[…] Vielen Dank für Ihre Rückmeldung Ihre Antworten sind bei uns eingegangen. Wir melden uns in Kürze bei Ihnen. …
[…] Registration Study Visit "Pact for Skills" You can register here for this year’s study visit to Bonn …
[…] Bei Abweichungen zwischen den verschiedenen Sprachfassungen ist die englische Fassung maßgeblich. Version 1 vom 12.11.2025 (2026) Erasmus+ Programmleitfaden 2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis ................................................................................................................................................................. 2 TEIL A – ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DAS PROGRAMM ERASMUS+ .................................................................. 4 ZIELSETZUNGEN DES PROGRAMMS ERASMUS+ .............................................................................................................. 6 PRIORITÄTEN DES PROGRAMMS ERASMUS+ ................................................................................................................... 7 WICHTIGE ASPEKTE DES PROGRAMMS ERASMUS+ ....................................................................................................... 12 WIE IST DAS PROGRAMM ERASMUS+ STRUKTURIERT? ................................................................................................. 17 FINANZAUSSTATTUNG ................................................................................................................................................... 21 WER FÜHRT DAS PROGRAMM ERASMUS+ DURCH? ...................................................................................................... 22 WELCHE ANDEREN STELLEN SIND AN DER DURCHFÜHRUNG DES PROGRAMMS BETEILIGT? ...................................... 24 WER KANN AM PROGRAMM ERASMUS+ TEILNEHMEN? ............................................................................................... 37 Teil B – INFORMATIONEN ÜBER DIE IN DIESEM LEITFADEN BEHANDELTEN AKTIONEN ................................................. 42 WELCHE AKTIONEN WERDEN IN DIESEM LEITFADEN VORGESTELLT? ........................................................................... 42 LEITAKTION 1: LERNMOBILITÄT VON EINZELPERSONEN ................................................................................................ 44 WAS IST EIN MOBILITÄTSPROJEKT? ........................................................................................................................... 45 MOBILITÄTSPROJEKTE FÜR STUDIERENDE UND HOCHSCHULPERSONAL .................................................................. 47 ERASMUS-AKKREDITIERUNG IN DEN BEREICHEN BERUFLICHE AUS- UND WEITERBILDUNG, SCHULISCHE BILDUNG UND ERWACHSENENBILDUNG ................................................................................................................................... 83 MOBILITÄT VON LERNENDEN UND PERSONAL IN DER BERUFLICHEN AUS- UND WEITERBILDUNG ......................... 92 MOBILITÄT FÜR SCHÜLER UND PERSONAL IN DER SCHULBILDUNG ........................................................................ 118 MOBILITÄT FÜR LERNENDE UND PERSONAL IN DER ERWACHSENENBILDUNG ...................................................... 143 LERNMOBILITÄT IM BEREICH JUGEND ..................................................................................................................... 167 ERASMUS-AKKREDITIERUNG IM BEREICH JUGEND ................................................................................................. 168 MOBILITÄTSMÖGLICHKEITEN FÜR ERASMUS-AKKREDITIERTE-ORGANISATIONEN IM JUGENDBEREICH ................ 174 MOBILITÄTSPROJEKTE FÜR JUNGE MENSCHEN – „JUGENDBEGEGNUNGEN“ ......................................................... 176 MOBILITÄTSPROJEKTE FÜR JUGENDARBEITER ........................................................................................................ 191 AKTIVITÄTEN ZUR FÖRDERUNG DER JUGENDBETEILIGUNG .................................................................................... 207 MOBILITÄTSPROJEKTE FÜR JUNGE MENSCHEN – „DISCOVEREU-INKLUSIONSAKTION“ ......................................... 225 MOBILITÄT DES PERSONALS IM BEREICH SPORT ..................................................................................................... 237 VIRTUELLER ERASMUS+-AUSTAUSCH ...................................................................................................................... 248 LEITAKTION 2: ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN ........................................... 256 PARTNERSCHAFTEN FÜR ZUSAMMENARBEIT .............................................................................................................. 259 KOOPERATIONSPARTNERSCHAFTEN ........................................................................................................................ 268 KLEINERE PARTNERSCHAFTEN ................................................................................................................................. 278 EUROPÄISCHE PARTNERSCHAFTEN FÜR DIE SCHULENTWICKLUNG ........................................................................ 286 PARTNERSCHAFTEN FÜR EXZELLENZ ............................................................................................................................ 293 3 ZENTREN DER BERUFLICHEN EXZELLENZ ................................................................................................................. 294 ERASMUS-MUNDUS-AKTION ................................................................................................................................... 312 PARTNERSCHAFTEN FÜR INNOVATION ........................................................................................................................ 329 ALLIANZEN FÜR INNOVATION .................................................................................................................................. 330 KAPAZITÄTSAUFBAU IM HOCHSCHULBEREICH ............................................................................................................ 357 KAPAZITÄTSAUFBAU IM BEREICH DER BERUFLICHEN AUS- UND WEITERBILDUNG .................................................... 377 KAPAZITÄTSAUFBAU IM BEREICH JUGEND .................................................................................................................. 390 KAPAZITÄTSAUFBAU IM BEREICH SPORT ..................................................................................................................... 401 GEMEINNÜTZIGE EUROPÄISCHE SPORTVERANSTALTUNGEN ...................................................................................... 408 LEITAKTION 3: UNTERSTÜTZUNG DER POLITIKENTWICKLUNG UND DER POLITISCHEN ZUSAMMENARBEIT .............. 415 DIE EUROPÄISCHE JUGEND VEREINT ....................................................................................................................... 417 JEAN-MONNET-AKTIONEN ........................................................................................................................................... 427 JEAN-MONNET-AKTIONEN IM BEREICH DER HOCHSCHULBILDUNG ....................................................................... 428 JEAN-MONNET-AKTIONEN IN ANDEREN BEREICHEN DER ALLGEMEINEN UND BERUFLICHEN BILDUNG ............... 445 JEAN-MONNET-PROJEKTE (POLITISCHE DISKUSSIONEN MIT DEM HOCHSCHULSEKTOR) ....................................... 456 TEIL C – INFORMATIONEN FÜR ANTRAGSTELLER ............................................................................................................ 467 WIE WIRD DER ERASMUS+-ANTRAG EINGEREICHT? .................................................................................................... 467 SCHRITT 1: REGISTRIERUNG ..................................................................................................................................... 468 SCHRITT 2: PRÜFUNG AUF EINHALTUNG DER PROGRAMMKRITERIEN ................................................................... 469 SCHRITT 3: PRÜFUNG DER FINANZIELLEN VORAUSSETZUNGEN ............................................................................. 482 SCHRITT 4: AUSFÜLLEN UND EINREICHEN DES ANTRAGSFORMULARS ................................................................... 490 TEIL D – GLOSSAR WICHTIGER BEGRIFFE ......................................................................................................................... 501 4 TEIL A – ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DAS PROGRAMM ERASMUS+ Erasmus+ ist das EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport für den Zeitraum 2021–2027. Allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport sind Schlüsselbereiche, die die Bürgerinnen und Bürger bei ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung unterstützen. Eine hochwertige, inklusive allgemeine und berufliche Bildung sowie informelles und nichtformales Lernen vermitteln jungen Menschen und Teilnehmenden aller Altersgruppen letztlich die Qualifikationen und Kompetenzen, die sie für die sinnvolle Teilhabe an der demokratischen Gesellschaft, für ihr interkulturelles Verständnis und für einen erfolgreichen Übergang in den Arbeitsmarkt benötigen. Aufbauend auf dem Erfolg des Programms im Zeitraum 2014–2020 bemüht Erasmus+ sich verstärkt, eine größere Zahl an Möglichkeiten für noch mehr Teilnehmende und ein breiteres Spektrum von Organisationen bereitzustellen und dabei insbesondere auf die qualitative Wirkung des Programms zu achten und zu inklusiveren und kohärenteren, ökologischeren und für das digitale Zeitalter gerüsteten Gesellschaften beizutragen. Die europäischen Bürgerinnen und Bürger müssen besser mit den Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen ausgestattet werden, die in einer zunehmend mobilen, multikulturellen und digitalen Gesellschaft im dynamischen Wandel erforderlich sind. Der Aufenthalt in einem anderen Land zum Studieren, Lernen und Arbeiten sollte zur Norm werden, und die Chance neben der Muttersprache noch zwei weitere Sprachen zu erlernen, sollte allen gegeben werden. Das Programm ist eine Schlüsselkomponente zur Unterstützung der Ziele des europäischen Bildungsraums, des Aktionsplans für digitale Bildung 2021-2027, der Jugendstrategie der Europäischen Union und des Arbeitsplans der Europäischen Union für den Sport (2024-2027). Das Programm unterstützt auch nachdrücklich die Initiative „Union der Kompetenzen“ und die Strategie der Union zur Krisenvorsorge. Das Programm leistet einen sinnvollen Beitrag zur Initiative „Union der Kompetenzen“, indem es Menschen dabei unterstützt, Grundfertigkeiten zu entwickeln, die Attraktivität von Lehrberufen steigert, Anreize für Unternehmertum und Innovation bietet, Spitzenkenntnisse und akademische Exzellenz unterstützt, die Anerkennung von Fähigkeiten und Qualifikationen erleichtert, die Integration in den Arbeitsmarkt ermöglicht und die in Europa bestehenden Wissens-, Qualifikations- und Kompetenzdefizite beseitigt. EU-Unternehmen müssen ihre Wettbewerbsfähigkeit durch Talente und Innovationen steigern. Diese Investition in Kenntnisse, Qualifikationen und Kompetenzen wird Einzelpersonen ebenso wie Einrichtungen, Unternehmen, Organisationen und der Gesellschaft insgesamt zugutekommen, indem sie zu nachhaltigem Wachstum beiträgt und Chancengerechtigkeit, Wohlstand und soziale Inklusion in Europa und darüber hinaus sicherstellt. Darüber hinaus ist die Entwicklung von digitalen Qualifikationen und Kompetenzen sowie von Qualifikationen in zukunftsorientierten Bereichen wie Bekämpfung des Klimawandels, saubere Energie, künstliche Intelligenz, Robotik und Big-Data-Analyse im Einklang mit den Zielen der neuen europäischen Innovationsagenda zur Förderung der Talententwicklung für die Stärkung der Innovationskapazität Europas von entscheidender Bedeutung für künftiges nachhaltiges Wachstum und den Zusammenhalt in Europa. Um die qualitative Wirkung seiner Aktionen zu erhöhen und die Chancengleichheit zu gewährleisten, wird das Programm Menschen unterschiedlicher Altersgruppen und mit vielfältigem kulturellem, sozialem und wirtschaftlichem Hintergrund stärker und besser ansprechen, damit niemand zurückgelassen wird. Insbesondere sollen Menschen mit geringeren Chancen, darunter Menschen mit Behinderungen und Migranten sowie Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, die in abgelegenen Gebieten leben oder mit sozioökonomischen Schwierigkeiten konfrontiert sind, besser erreicht werden. Dabei wird das Programm die Teilnehmenden, insbesondere junge Menschen, auch ermutigen, sich in der Zivilgesellschaft zu engagieren und zu lernen, sich daran zu beteiligen, und so das Bewusstsein für die gemeinsamen Werte der Europäischen Union schärfen. Im Jahr 2026 wird das Programm zudem weiter darauf hinwirken, die sozioökonomischen und bildungspolitischen Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine abzumildern, unter anderem durch die Unterstützung von Projekten, die Bildungsaktivitäten fördern und den vor dem Krieg in der Ukraine geflohenen Menschen dabei helfen, sich in ihre neuen Lernumgebungen zu integrieren, sowie durch Maßnahmen zur Unterstützung von Organisationen, Lernenden und Bildungspersonal in der Ukraine. 5 Eine weitere Herausforderung betrifft die europaweite Tendenz zu einer begrenzten Beteiligung am demokratischen Leben sowie eines geringen Kenntnisstands und Bewusstseins in Bezug auf europäische Fragen sowie deren Auswirkungen auf das Leben aller europäischen Bürgerinnen und Bürger. Viele Menschen sind zögerlich oder haben Schwierigkeiten, sich aktiv in ihre Gemeinschaft oder in das politische und soziale Leben der Europäischen Union einzubringen und daran teilzunehmen. Die Stärkung der europäischen Identität und der Teilhabe junger Menschen an demokratischen Prozessen ist für die Zukunft der Europäischen Union von größter Bedeutung. Wie die COVID-19- Pandemie deutlich gemacht hat, erweist sich der Zugang zu Bildung als wesentliche Voraussetzung dafür, eine rasche Erholung von Krisen sicherzustellen. Dies kann auch mit Aktivitäten zum nichtformalen Lernen erreicht werden, die die Fähigkeiten und Kompetenzen sowie den aktiven Bürgersinn junger Menschen und erwachsender Lernender fördern. Im Einklang mit der Strategie der Union zur Krisenvorsorge trägt das Programm zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts und zur Entwicklung sozialer und interkultureller Kompetenzen bei. Es unterstützt auch Aktivitäten mit Schwerpunkt auf kritischem Denken, digitaler Kompetenz und Medienkompetenz und trägt somit dazu bei, Desinformation und Falschmeldungen zu verhindern und zu bekämpfen. Im Einklang mit den Prioritäten der Europäischen Union für eine nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft sollten die Erasmus+-Projekte umweltfreundlich gestaltet werden und grüne Vorgehensweisen in alle Aspekte einbeziehen. Die beteiligten Organisationen und Teilnehmenden sollten bei der Konzeption ihrer Projekte einen umweltfreundlichen Ansatz verfolgen, der sie dazu anregt, Umweltfragen zu diskutieren und mehr darüber zu erfahren, sie zum Nachdenken darüber veranlasst, was getan werden kann, um die Projekte auf ihrer Ebene nachhaltiger zu gestalten, und sie dabei unterstützt, alternative umweltfreundlichere Wege zur Durchführung ihrer Aktivitäten zu finden. Die Unterstützung und Erleichterung der transnationalen und internationalen Zusammenarbeit zwischen Organisationen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport ist von entscheidender Bedeutung dafür, den Menschen mehr Schlüsselkompetenzen zu vermitteln, die Zahl der frühen Schulabgänger zu verringern und die durch formales, informelles und nichtformales Lernen erworbenen Kompetenzen anzuerkennen. Zudem wird dadurch die Verbreitung von Ideen gefördert und die Weitergabe von bewährten Verfahren und Fachwissen sowie die Entwicklung digitaler Fähigkeiten erleichtert. Somit wird ein Beitrag zu einer hochwertigen Bildung bei gleichzeitiger Stärkung des sozialen Zusammenhalts geleistet. Das Programm Erasmus+ ist eine der sichtbarsten Erfolgsgeschichten der Europäischen Union. Es stützt sich auf eine mehr als 35-jährige Erfahrung mit europäischen Programmen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport in Europa und bei Partnerschaften mit Drittstaaten. Der Leitfaden zum Programm Erasmus+ 2026 ist fester Bestandteil der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen Erasmus+ 2026 (im Folgenden „Aufforderung“) und enthält die Teilnahme- und Finanzierungsbedingungen für die Aufforderung. Sie beruht somit auf der Verordnung (EU) 2021/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung von Erasmus+, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport1 (im Folgenden „Erasmus+-Verordnung“) sowie dem Jahresarbeitsprogramm 2026 für Erasmus+. Die in der Aufforderung enthaltenen Aktionen können durch die Veröffentlichung einer Berichtigung geändert werden. Potenzielle Antragsteller werden gebeten, regelmäßig die Website von Erasmus+ sowie das Jahresarbeitsprogramm von Erasmus+ und seine Änderungen zu konsultieren. Die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (Neufassung) (im Folgenden „EU-Haushaltsordnung“) findet Anwendung. Die Umsetzung der Aufforderung hängt auch davon ab, ob die im Haushaltsentwurf vorgesehenen Mittel nach Verabschiedung des Jahreshaushaltsplans durch die EU-Haushaltsbehörde bzw. nach der Regelung der vorläufigen Zwölftel zur Verfügung stehen. 1 https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2021/817/oj/deu. https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2021/817/oj/deu 6 ZIELSETZUNGEN DES PROGRAMMS ERASMUS+ ÜBERGEORDNETES ZIEL Das übergeordnete Ziel des Programms besteht darin, durch lebenslanges Lernen die bildungsbezogene, berufliche und persönliche Entwicklung der Menschen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport in Europa und darüber hinaus zu unterstützen und so zu nachhaltigem Wachstum, hochwertigen Arbeitsplätzen und sozialem Zusammenhalt, zur Innovationsförderung sowie zur Stärkung der europäischen Identität und des aktiven Bürgersinns beizutragen. Das Programm ist damit ein wichtiges Instrument zur Schaffung des europäischen Bildungsraums und zur Förderung der strategischen europäischen Zusammenarbeit in der allgemeinen und beruflichen Bildung und ihrer zugrunde liegenden sektorspezifischen Zielsetzungen. Darüber hinaus ist es von zentraler Bedeutung für die Intensivierung der jugendpolitischen Zusammenarbeit im Rahmen der Jugendstrategie der Union 2019–2027 und zur Entwicklung der europäischen Dimension des Sports. SPEZIFISCHE ZIELE Mit dem Programm werden die nachstehenden spezifischen Ziele verfolgt: • Förderung der Lernmobilität von Einzelpersonen und Gruppen sowie der Zusammenarbeit, Qualität, Inklusion und Chancengerechtigkeit, Exzellenz, Kreativität und Innovation auf der Ebene von Organisationen und politischen Strategien im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung • Förderung der nichtformalen und informellen Lernmobilität und der aktiven Teilhabe bei jungen Menschen sowie der Zusammenarbeit, Qualität, Inklusion, Kreativität und Innovation auf der Ebene von Organisationen und politischen Strategien im Jugendbereich • Förderung der Lernmobilität von Sportfachkräften sowie der Zusammenarbeit, Qualität, Inklusion, Kreativität und Innovation auf der Ebene von Sportorganisationen und sportpolitischen Strategien 7 PRIORITÄTEN DES PROGRAMMS ERASMUS+ INKLUSION UND VIELFALT Mit dem Programm sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion, Vielfalt und Fairness bei allen Programmaktionen gefördert werden. Organisationen und Teilnehmende mit geringeren Chancen stehen im Mittelpunkt dieser Ziele. Zu diesem Zweck werden ihnen im Rahmen des Programms Mechanismen und Ressourcen zur Verfügung gestellt. Die Organisationen sollten ihre Projekte und Aktivitäten mit einem inklusiven Ansatz konzipieren und sie so einem breiten Spektrum von Teilnehmenden zugänglich machen. Nationale Agenturen sind für die Unterstützung der Projekte ebenfalls wichtig, damit diese so inklusiv und vielfältig wie möglich sind. Ausgehend von den allgemeinen Grundsätzen und Mechanismen auf der europäischen Ebene werden die nationalen Agenturen Pläne für Inklusion und Vielfalt ausarbeiten, um den Bedürfnissen von Menschen mit geringeren Chancen bestmöglich gerecht zu werden und die Organisationen, die mit diesen Zielgruppen zusammenarbeiten, in ihrem nationalen Kontext zu unterstützen. Gleichzeitig sind die SALTO-Ressourcenzentren, die die Durchführung des Programms unterstützen, ebenfalls wichtige Akteure bei der Förderung und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung von Inklusion und Vielfalt, insbesondere im Hinblick auf die Gewinnung von Wissen und die Konzipierung und Durchführung von Aktivitäten zum Kapazitätsaufbau für das Personal der nationalen Agenturen und die Begünstigten des Programms. Ebenso spielt die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eine gleichermaßen wichtige Rolle für die Aktionsbereiche des Programms mit direkter Mittelverwaltung. In den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern sind die EU-Delegationen und – soweit vorhanden – die nationalen Erasmus+-Büros (NEO) und die Anlaufstellen für Erasmus+ von entscheidender Bedeutung, um das Programm den entsprechenden Zielgruppen näherzubringen. Zur Umsetzung dieser Grundsätze wurden der Rahmen für Inklusionsmaßnahmen2 sowie die Strategie für Inklusion und Vielfalt3 entwickelt, die alle Programmbereiche abdecken, um den Zugang eines breiteren Spektrums von Organisationen zu Finanzmitteln zu unterstützen und mehr Teilnehmende mit geringeren Chancen zu erreichen. Durch sie werden auch der Raum und die Mechanismen für Projekte geschaffen, die sich mit Fragen der Inklusion und Vielfalt befassen sollen. Die Strategie soll dazu beitragen, die Hindernisse zu beseitigen, mit denen verschiedene Zielgruppen beim Zugang zu solchen Möglichkeiten innerhalb und außerhalb Europas möglicherweise konfrontiert sind. Die nachstehende Liste solcher potenziellen Hindernisse ist nicht erschöpfend und eher als Referenz für Maßnahmen gedacht, die Menschen mit geringeren Chancen einen besseren Zugang verschaffen und sie besser erreichen sollen. Die folgenden Hindernisse können – als einzelne Faktoren oder zusammengenommen – ihrer Teilnahme im Wege stehen: • Behinderungen: Dazu gehören körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.4 • Gesundheitsprobleme: Hindernisse können sich aus Gesundheitsproblemen ergeben, darunter schwere oder chronische Erkrankungen oder sonstige Probleme der körperlichen oder psychischen Gesundheit, die jemanden davon abhalten können, am Programm teilzunehmen. • Hindernisse im Zusammenhang mit Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung: Personen, denen es aus verschiedenen Gründen schwerfällt, in Systemen der allgemeinen oder beruflichen Bildung gute Leistungen zu erbringen, frühe Schulabgänger, NEETs (junge Menschen, die keine Schule besuchen, keiner Arbeit nachgehen und keine Berufsausbildung absolvieren) und gering qualifizierte Erwachsene sind möglicherweise mit Hindernissen konfrontiert. Obwohl andere Faktoren eine Rolle spielen können, sind diese Bildungsprobleme, auch wenn sie 2 Durchführungsbeschluss der Kommission – Rahmen für Inklusionsmaßnahmen für die Programme Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps 2021-2027: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/commission-decision-framework-inclusion-2021-27. 3 Durchführungsleitlinien zur Strategie für Inklusion und Vielfalt – Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps- inclusion-and-diversity_de. 4 Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen: https://www.un.org/Depts/german/uebereinkommen/ar61106-dbgbl.pdf. https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/commission-decision-framework-inclusion-2021-27 https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-inclusion-and-diversity_de https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-inclusion-and-diversity_de https://www.un.org/Depts/german/uebereinkommen/ar61106-dbgbl.pdf 8 möglicherweise mit persönlichen Umständen zusammenhängen, zumeist auf Bildungssysteme zurückzuführen, die strukturelle Beschränkungen schaffen und/oder die besonderen Bedürfnisse des Einzelnen nicht in vollem Umfang berücksichtigen. Außerdem können Hindernisse bei der Teilnahme bestehen, wenn es aufgrund der Struktur der Lehrpläne schwierig ist, im Rahmen des Bildungsgangs eine Lern- oder Ausbildungsmobilität im Ausland zu absolvieren. • Kulturelle Unterschiede: Kulturelle Unterschiede können zwar von Menschen aus allen Verhältnissen als Hindernis wahrgenommen werden, vor allem aber Menschen mit geringeren Chancen betreffen. Solche Unterschiede können ein erhebliches Lernhindernis im Allgemeinen darstellen, umso mehr für Menschen mit Migrations- oder Flüchtlingshintergrund – darunter auch, aber nicht nur, neu angekommene Migranten, Personen, die einer nationalen oder ethnischen Minderheit angehören, Personen, die Gebärdensprache nutzen, oder Personen mit Schwierigkeiten bei der sprachlichen Anpassung und der kulturellen Inklusion. Der Kontakt mit fremden Sprachen und kulturellen Unterschieden bei der Teilnahme an jeder Art von Programmaktivitäten kann auf einige Personen abschreckend wirken und den Nutzen der Teilnahme in gewisser Weise einschränken. Solche kulturellen Unterschiede können potenzielle Teilnehmende sogar davon abhalten, Unterstützung durch das Programm zu beantragen, was sie vollständig an der Teilnahme hindert. • Soziale Hindernisse: Soziale Anpassungsschwierigkeiten – wie begrenzte soziale Kompetenzen, antisoziales oder risikoreiches Verhalten, eine Verurteilung als (ehemalige) Straftäter, (ehemaliger) Drogen- oder Alkoholmissbrauch – oder eine soziale Marginalisierung können ein Hindernis darstellen. Weitere soziale Hindernisse ergeben sich möglicherweise aus familiären Verhältnissen – z. B. weil Personen als erste in der Familie ein Hochschulstudium absolvieren oder Eltern (besonders, wenn sie alleinerziehend sind oder kleine Kinder haben und keine größeren informellen Kinderbetreuungsnetze besitzen), Betreuer, Ernährer oder Waisen sind oder weil sie in Heimen gelebt haben oder derzeit in einem Heim leben. • Wirtschaftliche Hindernisse: Wirtschaftliche Nachteile, wie beispielsweise ein niedriger Lebensstandard, ein niedriges Einkommen, die Notwendigkeit für Lernende, zu arbeiten, um für den eigenen Lebensunterhalt aufzukommen, Abhängigkeit vom Sozialfürsorgesystem, Langzeitarbeitslosigkeit, prekäre Situationen oder Armut, Obdachlosigkeit, Verschuldung oder finanzielle Probleme, können ein Hindernis darstellen. Weitere Schwierigkeiten können sich aus der begrenzten Übertragbarkeit von Leistungen (insbesondere der Unterstützung für Menschen mit geringeren Chancen) ergeben, die gemeinsam mit den Teilnehmenden „mobil“ sein müssen, wenn diese an Aktivitäten außerhalb ihres Wohnorts oder erst recht im Ausland teilnehmen. • Hindernisse im Zusammenhang mit Diskriminierung: Hindernisse können infolge von Diskriminierung in Bezug auf Geschlecht, Alter, ethnische Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, sexuelle Orientierung, Behinderung oder übergreifende Faktoren (eine Kombination einer oder mehrerer der genannten Arten von Diskriminierung) auftreten. • Geografische Hindernisse: Das Wohnen, beispielsweise in abgelegenen oder ländlichen Gebieten, auf kleinen Inseln oder in Randgebieten/Gebieten in äußerster Randlage5, in städtischen Vororten, in strukturschwachen Gebieten (begrenzter öffentlicher Nahverkehr, unzureichende Versorgungseinrichtungen) oder in weniger entwickelten Gebieten in Drittländern, kann ein Hindernis darstellen. DIGITALER WANDEL Um einen erfolgreichen digitalen Wandel zu unterstützen und gesellschaftlichen Herausforderungen wie KI oder Desinformation wirksamer zu begegnen, benötigt Europa in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend Systeme, die an das digitale Zeitalter angepasst sind. Im Einklang mit den strategischen Prioritäten des Aktionsplans für digitale Bildung (2021-2027)6 und den beiden im November 2023 angenommenen Empfehlungen des Rates7 a) zu den Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche allgemeine und berufliche digitale Bildung und b) für eine bessere Vermittlung 5 In der Europäischen Union gibt es neun Gebiete in äußerster Randlage: Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, La Réunion und Saint-Martin (Frankreich), die Azoren und Madeira (Portugal) sowie die Kanarischen Inseln (Spanien). 6 Europäischer Bildungsraum – Aktionsplan für digitale Bildung (2021-2027): https://ec.europa.eu/education/education-in-the- eu/digital-education-action-plan_de. 7 Empfehlung des Rates zu den Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche allgemeine und berufliche digitale Bildung: https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15741-2023-INIT/de/pdf; Vorschlag einer Empfehlung des Rates für eine bessere Vermittlung digitaler Fähigkeiten und Kompetenzen in der allgemeinen und beruflichen Bildung: https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15740-2023-INIT/de/pdf. https://ec.europa.eu/education/education-in-the-eu/digital-education-action-plan_de https://ec.europa.eu/education/education-in-the-eu/digital-education-action-plan_de https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15741-2023-INIT/de/pdf https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15740-2023-INIT/de/pdf 9 digitaler Fähigkeiten in der allgemeinen und beruflichen Bildung spielt das Programm Erasmus+ eine Schlüsselrolle bei der Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern jeden Alters, damit sie die heute benötigten digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen erwerben – um zu leben, zu lernen, zu arbeiten, ihre Rechte wahrzunehmen, sich zu informieren, auf Online-Dienste zuzugreifen, zu kommunizieren und um kritisch mit digitalen Bildungsinhalten umzugehen, selbst solche Inhalte zu schaffen und sie zu verbreiten. Das Programm unterstützt die erste strategische Priorität des Aktionsplans, die Entwicklung eines leistungsfähigen digitalen Bildungsökosystems, indem es Kapazitäten aufbaut und ein kritisches Verständnis dafür vermittelt, wie die Möglichkeiten der digitalen Technologien für das Lehren und Lernen in allen Arten von Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen auf allen Ebenen und für alle Bereiche genutzt und Pläne für den digitalen Wandel für Bildungseinrichtungen entwickelt und umgesetzt werden können. Das Programm unterstützt auch die zweite strategische Priorität des Aktionsplans, indem es Maßnahmen zum Ausbau digitaler Kompetenzen und Fertigkeiten auf sämtlichen Ebenen der Gesellschaft und für alle (darunter benachteiligte junge Menschen, Studierende, Arbeitsuchende und Arbeitnehmer) fördert. Insbesondere geht es darum, sowohl grundlegende digitale Fertigkeiten als auch eine fortgeschrittene digitale Kompetenz zu fördern, die mittlerweile unerlässlich für den Alltag und die Fähigkeit der Menschen ist, uneingeschränkt an der Zivilgesellschaft und der Demokratie teilzuhaben. Im Einklang mit diesen beiden strategischen Prioritäten des Aktionsplans wurde die europäische Plattform für digitale Bildung8 eingerichtet, um die Zusammenarbeit im Bereich der digitalen Bildung auf EU-Ebene zu stärken und zum Austausch bewährter Verfahren und zur Erprobung von bewährten Verfahren und der gemeinsamen Schaffung von Wissen beizutragen. Ziel der Plattform ist es, die Mitgliedstaaten durch eine engere bereichsübergreifende Zusammenarbeit zu unterstützen, indem die allgemeine und berufliche digitale Bildung unter dem Aspekt des lebenslangen Lernens betrachtet wird. Die Plattform vernetzt nationale Behörden, den Privatsektor, Experten, Anbieter der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie die Zivilgesellschaft mittels einer flexibleren Entwicklung der Politik und Praxis im Bereich der digitalen Bildung. Zur Umsetzung dieses politischen Rahmens durch das Programm wurde eine digitale Strategie9 veröffentlicht, die alle Programmbereiche abdeckt und die mit dem Ziel konzipiert wurde, die Begünstigten des Programms und die durchführenden Akteure dabei zu unterstützen, die digitale Dimension der finanzierten Projekte erfolgreich weiterzuentwickeln. Das Programm sollte eine größere Zielgruppe innerhalb wie außerhalb der Union ansprechen. Dafür sollten Informations- , Kommunikations- und Technologieinstrumente, eine Kombination aus physischer Mobilität und virtuellem Lernen und die virtuelle Zusammenarbeit vermehrt zum Einsatz kommen. UMWELT UND BEKÄMPFUNG DES KLIMAWANDELS Umwelt und Klimaschutz sind für die EU heute und künftig zentrale Prioritäten. Die Mitteilung über den europäischen Grünen Deal10 ist die neue Wachstumsstrategie für Europa, in der die Schlüsselrolle anerkannt wird, die Schulen, Ausbildungseinrichtungen und Hochschulen dabei spielen, Schülerinnen und Schüler, Eltern und die gesamte Bevölkerung in die für einen erfolgreichen Übergang zur Klimaneutralität bis 2050 erforderlichen Veränderungen einzubeziehen. Darüber hinaus wird in der Empfehlung des Rates zum Lernen für ökologische Nachhaltigkeit11 betont, dass Lernende aller Altersgruppen die Möglichkeit erhalten müssen, sich sowohl durch die formale als auch durch nichtformale Bildung über die Klimakrise und die Nachhaltigkeit zu informieren, und dass das Lernen für den grünen Wandel als Priorität in der Politik und in den Programmen der allgemeinen und beruflichen Bildung festgelegt werden 8 https://education.ec.europa.eu/focus-topics/digital-education/action-plan/european-digital-education-hub. 9 Durchführungsleitlinien – Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps – Digitale Strategie: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus- plus/resources/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-digital_en. 10 Europäische Kommission, Der europäische Grüne Deal: https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/european-green-deal_de. 11 Empfehlung des Rates zum Lernen für den grünen Wandel und die nachhaltige Entwicklung: https://eur-lex.europa.eu/legal- content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022H0627(01). https://education.ec.europa.eu/de/focus-topics/digital-education/action-plan/european-digital-education-hub https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-digital_en https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-digital_en https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/european-green-deal_de 10 muss. Nachhaltigkeit sollte in das gesamte Spektrum der allgemeinen und beruflichen Bildung einfließen, einschließlich der Lehrpläne, der beruflichen Fortbildung von Lehrkräften sowie der Gebäude, der Infrastruktur und des Betriebs. Das Programm Erasmus+ ist ein wichtiges Instrument für den Erwerb von Wissen, Fähigkeiten und Ansichten in Bezug auf den Klimawandel und für die Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung innerhalb der Europäischen Union und darüber hinaus. Zur Umsetzung dieses politischen Rahmens durch das Programm wurde eine Strategie für den ökologischen Wandel und die nachhaltige Entwicklung12 veröffentlicht, die alle Programmbereiche abdeckt und die mit dem Ziel konzipiert wurde, die Begünstigten des Programms und die durchführenden Akteure dabei zu unterstützen, die digitale Dimension der finanzierten Projekte erfolgreich weiterzuentwickeln. Das Programm stellt mehr Mobilitätsmöglichkeiten in ökologischen und zukunftsorientierten Bereichen bereit, welche die Entwicklung von Kompetenzen fördern, die beruflichen Aussichten verbessern und die Teilnehmenden mit strategischen Bereichen für das nachhaltige Wachstum vertraut machen. Besonderes Augenmerk gilt dabei der ländlichen Entwicklung (nachhaltige Landwirtschaft, Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, Bodenschutz, Bio- Landwirtschaft). In Anbetracht von Mobilität als Kernelement von Erasmus+ sollte zudem CO2-Neutralität angestrebt werden, indem nachhaltige Verkehrsmittel und ein umweltbewusstes Verhalten gefördert werden. Die Umwelt und der Kampf gegen den Klimawandel sind eine horizontale Priorität bei der Projektauswahl. Daher wird Projekten Vorrang eingeräumt, die dazu dienen, Kompetenzen in verschiedenen grünen Branchen aufzubauen – auch solchen im Rahmen des Beitrags von Bildung und Kultur zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung –, grüne branchenspezifische Kompetenzstrategien und Methoden zu entwickeln, zukunftsorientierte Lehrpläne zu erarbeiten und Initiativen zu konzipieren, die die geplanten Ansätze der teilnehmenden Organisationen in Bezug auf ökologische Nachhaltigkeit unterstützen. Das Programm unterstützt die Verwendung innovativer Verfahren, um Lernende, Personal und Jugendarbeiter zu wahren Akteuren des Wandels zu machen (z. B. für die Erhaltung von Ressourcen, die Einsparung von Energie, die Reduzierung von Abfall und der CO2-Emissionen, die Entscheidung für nachhaltige Lebensmittel und Mobilitätsangebote). Priorität erhalten zudem Projekte, die durch die allgemeine und berufliche Bildung, die Jugendaktivität und sportliche Aktivitäten Verhaltensänderungen in Bezug auf persönliche Vorlieben, kulturelle Werte, das Bewusstsein und ganz allgemein das aktive Engagement für eine nachhaltige Entwicklung fördern. Daher sollten sich die beteiligten Organisationen und Teilnehmenden bemühen, grüne Verfahren in alle Projekte zu integrieren, wenn sie Aktivitäten konzipieren, was sie dazu anregen wird, über Umweltfragen zu diskutieren und mehr darüber zu erfahren, über lokale Aktionen nachzudenken und umweltfreundlichere Wege zur Durchführung ihrer Aktivitäten zu finden. Über Plattformen wie die European School Education Platform (die auch eTwinning umfasst) und EPALE wird weiterhin unterstützendes Material erstellt und der Austausch wirksamer Bildungspraktiken und -konzepte zur ökologischen Nachhaltigkeit erleichtert. Erasmus+ ist auch ein wirkungsvolles Instrument, wenn es darum geht, ein breites Spektrum von Akteuren in unserer Gesellschaft (Schulen, Hochschulen, Berufsbildungsanbieter, Jugend- und Sportorganisationen, NRO, lokale und regionale Behörden, Organisationen der Zivilgesellschaft usw.) zu erreichen und einzubeziehen, die sich aktiv für den Übergang zur Klimaneutralität bis 2050 einsetzen können. TEILHABE AM DEMOKRATISCHEN LEBEN, GEMEINSAME WERTE UND BÜRGERSCHAFTLICHES ENGAGEMENT Das Programm Erasmus+ thematisiert die Herausforderungen und Hindernisse, die die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an demokratischen Prozessen begrenzen, trägt zu ihrer stärkeren Sensibilisierung für die Europäische Union und zur Vermittlung des entsprechenden Verständnisses bei und hilft ihnen bei der Überwindung von Schwierigkeiten, wenn sie sich aktiv in ihre Gemeinschaft und in das politische und soziale Leben der Union einbringen und daran teilnehmen wollen. Die Verbesserung der Kenntnisse der Bürgerinnen und Bürger über die Europäische Union von frühester Kindheit 12 Durchführungsleitlinien – Grüne Strategie für Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus- plus/resources/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-green_en. https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-green_en https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-green_en 11 an ist entscheidend für die Zukunft der Union. Zusätzlich zur formalen Bildung kann auch nichtformales Lernen das Verständnis der Bürger für die Europäische Union verbessern und ihr Zugehörigkeitsgefühl fördern. Das Programm unterstützt die aktive Bürgerschaft und Ethik im lebenslangen Lernen, indem es Projekte und Aktivitäten anregt, die die Entwicklung sozialer und interkultureller Kompetenzen, kritisches Denken und Medienkompetenz fördern. Vorrang haben Projekte, durch die eine demokratische Teilnahme der Menschen sowie das soziale und bürgerschaftliche Engagement anhand von sinnvollen formalen und nichtformalen Lernerfahrungen gefördert werden. Der Schwerpunkt liegt darauf, für den Kontext der Europäischen Union zu sensibilisieren und ein entsprechendes Verständnis zu vermitteln, insbesondere was die gemeinsamen Werte der EU13 und die Grundsätze der Einheit und Vielfalt sowie ihr gesellschaftliches, kulturelles und historisches Erbe anbelangt. Im Bereich Jugend wurde die Strategie für Jugendbeteiligung14 konzipiert, die einen gemeinsamen Rahmen bieten und die Nutzung des Programms zur Förderung der Beteiligung junger Menschen am demokratischen Leben unterstützen soll. Die Strategie zielt darauf ab, die Qualität der Jugendbeteiligung am Programm zu verbessern, und ergänzt die wichtigsten jugendpolitischen Dokumente der EU, wie die EU-Jugendstrategie und die europäischen Jugendziele.15 Die Strategie wird durch das Toolkit zur Jugendbeteiligung16 begleitet. Konkret zielt es darauf ab, Know-how, Empfehlungen, Instrumente und praktische Anleitungen zum Umgang mit dieser horizontalen Priorität mit jungen Menschen und in den einzelnen Aktionen des Programms bereitzustellen. 13 Die Werte der EU sind in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union dargelegt und werden hier kurz definiert: https://european-union.europa.eu/principles-countries-history/principles-and-values/aims-and-values_de. 14 Strategie für Jugendbeteiligung: https://participationpool.eu/resource-category/youth-participation/youth-participation-strategy/. 15 Europäische Jugendziele: https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de. 16 Toolkit zur Jugendbeteiligung: https://participationpool.eu/toolkit/. https://participationpool.eu/resource-category/youth-participation/youth-participation-strategy/ https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de https://participationpool.eu/toolkit/ 12 WICHTIGE ASPEKTE DES PROGRAMMS ERASMUS+ Die im Folgenden beschriebenen Aspekte des Programms verdienen besondere Aufmerksamkeit: WERTE DER EU RESPEKTIEREN Bei der Durchführung des Programms Erasmus+ und somit durch die Begünstigten des Programms und bei den im Rahmen des Programms durchgeführten Aktivitäten müssen die Werte der EU – Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören – in vollem Einklang mit den in den EU-Verträgen und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Werten und Rechten respektiert werden. Werden diese Bestimmungen nicht eingehalten, kann die mit dem Begünstigten geschlossene Finanzhilfevereinbarung gekündigt oder der Finanzhilfebetrag gekürzt werden. SCHUTZ, GESUNDHEIT UND SICHERHEIT DER TEILNEHMENDEN Der Schutz, die Gesundheit und die Sicherheit der Teilnehmenden von Projekten im Rahmen von Erasmus+ zählen zu den Grundprinzipien des Programms. Alle Teilnehmenden sollten die Lernangebote von Erasmus+ zur persönlichen und beruflichen Entwicklung in vollem Umfang nutzen können. Dies sollte in einer sicheren Umgebung gewährleistet werden, in der die Rechte aller Menschen, ihre körperliche und emotionale Unversehrtheit, ihre psychische Gesundheit und ihr Wohlbefinden respektiert und geschützt werden. Jede am Programm teilnehmende Organisation muss über wirksame Verfahren und Regelungen verfügen, um die Sicherheit, den Schutz und die Nichtdiskriminierung der an ihren Aktivitäten Teilnehmenden zu fördern und zu garantieren. Bei Bedarf sollten minderjährige Teilnehmende (Schülerinnen und Schüler, Lernende in der beruflichen Bildung, junge Menschen) bei Mobilitätsaktivitäten von Erwachsenen begleitet werden. Die begleitenden Erwachsenen sollten eine ausreichende Qualität der Lernkomponente der Mobilitätsaktivität sowie den Schutz und die Sicherheit der minderjährigen Teilnehmenden gewährleisten. Außerdem müssen alle an Mobilitätsaktivitäten im Rahmen sämtlicher Leitaktionen des Programms Erasmus+ beteiligten Schülerinnen und Schüler, Studierenden, Praktikantinnen und Praktikanten, Auszubildenden, erwachsenen Lernenden, jungen Menschen und das Personal gegen die mit ihrer Teilnahme an den Aktivitäten verbundenen Risiken versichert sein. Das Programm stellt den Projektträgern frei, je nach Projekttyp und je nach auf nationaler Ebene verfügbaren Versicherungsangeboten die am besten geeignete Versicherung auszuwählen. Zudem sind projektspezifische Versicherungen nicht erforderlich, wenn die Veranstalter bereits eine allgemeine Versicherung zum Schutz der Teilnehmenden abgeschlossen haben. In jedem Fall muss folgender Versicherungsschutz bestehen: • soweit zutreffend, Reiseversicherung (u. a. gegen Beschädigung oder Verlust des Gepäcks) • Haftpflichtversicherung (ggf. einschließlich Berufs- oder Privathaftpflicht) • Versicherung für Unfälle und schwere Erkrankungen (einschließlich Voll- oder Teilarbeitsunfähigkeit) • Tod (einschließlich Rückführung bei Projekten im Ausland) Außerdem sollten Teilnehmende an transnationalen Aktivitäten unbedingt im Besitz einer Europäischen Krankenversicherungskarte sein. Diese kostenlose Karte eröffnet den Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens in allen 27 EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen zu den gleichen Bedingungen und Kosten (d. h. je nach Land auch kostenlos), die auch für die Bürgerinnen und Bürger des jeweiligen Landes gegeben sind. Weitere Informationen zu dieser Karte sowie Angaben dazu, wo Sie diese Karte erhalten, finden Sie unter https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=559&langId=de. Wenn Personen unter 18 Jahren an einem Projekt teilnehmen, müssen die teilnehmenden Organisationen vorab die Genehmigung der Eltern oder der sonstigen gesetzlichen Vertreter für die Teilnahme einholen. https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=559&langId=de 13 MEHRSPRACHIGKEIT Mehrsprachigkeit ist einer der Eckpfeiler des europäischen Aufbauwerks und ein starkes Symbol für das Streben der Europäischen Union nach Einheit in der Vielfalt. Fremdsprachen spielen eine herausragende Rolle bei den Kompetenzen, die die Beschäftigungsfähigkeit verbessern und die optimale Nutzung bestehender Chancen ermöglichen. Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, allen Bürgerinnen und Bürgern frühzeitig die Gelegenheit zum Erlernen von mindestens zwei Fremdsprachen zu bieten. Die Förderung des Spracherwerbs und der sprachlichen Vielfalt ist eines der spezifischen Ziele des Programms. Fehlende Sprachkenntnisse sind eines der größten Hindernisse, die einer Teilnahme an europäischen Programmen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend entgegenstehen. Die Angebote zur Förderung sprachlicher Kompetenzen sollen die Effizienz und Wirksamkeit von Mobilität verbessern, Lernfortschritte erhöhen und damit zum spezifischen Ziel des Programms beitragen. Das Programm bietet Teilnehmenden an einer Mobilitätsaktivität Unterstützung beim Fremdsprachenerwerb. In erster Linie erfolgt diese Unterstützung durch die Plattform Erasmus+-Online-Sprachunterstützung (Online Language Support, OLS), die bei Bedarf an verschiedene Sektoren angepasst wird, da E-Learning wegen seiner Zugänglichkeit und Flexibilität Vorteile für das Sprachenlernen bietet. Die Erasmus+-Online-Sprachunterstützung (OLS) ermöglicht es den Teilnehmenden, ihre Sprachkenntnisse zu bewerten, zu üben und zu verbessern. Neben der OLS können andere Formen der sprachlichen Unterstützung angeboten werden, um den Bedarf bestimmter Zielgruppen im Bereich des Fremdsprachenerwerbs zu decken, beispielsweise die Verwendung von Gebärdensprache oder Brailleschrift, die über die eigens dafür geschaffene Kategorie der finanziellen Inklusionsförderung finanziert werden können. Auch im Rahmen von Kooperationsprojekten werden der Sprachunterricht und das Sprachenlernen gefördert. Gegenstand von Innovation und bewährten Verfahren zur Förderung von Sprachkenntnissen können beispielsweise Unterrichts- und Bewertungsmethoden, die Entwicklung von Lehrmaterial, Forschungen, computerunterstützte Unterrichtsangebote und unternehmerische Projekte auf der Grundlage von Fremdsprachen sein. Die Europäische Kommission hat die Auszeichnung Europäisches Sprachensiegel (European Language Label, ELL) eingeführt, um Qualität anzuerkennen, den Austausch von Ergebnissen hervorragender Projekte im Bereich Mehrsprachigkeit zu unterstützen und das öffentliche Interesse am Sprachenlernen zu fördern. Nationale Agenturen werden das ELL jährlich oder alle zwei Jahre an Organisationen der allgemeinen und beruflichen Bildung verleihen, die ein von einer nationalen Agentur finanziertes Erasmus+-Projekt mit ausgezeichneten Ergebnissen im Bereich des Sprachenlernens und -lehrens abgeschlossen haben. Dabei kann die nationale Agentur nicht nur unter mehreren Erasmus+-Projekten auswählen, sondern auch beschließen, das ELL an andere Initiativen mit umfassenden, inklusiven oder innovativen Ansätzen für das Lehren und Lernen von Sprachen zu vergeben. INTERNATIONALE DIMENSION Erasmus+ weist bei den Aktivitäten in den Bereichen Mobilität, Zusammenarbeit und politischer Dialog eine ausgeprägte internationale Dimension (z. B. Zusammenarbeit mit nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern) auf. Durch das Programm werden die europäischen Organisationen bei der Bewältigung der globalen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Globalisierung, dem Klimawandel und dem digitalen Wandel unterstützt, insbesondere durch eine Intensivierung der internationalen Mobilität und Zusammenarbeit mit Drittländern, und die Rolle der Europäischen Union als globaler Akteur wird gestärkt. Durch das Programm werden die gesellschaftlichen Verbindungen durch Mobilität, Austausch und Aufbau von Kapazitäten gestärkt, die soziale Widerstandsfähigkeit, die menschliche Entwicklung, die Beschäftigungsfähigkeit und die aktive Beteiligung unterstützt und es wird für regelmäßige Kanäle für die Zusammenarbeit zwischen den Menschen gesorgt, indem die Werte, Grundsätze und Interessen rund um gemeinsame Prioritäten gefördert werden. Die Aktivitäten bieten eine Antwort auf die Herausforderungen in Bezug auf Qualität, Modernisierung und Beschäftigungsfähigkeit, indem sie die Relevanz und Reaktionsfähigkeit der Bildung für einen umweltfreundlichen und nachhaltigen sozioökonomischen Aufbau, Wachstum und Wohlstand in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern erhöhen und so zur menschlichen und institutionellen Entwicklung, zum digitalen Wandel, zu Wachstum und Beschäftigung, zu guter Regierungsführung sowie zu Frieden und Sicherheit beitragen. Das Engagement junger Menschen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern ist ein wichtiges Element beim 14 Aufbau von Gesellschaften, die stärker widerstandsfähig sind und auf gegenseitigem Vertrauen und interkulturellem Verständnis beruhen. ANERKENNUNG UND VALIDIERUNG VON KOMPETENZEN UND QUALIFIKATIONEN Erasmus+ unterstützt EU-Instrumente zur Förderung der Transparenz und Anerkennung von Kompetenzen, Fähigkeiten und Qualifikationen – insbesondere den Europass (einschließlich europäischer digitaler Zertifikate), den Youthpass, den Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR), die europäische Klassifizierung für Fähigkeiten/Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (European Skills, Competences, Qualifications and Occupations, ESCO), das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (European Credit Transfer and Accumulation System, ECTS), den Europäischen Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET), das Europäische Register für Qualitätssicherung in der Hochschulbildung (European Quality Assurance Register, EQAR) und das Europäische Netzwerk für Qualitätssicherung in der Hochschulbildung (ENQA) – sowie EU-weite Netze im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Unterstützung dieser Instrumente, insbesondere das nationale Informationszentrum für die akademische Anerkennung (National Academic Recognition Information Centre, NARIC), das Euroguidance-Netzwerk, die nationalen Europass-Zentralstellen (National Europass Centers, NEC) und die nationalen Koordinierungsstellen für den EQR. Diese Instrumente sollen sicherstellen, dass Kompetenzen, Fähigkeiten und Qualifikationen in allen Teilbereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie in allen Bereichen des Arbeitsmarktes auf nationaler und internationaler Ebene leichter anerkannt und besser verstanden werden können, und zwar unabhängig davon, ob diese im Rahmen der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung oder in Form anderer Lernerfahrungen (z. B. Berufspraktikum, Freiwilligentätigkeit oder Online-Lernangebote) erworben wurden. Um diese Ziele zu erfüllen, sollen die verfügbaren Instrumente neuen Phänomenen wie z. B. der Internationalisierung der allgemeinen und beruflichen Bildung und der wachsenden Verbreitung des digitalen Lernens und der digitalen Zertifizierung Rechnung tragen sowie die Schaffung flexibler Bildungswege ermöglichen, die auf die Erfordernisse und Ziele der Lernenden abgestimmt sind. Die Instrumente sollten auch die grenzübergreifende Vergleichbarkeit und Übertragbarkeit von Fähigkeiten, Kompetenzen und Qualifikationen verbessern und es Lernenden und Arbeitnehmern erlauben, ihren Lern- und Arbeitsort frei zu wählen. Eine Reihe bereits seit Längerem bestehender Grundsatzdokumente dient als Richtschnur für die Umsetzung und Weiterentwicklung dieser Instrumente, darunter die Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2017 über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen, der Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und die Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens. Zusätzlich zu diesen horizontalen Grundsatzdokumenten zielen thematische Strategien wie der Youthpass17 und die Europäische Strategie für Aus- und Fortbildung18 (European Training Strategy, ETS) im Jugendbereich darauf ab, die Entwicklungen in diesen Bereichen weiter zu unterstützen. KOMMUNIKATION ÜBER DIE PROJEKTE UND IHRE ERGEBNISSE IM SINNE EINER MÖGLICHST GROẞEN WIRKUNG Es ist entscheidend wichtig, über die Projekte und ihre Ergebnisse zu kommunizieren, um die Wirkung auf verschiedenen Ebenen sicherzustellen. Je nach Aktion müssen Antragsteller, die eine Förderung im Rahmen von Erasmus+ beantragen, ihre Kommunikationsaktivitäten planen, mit denen sie Informationen über ihr Projekt und die dabei erzielten Ergebnisse während der Projektlaufzeit und im Anschluss daran weitergeben möchten. Die Projektanträge werden anhand einschlägiger Kriterien bewertet, um sicherzustellen, dass diese Aspekte abgedeckt sind. Umfang und Intensität dieser Kommunikations- und Verbreitungsaktivitäten sollten im Verhältnis zu den übergeordneten Zielsetzungen, zum Umfang und zu den konkreten Zielen der verschiedenen Aktionen im Rahmen von Erasmus+ stehen. Die Begünstigten von Erasmus+-Mitteln müssen die von der Europäischen Kommission erstellten Kommunikationsleitlinien für 17 Youthpass-Strategie: https://www.youthpass.eu/de/about-youthpass/youthpass-strategy/. 18 Europäische Strategie für Aus- und Fortbildung (European Training Strategy, ETS): https://europeantrainingstrategy.eu/. https://www.youthpass.eu/de/about-youthpass/youthpass-strategy/ https://europeantrainingstrategy.eu/ 15 Projektbegünstigte19 befolgen und den Erfolg ihrer Kommunikationsaktivitäten sowohl qualitativ als auch quantitativ überwachen und bewerten. Wie in den Kommunikationsleitlinien angegeben, müssen die Begünstigten bei allen Kommunikations- und Verbreitungsaktivitäten und -produkten wie Veranstaltungen, Websites, Bildmaterial und Veröffentlichungen eindeutig auf die Unterstützung durch die Europäische Union hinweisen. Insbesondere müssen sie sicherstellen, dass das Emblem der Europäischen Union in sämtlichen Kommunikationsmaterialien enthalten ist und die Bestimmungen der Finanzhilfevereinbarung oder des Finanzhilfebeschlusses beachtet werden.20 Werden diese Bestimmungen nicht eingehalten, kann die Finanzhilfe des Begünstigten gekürzt werden. Bei der Konzeption der Kommunikationsstrategie und des Kommunikationsplans müssen die Begünstigten Folgendes berücksichtigen: • Kommunikationsziele: Die Antragstellern sollten festlegen, was sie mit bestimmten Kommunikationsaktivitäten erreichen möchten, z. B. Sensibilisierung, Förderung gesellschaftlicher Werte, Entwicklung neuer Partnerschaften für die Zukunft oder Einflussnahme auf politische Strategien und Vorgehensweisen. • Publikum oder Zielgruppe: Die Antragsteller müssen festlegen, welche Menschen sie erreichen möchten und wer die Projektergebnisse nutzen könnte. Das Publikum bzw. die Zielgruppe sollten so genau wie möglich definiert werden. Es kann sich um die breite Öffentlichkeit, bestimmte Interessenträger, Sachverständige und andere interessierte Kreise, Entscheidungsträger, Medien usw. handeln. • Kanäle und Aktivitäten, mit denen das Zielpublikum erreicht werden soll: Die Antragsteller müssen die Kanäle und Aktivitäten auswählen, die am wirksamsten und am besten geeignet sind, um den Bedürfnissen ihres gewählten Zielpublikums gerecht zu werden, wie soziale Medien, Veranstaltungen und Veröffentlichungen. • Projektergebnisse: (Leistungen und Resultate), etwa ein Leitfaden für bewährte Verfahren, ein praktisches Werkzeug oder Produkt, Forschungsbericht einer Studie, erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten usw. Die Ergebnisse sollten auch auf der Plattform für Erasmus+-Projektergebnisse geteilt oder bekannt gemacht werden (https://erasmus- plus.ec.europa.eu/de/projects). • Zeitplan: Die Antragsteller müssen wirksam planen, wann verschiedene Aktivitäten durchgeführt werden (verknüpft mit dem Arbeitsplan/Meilensteinen), realistische Ziele vereinbaren und Flexibilität je nach Projektfortschritt, veränderten Bedürfnissen des Zielpublikums oder der Zielgruppe sowie der Entwicklung von Regelungen oder Verfahren gewährleisten. • Wichtigste Leistungsindikatoren: Leistungsindikatoren sind ein wertvolles Managementinstrument, um die Fortschritte bei der Umsetzung der Kommunikations- und Verbreitungsaktivitäten zu überwachen (und bei Bedarf Anpassungen zu ermöglichen) und den Erfolg bei der Verwirklichung der Ziele zu bewerten. Die wichtigsten Leistungsindikatoren sollten mit den Indikatoren des Kommunikationsnetzes21 übereinstimmen. ANFORDERUNG EINES FREIEN ZUGANGS ZU BILDUNGSMATERIALIEN IM RAHMEN VON ERASMUS+ Erasmus+ fördert einen freien Zugang zu Projektergebnissen für Lern-, Unterrichts- und Ausbildungszwecke sowie für die Jugendarbeit. Erasmus+-Begünstigte sind insbesondere verpflichtet, Bildungsressourcen und pädagogische Werkzeuge, die im Zusammenhang mit durch das Programm geförderten Projekten erstellt wurden – beispielsweise Dokumente, Medien, Software oder andere Materialien – im Rahmen einer offenen Lizenz der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Materialien müssen ohne Kosten oder Beschränkungen leicht zugänglich und auffindbar sein, und die offene Lizenz muss es der Öffentlichkeit ermöglichen, die jeweilige Ressource zu nutzen, wiederzuverwenden, anzupassen und mit anderen zu teilen. Materialien dieser Art werden als „freie Lehr- und Lernmaterialien“ (Open Educational Resources, OER) bezeichnet. Um dieses Ziel erreichen zu können, müssen die Ressourcen in editierbarer digitaler Form auf eine geeignete und frei zugängliche Plattform hochgeladen werden. Erasmus+ legt den Begünstigen 19 So kommunizieren Sie Ihr Projekt: https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/429c34ff-7231-11ec-9136- 01aa75ed71a1/language-de/format-PDF/source-248841143. 20 Hinweise zur Verwendung der visuellen Identität der Europäischen Kommission, einschließlich des Emblems der Europäischen Union, finden Sie unter https://ec.europa.eu/info/resources-partners/european-commission-visual-identity_en#documents und https://commission.europa.eu/system/files/2021-05/eu-emblem-rules_de.pdf. 21 Die Indikatoren des Kommunikationsnetzes und der dazugehörige Leitfaden sind hier zu finden: https://commission.europa.eu/system/files/2023-02/2022%20EC%20Comm%20indicators.pdf, https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/projects https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/projects https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/429c34ff-7231-11ec-9136-01aa75ed71a1/language-de/format-PDF/source-248841143 https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/429c34ff-7231-11ec-9136-01aa75ed71a1/language-de/format-PDF/source-248841143 https://ec.europa.eu/info/resources-partners/european-commission-visual-identity_en#documents https://commission.europa.eu/system/files/2021-05/eu-emblem-rules_de.pdf https://commission.europa.eu/system/files/2023-02/2022%20EC%20Comm%20indicators.pdf 16 zwar nahe, freie Lizenzen mit den geringsten Einschränkungen22 anzuwenden, doch können die Begünstigten auch Lizenzen wählen, die gewisse Beschränkungen mit sich bringen, beispielsweise die gewerbliche Nutzung durch Dritte einschränken oder Dritte dazu verpflichten, die gleiche Lizenz auch auf abgeleitete Arbeiten anzuwenden, sofern dies der Beschaffenheit des Projekts und der Art des betreffenden Materials angemessen ist und dies der Öffentlichkeit weiterhin ermöglicht, die Ressource zu nutzen, wiederzuverwenden, anzupassen und mit anderen zu teilen. Der freie Zugang ist zwingend vorgeschrieben und muss unbeschadet etwaiger Rechte des geistigen Eigentums der Begünstigten gewährt werden. FREIER ZUGANG ZU FORSCHUNGSERGEBNISSEN UND DATEN IM RAHMEN VON ERASMUS+ Erasmus+ ermutigt die Begünstigten, Forschungsergebnisse über frei zugängliche Pfade zu veröffentlichen, d. h. ohne Kosten oder andere Zugangsbeschränkungen für Nutzerinnen und Nutzer. Die Begünstigten werden darüber hinaus ermutigt, für Forschungsergebnisse freie Lizenzen zu verwenden. Wann immer dies möglich ist, sollten im Rahmen von Projekten erfasste Daten als „offene Daten“ veröffentlicht werden, also im Rahmen einer freien Lizenz, in einem geeigneten Format und auf einer entsprechend geeigneten offenen Datenplattform. 22 Zum Beispiel die weitverbreiteten Lizenzen des Typs Creative Commons Attribution oder Creative Commons Attribution-Share Alike für kreative Werke, die GNU Public License und GNU Lesser Public License für Software oder die Open Database License für Datenbanken. 17 WIE IST DAS PROGRAMM ERASMUS+ STRUKTURIERT? Zur Verwirklichung seiner Ziele sieht das Programm Erasmus+ im Zeitraum 2021–2027 die Umsetzung folgender Leitaktionen vor: LEITAKTION 1 – LERNMOBILITÄT VON EINZELPERSONEN Diese Leitaktion unterstützt: • die Mobilität von Lernenden und von Personal: Chancen für Schülerinnen und Schüler, Studierende, erwachsene Lernende, Praktikanten und junge Menschen sowie für Hochschullehrkräfte, Lehrkräfte, Ausbilder, pädagogische Fachkräfte, Jugendarbeiter, Sportfachkräfte, Personal von Ausbildungseinrichtungen und Organisationen der Zivilgesellschaft zum Lernen und/oder zum Erwerb von Berufserfahrung im Ausland. • Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung: Von jungen Menschen geleitete lokale und transnationale Initiativen, die von informellen Gruppen junger Menschen und/oder Jugendorganisationen durchgeführt werden, um jungen Menschen dabei zu helfen, sich im demokratischen Leben zu engagieren und zu lernen, sich daran zu beteiligen, das Bewusstsein für die gemeinsamen Werte und Grundrechte der Europäischen Union zu schärfen, junge Menschen und Entscheidungsträger auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene zusammenzubringen und zu den gemeinsamen Zielen der Europäischen Union beizutragen. • Mobilität des Personals im Bereich Sport: Das Personal von Sportorganisationen, vor allem im Breitensport, erhält die Möglichkeit, seine Kompetenzen und Qualifikationen zu verbessern und durch Lernmobilität über einen Auslandsaufenthalt neue Fähigkeiten zu erwerben; so kann es zum Aufbau von Kapazitäten und zur Entwicklung von Sportorganisationen beitragen. Diese Aktion unterstützt die berufliche Fortbildung von Coaches und anderen Mitarbeitern (bezahlte Mitarbeiter und Freiwillige) im Breitensport. Nicht im Breitensport tätiges Personal im Sportbereich, einschließlich Personen mit einer dualen Laufbahn im Sport und außerhalb des Sports, kann ebenfalls den Lerneffekt und den Wissenstransfer für Personal und Organisationen im Breitensport verbessern. Angebote für Lernmobilität für nicht im Breitensport tätiges Personal können unterstützt werden, wenn die Teilnahme dieses Personals dem Breitensport zugutekommen kann. • DiscoverEU: Diese Aktion bietet 18‑Jährigen die Möglichkeit, einzeln oder in der Gruppe eine kurze Reise durch Europa zu unternehmen. DiscoverEU zielt als informelle Lernaktivität darauf ab, das Zugehörigkeitsgefühl der Teilnehmenden zur Europäischen Union zu stärken und ihnen die Möglichkeit zu geben, deren kulturelle Vielfalt zu erkunden. DiscoverEU zielt auch darauf ab, junge Menschen mit Fähigkeiten und Kompetenzen auszustatten, die für ihr künftiges Leben von Bedeutung sind, und sie konkret zu nachhaltigem Reisen und allgemein zu Umweltbewusstsein zu inspirieren. DiscoverEU umfasst einerseits eine allgemeine Aktion, bei der sich die jungen Menschen direkt auf dem Europäischen Jugendportal bewerben können, und andererseits eine Inklusionsaktion. Die DiscoverEU-Inklusionsaktion soll es jungen Menschen mit geringeren Chancen zwischen 18 und 21 Jahren ermöglichen, gleichberechtigt mit anderen Gleichaltrigen an DiscoverEU teilzunehmen. • Das Programm bietet Teilnehmenden, die eine Mobilitätsaktivität im Ausland durchführen, Gelegenheiten für den Fremdsprachenerwerb. In erster Linie erfolgt diese Unterstützung durch das Instrument Erasmus+-Online- Sprachunterstützung (Online Language Support, OLS), das bei Bedarf an verschiedene Sektoren angepasst wird, da E-Learning wegen seiner Zugänglichkeit und Flexibilität Vorteile für das Sprachenlernen bietet. In besonderen Fällen, wenn Online-Lernen nicht das beste Instrument ist, um die Zielgruppe zu erreichen, werden zusätzliche Formen der Sprachunterstützung angeboten. • Virtueller Austausch im Bereich Hochschulbildung und im Jugendbereich: Diese Aktion bietet die Möglichkeit, Online-Aktivitäten zur Förderung des interkulturellen Dialogs und der Entwicklung von Soft Skills zwischen Personen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern zu organisieren. Diese Aktivitäten finden in kleinen Gruppen statt und werden stets von einem ausgebildeten Betreuer moderiert. LEITAKTION 2 – ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN Diese Leitaktion unterstützt: Partnerschaften für Zusammenarbeit, darunter: • Kooperationspartnerschaften: Das vorrangige Ziel von Kooperationspartnerschaften besteht darin, es Organisationen zu ermöglichen, die Qualität und Relevanz ihrer Aktivitäten zu erhöhen, ihre Partnernetzwerke https://europa.eu/youth/discovereu_de 18 auszubauen und zu stärken und ihre Fähigkeit zu verbessern, auf transnationaler Ebene gemeinsam tätig zu werden, indem sie die Internationalisierung ihrer Aktivitäten fördern, neue Verfahren und Methoden austauschen oder entwickeln sowie Ideen austauschen und sich mit ihnen auseinandersetzen. • Kleinere Partnerschaften: Ziel dieser Aktion ist es, den Zugang zum Programm auf kleinere Akteure und Personen auszuweiten, die durch Maßnahmen in den Bereichen Schulbildung, Erwachsenenbildung, allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport nur schwer zu erreichen sind. Mit im Vergleich zu den Kooperationspartnerschaften geringeren Finanzhilfen für Organisationen, einer kürzeren Laufzeit und einfacheren administrativen Anforderungen zielt diese Aktion darauf ab, Basisorganisationen, neue Programmteilnehmende sowie weniger erfahrene Organisationen zu erreichen und so die Zutrittsschranken für Organisationen mit geringerer organisatorischer Kapazität zu verringern. • Europäische Partnerschaften für die Schulentwicklung: Diese Aktion fördert die Entwicklung unterstützender Strukturen, die den Bemühungen von Schulen und Lehrkräften bei der Umsetzung von Kooperations- und Mobilitätsprojekten vor Ort eine strategische, übergeordnete Dimension verleihen können, damit ihre Ergebnisse nachhaltig und für alle zugänglich werden können. Partnerschaften für Exzellenz, darunter: • Europäische Hochschulen: Mit dieser Aktion wird die Herausbildung von Bottom-up-Kooperationen von Hochschuleinrichtungen unterstützt, die die grenzüberschreitende Zusammenarbeit durch die Entwicklung gemeinsamer langfristiger Strategien für hochwertige Bildung, Forschung und Innovation auf der Grundlage einer gemeinsamen Vision und geteilter Werte auf ein höheres Anspruchsniveau befördern werden. • Zentren der beruflichen Exzellenz: Diese Aktion unterstützt einen Bottom-up-Ansatz für berufliche Exzellenz, bei dem ein breites Spektrum lokaler Interessenträger einbezogen wird und es den Berufsbildungseinrichtungen ermöglicht wird, ihr Qualifikationsangebot rasch an die sich wandelnden wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnisse anzupassen. Sie sind in einem bestimmten lokalen Kontext tätig und schaffen Kompetenz-Ökosysteme für Innovation, regionale Entwicklung und soziale Inklusion, während sie über internationale Kooperationsnetze mit Zentren der beruflichen Exzellenz in anderen Ländern zusammenarbeiten. Die Aktion bietet Möglichkeiten für die Erstausbildung junger Menschen sowie für die kontinuierliche Weiterbildung und Umschulung von Erwachsenen durch ein flexibles und zeitnah bereitgestelltes Ausbildungsangebot, das den Anforderungen eines dynamischen Arbeitsmarktes auch vor dem Hintergrund des grünen und digitalen Wandels entspricht. • Erasmus+-Lehrkräfteakademien: Übergeordnetes Ziel dieser Aktion ist die Schaffung europäischer Partnerschaften von Anbietern im Bereich Lehrkräfteaus- und -weiterbildung mit dem Ziel, Lehrkräfteakademien unter dem Dach von Erasmus+ einzurichten, die eine europäische und internationale Perspektive für die Lehrkräfteausbildung entwickeln werden. Die Akademien werden Mehrsprachigkeit und kulturelle Vielfalt fördern, die Lehrkräfteausbildung im Einklang mit den bildungspolitischen Prioritäten der EU entwickeln und zu den Zielen des europäischen Bildungsraums beitragen. • Erasmus-Mundus-Aktion: Ziel dieser Aktion ist die Förderung von Exzellenz und der weltweiten Internationalisierung von Hochschuleinrichtungen durch Studienprogramme – auf Ebene von Masterstudiengängen –, die von Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Europa gemeinsam durchgeführt und gegenseitig anerkannt werden und Einrichtungen in anderen Ländern der Welt offenstehen. Partnerschaften für Innovation, darunter: • Allianzen für Innovation: Ziel dieser Aktion ist es, die strategische Zusammenarbeit zwischen den Hauptakteuren in der Hochschulbildung und Berufsbildung sowie der Wirtschaft und Forschung – dem „Wissensdreieck“ – zu verstärken, um Innovation und Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu fördern, indem die richtigen Fähigkeiten, Kenntnisse und Kompetenzen ermittelt und bereitgestellt werden, um die künftige Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt in Sektoren und Bereichen zu decken, die für nachhaltiges Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit Europas von strategischer Bedeutung sind. • Zukunftsorientierte Projekte: Ziel dieser Aktion ist es, Innovation, Kreativität und Teilhabe sowie soziales Unternehmertum in verschiedenen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung zu fördern. Durch die Aktion werden zukunftsorientierte Ideen unterstützt, die auf die wichtigsten europäischen Prioritäten eingehen und das Potenzial haben, sich durchzusetzen und einen Beitrag zur Verbesserung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu leisten sowie in Bezug auf Methoden und Verfahren einen erheblichen Innovationseffekt für alle Formen des Lernens und aktive Möglichkeiten der Teilhabe zugunsten des sozialen Zusammenhalts in Europa zu erzielen. 19 Projekte zum Kapazitätsaufbau, einschließlich: • Projekte zum Kapazitätsaufbau im Bereich der Hochschulbildung: Mit dieser Aktion werden internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen im Hochschulbereich tätigen Organisationen in EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern und nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern unterstützt. Ziel dieser Partnerschaften ist es, die Relevanz, Qualität, Modernisierung und Zugänglichkeit der Hochschulbildung in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern als Motor für eine nachhaltige sozioökonomische Entwicklung zu fördern. • Projekte zum Kapazitätsaufbau im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung: Mit dieser Aktion im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung werden internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätigen Organisationen in EU-Mitgliedstaaten, mit dem Programm assoziierten Drittländern und nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern unterstützt. Ziel dieser Partnerschaften ist es, die Zugänglichkeit und das Reaktionsvermögen der Einrichtungen und Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern als Motor für eine nachhaltige sozioökonomische Entwicklung zu fördern. • Projekte zum Kapazitätsaufbau im Bereich Jugend: Mit dieser Aktion wird die Zusammenarbeit und der Austausch im Jugendbereich zwischen Organisationen in EU-Mitgliedstaaten, mit dem Programm assoziierten Drittländern und nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern unterstützt; sie umfasst Aktivitäten des nichtformalen Lernens. Ein Schwerpunkt liegt darauf, die Kapazitäten von Organisationen, die mit jungen Menschen außerhalb formaler Lernkontexte arbeiten, zu stärken und zugleich die aktive Beteiligung junger Menschen zu gewährleisten. • Projekte zum Kapazitätsaufbau im Bereich Sport: Mit dieser Aktion werden internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen im Sportbereich tätigen Organisationen in EU- Mitgliedstaaten, mit dem Programm assoziierten Drittländern und nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern unterstützt. Sie zielen darauf ab, sportliche Aktivitäten und Maßnahmen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu unterstützen, und zwar als Mittel zur Förderung von Werten sowie als pädagogisches Instrument zur Förderung der persönlichen und sozialen Entwicklung des Einzelnen und zum Aufbau von Gemeinschaften mit stärkerem Zusammenhalt. Gemeinnützige Sportveranstaltungen: Mit dieser Aktion werden die Vorbereitung, die Organisation und die Nachbereitung gemeinnütziger Sportveranstaltungen unterstützt, die entweder in einem einzigen Land oder in mehreren Ländern von gemeinnützigen Organisationen oder im Sportbereich tätigen öffentlichen Einrichtungen organisiert werden. Ziel dieser Veranstaltungen ist es, die Sichtbarkeit der Erasmus+-Sportaktionen zu erhöhen und das Bewusstsein für die Rolle des Sports bei der Förderung von sozialer Inklusion, Chancengleichheit und gesundheitsfördernder körperlicher Betätigung zu schärfen. Zusätzlich zu den oben aufgeführten Aktionen bieten Online-Plattformen wie die European School Education Platform (die auch eTwinning umfasst), die Elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa (EPALE) und das Europäische Jugendportal einen Raum für die virtuelle Zusammenarbeit, Datenbanken für die Partnerfindung, praxisbezogene Gemeinschaften und andere Online-Dienste für Lehrkräfte, Ausbildende, Jugendarbeiter, politische Entscheidungsträger und andere Fachkräfte sowie für Schülerinnen und Schüler, junge Menschen und erwachsene Lernende in Europa und in Drittländern. LEITAKTION 3 – UNTERSTÜTZUNG DER POLITIKENTWICKLUNG UND DER POLITISCHEN ZUSAMMENARBEIT Diese Leitaktion unterstützt: Die Aktion „Die europäische Jugend vereint“ (European Youth Together), die sich an Jugendorganisationen an der Basis und größere Jugendorganisationen richtet und grenzübergreifende Partnerschaften unterstützt. Die Aktivitäten im Rahmen dieser Aktion sollen dazu beitragen, mehr junge Menschen anzusprechen, um eine Vielfalt von Stimmen zu gewährleisten und ein breites Spektrum junger Menschen innerhalb und außerhalb von Jugendorganisationen zu erreichen, einschließlich junger Menschen mit geringeren Chancen. Bei diesen Aktivitäten soll eine Vielzahl traditioneller und digitaler Kanäle genutzt und die Entwicklung von Partnerschaften und Netzwerken erleichtert werden, um die Teilnahme und den Zugang für NRO und Jugendbewegungen an der Basis zu ermöglichen. Darüber hinaus umfasst diese Leitaktion: • Aktionen zur Vorbereitung und Unterstützung der Umsetzung der politischen Agenda der EU in den Bereichen 20 allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, einschließlich sektorspezifischer Zielsetzungen für die Hochschul-, Berufs-, Schul- und Erwachsenenbildung, insbesondere durch die Erleichterung der Verwaltung und Anwendung der offenen Methoden der Koordinierung • Durchführung von Tests europäischer politischer Strategien unter Federführung hoher öffentlicher Stellen und durch praktische Erprobung politischer Maßnahmen in mehreren Ländern unter Anwendung verlässlicher Evaluierungsmethoden Finanzielle Unterstützung wird im Einklang mit der EU-Jugendstrategie auch den Strukturen für die Leitung der nationalen Arbeitsgruppen gewährt, die von der jeweiligen nationalen Behörde im Rahmen des EU-Jugenddialogs auf nationaler Ebene benannt wurden • Aktionen zur Sammlung von Fakten und Wissen über Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Jugendarbeit und des Sports auf nationaler und europäischer Ebene, um eine fundierte Politikgestaltung zu erleichtern. Die Sammlung und Analyse der Fakten erfolgt durch EU-weite oder internationale Erhebungen und Studien sowie durch Nutzung von thematischem und länderspezifischem Fachwissen • Aktionen zur Verbesserung der Transparenz und der Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen und zur Erleichterung der Übertragung von Leistungspunkten, um Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu unterstützen und die Validierung nichtformalen und informellen Lernens sowie Konzepte zum Kompetenzmanagement und entsprechende Beratung zu fördern. Dieser Bereich umfasst auch die Unterstützung nationaler und europäischer Stellen oder Netzwerke, die den europaweiten Austausch erleichtern, sowie die Entwicklung flexibler Lernpfade zwischen verschiedenen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Jugendarbeit sowie zwischen formalen, nichtformalen und informellen Lernumgebungen • Aktionen zur Förderung des politischen Dialogs mit Interessenträgern innerhalb und außerhalb der Europäischen Union, z. B. durch Konferenzen, Veranstaltungen und andere Aktivitäten, an denen politische Entscheidungsträger, Praktiker und sonstige Interessenträger in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport beteiligt sind, um das Bewusstsein für die einschlägigen politischen Agenden der EU zu schärfen und Europa als ausgezeichneten Studien- und Forschungsstandort zu fördern • Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen mit weithin anerkannter Erfahrung und Analysekompetenz (z. B. mit der OECD und dem Europarat), um die Auswirkungen und den Mehrwert politischer Maßnahmen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport zu verstärken. JEAN-MONNET-AKTIONEN Die Jean-Monnet-Aktionen unterstützen: • Jean-Monnet-Aktion im Bereich der Hochschulbildung: Mit dieser Aktion werden Hochschuleinrichtungen innerhalb und außerhalb Europas dabei unterstützt, die Lehre und Forschung zum Thema europäische Integration sowie die politische Debatte und den Austausch zwischen Hochschulen und politischen Entscheidungsträgern über die politischen Prioritäten der Union zu fördern. Folgende Teilaktionen werden unterstützt: Jean-Monnet- Module: kurze Lehrprogramme in einem oder mehreren Fächern im Bereich EU-Studien; Jean-Monnet- Lehrstühle: längere Lehrstühle mit einer Spezialisierung in EU-Studien für einzelne Hochschulprofessoren; Jean- Monnet-Spitzenforschungszentren: Zentren, die Kenntnisse hochrangiger Experten aus verschiedenen Fächern im Bereich EU-Studien zusammentragen sowie transnationale Aktivitäten und strukturelle Beziehungen zu akademischen Einrichtungen in anderen Ländern entwickeln. • Jean-Monnet-Aktion in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung: Diese Aktion fördert das Wissen über die Europäische Union in Schulen und Einrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung in EU- Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern. Sie soll Bildungsanbietern die Möglichkeit zur Entwicklung und Vermittlung von Inhalten für Lernende geben, Anbietern im Bereich der Lehrkräfteausbildung die Unterstützung von Lehrkräften mit Methoden und aktualisiertem Wissen zu EU-Themen ermöglichen sowie die Debatte und den Austausch zwischen Vertretern und Akteuren von Schulen und Berufsbildungseinrichtungen über das Lernen im Zusammenhang mit EU-Themen fördern. Folgende Teilaktionen werden unterstützt: Schulungen für Lehrkräfte: Konzeption und Bereitstellung strukturierter Weiterbildungsangebote zu EU-Themen für Lehrkräfte; Initiative „Über die EU in der Schule lernen“: Förderung eines besseren Verständnisses sowohl in der allgemeinen als auch in der beruflichen Bildung (ISCED 1-4). • Jean-Monnet-Projekte (politische Diskussionen mit dem Hochschulsektor): Jean-Monnet-Netzwerke in der Hochschulbildung werden im Rahmen eines spezifischen Themas, das mit einer Priorität der Kommission verknüpft ist, Forschungsergebnisse, Inhalte von Kursen und Erfahrungen sowie Produkte (Studien, Artikel, Kursinhalte usw.) sammeln, austauschen und unter den Partnern diskutieren. Netzwerke für andere Bereiche der 21 allgemeinen und beruflichen Bildung, Austausch von bewährten Verfahren und Vermittlung von Erfahrungen mit dem Co-Teaching innerhalb einer Gruppe von Ländern. • Unterstützung für im Rahmen des Programms benannte Einrichtungen: Mit der Aktion werden Einrichtungen unterstützt, die ein Ziel von europäischem Interesse verfolgen und der Union, ihren Mitgliedstaaten und ihren Bürgerinnen und Bürgern hochwertige Dienstleistungen in bestimmten vorrangigen Themenbereichen anbieten. Die Hauptaktivitäten und die Öffentlichkeitsarbeit dieser Einrichtungen umfassen Forschungsarbeiten, darunter die Erhebung von Daten und ihre Analyse zur Vorbereitung künftiger politischer Maßnahmen, Präsenz- und Online-Schulungen für künftige Mitarbeiter internationaler Organisationen und für Beamte, insbesondere in den Bereichen Justiz und Verwaltung, die Organisation von Veranstaltungen zu vorrangigen Themen für die Union und die Verbreitung spezifischer Ergebnisse und allgemeiner Informationen für die breite Öffentlichkeit. FINANZAUSSTATTUNG Für das Programm ist eine vorläufige Finanzausstattung im Umfang von insgesamt mehr als 26 Mrd. EUR23 aus dem EU- Haushalt für einen Zeitraum von sieben Jahren (2021–2027) vorgesehen. Der Jahreshaushalt wird von der Haushaltsbehörde angenommen. Die einzelnen Schritte zur Annahme des EU-Haushalts werden unter folgender Adresse erläutert: https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/eu-budget/how-it-works/annual-lifecycle_de. Informationen über die für die einzelnen Aktionen jeweils verfügbare Finanzausstattung sind dem Jährlichen Arbeitsprogramm Erasmus+ für 2026 zu entnehmen: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and- tools/documents-and-guidelines. 23 Die vorläufige Finanzausstattung des Programms beträgt 24,574 Mrd. EUR zu jeweiligen Preisen mit einer zusätzlichen Aufstockung um 1,7 Mrd. EUR zu Preisen von 2018. https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/eu-budget/how-it-works/annual-lifecycle_de https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/documents-and-guidelines https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/documents-and-guidelines 22 WER FÜHRT DAS PROGRAMM ERASMUS+ DURCH? DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION Für die Durchführung von Erasmus+ ist in letzter Instanz die Europäische Kommission zuständig. Sie verwaltet das Gesamtbudget und legt laufend Prioritäten, Ziele und Kriterien des Programms fest. Weiterhin lenkt und überwacht sie die allgemeine Durchführung, Nachverfolgung und Bewertung des Programms auf europäischer Ebene. Die Europäische Kommission trägt auch die Gesamtverantwortung für die Überwachung und die Koordinierung der für die Durchführung des Programms erforderlichen nationalen Strukturen. DIE EUROPÄISCHE EXEKUTIVAGENTUR FÜR BILDUNG UND KULTUR (EACEA) Auf der europäischen Ebene ist die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) der Europäischen Kommission für die Durchführung einer Reihe von Aktionen des Programms Erasmus+ zuständig. Die EACEA führt das Programm im Wege der direkten Verwaltung durch. Zusätzlich zu den in diesem Leitfaden enthaltenen Informationen werden die jeweiligen Aufforderungsunterlagen und Antragsformulare für die in diesem Leitfaden behandelten und von der Exekutivagentur verwalteten Aktionen im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) der EU veröffentlicht: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home. Die Exekutivagentur ist für den gesamten Verlauf der betreffenden Projekte von der Werbung für das Programm über die Bewertung der Finanzhilfeanträge und die Projektüberwachung bis zur Verbreitung der Ergebnisse der Projekte und Programme zuständig. Außerdem ist sie für die Veröffentlichung spezifischer Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Zusammenhang mit verschiedenen Aktionen des Programms zuständig, die in diesem Leitfaden nicht behandelt werden. Die Europäische Kommission ist insbesondere über die Exekutivagentur auch für Folgendes zuständig: • Durchführung von Studien in Bereichen, die im Rahmen des Programms gefördert werden • Durchführung von Forschungsarbeiten und faktengestützten Aktivitäten im Rahmen des Eurydice-Netzes • Verbesserung der Wahrnehmbarkeit und der systemischen Auswirkungen des Programms durch Aktivitäten zur Verbreitung und Nutzung der Programmergebnisse • Gewährleistung des Vertragsmanagements und der Finanzierung von Stellen und Netzen, die im Rahmen von Erasmus+ gefördert werden • Durchführung von Ausschreibungen für Dienstleistungen im Rahmen des Programms NATIONALE AGENTUREN Die Durchführung des Programms Erasmus+ erfolgt im Wesentlichen durch indirekte Mittelverwaltung, d. h. die Europäische Kommission beauftragt die nationalen Agenturen (NA) mit der Verwaltung der Mittel. In Anbetracht der Vielfalt der nationalen Systeme in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend soll die Verwaltung von Erasmus+ möglichst nahe bei den Begünstigten erfolgen. Dazu hat jeder EU-Mitgliedstaat oder jedes mit dem Programm assoziierte Drittland mindestens eine nationale Agentur24 eingerichtet (die entsprechenden Kontaktdaten sind zu finden unter: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/contact_de). Die nationalen Agenturen sollen das Programm auf nationaler Ebene fördern und durchführen. Außerdem sind sie die Schnittstelle zwischen der Europäischen Kommission und den teilnehmenden Organisationen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene. Sie sollen folgende Aufgaben erfüllen: • potenzielle Begünstigte angemessen über das Programm Erasmus+ informieren 24 Nationale Agenturen für Erasmus+: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/contacts/national- agencies?facets__permanent%7Cfield_eac_topics=1964. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/contact_de https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/contacts/national-agencies?facets__permanent%7Cfield_eac_topics=1964 https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/contacts/national-agencies?facets__permanent%7Cfield_eac_topics=1964 23 • ein faires und transparentes Auswahlverfahren für Projektanträge auf Förderung in ihrem Land durchführen • die Durchführung des Programms in ihrem Land überwachen und bewerten • Antragsteller und teilnehmende Organisationen während der gesamten Projektlaufzeit unterstützen • wirksam mit dem Netzwerk der nationalen Agenturen und mit der Europäischen Kommission zusammenarbeiten • die Wahrnehmbarkeit des Programms fördern und gewährleisten • die Verbreitung und die Nutzung der Programmergebnisse auf lokaler und nationaler Ebene fördern Außerdem spielen die nationalen Agenturen eine wichtige Rolle als zwischengeschaltete Stellen bei der Politikentwicklung und qualitativen Durchführung des Programms Erasmus+, indem sie: • Projekte und Aktivitäten auch über die mit dem Lebenszyklusmanagement eines Projekts verbundenen Aufgaben hinaus durchführen, die die hochwertige Umsetzung des Programms unterstützen und/oder politische Entwicklungen in den im Rahmen des Programms geförderten Bereichen anstoßen – beispielsweise Schulungs- und Kooperationsaktivitäten und Netzwerkaktivitäten • neue Programmteilnehmende, weniger erfahrene Organisationen und Zielgruppen mit geringeren Chancen unterstützen, um Hindernisse zu überwinden, die einer uneingeschränkten Teilnahme am Programm entgegenstehen • sich um die Zusammenarbeit mit externen Stellen und nationalen Behörden bemühen, um die Auswirkungen des Programms in ihrem jeweiligen Aktionsbereich, in ihrem Land und in der Europäischen Union zu verstärken Die nationalen Agenturen sollen die möglichen Antragsteller und Begünstigten in allen Phasen des Programms betreuen – vom Erstkontakt über das Antragsverfahren bis zur Durchführung und zur abschließenden Bewertung eines Projekts. Dieser Ansatz steht im Einklang mit den Grundsätzen der Fairness und der Transparenz bei den Auswahlverfahren. Dem Grundsatz liegt die Überzeugung zugrunde, dass die Zielgruppen des Programms durch Anleitungs-, Beratungs-, Überwachungs- und Schulungssysteme unterstützt werden müssen, die auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind, damit echte Chancengleichheit für alle gewährleistet werden kann. Schulungs- und Kooperationsaktivitäten (Training and Cooperation Activities, TCA) werden von nationalen Erasmus+- Agenturen mit dem Ziel organisiert, einen Mehrwert zu schaffen und die Gesamtqualität des Programms Erasmus+ zu verbessern. Bei den TCA kann es sich um Workshops, Seminare und andere Arten von Veranstaltungen oder Aktivitäten, z. B. Forschung, handeln, die sich auf den Austausch von bewährten Verfahren und Erfahrungen konzentrieren und Möglichkeiten zur Vernetzung von Erasmus+-Akteuren bieten. Vor allem Seminare zur Kontaktaufnahme sind ein wirksames Mittel, um Partner für Neueinsteiger zu finden. Bei den TCA-Teilnehmenden kann es sich um Vertreterinnen und Vertreter der Einrichtungen handeln, die bereits am Programm Erasmus+ teilnehmen oder planen, eine Finanzhilfe zu beantragen. Mit den TCA können auch Aktivitäten unterstützt werden, die darauf abzielen, die Verbindungen zur europäischen politischen Zusammenarbeit in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport sowie zu Aktivitäten, die darauf abzielen, die nationale Praxis in den betreffenden Bereichen zu beeinflussen, und umgekehrt, zu verbessern. Dies geschieht häufig im Rahmen langfristiger strategischer Aktivitäten. Die jeweiligen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwalteten Aktionen werden auf der Erasmus+-Website25 veröffentlicht und auf den Websites der nationalen Agenturen bekannt gemacht. 25 Erasmus+-Dokumentenbibliothek: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/documents-and-guidelines. https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/node_de https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/documents-and-guidelines 24 WELCHE ANDEREN STELLEN SIND AN DER DURCHFÜHRUNG DES PROGRAMMS BETEILIGT? Neben den oben genannten Einrichtungen bringen die folgenden Ressourcenzentren und Informationsbüros, Plattformen sowie Wissens- und Expertennetzwerke zusätzlichen Sachverstand in die Durchführung des Programms Erasmus+ ein: SALTO-RESSOURCENZENTREN Ziel der SALTO-Ressourcenzentren26 ist es, die Qualität und Wirkung des Programms Erasmus+ auf systemischer Ebene durch die Bereitstellung von Fachwissen, Ressourcen, Informationen und Ausbildungsaktivitäten in spezifischen Bereichen für nationale Erasmus+-Agenturen sowie andere an der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Jugendarbeit beteiligte Akteure zu verbessern. Zu diesen Aktivitäten gehört unter anderem die Organisation von Schulungen, Seminaren, Workshops, Studienaufenthalten, Foren und Aktivitäten zur Förderung von Zusammenarbeit und zur Begründung von Partnerschaften zu wichtigen Erasmus+-Themen. Die einzelnen SALTO-Ressourcenzentren können alle Bereiche des Programms oder auch nur einige davon abdecken. Je nach ihrem Aufgabenbereich können die SALTO-Ressourcenzentren entweder einen thematischen oder regionalen Schwerpunkt (Länder der Östlichen Partnerschaft und der Russischen Föderation, Länder des südlichen Mittelmeerraums, Westbalkan) oder einen Förderschwerpunkt (Europäisches Solidaritätskorps, Schulungs- und Kooperationsaktivitäten) haben. Die regionalen SALTO decken zum Beispiel nur Maßnahmen im Bereich Jugend ab. Darüber hinaus bieten die SALTO-Ressourcenzentren über die SALTO-Websites eine Reihe von Online-Tools und -Datenbanken an, wie z. B. einen Überblick über europäische Ausbildungsaktivitäten für Jugendarbeiter im „European Training Calendar“, Tools und Methoden für Bildungsaktivitäten, Online-Lernangebote, eine Datenbank mit Ausbildern und Fachleuten im Bereich der Jugendarbeit und die Möglichkeit, nach Partnerorganisationen zu suchen. Zu den Aufgaben der SALTO-Ressourcenzentren gehört die Überwachung und Präsentation von Programmergebnissen, Erfahrungen und gewonnenen Erkenntnissen in ihren spezifischen Bereichen. SALTO-RESSOURCENZENTREN ZUR UNTERSTÜTZUNG DER HORIZONTALEN PRIORITÄTEN VON ERASMUS+ Vier SALTO-Ressourcenzentren unterstützen die horizontalen Prioritäten von Erasmus+: SALTO INKLUSION UND VIELFALT Zwei SALTO-Ressourcenzentren arbeiten zusammen, um die Priorität „Inklusion und Vielfalt“ in allen Programmbereichen zu unterstützen: eines im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung27 und eines im Bereich Jugend28. Aufgabe dieser SALTO-Ressourcenzentren ist es, die Qualität und die Wirkung von Erasmus+-Projekten zu verbessern, um den inklusiven und vielfältigen Ansatz des Programms zu stärken. Genauer gesagt fungieren diese SALTO auch als evidenzbasierte Wissenszentren und unparteiische Vermittler, die sich auf ihr Fachwissen und ihre Erfahrungen mit der Programmverwaltung auf dem Gebiet der Inklusion und Vielfalt stützen. Das bedeutet, dass das Wissen und die Erfahrungen aus der Programmdurchführung in diesem Themenbereich in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk der nationalen Agenturen und der Kommission über geeignete Plattformen kontinuierlich in den Kontext der Programmentwicklung einfließen und gebündelt werden. Darüber hinaus unterstützen diese SALTO die nationalen Agenturen dabei, das Programm so durchzuführen, dass die einschlägigen politischen 26 https://saltonetwork.eu/. 27 https://saltoinclusion.eu/. 28 https://www.salto-youth.net/rc/inclusion/. https://saltonetwork.eu/ https://saltoinclusion.eu/ https://www.salto-youth.net/rc/inclusion/ 25 Beschlüsse (z. B. Schlussfolgerungen/Entschließungen des Rates), die Ergebnisse des wechselseitigen Lernens und die Beschlüsse zur Priorität „Inklusion und Vielfalt“ umgesetzt werden. Die wichtigsten Aufgaben der SALTO für Inklusion und Vielfalt sind: • die Qualität und Wirkung von Erasmus+-Projekten und -Aktivitäten mit Schwerpunkt auf der Priorität „Inklusion und Vielfalt“ zu steigern • die Optimierung der Umsetzung, Überwachung und Weiterverfolgung der Priorität „Inklusion und Vielfalt“ in der allgemeinen und beruflichen Bildung und in der Jugendarbeit, wie dies im Programm Erasmus+ festgelegt ist, zu unterstützen • eine wichtige Rolle bei der Anleitung der nationalen Agenturen zu spielen, wenn es um die Analyse und Bewertung der Auswirkungen von Projekten geht, deren Schwerpunkt auf der Priorität „Inklusion und Vielfalt“ in der allgemeinen und beruflichen Bildung und in der Jugendarbeit liegt SALTO FÜR GRÜNEN WANDEL UND NACHHALTIGE ENTWICKLUNG Das SALTO-Ressourcenzentrum für grünen Wandel und nachhaltige Entwicklung29 deckt alle Bereiche des Programms Erasmus+ ab und trägt dazu bei, die Herausforderungen des Klimawandels anzugehen, indem in allen Aktionen klima- und umweltbezogene Themen behandelt werden. Dieses SALTO unterstützt die Umsetzung der Priorität „Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Bekämpfung des Klimawandels“ im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal und dem Klimapakt. Es unterstützt die Aktionen des europäischen Bildungsraums in Bezug auf Bildung für Klima und Nachhaltigkeit und trägt direkt zur Erreichung eines der elf europäischen Jugendziele (nachhaltiges grünes Europa) in der EU-Jugendstrategie bei. Die wichtigsten Aufgaben des SALTO sind: • die Qualität und Wirkung von Erasmus+-Projekten und -Aktivitäten mit Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit und Bekämpfung des Klimawandels zu steigern • die Optimierung der Umsetzung, Überwachung und Weiterverfolgung der Priorität „Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Bekämpfung des Klimawandels“, wie dies in den Programmen Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps festgelegt ist, zu unterstützen • eine wichtige Rolle bei der Anleitung der nationalen Agenturen zu spielen, wenn es um die Analyse und Bewertung der Auswirkungen von Projekten geht, deren Schwerpunkt auf der Priorität „Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Bekämpfung des Klimawandels“ der Programme liegt SALTO DIGITAL Das SALTO-Ressourcenzentrum Digital30 deckt alle Bereiche des Programms Erasmus+ ab und unterstützt im Einklang mit dem Aktionsplan für digitale Bildung, den Empfehlungen des Rates zu den Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche allgemeine und berufliche digitale Bildung und für eine bessere Vermittlung digitaler Fähigkeiten in der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie den wichtigsten Grundsatzdokumenten für den Bereich Jugend die Umsetzung des digitalen Wandels als horizontale Priorität in den Programmen Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps mit dem Ziel, die Qualität und Inklusion der allgemeinen und beruflichen digitalen Bildung und digitaler Aspekte im Bereich Jugend kontinuierlich zu verbessern. Dieses SALTO fungiert als evidenzbasiertes Wissenszentrum auf dem Gebiet digitale Bildung, Ausbildung und Jugend und lässt das Wissen im Bereich seines Mandats in die Programm- und Politikentwicklung einfließen. Die wichtigsten Aufgaben des SALTO Digital sind: 29 https://saltogreen.eu/. 30 https://saltodigital.eu/. https://saltogreen.eu/ https://saltodigital.eu/ 26 • die Qualität und Wirkung von Projekten und Aktivitäten unserer Programme mit Schwerpunkt auf den digitalen Prioritäten zu steigern • die Optimierung der Umsetzung, Überwachung und Weiterverfolgung der Prioritäten „Allgemeine und berufliche digitale Bildung“ und „Jugend“, wie dies in den Programmen Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps festgelegt ist, zu unterstützen • eine wichtige Rolle bei der Anleitung der nationalen Agenturen zu spielen, wenn es um die erfolgreiche Umsetzung der digitalen Prioritäten sowie um die Analyse und Bewertung der Auswirkungen von Projekten geht, deren Schwerpunkt auf den digitalen Prioritäten der Programme liegt; dies würde auch in die Politik und in die Foren der Interessenträger und insbesondere in die europäische Plattform für digitale Bildung einfließen SALTO PARTIZIPATION UND INFORMATION Das SALTO-Ressourcenzentrum für Teilhabe am demokratischen Leben31 deckt alle Bereiche des Programms Erasmus+ ab und unterstützt die aktive und sachkundige Teilhabe am demokratischen Leben und das bürgerschaftliche Engagement; es orientiert sich während des gesamten Programms Erasmus+ an den europäischen Werten. Zu den Aufgaben dieses SALTO zählen: • Entwicklung von Leitlinien für Antragsteller und Begünstigte, insbesondere zur Förderung der Beteiligung an der demokratischen Entscheidungsfindung und am staatsbürgerlichen und sozialen Leben durch Freiwilligenarbeit oder die Übernahme einer Rolle in Gemeinschaftsorganisationen • Anleitung und Unterstützung aller nationalen Agenturen in Bezug auf moderne Strategien zur Erreichung einer größeren Anzahl von Menschen, zur Steigerung der Qualität und der Wirkung von Informationsmaßnahmen sowie zur Förderung ihrer Inklusivität und der Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit von Projektergebnissen. • Pflege des Participation Resource Pool (Ressourcenpool für Teilhabe)32, eines Wissenszentrums für alle Menschen, die an der Verbesserung der demokratischen Teilhabe interessiert sind, das verschiedene Lernmaterialien, Daten, Inspiration, praktische Instrumente und aktuelle Nachrichten über demokratische Teilhabe und damit verbundene Themen bietet. Zusätzlich zu diesen SALTO tragen zwei bereichsspezifische SALTO-Ressourcenzentren dazu bei, die Kapazitäten der nationalen Agenturen und begünstigten Organisationen für die Arbeit mit Erasmus+ zu entwickeln und die länderübergreifende Zusammenarbeit sowie die Vernetzung und das wechselseitige Lernen zwischen den nationalen Agenturen und verschiedenen Interessenträgern vor allem durch Schulungs- und Kooperationsmaßnahmen (Training and Cooperation Activities – TCA) zu erleichtern. SALTO AUSBILDUNG UND ZUSAMMENARBEIT FÜR DIE ALLGEMEINE UND BERUFLICHE BILDUNG SALTO Ausbildung und Zusammenarbeit für die allgemeine und berufliche Bildung33 konzentriert sich durch folgende Maßnahmen auf die Unterstützung aller Bereiche der allgemeinen und beruflichen Bildung: • Bereitstellung einer Plattform zur Unterstützung europäischer Schulungs- und Kooperationsaktivitäten im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, • Befähigung der Interessenträger, unter anderem die Kapazitäten ihrer Organisationen dahin gehend zu entwickeln, dass sie die Möglichkeiten von Erasmus+ voll ausschöpfen können, • Austausch bewährter Verfahren mit den anderen europäischen Ländern, Finden von Partnern oder Erhöhung der Wirkung ihrer Projekte auf europäischer Ebene. 31 https://www.salto-youth.net/rc/participation/. 32 https://participationpool.eu/. 33 www.salto-et.net. https://www.salto-youth.net/rc/participation/ https://participationpool.eu/ http://www.salto-et.net/ 27 SALTO AUSBILDUNG UND ZUSAMMENARBEIT IM BEREICH JUGEND Das SALTO-Ressourcenzentrum für Ausbildung und Zusammenarbeit34 konzentriert sich auf die Entwicklung strategischer und innovativer Aktionen, um ein umfassendes Qualitätskonzept für Ausbildungsstrategien und ‑aktivitäten im Jugendbereich sowie die Anerkennung des nichtformalen und informellen Lernens in der Jugendarbeit in ganz Europa sicherzustellen, unter anderem durch: • Entwicklung und Umsetzung von Prozessen, Aktivitäten und Instrumenten im Rahmen der Youthpass- Strategie zur Unterstützung und Förderung der Anerkennung und Validierung von nichtformalen und informellen Lernaktivitäten und von Jugendarbeit • Entwicklung und Umsetzung von Prozessen, Aktivitäten und Instrumenten im Rahmen der Europäischen Strategie für Aus- und Fortbildung (European Training Strategy, ETS) im Bereich Jugend, um den Aufbau von Kapazitäten und die Qualitätsentwicklung der europäischen Jugendarbeit zu unterstützen • Bereitstellung einer Plattform zur Unterstützung europäischer TCA im Bereich Jugend, • Unterstützung des Personals der nationalen Agenturen bei seiner Arbeit mit TCA, mit dem Youthpass und durch einen Beitrag zum Rahmen für Wissensmanagement und Personalschulung. REGIONALE SALTO-RESSOURCENZENTREN IM BEREICH JUGEND Die drei regionalen SALTO35 (SALTO Süd-Ost-Europa, SALTO Osteuropa und Kaukasus und SALTO EUROMED) fördern für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps die strategische und innovative Zusammenarbeit zwischen Interessenträgern aus EU-Mitgliedstaaten, aus mit dem Programm assoziierten Drittländern und aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern mit dem Ziel, • die Quantität, Qualität und Wirkung von Projekten und Partnerschaften weiter zu steigern, • die Jugendarbeit und die Entwicklung der Jugendpolitik in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu unterstützen, und zwar jeweils im Westbalkan, in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland sowie in den Ländern des südlichen Mittelmeerraums. INFORMATIONSBÜROS Nationale Erasmus+-Büros In bestimmten nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern (Westbalkan, östliche Nachbarschaft, Länder des südlichen Mittelmeerraums, Zentralasien) unterstützen die nationalen Erasmus+-Büros (National Erasmus+ Offices, NEOs)36 die Kommission, die Exekutivagentur und die lokalen Behörden bei der Durchführung des Programms Erasmus+. Sie sind in diesen Ländern die Anlaufstelle für die am Programm Erasmus+ beteiligten Interessenträger im Hochschulbereich und in den Bereichen berufliche Aus- und Weiterbildung, Jugend und Sport. Sie tragen zur Aufklärung über das Programm bei und fördern die Wahrnehmbarkeit, Relevanz, Effektivität und Wirkung der internationalen Dimension von Erasmus+. Die nationalen Erasmus+-Büros sind zuständig für: • die Bereitstellung von Informationen über Aktivitäten im Rahmen von Erasmus+, an denen sich die jeweiligen Länder beteiligen können (unter anderem in den Bereichen Hochschulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Jugend und Sport, sofern zutreffend) 34 https://www.salto-youth.net/rc/training-and-cooperation/. 35 https://www.salto-youth.net/rc/. 36 https://erasmus-plus.ec.europa.eu/contacts/national-erasmus-offices. https://www.salto-youth.net/rc/training-and-cooperation/ https://www.salto-youth.net/rc/ https://erasmus-plus.ec.europa.eu/contacts/national-erasmus-offices 28 • die Beratung und Unterstützung potenzieller Antragsteller • die Koordinierung des lokalen HERE-Teams (Higher Education Reform Experts [Expertengruppe für die Hochschulreform]) • Beiträge zu Studien und Veranstaltungen • die Unterstützung des politischen Dialogs • die Pflege von Kontakten zu lokalen Behörden und EU-Delegationen • die Verfolgung der politischen Entwicklung ihres Landes in den oben genannten Bereichen Nationale Erasmus+-Anlaufstellen In bestimmten, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern (Nord- und Südamerika, Subsahara-Afrika, Naher und Mittlerer Osten, Asien und Pazifik) unterstützt das Netz der nationalen Kontaktstellen (National Focal Points, NFP)37 die Kommission, die Exekutivagentur und die lokalen Behörden bei der Bereitstellung von Beratung, praktischen Informationen und Hilfe zu allen Aspekten der Teilnahme an Erasmus+ in den Bereichen Hochschulbildung, Jugend, berufliche Aus- und Weiterbildung und Sport. Das Netz dient als Anlaufstelle für die Akteure vor Ort und trägt dazu bei, das Bewusstsein, die Sichtbarkeit, die Relevanz, die Effizienz und die Wirkung der internationalen Dimension von Erasmus+ zu verbessern. Nationale Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung (NARIC) Im NARIC-Netz werden Informationen über die Anerkennung von Abschlüssen und Studienzeiten in anderen europäischen Ländern und über Hochschulabschlüsse in Ländern bereitgestellt, in denen entsprechende Informationszentren eingerichtet wurden. Personen, die aus beruflichen Gründen oder zur Weiterbildung in Drittländer reisen, sowie Einrichtungen, Studierende, Berater, Eltern, Lehrkräfte und potenzielle Arbeitgeber können über das NARIC-Netz zuverlässig beraten werden. Die Europäische Kommission unterstützt die Tätigkeit des NARIC-Netzes durch den Austausch von Informationen und Erfahrungen zwischen beteiligten Ländern, durch die Ermittlung bewährter Verfahren, durch die vergleichende Analyse von Systemen und einschlägigen politischen Maßnahmen und durch Diskussionen und Analysen von Angelegenheiten von allgemeinem Interesse in der Bildungspolitik. Weitere Informationen finden Sie unter www.enic-naric.net. Eurodesk-Netz Das Eurodesk-Netz bietet jungen Menschen und denjenigen, die mit jungen Menschen arbeiten, Informationen über Chancen in Europa in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend und über die Einbeziehung junger Menschen in Aktivitäten in Europa an. Eurodesk ist in allen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern vertreten und wird auf europäischer Ebene über die Verbindungsstelle in Brüssel koordiniert. Das Eurodesk-Netz bearbeitet Anfragen und informiert über Finanzmittel, Veranstaltungen und Veröffentlichungen. Außerdem ist das Netz in das Europäische Jugendportal eingebunden. Das Europäische Jugendportal vermittelt auf nationaler und auf europäischer Ebene Informationen und Angebote für junge Menschen, die in Europa leben, lernen und arbeiten. Es stellt Informationen in 28 Sprachen bereit. Zum Europäischen Jugendportal gelangen Sie über folgende Website: www.youth.europa.eu. Weitere Informationen zu Eurodesk finden Sie unter www.eurodesk.eu. 37 https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/contacts/erasmus-national-focal-points. https://www.enic-naric.net/ https://youth.europa.eu/home_de https://www.eurodesk.eu/ https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/contacts/erasmus-national-focal-points 29 Otlas, die Partnerdatenbank für Organisationen im Bereich der Jugendarbeit Eines der von den SALTO-Ressourcenzentren für die Jugend entwickelten und bereitgestellten Instrumente ist Otlas, die zentrale Online-Partnerdatenbank für Organisationen im Bereich der Jugendarbeit. Die Organisationen können ihre Kontaktdaten und Interessenschwerpunkte in Otlas eingeben und nach Partnern für Projektideen suchen. Weitere Informationen finden Sie unter: www.salto-et.net oder www.salto-youth.net/tools/otlas-partner-finding. PLATTFORMEN UND INSTRUMENTE Die Erasmus+-Projektergebnis-Plattform Die Erasmus+-Projektergebnis-Plattform bietet Zugang zu Informationen und Ergebnissen zu allen im Rahmen des Programms Erasmus+ finanzierten Projekten. Organisationen können sich von der Fülle von Projektinformationen inspirieren lassen und die Ergebnisse und Erkenntnisse aus der Durchführung von Erasmus+ nutzen. Die Projektinformationen und -ergebnisse auf der Plattform müssen in vollem Einklang mit den geltenden Regeln und Vorschriften für personenbezogene Daten stehen. Dafür sind in erster Linie die Projektbegünstigten unter der Aufsicht der Projektbetreuer in den Agenturen verantwortlich. Die Projekte können nach Stichwort, Leitaktion, Jahr, Land, Thema, Art der Ergebnisse usw. durchsucht werden. Die Suchanfragen können anhand vorab festgelegter Kriterien gespeichert und laufend zu den neuesten Projekten aktualisiert werden. Auf bewährte Verfahren gestützte Projekte – die anhand der politischen Relevanz, der Wirkung und des Kommunikationspotenzials ermittelt wurden – sind hervorgehoben. Die Erasmus+-Projektergebnis-Plattform kann unter www.ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/projects abgerufen werden. European School Education Platform (ESEP) und eTwinning Die European School Education Platform ist die Stelle, an der sich alle Akteure im Bereich der Schulbildung – Schulpersonal, Forscher, politische Entscheidungsträger und andere Fachleute – treffen können. Sie umfasst alle Ebenen von der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung bis zur Grund- und Sekundarschule, einschließlich der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung. Die Plattform beinhaltet auch eTwinning, eine Online-Gemeinschaft von Lehrkräften und Schulpersonal, die einen sicheren Bereich hostet, der nur für Personal zugänglich ist, das von den jeweiligen nationalen unterstützenden Organisationen zugelassen wurde. Die Teilnehmenden können sich an zahlreichen Aktivitäten beteiligen, beispielsweise Projekte mit anderen Schulen und Klassen realisieren, Diskussionen mit Kolleginnen und Kollegen führen und berufsbezogene Netzwerke aufbauen sowie eine Vielzahl von Angeboten der beruflichen Fortbildung wahrnehmen (online und als Präsenzveranstaltung). In diesem Netzwerk werden beteiligte Lehrkräfte und Schulen von ihren nationalen unterstützenden Organisationen (National Support Organisationen, NSO) unterstützt. Die nationalen Koordinierungsstellen werden von den zuständigen nationalen Behörden benannt. Sie helfen Schulen bei der Registrierung, bei der Suche nach Partnern und bei Projektaktivitäten, fördern die Nutzung von eTwinning, verleihen Preise und Qualitätssiegel und organisieren Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung von Lehrkräften. Die nationalen unterstützenden Organisationen werden von einer zentralen Koordinierungsstelle (Central Support Service, CSS) koordiniert, die auch für die Entwicklung der European School Education Platform und für die Organisation europäischer Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung von Lehrkräften zuständig ist. Die European School Education Platform und eTwinning finden Sie unter www.school-education.ec.europa.eu. https://salto-et.net/ https://www.salto-youth.net/tools/otlas-partner-finding/ https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/projects/ https://school-education.ec.europa.eu/ 30 Elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa (EPALE) Die Elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa (Electronic Platform for Adult Learning in Europe, EPALE) ist eine durch das Programm Erasmus+ finanzierte Initiative der Europäischen Kommission. Sie ist offen für Fachkräfte in der Erwachsenenbildung: Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte, Ausbildende und Freiwillige sowie politische Entscheidungsträger, Forschende, Journalisten und Vertreter der akademischen Welt sowie andere Akteure im Bereich der Erwachsenenbildung. Die Website informiert aktuell über Entwicklungen in der Erwachsenenbildung und bietet Zugang zu interaktiven Netzen, über die Nutzer Kontakt mit anderen Personen in ganz Europa aufnehmen, Diskussionen führen und bewährte Verfahren austauschen können. EPALE bietet zahlreiche Tools und Inhalte, darunter Instrumente, die für (potenzielle) Begünstigte von Erasmus+ besonders interessant sind. Als Beispiele seien hier genannt: • ein Kurs- und Veranstaltungskalender • ein Tool zur Partnersuche, mit dessen Hilfe man Partner für die Vorbereitung EU-finanzierter Projekte oder Angebote für Job Shadowing finden kann • ein Kurskatalog, in dem die Besucher eine breite Palette von Online- und Offline-Kursen finden können • praxisbezogene Gemeinschaften, die zusätzliche Gelegenheiten bieten, Kontakt zu Menschen und Organisationen mit ähnlichen Interessen aufzunehmen • Teamarbeitsbereiche, in denen Projektpartner in einem sicheren Umfeld an der Entwicklung ihres Projekts arbeiten können • Erasmus+ Space, ein sicheres Instrument insbesondere für Projektkoordinatoren der Erasmus+-Leitaktionen 1 und 2 und ihre Partner, um gemischte Mobilität/Kooperation in die Praxis umzusetzen und für das Projektmanagement und die Verbreitung zu nutzen • ein Ressourcenzentrum, über das Projektbegünstigte nützliches Referenzmaterial beziehen und/oder Artikel, Lehrmaterial, Berichte, Handbücher und andere, im Rahmen ihres Projekts oder von ihrer Organisation erzeugte Unterlagen veröffentlichen können, sodass hier eine zusätzliche Möglichkeit der Verbreitung entsteht • ein Blog, in dem Projektteilnehmende auf informelle und dynamische Weise andere Teilnehmende an ihren Erfahrungen teilhaben lassen oder Videos, in denen sie ihre Ergebnisse präsentieren, hochladen können Bei Projekten, die mit EU-Mitteln gefördert werden, wird dazu angeregt, Informationen über die Aktivitäten und Ergebnisse der Projekte mittels Blog-Beiträgen, Nachrichten, Veranstaltungen und anders gelagerten Aktivitäten weiterzugeben. EPALE wird durch eine zentrale Koordinierungsstelle (Central Support Service) und ein Netz nationaler unterstützender Organisationen in den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern umgesetzt. Die Aufgabe der Koordinierungsstellen besteht darin, interessante Informationen zu identifizieren und bei den Akteuren für die Nutzung und aktive Beteiligung an der Plattform zu werben. EPALE kann unter www.epale.ec.europa.eu abgerufen werden. Selbsteinschätzung des effektiven Lernens durch die Förderung der Verwendung von innovativen Bildungstechnologien (SELFIE) SELFIE („Self-reflection on Effective Learning by Fostering the use of Innovative Educational Technologies“ – Selbsteinschätzung des effektiven Lernens durch die Förderung der Verwendung von innovativen Bildungstechnologien) ist ein kostenloses, mehrsprachiges, internetgestütztes Tool der Selbsteinschätzung, das allgemein- und berufsbildenden Schulen dabei helfen soll, ihre digitalen Kapazitäten auszubauen. SELFIE für Schulen sammelt – anonym – die Auffassungen von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Schulleitungen über die Art und Weise, wie Technologien in ihrer Schule eingesetzt werden. Dies erfolgt mithilfe kurzer Aussagen und Fragen sowie einer einfachen Antwortskala von 1 bis 5. Auf Grundlage dieser Angaben erstellt das Tool einen Bericht – eine Momentaufnahme („SELFIE“) der Stärken und Schwächen einer Schule beim Einsatz von Technologien für Lernzwecke. SELFIE https://epale.ec.europa.eu/de/home-page 31 steht allen Grund-, Sekundar- und Berufsschulen in Europa und darüber hinaus sowie in über 30 Sprachen zur Verfügung. Es kann von jeder Schule verwendet werden – nicht nur von Schulen mit einem fortgeschrittenen Niveau in Bezug auf Infrastruktur, Ausstattung und Technologieeinsatz. Die COVID-19-Pandemie hat erkennen lassen, dass sich eine grundlegende Verlagerung hin zum Einsatz von digitalen Technologien für Fernarbeit und Fernlernen vollzieht, auch bei der beruflichen Bildung. Zudem hat sie gezeigt, wie schwierig es ist, die arbeitsbasierte Lernkomponente der Berufsbildung in Unternehmen aufrechtzuerhalten, weshalb es noch dringender ist, den Dialog zwischen Lehrkräften in der Berufsbildung und betrieblichen Ausbildenden mit digitalen Mitteln effektiver zu gestalten. Über ein neues Tool („SELFIE für Lehrkräfte“), das in allen EU-Amtssprachen verfügbar und Teil des Aktionsplans für digitale Bildung ist, können Lehrkräfte ihre digitalen Kompetenzen und ihr Vertrauen in digitale Vorgänge selbst auswerten und ein unmittelbares Feedback über ihre Stärken, mögliche Lücken und Bereiche, in denen sie sich weiterentwickeln können, erhalten. Lehrkräfteteams können das Tool auch gemeinsam nutzen und zusammen einen Ausbildungsplan entwickeln. Im Oktober 2021 wurde das neue SELFIE-Tool für arbeitsbasiertes Lernen in allen EU-Amtssprachen eingeführt. Es hilft dabei, Berufsbildungseinrichtungen und Unternehmen näher an die gemeinsame Erörterung der Frage heranzuführen, wie sich digitale Technologien am besten in die Angebote der allgemeinen und beruflichen Bildung einbetten lassen. SELFIE für arbeitsbasiertes Lernen bringt nicht nur die drei Perspektiven von Schulleitungen, Lehrkräften in der Berufsbildung und Lernenden zusammen, sondern fügt als vierte Perspektive die Sicht der betrieblichen Ausbilder hinzu. Die weitere Arbeit an SELFIE für arbeitsbasiertes Lernen wird sich auf die Untersuchung konzentrieren, wie das Tool die politische Überwachung und Entwicklung auf Länder- und EU-Ebene unterstützen kann. Darüber hinaus sollte auch weiter analysiert werden, wie SELFIE für arbeitsbasiertes Lernen bei den Unternehmen wirkt, um zu sehen, ob die Unternehmen weiter einbezogen werden müssen oder ob das Tool weiterentwickelt werden muss, um unterschiedliche, den Bedürfnissen der Unternehmen entsprechende Aspekte abzudecken. SELFIE wurde von der Gemeinsamen Forschungsstelle und der Generaldirektion Bildung, Jugend, Sport und Kultur (GD EAC) entwickelt. Weitere Informationen über SELFIE sind abrufbar unter https://education.ec.europa.eu/de/selfie. HEInnovate Der Orientierungsrahmen HEInnovate bietet Hochschuleinrichtungen in der EU und darüber hinaus die Möglichkeit, ihre Kapazitäten für Innovation und Unternehmertum durch eine Selbsteinschätzung in einer oder mehreren der folgenden acht Dimensionen zu prüfen: • Führung und Steuerung • organisatorische Kapazität: Personal, Finanzmittel, Anreize und Belohnungen • Vermittlung und Erwerb unternehmerischer Kompetenzen • Vorbereitung und Unterstützung von Unternehmern und Unternehmerinnen • Digitaler Wandel und digitale Kompetenz • unternehmerisches Umfeld und Netzwerke • Internationalisierung der Einrichtung • Wirkung der unternehmerischen Hochschule HEInnovate ist darüber hinaus eine praxisorientierte Gemeinschaft, deren Experten Workshops für Hochschulen zur Verbesserung ihrer Innovationsleistung sowie Schulungen für Ausbildende zur weiteren Verbreitung des Ansatzes auf institutioneller Ebene anbieten. Die HEInnovate-Expertengruppe spielt eine zentrale Rolle bei der Gestaltung und Umsetzung der Ressourcen von HEInnovate sowie bei der direkten Beratung der Antragsteller mittels einer speziellen „Expert inquiry box“ auf der Plattform. Schulungsmaterialien sind auf der Website verfügbar. Zudem können auf der Plattform Fallstudien https://education.ec.europa.eu/de/selfie 32 und Erfahrungsberichte von Nutzern mit Beispielen für verschiedene Innovationsansätze in Hochschulen in der gesamten EU eingesehen werden. Im Juni 2023 wurde eine erweiterte Version des Selbsteinschätzungs-Tools gestartet. Diese enthält aktualisierte Aussagen (auf denen die Selbsteinschätzung beruht) und Empfehlungen für Nachbereitungsaktionen in Form von „Aktionskarten“. Im Rahmen der Initiative HEInnovate wird die Community for Educational Innovation entwickelt; hier sollen Bildungseinrichtungen, Lehrkräfte, Unternehmen und politische Entscheidungsträger zusammenkommen, um Innovationen im Bildungsbereich voranzubringen und die Lernenden mit den Kompetenzen und Mindsets auszustatten, die für wirksame Beiträge zur Innovationslandschaft Europas benötigt werden (u. a. unternehmerische Kompetenzen, grüner und digitaler Wandel, MINT und lebenslanges Lernen). Aus Erasmus+-Mitteln geförderten Projekten wie den Europäischen Hochschulallianzen und den Allianzen für Innovation wird nachdrücklich empfohlen, HEInnovate bei Bedarf zur Betreuung ihrer Projekte zu nutzen. HEInnovate ist zugänglich unter www.heinnovate.eu. Das Europäische Jugendportal Das Europäische Jugendportal vermittelt auf nationaler und auf europäischer Ebene Informationen und Angebote für junge Menschen, die in Europa leben, lernen und arbeiten. Zudem fördert es die Beteiligung junger Menschen am demokratischen Leben in Europa, insbesondere über den EU-Jugenddialog und andere Initiativen zur Einbindung junger Menschen in die Politikgestaltung. Darüber hinaus bietet das Europäische Jugendportal Informationen für andere im Jugendbereich tätige Akteure, ist in 28 Sprachen verfügbar und kann hier aufgerufen werden: https://youth.europa.eu/home_de. Initiative für einen Europäischen Studierendenausweis Die Initiative für einen Europäischen Studierendenausweis zielt darauf ab, die Mobilität zu Lern- und Ausbildungszwecken zu vereinfachen, indem alle wesentlichen Komponenten, die für die Organisation der Studierendenmobilität erforderlich sind, digitalisiert werden, von der Bereitstellung von Informationen über die Antragsverfahren bis hin zum Einleben in die Gemeinschaft im Gastgeberland. Im Kontext dieser Initiative stehen die Erasmus+-App für Mobiltelefone (Erasmus+ Mobile App), das Netzwerk „Erasmus Without Paper“ (Papierloses Erasmus) und der European Student Card Router (Router zum europäischen Studierendenausweis) nun für alle Hochschuleinrichtungen und Studierende zur Verfügung und sollen durch neue Dienste und Funktionen für die Nutzer noch erweitert werden. Die mobile App Erasmus+ bietet Studierenden einen zentralen Online-Zugang zu allen Informationen und Diensten, die sie vor, während und nach ihren Austauschaktivitäten im Ausland benötigen. Außerdem enthält die mobile App Erasmus+ auch Informationen über die Teilnahme am Programm für Lernende in anderen Bereichen. Die App kann im App Store und auf Google Play heruntergeladen werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.erasmus-plus.ec.europa.eu/european- student-card-initiative/erasmus-app. Das Netzwerk „Erasmus Without Paper“ (EWP) ermöglicht es Hochschuleinrichtungen, einen Kommunikationskanal zu nutzen, um nahtlos und auf sichere und optimierte Weise Daten über die Mobilität von Studierenden auszutauschen und so ein vollständig digitalisiertes Mobilitätsmanagement, einschließlich digitaler Lernvereinbarungen und digitaler interinstitutioneller Vereinbarungen, zu unterstützen. Für Hochschuleinrichtungen, die an einem Zugang zum Netzwerk „Erasmus Without Paper“ und dessen Nutzung interessiert sind, stehen im Portal für den Europäischen Studierendenausweis auf der Seite zu „Erasmus Without Paper“ weitere Informationen, Leitlinien und Anleitungen zur Verfügung, und zwar unter folgender Adresse: www.erasmus-plus.ec.europa.eu/european-student-card-initiative/ewp. https://heinnovate.eu/en https://youth.europa.eu/home_de https://erasmus-plus.ec.europa.eu/european-student-card-initiative/erasmus-app https://erasmus-plus.ec.europa.eu/european-student-card-initiative/erasmus-app https://erasmus-plus.ec.europa.eu/european-student-card-initiative/ewp 33 Im Rahmen des Europäischen Studierendenausweises soll eine Reihe von Standardmerkmalen, die eine gemeinsame europäische Identität für Studierende schaffen, in die von den teilnehmenden Einrichtungen ausgestellten Studierendenausweise integriert werden. Studierende können ihren Studierendenstatus mit ihrem Studierendenausweis in ganz Europa leicht überprüfen lassen, wenn dieser die Merkmale des Europäischen Studierendenausweises besitzt. Der Europäische Studierendenausweis läuft über eine digitale Plattform mit der Bezeichnung „European Student Card Router“ (ESC-R), auf der die teilnehmenden Einrichtungen die Merkmale des Europäischen Studierendenausweises in ihre vorhandenen (physischen oder digitalen) Studierendenausweise integrieren können. Dies ermöglicht eine Echtzeit- Validierung des Studierendenstatus im gesamten europäischen Bildungsraum. Weitere Informationen darüber, wie sich Einrichtungen dem ESC-R anschließen können, um mit der Integration der Merkmale des Europäischen Studierendenausweises in ihre Studierendenausweise zu beginnen, finden Sie unter https://erasmus- plus.ec.europa.eu/european-student-card-initiative/card. WISSENS- UND EXPERTENNETZE Informationsnetz Eurydice Das Informationsnetz Eurydice befasst sich in erster Linie mit der Struktur und Organisation von Bildungsangeboten auf allen Ebenen in Europa und soll zu einem besseren wechselseitigen Verständnis der unterschiedlichen Bildungssysteme in Europa beitragen. Es stellt denjenigen, die für Bildungssysteme und für bildungspolitische Maßnahmen in Europa zuständig sind, auf EU-Ebene durchgeführte vergleichende Analysen sowie länderbezogene Informationen in den Bereichen Bildung und Jugend zur Verfügung, die ihnen in Entscheidungsprozessen helfen können. Das Informationsnetz Eurydice erstellt umfangreiches Informationsmaterial, darunter detaillierte Beschreibungen und Übersichtsdarstellungen der nationalen Bildungssysteme (nationale Bildungssysteme und -politiken), vergleichende Berichte zu spezifischen Themen, die für die EU von Interesse sind (Berichte zu Bildungsthemen), Indikatoren und Statistiken (Reihe Schlüsselzahlen) sowie verschiedene Zahlen und Fakten im Bereich Bildung, etwa nationale Bildungsstrukturen, Schul- und akademische Kalender sowie Vergleiche von Lehrergehältern und vorgeschriebenen Unterrichtszeiten nach Ländern und Bildungsebenen (Fakten und Zahlen). Das Netz besteht aus einer koordinierenden Zentralstelle in der Exekutivagentur und nationalen Stellen in allen EU- Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern sowie in Albanien, Bosnien und Herzegowina und Montenegro. Weitere Informationen sind zugänglich unter www.eurydice.eacea.ec.europa.eu. Netz nationaler Korrespondenten für die Online-Enzyklopädie Youth Wiki Im Einklang mit der EU-Jugendstrategie und dem Ziel, die Kenntnisse über Jugendfragen in Europa zu verbessern, erhalten nationale Strukturen, die zu Youth Wiki beitragen, finanzielle Förderung. Youth Wiki ist ein interaktives Tool, das zusammenhängende, laufend aktualisierte und nutzbare Informationen über junge Menschen in Europa und über die Jugendpolitik in den einzelnen Ländern bereitstellt. Diese finanzielle Förderung wird den von den nationalen Behörden benannten, in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässigen Stellen für Aktionen zur Erstellung landesspezifischer Informationen, vergleichbarer Länderbeschreibungen und von Indikatoren gewährt, die zu einem besseren gegenseitigen Verständnis der Systeme und Politik im Bereich Jugend in Europa beitragen. Weitere Informationen sind verfügbar unter www.national-policies.eacea.ec.europa.eu/youthwiki. https://erasmus-plus.ec.europa.eu/european-student-card-initiative/card https://erasmus-plus.ec.europa.eu/european-student-card-initiative/card https://eurydice.eacea.ec.europa.eu/ https://national-policies.eacea.ec.europa.eu/youthwiki 34 Netz der Expertengruppe für die Hochschulreform (HEREs) In nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, für die nationale Erasmus+-Büros zuständig sind, stellen die nationalen Expertengruppen für die Hochschulreform gebündelte Fachkompetenz für lokale Behörden und Akteure zur Verfügung, um Reformen zu unterstützen und weitere Fortschritte im Hochschulbereich zu ermöglichen. Diese Expertengruppen beteiligen sich an der Entwicklung hochschulpolitischer Maßnahmen ihrer Länder. Die Tätigkeit der Experten beruht auf „Peer-to-Peer“- Kontakten. Jedes nationale Team besteht aus fünf bis fünfzehn Mitgliedern. Die Experten sind Fachleute aus dem Hochschulsektor (Rektoren und ihre Stellvertreter, Dekane und erfahrene Hochschullehrkräfte, Auslandsbeauftragte, Studierende usw.). Der Auftrag der Experten besteht in Unterstützung für • die Entwicklung hochschulpolitischer Maßnahmen in den jeweiligen Ländern durch Begleitung von Modernisierungsvorhaben, Reformprozessen und Strategien im Hochschulbereich in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten lokalen Behörden • den politischen Dialog mit der EU im Hochschulbereich • Schulungs- und Beratungsaktivitäten für lokale Akteure, insbesondere für Hochschuleinrichtungen und ihre Mitarbeiter • Erasmus+-Projekte (insbesondere im Rahmen der Aktion zum Kapazitätsaufbau) durch Verbreitung der Projektergebnisse, vor allem bewährter Verfahren und innovativer Initiativen, und durch deren Nutzung für Schulungszwecke Nationale Teams zur Unterstützung der Umsetzung von EU-Instrumenten im Bereich Berufsbildung Die nationalen Teams von Berufsbildungsexperten haben die Aufgabe, gebündelt Fachkompetenz bereitzustellen, um die Anwendung von Instrumenten und Grundsätzen der EU zur Berufsbildung in Projekten zu fördern, die mit EU-Mitteln über das Programm Erasmus+ unterstützt werden. Die EU-Instrumente im Bereich Berufsbildung werden in den einschlägigen EU- Grundsatzdokumenten zur Berufsbildung dargelegt, etwa dem Europäischen Rahmen für eine hochwertige und nachhaltige Lehrlingsausbildung oder der Empfehlung des Rates zur Berufsbildung (z. B. EQAVET-Rahmen, europäische Kernprofile, Werdegang-Nachverfolgung, berufliche Exzellenz und andere). Insbesondere sollten die Experten den Begünstigten von Projekten, die aus EU-Mitteln im Rahmen des Programms Erasmus+ gefördert werden, dabei behilflich sein, die genannten EU-Instrumente für die Berufsbildung in ihren Projekten anzuwenden. Netz der nationalen EQAVET-Referenzstellen Die nationalen EQAVET-Referenzstellen (National Reference Points, NRP) werden von nationalen Behörden eingerichtet und bringen bereits bestehende einschlägige Gremien, an denen die Sozialpartner und alle betreffenden Interessenträger auf nationaler und regionaler Ebene beteiligt sind, unter einem Dach zusammen, damit sie gemeinsam zur Umsetzung des in der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz38 festgelegten europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der Berufsbildung (EQAVET) beitragen. Die nationalen EQAVET-Referenzstellen haben das Ziel, • konkrete Initiativen zur Umsetzung und Weiterentwicklung des EQAVET-Rahmens zu ergreifen, • ein breites Spektrum von Interessenträgern zu informieren und zu mobilisieren, um zur Umsetzung des EQAVET‐ Rahmens beizutragen, • die Selbstbewertung als ergänzendes und wirksames Instrument der Qualitätssicherung zu unterstützen, 35 • eine aktualisierte Beschreibung der nationalen/regionalen Qualitätssicherungsregelungen auf der Grundlage des EQAVET-Rahmens vorzulegen, • auf EU-Ebene Peer-Reviews zur Qualitätssicherung im Berufsbildungssystem durchzuführen. EQR, Europass und Euroguidance – nationale Zentren Diese drei Netze nationaler Zentren werden für jedes Land auf der Grundlage einer einzigen Vereinbarung oder von mehreren Vereinbarungen unterstützt: Nationale Koordinierungsstellen des europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) Die nationalen Koordinierungsstellen des EQR werden von den nationalen Behörden benannt und unterstützen diese bei: • der Entwicklung, Umsetzung und Überprüfung der nationalen Qualifikationsrahmen und ihrer Zuordnung zum Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) • der Überprüfung und bei Bedarf der Aktualisierung der Zuordnung der in den nationalen Qualifikationsrahmen oder -systemen festgelegten Niveaustufen zu denen des EQR Die nationalen Koordinierungsstellen des EQR machen Einzelpersonen und Organisationen näher mit dem EQR vertraut, indem sie: • die Aufnahme der entsprechenden EQR-Stufen in Zertifikate, Abschlusszeugnisse, Zeugniszusätze und andere Qualifikationsnachweise sowie in Qualifikationsdatenbanken unterstützen • Qualifikationsregister oder -datenbanken mit Qualifikationen entwickeln, die in den nationalen Qualifikationsrahmen aufgenommen wurden, und sie auf der Europass-Plattform veröffentlichen Weitere Informationen finden Sie unter https://europass.europa.eu/de/europass-tools/europaeischer- qualifikationsrahmen/nationalen-qualifikationsrahmen. Nationale Europass-Zentralstellen Das wichtigste Merkmal von Europass ist eine Online-Plattform, die Einzelpersonen und Organisationen interaktive Instrumente und Informationen zu Lernmöglichkeiten, Qualifikationsrahmen und Qualifikationen, Beratungsangeboten, Daten über Kompetenzen und Selbstbewertungsinstrumente und zur Dokumentation von Kompetenzen und Qualifikationen bietet und ihnen zeigt, wo sie Lern- und Beschäftigungsmöglichkeiten finden. Dazu müssen umfangreiche Arbeiten auf nationaler Ebene geleistet werden, und zwar von Stellen, die von nationalen Behörden benannt werden. Dies umfasst insbesondere: • die Bereitstellung nationaler Informationen für die EU-Plattform, insbesondere indem die Verknüpfung zwischen der EU-Plattform und nationalen Datenquellen für Lernangebote sowie nationalen Qualifikationsdatenbanken oder - registern sichergestellt wird • die Förderung der Inanspruchnahme der von der EU-Plattform angebotenen Dienste • Kontakte mit allen zuständigen Akteuren auf nationaler Ebene Weitere Informationen finden Sie unter www.europa.eu/europass/de. Euroguidance-Netz Euroguidance ist ein europäisches Netz nationaler Ressourcen- und Informationszentren, die von nationalen Behörden benannt werden. Alle Euroguidance-Zentren verfolgen die folgenden gemeinsamen Ziele: https://europa.eu/europass/de/implementation-european-qualifications-framework-eqf https://europa.eu/europass/de/implementation-european-qualifications-framework-eqf https://europa.eu/europass/de 36 • Zusammenarbeit und Unterstützung auf Unionsebene zur Stärkung der Politiken, Systeme und Verfahren der Beratung in der Union (Entwicklung der europäischen Dimension der lebensbegleitenden Beratung) • Unterstützung der Kompetenzentwicklung bei Beratern • Bereitstellung hochwertiger Informationen zur lebensbegleitenden Beratung • Förderung europäischer Möglichkeiten für Lernmobilität und Laufbahnplanung (über die Europass-Plattform) Die Hauptzielgruppe von Euroguidance sind Berater und politische Entscheidungsträger sowohl aus dem Bildungs- als auch aus dem Beschäftigungssektor. Weitere Informationen sind zugänglich unter: www.euroguidance.eu. https://euroguidance.eu/ 37 WER KANN AM PROGRAMM ERASMUS+ TEILNEHMEN? Erasmus+ richtet sich in erster Linie an Einzelpersonen. Erreicht werden diese Personen über Organisationen, Institutionen, Einrichtungen oder Gruppen, die die unterstützten Aktivitäten organisieren. Das Programm steht folglich zwei unterschiedlichen Gruppen von Akteuren offen: den „Teilnehmenden“ (Einzelpersonen, die an Aktivitäten im Rahmen von Erasmus+ teilnehmen und einen Teil der EU-Finanzmittel zur Deckung ihrer Teilnahmekosten erhalten können) und den „teilnehmenden Organisationen“39 (einschließlich informeller Gruppen junger Menschen, die entweder als Antragsteller oder als Partner an einem Erasmus+-Projekt beteiligt sind, und Selbstständiger). Die Teilnahmebedingungen sowohl für Einzelpersonen als auch für die teilnehmenden Organisationen hängen von dem Land ab, in dem sie ansässig sind. TEILNEHMENDE VON AKTIVITÄTEN IM RAHMEN VON ERASMUS+-PROJEKTEN Grundsätzlich müssen die Teilnehmenden der Erasmus+-Projekte in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Einige Aktionen, insbesondere in den Bereichen Hochschulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Jugend und Sport, stehen auch Teilnehmenden aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern offen. Die Bedingungen für die Teilnahme an einem Erasmus+-Projekt hängen vom Typ der jeweiligen Aktion ab. Allgemein sollen vor allem die folgenden Zielgruppen angesprochen werden: • Projekte im Hochschulbereich richten sich in erster Linie an Studierende (in Kurzstudiengängen, Bachelor- und Master- Studiengängen oder in Promotionsstudien), Hochschullehrkräfte, Hochschulpersonal, Ausbilder und Fachkräfte in Unternehmen. • Projekte im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung richten sich in erster Linie an Auszubildende und Studierende im Rahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung, Fachkräfte und Ausbilder im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung, Personal von Einrichtungen zur beruflichen Erstausbildung, Ausbilder und Fachkräfte in Unternehmen. • Projekte im Bereich der schulischen Bildung richten sich in erster Linie an Schulleiter, Lehrkräfte und anderes Schulpersonal, Schüler im Vorschul-, Primar- und Sekundarbereich. • Projekte im Bereich der Erwachsenenbildung richten sich in erster Linie an Mitglieder von Organisationen der nicht berufsbezogenen Erwachsenenbildung, Ausbilder, Lehrkräfte und Lernende in der nicht berufsbezogenen Erwachsenenbildung. • Projekte im Jugendbereich richten sich hauptsächlich an junge Menschen im Alter von 13 bis 30 Jahren40, Jugendarbeiter sowie Mitarbeiter und Mitglieder von Organisationen, die in der Jugendarbeit tätig sind. • Projekte im Sportbereich richten sich hauptsächlich an Fachkräfte und Freiwillige im Sportbereich, Sportler und Trainer. Nähere Informationen zu den Teilnahmebedingungen für die einzelnen Aktionen sind Teil B dieses Leitfadens zu entnehmen. TEILNEHMENDE ORGANISATIONEN Erasmus+-Projekte werden von den teilnehmenden Organisationen eingereicht und durchgeführt. Mit der Auswahl eines Projekts wird die betreffende antragstellende Organisation Begünstigte einer im Rahmen von Erasmus+ gewährten 39 Natürliche Personen sind nicht berechtigt, eine Finanzhilfe bei den nationalen Erasmus+-Agenturen oder der Exekutivagentur EACEA zu beantragen (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt). Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit haben, können in Ausnahmefällen teilnehmen, sofern ihre Vertreter befugt sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und sofern sie den Schutz der finanziellen Interessen der Union in gleicher Weise garantieren wie juristische Personen. EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) dürfen nicht Teil eines Antragsteller-Konsortiums sein. 40 Je nach Art der Aktivität gelten unterschiedliche Altersgrenzen. Weitere Informationen sind Teil B dieses Leitfadens zu entnehmen. Beachten Sie bitte auch die folgenden Hinweise: Untere Altersgrenze: Teilnehmende müssen bis zum Anfangsdatum der Aktivität das Mindestalter erreicht haben. Obere Altersgrenze: Teilnehmende dürfen zum Anfangsdatum der Aktivität das angegebene Höchstalter nicht überschritten haben. 38 Finanzhilfe. Die Begünstigten unterzeichnen eine Finanzhilfevereinbarung und erlangen damit einen Anspruch auf finanzielle Förderung bei der Durchführung ihres Projekts. Grundsätzlich müssen an Erasmus+-Projekten teilnehmende Organisationen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Einige Aktionen, insbesondere in den Bereichen Hochschulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Jugend und Sport, stehen auch teilnehmenden Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern offen. Die Bedingungen für die Teilnahme an Erasmus+-Projekten hängen vom Typ der durch das Programm geförderten Aktion ab. Generell steht das Programm allen Organisationen offen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend oder Sport tätig sind. An einigen Aktionen können sich auch andere Akteure der Arbeitsmärkte beteiligen. Weitere Informationen finden Sie in Teil B dieses Leitfadens. FÖRDERFÄHIGE LÄNDER Alle Aktionen des Programms Erasmus+ stehen den EU-Mitgliedstaaten zur Gänze für die Teilnahme offen. Darüber hinaus sind nach Artikel 19 der Erasmus+-Verordnung die folgenden Drittländer mit dem Programm assoziiert: • Mitglieder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), die dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören: Norwegen, Island und Liechtenstein • beitretende, Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer: Nordmazedonien, die Türkei und Serbien Die EU-Mitgliedstaaten und die oben genannten Drittländer, die mit dem Programm assoziiert sind, werden im Folgenden als „EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer“ bezeichnet. Darüber hinaus können nach Artikel 20 der Erasmus+-Verordnung auch Rechtsträger aus anderen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in ordnungsgemäß begründeten Fällen und im Interesse der Union an Erasmus+-Aktionen teilnehmen (im Folgenden „nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer“). EU-MITGLIEDSTAATEN UND MIT DEM PROGRAMM ASSOZIIERTE DRITTLÄNDER Die folgenden Länder können uneingeschränkt an allen Aktionen im Rahmen von Erasmus+ teilnehmen: Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU)41 Belgien Bulgarien Tschechien Griechenland Spanien Frankreich Litauen Luxemburg Ungarn Portugal Rumänien Slowenien 41 Gemäß Artikel 33 Absatz 2 des Beschlusses (EU) 2021/1764 des Rates vom 5. Oktober 2021 über die Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Union einschließlich der Beziehungen zwischen der Europäischen Union einerseits und Grönland und dem Königreich Dänemark andererseits (Übersee‐Assoziationsbeschluss einschließlich Grönlands) (EUR‐Lex – 32021D1764 – DE – EUR‐ Lex (europa.eu)) stellt die Union sicher, dass Einzelpersonen und Organisationen, die in überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) ansässig sind oder deren Ziel ÜLG sind, vorbehaltlich der Bestimmungen des Programms und der für den Mitgliedstaat, mit dem diese ÜLG verbunden sind, geltenden Regelungen am Programm Erasmus+ teilnehmen können. Dies bedeutet, dass Einzelpersonen und Organisationen der ÜLG am Programm mit einem Status „EU‐Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziiertes Drittland“ teilnehmen, wobei der „EU‐ Mitgliedstaat“ oder das „mit dem Programm assoziierte Drittland“ der jeweilige Mitgliedstaat ist, mit dem die ÜLG verbunden sind. Die Liste der ÜLG ist abrufbar unter www.ec.europa.eu/international‐partnerships/where‐we‐work/overseas‐countries‐and‐territories_de. https://ec.europa.eu/international-partnerships/where-we-work/overseas-countries-and-territories_de 39 Dänemark Deutschland Estland Irland Kroatien Italien Zypern Lettland Malta Niederlande Österreich Polen Slowakei Finnland Schweden Mit dem Programm assoziierte Drittländer42 Nordmazedonien Serbien Island Liechtenstein Norwegen Türkei NICHT MIT DEM PROGRAMM ASSOZIIERTE DRITTLÄNDER Die folgenden Länder können an bestimmten Aktionen des Programms teilnehmen, wenn sie bestimmte Kriterien oder Bedingungen erfüllen. Einige dieser Länder sind Empfänger öffentlicher Entwicklungshilfe.43 In Teil B dieses Leitfadens stehen die förderfähigen Länder für jede einzelne Aktion. Westbalkan (Region 1) Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo*44, Montenegro Östliche Nachbarschaft (Region 2) Armenien, Aserbaidschan, Belarus45, Georgien46, Moldau, Ukraine 42 Vorbehaltlich der Unterzeichnung der Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und den betreffenden Ländern. 43 Die Liste der am wenigsten entwickelten Länder ist abrufbar unter https://www.oecd.org/content/dam/oecd/en/topics/policy-sub- issues/oda-eligibility-and-conditions/DAC-List-of-ODA-Recipients-for-reporting-2024-25-flows.pdf. 44 Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos*. 45 Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Oktober 2020 und angesichts der Beteiligung von Belarus am Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, die in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Februar 2022 anerkannt wurde, hat die EU die Zusammenarbeit mit Vertretern öffentlicher Stellen und staatseigener Unternehmen in Belarus eingestellt. Sollten sich die Umstände ändern, kann dies überdacht werden. In der Zwischenzeit arbeitet die EU weiterhin mit nichtstaatlichen, lokalen und regionalen Akteuren zusammen und hat diese Unterstützung, soweit möglich, auch im Rahmen dieses Programms verstärkt. 46 Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 19. Dezember 2024 und in Reaktion auf die politischen Entwicklungen in Georgien hat die EU die finanzielle Unterstützung, die unmittelbar georgischen Behörden zugutekommt, überdacht. In Bezug auf Artikel 20 der Verordnung (EU) 2021/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung von Erasmus+, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, wird eine direkte finanzielle Unterstützung aus dem Programm für georgische Behörden – worunter die Zentralregierung, lokale Behörden, Agenturen und staatseigene Unternehmen zu verstehen sind – nicht als im Interesse der Union betrachtet. Georgische Behörden sind daher im Rahmen keiner der Maßnahmen dieses Leitfadens förderfähig. https://www.oecd.org/content/dam/oecd/en/topics/policy-sub-issues/oda-eligibility-and-conditions/DAC-List-of-ODA-Recipients-for-reporting-2024-25-flows.pdf https://www.oecd.org/content/dam/oecd/en/topics/policy-sub-issues/oda-eligibility-and-conditions/DAC-List-of-ODA-Recipients-for-reporting-2024-25-flows.pdf 40 Länder des südlichen Mittelmeerraums (Region 3) Ägypten, Algerien, Israel47, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Palästina48, Syrien, Tunesien Russische Föderation (Region 4) Russland49 Region 5 Asien a) Bangladesch, Bhutan, China, Indien, Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Malediven, Mongolei, Myanmar/Birma, Nepal, Nordkorea, Pakistan, Philippinen, Sri Lanka, Thailand, Vietnam b) Länder und Gebiete mit hohem Einkommen50: Brunei, Hongkong, Japan, Macau, Singapur, Südkorea, Taiwan Region 6 Zentralasien Afghanistan, Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan Region 7 Naher und Mittlerer Osten a) Irak, Iran, Jemen b) Hocheinkommensländer: Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate Region 8 Pazifik a) Fidschi, Kiribati, Marshallinseln, Mikronesien, Nauru, Niue, Palau, Papua-Neuguinea, Samoa, Salomonen, Timor-Leste, Tonga, Tuvalu, Vanuatu b) Hocheinkommensländer: Australien, Cookinseln, Neuseeland Region 9: Subsahara- Afrika51 Angola, Äquatorialguinea, Äthiopien, Benin, Botsuana, Burkina Faso, Burundi, Côte d'Ivoire, Demokratische Republik Kongo, Eritrea, Eswatini, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea- Bissau, Kamerun, Kap Verde, Kenia, Komoren, Kongo, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauretanien, Mauritius, Mosambik, Namibia, Niger, Nigeria, Ruanda, Sao Tomé und Príncipe, Sambia, Senegal, Seychellen, Sierra Leone, Simbabwe, Somalia, Südafrika, Sudan, Südsudan, Tansania, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik Region 10 Lateinamerika Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Honduras, Kolumbien, Mexiko, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Uruguay, Venezuela Region 11 Karibik Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Dominica, die Dominikanische Republik, Grenada, Guyana, Haiti, Jamaika, Kuba, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und Grenadinen, Suriname, Trinidad und Tobago Region 12 USA und Kanada Vereinigte Staaten von Amerika, Kanada Region 13 Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstaat 47 Die in der Bekanntmachung Nr. 2013/C-205/05 der Kommission (ABl. C 205 vom 19.7.2013, S. 9) festgelegten Förderkriterien gelten für alle Aktionen, die nach Maßgabe dieses Programmleitfadens durchgeführt werden, auch für den Fall, dass Dritte finanzielle Unterstützung für eine Aktion von einem Begünstigten im Sinne von Artikel 204 der Haushaltsordnung erhalten. 48 Diese Bezeichnung ist nicht als Anerkennung eines Staates Palästina auszulegen und lässt die Standpunkte der einzelnen Mitgliedstaaten zu dieser Frage unberührt. 49 Weitere Einzelheiten finden Sie im Abschnitt „Restriktive Maßnahmen der EU“ in Teil C dieses Leitfadens. 50 Diese Aufzählung enthält Länder und Gebiete, die in der OECD-Liste der Länder mit hohem Einkommen aufgeführt sind; sie berührt nicht den Status oder die Souveränität eines Gebiets, die Festlegung der Staats- oder Gebietsgrenzen oder die Bezeichnung von Gebieten, Städten oder Bereichen. 51 Folgende Länder sind prioritäre Migrations-Drittländer, die nicht mit dem Programm assoziiert sind: Äthiopien, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Dschibuti, Eritrea, Gambia, Ghana, Guinea, Kamerun, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Somalia, Sudan, Südsudan und Tschad. 41 Region 14 Färöer, Schweiz, Vereinigtes Königreich Die Mittel werden Organisationen gewährt, die ihren Sitz innerhalb des völkerrechtlich anerkannten Hoheitsgebiets des betreffenden Landes haben. Bei den Mitteln müssen eventuelle Beschränkungen beachtet werden, die der Europäische Rat für die EU-Außenhilfe festgelegt hat. Die Anträge müssen den in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union dargelegten allgemeinen Werten der Union entsprechen, und zwar Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der detaillierten Beschreibung der Programmaktionen in Teil B dieses Leitfadens. VISABESTIMMUNGEN UND AUFENTHALTSGENEHMIGUNGEN Teilnehmende von Erasmus+-Projekten benötigen unter Umständen Visa für den Auslandsaufenthalt in EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern oder nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, in denen die betreffende Aktivität durchgeführt wird. Alle teilnehmenden Organisationen müssen sicherstellen, dass vor Beginn der geplanten Aktivität die erforderlichen Genehmigungen (Visa oder Genehmigungen für kurzfristige oder langfristige Aufenthalte) vorliegen. Da die Bearbeitung mehrere Wochen dauern kann, sollten die Genehmigungen unbedingt frühzeitig bei den zuständigen Behörden beantragt werden. Die nationalen Agenturen und die Exekutivagentur können weitere Auskünfte zu Visa, Aufenthaltsgenehmigungen, Sozialversicherungsfragen usw. erteilen und entsprechend behilflich sein. Im EU-Zuwanderungsportal werden unter der folgenden Adresse allgemeine Informationen über Visa und über Genehmigungen für Kurz- und Langzeitaufenthalte angeboten: https://ec.europa.eu/immigration/. https://ec.europa.eu/immigration/ 42 TEIL B – INFORMATIONEN ÜBER DIE IN DIESEM LEITFADEN BEHANDELTEN AKTIONEN Dieser Teil des Erasmus+-Programmleitfadens enthält folgende Informationen zu allen Aktionen und Aktivitäten, die unter das Programm fallen: • Beschreibung der Ziele und der erwarteten Wirkung • Beschreibung der unterstützten Aktivitäten • Tabellen mit den Bewertungskriterien für Projektanträge • zusätzliche Informationen zur Erläuterung der unterstützten Projektarten • Beschreibung der Regeln für die Gewährung von Finanzhilfen Bevor ein Antrag gestellt wird, sollten die Antragsteller den gesamten Abschnitt über die Aktion, in deren Rahmen Finanzhilfe beantragt werden soll, sorgfältig durchlesen und sich mit den allgemeinen Informationen über die Prioritäten, Ziele und wichtigsten Merkmale des Programms vertraut machen. WELCHE AKTIONEN WERDEN IN DIESEM LEITFADEN VORGESTELLT? In den Abschnitten „Leitaktion 1“, „Leitaktion 2“ und „Leitaktion 3“ werden die folgenden Aktionen beschrieben: Leitaktion 1: Lernmobilität von Einzelpersonen • Mobilitätsprojekte für Lernende und Personal im Hochschulbereich, in der beruflichen Aus- und Weiterbildung, in der Schulbildung, in der Erwachsenenbildung und im Jugendbereich • Erasmus-Akkreditierungen in den Bereichen Hochschulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, schulische Bildung und Erwachsenenbildung sowie Jugend • Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung • DiscoverEU – Inklusionsaktion • Mobilität von Personal im Bereich Sport • Virtueller Austausch im Bereich Hochschulbildung und im Jugendbereich Leitaktion 2: Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen • Partnerschaften für Zusammenarbeit, darunter: o Kooperationspartnerschaften o Kleinere Partnerschaften o Europäische Partnerschaften für die Schulentwicklung • Partnerschaften für Exzellenz, darunter: o Zentren der beruflichen Exzellenz o Erasmus-Mundus-Aktion • Innovationspartnerschaften: o Allianzen für Innovation • Kapazitätsaufbau in den Bereichen Hochschulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Jugend und Sport 43 • Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen Leitaktion 3: Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit • „Die europäische Jugend vereint“ (European Youth Together) Jean-Monnet-Aktionen • Jean-Monnet-Aktionen im Bereich der Hochschulbildung • Jean-Monnet-Aktion in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung Darüber hinaus werden zur Durchführung einiger Aktionen des Programms spezifische Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen entweder direkt von der Europäischen Kommission oder von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie im Jährlichen Arbeitsprogramm für Erasmus+ sowie auf den Websites der Kommission52 und der Exekutivagentur53. 52 Europäische Kommission – Erasmus+: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de. 53 Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur: https://www.eacea.ec.europa.eu/index_de. https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de https://www.eacea.ec.europa.eu/index_de 44 LEITAKTION 1: LERNMOBILITÄT VON EINZELPERSONEN Die im Rahmen dieser Leitaktion unterstützten Aktionen sollen einen positiven und anhaltenden Effekt für die teilnehmenden Personen und Organisationen sowie für den politischen Rahmen, in dem die betreffenden Aktivitäten organisiert werden, mit sich bringen. Für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Praktikanten, Auszubildende, erwachsene Lernende und junge Menschen sollen mit den Mobilitätsaktivitäten im Rahmen dieser Leitaktion eines oder mehrere der folgenden Ergebnisse erreicht werden: • bessere Lernleistung • erhöhte Beschäftigungsfähigkeit und bessere Karrierechancen • mehr Eigeninitiative und unternehmerisches Denken • ausgeprägtere Eigenverantwortung und größeres Selbstwertgefühl • bessere Fremdsprachenkenntnisse und digitale Kompetenzen • ausgeprägteres interkulturelles Bewusstsein • aktivere Beteiligung an der Gesellschaft • umfassendere positive Interaktionen mit Menschen mit unterschiedlichem kulturellem Hintergrund • umfassendere Kenntnisse über das europäische Aufbauwerk und über die Werte der EU • größere Motivation zur Teilnahme an künftigen Angeboten zur (formalen/nichtformalen) allgemeinen und beruflichen Bildung im Anschluss an die Mobilitätsphase im Ausland Für Personal, Jugendarbeiter und Fachkräfte in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend sollen mit den Mobilitätsaktivitäten eines oder mehrere der folgenden Ergebnisse erzielt werden: • verbesserte Kompetenzen in Bezug auf die jeweiligen Berufsprofile (Lehr- oder Ausbildungstätigkeit, Jugendarbeit usw.) • umfassenderes länderübergreifendes Verständnis für Verfahren, politische Strategien und Systeme in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugendarbeit • bessere Befähigung, Veränderungen im Hinblick auf die Einführung von Modernisierungen und die internationale Öffnung der nationalen Bildungseinrichtungen anzustoßen • besseres Verständnis der Zusammenhänge zwischen formaler und nichtformaler Bildung, Berufsbildung und dem Arbeitsmarkt • bessere Qualität ihrer Tätigkeit und ihrer Aktivitäten für Studierende, Praktikanten, Auszubildende, Schüler, erwachsene Lernende und junge Menschen • größeres Verständnis und stärkere Aufgeschlossenheit für alle Arten von Vielfalt, z. B. soziale, ethnische, sprachliche, geschlechtsbezogene und kulturelle Vielfalt, sowie unterschiedliche Fähigkeiten • bessere Befähigung zur Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit geringeren Chancen • bessere Unterstützung und Förderung von Mobilitätsaktivitäten für Lernende • bessere Berufs- und Karrierechancen • bessere Fremdsprachenkenntnisse und digitale Kompetenzen • höhere Motivation und Zufriedenheit bei der täglichen Arbeit Die im Rahmen dieser Aktion unterstützten Aktivitäten sollen außerdem bei den teilnehmenden Organisationen zu einem oder mehreren der folgenden Ergebnisse beitragen: • Bessere Befähigung zur Arbeit auf EU- und internationaler Ebene: bessere Managementfähigkeiten und Internationalisierungsstrategien; verstärkte Zusammenarbeit mit Partnern aus anderen Ländern; verstärkte Zuweisung von (nicht von der EU bereitgestellten) Finanzmitteln zur Organisation europäischer/internationaler Projekte; höhere Qualität bei der Vorbereitung, Durchführung, Überwachung und Nachbereitung europäischer/internationaler Projekte 45 • Innovative und verbesserte Arbeitsweise im Interesse der betreffenden Zielgruppen, beispielsweise durch attraktivere Programme für Studierende, Praktikanten, Auszubildende und junge Menschen unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedürfnisse und Erwartungen; bessere Qualifikation von Lehrkräften und Ausbildern; bessere Verfahren zur Anerkennung und Validierung von Kompetenzen, die in Lernphasen im Ausland erworben wurden; wirksamere Aktivitäten zugunsten lokaler Gemeinschaften, bessere Methoden und Praktiken in der Jugendarbeit, um junge Menschen aktiv einzubeziehen und/oder benachteiligte Gruppen zu berücksichtigen usw. • Schaffung eines moderneren, dynamischeren, stärker zielgerichteten und professionelleren Umfelds innerhalb der Organisation: Bereitschaft zur Einbindung bewährter Verfahren und neuer Methoden in die tägliche Tätigkeit; Offenheit für die Nutzung von Synergien mit Organisationen, die in anderen Sozial-, Bildungs- und Beschäftigungsbereichen tätig sind; strategische Planung der beruflichen Entwicklung ihres Personals unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und der Ziele der Organisation; Aufrechterhaltung der Kommunikation, Wissenstransfer und Verbreitung von Verbesserungen, gegebenenfalls Fähigkeit zur Gewinnung hervorragender Studierender und Hochschulpersonal aus der ganzen Welt. Langfristig dürfte sich das Zusammenwirken der Tausenden im Rahmen dieser Leitaktion geförderten Projekte in der allgemeinen und beruflichen Bildung und im Jugendbereich in den beteiligten Ländern bemerkbar machen und in Europa und darüber hinaus politische Reformen anstoßen und neue Ressourcen für Mobilitätschancen anziehen. Somit wird das Programm auch im Jahr 2026 weiter dafür mobilisiert werden, die sozioökonomischen und bildungspolitischen Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine abzumildern, und zwar durch die Unterstützung von Mobilitätsprojekten, die die Integration von vor dem Krieg in der Ukraine geflohenen Menschen erleichtern. WAS IST EIN MOBILITÄTSPROJEKT? Organisationen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätig sind, können im Rahmen des Programms Erasmus+ bei der Durchführung von Projekten zur Förderung unterschiedlicher Formen von Mobilität unterstützt. Ein Mobilitätsprojekt umfasst folgende Phasen: • Planung (Festlegung der Lernergebnisse, Aktivitätsformate, Erstellung eines Arbeitsprogramms und Zeitplan für die Aktivitäten) • Vorbereitung (Regelung praktischer Angelegenheiten, Auswahl der Teilnehmenden, Erarbeitung von Vereinbarungen mit Partnern und Teilnehmenden, sprachliche, interkulturelle, lern- und aufgabenbezogene Vorbereitung der Teilnehmenden vor der Abreise) • Durchführung der Mobilitätsaktivitäten • Nachbereitung (Bewertung der Aktivitäten, Validierung und ggf. formale Anerkennung der von den Teilnehmenden erzielten Lernergebnisse sowie Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse) Das Programm Erasmus+ unterstützt die Teilnehmenden von Mobilitätsaktivitäten noch stärker, indem es ihre Fremdsprachenkenntnisse sowohl vor ihrem Auslandsaufenthalt als auch während ihrer Zeit im Ausland fördert, wozu auch eine verstärkte Finanzhilfe zur sprachlichen Unterstützung für Teilnehmende an langfristigen Mobilitätsaktivitäten in den Bereichen Berufs-, Erwachsenen- und Schulbildung gehört. Ein Erasmus+-Online-Sprachunterstützungsdienst (OLS) bietet den Teilnehmenden von Mobilitätsaktivitäten die Möglichkeit, ihre Kenntnisse in Fremdsprachen einzuschätzen und zur Verbesserung ihres Kenntnisstands an Online-Sprachkursen teilzunehmen. Im Rahmen von Erasmus+ gibt es die Möglichkeit, Mobilitätsaktivitäten unter Beteiligung von Partnerorganisationen mit unterschiedlichem Hintergrund anzubieten, die auf verschiedenen Gebieten oder in verschiedenen sozioökonomischen Bereichen tätig sind (z. B. Praktika in Unternehmen, NRO oder öffentlichen Stellen für Studierende oder für Lernende in der Berufsbildung; schulische Lehrkräfte, die in Unternehmen oder Schulungszentren berufliche Fortbildungen absolvieren; Wirtschaftsexperten, die in Hochschuleinrichtungen Vorträge halten oder Schulungen durchführen usw.). 46 Das dritte wichtige Element der Innovation und Qualität von Mobilitätsaktivitäten besteht darin, dass an Erasmus+ teilnehmende Organisationen die Möglichkeit haben, Mobilitätsaktivitäten mittelfristig zu organisieren und in einem umfassenderen strategischen Rahmen zu planen. Mit einem einzigen Förderantrag kann der Koordinator eines Mobilitätsprojekts mehrere Mobilitätsaktivitäten organisieren, die zahlreichen Personen Aufenthalte in unterschiedlichen Ländern ermöglichen. Somit können die Teilnehmenden im Rahmen von Erasmus+ ihr Projekt unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Teilnehmenden, aber auch entsprechend ihrer internen Planung in Bezug auf Internationalisierung, Kapazitätsaufbau und Modernisierung konzipieren. Akkreditierungssysteme spielen eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung der hohen Wirkung der Leitaktion 1. Die Erasmus- Charta für die Hochschulbildung, die Erasmus-Akkreditierung für Mobilitätskonsortien im Hochschulbereich und die Erasmus- Akkreditierungen in den Bereichen Berufsbildung, Schulbildung, Erwachsenenbildung und Jugend ermöglichen Organisationen in der Zeit der Umsetzung ihrer Akkreditierung einen vereinfachten Zugang zu Finanzhilfen und versetzen sie gleichzeitig in die Lage, sich auf längerfristige Ziele und institutionelle Auswirkungen zu konzentrieren. Je nach Profil der Teilnehmenden werden die folgenden Arten von Mobilitätsprojekten im Rahmen von Leitaktion 1 des Programms Erasmus+ unterstützt: Allgemeine und berufliche Bildung: • Mobilitätsprojekte für Studierende und Hochschulpersonal • Mobilitätsprojekte für Lernende und Personal im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung • Mobilitätsprojekte für Schülerinnen und Schüler sowie schulische Lehrkräfte • Mobilitätsprojekte für Lernende und Personal im Bereich der Erwachsenenbildung Jugendbereich: • Mobilitätsprojekte für junge Menschen – Jugendbegegnungen • Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter • Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung • DiscoverEU-Inklusionsaktion Bereich Sport: • Mobilität von Personal im Bereich Sport Die folgenden Abschnitte enthalten detaillierte Informationen über die Kriterien und Voraussetzungen, die für die verschiedenen Mobilitätsprojekte gelten. 47 MOBILITÄTSPROJEKTE FÜR STUDIERENDE UND HOCHSCHULPERSONAL Diese Mobilitätsaktion im Bereich der Hochschulbildung unterstützt die physische und gemischte Mobilität von Studierenden in allen Studienfächern und -zyklen (Kurzstudiengänge, Bachelor- und Master-Studiengänge oder Promotionsstudien). Studierende können entweder an einer Partner-Hochschuleinrichtung im Ausland studieren oder ein Praktikum in einem Unternehmen, einer Forschungseinrichtung, einem Labor, einer Organisation oder an einem anderen relevanten Arbeitsplatz im Ausland absolvieren. Studierende können auch einen Auslandsstudienaufenthalt mit einem Praktikum kombinieren, um die Lernergebnisse weiter zu verbessern und mehr Querschnittskompetenzen zu entwickeln. Zwar wird die längerfristige physische Mobilität nachdrücklich empfohlen, doch wird im Rahmen dieser Maßnahme anerkannt, dass eine flexiblere Dauer der physischen Mobilität angeboten werden muss, um sicherzustellen, dass das Programm für Studierende aus allen Verhältnissen, Situationen und Studienfächern zugänglich ist. Diese Aktion unterstützt auch Hochschullehrkräfte und Verwaltungspersonal bei der Teilnahme an Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung im Ausland sowie Personal aus der Arbeitswelt bei der Lehre und Ausbildung für Studierende oder Personal an Hochschuleinrichtungen. Diese Aktivitäten können Lehr- wie auch Ausbildungszeiten umfassen (z. B. Job Shadowing, Hospitationen, Schulungen). Darüber hinaus unterstützt diese Aktion gemischte Intensivprogramme, die es Gruppen von Hochschuleinrichtungen ermöglichen, gemeinsam gemischte Mobilitätslehrpläne und -aktivitäten für Studierende sowie akademisches und Verwaltungspersonal zu entwickeln. ZIELE DER AKTION Ziel dieser Aktion ist es, einen Beitrag zur Schaffung eines europäischen Bildungsraums mit globaler Reichweite zu leisten und die Verbindung zwischen Bildung und Forschung zu stärken. Ziel ist es auch, die Beschäftigungsfähigkeit, die soziale Inklusion, das bürgerschaftliche Engagement, die Innovation und die ökologische Nachhaltigkeit in Europa und darüber hinaus zu fördern, indem es Studierenden aus allen Bereichen und Studienzyklen ermöglicht wird, im Rahmen ihres Studiums oder ihrer Ausbildung im Ausland zu studieren oder dort eine Ausbildung zu absolvieren. Mit dieser Aktion werden folgende Ziele verfolgt: • Kontakt der Studierenden mit unterschiedlichen Ansichten, Kenntnissen, Lehr- und Forschungsmethoden sowie Arbeitspraktiken in ihrem Studienfach im europäischen und internationalen Kontext • Entwicklung ihrer Querschnittskompetenzen wie Kommunikationsfähigkeiten, Sprachfähigkeiten, kritisches Denken, Problemlösung, interkulturelle Fähigkeiten und Forschungskompetenzen • Entwicklung ihrer zukunftsorientierten Kompetenzen, etwa digitaler und grüner Kompetenzen, mit denen sie sich den Herausforderungen von heute und von morgen stellen können • Unterstützung der persönlichen Entwicklung, etwa der Fähigkeit, sich an neue Situationen anzupassen, und des Selbstvertrauens Ein weiteres Ziel besteht darin, allem Personal, darunter Personal aus Unternehmen, die Möglichkeit zu geben, im Rahmen seiner beruflichen Entwicklung im Ausland zu unterrichten oder eine Ausbildung zu absolvieren, um Folgendes zu erreichen: • Weitergabe seiner Fachkenntnisse • Erleben neuer Lehrumgebungen • Erwerb neuer innovativer pädagogischer sowie lehrplanerischer Fähigkeiten und digitaler Kompetenzen • Kontakte zu Fachkollegen im Ausland, um gemeinsame Aktivitäten zur Verwirklichung der Programmziele zu entwickeln • Austausch bewährter Verfahren und Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen • bessere Vorbereitung der Studierenden auf die Arbeitswelt. 48 Darüber hinaus soll die Entwicklung transnationaler und interdisziplinärer Lehrpläne sowie innovativer Lern- und Lehrmethoden gefördert werden, darunter Online-Zusammenarbeit, forschungsgestütztes Lernen und herausforderungsorientierte Ansätze mit dem Ziel, gesellschaftliche Probleme zu bewältigen. WIE KÖNNEN ERASMUS+-MOBILITÄTSMÖGLICHKEITEN IM BEREICH DER HOCHSCHULBILDUNG WAHRGENOMMEN WERDEN? Die antragstellende Organisation muss in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Drittland ansässig sein und über eine Akkreditierung für Hochschuleinrichtungen verfügen. Sie kann sich entweder als einzelne Hochschuleinrichtung bewerben, was eine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (Erasmus Charter for Higher Education, ECHE) erforderlich macht, oder im Namen eines Mobilitätskonsortiums, was wiederum eine Akkreditierung für Mobilitätskonsortien erforderlich macht. Akkreditierung als Einzelorganisation - die Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (Erasmus Charter for Higher Education) Hochschuleinrichtungen müssen die Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE)54 erhalten haben, bevor sie sich bei ihrer nationalen Erasmus+-Agentur mit einem Mobilitätsprojekt bewerben. Durch die Unterzeichnung der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung verpflichten sich Hochschuleinrichtungen, Teilnehmenden von Mobilitätsaktivitäten alle erforderliche Unterstützung, einschließlich der sprachlichen Vorbereitung, anzubieten. Teilnehmende von Mobilitätsaktivitäten können den Erasmus+-Online-Sprachunterstützungsdienst (Online Language Support – OLS) nutzen, um ihre Fremdsprachenkenntnisse vor und/oder während des Mobilitätsprojekts zu verbessern. Neben anderen ECHE-Grundsätzen muss die teilnehmende Hochschuleinrichtung die Mobilität zu Studien- und Lehrzwecken nur im Rahmen vorheriger Vereinbarungen zwischen den Einrichtungen durchführen, die Auswahl der potenziellen Teilnehmenden und die Bewilligung von Mobilitätsstipendien entsprechend den Bestimmungen ihrer Finanzhilfevereinbarung mit der nationalen Agentur auf faire, transparente und kohärente Weise durchführen und dies ordnungsgemäß dokumentieren. Sie sollte sicherstellen, dass solche fairen und transparenten Verfahren in allen Phasen der Mobilität und bei der Beantwortung von Anfragen/Beschwerden von Teilnehmenden zur Anwendung kommen. Es muss sichergestellt werden, dass im Falle einer Teilstudium-Mobilität zum Erwerb von Leistungspunkten („Credit Mobility“) keine Gebühren für das Studium, die Einschreibung, Prüfungen oder den Zugang zu Labor- und Bibliothekseinrichtungen von ins Land kommenden Studierenden erhoben werden. Nach der Mobilitätsphase muss die Einrichtung auch sicherstellen, dass sie die Ergebnisse der Lernphase im Ausland automatisch und vollständig anerkennt. Die ECHE wird durch die ECHE-Leitlinien55 ergänzt, ein Dokument, das Hochschuleinrichtungen bei der Umsetzung der Grundsätze der ECHE unterstützt. Die Hochschuleinrichtungen müssen die ECHE und die sie begleitenden Leitlinien bei der Durchführung aller Maßnahmen, die diese Akkreditierung erfordern, ordnungsgemäß einhalten. Als Hilfsmittel wird eine ECHE-Selbstbewertung56 bereitgestellt, damit die Hochschuleinrichtungen bewerten können, wie sie bei der Umsetzung der ECHE-Grundsätze abschneiden und welche Bereiche gestärkt werden könnten, und um Vorschläge für weitere Verbesserungen zu unterbreiten. 54 Erasmus-Charta für die Hochschulbildung: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/applicants/higher- education-charter_de. 55 Leitlinien der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung 2021-2027: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-charter-for- higher-education-2021-2027-guidelines. 56 Selbstbewertung der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/eche/start_de. https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/applicants/higher-education-charter_de https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/applicants/higher-education-charter_de https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-charter-for-higher-education-2021-2027-guidelines https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-charter-for-higher-education-2021-2027-guidelines https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/eche/start_de 49 Hochschuleinrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können die ECHE nicht unterzeichnen57, sind jedoch zur Einhaltung der ECHE-Grundsätze verpflichtet. Daher müssen Detailfragen wie die faire und transparente Auswahl der Teilnehmenden, die Anerkennung von Lernergebnissen und alle erforderlichen Unterstützungsangebote für mobile Teilnehmende ausdrücklich in der interinstitutionellen Vereinbarung für die internationale Mobilität geregelt werden. Gruppenakkreditierung - Erasmus-Akkreditierung für Mobilitätskonsortien im Hochschulbereich Neben einzelnen Hochschuleinrichtungen können auch Gruppen von Hochschuleinrichtungen einen Antrag auf Finanzierung eines Mobilitätsprojekts im Hochschulbereich stellen. Eine solche Gruppe wird als Mobilitätskonsortium bezeichnet. Das Mobilitätskonsortium muss über eine Erasmus-Akkreditierung für Mobilitätskonsortien im Hochschulbereich verfügen. Der Koordinator des Mobilitätskonsortiums beantragt im Namen des Mobilitätskonsortiums die Erasmus-Akkreditierung für Mobilitätskonsortien im Hochschulbereich und eine Erasmus+-Finanzhilfe. Diese Akkreditierung wird von der nationalen Agentur erteilt, die auch den Antrag auf Förderung eines Mobilitätsprojekts im Hochschulbereich bewertet. Die Akkreditierung und die Finanzbeihilfen für Mobilitätsprojekte können im Rahmen derselben Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beantragt werden. Die Finanzbeihilfe für Mobilitätsprojekte wird jedoch nur den Gruppen von Hochschuleinrichtungen und Organisationen bewilligt, die den Akkreditierungsprozess erfolgreich abgeschlossen haben. Damit eine Akkreditierung für Mobilitätskonsortien im Hochschulbereich erteilt werden kann, müssen die folgenden Kriterien erfüllt sein: FÖRDERKRITERIEN Förderfähige teilnehmende Organisationen Ein Mobilitätskonsortium im Hochschulbereich kann aus folgenden teilnehmenden Organisationen bestehen: ▪ Hochschuleinrichtungen mit einer gültigen Erasmus-Charta für die Hochschulbildung ▪ auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätigen öffentlichen oder privaten Organisationen Alle teilnehmenden Organisationen müssen in demselben EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Mobilitätskonsortien können nicht in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sein. Zum Zeitpunkt der Beantragung der Akkreditierung für Mobilitätskonsortien im Hochschulbereich müssen alle Mitgliedsorganisationen des Mobilitätskonsortiums benannt werden. Wer ist antragsberechtigt? Jede förderfähige teilnehmende Organisation kann als Koordinator auftreten und im Namen aller am Konsortium beteiligten Organisationen einen Antrag stellen. Anzahl der teilnehmenden Organisationen Ein Mobilitätskonsortium muss aus mindestens drei förderfähigen teilnehmenden Organisationen, darunter zwei Hochschuleinrichtungen, bestehen. 57 Ausgenommen Hochschuleinrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern des Westbalkans für die Zwecke der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Initiative „Europäische Hochschulen“, in deren Rahmen sie förderfähig sind. 50 Laufzeit der Akkreditierung des Mobilitätskonsortiums Der gesamte Programmplanungszeitraum. Sollte sich nach Erteilung der Akkreditierung an der Zusammensetzung des Mobilitätskonsortiums etwas Wesentliches ändern, so ist ein neuer Antrag auf Akkreditierung erforderlich. Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der nationalen Agentur des Landes, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Wann ist der Antrag zu stellen? Für Projekte, die ab dem 1. Juni eines Jahres beginnen, müssen Antragsteller ihren Akkreditierungsantrag bis zum 19. Februar um 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) des betreffenden Jahres einreichen. Wie ist der Antrag zu stellen? Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. ZUSCHLAGSKRITERIEN Die eingereichten Anträge werden bewertet, indem auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien und Punktzahlen eine Wertung mit insgesamt 100 möglichen Punkten vorgenommen wird. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen: ▪ mindestens 60 von insgesamt 100 Punkten und ▪ mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der vier nachstehenden Kategorien von Zuschlagskriterien Relevanz des Konsortiums (Höchstpunktzahl 30 Punkte) ▪ Relevanz des Vorschlags im Hinblick auf: die Ziele der Aktion die Erfordernisse und Zielsetzungen der an dem Konsortium teilnehmenden Organisationen und der einzelnen Teilnehmenden ▪ Inwieweit ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. ▪ Inwieweit ist der Vorschlag geeignet, - die Teilnehmenden zu hochwertigen Lernergebnissen zu führen - die Kapazitäten und den internationalen Wirkungsbereich der an dem Konsortium teilnehmenden Organisationen zu stärken - einen Mehrwert auf EU-Ebene durch Ergebnisse zu schaffen, die nicht erzielt werden könnten, wenn die Aktivitäten von den beteiligten Hochschuleinrichtungen jeweils einzeln durchgeführt würden 51 Qualität der Zusammensetzung des Konsortiums und der Kooperationsvereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Inwieweit - ist bei dem Konsortium eine geeignete Zusammensetzung der entsendenden Hochschuleinrichtungen mit, sofern zutreffend, ergänzenden teilnehmenden Organisationen aus anderen sozioökonomischen Sektoren mit dem erforderlichen Profil und der benötigten Erfahrung und Kompetenz für eine in jeder Hinsicht erfolgreiche Durchführung des Projekts gegeben - hat der Koordinator des Konsortiums Erfahrung mit der Leitung eines Konsortiums oder mit einem ähnlichen Projekttyp - sind die Funktionen, Zuständigkeiten und Aufgaben/Ressourcen klar festgelegt und geben Aufschluss über das Engagement und die aktive Mitwirkung aller teilnehmenden Organisationen - werden die Aufgaben/Ressourcen gebündelt und aufgeteilt - sind die Zuständigkeiten für die Vertrags- und Finanzverwaltung klar verteilt - bezieht das Konsortium neue Programmteilnehmende und weniger erfahrene Organisationen in die Aktion ein Qualität der Konzeption und der Durchführung der Aktivitäten durch das Konsortium (Höchstpunktzahl 20 Punkte) ▪ Klarheit, Vollständigkeit und Qualität sämtlicher Phasen eines Mobilitätsprojekts (Vorbereitung, Durchführung der Mobilitätsaktivitäten und Nachbereitung) ▪ Qualität der praktischen Regelungen, Verwaltung und Unterstützungsmodalitäten (z. B. Suche nach aufnehmenden Organisationen, Vermittlung, Information, sprachliche und interkulturelle Begleitung, Überwachung) ▪ Qualität der Zusammenarbeit, Koordinierung und Kommunikation zwischen den teilnehmenden Organisationen und mit anderen maßgeblichen Akteuren ▪ sofern zutreffend, Qualität der Regelungen zur Anerkennung und Validierung der Lernergebnisse der Teilnehmenden sowie durchgängige Anwendung von europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumenten ▪ sofern zutreffend, Eignung der Maßnahmen zur Auswahl der Teilnehmenden für die Mobilitätsaktivitäten und zur Förderung der Teilnahme von Personen mit geringeren Chancen an Mobilitätsaktivitäten Wirkung und Verbreitung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) ▪ Qualität der Maßnahmen zur Bewertung der Ergebnisse der vom Konsortium durchgeführten Aktivitäten ▪ Mögliche Wirkung des Projekts: ▪ auf Teilnehmer und teilnehmende Organisationen während und nach der Projektlaufzeit ▪ über die unmittelbar an dem Projekt teilnehmenden Organisationen und Personen hinaus auf institutioneller, lokaler, regionaler, nationaler und/oder internationaler Ebene ▪ Eignung und Qualität der Maßnahmen zur Verbreitung der Ergebnisse der unter Leitung des Konsortiums durchgeführten Aktivitäten bei den teilnehmenden Organisationen und Partnern und darüber hinaus 52 EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Die antragstellende Organisation beantragt die Finanzhilfe für das Mobilitätsprojekt, unterzeichnet die Finanzhilfevereinbarung, setzt diese um und erstellt den Bericht. An dem Mobilitätsprojekt teilnehmende Organisationen haben folgende Aufgaben: • Entsendende Organisation: Zuständig für die Auswahl von Studierenden/Personal und deren Entsendung ins Ausland. Zu diesen Aufgaben gehören auch Zahlungen von Finanzhilfen (für die Teilnehmenden in EU- Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern), die Vorbereitung und Betreuung sowie die automatische Anerkennung im Zusammenhang mit der Mobilitätsphase. • Aufnehmende Organisation: Zuständig für die Aufnahme von Studierenden/Personal aus dem Ausland und die Bereitstellung von Studien-, Praktikums- oder Ausbildungsprogrammen; kann auch eine Lehraktivität in Anspruch nehmen. Zu diesen Aufgaben gehören auch Zahlungen von Finanzhilfen (an die Teilnehmenden, die aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern kommen). • Vermittlungsorganisation: Eine auf dem Arbeitsmarkt bzw. in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland tätige Organisation. Sie kann Mitglied eines Mobilitätskonsortiums sein, ist aber keine entsendende Organisation. Ihre Aufgabe kann darin bestehen, die Verwaltungsverfahren der entsendenden Hochschuleinrichtungen zu vereinfachen und zu verbreiten, im Fall von Praktika die Profile der Studierenden besser auf die Bedürfnisse der Unternehmen abzustimmen und die Teilnehmenden gemeinsam vorzubereiten. Die entsendende und die aufnehmende Organisation müssen sich vor Beginn der Mobilitätsphase mit den Studierenden/dem Personal auf die jeweils durchzuführenden Aktivitäten verständigen, und zwar in Form einer „Lernvereinbarung“ bei Studierenden bzw. einer „Mobilitätsvereinbarung“ bei Angehörigen des Personals. Diese Vereinbarungen enthalten Festlegungen für die Mobilitätsphase im Ausland und Bestimmungen zu ihrer formalen Anerkennung durch jede Vertragspartei. Die Rechte und Pflichten sind in der von dem Begünstigten und dem Teilnehmenden unterzeichneten Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Wenn die Aktivität zwei Hochschuleinrichtungen betrifft (Studierendenmobilität zu Studienzwecken, einschließlich gemischter Mobilität, und Personalmobilität zu Lehrzwecken), muss vor dem Austausch eine „interinstitutionelle Vereinbarung“ zwischen der entsendenden und der aufnehmenden Einrichtung getroffen worden sein. Bereichsübergreifende Dimensionen Bei der Konzeption eines Mobilitätsprojekts müssen die folgenden horizontalen Dimensionen gestärkt werden: INKLUSION UND VIELFALT IN DER MOBILITÄT IM HOCHSCHULBEREICH Um den Zugang von Studierenden und Personal zur Mobilität im Einklang mit den Grundsätzen der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) so einfach wie möglich zu gestalten, müssen die Hochschuleinrichtungen einen gleichen und gleichberechtigten Zugang und Chancengleichheit für derzeitige und potenzielle Teilnehmende aus allen Verhältnissen gewährleisten. Dies bedeutet, dass Teilnehmende mit geringeren Chancen einbezogen werden, etwa Teilnehmende mit körperlichen, psychischen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Studierende mit Kindern, Studierende, die erwerbstätig oder Berufssportler sind, und Studierende aus allen in der Mobilität unterrepräsentierten Studienfächern. Die Festlegung interner Auswahlverfahren, die der Gleichberechtigung und Inklusion Rechnung tragen und die Leistungen und Beweggründe der Antragsteller ganzheitlich bewerten, ist für die Einhaltung dieses Grundsatzes von wesentlicher Bedeutung. Darüber hinaus werden Hochschuleinrichtungen angeregt, im Rahmen ihrer Lehrpläne integrierte Mobilitätsmöglichkeiten wie Mobilitätsfenster bereitzustellen, um die Teilnahme von Studierenden aus allen Studienfächern zu erleichtern. In dieser Hinsicht kann die gemischte Mobilität dazu beitragen, zusätzliche Möglichkeiten zu bieten, die für bestimmte Einzelpersonen oder Gruppen von Studierenden möglicherweise besser geeignet sind. In diesem Zusammenhang trägt die Einsetzung von Inklusionsbeauftragten in den Hochschuleinrichtungen dazu bei, Inklusion und Vielfalt zu fördern. Inklusionsbeauftragte können beispielsweise dazu beitragen, das Bewusstsein zu schärfen, Strategien für Kommunikations- und 53 Öffentlichkeitsarbeit festzulegen, in Zusammenarbeit mit zuständigen Kollegen eine angemessene Unterstützung während der gesamten Mobilitätsaktivität zu gewährleisten und die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Mitarbeitern innerhalb der Einrichtung, die über Fachwissen im Bereich Inklusion und Vielfalt verfügen, zu erleichtern. ÖKOLOGISCHE NACHHALTIGKEIT UND UMWELTFREUNDLICHE VERFAHREN IN DER MOBILITÄT IM HOCHSCHULBEREICH Im Einklang mit den Grundsätzen der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) müssen Hochschuleinrichtungen bei allen Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Programm umweltfreundliche Verfahren fördern. Dies bedeutet, die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel für die Mobilität zu fördern, aktive Schritte zur umweltfreundlicheren Organisation von Veranstaltungen, Konferenzen und Sitzungen im Zusammenhang mit der Erasmus+-Mobilität zu unternehmen und papiergestützte Verwaltungsverfahren durch digitale Verfahren zu ersetzen (im Einklang mit den Standards und dem Zeitrahmen der Initiative für den europäischen Studierendenausweis). Zudem sollten die Hochschuleinrichtungen alle Teilnehmenden für verschiedene Maßnahmen sensibilisieren, die sie im Ausland ergreifen können, um den CO2-Fußabdruck und den ökologischen Fußabdruck ihrer Mobilitätsaktivitäten zu verringern, und die Fortschritte bei der Verwirklichung nachhaltigerer Mobilitätsaktivitäten für Studierende und Personal überwachen. DIGITALISIERUNG UND DIGITALE BILDUNG/KOMPETENZEN BEI DER MOBILITÄT IM HOCHSCHULBEREICH Im Einklang mit den Grundsätzen der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) sollten Hochschuleinrichtungen eine digitale Verwaltung der Studierendenmobilität gemäß den technischen Standards der Initiative für einen europäischen Studierendenausweis58 umsetzen. Dies bedeutet, dass an dem Programm teilnehmende Hochschuleinrichtungen zum Austausch von Mobilitätsdaten sich dem Netzwerk „Erasmus Without Paper“ anschließen müssen und sich mit dem „European Student Card Router“ verbinden sollten, um die Merkmale des Europäischen Studierendenausweises in ihre (physischen oder digitalen) Studierendenausweise aufzunehmen59. Hochschuleinrichtungen können ihre Mittel zur organisatorischen Unterstützung für die Umsetzung der digitalen Mobilitätsverwaltung und die Integration der Merkmale des Europäischen Studierendenausweises in ihre Studierendenausweise einsetzen. Die Einrichtungen sollten die gemischte Mobilität, also die Kombination einer physischen Mobilität mit einer virtuellen Komponente, innerhalb der Einrichtung fördern, um flexiblere Mobilitätsformate anzubieten und die Lernergebnisse und die Wirkung der physischen Mobilität weiter zu verbessern. Hochschuleinrichtungen müssen die Qualität gemischter Mobilitätsaktivitäten und die formale Anerkennung der Teilnahme an gemischter Mobilität, einschließlich der virtuellen Komponente, sicherstellen. Zudem sollten die Einrichtungen ihre Studierenden und ihr Personal für die im Rahmen des Programms gebotenen Möglichkeiten sensibilisieren, einschlägige digitale Kompetenzen in allen Studienfächern zu erwerben und weiterzuentwickeln, einschließlich des an Studierende und junge Hochschulabsolventen gerichteten Praktikumsprogramms „Digitale Chance“ (Digital Opportunity Traineeships) zur Aneignung oder zum Ausbau digitaler Kompetenzen.60 Lehr- und Verwaltungspersonal 58 Initiative für einen Europäischen Studierendenausweis: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/european-student-card-initiative. 59 Diese Integration kann auch in Fällen erfolgen, in denen Studierendenausweise nicht direkt von der Hochschuleinrichtung ausgestellt werden, z. B. wenn die Ausstellung zentral durch eine Behörde (z. B. ein Ministerium) oder eine Studierendenvereinigung erfolgt. Der European Student Card Router bietet Flexibilität, um Fällen Rechnung zu tragen, in denen die Hochschuleinrichtung nicht der direkte Aussteller von Studierendenausweisen ist. 60 Ein Praktikum für Studierende wird als „Praktikum in digitalen Kompetenzen“ angesehen, wenn dabei eine oder mehrere der folgenden Aktivitäten ausgeübt wird: digitales Marketing (beispielsweise Management sozialer Medien, Web-Analytik); digitales grafisches, mechanisches oder architektonisches Design; Entwicklung von Apps, Software, Skripten oder Websites; Installation, Wartung und Verwaltung von IT Systemen und Netzwerken; Cybersicherheit; Datenanalytik, gezielte Datensuche und bildliche Datendarstellung; Programmierung und Training von Robotern und Anwendungen künstlicher Intelligenz. Allgemeine Kundenbetreuung, Auftragserfüllung, Dateneingabe oder Büroarbeiten fallen nicht in diese Kategorie. https://erasmus-plus.ec.europa.eu/european-student-card-initiative https://erasmus-plus.ec.europa.eu/european-student-card-initiative https://erasmus-plus.ec.europa.eu/european-student-card-initiative 54 kann ebenfalls Schulungen für digitale Kompetenzen in Anspruch nehmen, um einschlägige digitale Kompetenzen für den Einsatz digitaler Technologien im Unterricht und für die Digitalisierung der Verwaltung zu erwerben.61 TEILHABE UND ZIVILGESELLSCHAFTLICHES ENGAGEMENT Das Programm soll den Teilnehmenden helfen, sich mit den Vorteilen eines aktiven Bürgersinns und der Teilhabe am demokratischen Leben vertraut zu machen. Die geförderten Mobilitätsaktivitäten sollten die partizipatorischen Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen der Zivilgesellschaft sowie die Entwicklung von sozialen und interkulturellen Kompetenzen, kritischem Denken und Medienkompetenz stärken. Die Projekte sollten, wo immer möglich, die Teilhabe am demokratischen Leben und das soziale und zivilgesellschaftliche Engagement durch formale oder nichtformale Lernaktivitäten ermöglichen sowie Praktiken der gemeinsamen Erstellung und Mitgestaltung von Lernaktivitäten fördern. Die Teilnahme an Mobilitätsaktivitäten sollte auch das Verständnis für die Europäische Union und die gemeinsamen europäischen Werte verbessern, darunter die Achtung demokratischer Grundsätze, die Menschenwürde, die Einheit und Vielfalt, der interkulturelle Dialog sowie das gesellschaftliche, kulturelle und historische Erbe Europas. Beschreibung der Aktivitäten Studierendenmobilität Studierendenmobilität ist allen Studienfächern und -zyklen (Kurzstudiengänge/Bachelor-/Master-/Promotionsstudien) möglich. Um hochwertige Mobilitätsaktivitäten mit größtmöglicher Wirkung für die Studierenden zu gewährleisten, muss die betreffende Aktivität mit den vom jeweiligen Abschluss abhängigen Anforderungen hinsichtlich der Lernergebnisse und der persönlichen Entwicklung der Studierenden vereinbar sein. Studierende können die unten beschriebenen Aktivitäten durchführen: ▪ Eine Studienphase an einer Partnerhochschule im Ausland. Der Auslandsstudienaufenthalt muss Teil des Studienprogramms des Studierenden im Hinblick auf einen Abschluss in einem beliebigen Studienzyklus sein. Ein Studienaufenthalt im Ausland kann auch eine Praktikumsphase beinhalten. Durch eine solche Kombination entstehen Synergien zwischen den im Ausland erworbenen akademischen und beruflichen Erfahrungen. Was das Studienpensum betrifft, so besteht ein akademisches Jahr eines Vollzeitstudiums in den Ländern des Europäischen Hochschulraums (EHR) normalerweise aus Bildungskomponenten im Umfang von insgesamt 60 ECTS-Leistungspunkten (oder gleichwertigen Einheiten in Ländern außerhalb des EHR). Bei Mobilitätsphasen, die kürzer als ein volles akademisches Jahr sind, sind die in der Lernvereinbarung enthaltenen Bildungskomponenten anteilig anzupassen. ▪ Ein Praktikum in einem Unternehmen, einer Forschungseinrichtung, einem Labor, einer Organisation oder an einem anderen relevanten Arbeitsplatz im Ausland. Auslandspraktika werden für Studierende in allen Studienzyklen und für junge Hochschulabsolventen gefördert. Dies gilt auch für Unterrichtspraktika von Lehramtsstudierenden und Forschungsassistenzpraktika von Studierenden und Doktoranden in allen einschlägigen Forschungseinrichtungen. Um die Synergien mit Horizont Europa weiter zu verstärken, können diese Mobilitätsaktivitäten auch im Kontext von durch Horizont Europa finanzierten Forschungsprojekten durchgeführt werden, wobei der Grundsatz der Vermeidung einer Doppelfinanzierung von Aktivitäten durch die EU uneingeschränkt zu beachten ist. Die Praktika sollten nach Möglichkeit fester Bestandteil des Studienprogramms der Studierenden sein. Was das Arbeitspensum angeht, so müssen die Teilnehmenden grundsätzlich Vollzeit arbeiten, wobei die Arbeitszeit der aufnehmenden Organisation zugrunde gelegt wird. 61 Jede Personalmobilität zu Schulungszwecken gilt als „Schulung für digitale Kompetenzen“, wenn von dem Personal eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten ausgeübt wird: Job Shadowing/Hospitationen/Teilnahme an Schulungen zu Tools der Initiative für einen europäischen Studierendenausweis (ESCI), digitale Bildungstools/-software, Programmierung und spezialisierte IT-Software und -Systeme für die Verwaltung der Hochschuleinrichtungen. 55 Im Falle der Doktorandenmobilität: Um den unterschiedlichen Lern- und Ausbildungsbedürfnissen von Doktoranden besser gerecht zu werden und Chancengleichheit gegenüber Hochschulpersonal zu gewährleisten, können Doktoranden und junge Hochschulabsolventen („Postdoktoranden“)62 kürzere oder längere Phasen einer physischen Mobilität zu Studien- oder Praktikumszwecken im Ausland absolvieren. Es wird empfohlen, die physische Mobilität um eine virtuelle Komponente zu ergänzen. Jeder Studien- oder Praktikumsaufenthalt im Ausland, einschließlich der Doktorandenmobilität, kann in Form einer gemischten Mobilität durchgeführt werden. Gemischte Mobilität ist eine Kombination aus physischer Mobilität und einer virtuellen Komponente, die eine gemeinsame Online-Lernerfahrung und Teamarbeit ermöglicht. So kann die virtuelle Komponente Lernende aus verschiedenen Ländern und Studienfächern im Internet zusammenbringen, um Online-Kurse zu belegen oder gemeinsam und gleichzeitig an Aufgaben zu arbeiten, die als Teil ihres Studiums anerkannt werden. Jeder Studierende kann eine gemischte Mobilität auch durch Teilnahme an einem gemischten Intensivprogramm absolvieren, das die in diesem Leitfaden beschriebenen spezifischen Förderkriterien für gemischte Intensivprogramme erfüllt. Personalmobilität Die Personalmobilität kann von jeder Art von Hochschulpersonal oder von eingeladenem Personal von außerhalb der Hochschuleinrichtungen durchgeführt werden. Um hochwertige Mobilitätsaktivitäten mit größtmöglicher Wirkung zu gewährleisten, muss die betreffende Aktivität einen Bezug zur beruflichen Fortbildung des Personals aufweisen und die Anforderungen hinsichtlich seiner Lernergebnisse und persönlichen Entwicklung erfüllen. Angehörige des Personals können jede der unten beschriebenen Aktivitäten durchführen: ▪ Einen Lehraufenthalt an einer Partnerhochschule im Ausland. Ein Lehraufenthalt ermöglicht es allen Lehrkräften an einer Hochschuleinrichtung oder Personal aus Unternehmen, an einer Partnerhochschule im Ausland zu lehren. Eine Personalmobilität zu Lehrzwecken ist in jedem Studienfach möglich. ▪ Einen Schulungsaufenthalt an einer Partnerhochschule, in einem Unternehmen oder an einem anderen relevanten Arbeitsplatz im Ausland. Ein Schulungsaufenthalt im Ausland ermöglicht es allen Angehörigen des Personals einer Hochschuleinrichtung, an einer Schulungsaktivität im Ausland teilzunehmen, die für ihre tägliche Arbeit an der Hochschuleinrichtung relevant ist. Die Aktivität kann in Form von Schulungsveranstaltungen (mit Ausnahme von Konferenzen) oder Zeiträumen des Job Shadowing und Hospitationen erfolgen. Bei einer Phase der Personalmobilität können Lehr- und Schulungsaktivitäten kombiniert werden. Jeder Auslandsaufenthalt zu Lehr- oder Schulungszwecken kann als gemischte Mobilität durchgeführt werden. Gemischte Intensivprogramme Hierbei handelt es sich um kurze, intensive Programme, bei denen innovative Lern- und Lehrmethoden, einschließlich der Online-Zusammenarbeit, eingesetzt werden. Die Programme können herausforderungsorientiertes Lernen umfassen, bei dem transnationale und transdisziplinäre Teams gemeinsam Herausforderungen angehen, beispielsweise im Zusammenhang mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung oder anderen gesellschaftlichen Herausforderungen, die von Regionen, Städten oder Unternehmen aufgezeigt werden. Das Intensivprogramm sollte im Vergleich zu bestehenden Kursen oder Schulungen, die von den teilnehmenden Hochschuleinrichtungen angeboten werden, einen Mehrwert bieten und kann mehrjährig sein. Gemischte Intensivprogramme ermöglichen neue und flexiblere Mobilitätsformate, die die 62 Postdoktoranden können innerhalb von zwölf Monaten nach dem Hochschulabschluss unter den gleichen Voraussetzungen wie andere junge Hochschulabsolventen an Praktika teilnehmen. In Ländern, in denen Absolventen nach dem Erwerb ihres Abschlusses zur Ableistung eines Militär- oder Zivildienstes verpflichtet sind, wird der Zeitraum der Förderfähigkeit junger Absolventen um die Dauer des betreffenden Dienstes verlängert. 56 physische Mobilität mit einer virtuellen Komponente kombinieren, und sollen dadurch alle Arten von Studierenden aus allen Verhältnissen, Studienfächern und Studienzyklen erreichen. Gruppen von Hochschuleinrichtungen haben die Möglichkeit, kurze gemischte Intensivprogramme mit Lern-, Lehr- und Schulungskomponenten für Studierende und Personal zu organisieren. Im Rahmen dieser gemischten Intensivprogramme absolvieren Gruppen von Studierenden und/oder Angehörigen des Personals als Lernende eine kurze physische Mobilitätsphase im Ausland, kombiniert mit einer obligatorischen virtuellen Komponente, die eine gemeinsame Online- Lernerfahrung und Teamarbeit ermöglicht. Die virtuelle Komponente muss die Lernenden online zusammenbringen, um gemeinsam und gleichzeitig an spezifischen Aufgaben zu arbeiten, die in das gemischte Intensivprogramm integriert sind und auf die allgemeinen Lernergebnisse angerechnet werden. Darüber hinaus können gemischte Intensivprogramme (auch den örtlichen) Studierenden und Angehörigen des Personals einer jeden Hochschuleinrichtung offenstehen. Durch gemischte Intensivprogramme werden Kapazitäten für die Entwicklung und Umsetzung innovativer Lehr- und Lernmethoden in den teilnehmenden Hochschuleinrichtungen aufgebaut. Internationale Mobilität unter Beteiligung von nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern Der Hauptschwerpunkt der Mobilitätsaktion im Hochschulbereich liegt auf der Unterstützung von Mobilitätsaktivitäten zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den mit dem Programm assoziierten Drittländern – der europäischen Dimension. Darüber hinaus unterstützt die Aktion die internationale Dimension durch zwei Bereiche von Mobilitätsaktivitäten, an denen nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer aus der ganzen Welt beteiligt sind. Mit einem Aktionsbereich wird die Mobilität in alle Drittländer unterstützt, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, mit Ausnahme von Belarus und Russland; sie wird aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen Maßnahmen finanziert63. Ein weiterer Aktionsbereich unterstützt die Mobilität in und aus Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, mit Ausnahme der Mobilität nach Belarus und Russland und der Personalmobilität aus Belarus und Russland. Dieser Aktionsbereich wird aus den Instrumenten für die Finanzierung des auswärtigen Handelns der EU finanziert.64 Mit den beiden Bereichen der internationalen Mobilität werden unterschiedliche, aber komplementäre Ziele verfolgt, die die politischen Prioritäten der jeweiligen Finanzierungsquellen widerspiegeln: Die internationale Outgoing-Mobilität wird aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen Maßnahmen unterstützt: Der Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung zukunftsorientierter und anderer relevanter Fähigkeiten von Studierenden und Personal von Hochschuleinrichtungen in den EU-Mitgliedstaaten und den mit dem Programm assoziierten Drittländern. Internationale Mobilitätsaktivitäten in ein nicht assoziiertes Land werden aus den für Mobilitätsprojekte gewährten Mitteln finanziert. Die Begünstigten können bis zu 20 % des zuletzt gewährten Projektzuschusses für die Outgoing- Mobilität in nicht mit dem Programm assoziierte Länder in der ganzen Welt verwenden. Diese Möglichkeiten sollen eine Organisation in einem EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland dazu anregen, mit mehreren nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern Aktivitäten im Rahmen der Outgoing-Mobilität in einem möglichst großen geografischen Bereich zu entwickeln. Internationale Outgoing- und Incoming-Mobilität, unterstützt durch Instrumente zur Finanzierung des auswärtigen Handelns: Diese Maßnahme entspricht den Prioritäten des auswärtigen Handelns der EU; aus diesem Grund wird eine Reihe von Zielen und Regeln für die Zusammenarbeit mit den zwölf förderfähigen Regionen (1-12) festgelegt, die nachstehend im 63 EU-Haushalt, Rubrik 2 – Zusammenhalt, Resilienz und Werte. 64 EU-Haushalt, Rubrik 6 – Nachbarschaft und die Welt. 57 Abschnitt „Zusätzliche Informationen für Mobilitätsprojekte, die durch Instrumente zur Finanzierung des auswärtigen Handelns unterstützt werden“ näher erläutert werden. Die in dieser Aktion beschriebenen internationalen Mobilitätsaktivitäten gelten, sofern nicht anders angegeben, für beide Aktionsbereiche. WELCHE FÖRDERKRITERIEN GELTEN FÜR EIN MOBILITÄTSPROJEKT? Die Förderfähigkeitskriterien bestimmen die Bedingungen für die Teilnahme an einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen. Im folgenden Abschnitt werden auch die förderfähigen Aktivitäten, die Dauer eines Projekts sowie Ort und Zeitpunkt der Antragstellung für ein Mobilitätsprojekt genannt. FÖRDERFÄHIGKEITSKRITERIEN VON MOBILITÄTSPROJEKTEN Um für eine Erasmus+-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Antragsteller die folgenden Kriterien erfüllen: Förderfähige Aktivitäten Hochschuleinrichtungen können eine oder mehrere der folgenden förderfähigen Aktivitäten durchführen: ▪ Studierendenmobilität zu Lernzwecken ▪ Studierendenmobilität zu Praktikumszwecken ▪ Personalmobilität zu Lehrzwecken ▪ Personalmobilität zu Schulungszwecken ▪ gemischte Intensivprogramme (nicht für Mobilitätsprojekte, die aus Instrumenten zur Finanzierung des auswärtigen Handelns unterstützt werden) Mobilitätsbewegungen bei förderfähigen Mobilitätsaktivitäten: ▪ Für Mobilitätsprojekte, die aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen Maßnahmen unterstützt werden: aus den EU-Mitgliedstaaten und den mit dem Programm assoziierten Drittländern in alle Länder der Welt (EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer sowie nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer der Regionen 1 bis 3 und 5 bis 14). ▪ Für Mobilitätsprojekte, die aus Instrumenten zur Finanzierung des auswärtigen Handelns unterstützt werden: zwischen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern und nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, mit Ausnahme der Regionen 13 und 14. Hinweis: Mobilitäten für Studierende und Personal nach Belarus und Russland sowie Personalmobilitäten aus Belarus und Russland sind nicht förderfähig. Wer ist antragsberechtigt? Organisationen mit folgender Akkreditierung können eine Finanzhilfe beantragen: ▪ Antrag einer einzelnen Hochschuleinrichtung: In einem EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Hochschuleinrichtungen, die über eine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. ▪ Antrag eines Mobilitätskonsortiums: koordinierende Organisationen, die in einem EU- Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sind und über eine Erasmus-Akkreditierung für Mobilitätskonsortien im Hochschulbereich verfügen. Organisationen, die nicht über eine Akkreditierung für ein Konsortium verfügen, können diese Akkreditierung im Namen eines Mobilitätskonsortiums während derselben 58 Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beantragen wie für den Antrag auf Finanzhilfe für ein Mobilitätsprojekt oder im Rahmen einer früheren Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen. Alle beteiligten Hochschuleinrichtungen aus EU- Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer müssen über eine gültige Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Mobilitätsprojekte dieser Organisationen können nur dann gefördert werden, wenn der Antrag auf Akkreditierung des Mobilitätskonsortiums erfolgreich war. Studierende und Hochschulpersonal können die Förderung nicht direkt beantragen; die Eignungskriterien für die Teilnahme an den Mobilitätsaktivitäten und an gemischten Intensivprogrammen werden von der Hochschuleinrichtung festgelegt, in der die betreffenden Interessenten studieren bzw. beschäftigt sind. Förderfähige Länder Für die Teilnahme an Aktivitäten: ▪ alle EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländer ▪ alle nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer (zu den möglichen Bedingungen für Mobilitätsprojekte, die aus Mitteln der Außenpolitik unterstützt werden, siehe den Abschnitt „Zusätzliche Informationen für Mobilitätsprojekte, die aus Instrumenten zur Finanzierung des auswärtigen Handelns unterstützt werden“ dieser Aktion und „Förderfähige Länder“ in Teil A) Anzahl der teilnehmenden Organisationen Die Zahl der Organisationen im Antragsformular ist bei einem Antrag einer einzelnen Hochschuleinrichtung „1“ oder bei einem Antrag eines Mobilitätskonsortiums der Antragsteller plus die Zahl der Mitglieder des Mobilitätskonsortiums. An der Durchführung eines Mobilitätsprojekts müssen mindestens zwei Organisationen (mindestens eine entsendende und mindestens eine aufnehmende Organisation) beteiligt sein. Für Mobilitätsprojekte, die aus Instrumenten zur Finanzierung des auswärtigen Handelns unterstützt werden, muss mindestens eine Organisation aus einem nicht assoziierten Drittland beteiligt sein. Für gemischte Intensivprogramme in Mobilitätsprojekten, die aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen Maßnahmen unterstützt werden: zusätzlich zum Antragsteller (antragstellende Hochschuleinrichtung oder eine Hochschuleinrichtung eines antragstellenden Mobilitätskonsortiums) müssen bei der Durchführung mindestens zwei Hochschuleinrichtungen aus zwei anderen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern an der Organisation des gemischten Intensivprogramms beteiligt sein. Projektdauer Mobilitätsprojekte, die aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen Maßnahmen unterstützt werden: 26 Monate Mobilitätsprojekte, die aus Instrumenten für die Finanzierung des auswärtigen Handelns unterstützt werden: 24 oder 36 Monate Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der nationalen Agentur des Landes, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. 59 Wann ist der Antrag zu stellen? Die Antragsteller müssen ihre Finanzhilfeanträge bis zum 19. Februar um 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) einreichen, und zwar sowohl für Projekte, die ab dem 1. Juni desselben Jahres aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen Maßnahmen finanziert werden, als auch für Projekte, die ab dem 1. August desselben Jahres aus Instrumenten für die Finanzierung des auswärtigen Handelns finanziert werden. Wie ist der Antrag zu stellen? Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. Weitere Mindestanforderungen Eine Hochschuleinrichtung kann auf zwei Wegen Fördermittel bei der nationalen Agentur beantragen: • direkt als einzelne Hochschuleinrichtung • über ein Mobilitätskonsortium, das sie koordiniert/dem sie angehört Eine Hochschuleinrichtung kann sich nur einmal je Auswahlrunde als einzelne Hochschuleinrichtung und/oder als koordinierende Hochschuleinrichtung eines bestimmten Mobilitätskonsortiums für ein Mobilitätsprojekt bewerben. Eine Hochschuleinrichtung kann jedoch Mitglied oder Koordinator mehrerer Mobilitätskonsortien sein, die alle gleichzeitig einen Antrag einreichen. Beide Wege (Einzelantrag und Antrag als Mitglied eines Mobilitätskonsortiums) können gleichzeitig genutzt werden. Werden jedoch in einem akademischen Jahr beide Wege genutzt, liegt es in der Verantwortung der Hochschuleinrichtung, eine Doppelfinanzierung von Teilnehmenden auszuschließen. Das Mobilitätsprojekt sollte sich auf die Initiative für einen europäischen Studierendenausweis (einschließlich „Erasmus Without Paper“ und des Europäischen Studierendenausweises) stützen, um die Online-Verwaltung des Mobilitätszyklus und andere umweltfreundlichere und inklusivere Ansätze im Einklang mit der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) und den ECHE-Leitlinien zu erleichtern. Zusätzlich zu den oben genannten Förderfähigkeitskriterien werden die Antragsteller anhand der in den folgenden Abschnitten genannten Förderfähigkeitskriterien sowie auch anhand der Ausschluss-, Eignungs- und Zuschlagskriterien beurteilt. Weitere Informationen zu den Ausschlusskriterien finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. FÖRDERKRITERIEN FÜR DIE STUDIERENDENMOBILITÄT Förderfähige Aktivitäten Siehe förderfähige Aktivitäten unter „Förderfähigkeit von Mobilitätsprojekten“. Förderfähige teilnehmende Organisationen ▪ Studierendenmobilität zu Studienzwecken: Alle teilnehmenden (sowohl entsendenden als auch aufnehmenden) Organisationen aus EU- Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern müssen Hochschuleinrichtungen mit einer Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) sein. Alle (sowohl entsendenden als auch aufnehmenden) Organisationen aus nicht mit dem Programm 60 assoziierten Drittländern müssen Hochschuleinrichtungen sein, die von einer zuständigen Behörde anerkannt sind und vor Beginn der Mobilitätsaktivität interinstitutionelle Vereinbarungen mit ihren Partnern aus EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern unterzeichnet haben. ▪ Studierendenmobilität zu Praktikumszwecken: Als entsendende Organisationen kommen Hochschuleinrichtungen aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland mit einer Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE), oder Hochschuleinrichtungen aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland in Betracht, die von den zuständigen Behörden anerkannt sind und die vor Beginn der Mobilitätsmaßnahme interinstitutionelle Vereinbarungen mit ihren Partnern aus EU- Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern unterzeichnet haben. Bei Studierendenmobilität zu Praktikumszwecken kommen als aufnehmende Organisation in Betracht65: o öffentliche oder private Organisationen, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Forschung und Innovation tätig sind. Beispiele für solche Organisationen sind: − öffentliche oder private kleine, mittlere oder große Unternehmen (einschließlich gemeinwirtschaftlicher Unternehmen) − lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen − Botschaften oder Konsulate des entsendenden EU-Mitgliedstaats oder des mit dem Programm assoziierten Drittlands − Sozialpartner oder sonstige Vertreter des Arbeitsmarkts (u. a. Handelskammern, Handwerks- oder Berufsverbände und Gewerkschaften) − Forschungseinrichtungen − Stiftungen − Schulen/Institute/Bildungszentren (vom Vorschulbereich bis zur Sekundarstufe II, einschließlich Berufs- und Erwachsenenbildung) o gemeinnützige Organisationen, Verbände, NRO o Laufbahnberatungs-, Berufsberatungs- und Informationsstellen o Hochschuleinrichtungen aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland mit einer Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE), oder Hochschuleinrichtungen aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland, die von den zuständigen Behörden anerkannt sind und die vor Beginn der Mobilitätsmaßnahme interinstitutionelle Vereinbarungen mit ihren Partnern aus EU- Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern unterzeichnet haben. Dauer der Aktivität Studierendenmobilität zu Studienzwecken: 2 Monate (oder ein akademisches Semester oder Trimester) bis 12 Monate physischer Mobilität, ohne Reisezeit. 65 Folgende Arten von Organisationen sind nicht förderfähig als aufnehmende Organisation für die Studierendenmobilität zu Praktikumszwecken: EU-Organe und andere Einrichtungen der EU, einschließlich spezialisierter Agenturen (eine erschöpfende Liste ist auf der Website http://europa.eu/european-union/about-eu/institutions-bodies_de abrufbar); Organisationen, die EU-Programme verwalten, wie nationale Erasmus+-Agenturen (um mögliche Interessenkonflikte und/oder eine Doppelfinanzierung zu vermeiden). http://europa.eu/european-union/about-eu/institutions-bodies_de 61 Dies kann, sofern vorgesehen, eine zusätzliche Praktikumsphase umfassen und je nach Kontext auf unterschiedliche Weise organisiert werden, d. h. die Aktivitäten können nacheinander oder gleichzeitig stattfinden. Für kombinierte Aufenthalte gelten die Finanzierungsvorschriften und die Mindestzeiträume für Mobilitätsphasen im Studium. Studierendenmobilität zu Praktikumszwecken: 2 bis 12 Monate physischer Mobilität, ohne Reisezeit. Alle Studierenden, insbesondere diejenigen, die beispielsweise aufgrund ihres Studienfachs oder weil sie weniger Möglichkeiten zur Teilnahme haben, nicht in der Lage sind, an einer langfristigen physischen Mobilitätsaktivität zu Studien- oder Praktikumszwecken teilzunehmen, können eine kürzere physische Mobilität mit einer virtuellen Komponente kombinieren (gemischte kurzzeitige Mobilität). Darüber hinaus können alle Studierenden an gemischten Intensivprogrammen teilnehmen. In diesen Fällen muss die physische Mobilitätsaktivität zwischen 5 Tagen und 30 Tagen dauern (ohne Reisezeit) und mit einer obligatorischen virtuellen Komponente kombiniert werden, die eine gemeinsame Online-Lernerfahrung und Teamarbeit ermöglicht. Für eine gemischte Mobilität zu Studienzwecken müssen mindestens 3 ECTS-Leistungspunkte vergeben werden. Mobilität zu Studien- und/oder Praktikumszwecken für Doktoranden: 5–30 Tage oder 2– 12 Monate physischer Mobilität (eine Mobilitätsphase zu Studienzwecken kann, sofern vorgesehen, eine zusätzliche Praktikumsphase umfassen), ohne Reisezeit. Förderfähige Gesamtdauer je Studienzyklus: Ein/e Studierende/r kann unabhängig von Anzahl und Art der Mobilitätsaktivitäten an physischen Mobilitätsphasen von insgesamt bis zu zwölf Monaten66 pro Studienzyklus67 teilnehmen: ▪ im Studiengang der ersten Stufe (Bachelor oder gleichwertig), einschließlich Kurzstudiengängen (EQR-Stufen 5 und 6) ▪ im Studiengang der zweiten Stufe (Master oder gleichwertig – EQR-Stufe 7) und ▪ im Promotionsstudium (Promotion oder EQR-Stufe 8). Bei Absolventen, die ihr Studium erst vor Kurzem abgeschlossen haben, wird die Dauer eines Praktikums auf den zwölfmonatigen Höchstzeitraum des Studienzyklus angerechnet, in dem sie die Förderung des Praktikums beantragen. Die Phase physischer Mobilität kann unterbrochen werden. Die Dauer der Unterbrechung wird nicht auf die Dauer der Mobilitätsaktivität angerechnet. Bei Praktika gelten Betriebsferien des Unternehmens/der Organisation nicht als Unterbrechungszeitraum. Die Finanzhilfe wird während dieser Ferien weiter gewährt. Die Ferienzeit wird auf die Mindestdauer eines Praktikums angerechnet. Ort(e) der Aktivität Studierende müssen ihre physische Mobilitätsaktivität in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland 66 Frühere Erfahrungen im Rahmen des Programms Erasmus+ und/oder als Erasmus-Mundus-Stipendiat/in werden in die zwölf Monate je Studienzyklus eingerechnet. 67 In einstufigen Studiengängen (z. B. Medizin) kann die Mobilitätsphase der Studierenden bis zu 24 Monate dauern. 62 durchführen, das weder das Land der entsendenden Organisation noch ihr Wohnsitzland während des Studiums ist.68 Förderfähige Teilnehmende Studierende, die in einer Hochschuleinrichtung immatrikuliert sind und ein Fach studieren, das zu einem anerkannten akademischen Grad, einschließlich eines Doppelabschlusses oder gemeinsamen Abschlusses69, oder einem sonstigen anerkannten tertiären Bildungsabschluss (bis hin zur Promotion) führt. Im Fall der Doktorandenmobilität muss der Teilnehmende auf EQR- Stufe 8 stehen. Absolventen, die ihr Hochschulstudium erst vor Kurzem abgeschlossen haben, können eine Mobilitätsphase zu Praktikumszwecken absolvieren. Die begünstigte Organisation kann beschließen, keine Praktika für junge Hochschulabsolventen anzubieten. Junge Hochschulabsolventen müssen von ihrer jeweiligen Hochschuleinrichtung während ihres letzten Studienjahres ausgewählt worden sein und ihr Auslandspraktikum innerhalb eines Jahres nach Beendigung ihres Studiums durchführen und abschließen.70 Weitere Anforderungen Studierendenmobilität ist in jedem Studienfach möglich. Sie kann in Form einer Studienphase in Kombination mit einem kurzen Praktikum (weniger als zwei Monate) erfolgen und dennoch insgesamt als Studienphase gelten. Der Studierende, die entsendende und die aufnehmende Organisation müssen eine Lernvereinbarung unterzeichnen. Der Auslandsstudienaufenthalt muss Teil des Studienprogramms der Studierenden im Hinblick auf einen Abschluss sein. Die Praktika sollten nach Möglichkeit Bestandteil des Studienprogramms der Studierenden sein. Der Besuch von Lehrveranstaltungen an einer Hochschuleinrichtung kann nicht als Praktikum gelten. Im Falle der gemischten Studierendenmobilität können die Aktivitäten die Teilnahme an Kursen, die in einem integrierten Lernformat an einer Partnerhochschule angeboten werden, sowie Online-Schulungen und Arbeitsaufgaben oder die Teilnahme an gemischten Intensivprogrammen umfassen. In Bezug auf die internationale Mobilität siehe Abschnitt „Internationale Mobilität unter Beteiligung von nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern“. 68 Bei Hochschulniederlassungen, die rechtlich von ihrem jeweiligen Mutterinstitut abhängig sind und keine separaten interinstitutionellen Vereinbarungen unterzeichnen können, gilt für die Ermittlung der individuellen Unterstützung und die Feststellung der Förderfähigkeit der Mobilität das Land des Mutterinstituts als Entsendeland bzw. Aufnahmeland. Bei der Auswahl der Entfernungsspanne für die Reisekostenunterstützung müssen die Begünstigten den tatsächlichen Standort der Zweigniederlassung(en) zugrunde legen. Unabhängige Zweigniederlassungen müssen getrennt von ihren Mutterinstituten am Programm teilnehmen. 69 Die Mobilität zwischen Einrichtungen, die an der Vergabe eines gemeinsamen Abschlusses oder Doppelabschlusses beteiligt sind, ist förderfähig, solange keine Doppelfinanzierung vorliegt. Im Falle gemeinsamer Abschlüsse oder Doppelabschlüsse ist die Einrichtung, die den Teilnehmenden zu Mobilitätszwecken entsendet, die Einrichtung, die die Mobilität aus Instrumenten für die Finanzierung von EU- internen Maßnahmen finanziert. Bei der internationalen Mobilität können Einrichtungen, die an der Vergabe eines gemeinsamen Abschlusses oder Doppelabschlusses beteiligt sind, Mittel aus Mobilitätsprojekten verwenden, die aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen und -externen Maßnahmen finanziert werden, wobei die Förderfähigkeit der Aktivitäten und Mobilitätsbewegungen in den einzelnen Finanzierungsbereichen zu beachten ist. 70 In Ländern, in denen Absolventen nach dem Erwerb ihres Abschlusses zur Ableistung eines Militär- oder Zivildienstes verpflichtet sind, wird der Zeitraum der Förderfähigkeit junger Absolventen um die Dauer des betreffenden Dienstes verlängert. 63 FÖRDERKRITERIEN FÜR PERSONALMOBILITÄT Förderfähige Aktivitäten Siehe förderfähige Aktivitäten unter „Förderfähigkeit von Mobilitätsprojekten“. Förderfähige teilnehmende Organisationen ▪ Personalmobilität zu Lehrzwecken: Als entsendende Organisationen kommen in Betracht: o eine Hochschuleinrichtung aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland o eine Hochschuleinrichtung aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland, die von den zuständigen Behörden anerkannt ist und die eine interinstitutionelle Vereinbarung mit ihren Partnern aus EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern unterzeichnet hat. o im Falle von „eingeladenem Personal aus Unternehmen“, d. h. Personal, das eingeladen wurde, an einer Hochschuleinrichtung zu unterrichten: öffentliche oder private Organisationen (Hochschuleinrichtungen ohne ECHE) in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Forschung und Innovation tätig sind. Beispiele für solche Organisationen sind: − öffentliche oder private kleine, mittlere oder große Unternehmen (einschließlich gemeinwirtschaftlicher Unternehmen) − lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen − Sozialpartner oder sonstige Vertreter des Arbeitsmarkts (u. a. Handelskammern, Handwerks- oder Berufsverbände und Gewerkschaften) − Forschungseinrichtungen − Stiftungen − Schulen/Institute/Bildungszentren (vom Vorschulbereich bis zur Sekundarstufe II, einschließlich Berufs- und Erwachsenenbildung) − gemeinnützige Organisationen, Verbände, NRO − Laufbahnberatungs-, Berufsberatungs- und Informationsstellen Als aufnehmende Organisationen kommen Hochschuleinrichtungen aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland mit einer Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) oder Hochschuleinrichtungen aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland in Betracht, die von den zuständigen Behörden anerkannt sind und die vor Beginn der Mobilitätsmaßnahme interinstitutionelle Vereinbarungen mit ihrem Partner aus EU- Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern unterzeichnet haben. ▪ Personalmobilität zu Schulungszwecken: Als entsendende Organisationen kommen Hochschuleinrichtungen aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland mit einer Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) oder Hochschuleinrichtungen aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland in Betracht, die von den zuständigen Behörden anerkannt sind und die vor 64 Beginn der Mobilitätsmaßnahme interinstitutionelle Vereinbarungen mit ihren Partnern aus EU- Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern unterzeichnet haben. Als aufnehmende Organisationen kommen in Betracht: o Hochschuleinrichtungen aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland mit einer Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE), oder Hochschuleinrichtungen aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland, die von den zuständigen Behörden anerkannt sind und die vor Beginn der Mobilitätsmaßnahme interinstitutionelle Vereinbarungen mit ihren Partnern aus EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern unterzeichnet haben oder o öffentliche oder private Organisationen in EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern (oder aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, wenn das Mobilitätsprojekt aus Instrumenten zur Finanzierung EU-interner Maßnahmen finanziert wird), die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Forschung und Innovation tätig sind. Dauer der Mobilitätsaktivität Personalmobilität zu Lehr- und Schulungszwecken: Die Dauer der Mobilität zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den mit dem Programm assoziierten Ländern muss zwischen 2 und 60 Tagen physischer Mobilität betragen, wobei die Reisezeit nicht mitgerechnet wird. Im Falle von eingeladenem Personal aus Unternehmen beträgt die Mindestdauer physischer Mobilität einen Tag. Falls nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer in die Mobilitätsaktivitäten einbezogen sind, muss die Dauer zwischen 5 und 60 Tagen (ohne Reisezeit) betragen. Gleiches gilt für eingeladenes Personal aus Unternehmen. In allen Fällen muss die Mindestanzahl der Tage aufeinanderfolgende Tage umfassen. Die Phase physischer Mobilität kann unterbrochen werden. Die Dauer der Unterbrechung wird nicht auf die Dauer der Mobilitätsaktivität angerechnet. Ein Lehraufenthalt muss mindestens acht Unterrichtsstunden in der Woche (oder in einem anderen Aufenthaltszeitraum von weniger als einer Woche) umfassen. Wenn die Mobilität länger als eine Woche dauert, sollte die Mindestanzahl der Unterrichtsstunden für eine unvollständige Woche proportional zur Dauer der betreffenden unvollständigen Woche berechnet werden. Es gelten folgende Ausnahmen: • Es gibt keine Mindestanzahl von Unterrichtsstunden für eingeladenes Personal aus Unternehmen. • Wird während eines einzelnen Auslandsaufenthalts die Lehrtätigkeit mit einer Schulungsaktivität kombiniert, reduziert sich die Mindestzahl der Unterrichtsstunden in der Woche (oder in einem anderen Aufenthaltszeitraum von weniger als einer Woche) auf vier Stunden. Jeder Angehörige des Personals kann an gemischten Intensivprogrammen teilnehmen. Bei der Personalmobilität zu Schulungszwecken für ein gemischtes Intensivprogramm muss die Dauer der physischen Mobilität zwischen 5 und 30 Tage (ohne Reisezeit) betragen und mit einer obligatorischen virtuellen Komponente kombiniert werden, die eine gemeinsame Online- Lernerfahrung und Teamarbeit ermöglicht. Bei der Personalmobilität zu Lehrzwecken für ein gemischtes Intensivprogramm, das aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen 65 Maßnahmen unterstützt wird, muss die Dauer der physischen Mobilität zwischen 2 und 30 Tage (ohne Reisezeit) bzw. mindestens einen Tag für eingeladenes Personal aus Unternehmen betragen, und die virtuelle Komponente ist fakultativ. Ort(e) der Aktivität Das Personal muss seine physische Mobilitätsaktivität in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland durchführen, wobei es sich weder um das Land der entsendenden Organisation noch um das Wohnsitzland des Personals handeln darf.71 Förderfähige Teilnehmende Personalmobilität zu Lehrzwecken: • Personal, das an einer Hochschuleinrichtung in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland arbeitet. • Personal eines Unternehmens aus einem beliebigen Land, das in einer öffentlichen oder privaten Organisation (die keine Hochschuleinrichtung mit ECHE ist) tätig ist, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Forschung und Innovation tätig ist und eingeladen ist, an einer Hochschuleinrichtung in einem beliebigen Land zu unterrichten (einschließlich angestellter Doktoranden). Personalmobilität zu Schulungszwecken: Personal, das an einer Hochschuleinrichtung in einem EU- Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland arbeitet. Weitere Anforderungen Die Personalmobilität kann in Form einer Lehrphase in Kombination mit einer Schulungsphase erfolgen und dennoch insgesamt als Lehrphase gelten. Eine Mobilität zu Lehr- oder Schulungszwecken kann in mehr als einer aufnehmenden Organisation im gleichen Land stattfinden und gilt dennoch als eine einzelne Lehr- oder Schulungsphase, wobei die Mindestaufenthaltsdauer anzuwenden ist. Mobilität zu Lehrzwecken ist in jedem Studienfach möglich. Sie kann die Bereitstellung von Schulungen für die Entwicklung der Partner-Hochschuleinrichtung umfassen. Der Angehörige des Personals, die entsendende und die aufnehmende Organisation müssen eine Mobilitätsvereinbarung unterzeichnen. In Bezug auf die internationale Mobilität siehe „Internationale Mobilität unter Beteiligung von nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern“. 71 Bei Hochschulniederlassungen, die rechtlich von ihrem jeweiligen Mutterinstitut abhängig sind und keine separaten interinstitutionellen Vereinbarungen unterzeichnen können, gilt für die Ermittlung der individuellen Unterstützung und die Feststellung der Förderfähigkeit der Mobilität das Land des Mutterinstituts als Entsendeland bzw. Aufnahmeland. Bei der Auswahl der Entfernungsspanne für die Reisekostenunterstützung müssen die Begünstigten den tatsächlichen Standort der Zweigniederlassung(en) zugrunde legen. Unabhängige Zweigniederlassungen müssen getrennt von ihren Mutterinstituten am Programm teilnehmen. 66 FÖRDERKRITERIEN FÜR GEMISCHTE INTENSIVPROGRAMME Förderfähige teilnehmende Organisationen Ein gemischtes Intensivprogramm muss von mindestens drei Hochschuleinrichtungen entwickelt und durchgeführt werden, die in mindestens drei mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind. Darüber hinaus kann jede andere Hochschuleinrichtung oder Organisation mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat, in einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland teilnehmen und Teilnehmende entsenden. Als Studierende und Personal entsendende Organisationen kommen in Betracht Hochschuleinrichtungen aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland mit einer Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE), oder Hochschuleinrichtungen aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland, die von den zuständigen Behörden anerkannt sind und die vor Beginn der Mobilitätsmaßnahme interinstitutionelle Vereinbarungen mit ihren Partnern aus EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern unterzeichnet haben. Bei Lehr- und Schulungspersonal, das an der Programmdurchführung beteiligt ist, kann es sich um eine beliebige Organisation in einem EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland handeln (siehe förderfähige Teilnehmende). Die Teilnehmenden können mit Erasmus+-Mitteln entsandt werden oder auf eigene Kosten teilnehmen. Hochschuleinrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittändern können Teilnehmende im Rahmen von Erasmus+ entsenden, wenn die aufnehmende Einrichtung parallel dazu ein Mobilitätsprojekt durchführt, das aus Instrumenten für die Finanzierung des auswärtigen Handelns finanziert wird und Studierende und Personal aus diesen Ländern aufnimmt. Diese Teilnehmende aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern werden nicht auf die Mindestanforderungen angerechnet. Die aufnehmende Hochschuleinrichtung muss eine ECHE haben. Die aufnehmende Hochschuleinrichtung kann mit der koordinierenden Hochschuleinrichtung übereinstimmen, dies muss jedoch nicht der Fall sein. Auch andere Organisationen können die Teilnehmenden während eines Teils der physischen Aktivität im Aufnahmeland aufnehmen. Die koordinierende Hochschuleinrichtung muss eine Hochschuleinrichtung mit einer ECHE sein. Diese koordinierende/aufnehmende Hochschuleinrichtung ist entweder die antragstellende Hochschuleinrichtung oder Mitglied des antragstellenden Mobilitätskonsortiums für ein aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen Maßnahmen finanziertes Mobilitätsprojekt. Dauer der Aktivität Die Dauer der physischen Komponente eines gemischten Intensivprogramms muss für Lernende zwischen 5 und 30 Tagen betragen. Die virtuelle Komponente unterliegt keiner Mindestdauer, jedoch müssen für die Kombination aus virtueller und physischer Komponente mindestens 3 ECTS-Leistungspunkte für Studierende vergeben werden. Ort(e) der Aktivität Die physische Aktivität kann in der aufnehmenden Hochschuleinrichtung oder an jedem anderen Ort im Land der aufnehmenden Hochschuleinrichtung durchgeführt werden. 67 Förderfähige Teilnehmende Studierende: Studierende, die in einer Hochschuleinrichtung in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland immatrikuliert sind und ein Fach studieren, das zu einem anerkannten akademischen Grad oder einem sonstigen anerkannten tertiären Bildungsabschluss (bis hin zur Promotion) führt. Personal: Personal, das an einer Hochschuleinrichtung in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland arbeitet. An der Programmdurchführung beteiligtes Lehr- und Schulungspersonal: • Personal, das an einer Hochschuleinrichtung in einem EU-Mitgliedstaat, einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland arbeitet. ▪ Personal, das eingeladen wird, an einer Hochschuleinrichtung zu unterrichten, und das von einem öffentlichen oder privaten Unternehmen bzw. einer öffentlichen oder privaten Organisation kommt (mit Ausnahme von Hochschulen mit einer ECHE); das Unternehmen/die Organisation sollte aus einem EU-Mitgliedstaat, einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland stammen und auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Forschung und Innovation tätig sein; auch angestellte Doktoranden sind im Rahmen dieser Aktion förderfähig. Weitere Anforderungen Gemischte Intensivprogramme für Studierende oder Mitarbeiter müssen eine kurze physische Mobilitätsphase im Ausland, kombiniert mit einer obligatorischen virtuellen Komponente umfassen, die eine gemeinsame Online-Lernerfahrung und Teamarbeit ermöglicht. Die virtuelle Komponente muss die Lernenden online zusammenbringen, um gemeinsam und gleichzeitig an spezifischen Aufgaben zu arbeiten, die in das gemischte Intensivprogramm integriert sind und auf die allgemeinen Lernergebnisse angerechnet werden. Im Rahmen gemischter Intensivprogramme müssen mindestens 3 ECTS-Leistungspunkte für Studierende vergeben werden. Um für eine organisatorische Unterstützung infrage zu kommen, muss ein gemischtes Intensivprogramm mindestens 10 mobile Erasmus+-Lernende umfassen, die aus Mitteln zur Finanzierung EU-interner Maßnahmen unterstützt werden (ausgenommen ist Lehr- /Ausbildungspersonal, das an der Durchführung des Programms beteiligt ist). Diese zehn mobilen Lernenden müssen ihre Mobilität speziell mit dem Ziel durchführen, am gemischten Intensivprogramm im Rahmen einer der folgenden Erasmus+-Mobilitätsaktivitäten teilzunehmen: gemischte Kurzzeit-Studierendenmobilität zu Studienzwecken oder gemischte Personalmobilität zu Ausbildungszwecken. Die individuelle Unterstützung und, sofern zutreffend, die Reisekostenunterstützung für die Teilnehmenden der physischen Aktivität wird von der entsendenden Hochschuleinrichtung bereitgestellt (und von der aufnehmenden Hochschuleinrichtung bei eingeladenem Personal aus Unternehmen und Teilnehmenden aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, die aus Instrumenten für die Finanzierung des auswärtigen Handelns unterstützt werden). 68 ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN FÜR MOBILITÄTSPROJEKTE, DIE AUS INSTRUMENTEN FÜR DIE FINANZIERUNG DES AUSWÄRTIGEN HANDELNS UNTERSTÜTZT WERDEN) Finanzmittel aus Instrumenten für die Finanzierung des auswärtigen Handelns, die für Mobilitätsprojekte zur Verfügung gestellt werden, werden zwischen unterschiedlichen Regionen der Welt in 12 „Envelopes“ aufgeteilt, wobei das Budget jedes Envelopes den außenpolitischen Prioritäten entsprechend unterschiedlich ist. Weiterführende Informationen zu den verfügbaren Budgets der Envelopes werden auf den Internetseiten der jeweiligen nationalen Agentur veröffentlicht. Die EU hat eine Vielzahl an Richtzielen bezüglich der geografischen Ausgeglichenheit vorgegeben, die in der Programmlaufzeit (2021-2027) auf europäischer Ebene umzusetzen sind, einschließlich der Zusammenarbeit mit den am wenigsten entwickelten Ländern72. Diese Richtziele und Prioritäten müssen nicht von den einzelnen Hochschuleinrichtungen, sondern von den nationalen Agenturen eingehalten werden, die für die Vergabe der verfügbaren Fördermittel zuständig sind. Dies sind die Ziele, die für aus Mitteln der Außenpolitik unterstützten Mobilitätsprojekte insgesamt auf der Ebene der EU- Mitgliedstaaten und der mit dem Programm assoziierten Drittländer bis zur Aufforderung 2027 festgelegt wurden: ▪ Asien: o Mindestens 25 % des Budgets sollten auf die Mobilität mit den am wenigsten entwickelten Ländern der Region entfallen; o Nicht mehr als 25 % des Budgets sollten auf die Mobilität mit den Hocheinkommensländern der Region entfallen; o Nicht mehr als 15 % des Budgets sollten auf die Mobilität mit China entfallen; o Nicht mehr als 10 % des Budgets sollten auf die Mobilität mit Indien entfallen. ▪ Pazifik: o Nicht mehr als 86,5 % des Budgets sollten insgesamt auf die Mobilität mit Australien und Neuseeland entfallen. ▪ Subsahara-Afrika: o Mindestens 35 % des Budgets sollten auf die Mobilität mit den am wenigsten entwickelten Ländern der Region entfallen, mit besonderem Schwerpunkt auf den prioritären Migrationsländern; o nicht mehr als 8 % des Budgets sollten auf die Mobilität mit jedem beliebigen anderen Land entfallen. ▪ Lateinamerika: o Nicht mehr als 30 % des Budgets sollten insgesamt auf die Mobilität mit Brasilien und Mexiko entfallen. ▪ Östliche Partnerschaft: o Mindestens 40 % des Budgets sollten auf Studierende mit geringeren Chancen entfallen. ▪ Südliche Nachbarschaft: o Nicht mehr als 15 % des Budgets sollten auf die Mobilität mit jedem einzelnen Land entfallen. o Mindestens 70 % des Budgets sollten auf Studierende entfallen, davon 50 % auf Studierende mit geringeren Chancen. 72 Erasmus+-Mehrjahresrichtprogramm: www.international-partnerships.ec.europa.eu/document/download/ae1b61bc-1638-49bd-a2d6- 2f9d5bbf609f_en. https://international-partnerships.ec.europa.eu/document/download/ae1b61bc-1638-49bd-a2d6-2f9d5bbf609f_en https://international-partnerships.ec.europa.eu/document/download/ae1b61bc-1638-49bd-a2d6-2f9d5bbf609f_en 69 ▪ Westbalkan: Der Schwerpunkt sollte auf der Mobilität der Studierenden liegen. Aufgrund des Erfordernisses, einen Beitrag zu den Zielen des auswärtigen Handelns der EU zu leisten, sind Mobilitäten für Studierende (Kurzstudiengänge sowie erster und zweiter Zyklus), die mit Ländern durchgeführt werden, die für öffentliche Entwicklungshilfe in den Regionen 2-1173 infrage kommen74, auf Incoming-Mobilitäten aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern beschränkt. Outgoing-Mobilitäten in diese Regionen stehen nur Doktoranden und Personal zur Verfügung. Wenn dem Antragsteller ein Mobilitätsprojekt bewilligt wurde, das aus Instrumenten für die Finanzierung EU-interner Maßnahmen unterstützt wird, können die oben genannten nicht förderfähigen internationalen Outgoing-Mobilitätsströme in diese Regionen ergänzend durch dieses Mobilitätsprojekt finanziert werden, das aus Instrumenten für die Finanzierung EU- interner Maßnahmen unterstützt wird. Hochschuleinrichtungen können zu 100 % Personal- bzw. Studierendenmobilität oder jede beliebige Kombination beider Mobilitätsaktivitäten fördern, sofern dies den von der nationalen Agentur gesetzten zusätzlichen Förderkriterien für Projekte entspricht (siehe folgender Abschnitt). VON NATIONALEN AGENTUREN FESTGELEGTE ZUSÄTZLICHE FÖRDERKRITERIEN FÜR MOBILITÄTSPROJEKTE, DIE AUS INSTRUMENTEN FÜR DIE FINANZIERUNG DES AUSWÄRTIGEN HANDELNS UNTERSTÜTZT WERDEN Falls einer nationalen Agentur für eine bestimmte Partnerregion nur ein begrenztes Budget zur Verfügung steht, kann diese entscheiden, die Nachfrage durch Hinzufügen eines oder mehrerer Förderkriterien aus der nachfolgend aufgeführten Liste einzuschränken: ▪ Beschränkung der Stufe des Abschlusses für Teilnehmende (z. B. Beschränkung der Anträge auf nur einen oder zwei Zyklen – Bachelor, Master oder PhD); ▪ Beschränkung der Art der Teilnehmenden auf Personal oder Studierende; ▪ Begrenzung der Dauer der Mobilitätsphasen (z. B. sechs Monate für Studierendenmobilitäten oder zehn Tage für Personalmobilitäten). Falls eine nationale Agentur sich dafür entscheidet, diese zusätzlichen Förderkriterien für die Projekte zu verwenden, wird diese Entscheidung vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Anträge veröffentlicht, insbesondere auf der Website der nationalen Agentur. WELCHE ZUSCHLAGSKRITERIEN GELTEN FÜR EIN MOBILITÄTSPROJEKT? ZUSCHLAGSKRITERIEN FÜR MOBILITÄTSPROJEKTE, DIE AUS INSTRUMENTEN FÜR DIE FINANZIERUNG VON EU-INTERNEN MAßNAHMEN UNTERSTÜTZT WERDEN: Da keine qualitative Bewertung vorgenommen wird (die Qualität wurde bereits im Rahmen der Beantragung der ECHE oder bei der Erteilung einer Akkreditierung für Mobilitätskonsortien bewertet), gibt es auch keine Zuschlagskriterien. Jeder förderfähige Antrag auf Finanzhilfe wird (nach Prüfung der Förderfähigkeit) auch tatsächlich gefördert. Die maximale Höhe der Finanzhilfe hängt von mehreren Faktoren ab: 73 Die Liste der Regionen ist in Teil A dieses Leitfadens beschrieben. 74 Die Liste der Länder, für die diese Anforderung gilt, findet sich in der DAC-Liste der Länder, die öffentliche Entwicklungshilfe erhalten: https://www.oecd.org/content/dam/oecd/en/topics/policy-sub-issues/oda-eligibility-and-conditions/DAC-List-of-ODA-Recipients-for- reporting-2024-25-flows.pdf. Die DAC-Liste wird regelmäßig aktualisiert, sodass Länder von einer Kategorie in eine andere wechseln oder aus der Liste ausscheiden können. Der ODA-Status eines Landes und die entsprechenden Beschränkungen bleiben jedoch während des gesamten Zyklus der Projekte im Rahmen derselben Ausschreibung unverändert. https://www.oecd.org/content/dam/oecd/en/topics/policy-sub-issues/oda-eligibility-and-conditions/DAC-List-of-ODA-Recipients-for-reporting-2024-25-flows.pdf https://www.oecd.org/content/dam/oecd/en/topics/policy-sub-issues/oda-eligibility-and-conditions/DAC-List-of-ODA-Recipients-for-reporting-2024-25-flows.pdf 70 • der Anzahl der beantragten Mobilitätsaktivitäten • der früheren Leistung des Antragstellers in Bezug auf die Anzahl von Mobilitätsaktivitäten, die Qualität der Durchführung von Aktivitäten und ein solides Finanzmanagement, sofern der Antragsteller in den vergangenen Jahren bereits eine ähnliche Förderung erhalten hat • der Anzahl der beantragten gemischten Intensivprogramme • dem gesamten nationalen Budget für die Mobilitätsaktion für Mobilitätsprojekte, die aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen Maßnahmen unterstützt werden. ZUSCHLAGSKRITERIEN FÜR MOBILITÄTSPROJEKTE, DIE AUS INSTRUMENTEN ZUR FINANZIERUNG DES AUSWÄRTIGEN HANDELNS UNTERSTÜTZT WERDEN Jeder Finanzhilfeantrag für eine förderfähige Aktivität wird (nach Prüfung der Förderfähigkeit) auf der Grundlage folgender Zuschlagskriterien beurteilt: Gewährungskriterien auf Projektebene: Qualität der Projektkonzeption und der Kooperationsvereinbarungen (Höchstpunktzahl 40 Punkte) • Der Umfang, in dem die antragstellende Organisation eine klare Beschreibung der von den Partnern zu übernehmenden Verantwortlichkeiten, Funktionen und Aufgaben vorlegt. • Inwieweit ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. • Die Vollständigkeit und Qualität der Regelungen zur Auswahl der Teilnehmenden, zur Unterstützung, die ihnen gewährt wird, und zur Anerkennung ihrer Mobilitätsphase (insbesondere im nicht mit dem Programm assoziierten Drittland). Gewährungskriterien auf regionaler Ebene: Relevanz der Strategie (Höchstpunktzahl 40 Punkte) Für jede regionale Partnerschaft: • Der Umfang, in dem das geplante Mobilitätsprojekt für die Internationalisierungsstrategie der beteiligten Hochschuleinrichtungen relevant ist. • Die Gründe für die Wahl der Personal- und/oder Studierendenmobilität. • Die Gründe für die Ausrichtung auf die Zusammenarbeit mit Hochschuleinrichtungen/Organisationen in bestimmten Ländern der Partnerregion. Gewährungskriterien auf regionaler Ebene: Wirkung und Verbreitung (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Für jede regionale Partnerschaft: • Die möglichen Auswirkungen des Projekts auf Teilnehmende, Antragsteller und Partnerorganisationen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene. • Die Qualität der Maßnahmen zur Verbreitung der Ergebnisse des Mobilitätsprojekts auf Fakultäts- und Institutsebene und gegebenenfalls darüber hinaus in allen beteiligten Ländern. Der Antragsteller erläutert, wie das Projekt diese drei Kriterien seiner eigenen Einrichtung (bzw. Einrichtungen bei von Konsortien eingereichten Anträgen) zufolge und den Partnereinrichtungen in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zufolge erfüllt. Die Frage zu dem Zuschlagskriterium Qualität der Projektkonzeption und der 71 Kooperationsvereinbarungen ist einmal für den gesamten Projektvorschlag zu beantworten, während die Fragen zu den Zuschlagskriterien Relevanz der Strategie und Wirkung und Verbreitung einmal für jede Region, die der Antragsteller in das Projekt einbeziehen möchte, beantwortet werden müssen. Die Antragsteller sollten ihren Vorschlag in „regionale Partnerschaften“ aufteilen, d. h. alle Aktivitäten, die Länder derselben Region betreffen, in einer Gruppe zusammenfassen. Jede regionale Partnerschaft wird separat bewertet. Nur regionale Partnerschaften, die mindestens 60 Punkte erreichen, wobei für jedes in der Tabelle aufgeführte Kriterium eine Schwelle von 50 % einzuhalten ist, kommen für eine Förderung in Betracht. Die für das Projekt gewährte Gesamtfinanzhilfe ergibt sich aus der Summe der Finanzhilfen, die den regionalen Partnerschaften gewährt werden, die die Mindestqualitätsschwelle erreicht haben, und hängt von einer Reihe von Faktoren ab: ▪ der Anzahl der Teilnehmenden und der Dauer der Aktivität, für die der Antrag gestellt wird; ▪ den für die einzelnen Länder oder Regionen zugewiesenen Haushaltsmitteln; ▪ dem geografischen Gleichgewicht innerhalb einer bestimmten Region. Unabhängig von der Punktzahl einer regionalen Partnerschaft, die über dem angegebenen Schwellenwert liegt, kann die nationale Agentur Mobilitäten mit bestimmten Ländern priorisieren, um das geografische Gleichgewicht innerhalb dieser Region zu gewährleisten, wie es durch die oben genannten geografischen Ziele definiert ist. Die nationale Agentur ist nicht verpflichtet, alle für ein bestimmtes nicht mit dem Programm assoziiertes Drittland beantragten Mobilitätsprojekte zu finanzieren, wenn solche Ersuchen im Hinblick auf die verfügbaren Haushaltsmittel als übermäßig hoch erachtet werden. FINANZIERUNGSREGELN A) FINANZIERUNGSREGELN FÜR ALLE MOBILITÄTSAKTIVITÄTEN IM HOCHSCHULBEREICH Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Organisatorische Unterstützung Kosten, die unmittelbar mit der Durchführung von Mobilitätsaktivitäten in Zusammenhang stehen (außer Aufenthalts- und Reisekosten der Teilnehmenden). Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden einer Mobilitätsaktivität. Für Mobilitätsprojekte, die aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen Maßnahmen unterstützt werden: Bis zum 100. Teilnehmenden: 400 EUR pro Teilnehmendem; ab dem 100. Teilnehmenden: 230 EUR für jeden weiteren Teilnehmenden Für Mobilitätsprojekte, die aus Instrumenten zur Finanzierung des auswärtigen Handelns unterstützt werden: 500 EUR pro Teilnehmendem Reisekostenunter- stützung Zuschuss zu den Kosten, die den Teilnehmenden für die Reise von ihrem Herkunftsort zum Ort der jeweiligen Aktivität und zurück entstehen. Entfernung Umwelt- freundliches Reisen Nicht umwelt- freundliches Reisen 10–99 km 56 EUR 28 EUR 72 Generell gilt die Regel, dass die Teilnehmenden bei einer Strecke von weniger als 500 km mit emissionsarmen Verkehrsmitteln reisen. Bei einer Strecke von mehr als 500 km wird den Teilnehmenden nachdrücklich empfohlen, eine Kombination verschiedener Verkehrsmittel zu nutzen, um ihre Reise nachhaltiger zu gestalten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: basierend auf der Entfernung pro Teilnehmendem/Begleitperson. Der Antragsteller muss die Entfernung zwischen dem Herkunftsort und dem Ort der Aktivität75 mithilfe des Entfernungsrechners der Europäischen Kommission76 angeben. Bei Bedarf ist die individuelle Unterstützung zur Deckung von Aufenthaltskosten für die Reisezeit vor und nach der Aktivität förderfähig, wobei für Teilnehmende/Begleitpersonen, die keine emissionsarmen Verkehrsmittel nutzen, höchstens zwei Reisetage und für diejenigen, die emissionsarme Verkehrsmittel nutzen, höchstens sechs Reisetage vorgesehen sind. 100–499 km 285 EUR 211 EUR 500–1999 km 417 EUR 309 EUR 2000–2999 km 535 EUR 395 EUR 3000–3999 km 785 EUR 580 EUR 4000–7999 km 1188 EUR 1188 EUR 8000 km oder mehr 1735 EUR 1735 EUR Inklusionsunterstüt- zung Inklusionsunterstützung für Organisationen: Kosten in Verbindung mit der Organisation von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmende mit geringeren Chancen, die ausgehend von den tatsächlichen Kosten zusätzliche Unterstützung benötigen. