[…] © Ja ko bL un d/ Sh ut te rs to ck .c om u nd А на ст ас ия К ар га по ло в/ Ad ob eS to ck .c om - : - - : - - Jean Monnet Sport Jugend Hochschulbildung Schulbildung Berufsbildung Erwachsenenbildung Kurzzeitprojekte – Ihr Einstieg in Erasmus+ Lernaufenthalte in der Erwachsenenbildung außerhalb Deutschlands eröffnen Chancen Sie interessieren sich dafür, Lernende und Personal Ihrer Einrichtung zu Fortbildungen ins europäische Ausland zu entsenden? Erasmus+-Kurzzeitprojekte bieten Ihnen eine unkomplizierte Option, um Pro jekte an den Start zu bringen und umzusetzen. Antragstellende Einrichtungen Alle Einrichtungen der Erwachsenenbildung mit Sitz in Deutsch land, die formale, informelle und nichtformale Erwachsenen bildung anbieten. Dazu zählen z.B. Volkshochschulen, private Träger, kirchliche Träger, Vereine, sowie lokale und regionale Behörden. Details s. www.na-bibb.de/kurzzeitprojekt-eb-beantragen Zielgruppe Lernende: Alle erwachsenen Lernende, dabei insbesondere alle benachteiligten Lernende mit geringeren Teilhabechan cen an Bildungsangeboten. Bei der Auswahl der teilneh menden Lernenden ist daher im Einklang mit den Zielen des Erasmus+-Programms eine inklusive, ausgewogene Mischung von Teilnehmenden einzuplanen. Lehrendes und nicht-lehrendes Personal, das haupt-, nebenberuflich, auf Honorarbasis oder ehrenamtlich tätig ist. http://www.na-bibb.de/kurzzeitprojekt-eb-beantragen Dauer der Auslandsaufenthalte: Lernende: 2 Tage - 365 Tage Personal: 2 Tage - 365 Tage Förderfähige Aktivitäten: Lernende: Individuelle Lernaufenthalte im Ausland in unterschiedlichen Formaten wie bspw. Präsenzlernen, arbeits basiertes Lernen, Job-Shadowings, Hospitationen. - Lernende: Gruppenaufenthalte im Ausland können aus einer Kombination formaler, nichtformaler und informeller Ansätze bestehen und bspw. Peer-Learning-Aktivitäten beinhalten. Der Schwerpunkt liegt auf dem Erwerb von Schlüsselkompetenzen. Personal: Job-Shadowings, Hospitationen oder Lehr- und Schulungsaktivitäten sowie Teilnahme an strukturierten Kursen. Förderung: Zuschüsse zu Organisations-, Reise- und Aufenthaltskosten sowie zu Kurs- und sonstigen Kosten. Beispiel Aufenthaltskosten: Die Höhe ist abhängig vom Zielland und der Dauer des Aufenthaltes. Lernende: bis zu 127 € pro Tag Personal: bis zu 191 € pro Tag Zielländer: Alle EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei Rahmenbedingungen: Die Anzahl der Lernaufenthalte ist auf 30 limitiert. In fünf Jahren können bis zu drei Anträge für Kurzzeitprojekte gestellt werden. Die Projektlaufzeit beträgt 6 bis 18 Monate. Förderung beantragen: Bei der NA beim BIBB www.na-bibb.de/ kurzzeitprojekt-eb-beantragen Jährliche Antragstermine im Frühjahr und ggf. im Herbst Kontakt: Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB) Friedrich-Ebert-Allee 114-116 53113 Bonn Tel.: 0228 107 1608 Ihre persönliche Beratung: E-Mail: mobilitaet-erwachsenenbildung@bibb.de Tel.: 0228 107 - 1001 Mo | Di | Do | Fr 9:30 - 12:00 Uhr | © K as to /A do be St oc k. co m St an d: Ja nu ar 2 02 4 http://www.na-bibb.de/kurzzeitprojekt-eb-beantragen mailto:mobilitaet-erwachsenenbildung@bibb.de Kurzzeitprojekte – Ihr Einstieg in Erasmus+ Antragstellende Einrichtungen Zielgruppe Dauer der Auslandsaufenthalte Förderfähige Aktivitäten Förderung Beispiel Aufenthaltskosten Zielländer Rahmenbedingungen Förderung beantragen Kontakt Ihre persönliche Beratung …
[…] - - : - : - © H er oI m ag es , L P2 St ud io u nd m as te r1 30 5 /A do be St oc k. co m Kurzzeitprojekte: Ihr Einstieg in Erasmus+ Perspektivwechsel durch Auslandsaufenthalte in der Berufsbildung Sie bilden aus und haben bislang wenig Erfahrung mit Auslandsaufenthalten? Sie wünschen sich inter nationale Kompetenzen für Ihre Ausbildung und haben kurzfristig Interesse an europäischen Förder mitteln? Dann ist das Kurzzeitprojekt im Erasmus+- Programm das Richtige für Sie! Antragstellende Einrichtungen Anbietende von beruflicher Aus- und Fortbildung, Berufliche Schulen, Organisationen mit Aufgaben im Bereich der beruf lichen Bildung sowie Ausbildungsunternehmen – alle mit Sitz in Deutschland Zielgruppe Lernende und Auszubildende in der beruflichen Erst ausbildung und Weiterbildung sowie Absolventinnen und Absolventen dieser Bildungsgänge bis zu 12 Monaten nach Abschluss Lehrkräfte, Ausbilderinnen und Ausbilder sowie alle sonstigen nicht lehrenden Expertinnen und Experten Dauer der Auslandsaufenthalte: Lernende: 10 Tage - 1 Jahr Personal: 2 Tage - 1 Jahr Förderfähige Aktivitäten: Lernende: Lernaufenthalte im Ausland z. B. Praktika in Niederlassungen oder in spezialisierten Fachbetrieben, be rufsspezifische Sprachkurse, die Teilnahme an Berufswettbe werben oder ein Auslandspraktikum als Teil des Anerken nungsjahres - - - Personal: Job-Shadowings in einer fremden Einrichtung, Auf enthalte mit dem Zwecke des Ausbildens bzw. Lehrens, Kurse zur Weiterbildung in Themen der Ausbildung - Förderung: Zuschüsse zu Reise-, Aufenthalts-, Organisations- sowie sonstigen Kosten. Beispiel: Aufenthaltskosten 2024 Die Höhe der Förderung hängt von der Dauer und dem Zielland ab. Lernende: Bis zu 72 € pro Tag Personal: Bis zu 145 € pro Tag Zielländer: Alle EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei Rahmenbedingungen: Die Anzahl der Aktivitäten ist auf 30 limitiert. In fünf Jahren können bis zu drei Anträge für Kurzzeitprojekte gestellt werden. Die Projektlaufzeit beträgt je nach Wunsch 6 bis 18 Monate. Förderung beantragen: Bei der NA beim BIBB www.na-bibb.de/ kurzzeitprojekt-bb-beantragen Jährliche Antragstermine im Frühjahr und ggf.im Herbst Kontakt: Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB) Friedrich-Ebert-Allee 114-116 53113 Bonn Tel.: 0228 107 1608 Ihre persönliche Beratung: E-Mail: mobilitaet-berufsbildung@bibb.de Tel.: 0228 107 1555 Mo | Di | Do | Fr 9:30 - 12:00 Uhr St an d: Ja nu ar 2 02 4 | © K ze no n/ Ad ob eS to ck .c om http://www.na-bibb.de/kurzzeitprojekt-bb-beantragen mailto:mobilitaet-berufsbildung%40bibb.de?subject= Kurzzeitprojekte: Ihr Einstieg in Erasmus+ Antragstellende Einrichtungen Zielgruppe Dauer der Auslandsaufenthalte Förderfähige Aktivitäten Förderung Beispiel: Aufenthaltskosten 2024 Zielländer Rahmenbedingungen Förderung beantragen Kontakt Ihre persönliche Beratung …
[…] Ziele der Veranstaltung, Zielgruppe, Auf einen Blick, Bewerbung, Hinweis zu den Kosten, Kontakt Wie lässt sich Wirkung in Erasmus+-Projekten und Programmen sinnvoll planen, beobachten und weiterentwickeln? Diese von der belgischen Nationalen Agentur organisierte Training and Cooperation Activity in Antwerpen mit dem Titel „ LTA Impact, Monitoring & Evaluation – Final Event“ findet vom 23. bis 25. November 2026 statt. Sie bietet Raum, sich praxisnah mit den Themen Wirkung und Wirkungsmanagement auseinanderzusetzen, geeignete Methoden kennenzulernen und Erfahrungen mit anderen Teilnehmenden auszutauschen. , Die von 12 Nationalen Agenturen (NAs) durchgeführte Long-term Activity (LTA) „Impact, Monitoring & Evaluation“ umfasste die Erarbeitung eines Konzepts von Wirkung im Zusammenhang mit Erasmus+ sowie die Entwicklung von Schulungs- und Informationsmaterialien, die die NAs in ihrer Arbeit mit den Projektträgern nutzen können. Im Mittelpunkt der Abschlussveranstaltung steht die Nutzung der Ergebnisse der LTA durch die Mitarbeitenden der NAs sowie durch Projektträger und Antragstellende. , Nach diesem Seminar haben die Teilnehmenden: ein gemeinsames Verständnis von Wirkung entwickelt; die Möglichkeiten und Grenzen wirkungsorientierter Arbeit im Rahmen von Erasmus+ verstanden; eine Auswahl an für ihre berufliche Praxis relevanten Instrumenten und Methoden kennengelernt und erprobt; Erfahrungen zum Wirkungsmanagement in Projekten und