Kooperationspartnerschaften - Europäische Zusammenarbeit in der Erwachsenenbildung

Kooperationspartnerschaften dienen dem Austausch oder der Unterstützung von Innovationen. Abhängig von den Projektzielen, den beteiligten Organisationen oder der angestrebten Wirkung können diese Projekte von unterschiedlicher Größe und Reichweite sein und dementsprechend ihre Aktivitäten anpassen.

Kooperationspartnerschaften

  • unterstützen den Aufbau und die Stärkung von Netzwerken.
  • stärken Kapazitäten für transnationale Arbeit.
  • fördern den Austausch von Ideen, Methoden und Praktiken.
  • schaffen innovative Ergebnisse.
  • verbreiten und nutzen bereits existierende und/oder neu geschaffene Produkte und Ideen.
Grundlagen einer Kooperationspartnerschaft

Antragstellung: durch die koordinierende Einrichtung für die gesamte Partnerschaft

Anzahl der Partner:

  • mindestens drei Einrichtungen aus drei unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten oder dem Programm assoziierten Drittländern (bisher: Programmländer);
  • keine Obergrenze

Projektdauer: zwischen 12 und 36 Monaten, in Abhängigkeit vom Ziel des Projekts und vom Umfang der geplanten Aktivitäten

Förderung: Es stehen drei einmalige Pauschalbeträge zur Auswahl:

  • 120.000 €
  • 250.000 €
  • 400.000 €

in Abhängigkeit vom Ziel, den geplanten Aktivitäten und Ergebnissen sowie von der Dauer des Projekts

Projektstart:

  • bei Antragstellung zum 05. März 2024 zwischen dem 01.09.2024 und dem 31.12.2024
Wer kann einen Antrag stellen?

Alle öffentlichen oder privaten Einrichtungen, die im weitesten Sinn in der Erwachsenenbildung tätig sind, können eine Kooperationspartnerschaft beantragen oder als Partnereinrichtung mitwirken. Dies sind unter anderen

  • Bildungseinrichtungen,
  • Volkshochschulen,
  • Vereine,
  • Verbände,
  • Stiftungen,
  • Hochschulen und
  • Nichtregierungsorganisationen.
Was und wie wird bezuschusst?

Die Förderung erfolgt mittels eines einmaligen Pauschalbetrages. Es stehen drei Pauschalbeträge zu Auswahl: 120.000 €, 250.000 € und 400.000 €. 

Bei der Planung des Projekts muss die antragstellende Organisation - gemeinsam mit den Projektpartnern - den Pauschalbetrag wählen, der am besten geeignet ist, die Kosten des Projektes entsprechend der Ziele, Aktivitäten, Ergebnisse und der Projektdauer zu decken.

Hierbei ist eine effiziente Verwendung der Mittel und die Einhaltung des Kofinanzierungsprinzips zu gewährleisten. Es wird davon ausgegangen, dass das Projektbudget durch andere Finanzierungsquellen ergänzt wird, weshalb die voraussichtlichen Gesamtkosten des Projekts höher sein müssen als der beantragte Pauschalbetrag.

Anforderungen an den Antrag

Die Projektbeschreibung muss folgende Aspekte beinhalten:

  • eine detaillierte Projektmethodik
  • eine klare Verteilung der Aufgaben
  • die finanziellen Vereinbarungen zwischen den Partnern
  • einen detaillierten Zeitplan
  • Angaben zum Überwachungs-/Kontrollsystem
  • Angaben zu den Instrumenten für eine Fristenkontrolle

Die Projektmethodik muss folgende Bestandteile umfassen:

  • Bedarfsanalyse
  • Ziele
  • Monitoring
  • Qualitätssicherungssystem
  • Evaluationsstrategie (dazu gehören u.a. quantitative und qualitative Indikatoren, um die Erreichung der Projektziele zu bewerten)

Die Projektaktivitäten werden in „Arbeitspakete“ aufgeteilt. Ein Arbeitspaket definiert sich dabei als eine Reihe von Aktivitäten, die zur Erreichung spezifischer Ziele beitragen. Die Verbindung zu den spezifischen Zielen muss klar beschrieben werden. Das „Projektmanagement“ wird dabei als eigenes Arbeitspaket angelegt.

Es wird empfohlen, das Projekt in höchstens 5 Arbeitspakete (inclusive dem Arbeitspaket für das Projektmanagement) aufzuteilen.

Das Arbeitspaket „Projektmanagement“ deckt dabei alle horizontalen Aktivitäten ab, die für die Durchführung des Projekts erforderlich sind (u.a. Überwachung, Koordinierung, Kommunikation, Bewertung und Risikomanagement). Der Anteil des Pauschalbetrages für das Projektmanagement darf dabei höchstens 20 % des Gesamtbetrages umfassen.

Die Vergabe von Unteraufträgen für Dienstleistungen ist zulässig, sofern sie sich nicht auf die Kernaktivitäten zur Zielerreichung beziehen. Die geplanten Unteraufträge müssen im Antrag aufgeführt sein. 

Teilnehmende Staaten

Kooperationspartnerschaften sind länderübergreifende Projekte, an denen mindestens drei Organisationen aus drei unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern (bisher: Programmländer) beteiligt sein müssen. Als Partnereinrichtung (nicht jedoch als antragstellende Einrichtung) kommen auch Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern (bisher: Partnerländer) in Betracht.


EU-Mitgliedsstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer (bisher: Programmländer)

  • EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
  • mit dem Programm assoziierte Drittländer: Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei


Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer (bisher: Partnerländer)

Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern (u.a. Nicht-EU-Länder und Staaten anderer Kontinente) können zusätzlich an einer Kooperationspartnerschaft in der Erwachsenenbildung teilnehmen, wenn sie einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt erbringen.

Ausnahme: Belarus, Russische Föderation


Assoziierte Partner

Zusätzlich zu den formell teilnehmenden Partnereinrichtungen können Kooperationspartnerschaften auch andere Partner aus dem öffentlichen oder privaten Sektor einbeziehen, die zur Umsetzung spezifischer Projektaufgaben beitragen. Diese erhalten jedoch keine Fördermittel. Ihre Rolle innerhalb des Projektes sollte im Antragsformular klar beschrieben werden.

Europäische Grundlagendokumente

Mehr zur grundsätzlichen Philosophie des Programms, den spezifischen Zielen für die Erwachsenenbildung und den Verfahren zur Antragstellung finden Sie in den Grundsatzdokumenten der EU-Kommission:

  • Der Europäische Ratsbeschluss regelt den rechtlichen Rahmen des Programms Erasmus+.
  • Der Europäische Aufruf fordert jährlich zur Einreichung von Projektvorschlägen (Anträgen) auf. Im Aufruf sind Fristen und Budget der jeweiligen Aktionen festgelegt.
  • Der Programmleitfaden (Programme Guide) beschreibt die europäischen Prioritäten und Förderkriterien sowie administrative Einzelheiten aufgeschlüsselt nach Aktionen. Er ist das zentrale Dokument zur Vorbereitung auf Antragstellung und Durchführung.

Sie finden diese und weitere Dokumente zur aktuellen Antragsrunde in unserem Menüpunkt Antragsverfahren.

Dokumente früherer Antragsrunden finden Sie im unter dem Menüpunkt Erasmus+ bis 2020 Durchführung.