Wer kann einen Antrag stellen?
öffentliche oder private Einrichtungen, die im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder in der Arbeitswelt tätig sind
Antragsfrist: 3. September 2026 um 17 Uhr (Brüsseler Zeit)
Zentren der beruflichen Exzellenz werden von der Exekutivagentur der EU-Kommission (EACEA) verwaltet und umgesetzt.
Zentren der beruflichen Exzellenz sollen transnationale Netzwerke schaffen, die lokale und regionale Akteure der Berufsbildung und Arbeitswelt in starken Partnerschaften verbinden, um hochwertige, an Lernende und Arbeitsmarktbedarfe angepasste Kompetenzen zu fördern, regionale Entwicklung, Innovation und soziale Inklusion zu unterstützen sowie zur Wettbewerbsfähigkeit Europas beizutragen.
Zentren der beruflichen Exzellenz sind Zusammenschlüsse verschiedener regionaler Akteure, die gemeinsam daran arbeiten, die Qualität der beruflichen Bildung zu verbessern. Sie verbinden Berufsbildungsanbieter, Unternehmen, Forschungs- und Entwicklungsstellen sowie Arbeitsvermittlungen und regionale Entwicklungsagenturen. Dabei haben sie die Steigerung der Exzellenz in der Berufsbildung sowie der Attraktivität des gesamten Berufsbildungssektors im Blick.
Berufliche Aus- und Weiterbildung soll
Die Zentren agieren auf zwei Ebenen:
Die Tätigkeitsfelder von Zentren der beruflichen Exzellenz sind in drei Cluster unterteilt. Jedes der Projekte muss
realisieren.
Ein Konsortium besteht aus mindestens acht Partnern aus mindestens vier EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern.
Weitere Bedingungen:
Auch Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in den Regionen 1 bis 3 können als Partner teilnehmen, wenn ihre Beteiligung einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt darstellt.
Jede in einem EU-Mitgliedsstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Einrichtung kann die Förderung einer Allianz für Innovation beantragen.
Die koordinierende Einrichtung richtet den Förderantrag im Namen aller Projektpartner an die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA).