Akkreditierung

Was ist die Erasmus-Akkreditierung?

Die Erasmus-Akkreditierung hat den Vorteil Mobilitäten und die Internationalisierung der Erwachsenenbildung in Ihrer Einrichtung unkompliziert und langfristig zu fördern. Sie ist der reguläre Zugang zum Erasmus+ Programm in der Leitaktion 1 – Mobilität.

Die Akkreditierung ist vergleichbar mit einer Mitgliedschaft im Programm Erasmus+ und ermöglicht den akkreditierten Einrichtungen einen vereinfachten Zugang zu den Fördermöglichkeiten des Programms. Mit der Akkreditierung erhält eine neue Logik Einzug in das erfolgreiche EU-Bildungsprogramm. Anstelle der Förderung von Einzelprojekten beantragen Einrichtungen einmalig eine Akkreditierung für die Leitaktion 1 und können dann jährlich fortlaufend Mittelanfragen stellen und Fördermittel erhalten.

Die Programmmittel sollen eingesetzt werden, um einen Nutzen für die Organisation, die Lernenden sowie für ihre Mitarbeitende zu generieren. Das Erasmus+ Programm stellt damit die Entwicklung der Einrichtung in den Fokus. Auf diese Weise wird die europäische Bildungsarbeit, Auslandsfortbildungen und die Internationalisierung zu einem festen Bestandteil in der Einrichtung. Das Herzstück des Antrags zur Akkreditierung ist der sogenannte Erasmus Plan. Er verbindet die institutionellen Ziele und Bedarfe mit den geplanten Mobilitätsaktivitäten.

Ziele der Akkreditierung in der Erwachsenenbildung

Die Akkreditierung hat das Ziel, die „Erasmus-Community“ zu erweitern, inklusiver zu machen und den Zugang zum Programm zu vereinfachen. Auslandsaufenthalte von Lernenden und des Personals  in der Erwachsenenbildung sollen dazu beitragen

  • die Qualität der Erwachsenenbildung in zu Europa steigern,
  • einen Beitrag zur Schaffung des Europäischen Bildungsraums zu leisten

Die beteiligten Einrichtungen stärken ihr internationales Profil, fördern ihre Lernenden und das Personal in der Erwachsenenbildung in ihrer beruflichen und persönlichen Entwicklung und machen ihr Bildungsangebot attraktiver.

Welche Vorteile bietet die Akkreditierung?

  • Sie bietet Einrichtungen einen unbefristeten, vereinfachten Zugang für die Nutzung des Erasmus-Programms.
  • Sie schafft eine langfristige Perspektive und Planungssicherheit für Mobilitäten und Internationalisierung.
  • Sie unterstützt die institutionelle Entwicklung der Einrichtung sowie die persönliche Entwicklung ihrer Mitarbeitenden. .
  • Sie kann flexibel an die Bedürfnisse der Einrichtung angepasst werden.

Wer kann sich akkreditieren lassen?

Es können sich alle antragsberechtigten Einrichtungen akkreditieren lassen. Um sich akkreditieren zu lassen, ist keine Vorerfahrung mit EU-Bildungsprogrammen notwendig. Antragstellende Einrichutngen müssen jedoch mindestens 2 Jahre lang im Bereich der Erwachsenenbildung tätig sein. Die Akkreditierung ermöglicht allen Einrichtungen eine langfristige Planung europäischer Zusammenarbeit und kommt dem Wunsch einer kontinuierlichen Förderperspektive nach.

Wer sollte sich akkreditieren lassen? - eine Einordnung der NA beim BIBB

  • Alle erfahrenen Projektträger
  • Alle Einrichtungen, mit einer langfristigen Vision künftiger europäischer Zusammenarbeit und dem Wunsch nach einer kontinuierlichen Förderperspektive
  • Neue Einrichtungen, die direkt mit längerfristiger Perspektive starten wollen

Sie möchten sich akkreditieren lassen?

Sie entscheiden, abhängig von den Zielen und Bedarfen Ihrer Einrichtung, ob Sie sich als einzelne Einrichtung oder als Konsortialführer akkreditieren lassen. Im Folgenden finden Sie die verschiedenen Akkreditierungsvarianten. Für alle Varianten nutzen Sie das gleiche Antragsformular. Bitte beachten Sie, dass jede Einrichtung nur eine Akkreditierung pro Bildungssektor beantragen kann. Die Akkreditierung gibt es nur in der Leitaktion 1 – Mobilität.

Akkreditierung als einzelne Einrichtung

Alle förderfähigen Einrichtungen, die kontinuierlich am Programm Erasmus+ teilnehmen möchten, können sich akkreditieren lassen, um Fördermittel für Lernende und Personal zu beantragen.

Zum Antragsverfahren

Akkreditierung als Konsortium

Einrichtungen, die im Programm ein Konsortium koordinieren möchten, benötigen eine Akkreditierung. Als Konsortialführer/-in leiten Sie eine Gruppe von Einrichtungen, mit denen Ressourcen geteilt und Mobilitätsaktivitäten im Rahmen eines gemeinsamen Erasmus-Plans im Ausland organisiert werden. Im Antrag beschreibt die Konsortialführerin beziehungsweise der Konsotialführer die Ziele und den Nutzen dieser Zusammenarbeit sowie den Stand der Zusammensetzung des Konsortiums. Eine endgültige Auflistung aller Mitglieder des Konsortiums ist zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht notwendig. 


Wichtiger Hinweis:

  • Weitere Regeln für die Beteiligung an Konsortien werden mit dem jährlichen Programmaufruf veröffentlicht.
     
  • Einrichtungen, die sich an einem Konsortium beteiligen, benötigen keine eigene Akkreditierung. Sie müssen aber aus dem gleichen Land wie die Koordinatorin beziehungsweise der Koordinator des Konsortiums kommen.

Zum Antragsverfahren

Antragsverfahren

Hier finden Sie alle Informationen zum Antragsverfahren für die Akkreditierung

Durchführung

Sie haben eine Akrreditierung in der Erwachsenenbildung erhalten? Hier erfahren Sie weitere Informationen.