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Grüner Wandel mit Erasmus+ und dem Europäischen Solidaritätskorps

Die Europäische Kommission veröffentlicht Leitlinien, Toolkits und Schulungen für eine nachhaltige Zukunft in Europa.

[…] Durchführungsleitlinien, Das könnte Sie auch interessieren: Die neu erschienen Durchführungsleitlinien der Europäischen Kommission zur Strategie für ökologischen Wandel und nachhaltige Entwicklung zeigen, wie Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps aktiv zum grünen Übergang beitragen. Sie inspirieren Teilnehmende, Projektträger und Partner dazu, Nachhaltigkeit praktisch umzusetzen – mit Leitlinien, Toolkits und Schulungen für eine nachhaltige Zukunft in Europa. Der Leitfaden bietet einen Überblick über bestehende und bereits umgesetzte Aktivitäten im Rahmen von Erasmus+ und dem Europäischen Solidaritätskorps. Ziel der Strategie ist es, Teilnehmende, Begünstigte, Projektkoordinatoren und -partner, Durchführungsstellen sowie weitere Akteurinnen und Akteure aktiv in den ökologischen Wandel einzubeziehen, sie zu inspirieren und zu motivieren. Die Strategie bildet die Grundlage für die Entwicklung konkreter Leitlinien, Toolkits, Schulungen und weiterer operativer Maßnahmen und Ressourcen durch die Durchführungsstellen und das Ressourcenzentrum „ SALTO Green.“ , Strategie für den ökologischen Wandel und die nachhaltige Entwicklung der Programme Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps , Green Erasmus Unsere Themenseite „Green Erasmus“ informiert Sie über europäische und nationale Initiativen für ökologische Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Dabei stehen die Potentiale und Möglichkeiten im Rahmen des Erasmus+-Programms im Vordergrund. Zur Themenseite Green Erasmus …

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European Innovative Teaching Award 2025

Die Europäische Kommission würdigt mit dem European Innovative Teaching Award (EITA) jedes Jahr heraussragende Unterrichtspraktiken.

[…] Text, Würdigung der Preisträgerinnen und Preisträger, Weitere Informationen Der European Innovative Teaching Award ( EITA ) würdigt jedes Jahr heraussragende Unterrichtspraktiken, die im Rahmen von Erasmus+-Projekten entwickelt wurden. In diesem Jahr nimmt der Award das Thema Demokratiebildung und bürgerschaftliches Engagement in den Fokus. Mit dem European Innovative Teaching Award ( EITA ) 2025 zeichnet die Europäische Kommission dieses Jahr Projekte zum Thema „Citizenship education – participation in democratic life, common values and civic engagement“ aus. Ziel ist es, demokratische Teilhabe zu fördern, europäische Werte zu vermitteln und zivilgesellschaftliches Handeln sichtbar zu machen. Der Award greift jedes Jahr ein aktuelles bildungspolitisches Thema der Europäischen Union auf. Seit seiner Einführung im Jahr 2021 wurden bereits fast 400 Projekte in ganz Europa ausgezeichnet. Frühere Schwerpunkte waren unter anderem „Distance and blended Learning“ (2021), „Learning together, promoting creativity and sustainability“ (2022), „Education and innovation“ (2023) und „Well-being at school“ (2024). Neues Auswahlverfahren in Deutschland Für die EITA -Nominierung 2025 wendet die Nationale Agentur beim BIBB in diesem Jahr erstmals das Verfahren der Direktauswahl (Direct Selection) an und verleiht den Preis ausschließlich in der Kategorie Erwachsenenbildung . Berücksichtigt werden abgeschlossene Erasmus+-Projekte der Leitaktion 2 (Partnerschaften für Zusammenarbeit), die von einer deutschen Einrichtung im Bereich Erwachsenenbildung koordiniert wurden, deren Abschlussberichte als Projektbeispiele guter Praxis ausgewählt wurden und die thematisch zum Jahresthema passen. Die Auswahl erfolgt durch die Nationale Agentur beim BIBB . Die offizielle Bekanntgabe der durch die EU -Kommission ausgezeichneten Projekte erfolgt am 15. September 2025 . , Die Europäische Kommission plant eine feierliche Preisverleihung mit Networking-Event im November 2025 in Brüssel. Zusätzlich würdigt die Nationale Agentur beim BIBB das ausgezeichnete Projekt im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit und auf nationaler Ebene. , Informationen zum Europäischen Bildungsraum Informationen zum European Innovative Teaching Award …

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Aufruf zum Programm Erasmus+ 2025 veröffentlicht

Jetzt informieren und mitmachen!

[…] Wichtige Änderungen für die Leitaktion 1 – Mobilität in der Beruf- und Erwachsenenbildung, Wichtige Änderungen für die Leitaktion 2 – Partnerschaften für Zusammenarbeit in der Berufs- und Erwachsenenbildung, Informationen und Dokumente zum Aufruf 2025 im Programm Erasmus+ Die Europäische Kommission hat ihren Aufruf zur Einreichung von Anträgen im Programm Erasmus+ und den Programmleitfaden für das Jahr 2025 veröffentlicht. Mit rund 5 Milliarden Euro wird sie im kommenden Jahr den Lernaustausch im Ausland und Partnerschaften in den Bereichen Bildung, Jugend und Sport unterstützen. Dies entspricht einem Anstieg um 6,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Wieviel Budget steht der Berufs- und Erwachsenenbildung zur Verfügung? Was wird gefördert und welche Neuerungen gibt es? Der Aufruf 2025 ist die Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Anträgen . Im Aufruf werden Antragsfristen und Budgets für die einzelnen Bildungsbereiche und Aktionen des Programms Erasmus+ veröffentlicht und Neuerungen im Programm benannt. Wir laden alle herzlich ein, bei dem Programm mitzumachen, sich zu den Möglichkeiten zu informieren und die vielfältigen Chancen von Erasmus+ zu nutzen. Budget für die Berufs- und Erwachsenenbildung 2025 ist das von der Nationalen Agentur beim BIBB verwaltete Förderbudget deutlich um 35 Prozent gegenüber dem des Vorjahrs gestiegen: In der Berufsbildung stehen rund 132 Millionen Euro für die Projektförderung zur Verfügung, in der Erwachsenenbildung liegt das Fördervolumen bei knapp 33 Millionen Euro . Mehr Mittel stehen dabei im Vergleich zum Vorjahr für die Leitaktion 1 (Mobilität) zur Verfügung. Das Budget der Leitaktion 2 (Partnerschaften für Zusammenarbeit) bleibt in 2025 stabil und wird nicht, wie in den Jahren zuvor, weiter reduziert. Das wird gefördert Im Einklang mit den im Programm Erasmus+ für 2021-2027 dargelegten Schwerpunktbereichen wird die Aufforderung zur Einreichung von Anträgen weiterhin ein breites Spektrum von Projekten unterstützen, deren Schwerpunkt auf der Förderung der sozialen Inklusion, des ökologischen und des digitalen Wandels und der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben liegt. Das Programm wird der Ukraine auch 2025 mit Projekten zur Seite stehen, die beispielsweise die Aufslandsaufenthalte von Lernenden fördern, Menschen, die aus dem Land fliehen, mit neuen Fähigkeiten ausstatten, bei der Bekämpfung von Desinformation helfen oder die Integration von Geflüchteten in ein neues Bildungssystem unterstützen. Der Programmleitfaden beschreibt neben den Programmzielen die nach Leitaktionen strukturierten Förderaktivitäten und enthält alle wichtigen technischen Informationen rund um die Antragstellung. Nutzen Sie den Leitfaden, um Ihre Projekte erfolgreich zu planen und einzureichen. Das ist neu im Programm Erasmus+ Mit jeder Veröffentlichung eines neuen Erasmus+-Programmleitfadens ergeben sich kleine oder auch größere Änderungen für die Antragstellung. Erfahren Sie nachfolgend, was sich für Sie und Ihre Einrichtung mit dem Erasmus+-Programmleitfaden 2025 im Vergleich zum Vorjahr geändert hat und worauf Sie besonders achten müssen. Die folgenden Informationen beziehen sich auf den verbindlichen englischsprachigen Programmleitfaden Version 1 (2025) vom 19.11.2024. , Die Aktivitätsart „Kurse und Schulungen“ für Lernaustausch des Personals ist wie folgt spezifiziert: Maximale Aufenthaltsdauer wurde auf 10 Tage festgesetzt Pro Projekt kann jede Person maximal einmal an einem Kurs teilnehmen Maximal drei Personen derselben entsendenden Organisation und maximal zehn Personen desselben Mobilitätskonsortiums können für den gemeinsamen Besuch desselben Kurses eine Förderung erhalten. Generell kann Personal, das aus dem Ausland für die geförderte Einrichtung arbeitet, nicht mehr an Aktivitäten in dem Land teilnehmen, in dem es arbeitet. Mobilitätsaktivitäten müssen in dem Land stattfinden, in dem die aufnehmende Einrichtung rechtmäßig niedergelassen ist. Jede Mobilitätsaktivität kann nur noch in einem Land stattfinden. Kurze grenzüberschreitende Reisen sind dann zulässig, wenn sie für die Aktivität relevant sind; für die Berechnung des Zuschusses wird dies jedoch nicht als Wechsel des Veranstaltungslandes betrachtet. Aufeinanderfolgende Aktivitäten in verschiedenen Ländern sind zulässig, in diesem Fall muss jede Aktivität für sich genommen alle relevanten Förderkriterien erfüllen. Aktivitäten nach Russland oder Belarus werden nicht mehr gefördert. Die Beteiligung einer unterstützenden Organisation bedarf der Genehmigung durch die Nationale Agentur. , Übergreifende Neuerungen: Für die Berufsbildung wurde in der Leitaktion 2 eine neue bildungsbereichsspezifische Priorität eingeführt: „Inangriffnahme von schwach ausgeprägten Grundfertigkeiten: Das Ziel dieser Priorität ist, dass Programme der beruflichen Aus- und Weiterbildung sicherstellen, dass solide Rechen-, Lese-, Schreib-, Sprach- und digitale Kompetenzen als starke Grundlagen für Resilienz, lebenslanges Lernen, lebenslange Beschäftigungsfähigkeit und soziale Inklusion entwickelt werden.“ Für kleinere Partnerschaften ( KA 210) ist neu: Zu einer Antragsfrist kann eine Einrichtung, d.h. eine Organisations- ID , an maximal 5 Projekten beteiligt sein (neue Begrenzung). Weiterhin gilt, dass nur ein Antrag als koordinierende Einrichtung gestellt werden kann. Die Begrenzung gilt über die Bildungsbereiche Berufsbildung, Erwachsenenbildung, Schulbildung, Jugend hinweg. Für die Bildungsbereiche Berufsbildung und Erwachsenenbildung wird es im Jahr 2025 in Deutschland nur die Antragsfrist am 05.03.2025 geben. Für Kooperationspartnerschaften ( KA 220) ist neu : Die Beteiligung von Partnereinrichtungen aus nicht am Programm assoziierten Drittländern ist nicht mehr weltweit möglich, sondern ist auf Länder aus den Regionen 1 bis 3 begrenzt: Westbalkan, Östliche Nachbarschaft, Länder des südlichen Mittelmeerraums. Die Einteilung der Länder nach Regionen ist im Detail in Teil A des Programmleitfadens beschrieben (Seite 34ff) Damit können u.a. Einrichtungen aus Großbritannien und der Schweiz nicht mehr als Partnereinrichtung an einem Projekt teilnehmen. Die Lebensläufe (Curriculum Vitae) für die Schlüsselpersonen des Projektkonsortiums müssen bei der Antragstellung eingereicht werden, so dass eine operationale Leistungsfähigkeit geprüft werden kann. (Teil C, Seite 418) , Aufruf 2025 der Europäischen Kommission: „Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2025 – EAC/A08/2024 Programm Erasmus“ vom 19.11.2024 Programmleitfaden 2025, englische Version 1 19/11/2024 (2025) Programmleitfaden 2025, deutsche Version 1, 19/11/2024 (2025) Pressemitteilung der Europäischen Kommission zum Aufruf 2025 vom 19.11.2024 …