Programmen ausgetauscht; die Ergebnisse der LTA reflektiert sowie den zukünftigen Bedarf zu diesem Thema identifiziert. , Während dieser drei Tage werden die Teilnehmenden die Definition von Wirkung im Zusammenhang mit ihrem jeweiligen Arbeitsumfeld erörtern und den Einsatz der im Rahmen der LTA entwickelten Schulungsmaterialien und Instrumente erproben. Folgende Themen stehen im Fokus: Wirkungsorientierte Gestaltung Wirkungsmonitoring Kommunikation und Verbreitung von Wirkungsergebnissen , Mitarbeitende der Nationalen Agenturen, die an der Beratung künftiger Antragsteller und Begünstigter laufender Erasmus+-Projekte beteiligt sind Projektträger laufender Erasmus+-Projekte Künftige Antragsteller von Erasmus+-Projekten , Beginn: 23.11.2026 Ende: 25.11.2026 Veranstaltungsort: Radisson Blu Hotel, Antwerpen, Belgien. Bitte planen Sie Ihre Reise so, dass Sie von Beginn bis zum Ende der Veranstaltung anwesend sein werden. Die TCA findet auf Englisch statt. Die Teilnehmenden sollten über gute Englischkenntnisse verfügen. , Die Bewerbung zur Teilnahme erfolgt über die SALTO -Plattform. Ein entsprechender SALTO -Account ist erforderlich. Zur Bewerbung Bewerbungsfrist ist der 15.10.2026 Wichtig für Ihre Bewerbung: Für Vertreterinnen und Vertreter der beruflichen Bildung sowie der Erwachsenenbildung ist die Nationale Agentur beim BIBB zuständig. Für Interessierte aus der Hochschulbildung ( HE ) ist der DAAD zuständig: https://eu.daad.de/Deutscher Akademischer Austauschdienst - DAAD . Vertreterinnen und Vertreter der allgemeinbildenden Schulen ( SE ) wenden sich bitte an den PAD : Pädagogischer Austauschdienst (PAD): Austausch bildet: PAD . , Die Kosten der Veranstaltung (Übernachtung, Verpflegung, Seminargebühren) werden für Sie von der ausrichtenden Nationalen Agentur übernommen. Die NA beim BIBB bezuschusst Ihre Reisekosten. - Bei Fragen zur Veranstaltung wenden Sie sich bitte an Iris Speleers, E-Mail: iris.speleers@epos-vlaanderen.be Bei Fragen zur Abrechnung wenden Sie sich bitte an NA-TCA@bibb.de . …
[…] Erasmus+ Label für Ausbildungspartner Als Ausbildungseinrichtung engagiert für Europa Zeigen Sie Ihr Engagement für internationale Ausbildung: Mit dem Erasmus+ Ausbildungspartnerlabel machen Sie Ihre Erasmus+-Aktivitäten sichtbar, stärken Ihr Profil als moderner Ausbildungsbetrieb und setzen ein Zeichen für europäische Werte. Hier erfahren Sie, wie Sie das Label wirkungsvoll einsetzen. Erasmus+ ist das Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. Bislang konnten bereits mehr als 16 Millionen Menschen und zahlreiche Einrichtungen vom Programm profitieren. Für den Zeitraum 2021-2027 stehen insgesamt 28,4 Milliarden Euro zur Verfügung, mehr als jemals zuvor. Erasmus+ unterstützt insbesondere die Vernetzung und Internationalisierung. Ziel ist auch, europäische Werte zu stärken sowie unsere Gesellschaft inklusiver, grüner und fit für eine digitale Zukunft zu machen. Stärker in den Fokus gerückt sind Menschen mit geringeren Chancen aufgrund individueller oder sozialer Faktoren: auch Ihnen soll der Zugang zum Programm erleichtert werden. Wer kann das Label nutzen? Entweder haben Sie als Ausbildungseinrichtung selbst eine Erasmus+-Förderung beantragt oder sie unterstützen die Auslandspraktika Ihrer Auszubildenden indirekt. Denn auch eine Freistellung Ihrer Auszubildenden für den Zeitraum des Praktikums ermöglicht nicht nur ein individuelles Wachstum der Teilnehmenden, sondern auch eine europäische Qualifizierung des Bildungsraumes. Wie können Sie das Label nutzen? Wir haben Ihnen eine ausführliche Anleitung mit Hinweisen und Anregungen erstellt, wie Sie das Label in Ihrer Einrichtung physisch als auch digital einsetzen können. Zur Anleitung Print Portalschild (A4-Format) Türkleber (A5-Format) L-Banner mit Feld für Ihr Logo (100 x 200 cm) L-Banner (100 x 200 cm) Digital Weblabel (svg) Für Ihre Social Media Kanäle: Instagram (jpg) Facebook (jpg) X (jpg) Was sind die Vorteile? Immer mehr berufsbildende Einrichtungen beteiligen sich an Erasmus+, indem sie ihre Auszubildenden ein Auslandspraktikum im europäischen Ausland ermöglichen. Damit bereiten sie ihre zukünftigen Fachkräfte auf die Herausforderungen eines globalen Marktes vor und schärfen zugleich ihr eigenes Profil als attraktiver Ausbildungsbetrieb. Für Ihr Engagement als teilnehmende Einrichtungen können Sie die Vorlagen für das Label „Erasmus+ Ausbildungspartner“ nutzen bzw. Ihr Label selbst produzieren. So können Sie Ihr Engagement und Ihre Erasmus+-Aktivitäten nach außen hin sichtbar machen. Benötigen Sie weitere Hilfe? Kontakt aufnehmen Wir sind für Sie da Tel : 0228 107 1608 Mail: na[at]bibb(dot)de Hotline -Zeiten Mo | Di | Do : 09:30 bis 15:00 Uhr Mi : 9:30 bis 12:00 Uhr Fr : 9:30 bis 13 Uhr …
[…] Immer mehr berufsbildende Einrichtungen beteiligen sich an Erasmus+, indem sie ihre Auszubildenden ein Auslandspraktikum im europäischen Ausland ermöglichen. Für Ihr Engagement als teilnehmende Einrichtungen können Sie das Label „Erasmus+ Ausbildungspartner“ erhalten. So können Sie Ihr Engagement und Ihre Erasmus+-Aktivitäten nach außen hin sichtbar machen. …
[…] Digitale Medien im Unterricht, Ergebnisse für die Praxis Das Institut für Internationale Kommunikation (IIK) in Düsseldorf bietet Fort- und Weiterbildungskurse für Studium und Beruf an. Die Schwerpunkte bilden dabei Sprachkurse in Deutsch als Fremdsprache und anderen Fremdsprachen sowie Fortbildungskurse für Lehrkräfte Deutsch als Fremdsprache. , Seit mehr als 20 Jahren nutzt das IIK europäische Programme wie Erasmus+, weil moderner Sprachenunterricht an Lehrkräfte hohe Anforderungen stellt und Fortbildungen ein zentraler Bestandteil der notwendigen permanenten Weiterqualifizierung sind. Der eigene Fortbildungsbereich profitiert außerdem von den Erfahrungen im Austausch mit anderen Fortbildungsträgern und die europäische Ausrichtung fördert den Perspektivenreichtum der Lehrkräfte. , Bereits seit den 90er Jahren setzt das IIK digitale Medien im Sprachunterricht ein. Der Fortbildungsbereich vermittelt nicht nur in externen Programmen, sondern auch intern neue Methoden des Sprachunterrichts unter Nutzung von EduApps und Webanwendungen. „Mit dem Einbezug möglichst vieler Lehrkräfte in Erasmus+ und sein Vorgängerprogramm wollten wir neue Anregungen für unseren Unterricht und unsere Fortbildungsprogramme erhalten“, betont Rüdiger Riechert, Senior Consultant bei IIK . In dem Projekt wurde der Fokus auch auf die eigene Erstellung digitaler Unterrichtsmaterialien gelegt. Erreicht wurde neben dem Erwerb von neuen Fertigkeiten unter anderem zur Gestaltung von Hörverstehensübungen auch eine hohe Motivation im Team. Auch die zu Hause gebliebenen Lehrkräfte haben letztendlich profitiert, denn die Teilnehmenden haben ihre neu erworbenen Fähigkeiten im Rahmen von internen Fortbildungen weitergegeben. , Bei einer Fortbildung in Portugal wurden technische und didaktische Fähigkeiten zur Erstellung und Bearbeitung von Videos geschult. Durch die neu gewonnenen Kompetenzen konnten in der Unterrichtspraxis am IIK kleinere Videoprojekte organisiert werden, die einfach mit Smartphones durchgeführt wurden. Außerdem wurden in Kursen Erklärvideos zu verschiedenen, selbst gewählten Themen eigenständig produziert. Diese sind über die Projektseite zugänglich. Die Fortbildung in Wien hatte durch den hohen Anteil an freiberuflichen Lehrkräften sowohl direkte unterrichtliche Wirkung als auch darüber hinaus weitere positive Effekte. Eva-Lisa Finzi aus der pädagogischen Leitung des IIK sagt dazu: „Die Fortbildung hat mir persönlich neue technische und didaktische Möglichkeiten z. B. in der Nutzung von H5P eröffnet, einem kostenlosen in Moodle integrierten Autorentool. Ich habe außerdem viel über österreichisches Deutsch erfahren, was Deutsch als eine plurizentrische Sprache charakterisiert, und besonders beeindruckend war auch das Teambuilding als Folge dieser gemeinsamen Fortbildungserfahrung.“ …
[…] Leichte Sprache Hier finden Sie Informationen in Leichter Sprache. Wir erklären, was wir machen. Wir zeigen, was Sie auf dieser Internet-Seite finden. Nationale Agentur Bildung für Europa Wer sind wir? Wir sind die NA beim BIBB . NA ist kurz für: N ationale A gentur. National bedeutet: etwas gehört zu einem Land. Eine Agentur ist wie eine Einrichtung. Sie kümmert sich um ein bestimmtes Thema. BIBB ist kurz für: B undes- I nstitut für B erufs- B ildung. Ein Bundes-Institut ist eine Einrichtung vom Staat. Mit Staat ist Deutschland gemeint. Die NA gehört zum Bundes-Institut für Berufs-Bildung. Was machen wir? Wir arbeiten für das BMBFSFJ . BMBFSFJ ist kurz für: B undes- M inisterium für B ildung, F amilie, S enioren, F rauen und J ugend. Wir kümmern uns in Deutschland um Bildung in Europa. Dazu gehören zum Beispiel: Programme, Projekte und Bildungs-Themen. Ein wichtiges Programm heißt Erasmus+ . So spricht man es aus: E-ras-mus-Plus . Was ist Erasmus+? Erasmus+ ist ein Programm der Europäischen Union. Das kurze Wort dafür ist: EU . So spricht man das: E-U . Union bedeutet: Mehrere Länder arbeiten zusammen. Zur EU gehören 27 Länder. Diese Länder arbeiten zusammen. Sie wollen das Leben der Menschen in Europa besser machen. Jedes Land bekommt Geld von der EU . Mit dem Geld werden Projekte unterstützt. Was macht Erasmus+? Das Programm entscheidet, wofür das Geld ausgegeben wird. Erasmus+ unterstützt damit Bildung in Europa. Erasmus+ ist wichtig für viele Bereiche der Bildung . In Deutschland gibt es vier Agenturen für Erasmus+. Jede Agentur kümmert sich um andere Bereiche. Die NA beim BIBB kümmert sich um diese Bereiche: Berufs-Bildung: Das ist alles, was Menschen in der Aus-Bildung lernen. Dazu gehören auch Weiter-Bildungen. Erwachsenen-Bildung: Das bedeutet: Menschen können ihr ganzes Leben lang neue Dinge lernen. Zum Beispiel: eine Sprache oder neue Fähigkeiten. Wie nutze ich die Internet-Seite www.na-bibb.de? Auf einer Internet-Seite gibt es eine Navigation . Die Navigation hilft Ihnen, sich auf der Internet-Seite zurecht-finden. Sie zeigt auch, wo Sie Informationen finden. Hier erklären wir Ihnen, wie Sie sich auf unserer Internet-Seite zurecht-finden. 1. Die Logos © Copyrighthinweis öffnen NA beim BIBB X Copyrighthinweis schließen So sehen die Logos aus. Ein Logo ist ein Erkennungs-Zeichen. Oben auf der Internet-Seite finden Sie das Logo von Erasmus+ und das Logo der NA beim BIBB . Im Bild zeigt die Nummer 1 diesen Bereich. Wenn Sie auf ein Logo klicken, kommen Sie immer zur Start-Seite zurück. Egal, auf welcher Seite Sie gerade sind. 2. Die Service-Navigation © Copyrighthinweis öffnen NA beim BIBB X Copyrighthinweis schließen So sieht die Service-Navigation aus. Oben rechts finden Sie die Service-Navigation. Im Bild zeigt die Nummer 2 diesen Bereich. Dort finden Sie zusätzliche Informationen und Hilfen. Zum Beispiel: Sprache wechseln: Mit den Flaggen können Sie die Sprache ändern. Deutschland-Flagge: Deutsch Flagge von Großbritannien: Englisch Die englische Internet-Seite zeigt eine Zusammenfassung. Sie enthält nicht alle Informationen der deutschen Internet-Seite. Über uns: Hier finden Sie Informationen über die NA beim BIBB . Sie erfahren, was wir machen. Leichte Sprache: Hier finden Sie Informationen in Leichter Sprache. Wir erklären, was wir machen. Und wir erklären, wie Sie sich auf unserer Internet-Seite zurecht-finden. Gebärden-Sprache: Hier finden Sie Videos in Gebärden-Sprache. Gebärden-Sprache ist eine eigene Sprache. Menschen sprechen dabei mit den Händen, dem Gesicht und dem Körper. Die Videos erklären, was wir machen. Und sie erklären, was Sie auf dieser Internet-Seite finden. Suche: Hier kommen Sie zur Such-Seite. Dort können Sie nach Begriffen suchen. Einkaufs-Wagen: Klicken Sie auf das Bild mit dem Einkaufs-Wagen. Dann öffnet sich eine neue Seite. Dort finden Sie alle ausgewählten Publikationen. Die Publikationen können Sie kostenlos bestellen. 3. Die Haupt-Navigation © Copyrighthinweis öffnen NA beim BIBB X Copyrighthinweis schließen So sieht die Haupt-Navigation aus. Unter der Service-Navigation finden Sie die vier wichtigsten Bereiche unserer Internet-Seite. Das ist die Haupt-Navigation . Klicken Sie auf einen Bereich. Dann öffnet sich ein Menü mit weiteren Auswahl-Möglichkeiten. Klicken Sie auf eine Auswahl-Möglichkeit. Zum Beispiel: Informieren Beantragen Aus der Praxis Service Dann bekommen Sie weitere Informationen. 4. Die Suche © Copyrighthinweis öffnen NA beim BIBB X Copyrighthinweis schließen So sieht die Suche aus. Rechts neben der Haupt-Navigation finden Sie die Suche . Suchen Sie etwas auf unserer Internet-Seite? Dann geben Sie ein Wort ein. © Copyrighthinweis öffnen NA beim BIBB X Copyrighthinweis schließen So sieht das Such-Feld aus. Klicken Sie dann auf den Pfeil daneben. Dann sehen Sie eine Liste mit den Treffern. 5. Veranstaltungen © Copyrighthinweis öffnen NA beim BIBB X Copyrighthinweis schließen So sehen die Veranstaltungen aus. Auf der Start-Seite finden Sie aktuelle Veranstaltungen . Klicken Sie auf eine Veranstaltung. Dann bekommen Sie weitere Informationen. 6. Newsletter © Copyrighthinweis öffnen NA beim BIBB X Copyrighthinweis schließen So sieht die Anmeldung zum Newsletter aus. Möchten Sie Informationen zu Erasmus+ und anderen Angeboten der NA beim BIBB erhalten? Dann können Sie sich für den Newsletter anmelden. Der Newsletter ist kostenlos. 7. Weitere Angebote © Copyrighthinweis öffnen NA beim BIBB X Copyrighthinweis schließen So sehen die weiteren Angebote aus. Wenn Sie auf der Start-Seite weiter nach unten gehen, finden Sie weitere Internet-Seiten der NA beim BIBB . Jede Internet-Seite hat ein anderes Thema und ein eigenes Logo. Klicken Sie auf ein Logo. Dann kommen Sie auf diese Internet-Seite. 8. Weitere Informationen © Copyrighthinweis öffnen NA beim BIBB X Copyrighthinweis schließen So sehen die weiteren Informationen am Ende der Internet-Seite aus. Ganz unten auf der Internet-Seite finden Sie weitere Informationen. Im Bild zeigt die Nummer 1 die Links zu unseren Sozialen Medien. Die Nummer 2 zeigt weitere Service-Angebote: Stellen-Angebote Aktuelles Presse Kontakt Die Nummer 3 zeigt wichtige Informationen. Dazu gehören: das Impressum Informationen zum Daten-Schutz die Erklärung zur Barriere-Freiheit einen Link zum Portal erasmusplus.de In der Erklärung zur Barriere-Freiheit steht, wie barrierefrei diese Internet-Seite ist. Dort steht auch, welche Bereiche noch verbessert werden. Und an wen Sie sich wenden können, wenn Sie Hilfe brauchen oder Barrieren melden möchten. Erasmusplus.de Dieser Link bringt Sie zur Internet-Seite erasmusplus.de . Dort finden Sie weitere Informationen zum Programm Erasmus+. Erstellt mit Unterstützung durch KI (Open AI, ChatGPT, Version 4, 17.07.2026) …
[…] Seite 1 von 14 Erasmus+ Leitfaden für die Zusammenarbeit mit unterstützenden Organisationen Leitaktion 1 für die Erwachsenenbildung, die berufliche Aus- und Weiterbildung und die Schulbildung Fassung für den Aufruf 2023 Seite 2 von 14 Inhaltsübersicht 1. Einführung .................................................................................................. 3 2. Was ist eine unterstützende Organisation? ...................................................... 3 3. Geltende Bestimmungen der Finanzhilfevereinbarung ....................................... 4 4. Unbezahlte Trägerorganisationen und Konsortialmitglieder ................................ 4 5. Sollten Sie mit einer unterstützenden Organisation zusammenarbeiten?.............. 5 6. Qualitätsstandards für die Zusammenarbeit mit unterstützenden Organisationen . 8 7. Folgen der Nichteinhaltung der Erasmus-Qualitätsstandards ............................. 10 8. Wie bereitet man einen Vertrag mit der unterstützenden Organisation vor? ........ 11 8.1. Auszuführende Aufgaben ...........................................................................11 8.2. Mechanismen zur Qualitätskontrolle .......................................................... 111 8.3. Konsequenzen im Falle einer mangelhaften oder fehlgeschlagenen Lieferung .122 8.4. Höhere Gewalt und Flexibilitätsmechanismen ...............................................13 Hinweis: Die Verweise auf Finanzhilfevereinbarungen in diesem Dokument beruhen auf den Standardvorlagen für Finanzhilfevereinbarungen, die im Rahmen der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen 2023 und später gelten Seite 3 von 14 1. Einführung Dieses Dokument dient als Leitfaden für begünstigte Einrichtungen der Erasmus+ Leitaktion 1, die mit einer unterstützenden Organisation zusammenarbeiten möchten, wie es der Erasmus+ Programmleitfaden erlaubt. Dieser Leitfaden ist für begünstigte Einrichtungen von akkreditierten Projekten und Kurzzeitprojekten im Rahmen der Leitaktion 1 in den Bereichen Erwachsenenbildung, Berufsbildung und Schulbildung relevant. Der Inhalt dieses Dokuments hat beratenden Charakter und enthält daher keine Regeln, die über die im Erasmus+ Programmleitfaden und den Erasmus-Qualitätsstandards genannten Regularien hinausgehen. Auch der empfohlene Text für die verschiedenen Klauseln des Vertrags zwischen den Erasmus+-Begünstigten und den unterstützenden Organisationen hat rein empfehlenden Charakter. Es ist nicht verpflichtend, den Text in dieser exakten Form zu übernehmen - es wird sogar dringend empfohlen, Sprache und Inhalt an Ihren nationalen Rechtsrahmen und die besonderen Umstände Ihres Projekts anzupassen. Der Leitfaden enthält keine Aufzählung von Elementen, die in den Vertrag mit den unterstützenden Organisationen aufgenommen werden müssen. Vielmehr konzentriert er sich auf eine kleine Teilmenge von Themen, die für die Einhaltung der Erasmus- Qualitätsstandards von entscheidender Bedeutung sind. Folglich können weder die Europäische Kommission noch die Nationale Agentur im Falle einer Klage im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Leitlinien haftbar gemacht werden. 2. Was ist eine unterstützende Organisation? Eine unterstützende Organisation ist eine Organisation (oder eine andere Organisation außerhalb des Begünstigten), die der begünstigten Einrichtung bei bestimmten Durchführungsaufgaben auf bezahlter oder unbezahlter Basis unterstützt. Diese Definition und weitere Leitlinien für die Zusammenarbeit mit unterstützenden Organisationen sind in den Erasmus-Qualitätsstandards enthalten: Unterstützende Organisationen, Transparenz und Verantwortung: Bei den praktischen Aspekten der Projektdurchführung können die begünstigten Einrichtungen Beratung, Unterstützung oder Dienstleistungen von anderen Organisationen erhalten, solange die begünstigten Einrichtungen die Kontrolle über Inhalt, Qualität und Ergebnisse der durchgeführten Aktivitäten behalten, wie unter "Kernaufgaben" beschrieben. Wenn begünstigte Einrichtungen Programmmittel verwenden, um andere Organisationen für bestimmte Durchführungsaufgaben zu bezahlen, müssen die Verpflichtungen dieser Organisationen förmlich festgelegt werden, um die Einhaltung der Erasmus-Qualitätsstandards und den Schutz der EU-Fördermittel zu gewährleisten. Folgende Elemente müssen in der förmlichen Vereinbarung zwischen dem Begünstigten und dem Dienstleistenden enthalten sein: durchzuführende Aufgaben, Qualitätskontrollmechanismen, Konsequenzen im Falle einer mangelhaften oder fehlgeschlagenen Erbringung sowie Flexibilitätsmechanismen im Falle einer Annullierung oder Umplanung vereinbarter Dienstleistungen, die eine faire und ausgewogene Risikoverteilung im Falle unvorhergesehener Ereignisse gewährleisten. Die Unterlagen, in denen diese Verpflichtungen festgelegt sind, müssen der nationalen Agentur zur Überprüfung vorgelegt werden. Seite 4 von 14 Organisationen, die den Begünstigten bei bestimmten Durchführungsaufgaben (auf bezahlter oder freiwilliger Basis) unterstützen, werden als unterstützende Organisationen betrachtet und müssen in den offiziellen Berichtsinstrumenten registriert werden. Die Beteiligung von unterstützenden Organisationen muss klare Vorteile für die organisatorische Entwicklung der begünstigten Organisation und für die Qualität der Mobilitätsaktivitäten bringen. In allen Fällen bleibt die begünstigte Einrichtung für die Ergebnisse und die Qualität der durchgeführten Aktivitäten verantwortlich, unabhängig von der Beteiligung anderer Organisationen. Aufnehmende Einrichtungen sind in der Regel keine unterstützenden Organisationen, wenn jedoch eine aufnehmende Einrichtung zusätzliche Aufgaben wahrnimmt (z. B. wie in 8.1. erwähnt), dann gilt diese sowohl als aufnehmende Einrichtung als auch als unterstützende Organisation. 3. Geltende Bestimmungen der Finanzhilfevereinbarung Wenn die unterstützende Organisation eine oder mehrere Aufgaben des Projekts gegen Bezahlung ausführt, wird sie als Unterauftragnehmer betrachtet. Ihre Beteiligung wird daher durch Artikel 9.3 der Finanzhilfevereinbarung für das Projekt geregelt, der für Unterauftragnehmer gilt. Artikel 9.3 besagt, dass Sie als Begünstigter des Projekts sicherstellen müssen, dass die unterstützenden Organisationen dieselben vertraglichen Verpflichtungen übernehmen, die Sie in Ihrer Finanzhilfevereinbarung eingegangen sind. Die Hauptverantwortung verbleibt daher immer bei Ihrer Organisation, wie im weiteren Verlauf dieses Dokuments näher erläutert wird. Es ist sehr wichtig, daran zu denken, dass Kernaufgaben nicht an Unterauftragnehmer vergeben werden können, wie es in den Erasmus-Qualitätsstandards festgelegt ist. Diese Regel schränkt die Anzahl der Aufgaben, die für die Vergabe von Unteraufträgen an unterstützende Organisationen in Frage kommen, erheblich ein (Beispiele und weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 8.1). Der Kauf von Routinedienstleistungen und -gütern, die für die Durchführung Ihres Projekts benötigt werden, gilt nicht als Unterauftragsvergabe (z. B. Kauf von Reisetickets in einem Reisebüro, Abschluss einer Versicherung usw.) 4. Unbezahlte Trägerorganisationen und Konsortialmitglieder Artikel 9.3 gilt weder für unbezahlte Unterstützungsorganisationen noch für Konsortiumsmitglieder, die als Unterstützungsorganisationen für andere Organisationen des Konsortiums tätig sind, da alle Konsortiumsmitglieder Unterzeichner der Finanzhilfevereinbarung selbst sind, so dass sie per definitionem keine Unterauftragnehmer sein können. Für unbezahlte unterstützende Organisationen sowie für Konsortiumsmitglieder, die als unterstützende Organisationen Aufgaben übernehmen (welche normalerweise von der entsendenden Organisation oder dem Konsortialkoordinator erledigt werden), gelten jedoch Einschränkungen, die eine Delegation von Kernaufgaben verbieten, sowie andere in den Erasmus-Qualitätsstandards festgelegte Anforderungen. Konsortialkoordinierende können niemals als unterstützende Organisationen identifiziert werden, da ihre Verpflichtungen per Definition viel umfassender sind, da sie für die Einhaltung der Erasmus-Qualitätsstandards bei allen Aktivitäten in ihrem Projekt verantwortlich sind. Seite 5 von 14 5. Sollten Sie mit einer unterstützenden Organisation zusammenarbeiten? Um die Regeln und Qualitätsstandards zu verstehen, die für die unterstützenden Organisationen gelten, ist es wichtig, sich den Zweck der