Anfrage zur Begutachtung von Kurzzeitanträgen (KA122) der Berufsbildung

Wichtige Informationen

  • Antragsfrist: 19.02.2025
  • Zeitraum:  Ende Februar – Anfang April

Aufwandsentschädigung:

  • Antragsvolumen unter 60.000 €; 130 € pro Gutachten

  • Antragsvolumen über 60.000 € ; Gutachtern mit Erstellung der Konsolidierung 160,00 €;
    Gutachten ohne Erstellung der Konsolidierung 130,00 €.

  • Teilnahme an der Online-Schulung: 50,00 €

  • Abgabe Probeantrag: 50,00 €

Hinweis: Aktuell gehen wir von einer geringeren Anzahl von Anträgen aus, sodass wir eventuell nicht auf alle Gutachtenden bzw. die jeweils genannte Anzahl an möglichen Gutachten zurückgreifen können.
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