Idealerweise knüpfen Sie mit der Projektidee an Erfahrungen aus der eigenen Bildungspraxis an. Das Thema wird im ersten Schritt noch grob umrissen sein. Entwerfen Sie aber bereits zu Beginn eine Vorstellung dazu, was Sie mit dem Vorhaben bewirken möchten: Was wird nach dem Projekt für wen besser, anders oder neu möglich sein?
Davon ausgehend wählen Sie Partnereinrichtungen aus verschiedenen Ländern, die ihre Perspektiven und Expertisen einbringen. Damit durch die europäische Zusammenarbeit etwas entstehen kann, das in dieser Weise national nicht möglich wäre.
Informieren Sie sich über die Rahmenbedingungen für Kooperationspartnerschaften in Erasmus+ sowie über die Regularien zur Antragstellung. Lesen Sie dazu die jeweiligen Abschnitte in den europäischen Grundlagendokumenten:
An Kooperationspartnerschaften müssen mindestens drei Einrichtungen aus drei Ländern beteiligt sein. Je nach Umfang des Projekts können es auch mehr sein. Die Einrichtungen sollten sich in ihrem Profil sinnvoll ergänzen. Die Kernaktivitäten des Projekts müssen durch die beteiligten Einrichtungen abdeckt werden. Sie können nicht durch Dienstleister außerhalb des Konsortiums erfolgen.
Hier können Sie ansetzen, um Partnereinrichtungen zu finden:
Auf der Projektergebnisplattform (im englischen Erasmus+ project results platform) der europäischen Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) werden Informationen zu allen bewilligten Projekten veröffentlicht. Hier können Sie nach Projekten, Projektergebnissen, Einrichtungen und Themen aus Erasmus+ suchen.
Hierbei handelt es sich um Kontaktseminare (Transnational Cooperation Activities), die die Nationalen Agenturen von Zeit zu Zeit anbieten. An diesen Veranstaltungen nehmen Einrichtungen aus verschiedenen Ländern teil, um für ihre Aktivitäten in Erasmus+ neue Partner zu finden. Termine finden Sie im Veranstaltungskalender.
EPALE (Elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa) ist eine europäische, mehrsprachige offene Community Plattform für länderübergreifenden bildungsbezogenen Austausch. Primär adressiert die Plattform Fachkräfte aus dem Bereich der Erwachsenenbildung. Es gibt aber im Bereich „Zusammenarbeit“ eine eigene Community der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie die Möglichkeit einer Partnersuche für internationale Projekte.
Diese Plattform für den Schulbereich eignet sich insbesondere für Berufsschulen und Berufskollegs. Sie bietet eine Möglichkeit zur Partnersuche. Über eTwinning, einem Teil der Plattform, können reine Online-Projekte zwischen Schulen durchgeführt werden.
Sie entscheiden, in welchem Bereich Sie den Antrag einreichen möchten, und wählen das entsprechende Antragsformular aus. Ob ein Projekt im Bereich Berufsbildung richtig angesiedelt ist, ergibt sich aus dem Projektziel, dem Profil der beteiligten Einrichtungen sowie den Zielgruppen, die im Projekt adressiert werden.
Ein Antrag kann bereichsübergreifende Aspekte beinhalten, sein Schwerpunkt muss aber in dem Bildungsbereich liegen, in dem er eingereicht wird. Eine falsche Zuordnung oder eine geringe Relevanz für den Bildungsbereich schlägt sich in der Bewertung nieder.
Berufsbildung umfasst die Aus-, Fort- und Weiterbildung junger Menschen und Erwachsener mit dem Ziel, sie für den für die Ausübung eines Berufs sowie für den allgemeinen Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Diese kann in formalen und non-formalen Lernumgebungen auf allen Ebenen des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) stattfinden. Im Programm Erasmus+ werden Projekte gefördert, die sich auf die berufliche Erstausbildung oder die berufliche Weiterbildung konzentrieren.
Erasmus+ gibt thematische Schwerpunkte vor, an denen sich die Förderung orientiert. Dies sind die sogenannten Prioritäten. Es gibt vier horizontale Prioritäten, die übergreifend für alle Bildungsbereiche gelten. Und es gibt zudem bereichsspezifische Prioritäten, die nur für den jeweiligen Bildungsbereich – hier also die Berufsbildung - gelten.
