mein NOW bietet Informationen und Orientierung rund um berufliche Weiterbildung. Über das Portal können Sie nach Weiterbildungsangeboten suchen und sich über Beratung, Förderung und berufliche Entwicklung informieren.
Der Deutsche Bildungsserver bündelt Informationen rund um Erwachsenenbildung und Weiterbildung. Hier finden Sie weiterführende Informationen, Anlaufstellen und Möglichkeiten zur Suche nach passenden Bildungsangeboten.
Mit dem vhs-Kursfinder können Sie bundesweit nach Kursen und Bildungsangeboten der Volkshochschulen suchen. Die Angebote reichen von Sprachen und beruflicher Weiterbildung bis zu digitaler, kultureller und gesellschaftlicher Bildung.
hoch & weit bietet einen bundesweiten Überblick über Weiterbildungsangebote deutscher Hochschulen. Das Portal unterstützt bei der Suche und informiert unter anderem über Weiterbildungsformate, Abschlüsse und Finanzierungsmöglichkeiten.
grundbildung.de informiert über Alphabetisierung und Grundbildung im Erwachsenenalter. Die Seite bietet Informationen, Materialien und weiterführende Hinweise rund um das Lesen-, Schreiben- und Rechnenlernen sowie weitere Bereiche der Grundbildung.
Das Bundesbildungsministerium bietet Informationen rund um Weiterbildung und lebenslanges Lernen. Hier finden Sie einen Überblick über aktuelle Initiativen, Fördermöglichkeiten und verschiedene Wege der Weiterbildung.
Bildungsurlaub bietet Beschäftigten die Möglichkeit, sich während der Arbeitszeit gezielt weiterzubilden. Je nach Bundesland können dafür in der Regel bis zu fünf zusätzliche freie Tage pro Jahr genutzt werden – etwa für berufliche, politische oder persönliche Weiterbildung. Das Gehalt wird während dieser Zeit weitergezahlt, der reguläre Erholungsurlaub bleibt unberührt.
In 14 Bundesländern besteht derzeit ein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub. Entscheidend ist, dass die gewählte Veranstaltung nach den Regelungen des Bundeslandes anerkannt ist, in dem Sie arbeiten. Die Kosten der Weiterbildung tragen Beschäftigte in der Regel selbst.
Ab 1. Januar 2027 führt auch Sachsen mit der sogenannten Qualifizierungszeit einen gesetzlichen Anspruch von drei Tagen pro Kalenderjahr ein. Bayern bleibt damit das einzige Bundesland ohne eine entsprechende gesetzliche Regelung.