Der Projekttyp Kooperationspartnerschaften ist geeignet, wenn Einrichtungen aus mehreren Ländern gemeinsam an einem Thema arbeiten. Sie können so die Qualität ihrer Arbeit erhöhen, ihre Partnernetzwerke ausbauen und stärken sowie die Fähigkeiten erweitern, auf transnationaler Ebene gemeinsam zu arbeiten. Für Kooperationspartnerschaften ist dabei besonders wichtig, die Entwicklung und den Transfer von innovativen Konzepten und Ergebnissen zu verfolgen und eine wirkungsvolle Verbreitung umzusetzen.
mindestens 3 Einrichtungen aus 3 an Erasmus+ beteiligten Ländern
Dauer: zwischen 12 und 36 Monaten (frei wählbar)
Förderung: Zuschuss von 120.000, 250.000 oder 400.000 €
Der Antrag kann nur in einem Bildungsbereich gestellt werden. Die Relevanz für diesen Bildungsbereich ergibt sich aus dem Thema, den beteiligten Einrichtungen und den Zielgruppen, für die das Projekt geplant wird.
Der Antrag soll einen überzeugenden Beitrag zu den Zielen und Prioritäten von Erasmus+ leisten.
Begrenzung: maximal 1 Antrag pro Konsortium (identische Partnerkonstellation) und Beteiligung einer Einrichtung an maximal 10 Anträgen möglich
Die Rahmenbedingungen sind ausführlich in Teil B des Programmleitfadens dargestellt.
Je nachdem, wie vertraut Sie mit dem Antragsverfahren sind, haben Sie zwei Möglichkeiten.
Sie möchten genau wissen, wie das Antragsverfahren abläuft? Dann folgen Sie unseren Erklärungen – verständlich und mit allen wichtigen Hinweisen.
Sie kennen den Ablauf bereits gut und möchten direkt zum Antragsportal der EU-Kommission?
Achten Sie darauf, dort das richtige Formular zu wählen: KA220-ADU für Erwachsenenbildung, KA220-VET für Berufsbildung.