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Europäische Kommission stellt Vorschlag für Erasmus+ ab 2028 vor

Die Europäischen Kommission unterstreicht mit geplantem Budget die hohe Bedeutung von Erasmus+.

[…] Die Zukunft von Erasmus+ Am 17. Juli 2025 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für die neue Generation des Erasmus+-Programms für den Zeitraum 2028 bis 2034 vorgestellt. Mit einem geplanten Budget von 40,8 Milliarden Euro – das entspricht einem Zuwachs von 50 Prozent gegenüber dem laufenden Programm – unterstreicht die Kommission die hohe Bedeutung von Erasmus+ für Bildung, gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Wettbewerbsfähigkeit Europas. Das entspricht rund 2 Prozent des gesamten EU -Haushalts von knapp 2 Billionen Euro. Die Struktur des Programms bleibt im Wesentlichen erhalten: Die sechs Bildungssektoren – Berufsbildung, Hochschulbildung, Erwachsenenbildung, Schulbildung, Jugend und Sport – bleiben bestehen. Auch die bekannten Leitaktionen werden fortgeführt, heißen nun aber „Säulen“. Die bisherigen Leitaktionen 2 und 3 sollen zu einer neuen Säule 2 zusammengefasst werden. Neu ist, dass das Europäische Solidaritätskorps in Erasmus+ integriert werden soll. Die Kommission setzt weiterhin klare inhaltliche Schwerpunkte: Lernmobilität, Inklusion, Kompetenzerwerb sowie politische und gesellschaftliche Teilhabe bleiben zentrale Ziele. Auch sollen alle Zielgruppen, die im laufenden Programm förderfähig sind, in der neuen Programmgeneration unterstützt werden. Kooperationsprojekte – insbesondere auf nationaler Ebene durch die Nationalen Agenturen gefördert – bleiben fester Bestandteil, dürfen jedoch nicht zugunsten zentraler EU -Projekte an Relevanz verlieren. Sie sind essenziell für praxisnahe Impulse zur Weiterentwicklung des Europäischen Bildungsraums. Ob das neue Budget ausreicht, ist fraglich. Die Nationale Agentur beim BIBB schätzt, dass der tatsächliche Finanzbedarf viel höher ist. Allein für den Erhalt des aktuellen Förderniveaus bräuchte es mehr Mittel – u. a. wegen der Inflation 2021–2024 (20 Prozent) und dem starken Wachstum der aktuellen Programmgeneration. Allerdings haben Deutschland und andere Mitgliedstaaten bereits Widerstand gegen die Höhe des Gesamt- EU -Haushalts angekündigt – Kürzungen sind also möglich. In den anstehenden Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen ( MFR ) sollte daher konsequent für ein gestärktes Erasmus+ eingetreten werden – quantitativ wie qualitativ. , Während das aktuelle Erasmus+-Programm noch in vollem Gange ist, laufen bereits die Vorbereitungen für die neue Programmgeneration. Was hat sich bewährt? Was sollte aus deutscher Sicht weiterentwickelt werden? Wie läuft der Prozess dazu ab und was ist gerade der aktuelle Stand? Hier erfahren Sie mehr zur Zukunft von Erasmus+ …