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen, die ausgehend von den tatsächlichen Kosten zusätzliche Unterstützung über die Kategorie „Inklusionsunterstützung“ erhalten. 125 EUR pro Teilnehmendem 75 Beispiel: Wenn eine Person aus Madrid (Spanien) an einer Aktivität in Rom (Italien) teilnimmt, sind folgende Schritte durchzuführen: Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1 365,28 km) und anschließend Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1 999 km). 76 https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de. https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de 73 Inklusionsunterstützung für Teilnehmer: Zusätzliche Kosten, die unmittelbar für Teilnehmende mit geringeren Chancen anfallen. Insbesondere soll damit die zusätzliche finanzielle Unterstützung abgedeckt werden, die für Teilnehmende mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen zur Finanzierung ihrer Teilnahme an der Mobilitätsaktivität und an vorbereitenden Besuchen sowie für Begleitpersonen erforderlich ist (einschließlich Reise- und Aufenthaltskosten, sofern dies gerechtfertigt und nicht durch die Budgetkategorien „Reisekostenunterstützung“ und „individuelle Unterstützung“ für diese Teilnehmenden abgedeckt ist).77 Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. 100 % der förderfähigen Kosten Außergewöhnliche Kosten Kosten für die Bereitstellung von Finanzsicherheiten, falls die nationale Agentur dies anfordert. Im Falle eines Mobilitätsprojekts, das aus Instrumenten für die Finanzierung von EU- internen Maßnahmen finanziert wird: hohe Reisekosten: Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Kosten für Finanzsicherheiten: 80 % der förderfähigen Kosten Hohe Reisekosten: 80 % der förderfähigen Kosten 77 Im Falle von Begleitpersonen gelten die Sätze für das Personal sowie außergewöhnliche Kosten für teure Reisen. In Ausnahmefällen, in denen die Begleitperson länger als 60 Tage im Ausland bleiben muss, werden zusätzliche Aufenthaltskosten über den 60. Tag hinaus aus der Haushaltslinie „Inklusionsunterstützung“ finanziert. 74 Finanzhilfe zur organisatorischen Unterstützung für Begünstigte (Hochschuleinrichtungen oder Konsortien) Die mit den Mobilitätsaktivitäten verbundene organisatorische Unterstützung ist ein Beitrag zu den Kosten, die den betreffenden Einrichtungen durch die Aktivitäten zur Unterstützung der Studierenden- und Personalmobilität (sowohl in Verbindung mit der Entsendung als auch mit der Aufnahme von Teilnehmenden) entstehen, damit sie die Bestimmungen der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung in EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern bzw. die Grundsätze der Erasmus-Charta, die in den interinstitutionellen Vereinbarungen zwischen Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern verankert sind, erfüllen. Beispiele hierfür sind: • organisatorische Regelungen mit Partnereinrichtungen, darunter Besuche bei potenziellen Partnern, um die Bestimmungen der interinstitutionellen Vereinbarungen für die Auswahl, Vorbereitung, Aufnahme und Integration der Teilnehmenden von Mobilitätsaktivitäten festzulegen und diese interinstitutionellen Vereinbarungen auf dem neuesten Stand zu halten • Bereitstellung aktueller Kurskataloge für internationale Studierende • Bereitstellung von Informationen und Unterstützung für Studierende und Personal • Auswahl von Studierenden und Personal • Vorbereitung von Lernvereinbarungen zur vollständigen Anerkennung der Bildungskomponenten der Studierenden Vorbereitung und Anerkennung von Vereinbarungen über Personalmobilität • sprachliche und interkulturelle Vorbereitung von entsandten und aufgenommenen Studierenden und Angehörigen des Personals ergänzend zur Online-Sprachunterstützung (OLS) in Erasmus+ • Erleichterung der Integration von ins Land kommenden Teilnehmenden von Mobilitätsaktivitäten in die betreffende Hochschuleinrichtung • Gewährleistung einer wirksamen Betreuung und Beaufsichtigung der Mobilitätsteilnehmenden • spezielle Regelungen für die Qualitätssicherung der Studierendenpraktika bei aufnehmenden Unternehmen/Organisationen • Gewährleistung der Anerkennung von Bildungskomponenten und entsprechenden Leistungspunkten, Ausstellung von Leistungsnachweisen und Diplomzusätzen • Unterstützung der Wiedereingliederung der Teilnehmenden von Mobilitätsaktivitäten und Nutzung ihrer neu erworbenen Kompetenzen für die betreffende Hochschuleinrichtung und für Fachkollegen/Mitstudierende • Umsetzung der Initiative für den europäischen Studierendenausweis (Digitalisierung der Mobilitätsverwaltung, einschließlich des Rahmens „Erasmus Without Paper“ und des Europäischen Studierendenausweises) • Förderung umweltfreundlicher Wege der Mobilität und ökologische Gestaltung von Verwaltungsverfahren • Förderung und Verwaltung der Teilnahme von Personen mit geringeren Chancen • Ermittlung und Förderung von Aktivitäten im Rahmen des zivilgesellschaftlichen Engagements und Überwachung der Teilnahme an solchen Aktivitäten • Förderung und Verwaltung von gemischter und/oder internationaler Mobilität Die Hochschuleinrichtungen verpflichten sich, alle Grundsätze der Charta zu beachten, um für hochwertige Mobilitätsangebote zu sorgen und u. a.: „zu gewährleisten, dass Teilnehmer von Mobilitätsaktivitäten, die ins Ausland gehen, entsprechend auf ihre dortigen Aktivitäten, einschließlich gemischter Mobilität, vorbereitet sind, indem sie Aktivitäten zum Erwerb der erforderlichen Sprachkenntnisse durchführen und ihre interkulturellen Kompetenzen entwickeln“, und „den ins Land kommenden Mobilitätsteilnehmern eine angemessene sprachliche Unterstützung anzubieten“. Dazu können vorhandene Sprachlerneinrichtungen in den Hochschuleinrichtungen genutzt werden. Hochschuleinrichtungen, die in der Lage sind, Aktivitäten zur Studierenden- und Personalmobilität von hoher Qualität, einschließlich Sprachunterstützung, zu geringeren Kosten (oder dank einer Finanzierung aus anderen Quellen als dem EU-Haushalt) anzubieten, können einen Teil der Finanzhilfe für organisatorische Unterstützung zur Finanzierung weiterer Mobilitätsaktivitäten einsetzen. In der Finanzhilfevereinbarung wird der Grad an Flexibilität in diesem Zusammenhang bestimmt. In jedem Fall sind die Begünstigten vertraglich verpflichtet, entsprechend hochwertige Leistungen anzubieten. 75 In jedem Fall werden die Begünstigten vertraglich verpflichtet, hochwertige Leistungen anzubieten. Dabei werden sie von den nationalen Agenturen überwacht und geprüft. In diesem Zusammenhang werden Teilnehmerberichte von Studierenden und Personal berücksichtigt, auf die die nationalen Agenturen und die Kommission unmittelbar zugreifen können. Die organisatorische Unterstützung errechnet sich aus der Anzahl aller Teilnehmenden von Mobilitätsaktivitäten, die Unterstützung erhalten (einschließlich mobiler Teilnehmender mit einem „Zero-Grant“ aus Erasmus+-Finanzmitteln für die gesamte Mobilitätsphase – siehe unten zu Mobilitätsprojekten mit Zero-Grant-Förderung – und Personen, die an einer Hochschuleinrichtung lehren). Auch mobile Teilnehmende mit einer „Zero-Grant-Förderung“ aus Erasmus+-Mitteln für den gesamten Mobilitätszeitraum gelten als unterstützte Teilnehmende, da sie den Mobilitätsrahmen und die organisatorischen Aktivitäten in Anspruch nehmen. Organisatorische Unterstützung wird daher auch für diese Teilnehmenden gewährt. Dies gilt nicht für Personen, die die Teilnehmenden während ihrer Aktivität/Tätigkeit im Ausland begleiten. Bei zusätzlichen Mobilitäten, die durch die Übertragung von Mitteln zwischen verschiedenen Haushaltskategorien organisiert werden können, erhöht sich die Berechnung der organisatorischen Unterstützung nicht automatisch. Im Fall von Mobilitätskonsortien kann die erhaltene organisatorische Unterstützung auf alle Mitglieder nach den von ihnen vereinbarten Regelungen aufgeteilt werden. Bei Mobilitätsprojekten, die aus Instrumenten für die Finanzierung des auswärtigen Handelns unterstützt werden, wird die Finanzhilfe für die organisatorische Unterstützung von den entsprechenden Partnern geteilt und durch die teilnehmenden Einrichtungen auf einer beiderseitig annehmbaren Grundlage festgelegt. Mobile Teilnehmende mit einer „Zero-Grant-Förderung“ aus EU-Erasmus+-Mitteln Studierende und Personal mit einer „Zero-Grant-Förderung“ aus EU-Erasmus+-Mitteln sind Teilnehmende von Mobilitätsaktivitäten, die kein Erasmus+-Mobilitätsstipendium erhalten, jedoch sonst alle Anforderungen an Aktivitäten zur Förderung der Mobilität von Studierenden und Personal erfüllen und daher alle Vorteile in ihrer Eigenschaft als Erasmus+- Studierende und -Personal Anspruch nehmen können. Sie können Finanzmittel aus anderen EU-Quellen als Erasmus+ (ESF usw.) oder nationale, regionale oder sonstige Finanzmittel zur Deckung ihrer Mobilitätskosten erhalten. Die Anzahl mobiler Teilnehmender mit einem „Zero-Grant“ aus EU-Erasmus+-Mitteln für die gesamte Mobilitätsphase wird in den Statistiken zur Leistungsbewertung für die Aufteilung der EU-Finanzmittel auf die einzelnen Länder berücksichtigt. Teilnehmende mit geringeren Chancen können nicht Teilnehmende mit einem „Zero-Grant“ sein. Für Mobilitätsprojekte, die aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen Maßnahmen unterstützt werden, ist es möglich, eine Mobilität mit teilweiser „Zero-Grant-Förderung“ umzusetzen, bei der nur ein Teil der Dauer der physischen Mobilitätsphase durch individuelle Unterstützung finanziert wird. In diesem Fall müssen Teilnehmende von Mobilitätsaktivitäten zumindest während der Mindestdauer der physischen Mobilitätsphase individuelle Unterstützung erhalten. Inklusionsunterstützung Personen mit geringeren Chancen können wegen ihrer persönlichen, körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Lage ohne zusätzliche finanzielle oder andere Unterstützung nicht an einem Projekt oder an einer Mobilitätsaktivität teilnehmen. Hochschuleinrichtungen, unter deren Projektteilnehmenden sich Studierende und/oder Personal mit geringeren Chancen befinden, können bei der nationalen Agentur zusätzliche Finanzhilfen zur Deckung der durch die Beteiligung dieser Personen an den Mobilitätsaktivitäten entstehenden zusätzlichen Kosten beantragen. Für Teilnehmende mit geringeren Chancen, insbesondere Personen mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen, kann die bewilligte Unterstützung daher auch über dem im Folgenden genannten individuellen Höchstbetrag liegen. Die Hochschuleinrichtungen erläutern auf ihren Websites, wie Studierende und Angehörige des Personals mit geringeren Chancen diese zusätzliche Förderung beantragen und begründen können. 76 Zusätzliche Finanzmittel für Studierende und Personal mit geringeren Chancen können auch aus anderen Quellen auf lokaler, regionaler und/oder nationaler Ebene bereitgestellt werden. Durch die Unterzeichnung der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verpflichten sich Hochschuleinrichtungen, gleichen Zugang und Chancengleichheit für alle Teilnehmende aus allen Verhältnissen zu gewährleisten. Daher können Studierende und Personal mit geringeren Chancen die Unterstützungsleistungen nutzen, die die aufnehmende Organisation ihren einheimischen Studierenden und Angehörigen des Personals anbietet. Außergewöhnliche Kosten für teure Reisen Außergewöhnliche Kosten für teure Reisen sind nur für Teilnehmende, die für eine Reisekostenunterstützung von Mobilitätsprojekten, die aus Instrumenten für die Finanzierung EU-interner Maßnahmen unterstützt werden, infrage kommen, förderfähig. Begünstigte von Mobilitätsprojekten können unter der Rubrik „außergewöhnliche Kosten“ finanzielle Unterstützung für außergewöhnlich hohe Reisekosten von Teilnehmenden in Höhe von 80 % der gesamten förderfähigen Kosten in Anspruch nehmen. Diese Kosten werden anerkannt, sofern die Begünstigten nachweisen können, dass die Finanzierungsregeln (basierend auf den Einheitskosten für die betreffende Entfernungsspanne) nicht mindestens 70 % der Reisekosten der Teilnehmenden abdecken. Werden die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen bewilligt, ersetzen sie eine Reisekostenunterstützung. Weitere Finanzierungsquellen Studierende und Personal können ergänzend oder alternativ zur Erasmus+-Förderung (mobile Teilnehmende mit einem „Zero-Grant“ aus EU-Mitteln) regionale, nationale oder sonstige Finanzmittel erhalten, die von einer anderen Organisation als der nationalen Agentur (z. B. von einem Ministerium oder von Regionalbehörden) verwaltet werden. Erasmus+- Finanzhilfen können auch durch andere Mittel aus dem EU-Haushalt (ESF usw.) ersetzt werden. Für Finanzmittel, die nicht aus dem EU-Haushalt stammen, gelten die in dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Beträge und Spannen (zwischen Mindest- und Höchstbeträgen) nicht. Aufnehmende Organisationen, die Praktikumsplätze bieten, können den Praktikanten finanzielle Unterstützung oder Sachleistungen gewähren. B) FINANZIERUNGSREGELN FÜR DIE STUDIERENDENMOBILITÄT Individuelle Unterstützung der physischen Mobilität – Grundbeträge für die langfristige Mobilität Studierende können eine individuelle Finanzhilfe als Zuschuss zu den zusätzlichen Aufenthaltskosten im Zusammenhang mit ihrem Studium oder Praktikum im Ausland erhalten. Bei einer Mobilität zwischen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern in Richtung von nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern aus den Regionen 13 und 14 werden die monatlichen Beträge von den nationalen Agenturen in Abstimmung mit nationalen Behörden und/oder den Hochschuleinrichtungen nach den im Folgenden beschriebenen objektiven und transparenten Kriterien festgelegt. Die genauen Beträge werden auf den Websites der nationalen Agenturen und Hochschuleinrichtungen veröffentlicht. 77 EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer und nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer der Regionen 13 und 1478 sind in die folgenden drei Gruppen unterteilt: Gruppe 1 Länder mit höheren Lebenshaltungskosten Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden. Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer aus den Regionen 13 und 14. Gruppe 2 Länder mit mittleren Lebenshaltungskosten Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern. Gruppe 3 Länder mit niedrigeren Lebenshaltungskosten Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn. Die individuelle EU-Erasmus+-Finanzhilfe für Studierende hängt von der Mobilitätsrichtung zwischen dem entsendenden und dem aufnehmenden Land ab, und zwar wie folgt: • Mobilität in Richtung eines Landes mit ähnlichen Lebenshaltungskosten: Die Studierenden erhalten EU-Finanzmittel in der mittleren Spanne. • Mobilität in Richtung eines Landes mit höheren Lebenshaltungskosten: Die Studierenden erhalten EU-Finanzmittel in der oberen Spanne. • Mobilität in Richtung eines Landes mit niedrigeren Lebenshaltungskosten: Die Studierenden erhalten EU- Finanzmittel in der unteren Spanne. Die nationalen Agenturen legen die Beträge innerhalb der folgenden Spannen fest: • Mittlere Spanne der EU-Finanzhilfe: Eine mittlere Spanne (zwischen 292 und 606 EUR pro Monat) wird für Mobilität in Richtung eines Landes mit vergleichbaren Lebenshaltungskosten gewährt: a) von Ländern der Gruppe 1 in Länder der Gruppe 1, b) von Ländern der Gruppe 2 in Länder der Gruppe 2 und c) von Ländern der Gruppe 3 in Länder der Gruppe 3. • Höhere Spanne der EU-Finanzhilfe: entspricht der von der jeweiligen nationalen Agentur festgelegten mittleren Spanne zuzüglich mindestens 50 EUR und beträgt zwischen 348 und 674 EUR pro Monat. Diese Spanne wird bei Mobilität in Richtung eines Landes mit höheren Lebenshaltungskosten angesetzt: a) von Ländern der Gruppe 2 in Länder der Gruppe 1 und b) von Ländern der Gruppe 3 in Länder der Gruppen 1 und 2. • Untere Spanne der EU-Finanzhilfe: entspricht der von der jeweiligen nationalen Agentur festgelegten mittleren Spanne abzüglich mindestens 50 EUR und beträgt zwischen 225 und 550 EUR pro Monat. Diese Spanne wird bei Mobilität in Richtung eines Landes mit niedrigeren Lebenshaltungskosten angesetzt: a) von Ländern der Gruppe 1 in Länder der Gruppen 2 und 3 und b) von Ländern der Gruppe 2 in Länder der Gruppe 3. Bei der Festsetzung der Förderbeträge für die Begünstigten in ihrem jeweiligen Land berücksichtigen die nationalen Agenturen die folgenden beiden Elemente: 78 Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer aus den Regionen 13 und 14 sind nur Aufnahmeländer, es sei denn, mit einem Nachbarland wird eine Vereinbarung geschlossen, um ihre Teilnahme am Programm sowohl als Entsende- als auch als Aufnahmeland zu erleichtern. 78 • die Verfügbarkeit und die Höhe sonstiger Förderung durch private oder öffentliche Stellen auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene, die die gewährte EU-Finanzhilfe im Rahmen von Kofinanzierungen ergänzt • den Gesamtumfang des Förderbedarfs der Studierenden, die ein Studium oder eine Schulung im Ausland absolvieren wollen. Bei Mobilitätsaktivitäten zwischen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern aus den Regionen 13 und 14 können die nationalen Agenturen ihren Hochschuleinrichtungen eine gewisse Flexibilität einräumen, indem sie auf nationaler Ebene keine konkreten Beträge, sondern Spannen festlegen. Dies sollte jedoch nur aus berechtigten Gründen geschehen (z. B. in Ländern, in denen eine Kofinanzierung auf regionaler oder institutioneller Ebene möglich ist). STUDIERENDE UND JUNGE HOCHSCHULABSOLVENTEN MIT GERINGEREN CHANCEN – AUFSTOCKUNGSBETRAG ZUSÄTZLICH ZUR INDIVIDUELLEN UNTERSTÜTZUNG FÜR LANGFRISTIGE MOBILITÄT Studierende und junge Hochschulabsolventen mit geringeren Chancen erhalten zusätzlich zur individuellen Unterstützung in Form ihrer EU-Erasmus+-Finanzhilfe einen Aufstockungsbetrag in Höhe von 250 EUR pro Monat. Die anzuwendenden Kriterien werden auf nationaler Ebene von den nationalen Agenturen in Abstimmung mit den nationalen Behörden festgelegt. STUDIERENDE UND JUNGE HOCHSCHULABSOLVENTEN IM PRAKTIKUM – AUFSTOCKUNGSBETRAG ZUSÄTZLICH ZUR INDIVIDUELLEN UNTERSTÜTZUNG FÜR LANGFRISTIGE MOBILITÄT Studierende und junge Hochschulabsolventen, die Praktika absolvieren, erhalten zusätzlich zur individuellen Unterstützung in Form ihrer EU-Erasmus+-Finanzhilfe einen Aufstockungsbetrag in Höhe von 150 EUR pro Monat. Studierende und junge Hochschulabsolventen mit geringeren Chancen, die ein Praktikum absolvieren, haben Anspruch auf den Aufstockungsbetrag für Studierende und junge Hochschulabsolventen mit geringeren Chancen und auf den Aufstockungsbetrag für Praktika. STUDIERENDE UND JUNGE HOCHSCHULABSOLVENTEN AUS GEBIETEN IN ÄUßERSTER RANDLAGE UND ÜLG IN LANGFRISTIGER MOBILITÄT In Anbetracht der durch die große Entfernung zu anderen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern und durch das wirtschaftliche Niveau bedingten Zwänge erhalten Studierende und junge Hochschulabsolventen, die in Hochschuleinrichtungen mit Sitz in EU-Gebieten in äußerster Randlage und in den EU-Mitgliedstaaten angeschlossenen überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) studieren oder studiert haben, folgende höhere Beträge zur individuellen Unterstützung: Aus In Betrag Gebieten in äußerster Randlage und ÜLG EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer und nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer der Regionen 13 und 14. 786 EUR pro Monat Der Aufstockungsbetrag für Studierende und junge Hochschulabsolventen mit geringeren Chancen findet in diesem Fall keine Anwendung. Der Aufstockungsbetrag für Praktika findet Anwendung. STUDIERENDE UND PERSONEN, DIE IHREN ABSCHLUSS ERST VOR KURZEM ERWORBEN HABEN, IN INTERNATIONALER MOBILITÄT UNTER BETEILIGUNG VON NICHT MIT DEM PROGRAMM ASSOZIIERTEN DRITTLÄNDERN Der Grundbetrag zur individuellen Unterstützung wird wie folgt festgelegt: 79 Aus In Richtung Betrag EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer aus den Regionen 1 bis 3 und 5 bis 12. 700 EUR pro Monat EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer aus den Regionen 13 und 14. Wie oben im Abschnitt „Finanzhilfe zur Förderung der Mobilität von Studierenden – Individuelle Unterstützung der physischen Mobilität“ beschrieben Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer aus den Regionen 1-12. Gruppe 1 der EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer 900 EUR pro Monat Gruppe 2 der EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer 850 EUR pro Monat Gruppe 3 der EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer 800 EUR pro Monat Der Aufstockungsbetrag für Studierende und junge Hochschulabsolventen mit geringeren Chancen findet in diesem Fall Anwendung. Der Aufstockungsbetrag für Praktika findet nur im Falle der Mobilität mit nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern aus den Regionen 13 und 14 Anwendung. Die EU-Mitgliedstaaten und die mit dem Programm assoziierten Drittländer umfassen Gebiete in äußerster Randlage und ÜLG. STUDIERENDE UND JUNGE HOCHSCHULABSOLVENTEN IN KURZEN PHYSISCHEN MOBILITÄTSAKTIVITÄTEN – GRUNDBETRÄGE ZUR INDIVIDUELLEN UNTERSTÜTZUNG (GEMISCHTE MOBILITÄT UND KURZFRISTIGE DOKTORANDENMOBILITÄT) Die Grundbeträge zur individuellen Unterstützung werden wie folgt festgelegt: Dauer der physischen Mobilitätsaktivität Betrag (alle EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer oder nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer) bis zum 14. Tag der Aktivität 79 EUR pro Tag vom 15. bis zum 30. Tag der Aktivität 56 EUR pro Tag Der Aufstockungsbetrag für Praktika findet in diesem Fall keine Anwendung. Die EU-Mitgliedstaaten und die mit dem Programm assoziierten Drittländer umfassen Gebiete in äußerster Randlage und ÜLG. 80 STUDIERENDE UND JUNGE HOCHSCHULABSOLVENTEN MIT GERINGEREN CHANCEN – AUFSTOCKUNGSBETRAG ZUSÄTZLICH ZUR INDIVIDUELLEN UNTERSTÜTZUNG FÜR KURZFRISTIGE PHYSISCHE MOBILITÄT Studierende und junge Hochschulabsolventen mit geringeren Chancen erhalten zusätzlich zur individuellen Unterstützung in Form einer EU-Erasmus+-Finanzhilfe einen Aufstockungsbetrag in Höhe von 100 EUR für eine physische Mobilitätsaktivität mit einer Dauer von 5-14 Tagen und 150 EUR für eine physische Mobilitätsaktivität mit einer Dauer von 15-30 Tagen. Die anzuwendenden Kriterien werden auf nationaler Ebene von den nationalen Agenturen in Abstimmung mit den nationalen Behörden festgelegt. C) FINANZIERUNGSREGELN FÜR DIE PERSONALMOBILITÄT Für Auslandsaufenthalte von Personal wird ein EU-Beitrag zu den Aufenthaltskosten nach folgenden Modalitäten gewährt: Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Individuelle Unterstützung Unmittelbar mit dem Aufenthalt der Teilnehmenden während der Aktivität verbundene Kosten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Dauer des Aufenthalts pro teilnehmender Person sowie dem Entsende- und Aufnahmeland. Bis zum 14. Tag der Aktivität: Tabelle A1.1, pro Tag und Teilnehmendem aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern, oder Tabelle A1.2, pro Tag und Teilnehmendem aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Zwischen dem 15. und 60. Tag der Aktivität: 70 % der Tabelle A1.1, pro Tag und Teilnehmendem aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern, oder 70 % der Tabelle A1.2, pro Tag und Teilnehmendem aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Die zu zahlenden Sätze werden auf den nächsten ganzen Euro gerundet. Tabelle A – Individuelle Unterstützung (Beträge in EUR pro Tag) Die Höhe der Beträge richtet sich nach dem Aufnahmeland. Diese Beträge bewegen sich innerhalb der in der folgenden Tabelle genannten Spannen. Bei der Festsetzung der Förderbeträge für die Begünstigten in ihrem jeweiligen Land berücksichtigen die nationalen Agenturen im Einvernehmen mit den nationalen Behörden die folgenden beiden Elemente: • die Verfügbarkeit und die Höhe sonstiger Förderung durch private oder öffentliche Stellen auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene, die die gewährte EU-Finanzhilfe im Rahmen von Kofinanzierungen ergänzt • den Gesamtumfang des Förderbedarfs des Personals, das einen Auslandsaufenthalt zu Lehr- oder Schulungszwecken beabsichtigt Für alle Aufnahmeländer muss innerhalb der Spanne derselbe Prozentsatz gelten. Es kann nicht für alle Aufnahmeländer derselbe Betrag gewährt werden. 81 Outgoing-Personalmobilität: Personal aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern (mit Ausnahme von eingeladenem Personal aus Unternehmen) Incoming-Personalmobilität: Personal aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern Eingeladenes Personal aus Unternehmen aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern Aufnahmeland Spanne (pro Tag) Betrag (pro Tag) A1.1 A1.2 Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden. 96-190 190 Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer aus den Regionen 13 und 14. 96-190 Nicht förderfähig Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern. 84-170 170 Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn. 71-148 148 Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer aus den Regionen 1-3, 5-12. 190 Nicht förderfähig Bei Mobilitätsaktivitäten zwischen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern aus den Regionen 13 und 14 können die nationalen Agenturen ihren Hochschuleinrichtungen eine gewisse Flexibilität einräumen, indem sie auf nationaler Ebene keine konkreten Beträge, sondern Spannen festlegen. Dies sollte jedoch nur aus berechtigten Gründen geschehen (z. B. in Ländern, in denen eine Kofinanzierung auf regionaler oder institutioneller Ebene möglich ist). Die genauen Beträge werden auf den Websites der nationalen Agenturen und der Hochschuleinrichtungen veröffentlicht. 82 D) HÖHE DER VON HOCHSCHULEINRICHTUNGEN UND MOBILITÄTSKONSORTIEN FESTGELEGTEN FINANZIELLEN UNTERSTÜTZUNG FÜR STUDIERENDE UND PERSONAL Die Hochschuleinrichtungen und Mobilitätskonsortien müssen in allen Fällen die folgenden Anforderungen einhalten, wenn sie die Fördersätze innerhalb ihrer Einrichtung festlegen und/oder die EU-Sätze anwenden: • Die Fördersätze werden einmalig von den Hochschulen/Konsortien festgelegt und bleiben während der gesamten Projektlaufzeit unverändert. Es ist nicht möglich, die Fördersätze während eines Projekts zu erhöhen oder zu reduzieren. • Die Sätze müssen unter Einhaltung der oben beschriebenen Grundsätze und der erläuterten Methode objektiv und transparent festgelegt und/oder angewendet werden (d. h. es sind sowohl die Mobilitätsrichtung als auch die zusätzlichen besonderen Finanzmittel zu berücksichtigen). • Für gleichartige Mobilitätsaufenthalte – Studienaufenthalte oder Praktika – in derselben Ländergruppe erhalten alle Studierenden Finanzmittel in gleicher Höhe (ausgenommen Studierende und junge Hochschulabsolventen mit geringeren Chancen oder aus Gebieten in äußerster Randlage und ÜLG). E) FINANZIERUNGSREGELN FÜR GEMISCHTE INTENSIVPROGRAMME Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Organisatorische Unterstützung Unmittelbar mit der Organisation der Intensivprogramme verbundene Kosten (außer Aufenthalts- und Reisekosten der Teilnehmenden). Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Zahl der mobilen Lernenden im Hochschulbereich, die im Rahmen von Mobilitätsprojekten finanziert werden, die aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen Maßnahmen unterstützt werden, wobei die an der Durchführung des Programms beteiligten Lehrkräfte/Ausbilder nicht berücksichtigt werden. Die koordinierende Hochschuleinrichtung beantragt die organisatorische Unterstützung im Namen der Gruppe von Einrichtungen, die das gemischte Intensivprogramm gemeinsam organisieren. 400 EUR pro Teilnehmendem bei mindestens 10 und höchstens 20 geförderten mobilen Erasmus+- Lernenden Die Finanzhilfe zur organisatorischen Unterstützung von gemischten Intensivprogrammen ist ein Beitrag zu allen Kosten, die den beteiligten Einrichtungen im Zusammenhang mit der Organisation der gemischten Intensivprogramme entstehen, wie z. B. Kosten im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Konzeption, Entwicklung, Durchführung und Nachbereitung der Programme, einschließlich der Durchführung von physischen und virtuellen Aktivitäten sowie der Gesamtverwaltung und -koordinierung. Die koordinierende Hochschuleinrichtung ist für die Aufteilung der Finanzhilfe zur organisatorischen Unterstützung von gemischten Intensivprogrammen auf die Partnerschaft verantwortlich, wenn die oben genannten Kosten anfallen. 83 ERASMUS-AKKREDITIERUNG IN DEN BEREICHEN BERUFLICHE AUS- UND WEITERBILDUNG, SCHULISCHE BILDUNG UND ERWACHSENENBILDUNG Die Erasmus-Akkreditierung ist ein Instrument für Organisationen in den Bereichen berufliche Aus- und Weiterbildung, schulische Bildung und Erwachsenenbildung, die sich für den grenzüberschreitenden Austausch und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit öffnen möchten. Mit der Vergabe der Erasmus-Akkreditierung wird bestätigt, dass der Antragsteller einen Plan zur Durchführung hochwertiger Mobilitätsaktivitäten im Rahmen umfassenderer Anstrengungen zur Entwicklung seiner Organisation erstellt hat. Dieser Plan wird als Erasmus-Plan bezeichnet und ist ein wesentlicher Bestandteil des Antrags auf Erasmus-Akkreditierung. Die Antragsteller können eine individuelle Erasmus-Akkreditierung für ihre Organisation oder eine Erasmus-Akkreditierung für Koordinatoren von Mobilitätskonsortien beantragen (siehe unten). Eine frühere Erfahrung im Rahmen des Programms ist für einen Antrag nicht erforderlich. Organisationen, die bereits über eine Erasmus-Akkreditierung verfügen, können ein Exzellenzsiegel zur Anerkennung ihrer bisherigen Arbeit und ihres Engagements für Qualität erhalten. WIE KÖNNEN MOBILITÄTSMÖGLICHKEITEN MIT EINER ERASMUS-AKKREDITIERUNG WAHRGENOMMEN WERDEN? Erfolgreiche Antragsteller für eine Erasmus-Akkreditierung erhalten vereinfachten Zugang zu Fördermöglichkeiten im Rahmen der Leitaktion 1 in Form von akkreditierten Mobilitätsprojekten, die in diesem Leitfaden vorgestellt werden. ZIELE DER AKTION IN ALLEN DREI BEREICHEN: Stärkung der europäischen Dimension des Lehrens und Lernens durch: ▪ Förderung der Werte Inklusion und Vielfalt, Toleranz und demokratische Teilhabe ▪ Förderung des Wissens über das gemeinsame europäische Erbe und die europäische Vielfalt ▪ Unterstützung des Aufbaus professioneller Netzwerke in ganz Europa IM BEREICH DER BERUFLICHEN AUS- UND WEITERBILDUNG: Beitrag zur Umsetzung der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Osnabrücker Erklärung79, zur europäischen Kompetenzagenda, zur Initiative „Union der Kompetenzen“80 und zur Schaffung des Europäischen Bildungsraums durch: ▪ Steigerung der Qualität der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung durch: ▪ Stärkung von Schlüssel- und Querschnittskompetenzen, insbesondere Sprachenlernen und digitale Kompetenzen ▪ Unterstützung der Entwicklung arbeitsplatzbezogener Kompetenzen, die auf dem derzeitigen und dem künftigen Arbeitsmarkt benötigt werden ▪ Austausch bewährter Verfahren und Förderung des Einsatzes neuer und innovativer pädagogischer Methoden und Technologien sowie Unterstützung der beruflichen Fortbildung von Lehrkräften, Ausbildern, Mentoren und sonstigem Personal in der Berufsbildung ▪ Aufbau der Kapazitäten von Berufsbildungsanbietern für die Durchführung hochwertiger Mobilitätsprojekte und ihrer Fähigkeit zur Bildung hochwertiger Partnerschaften bei gleichzeitiger Entwicklung ihrer Internationalisierungsstrategie 79 https://www.bibb.de/dokumente/pdf/ab31_corrigendum_osnabruecker_erklaerung.pdf. 80 https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/union-skills. https://www.bibb.de/dokumente/pdf/ab31_corrigendum_osnabruecker_erklaerung.pdf https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/union-skills 84 ▪ Schaffung realistischer Mobilitätsmöglichkeiten für alle Lernenden in der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung sowie Erhöhung der durchschnittlichen Mobilitätsdauer von Lernenden in der Berufsbildung, um die Qualität und Wirkung zu verbessern ▪ Förderung der Qualität, Transparenz und Anerkennung der Lernergebnisse von Mobilitätsphasen im Ausland, insbesondere durch den Einsatz europäischer Werkzeuge und Instrumente zu diesem Zweck IM BEREICH DER SCHULBILDUNG Steigerung der Lehr- und Lernqualität in der Schulbildung durch: ▪ Unterstützung der beruflichen Fortbildung von Lehrkräften, Schulleiterinnen und Schulleitern und sonstigem Schulpersonal ▪ Förderung des Einsatzes neuer Technologien und innovativer Lehrmethoden ▪ Verbesserung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt in Schulen ▪ Unterstützung des Austauschs und des Transfers bewährter Verfahren in den Bereichen Lehre und Schulentwicklung Beitrag zur Schaffung des europäischen Bildungsraums durch: ▪ Aufbau der Kapazitäten von Schulen für die Beteiligung am grenzüberschreitenden Austausch und an der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sowie für die Durchführung hochwertiger Mobilitätsprojekte ▪ Bereitstellung realistischer Möglichkeiten einer Lernmobilität für alle Schülerinnen und Schüler in der Schulbildung ▪ Förderung der Anerkennung von Lernergebnissen von Schülerinnen und Schülern und Personal in Mobilitätsphasen im Ausland IM BEREICH DER ERWACHSENENBILDUNG Beitrag zur Schaffung des europäischen Bildungsraums und zur Europäischen Kompetenzagenda sowie zur Initiative „Union der Kompetenzen“81 durch: ▪ Erhöhung der Beteiligung von Erwachsenen aller Altersgruppen und aus allen sozioökonomischen Verhältnissen an der Erwachsenenbildung, insbesondere durch Förderung der Beteiligung von Organisationen, die mit benachteiligten Lernenden arbeiten, kleinen Erwachsenenbildungsanbietern, neuen Programmteilnehmenden und weniger erfahrenen Organisationen sowie Basisorganisationen in der lokalen Gemeinschaft ▪ Steigerung der Qualität der formalen, informellen und nichtformalen Erwachsenenbildung durch: ▪ Verbesserung der Qualität der Angebote in der Erwachsenenbildung durch Professionalisierung des dort tätigen Personals und Aufbau der Kapazitäten von Erwachsenenbildungsanbietern für die Durchführung hochwertiger Lernprogramme ▪ Steigerung der Lehr- und Lernqualität in allen Formen der Erwachsenenbildung und stärkere Ausrichtung an den Bedürfnissen der Gesellschaft insgesamt ▪ Verbesserung der Angebote in der Erwachsenenbildung zur Förderung von Schlüsselkompetenzen im Sinne des EU- Rahmens (2018), einschließlich Grundfertigkeiten (Lesen, Schreiben, Rechnen, digitale Kompetenzen) und anderer Lebenskompetenzen ▪ Aufbau der Kapazitäten von Erwachsenenbildungsanbietern und anderen Organisationen, denen im Bereich der Erwachsenenbildung eine Rolle zukommt, zur Durchführung hochwertiger Mobilitätsprojekte 81 https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/union-skills_de. https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/union-skills_de 85 FÖRDERKRITERIEN Wer ist antragsberechtigt? Im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung: (1) Organisationen, die berufliche Erstausbildung oder Weiterbildung anbieten (2) lokale und regionale Behörden, Koordinierungsgremien und andere Organisationen, denen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung eine Rolle zukommt (3) Unternehmen und andere öffentliche oder private Organisationen, die Lernende und Auszubildende in der beruflichen Bildung aufnehmen, ausbilden oder anderweitig mit ihnen zusammenarbeiten Im Bereich der Schulbildung: (1) Schulen, die allgemeine Bildung im Vorschul-, Primar- oder Sekundarbereich anbieten, einschließlich Organisationen, die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung anbieten (2) lokale und regionale Behörden, Koordinierungsgremien und andere Organisationen, die im Bereich der Schulbildung eine Rolle spielen Im Bereich der Erwachsenenbildung: (1) Organisationen, die formale, informelle und nichtformale Erwachsenenbildung anbieten82 (2) lokale und regionale Behörden, Koordinierungsgremien und andere Organisationen, denen im Bereich der Erwachsenenbildung eine Rolle zukommt In allen drei Bereichen geltende Definitionen und Grundsätze Die Förderfähigkeit von Organisationen unter dem Kriterium (1) wird auf der Grundlage der von ihnen angebotenen Bildungsprogramme und -aktivitäten bestimmt. Eine Organisation kann in mehr als einem Bereich förderfähig sein, wenn sie verschiedene Bildungsprogramme und -aktivitäten anbietet. Die zuständige nationale Behörde jedes Landes legt Folgendes fest: ▪ die Bildungsprogramme und -aktivitäten, die den Organisationen eine Förderfähigkeit unter dem Kriterium (1)83 ermöglichen ▪ Organisationen, die unter dem Kriterium (2) förderfähig sind 82 Unbeschadet der von der zuständigen nationalen Behörde festgelegten Definitionen ist zu beachten, dass Organisationen, die berufliche Aus- und Weiterbildung für erwachsene Lernende anbieten, in der Regel als Anbieter beruflicher Aus- und Weiterbildung gelten und nicht als Anbieter von Erwachsenenbildung. Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte die geltenden Definitionen auf der Website Ihrer nationalen Agentur. 83 In einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Schulen oder Berufsbildungsanbieter, die einen Sonderstatus haben und unter der Aufsicht der nationalen Behörden eines anderen Landes stehen, müssen den Antrag möglicherweise bei der nationalen Agentur des Aufsicht führenden Landes stellen. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an die nationale Agentur im Gastland oder an das Land der zuständigen nationalen Behörde. Da alle Mobilitätsaktivitäten länderübergreifend sein müssen, können Schulen oder Berufsbildungsanbieter, die bei einer nationalen Agentur außerhalb des Landes, in dem sie ihren Sitz haben, einen Antrag stellen, weder mit anderen Organisationen im Land der nationalen Agentur, die den Antrag erhalten hat, noch mit Schulen oder Berufsbildungsanbietern, die einen ähnlichen Sonderstatus haben und bei derselben nationalen Agentur einen Antrag stellen, Incoming- oder Outgoing-Mobilitätsaktivitäten organisieren, selbst wenn diese Organisationen ihren Sitz in einem anderen Land haben als der Antragsteller. 86 Die geltenden Definitionen und Beispiele förderfähiger Organisationen werden auf der Website der zuständigen nationalen Agentur veröffentlicht. Förderfähige Länder Antragsteller müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Wo ist der Antrag zu stellen? Der Antrag ist bei der nationalen Agentur des Landes einzureichen, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Antragsfrist 29. September, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) Erasmus- Qualitätsstandards Antragsteller für eine Erasmus-Akkreditierung müssen sich an die auf der Europa-Website veröffentlichten Erasmus-Qualitätsstandards halten: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility-projects- vet-adults-schools Die Erasmus-Qualitätsstandards können während der Dauer der Umsetzung der Akkreditierung aktualisiert werden. In diesem Fall wird die Zustimmung der akkreditierten Organisationen eingeholt, bevor sie ihre nächste Finanzhilfe beantragen können. Anzahl der Anträge Eine Organisation kann sich in jedem der drei Bereiche, die Gegenstand dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind, einmal bewerben: Erwachsenenbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung sowie Schulbildung. Organisationen, die sich für mehr als einen Bereich bewerben, müssen für jeden Bereich einen separaten Antrag stellen. Organisationen, die bereits über eine Erasmus-Akkreditierung verfügen, können keine neue Akkreditierung in demselben Bereich beantragen. Arten von Anträgen Antragsteller können sich als Einzelorganisation oder als Koordinator eines Mobilitätskonsortiums bewerben. Es ist nicht möglich, beide Arten von Akkreditierung in demselben Bereich zu beantragen. Erasmus- Akkreditierung für Koordinatoren von Mobilitätskonsortien Ein Mobilitätskonsortium ist eine Gruppe von Organisationen in demselben Land, die Mobilitätsaktivitäten im Rahmen eines gemeinsamen Erasmus-Plans durchführen. Jedes Mobilitätskonsortium wird von einer federführenden Organisation koordiniert: dem Koordinator des Mobilitätskonsortiums, der über eine Erasmus-Akkreditierung verfügen muss. Der Koordinator des Mobilitätskonsortiums kann selbst Aktivitäten organisieren (ebenso wie jede Organisation mit einer Einzelakkreditierung) und darüber hinaus Mobilitätsmöglichkeiten für andere Mitglieder des Konsortiums bereitstellen. Konsortiumsmitglieder benötigen keine Erasmus-Akkreditierung. Antragsteller für eine Rolle als Koordinator von Mobilitätskonsortien müssen im Antrag den Zweck und die geplante Zusammensetzung ihres Konsortiums beschreiben. Alle vorgesehenen Mitgliedsorganisationen des Konsortiums müssen in demselben EU-Mitgliedstaat oder demselben mit dem Programm assoziierten Drittland wie der Koordinator des Mobilitätskonsortiums ansässig sein. Eine genaue Liste der Konsortiumsmitglieder ist in diesem Stadium jedoch nicht erforderlich. Mehr zu den Förderkriterien für Konsortiumsmitglieder und weitere Einzelheiten finden Sie im Abschnitt über akkreditierte Mobilitätsprojekte. https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility-projects-vet-adults-schools https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility-projects-vet-adults-schools 87 EIGNUNGSKRITERIEN Antragsteller müssen über eine ausreichende operative und berufliche Leistungsfähigkeit zur Durchführung des vorgeschlagenen Erasmus-Plans verfügen, einschließlich einer mindestens zweijährigen einschlägigen Erfahrung auf dem Gebiet, auf das sich der Antrag bezieht, und – im Falle von Koordinatoren des Mobilitätskonsortiums – über eine angemessene Fähigkeit zur Koordinierung des Konsortiums. Erfahrungen aus der Zeit vor Zusammenschlüssen oder ähnlichen strukturellen Veränderungen öffentlicher Einrichtungen (z. B. Schulen oder Bildungszentren) werden im Kontext von Prüfungen der operativen Leistungsfähigkeit als einschlägige Erfahrungen berücksichtigt. Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Antragsteller wird zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Bewertung der Finanzhilfeanträge für akkreditierte Projekte gesondert geprüft. Weitere Informationen zu den Eignungskriterien finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. AUSSCHLUSSKRITERIEN UND VORSCHRIFTEN BEZÜGLICH ORIGINALINHALTEN UND URHEBERSCHAFT Die Antragsteller müssen eine unterzeichnete ehrenwörtliche Erklärung vorlegen, in der sie bestätigen, dass keiner der in Teil C dieses Leitfadens aufgeführten Ausschlusskriterien auf sie zutrifft. Darüber hinaus bestätigen die Antragsteller mit der Unterzeichnung der Erklärung, dass der eingereichte Erasmus-Plan Originalinhalte enthält, die von ihnen verfasst wurden, und dass keine anderen Organisationen oder externen Personen für die Abfassung des Antrags bezahlt wurden. Gleichzeitig wird es den Antragstellern gestattet und nahegelegt, grundsätzliche Beratung von zuständigen Behörden und Experten einzuholen oder bewährte Verfahren mit Organisationen auszutauschen, die ihnen ähnlich sind und mehr Erfahrung mit Erasmus+ haben. Antragsteller für eine Rolle als Koordinator eines Mobilitätskonsortiums können bei der Abfassung ihres Antrags potenzielle Konsortiumsmitglieder konsultieren. Antragsteller können ihren Antrag mit strategischen Dokumenten untermauern, die für ihren Erasmus-Plan relevant sind, wie z. B. mit einer Internationalisierungsstrategie oder einer Strategie, die von ihren Aufsichts- oder Koordinierungsgremien entwickelt wurde. ZUSCHLAGSKRITERIEN Die Anträge werden getrennt für die Bereiche berufliche Aus- und Weiterbildung, Schulbildung sowie Erwachsenenbildung bewertet. Die Qualität der Anträge wird bewertet, indem auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien und Punktzahlen eine Wertung mit insgesamt 100 möglichen Punkten vorgenommen wird. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen: ▪ mindestens 70 von insgesamt 100 Punkten und ▪ mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der vier nachstehenden Kategorien von Zuschlagskriterien Relevanz (Höchstpunktzahl: 10 Punkte) Inwieweit ▪ sind das Profil und die Erfahrung des Antragstellers, die Aktivitäten und die Zielgruppe der Lernenden relevant für den Bereich, auf den sich der Antrag bezieht, die Ziele der Erasmus- Akkreditierungen und die Art des Antrags (Einzelorganisation oder Koordinator eines Konsortiums) ▪ ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant ▪ zusätzlich bei Organisationen, die sich als akkreditierte Koordinatoren von Konsortien bewerben: 88 o ist das Profil der vorgesehenen Mitglieder des Konsortiums relevant für den Zweck und die Ziele des Konsortiums, wie im Antrag festgelegt, für den Bereich, auf den sich der Antrag bezieht, und die Ziele der Erasmus-Akkreditierungen o bringt die Gründung des Konsortiums im Hinblick auf die Ziele der Erasmus- Akkreditierungen einen klaren Mehrwert für seine Mitglieder Erasmus-Plan: Ziele (Höchstpunktzahl: 40 Punkte) Inwieweit ▪ entspricht der vorgeschlagene Erasmus-Plan den Zielen der Erasmus-Akkreditierungen ▪ tragen die Ziele des vorgeschlagenen Erasmus-Plans den Bedürfnissen des Antragstellers, seines Personals und seiner Lernenden klar und konkret Rechnung o gilt bei Koordinatoren von Konsortien dieses Kriterium für das gesamte vorgesehene Konsortium und setzt voraus, dass die Ziele des Erasmus-Plans mit dem im Antrag festgelegten Zweck des Konsortiums im Einklang stehen ▪ sind die Ziele des vorgeschlagenen Erasmus-Plans und der zugehörige Zeitplan realistisch und ehrgeizig genug, um eine positive Wirkung für die Organisation (oder das Konsortium) zu erreichen ▪ sind die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verfolgung und Bewertung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele des Erasmus-Plans angemessen und konkret ▪ wenn der Antragsteller seinem Antrag strategische Dokumente beigefügt hat: wird der Zusammenhang zwischen dem vorgeschlagenen Erasmus-Plan und den beigefügten Dokumenten klar erläutert Erasmus-Plan: Aktivitäten (Höchstpunktzahl: 20 Punkte) Inwieweit ▪ steht die vorgeschlagene Anzahl der Teilnehmenden an Mobilitätsaktivitäten in einem angemessenen Verhältnis zur Größe und Erfahrung der antragstellenden Organisation o wird bei Koordinatoren von Konsortien die geplante Größe des Konsortiums berücksichtigt ▪ ist die vorgeschlagene Anzahl der Teilnehmenden an Mobilitätsaktivitäten realistisch und für die im Erasmus-Plan festgelegten Ziele angemessen ▪ sind die Profile der vorgesehenen Teilnehmenden relevant für den Bereich, auf den sich der Antrag bezieht, den vorgeschlagenen Erasmus-Plan und die Ziele der Erasmus- Akkreditierungen ▪ sofern zutreffend und falls der Antragsteller beabsichtigt, Mobilitätsaktivitäten für Lernende zu organisieren: sind Teilnehmende mit geringeren Chancen einbezogen Erasmus-Plan: Verwaltung (Höchstpunktzahl: 30 Punkte) Inwieweit ▪ hat der Antragsteller konkrete Wege vorgeschlagen, um zu den Grundprinzipien der Erasmus- Akkreditierung beizutragen, die in den Erasmus-Qualitätsstandards beschrieben sind ▪ hat der Antragsteller eine klare und vollständige Aufgabenverteilung im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards vorgeschlagen ▪ hat der Antragsteller angemessene Ressourcen für die Verwaltung der Programmaktivitäten im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards bereitgestellt ▪ ist ein angemessenes Engagement auf der Ebene der Organisationsleitung zu erkennen 89 ▪ wurden angemessene Maßnahmen festgelegt, um die Kontinuität der Programmaktivitäten bei Änderungen in Bezug auf das Personal oder die Leitung der antragstellenden Organisation zu gewährleisten ▪ hat der Antragsteller konkrete und logische Schritte vorgeschlagen, um die Ergebnisse seiner Mobilitätsaktivitäten in die reguläre Arbeit der Organisation zu integrieren o Bei Koordinatoren von Konsortien gilt dieses Kriterium für das gesamte vorgesehene Konsortium. HÖCHSTZAHL DER ERASMUS-AKKREDITIERUNGEN Die nationale Agentur legt je nach den verfügbaren Haushaltsmitteln eine Höchstzahl an zu gewährenden Akkreditierungen fest, die in jedem Land erteilt werden. Diese Entscheidung wird für jeden der drei Bereiche separat getroffen und mindestens 14 Kalendertage vor Ablauf der Frist für die Einreichung von Anträgen im Rahmen dieser Aufforderung auf der Website der nationalen Agentur veröffentlicht. Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage einer Rangliste der Anträge, die die Mindestgewährungskriterien erfüllen. Akkreditierungen werden beginnend mit dem Antrag mit der höchsten Punktzahl und so lange vergeben, bis die Höchstzahl gewährter Akkreditierungen erreicht ist. Wenn mehr als ein Antrag die gleiche Punktzahl hat wie der letzte, dem eine Akkreditierung gewährt wird, wird die Höchstzahl der gewährten Akkreditierungen so erhöht, dass alle Anträge mit dieser Punktzahl einbezogen werden. GÜLTIGKEIT Die Gültigkeit der im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen erteilten Erasmus-Akkreditierungen beginnt am 1. Februar 2027 und erstreckt sich über die Dauer des derzeitigen Programmplanungszeitraums bis zum 31. Dezember 2027. Wenn die Erasmus-Akkreditierung für die Teilnahme an einer Aktion nach Ablauf des Programmplanungszeitraums 2021– 2027 benötigt wird, kann die nationale Agentur die Gültigkeit der Akkreditierung unter den von der Europäischen Kommission festgelegten Bedingungen verlängern. Angesichts dieser Möglichkeit können die Antragsteller Erasmus-Pläne mit Laufzeiten zwischen zwei und fünf Jahren einreichen. Ein genehmigter Erasmus-Plan bleibt gültig, bis die nationale Agentur eine Aktualisierung genehmigt hat (siehe „Berichte im Rahmen der Akkreditierung“ unten). Wird eine Akkreditierung nicht verlängert, kann die Umsetzung zuvor gewährter Projekte über den 31. Dezember 2027 hinaus bis zum Ende der jeweiligen Finanzhilfevereinbarungen fortgesetzt werden. Die Akkreditierung kann jederzeit aufgehoben werden, wenn die akkreditierte Organisation nicht mehr besteht oder wenn die nationale Agentur und die akkreditierte Organisation dies vereinbaren. Die nationale Agentur kann die Akkreditierung unter den unter „Berichterstattung, Überwachung und Qualitätssicherung“ beschriebenen Bedingungen einseitig beenden. Eine einseitige Beendigung der Akkreditierung durch die akkreditierte Organisation ist nur möglich, wenn die Akkreditierung in mindestens drei aufeinanderfolgenden Jahren nicht zur Einreichung von Anträgen für akkreditierte Mobilitätsprojekte genutzt wurde. NICHTÜBERTRAGBARKEIT Die Erasmus-Akkreditierung kann nicht zwischen Organisationen übertragen werden. Die nationale Agentur kann im Falle struktureller Änderungen bei einer akkreditierten Organisation (z. B. Aufspaltung, Fusion, Änderung des Rechtsträgers, der Satzung, der Eigentumsverhältnisse oder förmliche Übertragung von Aufgaben und Ressourcen zwischen Einrichtungen des öffentlichen Sektors) die Akkreditierung auf der Grundlage eines begründeten Antrags auf eine Nachfolgeorganisation übertragen. 90 BERICHTERSTATTUNG, ÜBERWACHUNG UND QUALITÄTSSICHERUNG Abschlussberichte am Ende jeder Finanzhilfevereinbarung Am Ende der Laufzeit jeder im Rahmen der Erasmus-Akkreditierung genehmigten Finanzhilfevereinbarung legt die akkreditierte Organisation einen Abschlussbericht über die durchgeführten Aktivitäten, wie in der jeweiligen Finanzhilfevereinbarung angegeben, vor. Berichte im Rahmen der Akkreditierung Auf der Grundlage des genehmigten Erasmus-Plans und mindestens einmal in einem Zeitraum von fünf Jahren sind akkreditierte Organisationen verpflichtet, zu berichten, wie sie die Einhaltung der Erasmus-Qualitätsstandards sichergestellt haben zu berichten, wie sie bei der Verwirklichung der Ziele des Erasmus-Plans vorankommen ihren Erasmus-Plan zu aktualisieren Die nationale Agentur kann die oben genannten Elemente gleichzeitig oder separat anfordern. Die nationale Agentur kann beschließen, dass anstelle eines Berichts im Rahmen der Akkreditierung ein strukturierter Kontrollbesuch durchgeführt wird. Auf der Grundlage der Leistung der akkreditierten Organisation, die sich aus der Berichterstattung, der Überwachung und der Qualitätskontrolle ergibt, oder infolge wesentlicher Änderungen in der Organisation kann die nationale Agentur die Anzahl und zeitliche Abfolge der Fortschrittsberichte ändern. Darüber hinaus können akkreditierte Organisationen freiwillig darum ersuchen, ihren Erasmus-Plan zu aktualisieren. Ausgehend von der Begründung der Organisation entscheidet die nationale Agentur, ob eine Aktualisierung gerechtfertigt ist. Eine Aktualisierung des Erasmus-Plans kann einen Antrag auf Umstellung von der Akkreditierung als Einzelorganisation auf die Akkreditierung als Koordinator eines Mobilitätskonsortiums umfassen und umgekehrt. Überwachung und Kontrollen Die nationale Agentur kann formelle Kontrollen, Überwachungsbesuche oder andere Aktivitäten organisieren, um die Fortschritte und Leistungen der akkreditierten Organisationen nachzuverfolgen, die Einhaltung der vereinbarten Qualitätsstandards sicherzustellen und Unterstützung zu leisten. Formelle Kontrollen können in Form von Aktenprüfungen oder Besuchen bei der akkreditierten Organisation, bei Konsortiumsmitgliedern, bei unterstützenden Organisationen oder in sonstigen Räumlichkeiten, in denen einschlägige Aktivitäten stattfinden, erfolgen. Die nationale Agentur kann nationale Agenturen in anderen Ländern um Unterstützung ersuchen, um dort durchgeführte Aktivitäten zu überprüfen und zu überwachen. Nach einem Bericht oder einer Überwachungsaktivität gibt die nationale Agentur der akkreditierten Organisation Rückmeldung. Die nationale Agentur kann der akkreditierten Organisation auch verbindliche oder beratende Anweisungen zur Verbesserung ihrer Leistung erteilen. Bei neu akkreditierten Antragstellern, bei Organisationen mit hohem Risiko oder bei Nichteinhaltung der Anweisungen und Fristen der nationalen Agentur, bei einer sehr geringen Leistung, die im Rahmen der Berichterstattung, Überwachung und 91 Qualitätskontrollen festgestellt wurde, oder bei Verstößen gegen die Regeln des Programms (auch in einer anderen Aktion) kann die nationale Agentur die folgenden Abhilfemaßnahmen ergreifen: ▪ Beobachtung: Die nationale Agentur kann die Höhe der Finanzmittel, die die akkreditierte Organisation für Aktionen beantragen kann, für die eine Erasmus-Akkreditierung erforderlich ist, begrenzen. Neu akkreditierte Organisationen können unter Beobachtung gestellt werden, wenn bei der Prüfung der operativen Leistungsfähigkeit das Risiko einer schlechten Durchführung festgestellt wird. ▪ Aussetzung: Organisationen, deren Akkreditierung ausgesetzt ist, dürfen keine Fördermittel für Aktionen beantragen, für die eine Erasmus-Akkreditierung erforderlich ist. Zudem kann die nationale Agentur einige oder alle laufenden Finanzhilfevereinbarungen kündigen, die im Rahmen der ausgesetzten Akkreditierung geschlossen wurden. ▪ Aufhebung/Kündigung: Bei fortgesetzter Nichteinhaltung der Anweisungen und Fristen der nationalen Agentur, bei sehr geringer Leistung, langfristiger Inaktivität oder bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Programmregeln (auch in einer anderen Aktion) kann die nationale Agentur die Akkreditierung aufheben und alle auf dieser Akkreditierung basierenden laufenden Finanzhilfevereinbarungen kündigen. Die Beobachtungs- oder Aussetzungsphase wird fortgesetzt, bis die nationale Agentur feststellt, dass die in dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen dargelegten Bedingungen und Qualitätsanforderungen wieder erfüllt sind und die akkreditierte Organisation das Risiko einer geringen Leistung angegangen ist. Organisationen, die unter Beobachtung stehen oder deren Akkreditierung ausgesetzt ist, dürfen keine neue Akkreditierung in demselben Bereich beantragen. ANERKENNUNG VON EXZELLENZ Die besten akkreditierten Organisationen werden durch Exzellenzsiegel anerkannt, die im Rahmen dieser Aufforderung vergeben werden. Die Bedingungen für den Erhalt eines Exzellenzsiegels und für dessen regelmäßige Überprüfung werden von jeder nationalen Agentur festgelegt und auf ihrer Website veröffentlicht. 92 MOBILITÄT VON LERNENDEN UND PERSONAL IN DER BERUFLICHEN AUS- UND WEITERBILDUNG Mit dieser Aktion werden Anbieter von beruflicher Aus- und Weiterbildung und andere im Bereich der Berufsbildung tätige Organisationen unterstützt, die Lernmobilitätsaktivitäten für Lernende und Personal im Bereich der Berufsbildung organisieren möchten. Unterstützung wird für ein breites Spektrum von Aktivitäten gewährt, darunter Job Shadowing und Kurse zur beruflichen Fortbildung von Personal, Praktika und Langzeitpraktika (ErasmusPro), eingeladene Experten und andere Aktivitäten, die nachstehend erläutert werden. Im Rahmen ihrer Aktivitäten sollten die teilnehmenden Organisationen Inklusion und Vielfalt, ökologische Nachhaltigkeit, digitale Bildung sowie bürgerschaftliches Engagement und Teilhabe aktiv fördern, und zwar durch Nutzung der spezifischen Finanzierungsmöglichkeiten, die das Programm für diese Zwecke bietet, durch Sensibilisierung der Teilnehmenden, durch den Austausch bewährter Verfahren und durch die Wahl eines geeigneten Konzepts für ihre Aktivitäten. ZIELE DER AKTION Ziel der im Rahmen von Erasmus+ finanzierten Mobilitätsaktivitäten ist es, Lernmöglichkeiten für Einzelpersonen zu schaffen und die Internationalisierung und institutionelle Entwicklung von Berufsbildungsanbietern und anderen Organisationen, die in der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig sind, zu unterstützen. Die Aktion wird die Umsetzung der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Osnabrücker Erklärung84, der europäischen Kompetenzagenda85und der Initiative „Union der Kompetenzen“86 unterstützen. Zudem wird sie zur Schaffung des europäischen Bildungsraums beitragen. Konkret lauten die Ziele dieser Aktion wie folgt: Steigerung der Qualität der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung in Europa durch: • Stärkung von Schlüssel- und Querschnittskompetenzen, insbesondere des Sprachenlernens und digitale Kompetenzen • Unterstützung der Entwicklung arbeitsplatzbezogener Kompetenzen, die auf dem derzeitigen und dem künftigen Arbeitsmarkt benötigt werden • Austausch bewährter Verfahren und Förderung des Einsatzes neuer und innovativer pädagogischer Methoden und Technologien sowie Unterstützung der beruflichen Fortbildung von Lehrkräften, Ausbildern, Mentoren und sonstigem Personal in der Berufsbildung • Aufbau der Kapazitäten von Berufsbildungsanbietern für die Durchführung hochwertiger Mobilitätsprojekte und ihrer Fähigkeit zur Bildung hochwertiger Partnerschaften bei gleichzeitiger Entwicklung ihrer Internationalisierungsstrategie • Schaffung realistischer Mobilitätsmöglichkeiten für alle Lernenden in der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung sowie Erhöhung der durchschnittlichen Mobilitätsdauer von Lernenden in der Berufsbildung, um die Qualität und Wirkung zu verbessern • Förderung der Qualität, Transparenz und Anerkennung der Lernergebnisse von Mobilitätsphasen im Ausland, insbesondere durch den Einsatz europäischer Werkzeuge und Instrumente Stärkung der europäischen Dimension des Lehrens und Lernens durch: • Förderung der Werte Inklusion und Vielfalt, Toleranz und demokratische Teilhabe • Förderung des Wissens über das gemeinsame europäische Erbe und die europäische Vielfalt 84 https://www.bibb.de/dokumente/pdf/ab31_corrigendum_osnabruecker_erklaerung.pdf. 85 https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1223&langId=de. 86 https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/union-skills_de. https://www.bibb.de/dokumente/pdf/ab31_corrigendum_osnabruecker_erklaerung.pdf https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1223&langId=de https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/union-skills_de 93 • Unterstützung des Aufbaus professioneller Netzwerke in ganz Europa WIE KÖNNEN ERASMUS+-MOBILITÄTSMÖGLICHKEITEN WAHRGENOMMEN WERDEN? Berufsbildungsanbieter und andere Organisationen, die in der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig sind, können eine Förderung auf zweierlei Weise beantragen: • Kurzfristige Projekte für die Mobilität von Lernenden und Personal – diese Projekte bieten den Antragstellern die Möglichkeit, verschiedene Mobilitätsaktivitäten über einen Zeitraum von sechs bis achtzehn Monaten zu organisieren. Kurzfristige Projekte sind die beste Option für Organisationen, die zum ersten Mal einen Antrag auf Teilnahme an Erasmus+ stellen, oder für Organisationen, die nur eine begrenzte Anzahl von Aktivitäten organisieren möchten. oder • Akkreditierte Mobilitätsprojekte für Lernende und Personal – diese Projekte stehen nur Organisationen offen, die über eine Erasmus-Akkreditierung im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung verfügen. Dieser besondere Finanzierungsbereich ermöglicht es akkreditierten Organisationen, regelmäßig Mittel für Mobilitätsaktivitäten zu erhalten, die zur schrittweisen Umsetzung ihres Erasmus-Plans beitragen. Erasmus-Akkreditierungen stehen allen Organisationen offen, die regelmäßig Mobilitätsaktivitäten organisieren möchten. Eine frühere Erfahrung im Rahmen des Programms ist für einen Akkreditierungsantrag nicht erforderlich. Um mehr über diese Möglichkeit zu erfahren, lesen Sie bitte das Kapitel dieses Leitfadens über die Erasmus-Akkreditierung in den Bereichen Erwachsenenbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung und Schulbildung. Darüber hinaus können sich Organisationen an dem Programm beteiligen, ohne einen Antrag einzureichen, und zwar durch: • Beitritt zu einem bestehenden Erasmus+-Mobilitätskonsortium, das von einem akkreditierten Konsortialkoordinator in ihrem Land geleitet wird und neue Mitglieder aufnimmt, oder • Aufnahme von Teilnehmenden aus einem anderen Land: Jede Organisation kann Lernende oder Personal von einer Partnerorganisation im Ausland aufnehmen. Die Tätigkeit als aufnehmende Organisation ist eine wertvolle Erfahrung und eine gute Möglichkeit, mehr über das Programm zu erfahren, bevor Sie selbst einen Antrag stellen. Berufsbildungsanbietern wird nahegelegt, sich an europäischen Online-Plattformen wie EPALE und eTwinning zu beteiligen. EPALE bietet die Möglichkeit, mit Kolleginnen und Kollegen in ganz Europa in Kontakt zu treten und von ihnen zu lernen, und zwar durch Blogbeiträge, Foren und das Tool zur Partnersuche; die Plattform ermöglicht es, Praxisgemeinschaften zu bilden, Lernmaterial zu finden und an Veranstaltungen teilzunehmen. Sie bietet auch die Gemeinschaft der europäischen Berufsbildungspraktiker (https://epale.ec.europa.eu/de/practitioners-in-vet), einen Raum für Lehrkräfte berufsbildender Schulen, Ausbildende und betriebliche Betreuer, um zusammenzuarbeiten und sich über europäische Initiativen zu informieren. eTwinning ist eine im Rahmen von Erasmus+ finanzierte Online-Gemeinschaft, die auf einer sicheren Plattform gehostet und für Lehrkräfte und Schulpersonal zugänglich ist, die von der nationalen eTwinning-Organisation zugelassen wurden. Über eTwinning können Berufsbildungsanbieter gemeinsame virtuelle Klassenzimmer einrichten und Projekte mit anderen Berufsbildungsanbietern und sonstigen Partnerorganisationen (d. h. aufnehmenden Unternehmen) durchführen, während Lehrkräfte und Ausbilder Diskussionen und einen Erfahrungsaustausch mit Kollegen führen und vielfältige Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung wahrnehmen können. eTwinning bietet auch ein ideales Umfeld für die Suche nach Partnern für künftige Projekte. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Die antragstellende Organisation ist der Hauptakteur in einem Projekt der Leitaktion 1. Im Antragsverfahren für kurzfristige Projekte ebenso wie für Erasmus-Akkreditierungen geht es insbesondere um die Bedürfnisse und Pläne der antragstellenden Organisation (oder deren Konsortium). Die antragstellende Organisation verfasst den Antrag und reicht ihn ein, unterzeichnet 94 die Finanzhilfevereinbarung, führt die Mobilitätsaktivitäten durch und erstattet der nationalen Agentur Bericht. Sobald die Finanzhilfevereinbarung in Kraft tritt, wird der Antragsteller förmlich zum „Begünstigten“ einer EU-Finanzhilfe. Bei einem Mobilitätsprojekt kann es Aktivitäten im Rahmen der Outgoing- oder Incoming-Mobilität geben. Bei den meisten Arten verfügbarer Aktivitäten handelt es sich um Outgoing-Mobilität. Das bedeutet, dass die antragstellende Organisation (der Begünstigte) als entsendende Organisation fungiert: Sie wählt Teilnehmer aus und schickt sie zu einer aufnehmenden Organisation im Ausland. Darüber hinaus gibt es besondere Arten von Incoming-Aktivitäten, die es den antragstellenden Organisationen ermöglichen, Experten oder in der Ausbildung befindliche Lehrkräfte und Pädagogen zu ihrer Organisation einzuladen. Der Zweck von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmende aus dem Ausland (Incoming-Mobilität) besteht nicht in einem beiderseitigen Austausch, sondern darin, Personen zur antragstellenden Organisation zu bringen, die zu ihrer Entwicklung und Internationalisierung beitragen können. Bei der Durchführung aller im Rahmen dieser Aktion geförderten Aktivitäten müssen die Erasmus-Qualitätsstandards87 eingehalten werden. Die Erasmus-Qualitätsstandards umfassen konkrete Durchführungsverfahren für Projektaufgaben wie die Auswahl und Vorbereitung der Teilnehmenden, die Festlegung, Bewertung und Anerkennung von Lernergebnissen, die Weitergabe von Projektergebnissen usw. Das Sprachenlernen ist ein wichtiger Bestandteil eines jeden Mobilitätsprojekts: Die begünstigten Organisationen sollten ihren Teilnehmenden vor und während der Mobilitätsaktivitäten Unterstützung beim Sprachenlernen anbieten. Zu diesem Zweck finanziert Erasmus+ die Plattform für die Online-Sprachunterstützung, die von allen Erasmus+-Teilnehmenden kostenlos genutzt werden kann. Wie können Sie Partner für Ihre Mobilitätsaktivitäten finden? Erasmus+ bietet verschiedene Instrumente und Möglichkeiten, um Partner für Ihre Mobilitätsaktivitäten zu finden: • Die European School Education Platform (ESEP) bietet Organisationen der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Schulbildung ein Online-Instrument für die Partnersuche. Wenn Sie sich auf der Plattform registrieren, können Sie Mitteilungen zu Ihrer Partnersuche veröffentlichen und nach Mitteilungen anderer Organisationen suchen: www.school-education.ec.europa.eu/en/connect/partner-search. • Schulungs- und Kooperationsaktivitäten werden regelmäßig von den nationalen Erasmus+-Agenturen organisiert. Sie umfassen Kontaktseminare, Online-Veranstaltungen und andere Möglichkeiten der Partnersuche für Erasmus+- Antragsteller und Begünstigte. Informationen über Schulungs- und Kooperationsaktivitäten sind auf den einschlägigen Websites der nationalen Agentur und auf der Website des SALTO-Ressourcenzentrums für Schulungs- und Kooperationsaktivitäten („SALTO Education & Training TCA Resource Centre“) verfügbar: www.salto-et.net. • Über die Erasmus+-Projektergebnis-Plattform kann nach allen akkreditierten Organisationen und genehmigten Projekten gesucht werden: www.erasmus-plus.ec.europa.eu/projects. Bereichsübergreifende Dimensionen Alle Mobilitätsprojekte sollten die folgenden, für das gesamte Programm Erasmus+ relevanten Dimensionen berücksichtigen: Inklusion und Vielfalt Im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards müssen Organisationen, die Unterstützung aus dem Programm erhalten, sicherstellen, dass sie Teilnehmenden aus allen Verhältnissen Mobilitätsmöglichkeiten in inklusiver und gerechter Weise bieten. Bei der Auswahl der Lernenden, die an den Projektaktivitäten teilnehmen, sollten wichtige Faktoren wie die Beweggründe und Leistungen der Teilnehmenden sowie ihre persönlichen Entwicklungs- und Lernbedürfnisse berücksichtigt 87 Erasmus-Qualitätsstandards: www.erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility-projects-vet-adults-schools. https://school-education.ec.europa.eu/en/connect/partner-search https://salto-et.net/ https://erasmus-plus.ec.europa.eu/projects https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility-projects-vet-adults-schools 95 werden. Ebenso sollte bei der Auswahl von teilnehmendem Personal sichergestellt werden, dass die Vorteile ihrer beruflichen Fortbildung allen Lernenden in der Organisation zugutekommen. Während der gesamten Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Mobilitätsaktivitäten sollten die entsendende und die aufnehmende Organisation die Teilnehmenden in wichtige Entscheidungen einbeziehen, um den größtmöglichen Nutzen und die größtmögliche Wirkung für jeden Teilnehmenden zu gewährleisten. Begünstigte und andere teilnehmende Organisationen, die allgemeine und berufliche Bildung anbieten, werden ermutigt, aktiv Mobilitätsmöglichkeiten bereitzustellen und zu fördern, indem sie beispielsweise Mobilitätsfenster in ihren akademischen Kalender aufnehmen und standardmäßige Wiedereingliederungsmaßnahmen für zurückkehrende Teilnehmende festlegen. Ökologisch nachhaltige und verantwortungsvolle Praktiken Im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards müssen Organisationen, die Unterstützung aus dem Programm erhalten, bei ihren Teilnehmenden ein ökologisch nachhaltiges und verantwortungsvolles Verhalten fördern und das Bewusstsein dafür schärfen, wie wichtig es ist, Maßnahmen zur Verringerung oder zum Ausgleich des ökologischen Fußabdrucks von Mobilitätsaktivitäten zu ergreifen. Diese Grundsätze sollten in die Vorbereitung und Durchführung aller Programmaktivitäten einfließen, insbesondere durch die Nutzung spezifischer finanzieller Unterstützung durch das Programm zur Förderung nachhaltiger Verkehrsmittel. Organisationen, die allgemeine und berufliche Bildung anbieten, sollten diese Grundsätze in ihre tägliche Arbeit integrieren und aktiv eine Änderung der Denkweise und des Verhaltens ihrer Lernenden und ihres Personals fördern. Digitaler Wandel in der allgemeinen und beruflichen Bildung Im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards unterstützt das Programm alle teilnehmenden Organisationen dabei, digitale Instrumente und Lernmethoden in ihre Arbeit zu integrieren und so ihre physischen Aktivitäten zu ergänzen, die Zusammenarbeit zwischen Partnerorganisationen zu verbessern, ihre Lern- und Lehrqualität und -inklusivität zu steigern und ihre digitalen Kompetenzen weiterzuentwickeln. Zudem sollten die Berufsbildungseinrichtungen ihre Lernenden für die im Rahmen des Programms gebotenen Möglichkeiten sensibilisieren, einschlägige digitale Kompetenzen zu erwerben und weiterzuentwickeln, u. a. über das an Lernende in der Berufsbildung und junge Hochschulabsolventen gerichtete Praktikumsprogramm „Digitale Chance“ (Digital Opportunity Traineeships)88. Darüber hinaus kann das teilnehmende Personal am Praktikumsprogramm „Digitale Chance“ (Digital Opportunity Traineeships) teilnehmen: Dabei handelt es sich um Mobilitätsaktivitäten, die es den Teilnehmenden ermöglichen, digitale Kompetenzen zu erwerben und ihre Fähigkeit zu entwickeln, mithilfe digitaler Tools zu schulen, zu unterrichten und andere Aufgaben zu erfüllen. Derartige Aktivitäten können mit jedem der verfügbaren Formate der Personalmobilität organisiert werden. Teilhabe am demokratischen Leben Das Programm soll den Teilnehmern helfen, sich mit den Vorteilen eines aktiven Bürgersinns und der Teilhabe am demokratischen Leben vertraut zu machen. Die geförderten Mobilitätsaktivitäten sollten die partizipatorischen Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen der Zivilgesellschaft sowie die Entwicklung von sozialen und interkulturellen Kompetenzen, kritischem Denken und Medienkompetenz stärken. Die Projekte sollten, wo immer möglich, die Teilhabe am demokratischen Leben und das soziale und zivilgesellschaftliche Engagement durch formale oder nichtformale Lernaktivitäten fördern. Sie sollten das Verständnis für die Europäische Union und die gemeinsamen europäischen Werte entwickeln oder verbessern, 88 Eine Mobilitätsaktivität für Lernende in der Berufsbildung wird als „Digitale Chance“-Praktikum (Digital Opportunity Traineeship) angesehen, wenn dabei eine oder mehrere der folgenden Aktivitäten ausgeübt wird: digitales Marketing (beispielsweise Management sozialer Medien, Web-Analytik); digitales grafisches, mechanisches oder architektonisches Design; Entwicklung von Apps, Software, Skripten oder Websites; Installation, Wartung und Verwaltung von IT Systemen und Netzwerken; Cybersicherheit; Datenanalytik, gezielte Datensuche und bildliche Datendarstellung; Programmierung und Training von Robotern und Anwendungen künstlicher Intelligenz. Allgemeine Kundenbetreuung, Auftragserfüllung, Dateneingabe oder Büroarbeiten fallen nicht in diese Kategorie. 96 darunter die Achtung demokratischer Grundsätze, die Menschenwürde, die Einheit und Vielfalt, den interkulturellen Dialog sowie das gesellschaftliche, kulturelle und historische Erbe Europas. AKTIVITÄTEN In diesem Abschnitt wird die Art von Aktivitäten vorgestellt, die im Rahmen von Erasmus+ sowohl im Rahmen kurzfristiger Projekte als auch im Rahmen akkreditierter Projekte finanziert werden können. Alle Lernmobilitätsaktivitäten müssen Folgendes sein: • pädagogisch: Sie müssen darauf ausgerichtet sein, dass Teilnehmende neue Kenntnisse, Fähigkeiten, Kompetenzen und Einstellungen erwerben bzw. vorhandene verbessern; • transnational: Sie müssen Interaktionen zwischen Menschen aus verschiedenen Ländern zum Zweck des gegenseitigen Austauschs und des Lernens voneinander vorsehen; • strukturiert: Sie müssen eine klare Methodik, ein klares Lernprogramm und geplante Lernergebnisse aufweisen; • strategisch: Sie müssen zu einem breiteren Spektrum von Projekt- oder Akkreditierungszielen beitragen. Alle Mobilitätsaktivitäten für Lernende und Personal müssen in einer Organisation im Ausland stattfinden, wobei das Personal der aufnehmenden Organisationen federführend ist (die aufnehmenden Organisationen werden auch als „Gasteinrichtungen“ bezeichnet). Zweigstellen der entsendenden Organisation oder andere mit der entsendenden Organisation verbundene Stellen können nicht als aufnehmende Organisationen fungieren, wenn sie die Anforderung für - länderübergreifende Aktivitäten nicht erfüllen. Bei jeder Aktivität können Personen, die Teilnehmende mit geringeren Chancen, Minderjährige oder zu beaufsichtigende junge Erwachsene begleiten, zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten. Begleitpersonen können während der gesamten Dauer oder eines Teils der Dauer der Aktivität unterstützt werden. PERSONALMOBILITÄT Förderfähige Aktivitäten ▪ Job Shadowing (2 bis 60 Tage) ▪ Lehr- oder Schulungstätigkeit (2 bis 365 Tage) ▪ Kurse und Schulungen (2 bis 10 Tage) Zusätzlich zur physischen Mobilität können alle Mobilitätsaktivitäten für Personal mit virtuellen Lernaktivitäten kombiniert werden. Die oben angegebene Mindest- und Höchstdauer gilt für die Komponente der physischen Mobilität. Die durchgeführten Aktivitäten müssen die folgenden qualitativen Anforderungen erfüllen: Job Shadowing/Hospitationen: Die Teilnehmenden können dabei einen gewissen Zeitraum bei einer aufnehmenden Organisation in einem anderen Land verbringen, um durch Beobachtung und Interaktion neue Verfahren zu erlernen und neue Ideen zu sammeln. Hospitationen erfordern eine eindeutige Identifizierung des verantwortlichen Mentors in der aufnehmenden Organisation, d. h. der Person, die der Teilnehmende während der Dauer der Aktivität begleitet. Ein Mentor kann von maximal zwei Teilnehmenden gleichzeitig begleitet werden. Unterrichts- oder Ausbildungstätigkeiten über längere Zeiträume: Die Teilnehmenden können dabei für einen gewissen Zeitraum in einer aufnehmenden Organisation in einem 97 anderen Land unterrichten oder Schulungen für Lernende anbieten, um durch die Erfüllung ihrer Aufgaben und den Austausch mit Fachkollegen zu lernen. Kurse und Schulungen: Die Teilnehmenden können dabei von einem strukturierten Kurs oder einer ähnlichen Art von Schulung profitieren, die von qualifizierten Fachkräften auf der Grundlage eines vordefinierten Lernprogramms und von Lernergebnissen durchgeführt wird. Die Gesamthöhe der Finanzhilfe89 für „Kurse und Schulungen“ ist auf höchstens 50 % der gewährten Projektfinanzhilfe begrenzt. Für Projekte mit einer gewährten Finanzhilfe von insgesamt bis zu 40 000 EUR wird diese Obergrenze auf 20 000 EUR festgesetzt. Höchstens drei Personen derselben entsendenden Organisation und höchstens zehn Personen aus demselben Mobilitätskonsortium können Finanzmittel für die gemeinsame Teilnahme an demselben Kurs erhalten. Jede Person kann nur an einem Kurs pro Projekt teilnehmen. Die Schulung muss eine klare transnationale Komponente umfassen, z. B. durch die Förderung der Lerninteraktion zwischen Teilnehmenden aus verschiedenen Ländern oder indem andere Elemente des transnationalen Austauschs von Verfahren integriert werden, beispielsweise durch eine starke Einbeziehung von Berufsbildungspersonal aus dem aufnehmenden Land, das mit Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausland interagiert und ihnen seine Verfahren veranschaulicht. Der Inhalt der Kurse und Schulungen muss für die beruflichen Kompetenzen des teilnehmenden Personals und die Ziele des Projekts oder der Akkreditierung relevant sein. Gefördert werden beispielsweise Kurse und Schulungen, die von öffentlichen Einrichtungen oder Freiwilligenorganisationen ausgerichtet werden, Aktivitäten, die im Rahmen eines Austauschs von Verfahren zwischen Organisationen in verschiedenen Ländern organisiert werden, sowie kommerziell verfügbare Kurse und Schulungen. Völlig passive Aktivitäten wie das Anhören von Vorträgen, Reden oder Massenkonferenzen werden nicht unterstützt. Konferenzen und ähnlich bezeichnete Veranstaltungen können nur dann für eine Finanzierung in Betracht kommen, wenn die Teilnehmenden den größten Teil ihrer Zeit für strukturierte Schulungen, Workshops, praktische Übungen, den Austausch von Verfahren mit Kolleginnen und Kollegen oder andere Formen des aktiven Lernens aufwenden. Die Antragsteller sollten sich darüber im Klaren sein, dass alle Kursanbieter völlig unabhängig vom Programm Erasmus+ sind und als Dienstleister auf einem freien Markt agieren. Die Wahl der Kurse und Schulungen liegt folglich in der Verantwortung der begünstigten Organisation. Als Orientierungshilfe für die Antragsteller bei ihrer Wahl wurden folgende Qualitätsstandards entwickelt: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/quality-standards-key-action-1 Förderfähige Teilnehmende Zu den förderfähigen Teilnehmenden zählen Lehrkräfte, Ausbilder und alle sonstigen nicht lehrenden Experten und Angehörigen des Personals, die in der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung tätig sind. Zu den förderfähigen nicht lehrenden Angehörigen des Personals zählen Personen, die in der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung tätig sind, entweder in 89 Die Budgetkategorie „Inklusionsunterstützung für Teilnehmende“ wird nicht auf diese Obergrenze angerechnet. https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/quality-standards-key-action-1 98 Berufsbildungseinrichtungen (als Führungskräfte, internationale Mobilitätsbeauftragte, Erasmus+-Koordinatoren usw.) oder in anderen Organisationen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung (z. B. Ausbildende in lokalen Partnerunternehmen, Beratende, Erasmus+-Koordinatoren, Politikkoordinatoren mit Zuständigkeit für die berufliche Aus- und Weiterbildung usw.). Die Teilnehmenden müssen bei der entsendenden Organisation tätig sein oder regelmäßig mit ihr zusammenarbeiten, um die Durchführung ihrer Kernaktivitäten zu unterstützen (z. B. als externe und betriebliche Ausbildende, Expertinnen und Experten, Freiwillige, Vorstandsmitglieder, Inspektoren usw.). In allen Fällen müssen die Aufgaben, die den Teilnehmenden mit der entsendenden Organisation verbinden, so dokumentiert sein, dass die nationale Agentur diese Verbindung überprüfen kann (z. B. mit einem Arbeits- oder Freiwilligenvertrag, einer Aufgabenbeschreibung oder einem ähnlichen Dokument). Die nationalen Agenturen etablieren eine transparente und einheitliche Praxis in der Frage, was in ihrem nationalen Kontext unter annehmbaren Arbeitsverhältnissen und Belegunterlagen zu verstehen ist. Bedienstete, die vom Ausland aus arbeiten, können in dem Land, in dem sie arbeiten, nicht an Aktivitäten teilnehmen. Förderfähige Orte Die Aktivitäten müssen im Ausland stattfinden, und zwar entweder in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Die Aktivitäten müssen in dem Land stattfinden, in dem die Aufnahmeorganisation rechtmäßig ansässig ist. Jede Mobilitätsaktivität kann nur in einem Land stattfinden.90 Darüber hinaus können Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung verfügen, Teilnehmende zu einem Job Shadowing und zu einer Lehr- oder Schulungstätigkeit in nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer entsenden (Regionen 1 bis 3 und 5 bis 14, siehe Teil A: Förderfähige Länder). Hinweis: Mobilitätsaktivitäten nach Belarus und Russland sind nicht förderfähig. Dokumentation der Lernergebnisse Die Anforderungen an die Dokumentation der Lernergebnisse sind in den Erasmus- Qualitätsstandards festgelegt und in der Finanzhilfevereinbarung zum Projekt weiter ausgeführt. Vor Beginn der Mobilitätsaktivität müssen die entsendende Organisation, die aufnehmende Organisation und der Teilnehmende eine Lernvereinbarung (oder ein ähnliches Dokument) abschließen, in der die erwarteten Lernergebnisse des Teilnehmenden aufgeführt sind. Für Kurse und Schulungen kann anstelle einer Lernvereinbarung ein Kursprogramm genutzt werden. Nach der Aktivität müssen die vom Teilnehmenden erzielten Lernergebnisse durch Ausstellung eines Europass-Mobilitätsnachweises oder eines ähnlichen Dokuments anerkannt werden. Die begünstigte Organisation muss eine Kopie des ausgestellten Dokuments als Nachweis dafür 90 Kurze grenzüberschreitende Reisen sind zulässig, wenn dies für die Aktivität relevant ist; für die Zwecke der Finanzhilfeberechnung gilt dies jedoch nicht als Änderung des Landes, in dem sich der Veranstaltungsort befindet. Werden aufeinanderfolgende Aktivitäten in verschiedenen Ländern organisiert, so muss jede Aktivität für sich sämtliche einschlägigen Förderkriterien erfüllen. 99 aufbewahren, dass die Aktivität abgeschlossen wurde. Darüber hinaus kann die nationale Agentur verlangen, dass der Begünstigte eine Finanzhilfevereinbarung mit dem Teilnehmenden unterzeichnet und diese als Teil der Belegunterlagen aufbewahrt. Diese Anforderung ist in der Finanzhilfevereinbarung anzugeben. MOBILITÄT DER LERNENDEN Förderfähige Aktivitäten ▪ Teilnahme an Kompetenzwettbewerben im Berufsbildungsbereich (1 bis 10 Tage) ▪ Gruppenmobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung (2 bis 30 Tage, mindestens zwei Lernende in der beruflichen Bildung pro Gruppe) ▪ Kurzfristige Lernmobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung (10 bis 89 Tage) ▪ Langfristige Lernmobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung (ErasmusPro) (90 bis 365 Tage) Zusätzlich zur physischen Mobilität können alle Mobilitätsaktivitäten für Lernende mit virtuellen Lernaktivitäten kombiniert werden. Die oben angegebene Mindest- und Höchstdauer gilt für die Komponente der physischen Mobilität. Die durchgeführten Maßnahmen müssen die folgenden qualitativen Anforderungen erfüllen: Teilnahme an Kompetenzwettbewerben im Berufsbildungsbereich: Lernende in der beruflichen Bildung können an internationalen branchenspezifischen Veranstaltungen teilnehmen, bei denen sie ihre Kompetenzen im Rahmen eines Wettbewerbs unter Beweis stellen, was von zentraler Bedeutung für die Förderung, die Anerkennung und den Austausch von Erfahrungen, Know-how und technischen Innovationen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung ist91. Gefördert werden auch Personal, Mentoren oder Experten, die die Lernenden während der Aktivität begleiten. Gruppenmobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung: Eine Gruppe von Lernenden aus der entsendenden Organisation kann gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen im Ausland bei einer Partnerorganisation, die berufliche Bildung anbietet, lernen. Die entsendende Organisation muss die Lernaktivitäten in Zusammenarbeit mit einer Partnerorganisation, die berufliche Bildung anbietet, im aufnehmenden Land konzipieren.92 Lehrkräfte, Ausbilder oder anderes qualifiziertes Lehrpersonal aus der entsendenden Organisation müssen die Lernenden während der gesamten Dauer der Aktivität begleiten und ihren Lernprozess anleiten. Bei Bedarf können auch andere Erwachsene als Begleitpersonen fungieren, um das begleitende Personal zu unterstützen.93 91 Weitere Einzelheiten zur Definition von Kompetenzwettbewerben im Berufsbildungsbereich sind in Teil D – Glossar enthalten. 92 Programme für Gruppenaktivitäten, die ausschließlich oder hauptsächlich aus kommerziell angebotenen Aktivitäten bestehen, wie z. B. Kurse an einer Sprachschule oder andere kommerzielle „gebrauchsfertige“ Aktivitäten, sind nicht förderfähig. Die Aktivitäten bei dem aufnehmenden Berufsbildungsanbieter können durch eine Zeit des arbeitsbasierten Lernens in einem Unternehmen ergänzt werden. Wenn dies für das Lernprogramm der Aktivität relevant ist, können Lernende einen Teil des Mobilitätszeitraums mit gemeinsamen Ausflügen in die Natur und zu kulturellen Stätten, internationalen Wettbewerben oder mit anderen relevanten Inhalten verbringen. Diese Inhalte müssen jedoch gegenüber den wichtigsten Lernaktivitäten stets zweitrangig und in ein von den beiden Berufsbildungsanbietern entwickeltes Peer-Learning-Programm eingebettet sein. 93 In jedem Fall sind die entsendenden und aufnehmenden Organisationen dafür verantwortlich, dass die geltenden Vorschriften und Gesetze in den Entsende- und Aufnahmeländern vollständig eingehalten werden. 100 Kurzfristige Lernmobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung: Lernende in der beruflichen Bildung können einen Auslandsaufenthalt zu Lernzwecken bei einer Partnerorganisation, die berufliche Bildung anbietet, in einem Unternehmen oder bei einer anderen im Bereich der beruflichen Bildung oder auf dem Arbeitsmarkt tätigen Organisation absolvieren. Der Lernzeitraum muss eine stark arbeitsbezogene Komponente umfassen, und für jeden Teilnehmenden muss ein individuelles Lernprogramm aufgestellt werden. Für Teilnehmende mit geringeren Chancen kann die Mobilität mit einer Mindestdauer von zwei Tagen organisiert werden, sofern dies gerechtfertigt ist. Langfristige Lernmobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung (ErasmusPro): Lernende in der beruflichen Bildung können einen Auslandsaufenthalt zu Lernzwecken bei einer Partnerorganisation, die berufliche Bildung anbietet, in einem Unternehmen oder bei einer anderen im Bereich der beruflichen Bildung oder auf dem Arbeitsmarkt tätigen Organisation absolvieren. Der Lernzeitraum muss eine stark arbeitsbezogene Komponente umfassen, und für jeden Teilnehmenden muss ein individuelles Lernprogramm aufgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass der Unterschied zwischen den Formaten Gruppen- und Einzelaktivität nicht auf den Reise- und Unterbringungsmodalitäten beruht, sondern vielmehr auf den Anforderungen für gemeinsame oder individuelle Lernprogramme, wie nachstehend unter „Dokumentation der Lernergebnisse“ beschrieben. Dementsprechend wird für Gruppen- bzw. Einzelaktivitäten ein unterschiedliches Maß an organisatorischer Unterstützung bereitgestellt, wie in den am Ende dieses Kapitels angegebenen Regeln für die Finanzierung festgelegt. Förderfähige Teilnehmende Zu den förderfähigen Teilnehmenden zählen Lernende und Auszubildende in der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung. Die Teilnehmenden müssen in ein förderfähiges Programm für die berufliche Erstausbildung oder Weiterbildung eingeschrieben sein.94 Junge Absolventen (einschließlich ehemaliger Auszubildender) von förderfähigen Programmen für die berufliche Erstausbildung und Weiterbildung können bis zu 12 Monate nach ihrem Abschluss an der Aktion teilnehmen. Wenn die Teilnehmenden nach dem Abschluss einen obligatorischen Militär- oder Zivildienst abgeleistet haben, wird der Zeitraum der Förderfähigkeit um die Dauer des betreffenden Dienstes verlängert. Die Teilnehmenden einer Gruppenmobilität müssen in ein förderfähiges Programm für die berufliche Erstausbildung eingeschrieben sein.95 Förderfähige Orte Die Aktivitäten müssen im Ausland stattfinden, und zwar entweder in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Die Aktivitäten müssen in dem Land stattfinden, in dem die Aufnahmeorganisation rechtmäßig ansässig ist. Jede Mobilitätsaktivität kann nur in einem Land stattfinden.96 94 Die förderfähigen Programme für die berufliche Erstausbildung oder Weiterbildung werden in jedem EU-Mitgliedstaat oder jedem mit dem Programm assoziierten Drittland von der zuständigen nationalen Behörde festgelegt und auf der Website der zuständigen nationalen Agentur veröffentlicht. 95 Die zuständige nationale Behörde entscheidet, ob alle oder nur einige Programme der beruflichen Erstausbildung als Gruppenmobilitätsaktivitäten förderfähig sind. 96 Kurze grenzüberschreitende Reisen sind zulässig, wenn dies für die Aktivität relevant ist; für die Zwecke der Finanzhilfeberechnung gilt dies jedoch nicht als Änderung des Landes, in dem sich der Veranstaltungsort befindet. Werden aufeinanderfolgende Aktivitäten in verschiedenen Ländern organisiert, so muss jede Aktivität für sich sämtliche einschlägigen Förderkriterien erfüllen. 101 Darüber hinaus können Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung verfügen, Lernende für kurzfristige Lernmobilität, langfristige Lernmobilität (ErasmusPro) und die Teilnahme an Kompetenzwettbewerben im Berufsbildungsbereich in nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer entsenden (Regionen 1 bis 3 und 5 bis 14, siehe Teil A: Förderfähige Länder). Hinweis: Mobilitätsaktivitäten nach Belarus und Russland sind nicht förderfähig. Die Gruppenmobilität von Lernenden in der beruflichen Aus- und Weiterbildung muss bei einem aufnehmenden Berufsbildungsanbieter stattfinden. In Ausnahmefällen können Aktivitäten an einem anderen Ort im Land der aufnehmenden Organisation stattfinden, sofern dies aufgrund der Inhalte und Qualität der Aktivität angebracht ist. In diesem Fall werden die Reisekosten der Teilnehmer von der aufnehmenden Organisation zum Veranstaltungsort nicht als transnationale Mobilitätsaktivität betrachtet. Daher können für diesen Zweck keine zusätzlichen Mittel beantragt werden. Darüber hinaus kann die Gruppenmobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung an dem Sitz einer Einrichtung der Europäischen Union stattfinden, wenn die Aktivität bei einer EU- Einrichtung oder in Zusammenarbeit mit einer solchen organisiert wird.97 Unabhängig vom Ort, an dem die Aktivität stattfindet, müssen an den Gruppenaktivitäten Lernende aus mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern teilnehmen. Dokumentation der Lernergebnisse Die Anforderungen an die Dokumentation der Lernergebnisse sind in den Erasmus- Qualitätsstandards festgelegt und in der Finanzhilfevereinbarung zum Projekt weiter ausgeführt. Individuelle Mobilitätsaktivitäten: Vor Beginn der Aktivität müssen die entsendende Organisation, die aufnehmende Organisation und der Teilnehmende eine Lernvereinbarung (oder ein ähnliches Dokument) abschließen, in der die erwarteten Lernergebnisse des Teilnehmenden aufgeführt sind. Nach der Aktivität müssen die vom Teilnehmenden erzielten Lernergebnisse durch Ausstellung eines Europass-Mobilitätsnachweises oder eines ähnlichen Dokuments anerkannt werden. Die begünstigte Organisation muss eine Kopie des ausgestellten Dokuments als Nachweis dafür aufbewahren, dass die Aktivität abgeschlossen wurde. Darüber hinaus kann die nationale Agentur verlangen, dass der Begünstigte eine Finanzhilfevereinbarung mit dem Teilnehmenden unterzeichnet und diese als Teil der Belegunterlagen aufbewahrt. Diese Anforderung ist in der Finanzhilfevereinbarung anzugeben. Gruppenmobilitätsaktivitäten: Es muss ein Lernprogramm für die gesamte Gruppe festgelegt werden (individuelle Lernvereinbarungen sind nicht erforderlich). Nach der Aktivität muss die begünstigte Organisation das Lernprogramm und eine Teilnehmerliste (auf der auch die Begleitpersonen aufgeführt sind) als Nachweis für den Abschluss der Aktivität aufbewahren. 97 Sitze der Organe der Europäischen Union sind Brüssel, Frankfurt, Luxemburg und Straßburg. Aktivitäten an den Sitzen der EU werden als transnationale Mobilität betrachtet, wenn Teilnehmende aus mindestens zwei Ländern gemeinsam an der Aktivität teilnehmen. In diesem Fall kann eine Finanzierung (wie im Abschnitt „Welche Regeln bestehen für die Finanzierung?“ beschrieben) für alle Teilnehmenden, unabhängig von ihrem Ursprungsland, beantragt werden. Eine Liste der Organe und Einrichtungen der EU finden Sie unter https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de. https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de 102 SONSTIGE UNTERSTÜTZTE AKTIVITÄTEN Förderfähige Aktivitäten ▪ Eingeladene Experten (2 bis 60 Tage) ▪ Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen (10 bis 365 Tage) Die durchgeführten Aktivitäten müssen die folgenden qualitativen Anforderungen erfüllen: Eingeladene Experten: Organisationen können Ausbildende, Lehrkräfte, Politikexpertinnen und Politikexperten oder andere qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland einladen, die zur Verbesserung der Lehr-, Ausbildungs- und Lernerfahrungen in der aufnehmenden Organisation beitragen können. Beispielsweise können eingeladene Experten Schulungen für das Personal der aufnehmenden Organisation anbieten, neue Lehrmethoden demonstrieren oder den Transfer bewährter Verfahren in den Bereichen Organisation und Verwaltung unterstützen. Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen: Antragstellende Organisationen können in der Ausbildung befindliche Lehrkräfte aufnehmen, die ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten. Förderfähige Teilnehmende Eingeladene Experten können alle Personen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland sein, die über Fachwissen verfügen und Schulungen halten können, die für die Bedürfnisse und Ziele der einladenden Organisation relevant sind. Die Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen steht Teilnehmenden offen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland an einem Ausbildungsprogramm für Lehrkräfte teilnehmen oder ein solches (oder ähnlich gelagertes Bildungsprogramm für Ausbilder oder Pädagogen) vor Kurzem abgeschlossen98 haben. Für ihre Teilnahme kann finanzielle Unterstützung gewährt werden, sofern die entsendende Einrichtung keine Finanzhilfe zu demselben Zweck gewährt. Förderfähige Orte Für eingeladene Experten und in Ausbildung befindliche Lehrkräfte/Pädagogen ist der Ort stets die begünstigte Organisation (einschließlich der Mitglieder eines Konsortiums). Dokumentation der Lernergebnisse Bei eingeladenen Experten muss das Lernprogramm, das der Experte vorlegen wird, vor der Aktivität mit der aufnehmenden Organisation abgestimmt werden. Nach der Aktivität muss die begünstigte Organisation das durchgeführte Lernprogramm als Nachweis für den Abschluss der Aktivität aufbewahren. Bei in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen gelten die für Einzelaktivitäten der Mobilität zu Lernzwecken beschriebenen Anforderungen. VORBEREITENDE BESUCHE Was ist ein vorbereitender Besuch? Bei einem vorbereitenden Besuch handelt es sich um einen Besuch von Mitarbeitern der entsendenden Organisation bei einer potenziellen aufnehmenden Organisation mit dem Ziel, eine Mobilitätsaktivität für Lernende oder Personal besser vorzubereiten. 98 Junge Absolventinnen und Absolventen können bis zu zwölf Monate nach dem Abschluss teilnehmen. Wenn die Teilnehmenden nach dem Abschluss einen obligatorischen Militär- oder Zivildienst abgeleistet haben, wird der Zeitraum der Förderfähigkeit um die Dauer des betreffenden Dienstes verlängert. 103 Wann kann ein vorbereitender Besuch organisiert werden? Jeder vorbereitende Besuch muss klar begründet sein und dazu dienen, die Inklusivität, Reichweite und Qualität der Mobilitätsaktivitäten zu verbessern. So können vorbereitende Besuche organisiert werden, um die Mobilität von Teilnehmern mit geringeren Chancen besser vorzubereiten, die Zusammenarbeit mit einer neuen Partnerorganisation aufzunehmen oder längere Mobilitätsaktivitäten vorzubereiten. Vorbereitende Besuche können zur Vorbereitung jeder Art von Mobilität von Lernenden oder Personal, mit Ausnahme von „Kursen und Schulungen“, organisiert werden. Wer kann an einem vorbereitenden Besuch teilnehmen? Vorbereitende Besuche können von allen Personen durchgeführt werden, die für Aktivitäten im Zusammenhang mit der Personalmobilität infrage kommen und an der Organisation des Projekts beteiligt sind. In Ausnahmefällen können Lernende, die an einer langfristigen Lernmobilität teilnehmen werden, und Teilnehmende, die bei allen Arten von Aktivitäten geringere Chancen haben, an vorbereitenden Besuchen für ihre Aktivitäten teilnehmen. An einem vorbereitenden Besuch können höchstens drei Personen teilnehmen. Wo können vorbereitende Besuche stattfinden? Vorbereitende Besuche finden in den Räumlichkeiten der potenziellen aufnehmenden Organisation oder an einem anderen Ort der geplanten Mobilitätsaktivitäten statt. Die für die Orte von Mobilitätsaktivitäten für Personal und Lernende geltenden Regeln sind auch auf die mit diesen Aktivitäten verbundenen vorbereitenden Besuche anzuwenden. Pro Aufnahmeorganisation kann nur ein vorbereitender Besuch organisiert werden. KURZFRISTIGE PROJEKTE FÜR DIE MOBILITÄT VON LERNENDEN UND PERSONAL IN DER BERUFLICHEN BILDUNG Kurzfristige Projekte für die Mobilität von Lernenden und Personal sind eine einfache und unproblematische Möglichkeit, eine Förderung durch Erasmus+ in Anspruch zu nehmen. Sie sollen es den Begünstigten ermöglichen, ohne Schwierigkeiten einige wenige Aktivitäten zu organisieren und Erfahrungen mit dem Programm zu sammeln. Um die kurzfristigen Projekte einfach zu halten, ist ihre Teilnehmerzahl und Projektlaufzeit begrenzt. Das Format steht nur Einzelorganisationen, nicht jedoch Konsortien offen. Akkreditierte Organisationen können keine kurzfristigen Projekte beantragen, da sie bereits ständigen Zugang zu Erasmus+-Mitteln haben. Der Antrag für kurzfristige Projekte umfasst eine Liste und Beschreibung der Aktivitäten, die die antragstellende Organisation zu organisieren beabsichtigt. FÖRDERKRITERIEN Förderfähige Organisationen: Wer ist antragsberechtigt? Antragsberechtigt99 sind die folgenden Organisationen: 99 Die Definition der förderfähigen Organisationen wird in jedem EU-Mitgliedstaat oder jedem mit dem Programm assoziierten Drittland von der zuständigen nationalen Behörde festgelegt und auf der Website der zuständigen nationalen Agentur zusammen mit einschlägigen Beispielen veröffentlicht. 104 (1) Organisationen, die berufliche Erstausbildung oder Weiterbildung anbieten100 (2) lokale und regionale Behörden, Koordinierungsgremien und andere Organisationen, denen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung eine Rolle zukommt (3) Unternehmen und andere öffentliche oder private Organisationen, die Lernende und Auszubildende in der beruflichen Bildung aufnehmen, ausbilden oder anderweitig mit ihnen zusammenarbeiten Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung verfügen, können keine kurzfristigen Projekte beantragen. Förderfähige Länder Antragstellende Organisationen müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Wo ist der Antrag zu stellen? Der Antrag wird bei der nationalen Agentur des Landes eingereicht, in dem der Antragsteller ansässig ist. Antragsfristen Runde 1 (für alle nationalen Agenturen): 19. Februar, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) Runde 2: Die nationalen Agenturen können beschließen, eine zweite Frist einzuräumen (Runde 2): In diesem Fall wird die nationale Agentur die Antragsteller über ihre Website informieren. Für die Runde 2 müssen die Antragsteller ihren Antrag bis zum 1. Oktober um 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) einreichen. Projektbeginn Die folgenden Anfangsdaten können für Projekte gewählt werden: ▪ Runde 1: zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember desselben Jahres ▪ Runde 2 (sofern zutreffend): zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai des Folgejahres Projektdauer 6–18 Monate Anzahl der Anträge Pro Auswahlrunde kann eine Organisation nur ein einziges kurzfristiges Projekt im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung beantragen. Organisationen, die im Rahmen der ersten Antragsrunde eine Finanzhilfe für ein kurzfristiges Projekt erhalten, können keinen Antrag für die zweite Runde derselben Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einreichen. Innerhalb eines Zeitraums von fünf aufeinanderfolgenden Jahren, in dem Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ergehen, können Organisationen höchstens drei Finanzhilfen für kurzfristige Projekte im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung erhalten. Im Zeitraum 2014–2020 erhaltene Finanzhilfen werden nicht auf diese Obergrenze angerechnet. 100 In einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Berufsbildungsanbieter, die einen Sonderstatus haben und unter der Aufsicht der nationalen Behörden eines anderen Landes stehen, müssen den Antrag möglicherweise bei der nationalen Agentur des Aufsicht führenden Landes stellen. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an die nationale Agentur im Gastland oder an das Land der zuständigen nationalen Behörde. Da alle Mobilitätsaktivitäten länderübergreifend sein müssen, können Berufsbildungsanbieter, die bei einer nationalen Agentur außerhalb des Landes, in dem sie ihren Sitz haben, einen Antrag stellen, weder mit anderen Organisationen im Land der nationalen Agentur, die den Antrag erhalten hat, noch mit Berufsbildungsanbietern, die einen ähnlichen Sonderstatus haben und bei derselben nationalen Agentur einen Antrag stellen, Incoming- oder Outgoing-Mobilitätsaktivitäten organisieren, selbst wenn diese Organisationen ihren Sitz in einem anderen Land haben als der Antragsteller. 105 Förderfähige Aktivitäten Alle Arten von Aktivitäten für die berufliche Aus- und Weiterbildung. Eine detaillierte Liste und Regeln finden Sie im Abschnitt „Aktivitäten“. Um förderfähig zu sein, müssen die Anträge mindestens eine Mobilitätsaktivität für Personal oder Lernende beinhalten. Projektumfang Ein Antrag für ein kurzfristiges Projekt kann höchstens 30 Teilnehmer an Mobilitätsaktivitäten umfassen. Vorbereitende Besuche und die Teilnahme von Begleitpersonen werden nicht auf diese Grenze angerechnet. Unterstützende Organisationen Eine unterstützende Organisation hilft der begünstigten Organisation bei praktischen Aspekten der Projektdurchführung, die nicht die Kernaufgaben des Projekts betreffen. Zu den Kernaufgaben des Projekts gehören die finanzielle Verwaltung der Programmmittel, der Kontakt mit der nationalen Agentur, die Berichterstattung über die durchgeführten Aktivitäten sowie alle Entscheidungen, die sich unmittelbar auf den Inhalt, die Qualität und die Ergebnisse der durchgeführten Aktivitäten auswirken (z. B. Wahl der Aktivitätsart, die Dauer und die Aufnahmeorganisation, Definition und Bewertung der Lernergebnisse). Die Beteiligung einer unterstützenden Organisation bedarf der Genehmigung durch die nationale Agentur. Die Rolle und die Pflichten der unterstützenden Organisationen müssen zwischen diesen Organisationen und der begünstigten Organisation förmlich festgelegt werden. Die unterstützende Organisation handelt unter der Leitung der begünstigten Organisation, die letztlich für die Ergebnisse und die Qualität der durchgeführten Aktivitäten verantwortlich bleibt. Alle Beiträge der unterstützenden Organisationen müssen den Erasmus- Qualitätsstandards entsprechen. Im Falle einer mangelhaften Umsetzung von Qualitätsstandards oder einer anderen Form der Nichteinhaltung dieser Anforderungen kann die nationale Agentur verlangen, dass der Begünstigte keine Unterstützung mehr für bestimmte Aufgaben erhält und diese selbst umsetzt. Kommt der Begünstigte seinen Verpflichtungen nicht nach, kann die nationale Agentur die Finanzhilfevereinbarung kündigen. Aufnehmende Organisationen, die den Teilnehmenden der begünstigten Organisation Lerninhalte und Mentoring zur Verfügung stellen, gelten nicht als unterstützende Organisationen, es sei denn, sie unterstützen den Begünstigten gleichzeitig bei anderen Aufgaben des Projektmanagements, die normalerweise von der entsendenden Organisation wahrgenommen werden. EIGNUNGSKRITERIEN, AUSSCHLUSSKRITERIEN UND VORSCHRIFTEN BEZÜGLICH ORIGINALINHALTEN UND URHEBERSCHAFT Die Antragsteller müssen über eine ausreichende operative und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen, um das vorgeschlagene Projekt durchführen zu können. Die Antragsteller müssen eine unterzeichnete ehrenwörtliche Erklärung vorlegen, in der sie bestätigen, dass keiner der in Teil C dieses Leitfadens aufgeführten Ausschlusskriterien auf sie zutrifft. Darüber hinaus bestätigen die Antragsteller mit der Unterzeichnung der Erklärung, dass der eingereichte Antrag Originalinhalte enthält, die von ihnen erstellt wurden, und dass keine anderen Organisationen oder externen Personen für die Abfassung des Antrags bezahlt wurden. Weitere Informationen zu den Eignungskriterien, den Ausschlusskriterien und den Vorschriften bezüglich Originalinhalten und Urheberschaft finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. 106 ZUSCHLAGSKRITERIEN Die eingereichten Anträge werden bewertet, indem auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien und Punktzahlen eine Wertung mit insgesamt 100 möglichen Punkten vorgenommen wird. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen: ▪ mindestens 60 von insgesamt 100 Punkten und ▪ mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl bei jedem der drei nachstehenden Zuschlagskriterien. Relevanz (Höchstpunktzahl: 20 Punkte) Inwieweit ▪ sind das Profil und die Erfahrung des Antragstellers, die Aktivitäten und die Zielgruppe der Lernenden relevant für den Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung ▪ ist der Projektvorschlag relevant für die Ziele der Aktion ▪ ist der Vorschlag relevant für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung ▪ ist der Projektvorschlag relevant für die folgenden spezifischen Prioritäten Unterstützung neuer Programmteilnehmender und weniger erfahrener Organisationen Unterstützung von Teilnehmenden an ErasmusPro-Aktivitäten Unterstützung von Teilnehmenden mit geringeren Chancen Qualität der Projektkonzeption (Höchstpunktzahl: 50 Punkte) Inwieweit ▪ tragen die Ziele des vorgeschlagenen Projekts den Bedürfnissen der antragstellenden Organisation, ihres Personals und ihrer Lernenden klar und konkret Rechnung ▪ sind die vorgeschlagenen Aktivitäten geeignet, die Projektziele zu erreichen ▪ sind die operativen und logistischen Aspekte der Projektgestaltung (z. B. vorgeschlagene Veranstaltungsorte) angemessen und kosteneffizient ▪ werden ökologisch nachhaltige und verantwortungsvolle Verfahren in das Projekt integriert ▪ werden digitale Instrumente (insbesondere eTwinning für die berufliche Erstausbildung und EPALE für die berufliche Weiterbildung) und Lernmethoden in das Projekt integriert, um die physischen Mobilitätsaktivitäten zu ergänzen und die Zusammenarbeit mit den aufnehmenden Partnerorganisationen zu verbessern Qualität der Nachbereitungsaktionen (Höchstpunktzahl: 30 Punkte) Inwieweit ▪ hat der Antragsteller die Aufgaben und Zuständigkeiten für die Durchführung der Aktivitäten in Übereinstimmung mit den Erasmus-Qualitätsstandards klar definiert ▪ hat der Antragsteller konkrete und logische Schritte vorgeschlagen, um die Ergebnisse seiner oder ihrer Mobilitätsaktivitäten in die reguläre Arbeit der Organisation zu integrieren ▪ hat der Antragsteller eine geeignete Methode zur Bewertung der Projektergebnisse vorgeschlagen ▪ hat der Antragsteller konkrete und wirksame Schritte vorgeschlagen, um die Projektergebnisse innerhalb der antragstellenden Organisation bekannt zu machen, sie an andere Organisationen und die Öffentlichkeit weiterzugeben und öffentlich auf die Finanzierung durch die Europäische Union hinzuweisen 107 AKKREDITIERTE PROJEKTE FÜR DIE MOBILITÄT VON LERNENDEN UND PERSONAL IN DER BERUFLICHEN BILDUNG Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung verfügen, können eine Förderung im Rahmen eines speziellen Finanzierungsbereichs beantragen, der nur ihnen zugänglich ist. Die Anträge basieren auf dem zuvor genehmigten Erasmus-Plan, weshalb eine detaillierte Liste und Beschreibung der geplanten Aktivitäten zum Zeitpunkt der Beantragung der Mittel nicht erforderlich sind. Stattdessen geht es in den Anträgen insbesondere darum, den Mittelbedarf für die nächste Reihe von Aktivitäten zu schätzen. FÖRDERKRITERIEN Förderfähige Organisationen: Wer ist antragsberechtigt? Die Antragsteller müssen zum Projektbeginn über eine gültige Erasmus-Akkreditierung im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung verfügen. Mobilitätskonsortium Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung für Koordinatoren von Mobilitätskonsortien verfügen, müssen Anträge in dem für Mobilitätskonsortien vorgesehenen Format stellen. Als Teil des Antrags ist eine Liste der Mitglieder des Mobilitätskonsortiums vorzulegen, die neben dem Koordinator mindestens eine Mitgliedsorganisation umfassen muss. Jede Organisation, die die Förderkriterien für Erasmus in dem gleichen Bereich erfüllt, kann Mitglied eines Mobilitätskonsortiums werden.101 Alle vorgesehenen Mitgliedsorganisationen des Konsortiums müssen in demselben EU-Mitgliedstaat oder demselben mit dem Programm assoziierten Drittland wie der Koordinator des Mobilitätskonsortiums ansässig sein. Die Beziehung zwischen dem Konsortialkoordinator und den Konsortiumsmitgliedern muss auf Zusammenarbeit ausgerichtet und darf nicht gewinnorientiert sein. Konsortiumsmitglieder benötigen keine Erasmus-Akkreditierung. Organisationen, die an einem Mobilitätskonsortium teilnehmen, können im Rahmen derselben Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen in höchstens zwei Anträgen der Leitaktion 1 im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung Finanzmittel beantragen. Aus diesem Grund können im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung Organisationen, die eine Finanzhilfe für ein kurzfristiges Projekt oder ein akkreditiertes Projekt beantragen, zusätzlich nur an einem Antrag für ein Mobilitätskonsortium als Mitgliedsorganisationen teilnehmen. Andere Organisationen können an bis zu zwei Anträgen von Mobilitätskonsortien beteiligt sein. Wo ist der Antrag zu stellen? Der Antrag wird bei der nationalen Agentur des Landes eingereicht, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. 101 Für die Zwecke der Auftragsvergabe können Konsortiumsmitglieder Mitbegünstigte, verbundene Stellen oder Dritte sein, die finanzielle Unterstützung erhalten. Die Unterstützung Dritter kann auf der Grundlage der in den Erasmus-Qualitätsstandards festgelegten Anforderungen für förderfähige Aktivitäten und förderfähige Teilnehmende (entsprechend den Vorgaben für diese Aktion) bis zu einem Höchstbetrag von 60 000 EUR pro Aufnahmeorganisation gewährt werden. Mitglieder des Konsortiums, die rechtlich Teil derselben Einrichtung wie der Konsortialkoordinator sind, können die Projektfinanzhilfe erhalten und gelten juristisch nicht als Mitbegünstigte, verbundene Stellen oder Dritte. Die Entscheidung über die vertragliche Struktur jedes Mobilitätskonsortiumprojekts wird von der nationalen Agentur auf der Grundlage des Status und der formellen Verbindungen des Konsortialkoordinators und der Konsortiumsmitglieder im nationalen Rechtsrahmen getroffen. In jedem Fall müssen die teilnehmenden Mitglieder des Konsortiums im Projektantrag und in der Projektfinanzhilfevereinbarung als Teil der Projektbeschreibung aufgeführt werden. 108 Antragsfrist 19. Februar, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) Projektbeginn 1. Juni desselben Jahres Projektdauer Alle akkreditierten Projekte haben zunächst eine Laufzeit von 15 Monaten. In begründeten Fällen können die Begünstigten eine Verlängerung der Laufzeit ihres Projekts auf insgesamt 24 Monate beantragen. Sofern die nationale Agentur nichts anderes beschließt, erfolgt die Verlängerung nach Ablauf von 12 Monaten der Durchführung. Anzahl der Anträge Akkreditierte Organisationen können pro Auswahlrunde nur einen Antrag stellen. Förderfähige Aktivitäten Alle Arten von Aktivitäten für die berufliche Aus- und Weiterbildung. Eine detaillierte Liste und Regeln finden Sie im Abschnitt „Aktivitäten“. Um förderfähig zu sein, müssen die Anträge mindestens eine Mobilitätsaktivität für Personal oder Lernende beinhalten. Projektumfang Die Zahl der Teilnehmer, die in akkreditierte Projekte einbezogen werden können, ist nicht begrenzt, abgesehen von etwaigen Beschränkungen, die in der Phase der Mittelzuweisung festgelegt werden. Die Projekte dürfen nicht mehr als 20 % der gewährten Finanzhilfe für Aktivitäten mit nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern bereitstellen.102 Diese Möglichkeiten sollen Organisationen in EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern dazu anregen, mit mehreren nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern Aktivitäten im Rahmen der Outgoing-Mobilität zu entwickeln. Es wird erwartet, dass diese Aktivitäten einen möglichst großen geografischen Bereich abdecken. Unterstützende Organisationen Eine unterstützende Organisation hilft der begünstigten Organisation bei praktischen Aspekten der Projektdurchführung, die nicht die Kernaufgaben des Projekts betreffen. Zu den Kernaufgaben des Projekts gehören die finanzielle Verwaltung der Programmmittel, der Kontakt mit der nationalen Agentur, die Berichterstattung über die durchgeführten Aktivitäten sowie alle Entscheidungen, die sich unmittelbar auf den Inhalt, die Qualität und die Ergebnisse der durchgeführten Aktivitäten auswirken (z. B. Wahl der Aktivitätsart, die Dauer und die Aufnahmeorganisation, Definition und Bewertung der Lernergebnisse). Die Beteiligung einer unterstützenden Organisation bedarf der Genehmigung durch die nationale Agentur. Die Rolle und die Pflichten der unterstützenden Organisationen müssen zwischen diesen Organisationen und der begünstigten Organisation förmlich festgelegt werden. Die unterstützende Organisation handelt unter der Leitung der begünstigten Organisation, die letztlich für die Ergebnisse und die Qualität der durchgeführten Aktivitäten verantwortlich bleibt. Alle Beiträge der unterstützenden Organisationen müssen den Erasmus- Qualitätsstandards entsprechen. Im Falle einer mangelhaften Umsetzung von Qualitätsstandards oder einer anderen Form der Nichteinhaltung dieser Anforderungen kann die nationale Agentur verlangen, dass der Begünstigte keine Unterstützung mehr für bestimmte Aufgaben erhält und diese selbst 102 Die Budgetkategorien „Inklusionsunterstützung für Teilnehmende“ und „Außergewöhnliche Kosten für teure Reisen“ werden nicht auf diese Obergrenze angerechnet. 109 umsetzt. Kommt der Begünstigte seinen Verpflichtungen nicht nach, kann die nationale Agentur die Finanzhilfevereinbarung kündigen. Aufnehmende Organisationen, die den Teilnehmenden der begünstigten Organisation Lerninhalte und Mentoring zur Verfügung stellen, gelten nicht als unterstützende Organisationen, es sei denn, sie unterstützen den Begünstigten gleichzeitig bei anderen Aufgaben des Projektmanagements, die normalerweise von der entsendenden Organisation wahrgenommen werden. MITTELZUWEISUNG Da die Qualität des Erasmus-Plans des Antragstellers zum Zeitpunkt des Akkreditierungsantrags bewertet wurde, findet in der Phase der Mittelzuweisung keine qualitative Bewertung statt. Alle förderfähigen Anträge auf Finanzhilfe werden auch tatsächlich gefördert. Die Höhe der gewährten Finanzhilfe hängt von mehreren Faktoren ab: − dem für die Zuweisung an akkreditierte Antragsteller verfügbaren Gesamtbudget − den beantragten Aktivitäten (einschließlich des geschätzten Budgets, der für ihre Durchführung erforderlich ist) − dem Grund- und Höchstbetrag der Finanzhilfe − den folgenden Zuweisungskomponenten: qualitative Leistung, politische Prioritäten und geografische Ausgewogenheit (sofern die nationale Agentur dieses Kriterium anwendet) Die für akkreditierte Projekte zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und die genauen Regeln für die Mittelzuweisung werden von der nationalen Agentur vor Ablauf der Frist für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht. Die Regeln für die Mittelzuweisung müssen den Grundsätzen der Fairness, Transparenz und Gleichbehandlung entsprechen. Die Indikatoren und Parameter, die bei der Mittelzuweisung verwendet werden, müssen objektiv und überprüfbar sein, und ihre Werte müssen den Antragstellern vor Ablauf der Einreichungsfrist bekannt sein. Auf der Grundlage der geltenden Finanzierungsbeiträge je Einheit und der historischen Daten schätzt die nationale Agentur die Mittel, die für die Durchführung der von den einzelnen Antragstellern beantragten Aktivitäten erforderlich sind. Den Antragstellern kann keine Finanzhilfe gewährt werden, die über dem veranschlagten Budget liegt. Erhält ein Antragsteller den vollständigen Kostenvoranschlag für die Durchführung der beantragten Aktivitäten, so werden die im Antrag geforderten Aktivitäten als Zielvorgaben für die Durchführung in die Projektfinanzhilfevereinbarung aufgenommen. Andernfalls werden, wenn der Antragsteller nicht den gesamten veranschlagten Finanzplan erhält, die Zielvorgaben für die Durchführung angepasst, um zu der gewährten Finanzhilfe proportional zu bleiben.103 Die Mittel für die Kostenkategorien „Inklusionsunterstützung für Teilnehmende“ und „Außergewöhnliche Kosten“ können nicht auf die gleiche Weise geschätzt werden wie die Mittel für Kostenkategorien, bei denen Finanzierungsbeiträge je Einheit angewandt werden. Die nationale Agentur prüft die Anträge für diese Kostenarten getrennt auf der Grundlage der vorgelegten Beschreibung und Begründung. Während der Projektdurchführung können die Begünstigten bei Bedarf weitere Anträge für diese Arten von Kosten stellen. Die nationale Agentur wird solche zusätzlichen Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeiten, solange Mittel verfügbar sind. 103 Die nationale Agentur kann begrenzte Änderungen an der proportionalen Anpassung vornehmen, um eine bessere Anpassung zwischen der gewährten Finanzhilfe und den Zielaktivitäten zu ermöglichen, die Kohärenz mit dem genehmigten Erasmus-Plan zu gewährleisten, vorrangige Aktivitäten angemessen zu unterstützen, mindestens einen Teilnehmer pro Art und Kategorie der vom Antragsteller beantragten Aktivität zu halten und die Bestimmungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einzuhalten. 110 WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Für kurzfristige und akkreditierte Projekte für die Mobilität von Lernenden und Personal in der beruflichen Aus- und Weiterbildung gelten die folgenden Finanzierungsregeln. Erasmus+-Projekte werden nach dem Grundsatz der Kofinanzierung finanziert. Dementsprechend werden die in der nachstehenden Tabelle festgelegten Einheitskosten so berechnet, dass sie durchschnittlich 80 % der tatsächlichen Kosten abdecken. Die Projekte können Teilnehmende umfassen, deren Finanzhilfe vollständig oder teilweise aus anderen Quellen als Erasmus+ finanziert wird. Für jeden einzelnen Teilnehmenden kann der Begünstigte Finanzmittel für alle förderfähigen Einheitszuschüsse oder nur für einige davon (wenn die übrigen Kosten auf andere Weise gedeckt werden) beantragen. Die im Rahmen von Erasmus+ erhaltenen Mittel können durch die begünstigte Organisation selbst, durch andere EU-Fonds, Spenden, durch Beiträge von Teilnehmenden, Beiträge Dritter usw. ergänzt werden. Der Grundsatz der Vermeidung von Doppelfinanzierungen ist zu beachten (siehe Teil C). Wenn der Begünstigte Beiträge der Teilnehmenden vorsieht, so müssen diese im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen der Erasmus-Qualitätsstandards stehen. Durch diese Beiträge dürfen insbesondere keine Hindernisse für die Inklusion von Teilnehmenden mit geringeren Chancen entstehen. Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Organisatorische Unterstützung Unmittelbar mit der Durchführung des Projekts zusammenhängende Kosten, die nicht unter andere Kostenkategorien fallen. Beispiele hierfür sind: (pädagogische, interkulturelle und sonstige) Vorbereitung, Mentoring, Überwachung und Unterstützung der Teilnehmenden während der Mobilität, Dienste, Werkzeuge und Ausrüstung, die für die Projektdurchführung benötigt werden, virtuelle Komponenten in gemischten Aktivitäten, Anerkennung von Lernergebnissen, Austausch von Ergebnissen und Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Finanzierung durch die Europäische Union. 100 EUR pro Teilnehmendem an Kompetenzwettbewerben im Berufsbildungsbereich pro Teilnehmendem an einer Gruppenmobilität von Lernenden pro Teilnehmendem an Personalmobilität zum Zweck von Kursen und Schulungen pro eingeladenen Experten pro aufgenommene Lehrkraft oder pädagogische Fachkraft in Ausbildung 350 EUR; 200 EUR ab 100 Teilnehmenden an derselben Art von Aktivität pro Teilnehmendem an kurzfristiger Lernmobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung pro Teilnehmer an Personalmobilität zum Zweck von Job Shadowing oder einer Lehr- oder Schulungstätigkeit 500 EUR pro Teilnehmendem an langfristiger Lernmobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung (ErasmusPro) pro Teilnehmendem an einer Einzelaktivität, die in einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland stattfindet 111 Die organisatorische Unterstützung deckt die Kosten ab, die sowohl der entsendenden als auch der aufnehmenden Organisation entstehen (außer im Fall der Personalmobilität zum Zweck von Kursen und Schulungen). Die Aufteilung der erhaltenen Finanzhilfe wird zwischen den beiden Organisationen vereinbart. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden. Begleitpersonen gelten nicht als Teilnehmende an Lernmobilitätsaktivitäten und werden bei der Berechnung der organisatorischen Unterstützung nicht berücksichtigt. Reisekosten Zuschuss zu den Kosten, die den Teilnehmenden und Begleitpersonen für die Reise von ihrem Herkunftsort zum Ort der jeweiligen Aktivität und zurück entstehen. Generell gilt die Regel, dass Teilnehmende bei einer Strecke von weniger als 500 km mit emissionsarmen Verkehrsmitteln reisen. Bei einer Strecke von mehr als 500 km wird den Teilnehmenden nachdrücklich empfohlen, eine Kombination verschiedener Verkehrsmittel zu nutzen, Entfernung Umweltfreundliches Reisen Nicht umweltfreundliches Reisen 10–99 km 56 EUR 28 EUR 100–499 km 285 EUR 211 EUR 500–1999 km 417 EUR 309 EUR 2000–2999 km 535 EUR 395 EUR 3000–3999 km 785 EUR 580 EUR 4000–7999 km 1188 EUR 1188 EUR 8000 km oder mehr 1735 EUR 1735 EUR 112 104 Beispiel: Wenn eine Person aus Madrid (Spanien) an einer Aktivität in Rom (Italien) teilnimmt, sind folgende Schritte durchzuführen: Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1 365,28 km) und anschließend Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1 999 km). 105 https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de. 106 Für Begleitpersonen gelten die gleichen Sätze wie für Personal. In Ausnahmefällen, in denen die Begleitperson länger als 60 Tage im Ausland bleiben muss, werden zusätzliche Aufenthaltskosten über den 60. Tag hinaus aus der Haushaltslinie „Inklusionsunterstützung“ finanziert. um ihre Reise nachhaltiger zu gestalten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten Zuweisungsregel: nach der Entfernung und der Anzahl der Teilnehmenden und Begleitpersonen Der Antragsteller muss die Entfernung der einfachen Strecke (Luftlinie) zwischen dem Herkunftsort und dem Ort der Aktivität104 mithilfe des Entfernungsrechners der Europäischen Kommission105 angeben. Individuelle Unterstützung Aufenthaltskosten der Teilnehmenden und Begleitpersonen106 während der Aktivität. Bei Bedarf sind die Aufenthaltskosten für die Reisezeit vor und nach der Aktivität förderfähig, wobei für Teilnehmende und Begleitpersonen, die den Reisekostenzuschuss für nicht umweltfreundliches Reisen erhalten, höchstens zwei Reisetage und für diejenigen, die den Zuschuss für umweltfreundliches Reisen erhalten, höchstens sechs Reisetage vorgesehen sind. Teilneh- merkate- gorie Länder- gruppe 1 Ländergruppe 2 Ländergruppe 3 Personal 107- 191 EUR 95-169 EUR 84-148 EUR Lernende in der Berufsbil- dung 48- 127 EUR 41-110 EUR 36-93 EUR Dabei handelt es sich um die zulässigen Spannen für Grundbeträge pro Aktivitätstag. Die nationale Agentur wird innerhalb dieser Spannen über die genauen Grundbeträge für die von ihr verwalteten Projekte entscheiden und diese Informationen auf ihrer Website veröffentlichen. Der Grundbetrag ist bis zum 14. Tag der Aktivität (Reisetage inbegriffen) zahlbar. Ab dem 15. Tag entspricht der zu zahlende Satz 70 % des Grundbetrags. Die zu zahlenden Sätze werden auf den nächsten ganzen Euro gerundet. https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de 113 107 Gruppen von Aufnahmeländern für EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer: Ländergruppe 1: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden. Ländergruppe 2: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern. Ländergruppe 3: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn. Gruppen von Aufnahmeländern für nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer: Ländergruppe 1: Japan, Israel, Südkorea, Georgien, Argentinien, Armenien, Angola, Saudi-Arabien, Kuwait, Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich, Schweiz, Bahrain, Aserbaidschan, Sudan, St. Kitts und Nevis, St. Vincent und Grenadinen, Vereinigte Arabische Emirate, Hongkong, Libanon, Vietnam, Mexiko, Taiwan, Moldau, Malaysia, Tansania, Kanada, Singapur, Australien, Thailand, Färöer, Monaco, San Marino, Vatikanstaat, Andorra. Ländergruppe 2: Indien, Kasachstan, Brasilien, Demokratische Republik Kongo, Chile, Nigeria, Uganda, Liberia, Dschibuti, Nordkorea, Usbekistan, Turkmenistan, Dominikanische Republik, Jamaika, Libyen, Syrien, Kuba, Jemen, Kenia, Ruanda, Seychellen, Antigua und Barbuda, Brunei, Montenegro, Malawi, Barbados, St. Lucia, Grenada, Dominica, Uruguay, Albanien, China, Philippinen, Peru, Venezuela, Panama, Ghana, Tschad, Guyana, Ägypten, Marokko, Kiribati, Oman, Bosnien und Herzegowina, Iran, Mosambik, Senegal, Mauritius, Katar, Jordanien, Indonesien, Laos, Südafrika, Äthiopien, Bangladesch, Ecuador, Paraguay, Costa Rica, Côte d’Ivoire, Sierra Leone, Gabun, Haiti, Bahamas, Papua-Neuguinea, Mikronesien, Ukraine, Kirgisistan, Palästina. Ländergruppe 3: Nepal, Malediven, Tadschikistan, Nicaragua, Sambia, Guinea, Kongo, Botsuana, Belize, Samoa, Marshallinseln, Palau, Tuvalu, Nauru, Cookinseln, Niue, Neuseeland, Pakistan, Bhutan, El Salvador, Suriname, Guatemala, Honduras, Somalia, Trinidad und Tobago, Algerien, Kolumbien, Gambia, Fidschi, Salomonen, Vanuatu, Kambodscha, Simbabwe, Burundi, Mongolei, Kamerun, Timor Leste, Sri Lanka, Madagaskar, Mali, Togo, São Tomé und Príncipe, Tonga, Bolivien, Benin, Lesotho, Macau, Tunesien, Irak, Burkina Faso, Äquatorialguinea, Zentralafrikanische Republik, Guinea-Bissau, Namibia, Komoren, Eritrea, Myanmar, Afghanistan, Niger, Mauretanien, Cabo Verde, Kosovo*, Eswatini, Südsudan. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden und Begleitpersonen, der Aufenthaltsdauer und dem Aufnahmeland107. Inklusionsunterstüt- zung Inklusionsunterstützung für Organisationen: Kosten in Verbindung mit der Organisation von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmende mit geringeren Chancen. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen. 125 EUR pro Teilnehmendem 114 Inklusionsunterstützung für Teilnehmer: Zusätzliche Kosten, die unmittelbar mit Aufwendungen für Teilnehmende mit geringeren Chancen und ihre Begleitpersonen verbunden sind (einschließlich Aufenthalts- und Reisekosten, sofern für diese Teilnehmenden keine Finanzhilfe in den Kategorien „Reisekosten“ und „individuelle Unterstützung“ beantragt wird). Inklusionsunterstützung kann auch Personal mit geringeren Chancen gewährt werden, das die Rolle von Begleitpersonen übernimmt oder an einem vorbereitenden Besuch teilnimmt. Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. 100 % der förderfähigen Kosten Vorbereitende Besuche Reise- und Aufenthaltskosten für die Teilnahme an einem vorbereitenden Besuch. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden. 680 EUR pro Teilnehmer Kursgebühren Kosten zur Deckung der Anmeldegebühren für das Format der 80 EUR pro Teilnehmer und Tag 115 Personalmobilität „Kurse und Schulungen“. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Dauer des Kurses. Sprachliche Unterstützung Kosten für die Bereitstellung von Sprachlernmaterial und Schulungen für Teilnehmer, die ihre Kenntnis der Sprache verbessern müssen, in der sie während der Aktivität studieren oder Schulungen erhalten. Sprachliche Unterstützung ist für Teilnehmende an folgenden Arten von Aktivitäten förderfähig: Job Shadowing/Hospitationen, Lehr- und Schulungstätigkeit, Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen, kurzfristige Lernmobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung und langfristige Lernmobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung (ErasmusPro). Die Unterstützung ist nur dann zu zahlen, wenn der Teilnehmende die Online- Sprachunterstützung nicht in Anspruch nehmen kann, weil die gewünschte Sprache oder das gewünschte Niveau nicht verfügbar ist oder weil für Teilnehmende mit geringeren Chancen besondere Hindernisse 150 EUR pro Teilnehmendem Darüber hinaus gilt: 150 EUR für die verstärkte Sprachförderung pro Teilnehmer an langfristiger Lernmobilität von Lernenden der beruflichen Aus- und Weiterbildung (ErasmusPro). 116 bestehen. Die oben genannten Bedingungen gelten nicht für die verstärkte Unterstützung für Teilnehmende an der langfristigen Lernmobilität von Lernenden der beruflichen Aus- und Weiterbildung (ErasmusPro). Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden. Außergewöhnliche Kosten Kosten für die Bereitstellung von Finanzsicherheiten, falls die nationale Agentur dies anfordert. Hohe Reisekosten der Teilnehmenden und ihrer Begleitpersonen, die aufgrund geografischer Abgelegenheit oder anderer Hindernisse nicht über die reguläre Kategorie „Reisekosten“ unterstützt werden können. Im Falle einer Bewilligung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten. Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen. Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Kosten für Finanzsicherheiten: 80 % der förderfähigen Kosten Hohe Reisekosten: 80 % der förderfähigen Kosten Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen: 100 % der förderfähigen Kosten 117 Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Teure Reisen liegen dann vor, wenn die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten weniger als 70 % der Reisekosten der Teilnehmenden abdeckt. 118 MOBILITÄT FÜR SCHÜLER UND PERSONAL IN DER SCHULBILDUNG Mit dieser Aktion werden Schulen und andere im Bereich der Schulbildung tätige Organisationen unterstützt, die Lernmobilitätsaktivitäten für Schüler und Personal organisieren möchten. Unterstützung wird für ein breites Spektrum von Aktivitäten gewährt, darunter Job Shadowing und Kurse zur beruflichen Fortbildung von Personal, Einzel- und Gruppenmobilität für Schüler, eingeladene Experten und andere Aktivitäten, die nachstehend erläutert werden. Im Rahmen ihrer Aktivitäten sollten die teilnehmenden Organisationen Inklusion und Vielfalt, ökologische Nachhaltigkeit, digitale Bildung sowie bürgerschaftliches Engagement und Teilhabe aktiv fördern, und zwar durch Nutzung der spezifischen Finanzierungsmöglichkeiten, die das Programm für diese Zwecke bietet, durch Sensibilisierung der Teilnehmenden, durch den Austausch bewährter Verfahren und durch die Wahl eines geeigneten Konzepts für ihre Aktivitäten. ZIELE DER AKTION Mit dieser Aktion sollen Lernmöglichkeiten für Einzelpersonen geschaffen und die Internationalisierung und institutionelle Entwicklung von Schulen und anderen Organisationen in der Schulbildung unterstützt werden. Konkret lauten die Ziele dieser Aktion wie folgt: Stärkung der europäischen Dimension des Lehrens und Lernens durch: • Förderung der Werte Inklusion und Vielfalt, Toleranz und demokratische Teilhabe • Förderung des Wissens über das gemeinsame europäische Erbe und die europäische Vielfalt • Unterstützung des Aufbaus professioneller Netzwerke in ganz Europa Steigerung der Lehr- und Lernqualität in der Schulbildung durch: • Unterstützung der beruflichen Fortbildung von Lehrkräften, Schulleiterinnen und Schulleitern und sonstigem Schulpersonal • Förderung des Einsatzes neuer Technologien und innovativer Lehrmethoden • Verbesserung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt in Schulen • Unterstützung des Austauschs und des Transfers bewährter Verfahren in den Bereichen Lehre und Schulentwicklung Beitrag zur Schaffung des europäischen Bildungsraums durch: • Aufbau der Kapazitäten von Schulen für die Beteiligung am grenzüberschreitenden Austausch und an der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sowie für die Durchführung hochwertiger Mobilitätsprojekte • Bereitstellung realistischer Möglichkeiten einer Lernmobilität für alle Schülerinnen und Schüler in der Schulbildung • Förderung der Anerkennung von Lernergebnissen von Schülerinnen und Schülern und Personal in Mobilitätsphasen im Ausland WIE KÖNNEN ERASMUS+-MOBILITÄTSMÖGLICHKEITEN WAHRGENOMMEN WERDEN? Schulen und andere Organisationen, die in der Schulbildung tätig sind, können eine Förderung auf zweierlei Weise beantragen: • Kurzfristige Projekte für die Mobilität von Schülerinnen und Schülern sowie Personal – diese Projekte bieten den Antragstellern die Möglichkeit, verschiedene Mobilitätsaktivitäten über einen Zeitraum von sechs bis achtzehn Monaten zu organisieren. Kurzfristige Projekte sind die beste Option für Organisationen, die zum ersten Mal einen 119 Antrag auf Teilnahme an Erasmus+ stellen, oder für Organisationen, die nur eine begrenzte Anzahl von Aktivitäten organisieren möchten. oder • Akkreditierte Mobilitätsprojekte für Schülerinnen und Schüler sowie Personal – diese Projekte stehen nur Organisationen offen, die über eine Erasmus-Akkreditierung im Bereich der Schulbildung verfügen. Dieser besondere Finanzierungsbereich ermöglicht es akkreditierten Organisationen, regelmäßig Mittel für Mobilitätsaktivitäten zu erhalten, die zur schrittweisen Umsetzung ihres Erasmus-Plans beitragen. Erasmus-Akkreditierungen stehen allen Organisationen offen, die regelmäßig Mobilitätsaktivitäten organisieren möchten. Eine frühere Erfahrung im Rahmen des Programms ist für einen Akkreditierungsantrag nicht erforderlich. Um mehr über diese Möglichkeit zu erfahren, lesen Sie bitte das Kapitel dieses Leitfadens über die Erasmus-Akkreditierung in den Bereichen Erwachsenenbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung und Schulbildung. Darüber hinaus können sich Organisationen an dem Programm beteiligen, ohne einen Antrag einzureichen, und zwar durch: • Beitritt zu einem bestehenden Erasmus+-Mobilitätskonsortium, das von einem akkreditierten Konsortialkoordinator in ihrem Land geleitet wird und neue Mitglieder aufnimmt, oder • Aufnahme von Teilnehmenden aus einem anderen Land: Jede Organisation kann Lernende oder Personal von einer Partnerorganisation im Ausland aufnehmen. Die Tätigkeit als aufnehmende Organisation ist eine wertvolle Erfahrung und eine gute Möglichkeit, Partnerschaften zu gründen und mehr über das Programm zu erfahren, bevor Sie selbst einen Antrag stellen. Schulen wird auch nahegelegt, sich an eTwinning108 zu beteiligen, einer im Rahmen von Erasmus+ finanzierten Online- Gemeinschaft, die auf der European School Education Platform gehostet wird und für Lehrkräfte und Schulpersonal zugänglich ist, die von der nationalen eTwinning-Organisation zugelassen wurden. Über eTwinning können Schulen gemeinsame virtuelle Klassenzimmer einrichten und Projekte mit anderen Schulen durchführen, Lehrkräfte können Diskussionen mit Kollegen führen, untereinander Informationen austauschen und vielfältige Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung wahrnehmen. eTwinning bietet auch ein ideales Umfeld für die Suche nach Partnern für künftige Projekte. Darüber hinaus sind Schulen und Lehrkräfte eingeladen, das SELFIE-Tool zu nutzen: Es handelt sich hierbei um kostenlose, mehrsprachige, webbasierte Instrumente zur Selbstreflexion, die von der Europäischen Kommission entwickelt wurden, um Schulen und Lehrkräften bei der Entwicklung ihrer digitalen Kompetenz zu helfen. Mit dem Tool für Lehrkräfte können diese ihre Kompetenz und ihr Selbstvertrauen im digitalen Bereich selbst einschätzen und unmittelbares Feedback zu Stärken und Lücken sowie zu ihrem Potenzial für die eigene Weiterentwicklung erhalten. Lehrkräfteteams können das Tool auch gemeinsam nutzen und zusammen einen Ausbildungsplan entwickeln. Das SELFIE-Tool kann hier online abgerufen werden: www.ec.europa.eu/education/schools-go-digital https://ec.europa.eu/education/schools-go-digital_de. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Die antragstellende Organisation ist der Hauptakteur in einem Projekt der Leitaktion 1. Im Antragsverfahren für kurzfristige Projekte ebenso wie für Erasmus-Akkreditierungen geht es insbesondere um die Bedürfnisse und Pläne der antragstellenden Organisation (oder deren Konsortium). Die antragstellende Organisation verfasst den Antrag und reicht ihn ein, unterzeichnet die Finanzhilfevereinbarung, führt die Mobilitätsaktivitäten durch und erstattet der nationalen Agentur Bericht. Sobald die Finanzhilfevereinbarung in Kraft tritt, wird der Antragsteller förmlich zum „Begünstigten“ einer EU-Finanzhilfe. Bei einem Mobilitätsprojekt kann es Aktivitäten im Rahmen der Outgoing- oder Incoming-Mobilität geben. Bei den meisten Arten verfügbarer Aktivitäten handelt es sich um Outgoing-Mobilität. Das bedeutet, dass die antragstellende Organisation (der Begünstigte) als entsendende Organisation fungiert: Sie wählt Teilnehmer aus und schickt sie zu einer aufnehmenden Organisation im Ausland. Es wird nachdrücklich empfohlen, diese Möglichkeiten zur Organisation eines beiderseitigen 108 European School Education Platform – eTwinning: https://school-education.ec.europa.eu/en/etwinning?prefLang=de. https://ec.europa.eu/education/schools-go-digital https://ec.europa.eu/education/schools-go-digital https://school-education.ec.europa.eu/en/etwinning?prefLang=de 120 Austauschs oder gemeinsamer Aktivitäten mit einer oder mehreren Partnerschulen zu nutzen. In diesem Fall sollte jede teilnehmende Schule eine Förderung im Rahmen von Erasmus+ beantragen oder hat die Möglichkeit, sich einem bestehenden Konsortium anzuschließen. Darüber hinaus gibt es besondere Arten von Incoming-Aktivitäten, die es den antragstellenden Organisationen ermöglichen, Experten oder in der Ausbildung befindliche Lehrkräfte zu ihrer Organisation einzuladen. Der Zweck von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmende aus dem Ausland (Incoming-Mobilität) besteht nicht in einem beiderseitigen Austausch, sondern darin, Personen zur antragstellenden Organisation zu bringen, die zu ihrer Entwicklung und Internationalisierung beitragen können. Bei der Durchführung aller im Rahmen dieser Aktion geförderten Aktivitäten müssen die Erasmus-Qualitätsstandards eingehalten werden. Die Erasmus-Qualitätsstandards umfassen konkrete Durchführungsverfahren für Projektaufgaben wie die Auswahl und Vorbereitung der Teilnehmenden, die Festlegung, Bewertung und Anerkennung von Lernergebnissen, die Weitergabe von Projektergebnissen usw. Den vollständigen Text der Erasmus-Qualitätsstandards finden Sie unter dem folgenden Link auf der Europa-Website: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility- projects-vet-adults-schools Das Sprachenlernen ist ein wichtiger Bestandteil eines jeden Mobilitätsprojekts: Die begünstigten Organisationen sollten ihren Teilnehmenden vor und während der Mobilitätsaktivitäten Unterstützung beim Sprachenlernen anbieten. Zu diesem Zweck finanziert Erasmus+ die Plattform für die Online-Sprachunterstützung, die von allen Erasmus+-Teilnehmenden kostenlos genutzt werden kann. Wie können Sie Partner für Ihre Mobilitätsaktivitäten finden? Erasmus+ bietet verschiedene Instrumente und Möglichkeiten, um Partner für Ihre Mobilitätsaktivitäten zu finden: • Die European School Education Platform (ESEP) bietet ein Online-Instrument für die Partnersuche. Wenn Sie sich auf der Plattform registrieren, können Sie Mitteilungen zu Ihrer Partnersuche veröffentlichen und nach Mitteilungen anderer Organisationen suchen: https://school-education.ec.europa.eu/en/networking/partner-finding. • Schulungs- und Kooperationsaktivitäten werden regelmäßig von den nationalen Erasmus+-Agenturen organisiert. Sie umfassen Kontaktseminare, Online-Veranstaltungen und andere Möglichkeiten der Partnersuche für Erasmus+- Antragsteller und -Begünstigte. Informationen über Schulungs- und Kooperationsaktivitäten sind auf den einschlägigen Websites der nationalen Agentur und auf der Website des SALTO-Ressourcenzentrums für Schulungs- und Kooperationsaktivitäten („SALTO Education & Training TCA Resource Centre“) verfügbar: www.salto-et.net • Über die Erasmus+-Projektergebnis-Plattform können Sie nach allen akkreditierten Organisationen und genehmigten Projekten suchen: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/projects. Bereichsübergreifende Dimensionen Alle Mobilitätsprojekte sollten die folgenden, für das gesamte Programm Erasmus+ relevanten Dimensionen berücksichtigen: INKLUSION UND VIELFALT Im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards müssen Organisationen, die Unterstützung aus dem Programm erhalten, sicherstellen, dass sie Teilnehmenden aus allen Verhältnissen Mobilitätsmöglichkeiten in inklusiver und gerechter Weise bieten. Bei der Auswahl der Lernenden, die an den Projektaktivitäten teilnehmen, sollten wichtige Faktoren wie die Beweggründe und Leistungen der Teilnehmenden sowie ihre persönlichen Entwicklungs- und Lernbedürfnisse berücksichtigt werden. Ebenso sollte bei der Auswahl von teilnehmendem Personal sichergestellt werden, dass die Vorteile ihrer beruflichen Fortbildung allen Lernenden in der Organisation zugutekommen. https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility-projects-vet-adults-schools https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility-projects-vet-adults-schools http://www.salto-et.net/ https://erasmus-plus.ec.europa.eu/projects 121 Während der gesamten Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Mobilitätsaktivitäten sollten die entsendende und die aufnehmende Organisation die Teilnehmenden in wichtige Entscheidungen einbeziehen, um den größtmöglichen Nutzen und die größtmögliche Wirkung für jeden Teilnehmenden zu gewährleisten. Begünstigte und andere teilnehmende Organisationen, die allgemeine und berufliche Bildung anbieten, werden ermutigt, aktiv Mobilitätsmöglichkeiten bereitzustellen und zu fördern, indem sie beispielsweise Mobilitätsfenster in ihren akademischen Kalender aufnehmen und standardmäßige Wiedereingliederungsmaßnahmen für zurückkehrende Teilnehmende festlegen. ÖKOLOGISCH NACHHALTIGE UND VERANTWORTUNGSVOLLE PRAKTIKEN Im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards müssen Organisationen, die Unterstützung aus dem Programm erhalten, bei ihren Teilnehmenden ein ökologisch nachhaltiges und verantwortungsvolles Verhalten fördern und das Bewusstsein dafür schärfen, wie wichtig es ist, Maßnahmen zur Verringerung oder zum Ausgleich des ökologischen Fußabdrucks von Mobilitätsaktivitäten zu ergreifen. Diese Grundsätze sollten in die Vorbereitung und Durchführung aller Programmaktivitäten einfließen, insbesondere durch die Nutzung spezifischer finanzieller Unterstützung durch das Programm zur Förderung nachhaltiger Verkehrsmittel. Organisationen, die allgemeine und berufliche Bildung anbieten, sollten diese Grundsätze in ihre tägliche Arbeit integrieren und aktiv eine Änderung der Denkweise und des Verhaltens ihrer Lernenden und ihres Personals fördern. DIGITALER WANDEL IN DER ALLGEMEINEN UND BERUFLICHEN BILDUNG Im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards unterstützt das Programm alle teilnehmenden Organisationen dabei, digitale Instrumente und Lernmethoden in ihre Arbeit zu integrieren und so ihre physischen Aktivitäten zu ergänzen, die Zusammenarbeit zwischen Partnerorganisationen zu verbessern und ihre Lern- und Lehrqualität zu steigern. Darüber hinaus können Teilnehmende am Praktikumsprogramm „Digitale Chance“ (Digital Opportunity Traineeships) teilnehmen: Dabei handelt es sich um Mobilitätsaktivitäten, die es den Teilnehmenden ermöglichen, digitale Kompetenzen zu erwerben, und bei denen das Personal seine Fähigkeit ausbauen kann, mithilfe digitaler Tools zu schulen, zu unterrichten und andere Aufgaben zu erfüllen. Derartige Aktivitäten können mit jedem der verfügbaren Formate der Mobilität organisiert werden. TEILHABE AM DEMOKRATISCHEN LEBEN Das Programm soll den Teilnehmern helfen, sich mit den Vorteilen eines aktiven Bürgersinns und der Teilhabe am demokratischen Leben vertraut zu machen. Die geförderten Mobilitätsaktivitäten sollten die partizipatorischen Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen der Zivilgesellschaft sowie die Entwicklung von sozialen und interkulturellen Kompetenzen, kritischem Denken und Medienkompetenz stärken. Die Projekte sollten, wo immer möglich, die Teilhabe am demokratischen Leben und das soziale und zivilgesellschaftliche Engagement durch formale oder nichtformale Lernaktivitäten fördern. Sie sollten das Verständnis für die Europäische Union und die gemeinsamen europäischen Werte entwickeln oder verbessern, darunter die Achtung demokratischer Grundsätze, die Menschenwürde, die Einheit und Vielfalt, den interkulturellen Dialog sowie das gesellschaftliche, kulturelle und historische Erbe Europas. AKTIVITÄTEN In diesem Abschnitt werden die Arten von Aktivitäten vorgestellt, die im Rahmen von Erasmus+ sowohl im Rahmen kurzfristiger Projekte als auch im Rahmen akkreditierter Projekte finanziert werden können. Alle Lernmobilitätsaktivitäten müssen Folgendes sein: • pädagogisch: Sie müssen darauf ausgerichtet sein, dass Teilnehmende neue Kenntnisse, Fähigkeiten, Kompetenzen und Einstellungen erwerben bzw. vorhandene verbessern; • transnational: Sie müssen Interaktionen zwischen Menschen aus verschiedenen Ländern zum Zweck des gegenseitigen Austauschs und des Lernens voneinander vorsehen; 122 • strukturiert: Sie müssen eine klare Methodik, ein klares Lernprogramm und geplante Lernergebnisse aufweisen; • strategisch: Sie müssen zu einem breiteren Spektrum von Projekt- oder Akkreditierungszielen beitragen. Alle Mobilitätsaktivitäten für Lernende und Personal müssen in einer Organisation im Ausland stattfinden, wobei das Personal der aufnehmenden Organisationen federführend ist (die aufnehmenden Organisationen werden auch als „Gasteinrichtungen“ bezeichnet). Zweigstellen der entsendenden Organisation oder andere mit der entsendenden Organisation verbundene Stellen können nicht als aufnehmende Organisationen fungieren, wenn sie die Anforderung für - länderübergreifende Aktivitäten nicht erfüllen. Bei jeder Aktivität können Personen, die Teilnehmende mit geringeren Chancen, Minderjährige oder zu beaufsichtigende junge Erwachsene begleiten, zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten. Begleitpersonen können während der gesamten Dauer oder eines Teils der Dauer der Aktivität unterstützt werden. PERSONALMOBILITÄT Förderfähige Aktivitäten ▪ Job Shadowing (2 bis 60 Tage) ▪ Lehr- oder Schulungstätigkeit (2 bis 365 Tage) ▪ Kurse und Schulungen (2 bis 10 Tage) Zusätzlich zur physischen Mobilität können alle Mobilitätsaktivitäten für Personal mit virtuellen Lernaktivitäten kombiniert werden. Die oben angegebene Mindest- und Höchstdauer gilt für die Komponente der physischen Mobilität. Die durchgeführten Aktivitäten müssen die folgenden qualitativen Anforderungen erfüllen: Job Shadowing/Hospitationen: Die Teilnehmenden können dabei einen gewissen Zeitraum bei einer aufnehmenden Organisation in einem anderen Land verbringen, um durch Beobachtung und Interaktion neue Verfahren zu erlernen und neue Ideen zu sammeln. Hospitationen erfordern eine eindeutige Identifizierung des verantwortlichen Mentors in der aufnehmenden Organisation, d. h. der Person, die der Teilnehmende begleitet. Ein Mentor kann von maximal zwei Teilnehmenden gleichzeitig begleitet werden. Unterrichts- oder Ausbildungstätigkeiten über längere Zeiträume: Die Teilnehmenden können dabei für einen gewissen Zeitraum in einer aufnehmenden Organisation in einem anderen Land unterrichten oder Schulungen für Lernende anbieten, um durch die Erfüllung ihrer Aufgaben und den Austausch mit Fachkollegen zu lernen. Kurse und Schulungen: Die Teilnehmenden können dabei von einem strukturierten Kurs oder einer ähnlichen Art von Schulung profitieren, die von qualifizierten Fachkräften auf der Grundlage eines vordefinierten Lernprogramms und von Lernergebnissen durchgeführt wird. Die Gesamthöhe der Finanzhilfe109 für „Kurse und Schulungen“ ist auf höchstens 50 % der gewährten Projektfinanzhilfe begrenzt. Für Projekte mit einer gewährten Finanzhilfe von insgesamt bis zu 40 000 EUR wird diese Obergrenze auf 20 000 EUR festgesetzt. Höchstens drei Personen derselben entsendenden Organisation und höchstens zehn Personen aus demselben Mobilitätskonsortium können Finanzmittel für die gemeinsame 109 Die Budgetkategorie „Inklusionsunterstützung für Teilnehmende“ wird nicht auf diese Obergrenze angerechnet. 123 Teilnahme an demselben Kurs erhalten. Jede Person kann nur an einem Kurs pro Projekt teilnehmen. Die Schulung muss eine klare transnationale Komponente umfassen, z. B. durch die Förderung der Lerninteraktion zwischen Teilnehmenden aus verschiedenen Ländern oder durch die Integration anderer Elemente des transnationalen Transfers von Verfahren, wie beispielsweise die starke Einbeziehung von Lehrpersonal aus dem aufnehmenden Land, das mit Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausland interagiert und ihnen seine Verfahren veranschaulicht. Der Inhalt der Kurse und Schulungen muss für die beruflichen Kompetenzen des teilnehmenden Personals und die Ziele des Projekts oder der Akkreditierung relevant sein. Gefördert werden beispielsweise Kurse und Schulungen, die von öffentlichen Einrichtungen oder Freiwilligenorganisationen organisiert werden, Aktivitäten, die im Rahmen eines Austauschs von Verfahren zwischen Organisationen in verschiedenen Ländern organisiert werden, sowie kommerziell verfügbare Kurse und Schulungen. Völlig passive Aktivitäten wie das Anhören von Vorträgen, Reden oder Massenkonferenzen werden nicht unterstützt. Konferenzen und ähnlich bezeichnete Veranstaltungen können nur dann für eine Finanzierung in Betracht kommen, wenn die Teilnehmenden den größten Teil ihrer Zeit für strukturierte Schulungen, Workshops, praktische Übungen, den Austausch von Verfahren mit Kolleginnen und Kollegen oder andere Formen des aktiven Lernens aufwenden. Die Antragsteller sollten sich darüber im Klaren sein, dass alle Kursanbieter völlig unabhängig vom Programm Erasmus+ sind und als Dienstleister auf einem freien Markt agieren. Die Wahl der Kurse und Schulungen liegt folglich in der Verantwortung der begünstigten Organisation. Als Orientierungshilfe für die Antragsteller bei ihrer Wahl wurden folgende Qualitätsstandards entwickelt: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/quality-standards-key-action-1 Förderfähige Teilnehmende Zu den förderfähigen Teilnehmenden zählen Lehrkräfte, Schulleiter und alle sonstigen nicht lehrenden Experten und Angehörigen des Personals, die in der Schulbildung tätig sind. Zu den förderfähigen nicht lehrenden Angehörigen des Personals zählen Personen, die in der Schulbildung tätig sind, entweder in Schulen (als Hilfslehrkräfte, pädagogische Berater, Psychologen, Erasmus+-Koordinatoren usw.) oder in anderen Organisationen im Bereich der Schulbildung (z. B. Schulinspektoren, Berater, Erasmus+-Koordinatoren, Politikkoordinatoren mit Zuständigkeit für die Schulbildung usw.). Die Teilnehmenden müssen bei der entsendenden Organisation tätig sein oder regelmäßig mit ihr zusammenarbeiten, um die Durchführung ihrer Kernaktivitäten zu unterstützen (z. B. als externe Ausbildende, Expertinnen und Experten, Freiwillige, Vorstandsmitglieder, Inspektoren usw.). In allen Fällen müssen die Aufgaben, die den Teilnehmenden mit der entsendenden Organisation verbinden, so dokumentiert sein, dass die nationale Agentur diese Verbindung überprüfen kann (z. B. mit einem Arbeits- oder Freiwilligenvertrag, einer Aufgabenbeschreibung oder einem ähnlichen Dokument). Die nationalen Agenturen https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/quality-standards-key-action-1 124 etablieren eine transparente und einheitliche Praxis in der Frage, was in ihrem nationalen Kontext unter annehmbaren Arbeitsverhältnissen und Belegunterlagen zu verstehen ist. Bedienstete, die vom Ausland aus arbeiten, können in dem Land, in dem sie arbeiten, nicht an Aktivitäten teilnehmen. Förderfähige Orte Die Aktivitäten müssen im Ausland stattfinden, und zwar entweder in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Die Aktivitäten müssen in dem Land stattfinden, in dem die Aufnahmeorganisation rechtmäßig ansässig ist. Jede Mobilitätsaktivität kann nur in einem Land stattfinden.110 Dokumentation der Lernergebnisse Die Anforderungen an die Dokumentation der Lernergebnisse sind in den Erasmus- Qualitätsstandards festgelegt und in der Finanzhilfevereinbarung zum Projekt weiter ausgeführt. Vor Beginn der Aktivität müssen die entsendende Organisation, die aufnehmende Organisation und der Teilnehmende eine Lernvereinbarung (oder ein ähnliches Dokument) abschließen, in der die erwarteten Lernergebnisse des Teilnehmenden aufgeführt sind. Für Kurse und Schulungen kann anstelle einer Lernvereinbarung ein Kursprogramm genutzt werden. Nach der Aktivität müssen die vom Teilnehmenden erzielten Lernergebnisse durch Ausstellung eines Europass-Mobilitätsnachweises oder eines ähnlichen Dokuments anerkannt werden. Die begünstigte Organisation muss eine Kopie des ausgestellten Dokuments als Nachweis dafür aufbewahren, dass die Aktivität abgeschlossen wurde. Darüber hinaus kann die nationale Agentur verlangen, dass der Begünstigte eine Finanzhilfevereinbarung mit dem Teilnehmenden unterzeichnet und diese als Teil der Belegunterlagen aufbewahrt. Diese Anforderung ist in der Finanzhilfevereinbarung anzugeben. MOBILITÄT DER LERNENDEN Förderfähige Aktivitäten ▪ Gruppenmobilität von Schülern (2 bis 30 Tage, mindestens zwei Schüler pro Gruppe) ▪ Kurzfristige Lernmobilität von Schülern (10 bis 29 Tage) ▪ Langfristige Lernmobilität von Schülern (30 bis 365 Tage) Zusätzlich zur physischen Mobilität können alle Mobilitätsaktivitäten für Schülerinnen und Schüler mit virtuellen Lernaktivitäten kombiniert werden. Die oben angegebene Mindest- und Höchstdauer gilt für die Komponente der physischen Mobilität. Die durchgeführten Aktivitäten müssen die folgenden qualitativen Anforderungen erfüllen: Gruppenmobilität von Schülern: Eine Gruppe von Schülern aus der entsendenden Schule kann Zeit im Ausland verbringen gemeinsam mit Mitschülern aus einem anderen Land lernen. Die entsendende Schule muss die Lernaktivitäten in Zusammenarbeit mit einer Partnerschule 110 Kurze grenzüberschreitende Reisen sind zulässig, wenn dies für die Aktivität relevant ist; für die Zwecke der Finanzhilfeberechnung gilt dies jedoch nicht als Änderung des Landes, in dem sich der Veranstaltungsort befindet. Werden aufeinanderfolgende Aktivitäten in verschiedenen Ländern organisiert, so muss jede Aktivität für sich sämtliche einschlägigen Förderkriterien erfüllen. 125 im aufnehmenden Land konzipieren.111 Lehrkräfte oder anderes qualifiziertes Lehrpersonal aus der entsendenden Schule müssen die Schülerinnen und Schüler während der gesamten Dauer der Aktivität begleiten und ihren Lernprozess anleiten. Bei Bedarf können auch andere Erwachsene als Begleitpersonen fungieren, um die begleitenden Lehrkräfte zu unterstützen.112 Kurzfristige Lernmobilität von Schülern: Schüler können einen Auslandsaufenthalt absolvieren, um in einer Partnerschule zu lernen oder ein Praktikum bei einer anderen einschlägigen Organisation im Ausland zu absolvieren. Für jeden Teilnehmenden muss ein individuelles Lernprogramm aufgestellt werden. Für Teilnehmende mit geringeren Chancen kann die Mobilität mit einer Mindestdauer von zwei Tagen organisiert werden, sofern dies gerechtfertigt ist. Langfristige Lernmobilität von Schülern: Schüler können einen Auslandsaufenthalt absolvieren, um in einer Partnerschule zu lernen oder ein Praktikum bei einer anderen einschlägigen Organisation im Ausland zu absolvieren. Für jeden Teilnehmenden muss ein individuelles Lernprogramm aufgestellt werden. Alle Teilnehmende erhalten eine obligatorische Ausreisevorbereitung. Es werden mehr Mittel für die organisatorische und sprachliche Unterstützung zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass der Unterschied zwischen den Formaten Gruppen- und Einzelaktivität nicht auf den Reise- und Unterbringungsmodalitäten beruht, sondern vielmehr auf den Anforderungen für gemeinsame oder individuelle Lernprogramme, wie nachstehend unter „Dokumentation der Lernergebnisse“ beschrieben. Dementsprechend wird für Gruppen- bzw. Einzelaktivitäten ein unterschiedliches Maß an organisatorischer Unterstützung bereitgestellt, wie in den am Ende dieses Kapitels angegebenen Regeln für die Finanzierung festgelegt. Förderfähige Teilnehmende Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler müssen in der entsendenden Schule an einem Bildungsprogramm teilnehmen.113 Es können auch Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die in Ländern, in denen es eine solche Praxis gibt, außerhalb eines institutionellen Rahmens unterrichtet werden.114 Förderfähige Orte Die Aktivitäten müssen im Ausland stattfinden, und zwar entweder in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Die Aktivitäten müssen in dem Land 111 Programme für Gruppenaktivitäten, die ausschließlich oder hauptsächlich aus kommerziell angebotenen Aktivitäten bestehen, wie z. B. Kurse an einer Sprachschule oder andere kommerzielle „gebrauchsfertige“ Aktivitäten, sind nicht förderfähig. Sofern für das Lernprogramm der Aktivität relevant, können die Schülerinnen und Schüler einen kleineren Teil der Mobilitätsphase mit gemeinsamen Ausflügen in die Natur und zu kulturellen Stätten, in Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen, mit internationalen Wettbewerben oder ähnlichen Lernaktivitäten verbringen. Diese Inhalte müssen jedoch stets in ein von den beiden Schulen entwickeltes Peer-Learning-Programm eingebettet sein. 112 In jedem Fall sind die entsendenden und aufnehmenden Schulen dafür verantwortlich, dass die geltenden Vorschriften und Gesetze in den Entsende- und Aufnahmeländern vollständig eingehalten werden. 113 Die Definition förderfähiger Bildungsprogramme obliegt der zuständigen nationalen Behörde jedes EU-Mitgliedstaats oder jedes mit dem Programm assoziierten Drittlands und wird auf der Website der jeweiligen nationalen Agentur veröffentlicht. 114 Die Rechtmäßigkeit und die Bedingungen für eine Schulbildung außerhalb des institutionellen Rahmens werden durch die nationale Gesetzgebung in den einzelnen Ländern geregelt. In den Ländern, in denen diese Möglichkeiten bestehen, entscheidet die zuständige nationale Behörde, welche Schulen als entsendende Schulen für Schülerinnen und Schüler fungieren können, die auf diese Weise unterrichtet werden. 126 stattfinden, in dem die Aufnahmeorganisation rechtmäßig ansässig ist. Jede Mobilitätsaktivität kann nur in einem Land stattfinden.115 Gruppenmobilität von Schülern muss in einer aufnehmenden Schule erfolgen. In Ausnahmefällen können Aktivitäten an einem anderen Ort im Land der aufnehmenden Schule stattfinden, sofern dies aufgrund der Inhalte und Qualität der Aktivität angebrachter ist. In diesem Fall werden die Reisekosten der Teilnehmenden von der aufnehmenden Schule zum Veranstaltungsort nicht als transnationale Mobilitätsaktivität betrachtet. Daher können für diesen Zweck keine zusätzlichen Mittel beantragt werden. Darüber hinaus kann die Gruppenmobilität von Schülern an einem Sitz einer Einrichtung der Europäischen Union stattfinden, wenn die Aktivität bei einer EU-Einrichtung oder in Zusammenarbeit mit einer solchen organisiert wird.116 Unabhängig vom Veranstaltungsort müssen an den Gruppenaktivitäten Schüler aus mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern teilnehmen. Dokumentation der Lernergebnisse Die Anforderungen an die Dokumentation der Lernergebnisse sind in den Erasmus- Qualitätsstandards festgelegt und in der Finanzhilfevereinbarung zum Projekt weiter ausgeführt. Individuelle Mobilitätsaktivitäten: Vor Beginn der Aktivität müssen die entsendende Organisation, die aufnehmende Organisation und der Teilnehmende eine Lernvereinbarung (oder ein ähnliches Dokument) abschließen, in der die erwarteten Lernergebnisse des Teilnehmenden aufgeführt sind. Nach der Aktivität müssen die vom Teilnehmenden erzielten Lernergebnisse durch Ausstellung eines Europass-Mobilitätsnachweises oder eines ähnlichen Dokuments anerkannt werden. Die begünstigte Organisation muss eine Kopie des ausgestellten Dokuments als Nachweis dafür aufbewahren, dass die Aktivität abgeschlossen wurde. Darüber hinaus kann die nationale Agentur verlangen, dass der Begünstigte eine Finanzhilfevereinbarung mit dem Teilnehmenden unterzeichnet und diese als Teil der Belegunterlagen aufbewahrt. Diese Anforderung ist in der Finanzhilfevereinbarung anzugeben. Gruppenmobilitätsaktivitäten: Es muss ein Lernprogramm für die gesamte Gruppe festgelegt werden (individuelle Lernvereinbarungen sind nicht erforderlich). Nach der Aktivität muss die begünstigte Organisation das Lernprogramm und eine Teilnehmerliste (auf der auch die Begleitpersonen aufgeführt sind) als Nachweis für den Abschluss der Aktivität aufbewahren. 115 Kurze grenzüberschreitende Reisen sind zulässig, wenn dies für die Aktivität relevant ist; für die Zwecke der Finanzhilfeberechnung gilt dies jedoch nicht als Änderung des Landes, in dem sich der Veranstaltungsort befindet. Werden aufeinanderfolgende Aktivitäten in verschiedenen Ländern organisiert, so muss jede Aktivität für sich sämtliche einschlägigen Förderkriterien erfüllen. 116 Sitze der Organe der Europäischen Union sind Brüssel, Frankfurt, Luxemburg und Straßburg. Aktivitäten an den Sitzen der EU werden als transnationale Mobilität betrachtet, wenn Teilnehmende aus mindestens zwei Ländern gemeinsam an der Aktivität teilnehmen. In diesem Fall kann eine Finanzierung (wie im Abschnitt „Welche Regeln bestehen für die Finanzierung?“ beschrieben) für alle Teilnehmenden, unabhängig von ihrem Ursprungsland, beantragt werden. Eine Liste der Organe und Einrichtungen der EU finden Sie unter https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de. https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de 127 SONSTIGE UNTERSTÜTZTE AKTIVITÄTEN Förderfähige Aktivitäten ▪ Eingeladene Experten (2 bis 60 Tage) ▪ Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen (10 bis 365 Tage) Die durchgeführten Aktivitäten müssen die folgenden qualitativen Anforderungen erfüllen: Eingeladene Experten: Schulen können Ausbilder, Lehrkräfte, Politikexperten oder andere qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland einladen, die zur Verbesserung der Lehr- und Lernerfahrungen in der aufnehmenden Schule beitragen können. Beispielsweise können eingeladene Experten Schulungen für das Personal der Schule anbieten, neue Lehrmethoden demonstrieren oder den Transfer bewährter Verfahren in den Bereichen Organisation und Verwaltung unterstützen. Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen: Antragstellende Organisationen können in der Ausbildung befindliche Lehrkräfte aufnehmen, die ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten. Förderfähige Teilnehmende Eingeladene Experten können alle Personen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland sein, die über Fachwissen verfügen und Schulungen halten können, die für die Bedürfnisse und Ziele der einladenden Organisation relevant sind. Die Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen steht Teilnehmenden offen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland an einem Ausbildungsprogramm für Lehrkräfte teilnehmen oder ein solches (oder ähnlich gelagertes Bildungsprogramm für Ausbilder oder Pädagogen) vor Kurzem abgeschlossen117 haben. Für ihre Teilnahme kann finanzielle Unterstützung gewährt werden, sofern die entsendende Einrichtung keine Finanzhilfe zu demselben Zweck gewährt. Förderfähige Orte Für eingeladene Experten und in Ausbildung befindliche Lehrkräfte ist der Ort stets die begünstigte Organisation (einschließlich der Mitglieder eines Konsortiums). Dokumentation der Lernergebnisse Bei eingeladenen Experten muss das Lernprogramm, das der Experte vorlegen wird, vor der Aktivität mit der begünstigten Organisation abgestimmt werden. Nach der Aktivität muss die begünstigte Organisation das durchgeführte Lernprogramm als Nachweis für den Abschluss der Aktivität aufbewahren. Bei in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen gelten die für Einzelaktivitäten der Mobilität zu Lernzwecken beschriebenen Anforderungen. VORBEREITENDE BESUCHE Was ist ein vorbereitender Besuch? Bei einem vorbereitenden Besuch handelt es sich um einen Besuch von Mitarbeitern der entsendenden Organisation bei einer potenziellen aufnehmenden Organisation mit dem Ziel, eine Mobilitätsaktivität für Lernende oder Personal besser vorzubereiten. 117 Junge Absolventinnen und Absolventen können bis zu zwölf Monate nach dem Abschluss teilnehmen. Wenn die Teilnehmenden nach dem Abschluss einen obligatorischen Militär- oder Zivildienst abgeleistet haben, wird der Zeitraum der Förderfähigkeit um die Dauer des betreffenden Dienstes verlängert. 128 Wann kann ein vorbereitender Besuch organisiert werden? Jeder vorbereitende Besuch muss klar begründet sein und dazu dienen, die Inklusivität, Reichweite und Qualität der Mobilitätsaktivitäten zu verbessern. So können vorbereitende Besuche organisiert werden, um die Mobilität von Teilnehmern mit geringeren Chancen besser vorzubereiten, die Zusammenarbeit mit einer neuen Partnerorganisation aufzunehmen oder längere Mobilitätsaktivitäten vorzubereiten. Vorbereitende Besuche können zur Vorbereitung jeder Art von Mobilität von Lernenden oder Personal, mit Ausnahme von „Kursen und Schulungen“, organisiert werden. Wer kann an einem vorbereitenden Besuch teilnehmen? Vorbereitende Besuche können von allen Personen durchgeführt werden, die für Aktivitäten im Zusammenhang mit der Personalmobilität infrage kommen und an der Organisation des Projekts beteiligt sind. In Ausnahmefällen können Lernende, die an einer langfristigen Lernmobilität teilnehmen werden, und Teilnehmende, die bei allen Arten von Aktivitäten geringere Chancen haben, an vorbereitenden Besuchen für ihre Aktivitäten teilnehmen. An einem vorbereitenden Besuch können höchstens drei Personen teilnehmen. Wo können vorbereitende Besuche stattfinden? Vorbereitende Besuche finden in den Räumlichkeiten der potenziellen aufnehmenden Organisation oder an einem anderen Ort der geplanten Mobilitätsaktivitäten statt. Die für die Orte von Mobilitätsaktivitäten für Personal und Lernende geltenden Regeln sind auch auf die mit diesen Aktivitäten verbundenen vorbereitenden Besuche anzuwenden. Pro Aufnahmeorganisation kann nur ein vorbereitender Besuch organisiert werden. 129 KURZFRISTIGE PROJEKTE FÜR DIE MOBILITÄT VON SCHÜLERN UND PERSONAL IN DER SCHULBILDUNG Kurzfristige Projekte für die Mobilität von Schülern und Personal sind eine einfache Möglichkeit, eine Förderung durch Erasmus+ in Anspruch zu nehmen. Sie sollen es den Organisationen ermöglichen, ohne Schwierigkeiten einige wenige Aktivitäten zu organisieren und Erfahrungen mit dem Programm zu sammeln. Um die kurzfristigen Projekte einfach zu halten, ist ihre Teilnehmerzahl und Projektlaufzeit begrenzt. Das Format steht nur Einzelorganisationen, nicht jedoch den Koordinatoren von Konsortien offen. Akkreditierte Organisationen können keine kurzfristigen Projekte beantragen, da sie bereits ständigen Zugang zu Erasmus+-Mitteln haben. Der Antrag für kurzfristige Projekte umfasst eine Liste und Beschreibung der Aktivitäten, die die antragstellende Organisation zu organisieren beabsichtigt. FÖRDERKRITERIEN Förderfähige Organisationen: Wer ist antragsberechtigt? Antragsberechtigt118 sind die folgenden Organisationen: (1) Schulen, die allgemeine Bildung im Vorschul-, Primar- oder Sekundarbereich anbieten, einschließlich Organisationen, die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung anbieten119 (2) lokale und regionale Behörden, Koordinierungsgremien und andere Organisationen, die im Bereich der Schulbildung eine Rolle spielen Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung in der Schulbildung verfügen, können keine kurzfristigen Projekte beantragen. Förderfähige Länder Antragstellende Organisationen müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Wo ist der Antrag zu stellen? Der Antrag wird bei der nationalen Agentur des Landes eingereicht, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Antragsfristen Runde 1 (für alle nationalen Agenturen): 19. Februar, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) Runde 2: Die nationalen Agenturen können beschließen, eine zweite Frist einzuräumen (Runde 2): In diesem Fall wird die nationale Agentur die Antragsteller über ihre Website informieren. Für die Runde 2 müssen die Antragsteller ihren Antrag bis zum 1. Oktober um 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) einreichen. 118 Die Definition der antragsberechtigten Organisationen wird in jedem EU-Mitgliedstaat oder jedem mit dem Programm assoziierten Drittland von der zuständigen nationalen Behörde festgelegt und auf der Website der zuständigen nationalen Agentur zusammen mit einschlägigen Beispielen veröffentlicht. 119 In einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Schulen, die einen Sonderstatus haben und unter der Aufsicht der nationalen Behörden eines anderen Landes stehen, müssen den Antrag möglicherweise bei der nationalen Agentur des Aufsicht führenden Landes stellen. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an die nationale Agentur im Gastland oder an das Land der zuständigen nationalen Behörde. Da alle Mobilitätsaktivitäten länderübergreifend sein müssen, können Schulen, die bei einer nationalen Agentur außerhalb des Landes, in dem sie ihren Sitz haben, einen Antrag stellen, weder mit anderen Organisationen im Land der nationalen Agentur, die den Antrag erhalten hat, noch mit Schulen, die einen ähnlichen Sonderstatus haben und bei derselben nationalen Agentur einen Antrag stellen, Incoming- oder Outgoing-Mobilitätsaktivitäten organisieren, selbst wenn diese Organisationen ihren Sitz in einem anderen Land haben als der Antragsteller. 130 Projektbeginn Die folgenden Anfangsdaten können für Projekte gewählt werden: ▪ Runde 1: zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember desselben Jahres ▪ Runde 2 (sofern zutreffend): zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai des Folgejahres Projektdauer 6–18 Monate Anzahl der Anträge Pro Auswahlrunde kann eine Organisation nur ein einziges kurzfristiges Projekt im Bereich der Schulbildung beantragen. Organisationen, die im Rahmen der ersten Antragsrunde eine Finanzhilfe für ein kurzfristiges Projekt erhalten, können keinen Antrag für die zweite Runde derselben Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einreichen. Innerhalb eines Zeitraums von fünf aufeinanderfolgenden Jahren, in dem Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ergehen, können Organisationen höchstens drei Finanzhilfen für kurzfristige Projekte im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung erhalten. Im Zeitraum 2014–2020 erhaltene Finanzhilfen werden nicht auf diese Obergrenze angerechnet. Förderfähige Aktivitäten Alle Arten von Aktivitäten für die Schulbildung. Eine detaillierte Liste und Regeln finden Sie im Abschnitt „Aktivitäten“. Um förderfähig zu sein, müssen die Anträge mindestens eine Mobilitätsaktivität für Personal oder Lernende beinhalten. Projektumfang Ein Antrag für ein kurzfristiges Projekt kann höchstens 30 Teilnehmer an Mobilitätsaktivitäten umfassen. Vorbereitende Besuche und die Teilnahme von Begleitpersonen werden nicht auf diese Grenze angerechnet. Unterstützende Organisationen Eine unterstützende Organisation hilft der begünstigten Organisation bei praktischen Aspekten der Projektdurchführung, die nicht die Kernaufgaben des Projekts betreffen. Zu den Kernaufgaben des Projekts gehören die finanzielle Verwaltung der Programmmittel, der Kontakt mit der nationalen Agentur, die Berichterstattung über die durchgeführten Aktivitäten sowie alle Entscheidungen, die sich unmittelbar auf den Inhalt, die Qualität und die Ergebnisse der durchgeführten Aktivitäten auswirken (z. B. Wahl der Aktivitätsart, die Dauer und die Aufnahmeorganisation, Definition und Bewertung der Lernergebnisse). Die Beteiligung einer unterstützenden Organisation bedarf der Genehmigung durch die nationale Agentur. Die Rolle und die Pflichten der unterstützenden Organisationen müssen zwischen diesen Organisationen und der begünstigten Organisation förmlich festgelegt werden. Die unterstützende Organisation handelt unter der Leitung der begünstigten Organisation, die letztlich für die Ergebnisse und die Qualität der durchgeführten Aktivitäten verantwortlich bleibt. Alle Beiträge der unterstützenden Organisationen müssen den Erasmus- Qualitätsstandards entsprechen. Im Falle einer mangelhaften Umsetzung von Qualitätsstandards oder einer anderen Form der Nichteinhaltung dieser Anforderungen kann die nationale Agentur verlangen, dass der Begünstigte keine Unterstützung mehr für bestimmte Aufgaben erhält und diese selbst 131 umsetzt. Kommt der Begünstigte seinen Verpflichtungen nicht nach, kann die nationale Agentur die Finanzhilfevereinbarung kündigen. Aufnehmende Organisationen, die den Teilnehmenden der begünstigten Organisation Lerninhalte und Mentoring zur Verfügung stellen, gelten nicht als unterstützende Organisationen, es sei denn, sie unterstützen den Begünstigten gleichzeitig bei anderen Aufgaben des Projektmanagements, die normalerweise von der entsendenden Organisation wahrgenommen werden. EIGNUNGSKRITERIEN, AUSSCHLUSSKRITERIEN UND VORSCHRIFTEN BEZÜGLICH ORIGINALINHALTEN UND URHEBERSCHAFT Die Antragsteller müssen über eine ausreichende operative und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen, um das vorgeschlagene Projekt durchführen zu können. Die Antragsteller müssen eine unterzeichnete ehrenwörtliche Erklärung vorlegen, in der sie bestätigen, dass keiner der in Teil C dieses Leitfadens aufgeführten Ausschlusskriterien auf sie zutrifft. Darüber hinaus bestätigen die Antragsteller mit der Unterzeichnung der Erklärung, dass der eingereichte Antrag Originalinhalte enthält, die von ihnen erstellt wurden, und dass keine anderen Organisationen oder externen Personen für die Abfassung des Antrags bezahlt wurden. Weitere Informationen zu den Eignungskriterien, den Ausschlusskriterien und den Vorschriften bezüglich Originalinhalten und Urheberschaft finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. ZUSCHLAGSKRITERIEN Die eingereichten Anträge werden bewertet, indem auf der Grundlage der nachstehenden Zuschlagskriterien und Punktzahlen eine Wertung mit insgesamt 100 möglichen Punkten vorgenommen wird. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen: ▪ mindestens 60 von insgesamt 100 Punkten und ▪ mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl bei jedem der drei nachstehenden Zuschlagskriterien Relevanz (Höchstpunktzahl: 20 Punkte) Inwieweit ▪ sind das Profil und die Erfahrung des Antragstellers, die Aktivitäten und die Zielgruppe der Lernenden relevant für den Bereich der Schulbildung ▪ ist der Projektvorschlag relevant für die Ziele der Aktion ▪ ist der Vorschlag relevant für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung ▪ ist der Projektvorschlag relevant für die folgenden spezifischen Prioritäten Unterstützung neuer Programmteilnehmender und weniger erfahrener Organisationen Unterstützung von Teilnehmenden an der langfristigen Lernmobilität von Schülerinnen und Schülern Unterstützung von Teilnehmenden mit geringeren Chancen 132 Qualität der Projektkonzeption (Höchstpunktzahl: 50 Punkte) Inwieweit ▪ tragen die Ziele des vorgeschlagenen Projekts den Bedürfnissen der antragstellenden Organisation, ihres Personals und ihrer Lernenden klar und konkret Rechnung ▪ sind die vorgeschlagenen Aktivitäten geeignet, die Projektziele zu erreichen ▪ sind die operativen und logistischen Aspekte der Projektgestaltung (z. B. vorgeschlagene Veranstaltungsorte) angemessen und kosteneffizient ▪ werden ökologisch nachhaltige und verantwortungsvolle Verfahren in das Projekt integriert ▪ werden digitale Instrumente und Lernmethoden (insbesondere eTwinning) in das Projekt integriert, um die physischen Mobilitätsaktivitäten zu ergänzen und die Zusammenarbeit mit den aufnehmenden Partnerorganisationen zu verbessern Qualität der Nachbereitungsaktionen (Höchstpunktzahl: 30 Punkte) Inwieweit ▪ hat der Antragsteller die Aufgaben und Zuständigkeiten für die Durchführung der Aktivitäten in Übereinstimmung mit den Erasmus-Qualitätsstandards klar definiert ▪ hat der Antragsteller konkrete und logische Schritte vorgeschlagen, um die Ergebnisse seiner oder ihrer Mobilitätsaktivitäten in die reguläre Arbeit der Organisation zu integrieren ▪ hat der Antragsteller eine geeignete Methode zur Bewertung der Projektergebnisse vorgeschlagen ▪ hat der Antragsteller konkrete und wirksame Schritte vorgeschlagen, um die Projektergebnisse innerhalb der antragstellenden Organisation bekannt zu machen, sie an andere Organisationen und die Öffentlichkeit weiterzugeben und öffentlich auf die Finanzierung durch die Europäische Union hinzuweisen 133 AKKREDITIERTE PROJEKTE FÜR DIE MOBILITÄT VON SCHÜLERN UND PERSONAL IN DER SCHULBILDUNG Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung im Bereich der Schulbildung verfügen, können eine Förderung im Rahmen eines speziellen Finanzierungsbereichs beantragen, der nur ihnen zugänglich ist. Die Anträge basieren auf dem zuvor genehmigten Erasmus-Plan, weshalb eine detaillierte Liste und Beschreibung der geplanten Aktivitäten nicht erforderlich sind. Stattdessen geht es in den Anträgen insbesondere darum, den Mittelbedarf für die nächste Reihe von Aktivitäten zu schätzen. FÖRDERKRITERIEN Förderfähige Organisationen: Wer ist antragsberechtigt? Die Antragsteller müssen zum Projektbeginn über eine gültige Erasmus-Akkreditierung im Bereich der Schulbildung verfügen. Mobilitätskonsortium Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung für Koordinatoren von Mobilitätskonsortien verfügen, müssen Anträge in dem für Mobilitätskonsortien vorgesehenen Format stellen. Als Teil des Antrags ist eine Liste der Mitglieder des Mobilitätskonsortiums vorzulegen, die neben dem Koordinator mindestens eine Mitgliedsorganisation umfassen muss. Jede Organisation, die die Förderkriterien für Erasmus in dem gleichen Bereich erfüllt, kann Mitglied eines Mobilitätskonsortiums werden.120 Alle vorgesehenen Mitgliedsorganisationen des Konsortiums müssen in demselben EU-Mitgliedstaat oder demselben mit dem Programm assoziierten Drittland wie der Koordinator des Mobilitätskonsortiums ansässig sein.121 Die Beziehung zwischen dem Konsortialkoordinator und den Konsortiumsmitgliedern muss auf Zusammenarbeit ausgerichtet und darf nicht gewinnorientiert sein. Konsortiumsmitglieder benötigen keine Erasmus-Akkreditierung. Organisationen, die an einem Mobilitätskonsortium teilnehmen, können im Rahmen derselben Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen in höchstens zwei Anträgen der Leitaktion 1 im Bereich der Schulbildung Finanzmittel beantragen. Aus diesem Grund können im Bereich der Schulbildung Organisationen, die eine Finanzhilfe für ein kurzfristiges Projekt oder ein 120 Für die Zwecke der Auftragsvergabe können Konsortiumsmitglieder Mitbegünstigte, verbundene Stellen oder Dritte sein, die finanzielle Unterstützung erhalten. Die Unterstützung Dritter kann auf der Grundlage der in den Erasmus-Qualitätsstandards festgelegten Anforderungen für förderfähige Aktivitäten und förderfähige Teilnehmende (entsprechend den Vorgaben für diese Aktion) bis zu einem Höchstbetrag von 60 000 EUR pro Aufnahmeorganisation gewährt werden. Mitglieder des Konsortiums, die rechtlich Teil derselben Einrichtung wie der Konsortialkoordinator sind, können die Projektfinanzhilfe erhalten und gelten juristisch nicht als Mitbegünstigte, verbundene Stellen oder Dritte. Die Entscheidung über die vertragliche Struktur jedes Mobilitätskonsortiumprojekts wird von der nationalen Agentur auf der Grundlage des Status und der formellen Verbindungen des Konsortialkoordinators und der Konsortiumsmitglieder im nationalen Rechtsrahmen getroffen. In jedem Fall müssen die teilnehmenden Mitglieder des Konsortiums im Projektantrag und in der Projektfinanzhilfevereinbarung als Teil der Projektbeschreibung aufgeführt werden. 121 Schulen mit einem Sonderstatus und solche, die unter der Aufsicht der nationalen Behörden eines anderen Landes stehen (z. B. ein Lycée français oder Deutsche Schulen), können an Mobilitätskonsortien teilnehmen, die von Organisationen geleitet werden, die von der nationalen Agentur des Landes, das die Schule beaufsichtigt, akkreditiert sind. Sie dürfen jedoch nicht gleichzeitig an Projekten teilnehmen, die von nationalen Agenturen in zwei verschiedenen Ländern verwaltet werden. Ein Mobilitätskonsortium, an dem Schulen mit dem oben genannten Sonderstatus beteiligt sind, kann weder Mobilitätsaktivitäten zwischen den verschiedenen Organisationen des Konsortiums organisieren noch Mobilitätsaktivitäten für Lernende oder Personal organisieren, wenn das Zielland das Land der für die Beaufsichtigung zuständigen nationalen Behörde ist. 134 akkreditiertes Projekt beantragen, zusätzlich nur an einem Antrag für ein Mobilitätskonsortium als Mitgliedsorganisationen teilnehmen. Andere Organisationen können an bis zu zwei Anträgen von Mobilitätskonsortien beteiligt sein. Wo ist der Antrag zu stellen? Der Antrag wird bei der nationalen Agentur des Landes eingereicht, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Antragsfrist 19. Februar, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) Projektbeginn 1. Juni desselben Jahres Projektdauer Alle akkreditierten Projekte haben zunächst eine Laufzeit von 15 Monaten. In begründeten Fällen können die Begünstigten eine Verlängerung der Laufzeit ihres Projekts auf insgesamt 24 Monate beantragen. Sofern die nationale Agentur nichts anderes beschließt, erfolgt die Verlängerung nach Ablauf von 12 Monaten der Durchführung. Anzahl der Anträge Akkreditierte Organisationen können pro Auswahlrunde nur einen Antrag stellen. Förderfähige Aktivitäten Alle Arten von Aktivitäten für die Schulbildung. Eine detaillierte Liste und Regeln finden Sie im Abschnitt „Aktivitäten“. Um förderfähig zu sein, müssen die Anträge mindestens eine Mobilitätsaktivität für Personal oder Lernende beinhalten. Projektumfang Die Zahl der Teilnehmer, die in akkreditierte Projekte einbezogen werden können, ist nicht begrenzt, abgesehen von etwaigen Beschränkungen, die in der Phase der Mittelzuweisung festgelegt werden. Unterstützende Organisationen Eine unterstützende Organisation hilft der begünstigten Organisation bei praktischen Aspekten der Projektdurchführung, die nicht die Kernaufgaben des Projekts betreffen. Zu den Kernaufgaben des Projekts gehören die finanzielle Verwaltung der Programmmittel, der Kontakt mit der nationalen Agentur, die Berichterstattung über die durchgeführten Aktivitäten sowie alle Entscheidungen, die sich unmittelbar auf den Inhalt, die Qualität und die Ergebnisse der durchgeführten Aktivitäten auswirken (z. B. Wahl der Aktivitätsart, die Dauer und die Aufnahmeorganisation, Definition und Bewertung der Lernergebnisse). Die Beteiligung einer unterstützenden Organisation bedarf der Genehmigung durch die nationale Agentur. Die Rolle und die Pflichten der unterstützenden Organisationen müssen zwischen diesen Organisationen und der begünstigten Organisation förmlich festgelegt werden. Die unterstützende Organisation handelt unter der Leitung der begünstigten Organisation, die letztlich für die Ergebnisse und die Qualität der durchgeführten Aktivitäten verantwortlich bleibt. Alle Beiträge der unterstützenden Organisationen müssen den Erasmus- Qualitätsstandards entsprechen. Im Falle einer mangelhaften Umsetzung von Qualitätsstandards oder einer anderen Form der Nichteinhaltung dieser Anforderungen kann die nationale Agentur verlangen, dass der Begünstigte keine Unterstützung mehr für bestimmte Aufgaben erhält und diese selbst umsetzt. Kommt der Begünstigte seinen Verpflichtungen nicht nach, kann die nationale Agentur die Finanzhilfevereinbarung kündigen. 135 Aufnehmende Organisationen, die den Teilnehmenden der begünstigten Organisation Lerninhalte und Mentoring zur Verfügung stellen, gelten nicht als unterstützende Organisationen, es sei denn, sie unterstützen den Begünstigten gleichzeitig bei anderen Aufgaben des Projektmanagements, die normalerweise von der entsendenden Organisation wahrgenommen werden. MITTELZUWEISUNG Da die Qualität des Erasmus-Plans des Antragstellers zum Zeitpunkt des Akkreditierungsantrags bewertet wurde, wird in der Phase der Mittelzuweisung keine qualitative Bewertung vorgenommen. Jeder förderfähige Antrag auf Finanzhilfe wird auch tatsächlich gefördert. Die Höhe der gewährten Finanzhilfe hängt von mehreren Faktoren ab: − dem für die Zuweisung an akkreditierte Antragsteller verfügbaren Gesamtbudget − den beantragten Aktivitäten (einschließlich des geschätzten Budgets, der für ihre Durchführung erforderlich ist) − dem Grund- und Höchstbetrag der Finanzhilfe − den folgenden Zuweisungskomponenten: qualitative Leistung, politische Prioritäten und geografische Ausgewogenheit (sofern die nationale Agentur dieses Kriterium anwendet) Die für akkreditierte Projekte zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und die genauen Regeln für die Mittelzuweisung werden von der nationalen Agentur vor Ablauf der Frist für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht. Die Regeln für die Mittelzuweisung müssen den Grundsätzen der Fairness, Transparenz und Gleichbehandlung entsprechen. Die Indikatoren und Parameter, die bei der Mittelzuweisung verwendet werden, müssen objektiv und überprüfbar sein, und ihre Werte müssen den Antragstellern vor Ablauf der Einreichungsfrist bekannt sein. Auf der Grundlage der geltenden Finanzierungsbeiträge je Einheit und der historischen Daten schätzt die nationale Agentur die Mittel, die für die Durchführung der von den einzelnen Antragstellern beantragten Aktivitäten erforderlich sind. Den Antragstellern kann keine Finanzhilfe gewährt werden, die über dem veranschlagten Budget liegt. Erhält ein Antragsteller den vollständigen Kostenvoranschlag für die Durchführung der beantragten Aktivitäten, so werden die im Antrag geforderten Tätigkeiten als Zielvorgaben für die Durchführung in die Projektfinanzhilfevereinbarung aufgenommen. Andernfalls werden, wenn der Antragsteller nicht den gesamten veranschlagten Finanzplan erhält, die Zielvorgaben für die Durchführung angepasst, um zu der gewährten Finanzhilfe proportional zu bleiben.122 Die Mittel für die Kostenkategorien „Inklusionsunterstützung für Teilnehmende“ und „Außergewöhnliche Kosten“ können nicht auf die gleiche Weise geschätzt werden wie die Mittel für Kostenkategorien, bei denen Finanzierungsbeiträge je Einheit angewandt werden. Die nationale Agentur prüft die Anträge für diese Kostenarten getrennt auf der Grundlage der vorgelegten Beschreibung und Begründung. Während der Projektdurchführung können die Begünstigten bei Bedarf weitere Anträge für diese Arten von Kosten stellen. Die nationale Agentur wird solche zusätzlichen Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeiten, solange Mittel verfügbar sind. 122 Die nationale Agentur kann begrenzte Änderungen an der proportionalen Anpassung vornehmen, um eine bessere Anpassung zwischen der gewährten Finanzhilfe und den Zielaktivitäten zu ermöglichen, die Kohärenz mit dem genehmigten Erasmus-Plan zu gewährleisten, vorrangige Aktivitäten angemessen zu unterstützen, mindestens einen Teilnehmer pro Art und Kategorie der vom Antragsteller beantragten Aktivität zu halten und die Bestimmungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einzuhalten. 136 WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Die folgenden Finanzierungsregeln gelten für kurzfristige Projekte und akkreditierte Projekte für die Mobilität von Schülern und Personal in der Schulbildung. Erasmus+-Projekte werden nach dem Grundsatz der Kofinanzierung finanziert. Dementsprechend werden die in der nachstehenden Tabelle festgelegten Einheitskosten so berechnet, dass sie durchschnittlich 80 % der tatsächlichen Kosten abdecken. Die Projekte können Teilnehmende umfassen, deren Finanzhilfe vollständig oder teilweise aus anderen Quellen als Erasmus+ finanziert wird. Für jeden einzelnen Teilnehmenden kann der Begünstigte Finanzmittel für alle förderfähigen Einheitszuschüsse oder nur für einige davon (wenn die übrigen Kosten auf andere Weise gedeckt werden) beantragen. Die im Rahmen von Erasmus+ erhaltenen Mittel können durch die begünstigte Organisation selbst, durch andere EU-Fonds, Spenden, Beiträge von Teilnehmenden, Beiträge Dritter usw. ergänzt werden. Der Grundsatz der Vermeidung von Doppelfinanzierungen ist zu beachten (siehe Teil C). Wenn der Begünstigte Beiträge der Teilnehmenden vorsieht, so müssen diese im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen der Erasmus-Qualitätsstandards stehen. Durch diese Beiträge dürfen insbesondere keine Hindernisse für die Inklusion von Teilnehmenden mit geringeren Chancen entstehen. Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Organisatorische Unterstützung Unmittelbar mit der Durchführung des Projekts zusammenhängende Kosten, die nicht unter andere Kostenkategorien fallen. Beispiele hierfür sind: (pädagogische, interkulturelle und sonstige) Vorbereitung, Mentoring, Überwachung und Unterstützung der Teilnehmenden während der Mobilität, Dienste, Werkzeuge und Ausrüstung, die für die Projektdurchführung benötigt werden, virtuelle Komponenten in gemischten Aktivitäten, Anerkennung von Lernergebnissen, Austausch von Ergebnissen und Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Finanzierung durch die Europäische Union. Die organisatorische Unterstützung deckt die Kosten ab, die sowohl der entsendenden als auch der 100 EUR pro Schüler/in im Rahmen der Gruppenmobilität pro Teilnehmendem an Personalmobilität zum Zweck von Kursen und Schulungen pro eingeladenen Experten pro aufgenommene Lehrkraft oder pädagogische Fachkraft in Ausbildung 350 EUR; 200 EUR ab 100 Teilnehmenden an derselben Art von Aktivität pro Teilnehmendem an der kurzfristigen Lernmobilität von Schülern pro Teilnehmendem an Personalmobilität zum Zweck von Job Shadowing oder einer Lehr- oder Schulungstätigkeit 500 EUR pro Teilnehmendem an der langfristigen Lernmobilität von Schülern 137 aufnehmenden Organisation entstehen (außer im Fall der Personalmobilität zum Zweck von Kursen und Schulungen). Die Aufteilung der erhaltenen Finanzhilfe wird zwischen den beiden Organisationen vereinbart. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden. Begleitpersonen gelten nicht als Teilnehmende an Lernmobilitätsaktivitäten und werden bei der Berechnung der organisatorischen Unterstützung nicht berücksichtigt. Reisekosten Zuschuss zu den Kosten, die den Teilnehmenden und Begleitpersonen für die Reise von ihrem Herkunftsort zum Ort der jeweiligen Aktivität und zurück entstehen. Darüber hinaus gilt: Zuschuss zu den Kosten, die den Teilnehmenden und Begleitpersonen für die Reise von ihrem Herkunftsort zum Ort der für Schülerinnen und Schüler in langfristiger Mobilität organisierten Ausreisevorbereitung und zurück entstehen. Generell gilt die Regel, dass Teilnehmende bei einer Strecke von weniger als 500 km mit emissionsarmen Verkehrsmitteln reisen. Bei einer Strecke von mehr als 500 km wird den Entfernung Umweltfreundliches Reisen Nicht umweltfreundli- ches Reisen 10–99 km 56 EUR 28 EUR 100–499 km 285 EUR 211 EUR 500–1999 km 417 EUR 309 EUR 2000–2999 km 535 EUR 395 EUR 3000–3999 km 785 EUR 580 EUR 4000–7999 km 1188 EUR 1188 EUR 8000 km oder mehr 1735 EUR 1735 EUR 138 123 Beispiel: Wenn eine Person aus Madrid (Spanien) an einer Aktivität in Rom (Italien) teilnimmt, sind folgende Schritte durchzuführen: Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1 365,28 km) und anschließend Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1 999 km). 124 https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de. 125 Für Begleitpersonen gelten die gleichen Sätze wie für Personal. In Ausnahmefällen, in denen die Begleitperson länger als 60 Tage im Ausland bleiben muss, werden zusätzliche Aufenthaltskosten über den 60. Tag hinaus aus der Haushaltslinie „Inklusionsunterstützung“ finanziert. Teilnehmenden nachdrücklich empfohlen, eine Kombination verschiedener Verkehrsmittel zu nutzen, um ihre Reise nachhaltiger zu gestalten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Entfernung und Anzahl der Teilnehmenden und Begleitpersonen. Der Antragsteller muss die Entfernung der einfachen Strecke (Luftlinie) zwischen dem Herkunftsort und dem Ort der Aktivität123 mithilfe des Entfernungsrechners der Europäischen Kommission124 angeben. Individuelle Unterstützung Aufenthaltskosten der Teilnehmenden und Begleitpersonen125 während der Aktivität. Bei Bedarf sind die Aufenthaltskosten für die Reisezeit vor und nach der Aktivität förderfähig, wobei für Teilnehmende und Begleitpersonen, die den Reisekostenzuschuss für nicht umweltfreundliches Reisen erhalten, höchstens zwei Reisetage und für Teilnehmerka- tegorie Ländergruppe 1 Ländergruppe 2 Ländergruppe 3 Personal 107-191 EUR 95-169 EUR 84-148 EUR Schüler/innen 48-85 EUR 41-74 EUR 36-64 EUR Dabei handelt es sich um die zulässigen Spannen für Grundbeträge pro Aktivitätstag. Die nationale Agentur wird innerhalb dieser Spannen über die genauen Grundbeträge für die von ihr verwalteten Projekte entscheiden und diese Informationen auf ihrer Website veröffentlichen. Der Grundbetrag ist bis zum 14. Tag der Aktivität (Reisetage inbegriffen) zahlbar. Ab dem 15. Tag entspricht der zu zahlende Satz https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de 139 126 Gruppen von Aufnahmeländern: Ländergruppe 1: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden Ländergruppe 2: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern Ländergruppe 3: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn diejenigen, die den Zuschuss für umweltfreundliches Reisen erhalten, höchstens sechs Reisetage vorgesehen sind. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden und Begleitpersonen, der Aufenthaltsdauer und dem Aufnahmeland126. 70 % des Grundbetrags. Die zu zahlenden Sätze werden auf den nächsten ganzen Euro gerundet. Inklusionsunter- stützung Inklusionsunterstützung für Organisationen: Kosten in Verbindung mit der Organisation von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmende mit geringeren Chancen. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen 125 EUR pro Teilnehmendem Inklusionsunterstützung für Teilnehmer: Zusätzliche Kosten, die unmittelbar mit Aufwendungen für Teilnehmende mit geringeren Chancen und ihre Begleitpersonen verbunden sind (einschließlich gerechtfertigter Aufenthalts- und Reisekosten, sofern für diese Teilnehmer keine Finanzhilfe in den Kategorien 100 % der förderfähigen Kosten 140 „Reisekosten“ und „individuelle Unterstützung“ beantragt wird). Inklusionsunterstützung kann auch Personal mit geringeren Chancen gewährt werden, das die Rolle von Begleitpersonen übernimmt oder an einem vorbereitenden Besuch teilnimmt. Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Vorbereitende Besuche Reise- und Aufenthaltskosten für die Teilnahme an einem vorbereitenden Besuch. Finanzierungsmechanismus: Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden. 680 EUR pro Teilnehmer Kursgebühren Kosten zur Deckung der Anmeldegebühren für das Format der Personalmobilität „Kurse und Schulungen“. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Dauer des Kurses. 80 EUR pro Teilnehmer und Tag Sprachliche Unterstützung Kosten für die Bereitstellung von Sprachlernmaterial und Schulungen für Teilnehmer, die ihre Kenntnis der Sprache verbessern müssen, in der sie während der Aktivität 150 EUR pro Teilnehmendem Darüber hinaus gilt: 150 EUR für die verstärkte Sprachförderung pro Teilnehmendem an langfristiger Lernmobilität von Schülern 141 studieren oder Schulungen erhalten. Sprachliche Unterstützung ist für Teilnehmende an folgenden Arten von Aktivitäten förderfähig: Job Shadowing/Hospitationen, Lehr- und Schulungstätigkeit, Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen, kurzfristige Lernmobilität von Schülerinnen und Schülern und langfristige Lernmobilität von Schülerinnen und Schülern. Die Unterstützung ist nur dann zu zahlen, wenn der Teilnehmende die Online- Sprachunterstützung nicht in Anspruch nehmen kann, weil die gewünschte Sprache oder das gewünschte Niveau nicht verfügbar ist oder weil für Teilnehmende mit geringeren Chancen besondere Hindernisse bestehen. Die oben genannten Bedingungen gelten nicht für die verstärkte Unterstützung von Teilnehmenden an der langfristigen Lernmobilität von Schülern. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden. Außergewöhnliche Kosten Kosten für die Bereitstellung von Finanzsicherheiten, falls die nationale Agentur dies anfordert. Kosten für Finanzsicherheiten: 80 % der förderfähigen Kosten Hohe Reisekosten: 80 % der förderfähigen Kosten 142 Hohe Reisekosten der Teilnehmenden und ihrer Begleitpersonen, die aufgrund geografischer Abgelegenheit oder anderer Hindernisse nicht über die reguläre Kategorie „Reisekosten“ unterstützt werden können. Im Falle einer Bewilligung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten. Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen. Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Teure Reisen liegen dann vor, wenn die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten weniger als 70 % der Reisekosten der Teilnehmenden abdeckt. Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen: 100 % der förderfähigen Kosten 143 MOBILITÄT FÜR LERNENDE UND PERSONAL IN DER ERWACHSENENBILDUNG Mit dieser Aktion werden Erwachsenenbildungsanbieter und andere im Bereich der Erwachsenenbildung tätige Organisationen unterstützt, die Lernmobilitätsaktivitäten für erwachsene Lernende und Personal im Bereich der Erwachsenenbildung organisieren möchten. Die Aktion steht einem sehr breiten Spektrum von Organisationen offen, z. B. Schulen und Lernzentren der Erwachsenenbildung, Organisationen der Zivilgesellschaft, Nichtregierungsorganisationen und Freiwilligenorganisationen, Beratungszentren, Bibliotheken, Museen, Kultur-, Gemeinde- und Sozialzentren sowie anderen Organisationen, die für Menschen mit Behinderungen, Senioren, Personen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, usw. arbeiten. Gefördert wird ein breites Spektrum von Aktivitäten, u. a. die Einzel- und Gruppenmobilität erwachsener Lernender, Job Shadowing und Kurse für die berufliche Fortbildung für Personal, eingeladene Experten und weitere Aktivitäten (siehe unten). Erwachsene Lernende können alle Personen sein, die Aktivitäten und Dienstleistungen von Organisationen, die in der Erwachsenenbildung tätig sind, in Anspruch nehmen. Im Rahmen der Projekte können Aktivitäten organisiert werden, bei denen Bürgerschaft, das Lernen über Europa, Dienstleistungen für das Gemeinwesen, Freiwilligentätigkeit, der Austausch zwischen den Generationen, kritisches Denken, aktives Altern usw. im Mittelpunkt stehen. Im Rahmen ihrer Aktivitäten sollten die teilnehmenden Organisationen Inklusion und Vielfalt, ökologische Nachhaltigkeit, digitale Bildung sowie zivilgesellschaftliches Engagement und Teilhabe aktiv fördern. Dazu sollten sie die spezifischen Finanzierungsmöglichkeiten nutzen, die das Programm für diese Zwecke bietet, die Teilnehmenden sensibilisieren, bewährte Verfahren austauschen und ein geeignetes Konzept für ihre Aktivitäten wählen. ZIELE DER AKTION Mit dieser Aktion sollen Lernmöglichkeiten für Einzelpersonen geschaffen und die Internationalisierung und institutionelle Entwicklung von Erwachsenenbildungsanbietern und anderen Organisationen in der Erwachsenenbildung unterstützt werden. Die Aktion wird zur Umsetzung der Kompetenzagenda und zur Schaffung des europäischen Bildungsraums beitragen. Konkret lauten die Ziele dieser Aktion wie folgt: • Erhöhung der Beteiligung von Erwachsenen aller Altersgruppen und aus allen sozioökonomischen Verhältnissen an der Erwachsenenbildung, insbesondere durch Förderung der Beteiligung von Organisationen, die mit benachteiligten Lernenden arbeiten, kleinen Erwachsenenbildungsanbietern, neuen Programmteilnehmenden und weniger erfahrenen Organisationen sowie Basisorganisationen in der lokalen Gemeinschaft • Stärkung der europäischen Dimension des Lehrens und Lernens • Förderung der Werte Inklusion und Vielfalt, Toleranz und demokratische Teilhabe • Förderung des Wissens über das gemeinsame europäische Erbe und die europäische Vielfalt • Unterstützung des Aufbaus professioneller Netzwerke in ganz Europa • Verbesserung der Qualität der formalen, informellen und nichtformalen Erwachsenenbildung in Europa zur Förderung von Schlüsselkompetenzen im Sinne des EU-Rahmens (2018), einschließlich Grundfertigkeiten (Lesen, Schreiben, Rechnen, digitale Kompetenzen) und anderer Lebenskompetenzen • Ausweitung und Diversifizierung der Angebote in der Erwachsenenbildung durch Professionalisierung der Pädagogen und Aufbau der Kapazitäten von Erwachsenenbildungsanbietern • Vereinfachung der Umsetzung und Zugänglichkeit hochwertiger Lehr- und Lernprogramme in allen Formen der Erwachsenenbildung und stärkere Ausrichtung dieser Programme an den Bedürfnissen der Gesellschaft insgesamt • Aufbau der Kapazitäten von Erwachsenenbildungsanbietern für die Durchführung hochwertiger Mobilitätsprojekte 144 WIE KÖNNEN ERASMUS+-MOBILITÄTSMÖGLICHKEITEN WAHRGENOMMEN WERDEN? Erwachsenenbildungsanbieter und andere Organisationen, die in der Erwachsenenbildung tätig sind, können eine Förderung auf zweierlei Weise beantragen: • Kurzfristige Projekte für die Mobilität von Lernenden und Personal – diese Projekte bieten den Antragstellern die Möglichkeit, verschiedene Mobilitätsaktivitäten über einen Zeitraum von sechs bis achtzehn Monaten zu organisieren. Kurzfristige Projekte sind die beste Option für Organisationen, die zum ersten Mal einen Antrag auf Teilnahme an Erasmus+ stellen, oder für Organisationen, die nur eine begrenzte Anzahl von Aktivitäten organisieren möchten. • Akkreditierte Mobilitätsprojekte für Lernende und Personal – diese Projekte stehen nur Organisationen offen, die über eine Erasmus-Akkreditierung im Bereich der Erwachsenenbildung verfügen. Dieser besondere Finanzierungsbereich ermöglicht es akkreditierten Organisationen, regelmäßig Mittel für Mobilitätsaktivitäten zu erhalten, die zur schrittweisen Umsetzung ihres Erasmus-Plans beitragen. Erasmus-Akkreditierungen stehen allen Organisationen offen, die bestrebt sind, regelmäßig Mobilitätsaktivitäten zu organisieren. Eine frühere Erfahrung im Rahmen des Programms ist für einen Akkreditierungsantrag nicht erforderlich. Um mehr über diese Möglichkeit zu erfahren, lesen Sie bitte das Kapitel dieses Leitfadens über die Erasmus-Akkreditierung in den Bereichen Erwachsenenbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung und Schulbildung. Darüber hinaus können sich Organisationen an dem Programm beteiligen, ohne einen Antrag einzureichen, und zwar durch: • Beitritt zu einem bestehenden Erasmus-Mobilitätskonsortium, das von einem akkreditierten Konsortialkoordinator in ihrem Land geleitet wird und neue Mitglieder aufnimmt. • Aufnahme von Teilnehmenden aus einem anderen Land: Jede Organisation kann Teilnehmende von einer Partnerorganisation im Ausland aufnehmen. Die Tätigkeit als aufnehmende Organisation ist eine wertvolle Erfahrung und eine gute Möglichkeit, Partnerschaften zu gründen und mehr über das Programm zu erfahren, bevor Sie selbst einen Antrag stellen. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Die antragstellende Organisation ist der Hauptakteur in einem Projekt der Leitaktion 1. Im Antragsverfahren für kurzfristige Projekte ebenso wie für Erasmus-Akkreditierungen geht es insbesondere um die Bedürfnisse und Pläne der antragstellenden Organisation (oder deren Konsortium). Die antragstellende Organisation verfasst den Antrag und reicht ihn ein, unterzeichnet die Finanzhilfevereinbarung, führt die Mobilitätsaktivitäten durch und erstattet der nationalen Agentur Bericht. Sobald die Finanzhilfevereinbarung in Kraft tritt, wird der Antragsteller förmlich zum „Begünstigten“ einer EU-Finanzhilfe. Bei einem Mobilitätsprojekt kann es Aktivitäten im Rahmen der Outgoing- und Incoming-Mobilität geben. Bei den meisten Arten verfügbarer Aktivitäten handelt es sich um Outgoing-Mobilität. Das bedeutet, dass die antragstellende Organisation als entsendende Organisation (der Begünstigte) fungiert: Sie wählt Teilnehmer aus und schickt sie zu einer aufnehmenden Organisation im Ausland. Darüber hinaus gibt es besondere Arten von Incoming-Aktivitäten, die es den antragstellenden Organisationen ermöglichen, Experten, in der Ausbildung befindliche Lehrkräfte und Pädagogen zu ihrer Organisation einzuladen. Der Zweck von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmende aus dem Ausland (Incoming-Mobilität) besteht nicht in einem beiderseitigen Austausch, sondern darin, Personen zur antragstellenden Organisation zu bringen, die zu ihrer Entwicklung und Internationalisierung beitragen können. Bei der Durchführung aller im Rahmen dieser Aktion geförderten Aktivitäten müssen die Erasmus-Qualitätsstandards eingehalten werden. Die Erasmus-Qualitätsstandards umfassen konkrete Durchführungsverfahren für Projektaufgaben wie die Auswahl und Vorbereitung der Teilnehmenden, die Festlegung, Bewertung und Anerkennung von Lernergebnissen, die Weitergabe von Projektergebnissen usw. Den vollständigen Text der Erasmus-Qualitätsstandards finden Sie unter dem 145 folgenden Link auf der Europa-Website: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility- projects-vet-adults-schools Das Sprachenlernen ist ein wichtiger Bestandteil eines jeden Mobilitätsprojekts: Die begünstigten Organisationen sollten ihren Teilnehmenden vor und während der Mobilitätsaktivitäten Unterstützung beim Sprachenlernen anbieten. Zu diesem Zweck finanziert Erasmus+ die Plattform für die Online-Sprachunterstützung, die von allen Erasmus+-Teilnehmenden kostenlos genutzt werden kann. Wie können Sie Partner für Ihre Mobilitätsaktivitäten finden? Erasmus+ bietet verschiedene Instrumente und Möglichkeiten, um Partner für Ihre Mobilitätsaktivitäten zu finden: • EPALE – Die Elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa bietet ein Online-Instrument für die Partnersuche. Wenn Sie sich auf der Plattform registrieren, können Sie Mitteilungen zu Ihrer Partnersuche veröffentlichen und nach Mitteilungen anderer Organisationen suchen: https://epale.ec.europa.eu/de/erasmus- adult-education • Schulungs- und Kooperationsaktivitäten werden regelmäßig von den nationalen Erasmus+-Agenturen organisiert. Sie umfassen Kontaktseminare, Online-Veranstaltungen und andere Möglichkeiten der Partnersuche für Erasmus+- Antragsteller und -Begünstigte. Informationen über Schulungs- und Kooperationsaktivitäten sind auf den einschlägigen Websites der nationalen Agentur und auf der Website des SALTO-Ressourcenzentrums für Schulungs- und Kooperationsaktivitäten („SALTO Education & Training TCA Resource Centre“) verfügbar: www.salto-et.net • Über die Erasmus+-Projektergebnis-Plattform können Sie nach allen akkreditierten Organisationen und genehmigten Projekten suchen: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/projects Bereichsübergreifende Dimensionen Alle Mobilitätsprojekte sollten die folgenden, für das gesamte Programm Erasmus+ relevanten Dimensionen berücksichtigen: INKLUSION UND VIELFALT Im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards müssen Organisationen, die Unterstützung aus dem Programm erhalten, sicherstellen, dass sie Teilnehmenden aus allen Verhältnissen Mobilitätsmöglichkeiten in inklusiver und gerechter Weise bieten. Bei der Auswahl der Lernenden, die an den Projektaktivitäten teilnehmen, sollten wichtige Faktoren wie die Beweggründe und Leistungen der Teilnehmenden sowie ihre persönlichen Entwicklungs- und Lernbedürfnisse berücksichtigt werden. Ebenso sollte bei der Auswahl von teilnehmendem Personal sichergestellt werden, dass die Vorteile ihrer beruflichen Fortbildung allen Lernenden in der Organisation zugutekommen. Während der gesamten Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Mobilitätsaktivitäten sollten die entsendende und die aufnehmende Organisation die Teilnehmenden in wichtige Entscheidungen einbeziehen, um den größtmöglichen Nutzen und die größtmögliche Wirkung für jeden Teilnehmenden zu gewährleisten. Begünstigte und andere teilnehmende Organisationen, die allgemeine und berufliche Bildung anbieten, werden ermutigt, aktiv Mobilitätsmöglichkeiten bereitzustellen und zu fördern, indem sie beispielsweise Mobilitätsfenster in ihren akademischen Kalender aufnehmen und standardmäßige Wiedereingliederungsmaßnahmen für zurückkehrende Teilnehmende festlegen. ÖKOLOGISCH NACHHALTIGE UND VERANTWORTUNGSVOLLE PRAKTIKEN Im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards müssen Organisationen, die Unterstützung aus dem Programm erhalten, bei ihren Teilnehmenden ein ökologisch nachhaltiges und verantwortungsvolles Verhalten fördern und das Bewusstsein dafür https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility-projects-vet-adults-schools https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility-projects-vet-adults-schools https://epale.ec.europa.eu/de/erasmus-adult-education https://epale.ec.europa.eu/de/erasmus-adult-education http://www.salto-et.net/ https://erasmus-plus.ec.europa.eu/projects 146 schärfen, wie wichtig es ist, Maßnahmen zur Verringerung oder zum Ausgleich des ökologischen Fußabdrucks von Mobilitätsaktivitäten zu ergreifen. Diese Grundsätze sollten in die Vorbereitung und Durchführung aller Programmaktivitäten einfließen, insbesondere durch die Nutzung spezifischer finanzieller Unterstützung durch das Programm zur Förderung nachhaltiger Verkehrsmittel. Organisationen, die allgemeine und berufliche Bildung anbieten, sollten diese Grundsätze in ihre tägliche Arbeit integrieren und aktiv eine Änderung der Denkweise und des Verhaltens ihrer Lernenden und ihres Personals fördern. DIGITALER WANDEL IN DER ALLGEMEINEN UND BERUFLICHEN BILDUNG Im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards unterstützt das Programm alle teilnehmenden Organisationen dabei, digitale Instrumente und Lernmethoden in ihre Arbeit zu integrieren und so ihre physischen Aktivitäten zu ergänzen, die Zusammenarbeit zwischen Partnerorganisationen zu verbessern und ihre Lern- und Lehrqualität zu steigern. Darüber hinaus können Teilnehmende am Praktikumsprogramm „Digitale Chance“ (Digital Opportunity Traineeships) teilnehmen: Dabei handelt es sich um Mobilitätsaktivitäten, die es den Teilnehmenden ermöglichen, digitale Kompetenzen zu erwerben, und bei denen das Personal seine Fähigkeit ausbauen kann, mithilfe digitaler Tools zu schulen, zu unterrichten und andere Aufgaben zu erfüllen. Derartige Aktivitäten können mit jedem der verfügbaren Formate der Mobilität organisiert werden. TEILHABE AM DEMOKRATISCHEN LEBEN Das Programm soll den Teilnehmern helfen, sich mit den Vorteilen eines aktiven Bürgersinns und der Teilhabe am demokratischen Leben vertraut zu machen. Die geförderten Mobilitätsaktivitäten sollten die partizipatorischen Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen der Zivilgesellschaft sowie die Entwicklung von sozialen und interkulturellen Kompetenzen, kritischem Denken und Medienkompetenz stärken. Die Projekte sollten, wo immer möglich, die Teilhabe am demokratischen Leben und das soziale und zivilgesellschaftliche Engagement durch formale oder nichtformale Lernaktivitäten fördern. Sie sollten das Verständnis für die Europäische Union und die gemeinsamen europäischen Werte entwickeln oder verbessern, darunter die Achtung demokratischer Grundsätze, die Menschenwürde, die Einheit und Vielfalt, den interkulturellen Dialog sowie das gesellschaftliche, kulturelle und historische Erbe Europas. ENTWICKLUNG VON SCHLÜSSELKOMPETENZEN Das Programm unterstützt die lebenslange Entwicklung und die Stärkung der Schlüsselkompetenzen127, die für die persönliche Entwicklung und Entfaltung, die Beschäftigungsfähigkeit, die aktive Bürgerschaft und die soziale Inklusion erforderlich sind. Die teilnehmenden Organisationen sollten Schulungs- und Lernaktivitäten anbieten, die an die spezifischen Bedürfnisse der Lernenden angepasst sind und ihnen helfen, wirtschaftliche Eigenständigkeit zu erlangen und Barrieren abzubauen, mit denen sie in der Bildung und bei sozialen Kontakten konfrontiert sind. AKTIVITÄTEN In diesem Abschnitt werden die Arten von Aktivitäten vorgestellt, die im Rahmen von Erasmus+ sowohl im Rahmen kurzfristiger Projekte als auch im Rahmen akkreditierter Projekte finanziert werden können. Alle Lernmobilitätsaktivitäten müssen Folgendes sein: • pädagogisch: Sie müssen darauf ausgerichtet sein, dass Teilnehmende neue Kenntnisse, Fähigkeiten, Kompetenzen und Einstellungen erwerben bzw. vorhandene verbessern; • transnational: Sie müssen Interaktionen zwischen Menschen aus verschiedenen Ländern zum Zweck des gegenseitigen Austauschs und des Lernens voneinander vorsehen; 127 Schlüsselkompetenzen – https://ec.europa.eu/education/policies/school/key-competences-and-basic-skills_de. https://ec.europa.eu/education/policies/school/key-competences-and-basic-skills_de 147 • strukturiert: Sie müssen eine klare Methodik, ein klares Lernprogramm und geplante Lernergebnisse aufweisen; • strategisch: Sie müssen zu einem breiteren Spektrum von Projekt- oder Akkreditierungszielen beitragen. Alle Mobilitätsaktivitäten für Lernende und Personal müssen in einer Organisation im Ausland stattfinden, wobei das Personal der aufnehmenden Organisationen federführend ist (die aufnehmenden Organisationen werden auch als „Gasteinrichtungen“ bezeichnet). Zweigstellen der entsendenden Organisation oder andere mit der entsendenden Organisation verbundene Stellen können nicht als aufnehmende Organisationen fungieren, wenn sie die Anforderung für - länderübergreifende Aktivitäten nicht erfüllen. Bei jeder Aktivität können Personen, die Teilnehmende mit geringeren Chancen begleiten, zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten. Begleitpersonen können während der gesamten Dauer oder eines Teils der Dauer der Aktivität unterstützt werden. PERSONALMOBILITÄT Förderfähige Aktivitäten ▪ Job Shadowing (2 bis 60 Tage) ▪ Lehr- oder Schulungstätigkeit (2 bis 365 Tage) ▪ Kurse und Schulungen (2 bis 10 Tage) Zusätzlich zur physischen Mobilität können alle Mobilitätsaktivitäten für Personal mit virtuellen Lernaktivitäten kombiniert werden. Die oben angegebene Mindest- und Höchstdauer gilt für die Komponente der physischen Mobilität. Die durchgeführten Aktivitäten müssen die folgenden qualitativen Anforderungen erfüllen: Job Shadowing/Hospitationen: Die Teilnehmenden können dabei einen gewissen Zeitraum bei einer aufnehmenden Organisation in einem anderen Land verbringen, um durch Beobachtung und Interaktion neue Verfahren zu erlernen und neue Ideen zu sammeln. Hospitationen erfordern eine eindeutige Identifizierung des verantwortlichen Mentors in der aufnehmenden Organisation, d. h. der Person, die der Teilnehmende begleitet. Ein Mentor kann von maximal zwei Teilnehmenden gleichzeitig begleitet werden. Unterrichts- oder Ausbildungstätigkeiten über längere Zeiträume: Die Teilnehmenden können dabei für einen gewissen Zeitraum in einer aufnehmenden Organisation in einem anderen Land unterrichten oder Schulungen für Lernende anbieten, um durch die Erfüllung ihrer Aufgaben und den Austausch mit Fachkollegen zu lernen. Kurse und Schulungen: Die Teilnehmenden können dabei von einem strukturierten Kurs oder einer ähnlichen Art von Schulung profitieren, die von qualifizierten Fachkräften auf der Grundlage eines vordefinierten Lernprogramms und von Lernergebnissen durchgeführt wird. Höchstens drei Personen derselben entsendenden Organisation und höchstens zehn Personen aus demselben Mobilitätskonsortium können Finanzmittel für die gemeinsame Teilnahme an demselben Kurs erhalten. Jede Person kann nur an einem Kurs pro Projekt teilnehmen. Die Schulung muss eine klare transnationale Komponente umfassen, z. B. durch die Förderung der Lerninteraktion zwischen Teilnehmenden aus verschiedenen Ländern oder durch die Integration anderer Elemente des transnationalen Transfers von Verfahren, wie z. B. die starke Einbeziehung von Personal im Bereich der Erwachsenenbildung aus dem aufnehmenden Land, 148 das mit Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausland interagiert und ihnen seine Verfahren veranschaulicht. Der Inhalt der Kurse und Schulungen muss für die beruflichen Kompetenzen des teilnehmenden Personals und die Ziele des Projekts oder der Akkreditierung relevant sein. Gefördert werden beispielsweise Kurse und Schulungen, die von öffentlichen Einrichtungen oder Freiwilligenorganisationen ausgerichtet werden, Aktivitäten, die im Rahmen eines Austauschs von Verfahren zwischen Organisationen in verschiedenen Ländern organisiert werden, sowie kommerziell verfügbare Kurse und Schulungen. Völlig passive Aktivitäten wie das Anhören von Vorträgen, Reden oder Massenkonferenzen werden nicht unterstützt. Konferenzen und ähnlich bezeichnete Veranstaltungen können nur dann für eine Finanzierung in Betracht kommen, wenn die Teilnehmenden den größten Teil ihrer Zeit für strukturierte Schulungen, Workshops, praktische Übungen, den Austausch von Verfahren mit Kolleginnen und Kollegen oder andere Formen des aktiven Lernens aufwenden. Die Antragsteller sollten sich darüber im Klaren sein, dass alle Kursanbieter völlig unabhängig vom Programm Erasmus+ sind und als Dienstleister auf einem freien Markt agieren. Die Wahl der Kurse und Schulungen liegt folglich in der Verantwortung der begünstigten Organisation. Als Orientierungshilfe für die Antragsteller bei ihrer Wahl wurden folgende Qualitätsstandards entwickelt: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/quality-standards-key-action-1 Förderfähige Teilnehmende Zu den förderfähigen Teilnehmenden zählen Lehrkräfte, Ausbilder und alle sonstigen nicht lehrenden Experten und Angehörigen des Personals, die in der Erwachsenenbildung tätig sind. Zu den förderfähigen nicht lehrenden Angehörigen des Personals zählen Personen, die in der Erwachsenenbildung tätig sind, entweder bei Erwachsenenbildungsanbietern (z. B. Verwaltungspersonal, Erasmus+-Koordinatoren usw.) oder in anderen Organisationen im Bereich der Erwachsenenbildung (z. B. Freiwillige, Berater, Erasmus+-Koordinatoren oder Politikkoordinatoren mit Zuständigkeit für die Erwachsenenbildung). Die Teilnehmenden müssen bei der entsendenden Organisation tätig sein oder regelmäßig mit ihr zusammenarbeiten, um die Durchführung ihrer Kernaktivitäten zu unterstützen (z. B. als externe Ausbildende, Expertinnen und Experten, Freiwillige, Vorstandsmitglieder, Inspektoren usw.). In allen Fällen müssen die Aufgaben, die den Teilnehmenden mit der entsendenden Organisation verbinden, so dokumentiert sein, dass die nationale Agentur diese Verbindung überprüfen kann (z. B. mit einem Arbeits- oder Freiwilligenvertrag, einer Aufgabenbeschreibung oder einem ähnlichen Dokument). Die nationalen Agenturen etablieren eine transparente und einheitliche Praxis in der Frage, was in ihrem nationalen Kontext unter annehmbaren Arbeitsverhältnissen und Belegunterlagen zu verstehen ist. Bedienstete, die vom Ausland aus arbeiten, können in dem Land, in dem sie arbeiten, nicht an Aktivitäten teilnehmen. Förderfähige Orte Die Aktivitäten müssen im Ausland stattfinden, und zwar entweder in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Die Aktivitäten müssen in dem Land https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/quality-standards-key-action-1 149 stattfinden, in dem die Aufnahmeorganisation rechtmäßig ansässig ist. Jede Mobilitätsaktivität kann nur in einem Land stattfinden.128 Dokumentation der Lernergebnisse Die Anforderungen an die Dokumentation der Lernergebnisse sind in den Erasmus- Qualitätsstandards festgelegt und in der Finanzhilfevereinbarung zum Projekt weiter ausgeführt. Vor Beginn der Mobilitätsaktivität müssen die entsendende Organisation, die aufnehmende Organisation und der Teilnehmende eine Lernvereinbarung (oder ein ähnliches Dokument) abschließen, in der die erwarteten Lernergebnisse des Teilnehmenden aufgeführt sind. Für Kurse und Schulungen kann anstelle einer Lernvereinbarung ein Kursprogramm genutzt werden. Nach der Aktivität müssen die vom Teilnehmenden erzielten Lernergebnisse durch Ausstellung eines Europass-Mobilitätsnachweises oder eines ähnlichen Dokuments anerkannt werden. Die begünstigte Organisation muss eine Kopie des ausgestellten Dokuments als Nachweis dafür aufbewahren, dass die Aktivität abgeschlossen wurde. Darüber hinaus kann die nationale Agentur verlangen, dass der Begünstigte eine Finanzhilfevereinbarung mit dem Teilnehmenden unterzeichnet und diese als Teil der Belegunterlagen aufbewahrt. Diese Anforderung ist in der Finanzhilfevereinbarung anzugeben. MOBILITÄT DER LERNENDEN Förderfähige Aktivitäten ▪ Gruppenmobilität von erwachsenen Lernenden (2 bis 30 Tage, mindestens zwei Lernende pro Gruppe) ▪ Kurzfristige Lernmobilität von erwachsenen Lernenden (2 bis 29 Tage) ▪ Langfristige Lernmobilität von erwachsenen Lernenden (30 bis 365 Tage) Zusätzlich zur physischen Mobilität können alle Mobilitätsaktivitäten für Lernende mit virtuellen Lernaktivitäten kombiniert werden. Die oben angegebene Mindest- und Höchstdauer gilt für die Komponente der physischen Mobilität. Die durchgeführten Aktivitäten müssen die folgenden qualitativen Anforderungen erfüllen: Gruppenmobilität von erwachsenen Lernenden: Eine Gruppe erwachsener Lernender aus der entsendenden Organisation kann einen gewissen Zeitraum in einem anderen Land verbringen, um innovative Lernmöglichkeiten wahrzunehmen, die in Zusammenarbeit zwischen der entsendenden und der aufnehmenden Organisation organisiert werden (der Kauf von kommerziell verfügbaren Ausbildungsdienstleistungen wird nicht unterstützt). Die Aktivitäten können eine Kombination verschiedener formaler, informeller und nichtformaler Lernmethoden und -techniken, etwa Peer-Learning, arbeitsbasiertes Lernen, Freiwilligenarbeit und andere innovative Ansätze, beinhalten. Qualifizierte Ausbilder aus der entsendenden Organisation müssen die Lernenden während der gesamten Dauer der Aktivität begleiten und sich an der Durchführung des Lernprogramms beteiligen. Der inhaltliche Schwerpunkt der Gruppenmobilitätsaktivitäten sollte auf den Schlüsselkompetenzen erwachsener Lernender 128 Kurze grenzüberschreitende Reisen sind zulässig, wenn dies für die Aktivität relevant ist; für die Zwecke der Finanzhilfeberechnung gilt dies jedoch nicht als Änderung des Landes, in dem sich der Veranstaltungsort befindet. Werden aufeinanderfolgende Aktivitäten in verschiedenen Ländern organisiert, so muss jede Aktivität für sich sämtliche einschlägigen Förderkriterien erfüllen. 150 oder den Programmdimensionen Inklusion und Vielfalt, digitale Bildung, ökologische Nachhaltigkeit und Teilhabe liegen. Kurzfristige Lernmobilität von erwachsenen Lernenden: Erwachsene Lernende können durch einen Auslandsaufenthalt bei einer aufnehmenden Organisation ihre Kenntnisse und Kompetenzen verbessern. Für jeden Teilnehmenden muss ein individuelles Lernprogramm aufgestellt werden. Das Lernprogramm kann eine Kombination verschiedener formaler, informeller und nichtformaler Lernmethoden umfassen. Langfristige Lernmobilität von erwachsenen Lernenden: Erwachsene Lernende können durch einen längeren Auslandsaufenthalt bei einer aufnehmenden Organisation ihre Kenntnisse und Kompetenzen verbessern. Für jeden Teilnehmenden muss ein individuelles Lernprogramm aufgestellt werden. Das Lernprogramm kann eine Kombination verschiedener formaler, informeller und nichtformaler Lernmethoden umfassen. Bitte beachten Sie, dass der Unterschied zwischen den Formaten Gruppen- und Einzelaktivität nicht auf den Reise- und Unterbringungsmodalitäten beruht, sondern vielmehr auf den Anforderungen für gemeinsame oder individuelle Lernprogramme, wie nachstehend unter „Dokumentation der Lernergebnisse“ beschrieben. Dementsprechend wird für Gruppen- bzw. Einzelaktivitäten ein unterschiedliches Maß an organisatorischer Unterstützung bereitgestellt, wie in den am Ende dieses Kapitels angegebenen Regeln für die Finanzierung festgelegt. Das Format der Gruppenmobilität wird für einfache Aktivitäten empfohlen, bei denen vorhandene Ressourcen und Inhalte genutzt werden, während individuelle Formate besser für Aktivitäten geeignet sind, die seitens der entsendenden und der aufnehmenden Organisation besondere Investitionen erfordern (darunter auch Fälle, in denen mehrere Teilnehmende gemeinsam reisen und untergebracht werden). Förderfähige Teilnehmende Förderfähige Teilnehmende sind Lernende, die bei der entsendenden Organisation Erwachsenenbildungsprogramme oder ‑aktivitäten129 in Anspruch nehmen. Im Zusammenhang mit der informellen und nichtformalen Erwachsenenbildung können all jene Personen förderfähige Lernende sein, die an Aktivitäten (einschließlich Beratungsdiensten oder ähnlicher Unterstützung) teilnehmen, die von in der Erwachsenenbildung tätigen Organisationen (z. B. Bibliotheken, Zentren für lebenslanges Lernen, Gemeindezentren usw.) erbracht werden, sofern diese Organisationen und ihre Aktivitäten in ihrem nationalen Kontext als förderfähig anerkannt sind. Bei der Auswahl der Teilnehmenden sollten alle Projekte im Einklang mit den Zielen der Aktion eine inklusive, ausgewogene Mischung von Personenprofilen und eine umfassende Einbindung von Teilnehmenden mit geringeren Chancen anstreben. 129 Die Definition förderfähiger Bildungsprogramme und Aktivitäten für Erwachsene in den einzelnen Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern obliegt der jeweiligen zuständigen nationalen Behörde und wird auf der Website der jeweiligen nationalen Agentur veröffentlicht. Bildungspersonal (Lehrkräfte, Ausbilder, Pädagogen, Jugendpersonal usw.) oder andere erwerbstätige Erwachsene gelten im Rahmen dieses Förderkriteriums nicht als erwachsene Lernende, es sei denn, sie nehmen gleichzeitig als Lernende an bestimmten Erwachsenenbildungsprogrammen oder -aktivitäten teil, die von der zuständigen nationalen Behörde in die oben genannte Definition aufgenommen wurden. Personal im Bereich der Erwachsenenbildung kann an den weiter oben in diesem Abschnitt beschriebenen Mobilitätsaktivitäten für Personal teilnehmen. Ebenso kann Personal, das in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Jugend und des Sports tätig ist, an Mobilitätsaktivitäten im Rahmen von Erasmus+ für Personal teilnehmen, wie in den entsprechenden Abschnitten des vorliegenden Programmleitfadens beschrieben. 151 Förderfähige Orte Die Aktivitäten müssen im Ausland stattfinden, und zwar entweder in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Die Aktivitäten müssen in dem Land stattfinden, in dem die Aufnahmeorganisation rechtmäßig ansässig ist. Jede Mobilitätsaktivität kann nur in einem Land stattfinden.130 Die Gruppenmobilität von erwachsenen Lernenden muss bei der aufnehmenden Organisation stattfinden. In Ausnahmefällen können Aktivitäten an einem anderen Ort im Land der aufnehmenden Organisation stattfinden, sofern dies aufgrund der Inhalte und Qualität der Aktivität angebracht ist. In diesem Fall werden die Reisekosten der Teilnehmer von der aufnehmenden Organisation zum Veranstaltungsort nicht als transnationale Mobilitätsaktivität betrachtet. Daher können für diesen Zweck keine zusätzlichen Mittel beantragt werden. Darüber hinaus kann die Gruppenmobilität von erwachsenen Lernenden an einem Sitz einer Einrichtung der Europäischen Union stattfinden, wenn die Aktivität bei einer EU-Einrichtung oder in Zusammenarbeit mit einer solchen organisiert wird.131 Dokumentation der Lernergebnisse Die Anforderungen an die Dokumentation der Lernergebnisse sind in den Erasmus- Qualitätsstandards festgelegt und in der Finanzhilfevereinbarung zum Projekt weiter ausgeführt. Individuelle Mobilitätsaktivitäten: Vor Beginn der Aktivität müssen die entsendende Organisation, die aufnehmende Organisation und der Teilnehmende eine Lernvereinbarung (oder ein ähnliches Dokument) abschließen, in der die erwarteten Lernergebnisse des Teilnehmenden aufgeführt sind. Nach der Aktivität müssen die vom Teilnehmenden erzielten Lernergebnisse durch Ausstellung eines Europass-Mobilitätsnachweises oder eines ähnlichen Dokuments anerkannt werden. Die begünstigte Organisation muss eine Kopie des ausgestellten Dokuments als Nachweis dafür aufbewahren, dass die Aktivität abgeschlossen wurde. Darüber hinaus kann die nationale Agentur verlangen, dass der Begünstigte eine Finanzhilfevereinbarung mit dem Teilnehmenden unterzeichnet und diese als Teil der Belegunterlagen aufbewahrt. Diese Anforderung ist in der Finanzhilfevereinbarung anzugeben. Gruppenmobilitätsaktivitäten: Es muss ein Lernprogramm für die gesamte Gruppe festgelegt werden (individuelle Lernvereinbarungen sind nicht erforderlich). Nach der Aktivität muss die begünstigte Organisation das Lernprogramm und eine Teilnehmerliste (auf der auch die Begleitpersonen aufgeführt sind) als Nachweis für den Abschluss der Aktivität aufbewahren. SONSTIGE UNTERSTÜTZTE AKTIVITÄTEN Förderfähige Aktivitäten ▪ Eingeladene Experten (2 bis 60 Tage) 130 Kurze grenzüberschreitende Reisen sind zulässig, wenn dies für die Aktivität relevant ist; für die Zwecke der Finanzhilfeberechnung gilt dies jedoch nicht als Änderung des Landes, in dem sich der Veranstaltungsort befindet. Werden aufeinanderfolgende Aktivitäten in verschiedenen Ländern organisiert, so muss jede Aktivität für sich sämtliche einschlägigen Förderkriterien erfüllen. 131 Sitze der Organe der Europäischen Union sind Brüssel, Frankfurt, Luxemburg und Straßburg. Aktivitäten an den Sitzen der EU werden als transnationale Mobilität betrachtet, wenn Teilnehmende aus mindestens zwei Ländern gemeinsam an der Aktivität teilnehmen. In diesem Fall kann eine Finanzierung (wie im Abschnitt „Welche Regeln bestehen für die Finanzierung?“ beschrieben) für alle Teilnehmenden, unabhängig von ihrem Ursprungsland, beantragt werden. Eine Liste der Organe und Einrichtungen der EU finden Sie unter https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de. https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de 152 ▪ Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen (10 bis 365 Tage) Die durchgeführten Aktivitäten müssen die folgenden qualitativen Anforderungen erfüllen: Eingeladene Experten: Organisationen können Ausbilder, Lehrkräfte, Politikexperten oder andere qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland einladen, die zur Verbesserung der Lehr-, Ausbildungs- und Lernerfahrungen in der aufnehmenden Organisation beitragen können. Beispielsweise können eingeladene Experten Schulungen für das Personal der aufnehmenden Organisation anbieten, neue Lehrmethoden demonstrieren oder den Transfer bewährter Verfahren in den Bereichen Organisation und Verwaltung unterstützen. Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen: Antragstellende Organisationen können in der Ausbildung befindliche Lehrkräfte aufnehmen, die ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten. Förderfähige Teilnehmende Eingeladene Experten können alle Personen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland sein, die über Fachwissen verfügen und Schulungen halten können, die für die Bedürfnisse und Ziele der einladenden Organisation relevant sind. Die Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen steht Teilnehmenden offen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland an einem Ausbildungsprogramm für Lehrkräfte teilnehmen oder ein solches (oder ähnlich gelagertes Bildungsprogramm für Ausbilder oder Pädagogen) vor Kurzem abgeschlossen132 haben. Für ihre Teilnahme kann finanzielle Unterstützung gewährt werden, sofern die entsendende Einrichtung keine Finanzhilfe zu demselben Zweck gewährt. Förderfähige Orte Für eingeladene Experten und in Ausbildung befindliche Lehrkräfte ist der Ort stets die begünstigte Organisation (einschließlich der Mitglieder eines Konsortiums). Dokumentation der Lernergebnisse Bei eingeladenen Experten muss das Lernprogramm, das der Experte vorlegen wird, vor der Aktivität mit der aufnehmenden Organisation abgestimmt werden. Nach der Aktivität muss die begünstigte Organisation das durchgeführte Lernprogramm als Nachweis für den Abschluss der Aktivität aufbewahren. Bei in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen gelten die für Einzelaktivitäten der Mobilität zu Lernzwecken beschriebenen Anforderungen. VORBEREITENDE BESUCHE Was ist ein vorbereitender Besuch? Bei einem vorbereitenden Besuch handelt es sich um einen Besuch von Mitarbeitern der entsendenden Organisation bei einer potenziellen aufnehmenden Organisation mit dem Ziel, eine Mobilitätsaktivität für Lernende oder Personal besser vorzubereiten. 132 Junge Absolventinnen und Absolventen können bis zu zwölf Monate nach dem Abschluss teilnehmen. Wenn die Teilnehmenden nach dem Abschluss einen obligatorischen Militär- oder Zivildienst abgeleistet haben, wird der Zeitraum der Förderfähigkeit um die Dauer des betreffenden Dienstes verlängert. 153 Wann kann ein vorbereitender Besuch organisiert werden? Jeder vorbereitende Besuch muss klar begründet sein und dazu dienen, die Inklusivität, Reichweite und Qualität der Mobilitätsaktivitäten zu verbessern. So können vorbereitende Besuche organisiert werden, um die Mobilität von Teilnehmern mit geringeren Chancen besser vorzubereiten, die Zusammenarbeit mit einer neuen Partnerorganisation aufzunehmen oder längere Mobilitätsaktivitäten vorzubereiten. Vorbereitende Besuche können zur Vorbereitung jeder Art von Mobilität von Lernenden oder Personal, mit Ausnahme von „Kursen und Schulungen“, organisiert werden. Wer kann an einem vorbereitenden Besuch teilnehmen? Vorbereitende Besuche können von allen Personen durchgeführt werden, die für Aktivitäten im Zusammenhang mit der Personalmobilität infrage kommen und an der Organisation des Projekts beteiligt sind. In Ausnahmefällen können Lernende, die an einer langfristigen Lernmobilität teilnehmen werden, und Teilnehmende, die bei allen Arten von Aktivitäten geringere Chancen haben, an vorbereitenden Besuchen für ihre Aktivitäten teilnehmen. An einem vorbereitenden Besuch können höchstens drei Personen teilnehmen. Wo können vorbereitende Besuche stattfinden? Vorbereitende Besuche finden in den Räumlichkeiten der potenziellen aufnehmenden Organisation oder an einem anderen Ort der geplanten Mobilitätsaktivitäten statt. Die für die Orte von Mobilitätsaktivitäten für Personal und Lernende geltenden Regeln sind auch auf die mit diesen Aktivitäten verbundenen vorbereitenden Besuche anzuwenden. Pro Aufnahmeorganisation kann nur ein vorbereitender Besuch organisiert werden. KURZFRISTIGE PROJEKTE FÜR DIE MOBILITÄT VON LERNENDEN UND PERSONAL IN DER ERWACHSENENBILDUNG Kurzfristige Projekte für die Mobilität von Lernenden und Personal sind eine einfache und unproblematische Möglichkeit, eine Förderung durch Erasmus+ in Anspruch zu nehmen. Sie sollen es den Organisationen ermöglichen, ohne Schwierigkeiten einige wenige Aktivitäten zu organisieren und Erfahrungen mit dem Programm zu sammeln. Um die kurzfristigen Projekte einfach zu halten, ist ihre Teilnehmerzahl und Projektlaufzeit begrenzt. Das Format steht nur Einzelorganisationen, nicht jedoch den Koordinatoren von Konsortien offen. Akkreditierte Organisationen können keine kurzfristigen Projekte beantragen, da sie bereits ständigen Zugang zu Erasmus+-Mitteln haben. Der Antrag für kurzfristige Projekte umfasst eine Liste und Beschreibung der Aktivitäten, die die antragstellende Organisation zu organisieren beabsichtigt. 154 FÖRDERKRITERIEN Förderfähige Organisationen: Wer ist antragsberechtigt? Antragsberechtigt133 sind die folgenden Organisationen: (1) Organisationen, die formale, informelle und nichtformale Erwachsenenbildung anbieten134 (2) lokale und regionale Behörden, Koordinierungsgremien und andere Organisationen, denen im Bereich der Erwachsenenbildung eine Rolle zukommt Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung in der Erwachsenenbildung verfügen, können keine kurzfristigen Projekte beantragen. Förderfähige Länder Antragstellende Organisationen müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Wo ist der Antrag zu stellen? Der Antrag wird bei der nationalen Agentur des Landes eingereicht, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Antragsfristen Runde 1 (für alle nationalen Agenturen): 19. Februar, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) Runde 2: Die nationalen Agenturen können beschließen, eine zweite Frist einzuräumen (Runde 2): In diesem Fall wird die nationale Agentur die Antragsteller über ihre Website informieren. Für die Runde 2 müssen die Antragsteller ihren Antrag bis zum 1. Oktober um 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) einreichen. Projektbeginn Die folgenden Anfangsdaten können für Projekte gewählt werden: ▪ Runde 1: zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember desselben Jahres ▪ Runde 2 (sofern zutreffend): zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai des Folgejahres Projektdauer 6–18 Monate Anzahl der Anträge Pro Auswahlrunde kann eine Organisation nur ein einziges kurzfristiges Projekt im Bereich der Schulbildung beantragen. Organisationen, die im Rahmen der ersten Antragsrunde eine Finanzhilfe für ein kurzfristiges Projekt erhalten, können keinen Antrag für die zweite Runde derselben Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einreichen. Innerhalb eines Zeitraums von fünf aufeinanderfolgenden Jahren, in dem Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ergehen, können Organisationen höchstens drei Finanzhilfen für kurzfristige Projekte im Bereich der Erwachsenenbildung erhalten. Im Zeitraum 2014–2020 erhaltene Finanzhilfen werden nicht auf diese Obergrenze angerechnet. 133 Die Definition der antragsberechtigten Organisationen wird in jedem EU-Mitgliedstaat oder jedem mit dem Programm assoziierten Drittland von der zuständigen nationalen Behörde festgelegt und auf der Website der zuständigen nationalen Agentur zusammen mit einschlägigen Beispielen veröffentlicht. 134 Unbeschadet der von der zuständigen nationalen Behörde festgelegten Definitionen ist zu beachten, dass Organisationen, die berufliche Aus- und Weiterbildung für erwachsene Lernende anbieten, in der Regel als Anbieter beruflicher Aus- und Weiterbildung gelten und nicht als Anbieter von Erwachsenenbildung. Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte die geltenden Definitionen auf der Website Ihrer nationalen Agentur. 155 Förderfähige Aktivitäten Alle Arten von Aktivitäten für die Erwachsenenbildung. Eine detaillierte Liste und Regeln finden Sie im Abschnitt „Aktivitäten“. Um förderfähig zu sein, müssen die Anträge mindestens eine Mobilitätsaktivität für Personal oder Lernende beinhalten. Projektumfang Ein Antrag für ein kurzfristiges Projekt kann höchstens 30 Teilnehmer an Mobilitätsaktivitäten umfassen. Vorbereitende Besuche und die Teilnahme von Begleitpersonen werden nicht auf diese Grenze angerechnet. Unterstützende Organisationen Eine unterstützende Organisation hilft der begünstigten Organisation bei praktischen Aspekten der Projektdurchführung, die nicht die Kernaufgaben des Projekts betreffen. Zu den Kernaufgaben des Projekts gehören die finanzielle Verwaltung der Programmmittel, der Kontakt mit der nationalen Agentur, die Berichterstattung über die durchgeführten Aktivitäten sowie alle Entscheidungen, die sich unmittelbar auf den Inhalt, die Qualität und die Ergebnisse der durchgeführten Aktivitäten auswirken (z. B. Wahl der Aktivitätsart, die Dauer und die Aufnahmeorganisation, Definition und Bewertung der Lernergebnisse). Die Beteiligung einer unterstützenden Organisation bedarf der Genehmigung durch die nationale Agentur. Die Rolle und die Pflichten der unterstützenden Organisationen müssen zwischen diesen Organisationen und der begünstigten Organisation förmlich festgelegt werden. Die unterstützende Organisation handelt unter der Leitung der begünstigten Organisation, die letztlich für die Ergebnisse und die Qualität der durchgeführten Aktivitäten verantwortlich bleibt. Alle Beiträge der unterstützenden Organisationen müssen den Erasmus- Qualitätsstandards entsprechen. Im Falle einer mangelhaften Umsetzung von Qualitätsstandards oder einer anderen Form der Nichteinhaltung dieser Anforderungen kann die nationale Agentur verlangen, dass der Begünstigte keine Unterstützung mehr für bestimmte Aufgaben erhält und diese selbst umsetzt. Kommt der Begünstigte seinen Verpflichtungen nicht nach, kann die nationale Agentur die Finanzhilfevereinbarung kündigen. Aufnehmende Organisationen, die den Teilnehmenden der begünstigten Organisation Lerninhalte und Mentoring zur Verfügung stellen, gelten nicht als unterstützende Organisationen, es sei denn, sie unterstützen den Begünstigten gleichzeitig bei anderen Aufgaben des Projektmanagements, die normalerweise von der entsendenden Organisation wahrgenommen werden. EIGNUNGSKRITERIEN, AUSSCHLUSSKRITERIEN UND VORSCHRIFTEN BEZÜGLICH ORIGINALINHALTEN UND URHEBERSCHAFT Die Antragsteller müssen über eine ausreichende operative und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen, um das vorgeschlagene Projekt durchführen zu können. Die Antragsteller müssen eine unterzeichnete ehrenwörtliche Erklärung vorlegen, in der sie bestätigen, dass keiner der in Teil C dieses Leitfadens aufgeführten Ausschlusskriterien auf sie zutrifft. Darüber hinaus bestätigen die Antragsteller mit der Unterzeichnung der Erklärung, dass der eingereichte Antrag Originalinhalte enthält, die von ihnen erstellt wurden, und dass keine anderen Organisationen oder externen Personen für die Abfassung des Antrags bezahlt wurden. 156 Weitere Informationen zu den Eignungskriterien, den Ausschlusskriterien und den Vorschriften bezüglich Originalinhalten und Urheberschaft finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. ZUSCHLAGSKRITERIEN Die eingereichten Anträge werden bewertet, indem auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien und Punktzahlen eine Wertung mit insgesamt 100 möglichen Punkten vorgenommen wird. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen: ▪ mindestens 60 von insgesamt 100 Punkten und ▪ mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl bei jedem der drei nachstehenden Zuschlagskriterien Relevanz (Höchstpunktzahl: 20 Punkte) Inwieweit ▪ sind das Profil und die Erfahrung des Antragstellers, die Aktivitäten und die Zielgruppe der Lernenden relevant für den Bereich der Erwachsenenbildung ▪ ist der Projektvorschlag relevant für die Ziele der Aktion ▪ ist der Vorschlag relevant für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung ▪ ist der Projektvorschlag relevant für die folgenden spezifischen Prioritäten Unterstützung neuer Programmteilnehmender und weniger erfahrener Organisationen Unterstützung von Teilnehmenden mit geringeren Chancen Qualität der Projektkonzeption (Höchstpunktzahl: 50 Punkte) Inwieweit ▪ tragen die Ziele des vorgeschlagenen Projekts den Bedürfnissen der antragstellenden Organisation, ihres Personals und ihrer Lernenden klar und konkret Rechnung ▪ sind die vorgeschlagenen Aktivitäten geeignet, die Projektziele zu erreichen ▪ sind die operativen und logistischen Aspekte der Projektgestaltung (z. B. vorgeschlagene Veranstaltungsorte) angemessen und kosteneffizient ▪ werden ökologisch nachhaltige und verantwortungsvolle Verfahren in das Projekt integriert ▪ werden digitale Instrumente und Lernmethoden (insbesondere EPALE) in das Projekt integriert, um die physischen Mobilitätsaktivitäten zu ergänzen und die Zusammenarbeit mit den aufnehmenden Partnerorganisationen zu verbessern Qualität der Nachbereitungsaktionen (Höchstpunktzahl: 30 Punkte) Inwieweit ▪ hat der Antragsteller die Aufgaben und Zuständigkeiten für die Durchführung der Aktivitäten in Übereinstimmung mit den Erasmus-Qualitätsstandards klar definiert ▪ hat der Antragsteller konkrete und logische Schritte vorgeschlagen, um die Ergebnisse seiner oder ihrer Mobilitätsaktivitäten in die reguläre Arbeit der Organisation zu integrieren ▪ hat der Antragsteller eine geeignete Methode zur Bewertung der Projektergebnisse vorgeschlagen ▪ hat der Antragsteller konkrete und wirksame Schritte vorgeschlagen, um die Projektergebnisse innerhalb der antragstellenden Organisation bekannt zu machen, sie an andere Organisationen und die Öffentlichkeit weiterzugeben und öffentlich auf die Finanzierung durch die Europäische Union hinzuweisen 157 AKKREDITIERTE PROJEKTE FÜR DIE MOBILITÄT VON LERNENDEN UND PERSONAL IN DER ERWACHSENENBILDUNG Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung im Bereich der Erwachsenenbildung verfügen, können eine Förderung im Rahmen eines speziellen Finanzierungsbereichs beantragen, der nur ihnen zugänglich ist. Die Anträge basieren auf dem zuvor genehmigten Erasmus-Plan, weshalb eine detaillierte Liste und Beschreibung der geplanten Aktivitäten nicht erforderlich sind. Stattdessen geht es in den Anträgen insbesondere darum, den Mittelbedarf für die nächste Reihe von Aktivitäten zu schätzen. FÖRDERKRITERIEN Förderfähige Organisationen: Wer ist antragsberechtigt? Die Antragsteller müssen zum Projektbeginn über eine gültige Erasmus-Akkreditierung in der Erwachsenenbildung verfügen. Mobilitätskonsortium Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung für Koordinatoren von Mobilitätskonsortien verfügen, müssen Anträge in dem für Mobilitätskonsortien vorgesehenen Format stellen. Als Teil des Antrags ist eine Liste der Mitglieder des Mobilitätskonsortiums vorzulegen, die neben dem Koordinator mindestens eine Mitgliedsorganisation umfassen muss. Jede Organisation, die die Förderkriterien für Erasmus in dem gleichen Bereich erfüllt, kann Mitglied eines Mobilitätskonsortiums werden.135 Alle vorgesehenen Mitgliedsorganisationen des Konsortiums müssen in demselben EU-Mitgliedstaat oder demselben mit dem Programm assoziierten Drittland wie der Koordinator des Mobilitätskonsortiums ansässig sein. Die Beziehung zwischen dem Konsortialkoordinator und den Konsortiumsmitgliedern muss auf Zusammenarbeit ausgerichtet und darf nicht gewinnorientiert sein. Konsortiumsmitglieder benötigen keine Erasmus-Akkreditierung. Organisationen, die an einem Mobilitätskonsortium teilnehmen, können im Rahmen derselben Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen in höchstens zwei Anträgen der Leitaktion 1 im Bereich der Schulbildung Finanzmittel beantragen. Aus diesem Grund können im Bereich der Erwachsenenbildung Organisationen, die eine Finanzhilfe für ein kurzfristiges Projekt oder ein akkreditiertes Projekt beantragen, zusätzlich nur an einem Mobilitätskonsortium als Mitgliedsorganisationen teilnehmen. Andere Organisationen können an bis zu zwei Anträgen von Mobilitätskonsortien beteiligt sein. Wo ist der Antrag zu stellen? Der Antrag wird bei der nationalen Agentur des Landes eingereicht, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. 135 Für die Zwecke der Auftragsvergabe können Konsortiumsmitglieder Mitbegünstigte, verbundene Stellen oder Dritte sein, die finanzielle Unterstützung erhalten. Die Unterstützung Dritter kann auf der Grundlage der in den Erasmus-Qualitätsstandards festgelegten Anforderungen für förderfähige Aktivitäten und förderfähige Teilnehmende (entsprechend den Vorgaben für diese Aktion) bis zu einem Höchstbetrag von 60 000 EUR pro Aufnahmeorganisation gewährt werden. Mitglieder des Konsortiums, die rechtlich Teil derselben Einrichtung wie der Konsortialkoordinator sind, können die Projektfinanzhilfe erhalten und gelten juristisch nicht als Mitbegünstigte, verbundene Stellen oder Dritte. Die Entscheidung über die vertragliche Struktur jedes Mobilitätskonsortiumprojekts wird von der nationalen Agentur auf der Grundlage des Status und der formellen Verbindungen des Konsortialkoordinators und der Konsortiumsmitglieder im nationalen Rechtsrahmen getroffen. In jedem Fall müssen die teilnehmenden Mitglieder des Konsortiums im Projektantrag und in der Projektfinanzhilfevereinbarung als Teil der Projektbeschreibung aufgeführt werden. 158 Antragsfrist 19. Februar, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) Projektbeginn 1. Juni desselben Jahres Projektdauer Alle akkreditierten Projekte haben zunächst eine Laufzeit von 15 Monaten. In begründeten Fällen können die Begünstigten eine Verlängerung der Laufzeit ihres Projekts auf insgesamt 24 Monate beantragen. Sofern die nationale Agentur nichts anderes beschließt, erfolgt die Verlängerung nach Ablauf von 12 Monaten der Durchführung. Anzahl der Anträge Akkreditierte Organisationen können pro Auswahlrunde nur einen Antrag stellen. Verfügbare Aktivitäten Alle Arten von Aktivitäten für die Erwachsenenbildung. Eine detaillierte Liste und Regeln finden Sie im Abschnitt „Aktivitäten“. Um förderfähig zu sein, müssen die Anträge mindestens eine Mobilitätsaktivität für Personal oder Lernende beinhalten. Projektumfang Die Zahl der Teilnehmer, die in akkreditierte Projekte einbezogen werden können, ist nicht begrenzt, abgesehen von etwaigen Beschränkungen, die in der Phase der Mittelzuweisung festgelegt werden. Unterstützende Organisationen Eine unterstützende Organisation hilft der begünstigten Organisation bei praktischen Aspekten der Projektdurchführung, die nicht die Kernaufgaben des Projekts betreffen. Zu den Kernaufgaben des Projekts gehören die finanzielle Verwaltung der Programmmittel, der Kontakt mit der nationalen Agentur, die Berichterstattung über die durchgeführten Aktivitäten sowie alle Entscheidungen, die sich unmittelbar auf den Inhalt, die Qualität und die Ergebnisse der durchgeführten Aktivitäten auswirken (z. B. Wahl der Aktivitätsart, die Dauer und die Aufnahmeorganisation, Definition und Bewertung der Lernergebnisse). Die Beteiligung einer unterstützenden Organisation bedarf der Genehmigung durch die nationale Agentur. Die Rolle und die Pflichten der unterstützenden Organisationen müssen zwischen diesen Organisationen und der begünstigten Organisation förmlich festgelegt werden. Die unterstützende Organisation handelt unter der Leitung der begünstigten Organisation, die letztlich für die Ergebnisse und die Qualität der durchgeführten Aktivitäten verantwortlich bleibt. Alle Beiträge der unterstützenden Organisationen müssen den Erasmus- Qualitätsstandards entsprechen. Im Falle einer mangelhaften Umsetzung von Qualitätsstandards oder einer anderen Form der Nichteinhaltung dieser Anforderungen kann die nationale Agentur verlangen, dass der Begünstigte keine Unterstützung mehr für bestimmte Aufgaben erhält und diese selbst umsetzt. Kommt der Begünstigte seinen Verpflichtungen nicht nach, kann die nationale Agentur die Finanzhilfevereinbarung kündigen. Aufnehmende Organisationen, die den Teilnehmenden der begünstigten Organisation Lerninhalte und Mentoring zur Verfügung stellen, gelten nicht als unterstützende Organisationen, es sei denn, sie unterstützen den Begünstigten gleichzeitig bei anderen Aufgaben des Projektmanagements, die normalerweise von der entsendenden Organisation wahrgenommen werden. 159 MITTELZUWEISUNG Da die Qualität des Erasmus-Plans des Antragstellers zum Zeitpunkt des Akkreditierungsantrags bewertet wurde, wird in der Phase der Mittelzuweisung keine qualitative Bewertung vorgenommen. Jeder förderfähige Antrag auf Finanzhilfe wird auch tatsächlich gefördert. Die Höhe der gewährten Finanzhilfe hängt von mehreren Faktoren ab: − dem für die Zuweisung an akkreditierte Antragsteller verfügbaren Gesamtbudget − den beantragten Aktivitäten (einschließlich des geschätzten Budgets, der für ihre Durchführung erforderlich ist) − dem Grund- und Höchstbetrag der Finanzhilfe − den folgenden Zuweisungskomponenten: qualitative Leistung, politische Prioritäten und geografische Ausgewogenheit (sofern die nationale Agentur dieses Kriterium anwendet) Die für akkreditierte Projekte zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und die genauen Regeln für die Mittelzuweisung werden von der nationalen Agentur vor Ablauf der Frist für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht. Die Regeln für die Mittelzuweisung müssen den Grundsätzen der Fairness, Transparenz und Gleichbehandlung entsprechen. Die Indikatoren und Parameter, die bei der Mittelzuweisung verwendet werden, müssen objektiv und überprüfbar sein, und ihre Werte müssen den Antragstellern vor Ablauf der Einreichungsfrist bekannt sein. Auf der Grundlage der geltenden Finanzierungsbeiträge je Einheit und der historischen Daten schätzt die nationale Agentur die Mittel, die für die Durchführung der von den einzelnen Antragstellern beantragten Aktivitäten erforderlich sind. Den Antragstellern kann keine Finanzhilfe gewährt werden, die über dem veranschlagten Budget liegt. Erhält ein Antragsteller den vollständigen Kostenvoranschlag für die Durchführung der beantragten Aktivitäten, so werden die im Antrag geforderten Tätigkeiten als Zielvorgaben für die Durchführung in die Projektfinanzhilfevereinbarung aufgenommen. Andernfalls werden, wenn der Antragsteller nicht den gesamten veranschlagten Finanzplan erhält, die Zielvorgaben für die Durchführung angepasst, um zu der gewährten Finanzhilfe proportional zu bleiben.136 Die Mittel für die Kostenkategorien „Inklusionsunterstützung für Teilnehmende“ und „Außergewöhnliche Kosten“ können nicht auf die gleiche Weise geschätzt werden wie die Mittel für Kostenkategorien, bei denen Finanzierungsbeiträge je Einheit angewandt werden. Die nationale Agentur prüft die Anträge für diese Kostenarten getrennt auf der Grundlage der vorgelegten Beschreibung und Begründung. Während der Projektdurchführung können die Begünstigten bei Bedarf weitere Anträge für diese Arten von Kosten stellen. Die nationale Agentur wird solche zusätzlichen Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeiten, solange Mittel verfügbar sind. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Die folgenden Finanzierungsregeln gelten für kurzfristige Projekte und akkreditierte Projekte zur Mobilität von Lernenden und Personal in der Erwachsenenbildung. Erasmus+-Projekte werden nach dem Grundsatz der Kofinanzierung finanziert. Dementsprechend werden die in der nachstehenden Tabelle festgelegten Einheitskosten so berechnet, dass sie durchschnittlich 80 % der tatsächlichen Kosten abdecken. Die Projekte können Teilnehmende umfassen, deren Finanzhilfe vollständig oder teilweise aus anderen Quellen als Erasmus+ finanziert wird. Für jeden einzelnen Teilnehmenden kann der Begünstigte Finanzmittel für alle förderfähigen Einheitszuschüsse oder nur für einige davon (wenn die übrigen Kosten auf andere Weise gedeckt werden) beantragen. Die im Rahmen von Erasmus+ erhaltenen Mittel können durch die begünstigte 136 Die nationale Agentur kann begrenzte Änderungen an der proportionalen Anpassung vornehmen, um eine bessere Anpassung zwischen der gewährten Finanzhilfe und den Zielaktivitäten zu ermöglichen, die Kohärenz mit dem genehmigten Erasmus-Plan zu gewährleisten, vorrangige Aktivitäten angemessen zu unterstützen, mindestens einen Teilnehmer pro Art und Kategorie der vom Antragsteller beantragten Aktivität zu halten und die Bestimmungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einzuhalten. 160 Organisation selbst, durch andere EU-Fonds, Spenden, Beiträge von Teilnehmenden, Beiträge Dritter usw. ergänzt werden. Der Grundsatz der Vermeidung von Doppelfinanzierungen ist zu beachten (siehe Teil C). Wenn der Begünstigte Beiträge der Teilnehmenden vorsieht, so müssen diese im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen der Erasmus-Qualitätsstandards stehen. Durch diese Beiträge dürfen insbesondere keine Hindernisse für die Inklusion von Teilnehmenden mit geringeren Chancen entstehen. Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Organisatorische Unterstützung Unmittelbar mit der Durchführung des Projekts zusammenhängende Kosten, die nicht unter andere Kostenkategorien fallen. Beispiele hierfür sind: (pädagogische, interkulturelle und sonstige) Vorbereitung, Mentoring, Überwachung und Unterstützung der Teilnehmenden während der Mobilität, Dienste, Werkzeuge und Ausrüstung, die für die Projektdurchführung benötigt werden, virtuelle Komponenten in gemischten Aktivitäten, Anerkennung von Lernergebnissen, Austausch von Ergebnissen und Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Finanzierung durch die Europäische Union. Die organisatorische Unterstützung deckt die Kosten ab, die sowohl der entsendenden als auch der aufnehmenden Organisation entstehen (außer im Fall der Personalmobilität zum Zweck von Kursen und Schulungen). Die Aufteilung der erhaltenen Finanzhilfe wird zwischen den beiden Organisationen vereinbart. 100 EUR pro Teilnehmendem an Personalmobilität zum Zweck von Kursen und Schulungen pro eingeladenen Experten pro aufgenommene Lehrkraft oder pädagogische Fachkraft in Ausbildung 125 EUR pro Lernendem im Rahmen der Gruppenmobilität. 350 EUR; 200 EUR ab 100 Teilnehmenden an derselben Art von Aktivität pro Teilnehmendem an kurzfristiger Lernmobilität von erwachsenen Lernenden pro Teilnehmer an Personalmobilität zum Zweck von Job Shadowing oder einer Lehr- oder Schulungstätigkeit 500 EUR pro Teilnehmendem an langfristiger Lernmobilität von erwachsenen Lernenden 161 Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden. Begleitpersonen gelten nicht als Teilnehmende an Lernmobilitätsaktivitäten und werden bei der Berechnung der organisatorischen Unterstützung nicht berücksichtigt. Reisekosten Zuschuss zu den Kosten, die den Teilnehmenden und Begleitpersonen für die Reise von ihrem Herkunftsort zum Ort der jeweiligen Aktivität und zurück entstehen. Generell gilt die Regel, dass Teilnehmende bei einer Strecke von weniger als 500 km mit emissionsarmen Verkehrsmitteln reisen. Bei einer Strecke von mehr als 500 km wird den Teilnehmenden nachdrücklich empfohlen, eine Kombination verschiedener Verkehrsmittel zu nutzen, um ihre Reise nachhaltiger zu gestalten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Entfernung und Anzahl der Teilnehmenden und Begleitpersonen. Der Antragsteller muss die Entfernung der einfachen Strecke (Luftlinie) zwischen Entfernung Umweltfreundli- ches Reisen Nicht umweltfreundli- ches Reisen 10–99 km 56 EUR 28 EUR 100–499 km 285 EUR 211 EUR 500–1999 km 417 EUR 309 EUR 2000–2999 km 535 EUR 395 EUR 3000–3999 km 785 EUR 580 EUR 4000–7999 km 1188 EUR 1188 EUR 8000 km oder mehr 1735 EUR 1735 EUR 162 137 Beispiel: Wenn eine Person aus Madrid (Spanien) an einer Aktivität in Rom (Italien) teilnimmt, sind folgende Schritte durchzuführen: Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1 365,28 km) und anschließend Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1 999 km). 138 https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de. 139 Für Begleitpersonen gelten die gleichen Sätze wie für Personal. In Ausnahmefällen, in denen die Begleitperson länger als 60 Tage im Ausland bleiben muss, werden zusätzliche Aufenthaltskosten über den 60. Tag hinaus aus der Haushaltslinie „Inklusionsunterstützung“ finanziert. 140 Gruppen von Aufnahmeländern: Ländergruppe 1: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden Ländergruppe 2: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern Ländergruppe 3: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn dem Herkunftsort und dem Ort der Aktivität137 mithilfe des Entfernungsrechners der Europäischen Kommission138 angeben. Individuelle Unterstützung Aufenthaltskosten der Teilnehmenden und Begleitpersonen139 während der Aktivität. Bei Bedarf sind die Aufenthaltskosten für die Reisezeit vor und nach der Aktivität förderfähig, wobei für Teilnehmende und Begleitpersonen, die den Reisekostenzuschuss für nicht umweltfreundliches Reisen erhalten, höchstens zwei Reisetage und für diejenigen, die den Zuschuss für umweltfreundliches Reisen erhalten, höchstens sechs Reisetage vorgesehen sind. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Personen, der Aufenthaltsdauer und dem Aufnahmeland.140 Teilnehmerka- tegorie Ländergruppe 1 Ländergruppe 2 Ländergruppe 3 Personal 107-191 EUR 95-169 EUR 84-148 EUR Lernende 48-127 EUR 41-110 EUR 36-93 EUR Dabei handelt es sich um die zulässigen Spannen für Grundbeträge pro Aktivitätstag. Die nationale Agentur wird innerhalb dieser Spannen über die genauen Grundbeträge für die von ihr verwalteten Projekte entscheiden und diese Informationen auf ihrer Website veröffentlichen. Der Grundbetrag ist bis zum 14. Tag der Aktivität (Reisetage inbegriffen) zahlbar. Ab dem 15. Tag entspricht der zu zahlende Satz 70 % des Grundbetrags. Die zu zahlenden Sätze werden auf den nächsten ganzen Euro gerundet. https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de 163 Inklusionsunter- stützung Inklusionsunterstützung für Organisationen: Kosten in Verbindung mit der Organisation von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmende mit geringeren Chancen. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen. 125 EUR pro Teilnehmendem Inklusionsunterstützung für Teilnehmer: Zusätzliche Kosten, die unmittelbar mit Aufwendungen für Teilnehmende mit geringeren Chancen und ihre Begleitpersonen verbunden sind (einschließlich gerechtfertigter Aufenthalts- und Reisekosten, sofern für diese Teilnehmer keine Finanzhilfe in den Kategorien „Reisekosten“ und „individuelle Unterstützung“ beantragt wird). Inklusionsunterstützung kann auch Personal mit geringeren Chancen gewährt werden, das die Rolle von Begleitpersonen übernimmt oder an einem vorbereitenden Besuch teilnimmt. Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. 100 % der förderfähigen Kosten 164 Vorbereitende Besuche Reise- und Aufenthaltskosten für die Teilnahme an einem vorbereitenden Besuch. Finanzierungsmechanismus: Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden. 680 EUR pro Teilnehmer Kursgebühren Kosten zur Deckung der Anmeldegebühren für das Format der Personalmobilität „Kurse und Schulungen“. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Dauer des Kurses. 80 EUR pro Teilnehmer und Tag Sprachliche Unterstützung Kosten für die Bereitstellung von Sprachlernmaterial und Schulungen für Teilnehmer, die ihre Kenntnis der Sprache verbessern müssen, in der sie während der Aktivität studieren oder Schulungen erhalten. Sprachliche Unterstützung ist für Teilnehmende an folgenden Arten von Aktivitäten förderfähig: Job Shadowing/Hospitationen, Lehr- und Schulungstätigkeit, Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen, kurzfristige Lernmobilität von erwachsenen Lernenden und langfristige Lernmobilität von erwachsenen Lernenden. Die Unterstützung ist nur dann zu zahlen, wenn der Teilnehmende die Online- Sprachunterstützung nicht in Anspruch nehmen kann, weil 150 EUR pro Teilnehmendem Darüber hinaus gilt: 150 EUR für die verstärkte Sprachförderung pro Teilnehmendem an langfristiger Lernmobilität von erwachsenen Lernenden 165 die gewünschte Sprache oder das gewünschte Niveau nicht verfügbar ist oder weil für Teilnehmende mit geringeren Chancen besondere Hindernisse bestehen. Die oben genannten Bedingungen gelten nicht für die verstärkte Unterstützung für Teilnehmende an der langfristigen Lernmobilität von erwachsenen Lernenden. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden. Außergewöhnliche Kosten Kosten für die Bereitstellung von Finanzsicherheiten, falls die nationale Agentur dies anfordert. Hohe Reisekosten der Teilnehmenden und ihrer Begleitpersonen, die aufgrund geografischer Abgelegenheit oder anderer Einschränkungen nicht mit dem regulären Zuschuss für „Reisekosten“ unterstützt werden können. Im Falle einer Bewilligung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten. Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen. Kosten für Finanzsicherheiten: 80 % der förderfähigen Kosten Hohe Reisekosten: 80 % der förderfähigen Kosten Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen: 100 % der förderfähigen Kosten 166 Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Teure Reisen liegen dann vor, wenn die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten weniger als 70 % der Reisekosten der Teilnehmenden abdeckt. 167 LERNMOBILITÄT IM BEREICH JUGEND In diesem Abschnitt des Programmleitfadens werden die Aktionen der Leitaktion 1 im Bereich Jugend vorgestellt. Diese Aktionen bieten nichtformale und informelle Lernmöglichkeiten für junge Menschen und Jugendarbeiter. Nichtformales und informelles Lernen ermöglichen jungen Menschen den Erwerb von Basiskompetenzen, die zu ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung beitragen, ihre aktive Teilhabe an der Gesellschaft fördern und damit ihre Beschäftigungschancen verbessern. Durch ihre Teilnahme an Lernmobilitätsaktivitäten entwickeln Jugendarbeiter Fähigkeiten, die für ihre berufliche Entwicklung relevant sind, fördern neue organisatorische Praktiken und verbessern die Qualität der Jugendarbeit im Allgemeinen. Die Lernaktivitäten im Jugendbereich sollen eine deutlich positive Auswirkung auf junge Menschen und die teilnehmenden Organisationen, die Gemeinschaften, in denen diese Aktivitäten durchgeführt werden, und auf den gesamten Bereich der Jugendarbeit sowie auf die Wirtschaft und die Gesellschaft in Europa insgesamt haben. Folgende Aktionen werden unterstützt: • Mobilität junger Menschen – Jugendbegegnungen • Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter • Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung • DiscoverEU – Inklusionsaktion WIE KÖNNEN DIESE MÖGLICHKEITEN WAHRGENOMMEN WERDEN? Es gibt zwei Möglichkeiten, Fördermittel zu beantragen: • Standardprojekte bieten antragstellenden Organisationen und informellen Gruppen junger Menschen die Möglichkeit, eine oder mehrere Jugendaktivitäten über einen Zeitraum von drei bis 24 Monaten durchzuführen. Standardprojekte sind die beste Option für Organisationen, die eine erste Erfahrung mit Erasmus+ machen, oder für Organisationen, die ein einmaliges Projekt und/oder eine begrenzte Anzahl von Aktivitäten organisieren möchten. • Akkreditierte Projekte stehen nur Organisationen offen, die über eine Erasmus-Akkreditierung im Bereich Jugend verfügen. Dieser besondere Finanzierungsbereich ermöglicht es akkreditierten Organisationen, regelmäßig Mittel für Mobilitätsaktivitäten zu erhalten, die zur schrittweisen Umsetzung ihres Akkreditierungsplans beitragen. Organisationen, die regelmäßig Mobilitätsaktivitäten organisieren möchten, können eine Erasmus-Akkreditierung beantragen. Weitere Informationen zu den Akkreditierungen finden Sie im nachstehenden Abschnitt dieses Leitfadens, „Erasmus-Akkreditierung im Bereich Jugend“. Darüber hinaus können sich Organisationen und informelle Gruppen junger Menschen an dem Programm beteiligen, ohne einen Antrag einzureichen, indem sie an einem Projekt als Partner teilnehmen. 168 ERASMUS-AKKREDITIERUNG IM BEREICH JUGEND Die Erasmus-Akkreditierungen141 sind ein Instrument für Einrichtungen, die ihre Aktivitäten für den grenzüberschreitenden Austausch und Kooperation über Grenzen hinweg öffnen möchten und planen, regelmäßig Lernmobilitätsaktivitäten durchzuführen. Die Erasmus-Akkreditierung im Jugendbereich ermöglicht einen vereinfachten Zugang zu Fördermöglichkeiten im Rahmen der Leitaktion 1 – Lernmobilitätsaktivitäten im Bereich Jugend. Antragsteller müssen ihr Konzept für das Projektmanagement, ihre längerfristigen Ziele und Pläne im Hinblick auf die mit Erasmus-Mitteln zu unterstützenden Aktivitäten und den erwarteten Nutzen darlegen. Mit der Vergabe der Erasmus- Akkreditierung im Jugendbereich wird bestätigt, dass der Antragsteller über geeignete und wirksame Verfahren und Maßnahmen verfügt, um hochwertige Lernmobilitätsaktivitäten planmäßig durchzuführen und sie zum Vorteil der Jugendarbeit einzusetzen. ZIELE DER AKTION Mit der Erasmus-Akkreditierung im Jugendbereich sollen die folgenden Ziele erreicht werden: • Stärkung der persönlichen und beruflichen Entwicklung junger Menschen durch nichtformale und informelle Lernmobilitätsaktivitäten; • Förderung der Befähigung junger Menschen, ihres aktiven Bürgersinns und ihrer Teilhabe am demokratischen Leben; • Förderung der Qualitätsentwicklung in der Jugendarbeit auf lokaler, regionaler, nationaler, europäischer und internationaler Ebene durch den Ausbau der Kapazitäten der im Jugendbereich tätigen Einrichtungen und die Unterstützung der beruflichen Fortbildung von Jugendarbeitern; • Förderung von Inklusion und Vielfalt, des interkulturellen Dialogs und der Werte Solidarität, Chancengleichheit und Menschenrechte unter jungen Menschen in Europa. ZUGANG ZU FINANZMITTELN FÜR ERFOLGREICHE ANTRAGSTELLER Erfolgreiche Antragsteller für eine Erasmus-Akkreditierung im Jugendbereich erhalten einen vereinfachten Zugang zu den folgenden Fördermöglichkeiten im Rahmen der Leitaktion 1 im Bereich Jugend: • Mobilitätsprojekte für junge Menschen – Jugendbegegnungen • Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter Der jährliche Aufruf zur Finanzierung akkreditierter Projekte wird im Abschnitt „Mobilitätsmöglichkeiten für Erasmus- akkreditierte Organisationen im Jugendbereich“ präsentiert. 141 Der Großteil der Mittel für diese Aktion wird der Unterstützung transnationaler Aktivitäten zugewiesen, in die Organisationen und Teilnehmende aus den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern eingebunden sind. Allerdings können bis zu 20 % des verfügbaren Budgets für die Finanzierung internationaler Mobilitätsaktivitäten unter Beteiligung von Organisationen und Teilnehmenden aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in der Nachbarschaft der EU verwendet werden (Regionen 1 bis 4, siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens). 169 FÖRDERKRITERIEN Wer ist antragsberechtigt? Antragsberechtigt sind die folgenden Arten von Organisationen: • gemeinnützige Organisationen, Verbände, NRO, Europäische Jugend-NRO, lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen, gemeinwirtschaftliche Unternehmen, kommerzielle Einrichtungen, die sich dem Grundsatz der sozialen Verantwortung in Unternehmen verpflichtet haben und nachweislich über Erfahrung im Jugendbereich verfügen, sofern ihre Beteiligung keinen kommerziellen Zweck verfolgt und nicht auf Gewinnerzielung abzielt. Antragstellende Organisationen müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Antragstellende Organisationen müssen mindestens zwei Jahre vor Ablauf der Antragsfrist rechtmäßig gegründet worden sein und über einschlägige Erfahrungen mit der Durchführung von Aktivitäten im Jugendbereich verfügen. Wo ist der Antrag zu stellen? Der Antrag ist bei der nationalen Agentur des Landes einzureichen, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Antragsfrist 29. September, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) Erasmus- Qualitätsstandards im Jugendbereich Antragsteller für eine Erasmus-Akkreditierung im Jugendbereich müssen sich an die auf der Europa-Website veröffentlichten Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich halten: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility-projects- youth https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility-projects-youth https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility-projects-youth 170 EIGNUNGSKRITERIEN Die Antragsteller müssen über eine ausreichende operative und finanzielle Leistungsfähigkeit zur Durchführung des vorgeschlagenen Erasmus-Plans verfügen, einschließlich einer mindestens zweijährigen einschlägigen Erfahrung auf dem Gebiet der Durchführung von Aktivitäten im Jugendbereich. In Teil C dieses Leitfadens finden Sie weitere Informationen über die allgemeinen Kriterien für die operative Leistungsfähigkeit und die besonderen Anforderungen an Akkreditierungsantragsteller. AUSSCHLUSSKRITERIEN Die Antragsteller müssen eine unterzeichnete ehrenwörtliche Erklärung vorlegen, in der sie bestätigen, dass keines der in Teil C dieses Leitfadens aufgeführten Ausschlusskriterien auf sie zutrifft, dass der eingereichte Antrag Originalinhalte enthält, die von ihnen selbst erstellt wurden, und dass keine anderen Organisationen oder externen Personen für die Abfassung des Antrags bezahlt wurden. ZUSCHLAGSKRITERIEN Zur Bewertung der Qualität der Vorschläge können bis zu 100 Punkte entsprechend den unten beschriebenen Zuschlagskriterien und Punktezahlen vergeben werden. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen: • mindestens 70 von insgesamt 100 Punkten und • mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl bei jedem der drei nachstehenden Zuschlagskriterien Relevanz (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Die Relevanz der Einrichtung im Jugendbereich und die Ziele der Aktion mit Blick auf: • Ziele und Grundsätze der Einrichtung; • Zielgruppen der Einrichtung; • regelmäßige Aktivitäten der Einrichtung; • Erfahrung der Einrichtung im Jugendbereich. Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. Strategische Entwicklung (Höchstpunktzahl 40 Punkte) Inwieweit • die ermittelten Ziele für die Ziele der Maßnahme relevant sind und mit diesen in Einklang stehen sowie zur EU-Jugendstrategie beitragen; • die geplanten Maßnahmen geeignet sind, um den ermittelten Anforderungen und Zielen Rechnung zu tragen; die geplanten Aktivitäten mit einem wirklichen Vorteil für die Einrichtung, die Teilnehmenden und teilnehmenden Einrichtungen verbunden sind und potenziell eine breitere Wirkung entfalten (z. B. auf lokaler, regionaler, nationaler oder transnationaler Ebene); • die Ziele und geplanten Maßnahmen in die reguläre Tätigkeit und Aktivitäten der Einrichtung integriert sind; • die Einrichtung zur Strategie für Inklusion und Vielfalt beiträgt; • die Einrichtung in ihre Tätigkeiten mindestens ein Grundprinzip (ökologische Nachhaltigkeit und Verantwortung, aktive Beteiligung am Netz der Erasmus+-Einrichtungen, virtuelle Komponenten) einschließt. 171 Qualität des Managements und der Koordinierung (Höchstpunktzahl 40 Punkte) Inwieweit • die geplanten Ziele, Aktivitäten und Aufgaben hinsichtlich der personellen Ressourcen und der internen Organisation des Antragstellers klar und realistisch sind; • der Partnerschaftsansatz ausgewogen und wirksam und gegebenenfalls geeignet ist, um neue und weniger erfahrene Organisationen einzuführen; • die Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität der Maßnahmen sowie von Sicherheit und Schutz der Teilnehmer geeignet sind; • der Grundsatz der aktiven Beteiligung der Jugend Anwendung findet und eine Einbeziehung der Teilnehmer in alle Phasen der Tätigkeiten geplant ist; • die Maßnahmen zur Sicherstellung einer soliden Lerndimension angemessen sind, einschließlich der Unterstützung für die Reflexion, Ermittlung und Dokumentation der Lernergebnisse; • die Methoden für die Messung der Fortschritte der Einrichtung beim Erreichen ihrer Ziele (Überwachung und Bewertung) und für das Risikomanagement angemessen und wirksam sind; • die auf die gemeinsame Nutzung der Projektergebnisse innerhalb und außerhalb der teilnehmenden Einrichtungen ausgerichteten Maßnahmen angemessen und wirksam sind. HÖCHSTZAHL DER VERGEBENEN ERASMUS-AKKREDITIERUNGEN IM JUGENDBEREICH In Ländern, in denen das Interesse an Erasmus-Akkreditierungen im Jugendbereich sehr groß ist, kann die nationale Agentur eine Höchstzahl an zu gewährenden Akkreditierungen festlegen. Ein solcher Beschluss wird zusammen mit dieser Aufforderung auf der Website der Nationalen Agentur veröffentlicht. Wenn die nationale Agentur keine Höchstzahl gewährter Akkreditierungen festlegt, werden alle Anträge genehmigt, die die in dieser Aufforderung festgelegten Kriterien erfüllen. Legt die nationale Agentur eine Höchstzahl gewährter Akkreditierungen fest, wird eine Rangliste der Anträge erstellt, die die Mindestgewährungskriterien erfüllen. Akkreditierungen werden beginnend mit dem Antrag mit der höchsten Punktzahl und so lange vergeben, bis die Höchstzahl gewährter Akkreditierungen erreicht ist. Wenn mehr als ein Antrag die gleiche Punktzahl hat wie der letzte, dem eine Akkreditierung gewährt wird, wird die Höchstzahl der gewährten Akkreditierungen so erhöht, dass alle Anträge mit dieser Punktzahl einbezogen werden. GÜLTIGKEIT Die Erasmus-Akkreditierung im Jugendbereich wird für den gesamten Programmplanungszeitraum bis 2027 erteilt, vorbehaltlich einer regelmäßigen Überwachung und der fortgesetzten Einhaltung der einschlägigen Anforderungen und Anweisungen der nationalen Agentur. Damit eine realistische Planung möglich ist, kann der mit dem Antrag eingereichte Maßnahmenplan einen Zeitraum von drei bis vier Jahren abdecken und regelmäßig aktualisiert werden. Wenn die Erasmus-Akkreditierung für die Teilnahme an einer Aktion nach Ablauf des Programmplanungszeitraums 2021– 2027 benötigt wird, kann die nationale Agentur die Gültigkeit der Akkreditierung unter den von der Europäischen Kommission festgelegten Bedingungen verlängern. Wird eine Akkreditierung nicht verlängert, kann die Umsetzung zuvor gewährter Projekte über den 31. Dezember 2027 hinaus bis zum Ende der jeweiligen Finanzhilfevereinbarungen fortgesetzt werden. Die Akkreditierung kann jederzeit aufgehoben werden, wenn die Organisation nicht mehr besteht oder wenn die nationale Agentur und die akkreditierte Organisation dies vereinbaren. Die nationale Agentur kann die Akkreditierung unter den unter „Berichterstattung, Überwachung und Qualitätssicherung“ beschriebenen Bedingungen einseitig beenden. Eine einseitige 172 Beendigung der Akkreditierung durch die akkreditierte Organisation ist nur möglich, wenn die Akkreditierung in mindestens drei aufeinanderfolgenden Jahren nicht zur Einreichung von Anträgen für akkreditierte Mobilitätsprojekte genutzt wurde. NICHTÜBERTRAGBARKEIT Die Akkreditierung kann nicht zwischen Organisationen übertragen werden. Ausnahmsweise kann die nationale Agentur im Falle struktureller Änderungen bei einer akkreditierten Organisation (z. B. Aufspaltung, Fusion, Änderung des Rechtsträgers, der Satzung oder der Eigentumsverhältnisse) die Akkreditierung auf der Grundlage eines begründeten Antrags auf eine Nachfolgeorganisation übertragen. BERICHTERSTATTUNG, ÜBERWACHUNG UND QUALITÄTSSICHERUNG Abschlussberichte am Ende jeder Finanzhilfevereinbarung Am Ende der Laufzeit jeder im Rahmen der Erasmus-Akkreditierung im Jugendbereich genehmigten Finanzhilfevereinbarung legt die akkreditierte Organisation einen Abschlussbericht über die durchgeführten Aktivitäten und die erreichten Ziele, wie in der jeweiligen Finanzhilfevereinbarung angegeben, vor. Bericht im Rahmen der Akkreditierung Mindestens einmal während der Dauer der Umsetzung der Akkreditierung müssen die Einrichtungen • darüber Bericht erstatten, welche Fortschritte sie beim Erreichen ihrer Ziele gemacht haben • darüber Bericht erstatten, wie sie die Einhaltung der Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich sicherstellen • ihren Aktivitätenplan aktualisieren Die nationale Agentur kann gleichzeitig oder separat einen Fortschrittsbericht über die verschiedenen oben genannten Elemente anfordern. Die nationale Agentur kann entscheiden, die Berichtsanforderungen über die Ziele und die Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich durch einen Kontrollbesuch zu ersetzen. Auf der Grundlage der Leistung der akkreditierten Organisation, die sich aus der Berichterstattung, der Überwachung und der Qualitätskontrolle ergibt, oder infolge wesentlicher Änderungen in der Organisation kann die nationale Agentur die Anzahl und zeitliche Abfolge der Fortschrittsberichte ändern. Akkreditierte Organisationen können außerdem eine freiwillige Aktualisierung ihrer Akkreditierung beantragen. Die nationale Agentur entscheidet anhand der Argumentation der Einrichtung, ob eine Aktualisierung gerechtfertigt und angemessen ist. 173 Überwachung und Kontrollen Die nationale Agentur kann Kontrollbesuche, formale Kontrollen oder andere Aktivitäten durchführen, um die Fortschritte und die Leistung der akkreditierten Einrichtungen zu überwachen, die Einhaltung der vereinbarten Qualitätsstandards zu bewerten und Unterstützung zu leisten. Formale Kontrollen können in Form von Aktenprüfungen oder Besuchen bei der Einrichtung oder in sonstigen Räumlichkeiten, in denen Tätigkeiten stattfinden, erfolgen. Die nationale Agentur kann die Unterstützung durch die nationalen Agenturen oder externe Sachverständige anderer Länder für die Kontrolle und Überwachung der in diesen Ländern stattfindenden Tätigkeiten anfordern. QUALITÄTSSICHERUNG Die nationale Agentur gibt den akkreditierten Einrichtungen Rückmeldung zu Berichten und Überwachungstätigkeiten. Die nationale Agentur kann zudem der akkreditierten Einrichtung Anweisungen oder Ratschläge erteilen, wie sie ihre Leistung verbessern kann. ABHILFEMAẞNAHMEN Die nationale Agentur kann bei neu akkreditierten Antragstellern, risikobehafteten Einrichtungen oder bei Nichteinhaltung der von ihr erteilten Anweisungen und festgelegten Fristen, bei schlechten Leistungen, die im Zuge der Berichterstattung, der Überwachung und der Qualitätskontrolle festgestellt wurden, oder bei Verstößen gegen die Bestimmungen des Programms (auch im Rahmen einer anderen Aktion) die folgenden Maßnahmen ergreifen: • Beobachtung: Die nationale Agentur kann die Höhe der Finanzmittel, die die akkreditierte Organisation für Aktionen beantragen kann, für die eine Erasmus-Akkreditierung erforderlich ist, begrenzen. Neu akkreditierte Organisationen können unter Beobachtung gestellt werden, wenn bei der Prüfung der operativen Leistungsfähigkeit das Risiko einer schlechten Durchführung festgestellt wird. • Aussetzung: Organisationen, deren Akkreditierung ausgesetzt ist, dürfen keine Fördermittel für Aktionen beantragen, für die eine Erasmus-Akkreditierung erforderlich ist. Zudem kann die nationale Agentur einige oder alle laufenden Finanzhilfevereinbarungen kündigen, die im Rahmen der ausgesetzten Akkreditierung geschlossen wurden. Die Beobachtungs- oder Aussetzungsphase wird fortgesetzt, bis die nationale Agentur feststellt, dass die in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen dargelegten Bedingungen und Qualitätsanforderungen wieder erfüllt sind und die akkreditierte Organisation das Risiko einer geringen Leistung angegangen ist. Von einer Aussetzung betroffene oder unter Beobachtung stehende Einrichtungen können keine neue Akkreditierung beantragen. Bei anhaltender Nichteinhaltung der Anweisungen und Fristen der nationalen Agentur, bei sehr geringer Leistung oder bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Programmregeln (auch in einer anderen Aktion) kann die nationale Agentur die Akkreditierung aufheben. Die Akkreditierung kann auch jederzeit aufgehoben werden, wenn die Organisation nicht mehr besteht oder wenn die nationale Agentur und die akkreditierte Organisation dies vereinbaren. Die nationale Agentur oder die akkreditierte Organisation können die Akkreditierung einseitig aufheben, wenn mindestens drei aufeinanderfolgende Jahre lang keine Anträge auf Finanzierung im Rahmen dieser Akkreditierung gestellt wurden. 174 MOBILITÄTSMÖGLICHKEITEN FÜR ERASMUS-AKKREDITIERTE-ORGANISATIONEN IM JUGENDBEREICH Akkreditierte Organisationen haben die Möglichkeit, Fördermittel für Mobilitätsaktivitäten junger Menschen in vereinfachter Form zu beantragen. Die Anträge basieren auf dem zuvor genehmigten Akkreditierungsaktivitätenplan, weshalb eine detaillierte Liste und Beschreibung der geplanten Aktivitäten nicht erforderlich sind. Stattdessen geht es in den Anträgen insbesondere darum, die Zahl der durchzuführenden Aktivitäten und der Teilnehmer zu schätzen. Die im Rahmen dieser Aktion142 durchzuführenden Mobilitätsaktivitäten müssen den Mindestanforderungen entsprechen, die für die einzelnen Arten von Aktivitäten in den jeweiligen Abschnitten dieses Leitfadens festgelegt sind. Die akkreditierten Organisationen verpflichten sich, die Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich einzuhalten und hochwertige Mobilitätsaktivitäten im Bereich Jugend durchzuführen. Akkreditierte Jugendorganisationen kommen nicht für eine Finanzierung im Rahmen von Standardaktionen für Jugendbegegnungen und Mobilitätsprojekten für Jugendarbeiter in Betracht. Sie können jedoch die Rolle eines Partners in diesen Projekten übernehmen. FÖRDERKRITERIEN Für Finanzhilfeanträge gelten die nachstehenden Förderkriterien. Wer ist antragsberechtigt? Jede Organisation, die zum Datum des Projektbeginns über eine gültige Erasmus-Akkreditierung im Jugendbereich verfügt. Förderfähige Aktivitäten • Jugendbegegnungen • Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung von Jugendarbeitern Darüber hinaus können die folgenden Aktivitäten durchgeführt werden: • Vorbereitende Besuche • Aktivitäten zur Systementwicklung und Öffentlichkeitsarbeit (nur in Verbindung mit Aktivitäten zur beruflichen Entwicklung von Jugendbetreuern) Eine Beschreibung und die Förderkriterien für jede dieser Aktivitäten sind in den entsprechenden Abschnitten dieses Leitfadens enthalten. Projektdauer Die Laufzeit eines akkreditierten Projekts beträgt 12 bis 24 Monate. Nach 12 Monaten haben alle Begünstigten die Möglichkeit, die Laufzeit ihres Projekts auf insgesamt 24 Monate zu verlängern. Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der nationalen Agentur des Landes, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Wann ist der Antrag zu stellen? Für Projekte, die ab dem 1. Juni eines Jahres beginnen, müssen Antragsteller ihre Finanzhilfeanträge bis zum 12. Februar, 12.00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), des betreffenden Jahres einreichen. 142 Der Großteil der Mittel für diese Aktion wird der Unterstützung transnationaler Aktivitäten zugewiesen, in die Organisationen und Teilnehmende aus den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern eingebunden sind. Allerdings können bis zu 20 % des verfügbaren Budgets für die Finanzierung internationaler Mobilitätsaktivitäten unter Beteiligung von Organisationen und Teilnehmenden aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in der Nachbarschaft der EU verwendet werden (Regionen 1 bis 4, siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens). 175 Wie ist der Antrag zu stellen? Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. Weitere Mindestanforderungen Eine akkreditierte Organisation kann sich nur einmal pro Aufforderung (Jahr) für ein akkreditiertes Projekt bewerben. MITTELZUWEISUNG Die Höhe der gewährten Finanzhilfe hängt von mehreren Faktoren ab: • dem für die Zuweisung an akkreditierte Antragsteller verfügbaren Gesamtbudget • den beantragten Aktivitäten • dem Grund- und Höchstbetrag der Finanzhilfe • den folgenden Zuweisungskriterien: finanzielle Leistung, qualitative Leistung, politische Prioritäten und Themenbereiche, die Gegenstand der beantragten Aktivitäten sind, und geografische Ausgewogenheit (sofern die nationale Agentur dieses Kriterium anwendet). Detaillierte Regeln für den Grund- und Höchstbetrag der Finanzhilfe, die Bewertung der Zuweisungskriterien, die Gewichtung der einzelnen Kriterien, die Zuweisungsmethode und das Budget für akkreditierte Projekte werden von der nationalen Agentur vor Ablauf der Einreichungsfrist veröffentlicht. Die für akkreditierte Projekte zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und die genauen Regeln für die Mittelzuweisung werden von der nationalen Agentur vor Ablauf der Frist für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht. Die Regeln für die Mittelzuweisung müssen den Grundsätzen der Fairness, Transparenz und Gleichbehandlung entsprechen. Die Indikatoren und Parameter, die bei der Mittelzuweisung verwendet werden, müssen objektiv und überprüfbar sein, und ihre Werte müssen den Antragstellern vor Ablauf der Einreichungsfrist bekannt sein. Auf der Grundlage der geltenden Finanzierungsbeiträge je Einheit und der historischen Daten schätzt die nationale Agentur die Mittel, die für die Durchführung der von den einzelnen Antragstellern beantragten Aktivitäten erforderlich sind. Den Antragstellern kann keine Finanzhilfe gewährt werden, die über dem veranschlagten Budget liegt. Erhält ein Antragsteller den vollständigen Kostenvoranschlag für die Durchführung der beantragten Aktivitäten, so werden die im Antrag geforderten Tätigkeiten als Zielvorgaben für die Durchführung in die Projektfinanzhilfevereinbarung aufgenommen. Andernfalls werden, wenn der Antragsteller nicht den gesamten veranschlagten Finanzplan erhält, die Zielvorgaben für die Durchführung angepasst, um zu der gewährten Finanzhilfe proportional zu bleiben.143 Die Mittel für die Kostenkategorien „Inklusionsunterstützung für Teilnehmende“ und „Außergewöhnliche Kosten“ können nicht auf die gleiche Weise geschätzt werden wie die Mittel für Kostenkategorien, bei denen Finanzierungsbeiträge je Einheit angewandt werden. Die nationale Agentur prüft die Anträge für diese Kostenarten getrennt auf der Grundlage der vorgelegten Beschreibung und Begründung. Während der Projektdurchführung können die Begünstigten bei Bedarf weitere Anträge für diese Arten von Kosten stellen. Die nationale Agentur wird solche zusätzlichen Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeiten, solange Mittel verfügbar sind. 143 Die nationale Agentur kann begrenzte Änderungen an der proportionalen Anpassung vornehmen, um eine bessere Anpassung zwischen der gewährten Finanzhilfe und den Zielaktivitäten zu ermöglichen, die Kohärenz mit dem genehmigten Erasmus-Plan zu gewährleisten, vorrangige Aktivitäten angemessen zu unterstützen, mindestens einen Teilnehmer pro Art und Kategorie der vom Antragsteller beantragten Aktivität zu halten und die Bestimmungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einzuhalten. 176 MOBILITÄTSPROJEKTE FÜR JUNGE MENSCHEN – „JUGENDBEGEGNUNGEN“ Im Rahmen dieser Aktion144 können Organisationen und informelle Gruppen junger Menschen bei der Durchführung von Projekten unterstützt werden, die junge Menschen aus verschiedenen Ländern außerhalb ihres formalen Bildungssystems für Austausch- und Lernaktivitäten zusammenbringen. ZIELE DER AKTION Erasmus+ unterstützt die nichtformale Lernmobilität junger Menschen in Form von Jugendbegegnungen mit dem Ziel, junge Menschen einzubinden und in die Lage zu versetzen, aktive Bürgerinnen und Bürger zu werden, sie mit dem europäischen Aufbauwerk zu verbinden und ihnen dabei zu helfen, Kompetenzen für das Leben und ihre berufliche Zukunft zu erwerben und zu entwickeln. Konkret haben Jugendbegegnungen folgende Ziele: ▪ Förderung des interkulturellen Dialogs und des Gefühls, ein Europäer zu sein ▪ Entwicklung der Kompetenzen und der Einstellungen junger Menschen ▪ Stärkung europäischer Werte und Abbau von Vorurteilen und Stereotypen ▪ Sensibilisierung für gesellschaftlich relevante Themen und damit Förderung des gesellschaftlichen Engagements und der aktiven Teilhabe am demokratischen Leben Die Aktion steht allen jungen Menschen offen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf jungen Menschen mit geringeren Chancen liegt. POLITISCHER KONTEXT Die Jugendstrategie der Europäischen Union 2019-2027 bildet den Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit der EU, beruhend auf der Entschließung des Rates von 2018145. Die Strategie fördert die Teilhabe der Jugend am demokratischen Leben, unterstützt das soziale und bürgerschaftliche Engagement und soll sicherstellen, dass alle jungen Menschen über die notwendigen Ressourcen verfügen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die EU-Jugendstrategie umfasst elf Europäische Jugendziele, in denen sektorübergreifende Bereiche ermittelt werden, die sich auf das Leben junger Menschen auswirken. Im Rahmen des Kernbereichs „Begegnung“ erleichtert die EU-Jugendstrategie Verbindungen, Beziehungen und den Erfahrungsaustausch zwischen jungen Menschen als Schlüsselfaktor für die künftige Entwicklung der EU. Diese Verbindungen werden am besten durch verschiedene Formen der Mobilität gefördert, darunter Jugendbegegnungen und DiscoverEU. Im Kernbereich „Beteiligung“ erleichtert die Strategie die Beteiligung junger Menschen, etwa durch Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung und durch den EU-Jugenddialog. Im Kernbereich „Befähigung“ erleichtert die Strategie eine hochwertige Jugendarbeit, z. B. durch Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter und durch Zusammenarbeit, Ausbildung und Vernetzung. Projekte und Aktivitäten in allen Formaten und Sektoren können Inspiration durch die EU-Jugendstrategie angeregt werden und zu ihr beitragen. Dies kann dadurch geschehen, dass ermittelt wird, ob und wie das Projekt zur Verwirklichung folgender Ziele beiträgt: • Europäische Jugendziele146 144 Der Großteil der Mittel für diese Aktion wird der Unterstützung transnationaler Aktivitäten zugewiesen, in die Organisationen und Teilnehmende aus den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern eingebunden sind. Allerdings können bis zu 20 % des verfügbaren Budgets für die Finanzierung internationaler Mobilitätsaktivitäten unter Beteiligung von Organisationen und Teilnehmenden aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in der Nachbarschaft der EU verwendet werden (Regionen 1 bis 4, siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens). 145 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.C_.2022.157.01.0001.01.DEU&toc=OJ%3AC%3A2022%3A157%3AFULL. 146 https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.C_.2022.157.01.0001.01.DEU&toc=OJ%3AC%3A2022%3A157%3AFULL https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de 177 • EU-Jugendpolitik147; 148 • EU-Politik für die Lernmobilität149; 150 • Fortwirken des Europäischen Jahres der Jugend151 Um Unterstützung bei der Verknüpfung von Projekten mit der EU-Jugendstrategie zu erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihre nationale Agentur oder die SALTO-Ressourcenzentren. Die Jugendstrategie der Europäischen Union ist abrufbar unter: https://youth.europa.eu/strategy_de. Thematische Strategien im Jugendbereich Mit dem Programm Erasmus+ sollen die Jugendbeteiligung, die Steigerung der Qualität informeller und nichtformaler Lernprozesse und die Entwicklung einer hochwertigen Jugendarbeit gefördert werden. Weitere Unterstützung in diesen Bereichen wird über spezifische thematische Strategien wie die Strategie für Jugendbeteiligung, die Youthpass-Strategie und die Europäische Strategie für Aus- und Fortbildung (European Training Strategy, ETS) bereitgestellt152. BESCHREIBUNG DER AKTIVITÄTEN Jugendbegegnungen Jugendbegegnungen sind Treffen von Gruppen junger Menschen aus mindestens zwei verschiedenen Ländern, die für einen kurzen Zeitraum zusammenkommen, um gemeinsam ein nichtformales Lernprogramm (eine Mischung aus Workshops, Übungen, Debatten, Rollenspielen, Simulationen, Aktivitäten im Freien usw.) zu einem Thema ihres Interesses durchzuführen, wobei sie sich von den europäischen Jugendzielen153 inspirieren lassen. Die Lernphase umfasst eine Planungsphase vor der Antragstellung, eine Vorbereitungsphase vor wie auch eine Bewertung und Nachbereitung nach der Begegnung. Nicht förderfähig im Rahmen einer Jugendbegegnung sind die folgenden Aktivitäten: Studienfahrten; Austauschaktivitäten, mit denen ein Gewinn erwirtschaftet werden soll; Austauschaktivitäten mit touristischem Charakter; Festivals; Urlaubsreisen; Konzert- und Theaterreisen, satzungsgemäße Sitzungen, von Erwachsenen für junge Menschen organisierte Schulungen. Vorbereitende Besuche Als Teil von Jugendbegegnungen können Projekte auch vorbereitende Besuche umfassen. Mit vorbereitenden Besuchen soll für eine hohe Qualität der Aktivitäten gesorgt werden, indem Verwaltungsvereinbarungen ermöglicht und ausgearbeitet werden und Vertrauen und Verständnis sowie eine solide Partnerschaft zwischen den beteiligten Organisationen und Personen aufgebaut werden. Bei Jugendbegegnungen, die junge Menschen mit geringeren Chancen einschließen, sollte der vorbereitende Besuch gewährleisten, dass den besonderen Bedürfnissen dieser Teilnehmenden Rechnung getragen werden kann. Der vorbereitende Besuch findet vor Beginn der Jugendbegegnung im Land einer der aufnehmenden Organisationen statt. 147 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.C_.2020.415.01.0001.01.DEU. 148 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202403526. 149 https://eur-lex.europa.eu/eli/C/2024/3364. 150 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022H0411%2801%29. 151 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM:2024:1:FIN. 152 Strategie für Jugendbeteiligung: https://participationpool.eu/resource-category/youth-participation/youth-participation-strategy/; Youthpass-Strategie: https://www.youthpass.eu/de/about-youthpass/youthpass-strategy/; Europäische Strategie für Aus- und Fortbildung: https://www.salto-youth.net/rc/training-and-cooperation/trainingstrategy/. 153 Die europäischen Jugendziele wurden im Rahmen der EU-Jugendstrategie erarbeitet. Mit diesen Zielen sollen Probleme in Bereichen angegangen werden, die junge Menschen direkt betreffen. https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de. https://youth.europa.eu/strategy_de https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.C_.2020.415.01.0001.01.DEU https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202403526 https://eur-lex.europa.eu/eli/C/2024/3364 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022H0411%2801%29 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM:2024:1:FIN https://participationpool.eu/resource-category/youth-participation/youth-participation-strategy/ https://www.youthpass.eu/de/about-youthpass/youthpass-strategy/ https://www.salto-youth.net/rc/training-and-cooperation/trainingstrategy/ https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de 178 EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Ein Projekt wird von mindestens zwei Organisationen durchgeführt. Alle beteiligten Organisationen müssen während der Antragsphase benannt werden, da eine solide Partnerschaft eine Grundvoraussetzung für eine hochwertige Projektdurchführung ist. Um sicherzustellen, dass die beteiligten Organisationen von ihrer Teilnahme profitieren, sollte das Projekt für die reguläre Arbeit mit jungen Menschen, die diese Organisationen durchführen, relevant sein und ihren Zielen und Bedürfnissen entsprechen. Die beteiligten Organisationen übernehmen die Rolle, Teilnehmende zu „entsenden“ und/oder Teilnehmende „aufzunehmen“, d. h. die Aktivität als Gastgeber zu betreuen. Eine der Organisationen übernimmt zudem die Rolle des Koordinators und beantragt im Namen der Partnerschaft Finanzhilfe für das gesamte Projekt. Falls dies für notwendig erachtet wird, kann die begünstigte Organisation von den Teilnehmenden an einer Jugendbegegnung einen Beitrag verlangen, der vor der Abreise von den Teilnehmenden gezahlt wird. Der Beitrag der Teilnehmenden muss sehr niedrig sein, in einem angemessenen Verhältnis zu der für die Durchführung des Projekts gewährten Finanzhilfe stehen und durch einen direkten Vorteil für den Teilnehmenden klar gerechtfertigt sein, sein Zweck muss genau erklärt und den Teilnehmenden gegenüber begründet werden, er muss ohne Gewinnerzielungsabsicht erhoben werden und darf keine unfairen Hindernisse für die Teilnahme schaffen. Von Teilnehmenden mit geringeren Chancen dürfen keine Beiträge erhoben werden. Der Begünstigte kann die Kostenkategorie „Inklusionsunterstützung“ verwenden, um etwaige spezifische Bedürfnisse zu decken, die sich aus den Hindernissen ergeben, mit denen diese Teilnehmenden konfrontiert sind. Es dürfen keine zusätzlichen Gebühren oder weiteren Beiträge von Teilnehmenden durch andere Dienstleister, die von der begünstigten Organisation ausgewählt werden, erhoben werden. Alle von den Teilnehmenden erhobenen Beiträge sind vom Begünstigten im Abschlussbericht anzugeben. Ein Projekt umfasst vier Phasen: Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung. Die teilnehmenden Organisationen und die an den Projektaktivitäten beteiligten jungen Menschen sollten in allen Phasen eine aktive Rolle spielen und so ihre Lernerfahrung verbessern. ▪ Planung: Festlegung der Bedürfnisse, Ziele, Lernergebnisse, Aktivitätsformate, Erarbeitung des Arbeitsprogramms und des Zeitplans für die Aktivitäten usw. vor Einreichen des Antrags ▪ Vorbereitung: Regelung praktischer Angelegenheiten, Erarbeitung von Vereinbarungen mit Partnern, sprachliche, interkulturelle, lern- und aufgabenbezogene Vorbereitung der Teilnehmenden vor der Abreise usw. ▪ Durchführung der Aktivitäten ▪ Nachbereitung: Bewertung der Aktivitäten, Ermittlung und Dokumentation der von den Teilnehmenden erzielten Lernergebnisse sowie Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse Eine hochwertige Jugendbegegnung: ▪ ist auf die aktive Beteiligung junger Menschen und teilnehmender Organisationen angewiesen, die jeweils in allen vier Phasen des Projekts eine aktive Rolle spielen und auf diese Weise ihre Lern- und Entwicklungserfahrung verbessern sollten ▪ bezieht unterschiedliche Gruppen von Teilnehmern ein und baut auf dieser Vielfalt auf; ▪ basiert auf den eindeutig ermittelten Bedürfnissen der jungen Teilnehmer ▪ stellt sicher, dass die nichtformalen und informellen Lernergebnisse der Teilnehmer ordnungsgemäß ermittelt und dokumentiert werden ▪ regt die Teilnehmer dazu an, über europäische Themen und Werte nachzudenken Schulungs- und Kooperationsaktivitäten (Training and Cooperation Activities, TCA) werden regelmäßig von den nationalen Erasmus+-Agenturen organisiert. Sie umfassen Kontaktseminare, Online-Veranstaltungen und andere Möglichkeiten der Partnersuche für Erasmus+-Antragsteller und Begünstigte. Informationen über TCA finden Sie im „European Training Calendar“: https://www.salto-youth.net/tools/european-training-calendar/. Inspirationen sind auch unter den SALTO-Tools zu finden: https://www.salto-youth.net/tools/. https://www.salto-youth.net/tools/european-training-calendar/ https://www.salto-youth.net/tools/ 179 Lernprozess Die Gestaltung einer Jugendbegegnung im Rahmen des nichtformalen Lernens erfordert, dass zumindest ein Teil der gewünschten Lernergebnisse im Voraus geplant wird, damit entsprechende Lernchancen geboten werden können. Die jungen Menschen, die an Projektaktivitäten teilnehmen, sollten zur Ermittlung ihrer Bedürfnisse und der Lernergebnisse, die sie während der Jugendbegegnung erwerben oder entwickeln möchten, beitragen. Zudem sollten die Teilnehmer so stark wie möglich in die Konzeption und Entwicklung der Aktivität einbezogen werden (Erstellung des Programms, Arbeitsmethoden und Festlegung der Aufgabenverteilung) und darüber nachdenken, wie sie sich vorbereiten können, um die bei der Begegnung erzielten Effekte in Bezug auf das Lernen und die persönliche Entwicklung zu maximieren. Nach Abschluss der Kernaktivität sollten die Teilnehmenden aufgefordert werden, Rückmeldung zur Aktivität zu geben und darüber nachzudenken, was sie gelernt haben und wie sie diese Lernergebnisse nutzen können. Darüber hinaus sollten die Teilnehmenden eine mögliche Nachbereitung der Aktivität in Erwägung ziehen. Dies kann einzeln oder, wenn möglich, in Gruppen geschehen. Die Organisationen sollten den Lernprozess und die Ermittlung und Dokumentation der Lernergebnisse unterstützen, insbesondere durch den Youthpass. Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich Bei der Durchführung aller im Rahmen dieser Aktion unterstützten Projekte müssen die Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich für die Organisation hochwertiger Lernmobilitätsaktivitäten eingehalten werden. Die Erasmus- Qualitätsstandards im Jugendbereich erstrecken sich auf die Grundprinzipien der Aktion sowie auf die konkreten Durchführungsverfahren für Projektaufgaben wie Auswahl und Vorbereitung der Teilnehmenden, Festlegung, Bewertung und Anerkennung von Lernergebnissen, Weitergabe von Projektergebnissen usw. Die Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich sind abrufbar unter: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus- quality-standards-mobility-projects-youth_en. Schutz und Sicherheit der Teilnehmenden Eine Jugendbegegnung findet unter Beteiligung von Gruppenleitern statt. Gruppenleiter überwachen und unterstützen die Teilnehmer, um einen hochwertigen Lernprozess während der Kernaktivität sicherzustellen. Gleichzeitig ermöglichen sie ein sicheres, respektvolles und diskriminierungsfreies Umfeld und den Schutz der Projektteilnehmenden. Bei der Planung und Vorbereitung einer Jugendbegegnung sollte für den Schutz und die Sicherheit der Teilnehmenden Sorge getragen und alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung/Verringerung von Risiken eingeplant werden. BEREICHSÜBERGREIFENDE DIMENSIONEN Bei der Konzeption eines Mobilitätsprojekts müssen die folgenden horizontalen Dimensionen berücksichtigt werden: Inklusion und Vielfalt Mit dem Programm Erasmus+ sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion und Fairness bei allen Aktionen gefördert werden. Organisationen, die im Rahmen dieser Aktion Unterstützung erhalten, sollten barrierefreie und inklusive Projektaktivitäten konzipieren, bei denen die Ansichten von Teilnehmenden mit geringeren Chancen berücksichtigt und diese Teilnehmenden in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Jugendbegegnungen eignen sich aus folgenden Gründen besonders für die Inklusion von jungen Menschen mit geringeren Chancen: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus-quality-standards-mobility-projects-youth_en https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus-quality-standards-mobility-projects-youth_en 180 • Gruppenmobilität bietet die Erfahrung internationaler Mobilität in der Sicherheit einer Gruppe. • Die kurze Dauer von Jugendbegegnungen ermöglicht die angemessene und geeignete Einbindung von jungen Menschen mit geringeren Chancen. • Die Einbeziehung lokaler Teilnehmender erleichtert die erstmalige Teilnahme an europäischen Projekten. Jugendbegegnungen eignen sich auch dafür, Inklusion und Vielfalt zum Thema des Projekts zu machen, beispielsweise zur Unterstützung des Kampfes gegen Stereotype und zur Förderung von Verständnis, Toleranz und Nichtdiskriminierung. Im gesamten Projekt sollte bewusst ein Ansatz für Inklusion und Vielfalt verfolgt werden. Diese Aspekte sollten bei der Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung berücksichtigt werden. Ökologische Nachhaltigkeit Eine Jugendbegegnung sollte ein ökologisch nachhaltiges und verantwortungsvolles Verhalten bei den Teilnehmern fördern und das Bewusstsein dafür schärfen, wie wichtig es ist, Maßnahmen zur Verringerung oder zum Ausgleich des ökologischen Fußabdrucks von Mobilitätsaktivitäten zu ergreifen. Ökologische Aspekte sollten bei der Konzeption und Durchführung einer Jugendbegegnung berücksichtigt werden, beispielsweise durch Integration nachhaltiger Praktiken wie die Entscheidung für wiederverwendbare oder umweltfreundliche Materialien, Abfallvermeidung und Recycling sowie nachhaltige Verkehrsmittel. Digitaler Wandel im Jugendbereich Das Programm Erasmus+ unterstützt alle teilnehmenden Organisationen dabei, digitale Instrumente und Lernmethoden in ihre Arbeit zu integrieren und so ihre physischen Aktivitäten zu ergänzen, die Zusammenarbeit zwischen Partnerorganisationen zu verbessern und die Qualität der Aktivitäten zu steigern. Die Einführung von digitalen und Online- Elementen zur Senkung der Schwelle für die Teilnahme junger Menschen mit geringeren Chancen wird gefördert. Durch Projekte und Aktivitäten, die darauf abzielen, digitale Fertigkeiten zu fördern, die digitale Kompetenz zu verbessern und/oder ein Verständnis für die Risiken und Chancen digitaler Technologien zu entwickeln, kann das Programm Denkweisen ändern und zur Entwicklung digitaler und gemischter Ansätze in der Jugendarbeit beitragen. Je nach Konzeption und Zielsetzungen der Aktivitäten können die Entwicklung von Kompetenzen und das Bewusstsein für digitale Themen sowie die Nutzung neuer Technologien in den Bereich Lernmobilität eingeführt werden. Teilhabe am demokratischen Leben, gemeinsame Werte und bürgerschaftliches Engagement Das Programm Erasmus+ fördert die Teilhabe junger Menschen. Wo immer es möglich ist, sollten Projekte im Rahmen dieser Aktion Gelegenheiten zur demokratischen Teilhabe bieten, einschließlich des bürgerschaftlichen Engagements und der Möglichkeit, die Entscheidungsfindung in Angelegenheiten, die sie betreffen, zu beeinflussen und mitzugestalten, und zwar durch sinnvolle Lernerfahrungen, die junge Menschen dazu ermutigen, sich vor, während und nach ihrer Teilnahme an einer Mobilitätsaktivität bürgerschaftlich zu engagieren. Mobilitätsprojekte für junge Menschen sollten den Teilnehmenden auch einschlägige Möglichkeiten bieten, sich aktiv an der Gestaltung und Durchführung von Projektaktivitäten zu beteiligen, damit sich ihnen Wege zur weiteren Teilhabe am demokratischen Leben eröffnen.154 Sie sollten ferner das Verständnis der Teilnehmenden für die Europäische Union und die gemeinsamen europäischen Werte verbessern, etwa die Achtung demokratischer Grundsätze, die Menschenwürde, die Einheit und Vielfalt, den interkulturellen Dialog sowie das gesellschaftliche, kulturelle und historische Erbe Europas. 154 Ressourcen und Inspiration finden Sie in den Modulen 7 (Mobilitätsprojekte für junge Menschen) und 12 (Planung der Teilnahme) des von SALTO PI erstellten Toolkits für die Jugendbeteiligung: https://participationpool.eu/toolkit/. https://participationpool.eu/toolkit/ 181 FÖRDERKRITERIEN Für Standardprojekte im Rahmen der Jugendbegegnung gelten die nachstehenden Förderkriterien. Für Akkreditierungen wird auf den entsprechenden Abschnitt dieses Leitfadens verwiesen. Wer ist antragsberechtigt? Antragsberechtigt ist jede förderfähige teilnehmende Organisation oder informelle Gruppe junger Menschen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Die betreffende Organisation stellt den Antrag im Namen aller am Projekt beteiligten Organisationen.155 Förderfähige teilnehmende Organisationen Als teilnehmende Organisation kommen in Betracht: • gemeinnützige Organisationen, Verbände, NRO, Europäische Jugend-NRO, lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen, gemeinwirtschaftliche Unternehmen, oder kommerzielle Einrichtungen, die sich dem Grundsatz der sozialen Verantwortung in Unternehmen verpflichtet haben und nachweislich über Erfahrung im Jugendbereich verfügen, sofern ihre Beteiligung keinen kommerziellen Zweck verfolgt und nicht auf Gewinnerzielung abzielt, • eine informelle Gruppe junger Menschen156 Organisationen, die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland in der Nachbarschaft der EU ansässig sind (Regionen 1 bis 4; siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens). Anzahl der teilnehmenden Organisationen Mindestens zwei teilnehmende Organisationen (mindestens eine entsendende und mindestens eine aufnehmende Organisation) aus verschiedenen Ländern müssen beteiligt sein. Im Rahmen dieser Aktion darf ein und dieselbe Organisation (eine OID) als Antragsteller oder als Partner pro Frist an höchstens 5 Anträgen beteiligt sein. Projektdauer 3 bis 24 Monate. Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der nationalen Agentur des Landes, in dem der Antragsteller ansässig ist 155 Die teilnehmenden Organisationen müssen ein Beitrittsformular für die antragstellende Organisation unterzeichnen. Die Beitrittsformulare sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung, spätestens jedoch zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung vorgelegt werden. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. 156 Eine Gruppe von mindestens vier jungen Menschen zwischen 13 und 30 Jahren. Eines der Mitglieder der Gruppe, das mindestens 18 Jahre alt ist, vertritt die Gruppe und übernimmt in ihrem Namen die Verantwortung. Bitte konsultieren Sie zur Definition einer informellen Gruppe das Glossar. Für die Zwecke dieser Aktion und aller damit zusammenhängenden Bestimmungen fällt „eine informelle Gruppe junger Menschen“ unter den Begriff „teilnehmende Organisation“. Wenn von einer „teilnehmenden Organisation“ die Rede ist, deckt dies auch eine „informelle Gruppe junger Menschen“ ab. 182 Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Finanzhilfeantrag spätestens zu den folgenden Terminen einreichen: • 12. Februar, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), bei Projekten, die zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember desselben Jahres beginnen • 1. Oktober, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), bei Projekten, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai des Folgejahres beginnen Wie ist der Antrag zu stellen? Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. Anhänge Dem Antragsformular ist für alle im Rahmen des Projekts geplanten Jugendbegegnungen und vorbereitenden Besuche jeweils ein Zeitplan beizufügen. Mindestanforderungen an Jugendbegegnungen Dauer der Aktivität 5 bis 21 Tage, ohne Reisetage. Ort(e) der Aktivität Die Aktivität muss im Land einer (oder – im Fall von nicht ortsgebundenen Aktivitäten – in den Ländern mehrerer) der am Projekt beteiligten Organisationen stattfinden. Ausnahme: Die Aktivitäten dürfen nicht in Belarus oder Russland stattfinden. Anzahl der teilnehmenden Organisationen Mindestens zwei teilnehmende Organisationen (mindestens eine entsendende und mindestens eine aufnehmende Organisation) aus verschiedenen Ländern müssen beteiligt sein.157 Aktivitäten innerhalb von EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern: Alle teilnehmenden Organisationen müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Aktivitäten mit nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in der Nachbarschaft der EU: Die Aktivität muss mindestens eine teilnehmende Organisation umfassen, die in einem EU- Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig ist, und eine teilnehmende Organisation aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland in der Nachbarschaft der EU (Regionen 1 bis 4). 157 Wenn mehrere Organisationen aus ein und demselben Land eine nationale Gruppe bilden, kann jede Organisation ihren eigenen Gruppenleiter bzw. ihre eigene Gruppenleiterin haben. 183 Förderfähige Teilnehmende Junge Menschen im Alter von 13–30 Jahren158 mit Wohnsitz in den Ländern der entsendenden und der aufnehmenden Organisationen. Gruppenleiter und Betreuer sowie Begleitpersonen sind nicht als Teilnehmende an der Aktivität zu betrachten, kommen aber für eine Unterstützung in bestimmten Budgetkategorien in Betracht. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Anzahl der Teilnehmer pro Aktivität und Zusammensetzung nationaler Gruppen Mindestens 16 und höchstens 60 Teilnehmende pro Aktivität, mindestens 4 Teilnehmende pro Gruppe. Gruppenleiter, Betreuer und Begleitpersonen sind nicht in die Teilnehmerzahl einzubeziehen. Bei Jugendbegegnungen, an denen nur junge Menschen mit geringeren Chancen teilnehmen, beträgt die Mindestteilnehmerzahl zehn. Mindestens zwei Gruppen junger Menschen aus zwei verschiedenen Ländern. Jede Gruppe muss mindestens einen Gruppenleiter haben. Höchstens zwei Betreuer pro Aktivität. Sonstige Kriterien Bei der Aktivität muss zumindest eine der entsendenden oder der aufnehmenden Organisationen aus dem Land der nationalen Agentur stammen, bei der der Antrag eingereicht wird. Mindestanforderungen an vorbereitende Besuche Ort(e) der Aktivität Die Aktivität muss im Land einer aufnehmenden Organisation für die Jugendbegegnung durchgeführt werden. Ausnahme: Die Aktivitäten dürfen nicht in Belarus oder Russland stattfinden. Förderfähige Teilnehmende Vertreter der teilnehmenden Organisationen, Betreuer, Gruppenleiter und junge Menschen.159 ZUSCHLAGSKRITERIEN Die eingereichten Anträge werden bewertet, indem auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien und Punktzahlen eine Wertung mit insgesamt 100 möglichen Punkten vorgenommen wird. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen: ▪ mindestens 60 von insgesamt 100 Punkten und ▪ mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl bei jedem der drei nachstehenden Zuschlagskriterien. 158 Beachten Sie hierzu bitte Folgendes: Untere Altersgrenze: Teilnehmende müssen bis zum Anfangsdatum der Aktivität das Mindestalter erreicht haben. Obere Altersgrenze: Teilnehmer dürfen zum Anfangsdatum der Aktivität das angegebene Höchstalter nicht überschritten haben. 159 Es wird erwartet, dass Personen, die an vorbereitenden Besuchen teilnehmen, auch an der Hauptaktivität teilnehmen. 184 Relevanz, Begründung und Wirkung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit • sind das Profil, die Erfahrungen und die Aktivitäten des Antragstellers und die Zielgruppe junger Menschen für den Bereich Jugend relevant • wird das Projekt auf eine oder mehrere der Prioritäten des EU- Jugenddialogs oder der -Jugendziele ausgerichtet sein • ist das Projekt dazu geeignet, einen Beitrag zu den Programmdimensionen Inklusion und Vielfalt, ökologische Nachhaltigkeit, digitale Bildung und Teilhabe zu leisten • ist das Projekt für die Ziele der Aktion relevant • ist das Projekt für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant • entsprechen das Projekt und die vorgeschlagenen Aktivitäten den Bedürfnissen der teilnehmenden Organisationen und der Teilnehmenden des Austauschs • ist das Projekt geeignet, hochwertige Lernergebnisse für die Teilnehmenden zu erzielen • wirkt sich das Projekt wahrscheinlich auf die Teilnehmenden und die teilnehmenden Organisationen während und nach der Projektlaufzeit und über die unmittelbar an einem Projekt teilnehmenden Organisationen und Personen hinaus auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder europäischer oder globaler Ebene aus • bezieht das Projekt neue Programmteilnehmende und weniger erfahrene Organisationen in die Aktion ein Qualität der Projektkonzeption (Höchstpunktzahl 40 Punkte) Inwieweit • sind in dem Vorschlag alle Projektphasen klar und umfassend beschrieben: Vorbereitung, Durchführung der Aktivitäten und Nachbereitung sowie die Einbindung junger Menschen in alle Phasen der Aktivitäten • wird die ausgewogene Repräsentation der Teilnehmenden nach Ländern und Geschlecht gewahrt und sind die Aktivitäten barrierefrei und inklusiv konzipiert und stehen Teilnehmenden aus unterschiedlichen Verhältnissen und unterschiedlichen Fähigkeiten offen • umfassen die Aktivitäten nachhaltige und umweltfreundliche Verfahren • sind die vorgeschlagenen Lernmethoden, einschließlich etwaiger Online- /digitaler Komponenten, den Aktivitäten angemessen • sind der Reflexionsprozess, die Ermittlung und Dokumentation der Lernergebnisse der Teilnehmenden sowie der Einsatz der europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumente, insbesondere des Youthpass, angemessen 185 Qualität des Projektmanagements (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit • ist die Qualität der praktischen Regelungen, des Managements und der Unterstützungsangebote zufriedenstellend • sind die zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Teilnehmenden vorgesehenen Maßnahmen angemessen und wirksam • sind die Aufgaben und Zuständigkeiten für die Aktivitäten im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards klar festgelegt • bietet der Plan für die Zusammenarbeit und die Kommunikation zwischen den teilnehmenden Organisationen und mit anderen maßgeblichen Akteuren einen unterstützenden Rahmen für die Verwaltung des Projekts • hat der Antragsteller eine geeignete Methode zur Bewertung der verschiedenen Phasen und Ergebnisse des Projekts im Hinblick auf seine Ziele vorgeschlagen • hat der Antragsteller eine geeignete Methode zur Verbreitung der Projektergebnisse bei den teilnehmenden Organisationen und darüber hinaus vorgeschlagen • beinhaltet das Projekt Maßnahmen, die darauf abzielen, seine Ergebnisse über die Projektlaufzeit hinaus nachhaltig zu gestalten 186 FINANZIERUNGSREGELN 160 Beispiel: Wenn eine Person aus Madrid (Spanien) an einer Aktivität in Rom (Italien) teilnimmt, sind folgende Schritte durchzuführen: Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1 365,28 km) und anschließend Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1 999 km). 161 https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de. Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Organisatorische Unterstützung Unmittelbar mit der Durchführung der Mobilitätsaktivitäten verbundene Kosten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden Gruppenleiter, Betreuer und Begleitpersonen haben keinen Anspruch auf organisatorische Unterstützung. 125 EUR pro Teilnehmendem an einer Jugendbegegnung Reisekosten Zuschuss zu den Kosten, die den Teilnehmern, einschließlich Gruppenleitern, Begleitpersonen und Betreuern, für die Reise von ihrem Herkunftsort zum Ort der jeweiligen Aktivität und zurück entstehen. Generell gilt die Regel, dass Teilnehmende bei einer Strecke von weniger als 500 km mit emissionsarmen Verkehrsmitteln reisen. Bei einer Strecke von mehr als 500 km wird den Teilnehmenden nachdrücklich empfohlen, eine Kombination verschiedener Verkehrsmittel zu nutzen, um ihre Reise nachhaltiger zu gestalten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Entfernung und Anzahl der Personen. Der Antragsteller muss die Entfernung zwischen dem Herkunftsort und dem Ort der Aktivität160 mithilfe des Entfernungsrechners der Europäischen Kommission161 angeben. Entfernung Umweltfreundliches Reisen Nicht umweltfreundliches Reisen 10–99 km 56 EUR 28 EUR 100– 499 km 285 EUR 211 EUR 500– 1999 km 417 EUR 309 EUR 2000– 2999 km 535 EUR 395 EUR 3000– 3999 km 785 EUR 580 EUR 4000– 7999 km 1188 EUR 1188 EUR 8000 km oder mehr 1735 EUR 1735 EUR https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de 187 162 Wenn ein/e Teilnehmende/r aus Madrid (Spanien) an einer nicht ortsgebundenen Aktivität teilnimmt, die zunächst in Rom (Italien) und anschließend in Ljubljana (Slowenien) stattfindet, sind folgende Schritte durchzuführen: a) Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1 365,28 km) sowie zwischen Rom und Ljubljana (489,75 km) und Addition beider Entfernungen (1 855,03 km), b) Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1 999 km) und c) Berechnung des EU-Zuschusses zu den Reisekosten der/des Teilnehmenden von Madrid nach Ljubljana (über Rom) und zurück (275 EUR). Bei nicht ortsgebundenen Aktivitäten sollte der Antragsteller die Entfernungen zwischen den einzelnen Orten addieren und die der Summe entsprechende Entfernungsspanne wählen.162 Individuelle Unterstützung Aufenthaltskosten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Dauer des Aufenthalts pro Teilnehmer, Gruppenleiter, Begleitperson und Betreuer (falls erforderlich), einschließlich eines Reisetags vor der Aktivität und eines Reisetags im Anschluss daran und bis zu vier zusätzlichen Tagen für Teilnehmer, Gruppenleiter, Begleitpersonen und Betreuer, die einen Zuschuss für umweltfreundliches Reisen erhalten. Tabelle A2.1 pro Teilnehmendem und pro Tag Inklusionsunterstützung Inklusionsunterstützung für Organisationen: Kosten in Verbindung mit der Organisation von Mobilitätsaktivitäten mit Teilnehmenden mit geringeren Chancen. Gruppenleiter, Betreuer und Begleitpersonen kommen nicht für eine Inklusionsunterstützung für Organisationen in Betracht. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen 125 EUR pro Teilnehmendem an einer Jugendbegegnung Inklusionsunterstützung für Teilnehmer: Zusätzliche Kosten, die unmittelbar mit Aufwendungen für Teilnehmende mit geringeren Chancen und ihre Begleitpersonen, Gruppenleiter und Betreuer verbunden sind (einschließlich gerechtfertigter Aufenthalts- und Reisekosten, sofern für diese Teilnehmenden keine Finanzhilfe 100 % der förderfähigen Kosten 188 in den Kategorien „Reisekosten“ und „individuelle Unterstützung“ beantragt wird). Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Unterstützung vorbereitender Besuche Kosten in Verbindung mit der Durchführung des vorbereitenden Besuchs, einschließlich Reise- und Aufenthaltskosten. Finanzierungsmechanismus: Einheitskosten. Zuweisungsregel: ohne Teilnehmer aus der aufnehmenden Organisation. Es können höchstens zwei Teilnehmende pro teilnehmende Organisation gefördert werden, sofern die zweite Person ein junger Mensch ist. Darüber hinaus kann auch ein Betreuer pro vorbereitenden Besuch von einer der teilnehmenden Organisationen gefördert werden. Bedingt: Die Notwendigkeit für einen vorbereitenden Besuch, die Ziele und die Teilnehmenden müssen im Antragsformular begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Diese Bedingung gilt nicht für Projekte, die im Rahmen des Akkreditierungssystems gefördert werden. 680 EUR pro Teilnehmendem pro vorbereitendem Besuch. Außergewöhnliche Kosten Kosten für die Bereitstellung von Finanzsicherheiten, falls die nationale Agentur dies anfordert. Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen. Hohe Reisekosten von Teilnehmenden, einschließlich Begleitpersonen, Gruppenleitern und Betreuern, die aufgrund der geografischen Abgelegenheit oder anderer Einschränkungen nicht mit der Standardkategorie „Reisekosten“ unterstützt werden können (z. B. wenn die Nutzung umweltfreundlicherer, kohlenstoffärmerer Verkehrsmittel zu hohen Reisekosten führt). Im Falle einer Bewilligung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Finanzsicherheiten: 80 % der förderfähigen Kosten Hohe Reisekosten: 80 % der förderfähigen Kosten Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen: 100 % der förderfähigen Kosten 189 Tabelle A2.1 Individuelle Unterstützung für Jugendbegegnungen Individuelle Unterstützung (EUR/Tag) Österreich 78 Belgien 78 Bulgarien 45 Kroatien 57 Zypern 63 Tschechien 53 Dänemark 81 Estland 48 Finnland 79 Frankreich 67 Deutschland 71 Griechenland 68 Ungarn 60 Island 76 Irland 73 Italien 69 Lettland 48 Liechtenstein 77 Litauen 49 Luxemburg 77 Malta 57 Reisen die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten. Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Teure Reisen liegen dann vor, wenn die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten weniger als 70 % der Reisekosten der Teilnehmenden abdeckt. Im Falle einer Gewährung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen den Zuschuss für nicht umweltfreundliches Reisen. 190 Niederlande 69 Nordmazedonien 41 Norwegen 83 Polen 51 Portugal 57 Rumänien 46 Serbien 47 Slowakei 48 Slowenien 54 Spanien 58 Schweden 72 Türkei 50 Nicht mit dem Programm assoziierte benachbarte Drittländer 44 191 MOBILITÄTSPROJEKTE FÜR JUGENDARBEITER Im Rahmen dieser Aktion163 können Organisationen bei der Durchführung von Projekten unterstützt werden, die eine oder mehrere Lernaktivitäten zur beruflichen Weiterentwicklung und zur Stärkung der Kapazitäten von Jugendarbeitern sowie ihrer Organisationen umfassen. ZIELE DER AKTION Diese Aktion unterstützt die berufliche Fortbildung von Jugendarbeitern und damit die Entwicklung hochwertiger Jugendarbeit auf lokaler, regionaler, nationaler, europäischer und internationaler Ebene durch nichtformale und informelle Lernerfahrungen bei Mobilitätsaktivitäten. Die Aktion leistet einen Beitrag zu den Zielen der EU-Jugendstrategie 2019–2027, insbesondere der Europäischen Jugendarbeitsagenda164 für Qualität, Innovation und Anerkennung von Jugendarbeit. Konkret haben Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter folgende Ziele: ▪ Bereitstellung nichtformaler und informeller Lernmöglichkeiten für die bildungsbezogene und berufliche Entwicklung von Jugendarbeitern als Beitrag zu hochwertigen individuellen Praktiken sowie zur Weiterentwicklung von Jugendorganisationen und Systemen der Jugendarbeit ▪ Aufbau einer Gemeinschaft von Jugendarbeitern, die die Qualität von Projekten und Aktivitäten für junge Menschen in EU-Programmen und darüber hinaus unterstützen können ▪ Entwicklung der Praktiken lokaler Jugendarbeit und Beitrag zum Kapazitätsaufbau für eine hochwertige Jugendarbeit der Teilnehmenden und ihrer Organisation mit einem deutlichen Einfluss auf die regelmäßige Arbeit der teilnehmenden Jugendarbeiter mit jungen Menschen POLITISCHER KONTEXT Die Jugendstrategie der Europäischen Union 2019-2027 bildet den Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit der EU, beruhend auf der Entschließung des Rates von 2018165. Die Strategie fördert die Teilhabe der Jugend am demokratischen Leben, unterstützt das soziale und bürgerschaftliche Engagement und soll sicherstellen, dass alle jungen Menschen über die notwendigen Ressourcen verfügen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die EU-Jugendstrategie umfasst elf Europäische Jugendziele, in denen sektorübergreifende Bereiche ermittelt werden, die sich auf das Leben junger Menschen auswirken. Im Rahmen des Kernbereichs „Begegnung“ erleichtert die EU-Jugendstrategie Verbindungen, Beziehungen und den Erfahrungsaustausch zwischen jungen Menschen als Schlüsselfaktor für die künftige Entwicklung der EU. Diese Verbindungen werden am besten durch verschiedene Formen der Mobilität gefördert, darunter Jugendbegegnungen und DiscoverEU. Im Kernbereich „Beteiligung“ erleichtert die Strategie die Beteiligung junger Menschen, etwa durch Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung und durch den EU-Jugenddialog. Im Kernbereich „Befähigung“ erleichtert die Strategie eine 163 Der Großteil der Mittel für diese Aktion wird der Unterstützung transnationaler Aktivitäten zugewiesen, in die Organisationen und Teilnehmende aus den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern eingebunden sind. Allerdings können bis zu 20 % des verfügbaren Budgets für die Finanzierung internationaler Mobilitätsaktivitäten unter Beteiligung von Organisationen und Teilnehmenden aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in der Nachbarschaft der EU verwendet werden (Regionen 1 bis 4, siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens). 164 Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu dem Rahmen für die Festlegung einer Europäischen Jugendarbeitsagenda, http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.C_.2020.415.01.0001.01.DEU. Weitere Informationen über die Umsetzung der Europäischen Jugendarbeitsagenda finden Sie unter www.bonn-process.net. 165 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.C_.2022.157.01.0001.01.DEU&toc=OJ%3AC%3A2022%3A157%3AFULL. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:42020Y1201(01)&qid=1615859061233&from=DE https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.C_.2022.157.01.0001.01.DEU&toc=OJ%3AC%3A2022%3A157%3AFULL 192 hochwertige Jugendarbeit, z. B. durch Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter und durch Zusammenarbeit, Ausbildung und Vernetzung. Projekte und Aktivitäten in allen Formaten und Sektoren können Inspiration durch die EU-Jugendstrategie angeregt werden und zu ihr beitragen. Dies kann dadurch geschehen, dass ermittelt wird, ob und wie das Projekt zur Verwirklichung folgender Ziele beiträgt: • Europäische Jugendziele166 • EU-Jugendpolitik167; 168 • EU-Politik für die Lernmobilität169; 170 • Fortwirken des Europäischen Jahres der Jugend171 Um Unterstützung bei der Verknüpfung von Projekten mit der EU-Jugendstrategie zu erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihre nationale Agentur oder die SALTO-Ressourcenzentren. Die Jugendstrategie der Europäischen Union ist abrufbar unter: https://youth.europa.eu/strategy_de. Thematische Strategien im Jugendbereich Mit dem Programm Erasmus+ sollen die Jugendbeteiligung, die Steigerung der Qualität informeller und nichtformaler Lernprozesse und die Entwicklung einer hochwertigen Jugendarbeit gefördert werden. Weitere Unterstützung in diesen Bereichen wird über spezifische thematische Strategien wie die Strategie für Jugendbeteiligung, die Youthpass-Strategie und die Europäische Strategie für Aus- und Fortbildung (European Training Strategy, ETS) bereitgestellt172. BESCHREIBUNG DER AKTIVITÄTEN Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung sind transnationale oder internationale Lernmobilitätsaktivitäten, die die berufliche Fortbildung von Jugendarbeitern unterstützen. Sie können eine der folgenden Formen annehmen: ▪ Studienaufenthalte und verschiedene Arten von Tätigkeiten, wie Job Shadowing, Begegnungen von Jugendarbeitern und Peer-Learning in Organisationen für Jugendarbeit und im Jugendbereich tätigen Organisationen im Ausland ▪ Vernetzung und Schaffung eines Gemeinschaftssinns unter Jugendarbeitern, die an der Aktion teilnehmen und ihre Ziele unterstützen ▪ Schulungen zur Förderung der Entwicklung von Kompetenzen (z. B. auf der Grundlage bestehender einschlägiger Kompetenzmodelle), zur Umsetzung hochwertiger Praktiken in der Jugendarbeit oder zur Behandlung und Erprobung innovativer Methoden (z. B. im Zusammenhang mit digitaler und smarter Jugendarbeit173) 166 https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de. 167 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.C_.2020.415.01.0001.01.DEU. 168 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202403526. 169 https://eur-lex.europa.eu/eli/C/2024/3364. 170 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022H0411%2801%29. 171 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM:2024:1:FIN. 172 Strategie für Jugendbeteiligung: https://participationpool.eu/resource-category/youth-participation/youth-participation-strategy/; Youthpass: https://www.youthpass.eu/de/about-youthpass/youthpass-strategy/; Europäische Strategie für Aus- und Fortbildung: https://www.salto-youth.net/rc/training-and-cooperation/trainingstrategy/. 173 Schlussfolgerungen des Rates zur smarten Jugendarbeit: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52017XG1207(01). https://youth.europa.eu/strategy_de https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020H1202(01)&from=EN https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202403526 https://eur-lex.europa.eu/eli/C/2024/3364 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32012H1222%2801%29 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM%3A2024%3A1%3AFIN https://participationpool.eu/resource-category/youth-participation/youth-participation-strategy/ https://www.youthpass.eu/de/about-youthpass/youthpass-strategy/ https://www.salto-youth.net/rc/training-and-cooperation/trainingstrategy/ https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52017XG1207(01) 193 ▪ Seminare und Workshops, insbesondere zur Unterstützung des Aufbaus von Wissen und des Austauschs bewährter Verfahren im Zusammenhang mit den Zielen, Werten und Prioritäten der EU-Jugendstrategie und der EU- Programme, die zu ihrer Umsetzung beitragen Nicht förderfähig im Rahmen von Finanzhilfen für Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter sind die folgenden Aktivitäten: Studienfahrten; Aktivitäten, mit denen ein Gewinn erwirtschaftet werden soll; Aktivitäten mit touristischem Charakter; Festivals; Urlaubsreisen; Konzert- und Theaterreisen, satzungsgemäße Sitzungen. Aktivitäten zur Systementwicklung und Öffentlichkeitsarbeit Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter können Aktivitäten zur Systementwicklung und Öffentlichkeitsarbeit umfassen, bei denen es sich um ergänzende Aktivitäten mit dem Ziel handelt, die Wirkung des Mobilitätsprojekts in dem Bereich zu erhöhen. Sie umfassen alle Aktivitäten, die zur Europäischen Jugendarbeitsagenda174 für Qualität, Innovation und Anerkennung von Jugendarbeit beitragen und die dabei gewonnenen Erkenntnisse und erworbenen Instrumente den an den Projekten beteiligten Organisationen und darüber hinaus wiederum zur Verfügung stellen. Diese ergänzenden Aktivitäten bieten erfahreneren und kreativeren Begünstigten die Gelegenheit, innovative Methoden und Lösungsansätze für gemeinsame Herausforderungen gewissermaßen in einem „Versuchslabor für die europäische Jugendarbeit“ zu erproben, das aus den im Rahmen der Projekte durchgeführten Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung heraus entsteht und eine darüber hinaus reichende Wirkung entfaltet. Beispiele hierfür sind die Entwicklung von Instrumenten und der Austausch von Verfahren, die zur Weiterentwicklung von Organisationen und Systemen in der Jugendarbeit beitragen, Aktivitäten in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit und Aufbau von Gemeinschaften sowie die Einführung innovativer Methoden, einschließlich des Einsatzes digitaler Technologien in der Jugendarbeit. Diese ergänzenden Aktivitäten gehen über die Verbreitungsmaßnahmen in der Nachbereitungsphase, die Bestandteil der normalen Projektlaufzeit sind, hinaus, können jedoch auch gezieltere und stärker strategisch orientierte Verbreitungsmaßnahmen umfassen. Eine Aktivität zur Systementwicklung und Öffentlichkeitsarbeit kann auf transnationaler, internationaler oder nationaler Ebene durchgeführt werden. Vorbereitende Besuche Mit vorbereitenden Besuchen soll für eine hohe Qualität der Aktivitäten gesorgt werden, indem Verwaltungsvereinbarungen ermöglicht und ausgearbeitet werden und Vertrauen und Verständnis sowie eine solide Partnerschaft zwischen den beteiligten Organisationen und Personen aufgebaut werden. Vorbereitende Besuche finden im Land einer der aufnehmenden Organisationen vor Beginn der Aktivität zur beruflichen Fortbildung statt. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Ein im Rahmen dieser Aktion gefördertes Projekt muss eine oder mehrere Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung umfassen. Diese können flexibel kombiniert werden, und zwar je nach den Zielen des Projekts und den Bedürfnissen der teilnehmenden Organisation(en) und der teilnehmenden Jugendarbeiter. Ein Projekt wird von mindestens zwei Organisationen durchgeführt. Alle beteiligten Organisationen müssen während der Antragsphase benannt werden, da eine solide Partnerschaft eine Grundvoraussetzung für eine hochwertige Projektdurchführung ist. Um sicherzustellen, dass die beteiligten Organisationen von ihrer Teilnahme profitieren, sollte das Projekt für die reguläre Arbeit mit jungen Menschen, die diese Organisationen durchführen, relevant sein und ihren Zielen und Bedürfnissen entsprechen. Die beteiligten Organisationen übernehmen die Rolle, Teilnehmende zu „entsenden“ 174 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.C_.2020.415.01.0001.01.DEU und https://www.growingyouthwork.eu/. http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.C_.2020.415.01.0001.01.DEU https://www.growingyouthwork.eu/ 194 und/oder Teilnehmende „aufzunehmen“, d. h. die Aktivität als Gastgeber zu betreuen. Eine der Organisationen übernimmt zudem die Rolle des Koordinators und beantragt das ganze Projekt im Namen der Partnerschaft. Falls dies für notwendig erachtet wird, kann die begünstigte Organisation von den Teilnehmenden an einem Mobilitätsprojekt für Jugendarbeiter einen Beitrag verlangen, der vor der Aktivität von den Teilnehmenden gezahlt wird. Der Beitrag der Teilnehmenden muss sehr niedrig sein, in einem angemessenen Verhältnis zu der für die Durchführung des Projekts gewährten Finanzhilfe stehen und durch einen direkten Vorteil für den Teilnehmenden klar gerechtfertigt sein, sein Zweck muss genau erklärt und den Teilnehmenden gegenüber begründet werden, er muss ohne Gewinnerzielungsabsicht erhoben werden und darf keine unfairen Hindernisse für die Teilnahme schaffen. Von Teilnehmenden mit geringeren Chancen dürfen keine Beiträge erhoben werden. Der Begünstigte kann die Kostenkategorie „Inklusionsunterstützung“ verwenden, um etwaige spezifische Bedürfnisse zu decken, die sich aus den Hindernissen ergeben, mit denen diese Teilnehmenden konfrontiert sind. Es dürfen keine zusätzlichen Gebühren oder weiteren Beiträge von Teilnehmenden durch andere Dienstleister, die von der begünstigten Organisation ausgewählt werden, erhoben werden. Alle von den Teilnehmenden erhobenen Beiträge sind vom Begünstigten im Abschlussbericht anzugeben. Ein Projekt umfasst vier Phasen: ▪ Planung (Festlegung der Bedürfnisse, Ziele, Lernergebnisse, Aktivitätsformate; Erarbeitung des Arbeitsprogramms und des Zeitplans für die Aktivitäten usw.) ▪ Vorbereitung (Regelung praktischer Angelegenheiten, Auswahl der Teilnehmenden, Erarbeitung von Vereinbarungen mit Partnern, sprachliche, interkulturelle, lern- und aufgabenbezogene Vorbereitung der Teilnehmenden vor der Abreise usw.) ▪ Durchführung der Aktivitäten ▪ Nachbereitung (Bewertung der Aktivitäten, Ermittlung und Dokumentation der von den Teilnehmenden erzielten Lernergebnisse sowie Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse) Ein hochwertiges Mobilitätsprojekt für Jugendarbeiter: ▪ hat klare Auswirkungen auf die reguläre Arbeit der teilnehmenden Jugendarbeiter mit jungen Menschen und auf ihre Organisation ▪ ist auf die aktive Beteiligung der teilnehmenden Organisationen und Jugendarbeiter angewiesen, die in allen Phasen des Projekts eine aktive Rolle spielen und auf diese Weise ihre Lern- und Entwicklungserfahrung verbessern sollten ▪ beruht auf eindeutig ermittelten Bedürfnissen der Jugendarbeiter hinsichtlich ihrer bildungsbezogenen und beruflichen Entwicklung175, insbesondere in Bezug auf Qualität, Innovation und Anerkennung, und umfasst angemessene Auswahl-, Vorbereitungs- und Nachbereitungsmaßnahmen ▪ stellt sicher, dass die nichtformalen und informellen Lernergebnisse der Teilnehmer angemessen anerkannt werden und dass die Projektergebnisse, einschließlich aller Methoden, Materialien und Instrumente, übertragbar sind und in den teilnehmenden Organisationen genutzt werden und im Jugendbereich weiter verbreitet werden, um zur Entwicklung von Jugendorganisationen beizutragen ▪ regt die Teilnehmer dazu an, über europäische Themen und Werte nachzudenken, und stellt den Jugendarbeitern Instrumente und Methoden zur Verfügung, um die Achtung der Vielfalt und den Umgang damit in ihrer täglichen Arbeit zu fördern ▪ fördert die Anwendung innovativer Verfahren und Methoden wie die Einbeziehung von Aktivitäten im Bereich der digitalen Jugendarbeit als Instrument zur Verhinderung jeglicher Form von Desinformation und Falschmeldungen im Internet 175 Siehe „European Training Strategy Competence model for Youth Workers to work internationally“, https://www.salto- youth.net/rc/training-and-cooperation/trainingstrategy/. 195 Schulungs- und Kooperationsaktivitäten (Training and Cooperation Activities, TCA) werden regelmäßig von den nationalen Erasmus+-Agenturen organisiert. Sie umfassen Kontaktseminare, Online-Veranstaltungen und andere Möglichkeiten der Partnersuche für Erasmus+-Antragsteller und Begünstigte. Informationen über TCA finden Sie im „European Training Calendar“: https://www.salto-youth.net/tools/european-training-calendar/. Inspirationen sind auch unter den SALTO-Tools zu finden: https://www.salto-youth.net/tools/. Lernprozess Ein Mobilitätsprojekt für Jugendarbeiter muss Unterstützung für den Reflexionsprozess sowie die Ermittlung und Dokumentation von Lernergebnissen, insbesondere durch den Youthpass, vorsehen, um die Anerkennung und Wirkung der Projektergebnisse, die sich aus dem Projekt ergebenden Praktiken in der Jugendarbeit und die Methoden und Materialien im Jugendbereich zu fördern. Schutz und Sicherheit der Teilnehmenden Bei der Planung und Vorbereitung eines Projekts sollten der Schutz und die Sicherheit der Teilnehmer angesprochen und alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung/Verringerung von Risiken eingeplant werden. Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich Bei der Durchführung aller im Rahmen dieser Aktion unterstützten Projekte müssen die Erasmus+-Qualitätsstandards im Jugendbereich für die Organisation hochwertiger Lernmobilitätsaktivitäten eingehalten werden. Die Erasmus+- Qualitätsstandards im Jugendbereich erstrecken sich auf die Grundprinzipien der Aktion sowie auf die konkreten Durchführungsverfahren für Projektaufgaben wie Auswahl und Vorbereitung der Teilnehmenden, Festlegung, Bewertung und Anerkennung von Lernergebnissen, Weitergabe von Projektergebnissen usw. Die Erasmus+-Qualitätsstandards im Jugendbereich sind abrufbar unter: Die Erasmus+-Qualitätsstandards im Jugendbereich sind abrufbar unter: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus-quality-standards-mobility-projects- youth_en. BEREICHSÜBERGREIFENDE DIMENSIONEN Bei der Konzeption eines Mobilitätsprojekts müssen die folgenden horizontalen Dimensionen berücksichtigt werden: Inklusion und Vielfalt Mit dem Programm Erasmus+ sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion und Fairness bei allen Aktionen gefördert werden. Organisationen sollten barrierefreie und inklusive Projektaktivitäten konzipieren, bei denen die Ansichten von Teilnehmenden mit geringeren Chancen berücksichtigt und diese Teilnehmenden in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. ▪ Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter eignen sich besonders für Verbesserung der Sensibilisierung für Diversitätsfragen von Jugendbetreuern und die Verbesserung von Fähigkeiten und Kompetenzen, die für die erfolgreiche Inklusion von Teilnehmern mit geringeren Chancen in der Praxis der Jugendarbeit erforderlich sind. Die Einbindung der teilnehmenden Jugendarbeiter in alle Phasen des Projekts begünstigt eine sorgfältige Anleitung im gesamten Lern- und Entwicklungsprozess und ermöglicht eine bessere Nachbereitung. ▪ Die Anwesenheit von Ausbildern und Betreuern bei den meisten Aktivitäten gewährleistet einen stärker an der Praxis orientierten und angepassten Ansatz, der auf die Bedürfnisse der Teilnehmer zugeschnitten ist. ▪ Im gesamten Projekt sollte bewusst ein Ansatz für Inklusion und Vielfalt verfolgt werden. Diese Aspekte sollten bei der Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung berücksichtigt werden. Besonders wichtig ist, wie durch das Projekt die Fähigkeit der teilnehmenden Organisationen verbessert wird, Fragen der Inklusion und der Vielfalt in ihren regulären Aktivitäten anzugehen. https://www.salto-youth.net/tools/european-training-calendar/ https://www.salto-youth.net/tools/ https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus-quality-standards-mobility-projects-youth_en https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus-quality-standards-mobility-projects-youth_en 196 ▪ Das Format ist auch für die Einbeziehung von Teilnehmern mit geringeren Chancen geeignet. Die Flexibilität, die die Aktion im Format der Aktivitäten bietet (z. B. Dauer, Art usw.), ermöglicht die Anpassung an die Bedürfnisse der Teilnehmenden. Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter eignen sich auch dafür, Inklusion und Vielfalt zum Thema des Projekts zu machen, beispielsweise durch den Austausch inklusiver Praktiken und Methoden. Ökologische Nachhaltigkeit Ein Projekt sollte ein ökologisch nachhaltiges und verantwortungsvolles Verhalten bei den Teilnehmenden fördern und das Bewusstsein dafür schärfen, wie wichtig es ist, Maßnahmen zur Verringerung oder zum Ausgleich des ökologischen Fußabdrucks von Mobilitätsaktivitäten zu ergreifen. Ökologische Aspekte sollten bei der Konzeption und Durchführung eines Projekts berücksichtigt werden, beispielsweise durch Integration nachhaltiger Praktiken wie die Entscheidung für wiederverwendbare oder umweltfreundliche Materialien, Abfallvermeidung und Recycling sowie nachhaltige Verkehrsmittel. Digitaler Wandel Das Programm Erasmus+ unterstützt alle teilnehmenden Organisationen dabei, digitale Instrumente und Lernmethoden in ihre Arbeit zu integrieren und so ihre physischen Aktivitäten zu ergänzen, die Zusammenarbeit zwischen Partnerorganisationen zu verbessern und die Qualität der Aktivitäten zu steigern. Die Einführung von digitalen und Online- Elementen zur Senkung der Teilnahmeschwelle für Teilnehmende mit geringeren Chancen wird gefördert. Durch Projekte und Aktivitäten, die darauf abzielen, digitale Fertigkeiten zu fördern, die digitale Kompetenz zu verbessern und/oder ein Verständnis für die Risiken und Chancen digitaler Technologien zu entwickeln, kann das Programm Denkweisen ändern und zur Entwicklung digitaler und gemischter Ansätze in der Jugendarbeit beitragen. Je nach Konzeption und Zielsetzungen der Aktivitäten können die Entwicklung von Kompetenzen und das Bewusstsein für digitale Themen sowie die Nutzung neuer Technologien in den Bereich Lernmobilität eingeführt werden. Teilhabe am demokratischen Leben, gemeinsame Werte und bürgerschaftliches Engagement Das Programm Erasmus+ unterstützt alle Dimensionen der Jugendbeteiligung. Mobilitätsaktivitäten für Jugendarbeiter sollten die partizipatorischen Fähigkeiten, die sozialen und interkulturellen Kompetenzen, das kritische Denken und die Medienkompetenz der Teilnehmenden sowie ihre beruflichen Kompetenzen zur Unterstützung der Jugendbeteiligung stärken. Wo immer dies möglich ist, sollten die Projekte Jugendarbeitern Möglichkeiten zur demokratischen Teilhabe bieten, einschließlich des bürgerschaftlichen Engagements und der Möglichkeit, in Angelegenheiten, die sie betreffen, Einfluss zu nehmen und sich an der Entscheidungsfindung zu beteiligen. Sie sollten auch eine partizipatorische Dimension beinhalten, d. h. sie sollten Jugendarbeitern die Möglichkeit bieten, sich aktiv an der Konzeption und Durchführung von Projektaktivitäten zu beteiligen.176 Die Projekte sollten das Verständnis für die Europäische Union und die gemeinsamen europäischen Werte verbessern, darunter die Achtung demokratischer Grundsätze, die Menschenwürde, die Einheit und Vielfalt, den interkulturellen Dialog sowie das gesellschaftliche, kulturelle und historische Erbe Europas. FÖRDERKRITERIEN Wer ist antragsberechtigt? Antragsberechtigt ist jede förderfähige teilnehmende Organisation in einem EU- Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Die betreffende Organisation stellt den Antrag im Namen aller am Projekt beteiligten Organisationen.177 176 Ressourcen und Inspiration finden Sie in Modul 12 (Planung der Teilnahme) des von SALTO PI erstellten Toolkits für die Jugendbeteiligung, das Know-how, Empfehlungen, Instrumente und praktische Anleitungen und Überlegungen zur Förderung der Jugendbeteiligung für Jugendarbeiter bieten soll: https://participationpool.eu/toolkit/. 177 Die teilnehmenden Organisationen müssen ein Beitrittsformular für die antragstellende Organisation unterzeichnen. Die Beitrittsformulare sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung, spätestens jedoch zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung vorgelegt werden. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. https://participationpool.eu/toolkit/ 197 Förderfähige teilnehmende Organisationen Als teilnehmende Organisation kommen in Betracht: gemeinnützige Organisationen, Verbände und NRO, Europäische Jugend-NRO, lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen, gemeinwirtschaftliche Unternehmen oder kommerzielle Einrichtungen, die sich dem Grundsatz der sozialen Verantwortung in Unternehmen verpflichtet haben und nachweislich über Erfahrung im Jugendbereich verfügen, sofern ihre Beteiligung keinen kommerziellen Zweck verfolgt und nicht auf Gewinnerzielung abzielt. Eine teilnehmende Organisation muss in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland in der Nachbarschaft der EU ansässig sein (Regionen 1 bis 4; siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens). Anzahl der teilnehmenden Organisationen Mindestens zwei teilnehmende Organisationen (mindestens eine entsendende und mindestens eine aufnehmende Organisation) aus verschiedenen Ländern müssen beteiligt sein. Im Rahmen dieser Aktion darf ein und dieselbe Organisation (eine OID) als Antragsteller oder als Partner pro Frist an höchstens 5 Anträgen beteiligt sein. Projektdauer 3 bis 24 Monate Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der nationalen Agentur des Landes, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Finanzhilfeantrag spätestens zu den folgenden Terminen einreichen: • 12. Februar, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), bei Projekten, die zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember desselben Jahres beginnen • 1. Oktober, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), bei Projekten, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai des Folgejahres beginnen Wie ist der Antrag zu stellen? Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. Anhänge Jedes Projekt muss mindestens eine Aktivität zur beruflichen Fortbildung umfassen. Dem Antragsformular ist für jede(n) der im Rahmen des Projekts geplanten Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung, vorbereitenden Besuche und Aktivitäten zur Systementwicklung und zur Öffentlichkeitsarbeit jeweils ein Zeitplan beizufügen. 198 Mindestanforderungen an Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung Dauer der Aktivitäten 2 bis 60 Tage, ohne Reisetage. Die 2 Tage Mindestaufenthalt müssen aufeinanderfolgen. Ort(e) der Aktivitäten Die Aktivitäten müssen im Land einer (oder – im Fall von nicht ortsgebundenen Aktivitäten – in den Ländern mehrerer) der am Projekt beteiligten Organisationen stattfinden. Ausnahme: Die Aktivitäten dürfen nicht in Belarus oder Russland stattfinden. Anzahl der teilnehmenden Organisationen Mindestens zwei teilnehmende Organisationen (mindestens eine entsendende und mindestens eine aufnehmende Organisation) aus verschiedenen Ländern müssen beteiligt sein. Aktivitäten innerhalb von EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern: Alle teilnehmenden Organisationen müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Aktivitäten mit nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in der Nachbarschaft der EU: Die Aktivität muss mindestens eine teilnehmende Organisation umfassen, die in einem EU- Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig ist, und eine teilnehmende Organisation aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland in der Nachbarschaft der EU (Regionen 1 bis 4). Förderfähige Teilnehmende Mindestens 16 Jahre alt. Die Teilnehmenden müssen ihren Wohnsitz in dem Land ihrer entsendenden oder aufnehmenden Organisation haben. Ausbilder, Begleitpersonen und Betreuer sind nicht als Teilnehmende an der Aktivität zu betrachten, kommen aber für eine Unterstützung in bestimmten Budgetkategorien in Betracht. Anzahl der Teilnehmenden Anzahl der Teilnehmenden: Bis zu 50 Teilnehmende an jeder im Rahmen des Projekts geplanten Aktivität. Ausbilder, Begleitpersonen und Betreuer sind nicht in die Teilnehmerzahl einzubeziehen. An jeder Aktivität müssen Teilnehmende aus dem Land der aufnehmenden Organisation beteiligt sein. Sonstige Kriterien Bei der Aktivität muss zumindest eine der entsendenden oder der aufnehmenden Organisationen aus dem Land der nationalen Agentur stammen, bei der der Antrag eingereicht wird. Mindestanforderungen an vorbereitende Besuche Ort(e) der Aktivität Die Aktivität muss im Land einer aufnehmenden Organisation für die Aktivität zur beruflichen Fortbildung durchgeführt werden. Ausnahme: Die Aktivitäten dürfen nicht in Belarus oder Russland stattfinden. 199 Förderfähige Teilnehmende Vertreter der teilnehmenden Organisationen, Ausbildende und Betreuer.178 ZUSCHLAGSKRITERIEN Die eingereichten Anträge werden bewertet, indem auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien und Punktzahlen eine Wertung mit insgesamt 100 möglichen Punkten vorgenommen wird. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen: ▪ mindestens 60 von insgesamt 100 Punkten und ▪ mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl bei jedem der drei nachstehenden Zuschlagskriterien. Relevanz, Begründung und Wirkung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit • sind das Profil, die Erfahrungen und Aktivitäten des Antragstellers für den Bereich Jugendarbeit relevant • trägt das Projekt einer oder mehrerer der im Rahmen des EU- Jugenddialogs oder der Jugendziele ermittelten Prioritäten Rechnung • ist das Projekt dazu geeignet, einen Beitrag zu den Programmdimensionen Inklusion und Vielfalt, ökologische Nachhaltigkeit, digitale Bildung und Teilhabe zu leisten • ist der Projektvorschlag relevant für die Ziele der Aktion • ist das Projekt für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant • gehen das Projekt und die vorgeschlagenen Aktivitäten auf die Erfordernisse der teilnehmenden Jugendarbeiter und Jugendarbeitsorganisationen, was ihre Weiterentwicklung betrifft, ein • ist das Projekt geeignet, o die Praxis der teilnehmenden Organisationen hinsichtlich Qualität, Innovation und Anerkennung der Jugendarbeit zu stärken oder bei Bedarf so umzugestalten, dass sie nicht nur lokal, sondern auch global agieren können o die teilnehmenden Jugendarbeiter zu hochwertigen Lernergebnissen zu führen o Teilnehmende, die in den teilnehmenden Organisationen in der Jugendarbeit tätig sind, einzubeziehen sowie Organisationen, die konkrete Jugendarbeit und regelmäßige Arbeit mit jungen Menschen auf lokaler Ebene durchführen o auf teilnehmende Jugendarbeiter und teilnehmende Organisationen während und nach der Projektlaufzeit zu wirken o über die unmittelbar an einem Projekt teilnehmenden Organisationen und Personen hinaus auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder europäischer oder globaler Ebene zu wirken 178 Es wird erwartet, dass Personen, die an vorbereitenden Besuchen teilnehmen, auch an der Hauptaktivität teilnehmen. 200 • (falls zutreffend) durch die vorgeschlagenen Aktivitäten zur Systementwicklung und Öffentlichkeitsarbeit zur Entwicklung des Umfelds der Jugendarbeit beizutragen • neue Programmteilnehmende und weniger erfahrene Organisationen in die Aktion einzubeziehen Qualität der Projektkonzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 40 Punkte) Inwieweit • zeigt das Projekt eine Übereinstimmung zwischen identifizierten Bedürfnissen, Projektzielen, Teilnehmerprofilen und vorgeschlagenen Aktivitäten • beschreibt der Vorschlag in klarer und überzeugender Weise alle Phasen des Projekts (Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung) und die aktive Beteiligung der Teilnehmenden an allen Phasen • wird eine ausgewogene Repräsentation der Teilnehmenden nach Ländern und Geschlecht gewahrt • sind die Maßnahmen zur Auswahl von Jugendarbeitern angemessen und stehen im Einklang mit der Definition von Jugendarbeitern in der Rechtsgrundlage • sind die Aktivitäten barrierefrei und inklusiv konzipiert und stehen Teilnehmenden aus unterschiedlichen Verhältnissen und mit unterschiedlichen Fähigkeiten offen • umfassen die Aktivitäten nachhaltige und umweltfreundliche Verfahren • sind die vorgeschlagenen Lernmethoden, einschließlich digitaler Werkzeuge oder virtueller Komponenten, für die Aktivitäten angemessen • sind die Unterstützungsmaßnahmen für den Reflexionsprozess, die Ermittlung und Dokumentation der Lernergebnisse der Teilnehmenden sowie der Einsatz der Transparenz- und Anerkennungsinstrumente, insbesondere Youthpass, angemessen • sind (falls zutreffend) die im Rahmen der „Maßnahmen zur Systementwicklung und Öffentlichkeitsarbeit“ vorgeschlagenen Instrumente und Verfahren angemessen, kann ihre Konzeption nachvollzogen werden und können sie andere Organisationen inspirieren Qualität des Projektmanagements (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit • ist die Qualität der praktischen Regelungen, des Managements und der Unterstützungsangebote zufriedenstellend • sind die zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Teilnehmenden vorgesehenen Maßnahmen angemessen und wirksam • sind die Aufgaben und Zuständigkeiten für die Aktivitäten im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards klar festgelegt • bietet der Plan für die Zusammenarbeit und die Kommunikation zwischen den Teilnehmenden der Gruppe(n), den teilnehmenden Organisationen und mit anderen maßgeblichen Akteuren einen unterstützenden Rahmen für die Verwaltung des Projekts 201 • hat der Antragsteller eine geeignete Methode zur Bewertung der verschiedenen Phasen und Ergebnisse des Projekts im Hinblick auf seine Ziele vorgeschlagen • hat der Antragsteller eine geeignete Methode zur Verbreitung der Projektergebnisse bei den teilnehmenden Organisationen und darüber hinaus vorgeschlagen • beinhaltet das Projekt Maßnahmen, die darauf abzielen, seine Ergebnisse über die Projektlaufzeit hinaus nachhaltig zu gestalten 202 FINANZIERUNGSREGELN 179 Beispiel: Wenn eine Person aus Madrid (Spanien) an einer Aktivität in Rom (Italien) teilnimmt, sind folgende Schritte durchzuführen: Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1 365,28 km) und anschließend Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1 999 km). 180 https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de. Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Organisatorische Unterstützung Unmittelbar mit der Durchführung der Mobilitätsaktivitäten verbundene Kosten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden Begleitpersonen, Ausbilder und Betreuer haben keinen Anspruch auf organisatorische Unterstützung. 125 EUR pro Teilnehmendem an einer Aktivität zur beruflichen Fortbildung. Reisekosten Zuschuss zu den Kosten, die den Teilnehmern, einschließlich Ausbildern, Begleitpersonen und der Betreuer, für die Reise von ihrem Herkunftsort zum Ort der jeweiligen Aktivität und zurück entstehen. Generell gilt die Regel, dass der Teilnehmende bei einer Strecke von weniger als 500 km mit emissionsarmen Verkehrsmitteln reisen wird. Bei einer Strecke von mehr als 500 km wird den Teilnehmenden nachdrücklich empfohlen, eine Kombination verschiedener Verkehrsmittel zu nutzen, um ihre Reise nachhaltiger zu gestalten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Entfernung und Anzahl der Personen. Der Antragsteller muss die Entfernung zwischen dem Herkunftsort und dem Ort der Aktivität179 mithilfe des Entfernungsrechners der Europäischen Kommission180 angeben. Entfernung Umweltfreundliches Reisen Nicht umweltfreundliches Reisen 10–99 km 56 EUR 28 EUR 100– 499 km 285 EUR 211 EUR 500– 1999 km 417 EUR 309 EUR 2000– 2999 km 535 EUR 395 EUR 3000– 3999 km 785 EUR 580 EUR 4000– 7999 km 1188 EUR 1188 EUR 8000 km oder mehr 1735 EUR 1735 EUR https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de 203 181 Wenn ein/e Teilnehmende/r aus Madrid (Spanien) an einer nicht ortsgebundenen Aktivität teilnimmt, die zunächst in Rom (Italien) und anschließend in Ljubljana (Slowenien) stattfindet, sind folgende Schritte durchzuführen: a) Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1 365,28 km) sowie zwischen Rom und Ljubljana (489,75 km) und Addition beider Entfernungen (1 855,03 km), b) Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1 999 km) und c) Berechnung des EU-Zuschusses zu den Reisekosten der/des Teilnehmenden von Madrid nach Ljubljana (über Rom) und zurück (275 EUR). Bei nicht ortsgebundenen Aktivitäten sollte der Antragsteller die Entfernungen zwischen den einzelnen Orten addieren und die der Summe entsprechende Entfernungsspanne wählen.181 Individuelle Unterstützung Aufenthaltskosten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach dem Aufnahmeland, der Dauer des Aufenthalts pro Teilnehmer, Begleitperson, Ausbilder und Betreuer (bei Bedarf), einschließlich eines Reisetags vor der Aktivität und eines Reisetags im Anschluss daran und bis zu vier zusätzlichen Tagen für Teilnehmende, für Ausbilder, Betreuer und Begleitpersonen, die einen Zuschuss für umweltfreundliches Reisen erhalten. Tabelle A2.2 pro Teilnehmendem und pro Tag. Diese Tabelle gilt auch für Ausbilder, Betreuer und Begleitpersonen. Höchstens 1 100 EUR pro Teilnehmer, Ausbilder, Betreuer und Begleitperson). Inklusionsunterstützung Inklusionsunterstützung für Organisationen: Kosten in Verbindung mit der Organisation von Mobilitätsaktivitäten mit Teilnehmenden mit geringeren Chancen. Ausbilder, Begleitpersonen und Betreuer kommen nicht für eine Inklusionsunterstützung für Organisationen in Betracht. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen. 125 EUR pro Teilnehmendem Inklusionsunterstützung für Teilnehmer: Zusätzliche Kosten, die unmittelbar mit Aufwendungen für Teilnehmende mit geringeren Chancen und ihre Begleitpersonen, Ausbilder und Betreuer verbunden sind (einschließlich gerechtfertigter Aufenthalts- und Reisekosten, sofern für diese Teilnehmenden keine Finanzhilfe 100 % der förderfähigen Kosten 204 in den Kategorien „Reisekosten“ und „individuelle Unterstützung“ beantragt wird). Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Unterstützung vorbereitender Besuche Kosten in Verbindung mit der Durchführung des vorbereitenden Besuchs, einschließlich Reise- und Aufenthaltskosten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: ohne Teilnehmer aus der aufnehmenden Organisation. Es können höchstens zwei Teilnehmende pro teilnehmende Organisation und pro Aktivität gefördert werden. Zusätzlich kann pro vorbereitendem Besuch auch ein Betreuer/Ausbilder aus einer der teilnehmenden Organisationen finanziert werden. Bedingt: Die Notwendigkeit für einen vorbereitenden Besuch, die Ziele und die Teilnehmenden müssen im Antragsformular begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Diese Bedingung gilt nicht für Projekte, die im Rahmen des Akkreditierungssystems gefördert werden. 680 EUR pro Teilnehmer pro vorbereitendem Besuch Aktivitäten zur Systementwicklung und Öffentlichkeitsarbeit Mit der Durchführung der ergänzenden Aktivitäten verbundene Kosten. Indirekte Kosten: Zur Deckung indirekter Kosten kann ein Pauschalbetrag in Höhe von maximal 7 % der förderfähigen Direktkosten ergänzender Aktivitäten gewährt werden, die zwar Bestandteil der allgemeinen Verwaltungsausgaben des Begünstigten sind, aber den ergänzenden Aktivitäten zugeordnet werden können (z. B. Strom- oder Internetkosten, Mieten oder Pacht, Aufwendungen für ständiges Personal usw.). Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten für direkte Kosten und Pauschalbeträge für indirekte Kosten. Zuweisungsregel: Die Notwendigkeit und Ziele müssen vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Diesen Höchstens 80 % der förderfähigen Kosten. 205 Aktivitäten können höchstens 10 % der gesamten Projektkosten zugewiesen werden. Außergewöhnliche Kosten Kosten für die Bereitstellung von Finanzsicherheiten, falls die nationale Agentur dies anfordert. Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen. Hohe Reisekosten von Teilnehmenden, Begleitpersonen, Ausbildern und Betreuern, die aufgrund der geografischen Abgelegenheit oder anderer Einschränkungen nicht mit der Standardkategorie „Reisekosten“ unterstützt werden können (z. B. wenn die Nutzung umweltfreundlicherer, kohlenstoffärmerer Verkehrsmittel zu hohen Reisekosten führt). Im Falle einer Bewilligung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten. Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Teure Reisen liegen dann vor, wenn die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten weniger als 70 % der Reisekosten der Teilnehmenden abdeckt. Im Falle einer Gewährung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen den Zuschuss für nicht umweltfreundliches Reisen. Finanzsicherheiten: 80 % der förderfähigen Kosten Hohe Reisekosten: 80 % der förderfähigen Kosten Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen: 100 % der förderfähigen Kosten 206 Tabelle A2.2 Individuelle Unterstützung für Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung Individuelle Unterstützung (EUR/Tag) Österreich 84 Belgien 88 Bulgarien 60 Kroatien 75 Zypern 81 Tschechien 65 Dänemark 95 Estland 76 Finnland 93 Frankreich 85 Deutschland 77 Griechenland 80 Ungarn 77 Island 99 Irland 91 Italien 85 Lettland 66 Liechtenstein 84 Litauen 65 Luxemburg 84 Malta 77 Niederlande 92 Nordmazedonien 57 Norwegen 94 Polen 68 Portugal 78 Rumänien 64 Serbien 59 Slowakei 67 Slowenien 78 Spanien 81 Schweden 87 Türkei 68 Nicht mit dem Programm assoziierte benachbarte Drittländer 62 207 AKTIVITÄTEN ZUR FÖRDERUNG DER JUGENDBETEILIGUNG Mit dieser Aktion182 werden Aktivitäten außerhalb der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung unterstützt, die die Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene anregen, fördern und erleichtern. Bei der Teilhabe junger Menschen geht es darum, dass einzelne junge Menschen und Gruppen junger Menschen das Recht, die Mittel, den Raum, die Möglichkeit und erforderlichenfalls die Unterstützung haben, ihre Ansichten frei zu äußern, zur gesellschaftlichen Entscheidungsfindung in Angelegenheiten, die sie betreffen, beizutragen und diese zu beeinflussen und im demokratischen und staatsbürgerlichen Leben unserer Gemeinschaften aktiv zu sein. Es handelt sich um einen Prozess, bei dem die Macht mit jungen Menschen geteilt wird, sei es im Rahmen der Entscheidungsfindung oder anderer Aktivitäten, die Gegenstand des Projekts sind. ZIELE DER AKTION Erasmus+ unterstützt jugendorientierte partizipative Projekte auf lokaler, nationaler, transnationaler und internationaler Ebene, mit denen die Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben in Europa angeregt wird und die eines oder mehrere der folgenden Ziele verfolgen: • Schaffung von Möglichkeiten für junge Menschen, zu lernen, sich an der Zivilgesellschaft und am politischen oder demokratischen Leben zu beteiligen und dafür zu sorgen, dass ihre Meinungen gehört und ihre Bedürfnisse berücksichtigt werden; • Entwicklung partizipativer Strukturen, Mechanismen und Ansätze, um jungen Menschen Raum, Unterstützung und Mittel zur Verfügung zu stellen, damit sie zu Entscheidungen, die sie betreffen, beitragen und diese beeinflussen können. Die unterstützten Aktivitäten sollten auf die gemeinsamen europäischen Werte183 und Grundrechte abgestimmt sein und für diese sensibilisieren und Themen behandeln, die für junge Menschen in allen Lebensbereichen von Bedeutung sind. Die unterstützten Aktivitäten sollten dazu beitragen, das Verständnis und das Interesse junger Menschen an der Zusammenarbeit mit lokalen, regionalen, nationalen und europäischen Institutionen zu steigern und die Kompetenzen zu erhöhen, die für die Beteiligung an demokratischen Prozessen unerlässlich sind. Die unterstützten Aktivitäten können auch darauf abzielen, das Verständnis der Entscheidungsträger für die Bedeutung der Teilhabe junger Menschen zu verbessern und ihre Kompetenzen im Hinblick auf die Kommunikation mit jungen Menschen und ihre Einbeziehung in die Entscheidungsfindung zu verbessern. Die Projekte können verschiedene Formen der Teilhabe betreffen und sollten auf partizipative Weise durchgeführt werden. POLITISCHER KONTEXT Die Jugendstrategie der Europäischen Union 2019-2027 bildet den Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit der EU, beruhend auf der Entschließung des Rates von 2018184. Die Strategie fördert die Teilhabe der Jugend am demokratischen Leben, unterstützt das soziale und bürgerschaftliche Engagement und soll sicherstellen, dass alle jungen Menschen über die 182 Der Großteil der Mittel für diese Aktion wird der Unterstützung transnationaler Aktivitäten zugewiesen, in die Organisationen und Teilnehmende aus den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern eingebunden sind. Allerdings können bis zu 20 % des verfügbaren Budgets für die Finanzierung internationaler Aktivitäten unter Beteiligung von Organisationen und Teilnehmenden aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in der Nachbarschaft der EU verwendet werden (Regionen 1 bis 4; siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens). 183 Gemäß Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union sind die Werte, auf die sich die Union gründet, die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet. 184 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.C_.2022.157.01.0001.01.DEU&toc=OJ%3AC%3A2022%3A157%3AFULL. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.C_.2022.157.01.0001.01.DEU&toc=OJ%3AC%3A2022%3A157%3AFULL 208 notwendigen Ressourcen verfügen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die EU-Jugendstrategie umfasst elf Europäische Jugendziele, in denen sektorübergreifende Bereiche ermittelt werden, die sich auf das Leben junger Menschen auswirken. Im Rahmen des Kernbereichs „Begegnung“ erleichtert die EU-Jugendstrategie Verbindungen, Beziehungen und den Erfahrungsaustausch zwischen jungen Menschen als Schlüsselfaktor für die künftige Entwicklung der EU. Diese Verbindungen werden am besten durch verschiedene Formen der Mobilität gefördert, darunter Jugendbegegnungen und DiscoverEU. Im Kernbereich „Beteiligung“ erleichtert die Strategie die Beteiligung junger Menschen, etwa durch Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung und durch den EU-Jugenddialog. Im Kernbereich „Befähigung“ erleichtert die Strategie eine hochwertige Jugendarbeit, z. B. durch Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter und durch Zusammenarbeit, Ausbildung und Vernetzung. Projekte und Aktivitäten in allen Formaten und Sektoren können Inspiration durch die EU-Jugendstrategie angeregt werden und zu ihr beitragen. Dies kann dadurch geschehen, dass ermittelt wird, ob und wie das Projekt zur Verwirklichung folgender Ziele beiträgt: • Europäische Jugendziele185 • EU-Jugendpolitik186; 187 • EU-Politik für die Lernmobilität188; 189 • Fortwirken des Europäischen Jahres der Jugend190 Um Unterstützung bei der Verknüpfung von Projekten mit der EU-Jugendstrategie zu erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihre nationale Agentur oder die SALTO-Ressourcenzentren. Die Jugendstrategie der Europäischen Union ist abrufbar unter: https://youth.europa.eu/strategy_de. Die Bedeutung der Förderung und Entwicklung der Teilhabe junger Menschen baut auch auf dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes (1990) auf, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung von Artikel 12 „Das Recht auf Gehör“, auf den in der Allgemeinen Bemerkung Nr. 12 (2009) eingegangen wird. Thematische Strategien im Jugendbereich Mit dem Programm Erasmus+ sollen die Jugendbeteiligung, die Steigerung der Qualität informeller und nichtformaler Lernprozesse und die Entwicklung einer hochwertigen Jugendarbeit gefördert werden. Weitere Unterstützung in diesen Bereichen wird über spezifische thematische Strategien wie die Strategie für Jugendbeteiligung, die Youthpass-Strategie und die Europäische Strategie für Aus- und Fortbildung (European Training Strategy, ETS) bereitgestellt191. BESCHREIBUNG DER AKTIVITÄTEN 185 https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de. 186 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.C_.2020.415.01.0001.01.DEU. 187 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202403526. 188 https://eur-lex.europa.eu/eli/C/2024/3364. 189 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022H0411%2801%29. 190 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM:2024:1:FIN. 191 Strategie für Jugendbeteiligung: https://participationpool.eu/resource-category/youth-participation/youth-participation-strategy/; Youthpass: https://www.youthpass.eu/de/about-youthpass/youthpass-strategy/; Europäische Strategie für Aus- und Fortbildung: https://www.salto-youth.net/rc/training-and-cooperation/trainingstrategy/. https://youth.europa.eu/strategy_de https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.C_.2020.415.01.0001.01.DEU https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202403526 https://eur-lex.europa.eu/eli/C/2024/3364 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32012H1222%2801%29 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM%3A2024%3A1%3AFIN https://participationpool.eu/resource-category/youth-participation/youth-participation-strategy/ https://www.youthpass.eu/de/about-youthpass/youthpass-strategy/ https://www.salto-youth.net/rc/training-and-cooperation/trainingstrategy/ 209 Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung sind nichtformale Lernaktivitäten, bei denen die aktive Teilhabe junger Menschen im Mittelpunkt steht. Diese Aktivitäten zielen darauf ab, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, Begegnungen, Kooperationen sowie kulturelles und bürgerschaftliches Handeln zu erleben. Die unterstützten Aktivitäten sollten den Teilnehmenden dabei helfen, ihre persönlichen, sozialen, digitalen und staatsbürgerlichen Kompetenzen zu stärken. Mit dieser Aktion wird die Nutzung unterschiedlicher Formen der Teilhabe junger Menschen unterstützt und es werden Möglichkeiten für eine aktive Beteiligung junger Menschen aus allen Verhältnissen eröffnet. Aktivitäten zur Beteiligung junger Menschen können genutzt werden, um Dialoge und Diskussionen zwischen jungen Menschen und Entscheidungsträgern zu führen. Diese sollten darauf abzielen, das Bewusstsein der Entscheidungsträger für die Bedeutung von Gesprächen mit jungen Menschen und der Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse und Meinungen zu schärfen und die Kompetenzen der Entscheidungsträger in diesem Bereich zu verbessern, um letztlich sicherzustellen, dass junge Menschen ihr Recht auf Beteiligung an allen sie betreffenden Entscheidungsprozessen in allen Dimensionen ihres Lebens wahrnehmen können. Junge Menschen sollten in der Lage sein, sich Gehör zu verschaffen, etwa durch die Formulierung von Standpunkten, Vorschlägen und Empfehlungen, insbesondere zur Gestaltung und Umsetzung von Jugendpolitik in Europa. Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung können auch in Form von Bürgerinitiativen und Jugendaktivismus stattfinden, die es jungen Menschen ermöglichen, sich auf verschiedene Weise zu engagieren, um das Bewusstsein für Themen zu schärfen, die sie betreffen, und Veränderungen durchzusetzen. Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung können je nach den Zielen des Projekts und den beteiligten Akteuren entweder transnationaler Art (durchgeführt in einem oder mehreren teilnehmenden Ländern und unter Einbeziehung von einer oder mehreren informellen Gruppen junger Menschen und/oder Organisationen aus mehreren teilnehmenden Ländern) oder nationaler Art (durchgeführt auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene und unter Einbeziehung von einer oder mehreren informellen Gruppen junger Menschen und/oder Organisationen aus einem einzigen teilnehmenden Land) sein. Alle Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung sollten unabhängig von der Ebene, auf der sie umgesetzt werden, eine Gelegenheit bieten, über die Werte der EU und damit in Zusammenhang stehende Themen nachzudenken und sich mit ihnen auseinanderzusetzen, wobei jedes Projekt den Mehrwert einer europäischen Dimension mit sich bringt. Die geförderten Aktivitäten können in Form von Workshops, Debatten, Rollenspielen, Simulationen, Nutzung digitaler Instrumente (z. B. digitaler Demokratieinstrumente), Sensibilisierungskampagnen, Schulungen, Treffen oder anderer Formen von Online- oder Offline-Interaktionen zwischen jungen Menschen und Entscheidungsträgern, Konsultationen, Informations- und/oder kulturellen Veranstaltungen usw. (oder einer Kombination davon) stattfinden. Einige Beispiele für Aktivitäten, die im Rahmen eines Projekts durchgeführt werden könnten, sind: • Präsenz- oder Online-Workshops und/oder -Treffen, Seminare oder andere Veranstaltungen/Prozesse, die jungen Menschen Raum für Information, Debatte und aktive Beteiligung zu Themen bieten, die für ihr tägliches Leben von Belang sind • Konsultationen junger Menschen zur Ermittlung von Themen/Fragen, die für sie (im lokalen, regionalen, nationalen oder transnationalen Kontext) von besonderer Bedeutung sind, und zur Ermittlung ihrer Bedürfnisse im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an der Behandlung solcher Themen/Probleme • Sensibilisierungskampagnen zur Beteiligung junger Menschen am demokratischen Leben, einschließlich Informations- und/oder Kulturveranstaltungen zu bestimmten gesellschaftlichen Herausforderungen, die für junge Menschen von Bedeutung sind; • Simulationen der Funktion demokratischer Einrichtungen und der Rollen von Entscheidungsträgern in diesen Einrichtungen • Sensibilisierungsmaßnahmen und Aktivitäten zum Aufbau von Kompetenzen für Entscheidungsträger in Bezug auf die Teilhabe junger Menschen als Recht, ihre Bedeutung und die Möglichkeiten für die Umsetzung in allen Sektoren. 210 Ein Projekt kann aus einer Kombination verschiedener Projektaktivitäten bestehen, die zusammen dazu beitragen, die geplanten Ziele zu erreichen. In der Regel umfassen alle Projekte Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Projektmanagement, der Überwachung und Bewertung der durchgeführten Aktivitäten, Maßnahmen im Zusammenhang mit der Sichtbarkeit und Verbreitung der Projektergebnisse sowie die wichtigsten laufenden regelmäßigen Projektaktivitäten. Diese Aktivitäten sollten in erster Linie über die Budgetkategorie „Projektmanagement“ finanziert werden, die aus einem monatlichen Einheitszuschuss besteht. Je nach Projektumfang und -zielen können einige Projekte auch andere Arten von Aktivitäten umfassen, für die möglicherweise zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen: • Die Mobilität bei Projekten zur Förderung der Jugendbeteiligung kann entweder national oder international sein und sollte stets andere Projektaktivitäten unterstützen. • Die Projekte können auch die Organisation von Veranstaltungen zur Jugendbeteiligung umfassen. Diese Veranstaltungen können sich in ihrem Umfang und ihrer Dauer unterscheiden, sollten sich jedoch eindeutig von den laufenden Projektmanagementaktivitäten abheben und müssen für die Erreichung der Gesamtziele des Projekts von wesentlicher Bedeutung sein. An Veranstaltungen zur Jugendbeteiligung (für die spezifische zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen) sollte eine größere Zielgruppe von jungen Menschen und/oder Entscheidungsträgern teilnehmen, d. h., es sollten nicht nur Mitglieder der informellen Gruppe oder junge Menschen in den begünstigten Organisationen, die direkt an den eigentlichen Projektaktivitäten beteiligt sind, teilnehmen. Einige Veranstaltungen können sich speziell an Entscheidungsträger richten, da der Kompetenzaufbau zur Entwicklung nachhaltigerer Mechanismen und Strukturen für die Beteiligung junger Menschen beitragen kann und direkt mit den Gesamtzielen des Projekts verknüpft ist. Erforderlichenfalls gibt es spezifische Unterstützung für die Organisation von Veranstaltungen zur Jugendbeteiligung auf der Basis „pro Teilnehmendem und Veranstaltung“, unabhängig von der Dauer der Veranstaltung. Die Teilnahme an einer von einem Dritten organisierten Veranstaltung sollte nicht als Veranstaltung zur Jugendbeteiligung betrachtet werden und kann keine veranstaltungsspezifische Finanzierung auslösen. Antragsteller, die beabsichtigen, Veranstaltungen zur Jugendbeteiligung in die Gestaltung ihres Projekts einzubeziehen, sollten die Dauer und den Umfang jeder Veranstaltung auf der Grundlage der Projektanforderungen und der erwarteten Ergebnisse festlegen, wobei auf der Grundlage ihres Finanzierungsbedarfs zwischen den folgenden beiden Arten von Veranstaltungen unterschieden wird: • Veranstaltungen ohne Mobilitätskomponente: Diese Veranstaltungen können ohne individuelle Unterstützung und Reisekostenunterstützung für die Teilnehmenden durchgeführt werden, da keine Ausgaben im Zusammenhang mit Reisen oder Übernachtungen anfallen. • Veranstaltungen mit Mobilitätskomponente: Diese Veranstaltungen erfordern einen erheblichen Reiseaufwand und/oder mindestens eine Übernachtung einiger oder aller Teilnehmenden und können ohne individuelle Unterstützung (in Verbindung mit dem Aufenthalt) und/oder Reisekostenunterstützung für einige oder alle Teilnehmenden nicht durchgeführt werden. Die folgenden Arten von Aktivitäten/Kosten können im Rahmen dieser Aktion nicht unterstützt werden: Satzungsgemäße Sitzungen von Organisationen oder Organisationsnetzwerken, die Organisation parteipolitischer Veranstaltungen, physische Infrastruktur (z. B. die Kosten für den Bau/Erwerb von Gebäuden und deren fester Ausrüstung). Beispiele für Projekte mit einem starken Partizipationselement (nicht beschränkt auf das Format der Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung) und einschlägige bewährte Verfahren sind im Participation Resource Pool (Ressourcenpool für Teilhabe)192 enthalten. 192 https://participationpool.eu/. https://participationpool.eu/toolkit/ 211 EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Im Rahmen dieser Aktion geförderte Projekte können verschiedene Kombinationen der oben beschriebenen Elemente umfassen. Diese Elemente können flexibel kombiniert werden, und zwar je nach den Zielen des Projekts und den Bedürfnissen der teilnehmenden Organisation(en) und der Teilnehmenden. Ein Projekt wird von einer oder mehreren informellen Gruppen junger Menschen193, einer oder mehreren Organisationen (mit starker Einbeziehung junger Menschen) oder einer Kombination davon durchgeführt. Die informelle(n) Gruppe(n) junger Menschen und/oder die teilnehmenden Organisationen müssen bei der Antragstellung angegeben werden. Um sicherzustellen, dass die beteiligten Organisationen von ihrer Teilnahme profitieren, sollte das Projekt für die reguläre Arbeit mit jungen Menschen, die diese Organisationen durchführen, relevant sein und ihren Zielen und Bedürfnissen entsprechen. Andere junge Menschen können als Teilnehmende an einigen der Aktivitäten oder als Teil der Zielgruppe der Aktivitäten am Projekt beteiligt sein. Wenn nur eine informelle Gruppe junger Menschen beteiligt ist, stellt eines der Gruppenmitglieder den Antrag im Namen der Gruppe. Wenn mehrere Gruppen oder Organisationen beteiligt sind, übernimmt eine von ihnen die Rolle des Koordinators und beantragt das ganze Projekt im Namen der Partnerschaft. Informelle Gruppen junger Menschen können eigenständig Fördermittel für Projekte beantragen oder bei der Entwicklung beziehungsweise Mitentwicklung eines Projekts von einer Organisation unterstützt werden, die in ihrem Namen eine Finanzhilfe beantragt und sie später bei der Durchführung des Projekts unterstützt. Falls dies für notwendig erachtet wird, kann die begünstigte Organisation von den Teilnehmenden an einer Aktivität zur Förderung der Jugendbeteiligung einen Beitrag verlangen, der vor der Aktivität von den Teilnehmenden gezahlt wird. Der Beitrag der Teilnehmenden muss sehr niedrig sein, in einem angemessenen Verhältnis zu der für die Durchführung des Projekts gewährten Finanzhilfe stehen und durch einen direkten Vorteil für den Teilnehmenden klar gerechtfertigt sein, sein Zweck muss genau erklärt und den Teilnehmenden gegenüber begründet werden, er muss ohne Gewinnerzielungsabsicht erhoben werden und darf keine unfairen Hindernisse für die Teilnahme schaffen. Von Teilnehmenden mit geringeren Chancen dürfen keine Beiträge erhoben werden. Der Begünstigte kann die Kostenkategorie „Inklusionsunterstützung“ verwenden, um etwaige spezifische Bedürfnisse zu decken, die sich aus den Hindernissen ergeben, mit denen diese Teilnehmenden konfrontiert sind. Es dürfen keine zusätzlichen Gebühren oder weiteren Beiträge von Teilnehmenden durch andere Dienstleister, die von der begünstigten Organisation ausgewählt werden, erhoben werden. Alle von den Teilnehmenden erhobenen Beiträge sind vom Begünstigten im Abschlussbericht anzugeben. Ein Projekt umfasst vier Phasen: • Planung (Festlegung der Bedürfnisse, Ziele, Lernergebnisse, Aktivitätsformate; Erarbeitung des Arbeitsprogramms und des Zeitplans für die Aktivitäten usw.) • Vorbereitung (praktische Vorkehrungen, Erarbeitung von Vereinbarungen mit Partnern, Bestätigung der für die Zielgruppe(n) vorgesehenen Aktivitäten, sprachliche, interkulturelle, lern- und aufgabenbezogene Vorbereitung der Teilnehmer usw.) • Durchführung der Aktivitäten • Nachbereitung (Bewertung der Aktivitäten, Ermittlung und Dokumentation der von den Teilnehmern erzielten Lernergebnisse sowie Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse) Im Rahmen der Nachbereitungsphase sollte jedes Projekt vorsehen, dass die jugendlichen Teilnehmer Rückmeldung zu konkreten Projektergebnissen erhalten, so auch zu der Frage, wie diese Ergebnisse anderen relevanten Interessenträgern mitgeteilt und/oder von diesen genutzt wurden. 193 Eine Gruppe von mindestens vier jungen Menschen zwischen 13 und 30 Jahren. Eines der Mitglieder der Gruppe, das mindestens 18 Jahre alt ist, vertritt die Gruppe und übernimmt in ihrem Namen die Verantwortung. Bitte konsultieren Sie zur Definition einer informellen Gruppe das Glossar. Für die Zwecke dieser Aktion und aller damit zusammenhängenden Bestimmungen fällt „eine informelle Gruppe junger Menschen“ unter den Begriff „teilnehmende Organisation“. Wenn von einer „teilnehmenden Organisation“ die Rede ist, deckt dies auch eine „informelle Gruppe junger Menschen“ ab. 212 Die teilnehmenden Organisationen und die an den Aktivitäten beteiligten jungen Menschen sollten in allen Phasen eine aktive Rolle spielen. Bei Projekten, die von einer oder mehreren Organisationen durchgeführt werden, kann der Umfang der Beteiligung junger Menschen in den verschiedenen Projektphasen variieren, sofern dies mit den Grundsätzen einer sinnvollen Beteiligung im Einklang bleibt. Das Toolkit zur Jugendbeteiligung kann praktische Ideen und Anleitungen zur Verbesserung der Jugendbeteiligung liefern. EU-Jugenddialog Die im Rahmen des EU-Jugenddialogs194 ermittelten Themen und Prioritäten können als Inspiration für Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung auf allen Ebenen dienen. Eine ähnliche Inspirationsquelle sind möglicherweise auch die europäischen Jugendziele, die im Rahmen des EU-Jugenddialogs entwickelt wurden und mit denen Probleme in Bereichen angegangen werden sollen, die junge Menschen direkt betreffen. Darüber hinaus können die Ergebnisse erfolgreicher Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung in weitere Phasen des EU-Jugenddialogs einfließen. Schulungs- und Kooperationsaktivitäten (Training and Cooperation Activities, TCA) werden regelmäßig von den nationalen Erasmus+-Agenturen organisiert. Sie umfassen Kontaktseminare, Online-Veranstaltungen und andere Möglichkeiten der Partnersuche für Erasmus+-Antragsteller und Begünstigte. Informationen über TCA finden Sie im „European Training Calendar“: https://www.salto-youth.net/tools/european-training-calendar/. Inspirationen sind auch unter den SALTO-Tools zu finden: https://www.salto-youth.net/tools/. Lernprozess Bei einem Projekt mit Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung muss eine Förderung für den Reflexionsprozess, die Identifizierung und die Dokumentation der individuellen Lernergebnisse aller Teilnehmender [d. h. auch der Teilnehmenden, die über die informelle(n) Gruppe(n) junger Menschen, die das Projekt durchführen, und/oder über die jungen Menschen, die aktiv an der Vorbereitung und Durchführung des Projekts beteiligt sind, hinausgehen], insbesondere durch Youthpass, vorgesehen sein. Schutz und Sicherheit der Teilnehmenden Bei der Planung und Vorbereitung eines Projekts sollten der Schutz und die Sicherheit der Teilnehmer angesprochen und alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung/Verringerung von Risiken eingeplant werden. Schaffung eines Gemeinschaftssinns Es wird nachdrücklich empfohlen, Maßnahmen, die einen Gemeinschaftssinn schaffen, zum Bestandteil der Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung zu machen. Sofern möglich, sollten solche Maßnahmen über die Dauer der geförderten Projekte hinaus Bestand haben und sich selbst tragen. Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich Bei der Durchführung aller im Rahmen dieser Aktion durchgeführten Aktivitäten müssen die Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich für die Organisation hochwertiger Lernmobilitätsaktivitäten eingehalten werden. Die Erasmus- Qualitätsstandards im Jugendbereich erstrecken sich auf die Grundprinzipien der Aktion sowie auf die konkreten Durchführungsverfahren für Projektaufgaben wie Auswahl und Vorbereitung der Teilnehmenden, Festlegung, Bewertung und Anerkennung von Lernergebnissen, Weitergabe von Projektergebnissen usw. Die Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich sind abrufbar unter: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus- quality-standards-mobility-projects-youth_en. 194 https://europa.eu/youth/strategy/euyouthdialogue_de. https://www.salto-youth.net/tools/european-training-calendar/ https://www.salto-youth.net/tools/ https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus-quality-standards-mobility-projects-youth_en https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus-quality-standards-mobility-projects-youth_en https://europa.eu/youth/strategy/euyouthdialogue_de 213 BEREICHSÜBERGREIFENDE DIMENSIONEN Bei der Konzeption eines Projekts im Rahmen dieser Aktion müssen die folgenden horizontalen Dimensionen berücksichtigt werden. Inklusion und Vielfalt Mit dem Programm Erasmus+ sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion und Fairness bei allen Aktionen gefördert werden. Antragsteller sollten barrierefreie und inklusive Projektaktivitäten konzipieren, bei denen die Ansichten von Teilnehmenden mit geringeren Chancen berücksichtigt und diese Teilnehmer in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung eignen sich besonders für die Inklusion von jungen Menschen mit geringeren Chancen: • Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung sind als Format für Basisaktionen mit sehr flexiblen Parametern (Dauer, Anzahl der Teilnehmenden, nationale/transnationale Aktivitäten usw.) konzipiert, die leicht an die besonderen Bedürfnisse von jungen Menschen mit geringeren Chancen angepasst werden können. • Junge Menschen, die ein Projekt zur Förderung der Jugendbeteiligung durchführen, können von einem Coach 195 unterstützt werden. Die Betreuung durch einen Coach könnte besonders sachdienlich und hilfreich im Hinblick darauf sein, junge Menschen mit geringeren Chancen bei der Konzeption und Umsetzung ihrer Projekte zu unterstützen. • Zu den Zielen der Aktion gehört es, jungen Menschen Lernmöglichkeiten für die Teilhabe an der Zivilgesellschaft zu bieten und partizipative Mechanismen und Strukturen zu schaffen. Projekte, die diese Ziele verfolgen, können besonders nützlich sein, um jungen Menschen mit geringeren Chancen dabei zu helfen, einige der bestehenden Hindernisse zu überwinden und ihre allgemeine Beteiligung an Entscheidungsprozessen zu verbessern. Zudem eignen sich Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung besonders dazu, Inklusion und Vielfalt in der Gesellschaft zu thematisieren, um beispielsweise den Kampf gegen Stereotype zu unterstützen und Verständnis, Toleranz und Nichtdiskriminierung zu fördern. Ökologische Nachhaltigkeit Ein Projekt sollte ein ökologisch nachhaltiges und verantwortungsvolles Verhalten bei den Teilnehmenden fördern und das Bewusstsein dafür schärfen, wie wichtig es ist, Maßnahmen zur Verringerung oder zum Ausgleich des ökologischen Fußabdrucks von Mobilitätsaktivitäten zu ergreifen. Ökologische Aspekte sollten bei der Konzeption und Durchführung eines Projekts berücksichtigt werden, beispielsweise durch Integration nachhaltiger Praktiken wie die Entscheidung für wiederverwendbare oder umweltfreundliche Materialien, Abfallvermeidung und Recycling sowie nachhaltige Verkehrsmittel. Digitaler Wandel im Jugendbereich Das Programm Erasmus+ unterstützt alle teilnehmenden Organisationen dabei, digitale Instrumente und Lernmethoden in ihre Arbeit zu integrieren und so ihre physischen Aktivitäten zu ergänzen, die Zusammenarbeit zwischen Partnerorganisationen zu verbessern und die Qualität der Aktivitäten zu steigern. Die Einführung von digitalen und Online- Elementen zur Senkung der Schwelle für die Teilnahme junger Menschen mit geringeren Chancen wird gefördert. Durch Projekte und Aktivitäten, die darauf abzielen, digitale Fertigkeiten zu fördern, die digitale Kompetenz zu verbessern und/oder 195 Je nach ihren Bedürfnissen können junge Menschen, die das Projekt durchführen, während des Projekts einen oder mehrere Coaches einsetzen. 214 ein Verständnis für die Risiken und Chancen digitaler Technologien zu entwickeln, kann das Programm Denkweisen ändern und zur Entwicklung digitaler und gemischter Ansätze in der Jugendarbeit beitragen. Je nach Konzeption und Zielen der Aktivitäten können die Entwicklung von Kompetenzen und Bewusstsein für digitale Fragen sowie der Einsatz neuer Technologien (z. B. verschiedene Instrumente für elektronische Partizipation und digitale Demokratie) in Kombination mit physischen Aktivitäten in Projekte einbezogen werden. Wenn virtuelle Komponenten oder sogar vollständig virtuelle Aktivitäten in Projekte eingebunden werden, um die Einbeziehung junger Menschen mit geringeren Chancen zu erleichtern, können hinreichend begründete Ausgaben aus der Haushaltskategorie „Inklusionsunterstützung für Teilnehmende“ finanziert werden. Teilhabe am demokratischen Leben, gemeinsame Werte und bürgerschaftliches Engagement Das Programm Erasmus+ unterstützt alle Dimensionen der Beteiligung junger Menschen. Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung sollten die partizipativen und bürgerschaftlichen Fähigkeiten sowie die sozialen und interkulturellen Kompetenzen junger Menschen stärken und ihr kritisches Denken und ihre Medienkompetenz verbessern. Die geförderten Aktivitäten sollten Möglichkeiten für die demokratische Teilhabe junger Menschen schaffen, einschließlich des bürgerschaftlichen Engagements und der Möglichkeit, die Entscheidungsfindung in Angelegenheiten, die sie selbst betreffen, zu beeinflussen und mitzugestalten, und zwar durch sinnvolle Lernerfahrungen für sie und alle am Prozess Beteiligten. Die Projekte können auch Jugendarbeitern, Entscheidungsträgern und anderen Fachkräften Unterstützung dabei bieten, Verständnis und Kompetenzen für die Bereitstellung angemessener Möglichkeiten, Räume, Mittel und Hilfen für die Jugendbeteiligung zu erwerben. Sie sollten auch eine partizipatorische Dimension beinhalten, insbesondere sollten sie junge Menschen dazu ermutigen und dabei unterstützen, aktiv Projektaktivitäten zu leiten und/oder sich für deren Konzeption und Durchführung einzusetzen und sich daran zu beteiligen und den Teilnehmenden so einen Weg eröffnen, sich weiter am demokratischen Leben zu beteiligen.196 Die Projekte sollten das Verständnis für die Europäische Union und die gemeinsamen europäischen Werte verbessern, darunter die Achtung demokratischer Grundsätze, die Menschenwürde, die Einheit und Vielfalt, den interkulturellen Dialog sowie das gesellschaftliche, kulturelle und historische Erbe Europas. FÖRDERKRITERIEN Wer ist antragsberechtigt? Antragsberechtigt ist jede förderfähige teilnehmende Organisation in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Die betreffende Organisation stellt den Antrag im Namen aller am Projekt beteiligten Organisationen.197 Förderfähige teilnehmende Organisationen Als teilnehmende Organisation kommen in Betracht: • gemeinnützige Organisationen oder Verbände, NRO, Europäische Jugend-NRO, lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen gemeinwirtschaftliche Unternehmen oder kommerzielle Einrichtungen, die sich dem Grundsatz der sozialen Verantwortung in Unternehmen verpflichtet haben und nachweislich über Erfahrung im Jugendbereich verfügen, sofern ihre Beteiligung keinen kommerziellen Zweck verfolgt und nicht auf Gewinnerzielung abzielt, 196 Ressourcen und Inspiration finden Sie in Modul 12 („Planung der Teilnahme“) des von SALTO PI erstellten Toolkits für die Jugendbeteiligung, das Know-how, Empfehlungen, Instrumente und praktische Anleitungen zur Förderung der Jugendbeteiligung bieten soll: https://participationpool.eu/toolkit. 197 Die teilnehmenden Organisationen müssen ein Beitrittsformular für die antragstellende Organisation unterzeichnen. Die Beitrittsformulare sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung, spätestens jedoch zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung vorgelegt werden. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. https://participationpool.eu/toolkit 215 • eine informelle Gruppe junger Menschen198 Organisationen, die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland in der Nachbarschaft der EU ansässig sind (Regionen 1 bis 4; siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens). Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen • Nationale Projekte zur Förderung der Jugendbeteiligung: Es muss mindestens eine teilnehmende Organisation beteiligt sein. • Transnationale und internationale Projekte zur Förderung der Jugendbeteiligung: Es müssen mindestens zwei teilnehmende Organisationen aus verschiedenen Ländern beteiligt sein. Im Rahmen dieser Aktion darf ein und dieselbe Organisation (eine OID) als Antragsteller oder als Partner pro Frist an höchstens 5 Anträgen beteiligt sein. Projektdauer 3 bis 24 Monate. Ort(e) der Aktivitäten Die Aktivitäten müssen in dem Land einer oder mehrerer der teilnehmenden Organisationen durchgeführt werden. Aktivitäten können auch an dem Ort stattfinden, an dem ein Organ der Europäischen Union seinen Sitz hat, wenn die Aktivität bei oder in Zusammenarbeit mit einem EU-Organ organisiert wird199, selbst bei einer nationalen Aktivität zur Förderung der Jugendbeteiligung oder wenn an dem Projekt keine Organisation aus dem Gastland dieses Organs beteiligt ist. Ausnahme: Die Aktivitäten dürfen nicht in Belarus oder Russland stattfinden. Förderfähige Teilnehmende Junge Menschen im Alter von 13 bis 30 Jahren200 mit Wohnsitz im Land der teilnehmenden Organisationen und Entscheidungsträger, die für die Themen des Projekts relevant sind. Betreuer und Begleitpersonen gelten nicht als Teilnehmende der Aktivität, kommen aber für eine Unterstützung in bestimmten Budgetkategorien in Betracht. Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der nationalen Agentur des Landes, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Finanzhilfeantrag spätestens zu den folgenden Terminen einreichen: 198 Eine Gruppe von mindestens vier jungen Menschen zwischen 13 und 30 Jahren. Eines der Mitglieder der Gruppe, das mindestens 18 Jahre alt ist, vertritt die Gruppe und übernimmt in ihrem Namen die Verantwortung. Bitte konsultieren Sie zur Definition einer informellen Gruppe das Glossar. Für die Zwecke dieser Aktion und aller damit zusammenhängenden Bestimmungen fällt „eine informelle Gruppe junger Menschen“ unter den Begriff „teilnehmende Organisation“. Wenn von einer „teilnehmenden Organisation“ die Rede ist, deckt dies auch eine „informelle Gruppe junger Menschen“ ab. 199 Sitze der Organe der Europäischen Union sind Brüssel, Frankfurt, Luxemburg und Straßburg. Eine Liste der Organe und Einrichtungen der EU finden Sie unter https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and- bodies_de. 200 Beachten Sie hierzu bitte Folgendes: • Untere Altersgrenze: Teilnehmende müssen bis zum Anfangsdatum der Aktivität das Mindestalter erreicht haben. • Obere Altersgrenze: Teilnehmer dürfen zum Anfangsdatum der Aktivität das angegebene Höchstalter nicht überschritten haben. https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de 216 • 12. Februar, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), bei Projekten, die zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember desselben Jahres beginnen • 1. Oktober, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), bei Projekten, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai des Folgejahres beginnen Wie ist der Antrag zu stellen? Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. Anhänge Wenn das Projekt die Durchführung von Mobilitätsaktivitäten und/oder Veranstaltungen zur Jugendbeteiligung vorsieht: Dem Antragsformular ist für jede geplante Mobilitätsaktivität und/oder jede Veranstaltung ein Zeitplan beizufügen. ZUSCHLAGSKRITERIEN Die eingereichten Anträge werden bewertet, indem auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien und Punktzahlen eine Wertung mit insgesamt 100 möglichen Punkten vorgenommen wird. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen: ▪ mindestens 60 von insgesamt 100 Punkten und ▪ mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl bei jedem der drei nachstehenden Zuschlagskriterien Relevanz, Begründung und Wirkung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit • sind das Profil, die Erfahrungen, Aktivitäten und Zielgruppe(n) des Antragstellers für den Bereich Jugend relevant • trägt das Projekt einer oder mehrerer der im Rahmen des EU- Jugenddialogs oder der Jugendziele ermittelten Prioritäten Rechnung • ist das Projekt dazu geeignet, einen Beitrag zu den Programmdimensionen Inklusion und Vielfalt, ökologische Nachhaltigkeit, digitale Bildung und Teilhabe zu leisten • ist das Projekt für die Ziele der Aktion relevant • ist das Projekt für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant • gehen das Projekt und die vorgeschlagenen Aktivitäten auf die Bedürfnisse der jungen Menschen und der teilnehmenden Organisationen ein • bietet das Projekt einen europäischen Mehrwert • Inwieweit ist das Projekt geeignet, hochwertige Lernergebnisse für die Teilnehmer zu erbringen • wirkt sich das Projekt wahrscheinlich auf die Teilnehmenden und die teilnehmenden Organisationen aus sowie auf junge Menschen und nicht unmittelbar an einem Projekt teilnehmende Organisationen auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder europäischer oder globaler Ebene 217 • werden im Rahmen des Projekts neue Programmteilnehmende und weniger erfahrene Organisationen, darunter auch Gruppen junger Menschen, in die Aktion einbezogen Qualität der Projektkonzeption (Höchstpunktzahl 40 Punkte) Inwieweit • zeigt das Projekt eine Übereinstimmung zwischen identifizierten Bedürfnissen, Projektzielen, Teilnehmerprofilen und vorgeschlagenen Aktivitäten • beschreibt der Vorschlag in klarer und überzeugender Weise die Vorbereitungs-, Durchführungs- und Nachbereitungsphasen des Projekts sowie die Einbindung junger Menschen in alle Phasen • sind die Aktivitäten barrierefrei und inklusiv gestaltet und stehen Teilnehmenden aus unterschiedlichen Verhältnissen und mit unterschiedlichen Fähigkeiten offen • umfassen die Aktivitäten nachhaltige und umweltfreundliche Verfahren • werden im Rahmen des Projekts alternative, innovative und intelligente Formen der Jugendbeteiligung genutzt • sind die vorgeschlagenen Lernmethoden, einschließlich digitaler Tools oder virtueller Komponenten, für die Aktivitäten geeignet und umfassen einen Reflexionsprozess, um die Lernergebnisse der Teilnehmenden zu ermitteln und zu dokumentieren, und werden die europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumente, insbesondere der Youthpass, genutzt Qualität des Projektmanagements (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit • sind die praktischen Vorkehrungen, das Management und die Unterstützungsangebote zufriedenstellend • sind die zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Teilnehmenden vorgesehenen Maßnahmen angemessen und wirksam • sind die Aufgaben und Zuständigkeiten für die Aktivitäten im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards klar festgelegt • bietet der Plan für die Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den Teilnehmenden, den teilnehmenden Organisationen sowie mit anderen maßgeblichen Akteuren einen unterstützenden Rahmen für die Verwaltung des Projekts • hat der Antragsteller eine geeignete Methode zur Bewertung der Projektergebnisse im Hinblick auf die Projektziele vorgeschlagen • hat der Antragsteller eine geeignete Methode zur Verbreitung der Projektergebnisse bei den teilnehmenden Organisationen und darüber hinaus vorgeschlagen • beinhaltet das Projekt Maßnahmen, die darauf abzielen, seine Ergebnisse über die Projektlaufzeit hinaus nachhaltig zu gestalten 218 FINANZIERUNGSREGELN201 Der Finanzrahmen des Projekts (in EUR) ist unter Beachtung der folgenden Finanzierungsregeln zu erstellen: Maximale Förderung für ein Projekt im Rahmen von Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung: 60 000 EUR202 201 Für die Zwecke der Aktivitäten der Aktion Jugendbeteiligung ist zu beachten, dass sich der Begriff „Teilnehmende“ auf junge Menschen im Alter zwischen 13 und 30 Jahren bezieht, mit Wohnsitz in dem Land der teilnehmenden Organisationen und Entscheidungsträger, die für die Themen des Projekts relevant sind. 202 Dieser Höchstbetrag umfasst keine Kosten, die der Kategorie „Inklusionsunterstützung für Teilnehmende“ entsprechen. Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Projektmanagement: Kosten in Verbindung mit dem Management und der Durchführung des Projekts (z. B. Vorbereitung und Durchführung von Projekttreffen und Aktivitäten, Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den Partnern, Bewertung, Verbreitung und Nachbereitung). Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Dauer des Projekts. 500 EUR pro Monat Coachingkosten Kosten im Zusammenhang mit der Einbeziehung eines Coachs für die jungen Menschen, die das Projekt durchführen, auch in Fällen, in denen es sich bei dem Begünstigten um einen Rechtsträger handelt. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: je nach dem Land, in dem das Projekt stattfindet, und den Arbeitstagen. Der Antrag auf finanzielle Unterstützung für Coachingkosten muss im Antragsformular begründet werden und unterliegt einer bedarfsorientierten Bewertung durch die nationale Agentur. Die Dauer des Coachings ist nicht an die Projektdauer gebunden. Tabelle B3 pro Arbeitstag. Höchstens 12 Tage. 219 Tabelle B3 Coachingkosten Coach Einheitszuschuss pro Tag Ländergruppe 1: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden 241 Ländergruppe 2: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern 137 Ländergruppe 3: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn 74 Inklusionsunterstützung für Teilnehmende Zusätzliche Kosten, die unmittelbar mit Aufwendungen für Teilnehmende mit geringeren Chancen, ihre Begleitpersonen und Betreuer bei Projektaktivitäten und -veranstaltungen verbunden sind (einschließlich gerechtfertigter Aufenthalts- und Reisekosten, sofern für diese Teilnehmenden keine Finanzhilfe in den Kategorien „Reisekosten“ und „individuelle Unterstützung“ beantragt wird). Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. 100 % der förderfähigen Kosten Außergewöhnliche Kosten Kosten für die Bereitstellung von Finanzsicherheiten, falls die nationale Agentur dies anfordert. Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Finanzsicherheiten: 80 % der förderfähigen Kosten 220 Zusätzliche Mittel für im Rahmen des Projekts durchgeführte physische Veranstaltungen Zusätzliche Mittel für im Rahmen des Projekts durchgeführte Mobilitätsaktivitäten Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Unterstützung von Veranstaltungen im Rahmen von Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung Kosten in Verbindung mit der Durchführung von nationalen, transnationalen und internationalen physischen Veranstaltungen, die für die Erreichung der Ziele des Projekts zur Förderung der Jugendbeteiligung von zentraler Bedeutung sind. Diese Budgetkategorie ist nicht für die Teilnahme von Mitarbeitern der teilnehmenden Organisation(en)/Mitgliedern der informellen Gruppe(n) junger Menschen und Betreuer vorgesehen, da die Teilnahme dieser Personen an diesen Veranstaltungen durch die Budgetkategorie „Projektmanagement“ abgedeckt werden sollte. Bei Projekten, die Veranstaltungen zur Jugendbeteiligung mit Mobilität umfassen, kann die Unterstützung von Veranstaltungen im Rahmen von Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung gemäß den nachstehenden geltenden Bestimmungen mit der Finanzierung von Mobilitätsmaßnahmen kombiniert werden. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: auf der Grundlage der Anzahl der an der Veranstaltung teilnehmenden Personen, ausgenommen Mitarbeitende der teilnehmenden Organisation(en)/Mitglieder der informellen Gruppe(n) junger Menschen und Betreuer. 100 EUR pro Person Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Reisekosten Zuschuss zu den Kosten, die den Teilnehmenden, ihren Begleitpersonen und Betreuern für die Reise von ihrem Herkunftsort zum Ort der Projektaktivität oder der physischen Veranstaltung und zurück entstehen, unabhängig davon, ob es sich um eine nationale oder transnationale Reise handelt. Entfernung Umweltfreundliches Reisen Nicht umweltfreundliches Reisen 10–99 km 56 EUR 28 EUR 100– 499 km 285 EUR 211 EUR 500– 1999 km 417 EUR 309 EUR 2000– 2999 km 535 EUR 395 EUR 221 203 Beispiel: Wenn eine Person aus Madrid (Spanien) an einer Aktivität in Rom (Italien) teilnimmt, sind folgende Schritte durchzuführen: Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1 365,28 km) und anschließend Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1 999 km). 204 https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de. Generell gilt die Regel, dass Teilnehmende bei einer Strecke von weniger als 500 km mit emissionsarmen Verkehrsmitteln reisen. Bei einer Strecke von mehr als 500 km wird den Teilnehmenden nachdrücklich empfohlen, eine Kombination verschiedener Verkehrsmittel zu nutzen, um ihre Reise nachhaltiger zu gestalten. Lokale Teilnehmende, die weniger als 10 km zum Ort der Aktivität zurücklegen müssen, können für Aktivitätstage, die sich mit der Anwesenheit von Teilnehmenden mit Anspruch auf Reiseunterstützung überschneiden, für individuelle Unterstützung und Inklusionsunterstützung für Organisationen infrage kommen. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Entfernung und Anzahl der Personen. Der Antragsteller muss die Entfernung zwischen dem Herkunftsort und dem Ort der Aktivität203 mithilfe des Entfernungsrechners der Europäischen Kommission204 angeben. Bei nicht ortsgebundenen Aktivitäten sollte der Antragsteller die Entfernungen zwischen den einzelnen Orten addieren und die 3000– 3999 km 785 EUR 580 EUR 4000– 7999 km 1188 EUR 1188 EUR 8000 km oder mehr 1735 EUR 1735 EUR https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de 222 205 Wenn ein/e Teilnehmende/r aus Madrid (Spanien) an einer nicht ortsgebundenen Aktivität teilnimmt, die zunächst in Rom (Italien) und anschließend in Ljubljana (Slowenien) stattfindet, sind folgende Schritte durchzuführen: a) Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1 365,28 km) sowie zwischen Rom und Ljubljana (489,75 km) und Addition beider Entfernungen (1 855,03 km), b) Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1 999 km) und c) Berechnung des EU-Zuschusses zu den Reisekosten der/des Teilnehmenden von Madrid nach Ljubljana (über Rom) und zurück (275 EUR). der Summe entsprechende Entfernungsspanne wählen.205 Individuelle Unterstützung Aufenthaltskosten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach dem Aufnahmeland, der Dauer des Aufenthalts pro Teilnehmer, Begleitperson und Betreuer (bei Bedarf), einschließlich eines Reisetags vor der Aktivität und eines Reisetags im Anschluss daran (bei Bedarf) und bis zu vier zusätzlichen Tagen für Teilnehmer, Begleitpersonen und Betreuer, die einen Zuschuss für umweltfreundliches Reisen erhalten Tabelle A2.1 pro Teilnehmendem und pro Tag Die Tabelle gilt auch für Begleitpersonen und Betreuer. Inklusionsunterstützung für Organisationen Kosten in Verbindung mit der Organisation von Mobilitätsaktivitäten, an denen Teilnehmende mit geringeren Chancen beteiligt sind. Betreuer und Begleitpersonen kommen nicht für eine Inklusionsunterstützung für Organisationen in Betracht. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen. 125 EUR pro Teilnehmendem Außergewöhnliche Kosten Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen. Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen: 100 % der förderfähigen Kosten Teure Reisen: 80 % der förderfähigen Kosten 223 Tabelle A2.1: Individuelle Unterstützung für Mobilitätsaktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung (EUR/Tag) Österreich 78 Belgien 78 Bulgarien 45 Kroatien 57 Zypern 63 Tschechien 53 Dänemark 81 Estland 48 Finnland 79 Hohe Reisekosten von Teilnehmenden, Mitgliedern der informellen Gruppe(n), Begleitpersonen und Betreuern, die aufgrund der geografischen Abgelegenheit oder anderer Einschränkungen nicht mit der Standardkategorie „Reisekosten“ unterstützt werden können (z. B. wenn die Nutzung umweltfreundlicherer, kohlenstoffärmerer Verkehrsmittel zu hohen Reisekosten führt). Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Teure Reisen liegen dann vor, wenn die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten weniger als 70 % der Reisekosten abdeckt. Im Falle einer Bewilligung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten. 224 Frankreich 67 Deutschland 71 Griechenland 68 Ungarn 60 Island 76 Irland 73 Italien 69 Lettland 48 Liechtenstein 77 Litauen 49 Luxemburg 77 Malta 57 Niederlande 69 Nordmazedonien 41 Norwegen 83 Polen 51 Portugal 57 Rumänien 46 Serbien 47 Slowakei 48 Slowenien 54 Spanien 58 Schweden 72 Türkei 50 Nicht mit dem Programm assoziierte benachbarte Drittländer 44 225 MOBILITÄTSPROJEKTE FÜR JUNGE MENSCHEN – „DISCOVEREU-INKLUSIONSAKTION“ DiscoverEU und die DiscoverEU-Inklusionsaktion geben jungen Menschen die Möglichkeit, Europa für einen kurzen Zeitraum als Einzelperson oder in einer Gruppe mit der Bahn oder gegebenenfalls mit anderen Verkehrsmitteln zu bereisen. Während DiscoverEU jungen Menschen im Alter von 18 Jahren diese Chance bietet, erstreckt sich die DiscoverEU- Inklusionsaktion auf junge Menschen zwischen 18 und 21 Jahren. Im Rahmen der 2022 ins Leben gerufenen DiscoverEU-Inklusionsaktion können Organisationen und informelle Gruppen junger Menschen Extra-Unterstützung für die Durchführung von Projekten erhalten, die es jungen Menschen mit geringeren Chancen ermöglichen, gleichberechtigt mit Gleichaltrigen an DiscoverEU teilzunehmen. ZIELE DER AKTION Die gemeinsamen Ziele von DiscoverEU und der DiscoverEU-Inklusionsaktion sind: • jungen Menschen die Möglichkeit geben, etwas über Europa zu lernen und die Möglichkeiten Europas für ihre zukünftige Bildungs- und Lebensplanung zu entdecken; • junge Menschen mit Wissen, Lebensfertigkeiten und Kompetenzen auszustatten, die für sie von Wert sind; • die Verbindung und den interkulturellen Dialog zwischen den jungen Menschen zu fördern; • das Gefühl der Zugehörigkeit zur Europäischen Union bei den jungen Menschen zu fördern; • junge Menschen für nachhaltiges Reisen im Besonderen und Umweltbewusstsein im Allgemeinen zu begeistern. Mit der DiscoverEU-Inklusionsaktion wird Folgendes bezweckt: • junge Menschen mit geringeren Chancen, zu erreichen, die von sich aus keinen Antrag stellen würden; • die Hindernisse zu überwinden, die diese jungen Menschen daran hindern, direkt an den Antragsrunden von DiscoverEU teilzunehmen, und ihnen die notwendige Unterstützung anzubieten, damit sie die Reise antreten können; • die Entwicklung von Kompetenzen und Fähigkeiten junger Menschen mit geringeren Chancen, die an der DiscoverEU-Inklusionsaktion teilnehmen, anzuregen und zu fördern. POLITISCHER KONTEXT Die Jugendstrategie der Europäischen Union 2019-2027 bildet den Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit der EU und beruht auf der Entschließung des Rates von 2018 über die EU-Jugendstrategie206. Die Strategie fördert die Teilhabe der Jugend am demokratischen Leben, unterstützt das soziale und bürgerschaftliche Engagement und soll sicherstellen, dass alle jungen Menschen über die notwendigen Ressourcen verfügen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die EU- Jugendstrategie umfasst auch die elf Europäischen Jugendziele, in denen sektorübergreifende Bereiche ermittelt werden, die sich auf das Leben junger Menschen auswirken. Im Rahmen des Kernbereichs „Begegnung“ erleichtert die EU-Jugendstrategie Verbindungen, Beziehungen und den Erfahrungsaustausch zwischen jungen Menschen als Schlüsselfaktor für die künftige Entwicklung der EU. Diese Verbindungen werden am besten durch verschiedene Formen der Mobilität gefördert, darunter Jugendbegegnungen und DiscoverEU. Im Kernbereich „Beteiligung“ erleichtert die Strategie die Partizipation junger Menschen, z. B. durch Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung und durch den EU-Jugenddialog. Im Kernbereich „Befähigung“ erleichtert die Strategie eine 206 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A42018Y1218%2801%29. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A42018Y1218%2801%29 226 hochwertige Jugendarbeit, z. B. durch Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter und durch Zusammenarbeit, Ausbildung und Vernetzung. Projekte und Aktivitäten in allen Formaten und Sektoren können Inspiration durch die EU-Jugendstrategie angeregt werden und zu ihr beitragen. Dies kann dadurch geschehen, dass ermittelt wird, ob und wie das Projekt zur Verwirklichung folgender Ziele beiträgt: • Europäische Jugendziele207 • EU-Jugendpolitik208; 209 • EU-Politik für die Lernmobilität210; 211 • Fortwirken des Europäischen Jahres der Jugend212 Um Unterstützung bei der Verknüpfung von Projekten mit der EU-Jugendstrategie zu erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihre nationale Agentur oder die SALTO-Ressourcenzentren. Die Jugendstrategie der Europäischen Union ist abrufbar unter: https://youth.europa.eu/strategy_de. BESCHREIBUNG DER AKTIVITÄTEN DiscoverEU – Inklusionsaktion Bei der DiscoverEU-Inklusionsmaßnahme kommen ein bis fünf junge Menschen mit geringeren Chancen aus demselben Land zusammen, um für einen kurzen Zeitraum durch Europa zu reisen. Die Lernphase umfasst die Planung, Vorbereitung und Durchführung vor bzw. während der DiscoverEU-Reise sowie die Nachbereitung nach der Reise. Nicht förderfähig im Rahmen von DiscoverEU sind die folgenden Aktivitäten: Studienfahrten; Austauschaktivitäten, mit denen ein Gewinn erwirtschaftet werden soll; Austauschaktivitäten, die als Konzert- und Theaterreisen, satzungsgemäße Sitzungen, von Erwachsenen für junge Menschen organisierte Schulungen betrachtet werden können. Von Teilnehmenden mit geringeren Chancen dürfen keine Beiträge erhoben werden. Der Begünstigte kann die Kostenkategorie „Inklusionsunterstützung“ verwenden, um etwaige spezifische Bedürfnisse zu decken, die sich aus den Hindernissen ergeben, mit denen diese Teilnehmenden konfrontiert sind. Es dürfen keine zusätzlichen Gebühren oder weiteren Beiträge von Teilnehmenden durch andere Dienstleister, die von der begünstigten Organisation ausgewählt werden, erhoben werden. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Ein Projekt wird von einer Organisation einer informellen Gruppe junger Menschen durchgeführt, die einen oder mehrere (Gruppen von) Teilnehmern auf eine DiscoverEU-Reise schicken. Die Organisation sollte von ihrer Teilnahme an der DiscoverEU-Inklusionsaktion profitieren und das Projekt sollte daher mit den Zielen der Organisation übereinstimmen und ihren Bedürfnissen entsprechen. Die Zusammenarbeit mit Akteuren in anderen Ländern, die Aktivitäten213 oder Unterstützung für die Teilnehmenden anbieten könnten, z. B. als Gastgeber usw., ist möglich. 207 https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de. 208 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.C_.2020.415.01.0001.01.DEU. 209 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202403526. 210 https://eur-lex.europa.eu/eli/C/2024/3364. 211 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022H0411%2801%29. 212 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM:2024:1:FIN. 213 Siehe als Inspiration das von SALTO PI erstellte Toolkit zur Beteiligung junger Menschen, Modul 9 („DiscoverEU“) (https://participationpool.eu/wp-content/uploads/2021/05/Discover-EU-1.pdf). https://youth.europa.eu/strategy_de https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.C_.2020.415.01.0001.01.DEU https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202403526 https://eur-lex.europa.eu/eli/C/2024/3364 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32012H1222%2801%29 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM%3A2024%3A1%3AFIN https://participationpool.eu/wp-content/uploads/2021/05/Discover-EU-1.pdf 227 Ein Projekt umfasst vier Phasen: Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung. Die teilnehmenden Organisationen und die an den Aktivitäten beteiligten jungen Menschen sollten in allen Phasen eine aktive Rolle spielen und so ihre Lernerfahrung verbessern. ▪ Planung des Reiseerlebnisses (Festlegung der Bedürfnisse, Ziele, Lernergebnisse, Art von Aktivität(en), Reiseplanung, Zeitplan der Aktivitäten usw.). ▪ Vorbereitung (Regelung praktischer Fragen der DiscoverEU-Reise, Erarbeitung von Vereinbarungen mit Akteuren, Organisation von sprachlichen, interkulturellen, lern-, kultur-, umweltbezogenen und digitalen Aktivitäten und aufgabenbezogene Vorbereitung der Teilnehmer vor der Abreise usw.). ▪ Durchführung der Aktivitäten während der DiscoverEU-Reise. ▪ Nachbereitung (Bewertung der Aktivitäten, Ermittlung und Dokumentation der von den Teilnehmern erzielten Lernergebnisse sowie Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse). Eine hochwertige DiscoverEU-Inklusionsaktion: ▪ ist auf die aktive Beteiligung junger Menschen mit geringeren Chancen und der teilnehmenden Organisationen angewiesen, die in allen Phasen des Projekts eine aktive Rolle spielen und auf diese Weise ihre Lern- und Entwicklungserfahrung verbessern sollten ▪ bezieht vorzugsweise unterschiedliche Gruppen von Teilnehmern mit geringeren Chancen ein und baut auf dieser Vielfalt auf ▪ basiert auf den eindeutig ermittelten Bedürfnissen der jungen Teilnehmer ▪ stellt sicher, dass die nichtformalen und informellen Lernergebnisse der DiscoverEU-Erfahrung der Teilnehmer ordnungsgemäß ermittelt und dokumentiert werden ▪ regt die Teilnehmer dazu an, über europäische Themen und Werte nachzudenken Lernprozess Die Gestaltung einer DiscoverEU–Inklusionsaktion im Rahmen des nichtformalen Lernens erfordert, dass zumindest ein Teil der gewünschten Lernergebnisse im Voraus geplant wird, damit die entsprechenden Chancen geboten werden können. Die Teilnehmer sollten zur Ermittlung ihrer Bedürfnisse und der Lernergebnisse, die sie während ihrer DiscoverEU-Reise erwerben oder entwickeln möchten, beitragen. Zudem sollten die Teilnehmer so stark wie möglich in die Konzeption und Entwicklung der Aktivität(en) während der Reise einbezogen werden (Erstellung des Programms, Route, Aktivitäten, Buchen von Unterkünften) und darüber nachdenken, wie sie sich vorbereiten können, um die während der Reise erzielten Effekte in Bezug auf das Lernen und die persönliche Entwicklung zu maximieren. Nach Abschluss der DiscoverEU-Reise sollten die Teilnehmenden aufgefordert werden, Rückmeldung zur DiscoverEU- Erfahrung zu geben und darüber nachzudenken, was sie gelernt haben und wie sie die Lernergebnisse nutzen können. Organisationen sollten den Lernprozess und die Ermittlung und Dokumentation der Lernergebnisse unterstützen, insbesondere durch den Youthpass für DiscoverEU-Teilnehmer. Schutz und Sicherheit der Teilnehmenden An der DiscoverEU-Inklusionsmaßnahme können Begleitpersonen teilnehmen, die die Teilnehmenden überwachen und unterstützen können, um einen qualitativen Lernprozess während der DiscoverEU-Reise zu gewährleisten. Gleichzeitig sorgen sie für ein sicheres, respektvolles und diskriminierungsfreies Umfeld und den Schutz der Teilnehmer. Bei der Planung und Vorbereitung einer DiscoverEU-Reise im Rahmen der DiscoverEU-Inklusionsmaßnahme sollten der Schutz und die Sicherheit der Teilnehmenden angesprochen und alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung/Verringerung von Risiken eingeplant werden. 228 Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich Bei der Durchführung aller im Rahmen dieser Aktion unterstützten Projekte müssen die Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich für die Organisation hochwertiger Lernmobilitätsaktivitäten eingehalten werden. Die Erasmus- Qualitätsstandards im Jugendbereich erstrecken sich auf die Grundprinzipien der Aktion sowie auf die konkreten Durchführungsverfahren für Projektaufgaben wie Auswahl und Vorbereitung der Teilnehmenden, Festlegung, Bewertung und Anerkennung von Lernergebnissen, Weitergabe von Projektergebnissen usw. Die Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich sind abrufbar unter: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus- quality-standards-mobility-projects-youth_en BEREICHSÜBERGREIFENDE DIMENSIONEN Bei der Konzeption eines Mobilitätsprojekts müssen die folgenden horizontalen Dimensionen berücksichtigt werden: Inklusion und Vielfalt Mit dem Programm Erasmus+ sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion und Fairness bei allen Aktionen gefördert werden. Organisationen sollten barrierefreie und inklusive Projektaktivitäten konzipieren, bei denen die Ansichten von Teilnehmenden mit geringeren Chancen berücksichtigt und diese Teilnehmenden in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Die DiscoverEU-Inklusionsaktion eignet sich besonders für die Inklusion junger Menschen mit geringeren Chancen: • um das Reisen allein als Individuum zu erfahren; • die Gruppenmobilität bietet eine internationale Mobilitätserfahrung in der Sicherheit einer Gruppe. • Aufgrund der kurzen Dauer und der engen Begleitung durch eine Organisation erhalten junge Menschen mit geringeren Chancen die Möglichkeit, das Reisen in einer Gruppe oder sogar allein zu erleben. Die DiscoverEU-Inklusionsaktion eignet sich auch dafür, an Inklusion und Vielfalt zu arbeiten, beispielsweise zur Unterstützung des Kampfes gegen Stereotype und zur Förderung von Verständnis, Toleranz und Nichtdiskriminierung. Ökologische Nachhaltigkeit DiscoverEU sollte ein ökologisch nachhaltiges und verantwortungsvolles Verhalten bei den Teilnehmern fördern und ihr Bewusstsein dafür schärfen, wie wichtig es ist, Maßnahmen zur Verringerung oder zum Ausgleich des ökologischen Fußabdrucks von Mobilitätsaktivitäten zu ergreifen. Ökologische Aspekte sollten bei der Konzeption und Durchführung der DiscoverEU-Inklusionsmaßnahme berücksichtigt werden, beispielsweise durch Integration nachhaltiger Praktiken wie die Entscheidung für wiederverwendbare oder umweltfreundliche Materialien, Abfallvermeidung und Recycling sowie nachhaltige Verkehrsmittel. Digitaler Wandel in DiscoverEU Das Programm Erasmus+ unterstützt alle teilnehmenden Organisationen dabei, digitale Instrumente und Online- Lernmethoden in ihre Arbeit zu integrieren und so ihre physischen Aktivitäten zu ergänzen, die Zusammenarbeit zwischen Interessenträgern und die Qualität der Aktivitäten zu verbessern. Die Einführung von digitalen und Online-Elementen zur Senkung der Schwelle für die Teilnahme junger Menschen mit geringeren Chancen wird gefördert. Durch Projekte und Aktivitäten, die darauf abzielen, digitale Fertigkeiten zu fördern, die digitale Kompetenz zu verbessern und/oder ein Verständnis für die Risiken und Chancen digitaler Technologien zu entwickeln, kann das Programm Denkweisen ändern und zur Entwicklung digitaler und gemischter Ansätze in der Jugendarbeit beitragen. Je nach Konzeption und Zielsetzungen der Aktivitäten können die Entwicklung von Kompetenzen und das Bewusstsein für digitale Themen sowie die Nutzung neuer Technologien in den Bereich Lernmobilität eingeführt werden. https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus-quality-standards-mobility-projects-youth_en https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus-quality-standards-mobility-projects-youth_en 229 Teilhabe am demokratischen Leben, gemeinsame Werte und bürgerschaftliches Engagement Das Programm Erasmus+ unterstützt alle Dimensionen der Beteiligung junger Menschen. Wo immer es möglich ist, sollten Projekte im Rahmen der DiscoverEU-Inklusionsaktion Gelegenheiten zur demokratischen Teilhabe bieten, einschließlich des bürgerschaftlichen Engagements und der Möglichkeit, die Entscheidungsfindung in Angelegenheiten, die sie betreffen, zu beeinflussen und mitzugestalten, und zwar durch sinnvolle Lernerfahrungen, die junge Menschen dazu ermutigen, sich vor, während und nach ihrer Teilnahme an einer Mobilitätsaktivität bürgerschaftlich zu engagieren. Die Projekte sollten auch eine partizipatorische Dimension beinhalten, insbesondere sollten sie jungen Menschen einschlägige Möglichkeiten bieten, sich aktiv für die Konzeption und Durchführung von Projektaktivitäten einzusetzen und sich daran zu beteiligen und den Teilnehmenden so einen Weg eröffnen, sich weiter am demokratischen Leben zu beteiligen.214 Die Projekte sollten das Verständnis für die Europäische Union und die gemeinsamen europäischen Werte verbessern, darunter die Achtung demokratischer Grundsätze, die Menschenwürde, die Einheit und Vielfalt, den interkulturellen Dialog sowie das gesellschaftliche, kulturelle und historische Erbe Europas. FÖRDERKRITERIEN Es gelten die nachstehenden Förderkriterien. Wer ist antragsberechtigt? Antragsberechtigt ist jede förderfähige teilnehmende Organisation oder informelle Gruppe junger Menschen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Förderfähige teilnehmende Organisationen Als förderfähige Organisation kommen in Betracht: • gemeinnützige Organisationen, Verbände, NRO, lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen, gemeinwirtschaftliche Unternehmen, kommerzielle Einrichtungen, die sich dem Grundsatz der sozialen Verantwortung in Unternehmen verpflichtet haben und nachweislich über Erfahrung im Jugendbereich verfügen, sofern ihre Beteiligung keinen kommerziellen Zweck verfolgt und nicht auf Gewinnerzielung abzielt, • eine informelle Gruppe junger Menschen215 in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein Im Rahmen dieser Aktion darf ein und dieselbe Organisation (eine OID) als Antragsteller oder als Partner pro Frist an höchstens 5 Anträgen beteiligt sein. Anzahl der teilnehmenden Organisationen Eine teilnehmende Organisation. 214 Ressourcen und Inspiration finden Sie in Modul 12 („Planung der Teilnahme“) des von SALTO PI erstellten Toolkits für die Jugendbeteiligung, das Know-how, Empfehlungen, Instrumente und praktische Anleitungen zur Förderung der Jugendbeteiligung bietet: https://participationpool.eu/toolkit/. 215 Eine Gruppe von mindestens vier jungen Menschen zwischen 18 und 30 Jahren. Eines der Mitglieder der Gruppe vertritt die Gruppe und übernimmt in ihrem Namen die Verantwortung. Bitte konsultieren Sie zur Definition einer informellen Gruppe das Glossar. Für die Zwecke dieser Aktion und aller damit zusammenhängenden Bestimmungen fällt „eine informelle Gruppe junger Menschen“ unter den Begriff „teilnehmende Organisation“. Wenn von einer „teilnehmenden Organisation“ die Rede ist, deckt dies auch eine „informelle Gruppe junger Menschen“ ab. https://participationpool.eu/toolkit/ 230 Projektdauer Zwischen 3 und 24 Monaten. Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der nationalen Agentur des Landes, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Finanzhilfeantrag spätestens zu den folgenden Terminen einreichen: 12. Februar, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), bei Projekten, die zwischen dem 1. Juli eines Jahres und dem 31. März des Folgejahres beginnen. Möglichkeit einer weiteren Runde: Die nationalen Agenturen können beschließen, eine weitere Runde vorzusehen. Die nationalen Agenturen informieren die Antragsteller auf ihrer Website über das Vorsehen einer weiteren Runde. Wird eine zusätzliche Runde organisiert, müssen die Antragsteller ihre Anträge bis zum folgenden Termin einreichen: 1. Oktober, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), bei Projekten, die zwischen dem 1. März und dem 31. August des Folgejahres beginnen Wie ist der Antrag zu stellen? Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. Mindestanforderungen für die DiscoverEU-Inklusionsaktion Dauer pro DiscoverEU- Reise 1 bis 30 Tage. Die Organisation kann während der Projektlaufzeit mehrere DiscoverEU-Reisen (mit jeweils 1- 5 Teilnehmenden und ggf. Begleitperson(en)) veranstalten. Ort(e) des Projekts Die DiscoverEU-Reisen müssen in mindestens einem anderen Land stattfinden als dem, in dem der/die Teilnehmer seine/ihre Reise begonnen hat (haben). Anzahl der teilnehmenden Organisationen Es kann sich nur eine teilnehmende Organisation beteiligen. 231 Förderfähige Teilnehmende Junge Menschen mit geringeren Chancen216 im Alter von 18-21 Jahren217 mit Wohnsitz in den Ländern ihrer entsendenden Organisation. Begleitpersonen218 gelten nicht als Teilnehmende an der Aktivität, kommen jedoch für eine Unterstützung im Rahmen bestimmter Budgetkategorien wie Reisekosten, individuelle Unterstützung, Inklusionsunterstützung für Teilnehmende und außergewöhnliche Kosten in Betracht. Die Begleitpersonen müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Anzahl der Teilnehmer und Zusammensetzung nationaler Gruppen Mindestens ein und höchstens fünf Teilnehmende pro DiscoverEU-Reise. Gruppen können allein oder in Begleitung reisen. Höchstens zwei Begleitpersonen pro Teilnehmendem, sofern dies hinreichend begründet ist. ZUSCHLAGSKRITERIEN Die eingereichten Anträge werden bewertet, indem auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien und Punktzahlen eine Wertung mit insgesamt 100 möglichen Punkten vorgenommen wird. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen: • mindestens 60 von insgesamt 100 Punkten und • mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl bei jedem der drei nachstehenden Zuschlagskriterien. Relevanz, Begründung und Wirkung (Höchstpunktzahl 40 Punkte) • Relevanz des Projekts im Hinblick auf: – die Ziele der Aktion – die Bedürfnisse der teilnehmenden Organisationen und der Teilnehmer • inwieweit das Projekt Lernen durch Entdecken ermöglicht; • Inwieweit ist das Projekt für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. • Mögliche Wirkung des Projekts: – auf Teilnehmende und teilnehmende Organisationen während und nach der Projektlaufzeit • Inwieweit kann die Organisation Erfahrung mit der Arbeit mit jungen Menschen mit geringeren Chancen an der Basis nachweisen. 216 Definition siehe Glossar unter „Teilnehmende mit geringeren Chancen“. 217 Beachten Sie hierzu bitte Folgendes: Untere Altersgrenze: Teilnehmende müssen bis zum Anfangsdatum der Aktivität das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben. Obere Altersgrenze: Teilnehmende dürfen zum Anfangsdatum der Aktivität das angegebene Höchstalter von 21 Jahren nicht überschritten haben. 218 Begleitpersonen sind Erwachsene, die die jungen Menschen begleiten, um dafür zu sorgen, dass sie wirksam lernen und dass ihr Schutz und ihre Sicherheit gewährleistet sind. 232 • Inwieweit ist das Projekt dazu geeignet, einen Beitrag zu den Programmdimensionen Inklusion und Vielfalt, ökologische Nachhaltigkeit, digitale Bildung und Teilhabe zu leisten • Inwieweit bezieht das Projekt neue Programmteilnehmer und weniger erfahrene Organisationen in das Erasmus+-Programm ein, die Erfahrung mit der Arbeit mit jungen Menschen mit geringeren Chancen nachweisen können Qualität der Projektkonzeption (Höchstpunktzahl 40 Punkte) • Das Projekt zeigt eine Übereinstimmung zwischen identifizierten Bedürfnissen, Projektzielen, Teilnehmerprofilen und vorgeschlagenen Aktivitäten; • Klarheit, Vollständigkeit und Qualität aller Projektphasen: eine auf die spezifischen Bedürfnisse der Teilnehmer zugeschnittene Vorbereitung, Unterstützung während der Reise, Durchführung der Aktivitäten und Nachbereitung; • inwieweit sind die Teilnehmer in alle Phasen der Aktivitäten eingebunden; • die Aktivitäten sind barrierefrei und inklusiv konzipiert. • Qualität der Vorkehrungen und der Unterstützung für den Reflexionsprozess, die Ermittlung und Dokumentation der Lernergebnisse der Teilnehmer sowie den Einsatz der Youthpass; • Angemessenheit und Wirksamkeit der vorgesehenen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Teilnehmer • Inwieweit beinhalten die Aktivitäten nachhaltige und umweltfreundliche Praktiken Qualität des Projektmanagements (Höchstpunktzahl 20 Punkte) • ist die Qualität der praktischen Regelungen, des Managements und der Unterstützungsangebote angemessen • Qualität der Zusammenarbeit und der Kommunikation mit anderen maßgeblichen Akteuren, sofern zutreffend • Qualität der Maßnahmen zur Bewertung der verschiedenen Phasen und Ergebnisse des Projekts • Eignung und Qualität von Maßnahmen zur Verbreitung der Projektergebnisse bei den teilnehmenden Organisationen und darüber hinaus 233 FINANZIERUNGSREGELN 219 https://www.eea.europa.eu/data-and-maps/indicators/energy-efficiency-and-specific-co2-emissions/energy-efficiency-and- specific-co2-9. 220 Der Fahrausweis wird speziell für die DiscoverEU-Inklusionsaktion bereitgestellt und ist für die Verwendung auf der entsprechenden Plattform vorgesehen. Der Fahrausweis ist 30 Tage lang gültig, wobei der Teilnehmende an jedem der sieben Reisetage von Mitternacht bis Mitternacht mit so vielen Zügen fahren kann, wie er möchte. Wie die anderen Tage verbracht werden, liegt im Ermessen des Teilnehmers. Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Reisekosten Fahrausweis: Anzahl der Fahrausweise für die Teilnehmer. Anzahl der Fahrausweise einer etwaigen Begleitperson (die dasselbe Verkehrsmittel wie die Teilnehmer benutzt). Die Teilnehmenden werden grundsätzlich mit dem Verkehrsträger reisen, der insgesamt die geringsten Treibhausgasemissionen verursacht219. Finanzierungsmechanismus: ▪ Zuschuss zu den tatsächlichen Kosten des Fahrausweises ▪ Zuschuss zu den Einheitskosten: in Fällen, in denen das Herkunftsland nicht direkt an das kontinentaleuropäische Bahnnetz angeschlossen ist und eine zusätzliche Reise mit anderen Verkehrsmitteln erforderlich ist, um das Land zu erreichen, in dem die Mobilität beginnt. ▪ Umweltfreundliches Reisen: Falls die Fahrausweis für sieben Reisetage220 innerhalb eines Monats Beitrag für die Nutzung anderer Verkehrsmittel, falls zutreffend Entfernung Umweltfreundliches Reisen Nicht umweltfreundliches Reisen 10–99 km 56 EUR 28 EUR 100– 499 km 285 EUR 211 EUR 500– 1999 km 417 EUR 309 EUR 2000– 2999 km 535 EUR 395 EUR 3000– 3999 km 785 EUR 580 EUR 4000– 7999 km 1188 EUR 1188 EUR 8000 km oder mehr 1735 EUR 1735 EUR https://www.eea.europa.eu/data-and-maps/indicators/energy-efficiency-and-specific-co2-emissions/energy-efficiency-and-specific-co2-9 https://www.eea.europa.eu/data-and-maps/indicators/energy-efficiency-and-specific-co2-emissions/energy-efficiency-and-specific-co2-9 234 Teilnehmer zusätzliche Reisen benötigen, um den Ort zu erreichen, an dem die Aktivität beginnt, haben sie ebenfalls Anspruch auf Reiseunterstützung, gegebenenfalls auch für „umweltfreundliches Reisen“. Organisatorische Unterstützung Unmittelbar mit der Durchführung der Mobilitätsaktivitäten verbundene Kosten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten Zuweisungsregel: nach Anzahl der Teilnehmenden, ohne Begleitpersonen. 125 EUR pro Teilnehmendem Individuelle Unterstützung Aufenthaltskosten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: je nach Dauer des Aufenthalts pro Teilnehmendem, einschließlich Begleitpersonen. 78 EUR pro Teilnehmer und Tag. Unterstützung für höchstens 21 Tage pro Teilnehmer. Inklusionsun- terstützung Kosten in Verbindung mit der Organisation von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmende mit geringeren Chancen. Begleitpersonen kommen nicht für eine Inklusionsunterstützung für Organisationen in Betracht. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: Nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen, ohne Begleitpersonen. 125 EUR pro Teilnehmendem 235 Zusätzliche Kosten, die unmittelbar mit Aufwendungen für Teilnehmende mit geringeren Chancen und ihre Begleitpersonen verbunden sind (einschließlich gerechtfertigter Aufenthalts- und Reisekosten, sofern für diese Teilnehmer keine Finanzhilfe in den Kategorien „Reisekosten“ und „individuelle Unterstützung“ beantragt wird). Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. 100 % der förderfähigen Kosten Außergewöhnliche Kosten Kosten für die Bereitstellung von Finanzsicherheiten, falls die nationale Agentur dies anfordert. Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen. Kosten für die Reservierung: In einigen Ländern ist es nicht möglich, ohne eine obligatorische Sitzplatzreservierung zu reisen. Es besteht die Möglichkeit, die Kosten für diese Reservierungen zusätzlich zum Fahrausweis zu übernehmen. Hohe Reisekosten von Teilnehmenden, einschließlich Begleitpersonen, die aufgrund der geografischen Abgelegenheit oder anderer Einschränkungen nicht mit der Standardkategorie „Reisekosten“ unterstützt werden können (z. B. wenn die Nutzung umweltfreundlicherer, Finanzsicherheiten: 80 % der förderfähigen Kosten Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen: 100 % der förderfähigen Kosten Kosten für die Reservierung: 100 % der förderfähigen Kosten für die Reservierung Hohe Reisekosten: 100 % der förderfähigen Kosten 236 kohlenstoffärmerer Verkehrsmittel zu hohen Reisekosten führt). Im Falle einer Bewilligung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten. Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Teure Reisen liegen dann vor, wenn die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten weniger als 70 % der Reisekosten der Teilnehmenden abdeckt. Im Falle einer Bewilligung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen den Zuschuss für nicht umweltfreundliche Reisen, nicht aber den Fahrausweis. 237 MOBILITÄT DES PERSONALS IM BEREICH SPORT Diese Aktion soll einen Beitrag zur Entwicklung von Sportorganisationen leisten, indem sie die Lernmobilität ihrer Mitarbeiter unterstützt. Im Rahmen ihrer Aktivitäten sollten die teilnehmenden Organisationen Inklusion und Vielfalt, ökologische Nachhaltigkeit, digitale Bildung sowie zivilgesellschaftliches Engagement und Teilhabe aktiv fördern. Dazu sollten sie die spezifischen Finanzierungsmöglichkeiten nutzen, die das Programm für diese Zwecke bietet, die Teilnehmenden sensibilisieren, bewährte Verfahren austauschen und ein geeignetes Konzept für ihre Aktivitäten wählen. Das allgemeine Ziel dieser Aktion besteht darin, dem Personal von Sportorganisationen, vor allem im Breitensport, die Möglichkeit zu geben, seine Kompetenzen und Qualifikationen zu verbessern und durch Lernmobilität über einen Auslandsaufenthalt neue Fähigkeiten zu erwerben; so kann es zum Aufbau von Kapazitäten und zur Entwicklung von Sportorganisationen beitragen. Diese Aktion unterstützt die berufliche Fortbildung von Coaches und anderen Mitarbeitern (bezahlte Mitarbeiter und Freiwillige) im Breitensport. Nicht im Breitensport tätiges Personal im Sportbereich, einschließlich Personen mit einer dualen Laufbahn im Sport und außerhalb des Sports, kann ebenfalls den Lerneffekt und den Wissenstransfer für Personal und Organisationen im Breitensport verbessern. Angebote für Lernmobilität für nicht im Breitensport tätiges Personal können unterstützt werden, wenn die Teilnahme dieses Personals dem Breitensport zugutekommen kann. Die Aktion trägt zu den Zielen des Arbeitsplans der EU für den Sport 2024-2027221 bei. Mit Mobilitätsprojekten im Bereich Sport wird insbesondere Folgendes angestrebt: - Schwerpunkt auf Breitensport, unter Berücksichtigung der wichtigen Rolle, die der Sport bei der Förderung von körperlicher Aktivität und gesunder Lebensweise, zwischenmenschlichen Beziehungen, sozialer Inklusion und Gleichberechtigung spielt - Entwicklung der europäischen Dimension im Sport und der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Lernmobilität im Sport - Aufbau der Kapazitäten von Basisorganisationen - Ausbau von Wissen und Know-how des Sportpersonals - Förderung gemeinsamer europäischer Werte durch Sport, Good Governance und Integrität im Sport, nachhaltige Entwicklung sowie allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen im und durch Sport - Förderung eines aktiven und umweltfreundlichen Lebensstils und eines aktiven Bürgersinns - Aufbau europäischer Netzwerke für Coaches und Sportfachkräfte 221 https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9771-2024-INIT/de/pdf. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9771-2024-INIT/de/pdf 238 HORIZONTALE PRIORITÄTEN Alle Mobilitätsprojekte sollten die folgenden, für das gesamte Programm Erasmus+ relevanten Dimensionen berücksichtigen: Inklusion und Vielfalt Mit dem Programm Erasmus+ sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion und Fairness bei allen Aktionen gefördert werden. Organisationen, die Unterstützung aus dem Programm erhalten, müssen sicherstellen, dass sie Teilnehmenden aus allen Verhältnissen Mobilitätsmöglichkeiten in inklusiver und gerechter Weise bieten. Bei der Auswahl von Teilnehmenden sollte sichergestellt werden, dass die Vorteile ihrer beruflichen Fortbildung gänzlich innerhalb der entsendenden Organisation übertragbar sind. Während der gesamten Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Mobilitätsaktivitäten sollten die entsendende und die aufnehmende Organisation die Teilnehmenden in wichtige Entscheidungen einbeziehen, um den größtmöglichen Nutzen und die größtmögliche Wirkung für jeden Teilnehmenden zu gewährleisten. Ökologische Nachhaltigkeit Ein Projekt sollte ein ökologisch nachhaltiges und verantwortungsvolles Verhalten bei den Teilnehmenden fördern und das Bewusstsein dafür schärfen, wie wichtig es ist, Maßnahmen zur Verringerung oder zum Ausgleich des ökologischen Fußabdrucks von Mobilitätsaktivitäten zu ergreifen. Ökologische Aspekte sollten bei der Konzeption und Durchführung eines Projekts berücksichtigt werden, beispielsweise durch die Integration nachhaltiger Praktiken wie die Entscheidung für wiederverwendbare oder umweltfreundliche Materialien, Abfallvermeidung und Recycling. Diese Grundsätze sollten in die Vorbereitung und Durchführung aller Programmaktivitäten einfließen, insbesondere durch die Nutzung spezifischer finanzieller Unterstützung durch das Programm zur Förderung nachhaltiger Verkehrsmittel. Digitaler Wandel Das Programm Erasmus+ unterstützt alle teilnehmenden Organisationen dabei, digitale Instrumente und Lernmethoden in ihre Arbeit zu integrieren und so ihre physischen Aktivitäten zu ergänzen, die Zusammenarbeit zwischen Partnerorganisationen zu verbessern und die Qualität der Aktivitäten zu steigern. Teilhabe am demokratischen Leben Das Programm soll den Teilnehmern helfen, sich mit den Vorteilen eines aktiven Bürgersinns und der Teilhabe am demokratischen Leben vertraut zu machen. Die geförderten Mobilitätsaktivitäten sollten die partizipatorischen Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen der Zivilgesellschaft sowie die Entwicklung von sozialen und interkulturellen Kompetenzen, kritischem Denken und Medienkompetenz stärken. Die Projekte sollten, wo immer möglich, die Teilhabe am demokratischen Leben und das soziale und zivilgesellschaftliche Engagement durch formale oder nichtformale Lernaktivitäten fördern. Sie sollten das Verständnis für die Europäische Union und die gemeinsamen europäischen Werte entwickeln oder verbessern, darunter die Achtung demokratischer Grundsätze, die Menschenwürde, die Einheit und Vielfalt, den interkulturellen Dialog sowie das gesellschaftliche, kulturelle und historische Erbe Europas. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Die antragstellende Organisation ist der Hauptakteur in einem Projekt der Leitaktion 1. Der Antragsteller verfasst den Antrag und reicht ihn ein, unterzeichnet die Finanzhilfevereinbarung mit der nationalen Erasmus+-Agentur, führt die Mobilitätsaktivitäten durch und erstattet der nationalen Erasmus+-Agentur Bericht. Bei beiden Arten von 239 unterstützten Aktivitäten handelt es sich um Outgoing-Mobilität. Das bedeutet, dass die antragstellende Organisation als entsendende Organisation fungiert: Sie wählt Teilnehmer aus und schickt sie zu einer aufnehmenden Organisation im Ausland. Ein Projekt kann eine oder mehrere Aktivitäten umfassen. Die Aktivitäten können kombiniert werden, und zwar je nach den Zielen des Projekts und den Bedürfnissen der teilnehmenden Organisation(en) und der Teilnehmenden selbst. Ein Projekt umfasst vier Phasen: Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung. ▪ Planung (Festlegung der Bedürfnisse, Ziele, Lernergebnisse, Aktivitätsformate, Erarbeitung des strukturierten Arbeitsprogramms, eines Zeitplans für die Lernaktivitäten, einer klaren Methodik usw.); ▪ Vorbereitung (Regelung praktischer Angelegenheiten, Auswahl der Teilnehmenden, sprachliche, interkulturelle, lern- und aufgabenbezogene Vorbereitung der Teilnehmenden vor der Abreise, virtuelle Vorbereitungstreffen usw.) der Schutz und die Sicherheit der Teilnehmenden sollten angemessen berücksichtigt werden, und es sollten alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung und Verringerung von Risiken vorgesehen werden; ▪ Durchführung der Lernaktivitäten; ▪ Nachbereitung (Bewertung der Aktivitäten, Ermittlung und Dokumentation der von den Teilnehmenden erzielten geplanten Lernergebnisse sowie Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse, virtuelle Nachbereitungstreffen). AKTIVITÄTEN Die folgenden Aktivitäten werden unterstützt: - Job Shadowing/Hospitationen und Beobachtungsphasen (2–14 Tage) - Coaching- oder Schulungstätigkeit (7-45 Tage) Bei Job Shadowing/Hospitationen können die Teilnehmenden einen gewissen Zeitraum (2–14 Tage) bei einer Gasteinrichtung in einem anderen Land verbringen, um durch Beobachtung und Interaktion mit Fachkollegen, Coaches, Freiwilligen oder anderen Angehörigen des Personals bei ihrer täglichen Arbeit in der Gasteinrichtung neue Praktiken zu erlernen und neue Ideen zu sammeln. Bei Coaching- oder Schulungstätigkeiten können die Teilnehmenden für einen gewissen Zeitraum (7-45 Tage) in einer aufnehmenden Organisation in einem anderen Land eine Coachingtätigkeit ausüben oder Schulungen für Lernende anbieten, um durch die Erfüllung ihrer Aufgaben und den Austausch mit Fachkollegen zu lernen. Dies trägt zum Kapazitätsaufbau von im Breitensport tätigen Organisationen bei. Die Aktivitäten dürfen nicht auf Gewinn ausgerichtet sein. Zusätzlich zur physischen Mobilität können alle Mobilitätsaktivitäten für Personal mit virtuellen Lernaktivitäten kombiniert werden. Die oben angegebene Mindest- und Höchstdauer gilt für die Komponente der physischen Mobilität. Bei jeder Aktivität können Personen, die Teilnehmende mit geringeren Chancen begleiten, zusätzliche Unterstützung erhalten. Begleitpersonen können während der gesamten Dauer oder eines Teils der Dauer der Aktivität unterstützt werden. 240 Die Teilnahme an (bezahlten oder unbezahlten) Kursen ist keine förderfähige Aktivität für die Personalmobilität im Sportbereich. Vorbereitende Besuche Mit vorbereitenden Besuchen soll für eine hohe Qualität der Aktivitäten gesorgt werden, indem Verwaltungsvereinbarungen ermöglicht und ausgearbeitet werden und Vertrauen und Verständnis sowie eine solide Partnerschaft zwischen den beteiligten Organisationen und Personen aufgebaut werden. Organisationen können vor der Mobilitätsaktivität einen vorbereitenden Besuch bei dem aufnehmenden Partner arrangieren. Vorbereitende Besuche sind keine eigenständige Aktivität, sondern eine unterstützende Maßnahme für die Mobilität von Personal. Jeder vorbereitende Besuch muss klar begründet sein und dazu dienen, den Umfang und die Qualität der Mobilitätsaktivitäten zu verbessern. So können vorbereitende Besuche organisiert werden, um die Zusammenarbeit mit einer neuen Partnerorganisation aufzunehmen oder längere Mobilitätsaktivitäten vorzubereiten. Vorbereitende Besuche können für beide Arten von Personalmobilität organisiert werden. Förderkriterien Wer ist antragsberechtigt? Als teilnehmende Organisation kommen in Betracht: • eine öffentliche oder private Organisation, die im Bereich Sport und körperliche Aktivität tätig ist und Sport und körperliche Aktivitäten an der Basis organisiert (z. B. eine gemeinnützige Organisation, eine lokale Behörde, ein Sportverein) • eine nicht im Breitensport tätige Organisation, wenn die Teilnahme ihres Personals dem Breitensport zugutekommt (z. B. eine internationale Organisation oder ein nationaler Sportverband) Antragstellende Organisationen müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Wo ist der Antrag zu stellen? Der Antrag wird bei der nationalen Agentur in dem Land eingereicht, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Finanzhilfeantrag bis zu folgenden Terminen einreichen: 12. Februar, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) Möglichkeit einer weiteren Runde: Die nationalen Agenturen können beschließen, eine weitere Runde vorzusehen. Die nationalen Agenturen informieren die Antragsteller auf ihrer Website über das Vorsehen einer weiteren Runde. Wird eine weitere Runde organisiert, müssen die Antragsteller ihren Antrag bis zum 1. Oktober, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), einreichen. Projektbeginn Die Projekte beginnen zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember desselben Jahres. Wird eine fakultative Runde eröffnet, beginnen die Projekte zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai des Folgejahres. 241 Wie ist der Antrag zu stellen? Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. Projektdauer 3 bis 18 Monate. Anzahl der Anträge Eine Organisation kann pro Auswahlrunde nur einen Antrag einreichen. Organisationen, die im Rahmen der ersten Antragsrunde eine Finanzhilfe für ein Projekt erhalten, können keinen Antrag für die zweite Runde derselben Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einreichen. Dauer der Aktivitäten Job Shadowing/Hospitationen und Beobachtungsphasen: 2–14 aufeinanderfolgende Tage (ohne Reisetage) Coaching- oder Schulungstätigkeit: 7-45 aufeinanderfolgende Tage (ohne Reisetage) Förderfähige Teilnehmende • Coaches und andere Sportfachkräfte, die in Sportorganisationen an der Basis tätig sind • Nicht im Breitensport tätiges Personal, einschließlich Personal, das eine Doppelkarriere oder eine sportfremde Karriere verfolgt, wenn die Teilnahme dieses Personals dem Breitensport zugutekommen kann • Freiwillige (mit Ausnahme von Coaches) in Sportorganisationen Die Teilnehmenden müssen bei der entsendenden Organisation tätig sein oder regelmäßig mit ihr zusammenarbeiten, um die Durchführung ihrer Kernaktivitäten zu unterstützen. In allen Fällen müssen die Aufgaben, die den Teilnehmenden mit der entsendenden Organisation verbinden, so dokumentiert sein, dass die nationale Agentur diese Verbindung überprüfen kann (z. B. mit einem Arbeits- oder Freiwilligenvertrag, einer Aufgabenbeschreibung oder einem ähnlichen Dokument). Die Teilnehmenden können nicht als Sportler an Mobilitätsaktivitäten teilnehmen. Anzahl der Teilnehmenden Höchstens 10 Teilnehmende pro Projekt Teilnehmende an vorbereitenden Besuchen und Personen, die Teilnehmende mit geringeren Chancen begleiten, werden bei der Höchstzahl von zehn Teilnehmenden nicht mitgezählt. Ort der Aktivitäten Die Aktivitäten müssen im Ausland stattfinden, und zwar entweder in einem EU- Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Jede Aktivität muss in nur einem Land stattfinden. 242 Mindestanforderungen an vorbereitende Besuche Ort(e) der Aktivität Vorbereitende Besuche finden im Land der aufnehmenden Organisation vor Beginn der Aktivität statt. Förderfähige Teilnehmende Vertreter der teilnehmenden Organisationen, die an der Hauptaktivität teilnehmen. Vorbereitende Besuche können von Mitarbeitern durchgeführt werden, die direkt an der Organisation des Projekts beteiligt sind, oder von Mitarbeitern, die an der Mobilität teilnehmen. ZUSCHLAGSKRITERIEN Die eingereichten Anträge werden bewertet, indem auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien und Punktzahlen eine Wertung mit insgesamt 100 möglichen Punkten vorgenommen wird. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen: • mindestens 60 von insgesamt 100 Punkten und • mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl bei jedem der drei nachstehenden Zuschlagskriterien Relevanz und Wirkung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit • ist der Projektvorschlag für den Breitensport relevant • Der Projektvorschlag ist relevant für • die Ziele der Aktion • die Bedürfnisse und die Entwicklung der antragstellenden Organisation • die Bedürfnisse und die Entwicklung des teilnehmenden Personals • Der Projektvorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. • Inwieweit ist das Projekt geeignet, • das teilnehmende Personal zu hochwertigen Lernergebnissen zu führen • die Arbeitsmethoden der teilnehmenden Organisationen zu verstärken oder umzugestalten und ihre Qualität, Kapazität und Innovationskraft zu steigern • eine potenzielle Wirkung auf die teilnehmenden Organisationen und das Personal während und nach der Projektlaufzeit zu entfalten • Inwieweit sind durch das Projekt konkrete Lernergebnisse definiert • Inwieweit bezieht das Projekt neue Programmteilnehmende und weniger erfahrene Organisationen in die Aktion ein 243 Qualität – Konzeption und Durchführung des Projekts (Höchstpunktzahl 40 Punkte) Inwieweit • tragen die Ziele des vorgeschlagenen Projekts den Bedürfnissen der antragstellenden Organisation und ihres Personals klar und konkret Rechnung • ist die Qualität der praktischen Regelungen, des Managements und der Unterstützungsangebote angemessen • werden ökologisch nachhaltige und verantwortungsvolle Praktiken in das Projekt integriert • werden digitale Instrumente und Lernmethoden in das Projekt integriert, um die physischen Mobilitätsaktivitäten zu ergänzen und die Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen zu verbessern • sind die Aktivitäten barrierefrei und inklusiv gestaltet und stehen Teilnehmenden mit geringeren Chancen offen • besteht eine ausgewogene Repräsentation der Teilnehmenden nach Geschlecht • wird in Bezug auf das Personal von Nicht-Basisorganisationen klar erklärt, wie die Teilnahme dieser Personen dem Breitensport zugutekommt Qualität der Nachbereitungsaktionen (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit • hat der Antragsteller konkrete und logische Schritte vorgeschlagen, um die Ergebnisse seiner Mobilitätsaktivitäten in die reguläre Arbeit der Organisation zu integrieren • hat der Antragsteller konkrete und wirksame Schritte vorgeschlagen, um die Projektergebnisse innerhalb der antragstellenden Organisation bekannt zu machen, sie an andere Organisationen und die Öffentlichkeit weiterzugeben und öffentlich auf die Finanzierung durch die Europäische Union hinzuweisen 244 Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Organisatorische Unterstützung Unmittelbar mit der Durchführung von Mobilitätsaktivitäten, die nicht unter andere Kostenkategorien fallen, zusammenhängende Kosten. Beispielsweise Vorbereitung, Mentoring, Überwachung und Unterstützung der Teilnehmenden während der Mobilität, Dienste, Werkzeuge und Ausrüstung, die für die Projektdurchführung erforderlich sind, virtuelle Komponenten in gemischten Aktivitäten, Austausch von Ergebnissen und Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Finanzierung durch die Europäische Union. Die organisatorische Unterstützung deckt die Kosten ab, die sowohl den entsendenden als auch den aufnehmenden Organisationen entstehen. Die Aufteilung der erhaltenen Finanzhilfe wird zwischen den beiden Organisationen vereinbart. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach Anzahl der Teilnehmenden, ohne Begleitpersonen. 350 EUR pro Teilnehmendem Reisekosten Zuschuss zu den Kosten, die den Teilnehmenden, einschließlich der Begleitpersonen, für die Reise von ihrem Herkunftsort zum Ort der jeweiligen Aktivität und zurück entstehen. Generell gilt die Regel, dass Teilnehmende bei einer Strecke von weniger als 500 km mit emissionsarmen Verkehrsmitteln reisen. Bei einer Strecke von mehr als 500 km wird den Teilnehmenden nachdrücklich empfohlen, eine Kombination verschiedener Verkehrsmittel zu nutzen, um ihre Reise nachhaltiger zu gestalten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Entfernung und Anzahl der Personen. Entfernung Umweltfreundliches Reisen Nicht umweltfreundliches Reisen 10–99 km 56 EUR 28 EUR 100– 499 km 285 EUR 211 EUR 500– 1999 km 417 EUR 309 EUR 2000– 2999 km 535 EUR 395 EUR 3000– 3999 km 785 EUR 580 EUR 4000– 7999 km 1188 EUR 1188 EUR 8000 km oder mehr 1735 EUR 1735 EUR 245 222 Beispiel: Wenn eine Person aus Madrid (Spanien) an einer Aktivität in Rom (Italien) teilnimmt, sind folgende Schritte durchzuführen: Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1 365,28 km) und anschließend Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1 999 km). 223 https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de. 224 Ländergruppe 1: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden Ländergruppe 2: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern Ländergruppe 3: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn Der Antragsteller muss die Entfernung zwischen dem Herkunftsort und dem Ort der Aktivität222 mithilfe des Entfernungsrechners der Europäischen Kommission223 angeben. Individuelle Unterstützung Aufenthaltskosten der Teilnehmenden und Begleitpersonen während der Aktivität. Falls erforderlich: Aufenthaltskosten sind für die Reisezeit vor und nach der Aktivität förderfähig, wobei für Teilnehmende und Begleitpersonen, die den Reisekostenzuschuss für nicht umweltfreundliches Reisen erhalten, höchstens zwei Reisetage und für diejenigen, die den Zuschuss für umweltfreundliches Reisen erhalten, höchstens sechs Reisetage vorgesehen sind. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: Auf der Grundlage der Aufenthaltsdauer je Teilnehmendem, Begleitperson und Aufnahmeland224 Ländergruppe 1: 107-191 EUR Ländergruppe 2: 95-169 EUR Ländergruppe 3: 84-148 EUR Dabei handelt es sich um Grundbeträge pro Aktivitätstag. Jede nationale Agentur beschließt die genauen Grundbeträge innerhalb der zulässigen Spannen. Der Grundbetrag ist bis zum 14. Tag der Aktivität zu zahlen. Ab dem 15. Tag der Aktivität entspricht der zu zahlende Satz 70 % des Grundbetrags. Die zu zahlenden Sätze werden auf den nächsten ganzen Euro gerundet. Inklusionsunterstützung Inklusionsunterstützung für Organisationen: Kosten in Verbindung mit der Organisation von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmende mit geringeren Chancen. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen, ohne Begleitpersonen 125 EUR pro Teilnehmendem Inklusionsunterstützung für Teilnehmer: Zusätzliche Kosten, die unmittelbar mit Aufwendungen für Teilnehmende mit geringeren Chancen und ihre Begleitpersonen verbunden sind (einschließlich gerechtfertigter Aufenthalts- und Reisekosten, sofern für diese 100 % der förderfähigen Kosten https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de 246 Teilnehmer keine Finanzhilfe in den Kategorien „Reisekosten“ und „individuelle Unterstützung“ beantragt wird). Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Unterstützung vorbereitender Besuche Kosten in Verbindung mit der Durchführung des vorbereitenden Besuchs, einschließlich Reise- und Aufenthaltskosten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. 680 EUR pro Teilnehmendem, höchstens jedoch zwei Teilnehmende pro vorbereitendem Besuch. Sprachliche Unterstützung Kosten für die Bereitstellung von Sprachlernmaterial und Schulungen für Teilnehmende, die ihre Kenntnis der Sprache verbessern müssen, die sie während der Aktivität für das Coaching oder die Schulungen verwenden. Sprachliche Unterstützung ist für Teilnehmende an folgenden Arten von Aktivitäten förderfähig: Job Shadowing und Hospitationen sowie Coaching- und Schulungstätigkeit. Die Unterstützung ist nur dann zu zahlen, wenn Teilnehmende die Online-Sprachunterstützung nicht in Anspruch nehmen können, weil die gewünschte Sprache oder das gewünschte Niveau nicht verfügbar ist oder weil für Teilnehmende mit geringeren Chancen besondere Hindernisse bestehen. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden 150 EUR pro Teilnehmendem Außergewöhnliche Kosten Kosten für die Bereitstellung von Finanzsicherheiten, falls die nationale Agentur dies anfordert. Hohe Reisekosten der Teilnehmenden und ihrer Begleitpersonen, die aufgrund geografischer Abgelegenheit oder anderer Einschränkungen nicht mit dem regulären Zuschuss für „Reisekosten“ unterstützt werden können. Im Falle einer Bewilligung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen die Finanzsicherheiten: 80 % der förderfähigen Kosten Hohe Reisekosten: 80 % der förderfähigen Kosten Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche 247 Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten. Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen. Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Teure Reisen liegen dann vor, wenn die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten weniger als 70 % der Reisekosten der Teilnehmenden abdeckt. Bescheinigungen: 100 % der förderfähigen Kosten 248 VIRTUELLER ERASMUS+-AUSTAUSCH Projekte des virtuellen Austauschs bestehen aus Online-Aktivitäten zur Förderung des interkulturellen Dialogs und der Entwicklung von Soft Skills. Sie ermöglichen jedem jungen Menschen den Zugang zu einer qualitativ hochwertigen internationalen und kulturübergreifenden Bildung ohne physische Mobilität. Auch wenn virtuelle Debatten oder Schulungen die Vorteile der physischen Mobilität nicht vollständig ersetzen können, sollten die Teilnehmenden an virtuellen Austauschprogrammen einige der Vorteile internationaler Bildungserfahrungen nutzen können. Digitale Plattformen sind ein wertvolles Instrument, um den durch die COVID-19-Pandemie verursachten globalen Mobilitätseinschränkungen teilweise zu begegnen. Der virtuelle Austausch trägt auch zur Verbreitung der europäischen Werte bei. Darüber hinaus kann er in einigen Fällen zu Ideen anregen und den Boden für einen künftigen physischen Austausch ebnen, der nicht im Rahmen dieser Aktion finanziert wird. Ein virtueller Austausch im Bereich Hochschulbildung und im Jugendbereich findet in kleinen Gruppen und immer unter der Moderation eines geschulten Betreuers statt. Er sollte leicht in Jugendprojekte (nichtformale Bildung) oder Hochschulkurse integriert werden können. Der virtuelle Austausch kann sich an Teilnehmer aus beiden Sektoren richten, auch wenn je nach Projekt nur Teilnehmer aus einem der beiden Sektoren oder aus beiden Sektoren beteiligt sein können. An allen Projekten im Rahmen dieser Aufforderung sind Organisationen und Teilnehmende in förderfähigen Regionen sowohl aus den EU-Mitgliedstaaten und den mit dem Programm assoziierten Drittländern als auch aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern beteiligt. ZIELE DER AKTION Die Aktion soll: ▪ den interkulturellen Dialog mit nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern fördern und durch Online- Interaktionen zwischen den Menschen auf Basis digitaler, jugendgerechter Technologien die Toleranz verbessern; ▪ verschiedene Arten des virtuellen Austauschs als Ergänzung zur physischen Mobilität im Rahmen von Erasmus+ fördern, damit mehr junge Menschen von interkulturellen und internationalen Erfahrungen profitieren können; ▪ das kritische Denken und die Medienkompetenz, vor allem im Zusammenhang mit der Nutzung von Internet und sozialen Medien fördern, um die Diskriminierung, Indoktrinierung, Polarisierung und gewalttätige Spaltung zu bekämpfen; ▪ die digitalen Kompetenzen und „Soft Skills“225 von Schülerinnen und Schülern, jungen Menschen und Jugendarbeitern226 fördern, einschließlich der Anwendung von Fremdsprachen und Teamarbeit, insbesondere zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit; ▪ die politische Bildung und die gemeinsamen Werte Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung durch Bildung fördern; ▪ die Jugenddimension in den Beziehungen der EU zu Drittländern stärken. THEMENBEREICHE/SPEZIFISCHE ZIELE Die virtuellen Austausche sollten im Rahmen eines der folgenden Themenbereiche organisiert werden, die den Prioritäten des Programms Erasmus+ entsprechen: ▪ Inklusion und Vielfalt ▪ Digitaler Wandel ▪ Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels 225 Zu den Soft Skills gehören die Fähigkeit, kritisch zu denken, neugierig und kreativ zu sein, Initiative zu ergreifen, Probleme zu lösen und kollaborativ zu arbeiten, in einem multikulturellen und interdisziplinären Umfeld effizient zu kommunizieren, sich dem Kontext anzupassen und mit Stress und Unsicherheit zurechtzukommen. Diese Fähigkeiten sind Teil der Schlüsselkompetenzen, wie sie in der Empfehlung des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (ABl. C 189 vom 4.6.2018, S. 1) dargelegt sind. 226 Jugendarbeiter sind Personen, die ehren- oder hauptamtlich im Bereich des nichtformalen Lernens tätig sind und junge Menschen in ihrer persönlichen sozialen/bildungsbezogenen Entwicklung und beruflichen Fortbildung unterstützen. 249 ▪ Teilhabe am demokratischen Leben, gemeinsame Werte und bürgerschaftliches Engagement Da es sich bei den virtuellen Austauschen um eine Bottom-up-Initiative handelt, steht es den teilnehmenden Organisationen innerhalb dieses breiten Rahmens frei, die Themen auszuwählen, auf die sie sich konzentrieren wollen. Die Vorschläge müssen jedoch die erwarteten Auswirkungen in Bezug auf eines oder mehrere der oben genannten Ziele darlegen (siehe auch den Abschnitt „Erwartete Wirkung“ weiter unten). Je nach Projektumfang und -thema sollten geschlechtsspezifische Aspekte berücksichtigt werden (z. B. durch die Einführung von Gleichstellungsfragen in die Schulungsmaßnahmen). Ein besonderes Augenmerk muss auf die Eingliederung von sozial und wirtschaftlich schwachen Menschen und von Personen, die nicht in der Lage sind, einen Antrag auf physische Mobilität zu stellen, gelenkt werden. AKTIVITÄTEN Die Projekte werden auf der Grundlage von Arbeitsplänen finanziert, die Online-Kooperationsaktivitäten umfassen, darunter: ▪ Online-Diskussionen zwischen jungen Menschen von Jugendorganisationen aus verschiedenen Ländern im Rahmen von Jugendprojekten. In diesem Kontext könnten auch Rollenspielsimulationen durchgeführt werden; ▪ Schulungen für Jugendbetreuer, die ein virtuelles Austauschprojekt mit Kollegen aus anderen Ländern entwickeln möchten; ▪ Online-Diskussionen zwischen Studierenden von Hochschuleinrichtungen in verschiedenen Ländern als Teil des Hochschulstudiums; ▪ Schulungen für Universitätsprofessoren/-personal, die ein virtuelles Austauschprojekt mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Ländern entwickeln möchten; ▪ interaktive offene Online-Kurse, die herkömmliche Kursmaterialien wie gefilmte Vorlesungen, Lesestoff und Aufgabenstellungen enthalten (wie die bekannten MOOCs, Massive Open Online Courses, aber mit dem Schwerpunkt auf interaktiven Benutzerforen in kleinen Gruppen, um die Interaktion zwischen Studierenden, Professoren, Lehrkräften, jungen Menschen und Jugendarbeitern zu fördern). EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Alle virtuellen Austauschprojekte müssen folgende Anforderungen erfüllen: ▪ sie werden von geschulten Betreuern moderiert; ▪ sie sind aus Sicht der Teilnehmenden und Organisatoren sicher und schützen diese unter vollumfänglicher Einhaltung der EU-Datenschutzvorschriften227; ▪ Virtuelle Austauschaktivitäten müssen fest in den Jugend- und Hochschulsektor eingebettet sein und der Online- und Offline-Kultur junger Menschen in den teilnehmenden Ländern entsprechen; ▪ sie sind offen und zugänglich auf der Ebene der Benutzererfahrung und der Interaktion. Die Registrierung und die Interaktion mit Gleichaltrigen, Betreuern, Verwaltungsmitarbeitern und anderen Beteiligten sollte unkompliziert und einfach sein; ▪ sie sind hauptsächlich synchron, mit möglichen asynchronen Komponenten (z. B. Lesungen, Videos); ▪ schließlich müssen sie eine Methode zur Anerkennung der Teilnahme und der Lernergebnisse der jungen Menschen am Ende des Austauschs vorsehen. Die teilnehmenden Organisationen müssen virtuelle Austausche für Personen im Alter von 13 bis 30 Jahren organisieren. Wenn Personen unter 18 Jahren an einem Projekt teilnehmen, müssen die teilnehmenden Organisationen vorab die Genehmigung der Eltern oder der sonstigen gesetzlichen Vertreter einholen. Die einzelnen Teilnehmer müssen in den Ländern der Organisationen ansässig sein, die am Projekt beteiligt sind. Für die Durchführung ihrer Aktivitäten sollten die Projekte so weit wie möglich auf bestehende Instrumente und Plattformen zurückgreifen. 227 https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection/eu-data-protection-rules_de. https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection/eu-data-protection-rules_de 250 FÖRDERKRITERIEN Um für eine Erasmus+-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für Erasmus+-Lehrkräfteakademien die folgenden Kriterien erfüllen: Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?) Die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) müssen Rechtsträger (öffentliche oder private Einrichtungen) sein und können unter folgende Kategorien fallen: • Einrichtungen, die im Bereich Hochschulbildung oder Jugend (nichtformale Bildung) tätig sind, • Jugendorganisationen228, • Hochschuleinrichtungen, Vereinigungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen sowie rechtlich anerkannte nationale oder internationale Rektoren-, Lehrer- oder Studierendenorganisationen Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) müssen in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h. • in einem EU-Mitgliedstaat, • in einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder • einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland aus einer förderfähigen Region. Die förderfähigen Regionen im Rahmen dieser Aktion sind die Regionen 1, 2229, 3 und 9 (siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens). Bei der koordinierenden Organisation muss es sich um eine Jugendorganisation oder Hochschuleinrichtung handeln, die rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig ist. Die koordinierende Organisation stellt den Antrag im Namen aller am Projekt beteiligten Organisationen. Es kann sich nicht um eine verbundene Stelle handeln. Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können nicht Koordinatoren sein. Andere Stellen können in anderen Rollen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner. Ausnahme: Organisationen aus Belarus und Russland sind zur Teilnahme als assoziierte Partner an dieser Aktion nicht berechtigt. 228 D. h. jede öffentliche oder private Organisation, die mit jungen Menschen außerhalb formaler Lernkontexte arbeitet. Beispiele: gemeinnützige Organisationen, Verbände, NRO (einschließlich europäischer Jugend-NRO), nationale Jugendräte, lokale, regionale oder nationale Behörden, Bildungs- oder Forschungseinrichtungen, Stiftungen. 229 Organisationen aus Belarus sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. 251 Zusammensetzung von Konsortien (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen) Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens sechs Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt: • Mindestens sechs unabhängige Stellen (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) aus sechs verschiedenen förderfähigen Ländern. • Es müssen mindestens drei Hochschuleinrichtungen oder Jugendorganisationen aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern sowie drei Hochschuleinrichtungen oder Jugendorganisationen aus drei verschiedenen förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern sein, die derselben förderfähigen Region angehören. • Organisationen aus verschiedenen förderfähigen Regionen können nicht an demselben Projekt teilnehmen. Regionenübergreifende Projekte sind nicht förderfähig. • Die Anzahl der Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern darf nicht höher sein als die Anzahl der Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Nur Begünstigte (keine verbundenen Stellen) zählen für die Zusammensetzung des Konsortiums mit dazu. Assoziierte Partner zählen bei der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in den Ländern der teilnehmenden Organisationen durchgeführt werden. Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) der EU. Kennnummern der Aufforderung: • ERASMUS-EDU-2026-VIRT-EXCH-SSA – Virtueller Erasmus+-Austausch in Subsahara-Afrika • ERASMUS-EDU-2026-VIRT-EXCH-WB – Virtueller Erasmus+-Austausch in Ländern des Westbalkans • ERASMUS-EDU-2026-VIRT-EXCH-SMC – Virtueller Erasmus+-Austausch in Länder des südlichen Mittelmeerraums • ERASMUS-EDU-2026-VIRT-EXCH-NE – Virtueller Erasmus+-Austausch in Ländern der Östlichen Nachbarschaft Bevor Sie sich bewerben, lesen Sie bitte die entsprechenden häufig gestellten Fragen im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) der EU. Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 26. März 2026 um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. 252 ZUSCHLAGSKRITERIEN Relevanz (Höchstpunktzahl 30 Punkte) ▪ Verbindung zu Zielen und Themenbereichen: Der Antrag ist für die gewählten allgemeinen und spezifischen Ziele der Aufforderung relevant. Er steht im Einklang mit den Anforderungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und wird klar erläutert. Der Antrag bezieht sich auf einen der für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen festgelegten Themenbereiche. ▪ Bedarfsanalyse: Der Antrag stützt sich auf eine angemessene Analyse der Herausforderungen und Bedürfnisse. Die unterschiedlichen Bedürfnisse der verschiedenen Partner wurden ermittelt und werden gut berücksichtigt. ▪ Aktivitäten: Der virtuelle Austausch ist klar definiert, fördert den interkulturellen Dialog und die Entwicklung von Soft Skills und trägt in erster Linie zur bildungsbezogenen, persönlichen oder beruflichen Entwicklung von Teilnehmenden aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern bei. Die vorgeschlagenen Aktivitäten haben das Potenzial, gegenseitiges Vertrauen aufzubauen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu verbessern. Die Wirksamkeit des vorgeschlagenen Konzepts des virtuellen Austauschs wird nachgewiesen. ▪ Werte der EU: Der Antrag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. ▪ Qualität der Projekt- konzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) ▪ Kohärenz: Die Projektkonzeption gewährleistet insgesamt eine Übereinstimmung zwischen Projektzielen, Methoden, Aktivitäten und dem vorgeschlagenen Finanzrahmen. Der Antrag enthält ein kohärentes, realistisches und umfassendes Paket von Aktivitäten, die geeignet sind, den ermittelten Bedürfnissen zu entsprechen und zu den erwarteten Ergebnissen zu führen. ▪ Methodik: Der Vorschlag zeichnet sich durch Qualität und Durchführbarkeit der vorgeschlagenen Methodik und ihre Eignung zur Deckung der ermittelten Bedürfnisse aus, einschließlich der unterschiedlichen Bedürfnisse der verschiedenen Partner. Es wurde ein klares Konzept entwickelt, wie diese unterschiedlichen Bedürfnisse bewältigt werden sollen. Der gewählte pädagogische Ansatz bzw. die gewählten pädagogischen Ansätze entspricht/entsprechen ebenfalls diesen unterschiedlichen Bedürfnissen. ▪ Lernergebnisse: Lernergebnisse werden bewertet und anerkannt (z. B. Youthpass). Die Lernergebnisse werden vor jeder virtuellen Austauschaktivität klar definiert und nach jeder Aktivität gemessen, die Fortschritte aufgezeichnet und die Leistungen anerkannt. ▪ Finanzrahmen: Der Finanzrahmen zeigt Kosteneffizienz und ein gutes Preis- Leistungs-Verhältnis. Es besteht Kohärenz zwischen den Aufgaben, Rollen und den den Partnern zugewiesenen Finanzmitteln. Die Regelungen für die Finanzverwaltung sind klar und angemessen. ▪ Bewertung: Spezifische Maßnahmen zur Bewertung von Prozessen und Ergebnissen (Leistungsindikatoren und Mittel zur Überprüfung) gewährleisten eine hervorragende Durchführung des Projekts. Es gibt einen klaren Qualitätssicherungsplan, der auch das Projektmanagement angemessen abdeckt. Die Überwachungsstrategie umfasst die Identifizierung von Risiken und einen Aktionsplan zu deren Begrenzung. 253 Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) ▪ Zusammensetzung: Die Partnerschaft kann die volle Verwirklichung der Projektziele gewährleisten. Das Konsortium verfügt über alle erforderlichen Fähigkeiten, Fachkenntnisse und Erfahrungen in den vom Projekt abgedeckten Bereichen. Eine angemessene Aufteilung der Zeit und des Inputs auf die Partner ist gewährleistet. Die Fähigkeiten und Kompetenzen der Partnerschaft sind komplementär. ▪ Engagement: Alle teilnehmenden Organisationen engagieren sich entsprechend ihren jeweiligen Fähigkeiten und spezifischen fachlichen Kompetenzen. ▪ Zusammenarbeit: Die Kooperationsvereinbarungen sind ausgewogen. Es werden wirksame Mechanismen vorgeschlagen, um die Abstimmung, Entscheidungsfindung und Kommunikation der teilnehmenden Organisationen, der Interessenträger und sonstiger maßgeblicher Akteure sicherzustellen. Wirkung (Höchstpunktzahl 20 Punkte) ▪ Verbreitung: Eine klare Sensibilisierungs-, Verbreitungs- und Kommunikationsstrategie gewährleistet, dass die betroffenen Zielgruppen sowie die allgemeinen Interessengruppen und die Öffentlichkeit während der Laufzeit des Projekts erreicht werden. Diese Strategie umfasst Pläne für die Zugänglichmachung aller produzierten Materialien durch offene Lizenzen. ▪ Nutzung der Projektergebnisse: Der Antrag zeigt, dass der gewählte Ansatz des virtuellen Austauschs erfolgreich verbreitet werden kann, dass er eine größere Wirkung erzielt und den systemischen Wandel beeinflusst. Der Ansatz in Bezug auf die Nutzung der Projektergebnisse ist klar beschrieben und die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verwertung der Projektergebnisse sind potenziell wirksam. ▪ Wirkung: Die vorhersehbare Wirkung, insbesondere für die identifizierten Zielgruppen, ist klar definiert und es sind Maßnahmen vorgesehen, die sicherstellen, dass die Wirkung erreicht und bewertet werden kann. Die Ergebnisse der Aktivitäten sind wahrscheinlich erheblich. Die Projektergebnisse haben das Potenzial, langfristige Veränderungen, Verbesserungen oder Entwicklungen zum Nutzen der betroffenen Zielgruppen und Systeme zu unterstützen. Im Antrag wird auch erklärt, wie die Auswirkungen des Lernens (Lernergebnisse) durch den virtuellen Austausch bewertet werden sollen, um (datengestützte) Empfehlungen zur Verbesserung des Lehrens und Lernens im virtuellen Austausch über das Projekt hinaus zu formulieren. ▪ Nachhaltigkeit: Der Antrag umfasst geeignete Maßnahmen und weist finanzielle Ressourcen aus, mit denen sichergestellt wird, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus bestehen bleiben. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 60 Punkte (von insgesamt 100 Punkten) erreichen. Außerdem muss jeweils mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der oben genannten Kategorien von Zuschlagskriterien erreicht werden (d. h. mindestens 15 Punkte in den Kategorien „Relevanz des Projekts“ und „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“, 10 Punkte in den Kategorien „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und „Wirkung“). Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. 254 ERWARTETE WIRKUNG Die Aktivitäten und Ergebnisse der verschiedenen Projekte werden darauf abzielen, eine positive Wirkung in Bezug auf die Ziele der Aufforderung zu erzielen, die zwar je nach den Besonderheiten der Projekte variieren, aber eng mit der Lerndimension des virtuellen Austauschs verbunden sein sollten. Jeder Projektvorschlag sollte Angaben zu dieser erwarteten Wirkung enthalten. Die Antragsteller werden ermutigt, bei der Berichterstattung über die Wirkung der Projekte das Feedback der teilnehmenden Personen und Organisationen, insbesondere in Bezug auf den Lernwert, zu berücksichtigen. GEOGRAFISCHE ZIELGEBIETE Die Instrumente für die Finanzierung des auswärtigen Handelns der EU tragen zu dieser Aktion bei. Die verfügbaren Haushaltsmittel sind auf verschiedene Regionen der Welt aufgeteilt (d. h. Westbalkan, östliche Nachbarschaft, Länder des südlichen Mittelmeerraums und Subsahara-Afrika), wobei die Höhe der einzelnen Envelopes unterschiedlich ist. Die Vorschläge werden nach Regionen geordnet (siehe „Wo ist der Antrag zu stellen?“ und Themenkennnummer), entsprechend des spezifischen Envelopes. Weiterführende Informationen zu den verfügbaren Budgets der einzelnen Envelopes werden im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) veröffentlicht. Subsahara-Afrika: Den Antragstellern wird nahegelegt, den am wenigsten entwickelten Ländern in dieser Region Vorrang einzuräumen und ein besonderes Augenmerk auf die prioritären Migrationsländer zu legen; kein Land wird mehr als 8 % der für die Region vorgesehenen Mittel erhalten. Außerdem werden die Antragsteller darin bestärkt, Teilnehmende aus einem breiten Spektrum von Ländern in ihren Vorschlag einzubeziehen, darunter auch Partner, die weniger Erfahrung mit Erasmus+ haben. Generell – und innerhalb der Beschränkungen bestehender nationaler und europäischer Rechtsrahmen – sind die Ergebnisse als freie Lehr- und Lernmaterialien (OER) zugänglich zu machen und auf einschlägigen Plattformen der jeweiligen Berufs- oder Branchenverbände oder der zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Im Vorschlag wird erläutert, wie die erstellten Daten, Materialien, audiovisuellen Medien und Aktivitäten auf sozialen Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Der Betrag wird von der gewährenden Behörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets, des Bewertungsergebnisses und eines Fördersatzes von 95 % festgesetzt. Die maximale EU-Finanzhilfe je Projekt beläuft sich auf 500 000 EUR. Die Begünstigten können höchstens 200 EUR pro Teilnehmendem (d. h. junger Teilnehmender oder Betreuer) am virtuellen Austausch erhalten. So müssen beispielsweise Begünstigte, die den Höchstbetrag der Finanzhilfe von 500 000 EUR erhalten, mindestens 2 500 Teilnehmer in virtuelle Austauschaktivitäten einbinden. Die Gesamtzahl der Teilnehmenden und geschulten Betreuer muss im Antragsformular eindeutig angegeben werden. Die gewährte Finanzhilfe ist möglicherweise niedriger als der beantragte Betrag. Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Finanzhilfen oder Preisgeldern ist nicht zulässig. Kosten für Rechnungsprüfungen sind nicht zulässig. 255 Kosten für Freiwillige sind zulässig. Sie werden in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf Freiwillige230 gewährt. KMU-Einheitskosten für KMU-Eigentümer sind zulässig. Sie sollten in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf KMU-Eigentümer231 erfolgen. Wie wird der Pauschalbetrag für das Projekt bestimmt? Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen: • Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.). • Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten. • Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung des Pauschalbetrags vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Stellen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist. • Die beschriebenen Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen. Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag, Fördersatz, förderfähige Gesamtkosten usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Siehe Teil C dieses Programmleitfadens, Abschnitt „Förderfähige direkte Kosten“. Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Durch diese Förderform ist es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal)232 erhältlich ist. 230 https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de. 231https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/unit-cost-decision-sme-owners-natural- persons_en.pdf. 232https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/how-to-participate/reference- documents;programCode=ERASMUS2027?programmePeriod=2021-2027&frameworkProgramme=43353764. https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/unit-cost-decision-sme-owners-natural-persons_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/unit-cost-decision-sme-owners-natural-persons_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/how-to-participate/reference-documents;programCode=ERASMUS2027?programmePeriod=2021-2027&frameworkProgramme=43353764 https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/how-to-participate/reference-documents;programCode=ERASMUS2027?programmePeriod=2021-2027&frameworkProgramme=43353764 256 LEITAKTION 2: ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN Diese Leitaktion unterstützt: • Partnerschaften für Zusammenarbeit, einschließlich Kooperationspartnerschaften und kleinerer Partnerschaften • Partnerschaften für Exzellenz, einschließlich Zentren der beruflichen Exzellenz und der Erasmus-Mundus- Aktion • Partnerschaften für Innovation, einschließlich Allianzen und zukunftsorientierter Projekte • Kapazitätsaufbau im Bereich Hochschulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Jugend und Sport • Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen Die im Rahmen dieser Leitaktion unterstützten Aktionen sollen erheblich zu den Prioritäten des Programms beitragen und so einen positiven und anhaltenden Effekt für die teilnehmenden Organisationen, die politischen Rahmenbedingungen, in dem die betreffenden Aktionen organisiert werden, und die mittelbar oder unmittelbar an den organisierten Aktivitäten beteiligten Organisationen und Personen mit sich bringen. Die Leitaktion soll die Entwicklung, den Transfer und/oder die Einführung innovativer Verfahren auf Ebene der Organisation bzw. auf lokaler, regionaler, nationaler oder europäischer Ebene fördern. Je nach dem Bereich, auf den sie sich beziehen, und der Art des Antragstellers werden diese Aktionen entweder von den nationalen Agenturen oder von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) verwaltet. Nähere Angaben dazu, wer einen Antrag stellen kann und an wen die Anträge zu richten sind, können den folgenden Abschnitten entnommen werden. Für die teilnehmenden Organisationen sollen die im Rahmen dieser Leitaktion unterstützten Projekte die folgenden Ergebnisse hervorbringen: • innovative Ansätze für die Ansprache ihrer Zielgruppen, beispielsweise durch: attraktivere allgemeine und berufliche Bildungsprogramme unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und Erwartungen; Verwendung partizipativer Ansätze und digitaler Methoden; neue oder verbesserte Prozesse zur Anerkennung und Validierung von Qualifikationen; wirksamere Formen des Lehrens und Lernens von Grundfertigkeiten mit besonderem Schwerpunkt auf der Verhinderung von Leistungsdefiziten bei benachteiligten Schülerinnen und Schülern und auf der Förderung hervorragender Leistungen bei den Grundfertigkeiten; größere Wirksamkeit der Aktivitäten zum Nutzen lokaler Gemeinschaften; neue oder bessere Verfahren zur Berücksichtigung der Bedürfnisse von Zielgruppen mit geringeren Chancen und zur Berücksichtigung von Unterschieden in den Lernergebnissen aufgrund geografischer und sozioökonomischer Ungleichheiten; neue Ansätze zum Umgang mit sozialer, ethnischer, sprachlicher und kultureller Vielfalt; neue Ansätze zur besseren Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, insbesondere auf regionaler und lokaler Ebene; Anerkennung von Exzellenz im Sprachenlernen und -lehren durch das Europäische Sprachensiegel; ein moderneres, dynamischeres, engagierteres und professionelleres Umfeld innerhalb der Organisation: Bereitschaft zur Einbindung bewährter Verfahren und neuer Methoden, einschließlich digitaler Fähigkeiten, in die tägliche Tätigkeit; Offenheit für die Nutzung von Synergien mit Organisationen, die in unterschiedlichen Bereichen oder in anderen sozioökonomischen Sektoren tätig sind; strategische Planung der beruflichen Fortbildung ihres Personals unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und der Ziele der Organisation; • bessere Befähigung und Professionalisierung für Tätigkeiten auf europäischer/internationaler Ebene: bessere Managementkompetenzen und Internationalisierungsstrategien; verstärkte Zusammenarbeit mit Partnern aus anderen Ländern, anderen Teilbereichen der Bereiche allgemeine und berufliche Bildung und Jugend und/oder anderen sozioökonomischen Sektoren; verstärkte Zuweisung von (nicht von der EU bereitgestellten) Finanzmitteln zur Organisation europäischer/internationaler Projekte in den Bereichen allgemeine und 257 berufliche Bildung und Jugend; höhere Qualität bei der Vorbereitung, Durchführung, Überwachung und Nachbereitung europäischer/internationaler Projekte; • verstärktes Wissen und Bewusstsein im Hinblick auf Sport und körperliche Betätigung; • verstärktes Bewusstsein hinsichtlich der Rolle des Sports bei der Förderung der sozialen Inklusion, der Chancengleichheit und einer gesunden Lebensweise. Zudem dürften die im Rahmen dieser Leitaktion geförderten Projekte eine positive Wirkung für die direkt oder indirekt an den Aktivitäten beteiligten Personen haben, beispielsweise: • mehr Eigeninitiative und unternehmerisches Denken • bessere Sprachkenntnisse • größere digitale Kompetenz • größeres Verständnis und größere Aufgeschlossenheit für alle Arten von Vielfalt, z. B. soziale, ethnische, sprachliche, geschlechtsbezogene und kulturelle Vielfalt sowie unterschiedliche Fähigkeiten • bessere Qualifikation für berufliche Tätigkeiten und für Unternehmensgründungen (u. a. nach den Grundsätzen des sozialen Unternehmertums) • aktivere Beteiligung an der Gesellschaft • positivere Einstellung gegenüber dem europäischen Aufbauwerk und den Werten der EU; • besseres Verständnis und verstärkte Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen in Europa und darüber hinaus • verbesserte Kompetenzen in Bezug auf die jeweiligen Berufsprofile (Lehr- oder Ausbildungstätigkeit, Jugendarbeit, Sportcoaching usw.) • umfassenderes länderübergreifendes Verständnis für Verfahren, politische Strategien und Systeme in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport • besseres Verständnis der Zusammenhänge zwischen formaler und nichtformaler allgemeiner und beruflicher Bildung, anderen Lernformen und dem Arbeitsmarkt; • bessere Berufs- und Karrierechancen • höhere Motivation und Zufriedenheit bei der täglichen Arbeit • mehr sportliche und körperliche Betätigung Auf Systemebene sollen die Projekte eine Modernisierung bewirken und zu einer besseren Ausrichtung der Bildungs- und Jugendsysteme und der Jugendpolitik an den großen Herausforderungen der modernen Welt (ökologische Nachhaltigkeit, digitaler Wandel, Beschäftigung, wirtschaftliche Stabilität und wirtschaftliches Wachstum), aber auch an der Notwendigkeit beitragen, soziale, zivilgesellschaftliche und interkulturelle Kompetenzen, den interkulturellen Dialog, demokratische Werte und Grundrechte, soziale Inklusion, die psychische Gesundheit und das psychische Wohlbefinden, Nichtdiskriminierung und aktiven Bürgersinn, kritisches Denken und Medienkompetenz zu fördern. Daher sollen mit dieser Leitaktion die folgenden Wirkungen erzielt werden: • höhere Qualität der Arbeit in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugendarbeit und Sportpraxis in Europa und darüber hinaus, wobei mehr Exzellenz und größere Attraktivität mit besseren Chancen für alle kombiniert werden; 258 • Entwicklung von besser auf Anforderungen und Chancen des Arbeitsmarkts abgestimmten Systemen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend und engere Verbindungen zu Wirtschaft und Gesellschaft • bessere Vermittlung und Bewertung von Basis- und Querschnittskompetenzen, insbesondere Lesen, Schreiben, Rechnen, unternehmerische, soziale, zivilgesellschaftliche, interkulturelle und sprachliche Kompetenzen, kritisches Denken, digitale Kompetenzen und Medienkompetenz; • verstärkte Synergien und Verbindungen und größere Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Systemen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend auf nationaler Ebene unter verstärkter Nutzung europäischer Referenzinstrumente zur Förderung der Anerkennung, Validierung und Transparenz von Kompetenzen und Qualifikationen • verstärkte Nutzung von Lernergebnissen bei der Beschreibung und Definition von Qualifikationen, Qualifikationskomponenten und Lehrplänen, um Lehr-, Lern- und Bewertungsverfahren zu verbessern • stärkere Sensibilisierung und größere Aufgeschlossenheit für soziale Vielfalt und größere Inklusivität und Zugänglichkeit der Bildungssysteme und -möglichkeiten; • neue und vertiefte überregionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit öffentlicher Stellen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend • stärker strategisch orientierte und integrierte Nutzung von digitalen Technologien und freien Lehr- und Lernmaterialien (OER) in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend • stärkere Motivierung zum Erlernen von Fremdsprachen durch innovative Lehrmethoden oder mehr Möglichkeiten zur praktischen Anwendung der auf dem Arbeitsmarkt verlangten Sprachkenntnisse • stärkere Interaktion zwischen Praxis, Forschung und Politik • erhöhte Beteiligung an sportlichen und körperlichen Aktivitäten als Mittel zur Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden • bessere Kenntnis der Möglichkeiten zur Bekämpfung grenzüberschreitender Bedrohungen für die Integrität des Sports, wie Doping, Spielabsprachen und Gewalt sowie jegliche Form von Intoleranz und Diskriminierung, bessere Unterstützung von Good Governance im Sport und von dualen Karrieren von Sportlerinnen und Sportlern • stärkere Anerkennung von freiwilligen Aktivitäten im Sport • erhöhte Mobilität von Freiwilligen, Trainern, Managern und Personal von gemeinnützigen Sportorganisationen • mehr soziale Inklusion und Chancengleichheit im Sport 259 PARTNERSCHAFTEN FÜR ZUSAMMENARBEIT WAS SIND PARTNERSCHAFTEN FÜR ZUSAMMENARBEIT? Durch diese Aktion können die teilnehmenden Organisationen Erfahrungen in der internationalen Zusammenarbeit sammeln und ihre Kapazitäten stärken, aber auch hochwertige innovative Ergebnisse hervorbringen. Je nach den Zielen des Projekts, den beteiligten Organisationen oder den erwarteten Wirkungen sowie anderen Elementen können die Partnerschaften für Zusammenarbeit von unterschiedlicher Größe und unterschiedlichem Umfang sein und ihre Aktivitäten entsprechend anpassen. Die qualitative Bewertung dieser Projekte richtet sich nach den Zielen der Zusammenarbeit und der Art der beteiligten Organisationen. Ausgehend von dieser Logik können Organisationen unter zwei Arten von Partnerschaften wählen, um gemeinsam zu arbeiten, zu lernen und zu wachsen: • Kooperationspartnerschaften • Kleinere Partnerschaften Diese beiden Arten von Partnerschaften werden auf den folgenden Seiten ausführlich beschrieben. Anhand der Informationen in den beiden folgenden Abschnitten können Sie die Art der Partnerschaft auswählen, die am besten dem Profil und der Struktur Ihrer Organisation sowie Ihren Projektideen entspricht. Darüber werden Partnerschaften für die Zusammenarbeit auch Europäische Partnerschaften für die Schulentwicklung umfassen, die von Schulen und Schulbehörden umgesetzt werden. Die Europäischen Partnerschaften für die Schulentwicklung tragen zur Union der Kompetenzen bei, indem sie Innovation und den Aufbau von Kapazitäten für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der Schulbildung fördern. WELCHE AKTIVITÄTEN WERDEN IN DER REGEL VON PARTNERSCHAFTEN FÜR ZUSAMMENARBEIT DURCHGEFÜHRT? Im Verlauf eines Projekts können Organisationen in der Regel vielfältige Aktivitäten durchführen. Von traditionellen bis hin zu kreativeren und innovativeren Aktivitäten haben Organisationen die Flexibilität, die beste Kombination zu wählen, die dazu beiträgt, die Ziele des Projekts in Bezug auf seinen Umfang und im Verhältnis zu den Kapazitäten der Partnerschaft zu erreichen. Beispiele hierfür sind: ▪ Projektmanagement: Aktivitäten, die erforderlich sind, um die angemessene Planung, Durchführung und Nachbereitung der Projekte zu gewährleisten, einschließlich einer reibungslosen und effizienten Zusammenarbeit zwischen den Projektpartnern. In dieser Phase umfassen die Aktivitäten typischerweise organisatorische und administrative Aufgaben, virtuelle Treffen zwischen Partnern, Erstellung von Kommunikationsmaterial, Vorbereitung und Nachbereitung der Teilnehmer an Aktivitäten usw. ▪ Durchführungsaktivitäten: können Netzwerkveranstaltungen, Treffen, Arbeitssitzungen zum Austausch von Verfahren und zur Erarbeitung von Ergebnissen umfassen. An diesen Aktivitäten können auch Personal und Lernende teilnehmen (sofern ihre Teilnahme zur Erreichung der Projektziele beiträgt). ▪ Verbreitungs- und Werbeaktivitäten: Organisation von Konferenzen, Sitzungen und Veranstaltungen zur Verbreitung, Erläuterung und Bekanntmachung der Projektergebnisse, unabhängig davon, ob es sich um greifbare Ergebnisse, Schlussfolgerungen, bewährte Verfahren oder Ergebnisse in anderer Form handelt. BEITRAG DIESER AKTION ZUR VERWIRKLICHUNG DER POLITISCHEN PRIORITÄTEN Die Europäische Kommission legt jährlich gemeinsame Prioritäten und Ziele fest, die auf Ebene des Programms Erasmus+ in verschiedenen Gebieten der Bereiche allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport zu verfolgen sind. Neben der Entwicklung der Kapazitäten der am Projekt beteiligten Organisationen zielen Partnerschaften für Zusammenarbeit somit darauf ab, mit ihren Ergebnissen einen Beitrag zur Verwirklichung der Prioritäten des Programms zu leisten. 260 Aus diesem Grund sollten die Projekte ihre Arbeit unter Berücksichtigung einer oder mehrerer dieser Prioritäten konzipieren und diese bei der Antragstellung auswählen. Es wird auch empfohlen, bei der Ausarbeitung von Projektvorschlägen die Ergebnisse zuvor geförderter Projekte zu konsultieren, die auf ähnlichen Prioritäten basieren, um Kohärenz zu gewährleisten und Doppelarbeit zu vermeiden sowie schrittweise auf bestehenden Ergebnissen aufzubauen und einen Beitrag zur gemeinsamen Entwicklung der verschiedenen Bereiche zu leisten. Nützliche Informationen über geförderte Projekte finden Sie auf der Erasmus+-Projektergebnis-Plattform233: Um die europäischen Prioritäten besser mit den spezifischen Bedürfnissen auf nationaler Ebene zu verknüpfen, können die nationalen Erasmus+-Agenturen darüber hinaus eine oder mehrere dieser europäischen Prioritäten als in ihrem nationalen Kontext besonders relevant kennzeichnen, um Organisationen anzuregen, sich bei ihren Beiträgen in einem bestimmten Jahr auf diese ausgewählten Bereiche zu konzentrieren. Im Jahr 2026 müssen Kooperationspartnerschaften und kleinere Partnerschaften einen oder mehrere der folgenden Schwerpunktbereiche abdecken: FÜR ALLE BEREICHE VON ERASMUS+ GELTENDE PRIORITÄTEN Die folgenden vier Prioritäten können durch Anträge in allen Erasmus+-Bereichen abgedeckt werden. Die Antragsteller müssen die Auswirkungen ihres Vorschlags und der von ihnen gewählten horizontalen Priorität auf den Bereich, für den sie sich bewerben, klar darlegen. • Inklusion und Vielfalt in allen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Jugendarbeit und des Sports: Das Programm unterstützt Projekte, die die soziale Inklusion fördern und darauf ausgerichtet sind, Menschen mit geringeren Chancen besser zu erreichen, darunter Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen, die in ländlichen und abgelegenen Gebieten wie Regionen in äußerster Randlage leben, Menschen, die mit geschlechtsspezifischen Ungleichheiten oder sozioökonomischen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, oder Menschen, die möglicherweise aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung diskriminiert werden. Diese Projekte helfen dabei, die Hindernisse zu beseitigen, mit denen diese Gruppen beim Zugang zu den vom Programm angebotenen Möglichkeiten konfrontiert sind. Das Programm trägt zur Schaffung eines inklusiven Umfelds bei, das Chancengleichheit, Gleichstellung und die psychische Gesundheit der Teilnehmenden fördert. ▪ Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels: Ziel des Programms ist es, für die Herausforderungen in Bezug auf den grünen Wandel, die Umwelt und den Klimawandel zu sensibilisieren. Vorrang erhalten Projekte, die auf die Entwicklung von Kompetenzen in nachhaltigkeitsbezogenen Sektoren, die Einführung umweltfreundlicher Methoden und die Schaffung zukunftsorientierter Lehrpläne abzielen, die den individuellen Bedürfnissen entsprechen. Das Programm unterstützt die Erprobung innovativer Verfahren, um Lernende, Personal und Jugendarbeiter darauf vorzubereiten, wahre Akteure des Wandels zu werden. Dazu können Maßnahmen gehören, die darauf ausgerichtet sind, Ressourcen zu erhalten, den Energieverbrauch und Abfall zu verringern, CO2-Emissionen auszugleichen und nachhaltige Lebensmittel- und Transportoptionen zu wählen. Vorrang erhalten auch Projekte, die im Einklang mit der Initiative „Neues Europäisches Bauhaus“234 persönliche Veränderungen und Änderungen der Lebensweise und der Konsumgewohnheiten fördern, sowie Projekte, die Nachhaltigkeitskompetenzen von Pädagogen entwickeln. ▪ Bewältigung des digitalen Wandels durch Aufbau von digitalen Kompetenzen und digitaler Bereitschaft, Widerstandsfähigkeit und Kapazität: Das Programm unterstützt die Entwicklung digitaler Kompetenzen, den zielgerichteten Einsatz von neuartigen digitalen Technologien und Innovation, einschließlich KI, in den Bereichen 233 https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/projects. 234 Weitere Informationen zur Initiative „Neues Europäisches Bauhaus“ finden Sie unter https://new-european- bauhaus.europa.eu/index_en?prefLang=de. https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/projects https://new-european-bauhaus.europa.eu/index_en?prefLang=de https://new-european-bauhaus.europa.eu/index_en?prefLang=de 261 allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport sowie Projekte, die darauf abzielen, die Kapazitäten und die Bereitschaft von Einrichtungen und Organisationen zu erhöhen, einen wirksamen Übergang zur digitalen Bildung zu vollziehen. Dies umfasst die Entwicklung von digitaler Pädagogik und von Fachkompetenz im Einsatz digitaler Instrumente, wozu auch gehört, barrierefreie und Unterstützungstechnologien bereitzustellen, sowie die Schaffung und innovative Nutzung digitaler Bildungsinhalte und digitales Wohlbefinden. Im Rahmen des Programms werden auch Projekte zur Bekämpfung von Desinformation, zur Förderung digitaler Kompetenzen und zur Bekämpfung von Cybermobbing priorisiert. • Gemeinsame Werte, zivilgesellschaftliches Engagement, Bereitschaft und Teilhabe: Das Programm unterstützt die aktive Bürgerschaft und Ethik im lebenslangen Lernen für alle Altersgruppen, fördert die Entwicklung sozialer und interkultureller Kompetenzen, des kritischen Denkens und der Medienkompetenz sowie die Gerechtigkeit und das Lernen zwischen den Generationen. Vorrang haben zudem Projekte, die eine demokratische Teilhabe der Menschen und das soziale und zivilgesellschaftliche Engagement anhand von formalen und nichtformalen Bildungsaktivitäten fördern und Netzwerke von Botschaftern unterstützen. Darüber hinaus wird Projekten Vorrang eingeräumt, die sich auf das Verständnis der EU konzentrieren, insbesondere in Bezug auf die gemeinsamen Werte der EU, die Grundsätze der Einheit und Vielfalt, die europäische kulturelle Identität, das kulturelle Bewusstsein sowie das soziale und historische Erbe, um die europäische Identität zu stärken. Das Programm unterstützt auch Organisationen, Institutionen und Personal in allen Bereichen dabei, einen Beitrag zur Bereitschaft der Bevölkerung und zum Aufbau von Resilienz zu leisten, indem es eine Schlüsselrolle bei der Förderung der digitalen Kompetenz, der Medienkompetenz und des kritischen Denkens sowie des bürgerschaftlichen Engagements und der demokratischen Bürgerschaft spielt. Zusätzlich zu den genannten allgemeinen Prioritäten werden die nachstehend beschriebenen bereichsspezifischen Prioritäten verfolgt. BEREICHSPEZIFISCHE PRIORITÄTEN Im Bereich der Hochschulbildung: Vorrang erhalten Aktionen, die maßgeblich zur Verwirklichung der Ziele des europäischen Bildungsraums beitragen. Der Bereich Hochschulbildung soll dabei unterstützt werden, noch vernetzter, innovativer, inklusiver und digitaler zu werden. Zu diesem Zweck fördert das Programm eine deutlich vertiefte und interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den Hochschuleinrichtungen sowie mit den sie umgebenden Innovationsökosystemen und die Stärkung der Verflechtungen zwischen Bildung, Forschung und Innovation. Der Schwerpunkt liegt insbesondere auf der Stärkung von Inklusion, Mobilität, Digitalisierung, lebenslangem Lernen, Qualitätssicherung und automatischer Anerkennung. Eigentliches Ziel ist es, die Umgestaltung der Hochschulbildung in ganz Europa voranzutreiben, um die künftigen Generationen zum gemeinsamen Aufbau von Wissen für eine widerstandsfähige, inklusive und nachhaltige Gesellschaft zu befähigen. • Auszeichnung für Lernen, Lehren und Kompetenzentwicklung von hoher Qualität: Im Einklang mit der Union der Kompetenzen und zur Förderung der Entwicklung hoch qualifizierter Talente unterstützt diese Priorität die Konzipierung und Umsetzung von Strategien und einer Qualitätskultur, um Exzellenz in der Lehre und bei der Kompetenzentwicklung zu belohnen und Anreize dafür zu schaffen. Diese Priorität umfasst die Unterstützung flexibler und attraktiver akademischer Laufbahnen, die Ausbildung von Akademikern in neuen und innovativen pädagogischen Konzepten sowie die Gestaltung, Durchführung und Bewertung neuer Lehrpläne. Die Priorität unterstützt auch die Entwicklung kleiner Lerneinheiten im Einklang mit dem europäischen Ansatz für Microcredentials und das lebenslange Lernen in der Hochschulbildung, Innovation und Unternehmertum in der Hochschulbildung, Finanzkompetenz und die Förderung von Partnerschaften mit dem Privatsektor, um das Engagement der Schüler für Innovation und Unternehmertum zu fördern, gegenseitige Wertschätzung zwischen Lehre und Forschung sowie Methoden, die gegebenenfalls Bildung mit Forschung und Innovation verbinden. Die Priorität unterstützt ferner Hochschuleinrichtungen bei der Umsetzung der wichtigsten Bologna- 262 Verpflichtungen und -Prioritäten des Kommuniqués von Tirana, unter anderem durch die Förderung grundlegender akademischer Werte sowie der Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung. • Unterstützung der MINT-Fächer und der Beteiligung von Frauen an MINT-Fächern: Im Einklang mit der Union der Kompetenzen unterstützt diese Priorität die Entwicklung und Umsetzung von MINT-Lehrplänen, die Entwicklung von grundlegenden und fortgeschrittenen MINT-Kompetenzen nach einem MINKT-Ansatz, die Förderung der Beteiligung von Frauen an MINT-Studiengängen, insbesondere in den Bereichen Ingenieurwesen, IKT und fortgeschrittene digitale Kompetenzen, die Entwicklung von Beratungs- und Mentoring-Programmen für Studierende in MINT- und IKT-Studien- und -Berufsfeldern und die Beseitigung von Geschlechterstereotypen im MINT-Bereich. • Förderung vernetzter Hochschulsysteme: Zur Unterstützung der Union der Kompetenzen zielt diese Priorität darauf ab, die Verbindungen zwischen den Hochschulsystemen in ganz Europa zu stärken und Studierenden den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen über nationale Grenzen hinweg zu erleichtern. Sie versetzt Studierende und Hochschulpersonal in die Lage, an jedem beliebigen Ort in der EU, an dem sich Chancen ergeben, zu studieren, sich ausbilden zu lassen und ihr Potenzial zu entwickeln. Diese Priorität unterstützt die Stärkung der strategischen und strukturierten Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen, beispielsweise durch die Entwicklung gemeinsamer Verwaltungsverfahren, die gemeinsame Nutzung von Ressourcen und die gemeinsame Unterstützung von Studierenden, die Umsetzung von „Erasmus Without Paper“ (EWP), die Einführung der europäischen Studierendenkennung (European Student Identifier) und des Europäischen Studierendenausweises, die beide Kernkomponenten der Initiative für einen Europäischen Studierendenausweis sind. • Unterstützung von Hochschuleinrichtungen bei der Zusammenarbeit mit ihren ukrainischen Partnerhochschulen als Reaktion auf den Krieg in der Ukraine: Ziel dieser Priorität ist es, die Ukraine bei der Umgestaltung und beim Wiederaufbau ihres Hochschulsystems zu unterstützen, und zwar durch die Zusammenarbeit mit Hochschuleinrichtungen in Europa unter anderem in Bezug auf Folgendes: Qualität und Relevanz der Lehre und des Lernens und Zugänglichkeit für ein breites Spektrum von Lernenden; innovative pädagogische Ansätze; auf Studierende ausgerichtete und auf Herausforderungen basierende interdisziplinäre Ansätze; digitale und grüne Kompetenzen; Verfahren für lebenslanges Lernen; Qualifikationssystem; wirksame Managementpraktiken; Schutz akademischer Werte; Zusammenarbeit mit dem Innovationsökosystem; Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Bildungsmaßnahmen und -programme; Umsetzung der wichtigsten Verpflichtungen im Rahmen des Bologna-Prozesses und der Prioritäten des Kommuniqués von Tirana. Im Bereich der Schulbildung: • Entwicklung von Grundfertigkeiten und Schlüsselkompetenzen, Inangriffnahme von Lernbenachteiligung und Verhinderung von frühzeitigem Schulabgang: Ziel dieser Priorität ist es, zur Verbesserung der Bildungsergebnisse beizutragen und allen Lernenden, einschließlich Kindern in der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, zu schulischem Erfolg zu verhelfen. Projekte im Rahmen dieser Priorität können sich auf die Entwicklung von Schlüsselkompetenzen und Grundfertigkeiten konzentrieren, indem sie die fächerübergreifende Zusammenarbeit unterstützen, Exzellenz fördern, innovative Lernansätze nutzen, Kreativität entwickeln, Lehrkräfte bei der Bereitstellung von kompetenzbasiertem Unterricht unterstützen, Bewertungs- und Validierungsmethoden entwickeln, die Internationalisierung der Schulbildung fördern und angemessene Sprachkompetenzniveaus vermitteln. Mit dieser Priorität werden auch ganzheitliche, schulübergreifende Ansätze für Lehre, Lernen und Bewertung sowie die Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren an Schulen sowie mit Familien, lokalen Diensten, Fachleuten und anderen externen Interessenträgern unterstützt. Darüber hinaus umfasst die Priorität die frühzeitige Erkennung gefährdeter Schülerinnen und Schüler, Präventions- und Frühinterventionskonzepte für Lernende mit Schwierigkeiten und die Unterstützung 263 von Schulleitungen und Lehrkräften. Die Priorität umfasst außerdem einen Fokus auf der Erhebung und Überwachung von Daten, der Verbesserung der Übergänge zwischen den verschiedenen Bildungsstufen sowie der Verbesserung der Schulplanung und der Qualitätssicherungssysteme. • Förderung des Wohlbefindens in der Schule: Ziel dieser Priorität ist es, den Aufbau von Kapazitäten von Schulen, Lehrkräften und Schulleitungen zu unterstützen, um das Wohlbefinden in der Schule unter Berücksichtigung eines schulübergreifenden Ansatzes anzugehen. Projekte im Rahmen dieser Priorität können die Förderung des Wohlbefindens (sowohl in Bezug auf die psychische als auch die körperliche Gesundheit) von Lernenden und Lehrkräften als Schwerpunkt haben, bei dem es darum geht, ein positives Schulklima zu schaffen, das soziale und emotionale Lernen von der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung bis hin zur Sekundarstufe II in den Lehrplan zu integrieren und die Schaffung sicherer Schulen und den Schutz vor allen Formen von Gewalt in der Schule sicherzustellen, einschließlich Mobbing, Cybermobbing und geschlechtsspezifischer Gewalt. Ein zweiter Schwerpunkt dieser Priorität ist die Förderung professioneller Lerngemeinschaften und der Zusammenarbeit mit der breiteren Gemeinschaft, insbesondere mit Fachkräften aus dem Gesundheits- und Sozialbereich sowie mit Eltern. • Unterstützung von Lehrkräften, Schulleitern und anderen Lehrberufen: Mit dieser Priorität werden Fachkräfte aus der Lehrpraxis (darunter auch Ausbilder für Lehrkräfte) in allen Phasen ihrer Laufbahn unterstützt. Zudem fördert sie Projekte zur Unterstützung der Erstausbildung und fortlaufenden beruflichen Fortbildung des gesamten an der Organisation und Leitung der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung sowie der Erbringung entsprechender Leistungen beteiligten Personals. Der Schwerpunkt von Projekten im Rahmen dieser Priorität kann darauf liegen, die Erstausbildung von Lehrkräften sowie ihre fortlaufende berufliche Weiterbildung zu stärken, insbesondere durch die Verbesserung des politischen Rahmens und konkrete Möglichkeiten für die Mobilität von Lehrkräften. Die Priorität unterstützt auch die Steigerung der Attraktivität und Vielfalt von Lehrberufen, unter anderem durch die Unterstützung des Wohlbefindens der Lehrkräfte, sowie die Stärkung der Auswahl, Einstellung und Bewertung in Lehrberufen, wobei kritische Bereiche wie der Mangel an Fachlehrkräften in Mathematik und Naturwissenschaften besonders berücksichtigt werden. Mit den Projekten kann auch die Entwicklung einer stärkeren Schulleitung und innovativer Lehr- und Bewertungsmethoden direkt unterstützt werden. • Steigerung des Interesses und der Beteiligung in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) und Verbesserung der Leistungen in diesen Fächern sowie der Ausbildung in MINKT- Fächern und Förderung des Interesses von Mädchen an MINT-Fächern: Mit dieser Priorität werden Projekte unterstützt, die den MINT-Ansatz in der Bildung durch die interdisziplinäre Lehre in kulturellen, umweltbezogenen, wirtschaftlichen, designbezogenen und anderen Kontexten stärken und das Interesse von Mädchen an MINT-Fächern fördern. Dazu gehört die Entwicklung und Förderung effektiver und innovativer pädagogischer Konzepte und Bewertungsmethoden. Besonders wertvoll in diesem Zusammenhang ist der Aufbau von Partnerschaften zwischen Schulen, Unternehmen, Hochschuleinrichtungen, Forschungseinrichtungen und der Gesellschaft allgemein. Auf strategischer Ebene ist diese Priorität darauf ausgerichtet, die Entwicklung nationaler MINT-Strategien zu fördern. • Entwicklung hochwertiger Systeme für die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung: Im Mittelpunkt dieser Priorität steht die Umsetzung des EU-Qualitätsrahmens für eine hochwertige frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung im Einklang mit der Empfehlung des Rates zu hochwertiger frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung von 2019235. Sie umfasst Projekte zur Unterstützung der Erstausbildung und fortlaufenden beruflichen Weiterbildung des gesamten an der Organisation und Leitung der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung sowie der Erbringung entsprechender Leistungen beteiligten Personals. Darüber hinaus wird mit dieser Priorität auch die Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von Strategien und Praktiken zur Förderung der Teilnahme aller Kinder, einschließlich Kindern mit geringeren Chancen, an der frühkindlichen Betreuung, 235 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019H0605%2801%29&qid=1638446515934. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1638446515934&uri=CELEX%3A32019H0605%2801%29 264 Bildung und Erziehung unterstützt. • Unterstützung der Reaktion der europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung auf den Krieg in der Ukraine: Im Rahmen dieser Priorität werden Projekte unterstützt, die der Umsetzung, Verbreitung und Förderung inklusiver pädagogischer Ansätze und arbeitspraktischer Verfahren dienen, die auf aus der Ukraine geflohene Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte in der Schulbildung ausgerichtet sind. Die Projekte im Rahmen dieser Priorität sollen auf hohen Qualitätsstandards und umfangreichen Erfahrungen bei der Integration von Neuankömmlingen in Bildungs- und Berufsbildungsumgebungen aufbauen. Sie können beispielsweise auf Folgendes abzielen: Sprachkurse, Integration von Lernenden in die Schulbildung (mit Unterstützung – soweit möglich – durch ukrainische Lehrkräfte und Ausbildende, die vor dem Krieg geflohen sind), Verfahren zur Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen, Anwendung und Ausweitung der Forschung, Austausch mit ukrainischen Einrichtungen, bewährte Verfahren zur Unterstützung des psychosozialen Wohlergehens von vor dem Krieg geflohenen Lernenden und Beschäftigten usw. Im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung (sowohl Erstausbildung als auch Weiterbildung): • Anpassung der beruflichen Aus- und Weiterbildung an den Bedarf des Arbeitsmarkts und Inangriffnahme von schwach ausgeprägten Grundfertigkeiten: Mit dieser Priorität wird die Entwicklung von Berufsbildungsprogrammen unterstützt, die eine ausgewogene Mischung aus beruflichen Fähigkeiten und Schlüsselkompetenzen bieten. Um der Abnahme des Niveaus der Grundfertigkeiten in der EU entgegenzuwirken, vermitteln die Berufsbildungsprogramme solide Rechen-, Lese-, Schreib-, Sprach- und digitale Kompetenzen als starke Grundlagen für Wettbewerbsfähigkeit, lebenslanges Lernen, lebenslange Beschäftigungsfähigkeit, soziale Inklusion und persönliche Entwicklung. Diese Priorität fördert auch die Entwicklung von Berufsbildungsprogrammen, die regelmäßig entsprechend dem sich wandelnden Arbeitsmarktbedarf (auf der Grundlage von Daten über Kompetenzen) aktualisiert werden und eine stark arbeitsbasierte Lern-/Ausbildungskomponente aufweisen. • Flexibilisierung der Möglichkeiten in der beruflichen Aus- und Weiterbildung: Mit dieser Priorität werden Initiativen unterstützt, die flexible und an den Lernenden orientierte Berufsbildungsprogramme entwickeln, die in kleinere Einheiten, sogenannte Module, aufgeteilt werden können. Solche Programme ermöglichen auch die Validierung von Lernergebnissen, die durch nichtformales und informelles Lernen erzielt wurden. Projekte im Rahmen dieser Priorität tragen auch zur Entwicklung von Programmen zur fortlaufenden beruflichen Weiterbildung für Erwachsene bei. • Beitrag zur Innovation und Qualität in der beruflichen Aus- und Weiterbildung: Mit dieser Priorität werden Projekte zur Integration der beruflichen Aus- und Weiterbildung in die Wirtschafts-, Industrie- und Innovationsstrategien und Kompetenzökosysteme auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene unterstützt. Dazu gehören die Entwicklung der beruflichen Aus- und Weiterbildung auf höheren EQR-Stufen (5-8), die Stärkung der Rolle der beruflichen Aus- und Weiterbildung bei der Förderung von Innovation und angewandter Forschung sowie die Bereitstellung neuer Arten von Dienstleistungen, die von Berufsbildungsanbietern erbracht werden, wie z. B. Unterstützung bei der Unternehmensgründung oder Unterstützung des Technologietransfers für KMU. Mit dieser Priorität werden auch Initiativen unterstützt, die sich auf die Steigerung der Attraktivität des Lehr-/Ausbildungsberufs in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und die kontinuierliche berufliche Fortbildung konzentrieren. Darüber hinaus werden Projekte zur weiteren Verbesserung und Anwendung von Qualitätssicherungsmechanismen im Einklang mit dem europäischen Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (European Quality Assurance Reference Framework for Vocational Education and Training, EQAVET) unterstützt. • Steigerung der Attraktivität der Berufsbildung, insbesondere der MINT-Fächer, und Förderung der Internationalisierung der Berufsbildung: Mit dieser Priorität werden Projekte unterstützt, die darauf abzielen, Lernende für Programme zu gewinnen, die auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt werden und für die Wettbewerbsfähigkeit der EU und den grünen und den digitalen Wandel von entscheidender Bedeutung sind, 265 wobei ein besonderer Schwerpunkt darauf liegt, Geschlechterstereotypen bei der Auswahl von Berufsbildungsprogrammen zu begegnen. Mit dieser Priorität werden auch Initiativen unterstützt, die sich auf einen strategischen Ansatz für die Internationalisierung der Berufsbildung konzentrieren, der die Mobilität von Lernenden und Lehrkräften/Ausbildenden, die Teilnahme an internationalen Kompetenzwettbewerben oder andere relevante Aktivitäten umfassen könnte. Besonders wichtige Aspekte sind die automatische gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen und Lernergebnissen sowie die Entwicklung von Unterstützungsdiensten für die Mobilität der Lernenden (in Bezug auf Information, Motivation, Vorbereitung der Lernenden in der beruflichen Aus- und Weiterbildung, Verbesserung ihres interkulturellen Bewusstseins und ihrer aktiven Bürgerschaft sowie Erleichterung ihrer sozialen Integration im Aufnahmeland ). • Unterstützung der Reaktion der europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung auf den Krieg in der Ukraine: Im Rahmen dieser Priorität werden Projekte unterstützt, die der Umsetzung, Verbreitung und Förderung inklusiver Ansätze dienen, die auf vor dem Krieg in der Ukraine geflohene Lernende und Beschäftigte in der Berufsbildung ausgerichtet sind. Die Projekte im Rahmen dieser Priorität sollen auf hohen Qualitätsstandards und umfangreichen Erfahrungen bei der Integration von Neuankömmlingen in Bildungs- und Berufsbildungsumgebungen aufbauen. Sie können unter anderem auf Folgendes abzielen: Sprachkurse, Integration von Lernenden in die Berufsbildung, u. a. im Rahmen von arbeitsbasierten Lernangeboten und Lehrlingsausbildungen (mit Unterstützung – soweit möglich – durch ukrainische Lehrkräfte und Ausbildende, die vor dem Krieg geflohen sind), Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen oder Verfahren zur Unterstützung des psychosozialen Wohlergehens von vor dem Krieg geflohenen Lernenden und Beschäftigten. Im Bereich der Erwachsenenbildung: • Verbesserung der Zugänglichkeit, Qualität, Inanspruchnahme und Anerkennung der Erwachsenenbildung: Diese Priorität unterstützt attraktive, hochwertige und flexible Lernangebote, die an die Lernbedürfnisse von Erwachsenen aller Generationen angepasst sind. Darüber hinaus werden Projekte unterstützt, die Erwachsene befähigen und in die Lage versetzen, an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen, um Qualifikations- und Arbeitsmarktdefizite zu verringern, darunter Projekte, die auf individuellen Lernkonten und förderlichen Rahmenbedingungen aufbauen, sowie Projekte zur Validierung von Kompetenzen, die durch Microcredentials zertifiziert oder durch informelles und nichtformales Lernen erworben wurden. Darüber hinaus unterstützt diese Priorität die Entwicklung besserer Qualitätssicherungsmechanismen, einschließlich der Entwicklung und der Übertragung von Überwachungsmethoden, um die Wirksamkeit und die Fortschritte der Lernenden zu messen. Um eine hochwertige Erwachsenenbildung zu fördern, wird Projekten Vorrang eingeräumt, die die Kompetenzen des Personals in der Erwachsenenbildung verbessern, auf die Entwicklung von Kompetenzen abzielen, die auf den individuellen Lernbedarf, die Bewertung der Vorkenntnisse und Fähigkeiten erwachsener Lernender, bessere und innovativere Lehrmethoden sowie die Stärkung der unterstützenden Rolle des Personals in der Erwachsenenbildung bei der Motivation, Anleitung und Beratung von Lernenden in schwierigen Lernsituationen ausgerichtet sind. • Förderung von lokalen Lernzentren und innovativen Lernräumen: Bei dieser Priorität geht es darum, lokale Lernumgebungen zu unterstützen, soziale Inklusion, zivilgesellschaftliches Engagement und Demokratie zu fördern und allen Menschen in der Gemeinschaft lebenslange und lebensumspannende Lernmöglichkeiten zu bieten, auch durch den Einsatz digitaler Technologien und durch Maßnahmen für die Ansprache und Einbeziehung der Lernenden. Im Rahmen der Projekte könnten beispielsweise lokale Lernzentren, Bibliotheken, Museen, Gefängnisse, die Zivilgesellschaft und die breitere Gemeinschaft (NRO, lokale Behörden, Gesundheitswesen, Kulturbranche usw.) dazu angeregt werden, zusammenzuarbeiten, um Erwachsene aller Altersgruppen zu motivieren und sie zu befähigen, sich die für Resilienz und Anpassungsfähigkeit in Zeiten von Umbruch und Unsicherheit erforderlichen Lebens- und Schlüsselkompetenzen anzueignen. • Förderung der Weiterbildung und Umschulung von Erwachsenen: Diese Priorität zielt darauf ab, neue Möglichkeiten, Kenntnisse und Kompetenzen im Bereich der Erwachsenenbildung zu fördern, insbesondere für Erwachsene mit geringen Grundfertigkeiten. Die Projekte sollten es erwachsenen Lernenden ermöglichen, ihre 266 Grundfertigkeiten zu verbessern und schließlich höhere Qualifikationen zu erwerben. Dies sollte mit der Entwicklung von Laufbahnberatung und der Fähigkeiten Erwachsener im Bereich der Laufbahnplanung einhergehen. Die Verbesserung der Kompetenzbewertung, die Gestaltung maßgeschneiderter Lernangebote und die Entwicklung wirksamer Aufklärungsmaßnahmen sind ebenfalls Aspekte, die zum übergeordneten Ziel der Förderung der Weiterbildung und Umschulung von Erwachsenen beitragen können. • Unterstützung der Reaktion der europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung auf den Krieg in der Ukraine: Im Rahmen dieser Priorität werden Projekte unterstützt, die der Umsetzung, Verbreitung und Förderung inklusiver pädagogischer Ansätze und arbeitspraktischer Verfahren dienen, die auf aus der Ukraine geflohene Lernende und Beschäftigte in der Erwachsenenbildung ausgerichtet sind. Die Projekte im Rahmen dieser Priorität sollen auf hohen Qualitätsstandards und umfangreichen Erfahrungen bei der Integration von Neuankömmlingen in Bildungs- und Berufsbildungsumgebungen aufbauen. Sie können beispielsweise auf Folgendes abzielen: Bereitstellung von Sprachangeboten, Anwendung und Ausweitung der Forschung, Austausch mit ukrainischen Einrichtungen, Ermittlung bewährter Verfahren zur Unterstützung des psychosozialen Wohlergehens von vor dem Krieg geflohenen Lernenden und Beschäftigten usw. Im Jugendbereich: Vorrang erhalten Aktionen, die zu den Kernbereichen der EU-Jugendstrategie 2019–2027 beitragen: Beteiligung, Begegnung und Befähigung für junge Menschen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit, die größere Synergien zwischen verschiedenen für junge Menschen wichtigen Aktionsbereichen ermöglicht, der Förderung der Jugendbeteiligung in unterschiedlichem Umfang und in verschiedenen Formaten sowie der Unterstützung des aktiven Bürgersinns junger Menschen, insbesondere der jungen Menschen, die von sozialer Ausgrenzung bedroht sind. Zu den spezifischen Prioritäten für den Jugendbereich gehören: • Stärkung der Grundfertigkeiten, der Beschäftigungsfähigkeit sowie der Eigeninitiative und des unternehmerischen Denkens junger Menschen: Die Priorität zielt darauf ab, die Schlüsselkompetenzen und Grundfertigkeiten junger Menschen durch Aktivitäten zu stärken, die die formale Bildung ergänzen und ihren Übergang vom Jugend- ins Erwachsenenalter, einschließlich ihrer Eingliederung in den Arbeitsmarkt, erleichtern. Dies könnte Kreativität, Innovation und kritisches Denken junger Menschen fördern. Aktivitäten zur Unterstützung der Inklusion und Beschäftigungsfähigkeit von jungen Menschen mit geringeren Chancen (einschließlich junger Menschen, die keine Schule besuchen, keiner Arbeit nachgehen und keine Berufsausbildung absolvieren, junger Menschen mit Behinderungen und/oder mit Migrationshintergrund) im Mittelpunkt dieser Priorität stehen. Die Priorität zielt auch darauf ab, die Eigeninitiative junger Menschen, insbesondere im sozialen Bereich, und ihre Motivation zur Unterstützung ihrer Gemeinschaften zu stärken. Zudem können mit Projekten im Rahmen dieser Priorität auch Unternehmertum, kreatives Lernen und soziales Unternehmertum bei jungen Menschen gefördert werden. Eine wesentliche Rolle bei dieser Priorität spielen der interkulturelle Dialog, die Kenntnis und Anerkennung von Vielfalt und die Förderung von Toleranz. • Steigerung von Qualität, Innovation und Anerkennung der Jugendarbeit: Bei dieser Priorität geht es darum, die Anerkennung der Jugendarbeit und des informellen und nichtformalen Lernens auf allen Ebenen zu fördern und die Qualitätsentwicklung und Innovation in der Jugendarbeit im Einklang mit den in der Europäischen Jugendarbeitsagenda und der Bonner Erklärung vom Dezember 2020 verankerten Prioritäten zu unterstützen. Dazu gehören der Aufbau von Kapazitäten von Jugendarbeitern sowie die Unterstützung der Entwicklung und des Austauschs spezifischer Methoden in der Jugendarbeit. Diese Priorität trägt auch der Notwendigkeit Rechnung, Politik, Forschung und Praxis im Jugendbereich stärker zu verknüpfen, um bessere Erkenntnisse über die Bedürfnisse zu gewinnen und die Politikgestaltung zu erleichtern. • Unterstützung der Reaktion des Jugendbereichs in Europa auf den Krieg in der Ukraine: Im Rahmen dieser Priorität werden Projekte unterstützt, die der Umsetzung, Verbreitung und Förderung inklusiver Ansätze und Verfahren dienen, die ausgerichtet sind auf aus der Ukraine geflohene junge Menschen und Jugendbetreuer/innen sowie auf in der Jugendarbeit in diesem Bereich tätige Einrichtungen in den 267 Aufnahmeländern. Die Aktivitäten sollten auf den Grundsätzen der Jugendarbeit beruhen (einschließlich des nichtformalen und interkulturellen Lernens) und zur Förderung und zum Verständnis der Menschenrechte und der Demokratie sowie zur Stärkung der Kapazitäten der teilnehmenden Organisationen beitragen. Sie können beispielsweise auf Folgendes abzielen: Bereitstellung von Sprachangeboten, Anwendung und Ausweitung der Forschung, Stärkung von Synergien und Komplementaritäten mit in der Ukraine im Jugendbereich tätigen Organisationen, Ermittlung bewährter Verfahren zur Unterstützung des psychosozialen Wohlergehens aus der Ukraine geflohener junger Menschen und Jugendarbeiter, Förderung des Kapazitätsaufbaus von in der Jugendarbeit tätigen Organisationen in der Ukraine und in den Aufnahmeländern usw. Im Bereich Sport: Vorrang erhalten Partnerschaften, die zur Umsetzung zentraler Strategiepapiere wie des EU-Arbeitsplans für den Sport (2024-2027)236 oder der Empfehlung des Rates zu gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität237 beitragen. Zu den spezifischen Prioritäten für den Sportbereich gehören: • Förderung eines gesunden Lebensstils für alle: Bei den Projekten im Rahmen dieser Priorität geht es vor allem um die Förderung eines gesunden Lebensstils für alle, einschließlich durch Sensibilisierung für die Vorteile einer gesunden und aktiven Lebensweise, die Umsetzung der Empfehlung des Rates zu gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität und der EU-Leitlinien für körperliche Aktivität, die Unterstützung bei der Durchführung der Europäischen Woche des Sports, die Förderung von Sport und körperlicher Betätigung als Mittel für eine bessere Gesundheit, die Förderung aller Aktivitäten, die zu sportlicher und körperlicher Betätigung anregen, sowie die Förderung traditioneller Sportarten und Spiele. • Förderung von Integrität und Werten im Sport: Bei den Projekten im Rahmen dieser Priorität geht es vor allem um die Bekämpfung von Doping, Spielabsprachen und Korruption im Sport sowie die Verbesserung von Good Governance im Sport. • Bildungsförderung im und durch den Sport: Bei den Projekten im Rahmen dieser Priorität geht es vor allem um die Unterstützung der Kompetenzentwicklung im Sport, die Förderung dualer Karrieren von Sportlerinnen und Sportlern, die Förderung der Qualität des Sportunterrichts und des Personals, die Nutzung der Mobilitätsaktivitäten als Mittel zur Verbesserung der Qualifikationen und die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit durch den Sport. 236 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A42020Y1204%2801%29. 237 https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2013:354:0001:0005:DE:PDF. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A42020Y1204%2801%29 https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2013:354:0001:0005:DE:PDF 268 KOOPERATIONSPARTNERSCHAFTEN Das vorrangige Ziel von Kooperationspartnerschaften besteht darin, es Organisationen zu ermöglichen, die Qualität und Relevanz ihrer Aktivitäten zu erhöhen, ihre Partnernetzwerke auszubauen und zu stärken und ihre Fähigkeit zu verbessern, auf transnationaler Ebene gemeinsam tätig zu werden, indem sie die Internationalisierung ihrer Tätigkeiten fördern, neue Verfahren und Methoden austauschen oder entwickeln sowie Ideen austauschen und sich mit ihnen auseinandersetzen. Sie sollen die Entwicklung, den Transfer und/oder die Umsetzung von Innovationen und von gemeinsamen Initiativen zur Förderung der Zusammenarbeit, des Peer-Learning und des Erfahrungsaustauschs auf der europäischen Ebene unterstützen. Die Ergebnisse sollten weiterverwendbar, übertragbar und hochskalierbar sein und nach Möglichkeit eine ausgeprägte transdisziplinäre Dimension aufweisen. Es wird erwartet, dass die ausgewählten Projekte die Ergebnisse ihrer Aktivitäten auf lokaler, regionaler, nationaler und transnationaler Ebene teilen. Kooperationspartnerschaften sind in den Prioritäten und politischen Rahmenkonzepten der einzelnen Erasmus+- Bereiche auf europäischer wie nationaler Ebene verankert und zielen zugleich darauf ab, Anreize für eine sektorübergreifende und horizontale Zusammenarbeit in Themenbereichen zu schaffen. Je nach dem Bereich des vorgeschlagenen Projekts und der Art des Antragstellers werden diese Kooperationspartnerschaften entweder von den nationalen Agenturen oder von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) verwaltet. Weitere Informationen hierzu sind im Abschnitt „Wo ist der Antrag zu stellen“ unter den FÖRDERKRITERIEN enthalten. ZIELE DER AKTION Kooperationspartnerschaften zielen auf Folgendes ab: • Verbesserung der Qualität der Arbeit, der Aktivitäten und der Verfahren der beteiligten Organisationen und Einrichtungen, Öffnung für neue Akteure, die naturgemäß nicht zu ein und demselben Sektor gehören • Aufbau der Kapazitäten von Organisationen für die transnationale und sektorübergreifende Arbeit • Berücksichtigung gemeinsamer Bedürfnisse und Prioritäten in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport • Förderung von Transformation und Wandel (auf individueller, institutioneller oder sektoraler Ebene) mit dem Ergebnis von Verbesserungen und neuen Ansätzen, und zwar entsprechend dem Kontext der jeweiligen Organisation WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR DIE BEANTRAGUNG EINER KOOPERATIONSPARTNERSCHAFT ERFÜLLT SEIN? Um für eine Erasmus+-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für Kooperationspartnerschaften die folgenden Förderkriterien erfüllen: FÖRDERKRITERIEN Wer ist antragsberechtigt? Jede teilnehmende Organisation in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland kann der Antragsteller/Koordinator sein. Die betreffende Organisation stellt den Antrag im Namen aller am Projekt beteiligten Organisationen. Um förderfähig zu sein, müssen antragstellende/koordinierende Organisationen mindestens zwei Jahre vor Ablauf der Antragsfrist rechtmäßig gegründet worden sein. 269 Bei Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung oder Jugend, die von europäischen NRO eingereicht und von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) verwaltet werden, muss der antragstellende Koordinator eine europäische NRO238 sein, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung oder Jugend tätig ist. Die europäische Stelle/das europäische Sekretariat der europäischen NRO stellt einen Antrag im Namen der europäischen NRO. Welche Arten von Organisationen können an dem Projekt teilnehmen? An einer Kooperationspartnerschaft kann jede öffentliche oder private Organisation239 teilnehmen, die in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder in einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland in den Regionen 1 bis 3 (siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens) ansässig ist240. Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. Organisationen mit Sitz in den EU-Mitgliedstaaten und den mit dem Programm assoziierten Drittländern können entweder als Projektkoordinatoren oder als Partnerorganisationen teilnehmen. Organisationen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können nicht als Projektkoordinatoren teilnehmen. Unabhängig von dem Bereich, auf den sich das Projekt konkret bezieht, stehen Kooperationspartnerschaften allen Organisationen offen, die in einem beliebigen Teilbereich der Bereiche allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Sport oder anderer sozioökonomischer Sektoren tätig sind oder sich bereichsübergreifend engagieren (z. B. lokale, regionale und nationale Behörden, Anerkennungs- und Validierungszentren, Handelskammern, Handelsorganisationen, Beratungszentren und Sport- und Kulturorganisationen). Je nach der Priorität und den Zielsetzungen des Projekts sollten an einer Kooperationspartnerschaft die am besten geeigneten Partner mit möglichst vielfältigem Hintergrund beteiligt sein, damit die verschiedenen Erfahrungen, Profile und spezifischen Fachkenntnisse genutzt und relevante und hochwertige Ergebnisse erzielt werden können. 238 Für die Zwecke dieses Programms handelt es sich hierbei um NRO, die im Rahmen einer formal anerkannten Struktur tätig sind, bestehend aus einer europäischen Stelle/einem europäischen Sekretariat, die/das seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat und mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig ist, und aus nationalen Organisationen/Zweigniederlassungen in mindestens neun EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern. Diese nationalen Organisationen/Zweigstellen müssen: ▪ nach Maßgabe ihrer Satzung mit der europäischen Stelle bzw. dem europäischen Sekretariat verbunden sein; ▪ in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung oder Jugend tätig sein. Daher muss eine europäische NRO aus mindestens neun Einrichtungen bestehen (die europäische Stelle/das europäische Sekretariat + acht nationale Organisationen/Zweigniederlassungen), die in neun verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind. Die Definition des Begriffs „nach Maßgabe der Satzung verbunden“ für die Zwecke des Programms Erasmus+ findet sich in „Teil D – Glossar“ dieses Leitfadens. 239 Für die Zwecke dieser Aktion gelten informelle Gruppen junger Menschen nicht als Organisation und kommen daher nicht für eine Teilnahme (weder als Antragsteller noch als Partner) in Betracht. 240 Hochschuleinrichtungen in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland, die an einer Kooperationspartnerschaft teilnehmen möchten, müssen über eine gültige Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Teilnehmende Hochschuleinrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern benötigen keine Erasmus-Charta, müssen sich aber zur Einhaltung deren Grundsätze verpflichten. 270 Beteiligung assoziierter Partnerorganisationen Zusätzlich zu den Organisationen, die offiziell an dem Projekt teilnehmen (der Koordinator und die Partnerorganisationen), können an Kooperationspartnerschaften auch andere Partner aus dem öffentlichen oder privaten Sektor beteiligt sein, die zur Durchführung spezifischer Projektaufgaben/-aktivitäten beitragen oder die Bekanntmachung und Nachhaltigkeit des Projekts unterstützen. Im Rahmen eines Erasmus+-Projekts werden diese Partner als „assoziierte Partner“ bezeichnet. Vertraglich gesehen und unter dem Aspekt der Förderfähigkeit gelten sie nicht als Projektpartner und erhalten im Rahmen des Projekts keine Mittel aus dem Programm. Damit jedoch ihre Rolle innerhalb der Partnerschaft verständlich wird und ein Gesamtbild für den Vorschlag verfügbar ist, muss ihre Beteiligung am Projekt und an den verschiedenen Aktivitäten klar beschrieben werden. Ausnahme: Organisationen aus Belarus und Russland sind nicht zur Teilnahme als assoziierte Partner berechtigt. Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen Eine Kooperationspartnerschaft ist ein transnationales Projekt, an dem mindestens drei Organisationen aus drei unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern beteiligt sein müssen. Die Anzahl der an einer Partnerschaft teilnehmenden Organisationen ist nach oben nicht begrenzt. Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen alle teilnehmenden Organisationen benannt werden. Im Falle von Anträgen in den Bereichen Schulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Erwachsenenbildung und Jugend, die bei nationalen Agenturen eingereicht werden, gilt Folgendes: • Ein und dieselbe Organisation (eine OID) darf als Antragsteller oder als Partner pro Frist an höchstens 10 Anträgen beteiligt sein241. Grundsätzlich fördern Kooperationspartnerschaften die Zusammenarbeit zwischen Organisationen in EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern. Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern (Regionen 1 bis 3, mit Ausnahme von Belarus) können jedoch als Partner (nicht als Antragsteller) beteiligt werden, wenn ihre Beteiligung einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt darstellt und die Mindestbeteiligung von drei Organisationen aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern erfüllt ist. Abgedeckte Prioritäten Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen Kooperationspartnerschaften entweder: • mindestens eine horizontale Priorität und/oder • mindestens eine spezifische Priorität abdecken, die für den am stärksten betroffenen Teilbereich der Bereiche allgemeine und berufliche Bildung, Jugend oder Sport relevant ist. Bei Projekten in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen indirekt verwaltet werden, können die nationalen 241 Diese Höchstzahl bezieht sich auf alle Anträge auf Kooperationspartnerschaft, die bei den nationalen Agenturen für alle diese Bereiche zusammen eingereicht wurden. 271 Agenturen diejenigen dieser Prioritäten, die in ihrem jeweiligen nationalen Kontext besonders relevant sind, stärker berücksichtigen („europäische Prioritäten im nationalen Kontext“). Nationale Agenturen müssen potenzielle Antragsteller über ihre offiziellen Websites ordnungsgemäß informieren. Bei Projekten im Bereich des Sports kann nur eine (horizontale oder spezifische) Priorität behandelt werden. Ort der Aktivitäten Alle Aktivitäten der Kooperationspartnerschaften müssen in den Ländern der Organisationen durchgeführt werden, die am Projekt als vollwertige Partner oder assoziierte Partner beteiligt sind. Sofern dies im Hinblick auf die Ziele oder die Durchführung des Projekts ordnungsgemäß begründet wird, gilt darüber hinaus Folgendes: • Aktivitäten können auch an dem Ort stattfinden, an dem eine Einrichtung der Europäischen Union242 ihren Sitz hat, selbst wenn an dem Projekt keine Organisation aus dem Gastland dieser Einrichtung beteiligt ist. • Aktivitäten zur Weitergabe der Ergebnisse können auch in anderen EU- Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern oder förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern durchgeführt werden Projektdauer Zwischen 12 und 36 Monaten. Die Dauer muss bei der Antragstellung je nach Projektzielen und Art der im betreffenden Zeitraum geplanten Aktivitäten gewählt werden. Die Dauer einer Kooperationspartnerschaft kann auf begründeten Antrag des Begünstigten und mit Zustimmung der nationalen Agentur oder der Exekutivagentur verlängert werden, sofern die Gesamtdauer 36 Monate nicht überschreitet. Die Verlängerung hat jedoch keine Auswirkungen auf die Gesamthöhe der Finanzhilfe. Wo ist der Antrag zu stellen? Für Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend, eingereicht von einer Organisation in diesen Bereichen mit Ausnahme europäischer NRO: • Bei der nationalen Agentur des Landes, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Für Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung oder Jugend, eingereicht durch europäische NRO243: • Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal): - Europäische NRO – Kennnummern der Aufforderungen: ▪ ERASMUS-EDU-2026-PCOOP-ENGO (allgemeine und berufliche Bildung) 242 Sitze der Organe der Europäischen Union sind Brüssel, Frankfurt, Luxemburg und Straßburg. Eine Liste der Organe und Einrichtungen der EU finden Sie unter https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and- bodies_de. 243 Die Definition einer europäischen NRO für die Zwecke des Programms Erasmus+ findet sich in Teil D – „Glossar“ dieses Leitfadens. https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de 272 ▪ ERASMUS-YOUTH-2026-PCOOP-ENGO (Jugend) Für Partnerschaften im Bereich Sport: • bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA): - Sport – Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-SPORT-2026-SCP In allen Fällen kann ein und dasselbe Partnerkonsortium nur einen einzigen Antrag je Frist stellen, und zwar nur bei einer einzigen Agentur244. Wann ist der Antrag zu stellen? Für Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend, eingereicht von einer Organisation in diesen Bereichen mit Ausnahme europäischer NRO245: • Die Finanzhilfeanträge sind einzureichen bis: 5. März um 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) bei Projekten, die zwischen dem 1. September eines Jahres und dem 31. Dezember desselben Jahres beginnen. Mögliche zusätzliche Frist in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend, eingereicht von einer Organisation in diesen Bereichen mit Ausnahme europäischer NRO: • Die nationalen Agenturen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend können eine zweite Antragsrunde durchführen, für die die Bestimmungen dieses Leitfadens ebenfalls gelten. Die nationalen Agenturen informieren dann auf ihren Webseiten über diese Möglichkeit. • Falls eine zweite Antragsrunde durchgeführt wird, müssen Antragsteller für Projekte, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. August des Folgejahres beginnen, ihren Finanzhilfeantrag bis zum 1. Oktober, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), einreichen. Für Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend, eingereicht durch europäische NRO: • Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 5. März um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Für Partnerschaften im Bereich Sport: • Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 5. März um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. AUSSCHLUSS- UND EIGNUNGSKRITERIEN Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. 273 EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Ein Projekt im Rahmen einer Kooperationspartnerschaft besteht aus vier Phasen, die bereits vor der Auswahl des Projektvorschlags für die Förderung beginnen: Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung. Die teilnehmenden Organisationen und die Teilnehmer an den Aktivitäten sollten in allen Phasen eine aktive Rolle spielen und so ihre Lernerfahrung verbessern. • Planung (Festlegung der Bedürfnisse, der Ziele, der Projekt- und Lernergebnisse, der Aktivitätsformate, des Zeitplans usw.) • Vorbereitung (Planung der Aktivitäten, Erstellung des Arbeitsprogramms, praktische Vorkehrungen, Bestätigung der Zielgruppe(n) für die vorgesehenen Aktivitäten, Abschluss von Vereinbarungen mit Partnern usw.) • Durchführung der Aktivitäten • Nachbereitung (Bewertung der Aktivitäten und ihrer Wirkung auf unterschiedlichen Ebenen, Weitergabe und Nutzung der Projektergebnisse) Kooperationspartnerschaften können auch die Organisation länderübergreifender Unterrichts-, Ausbildungs- und Lernaktivitäten für Einzelpersonen oder Gruppen umfassen, wenn sie hinsichtlich der Erreichung der Projektziele mit einem Mehrwert verbunden sind. Das Format und der Zweck der vorgeschlagenen Aktivitäten sowie die Art und Anzahl der Teilnehmer sind im Rahmen des Projektantrags zu beschreiben und zu begründen. Bei der Konzeption eines Projekts zu berücksichtigende horizontale Aspekte: Neben der Erfüllung der formalen Kriterien und dem Abschluss einer nachhaltigen Kooperationsvereinbarung mit allen Projektpartnern können die folgenden Elemente dazu beitragen, die Wirkung und die hochwertige Umsetzung von Kooperationspartnerschaften in den verschiedenen Projektphasen zu steigern. Die Antragsteller werden aufgefordert, diese Möglichkeiten und Faktoren bei der Gestaltung von Projekten für Kooperationspartnerschaften zu berücksichtigen. Inklusion und Vielfalt Mit dem Programm Erasmus+ sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion und Fairness bei allen Aktionen gefördert werden. Zur Umsetzung dieser Grundsätze wurde eine Strategie für Inklusion und Vielfalt246 entwickelt, um mehr Teilnehmende aus einer größeren Vielfalt von Verhältnissen zu erreichen, insbesondere Teilnehmende mit geringeren Chancen, die mit Hindernissen bei der Teilnahme an europäischen Projekten konfrontiert sind. Kooperationspartnerschaften sind besonders geeignet, um im Einklang mit der entsprechenden politischen Priorität für die Aktion Inklusion und Vielfalt zum Thema des Projekts zu machen und Praktiken und Methoden weiterzuentwickeln, bei denen auf Inklusion und Vielfalt geachtet wird. Organisationen sollten auch unabhängig von der Thematik ihrer Projekte barrierefreie und inklusive Projektaktivitäten konzipieren, bei denen die Ansichten von Teilnehmenden mit geringeren Chancen berücksichtigt und diese Teilnehmenden während des gesamten Prozesses in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Ökologische Nachhaltigkeit Die Projekte sollten umweltfreundlich gestaltet werden und grüne Praktiken in alle Aspekte einbeziehen. Die Organisationen und Teilnehmer sollten bei der Konzeption des Projekts einen umweltfreundlichen Ansatz verfolgen, der alle Beteiligten dazu anregt, über Umweltfragen zu diskutieren und mehr darüber zu erfahren, sie zum Nachdenken darüber veranlasst, was auf den verschiedenen Ebenen getan werden kann, und Organisationen und Teilnehmer dabei unterstützt, alternative umweltfreundlichere Wege zur Durchführung der Projektaktivitäten zu finden. Digitale Dimension Virtuelle Zusammenarbeit und Experimente mit virtuellen und integrierten Lernangeboten sind für erfolgreiche Kooperationspartnerschaften von zentraler Bedeutung. Insbesondere bei Projekten in den Bereichen Schul- und 246 https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-inclusion-and- diversity-strategy. https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-inclusion-and-diversity-strategy https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-inclusion-and-diversity-strategy 274 Erwachsenenbildung wird nachdrücklich empfohlen, für die Zusammenarbeit vor, während und nach den Projektaktivitäten die European School Education Platform (einschließlich eTwinning) oder die Erwachsenenbildungsplattform EPALE zu nutzen. Bei Projekten im Jugendbereich wird nachdrücklich empfohlen, das Europäische Jugendportal und die EU-Jugendstrategieplattform zu nutzen. Teilhabe und zivilgesellschaftliches Engagement Das Programm unterstützt Teilhabe und aktives Engagement in allen seinen Aktionen. Die Projekte der Kooperationspartnerschaft sollten die Teilhabe der Menschen am demokratischen Leben und das soziale und zivilgesellschaftliche Engagement fördern. Der Schwerpunkt liegt auch darauf, für den Kontext der Europäischen Union zu sensibilisieren und ein entsprechendes Verständnis zu vermitteln, insbesondere was die gemeinsamen Werte der EU, die Grundsätze der Einheit und Vielfalt sowie ihre kulturelle Identität, ihr kulturelles Bewusstsein und ihr gesellschaftliches und historisches Erbe anbelangt. ZUSCHLAGSKRITERIEN Relevanz (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Inwieweit ▪ ist der Vorschlag relevant für die Ziele und Prioritäten der Aktion. Darüber hinaus wird der Vorschlag als äußerst relevant angesehen, wenn er die Priorität „Inklusion und Vielfalt“ abdeckt Bei Projekten, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden: eine oder mehrere der von der nationalen Agentur verkündeten „europäischen Prioritäten im nationalen Kontext“ abdeckt Bei Projekten, die von europäischen NRO in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung oder Jugend bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur eingereicht werden: Inwieweit der Antragsteller Aktivitäten durchführt, die die Umsetzung der EU-Politik in einem dieser Bereiche unterstützen ▪ ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant ▪ sind das Profil, die Erfahrung und die Aktivitäten der teilnehmenden Organisationen relevant für den Bereich, auf den sich der Antrag bezieht ▪ beruht der Vorschlag auf einer fundierten und angemessenen Bedarfsanalyse ▪ ist der Vorschlag dazu geeignet, Synergieeffekte zwischen verschiedenen Teilbereichen der Bereiche allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport zu schaffen, oder hat er potenziell eine starke Wirkung auf einen oder mehrere dieser Teilbereiche ▪ ist der Vorschlag innovativ ▪ ergänzt der Vorschlag andere von den teilnehmenden Organisationen bereits durchgeführte Initiativen ▪ erbringt der Vorschlag einen Mehrwert auf EU-Ebene durch Ergebnisse, die nicht erzielt werden könnten, wenn die Aktivitäten in einem einzelnen Land durchgeführt würden Qualität der Projektkonzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit ▪ sind die Projektziele klar definiert und realistisch und tragen den Bedürfnissen und Zielen der beteiligten Organisationen und den Bedürfnissen der Zielgruppen Rechnung ▪ ist die vorgeschlagene Methodik klar, angemessen und realisierbar - ist der Projektarbeitsplan klar, vollständig und wirksam und sieht angemessene 275 Phasen für die Vorbereitung, Durchführung und Weitergabe der Projektergebnisse vor - ist das Projekt kostenwirksam und weist angemessene Mittel für die einzelnen Aktivitäten zu - werden geeignete Maßnahmen zur Qualitätskontrolle, Überwachung und Evaluierung vorgeschlagen, die gewährleisten, dass das Projekt in hoher Qualität, fristgerecht und unter Einhaltung des finanziellen Rahmens durchgeführt wird ▪ sind die Aktivitäten barrierefrei und inklusiv konzipiert und stehen Menschen mit geringeren Chancen offen ▪ sind digitale Instrumente und Lernmethoden in das Projekt integriert, um die physischen Aktivitäten zu ergänzen und die Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen zu verbessern Falls Erasmus+-Online-Plattformen und -Instrumente in dem Arbeitsbereich/den Arbeitsbereichen der teilnehmenden Organisationen vorhanden sind: inwieweit werden in dem Projekt gegebenenfalls die Erasmus+-Online-Plattformen und -Instrumente (European School Education Platform, einschließlich eTwinning, EPALE, Europäisches Jugendportal, Youthpass) als Instrumente für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Projektaktivitäten genutzt ▪ ist das Projekt umweltfreundlich gestaltet und bezieht grüne Praktiken in die verschiedenen Projektphasen ein ▪ fördert das Projekt Teilhabe und bürgerschaftliches Engagement ▪ beschreibt das Projekt klar sowohl qualitative als auch quantitative Indikatoren, die realistisch und durchführbar sind und zur Verbesserung der Gesamtqualität des Projekts beitragen Projekte mit Schulungs-, Lehr- oder Lernaktivitäten: ▪ inwieweit sind diese Aktivitäten für die Projektziele geeignet und weisen ein angemessenes Teilnehmerprofil und eine ausreichende Teilnehmerzahl auf ▪ Qualität der praktischen Regelungen, des Managements und der Unterstützungsangebote bei Lern-, Unterrichts- und Ausbildungsaktivitäten ▪ Qualität der Regelungen zur Anerkennung und Validierung der Lernergebnisse der Teilnehmer gemäß den Grundsätzen der europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumente Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Inwieweit ▪ weist das Projekt eine angemessene Mischung in Bezug auf das Profil, einschließlich Basisorganisationen, die bisherige Programmerfahrung und das Fachwissen der teilnehmenden Organisationen auf, um alle Projektziele erfolgreich zu verwirklichen ▪ für Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung oder Jugend, eingereicht durch europäische NRO: gehören dem Konsortium Partnerorganisationen außerhalb der antragstellenden europäischen NRO an, sodass es für eine Zusammenarbeit außerhalb seiner nationalen Organisationen/Zweigniederlassungen offensteht ▪ bezieht das Projekt neue Programmteilnehmer und weniger erfahrene Organisationen in die Aktion ein ▪ verdeutlicht die vorgeschlagene Aufgabenverteilung das Engagement und die aktive Mitwirkung aller teilnehmenden Organisationen ▪ beinhaltet der Vorschlag wirksame Mechanismen zur Koordinierung und 276 Kommunikation der teilnehmenden Organisationen untereinander und mit anderen maßgeblichen Akteuren ▪ (sofern zutreffend) erbringt die Beteiligung einer teilnehmenden Organisation aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt (ansonsten wird die teilnehmende Organisation aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland zum Zeitpunkt der Bewertung vom Projektvorschlag ausgeschlossen.) Wirkung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Inwieweit ▪ enthält der Projektvorschlag konkrete und logische Schritte zur Integration der Projektergebnisse in die reguläre Arbeit der teilnehmenden Organisationen ▪ hat das Projekt potenziell eine positive Wirkung auf die Teilnehmer und die teilnehmenden Organisationen sowie auf die breitere Gemeinschaft ▪ haben die erwarteten Projektergebnisse das Potenzial einer Nutzung außerhalb der am Projekt teilnehmenden Organisationen während und nach der Projektlaufzeit und auf lokaler, regionaler, nationaler oder europäischer Ebene ▪ enthält der Projektvorschlag konkrete und wirksame Schritte, um die Projektergebnisse innerhalb der teilnehmenden Organisationen bekannt zu machen, die Ergebnisse an andere Organisationen und die Öffentlichkeit weiterzugeben und öffentlich auf die Finanzierung durch die Europäische Union hinzuweisen ▪ inwieweit wird in dem Projektvorschlag (sofern relevant) erläutert, wie die erstellten Materialien, Dokumente und Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden ▪ umfasst der Projektvorschlag konkrete und wirksame Schritte, um die Nachhaltigkeit des Projekts und seine Fähigkeit zu gewährleisten, auch nach Ausschöpfung der EU- Finanzhilfe weiterhin Wirkung zu entfalten und Ergebnisse zu erzielen Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte (von insgesamt 100 Punkten) erreichen. Außerdem muss jeweils mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der oben genannten Kategorien von Zuschlagskriterien erreicht werden (d. h. mindestens 13 Punkte247 in den Kategorien „Relevanz des Projekts“ und „Wirkung“, 15 Punkte in der Kategorie „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ und 10 Punkte in der Kategorie „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“). Sind zwei oder mehr Anträge mit derselben Punktzahl eingegangen, erhalten im Fall von Ermessensentscheidungen die Anträge Priorität, die zunächst in der Kategorie „Relevanz des Projekts“ und anschließend in der Kategorie „Wirkung“ die höchste Punktzahl erzielen. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Es stehen drei vorab festgelegte Pauschalbeträge zur Verfügung, die dem Gesamtbetrag der Finanzhilfe für das Projekt entsprechen: 120 000 EUR, 250 000 EUR und 400 000 EUR. Die Antragsteller wählen zwischen den drei vorab festgelegten Beträgen je nach den beabsichtigten Aktivitäten und angestrebten Ergebnissen: Bei der Planung ihrer Projekte müssen die antragstellenden Organisationen – zusammen mit ihren Projektpartnern – den Pauschalbetrag wählen, der am besten geeignet ist, die Kosten ihrer Projekte entsprechend ihren Bedürfnissen und Zielen zu decken. Die Vorschläge müssen eine Beschreibung der Aktivitäten enthalten, zu deren Durchführung sich die Antragsteller unter Verwendung des beantragten Pauschalbetrags verpflichten, und den Grundsätzen der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Wirksamkeit genügen. 247 Da Dezimalpunkte bei der Bewertung dieser Aktion nicht anwendbar sind, wird die Mindestpunktzahl für diese Kriterien auf den nächsten Punkt aufgerundet (z. B. ist die Hälfte von 25 Punkten 12,5, weshalb die zu berücksichtigende Mindestpunktzahl auf 13 Punkte aufgerundet wird). 277 Die Wahl des Pauschalbetrags sollte auf der Grundlage der vom Antragsteller geschätzten Gesamtkosten des Projekts erfolgen. Ausgehend von dieser Schätzung müssen die Antragsteller den Pauschalbetrag wählen, der ihren Bedürfnissen am besten entspricht, wobei eine effiziente Verwendung der Mittel und die Einhaltung des Kofinanzierungsprinzips zu gewährleisten sind (d. h. es wird davon ausgegangen, dass die Projekte durch andere Finanzierungsquellen kofinanziert werden, weshalb die geschätzten Gesamtkosten des Projekts höher sein müssen als der beantragte Pauschalbetrag). Im Falle von Zweifeln zwischen zwei Beträgen können die Antragsteller: a) die Kosten ihres Projekts senken, indem sie z. B. kostengünstigere Wege finden, um ähnliche Ergebnisse zu erzielen, oder indem sie die Anzahl bzw. den Umfang der Projektaktivitäten an das Budget anpassen; b) den Umfang ihres Projekts erweitern, indem sie z. B. versuchen, mehr Teilnehmende mit ihren Aktivitäten zu erreichen, die Anzahl der Aktivitäten zu erhöhen oder zusätzliche Projektergebnisse zu erzielen. Im Einklang mit den oben beschriebenen Zuschlagskriterien sind die Angemessenheit der Anzahl, des Umfangs und der Komplexität der vorgeschlagenen Projektaktivitäten im Verhältnis zu dem beantragten Betrag und den Projektzielen wichtige Elemente der Qualitätsbewertung. Beschreibung des Projekts Jeder Projektvorschlag muss eine klare Methodik für das Projektmanagement enthalten (Bedarfsanalyse, Arbeitsplan, klare Aufgabenzuweisung und Kooperationsvereinbarungen zwischen den Partnern usw.). Die Antragsteller sollten die Zuschlagskriterien im Einzelnen lesen und all ihre Elemente im Projektantrag berücksichtigen. Im Antrag beschreiben die Antragsteller ihren Projektvorschlag, indem sie ihn in „Arbeitspakete“ aufteilen. Ein Arbeitspaket ist definiert als eine Reihe von Aktivitäten, die zur Erreichung spezifischer Projektziele beitragen. Jedes Projekt muss ein spezielles Arbeitspaket für das Projektmanagement und eine Reihe von Arbeitspaketen für die Durchführung umfassen (pro Projekt werden maximal vier Arbeitspakete für die Durchführung empfohlen). Jedes Arbeitspaket für die Durchführung umfasst eine Reihe von Aktivitäten und muss klare spezifische Ziele und erwartete Ergebnisse (auch als „Arbeitsergebnisse“ bezeichnet) enthalten. Das Arbeitspaket für das Projektmanagement umfasst Überwachung, Koordinierung, Kommunikation, Evaluierung, Risikomanagement und andere für die Durchführung des Projekts erforderliche Aktivitäten. Dem Arbeitspaket für das Projektmanagement können höchstens 20 % des gesamten Projektbudgets zugewiesen werden. Bei der Bewertung dieser Anforderungen ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten: je höher der beantragte Betrag ist, desto mehr wird von der Projektmethodik erwartet, dass sie detailliert und umfassend ist. Die Vergabe von Unteraufträgen für Dienstleistungen ist zulässig, sofern sie sich nicht auf Kernaktivitäten beziehen, von denen die Erreichung der Ziele der Aktion unmittelbar abhängt. In solchen Fällen müssen die an Unterauftragnehmer vergebenen Aufgaben und der dafür veranschlagte Betrag im Projektantrag genau beschrieben werden, sofern im Antragsformular nichts anderes bestimmt ist. Für Projekte, die bei den nationalen Agenturen eingereicht werden, finden Sie im Handbuch zum Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge weitere Hinweise zu Finanzhilfen auf der Grundlage von Pauschalbeträgen, die im Rahmen von Partnerschaften für Zusammenarbeit gewährt werden. Zahlungsmodalitäten Voraussetzung für die vollständige Auszahlung der Finanzhilfe ist der Abschluss aller Aktivitäten entsprechend den im Projektantrag beschriebenen Qualitätskriterien. Falls eine oder mehrere Aktivitäten nicht oder nur teilweise abgeschlossen sind oder bei der Qualitätsbewertung als nicht zufriedenstellend bewertet werden, können entsprechende Kürzungen des Finanzhilfebetrags in der Phase des Abschlussberichts bei mangelhafter, teilweiser oder verspäteter Durchführung vorgenommen werden, indem einzelne Arbeitspakete oder Aktivitäten nicht akzeptiert werden oder indem der Gesamtbetrag um einen pauschalen Prozentsatz gekürzt wird. 278 Die Bewertung des Abschlussberichts basiert auf den detaillierten Beschreibungen der einzelnen durchgeführten Aktivitäten, auf quantitativen und qualitativen Informationen, die den Grad der Erreichung der im Antrag angegebenen Projektziele zeigen, und auf der Qualität der in die Erasmus+-Projektergebnis-Plattform hochgeladenen Projektergebnisse. KLEINERE PARTNERSCHAFTEN Kleinere Partnerschaften sollen den Zugang zum Programm auf kleinere Akteure und Personen ausweiten, die durch Maßnahmen in den Bereichen Schulbildung, Erwachsenenbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Jugend und Sport nur schwer zu erreichen sind. Mit im Vergleich zu den Kooperationspartnerschaften geringeren Finanzhilfen für Organisationen, einer kürzeren Laufzeit und einfacheren administrativen Anforderungen zielt diese Aktion darauf ab, Basisorganisationen, weniger erfahrene Organisationen und neue Programmteilnehmer zu erreichen und so die Zutrittsschranken für Organisationen mit geringerer organisatorischer Kapazität zu verringern. Diese Aktion unterstützt auch flexible Formate, die transnationale und nationale Aktivitäten, wenn auch mit einer europäischen Dimension, kombinieren, sodass Organisationen mehr Möglichkeiten haben, Menschen mit geringeren Chancen zu erreichen. Kleinere Partnerschaften können zudem zur Einrichtung und Entwicklung transnationaler Netze und zur Förderung von Synergien mit und zwischen lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Strategien beitragen. ZIELE DER AKTION • Neue Programmteilnehmer, weniger erfahrene Organisationen und kleinere Akteure für das Programm gewinnen und ihren Zugang ausweiten. Diese Partnerschaften sollten ein Einstieg für Organisationen in die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene sein. • Unterstützung der Inklusion von Zielgruppen mit geringeren Chancen • Unterstützung einer aktiven europäischen Bürgerschaft und Förderung der europäischen Dimension auf der lokalen Ebene Darüber hinaus gelten die Hauptziele der Kooperationspartnerschaften auch für kleinere Partnerschaften, und zwar entsprechend dem Geltungsbereich und Umfang des jeweiligen Projekts: • Verbesserung der Qualität der Arbeit und der Verfahren der beteiligten Organisationen und Einrichtungen, Öffnung für neue Akteure, die naturgemäß nicht zu ein und demselben Sektor gehören • Aufbau der Kapazitäten von Organisationen für die transnationale und sektorübergreifende Arbeit • Berücksichtigung gemeinsamer Bedürfnisse und Prioritäten in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport • Förderung von Transformation und Wandel (auf individueller, institutioneller oder sektoraler Ebene) mit dem Ergebnis von Verbesserungen, und zwar entsprechend dem Kontext der jeweiligen Organisation WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR DIE BEANTRAGUNG EINER KLEINEREN PARTNERSCHAFT ERFÜLLT SEIN? Kleinere Partnerschaften müssen die folgenden Kriterien erfüllen, um für eine Finanzhilfe im Rahmen von Erasmus+ in Betracht zu kommen. FÖRDERKRITERIEN Um für eine Erasmus+-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für kleinere Partnerschaften die folgenden Förderkriterien erfüllen: 279 Wer ist antragsberechtigt? Jede teilnehmende Organisation in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Die betreffende Organisation stellt den Antrag im Namen aller am Projekt beteiligten Organisationen. Im Falle von Anträgen in den Bereichen Schulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Erwachsenenbildung und Jugend, die bei nationalen Agenturen eingereicht werden, darf eine Organisation nur einmal pro Frist248 einen Antrag stellen. Welche Arten von Organisationen können an dem Projekt teilnehmen? An einer kleineren Partnerschaft kann jede öffentliche oder private Organisation249 teilnehmen, die in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland (siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens) ansässig ist.250 Unabhängig von dem Bereich, auf den sich das Projekt bezieht, stehen kleinere Partnerschaften allen Organisationen offen, die in einem beliebigen Teilbereich der Bereiche allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Sport oder anderer sozioökonomischer Sektoren tätig sind oder sich bereichsübergreifend engagieren (z. B. lokale, regionale und nationale Behörden, Anerkennungs- und Validierungszentren, Handelskammern, Handelsorganisationen, Beratungszentren, Kultur- und Sportorganisationen). Je nach der Priorität und den Zielsetzungen des Projekts sollten an einer kleineren Partnerschaft die am besten geeigneten Partner mit möglichst vielfältigem Hintergrund beteiligt sein, damit die verschiedenen Erfahrungen, Profile und spezifischen Kenntnisse genutzt werden können. Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen Kleinere Partnerschaften sind transnationale Partnerschaften, an denen mindestens zwei Organisationen aus zwei unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern beteiligt sein müssen. Die Anzahl der an einer Partnerschaft teilnehmenden Organisationen ist nach oben nicht begrenzt. Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen alle teilnehmenden Organisationen benannt werden. Im Falle von Anträgen in den Bereichen Schulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Erwachsenenbildung und Jugend, die bei nationalen Agenturen eingereicht werden, darf ein und dieselbe Organisation (eine OID) als Antragsteller oder als Partner pro Frist an höchstens fünf Anträgen beteiligt sein.251 Abgedeckte Prioritäten Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen kleinere Partnerschaften entweder • mindestens eine horizontale Priorität und/oder 249 Für die Zwecke dieser Aktion gelten informelle Gruppen junger Menschen nicht als Organisation und kommen daher nicht für eine Teilnahme (weder als Antragsteller noch als Partner) in Betracht. 250 Hochschuleinrichtungen in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland, die an einer kleineren Partnerschaft teilnehmen möchten, müssen über eine gültige Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. 251 Diese Obergrenze gilt für alle Anträge kleinerer Partnerschaften, die für alle förderfähigen Bereiche eingereicht werden. 280 • mindestens eine spezifische Priorität abdecken, die für den am stärksten betroffenen Teilbereich der Bereiche allgemeine und berufliche Bildung, Jugend oder Sport relevant ist. Bei Projekten in den Bereichen berufliche Aus- und Weiterbildung, Schulbildung, Erwachsenenbildung und Jugend, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, können die nationalen Agenturen diejenigen dieser Prioritäten, die in ihrem jeweiligen nationalen Kontext besonders relevant sind, stärker berücksichtigen („europäische Prioritäten im nationalen Kontext“). Nationale Agenturen müssen potenzielle Antragsteller über ihre offiziellen Websites ordnungsgemäß informieren. Bei Projekten im Bereich des Sports kann nur eine (horizontale oder spezifische) Priorität behandelt werden. Ort(e) der Aktivitäten Alle Aktivitäten der kleineren Partnerschaften müssen in den Ländern der Organisationen durchgeführt werden, die am Projekt beteiligt sind. Wenn dies im Zusammenhang mit den Zielen oder der Durchführung des Projekts hinreichend begründet ist, können Aktivitäten darüber hinaus auch an dem Ort stattfinden, an dem eine Einrichtung der Europäischen Union ihren Sitz hat252, selbst wenn an dem Projekt keine Einrichtung aus dem Gastland dieser Einrichtung beteiligt ist. Projektdauer Zwischen 6 und 24 Monaten. Die Dauer muss bei der Antragstellung je nach Projektzielen und Art der im betreffenden Zeitraum geplanten Aktivitäten angeben werden. In Ausnahmefällen kann die Laufzeit von kleineren Partnerschaften auf Antrag des Begünstigten und mit Zustimmung der nationalen Agentur oder der Exekutivagentur verlängert werden. Die Verlängerung hat jedoch keine Auswirkungen auf die Gesamthöhe der Finanzhilfe. Wo ist der Antrag zu stellen? Für kleinere Partnerschaften in den Bereichen berufliche Aus- und Weiterbildung, Schulbildung, Erwachsenenbildung und Jugend, eingereicht von einer in diesen Bereichen tätigen Organisation: • Bei der nationalen Agentur des Landes, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Für kleinere Partnerschaften im Sportbereich: • Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA): Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-SPORT-2026-SSCP In beiden Fällen kann ein und dasselbe Partnerkonsortium nur einen einzigen Antrag je Frist stellen, und zwar nur bei einer einzigen Agentur.253 252 Sitze der Organe der Europäischen Union sind Brüssel, Frankfurt, Luxemburg und Straßburg. Eine Liste der Organe und Einrichtungen der EU finden Sie unter https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and- bodies_de. https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de 281 Wann ist der Antrag zu stellen? Für kleinere Partnerschaften in den Bereichen berufliche Aus- und Weiterbildung, Schulbildung, Erwachsenenbildung und Jugend, eingereicht von einer in diesen Bereichen tätigen Organisation: Die Finanzhilfeanträge sind einzureichen bis: 5. März, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), bei Projekten, die zwischen dem 1. September eines Jahres und dem 31. Dezember desselben Jahres beginnen. Mögliche zusätzliche Frist für kleinere Partnerschaften in den Bereichen berufliche Aus- und Weiterbildung, Schulbildung, Erwachsenenbildung und Jugend: • Die nationalen Agenturen können eine zusätzliche Antragsrunde für Projekte in den Bereichen berufliche Aus- und Weiterbildung, Schulbildung, Erwachsenenbildung und Jugend durchführen, für die die Bestimmungen dieses Leitfadens ebenfalls gelten. Die nationalen Agenturen informieren dann auf ihren Webseiten über diese Möglichkeit. • Falls die zusätzliche Antragsrunde durchgeführt wird, müssen Antragsteller für Projekte, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. August des Folgejahres beginnen, ihren Finanzhilfeantrag bis zum 1. Oktober, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), einreichen. Für kleinere Partnerschaften im Sportbereich: • Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 5. März um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Ein Projekt im Rahmen einer kleineren Partnerschaft besteht aus vier Phasen, die bereits vor der Auswahl des Projektvorschlags für die Förderung beginnen: Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung. Die teilnehmenden Organisationen und die Teilnehmer an den Aktivitäten sollten in allen Phasen eine aktive Rolle spielen und so ihre Lernerfahrung verbessern. • Planung (Festlegung der Bedürfnisse, der Ziele, der Projekt- und Lernergebnisse, der Aktivitätsformate, des Zeitplans usw.) • Vorbereitung (Planung der Aktivitäten, Erstellung des Arbeitsprogramms, praktische Vorkehrungen, Bestätigung der Zielgruppe(n) für die vorgesehenen Aktivitäten, Abschluss von Vereinbarungen mit Partnern usw.) • Durchführung der Aktivitäten • Nachbereitung (Bewertung der Aktivitäten und ihrer Wirkung auf unterschiedlichen Ebenen, Weitergabe und Nutzung der Projektergebnisse) Kleinere Partnerschaften können auch die Organisation länderübergreifender Unterrichts-, Ausbildungs- und Lernaktivitäten für Einzelpersonen oder Gruppen umfassen, wenn sie hinsichtlich der Erreichung der Projektziele mit einem Mehrwert verbunden sind. Bei kleineren Partnerschaften im Sportbereich wird empfohlen, mindestens einen lokalen oder regionalen Sportverein in die Vorschläge einzubeziehen. Bei der Konzeption eines Projekts zu berücksichtigende horizontale Aspekte: 282 Neben der Erfüllung der formalen Kriterien und dem Abschluss einer nachhaltigen Kooperationsvereinbarung mit allen Projektpartnern können die folgenden Elemente dazu beitragen, die Wirkung und die hochwertige Umsetzung von kleineren Partnerschaften zu steigern. Die Antragsteller werden aufgefordert, diese Möglichkeiten und Aspekte bei der Gestaltung von Projekten für kleinere Partnerschaften zu berücksichtigen. Inklusion und Vielfalt Mit dem Programm Erasmus+ sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion und Fairness bei allen Aktionen gefördert werden. Zur Umsetzung dieser Grundsätze wurde eine Strategie für Inklusion und Vielfalt254 entwickelt, um mehr Teilnehmende aus einer größeren Vielfalt von Verhältnissen zu erreichen, insbesondere Teilnehmende mit geringeren Chancen, die mit Hindernissen bei der Teilnahme an europäischen Projekten konfrontiert sind. Kleinere Partnerschaften sind besonders geeignet, um im Einklang mit der entsprechenden politischen Priorität für die Aktion Inklusion und Vielfalt zum Thema des Projekts zu machen und Praktiken und Methoden weiterzuentwickeln, bei denen auf Inklusion und Vielfalt geachtet wird. Organisationen sollten auch unabhängig von der Thematik ihrer Projekte barrierefreie und inklusive Projektaktivitäten konzipieren, bei denen die Ansichten von Teilnehmenden mit geringeren Chancen berücksichtigt und diese Teilnehmenden während des gesamten Prozesses in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Ökologische Nachhaltigkeit Die Projekte sollten umweltfreundlich gestaltet werden und grüne Praktiken in alle Aspekte einbeziehen. Die Organisationen und Teilnehmer sollten bei der Konzeption des Projekts einen umweltfreundlichen Ansatz verfolgen, der alle Beteiligten dazu anregt, über Umweltfragen zu diskutieren und mehr darüber zu erfahren, sie zum Nachdenken darüber veranlasst, was auf den verschiedenen Ebenen getan werden kann, und Organisationen und Teilnehmer dabei unterstützt, alternative umweltfreundlichere Wege zur Durchführung der Projektaktivitäten zu finden. Digitale Dimension Virtuelle Zusammenarbeit und Experimente mit virtuellen und integrierten Lernangeboten sind für erfolgreiche kleinere Partnerschaften von zentraler Bedeutung. Insbesondere bei Projekten in den Bereichen Schul- und Erwachsenenbildung wird nachdrücklich empfohlen, für die Zusammenarbeit vor, während und nach den Projektaktivitäten die European School Education Platform, eTwinning und die Erwachsenenbildungsplattform EPALE zu nutzen. Bei Projekten im Jugendbereich wird nachdrücklich empfohlen, für die Zusammenarbeit vor, während und nach den Projektaktivitäten das Europäische Jugendportal und die EU-Jugendstrategieplattform zu nutzen. Teilhabe und zivilgesellschaftliches Engagement Das Programm unterstützt Teilhabe und aktives Engagement in allen seinen Aktionen. Die Projekte der kleineren Partnerschaften sollten die Teilhabe der Menschen am demokratischen Leben und das soziale und zivilgesellschaftliche Engagement fördern. Der Schwerpunkt liegt auch darauf, für den Kontext der Europäischen Union zu sensibilisieren und ein entsprechendes Verständnis zu vermitteln, insbesondere was die gemeinsamen Werte der EU, die Grundsätze der Einheit und Vielfalt sowie ihre kulturelle Identität, ihr kulturelles Bewusstsein und ihr gesellschaftliches und historisches Erbe anbelangt. AUSSCHLUSS- UND EIGNUNGSKRITERIEN Zusätzlich zu den oben genannten Zulassungskriterien werden die Antragsteller anhand der einschlägigen Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. ZUSCHLAGSKRITERIEN 254 https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-inclusion-and- diversity-strategy. https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-inclusion-and-diversity-strategy https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-inclusion-and-diversity-strategy 283 Relevanz (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit ▪ ist der Projektvorschlag relevant für die Ziele und Prioritäten der Aktion. Darüber hinaus wird der Vorschlag als äußerst relevant angesehen, wenn er die Priorität „Inklusion und Vielfalt“ abdeckt Bei Projekten, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden: eine oder mehrere der von der nationalen Agentur verkündeten „europäischen Prioritäten im nationalen Kontext“ abdeckt ▪ ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant ▪ sind das Profil, die Erfahrung und die Aktivitäten der teilnehmenden Organisationen relevant für den Bereich, auf den sich der Antrag bezieht ▪ erbringt der Vorschlag einen Mehrwert auf EU-Ebene durch Aufbau der Kapazitäten von Organisationen für die Beteiligung an grenzüberschreitender Zusammenarbeit und Vernetzung Qualität der Projektkonzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit ▪ sind die Projektziele klar definiert und realistisch und tragen den Bedürfnissen und Zielen der beteiligten Organisationen und den Bedürfnissen der Zielgruppen Rechnung ▪ sind die Aktivitäten barrierefrei und inklusiv konzipiert und stehen Menschen mit geringeren Chancen offen ▪ ist die vorgeschlagene Methodik klar, angemessen und realisierbar − ist der Projektarbeitsplan klar, vollständig und wirksam und sieht angemessene Phasen für die Vorbereitung, Durchführung und Weitergabe der Projektergebnisse vor − ist das Projekt kostenwirksam und weist angemessene Mittel für die einzelnen Aktivitäten zu ▪ werden digitale Instrumente und Lernmethoden in das Projekt integriert, um die physischen Aktivitäten zu ergänzen und die Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen zu verbessern o Sofern zutreffend: inwieweit werden in dem Projekt die Erasmus+- Onlineplattformen (European School Education Platform, EPALE, Europäisches Jugendportal, EU-Jugendstrategieplattform) als Instrumente für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Projektaktivitäten genutzt ▪ ist das Projekt umweltfreundlich gestaltet und bezieht grüne Praktiken in die verschiedenen Projektphasen ein ▪ fördert das Projekt Teilhabe und bürgerschaftliches Engagement Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Inwieweit ▪ weist das Projekt eine angemessene Mischung in Bezug auf das Profil der teilnehmenden Organisationen auf ▪ bezieht das Projekt neue Programmteilnehmer und weniger erfahrene Organisationen in die Aktion ein ▪ verdeutlicht die vorgeschlagene Aufgabenverteilung das Engagement und die aktive Mitwirkung aller teilnehmenden Organisationen ▪ beinhaltet der Vorschlag wirksame Mechanismen zur Koordinierung und Kommunikation zwischen den teilnehmenden Organisationen. Wirkung Inwieweit 284 (Höchstpunktzahl 20 Punkte) ▪ enthält der Projektvorschlag konkrete und logische Schritte zur Integration der Projektergebnisse in die reguläre Arbeit der teilnehmenden Organisationen ▪ hat das Projekt das Potenzial einer positiven Wirkung auf die Teilnehmer und die teilnehmenden Organisationen sowie auf die breitere Gemeinschaft ▪ beinhaltet der Projektvorschlag angemessene Möglichkeiten zur Bewertung der Projektergebnisse ▪ enthält der Projektvorschlag konkrete und wirksame Schritte, um die Projektergebnisse innerhalb der teilnehmenden Organisationen bekannt zu machen, die Ergebnisse an andere Organisationen und die Öffentlichkeit weiterzugeben und öffentlich auf die Finanzierung durch die Europäische Union hinzuweisen Die Vorschläge kommen nur dann für eine Förderung in Betracht, wenn sie mindestens 60 Punkte erreichen. Außerdem muss jeweils mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der oben genannten Kategorien von Zuschlagskriterien erreicht werden (d. h. mindestens 15 Punkte in den Kategorien „Relevanz des Projekts“ und „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ 10 Punkte in den Kategorien „Qualität der Zusammensetzung der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und „Wirkung“). Sind zwei oder mehr Anträge mit derselben Punktzahl eingegangen, erhalten im Fall von Ermessensentscheidungen die Anträge Priorität, die zunächst in der Kategorie „Relevanz des Projekts“ und anschließend in der Kategorie „Wirkung“ die höchste Punktzahl erzielen. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Es stehen zwei vorab festgelegte Pauschalbeträge zur Verfügung: 30 000 EUR und 60 000 EUR. Die Antragsteller wählen zwischen den beiden vorab festgelegten Beträgen je nach den beabsichtigten Aktivitäten und angestrebten Ergebnissen: Bei der Planung ihrer Projekte müssen die antragstellenden Organisationen – zusammen mit ihren Projektpartnern – den Pauschalbetrag wählen, der am besten geeignet ist, die Kosten ihrer Projekte entsprechend ihren Bedürfnissen und Zielen zu decken. Die Vorschläge müssen eine Beschreibung der Aktivitäten enthalten, zu deren Durchführung sich die Antragsteller unter Verwendung des gewählten Pauschalbetrags verpflichten, und den Grundsätzen der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Wirksamkeit genügen. Die Wahl des Pauschalbetrags sollte auf der Grundlage der vom Antragsteller geschätzten Gesamtkosten des Projekts erfolgen. Aufgrund dieser Schätzung müssen die Antragsteller den Pauschalbetrag wählen, der ihren Bedürfnissen am besten entspricht, wobei eine effiziente Verwendung der Mittel und die Einhaltung des Kofinanzierungsprinzips zu gewährleisten sind (d. h. es wird davon ausgegangen, dass die Projektbudgets durch andere Finanzierungsquellen kofinanziert werden, weshalb die geschätzten Gesamtkosten des Projekts höher sein müssen als der gewählte Pauschalbetrag). Im Falle von Zweifeln zwischen zwei Beträgen können die Antragsteller: a) die Kosten ihres Projekts senken, indem sie z. B. kostengünstigere Wege finden, um ähnliche Ergebnisse zu erzielen, oder indem sie die Anzahl bzw. den Umfang der Projektaktivitäten an das Budget anpassen; b) den Umfang ihres Projekts erweitern, indem sie z. B. versuchen, mehr Teilnehmende mit ihren Aktivitäten zu erreichen, die Anzahl der Aktivitäten zu erhöhen oder zusätzliche Projektergebnisse zu erzielen. Die Angemessenheit der Anzahl, des Umfangs und der Komplexität der vorgeschlagenen Projektaktivitäten in Bezug auf den gewählten Betrag sowie ihre Relevanz für die Projektziele sind wichtige Elemente der Qualitätsbewertung in Übereinstimmung mit den oben beschriebenen Zuschlagskriterien. Beschreibung des Projekts 285 In Anbetracht dessen, dass kleinere Partnerschaften ein Instrument für die Einbeziehung neuer Projektteilnehmer und weniger erfahrener Organisationen sind, das ihnen den Zugang zum Programm ermöglichen soll, wird der Umfang der zur Beantragung einer Finanzhilfe im Rahmen dieser Aktion erforderlichen Informationen einfach gehalten, wobei die Einhaltung der EU-Haushaltsordnung gewährleistet wird. Die Antragsteller sollten die Zuschlagskriterien sorgfältig lesen und alle Kriterien im Projektantrag berücksichtigen. Der Vorschlag muss Projektziele, vorgeschlagene Aktivitäten und erwartete Ergebnisse enthalten, die kohärent und eindeutig miteinander verknüpft sein müssen. Im Projektantrag sind die geplanten Projektaktivitäten aufzuführen und zu beschreiben sowie der Anteil der Finanzhilfe anzugeben, der jeder Aktivität zugewiesen wird. Die Vergabe von Unteraufträgen für Dienstleistungen ist zulässig, sofern sie sich nicht auf Kernaktivitäten beziehen, von denen die Erreichung der Ziele der Aktion unmittelbar abhängt. In solchen Fällen müssen die an Unterauftragnehmer vergebenen Aufgaben und der dafür zugewiesene Betrag im Projektantrag genau beschrieben werden. Auszahlung der Finanzhilfe Voraussetzung für die vollständige Auszahlung der Finanzhilfe ist der Abschluss aller Aktivitäten entsprechend den im Projektantrag beschriebenen Qualitätskriterien. Falls eine oder mehrere Aktivitäten nicht oder nur teilweise abgeschlossen sind oder bei der Qualitätsbewertung als nicht zufriedenstellend bewertet werden, können entsprechende Kürzungen des Finanzhilfebetrags in der Phase des Abschlussberichts bei mangelhafter, teilweiser oder verspäteter Durchführung vorgenommen werden, indem einzelne Aktivitäten nicht akzeptiert werden oder indem der Gesamtbetrag um einen pauschalen Prozentsatz gekürzt wird. Die Bewertung des Abschlussberichts basiert auf den detaillierten Beschreibungen der einzelnen durchgeführten Aktivitäten, auf Informationen, die den Grad der Erreichung der im Antrag angegebenen Projektziele zeigen, und auf der Qualität der in die Erasmus+-Projektergebnis-Plattform hochgeladenen Projektergebnisse. 286 EUROPÄISCHE PARTNERSCHAFTEN FÜR DIE SCHULENTWICKLUNG Schulen haben einen maßgeblichen Einfluss auf künftige Generationen: Sie ermöglichen den Erwerb von Grundfertigkeiten, das Lernen über die Europäische Union und ihre Werte, die Entwicklung zu aktiven Bürgerinnen und Bürgern in inklusiven Gesellschaften und wecken Interesse am lebenslangen Lernen in jungen Jahren. Durch grenzüberschreitende Projekte können Schulen europäische Werte nicht nur als Grundsätze, sondern in der Praxis durch Interaktionen mit Gleichaltrigen und Eintauchen in neue Situationen und Orte vermitteln. Durch Europäische Partnerschaften für die Schulentwicklung werden strategische Innovationen und der Austausch von Verfahren zwischen den wichtigsten Akteuren in Schulbildungssystemen unterstützt: Schulbehörden, Koordinierungsstellen, Schulen der Vorschul-, Primar- und Sekundarstufe sowie andere Interessenträger wie Lehrerverbände. Durch die Aktion werden Schulbehörden dabei unterstützt, bewährte Strategien in Schlüsselbereichen wie der Förderung der kontinuierlichen beruflichen Fortbildung von Lehrkräften, der Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs und der Verbesserung der Qualität des Unterrichts und der Ausbildung im Allgemeinen zu ermitteln und zu übertragen. Im Rahmen der Projekte werden auch innovative Lehrmethoden und Lehrpläne erprobt und integriert, z. B. in den Bereichen Grundfertigkeiten, Fremdsprachenerwerb, europäische Werte, politische Bildung und Lernen über die EU. Die Initiative zur Schaffung der Europäischen Partnerschaften für die Schulentwicklung ist im politischen Rahmen des europäischen Bildungsraums255 und der Union der Kompetenzen256 verankert. Die Partnerschaften werden insbesondere zur Umsetzung der politischen Empfehlungen beitragen, die im Zusammenhang mit dem europäischen Bildungsraum angenommen wurden, insbesondere der Empfehlung des Rates „‚Europa in Bewegung‘ – Lernmobilität für alle“257. ZIELE DER AKTION Ziel der Europäischen Partnerschaften für die Schulentwicklung ist es, eine bessere grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Mobilität zwischen Schulen in ganz Europa zu fördern. Mit den Europäischen Partnerschaften für die Schulentwicklung soll Folgendes erreicht werden: ▪ Verbesserung der Qualität des Lernens und Lehrens an Schulen durch europäische Zusammenarbeit ▪ Stärkung der institutionellen Kapazitäten und Strukturen, die erforderlich sind, um die Lernmobilität in der Schulbildung auszuweiten, insbesondere durch die Schaffung von Synergien mit den Aktivitäten, die im Rahmen der Leitaktion 1 von Erasmus+ ermöglicht werden; ▪ Förderung von Innovationen in den Verfahren, Prozessen und politischen Maßnahmen der schulischen Bildung durch Anwendung der Ergebnisse und bewährten Verfahren erfolgreicher länderübergreifender Projekte und Ausweitung ihrer Wirkung über die Projektpartnerorganisationen hinaus WELCHE AKTIVITÄTEN KÖNNEN VON EUROPÄISCHEN PARTNERSCHAFTEN FÜR DIE SCHULENTWICKLUNG DURCHGEFÜHRT WERDEN? Europäische Partnerschaften für die Schulentwicklung können zur Erstellung ihres Arbeitsplans aus einer Reihe von Aufgaben in zwei Kategorien auswählen: 1. Verbesserung der Qualität des Lernens und Lehrens in der Schule: ▪ Innovatives Lehren und Lernen: Konzeption und Erprobung innovativer Lernaktivitäten und Lehrmethoden (einschließlich nichtformaler und informeller Ansätze) mit Schwerpunkt auf Themen im Zusammenhang mit den politischen Prioritäten der EU im Schulbildungssektor, einschließlich Grundfertigkeiten, Lernen über die EU, aktive Bürgerschaft und EU-Werte sowie Aktivitäten in einer anderen Sprache als der Unterrichtssprache 255 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52020DC0625. 256 https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/union-skills. 257 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202403364. 287 (integrierter Sprachunterricht (Content and Language Integrated Learning, CLIL)). Derartige Aktivitäten müssen während der Laufzeit des Projekts mehrmals getestet werden, um ihre Effizienz und Anwendbarkeit in unterschiedlichen Zusammenhängen zu ermitteln. ▪ Kollaboratives Lehren: Gemeinsame Vorbereitung von Lerninhalten und Umsetzung von Co-Teaching durch Lehrkräfte aus verschiedenen Ländern. Die daraus resultierenden Inhalte müssen während der Laufzeit des Projekts mehrmals umgesetzt werden, um eine dauerhafte Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften in verschiedenen Ländern zu bewirken. Virtuelle Lehrtätigkeiten können einbezogen werden. Um einen direkten Peer-to-Peer-Austausch zu gewährleisten, muss jedoch zumindest ein Teil der durchgeführten kollaborativen Lehraktivitäten physisch in mehreren an der Partnerschaft beteiligten Schulen stattfinden. ▪ Peer-Learning und Mentoring: Konzeption und Erprobung von Peer-Learning-, Job-Shadowing- und Mentoring- Aktivitäten unter Beteiligung von Lehrkräften, Schulleitungen und politischen Entscheidungsträgern aus verschiedenen Ländern. Die Aktivitäten sollten sich auf die Bereitstellung von Lerninhalten oder die Übertragung erfolgreicher Schulmanagementpraktiken konzentrieren. ▪ Vertretung von Lehrkräften und Ressourcenmanagement: Entwicklung und Koordinierung von Mechanismen auf lokaler oder regionaler Ebene zur Bündelung der Lehrkräfteressourcen und zur leichteren Vertretung von Lehrkräften, auch während Phasen der Lernmobilität. 2. Aufbau von Kapazitäten für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Schulbildung: ▪ Unterstützende Strukturen und Fachwissen: Einrichtung spezieller Mobilitätskoordinatoren, Kontaktstellen, internationaler Büros oder ähnlicher Unterstützungsdienste, die eine Bündelung von Ressourcen auf lokaler oder regionaler Ebene ermöglichen, um die Durchführung länderübergreifender Aktivitäten in der Schulbildung zu unterstützen. Gegebenenfalls Entwicklung spezieller Unterstützungsmechanismen für die Einbeziehung von Teilnehmenden mit geringeren Chancen in länderübergreifende Projekte und Angebot spezieller Schulungen für Schulpersonal. ▪ Durchgängige Berücksichtigung grenzüberschreitender Aktivitäten: Standardisierung der Verfahren für die Durchführung grenzüberschreitender Aktivitäten in der Schulbildung, Integration europäischer und nationaler Qualitätsstandards für die Lernmobilität von Schulpersonal und Lernenden in die tägliche Praxis der Schulen, Ermittlung administrativer Hindernisse und Bemühung um ihre Beseitigung, Sensibilisierung von Schulleitungen, politischen Entscheidungsträgern und anderen Fachkräften für die Chancen und Vorteile der grenzüberschreitenden Lernmobilität und Zusammenarbeit. ▪ Prüfung von „Mobilitätsfenstern“: Festlegung von Zeiträumen von einer oder mehreren Wochen des Schuljahres, in denen die Entsendung und Aufnahme von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern im Rahmen grenzüberschreitender Mobilitätsaktivitäten als Routine in die tägliche Arbeit der Schule integriert werden, wobei die regulären Schularbeitszeiten und -ferien zu beachten sind. Ermittlung von Management- und Lehrmethoden, die den Erfolg solcher Mobilitätsfenster unterstützen oder beeinträchtigen. Testen und Übertragen der besten Lösungen. ▪ Anerkennung der Lernergebnisse: Ermittlung bewährter Verfahren für die Anerkennung der Ergebnisse von Lernphasen im Ausland (einschließlich, soweit möglich, automatischer Anerkennung) und weitgehende Übertragung dieser Verfahren auf das Schulsystem. Förderung des Abschlusses grenzüberschreitender Anerkennungsvereinbarungen, Absichtserklärungen und anderer Mechanismen für eine nachhaltige Zusammenarbeit bei der Anerkennung. ▪ Anerkennung von Projektarbeit: Ermittlung und Übertragung bewährter Verfahren für die Anerkennung der Projektarbeit von Schulpersonal, um eine nachhaltige und hochwertige Umsetzung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu ermöglichen. ▪ Aufbau von Kapazitäten durch Weiterbildung von Schulleitungen und Schulpersonal: Aufbau von internem Fachwissen zur Bereitstellung von Weiterbildungsmaßnahmen für Schulpersonal, einschließlich Projektplanungs- und -managementkompetenzen, Schulungen für Lehrkräfte, die Schülerinnen und Schüler im 288 Ausland begleiten oder an Mobilitätsaktivitäten teilnehmende Schülerinnen und Schüler aus der Ferne betreuen, sowie Schulungen für diese Schülerinnen und Schüler vor der Abreise usw. In der Anfangsphase kann externes Fachwissen einbezogen werden, um interne Kapazitäten aufzubauen (d. h. „Ausbildung der Ausbildenden“). Es muss jedoch nachgewiesen werden, dass das Projekt anschließend in der Lage ist, diese Vorteile zu multiplizieren, indem die Schulung vom Personal der teilnehmenden Organisationen unabhängig durchgeführt wird. Reisekosten und Lernmobilitätsaktivitäten im Rahmen von Europäischen Partnerschaften für die Schulentwicklung Die förderfähigen Projektkosten umfassen alle Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung der genannten Aufgaben, einschließlich Reisekosten für Treffen zwischen Projektpartnern, Erprobung spezifischer Lernprogramme, Co- Teaching-Methoden, Personalschulungen usw. Gleichzeitig wird der Begriff „Erasmus+-Lernmobilitätsaktivitäten“ im Kapitel „Mobilität für Schüler und Personal in der Schulbildung“ genau definiert: Dabei handelt es sich um bildungsbezogene, strategische, transnationale und strukturierte (dokumentierte) Mobilitätsaktivitäten. Die Lernmobilität darf daher nicht mit anderen Gründen für Reisen ins Ausland im Rahmen eines Erasmus+-Projekts verwechselt werden. Im Rahmen der Europäischen Partnerschaften für die Schulentwicklung dürfen nicht systematisch dieselben Arten von Aktivitäten dupliziert werden, die im Rahmen der Leitaktion 1 finanziert werden; allerdings können gelegentlich Aktivitätsformate umgesetzt werden, die denen der Leitaktion 1 ähneln, wenn diese Aktivitäten integraler Bestandteil der oben aufgeführten Projektaufgaben sind. Um die Projektergebnisse weiter zu optimieren und erfolgreiche Verfahren zur Verbesserung der Lernmobilität zu verbreiten (z. B. durch die Einbeziehung einer größeren Zahl von Schulen und Teilnehmenden), sollten Europäische Partnerschaften für die Schulentwicklung Synergien mit Mobilitätsprojekten der Leitaktion 1 und insbesondere dem Akkreditierungssystem schaffen. FÖRDERKRITERIEN Wer ist antragsberechtigt? Bei der antragstellenden Organisation (Koordinator) muss es sich um eine lokale oder regionale Schulbehörde oder eine Schulkoordinierungsstelle mit Sitz in einem EU- Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland handeln. Die antragstellende Organisation stellt den Antrag im Namen aller teilnehmenden Organisationen. Eine Organisation kann innerhalb der Antragsfrist nur einen Antrag koordinieren. Welche Arten von Organisationen können an dem Projekt teilnehmen? Die folgenden Arten von Organisationen können als Partner teilnehmen258: ▪ Schulen, die allgemeine Bildung im Vorschul-, Primar- oder Sekundarbereich anbieten, einschließlich Organisationen, die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung anbieten ▪ Lokale und regionale Schulbehörden oder Schulkoordinierungsstellen 258 Die Definition der förderfähigen Organisationen wird in jedem EU-Mitgliedstaat oder jedem mit dem Programm assoziierten Drittland von der zuständigen nationalen Behörde festgelegt und auf der Website der zuständigen nationalen Agentur zusammen mit einschlägigen Beispielen veröffentlicht. Die gleiche Definition der förderfähigen lokalen und regionalen Schulbehörden gilt für Projektkoordinatoren und Projektpartner. Die nationale Behörde kann beschließen, zum dritten Punkt keine förderfähigen Organisationen festzulegen, wenn es im nationalen Schulbildungssystem keine entsprechenden Organisationen gibt. 289 ▪ Verbände von Lehrkräften, Schulleitern, Schulpersonal, Elternverbände und andere Interessenträger im Schulbildungssystem Partnerorganisationen müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen An jeder Partnerschaft müssen mindestens sechs Organisationen beteiligt sein. Im Land der antragstellenden Organisation und in mindestens einem anderen Land müssen folgende Organisationen beteiligt sein: mindestens eine lokale oder regionale Schulbehörde oder eine Koordinierungsstelle für Schulen; mindestens zwei allgemeinbildende Schulen im Vorschul-, Primar- oder Sekundarbereich, einschließlich Einrichtungen, die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung anbieten. Förderfähige Aktivitäten Eine Liste der förderfähigen Aktivitäten findet sich im Abschnitt „Welche Aktivitäten können von Europäischen Partnerschaften für die Schulentwicklung durchgeführt werden?“. Damit Projekte förderfähig sind, müssen sie mindestens drei Aufgaben umsetzen, darunter mindestens eine aus jeder der beiden Kategorien: „Verbesserung der Qualität des Lernens und Lehrens in der Schule“ und „Internationalisierung und Kapazitätsaufbau in der Schulbildung“. Ort der Aktivitäten Alle Projektaktivitäten müssen in den Ländern der teilnehmenden Organisationen durchgeführt werden. Sofern dies im Hinblick auf die Ziele oder die Durchführung des Projekts ordnungsgemäß begründet wird, gilt darüber hinaus Folgendes: ▪ Aktivitäten können auch an dem Ort stattfinden, an dem ein Organ der Europäischen Union seinen Sitz hat, wenn die Aktivität bei oder in Zusammenarbeit mit einem EU- Organ organisiert wird259, selbst wenn an dem Projekt keine Organisation aus dem Gastland dieses Organs beteiligt ist. ▪ Aktivitäten zur Weitergabe der Ergebnisse können auch in anderen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern durchgeführt werden. Wo ist der Antrag zu stellen? Der Antrag wird bei der nationalen Agentur des Landes eingereicht, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 9. April um 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) einreichen. Die nationalen Agenturen können beschließen, eine zweite Frist einzuräumen. In diesem Fall wird die nationale Agentur die Antragsteller über ihre Website informieren. Im Falle einer zweiten Frist müssen die Antragsteller ihren Antrag bis zum 1. Oktober um 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) einreichen. Projektbeginn Die folgenden Anfangsdaten können für Projekte gewählt werden: 259 Sitze der Organe der Europäischen Union sind Brüssel, Frankfurt, Luxemburg und Straßburg. Eine Liste der Organe der EU finden Sie unter https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de. https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de 290 ▪ Runde 1: 1. Oktober desselben Jahres ▪ Runde 2 (sofern zutreffend): zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai des Folgejahres Projektdauer 36 Monate AUSSCHLUSS- UND EIGNUNGSKRITERIEN Zusätzlich zu den oben genannten Zulassungskriterien werden die Antragsteller anhand der einschlägigen Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. ZUSCHLAGSKRITERIEN Die eingereichten Anträge werden bewertet, indem auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien und Gewichtungen eine Punktwertung mit insgesamt 100 möglichen Punkten vergeben wird. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen: ▪ mindestens 70 von insgesamt 100 Punkten und ▪ mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der vier Kategorien von Zuschlagskriterien260. Relevanz (Höchstpunktzahl 15 Punkte) Inwieweit erfüllt der Vorschlag die folgenden Kriterien, d. h. inwieweit: ▪ Relevanz für die Ziele der Aktion: trägt der Vorschlag zu den Zielen der Europäischen Partnerschaften für die Schulentwicklung bei ▪ Bedarfsanalyse: basiert der Antrag auf einer umfassenden Analyse der Bedürfnisse und Herausforderungen in den Schulbildungssystemen der teilnehmenden Länder/Regionen ▪ Europäischer Mehrwert: erbringt der Vorschlag einen Mehrwert auf EU-Ebene durch Ergebnisse, die nicht erzielt werden könnten, wenn die Aktivitäten in einem einzelnen Land durchgeführt würden ▪ Werte der EU: ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant Qualität der Projektkonzeption (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit erfüllt der Vorschlag die folgenden Kriterien, d. h. inwieweit: ▪ Arbeitspakete: - ist die vorgeschlagene Methodik klar, angemessen und realisierbar - ist der Arbeitsplan des Projekts kohärent, klar, vollständig und wirksam ▪ Überwachung: werden geeignete Maßnahmen zur Qualitätskontrolle, Überwachung und Aufsicht vorgeschlagen, die gewährleisten, dass das Projekt in hoher Qualität, fristgerecht und unter Einhaltung des finanziellen Rahmens durchgeführt wird ▪ Budget: ist das Projekt kostenwirksam und weist angemessene Mittel für die einzelnen Aktivitäten und Partner zu ▪ Inklusion und Vielfalt: sind die Aktivitäten barrierefrei und inklusiv konzipiert ▪ Digitales: sind digitale Instrumente wie die European School Education Platform (einschließlich eTwinning) und Lernmethoden in das Projekt integriert, um die 260 Es werden keine Dezimalwerte verwendet. Die erforderliche Mindestpunktzahl wird bei Bedarf aufgerundet, z. B. ist die Hälfte von 25 Punkten 12,5, weshalb die Mindestpunktzahl für dieses Kriterium auf 13 Punkte aufgerundet wird. 291 physischen Aktivitäten zu ergänzen und die Zusammenarbeit zwischen Partnerorganisationen zu verbessern ▪ Ökologische Nachhaltigkeit: ist das Projekt umweltfreundlich gestaltet und bezieht grüne Verfahrensweisen in die verschiedenen Projektphasen ein ▪ Teilhabe und zivilgesellschaftliches Engagement: fördert das Projekt Teilhabe und zivilgesellschaftliches Engagement Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Inwieweit erfüllt der Vorschlag die folgenden Kriterien, d. h. inwieweit: ▪ Projektkoordinator: verfügt die koordinierende Organisation über angemessene Fachkompetenz, Ressourcen und eine entsprechende Rolle im Bildungssystem, um das Projekt erfolgreich leiten zu können ▪ Zusammensetzung der Partnerschaft: - verfügen die Partnerschulbehörden über komplementäre Erfahrungen, Bedürfnisse und Rollen im Bildungssystem - spielen die Partnerschulen eine klare und verhältnismäßige Rolle im Projekt - haben die Partnerschulen ausreichend vielfältige Erfahrungen mit grenzüberschreitender Mobilität und Zusammenarbeit - sind Größe und Umfang der Partnerschaft für die Erreichung der geplanten Projektergebnisse angemessen ▪ Aufgabenzuweisung: ist die vorgeschlagene Aufgabenzuweisung Ausdruck des Engagements und der kontinuierlichen aktiven Beteiligung aller teilnehmenden Organisationen, insbesondere der koordinierenden und der Partnerschulbehörden ▪ Komplementarität: ergänzt der Vorschlag andere Initiativen, die bereits von den teilnehmenden Organisationen durchgeführt werden, insbesondere Erasmus- Akkreditierungen im Rahmen der Leitaktion 1 ▪ Kommunikation und Koordinierung: beinhaltet der Vorschlag wirksame Mechanismen zur Koordinierung und Kommunikation der teilnehmenden Organisationen untereinander und mit anderen maßgeblichen Akteuren Wirkung (Höchstpunktzahl 35 Punkte) Inwieweit erfüllt der Vorschlag die folgenden Kriterien, d. h. inwieweit: ▪ Projektergebnisse: werden in dem Projektvorschlag eindeutig Verbesserungen in der Praxis, der Politik und den Verfahren der Schulbehörden und Schulen aufgezeigt, die infolge des Projekts eintreten werden ▪ Verfolgung der Projektergebnisse: werden in dem Vorschlag klare Meilensteine für die Umsetzung sowie qualitative und quantitative Indikatoren festgelegt, mit denen nachgewiesen wird, dass die geplanten Verbesserungen eingetreten sind ▪ Nachverfolgung der Auswirkungen: werden in dem Vorschlag klare qualitative und quantitative Indikatoren zur Verfolgung der Auswirkungen der Projektergebnisse festgelegt ▪ Langfristige Auswirkungen: - enthält der Projektvorschlag konkrete und logische Schritte zur Integration der Projektergebnisse in die reguläre Arbeit der teilnehmenden Organisationen - umfasst das Projekt einen klaren Plan und Vorkehrungen für die weitere Nutzung der Ergebnisse nach Abschluss des Projekts ▪ Übertragbare Ergebnisse: können die geplanten Projektergebnisse außerhalb der teilnehmenden Organisationen auf lokaler, regionaler, nationaler oder europäischer Ebene verwendet werden 292 ▪ Weitergabe der Ergebnisse: enthält der Projektvorschlag konkrete und wirksame Schritte, um die Projektergebnisse innerhalb der teilnehmenden Organisationen bekannt zu machen, die Ergebnisse an andere Organisationen und die Öffentlichkeit weiterzugeben und öffentlich auf die Finanzierung durch die Europäische Union hinzuweisen WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Für jedes ausgewählte Projekt wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 400 000 EUR gewährt. Die Vorschläge müssen eine Beschreibung der Aktivitäten enthalten, zu deren Durchführung sich die Antragsteller unter Verwendung des oben genannten Pauschalbetrags verpflichten, und den Grundsätzen der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Wirksamkeit genügen. Beschreibung des Projekts Jeder Projektvorschlag muss eine klare Methodik für das Projektmanagement enthalten (Bedarfsanalyse, Arbeitsplan, Aufgabenzuweisung und Kooperationsvereinbarungen zwischen den Partnern usw.). Die Antragsteller sollten die Zuschlagskriterien sorgfältig lesen und alle Kriterien im Projektantrag berücksichtigen. Im Antrag beschreiben die Antragsteller ihren Projektvorschlag, indem sie ihn in „Arbeitspakete“ aufteilen. Eine Partnerschaft darf höchstens zwölf Arbeitspakete umfassen: ein obligatorisches Arbeitspaket für das Projektmanagement, ein obligatorisches Arbeitspaket für die Planung der langfristigen Auswirkungen des Projekts und drei bis zehn Arbeitspakete für die Durchführung. Jedes Arbeitspaket für die Durchführung umfasst eine Reihe von Aktivitäten, die zur Erfüllung einer der im Abschnitt „Welche Aktivitäten können von Europäischen Partnerschaften für die Schulentwicklung durchgeführt werden?“ beschriebenen Aufgaben beitragen. Das Arbeitspaket für das Projektmanagement umfasst Überwachung, Koordinierung, Kommunikation, Evaluierung, Risikomanagement und andere für die Durchführung des Projekts erforderliche Aktivitäten. Dem Arbeitspaket für das Projektmanagement können höchstens 20 % des gesamten Projektbudgets zugewiesen werden. Die Vergabe von Unteraufträgen für Dienstleistungen ist zulässig, sofern sie sich nicht auf Kernaktivitäten beziehen, von denen die Erreichung der Ziele der Aktion unmittelbar abhängt. In solchen Fällen müssen die an Unterauftragnehmer vergebenen Aufgaben und der dafür veranschlagte Betrag im Projektantrag genau beschrieben werden. Zahlungsmodalitäten Voraussetzung für die vollständige Auszahlung der Finanzhilfe ist der Abschluss aller Aktivitäten entsprechend den im Projektantrag beschriebenen Qualitätskriterien. Falls eine oder mehrere Aktivitäten nicht oder nur teilweise abgeschlossen sind oder bei der Qualitätsbewertung als nicht zufriedenstellend bewertet werden, können entsprechende Kürzungen des Finanzhilfebetrags in der Phase des Abschlussberichts bei mangelhafter, teilweiser oder verspäteter Durchführung vorgenommen werden, indem einzelne Arbeitspakete oder Aktivitäten nicht akzeptiert werden oder indem der Gesamtbetrag um einen pauschalen Prozentsatz gekürzt wird. Die Bewertung des Abschlussberichts basiert auf den detaillierten Beschreibungen der einzelnen durchgeführten Aktivitäten, auf quantitativen und qualitativen Informationen, die den Grad der Erreichung der im Antrag angegebenen Projektziele zeigen, und auf der Qualität der Projektergebnisse. 293 PARTNERSCHAFTEN FÜR EXZELLENZ WAS SIND PARTNERSCHAFTEN FÜR EXZELLENZ? Partnerschaften für Exzellenz unterstützen Projekte mit einer langfristig nachhaltigen Perspektive. Im Rahmen dieser Art von Partnerschaften werden folgende Aktionen unterstützt: • Zentren der beruflichen Exzellenz • Erasmus+-Lehrkräfteakademien • Erasmus-Mundus-Aktion: o Gemeinsame Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge o Erasmus-Mundus-Konzeptionsmaßnahmen Diese Aktionen werden von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) verwaltet. 294 ZENTREN DER BERUFLICHEN EXZELLENZ Zentren der beruflichen Exzellenz (Centres of Vocational Excellence, CoVE) sollen eine treibende Kraft für Reformen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung sein, indem sie wertvolle Fähigkeiten und Kompetenzen sicherstellen, die zu hochwertigen Beschäftigungs- und Karrierechancen führen, den Anforderungen einer innovativen, inklusiven und nachhaltigen Wirtschaft gerecht werden und zur Bewältigung der Herausforderungen in wichtigen Wirtschaftszweigen beitragen. Hauptziel ist der Aufbau transnationaler Kooperationsnetze, die lokale und regionale Interessenträger im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung (Berufsbildungseinrichtungen, Unternehmen, Sozialpartner, Behörden, Hochschuleinrichtungen, Forschungsinstitute usw.) in starken und breit angelegten Partnerschaften zusammenbringen und so umfassende Kompetenzökosysteme für Innovation, regionale Entwicklung und soziale Inklusion schaffen. Die Initiative beruht auf einem Bottom-up-Ansatz für berufliche Exzellenz, der es Berufsbildungseinrichtungen ermöglicht, das Qualifikationsangebot rasch an die sich wandelnden wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnisse in ihrem Kontext anzupassen, wie sie von den Projektpartnern ermittelt wurden. Sie ergänzt andere Initiativen des Kompetenzpakts und arbeitet mit diesen zusammen. Die Umsetzung von Konzepten der Exzellenz in der Berufsbildung ist ein wichtiger Bestandteil des politischen Gesamtkonzepts der EU in den Bereichen Kompetenzen und berufliche Aus- und Weiterbildung, das in der Union der Kompetenzen, im europäischen Bildungsraum, in der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung aus dem Jahr 2020 sowie in der Osnabrücker Erklärung und deren Nachfolgeerklärung, der Erklärung von Herning, vorgesehen ist. Die Initiative zu den Zentren der beruflichen Exzellenz ist fest in der europäischen Säule sozialer Rechte, im europäischen Grünen Deal und in der neuen digitalen Strategie verankert und unterstützt die Industriestrategie sowie die KMU-Strategie, die Empfehlung des Rates „‚Europa in Bewegung‘ – Lernmobilität für alle“, den Strategieplan für die Bildung in MINT-Fächern und den Deal für eine saubere Industrie. Die Union der Kompetenzen261 ist eine Investition in Menschen zur Schaffung einer wettbewerbsfähigen Europäischen Union, die qualifizierte Arbeitskräfte braucht, um auf neue Herausforderungen zu reagieren und wettbewerbsfähig zu bleiben. Sie ist eine Initiative zur Verbesserung der Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung und des lebenslangen Lernens, und die Zentren der beruflichen Exzellenz können zur Union der Kompetenzen und zur künftigen Berufsbildungsstrategie beitragen, auch durch öffentlich-private Partnerschaften, die verstärkte Nutzung von Microcredentials usw. Zudem fügt diese Initiative der beruflichen Exzellenz eine europäische Dimension hinzu, indem sie die Umsetzung der Berufsbildungspolitik der EU und der mit den Mitgliedstaaten, Sozialpartnern und Berufsbildungsanbietern vereinbarten Aktionen unterstützt. ZIELE DER AKTION Hauptziel der Initiative zu den Zentren der beruflichen Exzellenz ist der Aufbau und die Entwicklung transnationaler Kooperationsnetze, die lokale und regionale Interessenträger im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung (Berufsbildungseinrichtungen, Unternehmen und andere Arbeitgeber, Sozialpartner, Behörden, Hochschuleinrichtungen, Forschungsinstitute usw.) in starken und breit angelegten öffentlich-privaten Partnerschaften zusammenbringen und so umfassende Kompetenzökosysteme für Innovation, regionale Entwicklung und soziale Inklusion schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit Europas unterstützen. Mit den Partnerschaften sollen folgende Ziele erreicht werden: • Sie sollen die Entwicklung wertvoller Kompetenzen gewährleisten, und zwar durch flexible und an den Lernenden orientierte Berufsbildungsprogramme, die zügig auf die Anforderungen einer innovativen, inklusiven, wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Wirtschaft sowie auf gesellschaftliche Bedürfnisse reagieren können und zu hochwertigen Beschäftigungs- und Karrierechancen führen. 261 https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/union-skills. https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/union-skills 295 • Sie sollen die lokale und regionale Entwicklung, Innovation und soziale Inklusion unterstützen und ankurbeln. • Sie sollen einen Beitrag zur Aufwärtskonvergenz im Bereich der Exzellenz in der beruflichen Aus- und Weiterbildung leisten und die Qualität der beruflichen Aus- und Weiterbildung auf Systemebene in immer mehr Ländern verbessern. • Sie sollen sicherstellen, dass Leistungen und Ergebnisse über die Projektpartnerorganisationen und über die Projektlaufzeit hinaus genutzt werden und Wirkung zeigen. UMFANG DER AKTION Von den Zentren der beruflichen Exzellenz wird erwartet, dass sie innovative Verfahren der beruflichen Aus- und Weiterbildung entwickeln, z. B. für den Einsatz digitaler Technologien, einschließlich KI, zur Attraktivität und Inklusion der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie zur angewandten Forschung und Innovation beitragen, Mobilität und Lehrlingsausbildung sowie die berufliche Fortbildung von Lehrkräften und Ausbildenden erleichtern, bei gemeinsamen Berufsbildungsangeboten, einschließlich Microcredentials, zusammenarbeiten usw. Das von den Zentren der beruflichen Exzellenz implementierte Konzept der beruflichen Exzellenz zeichnet sich durch einen ganzheitlichen Ansatz aus, bei dem die Lernenden im Mittelpunkt stehen und bei dem die berufliche Aus- und Weiterbildung • ein integraler Bestandteil von Kompetenzökosystemen262 ist, der zu Strategien der regionalen Entwicklung263, Innovation264, intelligenten Spezialisierung265 und Clusterstrategien266 sowie zu spezifischen Wertschöpfungsketten und industriellen Ökosystemen beiträgt; • einen Teil des Wissensdreiecks267 bildet und eng mit anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Wissenschaft und der Wirtschaft zusammenarbeitet; • es den Lernenden ermöglicht, sowohl berufliche (arbeitsplatzspezifische) als auch Schlüsselkompetenzen268 zu erwerben, und zwar durch ein hochwertiges Angebot, das durch Qualitätssicherung untermauert wird; • innovative Formen von Partnerschaften269 mit der Arbeitswelt entwickelt und durch die fortlaufende berufliche Fortbildung des Lehr- und Schulungspersonals, innovative pädagogische Konzepte sowie Mobilitäts- und Internationalisierungsstrategien für Lernende und Personal unterstützt wird. Die Zentren der beruflichen Exzellenz sind auf zwei Ebenen aktiv: 262 Kompetenzökosysteme sind definiert als regionale oder sektorale soziale Gebilde, in denen menschliche Fähigkeiten entwickelt und für produktive Zwecke eingesetzt werden (Finegold 1999). Ihre grundlegenden Elemente sind das Unternehmensumfeld und die damit verbundenen Geschäftsmodelle, der institutionelle/politische Rahmen, die Art und Weise der Beschäftigung von Arbeitskräften, die Struktur der Arbeitsplätze sowie das Niveau der Kompetenzen und die Systeme für deren Aufbau (Buchanan et al. 2001). Siehe A guide to the skill ecosystem approach to workforce development. 263 Regionalentwicklungspolitik – Regionale Entwicklung ist ein weit gefasster Begriff, kann aber als allgemeines Bemühen um den Abbau regionaler Ungleichheiten durch die Förderung (beschäftigungs- und wohlstandsfördernder) wirtschaftlicher Aktivitäten in den Regionen gesehen werden. 264 Eine Innovation wird verstanden als die Einführung eines neuen oder deutlich verbesserten Produkts (Ware oder Dienstleistung) oder Verfahrens, einer neuen Vermarktungsmethode oder eines neuen Organisationsverfahrens in Bezug auf Geschäftspraxis, Abläufe am Arbeitsplatz oder externe Beziehungen. 265 Intelligente Spezialisierung ist ein ortsbezogener Ansatz, der sich durch die Ermittlung strategischer Interventionsbereiche auszeichnet, die sowohl auf der Analyse der Stärken und des Potenzials der Wirtschaft als auch auf einem unternehmerischen Entdeckungsprozess mit breiter Beteiligung der Interessengruppen basieren. Sie ist nach außen gerichtet und umfasst eine breite Sichtweise der Innovation. 266 Branchencluster sind Gruppen spezialisierter Unternehmen, häufig KMU, und weiterer verbundener Akteure mit unterstützender Funktion, die an einem Ort eng zusammenarbeiten. In Europa gibt es etwa 3000 spezialisierte Cluster. In der erneuerten EU- Industriepolitik werden Cluster als ein wirksames Instrument zur Förderung der industriellen Innovation anerkannt. Siehe die Europäische Plattform für Cluster-Zusammenarbeit (European Cluster Collaboration Platform, ECCP). 267 Siehe Education in the knowledge triangle. 268 Wie sie in der Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2018 zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen definiert sind. 269 Siehe die Arbeit der ETF zu öffentlich-privaten Partnerschaften für eine inklusive Kompetenzentwicklung. https://strathprints.strath.ac.uk/58001/26/Buchanan_etal_OUP_2016_Skills_ecosystems.pdf https://strathprints.strath.ac.uk/58001/26/Buchanan_etal_OUP_2016_Skills_ecosystems.pdf https://www.voced.edu.au/content/ngv%3A12460 http://www.oecd.org/cfe/regional-policy/regionaldevelopment.htm https://stats.oecd.org/glossary/detail.asp?ID=6865 https://s3platform.jrc.ec.europa.eu/what-we-do https://ec.europa.eu/growth/industry/strategy/cluster-policy_en https://clustercollaboration.eu/ https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/ace9d95c-5e61-4e3a-9655-ca6c409d0605 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018H0604(01)&from=DE https://www.etf.europa.eu/en/news-and-events/news/public-private-partnerships-inclusive-skills-development 296 1. Auf nationaler Ebene unter Einbeziehung eines breiten Spektrums lokaler und regionaler Interessenträger zur Schaffung von Kompetenz-Ökosystemen für lokale Innovation, regionale Entwicklung und soziale Inklusion, während sie über internationale Kooperationsnetze mit Zentren der beruflichen Exzellenz in anderen Ländern zusammenarbeiten. 2. Auf transnationaler Ebene durch das Zusammenbringen von Zentren der beruflichen Exzellenz, die ein gemeinsames Interesse an folgenden Themen haben: • spezifische Sektoren270 oder industrielle Ökosysteme271; • innovative Ansätze zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen (z. B. Klimawandel, Digitalisierung, künstliche Intelligenz, Ziele für nachhaltige Entwicklung272, Integration von Migranten und benachteiligten Gruppen, Weiterbildung von Menschen mit niedrigem Qualifikationsniveau usw.) oder • innovative Ansätze zur Steigerung der Reichweite, Qualität und Wirksamkeit der bestehenden Zentren der beruflichen Exzellenz. Im Rahmen dieser Aufforderung werden daher Projekte unterstützt, die lokale oder regionale Partner aus verschiedenen Ländern zusammenbringen und eine Reihe von Aktivitäten in drei Bereichen entwickeln: 1) Lehren und Lernen, 2) Zusammenarbeit und Partnerschaften und 3) Leitung und Finanzierung. Die Zentren der beruflichen Exzellenz müssen, soweit dies relevant ist, EU-weite Instrumente und Werkzeuge273 anwenden. Beispielsweise müssen die Projekte bei der Ausstellung eines Microcredentials, in dem die Kompetenzen oder Lernergebnisse beschrieben werden, die in einem formalen, nichtformalen oder informellen Lernkontext erzielt wurden, dem europäischen Ansatz für Microcredentials folgen, und zwar mit Blick auf die gemeinsame Definition, die Standardelemente zur Beschreibung eines Microcredentials und die Grundsätze für die Gestaltung und Ausstellung von Microcredentials. Falls Begünstigte Microcredentials in digitaler Form ausstellen möchten, sollten sie die Verwendung des EU-Instruments „Europäische digitale Zertifikate“ (European Digital Credentials for Learning, EDC) in Erwägung ziehen. Die Projekte müssen ein Konzept für einen langfristigen Aktionsplan erstellen, das die schrittweise Bereitstellung der Arbeitsergebnisse des Projekts nach Abschluss des Projekts vorsieht. Dieser Plan ist auf der Grundlage tragfähiger Partnerschaften auf der jeweils angemessenen Ebene zwischen Anbietern im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie wichtigen Arbeitsmarktakteuren zu erstellen. Auch die Ermittlung zweckdienlicher Leitungsstrukturen sowie Pläne für die Skalierbarkeit und finanzielle Nachhaltigkeit sollten Bestandteil des Plans sein. Während die Initiative zu den Zentren der beruflichen Exzellenz im Rahmen von Erasmus+ eine europäische Dimension der Exzellenz in der beruflichen Aus- und Weiterbildung fördert, hat auch die EU-Politik im Bereich der Exzellenz in der beruflichen Aus- und Weiterbildung eine internationale Dimension, die von der Europäischen Stiftung für Berufsbildung (ETF) unterstützt wird. Die ETF hat ein Selbstbewertungsinstrument (ISATCOVE) entwickelt sowie ein Konzept für ein Exzellenzsiegel und bietet Organisationen, die sich für berufliche Exzellenz interessieren, Unterstützung an. 270 Siehe zum Beispiel die landwirtschaftliche Europäische Innovationspartnerschaft (EIP-AGRI), die sich für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Land- und Forstwirtschaft einsetzt. 271 Vgl. die 14 industriellen Ökosysteme, die in der Mitteilung der Kommission zur Aktualisierung der neuen Industriestrategie von 2020 beschrieben sind, sowie den Jährlichen Binnenmarktbericht 2021, SWD(2021) 351. 272 Siehe die Berliner Erklärung zur Bildung für nachhaltige Entwicklung. 273 Etwa EQR, EQAVET, die Empfehlung des Rates zu einem Europäischen Rahmen für eine hochwertige und nachhaltige Lehrlingsausbildung oder die Empfehlung des Rates zu Schlüsselkompetenzen usw. https://ec.europa.eu/eip/agriculture/en/about https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52021DC0350&from=EN https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/annual-single-market-report-2021.pdf https://en.unesco.org/sites/default/files/esdfor2030-berlin-declaration-en.pdf 297 Informationen über bereits finanzierte Zentren der beruflichen Exzellenz finden Sie im Förder- und Ausschreibungsportal der EU (EU Funding & Tenders Portal) und auf der Website der GD Beschäftigung, Soziales und Integration274. Informationen über die bereits finanzierten Blaupausen-Projekte finden Sie auf der entsprechenden Website275. 274https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=25692&langId=en; https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=25693&langId=en; https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=26252&langId=en; https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=26951&langId=en. 275 https://employment-social-affairs.ec.europa.eu/policies-and-activities/skills-and-qualifications/working-together/blueprint- sectoral-cooperation-skills_en. https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=25692&langId=en https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=25693&langId=en https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=26252&langId=en https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=26951&langId=en https://employment-social-affairs.ec.europa.eu/policies-and-activities/skills-and-qualifications/working-together/blueprint-sectoral-cooperation-skills_en https://employment-social-affairs.ec.europa.eu/policies-and-activities/skills-and-qualifications/working-together/blueprint-sectoral-cooperation-skills_en 298 FÖRDERKRITERIEN Um für eine Erasmus+-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für Zentren der beruflichen Exzellenz die folgenden Kriterien erfüllen: Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antrags- berechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) ▪ Rechtsträger (öffentliche oder private Stellen) sein ▪ in einem der förderfähigen Länder, d. h. in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein ▪ im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder in der Arbeitswelt tätig sein Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in den Regionen 1 bis 3, die im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder in der Arbeitswelt tätig sind, können ebenfalls teilnehmen – als Begünstigte oder verbundene Stellen, nicht jedoch als Koordinatoren. Organisationen aus anderen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können als assoziierte Partner teilnehmen. Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. Die teilnehmenden Organisationen können beispielsweise sein (Liste nicht erschöpfend): ▪ Berufsbildungsanbieter ▪ Repräsentative Organisationen für Berufsbildungsanbieter ▪ Unternehmen, Industrie, andere Arbeitgeber oder Branchenverbände ▪ nationale/regionale Qualifikationsbehörden ▪ Forschungsinstitute ▪ Innovationsagenturen ▪ für regionale Entwicklung zuständige Behörden ▪ internationale Organisationen, die im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig sind 299 Zusammen- setzung von Konsortien (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen) Die Partnerschaft muss mindestens acht Antragsteller (Begünstigte) aus mindestens vier EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern umfassen. Aus jedem dieser EU-Mitgliedstaaten bzw. jedem mit dem Programm assoziierten Drittland müssen darunter Folgende sein: a) mindestens eine Organisation, die ein Unternehmen, eine Branche oder einen Sektor repräsentiert und b) mindestens ein Berufsbildungsanbieter (auf sekundärer und/oder tertiärer Stufe). Verbundene Stellen und assoziierte Partner zählen bei diesen Mindestkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu. Sie können nicht die koordinierende Organisation sein. Die koordinierende Organisation muss aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland stammen. Organisationen aus förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in den Regionen 1 bis 3 können auch als Begünstigte oder verbundene Stellen beteiligt werden, wenn ihre Beteiligung einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt darstellt. Organisationen aus anderen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können als assoziierte Partner teilnehmen. Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. Förderfähige Aktivitäten Der Antragsteller muss sich drei Aktivitätsclustern widmen (mit Einzelheiten zu den konkreten Maßnahmen und Ergebnissen). Für jeden Cluster muss eine Mindestanzahl von Aktivitäten aus der nachstehenden Liste ausgewählt werden: ▪ mindestens vier Aktivitäten im Rahmen von Cluster 1 – Lehren und Lernen, ▪ mindestens drei Aktivitäten im Rahmen von Cluster 2 – Zusammenarbeit und Partnerschaften und ▪ mindestens zwei Aktivitäten im Rahmen von Cluster 3 – Leitung und Finanzierung. Die Cluster werden nachstehend im Abschnitt „Einrichtung eines Projekts“ beschrieben. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in einem förderfähigen Land durchgeführt werden (siehe Teil A dieses Leitfadens). Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 48 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) der EU. Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-PEX-COVE. Bevor Sie sich bewerben, lesen Sie bitte die entsprechenden häufig gestellten Fragen in FTOP. Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 3. September um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. 300 Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Im Rahmen von Projekten können berufliche Aus- und Weiterbildungsaktivitäten auf allen EQR-Stufen von 3 bis 8, einschließlich der Sekundarstufe II, der postsekundären nicht-tertiären Stufe sowie der tertiären Stufe (z. B. Fachhochschulen, polytechnische Institute usw.) durchgeführt werden. Der Schwerpunkt der Anträge sollte jedoch auf den EQR-Stufen 3 bis 5 liegen und nicht nur Aktivitäten umfassen, die sich an Lernende der tertiären Stufe (EQR-Stufen 6 bis 8) richten. Aktivitäten, die sich auf die EQR-Stufen 6 bis 8 beziehen, sollten eine starke Komponente des arbeitsbasierten Lernens aufweisen. Zentren der beruflichen Exzellenz verfolgen einen systemischen Ansatz, bei dem Berufsbildungseinrichtungen zusammen mit einer Vielzahl anderer lokaler/regionaler Partner aktiv zur Schaffung von „Kompetenz-Ökosystemen“ beitragen. Sie sollen weitaus mehr leisten, als lediglich eine hochwertige berufliche Qualifikation anzubieten. Es folgt eine Liste typischer Aktivitäten, die von diesen Zentren angeboten werden. Die Ziele der Projekte werden aufbauend auf einer Kombination dieser Aktivitäten erreicht (die Aufzählungspunkte sind indikative Beispiele für mögliche Maßnahmen im Rahmen jeder Aktivität).276 Bei der Einrichtung des Projekts wird von den Antragstellern erwartet, dass sie beschreiben, wie im Rahmen der Aktivitäten des vorgeschlagenen Projekts bereits laufende Projekte für Zentren der beruflichen Exzellenz ergänzt und/oder Synergien mit ihnen geschaffen werden und wie Überschneidungen mit derartigen Projekten sowie einschlägigen Blaupausen, den Akademien für eine klimaneutrale Industrie und anderen Kompetenzakademien vermieden werden. Beschreibung der Cluster: Cluster 1 – Lehren und Lernen Aktivität 1. Vermittlung von arbeitsmarktrelevanten Qualifikationen durch ▪ Abstimmung von Qualifikationsangeboten mit Beschäftigungsmöglichkeiten, wobei auch die im Rahmen der Blaupausen zur Branchenzusammenarbeit277, der Akademien für eine klimaneutrale Industrie, der Kompetenzakademien und der laufenden Projekte der Zentren der beruflichen Exzellenz im Rahmen von Erasmus+ durchgeführten Arbeiten berücksichtigt werden, sofern diese relevant und verfügbar sind ▪ Schwerpunktsetzung sowohl auf technischen Fähigkeiten, einschließlich MINT-Fächern278, als auch auf Schlüsselkompetenzen279 ▪ Vorausschau auf den künftigen Qualifikationsbedarf unter Verwendung wirksamer Mittel zur raschen Ermittlung der sich ändernden Bedürfnisse des Arbeitsmarktes280, insbesondere auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene, wobei auch Arbeiten berücksichtigt werden, die im Rahmen der Blaupausen zur Branchenzusammenarbeit281, der Akademien für eine klimaneutrale Industrie und der laufenden Projekte der Zentren der beruflichen Exzellenz im Zuge von Erasmus+ durchgeführt werden, sofern sie relevant und verfügbar sind ▪ Einbeziehung der für den grünen und den digitalen Wandel erforderlichen Kompetenzen282 276 Sie können auch durch andere, von den Partnern vereinbarte Aktivitäten ergänzt werden. 277s https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1415&langId=de. 278 Siehe den Strategieplan für die Bildung in MINT-Fächern unter STEM Education Strategic Plan (legal document) – European Education Area. 279 Wie sie in der Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2018 zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen definiert sind. 280 Siehe die Arbeit des Cedefop zu Qualifikationen für den Arbeitsmarkt und zur Abstimmung von Qualifikationen. 281 https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1415&langId=de. 282 Siehe die Cedefop-Veröffentlichungen Digital, greener and more resilient und The green employment and skills transformation sowie ESCO taxonomy of skills for the green transition. https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1415&langId=de https://education.ec.europa.eu/document/stem-education-strategic-plan-legal-document https://education.ec.europa.eu/document/stem-education-strategic-plan-legal-document https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018H0604(01)&rid=7 https://www.cedefop.europa.eu/de/themes/skills-labour-market https://www.cedefop.europa.eu/en/tools/matching-skills https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1415&langId=de https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/b0d89b58-9e80-11eb-b85c-01aa75ed71a1/language-de https://www.cedefop.europa.eu/de/publications/4206 https://esco.ec.europa.eu/de/home https://esco.ec.europa.eu/system/files/2022-03/Green%20Skills%20and%20Knowledge%20-%20Labelling%20ESCO_0.pdf 301 Aktivität 2. Konzept des lebenslangen Lernens und der Inklusion in der Berufsbildung durch ▪ Sicherstellung von Lernmöglichkeiten für Menschen aller Altersgruppen und mit jedem sozioökonomischen Hintergrund283 ▪ Kombination von Angeboten für die berufliche Erstausbildung und Angeboten für die Weiterbildung und Umschulung, die auf der Grundlage von Daten über Kompetenzen erstellt werden284 ▪ Bereitstellung von Berufsbildungsprogrammen auf höherem Niveau, Entwicklung flexibler Bildungswege und Kooperationsmechanismen zwischen Berufsbildungs- und Hochschuleinrichtungen285 Aktivität 3. Entwicklung von Lehrplänen und Qualifikationen für die berufliche Bildung, die eine Flexibilität und Individualisierung der Vermittlung ermöglichen, durch ▪ Entwicklung und/oder Verwendung von Microcredentials286 zur Anerkennung der Ergebnisse von kurzen Lernangeboten, die an eine Gesellschaft und einen Arbeitsmarkt angepasst sind, die raschen Veränderungen unterliegen ▪ Entwicklung gemeinsamer Bestimmungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, einschließlich Microcredentials in MINT-Fächern, im Einklang mit dem europäischen Ansatz, der zur Mobilität von Lernenden und Arbeitnehmern beiträgt und gleichzeitig ihre Anerkennung sowie die Transparenz, das Verstehen und die Übertragbarkeit von Lernergebnissen gewährleistet ▪ Integration einer internationalen Lernmobilität in die Lehrpläne und die Validierung und Anerkennung der im Ausland erworbenen Lernergebnisse ▪ Entwicklung individueller Lernpläne oder ‑wege für jeden Lernenden, auch für Erwachsene ▪ Gestaltung von Qualifikationen, die Komponenten sowohl des schulischen als auch des arbeitsbasierten Lernens einbinden ▪ Nutzung der europäischen digitalen Zertifikate, die eine einfache Authentifizierung, Validierung und Anerkennung von Credentials jeglicher Größe, Form oder Gestalt ermöglichen ▪ Berücksichtigung der Blaupausen zur Branchenzusammenarbeit, sofern diese relevant und verfügbar sind Aktivität 4. Entwicklung innovativer, auf den Lernenden ausgerichteter Lehr- und Lernmaterialien und -methoden durch ▪ Einbeziehung von interdisziplinärem, projektbasiertem und kompetenzbasiertem Lernen, „Lernfabriken“, Makerspaces287 und anderen innovativen Methodiken288 ▪ Nutzung von europäischen Kompetenzrahmen289 und daraus abgeleiteten Instrumenten wie DigComp290, EntreComp291, FreenComp, LifeComp292, GreenComp293, SELFIE WBL294, Teste deine digitalen Kompetenzen295 und dem Europäischen Zertifikat für digitale Kompetenzen296 283 ILO-Leitfaden: Guide on making TVET and skills development inclusive for all. 284 Auch auf der Grundlage bestehender Instrumente für Daten über Kompetenzen wie dem OVATE-Tool von Cedefop und anderen Kompetenzinitiativen, die darauf abzielen, arbeitsmarktrelevante Schulungen anzubieten (z. B. Kompetenzpakt und Blaupausen zur Branchenzusammenarbeit). 285 Siehe Process model for the cooperation between VET and HE institutions und die anstehende OECD-Studie mit dem Titel „Pathways to Professions: Understanding higher vocational and professional tertiary education systems“. 286 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022H0627%2802%29&qid=1656349729862. 287 Makerspaces sind kollaborative Arbeitsräume zum Herstellen, Lernen, Erforschen und Teilen (siehe den Bericht der Gemeinsamen Forschungsstelle). 288 Siehe The state of positive education und IPEN International positive education network. 289 Siehe die Abhandlung von Margherita Bacigalupo mit dem Titel Competence frameworks as orienteering tools. 290 Der Europäische Referenzrahmen für digitale Kompetenzen. 291 EntreComp, der Rahmen für unternehmerische Kompetenz (Entrepreneurship Competence Framework). 292 Der europäische Rahmen für persönliche, soziale und lernbezogene Schlüsselkompetenzen. 293 Siehe europäischer Kompetenzrahmen für Nachhaltigkeit, „GreenComp“, und den Leitfaden der UNESCO-UNEVOC mit dem Titel Greening Technical and Vocational Education and Training: A Practical Guide for Institutions“. 294 Alle Informationen zu SELFIE für arbeitsbasiertes Lernen finden Sie online. 295 Siehe Teste deine digitalen Kompetenzen | Europass. 296 Das europäische Zertifikat für digitale Kompetenzen ist eine Aktion, die im Aktionsplan für digitale Bildung vorgesehen ist. https://education.ec.europa.eu/sites/default/files/2022-01/micro-credentials%20brochure%20updated.pdf https://europa.eu/europass/de/europass-tools/digitale-zertifikate#:~:text=European%20Digital%20Credentials%20for%20Learning%20are%20statements%20issued,of%20other%20types%20of%20certificates%20of%20learning%20achievement. https://www.springer.com/gp/book/9783319922607 https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/bitstream/JRC117481/makerspaces_2034_education.pdf https://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/---ed_emp/---emp_ent/documents/publication/wcms_755869.pdf https://www.cedefop.europa.eu/en/tools/skills-intelligence https://www.cedefop.europa.eu/en/tools/skills-online-vacancies https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1517&langId=de https://www.afbb.de/around4/media/documents/Downloads%20RELATE/R5_Process%20model%20for%20the%20cooperation%20between%20VET%20and%20HE%20institutions%20EN.pdf https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022H0627%2802%29&qid=1656349729862 https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/bitstream/JRC117481/makerspaces_2034_education.pdf https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/bitstream/JRC117481/makerspaces_2034_education.pdf https://www.worldgovernmentsummit.org/api/publications/document/8f647dc4-e97c-6578-b2f8-ff0000a7ddb6 https://www.ipen-network.com/about-us https://revistas.um.es/riite/article/view/523261/325171 https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=15688&langId=en#:~:text=European%20Commission%0D%0A.%20Subject.%20The%20EU%20has%20developed%20the,identify%20gaps%20in%20their%20knowledge%2C%20skills%0D%20and%20attitudes. https://ec.europa.eu/jrc/en/entrecomp https://ec.europa.eu/jrc/en/lifecomp https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/JRC128040 https://unevoc.unesco.org/up/gtg.pdf https://unevoc.unesco.org/up/gtg.pdf https://education.ec.europa.eu/uk/node/2028 https://europa.eu/europass/de/test-your-digital-skills https://ec.europa.eu/education/education-in-the-eu/digital-education-action-plan_de 302 ▪ Nutzung von innovativen Lehrmitteln und digitalen Technologien wie umfangreichen offenen Online-Kursen (Massive Open Online Courses, MOOC), Simulatoren, virtueller und erweiterter Realität, künstlicher Intelligenz, sowohl für schulisches als auch für arbeitsbasiertes Lernen ▪ Förderung der Exzellenz der Lernenden297 durch Aktionen, die die Lernenden in der beruflichen Bildung dazu anregen, ihr Innovations- und Kreativitätspotenzial298 zu erkunden, was zu einem positiven Kreislauf führt, von dem die Lernenden, Lehrkräfte/Ausbilder sowie die Berufsbildungseinrichtung profitieren, die bewährte Verfahren in reguläre Programme integrieren kann.299 Aktivität 5. Investitionen in die berufliche Erstausbildung und die berufliche Fortbildung von Lehrkräften und Ausbildenden300 ▪ Für die Entwicklung pädagogischer, technischer, grüner und digitaler Kompetenzen, einschließlich der für den Online- und Fernunterricht erforderlichen Kompetenzen ▪ Verankerung der Mobilität von Lehrkräften und Ausbildenden in Lern-, Entwicklungs- und Internationalisierungsstrategien301 ▪ Unterstützung bei der Einführung einer Qualitätskultur auf der Grundlage definierter Verwaltungssysteme302 Aktivität 6. Einrichtung starker Qualitätssicherungsmechanismen ▪ Auf der Grundlage von europäischen Tools und Instrumenten wie EQAVET ▪ Bemühung um die Zertifizierung von Bildungs- und Ausbildungsanbietern aufgrund von Standards, die von einschlägigen nationalen und/oder internationalen Normungsorganisationen entwickelt wurden – z. B. ISO 21001 oder lEFQM Aktivität 7. Einrichtung wirksamer Rückmeldungsschleifen und Systeme zur Werdegang-Nachverfolgung ▪ Einrichtung von Verfahren, Mechanismen und Instrumenten für wirksame Rückmeldungen und Überprüfungen als Teil eines strategischen Lernprozesses in der Organisation der Berufsbildung, um die Entwicklung eines hochwertigen Angebots zu unterstützen und die Chancen für Lernende zu verbessern ▪ Ermöglichung der rechtzeitigen Anpassung des Lernangebots auf der Grundlage wirksamer Systeme zur Werdegang-Nachverfolgung303 Aktivität 8. Bereitstellung von Beratungsdiensten ▪ Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Beratung304 sowohl für junge Menschen als auch für Erwachsene zur Unterstützung ihrer Berufs-, Bildungs- und Ausbildungsentscheidungen sowie ihrer Teilnahme am lebenslangen Lernen ▪ Bereitstellung individueller Unterstützung für schutzbedürftige Personen ▪ Befähigung Erwachsener, ihre Ansprüche auf Ausbildung zu nutzen Aktivität 9. Validierung früherer Lernerfahrungen 297 Siehe das Beispiel der niederländischen MBO-Exzellenzinitiative. 298 Die Gemeinsame Forschungsstelle hat untersucht, wie Kreativität im lebenslangen Lernen gefördert wird, auch in der Berufsbildung. 299 Beispiele finden Sie in Tabelle 3 der Studie der Gemeinsamen Forschungsstelle „Creativity – a transversal skill for lifelong learning“. 300 Siehe die Arbeit des Cedefop zur beruflichen Fortbildung von Lehrkräften und Ausbildenden. 301 Siehe die Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung der Mobilität, insbesondere der Mobilität in Europa, von Lehrkräften und Ausbildenden während ihrer beruflichen Aus- und Weiterbildung. 302 Siehe auch die EU-Initiative zu Lehrkräfteakademien. 303 Siehe die Studie Tracking Learning and Career Paths of VET graduates to improve quality of VET provision, die Veröffentlichungen Mapping of VET graduate tracking measures und Mapping the state of graduate tracking policies and practices sowie die Empfehlung des Rates zur Werdegang-Nachverfolgung. 304 Siehe das Euroguidance Network, die Entschließung des Rates zu einer besseren Integration lebensumspannender Beratung in die Strategien für lebenslanges Lernen, die Veröffentlichung Investing in career guidance sowie die Arbeit des Cedefop zum Thema lebensumspannende Beratung. https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1536&langId=en https://www.iso.org/standard/66266.html https://efqm.org/services/recognition http://www.rocmn.nl/up https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/JRC122016 https://www.cedefop.europa.eu/de/events-and-projects/projects/teachers-and-trainers-professional-development https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-7923-2022-INIT/de/pdf https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/programme-guide/part-b/key-action-2/partnerships-cooperation/erasmus-teacher-academies_de http://ontrack-project.eu/images/articles/ON_TRACK_IO1_CONTEXT_STUDY_OF_TRACKING_SYSTEMS_AND_MEASURES.pdf https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/00d61a86-48fc-11e8-be1d-01aa75ed71a1 https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/93231582-a66c-11ea-bb7a-01aa75ed71a1/language-en https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32017H1209%2801%29 https://www.euroguidance.eu/about-us https://www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/en/educ/104236.pdf https://www.etf.europa.eu/en/publications-and-resources/publications/investing-career-guidance https://www.cedefop.europa.eu/en/projects/lifelong-guidance 303 ▪ Validierung von Kompetenzen, unabhängig davon, wie sie erworben wurden, auch außerhalb der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung: am Arbeitsplatz, zu Hause oder bei freiwilligen Aktivitäten305, als Grundlage für personalisierte Bildungsangebote Cluster 2 – Zusammenarbeit und Partnerschaften Aktivität 10. Einrichtung von Partnerschaften zwischen Unternehmen und Bildungseinrichtungen ▪ Förderung der für beide Seiten vorteilhaften Beziehungen mit dem Unternehmenssektor durch die Bildung langfristiger Partnerschaften zwischen Unternehmen und Bildungseinrichtungen, auch im Hinblick auf Innovation und Antizipation des Kompetenzbedarfs ▪ Zusammenarbeit bei der kontinuierlichen Überprüfung und Aktualisierung von Lehrplänen, um ihre Relevanz für die Bedürfnisse der Lernenden und des Arbeitsmarktes zu gewährleisten, insbesondere in Bezug auf das arbeitsbasierte Lernen und Lehrlingsausbildungen, im Einklang mit dem Europäischen Rahmen für eine hochwertige und nachhaltige Lehrlingsausbildung und zum Aufbau von Synergien mit der Europäischen Ausbildungsallianz306 ▪ Unterstützung von Unternehmen, anderen Arbeitgebern und insbesondere von KMU durch maßgeschneiderte Schulungen zur Weiterbildung und Umschulung ▪ Zusammenarbeit mit den öffentlichen Arbeitsverwaltungen und der Zivilgesellschaft, um Arbeitslose und nichterwerbstätige Personen weiterzubilden und umzuschulen ▪ Unterstützung der sektoralen und regionalen Zusammenarbeit, einschließlich des Beitritts zum Kompetenzpakt307, und Schaffung von Synergien mit Blaupausen zur Branchenzusammenarbeit, soweit diese relevant und verfügbar sind ▪ Bereitstellung von technischer Unterstützung, Bewertung des Qualifikationsbedarfs, Instrumenten und Methoden für KMU ▪ Organisation von arbeitsbasiertem Lernen, Lehrstellen und Praktikumsangeboten für Lernende, gemeinsame Nutzung von Ausrüstung sowie Austausch von Lehrkräften und Ausbildern zwischen Unternehmen und Berufsbildungszentren308 Aktivität 11. Angewandte Forschung und Innovation ▪ Zusammenarbeit mit Unternehmen, insbesondere mit KMU, bei Projekten der angewandten Forschung309, an denen Lernende und Personal der beruflichen Bildung beteiligt sind ▪ Nutzung oder gemeinsame Schaffung von Innovationszentren und Technologieverbreitungszentren310 zur Unterstützung von Innovationsprozessen von KMU unter Einbeziehung von Lernenden und Personal der Berufsbildung ▪ Beitrag zur Schaffung und Verbreitung von neuem Wissen311 Aktivität 12. Internationalisierung der beruflichen Bildung und Mobilität im Ausland 305 Siehe die Arbeit des Cedefop zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens sowie die Empfehlung des Rates zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens. 306 Europäische Ausbildungsallianz – Beschäftigung, Soziales und Integration – Europäische Kommission (europa.eu). 307 Siehe Kompetenzpakt. 308 Kann die Einrichtung und den Betrieb von Ausbildungsallianzen (siehe österreichisches Modell) und ITC (überbetriebliche Ausbildungszentren) (siehe deutsches Modell) umfassen. Siehe auch das niederländische Beispiel für Partnerschaften zwischen Unternehmen und Bildung im IKT-Sektor. 309 Siehe Beispiele kanadischer Hochschulen und Institute, die die angewandte Forschung nutzen, um ihre Innovationsfähigkeit zu stärken und ihre starken Verbindungen zur Industrie und zur Gemeinschaft zu nutzen, sowie die NCVER-Veröffentlichung „Developing VET applied research: steps towards enhancing VET's role in the innovation system“ sowie „SMEs and TAFEs collaborating through applied research for growth“. 310 Siehe Beispiel des Fraunhofer-Instituts zum Wissenstransfer von der Forschung der Institute zu privaten Unternehmen. 311 Siehe „EU-Politik der Valorisierung: Forschungsergebnisse für die Gesellschaft einsetzen“ und die Empfehlung der Kommission für einen Verhaltenskodex für die gemeinsame Schaffung von Wissen durch Industrie und Wissenschaft zur Valorisierung von Wissen. https://www.cedefop.europa.eu/en/projects/validation-non-formal-and-informal-learning https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32012H1222%2801%29 https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1147&langId=de https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1517&langId=de https://www.qualitaet-lehre.at/duale-berufsbildung/vielfalt-lehre/ausbildungsverbund https://www.bmbf.de/de/media-video-27840.html https://wearekatapult.eu/files/downloads/Handbook%20working%20together%20works.pdf https://wearekatapult.eu/files/downloads/Handbook%20working%20together%20works.pdf https://www.collegesinstitutes.ca/policyfocus/applied-research/ https://www.ncver.edu.au/research-and-statistics/publications/all-publications/developing-vet-applied-research-steps-towards-enhancing-vets-role-in-the-innovation-system https://tda.edu.au/wp-content/uploads/2020/10/2020-10-19-SMEs_and_TAFEs_Collaborating_Through_Applied_Research_for_Growth-003.pdf https://tda.edu.au/wp-content/uploads/2020/10/2020-10-19-SMEs_and_TAFEs_Collaborating_Through_Applied_Research_for_Growth-003.pdf https://www.academy.fraunhofer.de/de/weiterbildung.html https://ec.europa.eu/info/research-and-innovation/research-area/industrial-research-and-innovation/eu-valorisation-policy_en https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX%3A32024H0774&qid=1709626992959 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX%3A32024H0774&qid=1709626992959 304 ▪ Ausarbeitung einer strategischen Planung für internationale Aktivitäten, die eng mit der Entwicklung der Berufsbildungseinrichtung und der Qualität der Lehr- und Lernmethoden verbunden sind312 ▪ Schaffung von Unterstützungsstrukturen und Maßnahmen zur Förderung und Sicherstellung der Qualität von Mobilitätserfahrungen in der Berufsbildung (einschließlich der virtuellen Mobilität) zwischen den Partnern im Netzwerk der Zentren der beruflichen Exzellenz unter Einhaltung der Erasmus-Qualitätsstandards313 ▪ Einführung von Initiativen zur Mobilisierung von Lernenden, Lehrkräften und Ausbildenden (einschließlich betrieblicher Ausbildender) sowie von Fachleuten, damit sie die im Rahmen des Programms Erasmus+ (Leitaktion 1) gebotenen Möglichkeiten zur Teilnahme an Mobilitätsphasen im Ausland nutzen ▪ Ausarbeitung einer strategischen Planung für internationale Aktivitäten, die eng mit der Entwicklung der Berufsbildungseinrichtung und der Qualität der Lehr- und Lernmethoden verbunden sind314 Aktivität 13. Förderung von unternehmerischen Fähigkeiten und Initiativen ▪ Entwicklung einer unternehmerischen Kultur innerhalb von Berufsbildungseinrichtungen315, einschließlich der Führungskräfte, des Personals, der Lehrkräfte und Ausbilder sowie der Lernenden316 ▪ Zusammenarbeit mit lokalen Partnern, um unternehmerische Fähigkeiten und Einstellungen der Lernenden zu entwickeln, die auf die Herausforderungen der Realität ausgerichtet sind ▪ Bereitstellung oder Verknüpfung mit lokalen Gründerzentren für Lernende in der beruflichen Bildung zur Entwicklung ihrer unternehmerischen317 Initiativen Aktivität 14. Höhere Attraktivität der Berufsbildung ▪ Information über Beschäftigungsmöglichkeiten durch die Berufsbildung und Hinführung junger Menschen und Erwachsener (einschließlich Lernender in Grund- und Sekundarschulen) zu berufsbildenden Lernwegen ▪ Durch die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in der Berufsbildung, auch in den MINT-Fächern318 ▪ Durch die Durchführung von und die aktive Teilnahme an Kommunikationskampagnen und ‑aktivitäten319, die die Attraktivität der Berufsbildung erhöhen sollen ▪ Einrichtung von internationalen Berufsbildungscampus oder von Sommercamps320, die sich an Lernende, Lehrkräfte und Ausbildende, leitendes Personal in Berufsbildungseinrichtungen und Gewerkschaften richten sowie an Personen, die eine Berufsausbildung in Betracht ziehen gegebenenfalls Fokussierung auf bestimmte Berufsfelder, Produkte oder Dienstleistungen sowie auf komplexe Herausforderungen von gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Bedeutung ▪ Durch die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in der Berufsbildung, auch in den MINT-Fächern321 Aktivität 15. Kompetenzwettbewerbe ▪ Förderung der Teilnahme von Lernenden an branchenspezifischen, nationalen und internationalen beruflichen Kompetenzwettbewerben, um die Attraktivität der Berufsbildung und Exzellenz in der Berufsbildung zu fördern 312 Siehe GO-international – A practical guide on strategic internationalisation in VET. 313 Siehe Erasmus-Qualitätsstandards – Mobilitätsprojekte – Berufsbildung, Erwachsene, Schulen und Modelle für Mobilitäts- und Lernvereinbarungen. 314 Siehe GO-international – A practical guide on strategic internationalisation in VET. 315 Siehe die Veröffentlichung von UNESCO-UNEVOC Practical guide on Entrepreneurial learning for TVET institutions. 316 Siehe EntreComp: Referenzrahmen für unternehmerische Kompetenzen. Siehe JA Europe zur Vorbereitung auf Beschäftigung und Unternehmertum. 317 Siehe den Abschlussbericht über Unternehmergeist in der beruflichen Bildung, das Beispiel Österreichs für einen nationalen Aktionsplan für die Ausbildung zum Unternehmertum und den Leitfaden A guide to fostering entrepreneurship education. 318 Siehe den Strategieplan für die Bildung in MINT-Fächern unter STEM Education Strategic Plan (legal document) – European Education Area. 319 Siehe das deutsche Beispiel Sommer der Berufsausbildung. 320 Siehe Beispiele für ein Sommercamp, ein Tech Camp und ein Sommercamp für Kinder mit Behinderungen. 321 Siehe den Strategieplan für die Bildung in MINT-Fächern unter STEM Education Strategic Plan (legal document) – European Education Area. https://www.erasmusplus.fr/docs/tous/documentation/fiche_candidature/annexe-iv-go-international-pratical-guide-on-strategic-internationalisation-in-vet.pdf https://erasmus-plus.ec.europa.eu/sites/default/files/2021-09/erasmus-quality-standards-mobility-nov-2020_en.pdf https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/mobility-and-learning-agreements https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/mobility-and-learning-agreements https://www.erasmusplus.fr/docs/tous/documentation/fiche_candidature/annexe-iv-go-international-pratical-guide-on-strategic-internationalisation-in-vet.pdf https://unevoc.unesco.org/home/UNEVOC+Publications/lang=en/akt=detail/qs=6437 https://joint-research-centre.ec.europa.eu/entrecomp-entrepreneurship-competence-framework_en http://www.jaeurope.org/about.html https://ec.europa.eu/docsroom/documents/10446/attachments/1/translations/en/renditions/native https://www.cedefop.europa.eu/en/news/austria-national-action-plan-entrepreneurship-education https://www.cedefop.europa.eu/en/news/austria-national-action-plan-entrepreneurship-education https://eismea.ec.europa.eu/document/download/0d307666-e9c4-42b9-aa08-e2cf96718c9f_en https://education.ec.europa.eu/document/stem-education-strategic-plan-legal-document https://education.ec.europa.eu/document/stem-education-strategic-plan-legal-document https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2021/sommer-der-berufsausbildung.html https://tri-county.us/summercamp/ https://www.bhs-world.com/zh/career/career-vocational-education-and-training-internship/high-school-students https://varietyphila.org/summer-vocational https://education.ec.europa.eu/document/stem-education-strategic-plan-legal-document https://education.ec.europa.eu/document/stem-education-strategic-plan-legal-document 305 (z. B. die Wettbewerbe World Skills und/oder EuroSkills). Bitte beachten Sie, dass Preisgelder nicht als förderfähigen Kosten im Finanzplan aufgeführt werden können. Cluster 3 – Leitung und Finanzierung Aktivität 16. Autonomie und wirksame Leitung in der Berufsbildung ▪ Entwicklung der Fähigkeit von Berufsbildungsanbietern, unabhängig und eigenverantwortlich Entscheidungen über pädagogische, organisatorische, finanzielle, personelle und andere Angelegenheiten zu treffen, um ihre Tätigkeit im Rahmen der nationalen Vorschriften und Regelungen auszuüben322 ▪ Einbeziehung relevanter Akteure, besonders von Unternehmen, Kammern, Berufs- und Branchenverbänden, Gewerkschaften, nationalen und regionalen Behörden und Sozialpartnern, einschließlich Vertretern der Lernenden, in die Leitung der Berufsbildungssysteme Aktivität 17. Strategischer Ansatz für Kompetenzentwicklung und Leitung ▪ aktive Beteiligung an den nationalen und regionalen Kompetenzsteuerungssystemen ▪ Beitrag mit Blick auf die Kompetenzen zur Gestaltung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene Aktivität 18. gemeinsame Gestaltung von Kompetenz-Ökosystemen ▪ Mobilisierung relevanter Wirtschafts- und Sozialpartner sowie anderer Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung und maßgeblicher Behörden, um lokale Kompetenzökosysteme einzubeziehen bzw. aufzubauen, und zwar mit dem Ziel, Innovation, Strategien für intelligente Spezialisierung und Cluster sowie Sektoren und Wertschöpfungsketten (industrielle Ökosysteme) zu unterstützen ▪ Befähigung lokaler Kompetenz-Ökosysteme, einen Beitrag zur Anziehung ausländischer Investitionen323 zu leisten, indem sie dafür sorgen, dass rechtzeitig Kompetenzen für lokal investierende Unternehmen verfügbar sind ▪ Zusammenarbeit mit anderen Projekten von Zentren der beruflichen Exzellenz im Rahmen von Erasmus+, insbesondere im Rahmen der Praxisgemeinschaft324 der Zentren der beruflichen Exzellenz, durch den Austausch von Erfahrungen und Ergebnissen, wodurch ein Beitrag zur breiteren Wirkung der Initiative zu den Zentren der beruflichen Exzellenz geleistet wird Aktivität 19. Entwicklung nachhaltiger Finanzierungsmodelle ▪ Kombination öffentlicher und privater Mittel325 sowie einkommensschaffender Maßnahmen und vollständige Nutzung leistungsbezogener Finanzierungssysteme (falls zutreffend) Aktivität 20. Vollständige Nutzung der nationalen und EU-Finanzierungsinstrumente ▪ Dazu gehören die Unterstützung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die Mobilität von Lernenden und Personal, angewandte Forschungsaktivitäten, Infrastrukturinvestitionen zur Modernisierung von Berufsbildungszentren mit fortschrittlicher Ausrüstung, die Einführung von Managementsystemen zur Gewährleistung von Exzellenz und Nachhaltigkeit von Berufsbildungseinrichtungen und den von ihnen angebotenen Dienstleistungen. 322 Berücksichtigung der pädagogischen, finanziellen und operationellen Autonomie des Managements in Verbindung mit wirksamen Rechenschaftsmechanismen. Siehe auch Georg Spöttl, Autonomy of (Vocational) Schools as an Answer to Structural Changes. 323 Siehe die Beispiele Kanadas und Singapurs. 324 Siehe Community of Practice Centres of Vocational Excellence (Community of Practice Centres of Vocational Excellence) (copcoves.eu). 325 Siehe OECD Education GPS und die Veröffentlichung Funding Mechanisms for Financing Vocational Training: An Analytical Framework“. https://worldskills.org/ https://worldskillseurope.org/ https://www.researchgate.net/publication/250152188_Autonomy_of_Vocational_Schools_as_an_Answer_to_Structural_Changes https://unctad.org/system/files/official-document/diaepcb2010d5_en.pdf https://www.copcoves.eu/ https://www.copcoves.eu/ https://gpseducation.oecd.org/revieweducationpolicies/#!node=41707&filter=all https://ftp.iza.org/pp110.pdf https://ftp.iza.org/pp110.pdf https://ftp.iza.org/pp110.pdf 306 Das Projekt muss die ausgewählten Aktivitäten im Antragsformular klar benennen und erläutern, warum diese ausgewählt wurden, und auch beschreiben, wie die im Rahmen dieser Aktivitäten geplanten Schritte konkret zu den relevanten Arbeitspaketen und zu den Gesamtzielen des Projekts beitragen werden. ERWARTETE WIRKUNG Die schrittweise Einrichtung und Entwicklung europäischer Netzwerke der Zentren der beruflichen Exzellenz dürfte die Fähigkeit der Berufsbildungssysteme erhöhen, das Kompetenzangebot an die sich wandelnden wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnisse anzupassen, und sicherstellen, dass diese bei der Bereitstellung von Lösungen für die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem sich rasch wandelnden Qualifikationsbedarf eine führende Rolle spielt. Indem die Zentren der beruflichen Exzellenz einen wesentlichen Teil des „Wissensdreiecks“ bilden (die Projekte sollten die enge Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Bildung und Forschung fördern) und sich grundlegend an der Vermittlung von Kompetenzen zugunsten von Innovation und intelligenter Spezialisierung beteiligen, dürften sie wertvolle Fähigkeiten und Kompetenzen gewährleisten, die zu hochwertigen, den Anforderungen einer innovativen, inklusiven und nachhaltigen Wirtschaft genügenden Beschäftigungs- und Karrierechancen führen. Durch die weite Verbreitung der Projektergebnisse auf transnationaler, nationaler und/oder regionaler Ebene und die Entwicklung eines langfristigen Aktionsplans für die schrittweise Bereitstellung der Arbeitsergebnisse des Projekts unter Berücksichtigung nationaler und regionaler Entwicklungsstrategien und Strategien zur intelligenten Spezialisierung wird erwartet, dass die Projekte relevante Interessenträger innerhalb und außerhalb der teilnehmenden Organisationen und insbesondere maßgebliche Behörden einbeziehen und eine dauerhafte Wirkung nach der Projektlaufzeit gewährleisten. ZUSCHLAGSKRITERIEN Es gelten die folgenden Zuschlagskriterien: Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 35 Punkte) ▪ Bezug zur Politik: Aus dem Vorschlag geht hervor, wie das transnationale Kooperationsnetzwerk der Zentren der beruflichen Exzellenz dazu beitragen wird, die Ziele zu erreichen, die mit den politischen Prioritäten entsprechend der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz326 sowie der Osnabrücker Erklärung327 und deren Nachfolgeerklärung, der Erklärung von Herning328, der Union der Kompetenzen329 und dem Kompass für Wettbewerbsfähigkeit verfolgt werden. ▪ Werte der EU: ist der Vorschlag relevant für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung ▪ Kohärenz: Inwieweit geht der Vorschlag auf die Ziele der Aufforderung ein, sind die Ziele klar definiert und realistisch und betreffen Aspekte, die für die beteiligten Organisationen relevant sind; inwieweit beruht der Vorschlag auf einer angemessenen Bedarfsanalyse. Inwieweit beschreibt er, wie im Rahmen der Ziele und Aktivitäten des Projektvorschlags bereits laufende Projekte für Zentren der beruflichen Exzellenz aus den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen 2021-2024 ergänzt und/oder Synergien mit ihnen geschaffen und Überschneidungen mit derartigen Projekten sowie den Blaupausen, den Akademien für eine klimaneutrale Industrie330 und anderen Kompetenzakademien (je nachdem, was relevant ist) vermieden werden. 326 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020H1202(01)&from=EN 327 https://www.bibb.de/dokumente/pdf/ab31_corrigendum_osnabruecker_erklaerung.pdf. 328 https://danish-presidency.consilium.europa.eu/media/23xla4rt/herning-declaration-2025-english.pdf-english.pdf. 329 https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/union-skills_de. 330 Europäische Solarakademie und Europäische Batterieakademie. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020H1202(01)&from=EN https://www.bibb.de/dokumente/pdf/ab31_corrigendum_osnabruecker_erklaerung.pdf https://danish-presidency.consilium.europa.eu/media/23xla4rt/herning-declaration-2025-english.pdf https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/union-skills_de https://innoenergy.com/skillsinstitute/community-programmes/european-solar-academy/ https://innoenergy.com/skillsinstitute/community-programmes/european-battery-academy/ 307 Inwieweit ist der Vorschlag mit dem Deal für eine saubere Industrie, dem Aktionsplan für die Automobilindustrie und anderen Sektoren, in denen Arbeitskräftemangel herrscht, verknüpft. ▪ Innovation: Der Vorschlag berücksichtigt modernste Methoden und Techniken und führt zu innovativen Ergebnissen und Lösungen allgemein für den Bereich, in dem er angesiedelt ist, oder für den geografischen Kontext, in dem das Projekt durchgeführt wird (z. B. Inhalte, erzielte Ergebnisse, angewandte Arbeitsmethoden, beteiligte Organisationen und Personen). ▪ Regionale Dimension: Der Vorschlag lässt erkennen, dass er in jedem der teilnehmenden Länder zu Strategien für regionale Entwicklung und intelligente Spezialisierung auf der Grundlage der Ermittlung lokaler/regionaler Herausforderungen beiträgt. ▪ Europäischer Mehrwert: Der Vorschlag erbringt nachweislich einen klaren Mehrwert auf individueller (Lernende und/oder Personal), institutioneller und systemischer Ebene, der durch Ergebnisse zustande kommt, die von den Partnern ohne eine europäische Zusammenarbeit nur schwer zu erreichen wären. ▪ Internationalisierung: Der Vorschlag lässt erkennen, dass er zur internationalen Dimension der Exzellenz in der Berufsbildung beiträgt, so auch zur Entwicklung von Strategien zur Förderung der transnationalen Mobilität von Lernenden und des Personals sowie nachhaltiger Partnerschaften in der Berufsbildung. ▪ Digitale Kompetenzen: Inwieweit sieht der Vorschlag Aktivitäten im Zusammenhang mit der Entwicklung digitaler Kompetenzen vor (z. B. Antizipation des Kompetenzbedarfs, innovative Lehrpläne und Lehrmethoden, Beratung). ▪ Grüne Kompetenzen: Inwieweit sieht der Vorschlag Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Übergang zu einer umweltfreundlichen Kreislaufwirtschaft vor (z. B. Antizipation des Kompetenzbedarfs, innovative Lehrpläne und Lehrmethoden, Beratung). ▪ Soziale Dimension: Der Vorschlag umfasst bei allen Aktionen eine horizontale Perspektive zur Berücksichtigung der Vielfalt und zur Förderung gemeinsamer Werte wie Gleichberechtigung, einschließlich Gleichstellung der Geschlechter, Nichtdiskriminierung und soziale Inklusion, auch für Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf/geringeren Chancen. Qualität der Projektkonzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) ▪ Kohärenz: Die Projektkonzeption gewährleistet insgesamt die erforderliche Übereinstimmung zwischen Projektzielen und Aktivitäten. Der Vorschlag ist zusammenhängend und verständlich aufgebaut und beschreibt geeignete Aktivitäten und Dienste, die den ermittelten Bedürfnissen entsprechen und zu den erwarteten Ergebnissen führen. ▪ Aktivitäten: Klare Beschreibung der Schritte, die im Rahmen der einzelnen, aus den drei Clustern ausgewählten Aktivitäten durchgeführt werden sollen, im Hinblick auf die erwarteten Ergebnisse/Leistungen sowie auf ihren konkreten Beitrag zu den relevanten Arbeitspaketen und zu den Gesamtzielen des Projekts. Der Schwerpunkt des Projekts liegt auf der Berufsbildung der EQR-Stufen 3 bis 5. ▪ Methodik: Qualität und Durchführbarkeit der vorgeschlagenen Methoden und ihre Eignung für die Erzielung der erwarteten Ergebnisse. ▪ Management: Der Koordinator zeichnet sich durch eine hohe Qualität seines Managements, die Fähigkeit zur Koordinierung transnationaler Netzwerke und Führungskompetenz in einem komplexen Umfeld aus und schafft tragfähige Managementstrukturen. Zeitvorgaben, Organisation, Aufgabenstellungen und Zuständigkeiten sind klar beschrieben und realistisch. Die wichtigsten Leistungsindikatoren sind klar umrissen, und für ihre Bewertung und Erreichung wird ein Zeitplan festgelegt. 308 ▪ Finanzrahmen: Der Finanzrahmen beinhaltet angemessene Mittel für eine erfolgreiche Durchführung des Projekts und wurde weder zu hoch noch zu niedrig angesetzt. Der Vorschlag ist kostenwirksam und weist den einzelnen Aktivitäten angemessene Mittel zu. ▪ Arbeitsplan: Qualität und Wirksamkeit des Arbeitsplans, einschließlich der Frage, inwieweit die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen entsprechen Es sind darin angemessene Phasen für die Vorbereitung, Durchführung, Überwachung sowie die Nutzung, Bewertung und Verbreitung der Projektergebnisse vorgesehen. ▪ Qualitätskontrolle: Kontrollmaßnahmen (laufende Qualitätsbewertung, Peer- Reviews, Benchmarking usw.) und Qualitätsindikatoren gewährleisten eine hochwertige Durchführung des Projekts. Die mit dem Projekt verbundenen Herausforderungen und Risiken sind klar definiert, und es sind angemessene Aktionen zur Abschwächung der Risiken und zur Begrenzung der Herausforderungen vorgesehen. Verfahren expertenbasierter Bewertungen sind als wesentliche Bestandteile des Projekts vorgesehen. Diese Verfahren beinhalten eine unabhängige externe Qualitätsbewertung zur Halbzeit und am Ende der Laufzeit des Projekts. ▪ Das Projekt umfasst Mobilitätsaktivitäten (für Lernende und/oder Personal) ▪ Qualität der praktischen Regelungen, des Managements und der Unterstützungsangebote ▪ Eignung der Aktivitäten im Hinblick auf die Projektziele und die Anzahl der Teilnehmenden ▪ Qualität der Regelungen zur Anerkennung und Validierung der Lernergebnisse der Teilnehmenden gemäß den Grundsätzen der europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumente Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) ▪ Zusammensetzung: An dem Projekt sind Organisationen beteiligt, die einander ergänzen und das erforderliche Profil und die benötigten Kompetenzen, Erfahrungen und Fachkenntnisse für eine in jeder Hinsicht erfolgreiche Durchführung des Projekts besitzen. Die Rolle der einzelnen Partner wird klar benannt, und es wird erläutert, welchen Mehrwert sie erbringen. Inwieweit umfasst der Vorschlag Behörden. In dem Vorschlag wird erläutert, wie die Partnerschaften sowohl auf lokaler/regionaler als auch auf transnationaler Ebene auf Gegenseitigkeit beruhen, für beide Seiten vorteilhaft sind und eine langfristige Perspektive haben. ▪ Aufwärtskonvergenz: Inwieweit bringt die Partnerschaft Organisationen zusammen, die im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder in der Arbeitswelt tätig sind und sich in verschiedenen Stadien der Entwicklung von Konzepten der Exzellenz in der Berufsbildung befinden, und ermöglicht einen reibungslosen und wirksamen Austausch von Fachwissen und Kenntnissen zwischen diesen Partnern. ▪ Geografische Dimension: Inwieweit der Antragsteller die geografische Zusammensetzung der Partnerschaft begründet und ihre Relevanz für die Erreichung der Ziele der Zentren für berufliche Exzellenz nachgewiesen hat. Die Partnerschaften umfassen ein breites und angemessenes Spektrum von Akteuren auf lokaler und regionaler Ebene zwischen der Berufsbildungsgemeinschaft und der Arbeitswelt. ▪ Beteiligung von Begünstigten aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern aus den Regionen 1 bis 3 (mit Ausnahme von Belarus): Eine etwaige Beteiligung von Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern bringt gegebenenfalls einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt. 309 ▪ Zusammenarbeit: Die Entscheidungsfindung und Kommunikation zwischen den teilnehmenden Organisationen, den Teilnehmenden und sonstigen maßgeblichen Interessenträgern sind klar und angemessen im Einzelnen beschrieben (z. B.: Anzahl und Zeitplan der Sitzungen, Zusammensetzung der Gruppen, Beschreibung der erwarteten Ziele und Ergebnisse usw.) und in dem Gantt-Diagramm/Zeitplan des Projekts veranschaulicht. Wirkung (Höchstpunktzahl 20 Punkte) ▪ Nutzung der Projektergebnisse: Aus dem Vorschlag geht hervor, wie die Projektergebnisse von den Partnern und anderen Interessenträgern genutzt werden. Im Vorschlag wird erläutert, wie die Nutzung während der Durchführung des Projekts und darüber hinaus gemessen wird. ▪ Verbreitung: Der Vorschlag beinhaltet einen klaren Plan für die Verbreitung der Ergebnisse und sieht geeignete Zielvorgaben, Aktivitäten, einschlägige Zeitpläne, Instrumente und Kanäle vor, damit die Ergebnisse während und nach der Projektlaufzeit wirksam und zum Nutzen von Interessenträgern, Politikgestaltern, Beratungsfachleuten, Unternehmen, jungen Lernenden usw. verbreitet werden. In dem Vorschlag ist auch angegeben, welche Partner für die Verbreitung verantwortlich sind. ▪ Wirkung: Aus dem Vorschlag geht die mögliche Wirkung des Projekts hervor: - auf Teilnehmer und teilnehmende Organisationen während und nach der Projektlaufzeit - über die unmittelbar an einem Projekt teilnehmenden Organisationen und Einzelpersonen hinaus sowie das Potenzial des Projekts, in die regionale, nationale und/oder europäische Entwicklung von Kompetenzen in der Berufsbildung einzufließen Der Vorschlag enthält Maßnahmen sowie klar definierte Zielvorgaben und Indikatoren zur Überwachung der Fortschritte und zur Bewertung der erwarteten (kurz- und langfristigen) Wirkung. ▪ Nachhaltigkeit: In dem Vorschlag wird erläutert, wie das Zentrum der beruflichen Exzellenz weiterentwickelt werden soll. Der Vorschlag beinhaltet einen langfristigen Aktionsplan für die schrittweise Realisierung der Projektergebnisse und nachhaltigen Partnerschaften zwischen Anbietern im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie Interessenvertretern aus Schlüsselindustrien auf der jeweils angemessenen Ebene. Der festgelegte Plan umfasst die Ermittlung zweckdienlicher Leitungsstrukturen sowie Pläne für die Skalierbarkeit und finanzielle Nachhaltigkeit, wozu auch gehört, dass (europäische, nationale und private) finanzielle Ressourcen benannt werden, die gewährleisten, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile auf lange Sicht eine nachhaltige Wirkung entfalten. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Anträge mindestens 75 Punkte (von insgesamt 100 Punkten) erreichen, wobei auch die erforderliche Mindestpunktzahl für eine weitere Prüfung für jedes der vier Zuschlagskriterien zu berücksichtigen ist: mindestens 18 Punkte in der Kategorie „Relevanz des Projekts“, mindestens 13 Punkte in der Kategorie „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ und 11 Punkte in den Kategorien „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und „Wirkung“. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl bestimmt, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. 310 Innerhalb der Beschränkungen bestehender nationaler und europäischer Rechtsrahmen sind die Ergebnisse als freie Lehr- und Lernmaterialien (OER) zugänglich zu machen und auf einschlägigen Plattformen der jeweiligen Berufs- oder Branchenverbände oder der zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Im Vorschlag wird erläutert, wie die erstellten Daten, Materialien, audiovisuellen Medien und Aktivitäten auf sozialen Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden. Exzellenzsiegel Für Projektvorschläge, die bei der Bewertung die Qualitätsschwellen überschritten und eine Gesamtpunktzahl von mindestens 75 erreicht haben, die aber im Rahmen von Erasmus+ nicht gefördert werden können, weil im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nicht genügend Mittel zur Verfügung stehen, kann ein Exzellenzsiegel verliehen werden, um die Qualität des Vorschlags zu bescheinigen und seine alternative Finanzierung auf nationaler oder regionaler Ebene zu erleichtern. Das Exzellenzsiegel ist ein Qualitätssiegel, das an hochwertige Projektvorschläge vergeben wird, die aufgrund von Haushaltszwängen nicht im Rahmen von Erasmus+ finanziert werden können.331 Mit dem Siegel wird die Qualität des Vorschlags anerkannt und die Suche nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten erleichtert. Finanzierungsstellen auf nationaler oder regionaler Ebene können den Projektvorschlag des Gütesiegelträgers auf der Grundlage der von den unabhängigen Experten der Kommission durchgeführten Qualitätsbewertung direkt finanzieren, ohne ein neues komplettes Bewertungsverfahren durchführen zu müssen. Die Verleihung des Exzellenzsiegels kann auch die alternative Finanzierung durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) oder den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) erleichtern.332 Antragsteller sollten darauf hingewiesen werden, dass die Verleihung eines Exzellenzsiegels nicht automatisch eine alternative Finanzierung garantiert, da die Entscheidung über eine mögliche Finanzierung der Projektvorschläge der Gütesiegelträger gänzlich im Ermessen der im Rahmen des EFRE oder ESF+ mit der Verwaltung der Kohäsionsfondsmittel betrauten Behörden oder anderer Finanzierungsstellen auf nationaler und regionaler Ebene liegt. Wenn der Antragsteller im Antragsformular eine vorherige Genehmigung erteilt hat, können die Daten des Projektvorschlags der Gütesiegelträger – unter uneingeschränkter Einhaltung der Vorschriften zur Vertraulichkeit des Vorschlags und zum Schutz personenbezogener Daten – über die nationalen Agenturen an die Verwaltungsbehörden der Kohäsionsfondsmittel und andere potenziell interessierte Finanzierungsstellen auf nationaler oder regionaler Ebene weitergegeben werden. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Der Betrag wird von der gewährenden Behörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets, des Bewertungsergebnisses und eines Fördersatzes von 80 % festgesetzt. Die maximale EU-Finanzhilfe je Projekt beläuft sich auf 4 000 000 EUR. Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Finanzhilfen oder Preisgeldern ist nicht zulässig. Kosten für Rechnungsprüfungen sind nicht zulässig. 331 Artikel 32 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/817 zur Einrichtung von Erasmus+. 332 Artikel 73 Absatz 4 der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen (Dachverordnung) (EU) 2021/1060, EUR-Lex – 32021R1060 – DE – EUR-Lex (europa.eu). https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32021R1060 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32021R1060 311 Kosten für Freiwillige sind zulässig. Sie werden in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf Freiwillige333 gewährt. KMU-Einheitskosten für KMU-Eigentümer sind zulässig. Sie sollten in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf KMU-Eigentümer334 erfolgen. Das entsprechende Arbeitspaket sollte die Kosten für mindestens ein jährliches Treffen (ein Vertreter jedes vollwertigen Projektpartners) enthalten, das von der Europäischen Kommission/Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur organisiert oder empfohlen wird und dem Austausch bewährter Verfahren und dem wechselseitigen Lernen zwischen den Zentren der beruflichen Exzellenz dient. WIE WIRD DER PAUSCHALBETRAG FÜR DAS PROJEKT BESTIMMT? Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen: a) Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.). b) Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten. c) Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung des Pauschalbetrags vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Stellen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist. d) Die beschriebenen Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen. Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag, Fördersatz, förderfähige Gesamtkosten usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Siehe Teil C dieses Programmleitfadens, Abschnitt „Förderfähige direkte Kosten“. Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Durch diese Förderform ist es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. 333 https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de. 334 unit-cost-decision-sme-owners-natural-persons_en.pdf (europa.eu). https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/unit-cost-decision-sme-owners-natural-persons_en.pdf 312 ERASMUS-MUNDUS-AKTION Die Erasmus-Mundus-Aktion umfasst: • Los 1: Gemeinsame Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge (EMJM) und • Los 2: Erasmus-Mundus-Konzeptionsmaßnahmen (EMDM) Ziel dieser Aktion ist die Förderung von Exzellenz und der weltweiten Internationalisierung von Hochschuleinrichtungen durch Studienprogramme – auf Masterebene –, die von Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Europa gemeinsam durchgeführt und gegenseitig anerkannt werden und Einrichtungen in anderen Ländern der Welt offen stehen. Die gemeinsamen Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge und Erasmus-Mundus-Konzeptionsmaßnahmen bilden jeweils ein eigenständiges Los. Es besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer EMDM vor einem EMJM. Die Gewährung eines EMDM-Projekts bedeutet nicht automatisch eine Finanzierung im Rahmen der EMJM, und der Abschluss eines EMDM ist kein Zuschlagskriterium für ein EMJM-Projekt. Los 1: Gemeinsame Erasmus-Mundus-Studiengänge (EMJM) Die Aktion EMJM unterstützt stark integrierte transnationale Studienprogramme auf Masterebene335, die von einem internationalen Konsortium von Hochschuleinrichtungen aus verschiedenen Ländern weltweit und gegebenenfalls anderen Bildungspartnern und/oder Partnern außerhalb des Bildungswesens mit spezifischem Fachwissen und Interessen in den betreffenden Studienbereichen/Berufsbereichen durchgeführt werden. EMJM sind Exzellenzprogramme und sollten zur Integration und Internationalisierung des Europäischen Hochschulraums (EHR) beitragen. Die Besonderheit der EMJM liegt in dem hohen Maß an Verbundenheit/Integration zwischen den teilnehmenden Einrichtungen und in der Exzellenz ihrer akademischen Inhalte. ZIELE DER AKTION EMJM Die Aktion EMJM zielt darauf ab, die Attraktivität und Exzellenz der europäischen Hochschulbildung in der Welt zu erhöhen und Talente für Europa zu gewinnen, und zwar durch eine Kombination der folgenden Aspekte: i) akademische Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen, um die europäische Exzellenz in der Hochschulbildung zu demonstrieren, und ii) individuelle Mobilität für alle Studierenden, die an der Aktion EMJM teilnehmen, mit von der EU finanzierten Stipendien für die besten Studierenden, die sich bewerben WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR DIE BEANTRAGUNG VON GEMEINSAMEN ERASMUS-MUNDUS- MASTERSTUDIENGÄNGEN ERFÜLLT SEIN? FÖRDERKRITERIEN Um für eine Erasmus-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für gemeinsame Erasmus-Mundus- Masterstudiengänge die folgenden Kriterien erfüllen: 335 Stufe 7 der Internationalen Standardklassifikation für das Bildungswesen (ISCED), 2011. 313 Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Stellen) • Rechtsträger (öffentliche oder private Stellen) sein • Hochschuleinrichtungen sein, die in einem der förderfähigen Länder ansässig sind, d. h. in einem EU-Mitgliedstaat, einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittland In einem EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Hochschuleinrichtungen müssen im Besitz des ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung) sein. Teilnehmende Hochschuleinrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern benötigen keine Erasmus-Charta, müssen sich aber zur Einhaltung ihrer Grundsätze verpflichten. Vereinigungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen, öffentliche oder private Organisationen (einschließlich ihrer verbundenen Stellen), die direkt und aktiv zur Durchführung eines EMJM (gemeinsamen Erasmus-Mundus-Masters) beitragen und in einem EU-Mitgliedstaat, einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sind, können ebenfalls teilnehmen, jedoch nicht als Koordinator. Darüber hinaus kann das EMJM-Programm auch die Mitwirkung assoziierter Partner vorsehen (fakultativ). Hochschuleinrichtungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung336 vollwertige Partner sind, müssen nachweisen, dass sie die externen Qualitätssicherungsanforderungen in ihrem Zuständigkeitsbereich für das gemeinsame Programm erfüllt haben. Dies kann i) entweder aus der erfolgreichen Umsetzung des Europäischen Konzepts zur Qualitätssicherung gemeinsamer Programme resultieren (sofern die nationalen Rechtsvorschriften dies zulassen) ii) oder auf der Grundlage einer spezifischen Akkreditierung/Evaluierung des gemeinsamen Programms iii) oder jeder nationalen Komponente, aus der das EMJM-Programm zusammengesetzt ist, erfolgen. Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. Zusammensetzung von Konsortien (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen) Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens drei Hochschuleinrichtungen (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) aus drei verschiedenen Ländern eingereicht werden, darunter mindestens zwei verschiedene EU-Mitgliedstaaten und/oder mit dem Programm assoziierte Drittländer. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in den förderfähigen Ländern durchgeführt werden. 336 Es sei denn, auf nationaler/regionaler Ebene gibt es spezifische, offizielle Bestimmungen für die Durchführung von Erasmus Mundus (von der EACEA von Fall zu Fall zu prüfen). 314 Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 74 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung erfolgen). Zuvor geförderte Gemeinsame Erasmus-Mundus-Masterabschlüsse (EMJMD) und Gemeinsame Masterstudiengänge (EMJM) können frühestens im Jahr vor Vertragsende eine Verlängerung beantragen. Ausnahme: Für im Jahr 2021 ausgewählte EMJM kann ein entsprechender Antrag gestellt werden, sofern ihr laufender Vertrag vor dem 31. März 2028 endet. Zwei Auflagen eines Masterprogramms, die über zwei verschiedene Finanzhilfevereinbarungen finanziert werden, können nicht in demselben akademischen Jahr beginnen. Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-PEX-EMJM-MOB Bevor Sie sich bewerben, lesen Sie bitte die entsprechenden häufig gestellten Fragen in FTOP. Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 12. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Wie ist der Antrag zu stellen? Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS EMJM-Programme müssen die folgenden Anforderungen erfüllen: 1) Sie müssen einen gemeinsam konzipierten und vollständig integrierten Lehrplan umfassen, der den Standards für die Qualitätssicherung gemeinsamer Programme im Europäischen Hochschulraum (EHR)337 entspricht, die zum Zeitpunkt des EMJM-Antrags gelten. Diese Standards decken alle wesentlichen Aspekte gemeinsamer Programme in Bezug auf gemeinsame Konzeption, Umsetzung, Ausführung und Qualitätssicherung ab. Über die Standards für die Qualitätssicherung gemeinsamer Programme hinaus liegt der Schwerpunkt bei EMJM- Programmen auf den folgenden gemeinsamen Umsetzungsverfahren: - Gemeinsame Zulassungsanforderungen für Studierende und Regeln/Verfahren für Bewerbung, Auswahl, Gebührenregelung, Überwachung, Prüfung/Leistungsbewertung - gemeinsames Programmkonzept und integrierte Lehr-/Schulungsaktivitäten, einschließlich einer gemeinsam vereinbarten Sprachenregelung und eines gemeinsamen Verfahrens für die Anerkennung der Studienaufenthalte innerhalb des Konsortiums - gemeinsame Dienstleistungen für Studierende (z. B. Sprachkurse, Visaunterstützung) - gemeinsame Werbe- und Sensibilisierungsmaßnahmen, um für die weltweite Wahrnehmbarkeit des Programms sowie der Erasmus-Mundus-Stipendien zu sorgen. Die Werbestrategie sollte eine integrierte und umfassende spezifische Website (auf Englisch oder anderenfalls in der/den hauptsächlich verwendeten 337 https://www.eqar.eu/kb/joint-programmes/agreed-standards/. https://www.eqar.eu/kb/joint-programmes/agreed-standards/ 315 Unterrichtsprache(n)) beinhalten, die alle für die Studierenden und für andere relevanten Interessenträger wie künftige Arbeitgeber maßgeblichen Informationen zum Programm enthalten muss - gemeinsames Verwaltungs- und Finanzmanagement durch das Konsortium - gemeinsame Abschlüsse werden empfohlen, sofern die nationalen Rechtsvorschriften dies zulassen 2) Sie müssen von einem Konsortium von Hochschuleinrichtungen und gegebenenfalls anderen Bildungspartnern und/oder Partnern außerhalb des Bildungswesens durchgeführt werden, die in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder in einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sind. An einem Konsortium sind mindestens drei Hochschuleinrichtungen aus drei verschiedenen Ländern beteiligt, von denen mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer sein müssen. Alle vollwertigen Partnerhochschuleinrichtungen (aus EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern oder aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern) müssen einen Master-Abschluss verleihen und den Studierenden, die die Abschlussanforderungen erfüllen, entweder einen gemeinsamen oder einen Mehrfachabschluss verleihen, der den erfolgreichen Abschluss des EMJM-Programms bescheinigt. Alle Mitglieder eines EMJM-Konsortiums müssen institutionelle Verpflichtungen eingehen, damit eine solide institutionelle Verankerung und Unterstützung gewährleistet ist, bevor sich die ersten Studierenden für einen gemeinsamen EMJM-Studiengang einschreiben. Diese Verpflichtung erfolgt in Form einer EMJM- Partnerschaftsvereinbarung, die von allen Partnereinrichtungen (einschließlich assoziierter Partner, sofern dies von dem antragstellenden Konsortium für sachdienlich erachtet wird) unterzeichnet werden muss. In dieser Partnerschaftsvereinbarung sollten sich teilnehmende Hochschuleinrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zur Einhaltung der Grundsätze der ECHE verpflichten. In der EMJM- Partnerschaftsvereinbarung müssen alle akademischen, operativen, administrativen und finanziellen Aspekte in Verbindung mit der Einführung des EMJM-Studiengangs und der Verwaltung der EMJM-Stipendien (siehe unten) geregelt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss ein Entwurf der Partnerschaftsvereinbarung bereitgestellt werden. Das EMJM-Programm kann auch die Mitwirkung assoziierter Partner vorsehen (fakultativ). Diese Organisationen tragen indirekt zur Durchführung konkreter Aufgaben/Aktivitäten bei und/oder unterstützen die Verbreitung und Nachhaltigkeit des EMJM. Die entsprechenden Beiträge können beispielsweise im Wissens- und Kompetenztransfer, in der Durchführung ergänzender Kurse oder in Angeboten zur Unterstützung einer Entsendung oder eines Praktikums bestehen. Vertraglich gesehen und unter dem Aspekt der Förderfähigkeit gelten sie nicht als Begünstigte von Fördermitteln im Rahmen des Programms. 3) hervorragende Studierende aus aller Welt aufnehmen: Für die Auswahl, Rekrutierung und Überwachung der einzelnen Studierenden ist ausschließlich das EMJM-Konsortium zuständig. Bei der Auswahl der Studierenden muss transparent, unparteiisch und gerecht vorgegangen werden. Eine gewisse Zahl dieser Studierenden kann ein EMJM-Stipendium erhalten. Bei einem EMJM werden Studierende auf Masterebene eingeschrieben, die einen ersten Hochschulabschluss oder einen sonstigen Bildungsabschluss erworben haben, der nach den Rechtsvorschriften und Verfahren der Länder/Einrichtungen, die diesen Abschluss verliehen haben, als gleichwertig zu betrachten ist. Die erste Generation eingeschriebener Studierender sollte ihr Studium spätestens im akademischen Jahr nach der Auswahl des Projekts aufnehmen. Um volle Transparenz zu garantieren sowie die Rechte und Pflichten aller eingeschriebener Studierenden festzulegen, müssen beide Parteien (d. h. die eingeschriebenen Studierenden und das EMJM-Konsortium) vor der Einschreibung der Studierenden in das Programm eine Studierendenvereinbarung unterzeichnen. Ein Muster der Studierendenvereinbarung muss auf der Website des EMJM veröffentlicht werden. 4) eine obligatorische physische Mobilitätskomponente für alle eingeschriebenen Studierenden beinhalten: Die Mobilitätsverläufe und der Mechanismus für die Anerkennung der Studienaufenthalte zwischen den Partnereinrichtungen müssen zum Zeitpunkt des Projektantrags bereits innerhalb des Konsortiums vereinbart worden sein. 316 Ein EMJM muss eine obligatorische physische Mobilitätsphase für alle eingeschriebenen Studierenden (ob EMJM-Stipendiaten oder nicht) umfassen, die aus mindestens zwei Studienaufenthalten in zwei Ländern besteht, von denen mindestens eines ein EU-Mitgliedstaat oder ein mit dem Programm assoziiertes Drittland sein muss. Diese beiden Länder dürfen nicht mit dem Wohnsitzland des Studierenden zum Zeitpunkt der Einschreibung identisch sein. Jeder der beiden obligatorischen Studienaufenthalte muss einem Studienpensum von mindestens einem akademischen Semester (30 ECTS-Leistungspunkte oder gleichwertig) entsprechen.338 Die übrige Zeit der Studienaufenthalte kann frei organisiert werden. Alle Studienaufenthalte während des Masterstudiengangs müssen in Hochschuleinrichtungen, die vollwertige Partner sind, oder unter deren direkter Aufsicht stattfinden. Die obligatorischen Mobilitätsphasen können nicht durch virtuelle Mobilität (Fernunterricht) ersetzt werden. 5) Sie müssen den Austausch von Personal und eingeladenen Wissenschaftlern fördern, um einen Beitrag zur Lehre, Ausbildung, Forschung und zu administrativen Aktivitäten zu leisten. 6) Der erfolgreiche Abschluss des gemeinsamen EMJM-Programms muss zur Verleihung entweder eines gemeinsamen Abschlusses (Joint Degree) (d. h. eines einzigen Abschlusszeugnisses, das von mindestens zwei Hochschuleinrichtungen aus verschiedenen Ländern verliehen wird, von denen mindestens eines ein EU- Mitgliedstaat oder ein mit dem Programm assoziiertes Drittland sein muss) oder eines Mehrfachabschlusses (Multiple Degree) (d. h. mindestens zwei Abschlusszeugnissen, die von zwei Hochschuleinrichtungen aus verschiedenen Ländern verliehen werden, von denen mindestens eines ein EU-Mitgliedstaat oder ein mit dem Programm assoziiertes Drittland sein muss) oder einer Kombination davon führen. 7) Die den Studierenden verliehenen Abschlüsse müssen zu dem System von Hochschulabschlüssen in den Ländern gehören, in denen die Hochschuleinrichtungen ihren Sitz haben. Die Abschlüsse müssen von allen vollwertigen Partnerhochschulen, die sie verleihen, gegenseitig anerkannt werden. Die Konsortien sollten den Studierenden am Ende ihres Studiums einen gemeinsamen Diplomzusatz ausstellen, der sämtliche Inhalte des Masterprogramms abdeckt. Die EMJM-Vorschläge müssen schon bei der Antragstellung vollständig ausgearbeitete gemeinsame Studienprogramme enthalten, damit die Projekte nach Bewilligung der Finanzhilfe unverzüglich durchgeführt und weltweit bekannt gemacht werden können. Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich des fachlichen Hintergrunds. Die nachstehend aufgeführten Punkte sollten als wichtigste, während der Projektdurchführung erwartete Ergebnisse in den Antrag aufgenommen werden: • Projektwebsite • Werbematerial • Muster der Studierendenvereinbarung • Muster des Abschlusses/der Abschlüsse • Unterzeichnete Protokolle der Auswahlsitzungen • Interne/externe Qualitätsüberprüfungsberichte • Nachhaltigkeits-/Geschäftsplan Den Antragstellern wird empfohlen, die Zahl der Kategorien, in denen Ergebnisse zu erbringen sind, auf insgesamt höchstens 15 zu begrenzen. 338 Ausnahmsweise kann bei Studiengängen mit 60 ECTS-Leistungspunkten jeder der obligatorischen Studienabschnitte mindestens 20 ECTS-Leistungspunkten oder einem Äquivalent entsprechen. 317 Neben dem finanziellen Beitrag zur Durchführung gemeinsamer Masterprogramme (siehe den nachstehenden Abschnitt zu den Finanzierungsregeln) können alle im Rahmen von Erasmus Mundus geförderten Projekte, die im Zeitraum 2021– 2027 enden (einschließlich der Projekte, die im Zeitraum 2014–2020 anliefen), den Studiengang für bis zu drei weitere Auflagen nach Ende der Aktion als Erasmus-Mundus-Masterstudiengang fortsetzen, sofern die Bewertung der Finanzhilfevereinbarungen durch die EACEA in der abschließenden Berichtsphase eine Punktzahl von 75 oder mehr ergibt. Die betreffenden Anbieter von Masterstudiengängen sollten sich verpflichten, i) die Ziele, den Umfang und die erwartete Wirkung der Aktion beizubehalten, ii) darauf hinzuwirken, dass Kontinuität mit dem zuvor geförderten Masterprogramm gewährleistet wird und iii) am Ende des betreffenden Zeitraums einen Tätigkeitsbericht vorzulegen. ERWARTETE WIRKUNG Auf Systemebene - Förderung der akademischen Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb des Europäischen Hochschulraums, indem die gemeinsame Lehre und Qualifikationen, Qualitätsverbesserungen und die Förderung akademischer Exzellenz unterstützt werden - Stärkung der internationalen Dimension der Hochschulbildung durch Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen innerhalb und außerhalb Europas und durch Mobilität der besten Studierenden weltweit - Steigerung der Synergieeffekte zwischen Hochschulbildung, Innovation und Forschung - Beseitigung der Hindernisse für das Lernen durch verbesserten Zugang zu hochwertiger und innovationsorientierter Bildung und Vereinfachung der grenzüberschreitenden Mobilität für Lernende - Eingehen auf die Bedürfnisse der Gesellschaft und des Arbeitsmarkts - Beitrag zur Entwicklung einer innovativen Bildungspolitik Auf institutioneller Ebene - Schaffung von mehr Möglichkeiten für eine strukturierte und nachhaltige akademische Zusammenarbeit für europäische und nichteuropäische Hochschuleinrichtungen weltweit - Verbesserung der Qualität der Programme auf Masterebene und der Aufsichtsregelungen - Steigerung der Internationalisierung und Wettbewerbsfähigkeit der teilnehmenden Organisationen - Unterstützung der Schaffung neuer Netzwerke und Verbesserung der Qualität bestehender Netzwerke - Steigerung der Attraktivität der teilnehmenden Organisation(en) für talentierte Studierende - Beitrag zur Internationalisierungspolitik der Hochschuleinrichtungen durch die Entwicklung eines internationalen Bewusstseins im Wege ihrer Lehrpläne und die Konzipierung umfassender Internationalisierungsstrategien (institutionelle Zusammenarbeit und grenzüberschreitende Mobilität von Menschen) Auf individueller Ebene - Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der teilnehmenden Studierenden - Verbesserung der Schlüsselkompetenzen und -qualifikationen der Studierenden - Herausbildung neuer Denkweisen und neuer Ansätze für wissenschaftliche Studien durch internationale, interdisziplinäre, sektorübergreifende und interkulturelle Erfahrungen - Ausbau der Vernetzungs- und Kommunikationskapazitäten der Studierenden - Steigerung des individuellen Beitrags zur wissensbasierten Wirtschaft und Gesellschaft 318 ZUSCHLAGSKRITERIEN Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Hintergrund und allgemeine Ziele • Gesamtziele und allgemeine Ziele des Projekts und ihre Relevanz in Bezug auf das EMJM- Programm. Werte der EU: • Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. Bedarfsanalyse und spezifische Ziele • Projektbegründung und Bedarfsanalyse, auf die sich der Vorschlag stützt; • Probleme/Herausforderungen/Lücken und spezifische Ziele, die das Projekt in akademischer Hinsicht und im Hinblick auf die Bedürfnisse der Gesellschaft und des Arbeitsmarktes angehen soll. Komplementarität mit anderen Aktionen und Innovation • Strategie zur Förderung von Exzellenz und Innovation • Unterstützung der Modernisierungs- und Internationalisierungsstrategie der Partnerhochschuleinrichtungen; • Einzigartigkeit und Mehrwert des Projekts im Vergleich zum bestehenden Angebot an Masterstudiengängen; • Strategie zur Steigerung der Attraktivität, Integration und Internationalisierung sowie Beitrag zu den politischen Zielen des Europäischen Hochschulraums. 319 Qualität der Projekt- konzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Konzept und Methodik • Zusammenführung/Integration des EMJM-Programms unter Berücksichtigung der im Abschnitt „Einrichtung eines Projekts“ beschriebenen Anforderungen. Insbesondere werden in dem Vorschlag folgende Aspekte beschrieben: - das akademische Programm und die Art und Weise, wie Exzellenz und innovative Elemente der Lernerfahrung im gesamten Konsortium sichergestellt werden - die Organisation der Studienzeiten, einschließlich der Mindestanforderungen an die Mobilität und der gegenseitigen Anerkennung der Lernergebnisse/Leistungspunkte - die Grundsätze und Anforderungen für die Bewerbung, Auswahl und Kursteilnahme der Studierenden sowie die Zuweisung von Stipendien für Studierende - die Dienstleistungen, die den Studierenden angeboten werden - der Beitrag des mobilen Personals und der eingeladenen Wissenschaftler zur Lehre, Ausbildung, Forschung und zu administrativen Aktivitäten - die spezifischen Unterstützungsmaßnahmen mit dem Ziel, den gleichberechtigten und inklusiven Zugang der Teilnehmenden und die Aufnahme von Studierenden/Personal/eingeladenen Wissenschaftlern mit individuellen Bedürfnissen im Zusammenhang mit langfristigen körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen zu erleichtern. Qualitätssicherungs-, Überwachungs- und Bewertungsstrategie • Interne und externe Qualitätssicherungsmaßnahmen des Masterprogramms • Inwieweit entspricht der gemeinsam konzipierte und vollständig integrierte Lehrplan den Standards für die Qualitätssicherung gemeinsamer Programme im Europäischen Hochschulraum (EHR)? • Gemeinsamer Abschluss/gemeinsame Abschlüsse und seine/ihre Anerkennung durch die vergebenden vollwertigen Partnerhochschulen sowie der gemeinsame Diplomzusatz Projektteams, Personal und Experten • Projektteams und wie sie bei der Durchführung des Projekts zusammenarbeiten werden Kosteneffizienz und Finanzmanagement • Verwaltung der EU-Mittel, Mobilisierung zusätzlicher Mittel und Haushaltsplan Risikomanagement • Identifizierung von Risiken bei der Projektdurchführung und Planung angemessener Risikominderungsmaßnahmen 320 Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Aufbau des Konsortiums • Begründung für die Zusammensetzung des Konsortiums und Komplementarität der Partner; ihr Mehrwert für die Durchführung des EMJM und die Art und Weise, wie jeder Partner von seiner Teilnahme am Projekt profitiert; • Innovativer Charakter des Konsortiums und Einbeziehung von Partnern mit unterschiedlichem Erfahrungsstand in Bezug auf die Erasmus-Mundus-Aktion. Sofern zutreffend: - wie wurde das bestehende Erasmus-Mundus-Konsortium verbessert - wie wird die Zusammenarbeit mit Akteuren außerhalb des Bildungsbereichs organisiert und zu welchem Zweck • Festlegung von Rollen und Aufgaben jedes Partners sowie Umfang der Beteiligung an den Projektaktivitäten. Verwaltung und Entscheidungsfindung des Konsortiums • Kooperationsvereinbarungen, Leitungsgremien und Managementinstrumente, insbesondere in Bezug auf das Verwaltungs- und Finanzmanagement; • Institutionelles Engagement der Partnereinrichtungen für die Durchführung des EMJM- Programms; • Angemessenheit des Entwurfs der Partnerschaftsvereinbarung für eine effiziente Verwaltung des EMJM-Programms. Wirkung (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Wirkung und Ambition • Wirkung auf Systemebene (innerhalb und außerhalb der akademischen Welt, einschließlich der allgemeinen Öffentlichkeit und der Gesellschaft), auf institutioneller Ebene (Partnerorganisationen) und auf individueller Ebene (mit besonderem Schwerpunkt auf der Beschäftigungsfähigkeit) • Prognosen hinsichtlich der Zahl der eingeschriebenen Studierenden im Zeitrahmen des Projekts Maßnahmen zur Gewährleistung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen den Ländern bei der Rekrutierung von Studierenden Kommunikation, Verbreitung und Sichtbarkeit • Werbestrategie zur Gewinnung exzellenter Studierender aus aller Welt: Zielgruppen, Aufgaben der Partner und Art und Weise, wie die Studierenden ermutigt werden, einen Beitrag zur Erasmus+-Identität/Erasmus+-Gemeinschaft zu leisten • Verbreitungs-, Verwertungs- und Sichtbarkeitsstrategie. Nachhaltigkeit und Fortsetzung • Mittel- und langfristige Entwicklungs- und Nachhaltigkeitsstrategie über den Zeitrahmen der EU-Finanzierung hinaus, einschließlich der Mobilisierung anderer Finanzierungsquellen; • Synergien/Komplementarität mit anderen (EU- und nicht EU-finanzierten) Aktivitäten, die auf den Projektergebnissen aufbauen können Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Anträge mindestens 70 Punkte erreichen und die Mindestpunktzahl für jedes der vier Zuschlagskriterien erfüllen (d. h. mindestens 22 Punkte für die Kategorie „Relevanz des Projekts“, mindestens 15 Punkte für die Kategorie „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“, mindestens 10 Punkte in den Kategorien „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und „Wirkung“). 321 Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Die EMJM-Finanzhilfe wird auf der Grundlage der folgenden drei Komponenten berechnet: • ein Zuschuss zu den institutionellen Kosten der Durchführung des Programms • eine Höchstzahl von Stipendien für Studierende, die während der gesamten Laufzeit der Vereinbarung vergeben werden • eine Aufstockung zur Deckung des individuellen Bedarfs von Studierenden mit Behinderungen Dieser Beitrag ist zur Finanzierung von mindestens vier Auflagen des Masterprogramms vorgesehen, die jeweils ein bis zwei akademische Jahre umfassen (60, 90 oder 120 ECTS-Leistungspunkte). Zuschuss zu den institutionellen Kosten des EMJM-Programms Dies erfolgt in Form von Einheitskosten je eingeschriebenen Studierenden und soll einen Teil der Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung des EMJM-Programms abdecken. Die Einheitskosten umfassen Personalkosten (Lehre, Reisen), eingeladene Gastdozenten, Werbe-, Verbreitungs- und Organisationskosten (einschließlich eines vollständigen Versicherungsschutzes für die eingeschriebenen Studierenden, finanzieller Unterstützung für eingeschriebene Studierende mit individuellen Bedürfnissen, sofern diese nicht durch den Aufstockungsmechanismus abgedeckt sind (siehe unten), Unterstützung bei der Unterbringung und sonstiger Dienstleistungen für Studierende), Verwaltungskosten und alle sonstigen Kosten, die im Hinblick auf die Durchführung eines erfolgreichen Masterprogramms anfallen. Bei den ausgewählten Projekten dürfen keine Antragsgebühren für die Studierenden erhoben werden. Zudem dürfen den Erasmus-Mundus-Stipendiaten keine Studiengebühren oder sonstige obligatorische Kosten im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Programm in Rechnung gestellt werden. Der maximale Beitrag zu den institutionellen Kosten beträgt: 750 EUR/Monat x D x ZES Dabei ist - D = maximale Dauer des Masterprogramms in Monaten (d. h. 12, 18, 24 Monate) - ZES = Zahl der eingeschriebenen Studierenden (mit und ohne Stipendium), die für die gesamte Laufzeit der Finanzhilfevereinbarung vorgesehen sind. Zu beachten ist, dass die ZES für die Berechnung der Finanzhilfe auf maximal 100 (ohne Aufstockungsstipendien für bestimmte Zielregionen der Welt, sofern zutreffend) begrenzt ist. Stipendien für Studierende Das Stipendium ist ein Zuschuss zu den Kosten, die den begünstigten Studierenden entstehen, und deckt Reisekosten, Visumsgebühren, Einrichtungs- und Aufenthaltskosten ab. Es wird auf der Grundlage monatlicher Einheitskosten für den gesamten Zeitraum berechnet, den der eingeschriebene Stipendiat benötigt, um das Studienprogramm abzuschließen (anteilig zur tatsächlichen Anzahl der Tage). Dieser Zeitraum umfasst entsprechend den Anforderungen des gemeinsamen Masterstudiengangs Studien, Forschungsarbeiten, Praktikumsaktivitäten sowie die Erstellung und Verteidigung der Masterarbeit. In diesem Zeitraum kann das Stipendium nur in voller Höhe und nur an Vollzeitstudierende vergeben werden. 322 Das Stipendium wird für ein Vollzeitstudium gewährt und deckt die gesamte Dauer des Masterstudiengangs ab (d. h. 12, 18, 24 Monate). Eine verkürzte Dauer des Stipendiums gilt im Fall der Anerkennung bereits erworbener Kenntnisse (wobei die Mindeststipendiendauer ein akademisches Jahr beträgt). Studierende, die bereits ein Stipendium für einen EMJM erhalten haben, können kein weiteres Stipendium im Rahmen der Aktion EMJM beantragen. EMJM-Stipendien können an Studierende aus der ganzen Welt vergeben werden. Die Konsortien sollten jedoch für geografische Ausgewogenheit sorgen – d. h. nicht mehr als 10 % der Gesamtzahl der während der Projektdurchführung bewilligten Stipendien sollten an Bewerber derselben Staatsangehörigkeit vergeben werden (diese Regel gilt nicht für Aufstockungsstipendien für bestimmte Zielregionen der Welt, sofern zutreffend). Berechnung des Stipendienhöchstbetrags pro Studierenden: Das Stipendium wird wie folgt berechnet: 1400 EUR/Monat x DS Dabei ist: DS = Dauer des Masterprogramms. Berechnung des Höchstbetrags für EMJM-Stipendien für die Laufzeit der Finanzhilfevereinbarung: Der Stipendienhöchstbetrag wird wie folgt berechnet: 1400 EUR/Monat x D x ZS Dabei ist - D = maximale Dauer des Masterprogramms in Monaten (d. h. 12, 18, 24 Monate) - ZS = Zahl der Stipendien, die für die gesamte Laufzeit der Finanzhilfevereinbarung vorgesehen sind (höchstens 50, ohne Aufstockungsstipendien für bestimmte Zielregionen der Welt, sofern zutreffend) Zuschuss für individuelle Bedürfnissen von Studierenden mit Behinderungen Zuschüsse für individuelle Bedürfnisse sind förderfähig, wenn sie die in der Beihilfevereinbarung festgelegten allgemeinen Fördervoraussetzungen erfüllen. Sie werden für eingeschriebene Studierende (mit oder ohne Stipendium) mit Behinderungen (z. B. langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen) verwendet, etwa im Zusammenhang mit dem Erwerb besonderer Gegenstände oder Dienstleistungen (z. B. Hilfe durch Dritte, Anpassung der Arbeitsumgebung, zusätzliche Reise-/Transportkosten). Die Unterstützung zur Deckung dieser individuellen Bedürfnisse eingeschriebener Studierender wird in Form der folgenden Einheitskosten für besonderen Unterstützungsbedarf gewährt: a) 3 000 EUR b) 4 500 EUR c) 6 000 EUR d) 9 500 EUR e) 13 000 EUR f) 18 500 EUR g) 27 500 EUR h) 35 500 EUR i) 47 500 EUR j) 60 000 EUR Berechnung des Zuschusses zu den Einheitskosten pro Studierenden: Eingeschriebene Studierende geben die Art der benötigten Gegenstände/Dienstleistungen und deren Kosten an. Die anwendbaren Einheitskosten werden als der Satz ermittelt, der den veranschlagten Ausgaben entspricht oder unmittelbar darunter liegt. Diese Einheitskosten sind ein Zuschuss und nicht dazu gedacht, die tatsächlich anfallenden Kosten vollständig zu decken. 323 Hinweis: Kosten unter dem niedrigsten Satz (d. h. weniger als 3000 EUR) kommen nicht für eine zusätzliche Unterstützung in Betracht und müssen im Rahmen des Zuschusses zu den institutionellen Kosten des EMJM oder durch andere Finanzierungsquellen der begünstigten Einrichtungen gedeckt werden. Berechnung des Höchstzuschusses, der dem EMJM für die Laufzeit der Finanzhilfevereinbarung zugewiesen wird: Zum Zeitpunkt der Antragstellung beantragen die Antragsteller auf der Grundlage ihres Voranschlags höchsten zwei Einheitskostenbeträge, die den höchsten verfügbaren Einheitskosten entsprechen, d. h. maximal 2 x 60 000 EUR. Dieser Betrag wird verwendet, um die Einheitskosten den betreffenden Studierenden zuzuweisen. In der Durchführungsphase nehmen die Einheitskosten die Form eines monatlichen Zuschusses je Einheit an, der wie folgt berechnet wird: {Einheit mit besonderem Unterstützungsbedarf x (1/Anzahl der Monate)} Die Anzahl der Monate in der genannten Formel entspricht der Anzahl der Monate, in denen die im Zusammenhang mit dem besonderen Unterstützungsbedarf benötigten Gegenstände oder Dienstleistungen je nach Art der Gegenstände oder Dienstleistungen für die Durchführung der Aktion verwendet oder hergestellt wurden. Bei einmaligen Kosten entspricht die Anzahl der Monate dem Wert 1. ZUSÄTZLICHE MITTEL FÜR STUDIERENDE AUS BESTIMMTEN ZIELREGIONEN DER WELT Die Antragsteller können zusätzliche Mittel für Studierende aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern aus den Regionen 1, 3, 5, 6, 8, 9, 10 und 11 beantragen, die aus den Instrumenten des auswärtigen Handelns der EU finanziert werden. Zur Förderung vorgeschlagene EMJM können über die gesamte Dauer des Masterstudiengangs bis zu 18 zusätzliche Stipendien (einschließlich der entsprechenden institutionellen Kosten) erhalten, die mit Mitteln des Instruments für Nachbarschaftspolitik, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt (NDICI)339 finanziert werden, und bis zu zwei zusätzliche Stipendien (einschließlich der entsprechenden institutionellen Kosten), die mit IPA III340-Mitteln finanziert werden. Diese zusätzlichen Stipendien werden vor dem Hintergrund der festgelegten außenpolitischen Prioritäten der EU im Bereich der Hochschulbildung angeboten und berücksichtigen den unterschiedlichen Grad der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in den maßgeblichen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Die Stipendien werden den für die Förderung ausgewählten EMJM in absteigender Reihenfolge und unter Berücksichtigung des verfügbaren Budgets und der Prioritäten von Global Gateway für die Regionen 5, 6 und 8 bis 11 zugewiesen. Weiterführende Informationen zu den verfügbaren Budgets der einzelnen Envelopes werden im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) veröffentlicht. Die Mittel müssen geografisch ausgewogen eingesetzt werden, und die Einrichtungen werden ermutigt, Studierende aus den ärmsten und am wenigsten entwickelten nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu rekrutieren. Für diese Aktion werden die folgenden geografischen Zielgebiete und Richtbudgetanteile festgelegt: • Region 1 (Westbalkan): Der besondere Schwerpunkt liegt auf Stipendien in den Bereichen Klimawandel, Umwelt und Energie, digitale Technologien, Ingenieurwesen, nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung. • Region 3 (Südliche Nachbarschaft) 18 % des im Rahmen von NDICI zur Verfügung stehenden Budgets. Mindestens 20 % dieses Betrags sollten Tunesien zugewiesen werden. • Region 5 (Asien): 21 % des im Rahmen von NDICI zur Verfügung stehenden Budgets. Den am wenigsten entwickelten Ländern wird Vorrang eingeräumt. 339 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L:2021:209:TOC. 340 https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2021/1529. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L:2021:209:TOC https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2021/1529 324 • Region 6 (Zentralasien): 9 % des im Rahmen von NDICI zur Verfügung stehenden Budgets. Den am wenigsten entwickelten Ländern wird Vorrang eingeräumt. • Region 7 (Naher und Mittlerer Osten): 3 % des im Rahmen von NDICI zur Verfügung stehenden Budgets. Den am wenigsten entwickelten Ländern wird Vorrang eingeräumt. • Region 8 (Pazifik): 1 % des im Rahmen von NDICI zur Verfügung stehenden Budgets. Den am wenigsten entwickelten Ländern wird Vorrang eingeräumt. • Region 9 (Subsahara-Afrika): 27 % des im Rahmen von NDICI zur Verfügung stehenden Budgets. Den am wenigsten entwickelten Ländern wird Vorrang eingeräumt. Ein besonderes Augenmerk wird auch auf die prioritären Migrationsländer gelegt; Kein Land wird mehr als 8 % der für die Region vorgesehenen Mittel erhalten. • Region 10 (Lateinamerika): 20 % des im Rahmen von NDICI zur Verfügung stehenden Budgets. Höchstens 30 % an Brasilien und Mexiko zusammen. • Region 11 (Karibik): 1 % des im Rahmen von NDICI zur Verfügung stehenden Budgets. Die regionalen Zielbudgets und Prioritäten gelten vorläufig auf Projektebene und werden in der Durchführungsphase überprüft. Darüber hinaus wird bei Vorschlägen, mit denen zusätzliche Stipendien unter Rubrik 6 für die Regionen 5, 6, 8, 9, 10 und 11 beantragt werden, denjenigen Vorrang eingeräumt, die mindestens eine der Prioritäten von Global Gateway betreffen, und zwar in den Bereichen Digitales, Klima und Energie, Verkehr und Gesundheit. Berechnung des tatsächlichen Förderbetrags Der tatsächliche Förderbetrag wird in der Phase des Abschlussberichts auf der Grundlage der Anzahl der gewährten Stipendien, der Zahl der eingeschriebenen Studierenden und der tatsächlichen Anzahl der für individuellen Unterstützungsbedarf zugewiesenen Einheitskosten berechnet, wobei der Gesamtbetrag den Förderhöchstbetrag nicht übersteigen darf. Je nach dem tatsächlichen Bedarf und im Einklang mit der Finanzhilfevereinbarung wird den Projekten Flexibilität bei der Übertragung von Mitteln zwischen den Stipendien (ausgenommen Aufstockungsstipendien für bestimmte Zielregionen der Welt, sofern zutreffend) und dem individuellen Bedarf eingeräumt. Übertragungen zwischen Haushaltslinien und zwischen Finanzierungsinstrumenten sind nicht zulässig. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. Los 2: Erasmus-Mundus-Konzeptionsmaßnahmen Um die Integration und die internationale Dimension des europäischen Bildungsraums zu stärken, zielen die Erasmus- Mundus-Konzeptionsmaßnahmen darauf ab, die Kapazitäten der Hochschuleinrichtungen in Europa zur Modernisierung und Internationalisierung ihrer Lehrpläne zu verbessern, und zwar durch die Entwicklung neuer Masterprogramme in Partnerschaft mit unterschiedlichen Hochschulen. Die Entwicklung innovativer internationaler Masterprogramme ist für die Hochschulen in Europa von entscheidender Bedeutung. Die internationale Zusammenarbeit bringt unterschiedliche akademische Perspektiven und Lehrmethoden mit sich, bereichert den Lehrplan und erweitert die Bildungserfahrungen der Studierenden. Internationale Masterprogramme ziehen auch Studierende aus der ganzen Welt an und erhöhen so die Vielfalt und den Talentpool und stärken den Ruf und die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen auf der globalen Bühne. Durch die Zusammenarbeit mit Einrichtungen innerhalb und außerhalb Europas können Hochschulen in Europa Ressourcen und Wissen bündeln, um drängende globale Probleme wie den Klimawandel, den digitalen Wandel und die nachhaltige Entwicklung anzugehen. Langfristig werden die Erasmus-Mundus-Konzeptionsmaßnahmen die Entwicklung gemeinsamer Mechanismen in der Hochschulbildung in Bezug auf Qualitätssicherung, Akkreditierung und Anerkennung von Abschlüssen und Leistungspunkten fördern. Daher ist das Hauptziel der Erasmus-Mundus-Konzeptionsmaßnahmen (Erasmus Mundus Design Measures, EMDM) die Förderung der Entwicklung innovativer und stark integrierter neuer internationaler Studienprogramme auf Masterebene. 325 Diese internationalen Studienprogramme müssen gemeinsam von einem internationalen Konsortium von Hochschuleinrichtungen aus EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern durchgeführt werden. Gegebenenfalls können auch Hochschuleinrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern einbezogen werden341. Andere Bildungspartner und/oder Partner außerhalb des Bildungswesens mit spezifischem Fachwissen und besonderem Interesse an den betreffenden Studien-/Berufsbereichen können ebenfalls einen Beitrag leisten. Die Begünstigten sollten über ein Bildungsniveau verfügen, das der Stufe 7 der Internationalen Standardklassifikation für das Bildungswesen (ISCED 2011) entspricht. WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR DIE BEANTRAGUNG VON ERASMUS-MUNDUS-KONZEPTIONSMAẞNAHMEN ERFÜLLT SEIN? FÖRDERKRITERIEN Um für eine Erasmus+-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für Erasmus-Mundus- Konzeptionsmaßnahmen die folgenden Kriterien erfüllen: Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?) Um als förderfähig betrachtet zu werden, müssen die Antragsteller • Rechtsträger (öffentliche oder private Stellen) sein • Hochschuleinrichtungen sein, die in einem der förderfähigen Länder, d. h. einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sind • im Besitz des ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung) sein. Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 15 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-EMJM-DESIGN Bevor Sie sich bewerben, lesen Sie bitte die entsprechenden häufig gestellten Fragen in FTOP. Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 12. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Wie ist der Antrag zu stellen? Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Bei der EMDM handelt es sich um Projekte mit nur einem Begünstigten. Die Begünstigten leiten Kontakte und Kooperationsmaßnahmen im Hinblick auf die Einrichtung eines Masterprogramms entsprechend der Definition eines „integrierten Masterprogramms“ (siehe Abschnitt EMJM „Einrichtung eines Projekts) ein. In der Antragsphase sollte der Begünstigte die teilnehmenden Organisationen angeben. Diese werden jedoch nicht an der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung beteiligt sein. Die geplanten Aktivitäten werden in Teil B des Antragsformulars und in einem einzigen Arbeitspaket beschrieben. 341 Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) und Russland (Region 4) können an dieser Aktion nicht teilnehmen. 326 Bis zum Ende des Förderzeitraums sollte der gemeinsam konzipierte Masterstudiengang: - einen vollständig integrierten Lehrplan umfassen, der von einem Konsortium von Hochschuleinrichtungen (bestehend aus mindestens drei Hochschuleinrichtungen aus drei verschiedenen Ländern, wobei mindestens zwei Einrichtungen aus einem EU-Mitgliedstaat oder aus einem mit dem Programm assoziierten Drittland stammen müssen) umgesetzt wird - darauf abzielen, hervorragende Studierende in der ganzen Welt zu rekrutieren - eine obligatorische physische Mobilitätskomponente für alle eingeschriebenen Studierenden beinhalten - entweder zu einem gemeinsamen Abschluss (d. h. einem einzigen Abschlusszeugnis, das von den am Konsortium beteiligten Hochschuleinrichtungen verliehen wird) oder einem Mehrfachabschluss (d. h. verschiedene Abschlusszeugnisse, die von den am Konsortium beteiligten Hochschuleinrichtungen verliehen werden) oder einer Kombination daraus (einige am Konsortium beteiligte Hochschuleinrichtungen verleihen einen gemeinsamen Abschluss und andere Hochschuleinrichtungen des Konsortiums verleihen ihr eigenes Abschlusszeugnis) führen. Außerdem wird erwartet, dass aus dem Projekt die folgenden gemeinsamen Mechanismen hervorgehen: - gemeinsame Zulassungsanforderungen für Studierende und Regeln/Verfahren für Bewerbung, Auswahl, Überwachung, Prüfung/Leistungsbewertung - gemeinsame Programmkonzeption und integrierte Lehr-/Schulungsaktivitäten - ein Plan für gemeinsame Dienstleistungen für Studierende (z. B. Sprachkurse, Visaunterstützung) - gemeinsame Werbe- und Sensibilisierungsstrategie - gemeinsame Strategie im Bereich der Verwaltung und des Finanzmanagements - gemeinsame Strategie für die Abschlüsse - ein Entwurf einer gemeinsamen Partnerschaftsvereinbarung mit mindestens drei Hochschuleinrichtungen. Diese Vereinbarung dient dazu, alle akademischen, operativen, administrativen und finanziellen Aspekte in Verbindung mit der Durchführung des Masterprogramms zu regeln - der Entwurf einer gemeinsamen Studierendenvereinbarung Die oben genannten Punkte sollten als wichtigste, am Ende der Projektdurchführung erwartete Ergebnisse in den Antrag aufgenommen werden. Das in Entwicklung befindliche Masterprogramm soll den Standards für die Qualitätssicherung gemeinsamer Programme im Europäischen Hochschulraum (EHR)342 entsprechen. Es wird nahegelegt, ein etwaiges Akkreditierungs-/Bewertungsverfahren vor Abschluss des Projekts zumindest einzuleiten und die Möglichkeiten auszuloten, die der europäische Ansatz zur Qualitätssicherung gemeinsamer Programme bietet (sofern die nationalen Rechtsvorschriften dies zulassen). ERWARTETE WIRKUNG - Schaffung von Möglichkeiten für europäische und nichteuropäische Hochschuleinrichtungen zur Entwicklung neuer Partnerschaften - Verbesserung der Qualität und Förderung der Innovation von Programmen auf Masterebene und von Aufsichtsregelungen - Steigerung der Internationalisierung und Wettbewerbsfähigkeit der teilnehmenden Organisationen - Steigerung der Attraktivität der teilnehmenden Organisation(en) für talentierte Studierende aus der ganzen Welt - Beitrag zur Internationalisierungspolitik der Hochschulen durch die Entwicklung eines internationalen Bewusstseins im Wege ihrer Lehrpläne und die Konzipierung umfassender Internationalisierungsstrategien (institutionelle Zusammenarbeit und grenzüberschreitende Mobilität von Menschen) 342 https://www.eqar.eu/kb/joint-programmes/agreed-standards/. https://www.eqar.eu/kb/joint-programmes/agreed-standards/ https://www.eqar.eu/kb/joint-programmes/agreed-standards/ https://www.eqar.eu/kb/joint-programmes/agreed-standards/ 327 ZUSCHLAGSKRITERIEN Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 30 Punkte) • Das Projekt ist für die Ziele der Aktion relevant. • Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. • Der Vorschlag ist im Vergleich zum bestehenden Angebot an Masterstudiengängen innovativ. Bedarfsanalyse und spezifische Ziele Begründung für die Gestaltung eines stark integrierten Masterprogramms Der Vorschlag beruht auf einer fundierten und angemessenen Bedarfsanalyse Qualität der Projektkonzeption und -durchführung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Konzept und Methodik • Angemessenheit und Durchführbarkeit der geplanten Aktivitäten zur Erreichung der Ziele und erwarteten Ergebnisse. Projektmanagement und Qualitätssicherung • Maßnahmen, die vorgesehen sind, um sicherzustellen, dass die Projektdurchführung von hoher Qualität ist und fristgerecht abgeschlossen wird. • Geplante Schritte zur Einleitung eines Akkreditierungs-/Bewertungsverfahrens für den vorgeschlagenen Masterstudiengang, wenn möglich unter Nutzung der Möglichkeiten des europäischen Ansatzes zur Qualitätssicherung gemeinsamer Programme. Projektteams, Personal und Experten • Vorgesehene operative Ressourcen (einschließlich teilnehmende Organisationen) in Bezug auf die geplanten Tätigkeiten und Ergebnisse • Festlegung der Rollen und Verteilung der Aufgaben im Projektteam. Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Aufbau des Konsortiums • Erwartete Rolle der teilnehmenden Organisationen. Ihr Beitrag zur Durchführung des Projekts und zur Gestaltung des Masterprogramms • Begründung für ihre Teilnahme, Mehrwert und Komplementarität 328 Wirkung (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Wirkung und Ambition • Erwartete Auswirkungen und Ziele des neuen EMDM-Projekts, einschließlich der Anziehungskraft für Studierende, Professoren und Partnerorganisationen weltweit. Kommunikation, Verbreitung und Sichtbarkeit • vorgesehene Aktivitäten für die Bekanntmachung und Verbreitung des neuen Masterprogramms und der Projektergebnisse Nachhaltigkeit und Fortsetzung • Geplante Schritte zur erfolgreichen Einführung/Durchführung des neuen Masterstudiengangs (einschließlich institutioneller Befürwortung) und vorgesehene Maßnahmen zur Gewährleistung seiner Nachhaltigkeit (einschließlich der Ermittlung möglicher Finanzierungsquellen). Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Anträge mindestens 60 Punkte erreichen und die Mindestpunktzahl für jedes der vier Zuschlagskriterien erfüllen (d. h. mindestens 16 Punkte für die Kategorie „Relevanz des Projekts“, 12 Punkte für die Kategorien „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ sowie „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und 10 Punkte für die Kategorie „Auswirkungen“). Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die EU-Finanzhilfe pro Projekt beläuft sich auf folgende Beträge: 60 000 EUR. Der Zuschuss in Form eines Pauschalbetrags wird die Kosten abdecken, die unmittelbar mit den für die Einrichtung des neuen Masterprogramms erforderlichen Aktivitäten verbunden sind, z. B. Sitzungen und Konferenzen, Studien/Erhebungen, Akkreditierungs-/Bewertungsverfahren usw. Der Zuschuss kann auch zur Deckung von Personalkosten, Reise- und Unterbringungskosten, Verwaltungskosten und an Unterauftragnehmer vergebene Aktivitäten verwendet werden, soweit dies für die Durchführung der Erasmus-Mundus-Konzeptionsmaßnahmen relevant ist. Die Parameter der Finanzhilfe werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Für die Abschlusszahlung der Finanzhilfe müssen die Begünstigten nachweisen, dass die in ihrem Antrag vorgesehenen Aktivitäten und Ergebnisse vollständig und zufriedenstellend abgeschlossen bzw. erfüllt wurden. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. 329 PARTNERSCHAFTEN FÜR INNOVATION Partnerschaften für Innovation unterstützen Projekte, die auf systemische Auswirkungen auf europäischer Ebene abzielen, indem sie das Potenzial haben, die Projektergebnisse in einem europäischen Maßstab umzusetzen, und/oder indem sie in der Lage sind, diese auf verschiedene thematische oder geografische Kontexte zu übertragen. Sie konzentrieren sich auf Themenbereiche, die für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und sozialen Zusammenhalt in Europa von strategischer Bedeutung sind. Folgende Aktionen fallen unter diese Art von Partnerschaften: • Allianzen für Innovation Diese Aktionen werden von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) verwaltet. 