Ihr Vorhaben muss mindestens eine horizontale oder bereichsspezifischen Priorität adressieren. Bis zu drei Zuordnungen sind möglich. Mit jeder zugeordneten Priorität setzen Sie einen inhaltlichen Fokus, der im Antrag überzeugend und fundiert begründet werden muss.
Alle Prioritäten werden im Programmleitfaden beschrieben. Lesen Sie vor einer Zuordnung unbedingt die ausführlichen Beschreibungen, denn die Überschriften verkürzen die Bedeutungen. Im Dokument „Prioritäten setzen – Potentiale ausschöpfen“ werden darüber hinaus Anregungen für die Umsetzung in der Projektpraxis gegeben.
Weitere Erläuterungen finden Sie im Programmleitfaden im Abschnitt A sowie im Abschnitt B unter „Partnerschaften für Zusammenarbeit“
Weitere Erläuterungen zu den bereichsspezifischen Prioritäten finden Sie im Programmleitfaden im Abschnitt B unter „Partnerschaften für Zusammenarbeit“
Vor Antragsrunden bietet die NA beim BIBB telefonische Beratungsgespräche auf der Grundlage einer vorher eingereichten Projektskizze an. Wir gehen in dem Gespräch auf die einzelnen Aspekte Ihrer Projektidee ein und geben Ihnen Anregungen für die weitere Planung Ihres Projekts.
Die Projektskizzenberatung ist freiwillig. Sie kann von Einrichtungen genutzt werden, die im jeweiligen Projekttyp (Kooperationspartnerschaft oder kleinere Partnerschaft) in der Berufsbildung erstmals die Rolle der koordinierenden Einrichtung übernehmen bzw. bislang noch keine entsprechende Förderung erhalten haben.
Ab sofort können bis zum 18.01.2026 Skizzen zur Beratung eingereicht werden.
Bitte nutzen Sie dafür das Projektskizzenformular:
Vor einer Antragsfrist bieten wir Veranstaltungen an, bei denen wir über die Förderregularien und die Antragstellung informieren sowie auf Ihre Fragen eingehen. Eine Übersicht finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.
Hier finden Sie die Dokumentationen und Materialien bereits vergangener Veranstaltungen:
Zu den Dokumentationen
Nehmen Sie sich im Konsortium zu Beginn genügend Zeit für zwei zentrale Überlegungen:
Eine sorgfältige Analyse der angestrebten Wirkung macht es leichter, ein schlüssiges Vorgehen festzulegen. Je konkreter Sie Ihr spezifisches Vorhaben formulieren, desto aussagekräftiger wird die Projektbeschreibung. Im Antrag wird zu den nachfolgenden Punkten gefragt:
Motivation und Bedarf
Neben dem durch das Konsortium festgestellten Bedarf sollte der Antrag eine fundierte Bedarfsanalyse für Deutschland und die beteiligten Länder enthalten. Beschreiben Sie auch, inwiefern das Projekt innovativ ist beziehungsweise inwieweit es bereits durchgeführte Initiativen durch wesentliche Neuerungen ergänzt.
Ziele
Formulieren Sie eindeutige, spezifische Ziele für Ihr Vorhaben. Achten Sie auf eine klare Unterscheidung zwischen Bedarfen und Zielen.
Wer macht mit?
Die beteiligten Einrichtungen sollten sich in ihrem Profil sinnvoll ergänzen. Machen Sie im Antrag deutlich, welche Expertise die Einrichtungen für Ihr Projektthema mitbringen und welche Bildungsarbeit die Einrichtungen regelmäßig außerhalb von EU-Projekten leisten.
Wer profitiert?
Beschreiben Sie konkret, welche Zielgruppen mit dem Projekt adressiert werden und wie die Ergebnisse des Projekts diesen Zielgruppen nützen. Treffen Sie spezifische Festlegungen, damit die Aktivitäten geeignet konzipiert werden können.