Erasmus+ Leitaktion 1 selbst vor Augen zu halten. Die Leitaktion 1 verfolgt zwei große Ziele: die Bereitstellung von Mobilitätsmöglichkeiten zu Lernzwecken für Einzelpersonen und die Entwicklung der Kapazitäten von Bildungseinrichtungen, die diese Mobilitätsaktivitäten organisieren. Wenn sich eine begünstigte Einrichtung zu sehr auf eine unterstützende Organisation verlässt, kann dies dazu führen, dass sie keine neuen Kapazitäten und kein institutionelles Wissen entwickelt, was bedeutet, dass die Programmmittel nicht richtig eingesetzt werden. Aus diesem Grund werden in den Qualitätsstandards detaillierte Anforderungen für die Zusammenarbeit mit unterstützenden Organisationen festgelegt. Die Durchführung von Erasmus+-Projekten ist mit operativen und administrativen Aufgaben verbunden, an die Bildungseinrichtungen in ihrer täglichen Arbeit nicht gewöhnt sind. Es mag verlockend klingen, sich auf eine unterstützende Organisation zu verlassen, um die Projektverwaltung zu erleichtern. Im Hinblick auf den Gesamtzweck des Programms besteht jedoch die Gefahr, dass die Wirkung und die Qualität des Projekts beeinträchtigt werden, da die Übernahme neuer Aufgaben und die Bewältigung von Herausforderungen genau die Art und Weise ist, wie neue institutionelle Kapazitäten geschaffen werden. Die Beschäftigung einer unterstützenden Organisation, um neue Herausforderungen zu vermeiden, kann die langfristigen positiven Auswirkungen auf die begünstigte Einrichtung erheblich verringern. Institutionelles Lernen und Kapazitätsaufbau sind keine einfachen Prozesse - es gibt keine Abkürzungen zum Erfolg. Wenn Sie bei der Vorbereitung oder Durchführung Ihres Projekts auf Schwierigkeiten stoßen, gibt es verschiedene Lösungen, die Sie ausprobieren können, anstatt eine unterstützende Organisation einzuschalten: Wenn Sie Hilfe brauchen, um die Regeln des Programms zu verstehen, sollten Sie sich an Ihre Nationale Agentur wenden. Sie ist die einzige zuständige Behörde, die Ihnen zuverlässige Antworten geben kann. Wenn Sie eher auf der Suche nach informellen, praktischen Ratschlägen sind, ist es eine gute Idee, Gleichgesinnte um Rat zu fragen, z. B. Kolleginnen und Kollegen, die in ähnlichen Bildungseinrichtungen in Ihrer Region arbeiten und mehr Erfahrung mit Erasmus+ haben. Sie können sich an Ihre Nationale Agentur wenden, um sich nach Möglichkeiten zu erkundigen, bei Seminaren und Workshops andere Erasmus+ Begünstigte zu treffen. Wenn Sie mit der Anzahl oder der Schwierigkeit der Aufgaben überfordert sind, sollten Sie Ihren Ehrgeiz zumindest vorübergehend zurückschrauben. Der Erfolg von Erasmus+ wird nicht an der Anzahl der Aktivitäten gemessen, die Sie organisieren können. Was wirklich zählt, ist die institutionelle Entwicklung. Wenn Sie sich also mehr Zeit nehmen, um sich auf die Qualität statt auf die Quantität zu konzentrieren, werden sich Ihre Erfolgschancen verbessern. Kurzum: Ihre Projektaufgaben allein zu bewältigen, ist im Allgemeinen der beste und sicherste Weg, um voranzukommen. Die Entscheidung, mit einer unterstützenden Organisation zusammenzuarbeiten, liegt ganz bei Ihnen; das Programm Erasmus+ fordert Sie weder dazu auf noch verlangt es dies von Ihnen. Wenn Sie hingegen davon überzeugt sind, dass die Hilfe von außen das Projekt Ihrer Einrichtung wirklich voranbringen könnte, sollten Sie klare und spezifische Vorstellungen davon haben, was Sie von einer unterstützenden Organisation erwarten. Wenn Sie einen klaren Zweck für die Einbindung einer unterstützenden Organisation haben, wird es viel Seite 6 von 14 einfacher sein, die Zusammenarbeit mit ihr zu definieren und zu rechtfertigen. Ein konkreter Grund für die vorübergehende Zusammenarbeit mit einer unterstützenden Organisation könnte beispielsweise sein, eine bestimmte Art von Aktivität zum ersten Mal zu organisieren oder Ihr Partnernetzwerk auf ein neues Land auszuweiten. Wenn Sie hingegen erwägen, mit einer Trägerorganisation zusammenzuarbeiten, weil Sie das Gefühl haben, dass Erasmus+ im Allgemeinen schwierig ist, ist das kein gutes Zeichen. Es bedeutet, dass Sie Gefahr laufen, dass die unterstützende Organisation Ihr Projekt tatsächlich für Sie durchführt. Dies ist eine verpasste Gelegenheit, das Wissen und die Kapazitäten Ihrer eigenen Einrichtung zu verbessern, und birgt das Risiko eines Verstoßes gegen die Programmregeln und Qualitätsstandards. Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit mit einer unterstützenden Organisation entscheiden, sollten Sie sich der Risiken bewusst sein, die damit verbunden sind. Leider werden Erasmus+-Mittel häufig von Einrichtungen und Einzelpersonen in Anspruch genommen, die darauf abzielen, begünstigten Einrichtungen Erasmus+ Fördergelder zu entwenden und im Gegenzug minderwertige Dienstleistungen anzubieten. Sie sollten daher bei der Auswahl einer unterstützenden Organisation mit Vorsicht vorgehen. Bestimmte Verhaltensweisen können ein frühzeitiges "Warnsignal" sein und auf potenziell problematische Organisationen hinweisen, mit denen Sie eine Zusammenarbeit besser vermeiden sollten. Beispiele für auffällige Verhaltensweisen die ein "Warnsignal" sind: x Das Angebot oder die Bitte, Ihren Antrag oder Ihre Berichte zu schreiben (mit oder ohne Bezahlung) - ist ein schwerwiegender Verstoß gegen die Erasmus+-Regeln und wird sehr wahrscheinlich dazu führen, dass Ihre Einrichtung Erasmus+-Mittel zurückzahlen muss. Wie im Programmleitfaden angegeben, sind einige der Gründe für den Ausschluss vom Auswahlverfahren, dass der eingereichte Antrag keinen Originalinhalt enthält und/oder dass andere Organisationen oder externe Personen für die Ausarbeitung des Antrags bezahlt wurden. Bei akkreditierten Einrichtungen kann auch eine sofortige Aussetzung in Betracht gezogen werden, wenn die Ausarbeitung des Antrags oder der Berichte an eine anderen Orgnisation übertragen wurde. x Die Zugänge zu Ihren Anträgen oder Projekten in den IT-Tools von Erasmus+ zu erfragen - Ihre Einrichtung ist Eigentümerin / Eigentümer Ihres Projekts und sollte den einzigen Zugang zu Ihren Daten in den IT-Tools von Erasmus+ haben. Dies ist besonders wichtig, da diese Instrumente personenbezogene Daten der Teilnehmenden enthalten und Zugang zu Aktionen im Zusammenhang mit Ihrem Projekt gewähren, die nur Sie genehmigen können. Sie sollten niemals einer Organisation, die nicht zu den Unterzeichnenden Ihrer Finanzhilfevereinbarung gehört, Zugang zu Ihrem Projekt in den Erasmus+ Tools gewähren. x Aggressive Werbung und Panikmache, die Sie überzeugen sollen, dass Erasmus+ für Ihre Organisation für eine alleinige Bewältigung zu schwierig ist. Tausende von Schulen, Berufsbildungseinrichtungen und Anbietenden von Erwachsenenbildung in ganz Europa haben erfolgreich an Erasmus+ teilgenommen - und Sie können das auch! Die erstmalige Teilnahme an Erasmus+ kann eine Herausforderung sein, aber sie ist durchaus möglich. Die Erfahrungen, die Sie dabei machen, werden für Ihre Organisation unglaublich bereichernd sein. Wenn eine unterstützende Organisation versucht, Sie davon zu überzeugen, dass Sie es ohne sie nicht schaffen, ist das ein klares Zeichen dafür, dass Sie besser nicht mit ihr zusammenarbeiten sollten. Aggressive Werbende wenden sich oft an Einrichtungen, deren Name auf der öffentlichen Liste Ihrer Nationalen Agentur mit neu akkreditierten Einrichtungen oder ausgewählten Projekten steht. Zu diesem Zeitpunkt haben Sie bereits bewiesen, dass Sie in der Lage sind, im Rahmen von Erasmus+ zu arbeiten - Sie sollten sich nicht von Personen oder Organisationen Seite 7 von 14 einschüchtern lassen, die versuchen, Ihnen Dienstleistungen zu verkaufen, die Sie nicht benötigen. x Im Kontrast zur Nationalen Agentur - die Nationalen