Leitaktion 1

Beratung

Lassen Sie sich von uns zu den Möglichkeiten in Erasmus+ 2021-2027 beraten!

Alle Infos

Leitaktion 1

Akkreditierung

Sie haben die Möglichkeit, sich in Erasmus+ akkreditieren zu lassen.

Alle Infos

Leitaktion 1

Kurzzeitprojekte

Auch ohne Akkreditierung können Sie Erasmus+-Projekte durchführen.

Alle Infos


Mobilität - in der Erwachsenenbildung ab 2021

Auslandsaufenthalte sind für das Personal in der Erwachsenenbildung eine gute Möglichkeit, Kompetenzen und Fähigkeiten durch Fortbildungen in Europa für ihr Tätigkeitsfeld auszubauen. Auch erwachsene Lernende, die unter bestimmten Vorausstzungen am Programm Erasmus+ teilnehmen können,  können sich nun in Europa weiterbilden und neue Ideen und Eindrücke erhalten.

Was ist Lernmobilität?

Die EU-Kommission beschreibt die Aktivitäten einer "Lernmobilität" im Programmleitfaden wie folgt: "Mit dieser Aktion werden Erwachsenenbildungsanbieter und andere im Bereich der Erwachsenenbildung tätige Einrichtungen unterstützt, die Lernmobilitätsaktivitäten für erwachsene Lernende und Personal im Bereich der Erwachsenenbildung organisieren möchten. Die Teilnahme an einer Aktivität, die einen Zeitraum des physischen Wechsels in ein anderes Land als das Wohnsitzland umfasst (gegebenenfalls in Verbindung mit einem Zeitraum der virtuellen Teilnahme), um dort zu studieren, einer beruflichen Aus- oder Weiterbildung oder einer nichtformalen oder informellen Lernaktivität nachzugehen. Sie kann in Form eines Praktikums, einer Lehre, einer Jugendbegegnung, einer Freiwilligentätigkeit, einer Lehrtätigkeit oder einer Aktivität zur beruflichen Fortbildung erfolgen und auch vorbereitende Maßnahmen, wie etwa Unterricht in der Sprache des  Aufnahmelandes, sowie Entsende-, Aufnahme- und Nachbereitungsaktivitäten beinhalten.

Welche Zugänge gibt es?

Die Lernmobilität in der Erwachsenenbildung ist in den letzten Jahren angewachsen und es gibt einen breiten Konsens, Auslandsaufenthalte in der Erwachsenenbildung weiter zu steigern. Zahlreiche Erwachsenenbildungseinrichtungen sind seit vielen Jahren kontinuierlich aktiv. Nun bietet die EU-Kommission Förderinstrumente an, die eine administrative Vereinfachung für alle teilnehmenden Einrichtungen beinhaltet.

Mit dem Erasmus+-Programm (2021 - 2027) schafft die EU-Kommission zwei Zugänge für Lernmobilitäten in der Erwachsenenbildung:

Die Akkreditierung ist der Standard-Zugang für Einrichtungen. Sie ermöglicht einen vereinfachten und sicheren Zugang zu Fördermitteln für Lernmobilitäten. Die Akkreditierung ist gleich einer Mitgliedschaft im Erasmus+-Programm.

Die Kurzzeitprojekte  bieten für alle interessierten Einrichtungen einen niederschwelligen Zugang und die Möglichkeit das Programm Erasmus+ kennenzulernen und Projekte durchzuführen. Dabei gibt es spezifische Rahmenbedingungen hinsichtlich der Anzahl der Teilnehmenden und der Möglichkeit Folgeprojekte zu beantragen.

Die EU-Kommission hat den von ihr verwendeten Begriff „short-term projects“ im deutschen Programmleitfaden mit "kurzfristige Projekte" übersetzt. Die NA beim BIBB weicht aufgrund der Missverständlichkeit des Ausdrucks davon ab und verwendet den Begriff "Kurzzeitprojekte".

 

 

Das Erasmus+ Programm (2021-2027) will mit Mobilität von Lernenden und Personal in der Erwachsenenbildung

  • die Qualität der Erwachsenenbildung in Europa steigern - unter anderem durch Professionalisierung des Personals und durch den Aufbau von Kapazitäten bei Erwachsenenbildungsanbietern - um qualitativ hochwertige Lernprogramme umzusetzen,
  • die Umsetzung von Bildungsangebote verbessern, wie auch den Zugang zu hochwertigen Lehr- und Lernprogrammen in allen Formen der Erwachsenenbildung ermöglichen, wobei die Lernprogramme stärker auf die gesellschaftlichen Bedürfnissen ausgerichtet werden sollen,
  • einen Beitrag zur Schaffung eines Europäischen Bildungsraums leisten, indem es den Aufbau von Kapazität bei Erwachsenenbildungsanbietern unterstützt, um qualitativ hochwertige Mobilitätsaktivitäten durchzuführen,
  • darauf abzielen, die Teilnahme von Lernenden und Erwachsenen aller sozioökonomischen Hintergründe an Erwachsenenbildung zu erhöhen. Dazu sollen sich insbesondere kleine Anbieter von Erwachsenenbildung am Programm beteiligen. Einrichtungen, die mit benachteiligten Lernenden arbeiten sowie Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger in das Erasmus+ Programm.
Antragsberechtigung

Diese Einrichtungen sind antragsberechtigt:

Antragsberechtigt sind öffentliche und private Einrichtungen, die ihren Sitz in Deutschland haben und mindestens eine der folgenden Vorgaben erfüllen:     