Die wesentlichen Schritte zur Umsetzung werden in Arbeitspaketen (work packages) gegliedert, die jeweils eine Reihe von Aktivitäten beinhalten. Das erste Arbeitspaket ist stets „Projektmanagement“. Es sollte maximal vier weitere Arbeitspakete geben. Hier legen Sie bereits fest, welche Einrichtung für welche Aktivität verantwortlich ist und welche weiteren Einrichtungen beteiligt sind. Sie legen ebenfalls fest, wie der Gesamtzuschuss auf die einzelnen Aktivitäten sowie die Partnereinrichtungen aufgeteilt wird.
Berücksichtigen Sie bei den Arbeitspaketen alle Phasen der Projektumsetzung. Erläutern Sie auch, wie sie vorgehen werden, um das Projekt möglichst inklusiv, digital und ressourcenschonend umzusetzen sowie eine größtmögliche Teilhabe zu ermöglichen (vgl. horizontale Aspekte im Programmleitfaden).
Budget
Bei Beantragung entscheiden Sie, welcher Gesamtzuschuss der richtige ist für Ihr Vorhaben. Sie berücksichtigen dabei die Anforderung, dass es sich um einen Zuschuss handelt, nicht um eine vollständige Projektfinanzierung. Die EU-Kommission macht keine Vorgaben zur Höhe von Eigenmitteln.
Bei der Bewertung des Antrags wird eingeschätzt, ob der Zuschuss kosteneffektiv eingesetzt wird. Dafür ist es gut, im Antrag nachvollziehbar zu erklären, wie sich Beträge, die Aktivitäten zugeordnet werden, zusammensetzen. Der Betrag für Projektmanagement darf 20% des Gesamtbudgets nicht überschreiten. Es gibt darüber hinaus keine Vorgaben, z.B. für Tagespauschalen oder Reisekosten.
Alle Inhalte und Materialien des Projekts müssen durch das Konsortium erbracht werden. Dienstleistungen können über einen Unterauftrag vergeben werden, sofern sie bereits im Antrag klar definiert werden und nicht die Kernaufgaben des Projekts betreffen.
Planen Sie Verbreitung konkret
Von Projekten des Typs Kooperationspartnerschaften wird erwartet, dass sie Ergebnisse entwickeln, die auch von weiteren Einrichtungen genutzt werden können und die übertragbar sind auf andere rechtliche, strukturelle, geographische, soziokulturelle oder sprachliche Kontexte.
Planen Sie also Verbreitungsaktivitäten schon zum Antragszeitpunkt und beschreiben Sie Ihre Schritte konkret und spezifisch für das Projekt. Bei Kooperationspartnerschaften wird in der Regel eine Projektwebseite erstellt, über die Projektergebnisse auch nach Projektende weiterhin zugänglich sind.
Offene Bildungsressourcen
Alle Lehr- und Lernmaterialien, die mit Erasmus+ Förderung entstehen, müssen grundsätzlich als offene Bildungsmaterialien (englisch open educational ressources oder OER) zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt für alle Arten von Materialien wie z. B. Handreichungen, Erklärvideos, MOOCs und Apps.
Wirkung
Hier schlagen Sie gedanklich einen Bogen zum Beginn.
Zum einen planen Sie, wie Sie überprüfen werden, ob Ihr Projekt erfolgreich war und eine längerfristige Wirkung entfaltet – auf Teilnehmende, auf die beteiligten Einrichtungen sowie auf weitere anvisierte Ebenen. Unterscheiden Sie gedanklich zwischen „Haben wir alles umgesetzt, was geplant war?“ (Output) und „Haben unsere Aktivitäten zu dem geführt, was wir damit erreichen wollten?“ (Outcome).
Zum anderen können Sie dadurch feststellen, ob das geplante Vorgehen schlüssig ist oder ob noch konzeptionelle Anpassungen erfolgen sollten.
Die inhaltliche Bewertung der Anträge erfolgt durch unabhängige, geschulte Gutachterinnen und Gutachter. Die Kriterien der Bewertung sind: Relevanz des Projekts, Qualität der Projektkonzeption und Umsetzung, Qualität der Partnerschaft und der Zusammenarbeit sowie Wirkung.
Diese Kriterien werden detailliert erläutert im Programmleitfaden sowie im Leitfaden für Gutachterinnen und Gutachter.