Agenturen für Erasmus+ sind von der Europäischen Kommission und den zuständigen Ministerien ihres Landes mit der Durchführung des Programms Erasmus+ beauftragt. Die Nationalen Agenturen sind für die Bewertung von Anträgen, die Ausstellung von Finanzhilfevereinbarungen, die Überwachung der Durchführung der bewilligten Projekte und deren Bewertung nach Abschluss der Projekte zuständig. Daher ist Ihre Nationale Agentur die qualifizierteste Stelle, um die Programmregeln auszulegen und Ihnen Ratschläge und Antworten auf Ihre Fragen zu geben. Sie sollten keiner Organisation oder Person vertrauen, die behauptet, bessere Kenntnisse über Erasmus+ zu haben als Ihre Nationale Agentur. x Behauptung, im Namen der Nationalen Agentur zu handeln oder eine andere besondere Verbindung zum Programm Erasmus+ zu haben - in extremen Fällen haben Personen und Organisationen, die nichts mit dem Programm Erasmus+ zu tun haben, versucht, sich als Autoritäten in Anträgen, Berichten und ähnlichen formellen Vorgängen auszugeben. Leider ist es relativ einfach, den Namen Erasmus+ und die EU-Flagge überall hinzuzufügen oder in die eigene E- Mail-Signatur aufzunehmen. Sie sollten immer vorsichtig sein, wenn Sie formelle Mitteilungen über Ihr Projekt machen. Ebenso sollten Sie sich von Organisationen oder Personen fernhalten, die durch Verwendung von Namen und Logos eine Verbindung Erasmus+ Programms darstellen, aber nicht für die nationalen Erasmus+ Agenturen tätig sind x Weigerung, die in den Erasmus-Qualitätsstandards geforderten Elemente in den Vertrag aufzunehmen - die unterstützenden Organisationen müssen bereit sein, die verpflichtenden Erasmus-Qualitätsstandards einzuhalten. Das bedeutet, dass sie im Vertrag mit Ihrer Organisation klare Verantwortlichkeiten festlegen. Diese Elemente sind in den Erasmus-Qualitätsstandards definiert und werden in diesem Dokument näher erläutert. Sie dienen dem Schutz Ihrer Organisation, Ihrer Teilnehmenden und der Finanzierung durch die Europäische Union. Die Bereitschaft, diese Verantwortlichkeiten zu übernehmen, ist ein guter Hinweis darauf, ob die unterstützende Organisation ein zuverlässiger und engagierter Partner sein wird oder nicht. x Sie versuchen absichtlich, Sie zu verwirren, indem sie die Regeln der Leitaktion 1 und der Leitaktion 2 verwechseln - obwohl es für niemanden bedenklich ist, Details aus den beiden Aktionen zu verwechseln, sollten Sie bedenken, dass "Partner" in Leitaktion 1 und Leitaktion 2 eine ganz andere Bedeutung haben. Bei der Leitaktion 1 ist es nicht möglich, einen gemeinsamen Antrag mit Partnereinrichtungen aus dem Ausland zu stellen - die Finanzierung und das Management des Projekts werden immer von der entsendenden Seite übernommen. Wenn Ihr Gesprächspartner / Ihre Gesprächspartnerin versucht, Sie davon zu überzeugen, dass es zulässig ist, dass er / sie Ihren Key Action 1-Antrag mitverfasst, und wenn er / sie gleichzeitig gewinnorientierte Absichten erkennen lässt, sollten Sie sich am besten an Ihre Nationale Agentur wenden und die Angelegenheit klären, bevor Sie irgendeine Zusage machen. x Beantragung der gesamten Mittel für die organisatorische Unterstützung als Bezahlung für deren Dienste - die organisatorische Unterstützung ist dazu da, Ihrer Organisation bei der Durchführung des Projekts zu helfen und dabei Ihre Kapazitäten aufzubauen. Die Zahlung des gesamten Betrags der organisatorischen Unterstützung für die von unterstützenden Organisationen erbrachten Leistungen ist unverhältnismäßig, wenn man bedenkt, dass diese nur kleinere Aufgaben übernehmen können und Ihre Organisation die Kernaufgaben behalten muss. Wenn Sie die organisatorische Unterstützung auf diese Weise nutzen, können Sie Ihr Projekt nicht mit ausreichend hoher Qualität durchführen. In extremen Fällen Seite 8 von 14 können die unterstützenden Organisationen verlangen, dass Sie Teile der Mittel aus anderen Förderkategorien (z. B. individuelle Unterstützung der Teilnehmenden) an sie übertragen, ohne konkrete Leistungen für diese Förderkategorien zu erhalten. Es ist möglich, dass Ihnen "Restmittel" zur Verfügung stehen, wenn Sie Einsparungen vorgenommen haben (z. B. bei den Unterbringungs- oder Reisekosten). Diese sollten jedoch immer dazu verwendet werden, die Qualität der Erfahrungen der Teilnehmenden oder des Projekts insgesamt zu verbessern, anstatt Gewinne für die unterstützenden Organisationen zu erzielen. x Das Anbieten von "Pauschalangeboten", die dazu führen, dass ein großer Teil Ihres gesamten Projektzuschusses an ein und dieselbe Organisation gezahlt wird - wenn Ihre unterstützende Organisation gleichzeitig ein Dienstleistungsanbietender ist (z. B. für die Unterbringung oder andere Dienstleistungen für Ihre Teilnehmenden), können sich Ihre verschiedenen Gebühren zu einem großen Teil Ihres gesamten Zuschusses summieren. Solche hohen Beträge, die an eine Organisation überwiesen werden, sind ein Warnsignal, da sie darauf hindeuten, dass Sie in hohem Maße von dieser Organisation abhängig sind, was Ihr Projekt in Bezug auf Qualität und Nutzen für Ihre eigene Organisation anfällig macht und Ihre Aufsicht über die unterstützende Organisation von Natur aus schwächt. 6. Qualitätsstandards für die Zusammenarbeit mit unterstützenden Organisationen In diesem Abschnitt werden die geltenden Erasmus-Qualitätsstandards Schritt für Schritt analysiert, um Ihnen zu helfen, alle Elemente zu verstehen, die Sie bei der Vorbereitung mit der Zusammenarbeit einer Trägerorganisation beachten sollten. Bereitstellung von Qualitätsstandards Erläuterung Die begünstigten Einrichtungen müssen die Kontrolle über den Inhalt, die Qualität und die Ergebnisse der durchgeführten Aktivitäten behalten, wie unter "Kernaufgaben" beschrieben. Ihre Organisation ist der Eigentümer seines Projekts und muss daher die Kontrolle über alles haben, was in dem Projekt passiert. Mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Mitarbeitern und Ressourcen müssen Sie in der Lage sein, die Arbeit, die die unterstützende Organisation für Sie leistet, zu beaufsichtigen, insbesondere, wenn sie in direktem Kontakt mit den Teilnehmern steht. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie dazu nicht in der Lage sind, ist eine Zusammenarbeit mit der betreffenden Trägerorganisation nicht ratsam. Wenn begünstigte Einrichtungen Programmmittel verwenden, um andere Organisationen für bestimmte Durchführungsaufgaben zu bezahlen, müssen die Verpflichtungen dieser Organisationen förmlich festgelegt werden, um die Einhaltung der Erasmus-Qualitätsstandards und den Schutz der Unionsmittel zu gewährleisten. Diese Bestimmung bedeutet, dass es einen schriftlichen Vertrag zwischen Ihrer Organisation und der unterstützenden Organisation geben muss. Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn die Unterstützung unentgeltlich geleistet wird, aber eine schriftliche Verpflichtung gibt Ihnen immer eine bessere Sicherheit. Wenn ein Problem zwischen Ihrer Organisation und der unterstützenden Organisation auftritt, kann Ihre Nationale Agentur Sie auf der Grundlage ihres Fachwissens und ihrer Erfahrung beraten, rechtlich gesehen können Sie sich jedoch nur auf den Vertrag berufen, den Sie Seite 9 von 14 mit der unterstützenden Organisation unterzeichnet haben. Das Programm Erasmus+ oder die Europäische Kommission können keinen besonderen Schutz bieten. Die förmliche Vereinbarung zwischen dem Begünstigten und dem Dienstleistungserbringer muss folgende Elemente enthalten: auszuführende Aufgaben, Qualitätskontrollmechanismen, Konsequenzen bei mangelhafter oder fehlgeschlagener Erbringung und Flexibilitätsmechanismen bei Annullierung oder Umplanung vereinbarter Dienstleistungen, die eine faire und ausgewogene Risikoverteilung im Falle unvorhergesehener Ereignisse gewährleisten. In dieser Bestimmung werden obligatorische Elemente aufgeführt, die in Ihrem Vertrag mit der Trägerorganisation enthalten sein müssen. Struktur und Inhalt des Vertrags werden in den folgenden Abschnitten näher erläutert, einschließlich Beispielklauseln, die Sie verwenden könnten, um die Einhaltung der Qualitätsstandards zu gewährleisten. Die Dokumentation, in der diese Verpflichtungen festgelegt sind, muss der nationalen Agentur zur Überprüfung zur Verfügung stehen. Auf diese Weise kann die Nationale Agentur überprüfen, ob die Qualitätsstandards eingehalten werden. In der Regel wird Ihr Vertrag mit der unterstützenden Organisation von der nationalen Agentur zusammen mit Ihrem Projektabschlussbericht angefordert, er kann aber auch während eines Audits oder eines Monitoring-Besuchs bei Ihrer Organisation oder als Teil einer anderen Berichtsübung überprüft werden. Unterstützende Organisationen müssen in den offiziellen Meldeinstrumenten registriert sein. Wenn Sie mit einer unterstützenden Organisation zusammenarbeiten, sind Sie verpflichtet, diese im Erasmus+ Berichtstool anzugeben. Diese Informationen werden dann automatisch in Ihren Projektbericht aufgenommen. Dies ist eine wichtige Regel, denn wenn Sie nicht angeben, dass Sie mit einer unterstützenden Organisation zusammengearbeitet haben, gilt dies als schwerer Verstoß gegen die Qualitätsstandards. Dies kann sich sehr negativ auf das Ergebnis der Projektbewertung auswirken. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine bestimmte Organisation unter die Definition einer unterstützenden Organisation fällt, fragen Sie am besten Ihre Nationale Agentur um Rat. Die Einbindung der unterstützenden Organisationen muss klare Vorteile für die organisatorische Entwicklung der begünstigten Organisation und für die Qualität der Mobilitätsaktivitäten bringen. Diese Bestimmung gibt an, wie Ihre Arbeit mit der unterstützenden Organisation bewertet werden soll. Darüber hinaus gibt es wieder ein wichtiges Element des Kapazitätsaufbaus: Die Teilnahme Seite 10 von 14 der unterstützenden Organisationen sollte immer so sein, dass Ihre eigene Organisation aus den Erfahrungen lernen kann. Es ist wichtig, dass die Zusammenarbeit mit einer unterstützenden Organisation Sie nicht von ihr abhängig macht, sondern dass sie Ihre Fähigkeit, selbständig zu arbeiten, schrittweise erhöht. In allen Fällen bleibt die begünstigte Einrichtung für die Ergebnisse und die Qualität der durchgeführten Aktivitäten verantwortlich, unabhängig von der Beteiligung anderer Organisationen. Diese letzte Bestimmung ist vielleicht die wichtigste von allen. Sie müssen sich darüber im Klaren sein, dass Ihre Organisation der Projekteigner ist und für alles verantwortlich gemacht wird, was die unterstützende Organisation bei der Unterstützung Ihrer Projektdurchführung macht oder unterlässt. Wenn Sie über die Ergebnisse Ihrer Aktivitäten berichten, werden alle Mängel oder negativen Erfahrungen der Teilnehmer als Arbeit Ihrer Organisation bewertet. Ein Verschulden der unterstützenden Organisation wird nicht als ausreichende Rechtfertigung für derartige Probleme angesehen, da es in Ihrer Verantwortung liegt, die unterstützende Organisation zu beaufsichtigen. 7. Folgen der Nichteinhaltung der Erasmus-Qualitätsstandards Die Aufgabe der Nationalen Agentur besteht darin, die Begünstigten in allen Phasen ihres Projekts - vom Antrag bis zum Abschlussbericht - zu unterstützen und zu begleiten. Die Nationale Agentur überwacht die Durchführung der Erasmus+-Projekte und hat gleichzeitig die Aufgabe, die Begünstigten zu beraten und ihnen zu helfen, die Regeln einzuhalten und die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Falls Sie Zweifel haben, können Sie Ihre Nationale Agentur um Ratschläge zu Ihren geplanten oder laufenden Vereinbarungen mit einer unterstützenden Organisation bitten. Dies gibt der Nationalen Agentur die Möglichkeit, Sie zu warnen, wenn es eindeutige Unregelmäßigkeiten oder qualitative Probleme in Ihrem Ansatz gibt. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Nationale Agentur weder als juristischer Prüfer Ihres Vertrags noch als Vermittler zwischen Ihrer Organisation und der unterstützenden Organisation auftreten kann. Die Zusammenarbeit mit einer unterstützenden Organisation ist kein notwendiger Bestandteil der Teilnahme an Erasmus+. Sie ist eine zulässige Option. Wenn Sie sich dafür entscheiden, eine solche Beziehung einzugehen, übernehmen Sie auch die Verantwortung für die Folgen. Gemäß den vertraglichen Bestimmungen von Erasmus+ bleibt Ihre Organisation immer voll verantwortlich für die Ergebnisse und die Qualität der von Ihnen durchgeführten Aktivitäten. Die Nichteinhaltung der Qualitätsstandards kann sich auf die endgültige Bewertung Ihres Projekts auswirken, was wiederum zu einer Kürzung der Projektförderung führen kann. Für akkreditierte Einrichtungen können weitere Abhilfemaßnahmen gelten. Die Bewertungsergebnisse sind Teil der Leistungsindikatoren, die bei der jährlichen Mittelzuweisung verwendet werden, was bedeutet, dass niedrige Bewertungsergebnisse in Zukunft zu geringeren Zuschüssen führen können. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Problemen kann die Nationale Agentur Beobachtungsmaßnahmen einleiten oder Ihre Akkreditierung aussetzen. Detaillierte Regeln zu diesen Aspekten sind im Seite 11 von 14 Programmleitfaden (Abhilfemaßnahmen), in den von der Nationalen Agentur jährlich veröffentlichten Regeln für die Mittelzuweisung und in Ihrer Finanzhilfevereinbarung festgelegt. 8. Wie bereitet man einen Vertrag mit der unterstützenden Organisation vor? Wie in den Erasmus-Qualitätsstandards erläutert, ist es notwendig, einen Vertrag mit einer unterstützenden Organisation zu unterzeichnen, wenn Sie für deren Dienstleistungen bezahlen werden, und es wird empfohlen, dies zu tun, selbst wenn die Unterstützung kostenlos ist. Im Falle von bezahlten unterstützenden Organisationen muss dieser Vertrag auf Anfrage Ihrer Nationalen Agentur zur Überprüfung vorgelegt werden. Dieser Abschnitt enthält Empfehlungen für die Festlegung der Vertragsbedingungen im Einklang mit den Qualitätsstandards. 8.1. Auszuführende Aufgaben Die von der unterstützenden Organisation zu erfüllenden Aufgaben müssen im Vertrag beschrieben werden. Zu den Aufgaben der unterstützenden Organisationen darf weder das Schreiben von Erasmus+ Anträgen noch eine der folgenden, in den Erasmus-Qualitätsstandards festgelegten Kernaufgaben gehören: die finanzielle Verwaltung der Programmmittel; Kontakt mit der Nationalen Agentur; Berichterstattung über durchgeführte Aktivitäten (oder jede Form des Zugriffs auf die Projektdaten in den Erasmus-IT-Tools); Entscheidungen, die sich direkt auf den Inhalt, die Qualität und die Ergebnisse der durchgeführten Aktivitäten auswirken (z. B. die Wahl der Art und Dauer der Aktivität, die Organisation der Veranstaltung, die Definition und Bewertung der Lernergebnisse usw.). Daher beschränken sich die Aufgaben, die von unterstützenden Organisationen wahrgenommen werden können, auf praktische, logistische und unterstützende Aufgaben, wie z. B.: Suche und Buchung von Reise- und Unterkunftsmöglichkeiten; Erledigung von Verwaltungsaufgaben wie z. B. Visumverfahren; Suche nach aufnehmenden Einrichtungen im Ausland und deren Vorschlag (aber keine Entscheidung darüber); Sammlung von Informationen über das Bildungssystem in den Zielländern; Unterstützung bei der Vorbereitung und Schulung der Teilnehmer und/oder Mentoren (die Entscheidung über den Inhalt und die Überwachung der Vorbereitung bleibt Aufgabe des Begünstigten). Sie können sich an Ihre Nationale Agentur wenden, wenn Sie Zweifel an bestimmten Aufgaben haben, die Sie an die unterstützende Organisation delegieren möchten. 