330 ALLIANZEN FÜR INNOVATION Ziel der Allianzen für Innovation ist es, die Innovationskapazität Europas durch die Förderung der Innovation im Wege von Zusammenarbeit und Wissensfluss zwischen der Hochschulbildung und der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung sowie dem breiteren sozioökonomischen Umfeld, einschließlich der Forschung, zu stärken. Außerdem zielen sie darauf ab, die Vermittlung neuer Kompetenzen zu fördern und Missverhältnisse zwischen Kompetenznachfrage und -angebot zu minimieren, indem sie neue Lehrpläne für die Hochschulbildung und die berufliche Aus- und Weiterbildung konzipieren und erstellen und die Entwicklung von Eigeninitiative und unternehmerischen Denkweisen in der EU unterstützen. ZIELE DER AKTION Diese Partnerschaften sollen ein kohärentes und umfassendes Bündel sektorspezifischer oder sektorübergreifender Aktivitäten umsetzen, die sich an künftige Wissensentwicklungen in der gesamten EU anpassen lassen. Um Innovationen anzukurbeln, wird der Schwerpunkt auf der Entwicklung von Talenten und Kompetenzen liegen. Erstens sind digitale Kompetenzen in allen Berufsprofilen auf dem gesamten Arbeitsmarkt immer wichtiger geworden. Zweitens muss der Übergang zu einer stärker kreislauforientierten und ökologisch ausgerichteten Wirtschaft durch Änderungen der Qualifikationen und der nationalen Bildungs- und Ausbildungslehrpläne unterstützt werden, um den neu aufkommenden Bedarf in der Berufswelt an „grünen“ Kompetenzen und nachhaltiger Entwicklung zu decken. Drittens erfordert der digitale und grüne Wandel eine beschleunigte Einführung neuer Technologien in allen Bereichen unserer Wirtschaft und Gesellschaft und die Förderung von Kompetenzen und Talenten in den MINT-Fächern. Die Ziele von Allianzen für Innovation können durch die Bewerbung für eines oder beide der folgenden Lose erreicht werden (eine Organisation kann an mehreren Vorschlägen beteiligt sein): Los 1: Allianzen für Bildung und Unternehmen Allianzen für Bildung und Unternehmen sind transnationale, strukturierte und ergebnisorientierte Projekte, bei denen die Partner gemeinsame Ziele verfolgen und zusammenarbeiten, um Innovation, neue Kompetenzen, Eigeninitiative und unternehmerische Denkweisen zu fördern. Sie zielen darauf ab, Innovation in der Hochschulbildung, in der beruflichen Aus- und Weiterbildung, in Unternehmen und im breiteren sozioökonomischen Umfeld zu fördern. Dazu gehört die Bewältigung gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Herausforderungen, wie Klimawandel, demografischer Wandel, Digitalisierung, das Aufkommen neuer, disruptiver Technologien wie künstliche Intelligenz, die Kompetenzen und Talent in den MINT-Fächern erfordern, und rasche Veränderungen der Beschäftigung, durch soziale Innovation und Widerstandsfähigkeit der Gemeinschaft sowie Innovationen auf dem Arbeitsmarkt. 2026 wird sich dieses Thema auch mit der Herausforderung der gravierenden Qualifikationslücken in Sektoren befassen, die im Einklang mit der Initiative „Union der Kompetenzen“ für die Wettbewerbsfähigkeit Europas von entscheidender Bedeutung sind. Bei Allianzen für Bildung und Unternehmen kommen Unternehmen sowie Anbieter von Hochschul- und Berufsbildung zusammen, um partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Sie sind in einem oder mehreren verschiedenen Wirtschaftszweigen tätig und schaffen zuverlässige und nachhaltige Beziehungen und stellen ihren innovativen und transnationalen Charakter in jeder Hinsicht unter Beweis. Jede Partnerschaft muss mindestens eine Berufsbildungsorganisation und eine Hochschulorganisation umfassen, kann jedoch entweder auf beide oder nur auf einen dieser Bildungsbereiche ausgerichtet sein. Die Zusammenarbeit zwischen Berufsbildungs- und Hochschuleinrichtungen sollte sachdienlich sein und beiden Sektoren zugutekommen. Mit Allianzen für Innovation sollen folgende Ziele erreicht werden: • Förderung neuer, innovativer und multidisziplinärer Lehr- und Lernkonzepte: Förderung der Innovation bei der Gestaltung und Bereitstellung von Bildungsangeboten, Lehrmethoden, Bewertungsmethoden, Lernumgebungen und/oder der Entwicklung neuer Kompetenzen 331 • Förderung der Kompetenzentwicklung in den MINT-Bereichen Förderung der Innovationskapazität Europas durch Erweiterung des Talentpools im Bereich dieser neuen disruptiven Technologien • Förderung der Einrichtung von Gründerzentren in Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen in ganz Europa • Förderung der sozialen Verantwortung von Unternehmen (z. B. hinsichtlich Chancengleichheit, Inklusion, Klimawandel, Umweltschutz und nachhaltiger Entwicklung) • Anregung von Eigeninitiative und unternehmerischen Einstellungen, Denkweisen und Kompetenzen bei Lernenden, Personal im Bildungsbereich und anderen Arbeitskräften im Einklang mit dem europäischen Referenzrahmen für unternehmerische Kompetenzen (EntreComp)343 • Verbesserung der Qualität und Relevanz von Kompetenzen, die im Rahmen der allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme entwickelt und bescheinigt werden (einschließlich neuer Kompetenzen und der Bekämpfung des Missverhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage) • Erleichterung des Austauschs und der gemeinsamen Schaffung von Wissen zwischen Hochschul- und Berufsbildung, Forschung, dem öffentlichen Sektor und der Wirtschaft • Aufbau und Unterstützung wirksamer und effizienter Systeme für Hochschulbildung und berufliche Aus- und Weiterbildung, die vernetzt und inklusiv sind und einen Beitrag zur Innovation leisten • Unterstützung spezieller gemeinsamer Programme oder gemeinsame Entwicklung von Microcredentials und Unterstützung von Mentoring für Start-up-Unternehmen und expandierende Unternehmen in Sektoren, die für die Wettbewerbsfähigkeit Europas von entscheidender Bedeutung sind und in denen gravierende Qualifikationslücken auftreten Hochschuleinrichtungen werden ermutigt, das Selbstbewertungsinstrument HEInnovate344 zu nutzen, bevor sie sich bewerben, vor allem, wenn sie den Vorschlag koordinieren. HEInnovate hilft ihnen dabei, ihre Stärken und Schwächen in Bezug auf Unternehmertum und Innovation zu ermitteln. Der Vorschlag und die Zusammensetzung des Konsortiums können auf diese Weise besser vorbereitet werden und das gesamte erforderliche Fachwissen bündeln. Los 2: Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Umsetzung der „Blaupause“345) Ziel der Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung ist es, neue strategische Ansätze und eine Zusammenarbeit im Hinblick auf konkrete Lösungen für die Entwicklung von Kompetenzen sowohl kurz- als auch mittelfristig in Bereichen herbeizuführen, in denen der Kompetenzpakt – eine wichtige Aktion der europäischen Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz – umgesetzt wird. Diese Aktion wurde im Rahmen der europäischen Kompetenzagenda im Jahr 2020 eingeleitet und ist jetzt ein wichtiges Element des sektoralen Ansatzes der Union der Kompetenzen, der übergeordneten europäischen Kompetenzstrategie. Die Initiative bietet groß angelegte Partnerschaften, die im Rahmen des Kompetenzpakts eingerichtet wurden, sowie die Möglichkeit, die Entwicklung branchenspezifischer Kompetenzstrategien ebenso zu unterstützen wie die Überarbeitung und Entwicklung von Berufsprofilen und damit zusammenhängenden Ausbildungsprogrammen. Hauptziel des Pakts ist es, Ressourcen zu mobilisieren, alle relevanten Interessenträger anzuregen und öffentlich-private Partnerschaften zu nutzen, um konkrete Maßnahmen für die Weiterbildung und Umschulung der Arbeitskräfte zu ergreifen, indem Anstrengungen gebündelt und Partnerschaften eingerichtet werden, auch auf EU-Ebene, die den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts Rechnung tragen und den grünen und den digitalen Wandel sowie nationale, regionale und lokale Qualifikations- und Wachstumsstrategien unterstützen. Daher werden die Arbeitsergebnisse der Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung, d. h. Erfassung von Daten über Kompetenzen, Qualifikationsstrategien, Berufsprofile, Ausbildungsprogramme und langfristige Planung auf Branchenebene, einen wichtigen Beitrag zur Tätigkeit der groß angelegten ökosystembasierten Partnerschaften leisten, die sich dem Kompetenzpakt angeschlossen haben. 343 https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/bitstream/JRC101581/lfna27939enn.pdf. 344 https://heinnovate.eu/en. 345 Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz: https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1223&langId=de. https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/bitstream/JRC101581/lfna27939enn.pdf https://heinnovate.eu/en https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1223&langId=de 332 Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung sollen Qualifikationslücken auf dem Arbeitsmarkt schließen, die das Wachstum, die Innovation und die Wettbewerbsfähigkeit in bestimmten Branchen oder Bereichen behindern, indem sie auf kurzfristige Interventionen ebenso wie langfristige Strategien setzen. Diese Allianzen werden in den 14 industriellen Ökosystemen umgesetzt, die in der neuen Industriestrategie für Europa346 benannt wurden (siehe Förderkriterien). Die groß angelegten Kompetenzpakt-Partnerschaften in Ökosystemen werden auf der Blaupause für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung aufbauen. Daher werden Allianzen im Rahmen von Los 2 die Umsetzung der Verpflichtungen im Rahmen des Pakts mittels der Entwicklung von branchenspezifischen Kompetenzstrategien unterstützen. Diese Strategien müssen hinsichtlich der Verringerung von Defiziten, Lücken und Diskrepanzen bei den Kompetenzen system- und strukturrelevante Wirkung zeigen und darüber hinaus die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors steigern und die Angemessenheit der Qualität und des Kompetenzniveaus gewährleisten. Die branchenspezifischen Kompetenzstrategien müssen klar festgelegte Aktivitäten, Meilensteine und eindeutig definierte Ziele beinhalten, damit die Qualifikationsnachfrage und das Qualifikationsangebot so aufeinander abgestimmt werden können, dass die umfassende Umsetzung der groß angelegten ökosystembasierten Kompetenzpartnerschaften im Rahmen des Pakts vorangebracht wird. Die Allianzen sollen die Grundlagen für diese Kompetenzpartnerschaften schaffen und Vorgaben für den weiteren Kurs nach Abschluss der Projekte liefern. Gestützt auf Erkenntnisse zum Kompetenzbedarf in Bezug auf Berufsprofile unterstützen Allianzen im Rahmen der Blaupause die Gestaltung und Vermittlung von transnationalen Inhalten für die allgemeine und berufliche Bildung sowie von Lehr- und Ausbildungsmethoden für eine rasche Verbreitung auf regionaler und lokaler Ebene und für neu entstehende Berufe. Zu diesem Zweck sollten die Allianzen ihre Vorschläge auf bestehende Arbeiten von Zentren der beruflichen Exzellenz347, von Regionen, die Strategien für eine intelligente Spezialisierung348 umsetzen, von europäischen Cluster-Partnerschaften349 und von Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT)350 stützen, die in demselben industriellen Ökosystem tätig sind. Die Vorschläge sollten ein Konzept für Programme zur fortlaufenden beruflichen Weiterbildung beinhalten, die dem dringenden Qualifikationsbedarf von Menschen im erwerbsfähigen Alter Rechnung tragen. Zudem sollten die Vorschläge Entwicklungen im Zusammenhang mit neu entstehenden Berufsprofilen und die Konzeption entsprechender Qualifikationen beinhalten, die die Sekundarstufe II und die postsekundäre Stufe der Berufsbildung (EQR-Stufen 3 bis 5) sowie die tertiäre Stufe (EQR-Stufen 6 bis 8) abdecken sollten. Darüber hinaus sollten die Vorschläge ein Konzept für entsprechende Kernlehrpläne und Programme der allgemeinen und beruflichen Bildung beinhalten, die zu diesen Qualifikationen führen. An jedem Projekt müssen als Partner sowohl Organisationen der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Hochschulbildung als auch Arbeitsmarktakteure beteiligt sein. Idealerweise sind in die Projekte auch politische Gremien, Zertifizierungsstellen sowie europäische Branchenverbände und Vertreter der Industrie eingebunden. Los 3: MINT-Kompetenzschmieden MINT-Kompetenzschmieden zielen darauf ab, eine sektorale, transnationale und nachhaltige Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen, Berufsbildungsanbietern und Unternehmen zu schaffen, die neue, innovative und multidisziplinäre Lehr- und Lernkonzepte fördert, indem jungen studentischen Unternehmerinnen und Unternehmern echte Unternehmenseinblicke und Mentoring-Möglichkeiten geboten werden, die auf ihre Talente, Bedürfnisse und Ziele zugeschnitten sind. Die konkreten Schwerpunkte dieses Themas liegen auf der Förderung von Innovation, der Schaffung unternehmerischer Denkweisen, dem Zugang junger studentischer Unternehmerinnen und Unternehmer zu Labors, technischen Infrastrukturen und Ausrüstungen, der Unterstützung der Entwicklung von geistigem Eigentum, ihrer 346 COM(2020) 102 endgültig: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52020DC0102. 347 https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1501&langId=de. 348 https://s3platform.jrc.ec.europa.eu/home. 349 https://www.clustercollaboration.eu. 350 https://eit.europa.eu/. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52020DC0102. https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1501&langId=de https://s3platform.jrc.ec.europa.eu/home https://www.clustercollaboration.eu/ https://eit.europa.eu/ 333 Anleitung bei der Entwicklung ihrer Masterarbeiten oder Geschäftsideen sowie der Erleichterung des Zugangs zu Risikokapital in den im Kompass für Wettbewerbsfähigkeit genannten strategischen Sektoren. Projekte, die im Rahmen dieses Themas unterstützt werden, zielen darauf ab, mit Unterstützung der KIC des EIT durch die Zusammenarbeit von Hochschul- und Berufsbildungsanbietern mit Akteuren des Arbeitsmarkts und der Wirtschaft Innovationen zu fördern, wobei auch Risikokapitalfonds beteiligt sein können. WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR DIE BEANTRAGUNG VON ALLIANZEN FÜR INNOVATION ERFÜLLT SEIN? FÖRDERKRITERIEN Um für eine Erasmus+-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für Los 1: Allianzen für Bildung und Unternehmen folgende Kriterien erfüllen: Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?) Die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) müssen öffentliche oder private Organisationen sein, die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sind, z. B.: - Hochschuleinrichtungen - Berufsbildungsanbieter oder Netzwerke von Berufsbildungsanbietern - kleine und mittlere oder große Unternehmen (einschließlich gemeinwirtschaftlicher Unternehmen) - Forschungsinstitute - Nichtregierungsorganisationen - lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen - in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätige Organisationen - Vermittler, die Organisationen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend sowie Unternehmen vertreten, Akkreditierungs-, Zertifizierungs-, Anerkennungs- oder Qualifizierungsstellen, Handels-, Industrie- oder Arbeitskammern, Handwerkskammern, europäische oder nationale Sozialpartner, Krankenhäuser oder andere Pflegeeinrichtungen, einschließlich Langzeitpflegeeinrichtungen, Behörden, die für die allgemeine und berufliche Bildung sowie die Beschäftigung auf regionaler oder nationaler Ebene zuständig sind, Arbeitsämter, nationale statistische Ämter, Wirtschaftsentwicklungsagenturen, Branchen- oder Berufsverbände, Räte für branchenspezifische Kompetenzen sowie Einrichtungen, die Laufbahnberatung, Berufsberatung, Informationsdienste und Arbeitsvermittlungsdienste anbieten. Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in den Regionen 1 bis 3 können ebenfalls teilnehmen – als Begünstigte, verbundene Stellen oder assoziierte Partner, nicht jedoch als Koordinatoren. Organisationen aus anderen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können nur als assoziierte Partner teilnehmen. Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. In einem EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Hochschuleinrichtungen müssen über eine gültige Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Teilnehmende Hochschuleinrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern benötigen keine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung. 334 Zusammensetzung von Konsortien (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen) Allianzen für Bildung und Unternehmen: • Es müssen mindestens acht Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) beteiligt sein, die in mindestens vier EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind. • Dem Konsortium müssen mindestens drei Arbeitsmarktakteure (Unternehmen oder repräsentative Vermittlerorganisationen wie Kammern, Gewerkschaften oder Handelsverbände) und mindestens drei Anbieter im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung (Berufsbildungsanbieter und Hochschuleinrichtungen) als Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) angehören. • An jedem Vorschlag sollten mindestens eine Hochschuleinrichtung und ein Berufsbildungsanbieter als Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) beteiligt sein. Organisationen aus förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in den Regionen 1 bis 3 können auch als Begünstigte oder verbundene Stellen beteiligt werden, wenn ihre Beteiligung einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt darstellt. Organisationen aus anderen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können als assoziierte Partner teilnehmen. Verbundene Stellen und assoziierte Partner zählen bei den Mindestförderkriterien für die Förderfähigkeit der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu und können nicht als Koordinatoren fungieren. Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 24 oder 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und im Rahmen einer Änderung erfolgen). Die Dauer muss bei der Antragstellung je nach Projektziel und Art der im betreffenden Zeitraum geplanten Aktivitäten gewählt werden. Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) der EU. Kennnummer der Aufforderung Los 1: ERASMUS-EDU-2026-PI-ALL-INNO-EDU-ENTERP Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 10. März um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. Um für eine Erasmus+-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für Los 2: Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Umsetzung der „Blaupause“) die folgenden Kriterien erfüllen: 335 Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antrags- berechtigt?) Die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) müssen öffentliche oder private Organisationen sein, die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland rechtmäßig ansässig sind, z. B.: - Hochschuleinrichtungen - Berufsbildungsanbieter - Netzwerke von Berufsbildungsanbietern - kleine und mittlere oder große Unternehmen (einschließlich gemeinwirtschaftlicher Unternehmen) - Forschungsinstitute - Nichtregierungsorganisationen - lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen - in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätige Organisationen - Vermittler, die Organisationen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend sowie Unternehmen vertreten - Akkreditierungs-, Zertifizierungs-, Anerkennungs- oder Qualifizierungsstellen - Handels-, Industrie-, Arbeiter- oder Handwerkskammern - Sozialpartner auf europäischer oder nationaler Ebene - Krankenhäuser oder andere Pflegeeinrichtungen, auch im Bereich Langzeitpflege - für allgemeine und berufliche Bildung oder für Beschäftigung auf regionaler oder nationaler Ebene zuständige Behörden - Arbeitsvermittlungsdienste - nationale statistische Ämter - Agenturen für wirtschaftliche Entwicklung - Branchen- oder Berufsverbände - Branchenräte für Qualifikationen - Laufbahnberatungs-, Berufsberatungs- und Informationsstellen sowie Arbeitsvermittlungsagenturen bzw. Arbeitsverwaltungen Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können ebenfalls teilnehmen, allerdings nur als assoziierte Partner. In einem EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Hochschuleinrichtungen müssen über eine gültige Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Zusammensetzung von Konsortien (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen) Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Blaupause) müssen folgendermaßen zusammengesetzt sein: • Es müssen mindestens zwölf Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) beteiligt sein, die in mindestens acht EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind. • Dem Konsortium müssen mindestens fünf Arbeitsmarktakteure (Unternehmen oder repräsentative Vermittlerorganisationen wie Kammern, Gewerkschaften oder Handelsverbände) und mindestens fünf Anbieter im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung (Berufsbildungsanbieter und Hochschuleinrichtungen) als Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) angehören. • An jedem Vorschlag müssen mindestens eine Hochschuleinrichtung und ein Berufsbildungsanbieter als Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) beteiligt sein. Verbundene Stellen und assoziierte Partner zählen bei den Mindestförderkriterien für die Förderfähigkeit der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu und können nicht als Koordinatoren fungieren. 336 Branchen oder Bereiche Die 14 im jährlichen Binnenmarktbericht 2021351 benannten industriellen Ökosysteme: Der Antragsteller darf nur ein Ökosystem der folgenden 14 Ökosysteme auswählen: 1. Mobilität-Verkehr-Automobilbereich: Herstellung von Kraftfahrzeugen, Schiffen und Zügen sowie Zubehör deren Reparatur und Instandhaltung; Güterverkehr; KI; saubere Technologien; fortgeschrittene Werkstoffe usw. 2. Textilien: Produktion von Textilien, Bekleidung, Schuhen, Leder und Schmuck usw. 3. Erneuerbare Energie: Elektromotoren, Verbrennungsmotoren und Turbinen; Stromerzeugung; Gewinnung und Verteilung von Gas; KI; saubere Technologien; fortgeschrittene Werkstoffe usw. 4. Elektronik: Roh-/Ausgangsstoffe (Halbleiterwafer); Werkzeuge für die Herstellung von Halbleitern; Entwurf und Herstellung von Halbleiterkomponenten; Robotik; fortgeschrittene Werkstoffe usw. 5. Einzelhandel: Einzelhandel, Großhandel mit direktem Kontakt zu Verbrauchern usw. 6. Baugewerbe: Bau von Wohn- und Nichtwohngebäuden; Bau von Straßen und Schienenwegen; Bau von öffentlichen Versorgungsanlagen und Tiefbau; damit verbundene Tätigkeiten; KI; saubere Technologien; fortgeschrittene Werkstoffe usw. 7. Raumfahrt/Verteidigung: Produktion von Luftfahrzeugen; Weltraumtechnik, Produktion und damit verbundene Dienstleistungen; Verteidigungsprodukte und -technologien; KI; saubere Technologien; Robotik usw. 8. CO2-arme energieintensive Industrien: Gewinnung von fossilen Brennstoffen und Rohstoffen; Raffination; Herstellung von Erzeugnissen mit hoher Umweltwirkung: Kunststoffe, Chemikalien, Düngemittel, Eisen und Stahl, forstwirtschaftliche Produkte, Zement, Gummi, Nichteisenmetalle; saubere Technologien; fortgeschrittene Werkstoffe usw. 9. Tourismus: Personenverkehr und Reisen; Hotels, Kurzzeitunterkünfte; Restaurants und Gastronomie; Veranstaltungen, Themenparks usw. 10. Agrarerzeugnisse und Lebensmittel: Pflanzliche und tierische Erzeugung; Lebensmittelverarbeitung; tierärztliche Tätigkeiten; KI; saubere Technologien; fortgeschrittene Werkstoffe usw. 11. Kreativ-/Kulturwirtschaft: Zeitungen, Bücher und Zeitschriften; Filme, Videofilme und Fernsehen; Radio und Musik; KI usw. 12. Digitales: Telekommunikation; Software und Programmierung; Webportale; Herstellung von Computern und Ausrüstungen; KI; Quanteninformatik; Robotik usw. 13. Nachbarschafts-/Sozialwirtschaft: Gemeinwirtschaftliche Unternehmen, Verbände und Genossenschaften mit dem Ziel, eine soziale Wirkung zu erzielen, usw. 351 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52020DC0102. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52020DC0102. 337 14. Gesundheit: Arzneimittel und pharmazeutische Ausrüstungen; Krankenhäuser, Pflegeheime, Heimpflege, Langzeitpflege; Biowissenschaften; Neurotechnologie; KI; fortgeschrittene Werkstoffe usw. Für ihren Vorschlag müssen die Allianzen ein einziges industrielles Ökosystem auswählen, auf das sich ihr Projekt bezieht352. Ein Vorschlag kann ein Ökosystem betreffen, das nicht Gegenstand eines laufenden Projekts im Rahmen der Blaupause oder einer EU-Kompetenzakademie ist, oder ein Ökosystem, für das bereits ein Blaupausen-Projekt läuft oder eine EU-Kompetenzakademie existiert. Im letztgenannten Fall muss sich der Vorschlag auf Themenfelder und Bereiche beziehen, die sich deutlich von denen des laufenden Blaupause-Projekts bzw. der laufenden Blaupause-Projekte oder der EU-Kompetenzakademie(n) unterscheiden353. Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 48 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) der EU. Kennnummer der Aufforderung Los 2: ERASMUS-EDU-2026-PI-ALL-INNO-BLUEPRINT Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 10. März um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. Um für eine Erasmus+-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für Los 3: MINT- Kompetenzschmieden folgende Kriterien erfüllen: Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antrags- berechtigt?) Die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) müssen öffentliche oder private Organisationen sein, die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sind, z. B.: - Hochschuleinrichtungen - Berufsbildungsanbieter, Netzwerke von Berufsbildungsanbietern - kleine und mittlere oder große Unternehmen (einschließlich gemeinwirtschaftlicher Unternehmen) - Risikokapitalgesellschaften - Forschungsinstitute - Nichtregierungsorganisationen - lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen - in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätige Organisationen - Vermittler, die Organisationen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend sowie Unternehmen vertreten - Akkreditierungs-, Zertifizierungs-, Anerkennungs- oder Qualifizierungsstellen - Handels-, Industrie- oder Arbeitskammern 352 So sind beispielsweise die Binnenschifffahrt oder die Zivilluftfahrt in zwei verschiedenen industriellen Ökosystemen angesiedelt: Der Personenverkehr gehört zum Bereich „Tourismus“, der Güterverkehr hingegen zum Bereich „Mobilität-Transport- Automobilbereich“. Je nach Verwendung ist Wasserstoff ein wichtiger Faktor in den folgenden Ökosystemen: Mobilität-Verkehr- Automobilbereich; Erneuerbare Energie; Energieintensive Industrien; Konstruktion; Luft- und Raumfahrt und Verteidigung: Ein Vorschlag sollte nur ein Ökosystem betreffen. 353 https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1415&langId=de. https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1415&langId=de 338 - Handwerkskammern - Sozialpartner auf europäischer oder nationaler Ebene - für allgemeine und berufliche Bildung oder für Beschäftigung auf regionaler oder nationaler Ebene zuständige Behörden - Arbeitsvermittlungsdienste - nationale statistische Ämter - Agenturen für wirtschaftliche Entwicklung - Branchen- oder Berufsverbände - Branchenräte für Qualifikationen - Laufbahnberatungs-, Berufsberatungs- und Informationsstellen sowie Arbeitsvermittlungsagenturen bzw. Arbeitsverwaltungen Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können nur als assoziierte Partner teilnehmen. Zusammen- setzung von Konsortien (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen) MINT-Kompetenzschmieden: • Es müssen mindestens acht Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) beteiligt sein, die in mindestens vier verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind. • Dem Konsortium müssen mindestens drei Arbeitsmarktakteure (Unternehmen, Risikokapitalgesellschaften oder repräsentative Vermittlerorganisationen wie Kammern, Gewerkschaften oder Handelsverbände) und mindestens drei Anbieter im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung (Berufsbildungsanbieter und Hochschuleinrichtungen) als Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) angehören. • An jedem Vorschlag sollten mindestens eine Hochschuleinrichtung und ein Berufsbildungsanbieter als Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) beteiligt sein. Verbundene Stellen und assoziierte Partner zählen bei den Mindestförderkriterien für die Förderfähigkeit der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu und können nicht als Koordinatoren fungieren. Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 24 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung erfolgen). Die Dauer muss bei der Antragstellung je nach Projektziel und Art der im betreffenden Zeitraum geplanten Aktivitäten gewählt werden. Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) der EU. Kennnummer der Aufforderung Los 3: ERASMUS-EDU-2026-PI-ALL-INNO-STEM Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 10. März um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Jede Allianz führt eine Reihe kohärenter, umfassender und variabler, miteinander verbundener Aktivitäten durch, um die Innovation in der Hochschulbildung, in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und in Unternehmen (einschließlich 339 großer, kleiner und mittlerer Unternehmen und gemeinwirtschaftlicher Unternehmen) sowie im breiteren sozioökonomischen Umfeld zu fördern. Los 1: Allianzen für Bildung und Unternehmen Mindestens eine der folgenden Aktivitäten (nicht erschöpfende Liste) sollte in jeder Allianz für Bildung und Unternehmen vorgesehen sein: Förderung von Innovation • Gemeinsame Entwicklung und Umsetzung neuer Lern- und Lehrmethoden (z. B. neue multidisziplinäre Lehrpläne, an den Lernenden orientierte und problemorientierte Unterrichts- und Lernkonzepte, Nutzung innovativer Technologien und vermehrte Nutzung von Microcredentials) • Entwicklung und Erprobung von Weiterbildungsprogrammen und -aktivitäten mit und in Unternehmen • Entwicklung und Umsetzung von Bildungs- und Ausbildungsprogrammen zur Unterstützung der Entwicklung von Kompetenzen und Talenten in den MINT-Fächern; • Einrichtung von Gründerzentren in Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen in ganz Europa in enger Zusammenarbeit mit dem Unternehmenssektor, um studentischen Unternehmern dabei zu helfen, ihre Ideen zu Geschäftsideen weiterzuentwickeln; das könnte beispielsweise über eine breite Palette von Dienstleistungen erreicht werden, angefangen bei der Vermittlung von Kompetenzen und Schulungen zu den Bereichen Finanzen, Unternehmertum und Management bis hin zur Bereitstellung von Büroräumen und der Erleichterung von Risikokapitalfinanzierungen • Entwicklung und Erprobung von Lösungen für dringende soziale Anforderungen, die vom Markt nicht berücksichtigt werden und auf schutzbedürftige Gruppen in der Gesellschaft ausgerichtet sind; Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen oder Herausforderungen im Zusammenhang mit Veränderungen von Einstellungen und Werten, Strategien und politischen Maßnahmen, organisatorischen Strukturen und Prozessen, Durchführungssystemen und -diensten; • Entwicklung von Lösungen für Herausforderungen sowie von Produkt- und Prozessinnovationen (durch die Zusammenarbeit von Studierenden, Hochschullehrkräften und Praktikern) Entwicklung von Eigeninitiative und unternehmerischen Denkweisen, Kompetenzen und Fähigkeiten • Entwicklung neuer Lehrmethoden und Lerninstrumente, einschließlich des Erwerbs und der Anwendung von Querschnittskompetenzen in Hochschulbildungs- und Berufsbildungsprogrammen, die in Zusammenarbeit mit Unternehmen konzipiert wurden und darauf abzielen, Beschäftigungsfähigkeit und Kreativität zu fördern und neue Berufswege zu erschließen • Soweit passend, Einführung von unternehmerischem Denken in einem jeweiligen Fachgebiet, Lehrplan, Kurs usw., um Studierenden, Forschern, Personal und Pädagogen die Kompetenzen, Fähigkeiten und Motivation zu vermitteln, damit sie Eigeninitiative und Unternehmergeist entwickeln und in der Lage sind, verschiedene Herausforderungen in der Ausbildung sowie in ihrem Berufs- und Privatleben zu bewältigen • Erschließung neuer Lernmöglichkeiten durch die praktische Erfahrung und Anwendung der Eigeninitiative und unternehmerischer Kompetenzen und Fähigkeiten, die zur Einführung neuer Dienstleistungen, Produkte oder Prototypen und zur Gründung von Start-up- und Spin-off-Unternehmen führen können • Einführung von stärker auf die Studierenden ausgerichteten Ansätzen, bei denen die Studierenden ihre Bildungswege individuell gestalten können • Unterstützung spezieller gemeinsamer Programme und gemeinsame Entwicklung von Microcredentials für Sektoren mit gravierenden Qualifikationslücken • Unterstützung von Unternehmertum und Mentoring für Start-up-Unternehmen und expandierende Unternehmen Förderung von Wissensfluss und Wissensaustausch zwischen Hochschuleinrichtungen, Berufsbildungsanbietern, Unternehmen und Forschung 340 • Aufbau inklusiver und vernetzter Hochschulbildungs- und Berufsbildungssysteme und Unternehmen durch gegenseitiges Vertrauen, grenzüberschreitende Anerkennung und Zertifizierung, flexible Übergänge zwischen Berufsbildung und Hochschulbildung, Förderung der Berufsbildung auf höheren Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens sowie Verbesserung der Mobilität für Lernende und Arbeitskräfte • Berufsausbildung und fachbezogene Aktivitäten in Unternehmen, die vollständig in den Lehrplan integriert sind und uneingeschränkt anerkannt und angerechnet werden; Verfahren zur Erprobung und Prüfung innovativer Maßnahmen; befristeter Austausch von Studierenden, Forschern, Lehr- und Unternehmenspersonal; Bereitstellung von Anreizen für die Einbeziehung von Unternehmenspersonal in Ausbildungs- oder Forschungstätigkeiten; Analyse von Forschungsdaten Gegebenenfalls könnten die Projekte mit der Europäischen Ausbildungsallianz354 verknüpft werden. Ermittlung von Markterfordernissen und neu entstehenden Berufen im Hinblick auf die Widerstandsfähigkeit • Ermittlung von Markterfordernissen und neu entstehenden Berufen (Nachfrageseite), Verbesserung der Anpassungsfähigkeit der Systeme auf allen Ebenen an den Bedarf des Arbeitsmarktes (Angebotsseite) Anpassung des Hochschulbildungs- und Berufsbildungsangebots an den Kompetenzbedarf durch Konzeption und Umsetzung transnationaler branchenweiter Lehrpläne, die sowohl arbeitsbasiertes Lernen als auch Lernumgebungen des realen Lebens einbeziehen • Ermittlung der Kompetenzen, die im öffentlichen Bereich benötigt werden, um gesellschaftliche Herausforderungen zu bewältigen (z. B. Klimawandel, Gesundheit, MINT-Kompetenzen) und die Widerstandsfähigkeit auf gesellschaftlicher und kommunaler Ebene zu fördern, unter anderem durch die Zusammenarbeit von Hochschuleinrichtungen und Berufsbildungseinrichtungen mit nationalen, regionalen und lokalen Behörden sowie dem Privatsektor, um einen Beitrag zur Konzipierung und Umsetzung von Strategien zur intelligenten Spezialisierung in Regionen zu leisten • Unterstützung bei der Überwindung des Missverhältnisses zwischen Kompetenzangebot und -nachfrage sowohl im Hinblick auf die Widerstandsfähigkeit als auch auf die Erfordernisse des Marktes und Unterstützung bei der Beseitigung gravierender Qualifikationslücken in Sektoren, die für die Wettbewerbsfähigkeit Europas von entscheidender Bedeutung sind. Los 2: Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Umsetzung der „Blaupause“) Die folgenden Aktivitäten sollten durchgeführt werden: Entwicklung eines strategischen Konzepts für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung • Begründung einer tragfähigen Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Kompetenzen zwischen wichtigen Interessenvertretern der Industrie, darunter die Sozialpartner, Anbietern im Bereich allgemeine und berufliche Bildung sowie Behörden (auf nationaler und regionaler Ebene). Zudem soll das Projekt die Zusammenarbeit zwischen Großunternehmen sowie Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) entlang der Wertschöpfungskette in einem bestimmten industriellen Ökosystem fördern. • Kontinuierliche Erfassung von Daten über Kompetenzen: Bereitstellung der maßgeblichen qualitativen Nachweise und quantitativen Daten, die auf EU- und Länder- und/oder regionaler Ebene vorliegen, als Linked Open Data; Erarbeitung einer gemeinsamen Methodik zur Prognose des künftigen Kompetenzbedarfs sowie (jährliche) Überwachung der Fortschritte und der Entwicklung von Kompetenznachfrage und -angebot auf der Grundlage glaubwürdiger vorausschauender Szenarien, unter Nutzung des EU-Kompetenzpanoramas und gegebenenfalls der Arbeit der OECD, des Weltwirtschaftsforums und der bestehenden Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten • Bestandsaufnahme der in der Branche/im Ökosystem (von der Industrie, öffentlichen und privaten Akteuren) angebotenen Unterstützung für Weiterbildung und Umschulung und Bestimmung derjenigen dieser 354 https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1147&langId=de. https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1147&langId=de 341 Maßnahmen, die zur Unterstützung von Unternehmen in den Wertschöpfungsketten ausgeweitet werden könnten • Entwicklung einer Qualifikationsstrategie für das industrielle Ökosystem auf der Grundlage der Erfassung von Daten über Kompetenzen, wozu auch die Festlegung von Prioritäten für Aktionen gehört, die die Zielsetzungen der Umschulung und Weiterbildung der Arbeitskräfte des industriellen Ökosystems und der Personen fördern, die eine Erwerbstätigkeit in der Branche aufnehmen könnten (z. B. Nichterwerbspersonen). Die Strategie sollte Einzelheiten dazu enthalten, auf welche Weise sich wichtige Trends wie beispielsweise globale, gesellschaftliche und technologische Entwicklungen im industriellen Ökosystem auf die Arbeitsplätze und den Kompetenzbedarf auswirken werden. Sie sollte den erwarteten Zeitrahmen beschreiben und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Auswirkungen digitaler und Deep-Tech-Technologien richten. Sie sollte Berufsprofile und damit zusammenhängende Kompetenzen aufzeigen, die sich in der Branche herausbilden dürften (d. h. völlig neu sein werden), und entsprechend definieren. Zudem sollte sie die wichtigsten industriellen Akteure und Interessenträger benennen, die in die Umsetzung der Strategie eingebunden werden sollten. Diese Strategie sollte das erste der zentralen Arbeitsergebnisse bilden, die im Rahmen des Projekts zu erbringen sind, klar festgelegte Aktivitäten, Meilensteine und eindeutig definierte Leistungen benennen sowie konkrete vorrangige Aktionen zu Möglichkeiten der Abstimmung von Nachfrage und Angebot von Kompetenzen enthalten. Die Strategie sollte als Ausgangspunkt für den Aufbau der Partnerschaft im Rahmen des Kompetenzpakts dienen. • Sofern dies relevant ist, Sicherstellung der Verfügbarkeit der Projektergebnisse in einem offenen Datenformat, sodass diese in die Cedefop-Kompetenzdatenanalyse355, die Arbeit der Europäischen Beobachtungsstelle für Kompetenzen und die europäische Klassifizierung für Fähigkeiten/Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO) einfließen können • Bereitstellung der maßgeblichen qualitativen Nachweise und quantitativen Daten, die auf EU- und Länder- und/oder regionaler Ebene vorliegen, als Linked Open Data Von den Antragstellern wird erwartet, dass sie beschreiben, wie der Projektvorschlag bereits laufende Projekte für Zentren der beruflichen Exzellenz, Akademien für eine klimaneutrale Industrie und andere Kompetenzakademien ergänzt und/oder Synergien mit ihnen schafft und Überschneidungen mit derartigen Projekten vermeidet. Konzeption europäischer branchenweit vereinbarter „Kernlehrpläne“ und Ausbildungsprogramme ➢ Innerhalb der ersten 18 Monate der Aktivität (reaktive Maßnahme) Parallel zu den oben genannten Aktionen sollten alle Projekte rasch dem dringenden Qualifikationsbedarf in Berufen innerhalb eines industriellen Ökosystems Rechnung tragen, der sich aus dem digitalen und dem grünen Wandel ergibt (entsprechende Nachweise sind im Rahmen des Vorschlags zu erbringen): • Nutzung der Berufsprofile der Klassifizierung ESCO, sofern vorhanden, und bestehender Kompetenzrahmen356 • Konzeption oder Prüfung von Ausbildungsprogrammen für die Höherqualifizierung und Umschulung von Arbeitskräften, gegebenenfalls durch innovatives integriertes und arbeitsbasiertes Lernen • Gewährleistung einer hohen Qualität des Inhalts und der Bereitstellung der neuen Ausbildungsprogramme durch die Anwendung von Qualitätssicherungsmethoden im Einklang mit EQAVET und ESG (Europäische Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung in der Hochschulbildung) • Sicherstellung einer raschen Übernahme und Nutzung dieser Ausbildungsprogramme, etwa durch Einbindung der wichtigsten Akteure entlang der Wertschöpfungsketten innerhalb des industriellen Ökosystems oder der Zentren der beruflichen Exzellenz357 oder der Regionen, die Strategien für intelligente Spezialisierung358 umsetzen, oder der europäischen Clusterpartnerschaften359 und der vom Europäischen Innovations- und 355 https://www.cedefop.europa.eu/en/tools/skills-intelligence. 356 Zum Beispiel der Referenzrahmen für digitale Kompetenzen der Bürgerinnen und Bürger, der europäische Referenzrahmen für unternehmerische Kompetenzen und der europäische Rahmen für IKT-Kompetenzen (e-CF). 357 https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1501&langId=de. 358 https://s3platform.jrc.ec.europa.eu/home. 359 https://www.clustercollaboration.eu. https://www.cedefop.europa.eu/en/tools/skills-intelligence https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1501&langId=de https://s3platform.jrc.ec.europa.eu/home https://www.clustercollaboration.eu/ 342 Technologieinstitut (EIT)360 benannten Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC), die in demselben industriellen Ökosystem aktiv sind ➢ Während der gesamten Projektlaufzeit (proaktive Maßnahme) Anschließend sollten sich die Projekte mit der Entwicklung von Berufsprofilen und Ausbildungsinhalten für sich verändernde und neu entstehende Berufsprofile befassen: • Ausgehend vom ermittelten Kompetenzbedarf für neu entstehende Berufsprofile in einem industriellen Ökosystem und Konzeption neuer modularer Berufsbildungslehrpläne und damit verbundener Qualifikationen für die Erstausbildung (umfassende Lehrpläne zur Integration in die nationalen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung) und von Ausbildungsprogrammen zur Höherqualifizierung oder Umschulung von Menschen im erwerbsfähigen Alter (mit Modulen, die sich am neu entstehenden Qualifikationsbedarf orientieren) • Diese Lehrpläne und Ausbildungsprogramme sollen sich aus Lernergebniseinheiten im Einklang mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen bzw. den nationalen Qualifikationsrahmen und auf Grundlage von ESCO zusammensetzen; die Lehrpläne sollten berufsspezifische Kompetenzen sowie Schlüsselkompetenzen361 vermitteln, die insbesondere Querschnittskompetenzen und MINKT-Fächer362 abdecken • Einbeziehung von Phasen des arbeitsbasierten Lernens in die neuen Ausbildungsinhalte, unter Einschluss von Möglichkeiten zur Anwendung theoretischer Kenntnisse in praktischen Projekten bzw. „realen“ Arbeitsplatzsituationen, wobei nach Möglichkeit transnationale Lernerfahrungen integriert werden • Einsatz des Qualitätsmanagements bei den neuen Ausbildungsinhalten, entweder mittels Anwendung der Qualitätssicherungsgrundsätze von EQAVET und ESG oder mittels Nutzung bereits bestehender Qualitätssicherungssysteme, die jedoch mit EQAVET und ESG im Einklang stehen sollten • Förderung relevanter branchenspezifischer Qualifikationen, einschließlich transnationaler gemeinsamer Programme (die europäische Kernprofile im Bereich der beruflichen Bildung363 beinhalten), die von mehr als einem Anbieter von allgemeiner und beruflicher Bildung durchgeführt werden, und dadurch Erleichterung der grenzüberschreitenden Zertifizierung und Aufbau von gegenseitigem Vertrauen als Beitrag zu einer verstärkten Lernmobilität und beruflichen Mobilität in der Branche Umsetzung der „Kernlehrpläne“ und Ausbildungsprogramme: • Entwicklung von Methoden für die Umsetzung der Lehrpläne und Ausbildungsprogramme, die an die verschiedenen Zielgruppen angepasst sind, unter Verwendung innovativer Lehr- und Lernkonzepte, einschließlich Angeboten für arbeitsbasiertes Lernen, des Einsatzes von IKT (z. B. integriertes Lernen, Simulatoren, Augmented Reality), virtueller/gemischter Mobilitätslösungen für Lernende und Personal und freier Lehr- und Lernmaterialien (z. B. KI-gestütztes Lernen, MOOCs364) • Entwicklung von Aktionen zur Erleichterung der generationsübergreifenden Weitergabe beruflicher Kenntnisse • Beschreibung der Möglichkeiten für die Erfassung sämtlicher Formen des Lernens – unter Einschluss des arbeitsbasierten Lernens – in Bewertungsmethoden und -verfahren sowie Erleichterung der Validierung von vor der Ausbildung erworbenen Fertigkeiten und Kompetenzen • Aufbauend auf bestehenden und auf neuen, während der Erfassung von Daten über Kompetenzen geknüpften Beziehungen mit den Akteuren, die Qualifikationen nachfragen, Kontaktaufnahme mit Anbietern von 360 https://eit.europa.eu/. 361 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.C_.2018.189.01.0001.01.DEU&toc=OJ:C:2018:189:TOC. 362 Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Kunst und Technik. 363 Europäische Kernprofile im Bereich der beruflichen Bildung beschreiben eine Reihe von zentralen Lernergebnissen, die Berufsprofilen entsprechen, die bei nationalen Berufsbildungsprogrammen in den EU-Ländern in bestimmten Berufsfeldern üblich und von Bedeutung sind. 364 Ein MOOC („Massive Open Online Course“) ist eine offene Online-Lehrveranstaltung, die dem Zweck dient, über das Netz eine unbegrenzte Teilnahme und einen freien Zugang zu gewähren. Zusätzlich zu herkömmlichen Kursmaterialien wie gefilmten Unterrichtsstunden, Vorlesungen und Problemstellungen bieten viele MOOCs interaktive Nutzerforen zur Förderung gemeinschaftlicher Interaktionen zwischen Studierenden, Professoren und Lehrassistenten. https://eit.europa.eu/ https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.C_.2018.189.01.0001.01.DEU&toc=OJ:C:2018:189:TOC 343 Beschäftigungsmöglichkeiten, etwa private und öffentliche Arbeitgeber und Arbeitsverwaltungen, im Hinblick auf eine potenzielle Absolventenvermittlung • Bestimmung angemessener Maßnahmen zur Verfolgung des weiteren Weges von Lernenden nach dem Abschluss ihrer Ausbildung zum Zweck der Übermittlung von „Rückmeldungsschleifen“.365 Diese Nachverfolgungs- und Rückmeldungssysteme können auf Auskünften von Unternehmen, Lernenden bzw. Arbeitnehmern sowie öffentlichen Informationsquellen und Auskünften von Interessenträgern am Arbeitsmarkt aufbauen. • Vorschlagen geeigneter Maßnahmen für die formelle Anerkennung neuer oder angepasster Lehrpläne und Qualifikationen für die Berufsbildung und die Hochschulbildung in den Ländern, in denen Partner ansässig sind, und im erfassten industriellen Ökosystem Entwurf eines langfristigen Aktionsplans für die schrittweise Bereitstellung der Arbeitsergebnisse des Projekts nach seinem Abschluss • Dieser Plan ist auf der Grundlage tragfähiger Partnerschaften zwischen Anbietern im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, wichtigen Interessenvertretern der Industrie und (nationalen oder regionalen) Behörden auf der geeigneten Ebene zu erstellen, um Partnerschaften zwischen mehreren Interessenträgern im Rahmen des Kompetenzpakts für die Umschulung und Höherqualifizierung von Arbeitskräften zu erleichtern/zu stärken. Auch die Ermittlung zweckdienlicher Leitungsstrukturen sowie Pläne für die Skalierbarkeit und finanzielle Nachhaltigkeit sollten Bestandteil des Plans sein. • Der Plan muss eine angemessene Wahrnehmbarkeit und weite Verbreitung der Ergebnisse auf politischer Ebene in der EU insgesamt sowie auf nationaler/regionaler Ebene gewährleisten und Einzelheiten darüber enthalten, wie die Bereitstellung von Projektergebnissen auf nationaler und/oder regionaler Ebene mit den maßgeblichen Behörden erfolgen soll. • Der Plan muss erkennen lassen, wie die Arbeitsergebnisse des Projekts, insbesondere die Daten über Kompetenzen, die Strategie und die Ausbildungsprogramme, nach Ablauf der vierjährigen Projektlaufzeit aktualisiert werden, wozu auch eine Vorausschau auf die künftigen Finanzierungsquellen gehört. • Der Plan muss Angaben dazu enthalten, wie Kompetenzstrategien durch Finanzierungsmöglichkeiten der EU (z. B. Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF), mehrjähriger Finanzrahmen der EU (MFR) 2021–2027, darunter Europäische Strukturfonds, InvestEU, Erasmus+) sowie durch private Investitionen und nationale/regionale Finanzierungsquellen unterstützt werden können. Dabei sollten Strategien für intelligente Spezialisierung, europäische Clusterpartnerschaften, die Netzwerke der Zentren der beruflichen Exzellenz und die vom EIT benannten Innovationsgemeinschaften berücksichtigt werden. Los 3: MINT-Kompetenzschmieden Eine oder mehrere der folgenden Aktivitäten sollten durchgeführt werden: • Entwicklung von Lehrplänen, deren Schwerpunkt auf den in strategischen Sektoren benötigten MINT- Kompetenzen liegt, mit Modulen, die die Problemlösung in der Praxis, unternehmerisches Denken, die Grundlagen der Rechte des geistigen Eigentums und die Finanzierung von Innovationen in der Frühphase abdecken • Einrichtung von Gründerzentren mit Schwerpunkt auf strategischen Sektoren, die umfassende Unterstützung bieten, einschließlich des Zugangs zu Laboratorien, technischer Infrastruktur und Ausrüstung sowie Mentoring in den Bereichen Verwaltung von geistigem Eigentum, Zugang zu Risikokapital und Unternehmenswachstum • Förderung von Partnerschaften zwischen Studierenden, Hochschulen und der Industrie in strategischen Sektoren mit Unterstützung der KIC des EIT, Integration von Strategien für geistiges Eigentum zur Stärkung des Projektwerts, unter möglicher Einbeziehung von Risikokapitalfonds, um vielversprechende Innovationen zu bewerten und zu unterstützen 365 Siehe mittelfristige Leistung 2 (MTD2) in den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 2015: https://op.europa.eu/en/publication- detail/-/publication/200c516d-b8de-4c2a-a233-218671296c8d/language-de. https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/200c516d-b8de-4c2a-a233-218671296c8d/language-de 344 Diese Aktivitäten sollen ganzheitlich strukturiert werden, um Studierende auf strategische Sektoren vorzubereiten, indem kritische technische Kompetenzen, Fachwissen im Bereich der Verwaltung von geistigem Eigentum und Zugang zu Risikokapital kombiniert werden, um sicherzustellen, dass sie in vollem Umfang für Innovationen und die Vermarktung ihrer Ideen gerüstet sind. Mit diesen Maßnahmen sollen robuste Unterstützungssysteme für Studierende geschaffen werden, die in strategische Sektoren einsteigen, damit sie Zugang zu den erforderlichen Netzen und Ressourcen haben, um erfolgreiche Innovatoren und Unternehmer zu werden. In allen Losen (Los 1: Allianzen für Bildung und Unternehmen, Los 2: Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Umsetzung der „Blaupause“) und Los 3: MINT-Kompetenzschmieden) Allianzen für Innovation müssen, soweit dies relevant ist, EU-weite Instrumente und Werkzeuge wie EQR, ESCO, Europass (einschließlich der europäischen digitalen Zertifikate und des Europäischen Lernmodells366), EQAVET und ESG anwenden. Wenn in den Vorschlägen beispielsweise die Schaffung von praxisbezogenen Gemeinschaften oder die Entwicklung von Websites für die Zusammenarbeit vorgeschlagen wird, sollten sie gegebenenfalls auf bestehenden Online-Plattformen wie der Schulbildungsplattform, EPALE oder der EPALE-Gemeinschaft von Berufsbildungspraktiker/innen367 aufbauen und diese nutzen. Um neue Lehrpläne oder neue Ausbildungs- und Lernmethoden zu erproben, können Allianzen für Innovation Lernmobilitätsaktivitäten von Studierenden, Lehrkräften, Wissenschaftlern und Personal organisieren, die die zentralen Aktivitäten der Allianz unterstützen bzw. ergänzen und im Hinblick auf die Erreichung der Projektziele mit einem Mehrwert verbunden sind. ERWARTETE WIRKUNG Allianzen für Innovation sind in einer strategischen und nachhaltigen Zusammenarbeit zwischen der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der Hochschulbildung und Unternehmen verankert, die sich gemeinsam darum bemühen, die Innovationskapazität Europas zu stärken. Sie werden die Synergien zwischen den beiden Bildungsbereichen bei der Förderung von Innovation, neuen Kompetenzen, Eigeninitiative und unternehmerischen Denkweisen erheblich stärken. Diese Allianzen zwischen Hochschulbildung, Berufsbildung und Unternehmen sollen zur Entwicklung regionaler innovativer Ökosysteme beitragen und durch die Integration des arbeitsbasierten Lernens direkt einen wertvollen Input zur Wirtschaft leisten. Während die Hochschulen über Forschungskenntnisse und -daten verfügen, die es ihnen ermöglichen, kleinen und mittleren Unternehmen direkt Informationen zur Ankurbelung der lokalen Wirtschaft zur Verfügung zu stellen, bieten Berufsbildungsanbieter die von den Unternehmen benötigten Kompetenzen, und sie können das Wachstum der lokalen Wirtschaft fördern. In einem größeren Maßstab sollen Allianzen für Innovation gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderungen sowohl im Bildungs- als auch im Beschäftigungsbereich angehen und dabei Schlüsselbereiche wie innovationsbezogene Herausforderungen, Kompetenzangebot, Beseitigung gravierender Qualifikationslücken, Klimawandel, grüne Wirtschaft, Demografie, Digitalisierung und künstliche Intelligenz in den Blick nehmen. Vorteile können sich auch aus der Zusammenarbeit mit großen Unternehmen ergeben. Die Allianzen für Innovation legen den Schwerpunkt auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger und treiben die Modernisierung der Hochschulbildung und der Berufsbildung voran. Der Kompetenzpakt schafft einen Rahmen nicht nur für die Durchführung der Aktionen der Union der Kompetenzen, sondern auch für die Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse der Allianzen für Innovation. Insbesondere die Ergebnisse der Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Blaupause) dienen als Grundlage für die Partnerschaften, die der Kompetenzpakt vorsieht. Sie unterstützten die Kompetenzdimension des Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit368, des Deals für eine saubere Industrie369, des Aktionsplans für die 366 https://europass.europa.eu/en/node/2128. 367 https://epale.ec.europa.eu/de/practitioners-in-vet. 368 https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_339. 369 https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/clean-industrial-deal_de. https://europass.europa.eu/en/node/2128 https://epale.ec.europa.eu/de/practitioners-in-vet https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_339 https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/clean-industrial-deal_de 345 Automobilindustrie370 und des Weißbuchs zur europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030371 sowie der Strategie „KI anwenden“. Zudem tragen diese Allianzen zur Umsetzung der Mitteilung der EU über die Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung372 sowie zur Schaffung eines europäischen Bildungsraums373 bei. Sie tragen auch zur Umsetzung der neuen europäischen Innovationsagenda374. bei. Die Allianzen können in den Bereichen, in denen sie tätig sind, auch zu den Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT)375 beitragen und mit ihnen zusammenarbeiten. Die Allianzen für Innovation berücksichtigen auch die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung376 und das Übereinkommen von Paris über den Klimawandel377 als übergeordnete Handlungsparameter und unterstützen so die Europäische Kommission bei der Umsetzung ihres neuen Grünen Deals378 und des Europäischen Aufbauplans379. Die Allianzen werden auch zu der Initiative Neues Europäisches Bauhaus380 beitragen, die darauf abzielt, neue nachhaltige und inklusive Lebensweisen zu entwickeln, um die Ziele des Grünen Deals zu erreichen. Allianzen für Innovation sollen auf individueller, organisatorischer und Systemebene kurz- und langfristige Auswirkungen auf zahlreiche beteiligte Akteure haben. Diese Auswirkungen sollen über die Dauer eines Projekts und über die an den Partnerschaften teilnehmenden Organisationen hinausgehen. Es wird erwartet, dass die Partnerschaften und die Aktivitäten fortgesetzt werden. Ergebnisse bzw. erwartete Leistungen sollten nicht für sich allein stehen, sondern mit bestehenden Unternehmungen, strategischen Plänen, Projekten, Plattformen, Vorhaben usw. verknüpft bzw. in diese integriert werden. ZUSCHLAGSKRITERIEN Für Los 1 – Allianzen für Bildung und Unternehmen gelten folgende Zuschlagskriterien: Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Hintergrund und allgemeine Ziele • Bezug zu politischen Strategien und Initiativen der EU: Der Vorschlag trägt den politischen Prioritäten der Europäischen Kommission sowie deren spezifischen Zielen in den Bereichen Hochschulbildung, Berufsbildung, Kompetenzen und Innovation Rechnung und trägt zur Erreichung dieser Prioritäten und Ziele bei; der Vorschlag berücksichtigt in der EU bestehende Instrumente und Initiativen für die Entwicklung von Kompetenzen und Talenten und trägt zu ihrer besseren Wahrnehmbarkeit bei. • Zweck: Der Vorschlag ist relevant für die Ziele und Aktivitäten der Aktion. • Werte der EU: Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. Bedarfsanalyse und spezifische Ziele 370 https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_25_636. 371 https://commission.europa.eu/topics/defence/future-european-defence_de. 372 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52017DC0247. 373 https://ec.europa.eu/education/education-in-the-eu/european-education-area_de. 374 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52022DC0332. 375 https://eit.europa.eu/. 376 https://www.un.org/sustainabledevelopment/sustainable-development-goals/. 377 https://unfccc.int/process-and-meetings/the-paris-agreement/the-paris-agreement. 378 https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/european-green-deal-communication_de.pdf. 379 https://ec.europa.eu/info/strategy/recovery-plan-europe_de. 380 https://europa.eu/new-european-bauhaus/index_de. https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_25_636 https://commission.europa.eu/topics/defence/future-european-defence_de https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52017DC0247 https://ec.europa.eu/education/education-in-the-eu/european-education-area_de https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52022DC0332 https://eit.europa.eu/ https://www.un.org/sustainabledevelopment/sustainable-development-goals/ https://unfccc.int/process-and-meetings/the-paris-agreement/the-paris-agreement https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/european-green-deal-communication_de.pdf https://ec.europa.eu/info/strategy/recovery-plan-europe_de https://europa.eu/new-european-bauhaus/index_de 346 • Kohärenz- und problemorientierter Ansatz: Die Ziele und Aktivitäten beruhen auf einer umfassenden, fundierten und hochwertigen Problem- und Bedarfsanalyse. Sie sind klar definiert, realistisch und betreffen Aspekte, die für die teilnehmenden Organisationen, die Aktion und die Prioritäten der Europäischen Kommission von Bedeutung sind. • Digitale Kompetenzen: Inwieweit integriert der Vorschlag digitale Kompetenzen (einschließlich KI) in die Ausbildungsinhalte für ein oder mehrere verwandte Berufsprofile. • Grüne Kompetenzen: Inwieweit integriert der Vorschlag Kompetenzen, die mit dem Übergang zu einer stärker kreislauforientierten und ökologisch ausgerichteten Wirtschaft zusammenhängen, in die Ausbildungsinhalte eines oder mehrerer miteinander verwandter Berufsprofile; • Für die Widerstandsfähigkeit relevante Kompetenzen: Inwieweit integriert der Vorschlag Kompetenzen im Zusammenhang mit der Fähigkeit, sich anzupassen, Veränderungen zu bewältigen und als Gemeinschaft füreinander zu sorgen. • MINT-Kompetenzen: Inwieweit bezieht der Vorschlag gegebenenfalls Kompetenzen im Zusammenhang mit den MINT-Bereichen mit ein. • Beitrag zur Beseitigung gravierender Qualifikationslücken in Sektoren, die für die Wettbewerbsfähigkeit Europas von entscheidender Bedeutung sind Komplementarität mit anderen Aktionen und Innovation – europäischer Mehrwert • Innovation: Der Vorschlag betrifft moderne Methoden und Verfahren, wie z. B. die Schaffung von Gründerzentren und Lernumgebungen des realen Lebens in Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, und führt zu projektspezifischen innovativen Ergebnissen und Lösungen für den Marktbedarf, beispielsweise durch Beiträge zur Union der Kompetenzen und zum Strategieplan für die Bildung in MINT-Fächern. • Europäischer Mehrwert: Aus dem Vorschlag ist eindeutig ein durch seinen transnationalen Charakter und seine potenzielle Übertragbarkeit bedingter Mehrwert ersichtlich. • Repräsentation des Bereichs allgemeine und berufliche Bildung: Der Allianz gehören Partner an, die Anbieter von allgemeiner und beruflicher Bildung in angemessener Weise repräsentieren, und sie weist eindeutig Vorteile/Relevanz sowohl für die Hochschulbildung als auch für die Berufsbildung auf. Qualität der Projektkonzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Konzept und Methodik • Kohärenz: Die Projektkonzeption gewährleistet insgesamt die erforderliche Übereinstimmung zwischen Projektzielen, Methoden, Aktivitäten und dem vorgeschlagenen Finanzrahmen. Der Vorschlag ist zusammenhängend und verständlich aufgebaut und beschreibt geeignete Aktivitäten, die den ermittelten Bedürfnissen entsprechen und die zu den erwarteten Ergebnissen führen, die von den Endbegünstigten/Zielgruppen genutzt werden und zu Zwischenergebnissen und langfristigen Auswirkungen führen sollen. • Struktur: Das Arbeitsprogramm ist klar und verständlich und deckt sämtliche Phasen ab (Vorbereitung, Durchführung, Nutzung, Überwachung, Bewertung und Verbreitung). • Methodik: Der Vorschlag greift, soweit dies relevant ist, auf EU-Instrumente und -Werkzeuge im Zusammenhang mit Kompetenzen und Berufen zurück, wie z. B. EQR, ESCO, Europass, das Europäische Lernmodell, EQAVET, ESG. Projektmanagement, Qualitätssicherungs-, Überwachungs- und Bewertungsstrategie • Management: Es werden klare Regelungen für das Projektmanagement getroffen. Zeitvorgaben, Organisation, Aufgabenstellungen und Zuständigkeiten sind klar beschrieben und realistisch. Im Vorschlag sind jeder Aktivität geeignete Ressourcen zugewiesen. 347 • Arbeitsplan: Qualität und Wirksamkeit des Arbeitsplans, einschließlich der Frage, inwieweit die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen entsprechen • Qualität der Regelungen für die Anerkennung und Validierung von Qualifikationen: im Einklang mit europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumenten und - grundsätzen, auch für Microcredentials. Kosteneffizienz und Finanzmanagement • Finanzrahmen: Der Finanzrahmen beinhaltet angemessene Mittel für eine erfolgreiche Durchführung des Projekts und wurde weder zu hoch noch zu niedrig angesetzt. • Finanz- und Qualitätskontrolle: Kontrollmaßnahmen (laufende Qualitätsbewertung, Peer-Reviews, Benchmarking usw.) und Qualitätsindikatoren gewährleisten eine hochwertige und kostenwirksame Durchführung des Projekts. Die mit dem Projekt verbundenen Herausforderungen und Risiken sind klar definiert, und es sind angemessene Aktionen zur Abschwächung der Risiken und zur Begrenzung der Herausforderungen vorgesehen. Verfahren expertenbasierter Bewertungen sind als wesentliche Bestandteile des Projekts vorgesehen. Das Arbeitsprogramm der Allianz beinhaltet eine unabhängige externe Qualitätsbewertung zur Halbzeit und am Ende der Laufzeit des Projekts. Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Aufbau des Konsortiums • Zusammensetzung: Die Zusammensetzung der Partnerschaft steht im Einklang mit den Zielen der Aktion und des Projekts; an der Partnerschaft sind relevante Organisationen, darunter Berufsbildungseinrichtungen, Hochschuleinrichtungen und Unternehmen, beteiligt, die eine angemessene Mischung darstellen, was das Profil sowie die Kompetenzen, die geeigneten und mit ihrer Rolle in dem Projekt verbundenen Erfahrungen, Fachkenntnisse und Managementunterstützung betrifft, die für eine erfolgreiche Durchführung des Projekts erforderlich sind. Der Allianz gehören Partner an, die die betroffene Branche oder den branchenübergreifenden Ansatz in angemessener Weise repräsentieren. • Engagement: Die Beiträge der Partner sind erheblich, zweckdienlich und komplementär; die Aufteilung der Zuständigkeiten und der Aufgaben ist klar und angemessen; sie zeigt das Engagement und die aktiven Beiträge aller teilnehmenden Organisationen im Verhältnis zu ihrer besonderen Expertise und Kapazität; • Einbeziehung von nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern: Sofern Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern beteiligt sind, erbringt dies einen wesentlichen Mehrwert für die Allianz. Verwaltung und Entscheidungsfindung des Konsortiums • Aufgaben: Der Koordinator zeichnet sich durch Erfahrung mit anspruchsvollen Management- und Koordinationsaufgaben in transnationalen Netzwerken sowie durch Führungsfähigkeit in komplexen Umgebungen aus. Individuelle Aufgaben werden auf der Grundlage des speziellen Know-hows jedes einzelnen Partners zugewiesen. • Zusammenarbeit/Teamgeist: Es wird ein solider Mechanismus vorgeschlagen, um eine effiziente Abstimmung, Konfliktlösung, Entscheidungsfindung und effiziente Kommunikationsprozesse unter den teilnehmenden Organisationen und Personen sowie sonstigen maßgeblichen Interessenträgern sicherzustellen. • Leistung: Die Allianz bietet einen eindeutigen Mehrwert und Nutzen für jede Partnerorganisation. Wirkung (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Wirkung und Ambition • Nutzung der Projektergebnisse: Aus dem Vorschlag geht hervor, wie die Ergebnisse der Allianz von den Partnern und anderen Interessenträgern genutzt werden. Im Vorschlag 348 wird erläutert, wie die Nutzung während der Durchführung des Projekts und darüber hinaus gemessen wird. • Wirkung: Aus dem Vorschlag ist eine gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Relevanz und Wirkung ersichtlich. Er gewährleistet auf lokaler/regionaler, nationaler und europäischer Ebene eine Wirkung auf die relevanten Zielgruppen und Interessenträger, die in der betreffenden Branche eine wichtige Rolle spielen, auch im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung. Der Vorschlag enthält Maßnahmen sowie Zielvorgaben und Indikatoren zur Überwachung der Fortschritte (darunter gegebenenfalls die Zahl der ausgebildeten Personen) und Bewertung der erwarteten (kurz- und langfristigen) Wirkung. Gegebenenfalls sollten auch die potenziellen Auswirkungen auf und die Unterstützung für die Politikgestaltung berücksichtigt werden. Kommunikation, Verbreitung und Sichtbarkeit • Verbreitung: Der Vorschlag enthält eine klare Definition der Zielgruppen (Interessenträger, Sachverständige, Praktiker, Endnutzer, politische Entscheidungsträger usw.) und einen soliden Plan für die Verbreitung der Ergebnisse, der geeignete Aktivitäten und deren zeitliche Planung, Instrumente und Kanäle umfasst, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse und Vorteile während und nach der Projektlaufzeit wirksam verbreitet werden. Der Vorschlag sollte auch Indikatoren zur Messung der Auswirkungen von Verbreitungsmaßnahmen enthalten. Nachhaltigkeit und Fortsetzung • Freier Zugang: Sofern relevant, wird in dem Vorschlag erläutert, wie die erstellten Materialien, Dokumente und Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden. • Nachhaltigkeit: In dem Vorschlag wird erläutert, wie der Aktionsplan für die Einführung auf nationaler und regionaler Ebene erstellt werden soll. Der Vorschlag beinhaltet angemessene Maßnahmen und benennt finanzielle Ressourcen (europäischen, nationalen und privaten Ursprungs), die gewährleisten, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus eine nachhaltige Wirkung entfalten. Falls relevant, sollte in dem Vorschlag erläutert werden, wie die politische Umsetzung der Projektergebnisse auf europäischer, nationaler oder regionaler Ebene sichergestellt werden soll. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte erreichen, wobei auch die erforderliche Mindestpunktzahl für eine weitere Prüfung für jedes der vier Zuschlagskriterien zu berücksichtigen ist: mindestens 13 Punkte in der Kategorie „Relevanz des Projekts“, 16 Punkte in der Kategorie „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“, 13 Punkte in den Kategorien „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und 11 Punkte in der Kategorie „Wirkung“. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. Für Los 2 – Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit (Umsetzung der „Blaupause“) gelten folgende Zuschlagskriterien: 349 Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Hintergrund und allgemeine Ziele • Bezug zu politischen Strategien und Initiativen der EU: Der Vorschlag trägt zum Kompetenzpakt bei, der wiederum die Umsetzung der Union der Kompetenzen unterstützt. Er enthält Einzelheiten dazu, wie die Arbeit im Rahmen einer Kompetenzpakt-Partnerschaft unterstützt wird. Er trägt den europäischen Zielen im Bereich der Hochschulbildung, der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der sektorspezifischen EU-Politik, die für das betreffende industrielle Ökosystem relevant ist, Rechnung und trägt zu der Erreichung dieser Ziele bei, unterstützt die Kompetenzentwicklung in einer Partnerschaft im Rahmen des Pakts in diesem industriellen Ökosystem und sieht die Anwendung der EU-Instrumente zur Förderung der Transparenz vor. Bei einem Vorschlag, der sich auf ein industrielles Ökosystem bezieht, in dem bereits eine Blaupause-Allianz oder ein Projekt eines Zentrums der beruflichen Exzellenz umgesetzt wurde oder in dem eine Akademie für eine klimaneutrale Industrie oder eine andere EU-Kompetenzakademie eingerichtet wurde, muss klar angegeben werden, wie der Vorschlag auf dem früheren Projekt oder auf der eingerichteten Akademie aufbaut und wie er die Arbeit der betreffenden Kompetenzakademie(n) ergänzen wird. Es darf keine Überschneidungen hinsichtlich des Umfangs, der erwarteten Leistungen und der Aktivitäten geben. Die folgenden Bereiche gelten als strategische Prioritäten: Energieintensive Industrien (einschließlich Rohstoffe), saubere Technologien, erneuerbare Energien381, KI, Quanteninformatik, Halbleiter, Biowissenschaften, Langzeitpflege, Neurotechnologie, fortgeschrittene Werkstoffe, Robotik, Weltraumtechnik382 sowie Automobil-383 und Verteidigungsindustrie384. • Zweck: Der Vorschlag ist relevant für die Ziele und Aktivitäten der Aktion. Insbesondere beinhaltet der Vorschlag Entwicklungen im Zusammenhang mit einer Reihe hoch relevanter neuer Berufsprofile und die Konzeption der entsprechenden Qualifikationen, die in Lernergebniseinheiten sowohl auf den EQR-Stufen 3 bis 5 als auch auf den EQR-Stufen 6 bis 8 organisiert werden. Der Vorschlag beinhaltet die Gestaltung, Erprobung und anfängliche Bereitstellung der entsprechenden Programme für allgemeine und berufliche Bildung, die als modulare, flexible und zugängliche Lernmöglichkeiten konzipiert und umgesetzt werden, und zwar unter Berücksichtigung der Validierung zuvor erworbener Kompetenzen. • Werte der EU: Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. Bedarfsanalyse und spezifische Ziele • Kohärenz: Die Ziele und Aktivitäten beruhen auf einer umfassenden, fundierten und hochwertigen Problem- und Bedarfsanalyse. Sie sind klar definiert, realistisch und betreffen Aspekte, die für die teilnehmenden Organisationen und die Aktion von Bedeutung sind. • Repräsentation der Branche/des Bereichs: Der Allianz gehören Partner an, die das betreffende industrielle Ökosystem in angemessener Weise repräsentieren. • Digitale Kompetenzen: Inwieweit integriert der Vorschlag digitale Kompetenzen in die Ausbildungsinhalte für ein oder mehrere verwandte Berufsprofile. • Grüne Kompetenzen: Inwieweit integriert der Vorschlag Kompetenzen, die mit dem Übergang zu einer stärker kreislauforientierten und ökologisch ausgerichteten Wirtschaft zusammenhängen, in die Ausbildungsinhalte eines oder mehrerer miteinander verwandter Berufsprofile; • Für die Widerstandsfähigkeit relevante Kompetenzen: Inwieweit integriert der Vorschlag Kompetenzen im Zusammenhang mit der Fähigkeit, sich anzupassen, Veränderungen zu bewältigen und als Gemeinschaft füreinander zu sorgen. 381 Deal für eine saubere Industrie – Europäische Kommission. 382 EU-Kompass, um wieder wettbewerbsfähig zu werden. 383 Aktionsplan zur Förderung von Innovation, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit in der Automobilindustrie. 384 Zukunft der europäischen Verteidigung – Europäische Kommission. https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/clean-industrial-deal_de https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_339 https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_25_636 https://commission.europa.eu/topics/defence/future-european-defence_de 350 • Deep-Tech-Kompetenzen: Inwieweit bezieht der Vorschlag gegebenenfalls Kompetenzen im Zusammenhang mit den Deep-Tech-Bereichen mit ein. Komplementarität mit anderen Aktionen und Innovation – europäischer Mehrwert • Innovation: Der Vorschlag berücksichtigt den neuesten Stand der Erkenntnisse bei Methoden und Verfahren und führt zu innovativen Ergebnissen und Lösungen. • Europäischer Mehrwert: Aus dem Vorschlag ist eindeutig ein Mehrwert ersichtlich, der sich aus seinem transnationalen Charakter ergibt. • Repräsentation des Bereichs allgemeine und berufliche Bildung: Der Allianz gehören Partner an, die Anbieter von allgemeiner und beruflicher Bildung in angemessener Weise repräsentieren. Qualität der Projekt- konzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Konzept und Methodik • Kohärenz: Der Vorschlag ist zusammenhängend und verständlich aufgebaut und beschreibt geeignete, konkrete und praktische Aktivitäten, die den ermittelten Bedürfnissen entsprechen und zu den erwarteten Ergebnissen führen. • Struktur: Das Arbeitsprogramm ist klar und verständlich und deckt sämtliche Phasen ab (Vorbereitung, Durchführung, Nutzung, Überwachung, Bewertung und Verbreitung). • Methodik: Der Vorschlag greift, soweit dies relevant ist, auf EU-Instrumente und ‑Werkzeuge im Zusammenhang mit Kompetenzen und Berufen zurück, wie z. B. EQR, ESCO, Europass, europäische digitale Zertifikate, EQAVET, ESG. Projektmanagement, Qualitätssicherungs-, Überwachungs- und Bewertungsstrategie • Management: Es werden klare Regelungen für das Projektmanagement getroffen. Zeitvorgaben, Organisation, Aufgabenstellungen und Zuständigkeiten sind klar beschrieben und realistisch. Im Vorschlag sind jeder Aktivität geeignete Ressourcen zugewiesen. • Arbeitsplan: Qualität und Wirksamkeit des Arbeitsplans, einschließlich der Frage, inwieweit die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen entsprechen • Qualität der Regelungen für die Anerkennung und Validierung von Qualifikationen: im Einklang mit europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumenten und -grundsätzen. Kosteneffizienz und Finanzmanagement • Finanzrahmen: Der Finanzrahmen sieht angemessene Mittel für eine erfolgreiche Durchführung des Projekts vor, wurde weder zu hoch noch zu niedrig angesetzt und steht in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang des Vorschlags; ein Vorschlag für ein industrielles Ökosystem, in dem bereits eine Allianz im Rahmen der Blaupause besteht, sollte einen Finanzrahmen beinhalten, der eindeutig belegt, dass eine Doppelfinanzierung vermieden wird, da er die bereits mit dem laufenden Blaupausen-Projekt geleistete Arbeit ergänzt und darauf aufbaut. • Finanz- und Qualitätskontrolle: Kontrollmaßnahmen (laufende Qualitätsbewertung, Peer- Reviews, Benchmarking usw.) und Qualitätsindikatoren gewährleisten eine hochwertige und kostenwirksame Durchführung des Projekts. Die mit dem Projekt verbundenen Herausforderungen und Risiken sind klar definiert, und es sind angemessene Aktionen zur Abschwächung der Risiken und zur Begrenzung der Herausforderungen vorgesehen. Verfahren expertenbasierter Bewertungen sind als wesentliche Bestandteile des Projekts vorgesehen. Das Arbeitsprogramm der Allianz beinhaltet eine unabhängige externe Qualitätsbewertung zur Halbzeit und am Ende der Laufzeit des Projekts. Qualität der Partnerschaft und der Aufbau des Konsortiums • Zusammensetzung: Die Partnerschaft setzt sich aus Mitgliedern des Kompetenzpakts zusammen; an der Partnerschaft sind relevante Organisationen, darunter 351 Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Berufsbildungseinrichtungen, Hochschuleinrichtungen und Unternehmen, einschließlich KMU, beteiligt, die eine angemessene Mischung darstellen, was das Profil sowie die Kompetenzen, Erfahrungen, Fachkenntnisse und Managementunterstützung betrifft, die für eine erfolgreiche Durchführung des Projekts erforderlich sind. Die im Antrag vorgeschlagene Partnerschaft zeichnet sich durch Fachwissen und Repräsentativität in Bezug auf das betreffende industrielle Ökosystem aus und weist eine klare Verbindung zu einer Kompetenzpakt-Partnerschaft in diesem industriellen Ökosystem auf. Sind Sozialpartner auf europäischer und/oder nationaler Ebene in den Ländern beteiligt, die an der Allianz teilnehmen, dann ist das hoch relevant. Die geografische Verteilung und Repräsentativität der maßgeblichen Partner in den an der Allianz beteiligten EU-Mitgliedstaaten und Regionen sollte so beschaffen sein, dass die Allianz in den einbezogenen Ländern und Regionen über eine hohe Durchführungskapazität verfügt (z. B. durch die Beteiligung von Branchenverbänden und/oder Sozialpartnern auf europäischer Ebene, die Teil einer Kompetenzpakt-Partnerschaft sind). • Engagement: Die Beiträge der Partner sind erheblich, zweckdienlich und komplementär; die Aufteilung der Zuständigkeiten und der Aufgaben ist klar und angemessen; sie zeigt das Engagement und die aktiven Beiträge aller teilnehmenden Organisationen im Verhältnis zu ihrer besonderen Expertise und Kapazität; Verwaltung und Entscheidungsfindung des Konsortiums • Aufgaben: Der Koordinator zeichnet sich durch eine hohe Qualität seines Managements und der Koordination transnationaler Netzwerke sowie durch Führungsfähigkeit in einer komplexen Umgebung aus. Individuelle Aufgaben werden auf der Grundlage des speziellen Know-hows jedes einzelnen Partners zugewiesen. • Zusammenarbeit/Teamgeist: Es wird ein wirksamer Mechanismus vorgeschlagen, um eine gute Abstimmung, Entscheidungsfindung und Kommunikation der teilnehmenden Organisationen, der Teilnehmer und sonstiger maßgeblicher Interessenträger sicherzustellen. • Leistung: Die Allianz bietet einen klaren Mehrwert und Nutzen für die entsprechende groß angelegte Kompetenzpartnerschaft. Wirkung (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Wirkung und Ambition • Nutzung der Projektergebnisse: Aus dem Vorschlag geht hervor, wie die Ergebnisse der Allianz im Einklang mit den Zielen und Verpflichtungen der entsprechenden Mitglieder des Kompetenzpakts eingeführt werden. • Wirkung: Aus dem Vorschlag ist eine gesellschaftliche und wirtschaftliche Relevanz und Wirkung ersichtlich. Er gewährleistet auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene eine Wirkung auf die Zielgruppen und relevanten Interessenträger, die in dem betreffenden Ökosystem, auch im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, eine wichtige Rolle spielen, etwa diejenigen, die sich dem Kompetenzpakt angeschlossen haben. Der Vorschlag enthält Maßnahmen sowie Zielvorgaben und Indikatoren zur Überwachung der Fortschritte (darunter gegebenenfalls die Zahl der ausgebildeten Personen) und Bewertung der erwarteten (kurz- und langfristigen) Wirkung. Kommunikation, Verbreitung und Sichtbarkeit • Verbreitung: Der Vorschlag beinhaltet einen klaren Plan für die Verbreitung der Ergebnisse und sieht geeignete Aktivitäten mit entsprechenden Zeitvorgaben sowie Instrumente und Kanäle vor, damit die Ergebnisse während der Durchführung des Projekts und darüber hinaus wirksam und zum Nutzen von Interessenträgern verbreitet werden. Nachhaltigkeit und Fortsetzung • Freier Zugang: Sofern dies relevant ist, beschreibt der Vorschlag, wie die erstellten Materialien, Unterlagen und Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos als Linked Open Data (LOD) zugänglich gemacht werden. 352 • Nachhaltigkeit: In dem Vorschlag wird erläutert, wie der Aktionsplan für die Einführung auf nationaler und regionaler Ebene erstellt werden soll. Der Vorschlag beinhaltet angemessene Maßnahmen und benennt finanzielle Ressourcen (europäischen, nationalen und privaten Ursprungs), die gewährleisten, dass die von der Allianz erzielten Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus eine nachhaltige Wirkung entfalten. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte erreichen, wobei auch die erforderliche Mindestpunktzahl für eine weitere Prüfung für jedes der vier Zuschlagskriterien zu berücksichtigen ist: mindestens 13 Punkte für Relevanz des Projekts, 16 Punkte für die Qualität der Projektkonzeption und -durchführung, 13 Punkte für die Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen und 11 Punkte für die Wirkung. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. Für Los 3 – MINT-Kompetenzschmieden gelten folgende Zuschlagskriterien: Relevanz des Projekts (Höchstpunktza hl 25 Punkte) Übergeordnete Ziele • Bezug zu politischen Strategien und Initiativen der EU: Der Vorschlag trägt den politischen Prioritäten der Europäischen Kommission sowie deren spezifischen Zielen in den Bereichen Hochschulbildung, Berufsbildung, Kompetenzen und Innovation Rechnung und trägt zur Erreichung dieser Prioritäten und Ziele bei; der Vorschlag berücksichtigt in der EU bestehende Instrumente und Initiativen für die Entwicklung von Kompetenzen und Talenten und trägt zu ihrer besseren Wahrnehmbarkeit bei. • Zweck: Der Vorschlag ist relevant für die Ziele und Aktivitäten der Aktion. • Werte der EU: Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. Bedarfsanalyse und spezifische Ziele • Kohärenz- und problemorientierter Ansatz: Die Ziele und Aktivitäten beruhen auf einer umfassenden, fundierten und hochwertigen Problem- und Bedarfsanalyse. Sie sind klar definiert, realistisch und betreffen Aspekte, die für die teilnehmenden Organisationen, die Aktion und die Prioritäten der Europäischen Kommission von Bedeutung sind. • Unternehmerische Kompetenz: Inwieweit erstreckt sich der Vorschlag auf Kompetenzen im Zusammenhang mit unternehmerischem Denken, der Entwicklung von geistigem Eigentum und der Fähigkeit, Geschäftsideen vor Risikokapitalanlegern zu vermitteln. • MINT-Kompetenzen: Inwieweit bezieht der Vorschlag Kompetenzen im Zusammenhang mit den MINT-Bereichen mit ein. Komplementarität mit anderen Aktionen und Innovation – europäischer Mehrwert 353 • Innovation: Der Vorschlag betrifft moderne Methoden und Verfahren, wie z. B. die Schaffung von Gründerzentren und Lernumgebungen des realen Lebens in Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, und führt zu projektspezifischen innovativen Ergebnissen und Lösungen für den Marktbedarf, beispielsweise durch Beiträge zur Union der Kompetenzen und zum Strategieplan für die Bildung in MINT-Fächern. • Europäischer Mehrwert: Aus dem Vorschlag ist eindeutig ein durch seinen transnationalen Charakter und seine potenzielle Übertragbarkeit bedingter Mehrwert ersichtlich. • Repräsentation des Bereichs allgemeine und berufliche Bildung: Der Allianz gehören Partner an, die Anbieter von allgemeiner und beruflicher Bildung in angemessener Weise repräsentieren, und sie weist eindeutig Vorteile/Relevanz sowohl für die Hochschulbildung als auch für die Berufsbildung auf. Qualität der Projekt- konzeption und -durchführung (Höchst- punktzahl 30 Punkte) Konzept und Methodik • Kohärenz: Die Projektkonzeption gewährleistet insgesamt die erforderliche Übereinstimmung zwischen Projektzielen, Methoden, Aktivitäten und dem vorgeschlagenen Finanzrahmen. Der Vorschlag ist zusammenhängend und verständlich aufgebaut und beschreibt geeignete Aktivitäten, die den ermittelten Bedürfnissen entsprechen und die zu den erwarteten Ergebnissen führen, die von den Endbegünstigten/Zielgruppen genutzt werden und zu Zwischenergebnissen und langfristigen Auswirkungen führen sollen. • Struktur: Das Arbeitsprogramm ist klar und verständlich und deckt sämtliche Phasen ab (Vorbereitung, Durchführung, Nutzung, Überwachung, Bewertung und Verbreitung). • Methodik: Der Vorschlag greift, soweit dies relevant ist, auf EU-Instrumente und ‑Werkzeuge im Zusammenhang mit Kompetenzen und Berufen zurück, wie z. B. EQR, ESCO, Europass, das Europäische Lernmodell, EQAVET, ESG. Projektmanagement, Qualitätssicherungs-, Überwachungs- und Bewertungsstrategie • Management: Es werden klare Regelungen für das Projektmanagement getroffen. Zeitvorgaben, Organisation, Aufgabenstellungen und Zuständigkeiten sind klar beschrieben und realistisch. Im Vorschlag sind jeder Aktivität geeignete Ressourcen zugewiesen. • Arbeitsplan: Qualität und Wirksamkeit des Arbeitsplans, einschließlich der Frage, inwieweit die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen entsprechen • Qualität der Regelungen für die Anerkennung und Validierung von Qualifikationen: im Einklang mit europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumenten und - grundsätzen, auch für Microcredentials. Kosteneffizienz und Finanzmanagement • Finanzrahmen: Der Finanzrahmen beinhaltet angemessene Mittel für eine erfolgreiche Durchführung des Projekts und wurde weder zu hoch noch zu niedrig angesetzt. • Finanz- und Qualitätskontrolle: Kontrollmaßnahmen (laufende Qualitätsbewertung, Peer- Reviews, Benchmarking usw.) und Qualitätsindikatoren gewährleisten eine hochwertige und kostenwirksame Durchführung des Projekts. Die mit dem Projekt verbundenen Herausforderungen und Risiken sind klar definiert, und es sind angemessene Aktionen zur Abschwächung der Risiken und zur Begrenzung der Herausforderungen vorgesehen. Verfahren expertenbasierter Bewertungen sind als wesentliche Bestandteile des Projekts vorgesehen. Das Arbeitsprogramm der Allianz beinhaltet eine unabhängige externe Qualitätsbewertung zur Halbzeit und am Ende der Laufzeit des Projekts. 354 Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunkt- zahl 25 Punkte) Aufbau des Konsortiums • Zusammensetzung: Die Zusammensetzung der Partnerschaft steht im Einklang mit den Zielen der Aktion und des Projekts; an der Partnerschaft sind relevante Organisationen, darunter Berufsbildungseinrichtungen, Hochschuleinrichtungen und Unternehmen, beteiligt, die eine angemessene Mischung darstellen, was das Profil sowie die Kompetenzen, die geeigneten und mit ihrer Rolle in dem Projekt verbundenen Erfahrungen, Fachkenntnisse und Managementunterstützung betrifft, die für eine erfolgreiche Durchführung des Projekts erforderlich sind. Der Allianz gehören Partner an, die die betroffene Branche oder den branchenübergreifenden Ansatz in angemessener Weise repräsentieren. • Engagement: Die Beiträge der Partner sind erheblich, zweckdienlich und komplementär; die Aufteilung der Zuständigkeiten und der Aufgaben ist klar und angemessen; sie zeigt das Engagement und die aktiven Beiträge aller teilnehmenden Organisationen im Verhältnis zu ihrer besonderen Expertise und Kapazität; Verwaltung und Entscheidungsfindung des Konsortiums • Aufgaben: Der Koordinator zeichnet sich durch Erfahrung mit anspruchsvollen Management- und Koordinationsaufgaben in transnationalen Netzwerken sowie durch Führungsfähigkeit in komplexen Umgebungen aus. Individuelle Aufgaben werden auf der Grundlage des speziellen Know-hows jedes einzelnen Partners zugewiesen. • Zusammenarbeit/Teamgeist: Es wird ein solider Mechanismus vorgeschlagen, um eine effiziente Abstimmung, Konfliktlösung, Entscheidungsfindung und effiziente Kommunikationsprozesse unter den teilnehmenden Organisationen und Personen sowie sonstigen maßgeblichen Interessenträgern sicherzustellen. • Leistung: Die Allianz bietet einen eindeutigen Mehrwert und Nutzen für jede Partnerorganisation. Wirkung (Höchstpunkt- zahl 20 Punkte) Wirkung und Ambition • Nutzung der Projektergebnisse: Aus dem Vorschlag geht hervor, wie die Ergebnisse der Allianz von den Partnern und anderen Interessenträgern genutzt werden. Im Vorschlag wird erläutert, wie die Nutzung während der Durchführung des Projekts und darüber hinaus gemessen wird. • Wirkung: Aus dem Vorschlag ist eine gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Relevanz und Wirkung ersichtlich. Er gewährleistet auf lokaler/regionaler, nationaler und europäischer Ebene eine Wirkung auf die relevanten Zielgruppen und Interessenträger, die in der betreffenden Branche eine wichtige Rolle spielen, auch im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung. Der Vorschlag enthält Maßnahmen sowie Zielvorgaben und Indikatoren zur Überwachung der Fortschritte (darunter gegebenenfalls die Zahl der ausgebildeten Personen) und Bewertung der erwarteten (kurz- und langfristigen) Wirkung. Gegebenenfalls sollten auch die potenziellen Auswirkungen auf und die Unterstützung für die Politikgestaltung berücksichtigt werden. Kommunikation, Verbreitung und Sichtbarkeit • Verbreitung: Der Vorschlag enthält eine klare Definition der Zielgruppen (Interessenträger, Sachverständige, Praktiker, Endnutzer, politische Entscheidungsträger usw.) und einen soliden Plan für die Verbreitung der Ergebnisse, der geeignete Aktivitäten und deren zeitliche Planung, Instrumente und Kanäle umfasst, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse und Vorteile während und nach der Projektlaufzeit wirksam verbreitet werden. Der Vorschlag sollte auch Indikatoren zur Messung der Auswirkungen von Verbreitungsmaßnahmen enthalten. 355 Nachhaltigkeit und Fortsetzung • Freier Zugang: Sofern relevant, wird in dem Vorschlag erläutert, wie die erstellten Materialien, Dokumente und Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden. • Nachhaltigkeit: In dem Vorschlag wird erläutert, wie der Aktionsplan für die Einführung auf nationaler und regionaler Ebene erstellt werden soll. Der Vorschlag beinhaltet angemessene Maßnahmen und benennt finanzielle Ressourcen (europäischen, nationalen und privaten Ursprungs), die gewährleisten, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus eine nachhaltige Wirkung entfalten. Falls relevant, sollte in dem Vorschlag erläutert werden, wie die politische Umsetzung der Projektergebnisse auf europäischer, nationaler oder regionaler Ebene sichergestellt werden soll. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte erreichen, wobei auch die erforderliche Mindestpunktzahl für eine weitere Prüfung für jedes der vier Zuschlagskriterien zu berücksichtigen ist: mindestens 13 Punkte in der Kategorie „Relevanz des Projekts“, 16 Punkte in der Kategorie „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“, 13 Punkte in den Kategorien „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und 11 Punkte in der Kategorie „Wirkung“. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Der Betrag wird von der gewährenden Behörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets, des Bewertungsergebnisses und eines Fördersatzes von 80 % festgesetzt. Die maximale EU-Finanzhilfe pro Projekt beläuft sich auf: • Los 1 – Allianzen für Bildung und Unternehmen • 1 Mio. EUR (Projektdauer: 2 Jahre) • 1,5 Mio. EUR (Projektdauer: 3 Jahre) • Los 2 – Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Umsetzung der „Blaupause“): • 4 Mio. EUR (Projektdauer: 4 Jahre) • Los 3 – MINT-Kompetenzschmieden • 1,5 Mio. EUR (Projektdauer: 2 Jahre) Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Finanzhilfen oder Preisgeldern ist nicht zulässig. Kosten für Freiwillige sind zulässig. Sie werden in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf Freiwillige385 gewährt. KMU-Einheitskosten für KMU-Eigentümer ohne eigenes Gehalt sind 385 https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de. https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de 356 zulässig. Sie sollten in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf KMU-Eigentümer386, 387 erfolgen. Wie wird der Pauschalbetrag für das Projekt bestimmt? Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen: a) Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.). b) Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten. c) Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung der veranschlagten Kosten vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Stellen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist. d) Die beschriebenen Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen. Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Die Höhe des Pauschalbetrags ist auf maximal 80 % des geschätzten, nach der Bewertung ermittelten Budgets begrenzt. Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag der Finanzhilfe usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Siehe Teil C dieses Programmleitfadens, Abschnitt „Förderfähige direkte Kosten“. Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. 387 https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/unit-cost-decision-sme-owners- natural-persons_en.pdf. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/unit-cost-decision-sme-owners-natural-persons_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/unit-cost-decision-sme-owners-natural-persons_en.pdf 357 KAPAZITÄTSAUFBAU IM HOCHSCHULBEREICH Die Aktion Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich unterstützt internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen Organisationen, die im Bereich der Hochschulbildung tätig sind. Die Aktivitäten und Ergebnisse der Projekte für den Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich müssen den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern sowie ihren Hochschuleinrichtungen und -systemen zugutekommen. Im Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDG) und dem Übereinkommen von Paris unterstützt diese Aktion die Relevanz, die Qualität, die Modernisierung und die Reaktionsfähigkeit der Hochschulbildung in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern im Hinblick auf sozioökonomischen Aufschwung, Wachstum und Wohlstand und als Reaktion auf die jüngsten Trends, insbesondere die wirtschaftliche Globalisierung, aber auch den jüngsten Rückgang der menschlichen Entwicklung, die Fragilität und die zunehmenden sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Ungleichheiten. Es ist vorgesehen, dass Projekte zum Kapazitätsaufbau in der Hochschulbildung zu umfassenderen politischen Zielen beitragen, die von der Europäischen Kommission und den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern oder der betreffenden Region verfolgt werden, zu denen auch die Global-Gateway-Investitionspakete und der Pakt für den Mittelmeerraum in den entsprechenden Zielländern388 zählen. ZIELE DER AKTION In nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern wird die Aktion insbesondere • die Relevanz der Hochschulbildung für die erfolgreiche Umsetzung der Strategie Global Gateway der EU und der darin festgelegten Investitionsprioritäten stärken; • die Qualität der Hochschulbildung verbessern und ihre Relevanz für den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft erhöhen; • das Niveau der Kompetenzen, Fähigkeiten und des Beschäftigungspotenzials von Studierenden an Hochschuleinrichtungen durch die Entwicklung neuer, relevanter und innovativer Bildungsprogramme verbessern; • integrative Bildung, Gleichheit, Gerechtigkeit, Nichtdiskriminierung und Förderung der Bürgerkompetenzen in der Hochschulbildung unterstützen; • die Lehre, Bewertungsmechanismen für Hochschulpersonal und -studierende, die Qualitätssicherung, das Management, die Governance, die Inklusion, die Innovation, die Wissensbasis, die digitalen und unternehmerischen Kapazitäten sowie die Internationalisierung der Hochschuleinrichtungen verbessern; • die Kapazitäten der Hochschuleinrichtungen, der für die Hochschulbildung zuständigen Stellen und der zuständigen Behörden zur Modernisierung ihrer Hochschulsysteme, insbesondere in Bezug auf Verwaltung und Finanzierung, durch Unterstützung bei der Festlegung, Durchführung und Überwachung von Reformprozessen erhöhen; • die Ausbildung von Lehrkräften und die fortlaufende berufliche Fortbildung verbessern, um die Qualität des Bildungssystems langfristig zu erhöhen; • die Zusammenarbeit von Einrichtungen, des Kapazitätsaufbaus und des Austauschs bewährter Verfahren anregen; • die Zusammenarbeit von Hochschuleinrichtungen mit Interessenträgern aus der Gemeinschaft und der Industrie und die verstärkte Anwendung von akademischen Forschungsergebnissen und Erkenntnissen bei der Bewältigung realer Herausforderungen fördern; • die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Regionen der Welt über gemeinsame Initiativen fördern. ERWARTETE AUSWIRKUNGEN • Größere Relevanz, Wirkung und Sichtbarkeit von Investitionen in die Hochschulbildung für die Umsetzung der Global-Gateway-Strategie der EU in den Partnerländern der EU sowie die Umsetzung des Pakts für den Mittelmeerraum in den Zielländern; • Modernisierte Hochschuleinrichtungen, die nicht nur Wissen weitergeben, sondern durch die Weitergabe ihrer Lehr- und Forschungsergebnisse an die Gemeinschaft/das Land auch einen wirtschaftlichen und sozialen Wert schaffen; 388 https://north-africa-middle-east-gulf.ec.europa.eu/joint-communication-pact-mediterranean_en?prefLang=de. https://north-africa-middle-east-gulf.ec.europa.eu/joint-communication-pact-mediterranean_en?prefLang=de 358 • Verbesserter Zugang zur Hochschulbildung und verbesserte Qualität der Hochschulbildung, insbesondere für Menschen mit geringeren Chancen und in den ärmsten Ländern der verschiedenen Regionen; • Verstärkte Teilnahme von Hochschuleinrichtungen in abgelegenen Gebieten; • Governance für eine effiziente und effektive Politikgestaltung und -umsetzung im Bereich der Hochschulbildung; • Regionale Integration und Schaffung vergleichbarer Anerkennungs- und Qualitätssicherungsinstrumente zur Unterstützung der akademischen Zusammenarbeit und der Mobilität von Studierenden, Personal und Forschern; • Eine stärkere Verbindung und Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor in wichtigen Bereichen, um Innovation und Unternehmertum zu fördern; • Angleichung der akademischen Welt an den Arbeitsmarkt zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden; • Verstärkte Eigeninitiative und unternehmerische Kompetenz der Lernenden; • Größere digitale Kompetenz für Studierende und Personal; • Institutionelle Verantwortung für die Ergebnisse des Kapazitätsaufbaus im Hochschulbereich, um die Nachhaltigkeit zu gewährleisten; • Nationale Eigenverantwortung durch Erprobung und Einbeziehung positiver und bewährter Verfahren im Hochschulbereich; • Bessere Befähigung und Professionalisierung für Tätigkeiten auf internationaler Ebene: bessere Managementkompetenzen und Internationalisierungsstrategien. PRIORITÄTEN DER AKTION Es wird erwartet, dass die Aktion einen Beitrag zu den folgenden Prioritäten leistet: Grüner Deal – Die Hochschulsysteme sind von entscheidender Bedeutung für die Unterstützung des Grünen Deals, indem sie Wissen, Kompetenzen, Fähigkeiten und Werte entwickeln und potenziell einen tiefgreifenden Wandel im Verhalten der Menschen ermöglichen können. In diesem Zusammenhang wird Projekten Vorrang eingeräumt, die auf Folgendes abzielen: - Unterstützung der Modernisierung der Volkswirtschaften und der Verbesserung ihrer Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit und gleichzeitig Gewährleistung eines gerechten grünen Wandels, Förderung grüner Arbeitsplätze und Wegbereitung für eine klimaneutrale Gesellschaft; hierbei Verwirklichung eines auf den Wandel der Geschlechterrollen ausgerichteten Ansatzes, der nicht allein auf von Männern dominierte Bereiche fokussiert ist - Bereitstellung relevanter Antworten auf ökologische Herausforderungen, u. a. in den Bereichen städtische und ländliche Entwicklung, grüne Energie und Energieeffizienz, Gesundheit, Wasser- und Abfallwirtschaft, nachhaltiger Verkehr, Wüstenbildung, Verlust an biologischer Vielfalt und nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen, Stärkung der Agrar- und Lebensmittelwertschöpfungsketten auf nationaler und regionaler Ebene - Stärkung des Klimabewusstseins, der Nachhaltigkeit und der Resilienz in allen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft - Beschleunigung des Übergangs zu einer gerechten grünen Kreislaufwirtschaft und Bewältigung regionaler und transregionaler ökologischer Herausforderungen, insbesondere durch Ausbau der Verbindungen zum Privatsektor und Stärkung der Kenntnisse und grünen Kompetenzen, die Arbeitskräfte im modernen Erwerbsleben benötigen - Aufbau von Kompetenzen in verschiedenen für die Nachhaltigkeit relevanten Branchen, zur Entwicklung von grünen branchenspezifischen Kompetenzstrategien und Methoden sowie zur Entwicklung zukunftsorientierter Lehrpläne, die den individuellen Bedürfnissen besser entsprechen Digitaler Wandel – Die Verbesserung der Qualität und Inklusivität der Bildung durch digitale Technologien, während Lernenden gleichzeitig ermöglicht wird, grundlegende digitale Kompetenzen und branchenspezifische digitale Kompetenzen zu erwerben, ist für die EU und viele Länder der Welt von strategischer Bedeutung. Das Hochschulsystem wird zunehmend vom digitalen Wandel beeinflusst, spielt aber auch eine wesentliche Rolle bei der Nutzung seiner Vorteile und Chancen und bei der Überwindung der digitalen Kluft. In diesem Zusammenhang wird Projekten Vorrang eingeräumt, die auf Folgendes abzielen: 359 - Unterstützung der Entwicklung und des Erwerbs digitaler Kompetenzen, um den digitalen Wandel so umfassend und integrativ wie möglich zu gestalten - Beitrag zur Überwindung der digitalen Kluft, indem digitale Kompetenzen, digitales Unternehmertum, geschlechtersensible Programme und Strategien, insbesondere in abgelegenen und ländlichen Gebieten und schutzbedürftigen Gemeinschaften, gefördert werden - Entwicklung von Konnektivitätslösungen, sodass die Bürgerinnen und Bürger durch Fernunterricht und pädagogische Innovationen gestärkt werden - Unterstützung der digitalen Wirtschaft und Stärkung der wissenschaftlichen, technischen und innovativen Kapazitäten, indem Verbindungen zwischen Bildung, Forschung und Unternehmen im Bereich der Digitalisierung gefördert werden, unter anderem durch Projekte im Zusammenhang mit Dateninfrastruktur, Datenverwaltung, künstlicher Intelligenz und der Digitalisierung von KMU und Unternehmen - Verbesserung der Ökosysteme der digitalen Bildung durch Stärkung der digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen von Lehrkräften und Hochschulpersonal Integration von Migranten – Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung spielen eine Schlüsselrolle bei der Bewältigung der Herausforderungen der Migration und bei der Erschließung der Vorteile der Migration. Sie helfen Neuankömmlingen dabei, die notwendigen, auf dem Arbeitsmarkt erforderlichen Kompetenzen zu erwerben, die Kultur des Aufnahmelandes zu verstehen und die einheimische Bevölkerung in die Lage zu versetzen, für Vielfalt und Veränderung offen zu sein. In diesem Zusammenhang wird Projekten Vorrang eingeräumt, die auf Folgendes abzielen: - Unterstützung der Anerkennung von Abschlüssen und Zeugnissen und Beitrag zu einem regionalen System zur Anrechnung von Studienleistungen zum Aufbau regionaler Hochschulräume und zur intraregionalen Vernetzung - Zugang zu Bildung für Migranten und Vertriebene in den Aufnahmeländern, einschließlich Sprachunterricht und Stipendien - Entwicklung ganzheitlicher Modelle, die den einzigartigen Bedürfnissen von Studierenden mit Flüchtlingsstatus Rechnung tragen und den Zugang zu Bildung mit einer starken Unterstützung der akademischen, sozialen, physischen und psychologischen Entwicklung gewährleisten. Governance, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung – Engagement für Rechtsstaatlichkeit, Menschen- und Grundrechte, Gleichheit, Demokratie und gute Governance sind die Grundlage stabiler, fairer und florierender Gesellschaften. Diese Aktion kann dazu beitragen, die Grundlagen für die Stärkung der aktiven Bürgerschaft zu schaffen und spezifisches Fachwissen in diesen Bereichen aufzubauen. Projekte zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich können dazu beitragen, langfristige Lösungen für Probleme einer schwachen Governance im Hochschulbereich zu finden. In diesem Zusammenhang wird Projekten Vorrang eingeräumt, mit denen die akademische Zusammenarbeit und Initiativen in folgenden Bereichen unterstützt werden sollen: - Governance, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Grundwerte, Schutz der Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung - Bekämpfung von Diskriminierung, Förderung der Medienkompetenz und der Rolle unabhängiger Medien und der Zivilgesellschaft - Frieden und Sicherheit, menschliche Entwicklung, interkultureller Dialog, Achtung der Vielfalt, Toleranz, Gleichstellung der Geschlechter, Stärkung der Rolle von Frauen und Jugendlichen - soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte, Gesundheit und Wohlergehen Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung – Hochschulbildung ist notwendig, um Kompetenzen für das Leben und die Arbeit zu entwickeln. Hochschulbildung fördert auch die Beschäftigungsfähigkeit und ist eine Voraussetzung für nachhaltiges Wachstum. Ein zentrales Ziel besteht darin, das bestehende Missverhältnis zwischen Bildungsergebnissen und Arbeitsmarktanforderungen zu beseitigen, unter anderem durch den Ausbau des arbeitsbasierten Lernens. In diesem Zusammenhang wird Projekten Vorrang eingeräumt, die auf Folgendes abzielen: - Förderung des Angebots und des Kompetenzerwerbs in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Kunst und Technik (MINKT) – und der damit verbundenen Geschlechterinklusivität – mit Bezügen zum gerechten grünen Übergang zur Klimaneutralität 360 - Förderung des Unternehmertums bei jungen Menschen und Frauen, Entwicklung von Innovationszentren und Start-up-Unternehmen, um lokale Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen und die Abwanderung hoch qualifizierter Arbeitskräfte zu verhindern - Stärkung der Verbindungen zwischen dem akademischen Sektor, der Forschung und Unternehmen, um den derzeitigen und künftigen Qualifikationsbedarf (in erster Linie Unternehmertum) sowie den Bedarf an Kompetenzen, die für die Entwicklung von Wertschöpfungsketten auf nationaler und regionaler Ebene benötigt werden, zu decken - Unterstützung der Weiterqualifizierung junger Menschen - Stärkung der Verbindungen zum Arbeitsmarkt, um die Schaffung von Arbeitsplätzen, Beschäftigungsmöglichkeiten und die Beteiligung des Privatsektors an der Kompetenzentwicklung zu fördern - Entwicklung der Primar- und Sekundarausbildung für Lehrkräfte und von berufsbegleitenden Schulungen, um die strukturellen Ursachen des Schulabbruchs anzugehen und anhaltende wirtschaftliche und geschlechtsspezifische Ungleichheiten zu bekämpfen Diese Prioritäten gelten für die gesamte Aktion, die in Regionen und Bereiche gegliedert ist. Für die Bereiche 1 und 2 (Definition der Bereiche siehe unten) gelten die oben genannten Prioritäten im jeweiligen regionalen Kontext wie folgt: • Westbalkan: Grüner Deal; Digitaler Wandel; Integration von Migranten; Governance, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung • Östliche Nachbarschaft: Grüner Deal; Digitaler Wandel; Integration von Migranten; Governance, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung • Länder des südlichen Mittelmeerraums: Grüner Deal; Digitaler Wandel; Integration von Migranten; Governance, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung. Bei Bereich 2 für den südlichen Mittelmeerraum wird der Entwicklung innovativer gemeinsamer Studienprogramme im Europa-Mittelmeer-Raum Vorrang eingeräumt, die die Konzipierung und Umsetzung innovativer gemeinsamer Lehrpläne durch Hochschuleinrichtungen beider Seiten des Mittelmeerraums ermöglichen. • Asien: Grüner Deal; Digitaler Wandel; Integration von Migranten; Governance, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung • Zentralasien: Grüner Deal; Digitaler Wandel; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung • Naher Osten: Grüner Deal; Digitaler Wandel; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung • Pazifik: Grüner Deal; Digitaler Wandel; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung • Subsahara-Afrika: Grüner Deal; Digitaler Wandel Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung Menschliche Entwicklung Integration von Migranten; Gute Regierungsführung, Frieden und Sicherheit • Lateinamerika: Grüner Deal; Digitaler Wandel; Governance, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung • Karibik: Grüner Deal; Digitaler Wandel; Governance, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung GEOGRAFISCHE ZIELGEBIETE Projekte zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich können wie folgt durchgeführt werden: • als nationale Projekte, d. h. Projekte, an denen Einrichtungen aus nur einem förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittland beteiligt sind; • als (regionale) Projekte, an denen mehrere Länder innerhalb einer einzigen förderfähigen Region beteiligt sind; • als Projekte, an denen mehrere Länder aus mehr als einer förderfähigen Region (regionenübergreifend) beteiligt sind. Regionenübergreifende Projekte müssen Prioritätsbereiche betreffen, die für alle beteiligten Regionen relevant sind, ihre Relevanz für jede Region nachweisen und dies durch eine detaillierte Analyse der gemeinsamen Bedürfnisse und Ziele begründen. 361 Die Mittel für die Aktion Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich werden zur Unterstützung folgender Projekte verwendet: • Nationale und regionale Projekte: Voraussichtlich 90 % der Budgets der Aktion • Regionenübergreifende Projekte: Voraussichtlich 10 % der Budgets der Aktion Ziel der Aktion ist es, eine thematische Vielfalt von Projekten und eine ausreichende geografische Vertretung innerhalb einer Region in Bezug auf die Anzahl der Projekte pro Land zu unterstützen. Bei Subsahara-Afrika, Bereiche 1 und 2, sollte kein Land mehr als 8 % der Mittel erhalten, die der Region zugewiesen wurden. Für jeden der drei Bereiche ist ein Richtbudget für die einzelnen Regionen festgelegt, wobei jedoch eine Übertragung des Budgets von einem Bereich auf einen anderen möglich ist. Weiterführende Informationen zu den verfügbaren Budgets werden im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) veröffentlicht: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home. PROJEKTBEREICHE Um auf die verschiedenen Herausforderungen in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern reagieren zu können, besteht die Aktion Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich aus drei spezifischen Aktionsbereichen: Bereich 1: Förderung des Zugangs zur Zusammenarbeit in der Hochschulbildung Ziel dieses Bereichs ist es, weniger erfahrene Hochschuleinrichtungen und kleine Akteure für die Aktion Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich zu gewinnen, um den Zugang für erstmals unterstützte Organisationen389 zu erleichtern. Diese Partnerschaften sollten für Hochschuleinrichtungen und Organisationen mit geringerer operativer Kapazität in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern einen ersten Schritt darstellen, um Zugang zu den Mitteln zu erhalten und diese zu verbessern, damit sie Menschen mit geringeren Chancen erreichen können. Im Rahmen dieses Aktionsbereichs werden Kleinprojekte zur Verringerung des Internationalisierungsgefälles zwischen Hochschuleinrichtungen aus förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern aus demselben Land oder derselben Region finanziert. Die Projekte, die unter diesen Aktionsbereich fallen, sind in erster Linie auf folgende Bereiche in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern ausgerichtet: • Hochschuleinrichtungen aus den am wenigsten entwickelten nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern; • Hochschuleinrichtungen in abgelegenen Regionen/Gebieten von nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern; • neue Programmteilnehmende oder weniger erfahrene Hochschuleinrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern; • Studierende und Personal mit geringeren Chancen. Aktivitäten Die vorgeschlagenen Aktivitäten und Projektergebnisse sollten in den folgenden Bereichen einen klaren Mehrwert für die Zielgruppe der Begünstigten haben: • Aktivitäten zur Verbesserung der Leitungs-/Verwaltungskapazitäten der betreffenden Hochschuleinrichtungen • Aktivitäten zur Gewährleistung einer hochwertigen und relevanten Bildung • Aktivitäten, die darauf abzielen, die Zugänglichkeit von Studierenden/Personal mit geringeren Chancen zu verbessern Beispiele für Aktivitäten, die im Rahmen von Bereich 1 durchgeführt werden können, sind im FTOP zu finden. Bereich 2: Partnerschaften für den Wandel in der Hochschulbildung Projekte im Rahmen dieses Aktionsbereichs sollen neue Ansätze und Initiativen in der Hochschulbildung einführen, die auf Peer-Learning und dem Transfer von Erfahrungen und bewährten Verfahren beruhen, die nicht nur die Einrichtungen, sondern auch die Gesellschaft insgesamt betreffen. Durch die Projektergebnisse sollen über die Projektlaufzeit hinaus 389 Siehe Definition des Begriffs „Erstmals unterstützte Organisation“ in Teil D – Glossar. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home 362 erhebliche und langfristige Auswirkungen auf die betreffenden Hochschuleinrichtungen erzielt werden, und diese Auswirkungen sollen somit der Gesellschaft insgesamt zugutekommen. Bei diesen Projekten werden insbesondere die folgenden Elemente zum Nutzen der Hochschuleinrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern kombiniert: • Innovation in der Hochschulbildung, um ihre Relevanz für den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft zu erhöhen. Es wird erwartet, dass sich die vorgeschlagenen Projekte mit der Diskrepanz zwischen den Anforderungen der Arbeitgeber und dem Angebot der Hochschuleinrichtungen befassen und ganzheitliche Lösungen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden vorschlagen. Dies kann durch die Durchführung umfassender Maßnahmen erreicht werden, die Folgendes umfassen: o die Gestaltung innovativer Lehrpläne und die Einführung innovativer Elemente in die bestehenden Lehrpläne; o die Anwendung innovativer Lern- und Lehrmethoden (d. h. lernerzentriertes und wirklich problemorientiertes Lehren und Lernen); o die aktive Auseinandersetzung mit der Geschäftswelt und der Forschung, die Organisation von Weiterbildungsprogrammen und Aktivitäten mit und in Unternehmen; o die Stärkung der Kapazitäten von Hochschuleinrichtungen, um eine wirksame Vernetzung in den Bereichen Forschung und wissenschaftliche und technologische Innovation zu erreichen. • Die Förderung von Reformen in den Hochschuleinrichtungen, damit diese zu Motoren der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung werden. Die Projekte sollten die Hochschuleinrichtungen dabei unterstützen, institutionelle Reformen zu entwickeln und durchzuführen, die sie demokratischer, integrativer, gerechter, stärker rechenschaftspflichtig und zu vollwertigen Bestandteilen der Zivilgesellschaft machen. Zu den institutionellen Reformen gehören neue Leitungs- und Managementsysteme und -strukturen, Bereitschaft in Bezug auf digitale Kompetenzen, moderne Universitätsdienste, Qualitätssicherungsprozesse, Instrumente und Methoden für die Professionalisierung und berufliche Entwicklung der Führungskräfte und des akademischen, technischen und administrativen Personals. Die Entwicklung des unternehmerischen Denkens und die Verbesserung der Kompetenzen und Fähigkeiten innerhalb der Einrichtungen sind Schlüsselaspekte für den Erfolg dieses Aktionsbereichs. Das Erlernen von Querschnittskompetenzen, die Ausbildung zum Unternehmertum und die praktische Anwendung unternehmerischer Fähigkeiten werden es den Hochschuleinrichtungen ermöglichen, ihr Wissen und ihre Ressourcen in den Dienst ihrer lokalen/nationalen/regionalen Gemeinschaften zu stellen. Aktivitäten Die vorgeschlagenen Aktivitäten und Projektergebnisse sollten einen klaren Mehrwert für die angestrebten Begünstigten haben. Sie können auf folgende Bereiche ausgerichtet sein: in Bezug auf Inhalt oder Struktur innovative Lehrpläne, neue Lernmethoden, -instrumente und -materialien, Reformen nach dem Vorbild von Bologna, die Einführung anerkannter und angerechneter praktischer Ausbildungsprogramme/Praxis-Aufenthalte/Praktika, duale Lernsysteme, Lösungen für schwierige Fragen oder dringende gesellschaftliche Anforderungen und Lösungen für schutzbedürftige Gruppen oder Veränderungen von Einstellungen und Werten, die Einrichtung von Zentren, Gründerzentren für Innovation, den Austausch von Personal oder Studierenden für begrenzte Zeiträume, Strategien und Instrumente für die Internationalisierung von Hochschuleinrichtungen, Strategien für Reformen der Governance- und Managementsysteme, Instrumente und Methoden für die Weiterbildung von akademischem Personal oder die Stärkung einschlägiger Studienprogramme, neuer Ausbildungsprogramme und Lernmethoden, die mit der Global-Gateway-Strategie im Einklang stehen und den Prioritäten des Landes und/oder der Region Rechnung tragen.: Beispiele für Aktivitäten, die im Rahmen von Bereich 2 durchgeführt werden können, sind im FTOP zu finden. 363 FÖRDERFÄHIGKEITSKRITERIEN – Bereich 1 und Bereich 2 Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antrags- berechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) öffentliche oder private Rechtsträger sein, die unter die folgenden Kategorien fallen: - Hochschuleinrichtungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen, - auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätige Organisationen oder Einrichtungen Diese Einrichtungen müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben: - einem EU-Mitgliedstaat, - einem mit dem Programm assoziierten Drittland, - einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland aus einer förderfähigen Region. Förderfähige Regionen für diese Aktion: Regionen 1, 2390, 3, 5a, 6, 7a, 8a, 9, 10 und 11. Koordinator Von den oben beschriebenen Einrichtungen können nur Hochschuleinrichtungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen Koordinatoren eines Antrags auf Förderung einer Aktion zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich sein. Eine Organisation darf maximal zwei im Rahmen dieser Aufforderung eingereichte Vorschläge koordinieren. Allgemeine Regeln für Hochschuleinrichtungen: • In einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland befindliche Hochschuleinrichtungen müssen über eine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. • Hochschuleinrichtungen mit Sitz in förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern müssen von den zuständigen Behörden als solche anerkannt werden, gegebenenfalls zusammen mit den mit ihnen verbundenen Stellen. Sie müssen vollständige Studienprogramme anbieten, die zu Hochschulabschlüssen und anerkannten Abschlüssen auf Tertiärniveau führen391. Zusammensetzung von Konsortien Folgende Mindestkriterien für die Zusammensetzung müssen erfüllt sein: Nationale Projekte (nur für die Regionen 2392, 3, 5a, 6, 7a, 8a, 9): • mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer; o aus jedem dieser Länder muss mindestens 1 Hochschuleinrichtung beteiligt sein; • nur ein förderfähiges nicht mit dem Programm assoziiertes Drittland; o Beteiligung von mindestens zwei Hochschuleinrichtungen393. • Die Zahl der teilnehmenden Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern muss mindestens genauso hoch sein wie die Zahl der 390 Organisationen aus Belarus (Region 2) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. 391 Internationale Standardklassifikation für das Bildungswesen (ISCED), 2013, tertiäre Bildung, mindestens Stufe 5. Postsekundäre nichttertiäre Bildungsabschlüsse der ISCED 2011 Stufe 4 werden nicht akzeptiert. 392 Organisationen aus Belarus (Region 2) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. 393 Ausnahme: In nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, in denen es im ganzen Land weniger als fünf Hochschuleinrichtungen gibt, die von den zuständigen nationalen Behörden anerkannt wurden, oder in Fällen, in denen eine einzige Hochschuleinrichtung über 50 % der Gesamtzahl der Studierenden im Land stellt, werden Anträge mit nur einer Hochschuleinrichtung aus diesen Ländern akzeptiert. 364 teilnehmenden Organisationen aus den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern. Mehrländerprojekte (für alle förderfähigen Regionen): • Mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer; o aus jedem dieser Länder muss mindestens 1 Hochschuleinrichtung beteiligt sein; • mindestens zwei förderfähige nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer; o Für diese Mindestzahl von Ländern müssen sich in jedem Land mindestens zwei Hochschuleinrichtungen beteiligen394. Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer können aus der gleichen Region (regionale Projekte) oder aus verschiedenen Regionen (regionenübergreifende Projekte) stammen. • Die Zahl der teilnehmenden Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern muss mindestens genauso hoch sein wie die Zahl der teilnehmenden Organisationen aus den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern. Allgemeine Vorschriften für alle Konsortien: • In Bezug auf die Einhaltung der oben beschriebenen Mindestkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums gilt eine Organisation von Hochschuleinrichtungen nicht als Hochschuleinrichtung. • Verbundene Stellen und assoziierte Partner zählen bei der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in den Ländern der Organisationen durchgeführt werden, die am Projekt beteiligt sind. Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 24 oder 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und im Rahmen einer Änderung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) über das elektronische Einreichungssystem des Förder- und Ausschreibungsportals (Funding & Tenders Portal) der EU. Region 1 – Westbalkan Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-1 Region 2 – Östliche Nachbarschaft Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-2 Region 3 – Südlicher Mittelmeerraum Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-3 394 Ausnahme: siehe vorherige Fußnote. 365 Region 5a – Asien Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-5a Region 6 – Zentralasien Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION 6 Region 7a – Naher und Mittlerer Osten Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION 7a Region 8a – Pazifik Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION 8a Region 9 – Subsahara-Afrika Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION 9 Region 10 – Lateinamerika Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION 10 Region 11 – Karibik Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION 11 Region C-R – Regionenübergreifend Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-CROSS-REGIONAL Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 10. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. 366 Bereich 3: Strukturreformprojekte Mit Projekten dieses Bereichs sollten die Bemühungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern dahin gehend unterstützt werden, kohärente, inklusive und nachhaltige Systeme der Hochschulbildung zu entwickeln, damit sie ihren sozioökonomischen Bedürfnissen und ihren weitreichenden Bestrebungen zur Schaffung einer wissensbasierten Wirtschaft, unter anderem in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT), gerecht werden. Berücksichtigung und Ausweitung erfolgreicher Ergebnisse sowie von Synergien mit laufender oder geplanter Unterstützung in diesem Bereich im Rahmen bilateraler Förderprogramme sind weitere Elemente dieses Bereichs. Strukturreformprojekte sind auf die Bedürfnisse förderfähiger nicht mit dem Programm assoziierter Drittländer ausgerichtet, um deren Systeme durch Unterstützung nachhaltiger systemischer und struktureller Verbesserungen und Innovationen im Hochschulbereich zu reformieren und zu modernisieren. Sie sollten die zuständigen nationalen Behörden (insbesondere die Bildungsministerien) von Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, sowie Hochschuleinrichtungen, Forschungseinrichtungen und andere relevante Behörden/Gremien und Interessenträger einbeziehen. Aktionsbereich 3 und Prioritäten von Global Gateway Projekte im Rahmen des Aktionsbereichs 3 in den folgenden Regionen müssen auf die Prioritäten von Global Gateway ausgerichtet sein. Diese Anforderung ist von fundamentaler Bedeutung und wird innerhalb des Zuschlagskriteriums der Relevanz sorgfältig bewertet: • 5a (Asien) • 6 (Zentralasien) • 8a (Pazifik) • 9 (Subsahara-Afrika) • 10 (Lateinamerika) • 11 (Karibik) Die für die jeweiligen Länder relevanten Prioritäten sind hier abrufbar: https://international- partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/erasmus-global-gateway-priorities_en. Masterstudiengang in europäischen Angelegenheiten EU-Moldau Im Rahmen dieses Bereichs 3 wird mit dieser Aktion auch ein Strukturreformprojekt unterstützt, mit dem ein Vorzeigestudiengang zur Erlangung eines Masters in europäischen Angelegenheiten in Moldau eingerichtet werden soll, der auf einer Zusammenarbeit zwischen moldauischen und anderen europäischen Universitäten basieren soll. Er richtet sich an junge Fachkräfte und Beamte, die in einem leistungsorientierten und transparenten Verfahren ausgewählt werden, und zielt darauf ab, die institutionellen Kapazitäten Moldaus für den EU-Beitritt zu stärken. Die akademischen Inhalte und Abschlüsse sollen in erster Linie von moldauischen Einrichtungen in englischer Sprache vermittelt werden, wobei europäische Fachleute aus den Bereichen Wissenschaft und Politik durch die gemeinsame Entwicklung von Lehrplänen, Gastvorträge und kurzfristige Entsendungen mit entsprechenden Diplomvereinbarungen einen wesentlichen Beitrag leisten. Das Programm wird auf den Ausbildungsbedarf der öffentlichen Verwaltung Moldaus im Zusammenhang mit dem EU- Beitrittsprozess zugeschnitten sein. Das Projekt wird auch die laufenden Strukturreformen des moldauischen Hochschulsystems durch Kapazitätsaufbau, Lehrplaninnovationen und die Angleichung an den Bologna-Prozess und den europäischen Bildungsraum stärken. Mit diesem Projekt werden folgende Ziele angestrebt: - Unterstützung der administrativen Vorbereitung Moldaus auf die EU-Mitgliedschaft durch Schulung einer neuen Generation von Beamten mit umfassenden Kenntnissen der Institutionen, der Politik und des Rechts der EU https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/erasmus-global-gateway-priorities_en https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/erasmus-global-gateway-priorities_en 367 - Stärkung der Qualität und Internationalisierung des Hochschulangebots in Moldau durch Inhalte, Methoden und Lehrkräfte - Beitrag zur Entwicklung des Humankapitals und zur Bindung qualifizierter Fachkräfte im Land - Stärkung der gesellschaftlichen Verbindung zum europäischen Projekt, indem das Bewusstsein für die Werte und Institutionen der EU sowie die Vorteile der Integration geschärft wird, was zu einem stärkeren Zugehörigkeitsgefühl als Bürgerinnen und Bürger Europas beiträgt Mittelfristig könnte das Masterprogramm als Grundlage für die Schaffung eines Spitzenforschungszentrums für europäische Studien in der Republik Moldau dienen und zu umfassenderen Strukturreformen in den Bereichen Bildung und öffentliche Verwaltung in Moldau und den Nachbarländern beitragen. Zusätzliche Informationen und Anforderungen werden im Portal „Funding and Tender Opportunities“ (FTOP) veröffentlicht: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home Beispiele für Aktivitäten, die im Rahmen von Bereich 3 durchgeführt werden können, sind im FTOP zu finden. FÖRDERKRITERIEN – Bereich 3 Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antrags- berechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) Rechtsträger (öffentlich oder privat) sein, die unter die folgenden Kategorien fallen: - Hochschuleinrichtungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen, - auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätige Organisationen oder Einrichtungen Diese Einrichtungen müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben: - einem EU-Mitgliedstaat, - einem mit dem Programm assoziierten Drittland, - einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland aus einer förderfähigen Region. Förderfähige Regionen für diese Aktion: Regionen 1, 2395, 3, 5a, 6, 7a, 8a, 9, 10 und 11. Koordinator Von den oben beschriebenen Einrichtungen können nur Hochschuleinrichtungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen Koordinatoren eines Antrags auf Förderung einer Aktion zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich sein. Eine Stelle darf maximal zwei im Rahmen dieser Aufforderung eingereichte Vorschläge koordinieren. Allgemeine Regeln für Hochschuleinrichtungen: • In einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland befindliche Hochschuleinrichtungen müssen über eine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. • Hochschuleinrichtungen mit Sitz in förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern müssen von den zuständigen Behörden als solche anerkannt werden, gegebenenfalls zusammen mit den mit ihnen verbundenen 395 Organisationen aus Belarus (Region 2) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home 368 Stellen. Sie müssen vollständige Studienprogramme anbieten, die zu Hochschulabschlüssen und anerkannten Abschlüssen auf Tertiärniveau führen396. Zusammensetzung von Konsortien Folgende Mindestkriterien für die Zusammensetzung müssen erfüllt sein: • Mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer; o aus jedem dieser Länder muss mindestens 1 Hochschuleinrichtung beteiligt sein; • mindestens ein förderfähiges nicht mit dem Programm assoziiertes Drittland; o aus jedem dieser Länder müssen mindestens zwei Hochschuleinrichtungen397 und o die für die Hochschulbildung in dem Land zuständige nationale Behörde (z. B. Ministerium) beteiligt sein. • Die Zahl der teilnehmenden Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern muss mindestens genauso hoch sein wie die Zahl der teilnehmenden Organisationen aus den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern. Für den Masterstudiengang in europäischen Angelegenheiten EU-Moldau Im Jahr 2026 wird mit einer speziellen Aktion im Rahmen des Bereichs 3 die Einrichtung eines Vorzeigestudiengangs zur Erlangung eines Masters in europäischen Angelegenheiten in Moldau unterstützt. Für diese Aktion müssen folgende Mindestkriterien für die Zusammensetzung erfüllt sein: • mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer, wobei aus jedem dieser Länder mindestens eine Hochschuleinrichtung beteiligt wird, • mindestens eine Hochschuleinrichtung mit Sitz in der Republik Moldau, • die in dem Land für die Hochschulbildung, für europäische Angelegenheiten oder für auswärtige Angelegenheiten zuständige nationale Behörde (z. B. Ministerium). Allgemeine Vorschriften für alle Konsortien In Bezug auf die Einhaltung der oben beschriebenen Mindestkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums gilt eine Organisation von Hochschuleinrichtungen nicht als Hochschuleinrichtung. Verbundene Stellen und assoziierte Partner zählen bei der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in den Ländern der Organisationen durchgeführt werden, die am Projekt beteiligt sind. Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 36 oder 48 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und im Rahmen einer Änderung erfolgen). 396 Internationale Standardklassifikation für das Bildungswesen (ISCED), 2013, tertiäre Bildung, mindestens Stufe 5. Postsekundäre nichttertiäre Bildungsabschlüsse der ISCED 2011 Stufe 4 werden nicht akzeptiert. 397 Ausnahme: In nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, in denen es im ganzen Land weniger als fünf Hochschuleinrichtungen gibt, die von den zuständigen nationalen Behörden anerkannt wurden, oder in Fällen, in denen eine einzige Hochschuleinrichtung über 50 % der Gesamtzahl der Studierenden im Land stellt, werden Anträge mit nur einer Hochschuleinrichtung aus diesen Ländern akzeptiert. 369 Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) über das elektronische Einreichungssystem des Förder- und Ausschreibungsportals (Funding & Tenders Portal) der EU. Region 1 – Westbalkan Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-1 Region 2 – Östliche Nachbarschaft Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-2 Region 3 – Südlicher Mittelmeerraum Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-3 Region 5a – Asien Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-5a Region 6 – Zentralasien Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-6 Region 7a – Naher und Mittlerer Osten Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-7a Region 8a – Pazifik Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-8a Region 9 – Subsahara-Afrika Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-9 Region 10 – Lateinamerika Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-10 Region 11 – Karibik Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-11 Region C-R – Regionenübergreifend Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-CROSS-REGIONAL 370 Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 10. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. ZUSCHLAGSKRITERIEN FÜR ALLE AKTIONSBEREICHE Die Projekte werden im Rahmen eines Verfahrens mit zwei Schritten anhand folgender Kriterien bewertet: Schritt 1 Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 30 Punkte) • Zweck: Der Vorschlag trägt zu umfassenderen politischen Zielen der EU bei, insbesondere zur Strategie Global Gateway. Der Vorschlag bezieht sich eindeutig auf die vorab für die Zielregion(en) festgelegten regionalen Prioritäten und ist für die Ziele und Aktivitäten der Aktion Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich und den einschlägigen Bereich relevant. Der Vorschlag stellt eine angemessene Antwort auf die aktuellen Bedürfnisse und Zwänge des Ziellandes/der Zielländer oder der Zielregion(en) sowie der Zielgruppen und Endbegünstigten dar. Die Bedürfnisse von Teilnehmenden mit geringeren Chancen werden berücksichtigt. • Werte der EU: Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. • Ziele: Die Ziele beruhen auf einer fundierten Bedarfsanalyse. Sie sind klar definiert und spezifisch, messbar, erreichbar, realistisch und zeitlich begrenzt („SMART“- Kriterien). Sie betreffen Fragen, die für die teilnehmenden Organisationen relevant sind (im Einklang mit der Modernisierungs-, Entwicklungs- und Internationalisierungsstrategie der betreffenden Hochschuleinrichtungen), sowie Entwicklungsstrategien für die Hochschulbildung in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. • EU-Mehrwert: Aus dem Vorschlag geht hervor, dass ähnliche Ergebnisse ohne die Zusammenarbeit von Hochschuleinrichtungen aus den EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern und ohne EU-Mittel nicht erzielt werden könnten. Insbesondere für Bereich 2: • Der Vorschlag enthält eine klare Analyse dazu, wie der Interventionsbereich auf prioritäre Bereiche für sozioökonomisches Wachstum und Autonomie in der betreffenden Region eingeht, und sein Schwerpunkt liegt auf innovativen Elementen und dem Stand der Technik entsprechenden Methoden und Techniken in dem festgelegten Interventionsbereich. • In den Regionen 5a, 6, 8a, 9, 10 und 11 werden die Vorschläge, die sich auf den/die prioritären Bereich(e) im Zusammenhang mit Global Gateway beziehen, als äußerst relevant erachtet. Insbesondere für Bereich 3: • Mit dem Vorschlag wird eine Reform und Modernisierung der Hochschulsysteme im Einklang mit den Entwicklungsstrategien der nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer bezweckt. 371 • Wichtig: In Bezug auf die Regionen 5a, 6, 8a, 9, 10 und 11 zielt der Vorschlag auf den/die ausgewiesenen Schwerpunktbereich(e)398 ab. Bitte beachten Sie: Wenn diese Schwerpunktbereiche nicht abgebildet sind, bedeutet das für diese Regionen, dass der Vorschlag die Mindestpunktzahl für das Kriterium der Relevanz nicht erreicht. Qualität der Projektkonzeption und -durchführung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) • Kohärenz: Die Projektkonzeption gewährleistet insgesamt die erforderliche Übereinstimmung zwischen Projektzielen, Methodik, Aktivitäten und dem vorgeschlagenen Finanzrahmen. Der Vorschlag ist zusammenhängend und verständlich aufgebaut und beschreibt geeignete Aktivitäten, die den ermittelten Bedürfnissen und den zu den erwarteten Ergebnissen entsprechen. • Methodik: Die Logik der Maßnahme ist von guter Qualität, die geplanten konkreten Leistungen und Resultate sind kohärent und realisierbar, und die wichtigsten Annahmen und Risiken wurden eindeutig ermittelt. Struktur und Inhalt des Vorschlags sind angemessen, d. h. Auswahl objektiv überprüfbarer Indikatoren, Verfügbarkeit von Daten, Ausgangsdaten, Zielwerte usw. • Arbeitsplan: Qualität und Wirksamkeit des Arbeitsplans, einschließlich der Frage, inwieweit die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen entsprechen; das Verhältnis zwischen den Ressourcen und den erwarteten Ergebnissen ist angemessen und der Arbeitsplan ist realistisch, mit genau definierten Aktivitäten, Zeitplänen, klaren Ergebnissen und Meilensteinen. • Finanzrahmen: Der Vorschlag ist kosteneffizient und die für eine erfolgreiche Durchführung des Projekts erforderlichen Finanzmittel sind vorgesehen. • Qualitätskontrolle: Kontrollmaßnahmen (laufende Qualitätsbewertung, Peer- Reviews, Benchmarking, Aktionen zur Abschwächung der Risiken usw.) und Qualitätsindikatoren gewährleisten eine hochwertige Durchführung des Projekts. • Ökologische Nachhaltigkeit: Das Projekt ist umweltfreundlich gestaltet und bezieht grüne Praktiken (z. B. umweltfreundliches Reisen) in die verschiedenen Projektphasen ein Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) • Management: Es werden klare Regelungen für das Projektmanagement getroffen. Zeitvorgaben, Führungsstrukturen, Organisation, Vereinbarungen zur Zusammenarbeit sind klar definiert und realistisch. • Zusammensetzung: Die Partnerschaft umfasst eine angemessene Mischung von Organisationen mit den erforderlichen Kompetenzen, die für die Ziele des Vorschlags und die Besonderheiten des Bereichs relevant sind; Der Vorschlag umfasst ein möglichst breites Spektrum an nichtakademischen Partnern. Für Länder der Region 2: Bei den Bereichen 1 und 2 haben Projekte Priorität, die Hochschuleinrichtungen aus Regionen außerhalb der Hauptstadt und/oder aus ländlichen Regionen und/oder abgelegenen Regionen einbeziehen. Für Länder der Regionen 5a, 6, 7a und 8a: Bei den Bereichen 1 und 2 haben Projekte Priorität, die Hochschuleinrichtungen oder Organisationen aus den am wenigsten entwickelten Ländern einbeziehen. • Aufgaben: Die Rollen und Aufgaben werden auf der Grundlage des spezifischen Know-hows, der Profile und der Erfahrung der einzelnen Partner zugewiesen und sind angemessen. 398 https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/erasmus-global-gateway-priorities_en. https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/erasmus-global-gateway-priorities_en 372 • Zusammenarbeit: Es werden wirksame Mechanismen vorgeschlagen, um eine effiziente Zusammenarbeit, Kommunikation und Konfliktlösung zwischen den Partnerorganisationen und allen anderen Beteiligten zu gewährleisten. • Engagement: Die Beiträge der Partner aus dem Hochschulbereich sind erheblich, sachdienlich und ergänzen einander. Aus dem Vorschlag gehen die Beteiligung, das Engagement und die Eigenverantwortung der Partner für die spezifischen Ziele und Ergebnisse des Projekts hervor, insbesondere derjenigen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Insbesondere für Bereich 2 • An dem Vorschlag sind einschlägige nichtakademische Organisationen und Akteure beteiligt, die einen innovativen Mehrwert für die Ziele des Vorschlags erbringen werden. Bei Vorschlägen zur Unterstützung von Wertschöpfungsketten in wichtigen vorrangigen Investitionsbereichen auf nationaler oder regionaler Ebene wird der Privatsektor in die Partnerschaft einbezogen und auf allen erforderlichen Ebenen klar eingebunden. Insbesondere für Bereich 3 • Aus dem Vorschlag geht hervor, dass die für die Hochschulbildung zuständigen nationalen Behörden stark in die Lenkung und Durchführung der Maßnahme eingebunden sind. • Gegebenenfalls werden in den Vorschlag nichtakademische Interessenträger (z. B. Unternehmen und Industrieakteure) einbezogen, um bei den vorgeschlagenen Zielen und Aktivitäten auch Aspekte im Zusammenhang mit Kompetenzen und dem Arbeitsmarkt zu berücksichtigen. Nachhaltigkeit, Wirkung und Verbreitung der erwarteten Ergebnisse (Höchstpunktzahl 20 Punkte) • Nutzung der Projektergebnisse: Aus dem Vorschlag geht hervor, wie die Projektergebnisse von den Partnern und anderen Beteiligten genutzt werden, wie Multiplikatoreffekte sichergestellt werden (einschließlich der Möglichkeit, die Ergebnisse der Maßnahme auf sektoraler, lokaler/regionaler/nationaler oder internationaler Ebene zu wiederholen und auszuweiten), und er sieht Mittel vor, um die Nutzung während und nach der Projektfinanzierung zu messen. • Kommunikation und Verbreitung: Der Vorschlag beinhaltet einen klaren und effizienten Kommunikationsplan und eine Strategie für die Verbreitung der Ergebnisse und sieht geeignete Aktivitäten mit entsprechenden Zeitvorgaben sowie Instrumente und Kanäle vor, damit die Ergebnisse während der Durchführung des Projekts und darüber hinaus wirksam und zum Nutzen von betroffenen Interessenträgern und nicht beteiligten Akteuren verbreitet werden und um betroffene Interessenträger zu gewinnen. • Wirkung: Der Vorschlag gewährleistet eine spürbare Wirkung auf die Zielgruppen und die einschlägigen Akteure auf lokaler, nationaler oder regionaler Ebene. Der Vorschlag enthält Maßnahmen sowie Zielvorgaben und Indikatoren zur Überwachung der Fortschritte und Bewertung der erwarteten (kurz- und langfristigen) Wirkung auf individueller, institutioneller oder Systemebene. • Nachhaltigkeit: Im Vorschlag wird erläutert, wie die Projektergebnisse finanziell (nach Ablauf der Projektfinanzierung) und institutionell (Fortführung der Aktivitäten und Dienste) aufrechterhalten werden, wie die lokale Eigenverantwortung gewährleistet wird und gegebenenfalls wie der Privatsektor während und nach der Projektfinanzierung eingebunden wird. 373 Insbesondere für Bereich 1 • Der Vorschlag gewährleistet eine kontinuierliche und nachhaltige Reaktion auf die bestehenden Barrieren und eine Verbesserung der Zugänglichkeit von Studierenden/Bediensteten mit geringeren Chancen zu den von den Hochschulen angebotenen Lernmöglichkeiten und Ressourcen. • Es ist wahrscheinlich, dass der Vorschlag die internationalen Kooperationskapazitäten von Einrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern erhöht. Insbesondere für Bereich 2 • Der Vorschlag hat erhebliche Auswirkungen auf die Einrichtungen der nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer, insbesondere auf die Entwicklung ihrer Innovationskapazitäten und auf die Modernisierung ihrer Verwaltung, indem sie sich der Gesellschaft im Allgemeinen, dem Arbeitsmarkt und der Welt im Besonderen öffnen. • Der Vorschlag zeigt klar auf, dass er weitreichendere Auswirkungen auf die Gesellschaft und/oder den Wirtschaftssektor haben kann. Insbesondere für Bereich 3 • Der Vorschlag zeigt klar auf, wie die Projektergebnisse zu politischen Reformen oder zur Modernisierung der Hochschulbildung auf Systemebene führen werden. • In den Regionen 5a, 6, 8a, 9, 10 und 11 zeigt der Vorschlag auf, inwiefern die Projektergebnisse zu einem nachhaltigen Engagement der Hochschuleinrichtungen und des Sektors in dem jeweiligen Global-Gateway-Prioritätsbereich führen werden. Die Anträge können bis zu 100 Punkte erreichen. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 60 Punkte (von insgesamt 100 Punkten) erreichen. Außerdem muss jeweils mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der oben genannten Kategorien von Zuschlagskriterien erreicht werden (d. h. mindestens 15 Punkte in den Kategorien „Relevanz des Projekts“ und „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“, 10 Punkte in den Kategorien „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und „Wirkung“). Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. Anschließend werden die Vorschläge in absteigender Reihenfolge nach Regionen und Bereich gereiht. Schritt 2 In einem zweiten Schritt wird bzw. werden bei Vorschlägen, die der Bewertungsausschuss für eine Finanzierung vorschlägt (und die auf der Reserveliste stehen), die EU-Delegation(en) in den betreffenden förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern konsultiert. Nur für Projekte, die die Konsultation der EU-Delegation(en) erfolgreich durchlaufen haben, wird eine EU-Finanzierung im Rahmen der verfügbaren Mittel pro Region gewährt. 374 WEITERE ANGABEN Mit der Bewilligung eines Antrags ist keine Verpflichtung zur Gewährung einer finanziellen Unterstützung in der vom Antragsteller beantragten Höhe verbunden. Die beantragte Finanzhilfe kann nach Maßgabe der konkreten Finanzregeln für die Aktionsbereiche und aufgrund der Bewertungsergebnisse reduziert werden. Generell – und innerhalb der Beschränkungen bestehender nationaler und europäischer Rechtsrahmen – sind die Ergebnisse als freie Lehr- und Lernmaterialien (OER) zugänglich zu machen und auf einschlägigen Plattformen der jeweiligen Berufs- oder Branchenverbände oder der zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Im Vorschlag wird erläutert, wie die erstellten Daten, Materialien, audiovisuellen Medien und Aktivitäten auf sozialen Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Die folgenden Punkte sollten berücksichtigt werden: 1. Engagement der Partnereinrichtungen für das Projekt Ein wirksames Projekt für den Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich muss eine starke Beteiligung aller Partnereinrichtungen sicherstellen, insbesondere derjenigen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Die gemeinsame Ausarbeitung des Vorschlags schärft ihr Verantwortungsbewusstsein für die Projektergebnisse und verbessert die Nachhaltigkeit des Projekts. Projekte zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich können „assoziierte Partner“ beteiligen, die zur Umsetzung spezifischer Projektaufgaben/-aktivitäten beitragen oder die Verbreitung der Projektergebnisse und die Nachhaltigkeit des Projekts unterstützen. Vertraglich gesehen sind assoziierte Partner keine Mitglieder der Partnerschaft und erhalten keine Finanzmittel. 2. Bedarfsanalyse Die Bedarfsanalyse ist der erste wichtige Schritt bei der Entwicklung eines Vorschlags für den Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich. Der Zweck einer Bedarfsanalyse besteht darin, die Bereiche zu ermitteln, die gestärkt werden müssen, und die Gründe für die Lücken in diesen Bereichen zu ermitteln. Dies wiederum bildet die Grundlage für die Konzeption geeigneter Maßnahmen zur Behebung der Lücken und damit zum Aufbau der Kapazitäten der Hochschulen. 3. Durchführung und Überwachung Sobald die Bedarfsanalyse abgeschlossen ist, kann ein Umsetzungsplan erarbeitet werden, um die festgestellten Lücken zu schließen. Folgende Kernelemente sind hierbei zu berücksichtigen: • Modernisierung / neue Lehrpläne: Insbesondere bei Projekten, die eine Weiterentwicklung der Lehrpläne umfassen, werden Maßnahmen zur Weiterbildung des Lehrpersonals und die Bearbeitung hiermit verbundener Aspekte erwartet, wie die Qualitätssicherung und die Beschäftigungsfähigkeit der Absolventen dank Verbindungen mit dem Arbeitsmarkt. Die Studiengänge sollten vor Ende der Projektlaufzeit offiziell akkreditiert und/oder lizenziert werden. Der Unterricht in neuen oder aktualisierten Kursen muss während der Projektlaufzeit mit einer angemessenen Zahl von Studierenden und umgeschulten Lehrkräften beginnen und mindestens während eines Drittels der Projektlaufzeit durchgeführt werden. Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen von Lehrplan-Reformprojekten können sich ebenfalls auf das Verwaltungspersonal, wie das Bibliotheks- , Labor- und IT-Personal beziehen. Es wird dringend empfohlen, in den modernisierten Lehrplänen Praktika für Studierende in Unternehmen vorzusehen. Die Praktika müssen von angemessener Dauer sein, um den Erwerb der erforderlichen Kompetenzen zu ermöglichen. • Einbeziehung von Studierenden: Die Projekte sollten die Einbeziehung von Studierenden vorsehen (z. B. bei der Ausarbeitung neuer Studienprogramme), und zwar nicht nur während der Test-/Pilotphase des Projekts. • Mobilität von Personal und Studierenden: Die Mobilitätsmaßnahmen müssen in erster Linie auf Studierende aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern und auf Personal aus nicht mit dem Programm 375 assoziierten Drittländern ausgerichtet sein und wenden sich an: Personal (z. B. Manager, Personal in Forschung und Technologietransfer, technisches und Verwaltungspersonal), das einen offiziellen Vertrag in den begünstigten Einrichtungen hat und an dem Projekt beteiligt ist; Studierende [von Kurzstudiengängen, des ersten Zyklus (Bachelor oder gleichwertig), des zweiten Zyklus (Master oder gleichwertig) und des dritten Zyklus oder Doktoranden], die in einer der begünstigten Einrichtungen eingeschrieben sind. Die Mobilität von Studierenden innerhalb und zwischen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern ist nicht förderfähig. Die Mobilität muss von angemessener Dauer sein, um das Lernen und den Erwerb der erforderlichen Fähigkeiten im Einklang mit den Projektzielen zu gewährleisten, und sollte normalerweise mindestens eine Woche dauern. Es ist ratsam, physische Mobilität mit virtueller Mobilität zu kombinieren. Dies kann zur Unterstützung und zur Nachbereitung von Aktivitäten im Rahmen physischer Mobilität beitragen. Außerdem kann auf diese Weise Menschen mit Behinderung oder Menschen mit geringeren Chancen geholfen werden, sich auch an längeren Phasen physischer Mobilität zu beteiligen. • Die Qualitätssicherung muss Bestandteil des Projekts sein, um gewährleisten zu können, dass Projekte zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich tatsächlich zu den vorgesehenen Ergebnissen führen und eine Wirkung weit über die Partnerschaft hinaus erzielt wird. Es müssen Maßnahmen zur Qualitätskontrolle, einschließlich Indikatoren und Richtwerte, eingeführt werden, um sicherzustellen, dass die Projektdurchführung qualitativ hochwertig, fristgerecht und kosteneffizient ist. • Konsortialvereinbarung: Aus praktischen und rechtlichen Gründen wird nachdrücklich empfohlen, interne Vereinbarungen zwischen den Mitgliedern des Konsortiums zu treffen, die es ermöglichen, außergewöhnliche oder unvorhergesehene Umstände zu regeln. Die Vereinbarung könnte zu Beginn des Projekts von den Mitgliedern des Konsortiums unterzeichnet werden. • Ausrüstung: Als förderfähige Ausgaben kommt nur die Anschaffung von Ausrüstung in Betracht, die unmittelbar mit den Zielen des Bereichs zusammenhängt, und spätestens zwölf Monate vor dem Ende des Projekts erfolgt ist. Die Ausrüstung ist ausschließlich für Hochschuleinrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern bestimmt, die Teil der Partnerschaft sind, und muss in das offizielle Verzeichnis der Hochschuleinrichtungen aufgenommen werden, für die sie gekauft wird. • Wirkung und Nachhaltigkeit: Es wird erwartet, dass Projekte zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich eine langfristige strukturelle Wirkung in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern haben. In den Vorschlägen müssen die erwarteten Auswirkungen auf den drei Ebenen (individuell, institutionell und systembezogen), wo dies relevant ist, nachgewiesen werden, und es sollte eine Methodik und ein Instrumentarium zur Messung der Auswirkungen festgelegt werden. • Umweltfreundliche Umsetzung: In den Projekten sollten bei der Durchführung der Aktivitäten, einschließlich des Projektmanagements, umweltverträgliche Praktiken berücksichtigt werden. • Freier Zugang: Mit dem Vorschlag sollte sichergestellt werden, dass die erstellten Materialien, Dokumente und Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Die gewährende Behörde legt den Pauschalbetrag für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Vorschlags, des Bewertungsergebnisses, des Fördersatzes von 90 % und des Höchstbetrags der Finanzhilfe fest. Die EU-Finanzhilfe pro Projekt beläuft sich auf folgende Beträge: • Für den Bereich 1: Förderung des Zugangs zur Zusammenarbeit in der Hochschulbildung: zwischen 200 000 EUR und 400 000 EUR pro Projekt 376 • Für den Bereich 2: Partnerschaften für den Wandel in der Hochschulbildung: zwischen 400 000 EUR und 800 000 EUR pro Projekt Für den Bereich 3: Strukturreformprojekte: zwischen 600 000 EUR und 1 000 000 EUR pro Projekt Speziell für den Masterstudiengang in europäischen Angelegenheiten EU-Moldau: bis zu 2 000 000 EUR pro Projekt Wie wird der Pauschalbetrag für das Projekt bestimmt? Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen: • Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“, „Ausrüstung“ usw.). • Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket abgedeckten Aktivitäten/Arbeitsergebnisse enthalten. • Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung der veranschlagten Kosten vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Stellen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist. • Die beschriebenen Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen. • Die Kosten für Ausrüstung sollten maximal 35 % der gewährten EU-Finanzhilfe ausmachen, und die EU-Finanzhilfe wird 100 % der förderfähigen Kosten abdecken. • Die Vergabe von Unteraufträgen sollte maximal 10 % der gewährten EU-Finanzhilfe ausmachen. • Die finanzielle Unterstützung Dritter ist nicht förderfähig. • Kosten für die an dem Projekt beteiligten Freiwilligen sind zulässig. Sie werden in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf Freiwillige399 gewährt. • KMU-Einheitskosten sind nicht zulässig. Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Der Schwerpunkt liegt auf der Gesamtqualität des Vorschlags und der Frage, inwieweit er messbare Ziele enthält. Weitere Einzelheiten finden Sie in Teil C „Prüfung der finanziellen Voraussetzungen“ sowie in der Musterfinanzhilfevereinbarung, die im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) verfügbar ist: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home 399 https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de 377 KAPAZITÄTSAUFBAU IM BEREICH DER BERUFLICHEN AUS- UND WEITERBILDUNG Projekte zum Kapazitätsaufbau sind internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen im Bereich Berufsbildung tätigen Organisationen in EU-Mitgliedstaaten, mit dem Programm assoziierten Drittländern und nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Ziel dieser Partnerschaften ist es, die Zugänglichkeit und das Reaktionsvermögen der Einrichtungen und Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern als Motor für eine nachhaltige sozioökonomische Entwicklung zu fördern. Durch gemeinsame Initiativen, die die Zusammenarbeit über verschiedene Regionen der Welt hinweg fördern, sollen mit dieser Aktion die Kapazitäten von Berufsbildungsanbietern – insbesondere in den Bereichen Management, Governance, Integration, Qualitätssicherung und Innovation – gestärkt werden, damit sie besser in der Lage sind, mit dem Privatsektor/Unternehmen/Unternehmensverbänden zusammenzuarbeiten, um Beschäftigungsmöglichkeiten zu erkunden und gemeinsam bedarfsgerechte Berufsbildungsmaßnahmen zu entwickeln. Internationale Partnerschaften sollten vor allem durch den Ausbau der Kapazitäten von Berufsbildungspersonal und Lehrkräften sowie durch die Stärkung der Verbindung zwischen Berufsbildungsanbietern und dem Arbeitsmarkt dazu beitragen, die Qualität der Berufsbildung in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu verbessern. Es ist vorgesehen, dass die Projekte zum Kapazitätsaufbau in der Berufsbildung zu den umfassenderen politischen Zielen beitragen, die zwischen der Europäischen Kommission und den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern oder der betreffenden Region verfolgt werden, einschließlich der Global-Gateway-Investitionspakete und der in der Mitteilung der Kommission über die Anwerbung qualifizierter Arbeitskräfte aus Drittländern400 vom April 2022 dargelegten Entwicklung von Fachkräftepartnerschaften und des EU-Talentpools. ZIELE DER AKTION Die Aktion wird insbesondere ▪ Kapazitäten der Berufsbildungsanbieter aufbauen, um die Zusammenarbeit zwischen privaten und öffentlichen Akteuren im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachfrage- und chancenorientierte Berufsbildungsmaßnahmen zu stärken; ▪ die Qualität und die Reaktionsfähigkeit der Berufsbildung auf sozioökonomische Möglichkeiten und soziale Entwicklungen verbessern, um die Arbeitsmarktrelevanz des Qualifikationsangebots zu erhöhen; ▪ das Berufsbildungsangebot auf lokale, regionale und nationale Entwicklungsstrategien abstimmen. THEMENBEREICHE Zu den Merkmalen, die den Kapazitätsaufbau in der Berufsbildung kennzeichnen, gehören einige der nachstehend aufgeführten Themenbereiche. Die Vorschläge sollten auf eines oder mehrere der folgenden Themen ausgerichtet sein: ▪ Arbeitsbezogenes Lernen (für junge Menschen und/oder Erwachsene); ▪ Qualitätssicherungsmechanismen; ▪ Berufliche Weiterbildung von Lehrkräften/Ausbildern in Bereich der beruflichen Bildung; ▪ Schlüsselkompetenzen, einschließlich unternehmerischer Kompetenz und bürgerschaftlicher Kompetenz; ▪ Öffentlich-privater Dialog und Partnerschaften im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung; ▪ Innovation in der Berufsbildung; ▪ Grüne und digitale Kompetenzen für den grünen und den digitalen Wandel; ▪ MINT401 in der beruflichen Aus- und Weiterbildung entsprechend den Erfordernissen des Arbeitsmarktes; ▪ Abstimmung der Qualifikationen auf aktuelle und künftige Beschäftigungsmöglichkeiten im Einklang mit den nachstehend genannten regionalen Prioritäten; ▪ Entwicklung von Lehrplänen und Schulungsmodulen. 400 eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52022DC0657. 401 Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52022DC0657 378 Darüber hinaus können die Antragsteller auch Themenbereiche abdecken, die oben nicht aufgeführt sind. Diese müssen nachweislich besonders geeignet sein, die Ziele der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu erreichen und die ermittelten Bedürfnisse zu erfüllen. AKTIVITÄTEN Die vorgeschlagenen Aktivitäten müssen in direktem Zusammenhang mit den Zielen und den Themenbereichen der Aktion stehen, d. h. einem oder mehreren der oben aufgeführten Themenbereiche entsprechen, und in einer Projektbeschreibung für den gesamten Durchführungszeitraum ausführlich erläutert werden. Der Schwerpunkt der Projektaktivitäten muss im Rahmen dieser internationalen, weltweiten Aktion auf dem Aufbau und der Stärkung der Kapazitäten von Organisationen im Bereich der Berufsbildung hauptsächlich in den von der Aktion erfassten nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern liegen. Die geförderten Projekte können ein breites Spektrum an Kooperations-, Austausch-, Kommunikations- und anderen Aktivitäten umfassen, beispielsweise: • Aufbau und Entwicklung von Netzwerken und Austausch bewährter Verfahren zwischen Berufsbildungseinrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern und in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland; • Erstellung von Instrumenten, Programmen und anderen Materialien zum Aufbau der Kapazitäten von Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern (praktische Ausbildungsprogramme und Instrumente zur Bewertung und Validierung von Lernergebnissen in der beruflichen Bildung, individuelle Aktionspläne für teilnehmende Einrichtungen); professionelle Beratung und Coaching-Methoden...); • Schaffung von Mechanismen zur Einbindung des privaten Sektors in die Gestaltung und Durchführung von Lehrplänen und zur Vermittlung hochwertiger beruflicher Erfahrungen für die Lernenden in der beruflichen Bildung; • Entwicklung und Transfer von pädagogischen Konzepten, Lehr- und Ausbildungsmaterialien und -methoden, einschließlich arbeitsbasiertes Lernen, virtuelle Mobilität, freie Lehr- und Lernmaterialien sowie bessere Nutzung des IKT-Potenzials; • Entwicklung und Durchführung internationaler (virtueller) Austauschaktivitäten vor allem für das Personal (einschließlich Lehrkräften und nicht lehrendem Personal wie Schulleitenden, Managern und Managerinnen, Beratern und Beraterinnen, Betreuungspersonal usw.) Falls Mobilitätsaktivitäten für Lernende und Personal vorgeschlagen werden, sollten diese direkt zu den Zielen des Projekts beitragen und fest in die Projektlogik als Ganzes eingebettet sein. Die vorgeschlagenen Aktivitäten sollten einen Mehrwert erbringen und sich unmittelbar auf die Verwirklichung der Projektergebnisse auswirken. REGIONALE PRIORITÄTEN Die verfügbaren Haushaltsmittel sind auf verschiedene Regionen der Welt aufgeteilt (d. h. Westbalkan, östliche Nachbarschaft, Länder des südlichen Mittelmeerraums, Subsahara-Afrika, Lateinamerika und Karibik), wobei die Höhe der einzelnen Mittelzuweisungen unterschiedlich ist. Die Vorschläge werden nach Regionen geordnet (siehe unten, Themenkennnummer) entsprechend des jeweiligen Envelopes. Weiterführende Informationen zu den verfügbaren Budgets der einzelnen Envelopes werden im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) veröffentlicht. Die EU hat eine Reihe von Prioritäten bezüglich der geografischen Ausgeglichenheit und den spezifischen Zielen vorgegeben. Darüber hinaus werden die Organisationen ermutigt, mit Partnern in den ärmsten und am wenigsten entwickelten nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zusammenzuarbeiten. Für diese Aktion werden die folgenden regionalen Prioritäten festgelegt: 379 Wenn der Antrag ein oder mehrere Partnerländer der Europäischen Stiftung für Berufsbildung (ETF) betrifft, sollte bei dem Vorschlag nachgewiesen werden, dass er den Empfehlungen der ETF gerecht wird, die in den entsprechenden verfügbaren Länderberichten402 des Turin-Prozesses403 formuliert wurden. Westbalkan ▪ Vorrang haben Projekte, die zu dem Wirtschafts- und Investitionsplan404 der Kommission, den Reformagenden der Kandidatenländer und potenziellen Kandidatenländer405 und/oder den Empfehlungen der Europäischen Stiftung für Berufsbildung im Rahmen des Turin-Prozesses (siehe oben) beitragen. ▪ die Mobilität der Lernenden (Studierenden) und des Personals (Lehrkräfte, Ausbilder, Direktoren, Manager usw.) wird besonders gefördert. Östliche Nachbarschaft ▪ Vorrang haben Projekte, die zu dem Wirtschafts- und Investitionsplan406, der Kommission, dem Wachstumsplan und der Reformagenda für Moldau407, der Fazilität für die Ukraine408 und/oder den Empfehlungen der Europäischen Stiftung für Berufsbildung im Rahmen des Turin-Prozesses (siehe oben) beitragen. Länder des südlichen Mittelmeerraums ▪ Vorrang haben Projekte, die zu dem Wirtschafts- und Investitionsplan409 der Kommission, dem Pakt für den Mittelmeerraum410 und/oder den Empfehlungen der Europäischen Stiftung für Berufsbildung im Rahmen des Turin-Prozesses (siehe oben) beitragen. Subsahara-Afrika ▪ Den am wenigsten entwickelten Ländern wird Vorrang eingeräumt; ein besonderes Augenmerk wird auch auf die prioritären Migrationsländer gelegt; kein Land wird mehr als 8 % der für die Region vorgesehenen Mittel erhalten; ▪ Vorrang haben Projekte, die mindestens eine der Global-Gateway-Prioritäten in Subsahara-Afrika betreffen411. ▪ Vorrang haben Projekte, die dazu beitragen, den öffentlich-privaten Dialog und die wirksame Zusammenarbeit zwischen Berufsbildungseinrichtungen und dem Privatsektor zu fördern. Lateinamerika ▪ Vorrang haben regionale Projekte (Projekte, an denen mehr als ein förderfähiges nicht mit dem Programm assoziiertes Drittland beteiligt ist) oder Projekte in Ländern mit niedrigem und hohem mittlerem Einkommen; 402 https://www.etf.europa.eu/en/publications-and-resources/publications/trp-assessment-reports. 403 Der Turin-Prozess (Torino Process, TRP) ist ein partizipativer Prozess, der eine evidenzbasierte Analyse der Politik der beruflichen Aus- und Weiterbildung in einem Land ermöglicht. Der 2010 eingeführte und alle zwei Jahre durchgeführte Turin-Prozess liefert eine Momentaufnahme des Entwicklungsstandes der Berufsbildungssysteme in den Partnerländern der ETF sowie einen Überblick über die erzielten Fortschritte und die Prioritäten für die Zukunft. 404https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:d32825b0-08ad-11eb-a511-01aa75ed71a1.0003.02/DOC_1&format=PDF 405 https://enlargement.ec.europa.eu/commission-implementing-decision-approving-reform-agendas-and-multiannual-work- programme-under_en. 406 https://www.eeas.europa.eu/sites/default/files/swd_2021_186_f1_joint_staff_working_paper_en_v2_p1_1356457_0.pdf (Anhang 1 enthält den Wirtschafts- und Investitionsplan). 407 https://enlargement.ec.europa.eu/growth-plan-moldova-commission-proposal_en?prefLang=de&etrans=de. 408 Siehe Artikel 3 der Verordnung (EU) 2024/792 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Februar 2024 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202400792. 409 https://enlargement.ec.europa.eu/joint-staff-working-document-renewed-partnership-southern-neighbourhood-economic-and- investment-plan_en?prefLang=de&etrans=de. 410 https://north-africa-middle-east-gulf.ec.europa.eu/joint-communication-pact-mediterranean_en?prefLang=de. 411 https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/erasmus-global-gateway-priorities_en. https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_20_1811 https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_3367 https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_426 https://www.etf.europa.eu/en/publications-and-resources/publications/trp-assessment-reports https://enlargement.ec.europa.eu/document/download/30108255-efa8-4274-962a-c24faee32734_en?filename=communication_on_wb_economic_and_investment_plan_october_2020_en.pdf https://www.eeas.europa.eu/sites/default/files/swd_2021_186_f1_joint_staff_working_paper_en_v2_p1_1356457_0.pdf https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202400792 https://neighbourhood-enlargement.ec.europa.eu/joint-staff-working-document-renewed-partnership-southern-neighbourhood-economic-and-investment-plan_en https://neighbourhood-enlargement.ec.europa.eu/joint-staff-working-document-renewed-partnership-southern-neighbourhood-economic-and-investment-plan_en https://north-africa-middle-east-gulf.ec.europa.eu/joint-communication-pact-mediterranean_en?prefLang=de https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/erasmus-global-gateway-priorities_en 380 ▪ Vorrang haben Projekte, die mindestens eine der Global-Gateway-Prioritäten in Lateinamerika und der Karibik betreffen412; ▪ Vorrang haben Projekte, die dazu beitragen, den öffentlich-privaten Dialog und die wirksame Zusammenarbeit zwischen Berufsbildungseinrichtungen und dem Privatsektor zu fördern. Karibik ▪ Vorrang haben regionale Projekte (Projekte, an denen mehr als ein förderfähiges nicht mit dem Programm assoziiertes Drittland beteiligt ist) oder Projekte in den am wenigsten entwickelten Ländern sowie in Ländern mit niedrigem und hohem mittlerem Einkommen; ▪ Vorrang haben Projekte, die mindestens eine der Global-Gateway-Prioritäten in Lateinamerika und der Karibik betreffen413. Vorrang haben Projekte, die dazu beitragen, den öffentlich-privaten Dialog und die wirksame Zusammenarbeit zwischen Berufsbildungseinrichtungen und dem Privatsektor zu fördern. Falls die oben genannten regionalen Prioritäten berücksichtigt werden, muss für die Projekte nachgewiesen werden, wie und in welchem Umfang sie dies tun. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Projekte zum Kapazitätsaufbau im Bereich Berufsbildung umfassen vier Phasen: ▪ Projektfindung und Anbahnung ▪ Projektvorbereitung, Entwurf und Planung ▪ Projektdurchführung und Überwachung der Aktivitäten ▪ Projektüberprüfung und Folgenabschätzung Die teilnehmenden Organisationen und die Teilnehmer an den Aktivitäten sollten in allen Phasen eine aktive Rolle spielen und so ihre Lernerfahrung verbessern. ▪ Findung und Anbahnung Ermitteln Sie ein Problem, eine Notwendigkeit oder eine Chance, die Sie mit Ihrer Projektidee im Rahmen der Aufforderung thematisieren können; bestimmen Sie die zentralen Aktivitäten und die wichtigsten Ergebnisse, die von dem Projekt erwartet werden können; nennen Sie die maßgeblichen Akteure und potenziellen Partner; formulieren Sie das Ziel bzw. die Ziele des Projekts; stellen Sie sicher, dass sich das Projekt an den strategischen Zielen der teilnehmenden Organisationen orientiert; erstellen Sie eine erste Planung, um das Projekt auf den Weg zu bringen, und tragen Sie die für die nächste Phase benötigten Informationen zusammen usw. ▪ Projektvorbereitung, Entwurf und Planung Legen Sie den Projektumfang und die geeignete Vorgehensweise fest; beschreiben Sie klar die vorgeschlagene Methodik unter Wahrung der Übereinstimmung zwischen den Projektzielen und Projektaktivitäten; stellen Sie einen Zeitplan für die anfallenden Aufgaben auf; veranschlagen Sie Ihren Ressourcenbedarf, und arbeiten Sie weitere Details des Projekts aus, z. B. eine Bedarfsermittlung; legen Sie solide Ziele und Wirkungsindikatoren fest (spezifisch, messbar, erreichbar, relevant und terminiert); benennen Sie Projekt- und Lernergebnisse; Beschreibung des Arbeitsprogramms, der Aktivitätsformate, der erwarteten Wirkung und des veranschlagten Gesamtbudgets; Erstellung eines Plans für die Projektdurchführung und eines soliden und realistischen Kommunikationsplans, einschließlich strategischer Aspekte der Projektleitung, Überwachung, Qualitätskontrolle, Berichterstattung und Verbreitung der Ergebnisse; Festlegung der praktischen Modalitäten 412 https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/erasmus-global-gateway-priorities_en. 413 https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/erasmus-global-gateway-priorities_en. https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/erasmus-global-gateway-priorities_en https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/erasmus-global-gateway-priorities_en 381 und Bestätigung der Zielgruppe(n) für die geplanten Aktivitäten; Abschluss von Vereinbarungen mit Partnern und Ausarbeitung des Vorschlags usw. ▪ Durchführung und Überwachung der Aktivitäten Durchführung des Projekts gemäß den Plänen und Erfüllung der Anforderungen an die Berichterstattung und Kommunikation; Überwachung der laufenden Aktivitäten und Bewertung der Projektleistung anhand der Projektplanung; Ermittlung und Durchführung von Korrekturmaßnahmen bei Abweichungen von der Planung und zur Behebung von Problemen und Risiken; Bestimmung von Abweichungen von den festgelegten Qualitätsnormen und Durchführung von Korrekturmaßnahmen usw. ▪ Überprüfung und Folgenabschätzung Bewertung der Projektleistung anhand der Projektziele und Durchführungspläne; Bewertung der Aktivitäten und ihrer Wirkung auf unterschiedlichen Ebenen, Weitergabe und Nutzung der Projektergebnisse usw. Darüber hinaus wird von den Projekten erwartet, dass sie, wo dies angemessen und verhältnismäßig ist, Folgendes leisten: ▪ Ein Konzept für einen langfristigen Aktionsplan beinhalten, der die schrittweise Bereitstellung der Arbeitsergebnisse des Projekts nach Abschluss des Projekts vorsieht (auf der Grundlage dauerhafter Partnerschaften), einschließlich Maßnahmen zur Skalierbarkeit und finanziellen Nachhaltigkeit; ▪ Gewährleistung eines angemessenen Bekanntheitsgrades und einer weiten Verbreitung der Projektergebnisse auf transnationaler, nationaler und/oder regionaler Ebene mit den betroffenen Partnern. Bei der Konzeption des Projekts zu berücksichtigende horizontale Aspekte Neben der Erfüllung der formalen Kriterien und dem Abschluss einer nachhaltigen Kooperationsvereinbarung mit allen Projektpartnern können die folgenden Elemente dazu beitragen, die Wirkung und die hochwertige Umsetzung von Projekten zum Kapazitätsaufbau in den verschiedenen Projektphasen zu steigern. Die Antragsteller werden aufgefordert, diese Möglichkeiten und Faktoren bei der Gestaltung von Projekten ihres Projekts zu berücksichtigen. ▪ Inklusion und Vielfalt Das Programm unterstützt Projekte, die die soziale Inklusion fördern und darauf gerichtet sind, Menschen mit geringeren Chancen, darunter Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund, sowie Menschen, die in ländlichen und abgelegenen Gebieten leben, Menschen, die mit sozioökonomischen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, oder Menschen, die möglicherweise aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung diskriminiert werden, besser zu erreichen. Die Projekte werden dabei helfen, die Hindernisse zu beseitigen, mit denen diese Gruppen beim Zugang zu den vom Programm angebotenen Möglichkeiten konfrontiert sind, sowie zur Schaffung inklusiver Umfelder beitragen, die Chancengleichheit und Gleichstellung fördern und den Bedürfnissen der breiteren Gemeinschaft gerecht werden. ▪ Ökologische Nachhaltigkeit Das Programm unterstützt die Sensibilisierung für die Herausforderungen der Umwelt und des Klimawandels. Die Projekte werden ermutigt zum Aufbau von Kompetenzen in verschiedenen für die Nachhaltigkeit relevanten Branchen, zur Entwicklung von grünen branchenspezifischen Kompetenzstrategien und Methoden sowie zur Entwicklung zukunftsorientierter Lehrpläne, die den individuellen Bedürfnissen besser entsprechen. 382 Das Programm unterstützt auch die Erprobung innovativer Praktiken, um Lernende und Berufsbildungsanbieter so vorzubereiten, dass sie zu wahren Akteuren des Wandels werden (z. B. für die Erhaltung von Ressourcen, die Einsparung von Energie, die Reduzierung von Abfall, den Ausgleich von CO2-Emissionen, die Entscheidung für nachhaltige Lebensmittel und Mobilitätsangebote usw.). ▪ Digitale Dimension Das Programm unterstützt Pläne von Einrichtungen der Primar- und Sekundarstufe und der beruflichen Aus- und Weiterbildung für den digitalen Wandel. Es fördert den gezielten Einsatz digitaler Technologien. Dies umfasst die Entwicklung von digitaler Pädagogik und von Fachkompetenz im Einsatz digitaler Instrumente, wozu auch gehört, barrierefreie und Unterstützungstechnologien bereitzustellen, sowie die Erstellung und innovative Nutzung digitaler Bildungsinhalte. ▪ Gemeinsame Werte, zivilgesellschaftliches Engagement und Teilhabe Das Programm unterstützt die aktive Bürgerschaft und Ethik im lebenslangen Lernen; Die Projekte sollten die Teilhabe der Menschen am demokratischen Leben und das soziale und zivilgesellschaftliche Engagement fördern. Der Schwerpunkt liegt auch darauf, für den Kontext der Europäischen Union zu sensibilisieren und ein entsprechendes Verständnis zu vermitteln, insbesondere was die gemeinsamen Werte der EU, die Grundsätze der Einheit und Vielfalt sowie ihre kulturelle Identität, ihr kulturelles Bewusstsein und ihr gesellschaftliches und historisches Erbe anbelangt. 383 WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR DIE BEANTRAGUNG EINES PROJEKTS ZUM KAPAZITÄTSAUFBAU IM BEREICH BERUFLICHE AUS- UND WEITERBILDUNG ERFÜLLT SEIN? FÖRDERKRITERIEN Um für eine Erasmus-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für den Kapazitätsaufbau im Bereich berufliche Aus- und Weiterbildung die folgenden Kriterien erfüllen: Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antrags- berechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) • Rechtsträger (öffentliche oder private Stellen) sein • im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder auf dem Arbeitsmarkt tätig sein Die teilnehmenden Organisationen können beispielsweise sein (Liste nicht erschöpfend): - Berufsbildungsanbieter - Unternehmen, Industrie, andere Arbeitgeber oder Branchenverbände - nationale/regionale Qualifikationsbehörden - Arbeitsvermittlungsdienste - Forschungsinstitute - Innovationsagenturen - für regionale Entwicklung zuständige Behörden - internationale Organisationen • und ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h. in einem EU- Mitgliedstaat, einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland aus einer förderfähigen Region. Die förderfähigen Regionen im Rahmen dieser Aktion sind die Regionen 1, 2414, 3, 9, 10 und 11 (siehe Teil A dieses Leitfadens). Der Koordinator muss in der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig sein. Er stellt den Antrag im Namen aller am Projekt beteiligten Organisationen. Es kann sich nicht um eine verbundene Stelle handeln. Eine Organisation darf maximal zwei im Rahmen dieser Aktion eingereichte Vorschläge koordinieren. Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können nicht Koordinatoren sein. Andere Stellen können in anderen Rollen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner. Ausnahme: Organisationen aus Belarus und Russland sind zur Teilnahme als assoziierte Partner an dieser Aktion nicht berechtigt. 414 Organisationen aus Belarus (Region 2) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. 384 Zusammensetzung von Konsortien (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen) Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens vier Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) aus mindestens drei förderfähigen Ländern eingereicht werden: • Mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer; o mindestens eine Organisation aus jedem dieser teilnehmenden Länder. • mindestens ein förderfähiges nicht mit dem Programm assoziiertes Drittland: o mindestens zwei Organisationen aus dem/den teilnehmenden förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittland/Drittländern aus derselben Region o Organisationen aus verschiedenen förderfähigen Regionen können nicht an denselben Projekten teilnehmen. Regionenübergreifende Projekte sind nicht förderfähig. Dem Konsortium muss mindestens ein Berufsbildungsanbieter der sekundären Bildungsstufe angehören. Die Anzahl der Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern darf nicht höher sein als die Anzahl der Organisationen aus förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Verbundene Stellen und assoziierte Partner zählen bei der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in den Ländern der Organisationen durchgeführt werden, die am Projekt beteiligt sind. Sofern dies im Hinblick auf die Ziele oder die Durchführung des Projekts ordnungsgemäß begründet wird, gilt Folgendes: ▪ Aktivitäten können auch an dem Ort stattfinden, an dem ein Organ der Europäischen Union seinen Sitz hat, selbst wenn an dem Projekt keine Organisation aus dem Gastland dieses Organs beteiligt ist; ▪ Aktivitäten zur Weitergabe und Verbreitung der Ergebnisse können auch auf einschlägigen themenbezogenen länderübergreifenden Veranstaltungen/Konferenzen in anderen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern oder förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern durchgeführt werden. Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen). 385 Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) über das EU-Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten. Kennnummern der Aufforderung: • ERASMUS-EDU-2026-CB-VET-WB – Kapazitätsaufbau im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung in den Ländern des westlicher Balkan • ERASMUS-EDU-2026-CB-VET-NE – Kapazitätsaufbau im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung in den Ländern der Östlichen Nachbarschaft • ERASMUS-EDU-2026-CB-VET-SMC – Kapazitätsaufbau im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Ländern des südlichen Mittelmeerraums • ERASMUS-EDU-2026-CB-VET-SSA – Kapazitätsaufbau im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Subsahara-Afrika • ERASMUS-EDU-2026-CB-VET-LA – Kapazitätsaufbau im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Lateinamerika • ERASMUS-EDU-2026-CB-VET-CA – Kapazitätsaufbau im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Karibik Bevor Sie sich bewerben, lesen Sie bitte die entsprechenden häufig gestellten Fragen im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) der EU. Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 26. März um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Wie ist der Antrag zu stellen? Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. ZUSCHLAGSKRITERIEN Es gelten die folgenden Zuschlagskriterien: Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 30 Punkte) ▪ Bezug zu Zielen, Themenbereichen, horizontalen Aspekten und Kapazitätsaufbau: Der Vorschlag ist klar und stimmt mit den Zielen und Themenbereichen und den horizontalen Aspekten der Aktion überein; insbesondere sind die Aktivitäten zum Kapazitätsaufbau klar definiert und dienen dem Ziel, die Kapazitäten vor allem der teilnehmenden Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern wirklich zu stärken. ▪ Regionale Prioritäten: Der Vorschlag bezieht sich ausdrücklich auf die regionalen Prioritäten und berücksichtigt diese, einschließlich der im Rahmen dieser Aktion aufgeführten einschlägigen politischen Dokumente (Global-Gateway- Investitionspaket Afrika-Europa, Global-Gateway-Investitionsagenda der EU mit Lateinamerika und der Karibik, Wirtschafts- und Investitionspläne und Länderberichte des Turin-Prozesses (für die betreffenden Länder)). ▪ Werte der EU: Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. Qualität der Projekt- konzeption und - durchführung ▪ Lokale Bedürfnisse und Kontext: Der Vorschlag beruht auf einer gründlichen Bedarfsanalyse der teilnehmenden Organisationen, Endbegünstigten und Zielgruppen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern und ist in deren lokalen 386 (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Kontexten durchführbar. ▪ Kohärenz und Methodik: Die Projektkonzeption gewährleistet insgesamt die erforderliche Übereinstimmung zwischen Projektzielen und Aktivitäten. Der Vorschlag ist zusammenhängend und verständlich aufgebaut und beschreibt geeignete Aktivitäten und Dienste, die den ermittelten Bedürfnissen entsprechen und zu den erwarteten Ergebnissen führen. Er sieht angemessene Phasen für die Vorbereitung, Durchführung, Überwachung sowie die Nutzung, Bewertung und Verbreitung der Projektergebnisse vor. ▪ Arbeitsplan: Der Arbeitsplan ist klar, glaubwürdig und ausgewogen, und qualitative und quantitative Indikatoren werden für Aktivitäten und Arbeitsergebnisse verwendet. ▪ Auswahl der Teilnehmenden: Qualität der Vorkehrungen für die Auswahl der Teilnehmenden, die an den Aktivitäten des Vorschlags beteiligt sind, im Hinblick auf die Ziele der Eingliederung und Vielfalt ▪ Anerkennung und Anrechnung: Existenz und Qualität von Vorkehrungen zur Anerkennung und Validierung der Lernergebnisse der Teilnehmenden sowie konsequenter Einsatz der europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumente (EQR415, EQAVET416, Europass417, ESCO418 und einschlägige Kompetenzrahmen wie DigComp419, EntreComp420, LifeComp421, GreenComp422) ▪ Maßnahmen zur Qualitätskontrolle: Vorhandensein und Relevanz von Maßnahmen zur Qualitätskontrolle, die gewährleisten, dass die Projektdurchführung hochwertig, fristgerecht und unter Einhaltung des finanziellen Rahmens erfolgt ▪ Kosteneffizienz: Der Vorschlag ist kostenwirksam und weist den einzelnen Aktivitäten angemessene Mittel zu. Das Budget ist ausgeglichen und trägt dem Ziel von Kapazitätsaufbauprojekten der beruflichen Aus- und Weiterbildung Rechnung, die Relevanz, die Zugänglichkeit und das Reaktionsvermögen der Einrichtungen und Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu fördern. ▪ Mobilitätsaktivitäten: Eignung der Maßnahmen für die Auswahl und/oder Einbeziehung von Teilnehmenden in Mobilitätsaktivitäten (siehe „Schutz, Gesundheit und Sicherheit der Teilnehmenden“ in Teil A dieses Leitfadens sowie weitere Anforderungen und Empfehlungen für Mobilitätsprojekte im Rahmen der Leitaktion 1) – falls zutreffend, d. h. sofern Mobilitätsaktivitäten Bestandteil des Antrags sind ▪ Innovation: Der Vorschlag berücksichtigt modernste Methoden, Techniken und ähnliche Initiativen, die bereits von den teilnehmenden Organisationen durchgeführt wurden; er führt zu innovativen Ergebnissen und Lösungen für seinen Bereich im Allgemeinen oder für den geografischen Kontext, in dem das Projekt durchgeführt wird 415 https://europa.eu/europass/de/europass-tools/european-qualifications-framework. 416 https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1536&langId=de. 417 https://europa.eu/europass/de/europass-tools. 418 https://esco.ec.europa.eu/de. 419 https://digital-skills-jobs.europa.eu/en/actions/european-initiatives/digital-competence-framework-digcomp. 420 https://joint-research-centre.ec.europa.eu/entrecomp-entrepreneurship-competence-framework_en?prefLang=de&etrans=de. 421 https://pact-for-skills.ec.europa.eu/community-resources/publications-and-documents/lifecomp-european-framework-personal- social-and-learning-learn-key-competence_en?prefLang=de&etrans=de. 422 https://pact-for-skills.ec.europa.eu/community-resources/publications-and-documents/greencomp-european-sustainability- competence-framework_en?prefLang=de&etrans=de. https://europa.eu/europass/de/europass-tools/european-qualifications-framework https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1536&langId=de https://europa.eu/europass/de/europass-tools https://esco.ec.europa.eu/de https://digital-skills-jobs.europa.eu/en/actions/european-initiatives/digital-competence-framework-digcomp https://joint-research-centre.ec.europa.eu/entrecomp-entrepreneurship-competence-framework_en?prefLang=de&etrans=de https://pact-for-skills.ec.europa.eu/community-resources/publications-and-documents/lifecomp-european-framework-personal-social-and-learning-learn-key-competence_en?prefLang=de&etrans=de https://pact-for-skills.ec.europa.eu/community-resources/publications-and-documents/lifecomp-european-framework-personal-social-and-learning-learn-key-competence_en?prefLang=de&etrans=de https://pact-for-skills.ec.europa.eu/community-resources/publications-and-documents/greencomp-european-sustainability-competence-framework_en?prefLang=de&etrans=de https://pact-for-skills.ec.europa.eu/community-resources/publications-and-documents/greencomp-european-sustainability-competence-framework_en?prefLang=de&etrans=de 387 Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) • Zusammensetzung: An dem Projekt sind Organisationen beteiligt, die einander ergänzen und eine angemessene Mischung darstellen, was das erforderliche Profil und die benötigten Erfahrungen und Fachkenntnisse für eine in jeder Hinsicht erfolgreiche Durchführung des Projekts betrifft • Engagement: Die Beiträge der Partner aus dem Hochschulbereich sind erheblich, sachdienlich und ergänzen einander. Aus dem Vorschlag gehen die Beteiligung, das Engagement und die Eigenverantwortung der Partner für die spezifischen Ziele und Ergebnisse des Projekts hervor, insbesondere derjenigen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. • Abstimmung und Zusammenarbeit: Vorhandensein wirksamer Mechanismen zur Abstimmung, Zusammenarbeit und Kommunikation der teilnehmenden Organisationen untereinander und mit anderen maßgeblichen Akteuren. Wirkung (Höchstpunktzahl 20 Punkte) • Wirkung: Mögliche Wirkung des Projekts: o in Bezug auf Teilnehmende und teilnehmende Organisationen während (kurzfristige Auswirkungen) und nach der Projektlaufzeit (mittel- und langfristige Auswirkungen) o über die unmittelbar an einem Projekt teilnehmenden Organisationen und Personen hinaus auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder internationaler Ebene o sind die Wirkungsindikatoren solide (spezifisch, messbar, erreichbar, relevant und terminiert)? • Verbreitung: Qualität der geplanten Verbreitungsmaßnahmen: Eignung und Qualität von Maßnahmen zur Weitergabe der Projektergebnisse bei den teilnehmenden Organisationen und darüber hinaus • Nutzung der Projektergebnisse: Aus dem Vorschlag geht hervor, wie die Projektergebnisse von den Partnern und anderen Interessenträgern genutzt werden. Er beschreibt die Maßnahmen zur Nutzung der Projektergebnisse während und nach der Projektlaufzeit. • Freier Zugang: In dem Vorschlag wird erläutert, wie die erstellten Materialien, Dokumente und Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden. • Nachhaltigkeit: Qualität der Pläne, die die Nachhaltigkeit des Projekts gewährleisten sollen: Potenzial zur Entwicklung einer anhaltenden Wirkung und zur Erzielung von Ergebnissen, nachdem die EU-Finanzhilfe aufgebraucht ist. Gegebenenfalls Art der Einbeziehung des Privatsektors während und nach der Projektfinanzierung. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 60 Punkte (von insgesamt 100 Punkten) erreichen. Außerdem muss jeweils mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der oben genannten Kategorien von Zuschlagskriterien erreicht werden (d. h. mindestens 15 Punkte in den Kategorien „Relevanz des Projekts“ und „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“, 10 Punkte in den Kategorien „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und „Wirkung“). Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. 388 Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. ERWARTETE WIRKUNG Die geförderten Projekte sollten belegen, welche Wirkung sie voraussichtlich entfalten, indem sie die folgenden Ergebnisse erzielen: • engere Verbindungen zwischen dem Berufsbildungssystem der nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern und ihrem Arbeitsmarkt; • bessere Verbindungen zwischen Berufsbildungsprofilen und lokalen/regionalen/nationalen Strategien und Prioritäten; • bessere Kapazitäten der Berufsbildungsanbieter, insbesondere in den Bereichen Management, Leitung, Integration, Qualitätssicherung, Innovation und Internationalisierung; • stärkere Sensibilisierung von Personal, Managern, politischen Entscheidungsträgern und leitenden Lehrkräften in Bezug auf Ansätze zur Annäherung von Arbeitsmarkt und Berufsbildung; • verbesserte Kenntnisse, technische, Management- und pädagogische Kompetenzen von Lehrkräften und Ausbildenden in der beruflichen Bildung; • bessere Beiträge von Lehrkräften/Ausbildenden, Lernenden in der beruflichen Bildung und Arbeitgebern bei der Gestaltung von Lehrplänen, Profilen und Ausbildungsreformen; • Verbesserung des Niveaus der Kompetenzen, Fähigkeiten und des Beschäftigungspotenzials der Lernenden in der beruflichen Bildung; • verstärkte Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Regionen der Welt über gemeinsame Initiativen; • Entwicklung der Kompetenzen der teilnehmenden Organisationen im Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit; • Verbesserung der digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen der Zielgruppen durch geeignete Aktivitäten und Initiativen; • Steigerung der sozialen und interkulturellen Kompetenzen im Bereich der beruflichen Bildung. Innerhalb der Beschränkungen bestehender nationaler und europäischer Rechtsrahmen sind die Ergebnisse als freie Lehr- und Lernmaterialien (OER) zugänglich zu machen und auf einschlägigen Plattformen der jeweiligen Berufs- oder Branchenverbände oder der zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Im Vorschlag wird erläutert, wie die erstellten Daten, Materialien, Dokumente, audiovisuellen Medien und Aktivitäten auf sozialen Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Der Betrag wird von der gewährenden Behörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets, des Bewertungsergebnisses und eines Fördersatzes von 80 % festgesetzt. Die maximale EU-Finanzhilfe je Projekt beläuft sich auf 500 000 EUR. Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Finanzhilfen oder Preisgeldern ist nicht zulässig. Kosten für Rechnungsprüfungen sind nicht zulässig. Kosten für Freiwillige sind zulässig. Sie werden in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf Freiwillige423 gewährt. 423 https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de 389 KMU-Einheitskosten für KMU-Eigentümer sind zulässig. Sie sollten in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf KMU-Eigentümer424 erfolgen. WIE WIRD DER PAUSCHALBETRAG FÜR DAS PROJEKT BESTIMMT? Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen: • Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.). • Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten. • Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung des Pauschalbetrags vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Stellen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist. • Die beschriebenen Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen. • Die Vergabe von Unteraufträgen sollte maximal 10 % der gewährten EU-Finanzhilfe ausmachen. Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag der Finanzhilfe usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Siehe Teil C dieses Programmleitfadens, Abschnitt „Förderfähige direkte Kosten“. Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Durch diese Förderform ist es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. 424 https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/unit-cost-decision-sme-owners- natural-persons_en.pdf. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/unit-cost-decision-sme-owners-natural-persons_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/unit-cost-decision-sme-owners-natural-persons_en.pdf 390 KAPAZITÄTSAUFBAU IM BEREICH JUGEND Projekte zum Kapazitätsaufbau im Bereich Jugend sind internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen im Bereich Jugend tätigen Organisationen in der EU und mit dem Programm assoziierten Drittländern einerseits sowie in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern andererseits. Bei Letzteren richtet sich diese Aktion ausschließlich an Länder der Region 1 (Westbalkan), Region 2 (Östliche Nachbarschaft), Region 3 (Länder des südlichen Mittelmeerraums) und Region 9 (Subsahara-Afrika). Die Projekte sollen die internationale Zusammenarbeit im Bereich Jugend und des nichtformalen Lernens unterstützen und als Triebkraft für eine nachhaltige sozioökonomische Entwicklung und das Wohlergehen von Jugendorganisationen und jungen Menschen dienen. ZIELE DER AKTION Die Aktion richtet sich an im Bereich Jugend tätige Organisationen und soll • die Kapazitäten von Organisationen stärken, die mit jungen Menschen außerhalb formaler Lernkontexte arbeiten • nichtformale Lernaktivitäten in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern unterstützen, insbesondere bei Organisationen, die auf junge Menschen mit geringeren Chancen ausgerichtet sind und die Teilnahme junger Menschen in all ihrer Vielfalt im Hinblick auf eine Verbesserung ihres Kompetenzniveaus und ihrer Handlungsmöglichkeiten fördern, und ihnen dadurch ermöglichen, die aktive Teilhabe junger Menschen an der Gesellschaft sicherzustellen • die Entwicklung der Jugendarbeit in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern unterstützen, indem ihre Qualität und Anerkennung verbessert wird • die Entwicklung, Erprobung und Einführung von Regelungen und Programmen unterstützen, durch die Organisationen die nichtformale Lernmobilität in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern verbessern können • Organisationen in den förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern unterstützen, um zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie (2019-2027), einschließlich der elf Europäischen Jugendziele, der Europäischen Jugendarbeitsagenda und des Jugendaktionsplans für das auswärtige Handeln der EU (2022-2027), und zu den Folgemaßnahmen zum 2023 gestarteten Europäischen Jahr der Kompetenzen beizutragen; • die Ziele des Pakts für den Mittelmeerraum425 im Bereich der Jugend in den Zielländern (Region 3) unterstützen • durch gemeinsame Initiativen die Zusammenarbeit fördern zwischen Jugendorganisationen aus – einerseits – EU- Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern und – andererseits – aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in den verschiedenen Regionen der Welt, die für diese Aktion infrage kommen • die Beteiligung kleinerer Organisationen sowie von Organisationen aus abgelegenen Gebieten und kleineren Orten fördern • Synergien und Komplementarität von Jugendorganisationen, die mit jungen Menschen außerhalb des formalen Lernens arbeiten, mit Systemen der formalen Bildung und/oder mit dem Arbeitsmarkt stärken ZUSÄTZLICHE SPEZIFISCHE ZIELE FÜR PROJEKTE IN DER REGION 9 (SUBSAHARA-AFRIKA) Die im vorstehenden Abschnitt dargelegten generellen Ziele gelten auch für Projekte, die auf die Region 9 ausgerichtet sind. Darüber hinaus wird diese Aktion ausschließlich für Region 9 im Rahmen der Jugendakademie Afrika-Europa426 entwickelt und wird auch zur Erreichung der Ziele der Leitinitiative zur Mobilität junger Menschen in Afrika beitragen. Diese Initiative ist Teil des Global-Gateway-Investitionspakets Afrika-Europa zur Stärkung des strategischen Engagements zwischen der EU und Afrika für Lernmobilität und Jugend auf beiden Kontinenten und trägt zu dessen politischen Zielen bei. Die Initiative ist ein Beitrag zum Aktionsplan für die Jugend im Rahmen des auswärtigen Handelns der EU (2022-2027) und zu den auf dem 6. Gipfeltreffen EU – Afrikanische Union 2022 eingegangenen Verpflichtungen. In diesem Rahmen zielt der auf die afrikanischen Länder südlich der Sahara ausgerichtete Aufbau von Kapazitäten im Jugendbereich auch darauf ab, Projekte zu unterstützen, die die Mobilität junger Menschen fördern, um ihre aktive 425 https://north-africa-middle-east-gulf.ec.europa.eu/joint-communication-pact-mediterranean_en?prefLang=de. 426 https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/youth-mobility-africa_en?prefLang=de&etrans=de. https://north-africa-middle-east-gulf.ec.europa.eu/joint-communication-pact-mediterranean_en?prefLang=de https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/youth-mobility-africa_en?prefLang=de&etrans=de 391 Teilhabe an der Gesellschaft zu fördern und ihnen dabei zu helfen, Kompetenzen für das Leben und ihre berufliche Zukunft zu erwerben und weiterzuentwickeln. THEMENBEREICHE Die Vorschläge sollten auf die Unterstützung von Jugendorganisationen, die mit jungen Menschen außerhalb des formalen Lernens arbeiten, und auf einen oder mehrere der folgenden Themenbereiche ausgerichtet sein: • politische Teilhabe, zivilgesellschaftliches Engagement und Dialog mit Entscheidungsträgern • Inklusion junger Menschen mit geringeren Chancen • Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Werte, Führungsrolle junger Menschen • Befähigung/Engagement/Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen • Frieden und Aussöhnung nach Konflikten • Umwelt und Klima • Diskriminierungsbekämpfung und Gleichstellung der Geschlechter • digitale Kompetenzen (einschließlich KI) und unternehmerische Kompetenzen AKTIVITÄTEN Aktivitäten, die für Projekte in allen förderfähigen Regionen relevant sind Die vorgeschlagenen Aktivitäten müssen in direktem Zusammenhang mit den allgemeinen und spezifischen Zielen der Aktion stehen, d. h. einem oder mehreren der oben aufgeführten Themenbereiche entsprechen, und in einer Projektbeschreibung für den gesamten Durchführungszeitraum ausführlich erläutert werden. Wichtig ist dabei, dass der Schwerpunkt der Projektaktivitäten im Rahmen dieser internationalen Aktion auf dem Aufbau und der Stärkung der Kapazitäten von Jugendorganisationen liegen muss, sodass diese besser in der Lage sind, junge Menschen hauptsächlich in den von der Aktion erfassten nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu unterstützen. Die geförderten Projekte können ein breites Spektrum an Kooperations-, Austausch-, Kommunikations- und anderen Aktivitäten von Jugendorganisationen, die mit jungen Menschen außerhalb des formalen Lernens arbeiten, umfassen, die • zur Förderung des politischen Dialogs, der Zusammenarbeit, der Vernetzung und des Austauschs von Verfahren beitragen • die strategische Zusammenarbeit zwischen Jugendorganisationen und öffentlichen Stellen, insbesondere in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern voranbringen • die Zusammenarbeit zwischen Jugendorganisationen und im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung tätigen Organisationen sowie mit auf dem Arbeitsmarkt tätigen Organisationen fördern • die Kapazitäten von Jugendräten, Jugendplattformen sowie lokalen, regionalen und nationalen Behörden, die sich mit Jugendangelegenheiten beschäftigen, verbessern, insbesondere in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern • zur Verbesserung der Verwaltung, Governance, Innovationsfähigkeit, Führungskompetenz und Internationalisierung von Jugendorganisationen in Partnerländern beitragen, insbesondere in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern • die Erarbeitung von Informations- und Sensibilisierungskampagnen durch Jugendorganisationen, insbesondere in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, sowie die Entwicklung von Informations-, Kommunikations- und Medienwerkinstrumenten unterstützen • Jugendorganisationen, insbesondere in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, dabei unterstützen, Methoden, Instrumente und Materialien für die Jugendarbeit zu entwickeln, einschließlich der Förderung von Initiativen zur Mitgestaltung und Mitkonzeption von Projekten, die eine partizipative Projektentwicklung ermöglichen • Jugendorganisationen, insbesondere in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, dabei unterstützen, neue Formen der Jugendarbeit und der Bereitstellung von Ausbildungs- und Unterstützungsangeboten zu entwickeln die nichtformale Lernmobilität erleichtern Beispiele für solche Aktivitäten sind: 392 • die Entwicklung von Instrumenten und Methoden für die sozioprofessionelle Entwicklung von Fachkräften der Jugendarbeit und Ausbildern • die Entwicklung nichtformaler Lernmethoden, insbesondere zur Förderung des Erwerbs und der Verbesserung von Kompetenzen, einschließlich der Medienkompetenz • die Entwicklung neuer Formen praktischer Ausbildungsprogramme und die Simulation von Fallbeispielen aus der Gesellschaft • die Entwicklung neuer Formen der Jugendarbeit, insbesondere die strategische Nutzung offener und flexibler Lernkonzepte, der virtuellen Zusammenarbeit und freier Lehr- und Lernmaterialien sowie eine bessere Nutzung des Potenzials von IKT • die Organisation von Veranstaltungen/Seminaren/Workshops/Austausch bewährter Verfahren für Zusammenarbeit, Vernetzung, Sensibilisierung und Peer-Learning-Zwecke • die Organisation von Mobilitätsaktivitäten für Jugendarbeiter zur Erprobung der von der Partnerschaft entwickelten Instrumente und Methoden. Die Mobilitätsaktivitäten müssen den Hauptzielen der Aktion untergeordnet sein und die Verwirklichung dieser Ziele maßgeblich fördern und unterstützen. Zusätzliche obligatorische Aktivitäten für Projekte, die auf die Region 9 (Subsahara-Afrika) ausgerichtet sind Bei Vorschlägen, die auf die Region 9 ausgerichtet sind, müssen Jugendbegegnungen und/oder Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung in den Antrag aufgenommen werden, wie nachstehend beschrieben. Jugendbegegnungen427 Jugendbegegnungen sind Treffen von Gruppen junger Menschen428 aus verschiedenen Ländern – bei dieser Aktion: aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern einerseits und aus Ländern südlich der Sahara andererseits –, die für einen kurzen Zeitraum zusammenkommen, um gemeinsam ein nichtformales Lernprogramm (Workshops, Übungen, Debatten, Rollenspiele, Simulationen, Aktivitäten im Freien usw.) zu einem Thema ihres Interesses durchzuführen.429 Eine hochwertige Jugendbegegnung: • basiert auf den eindeutig ermittelten Bedürfnissen der jungen Teilnehmer stützt sich auf deren aktive und direkte Beteiligung an der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Aktivitäten; • bezieht unterschiedliche Gruppen von Teilnehmern ein und baut auf dieser Vielfalt auf; • regt die Teilnehmenden dazu an, über Themen von gemeinsamem Interesse und Werte nachzudenken • muss über wirksame Verfahren und Regelungen verfügen, um die Sicherheit, den Schutz und die Nichtdiskriminierung der Teilnehmenden, insbesondere minderjähriger Teilnehmender, zu fördern und zu garantieren • gewährleistet, dass die teilnehmenden Organisationen die nichtformalen und informellen Lernergebnisse der Teilnehmenden anerkennen Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung Aktivitäten außerhalb der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung, die die Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben anregen, fördern und erleichtern. Dies sind beispielsweise Workshops, Treffen, Seminare oder andere Veranstaltungen, zu denen junge Menschen aus verschiedenen Ländern zusammenkommen (sowohl aus afrikanischen Ländern südlich der Sahara als auch aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern), und die ihnen Raum für Informationen, Debatten und eine aktive Beteiligung an Fragen bieten, die für ihr tägliches Leben relevant sind. Diese Aktivitäten haben folgende Zielsetzungen: • Sie sollen jungen Menschen Gelegenheiten bieten, sich zu engagieren und zu lernen, sich an der Zivilgesellschaft zu beteiligen. 427 Antragsteller, die Jugendbegegnungen mit den Regionen 1, 2 und 3 organisieren möchten: Dies ist im Rahmen der Leitaktion 1 möglich – siehe Abschnitt „Lernmobilität im Bereich Jugend“ dieses Programmleitfadens. 428 Für diese Aktion im Alter zwischen 18 und 30 Jahren. 429 Folgende Aktivitäten sind nicht möglich: Studienfahrten; Austauschaktivitäten, mit denen ein Gewinn erwirtschaftet werden soll; Austauschaktivitäten mit touristischem Charakter; Festivals; Urlaubsreisen; Konzert- und Theaterreisen, satzungsgemäße Sitzungen, von Erwachsenen für junge Menschen organisierte Schulungen. 393 • Sie sollen junge Menschen für gemeinsame Werte und Grundrechte sensibilisieren und zur Verwirklichung eines oder mehrerer der elf Europäischen Jugendziele430 beitragen. • Sie sollen junge Menschen widerstandsfähiger gegen Desinformation, Fehlinformation und Propaganda machen. • Sie sollen junge Menschen in die Lage versetzen, Einfluss auf politische Maßnahmen zu nehmen, die sich auf ihr Leben auswirken, indem sie sie mit Entscheidungsträgern auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene zusammenbringen. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Ein Projekt zum Kapazitätsaufbau im Jugendbereich besteht aus vier Phasen, die bereits vor der Auswahl des Projektvorschlags für die Förderung beginnen431, z. B. 1) Projektfindung und ‑anbahnung, 2) Projektvorbereitung, -konzeption und -planung, 3) Projektdurchführung und Überwachung der Aktivitäten und 4) Projektüberprüfung und Bewertung der Wirkung. Die teilnehmenden Organisationen und die Teilnehmer an den Aktivitäten sollten in allen Phasen eine aktive Rolle spielen und so ihre Lernerfahrung verbessern. • Findung und Anbahnung: Ermitteln Sie ein Problem, eine Notwendigkeit oder eine Chance, die Sie mit Ihrer Projektidee im Rahmen der Aufforderung thematisieren können; bestimmen Sie die zentralen Aktivitäten und die wichtigsten Ergebnisse, die von dem Projekt erwartet werden können; nennen Sie die maßgeblichen Akteure und potenziellen Partner; formulieren Sie das Ziel bzw. die Ziele des Projekts; stellen Sie sicher, dass sich das Projekt an den strategischen Zielen der teilnehmenden Organisationen orientiert; erstellen sie eine erste Planung, um das Projekt auf den Weg zu bringen, und tragen Sie die für die nächste Phase benötigten Informationen zusammen usw. • Vorbereitung, Konzeption und Planung: Stecken Sie den Projektumfang und die geeignete Vorgehensweise ab; beschreiben Sie klar die vorgeschlagene Methodik unter Wahrung der Übereinstimmung zwischen den Projektzielen und Projektaktivitäten; stellen Sie einen Zeitplan für die anfallenden Aufgaben auf; veranschlagen Sie Ihren Ressourcenbedarf, und arbeiten Sie weitere Details des Projekts aus, z. B. eine Bedarfsermittlung; legen Sie solide Ziele und Wirkungsindikatoren fest (spezifisch, messbar, erreichbar, relevant und terminiert); benennen Sie Projekt- und Lernergebnisse; Beschreibung des Arbeitsprogramms, der Aktivitätsformate, der erwarteten Wirkung und des veranschlagten Gesamtbudgets; Erstellung eines Plans für die Projektdurchführung und eines soliden und realistischen Kommunikationsplans, einschließlich strategischer Aspekte der Projektleitung, Überwachung, Qualitätskontrolle, Berichterstattung und Verbreitung der Ergebnisse; Festlegung der praktischen Modalitäten und Bestätigung der Zielgruppe(n) für die geplanten Aktivitäten; Aufstellung von Vereinbarungen mit Partnern und Abfassung des Vorschlags usw. • Durchführung und Überwachung der Aktivitäten: Planmäßige Durchführung des Projekts entsprechend den Anforderungen in Bezug auf Berichterstattung und Kommunikation; Überwachung der laufenden Aktivitäten und Bewertung der Projektleistung anhand der Projektplanung; Ermittlung und Durchführung von Korrekturmaßnahmen bei Abweichungen von der Planung und zur Behebung von Problemen und Risiken; Ermittlung von Fällen von Nichteinhaltung der festgelegten Qualitätsstandards und Durchführung von Korrekturmaßnahmen usw. • Überprüfung und Bewertung der Wirkung: Bewertung der Projektleistung anhand der Projektziele und Durchführungspläne; Bewertung der Aktivitäten und ihrer Wirkung auf unterschiedlichen Ebenen, Weitergabe und Nutzung der Projektergebnisse usw. 430 https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de. 431 Zu beachten ist, dass die vorbereitenden Maßnahmen zwar bereits vor der Einreichung des Vorschlags oder der Auswahl für die Förderung anlaufen können, es jedoch erst nach der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung möglich ist, Ausgaben zu tätigen und Projektaktivitäten durchzuführen. https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de 394 Bei der Konzeption eines Projekts zu berücksichtigende horizontale Aspekte: Neben der Erfüllung der formalen Kriterien und dem Abschluss einer nachhaltigen Kooperationsvereinbarung mit allen Projektpartnern können die folgenden Elemente dazu beitragen, die Wirkung und die hochwertige Umsetzung von Projekten zum Kapazitätsaufbau in den verschiedenen Projektphasen zu steigern. Die Antragsteller werden aufgefordert, diese Möglichkeiten und Faktoren bei der Gestaltung von Projekten ihres Projekts zu berücksichtigen. Ökologische Nachhaltigkeit Die Projekte sollten umweltfreundlich gestaltet werden und grüne Praktiken in alle Aspekte einbeziehen. Die Organisationen und Teilnehmer sollten bei der Konzeption des Projekts einen umweltfreundlichen Ansatz verfolgen, der alle Beteiligten dazu anregt, über Umweltfragen zu diskutieren und mehr darüber zu erfahren, sie zum Nachdenken darüber veranlasst, was auf den verschiedenen Ebenen getan werden kann, und Organisationen und Teilnehmer dabei unterstützt, alternative umweltfreundlichere Wege zur Durchführung der Projektaktivitäten zu finden. Inklusion und Vielfalt Mit dem Programm Erasmus+ sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion und Fairness bei allen Aktionen gefördert werden. Zur Umsetzung dieser Grundsätze wurde eine Strategie für Inklusion und Vielfalt entwickelt, um mehr Teilnehmende aus einer größeren Vielfalt von Verhältnissen zu erreichen, insbesondere Teilnehmende mit geringeren Chancen, die mit Hindernissen für die Teilnahme an europäischen Projekten konfrontiert sind. Organisationen sollten barrierefreie und inklusive Projektaktivitäten konzipieren, bei denen die Ansichten von Teilnehmern mit geringeren Chancen berücksichtigt und diese Teilnehmer während des gesamten Prozesses in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Digitale Dimension Virtuelle Zusammenarbeit und Experimente mit virtuellen und integrierten Lernangeboten sind für erfolgreiche Projekte von zentraler Bedeutung. Insbesondere wird bei den Projekten nachdrücklich empfohlen, für die Zusammenarbeit vor, während und nach den Projektaktivitäten das Europäische Jugendportal und die EU-Jugendstrategieplattform zu nutzen. Gemeinsame Werte, zivilgesellschaftliches Engagement und Teilhabe Die Projekte unterstützen aktiven Bürgersinn und Ethik und fördern die Entwicklung sozialer und interkultureller Kompetenzen, kritisches Denken und Medienkompetenz. Der Schwerpunkt liegt auch darauf, für den Kontext der Europäischen Union zu sensibilisieren und ein entsprechendes Verständnis zu vermitteln. WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR DIE BEANTRAGUNG EINES PROJEKTS ZUM KAPAZITÄTSAUFBAU IM BEREICH JUGEND ERFÜLLT SEIN? FÖRDERKRITERIEN Um für eine Erasmus-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für den Kapazitätsaufbau im Jugendbereich die folgenden Kriterien erfüllen: 395 Wer ist antragsberechtigt? Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) - Rechtsträger sein: • im Jugendbereich tätige NRO (einschließlich europäischer Jugend-NRO und nationaler Jugendräte) oder • im Jugendbereich tätige öffentliche Einrichtungen auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene • Andere öffentliche oder private Organisationen können ebenfalls teilnehmen, jedoch nicht als Koordinatoren. - rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern aus Region 1 (Westbalkan), Region 2 (Östliche Nachbarschaft432), Region 3 (Länder des südlichen Mittelmeerraums) oder Region 9 (Subsahara-Afrika) ansässig sein. Bitte beachten Sie, dass Organisationen aus afrikanischen Ländern südlich der Sahara teilnehmen können, jedoch nicht als Koordinatoren. Siehe auch Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A des Programmleitfadens. Dieselbe Organisation kann innerhalb der Frist im Rahmen derselben Aufforderung nur einen Antrag als Koordinator einreichen. Zusammensetzung von Konsortien (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen) Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens vier Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt: • mindestens ein Rechtsträger aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland • mindestens zwei Rechtsträger aus zwei verschiedenen förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, die derselben förderfähigen Region angehören, die oben unter „Wer ist antragsberechtigt?“ genannt werden. o Organisationen aus verschiedenen förderfähigen Regionen können nicht an denselben Projekten teilnehmen. Regionenübergreifende Projekte sind nicht förderfähig. Verbundene Stellen und assoziierte Partner zählen bei der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in den Ländern der antragstellenden Organisationen (Koordinator, Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) stattfinden. In begründeten Fällen können die Aktivitäten auch in anderen förderfähigen Ländern dieser Aktion stattfinden. Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 12 bis 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-YOUTH-2026-CB 432 Organisationen aus Belarus sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. Organisationen aus Armenien und Aserbaidschan können teilnehmen, jedoch nicht als Koordinatoren. 396 Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 26. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. ZUSCHLAGSKRITERIEN Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 30 Punkte) ▪ Relevanz des Vorschlags für die Ziele der Aktion ▪ Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. ▪ Inwieweit o stützt sich die Bedarfsanalyse auf überprüfbare allgemeine und spezifische Daten, die mit den konkreten Gegebenheiten der Antragsteller, Partner und Zielgruppen verbunden sind o sind die Ziele klar definiert und realistisch und betreffen Aspekte, die für die beteiligten Organisationen und die jeweiligen Zielgruppen von Bedeutung sind o ist der Vorschlag innovativ und/oder ergänzt andere von den teilnehmenden Organisationen bereits durchgeführte Initiativen o sind die Aktivitäten zum Kapazitätsaufbau klar definiert und dienen dem Ziel, die Kapazitäten der teilnehmenden Organisationen zu stärken o verbessert das Projekt die Fähigkeit von Jugendorganisationen, insbesondere in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, junge Menschen mit geringeren Chancen einzubeziehen Für Projekte, die ausschließlich auf die Region 9 ausgerichtet sind: die Relevanz der Jugendbegegnungen oder der Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung für die allgemeinen Kapazitätsaufbauziele des Projekts 397 Qualität der Projekt- konzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) ▪ Klarheit, Vollständigkeit und Qualität des Arbeitsprogramms, einschließlich angemessener Phasen für die Vorbereitung, Durchführung, Überwachung, Bewertung und Verbreitung ▪ Eignung und Qualität der zur Deckung des ermittelten Bedarfs vorgeschlagenen Methodik ▪ Übereinstimmung zwischen Projektzielen und angebotenen Aktivitäten ▪ Qualität und Wirksamkeit des Arbeitsplans, einschließlich der Frage, inwieweit die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen entsprechen ▪ Qualität der vorgeschlagenen nichtformalen Lernmethoden ▪ Qualität der Vorkehrungen zur Anerkennung und Validierung der Lernergebnisse der Teilnehmer sowie konsequenter Einsatz der europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumente ▪ Vorhandensein und Relevanz von Maßnahmen zur Qualitätskontrolle, die gewährleisten, dass die Projektdurchführung hochwertig, fristgerecht und unter Einhaltung des finanziellen Rahmens erfolgt ▪ Kostenwirksamkeit des Projekts und Zuweisung angemessener Mittel für die einzelnen Aktivitäten ▪ Nachweis der Notwendigkeit und der Eignung der Maßnahmen (sofern vorhanden) für die Auswahl und/oder Einbeziehung von Teilnehmenden in Mobilitätsaktivitäten (siehe „Schutz, Gesundheit und Sicherheit der Teilnehmenden“ in Teil A dieses Leitfadens sowie weitere Anforderungen und Empfehlungen für Mobilitätsprojekte im Rahmen der Leitaktion 1) ▪ Für Projekte, die ausschließlich auf die Region 9 ausgerichtet sind: die Angemessenheit der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität der Jugendbegegnungen oder der Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung, der Sicherheit und des Schutzes der Teilnehmenden und die Berücksichtigung tatsächlicher Mobilitätshindernisse (z. B. das Visumverfahren); die Anwendung des Grundsatzes der aktiven Beteiligung der Jugend und die geplante Einbeziehung der Teilnehmenden in alle Phasen der Jugendbegegnungen oder Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung die von den teilnehmenden Organisationen zu ergreifenden Maßnahmen zur Gewährleistung einer soliden Lerndimension der Jugendbegegnungen und Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung und der Anerkennung von Lernergebnissen (einschließlich eines Reflexionsprozesses zur Ermittlung und Dokumentation der Lernergebnisse der Teilnehmenden, möglicherweise unter Nutzung der europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumente, insbesondere des Youthpass). Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) ▪ Inwieweit - sind an dem Projekt Organisationen beteiligt, die einander ergänzen und eine angemessene Mischung darstellen, was das erforderliche Profil und die benötigten Erfahrungen und Fachkenntnisse für eine in jeder Hinsicht erfolgreiche Durchführung des Projekts betrifft - sind die Zuständigkeiten und Aufgaben so verteilt, dass das Engagement und die aktive Mitwirkung aller eingebundenen Organisationen deutlich werden ▪ Vorhandensein wirksamer Mechanismen zur Abstimmung und Kommunikation der teilnehmenden Organisationen untereinander und mit anderen maßgeblichen Akteuren 398 Wirkung (Höchstpunktzahl 20 Punkte) ▪ Qualität der Maßnahmen zur Bewertung der Projektergebnisse ▪ Mögliche Wirkung des Projekts: - auf Teilnehmer und teilnehmende Organisationen während und nach der Projektlaufzeit - auf die von den teilnehmenden Organisationen erworbene Fähigkeit, junge Menschen zu stärken und ihre aktive Beteiligung an Aktivitäten außerhalb des Projekts zu fördern - über die unmittelbar an einem Projekt teilnehmenden Organisationen und Personen hinaus auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder internationaler Ebene ▪ Qualität der geplanten Verbreitungsmaßnahmen: Eignung und Qualität von Maßnahmen zur Weitergabe der Projektergebnisse bei den teilnehmenden Organisationen und darüber hinaus ▪ Sofern relevant, eine Beschreibung, wie die erstellten Materialien, Dokumente und Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden ▪ Qualität der Pläne, die die Nachhaltigkeit des Projekts gewährleisten sollen: Potenzial zur Entwicklung einer anhaltenden Wirkung und zur Erzielung von Ergebnissen, nachdem die EU- Finanzhilfe aufgebraucht ist ▪ Für Projekte, die ausschließlich auf die Region 9 ausgerichtet sind: das Ausmaß, in dem die Jugendbegegnungen oder die Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung einen echten Nutzen für die teilnehmenden Organisationen und die einzelnen Teilnehmenden mit sich bringen und potenziell umfassendere Auswirkungen haben (z. B. auf lokaler, regionaler, nationaler oder transnationaler Ebene) Die Vorschläge kommen nur dann für eine Förderung in Betracht, wenn sie mindestens 60 Punkte erreichen. Außerdem muss jeweils mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der oben genannten Kategorien von Zuschlagskriterien erreicht werden (d. h. mindestens 15 Punkte in den Kategorien „Relevanz des Projekts“ und „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ 10 Punkte in den Kategorien „Qualität der Zusammensetzung der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und „Wirkung“). Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. Innerhalb der Beschränkungen bestehender nationaler und europäischer Rechtsrahmen sind die Ergebnisse als freie Lehr- und Lernmaterialien (OER) zugänglich zu machen und auf einschlägigen Plattformen der jeweiligen Berufs- oder Branchenverbände oder der zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Im Vorschlag wird erläutert, wie die erstellten Daten, Materialien, audiovisuellen Medien und Aktivitäten auf sozialen Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden. ERWARTETE WIRKUNG Die geförderten Projekte sollten belegen, welche Wirkung sie voraussichtlich entfalten, indem sie die Fähigkeit von Jugendorganisationen, insbesondere in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, verbessern, damit diese • zu den Prioritäten „Engage-Connect-Empower“ der EU-Jugendstrategie 2019-2027, der Europäischen Jugendarbeitsagenda und des Aktionsplans für die Jugend im Rahmen des auswärtigen Handelns der EU (2022- 2027)433 beitragen • auf den Ergebnissen der europäischen Jugendziele, des Jugenddialogs und anderer Jugendprojekte aufbauen 433 https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/youth/youth-action-plan_en?prefLang=de&etrans=de. https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/youth/youth-action-plan_en?prefLang=de&etrans=de 399 • die Beteiligung junger Menschen am demokratischen Leben im Hinblick auf eine aktive Bürgerschaft und Auseinandersetzung mit Entscheidungsträgern (Befähigung, neue Kompetenzen, Einbeziehung junger Menschen in die Projektkonzeption usw.), insbesondere in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, verbessern • die Kapazitäten für Innovation und Unternehmertum in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern verbessern • transnational arbeiten und gleichzeitig Inklusion, Solidarität und Nachhaltigkeit sicherstellen • das Lernen und die Zusammenarbeit zwischen jungen Menschen und Entscheidungsträgern auf transnationaler Ebene, insbesondere in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, begünstigen und dazu beitragen • vorhandene Verfahren und die bestehende Reichweite über die Partnerschaft hinaus ausweiten und dabei auch sinnvollen Gebrauch von digitalen Mitteln machen, um die Verbindung unter allen Umständen, auch in abgelegenen, isolierten oder abgeschlossenen Situationen, aufrechtzuerhalten • die Ergebnisse für lokale Gemeinschaften nutzbar machen, Arbeitsmöglichkeiten schaffen und innovative Ideen fördern, die in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in anderen Kontexten repliziert und erweitert werden könnten • den Nachweis für die Inklusion und den Zugang von Zielgruppen mit geringeren Chancen und Personen in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern erbringen • neue Instrumente und nichtformale Lernmethoden, insbesondere zur Förderung des Erwerbs und der Verbesserung von Kompetenzen, einschließlich der Medienkompetenz, und innovative Verfahren, insbesondere in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, entwickeln • die Ergebnisse effektiv und ansprechend unter jungen Menschen, die an Jugendorganisationen beteiligt sind, verbreiten. • Bei Projekten, die ausschließlich auf die Region 9 ausgerichtet sind, und im Einklang mit den Zielen der Leitinitiative zur Mobilität junger Menschen in Afrika sollten die geplanten Jugendbegegnungen oder Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung die Befähigung junger afrikanischer Menschen unterstützen, z. B. im Hinblick auf nachhaltige Beschäftigungsfähigkeit und aktive Bürgerschaft, sowie den politischen Dialog, die Koordinierung und die Valorisierung der Zusammenarbeit zwischen afrikanischen und europäischen Partnern stärken. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Die Finanzhilfe wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt. Dies bedeutet, dass ein Festbetrag auf der Grundlage eines Pauschalbetrags oder einer nicht an Kosten geknüpften Finanzierung ausgezahlt wird. Der Betrag wird von der gewährenden Behörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets und eines Fördersatzes von 80 % festgesetzt. Projekte, die auf die Regionen 1, 2 und 3 ausgerichtet sind: Die maximale EU-Finanzhilfe je Projekt beläuft sich auf 300 000 EUR. Projekte, die auf die Region 9 (Subsahara-Afrika) ausgerichtet sind: Die maximale EU-Finanzhilfe je Projekt beläuft sich auf 450 000 EUR, einschließlich der Jugendbegegnungen und Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung. Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Finanzhilfen oder Preisgeldern ist nicht zulässig. Kosten für Freiwilligenarbeit sind nicht zulässig. WIE WIRD DER PAUSCHALBETRAG FÜR DAS PROJEKT BESTIMMT? • Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete434 gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.). • Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten. 434 Ein Arbeitspaket ist definiert als eine Reihe von Aktivitäten, die zur Erreichung gemeinsamer spezifischer Ziele beitragen. 400 • Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung der veranschlagten Kosten vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Stellen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist. • Die beschriebenen Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen. Für Projekte, die ausschließlich auf die Region 9 ausgerichtet sind: Die Bewerbungen müssen ein spezifisches Arbeitspaket pro Jugendbegegnung oder Aktivität zur Förderung der Jugendbeteiligung vorsehen. Die Mittelausstattung dieses Arbeitspakets muss in Bezug auf die Anzahl der Mobilitätsmaßnahmen mit den vorgeschlagenen Projektergebnissen übereinstimmen, wobei alle anderen Faktoren, die Dauer der vorgeschlagenen Aktivitäten, die Reisekosten und die etwaigen außergewöhnlichen Kosten gebührend zu berücksichtigen sind. Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Beachtung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag, Fördersatz, förderfähige Gesamtkosten usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. 401 KAPAZITÄTSAUFBAU IM BEREICH SPORT Projekte zum Kapazitätsaufbau sind internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen im Bereich Sport tätigen Organisationen in Programmländern und in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in den Regionen 1 (Westbalkan) und 2 (Östliche Nachbarschaft). Sie zielen darauf ab, sportliche Aktivitäten und politische Maßnahmen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu unterstützen, und zwar als Mittel zur Förderung von Werten sowie als pädagogisches Instrument zur Förderung der persönlichen und sozialen Entwicklung des Einzelnen und zum Aufbau von Gemeinschaften mit stärkerem Zusammenhalt. ZIELE DER AKTION Die Aktion soll: • die Kapazitäten von Breitensportorganisationen erhöhen; • zur Ausübung von Sport und körperlicher Betätigung in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern ermutigen; • soziale Inklusion durch Sport fördern; • positive Werte durch den Sport fördern (z. B. Fairplay, Toleranz, Teamgeist); • die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Regionen der Welt über gemeinsame Initiativen fördern. THEMENBEREICHE/SPEZIFISCHE ZIELE Die Vorschläge sollten sich auf bestimmte Themenbereiche konzentrieren, die in der Programmierungsphase festgelegt werden. Beispiele für besonders relevante Bereiche sind: • Förderung gemeinsamer Werte, der Nichtdiskriminierung und der Gleichstellung der Geschlechter durch den Sport; • Entwicklung der Fähigkeiten (durch Sport), die zur Verbesserung der sozialen Einbindung benachteiligter Gruppen erforderlich sind (z. B. Unabhängigkeit, Führungsqualitäten usw.); • Integration von Migranten; • Aussöhnung nach Konflikten. AKTIVITÄTEN Die vorgeschlagenen Aktivitäten müssen in direktem Zusammenhang mit den allgemeinen und spezifischen Zielen der Aktion stehen, d. h. einem oder mehreren der oben aufgeführten Themenbereiche entsprechen, und in einer Projektbeschreibung für den gesamten Durchführungszeitraum ausführlich erläutert werden. Schließlich muss der Schwerpunkt der Projektaktivitäten im Rahmen dieser internationalen, weltweiten Aktion auf dem Aufbau und der Stärkung der Kapazitäten von Sportorganisationen hauptsächlich in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern aus Region 1 oder Region 2 liegen. Die geförderten Projekte können ein breites Spektrum an Kooperations-, Austausch-, Kommunikations- und anderen Aktivitäten umfassen, beispielsweise: • Schaffung und Entwicklung von Netzwerken zwischen Organisationen/Ländern/Regionen; • Entwicklung und Umsetzung des Austauschs von bewährten Verfahren/Ideen; • Durchführung gemeinsamer sportlicher Aktivitäten und pädagogischer Begleitveranstaltungen; • Einführung, Erprobung, Austausch und Umsetzung neuer Formen nichtformaler Lernmethoden, -werkzeuge, -verfahren und -materialien durch praktische Ausbildung und Mobilität von Sportfachkräften; • Sensibilisierung für Fragen der Diskriminierung von benachteiligten Gruppen im Sport; • Unterstützung des Aufbaus einer engagierten und aktiven Zivilgesellschaft. 402 EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Ein Projekt zum Aufbau von Kapazitäten im Sportbereich besteht aus vier Phasen, die vor der Auswahl des Projektvorschlags für eine Finanzierung beginnen435: Projektermittlung und -initiierung, Projektvorbereitung, -entwurf und -planung, Projektdurchführung und -überwachung sowie Projektüberprüfung und Folgenabschätzung. Die teilnehmenden Organisationen und die Teilnehmer an den Aktivitäten sollten in allen Phasen eine aktive Rolle spielen und so ihre Lernerfahrung verbessern. • Findung und Anbahnung: Ermitteln Sie ein Problem, eine Notwendigkeit oder eine Chance, die Sie mit Ihrer Projektidee im Rahmen der Aufforderung thematisieren können; bestimmen Sie die zentralen Aktivitäten und die wichtigsten Ergebnisse, die von dem Projekt erwartet werden können; nennen Sie die maßgeblichen Akteure und potenziellen Partner; formulieren Sie das Ziel bzw. die Ziele des Projekts; stellen Sie sicher, dass sich das Projekt an den strategischen Zielen der teilnehmenden Organisationen orientiert; erstellen Sie eine erste Planung, um das Projekt auf den Weg zu bringen, und tragen Sie die für die nächste Phase benötigten Informationen zusammen usw. • Vorbereitung, Entwurf und Planung: Stecken Sie den Projektumfang und die geeignete Vorgehensweise ab; beschreiben Sie klar die vorgeschlagene Methodik unter Wahrung der Übereinstimmung zwischen den Projektzielen und Projektaktivitäten; stellen Sie einen Zeitplan für die anfallenden Aufgaben auf; veranschlagen Sie Ihren Ressourcenbedarf, und arbeiten Sie weitere Details des Projekts aus, z. B. eine Bedarfsermittlung; legen Sie solide Ziele und Wirkungsindikatoren fest (spezifisch, messbar, erreichbar, relevant und terminiert); benennen Sie Projekt- und Lernergebnisse; Beschreibung des Arbeitsprogramms, der Aktivitätsformate, der erwarteten Wirkung und des veranschlagten Gesamtbudgets; Erstellung eines Plans für die Projektdurchführung und eines soliden und realistischen Kommunikationsplans, einschließlich strategischer Aspekte der Projektleitung, Überwachung, Qualitätskontrolle, Berichterstattung und Verbreitung der Ergebnisse; Festlegung der praktischen Modalitäten und Bestätigung der Zielgruppe(n) für die geplanten Aktivitäten; Abschluss von Vereinbarungen mit Partnern und Ausarbeitung des Vorschlags usw. • Durchführung und Überwachung der Aktivitäten: Planmäßige Durchführung des Projekts entsprechend den Anforderungen in Bezug auf Berichterstattung und Kommunikation; Überwachung der laufenden Aktivitäten und Bewertung der Projektleistung anhand der Projektplanung; Ermittlung und Durchführung von Korrekturmaßnahmen bei Abweichungen von der Planung und zur Behebung von Problemen und Risiken; Bestimmung von Abweichungen von den festgelegten Qualitätsnormen und Durchführung von Korrekturmaßnahmen usw. • Überprüfung und Bewertung der Wirkung: Bewertung der Projektleistung anhand der Projektziele und Durchführungspläne; Bewertung der Aktivitäten und ihrer Wirkung auf unterschiedlichen Ebenen, Weitergabe und Nutzung der Projektergebnisse usw. Bei der Konzeption des Projekts zu berücksichtigende horizontale Aspekte Neben der Erfüllung der formalen Kriterien und dem Abschluss einer nachhaltigen Kooperationsvereinbarung mit allen Projektpartnern können die folgenden Elemente dazu beitragen, die Wirkung und die hochwertige Umsetzung von Projekten zum Kapazitätsaufbau in den verschiedenen Projektphasen zu steigern. Die Antragsteller werden aufgefordert, diese Möglichkeiten und Faktoren bei der Gestaltung von Projekten ihres Projekts zu berücksichtigen. Inklusion und Vielfalt Mit dem Programm Erasmus+ sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion und Fairness bei allen Programmaktionen gefördert werden. Zur Umsetzung dieser Grundsätze wurde die Strategie für Inklusion und Vielfalt entwickelt, um mehr Teilnehmende aus einer größeren Vielfalt von Verhältnissen zu erreichen, insbesondere 435 Zu beachten ist, dass die vorbereitenden Maßnahmen zwar bereits vor der Einreichung des Vorschlags oder der Auswahl für die Förderung anlaufen können, es jedoch erst nach der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung möglich ist, Ausgaben zu tätigen und Projektaktivitäten durchzuführen. 403 Teilnehmende mit geringeren Chancen, die mit Hindernissen für die Teilnahme an europäischen Projekten konfrontiert sind. Organisationen sollten barrierefreie und inklusive Projektaktivitäten konzipieren, bei denen die Ansichten von Teilnehmern mit geringeren Chancen berücksichtigt und diese Teilnehmer während des gesamten Prozesses in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Ökologische Nachhaltigkeit Die Projekte sollten umweltfreundlich gestaltet werden und grüne Praktiken in alle Aspekte einbeziehen. Die Organisationen und Teilnehmer sollten bei der Konzeption des Projekts einen umweltfreundlichen Ansatz verfolgen, der alle Beteiligten dazu anregt, über Umweltfragen zu diskutieren und mehr darüber zu erfahren, sie zum Nachdenken darüber veranlasst, was auf den verschiedenen Ebenen getan werden kann, und Organisationen und Teilnehmer dabei unterstützt, alternative umweltfreundlichere Wege zur Durchführung der Projektaktivitäten zu finden. Digitale Dimension Virtuelle Zusammenarbeit und Experimente mit virtuellen und integrierten Lernangeboten sind für erfolgreiche Projekte von zentraler Bedeutung. Gemeinsame Werte, zivilgesellschaftliches Engagement und Teilhabe Die Projekte unterstützen aktiven Bürgersinn und Ethik und fördern die Entwicklung sozialer und interkultureller Kompetenzen, kritisches Denken und Medienkompetenz. Der Schwerpunkt liegt auch darauf, für den Kontext der Europäischen Union zu sensibilisieren und ein entsprechendes Verständnis zu vermitteln. WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR DIE BEANTRAGUNG EINES PROJEKTS ZUM KAPAZITÄTSAUFBAU IM BEREICH SPORT ERFÜLLT SEIN? FÖRDERKRITERIEN Um für eine Erasmus-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für den Kapazitätsaufbau im Bereich Sport die folgenden Kriterien erfüllen: Wer ist antragsberechtigt? Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) - Rechtsträger (öffentliche oder private Einrichtungen) sein - im Sportbereich tätig sein - ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder in einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland der Region 1 (Westbalkan) oder Region 2 (Östliche Nachbarschaft)436 haben. Der Koordinator des Konsortiums muss eine gemeinnützige Organisation sein. Beispiele für solche Organisationen sind: • für den Sportbereich zuständige lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen • lokale, regionale, nationale, europäische oder internationale Sportorganisationen • Nationale Olympische Komitees oder nationale Sportverbände • Organisationen, die die Initiative „Sport für alle“ vertreten • Organisationen zur Förderung körperlicher Aktivität • Organisationen für aktive Freizeitgestaltung 436 Organisationen aus Belarus sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. Organisationen aus Armenien und Aserbaidschan können teilnehmen, jedoch nicht als Koordinatoren. 404 Zusammensetzung von Konsortien Projekte zum Kapazitätsaufbau sind transnationale Projekte, an denen mindestens vier Organisationen aus mindestens drei Ländern beteiligt sind und bei denen die folgenden Bedingungen eingehalten sind: - Mindestens eine und höchstens zwei Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern. Wenn zwei Organisationen beteiligt sind, dürfen diese nicht aus demselben EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland stammen. - Mindestens zwei Organisationen aus mindestens einem förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittland der Region 1 (Westbalkan) oder der Region 2 (Östliche Nachbarschaft). Organisationen aus den Regionen 1 und 2 können sich nicht an demselben Vorschlag beteiligen (d. h. Partnerschaften, die die Regionen 1 und 2 umfassen, sind nicht förderfähig). Die Anzahl der Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern darf nicht höher sein als die Anzahl der Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Verbundene Stellen und assoziierte Partner zählen bei der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivität muss in den Ländern der an der Aktivität beteiligten Organisationen stattfinden, außer in hinreichend begründeten Fällen, die mit den Zielen der Aktion zusammenhängen. Darüber hinaus gilt: - Aktivitäten können auch an dem Ort stattfinden, an dem ein Organ der Europäischen Union seinen Sitz hat, selbst wenn an dem Projekt keine Organisation aus dem Gastland dieses Organs beteiligt ist. - Aktivitäten zur Weitergabe und Verbreitung von Ergebnissen können auch auf einschlägigen themenbezogenen länderübergreifenden Veranstaltungen/Konferenzen in anderen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern oder nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern durchgeführt werden. Projektdauer Projekte zum Kapazitätsaufbau sollten in der Regel zwischen 12 und 36 Monaten dauern. Die Dauer muss bei der Antragstellung je nach Projektziel und Art der im betreffenden Zeitraum geplanten Aktivitäten angeben werden. Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen. Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-SPORT-2026-CB Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 5. März um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit), einreichen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. ERWARTETE WIRKUNG Die geförderten Projekte sollten belegen, welche Wirkung sie voraussichtlich entfalten, indem sie: • die Teilnahme und die Kapazitäten von Breitensportorganisationen erhöhen; 405 • die Teilnahme von Frauen an Sport und körperlicher Betätigung steigern; • die soziale Einbindung benachteiligter Gruppen verbessern; • die Fähigkeit des Sportsektors verbessern, transnational und unter Berücksichtigung von Inklusion, Solidarität und Nachhaltigkeit zu arbeiten; • das Lernen und die Zusammenarbeit zwischen Sportlern und Entscheidungsträgern auf transnationaler Ebene, insbesondere in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, begünstigen und dazu beitragen; • die Ergebnisse effektiv und ansprechend unter Sportlern, die an Sportorganisationen beteiligt sind, verbreiten. ZUSCHLAGSKRITERIEN Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 30 Punkte) • Relevanz des Vorschlags für die Ziele der Aktion • ist der Vorschlag relevant für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung • Inwieweit o sind die Ziele klar definiert und realistisch und betreffen Aspekte, die für die beteiligten Organisationen und die jeweiligen Zielgruppen von Bedeutung sind o ist der Vorschlag innovativ und/oder ergänzt andere von den teilnehmenden Organisationen bereits durchgeführte Initiativen o sind die Aktivitäten zum Kapazitätsaufbau klar definiert und dienen dem Ziel, die Kapazitäten der teilnehmenden Organisationen zu stärken Qualität der Projekt- konzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 20 Punkte) • Klarheit, Vollständigkeit und Qualität des Arbeitsprogramms, einschließlich angemessener Phasen für die Vorbereitung, Durchführung, Überwachung, Bewertung und Verbreitung • Eignung und Qualität der zur Deckung des ermittelten Bedarfs vorgeschlagenen Methodik • Übereinstimmung zwischen Projektzielen und vorgeschlagenen Aktivitäten • Qualität und Wirksamkeit des Arbeitsplans, einschließlich der Frage, inwieweit die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen entsprechen • Qualität der ggf. vorgeschlagenen nichtformalen Lernmethoden • Vorhandensein und Relevanz von Maßnahmen zur Qualitätskontrolle, die gewährleisten, dass die Projektdurchführung hochwertig, fristgerecht und unter Einhaltung des finanziellen Rahmens erfolgt • Kostenwirksamkeit des Projekts und Zuweisung angemessener Mittel für die einzelnen Aktivitäten Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Inwieweit • sind an dem Projekt Organisationen beteiligt, die einander ergänzen und eine angemessene Mischung darstellen, was das erforderliche Profil und die benötigten Erfahrungen und Fachkenntnisse für eine in jeder Hinsicht erfolgreiche Durchführung des Projekts betrifft • sind die Zuständigkeiten und Aufgaben so verteilt, dass das Engagement und die aktive Mitwirkung aller eingebundenen Organisationen deutlich werden • Vorhandensein wirksamer Mechanismen zur Abstimmung und Kommunikation der teilnehmenden Organisationen untereinander und mit anderen maßgeblichen Akteuren 406 Wirkung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) • Qualität der Maßnahmen zur Bewertung der Projektergebnisse • mögliche Wirkung des Projekts o auf Teilnehmer und teilnehmende Organisationen während und nach der Projektlaufzeit o über die unmittelbar an einem Projekt teilnehmenden Organisationen und Personen hinaus auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder internationaler Ebene • Qualität der geplanten Verbreitungsmaßnahmen: Eignung und Qualität von Maßnahmen zur Weitergabe der Projektergebnisse bei den teilnehmenden Organisationen und darüber hinaus • Sofern relevant, wird in dem Vorschlag erläutert, wie die erstellten Materialien, Dokumente und Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden • Qualität der Pläne, die die Nachhaltigkeit des Projekts gewährleisten sollen: Potenzial zur Entwicklung einer anhaltenden Wirkung und zur Erzielung von Ergebnissen, nachdem die EU-Finanzhilfe aufgebraucht ist. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 60 Punkte (von 100 Punkten) erreichen. Außerdem muss jeweils mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der oben genannten Kategorien von Zuschlagskriterien erreicht werden. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. Innerhalb der Beschränkungen bestehender nationaler und europäischer Rechtsrahmen sind die Ergebnisse als freie Lehr- und Lernmaterialien (OER) zugänglich zu machen und auf einschlägigen Plattformen der jeweiligen Berufs- oder Branchenverbände oder der zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Im Vorschlag wird erläutert, wie die erstellten Daten, Materialien, audiovisuellen Medien und Aktivitäten auf sozialen Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Kostenvoranschlags für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Die gewährende Behörde setzt den Pauschalbetrag für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Vorschlags, des Bewertungsergebnisses, der Fördersätze und des in der Aufforderung festgelegten Höchstbetrags der Finanzhilfe fest. Die EU-Finanzhilfe pro Projekt sollte zwischen 100 000 EUR und 200 000 EUR liegen. Wie wird der Pauschalbetrag für das Projekt bestimmt? Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen: a) Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, 407 „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.). b) Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten. c) Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung der veranschlagten Kosten vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Stellen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist. d) Die beschriebenen Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen. Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Der Kofinanzierungssatz von 80 % wird auf die nach der Bewertung ermittelten geschätzten förderfähigen Gesamtkosten angewandt. Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag der Finanzhilfe usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. 