  • Anbietende von formaler, non-formaler und informeller Erwachsenenbildung:
    „Erwachsenenbildung“ ist definiert als jede Form des nicht berufsbezogenen Lernens für Erwachsene nach der Erstausbildung, ob formal, nicht-formal oder informell. Dies umfasst nicht die berufliche Weiterbildung. Als Anbietendende von Erwachsenenbildung werden alle Einrichtungen verstanden, die Erwachsenenbildung als Haupt- oder Nebenaufgabe regelmäßig oder wiederkehrend offen zugänglich anbieten. Antragsberechtigt sind insbesondere kommunale Einrichtungen, Volkshochschulen, private Träger, Einrichtungen der Kirchen, der Gewerkschaften, der Kammern, der Parteien und Verbände, Elternschulen und Familienbildungsstätten, Akademien, Hochschulen sowie Fernlehrinstitute. 
  • Lokale und regionale Behörden, koordinierende Stellen und andere Einrichtungen mit einer Rolle in der Erwachsenenbildung:
    Antragsberechtigt sind Behörden oder koordinierende Stellen und Einrichtungen, sofern sie mit Fragen der Erwachsenbildung befasst sind. Eine Behörde nimmt als Organ des Staates (Bund, Land) oder eines selbstständigen Verwaltungsträgers (z. B. Gemeinde) Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr.
     
Zielgruppen

Die Mobilitätsaktivitäten richten sich an folgende Zielgruppen:

Erwachsene Lernende
Förderfähige Teilnehmende in der Lernmobilität sind alle erwachsenen Lernende, dabei insbesondere alle benachteiligten Lernende mit geringeren Teilhabechancen an Bildungsangeboten. 
Im Sinne von Erasmus+ sind „benachteiligte Lernende“ Menschen, die aus verschiedenen Gründen erschwerte Bedingungen haben, ihre persönliche Situation durch Bildungsangebote zu verändern, insbesondere gering qualifizierte Lernende.

Mögliche Gründe für erschwerte Bedingungen:

•    eine wirtschaftlich prekäre Situation, 
•    soziale Ungleichheit,
•    kulturelle Unterschiede,
•    geografische Hindernisse, 
•    gesundheitliche Einschränkungen,
•    körperliche oder geistige Behinderung,
•    Lernschwierigkeiten oder
•    ein Migrationshintergrund.

Die Lernaufenthalte im Ausland richten sich an 
•    Erwachsene mit Deutsch als Muttersprache, 
•    länger in Deutschland lebende Migrantinnen und Migranten und
•    Geflüchtete mit Bleibeperspektive.


Förderfähige Teilnehmende sind Lernende, die in der entsendenden Organisation an einem Bildungsprogramm für Erwachsene teilnehmen.
Bei der Auswahl der teilnehmenden Lernenden ist im Einklang mit den Zielen des Erasmus+-Programms eine inklusive, ausgewogene Mischung von Personenprofilen und eine umfassende Einbindung von Teilnehmenden mit geringeren Chancen einzuplanen.

Mit Priorität werden Einrichtungen gefördert, die Angebote für Gruppen im Bereich der Grundbildung durchführen und Teilnehmende mit geringeren Grundkenntnissen/Schlüsselkompetenzen die Chance bieten, an Lernaufenthalten im europäischen Ausland teilzunehmen. Wir beziehen uns dabei auf die Definition von Grundbildung im Rahmen des Programms Erasmus+.

 

Personal
Zur Zielgruppe zählen hier in Erwachsenenbildungseinrichtungen tätiges 
•    lehrendes Personal, wie Lehrkräfte und Ausbilder/-innen, 
•    nicht-lehrendes Personal, wie Verwaltungskräfte und
•    alle sonstigen Experten und Expertinnen, ehrenamtliche Mitarbeitende und Honorarkräfte.

Zu dem nicht-lehrenden Personal gehören auch Tätige in anderen Organisationen im Bereich der Erwachsenenbildung, wie z.B. Freiwillige, Beratende oder Politikkoordinatorinnen und -koordinatoren mit Zuständigkeit für die Erwachsenenbildung.

 

Hinweis: In allen Fällen müssen die Aufgaben, die Teilnehmende mit der Entsendeorganisation verbinden, in einer Weise dokumentiert werden, die es der Nationalen Agentur ermöglicht, diese Verbindung zu überprüfen (zum Beispiel mit einem Arbeits-, Honorar oder Freiwilligenvertrag, einer Aufgabenbeschreibung oder einem ähnlichen Dokument). Die NA beim BIBB hat eine Definition dafür festgelegt, was im nationalen Kontext als Arbeitsbeziehung anerkannt wird. Eine genaue Definition dazu finden Sie in unseren Förderrichtlinien zur Arbeitsbeziehung für Kurzzeitprojekte und akkreditierte Einrichtungen.

Aktivitäten und Aufenthaltsdauer

 

Zur Planung bestimmter Mobilitätsaktivitäten können nach Projektbewilligung außerdem vorbereitende Besuche durchgeführt werden. Weitere Informationen zu den Bedingungen für vorbereitende Besuche können Sie dem Programmleitfaden entnehmen.

Hinweis:

  • Bei der Auswahl der Kurse und Schulungen sind die für das Erasmus+-Programm definierten Qualitätsstandards für Kurse zu beachten.
  • Die passive Teilnahme an einem Konferenzbesuch ist nicht förderfähig.
Zielländer

Im Rahmen von Mobilitätsaktivitäten in der Erwachsenenbildung müssen die Aktivitäten im Ausland stattfinden. Teilnehmende aus Deutschland können Lernaufenthalte in den folgenden Programmländern absolvieren:

  • EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
  • Island, Liechtenstein, Nord-Mazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei 

Für eingeladene Expertinnen und Experten sowie für in Ausbildung befindliche Lehrkräfte gilt als Ort des Aufenthalts stets die begünstigte Einrichtung (einschließlich der Mitglieder eines Konsortiums).