Wer kann einen Antrag stellen
Lehrerbildende Hochschulen oder Einrichtungen für Lehrerfortbildung
Antragsfrist: 3. Februar 2026 um 17 Uhr (Brüsseler Zeit)
Die Aktion Jean Monnet und ihre Maßnahmen werden von der Exekutivagentur der EU-Kommission (EACEA) verwaltet und umgesetzt.
Lehrerbildende Hochschulen oder Einrichtungen für Lehrerfortbildung entwickeln Bildungsangebote für Lehrende in Schulen und Berufsschulen und führen diese durch. Ziel ist es, neue Kompetenzen und Lehrmethoden für die Lehre zu EU-Themen zu etablieren.
Die entwickelten Schulungen sollen Schulen und Berufsbildungseinrichtungen bei der Planung, Organisation und Bereitstellung von EU-Inhalten bei ihren lehrplanmäßigen und außerschulischen Aktivitäten unterstützen.
Mit der Initiative „Über die EU in der Schule lernen“ sollen Schulen und Berufsbildungseinrichtungen unterstützt werden, damit sie spezifische Inhalte zu EU-Themen (u.a. Demokratie, Geschichte der EU, Funktionsweise der EU, kulturelle Vielfalt) vermitteln können.
Diese Aktivitäten sollten während des Schuljahres stattfinden und können unter anderem Projektwochen, Studienbesuche und andere immersive Aktivitäten umfassen.
Jean-Monnet-Netzwerke unterstützen den Austausch guter Praxis und die Kompetenzerweiterung über die Vermittlung von EU-Themen im Unterricht.
Sie fördern den Erfahrungsaustausch von Lehrkräften auf europäischer Ebene sowie gemeinsame Aktivitäten im Bereich kollaboratives Lehren und Co-Teaching.