Durchführung - Kurzzeitprojekt erfolgreich umsetzen

Sie haben für Ihr Kurzzeitprojekt von uns eine Förderzusage erhalten? Nun können Sie mit der Umsetzung Ihrer Aktivitäten beginnen. Auf dieser Seite erfahren Sie, was Sie beachten müssen und welche Dokumente und Tools Sie benötigen. 

Damit Erasmus+ Mobilitäten europaweit nach vergleichbaren Standards durchgeführt werden, macht die Europäische Kommission Vorgaben, die es Ihnen ermöglichen, auf erprobte Instrumente und Erfahrungen aus der Praxis zurückzugreifen.  Dies betrifft sowohl Regularien zur Finanzierung und Abrechnung von Zuschüssen als auch die Verwendung von Dokumenten oder Tools bzw. Datenbanken, die das Programmmanagement insgesamt unterstützen.

Im Folgenden führen wir Sie durch das Programmmanagement, das aus folgenden Schritten besteht:

  1. Informationen und Dokumente zu Teilnahme- und Finanzierungsbedingungen lesen
  2. Finanzhilfevereinbarung abschließen
  3. Änderungsantrag stellen (bei Bedarf)
  4. Vereinbarungen mit Teilnehmenden schließen
  5. Projekt bearbeiten – im Beneficiary Modul
  6. Lernergebnisse sichern – mit dem Europass
  7. Sprachhilfe „Online Language Support“ nutzen
  8. Projekt abschließen – im Beneficiary Modul
  9. Projekterfolge verbreiten:  Tipps für Ihre Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  10. Beschwerdemanagement
  11. Auf einen Blick: Dokumente und Tools zur Durchführung

Bei jedem dieser Schritte finden Sie die notwendigen Tools und Dokumente. Die Dokumente werden in jeder Antragsrunde neu zur Verfügung gestellt. Dabei kann es von Jahr zu Jahr Veränderungen geben. Machen Sie sich daher zu Beginn der Durchführung mit den Regelungen vertraut und nutzen Sie stets die Unterlagen der Antragsrunde, in der Ihr Kurzzeitprojekt beantragt wurde.

1. Informationen zu Teilnahme- und Finanzierungsbedingungen lesen

Im Erasmus+ Programmleitfaden (Programme Guide) finden Sie grundlegende bildungsbereichsspezifische Informationen. Die Teilnahme- und Finanzierungsbedingungen sind darin ausführlich erläutert.

In den Hinweisen zur Durchführung finden Sie Regelungen, die auf der Ebene der Nationalen Agentur festgelegt sind oder zu denen es häufige Fragen gibt.

Die Erasmus+ Fördersätze informieren Sie über die individuelle Unterstützung der Teilnehmenden.

Wenn im Rahmen der Akkreditierung als Aktivität für das Personal Kursbesuche geplant werden, sind diese Qualitätskriterien  zu beachten. Ein Kurs ist nur förderfähig, wenn mind. zwei Nationalitäten daran teilnehmen.  Die passive Teilnahme an einem Konferenzbesuch ist ab dem Antragsjahr 2022 nicht förderfähig.

Weitere Informationen, die Ihnen bei der Durchführung helfen können

 Versicherungsschutz: Teilnehmende am Erasmus+ Programm müssen über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Hier erhalten Sie grundsätzliche Informationen zu den verschiedenen Versicherungsformen.

 Hinweisblatt zu "Blended Mobility": Für die Planung von Mobilitäten, die physisch und virtuell kombiniert werden.

 Hinweisblatt zu "Kursen und Schulungen": Wenn Sie Personal an der Aktivitätsart "Kurse und Schulungen" teilnehmen lassen möchten, sollten Sie dieses Papier beachten. 

 Hinweisblatt zu Auslandsaufenthalten in Großbritannien Alle Informationen zu Auslandsaufenthalten in UK nach dem Brexit

 Handreichung/Leitfaden unterstützende Einrichtungen 2021/2022: Wenn Sie in den Jahrgängen 2021/2022 mit einer unterstützenden Einrichtung zusammenarbeiten werden.

 Leitfaden unterstützende Einrichtungen 2023: Wenn Sie im Jahrgang 2023 mit einer unterstützenden Einrichtung zusammenarbeiten werden.

