Jean Monnet

Die Aktion Jean Monnet fördert Lehre, Lernen, Forschung und Debatten zu Fragen der europäischen Integration sowie zu künftigen Herausforderungen und Chancen der Europäischen Union. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die drei Maßnahmen der Aktion für die allgemeine und berufliche Bildung vor. 

 

 

Antragsfrist 03.02.2026 17 Uhr (Brüsseler Zeit)

Wichtige Information

Antragsfrist: 3. Februar 2026 um 17 Uhr (Brüsseler Zeit)

Die Aktion Jean Monnet und ihre Maßnahmen werden von der Exekutivagentur der EU-Kommission (EACEA) verwaltet und umgesetzt  

                                  Zur EACEA  

Schulungen für Lehrkräfte

Wer kann einen Antrag stellen

Lehrerbildende Hochschulen oder Einrichtungen für Lehrerfortbildung 

 

Dauer

3 Jahre

Förderhöhe

max. 300.000 € pro Projekt

Länder

Die antragstellende Einrichtung muss aus einem EU-Land oder alternativ aus Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien oder der Türkei kommen.

 

Förderfähige Aktivitäten

Bildungsangebote für Lehrende in Schulen und Berufsschulen zu EU-Themen

Bildungsbereiche

allgemeine und berufliche Bildung

Lehrerbildende Hochschulen oder Einrichtungen für Lehrerfortbildung entwickeln Bildungsangebote für Lehrende in Schulen und Berufsschulen und führen diese durch. Ziel ist es, neue Kompetenzen und Lehrmethoden für die Lehre zu EU-Themen zu etablieren.

Die entwickelten Schulungen sollen Schulen und Berufsbildungseinrichtungen bei der Planung, Organisation und Bereitstellung von EU-Inhalten bei ihren lehrplanmäßigen und außerschulischen Aktivitäten unterstützen.

Was sind die Ziele der Schulungen?

  • Schulen und Berufsbildungsanbietern zu ermöglichen, ihren Lehrkräften Kenntnisse über die EU zu vermitteln;
  • strukturierte Unterrichtsmodule zu EU-Fächern für Lehrende an Schulen und Berufsbildungseinrichtungen zu entwickeln;
  • spezifische Einzel- oder Gruppenschulungen zur EU (modular, in Präsenz, online oder hybrid) bereitzustellen;
  • die Integration einer europäischen Perspektive im Arbeitsalltag von Lehrenden zu fördern.

Wie wird gefördert?

  • Die Einrichtung stellt den Antrag für sich selbst. Es sind keine Partnereinrichtungen notwendig.
  • Die maximale Förderhöhe beläuft sich auf 300.000 €. 
  • Die Förderung erfolgt über einen Pauschalbeitrag, der 80 % des Projektbudgets umfasst.

Initiative „Über die EU in der Schule lernen“

Wer kann einen Antrag stellen

Schulen oder Berufsbildungseinrichtungen

Dauer

3 Jahre

Förderhöhe

max. 30.000 bis 35.000 € pro Projekt

Länder

Die antragstellende Einrichtung muss aus einem EU-Land oder alternativ aus Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien oder der Türkei kommen.

Förderfähige Aktivitäten

Bildungsangebote z. B. Projektwochen, Studienbesuche

Mit der Initiative „Über die EU in der Schule lernen“ sollen Schulen und Berufsbildungseinrichtungen unterstützt werden, damit sie spezifische Inhalte zu EU-Themen (u.a. Demokratie, Geschichte der EU, Funktionsweise der EU, kulturelle Vielfalt) vermitteln können.

Diese Aktivitäten sollten während des Schuljahres stattfinden und können unter anderem Projektwochen, Studienbesuche und andere immersive Aktivitäten umfassen.

Was sind die Ziele dieser Initiative?

  • Lehrerinnen und Lehrer in die Lage zu versetzen, mit ansprechenden Methoden EU-Inhalte zu vermitteln;
  • die Verbesserung der Lernergebnisse in EU-Fragen;
  • die Stärkung der EU-Kompetenz in Schulen;
  • eine stärkere Beteiligung von Schülerinnen und Schülern am demokratischen Prozess in der Europäischen Union.

Wie wird gefördert?

  • Die Einrichtung stellt den Antrag für sich selbst. Es sind keine Partnereinrichtungen notwendig.
  • In drei aufeinanderfolgenden Jahren müssen mindestens 40 Stunden pro Schuljahr zu EU-Themen durchgeführt werden.
  • Die maximale Förderhöhe beläuft sich für deutsche Einrichtungen auf 30.000 bzw. 35.000 €. 
  • Die Förderung erfolgt über einen Pauschalbeitrag, der 80 % des Projektbudgets umfasst.

Jean-Monnet-Netzwerke

Wer kann einen Antrag stellen

Schulen, Berufsbildungseinrichtungen und/oder Hochschulen, die eine Erstausbildung und/oder berufsbegleitende Fortbildung für Lehrkräfte anbieten

Konsortium

mindestens sechs Einrichtungen aus mindestens drei verschiedenen Ländern (mindestens vier Schulen und/oder Berufsbildungsanbieter und max. zwei Hochschulen)

Dauer

3 Jahre

Förderhöhe

max. 300.000 € pro Projekt

Länder

alle EU-Länder plus Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei

Förderfähige Aktivitäten

u. a. Erstellung von Leitlinien, Treffen zum Austausch, Co-Teaching zu EU-Themen

Jean-Monnet-Netzwerke unterstützen den Austausch guter Praxis und die Kompetenzerweiterung über die Vermittlung von EU-Themen im Unterricht.

Sie fördern den Erfahrungsaustausch von Lehrkräften auf europäischer Ebene sowie gemeinsame Aktivitäten im Bereich kollaboratives Lehren und Co-Teaching.

Was sind die Ziele der Netzwerke?

  • Austausch über angewandte Methoden
  • Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Schulen bzw. Berufsbildungseinrichtungen, um ihnen internationale Erfahrung zu ermöglichen
  • Co-Teaching
  • Schaffung einer soliden und nachhaltigen Wissensbasis für Schulen und Berufsbildungsanbieter

Wie wird gefördert?

  • Eine Einrichtung stellt den Antrag für das Konsortium.
  • Die maximale Förderhöhe beläuft sich auf 300.000 €. 
  • Die Förderung erfolgt über einen Pauschalbeitrag, der 80 % des Projektbudgets umfasst.

Weitere Informationen

Eine genauere Darstellung der Aktion Jean Monnet finden Sie im Erasmus+-Programmleitfaden im Teil B unter „Jean Monnet-Aktionen“.

Auf der Seite der EU-Kommission finden Sie weitere Informationen.

Die Antragstellung erfolgt im EU Funding & Tenders Portal.

Benötigen Sie weitere Hilfe?

Schreiben Sie eine Mail an:

Europäische Exekutivagentur für Bildung und Europa (EACEA)
Mail: eacea-ajm(at)ec.europa.eu

oder an

Claudia Hamann
Mail: ka3(at)bibb.de 

Nach oben scrollen