[…] Die Zukunft von Erasmus+ Die aktuelle Programmgeneration von Erasmus+ endet 2027. Die Vorbereitungen für das Nachfolgeprogramm haben schon begonnen. Was hat sich bewährt? Was sollte aus deutscher Sicht weiterentwickelt werden? Welche Vorschläge hat die EU -Kommission unterbreitet? Wie läuft der Prozess dazu ab – und was ist gerade der aktuelle Stand? Der Weg zu Erasmus+ 2028 bis 2034 Viele Akteure sind an den Vorbereitungen des neuen Programms beteiligt. Der Haushalt von 2028 bis 2034 und des Programms werden als EU -Verordnungen im Rahmen des „Ordentlichen Gesetzgebungsverfahren“ der Europäischen Union verabschiedet. Im Sommer 2025 hat die Kommission einen Vorschlag für den gesamten EU -Finanzrahmen und einen Vorschlag für Erasmus+ vorgelegt. Ab der zweiten Jahreshälfte werden diese beiden Verordnungen verhandelt und voraussichtlich 2027 verabschiedet. Dies ist ein komplexer demokratischer Prozess, an dem sich alle beteiligen können. Mehr anzeigen Weniger anzeigen Der Erasmus+-Nutzerbereit der NA beim BIBB hat bereits im April 2024 eine Stellungnahme zum Nachfolgeprogramm erarbeitet. Projektträger in Erasmus+ können ihre EU -Parlamentarierinnen und -Parlamentarier über ihr Engagement im Programm und die Bedeutung von Erasmus+ für ihre Arbeit informieren. Viele Abgeordnete freuen sich über konkrete Rückmeldungen, die sie in ihre Arbeit im Parlament einbringen und damit auch Entscheidungsprozesse beeinflussen können. Das EU -Parlament, der Europäische Rat und die EU -Kommission streben an, diesen Prozess bis Ende 2027 abzuschließen, damit die neue Programmgeneration Erasmus+ 2028 bis 2034 pünktlich an den Start gehen kann. © Copyrighthinweis öffnen AdobeStock | rustamark X Copyrighthinweis schließen Nationale Zwischenevaluation von Erasmus+ Der „Nationale Bericht zur Halbzeitevaluation der Erasmus+-Programmgeneration 2021-2027“ ist verpflichtender Bestandteil der Erasmus+-Verordnung. Diese Zwischenevaluation dient dem Bundesbildungsministerium dazu, festzustellen, ob die Programmziele sowie die angestrebten Wirkungen erreicht wurden. Das Ergebnis zeigt: Erasmus+ ist sehr erfolgreich und der Wunsch nach Kontinuität hoch. Positiv bewertet wurden u.a.: die Steigerung der Lernmobilität, die Fortführung der Akkreditierung, die Stärkung europäischer Kooperationen, die Wirkung des Programms im Kontext der Prioritäten (Inklusion und Vielfalt, Nachhaltigkeit, Digitaler Wandel, Teilhabe), die überwiegend dezentrale Verwaltung des Programms und die ausgeweitete Pauschalierung. Nationale Kernforderungen an die Europäische Kommission © Copyrighthinweis öffnen AdobeStock | MP_Studio X Copyrighthinweis schließen Die Evaluation macht auch deutlich, wo noch Verbesserungsbedarf besteht. Die Erkenntnisse daraus flossen direkt in das deutsche Positionspapier zur nächsten Generation von Erasmus+ ein. Darin haben die Bundesministerien der EU -Kommission gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz wichtige Forderungen und Impulse für die Weiterentwicklung des Programms übermittelt. Allgemeine Forderungen Erasmus+ als bürgernahes Programm stärken: Seine bewährte Struktur – mit klaren Bildungssektoren, Leitaktionen und übergreifenden Prioritäten – sollte erhalten bleiben. Ausbau der Lernmobilität als stärkste Leitaktion des Programms. Dezentrale Kooperationspartnerschaften erhalten – ihre Wirkung kann durch gezielte Verbreitung besonders erfolgreicher Projekte weiter gestärkt werden. Mehr Inklusion und Bürgernähe: Anstrengungen, das Programm inklusiver und bürgernäher zu machen, weiter steigern. Dezentralisierung der Aktion Jean Monnet , um Bildungseinrichtungen den Zugang zu erleichtern. Verbesserte IT-Infrastruktur zur optimalen Umsetzung des Programms schaffen. Abbau administrativer Hürden: Die Akkreditierung weiter ausbauen, Antragsverfahren für Schulen KMU vereinfachen und damit Zugänge zum Programm erleichtern. Forderungen für die Berufsbildung Stärkung der Berufsbildung in Europa: Die Berufsbildung leistet einen wichtigen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ihre Rolle sollte weiter gestärkt werden. Internationale Lernmobilität beibehalten: Auch künftig sollte Lernmobilität in Drittstaaten möglich bleiben. Europäische Vernetzungsplattform für die Berufsbildung: Analog zu Plattformen wie EPALE ( für die Erwachsenenbildung) und eTwinning (für die Schulbildung) braucht es eine eigene europäische Austauschplattform für die Berufsbildung. Sie soll Fachkräfte dabei unterstützen, sich über Ländergrenzen hinweg zu vernetzen, innovative Ansätze zu teilen und leichter Kooperationspartner zu finden. Stärkere Verbreitung von Projektergebnissen Ausbau der Synergien von Europass und Erasmus+ Forderungen für die Erwachsenenbildung Stärkung der Erwachsenenbildung in Europa: Angesichts tiefgreifender Veränderungen in Gesellschaft und Arbeitswelt übernimmt die Erwachsenenbildung eine zentrale gesellschaftliche Rolle. Um dieser Bedeutung gerecht zu werden, sollte ihr Anteil am Gesamtbudget auch in Zukunft stabil bleiben. Inklusion: Lernende und Lehrende sollten gleichermaßen gefördert werden. Synergie und Austausch mit anderen EU -Förderprogrammen wie dem ESF Plus und der Initiative der Europäischen Kommission „Aim, Learn, Master, Achieve“ ( ALMA ). Förderlogik anpassen: Die Besonderheiten der Erwachsenenbildung sollten bei der Programmausgestaltung stärker berücksichtigt werden – zum Beispiel durch den gezielten Einsatz von Pauschalen Erasmus+ stärken: Mehr Mittel für das Programm Die Bedeutung des Programms ist groß: Erasmus+ wächst seit 2021 erheblich. Will man das Programm in seinem 2027 erreichten Umfang in den Jahren 2028 bis 2034 fortführen, so braucht es ein Budget von rund 46 Mrd. Euro (+ 60 Prozent). Gleichzeitig nehmen auch die aktuellen finanziellen Herausforderungen zu – sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene: Verteidigung, Wettbewerbsfähigkeit, Klimaschutz und Bildung sind nur einige Stichworte. Eine Diskussion über künftige Budgets muss daher sowohl den Bedarf als auch die finanziellen und politischen Rahmenbedingungen der Europäischen Union berücksichtigen. Doch klar ist auch: Wollen wir den Erfolg des Programms nicht nur beibehalten, sondern noch steigern, benötigen wir ein wesentlich größeres Budget. Um Erasmus+ quantitativ und qualitativ stärken zu können, schätzen wir, dass dafür mindestens eine Verdopplung des bisherigen Budgets von 28 auf 56 Milliarden Euro erforderlich ist. Um die in der Ratsempfehlung „Europa in Bewegung“ – Lernmobilitiät für alle (Europäischer Rat, 13. Mai 2024) gesetzten Ziele für Auslandsaufenthalte in der Berufsbildung erreichen zu können, bräuchte es sogar mehr als eine Verdreifachung . Nationale Impulse für die Weiterentwicklung des Programms © Copyrighthinweis öffnen AdobeStock | peopleimages X Copyrighthinweis schließen Zwischenevaluation der Europäischen Kommission Im Juli 2025 hat die EU -Kommission ihre Zwischenevaluation des Programms vorgelegt. Sie speist sich aus den 33 nationalen Evaluationen und eigenen Auswertungen der EU -Kommission. Zur Zwischenevaluation Das Programm hat: im Zeitraum 2021 bis 2023 1,6 Mio. Personen gefördert, trotz erheblicher Einschränkungen durch die Pandemie. signifikante Lernerfolge für Teilnehmende ermöglicht, auch für Personen mit geringeren Startchancen. nachhaltige Effekte für die Entwicklung von Bildungseinrichtungen ermöglicht. signifikante Beiträge auf der systemischen Ebene und zur Ausgestaltung des Europäischen Bildungsraums geleistet. Die Vorschläge der Europäischen Kommission zu Budget, Zielen und Programmstruktur Die Europäische Kommission hat im Juli 2025 von ihrem Vorschlagsrecht Gebrauch gemacht und zwei zentrale Dokument vorgelegt: Vorschlag für Erasmus+ 2028 bis 2034: Budget – Mehrjähriger Finanzrahmen Das Budget des Erasmus+-Programms für den Zeitraum 2028 bis 2034 soll nach den Vorstellungen der EU -Kommission 40,8 Milliarden Euro betragen. Dies entspricht rund 2 Prozent des gesamten EU -Haushalts , der in diesem Zeitraum nahezu 2 Billionen Euro umfassen soll. Das aktuelle Programm verfügt über ein Budget von 26,4 Milliarden Euro, sodass die EU -Kommission von einem Budgetzuwachs um 50 Prozent spricht. Diese geplante Budgetsteigerung kann zunächst als Anerkennung der Bedeutung und Wirksamkeit des Programms verstanden werden – für die individuellen Bildungschancen, die Wettbewerbsfähigkeit Europas sowie die Stärkung der Werte der Europäischen Union. Bei der Bewertung des Vorschlags sind jedoch drei Aspekte besonders zu berücksichtigen: Haushaltsverhandlungen auf EU -Ebene Deutschland und weitere Mitgliedstaaten haben bereits angekündigt, dem Entwurf des Gesamtbudgets für den EU -Haushalt in seiner derzeitigen Höhe nicht zuzustimmen. Sie halten ihn für zu umfangreich. Eine Kürzung des Erasmus+-Budgets im weiteren Verlauf der Verhandlungen ist daher möglich. Relativer Anteil des Programms am EU -Haushalt Der Anteil von Erasmus+ am EU -Gesamthaushalt beträgt derzeit rund 2,5 Prozent. Im neuen Finanzrahmen würde dieser Anteil trotz absoluter Steigerung auf etwa 2 Prozent sinken. Tatsächlicher Finanzbedarf Nach Berechnungen der NA beim BIBB würde das vorgeschlagene Budget nicht ausreichen, um die im Jahr 2027 finanzierten Aktivitäten des Programms im Zeitraum 2028 bis 2034 auf gleichem Niveau fortzuführen. Ursache hierfür sind zum einen die Inflation der Jahre 2021 bis 2024, die sich auf nahezu 20 Prozent belief, sowie das starke Wachstum des Programms in der laufenden Generation. Um allein den Status quo zu sichern, ist somit bereits ein erhebliches finanzielles Wachstum notwendig. Um darüber hinaus eine quantitative und qualitative Weiterentwicklung des Programms zu ermöglichen – wie sie auch in den Initiativen „Europa in Bewegung – Lernmobilität für alle“ und „Union der Kompetenzen“ formuliert ist – bedarf es eines Erasmus+-Budgets, das über den aktuellen Vorschlag hinausgeht. Dieses Ziel sollte in den nun beginnenden Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen ( MFR ) konsequent verfolgt werden. Zum Vorschlag Vorschlag für Erasmus+ 2028 bis 2034: Ziele, Struktur und Perspektiven Die Verordnung zum Erasmus+-Programm legt die grundlegenden Ziele und Strukturen fest. Zum Vorschlag Ziele des Programms Im Mittelpunkt des Vorschlags der EU -Kommission steht weiterhin die Lernmobilität . Inklusion bleibt ein zentrales Anliegen. Gleichzeitig gewinnen die Förderung von Wettbewerbsfähigkeit , Kompetenzerwerb sowie die politische und gesellschaftliche Teilhabe weiter an Bedeutung. Programmstruktur bleibt Die grundlegende Programmarchitektur bleibt im Wesentlichen erhalten. Die sechs Sektoren – Berufsbildung, Hochschulbildung, Erwachsenenbildung, Jugend und Sport – bleiben bestehen. Der bislang eigenständige Europäische Solidaritätskorps wird in das Erasmus+-Programm integriert. Leitaktionen werden zu Säulen Die bekannten Leitaktionen werden im Kommissionsvorschlag künftig als „Säulen“ bezeichnet. Die bisherigen Leitaktionen 2 und 3 sollen zu einer neuen Säule 2 zusammengeführt werden. Bedeutung von Kooperationsprojekten Kooperationsprojekte, wie sie von den Nationalen Agenturen gefördert werden, bleiben Teil des Programms. Unklar ist, ob ihr Stellenwert im Vergleich zu Mobilitätsmaßnahmen oder zentralen Projekten auf EU -Ebene im gleichen Maße wächst. Dabei sind diese Projekte essenziell, um praxisnahe Impulse für die Weiterentwicklung des Europäischen Bildungsraums zu liefern. Es wird wichtig sein, diesen Aspekt in die weiteren Verhandlungen einzubringen. Zielgruppen bleiben Alle Zielgruppen, die im aktuellen Erasmus+-Programm förderfähig sind, sollen laut Vorschlag auch in der neuen Programmgeneration unterstützt werden. Der Standpunkt des Rates zum Vorschlag der EU -Kommission für Erasmus 2028-2024 Der Rat hat im Mai 2026 seinen Standpunt zum Vorschlag der EU -Kommission veröffentlicht, dies ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zum Nachfolgeprogramm. Bewährtes erhalten, keine Position zum Budget Mit der Vorlage des Standpunktes haben die 27 Mitgliedsstaaten sich inhaltlich positioniert für die voraussichtlich Anfang 2027 beginnenden Verhandlungen mit dem EU -Parlament und der EU -Kommission. Der Rat stimmt dem Vorschlag der EU -Kommission zu die Grundstruktur des Programms Erasmus+ zu erhalten. Vor allem Mobilität aber auch Kooperation sollen die Schwerpunkte des Programms bleiben. Darüber hinaus positioniert sich der Rat vor allem zur Governance des Programms, um die gewichtige Rolle der Mitgliedsstaaten in der Steuerung des Programms zu erhalten. Der Rat der Bildungsministerinnen und Bildungsminister hat sich nicht zum Programmbudget geäußert, da dies an anderer Stelle verhandelt wird. Deutschland hat bereits gefordert, dass das EU -Gesamtbudget gekürzt wird. Zur Pressemitteilung Standpunkt des Rates Weiterführende Informationen Zwischenevaluation Nationale Zwischenevaluation des Programms Erasmus+ Kernforderungen der Bundesministerien und der Kultusministerkonferenz Kristin Hess (Referentin Erasmus+ im BMBF ): „Nationaler Bericht zur Halbzeit evaluation von Erasmus+ – Wichtige Erfolge, Raum für Verbesserungen“. In: In: Journal Bildung für Europa, Nr. 40 – Das Jahr der Jubiläen, Seite 16 f. Zwischenevaluation der Europäischen Kommission Stellungnahmen zu Erasmus+ Mario Draghi: The future of European competitiveness. Report. 9. September 2024. Enrico Letta: Much more than a market: Speed, security, solidarity. April 2024. Erklärung von Ursula von der Leyen, Kandidatin für eine zweite Amtszeit 2024-2029, bei der Plenartagung des Europäischen Parlaments am 18. Juli 2024. Ursula von der Leyen, Kandidatin für das Amt der Präsidentin der Europäischen Kommission: Europa hat die Wahl: Politische Leitlinien für die nächste Europäische Kommission 2024−2029.Straßburg, 18. Juli 2024. Stellungnahme des Nutzerbeirats der Nationalen Agentur Bildung für Europa beim BIBB zur Programmgeneration Erasmus+ 2028-2034 Informationen zum EU -Gesetzgebungsverfahren Grafik zum Ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Berthold Hübers (Leiter der NA beim BIBB ): „Erasmus+ 2028-2034: Die nächsten Schritte: Ausblick auf den Weg zum Nachfolgeprogramm“. In: Journal Bildung für Europa, Nr. 40 – Das Jahr der Jubiläen, Seite 17 f. Dokument zur Arbeitsweise der Europäischen Union Veröffentlichungen der Europäischen Kommission, des Rats und des Parlaments Dokumente zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034 (Korrigendum): COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE EUROPEAN COUNCIL, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS A dynamic EU Budget for the priorities of the future - The Multiannual Financial Framework 2028-2034 COM/2025/570 final/2 MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Ein dynamischer EU-Haushalt für die Prioritäten der Zukunft – der Mehrjährige Finanzrahmen 2028-2034 Vorschlag zur Verordnung von Erasmus+: Proposal for a REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL establishing the Erasmus+ programme for the period 2028-2034, and repealing Regulations (EU) 2021/817 and (EU) 2021/888 Veröffentlichungen des Europäischen Parlaments Europäisches Parlament: European Parliament: Implementation of the Erasmus+ programme 2021-2027 . Resolution of 16. January 2024 (Oktober 2024) Europäisches Parlament: Standpunkt des Europäischen Parlaments zum Vorschlag der EU-Kommission (voraussichtlicher Erscheinungstermin: offen) Benötigen Sie weitere Informationen? Kontakt aufnehmen Wir helfen Ihnen weiter Für Presseanfragen wenden Sie sich bitte an: Dr. Gabriele Schneider E-Mail: Gabriele.Schneider(at)bibb.de Telefon: 0228 107 1641 …