 Hinweisblatt zur Budgetausschöpfung 2023: Bedeutung und Steuerung der Budgetausschöpfung für akkreditierte Projekte 

Entfernungsrechner

 Entfernungsrechner (Distance Calculator): Um den zu erwartenden Zuschuss besser bestimmen zu können, steht Ihnen der Entfernungsrechner der Europäischen Kommission zur Verfügung.

2. Finanzhilfevereinbarung abschließen

Nachdem Sie unsere Förderzusage erhalten haben, schließen Sie mit uns eine Finanzhilfevereinbarung ab. Dies ist ein Vertrag zwischen Ihrer Einrichtung und der NA beim BIBB. Darin sind detaillierte Regelungen zur Durchführung beschrieben und die bewilligten Zuschüsse aufgeschlüsselt. Die Höhe des Zuschusses wird auf der Grundlage der beantragten Auslandsaufenthalte (Mobilitäten) bestimmt. Gibt es Änderungen bezogen auf die Anzahl der Teilnehmenden oder der Aufenthalte, fällt der Zuschuss bei der Abrechnung gegebenenfalls geringer aus. Der Vertrag mit seinen Anlagen wird Ihnen nach der Förderzusage per E-Mail zugestellt. 

3. Änderungsantrag stellen (bei Bedarf)

Die Praxis zeigt, dass sich zwischen Beantragung und Abschluss eines Kurzzeitprojekts ergeben können. Bestimmte vertragliche Abweichungen müssen Sie uns zwingend mitteilen und in einem Änderungsantrag begründen (beispielsweise um die Laufzeit der Finanzhilfe zu ändern, Wechsel des Berufsfeldes, Umfirmierung der begünstigten Einrichtung oder deutliche Reduzierung der Zuschuss-Summe). Die Frist hierzu beträgt spätestens 30 Tage vor Ende des Projekts.

4. Vereinbarungen mit Teilnehmenden schließen

Teilnehmendenvereinbarung

Anhang V der Finanzhilfevereinbarung: Vereinbarungen zwischen Ihnen als akkreditierte Einrichtung und Ihren Teilnehmenden sorgen für Klarheit über die finanziellen Aspekte der Aktivitäten, über gegenseitige Rechte und Pflichten der Beteiligten und über die fachlichen Inhalte der Aufenthalte. Es ist zwingend erforderlich, dass Sie dazu die Vorlage von Erasmus+ verwenden.

Lernvereinbarung

Das Abschließen einer Lernvereinbarung mit allen Teilnehmenden Ihrer Mobilitätsmaßnahmen ist laut den Erasmus-Qualitätsstandards verpflichtend. In der von der Europäischen Kommission gestalteten Vorlagen, sind alle Elemente enthalten, die laut Anlage 1 des Teilnehmendenvertrages aufgeführt werden müssen. Es ist also empfehlenswert diese Vorlage zu verwenden. Sollten Sie eine eigene Lernvereinbarung formulieren wollen, müssen die Mindestelemente der Anlage 1 selbstverständlich ebenfalls aufgeführt werden.

  • Die Lernvereinbarung für individuelle Mobilität wird für Lernaufenthalte von Lernenden und Personal abgeschlossen. Für Teilnehmende in den Aktivitätsarten "Vorbereitende Besuche", "Berufswettbewerbe" und "Kurse und Schulungen" müssen keine Lernvereinbarungen erstellt werden.
  • Für die Aktivitätsart "Eingeladene Expertinnen/Experten" gibt es eine eigene Vorlage der Europäischen Kommission.

Video: Hinweise zur Nutzung von Lernvereinbarungen

Ergänzung zur Lernvereinbarung

Die Ergänzung zur Lernvereinbarung kann beim Abschluss von Lernvereinbarungen für individuelle Mobilität genutzt werden. Sie dokumentiert nach Abschluss der Mobilitätsphase, welche Lernergebnisse tatsächlich erreicht worden sind. Durch die aufgeführten Angaben kann diese Ergänzung auch als Beleg für die Teilnahme an einer Aktivität dienen. Das Nutzen dieser Vorlage ist nicht verpflichtend.

 

Hinweis: Teilnehmenden- und Lernvereinbarung können auch über das Europassportal erstellt werden!

Um Ihnen die Arbeit bei der Erstellung der Teilnehmenden- und Lernvereinbarung zu erleichtern und um mehrfache Dateneingaben zu vermeiden, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es möglich ist, die Teilnehmenden- und Lernvereinbarung über das Europassportal zu erstellen.