8.2. Mechanismen zur Qualitätskontrolle Das Konzept der "Qualitätskontrolle" bezieht sich auf die erwarteten Standards für die Durchführung und die Mechanismen, die es Ihnen ermöglichen, die Arbeit der unterstützenden Organisation zu überwachen. Seite 12 von 14 Zu diesem Zweck müssen die folgenden oder ähnliche Bestimmungen in den Vertrag aufgenommen werden, und der vollständige Wortlaut der Erasmus-Qualitätsstandards muss beigefügt oder in digitaler Form referenziert werden. Qualitätsstandards: Die Trägerorganisation muss Dienstleistungen von hoher Qualität erbringen, die dem Stand der Technik in der Branche und den Bestimmungen dieses Vertrags entsprechen. Die Dienstleistungen müssen den Erasmus-Qualitätsstandards im Anhang zu diesem Vertrag entsprechen. Bereitstellung von Informationen: Die unterstützende Einrichtung muss dem Erasmus+-Begünstigten regelmäßig über die im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Leistungen berichten, und zwar in folgenden Abständen: [Häufigkeit einfügen, z. B. jeden Monat] Auf Anfrage des Erasmus+-Begünstigten muss die unterstützende Organisation alle zusätzlichen Informationen über die erbrachten Dienstleistungen vorlegen, die für die Berichterstattung und Überwachung des betreffenden Erasmus+-Projekts erforderlich sind. Die unterstützende Organisation muss jedes Problem, das ihre Fähigkeit zur Erbringung der Dienstleistungen beeinträchtigt, aufzeichnen und dem Erasmus+ Begünstigten mitteilen. Der Bericht muss das Problem beschreiben, angeben, wann es aufgetreten ist und welche Maßnahmen die unterstützende Organisation ergreift, um das Problem zu lösen. Darüber hinaus sollte Ihr Vertrag Bestimmungen über die mögliche Vergabe von Unteraufträgen durch die Trägerorganisation an weitere Dienstleister enthalten: Unterauftragsvergabe: Der Unterauftragnehmer darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Auftraggebers keine Unteraufträge vergeben und den Auftrag nicht durch Dritte ausführen lassen. Wird die Vergabe von Unteraufträgen genehmigt, so bleibt der Unterauftragnehmer an seine vertraglichen Verpflichtungen gebunden und ist allein für die Erfüllung dieses Auftrags verantwortlich. 8.3. Konsequenzen im Falle einer mangelhaften oder fehlgeschlagenen Lieferung Ihr Projektzuschuss ist an die Einhaltung der Qualitätsstandards und aller anderen Regeln des Programms gebunden. Wenn Sie die in Ihrer Finanzhilfevereinbarung vereinbarten Leistungen nicht erbringen oder wenn Ihre Leistungen von sehr schlechter Qualität sind, kann die Nationale Agentur Ihren Projektzuschuss gemäß den in Ihrer Finanzhilfevereinbarung angegebenen Regeln kürzen. Wenn Sie sich für die Zusammenarbeit mit einer unterstützenden Organisation entscheiden, ist es daher wichtig, sich in gleicher Weise zu schützen: Sie sollten nicht für schlecht ausgeführte oder gescheiterte Aufgaben der unterstützenden Organisation bezahlen müssen. Ihr Vertrag sollte die Zahlungen an die Trägerorganisation in Raten aufteilen, wobei die letzte Zahlung erfolgt, nachdem alle Leistungen in ausreichender Qualität erbracht wurden. Seite 13 von 14 Im Vertrag muss dann klar festgelegt werden, welche Folgen es hat, wenn die vereinbarten Dienstleistungen nicht erbracht werden oder wenn die Qualität der erbrachten Dienstleistungen nicht den im Vertrag festgelegten Erwartungen entspricht. Zu diesem Zweck sollten Sie eine Reihe von Klauseln wie die folgenden in Ihren Vertrag aufnehmen: Preissenkung: Wenn die unterstützende Organisation die Dienstleistung nicht vertragsgemäß erbringt ("nicht erfüllte Verpflichtungen") oder wenn sie die Dienstleistung nicht gemäß den festgelegten Qualitätsstandards erbringt ("mangelhafte Qualität"), kann der Erasmus+-Begünstigte die Zahlungen entsprechend der Schwere der nicht erfüllten Verpflichtungen oder der mangelhaften Qualität der Dienstleistung kürzen oder zurückfordern. Der Erasmus+-Begünstigte muss die unterstützende Einrichtung förmlich über seine Absicht, die Zahlung zu kürzen, sowie über die Gründe dafür und den entsprechenden Betrag informieren. Die unterstützende Organisation verfügt über eine Frist von [Frist einfügen, z. B. 30 Tage] ab dem Datum des Eingangs der Entscheidung, um eine Stellungnahme abzugeben. Andernfalls wird die Entscheidung am Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung von Stellungnahmen vollstreckbar. Wenn die unterstützende Organisation eine Stellungnahme abgibt, muss der Erasmus+-Begünstigte der unterstützenden Organisation seine endgültige Entscheidung mitteilen, wobei er die betreffenden Stellungnahmen berücksichtigt. 8.4. Höhere Gewalt und Flexibilitätsmechanismen Während der Durchführung können unvorhergesehene Ereignisse eintreten, und es ist wichtig, dass diese nicht dazu führen, dass Sie die Trägerorganisation für Leistungen bezahlen müssen, die Sie nicht in Anspruch nehmen konnten. In den Regeln des Programms Erasmus+ werden unvorhergesehene Ereignisse, die sich der Kontrolle der Begünstigten entziehen, als "höhere Gewalt" bezeichnet. Die Definition dieses Begriffs ist in Ihrer Vereinbarung über die Gewährung einer Projektförderung enthalten: Höhere Gewalt": jede unvorhersehbare, außergewöhnliche Situation oder jedes Ereignis, auf das die Parteien keinen Einfluss haben und das eine von ihnen daran hindert, eine ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, das nicht auf Fehler oder Fahrlässigkeit ihrerseits oder seitens der Unterauftragnehmer, der verbundenen Unternehmen oder der Dritten, die eine finanzielle Unterstützung erhalten, zurückzuführen ist und das sich trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt als unvermeidlich erweist. Als höhere Gewalt können nicht geltend gemacht werden: Arbeitskonflikte, Streiks, finanzielle Schwierigkeiten oder der Ausfall einer Dienstleistung, Mängel an Geräten oder Materialien oder Verzögerungen bei deren Bereitstellung, es sei denn, sie sind unmittelbar auf einen entsprechenden Fall höherer Gewalt zurückzuführen. Ihr Vertrag mit der Trägerorganisation sollte die gleiche Definition enthalten. Darüber hinaus sollte er Bestimmungen über Maßnahmen und Verpflichtungen in Fällen höherer Gewalt enthalten: Ist eine Partei von höherer Gewalt betroffen, so hat sie die andere Partei unverzüglich unter Angabe der Art der Umstände, ihrer voraussichtlichen Dauer und ihrer voraussichtlichen Auswirkungen zu benachrichtigen. Seite 14 von 14 Eine Partei haftet nicht für eine Verzögerung oder Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, wenn diese Verzögerung oder Nichterfüllung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Ist die Trägerorganisation aufgrund höherer Gewalt nicht in der Lage, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, so hat sie nur Anspruch auf eine Vergütung für die tatsächlich erbrachten Leistungen. Die Parteien müssen alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um Schäden aufgrund höherer Gewalt zu begrenzen. Die begünstigte Einrichtung kann die vertraglich vereinbarten Leistungen kostenlos stornieren oder verschieben, wenn deren Erbringung durch höhere Gewalt beeinträchtigt wird. Darüber hinaus sollten Sie eine Klausel aufnehmen, die eine Neuplanung der Leistungen ermöglicht, wenn keine höhere Gewalt vorliegt, um während der Durchführung ausreichend Flexibilität zu gewährleisten: Innerhalb des Zeitraums von [Zeitraum einfügen, z. B. die Dauer Ihres Projekts] kann die begünstigte Einrichtung alle vertraglich vereinbarten Leistungen kostenlos umplanen, sofern sie die unterstützende Organisation [Benachrichtigungsfrist einfügen, z. B. 14 Tage] im Voraus benachrichtigt. …