[…] Lernräume in der Grundbildung gestalten! Neue Impulse aus der Praxis für die Praxis Die Veranstaltung hat am 5. November 2025 gemeinsam mit der AEWB Niedersachsen in Göttingen stattgefunden Welche Lernumgebung ist Ihnen besonders in Erinnerung geblieben – und warum? War es der Ort, die Atmosphäre, oder vielleicht die Art und Weise, wie gelernt wurde? Expert*innen aus Niedersachsen, Deutschland und Europa teilten Impulse aus Forschung und Praxis zur Gestaltung von Lernräumen in der Grundbildung. Der Fokus des Fachtags lag auf dem Austausch und Input von praxisnahen Impulsen zur analogen und digitalen Gestaltung von Lernräumen in der Grundbildung mit dem Ziel zu diskutieren, wie niedrigschwellige Ansätze aussehen können, die in den Bildungseinrichtungen leicht umsetzbar sind. Die Fachtagung wurde in Kooperation mit der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung Niedersachsen (AEWB) veranstaltet. Gesamtbericht zur Fachtagung Zum Bericht Sketch Note zur Tagung: © Copyrighthinweis öffnen Karl Damke X Copyrighthinweis schließen „Ein guter Lernraum in der Grundbildung sollte bestenfalls Teil des Lebensraums von Menschen mit Grundbildungsbedarf sein – als Ort, aber auch inhaltlich mit Themen, die Menschen im Alltag beschäftigen, ihre Familien, Jobs oder einfach auch ihre Interessen aufgreifen.“ Prof. Dr. Simone C. Ehmig Impulsvortrag: Lernräume gestalten - Lebensräume kennen In einem Impulsvortrag stellte Prof. Dr. Simone C. Ehmig von der FU Berlin Ergebnisse eines Forschungs- und Entwicklungsprojekts zu (Lern-) Motivation und Verbindlichkeit im Alltag von Erwachsenen mit Grundbildungsbedarf vor. Zur Präsentation Workshops Workshop 1: Austausch im Europa-Café- Gemeinsam Grundbildung gestalten Mitarbeiterinnen der Nationalen Koordinierungsstelle der Europäischen Agenda Erwachsenenbildung Wie können wir unsere Erfahrungen bündeln und voneinander lernen, um die Grundbildung nachhaltig zu stärken? Welche Ansätze braucht es, um Lernräume zu gestalten, die Teilhabe und Motivation fördern? Workshop 2: Lernorte und Kooperationen vor Ort – Entdeckende Grundbildung ermöglichen Andreas Klepp, Grundbildungsexperte, Mit Gast: Lidwien Vos de Wael, EPALE Niederlande Interessante Lernorte ermöglichen vielfältige Wahrnehmungen, motivierende Lernformate, authentische Begegnungen und erweitern Zugänge und Teilhabe der Lernenden. Im Workshop wurden Konzepte und Beispiele aus der Praxis des Regionalen Grundbildungszentrums Braunschweig präsentiert sowie Gelingensfaktoren und Herausforderungen besprochen. Mit den Teilnehmenden zusammen wurden eigene neue Möglichkeiten entlang verschiedener Praxisbereiche der Grundbildung und des spezifischen örtlichen Umfelds skizziert und diskutiert Zur Präsentation Workshop 3: Die Zukunft des Lernens ist nicht digital, sondern menschlich. Lernräume gestalten, Zukunft ermöglichen Stephanie Wössner, Referentin für zukunftsorientiertes Lernen Wie können Lernräume als Möglichkeitsräume gestaltet werden, in denen Menschen wachsen, Verantwortung übernehmen und Zukunft gestalten – gerade in Zeiten der Omnikrise? Mit einem Impuls eröffnete Stephanie Wössner den Workshop und lud dazu ein, Bildung neu zu gestalten: weg von einem rein technikgetriebenen Verständnis von Digitalisierung – hin zu zukunftsorientierten Impulsen für die Transformation des (lebenslangen) Lernens, die den Menschen ins Zentrum stellt. Zur Präsentation Workshop 4: Literalität neu denken - Lernräume mit KI gestalten Marsilia Podlech (M.A.) und Nana Dreßler (M.A.) Referentinnen InteG/Pädagogische Hochschule Weingarten Wie beeinflusst unsere Haltung zu digitalen Medien und KI die Gestaltung von Lernräumen in der Grundbildung Wie verändert sich unsere Rolle als Lehrkraft und wo müssen wir ggf. eigene Literalitätskonzepte überdenken? Anhand des Didaktischen Modells für die Alphabetisierung (Löffler, 2008) wurde gemeinsam eine Kursplanung erarbeitet, die die Potenziale und Herausforderungen von KI in den grundlegenden Bereichen des nachholenden Schriftspracherwerbs sichtbar macht. Zur Präsentation Workshop 5: Europa als Lernraum – Grundbildung mit Erasmus+ international gestalten Achim Scholz mit Akteurinnen und Akteuren der Niedersächsischen Selbsthilfegruppen gemeinsam mit Fachkolleginnen für Erasmus+ der Nationalen Agentur Bildung für Europa . Dieser Workshop bot die Gelegenheit, von den Erfahrungen der Lernenden und des Bildungspersonals einer Erasmus+ Mobilität nach Wien zu hören. Gemeinsam berichteten sie von den Chancen und Herausforderungen bei der Planung und Durchführung. Im Zentrum standen die Gelingensbedingungen für eine erfolgreiche Mobilität sowie die Schwierigkeiten, die überwunden werden mussten. Dabei wird der Leitsatz „Nichts über uns ohne uns“ konsequent berücksichtigt – Lernende und Bildungspersonal teilten ihre Perspektiven und Erfahrungen gleichwertig. Zur Präsentation © Copyrighthinweis öffnen Axel Herzig - Fotografie X Copyrighthinweis schließen © Copyrighthinweis öffnen Axel Herzig - Fotografie X Copyrighthinweis schließen © Copyrighthinweis öffnen Axel Herzig - Fotografie X Copyrighthinweis schließen © Copyrighthinweis öffnen Axel Herzig - Fotografie X Copyrighthinweis schließen © Copyrighthinweis öffnen Axel Herzig - Fotografie X Copyrighthinweis schließen © Copyrighthinweis öffnen Axel Herzig - Fotografie X Copyrighthinweis schließen …