So tragen Sie die persönlichen Daten der Teilnehmenden nur einmal, nämlich im Beneficiary Module ein und verwenden die Daten über Export- und Importfunktionen weiter, um den Europass, die Teilnehmenden- und die Lernvereinbarung zu befüllen.

Wie das funktioniert?

  1. Befüllen Sie das Beneficiary Modul mit den persönlichen Daten der E+ Mobilitätsteilnehmenden
  2. Erstellen Sie über den Reiter Import-Export Mobilitätsaktivität eine Exportdatei und speichern diese im Excel-Format „.xls“ ab
  3. Importieren Sie die Excel-Datei mit den Teilnehmenden-Informationen in die leeren Europässe im Europass-Portal und vervollständigen Sie die Pflichtfelder
  4. Im Anschluss können Sie aus der Europass-Datenbank ganz einfach die E+ Teilnehmendenvereinbarungen sowie E+ Lernvereinbarungen des jeweiligen Antragsjahres downloaden


Videoanleitungen

Schritt-für-Schritt Tutorial zum Import von Daten aus dem Beneficiary Modul in das Europass-Portal

Schritt-für-Schritt Tutorial zum Erzeugen von Teilnehmenden-Vereinbarungen

 

Dokumente in leichter Sprache

Die Lernvereinbarungen stehen Ihnen in leichter Sprache zur Verfügung. Da die verpflichtenden Dokumente aufgrund der verwendeteten Begrifflichkeiten nicht von allen Teilnehmenden verstanden werden, kann die Übersetzung in leichter Sprache Ihre Handhabung in der Praxis vereinfachen. Sowohl die ursprüngliche Lernvereinbarung als auch die Übersetzung in leichter Sprache werden von uns anerkannt.

Hier finden Sie die Lernvereinbarung in leichter Sprache.

Der Teilnehmendenbericht und die Teilnehmendenvereinbarung sind verpflichtende Dokumente für die Lernenden und müssen von ihnen ausgefüllt bzw. unterschrieben werden.

Die folgendenErläuterungen für die Teilnehmendenvereinbarung in leichter Sprache sind jedoch nur ein Hilfsdokument und ersetzen nicht das Originaldokument.

Hier finden Sie die Erläuterungen zur Teilnehmendenvereinbarung.

 

Europass Mobilität

 In wenigen Schritten zum fertigen Dokument

 Zur Datenbank des Europass Mobilität

5. Projekt bearbeiten im Beneficiary Modul

Das Beneficiary Modul ist Ihre webbasierte Arbeitsplattform für die Durchführung Ihres Projekts in Erasmus+. Dieses Modul der EU-Kommission unterstützt die Prozesse zwischen Ihnen, der NA beim BIBB und der EU. 

Im Beneficiary Modul

  • machen Sie Angaben zu den Auslandsaufenthalten (Mobilitäten), zu den Teilnehmenden, Partnereinrichtungen, Aufenthaltsdauer,
  • überwachen Sie das Budget des Kurzzeitprojekts, 
  • können Sie den Stand der Online-Berichte Ihrer Teilnehmenden überprüfen und Berichte einsehen,
  • erstellen Sie den Abschlussbericht zu Ihrem Kurzzeitprojekt

Zugang zum Beneficiary Modul

Nach Abschluss des Vertrags mit der NA beim BIBB werden die Grunddaten Ihres Kurzzeitprojekts von uns in das Beneficiary Modul übertragen. Die Kontaktperson und zeichnugsberechtige Person werden darüber per E-Mail benachrichtigt. Sie können dort gegebenenfalls weitere Personen eintragen, die die Daten einsehen oder bearbeiten können. Über den Link in dieser E-Mail rufen Sie das Beneficiary Modul auf. Der Zugang erfolgt über den European Commission Authentication Service (EU-Login).

Nutzen Sie die Vorlage des Teilnehmendenbericht gerne zur Vorbereitung der Teilnehmenden.

Ansichtsexemplar Teilnehmendenbericht

 für Teilnehmende (Online-Fragebogen nach dem Aufenthalt)

Dokumente in leichter Sprache

Der Teilnehmendenbericht ist ein verpflichtendes Dokument und wird von den Teilnehmenden online ausgefüllt. Der Bericht wird aufgrund der verwendeten Begrifflichkeiten nicht immer verstanden und wurde in Leichte Sprache übersetzt, um die Verständlichkeit und Handhabung in der Praxis sowohl für die Teilnehmenden als auch für Sie als Projektträger zu vereinfachen. Die Erläuterungen für den Teilnehmendenbericht in leichter Sprache sind jedoch nur ein Hilfsdokument und ersetzen nicht das Originaldokument.