408 GEMEINNÜTZIGE EUROPÄISCHE SPORTVERANSTALTUNGEN ZIELE DER AKTION Mit dieser Aktion soll die Organisation von Sportveranstaltungen mit europäischer Dimension in den folgenden Bereichen unterstützt werden: • ehrenamtliches Engagement im Sport • soziale Inklusion durch Sport • Kampf gegen Diskriminierung im Sport, einschließlich der Förderung der Geschlechtergleichstellung • Förderung eines gesunden Lebensstils für alle: die Projekte im Rahmen dieser Prioritätsachse werden sich hauptsächlich auf folgende Bereiche konzentrieren: a) Umsetzung der drei Säulen der Initiative HealthyLifestyle4All; b) Umsetzung der Empfehlung des Rates zu gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität und der EU- Leitlinien für körperliche Aktivität; c) Unterstützung bei der Durchführung der Europäischen Woche des Sports; d) Förderung von Sport und körperlicher Betätigung als Mittel für eine bessere Gesundheit; e) Förderung aller Aktivitäten, die zu sportlicher und körperlicher Betätigung anregen; f) Förderung des traditionellen Sports und traditioneller Spiele. Die im Rahmen dieser Aktion ausgewählten Projekte müssen sich auf eines dieser Ziele konzentrieren. Sie können sich auch mit den anderen Zielen befassen, aber das Hauptziel muss klar erkennbar und im Vorschlag vorrangig sein. Obwohl das Hauptziel dieser Aktion darin besteht, die Organisation von Sportveranstaltungen zu unterstützen, können diesen Veranstaltungen andere Aktivitäten (Workshops, Schulungen, Treffen oder andere relevante Aktivitäten) vorausgehen oder folgen, um die Veranstaltung vorzubereiten oder ihren dauerhaften Nutzen sicherzustellen. Mit dieser Aktion wird finanzielle Unterstützung für die Organisation folgender Maßnahmen bereitgestellt: - Europäische lokale Sportveranstaltungen - Europaweite Sportveranstaltungen - Große europäische Sportveranstaltungen Große europäische Sportveranstaltungen zielen auf eine sehr große Wirkung ab und umfassen Folgemaßnahmen, um sicherzustellen, dass sie dauerhaft einen gesellschaftlichen Nutzen entfalten und die Inklusion durch Sport fördern. WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR EINEN ANTRAG FÜR GEMEINNÜTZIGE EUROPÄISCHE SPORTVERANSTALTUNGEN ERFÜLLT SEIN? FÖRDERKRITERIEN Um für eine Erasmus+-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen die folgenden Kriterien erfüllen: 409 Wer ist antragsberechtigt? Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) - Rechtsträger (öffentliche oder private Stellen) sein - in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein - im Sportbereich tätig sein Beispiele (Liste nicht erschöpfend): • für den Sportbereich zuständige lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen • lokale, regionale, nationale, europäische oder internationale Sportorganisationen • Nationale Olympische Komitees oder nationale Sportverbände • Organisationen, die die Initiative „Sport für alle“ vertreten • Organisationen zur Förderung körperlicher Aktivität • Organisationen für aktive Freizeitgestaltung • Organisationen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend Zusammensetzung von Konsortien Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen sind transnationale Veranstaltungen unter Beteiligung von: • Europäische lokale Veranstaltungen (Typ I): mindestens drei Organisationen aus drei Ländern und höchstens fünf Organisationen aus fünf Ländern, die EU- Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer sind. • Europäische lokale Veranstaltungen (Typ II): Mindestens sechs Organisationen aus sechs verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern. • Europaweite Veranstaltungen: Mindestens zehn Organisationen (ein einzelner Antragsteller + neun teilnehmende Organisationen, die als assoziierte Partner auftreten) aus zehn verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern. • Europäische Großveranstaltungen: mindestens 15 Organisationen (ein einzelner Antragsteller + 14 teilnehmende Organisationen, die als assoziierte Partner auftreten) aus 15 verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern. Die Zusammensetzung des Konsortiums muss die Anforderungen für die beantragte Finanzhilfe erfüllen. 410 Förderfähige Aktivitäten Bei den europäischen lokalen Veranstaltungen (Typ I und II) müssen gemeinnützige Sportveranstaltungen in jedem an dem Projekt beteiligten EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland stattfinden. Bei der europaweiten Veranstaltung findet eine einzige Sportveranstaltung in dem Land der Niederlassung des Koordinators statt; ist dies nicht der Fall, ist dies im Antrag hinreichend zu begründen. In diesem Fall kann die Veranstaltung in dem Land stattfinden, in dem eine der teilnehmenden Organisationen ihren Sitz hat. Bei der europäischen Großveranstaltung müssen die Aktivitäten in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland stattfinden. Die Sportveranstaltung muss mindestens sieben verschiedene Sportarten präsentieren und Aktivitäten umfassen, die während des gesamten Jahres im Anschluss an die Veranstaltung umgesetzt werden, um dauerhaft einen gesellschaftlichen Nutzen (z. B. in den Bereichen Soziales, Bildung, Umwelt, Gesundheit) und die Förderung der Inklusion durch Sport zu gewährleisten. Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 12 oder 18 Monate dauern, entsprechend dem Projektziel und der Art der im betreffenden Zeitraum geplanten Aktivitäten. Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen. Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA): Europäische lokale Veranstaltungen (Typ I und II) und europaweite Veranstaltungen: • Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-SPORT-2026-SNCESE. Europäische Großveranstaltungen: • Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-SPORT-2026-LSNCESE. Wann ist der Antrag zu stellen? Europäische lokale Veranstaltungen (Typ I und II) und europaweite Veranstaltungen:: Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 5. März um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Europäische Großveranstaltungen: Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 22. Januar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Die EU-Finanzhilfe wird Organisationen gewährt, die für die Vorbereitung, Organisation und Nachbereitung von Sportveranstaltungen zuständig sind. Folgende Standardaktivitäten werden unterstützt (Liste nicht erschöpfend): • Vorbereitung und Organisation der Veranstaltung • Organisation von Bildungsaktivitäten für Sportler, Trainer, Organisatoren und Freiwillige im Vorfeld einer Veranstaltung • Organisation von Aktivitäten am Rande der Sportveranstaltung (Konferenzen, Seminare) • Schulung von Freiwilligen • Durchführung von Aktivitäten mit nachhaltiger Wirkung (Bewertungen, Konzeption von Zukunftsplänen) • Kommunikationsaktivitäten mit Bezug zum Thema der Veranstaltung 411 Die folgenden Sportveranstaltungen werden im Rahmen dieser Aktion nicht unterstützt: • Von nationalen, europäischen oder internationalen Sportverbänden/-ligen regelmäßig durchgeführte Wettbewerbe (nationale, Europa- oder Weltmeisterschaften), es sei denn, die finanzielle Unterstützung wird für die Organisation von Nebenaktivitäten beantragt, die sich an große Bevölkerungsgruppen richten ERWARTETE WIRKUNG Mit der Aktion soll folgende Wirkung erzielt werden: • verstärktes Bewusstsein für die Rolle des Sports bei der Förderung von sozialer Inklusion, Chancengleichheit und gesundheitsfördernder körperlicher Betätigung • verstärkte Beteiligung an sportlichen und körperlichen Aktivitäten und an Freiwilligentätigkeit ZUSCHLAGSKRITERIEN Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit • ist der Vorschlag relevant für die Ziele und Prioritäten der Aktion • Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. • beruht der Vorschlag auf einer fundierten und angemessenen Bedarfsanalyse • ist der Vorschlag innovativ • ergänzt der Vorschlag andere von den teilnehmenden Organisationen bereits durchgeführte Initiativen • erbringt der Vorschlag einen Mehrwert auf EU-Ebene durch Ergebnisse, die nicht erzielt werden könnten, wenn die Aktivitäten von einem einzelnen Land durchgeführt würden Qualität der Projekt- konzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Inwieweit • ist der Projektarbeitsplan klar, vollständig und wirksam und sieht angemessene Phasen für die Vorbereitung, Durchführung, Überwachung, Bewertung und Weitergabe der Projektergebnisse vor • ist das Projekt kostenwirksam und weist angemessene Mittel für die einzelnen Aktivitäten zu • ist die vorgeschlagene Methodik klar, angemessen und realisierbar • werden relevante Maßnahmen zur Qualitätskontrolle vorgeschlagen, die gewährleisten, dass die Projektdurchführung hochwertig, fristgerecht und unter Einhaltung des finanziellen Rahmens erfolgt • sind digitale Instrumente und Lernmethoden in das Projekt integriert, um die physischen Aktivitäten zu ergänzen und die Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen zu verbessern • sind die Veranstaltungen eindeutig im Einklang mit dem Ziel der Aktion und der Zielgruppe konzipiert 412 Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Inwieweit • weist das Projekt eine angemessene Mischung in Bezug auf das Profil und das Fachwissen der teilnehmenden Organisationen auf, um alle Projektziele erfolgreich zu verwirklichen • verdeutlicht die vorgeschlagene Aufgabenverteilung das Engagement und die aktive Mitwirkung aller teilnehmenden Organisationen • beinhaltet der Vorschlag wirksame Mechanismen zur Koordinierung und Kommunikation der teilnehmenden Organisationen untereinander und mit anderen maßgeblichen Akteuren • ist die Rolle jeder teilnehmenden Organisation bei konkreten Veranstaltungen klar beschrieben und begründet Wirkung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit • hat jede Sportveranstaltung das Potenzial, Teilnehmende aus der/den Zielgruppe(n) anzusprechen • enthält der Projektvorschlag konkrete und logische Schritte zur Integration der Projektergebnisse in die reguläre Arbeit der teilnehmenden Organisationen • hat das Projekt das Potenzial einer positiven Wirkung auf die Teilnehmer und die teilnehmenden Organisationen sowie auf die breitere Gemeinschaft • haben die erwarteten Projektergebnisse das Potenzial einer Nutzung außerhalb der am Projekt teilnehmenden Organisationen während und nach der Projektlaufzeit und auf lokaler, regionaler, nationaler oder europäischer Ebene • beinhaltet der Projektvorschlag angemessene Pläne und Methoden zur Bewertung der Projektergebnisse • enthält der Projektvorschlag konkrete und wirksame Schritte, um die Projektergebnisse innerhalb der teilnehmenden Organisationen bekannt zu machen, die Ergebnisse an andere Organisationen und die Öffentlichkeit weiterzugeben und öffentlich auf die Finanzierung durch die Europäische Union hinzuweisen • umfasst der Projektvorschlag konkrete und wirksame Schritte, um die Nachhaltigkeit des Projekts und seine Fähigkeit zu gewährleisten, auch nach Ausschöpfung der EU-Finanzhilfe weiterhin Wirkung zu entfalten und Ergebnisse zu erzielen Die Vorschläge kommen nur dann für eine Förderung in Betracht, wenn sie mindestens 60 Punkte erreichen. Außerdem muss jeweils mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der oben genannten Kategorien von Zuschlagskriterien erreicht werden. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Die Zuschüsse für gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen werden – außer für die Kategorie „europäische Großveranstaltung“ – in Form von Pauschalbeträgen gewährt. Die Höhe des festen Pauschalbetrags richtet sich nach der Anzahl der Veranstaltungen und der Anzahl der am Projekt beteiligten Organisationen. 413 Die Antragsteller wählen zwischen den folgenden vorab festgelegten Beträgen je nach der Anzahl der Veranstaltungen und der Anzahl der am Projekt beteiligten Organisationen: Kategorie von Sportveranstaltungen Fester Pauschalbetrag Europäische lokale Veranstaltungen: Mindestens eine Veranstaltung pro Land. Typ I: mindestens drei Organisationen aus drei verschiedenen förderfähigen Ländern und höchstens fünf Organisationen aus fünf verschiedenen förderfähigen Ländern. 200 000 EUR Typ II: mindestens sechs Organisationen aus sechs verschiedenen förderfähigen Ländern. 300 000 EUR Europaweite Veranstaltungen: eine einzige Veranstaltung mit mindestens zehn teilnehmenden Organisationen aus mindestens zehn verschiedenen förderfähigen Ländern (einschließlich der antragstellenden Organisation). 450 000 EUR Europäische Großveranstaltungen: eine Veranstaltung mit mindestens 15 Organisationen aus 15 verschiedenen förderfähigen Ländern 1 000 000 EUR bis 1 500 000 EUR a) Europäische lokale Veranstaltungen (Typ I): 200 000 EUR Die Vorschläge betreffen Projekte mit mehreren Begünstigten, bei denen alle Kosten von der antragstellenden Organisation und den Partnerorganisationen getragen werden müssen. Die benannten Teilnehmerorganisationen (zwischen drei und fünf) gelten als Mitbegünstigte, und die Veranstaltungen und begleitend dazu organisierte Aktivitäten finden in jedem beteiligten EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland statt. Die Vorschläge müssen einen Abschnitt speziell zur Verteilung der Aufgaben und der EU-Finanzhilfe auf die Partner enthalten. Ebenfalls anzugeben sind der Zeitplan für die Durchführung der einzelnen Projektaktivitäten und die Frist für die Vorlage der Arbeitsergebnisse des Projekts. Die Antragsteller müssen die Projektaktivitäten in „Arbeitspakete“ aufteilen. Jedes Arbeitspaket muss mit konkreten Zielen verknüpft sein, und die Antragsteller müssen einen Katalog quantitativer und qualitativer Indikatoren zur Bewertung des Stands der Verwirklichung dieser Ziele festlegen. b) Europäische lokale Veranstaltungen (Typ II): 300 000 EUR Die Vorschläge betreffen Projekte mit mehreren Begünstigten, bei denen alle Kosten von der antragstellenden Organisation und den Partnerorganisationen getragen werden müssen. Die benannten Teilnehmerorganisationen (mindestens 6) gelten als Mitbegünstigte, und die Veranstaltungen und begleitend dazu organisierte Aktivitäten finden in jedem beteiligten EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland statt. Die Vorschläge müssen einen Abschnitt speziell zur Verteilung der Aufgaben und der EU-Finanzhilfe auf die Partner enthalten. Ebenfalls anzugeben sind der Zeitplan für die Durchführung der einzelnen Projektaktivitäten und die Frist für die Vorlage der Arbeitsergebnisse des Projekts. Die Antragsteller müssen die Projektaktivitäten in „Arbeitspakete“ aufteilen. Jedes Arbeitspaket muss mit konkreten Zielen verknüpft sein, und die Antragsteller müssen einen Katalog quantitativer und qualitativer Indikatoren zur Bewertung des Stands der Verwirklichung dieser Ziele festlegen. 414 c) Europaweite Veranstaltungen: 450 000 EUR Die Vorschläge betreffen Projekte mit nur einem Begünstigten, was bedeutet, dass die Mittel nur der einzigen antragstellenden Organisation zugewiesen werden können. Die teilnehmenden Organisationen gelten nicht als Projektpartner. Als assoziierte Partner können sie im Rahmen des Projekts keine Mittel aus dem Programm erhalten. Ebenfalls anzugeben sind der Zeitplan für die Durchführung der einzelnen Projektaktivitäten und die Frist für die Vorlage der Arbeitsergebnisse des Projekts. Die Antragsteller müssen die Projektaktivitäten in „Arbeitspakete“ aufteilen. Jedes Arbeitspaket muss mit konkreten Zielen verknüpft sein, und die Antragsteller müssen einen Katalog quantitativer und qualitativer Indikatoren zur Bewertung des Stands der Verwirklichung dieser Ziele festlegen. d) Europäische Großveranstaltungen (budgetbasiert): zwischen 1 Mio. EUR und 1,5 Mio. EUR Der Finanzhilfebetrag wird voraussichtlich zwischen 1 Mio. EUR und 1,5 Mio. EUR betragen. Die gewährte Finanzhilfe ist möglicherweise niedriger als der beantragte Betrag. Die Finanzhilfe wird nach Maßgabe eines Finanzplans und auf Basis der tatsächlich angefallenen Kosten sowie von Einheitskosten und Pauschalsätzen gewährt. Finanziert werden bestimmte Arten förderfähiger Kosten, die im Rahmen der Projekte tatsächlich angefallen sind. Die genauen Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag, Fördersatz, förderfähige Gesamtkosten usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Die Kosten werden zu dem in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Finanzierungssatz (80 %) erstattet. Die finanzielle Unterstützung Dritter ist nicht förderfähig. Kosten im Zusammenhang mit Freiwilligen und KMU sind förderfähig. Siehe Teil C dieses Programmleitfadens, Abschnitt „Förderfähige direkte Kosten“. Auszahlung der Finanzhilfe Voraussetzung für die vollständige Auszahlung der Finanzhilfe ist der Abschluss aller Arbeitspakete entsprechend den im Projektantrag beschriebenen Qualitätskriterien. Falls eines der Arbeitspakete nicht oder nur teilweise abgeschlossen ist oder bei der Qualitätsbewertung als nicht zufriedenstellend bewertet wird, können entsprechende Kürzungen des Finanzhilfebetrags nach Maßgabe der Finanzhilfevereinbarung vorgenommen werden. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. 415 LEITAKTION 3: UNTERSTÜTZUNG DER POLITIKENTWICKLUNG UND DER POLITISCHEN ZUSAMMENARBEIT Die Leitaktion 3 unterstützt die politische Entwicklung und Zusammenarbeit und leistet damit einen Beitrag zur Umsetzung bestehender politischer Maßnahmen und zur Entwicklung neuer politischer Strategien, die auf Systemebene zu Modernisierung und Reformen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport führen können. Mit den Aktionen im Rahmen dieser Leitaktion werden die nachstehenden Ziele verfolgt: • Vorbereitung und Unterstützung der Umsetzung der politischen Agenda der EU in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport durch Erleichterung der Verwaltung und Anwendung der offenen Methoden der Koordinierung • Durchführung von Tests politischer Strategien auf europäischer Ebene unter Federführung hoher öffentlicher Stellen und durch praktische Erprobung politischer Maßnahmen in mehreren Ländern unter Anwendung verlässlicher Evaluierungsmethoden • Sammlung von Fakten und Wissen über Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, des Jugendbereichs und des Sports auf nationaler und europäischer Ebene, um eine fundierte Politikgestaltung zu erleichtern • Verbesserung der Transparenz und der Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen sowie der Übertragung von Leistungspunkten, Förderung der Qualitätssicherung, digitale Leistungsnachweise, Unterstützung der Validierung nichtformalen und informellen Lernens sowie Konzepte zum Kompetenzmanagement und entsprechende Beratung • Förderung des politischen Dialogs mit Interessenträgern innerhalb und außerhalb der Europäischen Union durch Konferenzen, Veranstaltungen und andere Aktivitäten, an denen politische Entscheidungsträger, Praktiker und sonstige Interessenträger in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport beteiligt sind, um das Bewusstsein für die einschlägigen politischen Agenden der EU zu schärfen und Europa als ausgezeichneten Studien- und Forschungsstandort zu fördern • Verbesserung der Durchführung des Programms in qualitativer Hinsicht durch Erleichterung des Transfers von Wissen und Verfahren zwischen den nationalen Agenturen und Bereitstellung von Denkfabrik-Ressourcen für die nationalen Agenturen und die Kommission, die die Ausarbeitung von Aktivitäten und Strategien zur Durchführung des Programms in stärkerem Zusammenhang mit politischen Entwicklungen ermöglichen und Instrumente für eine bessere Ausnutzung des Potenzials von Synergien und Komplementaritäten bereitstellen • Bereitstellung von Möglichkeiten für Menschen in allen Lebensphasen, Lernerfahrungen im Ausland auf ihrem Fachgebiet zu machen, z. B. in den Bereichen öffentliche Verwaltung, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, neue Technologien und Unternehmen • Schaffung der Möglichkeit für Erasmus+-Durchführungsstellen, bei der Ausweitung von Erasmus-Projekten Hilfestellung zu leisten, indem Finanzhilfen beantragt werden oder Synergien mit der Unterstützung aus den auf nationaler und regionaler Ebene verwalteten europäischen Struktur- und Investitionsfonds, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation und den Programmen für Migration, Sicherheit, Gerechtigkeit und Stärkung der Bürgerrechte, Gesundheit und Kultur ausgeschöpft werden • Unterstützung von Veranstaltungen, Kampagnen und anderen Aktivitäten, die die Bürgerinnen und Bürger und Organisationen über das Programm Erasmus+ und die politischen Strategien der Europäischen Union in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport informieren • Beitrag zur Ermittlung und Verbreitung von bewährten Verfahren und von Erfolgsgeschichten aus den geförderten Projekten, um sie sichtbarer zu machen und auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene auszuweiten WELCHE AKTIONEN WERDEN GEFÖRDERT? Nach Maßgabe des Programmleitfadens wird folgende Aktion gefördert: • Die europäische Jugend vereint 416 Diese Aktion wird von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) verwaltet. Die Leitaktion 3 deckt viele weitere Aktionen zur Unterstützung politischer Reformen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend ab, die entweder unmittelbar von der Europäischen Kommission oder über spezifische Aufforderungen der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur zur Einreichung von Vorschlägen umgesetzt werden. Diese Projekte werden in die nachstehenden Kategorien unterteilt: • Unterstützung der europäischen Politikentwicklung • Unterstützung von EU-Instrumenten und -Maßnahmen zur Förderung der Qualität, Transparenz und Anerkennung von Fähigkeiten, Kompetenzen und Qualifikationen • politischer Dialog und Zusammenarbeit mit wichtigen Interessenträgern und internationalen Organisationen • Maßnahmen, die zur hochwertigen und inklusiven Durchführung des Programms beitragen • Zusammenarbeit mit anderen EU-Instrumenten und Unterstützung anderer Bereiche der EU-Politik • Verbreitungs- und Sensibilisierungsaktivitäten Weitere Informationen über die unterstützten Aktionen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission und der Exekutivagentur. 417 DIE EUROPÄISCHE JUGEND VEREINT Projekte der Aktion „Die europäische Jugend vereint“ zielen darauf ab, Netzwerke zur Förderung regionaler Partnerschaften zu schaffen, die in enger Zusammenarbeit mit jungen Menschen aus ganz Europa (EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer) betrieben werden. Die Netzwerke organisieren Austauschaktivitäten, fördern Schulungen (z. B. für Jugendleiter) und ermöglichen es jungen Menschen, selbst gemeinsame Projekte mit physischen und Online-Aktivitäten zu entwickeln. ZIELE DER AKTION Die Projekte der Aktion „Die europäische Jugend vereint“ zielen darauf ab, Kooperationen zu schaffen, die es jungen Menschen in ganz Europa ermöglichen, gemeinsame Projekte zu starten, Austauschmaßnahmen zu organisieren und Schulungen (z. B. für Jugendleiter/Jugendarbeiter) durch physische und Online-Aktivitäten zu fördern. Mit der Aktion werden transnationale Partnerschaften für Jugendorganisationen sowohl an der Basis als auch auf Ebene groß angelegter Partnerschaften unterstützt, um die europäische Dimension ihrer Aktivitäten zu verstärken. Wichtige thematische Prioritäten sind die Arbeit mit und die Förderung der EU-Jugendstrategie 2019–2027437 und der europäischen Jugendziele. Die europäischen Jugendziele finden sich auch in den politischen Leitlinien der Kommissionspräsidentin von der Leyen438 wieder. In den Projektvorschlägen können auch das Vermächtnis des Europäischen Jahres der Jugend 2022 (z. B. Untersuchung von Prozessen des „Jugend-Checks“ oder der durchgängigen Berücksichtigung der Jugend) und die Ergebnisse der „Konferenz zur Zukunft Europas“439 behandelt werden. Jugendnetzwerke sollten prüfen, wie Solidarität und Integration bei der Erholung von der COVID-19-Pandemie gefördert werden können. SPEZIFISCHE ZIELE Mit der Aktion soll konkret mindestens eines der folgenden spezifischen Ziele unterstützt werden: • Förderung und Entwicklung einer stärker transnational strukturierten Zusammenarbeit – online und offline – zwischen verschiedenen Jugendorganisationen, um Partnerschaften aufzubauen oder zu stärken, deren Schwerpunkt auf Solidarität und der inklusiven demokratischen Teilhabe aller liegt, und zwar vor dem Hintergrund der Rückwirkungen auf sozioökonomische Strukturen und im Einklang mit der EU-Jugendstrategie 2019-2027, den europäischen Jugendzielen, dem EU-Jugenddialog und dem Vermächtnis des Europäischen Jahres der Jugend 2022 (z. B. Prozesse der Jugendbeteiligung, der durchgängigen Berücksichtigung der Jugend, des Jugend-Checks); • Förderung der sechs zentralen Werte der EU440, die die Grundlage unserer Gesellschaft bilden: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. • Jugendorganisationen, die an Initiativen beteiligt sind mit dem Ziel, junge Menschen zur Teilhabe am demokratischen Prozess und an der Gesellschaft anzuregen, indem Schulungen organisiert, Gemeinsamkeiten junger Europäer herausgestellt werden und eine Diskussion und Debatte über die Verbundenheit junger Europäer mit der EU, ihren Werten und ihren demokratischen Grundlagen angestoßen wird; dazu gehört die Organisation von Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Förderung der Teilhabe unterrepräsentierter Gruppen junger Menschen in der Politik, in Jugendorganisationen und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft durch die Einbeziehung junger Menschen mit geringeren Chancen wie gefährdete und sozioökonomisch benachteiligte junge Menschen sowie junge Menschen aus ländlichen und abgelegenen Gebieten; • neue Wege zur Befähigung von Jugendorganisationen durch die Unterstützung innovativer Wege der Zusammenarbeit und der Schaffung, Entwicklung und Verwaltung von Netzwerken. Ein Beispiel dafür wäre die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Jugendorganisationen in einem digitalen Kontext durch nichtformale Lernmethoden und Organisationsmodelle, wie alternative Formen des Austauschs und der gegenseitigen Hilfe. Die 437 Entschließung des Rates 2018/C 456/01, veröffentlicht im Dezember 2018: https://eur-lex.europa.eu/legal- content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:42018Y1218(01)&from=DE. 438 Siehe https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_19_5542. 439 https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/new-push-european-democracy/conference-future- europe_de. 440 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:12012M002&from=EN. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:42018Y1218(01)&from=DE. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:42018Y1218(01)&from=DE. https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_19_5542 https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/new-push-european-democracy/conference-future-europe_de https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/new-push-european-democracy/conference-future-europe_de https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:12012M002&from=EN 418 Erklärung des 4. Europäischen Kongresses über Jugendarbeit vom Mai 2025 und der Fahrplan für eine europäische Strategie im Bereich Jugendarbeit sollten einen neuen unterstützenden Rahmen für die Umsetzung der Europäischen Jugendarbeitsagenda bilden. • Verstärkung der europäischen Dimension der Aktivitäten von Jugendorganisationen an der Basis, einschließlich Aktivitäten für ein besseres Zusammenleben und zur Gestaltung nachhaltiger künftiger Formen des transnationalen Lebens im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal und der Initiative Neues Europäisches Bauhaus441. AKTIVITÄTEN Die Aktion richtet sich an (gemeinnützige) NRO und öffentliche Einrichtungen, die Projekte vorschlagen, die in der Lage sind, junge Menschen in Partnerschaften zu mobilisieren, die sich auf verschiedene Länder und Regionen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländer erstrecken und zur Entwicklung und Umsetzung der EU-Jugendstrategie, zur Politikgestaltung und zur Interaktion mit wichtigen Akteuren im Bereich Jugend beitragen. Mobilitätsaktivitäten für junge Menschen können eine Schlüsselkomponente der Projekte der Aktion „Die europäische Jugend vereint“ sein. Diese Mobilität sollte grenzüberschreitende Austausch- und nichtformale oder informelle Ausbildungsmöglichkeiten für junge Menschen aus ganz Europa bieten, die durch Online-Foren vorbereitet und unterstützt werden können, um zur Erreichung der Ziele dieser Aktion beizutragen. Diese Mobilitätsaktivitäten müssen ganz klar im Einklang mit den Zielen der Aktion und dem Grundsatz eines guten Preis-Leistungs-Verhältnisses begründet werden. Alle Aktivitäten sollten dazu beitragen, die Reichweite auf die Jugend auszudehnen und junge Menschen sowohl innerhalb als auch außerhalb von Jugendorganisationen zu erreichen, einschließlich junger Menschen mit geringeren Chancen, um sicherzustellen, dass eine Vielfalt von Stimmen gehört wird.442 Es sollten Maßnahmen ergriffen werden, um eine solide Lerndimension der Aktivitäten für junge Menschen und die Anerkennung von Lernergebnissen sicherzustellen (einschließlich eines Reflexionsprozesses zur Ermittlung und Dokumentation der Lernergebnisse der Teilnehmenden, wobei die Nutzung der europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumente, insbesondere des Youthpass, gefördert werden sollte). WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR DIE BEANTRAGUNG IM RAHMEN DER BASISAKTION „DIE EUROPÄISCHE JUGEND VEREINT“ ERFÜLLT SEIN? FÖRDERKRITERIEN Um für eine Erasmus-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für „Die europäische Jugend vereint“ die folgenden Kriterien erfüllen: 442 Durchführungsleitlinien zur Strategie für Inklusion und Vielfalt – Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-inclusion-and- diversity-strategy https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-inclusion-and-diversity-strategy https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-inclusion-and-diversity-strategy 419 Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) - in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Rechtsträger sein: • im Bereich Jugend tätige NRO (einschließlich europäischer Jugend-NRO und nationaler Jugendräte) • im Bereich Jugend tätige öffentliche Stellen auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene • gewinnorientierte Organisationen können ebenfalls teilnehmen, jedoch nicht als Koordinatoren Beispiele für Begünstigte sind: • gemeinnützige Organisationen, Verbände, NRO (einschließlich europäischer Jugend-NRO) • nationale Jugendräte • lokale, regionale oder nationale Behörden • Bildungs- oder Forschungseinrichtungen • Stiftungen Ein und dieselbe Organisation kann vor Ablauf der Frist nur einen einzigen Antrag als Koordinator einreichen. Zusammensetzung von Konsortien (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen) Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens fünf Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) aus mindestens fünf EU-Mitgliedstaaten und/oder mit dem Programm assoziierten Drittländern eingereicht werden. Assoziierte Partner sind zulässig. Verbundene Stellen und assoziierte Partner zählen bei den Mindestkriterien für die Förderfähigkeit der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Alle Aktivitäten müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland stattfinden. Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 24 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) in Brüssel. Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-YOUTH-2026-YOUTH-TOG Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 26. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Wie ist der Antrag zu stellen? Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. 420 EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Ein Projekt der Aktion „Die europäische Jugend vereint“ besteht aus vier Phasen, die bereits vor der Auswahl des Projektvorschlags für die Förderung beginnen, z. B. 1) Projektfindung und -anbahnung, 2) Projektvorbereitung, -konzeption und -planung, 3) Projektdurchführung und Überwachung der Aktivitäten und 4) Projektüberprüfung und Bewertung der Wirkung. Die teilnehmenden Organisationen und die Teilnehmer an den Aktivitäten sollten in allen Phasen eine aktive Rolle spielen und so ihre Lernerfahrung verbessern. • Findung und Anbahnung: Ermitteln Sie ein Problem, eine Notwendigkeit oder eine Chance, die Sie mit Ihrer Projektidee im Rahmen der Aufforderung thematisieren können; bestimmen Sie die zentralen Aktivitäten und die wichtigsten Ergebnisse, die von dem Projekt erwartet werden können; nennen Sie die maßgeblichen Akteure und potenziellen Partner; formulieren Sie das Ziel bzw. die Ziele des Projekts; stellen Sie sicher, dass sich das Projekt an den strategischen Zielen der teilnehmenden Organisationen orientiert; erstellen sie eine erste Planung, um das Projekt auf den Weg zu bringen, und tragen Sie die für die nächste Phase benötigten Informationen zusammen usw. • Vorbereitung, Entwurf und Planung: Stecken Sie den Projektumfang und die geeignete Vorgehensweise ab; legen Sie einen Zeitplan für die anfallenden Aufgaben fest; veranschlagen Sie Ihren Ressourcenbedarf, und arbeiten Sie weitere Details des Projekts aus, z. B. eine Bedarfsermittlung; legen Sie solide Ziele und Wirkungsindikatoren fest (spezifisch, messbar, erreichbar, relevant und terminiert); benennen Sie Projekt- und Lernergebnisse; Beschreibung des Arbeitsprogramms, der Aktivitätsformate, der erwarteten Wirkung und des veranschlagten Gesamtbudgets; Erstellung eines Plans für die Projektdurchführung, einschließlich strategischer Aspekte der Projektleitung, Überwachung, Qualitätskontrolle, Berichterstattung und Verbreitung der Ergebnisse; Festlegung der praktischen Modalitäten und Bestätigung der Zielgruppe(n) für die geplanten Aktivitäten; Aufstellung von Vereinbarungen mit Partnern und Abfassung des Vorschlags usw. • Durchführung und Überwachung der Aktivitäten: Planmäßige Durchführung des Projekts entsprechend den Anforderungen in Bezug auf Berichterstattung und Kommunikation; Überwachung der laufenden Aktivitäten und Bewertung der Projektleistung anhand der Projektplanung; Ermittlung und Durchführung von Korrekturmaßnahmen bei Abweichungen von der Planung und zur Behebung von Problemen und Risiken; Ermittlung von Fällen von Nichteinhaltung der festgelegten Qualitätsstandards und Durchführung von Korrekturmaßnahmen usw. • Überprüfung und Bewertung der Wirkung: Bewertung der Projektleistung anhand der Projektziele und Durchführungspläne; Bewertung der Aktivitäten und ihrer Wirkung auf unterschiedlichen Ebenen, Weitergabe und Nutzung der Projektergebnisse usw. Bei der Konzeption eines Projekts zu berücksichtigende horizontale Aspekte: Neben der Erfüllung der formalen Kriterien und dem Abschluss einer nachhaltigen Kooperationsvereinbarung mit allen Projektpartnern können die folgenden Elemente dazu beitragen, die Wirkung und die hochwertige Umsetzung von Projekten im Rahmen von „Die europäische Jugend vereint“ in den verschiedenen Projektphasen zu steigern. Die Antragsteller werden aufgefordert, diese Möglichkeiten und Faktoren bei der Gestaltung von Projekten ihres Projekts zu berücksichtigen. Ökologische Nachhaltigkeit Die Projekte sollten umweltfreundlich gestaltet werden und grüne Praktiken in alle Aspekte einbeziehen. Die Organisationen und Teilnehmer sollten bei der Konzeption des Projekts einen umweltfreundlichen Ansatz verfolgen, der alle Beteiligten dazu anregt, über Umweltfragen zu diskutieren und mehr darüber zu erfahren, sie zum Nachdenken darüber veranlasst, was auf den verschiedenen Ebenen getan werden kann, und Organisationen und Teilnehmer dabei unterstützt, alternative umweltfreundlichere Wege zur Durchführung der Projektaktivitäten zu finden. Inklusion und Vielfalt Mit dem Programm Erasmus+ sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion und Fairness bei allen Aktionen gefördert werden. Zur Umsetzung dieser Grundsätze wurde eine Strategie für Inklusion und Vielfalt entwickelt, um mehr Teilnehmende aus einer größeren Vielfalt von Verhältnissen zu erreichen, insbesondere Teilnehmende mit geringeren 421 Chancen, die mit Hindernissen für die Teilnahme an europäischen Projekten konfrontiert sind. Organisationen sollten barrierefreie und inklusive Projektaktivitäten konzipieren, bei denen die Ansichten von Teilnehmern mit geringeren Chancen berücksichtigt und diese Teilnehmer während des gesamten Prozesses in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Als übergeordneter Grundsatz gilt, dass die teilnehmenden Organisationen Strategien verfolgen sollten, um mit jungen Menschen aus unterschiedlichen Verhältnissen an der Basis in Kontakt zu treten. Dies umfasst die Einbeziehung einer vielfältigen Gruppe junger Menschen mit geringeren Chancen, auch aus abgelegenen/ländlichen Gebieten und/oder mit Migrationshintergrund. Daher sollten alle Aktivitäten dazu beitragen, immer breitere Kreise junger Menschen nicht nur zu erreichen, sondern auch aktiv einzubinden und so sicherzustellen, dass eine Vielfalt von Stimmen vertreten ist. Digitale Dimension Virtuelle Zusammenarbeit und Experimente mit virtuellen und integrierten Lernangeboten sind für erfolgreiche Projekte von zentraler Bedeutung. Insbesondere wird bei den Projekten nachdrücklich empfohlen, für die Zusammenarbeit vor, während und nach den Projektaktivitäten das Europäische Jugendportal und die EU-Jugendstrategieplattform zu nutzen. Gemeinsame Werte, zivilgesellschaftliches Engagement und Teilhabe Die Projekte unterstützen aktiven Bürgersinn und Ethik und fördern die Entwicklung sozialer und interkultureller Kompetenzen, kritisches Denken und Medienkompetenz. Der Schwerpunkt liegt auch darauf, für den Kontext der Europäischen Union zu sensibilisieren und ein entsprechendes Verständnis zu vermitteln. ZUSCHLAGSKRITERIEN Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 30 Punkte) • Zweck und EU-Mehrwert: Mit dem Vorschlag wird ein Projekt mit EU-Mehrwert eingerichtet und weiterentwickelt, das die für die Jugend relevante Politik auf EU- Ebene, insbesondere die EU-Jugendstrategie 2019–2027, unterstützt, z. B. Unterstützung der Gestaltung/Umsetzung politischer Maßnahmen, politischer Diskussionen und der Zusammenarbeit mit Jugendakteuren im Einklang mit der EU- Jugendstrategie 2019–2027, dem Vermächtnis des Europäischen Jahres der Jugend 2022 und der Europäischen Jugendarbeitsagenda. • Werte der EU: Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. • Ziele: Die Ziele des Vorschlags sind für mindestens eines der allgemeinen Ziele der Aktion und mindestens eines ihrer spezifischen Ziele relevant. Zudem sind die Ziele des Vorschlags konkret und klar definiert, erreichbar, messbar, realistisch und terminiert. Sie betreffen Aspekte, die für die teilnehmenden Organisationen von Bedeutung sind und einen klaren Mehrwert für die ausgewählten Zielgruppen erbringen. • Erfordernisse: Aus dem Vorschlag ist ersichtlich, dass er auf einer gründlichen Bedarfsermittlung basiert, die so weit wie möglich auf überprüfbaren Fakten und Zahlen, gestützt auf allgemeine und spezifische Daten mit Relevanz für alle im Konsortium vertretenen Länder und Organisationen, beruht. Es wird eine klare Bedarfsanalyse mit Bezug zu den konkreten Gegebenheiten der Antragsteller, Partner und Zielgruppen erwartet. • Einbindung der Jugend: Der Vorschlag lässt erkennen, dass eine vielfältige Gruppe junger Menschen, auch aus abgelegenen/ländlichen Gebieten und/oder mit geringeren Chancen, in die Partnerschaft eingebunden wird. 422 Qualität der Projekt- konzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) • Planung: Der Vorschlag ist klar, vollständig und von hoher Qualität und sieht angemessene Phasen für die Vorbereitung, Durchführung, Überwachung und Bewertung des Projekts auf der Grundlage einer fundierten Methodik für Projektmanagement vor. • Methodik: Die Durchführung beruht auf einer geeigneten Methodik; die Ziele stehen im Einklang mit den Aktivitäten und sind klar umrissen, und die ermittelten Probleme, Bedürfnisse und Lösungen sind logisch miteinander verknüpft; der Arbeitsplan ist kohärent und konkret; durch geeignete Qualitätskontrollmaßnahmen und -indikatoren wird sichergestellt, dass das Projekt ordnungsgemäß und mit der nötigen Qualität, innerhalb des vorgegebenen Projektumfangs, fristgerecht sowie im Rahmen des Budgets durchgeführt wird; es wurden konkrete und geeignete Risikomanagement- und Notfallpläne aufgestellt. • Kostenwirksamkeit: Das vorgeschlagene Budget ist kohärent, hinreichend detailliert, für die Durchführung des Projekts geeignet und so konzipiert, dass es ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen entsprechen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen. Das Budget orientiert sich an den Bedürfnissen von Basisorganisationen und schutzbedürftigen jungen Menschen und fördert so ihre Einbeziehung in das Programm Erasmus+. • Lerndimension: Das Projekt umfasst eine starke Lernkomponente mit klar definierten Lernergebnissen für junge Teilnehmende. Es umfasst einen Reflexionsprozess zur Ermittlung und Dokumentation dieser Lernergebnisse, wobei die Nutzung der europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumente gefördert werden sollte, insbesondere des Youthpass, und die Grundsätze des nichtformalen Lernens und des Konzepts des Kapazitätsaufbaus im Jugendbereich berücksichtigt werden sollten. 423 Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) • Profil der Partnerschaft: An der Partnerschaft sind Organisationen beteiligt, die einander ergänzen und eine angemessene Mischung darstellen, was das Profil sowie die Kompetenzen, Erfahrungen, Fachkenntnisse und Managementunterstützung betrifft, die für die Verwirklichung ihrer Ziele erforderlich sind; der Mehrwert der Beteiligung gewinnorientierter Organisationen am Konsortium (sofern zutreffend) wird eindeutig nachgewiesen. • Geografische Verteilung: Die Partnerschaft lässt die Fähigkeit erkennen, durch ihre geografische Verteilung die wirtschaftliche, soziale und/oder kulturelle Vielfalt Europas abzubilden und so eine wahrlich gesamteuropäische Zusammenarbeit zu gewährleisten. • Entwicklung lokaler NRO: Die Partnerschaft ist in der Lage, die Kapazitäten und das Wissen lokaler, auf europäischer Ebene noch nicht fest etablierter NRO auszubauen, um eine verbesserte Peer-to-Peer-Zusammenarbeit zwischen NRO in ganz Europa herbeizuführen. • Engagement und Aufgaben: Die Zuständigkeiten und Aufgaben sind in der Partnerschaft klar und angemessen verteilt; der Koordinator zeichnet sich durch eine hohe Qualität seines Managements und das Potenzial für die Koordinierung transnationaler Netzwerke sowie Führungsfähigkeit in einer komplexen Umgebung aus; junge Menschen werden angemessen in alle Phasen der Projektdurchführung einbezogen. • Kooperationsvereinbarungen: Die vorgeschlagenen Lenkungsmechanismen stellen eine wirksame Abstimmung, Entscheidungsfindung, Kommunikation und Konfliktlösung der teilnehmenden Organisationen, der Teilnehmer und sonstiger maßgeblicher Interessenträger sicher. Wirkung (Höchstpunktzahl 20 Punkte) • Wirkung und Nachhaltigkeit: In dem Vorschlag werden Wege aufgezeigt, wie zu mindestens einem der erwarteten Wirkungsbereiche der Aktion beigetragen werden kann. Die Schritte zur Erreichung der erwarteten Wirkung(en) des Projekts sind klar festgelegt, logisch und glaubwürdig. Darüber hinaus werden die Projektergebnisse positive und spürbare Auswirkungen auf die Teilnehmenden und Partnerorganisationen haben. Das Projekt wird insbesondere wahrscheinlich dazu beitragen, den Fokus der Basisorganisationen, der bislang auf nationalen, regionalen oder lokalen Aktivitäten ohne grenzüberschreitenden Charakter lag, zu erweitern, und zwar durch die Verstärkung oder Weiterentwicklung der Aktivitäten auf EU-Ebene während und nach der Projektlaufzeit, sowie auf den Jugendbereich insgesamt. Aus dem Vorschlag ist ersichtlich, wie die Ergebnisse des Projekts potenziell zu Veränderungen im Jugendbereich auf Systemebene sowohl während als auch nach der Projektlaufzeit beitragen könnten, um eine langfristige Zusammenarbeit auf EU-Ebene zu fördern und/oder Impulse für neue jugendpolitische Strategien und Initiativen in der EU zu setzen. • Kommunikation und Verbreitung: Der Vorschlag lässt die Fähigkeit erkennen, Jugendarbeit zu betreiben und eine effektive Kommunikation über die Probleme und Lösungen der von der Partnerschaft vertretenen Gemeinschaften mit einem breiteren globalen Publikum zu führen; insbesondere beinhaltet der Vorschlag einen soliden Plan für die Kommunikation und Verbreitung der Ergebnisse und sieht geeignete Zielvorgaben und Aktivitäten und eine angemessene Aufgabenverteilung zwischen den Partnern sowie einschlägige Zeitpläne, Instrumente und Kanäle vor, damit die Ergebnisse und Vorteile wirksam an politische Entscheidungsträger weitergegeben werden und den Endnutzern während und nach der Laufzeit des Projekts zugänglich sind. Alle Maßnahmen stehen in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang des Projekts und enthalten konkrete Aktionen, die sowohl während der Projektlaufzeit als auch nach Abschluss des Projekts durchgeführt werden sollen. 424 Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Anträge mindestens 60 Punkte erreichen, wobei auch die erforderliche Mindestpunktzahl für eine weitere Prüfung für jedes der vier Zuschlagskriterien zu berücksichtigen ist (d. h. mindestens 15 Punkte in den Kategorien „Relevanz des Projekts“ und „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ und 10 Punkte in den Kategorien „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und „Wirkung“). Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das kombinierte Kriterium „Qualität“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. ERWARTETE WIRKUNG Die geförderten Projekte sollten belegen, wie sie voraussichtlich zur EU-Jugendpolitik beitragen, indem sie: • auf den Zielen der EU-Jugendstrategie 2019–2027 aufbauen und konkret aufzeigen, wie sie zu den Prioritäten „Beteiligung, Begegnung, Befähigung“ der Strategie beitragen • auf den Ergebnissen der europäischen Jugendziele, des EU-Jugenddialogs, des Vermächtnisses des Europäischen Jahres der Jugend 2022 und anderer Projekte für Jugenddiskussionen und Meinungsumfragen zur Zukunft Europas wie der Europäischen Jugendarbeitsagenda443 aufbauen und sie mit der Politikgestaltung auf lokaler/regionaler/nationaler/europäischer Ebene verknüpfen • die Beteiligung junger Menschen am demokratischen Leben im Hinblick auf eine aktive Bürgerschaft und Auseinandersetzung mit Entscheidungsträgern (Befähigung, neue Kompetenzen, Einbeziehung junger Menschen in die Projektkonzeption usw.) verbessern • zur Verbesserung der Fähigkeit des an der Basis arbeitenden Jugendsektors beitragen, transnational auf Inklusion, Solidarität und Nachhaltigkeit hinzuarbeiten, wozu auch gehört, das Lernen und die Zusammenarbeit zwischen jungen Menschen und Entscheidungsträgern auf transnationaler Ebene zu fördern • bestehende bewährte Verfahren und die bestehende Reichweite über das reguläre Netzwerk/die regulären Netzwerke hinaus ausweiten und dabei auch sinnvollen Gebrauch von digitalen Mitteln machen, um die Verbindung unter allen Umständen, auch in abgelegenen, isolierten oder abgeschlossenen Situationen, aufrechtzuerhalten • die Ergebnisse effektiv und ansprechend zum einen unter jungen Menschen, die an Jugendorganisationen beteiligt sind, verbreiten, zum anderen unter jungen Menschen, die keinen strukturierten Jugendorganisationen angehören oder geringere Chancen haben, um den Weg für systematischere Partnerschaften zu ebnen Innerhalb der Beschränkungen bestehender nationaler und europäischer Rechtsrahmen sind die Ergebnisse als freie Lehr- und Lernmaterialien (OER) zugänglich zu machen und auf einschlägigen Plattformen der jeweiligen Berufs- oder Branchenverbände oder der zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Im Vorschlag sollte erläutert werden, wie die erstellten Daten, Materialien, audiovisuellen Medien und Aktivitäten auf sozialen Medien über freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Die Finanzhilfe wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt.444 Dies bedeutet, dass ein Festbetrag auf der Grundlage eines Pauschalbetrags oder einer nicht an Kosten geknüpften Finanzierung zurückerstattet wird. Der Betrag wird von der 443 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:42020Y1201(01). 444 Beschluss vom 18. Oktober 2022 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen und Kosten je Einheit im Rahmen des Programms Erasmus+ 2021-2027. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:42020Y1201(01) https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/erasmus/guidance/ls-and-unit-cost-decision_erasmus_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/erasmus/guidance/ls-and-unit-cost-decision_erasmus_en.pdf 425 gewährenden Behörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets, des Bewertungsergebnisses und eines Fördersatzes von 80 % festgesetzt. Maximale EU-Finanzhilfe pro Projekt: 500 000 EUR Finanzielle Unterstützung für Dritte ist für Finanzhilfen und Preisgelder unter folgenden Bedingungen zulässig: • es muss sich um öffentliche Aufforderungen handeln, die in großem Umfang veröffentlicht werden und den EU- Standards in Bezug auf Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen • die Aufforderungen müssen mindestens zwei Monate lang Einreichungen ermöglichen • das Ergebnis der Aufforderung muss auf den Websites der Teilnehmenden veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Vergabetermine, der Projektlaufzeiten sowie der rechtlichen Namen und Länder der Endempfänger • die Aufforderungen müssen eine klare europäische Dimension haben Finanzielle Unterstützung für Dritte wird bei Projekten akzeptiert, die es jungen Menschen selbst ermöglichen, gemeinsame Projekte auf den Weg zu bringen. Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung für Dritte erforderlich ist und wie sie verwaltet wird, und er muss eine Liste der verschiedenen Arten von Aktivitäten enthalten, für die Dritte finanzielle Unterstützung erhalten können. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten. Der Höchstbetrag pro finanzieller Unterstützung für Dritte beträgt 60 000 EUR. Freiwillige sind nicht zulässig. Wie wird der Pauschalbetrag für das Projekt bestimmt? Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen: a) Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.). b) Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten. c) Die Antragsteller müssen in ihrem Vorschlag eine Aufschlüsselung der veranschlagten Kosten vornehmen, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Stellen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist. d) Die beschriebenen Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen. Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. 426 Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. 427 JEAN-MONNET-AKTIONEN Die Jean-Monnet-Aktionen bieten Möglichkeiten im Bereich der Hochschulbildung sowie in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung. Die Jean-Monnet-Aktionen tragen zur Verbreitung von Wissen über Integrationsfragen in der Europäischen Union bei. Folgende Aktionen werden unterstützt: • Jean-Monnet-Aktionen im Bereich der Hochschulbildung • Jean-Monnet-Aktionen in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung • Jean-Monnet-Projekte (politische Diskussionen mit dem Hochschulsektor und anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung) Diese Aktionen werden von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) verwaltet. 428 JEAN-MONNET-AKTIONEN IM BEREICH DER HOCHSCHULBILDUNG Die Jean-Monnet-Aktionen im Bereich der Hochschulbildung unterstützen Lehre und Forschung im Bereich EU-Studien weltweit. EU-Studien beziehen sich auf das Lehren, Lernen und Forschen über die Europäische Union, ihre Geschichte, Ziele, Strukturen, Funktionen und/oder ihre Politik. Indem sie ihren Fokus auf die Dimension der Europäischen Union richten, sollten Jean-Monnet-Aktivitäten eine aktive europäische Bürgerschaft und die Grundwerte der Europäischen Union fördern: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören (Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union445). Darüber hinaus sollten sie auch Werte der Inklusion, Vielfalt und Chancengleichheit fördern. Die Antragsteller sollten diese Aspekte bei der Konzeption der Aktivitäten des Projekts und während der Durchführung berücksichtigen. Im Falle der Politik der Europäischen Union müssen Jean-Monnet-Aktionen dazu beitragen, das Wissen darüber zu verbreiten, wie diese Politik dem täglichen Leben der Bürgerinnen und Bürger in der EU und/oder im Ausland zugutekommen kann und/oder wie sie die Systeme der politischen Entscheidungsfindung in ähnlichen Bereichen beeinflussen kann, entweder auf der Ebene der Mitgliedstaaten oder im Ausland auf nationaler, regionaler oder globaler Ebene. Es sollte ein eindeutiger Zusammenhang zwischen dem Thema des Vorschlags und der EU-Politik und/oder dem EU-Thema, auf das er sich bezieht, ersichtlich sein. Jean-Monnet-Aktionen verfolgen außerdem den Zweck, als Träger der Public Diplomacy in Drittländern zu fungieren und somit die Werte der EU zu fördern und die Sichtbarkeit der Grundsätze und der Ziele der EU zu vergrößern. Sie tragen auch zur Förderung der Prioritäten der Global-Gateway-Initiative der EU in den betreffenden Regionen446 bei. Jean-Monnet-Aktionen tragen dazu bei, das Angebot an Lehre, Lernen und Forschung in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) mit den einschlägigen Politikbereichen der Europäischen Union zu verknüpfen und zu fördern. Die Ziele und Kriterien für Anträge für die Aktion „Lehre und Forschung“ sind nachstehend beschrieben. ZIELE DER AKTIONEN Die Jean-Monnet-Aktionen „Lehre und Forschung“ sollen • weltweit Exzellenz in Lehre und Forschung im Bereich der Studien der Europäischen Union fördern und die Laufbahnentwicklung im Bereich EU-Studien für die nächste Generation erleichtern • den Dialog zwischen der akademischen Welt und der Gesellschaft, einschließlich der politischen Entscheidungsträger auf lokaler, regionaler, staatlicher und EU-Ebene, Beamten, Akteuren der Zivilgesellschaft und Vertretern der verschiedenen Bildungsebenen und der Medien fördern • Wissen und Einblicke schaffen, die einen Beitrag zur Politikgestaltung in der EU leisten und die Rolle der EU in Europa und in einer globalisierten Welt stärken • sich an breitere Kreise wenden und das Wissen über die EU in der Gesellschaft allgemein (jenseits von Wissenschaft und Fachpublikum) verbreiten, um die EU der Öffentlichkeit näherzubringen • zum Ziel haben, als Public-Diplomacy-Instrument gegenüber nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu fungieren und somit die Werte der EU, einschließlich Inklusion und Vielfalt, zu fördern und die Sichtbarkeit der Grundsätze und der Ziele der EU zu verbessern 445 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A12016M002. 446 Regionen 5 bis 11 des Programms Erasmus+. Siehe: https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway_de. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A12016M002 https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway_de. 429 EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Die Jean-Monnet-Aktion „Lehre und Forschung“ kann in folgender Form stattfinden: Module, Lehrstühle oder Exzellenzzentren • Module sind kurze Lehrprogramme oder Kurse im Bereich EU-Studien, die an einer Hochschuleinrichtung angeboten werden. Jedes Modul umfasst eine dreijährige Lehrtätigkeit von mindestens 40 Stunden pro akademisches Jahr. Die Module können sich auf ein bestimmtes Teilgebiet des Bereichs EU-Studien konzentrieren oder multidisziplinär angelegt sein und daher die Mitarbeit mehrerer Hochschullehrkräfte und Experten erfordern. Sie können auch in Form von kurzen Fachkursen oder Sommerprogrammen durchgeführt werden. • Lehrstühle sind eine dreijährige Lehrtätigkeit von Hochschulprofessoren mit einer Spezialisierung in EU-Studien (wie oben beschrieben). Ein Jean-Monnet-Lehrstuhl ist immer an einen Professor gebunden, dessen Lehrtätigkeit mindestens 90 Stunden pro akademischem Jahr betragen muss. Dem Lehrstuhl kann auch ein Team zur Seite gestellt werden, das seine Aktivitäten unterstützt und verstärkt, darunter die Erteilung zusätzlicher Unterrichtsstunden. • Jean-Monnet-Spitzenforschungszentren fungieren als Forschungs- und Wissenszentren im Zusammenhang mit EU-Themen. Sie sollten das Wissen und die Kompetenz hochrangiger Experten dahin gehend bündeln, Synergien zwischen den verschiedenen Disziplinen und Ressourcen im Bereich EU-Studien (wie oben beschrieben) zu schaffen sowie gemeinsame transnationale Aktivitäten zu erarbeiten. Außerdem gewährleisten die Spitzenforschungszentren Offenheit gegenüber der Zivilgesellschaft. Jean-Monnet-Spitzenforschungszentren tragen erheblich dazu bei, Studierende aus normalerweise nicht mit EU-Themen befassten Fakultäten sowie politische Entscheidungsträger, Beamte, Organisationen der Zivilgesellschaft und die breite Öffentlichkeit zu erreichen. Begünstigte von Jean-Monnet-Aktionen (Module, Lehrstuhlinhaber sowie Teilnehmende von Spitzenforschungszentren) sind aufgefordert, Aktivitäten und Veranstaltungen zu organisieren, die Offenheit gegenüber politischen Entscheidungsträgern, Beamten, der Zivilgesellschaft und der breiten Öffentlichkeit gewährleisten. WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR DIE BEANTRAGUNG DER JEAN-MONNET-AKTION „LEHRE UND FORSCHUNG“ ERFÜLLT SEIN? FÖRDERKRITERIEN Die folgenden Förderkriterien gelten für Jean-Monnet-Module: Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) Hochschuleinrichtungen sein und in einem EU-Mitgliedstaat, einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. In EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässige Hochschuleinrichtungen müssen im Besitz des ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung) sein. Es sind nur Anträge von einzelnen Antragstellern zulässig. Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. 430 Förderfähige Aktivitäten Ein Jean-Monnet-Modul muss mindestens 40 Stunden Lehrtätigkeit pro akademisches Jahr im Bereich EU-Studien (wie vorstehend beschrieben) umfassen. Zu dieser Lehrtätigkeit werden die Stunden gerechnet, die in Vorlesungen, Seminaren und Tutorien sowohl in unmittelbarem Kontakt mit den Studierenden verbracht werden als auch im Rahmen von Fernunterricht, jedoch umfassen sie nicht Einzelunterricht und/oder Beaufsichtigung. Bei Modulen sind Sommerkurse förderfähig. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in förderfähigen Ländern stattfinden (siehe Teil A dieses Leitfadens). Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-JMO-2026-HEI-TCH-RSCH-MODULE Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 3. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Wie ist der Antrag zu stellen? Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. Die folgenden Förderkriterien gelten für Jean-Monnet-Lehrstühle: Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) Hochschuleinrichtungen sein und in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Hochschuleinrichtungen, die in EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind, müssen im Besitz des ECHE-Zertifikats sein. Es sind nur Anträge von einzelnen Antragstellern zulässig. Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. Förderfähige Aktivitäten Ein Jean-Monnet-Lehrstuhl muss mindestens 90 Stunden Lehrtätigkeit pro akademisches Jahr im Bereich EU-Studien (wie im Programmleitfaden beschrieben) durch einen Lehrstuhlinhaber, der ein ständiges Mitglied des Personals der antragstellenden Einrichtung sein muss, an der antragstellenden Hochschuleinrichtung umfassen. Zu dieser Lehrtätigkeit werden die Stunden gerechnet, die in Vorlesungen, Seminaren und Tutorien sowohl in unmittelbarem Kontakt mit den Studierenden verbracht werden als auch im Rahmen von Fernunterricht, jedoch umfassen sie nicht Einzelunterricht und/oder Beaufsichtigung. Sommerkurse sind nicht förderfähig. 431 Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in förderfähigen Ländern stattfinden (siehe Teil A dieses Leitfadens). Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-JMO-2026-HEI-TCH-RSCH-CHAIR Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 3. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Wie ist der Antrag zu stellen? Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. Die folgenden Förderkriterien gelten für Jean-Monnet-Spitzenforschungszentren: Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) Hochschuleinrichtungen sein und in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Hochschuleinrichtungen, die in EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind, müssen im Besitz des ECHE-Zertifikats sein. In jeder teilnehmenden Hochschuleinrichtung wird nur jeweils ein Jean-Monnet- Spitzenforschungszentrum unterstützt. Es sind nur Anträge von einzelnen Antragstellern zulässig. Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in förderfähigen Ländern stattfinden (siehe Teil A des Leitfadens). Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-JMO-2026-HEI-TCH-RSCH-COE Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 3. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. 432 Wie ist der Antrag zu stellen? Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. ZUSCHLAGSKRITERIEN Die folgenden Zuschlagskriterien gelten für Jean-Monnet-Module: Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Inwieweit entspricht der Vorschlag den Zielen der Jean-Monnet-Aktion: • Er betrifft EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) • fördert den Dialog zwischen der akademischen Welt und der Gesellschaft, einschließlich der politischen Entscheidungsträger auf lokaler, regionaler, staatlicher und EU-Ebene, Beamten, Akteuren der Zivilgesellschaft und Vertretern der verschiedenen Bildungsebenen und der Medien • vermittelt Kenntnisse und Einblicke, die einen Beitrag zur Politikgestaltung in der EU leisten und die Rolle der EU in einer globalisierten Welt stärken können • beinhaltet eine aktive Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit, die das Wissen über EU-Themen in der Gesellschaft allgemein (jenseits von Wissenschaft und Fachpublikum) verbreitet und die EU der Öffentlichkeit näherbringt Inwieweit ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte, Inklusion und Vielfalt sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. Inwieweit erreicht der Vorschlag die wichtigsten Zielgruppen: • Studierende im Fach EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) • Studierende, die nicht zwangsläufig mit EU-Studien in Kontakt kommen (in anderen Bereichen als juristischen, wirtschaftlichen und politikwissenschaftlichen Fachrichtungen) • für nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer, das Potenzial der EU im Bereich der Public Diplomacy zu verbessern. Qualität der Projektkonzeption und -durchführung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Methodik: Qualität, Neuheit und Durchführbarkeit des Projekts selbst und Realisierbarkeit der vorgeschlagenen Methode. Inwieweit ist das Arbeitsprogramm • in einer klaren, vollständigen und kohärenten Weise und unter gebührender Berücksichtigung einer angemessenen Planung der Vorbereitungs-, Durchführungs-, Bewertungs-, Nachbereitungs- und Verbreitungsphase dargestellt • lässt es Übereinstimmung mit den Projektzielen und -aktivitäten erkennen Überwachungs- und Bewertungsstrategie 433 Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Kompetenzniveau und Mehrwert des Teams: Relevanz und Komplementarität des Profils und der Fachkenntnisse der wichtigsten an den vorgeschlagenen Aktivitäten beteiligten Angehörigen des Personals (im akademischen und gegebenenfalls im nichtakademischen Bereich) in Bezug auf EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) und in Bezug auf das spezifische Thema, auf das sich der Vorschlag bezieht Wirkung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Erwartete Wirkung des Projekts durch einen anhaltenden Effekt • für die Einrichtung, die die Jean-Monnet-Aktion durchführt; • für die Studierenden und Lernenden, denen die Jean-Monnet-Aktion zugutekommt: o verbesserte oder innovative Lehrpläne; o bessere Möglichkeiten zur Gewinnung hervorragender Studierender; o verstärkte Zusammenarbeit mit Partnern aus anderen Ländern; o verstärkte Zuteilung von Finanzmitteln für Forschung und Lehre im Zusammenhang mit EU-Themen innerhalb der jeweiligen Einrichtung, o bessere Befähigung für Lehr- und Forschungstätigkeiten im Zusammenhang mit EU-Themen • für andere Organisationen und Personen, die auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder europäischer Ebene daran beteiligt sind. Verbreitung und Kommunikation: • Eignung und Qualität von Maßnahmen zur Verbreitung der Ergebnisse der Aktivitäten innerhalb der Einrichtung, die die Jean-Monnet-Aktion durchführt, und darüber hinaus: o weitreichende Bekanntmachung, o Sensibilisierung für die Projekte und Ergebnisse, Verbesserung der Sichtbarkeit der Teilnehmenden und Organisationen, o Kontaktaufnahme mit Gruppen außerhalb der Hochschulen, o Übertragbarkeit und Umsetzbarkeit in neue politische Maßnahmen und verbesserte Praxis. • Inwieweit erreichen die zur Verbreitung vorgesehenen Instrumente das Zielpublikum: o Medienpräsenz (einschließlich sozialer Medien, Veröffentlichungen usw.), o Veranstaltungen. Nachhaltigkeit und Fortsetzung: Der Vorschlag enthält geeignete Maßnahmen und Ressourcen, die gewährleisten, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus eine nachhaltige Wirkung entfalten. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte erreichen. Außerdem müssen sie in jeder der Kategorien der oben genannten Zuschlagskriterien mindestens 15 Punkte erreichen. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. Die folgenden Zuschlagskriterien gelten für Jean-Monnet-Lehrstühle: 434 Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Inwieweit entspricht der Vorschlag den Zielen der Jean-Monnet-Aktion: • betrifft EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) • fördert den Dialog zwischen der akademischen Welt und der Gesellschaft, einschließlich der politischen Entscheidungsträger auf lokaler, regionaler, staatlicher und EU-Ebene, Beamten, Akteuren der Zivilgesellschaft und Vertretern der verschiedenen Bildungsebenen und der Medien • vermittelt Kenntnisse und Einblicke, die einen Beitrag zur Politikgestaltung in der EU leisten und die Rolle der EU in einer globalisierten Welt stärken können • beinhaltet eine aktive Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit, die das Wissen über EU-Themen in der Gesellschaft allgemein (jenseits von Wissenschaft und Fachpublikum) verbreitet und die EU der Öffentlichkeit näherbringt Inwieweit ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte, Inklusion und Vielfalt sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. Inwieweit erreicht der Vorschlag die wichtigsten Zielgruppen: • Studierende im Fach EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) • Studierende, die nicht zwangsläufig mit EU-Studien in Kontakt kommen (in anderen Bereichen als dem juristischen, wirtschaftlichen und politikwissenschaftlichen), • für nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer, das Potenzial der EU im Bereich der Public Diplomacy zu verbessern. Qualität der Projektkonzeption und -durchführung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Methodik: Qualität, Neuheit und Durchführbarkeit des Projekts selbst und Realisierbarkeit der vorgeschlagenen Methode. Inwieweit ist das Arbeitsprogramm • in einer klaren, vollständigen und kohärenten Weise und unter gebührender Berücksichtigung einer angemessenen Planung der Vorbereitungs-, Durchführungs-, Bewertungs-, Nachbereitungs- und Verbreitungsphase dargestellt, • lässt es Übereinstimmung mit den Projektzielen und -aktivitäten erkennen Überwachungs- und Bewertungsstrategie Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 25 Punkte) • Ausgezeichnetes Profil und Fachwissen des Lehrstuhlinhabers in EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) • Relevanz und Komplementarität des Profils und der Fachkenntnisse des Lehrstuhlinhabers und der wichtigsten an den vorgeschlagenen Projektaktivitäten beteiligten Angehörigen des Personals sowohl in Bezug auf EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) als auch in Bezug auf die spezifischen Themen, auf die sich der Vorschlag bezieht. • Nachweis der Erfahrung in der Forschung zu EU-Themen. 435 Wirkung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Erwartete Wirkung des Projekts durch einen anhaltenden Effekt • für die Einrichtung, die die Jean-Monnet-Aktion durchführt, • für die Studierenden und Lernenden, denen die Jean-Monnet-Aktion zugutekommt: o für verbesserte oder innovative Lehrpläne, o für bessere Möglichkeiten zur Gewinnung hervorragender Studierender, o für eine verstärkte Zusammenarbeit mit Partnern aus anderen Ländern, o für die verstärkte Zuteilung von Finanzmitteln für Forschung und Lehre im Zusammenhang mit EU-Themen innerhalb der jeweiligen Einrichtung, o für eine bessere Befähigung für Lehr- und Forschungstätigkeiten im Zusammenhang mit EU-Themen, • für andere Organisationen und Personen, die auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder europäischer Ebene daran beteiligt sind. Verbreitung und Kommunikation: • Eignung und Qualität von Maßnahmen zur Verbreitung der Ergebnisse der Aktivitäten innerhalb der Einrichtung, die die Jean-Monnet-Aktion durchführt, und darüber hinaus: o weitreichende Bekanntmachung, o Sensibilisierung für die Projekte und Ergebnisse, Verbesserung der Sichtbarkeit der Teilnehmer und Organisationen, o Kontaktaufnahme mit Gruppen außerhalb der Hochschulen, o Übertragbarkeit und Umsetzbarkeit in neue politische Maßnahmen und verbesserte Praxis. • Inwieweit erreichen die zur Verbreitung vorgesehenen Instrumente das Zielpublikum: o Medienpräsenz (einschließlich sozialer Medien, Veröffentlichungen usw.) o Veranstaltungen. Nachhaltigkeit und Fortsetzung: Der Vorschlag enthält geeignete Maßnahmen und Ressourcen, die gewährleisten, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus eine nachhaltige Wirkung entfalten. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte erreichen. Außerdem müssen sie in jeder der Kategorien der oben genannten Zuschlagskriterien mindestens 15 Punkte erreichen. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. Die folgenden Zuschlagskriterien gelten für Jean-Monnet-Spitzenforschungszentren: 436 Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Inwieweit entspricht der Vorschlag den Zielen der Jean-Monnet-Aktivitäten: • betrifft EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) • fördert den Dialog zwischen der akademischen Welt und der Gesellschaft, einschließlich der politischen Entscheidungsträger auf lokaler, regionaler, staatlicher und EU-Ebene, Beamten, Akteuren der Zivilgesellschaft und Vertretern der verschiedenen Bildungsebenen und der Medien • vermittelt Kenntnisse und Einblicke, die einen Beitrag zur Politikgestaltung in der EU leisten und die Rolle der EU in einer globalisierten Welt stärken können • beinhaltet eine aktive Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit, die das Wissen über EU-Themen in der Gesellschaft allgemein (jenseits von Wissenschaft und Fachpublikum) verbreitet und die EU der Öffentlichkeit näherbringt Inwieweit ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte, Inklusion und Vielfalt sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. Inwieweit erreicht der Vorschlag mehr Zielgruppen: • Begünstigte mit dem Fachwissen des vorgeschlagenen Zentrums, • Einbeziehung von Fakultäten/Abteilungen, die keine EU-spezifischen Studien betreiben, • für nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer, das Potenzial der EU im Bereich der Public Diplomacy zu verbessern. Qualität der Projekt- konzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) • Methodik: Qualität, Neuheit und Durchführbarkeit des Projekts selbst und Realisierbarkeit der vorgeschlagenen Methode. • Inwieweit ist das Arbeitsprogramm o in einer klaren, vollständigen und kohärenten Weise und unter gebührender Berücksichtigung einer angemessenen Planung der Vorbereitungs-, Durchführungs-, Bewertungs-, Nachbereitungs- und Verbreitungsphase dargestellt, o lässt es Übereinstimmung mit den Projektzielen und -aktivitäten erkennen • inwieweit entsprechen die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen • Überwachungs- und Bewertungsstrategie Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 25 Punkte) • Qualität und Mehrwert der Teilnehmer im Zentrum. • Relevanz und Komplementarität des Profils und der Fachkenntnisse der wichtigsten an den vorgeschlagenen Projektaktivitäten beteiligten Angehörigen des Personals sowohl in Bezug auf EU-Studien als auch in Bezug auf das spezifische Thema, auf das sich der Vorschlag bezieht. • Kooperationsvereinbarungen innerhalb der Hochschuleinrichtung und Verteilung der Funktionen. • Engagement der Einrichtung für die Entwicklung und Aufrechterhaltung des Zentrums. 437 Wirkung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Erwartete Wirkung des Projekts durch einen anhaltenden Effekt • für die Einrichtung, die die Jean-Monnet-Aktion durchführt, • für die Fakultäten/Abteilungen, denen die Jean-Monnet-Aktion zugutekommt, o für verbesserte oder innovative Inhalte, Entwicklung neuer Blickwinkel für spezifische Forschung, o für bessere Möglichkeiten zur Gewinnung hervorragender Studierender und Wissenschaftler, o für eine verstärkte Zusammenarbeit mit Partnern aus anderen Ländern und verstärkte Fähigkeit, mit diesen in Kontakt zu treten, o für die verstärkte Zuteilung von Finanzmitteln für Forschung und Lehre im Zusammenhang mit EU-Themen innerhalb der jeweiligen Einrichtung, o für eine bessere Befähigung für Lehr- und Forschungstätigkeiten im Zusammenhang mit EU-Themen, • für andere Organisationen und Personen, die auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder europäischer Ebene daran beteiligt sind. Verbreitung und Kommunikation: • Eignung und Qualität von Maßnahmen zur Verbreitung der Ergebnisse der Aktivitäten innerhalb der Einrichtung, die die Jean-Monnet-Aktion durchführt, und darüber hinaus: o weitreichende Bekanntmachung, o Sensibilisierung für die Projekte und Ergebnisse, Verbesserung der Sichtbarkeit der Teilnehmer und Organisationen, o Kontaktaufnahme mit Gruppen außerhalb der Hochschulen, o Übertragbarkeit und Umsetzbarkeit in neue politische Maßnahmen und verbesserte Praxis. • Inwieweit erreichen die zur Verbreitung vorgesehenen Instrumente das Zielpublikum: o Medienpräsenz (einschließlich sozialer Medien, Veröffentlichungen usw.), o Veranstaltungen. Nachhaltigkeit und Fortsetzung: Der Vorschlag enthält geeignete Maßnahmen und Ressourcen, die gewährleisten, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus eine nachhaltige Wirkung entfalten. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte erreichen. Außerdem müssen sie in jeder der Kategorien der oben genannten Zuschlagskriterien mindestens 15 Punkte erreichen. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. GEOGRAFISCHE ZIELGEBIETE Die Instrumente für die Finanzierung des auswärtigen Handelns der EU tragen zu dieser Aktion bei. Das zur Verfügung stehende Budget wird zwischen unterschiedlichen Regionen aufgeteilt, wobei das Budget jedes Envelopes 438 unterschiedlich ist. Weiterführende Informationen zu den verfügbaren Budgets der einzelnen Envelopes werden im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal)447 veröffentlicht. ERWARTETE WIRKUNG Was die unmittelbar an den Aktionen beteiligten Teilnehmenden betrifft, so werden die Jean-Monnet-Aktionen „Lehre und Forschung“ sowohl für Studierende als auch für Forscher/Hochschullehrkräfte einen positiven und anhaltenden Effekt haben, der anhand der nachstehenden quantitativen und qualitativen Indikatoren zu messen ist. Quantitative Indikatoren: • Zahl der Hochschuleinrichtungen, die die EU-Dimension in den von ihnen abgedeckten Fachgebieten verstärken • Zahl von EU-Themen, die in der Lehre und Forschung von Fakultäten/Abteilungen eingeführt werden, in denen der EU-Blickwinkel in der Regel nicht betrachtet wird – über die Fächer hinaus, die in der Regel für ihren EU- Bezug bekannt sind • Zahl der Studierenden, die im Rahmen der Jean-Monnet-Aktionen erreicht werden • Anzahl der neuen Lehrstuhlinhaber • Anzahl der Veröffentlichungen zu EU-Themen • Anzahl der Strategiepapiere zur Unterstützung der politischen Entscheidungsträger zu EU-bezogenen Themen • Anzahl der Jean-Monnet-Projekte in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern • Verfügbarkeit von Foren und Plattformen, die darauf abzielen, die Zusammenarbeit und den Dialog zwischen akademischen und nichtakademischen Akteuren zu verbessern • mehr Möglichkeiten für junge Forscher eröffnen, um ihre beruflichen Kompetenzen zu verbessern und ihre Karriere anzukurbeln Qualitative Indikatoren: • Vertiefung des Wissens über die EU-spezifische Politik • Ausmaß, in dem Hochschuleinrichtungen mit der Gesellschaft im weiteren Sinne und der nichtakademischen Welt zu EU-Themen zusammenarbeiten • Stärkere Sensibilisierung für EU-bezogene Themen in der nichtakademischen Welt • Bessere Verbreitung der Ergebnisse von Jean-Monnet-Projekten in der Gesellschaft, unter anderem bei politischen Entscheidungsträgern WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. Die maximale EU-Finanzhilfe pro Projekt beläuft sich auf folgende Beträge: • Jean-Monnet-Module: 35 000 EUR • Jean-Monnet-Lehrstühle: 60 000 EUR • Jean-Monnet-Spitzenforschungszentren: 100 000 EUR Die Pauschalbeiträge decken Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung, Übersetzung) ab. Jean-Monnet-Module und -Lehrstühle 447 https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home 439 Die Antragsteller müssen im Antrag den vorab festgelegten einmaligen Pauschalbeitrag entsprechend den nachstehenden Tabellen beantragen. In den nachstehenden Tabellen wird der Gesamtpauschalbetrag pro Land angegeben, der der Gesamtzahl der Unterrichtsstunden entspricht. Jean-Monnet-Module 1) Für Jean-Monnet-Module für EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer: Land/ Unter- richts- stunden während des Drei- jahres- zeitraums (mindes- tens 40h/Jahr) Bulgarien, Rumänien, Nord- mazedonien, Liechtenstein, Serbien Türkei, Kroatien, Lettland Ungarn, Polen, Litauen, Tschechien, Estland, Slowakei Portugal, Griechen- land, Slowenien, Malta Zypern, Island, Spanien, Italien Irland, Frankreich, Finnland Belgien, Dänemark, Deutsch- land, Luxemburg, Nieder- lande, Österreich, Schweden, Norwegen 120-150 13 500 EUR 16 000 EUR 18 000 EUR 23 000 EUR 26 000 EUR 31 000 EUR 33 000 EUR 151-180 17 000 EUR 19 500 EUR 22 000 EUR 27 000 EUR 32 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 181-210 19 500 EUR 23 000 EUR 26 000 EUR 32 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 211-240 22 500 EUR 26 500 EUR 30 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 241-270 25 500 EUR 30 000 EUR 34 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 271-300 28 500 EUR 33 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 301-330 31 500 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 331-360 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 2) Für Jean-Monnet-Module für nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer: 440 Land/ Unterrichts- stunden während des Drei- jahres- zeitraums (mindestens 40h/Jahr) Chile, St. Kitts und Nevis, Mexiko, Libyen, Antigua und Barbuda, Barbados, andere Länder Bahrain, Trinidad und Tobago Saudi-Arabien, Seychellen, Äquatorialguinea, Oman, Israel Südkorea, Neuseeland Japan, Vereinigtes Königreich Australien, Brunei, Kanada, Hongkong, Kuwait, Katar, Singapur, Schweiz, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika 120-150 13 500 EUR 18 000 EUR 23 000 EUR 26 000 EUR 31 000 EUR 33 000 EUR 151-180 16 500 EUR 22 000 EUR 27 000 EUR 32 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 181-210 19 500 EUR 26 000 EUR 32 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 211-240 22 500 EUR 30 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 241-270 25 500 EUR 34 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 271-300 28 500 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 301-330 31 500 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 331-360 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. Lehrstühle 1) Jean-Monnet-Lehrstühle für EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer: Land/ Unter- richts- stunden während des Drei- jahres- zeitraums (min- Bulgarien, Rumänien, Nord- mazedonien, Liechten- stein, Serbien Türkei, Kroatien, Lettland Ungarn, Polen, Litauen, Tschechien, Estland, Slowakei Portugal, Griechen- land, Slowenien, Malta Zypern, Island, Spanien, Italien Irland, Frankreich, Finnland Belgien, Dänemark, Deutsch- land, Luxemburg, Nieder- lande, Österreich, Schweden, Norwegen 441 destens 90 h/Jahr) 270-300 21 500 EUR 22 500 EUR 30 000 EUR 37 000 EUR 44 000 EUR 51 000 EUR 55 500 EUR 301-330 24 000 EUR 25 000 EUR 33 500 EUR 40 500 EUR 48 500 EUR 55 000 EUR 60 000 EUR 331-360 26 000 EUR 27 000 EUR 37 000 EUR 44 000 EUR 53 000 EUR 59 000 EUR 60 000 EUR 361-390 28 000 EUR 29 000 EUR 40 500 EUR 47 500 EUR 57 500 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 391-420 30 000 EUR 31 000 EUR 44 000 EUR 51 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 421-450 32 500 EUR 33 500 EUR 47 500 EUR 54 500 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 451-480 35 000 EUR 36 000 EUR 51 000 EUR 58 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 481-510 37 500 EUR 38 500 EUR 54 500 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 511-540 40 000 EUR 41 000 EUR 58 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 541-570 42 500 EUR 43 500 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 571-600 45 000 EUR 46 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 601-630 47 500 EUR 48 500 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 631-660 50 000 EUR 51 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 661-690 52 500 EUR 53 500 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 691-720 55 000 EUR 56 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 721-750 57 500 EUR 58 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR > 750 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 442 2) Jean-Monnet-Lehrstuhl für nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer: Land/ Unterrichts- stunden während des Drei- jahres- zeitraums (mindestens 90 h/Jahr) Chile, St. Kitts und Nevis, Mexiko, Libyen, Antigua und Barbuda, Barbados, andere Länder Bahrain, Trinidad und Tobago Saudi- Arabien, Seychellen, Äquatorial- guinea, Oman, Israel Südkorea, Neuseeland Japan, Vereinigtes Königreich Australien, Brunei, Kanada, Hongkong, Kuwait, Katar, Singapur, Schweiz, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika 270-300 25 000 EUR 29 000 EUR 37 000 EUR 44 000 EUR 51 000 EUR 55 500 EUR 301-330 27 500 EUR 32 500 EUR 40 500 EUR 48 500 EUR 55 000 EUR 60 000 EUR 331-360 30 000 EUR 36 000 EUR 44 000 EUR 53 000 EUR 59 000 EUR 60 000 EUR 361-390 32 500 EUR 39 500 EUR 47 500 EUR 57 500 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 391-420 35 000 EUR 41 000 EUR 51 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 421-450 37 000 EUR 46 500 EUR 54 500 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 451-480 39 000 EUR 50 000 EUR 58 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 481-510 41 000 EUR 53 500 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 511-540 43 500 EUR 57 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 541-570 46 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 571-600 48 500 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 601-630 51 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 631-660 53 500 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 661-690 56 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 443 691-720 58 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 721-750 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR > 750 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR Die Antragsteller müssen den vorab festgelegten einmaligen Pauschalbeitrag entsprechend ihrem Land gemäß den nachstehenden Tabellen beantragen. Es sei darauf hingewiesen, dass der Pauschalbetrag pro Land die Gesamtzahl der Unterrichtsstunden über drei Jahre widerspiegelt. Bei den Beträgen in der Tabelle handelt es sich um die endgültige EU- Finanzhilfe mit einem Kofinanzierungssatz in Höhe von 75 %. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. Jean-Monnet-Spitzenforschungszentren Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Kostenvoranschlags für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Die gewährende Behörde setzt den Pauschalbetrag für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Vorschlags, des Bewertungsergebnisses, der Fördersätze und des in der Aufforderung festgelegten Höchstbetrags der Finanzhilfe fest. Die maximale EU-Finanzhilfe je Projekt beläuft sich auf 100 000 EUR. Wie wird der Pauschalbetrag für das Projekt bestimmt? Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen: a) Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.). b) Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten. c) Die Antragsteller müssen in ihrem Vorschlag eine Aufschlüsselung der veranschlagten Kosten vornehmen, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket ersichtlich ist. d) Die Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen. Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Der Kofinanzierungssatz von 80 % wird auf die nach der Bewertung ermittelten geschätzten förderfähigen Gesamtkosten angewandt. Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Finanzhilfen oder Preisgeldern ist zulässig. 444 Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung für Dritte erforderlich ist und wie sie verwaltet wird, und er muss eine Liste der verschiedenen Arten von Aktivitäten enthalten, für die Dritte finanzielle Unterstützung erhalten können. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten. Der Höchstbetrag der finanziellen Unterstützung, der einem Dritten gewährt werden kann, darf 60 000 EUR nicht überschreiten. Kosten für Freiwillige sind zulässig. Sie werden in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf Freiwillige448 gewährt. Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag der Finanzhilfe usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal)449 erhältlich ist. 448 https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de 449 https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home. https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home 445 JEAN-MONNET-AKTIONEN IN ANDEREN BEREICHEN DER ALLGEMEINEN UND BERUFLICHEN BILDUNG Die Vermittlung der Ziele und der Funktionsweise der Europäischen Union ist ein wichtiger Bestandteil der Förderung einer aktiven Bürgerschaft und der gemeinsamen Werte Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung. Lehrkräfte und Ausbilder sind stark daran interessiert, Möglichkeiten für ihre eigene berufliche Fortbildung zu nutzen; eine beträchtliche Zahl von Lehrkräften weist darauf hin, dass ihre Kompetenzen für die Entwicklung einer inklusiven Atmosphäre im Unterricht mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und für die Arbeit in mehrsprachigen und multikulturellen Bildungsumfeld ausgebaut werden müssen. Zudem benötigen sie Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung in Bezug auf die europäische Dimension des Unterrichts an Schulen, insbesondere was die Vermittlung von Informationen über die Europäische Union in ansprechender Weise betrifft. Das übergeordnete Ziel besteht darin, sowohl in der allgemeinen als auch in der beruflichen Bildung (ISCED 1–4) ein besseres Verständnis für die Europäische Union und der Funktionsweise ihrer Institutionen zu fördern als auch den weitverbreiteten Mangel an Wissen über die Europäische Union und ein hohes Maß an Desinformation anzugehen, was seinerseits die Unzufriedenheit der Menschen über die Union und ihre Politik verstärkt. JEAN-MONNET-SCHULUNGEN FÜR LEHRKRÄFTE Hochschuleinrichtungen oder Institute/Zentren für Lehrkräftebildung organisieren im Rahmen dieser Aktion Aktivitäten, die Lehrkräfte an Schulen und Berufsbildungseinrichtungen in die Lage versetzen, neue Kompetenzen zu entwickeln und EU-Themen zu unterrichten und zu erörtern, und befähigen sie so durch ein besseres Verständnis der EU und ihrer Funktionsweise. Bildungseinrichtungen für Lehrkräfte (sowohl für die Erstausbildung als auch für die fortlaufende berufliche Weiterbildung) bauen die internen Kenntnisse und Kompetenzen der Lehrkräfte in Bezug auf die Vermittlung von EU- Themen aus und rüsten sie so besser dafür, EU-Inhalte in ihre Aktivitäten zu integrieren. Durch Weiterbildungsaktivitäten für Lehrkräfte wird das Bildungspersonal an Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4) unterstützt. ZIELE DER AKTION Die Jean-Monnet-Schulungen für Lehrkräfte zielen darauf ab, Schulen und Berufsbildungsanbieter bei der Planung, Organisation und Bereitstellung von EU-Inhalten in ihren schulischen und außerschulischen Aktivitäten zu unterstützen. Die Hauptziele bestehen in: • der Möglichkeit für Schulen und Berufsbildungsanbieter (ISCED 1-4), Wissen über die EU bei ihrem Lehrpersonal aufzubauen • dem Angebot strukturierter Ausbildungsvorschläge zu EU-Themen für Schulen und Berufsbildungsanbieter, Bereitstellung von Inhalten und Methoden für die Schulung von Lehrkräften auf verschiedenen Stufen, mit unterschiedlichem Hintergrund sowie unterschiedlicher Erfahrung • der Durchführung spezifischer Einzel- oder Gruppenschulungen (modular, aufenthaltsgebunden, gemischt oder online) für Lehrkräfte, die an der EU interessiert sind und bereit sind, EU-Themen in ihre tägliche Arbeit zu integrieren • der Bestärkung von Lehrkräften darin, den EU-Blinkwinkel in ihre tägliche Arbeit zu integrieren EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Lehrkräfte, die in neuen und innovativen Methoden der Vermittlung von EU-Inhalten für Lernende ausgebildet wurden sind, tragen dazu bei, Fakten und Kenntnisse zur Europäischen Union in schulische und außerschulische Aktivitäten zu integrieren. 446 Ein Institut/Zentrum für Lehrkräftebildung ist eine Einrichtung, die als eine ihrer Haupttätigkeiten die Ausbildung von Lehrkräften anbietet. Die Aktivitäten im Rahmen der Jean-Monnet-Schulungen für Lehrkräfte sollten die Vorbereitung und Durchführung von Schulungen für Lehrkräfte umfassen. Diese Aktivitäten können in Form von gezielten Kursen und Modulen, einschließlich Fernunterricht (MOOC und/oder gemischte Aktivitäten) erfolgen. Die Schulungen für Lehrkräfte sollten formal sein und durch ein Zertifikat bescheinigt werden. Zudem sollten die vorgeschlagenen Aktivitäten Unterstützung für die Teilnehmer beinhalten (z. B. Zuschuss zu Reise- und Aufenthaltskosten, Bereitstellung von Handbüchern und anderen speziellen Hilfsmitteln, Befreiung von Gebühren). Jean-Monnet-„Schulungen für Lehrkräfte“ müssen eines der folgenden Elemente umfassen: • Schulung zu Lehrmethoden im Hinblick auf die Behandlung von EU-Fragen • Schulung zu EU-Fragen • Lernerfahrungen zu EU-Themen, die bereits bestehende Kurse ergänzen (kollaboratives Lernen von Klassen, Co- Teaching) • Seminare, Sommer- und Intensivkurse, andere Arten von EU-Erfahrungen unter Einbeziehung anderer Interessenträger Dies kann wie folgt erreicht werden: • Bereitstellung von Ad-hoc-Leitlinien für die Auswahl der Schulung • Präsenzschulung, Online-Schulung und/oder gemischtes Format WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR DIE BEANTRAGUNG DER JEAN-MONNET-SCHULUNGEN FÜR LEHRKRÄFTE ERFÜLLT SEIN? FÖRDERKRITERIEN Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) Hochschuleinrichtungen sein, die eine Erstausbildung und/oder berufsbegleitende Weiterbildung für Lehrkräfte an Schulen und/oder Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1-4) anbieten, und im Besitz des ECHE-Zertifikats sein oder Einrichtungen oder Agenturen für die Schulung/Ausbildung von Lehrkräften sein, die eine Erstausbildung und/oder berufsbegleitende Weiterbildung für Lehrkräfte an Schulen und/oder Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1-4) anbieten. Antragsteller müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Nur Anträge eines einzigen Antragstellers sind zulässig. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Vorschläge müssen sich auf Aktivitäten beziehen, die in den förderfähigen Ländern stattfinden (siehe Teil A dieses Leitfadens). Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-JMO-2026-OFET-TT 447 Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 3. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Wie ist der Antrag zu stellen? Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. ZUSCHLAGSKRITERIEN Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Im Vorschlag muss die Relevanz für die Ziele dieser Aktion nachgewiesen werden; diese wird u. a. dadurch beurteilt, inwieweit das Projekt folgende Kriterien erfüllt: - betrifft EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) - versetzt Lehrkräfte an Schulen in die Lage, neue Kompetenzen zu entwickeln - bewirkt ein besseres Verständnis der EU und ihrer Funktionsweise - befähigt Lehrkräfte, EU-Inhalte in ihre Aktivitäten zu integrieren. Inwieweit ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte, Inklusion und Vielfalt sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. Inwieweit erreicht der Vorschlag die wichtigsten Zielgruppen: - Schulen und Berufsbildungsanbieter (ISCED 1–4) - Lehrkräfte Qualität der Projekt- konzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) - Methodik: Qualität, Neuheit und Durchführbarkeit des Vorschlags selbst und Realisierbarkeit der ihm zugrunde liegenden Methode - Inwieweit ist das Arbeitsprogramm o in einer klaren, vollständigen und kohärenten Weise und unter gebührender Berücksichtigung einer angemessenen Planung der Vorbereitungs-, Durchführungs-, Bewertungs-, Nachbereitungs- und Verbreitungsphase dargestellt o so geartet, dass es Übereinstimmung mit den Zielen und Aktivitäten des Vorschlags erkennen lässt o mit einer Unterstützung für die Teilnehmenden ausgestattet (z. B. Zuschuss zu Reise- und Aufenthaltskosten, Bereitstellung von Handbüchern und anderen speziellen Hilfsmitteln, Befreiung von Gebühren) - inwieweit entsprechen die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen - Überwachungs- und Bewertungsstrategie 448 Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 25 Punkte) - Kompetenzniveau und Mehrwert des Teams: - Angemessenheit und Komplementarität des Profils und der Fachkenntnisse der wichtigsten an den vorgeschlagenen Aktivitäten beteiligten Angehörigen des Personals (im akademischen und gegebenenfalls im nichtakademischen Bereich): o in Bezug auf EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) o in Bezug auf die spezifischen Themen, auf die sich der Vorschlag bezieht Wirkung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) - Erwartete Wirkung der Lehrkräfteschulung und anhaltender Effekt: a) für Schulen und Berufsbildungsanbieter (ISCED 1–4): o für eine bessere Befähigung für Lehrtätigkeiten im Zusammenhang mit EU- Themen o für verbesserte oder innovative Inhalte, Entwicklung neuer Blickwinkel zur Aufnahme von EU-Themen in die Lehrpläne o für die Einrichtung, die die Aktivitäten organisiert o für eine verstärkte Zusammenarbeit mit Partnern und verstärkte Fähigkeit, mit diesen in Kontakt zu treten o für die Anzahl und das Niveau der vorgeschlagenen Schulungen und die potenzielle Anzahl der Begünstigten o verstärkte Zuteilung von Finanzmitteln zur verstärkten Bereitstellung gezielterer Schulungsaktivitäten innerhalb der Einrichtung b) für Lehrkräfte, denen die Jean-Monnet-Aktion zugutekommt: o Stärkung der Kompetenzen der Lehrkräfte in Bezug auf die Vermittlung von EU-Inhalten im Rahmen ihrer Aktivitäten - Verbreitung und Kommunikation: o Eignung und Qualität von Aktionen zur Verbreitung der Ergebnisse der Aktivitäten innerhalb der Einrichtung, die die Jean-Monnet-Aktion durchführt, und darüber hinaus, o Sensibilisierung für die Projekte und Ergebnisse, Verbesserung der Sichtbarkeit der Teilnehmer und Organisationen, o Kontaktaufnahme mit Gruppen außerhalb der direkten Zielgruppe, o Inwieweit erreichen die zur Verbreitung vorgesehenen Instrumente das Zielpublikum. - Nachhaltigkeit und Fortsetzung: Der Vorschlag enthält geeignete Maßnahmen und Ressourcen, die gewährleisten, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus eine nachhaltige Wirkung entfalten. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte erreichen. Außerdem müssen sie in jeder der Kategorien der oben genannten Zuschlagskriterien mindestens 15 Punkte erreichen. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. 449 Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. ERWARTETE WIRKUNG Jean-Monnet-„Schulungen für Lehrkräfte“ sollen einen positiven und anhaltenden Effekt sowohl für die Einrichtungen, die eine Erstausbildung und/oder berufsbegleitende Weiterbildung für Lehrkräfte anbieten, als auch für die Teilnehmer ihrer Aktivitäten mit sich bringen. Die Wirkung der Jean-Monnet-Schulungen für Lehrkräfte wird anhand quantitativer und qualitativer Indikatoren (siehe nachstehende Tabelle) gemessen, die mit den im einleitenden Abschnitt „Ziele der Aktion“ beschriebenen Zielen der Aktion verknüpft sind. Den Antragstellern wird empfohlen, in ihren Anträgen die folgenden Indikatoren zu verwenden und ihre Zielwerte festzulegen: Ziele Indikatoren Möglichkeit für Schulen und Berufsbildungsanbieter (ISCED 1–4), Wissen über die EU bei ihrem Lehrpersonal aufzubauen Anzahl der an der Aktion beteiligten Klassen und Schülerinnen und Schüler (aufgeschlüsselt nach Geschlecht) Angebot strukturierter Ausbildungsvorschläge zu EU- Themen für Schulen und Berufsbildungsanbieter, Bereitstellung von Inhalten und Methoden für die Schulung von Lehrkräften auf verschiedenen Stufen, mit unterschiedlichem Hintergrund sowie unterschiedlicher Erfahrung Anzahl der an der Aktion beteiligten Lehrkräfte (aufgeschlüsselt nach Geschlecht) Durchführung spezifischer Einzel- oder Gruppenschulungen (modular, aufenthaltsgebunden, gemischt oder online) für Lehrkräfte, die an der EU interessiert sind und bereit sind, EU-Themen in ihre tägliche Arbeit zu integrieren Anzahl der an der Aktion beteiligten Lehrkräfte (aufgeschlüsselt nach Geschlecht) Bestärkung von Lehrkräften darin, den EU-Blinkwinkel in ihre tägliche Arbeit zu integrieren Erfolgsquote bei der Bewertung von Lernergebnissen über die EU WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Der Betrag wird von der gewährenden Behörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets, der Bewertungsergebnisse, eines Fördersatzes von 80 % und des in der Aufforderung festgelegten Höchstbetrags der Finanzhilfe festgesetzt. Die maximale EU-Finanzhilfe je Projekt beläuft sich auf 300 000 EUR. Wie wird der Pauschalbetrag für das Projekt bestimmt? Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen: 450 a) Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.). b) Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten. c) Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung der veranschlagten Kosten vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Stellen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist. d) Die Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen. Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Der Kofinanzierungssatz von 80 % wird auf die nach der Bewertung ermittelten geschätzten förderfähigen Gesamtkosten angewandt. Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag der Finanzhilfe usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Finanzhilfen oder Preisgeldern ist zulässig. Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung für Dritte erforderlich ist und wie sie verwaltet wird, und er muss eine Liste der verschiedenen Arten von Aktivitäten enthalten, für die Dritte finanzielle Unterstützung erhalten können. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten. Der Höchstbetrag der finanziellen Unterstützung, der einem Dritten gewährt werden kann, darf 60 000 EUR nicht übersteigen. Kosten für Freiwillige sind zulässig. Sie werden in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf Freiwillige450 gewährt. Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. 450 https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de. https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de 451 INITIATIVEN „ÜBER DIE EU IN DER SCHULE LERNEN“ IN ANDEREN BEREICHEN DER ALLGEMEINEN UND BERUFLICHEN BILDUNG Die Initiativen „Über die EU in der Schule lernen“ werden Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4) unterstützen, damit sie spezifische Inhalte zu EU-Themen (u. a. Demokratie, Geschichte der EU, Funktionsweise der EU, kulturelle Vielfalt) vermitteln können. Die Aktivitäten sollten dabei während des Schuljahres stattfinden und könnten Projektwochen, Studienbesuche und andere immersive Aktivitäten umfassen. Die Aktivitäten werden von Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4) angeboten. Diese können selbst oder mit Unterstützung von Hochschuleinrichtungen oder anderen einschlägigen Organisationen (NRO, Vereinigungen usw.) Inhalte zu EU-Themen konzipieren und vermitteln und Lernerfahrungen schaffen. Die in diesem Bereich organisierten Aktivitäten werden das Lernen über die Europäische Union auf eine inspirierende Weise fördern. Sie werden den Schülern helfen, ihr Zugehörigkeitsgefühl zur EU zu stärken, den Einfluss der EU auf ihr Leben zu erkennen und die Mechanismen und Maßnahmen der EU besser zu verstehen. ZIELE DER AKTION Die Initiativen „Über die EU in der Schule lernen“ im Rahmen von Jean Monnet werden die Einführung eines EU- Blickwinkels in die Bildungskultur von Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1-4) fördern und zur Stärkung der europäischen Identität und der aktiven Bürgerschaft bei Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften beitragen. Die wichtigsten Ziele sind dabei: - eine größere Anzahl von Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4), die Themen der Europäischen Union unterrichten, je EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziiertes Drittland - eine größere Anzahl von Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4), die an Lernerfahrungen zu Themen der Europäischen Union teilnehmen - eine größere Anzahl an Hauptfächern oder außerschulischen Aktivitäten, in denen an Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4) auf die EU eingegangen wird, je EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziiertes Drittland - eine größere Anzahl an Lehrkräften, die sich für die Verbesserung der EU-Kenntnisse einsetzen - eine Steigerung der Qualität der innovativen Lehr- und Lernmethoden der EU, unter besonderer Berücksichtigung der EU-Prioritäten - verbesserte Lernergebnisse der Schülerinnen und Schüler über die EU, die ihre Kenntnisse und ihr Verständnis für die EU, die Geschichte, Werte und Ziele sowie die Organe und Entscheidungsprozesse verbessern, die das tägliche Leben der jungen Europäer beeinflussen, sowie verstärkte aktive Bürgerschaft von Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Die Initiativen „Über die EU in der Schule lernen“ im Rahmen von Jean Monnet sind speziell an Schulen und Einrichtungen der beruflichen Bildung und Weiterbildung (ISCED 1–4) gerichtet. Die Initiativen „Über die EU in der Schule lernen“ im Rahmen von Jean Monnet können eine oder mehrere der folgenden Formen annehmen: - offizielle Verankerung des Unterrichts zu Themen der Europäischen Union in den Lehrplänen (Unterricht in einem oder mehreren bestehenden Fächern) - Lernerfahrungen zu EU-Themen, die bereits bestehende Kurse ergänzen: kollaboratives Lernen, Co-Teaching und andere Themen - außerschulische Seminare, Studienbesuche, andere Arten von EU-Erfahrungen unter Einbeziehung anderer Organisationen Für die Zwecke der Aktion wird eine Unterrichtsstunde als eine Stunde Lernerfahrung im Rahmen von Schul- oder Berufsbildungsaktivitäten verstanden. Es kann sich dabei um Unterricht im Klassenraum oder außerhalb des 452 Klassenraums handeln (d. h. Workshops, Treffen mit Experten, Studienbesuche), dieser muss aber mit konkreten Lernergebnissen und mit EU-Studien/EU-Werten verbunden sein. Die nationalen Behörden können über die öffentlichen Schulen informiert werden, die sich für diese Maßnahme pro Land bewerben, einschließlich begrenzter personenbezogener Daten wie Name und E-Mail-Adresse der Kontaktperson, um den Validierungsprozess ihrer Einrichtungen zu erleichtern. WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR EINEN ANTRAG IM RAHMEN DER INITIATIVEN „ÜBER DIE EU IN DER SCHULE LERNEN“ IM RAHMEN VON JEAN MONNET ERFÜLLT SEIN? FÖRDERKRITERIEN Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) Schulen oder Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1-4) sein in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein Es sind nur Anträge von einzelnen Antragstellern zulässig. Förderfähige Aktivitäten Eine Initiative „Über die EU in der Schule lernen“ im Rahmen von Jean Monnet muss in drei aufeinanderfolgenden Jahren in mindestens 40 Unterrichtsstunden pro Schuljahr zu EU-Themen durchgeführt werden. Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-JMO-2026-OFET-LEARNING-EU Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 3. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Wie ist der Antrag zu stellen? Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. ZUSCHLAGSKRITERIEN Die Projekte werden nach den folgenden Kriterien bewertet: 453 Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Im Vorschlag muss die Relevanz für die Ziele dieser Aktion nachgewiesen werden; diese wird u. a. durch folgende Faktoren beurteilt: • Art und Anzahl der für das Projekt vorgeschlagenen EU-Themen • Innovation und Kreativität des Vorschlags • Einsatz digitaler Methoden, soweit möglich • neue Lehr- und Lernmethoden, um die Themen der Europäischen Union attraktiver zu machen und dabei die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler und Studierenden zu berücksichtigen Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte, Inklusion, Vielfalt sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. Qualität der Projektkonzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl: 25) In Bezug auf die Qualität sollte aus dem Vorschlag Folgendes hervorgehen: • Qualität und Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Methodik • angewandte Lehrmethoden, einschließlich Gruppenvorlesungen, Seminaren, Tutorien, Fernunterricht, jedoch kein Einzelunterricht • Nachweis der Klarheit und der Wesentlichkeit des vorgeschlagenen Arbeitsprogramms in all seinen Phasen (Vorbereitung, Durchführung, Bewertung und Nachbereitung) Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen (Höchstpunktzahl: 25) In dem Projektvorschlag sollte Folgendes enthalten sein: • Nachweis eines klaren Engagements der Leitung der Schule/berufsbildenden Einrichtung • Nachweis eines eindeutigen Engagements für die Unterstützung der Lehrkräfte bei der Vorbereitung der Inhalte und bei ihrer Lehrtätigkeit • Nachweis für die Überwachung der Aktivitäten und Sichtbarkeit der von dem an dieser Initiative beteiligten Personal erzielten Ergebnisse • Nachweis der Einbeziehung von Personal mit den entsprechenden pädagogischen Fähigkeiten Wirkung (Höchstpunktzahl: 25) In dem Projektvorschlag sollte Folgendes enthalten sein: • Nachweis geeigneter Maßnahmen und Ressourcen, mit denen sichergestellt werden kann, dass die Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus bestehen bleiben • eine klare Beschreibung der Verbreitungsstrategie innerhalb der Einrichtung und darüber hinaus • Erläuterung der erwarteten Auswirkungen auf die Schulen und die berufsbildenden Einrichtungen (ISCED 1-4) sowie auf die Schülerinnen und Schüler, Studierenden und Lehrkräfte, die von den Aktivitäten profitieren Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte erreichen. Außerdem müssen sie in jeder der Kategorien der oben genannten Zuschlagskriterien mindestens 15 Punkte erreichen. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der 454 Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. ERWARTETE WIRKUNG Es wird erwartet, dass die Jean-Monnet-Initiativen „Über die EU in der Schule lernen“ positive und langfristige Auswirkungen sowohl für die Schulen und Berufsbildungsanbieter als auch für die Teilnehmenden an ihren Aktivitäten, insbesondere Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler, haben werden. Die Wirkung der Jean-Monnet-Initiativen „Über die EU in der Schule lernen“ wird anhand quantitativer und qualitativer Indikatoren (siehe nachstehende Tabelle) gemessen, die mit den im einleitenden Abschnitt „Ziele der Aktion“ beschriebenen Zielen der Aktion verknüpft sind. Den Antragstellern wird empfohlen, in ihren Anträgen die folgenden Indikatoren zu verwenden und ihre Zielwerte festzulegen: Ziele Indikatoren eine größere Anzahl von Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4), die an Lernerfahrungen zu Themen der Europäischen Union teilnehmen Anzahl der an der Aktion beteiligten Klassen und Schülerinnen und Schüler (aufgeschlüsselt nach Geschlecht) eine größere Anzahl an Hauptfächern oder außerschulischen Aktivitäten, in denen an Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4) auf die EU eingegangen wird, je EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziiertes Drittland Anzahl und Art der Fächer und Veranstaltungen, in denen auf die EU eingegangen wird eine größere Anzahl an Lehrkräften, die sich für die Verbesserung der EU-Kenntnisse einsetzen Anzahl der an der Aktion beteiligten Lehrkräfte (aufgeschlüsselt nach Geschlecht) eine Steigerung der Qualität der innovativen Lehr- und Lernmethoden der EU, unter besonderer Berücksichtigung der EU-Prioritäten Anzahl der Projekte, in die innovative Methoden eingebettet sind verbesserte Lernergebnisse der Schülerinnen und Schüler über die EU, die ihre Kenntnisse und ihr Verständnis für die EU, die Geschichte, Werte und Ziele sowie die Organe und Entscheidungsprozesse verbessern, die das tägliche Leben der jungen Europäer beeinflussen Erfolgsquote bei Lerntests über die EU (aufgeschlüsselt nach Geschlecht) WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. 455 Die maximale EU-Finanzhilfe je Projekt beläuft sich auf 35 000 EUR. Die Pauschalbeiträge decken Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung, Übersetzung) ab. Die Antragsteller müssen den vorab festgelegten einmaligen Pauschalbeitrag entsprechend ihrem Land gemäß den nachstehenden Tabellen beantragen. Es sei darauf hingewiesen, dass der Pauschalbetrag pro Land die Gesamtzahl der Unterrichtsstunden über drei Jahre widerspiegelt. Bei den Beträgen in der Tabelle handelt es sich um den endgültigen EU-Zuschuss mit einem Kofinanzierungssatz in Höhe von 80 %. Initiativen „Über die EU in der Schule lernen“ Länder/ Unterrichts- stunden während des Dreijahres- zeitraums (mindestens 40h/Jahr) Bulgarien, Rumänien, Nord- mazedonien, Liechten- stein, Serbien Türkei, Kroatien, Lettland Ungarn, Polen, Litauen, Tschechien, Estland, Slowakei Portugal, Griechen- land, Slowenien, Malta Zypern, Island, Spanien, Italien Irland, Frankreich, Finnland Belgien, Dänemark, Deutschland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Schweden, Norwegen 120-150 Unterrichts- stunden 12 250 EUR 14 250 EUR 16 000 EUR 20 000 EUR 23 500 EUR 27 000 EUR 30 000 EUR 151–180 Unterrichts- stunden 14 750 EUR 17 500 EUR 19 500 EUR 24 000 EUR 29 000 EUR 33 000 EUR 35 000 EUR 181-210 Unterrichts- stunden 17 250 EUR 20 750 EUR 23 500 EUR 28 000 EUR 34 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 211–240 Unterrichts- stunden 19 750 EUR 24 000 EUR 27 000 EUR 32 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR ≥241 Unterrichts- stunden 22 000 EUR 27 250 EUR 31 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 456 JEAN-MONNET-PROJEKTE (POLITISCHE DISKUSSIONEN MIT DEM HOCHSCHULSEKTOR) Große thematische Netzwerke im Hochschulbereich haben als Hauptziel die Sammlung, den Austausch und die Erörterung von Forschungsergebnissen, Kursinhalten und Erfahrungen sowie Projektprodukten (Studien, Artikel usw.) zwischen den Partnern. Jedes Netzwerk wird ein Instrument einrichten, das es den Partnern ermöglicht, ihre akademischen Arbeiten auszutauschen und Peer-Reviews durchzuführen sowie die veröffentlichten Dokumente zu kommentieren. Der Koordinator des Netzes wird regelmäßig eine Auswahl der innovativsten und interessantesten Ergebnisse treffen, die der Kommission vorgelegt werden. Für das Jahr 2026 sind zwei thematische Netzwerke vorgesehen: - Jean-Monnet-Netzwerk zur Innenpolitik: „A resilient Single Market to boost EU competitiveness” (Ein widerstandsfähiger Binnenmarkt zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU) - Jean-Monnet-Netzwerk zur Außenpolitik: EU-Indien Ziel der thematischen Netzwerke ist es, ein regelmäßiges Feedback (z. B. in Form eines Online-Newsletters) über die fortschrittlichsten und innovativsten Verfahren in diesem Bereich zu geben, um die Debatte zu unterstützen und einen Mehrwert zu schaffen. Jean-Monnet-Netzwerken in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung werden die Schaffung und Entwicklung von Netzwerken von Schulen und Berufsbildungseinrichtungen fördern, die den Austausch bewährter Verfahren, die Weitergabe von Erfahrungen in Bezug auf Inhalte und Methoden sowie den Aufbau von Wissen über europäische Themen zum Ziel haben. Die Netzwerke sollten sich insbesondere darauf konzentrieren, den Lernenden Fakten und Wissen über die EU auf innovative und kreative Weise zu vermitteln. Bei den Antragstellern dieser Aufforderung handelt es sich um Schulen und Berufsbildungseinrichtungen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. THEMATISCHE NETZWERKE IN DER HOCHSCHULBILDUNG Um für eine Finanzhilfe im Rahmen von Erasmus+ infrage zu kommen, müssen Projektvorschläge für das „Jean-Monnet- Netzwerk zur internen Politik: “A resilient Single Market to boost EU competitiveness” (Ein widerstandsfähiger Binnenmarkt zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU) muss die folgenden Kriterien erfüllen. Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) eine Hochschuleinrichtung mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Drittland sein im Besitz des ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung) sein Hinweis: Benannte europäische Einrichtungen (definiert in der Verordnung zur Einrichtung des Erasmus+-Programms), die ein Ziel von europäischem Interesse verfolgen, können keinen Förderantrag im Rahmen dieser Aktion stellen. Zusammensetzung von Konsortien (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen) Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens zwölf Antragstellern eingereicht werden, das folgende Bedingung erfüllt: mindestens sieben Stellen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und/oder mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Drittländern Nur Begünstigte (keine verbundenen Stellen) zählen für die Zusammensetzung des Konsortiums mit dazu. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in den förderfähigen Ländern stattfinden (siehe Teil A dieses Leitfadens). 457 Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-JMO-2026-NETWORKS-HEI-EU Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 3. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Wie ist der Antrag zu stellen? Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. Um für eine Finanzhilfe im Rahmen von Erasmus+ infrage zu kommen, müssen Projektvorschläge für das Jean-Monnet- Netzwerk zur Außenpolitik: EU-Indien folgende Kriterien erfüllen: Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) Hochschuleinrichtungen mit Sitz in EU-Mitgliedstaaten und/oder in mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Drittländern sein. Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Indien (Region 5) können ebenfalls teilnehmen, jedoch nicht als Koordinatoren. In einem EU-Mitgliedstaat oder mit dem Erasmus+-Programm assoziierten Drittland ansässige Hochschuleinrichtungen müssen im Besitz des ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung) sein. Organisationen aus Belarus (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. Hinweis: Benannte europäische Einrichtungen (definiert in der Verordnung zur Einrichtung des Erasmus+-Programms), die ein Ziel von europäischem Interesse verfolgen, können keinen Förderantrag im Rahmen dieser Aktion stellen. Zusammensetzung von Konsortien (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen) Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens 12 Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt: • mindestens sechs Stellen aus Indien (Region 5); • Der Koordinator muss in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Drittland ansässig sein. Nur Begünstigte (keine verbundenen Stellen) zählen für die Zusammensetzung des Konsortiums mit dazu. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in den förderfähigen Ländern stattfinden (siehe Teil A dieses Leitfadens). Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-JMO-2026-NETWORKS-HEI-NON-EU-INDIA 458 Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 3. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Wie ist der Antrag zu stellen? Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. Die nachstehenden Zuschlagskriterien gelten für Netzwerke. Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 25 Punkte) • Die Relevanz des Vorschlags für das in der Aufforderung festgelegte Schwerpunktthema; • Die Relevanz des Vorschlags für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte, Inklusion, Vielfalt sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung. • Inwieweit ist der Vorschlag geeignet, die Entwicklung neuer Lehr-, Forschungs- oder Diskussionsaktivitäten zu fördern • Der Nachweis des akademischen Mehrwerts; Qualität der Projekt- konzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) • Methodik: Qualität, Neuheit und Durchführbarkeit der vorgeschlagenen Aktivitäten • Die Qualität des vorgeschlagenen Systems zur Analyse und Überprüfung der akademischen Produktion; • Die Qualität des vorgeschlagenen Modells zur Verwendung als Grundlage für EU- Maßnahmen. • Inwieweit ist das Arbeitsprogramm in einer klaren, vollständigen und kohärenten Weise und unter gebührender Berücksichtigung einer angemessenen Planung der Vorbereitungs-, Durchführungs-, Bewertungs-, Nachbereitungs- und Verbreitungsphase dargestellt, • Inwieweit entsprechen die den Aktivitäten zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen • Überwachungs- und Bewertungsstrategie Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 25 Punkte) • Zusammensetzung des Netzwerkes hinsichtlich der räumlichen Abdeckung und der Komplementarität der vorhandenen Kompetenzen, • interne Organisation der Partnerschaft: o Relevanz und Komplementarität des Profils und der Fachkenntnisse der Teilnehmer an den vorgeschlagenen Aktivitäten in Übereinstimmung mit dem spezifischen Thema, auf das sich der Vorschlag bezieht. • Kooperationsvereinbarung und Verteilung von Funktionen, Zuständigkeiten und Aufgaben 459 Wirkung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Erwartete Wirkung der Netzwerke durch einen anhaltenden Effekt. Verbreitung und Kommunikation: • Eignung und Qualität von Aktionen zur Verbreitung der Ergebnisse der Aktivitäten innerhalb der an den Netzwerken beteiligten Einrichtung und darüber hinaus: o Sensibilisierung für die Aktivitäten und Ergebnisse, Verbesserung der Sichtbarkeit der Teilnehmer und Organisationen • Inwieweit erreichen die zur Verbreitung vorgesehenen Instrumente das Zielpublikum: Medienpräsenz (einschließlich sozialer Medien, Veröffentlichungen usw.), o Veranstaltungen. Nachhaltigkeit und Fortsetzung: Der Vorschlag enthält geeignete Maßnahmen und Ressourcen, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse und die erzielten Vorteile auch über den Lebenszyklus des Projekts hinaus aufrechterhalten werden. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte erreichen. Darüber hinaus müssen sie in jeder der Kategorien der oben genannten Zuschlagskriterien 15 Punkte erreichen. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. ERWARTETE WIRKUNG Die Netzwerke im Hochschulbereich werden die akademische und öffentliche „Debatte zu Angelegenheiten der europäischen Integration“ im Einklang mit Artikel 8 der Erasmus+-Verordnung durch die Sammlung, den Austausch und die Erörterung von Forschungsergebnissen, Kursinhalten und Erfahrungen sowie Projektprodukten (Studien, Artikel usw.) zwischen den Partnern unterstützen. Indem die Netzwerke der Kommission regelmäßig die innovativen und interessanten Ergebnisse ihrer Zusammenarbeit zur Verfügung stellen, tragen sie zur Politikgestaltung der Kommission bei, da sie Fakten und neue Erkenntnisse über die politischen Entwicklungen der thematischen Prioritäten der Aufforderungen liefern. GEOGRAFISCHE ZIELGEBIETE Das Netzwerk zur internen Politik sollte seine Aktivitäten auf die Mitgliedstaaten und die mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Drittländer konzentrieren. Das Netzwerk zur Außenpolitik „EU-Indien“ unterstützt die akademische Zusammenarbeit bei den Prioritäten der Jean-Monnet-Maßnahmen zwischen europäischen und indischen Hochschuleinrichtungen und ist daher auf Mitgliedstaaten, mit dem Programm Erasmus+ assoziierte Drittländer und Indien (Region 5) beschränkt. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Kostenvoranschlags für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Die gewährende Behörde setzt den Pauschalbetrag für jede Finanzhilfe auf der 460 Grundlage des Vorschlags, des Bewertungsergebnisses, der Fördersätze und des in der Aufforderung festgelegten Höchstbetrags der Finanzhilfe fest. Die maximale EU-Finanzhilfe pro Netzwerk zu EU-internen Themen beläuft sich auf 1 000 000 EUR. Die maximale EU-Finanzhilfe pro Netzwerk zu außenpolitischen Themen beläuft sich auf 1 200 000 EUR. Wie wird der Pauschalbetrag für das Projekt bestimmt? Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen: a) Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.). b) Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten. c) Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung der veranschlagten Kosten vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Stellen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist. d) Die Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen. Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Der Kofinanzierungssatz von 80 % wird auf die nach der Bewertung ermittelten geschätzten förderfähigen Gesamtkosten angewandt. Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Finanzhilfen oder Preisgeldern ist zulässig. Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung für Dritte erforderlich ist und wie sie verwaltet wird, und er muss eine Liste der verschiedenen Arten von Aktivitäten enthalten, für die Dritte finanzielle Unterstützung erhalten können. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten. Der Höchstbetrag der finanziellen Unterstützung, der einem Dritten gewährt werden kann, darf 60 000 EUR nicht überschreiten. Kosten für Freiwillige sind zulässig. Sie werden in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf Freiwillige451 gewährt. 451 https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de. https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de 461 Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. JEAN-MONNET-NETZWERKE IN ANDEREN BEREICHEN DER ALLGEMEINEN UND BERUFLICHEN BILDUNG Netzwerke von Schulen und Berufsbildungsanbietern (ISCED 1–4) und/oder Hochschuleinrichtungen, die im Bereich der Lehrkräfteausbildung tätig sind, sollten dazu dienen, dem neuen Jean-Monnet-Aktionsbereich einen internationalen Aspekt zu verleihen und den Austausch bewährter Verfahren sowie Erfahrungen mit dem Co-Teaching innerhalb einer Gruppe von Ländern zu ermöglichen. Die Aktivitäten schaffen die Voraussetzungen dafür, dass Praktiker, die in unterschiedlichen Kontexten arbeiten und sich aufgrund der nationalen Rechtsvorschriften und der Struktur der Lehrpläne mit unterschiedlichen Herausforderungen und Zwängen konfrontiert sehen, ein gemeinsames Verständnis von Lernmethoden für EU-Fragen entwickeln können. ZIELE DER AKTION Die Jean-Monnet-Netzwerke in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung sollen Schulen und Berufsbildungsanbieter (ISCED 1–4) und/oder Hochschuleinrichtungen, die an der Lehrkräfteausbildung beteiligt sind, dabei unterstützen, das Wissen über die Vermittlung von EU-Themen im Unterricht zu verbessern, und werden der Lernerfahrung zudem einen internationalen Aspekt verleihen. Grundlage der Aktivitäten der Netzwerke sind der Wissensaustausch zwischen Lehrkräften (Zusammenarbeit zu bestimmten Themen und Methoden), Erfahrungen mit Co-Teaching und gemeinsame Aktivitäten. Beispiele hierfür sind: • der Austausch von Informationen über Inhalte und die Förderung der Ergebnisse angewandter Methoden • die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Schulen/Berufsbildungsanbietern (ISCED 1-4) und Einrichtungen für die Lehrkräfteausbildung, was ihnen internationale Erfahrung und einen europäischen Stellenwert verschafft • der Wissensaustausch und Mobilitätsaktivitäten im Bereich Co-Teaching • die Förderung der Zusammenarbeit und die Schaffung einer soliden und nachhaltigen Wissensplattform zwischen Schulen und Berufsbildungsanbietern (ISCED 1–4) und/oder Hochschuleinrichtungen, die an der Lehrerausbildung beteiligt sind. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Jean-Monnet-Netzwerke in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung müssen einen oder mehrere der folgenden Aspekte berücksichtigen: • Zusammenstellung und Erörterung von Lehrmethoden für schulische und außerschulische Aktivitäten • Zusammenstellung und Austausch bewährter Verfahren zum Lernen im Zusammenhang mit EU- Themen • Organisation von Erfahrungen im Bereich Co-Teaching und kollaboratives Lehren über Mobilitätsaktivitäten oder online Dies kann wie folgt erreicht werden: • Erstellung von Dokumenten und Leitlinien für die Verbreitung bewährter Verfahren • physische und online abgehaltene Sitzungen • Co-Teaching und kollaboratives Lehren Die nationalen Behörden können über die öffentlichen Schulen informiert werden, die sich für diese Maßnahme pro Land bewerben, einschließlich begrenzter personenbezogener Daten wie Name und E-Mail-Adresse der Kontaktperson, um den Validierungsprozess ihrer Einrichtungen zu erleichtern. 462 WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR DIE BEANTRAGUNG DER JEAN-MONNET-NETZWERKE IN ANDEREN BEREICHEN DER ALLGEMEINEN UND BERUFLICHEN BILDUNG ERFÜLLT SEIN? FÖRDERKRITERIEN Wer ist antragsberechtigt? Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) Schulen, Berufsbildungsanbieter (ISCED 1-4) oder Hochschuleinrichtungen sein, die im Besitz eines ECHE-Zertifikats sind und eine Erstausbildung und/oder berufsbegleitende Weiterbildung für Lehrkräfte an Schulen und/oder Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1-4) anbieten; in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein Zusammensetzung von Konsortien Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens sechs Antragstellern eingereicht werden, das folgende Bedingungen erfüllt: - Mindestens drei Stellen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und/oder mit dem Programm assoziierten Drittländern - mindestens vier Schulen und/oder Berufsbildungsanbieter (ISCED 1–4) - höchstens zwei Hochschuleinrichtungen, die eine Erstausbildung und/oder berufsbegleitende Weiterbildung für Lehrkräfte von Schulen und/oder Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4) anbieten Nur Begünstigte (keine verbundenen Stellen) zählen für die Zusammensetzung des Konsortiums mit dazu. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in den förderfähigen Ländern stattfinden (siehe Teil A dieses Leitfadens). Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-JMO-2026-NETWORKS-SCHOOLS Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 3. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. ZUSCHLAGSKRITERIEN Die Projekte werden nach den folgenden Zuschlagskriterien bewertet: 463 Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 25 Punkte) • Inwieweit entspricht der Vorschlag den Zielen der Jean-Monnet-Aktion: o betrifft EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) o versetzt Lehrkräfte in Schulen in die Lage, neue Kompetenzen zu entwickeln o trägt dazu bei, Informationen und Praktiken zu der Frage auszutauschen, mit welchen Inhalten und Methoden sie ihre Lernenden besser über die EU informieren o fördert Mobilitätserfahrungen von Lehrkräften in Bezug auf die Durchführung von Co-Teaching/Co-Tutoring mit ihren Partnern o bewirkt ein besseres Verständnis der EU und ihrer Funktionsweise o befähigt Lehrkräfte, EU-Inhalte in ihre Aktivitäten zu integrieren. • Inwieweit ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte, Inklusion und Vielfalt sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. • Inwieweit erreicht der Vorschlag die wichtigsten Zielgruppen: o Schulen und Berufsbildungsanbieter (ISCED 1-4) o Lehrkräfte o Studierende. Qualität der Projekt- konzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) • Methodik: Qualität, Neuheit und Durchführbarkeit der vorgeschlagenen Aktivitäten • Inwieweit ist das Arbeitsprogramm o in einer klaren, vollständigen und kohärenten Weise und unter gebührender Berücksichtigung einer angemessenen Planung der Vorbereitungs-, Durchführungs-, Bewertungs-, Nachbereitungs- und Verbreitungsphase dargestellt, o lässt es Übereinstimmung mit den Projektzielen und -aktivitäten erkennen • inwieweit entsprechen die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen • Überwachungs- und Bewertungsstrategie Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 25 Punkte) • interne Organisation der Partnerschaft: o Relevanz und Komplementarität des Profils und der Fachkenntnisse der Teilnehmer an den vorgeschlagenen Aktivitäten in Bezug auf EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) und in Bezug auf das spezifische Thema, auf das sich der Vorschlag bezieht • Kooperationsvereinbarung und Verteilung von Funktionen, Zuständigkeiten und Aufgaben 464 Wirkung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) • Erwartete Wirkung der Netzwerke durch einen anhaltenden Effekt • für Schulen und Berufsbildungsanbieter o für eine bessere Befähigung für Lehrtätigkeiten im Zusammenhang mit EU-Themen o für innovative Inhalte bei der Entwicklung neuer Blickwinkel zu EU- Themen in den Schulen o für eine verstärkte Zusammenarbeit mit Partnern und verstärkte Fähigkeit, mit diesen in Kontakt zu treten o verstärkte Zuteilung von Finanzmitteln für die Lehre im Zusammenhang mit EU-Themen innerhalb der jeweiligen Einrichtung • für die direkt und indirekt an den Netzwerken beteiligten Lehrkräften: o Stärkung ihrer Kompetenzen in Bezug auf EU-Themen und Fortschritte bei der Bereitstellung von EU-Inhalten in ihren Aktivitäten • Verbreitung und Kommunikation: • Eignung und Qualität von Maßnahmen zur Verbreitung der Ergebnisse der Aktivitäten innerhalb der an den Netzwerken beteiligten Einrichtung und darüber hinaus: o Sensibilisierung für die Aktivitäten und Ergebnisse, Verbesserung der Sichtbarkeit der Teilnehmer und Organisationen o Kontaktaufnahme mit Gruppen außerhalb von Schulen und Berufsbildungsanbietern • Inwieweit erreichen die zur Verbreitung vorgesehenen Instrumente das Zielpublikum: o Medienpräsenz (einschließlich sozialer Medien, Veröffentlichungen usw.), o Veranstaltungen. • Nachhaltigkeit und Fortsetzung: Der Vorschlag enthält geeignete Maßnahmen und Ressourcen, die gewährleisten, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus eine nachhaltige Wirkung entfalten. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte erreichen. Außerdem müssen sie in jeder der Kategorien der oben genannten Zuschlagskriterien mindestens 15 Punkte erreichen. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. ERWARTETE WIRKUNG Quantitativ: Die Anzahl der Begünstigten je EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziiertem Drittland/Region. Qualitativ: Jean-Monnet-Netzwerke in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung sollen einen positiven und anhaltenden Effekt für die allgemeine und die berufliche Bildung (ISCED 1–4) haben, indem sie den Teilnehmenden Wissen über erfolgreiche Praktiken der Vermittlung von Fakten und Kenntnissen zur Europäischen Union an Schülerinnen und Schüler sowie Studierende zur Verfügung stellen. Die Netzwerke in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung geben Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung mehr Möglichkeiten, ihre Aktivitäten zur Integration von EU-Inhalten auszuweiten. 465 Für die teilnehmenden Organisationen sollen die im Rahmen der Jean-Monnet-Netzwerke in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung unterstützten Aktivitäten auch folgende Ergebnisse hervorbringen: • verbesserte Fähigkeit, EU-Themen in ihre Aktivitäten zu integrieren • verstärkte internationale Präsenz GEOGRAFISCHE ZIELGEBIETE Die finanzierten Aktivitäten konzentrieren sich im Einklang mit den Förderkriterien auf EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Kostenvoranschlags für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Die gewährende Behörde setzt den Pauschalbetrag für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Vorschlags, des Bewertungsergebnisses, der Fördersätze und des in der Aufforderung festgelegten Höchstbetrags der Finanzhilfe fest. Die maximale EU-Finanzhilfe je Projekt beläuft sich auf 300 000 EUR. Wie wird der Pauschalbetrag für das Projekt bestimmt? Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen: a) Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.). b) Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten. c) Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung der veranschlagten Kosten vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Stellen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist. d) Die Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen. Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Der Kofinanzierungssatz von 80 % wird auf die nach der Bewertung ermittelten geschätzten förderfähigen Gesamtkosten angewandt. Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag der Finanzhilfe usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Siehe Teil C dieses Programmleitfadens, Abschnitt „Förderfähige direkte Kosten“. Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Finanzhilfen oder Preisgeldern ist zulässig. 466 Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung für Dritte erforderlich ist und wie sie verwaltet wird, und er muss eine Liste der verschiedenen Arten von Aktivitäten enthalten, für die Dritte finanzielle Unterstützung erhalten können. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten. Der Höchstbetrag der finanziellen Unterstützung, der einem Dritten gewährt werden kann, darf 60 000 EUR nicht überschreiten. Kosten für Freiwillige sind zulässig. Sie werden in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf Freiwillige452 gewährt. Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. 452 https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de. https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de 467 TEIL C – INFORMATIONEN FÜR ANTRAGSTELLER Alle potenziellen Antragsteller mit der Absicht, einen Projektvorschlag einzureichen, um bei der EU finanzielle Unterstützung im Rahmen des Programms Erasmus+ zu beantragen, sollten diesen Abschnitt sorgfältig lesen. Er wurde gemäß den geltenden Bestimmungen der EU-Haushaltsordnung453 erstellt. Alle vertraglichen und finanziellen Bestimmungen, die für die gewährten Finanzhilfen gelten, sind in Musterfinanzhilfevereinbarungen enthalten, die für von der Exekutivagentur (EACEA) durchgeführte Projekte im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) der EU454 und für von den nationalen Agenturen durchgeführte Projekte auf der Website der jeweiligen nationalen Erasmus+-Agentur455 zur Verfügung gestellt werden. Im Fall von Unstimmigkeiten mit den in diesem Leitfaden enthaltenen Informationen haben die Bestimmungen der Finanzhilfevereinbarungen gegenüber den Informationen in Teil C dieses Leitfadens Vorrang. WIE WIRD DER ERASMUS+-ANTRAG EINGEREICHT? Um einen Antrag auf ein Erasmus+-Projekt einzureichen, müssen die Antragsteller die nachstehenden vier Schritte befolgen. 1) Registrierung. Jeder Antragsteller muss sich wie folgt registrieren: a) Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, verbundenen Stellen und assoziierten Partner im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) registrieren und einen Teilnehmer-Identifikationscode (Participant Identification Code, PIC)456 erhalten. Organisationen/Gruppen, die bereits im Rahmen ihrer Teilnahme an anderen EU- Programmen einen PIC erhalten haben, brauchen sich nicht erneut zu registrieren. Der bei einer früheren Registrierung zugeteilte PIC ist für eine Antragstellung im Rahmen von Erasmus+ gültig. b) Für Aktionen, die von den nationalen Agenturen verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, sofern sie dies noch nicht getan haben, im Organisations-Registrierungssystem für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps457 registrieren und eine Organisations-ID (OID) erhalten. 2) Überprüfen Sie die Übereinstimmung mit den Programmkriterien für die entsprechende Aktion/den entsprechenden Bereich. 3) Prüfen Sie die finanziellen Voraussetzungen. 4) Ausfüllen und Einreichen des Antragsformulars. INHALT VON FINANZHILFEANTRÄGEN Der Inhalt eines Finanzhilfeantrags hängt von den Besonderheiten der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und der verwendeten elektronischen Plattform ab (siehe „Schritt 4: Ausfüllen und Einreichen des Antragsformulars“). Im 453 Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (Neufassung), ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024. Die EU-Haushaltsordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=OJ:L_202402509. 454 EU-Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten: https://ec.europa.eu/info/funding- tenders/opportunities/portal/screen/home. 455 Nationale Agenturen für Erasmus+: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/contacts/national- agencies?facets__permanent%7Cfield_eac_topics=1964. 456 Der PIC muss im Antragsformular zwingend enthalten sein. 457 Organisations-Registrierungssystem für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps: https://webgate.ec.europa.eu/erasmus- esc/index/organisations/register-my-organisation. http://ec.europa.eu/education/participants/portal/desktop/en/organisations/register.html https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=OJ:L_202402509 https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/contacts/national-agencies?facets__permanent%7Cfield_eac_topics=1964 https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/contacts/national-agencies?facets__permanent%7Cfield_eac_topics=1964 https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc/index/organisations/register-my-organisation https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc/index/organisations/register-my-organisation 468 Allgemeinen enthält ein Finanzhilfeantrag die folgenden Elemente, die in verschiedenen Phasen des Antragsverfahrens verlangt werden können: a) Angaben zur Rechtsform des Antragstellers, einschließlich Angaben dazu, ob es sich um eine nichtstaatliche Organisation handelt; b) ehrenwörtliche Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusssituationen und über die Erfüllung der Förderfähigkeits- und Eignungskriterien; c) Informationen, die zum Nachweis der finanziellen und operativen Leistungsfähigkeit des Antragstellers erforderlich sind, und/oder entsprechende Belege, falls erforderlich; d) Beschreibung der Aktion oder des Arbeitsprogramms sowie Kostenvoranschlag, falls erforderlich, und e) Angabe der Quellen und Beträge für alle Unionsfinanzierungen, die für dieselbe Maßnahme eingegangen sind bzw. beantragt wurden. SCHRITT 1: REGISTRIERUNG Bei Aktionen, die von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) verwaltet werden Zur Registrierung im elektronischen Einreichungssystem des Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) der EU führt der gesetzliche Vertreter des Antragstellers die folgenden Schritte durch: • Erstellung eines EU-Login-Kontos (es sei denn, die Person, die den Antragsteller vertritt, verfügt bereits über ein Konto). Neue EU-Login-Konten können auf folgender Website erstellt werden: https://webgate.ec.europa.eu/cas/; • Aufrufen des Förder- und Ausschreibungsportals (Funding & Tenders Portal) der EU unter https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home und Registrierung (sofern zutreffend) im Namen der Organisation/Gruppe, die vertreten wird. Auf dem Portal stehen Beratung und häufig gestellte Fragen bereit. Der Antragsteller muss sich nur einmal über das Teilnehmerregister der Europäischen Kommission458 registrieren lassen. Nach Bearbeitung der Registrierung erhält der Antragsteller einen PIC. Der PIC, eine 9-stellige eindeutige Kennung, ist für die Einreichung von Anträgen erforderlich. Er ermöglicht es dem Antragsteller, das Antragsformular einfacher auszufüllen (d. h. durch Eingabe der PIC-Nummer in das Formular werden alle vom Antragsteller in der Registrierungsphase bereitgestellten Informationen automatisch im Formular angezeigt). Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden Zur Registrierung im Organisations-Registrierungssystem für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps führt der gesetzliche Vertreter des Antragstellers die folgenden Schritte durch: • Erstellung eines EU-Login-Kontos (es sei denn, der Antragsteller verfügt bereits über ein Konto). Neue EU- Login-Konten können auf folgender Website erstellt werden: https://webgate.ec.europa.eu/cas/; • Aufrufen des Organisations-Registrierungssystems für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps unter https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc und Registrierung (sofern zutreffend) im Namen der Organisation/Gruppe, die vertreten wird. 458 Die Europäische Kommission verfügt über ein Online-Verzeichnis der Organisationen, die an verschiedenen EU-Programmen teilnehmen, das sogenannte Teilnehmerregister. https://webgate.ec.europa.eu/cas/ https://webgate.ec.europa.eu/cas/ https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc 469 Organisationen sollten sich nur einmal registrieren lassen. Nach der Registrierung erhält die Organisation eine Organisations-ID (OID). Organisationen können ihre OID prüfen oder die damit verlinkten Informationen über das Organisations-Registrierungssystem für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps ändern. Das Antragsformular wird bei Eingabe der OID automatisch mit allen Informationen ausgefüllt, die von der Organisation zum Zeitpunkt der Registrierung angegeben wurden. Die Antragsteller müssen die ausdrückliche Zustimmung zur Verwendung der OID einer anderen Organisation in einem Antragsformular haben. Ein solcher Nachweis kann bei Meinungsverschiedenheiten verlangt werden, und Antragsteller können vom Verfahren ausgeschlossen werden, wenn sie nicht in der Lage sind, ihn vorzulegen. Mehrfachregistrierungen für eine OID durch ein und dieselbe Stelle und die Verwendung mehrerer OID durch ein und dieselbe Stelle können als Falschdarstellung im Sinne der EU-Haushaltsordnung gelten und dazu führen, dass die Stelle bei den betroffenen Gewährungsverfahren durch die nationale Agentur abgelehnt wird. Im Rahmen des Registrierungsverfahrens müssen Antragsteller ein Identifikationsformular, das von der Website der Europäischen Kommission459 heruntergeladen werden kann, in das ORS hochladen. Es stehen drei Varianten des Identifikationsformulars für die verschiedenen Arten von Antragstellern (natürliche Personen, private Unternehmen oder öffentlich-rechtliche Einrichtungen) zur Verfügung. Das Identifikationsformular unterliegt einer Datenschutzerklärung460 und einer anschließenden Validierung durch die nationalen Agenturen. Bei Anträgen eines Konsortiums sollte das Identifikationsformular von allen Mitgliedern des Konsortiums eingereicht werden. Die Bankverbindung muss jedoch nur für den Koordinator angegeben werden. Das Formular ist für das Land auszufüllen, in dem die betreffende Bank ansässig ist – auch wenn der Antragsteller offiziell in einem anderen Land registriert ist. Bei Finanzhilfen von mehr als 60 000 EUR müssen die Antragsteller zum Nachweis ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit möglicherweise bestimmte Dokumente hochladen. Nähere Informationen finden Sie im Abschnitt „Eignungskriterien“. SCHRITT 2: PRÜFUNG AUF EINHALTUNG DER PROGRAMMKRITERIEN Bei der Entwicklung ihres Projekts und vor der Beantragung der EU-Förderung müssen die Teilnehmenden sicherstellen, dass sie und ihr Projekt die folgenden Kriterien erfüllen: Zulässigkeits-, Förderfähigkeits-, Ausschluss-, Eignungs- und Gewährungskriterien. ZULÄSSIGKEITSKRITERIEN Die Anträge müssen spätestens vor Ablauf der in der Aufforderung genannten Antragsfrist übermittelt werden. Die Anträge müssen lesbar und barrierefrei sein. Die Anträge müssen vollständig sein und alle erforderlichen Teile und obligatorischen Anhänge enthalten. Nach Ablauf der Einreichungsfrist können auf Ersuchen der verwaltenden Agentur in begründeten Fällen lediglich Schreibfehler korrigiert werden. Bei Aktionen, die von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) verwaltet werden 459 https://commission.europa.eu/publications/business-partners-legal-entities-and-bank-accounts_de. 460 https://commission.europa.eu/document/download/2230f5f6-9b83-45f3-b591- 3b9258559a34_de?filename=lef_baf_privacy_notice-de.pdf. https://commission.europa.eu/publications/business-partners-legal-entities-and-bank-accounts_de#Beschreibung https://commission.europa.eu/document/download/2230f5f6-9b83-45f3-b591-3b9258559a34_de?filename=lef_baf_privacy_notice-de.pdf https://commission.europa.eu/document/download/2230f5f6-9b83-45f3-b591-3b9258559a34_de?filename=lef_baf_privacy_notice-de.pdf 470 Die Anträge müssen elektronisch über das Förder- und Ausschreibungsportal der EU (EU Funding & Tenders Portal) eingereicht werden. Die Anträge (einschließlich Anhängen und Belegen) sind unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu übermitteln. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten: • Antragsformular Teil A – enthält verwaltungstechnische Informationen über die Teilnehmenden (künftiger Koordinator, Begünstigte und verbundene Stellen) und einen zusammenfassenden Finanzplan für das Projekt (bitte direkt online auszufüllen), • Antragsformular Teil B – enthält die fachliche Beschreibung des Projekts (bitte aus dem Einreichungssystem des Portals herunterladen, ausfüllen und anschließend zusammenstellen und wieder hochladen) und • Antragsformular Teil C (bitte direkt online ausfüllen, falls erforderlich) mit zusätzlichen Projektdaten Anträge (Teil B) zu Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen von geringem Wert (60 000 EUR oder weniger) dürfen höchstens 40 Seiten umfassen, bei Aufforderungen für Finanzhilfen mit hohem Wert (4 000 000 EUR) sind es 120 Seiten und bei allen anderen Aufforderungen 70 Seiten. Für folgende Aktionen gilt eine Ausnahme von dieser Regel: 40 Seiten bei „Kapazitätsaufbau in der Hochschulbildung“ (Capacity Building in Higher Education, CBHE), 40 Seiten bei „Kapazitätsaufbau in der beruflichen Aus- und Weiterbildung“ (Capacity Building in Vocational Education and Training, CBVET), 40 Seiten bei „Virtueller Austausch im Bereich Hochschulbildung und im Jugendbereich“ (Virtual Exchanges in Higher Education and Youth, VIRT-EXCH) und 70 Seiten bei der Aktion „Gemeinsame Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge“. Darüber hinausgehende Seiten werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden Die Anträge müssen elektronisch über die Formulare auf der Website „Erasmus+ und Europäischer Solidaritätscorps“461 eingereicht werden. FÖRDERKRITERIEN Anhand von Förderkriterien wird bestimmt, ob der Antragsteller an einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und einen Vorschlag für eine Aktion einreichen darf. Antragsteller und Projekte können nur dann gefördert werden, wenn sie alle Förderkriterien der Aktion erfüllen, auf die sich der eingereichte Vorschlag bezieht. Projekte, die diese Förderkriterien zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht erfüllen, werden ohne weitere Prüfung abgelehnt. Bitte beachten Sie, dass die Fördervoraussetzungen nicht nur bei der Unterzeichnung der Finanzhilfe, sondern auch während der gesamten Projektlaufzeit erfüllt sein müssen. Wenn sich in der Phase der Durchführung oder des Abschlussberichts herausstellt, dass diese Kriterien nicht oder nicht durchgängig erfüllt wurden, können die durchgeführten Tätigkeiten als nicht förderfähig angesehen werden, und die ursprünglich für das Projekt gewährte EU-Finanzhilfe muss möglicherweise an die gewährende Behörde zurückgegeben werden. Die spezifischen Förderfähigkeitskriterien für die einzelnen im Programmleitfaden zu Erasmus+ beschriebenen Aktionen werden in Teil B dieses Leitfadens erläutert. Ablehnungsgründe Ein Antrag kann aus verschiedenen Gründen abgelehnt werden. Diese Ablehnungsgründe sind in diesem Leitfaden oder gegebenenfalls in einem spezifischen Aufforderungsdokument aufgeführt. Generell lehnt der zuständige Anweisungsbefugte einen Antragsteller in einem Gewährungsverfahren ab, wenn dieser462 461 https://ec.europa.eu/erasmus-applications. 462 Artikel 143 der Haushaltsordnung. https://ec.europa.eu/erasmus-applications 471 a) sich in einer Ausschlusssituation befindet (siehe Abschnitt „Ausschluss“ unten); b) die Auskünfte, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren verlangt wurden, verfälscht oder nicht erteilt hat463; c) zuvor an der Erstellung von Unterlagen für das Gewährungsverfahren mitgewirkt hat, soweit dies einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz – einschließlich der Wettbewerbsverzerrung – darstellt, der auf andere Weise nicht behoben werden kann464. Darüber hinaus kann ein Antrag aus anderen Gründen abgelehnt werden, zum Beispiel: - Nichtzulässigkeit (Einreichung nach Ablauf der Frist, ungültige OID, unvollständiges Antragsformular, Fehlen der erforderlichen Unterlagen usw.) - Nichteinhaltung der Förderfähigkeitskriterien der Aktion - Anwendung von Sanktionen oder restriktiven Maßnahmen - Unzureichende finanzielle Leistungsfähigkeit - Unzureichende operative Leistungsfähigkeit - Nichterfüllung der Zuschlagskriterien - Nichteinhaltung der Grundsätze des Rückwirkungsverbots oder des Verbots der Doppelfinanzierung durch die vorgeschlagene Aktion465 Restriktive Maßnahmen der EU Für bestimmte Stellen gelten besondere Einschränkungen und Sanktionen (z. B. Stellen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unterliegen). Stellen, die in einer Sanktionsliste aufgeführt sind und/oder restriktiven Maßnahmen gemäß www.sanctionsmap.eu466 unterliegen, können in keiner Eigenschaft, auch nicht als Begünstigte, verbundene Stellen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger finanzieller Unterstützung Dritter (falls zutreffend), teilnehmen. Andere Stellen, die unter die Verordnung (EU) Nr. 833/2014467 fallen, dürfen nur teilnehmen, wenn dies gemäß den Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zulässig ist und sofern ihnen von der gewährenden Behörde eine Ausnahme gemäß Artikel 5l Absatz 2 Buchstabe e mit dem Ziel gewährt wird, Mobilitäts- und Austauschmaßnahmen für Einzelpersonen und direkte Kontakte zwischen den Menschen zu fördern. Interessenkonflikt auf Ebene der Finanzakteure Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn ein Finanzakteur oder eine sonstige nachstehend genannte Person aus Gründen der familiären oder privaten Verbundenheit, der politischen Übereinstimmung oder der nationalen Zugehörigkeit, des 463 Wenn ein Antragsteller beispielsweise behauptet, über ein gewisses Maß an finanzieller Solidität oder Unterstützung zu verfügen, dies jedoch nicht zutrifft, z. B. überhöhte Angabe von Einnahmen, falsche Darstellung der Verfügbarkeit von Mitteln oder falsche Angaben über Erfahrung oder Fachwissen in einem relevanten Bereich oder Sektor, um die Förderfähigkeitskriterien zu erfüllen. 464 Wenn beispielsweise ein Antragsteller zuvor an der Ausarbeitung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen mitgewirkt hat oder wenn er eine Person, die als Sachverständiger an der Bewertung seines Finanzhilfeantrags beteiligt war und keinen Interessenkonflikt geltend gemacht hat, beschäftigt oder eine andere Verbindung zu ihr hat. 465 Siehe den nachstehenden Abschnitt über Grundsätze für EU-Finanzhilfen sowie Artikel 191 der Haushaltsordnung. 466 Bitte beachten Sie, dass das Amtsblatt der Europäischen Union die offizielle Liste enthält und deren Inhalt im Konfliktfall Vorrang vor dem Inhalt der EU-Sanktionskarte hat: https://www.sanctionsmap.eu. 467 Siehe Artikel 5l der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02014R0833-20250720): 1) Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar, einschließlich durch Finanzmittel und Finanzhilfen, folgende Akteure zu unterstützen oder ihnen sonstige Vorteile im Rahmen eines Unions- oder Euratom-Programms oder eines nationalen Programms eines Mitgliedstaats oder im Rahmen von Verträgen im Sinne der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates zu verschaffen: a) in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden. 2) Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt nicht für e) Mobilitäts- und Austauschmaßnahmen für Einzelpersonen und direkte Kontakte zwischen den Menschen. http://www.sanctionsmap.eu/ http://www.sanctionsmap.eu/ https://www.sanctionsmap.eu/ http://www.sanctionsmap.eu/ https://www.sanctionsmap.eu/ https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02014R0833-20250720 472 wirtschaftlichen Interesses oder aus anderen Gründen, die auf direkten oder indirekten persönlichen Interessen beruhen, seine bzw. ihre Aufgaben nicht unparteiisch und objektiv wahrnehmen kann. Finanzakteure im Sinne der EU- Haushaltsordnung und sonstige Personen, einschließlich nationaler Behörden auf allen Ebenen, die am Haushaltsvollzug durch direkte, indirekte oder geteilte Mittelverwaltung – einschließlich als Vorbereitung hierzu dienender Handlungen – , an der Rechnungsprüfung und Kontrolle mitwirken, müssen jede Handlung unterlassen, durch die eigene Interessen mit denen der Union in Konflikt geraten könnten. Ferner ergreifen sie geeignete Maßnahmen, um zu verhindern, dass ein Interessenkonflikt bezüglich der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Aufgaben entsteht, und um Situationen abzuhelfen, die objektiv als Interessenkonflikt wahrgenommen werden könnten. Die Kommission ist der Auffassung, dass sich für die folgenden Stellen ein Interessenkonflikt ergibt oder ergeben könnte und dass die Teilnahme dieser Stellen an der Durchführung von Aktionen des Programms daher nicht förderfähig ist oder sein könnte: • Nationale Behörden, die für die Beaufsichtigung nationaler Agenturen und für die Durchführung des Programm Erasmus+ in ihrem jeweiligen Land zuständig sind, können keine Anträge stellen und sich an keiner Aktion beteiligen, die von nationalen Agenturen in einem beliebigen Land verwaltet werden; sie können jedoch (als Antragsteller oder als Partner) die Teilnahme an von der Exekutivagentur verwalteten Aktionen beantragen, wenn dies bei der betreffenden Aktion nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist (siehe Teil B dieses Leitfadens). • Nationale Agenturen oder, wenn die nationale Agentur keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, Rechtsträger, denen die nationale Agentur angehört468, können keine Fördermittel beantragen oder sich an im Rahmen dieses Leitfadens durchgeführten Aktionen beteiligen. • Strukturen und Netzwerke, die im Programm Erasmus+ oder in einem jährlichen Arbeitsprogramm der Kommission aufgeführt oder benannt werden, das für die Umsetzung des Programms Erasmus+ angenommen wurde, und die bei demselben Rechtsträger angesiedelt sind wie die nationale Agentur, können keine Anträge für Aktionen stellen oder sich an Aktionen beteiligen, die durch die nationalen Agenturen in einem beliebigen Land verwaltet werden. Sie können jedoch die Teilnahme (als Antragsteller oder Partner) an Aktionen beantragen, die durch die Exekutivagentur oder die GD EAC verwaltet werden, es sei denn, dies ist für die betreffende Aktion ausdrücklich ausgeschlossen (gemäß Teil B des Leitfadens). Sie sollten nachweisen können, dass sie sich nicht in einem Interessenkonflikt befinden, entweder weil sie entsprechende Vorkehrungen treffen oder weil ihre interne Organisation so gestaltet ist, dass eine klare Trennung der Interessen gegeben ist. Außerdem sind die Kosten und Einnahmen für alle Aktionen oder Aktivitäten, für die EU-Mittel gewährt wurden, auszuweisen. Die Entscheidung, mit der bestätigt wird, dass sie sich nicht in einem tatsächlichen Interessenkonflikt befinden, wird von der Exekutivagentur oder der GD EAC getroffen. • Rechtsträger, bei denen die nationalen Erasmus+-Agenturen angesiedelt sind, die jedoch mit anderen Aktivitäten innerhalb oder außerhalb des Kompetenzbereichs des Programms Erasmus+ befasst sind, sowie mit diesen Rechtsträgern verbundene Stellen können keine Anträge für Aktionen stellen oder sich an Aktionen beteiligen, die von nationalen Agenturen in einem beliebigen Land verwaltet werden. Sie können jedoch grundsätzlich eine Teilnahme an Aktionen beantragen, die von der Exekutivagentur oder der GD EAC verwaltet werden, es sei denn, dies ist für die betreffende Aktion ausdrücklich ausgeschlossen (gemäß Teil B des Leitfadens). In diesem Fall müssen sie nachweisen, dass sie sich nicht in einem Interessenkonflikt befinden, entweder weil sie entsprechende Vorkehrungen treffen oder weil ihre interne Organisation so gestaltet ist, dass eine klare Trennung der Interessen gegeben ist (d. h. Mindestgrad der Kontentrennung, Trennung der Berichts- und Entscheidungswege, Maßnahmen zur Verhinderung des Zugangs zu privilegierten Informationen). Außerdem sind die Kosten und Einnahmen für alle Aktionen oder Aktivitäten, für die EU-Mittel gewährt wurden, auszuweisen. Die Einrichtung, bei der der Antrag gestellt wird, trifft auf eigene Verantwortung und Haftung die Entscheidung, ob ausreichend sichergestellt ist, dass sich die Antragsteller nicht in einem Interessenkonflikt befinden. 468 Siehe Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe a der Erasmus+-Verordnung. 473 AUSSCHLUSSKRITERIEN Früherkennungs- und Ausschlusssystem (EDES) Das Früherkennungs- und Ausschlusssystem (Early Detection and Exclusion System, EDES), das von der Kommission eingerichtet wurde, um den Schutz der finanziellen Interessen der Union zu stärken und eine wirtschaftliche Haushaltsführung zu gewährleisten, gilt für alle, die sich an einer der in diesem Leitfaden aufgeführten Aktionen beteiligen möchten. Das System soll die Integrität und ordnungsgemäße Verwendung der EU-Mittel durch an dem Programm teilnehmende Einzelpersonen oder Organisationen gewährleisten. Es gelten die detaillierten Bestimmungen für das EDES in der Haushaltsordnung. Gemäß Artikel 137 Absatz 2 der Haushaltsordnung gilt bei direkter und indirekter Mittelverwaltung das Früherkennungs- und Ausschlusssystem für a) Teilnehmer und Empfänger; b) Stellen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter in Anspruch nehmen will, oder Unterauftragnehmer eines Auftragnehmers; c) jede Unionsmittel empfangende Person oder Stelle, soweit sie den Haushaltsplan nach Artikel 62 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c und Artikel 157 Absatz 4 auf der Grundlage von Angaben gemäß Artikel 158 Absatz 7 ausführt; d) Garantiegeber; e) Sponsoren gemäß Artikel 26; f) wirtschaftliche Eigentümer und jedes verbundene Unternehmen der ausgeschlossenen Stelle nach Artikel 138 Absatz 6; g) natürliche Personen im Sinne des Artikels 138 Absatz 5 Unterabsatz 1 Buchstaben a bis c. Dies gilt unbeschadet des Artikels 157 Absatz 7 und der in Beitragsvereinbarungen mit den nationalen Agenturen festgelegten Vorschriften im Falle von Personen oder Stellen, die Unionsmittel erhalten, wenn der Haushalt gemäß Artikel 62 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c ausgeführt wird. Bei Aktionen, die von den nationalen Agenturen verwaltet werden, hat die entsprechende nationalen Agentur zu prüfen, ob eine Ausschlusssituation im Sinne des Artikels 138 der EU-Haushaltsordnung vorliegt. Stellt die nationale Agentur fest, dass entweder aufgrund der EDES-Registrierung oder im Einklang mit ihrem nationalen Recht, wenn die Ausschlusssituation auf einer rechtskräftigen Gerichts- oder einer bestandskräftigen Verwaltungsentscheidung beruht, eine Ausschlusssituation vorliegt, so lehnt sie den Antragsteller im Gewährungsverfahren ab. Der Antragsteller sollte Gelegenheit erhalten, zu einer solchen Entscheidung, mit der er in einem Gewährungsverfahren abgelehnt wird, Stellung zu nehmen, und er sollte über die verfügbaren verwaltungsrechtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfe zur Anfechtung informiert werden. Diese Informationen können von der Kommission auch verwendet werden, um eine Registrierung der Stelle im Früherkennungs- und Ausschlusssystem gemäß der EU-Haushaltsordnung einzuleiten. Die nationalen Agenturen unterrichten die Kommission ferner unverzüglich über festgestellte Betrugsfälle und Unregelmäßigkeiten und deren Weiterverfolgung und teilen ihr alle Informationen über mutmaßliche Fälle von Betrug, Korruption oder sonstigen rechtswidrigen Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union mit. Ausschlusssituationen und Ausschlussentscheidungen https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX:32018R1046 474 Antragsteller, gegen die eine EU-Ausschlussentscheidung ergangen ist oder die sich in einer der folgenden Ausschlusssituationen befinden, die sie von der Gewährung von EU-Mitteln ausschließen, können nicht an Aktionen des Programms teilnehmen469: a) wenn die Person oder Stelle zahlungsunfähig ist oder sich in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet, ihre Vermögenswerte von einem Insolvenzverwalter oder Gericht verwaltet werden, sie sich in einem Vergleichsverfahren befindet, ihre gewerbliche Tätigkeit eingestellt wurde oder sie sich aufgrund eines nach Unions- oder nationalem Recht vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer vergleichbaren Lage befindet; b) wenn durch eine rechtskräftige Gerichts- oder eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass die Person oder Stelle ihren Verpflichtungen zur Entrichtung ihrer Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge gemäß dem anwendbaren Recht nicht nachgekommen ist; c) wenn durch eine rechtskräftige Gerichts- oder eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass die Person oder Stelle im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat aufgrund eines Verstoßes gegen geltende Gesetze, Bestimmungen oder ethische Standards ihres Berufsstandes oder aufgrund jeglicher Form von rechtswidrigem Handeln, das sich auf ihre berufliche Glaubwürdigkeit auswirkt, wenn es vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgt; dazu zählen insbesondere folgende Verhaltensweisen: i) Abgabe falscher Erklärungen in betrügerischer Absicht oder durch Fahrlässigkeit bei der Mitteilung der erforderlichen Auskünfte zur Überprüfung des Fehlens von Ausschlussgründen oder bei der Einhaltung der Eignungskriterien bzw. bei der Umsetzung der rechtlichen Verpflichtung ii) Absprachen mit anderen Personen oder Stellen mit dem Ziel einer Wettbewerbsverzerrung iii) Verstoß gegen die Rechte des geistigen Eigentums iv) ungebührliche Einflussnahme oder Versuch der ungebührlichen Einflussnahme auf den Entscheidungsfindungsprozess, um Mittel der Union zu erhalten, indem durch Falschdarstellung ein Interessenkonflikt, der einen Finanzakteur oder andere Personen nach Artikel 61 Absatz 1 der Haushaltsordnung betrifft, ausgenutzt wird v) Versuch, vertrauliche Informationen über das Verfahren zu erhalten, durch die unzulässige Vorteile beim Gewährungsverfahren erlangt werden könnten vi) Aufstachelung zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt gegen eine Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer Gruppe oder ähnliche Handlungen, die den in Artikel 2 EUV verankerten Werten, auf denen die EU sich gründet, zuwiderlaufen, wenn sich dieses Fehlverhalten auf die Integrität der Person oder Stelle auswirkt und die Erfüllung der rechtlichen Verpflichtung beeinträchtigt oder konkret zu beeinträchtigen droht d) wenn durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung festgestellt wurde, dass sich der Antragsteller der folgenden Straftaten schuldig gemacht hat: i) Betrug ii) Korruption iii) Verhaltensweisen im Zusammenhang mit einer kriminellen Vereinigung iv) Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung v) terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten oder Anstiftung, Beihilfe oder Versuch derartiger Straftaten vi) Kinderarbeit oder andere Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel 469 Siehe Artikel 138 und 143 der EU-Haushaltsordnung 2024/2509: https://eur-lex.europa.eu/legal- content/de/TXT/?uri=OJ:L_202402509. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=OJ:L_202402509 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=OJ:L_202402509 475 e) wenn die Person oder die Stelle bei der Umsetzung einer aus dem Haushalt finanzierten rechtlichen Verpflichtung erhebliche Mängel bei der Erfüllung der Hauptauflagen erkennen ließ, die i) zu einer vorzeitigen Beendigung der rechtlichen Verpflichtung geführt haben ii) die Anwendung von pauschaliertem Schadensersatz oder anderen Formen von Vertragsstrafen nach sich gezogen haben oder iii) durch einen Anweisungsbefugten, das OLAF, die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) oder den Rechnungshof nach Überprüfungen, Rechnungsprüfungen oder Ermittlungen aufgedeckt wurden f) wenn durch eine rechtskräftige Gerichts- oder eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass die Person oder Stelle eine Unregelmäßigkeit im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95470 des Rates begangen hat; g) wenn durch eine rechtskräftige Gerichts- oder eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass die Person oder die Stelle in einem anderen Hoheitsgebiet eine Stelle eingerichtet hat mit der Absicht, steuerliche, soziale oder rechtliche Verpflichtungen, am Ort ihres satzungsmäßigen Sitzes, ihrer Hauptverwaltung oder ihrer Hauptniederlassung zu umgehen; h) wenn durch eine rechtskräftige Gerichts- oder eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass eine Stelle mit der unter Buchstabe g beschriebenen Absicht eingerichtet wurde; i) wenn die Stelle oder Person sich vorsätzlich und ohne triftigen Grund einer Untersuchung, Überprüfung oder Prüfung widersetzt hat471, die von einem Anweisungsbefugten oder dessen Vertreter oder Rechnungsprüfer, dem OLAF, der EUStA oder dem Rechnungshof durchgeführt wird. Darüber hinaus schließt der zuständige Anweisungsbefugte eine Person oder Stelle aus, wenn472 a) sich eine natürliche oder juristische Person, die Mitglied des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans einer in Artikel 137 Absatz 2 genannten Person oder Stelle ist oder bezüglich dieser Person oder Stelle Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, in einer oder mehreren der in Artikel 138 Absatz 1 Buchstaben c bis i genannten Situationen befindet; b) sich eine natürliche oder juristische Person, die unbegrenzt für die Schulden des in Artikel 137 Absatz 2 genannten Antragstellers haftet, in einer oder mehreren in Artikel 138 Absatz 1 Buchstabe a oder b genannten Situationen befindet; c) sich eine natürliche Person, die bei der Vergabe oder Umsetzung einer rechtlichen Verpflichtung eine entscheidende Funktion hat, in einer oder mehreren der in Artikel 138 Absatz 1 Buchstaben c bis i genannten Situationen befindet. In den in Artikel 138 Absatz 3 genannten Fällen kann der zuständige Anweisungsbefugte eine Person oder eine Stelle vorläufig ohne die Empfehlung des Gremiums gemäß Artikel 145 ausschließen, wenn die Teilnahme der betreffenden Person oder Stelle an Gewährungsverfahren oder deren Auswahl zur Ausführung von Unionsmitteln eine ernste und unmittelbar drohende Gefahr für die finanziellen Interessen der Union darstellen würde. In diesen Fällen verweist der zuständige Anweisungsbefugte den Fall unverzüglich an das in Artikel 145 genannte Gremium und trifft spätestens 14 Tage nach Erhalt der Empfehlung des Gremiums eine endgültige Entscheidung. 470 Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates vom 18. Dezember 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 312 vom 23.12.1995, S. 1). 471 „Sich einer Untersuchung, Überprüfung oder Prüfung widersetzen“ bedeutet, Handlungen vorzunehmen, die darauf abzielen oder bewirken, dass die Durchführung von Tätigkeiten, die für die Vornahme der Untersuchung, Überprüfung oder Prüfung erforderlich sind, verhindert, behindert oder verzögert wird, wie z. B. den erforderlichen Zugang zu ihren Räumlichkeiten oder zu anderen für Geschäftszwecke genutzten Bereichen zu verwehren, die Offenlegung von Informationen zu verschleiern oder zu verweigern oder falsche Informationen zu erteilen. 472 Artikel 138 Absatz 5 der Haushaltsordnung. 476 Die nationale Agentur oder die Exekutivagentur kann in den in Artikel 138 Absatz 1 Buchstaben c bis i genannten Fällen die folgenden Angaben im Zusammenhang mit dem Ausschluss und gegebenenfalls der finanziellen Sanktion veröffentlichen: a) den Namen der betreffenden Person oder Stelle; b) das Vorliegen eines Ausschlusses; c) die Dauer des Ausschlusses und/oder die Höhe der finanziellen Sanktion. In Ermangelung einer rechtskräftigen Gerichts- bzw. bestandskräftigen Verwaltungsentscheidung in den in Artikel 138 Absatz 1 Buchstaben c bis i genannten Fällen legt der zuständige Anweisungsbefugte bei entsprechendem Verhalten einer unter diesen Buchstaben genannten Person oder Stelle eine vorläufige rechtliche Bewertung für deren Ausschluss zugrunde, wobei er sich auf die festgestellten Sachverhalte oder sonstigen Erkenntnisse aus der Empfehlung des in Artikel 145 der Haushaltsordnung genannten Gremiums stützt. Diese Sachverhalte und Erkenntnisse umfassen insbesondere Folgendes: a) Sachverhalte, die im Zuge von Prüfungen oder Untersuchungen der EUStA, für die Mitgliedstaaten, die an der verstärkten Zusammenarbeit gemäß Verordnung (EU) 2017/1939 teilnehmen, des Rechnungshofs oder des OLAF oder des Internen Prüfers oder bei sonstigen, unter der Verantwortung des Anweisungsbefugten durchgeführten Überprüfungen, Prüfungen oder Kontrollen festgestellt wurden; b) nicht bestandskräftige Verwaltungsentscheidungen, die Disziplinarmaßnahmen umfassen können, die von der für die Prüfung der Einhaltung ethischer Standards des Berufsstandes zuständigen Aufsichtsbehörde ergriffen wurden; c) Sachverhalte, auf die in Beschlüssen von Personen und Stellen, die Unionsmittel gemäß Artikel 62 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c ausführen, Bezug genommen wird; d) Entscheidungen der Kommission in Bezug auf den Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht der Union oder Entscheidungen einer zuständigen nationalen Behörde in Bezug auf den Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht der Union oder gegen nationales Wettbewerbsrecht; Allgemeine Bestimmungen Die Ausschlusskriterien gelten für alle teilnehmenden Organisationen bei allen Aktionen im Rahmen des Programms Erasmus+. Alle Antragsteller müssen erklären, ob sie sich derzeit in einer oder mehreren Ausschlusssituationen befinden und ob sie bereits entsprechende Abhilfemaßnahmen ergriffen haben473. Zu diesem Zweck müssen sie zusammen mit dem Finanzhilfeantrag eine ehrenwörtliche Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusssituationen sowie über die Erfüllung der Förderfähigkeits- und Eignungskriterien vorlegen474. Zusätzlich zu der Erklärung des federführenden Antragstellers (Koordinators) müssen die Mitbegünstigten (sofern vorhanden) ebenfalls die erforderliche Erklärung vorlegen. Bei Aktionen, die von den nationalen Agenturen verwaltet werden, wird die ehrenwörtliche Erklärung der Mitbegünstigten in das Beitrittsformular aufgenommen. Auf Verlangen des zuständigen Anweisungsbefugten und wenn dies für den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens erforderlich ist, erbringt der Antragsteller Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlusssituationen. Der Anweisungsbefugte kann je nach betreffender Ausschlusssituation475 einen aktuellen Strafregisterauszug oder eine gleichwertige Bescheinigung neueren Datums einer Justiz- oder Verwaltungsbehörde des Landes seiner Niederlassung, eine von der zuständigen Behörde des Landes der Niederlassung ausgestellte Bescheinigung neueren Datums, eine vor einer Justizbehörde oder einem Notar abgegebene eidesstattliche Erklärung oder eine vor einer Verwaltungsbehörde 473 Dies gilt auch für die Personen, die in Bezug auf die Antragsteller, deren wirtschaftliche Eigentümer und gegebenenfalls Unterauftragnehmer über Vertretungs- oder Kontrollbefugnisse verfügen. 474 Im Einklang mit Artikel 199 Absatz 1 Buchstabe b der EU-Haushaltsordnung und im Einklang mit Artikel 139 Absatz 1 der EU- Haushaltsordnung (Erklärung des Nichtvorliegens von Ausschlusssituationen und entsprechende Nachweise). 475 Siehe Artikel 139 Absätze 2 und 3 der EU-Haushaltsordnung. 477 oder einer dafür zuständigen Berufsorganisation des Landes, in dem der Antragsteller ansässig ist, abgegebene feierliche Erklärung akzeptieren. EIGNUNGSKRITERIEN Über die Eignungskriterien bewertet die nationale Agentur oder die Exekutivagentur die finanzielle und die operative Leistungsfähigkeit des Antragstellers zur Durchführung des vorgeschlagenen Projekts. Die finanzielle und operative Leistungsfähigkeit wird anhand einer Analyse der Angaben im Finanzhilfeantrag, der dem Antrag beigefügten ehrenwörtlichen Erklärung und erforderlichenfalls von Belegunterlagen überprüft476. Finanzielle Leistungsfähigkeit Finanzielle Leistungsfähigkeit bedeutet, dass die Antragsteller über stabile und ausreichende Finanzierungsquellen verfügen, sodass sie ihre Aktivitäten während des gesamten Zeitraums, für den die Finanzhilfe gewährt wird, aufrechterhalten und sich an der Finanzierung beteiligen können. Der Finanzhilfeantrag muss daher Angaben enthalten, mit denen sich die finanzielle Leistungsfähigkeit des Antragstellers zur Durchführung der vorgeschlagenen Aktion oder des vorgeschlagenen Arbeitsprogramms nachweisen lässt. Organisationen, die an mehreren Projekten teilnehmen, müssen über ausreichende Kapazitäten verfügen, um alle Projekte durchzuführen. Gegebenenfalls kann die Überprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit auch für verbundene Stellen durchgeführt werden. Die Überprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit stützt sich auf neutrale Finanzindikatoren, berücksichtigt aber auch andere Aspekte wie die Abhängigkeit von EU-Mitteln sowie Defizite und Einnahmen in den Vorjahren. Stellen, bei denen schwerwiegende Unregelmäßigkeiten oder Betrug festgestellt wurden, gelten automatisch als Stellen mit unzureichender finanzieller Leistungsfähigkeit und werden abgelehnt. Die finanzielle Leistungsfähigkeit wird nicht geprüft, wenn ein Vorschlag aus einem anderen Grund abgelehnt wird oder andere verbindliche Kriterien nicht erfüllt wurden. Ausgenommene Stellen Die folgenden Stellen werden keiner Überprüfung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit unterzogen477: • natürliche Personen, die Bildungsförderung erhalten • besonders bedürftige natürliche Personen, wie Arbeitslose und Flüchtlinge, die Direkthilfen erhalten • öffentliche Einrichtungen, einschließlich Organisationen der Mitgliedstaaten • internationale Organisationen • Personen oder Stellen, die Zinsvergünstigungen oder Garantieentgeltbeiträge beantragen, sofern das Ziel dieser Vergünstigungen und Beiträge darin besteht, die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Begünstigten zu stärken oder Erträge zu erzielen • Personen oder Stellen, die Finanzhilfen von sehr geringem Wert (bis zu 15 000 EUR) beantragen478 Des Weiteren wird bei Rechtsträgern des öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen und Organisationen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, die in den vorangegangenen zwei Jahren mehr als 50 % ihrer jährlichen Einnahmen aus öffentlichen Quellen bezogen haben, davon ausgegangen, dass sie über die erforderlichen 476 Artikel 201 Absatz 4 der Haushaltsordnung. 477 Artikel 201 Absatz 5 der Haushaltsordnung. 478 Bei Antragstellern, die Finanzhilfen in Höhe von bis zu 15 000 EUR beantragen, ist der Antragsteller von der Überprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit befreit, sodass die Nichterklärung einer hinreichenden finanziellen Leistungsfähigkeit an sich kein Ablehnungsgrund ist. Dennoch müssen alle Antragsteller unabhängig von der Höhe der beantragten Finanzhilfe die ehrenwörtliche Erklärung einreichen, da diese viele andere wichtige Kriterien abdeckt. Bei allen Anträgen auf Finanzhilfen zwischen 15 001 EUR und 60 000 EUR wird die finanzielle Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der Eigenerklärung in der ehrenwörtlichen Erklärung überprüft, und es werden keine weiteren Belege zu diesem Zweck benötigt. Gemäß Artikel 277 Absatz 8 der EU-Haushaltsordnung ist ab dem nächsten mehrjährigen Finanzrahmen für Anträge von bis zu 15 000 EUR keine ehrenwörtliche Erklärung erforderlich. 478 finanziellen, fachlichen und administrativen Kapazitäten verfügen, um Aktivitäten im Rahmen des Programms durchzuführen. Daher müssen sie diese Leistungsfähigkeit nicht weiter nachweisen479. Erforderliche Dokumente Alle Antragsteller müssen ehrenwörtlich erklären, dass sie unter anderem über die finanzielle Leistungsfähigkeit zur Durchführung ihres Projekts verfügen. Diese ehrenwörtliche Erklärung ist dem Antrag in einem eigenen Abschnitt beizufügen. Bei Anträgen auf EU-Finanzhilfen von mehr als 60 000 EUR, die von Einrichtungen eingereicht werden, die nicht von der Überprüfung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß den vorstehenden Ausführungen befreit sind, müssen die Antragsteller zusätzlich zur ehrenwörtlichen Erklärung – allerdings nur auf Anfrage – die folgenden Dokumente480 über das Förder- und Ausschreibungsportal der EU (Funding & Tenders Portal) (Teilnehmerregister – Registerkarte „Financial capacity“) bzw. das Organisations-Registrierungssystem einreichen: - die Gewinn- und Verlustrechnung des Koordinators - die Bilanz und - sonstige Unterlagen und amtliche Überprüfungen, falls angefordert481 Weitere Informationen zu Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, finden sich in den „Regeln für die Validierung von Rechtsträgern, die Ernennung des LEAR und die Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit“: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/rules-lev-lear-fca_de.pdf Wird für eine Aktion eine Finanzhilfe von über 750 000 EUR beantragt, kann zusätzlich zu den oben genannten Nachweisen ein Prüfbericht eines zugelassenen externen Prüfers verlangt werden, sofern verfügbar; wird nach Unionsrecht oder nationalem Recht eine Pflichtprüfung verlangt, so ist dies stets erforderlich; in diesem Bericht werden die Rechnungen der letzten – bis zu drei – verfügbaren abgeschlossenen Rechnungsjahre bescheinigt. Ist ein Prüfbericht nicht verfügbar und nicht erforderlich, leistet der Antragsteller eine von seinem bevollmächtigten Vertreter unterzeichnete Eigenerklärung, mit der die Richtigkeit der Rechnungen der letzten – bis zu drei – verfügbaren abgeschlossenen Rechnungsjahre bescheinigt wird482. Organisationen, die die genannten Unterlagen nicht vorlegen können, weil es sich um Neugründungen handelt, können stattdessen auch geschätzte Finanzdaten/eine Finanzaufstellung oder eine Versicherungserklärung über die Berufsrisiken des Antragstellers vorlegen. Der Koordinator muss diese Unterlagen im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) der EU (Participant Register (Teilnehmerregister) – Registerkarte „Financial capacity“) bzw. im Organisations- Registrierungssystem nur dann hochladen, wenn er von den zentralen Validierungsdiensten der EU über das Teilnehmerregister oder von der zuständigen nationalen Agentur kontaktiert wurde und der Antragsteller aufgefordert wurde, die erforderlichen Belege vorzulegen. Bei Aktionen, die direkt von der Exekutivagentur verwaltet werden, wird diese Anfrage über die Messaging-Funktion des jeweiligen Systems gesendet. Wird ein Antrag von mehreren Antragstellern (Konsortium) eingereicht, so kann die nationale Agentur oder die Exekutivagentur nach einer Risikobewertung beschließen, nur die finanzielle Leistungsfähigkeit des federführenden Antragstellers/Koordinators zu prüfen. Bei Zweifeln an der finanziellen Leistungsfähigkeit kann die nationale Agentur oder die Exekutivagentur für die Zwecke der Überprüfung dieselben Unterlagen von jeder der anderen teilnehmenden Organisationen anfordern. 479 Siehe Artikel 21 Absatz 3 der Erasmus+-Verordnung (EU) 2021/817 und Erwägungsgrund 35, Artikel 2 Absatz 44 und Artikel 201 Absatz 5 Buchstabe c der EU-Haushaltsordnung. EU-Finanzhilfen werden nicht auf die öffentlichen Mittel für die Zwecke der Befreiung von der Überprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit angerechnet, da die angemessene finanzielle Garantie für die Organisation eines Mitgliedstaats vom Mitgliedstaat gestellt werden muss. 480 Der bis zu drei letzten Rechnungsjahre. 481 Die gewährende Behörde kann auch andere Unterlagen verlangen, z. B. eine Steuererklärung oder einen Nachweis über die Vorlage der Finanzausweise beim zuständigen Finanzamt. 482 Artikel 199 Absatz 1 Buchstabe d der Haushaltsordnung. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/rules-lev-lear-fca_de.pdf 479 Die finanzielle Bewertung gilt normalerweise grundsätzlich für einen Zeitraum von 18 Monaten nach Abschluss des letzten geprüften Abrechnungszeitraums. Beantragt der Teilnehmende während dieses Zeitraums eine weitere Finanzhilfe, werden die Finanzunterlagen nicht erneut angefordert. Wenn jedoch berechtigte Zweifel an der finanziellen Leistungsfähigkeit bestehen oder wenn sich bei den von der Exekutivagentur verwalteten Aktionen die Regeln für die Validierung von Rechtsträgern, die Ernennung des LEAR und die Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit483 in der Zwischenzeit ändern, kann bereits vor Ablauf der 18 Monate eine neue Bewertung eingeleitet werden. Unabhängig von der Höhe der Finanzhilfe kann die nationale Agentur oder die Exekutivagentur den Antragsteller stets auffordern, fehlende Informationen vorzulegen oder Belegunterlagen zu erläutern. Wenn die nationale Agentur oder die Exekutivagentur nach einer Prüfung dieser Unterlagen zu dem Schluss gelangt, dass die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit gering ist, kann sie • eine erweiterte finanzielle Verantwortung verlangen, d. h. eine gesamtschuldnerische Haftung für alle Mitbegünstigten oder eine gesamtschuldnerische Haftung verbundener Stellen, • das Konsortium auffordern, den Koordinator/Begünstigten zu ersetzen, • die Vorfinanzierung in Raten gewähren, • die Vorfinanzierung herabsetzen, • beschließen, die Garantie einer Bank/eines Finanzinstituts für (eine oder mehrere) Vorfinanzierungszahlungen zu verlangen, oder • die Vorfinanzierung ablehnen. Wird die finanzielle Leistungsfähigkeit als nicht ausreichend betrachtet, wird der entsprechende Vorschlag abgelehnt. Operative Leistungsfähigkeit Operative Leistungsfähigkeit bedeutet, dass die Antragsteller über die für die Durchführung des vorgeschlagenen Projekts erforderlichen fachlichen Kompetenzen und Qualifikationen (quantitativ und qualitativ) verfügen, z. B. über ausreichende Ressourcen (d. h. personelle Ressourcen mit einschlägigen Kompetenzen, spezifischen Qualifikationen, Berufserfahrung und Referenzen in dem betreffenden Bereich sowie Material und Ausrüstung). Die Bewertung der operativen Leistungsfähigkeit kann auch auf die Partnerschaft im Ganzen ausgeweitet werden, da die Qualität der Durchführung von der Kapazität aller Partnerorganisationen abhängt. Bei öffentlichen Einrichtungen, mitgliedstaatlichen Organisationen und internationalen Organisationen kann der zuständige Anweisungsbefugte nach Maßgabe einer Risikobewertung auf den Nachweis der operativen Leistungsfähigkeit verzichten. Für Anträge, die bei nationalen Agenturen eingereicht werden: Die Antragsteller müssen ihre operative Leistungsfähigkeit anhand der Angaben im Antragsformular nachweisen, z. B.: • allgemeine Präsentation der Organisation(en) • Leistungsprofile (Qualifikationen und Erfahrung) des für die Verwaltung und die Durchführung des Projekts zuständigen Personals • Beschreibung der Zusammensetzung des Konsortiums (falls zutreffend) Diese Informationen können auch für das Zuschlagskriterium „Qualität“ bestimmter Aktionen, die im Rahmen des spezifischen Projektantrags bewertet werden, relevant sein und parallel anhand dieses Kriteriums bewertet werden. Sofern dies gemäß den Bestimmungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen relevant ist, sollten die Antragsteller daher auch Informationen über frühere Projekte, Aktivitäten und Veröffentlichungen, sofern vorhanden, in das Antragsformular aufnehmen. 480 Die operative Leistungsfähigkeit wird nicht geprüft, wenn ein Vorschlag aus einem anderen Grund abgelehnt wird oder andere verbindliche Kriterien nicht erfüllt wurden. Belegunterlagen Alle Antragsteller müssen ehrenwörtlich erklären, dass sie unter anderem über die operative Leistungsfähigkeit zur Durchführung ihres Projekts verfügen. Bei indirekt verwalteten Maßnahmen wird Antragstellern, die Finanzhilfen von über 60 000 EUR beantragen (mit Ausnahme akkreditierter Antragsteller in Leitaktion 1), empfohlen, bei der nationalen Agentur, sofern verfügbar und für den Politikbereich und die spezifische Maßnahme relevant, Folgendes zusammen mit dem Antrag einzureichen: • eine Liste der einschlägigen Veröffentlichungen der teilnehmenden Organisationen (falls vorhanden) • eine erschöpfende Liste von bereits durchgeführten Projekten und Aktivitäten mit Bezug zum betreffenden Politikbereich bzw. zu der spezifischen Aktion in den letzten vier Jahren Sowohl bei Veröffentlichungen als auch bei Projekten obliegt es den Antragstellern, die entsprechende Liste zur Unterstützung ihres Antrags zu erstellen und vorzulegen. Übersteigt die Finanzhilfe 60 000 EUR, können bei Bedarf vom Antragsteller und von den Partnern zusätzliche Belegunterlagen angefordert werden, um ihre operative Leistungsfähigkeit zu bestätigen. Im Zweifelsfall484 kann die nationale Agentur auch andere Informationsquellen heranziehen, wie z. B. Ergebnisse früherer Prüfungen, Rückmeldungen (auch von anderen nationalen Agenturen) aus der Verwaltung früherer oder laufender Projekte, Berichte zu Überwachungsbesuchen oder Informationen von der Website oder aus Profilen der Organisation in den sozialen Medien, um die operative Leistungsfähigkeit und die Fähigkeit, diese zu erzielen, zu bewerten. Die nationale Agentur kann auch zusätzliche Nachweise und Informationen (z. B. die Lebensläufe der wichtigsten am Projekt beteiligten Personen zum Nachweis der einschlägigen Berufserfahrung dieser Personen) anfordern, um die Angaben im Antrag zu überprüfen. Bei Stellen, bei denen entweder im Einklang mit der Erasmus+-Verordnung485 oder vom zuständigen Anweisungsbefugten gemäß Artikel 201 Absatz 5 Haushaltsordnung von der Verpflichtung zur Überprüfung ihrer operativen Leistungsfähigkeit abgesehen wurde, wird bei der Analyse der Eignungskriterien für das Konsortium davon ausgegangen, dass sie über eine gute operative Leistungsfähigkeit verfügen. Im Falle eines Konsortiums, das um einen Koordinator herum organisiert ist, muss diese Stelle die Verwaltungs- und Managementfähigkeiten in dem betreffenden Programmbereich nachweisen, da diese für die Koordinierung, Überwachung und Berichterstattung im Hinblick auf die Aktion erforderlich sind. Weist die als Koordinator benannte Stelle nicht nach, dass sie über diese Fähigkeiten verfügt, kann der Vorschlag abgelehnt werden. Darüber hinaus müssen Antragsteller für eine Akkreditierung in den Bereichen Erwachsenenbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Schulbildung und Jugend über eine mindestens zweijährige Erfahrung mit der Durchführung einschlägiger Aktivitäten verfügen, damit sie als Antragsteller für die Akkreditierung in Betracht kommen. Erfahrungen aus der Zeit vor Zusammenschlüssen oder ähnlichen strukturellen Veränderungen 484 Dies gilt für alle Finanzhilfebeträge, sofern der Antragsteller nicht ausgenommen ist. 485 Bei Rechtsträgern des öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen und Organisationen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, die in den vorangegangenen zwei Jahren mehr als 50 % ihrer jährlichen Einnahmen aus öffentlichen Quellen bezogen haben, wird davon ausgegangen, dass sie über die erforderlichen finanziellen, fachlichen und administrativen Kapazitäten verfügen, um Aktivitäten im Rahmen des Programms durchzuführen. Daher müssen sie diese Leistungsfähigkeit nicht weiter nachweisen (Artikel 21 Absatz 3 der Erasmus+-Verordnung). EU-Projektfinanzhilfen zählen nicht zu den Einnahmen, um diese Ausnahme zu rechtfertigen. 481 öffentlicher Einrichtungen (z. B. Schulen oder Bildungszentren) werden als einschlägige Erfahrungen berücksichtigt. Koordinatoren von Mobilitätskonsortien müssen in der Lage sein, das Konsortium gemäß dem vorgeschlagenen Erasmus-Plan, dem Zweck des Konsortiums, der geplanten Aufgabenverteilung und den Erasmus- Qualitätsstandards zu koordinieren (zu finden auf der Europa-Website: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/sites/erasmusplus2/files/eac-a02-2020-quality- standards.pdf). Die oben genannten Bedingungen werden auf der Grundlage des Antrags (einschließlich der Informationen über die frühere Teilnahme des Antragstellers an Erasmus+ im Zeitraum 2014–2020 und 2021–2027) und der im Organisations-Registrierungssystem vorgelegten Dokumente überprüft. Unabhängig von der Höhe der Finanzhilfe kann die nationale Agentur den Antragsteller stets auffordern, fehlende Informationen vorzulegen oder Belegunterlagen zu erläutern. Antragsteller, die die im Antragsformular verlangten Informationen nicht erteilen oder die von der nationalen Agentur angeforderten zusätzlichen Informationen nicht rechtzeitig bereitstellen, können abgelehnt werden. Wird die operative Leistungsfähigkeit als nicht ausreichend betrachtet, wird der Antrag abgelehnt. Für Anträge, die bei der Exekutivagentur eingereicht werden: Die operative Leistungsfähigkeit wird parallel zum Zuschlagskriterium „Qualität“ bewertet, und zwar auf der Grundlage der Kompetenz und Erfahrung der Antragsteller und ihrer Projektteams, einschließlich der operativen Ressourcen (personeller, technischer und sonstiger Art). Es wird davon ausgegangen, dass die Antragsteller über eine ausreichende operative Leistungsfähigkeit verfügen, wenn die in der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen festgelegten Anforderungen an die operative Leistungsfähigkeit erfüllt sind. Die Antragsteller müssen ihre Leistungsfähigkeit anhand der folgenden Angaben im Antragsformular (Teil B) nachweisen: • allgemeine Leistungsprofile (Qualifikationen und Erfahrung) der für die Verwaltung und die Durchführung des Projekts zuständigen Mitarbeiter • Beschreibung der Zusammensetzung des Konsortiums • eine Aufstellung der in den vergangenen vier Jahren von der EU finanzierten Projekte ZUSCHLAGSKRITERIEN Anhand der Zuschlagskriterien können die nationale Agentur oder die Exekutivagentur • die Qualität der im Rahmen der Leitaktionen des Programms Erasmus+ eingereichten Projekt- bzw. Akkreditierungsvorschläge im Lichte der Ziele und Prioritäten, die im Rahmen der Leitaktionen des Programms Erasmus+ festgelegt wurden, und der erwarteten Ergebnisse bewerten; • Finanzhilfen/Akkreditierungen für Projekte gewähren, die die allgemeine Wirksamkeit der Finanzierung durch die Union maximieren; • die Finanzhilfe- bzw. Akkreditierungsanträge bewerten. Zuschlagskriterien werden nicht bewertet, wenn ein Vorschlag aus einem anderen Grund abgelehnt wird oder andere verbindliche Kriterien nicht erfüllt wurden. Diejenigen Vorschläge, die nicht aus anderen Gründen abgelehnt werden und https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/sites/erasmusplus2/files/eac-a02-2020-quality-standards.pdf https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/sites/erasmusplus2/files/eac-a02-2020-quality-standards.pdf 482 mindestens die jeweilige Punktzahl und die Gesamtpunktzahl für die Qualität erreichen, kommen – im Rahmen der für die Aufforderung verfügbaren Mittelausstattung – für eine Finanzierung infrage. Die übrigen förderfähigen Vorschläge werden entweder auf die Reserveliste gesetzt oder für erfolglos erklärt. Die Zuschlagskriterien für die einzelnen Aktionen, die im Rahmen des Leitfadens zum Programm Erasmus+ durchgeführt werden, sind in Teil B des Leitfadens beschrieben. SCHRITT 3: PRÜFUNG DER FINANZIELLEN VORAUSSETZUNGEN FORM DER FINANZHILFE Der Großteil der Finanzhilfen wird in Form von Pauschalbeträgen oder Kosten je Einheit (vereinfachte Formen von Finanzhilfen) finanziert. Die Verwendung dieser Arten von Finanzhilfen im Rahmen des Programms Erasmus+ wurde mit dem Beschluss zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen und Kosten je Einheit im Rahmen des Programms Erasmus+ 2021-2027 genehmigt486. Im Einklang mit diesem Beschluss gewährleistet die Methodik zur Festlegung der vereinfachten Formen von Finanzhilfen und ihrer Höhe die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und die angemessene Einhaltung der Grundsätze der Kofinanzierung und der Vermeidung von Doppelfinanzierungen. Folgende Arten von Finanzhilfen sind möglich: Budgetbasierte Mischkosten: Dies umfasst Finanzhilfen, aufgeschlüsselt nach Budgetkategorien und Begünstigten. Diese Form der Finanzhilfe basiert auf den tatsächlich angefallenen Kosten und anderen vereinfachten Formen der Finanzierung. Dies umfasst in der Regel: • Erstattung auf der Grundlage von Einheitskosten, bei denen für bestimmte, vorab festgelegte Kategorien förderfähiger Kosten ein Betrag pro Einheit gilt: z. B. die individuelle Unterstützung im Rahmen der Mobilitätsprojekte der Leitaktion 1. • Erstattung eines Prozentsatzes der erstattungsfähigen tatsächlich entstandenen Kosten, z. B. die außergewöhnlichen Kosten im Rahmen der Mobilitätsmaßnahmen der Leitaktion 1. Pauschalbeträge: Dies bedeutet, dass mit der Finanzhilfe ein Festbetrag auf der Grundlage eines Pauschalbetrags oder einer nicht an Kosten geknüpften Finanzierung erstattet wird. Die Pauschalbeträge werden nach der Methode, die im Beschluss der Kommission zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen und Kosten je Einheit im Rahmen des Programms Erasmus+ 2021-2027487 dargelegt ist, und unter Verwendung der detaillierten Kostenaufstellung/Berechnung (falls vorhanden) berechnet. Dabei könnte es sich um Folgendes handeln: • budgetbasierter Pauschalbetrag: Der Betrag wird von der gewährenden Behörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets, des Bewertungsergebnisses und des in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen festgelegten Fördersatzes festgelegt (Teil B dieses Leitfadens). Das geschätzte Budget muss 486 Beschluss zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen und Kosten je Einheit im Rahmen des Programms Erasmus+ 2021-2027: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/erasmus/guidance/ls-and-unit-cost- decision_erasmus_en.pdf. 487 Beschluss zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen und Kosten je Einheit im Rahmen des Programms Erasmus+ 2021-2027: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/erasmus/guidance/ls-and-unit-cost- decision_erasmus_en.pdf. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/erasmus/guidance/ls-and-unit-cost-decision_erasmus_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/erasmus/guidance/ls-and-unit-cost-decision_erasmus_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/erasmus/guidance/ls-and-unit-cost-decision_erasmus_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/erasmus/guidance/ls-and-unit-cost-decision_erasmus_en.pdf 483 den grundlegenden Fördervoraussetzungen für EU-Kostenzuschüsse entsprechen (für Aktionen, die von der EACEA verwaltet werden, siehe AGA – Kommentierte Finanzhilfevereinbarung, Artikel 6); • vorab festgelegter Pauschalbetrag: Der Betrag wird von der gewährenden Behörde in der Aufforderung festgelegt (Teil B dieses Leitfadens); • eine Kombination dieser Finanzierungsformen Nach dem Finanzierungsmechanismus im Rahmen des Programms Erasmus+ werden Finanzhilfen meist in Form einer Erstattung auf der Grundlage von Einheitskosten oder Pauschalbeträgen bewilligt. Diese Gestaltung der Finanzhilfe erleichtert den Antragstellern die Berechnung der zu beantragenden Finanzmittel und begünstigt eine realistische Finanzplanung des Projekts. In welcher Form die Finanzhilfe für die Finanzierungspositionen im Rahmen der einzelnen in diesem Leitfaden behandelten Erasmus+-Aktionen gewährt wird, erfahren Sie über die Beschreibung der einzelnen Aktionen in Teil B im Abschnitt „Welche Regeln bestehen für die Finanzierung?”. GRUNDSÄTZE FÜR EU-FINANZHILFEN UND SONSTIGE BESTIMMUNGEN Rückwirkungsverbot Die rückwirkende Gewährung einer EU-Finanzhilfe für bereits abgeschlossene Projekte ist nicht zulässig. Für ein Projekt, das bereits angelaufen ist, kann eine EU-Finanzhilfe nur gewährt werden, wenn der Antragsteller im Projektvorschlag nachweisen kann, dass der Beginn der Durchführung noch vor Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung erforderlich war. In diesem Fall sind Ausgaben, die vor dem Zeitpunkt der Beantragung der Finanzhilfe getätigt wurden, nicht förderfähig. Wenn der Antragsteller vor Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung mit dem Projekt beginnt, erfolgt dies auf eigenes Risiko. Mehrere Einreichungen/Vorschläge Förderfähige Stellen können sich im Rahmen derselben Aufforderung sowie im Rahmen unterschiedlicher Aufforderungen an verschiedenen Projektvorschlägen beteiligen und Fördermittel beantragen. Im Folgenden werden spezifische Vorschriften für identische oder sehr ähnliche Vorschläge aufgeführt, die im Rahmen derselben Aufforderung eingereicht werden, um die Effizienz, Fairness und Klarheit des Finanzierungsverfahrens zu gewährleisten und Doppelfinanzierungen zu vermeiden. Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, gilt jedoch: ▪ Bei Vorliegen mehrerer Vorschläge für sehr ähnliche Projekte wird nur ein Vorschlag angenommen und evaluiert, und die Antragsteller werden aufgefordert, die übrigen zurückzuziehen (oder die Vorschläge werden abgelehnt). ▪ Vorschläge können bis zum Ablauf der Einreichungsfrist geändert und erneut eingereicht werden. Für Aktionen, die von den nationalen Agenturen verwaltet werden, gilt: ▪ Wenn ein und derselbe Antrag von demselben Antragsteller bei derselben nationalen Agentur oder bei verschiedenen nationalen Agenturen mehrfach eingereicht wird, werden alle Anträge abgelehnt. ▪ Wenn fast identische oder ähnliche Anträge von demselben Antragsteller oder von verschiedenen Antragstellern bei derselben nationalen Agentur oder bei verschiedenen nationalen Agenturen eingereicht https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/aga_en.pdf 484 werden, so werden alle Anträge einer besonderen Bewertung unterzogen und können sämtlich abgelehnt werden. ▪ Vorschläge können bis zum Ablauf der Einreichungsfrist geändert und erneut eingereicht werden. Um des Weiteren einem breiten Spektrum von Organisationen Zugang zu Finanzmitteln zu gewähren und so das Programm inklusiv und zugänglich zu gestalten, werden spezifische Regeln zur Festsetzung einer Höchstzahl von Vorschlägen, die eine einzelne Stelle im Rahmen derselben Aufforderung oder Runde für bestimmte Aktionen beantragen oder an der sie teilnehmen kann, in diesen Leitfaden aufgenommen. Diese Maßnahmen sollen eine breitere und gerechtere Verteilung der Mittel gewährleisten, damit mehr neue Teilnehmende und ein breiteres Spektrum von Teilnehmenden vom Programm profitieren können. Die Regeln für Höchstgrenzen sind gegebenenfalls in den Förderfähigkeitskriterien für Aktionen in Teil B dieses Leitfadens aufgeführt. Originalinhalte und Urheberschaft Die Rechte des geistigen Eigentums und die Originalität der eingereichten Arbeiten sind im Rahmen des Programms Erasmus+ zu wahren. Alle Projekt- und Akkreditierungsanträge müssen Originalinhalte enthalten, die von der antragstellenden Organisation oder Partnerorganisationen oder Konsortiumsmitgliedern, die gemeinsam eine Finanzhilfe beantragen, erstellt wurden. Wird auf Inhalte Dritter Bezug genommen, so sind die Rechte des geistigen Eigentums ordnungsgemäß zuzuteilen und anzuerkennen. Werden diese Kriterien durch Plagiatshandlungen nicht erfüllt, kann ein Vorschlag nicht berücksichtigt werden. Eine bestätigte Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums stellt eine Ausschlusssituation im Sinne der EU-Haushaltsordnung488 dar. Es ist daher Sache der Antragsteller, dafür zu sorgen, dass ihre Vorschläge Originalinhalte enthalten, alle Quellen ordnungsgemäß angegeben und die geltenden Vorschriften für geistiges Eigentum und ethische Leitlinien eingehalten werden, um das Risiko einer Ablehnung zu vermeiden. Wenn die Antragsteller die Verwendung generativer Instrumente der künstlichen Intelligenz (KI) für die Ausarbeitung des Antrags in Erwägung ziehen, sollten sie sich des Risikos von Plagiaten bewusst sein, und sie sollten sorgfältig prüfen, um die Angemessenheit und Genauigkeit der Anwendung sowie die Einhaltung der Vorschriften über geistiges Eigentum und den Originalinhalt der Anwendung sicherzustellen. Hochschuleinrichtungen, die einen Antrag in Bezug auf internationale Mobilitätsaktivitäten stellen, können beim Abfassen ihres Antrags auch ihre Partner-Hochschuleinrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Ländern einbeziehen. Den Antragstellern wird dringend empfohlen, sich bei der Abfassung des Antrags nicht auf externe Stellen oder Einzelpersonen zu stützen. Dies liegt daran, dass der Prozess der Ausarbeitung eines Antrags und die Überlegungen des Antragstellers und gegebenenfalls anderer teilnehmender Organisationen über die verschiedenen Elemente eines Vorschlags von wesentlicher Bedeutung sind, um eine hochwertige Durchführung der Aktivitäten zu gewährleisten, und zum Aufbau von Kapazitäten dieser Organisationen beitragen. Darüber hinaus werden alle Vorschläge automatisch von den nationalen Agenturen und der Exekutivagentur auf Doppelfinanzierung und Plagiatsrisiken überprüft. Der Rückgriff auf externe Stellen zur Unterstützung bei der Ausarbeitung des Antrags erhöht das Risiko mangelnder Originalität, insbesondere wenn die externen Stellen auch andere potenzielle Antragsteller unterstützen. Ähnelt der Inhalt des Antrags einem bereits finanzierten oder zu finanzierenden Projekt, wird ein Bericht über kritische Ähnlichkeiten erstellt, in dem der Prozentsatz der Ähnlichkeit mit anderen Vorschlägen hervorgehoben wird. Ohne Begründung durch den Antragsteller könnten solche festgestellten Ähnlichkeiten zur Ablehnung des Vorschlags führen. Die Finanzhilfen decken auch keine Kosten im Zusammenhang mit der Einstellung externer Organisationen oder Einzelpersonen zur Anfertigung des Antrags oder weiterer Berichte, da dies als Kernaufgabe betrachtet wird, die nicht an Unterauftragnehmer vergeben werden kann. Daher dürfen für die Abfassung des Antrags oder etwaiger nachfolgender 488 Artikel 138 Absatz 1 Buchstabe c Ziffer iii der Haushaltsordnung. 485 Berichte keine anderen Organisationen oder externen Personen bezahlt oder anderweitig entschädigt werden, da diese Kosten nach den Bedingungen der Finanzhilfe nicht erstattet oder als förderfähig betrachtet werden. Die nationale Agentur oder die Exekutivagentur kann den Antrag im Rahmen des Auswahlverfahrens ablehnen oder ein bewilligtes Projekt/eine bewilligte Akkreditierung jederzeit beenden, wenn sie feststellt, dass Rechte des geistigen Eigentums verletzt wurden oder die in der ehrenwörtlichen Erklärung enthaltenen Aussagen falsch sind. Kumulative Finanzierung und Verbot der Doppelfinanzierung Für ein und dasselbe Projekt kann einem bestimmten Begünstigten nur eine Finanzhilfe aus dem Programmhaushalt gewährt werden. Aktionen, die einen Beitrag aus dem Programm erhalten haben, können auch Beiträge aus einem anderen Unionsprogramm erhalten, sofern diese Beiträge nicht dieselben Kosten decken. Die Bestimmungen des einschlägigen Unionsprogramms gelten für den entsprechenden Beitrag zu der Aktion. Die kumulative Finanzierung darf die förderfähigen Gesamtkosten der Aktion nicht übersteigen489. Auf keinen Fall werden dieselben Kosten zweimal aus dem Haushalt der Union finanziert. Um das Risiko einer Doppelfinanzierung zu vermeiden, muss der Antragsteller erklären, dass seine Organisation für die betreffende Aktion keine weiteren EU-Finanzhilfen erhalten hat, und sich verpflichten, etwaige künftige EU-Finanzhilfen im Zusammenhang mit der betreffenden Aktion sowie etwaige EU-Beiträge zu den Betriebskosten an seine Organisation zu melden. Dies wird anhand der ehrenwörtlichen Erklärung überprüft. Grundsatz des Gewinnverbots Eine aus dem EU-Haushalt finanzierte Finanzhilfe darf nicht zum Ziel oder zur Folge haben, dass der Begünstigte im Rahmen des Projekts einen Gewinn erzielt490. Als Gewinn gilt ein bei Zahlung des Restbetrags berechneter Überschuss der Einnahmen gegenüber den förderfähigen Kosten der Aktion, wobei sich die Einnahmen auf die Finanzhilfe der Union und die durch die betreffende Aktion oder das betreffende Arbeitsprogramm erzielten Einnahmen beschränken491. Der Grundsatz des Gewinnverbots gilt nicht für492: a) Aktionen, die darauf abzielen, die finanzielle Leistungsfähigkeit des Begünstigten zu stärken, oder Aktionen, die Einkommen erwirtschaften, damit ihre Kontinuität über den in der Finanzhilfevereinbarung vorgesehenen Zeitraum der Finanzierung aus Mitteln der Union hinaus sichergestellt ist; b) Studien-, Forschungs-, Ausbildungs- oder Bildungsförderung, die natürlichen Personen gezahlt wird, oder andere Direkthilfen, die besonders bedürftigen natürlichen Personen, wie etwa Arbeitslosen und Flüchtlingen, gezahlt werden; c) Aktionen, die von gemeinnützigen Organisationen durchgeführt werden; d) Finanzhilfen, die in Form eines Einheitszuschusses oder Pauschalbeitrags gewährt werden; e) Finanzhilfen von geringem Wert, definiert als Finanzhilfen von bis zu 60 000 EUR. 489 Siehe Artikel 32 der Erasmus+-Verordnung. 490 Artikel 195 der Haushaltsordnung. 491 Zu diesem Zweck beschränken sich die Einnahmen auf Einnahmen aus dem Projekt sowie auf Finanzbeiträge, die von den Gebern speziell zur Finanzierung förderfähiger Kosten zugewiesen wurden. Der Gewinn (oder der Verlust) ist dann wie oben definiert die Differenz zwischen: ▪ dem vorläufig genehmigten Finanzhilfebetrag und den durch die Maßnahme erzielten Einnahmen und ▪ den dem Begünstigten entstandenen förderfähigen Kosten. Wird ein Gewinn erzielt, so wird dieser außerdem nach Maßgabe der Finanzhilfevereinbarung eingezogen. Die nationale Agentur oder die Exekutivagentur ist befugt, den prozentualen Anteil am Gewinn einzuziehen, der dem Zuschuss der Union zu den förderfähigen Kosten entspricht, die dem Begünstigten im Rahmen der Durchführung der Aktion tatsächlich entstanden sind. Weitere Erläuterungen zur Berechnung des Gewinns für Aktionen, für die Finanzhilfen in Form der Erstattung eines bestimmten Teils der förderfähigen Kosten gewährt werden, folgen. 492 Artikel 195 Absatz 3 der Haushaltsordnung. 486 Wird ein Gewinn erzielt, ist die Kommission befugt, den prozentualen Anteil am Gewinn einzuziehen, der dem Beitrag der Union zu den förderfähigen Kosten entspricht, die dem Begünstigten im Rahmen der Ausführung der Maßnahme tatsächlich entstanden sind. Bei der Berechnung des mit der Finanzhilfe erzielten Gewinns werden Kofinanzierungen in Form von Sachleistungen nicht berücksichtigt. Kofinanzierung Für Finanzhilfen gilt das Gebot der Kofinanzierung. Folglich werden die für die Durchführung der Aktion erforderlichen Mittel nicht vollständig durch die Finanzhilfe bereitgestellt. Die Kofinanzierung kann in Form von Eigenmitteln des Empfängers, Einnahmen aus der Aktion oder Finanzbeiträgen oder Sachleistungen Dritter erfolgen. Wenn die EU-Finanzhilfe in Form von Zuschüssen zu den Kosten je Einheit, Pauschalbeträgen oder Pauschalfinanzierungen gewährt wird, was bei den meisten in diesem Leitfaden beschriebenen Aktionen der Fall ist, wird die Einhaltung der Grundsätze des Gewinnverbots und der Kofinanzierung von der Kommission für die gesamte Aktion im Vorhinein sichergestellt, wenn sie dafür die Raten oder Prozentsätze festlegt. Die Einhaltung der Grundsätze des Gewinnverbots und der Kofinanzierung wird in diesem Fall generell vorausgesetzt, weshalb die Antragsteller die Kosten im Zusammenhang mit dem Projekt nicht begründen müssen. Die Zahlung einer Finanzhilfe in Form einer Erstattung auf der Grundlage von Einheitskosten, Pauschalbeträgen oder Pauschalfinanzierungen erfolgt jedoch unbeschadet des Rechts auf Einsicht in die gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen des Begünstigten. Wenn eine Prüfung oder Kontrolle ergibt, dass der Sachverhalt, der den Anspruch auf die Finanzierung begründet, nicht besteht (z. B. wenn Projektaktivitäten nicht wie bei Antragstellung genehmigt durchgeführt oder Teilnehmer nicht in die Aktivitäten einbezogen wurden) und die Zahlung an den Begünstigen in Form einer Erstattung auf der Grundlage von Einheitskosten, von Pauschalbeträgen oder Pauschalfinanzierungen ungerechtfertigt war, kann die nationale Agentur oder die Exekutivagentur einen Betrag bis zur Höhe der Finanzhilfe zurückfordern. Ebenso kann die Finanzhilfe gekürzt werden, wenn die Aktivitäten oder Leistungen nicht oder in unzureichender Qualität durchgeführt bzw. erbracht werden (einschließlich der Nichterfüllung einer vertraglichen Verpflichtung), wobei der Stand der Durchführung der Aktion zu berücksichtigen ist. Darüber hinaus kann die Europäische Kommission zu statistischen Zwecken und zur Kontrolle Erhebungen auf der Basis von Stichproben von Begünstigten durchführen, um die tatsächlichen Kosten von Projekten zu ermitteln, die eine Finanzhilfe in Form einer Erstattung auf der Grundlage von Einheitskosten, von Pauschalbeträgen oder Pauschalfinanzierungen erhalten haben. VORSCHRIFTEN FÜR DIE FÖRDERFÄHIGKEIT DER KOSTEN Um förderfähig zu sein, müssen die Kosten und Beiträge493 die Fördervoraussetzungen, die in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt sind, sowie die nachstehenden Fördervoraussetzungen erfüllen494: Förderfähige Kosten – allgemeine Voraussetzungen495 1) Tatsächliche/reale Kosten: • Sie müssen dem Begünstigten tatsächlich entstanden sein. • Sie müssen während des Durchführungszeitraums angefallen sein, der in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt wurde, mit Ausnahme der Kosten für Abschlussberichte und Prüfbescheinigungen, die im Nachhinein angefallen sein können. 493 Im Einklang mit dem Beschluss zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen und Kosten je Einheit im Rahmen des Programms Erasmus+ 2021-2027. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/erasmus/guidance/ls- and-unit-cost-decision_erasmus_en.pdf. 494 Die anwendbaren Finanzbestimmungen für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, sind im Detail in der Musterfinanzhilfevereinbarung dargestellt, die im Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten veröffentlicht wurde. 495 Artikel 125 und 189 der Haushaltsordnung. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/erasmus/guidance/ls-and-unit-cost-decision_erasmus_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/erasmus/guidance/ls-and-unit-cost-decision_erasmus_en.pdf 487 • Sie müssen in einer der Budgetkategorien geltend gemacht werden, die in der Finanzhilfevereinbarung angegeben sind. • Sie müssen Verbindung mit der in der Finanzhilfevereinbarung beschriebenen Aktion angefallen und für die Durchführung dieser Aktion erforderlich sein. • Sie müssen identifizierbar und überprüfbar sein, vor allem müssen sie in der Buchführung des Begünstigten entsprechend den im Land seiner Niederlassung geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen und den üblichen Kostenrechnungsverfahren des Begünstigten erfasst sein. • Sie müssen die Anforderungen der geltenden Steuer-, Arbeits- und Sozialgesetze erfüllen. • Sie sind angemessen und gerechtfertigt und genügen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung, insbesondere im Hinblick auf Sparsamkeit und Effizienz. 2) Kosten je Einheit und Beiträge: • Sie müssen in einer der Budgetkategorien geltend gemacht werden, die in der Finanzhilfevereinbarung angegeben sind. i) Die Einheiten müssen - vom Begünstigten während des Durchführungszeitraums tatsächlich verwendet oder hergestellt werden, - für die Durchführung der Maßnahme erforderlich sein und ii) die Anzahl der Einheiten muss klar erkennbar und überprüfbar sein und erforderlichenfalls durch Aufzeichnungen und Unterlagen belegt werden. 3) Pauschalbeträge: • Sie müssen unter einer der Aktivitäten bzw. einem der Arbeitspakete geltend gemacht werden, die in der Finanzhilfevereinbarung angegeben sind. • Die Arbeiten müssen vom Begünstigten in Übereinstimmung mit der Finanzhilfevereinbarung ordnungsgemäß durchgeführt werden;. • Die Ergebnisse/Outputs müssen innerhalb des Durchführungszeitraums erreicht werden. Bei Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden und bei denen ein Pauschalbetragsmodell zur Anwendung kommt, wird der Pauschalbetrag von der gewährenden Behörde (EACEA) auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets festgesetzt. Einzelheiten sind Teil B dieses Leitfadens zu entnehmen. Darüber hinaus gilt Folgendes: - Da die detaillierte Kostenaufstellung als Grundlage für die Festlegung der Pauschalbeträge für die Finanzhilfen dient (und weil die Pauschalbeträge zuverlässige Näherungswerte für die tatsächlichen Kosten eines Projekts sein müssen), müssen die darin enthaltenen Kosten den grundlegenden Fördervoraussetzungen für EU- Kostenzuschüsse entsprechen (siehe AGA – Kommentierte Finanzhilfevereinbarung, Artikel 6). Dies ist besonders wichtig bei Beschaffungen und Unterauftragsvergaben, die das beste Preis-Leistungs-Verhältnis (oder gegebenenfalls den niedrigsten Preis) aufweisen und frei von jeglichen Interessenkonflikten sein müssen. Enthält die Kostenaufstellung nicht förderfähige Kosten, kann die Finanzhilfe gekürzt werden (auch zu einem späteren Zeitpunkt während der Projektdurchführung oder nach deren Abschluss). - Wenn Kosten je Einheit in Bezug auf Freiwillige496 in die detaillierte Kostenaufstellung für eine konkrete Aktion mit pauschaler Finanzhilfe aufgenommen werden können, prüfen Sie bitte Teil B dieses Leitfadens. Kosten für Freiwillige sind keine klassische Kostenkategorie. Es entstehen keine Kosten, da die Arbeit von Freiwilligen nicht bezahlt wird. Allerdings können Kosten für Freiwillige dem Budget in Form von zuvor festgelegten Kosten je Einheit (pro Freiwilligen) hinzugerechnet werden. Auf diese Weise können Sie von der Arbeit von Freiwilligen bei der Finanzhilfe profitieren (durch Erhöhung des Erstattungsbetrags auf bis zu 100 % der normalen Kosten, d. h. anderer Kostenkategorien als Kosten für Freiwillige). Weitere Informationen sind der Kommentierten Finanzhilfevereinbarung (AGA), Artikel 6.2.A.5 zu entnehmen. 496 Beschluss der Kommission vom 10. April 2019 zur Genehmigung der Heranziehung von Kosten je Einheit für die Geltendmachung von Personalkosten für die im Rahmen einer Maßnahme oder eines Arbeitsprogramms von Freiwilligen geleistete Arbeit (C(2019) 2646 final). https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/aga_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/aga_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/aga_en.pdf https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de 488 - Ob Kosten je Einheit in Bezug auf KMU-Eigentümer/natürliche Personen497 für eine pauschale Finanzhilfe zulässig sind und in die detaillierte Kostenaufstellung für eine konkrete Aktion aufgenommen werden können, entnehmen Sie bitte Teil B. - Reise- und Aufenthaltskosten im Rahmen einer pauschalen Finanzhilfe: Verwenden Sie bitte die Reisekosten- und Aufenthaltskosten je Einheit498. - Ob Kosten für die finanzielle Unterstützung Dritter zulässig sind und in die detaillierte Kostenaufstellung für eine konkrete Aktion mit pauschaler Finanzhilfe aufgenommen werden können, entnehmen Sie bitte Teil B. Der Höchstbetrag pro Dritten beläuft sich auf 60 000 EUR, sofern in Teil B nicht anders angegeben. - Ob es eine spezielle Regelung für Ausrüstungskosten gibt, entnehmen Sie bitte Teil B. - Kommunikationskosten für die Präsentation des Projekts auf den Websites der Teilnehmenden oder auf ihren Konten in sozialen Medien förderfähig; Kosten für separate Projektwebsites sind nicht förderfähig. Förderfähige Kosten – spezifische Voraussetzungen Förderfähige tatsächliche/reale Kosten können direkt oder indirekt sein. Direkte Kosten Bei den förderfähigen direkten Kosten handelt es sich um spezifische Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Durchführung der Aktion stehen und ihr daher direkt zugeordnet werden können. Die Budgetkategorien, die als tatsächliche Kosten erstattet werden, finden Sie in Teil B dieses Leitfadens. Die internen Rechnungslegungs- und Rechnungsprüfungsverfahren des Begünstigten müssen eine direkte Zuordnung der angegebenen projektbezogenen Ausgaben und Einnahmen zu den entsprechenden Buchungsposten und Belegen ermöglichen. Mehrwertsteuer (MwSt) Nach den geltenden nationalen MwSt-Vorschriften nicht abzugsfähige und nicht erstattungsfähige Mehrwertsteuerbeträge sind förderfähig.499 Ausgenommen sind nur Aktivitäten oder Transaktionen staatlicher, regionaler oder lokaler Verwaltungsstellen oder sonstiger öffentlicher Stellen, die diesen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen.500 Die Mehrwertsteuerrichtlinie findet in Nicht-EU-Ländern keine Anwendung. Organisationen aus den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können von den Steuern (einschließlich Umsatzsteuer), Zöllen und Gebühren befreit werden, falls von der Europäischen Kommission und dem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland, in dem die Organisation ansässig ist, eine Vereinbarung unterzeichnet wurde. Förderfähige indirekte Kosten Indirekte Kosten sind Kosten, die nicht unmittelbar mit der Durchführung der Maßnahme zusammenhängen und deshalb dieser Maßnahme nicht direkt zugeordnet werden können. Einzelheiten zu den Finanzierungsregeln für spezifische Aktionen finden Sie in Teil B dieses Leitfadens. Bei Mobilitätsprojekten für Jugendarbeiter kann für indirekte Kosten ein Pauschalbetrag von maximal 7 % der förderfähigen direkten Kosten gewährt werden; dabei handelt es sich um allgemeine Verwaltungskosten des Begünstigten, die nicht bereits unter den förderfähigen direkten Kosten erfasst sind (z. B. Strom- oder Internetkosten, Kosten für Räumlichkeiten), die aber mit dem Projekt in Zusammenhang stehen. 497 Beschluss der Kommission vom 30. Juli 2024 zur Genehmigung der Heranziehung von Kosten je Einheit für Personalkosten von Eigentümern kleiner und mittlerer Unternehmen und von Begünstigten, bei denen es sich um natürliche Personen handelt, die für die im Rahmen einer Aktion oder eines Arbeitsprogramms von ihnen selbst geleistete Arbeit kein Gehalt beziehen (C(2024) 5328 final). 498 Beschluss der Kommission vom 31. Juli 2024 zur Genehmigung der Heranziehung von Kosten je Einheit für Reise-, Unterbringungs- und Aufenthaltskosten im Zusammenhang mit einer Maßnahme oder einem Arbeitsprogramm im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 (C(2024) 5405 final). 499 In den Mitgliedstaaten wird die MwSt-Richtlinie 2006/112/EG im jeweiligen nationalen Umsatzsteuerrecht umgesetzt. 500 Siehe Artikel 13 Absatz 1 der Richtlinie. 489 Indirekte Kosten dürfen keine Kosten umfassen, die in einer anderen Budgetkategorie erfasst wurden. Eine Erstattung indirekter Kosten kommt nicht in Betracht, wenn der Begünstigte bereits einen Betriebskostenzuschuss aus dem Haushalt der Europäischen Union erhält (z. B. im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft im Rahmen von Erasmus+). Nicht förderfähige Kosten Folgende Kosten können nicht geltend gemacht werden: • Kosten oder Finanzierungsbeiträge, die den Bedingungen in Teil B dieses Leitfadens nicht entsprechen • Kosten im Zusammenhang mit Kapitalrenditen und Dividenden, die von einem Begünstigten gezahlt werden • Verbindlichkeiten und damit verbundene Kosten • Rückstellungen für Verluste oder Verbindlichkeiten • Zinsaufwendungen • Wechselkursverluste • von der Bank des Begünstigten in Rechnung gestellte Kosten für Überweisungen der gewährenden Behörde • überhöhte oder unbedachte Ausgaben • abzugsfähige oder erstattungsfähige Mehrwertsteuerbeträge (einschließlich Mehrwertsteuer, die von öffentlichen Stellen entrichtet wird, die als Behörden agieren) (siehe vorhergehender Abschnitt über Mehrwertsteuer) • Kosten oder Finanzierungsbeiträge, die für Aktivitäten angefallen sind, die während der Aussetzung der Finanzhilfevereinbarung durchgeführt wurden • Sachleistungen Dritter • Kosten oder Finanzierungsbeiträge, die im Rahmen anderer EU-Finanzhilfen (oder im Rahmen von Finanzhilfen, die von einem Mitgliedstaat der EU, einem Drittland oder einer anderen Stelle, die den EU-Haushalt ausführt, gewährt werden) geltend gemacht werden, mit Ausnahme der folgenden Fälle: o wenn die maßnahmenbezogene Finanzhilfe mit einem Beitrag zu den Betriebskosten kombiniert wird, der denselben Zeitraum abdeckt, und der Begünstigte nachweisen kann, dass der Beitrag zu den Betriebskosten keine (direkten oder indirekten) Kosten der maßnahmenbezogenen Finanzhilfe deckt • Kosten oder Finanzierungsbeiträge für Personal einer nationalen (oder regionalen/lokalen) Verwaltung für Aktivitäten, die Teil der normalen Aktivitäten der Verwaltung sind (d. h., die nicht nur wegen der Gewährung von Finanzhilfen durchgeführt werden) • Kosten oder Finanzierungsbeiträge (insbesondere Reise- und Aufenthaltskosten) für Personal oder Vertreter der Organe, Einrichtungen, Ämter oder Agenturen der EU: • bei Anmietung oder Leasing von Ausrüstungen die Kosten für eine Übernahmeoption zum Ende des Leasing- oder Mietzeitraums • Kontoeröffnungs- und Kontoführungsgebühren (einschließlich der Kosten für Überweisungen der nationalen Agentur oder der Exekutivagentur bzw. an sie, die von der Bank des Begünstigten verrechnet werden) Finanzierungsquellen Im Allgemeinen wird bei der Projektförderung durch Finanzhilfen eine direkte oder indirekte Kofinanzierung501 in Form von Pauschalbeträgen, Kosten je Einheit oder Pauschalfinanzierungen gewährt. Sofern die Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen dies vorsehen, sollte der Antragsteller im Antragsformular den Beitrag angeben, der aus anderen Quellen als der EU-Finanzhilfe stammt. Eine direkte Kofinanzierung kann beispielsweise in Form von Eigenmitteln des Begünstigten oder von Finanzbeiträgen Dritter erfolgen. Wenn zum Zeitpunkt des Abschlussberichts und des Antrags auf Zahlung des Restbetrags Beweise für einen Überschuss vorliegen, so konsultieren Sie bitte die obigen Abschnitte über Gewinnverbot und Kofinanzierung sowie die einschlägigen Bestimmungen der Finanzhilfevereinbarung. Sachleistungen Dritter gelten nicht als mögliche Kofinanzierung. 501 Artikel 193 der Haushaltsordnung. 490 SCHRITT 4: AUSFÜLLEN UND EINREICHEN DES ANTRAGSFORMULARS ANTRAGSFORMULARE Um eine EU-Finanzhilfe im Rahmen des Programms Erasmus+ zu beantragen, müssen die Antragsteller die spezifischen Formulare für die jeweilige Aktion verwenden: • Anträge für Aktionen, die von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur verwaltet werden, sind elektronisch über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) für die relevante Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu übermitteln502. Die Anträge (einschließlich Anhängen und Belegen) sind unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu übermitteln. Die Antragsteller müssen das Formular in einer der EU-Amtssprachen ausfüllen, während die Kurzbeschreibung/Zusammenfassung des Projekts stets in englischer Sprache abgefasst sein sollte. Weitere Informationen zum Verfahren für die Einreichung (einschließlich IT-Aspekten) finden Sie im Online- Handbuch, abrufbar unter https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021- 2027/common/guidance/om_en.pdf. • Anträge für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden (einschließlich der Anhänge), sind elektronisch mit den Antragsformularen zu übermitteln, die im Abschnitt „Opportunities“ (Chancen) der Website von Erasmus+ und des Europäischen Solidaritätskorps verfügbar sind.503 Weitere Informationen über das Einreichungsverfahren finden Sie in den Leitfäden zu Erasmus+ und zum Europäischen Solidaritätskorps unter https://wikis.ec.europa.eu/display/NAITDOC. Bei Projekten, die von einem Konsortium eingereicht werden, reicht der Koordinator im Namen aller Mitglieder einen einzigen Antrag für das Projekt ein. Der Antrag ist bei der jeweils zuständigen nationalen Agentur oder der Exekutivagentur einzureichen (siehe Abschnitt „Wo ist der Antrag zu stellen?“ bei den jeweiligen Aktionen in Teil B dieses Leitfadens). Auf dem Postweg, per Kurier, per Telefax oder E-Mail übermittelte Anträge werden nicht berücksichtigt. Bei Aktionen, die von einer nationalen Agentur verwaltet werden, ist das elektronische Formular in einer der Amtssprachen der EU-Mitgliedstaaten und der mit dem Programm assoziierten Drittländer auszufüllen. Außerdem muss der Antragsteller gleichzeitig mit der Einreichung des Antrags eine ehrenwörtliche Erklärung im vorgeschriebenen Format unterzeichnen und einreichen. Bei Aktionen mit mehreren Begünstigten müssen die Partner (künftige Mitbegünstigte) das Formular für den Beitritt und die ehrenwörtliche Erklärung unterzeichnen und einreichen, in dem die ehrenwörtliche Erklärung, ein Mandat für den Koordinator und ein Beitrittsformular für die Finanzhilfevereinbarung in einem einzigen Dokument enthalten sind. Das Formular für den Beitritt und die ehrenwörtliche Erklärung sollte zusammen mit dem Antrag für jeden Mitbegünstigten vorgelegt werden. Wird es nicht mit dem Antrag vorgelegt, kann die nationale Agentur es zu einem späteren Zeitpunkt anfordern, indem sie eine verbindliche Frist für die Einreichung festlegt. Es sei darauf hingewiesen, dass die Finanzhilfevereinbarung selbst bei einer Genehmigung des Antrags erst dann unterzeichnet werden kann, wenn dieses Formular für jeden Mitbegünstigten vorliegt. Die Anträge sind nur bei einer einzigen nationalen Agentur oder bei der Exekutivagentur einzureichen. Wenn mehrere Fassungen von ein und demselben Antrag in derselben Auswahlrunde bei derselben nationalen Agentur oder der Exekutivagentur eingereicht werden, betrachtet die nationale Agentur bzw. die Exekutivagentur jeweils die letzte vor Fristablauf eingereichte Fassung als gültig. 502 Die Antragsformulare sind zugänglich über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) im Abschnitt „Calls for proposals“ unter https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/opportunities/calls-for- proposals?order=DESC&pageNumber=1&pageSize=50&sortBy=startDate&isExactMatch=true&status=31094501,31094502&framew orkProgramme=43353764. 503 Die Antragsformulare finden Sie auf der Website von Erasmus+ und des Europäischen Solidaritätskorps unter https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc/index/ im Abschnitt „Opportunities“ (Chancen). https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/om_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/om_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/om_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/om_en.pdf https://wikis.ec.europa.eu/display/NAITDOC https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/opportunities/calls-for-proposals?order=DESC&pageNumber=1&pageSize=50&sortBy=startDate&isExactMatch=true&status=31094501,31094502&frameworkProgramme=43353764 https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/opportunities/calls-for-proposals?order=DESC&pageNumber=1&pageSize=50&sortBy=startDate&isExactMatch=true&status=31094501,31094502&frameworkProgramme=43353764 https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/opportunities/calls-for-proposals?order=DESC&pageNumber=1&pageSize=50&sortBy=startDate&isExactMatch=true&status=31094501,31094502&frameworkProgramme=43353764 https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc/index/ 491 Fristeinhaltung Der Antrag ist innerhalb der für die jeweilige Aktion gesetzten Frist zu übermitteln. Die Fristen für die Einreichung von Projekten für die einzelnen Aktionen finden Sie in Teil B dieses Leitfadens („Förderkriterien“). Hinweis: Für die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwalteten Aktionen sind unabhängig von der angegebenen Frist die elektronischen Formulare für dezentrale Aktionen stets bis 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) zu übermitteln. Für Aktionen, die von der Exekutivagentur EACEA verwaltet werden und Gegenstand dieses Programmleitfadens sind, ist die Frist für die Einreichung von Vorschlägen entsprechend den Anforderungen des Förder- und Ausschreibungsportals (Funding & Tenders Portal) der Kommission 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit). Antragsteller aus Ländern anderer Zeitzonen sollten den Zeitunterschied einkalkulieren, damit ihre Anträge nicht abgelehnt werden. WAS GESCHIEHT NACH ÜBERMITTLUNG EINES ANTRAGS? Alle bei den nationalen Agenturen oder bei der Exekutivagentur eingegangenen Anträge werden einem Bewertungsverfahren unterzogen. DAS BEWERTUNGSVERFAHREN Projektvorschläge werden von der nationalen Agentur oder der Exekutivagentur, bei der der Antrag eingeht, ausschließlich anhand der in diesem Leitfaden beschriebenen Kriterien bewertet. Die Reihenfolge der Bewertung dieser Kriterien wird vom Anweisungsbefugten festgelegt. Die Bewertung beinhaltet: • eine Prüfung, um sicherzustellen, dass der Antrag die Zulässigkeitskriterien erfüllt • eine Prüfung, um sicherzustellen, dass der Antragsteller und die vorgeschlagenen Aktivitäten die Förderkriterien erfüllen • eine Prüfung, um sicherzustellen, dass der Antragsteller die Ausschluss- und Auswahlkriterien (d. h. operative und finanzielle Leistungsfähigkeit) erfüllt • eine Qualitätsprüfung, um zu bewerten, inwieweit der Antrag die Zuschlagskriterien erfüllt Diese Qualitätsprüfung erfolgt in der Regel mit Unterstützung unabhängiger Sachverständiger. Bei ihrer Bewertung stützen sich die Sachverständigen auf Leitlinien der Europäischen Kommission. Für die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwalteten Aktionen werden diese Leitlinien auf den Websites der Europäischen Kommission und der in jedem Land für die Verwaltung von Erasmus+-Projekten zuständigen Agenturen bereitgestellt. • eine Überprüfung, ob bei dem Vorschlag nicht das Risiko einer Doppelfinanzierung besteht. Falls erforderlich, wird diese in Zusammenarbeit mit anderen nationalen Agenturen oder anderen Akteuren durchgeführt. Wird ein Vorschlag aus einem der genannten Gründe abgelehnt oder erfüllt er eines der verbindlichen Kriterien nicht, werden die anderen Kriterien nicht bewertet. Die nationale Agentur oder die Exekutivagentur setzt zur Verwaltung des gesamten Auswahlverfahrens einen Bewertungsausschuss ein. Anhand der vom Bewertungsausschuss – gegebenenfalls mit Unterstützung von externen Sachverständigen – durchgeführten Bewertung erstellt die zuständige Agentur eine Liste der für die Gewährung der Finanzhilfe vorgeschlagenen Projekte. Bei allen in diesem Leitfaden behandelten Aktionen können die Antragsteller während des Bewertungsverfahrens aufgefordert werden, zusätzliche Angaben zu machen oder bereits mit ihrem Antrag vorgelegte Unterlagen zu erläutern, wenn sich dadurch am Vorschlag nichts Wesentliches ändert. Ergänzende Angaben und Erläuterungen sind insbesondere dann gerechtfertigt, wenn dem Antragsteller offensichtlich Schreibfehler unterlaufen sind oder wenn – bei nach Maßgabe von Mehrempfänger-Finanzhilfevereinbarungen geförderten Projekten – die Beitrittsformulare eines oder 492 mehrerer Partner fehlen (zu Vereinbarungen mit mehreren Begünstigten siehe später in diesem Leitfaden „Finanzhilfevereinbarung“). Endgültige Entscheidung Am Ende des Bewertungsverfahrens entscheidet die nationale Agentur oder die Exekutivagentur, für welche Projekte die Finanzhilfe gewährt werden soll. Maßgeblich sind: • die vom Bewertungsausschuss vorgeschlagene Rangliste und • das für die jeweilige Aktion (oder Aktivität im Rahmen einer Aktion) verfügbare Budget. Nach Abschluss des Bewertungsverfahrens werden die Antragsunterlagen und Begleitmaterialien unabhängig vom Ergebnis des Verfahrens nicht an den Antragsteller zurückgeschickt. Mitteilung der Ergebnisse Alle Antragsteller werden über das Bewertungsergebnis in Form einer entsprechenden Benachrichtigung informiert. Dieses Schreiben enthält weitere Anweisungen zu den nächsten Schritten im Hinblick auf die Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung. Falls es nicht möglich ist, die Gründe für Einzelentscheidungen im Detail darzulegen (z. B. wegen der großen Zahl der von ähnlichen Entscheidungen betroffenen Personen), so können Standardantworten erteilt werden. In diesen Standardantworten sind die wichtigsten Gründe für die getroffene Entscheidung aufgeführt. Die erfolgreichen Antragsteller werden aufgefordert, die Finanzhilfe vorzubereiten; andere werden in die Reserveliste aufgenommen oder erhalten eine Ablehnung. Die Aufforderung zur Vorbereitung der Finanzhilfe stellt keine formale Verpflichtung zur Förderung dar. Vor der Vergabe der Finanzhilfe müssen noch verschiedene rechtliche Prüfungen von der nationalen Agentur oder der Exekutivagentur vorgenommen werden: Validierung von Rechtsträgern, finanzielle Leistungsfähigkeit, Ausschlussprüfung usw. Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, werden die Antragsteller aufgefordert, die Finanzdaten ihrer Organisation vorzulegen und einen LEAR zu benennen. Wenn ein Antragsteller der Meinung ist, dass die Ablehnung seines Vorschlags auf einen Fehler im Auswahlverfahren zurückzuführen ist, kann er eine Beschwerde einreichen (entsprechend den in der Benachrichtigung über das Ergebnis der Bewertung angegebenen Fristen und Verfahren)504. Beschwerden müssen sich auf Aspekte der Bewertung des Vorschlags (z. B. Zulässigkeits- oder Förderfähigkeitsprüfung, Bewertungsverfahren usw.) und nicht auf dessen Substanz beziehen. So können die Antragsteller Verfahrensfehler, sachliche Fehler, offensichtliche Beurteilungsfehler oder Ermessensmissbrauch geltend machen (z. B. mangelnde Kohärenz zwischen Punktzahlen und Kommentaren, fehlende oder unzureichende Begründung der Schlussfolgerungen, Vorliegen eines Interessenkonflikts, Überschreitung der Grenzen des Ermessens usw.). Eine Wiederholung des Inhalts des Vorschlags oder Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf das Ergebnis oder die Begründung der technischen Bewertung werden nicht berücksichtigt. Für Aktionen, die von der Exekutivagentur EACEA verwaltet werden, beachten Sie bitte, dass Benachrichtigungen, die nicht innerhalb von zehn Tagen nach dem Versand geöffnet wurden, als eingesehen gelten und dass die Fristen ab der Öffnung/Einsichtnahme berechnet werden.505 Zu beachten ist auch, dass bei elektronisch eingereichten Beschwerden die Zeichenanzahl beschränkt sein kann. 504 Informationen zu von der Exekutivagentur verwalteten Maßnahmen finden Sie im Online-Handbuch zu EU-Fördermitteln und -Ausschreibungen: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/om_en.pdf. 505 Siehe auch die Bedingungen des Förder- und Ausschreibungsportals (Funding & Tenders Portal): https://ec.europa.eu/info/funding- tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/ftp/tc_en.pdf. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/om_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/ftp/tc_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/ftp/tc_en.pdf 493 Vorläufiger Zeitplan für die Zustellung des Finanzhilfebeschlusses und die Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung: Bei Projekten der Leitaktion 1, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, erfolgen die Zustellung des Finanzhilfebeschlusses und die Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung voraussichtlich vier Monate nach Ablauf der Einreichungsfrist. Bei Projekten der Leitaktion 2, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, erfolgen die Zustellung des Finanzhilfebeschlusses und die Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung voraussichtlich fünf Monate nach Ablauf der Einreichungsfrist. Bei Projekten der Leitaktionen 2 und 3, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, erfolgt die Zustellung des Finanzhilfebeschlusses voraussichtlich sechs Monate, die Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung voraussichtlich neun Monate nach Ablauf der Einreichungsfrist. WAS GESCHIEHT NACH GENEHMIGUNG EINES ANTRAGS? Finanzhilfevereinbarung Wenn ein Projekt für eine EU-Finanzhilfe im Rahmen von Erasmus+ ausgewählt wird, wird eine Finanzhilfevereinbarung ausgefertigt, die von der nationalen Agentur oder der Exekutivagentur und dem Antragsteller zu unterzeichnen ist. Der Antragsteller erhält die Finanzhilfevereinbarung und sendet sie unterzeichnet an die nationale Agentur oder Exekutivagentur zurück. Die nationale Agentur oder Exekutivagentur unterzeichnet als letzte Partei. Nachdem beide Seiten die Finanzhilfevereinbarung unterzeichnet haben, wird der Antragsteller zum Begünstigten einer EU-Finanzhilfe und kann mit der Durchführung des Projekts beginnen. Finanzhilfevereinbarungen können wie folgt gestaltet werden: als Einzelempfänger-Vereinbarungen, wobei der Antragsteller der einzige Begünstigte ist, und als Mehrempfänger-Vereinbarungen, bei denen alle Partnerorganisationen eines Konsortiums Begünstigte der Vereinbarung werden. Die Mehrempfänger-Vereinbarung wird vom Koordinator (federführender Antragsteller) unterzeichnet, und dieser ist für die nationale Agentur oder die Exekutivagentur alleiniger Ansprechpartner. Alle übrigen, als Mitbegünstigte an einem Projekt teilnehmenden Organisationen unterzeichnen jedoch ein Beitrittsformular, mit dem sie dem Koordinator die Befugnis übertragen, als Koordinator zu handeln. Bei Aktionen, die von den nationalen Agenturen verwaltet werden, werden die Beitrittsformulare mit der ehrenwörtlichen Erklärung und einem Mandat für den Koordinator in einem einzigen Dokument (Formular für den Beitritt und die ehrenwörtliche Erklärung) kombiniert. Die Beitrittsformulare der einzelnen Partner des Koordinators sollten im Laufe des Antragsverfahrens vorgelegt werden. Werden die Beitrittsformulare später vorgelegt, sollte dies spätestens bei Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen. Hinweis: Für Partnerorganisationen, die nicht im Land der antragstellenden Organisationen ansässig sind, werden im Zusammenhang mit Mobilitätsprojekten für Studierende und Hochschulpersonal, für Lernende und Personal im Bereich der beruflichen Bildung, für Schüler und Personal im Bereich der Schulbildung und für Personal im Bereich der Erwachsenenbildung keine Beitrittsformulare benötigt. Mitgliedsorganisationen nationaler Konsortien aus dem Hochschulbereich sowie aus den Bereichen berufliche Bildung, Schul- und Erwachsenenbildung müssen der antragstellenden Organisation jedoch ein Beitrittsformular vorlegen. Höhe der Finanzhilfe Mit der Bewilligung eines Antrags ist keine Verpflichtung zur Gewährung einer finanziellen Unterstützung in der vom Antragsteller beantragten Höhe verbunden. Die beantragte Finanzhilfe kann nach Maßgabe der konkreten Finanzierungsregeln für eine Aktion reduziert werden. Die Bewilligung einer Finanzhilfe in einer Auswahlrunde begründet keinen Anspruch in späteren Auswahlrunden. Es wird darauf hingewiesen, dass der in der Vereinbarung vorgesehene Förderbetrag als Höchstbetrag zu betrachten ist. Dieser Betrag kann auch dann nicht aufgestockt werden, wenn der Begünstigte einen höheren Betrag beantragt. Wenn die nationale Agentur die gewährende Behörde ist, könnte bei Aktionen, bei denen ein auf Kosten je Einheit basierendes 494 Modell verwendet wird, der in der Vereinbarung vorgesehene Finanzhilfebetrag nach Genehmigung durch die nationale Agentur unter Verwendung von Rückstellungen für unvorhergesehene Ausgaben zur Deckung von außergewöhnlichen Kosten, Inklusionsunterstützung und/oder zusätzlichen Einheiten nach einer Umverteilung erhöht werden. Die von der Exekutivagentur oder der nationalen Agentur überwiesenen Mittel müssen auf dem vom Begünstigten für die Finanzhilfezahlung angegebenen Konto oder Unterkonto klar ausgewiesen sein. Zahlungsverfahren Je nach dem Aktionstyp, der Laufzeit der Finanzhilfevereinbarung und der Bewertung finanzieller Risiken finden unterschiedliche Zahlungsverfahren auf die im Rahmen von Erasmus+ unterstützten Projekte Anwendung. Mit Ausnahme der ersten Vorfinanzierungszahlung erfolgen weitere Zahlungen oder Einziehungen auf Basis der Analyse der vom Begünstigten übermittelten Berichte oder Auszahlungsanträge (die Vorlagen für diese Dokumente werden im Laufe des Jahres auf den Websites der nationalen Agenturen und für die Exekutivagentur im Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten bereitgestellt). Im Folgenden werden die Zahlungsverfahren im Rahmen von Erasmus+ beschrieben. Vorfinanzierungszahlung An den Begünstigten wird innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum, an dem die letzte der beiden Parteien die Finanzhilfevereinbarung unterzeichnet hat („Inkrafttreten“), und ggf. nach Eingang geeigneter finanzieller Garantien (siehe den Abschnitt „Finanzielle Garantie“ unten) eine Vorfinanzierungszahlung geleistet. Die Vorfinanzierung soll die Liquidität des Empfängers gewährleisten. Die nationalen Agenturen oder die Exekutivagentur können beschließen, die erste Vorfinanzierung auf mehrere Tranchen zu verteilen. Sie können auch beschließen, die Vorfinanzierung zu senken oder überhaupt keine Vorfinanzierung zu zahlen, wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit des Begünstigten als gering bewertet wird. Weitere Vorfinanzierungszahlungen Bei einigen Aktionen werden innerhalb von 60 Kalendertagen nach Eingang weiterer Vorfinanzierungsanträge des Begünstigten bei der nationalen Agentur oder bei der Exekutivagentur weitere Vorfinanzierungszahlungen an den Begünstigten geleistet, allerdings nur, wenn dem Antrag auf eine weitere Vorfinanzierungszahlung ein Bericht über die Vorfinanzierung beiliegt. Diese weiteren Vorfinanzierungszahlungen können beantragt werden, wenn mindestens 70 % der bisherigen Vorfinanzierungszahlungen bereits verwendet wurden. Wenn aus der Erklärung über die Verwendung der bisherigen Vorfinanzierungszahlung(en) hervorgeht, dass weniger als 70 % davon zur Deckung der mit der Aktion verbundenen Kosten verwendet wurden, wird die neu auszuzahlende weitere Vorfinanzierung um die nicht verwendeten Beträge der bisherigen Vorfinanzierung gekürzt. Regelmäßige Berichte bzw. Fortschrittsberichte oder technische Berichte Die Begünstigten können zur Vorlage eines regelmäßigen Berichts aufgefordert werden, der dem Antrag auf eine Zwischenzahlung beizufügen ist. In anderen Fällen werden die Begünstigten unter Umständen auch zur Vorlage eines Fortschrittsberichts über den beim jeweiligen Projekt erreichten Stand der Durchführung aufgefordert. Mit Fortschrittsberichten wird keine Freigabe einer weiteren Zahlung ausgelöst. Der regelmäßige Bericht und der Fortschrittsbericht müssen innerhalb der in der Finanzhilfevereinbarung genannten Frist übermittelt werden. Abschlusszahlung oder Einziehung des Restbetrags Der Betrag der an den Begünstigten zu leistenden Abschlusszahlung wird aufgrund eines Abschlussberichts ermittelt, der innerhalb der in der Finanzhilfevereinbarung genannten Frist vorzulegen ist. Wenn a) die Umstände, aufgrund deren eine Förderung abgelehnt oder in anderer Form bewilligt wurde als ursprünglich vorgesehen oder b) die dem Begünstigten tatsächlich entstandenen förderfähigen Kosten geringer sind als zum Zeitpunkt der Antragstellung vorgesehen oder c) 495 die Qualität der durchgeführten Aktivitäten bzw. der erzielten Ergebnisse nicht hinreichend ist, kann die Förderung entsprechend reduziert werden bzw. kann der Begünstigte aufgefordert werden, zu viel gezahlte Vorfinanzierungsbeträge zurückzuzahlen. Bei manchen Aktionen zahlt die nationale Agentur oder die Exekutivagentur 100 % der bewilligten Förderung im Rahmen der Vorfinanzierungszahlungen aus. In solchen Fällen ist keine Restzahlung nötig. Wenn jedoch aus einem vom Begünstigten innerhalb der in der Finanzhilfevereinbarung genannten Frist vorzulegenden Abschlussbericht hervorgeht, dass a) der Sachverhalt, der den Anspruch auf die Finanzhilfe begründet, nicht oder nicht wie vorgesehen besteht oder b) die dem Begünstigten tatsächlich entstandenen förderfähigen Kosten geringer sind als zum Zeitpunkt der Antragstellung geplant oder c) die durchgeführten Aktivitäten/erzielten Ergebnisse von unzureichender Qualität sind, wird der Begünstigte aufgefordert, bereits als Vorfinanzierung erhaltene überschüssige Beträge zurückzuzahlen. Vorfinanzierungszahlungen (oder Teile davon) können (ohne die Zustimmung der Begünstigten) mit Beträgen verrechnet werden, die ein Begünstigter der gewährenden Behörde schuldet – bis zu dem Betrag, der diesem Begünstigten zusteht. Die Abschlusszahlung erfolgt innerhalb von 60 Kalendertagen nach Eingang des Abschlussberichts. SONSTIGE WICHTIGE BESTIMMUNGEN Werte der EU, schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit und Interessenkonflikt Die Antragsteller müssen sich darüber im Klaren sein, dass die Finanzhilfevereinbarung, sofern sie ihnen gewährt wird, die beteiligten Parteien verpflichtet, die Aktion im Einklang mit den höchsten ethischen Standards und den geltenden EU- , internationalen und nationalen Rechtsvorschriften über ethische Grundsätze durchzuführen. Die Begünstigten müssen sich während der Durchführung der Aktion zur Achtung der Werte der EU (wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte einschließlich der Rechte von Minderheiten) verpflichten. Im Falle eines Verstoßes kann die gewährende Behörde die Finanzhilfe kürzen oder einziehen und die Finanzhilfevereinbarung kündigen. Die Aufstachelung zu Diskriminierung, Hass oder Gewalt gegen eine Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe oder ähnliche Handlungen, die gegen die in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union506 verankerten Werte, auf die sich die Union gründet, verstoßen, sind inakzeptabel und mit den Werten und Zielen des Programms unvereinbar, unabhängig davon, ob solche Aktionen vor, während oder nach der Projektdurchführung stattfinden. Im Einklang mit der Haushaltsordnung der EU kann ein solches Verhalten als Grund für den Ausschluss von EU-Mitteln gelten, wenn durch eine rechtskräftige Gerichts- oder eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass die Person oder Stelle im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat aufgrund eines Verstoßes gegen geltende Gesetze, Bestimmungen oder ethische Normen ihres Berufsstandes oder aufgrund jeglicher Form von rechtswidrigem Handeln, das sich auf ihre berufliche Glaubwürdigkeit auswirkt, wenn es vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgt ist507. Ausgeschlossene Stellen können keine EU-Mittel erhalten508. Die Antragsteller sollten ferner zur Kenntnis nehmen, dass sie nach der Gewährung der Finanzhilfe und der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung alle erforderlichen Maßnahmen treffen müssen, um Interessenkonflikte zu vermeiden, aufgrund derer sie aus Gründen der familiären oder privaten Verbundenheit, der politischen Übereinstimmung oder der nationalen Zugehörigkeit, des wirtschaftlichen Interesses oder aus anderen Gründen, die auf direkten oder indirekten Interessen beruhen, ihre Aufgaben womöglich nicht unparteiisch und objektiv wahrnehmen können. Sie müssen der gewährenden Behörde unverzüglich jede Situation förmlich mitteilen, die einen Interessenkonflikt darstellt oder wahrscheinlich zu einem Interessenkonflikt führen wird, und alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um diese Situation zu beheben. Die gewährende Behörde kann überprüfen, ob die getroffenen Maßnahmen geeignet sind, und kann verlangen, dass innerhalb einer gesetzten Frist weitere Maßnahmen getroffen werden. Die gleiche Verpflichtung, Interessenkonflikte zu vermeiden, gilt für Unterauftragnehmer. Insgesamt muss die Aktion von den teilnehmenden Organisationen wie in ihrem Antrag beschrieben und im Einklang mit den Bestimmungen der Finanzhilfevereinbarung, den Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, 506 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:12012M002. 