[…] Dokumentationen Hier finden Sie die Dokumentationen und Materialien unserer Fachveranstaltungen „Europa braucht Austausch. Unsere Veranstaltungen machen ihn konkret – mit Partnern, Themen und Impulsen aus der Erwachsenenbildung.“ Julia Krößner - Veranstaltungsmanagement & Öffentlichkeitsarbeit …

[…] Schwerpunktthemen Zu welchen Schwerpunktthemen arbeitet die NKS der Europäischen Agenda Erwachsenenbildung in Deutschland? Schwerpunkte in Deutschland In Deutschland ist angesichts der gesellschaftlichen und beruflichen Transformationsprozesse eine Steigerung der Beteiligungsquote an Erwachsenenbildung notwendig, um das im Rahmen der Europäischen Agenda Erwachsenenbildung definierte übergeordnete Ziel einer inklusiven, sozial gerechten und resilienten Gesellschaft zu erreichen. Unsere Schwerpunktthemen: „Lernen über kulturelle und institutionelle Grenzen hinweg schafft Verständnis – und damit Verständigung. Die Stärkung der Erwachsenenbildung verbindet Menschen in Europa.“ Nadja Bornscheuer - Wissenschaftliche Mitarbeit …

[…] Die Europäische Agenda Erwachsenenbildung Die Ziele © Copyrighthinweis öffnen Axel Herzig - Fotografie X Copyrighthinweis schließen Die Europäische Agenda Erwachsenenbildung (European Agenda for Adult Learning) ist ein politisches Rahmenwerk der EU , das dazu dient die Qualität und Zugänglichkeit der Erwachsenenbildung in Europa zu verbessern. Ziel ist es die Bildung im Erwachsenenalter zu fördern und die Lernmöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Die Rolle der Erwachsenenbildung soll gestärkt und ihr Stellenwert unterstrichen werden. Zur Begleitung dieser Ziele gibt es europaweit die Nationalen Koordinierungsstellen . Was sind die Ziele der Europäischen Agenda Erwachsenenbildung? Im November 2021 wurde die neue Europäische Agenda Erwachsenenbildung vom Rat der Europäischen Union verabschiedet. Die Agenda definiert den politischen Rahmen für die Weiterentwicklung von Erwachsenenbildung in Europa. Hier werden die inhaltlichen Prioritäten europäischer Erwachsenenbildungspolitik für die Jahre 2021 bis 2030 mitdefiniert: Governance & Zusammenarbeit Im Zentrum steht der Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Politik und Praxis der Erwachsenenbildung. Kooperationen und Vernetzungen aller beteiligten Akteure auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene sollen gefördert werden, um bestmöglich auf die Bedürfnisse der Lernenden einzugehen. Möglichkeiten des lebenslangen Lernens Ziel ist es, das Bewusstsein für lebenslanges Lernen zu schärfen und Menschen in jeder Lebensphase zu erreichen. Personalisierte Bildungsberatung und die Validierung individueller Lernerfahrungen sollen dazu beitragen, Lernprozesse zielgerichteter und nutzerorientierter zu gestalten. Zugänglichkeit und Flexibilität Erwachsenenbildung soll flexibel in Bezug auf Zeit, Ort, Format und Ressourcen gestaltet sein, um Teilhabe und Motivation zu fördern. Zudem sollen finanzielle Anreize und andere Unterstützungsmaßnahmen die Lernenden in ihrer Motivation fördern. Qualität, Gerechtigkeit, Integration und Erfolg Im Fokus stehen die berufliche Weiterentwicklung des Bildungspersonals, die Mobilität von Lernenden und Lehrenden, systematische Qualitätssicherung sowie die gezielte Förderung benachteiligter Gruppen. Der grüne und digitale Übergang Erwachsenenbildung soll Menschen dazu befähigen, aktiv am digitalen und ökologischen Wandel teilzuhaben. Dafür braucht es moderne Lernkonzepte, digitale Kompetenzen und Konzepte zur Integration von Nachhaltigkeit in Bildungsprozesse. Ziele der Europäischen Agenda Erwachsenenbildung in Zahlen: Ein zentrales Anliegen ist die Erhöhung der Beteiligungsquote an Maßnahmen der Erwachsenenbildung in der Europäischen Union. Konkret bedeutet das: Bis 2025 sollen mindestens 47% der 25 bis 64-Jährigen ein Bildungsangebot in einem Zeitraum von 12 Monaten genutzt haben. Bis 2030 sollen mindestens 60% der Erwachsenen zwischen 25 und 64 Jahren in den letzten 12 Monaten an einer Bildungsmaßnahme teilgenommen haben. Wo ist die Agenda Erwachsenenbildung verortet? Die neue Europäische Agenda für die Erwachsenenbildung bettet ihre Forderungen und Ziele in die Europäische Säule sozialer Rechte ein. Die Europäische Säule sozialer Rechte unterstützt das Vorhaben, ein inklusives, faires und nachhaltiges Europa zu gestalten. Mehr anzeigen Weniger anzeigen Demnach sollen u.a. formale, nicht-formale und informelle Bildungsangebote geschaffen werden, um Kompetenzen zu vermitteln, die zu einem integrativen und sozial gerechten Europa beitragen. Zudem soll durch Erwachsenenbildung der angestrebte Übergang in eine digitale und grüne Gesellschaft gefördert werden. © Copyrighthinweis öffnen NA beim BIBB X Copyrighthinweis schließen Was ist die Europäische Säule Sozialer Rechte? Die Europäische Säule Sozialer Rechte beruht auf den Prinzipien der Solidarität, der Chancengleichheit, der verbesserten Arbeits- und Lebensbedingungen, des Sozialschutzes und der Möglichkeit zu einer hochwertigen und inklusiven Bildung. Mehr anzeigen Weniger anzeigen Einer der 20 Grundsätze der Säule sozialer Rechte ist das Recht der Europäerinnen und Europäer auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslangem Lernen. Im Zentrum steht dabei der Erwerb von Kompetenzen, die es jeder Person ermöglichen, vollständig am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und Übergänge auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu bewältigen. In diesem Sinne verbessert die Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung von Erwachsenen nicht nur die Beschäftigungsfähigkeit, sondern auch die soziale Gerechtigkeit in Europa. Im Aktionsplan wird unter anderem das Ziel formuliert, mindestens 80% der 16 bis 74-Jährigen mit grundlegenden digitalen Kompetenzen auszustatten und damit die digitale Qualifikationslücke zu schließen. „Durch die Förderung der Erwachsenenbildung in Europa können Menschen ihre Kompetenzen stärken und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen – dafür engagieren wir uns in der NKS.“ Claudia Laubenstein - Teamleitung Weitere Informationen Auf ihren Seiten präsentiert die EU -Kommission weitere Informationen z u Europäischen Initiativen in der Erwachsenenbildung Mehr erfahren …