Hier finden Sie die Erläuterungen zum Teilnehmendenbericht.

 

6. Lernergebnisse dokumentieren - mit dem Europass

Europass ist ein Serviceangebot der Europäischen Kommission, um Lernende und dem Bildungspersonal vor, während und nach dem Auslandsaufenthalt zu unterstützen, erworbene Qualifikationen transparent darzustellen. Da die Dokumente europaweit standardisiert sind, sorgen sie für Übersicht und Vergleichbarkeit. Die Darstellung der Qualifikationen orientiert sich an Lernergebnissen.

  • Europass Mobilität: Hiermit werden Lernerfahrungen im europäischen Ausland dokumentiert. Voraussetzung ist, dass die entsendende Einrichtung im Heimatland und die Gastorganisation im Ausland vorab die Lerninhalte vereinbart und im Anschluss den Lernerfolg festgestellt haben. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Europass:
    • Kompetenzen sichtbar machen
    • Arbeiten in Europa

Europass Mobilität

 In wenigen Schritten zum fertigen Dokument

 Zur Datenbank des Europass Mobilität

  • Europass e-Portfolio: Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Mobilitätsaktivitäten können im Europass-Portal ein persönliches Profil anlegen und hier ihre neu gewonnenen Kompetenzen dokumentieren. Das Profil stellt Ausbildung, Auslandslernerfahrungen, Sprachkenntnisse, Interessen und Ziele übersichtlich dar und kann jederzeit aktualisiert werden. Wer möchte, kann das Profil im Rahmen von Bewerbungen zeitlich befristet mit potenziellen Arbeitgebern teilen. Für klassische Bewerbungen lässt sich aus dem Profil mit wenigen Klicks ein Lebenslauf in verschiedenen Designs erstellen. 
    • Das e-Portfolio: Persönliche Kompetenzen und Qualifikationen sicher verwalten

Europass e-Portfolio

  Europass-Profil direkt erstellen

7. Sprachhilfe nutzen: Online Language Support (OLS)

Die Lernplattform der Europäischen Kommission Online Language Support (OLS) verfügt über Sprachtests und - kurse und über diverse interaktive Funktionen wie Karteikarten oder Chatformen. 

Weitere Angeaben zum OLS, sowie den Zugang finden Sie in den "Informationen zum Online Language Support"

8. Projekt abschließen – im Beneficiary Modul

Ihr Kurzzeitprojekt endet nicht mit der Rückkehr der Teilnehmenden. Der transparente Abschluss des Projekts ist ein wesentlicher Aspekt der Nachbereitung. Spätestens 60 Tage nach Ende des Projekts schließen Sie mit dem Abschlussbericht die Förderung offiziell ab. Erstellen Sie den Abschlussbericht mit Hilfe des Beneficiary Modul, gern in deutscher Sprache. Die Spracheinstellung des Tools können Sie auswählen.


Der Abschlussbericht besteht aus Angaben

 zu den Aufenthalten der Teilnehmenden,

 zu den Finanzen und

 zur inhaltlichen Umsetzung

 

Im Idealfall haben alle Teilnehmenden zu diesem Zeitpunkt ihren Online-Bericht vollständig ausgefüllt und ans Beneficiary Modul übermittelt. Sollten Berichte von Teilnehmenden nicht vorhanden sein, so vermerken Sie dies bitte in der jeweiligen Mobilität.


Der Abschlussbericht muss alle erforderlichen Anlagen beinhalten. Diese sind

 die Ehrenwörtliche Erklärung,

 die verbindliche nationale Anlage zum Abschlussbericht und

 ggfs. Belge für Kosten bei Stornierungen und Abbrüchen.

 

Der Abschlussbericht wird elektronisch eingereicht. Die einzelnen Schritte finden Sie in der Anleitung zum Beneficiary Modul beschrieben.