Der Zugang zu allen im Programm verwendeten Online-Portalen, wie beispielsweise dem Organisationsregistrierungssystem, ist geschützt. Für den Zugriff benötigen Sie einen EU-Login. Dieser Benutzerzugang besteht aus Ihrer E-Mail-Adresse und einem Passwort. Ein EU-Login ist personenbezogen. Die Registrierung müssen Sie nur einmalig vornehmen! Sie gilt dann dauerhaft für alle Tools im Programm.
Um einen Antrag zu stellen, muss Ihre Einrichtung im Organisationsregistrierungssystem (ORS) der Europäischen Kommission registriert sein. Dort werden alle Stammdaten der am Programm Erasmus+ beteiligten Einrichtungen verwaltet. Zur Registrierung benötigen Sie Ihren EU-Login.
Nach der Registrierung erhalten Sie für Ihre Einrichtung automatisch eine Organisations-Identifizierungsnummer, kurz OID. Das ist eine neunstellige Kennnummer, die mit dem Buchstaben E beginnt. Sie benötigen diese OID bei jeder Antragstellung.
Eine Einrichtung darf nur eine OID haben, sie gilt dauerhaft. Auch für zukünftige Anträge, egal in welchem Bildungsbereich, nutzen Sie diese OID. Bei Bedarf müssen Sie Angaben zu Ihrer Einrichtung aktualisieren.
Dann klicken Sie unten auf den Link zum Organisationsregistrierungssystem. Falls Sie Unterstützung beim Registrieren brauchen, hilft Ihnen unsere Anleitung zum Erstellen einer OID (siehe untere Dokumentenbox). Hinweis: Von der Eingabe bis zum Erhalt der OID kann es bis zu 72 Stunden dauern.
In beiden Fällen hilft Ihnen das ORS weiter. Wenn Sie schon eine OID haben, prüfen Sie, ob die Angaben zu Ihrer Einrichtung und die hinterlegten Dokumente noch aktuell sind. Zur Erinnerung: Jede Einrichtung darf nur eine OID haben.
Die nächste Antragsfrist endet am 5. März 2026 um 12 Uhr mittags (Brüsseler Zeit). Sie können Projekte beantragen, die zwischen dem 01.09.2026 und dem 31.12.2026 starten und 12 bis 36 Monaten dauern.
Ihren Antrag arbeiten Sie direkt im EU-Antragsportal aus. Wählen Sie dort das richtige Formular aus:
KA220-VET: Dies ist das Kürzel für Kooperationspartnerschaften im Bereich Berufsbildung
Halten Sie folgende Daten bereit:
Organisations-ID
für Ihre Einrichtung sowie für alle Partnereinrichtungen.
Sie können Ihren Antrag jederzeit speichern und später weiter bearbeiten. Nach der Übermittlung sind keine Änderungen mehr möglich. Verfassen Sie ihn in englischer oder deutscher Sprache. Kalkulieren Sie einen zeitlichen Puffer beim Übermitteln des fertigen Antrags ein. Erfahrungsgemäß sind die Server am Tag der Antragsfrist stark belastet.
Tipp: Nutzen Sie das Ansichtsexemplar des Antrags zur Vorbereitung.
Nach der Einreichung wird der Antrag zunächst nach formalen Kriterien geprüft.
Die inhaltliche Bewertung erfolgt im Anschluss durch geschulte Gutachterinnen und Gutachter nach vier Kriterien:
Der Antrag kann maximal 100 Punkte erreichen. Um inhaltlich förderfähig zu sein, muss der Antrag insgesamt mindestens 70 Punkte erreichen und dabei in jeder Kategorie mindestens die Hälfte der maximal möglichen Punktzahl erreichen.
Die Europäische Kommission gibt die Richtlinien für die Antragsbewertung vor. Die Kriterien sind im Leitfaden für Gutachterinnen und Gutachter (englisch: Guide for Experts on Quality Assessment) veröffentlicht und ausführlich erläutert. Bei Interesse können Sie sie einsehen.
Im Zuge der Bewertungsphase werden noch weitere Prüfschritte durchgeführt. Dazu gehören insbesondere die Plagiatsprüfung und bei Anträgen über 60.000 Euro die Prüfung der finanziellen Bonität der antragstellenden Einrichtung. Hierbei werden Sie ggf. schriftlich zu einer Stellungnahme aufgefordert oder um weitere Informationen gebeten.