[…] Sie sind im Bereich Berufsbildung Berufsbildung Erwachsenenbildung 1 2 3 4 5 6 Projekt planen Im ersten Schritt treffen Sie grundlegende Entscheidungen für die Kooperationspartnerschaft: Sie legen fest, worum es in dem Projekt gehen soll und welche anderen Einrichtungen beteiligt sein werden. Sie kennen die Förderregularien. Und Sie vergewissern sich, dass Berufsbildung der passende Bildungsbereich ist und dass das Vorhaben zu den Zielen und Prioritäten des Programms beiträgt. Einreichungsfrist vorauss. März 2027 Thema festlegen Idealerweise knüpfen Sie mit der Projektidee an Erfahrungen aus der eigenen Bildungspraxis an. Das Thema wird im ersten Schritt noch grob umrissen sein. Entwerfen Sie aber bereits zu Beginn eine Vorstellung dazu, was Sie mit dem Vorhaben bewirken möchten: Was wird nach dem Projekt für wen besser, anders oder neu möglich sein? Davon ausgehend wählen Sie Partnereinrichtungen aus verschiedenen Ländern, die ihre Perspektiven und Expertisen einbringen. Damit durch die europäische Zusammenarbeit etwas entstehen kann, das in dieser Weise national nicht möglich wäre. Förderregularien kennen Informieren Sie sich über die Rahmenbedingungen für Kooperationspartnerschaften in Erasmus+ sowie über die Regularien zur Antragstellung. Lesen Sie dazu die jeweiligen Abschnitte in den europäischen Grundlagendokumenten: Grundlagendokumente Aufruf 2026 („Call“) Mit Aufruf wird die Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Anträgen bezeichnet. Im Aufruf werden Antragsfristen und Budgets für die einzelnen Bildungsbereiche und Aktionen im Programm Erasmus+ veröffentlicht. Zum Dokument Erasmus+ Programmleitfaden („Programme Guide“) Im Programmleitfaden des jeweiligen Antragsjahres finden Sie die grundlegenden Informationen zum Förderprogramm (Teil A), zu den Leitaktionen und Bildungsbereichen (Teil B) sowie zur Antragstellung (Teil C). Das Dokument gibt es in mehreren Sprachen. Im Zweifel gilt die englische Version. Englische Version Deutsche Version Handbook on the lump sum funding model In diesem Handbuch wird das Finanzierungsmodell für die Leitaktion 2 – Partnerschaften für Zusammenarbeit – erläutert. Die Finanzierung erfolgt in Form einer „lump sum“, also eines Pauschalbetrags pro Projekt. Das Dokument bezieht sich auf die Antragstellung, die Durchführung und den Projektabschluss. Zum Handbuch Partnereinrichtungen finden An Kooperationspartnerschaften müssen mindestens drei Einrichtungen aus drei Ländern beteiligt sein. Je nach Umfang des Projekts können es auch mehr sein. Die Einrichtungen sollten sich in ihrem Profil sinnvoll ergänzen. Die Kernaktivitäten des Projekts müssen durch die beteiligten Einrichtungen abdeckt werden. Sie können nicht durch Dienstleister außerhalb des Konsortiums erfolgen. Hier können Sie ansetzen, um Partnereinrichtungen zu finden: Erasmus+ Plattform zur Verbreitung von Projektergebnissen Auf der Projektergebnisplattform (im englischen Erasmus+ project results platform) der europäischen Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur ( EACEA ) werden Informationen zu allen bewilligten Projekten veröffentlicht. Hier können Sie nach Projekten, Projektergebnissen, Einrichtungen und Themen aus Erasmus+ suchen. Zur Plattform Transnationale Kooperationsaktivitäten Hierbei handelt es sich um Kontaktseminare (Transnational Cooperation Activities), die die Nationalen Agenturen von Zeit zu Zeit anbieten. An diesen Veranstaltungen nehmen Einrichtungen aus verschiedenen Ländern teil, um für ihre Aktivitäten in Erasmus+ neue Partner zu finden. Termine finden Sie im Veranstaltungskalender. Zum Kalender EPALE EPALE ( Elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa) ist eine europäische, mehrsprachige offene Community Plattform für länderübergreifenden bildungsbezogenen Austausch. Primär adressiert die Plattform Fachkräfte aus dem Bereich der Erwachsenenbildung. Es gibt aber im Bereich „Zusammenarbeit“ eine eigene Community der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie die Möglichkeit einer Partnersuche für internationale Projekte. Zu EPALE European School Education Platform Diese Plattform für den Schulbereich eignet sich insbesondere für Berufsschulen und Berufskollegs. Sie bietet eine Möglichkeit zur Partnersuche. Über eTwinning, einem Teil der Plattform, können reine Online-Projekte zwischen Schulen durchgeführt werden. Zur Plattform Richtig in der Berufsbildung? Sie entscheiden, in welchem Bereich Sie den Antrag einreichen möchten, und wählen das entsprechende Antragsformular aus. Ob ein Projekt im Bereich Berufsbildung richtig angesiedelt ist, ergibt sich aus dem Projektziel, dem Profil der beteiligten Einrichtungen sowie den Zielgruppen , die im Projekt adressiert werden. Ein Antrag kann bereichsübergreifende Aspekte beinhalten, sein Schwerpunkt muss aber in dem Bildungsbereich liegen, in dem er eingereicht wird. Eine falsche Zuordnung oder eine geringe Relevanz für den Bildungsbereich schlägt sich in der Bewertung nieder. Was bedeutet Berufsbildung in Erasmus+? Berufsbildung umfasst die Aus-, Fort- und Weiterbildung junger Menschen und Erwachsener mit dem Ziel, sie für den für die Ausübung eines Berufs sowie für den allgemeinen Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Diese kann in formalen und non-formalen Lernumgebungen auf allen Ebenen des Europäischen Qualifikationsrahmens ( EQR ) stattfinden. Im Programm Erasmus+ werden Projekte gefördert, die sich auf die berufliche Erstausbildung oder die berufliche Weiterbildung konzentrieren. Passende Prioritäten wählen Erasmus+ gibt thematische Schwerpunkte vor, an denen sich die Förderung orientiert. Dies sind die sogenannten Prioritäten. Es gibt vier horizontale Prioritäten , die übergreifend für alle Bildungsbereiche gelten. Und es gibt zudem bereichsspezifische Prioritäten , die nur für den jeweiligen Bildungsbereich – hier also die Berufsbildung - gelten. Ihr Vorhaben muss mindestens eine horizontale oder bereichsspezifischen Priorität adressieren. Bis zu drei Zuordnungen sind möglich. Mit jeder zugeordneten Priorität setzen Sie einen inhaltlichen Fokus, der im Antrag überzeugend und fundiert begründet werden muss. Alle Prioritäten werden im Programmleitfaden beschrieben. Lesen Sie vor einer Zuordnung unbedingt die ausführlichen Beschreibungen , denn die Überschriften verkürzen die Bedeutungen. Im Dokument „Prioritäten setzen – Potentiale ausschöpfen“ (PDF) werden darüber hinaus Anregungen für die Umsetzung der horizontalen Prioritäten in der Projektpraxis gegeben. Zum Dokument "Prioritäten setzen - Potenziale ausschöpfen" Weitere Hintergrunddokumente zu den horizontalen Prioritäten finden Sie in unserer Linksammlung "Auf einen Klick" (PDF). Zur Linksammlung "Auf einen Klick" Horizontale Prioritäten Inklusion und Vielfalt Digitaler Wandel Umweltschutz und Bekämpfung des Klimawandels Gemeinsame Werte, zivilgesellschaftliches Engagement, Bereitschaft und Teilhabe Weitere Erläuterungen finden Sie im Programmleitfaden im Abschnitt A sowie im Abschnitt B unter „ Partnerschaften für Zusammenarbeit “ Bereichspezifische Prioritäten für die Berufsbildung Anpassung der beruflichen Aus- und Weiterbildung an den Bedarf des Arbeitsmarkts und Inangriffnahme von schwach ausgeprägten Grundfertigkeiten Flexibilisierung der Möglichkeiten in der beruflichen Aus- und Weiterbildung Beitrag zur Innovation und Qualität in der beruflichen Aus- und Weiterbildung Steigerung der Attraktivität der Berufsbildung, insbesondere der MINT -Fächer, und Förderung der Internationalisierung der Berufsbildung Unterstützung der Reaktion der europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung auf den Krieg in der Ukraine Weitere Erläuterungen zu den bereichsspezifischen Prioritäten finden Sie im Programmleitfaden im Abschnitt B unter „ Partnerschaften für Zusammenarbeit “ Projektskizzenberatung nutzen Vor Antragsrunden bietet die NA beim BIBB telefonische Beratungsgespräche auf der Grundlage einer vorher eingereichten Projektskizze an. Wir gehen in dem Gespräch auf die einzelnen Aspekte Ihrer Projektidee ein und geben Ihnen Anregungen für die weitere Planung Ihres Projekts. Für die Antragsrunde 2026 ist die Einreichung von Projektskizzen nicht mehr möglich. An Veranstaltungen teilnehmen Vor einer Antragsfrist bieten wir Veranstaltungen an, bei denen wir über die Förderregularien und die Antragstellung informieren sowie auf Ihre Fragen eingehen. Eine Übersicht finden Sie in unserem Veranstaltungskalender. Zum Veranstaltungskalender Hier finden Sie die Dokumentationen und Materialien bereits vergangener Veranstaltungen: Zu den Dokumentationen Sie brauchen weitere Unterstützung? Kontakt Bei Fragen wenden Sie sich an E-Mail: partnerschaften-berufsbildung(at)bibb.de Tel .: 0228 107 1500 Hotline : Di , Do 09:30 – 12:00 Uhr Newsletter Keine Beratungsangebote mehr verpassen? Dann abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter! Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichneten Felder aus, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können. Ich stimme der Datenschutzerklärung zu. * Zurück Zum nächsten Schritt Den Antrag inhaltlich ausarbeiten Im zweiten Schritt geht es darum, das Vorhaben konkret auszuarbeiten. Sie erhalten hier einige Hinweise dazu, welche Aspekte für die Projektkonzeption und die Projektbeschreibung im Antrag wichtig sind. Von der Konzeption zum Antragstext Nehmen Sie sich im Konsortium zu Beginn genügend Zeit für zwei zentrale Überlegungen: Motivation und Bedarf: Warum machen wir das Projekt? Wirkung: Was wollen wir mit dem Projekt erreichen? Eine sorgfältige Analyse der angestrebten Wirkung macht es leichter, ein schlüssiges Vorgehen festzulegen. Je konkreter Sie Ihr spezifisches Vorhaben formulieren, desto aussagekräftiger wird die Projektbeschreibung. Im Antrag wird zu den nachfolgenden Punkten gefragt: Motivation und Bedarf Neben dem durch das Konsortium festgestellten Bedarf sollte der Antrag eine fundierte Bedarfsanalyse für Deutschland und die beteiligten Länder enthalten. Beschreiben Sie auch, inwiefern das Projekt innovativ ist beziehungsweise inwieweit es bereits durchgeführte Initiativen durch wesentliche Neuerungen ergänzt. Ziele Formulieren Sie eindeutige, spezifische Ziele für Ihr Vorhaben. Achten Sie auf eine klare Unterscheidung zwischen Bedarfen und Zielen. Wer macht mit? Die beteiligten Einrichtungen sollten sich in ihrem Profil sinnvoll ergänzen. Machen Sie im Antrag deutlich, welche Expertise die Einrichtungen für Ihr Projektthema mitbringen und welche Bildungsarbeit die Einrichtungen regelmäßig außerhalb von EU -Projekten leisten. Wer profitiert? Beschreiben Sie konkret, welche Zielgruppen mit dem Projekt adressiert werden und wie die Ergebnisse des Projekts diesen Zielgruppen nützen. Treffen Sie spezifische Festlegungen, damit die Aktivitäten geeignet konzipiert werden können. Arbeitspakete und Budget planen Die wesentlichen Schritte zur Umsetzung werden in Arbeitspaketen ( work packages ) gegliedert, die jeweils eine Reihe von Aktivitäten beinhalten. Das erste Arbeitspaket ist stets „Projektmanagement“. Es sollte maximal vier weitere Arbeitspakete geben. Hier legen Sie bereits fest, welche Einrichtung für welche Aktivität verantwortlich ist und welche weiteren Einrichtungen beteiligt sind. Sie legen ebenfalls fest, wie der Gesamtzuschuss auf die einzelnen Aktivitäten sowie die Partnereinrichtungen aufgeteilt wird. Berücksichtigen Sie bei den Arbeitspaketen alle Phasen der Projektumsetzung. Erläutern Sie auch, wie sie vorgehen werden, um das Projekt möglichst inklusiv, digital und ressourcenschonend umzusetzen sowie eine größtmögliche Teilhabe zu ermöglichen (vgl. horizontale Aspekte im Programmleitfaden). Budget Bei Beantragung entscheiden Sie, welcher Gesamtzuschuss der richtige ist für Ihr Vorhaben. Sie berücksichtigen dabei die Anforderung, dass es sich um einen Zuschuss handelt, nicht um eine vollständige Projektfinanzierung. Die EU -Kommission macht keine Vorgaben zur Höhe von Eigenmitteln. Bei der Bewertung des Antrags wird eingeschätzt, ob der Zuschuss kosteneffektiv eingesetzt wird. Dafür ist es gut, im Antrag nachvollziehbar zu erklären, wie sich Beträge, die Aktivitäten zugeordnet werden, zusammensetzen. Der Betrag für Projektmanagement darf 20% des Gesamtbudgets nicht überschreiten. Es gibt darüber hinaus keine Vorgaben, z.B. für Tagespauschalen oder Reisekosten. Alle Inhalte und Materialien des Projekts müssen durch das Konsortium erbracht werden. Dienstleistungen können über einen Unterauftrag vergeben werden, sofern sie bereits im Antrag klar definiert werden und nicht die Kernaufgaben des Projekts betreffen. Verbreitung und Wirkung Planen Sie Verbreitung konkret Von Projekten des Typs Kooperationspartnerschaften wird erwartet, dass sie Ergebnisse entwickeln, die auch von weiteren Einrichtungen genutzt werden können und die übertragbar sind auf andere rechtliche, strukturelle, geographische, soziokulturelle oder sprachliche Kontexte. Planen Sie also Verbreitungsaktivitäten schon zum Antragszeitpunkt und beschreiben Sie Ihre Schritte konkret und spezifisch für das Projekt. Bei Kooperationspartnerschaften wird in der Regel eine Projektwebseite erstellt, über die Projektergebnisse auch nach Projektende weiterhin zugänglich sind. Offene Bildungsressourcen Alle Lehr- und Lernmaterialien, die mit Erasmus+ Förderung entstehen, müssen grundsätzlich als offene Bildungsmaterialien (englisch open educational ressources oder OER ) zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt für alle Arten von Materialien wie z. B. Handreichungen, Erklärvideos, MOOCs und Apps. Wirkung Hier schlagen Sie gedanklich einen Bogen zum Beginn. Zum einen planen Sie, wie Sie überprüfen werden, ob Ihr Projekt erfolgreich war und eine längerfristige Wirkung entfaltet – auf Teilnehmende, auf die beteiligten Einrichtungen sowie auf weitere anvisierte Ebenen. Unterscheiden Sie gedanklich zwischen „Haben wir alles umgesetzt, was geplant war?“ (Output) und „Haben unsere Aktivitäten zu dem geführt, was wir damit erreichen wollten?“ (Outcome). Zum anderen können Sie dadurch feststellen, ob das geplante Vorgehen schlüssig ist oder ob noch konzeptionelle Anpassungen erfolgen sollten. Berücksichtigen Sie die Bewertungskriterien Die inhaltliche Bewertung der Anträge erfolgt durch unabhängige, geschulte Gutachterinnen und Gutachter. Die Kriterien der Bewertung sind: Relevanz des Projekts, Qualität der Projektkonzeption und Umsetzung, Qualität der Partnerschaft und der Zusammenarbeit sowie Wirkung. Diese Kriterien werden detailliert erläutert im Programmleitfaden sowie im Leitfaden für Gutachterinnen und Gutachter. Zum Leitfaden für Gutachterinnen und Gutachter EU -Grundlagendokumente Aufruf 2026 („Call“) Als „Aufruf“ (englisch: call) wird die Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Anträgen bezeichnet. Im Aufruf werden Antragsfristen und Budgets für die einzelnen Bildungsbereiche und Aktionen im Programm Erasmus+ veröffentlicht. Zum Aufruf 2026 (PDF) Erasmus+-Programmleitfaden („Programme Guide“) Im Programmleitfaden (englisch: Programme Guide) des jeweiligen Antragsjahres finden Sie die grundlegenden Informationen zum Förderprogramm (Teil A), zu den Leitaktionen und Bildungsbereichen (Teil B) sowie zur Antragstellung (Teil C). Das Dokument gibt es in mehreren Sprachen. Im Zweifel gilt die englische Version. Englische Version des Programmleitfadens (PDF) Deutsche Version des Programmleitfadens (PDF) „Handbook on the lump sum funding model“ In diesem Handbuch wird das Finanzierungsmodell für die Leitaktion 2 – Partnerschaften für Zusammenarbeit – erläutert. Die Finanzierung erfolgt in Form eines Pauschalbetrags (englisch: lump sum) pro Projekt. Das Dokument bezieht sich auf die Antragstellung, die Durchführung und den Projektabschluss. Zum Handbuch (PDF) Unterstützende Dokumente Ansichtsexemplar Antrag Berufsbildung (PDF) Ansichtsexemplar Antrag Erwachsenenbildung (PDF) Leitfaden für Gutachterinnen und Gutachter (PDF) Erzielen von Wirkung in Erasmus+ – Ein Handbuch (PDF) Auf einen Klick - Linksammlung (PDF) Sie brauchen weitere Unterstützung? Kontakt Bei Fragen wenden Sie sich an E-Mail: partnerschaften-berufsbildung(at)bibb.de Tel .: 0228 107 1500 Hotline : Di , Do 09:30 – 12:00 Uhr Zurück Zum nächsten Schritt Einrichtung registrieren Für Einrichtungen, die sich am Programm Erasmus+ beteiligen, werden die Stammdaten in dem sogenannten Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) verwaltet. Personen, die EU -Tools nutzen, benötigen einen EU -Login für den Zugang. Was ist ein EU -Login? Der Zugang zu allen im Programm verwendeten Online-Portalen, wie beispielsweise dem Organisationsregistrierungssystem, ist geschützt. Für den Zugriff benötigen Sie einen EU -Login. Dieser Benutzerzugang besteht aus Ihrer E-Mail-Adresse und einem Passwort. Ein EU -Login ist personenbezogen. Die Registrierung müssen Sie nur einmalig vornehmen! Sie gilt dann dauerhaft für alle Tools im Programm. EU-Login erstellen Registrierung und Stammdatenverwaltung Um einen Antrag zu stellen, muss Ihre Einrichtung im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) der Europäischen Kommission registriert sein. Dort werden alle Stammdaten der am Programm Erasmus+ beteiligten Einrichtungen verwaltet. Zur Registrierung benötigen Sie Ihren EU -Login. Nach der Registrierung erhalten Sie für Ihre Einrichtung automatisch eine Organisations-Identifizierungsnummer, kurz OID . Das ist eine neunstellige Kennnummer, die mit dem Buchstaben E beginnt. Sie benötigen diese OID bei jeder Antragstellung. Eine Einrichtung darf nur eine OID haben, sie gilt dauerhaft . Auch für zukünftige Anträge, egal in welchem Bildungsbereich, nutzen Sie diese OID . Bei Bedarf müssen Sie Angaben zu Ihrer Einrichtung aktualisieren. Sie möchten Ihre Einrichtung registrieren? Dann klicken Sie unten auf den Link zum Organisationsregistrierungssystem. Falls Sie Unterstützung beim Registrieren brauchen, hilft Ihnen unsere Anleitung zum Erstellen einer OID (siehe untere Dokumentenbox). Hinweis: Von der Eingabe bis zum Erhalt der OID kann es bis zu 72 Stunden dauern. Zur Registrierung Sie haben bereits eine OID oder Sie sind nicht sicher, ob Sie schon eine haben? In beiden Fällen hilft Ihnen das ORS weiter. Wenn Sie schon eine OID haben, prüfen Sie, ob die Angaben zu Ihrer Einrichtung und die hinterlegten Dokumente noch aktuell sind. Zur Erinnerung: Jede Einrichtung darf nur eine OID haben. Zum ORS EU -Login und Registrierung im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) Anleitung zur Registrierung im ORS (PDF) Folgende Dokumente müssen Sie im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) hochladen bzw. auf Aktualität prüfen: Formblatt Rechtsträger für private Einrichtungen (PDF) Formblatt Rechtsträger für öffentliche Einrichtungen (PDF) Formblatt Finanzangaben (PDF) Nachweis zur Rechtsfähigkeit Ihrer Einrichtung ( z. B. Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, Schreiben der übergeordneten Behörde oder Auszug aus dem Schulverzeichnis, Gewerbeanmeldung oder ein Eintrag im Handelsregister etc. ) Benötigen Sie weitere Hilfe? Kontakt Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an. Team „Finanzielle und vertragliche Projektbegleitung“ E-Mail: helpna@bibb.de Tel .: 0228 107 1600 Hotline Montags & donnerstags von 09:30 bis 12:00 Uhr Zurück Zum nächsten Schritt Antrag stellen Erfahren Sie auf dieser Seite, welche Antragsfristen gelten und was Sie beim Ausfüllen eines Antrags für eine Kooperationspartnerschaft beachten müssen. Antragsfrist Die nächste Antragsfrist wird voraussichtlich im März 2027 sein . Ihren Antrag arbeiten Sie direkt im EU -Antragsportal aus. Wählen Sie dort das richtige Formular aus: KA220- VET : Dies ist das Kürzel für Kooperationspartnerschaften im Bereich Berufsbildung Antrag stellen Zum EU-Antragsportal Bevor Sie beginnen... Halten Sie folgende Daten bereit: EU -Login Sie benötigen ihn zum Anlegen und Bearbeiten Ihres Antrags. Organisations-ID für Ihre Einrichtung sowie für alle Partnereinrichtungen. Sie können Ihren Antrag jederzeit speichern und später weiter bearbeiten. Nach der Übermittlung sind keine Änderungen mehr möglich . Verfassen Sie ihn in englischer oder deutscher Sprache. Kalkulieren Sie einen zeitlichen Puffer beim Übermitteln des fertigen Antrags ein. Erfahrungsgemäß sind die Server am Tag der Antragsfrist stark belastet. Tipp: Nutzen Sie das Ansichtsexemplar des Antrags zur Vorbereitung. Zum Ansichtsexemplar Prüfen Sie die Antragsbedingungen Projektanträge können nur von ö ffentlichen oder p rivat en Einrichtungen gestellt werden. Die antragsstellende Einrichtung muss mindestens zwei Jahre vor Ablauf der Antragsfrist rechtmäßig gegründet worden sein. Die Einrichtung, die die Kooperationspartnerschaft koordinieren möchte, stellt den Antrag für das gesamte Konsortium (also die Gruppe der Partnereinrichtungen) bei der Nationalen Agentur in ihrem Land. Der Antrag wird von Mitgliedern des Konsortiums verfasst, nicht von Externen oder Dienstleistern. Der Antrag darf nur in einem Land eingereicht werden. Ein Konsortium kann zu einer Antragsfrist eur opaweit nur einen Antrag stellen. Eine Einrichtung (konkret: eine OID ) darf an maximal 10 Anträgen für Kooperationspartnerschaften beteiligt sein. ( Dies bezieht sich auf die Anzahl aller Anträge für eine Kooperationspartnerschaft pro Antragsfrist. Dabei werden alle Anträge in den Bereichen Schulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Erwachsenenbildung und Jugend zusammengezählt.) Zehn Hinweise zum Verfassen Ihres Antrags Über die OID fügen Sie Stammdaten der antragstellenden Einrichtung und der Partnereinrichtungen in den Antrag ein. Im Antragsformular ergänzen Sie Kontaktangaben für eine zeichnungsberechtigte Person und eine Hauptkontaktperson. Über diese E-Mail-Adressen werden wir Ihre Einrichtung kontaktieren. Für die Partnereinrichtungen tragen Sie ebenfalls Kontaktangaben für diese Personen ein. Die Textfelder haben Zeichenbegrenzungen . Treffen Sie alle wesentlichen Aussagen im Antrag . Anlagen wie ein GANTT-Chart können unterstützend angefügt werden und werden bei Kooperationsprojekten empfohlen. Der Antrag beinhaltet eine englischsprachige Zusammenfassung . Sie wird bei Bewilligung veröffentlicht. Stellen Sie Ihr Vorhaben also für Außenstehende verständlich dar. Die Declaration on Honour der antragstellenden Einrichtung muss von der zeichnungsberechtigten Person rechtsgültig unterschrieben sein und im Antrag als Anlage hochgeladen sein. Die Accession Forms (Beitrittsformulare) der beteiligten Partnereinrichtungen sollten dem Antrag beigefügt sein. Die Formulare finden sich im Antragsformular, wenn für Partnereinrichtungen eine zeichnungsberechtigte Person eingetragen wurde Kalkulieren Sie Zeit ein, damit die Partner sie rechtsgültig unterschreiben können und Sie die Formulare im Antrag wieder hochladen können. Erklärungen zur Einhaltung der Europäischen Werte und zur Autorenschaft müssen bestätigt werden, damit ein Antrag eingereicht werden kann. Lebensläufe können im Zuge von Prüfungen angefordert werden (vgl. Programmleitfaden Teil C, Operational Capacity Check). Exportieren Sie Ihren Antrag und die darin enthaltenen Beitrittsformulare ( Accession Forms ) als PDF für Ihre Unterlagen. Zurück Zum nächsten Schritt Bewertung des Antrags Was passiert nach der Antragstellung? Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Prüfungen durchgeführt werden, welche Kriterien für die Bewertung gelten und wie die Förderentscheidung gefällt wird. Formale und inhaltliche Prüfung Nach der Einreichung wird der Antrag zunächst nach formalen Kriterien geprüft. Die inhaltliche Bewertung erfolgt im Anschluss durch geschulte Gutachterinnen und Gutachter nach vier Kriterien: Relevanz (bis zu 25 Punkte) Qualität Projektkonzeption und Umsetzung (bis zu 30 Punkte) Qualität Partnerschaft und Zusammenarbeit (bis zu 20 Punkte) Wirkung (bis zu 25 Punkte) Der Antrag kann maximal 100 Punkte erreichen. Um inhaltlich förderfähig zu sein, muss der Antrag insgesamt mindestens 70 Punkte erreichen und dabei in jeder Kategorie mindestens die Hälfte der maximal möglichen Punktzahl erreichen. Wie wird Ihr Antrag bewertet? Die Europäische Kommission gibt die Richtlinien für die Antragsbewertung vor. Die Kriterien sind im Leitfaden für Gutachterinnen und Gutachter (englisch: Guide for Experts on Quality Assessment) veröffentlicht und ausführlich erläutert. Bei Interesse können Sie sie einsehen. Zum Leitfaden für Gutachterinnen und Gutachter Weitere Prüfungen Im Zuge der Bewertungsphase werden noch weitere Prüfschritte durchgeführt. Dazu gehören insbesondere die Plagiatspr ü fung und bei Anträgen über 60.000 Euro die Pr ü fung der finanziellen Bonit ä t der antragstellenden Einrichtung. Hierbei werden Sie ggf. schriftlich zu einer Stellungnahme aufgefordert oder um weitere Informationen gebeten. Bei Einrichtungen, die mehrere Anträge einreichen, kann eine Prüfung der operationalen Kapazität erfolgen. Dafür fordern wir zusätzliche Informationen an, die über die (personellen) Ressourcen zur Umsetzung mehrerer Projekte Auskunft geben. Die Prüfung bezieht sich auf die Einrichtung als Ganzes und kann auch Aspekte aus der bisherigen Projektumsetzung einbeziehen. Diese Prüfschritte sind im Programmleitfaden in Abschnitt C beschrieben. Förderentscheidung Die Prüfung und die Bewertung des Antrags dauern ungefähr 4 Monate. Wir treffen die Förderentscheidung auf der Basis des zur Verfügung stehenden Budgets und einer Rangliste der bewerteten Anträge. Sie erhalten von uns eine Information über die Förderentscheidung. Die Entscheidung beinhaltet entweder eine Zusage, eine Absage oder die Information über einen Platz auf der Warteliste. Dieser Förderentscheidung ist auch die Rückmeldung zur Bewertung beigefügt. Bei einer Zusage erhalten Sie eine „Finanzhilfevereinbarung“. Widerspruch Sie haben die Möglichkeit, gegen Entscheidungen der Nationalen Agentur beim BIBB Widerspruch einzulegen. Jede Förderentscheidung enthält eine Rechtsbehelfserklärung, die das entsprechende Vorgehen erläutert. Zurück Zum nächsten Schritt Durchführung Wie geht es weiter, nachdem Ihr Antrag bewilligt wurde? Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen ersten Überblick über den weiteren Ablauf. Wenn Sie ein Projekt planen oder beantragen, sollten Sie einige Fakten zur Durchführung des Projekts kennen: Projektverwaltung Ihr Projekt ist formal bewilligt, wenn die Finanzhilfevereinbarung (englisch: Grant Agreement ) von Ihnen und uns, der Nationalen Agentur beim BIBB , unterzeichnet ist. Sie erhalten dann eine erste Rate des bewilligten Zuschusses. Wenn Ihre Einrichtung keine ausreichende Bonität nachweisen kann, kann die Höhe der Vorauszahlung begrenzt werden. Die antragstellende Einrichtung, die das Projekt auch koordiniert, verwaltet die Mittel des Projekts. Sie leitet die Mittel an die Partnereinrichtungen weiter. Es ist empfehlenswert, als koordinierende Einrichtung Vereinbarungen mit den Partnereinrichtungen des Projekts abzuschließen. Die im Antrag beschriebenen Aktivitäten bzw. Arbeitspakete und die geplanten Ergebnisse sind Bestandteil der Finanzhilfevereinbarung und müssen im Projektverlauf umgesetzt werden. Änderungen am Projekt oder bei den beteiligten Einrichtungen werden mit uns abgestimmt und zum Teil durch ein Addendum zur Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Verbreitung Ihrer Projektergebnisse Bei der Antragstellung haben Sie bereits festgelegt, wie Sie vorgehen werden, um Ihr Projekt bekannt zu machen sowie die Projektergebnisse für andere zugänglich und nutzbar zu machen. Dafür gilt, dass die Kofinanzierung durch die Europäische Union auf allen veröffentlichten Materialien, Dokumenten und Ergebnissen kenntlich gemacht werden muss . Ein entsprechendes Förderlogo und eine Formulierung für den Haftungsausschluss werden Ihnen zur Verfügung gestellt. Für Lehr- und Lernmaterialien gilt darüber hinaus, dass sie als offene Bildungsressourcen ( OER ) gekennzeichnet werden müssen. Berichte einreichen Während der Durchführung Ihres Projekts und für die Erstellung von Berichten ist die Nutzung des sogenannten „Beneficiary Module“, einem Tool der Europäischen Kommission, verpflichtend . Darin erstellen Kooperationspartnerschaften – in Abhängigkeit von der Projektdauer – ein oder zwei Zwischenberichte . Einen Abschlussbericht erstellen Sie nach dem Projektende. Nach dessen Prüfung legen wir den abschließenden Zuschuss fest. Erasmus+-Projektplattform der NA beim BIBB Für die Umsetzung eines bewilligten Projektes finden Sie alle wichtigen Informationen auf der Erasmus+-Projektplattform der NA beim BIBB . Die Informationen auf der Plattform sind erst interessant, wenn die Finanzhilfevereinbarung geschlossen wurde. Neben den wesentlichen Schritten zur Durchführung gibt es dort eine Zusammenstellung von Links und Anleitungen zu den erforderlichen Tools sowie Antworten zu häufig gestellten Fragen. Zur Plattform Zurück Zum nächsten Schritt …

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