9. Erfolge der Aktivitäten verbreiten

Um die Auswirkungen Ihrer Mobilitätsaktivitäten auf unterschiedlichen Ebenen sicherzustellen, ist der interne und externe Austausch dazu sowie die Verbreitung sehr wichtig. Damit gewinnt nicht nur das Erasmus+ Programm an Sichtbarkeit, sondern auch die beteiligten Institutionen. Eine passende Kommunikationsstrategie ist frühzeitig als begleitende Maßnahme Ihrer Aktivitäten mitzudenken. Die Verbreitungsaktivitäten sollten dabei im Verhältnis zum Umfang und zu den Zielen der verschiedenen Aktionen im Rahmen von Erasmus+ stehen.

Werden Sie aktiv im Umfeld Ihrer eigenen Einrichtung: z. B. Intranet, Internet, Publikationen, Projektwoche zum Thema Auslandsaufenthalt, Verleihung des Europass Mobilität, Berichterstattung in der lokalen Presse, aktive Einbindung und Nutzung der sozialen Netzwerke.

Akkreditierte Einrichtungen verpflichten sich gegenüber der Europäischen Union, bei allen Kommunikation- und Verbreitungsaktivitäten eindeutig auf die finanzielle Unterstützung durch das Erasmus+ Programm hinzuweisen. Dazu gehört auch das Emblem der Europäischen Union in sämtlichen Kommunikationsmaterialien abzubilden.

Werden Sie aktiv in Netzwerken und kommunizieren einrichtungsübergreifend: Information von Ausbildungspartnern wie Betrieben, umliegende Berufsschulen, Kammern etc.; Information auf Ausbildungsmessen u.ä..

Tipps für eine erfolgreiche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

  • Überlegen Sie gut, welche Zielgruppen Sie ansprechen und welche Botschaft Sie verbreiten möchten.
  • Beachten Sie, welche Anlässe geeignet sind, um das Thema in der Öffentlichkeit zu platzieren.
  • Planen Sie Ihre Pressearbeit langfristig und nutzen Sie vorhandene Kontakte.
  • Überlegen Sie sich, über welche Kanäle Sie Ihre Zielgruppe ansprechen. Wie und womit können Sie Ihre Zielgruppe erreichen?
  • Hinweis: Auf dieser Seite geben wir Tipps, wie Teilnehmende eigene Erfahrungsberichte zu Auslandsaufenthalten gestalten können. Wenn die Teilnehmenden diese selbstständig auf z. B. bei Instagram oder YouTube veröffentlichen, teilen wir diese gerne über unsere Social Media-Kanäle.

Kommunikationsleitfaden

Die EU Kommission hat einen Leitfaden für eine erfolgreiche Kommunikationsstrategie veröffentlicht. Neben vielen generellen Hinweisen für eine gelungene Öffentlichkeitsarbeit, enthält das Handbuch auch Hinweise der Kommission zu konkreten Vorgaben für Erasmus+-Projekte und hilfreichen EU-Plattformen. 

Download des Kommunikationsleitfadens

Ergebnisse auf der Erasmus+ Project Results Platform veröffentlichen

Die Erasmus+ Project Results Platform (E+PRP) bietet einen umfassenden Überblick über die im Programm geförderten Projekte und Produkte aus allen Bildungsbereichen des Programms. Jedes Mobilitätsprojekt wird mit Beginn der Förderung automatisch in der Erasmus+ Project Results Platform aufgeführt. Die Plattform ist für die Öffentlichkeit zugänglich. Materialien oder Produkte, die einen Nutzen für andere Projekte haben, können in dieser Datenbank veröffentlicht werden.

Die E+ PRP Guidelines for Beneficiaries (engl.) erläutern Ihnen, wie Sie in der Plattform Ihre Projektinformationen verwalten und Ergebnisse hochladen können.

10. Beschwerdemanagement

Sie haben die Möglichkeit, gegen die Entscheidungen der Nationalen Agentur beim BIBB bei der Evaluierung Ihres Antrags oder Ihres Projektes Beschwerde einzulegen. Die Art der Beschwerde und das Verfahren hierzu werden Ihnen in der jeweiligen Mitteilung über die Entscheidung der Nationalen Agentur erläutert.  

11. Auf einen Blick: Notwendige Dokumente und Tools zur Durchführung

Entfernungsrechner

 Entfernungsrechner (Distance Calculator): Um den zu erwartenden Zuschuss besser bestimmen zu können, steht Ihnen der Entfernungsrechner der Europäischen Kommission zur Verfügung.