Bei Einrichtungen, die mehrere Anträge einreichen, kann eine Prüfung der operationalen Kapazität erfolgen. Dafür fordern wir zusätzliche Informationen an, die über die (personellen) Ressourcen zur Umsetzung mehrerer Projekte Auskunft geben. Die Prüfung bezieht sich auf die Einrichtung als Ganzes und kann auch Aspekte aus der bisherigen Projektumsetzung einbeziehen.
Diese Prüfschritte sind im Programmleitfaden in Abschnitt C beschrieben.
Die Prüfung und die Bewertung des Antrags dauern ungefähr 4 Monate. Wir treffen die Förderentscheidung auf der Basis des zur Verfügung stehenden Budgets und einer Rangliste der bewerteten Anträge. Sie erhalten von uns eine Information über die Förderentscheidung. Die Entscheidung beinhaltet entweder eine Zusage, eine Absage oder die Information über einen Platz auf der Warteliste. Dieser Förderentscheidung ist auch die Rückmeldung zur Bewertung beigefügt. Bei einer Zusage erhalten Sie eine „Finanzhilfevereinbarung“.
Sie haben die Möglichkeit, gegen Entscheidungen der Nationalen Agentur beim BIBB Widerspruch einzulegen. Jede Förderentscheidung enthält eine Rechtsbehelfserklärung, die das entsprechende Vorgehen erläutert.
Wenn Sie ein Projekt planen oder beantragen, sollten Sie einige Fakten zur Durchführung des Projekts kennen:
Ihr Projekt ist formal bewilligt, wenn die Finanzhilfevereinbarung (englisch: Grant Agreement) von Ihnen und uns, der Nationalen Agentur beim BIBB, unterzeichnet ist. Sie erhalten dann eine erste Rate des bewilligten Zuschusses. Wenn Ihre Einrichtung keine ausreichende Bonität nachweisen kann, kann die Höhe der Vorauszahlung begrenzt werden.
Die antragstellende Einrichtung, die das Projekt auch koordiniert, verwaltet die Mittel des Projekts. Sie leitet die Mittel an die Partnereinrichtungen weiter. Es ist empfehlenswert, als koordinierende Einrichtung Vereinbarungen mit den Partnereinrichtungen des Projekts abzuschließen.
Die im Antrag beschriebenen Aktivitäten bzw. Arbeitspakete und die geplanten Ergebnisse sind Bestandteil der Finanzhilfevereinbarung und müssen im Projektverlauf umgesetzt werden. Änderungen am Projekt oder bei den beteiligten Einrichtungen werden mit uns abgestimmt und zum Teil durch ein Addendum zur Finanzhilfevereinbarung festgelegt.
Bei der Antragstellung haben Sie bereits festgelegt, wie Sie vorgehen werden, um Ihr Projekt bekannt zu machen sowie die Projektergebnisse für andere zugänglich und nutzbar zu machen.
Dafür gilt, dass die Kofinanzierung durch die Europäische Union auf allen veröffentlichten Materialien, Dokumenten und Ergebnissen kenntlich gemacht werden muss. Ein entsprechendes Förderlogo und eine Formulierung für den Haftungsausschluss werden Ihnen zur Verfügung gestellt.
Für Lehr- und Lernmaterialien gilt darüber hinaus, dass sie als offene Bildungsressourcen (OER) gekennzeichnet werden müssen.
Während der Durchführung Ihres Projekts und für die Erstellung von Berichten ist die Nutzung des sogenannten „Beneficiary Module“, einem Tool der Europäischen Kommission, verpflichtend. Darin erstellen Kooperationspartnerschaften – in Abhängigkeit von der Projektdauer – ein oder zwei Zwischenberichte.
Einen Abschlussbericht erstellen Sie nach dem Projektende. Nach dessen Prüfung legen wir den abschließenden Zuschuss fest.
Für die Umsetzung eines bewilligten Projektes finden Sie alle wichtigen Informationen auf der Erasmus+-Projektplattform der NA beim BIBB. Die Informationen auf der Plattform sind erst interessant, wenn die Finanzhilfevereinbarung geschlossen wurde. Neben den wesentlichen Schritten zur Durchführung gibt es dort eine Zusammenstellung von Links und Anleitungen zu den erforderlichen Tools sowie Antworten zu häufig gestellten Fragen.