507 Artikel 138 Absatz 1 Buchstabe c Ziffer vi der Haushaltsordnung. 508 Weitere Einzelheiten sind dem Abschnitt „Ausschlusskriterien“ zu entnehmen. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:12012M002 496 den geltenden Qualitätsstandards sowie allen rechtlichen Verpflichtungen nach geltendem EU-, internationalem und nationalem Recht durchgeführt werden. Finanzielle Garantie Wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit als schwach beurteilt wird, kann die nationale Agentur oder die Exekutivagentur von einem Begünstigten, dem eine Finanzhilfe von über 60 000 EUR bewilligt wurde, die vorherige Hinterlegung einer Garantie verlangen, um die mit der Vorfinanzierung verbundenen finanziellen Risiken zu begrenzen. Diese Garantie kann für einen Betrag bis zur Höhe der ausgezahlten Vorfinanzierung(en) gefordert werden. Mit der Garantie soll bezweckt werden, dass eine Bank oder ein Finanzinstitut unwiderruflich selbstschuldnerisch und auf erste Anforderung für die Verbindlichkeiten des Begünstigten im Rahmen der Finanzhilfevereinbarung einsteht. Diese finanzielle Garantie (in EUR) wird von einer Bank oder einem zugelassenen Finanzinstitut mit Sitz in einem EU- Mitgliedstaat hinterlegt. Ist der Begünstigte in einem Nicht-EU-Land ansässig, kann die nationale Agentur oder die Exekutivagentur sich damit einverstanden erklären, dass eine Bank oder ein Finanzinstitut mit Sitz in diesem Land eine Garantie übernimmt, wenn sie der Auffassung ist, dass diese Bank oder dieses Finanzinstitut die gleiche finanzielle Sicherheit und die gleichen Rahmenbedingungen bietet wie eine Bank oder ein Finanzinstitut in einem EU-Mitgliedstaat. Die Garantie kann durch eine gesamtschuldnerische Bürgschaft eines Dritten oder mehrerer Dritter aus den teilnehmenden Organisationen ersetzt werden, die Vertragsparteien der betreffenden Finanzhilfevereinbarung sind. Die Freigabe der Garantie erfolgt nach der Verrechnung der an den Begünstigten geleisteten Zwischenzahlungen mit der Zahlung des Restbetrags gemäß der Finanzhilfevereinbarung. Falls die Zahlung des Restbetrags in Form einer Einziehung erfolgt, wird die Garantie entweder nach Benachrichtigung des Begünstigten freigegeben oder bleibt ausdrücklich bis zur Abschlusszahlung und, falls die Abschlusszahlung in Form einer Einziehung erfolgt, bis zum Ablauf von drei Monaten nach Zustellung der Lastschriftanzeige an einen Begünstigten in Kraft. Auftragsvergabe und Vergabe von Unteraufträgen Grundsätzlich ist die begrenzte Vergabe von Unteraufträgen für Dienstleistungen zulässig, sofern sie sich nicht auf Kernaktivitäten beziehen, von denen die Erreichung der Ziele der Aktion unmittelbar abhängt. In der Regel dürfen Aufgaben, die der Koordinator im Rahmen der Finanzhilfevereinbarung ausführt, nicht an Unterauftragnehmer vergeben werden509. Die Begünstigten können für Aktivitäten, bei denen es sich nicht um Kernaktivitäten handelt, etwa für spezifische technische Dienstleistungen, die zu den Aufgaben der Aktion gehören und besondere Fähigkeiten (in den Bereichen Recht, Buchhaltung, Steuern, Personalwesen, IT usw.) erfordern, Unteraufträge oder Durchführungsaufträge vergeben. Die ihnen für diese Art von Dienstleistungen entstandenen Kosten können daher als förderfähige Kosten geltend gemacht werden, wenn sie alle sonstigen in der Finanzhilfevereinbarung genannten Kriterien erfüllen, etwa bestes Preis-Leistungs-Verhältnis und Nichtvorliegen von Interessenkonflikten. Erfordert die Durchführung des Projekts die Vergabe von Aufträgen für die Beschaffung von Gütern, Bau- oder Dienstleistungen (Auftrag), müssen die Begünstigten den Zuschlag dem wirtschaftlich günstigsten Angebot, d. h. dem Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, oder gegebenenfalls dem Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilen, wobei sie sicherstellen müssen, dass kein Interessenkonflikt besteht und die Unterlagen für eine eventuelle Prüfung aufbewahrt werden. Übersteigt der Wert des Durchführungsauftrags den Wert von 60 000 EUR, kann die nationale Agentur oder die Exekutivagentur dem Begünstigten zusätzlich zu den im vorigen Absatz genannten Vorschriften besondere Vorschriften auferlegen. Diese besonderen Bedingungen werden dann auf den Websites der nationalen Agenturen oder der Exekutivagentur veröffentlicht. 509 Im Falle öffentlicher Einrichtungen können die Koordinatoren einige ihrer Aufgaben gemäß der Finanzhilfevereinbarung an eine Stelle delegieren, die über eine „Verwaltungsgenehmigung“ verfügt. 497 Bekanntmachung der bewilligten Finanzhilfen Gemäß dem Grundsatz der Transparenz und der Verpflichtung zur nachträglichen Veröffentlichung müssen Informationen über die Empfänger von EU-Mitteln im ersten Halbjahr nach Abschluss des Haushaltsjahres, für das sie gewährt wurden, auf der Website der Kommission, der Exekutivagentur und/oder der nationalen Agenturen veröffentlicht werden. Die entsprechenden Informationen können auch auf jede sonstige geeignete Art und Weise bekannt gemacht werden, beispielsweise im Amtsblatt der Europäischen Union. Die nationalen Agenturen und die Exekutivagentur veröffentlichen die folgenden Informationen: • Name und Standort des Begünstigten • Betrag der gewährten Finanzhilfe • Art und Zweck der Finanzhilfe Auf begründeten und mit entsprechenden Belegen untermauerten Antrag des Begünstigten wird auf die Veröffentlichung verzichtet, wenn durch eine Offenlegung der Informationen die durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union geschützten Rechte und Freiheiten der betreffenden Personen gefährdet oder die geschäftlichen Interessen des Begünstigten beeinträchtigt würden. Veröffentlichte personenbezogene Daten, die sich auf natürliche Personen beziehen, werden zwei Jahre nach Abschluss des Haushaltsjahres entfernt, in dem die Mittel gewährt wurden. Dasselbe gilt für personenbezogene Daten in den offiziellen Bezeichnungen juristischer Personen (z. B. Verbände oder Unternehmen, die den Namen ihrer Gründer tragen). Diese Informationen werden für Stipendien an natürliche Personen und für sonstige Direktbeihilfen an besonders bedürftige natürliche Personen (Flüchtlinge und Arbeitslose) nicht veröffentlicht. Die begünstigten Organisationen sind auch nicht berechtigt, diese Art von Informationen in Bezug auf Personen zu veröffentlichen, die einen Mobilitätszuschuss im Rahmen von Erasmus+ erhalten. Außenwirkung der Unionstätigkeit Die besonderen Anforderungen an die Sichtbarkeit des Projekts, die Verbreitung der Projektergebnisse und die Projektwirkung sowie die Verpflichtung, für jedes geförderte Projekt Werbung zu machen, sind in den jeweiligen Aufforderungen/Aktionen und Finanzhilfevereinbarungen ausführlich dargelegt. Die Begünstigten sind verpflichtet, in allen Mitteilungen oder Veröffentlichungen, unabhängig von der jeweiligen Form oder dem Medium (einschließlich Internet), oder bei Aktivitäten, für die die gewährte Finanzhilfe verwendet wird, ausdrücklich auf die Unterstützung durch die Europäische Union hinzuweisen. Dabei müssen sie sich an die Bestimmungen in der Aufforderung und der Finanzhilfevereinbarung halten. Werden diese Bestimmungen nicht vollständig eingehalten, kann die Finanzhilfe des Begünstigten gekürzt werden. Kontrollen, Prüfungen und Überwachung Die nationale Agentur oder die Exekutivagentur und/oder die Europäische Kommission können fachliche und finanzielle Kontrollen und Prüfungen im Zusammenhang mit der Verwendung der Finanzhilfe vornehmen. Treten bei einem bestimmten Projekt oder bei einem bestimmten Teilnehmenden Probleme auf (z. B. Probleme im Zusammenhang mit der operativen oder finanziellen Leistungsfähigkeit), so können diese Probleme eine genauere Überwachung und Durchführung der in der Finanzhilfevereinbarung beschriebenen Maßnahmen erfordern. Eine solche Überwachung soll Begünstigten dabei helfen, Risiken zu bewältigen, damit diese nicht eintreten und die Aktion erfolgreich abgeschlossen werden kann. Die gewährende Behörde kann außerdem im Rahmen der regelmäßigen Bewertung der Pauschalzahlungen, der Kosten je Einheit oder der Pauschalfinanzierung die gesetzlich vorgeschriebenen 498 Aufzeichnungen des Begünstigten (oder der Mitbegünstigten) kontrollieren. Der Begünstigte (oder die Mitbegünstigten) verpflichten sich mit der Unterschrift ihres rechtlichen Vertreters, Nachweise für die ordnungsgemäße Verwendung der Finanzhilfe vorzulegen. Die Europäische Kommission, die Exekutivagentur, die nationalen Agenturen und/oder der Europäische Rechnungshof, OLAF, die EUStA oder eine von ihnen beauftragte Stelle können die Verwendung der Finanzhilfe jederzeit bis zu fünf Jahre bzw. – bei Finanzhilfen von höchstens 60 000 EUR – bis zu drei Jahre nach der Abschlusszahlung überprüfen. Daher müssen die Begünstigten während dieses Zeitraums Aufzeichnungen, Originalbelege, Statistiken und sonstige Unterlagen in Verbindung mit der gewährten Finanzhilfe aufbewahren. Je nach Art der betreffenden Aktion, der Höhe der gewährten Finanzhilfe und der Form der Finanzhilfe können unterschiedliche Prüfverfahren angewandt werden. Die Bestimmungen zu Prüfungen und Kontrollen werden in der Finanzhilfevereinbarung im Einzelnen beschrieben. Risikobewertung und -überwachung Die Risikobewertung ist ein wesentlicher Bestandteil der Verwaltung von EU-Finanzhilfen, da sie dazu beiträgt, öffentliche Mittel zu schützen, den Projekterfolg zu steigern und Rechenschaftspflicht und Transparenz zu fördern. Sie ist sowohl für das Antragsverfahren als auch für die Verwaltung von EU-finanzierten Projekten von entscheidender Bedeutung und hilft sicherzustellen, dass die Mittel wirksam, effizient und im Einklang mit den einschlägigen Maßnahmen und Vorschriften zugewiesen und verwendet werden. Bei der Ausarbeitung ihrer Anträge müssen die Antragsteller häufig Risiken ermitteln und abschwächen. Dies ist auch in der Phase der Projektauswahl von Bedeutung. Gemäß der EU-Haushaltsordnung kann der Anweisungsbefugte in verschiedenen Fällen auf Nachweise verzichten oder von einem Antragsteller auf der Grundlage seiner Risikobewertung zusätzliche Unterlagen anfordern. Bei einigen Aktionen müssen die Antragsteller zudem einen Risikomanagementplan vorlegen; wenn dies der Fall ist, ist der Plan selbst Teil der Projektbewertung. Schließlich erfolgt die Risikoüberwachung in Bezug auf den Begünstigten und das Projekt während der Projektdurchführung im Rahmen von Kontrollen, Überprüfungen, Prüfungen oder Untersuchungen, die im Rahmen einer bestimmten Finanzhilfevereinbarung durchgeführt werden. Zusammenarbeit und kohärente Programmdurchführung mithilfe des von der Kommission, der EACEA und den nationalen Agenturen genutzten IT-Systems Um eine kohärente Durchführung des Programms in allen teilnehmenden Ländern510 und den Schutz der finanziellen Interessen der EU511 zu gewährleisten, können befugten Personen der Europäischen Kommission, der EACEA und der nationalen Agenturen im Zusammenhang mit der Auswahl und Vergabe, der Verhinderung von Doppelfinanzierung, der Überwachung und anderen Fällen im Zusammenhang mit Aufsichtskontrollen und Primärkontrollen gemäß der Erasmus+-Verordnung die Informationen über den Antragsteller, den Antrag, die Einhaltung der Förderfähigkeits- und Ausschlusskriterien, die damit verbundenen Bewertungen der operativen und finanziellen Leistungsfähigkeit und andere einschlägige Informationen, einschließlich über zuvor finanzierte Projekte, sowie, falls die Finanzhilfe gewährt wird, Informationen über die Durchführung des Projekts und eine verstärkte Überwachung zugänglich gemacht werden. Für den gesamten Zugang zu Informationen gelten die Regeln des untenstehenden Datenschutzhinweises. Was die EACEA betrifft, so können die Daten im Einklang mit den geltenden Datenschutzerklärungen über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) zugänglich gemacht werden512. Der Informationsaustausch zwischen der EACEA und den nationalen Agenturen muss den Bestimmungen der zwischen ihnen unterzeichneten Absichtserklärungen entsprechen. Schutz der finanziellen Interessen der Union Die Kommission gewährleistet bei der Durchführung der nach der Erasmus+-Verordnung finanzierten Aktionen den Schutz der finanziellen Interessen der Union durch geeignete Präventivmaßnahmen gegen Betrug, Korruption und 510 Siehe Artikel 128 der Haushaltsordnung sowie Artikel 28 Absätze 7 und 8 der Erasmus+-Verordnung. 511 Siehe insbesondere Artikel 194 der Haushaltsordnung zum Verbot der Doppelfinanzierung. 512 https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/ftp/privacy-statement_en.pdf. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/ftp/privacy-statement_en.pdf 499 sonstige rechtswidrige Handlungen, durch wirksame Kontrollen und – bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten – durch Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beträge sowie gegebenenfalls durch wirksame, verhältnismäßige und abschreckende verwaltungsrechtliche und finanzielle Sanktionen513. Dazu gehören die Durchführung von Aufsichtskontrollen in Bezug auf die von den nationalen Agenturen verwalteten Aktionen und Aktivitäten des Programms, die Festlegung der Mindestanforderungen für die von den nationalen Agenturen und unabhängigen Prüfstellen durchzuführenden Kontrollen, die Verarbeitung der nachstehend beschriebenen Daten und die enge Zusammenarbeit mit den nationalen Agenturen, die für die Primärkontrollen der Begünstigten zuständig sind. Antragsteller, die Finanzhilfen beantragen, müssen sich darüber im Klaren sein, dass von jeder Person oder Stelle, die Unionsmittel erhält, verlangt wird, uneingeschränkt am Schutz der finanziellen Interessen der Union mitzuwirken und – als eine Voraussetzung für den Empfang der Mittel – die erforderlichen Rechte und den erforderlichen Zugang zu gewähren, die bzw. den der zuständige Anweisungsbefugte, die EUStA bezüglich der an der verstärkten Zusammenarbeit gemäß Verordnung (EU) 2017/1939 teilnehmenden Mitgliedstaaten, das OLAF, der Rechnungshof sowie gegebenenfalls die zuständigen nationalen Behörden benötigen, um ihre jeweiligen Befugnisse umfassend auszuüben514. Datenschutz Alle personenbezogenen Daten im Antragsformular oder in der Finanzhilfevereinbarung werden von der nationalen Agentur, der Exekutivagentur oder der Europäischen Kommission gemäß den folgenden Rechtsvorschriften verarbeitet: • Bei allen Verarbeitungsvorgängen, die sich aus amtlichen Leitlinien oder Anweisungen der Europäischen Kommission ergeben oder für die Durchführung des Programms Erasmus+ notwendig sind: Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018515 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (Text von Bedeutung für den EWR). • Bei allen Verarbeitungsvorgängen zu anderen Zwecken, die sich weder aus amtlichen Leitlinien oder Anweisungen der Europäischen Kommission ergeben noch für die Durchführung des Programms Erasmus+ notwendig sind: o Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016516 für • alle personenbezogenen Daten, die von einem Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter in der EU/im EWR verarbeitet werden • alle personenbezogenen Daten von betroffenen Personen, die sich zu Beginn der Verarbeitung in der EU/im EWR befinden o bei allen anderen Verarbeitungsvorgängen die nationalen Datenschutzvorschriften In diesen Fällen tritt die Einrichtung, die über die Mittel und Zwecke der Verarbeitung für diese anderen Zwecke entscheidet, an die Stelle der Europäischen Kommission als zuständige und rechenschaftspflichtige Datenverantwortliche gemäß den für sie geltenden Datenschutzvorschriften. Die Antworten der Antragsteller auf die Fragen im Antragsformular, die nicht als optional gekennzeichnet sind, werden zur Bewertung und zur weiteren Bearbeitung der Anträge auf Finanzhilfe gemäß den Leitlinien für das Programm Erasmus+ benötigt. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck von den für das EU- Finanzhilfeprogramm zuständigen Abteilungen oder Referaten (die somit als Datenverantwortliche fungieren) verarbeitet. Personenbezogene Daten können an Dritte übermittelt werden, die an der Bewertung der Anträge oder am Verfahren zur Verwaltung der Finanzhilfen beteiligt sind, wenn diese davon Kenntnis haben müssen. Dies gilt 513 Artikel 30 Absatz 1 der Erasmus+-Verordnung. 514 Artikel 129 der Haushaltsordnung. 515 https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2018/1725/oj. 516 https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj. https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2018/1725/oj https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj 500 unbeschadet der Übermittlung an Stellen, die für Überwachungs- und Kontrollaufgaben nach dem Recht der Europäischen Union verantwortlich sind, oder an Stellen, die mit der Bewertung des Programms oder einer seiner Aktionen beauftragt wurden. Personenbezogene Daten können insbesondere zur Wahrung der finanziellen Interessen der Union internen Rechnungsprüfungsdiensten, dem Europäischen Rechnungshof, dem Fachgremium für finanzielle Unregelmäßigkeiten, dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung oder der Europäischen Staatsanwaltschaft sowie zwischen den Anweisungsbefugten der Kommission und den Exekutivagenturen übermittelt werden. Der Antragsteller hat das Recht auf Zugang zu seinen personenbezogenen Daten und das Recht auf Berichtigung dieser Daten. Bei Konflikten hat der Antragsteller auch das Recht, sich jederzeit an den Europäischen Datenschutzbeauftragten zu wenden. Zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Programms Erasmus+ ist ein ausführlicher Datenschutzhinweis mit Kontaktdaten für Fragen im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten abrufbar unter: www.webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc/index/privacy-statement Informationen zu von der EACEA verwalteten Maßnahmen finden Sie unter: www.ec.europa.eu/info/funding- tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/ftp/privacy-statement_en.pdf Die Antragsteller müssen die Personen, deren personenbezogene Daten in dem Vorschlag enthalten sind, vor der Einreichung ihrer Vorschläge über die entsprechende Datenschutzerklärung – wie oben ausgeführt – informieren. Im Rahmen von Erasmus+-Aktionen, die von den nationalen Agenturen oder der Exekutivagentur EACEA verwaltet werden, werden Antragsteller – und, wenn es sich hierbei um Rechtsträger handelt, die Personen, die den Verwaltungs- , Geschäftsleitungs- oder Aufsichtsorganen des betreffenden Antragstellers angehören oder Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse bezüglich des betreffenden Antragstellers haben, oder die natürlichen oder juristischen Personen, die eine unbeschränkte Haftung für die Verbindlichkeiten des betreffenden Antragstellers übernehmen – davon in Kenntnis gesetzt, dass ihre personenbezogenen Daten (Name, Vorname bei natürlichen Personen, Anschrift, Rechtsform sowie Name und Vorname der Personen mit Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnissen bei juristischen Personen) vom Anweisungsbefugten der Agentur in das Früherkennungs- und Ausschlusssystem (EDES) eingetragen werden können, falls sie sich in einer der Situationen befinden, die in der EU-Haushaltsordnung (EU, Euratom) Nr. 2024/2509 genannt sind. https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc/index/privacy-statement https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/ftp/privacy-statement_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/ftp/privacy-statement_en.pdf 501 TEIL D – GLOSSAR WICHTIGER BEGRIFFE In diesem Abschnitt werden die wichtigsten Begriffe im Zusammenhang mit dem Programm Erasmus+ definiert. Das Glossar ist in alphabetisch geordnete Abschnitte unterteilt, die sowohl allgemeine Begriffe als auch spezifische Konzepte, die nur für einen bestimmten Bereich relevant sind, enthalten. Allgemeine Begriffe Akkreditierung Verwaltungsverfahren, um sicherzustellen, dass Organisationen, die einen vereinfachten Zugang zu Erasmus+-Mitteln im Rahmen einer Aktion wünschen, eine Reihe von Kriterien und Mindestanforderungen erfüllen. Die Akkreditierung stellt die erste Phase eines zweistufigen Antragsverfahrens für bestimmte Finanzhilfen dar und führt nicht zur sofortigen Gewährung von Finanzmitteln im Rahmen des Programms Erasmus+. Ansässig Eine Organisation oder Einrichtung gilt als an dem Ort ansässig, an dem sie für rechtliche und steuerliche Zwecke der Gerichtsbarkeit unterliegt. Dies wird in der Regel auf der Grundlage der Erfüllung bestimmter nationaler Bedingungen festgelegt, nach denen eine solche Organisation oder Einrichtung von ihren nationalen Behörden förmlich anerkannt werden kann. Bei einer informellen Gruppe junger Menschen wird der rechtliche und steuerliche Wohnsitz des rechtlichen Vertreters der Gruppe (der „Mittelpunkt seiner Lebensinteressen“517) als maßgeblich für die Bewertung der Förderfähigkeit im Rahmen von Erasmus+ angenommen. Zweitwohnungen und Genehmigungen werden zu diesem Zweck nicht akzeptiert. Antragsfrist Datum, zu dem der Antrag bei der nationalen Agentur oder der Exekutivagentur einzureichen ist, damit der Antrag überhaupt als zulässig betrachtet wird. Antragsteller Eine natürliche Person oder eine Stelle mit oder ohne Rechtspersönlichkeit, die im Rahmen eines Verfahrens zur Gewährung einer Finanzhilfe einen Antrag gestellt hat, einschließlich teilnehmender Organisationen oder informeller Gruppen junger Menschen. Die Antragsteller können ihren Antrag einzeln oder im Namen anderer am Projekt beteiligter Organisationen stellen. Im letztgenannten Fall ist der Antragsteller auch als Koordinator definiert. Bei Aktionen, die von der Exekutivagentur EACEA verwaltet werden, handelt es sich bei den Antragstellern um diejenigen Stellen, die in der Finanzhilfevereinbarung Begünstigte und verbundene Stellen werden, wenn ihr Antrag begründet ist. Arbeitspaket Ein Bestandteil des Projektaufbaus. Ein Arbeitspaket ist eine Gruppe von Projektaktivitäten, die auf gemeinsame spezifische Ziele ausgerichtet sind. 517 Im Zweifelsfall siehe Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 zu den Kriterien für die Bestimmung des Wohnsitzes. 502 Assoziierte Partner Einrichtungen aus dem öffentlichen oder privaten Sektor, die zur Durchführung bestimmter Projektaufgaben/-aktivitäten beitragen oder die Bekanntmachung und Nachhaltigkeit des Projekts unterstützen, jedoch unter dem Aspekt der Förderfähigkeit nicht als Projektpartner gelten und im Rahmen des Projekts keine Mittel aus dem Programm erhalten (sie sind nicht berechtigt, Kosten in Rechnung zu stellen oder Zuschüsse zu beantragen). Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen Eine von der Kommission oder in ihrem Namen veröffentlichte Aufforderung, innerhalb einer bestimmten Frist einen Vorschlag für eine Aktion einzureichen, der den verfolgten Zielen entspricht und die erforderlichen Bedingungen erfüllt. Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen werden im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe C) und/oder auf den entsprechenden Websites der Kommission, der nationalen Agenturen oder der Exekutivagentur veröffentlicht. Aufnehmende Organisation Die (Haupt-)Organisation, die den Teilnehmenden an Mobilitätsaktivitäten Lerninhalte zur Verfügung stellt und dabei ihre eigenen Ressourcen und Fachkenntnisse nutzt. Die aufnehmende Organisation arbeitet mit der entsendenden Organisation zusammen, um die erwarteten Lernergebnisse und die Methoden zu ihrer Erreichung festzulegen. Anschließend führt sie das Lernprogramm durch und übernimmt die Überwachung und das Mentoring während der Aktivität. Aufnehmende Organisation Eine teilnehmende Organisation, die Teilnehmende aufnimmt und Aktivitäten im Rahmen eines Erasmus+-Projekts organisiert. Begleitperson Eine Person, die Teilnehmende (Lernende, Personal, junge Menschen oder Jugendarbeiter) bei einer Mobilitätsaktivität begleitet, um deren Sicherheit zu gewährleisten, Unterstützung und Hilfe zu leisten sowie das effektive Lernen des Teilnehmenden während der Mobilitätserfahrung zu ermöglichen. Bei einzelnen Aktivitäten kann eine Begleitperson Teilnehmende mit geringeren Chancen oder Minderjährige und junge Menschen mit wenig Erfahrung außerhalb ihres eigenen Landes begleiten. Bei Gruppenaktivitäten in der allgemeinen und beruflichen Bildung muss qualifiziertes pädagogisches Personal die Gruppe begleiten, um den Lernprozess zu erleichtern. Begünstigter Eine natürliche Person oder eine Stelle mit oder ohne Rechtspersönlichkeit, mit der eine Finanzhilfevereinbarung unterzeichnet wurde. Gibt es mehrere Begünstigte (in Mehrempfänger-Vereinbarungen), können diese auch als „Mitbegünstigte“ bezeichnet werden. 503 Benannter Vertreter der Rechtsperson (LEAR) Für Aktionen, die von der Exekutivagentur Bildung und Kultur verwaltet werden, muss/müssen parallel zur Validierung einer Organisation im Teilnehmerregister ihr gesetzlicher Vertreter/ihre gesetzlichen Vertreter einen benannten Vertreter der Rechtsperson (Legal entity appointed representative, LEAR) benennen. Der LEAR spielt eine entscheidende Rolle: Sobald er von der Kommission validiert wurde, ist er befugt; • die rechtlichen und finanziellen Informationen über die Organisation zu verwalten • die Zugriffsrechte von Personen in der Organisation (jedoch nicht auf Projektebene) zu verwalten • Vertreter der Organisation zu ernennen, die Finanzhilfevereinbarungen („Legal Signatories“ - LSIGN) oder Finanzausweise („Financial Signatories“ - FSIGN) über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) elektronisch unterzeichnen. Alle Schritte für die LEAR-Validierung werden im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) genauer beschrieben. Berufliche Fortbildung Prozess der Verbesserung der beruflichen Fähigkeiten von Teilnehmern (Lernenden und Personal) durch die Weiterentwicklung von Kompetenzen und Fachkenntnissen und den Erwerb neuer Fertigkeiten, die normalerweise im Rahmen einer Entwicklungsbedarfsanalyse ermittelt werden. Berufliche Fortbildung umfasst alle Arten von Lernmöglichkeiten, von strukturierten Schulungen und Seminaren bis hin zu informellen Lernmöglichkeiten. Berufsprofil Die verschiedenen Fähigkeiten, Kompetenzen, Kenntnisse und Qualifikationen, die in der Regel für eine bestimmte Beschäftigung relevant sind. Digitale Kompetenz Umfasst die sichere, kritische und verantwortungsvolle Nutzung von digitalen Technologien für Lernzwecke, bei der Arbeit und zur Teilhabe an der Gesellschaft und die Auseinandersetzung mit diesen Technologien. Sie erstreckt sich auf Informations- und Datenkompetenz, Kommunikation und Zusammenarbeit, Medienkompetenz, die Erstellung digitaler Inhalte (einschließlich Programmieren), Sicherheit (einschließlich digitales Wohlergehen und Kompetenzen in Verbindung mit Cybersicherheit), Urheberrechtsfragen, Problemlösung und kritisches Denken. Entsendende Organisation Eine teilnehmende Organisation, die einen oder mehrere Teilnehmende zu einer Aktivität im Rahmen eines Erasmus+- Projekts entsendet. Erstmalige Antragsteller Jede teilnehmende Organisation, die in den letzten sieben Jahren keine Unterstützung als Projektkoordinator (Antragsteller) im Rahmen einer bestimmten Art von Maßnahmen erhalten hat, die von diesem Programm oder seinem Vorläuferprogramm unterstützt wurden. Erstmals unterstützte Organisation Jede teilnehmende Organisation, die in der Vergangenheit keine Unterstützung als Projektkoordinator oder Partner im Rahmen einer bestimmten Art von Maßnahmen erhalten hat, die von diesem Programm oder seinem Vorläuferprogramm unterstützt wurden. 504 ESCO (European Skills, Competences, Qualifications and Occupations [mehrsprachige Europäische Klassifizierung für Fähigkeiten/Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe]) Die ESCO beschreibt und kategorisiert Fähigkeiten und Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe, die für den Arbeitsmarkt sowie für die allgemeine und die berufliche Bildung in der EU von Bedeutung sind, in 25 europäischen Sprachen. Das System enthält Berufsprofile und macht die Beziehungen zwischen Berufen, Fähigkeiten, Kompetenzen und Qualifikationen deutlich. Die ESCO wurde in einem offenen IT-Format erstellt und ist allgemein kostenlos zugänglich. Europäische NRO Für die Zwecke dieses Programms handelt es sich hierbei um NRO, die im Rahmen einer formal anerkannten Struktur tätig sind, bestehend aus einer europäischen Stelle/einem europäischen Sekretariat, die/das seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat und mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig ist, und aus nationalen Organisationen/Zweigniederlassungen in mindestens neun EU- Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern. Diese nationalen Organisationen/Zweigstellen müssen: • nach Maßgabe ihrer Satzung518 mit der europäischen Stelle bzw. dem europäischen Sekretariat verbunden sein; • in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung oder Jugend tätig sein. Eine europäische NRO muss aus mindestens neun Einrichtungen bestehen (die europäische Stelle/das europäische Sekretariat und mindestens acht nationale Organisationen/Zweigniederlassungen), die in neun verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind. Europäischer Qualifikationsrahmen (European Qualifications Framework – EQR) Ein gemeinsamer Referenzrahmen mit acht Qualifikationsniveaus, die als in aufsteigender Reihung gestaffelte Leistungsstufen definiert sind. Sie dienen als Instrument für die Feststellung von Entsprechungen zwischen verschiedenen Qualifikationssystemen und deren Niveaus. Zweck des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (EQR) ist es, die Transparenz, Vergleichbarkeit und Übertragbarkeit von Qualifikationen zu verbessern (ABl. 2017/C 189/03). Europass Die Europass-Online-Plattform, eine Maßnahme im Rahmen der europäischen Kompetenzagenda, bietet Einzelpersonen und Organisationen internetgestützte Instrumente und Informationen zu Lernmöglichkeiten, Qualifikationsrahmen und Qualifikationen, Beratungsangeboten, Daten über Kompetenzen und Selbstbewertungsinstrumente und zur Dokumentation von Kompetenzen und Qualifikationen und zeigt ihnen, wo sie Lern- und Beschäftigungsmöglichkeiten finden. Zudem stellt die Europass-Plattform Tools und Software zur Unterstützung digital signierter Zertifikate in Form der europäischen digitalen Zertifikate bereit, wie dies im Aktionsplan für digitale Bildung angekündigt wurde. Die Plattform ist mit nationalen Datenquellen zu Lernmöglichkeiten und nationalen Qualifikationsdatenbanken oder -registern vernetzt. 518 Definiert unter dem Begriff „Nach Maßgabe der Satzung verbunden“ in diesem Glossar. 505 Freie Lehr- und Lernmaterialien (Open Educational Resources, OER) Lehr- und Lernmaterialien jeglicher Art (z. B. Lehrbücher, Arbeitsblätter, Unterrichtspläne, Lehrvideos, ganze Online-Kurse, pädagogische Spiele), die frei genutzt, angepasst und weitergegeben werden können. OER werden entweder im Rahmen einer freien Lizenz veröffentlicht, oder sie sind gemeinfrei (d. h. der Urheberschutz ist abgelaufen). Kostenlose Materialien, die nicht angepasst und in der Öffentlichkeit weitergegeben werden können, sind keine OER. Freie Lizenz Eine Möglichkeit für Urheberrechtsinhaber (Autoren oder andere Rechtsinhaber), der allgemeinen Öffentlichkeit die rechtliche Erlaubnis zur kostenlosen Nutzung ihres Werkes zu erteilen; im Kontext der im Rahmen von Erasmus+ geltenden Anforderung des freien Zugangs zu Bildungsmaterialien muss die freie Lizenz zumindest die Nutzung, Anpassung und Verteilung erlauben. Die freie Lizenz ist auf dem jeweiligen Werk oder an jedem Ort, an dem das Werk verteilt wird, anzugeben. Bildungsmaterialien mit freier Lizenz werden als freie Lehr- und Lernmaterialien (OER) bezeichnet. Freier Zugang (Open Access) Bereitstellung von Finanzhilfe-Outputs, z. B. Veröffentlichung von Materialien, sodass sie für die Öffentlichkeit uneingeschränkt zugänglich sind, in der Regel über digitale Plattformen und Repositorys. Bei Erasmus+ gilt die Anforderung, dass Lehr- und Lernmaterialien frei zugänglich sein müssen; zudem wird der freie Zugang zu Forschungsergebnissen und Daten gefördert. Gemeinwirtschaftliches Unternehmen Ein Unternehmen, das unabhängig von seiner Rechtsform nicht auf einem geregelten Markt im Sinne von Artikel 4 Absatz 21 der Richtlinie 2014/65/EU notiert ist und 1) gemäß seinem Gesellschaftsvertrag, seiner Satzung oder anderen Rechtsdokumenten, durch die es gegründet wurde, vorrangig auf die Erzielung einer messbaren, positiven sozialen Wirkung abstellt anstatt auf Gewinn für seine Eigentümer, Mitglieder und Anteilseigner, und das a) innovative Dienstleistungen oder Produkte mit hoher sozialer Rendite zur Verfügung stellt und/oder b) bei der Produktion von Gütern oder der Erbringung von Dienstleistungen eine innovative Methode anwendet, in die sein soziales Ziel integriert ist, 2) seine Gewinne in erster Linie zur Erreichung seines vorrangigen Ziels reinvestiert und im Voraus Verfahren und Regeln für eine etwaige Gewinnausschüttung an Anteilseigner und Eigentümer festgelegt hat, die sicherstellen, dass eine solche Ausschüttung das vorrangige Ziel nicht untergräbt, und 3) in einer von Unternehmergeist geprägten, verantwortlichen und transparenten Weise geführt wird, insbesondere durch Einbindung der Arbeitnehmer, Kunden und/oder Interessenträger, die von der Geschäftstätigkeit betroffen sind. Gemischte Mobilität Eine Mobilitätsaktivität, die eine Kombination aus physischer Mobilität und einer virtuellen Komponente darstellt und einen Austausch durch gemeinsames Online-Lernen und Teamarbeit ermöglicht. Grundfertigkeiten Lese- und Schreibfähigkeit, Mathematik, Naturwissenschaften und Technologie; diese Fertigkeiten sind Bestandteile der Schlüsselkompetenzen. 506 Grüne Kompetenzen Kompetenzen und Wissen, die für den Übergang zu einer CO2- armen Wirtschaft notwendig sind und die allgemeiner Natur sein können, wie etwa nachhaltige Landwirtschaft, Bodenschutz, Energieverbrauch und Abfallreduzierung, oder stärker technischer Art sein können, z. B. Fachwissen über erneuerbare Energien. Höhere Gewalt Alle Situationen oder Ereignisse, die Organisationen und Einzelpersonen daran hindern, ihren Verpflichtungen bei der Durchführung der Projektaktivitäten nachzukommen. Diese Situation oder dieses Ereignis muss unvorhersehbar und außergewöhnlich sein und sich außerhalb des Einflussbereichs der Parteien befinden. Höhere Gewalt kann nicht auf Fehler oder Fahrlässigkeit der an der Maßnahme beteiligten Organisationen oder anderer Teilnehmender zurückzuführen sein; sie ist vielmehr nachweislich trotz aller gebotenen Sorgfalt unvermeidlich. Informelles Lernen Lernen aus alltäglichen Aktivitäten und Erfahrungen, das in Bezug auf Lernziele, Lernzeit sowie die Lernförderung nicht organisiert oder strukturiert ist. Informelles Lernen kann aus Sicht des Lernenden unbeabsichtigt stattfinden. International Im Zusammenhang mit Erasmus+ bezieht sich der Begriff auf jede Aktion, an der mindestens ein EU-Mitgliedstaat oder ein mit dem Programm assoziiertes Drittland und mindestens ein nicht mit dem Programm assoziiertes Drittland beteiligt sind. Job Shadowing/Hospitationen Ein Aufenthalt in einer Partnerorganisation im Ausland, bei der die Teilnehmer dadurch lernen, dass sie Praktiker bei ihrer täglichen Arbeit in der aufnehmenden Organisation begleiten, sich über bewährte Verfahren austauschen, Kompetenzen und Kenntnisse erwerben und/oder langfristige Partnerschaften durch partizipative Beobachtung aufbauen. Junge Menschen Im Zusammenhang mit Erasmus+ Personen im Alter von 13 bis 30 Jahren. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Unternehmen (siehe Begriffsbestimmung), in denen weniger als 250 Personen beschäftigt sind und deren Jahresumsatz 50 Mio. EUR nicht überschreitet und/oder deren jährliche Bilanzsumme höchstens 43 Mio. EUR beträgt. Kofinanzierung Bei einer Kofinanzierung müssen die Kosten eines von der EU geförderten Projekts teilweise vom Begünstigten getragen oder zusätzlich zur Unterstützung durch die EU mit externen Mitteln gefördert werden. Kommerzielle Einrichtungen, die sich dem Grundsatz der sozialen Verantwortung in Unternehmen verpflichtet haben Eine Organisation, die im Bereich der sozialen Verantwortung in Unternehmen tätig ist und neben ihren finanziellen Zielen soziale, ökologische und ethische Belange in ihre Strategien und Kerntätigkeiten einbezieht und über umfangreiche Erfahrungen im Jugendbereich verfügt, sofern ihre Beteiligung an den im Rahmen dieses Programms finanzierten Aktivitäten keinen kommerziellen Zweck verfolgt und nicht auf Gewinnerzielung abzielt. Konsortium Zwei oder mehr teilnehmende Organisationen, die sich zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung eines Projekts zusammenschließen. Es ist zwischen nationalen Konsortien (d. h. Konsortien, an denen ausschließlich Organisationen mit Sitz in demselben Land beteiligt sind) und internationalen Konsortien (an denen Organisationen aus verschiedenen Ländern beteiligt sind) zu unterscheiden. 507 Koordinator/Koordinierende Organisation Eine teilnehmende Organisation, die eine Finanzhilfe im Rahmen von Erasmus+ im Namen eines Konsortiums mehrerer Partnerorganisationen beantragt. Der Koordinator ist nicht nur selbst Begünstigter, sondern hat auch besondere Verpflichtungen, wie in der Finanzhilfevereinbarung vorgesehen. Lebenslanges Lernen Alle Formen des Lernens, d. h. formales, nichtformales und informelles Lernen, während des gesamten Lebens, die zu einer Verbesserung oder einer Aktualisierung von Wissen, Fertigkeiten, Kompetenzen und Einstellungen oder der Teilnahme an der Gesellschaft im Hinblick auf persönliche, staatsbürgerliche, kulturelle, soziale oder beschäftigungsbezogene Ziele führen, einschließlich der Bereitstellung von Beratungsdiensten; es umfasst frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung, allgemeine Bildung, berufliche Bildung, Hochschulbildung und Erwachsenenbildung, Jugendarbeit sowie Lernumgebungen außerhalb der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung und fördert üblicherweise sektorenübergreifende Zusammenarbeit und flexible Lernpfade. Lernergebnisse Angaben dazu, was ein Teilnehmender nach Abschluss eines Lernprozesses weiß, versteht und ausführen kann (Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen). Lernmobilität Physischer Wechsel einer Person in ein anderes Land als das Land des Wohnsitzes, um dort zu studieren, einer beruflichen Aus- oder Weiterbildung oder einer informellen Lernaktivität nachzugehen. Microcredential Ein Microcredential ist ein anerkannter Nachweis über die Lernergebnisse, die ein Lernender nach einer kurzen Lernerfahrung in Übereinstimmung mit transparenten Standards und Anforderungen und auf der Grundlage einer Bewertung erreicht hat. Der Nachweis ist Gegenstand eines beglaubigten Dokuments, das den Namen des Inhabers, die erreichten Lernergebnisse, die Bewertungsmethode, die für die Vergabe zuständige Stelle und, sofern zutreffend, die Stufe des Qualifikationsrahmens und die erworbenen Leistungspunkte enthält. Microcredentials sind Eigentum des Lernenden, können gemeinsam genutzt werden, sind übertragbar und lassen sich zu größeren Zertifikaten oder Qualifikationen kombinieren. Mitgliedstaaten der Europäischen Union und mit dem Programm assoziierte Drittländer EU-Länder und Drittländer mit einer nationalen Agentur, die vollständig in das Programm Erasmus+ eingebunden ist. Die Liste der EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländer ist in Teil A dieses Leitfadens im Abschnitt „Wer kann am Programm Erasmus+ teilnehmen?“ enthalten. Mit dem Programm assoziierte Drittländer haben mit der Union ein Abkommen gemäß Artikel 19 der Erasmus+-Verordnung unterzeichnet. Mobilitätsvereinbarung/ Lernvereinbarung Eine Vereinbarung zwischen der entsendenden und der aufnehmenden Organisation sowie den teilnehmenden Einzelpersonen, in der die Ziele und der Gegenstand der Mobilitätsphase beschrieben werden, um die Relevanz und die Qualität der betreffenden Mobilitätsaktivität sicherzustellen. Die Vereinbarung kann auch Grundlage für die Anerkennung des Auslandsaufenthalts durch die aufnehmende Organisation sein. 508 Monat Bei der Berechnung der Finanzhilfen wird ein Monat mit 30 Tagen gerechnet. MOOC (Massive Open Online Course) Eine Lehrveranstaltung, die vollständig online erbracht wird und jedem ohne Kosten, Zugangsqualifikationen oder sonstige Einschränkungen offensteht. Die Teilnehmerzahlen sind oft hoch. Diese Kurse können persönliche Komponenten haben, beispielsweise die Förderung örtlicher Teilnehmertreffen und formelle Bewertungen; tendenziell werden jedoch Bewertungen unter Teilnehmern, Selbstbewertungen und automatische Notenvergaben genutzt. Es gibt unterschiedliche Arten von MOOCs, die sich beispielsweise an bestimmte Branchen oder Zielgruppen (z. B. berufsbezogener Schwerpunkt, Lehrkräfte usw.) richten oder bestimmte Lehrmethoden in den Mittelpunkt stellen. Im Rahmen von Erasmus+ finanzierte MOOCs müssen allen Menschen offen stehen, und sowohl die Teilnahme als auch die Abschlussbescheinigung oder der Abschlussnachweis sind für die Teilnehmer kostenlos. Das Erfordernis des freien Zugangs zu Lehr- und Lernmaterialien gilt auch für MOOCs und andere vollständige Kurse. Nach Maßgabe der Satzung verbunden Die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Organisationen beruht auf einer formalisierten/dokumentierten Beziehung, die weder auf das von ihnen beantragte Projekt beschränkt ist, noch ausschließlich zu dessen Durchführung besteht. Diese Verbindung kann viele Formen annehmen, von einer stark integrierten (z. B. eine „Mutterorganisation“ mit ihren nationalen Zweigniederlassungen/verbundenen Stellen mit oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit) bis hin zu einer lockereren Verbindung (z. B. ein Netzwerk, das über eine klar definierte Mitgliedschaft funktioniert, die beispielsweise die Zahlung einer Gebühr, die Unterzeichnung eines Mitgliedschaftsvertrags/einer Vereinbarung, die Festlegung von Rechten und Pflichten zwischen den beiden Parteien vorsieht usw.). Nationale Agentur Eine benannte Stelle, die für die Verwaltung der Durchführung des Programms auf nationaler Ebene in einem Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland zuständig ist. In jedem Land kann es eine oder mehrere nationale Agenturen geben. Nationale Behörde Eine Behörde, die auf nationaler Ebene für die Überwachung und Beaufsichtigung der Programmverwaltung in einem Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland zuständig ist. In jedem Land kann es eine oder mehrere nationale Behörden geben. 509 Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer sind Länder, die keine mit der Union unterzeichnete Vereinbarung gemäß Artikel 19 der Erasmus+-Verordnung geschlossen haben. Gemäß Artikel 20 dieser Verordnung kann in hinreichend begründeten Fällen im Interesse der Union die Teilnahme an den in den Artikeln 5 bis 7, in Artikel 8 Buchstaben a und b und in den Artikeln 9 bis 14 genannten Programmmaßnahmen auch Rechtsträgern aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern offenstehen. In diesen Ländern gibt es keine nationale Agentur. Die Liste der nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer, deren Rechtsträger an Erasmus+-Aufforderungen teilnehmen können, ist in Teil A dieses Leitfadens im Abschnitt „Wer kann am Programm Erasmus+ teilnehmen?“ enthalten. Über die Gewährung einer Finanzhilfe an derartige Einrichtungen entscheidet der Anweisungsbefugte von Fall zu Fall unter Berücksichtigung der Begründetheit im Interesse der Union. Nichtformales Lernen Lernen, das durch geplante Lernaktivitäten stattfindet, bei denen das Lernen in einer bestimmten Form unterstützt wird, das aber nicht Teil des formalen Bildungs- und Ausbildungssystems ist. OID (Organisations-ID) Eine eindeutige Nummer, die zu einer Organisation gehört. Diese Nummer kann verwendet werden, wenn Sie eine Akkreditierung oder Finanzhilfe im Rahmen der von den nationalen Agenturen verwalteten Aktionen des Programms Erasmus+ und des Europäisches Solidaritätskorps beantragen. Ort Der physische Ort, an dem eine Aktivität stattfindet. Partnerorganisation Bei von den nationalen Agenturen verwalteten Aktionen eine Organisation, die formal an einem Projekt (als Mitbegünstigte) beteiligt ist, jedoch nicht als Koordinator auftritt. Partnerschaft Eine Vereinbarung einer Gruppe von Einrichtungen und/oder Organisationen mit dem Ziel, gemeinsame Aktivitäten und Projekte durchzuführen. Peer-Learning Eine wechselseitige Lernaktivität, die für beide Seiten von Vorteil ist und den Austausch von Kenntnissen, Ideen und Erfahrungen zwischen den Teilnehmern beinhaltet. Peer-Learning-Verfahren bieten Lernenden die Möglichkeit, mit anderen Teilnehmern, den „Peers“, zu interagieren und an Aktivitäten teilzunehmen, bei denen sie voneinander lernen können und Ziele der bildungsbezogenen, beruflichen und/oder persönlichen Entwicklung erreichen können. Personal Eine Person, die entweder beruflich oder ehrenamtlich in der allgemeinen und beruflichen Bildung oder im nichtformalen Lernen auf allen Ebenen tätig ist. Dazu gehören Professoren, Lehrkräfte (einschließlich Vorschullehrer), Ausbilder, Schulleiter, Jugendbetreuer, Sportmitarbeiter, Mitarbeiter der frühkindlichen Bildung und Betreuung, nichtpädagogisches Personal und andere Fachkräfte, die regelmäßig an der Lernförderung beteiligt sind. Praktikum (Praxis-Aufenthalt) Aufenthalt während eines bestimmten Zeitraums in einem Unternehmen oder einer Organisation im Ausland, um bestimmte auf dem Arbeitsmarkt benötigte Fähigkeiten zu erwerben, praktische Erfahrungen zu sammeln und die Kenntnisse der wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen des betreffenden Landes zu verbessern. 510 Projekt Eine Reihe zusammenhängender Aktivitäten, die zur Erreichung festgelegter Ziele und Ergebnisse konzipiert und organisiert werden. Qualifikation Das formale Ergebnis eines Bewertungs- und Validierungsprozesses, bei dem eine dafür zuständige Stelle festgestellt hat, dass die Lernergebnisse einer Person vorgegebenen Standards entsprechen. Querschnittskompetenzen (soziale Kompetenzen, Lebenskompetenzen) Hierzu zählen die Fähigkeit zu kritischem Denken, Neugier und Kreativität, die Fähigkeit, die Initiative zu ergreifen, Probleme zu lösen und kooperativ zu arbeiten, in einem multikulturellen, interdisziplinären Umfeld effizient zu kommunizieren, sich an Umfelder anzupassen und Stress und Ungewissheit zu bewältigen. Diese Fertigkeiten sind Teil der Schlüsselkompetenzen. Rechtsträger Bezeichnet eine natürliche Person oder eine nach nationalem Recht, Unionsrecht oder Völkerrecht geschaffene und anerkannte juristische Person, die Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen Rechte ausüben und Pflichten unterliegen kann, oder eine Stelle nach Artikel 200 Absatz 2 Buchstabe c der Haushaltsordnung, die keine Rechtspersönlichkeit besitzt. Redaktioneller Fehler Ein kleiner Fehler oder eine Unachtsamkeit, welche unabsichtlich die Bedeutung eines Dokumentes verändern, wie z. B. ein Schreibfehler oder das unabsichtliche Auslassen oder Hinzufügen von Wörtern, Sätzen oder Zahlen. Schlüsselkompetenzen Gemäß der Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2018 zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (2018/C 189/01) sind das die grundlegenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen, die alle Menschen für ihre persönliche Entfaltung und Entwicklung, Vermittelbarkeit, soziale Inklusion, eine nachhaltige Lebensweise, ein erfolgreiches Leben in friedlichen Gesellschaften, eine gesundheitsbewusste Lebensgestaltung und aktive Bürgerschaft benötigen. Schule Eine Einrichtung, die Angebote der allgemeinen und beruflichen Bildung auf allen Stufen vom Vorschulbereich bis zur Sekundarstufe II, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, bereitstellt. Um die Förderfähigkeit im Bereich „Schulbildung“ zu überprüfen, lesen Sie bitte die Definition der förderfähigen Schulen in den einzelnen Ländern auf der Website der zuständigen nationalen Agentur. Schüler Bezeichnet Personen, die zu Bildungszwecken eine Einrichtung besuchen, die allgemeine Bildung auf allen Ebenen von der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung bis zur Sekundarstufe II anbietet, sowie Personen, die außerhalb einer Bildungseinrichtung unterrichtet werden und die von den zuständigen Behörden in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet als zur Teilnahme an dem Programm berechtigt angesehen werden. Studienaufenthalt Eine Reise, bei der der Teilnehmer eine andere Organisation oder Einrichtung, ihre Praktiken und Systeme kennenlernen und studieren kann. Dies ermöglicht dem Teilnehmer eine Lernerfahrung auf der Grundlage direkter Kontakte und der Beobachtung der Methoden und Praktiken der aufnehmenden Organisation. 511 Teilnehmende (beteiligte) Organisation Eine Organisation oder informelle Gruppe junger Menschen, die entweder als Koordinator oder als Partner an einem Erasmus+- Projekt beteiligt ist. Teilnehmende mit geringeren Chancen Menschen mit geringeren Chancen sind Menschen, die aus wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, geografischen oder gesundheitlichen Gründen, wegen eines Migrationshintergrunds oder aufgrund von Behinderung oder Bildungsschwierigkeiten oder aus anderen Gründen, einschließlich solcher, die zu Diskriminierung gemäß Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union führen können, mit Hindernissen konfrontiert sind, die ihnen den effektiven Zugang zu den Möglichkeiten im Rahmen des Programms verwehren. Teilnehmende von Aktivitäten im Rahmen von Erasmus+-Projekten Eine Einzelperson, die vollständig in ein Projekt einbezogen ist und die möglicherweise eine EU-Finanzierung zur Deckung der Teilnahmekosten (insbesondere der Reise- und Aufenthaltskosten) erhält. Transnational Im Kontext von Erasmus+ bezieht sich der Begriff „transnational“, sofern nicht anders angegeben, auf eine Aktivität, an der mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer beteiligt sind. Transparenz- und Anerkennungsinstrumente der Union Instrumente, die es den Beteiligten in der gesamten Europäischen Union erleichtern, Lernergebnisse und Qualifikationen zu verstehen, einzuschätzen und gegebenenfalls anzuerkennen. Umweltfreundliches Reisen Reisen, bei dem mindestens die Hälfte der Hin- und Rückfahrt mit emissionsarmen Verkehrsmitteln wie Bus, Bahn, Fahrrad oder Fahrgemeinschaften zurückgelegt wird. Reisen per Schiff gelten als umweltfreundliche Reisen, wenn sie mit anderen emissionsarmen Verkehrsmitteln kombiniert werden. Unternehmen Eine nach Zivil- oder Handelsrecht gegründete juristische Person, einschließlich Genossenschaften, und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Zivilrechts, mit Ausnahme gemeinnütziger Organisationen. Unternehmen Jede Einrichtung, die einer wirtschaftlichen Aktivität nachgeht, unabhängig von der Größe, der Rechtsform und der jeweiligen Branche. Validierung nichtformalen und informellen Lernens Ein Verfahren, bei dem eine zugelassene Stelle bestätigt, dass eine Person die anhand eines relevanten Standards gemessenen Lernergebnisse erzielt hat. Es besteht aus vier Einzelschritten: 1. Ermittlung der besonderen Erfahrungen einer Person durch ein Gespräch 2. Dokumentation zur Sichtbarmachung der Erfahrungen der Person 3. Formale Bewertung dieser Erfahrungen und 4. Zertifizierung der Ergebnisse der Bewertung, die zu einer teilweisen oder vollständigen Qualifikation führen kann 512 Verbundene Stelle Folgende Stellen können (im Einklang mit Artikel 190 der Haushaltsordnung) als verbundene Stellen betrachtet werden: • Rechtsträger mit einer rechtlichen oder finanziellen Verbindung zu Begünstigten; die Verbindung ist weder auf die Aktion beschränkt noch wurde sie für den ausschließlichen Zweck ihrer Durchführung eingerichtet • mehrere Einrichtungen, die die Kriterien für die Gewährung einer Finanzhilfe erfüllen und gemeinsam eine Einrichtung bilden, die als alleiniger Begünstigter behandelt werden könnte, einschließlich solcher Fälle, in denen die Einrichtung speziell zum Zweck der Durchführung der Aktion gegründet wurde. Verbundene Stellen müssen die Förderfähigkeitskriterien und gegebenenfalls auch die für Antragsteller geltenden Eignungskriterien erfüllen, und die Ausschlusskriterien dürfen nicht auf sie zutreffen, aber sie zählen bei der Erfüllung der Mindestvoraussetzungen für die Zusammensetzung des Konsortiums (falls zutreffend) nicht mit dazu. Virtuelle Zusammenarbeit Jede Form der Zusammenarbeit unter Einsatz von Instrumenten der Informations- und Kommunikationstechnologie zur Erleichterung und Unterstützung einschlägiger Programmaktionen. Virtuelles Lernen Bezeichnet den Erwerb von Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen durch die Verwendung von Instrumenten der Informations- und Kommunikationstechnologie, die Teilnehmenden eine sinnvolle transnationale oder internationale Lernerfahrung ermöglichen. Weniger erfahrene Organisation Jede teilnehmende Organisation, die keine Unterstützung im Rahmen eines bestimmten Typs von Aktionen erhalten hat, welche in den vergangenen sieben Jahren mehr als zweimal durch dieses Programm oder sein Vorgängerprogramm gefördert wurden. Diese Kategorie umfasst auch die oben definierte Kategorie „Erstmalige Antragsteller“. Hochschulbildung Diplomzusatz (Diploma Supplement) Ein Anhang zur offiziellen Qualifikationsdokumentation, aus dem detaillierte Informationen zum abgeschlossenen Studium entnommen werden können, gemäß einem vereinbarten, international anerkannten Format; ein Dokument, das einem Hochschuldiplom beiliegt und eine standardisierte Beschreibung des Charakters, der Stufe, des Kontexts, des Inhalts und des Status der Studien bereitstellt, die von seinem Inhaber abgeschlossen wurden. Diplomzusätze werden von Hochschuleinrichtungen nach Standards ausgestellt, die von der Europäischen Kommission, dem Europarat und der UNESCO vereinbart wurden. Im Rahmen eines internationalen gemeinsamen Studienprogramms sollte für das gesamte Programm ein „gemeinsamer Diplomzusatz“ ausgestellt werden, der von allen Universitäten unterzeichnet wird, die an der Verleihung des Abschlusses beteiligt waren. 513 Doppelabschluss/Mehrfachabschluss (Mindestens) zwei separate Abschlusszeugnisse, die einem Studierenden nach erfolgreichem Abschluss eines gemeinsamen Programms verliehen werden. Ein Doppelabschluss ist eine spezielle Form eines Mehrfachabschlusses. Jeder Abschluss muss von der zuständigen Stelle der betreffenden Einrichtung unterzeichnet und in den Ländern, in denen die jeweiligen verleihenden Einrichtungen ansässig sind, offiziell anerkannt werden. ECHE (Erasmus Charter for Higher Education [Erasmus-Charta für die Hochschulbildung]) Eine von der Europäischen Kommission verliehene Akkreditierung, die es Hochschuleinrichtungen aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern ermöglicht, einen Antrag auf Teilnahme an Lernmobilitäts- und Kooperationsaktivitäten im Rahmen von Erasmus+ zu stellen und an den Aktivitäten teilzunehmen. Die Vergabe einer ECHE stellt die erste Phase eines zweistufigen Antragsverfahrens für bestimmte Finanzhilfen dar und führt nicht zur sofortigen Gewährung von Finanzmitteln im Rahmen des Programms Erasmus+. Hochschuleinrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern des Westbalkans können für die Zwecke der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Initiative „Europäische Hochschulen“, in deren Rahmen sie förderfähig sind, eine ECHE beantragen und erhalten. Die Charta beschreibt die Grundsätze, die eine Hochschuleinrichtung bei der Organisation und Durchführung hochwertiger Mobilitäts- und Kooperationsaktivitäten einzuhalten hat. Sie legt die Erfordernisse fest, zu deren Einhaltung sich die Einrichtung verpflichtet, um hochwertige Dienstleistungen und Verfahren zu gewährleisten und zuverlässige und transparente Informationen zu bieten. ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System [Europäisches System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen]) Ein auf die Lernenden ausgerichtetes System zur Akkumulierung und Übertragung auf der Grundlage der Transparenz der Lern-, Unterrichts- und Bewertungsverfahren. Sein Ziel besteht darin, die Planung, Bereitstellung und Bewertung von Studienprogrammen und der Mobilität von Lernenden durch die Anerkennung von Qualifikationen und Lernzeiträumen zu erleichtern. Das System fördert die Konzeption, Beschreibung und Bereitstellung von Studienprogrammen und die Verleihung von Hochschulqualifikationen. Die Nutzung des ECTS in Verbindung mit ergebnisorientierten Qualifizierungsrahmen erhöht die Transparenz von Studienprogrammen und Qualifikationen und vereinfacht die Anerkennung der Qualifikationen. Einstufige Studiengänge Integrierte/längere Programme, die zu einem Abschluss der ersten oder der zweiten Stufe führen und in bestimmten Ländern besser durch die Dauer in Jahren als durch Leistungspunkte beschrieben werden können. In den meisten dieser Länder sind die Programme außerhalb des einstufigen Bologna-Modells in den Bereichen Medizin, Zahnheilkunde, Tierheilkunde, Krankenpflege und Geburtshilfe angesiedelt und umfassen in der Mehrzahl der Fälle 1-8 % der Studierendenpopulation. In der Regel beträgt die Länge integrierter Programme, die zu reglementierten Berufen führen, je nach Beruf 300-360 Leistungspunkte bzw. fünf bis sechs Jahre. 514 Gemeinsame Programme Hochschulprogramme (Studien- oder Forschungsprogramme), die von mindestens zwei Hochschuleinrichtungen gemeinsam konzipiert, durchgeführt und vollständig anerkannt werden. Gemeinsame Programme können auf beliebigen Stufen des Hochschulbereichs (Bachelor, Master oder Promotion oder sogar Kurzstudiengänge) durchgeführt werden. Gemeinsame Programme können als nationale Programme (teilnehmende Hochschulen aus einem einzigen Land) und als transnationale/internationale Programme (teilnehmende Hochschuleinrichtungen aus mindestens zwei verschiedenen Ländern) durchgeführt werden. Gemeinsamer Abschluss Ein Einzelabschluss, der einem Studierenden nach erfolgreichem Abschluss eines gemeinsamen Programms verliehen wird. Der gemeinsame Abschluss muss von den zuständigen Stellen mindestens zweier teilnehmender Einrichtungen gemeinsam unterzeichnet und in den Ländern, in denen diese teilnehmenden Organisationen ansässig sind, offiziell anerkannt werden. Hochschuleinrichtung Bezeichnet eine Einrichtung, an der gemäß den nationalen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten anerkannte akademische Grade oder andere anerkannte Qualifikationen der Tertiärstufe erworben werden können, ungeachtet der Bezeichnung der Einrichtung, oder eine vergleichbare Einrichtung der Tertiärstufe, die von den nationalen Behörden in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet als zur Teilnahme an dem Programm berechtigt angesehen wird. Leistungspunkt Auch als „Credit“ bezeichnet – eine Reihe von Lernergebnissen einer Einzelperson, die bewertet wurden und die für eine Qualifikation angesammelt oder auf andere Lernprogramme oder Qualifikationen übertragen werden können. Mobilität zum Erwerb eines Abschlusses Ein Studienaufenthalt im Ausland zum Erwerb eines Hochschulabschlusses oder eines Zertifikats im Zielland/in den Zielländern. Mobilität zum Erwerb von Leistungspunkten Ein im Rahmen eines Studiums an einer Einrichtung im Herkunftsland für einen begrenzten Zeitraum durchgeführtes Auslandsstudium oder - praktikum zum Erwerb von Leistungspunkten. Nach der Mobilitätsphase schließen die Studierenden ihr Studium in ihrer Herkunftseinrichtung ab. Promotionsstudium Die dritte Stufe, die im Qualifikationsrahmen für den Europäischen Hochschulraum von den für Hochschulbildung zuständigen Ministern auf ihrem Treffen im Mai 2005 in Bergen sowie im Rahmen des Bologna- Prozesses vereinbart wurde. Der Deskriptor für die dritte Stufe des Qualitätsrahmens des Europäischen Hochschulraums entspricht den Lernergebnissen von EQR-Stufe 8. Berufliche Aus- und Weiterbildung519 Arbeitsbasiertes Lernen Erwerb von Kenntnissen und Kompetenzen durch die Ausführung von Aufgaben in einem beruflichen Umfeld, entweder am Arbeitsplatz (z. B. in einer alternierenden/dualen Ausbildung) oder in einer Berufsbildungseinrichtung, und die Reflexion darüber. 519 Was andere Begriffe aus dem Bereich der Berufsbildung angeht, sei auf die folgende offizielle Veröffentlichung von Cedefop verwiesen: https://www.cedefop.europa.eu/files/4117_en.pdf. https://www.cedefop.europa.eu/files/4117_en.pdf 515 Berufliche Aus- und Weiterbildung Aus- und Weiterbildung, die darauf abzielt, junge Menschen und Erwachsene mit Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen auszustatten, die im Rahmen von bestimmten Beschäftigungen oder breiter gefasst auf dem Arbeitsmarkt erforderlich sind. Sie können in formalen und nichtformalen Lernumgebungen auf allen Ebenen des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR), einschließlich gegebenenfalls der tertiären Ebene, vermittelt werden. Für die Zwecke von Erasmus+ sind Projekte im Rahmen von Aktionen im Bereich der Berufsbildung förderfähig, die sich auf die berufliche Erstausbildung oder die berufliche Weiterbildung konzentrieren. EQAVET (European Quality Assurance Reference Framework for Vocational Education and Training [Europäischer Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung]) Ein Referenzinstrument für politische Entscheidungsträger auf der Grundlage eines vierstufigen Qualitätszyklus, der die Festlegung von Zielvorgaben und die Planung sowie die Durchführung, Bewertung und Prüfung beinhaltet. Es respektiert die Autonomie der einzelnen Staaten und ist ein freiwilliges System, das von Behörden und sonstigen mit Maßnahmen zur Qualitätssicherung befassten Stellen verwendet werden kann. Kompetenzwettbewerbe im Berufsbildungsbereich Internationale branchenspezifische Veranstaltungen, bei denen Lernende in der Berufsbildung ihre Kompetenzen im Rahmen eines Wettbewerbs unter Beweis stellen, was von zentraler Bedeutung für die Förderung, die Anerkennung und den Austausch von Erfahrungen, Know-how und technischen Innovationen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung ist. Die Veranstaltungen sind das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Berufsbildungsanbietern, Handelskammern und anderen einschlägigen Interessenträgern mit dem Ziel, die Attraktivität und Exzellenz in der Berufsbildung zu verbessern, globale Ausbildungsstandards und Benchmarking-Systeme zu schaffen und durch Zusammenarbeit und Forschung Einfluss auf Industrie, Regierung und Bildungseinrichtungen zu nehmen. Der Zweck von Kompetenzwettbewerben im Berufsbildungsbereich besteht darin, das Profil zu schärfen und die Anerkennung von Menschen mit beruflichen Qualifikationen zu steigern; sie zeigen, wie wichtig Qualifikationen für das Wirtschaftswachstum und den persönlichen Erfolg sind. Sie sollen junge Menschen dazu anregen, durch Wettbewerbe und Fördermaßnahmen eine Leidenschaft für Fähigkeiten zu entwickeln und Spitzenleistungen anzustreben. 516 Lehre (Auszubildender)520 Unbeschadet der nationalen Terminologie werden Lehren als formale Programme der beruflichen Bildung verstanden, die: a) das Lernen in Bildungs- oder Ausbildungseinrichtungen mit umfangreichem berufsbezogenem Lernen in Unternehmen und an anderen Arbeitsplätzen verbinden, b) zu einer staatlich anerkannten Qualifikation führen, c) auf einer Vereinbarung beruhen, in der die Rechte und Pflichten des Auszubildenden, des Arbeitgebers und gegebenenfalls der Berufsbildungseinrichtung festgelegt sind, d) eine Zahlung oder sonstige Entschädigung an den Auszubildenden für die berufspraktische Komponente vorgesehen ist. Lernender in der beruflichen Aus- und Weiterbildung Eine Person, die an einem Programm der beruflichen Erstausbildung oder Weiterbildung teilnimmt, oder eine Person, die vor Kurzem ein solches Programm abgeschlossen oder eine Qualifikation erworben hat. Erwachsenenbildung Erwachsenenbildung Alle Formen nichtberuflicher Erwachsenenbildung formalen, nichtformalen oder informellen Charakters (für berufliche Weiterbildung siehe „Berufliche Aus- und Weiterbildung“). Erwachsener Lernender Ein Erwachsener, der seine Erstausbildung abgeschlossen hat oder zumindest nicht mehr daran teilnimmt, später jedoch wieder eine nichtberufliche Weiterbildung (formaler, nichtformaler oder informeller Art) aufnimmt. Jugendbereich Betreuer Eine Person, die einer Gruppe (junger) Menschen dabei hilft, besser zusammenzuarbeiten, ihre gemeinsamen Ziele zu verstehen und zu planen, wie diese Ziele durch Erasmus+-Aktivitäten erreicht werden können. Coach Eine nicht zur Gruppe gehörende Bezugsperson, die junge Menschen bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung ihres Projekts unterstützt. Dialogmechanismen Dialog mit Jugendlichen und Jugendorganisationen sowie Entscheidungsträgern, der als Forum für eine kontinuierliche gemeinsame Reflexion über die Prioritäten, die Umsetzung und die Nachbereitung der europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich dient. Digitale Jugendarbeit Proaktiver Einsatz digitaler Medien und Technologien in der Jugendarbeit oder Beschäftigung damit. Digitale Medien und Technologien können in der Jugendarbeit ein Werkzeug, eine Aktivität oder ein Inhalt sein. Digitale Jugendarbeit ist keine auf die Jugendarbeit beschränkte Methode, sondern kann in jedem Umfeld der Jugendarbeit zur Anwendung kommen und dient denselben Zielen wie die Jugendarbeit allgemein. Gruppenleiter Bei Projekten zur Förderung der Mobilität junger Menschen eine erwachsene Person im Alter von mindestens 18 Jahren, die die an einer Jugendbegegnung teilnehmenden jungen Menschen begleitet. Sie soll dafür sorgen, dass die jungen Menschen wirksam lernen (Youthpass) und dass ihr Schutz und ihre Sicherheit gewährleistet sind. 520 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32018H0502%2801%29. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX%3A32018H0502%2801%29 517 Informelle Gruppe junger Menschen Eine Gruppe von mindestens vier jungen Menschen (13 bis 30 Jahre alt), die nach geltendem nationalem Recht keine eigene Rechtspersönlichkeit hat und deren Gruppenvertreter rechtlich befugt ist, rechtliche Verpflichtungen im Namen der Gruppe einzugehen. Bei Gruppen mit Minderjährigen übernimmt eines der Mitglieder, das mindestens 18 Jahre alt ist, stellvertretend die Verantwortung für die Gruppe. Die Gruppe muss im Organisations-Registrierungssystem (ORS)521 registriert und validiert werden. Für die Zwecke der Registrierung muss die Bildung der Gruppe durch ein von den Mitgliedern der Gruppe unterzeichnetes Registrierungsformular nachgewiesen werden. Die Unterschriften auf dem Registrierungsformular müssen gegebenenfalls auf Verlangen der gewährenden Behörde amtlich beglaubigt werden, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Bestehende Gruppen, die bereits im ORS registriert sind, müssen auch das unterzeichnete Registrierungsformular in ihr ORS-Profil hochladen, um als informelle Gruppe junger Menschen für Aktionen im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2026 und danach Anträge stellen zu können. Das Formular kann im Organisations- Registrierungssystem (ORS) unter der Bezeichnung „Registration Form for Informal Groups of Young People“ (Registrierungsformular für informelle Gruppen junger Menschen) heruntergeladen werden. Die informellen Gruppen junger Menschen können Antragsteller und Partner bei bestimmten Aktionen im Rahmen von Erasmus+ sein. Aus praktischen Gründen werden diese Gruppen in diesem Leitfaden Rechtspersonen (Organisationen, Einrichtungen usw.) gleichgestellt und im Zusammenhang mit den Aktionen der Leitaktion 1, an denen sie sich beteiligen können, als an Erasmus+ teilnehmende Organisationen behandelt. Jugendaktivität Eine außerschulische Aktivität (z. B. Jugendbegegnung, Freiwilligendienst oder Ausbildungsprogramme für junge Menschen), die ein junger Mensch entweder einzeln oder in einer Gruppe, insbesondere im Rahmen von Jugendorganisationen, ausführt und die durch einen Ansatz des nichtformalen Lernens gekennzeichnet ist. Jugendarbeiter Personen, die ehren- oder hauptamtlich im Bereich des nichtformalen Lernens tätig sind und junge Menschen in ihrer persönlichen sozialen/bildungsbezogenen und beruflichen Entwicklung unterstützen. Lokale Teilnehmende an Jugendaktivitäten Teilnehmende an einer Lernmobilitätsaktivität, die weniger als zehn Kilometer zum Ort der Aktivität reisen. Solche Teilnehmenden haben keinen Anspruch auf Reisekostenunterstützung, können aber je nach Aktion für individuelle Unterstützung, organisatorische Unterstützung und/oder Inklusionsunterstützung in Betracht kommen. Nicht ortsgebundene Aktivität Aktivität, die in mehr als einem Land stattfindet. Nicht ortsgebundene Aktivitäten gehen mit gleichzeitiger Mobilität aller Teilnehmer einher. Schaffung eines Gemeinschaftssinns Schaffung oder Stärkung einer Gemeinschaft unter Einzelpersonen, die durch ein gemeinsames Bedürfnis oder Interesse geeint sind oder eine gemeinsame Erfahrung durchlebt haben, durch die eine gemeinsame Basis entstanden ist. Die so gebildete Gemeinschaft ist eine lebendige Gruppe von Personen, die Verfahren und Ideen für eine Weiterentwicklung zum Nutzen der Gemeinschaft selbst austauschen. Smarte Jugendarbeit Die innovative Entwicklung der Jugendarbeit, die praktische digitale Jugendarbeit umfasst und eine Forschungs-, eine Qualitäts- und eine Politikkomponente einschließt. 521 https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc. https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc 518 Youthpass Das europäische Instrument zur Verbesserung der Anerkennung der Lernergebnisse, die junge Menschen und Jugendarbeiter durch ihre Teilnahme an im Rahmen von Erasmus+ geförderten Projekten erzielt haben. Der Youthpass umfasst: • Zertifikate, die die Teilnehmenden verschiedener Programmaktionen erwerben können, und • einen definierten Prozess, in dem junge Menschen, Jugendarbeiter und Jugendorganisationen bei der Reflexion über die Lernergebnisse eines Erasmus+-Projekts in den Bereichen Jugend und nichtformales Lernen unterstützt werden. Der Youthpass ist Bestandteil einer umfassenderen Strategie der Europäischen Kommission für eine verbesserte Anerkennung des nichtformalen und informellen Lernens und der Jugendarbeit in Europa und in Drittländern. Sport Breitensport Körperliche Freizeitaktivitäten, die regelmäßig von Menschen aller Altersgruppen zu Gesundheits-, Bildungs- oder sozialen Zwecken auf nicht- professioneller Ebene ausgeübt werden. Sportfachkraft Eine Person, die – entgeltlich oder unentgeltlich – Unterweisungs-, Trainings- oder Verwaltungsaufgaben für ein Sportteam oder einzelne Sportlerinnen und Sportler wahrnimmt. …
[…] Bei Abweichungen zwischen den verschiedenen Sprachfassungen ist die englische Fassung maßgeblich. Version 1 vom 12.11.2025 (2026) Erasmus+ Programmleitfaden 2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis ................................................................................................................................................................. 2 TEIL A – ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DAS PROGRAMM ERASMUS+ .................................................................. 4 ZIELSETZUNGEN DES PROGRAMMS ERASMUS+ .............................................................................................................. 6 PRIORITÄTEN DES PROGRAMMS ERASMUS+ ................................................................................................................... 7 WICHTIGE ASPEKTE DES PROGRAMMS ERASMUS+ ....................................................................................................... 12 WIE IST DAS PROGRAMM ERASMUS+ STRUKTURIERT? ................................................................................................. 17 FINANZAUSSTATTUNG ................................................................................................................................................... 21 WER FÜHRT DAS PROGRAMM ERASMUS+ DURCH? ...................................................................................................... 22 WELCHE ANDEREN STELLEN SIND AN DER DURCHFÜHRUNG DES PROGRAMMS BETEILIGT? ...................................... 24 WER KANN AM PROGRAMM ERASMUS+ TEILNEHMEN? ............................................................................................... 37 Teil B – INFORMATIONEN ÜBER DIE IN DIESEM LEITFADEN BEHANDELTEN AKTIONEN ................................................. 42 WELCHE AKTIONEN WERDEN IN DIESEM LEITFADEN VORGESTELLT? ........................................................................... 42 LEITAKTION 1: LERNMOBILITÄT VON EINZELPERSONEN ................................................................................................ 44 WAS IST EIN MOBILITÄTSPROJEKT? ........................................................................................................................... 45 MOBILITÄTSPROJEKTE FÜR STUDIERENDE UND HOCHSCHULPERSONAL .................................................................. 47 ERASMUS-AKKREDITIERUNG IN DEN BEREICHEN BERUFLICHE AUS- UND WEITERBILDUNG, SCHULISCHE BILDUNG UND ERWACHSENENBILDUNG ................................................................................................................................... 83 MOBILITÄT VON LERNENDEN UND PERSONAL IN DER BERUFLICHEN AUS- UND WEITERBILDUNG ......................... 92 MOBILITÄT FÜR SCHÜLER UND PERSONAL IN DER SCHULBILDUNG ........................................................................ 118 MOBILITÄT FÜR LERNENDE UND PERSONAL IN DER ERWACHSENENBILDUNG ...................................................... 143 LERNMOBILITÄT IM BEREICH JUGEND ..................................................................................................................... 167 ERASMUS-AKKREDITIERUNG IM BEREICH JUGEND ................................................................................................. 168 MOBILITÄTSMÖGLICHKEITEN FÜR ERASMUS-AKKREDITIERTE-ORGANISATIONEN IM JUGENDBEREICH ................ 174 MOBILITÄTSPROJEKTE FÜR JUNGE MENSCHEN – „JUGENDBEGEGNUNGEN“ ......................................................... 176 MOBILITÄTSPROJEKTE FÜR JUGENDARBEITER ........................................................................................................ 191 AKTIVITÄTEN ZUR FÖRDERUNG DER JUGENDBETEILIGUNG .................................................................................... 207 MOBILITÄTSPROJEKTE FÜR JUNGE MENSCHEN – „DISCOVEREU-INKLUSIONSAKTION“ ......................................... 225 MOBILITÄT DES PERSONALS IM BEREICH SPORT ..................................................................................................... 237 VIRTUELLER ERASMUS+-AUSTAUSCH ...................................................................................................................... 248 LEITAKTION 2: ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN ........................................... 256 PARTNERSCHAFTEN FÜR ZUSAMMENARBEIT .............................................................................................................. 259 KOOPERATIONSPARTNERSCHAFTEN ........................................................................................................................ 268 KLEINERE PARTNERSCHAFTEN ................................................................................................................................. 278 EUROPÄISCHE PARTNERSCHAFTEN FÜR DIE SCHULENTWICKLUNG ........................................................................ 286 PARTNERSCHAFTEN FÜR EXZELLENZ ............................................................................................................................ 293 3 ZENTREN DER BERUFLICHEN EXZELLENZ ................................................................................................................. 294 ERASMUS-MUNDUS-AKTION ................................................................................................................................... 312 PARTNERSCHAFTEN FÜR INNOVATION ........................................................................................................................ 329 ALLIANZEN FÜR INNOVATION .................................................................................................................................. 330 KAPAZITÄTSAUFBAU IM HOCHSCHULBEREICH ............................................................................................................ 357 KAPAZITÄTSAUFBAU IM BEREICH DER BERUFLICHEN AUS- UND WEITERBILDUNG .................................................... 377 KAPAZITÄTSAUFBAU IM BEREICH JUGEND .................................................................................................................. 390 KAPAZITÄTSAUFBAU IM BEREICH SPORT ..................................................................................................................... 401 GEMEINNÜTZIGE EUROPÄISCHE SPORTVERANSTALTUNGEN ...................................................................................... 408 LEITAKTION 3: UNTERSTÜTZUNG DER POLITIKENTWICKLUNG UND DER POLITISCHEN ZUSAMMENARBEIT .............. 415 DIE EUROPÄISCHE JUGEND VEREINT ....................................................................................................................... 417 JEAN-MONNET-AKTIONEN ........................................................................................................................................... 427 JEAN-MONNET-AKTIONEN IM BEREICH DER HOCHSCHULBILDUNG ....................................................................... 428 JEAN-MONNET-AKTIONEN IN ANDEREN BEREICHEN DER ALLGEMEINEN UND BERUFLICHEN BILDUNG ............... 445 JEAN-MONNET-PROJEKTE (POLITISCHE DISKUSSIONEN MIT DEM HOCHSCHULSEKTOR) ....................................... 456 TEIL C – INFORMATIONEN FÜR ANTRAGSTELLER ............................................................................................................ 467 WIE WIRD DER ERASMUS+-ANTRAG EINGEREICHT? .................................................................................................... 467 SCHRITT 1: REGISTRIERUNG ..................................................................................................................................... 468 SCHRITT 2: PRÜFUNG AUF EINHALTUNG DER PROGRAMMKRITERIEN ................................................................... 469 SCHRITT 3: PRÜFUNG DER FINANZIELLEN VORAUSSETZUNGEN ............................................................................. 482 SCHRITT 4: AUSFÜLLEN UND EINREICHEN DES ANTRAGSFORMULARS ................................................................... 490 TEIL D – GLOSSAR WICHTIGER BEGRIFFE ......................................................................................................................... 501 4 TEIL A – ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DAS PROGRAMM ERASMUS+ Erasmus+ ist das EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport für den Zeitraum 2021–2027. Allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport sind Schlüsselbereiche, die die Bürgerinnen und Bürger bei ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung unterstützen. Eine hochwertige, inklusive allgemeine und berufliche Bildung sowie informelles und nichtformales Lernen vermitteln jungen Menschen und Teilnehmenden aller Altersgruppen letztlich die Qualifikationen und Kompetenzen, die sie für die sinnvolle Teilhabe an der demokratischen Gesellschaft, für ihr interkulturelles Verständnis und für einen erfolgreichen Übergang in den Arbeitsmarkt benötigen. Aufbauend auf dem Erfolg des Programms im Zeitraum 2014–2020 bemüht Erasmus+ sich verstärkt, eine größere Zahl an Möglichkeiten für noch mehr Teilnehmende und ein breiteres Spektrum von Organisationen bereitzustellen und dabei insbesondere auf die qualitative Wirkung des Programms zu achten und zu inklusiveren und kohärenteren, ökologischeren und für das digitale Zeitalter gerüsteten Gesellschaften beizutragen. Die europäischen Bürgerinnen und Bürger müssen besser mit den Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen ausgestattet werden, die in einer zunehmend mobilen, multikulturellen und digitalen Gesellschaft im dynamischen Wandel erforderlich sind. Der Aufenthalt in einem anderen Land zum Studieren, Lernen und Arbeiten sollte zur Norm werden, und die Chance neben der Muttersprache noch zwei weitere Sprachen zu erlernen, sollte allen gegeben werden. Das Programm ist eine Schlüsselkomponente zur Unterstützung der Ziele des europäischen Bildungsraums, des Aktionsplans für digitale Bildung 2021-2027, der Jugendstrategie der Europäischen Union und des Arbeitsplans der Europäischen Union für den Sport (2024-2027). Das Programm unterstützt auch nachdrücklich die Initiative „Union der Kompetenzen“ und die Strategie der Union zur Krisenvorsorge. Das Programm leistet einen sinnvollen Beitrag zur Initiative „Union der Kompetenzen“, indem es Menschen dabei unterstützt, Grundfertigkeiten zu entwickeln, die Attraktivität von Lehrberufen steigert, Anreize für Unternehmertum und Innovation bietet, Spitzenkenntnisse und akademische Exzellenz unterstützt, die Anerkennung von Fähigkeiten und Qualifikationen erleichtert, die Integration in den Arbeitsmarkt ermöglicht und die in Europa bestehenden Wissens-, Qualifikations- und Kompetenzdefizite beseitigt. EU-Unternehmen müssen ihre Wettbewerbsfähigkeit durch Talente und Innovationen steigern. Diese Investition in Kenntnisse, Qualifikationen und Kompetenzen wird Einzelpersonen ebenso wie Einrichtungen, Unternehmen, Organisationen und der Gesellschaft insgesamt zugutekommen, indem sie zu nachhaltigem Wachstum beiträgt und Chancengerechtigkeit, Wohlstand und soziale Inklusion in Europa und darüber hinaus sicherstellt. Darüber hinaus ist die Entwicklung von digitalen Qualifikationen und Kompetenzen sowie von Qualifikationen in zukunftsorientierten Bereichen wie Bekämpfung des Klimawandels, saubere Energie, künstliche Intelligenz, Robotik und Big-Data-Analyse im Einklang mit den Zielen der neuen europäischen Innovationsagenda zur Förderung der Talententwicklung für die Stärkung der Innovationskapazität Europas von entscheidender Bedeutung für künftiges nachhaltiges Wachstum und den Zusammenhalt in Europa. Um die qualitative Wirkung seiner Aktionen zu erhöhen und die Chancengleichheit zu gewährleisten, wird das Programm Menschen unterschiedlicher Altersgruppen und mit vielfältigem kulturellem, sozialem und wirtschaftlichem Hintergrund stärker und besser ansprechen, damit niemand zurückgelassen wird. Insbesondere sollen Menschen mit geringeren Chancen, darunter Menschen mit Behinderungen und Migranten sowie Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, die in abgelegenen Gebieten leben oder mit sozioökonomischen Schwierigkeiten konfrontiert sind, besser erreicht werden. Dabei wird das Programm die Teilnehmenden, insbesondere junge Menschen, auch ermutigen, sich in der Zivilgesellschaft zu engagieren und zu lernen, sich daran zu beteiligen, und so das Bewusstsein für die gemeinsamen Werte der Europäischen Union schärfen. Im Jahr 2026 wird das Programm zudem weiter darauf hinwirken, die sozioökonomischen und bildungspolitischen Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine abzumildern, unter anderem durch die Unterstützung von Projekten, die Bildungsaktivitäten fördern und den vor dem Krieg in der Ukraine geflohenen Menschen dabei helfen, sich in ihre neuen Lernumgebungen zu integrieren, sowie durch Maßnahmen zur Unterstützung von Organisationen, Lernenden und Bildungspersonal in der Ukraine. 5 Eine weitere Herausforderung betrifft die europaweite Tendenz zu einer begrenzten Beteiligung am demokratischen Leben sowie eines geringen Kenntnisstands und Bewusstseins in Bezug auf europäische Fragen sowie deren Auswirkungen auf das Leben aller europäischen Bürgerinnen und Bürger. Viele Menschen sind zögerlich oder haben Schwierigkeiten, sich aktiv in ihre Gemeinschaft oder in das politische und soziale Leben der Europäischen Union einzubringen und daran teilzunehmen. Die Stärkung der europäischen Identität und der Teilhabe junger Menschen an demokratischen Prozessen ist für die Zukunft der Europäischen Union von größter Bedeutung. Wie die COVID-19- Pandemie deutlich gemacht hat, erweist sich der Zugang zu Bildung als wesentliche Voraussetzung dafür, eine rasche Erholung von Krisen sicherzustellen. Dies kann auch mit Aktivitäten zum nichtformalen Lernen erreicht werden, die die Fähigkeiten und Kompetenzen sowie den aktiven Bürgersinn junger Menschen und erwachsender Lernender fördern. Im Einklang mit der Strategie der Union zur Krisenvorsorge trägt das Programm zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts und zur Entwicklung sozialer und interkultureller Kompetenzen bei. Es unterstützt auch Aktivitäten mit Schwerpunkt auf kritischem Denken, digitaler Kompetenz und Medienkompetenz und trägt somit dazu bei, Desinformation und Falschmeldungen zu verhindern und zu bekämpfen. Im Einklang mit den Prioritäten der Europäischen Union für eine nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft sollten die Erasmus+-Projekte umweltfreundlich gestaltet werden und grüne Vorgehensweisen in alle Aspekte einbeziehen. Die beteiligten Organisationen und Teilnehmenden sollten bei der Konzeption ihrer Projekte einen umweltfreundlichen Ansatz verfolgen, der sie dazu anregt, Umweltfragen zu diskutieren und mehr darüber zu erfahren, sie zum Nachdenken darüber veranlasst, was getan werden kann, um die Projekte auf ihrer Ebene nachhaltiger zu gestalten, und sie dabei unterstützt, alternative umweltfreundlichere Wege zur Durchführung ihrer Aktivitäten zu finden. Die Unterstützung und Erleichterung der transnationalen und internationalen Zusammenarbeit zwischen Organisationen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport ist von entscheidender Bedeutung dafür, den Menschen mehr Schlüsselkompetenzen zu vermitteln, die Zahl der frühen Schulabgänger zu verringern und die durch formales, informelles und nichtformales Lernen erworbenen Kompetenzen anzuerkennen. Zudem wird dadurch die Verbreitung von Ideen gefördert und die Weitergabe von bewährten Verfahren und Fachwissen sowie die Entwicklung digitaler Fähigkeiten erleichtert. Somit wird ein Beitrag zu einer hochwertigen Bildung bei gleichzeitiger Stärkung des sozialen Zusammenhalts geleistet. Das Programm Erasmus+ ist eine der sichtbarsten Erfolgsgeschichten der Europäischen Union. Es stützt sich auf eine mehr als 35-jährige Erfahrung mit europäischen Programmen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport in Europa und bei Partnerschaften mit Drittstaaten. Der Leitfaden zum Programm Erasmus+ 2026 ist fester Bestandteil der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen Erasmus+ 2026 (im Folgenden „Aufforderung“) und enthält die Teilnahme- und Finanzierungsbedingungen für die Aufforderung. Sie beruht somit auf der Verordnung (EU) 2021/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung von Erasmus+, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport1 (im Folgenden „Erasmus+-Verordnung“) sowie dem Jahresarbeitsprogramm 2026 für Erasmus+. Die in der Aufforderung enthaltenen Aktionen können durch die Veröffentlichung einer Berichtigung geändert werden. Potenzielle Antragsteller werden gebeten, regelmäßig die Website von Erasmus+ sowie das Jahresarbeitsprogramm von Erasmus+ und seine Änderungen zu konsultieren. Die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (Neufassung) (im Folgenden „EU-Haushaltsordnung“) findet Anwendung. Die Umsetzung der Aufforderung hängt auch davon ab, ob die im Haushaltsentwurf vorgesehenen Mittel nach Verabschiedung des Jahreshaushaltsplans durch die EU-Haushaltsbehörde bzw. nach der Regelung der vorläufigen Zwölftel zur Verfügung stehen. 1 https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2021/817/oj/deu. https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2021/817/oj/deu 6 ZIELSETZUNGEN DES PROGRAMMS ERASMUS+ ÜBERGEORDNETES ZIEL Das übergeordnete Ziel des Programms besteht darin, durch lebenslanges Lernen die bildungsbezogene, berufliche und persönliche Entwicklung der Menschen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport in Europa und darüber hinaus zu unterstützen und so zu nachhaltigem Wachstum, hochwertigen Arbeitsplätzen und sozialem Zusammenhalt, zur Innovationsförderung sowie zur Stärkung der europäischen Identität und des aktiven Bürgersinns beizutragen. Das Programm ist damit ein wichtiges Instrument zur Schaffung des europäischen Bildungsraums und zur Förderung der strategischen europäischen Zusammenarbeit in der allgemeinen und beruflichen Bildung und ihrer zugrunde liegenden sektorspezifischen Zielsetzungen. Darüber hinaus ist es von zentraler Bedeutung für die Intensivierung der jugendpolitischen Zusammenarbeit im Rahmen der Jugendstrategie der Union 2019–2027 und zur Entwicklung der europäischen Dimension des Sports. SPEZIFISCHE ZIELE Mit dem Programm werden die nachstehenden spezifischen Ziele verfolgt: • Förderung der Lernmobilität von Einzelpersonen und Gruppen sowie der Zusammenarbeit, Qualität, Inklusion und Chancengerechtigkeit, Exzellenz, Kreativität und Innovation auf der Ebene von Organisationen und politischen Strategien im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung • Förderung der nichtformalen und informellen Lernmobilität und der aktiven Teilhabe bei jungen Menschen sowie der Zusammenarbeit, Qualität, Inklusion, Kreativität und Innovation auf der Ebene von Organisationen und politischen Strategien im Jugendbereich • Förderung der Lernmobilität von Sportfachkräften sowie der Zusammenarbeit, Qualität, Inklusion, Kreativität und Innovation auf der Ebene von Sportorganisationen und sportpolitischen Strategien 7 PRIORITÄTEN DES PROGRAMMS ERASMUS+ INKLUSION UND VIELFALT Mit dem Programm sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion, Vielfalt und Fairness bei allen Programmaktionen gefördert werden. Organisationen und Teilnehmende mit geringeren Chancen stehen im Mittelpunkt dieser Ziele. Zu diesem Zweck werden ihnen im Rahmen des Programms Mechanismen und Ressourcen zur Verfügung gestellt. Die Organisationen sollten ihre Projekte und Aktivitäten mit einem inklusiven Ansatz konzipieren und sie so einem breiten Spektrum von Teilnehmenden zugänglich machen. Nationale Agenturen sind für die Unterstützung der Projekte ebenfalls wichtig, damit diese so inklusiv und vielfältig wie möglich sind. Ausgehend von den allgemeinen Grundsätzen und Mechanismen auf der europäischen Ebene werden die nationalen Agenturen Pläne für Inklusion und Vielfalt ausarbeiten, um den Bedürfnissen von Menschen mit geringeren Chancen bestmöglich gerecht zu werden und die Organisationen, die mit diesen Zielgruppen zusammenarbeiten, in ihrem nationalen Kontext zu unterstützen. Gleichzeitig sind die SALTO-Ressourcenzentren, die die Durchführung des Programms unterstützen, ebenfalls wichtige Akteure bei der Förderung und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung von Inklusion und Vielfalt, insbesondere im Hinblick auf die Gewinnung von Wissen und die Konzipierung und Durchführung von Aktivitäten zum Kapazitätsaufbau für das Personal der nationalen Agenturen und die Begünstigten des Programms. Ebenso spielt die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eine gleichermaßen wichtige Rolle für die Aktionsbereiche des Programms mit direkter Mittelverwaltung. In den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern sind die EU-Delegationen und – soweit vorhanden – die nationalen Erasmus+-Büros (NEO) und die Anlaufstellen für Erasmus+ von entscheidender Bedeutung, um das Programm den entsprechenden Zielgruppen näherzubringen. Zur Umsetzung dieser Grundsätze wurden der Rahmen für Inklusionsmaßnahmen2 sowie die Strategie für Inklusion und Vielfalt3 entwickelt, die alle Programmbereiche abdecken, um den Zugang eines breiteren Spektrums von Organisationen zu Finanzmitteln zu unterstützen und mehr Teilnehmende mit geringeren Chancen zu erreichen. Durch sie werden auch der Raum und die Mechanismen für Projekte geschaffen, die sich mit Fragen der Inklusion und Vielfalt befassen sollen. Die Strategie soll dazu beitragen, die Hindernisse zu beseitigen, mit denen verschiedene Zielgruppen beim Zugang zu solchen Möglichkeiten innerhalb und außerhalb Europas möglicherweise konfrontiert sind. Die nachstehende Liste solcher potenziellen Hindernisse ist nicht erschöpfend und eher als Referenz für Maßnahmen gedacht, die Menschen mit geringeren Chancen einen besseren Zugang verschaffen und sie besser erreichen sollen. Die folgenden Hindernisse können – als einzelne Faktoren oder zusammengenommen – ihrer Teilnahme im Wege stehen: • Behinderungen: Dazu gehören körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.4 • Gesundheitsprobleme: Hindernisse können sich aus Gesundheitsproblemen ergeben, darunter schwere oder chronische Erkrankungen oder sonstige Probleme der körperlichen oder psychischen Gesundheit, die jemanden davon abhalten können, am Programm teilzunehmen. • Hindernisse im Zusammenhang mit Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung: Personen, denen es aus verschiedenen Gründen schwerfällt, in Systemen der allgemeinen oder beruflichen Bildung gute Leistungen zu erbringen, frühe Schulabgänger, NEETs (junge Menschen, die keine Schule besuchen, keiner Arbeit nachgehen und keine Berufsausbildung absolvieren) und gering qualifizierte Erwachsene sind möglicherweise mit Hindernissen konfrontiert. Obwohl andere Faktoren eine Rolle spielen können, sind diese Bildungsprobleme, auch wenn sie 2 Durchführungsbeschluss der Kommission – Rahmen für Inklusionsmaßnahmen für die Programme Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps 2021-2027: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/commission-decision-framework-inclusion-2021-27. 3 Durchführungsleitlinien zur Strategie für Inklusion und Vielfalt – Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps- inclusion-and-diversity_de. 4 Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen: https://www.un.org/Depts/german/uebereinkommen/ar61106-dbgbl.pdf. https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/commission-decision-framework-inclusion-2021-27 https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-inclusion-and-diversity_de https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-inclusion-and-diversity_de https://www.un.org/Depts/german/uebereinkommen/ar61106-dbgbl.pdf 8 möglicherweise mit persönlichen Umständen zusammenhängen, zumeist auf Bildungssysteme zurückzuführen, die strukturelle Beschränkungen schaffen und/oder die besonderen Bedürfnisse des Einzelnen nicht in vollem Umfang berücksichtigen. Außerdem können Hindernisse bei der Teilnahme bestehen, wenn es aufgrund der Struktur der Lehrpläne schwierig ist, im Rahmen des Bildungsgangs eine Lern- oder Ausbildungsmobilität im Ausland zu absolvieren. • Kulturelle Unterschiede: Kulturelle Unterschiede können zwar von Menschen aus allen Verhältnissen als Hindernis wahrgenommen werden, vor allem aber Menschen mit geringeren Chancen betreffen. Solche Unterschiede können ein erhebliches Lernhindernis im Allgemeinen darstellen, umso mehr für Menschen mit Migrations- oder Flüchtlingshintergrund – darunter auch, aber nicht nur, neu angekommene Migranten, Personen, die einer nationalen oder ethnischen Minderheit angehören, Personen, die Gebärdensprache nutzen, oder Personen mit Schwierigkeiten bei der sprachlichen Anpassung und der kulturellen Inklusion. Der Kontakt mit fremden Sprachen und kulturellen Unterschieden bei der Teilnahme an jeder Art von Programmaktivitäten kann auf einige Personen abschreckend wirken und den Nutzen der Teilnahme in gewisser Weise einschränken. Solche kulturellen Unterschiede können potenzielle Teilnehmende sogar davon abhalten, Unterstützung durch das Programm zu beantragen, was sie vollständig an der Teilnahme hindert. • Soziale Hindernisse: Soziale Anpassungsschwierigkeiten – wie begrenzte soziale Kompetenzen, antisoziales oder risikoreiches Verhalten, eine Verurteilung als (ehemalige) Straftäter, (ehemaliger) Drogen- oder Alkoholmissbrauch – oder eine soziale Marginalisierung können ein Hindernis darstellen. Weitere soziale Hindernisse ergeben sich möglicherweise aus familiären Verhältnissen – z. B. weil Personen als erste in der Familie ein Hochschulstudium absolvieren oder Eltern (besonders, wenn sie alleinerziehend sind oder kleine Kinder haben und keine größeren informellen Kinderbetreuungsnetze besitzen), Betreuer, Ernährer oder Waisen sind oder weil sie in Heimen gelebt haben oder derzeit in einem Heim leben. • Wirtschaftliche Hindernisse: Wirtschaftliche Nachteile, wie beispielsweise ein niedriger Lebensstandard, ein niedriges Einkommen, die Notwendigkeit für Lernende, zu arbeiten, um für den eigenen Lebensunterhalt aufzukommen, Abhängigkeit vom Sozialfürsorgesystem, Langzeitarbeitslosigkeit, prekäre Situationen oder Armut, Obdachlosigkeit, Verschuldung oder finanzielle Probleme, können ein Hindernis darstellen. Weitere Schwierigkeiten können sich aus der begrenzten Übertragbarkeit von Leistungen (insbesondere der Unterstützung für Menschen mit geringeren Chancen) ergeben, die gemeinsam mit den Teilnehmenden „mobil“ sein müssen, wenn diese an Aktivitäten außerhalb ihres Wohnorts oder erst recht im Ausland teilnehmen. • Hindernisse im Zusammenhang mit Diskriminierung: Hindernisse können infolge von Diskriminierung in Bezug auf Geschlecht, Alter, ethnische Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, sexuelle Orientierung, Behinderung oder übergreifende Faktoren (eine Kombination einer oder mehrerer der genannten Arten von Diskriminierung) auftreten. • Geografische Hindernisse: Das Wohnen, beispielsweise in abgelegenen oder ländlichen Gebieten, auf kleinen Inseln oder in Randgebieten/Gebieten in äußerster Randlage5, in städtischen Vororten, in strukturschwachen Gebieten (begrenzter öffentlicher Nahverkehr, unzureichende Versorgungseinrichtungen) oder in weniger entwickelten Gebieten in Drittländern, kann ein Hindernis darstellen. DIGITALER WANDEL Um einen erfolgreichen digitalen Wandel zu unterstützen und gesellschaftlichen Herausforderungen wie KI oder Desinformation wirksamer zu begegnen, benötigt Europa in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend Systeme, die an das digitale Zeitalter angepasst sind. Im Einklang mit den strategischen Prioritäten des Aktionsplans für digitale Bildung (2021-2027)6 und den beiden im November 2023 angenommenen Empfehlungen des Rates7 a) zu den Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche allgemeine und berufliche digitale Bildung und b) für eine bessere Vermittlung 5 In der Europäischen Union gibt es neun Gebiete in äußerster Randlage: Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, La Réunion und Saint-Martin (Frankreich), die Azoren und Madeira (Portugal) sowie die Kanarischen Inseln (Spanien). 6 Europäischer Bildungsraum – Aktionsplan für digitale Bildung (2021-2027): https://ec.europa.eu/education/education-in-the- eu/digital-education-action-plan_de. 7 Empfehlung des Rates zu den Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche allgemeine und berufliche digitale Bildung: https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15741-2023-INIT/de/pdf; Vorschlag einer Empfehlung des Rates für eine bessere Vermittlung digitaler Fähigkeiten und Kompetenzen in der allgemeinen und beruflichen Bildung: https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15740-2023-INIT/de/pdf. https://ec.europa.eu/education/education-in-the-eu/digital-education-action-plan_de https://ec.europa.eu/education/education-in-the-eu/digital-education-action-plan_de https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15741-2023-INIT/de/pdf https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15740-2023-INIT/de/pdf 9 digitaler Fähigkeiten in der allgemeinen und beruflichen Bildung spielt das Programm Erasmus+ eine Schlüsselrolle bei der Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern jeden Alters, damit sie die heute benötigten digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen erwerben – um zu leben, zu lernen, zu arbeiten, ihre Rechte wahrzunehmen, sich zu informieren, auf Online-Dienste zuzugreifen, zu kommunizieren und um kritisch mit digitalen Bildungsinhalten umzugehen, selbst solche Inhalte zu schaffen und sie zu verbreiten. Das Programm unterstützt die erste strategische Priorität des Aktionsplans, die Entwicklung eines leistungsfähigen digitalen Bildungsökosystems, indem es Kapazitäten aufbaut und ein kritisches Verständnis dafür vermittelt, wie die Möglichkeiten der digitalen Technologien für das Lehren und Lernen in allen Arten von Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen auf allen Ebenen und für alle Bereiche genutzt und Pläne für den digitalen Wandel für Bildungseinrichtungen entwickelt und umgesetzt werden können. Das Programm unterstützt auch die zweite strategische Priorität des Aktionsplans, indem es Maßnahmen zum Ausbau digitaler Kompetenzen und Fertigkeiten auf sämtlichen Ebenen der Gesellschaft und für alle (darunter benachteiligte junge Menschen, Studierende, Arbeitsuchende und Arbeitnehmer) fördert. Insbesondere geht es darum, sowohl grundlegende digitale Fertigkeiten als auch eine fortgeschrittene digitale Kompetenz zu fördern, die mittlerweile unerlässlich für den Alltag und die Fähigkeit der Menschen ist, uneingeschränkt an der Zivilgesellschaft und der Demokratie teilzuhaben. Im Einklang mit diesen beiden strategischen Prioritäten des Aktionsplans wurde die europäische Plattform für digitale Bildung8 eingerichtet, um die Zusammenarbeit im Bereich der digitalen Bildung auf EU-Ebene zu stärken und zum Austausch bewährter Verfahren und zur Erprobung von bewährten Verfahren und der gemeinsamen Schaffung von Wissen beizutragen. Ziel der Plattform ist es, die Mitgliedstaaten durch eine engere bereichsübergreifende Zusammenarbeit zu unterstützen, indem die allgemeine und berufliche digitale Bildung unter dem Aspekt des lebenslangen Lernens betrachtet wird. Die Plattform vernetzt nationale Behörden, den Privatsektor, Experten, Anbieter der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie die Zivilgesellschaft mittels einer flexibleren Entwicklung der Politik und Praxis im Bereich der digitalen Bildung. Zur Umsetzung dieses politischen Rahmens durch das Programm wurde eine digitale Strategie9 veröffentlicht, die alle Programmbereiche abdeckt und die mit dem Ziel konzipiert wurde, die Begünstigten des Programms und die durchführenden Akteure dabei zu unterstützen, die digitale Dimension der finanzierten Projekte erfolgreich weiterzuentwickeln. Das Programm sollte eine größere Zielgruppe innerhalb wie außerhalb der Union ansprechen. Dafür sollten Informations- , Kommunikations- und Technologieinstrumente, eine Kombination aus physischer Mobilität und virtuellem Lernen und die virtuelle Zusammenarbeit vermehrt zum Einsatz kommen. UMWELT UND BEKÄMPFUNG DES KLIMAWANDELS Umwelt und Klimaschutz sind für die EU heute und künftig zentrale Prioritäten. Die Mitteilung über den europäischen Grünen Deal10 ist die neue Wachstumsstrategie für Europa, in der die Schlüsselrolle anerkannt wird, die Schulen, Ausbildungseinrichtungen und Hochschulen dabei spielen, Schülerinnen und Schüler, Eltern und die gesamte Bevölkerung in die für einen erfolgreichen Übergang zur Klimaneutralität bis 2050 erforderlichen Veränderungen einzubeziehen. Darüber hinaus wird in der Empfehlung des Rates zum Lernen für ökologische Nachhaltigkeit11 betont, dass Lernende aller Altersgruppen die Möglichkeit erhalten müssen, sich sowohl durch die formale als auch durch nichtformale Bildung über die Klimakrise und die Nachhaltigkeit zu informieren, und dass das Lernen für den grünen Wandel als Priorität in der Politik und in den Programmen der allgemeinen und beruflichen Bildung festgelegt werden 8 https://education.ec.europa.eu/focus-topics/digital-education/action-plan/european-digital-education-hub. 9 Durchführungsleitlinien – Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps – Digitale Strategie: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus- plus/resources/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-digital_en. 10 Europäische Kommission, Der europäische Grüne Deal: https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/european-green-deal_de. 11 Empfehlung des Rates zum Lernen für den grünen Wandel und die nachhaltige Entwicklung: https://eur-lex.europa.eu/legal- content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022H0627(01). https://education.ec.europa.eu/de/focus-topics/digital-education/action-plan/european-digital-education-hub https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-digital_en https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-digital_en https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/european-green-deal_de 10 muss. Nachhaltigkeit sollte in das gesamte Spektrum der allgemeinen und beruflichen Bildung einfließen, einschließlich der Lehrpläne, der beruflichen Fortbildung von Lehrkräften sowie der Gebäude, der Infrastruktur und des Betriebs. Das Programm Erasmus+ ist ein wichtiges Instrument für den Erwerb von Wissen, Fähigkeiten und Ansichten in Bezug auf den Klimawandel und für die Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung innerhalb der Europäischen Union und darüber hinaus. Zur Umsetzung dieses politischen Rahmens durch das Programm wurde eine Strategie für den ökologischen Wandel und die nachhaltige Entwicklung12 veröffentlicht, die alle Programmbereiche abdeckt und die mit dem Ziel konzipiert wurde, die Begünstigten des Programms und die durchführenden Akteure dabei zu unterstützen, die digitale Dimension der finanzierten Projekte erfolgreich weiterzuentwickeln. Das Programm stellt mehr Mobilitätsmöglichkeiten in ökologischen und zukunftsorientierten Bereichen bereit, welche die Entwicklung von Kompetenzen fördern, die beruflichen Aussichten verbessern und die Teilnehmenden mit strategischen Bereichen für das nachhaltige Wachstum vertraut machen. Besonderes Augenmerk gilt dabei der ländlichen Entwicklung (nachhaltige Landwirtschaft, Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, Bodenschutz, Bio- Landwirtschaft). In Anbetracht von Mobilität als Kernelement von Erasmus+ sollte zudem CO2-Neutralität angestrebt werden, indem nachhaltige Verkehrsmittel und ein umweltbewusstes Verhalten gefördert werden. Die Umwelt und der Kampf gegen den Klimawandel sind eine horizontale Priorität bei der Projektauswahl. Daher wird Projekten Vorrang eingeräumt, die dazu dienen, Kompetenzen in verschiedenen grünen Branchen aufzubauen – auch solchen im Rahmen des Beitrags von Bildung und Kultur zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung –, grüne branchenspezifische Kompetenzstrategien und Methoden zu entwickeln, zukunftsorientierte Lehrpläne zu erarbeiten und Initiativen zu konzipieren, die die geplanten Ansätze der teilnehmenden Organisationen in Bezug auf ökologische Nachhaltigkeit unterstützen. Das Programm unterstützt die Verwendung innovativer Verfahren, um Lernende, Personal und Jugendarbeiter zu wahren Akteuren des Wandels zu machen (z. B. für die Erhaltung von Ressourcen, die Einsparung von Energie, die Reduzierung von Abfall und der CO2-Emissionen, die Entscheidung für nachhaltige Lebensmittel und Mobilitätsangebote). Priorität erhalten zudem Projekte, die durch die allgemeine und berufliche Bildung, die Jugendaktivität und sportliche Aktivitäten Verhaltensänderungen in Bezug auf persönliche Vorlieben, kulturelle Werte, das Bewusstsein und ganz allgemein das aktive Engagement für eine nachhaltige Entwicklung fördern. Daher sollten sich die beteiligten Organisationen und Teilnehmenden bemühen, grüne Verfahren in alle Projekte zu integrieren, wenn sie Aktivitäten konzipieren, was sie dazu anregen wird, über Umweltfragen zu diskutieren und mehr darüber zu erfahren, über lokale Aktionen nachzudenken und umweltfreundlichere Wege zur Durchführung ihrer Aktivitäten zu finden. Über Plattformen wie die European School Education Platform (die auch eTwinning umfasst) und EPALE wird weiterhin unterstützendes Material erstellt und der Austausch wirksamer Bildungspraktiken und -konzepte zur ökologischen Nachhaltigkeit erleichtert. Erasmus+ ist auch ein wirkungsvolles Instrument, wenn es darum geht, ein breites Spektrum von Akteuren in unserer Gesellschaft (Schulen, Hochschulen, Berufsbildungsanbieter, Jugend- und Sportorganisationen, NRO, lokale und regionale Behörden, Organisationen der Zivilgesellschaft usw.) zu erreichen und einzubeziehen, die sich aktiv für den Übergang zur Klimaneutralität bis 2050 einsetzen können. TEILHABE AM DEMOKRATISCHEN LEBEN, GEMEINSAME WERTE UND BÜRGERSCHAFTLICHES ENGAGEMENT Das Programm Erasmus+ thematisiert die Herausforderungen und Hindernisse, die die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an demokratischen Prozessen begrenzen, trägt zu ihrer stärkeren Sensibilisierung für die Europäische Union und zur Vermittlung des entsprechenden Verständnisses bei und hilft ihnen bei der Überwindung von Schwierigkeiten, wenn sie sich aktiv in ihre Gemeinschaft und in das politische und soziale Leben der Union einbringen und daran teilnehmen wollen. Die Verbesserung der Kenntnisse der Bürgerinnen und Bürger über die Europäische Union von frühester Kindheit 12 Durchführungsleitlinien – Grüne Strategie für Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus- plus/resources/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-green_en. https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-green_en https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-green_en 11 an ist entscheidend für die Zukunft der Union. Zusätzlich zur formalen Bildung kann auch nichtformales Lernen das Verständnis der Bürger für die Europäische Union verbessern und ihr Zugehörigkeitsgefühl fördern. Das Programm unterstützt die aktive Bürgerschaft und Ethik im lebenslangen Lernen, indem es Projekte und Aktivitäten anregt, die die Entwicklung sozialer und interkultureller Kompetenzen, kritisches Denken und Medienkompetenz fördern. Vorrang haben Projekte, durch die eine demokratische Teilnahme der Menschen sowie das soziale und bürgerschaftliche Engagement anhand von sinnvollen formalen und nichtformalen Lernerfahrungen gefördert werden. Der Schwerpunkt liegt darauf, für den Kontext der Europäischen Union zu sensibilisieren und ein entsprechendes Verständnis zu vermitteln, insbesondere was die gemeinsamen Werte der EU13 und die Grundsätze der Einheit und Vielfalt sowie ihr gesellschaftliches, kulturelles und historisches Erbe anbelangt. Im Bereich Jugend wurde die Strategie für Jugendbeteiligung14 konzipiert, die einen gemeinsamen Rahmen bieten und die Nutzung des Programms zur Förderung der Beteiligung junger Menschen am demokratischen Leben unterstützen soll. Die Strategie zielt darauf ab, die Qualität der Jugendbeteiligung am Programm zu verbessern, und ergänzt die wichtigsten jugendpolitischen Dokumente der EU, wie die EU-Jugendstrategie und die europäischen Jugendziele.15 Die Strategie wird durch das Toolkit zur Jugendbeteiligung16 begleitet. Konkret zielt es darauf ab, Know-how, Empfehlungen, Instrumente und praktische Anleitungen zum Umgang mit dieser horizontalen Priorität mit jungen Menschen und in den einzelnen Aktionen des Programms bereitzustellen. 13 Die Werte der EU sind in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union dargelegt und werden hier kurz definiert: https://european-union.europa.eu/principles-countries-history/principles-and-values/aims-and-values_de. 14 Strategie für Jugendbeteiligung: https://participationpool.eu/resource-category/youth-participation/youth-participation-strategy/. 15 Europäische Jugendziele: https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de. 16 Toolkit zur Jugendbeteiligung: https://participationpool.eu/toolkit/. https://participationpool.eu/resource-category/youth-participation/youth-participation-strategy/ https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de https://participationpool.eu/toolkit/ 12 WICHTIGE ASPEKTE DES PROGRAMMS ERASMUS+ Die im Folgenden beschriebenen Aspekte des Programms verdienen besondere Aufmerksamkeit: WERTE DER EU RESPEKTIEREN Bei der Durchführung des Programms Erasmus+ und somit durch die Begünstigten des Programms und bei den im Rahmen des Programms durchgeführten Aktivitäten müssen die Werte der EU – Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören – in vollem Einklang mit den in den EU-Verträgen und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Werten und Rechten respektiert werden. Werden diese Bestimmungen nicht eingehalten, kann die mit dem Begünstigten geschlossene Finanzhilfevereinbarung gekündigt oder der Finanzhilfebetrag gekürzt werden. SCHUTZ, GESUNDHEIT UND SICHERHEIT DER TEILNEHMENDEN Der Schutz, die Gesundheit und die Sicherheit der Teilnehmenden von Projekten im Rahmen von Erasmus+ zählen zu den Grundprinzipien des Programms. Alle Teilnehmenden sollten die Lernangebote von Erasmus+ zur persönlichen und beruflichen Entwicklung in vollem Umfang nutzen können. Dies sollte in einer sicheren Umgebung gewährleistet werden, in der die Rechte aller Menschen, ihre körperliche und emotionale Unversehrtheit, ihre psychische Gesundheit und ihr Wohlbefinden respektiert und geschützt werden. Jede am Programm teilnehmende Organisation muss über wirksame Verfahren und Regelungen verfügen, um die Sicherheit, den Schutz und die Nichtdiskriminierung der an ihren Aktivitäten Teilnehmenden zu fördern und zu garantieren. Bei Bedarf sollten minderjährige Teilnehmende (Schülerinnen und Schüler, Lernende in der beruflichen Bildung, junge Menschen) bei Mobilitätsaktivitäten von Erwachsenen begleitet werden. Die begleitenden Erwachsenen sollten eine ausreichende Qualität der Lernkomponente der Mobilitätsaktivität sowie den Schutz und die Sicherheit der minderjährigen Teilnehmenden gewährleisten. Außerdem müssen alle an Mobilitätsaktivitäten im Rahmen sämtlicher Leitaktionen des Programms Erasmus+ beteiligten Schülerinnen und Schüler, Studierenden, Praktikantinnen und Praktikanten, Auszubildenden, erwachsenen Lernenden, jungen Menschen und das Personal gegen die mit ihrer Teilnahme an den Aktivitäten verbundenen Risiken versichert sein. Das Programm stellt den Projektträgern frei, je nach Projekttyp und je nach auf nationaler Ebene verfügbaren Versicherungsangeboten die am besten geeignete Versicherung auszuwählen. Zudem sind projektspezifische Versicherungen nicht erforderlich, wenn die Veranstalter bereits eine allgemeine Versicherung zum Schutz der Teilnehmenden abgeschlossen haben. In jedem Fall muss folgender Versicherungsschutz bestehen: • soweit zutreffend, Reiseversicherung (u. a. gegen Beschädigung oder Verlust des Gepäcks) • Haftpflichtversicherung (ggf. einschließlich Berufs- oder Privathaftpflicht) • Versicherung für Unfälle und schwere Erkrankungen (einschließlich Voll- oder Teilarbeitsunfähigkeit) • Tod (einschließlich Rückführung bei Projekten im Ausland) Außerdem sollten Teilnehmende an transnationalen Aktivitäten unbedingt im Besitz einer Europäischen Krankenversicherungskarte sein. Diese kostenlose Karte eröffnet den Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens in allen 27 EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen zu den gleichen Bedingungen und Kosten (d. h. je nach Land auch kostenlos), die auch für die Bürgerinnen und Bürger des jeweiligen Landes gegeben sind. Weitere Informationen zu dieser Karte sowie Angaben dazu, wo Sie diese Karte erhalten, finden Sie unter https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=559&langId=de. Wenn Personen unter 18 Jahren an einem Projekt teilnehmen, müssen die teilnehmenden Organisationen vorab die Genehmigung der Eltern oder der sonstigen gesetzlichen Vertreter für die Teilnahme einholen. https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=559&langId=de 13 MEHRSPRACHIGKEIT Mehrsprachigkeit ist einer der Eckpfeiler des europäischen Aufbauwerks und ein starkes Symbol für das Streben der Europäischen Union nach Einheit in der Vielfalt. Fremdsprachen spielen eine herausragende Rolle bei den Kompetenzen, die die Beschäftigungsfähigkeit verbessern und die optimale Nutzung bestehender Chancen ermöglichen. Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, allen Bürgerinnen und Bürgern frühzeitig die Gelegenheit zum Erlernen von mindestens zwei Fremdsprachen zu bieten. Die Förderung des Spracherwerbs und der sprachlichen Vielfalt ist eines der spezifischen Ziele des Programms. Fehlende Sprachkenntnisse sind eines der größten Hindernisse, die einer Teilnahme an europäischen Programmen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend entgegenstehen. Die Angebote zur Förderung sprachlicher Kompetenzen sollen die Effizienz und Wirksamkeit von Mobilität verbessern, Lernfortschritte erhöhen und damit zum spezifischen Ziel des Programms beitragen. Das Programm bietet Teilnehmenden an einer Mobilitätsaktivität Unterstützung beim Fremdsprachenerwerb. In erster Linie erfolgt diese Unterstützung durch die Plattform Erasmus+-Online-Sprachunterstützung (Online Language Support, OLS), die bei Bedarf an verschiedene Sektoren angepasst wird, da E-Learning wegen seiner Zugänglichkeit und Flexibilität Vorteile für das Sprachenlernen bietet. Die Erasmus+-Online-Sprachunterstützung (OLS) ermöglicht es den Teilnehmenden, ihre Sprachkenntnisse zu bewerten, zu üben und zu verbessern. Neben der OLS können andere Formen der sprachlichen Unterstützung angeboten werden, um den Bedarf bestimmter Zielgruppen im Bereich des Fremdsprachenerwerbs zu decken, beispielsweise die Verwendung von Gebärdensprache oder Brailleschrift, die über die eigens dafür geschaffene Kategorie der finanziellen Inklusionsförderung finanziert werden können. Auch im Rahmen von Kooperationsprojekten werden der Sprachunterricht und das Sprachenlernen gefördert. Gegenstand von Innovation und bewährten Verfahren zur Förderung von Sprachkenntnissen können beispielsweise Unterrichts- und Bewertungsmethoden, die Entwicklung von Lehrmaterial, Forschungen, computerunterstützte Unterrichtsangebote und unternehmerische Projekte auf der Grundlage von Fremdsprachen sein. Die Europäische Kommission hat die Auszeichnung Europäisches Sprachensiegel (European Language Label, ELL) eingeführt, um Qualität anzuerkennen, den Austausch von Ergebnissen hervorragender Projekte im Bereich Mehrsprachigkeit zu unterstützen und das öffentliche Interesse am Sprachenlernen zu fördern. Nationale Agenturen werden das ELL jährlich oder alle zwei Jahre an Organisationen der allgemeinen und beruflichen Bildung verleihen, die ein von einer nationalen Agentur finanziertes Erasmus+-Projekt mit ausgezeichneten Ergebnissen im Bereich des Sprachenlernens und -lehrens abgeschlossen haben. Dabei kann die nationale Agentur nicht nur unter mehreren Erasmus+-Projekten auswählen, sondern auch beschließen, das ELL an andere Initiativen mit umfassenden, inklusiven oder innovativen Ansätzen für das Lehren und Lernen von Sprachen zu vergeben. INTERNATIONALE DIMENSION Erasmus+ weist bei den Aktivitäten in den Bereichen Mobilität, Zusammenarbeit und politischer Dialog eine ausgeprägte internationale Dimension (z. B. Zusammenarbeit mit nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern) auf. Durch das Programm werden die europäischen Organisationen bei der Bewältigung der globalen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Globalisierung, dem Klimawandel und dem digitalen Wandel unterstützt, insbesondere durch eine Intensivierung der internationalen Mobilität und Zusammenarbeit mit Drittländern, und die Rolle der Europäischen Union als globaler Akteur wird gestärkt. Durch das Programm werden die gesellschaftlichen Verbindungen durch Mobilität, Austausch und Aufbau von Kapazitäten gestärkt, die soziale Widerstandsfähigkeit, die menschliche Entwicklung, die Beschäftigungsfähigkeit und die aktive Beteiligung unterstützt und es wird für regelmäßige Kanäle für die Zusammenarbeit zwischen den Menschen gesorgt, indem die Werte, Grundsätze und Interessen rund um gemeinsame Prioritäten gefördert werden. Die Aktivitäten bieten eine Antwort auf die Herausforderungen in Bezug auf Qualität, Modernisierung und Beschäftigungsfähigkeit, indem sie die Relevanz und Reaktionsfähigkeit der Bildung für einen umweltfreundlichen und nachhaltigen sozioökonomischen Aufbau, Wachstum und Wohlstand in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern erhöhen und so zur menschlichen und institutionellen Entwicklung, zum digitalen Wandel, zu Wachstum und Beschäftigung, zu guter Regierungsführung sowie zu Frieden und Sicherheit beitragen. Das Engagement junger Menschen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern ist ein wichtiges Element beim 14 Aufbau von Gesellschaften, die stärker widerstandsfähig sind und auf gegenseitigem Vertrauen und interkulturellem Verständnis beruhen. ANERKENNUNG UND VALIDIERUNG VON KOMPETENZEN UND QUALIFIKATIONEN Erasmus+ unterstützt EU-Instrumente zur Förderung der Transparenz und Anerkennung von Kompetenzen, Fähigkeiten und Qualifikationen – insbesondere den Europass (einschließlich europäischer digitaler Zertifikate), den Youthpass, den Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR), die europäische Klassifizierung für Fähigkeiten/Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (European Skills, Competences, Qualifications and Occupations, ESCO), das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (European Credit Transfer and Accumulation System, ECTS), den Europäischen Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET), das Europäische Register für Qualitätssicherung in der Hochschulbildung (European Quality Assurance Register, EQAR) und das Europäische Netzwerk für Qualitätssicherung in der Hochschulbildung (ENQA) – sowie EU-weite Netze im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Unterstützung dieser Instrumente, insbesondere das nationale Informationszentrum für die akademische Anerkennung (National Academic Recognition Information Centre, NARIC), das Euroguidance-Netzwerk, die nationalen Europass-Zentralstellen (National Europass Centers, NEC) und die nationalen Koordinierungsstellen für den EQR. Diese Instrumente sollen sicherstellen, dass Kompetenzen, Fähigkeiten und Qualifikationen in allen Teilbereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie in allen Bereichen des Arbeitsmarktes auf nationaler und internationaler Ebene leichter anerkannt und besser verstanden werden können, und zwar unabhängig davon, ob diese im Rahmen der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung oder in Form anderer Lernerfahrungen (z. B. Berufspraktikum, Freiwilligentätigkeit oder Online-Lernangebote) erworben wurden. Um diese Ziele zu erfüllen, sollen die verfügbaren Instrumente neuen Phänomenen wie z. B. der Internationalisierung der allgemeinen und beruflichen Bildung und der wachsenden Verbreitung des digitalen Lernens und der digitalen Zertifizierung Rechnung tragen sowie die Schaffung flexibler Bildungswege ermöglichen, die auf die Erfordernisse und Ziele der Lernenden abgestimmt sind. Die Instrumente sollten auch die grenzübergreifende Vergleichbarkeit und Übertragbarkeit von Fähigkeiten, Kompetenzen und Qualifikationen verbessern und es Lernenden und Arbeitnehmern erlauben, ihren Lern- und Arbeitsort frei zu wählen. Eine Reihe bereits seit Längerem bestehender Grundsatzdokumente dient als Richtschnur für die Umsetzung und Weiterentwicklung dieser Instrumente, darunter die Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2017 über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen, der Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und die Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens. Zusätzlich zu diesen horizontalen Grundsatzdokumenten zielen thematische Strategien wie der Youthpass17 und die Europäische Strategie für Aus- und Fortbildung18 (European Training Strategy, ETS) im Jugendbereich darauf ab, die Entwicklungen in diesen Bereichen weiter zu unterstützen. KOMMUNIKATION ÜBER DIE PROJEKTE UND IHRE ERGEBNISSE IM SINNE EINER MÖGLICHST GROẞEN WIRKUNG Es ist entscheidend wichtig, über die Projekte und ihre Ergebnisse zu kommunizieren, um die Wirkung auf verschiedenen Ebenen sicherzustellen. Je nach Aktion müssen Antragsteller, die eine Förderung im Rahmen von Erasmus+ beantragen, ihre Kommunikationsaktivitäten planen, mit denen sie Informationen über ihr Projekt und die dabei erzielten Ergebnisse während der Projektlaufzeit und im Anschluss daran weitergeben möchten. Die Projektanträge werden anhand einschlägiger Kriterien bewertet, um sicherzustellen, dass diese Aspekte abgedeckt sind. Umfang und Intensität dieser Kommunikations- und Verbreitungsaktivitäten sollten im Verhältnis zu den übergeordneten Zielsetzungen, zum Umfang und zu den konkreten Zielen der verschiedenen Aktionen im Rahmen von Erasmus+ stehen. Die Begünstigten von Erasmus+-Mitteln müssen die von der Europäischen Kommission erstellten Kommunikationsleitlinien für 17 Youthpass-Strategie: https://www.youthpass.eu/de/about-youthpass/youthpass-strategy/. 18 Europäische Strategie für Aus- und Fortbildung (European Training Strategy, ETS): https://europeantrainingstrategy.eu/. https://www.youthpass.eu/de/about-youthpass/youthpass-strategy/ https://europeantrainingstrategy.eu/ 15 Projektbegünstigte19 befolgen und den Erfolg ihrer Kommunikationsaktivitäten sowohl qualitativ als auch quantitativ überwachen und bewerten. Wie in den Kommunikationsleitlinien angegeben, müssen die Begünstigten bei allen Kommunikations- und Verbreitungsaktivitäten und -produkten wie Veranstaltungen, Websites, Bildmaterial und Veröffentlichungen eindeutig auf die Unterstützung durch die Europäische Union hinweisen. Insbesondere müssen sie sicherstellen, dass das Emblem der Europäischen Union in sämtlichen Kommunikationsmaterialien enthalten ist und die Bestimmungen der Finanzhilfevereinbarung oder des Finanzhilfebeschlusses beachtet werden.20 Werden diese Bestimmungen nicht eingehalten, kann die Finanzhilfe des Begünstigten gekürzt werden. Bei der Konzeption der Kommunikationsstrategie und des Kommunikationsplans müssen die Begünstigten Folgendes berücksichtigen: • Kommunikationsziele: Die Antragstellern sollten festlegen, was sie mit bestimmten Kommunikationsaktivitäten erreichen möchten, z. B. Sensibilisierung, Förderung gesellschaftlicher Werte, Entwicklung neuer Partnerschaften für die Zukunft oder Einflussnahme auf politische Strategien und Vorgehensweisen. • Publikum oder Zielgruppe: Die Antragsteller müssen festlegen, welche Menschen sie erreichen möchten und wer die Projektergebnisse nutzen könnte. Das Publikum bzw. die Zielgruppe sollten so genau wie möglich definiert werden. Es kann sich um die breite Öffentlichkeit, bestimmte Interessenträger, Sachverständige und andere interessierte Kreise, Entscheidungsträger, Medien usw. handeln. • Kanäle und Aktivitäten, mit denen das Zielpublikum erreicht werden soll: Die Antragsteller müssen die Kanäle und Aktivitäten auswählen, die am wirksamsten und am besten geeignet sind, um den Bedürfnissen ihres gewählten Zielpublikums gerecht zu werden, wie soziale Medien, Veranstaltungen und Veröffentlichungen. • Projektergebnisse: (Leistungen und Resultate), etwa ein Leitfaden für bewährte Verfahren, ein praktisches Werkzeug oder Produkt, Forschungsbericht einer Studie, erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten usw. Die Ergebnisse sollten auch auf der Plattform für Erasmus+-Projektergebnisse geteilt oder bekannt gemacht werden (https://erasmus- plus.ec.europa.eu/de/projects). • Zeitplan: Die Antragsteller müssen wirksam planen, wann verschiedene Aktivitäten durchgeführt werden (verknüpft mit dem Arbeitsplan/Meilensteinen), realistische Ziele vereinbaren und Flexibilität je nach Projektfortschritt, veränderten Bedürfnissen des Zielpublikums oder der Zielgruppe sowie der Entwicklung von Regelungen oder Verfahren gewährleisten. • Wichtigste Leistungsindikatoren: Leistungsindikatoren sind ein wertvolles Managementinstrument, um die Fortschritte bei der Umsetzung der Kommunikations- und Verbreitungsaktivitäten zu überwachen (und bei Bedarf Anpassungen zu ermöglichen) und den Erfolg bei der Verwirklichung der Ziele zu bewerten. Die wichtigsten Leistungsindikatoren sollten mit den Indikatoren des Kommunikationsnetzes21 übereinstimmen. ANFORDERUNG EINES FREIEN ZUGANGS ZU BILDUNGSMATERIALIEN IM RAHMEN VON ERASMUS+ Erasmus+ fördert einen freien Zugang zu Projektergebnissen für Lern-, Unterrichts- und Ausbildungszwecke sowie für die Jugendarbeit. Erasmus+-Begünstigte sind insbesondere verpflichtet, Bildungsressourcen und pädagogische Werkzeuge, die im Zusammenhang mit durch das Programm geförderten Projekten erstellt wurden – beispielsweise Dokumente, Medien, Software oder andere Materialien – im Rahmen einer offenen Lizenz der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Materialien müssen ohne Kosten oder Beschränkungen leicht zugänglich und auffindbar sein, und die offene Lizenz muss es der Öffentlichkeit ermöglichen, die jeweilige Ressource zu nutzen, wiederzuverwenden, anzupassen und mit anderen zu teilen. Materialien dieser Art werden als „freie Lehr- und Lernmaterialien“ (Open Educational Resources, OER) bezeichnet. Um dieses Ziel erreichen zu können, müssen die Ressourcen in editierbarer digitaler Form auf eine geeignete und frei zugängliche Plattform hochgeladen werden. Erasmus+ legt den Begünstigen 19 So kommunizieren Sie Ihr Projekt: https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/429c34ff-7231-11ec-9136- 01aa75ed71a1/language-de/format-PDF/source-248841143. 20 Hinweise zur Verwendung der visuellen Identität der Europäischen Kommission, einschließlich des Emblems der Europäischen Union, finden Sie unter https://ec.europa.eu/info/resources-partners/european-commission-visual-identity_en#documents und https://commission.europa.eu/system/files/2021-05/eu-emblem-rules_de.pdf. 21 Die Indikatoren des Kommunikationsnetzes und der dazugehörige Leitfaden sind hier zu finden: https://commission.europa.eu/system/files/2023-02/2022%20EC%20Comm%20indicators.pdf, https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/projects https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/projects https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/429c34ff-7231-11ec-9136-01aa75ed71a1/language-de/format-PDF/source-248841143 https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/429c34ff-7231-11ec-9136-01aa75ed71a1/language-de/format-PDF/source-248841143 https://ec.europa.eu/info/resources-partners/european-commission-visual-identity_en#documents https://commission.europa.eu/system/files/2021-05/eu-emblem-rules_de.pdf https://commission.europa.eu/system/files/2023-02/2022%20EC%20Comm%20indicators.pdf 16 zwar nahe, freie Lizenzen mit den geringsten Einschränkungen22 anzuwenden, doch können die Begünstigten auch Lizenzen wählen, die gewisse Beschränkungen mit sich bringen, beispielsweise die gewerbliche Nutzung durch Dritte einschränken oder Dritte dazu verpflichten, die gleiche Lizenz auch auf abgeleitete Arbeiten anzuwenden, sofern dies der Beschaffenheit des Projekts und der Art des betreffenden Materials angemessen ist und dies der Öffentlichkeit weiterhin ermöglicht, die Ressource zu nutzen, wiederzuverwenden, anzupassen und mit anderen zu teilen. Der freie Zugang ist zwingend vorgeschrieben und muss unbeschadet etwaiger Rechte des geistigen Eigentums der Begünstigten gewährt werden. FREIER ZUGANG ZU FORSCHUNGSERGEBNISSEN UND DATEN IM RAHMEN VON ERASMUS+ Erasmus+ ermutigt die Begünstigten, Forschungsergebnisse über frei zugängliche Pfade zu veröffentlichen, d. h. ohne Kosten oder andere Zugangsbeschränkungen für Nutzerinnen und Nutzer. Die Begünstigten werden darüber hinaus ermutigt, für Forschungsergebnisse freie Lizenzen zu verwenden. Wann immer dies möglich ist, sollten im Rahmen von Projekten erfasste Daten als „offene Daten“ veröffentlicht werden, also im Rahmen einer freien Lizenz, in einem geeigneten Format und auf einer entsprechend geeigneten offenen Datenplattform. 22 Zum Beispiel die weitverbreiteten Lizenzen des Typs Creative Commons Attribution oder Creative Commons Attribution-Share Alike für kreative Werke, die GNU Public License und GNU Lesser Public License für Software oder die Open Database License für Datenbanken. 17 WIE IST DAS PROGRAMM ERASMUS+ STRUKTURIERT? Zur Verwirklichung seiner Ziele sieht das Programm Erasmus+ im Zeitraum 2021–2027 die Umsetzung folgender Leitaktionen vor: LEITAKTION 1 – LERNMOBILITÄT VON EINZELPERSONEN Diese Leitaktion unterstützt: • die Mobilität von Lernenden und von Personal: Chancen für Schülerinnen und Schüler, Studierende, erwachsene Lernende, Praktikanten und junge Menschen sowie für Hochschullehrkräfte, Lehrkräfte, Ausbilder, pädagogische Fachkräfte, Jugendarbeiter, Sportfachkräfte, Personal von Ausbildungseinrichtungen und Organisationen der Zivilgesellschaft zum Lernen und/oder zum Erwerb von Berufserfahrung im Ausland. • Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung: Von jungen Menschen geleitete lokale und transnationale Initiativen, die von informellen Gruppen junger Menschen und/oder Jugendorganisationen durchgeführt werden, um jungen Menschen dabei zu helfen, sich im demokratischen Leben zu engagieren und zu lernen, sich daran zu beteiligen, das Bewusstsein für die gemeinsamen Werte und Grundrechte der Europäischen Union zu schärfen, junge Menschen und Entscheidungsträger auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene zusammenzubringen und zu den gemeinsamen Zielen der Europäischen Union beizutragen. • Mobilität des Personals im Bereich Sport: Das Personal von Sportorganisationen, vor allem im Breitensport, erhält die Möglichkeit, seine Kompetenzen und Qualifikationen zu verbessern und durch Lernmobilität über einen Auslandsaufenthalt neue Fähigkeiten zu erwerben; so kann es zum Aufbau von Kapazitäten und zur Entwicklung von Sportorganisationen beitragen. Diese Aktion unterstützt die berufliche Fortbildung von Coaches und anderen Mitarbeitern (bezahlte Mitarbeiter und Freiwillige) im Breitensport. Nicht im Breitensport tätiges Personal im Sportbereich, einschließlich Personen mit einer dualen Laufbahn im Sport und außerhalb des Sports, kann ebenfalls den Lerneffekt und den Wissenstransfer für Personal und Organisationen im Breitensport verbessern. Angebote für Lernmobilität für nicht im Breitensport tätiges Personal können unterstützt werden, wenn die Teilnahme dieses Personals dem Breitensport zugutekommen kann. • DiscoverEU: Diese Aktion bietet 18‑Jährigen die Möglichkeit, einzeln oder in der Gruppe eine kurze Reise durch Europa zu unternehmen. DiscoverEU zielt als informelle Lernaktivität darauf ab, das Zugehörigkeitsgefühl der Teilnehmenden zur Europäischen Union zu stärken und ihnen die Möglichkeit zu geben, deren kulturelle Vielfalt zu erkunden. DiscoverEU zielt auch darauf ab, junge Menschen mit Fähigkeiten und Kompetenzen auszustatten, die für ihr künftiges Leben von Bedeutung sind, und sie konkret zu nachhaltigem Reisen und allgemein zu Umweltbewusstsein zu inspirieren. DiscoverEU umfasst einerseits eine allgemeine Aktion, bei der sich die jungen Menschen direkt auf dem Europäischen Jugendportal bewerben können, und andererseits eine Inklusionsaktion. Die DiscoverEU-Inklusionsaktion soll es jungen Menschen mit geringeren Chancen zwischen 18 und 21 Jahren ermöglichen, gleichberechtigt mit anderen Gleichaltrigen an DiscoverEU teilzunehmen. • Das Programm bietet Teilnehmenden, die eine Mobilitätsaktivität im Ausland durchführen, Gelegenheiten für den Fremdsprachenerwerb. In erster Linie erfolgt diese Unterstützung durch das Instrument Erasmus+-Online- Sprachunterstützung (Online Language Support, OLS), das bei Bedarf an verschiedene Sektoren angepasst wird, da E-Learning wegen seiner Zugänglichkeit und Flexibilität Vorteile für das Sprachenlernen bietet. In besonderen Fällen, wenn Online-Lernen nicht das beste Instrument ist, um die Zielgruppe zu erreichen, werden zusätzliche Formen der Sprachunterstützung angeboten. • Virtueller Austausch im Bereich Hochschulbildung und im Jugendbereich: Diese Aktion bietet die Möglichkeit, Online-Aktivitäten zur Förderung des interkulturellen Dialogs und der Entwicklung von Soft Skills zwischen Personen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern zu organisieren. Diese Aktivitäten finden in kleinen Gruppen statt und werden stets von einem ausgebildeten Betreuer moderiert. LEITAKTION 2 – ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN Diese Leitaktion unterstützt: Partnerschaften für Zusammenarbeit, darunter: • Kooperationspartnerschaften: Das vorrangige Ziel von Kooperationspartnerschaften besteht darin, es Organisationen zu ermöglichen, die Qualität und Relevanz ihrer Aktivitäten zu erhöhen, ihre Partnernetzwerke https://europa.eu/youth/discovereu_de 18 auszubauen und zu stärken und ihre Fähigkeit zu verbessern, auf transnationaler Ebene gemeinsam tätig zu werden, indem sie die Internationalisierung ihrer Aktivitäten fördern, neue Verfahren und Methoden austauschen oder entwickeln sowie Ideen austauschen und sich mit ihnen auseinandersetzen. • Kleinere Partnerschaften: Ziel dieser Aktion ist es, den Zugang zum Programm auf kleinere Akteure und Personen auszuweiten, die durch Maßnahmen in den Bereichen Schulbildung, Erwachsenenbildung, allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport nur schwer zu erreichen sind. Mit im Vergleich zu den Kooperationspartnerschaften geringeren Finanzhilfen für Organisationen, einer kürzeren Laufzeit und einfacheren administrativen Anforderungen zielt diese Aktion darauf ab, Basisorganisationen, neue Programmteilnehmende sowie weniger erfahrene Organisationen zu erreichen und so die Zutrittsschranken für Organisationen mit geringerer organisatorischer Kapazität zu verringern. • Europäische Partnerschaften für die Schulentwicklung: Diese Aktion fördert die Entwicklung unterstützender Strukturen, die den Bemühungen von Schulen und Lehrkräften bei der Umsetzung von Kooperations- und Mobilitätsprojekten vor Ort eine strategische, übergeordnete Dimension verleihen können, damit ihre Ergebnisse nachhaltig und für alle zugänglich werden können. Partnerschaften für Exzellenz, darunter: • Europäische Hochschulen: Mit dieser Aktion wird die Herausbildung von Bottom-up-Kooperationen von Hochschuleinrichtungen unterstützt, die die grenzüberschreitende Zusammenarbeit durch die Entwicklung gemeinsamer langfristiger Strategien für hochwertige Bildung, Forschung und Innovation auf der Grundlage einer gemeinsamen Vision und geteilter Werte auf ein höheres Anspruchsniveau befördern werden. • Zentren der beruflichen Exzellenz: Diese Aktion unterstützt einen Bottom-up-Ansatz für berufliche Exzellenz, bei dem ein breites Spektrum lokaler Interessenträger einbezogen wird und es den Berufsbildungseinrichtungen ermöglicht wird, ihr Qualifikationsangebot rasch an die sich wandelnden wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnisse anzupassen. Sie sind in einem bestimmten lokalen Kontext tätig und schaffen Kompetenz-Ökosysteme für Innovation, regionale Entwicklung und soziale Inklusion, während sie über internationale Kooperationsnetze mit Zentren der beruflichen Exzellenz in anderen Ländern zusammenarbeiten. Die Aktion bietet Möglichkeiten für die Erstausbildung junger Menschen sowie für die kontinuierliche Weiterbildung und Umschulung von Erwachsenen durch ein flexibles und zeitnah bereitgestelltes Ausbildungsangebot, das den Anforderungen eines dynamischen Arbeitsmarktes auch vor dem Hintergrund des grünen und digitalen Wandels entspricht. • Erasmus+-Lehrkräfteakademien: Übergeordnetes Ziel dieser Aktion ist die Schaffung europäischer Partnerschaften von Anbietern im Bereich Lehrkräfteaus- und -weiterbildung mit dem Ziel, Lehrkräfteakademien unter dem Dach von Erasmus+ einzurichten, die eine europäische und internationale Perspektive für die Lehrkräfteausbildung entwickeln werden. Die Akademien werden Mehrsprachigkeit und kulturelle Vielfalt fördern, die Lehrkräfteausbildung im Einklang mit den bildungspolitischen Prioritäten der EU entwickeln und zu den Zielen des europäischen Bildungsraums beitragen. • Erasmus-Mundus-Aktion: Ziel dieser Aktion ist die Förderung von Exzellenz und der weltweiten Internationalisierung von Hochschuleinrichtungen durch Studienprogramme – auf Ebene von Masterstudiengängen –, die von Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Europa gemeinsam durchgeführt und gegenseitig anerkannt werden und Einrichtungen in anderen Ländern der Welt offenstehen. Partnerschaften für Innovation, darunter: • Allianzen für Innovation: Ziel dieser Aktion ist es, die strategische Zusammenarbeit zwischen den Hauptakteuren in der Hochschulbildung und Berufsbildung sowie der Wirtschaft und Forschung – dem „Wissensdreieck“ – zu verstärken, um Innovation und Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu fördern, indem die richtigen Fähigkeiten, Kenntnisse und Kompetenzen ermittelt und bereitgestellt werden, um die künftige Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt in Sektoren und Bereichen zu decken, die für nachhaltiges Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit Europas von strategischer Bedeutung sind. • Zukunftsorientierte Projekte: Ziel dieser Aktion ist es, Innovation, Kreativität und Teilhabe sowie soziales Unternehmertum in verschiedenen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung zu fördern. Durch die Aktion werden zukunftsorientierte Ideen unterstützt, die auf die wichtigsten europäischen Prioritäten eingehen und das Potenzial haben, sich durchzusetzen und einen Beitrag zur Verbesserung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu leisten sowie in Bezug auf Methoden und Verfahren einen erheblichen Innovationseffekt für alle Formen des Lernens und aktive Möglichkeiten der Teilhabe zugunsten des sozialen Zusammenhalts in Europa zu erzielen. 19 Projekte zum Kapazitätsaufbau, einschließlich: • Projekte zum Kapazitätsaufbau im Bereich der Hochschulbildung: Mit dieser Aktion werden internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen im Hochschulbereich tätigen Organisationen in EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern und nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern unterstützt. Ziel dieser Partnerschaften ist es, die Relevanz, Qualität, Modernisierung und Zugänglichkeit der Hochschulbildung in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern als Motor für eine nachhaltige sozioökonomische Entwicklung zu fördern. • Projekte zum Kapazitätsaufbau im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung: Mit dieser Aktion im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung werden internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätigen Organisationen in EU-Mitgliedstaaten, mit dem Programm assoziierten Drittländern und nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern unterstützt. Ziel dieser Partnerschaften ist es, die Zugänglichkeit und das Reaktionsvermögen der Einrichtungen und Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern als Motor für eine nachhaltige sozioökonomische Entwicklung zu fördern. • Projekte zum Kapazitätsaufbau im Bereich Jugend: Mit dieser Aktion wird die Zusammenarbeit und der Austausch im Jugendbereich zwischen Organisationen in EU-Mitgliedstaaten, mit dem Programm assoziierten Drittländern und nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern unterstützt; sie umfasst Aktivitäten des nichtformalen Lernens. Ein Schwerpunkt liegt darauf, die Kapazitäten von Organisationen, die mit jungen Menschen außerhalb formaler Lernkontexte arbeiten, zu stärken und zugleich die aktive Beteiligung junger Menschen zu gewährleisten. • Projekte zum Kapazitätsaufbau im Bereich Sport: Mit dieser Aktion werden internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen im Sportbereich tätigen Organisationen in EU- Mitgliedstaaten, mit dem Programm assoziierten Drittländern und nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern unterstützt. Sie zielen darauf ab, sportliche Aktivitäten und Maßnahmen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu unterstützen, und zwar als Mittel zur Förderung von Werten sowie als pädagogisches Instrument zur Förderung der persönlichen und sozialen Entwicklung des Einzelnen und zum Aufbau von Gemeinschaften mit stärkerem Zusammenhalt. Gemeinnützige Sportveranstaltungen: Mit dieser Aktion werden die Vorbereitung, die Organisation und die Nachbereitung gemeinnütziger Sportveranstaltungen unterstützt, die entweder in einem einzigen Land oder in mehreren Ländern von gemeinnützigen Organisationen oder im Sportbereich tätigen öffentlichen Einrichtungen organisiert werden. Ziel dieser Veranstaltungen ist es, die Sichtbarkeit der Erasmus+-Sportaktionen zu erhöhen und das Bewusstsein für die Rolle des Sports bei der Förderung von sozialer Inklusion, Chancengleichheit und gesundheitsfördernder körperlicher Betätigung zu schärfen. Zusätzlich zu den oben aufgeführten Aktionen bieten Online-Plattformen wie die European School Education Platform (die auch eTwinning umfasst), die Elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa (EPALE) und das Europäische Jugendportal einen Raum für die virtuelle Zusammenarbeit, Datenbanken für die Partnerfindung, praxisbezogene Gemeinschaften und andere Online-Dienste für Lehrkräfte, Ausbildende, Jugendarbeiter, politische Entscheidungsträger und andere Fachkräfte sowie für Schülerinnen und Schüler, junge Menschen und erwachsene Lernende in Europa und in Drittländern. LEITAKTION 3 – UNTERSTÜTZUNG DER POLITIKENTWICKLUNG UND DER POLITISCHEN ZUSAMMENARBEIT Diese Leitaktion unterstützt: Die Aktion „Die europäische Jugend vereint“ (European Youth Together), die sich an Jugendorganisationen an der Basis und größere Jugendorganisationen richtet und grenzübergreifende Partnerschaften unterstützt. Die Aktivitäten im Rahmen dieser Aktion sollen dazu beitragen, mehr junge Menschen anzusprechen, um eine Vielfalt von Stimmen zu gewährleisten und ein breites Spektrum junger Menschen innerhalb und außerhalb von Jugendorganisationen zu erreichen, einschließlich junger Menschen mit geringeren Chancen. Bei diesen Aktivitäten soll eine Vielzahl traditioneller und digitaler Kanäle genutzt und die Entwicklung von Partnerschaften und Netzwerken erleichtert werden, um die Teilnahme und den Zugang für NRO und Jugendbewegungen an der Basis zu ermöglichen. Darüber hinaus umfasst diese Leitaktion: • Aktionen zur Vorbereitung und Unterstützung der Umsetzung der politischen Agenda der EU in den Bereichen 20 allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, einschließlich sektorspezifischer Zielsetzungen für die Hochschul-, Berufs-, Schul- und Erwachsenenbildung, insbesondere durch die Erleichterung der Verwaltung und Anwendung der offenen Methoden der Koordinierung • Durchführung von Tests europäischer politischer Strategien unter Federführung hoher öffentlicher Stellen und durch praktische Erprobung politischer Maßnahmen in mehreren Ländern unter Anwendung verlässlicher Evaluierungsmethoden Finanzielle Unterstützung wird im Einklang mit der EU-Jugendstrategie auch den Strukturen für die Leitung der nationalen Arbeitsgruppen gewährt, die von der jeweiligen nationalen Behörde im Rahmen des EU-Jugenddialogs auf nationaler Ebene benannt wurden • Aktionen zur Sammlung von Fakten und Wissen über Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Jugendarbeit und des Sports auf nationaler und europäischer Ebene, um eine fundierte Politikgestaltung zu erleichtern. Die Sammlung und Analyse der Fakten erfolgt durch EU-weite oder internationale Erhebungen und Studien sowie durch Nutzung von thematischem und länderspezifischem Fachwissen • Aktionen zur Verbesserung der Transparenz und der Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen und zur Erleichterung der Übertragung von Leistungspunkten, um Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu unterstützen und die Validierung nichtformalen und informellen Lernens sowie Konzepte zum Kompetenzmanagement und entsprechende Beratung zu fördern. Dieser Bereich umfasst auch die Unterstützung nationaler und europäischer Stellen oder Netzwerke, die den europaweiten Austausch erleichtern, sowie die Entwicklung flexibler Lernpfade zwischen verschiedenen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Jugendarbeit sowie zwischen formalen, nichtformalen und informellen Lernumgebungen • Aktionen zur Förderung des politischen Dialogs mit Interessenträgern innerhalb und außerhalb der Europäischen Union, z. B. durch Konferenzen, Veranstaltungen und andere Aktivitäten, an denen politische Entscheidungsträger, Praktiker und sonstige Interessenträger in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport beteiligt sind, um das Bewusstsein für die einschlägigen politischen Agenden der EU zu schärfen und Europa als ausgezeichneten Studien- und Forschungsstandort zu fördern • Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen mit weithin anerkannter Erfahrung und Analysekompetenz (z. B. mit der OECD und dem Europarat), um die Auswirkungen und den Mehrwert politischer Maßnahmen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport zu verstärken. JEAN-MONNET-AKTIONEN Die Jean-Monnet-Aktionen unterstützen: • Jean-Monnet-Aktion im Bereich der Hochschulbildung: Mit dieser Aktion werden Hochschuleinrichtungen innerhalb und außerhalb Europas dabei unterstützt, die Lehre und Forschung zum Thema europäische Integration sowie die politische Debatte und den Austausch zwischen Hochschulen und politischen Entscheidungsträgern über die politischen Prioritäten der Union zu fördern. Folgende Teilaktionen werden unterstützt: Jean-Monnet- Module: kurze Lehrprogramme in einem oder mehreren Fächern im Bereich EU-Studien; Jean-Monnet- Lehrstühle: längere Lehrstühle mit einer Spezialisierung in EU-Studien für einzelne Hochschulprofessoren; Jean- Monnet-Spitzenforschungszentren: Zentren, die Kenntnisse hochrangiger Experten aus verschiedenen Fächern im Bereich EU-Studien zusammentragen sowie transnationale Aktivitäten und strukturelle Beziehungen zu akademischen Einrichtungen in anderen Ländern entwickeln. • Jean-Monnet-Aktion in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung: Diese Aktion fördert das Wissen über die Europäische Union in Schulen und Einrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung in EU- Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern. Sie soll Bildungsanbietern die Möglichkeit zur Entwicklung und Vermittlung von Inhalten für Lernende geben, Anbietern im Bereich der Lehrkräfteausbildung die Unterstützung von Lehrkräften mit Methoden und aktualisiertem Wissen zu EU-Themen ermöglichen sowie die Debatte und den Austausch zwischen Vertretern und Akteuren von Schulen und Berufsbildungseinrichtungen über das Lernen im Zusammenhang mit EU-Themen fördern. Folgende Teilaktionen werden unterstützt: Schulungen für Lehrkräfte: Konzeption und Bereitstellung strukturierter Weiterbildungsangebote zu EU-Themen für Lehrkräfte; Initiative „Über die EU in der Schule lernen“: Förderung eines besseren Verständnisses sowohl in der allgemeinen als auch in der beruflichen Bildung (ISCED 1-4). • Jean-Monnet-Projekte (politische Diskussionen mit dem Hochschulsektor): Jean-Monnet-Netzwerke in der Hochschulbildung werden im Rahmen eines spezifischen Themas, das mit einer Priorität der Kommission verknüpft ist, Forschungsergebnisse, Inhalte von Kursen und Erfahrungen sowie Produkte (Studien, Artikel, Kursinhalte usw.) sammeln, austauschen und unter den Partnern diskutieren. Netzwerke für andere Bereiche der 21 allgemeinen und beruflichen Bildung, Austausch von bewährten Verfahren und Vermittlung von Erfahrungen mit dem Co-Teaching innerhalb einer Gruppe von Ländern. • Unterstützung für im Rahmen des Programms benannte Einrichtungen: Mit der Aktion werden Einrichtungen unterstützt, die ein Ziel von europäischem Interesse verfolgen und der Union, ihren Mitgliedstaaten und ihren Bürgerinnen und Bürgern hochwertige Dienstleistungen in bestimmten vorrangigen Themenbereichen anbieten. Die Hauptaktivitäten und die Öffentlichkeitsarbeit dieser Einrichtungen umfassen Forschungsarbeiten, darunter die Erhebung von Daten und ihre Analyse zur Vorbereitung künftiger politischer Maßnahmen, Präsenz- und Online-Schulungen für künftige Mitarbeiter internationaler Organisationen und für Beamte, insbesondere in den Bereichen Justiz und Verwaltung, die Organisation von Veranstaltungen zu vorrangigen Themen für die Union und die Verbreitung spezifischer Ergebnisse und allgemeiner Informationen für die breite Öffentlichkeit. FINANZAUSSTATTUNG Für das Programm ist eine vorläufige Finanzausstattung im Umfang von insgesamt mehr als 26 Mrd. EUR23 aus dem EU- Haushalt für einen Zeitraum von sieben Jahren (2021–2027) vorgesehen. Der Jahreshaushalt wird von der Haushaltsbehörde angenommen. Die einzelnen Schritte zur Annahme des EU-Haushalts werden unter folgender Adresse erläutert: https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/eu-budget/how-it-works/annual-lifecycle_de. Informationen über die für die einzelnen Aktionen jeweils verfügbare Finanzausstattung sind dem Jährlichen Arbeitsprogramm Erasmus+ für 2026 zu entnehmen: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and- tools/documents-and-guidelines. 23 Die vorläufige Finanzausstattung des Programms beträgt 24,574 Mrd. EUR zu jeweiligen Preisen mit einer zusätzlichen Aufstockung um 1,7 Mrd. EUR zu Preisen von 2018. https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/eu-budget/how-it-works/annual-lifecycle_de https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/documents-and-guidelines https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/documents-and-guidelines 22 WER FÜHRT DAS PROGRAMM ERASMUS+ DURCH? DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION Für die Durchführung von Erasmus+ ist in letzter Instanz die Europäische Kommission zuständig. Sie verwaltet das Gesamtbudget und legt laufend Prioritäten, Ziele und Kriterien des Programms fest. Weiterhin lenkt und überwacht sie die allgemeine Durchführung, Nachverfolgung und Bewertung des Programms auf europäischer Ebene. Die Europäische Kommission trägt auch die Gesamtverantwortung für die Überwachung und die Koordinierung der für die Durchführung des Programms erforderlichen nationalen Strukturen. DIE EUROPÄISCHE EXEKUTIVAGENTUR FÜR BILDUNG UND KULTUR (EACEA) Auf der europäischen Ebene ist die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) der Europäischen Kommission für die Durchführung einer Reihe von Aktionen des Programms Erasmus+ zuständig. Die EACEA führt das Programm im Wege der direkten Verwaltung durch. Zusätzlich zu den in diesem Leitfaden enthaltenen Informationen werden die jeweiligen Aufforderungsunterlagen und Antragsformulare für die in diesem Leitfaden behandelten und von der Exekutivagentur verwalteten Aktionen im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) der EU veröffentlicht: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home. Die Exekutivagentur ist für den gesamten Verlauf der betreffenden Projekte von der Werbung für das Programm über die Bewertung der Finanzhilfeanträge und die Projektüberwachung bis zur Verbreitung der Ergebnisse der Projekte und Programme zuständig. Außerdem ist sie für die Veröffentlichung spezifischer Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Zusammenhang mit verschiedenen Aktionen des Programms zuständig, die in diesem Leitfaden nicht behandelt werden. Die Europäische Kommission ist insbesondere über die Exekutivagentur auch für Folgendes zuständig: • Durchführung von Studien in Bereichen, die im Rahmen des Programms gefördert werden • Durchführung von Forschungsarbeiten und faktengestützten Aktivitäten im Rahmen des Eurydice-Netzes • Verbesserung der Wahrnehmbarkeit und der systemischen Auswirkungen des Programms durch Aktivitäten zur Verbreitung und Nutzung der Programmergebnisse • Gewährleistung des Vertragsmanagements und der Finanzierung von Stellen und Netzen, die im Rahmen von Erasmus+ gefördert werden • Durchführung von Ausschreibungen für Dienstleistungen im Rahmen des Programms NATIONALE AGENTUREN Die Durchführung des Programms Erasmus+ erfolgt im Wesentlichen durch indirekte Mittelverwaltung, d. h. die Europäische Kommission beauftragt die nationalen Agenturen (NA) mit der Verwaltung der Mittel. In Anbetracht der Vielfalt der nationalen Systeme in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend soll die Verwaltung von Erasmus+ möglichst nahe bei den Begünstigten erfolgen. Dazu hat jeder EU-Mitgliedstaat oder jedes mit dem Programm assoziierte Drittland mindestens eine nationale Agentur24 eingerichtet (die entsprechenden Kontaktdaten sind zu finden unter: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/contact_de). Die nationalen Agenturen sollen das Programm auf nationaler Ebene fördern und durchführen. Außerdem sind sie die Schnittstelle zwischen der Europäischen Kommission und den teilnehmenden Organisationen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene. Sie sollen folgende Aufgaben erfüllen: • potenzielle Begünstigte angemessen über das Programm Erasmus+ informieren 24 Nationale Agenturen für Erasmus+: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/contacts/national- agencies?facets__permanent%7Cfield_eac_topics=1964. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/contact_de https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/contacts/national-agencies?facets__permanent%7Cfield_eac_topics=1964 https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/contacts/national-agencies?facets__permanent%7Cfield_eac_topics=1964 23 • ein faires und transparentes Auswahlverfahren für Projektanträge auf Förderung in ihrem Land durchführen • die Durchführung des Programms in ihrem Land überwachen und bewerten • Antragsteller und teilnehmende Organisationen während der gesamten Projektlaufzeit unterstützen • wirksam mit dem Netzwerk der nationalen Agenturen und mit der Europäischen Kommission zusammenarbeiten • die Wahrnehmbarkeit des Programms fördern und gewährleisten • die Verbreitung und die Nutzung der Programmergebnisse auf lokaler und nationaler Ebene fördern Außerdem spielen die nationalen Agenturen eine wichtige Rolle als zwischengeschaltete Stellen bei der Politikentwicklung und qualitativen Durchführung des Programms Erasmus+, indem sie: • Projekte und Aktivitäten auch über die mit dem Lebenszyklusmanagement eines Projekts verbundenen Aufgaben hinaus durchführen, die die hochwertige Umsetzung des Programms unterstützen und/oder politische Entwicklungen in den im Rahmen des Programms geförderten Bereichen anstoßen – beispielsweise Schulungs- und Kooperationsaktivitäten und Netzwerkaktivitäten • neue Programmteilnehmende, weniger erfahrene Organisationen und Zielgruppen mit geringeren Chancen unterstützen, um Hindernisse zu überwinden, die einer uneingeschränkten Teilnahme am Programm entgegenstehen • sich um die Zusammenarbeit mit externen Stellen und nationalen Behörden bemühen, um die Auswirkungen des Programms in ihrem jeweiligen Aktionsbereich, in ihrem Land und in der Europäischen Union zu verstärken Die nationalen Agenturen sollen die möglichen Antragsteller und Begünstigten in allen Phasen des Programms betreuen – vom Erstkontakt über das Antragsverfahren bis zur Durchführung und zur abschließenden Bewertung eines Projekts. Dieser Ansatz steht im Einklang mit den Grundsätzen der Fairness und der Transparenz bei den Auswahlverfahren. Dem Grundsatz liegt die Überzeugung zugrunde, dass die Zielgruppen des Programms durch Anleitungs-, Beratungs-, Überwachungs- und Schulungssysteme unterstützt werden müssen, die auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind, damit echte Chancengleichheit für alle gewährleistet werden kann. Schulungs- und Kooperationsaktivitäten (Training and Cooperation Activities, TCA) werden von nationalen Erasmus+- Agenturen mit dem Ziel organisiert, einen Mehrwert zu schaffen und die Gesamtqualität des Programms Erasmus+ zu verbessern. Bei den TCA kann es sich um Workshops, Seminare und andere Arten von Veranstaltungen oder Aktivitäten, z. B. Forschung, handeln, die sich auf den Austausch von bewährten Verfahren und Erfahrungen konzentrieren und Möglichkeiten zur Vernetzung von Erasmus+-Akteuren bieten. Vor allem Seminare zur Kontaktaufnahme sind ein wirksames Mittel, um Partner für Neueinsteiger zu finden. Bei den TCA-Teilnehmenden kann es sich um Vertreterinnen und Vertreter der Einrichtungen handeln, die bereits am Programm Erasmus+ teilnehmen oder planen, eine Finanzhilfe zu beantragen. Mit den TCA können auch Aktivitäten unterstützt werden, die darauf abzielen, die Verbindungen zur europäischen politischen Zusammenarbeit in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport sowie zu Aktivitäten, die darauf abzielen, die nationale Praxis in den betreffenden Bereichen zu beeinflussen, und umgekehrt, zu verbessern. Dies geschieht häufig im Rahmen langfristiger strategischer Aktivitäten. Die jeweiligen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwalteten Aktionen werden auf der Erasmus+-Website25 veröffentlicht und auf den Websites der nationalen Agenturen bekannt gemacht. 25 Erasmus+-Dokumentenbibliothek: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/documents-and-guidelines. https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/node_de https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/documents-and-guidelines 24 WELCHE ANDEREN STELLEN SIND AN DER DURCHFÜHRUNG DES PROGRAMMS BETEILIGT? Neben den oben genannten Einrichtungen bringen die folgenden Ressourcenzentren und Informationsbüros, Plattformen sowie Wissens- und Expertennetzwerke zusätzlichen Sachverstand in die Durchführung des Programms Erasmus+ ein: SALTO-RESSOURCENZENTREN Ziel der SALTO-Ressourcenzentren26 ist es, die Qualität und Wirkung des Programms Erasmus+ auf systemischer Ebene durch die Bereitstellung von Fachwissen, Ressourcen, Informationen und Ausbildungsaktivitäten in spezifischen Bereichen für nationale Erasmus+-Agenturen sowie andere an der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Jugendarbeit beteiligte Akteure zu verbessern. Zu diesen Aktivitäten gehört unter anderem die Organisation von Schulungen, Seminaren, Workshops, Studienaufenthalten, Foren und Aktivitäten zur Förderung von Zusammenarbeit und zur Begründung von Partnerschaften zu wichtigen Erasmus+-Themen. Die einzelnen SALTO-Ressourcenzentren können alle Bereiche des Programms oder auch nur einige davon abdecken. Je nach ihrem Aufgabenbereich können die SALTO-Ressourcenzentren entweder einen thematischen oder regionalen Schwerpunkt (Länder der Östlichen Partnerschaft und der Russischen Föderation, Länder des südlichen Mittelmeerraums, Westbalkan) oder einen Förderschwerpunkt (Europäisches Solidaritätskorps, Schulungs- und Kooperationsaktivitäten) haben. Die regionalen SALTO decken zum Beispiel nur Maßnahmen im Bereich Jugend ab. Darüber hinaus bieten die SALTO-Ressourcenzentren über die SALTO-Websites eine Reihe von Online-Tools und -Datenbanken an, wie z. B. einen Überblick über europäische Ausbildungsaktivitäten für Jugendarbeiter im „European Training Calendar“, Tools und Methoden für Bildungsaktivitäten, Online-Lernangebote, eine Datenbank mit Ausbildern und Fachleuten im Bereich der Jugendarbeit und die Möglichkeit, nach Partnerorganisationen zu suchen. Zu den Aufgaben der SALTO-Ressourcenzentren gehört die Überwachung und Präsentation von Programmergebnissen, Erfahrungen und gewonnenen Erkenntnissen in ihren spezifischen Bereichen. SALTO-RESSOURCENZENTREN ZUR UNTERSTÜTZUNG DER HORIZONTALEN PRIORITÄTEN VON ERASMUS+ Vier SALTO-Ressourcenzentren unterstützen die horizontalen Prioritäten von Erasmus+: SALTO INKLUSION UND VIELFALT Zwei SALTO-Ressourcenzentren arbeiten zusammen, um die Priorität „Inklusion und Vielfalt“ in allen Programmbereichen zu unterstützen: eines im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung27 und eines im Bereich Jugend28. Aufgabe dieser SALTO-Ressourcenzentren ist es, die Qualität und die Wirkung von Erasmus+-Projekten zu verbessern, um den inklusiven und vielfältigen Ansatz des Programms zu stärken. Genauer gesagt fungieren diese SALTO auch als evidenzbasierte Wissenszentren und unparteiische Vermittler, die sich auf ihr Fachwissen und ihre Erfahrungen mit der Programmverwaltung auf dem Gebiet der Inklusion und Vielfalt stützen. Das bedeutet, dass das Wissen und die Erfahrungen aus der Programmdurchführung in diesem Themenbereich in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk der nationalen Agenturen und der Kommission über geeignete Plattformen kontinuierlich in den Kontext der Programmentwicklung einfließen und gebündelt werden. Darüber hinaus unterstützen diese SALTO die nationalen Agenturen dabei, das Programm so durchzuführen, dass die einschlägigen politischen 26 https://saltonetwork.eu/. 27 https://saltoinclusion.eu/. 28 https://www.salto-youth.net/rc/inclusion/. https://saltonetwork.eu/ https://saltoinclusion.eu/ https://www.salto-youth.net/rc/inclusion/ 25 Beschlüsse (z. B. Schlussfolgerungen/Entschließungen des Rates), die Ergebnisse des wechselseitigen Lernens und die Beschlüsse zur Priorität „Inklusion und Vielfalt“ umgesetzt werden. Die wichtigsten Aufgaben der SALTO für Inklusion und Vielfalt sind: • die Qualität und Wirkung von Erasmus+-Projekten und -Aktivitäten mit Schwerpunkt auf der Priorität „Inklusion und Vielfalt“ zu steigern • die Optimierung der Umsetzung, Überwachung und Weiterverfolgung der Priorität „Inklusion und Vielfalt“ in der allgemeinen und beruflichen Bildung und in der Jugendarbeit, wie dies im Programm Erasmus+ festgelegt ist, zu unterstützen • eine wichtige Rolle bei der Anleitung der nationalen Agenturen zu spielen, wenn es um die Analyse und Bewertung der Auswirkungen von Projekten geht, deren Schwerpunkt auf der Priorität „Inklusion und Vielfalt“ in der allgemeinen und beruflichen Bildung und in der Jugendarbeit liegt SALTO FÜR GRÜNEN WANDEL UND NACHHALTIGE ENTWICKLUNG Das SALTO-Ressourcenzentrum für grünen Wandel und nachhaltige Entwicklung29 deckt alle Bereiche des Programms Erasmus+ ab und trägt dazu bei, die Herausforderungen des Klimawandels anzugehen, indem in allen Aktionen klima- und umweltbezogene Themen behandelt werden. Dieses SALTO unterstützt die Umsetzung der Priorität „Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Bekämpfung des Klimawandels“ im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal und dem Klimapakt. Es unterstützt die Aktionen des europäischen Bildungsraums in Bezug auf Bildung für Klima und Nachhaltigkeit und trägt direkt zur Erreichung eines der elf europäischen Jugendziele (nachhaltiges grünes Europa) in der EU-Jugendstrategie bei. Die wichtigsten Aufgaben des SALTO sind: • die Qualität und Wirkung von Erasmus+-Projekten und -Aktivitäten mit Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit und Bekämpfung des Klimawandels zu steigern • die Optimierung der Umsetzung, Überwachung und Weiterverfolgung der Priorität „Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Bekämpfung des Klimawandels“, wie dies in den Programmen Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps festgelegt ist, zu unterstützen • eine wichtige Rolle bei der Anleitung der nationalen Agenturen zu spielen, wenn es um die Analyse und Bewertung der Auswirkungen von Projekten geht, deren Schwerpunkt auf der Priorität „Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Bekämpfung des Klimawandels“ der Programme liegt SALTO DIGITAL Das SALTO-Ressourcenzentrum Digital30 deckt alle Bereiche des Programms Erasmus+ ab und unterstützt im Einklang mit dem Aktionsplan für digitale Bildung, den Empfehlungen des Rates zu den Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche allgemeine und berufliche digitale Bildung und für eine bessere Vermittlung digitaler Fähigkeiten in der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie den wichtigsten Grundsatzdokumenten für den Bereich Jugend die Umsetzung des digitalen Wandels als horizontale Priorität in den Programmen Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps mit dem Ziel, die Qualität und Inklusion der allgemeinen und beruflichen digitalen Bildung und digitaler Aspekte im Bereich Jugend kontinuierlich zu verbessern. Dieses SALTO fungiert als evidenzbasiertes Wissenszentrum auf dem Gebiet digitale Bildung, Ausbildung und Jugend und lässt das Wissen im Bereich seines Mandats in die Programm- und Politikentwicklung einfließen. Die wichtigsten Aufgaben des SALTO Digital sind: 29 https://saltogreen.eu/. 30 https://saltodigital.eu/. https://saltogreen.eu/ https://saltodigital.eu/ 26 • die Qualität und Wirkung von Projekten und Aktivitäten unserer Programme mit Schwerpunkt auf den digitalen Prioritäten zu steigern • die Optimierung der Umsetzung, Überwachung und Weiterverfolgung der Prioritäten „Allgemeine und berufliche digitale Bildung“ und „Jugend“, wie dies in den Programmen Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps festgelegt ist, zu unterstützen • eine wichtige Rolle bei der Anleitung der nationalen Agenturen zu spielen, wenn es um die erfolgreiche Umsetzung der digitalen Prioritäten sowie um die Analyse und Bewertung der Auswirkungen von Projekten geht, deren Schwerpunkt auf den digitalen Prioritäten der Programme liegt; dies würde auch in die Politik und in die Foren der Interessenträger und insbesondere in die europäische Plattform für digitale Bildung einfließen SALTO PARTIZIPATION UND INFORMATION Das SALTO-Ressourcenzentrum für Teilhabe am demokratischen Leben31 deckt alle Bereiche des Programms Erasmus+ ab und unterstützt die aktive und sachkundige Teilhabe am demokratischen Leben und das bürgerschaftliche Engagement; es orientiert sich während des gesamten Programms Erasmus+ an den europäischen Werten. Zu den Aufgaben dieses SALTO zählen: • Entwicklung von Leitlinien für Antragsteller und Begünstigte, insbesondere zur Förderung der Beteiligung an der demokratischen Entscheidungsfindung und am staatsbürgerlichen und sozialen Leben durch Freiwilligenarbeit oder die Übernahme einer Rolle in Gemeinschaftsorganisationen • Anleitung und Unterstützung aller nationalen Agenturen in Bezug auf moderne Strategien zur Erreichung einer größeren Anzahl von Menschen, zur Steigerung der Qualität und der Wirkung von Informationsmaßnahmen sowie zur Förderung ihrer Inklusivität und der Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit von Projektergebnissen. • Pflege des Participation Resource Pool (Ressourcenpool für Teilhabe)32, eines Wissenszentrums für alle Menschen, die an der Verbesserung der demokratischen Teilhabe interessiert sind, das verschiedene Lernmaterialien, Daten, Inspiration, praktische Instrumente und aktuelle Nachrichten über demokratische Teilhabe und damit verbundene Themen bietet. Zusätzlich zu diesen SALTO tragen zwei bereichsspezifische SALTO-Ressourcenzentren dazu bei, die Kapazitäten der nationalen Agenturen und begünstigten Organisationen für die Arbeit mit Erasmus+ zu entwickeln und die länderübergreifende Zusammenarbeit sowie die Vernetzung und das wechselseitige Lernen zwischen den nationalen Agenturen und verschiedenen Interessenträgern vor allem durch Schulungs- und Kooperationsmaßnahmen (Training and Cooperation Activities – TCA) zu erleichtern. SALTO AUSBILDUNG UND ZUSAMMENARBEIT FÜR DIE ALLGEMEINE UND BERUFLICHE BILDUNG SALTO Ausbildung und Zusammenarbeit für die allgemeine und berufliche Bildung33 konzentriert sich durch folgende Maßnahmen auf die Unterstützung aller Bereiche der allgemeinen und beruflichen Bildung: • Bereitstellung einer Plattform zur Unterstützung europäischer Schulungs- und Kooperationsaktivitäten im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, • Befähigung der Interessenträger, unter anderem die Kapazitäten ihrer Organisationen dahin gehend zu entwickeln, dass sie die Möglichkeiten von Erasmus+ voll ausschöpfen können, • Austausch bewährter Verfahren mit den anderen europäischen Ländern, Finden von Partnern oder Erhöhung der Wirkung ihrer Projekte auf europäischer Ebene. 31 https://www.salto-youth.net/rc/participation/. 32 https://participationpool.eu/. 33 www.salto-et.net. https://www.salto-youth.net/rc/participation/ https://participationpool.eu/ http://www.salto-et.net/ 27 SALTO AUSBILDUNG UND ZUSAMMENARBEIT IM BEREICH JUGEND Das SALTO-Ressourcenzentrum für Ausbildung und Zusammenarbeit34 konzentriert sich auf die Entwicklung strategischer und innovativer Aktionen, um ein umfassendes Qualitätskonzept für Ausbildungsstrategien und ‑aktivitäten im Jugendbereich sowie die Anerkennung des nichtformalen und informellen Lernens in der Jugendarbeit in ganz Europa sicherzustellen, unter anderem durch: • Entwicklung und Umsetzung von Prozessen, Aktivitäten und Instrumenten im Rahmen der Youthpass- Strategie zur Unterstützung und Förderung der Anerkennung und Validierung von nichtformalen und informellen Lernaktivitäten und von Jugendarbeit • Entwicklung und Umsetzung von Prozessen, Aktivitäten und Instrumenten im Rahmen der Europäischen Strategie für Aus- und Fortbildung (European Training Strategy, ETS) im Bereich Jugend, um den Aufbau von Kapazitäten und die Qualitätsentwicklung der europäischen Jugendarbeit zu unterstützen • Bereitstellung einer Plattform zur Unterstützung europäischer TCA im Bereich Jugend, • Unterstützung des Personals der nationalen Agenturen bei seiner Arbeit mit TCA, mit dem Youthpass und durch einen Beitrag zum Rahmen für Wissensmanagement und Personalschulung. REGIONALE SALTO-RESSOURCENZENTREN IM BEREICH JUGEND Die drei regionalen SALTO35 (SALTO Süd-Ost-Europa, SALTO Osteuropa und Kaukasus und SALTO EUROMED) fördern für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps die strategische und innovative Zusammenarbeit zwischen Interessenträgern aus EU-Mitgliedstaaten, aus mit dem Programm assoziierten Drittländern und aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern mit dem Ziel, • die Quantität, Qualität und Wirkung von Projekten und Partnerschaften weiter zu steigern, • die Jugendarbeit und die Entwicklung der Jugendpolitik in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu unterstützen, und zwar jeweils im Westbalkan, in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland sowie in den Ländern des südlichen Mittelmeerraums. INFORMATIONSBÜROS Nationale Erasmus+-Büros In bestimmten nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern (Westbalkan, östliche Nachbarschaft, Länder des südlichen Mittelmeerraums, Zentralasien) unterstützen die nationalen Erasmus+-Büros (National Erasmus+ Offices, NEOs)36 die Kommission, die Exekutivagentur und die lokalen Behörden bei der Durchführung des Programms Erasmus+. Sie sind in diesen Ländern die Anlaufstelle für die am Programm Erasmus+ beteiligten Interessenträger im Hochschulbereich und in den Bereichen berufliche Aus- und Weiterbildung, Jugend und Sport. Sie tragen zur Aufklärung über das Programm bei und fördern die Wahrnehmbarkeit, Relevanz, Effektivität und Wirkung der internationalen Dimension von Erasmus+. Die nationalen Erasmus+-Büros sind zuständig für: • die Bereitstellung von Informationen über Aktivitäten im Rahmen von Erasmus+, an denen sich die jeweiligen Länder beteiligen können (unter anderem in den Bereichen Hochschulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Jugend und Sport, sofern zutreffend) 34 https://www.salto-youth.net/rc/training-and-cooperation/. 35 https://www.salto-youth.net/rc/. 36 https://erasmus-plus.ec.europa.eu/contacts/national-erasmus-offices. https://www.salto-youth.net/rc/training-and-cooperation/ https://www.salto-youth.net/rc/ https://erasmus-plus.ec.europa.eu/contacts/national-erasmus-offices 28 • die Beratung und Unterstützung potenzieller Antragsteller • die Koordinierung des lokalen HERE-Teams (Higher Education Reform Experts [Expertengruppe für die Hochschulreform]) • Beiträge zu Studien und Veranstaltungen • die Unterstützung des politischen Dialogs • die Pflege von Kontakten zu lokalen Behörden und EU-Delegationen • die Verfolgung der politischen Entwicklung ihres Landes in den oben genannten Bereichen Nationale Erasmus+-Anlaufstellen In bestimmten, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern (Nord- und Südamerika, Subsahara-Afrika, Naher und Mittlerer Osten, Asien und Pazifik) unterstützt das Netz der nationalen Kontaktstellen (National Focal Points, NFP)37 die Kommission, die Exekutivagentur und die lokalen Behörden bei der Bereitstellung von Beratung, praktischen Informationen und Hilfe zu allen Aspekten der Teilnahme an Erasmus+ in den Bereichen Hochschulbildung, Jugend, berufliche Aus- und Weiterbildung und Sport. Das Netz dient als Anlaufstelle für die Akteure vor Ort und trägt dazu bei, das Bewusstsein, die Sichtbarkeit, die Relevanz, die Effizienz und die Wirkung der internationalen Dimension von Erasmus+ zu verbessern. Nationale Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung (NARIC) Im NARIC-Netz werden Informationen über die Anerkennung von Abschlüssen und Studienzeiten in anderen europäischen Ländern und über Hochschulabschlüsse in Ländern bereitgestellt, in denen entsprechende Informationszentren eingerichtet wurden. Personen, die aus beruflichen Gründen oder zur Weiterbildung in Drittländer reisen, sowie Einrichtungen, Studierende, Berater, Eltern, Lehrkräfte und potenzielle Arbeitgeber können über das NARIC-Netz zuverlässig beraten werden. Die Europäische Kommission unterstützt die Tätigkeit des NARIC-Netzes durch den Austausch von Informationen und Erfahrungen zwischen beteiligten Ländern, durch die Ermittlung bewährter Verfahren, durch die vergleichende Analyse von Systemen und einschlägigen politischen Maßnahmen und durch Diskussionen und Analysen von Angelegenheiten von allgemeinem Interesse in der Bildungspolitik. Weitere Informationen finden Sie unter www.enic-naric.net. Eurodesk-Netz Das Eurodesk-Netz bietet jungen Menschen und denjenigen, die mit jungen Menschen arbeiten, Informationen über Chancen in Europa in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend und über die Einbeziehung junger Menschen in Aktivitäten in Europa an. Eurodesk ist in allen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern vertreten und wird auf europäischer Ebene über die Verbindungsstelle in Brüssel koordiniert. Das Eurodesk-Netz bearbeitet Anfragen und informiert über Finanzmittel, Veranstaltungen und Veröffentlichungen. Außerdem ist das Netz in das Europäische Jugendportal eingebunden. Das Europäische Jugendportal vermittelt auf nationaler und auf europäischer Ebene Informationen und Angebote für junge Menschen, die in Europa leben, lernen und arbeiten. Es stellt Informationen in 28 Sprachen bereit. Zum Europäischen Jugendportal gelangen Sie über folgende Website: www.youth.europa.eu. Weitere Informationen zu Eurodesk finden Sie unter www.eurodesk.eu. 37 https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/contacts/erasmus-national-focal-points. https://www.enic-naric.net/ https://youth.europa.eu/home_de https://www.eurodesk.eu/ https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/contacts/erasmus-national-focal-points 29 Otlas, die Partnerdatenbank für Organisationen im Bereich der Jugendarbeit Eines der von den SALTO-Ressourcenzentren für die Jugend entwickelten und bereitgestellten Instrumente ist Otlas, die zentrale Online-Partnerdatenbank für Organisationen im Bereich der Jugendarbeit. Die Organisationen können ihre Kontaktdaten und Interessenschwerpunkte in Otlas eingeben und nach Partnern für Projektideen suchen. Weitere Informationen finden Sie unter: www.salto-et.net oder www.salto-youth.net/tools/otlas-partner-finding. PLATTFORMEN UND INSTRUMENTE Die Erasmus+-Projektergebnis-Plattform Die Erasmus+-Projektergebnis-Plattform bietet Zugang zu Informationen und Ergebnissen zu allen im Rahmen des Programms Erasmus+ finanzierten Projekten. Organisationen können sich von der Fülle von Projektinformationen inspirieren lassen und die Ergebnisse und Erkenntnisse aus der Durchführung von Erasmus+ nutzen. Die Projektinformationen und -ergebnisse auf der Plattform müssen in vollem Einklang mit den geltenden Regeln und Vorschriften für personenbezogene Daten stehen. Dafür sind in erster Linie die Projektbegünstigten unter der Aufsicht der Projektbetreuer in den Agenturen verantwortlich. Die Projekte können nach Stichwort, Leitaktion, Jahr, Land, Thema, Art der Ergebnisse usw. durchsucht werden. Die Suchanfragen können anhand vorab festgelegter Kriterien gespeichert und laufend zu den neuesten Projekten aktualisiert werden. Auf bewährte Verfahren gestützte Projekte – die anhand der politischen Relevanz, der Wirkung und des Kommunikationspotenzials ermittelt wurden – sind hervorgehoben. Die Erasmus+-Projektergebnis-Plattform kann unter www.ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/projects abgerufen werden. European School Education Platform (ESEP) und eTwinning Die European School Education Platform ist die Stelle, an der sich alle Akteure im Bereich der Schulbildung – Schulpersonal, Forscher, politische Entscheidungsträger und andere Fachleute – treffen können. Sie umfasst alle Ebenen von der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung bis zur Grund- und Sekundarschule, einschließlich der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung. Die Plattform beinhaltet auch eTwinning, eine Online-Gemeinschaft von Lehrkräften und Schulpersonal, die einen sicheren Bereich hostet, der nur für Personal zugänglich ist, das von den jeweiligen nationalen unterstützenden Organisationen zugelassen wurde. Die Teilnehmenden können sich an zahlreichen Aktivitäten beteiligen, beispielsweise Projekte mit anderen Schulen und Klassen realisieren, Diskussionen mit Kolleginnen und Kollegen führen und berufsbezogene Netzwerke aufbauen sowie eine Vielzahl von Angeboten der beruflichen Fortbildung wahrnehmen (online und als Präsenzveranstaltung). In diesem Netzwerk werden beteiligte Lehrkräfte und Schulen von ihren nationalen unterstützenden Organisationen (National Support Organisationen, NSO) unterstützt. Die nationalen Koordinierungsstellen werden von den zuständigen nationalen Behörden benannt. Sie helfen Schulen bei der Registrierung, bei der Suche nach Partnern und bei Projektaktivitäten, fördern die Nutzung von eTwinning, verleihen Preise und Qualitätssiegel und organisieren Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung von Lehrkräften. Die nationalen unterstützenden Organisationen werden von einer zentralen Koordinierungsstelle (Central Support Service, CSS) koordiniert, die auch für die Entwicklung der European School Education Platform und für die Organisation europäischer Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung von Lehrkräften zuständig ist. Die European School Education Platform und eTwinning finden Sie unter www.school-education.ec.europa.eu. https://salto-et.net/ https://www.salto-youth.net/tools/otlas-partner-finding/ https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/projects/ https://school-education.ec.europa.eu/ 30 Elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa (EPALE) Die Elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa (Electronic Platform for Adult Learning in Europe, EPALE) ist eine durch das Programm Erasmus+ finanzierte Initiative der Europäischen Kommission. Sie ist offen für Fachkräfte in der Erwachsenenbildung: Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte, Ausbildende und Freiwillige sowie politische Entscheidungsträger, Forschende, Journalisten und Vertreter der akademischen Welt sowie andere Akteure im Bereich der Erwachsenenbildung. Die Website informiert aktuell über Entwicklungen in der Erwachsenenbildung und bietet Zugang zu interaktiven Netzen, über die Nutzer Kontakt mit anderen Personen in ganz Europa aufnehmen, Diskussionen führen und bewährte Verfahren austauschen können. EPALE bietet zahlreiche Tools und Inhalte, darunter Instrumente, die für (potenzielle) Begünstigte von Erasmus+ besonders interessant sind. Als Beispiele seien hier genannt: • ein Kurs- und Veranstaltungskalender • ein Tool zur Partnersuche, mit dessen Hilfe man Partner für die Vorbereitung EU-finanzierter Projekte oder Angebote für Job Shadowing finden kann • ein Kurskatalog, in dem die Besucher eine breite Palette von Online- und Offline-Kursen finden können • praxisbezogene Gemeinschaften, die zusätzliche Gelegenheiten bieten, Kontakt zu Menschen und Organisationen mit ähnlichen Interessen aufzunehmen • Teamarbeitsbereiche, in denen Projektpartner in einem sicheren Umfeld an der Entwicklung ihres Projekts arbeiten können • Erasmus+ Space, ein sicheres Instrument insbesondere für Projektkoordinatoren der Erasmus+-Leitaktionen 1 und 2 und ihre Partner, um gemischte Mobilität/Kooperation in die Praxis umzusetzen und für das Projektmanagement und die Verbreitung zu nutzen • ein Ressourcenzentrum, über das Projektbegünstigte nützliches Referenzmaterial beziehen und/oder Artikel, Lehrmaterial, Berichte, Handbücher und andere, im Rahmen ihres Projekts oder von ihrer Organisation erzeugte Unterlagen veröffentlichen können, sodass hier eine zusätzliche Möglichkeit der Verbreitung entsteht • ein Blog, in dem Projektteilnehmende auf informelle und dynamische Weise andere Teilnehmende an ihren Erfahrungen teilhaben lassen oder Videos, in denen sie ihre Ergebnisse präsentieren, hochladen können Bei Projekten, die mit EU-Mitteln gefördert werden, wird dazu angeregt, Informationen über die Aktivitäten und Ergebnisse der Projekte mittels Blog-Beiträgen, Nachrichten, Veranstaltungen und anders gelagerten Aktivitäten weiterzugeben. EPALE wird durch eine zentrale Koordinierungsstelle (Central Support Service) und ein Netz nationaler unterstützender Organisationen in den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern umgesetzt. Die Aufgabe der Koordinierungsstellen besteht darin, interessante Informationen zu identifizieren und bei den Akteuren für die Nutzung und aktive Beteiligung an der Plattform zu werben. EPALE kann unter www.epale.ec.europa.eu abgerufen werden. Selbsteinschätzung des effektiven Lernens durch die Förderung der Verwendung von innovativen Bildungstechnologien (SELFIE) SELFIE („Self-reflection on Effective Learning by Fostering the use of Innovative Educational Technologies“ – Selbsteinschätzung des effektiven Lernens durch die Förderung der Verwendung von innovativen Bildungstechnologien) ist ein kostenloses, mehrsprachiges, internetgestütztes Tool der Selbsteinschätzung, das allgemein- und berufsbildenden Schulen dabei helfen soll, ihre digitalen Kapazitäten auszubauen. SELFIE für Schulen sammelt – anonym – die Auffassungen von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Schulleitungen über die Art und Weise, wie Technologien in ihrer Schule eingesetzt werden. Dies erfolgt mithilfe kurzer Aussagen und Fragen sowie einer einfachen Antwortskala von 1 bis 5. Auf Grundlage dieser Angaben erstellt das Tool einen Bericht – eine Momentaufnahme („SELFIE“) der Stärken und Schwächen einer Schule beim Einsatz von Technologien für Lernzwecke. SELFIE https://epale.ec.europa.eu/de/home-page 31 steht allen Grund-, Sekundar- und Berufsschulen in Europa und darüber hinaus sowie in über 30 Sprachen zur Verfügung. Es kann von jeder Schule verwendet werden – nicht nur von Schulen mit einem fortgeschrittenen Niveau in Bezug auf Infrastruktur, Ausstattung und Technologieeinsatz. Die COVID-19-Pandemie hat erkennen lassen, dass sich eine grundlegende Verlagerung hin zum Einsatz von digitalen Technologien für Fernarbeit und Fernlernen vollzieht, auch bei der beruflichen Bildung. Zudem hat sie gezeigt, wie schwierig es ist, die arbeitsbasierte Lernkomponente der Berufsbildung in Unternehmen aufrechtzuerhalten, weshalb es noch dringender ist, den Dialog zwischen Lehrkräften in der Berufsbildung und betrieblichen Ausbildenden mit digitalen Mitteln effektiver zu gestalten. Über ein neues Tool („SELFIE für Lehrkräfte“), das in allen EU-Amtssprachen verfügbar und Teil des Aktionsplans für digitale Bildung ist, können Lehrkräfte ihre digitalen Kompetenzen und ihr Vertrauen in digitale Vorgänge selbst auswerten und ein unmittelbares Feedback über ihre Stärken, mögliche Lücken und Bereiche, in denen sie sich weiterentwickeln können, erhalten. Lehrkräfteteams können das Tool auch gemeinsam nutzen und zusammen einen Ausbildungsplan entwickeln. Im Oktober 2021 wurde das neue SELFIE-Tool für arbeitsbasiertes Lernen in allen EU-Amtssprachen eingeführt. Es hilft dabei, Berufsbildungseinrichtungen und Unternehmen näher an die gemeinsame Erörterung der Frage heranzuführen, wie sich digitale Technologien am besten in die Angebote der allgemeinen und beruflichen Bildung einbetten lassen. SELFIE für arbeitsbasiertes Lernen bringt nicht nur die drei Perspektiven von Schulleitungen, Lehrkräften in der Berufsbildung und Lernenden zusammen, sondern fügt als vierte Perspektive die Sicht der betrieblichen Ausbilder hinzu. Die weitere Arbeit an SELFIE für arbeitsbasiertes Lernen wird sich auf die Untersuchung konzentrieren, wie das Tool die politische Überwachung und Entwicklung auf Länder- und EU-Ebene unterstützen kann. Darüber hinaus sollte auch weiter analysiert werden, wie SELFIE für arbeitsbasiertes Lernen bei den Unternehmen wirkt, um zu sehen, ob die Unternehmen weiter einbezogen werden müssen oder ob das Tool weiterentwickelt werden muss, um unterschiedliche, den Bedürfnissen der Unternehmen entsprechende Aspekte abzudecken. SELFIE wurde von der Gemeinsamen Forschungsstelle und der Generaldirektion Bildung, Jugend, Sport und Kultur (GD EAC) entwickelt. Weitere Informationen über SELFIE sind abrufbar unter https://education.ec.europa.eu/de/selfie. HEInnovate Der Orientierungsrahmen HEInnovate bietet Hochschuleinrichtungen in der EU und darüber hinaus die Möglichkeit, ihre Kapazitäten für Innovation und Unternehmertum durch eine Selbsteinschätzung in einer oder mehreren der folgenden acht Dimensionen zu prüfen: • Führung und Steuerung • organisatorische Kapazität: Personal, Finanzmittel, Anreize und Belohnungen • Vermittlung und Erwerb unternehmerischer Kompetenzen • Vorbereitung und Unterstützung von Unternehmern und Unternehmerinnen • Digitaler Wandel und digitale Kompetenz • unternehmerisches Umfeld und Netzwerke • Internationalisierung der Einrichtung • Wirkung der unternehmerischen Hochschule HEInnovate ist darüber hinaus eine praxisorientierte Gemeinschaft, deren Experten Workshops für Hochschulen zur Verbesserung ihrer Innovationsleistung sowie Schulungen für Ausbildende zur weiteren Verbreitung des Ansatzes auf institutioneller Ebene anbieten. Die HEInnovate-Expertengruppe spielt eine zentrale Rolle bei der Gestaltung und Umsetzung der Ressourcen von HEInnovate sowie bei der direkten Beratung der Antragsteller mittels einer speziellen „Expert inquiry box“ auf der Plattform. Schulungsmaterialien sind auf der Website verfügbar. Zudem können auf der Plattform Fallstudien https://education.ec.europa.eu/de/selfie 32 und Erfahrungsberichte von Nutzern mit Beispielen für verschiedene Innovationsansätze in Hochschulen in der gesamten EU eingesehen werden. Im Juni 2023 wurde eine erweiterte Version des Selbsteinschätzungs-Tools gestartet. Diese enthält aktualisierte Aussagen (auf denen die Selbsteinschätzung beruht) und Empfehlungen für Nachbereitungsaktionen in Form von „Aktionskarten“. Im Rahmen der Initiative HEInnovate wird die Community for Educational Innovation entwickelt; hier sollen Bildungseinrichtungen, Lehrkräfte, Unternehmen und politische Entscheidungsträger zusammenkommen, um Innovationen im Bildungsbereich voranzubringen und die Lernenden mit den Kompetenzen und Mindsets auszustatten, die für wirksame Beiträge zur Innovationslandschaft Europas benötigt werden (u. a. unternehmerische Kompetenzen, grüner und digitaler Wandel, MINT und lebenslanges Lernen). Aus Erasmus+-Mitteln geförderten Projekten wie den Europäischen Hochschulallianzen und den Allianzen für Innovation wird nachdrücklich empfohlen, HEInnovate bei Bedarf zur Betreuung ihrer Projekte zu nutzen. HEInnovate ist zugänglich unter www.heinnovate.eu. Das Europäische Jugendportal Das Europäische Jugendportal vermittelt auf nationaler und auf europäischer Ebene Informationen und Angebote für junge Menschen, die in Europa leben, lernen und arbeiten. Zudem fördert es die Beteiligung junger Menschen am demokratischen Leben in Europa, insbesondere über den EU-Jugenddialog und andere Initiativen zur Einbindung junger Menschen in die Politikgestaltung. Darüber hinaus bietet das Europäische Jugendportal Informationen für andere im Jugendbereich tätige Akteure, ist in 28 Sprachen verfügbar und kann hier aufgerufen werden: https://youth.europa.eu/home_de. Initiative für einen Europäischen Studierendenausweis Die Initiative für einen Europäischen Studierendenausweis zielt darauf ab, die Mobilität zu Lern- und Ausbildungszwecken zu vereinfachen, indem alle wesentlichen Komponenten, die für die Organisation der Studierendenmobilität erforderlich sind, digitalisiert werden, von der Bereitstellung von Informationen über die Antragsverfahren bis hin zum Einleben in die Gemeinschaft im Gastgeberland. Im Kontext dieser Initiative stehen die Erasmus+-App für Mobiltelefone (Erasmus+ Mobile App), das Netzwerk „Erasmus Without Paper“ (Papierloses Erasmus) und der European Student Card Router (Router zum europäischen Studierendenausweis) nun für alle Hochschuleinrichtungen und Studierende zur Verfügung und sollen durch neue Dienste und Funktionen für die Nutzer noch erweitert werden. Die mobile App Erasmus+ bietet Studierenden einen zentralen Online-Zugang zu allen Informationen und Diensten, die sie vor, während und nach ihren Austauschaktivitäten im Ausland benötigen. Außerdem enthält die mobile App Erasmus+ auch Informationen über die Teilnahme am Programm für Lernende in anderen Bereichen. Die App kann im App Store und auf Google Play heruntergeladen werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.erasmus-plus.ec.europa.eu/european- student-card-initiative/erasmus-app. Das Netzwerk „Erasmus Without Paper“ (EWP) ermöglicht es Hochschuleinrichtungen, einen Kommunikationskanal zu nutzen, um nahtlos und auf sichere und optimierte Weise Daten über die Mobilität von Studierenden auszutauschen und so ein vollständig digitalisiertes Mobilitätsmanagement, einschließlich digitaler Lernvereinbarungen und digitaler interinstitutioneller Vereinbarungen, zu unterstützen. Für Hochschuleinrichtungen, die an einem Zugang zum Netzwerk „Erasmus Without Paper“ und dessen Nutzung interessiert sind, stehen im Portal für den Europäischen Studierendenausweis auf der Seite zu „Erasmus Without Paper“ weitere Informationen, Leitlinien und Anleitungen zur Verfügung, und zwar unter folgender Adresse: www.erasmus-plus.ec.europa.eu/european-student-card-initiative/ewp. https://heinnovate.eu/en https://youth.europa.eu/home_de https://erasmus-plus.ec.europa.eu/european-student-card-initiative/erasmus-app https://erasmus-plus.ec.europa.eu/european-student-card-initiative/erasmus-app https://erasmus-plus.ec.europa.eu/european-student-card-initiative/ewp 33 Im Rahmen des Europäischen Studierendenausweises soll eine Reihe von Standardmerkmalen, die eine gemeinsame europäische Identität für Studierende schaffen, in die von den teilnehmenden Einrichtungen ausgestellten Studierendenausweise integriert werden. Studierende können ihren Studierendenstatus mit ihrem Studierendenausweis in ganz Europa leicht überprüfen lassen, wenn dieser die Merkmale des Europäischen Studierendenausweises besitzt. Der Europäische Studierendenausweis läuft über eine digitale Plattform mit der Bezeichnung „European Student Card Router“ (ESC-R), auf der die teilnehmenden Einrichtungen die Merkmale des Europäischen Studierendenausweises in ihre vorhandenen (physischen oder digitalen) Studierendenausweise integrieren können. Dies ermöglicht eine Echtzeit- Validierung des Studierendenstatus im gesamten europäischen Bildungsraum. Weitere Informationen darüber, wie sich Einrichtungen dem ESC-R anschließen können, um mit der Integration der Merkmale des Europäischen Studierendenausweises in ihre Studierendenausweise zu beginnen, finden Sie unter https://erasmus- plus.ec.europa.eu/european-student-card-initiative/card. WISSENS- UND EXPERTENNETZE Informationsnetz Eurydice Das Informationsnetz Eurydice befasst sich in erster Linie mit der Struktur und Organisation von Bildungsangeboten auf allen Ebenen in Europa und soll zu einem besseren wechselseitigen Verständnis der unterschiedlichen Bildungssysteme in Europa beitragen. Es stellt denjenigen, die für Bildungssysteme und für bildungspolitische Maßnahmen in Europa zuständig sind, auf EU-Ebene durchgeführte vergleichende Analysen sowie länderbezogene Informationen in den Bereichen Bildung und Jugend zur Verfügung, die ihnen in Entscheidungsprozessen helfen können. Das Informationsnetz Eurydice erstellt umfangreiches Informationsmaterial, darunter detaillierte Beschreibungen und Übersichtsdarstellungen der nationalen Bildungssysteme (nationale Bildungssysteme und -politiken), vergleichende Berichte zu spezifischen Themen, die für die EU von Interesse sind (Berichte zu Bildungsthemen), Indikatoren und Statistiken (Reihe Schlüsselzahlen) sowie verschiedene Zahlen und Fakten im Bereich Bildung, etwa nationale Bildungsstrukturen, Schul- und akademische Kalender sowie Vergleiche von Lehrergehältern und vorgeschriebenen Unterrichtszeiten nach Ländern und Bildungsebenen (Fakten und Zahlen). Das Netz besteht aus einer koordinierenden Zentralstelle in der Exekutivagentur und nationalen Stellen in allen EU- Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern sowie in Albanien, Bosnien und Herzegowina und Montenegro. Weitere Informationen sind zugänglich unter www.eurydice.eacea.ec.europa.eu. Netz nationaler Korrespondenten für die Online-Enzyklopädie Youth Wiki Im Einklang mit der EU-Jugendstrategie und dem Ziel, die Kenntnisse über Jugendfragen in Europa zu verbessern, erhalten nationale Strukturen, die zu Youth Wiki beitragen, finanzielle Förderung. Youth Wiki ist ein interaktives Tool, das zusammenhängende, laufend aktualisierte und nutzbare Informationen über junge Menschen in Europa und über die Jugendpolitik in den einzelnen Ländern bereitstellt. Diese finanzielle Förderung wird den von den nationalen Behörden benannten, in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässigen Stellen für Aktionen zur Erstellung landesspezifischer Informationen, vergleichbarer Länderbeschreibungen und von Indikatoren gewährt, die zu einem besseren gegenseitigen Verständnis der Systeme und Politik im Bereich Jugend in Europa beitragen. Weitere Informationen sind verfügbar unter www.national-policies.eacea.ec.europa.eu/youthwiki. https://erasmus-plus.ec.europa.eu/european-student-card-initiative/card https://erasmus-plus.ec.europa.eu/european-student-card-initiative/card https://eurydice.eacea.ec.europa.eu/ https://national-policies.eacea.ec.europa.eu/youthwiki 34 Netz der Expertengruppe für die Hochschulreform (HEREs) In nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, für die nationale Erasmus+-Büros zuständig sind, stellen die nationalen Expertengruppen für die Hochschulreform gebündelte Fachkompetenz für lokale Behörden und Akteure zur Verfügung, um Reformen zu unterstützen und weitere Fortschritte im Hochschulbereich zu ermöglichen. Diese Expertengruppen beteiligen sich an der Entwicklung hochschulpolitischer Maßnahmen ihrer Länder. Die Tätigkeit der Experten beruht auf „Peer-to-Peer“- Kontakten. Jedes nationale Team besteht aus fünf bis fünfzehn Mitgliedern. Die Experten sind Fachleute aus dem Hochschulsektor (Rektoren und ihre Stellvertreter, Dekane und erfahrene Hochschullehrkräfte, Auslandsbeauftragte, Studierende usw.). Der Auftrag der Experten besteht in Unterstützung für • die Entwicklung hochschulpolitischer Maßnahmen in den jeweiligen Ländern durch Begleitung von Modernisierungsvorhaben, Reformprozessen und Strategien im Hochschulbereich in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten lokalen Behörden • den politischen Dialog mit der EU im Hochschulbereich • Schulungs- und Beratungsaktivitäten für lokale Akteure, insbesondere für Hochschuleinrichtungen und ihre Mitarbeiter • Erasmus+-Projekte (insbesondere im Rahmen der Aktion zum Kapazitätsaufbau) durch Verbreitung der Projektergebnisse, vor allem bewährter Verfahren und innovativer Initiativen, und durch deren Nutzung für Schulungszwecke Nationale Teams zur Unterstützung der Umsetzung von EU-Instrumenten im Bereich Berufsbildung Die nationalen Teams von Berufsbildungsexperten haben die Aufgabe, gebündelt Fachkompetenz bereitzustellen, um die Anwendung von Instrumenten und Grundsätzen der EU zur Berufsbildung in Projekten zu fördern, die mit EU-Mitteln über das Programm Erasmus+ unterstützt werden. Die EU-Instrumente im Bereich Berufsbildung werden in den einschlägigen EU- Grundsatzdokumenten zur Berufsbildung dargelegt, etwa dem Europäischen Rahmen für eine hochwertige und nachhaltige Lehrlingsausbildung oder der Empfehlung des Rates zur Berufsbildung (z. B. EQAVET-Rahmen, europäische Kernprofile, Werdegang-Nachverfolgung, berufliche Exzellenz und andere). Insbesondere sollten die Experten den Begünstigten von Projekten, die aus EU-Mitteln im Rahmen des Programms Erasmus+ gefördert werden, dabei behilflich sein, die genannten EU-Instrumente für die Berufsbildung in ihren Projekten anzuwenden. Netz der nationalen EQAVET-Referenzstellen Die nationalen EQAVET-Referenzstellen (National Reference Points, NRP) werden von nationalen Behörden eingerichtet und bringen bereits bestehende einschlägige Gremien, an denen die Sozialpartner und alle betreffenden Interessenträger auf nationaler und regionaler Ebene beteiligt sind, unter einem Dach zusammen, damit sie gemeinsam zur Umsetzung des in der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz38 festgelegten europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der Berufsbildung (EQAVET) beitragen. Die nationalen EQAVET-Referenzstellen haben das Ziel, • konkrete Initiativen zur Umsetzung und Weiterentwicklung des EQAVET-Rahmens zu ergreifen, • ein breites Spektrum von Interessenträgern zu informieren und zu mobilisieren, um zur Umsetzung des EQAVET‐ Rahmens beizutragen, • die Selbstbewertung als ergänzendes und wirksames Instrument der Qualitätssicherung zu unterstützen, 35 • eine aktualisierte Beschreibung der nationalen/regionalen Qualitätssicherungsregelungen auf der Grundlage des EQAVET-Rahmens vorzulegen, • auf EU-Ebene Peer-Reviews zur Qualitätssicherung im Berufsbildungssystem durchzuführen. EQR, Europass und Euroguidance – nationale Zentren Diese drei Netze nationaler Zentren werden für jedes Land auf der Grundlage einer einzigen Vereinbarung oder von mehreren Vereinbarungen unterstützt: Nationale Koordinierungsstellen des europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) Die nationalen Koordinierungsstellen des EQR werden von den nationalen Behörden benannt und unterstützen diese bei: • der Entwicklung, Umsetzung und Überprüfung der nationalen Qualifikationsrahmen und ihrer Zuordnung zum Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) • der Überprüfung und bei Bedarf der Aktualisierung der Zuordnung der in den nationalen Qualifikationsrahmen oder -systemen festgelegten Niveaustufen zu denen des EQR Die nationalen Koordinierungsstellen des EQR machen Einzelpersonen und Organisationen näher mit dem EQR vertraut, indem sie: • die Aufnahme der entsprechenden EQR-Stufen in Zertifikate, Abschlusszeugnisse, Zeugniszusätze und andere Qualifikationsnachweise sowie in Qualifikationsdatenbanken unterstützen • Qualifikationsregister oder -datenbanken mit Qualifikationen entwickeln, die in den nationalen Qualifikationsrahmen aufgenommen wurden, und sie auf der Europass-Plattform veröffentlichen Weitere Informationen finden Sie unter https://europass.europa.eu/de/europass-tools/europaeischer- qualifikationsrahmen/nationalen-qualifikationsrahmen. Nationale Europass-Zentralstellen Das wichtigste Merkmal von Europass ist eine Online-Plattform, die Einzelpersonen und Organisationen interaktive Instrumente und Informationen zu Lernmöglichkeiten, Qualifikationsrahmen und Qualifikationen, Beratungsangeboten, Daten über Kompetenzen und Selbstbewertungsinstrumente und zur Dokumentation von Kompetenzen und Qualifikationen bietet und ihnen zeigt, wo sie Lern- und Beschäftigungsmöglichkeiten finden. Dazu müssen umfangreiche Arbeiten auf nationaler Ebene geleistet werden, und zwar von Stellen, die von nationalen Behörden benannt werden. Dies umfasst insbesondere: • die Bereitstellung nationaler Informationen für die EU-Plattform, insbesondere indem die Verknüpfung zwischen der EU-Plattform und nationalen Datenquellen für Lernangebote sowie nationalen Qualifikationsdatenbanken oder - registern sichergestellt wird • die Förderung der Inanspruchnahme der von der EU-Plattform angebotenen Dienste • Kontakte mit allen zuständigen Akteuren auf nationaler Ebene Weitere Informationen finden Sie unter www.europa.eu/europass/de. Euroguidance-Netz Euroguidance ist ein europäisches Netz nationaler Ressourcen- und Informationszentren, die von nationalen Behörden benannt werden. Alle Euroguidance-Zentren verfolgen die folgenden gemeinsamen Ziele: https://europa.eu/europass/de/implementation-european-qualifications-framework-eqf https://europa.eu/europass/de/implementation-european-qualifications-framework-eqf https://europa.eu/europass/de 36 • Zusammenarbeit und Unterstützung auf Unionsebene zur Stärkung der Politiken, Systeme und Verfahren der Beratung in der Union (Entwicklung der europäischen Dimension der lebensbegleitenden Beratung) • Unterstützung der Kompetenzentwicklung bei Beratern • Bereitstellung hochwertiger Informationen zur lebensbegleitenden Beratung • Förderung europäischer Möglichkeiten für Lernmobilität und Laufbahnplanung (über die Europass-Plattform) Die Hauptzielgruppe von Euroguidance sind Berater und politische Entscheidungsträger sowohl aus dem Bildungs- als auch aus dem Beschäftigungssektor. Weitere Informationen sind zugänglich unter: www.euroguidance.eu. https://euroguidance.eu/ 37 WER KANN AM PROGRAMM ERASMUS+ TEILNEHMEN? Erasmus+ richtet sich in erster Linie an Einzelpersonen. Erreicht werden diese Personen über Organisationen, Institutionen, Einrichtungen oder Gruppen, die die unterstützten Aktivitäten organisieren. Das Programm steht folglich zwei unterschiedlichen Gruppen von Akteuren offen: den „Teilnehmenden“ (Einzelpersonen, die an Aktivitäten im Rahmen von Erasmus+ teilnehmen und einen Teil der EU-Finanzmittel zur Deckung ihrer Teilnahmekosten erhalten können) und den „teilnehmenden Organisationen“39 (einschließlich informeller Gruppen junger Menschen, die entweder als Antragsteller oder als Partner an einem Erasmus+-Projekt beteiligt sind, und Selbstständiger). Die Teilnahmebedingungen sowohl für Einzelpersonen als auch für die teilnehmenden Organisationen hängen von dem Land ab, in dem sie ansässig sind. TEILNEHMENDE VON AKTIVITÄTEN IM RAHMEN VON ERASMUS+-PROJEKTEN Grundsätzlich müssen die Teilnehmenden der Erasmus+-Projekte in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Einige Aktionen, insbesondere in den Bereichen Hochschulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Jugend und Sport, stehen auch Teilnehmenden aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern offen. Die Bedingungen für die Teilnahme an einem Erasmus+-Projekt hängen vom Typ der jeweiligen Aktion ab. Allgemein sollen vor allem die folgenden Zielgruppen angesprochen werden: • Projekte im Hochschulbereich richten sich in erster Linie an Studierende (in Kurzstudiengängen, Bachelor- und Master- Studiengängen oder in Promotionsstudien), Hochschullehrkräfte, Hochschulpersonal, Ausbilder und Fachkräfte in Unternehmen. • Projekte im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung richten sich in erster Linie an Auszubildende und Studierende im Rahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung, Fachkräfte und Ausbilder im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung, Personal von Einrichtungen zur beruflichen Erstausbildung, Ausbilder und Fachkräfte in Unternehmen. • Projekte im Bereich der schulischen Bildung richten sich in erster Linie an Schulleiter, Lehrkräfte und anderes Schulpersonal, Schüler im Vorschul-, Primar- und Sekundarbereich. • Projekte im Bereich der Erwachsenenbildung richten sich in erster Linie an Mitglieder von Organisationen der nicht berufsbezogenen Erwachsenenbildung, Ausbilder, Lehrkräfte und Lernende in der nicht berufsbezogenen Erwachsenenbildung. • Projekte im Jugendbereich richten sich hauptsächlich an junge Menschen im Alter von 13 bis 30 Jahren40, Jugendarbeiter sowie Mitarbeiter und Mitglieder von Organisationen, die in der Jugendarbeit tätig sind. • Projekte im Sportbereich richten sich hauptsächlich an Fachkräfte und Freiwillige im Sportbereich, Sportler und Trainer. Nähere Informationen zu den Teilnahmebedingungen für die einzelnen Aktionen sind Teil B dieses Leitfadens zu entnehmen. TEILNEHMENDE ORGANISATIONEN Erasmus+-Projekte werden von den teilnehmenden Organisationen eingereicht und durchgeführt. Mit der Auswahl eines Projekts wird die betreffende antragstellende Organisation Begünstigte einer im Rahmen von Erasmus+ gewährten 39 Natürliche Personen sind nicht berechtigt, eine Finanzhilfe bei den nationalen Erasmus+-Agenturen oder der Exekutivagentur EACEA zu beantragen (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt). Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit haben, können in Ausnahmefällen teilnehmen, sofern ihre Vertreter befugt sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und sofern sie den Schutz der finanziellen Interessen der Union in gleicher Weise garantieren wie juristische Personen. EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) dürfen nicht Teil eines Antragsteller-Konsortiums sein. 40 Je nach Art der Aktivität gelten unterschiedliche Altersgrenzen. Weitere Informationen sind Teil B dieses Leitfadens zu entnehmen. Beachten Sie bitte auch die folgenden Hinweise: Untere Altersgrenze: Teilnehmende müssen bis zum Anfangsdatum der Aktivität das Mindestalter erreicht haben. Obere Altersgrenze: Teilnehmende dürfen zum Anfangsdatum der Aktivität das angegebene Höchstalter nicht überschritten haben. 38 Finanzhilfe. Die Begünstigten unterzeichnen eine Finanzhilfevereinbarung und erlangen damit einen Anspruch auf finanzielle Förderung bei der Durchführung ihres Projekts. Grundsätzlich müssen an Erasmus+-Projekten teilnehmende Organisationen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Einige Aktionen, insbesondere in den Bereichen Hochschulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Jugend und Sport, stehen auch teilnehmenden Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern offen. Die Bedingungen für die Teilnahme an Erasmus+-Projekten hängen vom Typ der durch das Programm geförderten Aktion ab. Generell steht das Programm allen Organisationen offen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend oder Sport tätig sind. An einigen Aktionen können sich auch andere Akteure der Arbeitsmärkte beteiligen. Weitere Informationen finden Sie in Teil B dieses Leitfadens. FÖRDERFÄHIGE LÄNDER Alle Aktionen des Programms Erasmus+ stehen den EU-Mitgliedstaaten zur Gänze für die Teilnahme offen. Darüber hinaus sind nach Artikel 19 der Erasmus+-Verordnung die folgenden Drittländer mit dem Programm assoziiert: • Mitglieder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), die dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören: Norwegen, Island und Liechtenstein • beitretende, Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer: Nordmazedonien, die Türkei und Serbien Die EU-Mitgliedstaaten und die oben genannten Drittländer, die mit dem Programm assoziiert sind, werden im Folgenden als „EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer“ bezeichnet. Darüber hinaus können nach Artikel 20 der Erasmus+-Verordnung auch Rechtsträger aus anderen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in ordnungsgemäß begründeten Fällen und im Interesse der Union an Erasmus+-Aktionen teilnehmen (im Folgenden „nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer“). EU-MITGLIEDSTAATEN UND MIT DEM PROGRAMM ASSOZIIERTE DRITTLÄNDER Die folgenden Länder können uneingeschränkt an allen Aktionen im Rahmen von Erasmus+ teilnehmen: Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU)41 Belgien Bulgarien Tschechien Griechenland Spanien Frankreich Litauen Luxemburg Ungarn Portugal Rumänien Slowenien 41 Gemäß Artikel 33 Absatz 2 des Beschlusses (EU) 2021/1764 des Rates vom 5. Oktober 2021 über die Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Union einschließlich der Beziehungen zwischen der Europäischen Union einerseits und Grönland und dem Königreich Dänemark andererseits (Übersee‐Assoziationsbeschluss einschließlich Grönlands) (EUR‐Lex – 32021D1764 – DE – EUR‐ Lex (europa.eu)) stellt die Union sicher, dass Einzelpersonen und Organisationen, die in überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) ansässig sind oder deren Ziel ÜLG sind, vorbehaltlich der Bestimmungen des Programms und der für den Mitgliedstaat, mit dem diese ÜLG verbunden sind, geltenden Regelungen am Programm Erasmus+ teilnehmen können. Dies bedeutet, dass Einzelpersonen und Organisationen der ÜLG am Programm mit einem Status „EU‐Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziiertes Drittland“ teilnehmen, wobei der „EU‐ Mitgliedstaat“ oder das „mit dem Programm assoziierte Drittland“ der jeweilige Mitgliedstaat ist, mit dem die ÜLG verbunden sind. Die Liste der ÜLG ist abrufbar unter www.ec.europa.eu/international‐partnerships/where‐we‐work/overseas‐countries‐and‐territories_de. https://ec.europa.eu/international-partnerships/where-we-work/overseas-countries-and-territories_de 39 Dänemark Deutschland Estland Irland Kroatien Italien Zypern Lettland Malta Niederlande Österreich Polen Slowakei Finnland Schweden Mit dem Programm assoziierte Drittländer42 Nordmazedonien Serbien Island Liechtenstein Norwegen Türkei NICHT MIT DEM PROGRAMM ASSOZIIERTE DRITTLÄNDER Die folgenden Länder können an bestimmten Aktionen des Programms teilnehmen, wenn sie bestimmte Kriterien oder Bedingungen erfüllen. Einige dieser Länder sind Empfänger öffentlicher Entwicklungshilfe.43 In Teil B dieses Leitfadens stehen die förderfähigen Länder für jede einzelne Aktion. Westbalkan (Region 1) Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo*44, Montenegro Östliche Nachbarschaft (Region 2) Armenien, Aserbaidschan, Belarus45, Georgien46, Moldau, Ukraine 42 Vorbehaltlich der Unterzeichnung der Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und den betreffenden Ländern. 43 Die Liste der am wenigsten entwickelten Länder ist abrufbar unter https://www.oecd.org/content/dam/oecd/en/topics/policy-sub- issues/oda-eligibility-and-conditions/DAC-List-of-ODA-Recipients-for-reporting-2024-25-flows.pdf. 44 Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos*. 45 Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Oktober 2020 und angesichts der Beteiligung von Belarus am Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, die in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Februar 2022 anerkannt wurde, hat die EU die Zusammenarbeit mit Vertretern öffentlicher Stellen und staatseigener Unternehmen in Belarus eingestellt. Sollten sich die Umstände ändern, kann dies überdacht werden. In der Zwischenzeit arbeitet die EU weiterhin mit nichtstaatlichen, lokalen und regionalen Akteuren zusammen und hat diese Unterstützung, soweit möglich, auch im Rahmen dieses Programms verstärkt. 46 Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 19. Dezember 2024 und in Reaktion auf die politischen Entwicklungen in Georgien hat die EU die finanzielle Unterstützung, die unmittelbar georgischen Behörden zugutekommt, überdacht. In Bezug auf Artikel 20 der Verordnung (EU) 2021/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung von Erasmus+, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, wird eine direkte finanzielle Unterstützung aus dem Programm für georgische Behörden – worunter die Zentralregierung, lokale Behörden, Agenturen und staatseigene Unternehmen zu verstehen sind – nicht als im Interesse der Union betrachtet. Georgische Behörden sind daher im Rahmen keiner der Maßnahmen dieses Leitfadens förderfähig. https://www.oecd.org/content/dam/oecd/en/topics/policy-sub-issues/oda-eligibility-and-conditions/DAC-List-of-ODA-Recipients-for-reporting-2024-25-flows.pdf https://www.oecd.org/content/dam/oecd/en/topics/policy-sub-issues/oda-eligibility-and-conditions/DAC-List-of-ODA-Recipients-for-reporting-2024-25-flows.pdf 40 Länder des südlichen Mittelmeerraums (Region 3) Ägypten, Algerien, Israel47, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Palästina48, Syrien, Tunesien Russische Föderation (Region 4) Russland49 Region 5 Asien a) Bangladesch, Bhutan, China, Indien, Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Malediven, Mongolei, Myanmar/Birma, Nepal, Nordkorea, Pakistan, Philippinen, Sri Lanka, Thailand, Vietnam b) Länder und Gebiete mit hohem Einkommen50: Brunei, Hongkong, Japan, Macau, Singapur, Südkorea, Taiwan Region 6 Zentralasien Afghanistan, Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan Region 7 Naher und Mittlerer Osten a) Irak, Iran, Jemen b) Hocheinkommensländer: Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate Region 8 Pazifik a) Fidschi, Kiribati, Marshallinseln, Mikronesien, Nauru, Niue, Palau, Papua-Neuguinea, Samoa, Salomonen, Timor-Leste, Tonga, Tuvalu, Vanuatu b) Hocheinkommensländer: Australien, Cookinseln, Neuseeland Region 9: Subsahara- Afrika51 Angola, Äquatorialguinea, Äthiopien, Benin, Botsuana, Burkina Faso, Burundi, Côte d'Ivoire, Demokratische Republik Kongo, Eritrea, Eswatini, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea- Bissau, Kamerun, Kap Verde, Kenia, Komoren, Kongo, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauretanien, Mauritius, Mosambik, Namibia, Niger, Nigeria, Ruanda, Sao Tomé und Príncipe, Sambia, Senegal, Seychellen, Sierra Leone, Simbabwe, Somalia, Südafrika, Sudan, Südsudan, Tansania, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik Region 10 Lateinamerika Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Honduras, Kolumbien, Mexiko, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Uruguay, Venezuela Region 11 Karibik Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Dominica, die Dominikanische Republik, Grenada, Guyana, Haiti, Jamaika, Kuba, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und Grenadinen, Suriname, Trinidad und Tobago Region 12 USA und Kanada Vereinigte Staaten von Amerika, Kanada Region 13 Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstaat 47 Die in der Bekanntmachung Nr. 2013/C-205/05 der Kommission (ABl. C 205 vom 19.7.2013, S. 9) festgelegten Förderkriterien gelten für alle Aktionen, die nach Maßgabe dieses Programmleitfadens durchgeführt werden, auch für den Fall, dass Dritte finanzielle Unterstützung für eine Aktion von einem Begünstigten im Sinne von Artikel 204 der Haushaltsordnung erhalten. 48 Diese Bezeichnung ist nicht als Anerkennung eines Staates Palästina auszulegen und lässt die Standpunkte der einzelnen Mitgliedstaaten zu dieser Frage unberührt. 49 Weitere Einzelheiten finden Sie im Abschnitt „Restriktive Maßnahmen der EU“ in Teil C dieses Leitfadens. 50 Diese Aufzählung enthält Länder und Gebiete, die in der OECD-Liste der Länder mit hohem Einkommen aufgeführt sind; sie berührt nicht den Status oder die Souveränität eines Gebiets, die Festlegung der Staats- oder Gebietsgrenzen oder die Bezeichnung von Gebieten, Städten oder Bereichen. 51 Folgende Länder sind prioritäre Migrations-Drittländer, die nicht mit dem Programm assoziiert sind: Äthiopien, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Dschibuti, Eritrea, Gambia, Ghana, Guinea, Kamerun, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Somalia, Sudan, Südsudan und Tschad. 41 Region 14 Färöer, Schweiz, Vereinigtes Königreich Die Mittel werden Organisationen gewährt, die ihren Sitz innerhalb des völkerrechtlich anerkannten Hoheitsgebiets des betreffenden Landes haben. Bei den Mitteln müssen eventuelle Beschränkungen beachtet werden, die der Europäische Rat für die EU-Außenhilfe festgelegt hat. Die Anträge müssen den in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union dargelegten allgemeinen Werten der Union entsprechen, und zwar Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der detaillierten Beschreibung der Programmaktionen in Teil B dieses Leitfadens. VISABESTIMMUNGEN UND AUFENTHALTSGENEHMIGUNGEN Teilnehmende von Erasmus+-Projekten benötigen unter Umständen Visa für den Auslandsaufenthalt in EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern oder nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, in denen die betreffende Aktivität durchgeführt wird. Alle teilnehmenden Organisationen müssen sicherstellen, dass vor Beginn der geplanten Aktivität die erforderlichen Genehmigungen (Visa oder Genehmigungen für kurzfristige oder langfristige Aufenthalte) vorliegen. Da die Bearbeitung mehrere Wochen dauern kann, sollten die Genehmigungen unbedingt frühzeitig bei den zuständigen Behörden beantragt werden. Die nationalen Agenturen und die Exekutivagentur können weitere Auskünfte zu Visa, Aufenthaltsgenehmigungen, Sozialversicherungsfragen usw. erteilen und entsprechend behilflich sein. Im EU-Zuwanderungsportal werden unter der folgenden Adresse allgemeine Informationen über Visa und über Genehmigungen für Kurz- und Langzeitaufenthalte angeboten: https://ec.europa.eu/immigration/. https://ec.europa.eu/immigration/ 42 TEIL B – INFORMATIONEN ÜBER DIE IN DIESEM LEITFADEN BEHANDELTEN AKTIONEN Dieser Teil des Erasmus+-Programmleitfadens enthält folgende Informationen zu allen Aktionen und Aktivitäten, die unter das Programm fallen: • Beschreibung der Ziele und der erwarteten Wirkung • Beschreibung der unterstützten Aktivitäten • Tabellen mit den Bewertungskriterien für Projektanträge • zusätzliche Informationen zur Erläuterung der unterstützten Projektarten • Beschreibung der Regeln für die Gewährung von Finanzhilfen Bevor ein Antrag gestellt wird, sollten die Antragsteller den gesamten Abschnitt über die Aktion, in deren Rahmen Finanzhilfe beantragt werden soll, sorgfältig durchlesen und sich mit den allgemeinen Informationen über die Prioritäten, Ziele und wichtigsten Merkmale des Programms vertraut machen. WELCHE AKTIONEN WERDEN IN DIESEM LEITFADEN VORGESTELLT? In den Abschnitten „Leitaktion 1“, „Leitaktion 2“ und „Leitaktion 3“ werden die folgenden Aktionen beschrieben: Leitaktion 1: Lernmobilität von Einzelpersonen • Mobilitätsprojekte für Lernende und Personal im Hochschulbereich, in der beruflichen Aus- und Weiterbildung, in der Schulbildung, in der Erwachsenenbildung und im Jugendbereich • Erasmus-Akkreditierungen in den Bereichen Hochschulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, schulische Bildung und Erwachsenenbildung sowie Jugend • Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung • DiscoverEU – Inklusionsaktion • Mobilität von Personal im Bereich Sport • Virtueller Austausch im Bereich Hochschulbildung und im Jugendbereich Leitaktion 2: Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen • Partnerschaften für Zusammenarbeit, darunter: o Kooperationspartnerschaften o Kleinere Partnerschaften o Europäische Partnerschaften für die Schulentwicklung • Partnerschaften für Exzellenz, darunter: o Zentren der beruflichen Exzellenz o Erasmus-Mundus-Aktion • Innovationspartnerschaften: o Allianzen für Innovation • Kapazitätsaufbau in den Bereichen Hochschulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Jugend und Sport 43 • Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen Leitaktion 3: Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit • „Die europäische Jugend vereint“ (European Youth Together) Jean-Monnet-Aktionen • Jean-Monnet-Aktionen im Bereich der Hochschulbildung • Jean-Monnet-Aktion in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung Darüber hinaus werden zur Durchführung einiger Aktionen des Programms spezifische Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen entweder direkt von der Europäischen Kommission oder von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie im Jährlichen Arbeitsprogramm für Erasmus+ sowie auf den Websites der Kommission52 und der Exekutivagentur53. 52 Europäische Kommission – Erasmus+: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de. 53 Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur: https://www.eacea.ec.europa.eu/index_de. https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de https://www.eacea.ec.europa.eu/index_de 44 LEITAKTION 1: LERNMOBILITÄT VON EINZELPERSONEN Die im Rahmen dieser Leitaktion unterstützten Aktionen sollen einen positiven und anhaltenden Effekt für die teilnehmenden Personen und Organisationen sowie für den politischen Rahmen, in dem die betreffenden Aktivitäten organisiert werden, mit sich bringen. Für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Praktikanten, Auszubildende, erwachsene Lernende und junge Menschen sollen mit den Mobilitätsaktivitäten im Rahmen dieser Leitaktion eines oder mehrere der folgenden Ergebnisse erreicht werden: • bessere Lernleistung • erhöhte Beschäftigungsfähigkeit und bessere Karrierechancen • mehr Eigeninitiative und unternehmerisches Denken • ausgeprägtere Eigenverantwortung und größeres Selbstwertgefühl • bessere Fremdsprachenkenntnisse und digitale Kompetenzen • ausgeprägteres interkulturelles Bewusstsein • aktivere Beteiligung an der Gesellschaft • umfassendere positive Interaktionen mit Menschen mit unterschiedlichem kulturellem Hintergrund • umfassendere Kenntnisse über das europäische Aufbauwerk und über die Werte der EU • größere Motivation zur Teilnahme an künftigen Angeboten zur (formalen/nichtformalen) allgemeinen und beruflichen Bildung im Anschluss an die Mobilitätsphase im Ausland Für Personal, Jugendarbeiter und Fachkräfte in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend sollen mit den Mobilitätsaktivitäten eines oder mehrere der folgenden Ergebnisse erzielt werden: • verbesserte Kompetenzen in Bezug auf die jeweiligen Berufsprofile (Lehr- oder Ausbildungstätigkeit, Jugendarbeit usw.) • umfassenderes länderübergreifendes Verständnis für Verfahren, politische Strategien und Systeme in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugendarbeit • bessere Befähigung, Veränderungen im Hinblick auf die Einführung von Modernisierungen und die internationale Öffnung der nationalen Bildungseinrichtungen anzustoßen • besseres Verständnis der Zusammenhänge zwischen formaler und nichtformaler Bildung, Berufsbildung und dem Arbeitsmarkt • bessere Qualität ihrer Tätigkeit und ihrer Aktivitäten für Studierende, Praktikanten, Auszubildende, Schüler, erwachsene Lernende und junge Menschen • größeres Verständnis und stärkere Aufgeschlossenheit für alle Arten von Vielfalt, z. B. soziale, ethnische, sprachliche, geschlechtsbezogene und kulturelle Vielfalt, sowie unterschiedliche Fähigkeiten • bessere Befähigung zur Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit geringeren Chancen • bessere Unterstützung und Förderung von Mobilitätsaktivitäten für Lernende • bessere Berufs- und Karrierechancen • bessere Fremdsprachenkenntnisse und digitale Kompetenzen • höhere Motivation und Zufriedenheit bei der täglichen Arbeit Die im Rahmen dieser Aktion unterstützten Aktivitäten sollen außerdem bei den teilnehmenden Organisationen zu einem oder mehreren der folgenden Ergebnisse beitragen: • Bessere Befähigung zur Arbeit auf EU- und internationaler Ebene: bessere Managementfähigkeiten und Internationalisierungsstrategien; verstärkte Zusammenarbeit mit Partnern aus anderen Ländern; verstärkte Zuweisung von (nicht von der EU bereitgestellten) Finanzmitteln zur Organisation europäischer/internationaler Projekte; höhere Qualität bei der Vorbereitung, Durchführung, Überwachung und Nachbereitung europäischer/internationaler Projekte 45 • Innovative und verbesserte Arbeitsweise im Interesse der betreffenden Zielgruppen, beispielsweise durch attraktivere Programme für Studierende, Praktikanten, Auszubildende und junge Menschen unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedürfnisse und Erwartungen; bessere Qualifikation von Lehrkräften und Ausbildern; bessere Verfahren zur Anerkennung und Validierung von Kompetenzen, die in Lernphasen im Ausland erworben wurden; wirksamere Aktivitäten zugunsten lokaler Gemeinschaften, bessere Methoden und Praktiken in der Jugendarbeit, um junge Menschen aktiv einzubeziehen und/oder benachteiligte Gruppen zu berücksichtigen usw. • Schaffung eines moderneren, dynamischeren, stärker zielgerichteten und professionelleren Umfelds innerhalb der Organisation: Bereitschaft zur Einbindung bewährter Verfahren und neuer Methoden in die tägliche Tätigkeit; Offenheit für die Nutzung von Synergien mit Organisationen, die in anderen Sozial-, Bildungs- und Beschäftigungsbereichen tätig sind; strategische Planung der beruflichen Entwicklung ihres Personals unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und der Ziele der Organisation; Aufrechterhaltung der Kommunikation, Wissenstransfer und Verbreitung von Verbesserungen, gegebenenfalls Fähigkeit zur Gewinnung hervorragender Studierender und Hochschulpersonal aus der ganzen Welt. Langfristig dürfte sich das Zusammenwirken der Tausenden im Rahmen dieser Leitaktion geförderten Projekte in der allgemeinen und beruflichen Bildung und im Jugendbereich in den beteiligten Ländern bemerkbar machen und in Europa und darüber hinaus politische Reformen anstoßen und neue Ressourcen für Mobilitätschancen anziehen. Somit wird das Programm auch im Jahr 2026 weiter dafür mobilisiert werden, die sozioökonomischen und bildungspolitischen Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine abzumildern, und zwar durch die Unterstützung von Mobilitätsprojekten, die die Integration von vor dem Krieg in der Ukraine geflohenen Menschen erleichtern. WAS IST EIN MOBILITÄTSPROJEKT? Organisationen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätig sind, können im Rahmen des Programms Erasmus+ bei der Durchführung von Projekten zur Förderung unterschiedlicher Formen von Mobilität unterstützt. Ein Mobilitätsprojekt umfasst folgende Phasen: • Planung (Festlegung der Lernergebnisse, Aktivitätsformate, Erstellung eines Arbeitsprogramms und Zeitplan für die Aktivitäten) • Vorbereitung (Regelung praktischer Angelegenheiten, Auswahl der Teilnehmenden, Erarbeitung von Vereinbarungen mit Partnern und Teilnehmenden, sprachliche, interkulturelle, lern- und aufgabenbezogene Vorbereitung der Teilnehmenden vor der Abreise) • Durchführung der Mobilitätsaktivitäten • Nachbereitung (Bewertung der Aktivitäten, Validierung und ggf. formale Anerkennung der von den Teilnehmenden erzielten Lernergebnisse sowie Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse) Das Programm Erasmus+ unterstützt die Teilnehmenden von Mobilitätsaktivitäten noch stärker, indem es ihre Fremdsprachenkenntnisse sowohl vor ihrem Auslandsaufenthalt als auch während ihrer Zeit im Ausland fördert, wozu auch eine verstärkte Finanzhilfe zur sprachlichen Unterstützung für Teilnehmende an langfristigen Mobilitätsaktivitäten in den Bereichen Berufs-, Erwachsenen- und Schulbildung gehört. Ein Erasmus+-Online-Sprachunterstützungsdienst (OLS) bietet den Teilnehmenden von Mobilitätsaktivitäten die Möglichkeit, ihre Kenntnisse in Fremdsprachen einzuschätzen und zur Verbesserung ihres Kenntnisstands an Online-Sprachkursen teilzunehmen. Im Rahmen von Erasmus+ gibt es die Möglichkeit, Mobilitätsaktivitäten unter Beteiligung von Partnerorganisationen mit unterschiedlichem Hintergrund anzubieten, die auf verschiedenen Gebieten oder in verschiedenen sozioökonomischen Bereichen tätig sind (z. B. Praktika in Unternehmen, NRO oder öffentlichen Stellen für Studierende oder für Lernende in der Berufsbildung; schulische Lehrkräfte, die in Unternehmen oder Schulungszentren berufliche Fortbildungen absolvieren; Wirtschaftsexperten, die in Hochschuleinrichtungen Vorträge halten oder Schulungen durchführen usw.). 46 Das dritte wichtige Element der Innovation und Qualität von Mobilitätsaktivitäten besteht darin, dass an Erasmus+ teilnehmende Organisationen die Möglichkeit haben, Mobilitätsaktivitäten mittelfristig zu organisieren und in einem umfassenderen strategischen Rahmen zu planen. Mit einem einzigen Förderantrag kann der Koordinator eines Mobilitätsprojekts mehrere Mobilitätsaktivitäten organisieren, die zahlreichen Personen Aufenthalte in unterschiedlichen Ländern ermöglichen. Somit können die Teilnehmenden im Rahmen von Erasmus+ ihr Projekt unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Teilnehmenden, aber auch entsprechend ihrer internen Planung in Bezug auf Internationalisierung, Kapazitätsaufbau und Modernisierung konzipieren. Akkreditierungssysteme spielen eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung der hohen Wirkung der Leitaktion 1. Die Erasmus- Charta für die Hochschulbildung, die Erasmus-Akkreditierung für Mobilitätskonsortien im Hochschulbereich und die Erasmus- Akkreditierungen in den Bereichen Berufsbildung, Schulbildung, Erwachsenenbildung und Jugend ermöglichen Organisationen in der Zeit der Umsetzung ihrer Akkreditierung einen vereinfachten Zugang zu Finanzhilfen und versetzen sie gleichzeitig in die Lage, sich auf längerfristige Ziele und institutionelle Auswirkungen zu konzentrieren. Je nach Profil der Teilnehmenden werden die folgenden Arten von Mobilitätsprojekten im Rahmen von Leitaktion 1 des Programms Erasmus+ unterstützt: Allgemeine und berufliche Bildung: • Mobilitätsprojekte für Studierende und Hochschulpersonal • Mobilitätsprojekte für Lernende und Personal im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung • Mobilitätsprojekte für Schülerinnen und Schüler sowie schulische Lehrkräfte • Mobilitätsprojekte für Lernende und Personal im Bereich der Erwachsenenbildung Jugendbereich: • Mobilitätsprojekte für junge Menschen – Jugendbegegnungen • Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter • Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung • DiscoverEU-Inklusionsaktion Bereich Sport: • Mobilität von Personal im Bereich Sport Die folgenden Abschnitte enthalten detaillierte Informationen über die Kriterien und Voraussetzungen, die für die verschiedenen Mobilitätsprojekte gelten. 47 MOBILITÄTSPROJEKTE FÜR STUDIERENDE UND HOCHSCHULPERSONAL Diese Mobilitätsaktion im Bereich der Hochschulbildung unterstützt die physische und gemischte Mobilität von Studierenden in allen Studienfächern und -zyklen (Kurzstudiengänge, Bachelor- und Master-Studiengänge oder Promotionsstudien). Studierende können entweder an einer Partner-Hochschuleinrichtung im Ausland studieren oder ein Praktikum in einem Unternehmen, einer Forschungseinrichtung, einem Labor, einer Organisation oder an einem anderen relevanten Arbeitsplatz im Ausland absolvieren. Studierende können auch einen Auslandsstudienaufenthalt mit einem Praktikum kombinieren, um die Lernergebnisse weiter zu verbessern und mehr Querschnittskompetenzen zu entwickeln. Zwar wird die längerfristige physische Mobilität nachdrücklich empfohlen, doch wird im Rahmen dieser Maßnahme anerkannt, dass eine flexiblere Dauer der physischen Mobilität angeboten werden muss, um sicherzustellen, dass das Programm für Studierende aus allen Verhältnissen, Situationen und Studienfächern zugänglich ist. Diese Aktion unterstützt auch Hochschullehrkräfte und Verwaltungspersonal bei der Teilnahme an Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung im Ausland sowie Personal aus der Arbeitswelt bei der Lehre und Ausbildung für Studierende oder Personal an Hochschuleinrichtungen. Diese Aktivitäten können Lehr- wie auch Ausbildungszeiten umfassen (z. B. Job Shadowing, Hospitationen, Schulungen). Darüber hinaus unterstützt diese Aktion gemischte Intensivprogramme, die es Gruppen von Hochschuleinrichtungen ermöglichen, gemeinsam gemischte Mobilitätslehrpläne und -aktivitäten für Studierende sowie akademisches und Verwaltungspersonal zu entwickeln. ZIELE DER AKTION Ziel dieser Aktion ist es, einen Beitrag zur Schaffung eines europäischen Bildungsraums mit globaler Reichweite zu leisten und die Verbindung zwischen Bildung und Forschung zu stärken. Ziel ist es auch, die Beschäftigungsfähigkeit, die soziale Inklusion, das bürgerschaftliche Engagement, die Innovation und die ökologische Nachhaltigkeit in Europa und darüber hinaus zu fördern, indem es Studierenden aus allen Bereichen und Studienzyklen ermöglicht wird, im Rahmen ihres Studiums oder ihrer Ausbildung im Ausland zu studieren oder dort eine Ausbildung zu absolvieren. Mit dieser Aktion werden folgende Ziele verfolgt: • Kontakt der Studierenden mit unterschiedlichen Ansichten, Kenntnissen, Lehr- und Forschungsmethoden sowie Arbeitspraktiken in ihrem Studienfach im europäischen und internationalen Kontext • Entwicklung ihrer Querschnittskompetenzen wie Kommunikationsfähigkeiten, Sprachfähigkeiten, kritisches Denken, Problemlösung, interkulturelle Fähigkeiten und Forschungskompetenzen • Entwicklung ihrer zukunftsorientierten Kompetenzen, etwa digitaler und grüner Kompetenzen, mit denen sie sich den Herausforderungen von heute und von morgen stellen können • Unterstützung der persönlichen Entwicklung, etwa der Fähigkeit, sich an neue Situationen anzupassen, und des Selbstvertrauens Ein weiteres Ziel besteht darin, allem Personal, darunter Personal aus Unternehmen, die Möglichkeit zu geben, im Rahmen seiner beruflichen Entwicklung im Ausland zu unterrichten oder eine Ausbildung zu absolvieren, um Folgendes zu erreichen: • Weitergabe seiner Fachkenntnisse • Erleben neuer Lehrumgebungen • Erwerb neuer innovativer pädagogischer sowie lehrplanerischer Fähigkeiten und digitaler Kompetenzen • Kontakte zu Fachkollegen im Ausland, um gemeinsame Aktivitäten zur Verwirklichung der Programmziele zu entwickeln • Austausch bewährter Verfahren und Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen • bessere Vorbereitung der Studierenden auf die Arbeitswelt. 48 Darüber hinaus soll die Entwicklung transnationaler und interdisziplinärer Lehrpläne sowie innovativer Lern- und Lehrmethoden gefördert werden, darunter Online-Zusammenarbeit, forschungsgestütztes Lernen und herausforderungsorientierte Ansätze mit dem Ziel, gesellschaftliche Probleme zu bewältigen. WIE KÖNNEN ERASMUS+-MOBILITÄTSMÖGLICHKEITEN IM BEREICH DER HOCHSCHULBILDUNG WAHRGENOMMEN WERDEN? Die antragstellende Organisation muss in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Drittland ansässig sein und über eine Akkreditierung für Hochschuleinrichtungen verfügen. Sie kann sich entweder als einzelne Hochschuleinrichtung bewerben, was eine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (Erasmus Charter for Higher Education, ECHE) erforderlich macht, oder im Namen eines Mobilitätskonsortiums, was wiederum eine Akkreditierung für Mobilitätskonsortien erforderlich macht. Akkreditierung als Einzelorganisation - die Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (Erasmus Charter for Higher Education) Hochschuleinrichtungen müssen die Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE)54 erhalten haben, bevor sie sich bei ihrer nationalen Erasmus+-Agentur mit einem Mobilitätsprojekt bewerben. Durch die Unterzeichnung der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung verpflichten sich Hochschuleinrichtungen, Teilnehmenden von Mobilitätsaktivitäten alle erforderliche Unterstützung, einschließlich der sprachlichen Vorbereitung, anzubieten. Teilnehmende von Mobilitätsaktivitäten können den Erasmus+-Online-Sprachunterstützungsdienst (Online Language Support – OLS) nutzen, um ihre Fremdsprachenkenntnisse vor und/oder während des Mobilitätsprojekts zu verbessern. Neben anderen ECHE-Grundsätzen muss die teilnehmende Hochschuleinrichtung die Mobilität zu Studien- und Lehrzwecken nur im Rahmen vorheriger Vereinbarungen zwischen den Einrichtungen durchführen, die Auswahl der potenziellen Teilnehmenden und die Bewilligung von Mobilitätsstipendien entsprechend den Bestimmungen ihrer Finanzhilfevereinbarung mit der nationalen Agentur auf faire, transparente und kohärente Weise durchführen und dies ordnungsgemäß dokumentieren. Sie sollte sicherstellen, dass solche fairen und transparenten Verfahren in allen Phasen der Mobilität und bei der Beantwortung von Anfragen/Beschwerden von Teilnehmenden zur Anwendung kommen. Es muss sichergestellt werden, dass im Falle einer Teilstudium-Mobilität zum Erwerb von Leistungspunkten („Credit Mobility“) keine Gebühren für das Studium, die Einschreibung, Prüfungen oder den Zugang zu Labor- und Bibliothekseinrichtungen von ins Land kommenden Studierenden erhoben werden. Nach der Mobilitätsphase muss die Einrichtung auch sicherstellen, dass sie die Ergebnisse der Lernphase im Ausland automatisch und vollständig anerkennt. Die ECHE wird durch die ECHE-Leitlinien55 ergänzt, ein Dokument, das Hochschuleinrichtungen bei der Umsetzung der Grundsätze der ECHE unterstützt. Die Hochschuleinrichtungen müssen die ECHE und die sie begleitenden Leitlinien bei der Durchführung aller Maßnahmen, die diese Akkreditierung erfordern, ordnungsgemäß einhalten. Als Hilfsmittel wird eine ECHE-Selbstbewertung56 bereitgestellt, damit die Hochschuleinrichtungen bewerten können, wie sie bei der Umsetzung der ECHE-Grundsätze abschneiden und welche Bereiche gestärkt werden könnten, und um Vorschläge für weitere Verbesserungen zu unterbreiten. 54 Erasmus-Charta für die Hochschulbildung: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/applicants/higher- education-charter_de. 55 Leitlinien der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung 2021-2027: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-charter-for- higher-education-2021-2027-guidelines. 56 Selbstbewertung der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/eche/start_de. https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/applicants/higher-education-charter_de https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/applicants/higher-education-charter_de https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-charter-for-higher-education-2021-2027-guidelines https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-charter-for-higher-education-2021-2027-guidelines https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/eche/start_de 49 Hochschuleinrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können die ECHE nicht unterzeichnen57, sind jedoch zur Einhaltung der ECHE-Grundsätze verpflichtet. Daher müssen Detailfragen wie die faire und transparente Auswahl der Teilnehmenden, die Anerkennung von Lernergebnissen und alle erforderlichen Unterstützungsangebote für mobile Teilnehmende ausdrücklich in der interinstitutionellen Vereinbarung für die internationale Mobilität geregelt werden. Gruppenakkreditierung - Erasmus-Akkreditierung für Mobilitätskonsortien im Hochschulbereich Neben einzelnen Hochschuleinrichtungen können auch Gruppen von Hochschuleinrichtungen einen Antrag auf Finanzierung eines Mobilitätsprojekts im Hochschulbereich stellen. Eine solche Gruppe wird als Mobilitätskonsortium bezeichnet. Das Mobilitätskonsortium muss über eine Erasmus-Akkreditierung für Mobilitätskonsortien im Hochschulbereich verfügen. Der Koordinator des Mobilitätskonsortiums beantragt im Namen des Mobilitätskonsortiums die Erasmus-Akkreditierung für Mobilitätskonsortien im Hochschulbereich und eine Erasmus+-Finanzhilfe. Diese Akkreditierung wird von der nationalen Agentur erteilt, die auch den Antrag auf Förderung eines Mobilitätsprojekts im Hochschulbereich bewertet. Die Akkreditierung und die Finanzbeihilfen für Mobilitätsprojekte können im Rahmen derselben Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beantragt werden. Die Finanzbeihilfe für Mobilitätsprojekte wird jedoch nur den Gruppen von Hochschuleinrichtungen und Organisationen bewilligt, die den Akkreditierungsprozess erfolgreich abgeschlossen haben. Damit eine Akkreditierung für Mobilitätskonsortien im Hochschulbereich erteilt werden kann, müssen die folgenden Kriterien erfüllt sein: FÖRDERKRITERIEN Förderfähige teilnehmende Organisationen Ein Mobilitätskonsortium im Hochschulbereich kann aus folgenden teilnehmenden Organisationen bestehen: ▪ Hochschuleinrichtungen mit einer gültigen Erasmus-Charta für die Hochschulbildung ▪ auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätigen öffentlichen oder privaten Organisationen Alle teilnehmenden Organisationen müssen in demselben EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Mobilitätskonsortien können nicht in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sein. Zum Zeitpunkt der Beantragung der Akkreditierung für Mobilitätskonsortien im Hochschulbereich müssen alle Mitgliedsorganisationen des Mobilitätskonsortiums benannt werden. Wer ist antragsberechtigt? Jede förderfähige teilnehmende Organisation kann als Koordinator auftreten und im Namen aller am Konsortium beteiligten Organisationen einen Antrag stellen. Anzahl der teilnehmenden Organisationen Ein Mobilitätskonsortium muss aus mindestens drei förderfähigen teilnehmenden Organisationen, darunter zwei Hochschuleinrichtungen, bestehen. 57 Ausgenommen Hochschuleinrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern des Westbalkans für die Zwecke der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Initiative „Europäische Hochschulen“, in deren Rahmen sie förderfähig sind. 50 Laufzeit der Akkreditierung des Mobilitätskonsortiums Der gesamte Programmplanungszeitraum. Sollte sich nach Erteilung der Akkreditierung an der Zusammensetzung des Mobilitätskonsortiums etwas Wesentliches ändern, so ist ein neuer Antrag auf Akkreditierung erforderlich. Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der nationalen Agentur des Landes, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Wann ist der Antrag zu stellen? Für Projekte, die ab dem 1. Juni eines Jahres beginnen, müssen Antragsteller ihren Akkreditierungsantrag bis zum 19. Februar um 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) des betreffenden Jahres einreichen. Wie ist der Antrag zu stellen? Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. ZUSCHLAGSKRITERIEN Die eingereichten Anträge werden bewertet, indem auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien und Punktzahlen eine Wertung mit insgesamt 100 möglichen Punkten vorgenommen wird. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen: ▪ mindestens 60 von insgesamt 100 Punkten und ▪ mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der vier nachstehenden Kategorien von Zuschlagskriterien Relevanz des Konsortiums (Höchstpunktzahl 30 Punkte) ▪ Relevanz des Vorschlags im Hinblick auf: die Ziele der Aktion die Erfordernisse und Zielsetzungen der an dem Konsortium teilnehmenden Organisationen und der einzelnen Teilnehmenden ▪ Inwieweit ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. ▪ Inwieweit ist der Vorschlag geeignet, - die Teilnehmenden zu hochwertigen Lernergebnissen zu führen - die Kapazitäten und den internationalen Wirkungsbereich der an dem Konsortium teilnehmenden Organisationen zu stärken - einen Mehrwert auf EU-Ebene durch Ergebnisse zu schaffen, die nicht erzielt werden könnten, wenn die Aktivitäten von den beteiligten Hochschuleinrichtungen jeweils einzeln durchgeführt würden 51 Qualität der Zusammensetzung des Konsortiums und der Kooperationsvereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Inwieweit - ist bei dem Konsortium eine geeignete Zusammensetzung der entsendenden Hochschuleinrichtungen mit, sofern zutreffend, ergänzenden teilnehmenden Organisationen aus anderen sozioökonomischen Sektoren mit dem erforderlichen Profil und der benötigten Erfahrung und Kompetenz für eine in jeder Hinsicht erfolgreiche Durchführung des Projekts gegeben - hat der Koordinator des Konsortiums Erfahrung mit der Leitung eines Konsortiums oder mit einem ähnlichen Projekttyp - sind die Funktionen, Zuständigkeiten und Aufgaben/Ressourcen klar festgelegt und geben Aufschluss über das Engagement und die aktive Mitwirkung aller teilnehmenden Organisationen - werden die Aufgaben/Ressourcen gebündelt und aufgeteilt - sind die Zuständigkeiten für die Vertrags- und Finanzverwaltung klar verteilt - bezieht das Konsortium neue Programmteilnehmende und weniger erfahrene Organisationen in die Aktion ein Qualität der Konzeption und der Durchführung der Aktivitäten durch das Konsortium (Höchstpunktzahl 20 Punkte) ▪ Klarheit, Vollständigkeit und Qualität sämtlicher Phasen eines Mobilitätsprojekts (Vorbereitung, Durchführung der Mobilitätsaktivitäten und Nachbereitung) ▪ Qualität der praktischen Regelungen, Verwaltung und Unterstützungsmodalitäten (z. B. Suche nach aufnehmenden Organisationen, Vermittlung, Information, sprachliche und interkulturelle Begleitung, Überwachung) ▪ Qualität der Zusammenarbeit, Koordinierung und Kommunikation zwischen den teilnehmenden Organisationen und mit anderen maßgeblichen Akteuren ▪ sofern zutreffend, Qualität der Regelungen zur Anerkennung und Validierung der Lernergebnisse der Teilnehmenden sowie durchgängige Anwendung von europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumenten ▪ sofern zutreffend, Eignung der Maßnahmen zur Auswahl der Teilnehmenden für die Mobilitätsaktivitäten und zur Förderung der Teilnahme von Personen mit geringeren Chancen an Mobilitätsaktivitäten Wirkung und Verbreitung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) ▪ Qualität der Maßnahmen zur Bewertung der Ergebnisse der vom Konsortium durchgeführten Aktivitäten ▪ Mögliche Wirkung des Projekts: ▪ auf Teilnehmer und teilnehmende Organisationen während und nach der Projektlaufzeit ▪ über die unmittelbar an dem Projekt teilnehmenden Organisationen und Personen hinaus auf institutioneller, lokaler, regionaler, nationaler und/oder internationaler Ebene ▪ Eignung und Qualität der Maßnahmen zur Verbreitung der Ergebnisse der unter Leitung des Konsortiums durchgeführten Aktivitäten bei den teilnehmenden Organisationen und Partnern und darüber hinaus 52 EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Die antragstellende Organisation beantragt die Finanzhilfe für das Mobilitätsprojekt, unterzeichnet die Finanzhilfevereinbarung, setzt diese um und erstellt den Bericht. An dem Mobilitätsprojekt teilnehmende Organisationen haben folgende Aufgaben: • Entsendende Organisation: Zuständig für die Auswahl von Studierenden/Personal und deren Entsendung ins Ausland. Zu diesen Aufgaben gehören auch Zahlungen von Finanzhilfen (für die Teilnehmenden in EU- Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern), die Vorbereitung und Betreuung sowie die automatische Anerkennung im Zusammenhang mit der Mobilitätsphase. • Aufnehmende Organisation: Zuständig für die Aufnahme von Studierenden/Personal aus dem Ausland und die Bereitstellung von Studien-, Praktikums- oder Ausbildungsprogrammen; kann auch eine Lehraktivität in Anspruch nehmen. Zu diesen Aufgaben gehören auch Zahlungen von Finanzhilfen (an die Teilnehmenden, die aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern kommen). • Vermittlungsorganisation: Eine auf dem Arbeitsmarkt bzw. in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland tätige Organisation. Sie kann Mitglied eines Mobilitätskonsortiums sein, ist aber keine entsendende Organisation. Ihre Aufgabe kann darin bestehen, die Verwaltungsverfahren der entsendenden Hochschuleinrichtungen zu vereinfachen und zu verbreiten, im Fall von Praktika die Profile der Studierenden besser auf die Bedürfnisse der Unternehmen abzustimmen und die Teilnehmenden gemeinsam vorzubereiten. Die entsendende und die aufnehmende Organisation müssen sich vor Beginn der Mobilitätsphase mit den Studierenden/dem Personal auf die jeweils durchzuführenden Aktivitäten verständigen, und zwar in Form einer „Lernvereinbarung“ bei Studierenden bzw. einer „Mobilitätsvereinbarung“ bei Angehörigen des Personals. Diese Vereinbarungen enthalten Festlegungen für die Mobilitätsphase im Ausland und Bestimmungen zu ihrer formalen Anerkennung durch jede Vertragspartei. Die Rechte und Pflichten sind in der von dem Begünstigten und dem Teilnehmenden unterzeichneten Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Wenn die Aktivität zwei Hochschuleinrichtungen betrifft (Studierendenmobilität zu Studienzwecken, einschließlich gemischter Mobilität, und Personalmobilität zu Lehrzwecken), muss vor dem Austausch eine „interinstitutionelle Vereinbarung“ zwischen der entsendenden und der aufnehmenden Einrichtung getroffen worden sein. Bereichsübergreifende Dimensionen Bei der Konzeption eines Mobilitätsprojekts müssen die folgenden horizontalen Dimensionen gestärkt werden: INKLUSION UND VIELFALT IN DER MOBILITÄT IM HOCHSCHULBEREICH Um den Zugang von Studierenden und Personal zur Mobilität im Einklang mit den Grundsätzen der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) so einfach wie möglich zu gestalten, müssen die Hochschuleinrichtungen einen gleichen und gleichberechtigten Zugang und Chancengleichheit für derzeitige und potenzielle Teilnehmende aus allen Verhältnissen gewährleisten. Dies bedeutet, dass Teilnehmende mit geringeren Chancen einbezogen werden, etwa Teilnehmende mit körperlichen, psychischen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Studierende mit Kindern, Studierende, die erwerbstätig oder Berufssportler sind, und Studierende aus allen in der Mobilität unterrepräsentierten Studienfächern. Die Festlegung interner Auswahlverfahren, die der Gleichberechtigung und Inklusion Rechnung tragen und die Leistungen und Beweggründe der Antragsteller ganzheitlich bewerten, ist für die Einhaltung dieses Grundsatzes von wesentlicher Bedeutung. Darüber hinaus werden Hochschuleinrichtungen angeregt, im Rahmen ihrer Lehrpläne integrierte Mobilitätsmöglichkeiten wie Mobilitätsfenster bereitzustellen, um die Teilnahme von Studierenden aus allen Studienfächern zu erleichtern. In dieser Hinsicht kann die gemischte Mobilität dazu beitragen, zusätzliche Möglichkeiten zu bieten, die für bestimmte Einzelpersonen oder Gruppen von Studierenden möglicherweise besser geeignet sind. In diesem Zusammenhang trägt die Einsetzung von Inklusionsbeauftragten in den Hochschuleinrichtungen dazu bei, Inklusion und Vielfalt zu fördern. Inklusionsbeauftragte können beispielsweise dazu beitragen, das Bewusstsein zu schärfen, Strategien für Kommunikations- und 53 Öffentlichkeitsarbeit festzulegen, in Zusammenarbeit mit zuständigen Kollegen eine angemessene Unterstützung während der gesamten Mobilitätsaktivität zu gewährleisten und die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Mitarbeitern innerhalb der Einrichtung, die über Fachwissen im Bereich Inklusion und Vielfalt verfügen, zu erleichtern. ÖKOLOGISCHE NACHHALTIGKEIT UND UMWELTFREUNDLICHE VERFAHREN IN DER MOBILITÄT IM HOCHSCHULBEREICH Im Einklang mit den Grundsätzen der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) müssen Hochschuleinrichtungen bei allen Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Programm umweltfreundliche Verfahren fördern. Dies bedeutet, die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel für die Mobilität zu fördern, aktive Schritte zur umweltfreundlicheren Organisation von Veranstaltungen, Konferenzen und Sitzungen im Zusammenhang mit der Erasmus+-Mobilität zu unternehmen und papiergestützte Verwaltungsverfahren durch digitale Verfahren zu ersetzen (im Einklang mit den Standards und dem Zeitrahmen der Initiative für den europäischen Studierendenausweis). Zudem sollten die Hochschuleinrichtungen alle Teilnehmenden für verschiedene Maßnahmen sensibilisieren, die sie im Ausland ergreifen können, um den CO2-Fußabdruck und den ökologischen Fußabdruck ihrer Mobilitätsaktivitäten zu verringern, und die Fortschritte bei der Verwirklichung nachhaltigerer Mobilitätsaktivitäten für Studierende und Personal überwachen. DIGITALISIERUNG UND DIGITALE BILDUNG/KOMPETENZEN BEI DER MOBILITÄT IM HOCHSCHULBEREICH Im Einklang mit den Grundsätzen der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) sollten Hochschuleinrichtungen eine digitale Verwaltung der Studierendenmobilität gemäß den technischen Standards der Initiative für einen europäischen Studierendenausweis58 umsetzen. Dies bedeutet, dass an dem Programm teilnehmende Hochschuleinrichtungen zum Austausch von Mobilitätsdaten sich dem Netzwerk „Erasmus Without Paper“ anschließen müssen und sich mit dem „European Student Card Router“ verbinden sollten, um die Merkmale des Europäischen Studierendenausweises in ihre (physischen oder digitalen) Studierendenausweise aufzunehmen59. Hochschuleinrichtungen können ihre Mittel zur organisatorischen Unterstützung für die Umsetzung der digitalen Mobilitätsverwaltung und die Integration der Merkmale des Europäischen Studierendenausweises in ihre Studierendenausweise einsetzen. Die Einrichtungen sollten die gemischte Mobilität, also die Kombination einer physischen Mobilität mit einer virtuellen Komponente, innerhalb der Einrichtung fördern, um flexiblere Mobilitätsformate anzubieten und die Lernergebnisse und die Wirkung der physischen Mobilität weiter zu verbessern. Hochschuleinrichtungen müssen die Qualität gemischter Mobilitätsaktivitäten und die formale Anerkennung der Teilnahme an gemischter Mobilität, einschließlich der virtuellen Komponente, sicherstellen. Zudem sollten die Einrichtungen ihre Studierenden und ihr Personal für die im Rahmen des Programms gebotenen Möglichkeiten sensibilisieren, einschlägige digitale Kompetenzen in allen Studienfächern zu erwerben und weiterzuentwickeln, einschließlich des an Studierende und junge Hochschulabsolventen gerichteten Praktikumsprogramms „Digitale Chance“ (Digital Opportunity Traineeships) zur Aneignung oder zum Ausbau digitaler Kompetenzen.60 Lehr- und Verwaltungspersonal 58 Initiative für einen Europäischen Studierendenausweis: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/european-student-card-initiative. 59 Diese Integration kann auch in Fällen erfolgen, in denen Studierendenausweise nicht direkt von der Hochschuleinrichtung ausgestellt werden, z. B. wenn die Ausstellung zentral durch eine Behörde (z. B. ein Ministerium) oder eine Studierendenvereinigung erfolgt. Der European Student Card Router bietet Flexibilität, um Fällen Rechnung zu tragen, in denen die Hochschuleinrichtung nicht der direkte Aussteller von Studierendenausweisen ist. 60 Ein Praktikum für Studierende wird als „Praktikum in digitalen Kompetenzen“ angesehen, wenn dabei eine oder mehrere der folgenden Aktivitäten ausgeübt wird: digitales Marketing (beispielsweise Management sozialer Medien, Web-Analytik); digitales grafisches, mechanisches oder architektonisches Design; Entwicklung von Apps, Software, Skripten oder Websites; Installation, Wartung und Verwaltung von IT Systemen und Netzwerken; Cybersicherheit; Datenanalytik, gezielte Datensuche und bildliche Datendarstellung; Programmierung und Training von Robotern und Anwendungen künstlicher Intelligenz. Allgemeine Kundenbetreuung, Auftragserfüllung, Dateneingabe oder Büroarbeiten fallen nicht in diese Kategorie. https://erasmus-plus.ec.europa.eu/european-student-card-initiative https://erasmus-plus.ec.europa.eu/european-student-card-initiative https://erasmus-plus.ec.europa.eu/european-student-card-initiative 54 kann ebenfalls Schulungen für digitale Kompetenzen in Anspruch nehmen, um einschlägige digitale Kompetenzen für den Einsatz digitaler Technologien im Unterricht und für die Digitalisierung der Verwaltung zu erwerben.61 TEILHABE UND ZIVILGESELLSCHAFTLICHES ENGAGEMENT Das Programm soll den Teilnehmenden helfen, sich mit den Vorteilen eines aktiven Bürgersinns und der Teilhabe am demokratischen Leben vertraut zu machen. Die geförderten Mobilitätsaktivitäten sollten die partizipatorischen Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen der Zivilgesellschaft sowie die Entwicklung von sozialen und interkulturellen Kompetenzen, kritischem Denken und Medienkompetenz stärken. Die Projekte sollten, wo immer möglich, die Teilhabe am demokratischen Leben und das soziale und zivilgesellschaftliche Engagement durch formale oder nichtformale Lernaktivitäten ermöglichen sowie Praktiken der gemeinsamen Erstellung und Mitgestaltung von Lernaktivitäten fördern. Die Teilnahme an Mobilitätsaktivitäten sollte auch das Verständnis für die Europäische Union und die gemeinsamen europäischen Werte verbessern, darunter die Achtung demokratischer Grundsätze, die Menschenwürde, die Einheit und Vielfalt, der interkulturelle Dialog sowie das gesellschaftliche, kulturelle und historische Erbe Europas. Beschreibung der Aktivitäten Studierendenmobilität Studierendenmobilität ist allen Studienfächern und -zyklen (Kurzstudiengänge/Bachelor-/Master-/Promotionsstudien) möglich. Um hochwertige Mobilitätsaktivitäten mit größtmöglicher Wirkung für die Studierenden zu gewährleisten, muss die betreffende Aktivität mit den vom jeweiligen Abschluss abhängigen Anforderungen hinsichtlich der Lernergebnisse und der persönlichen Entwicklung der Studierenden vereinbar sein. Studierende können die unten beschriebenen Aktivitäten durchführen: ▪ Eine Studienphase an einer Partnerhochschule im Ausland. Der Auslandsstudienaufenthalt muss Teil des Studienprogramms des Studierenden im Hinblick auf einen Abschluss in einem beliebigen Studienzyklus sein. Ein Studienaufenthalt im Ausland kann auch eine Praktikumsphase beinhalten. Durch eine solche Kombination entstehen Synergien zwischen den im Ausland erworbenen akademischen und beruflichen Erfahrungen. Was das Studienpensum betrifft, so besteht ein akademisches Jahr eines Vollzeitstudiums in den Ländern des Europäischen Hochschulraums (EHR) normalerweise aus Bildungskomponenten im Umfang von insgesamt 60 ECTS-Leistungspunkten (oder gleichwertigen Einheiten in Ländern außerhalb des EHR). Bei Mobilitätsphasen, die kürzer als ein volles akademisches Jahr sind, sind die in der Lernvereinbarung enthaltenen Bildungskomponenten anteilig anzupassen. ▪ Ein Praktikum in einem Unternehmen, einer Forschungseinrichtung, einem Labor, einer Organisation oder an einem anderen relevanten Arbeitsplatz im Ausland. Auslandspraktika werden für Studierende in allen Studienzyklen und für junge Hochschulabsolventen gefördert. Dies gilt auch für Unterrichtspraktika von Lehramtsstudierenden und Forschungsassistenzpraktika von Studierenden und Doktoranden in allen einschlägigen Forschungseinrichtungen. Um die Synergien mit Horizont Europa weiter zu verstärken, können diese Mobilitätsaktivitäten auch im Kontext von durch Horizont Europa finanzierten Forschungsprojekten durchgeführt werden, wobei der Grundsatz der Vermeidung einer Doppelfinanzierung von Aktivitäten durch die EU uneingeschränkt zu beachten ist. Die Praktika sollten nach Möglichkeit fester Bestandteil des Studienprogramms der Studierenden sein. Was das Arbeitspensum angeht, so müssen die Teilnehmenden grundsätzlich Vollzeit arbeiten, wobei die Arbeitszeit der aufnehmenden Organisation zugrunde gelegt wird. 61 Jede Personalmobilität zu Schulungszwecken gilt als „Schulung für digitale Kompetenzen“, wenn von dem Personal eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten ausgeübt wird: Job Shadowing/Hospitationen/Teilnahme an Schulungen zu Tools der Initiative für einen europäischen Studierendenausweis (ESCI), digitale Bildungstools/-software, Programmierung und spezialisierte IT-Software und -Systeme für die Verwaltung der Hochschuleinrichtungen. 55 Im Falle der Doktorandenmobilität: Um den unterschiedlichen Lern- und Ausbildungsbedürfnissen von Doktoranden besser gerecht zu werden und Chancengleichheit gegenüber Hochschulpersonal zu gewährleisten, können Doktoranden und junge Hochschulabsolventen („Postdoktoranden“)62 kürzere oder längere Phasen einer physischen Mobilität zu Studien- oder Praktikumszwecken im Ausland absolvieren. Es wird empfohlen, die physische Mobilität um eine virtuelle Komponente zu ergänzen. Jeder Studien- oder Praktikumsaufenthalt im Ausland, einschließlich der Doktorandenmobilität, kann in Form einer gemischten Mobilität durchgeführt werden. Gemischte Mobilität ist eine Kombination aus physischer Mobilität und einer virtuellen Komponente, die eine gemeinsame Online-Lernerfahrung und Teamarbeit ermöglicht. So kann die virtuelle Komponente Lernende aus verschiedenen Ländern und Studienfächern im Internet zusammenbringen, um Online-Kurse zu belegen oder gemeinsam und gleichzeitig an Aufgaben zu arbeiten, die als Teil ihres Studiums anerkannt werden. Jeder Studierende kann eine gemischte Mobilität auch durch Teilnahme an einem gemischten Intensivprogramm absolvieren, das die in diesem Leitfaden beschriebenen spezifischen Förderkriterien für gemischte Intensivprogramme erfüllt. Personalmobilität Die Personalmobilität kann von jeder Art von Hochschulpersonal oder von eingeladenem Personal von außerhalb der Hochschuleinrichtungen durchgeführt werden. Um hochwertige Mobilitätsaktivitäten mit größtmöglicher Wirkung zu gewährleisten, muss die betreffende Aktivität einen Bezug zur beruflichen Fortbildung des Personals aufweisen und die Anforderungen hinsichtlich seiner Lernergebnisse und persönlichen Entwicklung erfüllen. Angehörige des Personals können jede der unten beschriebenen Aktivitäten durchführen: ▪ Einen Lehraufenthalt an einer Partnerhochschule im Ausland. Ein Lehraufenthalt ermöglicht es allen Lehrkräften an einer Hochschuleinrichtung oder Personal aus Unternehmen, an einer Partnerhochschule im Ausland zu lehren. Eine Personalmobilität zu Lehrzwecken ist in jedem Studienfach möglich. ▪ Einen Schulungsaufenthalt an einer Partnerhochschule, in einem Unternehmen oder an einem anderen relevanten Arbeitsplatz im Ausland. Ein Schulungsaufenthalt im Ausland ermöglicht es allen Angehörigen des Personals einer Hochschuleinrichtung, an einer Schulungsaktivität im Ausland teilzunehmen, die für ihre tägliche Arbeit an der Hochschuleinrichtung relevant ist. Die Aktivität kann in Form von Schulungsveranstaltungen (mit Ausnahme von Konferenzen) oder Zeiträumen des Job Shadowing und Hospitationen erfolgen. Bei einer Phase der Personalmobilität können Lehr- und Schulungsaktivitäten kombiniert werden. Jeder Auslandsaufenthalt zu Lehr- oder Schulungszwecken kann als gemischte Mobilität durchgeführt werden. Gemischte Intensivprogramme Hierbei handelt es sich um kurze, intensive Programme, bei denen innovative Lern- und Lehrmethoden, einschließlich der Online-Zusammenarbeit, eingesetzt werden. Die Programme können herausforderungsorientiertes Lernen umfassen, bei dem transnationale und transdisziplinäre Teams gemeinsam Herausforderungen angehen, beispielsweise im Zusammenhang mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung oder anderen gesellschaftlichen Herausforderungen, die von Regionen, Städten oder Unternehmen aufgezeigt werden. Das Intensivprogramm sollte im Vergleich zu bestehenden Kursen oder Schulungen, die von den teilnehmenden Hochschuleinrichtungen angeboten werden, einen Mehrwert bieten und kann mehrjährig sein. Gemischte Intensivprogramme ermöglichen neue und flexiblere Mobilitätsformate, die die 62 Postdoktoranden können innerhalb von zwölf Monaten nach dem Hochschulabschluss unter den gleichen Voraussetzungen wie andere junge Hochschulabsolventen an Praktika teilnehmen. In Ländern, in denen Absolventen nach dem Erwerb ihres Abschlusses zur Ableistung eines Militär- oder Zivildienstes verpflichtet sind, wird der Zeitraum der Förderfähigkeit junger Absolventen um die Dauer des betreffenden Dienstes verlängert. 56 physische Mobilität mit einer virtuellen Komponente kombinieren, und sollen dadurch alle Arten von Studierenden aus allen Verhältnissen, Studienfächern und Studienzyklen erreichen. Gruppen von Hochschuleinrichtungen haben die Möglichkeit, kurze gemischte Intensivprogramme mit Lern-, Lehr- und Schulungskomponenten für Studierende und Personal zu organisieren. Im Rahmen dieser gemischten Intensivprogramme absolvieren Gruppen von Studierenden und/oder Angehörigen des Personals als Lernende eine kurze physische Mobilitätsphase im Ausland, kombiniert mit einer obligatorischen virtuellen Komponente, die eine gemeinsame Online- Lernerfahrung und Teamarbeit ermöglicht. Die virtuelle Komponente muss die Lernenden online zusammenbringen, um gemeinsam und gleichzeitig an spezifischen Aufgaben zu arbeiten, die in das gemischte Intensivprogramm integriert sind und auf die allgemeinen Lernergebnisse angerechnet werden. Darüber hinaus können gemischte Intensivprogramme (auch den örtlichen) Studierenden und Angehörigen des Personals einer jeden Hochschuleinrichtung offenstehen. Durch gemischte Intensivprogramme werden Kapazitäten für die Entwicklung und Umsetzung innovativer Lehr- und Lernmethoden in den teilnehmenden Hochschuleinrichtungen aufgebaut. Internationale Mobilität unter Beteiligung von nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern Der Hauptschwerpunkt der Mobilitätsaktion im Hochschulbereich liegt auf der Unterstützung von Mobilitätsaktivitäten zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den mit dem Programm assoziierten Drittländern – der europäischen Dimension. Darüber hinaus unterstützt die Aktion die internationale Dimension durch zwei Bereiche von Mobilitätsaktivitäten, an denen nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer aus der ganzen Welt beteiligt sind. Mit einem Aktionsbereich wird die Mobilität in alle Drittländer unterstützt, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, mit Ausnahme von Belarus und Russland; sie wird aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen Maßnahmen finanziert63. Ein weiterer Aktionsbereich unterstützt die Mobilität in und aus Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, mit Ausnahme der Mobilität nach Belarus und Russland und der Personalmobilität aus Belarus und Russland. Dieser Aktionsbereich wird aus den Instrumenten für die Finanzierung des auswärtigen Handelns der EU finanziert.64 Mit den beiden Bereichen der internationalen Mobilität werden unterschiedliche, aber komplementäre Ziele verfolgt, die die politischen Prioritäten der jeweiligen Finanzierungsquellen widerspiegeln: Die internationale Outgoing-Mobilität wird aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen Maßnahmen unterstützt: Der Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung zukunftsorientierter und anderer relevanter Fähigkeiten von Studierenden und Personal von Hochschuleinrichtungen in den EU-Mitgliedstaaten und den mit dem Programm assoziierten Drittländern. Internationale Mobilitätsaktivitäten in ein nicht assoziiertes Land werden aus den für Mobilitätsprojekte gewährten Mitteln finanziert. Die Begünstigten können bis zu 20 % des zuletzt gewährten Projektzuschusses für die Outgoing- Mobilität in nicht mit dem Programm assoziierte Länder in der ganzen Welt verwenden. Diese Möglichkeiten sollen eine Organisation in einem EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland dazu anregen, mit mehreren nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern Aktivitäten im Rahmen der Outgoing-Mobilität in einem möglichst großen geografischen Bereich zu entwickeln. Internationale Outgoing- und Incoming-Mobilität, unterstützt durch Instrumente zur Finanzierung des auswärtigen Handelns: Diese Maßnahme entspricht den Prioritäten des auswärtigen Handelns der EU; aus diesem Grund wird eine Reihe von Zielen und Regeln für die Zusammenarbeit mit den zwölf förderfähigen Regionen (1-12) festgelegt, die nachstehend im 63 EU-Haushalt, Rubrik 2 – Zusammenhalt, Resilienz und Werte. 64 EU-Haushalt, Rubrik 6 – Nachbarschaft und die Welt. 57 Abschnitt „Zusätzliche Informationen für Mobilitätsprojekte, die durch Instrumente zur Finanzierung des auswärtigen Handelns unterstützt werden“ näher erläutert werden. Die in dieser Aktion beschriebenen internationalen Mobilitätsaktivitäten gelten, sofern nicht anders angegeben, für beide Aktionsbereiche. WELCHE FÖRDERKRITERIEN GELTEN FÜR EIN MOBILITÄTSPROJEKT? Die Förderfähigkeitskriterien bestimmen die Bedingungen für die Teilnahme an einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen. Im folgenden Abschnitt werden auch die förderfähigen Aktivitäten, die Dauer eines Projekts sowie Ort und Zeitpunkt der Antragstellung für ein Mobilitätsprojekt genannt. FÖRDERFÄHIGKEITSKRITERIEN VON MOBILITÄTSPROJEKTEN Um für eine Erasmus+-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Antragsteller die folgenden Kriterien erfüllen: Förderfähige Aktivitäten Hochschuleinrichtungen können eine oder mehrere der folgenden förderfähigen Aktivitäten durchführen: ▪ Studierendenmobilität zu Lernzwecken ▪ Studierendenmobilität zu Praktikumszwecken ▪ Personalmobilität zu Lehrzwecken ▪ Personalmobilität zu Schulungszwecken ▪ gemischte Intensivprogramme (nicht für Mobilitätsprojekte, die aus Instrumenten zur Finanzierung des auswärtigen Handelns unterstützt werden) Mobilitätsbewegungen bei förderfähigen Mobilitätsaktivitäten: ▪ Für Mobilitätsprojekte, die aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen Maßnahmen unterstützt werden: aus den EU-Mitgliedstaaten und den mit dem Programm assoziierten Drittländern in alle Länder der Welt (EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer sowie nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer der Regionen 1 bis 3 und 5 bis 14). ▪ Für Mobilitätsprojekte, die aus Instrumenten zur Finanzierung des auswärtigen Handelns unterstützt werden: zwischen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern und nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, mit Ausnahme der Regionen 13 und 14. Hinweis: Mobilitäten für Studierende und Personal nach Belarus und Russland sowie Personalmobilitäten aus Belarus und Russland sind nicht förderfähig. Wer ist antragsberechtigt? Organisationen mit folgender Akkreditierung können eine Finanzhilfe beantragen: ▪ Antrag einer einzelnen Hochschuleinrichtung: In einem EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Hochschuleinrichtungen, die über eine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. ▪ Antrag eines Mobilitätskonsortiums: koordinierende Organisationen, die in einem EU- Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sind und über eine Erasmus-Akkreditierung für Mobilitätskonsortien im Hochschulbereich verfügen. Organisationen, die nicht über eine Akkreditierung für ein Konsortium verfügen, können diese Akkreditierung im Namen eines Mobilitätskonsortiums während derselben 58 Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beantragen wie für den Antrag auf Finanzhilfe für ein Mobilitätsprojekt oder im Rahmen einer früheren Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen. Alle beteiligten Hochschuleinrichtungen aus EU- Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer müssen über eine gültige Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Mobilitätsprojekte dieser Organisationen können nur dann gefördert werden, wenn der Antrag auf Akkreditierung des Mobilitätskonsortiums erfolgreich war. Studierende und Hochschulpersonal können die Förderung nicht direkt beantragen; die Eignungskriterien für die Teilnahme an den Mobilitätsaktivitäten und an gemischten Intensivprogrammen werden von der Hochschuleinrichtung festgelegt, in der die betreffenden Interessenten studieren bzw. beschäftigt sind. Förderfähige Länder Für die Teilnahme an Aktivitäten: ▪ alle EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländer ▪ alle nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer (zu den möglichen Bedingungen für Mobilitätsprojekte, die aus Mitteln der Außenpolitik unterstützt werden, siehe den Abschnitt „Zusätzliche Informationen für Mobilitätsprojekte, die aus Instrumenten zur Finanzierung des auswärtigen Handelns unterstützt werden“ dieser Aktion und „Förderfähige Länder“ in Teil A) Anzahl der teilnehmenden Organisationen Die Zahl der Organisationen im Antragsformular ist bei einem Antrag einer einzelnen Hochschuleinrichtung „1“ oder bei einem Antrag eines Mobilitätskonsortiums der Antragsteller plus die Zahl der Mitglieder des Mobilitätskonsortiums. An der Durchführung eines Mobilitätsprojekts müssen mindestens zwei Organisationen (mindestens eine entsendende und mindestens eine aufnehmende Organisation) beteiligt sein. Für Mobilitätsprojekte, die aus Instrumenten zur Finanzierung des auswärtigen Handelns unterstützt werden, muss mindestens eine Organisation aus einem nicht assoziierten Drittland beteiligt sein. Für gemischte Intensivprogramme in Mobilitätsprojekten, die aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen Maßnahmen unterstützt werden: zusätzlich zum Antragsteller (antragstellende Hochschuleinrichtung oder eine Hochschuleinrichtung eines antragstellenden Mobilitätskonsortiums) müssen bei der Durchführung mindestens zwei Hochschuleinrichtungen aus zwei anderen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern an der Organisation des gemischten Intensivprogramms beteiligt sein. Projektdauer Mobilitätsprojekte, die aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen Maßnahmen unterstützt werden: 26 Monate Mobilitätsprojekte, die aus Instrumenten für die Finanzierung des auswärtigen Handelns unterstützt werden: 24 oder 36 Monate Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der nationalen Agentur des Landes, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. 59 Wann ist der Antrag zu stellen? Die Antragsteller müssen ihre Finanzhilfeanträge bis zum 19. Februar um 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) einreichen, und zwar sowohl für Projekte, die ab dem 1. Juni desselben Jahres aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen Maßnahmen finanziert werden, als auch für Projekte, die ab dem 1. August desselben Jahres aus Instrumenten für die Finanzierung des auswärtigen Handelns finanziert werden. Wie ist der Antrag zu stellen? Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. Weitere Mindestanforderungen Eine Hochschuleinrichtung kann auf zwei Wegen Fördermittel bei der nationalen Agentur beantragen: • direkt als einzelne Hochschuleinrichtung • über ein Mobilitätskonsortium, das sie koordiniert/dem sie angehört Eine Hochschuleinrichtung kann sich nur einmal je Auswahlrunde als einzelne Hochschuleinrichtung und/oder als koordinierende Hochschuleinrichtung eines bestimmten Mobilitätskonsortiums für ein Mobilitätsprojekt bewerben. Eine Hochschuleinrichtung kann jedoch Mitglied oder Koordinator mehrerer Mobilitätskonsortien sein, die alle gleichzeitig einen Antrag einreichen. Beide Wege (Einzelantrag und Antrag als Mitglied eines Mobilitätskonsortiums) können gleichzeitig genutzt werden. Werden jedoch in einem akademischen Jahr beide Wege genutzt, liegt es in der Verantwortung der Hochschuleinrichtung, eine Doppelfinanzierung von Teilnehmenden auszuschließen. Das Mobilitätsprojekt sollte sich auf die Initiative für einen europäischen Studierendenausweis (einschließlich „Erasmus Without Paper“ und des Europäischen Studierendenausweises) stützen, um die Online-Verwaltung des Mobilitätszyklus und andere umweltfreundlichere und inklusivere Ansätze im Einklang mit der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) und den ECHE-Leitlinien zu erleichtern. Zusätzlich zu den oben genannten Förderfähigkeitskriterien werden die Antragsteller anhand der in den folgenden Abschnitten genannten Förderfähigkeitskriterien sowie auch anhand der Ausschluss-, Eignungs- und Zuschlagskriterien beurteilt. Weitere Informationen zu den Ausschlusskriterien finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. FÖRDERKRITERIEN FÜR DIE STUDIERENDENMOBILITÄT Förderfähige Aktivitäten Siehe förderfähige Aktivitäten unter „Förderfähigkeit von Mobilitätsprojekten“. Förderfähige teilnehmende Organisationen ▪ Studierendenmobilität zu Studienzwecken: Alle teilnehmenden (sowohl entsendenden als auch aufnehmenden) Organisationen aus EU- Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern müssen Hochschuleinrichtungen mit einer Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) sein. Alle (sowohl entsendenden als auch aufnehmenden) Organisationen aus nicht mit dem Programm 60 assoziierten Drittländern müssen Hochschuleinrichtungen sein, die von einer zuständigen Behörde anerkannt sind und vor Beginn der Mobilitätsaktivität interinstitutionelle Vereinbarungen mit ihren Partnern aus EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern unterzeichnet haben. ▪ Studierendenmobilität zu Praktikumszwecken: Als entsendende Organisationen kommen Hochschuleinrichtungen aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland mit einer Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE), oder Hochschuleinrichtungen aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland in Betracht, die von den zuständigen Behörden anerkannt sind und die vor Beginn der Mobilitätsmaßnahme interinstitutionelle Vereinbarungen mit ihren Partnern aus EU- Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern unterzeichnet haben. Bei Studierendenmobilität zu Praktikumszwecken kommen als aufnehmende Organisation in Betracht65: o öffentliche oder private Organisationen, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Forschung und Innovation tätig sind. Beispiele für solche Organisationen sind: − öffentliche oder private kleine, mittlere oder große Unternehmen (einschließlich gemeinwirtschaftlicher Unternehmen) − lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen − Botschaften oder Konsulate des entsendenden EU-Mitgliedstaats oder des mit dem Programm assoziierten Drittlands − Sozialpartner oder sonstige Vertreter des Arbeitsmarkts (u. a. Handelskammern, Handwerks- oder Berufsverbände und Gewerkschaften) − Forschungseinrichtungen − Stiftungen − Schulen/Institute/Bildungszentren (vom Vorschulbereich bis zur Sekundarstufe II, einschließlich Berufs- und Erwachsenenbildung) o gemeinnützige Organisationen, Verbände, NRO o Laufbahnberatungs-, Berufsberatungs- und Informationsstellen o Hochschuleinrichtungen aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland mit einer Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE), oder Hochschuleinrichtungen aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland, die von den zuständigen Behörden anerkannt sind und die vor Beginn der Mobilitätsmaßnahme interinstitutionelle Vereinbarungen mit ihren Partnern aus EU- Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern unterzeichnet haben. Dauer der Aktivität Studierendenmobilität zu Studienzwecken: 2 Monate (oder ein akademisches Semester oder Trimester) bis 12 Monate physischer Mobilität, ohne Reisezeit. 65 Folgende Arten von Organisationen sind nicht förderfähig als aufnehmende Organisation für die Studierendenmobilität zu Praktikumszwecken: EU-Organe und andere Einrichtungen der EU, einschließlich spezialisierter Agenturen (eine erschöpfende Liste ist auf der Website http://europa.eu/european-union/about-eu/institutions-bodies_de abrufbar); Organisationen, die EU-Programme verwalten, wie nationale Erasmus+-Agenturen (um mögliche Interessenkonflikte und/oder eine Doppelfinanzierung zu vermeiden). http://europa.eu/european-union/about-eu/institutions-bodies_de 61 Dies kann, sofern vorgesehen, eine zusätzliche Praktikumsphase umfassen und je nach Kontext auf unterschiedliche Weise organisiert werden, d. h. die Aktivitäten können nacheinander oder gleichzeitig stattfinden. Für kombinierte Aufenthalte gelten die Finanzierungsvorschriften und die Mindestzeiträume für Mobilitätsphasen im Studium. Studierendenmobilität zu Praktikumszwecken: 2 bis 12 Monate physischer Mobilität, ohne Reisezeit. Alle Studierenden, insbesondere diejenigen, die beispielsweise aufgrund ihres Studienfachs oder weil sie weniger Möglichkeiten zur Teilnahme haben, nicht in der Lage sind, an einer langfristigen physischen Mobilitätsaktivität zu Studien- oder Praktikumszwecken teilzunehmen, können eine kürzere physische Mobilität mit einer virtuellen Komponente kombinieren (gemischte kurzzeitige Mobilität). Darüber hinaus können alle Studierenden an gemischten Intensivprogrammen teilnehmen. In diesen Fällen muss die physische Mobilitätsaktivität zwischen 5 Tagen und 30 Tagen dauern (ohne Reisezeit) und mit einer obligatorischen virtuellen Komponente kombiniert werden, die eine gemeinsame Online-Lernerfahrung und Teamarbeit ermöglicht. Für eine gemischte Mobilität zu Studienzwecken müssen mindestens 3 ECTS-Leistungspunkte vergeben werden. Mobilität zu Studien- und/oder Praktikumszwecken für Doktoranden: 5–30 Tage oder 2– 12 Monate physischer Mobilität (eine Mobilitätsphase zu Studienzwecken kann, sofern vorgesehen, eine zusätzliche Praktikumsphase umfassen), ohne Reisezeit. Förderfähige Gesamtdauer je Studienzyklus: Ein/e Studierende/r kann unabhängig von Anzahl und Art der Mobilitätsaktivitäten an physischen Mobilitätsphasen von insgesamt bis zu zwölf Monaten66 pro Studienzyklus67 teilnehmen: ▪ im Studiengang der ersten Stufe (Bachelor oder gleichwertig), einschließlich Kurzstudiengängen (EQR-Stufen 5 und 6) ▪ im Studiengang der zweiten Stufe (Master oder gleichwertig – EQR-Stufe 7) und ▪ im Promotionsstudium (Promotion oder EQR-Stufe 8). Bei Absolventen, die ihr Studium erst vor Kurzem abgeschlossen haben, wird die Dauer eines Praktikums auf den zwölfmonatigen Höchstzeitraum des Studienzyklus angerechnet, in dem sie die Förderung des Praktikums beantragen. Die Phase physischer Mobilität kann unterbrochen werden. Die Dauer der Unterbrechung wird nicht auf die Dauer der Mobilitätsaktivität angerechnet. Bei Praktika gelten Betriebsferien des Unternehmens/der Organisation nicht als Unterbrechungszeitraum. Die Finanzhilfe wird während dieser Ferien weiter gewährt. Die Ferienzeit wird auf die Mindestdauer eines Praktikums angerechnet. Ort(e) der Aktivität Studierende müssen ihre physische Mobilitätsaktivität in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland 66 Frühere Erfahrungen im Rahmen des Programms Erasmus+ und/oder als Erasmus-Mundus-Stipendiat/in werden in die zwölf Monate je Studienzyklus eingerechnet. 67 In einstufigen Studiengängen (z. B. Medizin) kann die Mobilitätsphase der Studierenden bis zu 24 Monate dauern. 62 durchführen, das weder das Land der entsendenden Organisation noch ihr Wohnsitzland während des Studiums ist.68 Förderfähige Teilnehmende Studierende, die in einer Hochschuleinrichtung immatrikuliert sind und ein Fach studieren, das zu einem anerkannten akademischen Grad, einschließlich eines Doppelabschlusses oder gemeinsamen Abschlusses69, oder einem sonstigen anerkannten tertiären Bildungsabschluss (bis hin zur Promotion) führt. Im Fall der Doktorandenmobilität muss der Teilnehmende auf EQR- Stufe 8 stehen. Absolventen, die ihr Hochschulstudium erst vor Kurzem abgeschlossen haben, können eine Mobilitätsphase zu Praktikumszwecken absolvieren. Die begünstigte Organisation kann beschließen, keine Praktika für junge Hochschulabsolventen anzubieten. Junge Hochschulabsolventen müssen von ihrer jeweiligen Hochschuleinrichtung während ihres letzten Studienjahres ausgewählt worden sein und ihr Auslandspraktikum innerhalb eines Jahres nach Beendigung ihres Studiums durchführen und abschließen.70 Weitere Anforderungen Studierendenmobilität ist in jedem Studienfach möglich. Sie kann in Form einer Studienphase in Kombination mit einem kurzen Praktikum (weniger als zwei Monate) erfolgen und dennoch insgesamt als Studienphase gelten. Der Studierende, die entsendende und die aufnehmende Organisation müssen eine Lernvereinbarung unterzeichnen. Der Auslandsstudienaufenthalt muss Teil des Studienprogramms der Studierenden im Hinblick auf einen Abschluss sein. Die Praktika sollten nach Möglichkeit Bestandteil des Studienprogramms der Studierenden sein. Der Besuch von Lehrveranstaltungen an einer Hochschuleinrichtung kann nicht als Praktikum gelten. Im Falle der gemischten Studierendenmobilität können die Aktivitäten die Teilnahme an Kursen, die in einem integrierten Lernformat an einer Partnerhochschule angeboten werden, sowie Online-Schulungen und Arbeitsaufgaben oder die Teilnahme an gemischten Intensivprogrammen umfassen. In Bezug auf die internationale Mobilität siehe Abschnitt „Internationale Mobilität unter Beteiligung von nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern“. 68 Bei Hochschulniederlassungen, die rechtlich von ihrem jeweiligen Mutterinstitut abhängig sind und keine separaten interinstitutionellen Vereinbarungen unterzeichnen können, gilt für die Ermittlung der individuellen Unterstützung und die Feststellung der Förderfähigkeit der Mobilität das Land des Mutterinstituts als Entsendeland bzw. Aufnahmeland. Bei der Auswahl der Entfernungsspanne für die Reisekostenunterstützung müssen die Begünstigten den tatsächlichen Standort der Zweigniederlassung(en) zugrunde legen. Unabhängige Zweigniederlassungen müssen getrennt von ihren Mutterinstituten am Programm teilnehmen. 69 Die Mobilität zwischen Einrichtungen, die an der Vergabe eines gemeinsamen Abschlusses oder Doppelabschlusses beteiligt sind, ist förderfähig, solange keine Doppelfinanzierung vorliegt. Im Falle gemeinsamer Abschlüsse oder Doppelabschlüsse ist die Einrichtung, die den Teilnehmenden zu Mobilitätszwecken entsendet, die Einrichtung, die die Mobilität aus Instrumenten für die Finanzierung von EU- internen Maßnahmen finanziert. Bei der internationalen Mobilität können Einrichtungen, die an der Vergabe eines gemeinsamen Abschlusses oder Doppelabschlusses beteiligt sind, Mittel aus Mobilitätsprojekten verwenden, die aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen und -externen Maßnahmen finanziert werden, wobei die Förderfähigkeit der Aktivitäten und Mobilitätsbewegungen in den einzelnen Finanzierungsbereichen zu beachten ist. 70 In Ländern, in denen Absolventen nach dem Erwerb ihres Abschlusses zur Ableistung eines Militär- oder Zivildienstes verpflichtet sind, wird der Zeitraum der Förderfähigkeit junger Absolventen um die Dauer des betreffenden Dienstes verlängert. 63 FÖRDERKRITERIEN FÜR PERSONALMOBILITÄT Förderfähige Aktivitäten Siehe förderfähige Aktivitäten unter „Förderfähigkeit von Mobilitätsprojekten“. Förderfähige teilnehmende Organisationen ▪ Personalmobilität zu Lehrzwecken: Als entsendende Organisationen kommen in Betracht: o eine Hochschuleinrichtung aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland o eine Hochschuleinrichtung aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland, die von den zuständigen Behörden anerkannt ist und die eine interinstitutionelle Vereinbarung mit ihren Partnern aus EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern unterzeichnet hat. o im Falle von „eingeladenem Personal aus Unternehmen“, d. h. Personal, das eingeladen wurde, an einer Hochschuleinrichtung zu unterrichten: öffentliche oder private Organisationen (Hochschuleinrichtungen ohne ECHE) in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Forschung und Innovation tätig sind. Beispiele für solche Organisationen sind: − öffentliche oder private kleine, mittlere oder große Unternehmen (einschließlich gemeinwirtschaftlicher Unternehmen) − lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen − Sozialpartner oder sonstige Vertreter des Arbeitsmarkts (u. a. Handelskammern, Handwerks- oder Berufsverbände und Gewerkschaften) − Forschungseinrichtungen − Stiftungen − Schulen/Institute/Bildungszentren (vom Vorschulbereich bis zur Sekundarstufe II, einschließlich Berufs- und Erwachsenenbildung) − gemeinnützige Organisationen, Verbände, NRO − Laufbahnberatungs-, Berufsberatungs- und Informationsstellen Als aufnehmende Organisationen kommen Hochschuleinrichtungen aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland mit einer Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) oder Hochschuleinrichtungen aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland in Betracht, die von den zuständigen Behörden anerkannt sind und die vor Beginn der Mobilitätsmaßnahme interinstitutionelle Vereinbarungen mit ihrem Partner aus EU- Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern unterzeichnet haben. ▪ Personalmobilität zu Schulungszwecken: Als entsendende Organisationen kommen Hochschuleinrichtungen aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland mit einer Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) oder Hochschuleinrichtungen aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland in Betracht, die von den zuständigen Behörden anerkannt sind und die vor 64 Beginn der Mobilitätsmaßnahme interinstitutionelle Vereinbarungen mit ihren Partnern aus EU- Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern unterzeichnet haben. Als aufnehmende Organisationen kommen in Betracht: o Hochschuleinrichtungen aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland mit einer Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE), oder Hochschuleinrichtungen aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland, die von den zuständigen Behörden anerkannt sind und die vor Beginn der Mobilitätsmaßnahme interinstitutionelle Vereinbarungen mit ihren Partnern aus EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern unterzeichnet haben oder o öffentliche oder private Organisationen in EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern (oder aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, wenn das Mobilitätsprojekt aus Instrumenten zur Finanzierung EU-interner Maßnahmen finanziert wird), die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Forschung und Innovation tätig sind. Dauer der Mobilitätsaktivität Personalmobilität zu Lehr- und Schulungszwecken: Die Dauer der Mobilität zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den mit dem Programm assoziierten Ländern muss zwischen 2 und 60 Tagen physischer Mobilität betragen, wobei die Reisezeit nicht mitgerechnet wird. Im Falle von eingeladenem Personal aus Unternehmen beträgt die Mindestdauer physischer Mobilität einen Tag. Falls nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer in die Mobilitätsaktivitäten einbezogen sind, muss die Dauer zwischen 5 und 60 Tagen (ohne Reisezeit) betragen. Gleiches gilt für eingeladenes Personal aus Unternehmen. In allen Fällen muss die Mindestanzahl der Tage aufeinanderfolgende Tage umfassen. Die Phase physischer Mobilität kann unterbrochen werden. Die Dauer der Unterbrechung wird nicht auf die Dauer der Mobilitätsaktivität angerechnet. Ein Lehraufenthalt muss mindestens acht Unterrichtsstunden in der Woche (oder in einem anderen Aufenthaltszeitraum von weniger als einer Woche) umfassen. Wenn die Mobilität länger als eine Woche dauert, sollte die Mindestanzahl der Unterrichtsstunden für eine unvollständige Woche proportional zur Dauer der betreffenden unvollständigen Woche berechnet werden. Es gelten folgende Ausnahmen: • Es gibt keine Mindestanzahl von Unterrichtsstunden für eingeladenes Personal aus Unternehmen. • Wird während eines einzelnen Auslandsaufenthalts die Lehrtätigkeit mit einer Schulungsaktivität kombiniert, reduziert sich die Mindestzahl der Unterrichtsstunden in der Woche (oder in einem anderen Aufenthaltszeitraum von weniger als einer Woche) auf vier Stunden. Jeder Angehörige des Personals kann an gemischten Intensivprogrammen teilnehmen. Bei der Personalmobilität zu Schulungszwecken für ein gemischtes Intensivprogramm muss die Dauer der physischen Mobilität zwischen 5 und 30 Tage (ohne Reisezeit) betragen und mit einer obligatorischen virtuellen Komponente kombiniert werden, die eine gemeinsame Online- Lernerfahrung und Teamarbeit ermöglicht. Bei der Personalmobilität zu Lehrzwecken für ein gemischtes Intensivprogramm, das aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen 65 Maßnahmen unterstützt wird, muss die Dauer der physischen Mobilität zwischen 2 und 30 Tage (ohne Reisezeit) bzw. mindestens einen Tag für eingeladenes Personal aus Unternehmen betragen, und die virtuelle Komponente ist fakultativ. Ort(e) der Aktivität Das Personal muss seine physische Mobilitätsaktivität in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland durchführen, wobei es sich weder um das Land der entsendenden Organisation noch um das Wohnsitzland des Personals handeln darf.71 Förderfähige Teilnehmende Personalmobilität zu Lehrzwecken: • Personal, das an einer Hochschuleinrichtung in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland arbeitet. • Personal eines Unternehmens aus einem beliebigen Land, das in einer öffentlichen oder privaten Organisation (die keine Hochschuleinrichtung mit ECHE ist) tätig ist, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Forschung und Innovation tätig ist und eingeladen ist, an einer Hochschuleinrichtung in einem beliebigen Land zu unterrichten (einschließlich angestellter Doktoranden). Personalmobilität zu Schulungszwecken: Personal, das an einer Hochschuleinrichtung in einem EU- Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland arbeitet. Weitere Anforderungen Die Personalmobilität kann in Form einer Lehrphase in Kombination mit einer Schulungsphase erfolgen und dennoch insgesamt als Lehrphase gelten. Eine Mobilität zu Lehr- oder Schulungszwecken kann in mehr als einer aufnehmenden Organisation im gleichen Land stattfinden und gilt dennoch als eine einzelne Lehr- oder Schulungsphase, wobei die Mindestaufenthaltsdauer anzuwenden ist. Mobilität zu Lehrzwecken ist in jedem Studienfach möglich. Sie kann die Bereitstellung von Schulungen für die Entwicklung der Partner-Hochschuleinrichtung umfassen. Der Angehörige des Personals, die entsendende und die aufnehmende Organisation müssen eine Mobilitätsvereinbarung unterzeichnen. In Bezug auf die internationale Mobilität siehe „Internationale Mobilität unter Beteiligung von nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern“. 71 Bei Hochschulniederlassungen, die rechtlich von ihrem jeweiligen Mutterinstitut abhängig sind und keine separaten interinstitutionellen Vereinbarungen unterzeichnen können, gilt für die Ermittlung der individuellen Unterstützung und die Feststellung der Förderfähigkeit der Mobilität das Land des Mutterinstituts als Entsendeland bzw. Aufnahmeland. Bei der Auswahl der Entfernungsspanne für die Reisekostenunterstützung müssen die Begünstigten den tatsächlichen Standort der Zweigniederlassung(en) zugrunde legen. Unabhängige Zweigniederlassungen müssen getrennt von ihren Mutterinstituten am Programm teilnehmen. 66 FÖRDERKRITERIEN FÜR GEMISCHTE INTENSIVPROGRAMME Förderfähige teilnehmende Organisationen Ein gemischtes Intensivprogramm muss von mindestens drei Hochschuleinrichtungen entwickelt und durchgeführt werden, die in mindestens drei mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind. Darüber hinaus kann jede andere Hochschuleinrichtung oder Organisation mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat, in einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland teilnehmen und Teilnehmende entsenden. Als Studierende und Personal entsendende Organisationen kommen in Betracht Hochschuleinrichtungen aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland mit einer Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE), oder Hochschuleinrichtungen aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland, die von den zuständigen Behörden anerkannt sind und die vor Beginn der Mobilitätsmaßnahme interinstitutionelle Vereinbarungen mit ihren Partnern aus EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern unterzeichnet haben. Bei Lehr- und Schulungspersonal, das an der Programmdurchführung beteiligt ist, kann es sich um eine beliebige Organisation in einem EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland handeln (siehe förderfähige Teilnehmende). Die Teilnehmenden können mit Erasmus+-Mitteln entsandt werden oder auf eigene Kosten teilnehmen. Hochschuleinrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittändern können Teilnehmende im Rahmen von Erasmus+ entsenden, wenn die aufnehmende Einrichtung parallel dazu ein Mobilitätsprojekt durchführt, das aus Instrumenten für die Finanzierung des auswärtigen Handelns finanziert wird und Studierende und Personal aus diesen Ländern aufnimmt. Diese Teilnehmende aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern werden nicht auf die Mindestanforderungen angerechnet. Die aufnehmende Hochschuleinrichtung muss eine ECHE haben. Die aufnehmende Hochschuleinrichtung kann mit der koordinierenden Hochschuleinrichtung übereinstimmen, dies muss jedoch nicht der Fall sein. Auch andere Organisationen können die Teilnehmenden während eines Teils der physischen Aktivität im Aufnahmeland aufnehmen. Die koordinierende Hochschuleinrichtung muss eine Hochschuleinrichtung mit einer ECHE sein. Diese koordinierende/aufnehmende Hochschuleinrichtung ist entweder die antragstellende Hochschuleinrichtung oder Mitglied des antragstellenden Mobilitätskonsortiums für ein aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen Maßnahmen finanziertes Mobilitätsprojekt. Dauer der Aktivität Die Dauer der physischen Komponente eines gemischten Intensivprogramms muss für Lernende zwischen 5 und 30 Tagen betragen. Die virtuelle Komponente unterliegt keiner Mindestdauer, jedoch müssen für die Kombination aus virtueller und physischer Komponente mindestens 3 ECTS-Leistungspunkte für Studierende vergeben werden. Ort(e) der Aktivität Die physische Aktivität kann in der aufnehmenden Hochschuleinrichtung oder an jedem anderen Ort im Land der aufnehmenden Hochschuleinrichtung durchgeführt werden. 67 Förderfähige Teilnehmende Studierende: Studierende, die in einer Hochschuleinrichtung in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland immatrikuliert sind und ein Fach studieren, das zu einem anerkannten akademischen Grad oder einem sonstigen anerkannten tertiären Bildungsabschluss (bis hin zur Promotion) führt. Personal: Personal, das an einer Hochschuleinrichtung in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland arbeitet. An der Programmdurchführung beteiligtes Lehr- und Schulungspersonal: • Personal, das an einer Hochschuleinrichtung in einem EU-Mitgliedstaat, einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland arbeitet. ▪ Personal, das eingeladen wird, an einer Hochschuleinrichtung zu unterrichten, und das von einem öffentlichen oder privaten Unternehmen bzw. einer öffentlichen oder privaten Organisation kommt (mit Ausnahme von Hochschulen mit einer ECHE); das Unternehmen/die Organisation sollte aus einem EU-Mitgliedstaat, einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland stammen und auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Forschung und Innovation tätig sein; auch angestellte Doktoranden sind im Rahmen dieser Aktion förderfähig. Weitere Anforderungen Gemischte Intensivprogramme für Studierende oder Mitarbeiter müssen eine kurze physische Mobilitätsphase im Ausland, kombiniert mit einer obligatorischen virtuellen Komponente umfassen, die eine gemeinsame Online-Lernerfahrung und Teamarbeit ermöglicht. Die virtuelle Komponente muss die Lernenden online zusammenbringen, um gemeinsam und gleichzeitig an spezifischen Aufgaben zu arbeiten, die in das gemischte Intensivprogramm integriert sind und auf die allgemeinen Lernergebnisse angerechnet werden. Im Rahmen gemischter Intensivprogramme müssen mindestens 3 ECTS-Leistungspunkte für Studierende vergeben werden. Um für eine organisatorische Unterstützung infrage zu kommen, muss ein gemischtes Intensivprogramm mindestens 10 mobile Erasmus+-Lernende umfassen, die aus Mitteln zur Finanzierung EU-interner Maßnahmen unterstützt werden (ausgenommen ist Lehr- /Ausbildungspersonal, das an der Durchführung des Programms beteiligt ist). Diese zehn mobilen Lernenden müssen ihre Mobilität speziell mit dem Ziel durchführen, am gemischten Intensivprogramm im Rahmen einer der folgenden Erasmus+-Mobilitätsaktivitäten teilzunehmen: gemischte Kurzzeit-Studierendenmobilität zu Studienzwecken oder gemischte Personalmobilität zu Ausbildungszwecken. Die individuelle Unterstützung und, sofern zutreffend, die Reisekostenunterstützung für die Teilnehmenden der physischen Aktivität wird von der entsendenden Hochschuleinrichtung bereitgestellt (und von der aufnehmenden Hochschuleinrichtung bei eingeladenem Personal aus Unternehmen und Teilnehmenden aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, die aus Instrumenten für die Finanzierung des auswärtigen Handelns unterstützt werden). 68 ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN FÜR MOBILITÄTSPROJEKTE, DIE AUS INSTRUMENTEN FÜR DIE FINANZIERUNG DES AUSWÄRTIGEN HANDELNS UNTERSTÜTZT WERDEN) Finanzmittel aus Instrumenten für die Finanzierung des auswärtigen Handelns, die für Mobilitätsprojekte zur Verfügung gestellt werden, werden zwischen unterschiedlichen Regionen der Welt in 12 „Envelopes“ aufgeteilt, wobei das Budget jedes Envelopes den außenpolitischen Prioritäten entsprechend unterschiedlich ist. Weiterführende Informationen zu den verfügbaren Budgets der Envelopes werden auf den Internetseiten der jeweiligen nationalen Agentur veröffentlicht. Die EU hat eine Vielzahl an Richtzielen bezüglich der geografischen Ausgeglichenheit vorgegeben, die in der Programmlaufzeit (2021-2027) auf europäischer Ebene umzusetzen sind, einschließlich der Zusammenarbeit mit den am wenigsten entwickelten Ländern72. Diese Richtziele und Prioritäten müssen nicht von den einzelnen Hochschuleinrichtungen, sondern von den nationalen Agenturen eingehalten werden, die für die Vergabe der verfügbaren Fördermittel zuständig sind. Dies sind die Ziele, die für aus Mitteln der Außenpolitik unterstützten Mobilitätsprojekte insgesamt auf der Ebene der EU- Mitgliedstaaten und der mit dem Programm assoziierten Drittländer bis zur Aufforderung 2027 festgelegt wurden: ▪ Asien: o Mindestens 25 % des Budgets sollten auf die Mobilität mit den am wenigsten entwickelten Ländern der Region entfallen; o Nicht mehr als 25 % des Budgets sollten auf die Mobilität mit den Hocheinkommensländern der Region entfallen; o Nicht mehr als 15 % des Budgets sollten auf die Mobilität mit China entfallen; o Nicht mehr als 10 % des Budgets sollten auf die Mobilität mit Indien entfallen. ▪ Pazifik: o Nicht mehr als 86,5 % des Budgets sollten insgesamt auf die Mobilität mit Australien und Neuseeland entfallen. ▪ Subsahara-Afrika: o Mindestens 35 % des Budgets sollten auf die Mobilität mit den am wenigsten entwickelten Ländern der Region entfallen, mit besonderem Schwerpunkt auf den prioritären Migrationsländern; o nicht mehr als 8 % des Budgets sollten auf die Mobilität mit jedem beliebigen anderen Land entfallen. ▪ Lateinamerika: o Nicht mehr als 30 % des Budgets sollten insgesamt auf die Mobilität mit Brasilien und Mexiko entfallen. ▪ Östliche Partnerschaft: o Mindestens 40 % des Budgets sollten auf Studierende mit geringeren Chancen entfallen. ▪ Südliche Nachbarschaft: o Nicht mehr als 15 % des Budgets sollten auf die Mobilität mit jedem einzelnen Land entfallen. o Mindestens 70 % des Budgets sollten auf Studierende entfallen, davon 50 % auf Studierende mit geringeren Chancen. 72 Erasmus+-Mehrjahresrichtprogramm: www.international-partnerships.ec.europa.eu/document/download/ae1b61bc-1638-49bd-a2d6- 2f9d5bbf609f_en. https://international-partnerships.ec.europa.eu/document/download/ae1b61bc-1638-49bd-a2d6-2f9d5bbf609f_en https://international-partnerships.ec.europa.eu/document/download/ae1b61bc-1638-49bd-a2d6-2f9d5bbf609f_en 69 ▪ Westbalkan: Der Schwerpunkt sollte auf der Mobilität der Studierenden liegen. Aufgrund des Erfordernisses, einen Beitrag zu den Zielen des auswärtigen Handelns der EU zu leisten, sind Mobilitäten für Studierende (Kurzstudiengänge sowie erster und zweiter Zyklus), die mit Ländern durchgeführt werden, die für öffentliche Entwicklungshilfe in den Regionen 2-1173 infrage kommen74, auf Incoming-Mobilitäten aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern beschränkt. Outgoing-Mobilitäten in diese Regionen stehen nur Doktoranden und Personal zur Verfügung. Wenn dem Antragsteller ein Mobilitätsprojekt bewilligt wurde, das aus Instrumenten für die Finanzierung EU-interner Maßnahmen unterstützt wird, können die oben genannten nicht förderfähigen internationalen Outgoing-Mobilitätsströme in diese Regionen ergänzend durch dieses Mobilitätsprojekt finanziert werden, das aus Instrumenten für die Finanzierung EU- interner Maßnahmen unterstützt wird. Hochschuleinrichtungen können zu 100 % Personal- bzw. Studierendenmobilität oder jede beliebige Kombination beider Mobilitätsaktivitäten fördern, sofern dies den von der nationalen Agentur gesetzten zusätzlichen Förderkriterien für Projekte entspricht (siehe folgender Abschnitt). VON NATIONALEN AGENTUREN FESTGELEGTE ZUSÄTZLICHE FÖRDERKRITERIEN FÜR MOBILITÄTSPROJEKTE, DIE AUS INSTRUMENTEN FÜR DIE FINANZIERUNG DES AUSWÄRTIGEN HANDELNS UNTERSTÜTZT WERDEN Falls einer nationalen Agentur für eine bestimmte Partnerregion nur ein begrenztes Budget zur Verfügung steht, kann diese entscheiden, die Nachfrage durch Hinzufügen eines oder mehrerer Förderkriterien aus der nachfolgend aufgeführten Liste einzuschränken: ▪ Beschränkung der Stufe des Abschlusses für Teilnehmende (z. B. Beschränkung der Anträge auf nur einen oder zwei Zyklen – Bachelor, Master oder PhD); ▪ Beschränkung der Art der Teilnehmenden auf Personal oder Studierende; ▪ Begrenzung der Dauer der Mobilitätsphasen (z. B. sechs Monate für Studierendenmobilitäten oder zehn Tage für Personalmobilitäten). Falls eine nationale Agentur sich dafür entscheidet, diese zusätzlichen Förderkriterien für die Projekte zu verwenden, wird diese Entscheidung vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Anträge veröffentlicht, insbesondere auf der Website der nationalen Agentur. WELCHE ZUSCHLAGSKRITERIEN GELTEN FÜR EIN MOBILITÄTSPROJEKT? ZUSCHLAGSKRITERIEN FÜR MOBILITÄTSPROJEKTE, DIE AUS INSTRUMENTEN FÜR DIE FINANZIERUNG VON EU-INTERNEN MAßNAHMEN UNTERSTÜTZT WERDEN: Da keine qualitative Bewertung vorgenommen wird (die Qualität wurde bereits im Rahmen der Beantragung der ECHE oder bei der Erteilung einer Akkreditierung für Mobilitätskonsortien bewertet), gibt es auch keine Zuschlagskriterien. Jeder förderfähige Antrag auf Finanzhilfe wird (nach Prüfung der Förderfähigkeit) auch tatsächlich gefördert. Die maximale Höhe der Finanzhilfe hängt von mehreren Faktoren ab: 73 Die Liste der Regionen ist in Teil A dieses Leitfadens beschrieben. 74 Die Liste der Länder, für die diese Anforderung gilt, findet sich in der DAC-Liste der Länder, die öffentliche Entwicklungshilfe erhalten: https://www.oecd.org/content/dam/oecd/en/topics/policy-sub-issues/oda-eligibility-and-conditions/DAC-List-of-ODA-Recipients-for- reporting-2024-25-flows.pdf. Die DAC-Liste wird regelmäßig aktualisiert, sodass Länder von einer Kategorie in eine andere wechseln oder aus der Liste ausscheiden können. Der ODA-Status eines Landes und die entsprechenden Beschränkungen bleiben jedoch während des gesamten Zyklus der Projekte im Rahmen derselben Ausschreibung unverändert. https://www.oecd.org/content/dam/oecd/en/topics/policy-sub-issues/oda-eligibility-and-conditions/DAC-List-of-ODA-Recipients-for-reporting-2024-25-flows.pdf https://www.oecd.org/content/dam/oecd/en/topics/policy-sub-issues/oda-eligibility-and-conditions/DAC-List-of-ODA-Recipients-for-reporting-2024-25-flows.pdf 70 • der Anzahl der beantragten Mobilitätsaktivitäten • der früheren Leistung des Antragstellers in Bezug auf die Anzahl von Mobilitätsaktivitäten, die Qualität der Durchführung von Aktivitäten und ein solides Finanzmanagement, sofern der Antragsteller in den vergangenen Jahren bereits eine ähnliche Förderung erhalten hat • der Anzahl der beantragten gemischten Intensivprogramme • dem gesamten nationalen Budget für die Mobilitätsaktion für Mobilitätsprojekte, die aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen Maßnahmen unterstützt werden. ZUSCHLAGSKRITERIEN FÜR MOBILITÄTSPROJEKTE, DIE AUS INSTRUMENTEN ZUR FINANZIERUNG DES AUSWÄRTIGEN HANDELNS UNTERSTÜTZT WERDEN Jeder Finanzhilfeantrag für eine förderfähige Aktivität wird (nach Prüfung der Förderfähigkeit) auf der Grundlage folgender Zuschlagskriterien beurteilt: Gewährungskriterien auf Projektebene: Qualität der Projektkonzeption und der Kooperationsvereinbarungen (Höchstpunktzahl 40 Punkte) • Der Umfang, in dem die antragstellende Organisation eine klare Beschreibung der von den Partnern zu übernehmenden Verantwortlichkeiten, Funktionen und Aufgaben vorlegt. • Inwieweit ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. • Die Vollständigkeit und Qualität der Regelungen zur Auswahl der Teilnehmenden, zur Unterstützung, die ihnen gewährt wird, und zur Anerkennung ihrer Mobilitätsphase (insbesondere im nicht mit dem Programm assoziierten Drittland). Gewährungskriterien auf regionaler Ebene: Relevanz der Strategie (Höchstpunktzahl 40 Punkte) Für jede regionale Partnerschaft: • Der Umfang, in dem das geplante Mobilitätsprojekt für die Internationalisierungsstrategie der beteiligten Hochschuleinrichtungen relevant ist. • Die Gründe für die Wahl der Personal- und/oder Studierendenmobilität. • Die Gründe für die Ausrichtung auf die Zusammenarbeit mit Hochschuleinrichtungen/Organisationen in bestimmten Ländern der Partnerregion. Gewährungskriterien auf regionaler Ebene: Wirkung und Verbreitung (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Für jede regionale Partnerschaft: • Die möglichen Auswirkungen des Projekts auf Teilnehmende, Antragsteller und Partnerorganisationen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene. • Die Qualität der Maßnahmen zur Verbreitung der Ergebnisse des Mobilitätsprojekts auf Fakultäts- und Institutsebene und gegebenenfalls darüber hinaus in allen beteiligten Ländern. Der Antragsteller erläutert, wie das Projekt diese drei Kriterien seiner eigenen Einrichtung (bzw. Einrichtungen bei von Konsortien eingereichten Anträgen) zufolge und den Partnereinrichtungen in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zufolge erfüllt. Die Frage zu dem Zuschlagskriterium Qualität der Projektkonzeption und der 71 Kooperationsvereinbarungen ist einmal für den gesamten Projektvorschlag zu beantworten, während die Fragen zu den Zuschlagskriterien Relevanz der Strategie und Wirkung und Verbreitung einmal für jede Region, die der Antragsteller in das Projekt einbeziehen möchte, beantwortet werden müssen. Die Antragsteller sollten ihren Vorschlag in „regionale Partnerschaften“ aufteilen, d. h. alle Aktivitäten, die Länder derselben Region betreffen, in einer Gruppe zusammenfassen. Jede regionale Partnerschaft wird separat bewertet. Nur regionale Partnerschaften, die mindestens 60 Punkte erreichen, wobei für jedes in der Tabelle aufgeführte Kriterium eine Schwelle von 50 % einzuhalten ist, kommen für eine Förderung in Betracht. Die für das Projekt gewährte Gesamtfinanzhilfe ergibt sich aus der Summe der Finanzhilfen, die den regionalen Partnerschaften gewährt werden, die die Mindestqualitätsschwelle erreicht haben, und hängt von einer Reihe von Faktoren ab: ▪ der Anzahl der Teilnehmenden und der Dauer der Aktivität, für die der Antrag gestellt wird; ▪ den für die einzelnen Länder oder Regionen zugewiesenen Haushaltsmitteln; ▪ dem geografischen Gleichgewicht innerhalb einer bestimmten Region. Unabhängig von der Punktzahl einer regionalen Partnerschaft, die über dem angegebenen Schwellenwert liegt, kann die nationale Agentur Mobilitäten mit bestimmten Ländern priorisieren, um das geografische Gleichgewicht innerhalb dieser Region zu gewährleisten, wie es durch die oben genannten geografischen Ziele definiert ist. Die nationale Agentur ist nicht verpflichtet, alle für ein bestimmtes nicht mit dem Programm assoziiertes Drittland beantragten Mobilitätsprojekte zu finanzieren, wenn solche Ersuchen im Hinblick auf die verfügbaren Haushaltsmittel als übermäßig hoch erachtet werden. FINANZIERUNGSREGELN A) FINANZIERUNGSREGELN FÜR ALLE MOBILITÄTSAKTIVITÄTEN IM HOCHSCHULBEREICH Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Organisatorische Unterstützung Kosten, die unmittelbar mit der Durchführung von Mobilitätsaktivitäten in Zusammenhang stehen (außer Aufenthalts- und Reisekosten der Teilnehmenden). Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden einer Mobilitätsaktivität. Für Mobilitätsprojekte, die aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen Maßnahmen unterstützt werden: Bis zum 100. Teilnehmenden: 400 EUR pro Teilnehmendem; ab dem 100. Teilnehmenden: 230 EUR für jeden weiteren Teilnehmenden Für Mobilitätsprojekte, die aus Instrumenten zur Finanzierung des auswärtigen Handelns unterstützt werden: 500 EUR pro Teilnehmendem Reisekostenunter- stützung Zuschuss zu den Kosten, die den Teilnehmenden für die Reise von ihrem Herkunftsort zum Ort der jeweiligen Aktivität und zurück entstehen. Entfernung Umwelt- freundliches Reisen Nicht umwelt- freundliches Reisen 10–99 km 56 EUR 28 EUR 72 Generell gilt die Regel, dass die Teilnehmenden bei einer Strecke von weniger als 500 km mit emissionsarmen Verkehrsmitteln reisen. Bei einer Strecke von mehr als 500 km wird den Teilnehmenden nachdrücklich empfohlen, eine Kombination verschiedener Verkehrsmittel zu nutzen, um ihre Reise nachhaltiger zu gestalten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: basierend auf der Entfernung pro Teilnehmendem/Begleitperson. Der Antragsteller muss die Entfernung zwischen dem Herkunftsort und dem Ort der Aktivität75 mithilfe des Entfernungsrechners der Europäischen Kommission76 angeben. Bei Bedarf ist die individuelle Unterstützung zur Deckung von Aufenthaltskosten für die Reisezeit vor und nach der Aktivität förderfähig, wobei für Teilnehmende/Begleitpersonen, die keine emissionsarmen Verkehrsmittel nutzen, höchstens zwei Reisetage und für diejenigen, die emissionsarme Verkehrsmittel nutzen, höchstens sechs Reisetage vorgesehen sind. 100–499 km 285 EUR 211 EUR 500–1999 km 417 EUR 309 EUR 2000–2999 km 535 EUR 395 EUR 3000–3999 km 785 EUR 580 EUR 4000–7999 km 1188 EUR 1188 EUR 8000 km oder mehr 1735 EUR 1735 EUR Inklusionsunterstüt- zung Inklusionsunterstützung für Organisationen: Kosten in Verbindung mit der Organisation von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmende mit geringeren Chancen, die ausgehend von den tatsächlichen Kosten zusätzliche Unterstützung benötigen. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen, die ausgehend von den tatsächlichen Kosten zusätzliche Unterstützung über die Kategorie „Inklusionsunterstützung“ erhalten. 125 EUR pro Teilnehmendem 75 Beispiel: Wenn eine Person aus Madrid (Spanien) an einer Aktivität in Rom (Italien) teilnimmt, sind folgende Schritte durchzuführen: Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1 365,28 km) und anschließend Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1 999 km). 76 https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de. https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de 73 Inklusionsunterstützung für Teilnehmer: Zusätzliche Kosten, die unmittelbar für Teilnehmende mit geringeren Chancen anfallen. Insbesondere soll damit die zusätzliche finanzielle Unterstützung abgedeckt werden, die für Teilnehmende mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen zur Finanzierung ihrer Teilnahme an der Mobilitätsaktivität und an vorbereitenden Besuchen sowie für Begleitpersonen erforderlich ist (einschließlich Reise- und Aufenthaltskosten, sofern dies gerechtfertigt und nicht durch die Budgetkategorien „Reisekostenunterstützung“ und „individuelle Unterstützung“ für diese Teilnehmenden abgedeckt ist).77 Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. 100 % der förderfähigen Kosten Außergewöhnliche Kosten Kosten für die Bereitstellung von Finanzsicherheiten, falls die nationale Agentur dies anfordert. Im Falle eines Mobilitätsprojekts, das aus Instrumenten für die Finanzierung von EU- internen Maßnahmen finanziert wird: hohe Reisekosten: Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Kosten für Finanzsicherheiten: 80 % der förderfähigen Kosten Hohe Reisekosten: 80 % der förderfähigen Kosten 77 Im Falle von Begleitpersonen gelten die Sätze für das Personal sowie außergewöhnliche Kosten für teure Reisen. In Ausnahmefällen, in denen die Begleitperson länger als 60 Tage im Ausland bleiben muss, werden zusätzliche Aufenthaltskosten über den 60. Tag hinaus aus der Haushaltslinie „Inklusionsunterstützung“ finanziert. 74 Finanzhilfe zur organisatorischen Unterstützung für Begünstigte (Hochschuleinrichtungen oder Konsortien) Die mit den Mobilitätsaktivitäten verbundene organisatorische Unterstützung ist ein Beitrag zu den Kosten, die den betreffenden Einrichtungen durch die Aktivitäten zur Unterstützung der Studierenden- und Personalmobilität (sowohl in Verbindung mit der Entsendung als auch mit der Aufnahme von Teilnehmenden) entstehen, damit sie die Bestimmungen der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung in EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern bzw. die Grundsätze der Erasmus-Charta, die in den interinstitutionellen Vereinbarungen zwischen Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern verankert sind, erfüllen. Beispiele hierfür sind: • organisatorische Regelungen mit Partnereinrichtungen, darunter Besuche bei potenziellen Partnern, um die Bestimmungen der interinstitutionellen Vereinbarungen für die Auswahl, Vorbereitung, Aufnahme und Integration der Teilnehmenden von Mobilitätsaktivitäten festzulegen und diese interinstitutionellen Vereinbarungen auf dem neuesten Stand zu halten • Bereitstellung aktueller Kurskataloge für internationale Studierende • Bereitstellung von Informationen und Unterstützung für Studierende und Personal • Auswahl von Studierenden und Personal • Vorbereitung von Lernvereinbarungen zur vollständigen Anerkennung der Bildungskomponenten der Studierenden Vorbereitung und Anerkennung von Vereinbarungen über Personalmobilität • sprachliche und interkulturelle Vorbereitung von entsandten und aufgenommenen Studierenden und Angehörigen des Personals ergänzend zur Online-Sprachunterstützung (OLS) in Erasmus+ • Erleichterung der Integration von ins Land kommenden Teilnehmenden von Mobilitätsaktivitäten in die betreffende Hochschuleinrichtung • Gewährleistung einer wirksamen Betreuung und Beaufsichtigung der Mobilitätsteilnehmenden • spezielle Regelungen für die Qualitätssicherung der Studierendenpraktika bei aufnehmenden Unternehmen/Organisationen • Gewährleistung der Anerkennung von Bildungskomponenten und entsprechenden Leistungspunkten, Ausstellung von Leistungsnachweisen und Diplomzusätzen • Unterstützung der Wiedereingliederung der Teilnehmenden von Mobilitätsaktivitäten und Nutzung ihrer neu erworbenen Kompetenzen für die betreffende Hochschuleinrichtung und für Fachkollegen/Mitstudierende • Umsetzung der Initiative für den europäischen Studierendenausweis (Digitalisierung der Mobilitätsverwaltung, einschließlich des Rahmens „Erasmus Without Paper“ und des Europäischen Studierendenausweises) • Förderung umweltfreundlicher Wege der Mobilität und ökologische Gestaltung von Verwaltungsverfahren • Förderung und Verwaltung der Teilnahme von Personen mit geringeren Chancen • Ermittlung und Förderung von Aktivitäten im Rahmen des zivilgesellschaftlichen Engagements und Überwachung der Teilnahme an solchen Aktivitäten • Förderung und Verwaltung von gemischter und/oder internationaler Mobilität Die Hochschuleinrichtungen verpflichten sich, alle Grundsätze der Charta zu beachten, um für hochwertige Mobilitätsangebote zu sorgen und u. a.: „zu gewährleisten, dass Teilnehmer von Mobilitätsaktivitäten, die ins Ausland gehen, entsprechend auf ihre dortigen Aktivitäten, einschließlich gemischter Mobilität, vorbereitet sind, indem sie Aktivitäten zum Erwerb der erforderlichen Sprachkenntnisse durchführen und ihre interkulturellen Kompetenzen entwickeln“, und „den ins Land kommenden Mobilitätsteilnehmern eine angemessene sprachliche Unterstützung anzubieten“. Dazu können vorhandene Sprachlerneinrichtungen in den Hochschuleinrichtungen genutzt werden. Hochschuleinrichtungen, die in der Lage sind, Aktivitäten zur Studierenden- und Personalmobilität von hoher Qualität, einschließlich Sprachunterstützung, zu geringeren Kosten (oder dank einer Finanzierung aus anderen Quellen als dem EU-Haushalt) anzubieten, können einen Teil der Finanzhilfe für organisatorische Unterstützung zur Finanzierung weiterer Mobilitätsaktivitäten einsetzen. In der Finanzhilfevereinbarung wird der Grad an Flexibilität in diesem Zusammenhang bestimmt. In jedem Fall sind die Begünstigten vertraglich verpflichtet, entsprechend hochwertige Leistungen anzubieten. 75 In jedem Fall werden die Begünstigten vertraglich verpflichtet, hochwertige Leistungen anzubieten. Dabei werden sie von den nationalen Agenturen überwacht und geprüft. In diesem Zusammenhang werden Teilnehmerberichte von Studierenden und Personal berücksichtigt, auf die die nationalen Agenturen und die Kommission unmittelbar zugreifen können. Die organisatorische Unterstützung errechnet sich aus der Anzahl aller Teilnehmenden von Mobilitätsaktivitäten, die Unterstützung erhalten (einschließlich mobiler Teilnehmender mit einem „Zero-Grant“ aus Erasmus+-Finanzmitteln für die gesamte Mobilitätsphase – siehe unten zu Mobilitätsprojekten mit Zero-Grant-Förderung – und Personen, die an einer Hochschuleinrichtung lehren). Auch mobile Teilnehmende mit einer „Zero-Grant-Förderung“ aus Erasmus+-Mitteln für den gesamten Mobilitätszeitraum gelten als unterstützte Teilnehmende, da sie den Mobilitätsrahmen und die organisatorischen Aktivitäten in Anspruch nehmen. Organisatorische Unterstützung wird daher auch für diese Teilnehmenden gewährt. Dies gilt nicht für Personen, die die Teilnehmenden während ihrer Aktivität/Tätigkeit im Ausland begleiten. Bei zusätzlichen Mobilitäten, die durch die Übertragung von Mitteln zwischen verschiedenen Haushaltskategorien organisiert werden können, erhöht sich die Berechnung der organisatorischen Unterstützung nicht automatisch. Im Fall von Mobilitätskonsortien kann die erhaltene organisatorische Unterstützung auf alle Mitglieder nach den von ihnen vereinbarten Regelungen aufgeteilt werden. Bei Mobilitätsprojekten, die aus Instrumenten für die Finanzierung des auswärtigen Handelns unterstützt werden, wird die Finanzhilfe für die organisatorische Unterstützung von den entsprechenden Partnern geteilt und durch die teilnehmenden Einrichtungen auf einer beiderseitig annehmbaren Grundlage festgelegt. Mobile Teilnehmende mit einer „Zero-Grant-Förderung“ aus EU-Erasmus+-Mitteln Studierende und Personal mit einer „Zero-Grant-Förderung“ aus EU-Erasmus+-Mitteln sind Teilnehmende von Mobilitätsaktivitäten, die kein Erasmus+-Mobilitätsstipendium erhalten, jedoch sonst alle Anforderungen an Aktivitäten zur Förderung der Mobilität von Studierenden und Personal erfüllen und daher alle Vorteile in ihrer Eigenschaft als Erasmus+- Studierende und -Personal Anspruch nehmen können. Sie können Finanzmittel aus anderen EU-Quellen als Erasmus+ (ESF usw.) oder nationale, regionale oder sonstige Finanzmittel zur Deckung ihrer Mobilitätskosten erhalten. Die Anzahl mobiler Teilnehmender mit einem „Zero-Grant“ aus EU-Erasmus+-Mitteln für die gesamte Mobilitätsphase wird in den Statistiken zur Leistungsbewertung für die Aufteilung der EU-Finanzmittel auf die einzelnen Länder berücksichtigt. Teilnehmende mit geringeren Chancen können nicht Teilnehmende mit einem „Zero-Grant“ sein. Für Mobilitätsprojekte, die aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen Maßnahmen unterstützt werden, ist es möglich, eine Mobilität mit teilweiser „Zero-Grant-Förderung“ umzusetzen, bei der nur ein Teil der Dauer der physischen Mobilitätsphase durch individuelle Unterstützung finanziert wird. In diesem Fall müssen Teilnehmende von Mobilitätsaktivitäten zumindest während der Mindestdauer der physischen Mobilitätsphase individuelle Unterstützung erhalten. Inklusionsunterstützung Personen mit geringeren Chancen können wegen ihrer persönlichen, körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Lage ohne zusätzliche finanzielle oder andere Unterstützung nicht an einem Projekt oder an einer Mobilitätsaktivität teilnehmen. Hochschuleinrichtungen, unter deren Projektteilnehmenden sich Studierende und/oder Personal mit geringeren Chancen befinden, können bei der nationalen Agentur zusätzliche Finanzhilfen zur Deckung der durch die Beteiligung dieser Personen an den Mobilitätsaktivitäten entstehenden zusätzlichen Kosten beantragen. Für Teilnehmende mit geringeren Chancen, insbesondere Personen mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen, kann die bewilligte Unterstützung daher auch über dem im Folgenden genannten individuellen Höchstbetrag liegen. Die Hochschuleinrichtungen erläutern auf ihren Websites, wie Studierende und Angehörige des Personals mit geringeren Chancen diese zusätzliche Förderung beantragen und begründen können. 76 Zusätzliche Finanzmittel für Studierende und Personal mit geringeren Chancen können auch aus anderen Quellen auf lokaler, regionaler und/oder nationaler Ebene bereitgestellt werden. Durch die Unterzeichnung der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verpflichten sich Hochschuleinrichtungen, gleichen Zugang und Chancengleichheit für alle Teilnehmende aus allen Verhältnissen zu gewährleisten. Daher können Studierende und Personal mit geringeren Chancen die Unterstützungsleistungen nutzen, die die aufnehmende Organisation ihren einheimischen Studierenden und Angehörigen des Personals anbietet. Außergewöhnliche Kosten für teure Reisen Außergewöhnliche Kosten für teure Reisen sind nur für Teilnehmende, die für eine Reisekostenunterstützung von Mobilitätsprojekten, die aus Instrumenten für die Finanzierung EU-interner Maßnahmen unterstützt werden, infrage kommen, förderfähig. Begünstigte von Mobilitätsprojekten können unter der Rubrik „außergewöhnliche Kosten“ finanzielle Unterstützung für außergewöhnlich hohe Reisekosten von Teilnehmenden in Höhe von 80 % der gesamten förderfähigen Kosten in Anspruch nehmen. Diese Kosten werden anerkannt, sofern die Begünstigten nachweisen können, dass die Finanzierungsregeln (basierend auf den Einheitskosten für die betreffende Entfernungsspanne) nicht mindestens 70 % der Reisekosten der Teilnehmenden abdecken. Werden die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen bewilligt, ersetzen sie eine Reisekostenunterstützung. Weitere Finanzierungsquellen Studierende und Personal können ergänzend oder alternativ zur Erasmus+-Förderung (mobile Teilnehmende mit einem „Zero-Grant“ aus EU-Mitteln) regionale, nationale oder sonstige Finanzmittel erhalten, die von einer anderen Organisation als der nationalen Agentur (z. B. von einem Ministerium oder von Regionalbehörden) verwaltet werden. Erasmus+- Finanzhilfen können auch durch andere Mittel aus dem EU-Haushalt (ESF usw.) ersetzt werden. Für Finanzmittel, die nicht aus dem EU-Haushalt stammen, gelten die in dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Beträge und Spannen (zwischen Mindest- und Höchstbeträgen) nicht. Aufnehmende Organisationen, die Praktikumsplätze bieten, können den Praktikanten finanzielle Unterstützung oder Sachleistungen gewähren. B) FINANZIERUNGSREGELN FÜR DIE STUDIERENDENMOBILITÄT Individuelle Unterstützung der physischen Mobilität – Grundbeträge für die langfristige Mobilität Studierende können eine individuelle Finanzhilfe als Zuschuss zu den zusätzlichen Aufenthaltskosten im Zusammenhang mit ihrem Studium oder Praktikum im Ausland erhalten. Bei einer Mobilität zwischen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern in Richtung von nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern aus den Regionen 13 und 14 werden die monatlichen Beträge von den nationalen Agenturen in Abstimmung mit nationalen Behörden und/oder den Hochschuleinrichtungen nach den im Folgenden beschriebenen objektiven und transparenten Kriterien festgelegt. Die genauen Beträge werden auf den Websites der nationalen Agenturen und Hochschuleinrichtungen veröffentlicht. 77 EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer und nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer der Regionen 13 und 1478 sind in die folgenden drei Gruppen unterteilt: Gruppe 1 Länder mit höheren Lebenshaltungskosten Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden. Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer aus den Regionen 13 und 14. Gruppe 2 Länder mit mittleren Lebenshaltungskosten Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern. Gruppe 3 Länder mit niedrigeren Lebenshaltungskosten Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn. Die individuelle EU-Erasmus+-Finanzhilfe für Studierende hängt von der Mobilitätsrichtung zwischen dem entsendenden und dem aufnehmenden Land ab, und zwar wie folgt: • Mobilität in Richtung eines Landes mit ähnlichen Lebenshaltungskosten: Die Studierenden erhalten EU-Finanzmittel in der mittleren Spanne. • Mobilität in Richtung eines Landes mit höheren Lebenshaltungskosten: Die Studierenden erhalten EU-Finanzmittel in der oberen Spanne. • Mobilität in Richtung eines Landes mit niedrigeren Lebenshaltungskosten: Die Studierenden erhalten EU- Finanzmittel in der unteren Spanne. Die nationalen Agenturen legen die Beträge innerhalb der folgenden Spannen fest: • Mittlere Spanne der EU-Finanzhilfe: Eine mittlere Spanne (zwischen 292 und 606 EUR pro Monat) wird für Mobilität in Richtung eines Landes mit vergleichbaren Lebenshaltungskosten gewährt: a) von Ländern der Gruppe 1 in Länder der Gruppe 1, b) von Ländern der Gruppe 2 in Länder der Gruppe 2 und c) von Ländern der Gruppe 3 in Länder der Gruppe 3. • Höhere Spanne der EU-Finanzhilfe: entspricht der von der jeweiligen nationalen Agentur festgelegten mittleren Spanne zuzüglich mindestens 50 EUR und beträgt zwischen 348 und 674 EUR pro Monat. Diese Spanne wird bei Mobilität in Richtung eines Landes mit höheren Lebenshaltungskosten angesetzt: a) von Ländern der Gruppe 2 in Länder der Gruppe 1 und b) von Ländern der Gruppe 3 in Länder der Gruppen 1 und 2. • Untere Spanne der EU-Finanzhilfe: entspricht der von der jeweiligen nationalen Agentur festgelegten mittleren Spanne abzüglich mindestens 50 EUR und beträgt zwischen 225 und 550 EUR pro Monat. Diese Spanne wird bei Mobilität in Richtung eines Landes mit niedrigeren Lebenshaltungskosten angesetzt: a) von Ländern der Gruppe 1 in Länder der Gruppen 2 und 3 und b) von Ländern der Gruppe 2 in Länder der Gruppe 3. Bei der Festsetzung der Förderbeträge für die Begünstigten in ihrem jeweiligen Land berücksichtigen die nationalen Agenturen die folgenden beiden Elemente: 78 Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer aus den Regionen 13 und 14 sind nur Aufnahmeländer, es sei denn, mit einem Nachbarland wird eine Vereinbarung geschlossen, um ihre Teilnahme am Programm sowohl als Entsende- als auch als Aufnahmeland zu erleichtern. 78 • die Verfügbarkeit und die Höhe sonstiger Förderung durch private oder öffentliche Stellen auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene, die die gewährte EU-Finanzhilfe im Rahmen von Kofinanzierungen ergänzt • den Gesamtumfang des Förderbedarfs der Studierenden, die ein Studium oder eine Schulung im Ausland absolvieren wollen. Bei Mobilitätsaktivitäten zwischen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern aus den Regionen 13 und 14 können die nationalen Agenturen ihren Hochschuleinrichtungen eine gewisse Flexibilität einräumen, indem sie auf nationaler Ebene keine konkreten Beträge, sondern Spannen festlegen. Dies sollte jedoch nur aus berechtigten Gründen geschehen (z. B. in Ländern, in denen eine Kofinanzierung auf regionaler oder institutioneller Ebene möglich ist). STUDIERENDE UND JUNGE HOCHSCHULABSOLVENTEN MIT GERINGEREN CHANCEN – AUFSTOCKUNGSBETRAG ZUSÄTZLICH ZUR INDIVIDUELLEN UNTERSTÜTZUNG FÜR LANGFRISTIGE MOBILITÄT Studierende und junge Hochschulabsolventen mit geringeren Chancen erhalten zusätzlich zur individuellen Unterstützung in Form ihrer EU-Erasmus+-Finanzhilfe einen Aufstockungsbetrag in Höhe von 250 EUR pro Monat. Die anzuwendenden Kriterien werden auf nationaler Ebene von den nationalen Agenturen in Abstimmung mit den nationalen Behörden festgelegt. STUDIERENDE UND JUNGE HOCHSCHULABSOLVENTEN IM PRAKTIKUM – AUFSTOCKUNGSBETRAG ZUSÄTZLICH ZUR INDIVIDUELLEN UNTERSTÜTZUNG FÜR LANGFRISTIGE MOBILITÄT Studierende und junge Hochschulabsolventen, die Praktika absolvieren, erhalten zusätzlich zur individuellen Unterstützung in Form ihrer EU-Erasmus+-Finanzhilfe einen Aufstockungsbetrag in Höhe von 150 EUR pro Monat. Studierende und junge Hochschulabsolventen mit geringeren Chancen, die ein Praktikum absolvieren, haben Anspruch auf den Aufstockungsbetrag für Studierende und junge Hochschulabsolventen mit geringeren Chancen und auf den Aufstockungsbetrag für Praktika. STUDIERENDE UND JUNGE HOCHSCHULABSOLVENTEN AUS GEBIETEN IN ÄUßERSTER RANDLAGE UND ÜLG IN LANGFRISTIGER MOBILITÄT In Anbetracht der durch die große Entfernung zu anderen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern und durch das wirtschaftliche Niveau bedingten Zwänge erhalten Studierende und junge Hochschulabsolventen, die in Hochschuleinrichtungen mit Sitz in EU-Gebieten in äußerster Randlage und in den EU-Mitgliedstaaten angeschlossenen überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) studieren oder studiert haben, folgende höhere Beträge zur individuellen Unterstützung: Aus In Betrag Gebieten in äußerster Randlage und ÜLG EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer und nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer der Regionen 13 und 14. 786 EUR pro Monat Der Aufstockungsbetrag für Studierende und junge Hochschulabsolventen mit geringeren Chancen findet in diesem Fall keine Anwendung. Der Aufstockungsbetrag für Praktika findet Anwendung. STUDIERENDE UND PERSONEN, DIE IHREN ABSCHLUSS ERST VOR KURZEM ERWORBEN HABEN, IN INTERNATIONALER MOBILITÄT UNTER BETEILIGUNG VON NICHT MIT DEM PROGRAMM ASSOZIIERTEN DRITTLÄNDERN Der Grundbetrag zur individuellen Unterstützung wird wie folgt festgelegt: 79 Aus In Richtung Betrag EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer aus den Regionen 1 bis 3 und 5 bis 12. 700 EUR pro Monat EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer aus den Regionen 13 und 14. Wie oben im Abschnitt „Finanzhilfe zur Förderung der Mobilität von Studierenden – Individuelle Unterstützung der physischen Mobilität“ beschrieben Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer aus den Regionen 1-12. Gruppe 1 der EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer 900 EUR pro Monat Gruppe 2 der EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer 850 EUR pro Monat Gruppe 3 der EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer 800 EUR pro Monat Der Aufstockungsbetrag für Studierende und junge Hochschulabsolventen mit geringeren Chancen findet in diesem Fall Anwendung. Der Aufstockungsbetrag für Praktika findet nur im Falle der Mobilität mit nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern aus den Regionen 13 und 14 Anwendung. Die EU-Mitgliedstaaten und die mit dem Programm assoziierten Drittländer umfassen Gebiete in äußerster Randlage und ÜLG. STUDIERENDE UND JUNGE HOCHSCHULABSOLVENTEN IN KURZEN PHYSISCHEN MOBILITÄTSAKTIVITÄTEN – GRUNDBETRÄGE ZUR INDIVIDUELLEN UNTERSTÜTZUNG (GEMISCHTE MOBILITÄT UND KURZFRISTIGE DOKTORANDENMOBILITÄT) Die Grundbeträge zur individuellen Unterstützung werden wie folgt festgelegt: Dauer der physischen Mobilitätsaktivität Betrag (alle EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer oder nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer) bis zum 14. Tag der Aktivität 79 EUR pro Tag vom 15. bis zum 30. Tag der Aktivität 56 EUR pro Tag Der Aufstockungsbetrag für Praktika findet in diesem Fall keine Anwendung. Die EU-Mitgliedstaaten und die mit dem Programm assoziierten Drittländer umfassen Gebiete in äußerster Randlage und ÜLG. 80 STUDIERENDE UND JUNGE HOCHSCHULABSOLVENTEN MIT GERINGEREN CHANCEN – AUFSTOCKUNGSBETRAG ZUSÄTZLICH ZUR INDIVIDUELLEN UNTERSTÜTZUNG FÜR KURZFRISTIGE PHYSISCHE MOBILITÄT Studierende und junge Hochschulabsolventen mit geringeren Chancen erhalten zusätzlich zur individuellen Unterstützung in Form einer EU-Erasmus+-Finanzhilfe einen Aufstockungsbetrag in Höhe von 100 EUR für eine physische Mobilitätsaktivität mit einer Dauer von 5-14 Tagen und 150 EUR für eine physische Mobilitätsaktivität mit einer Dauer von 15-30 Tagen. Die anzuwendenden Kriterien werden auf nationaler Ebene von den nationalen Agenturen in Abstimmung mit den nationalen Behörden festgelegt. C) FINANZIERUNGSREGELN FÜR DIE PERSONALMOBILITÄT Für Auslandsaufenthalte von Personal wird ein EU-Beitrag zu den Aufenthaltskosten nach folgenden Modalitäten gewährt: Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Individuelle Unterstützung Unmittelbar mit dem Aufenthalt der Teilnehmenden während der Aktivität verbundene Kosten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Dauer des Aufenthalts pro teilnehmender Person sowie dem Entsende- und Aufnahmeland. Bis zum 14. Tag der Aktivität: Tabelle A1.1, pro Tag und Teilnehmendem aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern, oder Tabelle A1.2, pro Tag und Teilnehmendem aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Zwischen dem 15. und 60. Tag der Aktivität: 70 % der Tabelle A1.1, pro Tag und Teilnehmendem aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern, oder 70 % der Tabelle A1.2, pro Tag und Teilnehmendem aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Die zu zahlenden Sätze werden auf den nächsten ganzen Euro gerundet. Tabelle A – Individuelle Unterstützung (Beträge in EUR pro Tag) Die Höhe der Beträge richtet sich nach dem Aufnahmeland. Diese Beträge bewegen sich innerhalb der in der folgenden Tabelle genannten Spannen. Bei der Festsetzung der Förderbeträge für die Begünstigten in ihrem jeweiligen Land berücksichtigen die nationalen Agenturen im Einvernehmen mit den nationalen Behörden die folgenden beiden Elemente: • die Verfügbarkeit und die Höhe sonstiger Förderung durch private oder öffentliche Stellen auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene, die die gewährte EU-Finanzhilfe im Rahmen von Kofinanzierungen ergänzt • den Gesamtumfang des Förderbedarfs des Personals, das einen Auslandsaufenthalt zu Lehr- oder Schulungszwecken beabsichtigt Für alle Aufnahmeländer muss innerhalb der Spanne derselbe Prozentsatz gelten. Es kann nicht für alle Aufnahmeländer derselbe Betrag gewährt werden. 81 Outgoing-Personalmobilität: Personal aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern (mit Ausnahme von eingeladenem Personal aus Unternehmen) Incoming-Personalmobilität: Personal aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern Eingeladenes Personal aus Unternehmen aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern Aufnahmeland Spanne (pro Tag) Betrag (pro Tag) A1.1 A1.2 Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden. 96-190 190 Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer aus den Regionen 13 und 14. 96-190 Nicht förderfähig Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern. 84-170 170 Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn. 71-148 148 Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer aus den Regionen 1-3, 5-12. 190 Nicht förderfähig Bei Mobilitätsaktivitäten zwischen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern aus den Regionen 13 und 14 können die nationalen Agenturen ihren Hochschuleinrichtungen eine gewisse Flexibilität einräumen, indem sie auf nationaler Ebene keine konkreten Beträge, sondern Spannen festlegen. Dies sollte jedoch nur aus berechtigten Gründen geschehen (z. B. in Ländern, in denen eine Kofinanzierung auf regionaler oder institutioneller Ebene möglich ist). Die genauen Beträge werden auf den Websites der nationalen Agenturen und der Hochschuleinrichtungen veröffentlicht. 82 D) HÖHE DER VON HOCHSCHULEINRICHTUNGEN UND MOBILITÄTSKONSORTIEN FESTGELEGTEN FINANZIELLEN UNTERSTÜTZUNG FÜR STUDIERENDE UND PERSONAL Die Hochschuleinrichtungen und Mobilitätskonsortien müssen in allen Fällen die folgenden Anforderungen einhalten, wenn sie die Fördersätze innerhalb ihrer Einrichtung festlegen und/oder die EU-Sätze anwenden: • Die Fördersätze werden einmalig von den Hochschulen/Konsortien festgelegt und bleiben während der gesamten Projektlaufzeit unverändert. Es ist nicht möglich, die Fördersätze während eines Projekts zu erhöhen oder zu reduzieren. • Die Sätze müssen unter Einhaltung der oben beschriebenen Grundsätze und der erläuterten Methode objektiv und transparent festgelegt und/oder angewendet werden (d. h. es sind sowohl die Mobilitätsrichtung als auch die zusätzlichen besonderen Finanzmittel zu berücksichtigen). • Für gleichartige Mobilitätsaufenthalte – Studienaufenthalte oder Praktika – in derselben Ländergruppe erhalten alle Studierenden Finanzmittel in gleicher Höhe (ausgenommen Studierende und junge Hochschulabsolventen mit geringeren Chancen oder aus Gebieten in äußerster Randlage und ÜLG). E) FINANZIERUNGSREGELN FÜR GEMISCHTE INTENSIVPROGRAMME Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Organisatorische Unterstützung Unmittelbar mit der Organisation der Intensivprogramme verbundene Kosten (außer Aufenthalts- und Reisekosten der Teilnehmenden). Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Zahl der mobilen Lernenden im Hochschulbereich, die im Rahmen von Mobilitätsprojekten finanziert werden, die aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen Maßnahmen unterstützt werden, wobei die an der Durchführung des Programms beteiligten Lehrkräfte/Ausbilder nicht berücksichtigt werden. Die koordinierende Hochschuleinrichtung beantragt die organisatorische Unterstützung im Namen der Gruppe von Einrichtungen, die das gemischte Intensivprogramm gemeinsam organisieren. 400 EUR pro Teilnehmendem bei mindestens 10 und höchstens 20 geförderten mobilen Erasmus+- Lernenden Die Finanzhilfe zur organisatorischen Unterstützung von gemischten Intensivprogrammen ist ein Beitrag zu allen Kosten, die den beteiligten Einrichtungen im Zusammenhang mit der Organisation der gemischten Intensivprogramme entstehen, wie z. B. Kosten im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Konzeption, Entwicklung, Durchführung und Nachbereitung der Programme, einschließlich der Durchführung von physischen und virtuellen Aktivitäten sowie der Gesamtverwaltung und -koordinierung. Die koordinierende Hochschuleinrichtung ist für die Aufteilung der Finanzhilfe zur organisatorischen Unterstützung von gemischten Intensivprogrammen auf die Partnerschaft verantwortlich, wenn die oben genannten Kosten anfallen. 83 ERASMUS-AKKREDITIERUNG IN DEN BEREICHEN BERUFLICHE AUS- UND WEITERBILDUNG, SCHULISCHE BILDUNG UND ERWACHSENENBILDUNG Die Erasmus-Akkreditierung ist ein Instrument für Organisationen in den Bereichen berufliche Aus- und Weiterbildung, schulische Bildung und Erwachsenenbildung, die sich für den grenzüberschreitenden Austausch und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit öffnen möchten. Mit der Vergabe der Erasmus-Akkreditierung wird bestätigt, dass der Antragsteller einen Plan zur Durchführung hochwertiger Mobilitätsaktivitäten im Rahmen umfassenderer Anstrengungen zur Entwicklung seiner Organisation erstellt hat. Dieser Plan wird als Erasmus-Plan bezeichnet und ist ein wesentlicher Bestandteil des Antrags auf Erasmus-Akkreditierung. Die Antragsteller können eine individuelle Erasmus-Akkreditierung für ihre Organisation oder eine Erasmus-Akkreditierung für Koordinatoren von Mobilitätskonsortien beantragen (siehe unten). Eine frühere Erfahrung im Rahmen des Programms ist für einen Antrag nicht erforderlich. Organisationen, die bereits über eine Erasmus-Akkreditierung verfügen, können ein Exzellenzsiegel zur Anerkennung ihrer bisherigen Arbeit und ihres Engagements für Qualität erhalten. WIE KÖNNEN MOBILITÄTSMÖGLICHKEITEN MIT EINER ERASMUS-AKKREDITIERUNG WAHRGENOMMEN WERDEN? Erfolgreiche Antragsteller für eine Erasmus-Akkreditierung erhalten vereinfachten Zugang zu Fördermöglichkeiten im Rahmen der Leitaktion 1 in Form von akkreditierten Mobilitätsprojekten, die in diesem Leitfaden vorgestellt werden. ZIELE DER AKTION IN ALLEN DREI BEREICHEN: Stärkung der europäischen Dimension des Lehrens und Lernens durch: ▪ Förderung der Werte Inklusion und Vielfalt, Toleranz und demokratische Teilhabe ▪ Förderung des Wissens über das gemeinsame europäische Erbe und die europäische Vielfalt ▪ Unterstützung des Aufbaus professioneller Netzwerke in ganz Europa IM BEREICH DER BERUFLICHEN AUS- UND WEITERBILDUNG: Beitrag zur Umsetzung der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Osnabrücker Erklärung79, zur europäischen Kompetenzagenda, zur Initiative „Union der Kompetenzen“80 und zur Schaffung des Europäischen Bildungsraums durch: ▪ Steigerung der Qualität der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung durch: ▪ Stärkung von Schlüssel- und Querschnittskompetenzen, insbesondere Sprachenlernen und digitale Kompetenzen ▪ Unterstützung der Entwicklung arbeitsplatzbezogener Kompetenzen, die auf dem derzeitigen und dem künftigen Arbeitsmarkt benötigt werden ▪ Austausch bewährter Verfahren und Förderung des Einsatzes neuer und innovativer pädagogischer Methoden und Technologien sowie Unterstützung der beruflichen Fortbildung von Lehrkräften, Ausbildern, Mentoren und sonstigem Personal in der Berufsbildung ▪ Aufbau der Kapazitäten von Berufsbildungsanbietern für die Durchführung hochwertiger Mobilitätsprojekte und ihrer Fähigkeit zur Bildung hochwertiger Partnerschaften bei gleichzeitiger Entwicklung ihrer Internationalisierungsstrategie 79 https://www.bibb.de/dokumente/pdf/ab31_corrigendum_osnabruecker_erklaerung.pdf. 80 https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/union-skills. https://www.bibb.de/dokumente/pdf/ab31_corrigendum_osnabruecker_erklaerung.pdf https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/union-skills 84 ▪ Schaffung realistischer Mobilitätsmöglichkeiten für alle Lernenden in der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung sowie Erhöhung der durchschnittlichen Mobilitätsdauer von Lernenden in der Berufsbildung, um die Qualität und Wirkung zu verbessern ▪ Förderung der Qualität, Transparenz und Anerkennung der Lernergebnisse von Mobilitätsphasen im Ausland, insbesondere durch den Einsatz europäischer Werkzeuge und Instrumente zu diesem Zweck IM BEREICH DER SCHULBILDUNG Steigerung der Lehr- und Lernqualität in der Schulbildung durch: ▪ Unterstützung der beruflichen Fortbildung von Lehrkräften, Schulleiterinnen und Schulleitern und sonstigem Schulpersonal ▪ Förderung des Einsatzes neuer Technologien und innovativer Lehrmethoden ▪ Verbesserung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt in Schulen ▪ Unterstützung des Austauschs und des Transfers bewährter Verfahren in den Bereichen Lehre und Schulentwicklung Beitrag zur Schaffung des europäischen Bildungsraums durch: ▪ Aufbau der Kapazitäten von Schulen für die Beteiligung am grenzüberschreitenden Austausch und an der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sowie für die Durchführung hochwertiger Mobilitätsprojekte ▪ Bereitstellung realistischer Möglichkeiten einer Lernmobilität für alle Schülerinnen und Schüler in der Schulbildung ▪ Förderung der Anerkennung von Lernergebnissen von Schülerinnen und Schülern und Personal in Mobilitätsphasen im Ausland IM BEREICH DER ERWACHSENENBILDUNG Beitrag zur Schaffung des europäischen Bildungsraums und zur Europäischen Kompetenzagenda sowie zur Initiative „Union der Kompetenzen“81 durch: ▪ Erhöhung der Beteiligung von Erwachsenen aller Altersgruppen und aus allen sozioökonomischen Verhältnissen an der Erwachsenenbildung, insbesondere durch Förderung der Beteiligung von Organisationen, die mit benachteiligten Lernenden arbeiten, kleinen Erwachsenenbildungsanbietern, neuen Programmteilnehmenden und weniger erfahrenen Organisationen sowie Basisorganisationen in der lokalen Gemeinschaft ▪ Steigerung der Qualität der formalen, informellen und nichtformalen Erwachsenenbildung durch: ▪ Verbesserung der Qualität der Angebote in der Erwachsenenbildung durch Professionalisierung des dort tätigen Personals und Aufbau der Kapazitäten von Erwachsenenbildungsanbietern für die Durchführung hochwertiger Lernprogramme ▪ Steigerung der Lehr- und Lernqualität in allen Formen der Erwachsenenbildung und stärkere Ausrichtung an den Bedürfnissen der Gesellschaft insgesamt ▪ Verbesserung der Angebote in der Erwachsenenbildung zur Förderung von Schlüsselkompetenzen im Sinne des EU- Rahmens (2018), einschließlich Grundfertigkeiten (Lesen, Schreiben, Rechnen, digitale Kompetenzen) und anderer Lebenskompetenzen ▪ Aufbau der Kapazitäten von Erwachsenenbildungsanbietern und anderen Organisationen, denen im Bereich der Erwachsenenbildung eine Rolle zukommt, zur Durchführung hochwertiger Mobilitätsprojekte 81 https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/union-skills_de. https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/union-skills_de 85 FÖRDERKRITERIEN Wer ist antragsberechtigt? Im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung: (1) Organisationen, die berufliche Erstausbildung oder Weiterbildung anbieten (2) lokale und regionale Behörden, Koordinierungsgremien und andere Organisationen, denen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung eine Rolle zukommt (3) Unternehmen und andere öffentliche oder private Organisationen, die Lernende und Auszubildende in der beruflichen Bildung aufnehmen, ausbilden oder anderweitig mit ihnen zusammenarbeiten Im Bereich der Schulbildung: (1) Schulen, die allgemeine Bildung im Vorschul-, Primar- oder Sekundarbereich anbieten, einschließlich Organisationen, die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung anbieten (2) lokale und regionale Behörden, Koordinierungsgremien und andere Organisationen, die im Bereich der Schulbildung eine Rolle spielen Im Bereich der Erwachsenenbildung: (1) Organisationen, die formale, informelle und nichtformale Erwachsenenbildung anbieten82 (2) lokale und regionale Behörden, Koordinierungsgremien und andere Organisationen, denen im Bereich der Erwachsenenbildung eine Rolle zukommt In allen drei Bereichen geltende Definitionen und Grundsätze Die Förderfähigkeit von Organisationen unter dem Kriterium (1) wird auf der Grundlage der von ihnen angebotenen Bildungsprogramme und -aktivitäten bestimmt. Eine Organisation kann in mehr als einem Bereich förderfähig sein, wenn sie verschiedene Bildungsprogramme und -aktivitäten anbietet. Die zuständige nationale Behörde jedes Landes legt Folgendes fest: ▪ die Bildungsprogramme und -aktivitäten, die den Organisationen eine Förderfähigkeit unter dem Kriterium (1)83 ermöglichen ▪ Organisationen, die unter dem Kriterium (2) förderfähig sind 82 Unbeschadet der von der zuständigen nationalen Behörde festgelegten Definitionen ist zu beachten, dass Organisationen, die berufliche Aus- und Weiterbildung für erwachsene Lernende anbieten, in der Regel als Anbieter beruflicher Aus- und Weiterbildung gelten und nicht als Anbieter von Erwachsenenbildung. Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte die geltenden Definitionen auf der Website Ihrer nationalen Agentur. 83 In einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Schulen oder Berufsbildungsanbieter, die einen Sonderstatus haben und unter der Aufsicht der nationalen Behörden eines anderen Landes stehen, müssen den Antrag möglicherweise bei der nationalen Agentur des Aufsicht führenden Landes stellen. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an die nationale Agentur im Gastland oder an das Land der zuständigen nationalen Behörde. Da alle Mobilitätsaktivitäten länderübergreifend sein müssen, können Schulen oder Berufsbildungsanbieter, die bei einer nationalen Agentur außerhalb des Landes, in dem sie ihren Sitz haben, einen Antrag stellen, weder mit anderen Organisationen im Land der nationalen Agentur, die den Antrag erhalten hat, noch mit Schulen oder Berufsbildungsanbietern, die einen ähnlichen Sonderstatus haben und bei derselben nationalen Agentur einen Antrag stellen, Incoming- oder Outgoing-Mobilitätsaktivitäten organisieren, selbst wenn diese Organisationen ihren Sitz in einem anderen Land haben als der Antragsteller. 86 Die geltenden Definitionen und Beispiele förderfähiger Organisationen werden auf der Website der zuständigen nationalen Agentur veröffentlicht. Förderfähige Länder Antragsteller müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Wo ist der Antrag zu stellen? Der Antrag ist bei der nationalen Agentur des Landes einzureichen, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Antragsfrist 29. September, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) Erasmus- Qualitätsstandards Antragsteller für eine Erasmus-Akkreditierung müssen sich an die auf der Europa-Website veröffentlichten Erasmus-Qualitätsstandards halten: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility-projects- vet-adults-schools Die Erasmus-Qualitätsstandards können während der Dauer der Umsetzung der Akkreditierung aktualisiert werden. In diesem Fall wird die Zustimmung der akkreditierten Organisationen eingeholt, bevor sie ihre nächste Finanzhilfe beantragen können. Anzahl der Anträge Eine Organisation kann sich in jedem der drei Bereiche, die Gegenstand dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind, einmal bewerben: Erwachsenenbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung sowie Schulbildung. Organisationen, die sich für mehr als einen Bereich bewerben, müssen für jeden Bereich einen separaten Antrag stellen. Organisationen, die bereits über eine Erasmus-Akkreditierung verfügen, können keine neue Akkreditierung in demselben Bereich beantragen. Arten von Anträgen Antragsteller können sich als Einzelorganisation oder als Koordinator eines Mobilitätskonsortiums bewerben. Es ist nicht möglich, beide Arten von Akkreditierung in demselben Bereich zu beantragen. Erasmus- Akkreditierung für Koordinatoren von Mobilitätskonsortien Ein Mobilitätskonsortium ist eine Gruppe von Organisationen in demselben Land, die Mobilitätsaktivitäten im Rahmen eines gemeinsamen Erasmus-Plans durchführen. Jedes Mobilitätskonsortium wird von einer federführenden Organisation koordiniert: dem Koordinator des Mobilitätskonsortiums, der über eine Erasmus-Akkreditierung verfügen muss. Der Koordinator des Mobilitätskonsortiums kann selbst Aktivitäten organisieren (ebenso wie jede Organisation mit einer Einzelakkreditierung) und darüber hinaus Mobilitätsmöglichkeiten für andere Mitglieder des Konsortiums bereitstellen. Konsortiumsmitglieder benötigen keine Erasmus-Akkreditierung. Antragsteller für eine Rolle als Koordinator von Mobilitätskonsortien müssen im Antrag den Zweck und die geplante Zusammensetzung ihres Konsortiums beschreiben. Alle vorgesehenen Mitgliedsorganisationen des Konsortiums müssen in demselben EU-Mitgliedstaat oder demselben mit dem Programm assoziierten Drittland wie der Koordinator des Mobilitätskonsortiums ansässig sein. Eine genaue Liste der Konsortiumsmitglieder ist in diesem Stadium jedoch nicht erforderlich. Mehr zu den Förderkriterien für Konsortiumsmitglieder und weitere Einzelheiten finden Sie im Abschnitt über akkreditierte Mobilitätsprojekte. https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility-projects-vet-adults-schools https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility-projects-vet-adults-schools 87 EIGNUNGSKRITERIEN Antragsteller müssen über eine ausreichende operative und berufliche Leistungsfähigkeit zur Durchführung des vorgeschlagenen Erasmus-Plans verfügen, einschließlich einer mindestens zweijährigen einschlägigen Erfahrung auf dem Gebiet, auf das sich der Antrag bezieht, und – im Falle von Koordinatoren des Mobilitätskonsortiums – über eine angemessene Fähigkeit zur Koordinierung des Konsortiums. Erfahrungen aus der Zeit vor Zusammenschlüssen oder ähnlichen strukturellen Veränderungen öffentlicher Einrichtungen (z. B. Schulen oder Bildungszentren) werden im Kontext von Prüfungen der operativen Leistungsfähigkeit als einschlägige Erfahrungen berücksichtigt. Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Antragsteller wird zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Bewertung der Finanzhilfeanträge für akkreditierte Projekte gesondert geprüft. Weitere Informationen zu den Eignungskriterien finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. AUSSCHLUSSKRITERIEN UND VORSCHRIFTEN BEZÜGLICH ORIGINALINHALTEN UND URHEBERSCHAFT Die Antragsteller müssen eine unterzeichnete ehrenwörtliche Erklärung vorlegen, in der sie bestätigen, dass keiner der in Teil C dieses Leitfadens aufgeführten Ausschlusskriterien auf sie zutrifft. Darüber hinaus bestätigen die Antragsteller mit der Unterzeichnung der Erklärung, dass der eingereichte Erasmus-Plan Originalinhalte enthält, die von ihnen verfasst wurden, und dass keine anderen Organisationen oder externen Personen für die Abfassung des Antrags bezahlt wurden. Gleichzeitig wird es den Antragstellern gestattet und nahegelegt, grundsätzliche Beratung von zuständigen Behörden und Experten einzuholen oder bewährte Verfahren mit Organisationen auszutauschen, die ihnen ähnlich sind und mehr Erfahrung mit Erasmus+ haben. Antragsteller für eine Rolle als Koordinator eines Mobilitätskonsortiums können bei der Abfassung ihres Antrags potenzielle Konsortiumsmitglieder konsultieren. Antragsteller können ihren Antrag mit strategischen Dokumenten untermauern, die für ihren Erasmus-Plan relevant sind, wie z. B. mit einer Internationalisierungsstrategie oder einer Strategie, die von ihren Aufsichts- oder Koordinierungsgremien entwickelt wurde. ZUSCHLAGSKRITERIEN Die Anträge werden getrennt für die Bereiche berufliche Aus- und Weiterbildung, Schulbildung sowie Erwachsenenbildung bewertet. Die Qualität der Anträge wird bewertet, indem auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien und Punktzahlen eine Wertung mit insgesamt 100 möglichen Punkten vorgenommen wird. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen: ▪ mindestens 70 von insgesamt 100 Punkten und ▪ mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der vier nachstehenden Kategorien von Zuschlagskriterien Relevanz (Höchstpunktzahl: 10 Punkte) Inwieweit ▪ sind das Profil und die Erfahrung des Antragstellers, die Aktivitäten und die Zielgruppe der Lernenden relevant für den Bereich, auf den sich der Antrag bezieht, die Ziele der Erasmus- Akkreditierungen und die Art des Antrags (Einzelorganisation oder Koordinator eines Konsortiums) ▪ ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant ▪ zusätzlich bei Organisationen, die sich als akkreditierte Koordinatoren von Konsortien bewerben: 88 o ist das Profil der vorgesehenen Mitglieder des Konsortiums relevant für den Zweck und die Ziele des Konsortiums, wie im Antrag festgelegt, für den Bereich, auf den sich der Antrag bezieht, und die Ziele der Erasmus-Akkreditierungen o bringt die Gründung des Konsortiums im Hinblick auf die Ziele der Erasmus- Akkreditierungen einen klaren Mehrwert für seine Mitglieder Erasmus-Plan: Ziele (Höchstpunktzahl: 40 Punkte) Inwieweit ▪ entspricht der vorgeschlagene Erasmus-Plan den Zielen der Erasmus-Akkreditierungen ▪ tragen die Ziele des vorgeschlagenen Erasmus-Plans den Bedürfnissen des Antragstellers, seines Personals und seiner Lernenden klar und konkret Rechnung o gilt bei Koordinatoren von Konsortien dieses Kriterium für das gesamte vorgesehene Konsortium und setzt voraus, dass die Ziele des Erasmus-Plans mit dem im Antrag festgelegten Zweck des Konsortiums im Einklang stehen ▪ sind die Ziele des vorgeschlagenen Erasmus-Plans und der zugehörige Zeitplan realistisch und ehrgeizig genug, um eine positive Wirkung für die Organisation (oder das Konsortium) zu erreichen ▪ sind die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verfolgung und Bewertung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele des Erasmus-Plans angemessen und konkret ▪ wenn der Antragsteller seinem Antrag strategische Dokumente beigefügt hat: wird der Zusammenhang zwischen dem vorgeschlagenen Erasmus-Plan und den beigefügten Dokumenten klar erläutert Erasmus-Plan: Aktivitäten (Höchstpunktzahl: 20 Punkte) Inwieweit ▪ steht die vorgeschlagene Anzahl der Teilnehmenden an Mobilitätsaktivitäten in einem angemessenen Verhältnis zur Größe und Erfahrung der antragstellenden Organisation o wird bei Koordinatoren von Konsortien die geplante Größe des Konsortiums berücksichtigt ▪ ist die vorgeschlagene Anzahl der Teilnehmenden an Mobilitätsaktivitäten realistisch und für die im Erasmus-Plan festgelegten Ziele angemessen ▪ sind die Profile der vorgesehenen Teilnehmenden relevant für den Bereich, auf den sich der Antrag bezieht, den vorgeschlagenen Erasmus-Plan und die Ziele der Erasmus- Akkreditierungen ▪ sofern zutreffend und falls der Antragsteller beabsichtigt, Mobilitätsaktivitäten für Lernende zu organisieren: sind Teilnehmende mit geringeren Chancen einbezogen Erasmus-Plan: Verwaltung (Höchstpunktzahl: 30 Punkte) Inwieweit ▪ hat der Antragsteller konkrete Wege vorgeschlagen, um zu den Grundprinzipien der Erasmus- Akkreditierung beizutragen, die in den Erasmus-Qualitätsstandards beschrieben sind ▪ hat der Antragsteller eine klare und vollständige Aufgabenverteilung im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards vorgeschlagen ▪ hat der Antragsteller angemessene Ressourcen für die Verwaltung der Programmaktivitäten im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards bereitgestellt ▪ ist ein angemessenes Engagement auf der Ebene der Organisationsleitung zu erkennen 89 ▪ wurden angemessene Maßnahmen festgelegt, um die Kontinuität der Programmaktivitäten bei Änderungen in Bezug auf das Personal oder die Leitung der antragstellenden Organisation zu gewährleisten ▪ hat der Antragsteller konkrete und logische Schritte vorgeschlagen, um die Ergebnisse seiner Mobilitätsaktivitäten in die reguläre Arbeit der Organisation zu integrieren o Bei Koordinatoren von Konsortien gilt dieses Kriterium für das gesamte vorgesehene Konsortium. HÖCHSTZAHL DER ERASMUS-AKKREDITIERUNGEN Die nationale Agentur legt je nach den verfügbaren Haushaltsmitteln eine Höchstzahl an zu gewährenden Akkreditierungen fest, die in jedem Land erteilt werden. Diese Entscheidung wird für jeden der drei Bereiche separat getroffen und mindestens 14 Kalendertage vor Ablauf der Frist für die Einreichung von Anträgen im Rahmen dieser Aufforderung auf der Website der nationalen Agentur veröffentlicht. Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage einer Rangliste der Anträge, die die Mindestgewährungskriterien erfüllen. Akkreditierungen werden beginnend mit dem Antrag mit der höchsten Punktzahl und so lange vergeben, bis die Höchstzahl gewährter Akkreditierungen erreicht ist. Wenn mehr als ein Antrag die gleiche Punktzahl hat wie der letzte, dem eine Akkreditierung gewährt wird, wird die Höchstzahl der gewährten Akkreditierungen so erhöht, dass alle Anträge mit dieser Punktzahl einbezogen werden. GÜLTIGKEIT Die Gültigkeit der im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen erteilten Erasmus-Akkreditierungen beginnt am 1. Februar 2027 und erstreckt sich über die Dauer des derzeitigen Programmplanungszeitraums bis zum 31. Dezember 2027. Wenn die Erasmus-Akkreditierung für die Teilnahme an einer Aktion nach Ablauf des Programmplanungszeitraums 2021– 2027 benötigt wird, kann die nationale Agentur die Gültigkeit der Akkreditierung unter den von der Europäischen Kommission festgelegten Bedingungen verlängern. Angesichts dieser Möglichkeit können die Antragsteller Erasmus-Pläne mit Laufzeiten zwischen zwei und fünf Jahren einreichen. Ein genehmigter Erasmus-Plan bleibt gültig, bis die nationale Agentur eine Aktualisierung genehmigt hat (siehe „Berichte im Rahmen der Akkreditierung“ unten). Wird eine Akkreditierung nicht verlängert, kann die Umsetzung zuvor gewährter Projekte über den 31. Dezember 2027 hinaus bis zum Ende der jeweiligen Finanzhilfevereinbarungen fortgesetzt werden. Die Akkreditierung kann jederzeit aufgehoben werden, wenn die akkreditierte Organisation nicht mehr besteht oder wenn die nationale Agentur und die akkreditierte Organisation dies vereinbaren. Die nationale Agentur kann die Akkreditierung unter den unter „Berichterstattung, Überwachung und Qualitätssicherung“ beschriebenen Bedingungen einseitig beenden. Eine einseitige Beendigung der Akkreditierung durch die akkreditierte Organisation ist nur möglich, wenn die Akkreditierung in mindestens drei aufeinanderfolgenden Jahren nicht zur Einreichung von Anträgen für akkreditierte Mobilitätsprojekte genutzt wurde. NICHTÜBERTRAGBARKEIT Die Erasmus-Akkreditierung kann nicht zwischen Organisationen übertragen werden. Die nationale Agentur kann im Falle struktureller Änderungen bei einer akkreditierten Organisation (z. B. Aufspaltung, Fusion, Änderung des Rechtsträgers, der Satzung, der Eigentumsverhältnisse oder förmliche Übertragung von Aufgaben und Ressourcen zwischen Einrichtungen des öffentlichen Sektors) die Akkreditierung auf der Grundlage eines begründeten Antrags auf eine Nachfolgeorganisation übertragen. 90 BERICHTERSTATTUNG, ÜBERWACHUNG UND QUALITÄTSSICHERUNG Abschlussberichte am Ende jeder Finanzhilfevereinbarung Am Ende der Laufzeit jeder im Rahmen der Erasmus-Akkreditierung genehmigten Finanzhilfevereinbarung legt die akkreditierte Organisation einen Abschlussbericht über die durchgeführten Aktivitäten, wie in der jeweiligen Finanzhilfevereinbarung angegeben, vor. Berichte im Rahmen der Akkreditierung Auf der Grundlage des genehmigten Erasmus-Plans und mindestens einmal in einem Zeitraum von fünf Jahren sind akkreditierte Organisationen verpflichtet, zu berichten, wie sie die Einhaltung der Erasmus-Qualitätsstandards sichergestellt haben zu berichten, wie sie bei der Verwirklichung der Ziele des Erasmus-Plans vorankommen ihren Erasmus-Plan zu aktualisieren Die nationale Agentur kann die oben genannten Elemente gleichzeitig oder separat anfordern. Die nationale Agentur kann beschließen, dass anstelle eines Berichts im Rahmen der Akkreditierung ein strukturierter Kontrollbesuch durchgeführt wird. Auf der Grundlage der Leistung der akkreditierten Organisation, die sich aus der Berichterstattung, der Überwachung und der Qualitätskontrolle ergibt, oder infolge wesentlicher Änderungen in der Organisation kann die nationale Agentur die Anzahl und zeitliche Abfolge der Fortschrittsberichte ändern. Darüber hinaus können akkreditierte Organisationen freiwillig darum ersuchen, ihren Erasmus-Plan zu aktualisieren. Ausgehend von der Begründung der Organisation entscheidet die nationale Agentur, ob eine Aktualisierung gerechtfertigt ist. Eine Aktualisierung des Erasmus-Plans kann einen Antrag auf Umstellung von der Akkreditierung als Einzelorganisation auf die Akkreditierung als Koordinator eines Mobilitätskonsortiums umfassen und umgekehrt. Überwachung und Kontrollen Die nationale Agentur kann formelle Kontrollen, Überwachungsbesuche oder andere Aktivitäten organisieren, um die Fortschritte und Leistungen der akkreditierten Organisationen nachzuverfolgen, die Einhaltung der vereinbarten Qualitätsstandards sicherzustellen und Unterstützung zu leisten. Formelle Kontrollen können in Form von Aktenprüfungen oder Besuchen bei der akkreditierten Organisation, bei Konsortiumsmitgliedern, bei unterstützenden Organisationen oder in sonstigen Räumlichkeiten, in denen einschlägige Aktivitäten stattfinden, erfolgen. Die nationale Agentur kann nationale Agenturen in anderen Ländern um Unterstützung ersuchen, um dort durchgeführte Aktivitäten zu überprüfen und zu überwachen. Nach einem Bericht oder einer Überwachungsaktivität gibt die nationale Agentur der akkreditierten Organisation Rückmeldung. Die nationale Agentur kann der akkreditierten Organisation auch verbindliche oder beratende Anweisungen zur Verbesserung ihrer Leistung erteilen. Bei neu akkreditierten Antragstellern, bei Organisationen mit hohem Risiko oder bei Nichteinhaltung der Anweisungen und Fristen der nationalen Agentur, bei einer sehr geringen Leistung, die im Rahmen der Berichterstattung, Überwachung und 91 Qualitätskontrollen festgestellt wurde, oder bei Verstößen gegen die Regeln des Programms (auch in einer anderen Aktion) kann die nationale Agentur die folgenden Abhilfemaßnahmen ergreifen: ▪ Beobachtung: Die nationale Agentur kann die Höhe der Finanzmittel, die die akkreditierte Organisation für Aktionen beantragen kann, für die eine Erasmus-Akkreditierung erforderlich ist, begrenzen. Neu akkreditierte Organisationen können unter Beobachtung gestellt werden, wenn bei der Prüfung der operativen Leistungsfähigkeit das Risiko einer schlechten Durchführung festgestellt wird. ▪ Aussetzung: Organisationen, deren Akkreditierung ausgesetzt ist, dürfen keine Fördermittel für Aktionen beantragen, für die eine Erasmus-Akkreditierung erforderlich ist. Zudem kann die nationale Agentur einige oder alle laufenden Finanzhilfevereinbarungen kündigen, die im Rahmen der ausgesetzten Akkreditierung geschlossen wurden. ▪ Aufhebung/Kündigung: Bei fortgesetzter Nichteinhaltung der Anweisungen und Fristen der nationalen Agentur, bei sehr geringer Leistung, langfristiger Inaktivität oder bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Programmregeln (auch in einer anderen Aktion) kann die nationale Agentur die Akkreditierung aufheben und alle auf dieser Akkreditierung basierenden laufenden Finanzhilfevereinbarungen kündigen. Die Beobachtungs- oder Aussetzungsphase wird fortgesetzt, bis die nationale Agentur feststellt, dass die in dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen dargelegten Bedingungen und Qualitätsanforderungen wieder erfüllt sind und die akkreditierte Organisation das Risiko einer geringen Leistung angegangen ist. Organisationen, die unter Beobachtung stehen oder deren Akkreditierung ausgesetzt ist, dürfen keine neue Akkreditierung in demselben Bereich beantragen. ANERKENNUNG VON EXZELLENZ Die besten akkreditierten Organisationen werden durch Exzellenzsiegel anerkannt, die im Rahmen dieser Aufforderung vergeben werden. Die Bedingungen für den Erhalt eines Exzellenzsiegels und für dessen regelmäßige Überprüfung werden von jeder nationalen Agentur festgelegt und auf ihrer Website veröffentlicht. 92 MOBILITÄT VON LERNENDEN UND PERSONAL IN DER BERUFLICHEN AUS- UND WEITERBILDUNG Mit dieser Aktion werden Anbieter von beruflicher Aus- und Weiterbildung und andere im Bereich der Berufsbildung tätige Organisationen unterstützt, die Lernmobilitätsaktivitäten für Lernende und Personal im Bereich der Berufsbildung organisieren möchten. Unterstützung wird für ein breites Spektrum von Aktivitäten gewährt, darunter Job Shadowing und Kurse zur beruflichen Fortbildung von Personal, Praktika und Langzeitpraktika (ErasmusPro), eingeladene Experten und andere Aktivitäten, die nachstehend erläutert werden. Im Rahmen ihrer Aktivitäten sollten die teilnehmenden Organisationen Inklusion und Vielfalt, ökologische Nachhaltigkeit, digitale Bildung sowie bürgerschaftliches Engagement und Teilhabe aktiv fördern, und zwar durch Nutzung der spezifischen Finanzierungsmöglichkeiten, die das Programm für diese Zwecke bietet, durch Sensibilisierung der Teilnehmenden, durch den Austausch bewährter Verfahren und durch die Wahl eines geeigneten Konzepts für ihre Aktivitäten. ZIELE DER AKTION Ziel der im Rahmen von Erasmus+ finanzierten Mobilitätsaktivitäten ist es, Lernmöglichkeiten für Einzelpersonen zu schaffen und die Internationalisierung und institutionelle Entwicklung von Berufsbildungsanbietern und anderen Organisationen, die in der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig sind, zu unterstützen. Die Aktion wird die Umsetzung der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Osnabrücker Erklärung84, der europäischen Kompetenzagenda85und der Initiative „Union der Kompetenzen“86 unterstützen. Zudem wird sie zur Schaffung des europäischen Bildungsraums beitragen. Konkret lauten die Ziele dieser Aktion wie folgt: Steigerung der Qualität der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung in Europa durch: • Stärkung von Schlüssel- und Querschnittskompetenzen, insbesondere des Sprachenlernens und digitale Kompetenzen • Unterstützung der Entwicklung arbeitsplatzbezogener Kompetenzen, die auf dem derzeitigen und dem künftigen Arbeitsmarkt benötigt werden • Austausch bewährter Verfahren und Förderung des Einsatzes neuer und innovativer pädagogischer Methoden und Technologien sowie Unterstützung der beruflichen Fortbildung von Lehrkräften, Ausbildern, Mentoren und sonstigem Personal in der Berufsbildung • Aufbau der Kapazitäten von Berufsbildungsanbietern für die Durchführung hochwertiger Mobilitätsprojekte und ihrer Fähigkeit zur Bildung hochwertiger Partnerschaften bei gleichzeitiger Entwicklung ihrer Internationalisierungsstrategie • Schaffung realistischer Mobilitätsmöglichkeiten für alle Lernenden in der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung sowie Erhöhung der durchschnittlichen Mobilitätsdauer von Lernenden in der Berufsbildung, um die Qualität und Wirkung zu verbessern • Förderung der Qualität, Transparenz und Anerkennung der Lernergebnisse von Mobilitätsphasen im Ausland, insbesondere durch den Einsatz europäischer Werkzeuge und Instrumente Stärkung der europäischen Dimension des Lehrens und Lernens durch: • Förderung der Werte Inklusion und Vielfalt, Toleranz und demokratische Teilhabe • Förderung des Wissens über das gemeinsame europäische Erbe und die europäische Vielfalt 84 https://www.bibb.de/dokumente/pdf/ab31_corrigendum_osnabruecker_erklaerung.pdf. 85 https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1223&langId=de. 86 https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/union-skills_de. https://www.bibb.de/dokumente/pdf/ab31_corrigendum_osnabruecker_erklaerung.pdf https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1223&langId=de https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/union-skills_de 93 • Unterstützung des Aufbaus professioneller Netzwerke in ganz Europa WIE KÖNNEN ERASMUS+-MOBILITÄTSMÖGLICHKEITEN WAHRGENOMMEN WERDEN? Berufsbildungsanbieter und andere Organisationen, die in der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig sind, können eine Förderung auf zweierlei Weise beantragen: • Kurzfristige Projekte für die Mobilität von Lernenden und Personal – diese Projekte bieten den Antragstellern die Möglichkeit, verschiedene Mobilitätsaktivitäten über einen Zeitraum von sechs bis achtzehn Monaten zu organisieren. Kurzfristige Projekte sind die beste Option für Organisationen, die zum ersten Mal einen Antrag auf Teilnahme an Erasmus+ stellen, oder für Organisationen, die nur eine begrenzte Anzahl von Aktivitäten organisieren möchten. oder • Akkreditierte Mobilitätsprojekte für Lernende und Personal – diese Projekte stehen nur Organisationen offen, die über eine Erasmus-Akkreditierung im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung verfügen. Dieser besondere Finanzierungsbereich ermöglicht es akkreditierten Organisationen, regelmäßig Mittel für Mobilitätsaktivitäten zu erhalten, die zur schrittweisen Umsetzung ihres Erasmus-Plans beitragen. Erasmus-Akkreditierungen stehen allen Organisationen offen, die regelmäßig Mobilitätsaktivitäten organisieren möchten. Eine frühere Erfahrung im Rahmen des Programms ist für einen Akkreditierungsantrag nicht erforderlich. Um mehr über diese Möglichkeit zu erfahren, lesen Sie bitte das Kapitel dieses Leitfadens über die Erasmus-Akkreditierung in den Bereichen Erwachsenenbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung und Schulbildung. Darüber hinaus können sich Organisationen an dem Programm beteiligen, ohne einen Antrag einzureichen, und zwar durch: • Beitritt zu einem bestehenden Erasmus+-Mobilitätskonsortium, das von einem akkreditierten Konsortialkoordinator in ihrem Land geleitet wird und neue Mitglieder aufnimmt, oder • Aufnahme von Teilnehmenden aus einem anderen Land: Jede Organisation kann Lernende oder Personal von einer Partnerorganisation im Ausland aufnehmen. Die Tätigkeit als aufnehmende Organisation ist eine wertvolle Erfahrung und eine gute Möglichkeit, mehr über das Programm zu erfahren, bevor Sie selbst einen Antrag stellen. Berufsbildungsanbietern wird nahegelegt, sich an europäischen Online-Plattformen wie EPALE und eTwinning zu beteiligen. EPALE bietet die Möglichkeit, mit Kolleginnen und Kollegen in ganz Europa in Kontakt zu treten und von ihnen zu lernen, und zwar durch Blogbeiträge, Foren und das Tool zur Partnersuche; die Plattform ermöglicht es, Praxisgemeinschaften zu bilden, Lernmaterial zu finden und an Veranstaltungen teilzunehmen. Sie bietet auch die Gemeinschaft der europäischen Berufsbildungspraktiker (https://epale.ec.europa.eu/de/practitioners-in-vet), einen Raum für Lehrkräfte berufsbildender Schulen, Ausbildende und betriebliche Betreuer, um zusammenzuarbeiten und sich über europäische Initiativen zu informieren. eTwinning ist eine im Rahmen von Erasmus+ finanzierte Online-Gemeinschaft, die auf einer sicheren Plattform gehostet und für Lehrkräfte und Schulpersonal zugänglich ist, die von der nationalen eTwinning-Organisation zugelassen wurden. Über eTwinning können Berufsbildungsanbieter gemeinsame virtuelle Klassenzimmer einrichten und Projekte mit anderen Berufsbildungsanbietern und sonstigen Partnerorganisationen (d. h. aufnehmenden Unternehmen) durchführen, während Lehrkräfte und Ausbilder Diskussionen und einen Erfahrungsaustausch mit Kollegen führen und vielfältige Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung wahrnehmen können. eTwinning bietet auch ein ideales Umfeld für die Suche nach Partnern für künftige Projekte. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Die antragstellende Organisation ist der Hauptakteur in einem Projekt der Leitaktion 1. Im Antragsverfahren für kurzfristige Projekte ebenso wie für Erasmus-Akkreditierungen geht es insbesondere um die Bedürfnisse und Pläne der antragstellenden Organisation (oder deren Konsortium). Die antragstellende Organisation verfasst den Antrag und reicht ihn ein, unterzeichnet 94 die Finanzhilfevereinbarung, führt die Mobilitätsaktivitäten durch und erstattet der nationalen Agentur Bericht. Sobald die Finanzhilfevereinbarung in Kraft tritt, wird der Antragsteller förmlich zum „Begünstigten“ einer EU-Finanzhilfe. Bei einem Mobilitätsprojekt kann es Aktivitäten im Rahmen der Outgoing- oder Incoming-Mobilität geben. Bei den meisten Arten verfügbarer Aktivitäten handelt es sich um Outgoing-Mobilität. Das bedeutet, dass die antragstellende Organisation (der Begünstigte) als entsendende Organisation fungiert: Sie wählt Teilnehmer aus und schickt sie zu einer aufnehmenden Organisation im Ausland. Darüber hinaus gibt es besondere Arten von Incoming-Aktivitäten, die es den antragstellenden Organisationen ermöglichen, Experten oder in der Ausbildung befindliche Lehrkräfte und Pädagogen zu ihrer Organisation einzuladen. Der Zweck von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmende aus dem Ausland (Incoming-Mobilität) besteht nicht in einem beiderseitigen Austausch, sondern darin, Personen zur antragstellenden Organisation zu bringen, die zu ihrer Entwicklung und Internationalisierung beitragen können. Bei der Durchführung aller im Rahmen dieser Aktion geförderten Aktivitäten müssen die Erasmus-Qualitätsstandards87 eingehalten werden. Die Erasmus-Qualitätsstandards umfassen konkrete Durchführungsverfahren für Projektaufgaben wie die Auswahl und Vorbereitung der Teilnehmenden, die Festlegung, Bewertung und Anerkennung von Lernergebnissen, die Weitergabe von Projektergebnissen usw. Das Sprachenlernen ist ein wichtiger Bestandteil eines jeden Mobilitätsprojekts: Die begünstigten Organisationen sollten ihren Teilnehmenden vor und während der Mobilitätsaktivitäten Unterstützung beim Sprachenlernen anbieten. Zu diesem Zweck finanziert Erasmus+ die Plattform für die Online-Sprachunterstützung, die von allen Erasmus+-Teilnehmenden kostenlos genutzt werden kann. Wie können Sie Partner für Ihre Mobilitätsaktivitäten finden? Erasmus+ bietet verschiedene Instrumente und Möglichkeiten, um Partner für Ihre Mobilitätsaktivitäten zu finden: • Die European School Education Platform (ESEP) bietet Organisationen der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Schulbildung ein Online-Instrument für die Partnersuche. Wenn Sie sich auf der Plattform registrieren, können Sie Mitteilungen zu Ihrer Partnersuche veröffentlichen und nach Mitteilungen anderer Organisationen suchen: www.school-education.ec.europa.eu/en/connect/partner-search. • Schulungs- und Kooperationsaktivitäten werden regelmäßig von den nationalen Erasmus+-Agenturen organisiert. Sie umfassen Kontaktseminare, Online-Veranstaltungen und andere Möglichkeiten der Partnersuche für Erasmus+- Antragsteller und Begünstigte. Informationen über Schulungs- und Kooperationsaktivitäten sind auf den einschlägigen Websites der nationalen Agentur und auf der Website des SALTO-Ressourcenzentrums für Schulungs- und Kooperationsaktivitäten („SALTO Education & Training TCA Resource Centre“) verfügbar: www.salto-et.net. • Über die Erasmus+-Projektergebnis-Plattform kann nach allen akkreditierten Organisationen und genehmigten Projekten gesucht werden: www.erasmus-plus.ec.europa.eu/projects. Bereichsübergreifende Dimensionen Alle Mobilitätsprojekte sollten die folgenden, für das gesamte Programm Erasmus+ relevanten Dimensionen berücksichtigen: Inklusion und Vielfalt Im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards müssen Organisationen, die Unterstützung aus dem Programm erhalten, sicherstellen, dass sie Teilnehmenden aus allen Verhältnissen Mobilitätsmöglichkeiten in inklusiver und gerechter Weise bieten. Bei der Auswahl der Lernenden, die an den Projektaktivitäten teilnehmen, sollten wichtige Faktoren wie die Beweggründe und Leistungen der Teilnehmenden sowie ihre persönlichen Entwicklungs- und Lernbedürfnisse berücksichtigt 87 Erasmus-Qualitätsstandards: www.erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility-projects-vet-adults-schools. https://school-education.ec.europa.eu/en/connect/partner-search https://salto-et.net/ https://erasmus-plus.ec.europa.eu/projects https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility-projects-vet-adults-schools 95 werden. Ebenso sollte bei der Auswahl von teilnehmendem Personal sichergestellt werden, dass die Vorteile ihrer beruflichen Fortbildung allen Lernenden in der Organisation zugutekommen. Während der gesamten Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Mobilitätsaktivitäten sollten die entsendende und die aufnehmende Organisation die Teilnehmenden in wichtige Entscheidungen einbeziehen, um den größtmöglichen Nutzen und die größtmögliche Wirkung für jeden Teilnehmenden zu gewährleisten. Begünstigte und andere teilnehmende Organisationen, die allgemeine und berufliche Bildung anbieten, werden ermutigt, aktiv Mobilitätsmöglichkeiten bereitzustellen und zu fördern, indem sie beispielsweise Mobilitätsfenster in ihren akademischen Kalender aufnehmen und standardmäßige Wiedereingliederungsmaßnahmen für zurückkehrende Teilnehmende festlegen. Ökologisch nachhaltige und verantwortungsvolle Praktiken Im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards müssen Organisationen, die Unterstützung aus dem Programm erhalten, bei ihren Teilnehmenden ein ökologisch nachhaltiges und verantwortungsvolles Verhalten fördern und das Bewusstsein dafür schärfen, wie wichtig es ist, Maßnahmen zur Verringerung oder zum Ausgleich des ökologischen Fußabdrucks von Mobilitätsaktivitäten zu ergreifen. Diese Grundsätze sollten in die Vorbereitung und Durchführung aller Programmaktivitäten einfließen, insbesondere durch die Nutzung spezifischer finanzieller Unterstützung durch das Programm zur Förderung nachhaltiger Verkehrsmittel. Organisationen, die allgemeine und berufliche Bildung anbieten, sollten diese Grundsätze in ihre tägliche Arbeit integrieren und aktiv eine Änderung der Denkweise und des Verhaltens ihrer Lernenden und ihres Personals fördern. Digitaler Wandel in der allgemeinen und beruflichen Bildung Im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards unterstützt das Programm alle teilnehmenden Organisationen dabei, digitale Instrumente und Lernmethoden in ihre Arbeit zu integrieren und so ihre physischen Aktivitäten zu ergänzen, die Zusammenarbeit zwischen Partnerorganisationen zu verbessern, ihre Lern- und Lehrqualität und -inklusivität zu steigern und ihre digitalen Kompetenzen weiterzuentwickeln. Zudem sollten die Berufsbildungseinrichtungen ihre Lernenden für die im Rahmen des Programms gebotenen Möglichkeiten sensibilisieren, einschlägige digitale Kompetenzen zu erwerben und weiterzuentwickeln, u. a. über das an Lernende in der Berufsbildung und junge Hochschulabsolventen gerichtete Praktikumsprogramm „Digitale Chance“ (Digital Opportunity Traineeships)88. Darüber hinaus kann das teilnehmende Personal am Praktikumsprogramm „Digitale Chance“ (Digital Opportunity Traineeships) teilnehmen: Dabei handelt es sich um Mobilitätsaktivitäten, die es den Teilnehmenden ermöglichen, digitale Kompetenzen zu erwerben und ihre Fähigkeit zu entwickeln, mithilfe digitaler Tools zu schulen, zu unterrichten und andere Aufgaben zu erfüllen. Derartige Aktivitäten können mit jedem der verfügbaren Formate der Personalmobilität organisiert werden. Teilhabe am demokratischen Leben Das Programm soll den Teilnehmern helfen, sich mit den Vorteilen eines aktiven Bürgersinns und der Teilhabe am demokratischen Leben vertraut zu machen. Die geförderten Mobilitätsaktivitäten sollten die partizipatorischen Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen der Zivilgesellschaft sowie die Entwicklung von sozialen und interkulturellen Kompetenzen, kritischem Denken und Medienkompetenz stärken. Die Projekte sollten, wo immer möglich, die Teilhabe am demokratischen Leben und das soziale und zivilgesellschaftliche Engagement durch formale oder nichtformale Lernaktivitäten fördern. Sie sollten das Verständnis für die Europäische Union und die gemeinsamen europäischen Werte entwickeln oder verbessern, 88 Eine Mobilitätsaktivität für Lernende in der Berufsbildung wird als „Digitale Chance“-Praktikum (Digital Opportunity Traineeship) angesehen, wenn dabei eine oder mehrere der folgenden Aktivitäten ausgeübt wird: digitales Marketing (beispielsweise Management sozialer Medien, Web-Analytik); digitales grafisches, mechanisches oder architektonisches Design; Entwicklung von Apps, Software, Skripten oder Websites; Installation, Wartung und Verwaltung von IT Systemen und Netzwerken; Cybersicherheit; Datenanalytik, gezielte Datensuche und bildliche Datendarstellung; Programmierung und Training von Robotern und Anwendungen künstlicher Intelligenz. Allgemeine Kundenbetreuung, Auftragserfüllung, Dateneingabe oder Büroarbeiten fallen nicht in diese Kategorie. 96 darunter die Achtung demokratischer Grundsätze, die Menschenwürde, die Einheit und Vielfalt, den interkulturellen Dialog sowie das gesellschaftliche, kulturelle und historische Erbe Europas. AKTIVITÄTEN In diesem Abschnitt wird die Art von Aktivitäten vorgestellt, die im Rahmen von Erasmus+ sowohl im Rahmen kurzfristiger Projekte als auch im Rahmen akkreditierter Projekte finanziert werden können. Alle Lernmobilitätsaktivitäten müssen Folgendes sein: • pädagogisch: Sie müssen darauf ausgerichtet sein, dass Teilnehmende neue Kenntnisse, Fähigkeiten, Kompetenzen und Einstellungen erwerben bzw. vorhandene verbessern; • transnational: Sie müssen Interaktionen zwischen Menschen aus verschiedenen Ländern zum Zweck des gegenseitigen Austauschs und des Lernens voneinander vorsehen; • strukturiert: Sie müssen eine klare Methodik, ein klares Lernprogramm und geplante Lernergebnisse aufweisen; • strategisch: Sie müssen zu einem breiteren Spektrum von Projekt- oder Akkreditierungszielen beitragen. Alle Mobilitätsaktivitäten für Lernende und Personal müssen in einer Organisation im Ausland stattfinden, wobei das Personal der aufnehmenden Organisationen federführend ist (die aufnehmenden Organisationen werden auch als „Gasteinrichtungen“ bezeichnet). Zweigstellen der entsendenden Organisation oder andere mit der entsendenden Organisation verbundene Stellen können nicht als aufnehmende Organisationen fungieren, wenn sie die Anforderung für - länderübergreifende Aktivitäten nicht erfüllen. Bei jeder Aktivität können Personen, die Teilnehmende mit geringeren Chancen, Minderjährige oder zu beaufsichtigende junge Erwachsene begleiten, zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten. Begleitpersonen können während der gesamten Dauer oder eines Teils der Dauer der Aktivität unterstützt werden. PERSONALMOBILITÄT Förderfähige Aktivitäten ▪ Job Shadowing (2 bis 60 Tage) ▪ Lehr- oder Schulungstätigkeit (2 bis 365 Tage) ▪ Kurse und Schulungen (2 bis 10 Tage) Zusätzlich zur physischen Mobilität können alle Mobilitätsaktivitäten für Personal mit virtuellen Lernaktivitäten kombiniert werden. Die oben angegebene Mindest- und Höchstdauer gilt für die Komponente der physischen Mobilität. Die durchgeführten Aktivitäten müssen die folgenden qualitativen Anforderungen erfüllen: Job Shadowing/Hospitationen: Die Teilnehmenden können dabei einen gewissen Zeitraum bei einer aufnehmenden Organisation in einem anderen Land verbringen, um durch Beobachtung und Interaktion neue Verfahren zu erlernen und neue Ideen zu sammeln. Hospitationen erfordern eine eindeutige Identifizierung des verantwortlichen Mentors in der aufnehmenden Organisation, d. h. der Person, die der Teilnehmende während der Dauer der Aktivität begleitet. Ein Mentor kann von maximal zwei Teilnehmenden gleichzeitig begleitet werden. Unterrichts- oder Ausbildungstätigkeiten über längere Zeiträume: Die Teilnehmenden können dabei für einen gewissen Zeitraum in einer aufnehmenden Organisation in einem 97 anderen Land unterrichten oder Schulungen für Lernende anbieten, um durch die Erfüllung ihrer Aufgaben und den Austausch mit Fachkollegen zu lernen. Kurse und Schulungen: Die Teilnehmenden können dabei von einem strukturierten Kurs oder einer ähnlichen Art von Schulung profitieren, die von qualifizierten Fachkräften auf der Grundlage eines vordefinierten Lernprogramms und von Lernergebnissen durchgeführt wird. Die Gesamthöhe der Finanzhilfe89 für „Kurse und Schulungen“ ist auf höchstens 50 % der gewährten Projektfinanzhilfe begrenzt. Für Projekte mit einer gewährten Finanzhilfe von insgesamt bis zu 40 000 EUR wird diese Obergrenze auf 20 000 EUR festgesetzt. Höchstens drei Personen derselben entsendenden Organisation und höchstens zehn Personen aus demselben Mobilitätskonsortium können Finanzmittel für die gemeinsame Teilnahme an demselben Kurs erhalten. Jede Person kann nur an einem Kurs pro Projekt teilnehmen. Die Schulung muss eine klare transnationale Komponente umfassen, z. B. durch die Förderung der Lerninteraktion zwischen Teilnehmenden aus verschiedenen Ländern oder indem andere Elemente des transnationalen Austauschs von Verfahren integriert werden, beispielsweise durch eine starke Einbeziehung von Berufsbildungspersonal aus dem aufnehmenden Land, das mit Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausland interagiert und ihnen seine Verfahren veranschaulicht. Der Inhalt der Kurse und Schulungen muss für die beruflichen Kompetenzen des teilnehmenden Personals und die Ziele des Projekts oder der Akkreditierung relevant sein. Gefördert werden beispielsweise Kurse und Schulungen, die von öffentlichen Einrichtungen oder Freiwilligenorganisationen ausgerichtet werden, Aktivitäten, die im Rahmen eines Austauschs von Verfahren zwischen Organisationen in verschiedenen Ländern organisiert werden, sowie kommerziell verfügbare Kurse und Schulungen. Völlig passive Aktivitäten wie das Anhören von Vorträgen, Reden oder Massenkonferenzen werden nicht unterstützt. Konferenzen und ähnlich bezeichnete Veranstaltungen können nur dann für eine Finanzierung in Betracht kommen, wenn die Teilnehmenden den größten Teil ihrer Zeit für strukturierte Schulungen, Workshops, praktische Übungen, den Austausch von Verfahren mit Kolleginnen und Kollegen oder andere Formen des aktiven Lernens aufwenden. Die Antragsteller sollten sich darüber im Klaren sein, dass alle Kursanbieter völlig unabhängig vom Programm Erasmus+ sind und als Dienstleister auf einem freien Markt agieren. Die Wahl der Kurse und Schulungen liegt folglich in der Verantwortung der begünstigten Organisation. Als Orientierungshilfe für die Antragsteller bei ihrer Wahl wurden folgende Qualitätsstandards entwickelt: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/quality-standards-key-action-1 Förderfähige Teilnehmende Zu den förderfähigen Teilnehmenden zählen Lehrkräfte, Ausbilder und alle sonstigen nicht lehrenden Experten und Angehörigen des Personals, die in der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung tätig sind. Zu den förderfähigen nicht lehrenden Angehörigen des Personals zählen Personen, die in der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung tätig sind, entweder in 89 Die Budgetkategorie „Inklusionsunterstützung für Teilnehmende“ wird nicht auf diese Obergrenze angerechnet. https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/quality-standards-key-action-1 98 Berufsbildungseinrichtungen (als Führungskräfte, internationale Mobilitätsbeauftragte, Erasmus+-Koordinatoren usw.) oder in anderen Organisationen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung (z. B. Ausbildende in lokalen Partnerunternehmen, Beratende, Erasmus+-Koordinatoren, Politikkoordinatoren mit Zuständigkeit für die berufliche Aus- und Weiterbildung usw.). Die Teilnehmenden müssen bei der entsendenden Organisation tätig sein oder regelmäßig mit ihr zusammenarbeiten, um die Durchführung ihrer Kernaktivitäten zu unterstützen (z. B. als externe und betriebliche Ausbildende, Expertinnen und Experten, Freiwillige, Vorstandsmitglieder, Inspektoren usw.). In allen Fällen müssen die Aufgaben, die den Teilnehmenden mit der entsendenden Organisation verbinden, so dokumentiert sein, dass die nationale Agentur diese Verbindung überprüfen kann (z. B. mit einem Arbeits- oder Freiwilligenvertrag, einer Aufgabenbeschreibung oder einem ähnlichen Dokument). Die nationalen Agenturen etablieren eine transparente und einheitliche Praxis in der Frage, was in ihrem nationalen Kontext unter annehmbaren Arbeitsverhältnissen und Belegunterlagen zu verstehen ist. Bedienstete, die vom Ausland aus arbeiten, können in dem Land, in dem sie arbeiten, nicht an Aktivitäten teilnehmen. Förderfähige Orte Die Aktivitäten müssen im Ausland stattfinden, und zwar entweder in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Die Aktivitäten müssen in dem Land stattfinden, in dem die Aufnahmeorganisation rechtmäßig ansässig ist. Jede Mobilitätsaktivität kann nur in einem Land stattfinden.90 Darüber hinaus können Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung verfügen, Teilnehmende zu einem Job Shadowing und zu einer Lehr- oder Schulungstätigkeit in nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer entsenden (Regionen 1 bis 3 und 5 bis 14, siehe Teil A: Förderfähige Länder). Hinweis: Mobilitätsaktivitäten nach Belarus und Russland sind nicht förderfähig. Dokumentation der Lernergebnisse Die Anforderungen an die Dokumentation der Lernergebnisse sind in den Erasmus- Qualitätsstandards festgelegt und in der Finanzhilfevereinbarung zum Projekt weiter ausgeführt. Vor Beginn der Mobilitätsaktivität müssen die entsendende Organisation, die aufnehmende Organisation und der Teilnehmende eine Lernvereinbarung (oder ein ähnliches Dokument) abschließen, in der die erwarteten Lernergebnisse des Teilnehmenden aufgeführt sind. Für Kurse und Schulungen kann anstelle einer Lernvereinbarung ein Kursprogramm genutzt werden. Nach der Aktivität müssen die vom Teilnehmenden erzielten Lernergebnisse durch Ausstellung eines Europass-Mobilitätsnachweises oder eines ähnlichen Dokuments anerkannt werden. Die begünstigte Organisation muss eine Kopie des ausgestellten Dokuments als Nachweis dafür 90 Kurze grenzüberschreitende Reisen sind zulässig, wenn dies für die Aktivität relevant ist; für die Zwecke der Finanzhilfeberechnung gilt dies jedoch nicht als Änderung des Landes, in dem sich der Veranstaltungsort befindet. Werden aufeinanderfolgende Aktivitäten in verschiedenen Ländern organisiert, so muss jede Aktivität für sich sämtliche einschlägigen Förderkriterien erfüllen. 99 aufbewahren, dass die Aktivität abgeschlossen wurde. Darüber hinaus kann die nationale Agentur verlangen, dass der Begünstigte eine Finanzhilfevereinbarung mit dem Teilnehmenden unterzeichnet und diese als Teil der Belegunterlagen aufbewahrt. Diese Anforderung ist in der Finanzhilfevereinbarung anzugeben. MOBILITÄT DER LERNENDEN Förderfähige Aktivitäten ▪ Teilnahme an Kompetenzwettbewerben im Berufsbildungsbereich (1 bis 10 Tage) ▪ Gruppenmobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung (2 bis 30 Tage, mindestens zwei Lernende in der beruflichen Bildung pro Gruppe) ▪ Kurzfristige Lernmobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung (10 bis 89 Tage) ▪ Langfristige Lernmobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung (ErasmusPro) (90 bis 365 Tage) Zusätzlich zur physischen Mobilität können alle Mobilitätsaktivitäten für Lernende mit virtuellen Lernaktivitäten kombiniert werden. Die oben angegebene Mindest- und Höchstdauer gilt für die Komponente der physischen Mobilität. Die durchgeführten Maßnahmen müssen die folgenden qualitativen Anforderungen erfüllen: Teilnahme an Kompetenzwettbewerben im Berufsbildungsbereich: Lernende in der beruflichen Bildung können an internationalen branchenspezifischen Veranstaltungen teilnehmen, bei denen sie ihre Kompetenzen im Rahmen eines Wettbewerbs unter Beweis stellen, was von zentraler Bedeutung für die Förderung, die Anerkennung und den Austausch von Erfahrungen, Know-how und technischen Innovationen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung ist91. Gefördert werden auch Personal, Mentoren oder Experten, die die Lernenden während der Aktivität begleiten. Gruppenmobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung: Eine Gruppe von Lernenden aus der entsendenden Organisation kann gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen im Ausland bei einer Partnerorganisation, die berufliche Bildung anbietet, lernen. Die entsendende Organisation muss die Lernaktivitäten in Zusammenarbeit mit einer Partnerorganisation, die berufliche Bildung anbietet, im aufnehmenden Land konzipieren.92 Lehrkräfte, Ausbilder oder anderes qualifiziertes Lehrpersonal aus der entsendenden Organisation müssen die Lernenden während der gesamten Dauer der Aktivität begleiten und ihren Lernprozess anleiten. Bei Bedarf können auch andere Erwachsene als Begleitpersonen fungieren, um das begleitende Personal zu unterstützen.93 91 Weitere Einzelheiten zur Definition von Kompetenzwettbewerben im Berufsbildungsbereich sind in Teil D – Glossar enthalten. 92 Programme für Gruppenaktivitäten, die ausschließlich oder hauptsächlich aus kommerziell angebotenen Aktivitäten bestehen, wie z. B. Kurse an einer Sprachschule oder andere kommerzielle „gebrauchsfertige“ Aktivitäten, sind nicht förderfähig. Die Aktivitäten bei dem aufnehmenden Berufsbildungsanbieter können durch eine Zeit des arbeitsbasierten Lernens in einem Unternehmen ergänzt werden. Wenn dies für das Lernprogramm der Aktivität relevant ist, können Lernende einen Teil des Mobilitätszeitraums mit gemeinsamen Ausflügen in die Natur und zu kulturellen Stätten, internationalen Wettbewerben oder mit anderen relevanten Inhalten verbringen. Diese Inhalte müssen jedoch gegenüber den wichtigsten Lernaktivitäten stets zweitrangig und in ein von den beiden Berufsbildungsanbietern entwickeltes Peer-Learning-Programm eingebettet sein. 93 In jedem Fall sind die entsendenden und aufnehmenden Organisationen dafür verantwortlich, dass die geltenden Vorschriften und Gesetze in den Entsende- und Aufnahmeländern vollständig eingehalten werden. 100 Kurzfristige Lernmobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung: Lernende in der beruflichen Bildung können einen Auslandsaufenthalt zu Lernzwecken bei einer Partnerorganisation, die berufliche Bildung anbietet, in einem Unternehmen oder bei einer anderen im Bereich der beruflichen Bildung oder auf dem Arbeitsmarkt tätigen Organisation absolvieren. Der Lernzeitraum muss eine stark arbeitsbezogene Komponente umfassen, und für jeden Teilnehmenden muss ein individuelles Lernprogramm aufgestellt werden. Für Teilnehmende mit geringeren Chancen kann die Mobilität mit einer Mindestdauer von zwei Tagen organisiert werden, sofern dies gerechtfertigt ist. Langfristige Lernmobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung (ErasmusPro): Lernende in der beruflichen Bildung können einen Auslandsaufenthalt zu Lernzwecken bei einer Partnerorganisation, die berufliche Bildung anbietet, in einem Unternehmen oder bei einer anderen im Bereich der beruflichen Bildung oder auf dem Arbeitsmarkt tätigen Organisation absolvieren. Der Lernzeitraum muss eine stark arbeitsbezogene Komponente umfassen, und für jeden Teilnehmenden muss ein individuelles Lernprogramm aufgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass der Unterschied zwischen den Formaten Gruppen- und Einzelaktivität nicht auf den Reise- und Unterbringungsmodalitäten beruht, sondern vielmehr auf den Anforderungen für gemeinsame oder individuelle Lernprogramme, wie nachstehend unter „Dokumentation der Lernergebnisse“ beschrieben. Dementsprechend wird für Gruppen- bzw. Einzelaktivitäten ein unterschiedliches Maß an organisatorischer Unterstützung bereitgestellt, wie in den am Ende dieses Kapitels angegebenen Regeln für die Finanzierung festgelegt. Förderfähige Teilnehmende Zu den förderfähigen Teilnehmenden zählen Lernende und Auszubildende in der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung. Die Teilnehmenden müssen in ein förderfähiges Programm für die berufliche Erstausbildung oder Weiterbildung eingeschrieben sein.94 Junge Absolventen (einschließlich ehemaliger Auszubildender) von förderfähigen Programmen für die berufliche Erstausbildung und Weiterbildung können bis zu 12 Monate nach ihrem Abschluss an der Aktion teilnehmen. Wenn die Teilnehmenden nach dem Abschluss einen obligatorischen Militär- oder Zivildienst abgeleistet haben, wird der Zeitraum der Förderfähigkeit um die Dauer des betreffenden Dienstes verlängert. Die Teilnehmenden einer Gruppenmobilität müssen in ein förderfähiges Programm für die berufliche Erstausbildung eingeschrieben sein.95 Förderfähige Orte Die Aktivitäten müssen im Ausland stattfinden, und zwar entweder in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Die Aktivitäten müssen in dem Land stattfinden, in dem die Aufnahmeorganisation rechtmäßig ansässig ist. Jede Mobilitätsaktivität kann nur in einem Land stattfinden.96 94 Die förderfähigen Programme für die berufliche Erstausbildung oder Weiterbildung werden in jedem EU-Mitgliedstaat oder jedem mit dem Programm assoziierten Drittland von der zuständigen nationalen Behörde festgelegt und auf der Website der zuständigen nationalen Agentur veröffentlicht. 95 Die zuständige nationale Behörde entscheidet, ob alle oder nur einige Programme der beruflichen Erstausbildung als Gruppenmobilitätsaktivitäten förderfähig sind. 96 Kurze grenzüberschreitende Reisen sind zulässig, wenn dies für die Aktivität relevant ist; für die Zwecke der Finanzhilfeberechnung gilt dies jedoch nicht als Änderung des Landes, in dem sich der Veranstaltungsort befindet. Werden aufeinanderfolgende Aktivitäten in verschiedenen Ländern organisiert, so muss jede Aktivität für sich sämtliche einschlägigen Förderkriterien erfüllen. 101 Darüber hinaus können Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung verfügen, Lernende für kurzfristige Lernmobilität, langfristige Lernmobilität (ErasmusPro) und die Teilnahme an Kompetenzwettbewerben im Berufsbildungsbereich in nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer entsenden (Regionen 1 bis 3 und 5 bis 14, siehe Teil A: Förderfähige Länder). Hinweis: Mobilitätsaktivitäten nach Belarus und Russland sind nicht förderfähig. Die Gruppenmobilität von Lernenden in der beruflichen Aus- und Weiterbildung muss bei einem aufnehmenden Berufsbildungsanbieter stattfinden. In Ausnahmefällen können Aktivitäten an einem anderen Ort im Land der aufnehmenden Organisation stattfinden, sofern dies aufgrund der Inhalte und Qualität der Aktivität angebracht ist. In diesem Fall werden die Reisekosten der Teilnehmer von der aufnehmenden Organisation zum Veranstaltungsort nicht als transnationale Mobilitätsaktivität betrachtet. Daher können für diesen Zweck keine zusätzlichen Mittel beantragt werden. Darüber hinaus kann die Gruppenmobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung an dem Sitz einer Einrichtung der Europäischen Union stattfinden, wenn die Aktivität bei einer EU- Einrichtung oder in Zusammenarbeit mit einer solchen organisiert wird.97 Unabhängig vom Ort, an dem die Aktivität stattfindet, müssen an den Gruppenaktivitäten Lernende aus mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern teilnehmen. Dokumentation der Lernergebnisse Die Anforderungen an die Dokumentation der Lernergebnisse sind in den Erasmus- Qualitätsstandards festgelegt und in der Finanzhilfevereinbarung zum Projekt weiter ausgeführt. Individuelle Mobilitätsaktivitäten: Vor Beginn der Aktivität müssen die entsendende Organisation, die aufnehmende Organisation und der Teilnehmende eine Lernvereinbarung (oder ein ähnliches Dokument) abschließen, in der die erwarteten Lernergebnisse des Teilnehmenden aufgeführt sind. Nach der Aktivität müssen die vom Teilnehmenden erzielten Lernergebnisse durch Ausstellung eines Europass-Mobilitätsnachweises oder eines ähnlichen Dokuments anerkannt werden. Die begünstigte Organisation muss eine Kopie des ausgestellten Dokuments als Nachweis dafür aufbewahren, dass die Aktivität abgeschlossen wurde. Darüber hinaus kann die nationale Agentur verlangen, dass der Begünstigte eine Finanzhilfevereinbarung mit dem Teilnehmenden unterzeichnet und diese als Teil der Belegunterlagen aufbewahrt. Diese Anforderung ist in der Finanzhilfevereinbarung anzugeben. Gruppenmobilitätsaktivitäten: Es muss ein Lernprogramm für die gesamte Gruppe festgelegt werden (individuelle Lernvereinbarungen sind nicht erforderlich). Nach der Aktivität muss die begünstigte Organisation das Lernprogramm und eine Teilnehmerliste (auf der auch die Begleitpersonen aufgeführt sind) als Nachweis für den Abschluss der Aktivität aufbewahren. 97 Sitze der Organe der Europäischen Union sind Brüssel, Frankfurt, Luxemburg und Straßburg. Aktivitäten an den Sitzen der EU werden als transnationale Mobilität betrachtet, wenn Teilnehmende aus mindestens zwei Ländern gemeinsam an der Aktivität teilnehmen. In diesem Fall kann eine Finanzierung (wie im Abschnitt „Welche Regeln bestehen für die Finanzierung?“ beschrieben) für alle Teilnehmenden, unabhängig von ihrem Ursprungsland, beantragt werden. Eine Liste der Organe und Einrichtungen der EU finden Sie unter https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de. https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de 102 SONSTIGE UNTERSTÜTZTE AKTIVITÄTEN Förderfähige Aktivitäten ▪ Eingeladene Experten (2 bis 60 Tage) ▪ Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen (10 bis 365 Tage) Die durchgeführten Aktivitäten müssen die folgenden qualitativen Anforderungen erfüllen: Eingeladene Experten: Organisationen können Ausbildende, Lehrkräfte, Politikexpertinnen und Politikexperten oder andere qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland einladen, die zur Verbesserung der Lehr-, Ausbildungs- und Lernerfahrungen in der aufnehmenden Organisation beitragen können. Beispielsweise können eingeladene Experten Schulungen für das Personal der aufnehmenden Organisation anbieten, neue Lehrmethoden demonstrieren oder den Transfer bewährter Verfahren in den Bereichen Organisation und Verwaltung unterstützen. Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen: Antragstellende Organisationen können in der Ausbildung befindliche Lehrkräfte aufnehmen, die ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten. Förderfähige Teilnehmende Eingeladene Experten können alle Personen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland sein, die über Fachwissen verfügen und Schulungen halten können, die für die Bedürfnisse und Ziele der einladenden Organisation relevant sind. Die Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen steht Teilnehmenden offen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland an einem Ausbildungsprogramm für Lehrkräfte teilnehmen oder ein solches (oder ähnlich gelagertes Bildungsprogramm für Ausbilder oder Pädagogen) vor Kurzem abgeschlossen98 haben. Für ihre Teilnahme kann finanzielle Unterstützung gewährt werden, sofern die entsendende Einrichtung keine Finanzhilfe zu demselben Zweck gewährt. Förderfähige Orte Für eingeladene Experten und in Ausbildung befindliche Lehrkräfte/Pädagogen ist der Ort stets die begünstigte Organisation (einschließlich der Mitglieder eines Konsortiums). Dokumentation der Lernergebnisse Bei eingeladenen Experten muss das Lernprogramm, das der Experte vorlegen wird, vor der Aktivität mit der aufnehmenden Organisation abgestimmt werden. Nach der Aktivität muss die begünstigte Organisation das durchgeführte Lernprogramm als Nachweis für den Abschluss der Aktivität aufbewahren. Bei in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen gelten die für Einzelaktivitäten der Mobilität zu Lernzwecken beschriebenen Anforderungen. VORBEREITENDE BESUCHE Was ist ein vorbereitender Besuch? Bei einem vorbereitenden Besuch handelt es sich um einen Besuch von Mitarbeitern der entsendenden Organisation bei einer potenziellen aufnehmenden Organisation mit dem Ziel, eine Mobilitätsaktivität für Lernende oder Personal besser vorzubereiten. 98 Junge Absolventinnen und Absolventen können bis zu zwölf Monate nach dem Abschluss teilnehmen. Wenn die Teilnehmenden nach dem Abschluss einen obligatorischen Militär- oder Zivildienst abgeleistet haben, wird der Zeitraum der Förderfähigkeit um die Dauer des betreffenden Dienstes verlängert. 103 Wann kann ein vorbereitender Besuch organisiert werden? Jeder vorbereitende Besuch muss klar begründet sein und dazu dienen, die Inklusivität, Reichweite und Qualität der Mobilitätsaktivitäten zu verbessern. So können vorbereitende Besuche organisiert werden, um die Mobilität von Teilnehmern mit geringeren Chancen besser vorzubereiten, die Zusammenarbeit mit einer neuen Partnerorganisation aufzunehmen oder längere Mobilitätsaktivitäten vorzubereiten. Vorbereitende Besuche können zur Vorbereitung jeder Art von Mobilität von Lernenden oder Personal, mit Ausnahme von „Kursen und Schulungen“, organisiert werden. Wer kann an einem vorbereitenden Besuch teilnehmen? Vorbereitende Besuche können von allen Personen durchgeführt werden, die für Aktivitäten im Zusammenhang mit der Personalmobilität infrage kommen und an der Organisation des Projekts beteiligt sind. In Ausnahmefällen können Lernende, die an einer langfristigen Lernmobilität teilnehmen werden, und Teilnehmende, die bei allen Arten von Aktivitäten geringere Chancen haben, an vorbereitenden Besuchen für ihre Aktivitäten teilnehmen. An einem vorbereitenden Besuch können höchstens drei Personen teilnehmen. Wo können vorbereitende Besuche stattfinden? Vorbereitende Besuche finden in den Räumlichkeiten der potenziellen aufnehmenden Organisation oder an einem anderen Ort der geplanten Mobilitätsaktivitäten statt. Die für die Orte von Mobilitätsaktivitäten für Personal und Lernende geltenden Regeln sind auch auf die mit diesen Aktivitäten verbundenen vorbereitenden Besuche anzuwenden. Pro Aufnahmeorganisation kann nur ein vorbereitender Besuch organisiert werden. KURZFRISTIGE PROJEKTE FÜR DIE MOBILITÄT VON LERNENDEN UND PERSONAL IN DER BERUFLICHEN BILDUNG Kurzfristige Projekte für die Mobilität von Lernenden und Personal sind eine einfache und unproblematische Möglichkeit, eine Förderung durch Erasmus+ in Anspruch zu nehmen. Sie sollen es den Begünstigten ermöglichen, ohne Schwierigkeiten einige wenige Aktivitäten zu organisieren und Erfahrungen mit dem Programm zu sammeln. Um die kurzfristigen Projekte einfach zu halten, ist ihre Teilnehmerzahl und Projektlaufzeit begrenzt. Das Format steht nur Einzelorganisationen, nicht jedoch Konsortien offen. Akkreditierte Organisationen können keine kurzfristigen Projekte beantragen, da sie bereits ständigen Zugang zu Erasmus+-Mitteln haben. Der Antrag für kurzfristige Projekte umfasst eine Liste und Beschreibung der Aktivitäten, die die antragstellende Organisation zu organisieren beabsichtigt. FÖRDERKRITERIEN Förderfähige Organisationen: Wer ist antragsberechtigt? Antragsberechtigt99 sind die folgenden Organisationen: 99 Die Definition der förderfähigen Organisationen wird in jedem EU-Mitgliedstaat oder jedem mit dem Programm assoziierten Drittland von der zuständigen nationalen Behörde festgelegt und auf der Website der zuständigen nationalen Agentur zusammen mit einschlägigen Beispielen veröffentlicht. 104 (1) Organisationen, die berufliche Erstausbildung oder Weiterbildung anbieten100 (2) lokale und regionale Behörden, Koordinierungsgremien und andere Organisationen, denen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung eine Rolle zukommt (3) Unternehmen und andere öffentliche oder private Organisationen, die Lernende und Auszubildende in der beruflichen Bildung aufnehmen, ausbilden oder anderweitig mit ihnen zusammenarbeiten Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung verfügen, können keine kurzfristigen Projekte beantragen. Förderfähige Länder Antragstellende Organisationen müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Wo ist der Antrag zu stellen? Der Antrag wird bei der nationalen Agentur des Landes eingereicht, in dem der Antragsteller ansässig ist. Antragsfristen Runde 1 (für alle nationalen Agenturen): 19. Februar, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) Runde 2: Die nationalen Agenturen können beschließen, eine zweite Frist einzuräumen (Runde 2): In diesem Fall wird die nationale Agentur die Antragsteller über ihre Website informieren. Für die Runde 2 müssen die Antragsteller ihren Antrag bis zum 1. Oktober um 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) einreichen. Projektbeginn Die folgenden Anfangsdaten können für Projekte gewählt werden: ▪ Runde 1: zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember desselben Jahres ▪ Runde 2 (sofern zutreffend): zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai des Folgejahres Projektdauer 6–18 Monate Anzahl der Anträge Pro Auswahlrunde kann eine Organisation nur ein einziges kurzfristiges Projekt im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung beantragen. Organisationen, die im Rahmen der ersten Antragsrunde eine Finanzhilfe für ein kurzfristiges Projekt erhalten, können keinen Antrag für die zweite Runde derselben Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einreichen. Innerhalb eines Zeitraums von fünf aufeinanderfolgenden Jahren, in dem Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ergehen, können Organisationen höchstens drei Finanzhilfen für kurzfristige Projekte im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung erhalten. Im Zeitraum 2014–2020 erhaltene Finanzhilfen werden nicht auf diese Obergrenze angerechnet. 100 In einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Berufsbildungsanbieter, die einen Sonderstatus haben und unter der Aufsicht der nationalen Behörden eines anderen Landes stehen, müssen den Antrag möglicherweise bei der nationalen Agentur des Aufsicht führenden Landes stellen. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an die nationale Agentur im Gastland oder an das Land der zuständigen nationalen Behörde. Da alle Mobilitätsaktivitäten länderübergreifend sein müssen, können Berufsbildungsanbieter, die bei einer nationalen Agentur außerhalb des Landes, in dem sie ihren Sitz haben, einen Antrag stellen, weder mit anderen Organisationen im Land der nationalen Agentur, die den Antrag erhalten hat, noch mit Berufsbildungsanbietern, die einen ähnlichen Sonderstatus haben und bei derselben nationalen Agentur einen Antrag stellen, Incoming- oder Outgoing-Mobilitätsaktivitäten organisieren, selbst wenn diese Organisationen ihren Sitz in einem anderen Land haben als der Antragsteller. 105 Förderfähige Aktivitäten Alle Arten von Aktivitäten für die berufliche Aus- und Weiterbildung. Eine detaillierte Liste und Regeln finden Sie im Abschnitt „Aktivitäten“. Um förderfähig zu sein, müssen die Anträge mindestens eine Mobilitätsaktivität für Personal oder Lernende beinhalten. Projektumfang Ein Antrag für ein kurzfristiges Projekt kann höchstens 30 Teilnehmer an Mobilitätsaktivitäten umfassen. Vorbereitende Besuche und die Teilnahme von Begleitpersonen werden nicht auf diese Grenze angerechnet. Unterstützende Organisationen Eine unterstützende Organisation hilft der begünstigten Organisation bei praktischen Aspekten der Projektdurchführung, die nicht die Kernaufgaben des Projekts betreffen. Zu den Kernaufgaben des Projekts gehören die finanzielle Verwaltung der Programmmittel, der Kontakt mit der nationalen Agentur, die Berichterstattung über die durchgeführten Aktivitäten sowie alle Entscheidungen, die sich unmittelbar auf den Inhalt, die Qualität und die Ergebnisse der durchgeführten Aktivitäten auswirken (z. B. Wahl der Aktivitätsart, die Dauer und die Aufnahmeorganisation, Definition und Bewertung der Lernergebnisse). Die Beteiligung einer unterstützenden Organisation bedarf der Genehmigung durch die nationale Agentur. Die Rolle und die Pflichten der unterstützenden Organisationen müssen zwischen diesen Organisationen und der begünstigten Organisation förmlich festgelegt werden. Die unterstützende Organisation handelt unter der Leitung der begünstigten Organisation, die letztlich für die Ergebnisse und die Qualität der durchgeführten Aktivitäten verantwortlich bleibt. Alle Beiträge der unterstützenden Organisationen müssen den Erasmus- Qualitätsstandards entsprechen. Im Falle einer mangelhaften Umsetzung von Qualitätsstandards oder einer anderen Form der Nichteinhaltung dieser Anforderungen kann die nationale Agentur verlangen, dass der Begünstigte keine Unterstützung mehr für bestimmte Aufgaben erhält und diese selbst umsetzt. Kommt der Begünstigte seinen Verpflichtungen nicht nach, kann die nationale Agentur die Finanzhilfevereinbarung kündigen. Aufnehmende Organisationen, die den Teilnehmenden der begünstigten Organisation Lerninhalte und Mentoring zur Verfügung stellen, gelten nicht als unterstützende Organisationen, es sei denn, sie unterstützen den Begünstigten gleichzeitig bei anderen Aufgaben des Projektmanagements, die normalerweise von der entsendenden Organisation wahrgenommen werden. EIGNUNGSKRITERIEN, AUSSCHLUSSKRITERIEN UND VORSCHRIFTEN BEZÜGLICH ORIGINALINHALTEN UND URHEBERSCHAFT Die Antragsteller müssen über eine ausreichende operative und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen, um das vorgeschlagene Projekt durchführen zu können. Die Antragsteller müssen eine unterzeichnete ehrenwörtliche Erklärung vorlegen, in der sie bestätigen, dass keiner der in Teil C dieses Leitfadens aufgeführten Ausschlusskriterien auf sie zutrifft. Darüber hinaus bestätigen die Antragsteller mit der Unterzeichnung der Erklärung, dass der eingereichte Antrag Originalinhalte enthält, die von ihnen erstellt wurden, und dass keine anderen Organisationen oder externen Personen für die Abfassung des Antrags bezahlt wurden. Weitere Informationen zu den Eignungskriterien, den Ausschlusskriterien und den Vorschriften bezüglich Originalinhalten und Urheberschaft finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. 106 ZUSCHLAGSKRITERIEN Die eingereichten Anträge werden bewertet, indem auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien und Punktzahlen eine Wertung mit insgesamt 100 möglichen Punkten vorgenommen wird. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen: ▪ mindestens 60 von insgesamt 100 Punkten und ▪ mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl bei jedem der drei nachstehenden Zuschlagskriterien. Relevanz (Höchstpunktzahl: 20 Punkte) Inwieweit ▪ sind das Profil und die Erfahrung des Antragstellers, die Aktivitäten und die Zielgruppe der Lernenden relevant für den Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung ▪ ist der Projektvorschlag relevant für die Ziele der Aktion ▪ ist der Vorschlag relevant für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung ▪ ist der Projektvorschlag relevant für die folgenden spezifischen Prioritäten Unterstützung neuer Programmteilnehmender und weniger erfahrener Organisationen Unterstützung von Teilnehmenden an ErasmusPro-Aktivitäten Unterstützung von Teilnehmenden mit geringeren Chancen Qualität der Projektkonzeption (Höchstpunktzahl: 50 Punkte) Inwieweit ▪ tragen die Ziele des vorgeschlagenen Projekts den Bedürfnissen der antragstellenden Organisation, ihres Personals und ihrer Lernenden klar und konkret Rechnung ▪ sind die vorgeschlagenen Aktivitäten geeignet, die Projektziele zu erreichen ▪ sind die operativen und logistischen Aspekte der Projektgestaltung (z. B. vorgeschlagene Veranstaltungsorte) angemessen und kosteneffizient ▪ werden ökologisch nachhaltige und verantwortungsvolle Verfahren in das Projekt integriert ▪ werden digitale Instrumente (insbesondere eTwinning für die berufliche Erstausbildung und EPALE für die berufliche Weiterbildung) und Lernmethoden in das Projekt integriert, um die physischen Mobilitätsaktivitäten zu ergänzen und die Zusammenarbeit mit den aufnehmenden Partnerorganisationen zu verbessern Qualität der Nachbereitungsaktionen (Höchstpunktzahl: 30 Punkte) Inwieweit ▪ hat der Antragsteller die Aufgaben und Zuständigkeiten für die Durchführung der Aktivitäten in Übereinstimmung mit den Erasmus-Qualitätsstandards klar definiert ▪ hat der Antragsteller konkrete und logische Schritte vorgeschlagen, um die Ergebnisse seiner oder ihrer Mobilitätsaktivitäten in die reguläre Arbeit der Organisation zu integrieren ▪ hat der Antragsteller eine geeignete Methode zur Bewertung der Projektergebnisse vorgeschlagen ▪ hat der Antragsteller konkrete und wirksame Schritte vorgeschlagen, um die Projektergebnisse innerhalb der antragstellenden Organisation bekannt zu machen, sie an andere Organisationen und die Öffentlichkeit weiterzugeben und öffentlich auf die Finanzierung durch die Europäische Union hinzuweisen 107 AKKREDITIERTE PROJEKTE FÜR DIE MOBILITÄT VON LERNENDEN UND PERSONAL IN DER BERUFLICHEN BILDUNG Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung verfügen, können eine Förderung im Rahmen eines speziellen Finanzierungsbereichs beantragen, der nur ihnen zugänglich ist. Die Anträge basieren auf dem zuvor genehmigten Erasmus-Plan, weshalb eine detaillierte Liste und Beschreibung der geplanten Aktivitäten zum Zeitpunkt der Beantragung der Mittel nicht erforderlich sind. Stattdessen geht es in den Anträgen insbesondere darum, den Mittelbedarf für die nächste Reihe von Aktivitäten zu schätzen. FÖRDERKRITERIEN Förderfähige Organisationen: Wer ist antragsberechtigt? Die Antragsteller müssen zum Projektbeginn über eine gültige Erasmus-Akkreditierung im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung verfügen. Mobilitätskonsortium Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung für Koordinatoren von Mobilitätskonsortien verfügen, müssen Anträge in dem für Mobilitätskonsortien vorgesehenen Format stellen. Als Teil des Antrags ist eine Liste der Mitglieder des Mobilitätskonsortiums vorzulegen, die neben dem Koordinator mindestens eine Mitgliedsorganisation umfassen muss. Jede Organisation, die die Förderkriterien für Erasmus in dem gleichen Bereich erfüllt, kann Mitglied eines Mobilitätskonsortiums werden.101 Alle vorgesehenen Mitgliedsorganisationen des Konsortiums müssen in demselben EU-Mitgliedstaat oder demselben mit dem Programm assoziierten Drittland wie der Koordinator des Mobilitätskonsortiums ansässig sein. Die Beziehung zwischen dem Konsortialkoordinator und den Konsortiumsmitgliedern muss auf Zusammenarbeit ausgerichtet und darf nicht gewinnorientiert sein. Konsortiumsmitglieder benötigen keine Erasmus-Akkreditierung. Organisationen, die an einem Mobilitätskonsortium teilnehmen, können im Rahmen derselben Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen in höchstens zwei Anträgen der Leitaktion 1 im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung Finanzmittel beantragen. Aus diesem Grund können im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung Organisationen, die eine Finanzhilfe für ein kurzfristiges Projekt oder ein akkreditiertes Projekt beantragen, zusätzlich nur an einem Antrag für ein Mobilitätskonsortium als Mitgliedsorganisationen teilnehmen. Andere Organisationen können an bis zu zwei Anträgen von Mobilitätskonsortien beteiligt sein. Wo ist der Antrag zu stellen? Der Antrag wird bei der nationalen Agentur des Landes eingereicht, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. 101 Für die Zwecke der Auftragsvergabe können Konsortiumsmitglieder Mitbegünstigte, verbundene Stellen oder Dritte sein, die finanzielle Unterstützung erhalten. Die Unterstützung Dritter kann auf der Grundlage der in den Erasmus-Qualitätsstandards festgelegten Anforderungen für förderfähige Aktivitäten und förderfähige Teilnehmende (entsprechend den Vorgaben für diese Aktion) bis zu einem Höchstbetrag von 60 000 EUR pro Aufnahmeorganisation gewährt werden. Mitglieder des Konsortiums, die rechtlich Teil derselben Einrichtung wie der Konsortialkoordinator sind, können die Projektfinanzhilfe erhalten und gelten juristisch nicht als Mitbegünstigte, verbundene Stellen oder Dritte. Die Entscheidung über die vertragliche Struktur jedes Mobilitätskonsortiumprojekts wird von der nationalen Agentur auf der Grundlage des Status und der formellen Verbindungen des Konsortialkoordinators und der Konsortiumsmitglieder im nationalen Rechtsrahmen getroffen. In jedem Fall müssen die teilnehmenden Mitglieder des Konsortiums im Projektantrag und in der Projektfinanzhilfevereinbarung als Teil der Projektbeschreibung aufgeführt werden. 108 Antragsfrist 19. Februar, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) Projektbeginn 1. Juni desselben Jahres Projektdauer Alle akkreditierten Projekte haben zunächst eine Laufzeit von 15 Monaten. In begründeten Fällen können die Begünstigten eine Verlängerung der Laufzeit ihres Projekts auf insgesamt 24 Monate beantragen. Sofern die nationale Agentur nichts anderes beschließt, erfolgt die Verlängerung nach Ablauf von 12 Monaten der Durchführung. Anzahl der Anträge Akkreditierte Organisationen können pro Auswahlrunde nur einen Antrag stellen. Förderfähige Aktivitäten Alle Arten von Aktivitäten für die berufliche Aus- und Weiterbildung. Eine detaillierte Liste und Regeln finden Sie im Abschnitt „Aktivitäten“. Um förderfähig zu sein, müssen die Anträge mindestens eine Mobilitätsaktivität für Personal oder Lernende beinhalten. Projektumfang Die Zahl der Teilnehmer, die in akkreditierte Projekte einbezogen werden können, ist nicht begrenzt, abgesehen von etwaigen Beschränkungen, die in der Phase der Mittelzuweisung festgelegt werden. Die Projekte dürfen nicht mehr als 20 % der gewährten Finanzhilfe für Aktivitäten mit nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern bereitstellen.102 Diese Möglichkeiten sollen Organisationen in EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern dazu anregen, mit mehreren nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern Aktivitäten im Rahmen der Outgoing-Mobilität zu entwickeln. Es wird erwartet, dass diese Aktivitäten einen möglichst großen geografischen Bereich abdecken. Unterstützende Organisationen Eine unterstützende Organisation hilft der begünstigten Organisation bei praktischen Aspekten der Projektdurchführung, die nicht die Kernaufgaben des Projekts betreffen. Zu den Kernaufgaben des Projekts gehören die finanzielle Verwaltung der Programmmittel, der Kontakt mit der nationalen Agentur, die Berichterstattung über die durchgeführten Aktivitäten sowie alle Entscheidungen, die sich unmittelbar auf den Inhalt, die Qualität und die Ergebnisse der durchgeführten Aktivitäten auswirken (z. B. Wahl der Aktivitätsart, die Dauer und die Aufnahmeorganisation, Definition und Bewertung der Lernergebnisse). Die Beteiligung einer unterstützenden Organisation bedarf der Genehmigung durch die nationale Agentur. Die Rolle und die Pflichten der unterstützenden Organisationen müssen zwischen diesen Organisationen und der begünstigten Organisation förmlich festgelegt werden. Die unterstützende Organisation handelt unter der Leitung der begünstigten Organisation, die letztlich für die Ergebnisse und die Qualität der durchgeführten Aktivitäten verantwortlich bleibt. Alle Beiträge der unterstützenden Organisationen müssen den Erasmus- Qualitätsstandards entsprechen. Im Falle einer mangelhaften Umsetzung von Qualitätsstandards oder einer anderen Form der Nichteinhaltung dieser Anforderungen kann die nationale Agentur verlangen, dass der Begünstigte keine Unterstützung mehr für bestimmte Aufgaben erhält und diese selbst 102 Die Budgetkategorien „Inklusionsunterstützung für Teilnehmende“ und „Außergewöhnliche Kosten für teure Reisen“ werden nicht auf diese Obergrenze angerechnet. 109 umsetzt. Kommt der Begünstigte seinen Verpflichtungen nicht nach, kann die nationale Agentur die Finanzhilfevereinbarung kündigen. Aufnehmende Organisationen, die den Teilnehmenden der begünstigten Organisation Lerninhalte und Mentoring zur Verfügung stellen, gelten nicht als unterstützende Organisationen, es sei denn, sie unterstützen den Begünstigten gleichzeitig bei anderen Aufgaben des Projektmanagements, die normalerweise von der entsendenden Organisation wahrgenommen werden. MITTELZUWEISUNG Da die Qualität des Erasmus-Plans des Antragstellers zum Zeitpunkt des Akkreditierungsantrags bewertet wurde, findet in der Phase der Mittelzuweisung keine qualitative Bewertung statt. Alle förderfähigen Anträge auf Finanzhilfe werden auch tatsächlich gefördert. Die Höhe der gewährten Finanzhilfe hängt von mehreren Faktoren ab: − dem für die Zuweisung an akkreditierte Antragsteller verfügbaren Gesamtbudget − den beantragten Aktivitäten (einschließlich des geschätzten Budgets, der für ihre Durchführung erforderlich ist) − dem Grund- und Höchstbetrag der Finanzhilfe − den folgenden Zuweisungskomponenten: qualitative Leistung, politische Prioritäten und geografische Ausgewogenheit (sofern die nationale Agentur dieses Kriterium anwendet) Die für akkreditierte Projekte zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und die genauen Regeln für die Mittelzuweisung werden von der nationalen Agentur vor Ablauf der Frist für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht. Die Regeln für die Mittelzuweisung müssen den Grundsätzen der Fairness, Transparenz und Gleichbehandlung entsprechen. Die Indikatoren und Parameter, die bei der Mittelzuweisung verwendet werden, müssen objektiv und überprüfbar sein, und ihre Werte müssen den Antragstellern vor Ablauf der Einreichungsfrist bekannt sein. Auf der Grundlage der geltenden Finanzierungsbeiträge je Einheit und der historischen Daten schätzt die nationale Agentur die Mittel, die für die Durchführung der von den einzelnen Antragstellern beantragten Aktivitäten erforderlich sind. Den Antragstellern kann keine Finanzhilfe gewährt werden, die über dem veranschlagten Budget liegt. Erhält ein Antragsteller den vollständigen Kostenvoranschlag für die Durchführung der beantragten Aktivitäten, so werden die im Antrag geforderten Aktivitäten als Zielvorgaben für die Durchführung in die Projektfinanzhilfevereinbarung aufgenommen. Andernfalls werden, wenn der Antragsteller nicht den gesamten veranschlagten Finanzplan erhält, die Zielvorgaben für die Durchführung angepasst, um zu der gewährten Finanzhilfe proportional zu bleiben.103 Die Mittel für die Kostenkategorien „Inklusionsunterstützung für Teilnehmende“ und „Außergewöhnliche Kosten“ können nicht auf die gleiche Weise geschätzt werden wie die Mittel für Kostenkategorien, bei denen Finanzierungsbeiträge je Einheit angewandt werden. Die nationale Agentur prüft die Anträge für diese Kostenarten getrennt auf der Grundlage der vorgelegten Beschreibung und Begründung. Während der Projektdurchführung können die Begünstigten bei Bedarf weitere Anträge für diese Arten von Kosten stellen. Die nationale Agentur wird solche zusätzlichen Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeiten, solange Mittel verfügbar sind. 103 Die nationale Agentur kann begrenzte Änderungen an der proportionalen Anpassung vornehmen, um eine bessere Anpassung zwischen der gewährten Finanzhilfe und den Zielaktivitäten zu ermöglichen, die Kohärenz mit dem genehmigten Erasmus-Plan zu gewährleisten, vorrangige Aktivitäten angemessen zu unterstützen, mindestens einen Teilnehmer pro Art und Kategorie der vom Antragsteller beantragten Aktivität zu halten und die Bestimmungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einzuhalten. 110 WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Für kurzfristige und akkreditierte Projekte für die Mobilität von Lernenden und Personal in der beruflichen Aus- und Weiterbildung gelten die folgenden Finanzierungsregeln. Erasmus+-Projekte werden nach dem Grundsatz der Kofinanzierung finanziert. Dementsprechend werden die in der nachstehenden Tabelle festgelegten Einheitskosten so berechnet, dass sie durchschnittlich 80 % der tatsächlichen Kosten abdecken. Die Projekte können Teilnehmende umfassen, deren Finanzhilfe vollständig oder teilweise aus anderen Quellen als Erasmus+ finanziert wird. Für jeden einzelnen Teilnehmenden kann der Begünstigte Finanzmittel für alle förderfähigen Einheitszuschüsse oder nur für einige davon (wenn die übrigen Kosten auf andere Weise gedeckt werden) beantragen. Die im Rahmen von Erasmus+ erhaltenen Mittel können durch die begünstigte Organisation selbst, durch andere EU-Fonds, Spenden, durch Beiträge von Teilnehmenden, Beiträge Dritter usw. ergänzt werden. Der Grundsatz der Vermeidung von Doppelfinanzierungen ist zu beachten (siehe Teil C). Wenn der Begünstigte Beiträge der Teilnehmenden vorsieht, so müssen diese im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen der Erasmus-Qualitätsstandards stehen. Durch diese Beiträge dürfen insbesondere keine Hindernisse für die Inklusion von Teilnehmenden mit geringeren Chancen entstehen. Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Organisatorische Unterstützung Unmittelbar mit der Durchführung des Projekts zusammenhängende Kosten, die nicht unter andere Kostenkategorien fallen. Beispiele hierfür sind: (pädagogische, interkulturelle und sonstige) Vorbereitung, Mentoring, Überwachung und Unterstützung der Teilnehmenden während der Mobilität, Dienste, Werkzeuge und Ausrüstung, die für die Projektdurchführung benötigt werden, virtuelle Komponenten in gemischten Aktivitäten, Anerkennung von Lernergebnissen, Austausch von Ergebnissen und Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Finanzierung durch die Europäische Union. 100 EUR pro Teilnehmendem an Kompetenzwettbewerben im Berufsbildungsbereich pro Teilnehmendem an einer Gruppenmobilität von Lernenden pro Teilnehmendem an Personalmobilität zum Zweck von Kursen und Schulungen pro eingeladenen Experten pro aufgenommene Lehrkraft oder pädagogische Fachkraft in Ausbildung 350 EUR; 200 EUR ab 100 Teilnehmenden an derselben Art von Aktivität pro Teilnehmendem an kurzfristiger Lernmobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung pro Teilnehmer an Personalmobilität zum Zweck von Job Shadowing oder einer Lehr- oder Schulungstätigkeit 500 EUR pro Teilnehmendem an langfristiger Lernmobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung (ErasmusPro) pro Teilnehmendem an einer Einzelaktivität, die in einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland stattfindet 111 Die organisatorische Unterstützung deckt die Kosten ab, die sowohl der entsendenden als auch der aufnehmenden Organisation entstehen (außer im Fall der Personalmobilität zum Zweck von Kursen und Schulungen). Die Aufteilung der erhaltenen Finanzhilfe wird zwischen den beiden Organisationen vereinbart. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden. Begleitpersonen gelten nicht als Teilnehmende an Lernmobilitätsaktivitäten und werden bei der Berechnung der organisatorischen Unterstützung nicht berücksichtigt. Reisekosten Zuschuss zu den Kosten, die den Teilnehmenden und Begleitpersonen für die Reise von ihrem Herkunftsort zum Ort der jeweiligen Aktivität und zurück entstehen. Generell gilt die Regel, dass Teilnehmende bei einer Strecke von weniger als 500 km mit emissionsarmen Verkehrsmitteln reisen. Bei einer Strecke von mehr als 500 km wird den Teilnehmenden nachdrücklich empfohlen, eine Kombination verschiedener Verkehrsmittel zu nutzen, Entfernung Umweltfreundliches Reisen Nicht umweltfreundliches Reisen 10–99 km 56 EUR 28 EUR 100–499 km 285 EUR 211 EUR 500–1999 km 417 EUR 309 EUR 2000–2999 km 535 EUR 395 EUR 3000–3999 km 785 EUR 580 EUR 4000–7999 km 1188 EUR 1188 EUR 8000 km oder mehr 1735 EUR 1735 EUR 112 104 Beispiel: Wenn eine Person aus Madrid (Spanien) an einer Aktivität in Rom (Italien) teilnimmt, sind folgende Schritte durchzuführen: Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1 365,28 km) und anschließend Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1 999 km). 105 https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de. 106 Für Begleitpersonen gelten die gleichen Sätze wie für Personal. In Ausnahmefällen, in denen die Begleitperson länger als 60 Tage im Ausland bleiben muss, werden zusätzliche Aufenthaltskosten über den 60. Tag hinaus aus der Haushaltslinie „Inklusionsunterstützung“ finanziert. um ihre Reise nachhaltiger zu gestalten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten Zuweisungsregel: nach der Entfernung und der Anzahl der Teilnehmenden und Begleitpersonen Der Antragsteller muss die Entfernung der einfachen Strecke (Luftlinie) zwischen dem Herkunftsort und dem Ort der Aktivität104 mithilfe des Entfernungsrechners der Europäischen Kommission105 angeben. Individuelle Unterstützung Aufenthaltskosten der Teilnehmenden und Begleitpersonen106 während der Aktivität. Bei Bedarf sind die Aufenthaltskosten für die Reisezeit vor und nach der Aktivität förderfähig, wobei für Teilnehmende und Begleitpersonen, die den Reisekostenzuschuss für nicht umweltfreundliches Reisen erhalten, höchstens zwei Reisetage und für diejenigen, die den Zuschuss für umweltfreundliches Reisen erhalten, höchstens sechs Reisetage vorgesehen sind. Teilneh- merkate- gorie Länder- gruppe 1 Ländergruppe 2 Ländergruppe 3 Personal 107- 191 EUR 95-169 EUR 84-148 EUR Lernende in der Berufsbil- dung 48- 127 EUR 41-110 EUR 36-93 EUR Dabei handelt es sich um die zulässigen Spannen für Grundbeträge pro Aktivitätstag. Die nationale Agentur wird innerhalb dieser Spannen über die genauen Grundbeträge für die von ihr verwalteten Projekte entscheiden und diese Informationen auf ihrer Website veröffentlichen. Der Grundbetrag ist bis zum 14. Tag der Aktivität (Reisetage inbegriffen) zahlbar. Ab dem 15. Tag entspricht der zu zahlende Satz 70 % des Grundbetrags. Die zu zahlenden Sätze werden auf den nächsten ganzen Euro gerundet. https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de 113 107 Gruppen von Aufnahmeländern für EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer: Ländergruppe 1: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden. Ländergruppe 2: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern. Ländergruppe 3: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn. Gruppen von Aufnahmeländern für nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer: Ländergruppe 1: Japan, Israel, Südkorea, Georgien, Argentinien, Armenien, Angola, Saudi-Arabien, Kuwait, Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich, Schweiz, Bahrain, Aserbaidschan, Sudan, St. Kitts und Nevis, St. Vincent und Grenadinen, Vereinigte Arabische Emirate, Hongkong, Libanon, Vietnam, Mexiko, Taiwan, Moldau, Malaysia, Tansania, Kanada, Singapur, Australien, Thailand, Färöer, Monaco, San Marino, Vatikanstaat, Andorra. Ländergruppe 2: Indien, Kasachstan, Brasilien, Demokratische Republik Kongo, Chile, Nigeria, Uganda, Liberia, Dschibuti, Nordkorea, Usbekistan, Turkmenistan, Dominikanische Republik, Jamaika, Libyen, Syrien, Kuba, Jemen, Kenia, Ruanda, Seychellen, Antigua und Barbuda, Brunei, Montenegro, Malawi, Barbados, St. Lucia, Grenada, Dominica, Uruguay, Albanien, China, Philippinen, Peru, Venezuela, Panama, Ghana, Tschad, Guyana, Ägypten, Marokko, Kiribati, Oman, Bosnien und Herzegowina, Iran, Mosambik, Senegal, Mauritius, Katar, Jordanien, Indonesien, Laos, Südafrika, Äthiopien, Bangladesch, Ecuador, Paraguay, Costa Rica, Côte d’Ivoire, Sierra Leone, Gabun, Haiti, Bahamas, Papua-Neuguinea, Mikronesien, Ukraine, Kirgisistan, Palästina. Ländergruppe 3: Nepal, Malediven, Tadschikistan, Nicaragua, Sambia, Guinea, Kongo, Botsuana, Belize, Samoa, Marshallinseln, Palau, Tuvalu, Nauru, Cookinseln, Niue, Neuseeland, Pakistan, Bhutan, El Salvador, Suriname, Guatemala, Honduras, Somalia, Trinidad und Tobago, Algerien, Kolumbien, Gambia, Fidschi, Salomonen, Vanuatu, Kambodscha, Simbabwe, Burundi, Mongolei, Kamerun, Timor Leste, Sri Lanka, Madagaskar, Mali, Togo, São Tomé und Príncipe, Tonga, Bolivien, Benin, Lesotho, Macau, Tunesien, Irak, Burkina Faso, Äquatorialguinea, Zentralafrikanische Republik, Guinea-Bissau, Namibia, Komoren, Eritrea, Myanmar, Afghanistan, Niger, Mauretanien, Cabo Verde, Kosovo*, Eswatini, Südsudan. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden und Begleitpersonen, der Aufenthaltsdauer und dem Aufnahmeland107. Inklusionsunterstüt- zung Inklusionsunterstützung für Organisationen: Kosten in Verbindung mit der Organisation von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmende mit geringeren Chancen. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen. 125 EUR pro Teilnehmendem 114 Inklusionsunterstützung für Teilnehmer: Zusätzliche Kosten, die unmittelbar mit Aufwendungen für Teilnehmende mit geringeren Chancen und ihre Begleitpersonen verbunden sind (einschließlich Aufenthalts- und Reisekosten, sofern für diese Teilnehmenden keine Finanzhilfe in den Kategorien „Reisekosten“ und „individuelle Unterstützung“ beantragt wird). Inklusionsunterstützung kann auch Personal mit geringeren Chancen gewährt werden, das die Rolle von Begleitpersonen übernimmt oder an einem vorbereitenden Besuch teilnimmt. Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. 100 % der förderfähigen Kosten Vorbereitende Besuche Reise- und Aufenthaltskosten für die Teilnahme an einem vorbereitenden Besuch. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden. 680 EUR pro Teilnehmer Kursgebühren Kosten zur Deckung der Anmeldegebühren für das Format der 80 EUR pro Teilnehmer und Tag 115 Personalmobilität „Kurse und Schulungen“. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Dauer des Kurses. Sprachliche Unterstützung Kosten für die Bereitstellung von Sprachlernmaterial und Schulungen für Teilnehmer, die ihre Kenntnis der Sprache verbessern müssen, in der sie während der Aktivität studieren oder Schulungen erhalten. Sprachliche Unterstützung ist für Teilnehmende an folgenden Arten von Aktivitäten förderfähig: Job Shadowing/Hospitationen, Lehr- und Schulungstätigkeit, Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen, kurzfristige Lernmobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung und langfristige Lernmobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung (ErasmusPro). Die Unterstützung ist nur dann zu zahlen, wenn der Teilnehmende die Online- Sprachunterstützung nicht in Anspruch nehmen kann, weil die gewünschte Sprache oder das gewünschte Niveau nicht verfügbar ist oder weil für Teilnehmende mit geringeren Chancen besondere Hindernisse 150 EUR pro Teilnehmendem Darüber hinaus gilt: 150 EUR für die verstärkte Sprachförderung pro Teilnehmer an langfristiger Lernmobilität von Lernenden der beruflichen Aus- und Weiterbildung (ErasmusPro). 116 bestehen. Die oben genannten Bedingungen gelten nicht für die verstärkte Unterstützung für Teilnehmende an der langfristigen Lernmobilität von Lernenden der beruflichen Aus- und Weiterbildung (ErasmusPro). Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden. Außergewöhnliche Kosten Kosten für die Bereitstellung von Finanzsicherheiten, falls die nationale Agentur dies anfordert. Hohe Reisekosten der Teilnehmenden und ihrer Begleitpersonen, die aufgrund geografischer Abgelegenheit oder anderer Hindernisse nicht über die reguläre Kategorie „Reisekosten“ unterstützt werden können. Im Falle einer Bewilligung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten. Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen. Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Kosten für Finanzsicherheiten: 80 % der förderfähigen Kosten Hohe Reisekosten: 80 % der förderfähigen Kosten Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen: 100 % der förderfähigen Kosten 117 Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Teure Reisen liegen dann vor, wenn die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten weniger als 70 % der Reisekosten der Teilnehmenden abdeckt. 118 MOBILITÄT FÜR SCHÜLER UND PERSONAL IN DER SCHULBILDUNG Mit dieser Aktion werden Schulen und andere im Bereich der Schulbildung tätige Organisationen unterstützt, die Lernmobilitätsaktivitäten für Schüler und Personal organisieren möchten. Unterstützung wird für ein breites Spektrum von Aktivitäten gewährt, darunter Job Shadowing und Kurse zur beruflichen Fortbildung von Personal, Einzel- und Gruppenmobilität für Schüler, eingeladene Experten und andere Aktivitäten, die nachstehend erläutert werden. Im Rahmen ihrer Aktivitäten sollten die teilnehmenden Organisationen Inklusion und Vielfalt, ökologische Nachhaltigkeit, digitale Bildung sowie bürgerschaftliches Engagement und Teilhabe aktiv fördern, und zwar durch Nutzung der spezifischen Finanzierungsmöglichkeiten, die das Programm für diese Zwecke bietet, durch Sensibilisierung der Teilnehmenden, durch den Austausch bewährter Verfahren und durch die Wahl eines geeigneten Konzepts für ihre Aktivitäten. ZIELE DER AKTION Mit dieser Aktion sollen Lernmöglichkeiten für Einzelpersonen geschaffen und die Internationalisierung und institutionelle Entwicklung von Schulen und anderen Organisationen in der Schulbildung unterstützt werden. Konkret lauten die Ziele dieser Aktion wie folgt: Stärkung der europäischen Dimension des Lehrens und Lernens durch: • Förderung der Werte Inklusion und Vielfalt, Toleranz und demokratische Teilhabe • Förderung des Wissens über das gemeinsame europäische Erbe und die europäische Vielfalt • Unterstützung des Aufbaus professioneller Netzwerke in ganz Europa Steigerung der Lehr- und Lernqualität in der Schulbildung durch: • Unterstützung der beruflichen Fortbildung von Lehrkräften, Schulleiterinnen und Schulleitern und sonstigem Schulpersonal • Förderung des Einsatzes neuer Technologien und innovativer Lehrmethoden • Verbesserung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt in Schulen • Unterstützung des Austauschs und des Transfers bewährter Verfahren in den Bereichen Lehre und Schulentwicklung Beitrag zur Schaffung des europäischen Bildungsraums durch: • Aufbau der Kapazitäten von Schulen für die Beteiligung am grenzüberschreitenden Austausch und an der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sowie für die Durchführung hochwertiger Mobilitätsprojekte • Bereitstellung realistischer Möglichkeiten einer Lernmobilität für alle Schülerinnen und Schüler in der Schulbildung • Förderung der Anerkennung von Lernergebnissen von Schülerinnen und Schülern und Personal in Mobilitätsphasen im Ausland WIE KÖNNEN ERASMUS+-MOBILITÄTSMÖGLICHKEITEN WAHRGENOMMEN WERDEN? Schulen und andere Organisationen, die in der Schulbildung tätig sind, können eine Förderung auf zweierlei Weise beantragen: • Kurzfristige Projekte für die Mobilität von Schülerinnen und Schülern sowie Personal – diese Projekte bieten den Antragstellern die Möglichkeit, verschiedene Mobilitätsaktivitäten über einen Zeitraum von sechs bis achtzehn Monaten zu organisieren. Kurzfristige Projekte sind die beste Option für Organisationen, die zum ersten Mal einen 119 Antrag auf Teilnahme an Erasmus+ stellen, oder für Organisationen, die nur eine begrenzte Anzahl von Aktivitäten organisieren möchten. oder • Akkreditierte Mobilitätsprojekte für Schülerinnen und Schüler sowie Personal – diese Projekte stehen nur Organisationen offen, die über eine Erasmus-Akkreditierung im Bereich der Schulbildung verfügen. Dieser besondere Finanzierungsbereich ermöglicht es akkreditierten Organisationen, regelmäßig Mittel für Mobilitätsaktivitäten zu erhalten, die zur schrittweisen Umsetzung ihres Erasmus-Plans beitragen. Erasmus-Akkreditierungen stehen allen Organisationen offen, die regelmäßig Mobilitätsaktivitäten organisieren möchten. Eine frühere Erfahrung im Rahmen des Programms ist für einen Akkreditierungsantrag nicht erforderlich. Um mehr über diese Möglichkeit zu erfahren, lesen Sie bitte das Kapitel dieses Leitfadens über die Erasmus-Akkreditierung in den Bereichen Erwachsenenbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung und Schulbildung. Darüber hinaus können sich Organisationen an dem Programm beteiligen, ohne einen Antrag einzureichen, und zwar durch: • Beitritt zu einem bestehenden Erasmus+-Mobilitätskonsortium, das von einem akkreditierten Konsortialkoordinator in ihrem Land geleitet wird und neue Mitglieder aufnimmt, oder • Aufnahme von Teilnehmenden aus einem anderen Land: Jede Organisation kann Lernende oder Personal von einer Partnerorganisation im Ausland aufnehmen. Die Tätigkeit als aufnehmende Organisation ist eine wertvolle Erfahrung und eine gute Möglichkeit, Partnerschaften zu gründen und mehr über das Programm zu erfahren, bevor Sie selbst einen Antrag stellen. Schulen wird auch nahegelegt, sich an eTwinning108 zu beteiligen, einer im Rahmen von Erasmus+ finanzierten Online- Gemeinschaft, die auf der European School Education Platform gehostet wird und für Lehrkräfte und Schulpersonal zugänglich ist, die von der nationalen eTwinning-Organisation zugelassen wurden. Über eTwinning können Schulen gemeinsame virtuelle Klassenzimmer einrichten und Projekte mit anderen Schulen durchführen, Lehrkräfte können Diskussionen mit Kollegen führen, untereinander Informationen austauschen und vielfältige Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung wahrnehmen. eTwinning bietet auch ein ideales Umfeld für die Suche nach Partnern für künftige Projekte. Darüber hinaus sind Schulen und Lehrkräfte eingeladen, das SELFIE-Tool zu nutzen: Es handelt sich hierbei um kostenlose, mehrsprachige, webbasierte Instrumente zur Selbstreflexion, die von der Europäischen Kommission entwickelt wurden, um Schulen und Lehrkräften bei der Entwicklung ihrer digitalen Kompetenz zu helfen. Mit dem Tool für Lehrkräfte können diese ihre Kompetenz und ihr Selbstvertrauen im digitalen Bereich selbst einschätzen und unmittelbares Feedback zu Stärken und Lücken sowie zu ihrem Potenzial für die eigene Weiterentwicklung erhalten. Lehrkräfteteams können das Tool auch gemeinsam nutzen und zusammen einen Ausbildungsplan entwickeln. Das SELFIE-Tool kann hier online abgerufen werden: www.ec.europa.eu/education/schools-go-digital https://ec.europa.eu/education/schools-go-digital_de. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Die antragstellende Organisation ist der Hauptakteur in einem Projekt der Leitaktion 1. Im Antragsverfahren für kurzfristige Projekte ebenso wie für Erasmus-Akkreditierungen geht es insbesondere um die Bedürfnisse und Pläne der antragstellenden Organisation (oder deren Konsortium). Die antragstellende Organisation verfasst den Antrag und reicht ihn ein, unterzeichnet die Finanzhilfevereinbarung, führt die Mobilitätsaktivitäten durch und erstattet der nationalen Agentur Bericht. Sobald die Finanzhilfevereinbarung in Kraft tritt, wird der Antragsteller förmlich zum „Begünstigten“ einer EU-Finanzhilfe. Bei einem Mobilitätsprojekt kann es Aktivitäten im Rahmen der Outgoing- oder Incoming-Mobilität geben. Bei den meisten Arten verfügbarer Aktivitäten handelt es sich um Outgoing-Mobilität. Das bedeutet, dass die antragstellende Organisation (der Begünstigte) als entsendende Organisation fungiert: Sie wählt Teilnehmer aus und schickt sie zu einer aufnehmenden Organisation im Ausland. Es wird nachdrücklich empfohlen, diese Möglichkeiten zur Organisation eines beiderseitigen 108 European School Education Platform – eTwinning: https://school-education.ec.europa.eu/en/etwinning?prefLang=de. https://ec.europa.eu/education/schools-go-digital https://ec.europa.eu/education/schools-go-digital https://school-education.ec.europa.eu/en/etwinning?prefLang=de 120 Austauschs oder gemeinsamer Aktivitäten mit einer oder mehreren Partnerschulen zu nutzen. In diesem Fall sollte jede teilnehmende Schule eine Förderung im Rahmen von Erasmus+ beantragen oder hat die Möglichkeit, sich einem bestehenden Konsortium anzuschließen. Darüber hinaus gibt es besondere Arten von Incoming-Aktivitäten, die es den antragstellenden Organisationen ermöglichen, Experten oder in der Ausbildung befindliche Lehrkräfte zu ihrer Organisation einzuladen. Der Zweck von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmende aus dem Ausland (Incoming-Mobilität) besteht nicht in einem beiderseitigen Austausch, sondern darin, Personen zur antragstellenden Organisation zu bringen, die zu ihrer Entwicklung und Internationalisierung beitragen können. Bei der Durchführung aller im Rahmen dieser Aktion geförderten Aktivitäten müssen die Erasmus-Qualitätsstandards eingehalten werden. Die Erasmus-Qualitätsstandards umfassen konkrete Durchführungsverfahren für Projektaufgaben wie die Auswahl und Vorbereitung der Teilnehmenden, die Festlegung, Bewertung und Anerkennung von Lernergebnissen, die Weitergabe von Projektergebnissen usw. Den vollständigen Text der Erasmus-Qualitätsstandards finden Sie unter dem folgenden Link auf der Europa-Website: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility- projects-vet-adults-schools Das Sprachenlernen ist ein wichtiger Bestandteil eines jeden Mobilitätsprojekts: Die begünstigten Organisationen sollten ihren Teilnehmenden vor und während der Mobilitätsaktivitäten Unterstützung beim Sprachenlernen anbieten. Zu diesem Zweck finanziert Erasmus+ die Plattform für die Online-Sprachunterstützung, die von allen Erasmus+-Teilnehmenden kostenlos genutzt werden kann. Wie können Sie Partner für Ihre Mobilitätsaktivitäten finden? Erasmus+ bietet verschiedene Instrumente und Möglichkeiten, um Partner für Ihre Mobilitätsaktivitäten zu finden: • Die European School Education Platform (ESEP) bietet ein Online-Instrument für die Partnersuche. Wenn Sie sich auf der Plattform registrieren, können Sie Mitteilungen zu Ihrer Partnersuche veröffentlichen und nach Mitteilungen anderer Organisationen suchen: https://school-education.ec.europa.eu/en/networking/partner-finding. • Schulungs- und Kooperationsaktivitäten werden regelmäßig von den nationalen Erasmus+-Agenturen organisiert. Sie umfassen Kontaktseminare, Online-Veranstaltungen und andere Möglichkeiten der Partnersuche für Erasmus+- Antragsteller und -Begünstigte. Informationen über Schulungs- und Kooperationsaktivitäten sind auf den einschlägigen Websites der nationalen Agentur und auf der Website des SALTO-Ressourcenzentrums für Schulungs- und Kooperationsaktivitäten („SALTO Education & Training TCA Resource Centre“) verfügbar: www.salto-et.net • Über die Erasmus+-Projektergebnis-Plattform können Sie nach allen akkreditierten Organisationen und genehmigten Projekten suchen: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/projects. Bereichsübergreifende Dimensionen Alle Mobilitätsprojekte sollten die folgenden, für das gesamte Programm Erasmus+ relevanten Dimensionen berücksichtigen: INKLUSION UND VIELFALT Im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards müssen Organisationen, die Unterstützung aus dem Programm erhalten, sicherstellen, dass sie Teilnehmenden aus allen Verhältnissen Mobilitätsmöglichkeiten in inklusiver und gerechter Weise bieten. Bei der Auswahl der Lernenden, die an den Projektaktivitäten teilnehmen, sollten wichtige Faktoren wie die Beweggründe und Leistungen der Teilnehmenden sowie ihre persönlichen Entwicklungs- und Lernbedürfnisse berücksichtigt werden. Ebenso sollte bei der Auswahl von teilnehmendem Personal sichergestellt werden, dass die Vorteile ihrer beruflichen Fortbildung allen Lernenden in der Organisation zugutekommen. https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility-projects-vet-adults-schools https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility-projects-vet-adults-schools http://www.salto-et.net/ https://erasmus-plus.ec.europa.eu/projects 121 Während der gesamten Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Mobilitätsaktivitäten sollten die entsendende und die aufnehmende Organisation die Teilnehmenden in wichtige Entscheidungen einbeziehen, um den größtmöglichen Nutzen und die größtmögliche Wirkung für jeden Teilnehmenden zu gewährleisten. Begünstigte und andere teilnehmende Organisationen, die allgemeine und berufliche Bildung anbieten, werden ermutigt, aktiv Mobilitätsmöglichkeiten bereitzustellen und zu fördern, indem sie beispielsweise Mobilitätsfenster in ihren akademischen Kalender aufnehmen und standardmäßige Wiedereingliederungsmaßnahmen für zurückkehrende Teilnehmende festlegen. ÖKOLOGISCH NACHHALTIGE UND VERANTWORTUNGSVOLLE PRAKTIKEN Im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards müssen Organisationen, die Unterstützung aus dem Programm erhalten, bei ihren Teilnehmenden ein ökologisch nachhaltiges und verantwortungsvolles Verhalten fördern und das Bewusstsein dafür schärfen, wie wichtig es ist, Maßnahmen zur Verringerung oder zum Ausgleich des ökologischen Fußabdrucks von Mobilitätsaktivitäten zu ergreifen. Diese Grundsätze sollten in die Vorbereitung und Durchführung aller Programmaktivitäten einfließen, insbesondere durch die Nutzung spezifischer finanzieller Unterstützung durch das Programm zur Förderung nachhaltiger Verkehrsmittel. Organisationen, die allgemeine und berufliche Bildung anbieten, sollten diese Grundsätze in ihre tägliche Arbeit integrieren und aktiv eine Änderung der Denkweise und des Verhaltens ihrer Lernenden und ihres Personals fördern. DIGITALER WANDEL IN DER ALLGEMEINEN UND BERUFLICHEN BILDUNG Im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards unterstützt das Programm alle teilnehmenden Organisationen dabei, digitale Instrumente und Lernmethoden in ihre Arbeit zu integrieren und so ihre physischen Aktivitäten zu ergänzen, die Zusammenarbeit zwischen Partnerorganisationen zu verbessern und ihre Lern- und Lehrqualität zu steigern. Darüber hinaus können Teilnehmende am Praktikumsprogramm „Digitale Chance“ (Digital Opportunity Traineeships) teilnehmen: Dabei handelt es sich um Mobilitätsaktivitäten, die es den Teilnehmenden ermöglichen, digitale Kompetenzen zu erwerben, und bei denen das Personal seine Fähigkeit ausbauen kann, mithilfe digitaler Tools zu schulen, zu unterrichten und andere Aufgaben zu erfüllen. Derartige Aktivitäten können mit jedem der verfügbaren Formate der Mobilität organisiert werden. TEILHABE AM DEMOKRATISCHEN LEBEN Das Programm soll den Teilnehmern helfen, sich mit den Vorteilen eines aktiven Bürgersinns und der Teilhabe am demokratischen Leben vertraut zu machen. Die geförderten Mobilitätsaktivitäten sollten die partizipatorischen Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen der Zivilgesellschaft sowie die Entwicklung von sozialen und interkulturellen Kompetenzen, kritischem Denken und Medienkompetenz stärken. Die Projekte sollten, wo immer möglich, die Teilhabe am demokratischen Leben und das soziale und zivilgesellschaftliche Engagement durch formale oder nichtformale Lernaktivitäten fördern. Sie sollten das Verständnis für die Europäische Union und die gemeinsamen europäischen Werte entwickeln oder verbessern, darunter die Achtung demokratischer Grundsätze, die Menschenwürde, die Einheit und Vielfalt, den interkulturellen Dialog sowie das gesellschaftliche, kulturelle und historische Erbe Europas. AKTIVITÄTEN In diesem Abschnitt werden die Arten von Aktivitäten vorgestellt, die im Rahmen von Erasmus+ sowohl im Rahmen kurzfristiger Projekte als auch im Rahmen akkreditierter Projekte finanziert werden können. Alle Lernmobilitätsaktivitäten müssen Folgendes sein: • pädagogisch: Sie müssen darauf ausgerichtet sein, dass Teilnehmende neue Kenntnisse, Fähigkeiten, Kompetenzen und Einstellungen erwerben bzw. vorhandene verbessern; • transnational: Sie müssen Interaktionen zwischen Menschen aus verschiedenen Ländern zum Zweck des gegenseitigen Austauschs und des Lernens voneinander vorsehen; 122 • strukturiert: Sie müssen eine klare Methodik, ein klares Lernprogramm und geplante Lernergebnisse aufweisen; • strategisch: Sie müssen zu einem breiteren Spektrum von Projekt- oder Akkreditierungszielen beitragen. Alle Mobilitätsaktivitäten für Lernende und Personal müssen in einer Organisation im Ausland stattfinden, wobei das Personal der aufnehmenden Organisationen federführend ist (die aufnehmenden Organisationen werden auch als „Gasteinrichtungen“ bezeichnet). Zweigstellen der entsendenden Organisation oder andere mit der entsendenden Organisation verbundene Stellen können nicht als aufnehmende Organisationen fungieren, wenn sie die Anforderung für - länderübergreifende Aktivitäten nicht erfüllen. Bei jeder Aktivität können Personen, die Teilnehmende mit geringeren Chancen, Minderjährige oder zu beaufsichtigende junge Erwachsene begleiten, zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten. Begleitpersonen können während der gesamten Dauer oder eines Teils der Dauer der Aktivität unterstützt werden. PERSONALMOBILITÄT Förderfähige Aktivitäten ▪ Job Shadowing (2 bis 60 Tage) ▪ Lehr- oder Schulungstätigkeit (2 bis 365 Tage) ▪ Kurse und Schulungen (2 bis 10 Tage) Zusätzlich zur physischen Mobilität können alle Mobilitätsaktivitäten für Personal mit virtuellen Lernaktivitäten kombiniert werden. Die oben angegebene Mindest- und Höchstdauer gilt für die Komponente der physischen Mobilität. Die durchgeführten Aktivitäten müssen die folgenden qualitativen Anforderungen erfüllen: Job Shadowing/Hospitationen: Die Teilnehmenden können dabei einen gewissen Zeitraum bei einer aufnehmenden Organisation in einem anderen Land verbringen, um durch Beobachtung und Interaktion neue Verfahren zu erlernen und neue Ideen zu sammeln. Hospitationen erfordern eine eindeutige Identifizierung des verantwortlichen Mentors in der aufnehmenden Organisation, d. h. der Person, die der Teilnehmende begleitet. Ein Mentor kann von maximal zwei Teilnehmenden gleichzeitig begleitet werden. Unterrichts- oder Ausbildungstätigkeiten über längere Zeiträume: Die Teilnehmenden können dabei für einen gewissen Zeitraum in einer aufnehmenden Organisation in einem anderen Land unterrichten oder Schulungen für Lernende anbieten, um durch die Erfüllung ihrer Aufgaben und den Austausch mit Fachkollegen zu lernen. Kurse und Schulungen: Die Teilnehmenden können dabei von einem strukturierten Kurs oder einer ähnlichen Art von Schulung profitieren, die von qualifizierten Fachkräften auf der Grundlage eines vordefinierten Lernprogramms und von Lernergebnissen durchgeführt wird. Die Gesamthöhe der Finanzhilfe109 für „Kurse und Schulungen“ ist auf höchstens 50 % der gewährten Projektfinanzhilfe begrenzt. Für Projekte mit einer gewährten Finanzhilfe von insgesamt bis zu 40 000 EUR wird diese Obergrenze auf 20 000 EUR festgesetzt. Höchstens drei Personen derselben entsendenden Organisation und höchstens zehn Personen aus demselben Mobilitätskonsortium können Finanzmittel für die gemeinsame 109 Die Budgetkategorie „Inklusionsunterstützung für Teilnehmende“ wird nicht auf diese Obergrenze angerechnet. 123 Teilnahme an demselben Kurs erhalten. Jede Person kann nur an einem Kurs pro Projekt teilnehmen. Die Schulung muss eine klare transnationale Komponente umfassen, z. B. durch die Förderung der Lerninteraktion zwischen Teilnehmenden aus verschiedenen Ländern oder durch die Integration anderer Elemente des transnationalen Transfers von Verfahren, wie beispielsweise die starke Einbeziehung von Lehrpersonal aus dem aufnehmenden Land, das mit Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausland interagiert und ihnen seine Verfahren veranschaulicht. Der Inhalt der Kurse und Schulungen muss für die beruflichen Kompetenzen des teilnehmenden Personals und die Ziele des Projekts oder der Akkreditierung relevant sein. Gefördert werden beispielsweise Kurse und Schulungen, die von öffentlichen Einrichtungen oder Freiwilligenorganisationen organisiert werden, Aktivitäten, die im Rahmen eines Austauschs von Verfahren zwischen Organisationen in verschiedenen Ländern organisiert werden, sowie kommerziell verfügbare Kurse und Schulungen. Völlig passive Aktivitäten wie das Anhören von Vorträgen, Reden oder Massenkonferenzen werden nicht unterstützt. Konferenzen und ähnlich bezeichnete Veranstaltungen können nur dann für eine Finanzierung in Betracht kommen, wenn die Teilnehmenden den größten Teil ihrer Zeit für strukturierte Schulungen, Workshops, praktische Übungen, den Austausch von Verfahren mit Kolleginnen und Kollegen oder andere Formen des aktiven Lernens aufwenden. Die Antragsteller sollten sich darüber im Klaren sein, dass alle Kursanbieter völlig unabhängig vom Programm Erasmus+ sind und als Dienstleister auf einem freien Markt agieren. Die Wahl der Kurse und Schulungen liegt folglich in der Verantwortung der begünstigten Organisation. Als Orientierungshilfe für die Antragsteller bei ihrer Wahl wurden folgende Qualitätsstandards entwickelt: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/quality-standards-key-action-1 Förderfähige Teilnehmende Zu den förderfähigen Teilnehmenden zählen Lehrkräfte, Schulleiter und alle sonstigen nicht lehrenden Experten und Angehörigen des Personals, die in der Schulbildung tätig sind. Zu den förderfähigen nicht lehrenden Angehörigen des Personals zählen Personen, die in der Schulbildung tätig sind, entweder in Schulen (als Hilfslehrkräfte, pädagogische Berater, Psychologen, Erasmus+-Koordinatoren usw.) oder in anderen Organisationen im Bereich der Schulbildung (z. B. Schulinspektoren, Berater, Erasmus+-Koordinatoren, Politikkoordinatoren mit Zuständigkeit für die Schulbildung usw.). Die Teilnehmenden müssen bei der entsendenden Organisation tätig sein oder regelmäßig mit ihr zusammenarbeiten, um die Durchführung ihrer Kernaktivitäten zu unterstützen (z. B. als externe Ausbildende, Expertinnen und Experten, Freiwillige, Vorstandsmitglieder, Inspektoren usw.). In allen Fällen müssen die Aufgaben, die den Teilnehmenden mit der entsendenden Organisation verbinden, so dokumentiert sein, dass die nationale Agentur diese Verbindung überprüfen kann (z. B. mit einem Arbeits- oder Freiwilligenvertrag, einer Aufgabenbeschreibung oder einem ähnlichen Dokument). Die nationalen Agenturen https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/quality-standards-key-action-1 124 etablieren eine transparente und einheitliche Praxis in der Frage, was in ihrem nationalen Kontext unter annehmbaren Arbeitsverhältnissen und Belegunterlagen zu verstehen ist. Bedienstete, die vom Ausland aus arbeiten, können in dem Land, in dem sie arbeiten, nicht an Aktivitäten teilnehmen. Förderfähige Orte Die Aktivitäten müssen im Ausland stattfinden, und zwar entweder in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Die Aktivitäten müssen in dem Land stattfinden, in dem die Aufnahmeorganisation rechtmäßig ansässig ist. Jede Mobilitätsaktivität kann nur in einem Land stattfinden.110 Dokumentation der Lernergebnisse Die Anforderungen an die Dokumentation der Lernergebnisse sind in den Erasmus- Qualitätsstandards festgelegt und in der Finanzhilfevereinbarung zum Projekt weiter ausgeführt. Vor Beginn der Aktivität müssen die entsendende Organisation, die aufnehmende Organisation und der Teilnehmende eine Lernvereinbarung (oder ein ähnliches Dokument) abschließen, in der die erwarteten Lernergebnisse des Teilnehmenden aufgeführt sind. Für Kurse und Schulungen kann anstelle einer Lernvereinbarung ein Kursprogramm genutzt werden. Nach der Aktivität müssen die vom Teilnehmenden erzielten Lernergebnisse durch Ausstellung eines Europass-Mobilitätsnachweises oder eines ähnlichen Dokuments anerkannt werden. Die begünstigte Organisation muss eine Kopie des ausgestellten Dokuments als Nachweis dafür aufbewahren, dass die Aktivität abgeschlossen wurde. Darüber hinaus kann die nationale Agentur verlangen, dass der Begünstigte eine Finanzhilfevereinbarung mit dem Teilnehmenden unterzeichnet und diese als Teil der Belegunterlagen aufbewahrt. Diese Anforderung ist in der Finanzhilfevereinbarung anzugeben. MOBILITÄT DER LERNENDEN Förderfähige Aktivitäten ▪ Gruppenmobilität von Schülern (2 bis 30 Tage, mindestens zwei Schüler pro Gruppe) ▪ Kurzfristige Lernmobilität von Schülern (10 bis 29 Tage) ▪ Langfristige Lernmobilität von Schülern (30 bis 365 Tage) Zusätzlich zur physischen Mobilität können alle Mobilitätsaktivitäten für Schülerinnen und Schüler mit virtuellen Lernaktivitäten kombiniert werden. Die oben angegebene Mindest- und Höchstdauer gilt für die Komponente der physischen Mobilität. Die durchgeführten Aktivitäten müssen die folgenden qualitativen Anforderungen erfüllen: Gruppenmobilität von Schülern: Eine Gruppe von Schülern aus der entsendenden Schule kann Zeit im Ausland verbringen gemeinsam mit Mitschülern aus einem anderen Land lernen. Die entsendende Schule muss die Lernaktivitäten in Zusammenarbeit mit einer Partnerschule 110 Kurze grenzüberschreitende Reisen sind zulässig, wenn dies für die Aktivität relevant ist; für die Zwecke der Finanzhilfeberechnung gilt dies jedoch nicht als Änderung des Landes, in dem sich der Veranstaltungsort befindet. Werden aufeinanderfolgende Aktivitäten in verschiedenen Ländern organisiert, so muss jede Aktivität für sich sämtliche einschlägigen Förderkriterien erfüllen. 125 im aufnehmenden Land konzipieren.111 Lehrkräfte oder anderes qualifiziertes Lehrpersonal aus der entsendenden Schule müssen die Schülerinnen und Schüler während der gesamten Dauer der Aktivität begleiten und ihren Lernprozess anleiten. Bei Bedarf können auch andere Erwachsene als Begleitpersonen fungieren, um die begleitenden Lehrkräfte zu unterstützen.112 Kurzfristige Lernmobilität von Schülern: Schüler können einen Auslandsaufenthalt absolvieren, um in einer Partnerschule zu lernen oder ein Praktikum bei einer anderen einschlägigen Organisation im Ausland zu absolvieren. Für jeden Teilnehmenden muss ein individuelles Lernprogramm aufgestellt werden. Für Teilnehmende mit geringeren Chancen kann die Mobilität mit einer Mindestdauer von zwei Tagen organisiert werden, sofern dies gerechtfertigt ist. Langfristige Lernmobilität von Schülern: Schüler können einen Auslandsaufenthalt absolvieren, um in einer Partnerschule zu lernen oder ein Praktikum bei einer anderen einschlägigen Organisation im Ausland zu absolvieren. Für jeden Teilnehmenden muss ein individuelles Lernprogramm aufgestellt werden. Alle Teilnehmende erhalten eine obligatorische Ausreisevorbereitung. Es werden mehr Mittel für die organisatorische und sprachliche Unterstützung zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass der Unterschied zwischen den Formaten Gruppen- und Einzelaktivität nicht auf den Reise- und Unterbringungsmodalitäten beruht, sondern vielmehr auf den Anforderungen für gemeinsame oder individuelle Lernprogramme, wie nachstehend unter „Dokumentation der Lernergebnisse“ beschrieben. Dementsprechend wird für Gruppen- bzw. Einzelaktivitäten ein unterschiedliches Maß an organisatorischer Unterstützung bereitgestellt, wie in den am Ende dieses Kapitels angegebenen Regeln für die Finanzierung festgelegt. Förderfähige Teilnehmende Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler müssen in der entsendenden Schule an einem Bildungsprogramm teilnehmen.113 Es können auch Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die in Ländern, in denen es eine solche Praxis gibt, außerhalb eines institutionellen Rahmens unterrichtet werden.114 Förderfähige Orte Die Aktivitäten müssen im Ausland stattfinden, und zwar entweder in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Die Aktivitäten müssen in dem Land 111 Programme für Gruppenaktivitäten, die ausschließlich oder hauptsächlich aus kommerziell angebotenen Aktivitäten bestehen, wie z. B. Kurse an einer Sprachschule oder andere kommerzielle „gebrauchsfertige“ Aktivitäten, sind nicht förderfähig. Sofern für das Lernprogramm der Aktivität relevant, können die Schülerinnen und Schüler einen kleineren Teil der Mobilitätsphase mit gemeinsamen Ausflügen in die Natur und zu kulturellen Stätten, in Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen, mit internationalen Wettbewerben oder ähnlichen Lernaktivitäten verbringen. Diese Inhalte müssen jedoch stets in ein von den beiden Schulen entwickeltes Peer-Learning-Programm eingebettet sein. 112 In jedem Fall sind die entsendenden und aufnehmenden Schulen dafür verantwortlich, dass die geltenden Vorschriften und Gesetze in den Entsende- und Aufnahmeländern vollständig eingehalten werden. 113 Die Definition förderfähiger Bildungsprogramme obliegt der zuständigen nationalen Behörde jedes EU-Mitgliedstaats oder jedes mit dem Programm assoziierten Drittlands und wird auf der Website der jeweiligen nationalen Agentur veröffentlicht. 114 Die Rechtmäßigkeit und die Bedingungen für eine Schulbildung außerhalb des institutionellen Rahmens werden durch die nationale Gesetzgebung in den einzelnen Ländern geregelt. In den Ländern, in denen diese Möglichkeiten bestehen, entscheidet die zuständige nationale Behörde, welche Schulen als entsendende Schulen für Schülerinnen und Schüler fungieren können, die auf diese Weise unterrichtet werden. 126 stattfinden, in dem die Aufnahmeorganisation rechtmäßig ansässig ist. Jede Mobilitätsaktivität kann nur in einem Land stattfinden.115 Gruppenmobilität von Schülern muss in einer aufnehmenden Schule erfolgen. In Ausnahmefällen können Aktivitäten an einem anderen Ort im Land der aufnehmenden Schule stattfinden, sofern dies aufgrund der Inhalte und Qualität der Aktivität angebrachter ist. In diesem Fall werden die Reisekosten der Teilnehmenden von der aufnehmenden Schule zum Veranstaltungsort nicht als transnationale Mobilitätsaktivität betrachtet. Daher können für diesen Zweck keine zusätzlichen Mittel beantragt werden. Darüber hinaus kann die Gruppenmobilität von Schülern an einem Sitz einer Einrichtung der Europäischen Union stattfinden, wenn die Aktivität bei einer EU-Einrichtung oder in Zusammenarbeit mit einer solchen organisiert wird.116 Unabhängig vom Veranstaltungsort müssen an den Gruppenaktivitäten Schüler aus mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern teilnehmen. Dokumentation der Lernergebnisse Die Anforderungen an die Dokumentation der Lernergebnisse sind in den Erasmus- Qualitätsstandards festgelegt und in der Finanzhilfevereinbarung zum Projekt weiter ausgeführt. Individuelle Mobilitätsaktivitäten: Vor Beginn der Aktivität müssen die entsendende Organisation, die aufnehmende Organisation und der Teilnehmende eine Lernvereinbarung (oder ein ähnliches Dokument) abschließen, in der die erwarteten Lernergebnisse des Teilnehmenden aufgeführt sind. Nach der Aktivität müssen die vom Teilnehmenden erzielten Lernergebnisse durch Ausstellung eines Europass-Mobilitätsnachweises oder eines ähnlichen Dokuments anerkannt werden. Die begünstigte Organisation muss eine Kopie des ausgestellten Dokuments als Nachweis dafür aufbewahren, dass die Aktivität abgeschlossen wurde. Darüber hinaus kann die nationale Agentur verlangen, dass der Begünstigte eine Finanzhilfevereinbarung mit dem Teilnehmenden unterzeichnet und diese als Teil der Belegunterlagen aufbewahrt. Diese Anforderung ist in der Finanzhilfevereinbarung anzugeben. Gruppenmobilitätsaktivitäten: Es muss ein Lernprogramm für die gesamte Gruppe festgelegt werden (individuelle Lernvereinbarungen sind nicht erforderlich). Nach der Aktivität muss die begünstigte Organisation das Lernprogramm und eine Teilnehmerliste (auf der auch die Begleitpersonen aufgeführt sind) als Nachweis für den Abschluss der Aktivität aufbewahren. 115 Kurze grenzüberschreitende Reisen sind zulässig, wenn dies für die Aktivität relevant ist; für die Zwecke der Finanzhilfeberechnung gilt dies jedoch nicht als Änderung des Landes, in dem sich der Veranstaltungsort befindet. Werden aufeinanderfolgende Aktivitäten in verschiedenen Ländern organisiert, so muss jede Aktivität für sich sämtliche einschlägigen Förderkriterien erfüllen. 116 Sitze der Organe der Europäischen Union sind Brüssel, Frankfurt, Luxemburg und Straßburg. Aktivitäten an den Sitzen der EU werden als transnationale Mobilität betrachtet, wenn Teilnehmende aus mindestens zwei Ländern gemeinsam an der Aktivität teilnehmen. In diesem Fall kann eine Finanzierung (wie im Abschnitt „Welche Regeln bestehen für die Finanzierung?“ beschrieben) für alle Teilnehmenden, unabhängig von ihrem Ursprungsland, beantragt werden. Eine Liste der Organe und Einrichtungen der EU finden Sie unter https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de. https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de 127 SONSTIGE UNTERSTÜTZTE AKTIVITÄTEN Förderfähige Aktivitäten ▪ Eingeladene Experten (2 bis 60 Tage) ▪ Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen (10 bis 365 Tage) Die durchgeführten Aktivitäten müssen die folgenden qualitativen Anforderungen erfüllen: Eingeladene Experten: Schulen können Ausbilder, Lehrkräfte, Politikexperten oder andere qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland einladen, die zur Verbesserung der Lehr- und Lernerfahrungen in der aufnehmenden Schule beitragen können. Beispielsweise können eingeladene Experten Schulungen für das Personal der Schule anbieten, neue Lehrmethoden demonstrieren oder den Transfer bewährter Verfahren in den Bereichen Organisation und Verwaltung unterstützen. Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen: Antragstellende Organisationen können in der Ausbildung befindliche Lehrkräfte aufnehmen, die ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten. Förderfähige Teilnehmende Eingeladene Experten können alle Personen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland sein, die über Fachwissen verfügen und Schulungen halten können, die für die Bedürfnisse und Ziele der einladenden Organisation relevant sind. Die Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen steht Teilnehmenden offen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland an einem Ausbildungsprogramm für Lehrkräfte teilnehmen oder ein solches (oder ähnlich gelagertes Bildungsprogramm für Ausbilder oder Pädagogen) vor Kurzem abgeschlossen117 haben. Für ihre Teilnahme kann finanzielle Unterstützung gewährt werden, sofern die entsendende Einrichtung keine Finanzhilfe zu demselben Zweck gewährt. Förderfähige Orte Für eingeladene Experten und in Ausbildung befindliche Lehrkräfte ist der Ort stets die begünstigte Organisation (einschließlich der Mitglieder eines Konsortiums). Dokumentation der Lernergebnisse Bei eingeladenen Experten muss das Lernprogramm, das der Experte vorlegen wird, vor der Aktivität mit der begünstigten Organisation abgestimmt werden. Nach der Aktivität muss die begünstigte Organisation das durchgeführte Lernprogramm als Nachweis für den Abschluss der Aktivität aufbewahren. Bei in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen gelten die für Einzelaktivitäten der Mobilität zu Lernzwecken beschriebenen Anforderungen. VORBEREITENDE BESUCHE Was ist ein vorbereitender Besuch? Bei einem vorbereitenden Besuch handelt es sich um einen Besuch von Mitarbeitern der entsendenden Organisation bei einer potenziellen aufnehmenden Organisation mit dem Ziel, eine Mobilitätsaktivität für Lernende oder Personal besser vorzubereiten. 117 Junge Absolventinnen und Absolventen können bis zu zwölf Monate nach dem Abschluss teilnehmen. Wenn die Teilnehmenden nach dem Abschluss einen obligatorischen Militär- oder Zivildienst abgeleistet haben, wird der Zeitraum der Förderfähigkeit um die Dauer des betreffenden Dienstes verlängert. 128 Wann kann ein vorbereitender Besuch organisiert werden? Jeder vorbereitende Besuch muss klar begründet sein und dazu dienen, die Inklusivität, Reichweite und Qualität der Mobilitätsaktivitäten zu verbessern. So können vorbereitende Besuche organisiert werden, um die Mobilität von Teilnehmern mit geringeren Chancen besser vorzubereiten, die Zusammenarbeit mit einer neuen Partnerorganisation aufzunehmen oder längere Mobilitätsaktivitäten vorzubereiten. Vorbereitende Besuche können zur Vorbereitung jeder Art von Mobilität von Lernenden oder Personal, mit Ausnahme von „Kursen und Schulungen“, organisiert werden. Wer kann an einem vorbereitenden Besuch teilnehmen? Vorbereitende Besuche können von allen Personen durchgeführt werden, die für Aktivitäten im Zusammenhang mit der Personalmobilität infrage kommen und an der Organisation des Projekts beteiligt sind. In Ausnahmefällen können Lernende, die an einer langfristigen Lernmobilität teilnehmen werden, und Teilnehmende, die bei allen Arten von Aktivitäten geringere Chancen haben, an vorbereitenden Besuchen für ihre Aktivitäten teilnehmen. An einem vorbereitenden Besuch können höchstens drei Personen teilnehmen. Wo können vorbereitende Besuche stattfinden? Vorbereitende Besuche finden in den Räumlichkeiten der potenziellen aufnehmenden Organisation oder an einem anderen Ort der geplanten Mobilitätsaktivitäten statt. Die für die Orte von Mobilitätsaktivitäten für Personal und Lernende geltenden Regeln sind auch auf die mit diesen Aktivitäten verbundenen vorbereitenden Besuche anzuwenden. Pro Aufnahmeorganisation kann nur ein vorbereitender Besuch organisiert werden. 129 KURZFRISTIGE PROJEKTE FÜR DIE MOBILITÄT VON SCHÜLERN UND PERSONAL IN DER SCHULBILDUNG Kurzfristige Projekte für die Mobilität von Schülern und Personal sind eine einfache Möglichkeit, eine Förderung durch Erasmus+ in Anspruch zu nehmen. Sie sollen es den Organisationen ermöglichen, ohne Schwierigkeiten einige wenige Aktivitäten zu organisieren und Erfahrungen mit dem Programm zu sammeln. Um die kurzfristigen Projekte einfach zu halten, ist ihre Teilnehmerzahl und Projektlaufzeit begrenzt. Das Format steht nur Einzelorganisationen, nicht jedoch den Koordinatoren von Konsortien offen. Akkreditierte Organisationen können keine kurzfristigen Projekte beantragen, da sie bereits ständigen Zugang zu Erasmus+-Mitteln haben. Der Antrag für kurzfristige Projekte umfasst eine Liste und Beschreibung der Aktivitäten, die die antragstellende Organisation zu organisieren beabsichtigt. FÖRDERKRITERIEN Förderfähige Organisationen: Wer ist antragsberechtigt? Antragsberechtigt118 sind die folgenden Organisationen: (1) Schulen, die allgemeine Bildung im Vorschul-, Primar- oder Sekundarbereich anbieten, einschließlich Organisationen, die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung anbieten119 (2) lokale und regionale Behörden, Koordinierungsgremien und andere Organisationen, die im Bereich der Schulbildung eine Rolle spielen Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung in der Schulbildung verfügen, können keine kurzfristigen Projekte beantragen. Förderfähige Länder Antragstellende Organisationen müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Wo ist der Antrag zu stellen? Der Antrag wird bei der nationalen Agentur des Landes eingereicht, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Antragsfristen Runde 1 (für alle nationalen Agenturen): 19. Februar, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) Runde 2: Die nationalen Agenturen können beschließen, eine zweite Frist einzuräumen (Runde 2): In diesem Fall wird die nationale Agentur die Antragsteller über ihre Website informieren. Für die Runde 2 müssen die Antragsteller ihren Antrag bis zum 1. Oktober um 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) einreichen. 118 Die Definition der antragsberechtigten Organisationen wird in jedem EU-Mitgliedstaat oder jedem mit dem Programm assoziierten Drittland von der zuständigen nationalen Behörde festgelegt und auf der Website der zuständigen nationalen Agentur zusammen mit einschlägigen Beispielen veröffentlicht. 119 In einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Schulen, die einen Sonderstatus haben und unter der Aufsicht der nationalen Behörden eines anderen Landes stehen, müssen den Antrag möglicherweise bei der nationalen Agentur des Aufsicht führenden Landes stellen. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an die nationale Agentur im Gastland oder an das Land der zuständigen nationalen Behörde. Da alle Mobilitätsaktivitäten länderübergreifend sein müssen, können Schulen, die bei einer nationalen Agentur außerhalb des Landes, in dem sie ihren Sitz haben, einen Antrag stellen, weder mit anderen Organisationen im Land der nationalen Agentur, die den Antrag erhalten hat, noch mit Schulen, die einen ähnlichen Sonderstatus haben und bei derselben nationalen Agentur einen Antrag stellen, Incoming- oder Outgoing-Mobilitätsaktivitäten organisieren, selbst wenn diese Organisationen ihren Sitz in einem anderen Land haben als der Antragsteller. 130 Projektbeginn Die folgenden Anfangsdaten können für Projekte gewählt werden: ▪ Runde 1: zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember desselben Jahres ▪ Runde 2 (sofern zutreffend): zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai des Folgejahres Projektdauer 6–18 Monate Anzahl der Anträge Pro Auswahlrunde kann eine Organisation nur ein einziges kurzfristiges Projekt im Bereich der Schulbildung beantragen. Organisationen, die im Rahmen der ersten Antragsrunde eine Finanzhilfe für ein kurzfristiges Projekt erhalten, können keinen Antrag für die zweite Runde derselben Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einreichen. Innerhalb eines Zeitraums von fünf aufeinanderfolgenden Jahren, in dem Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ergehen, können Organisationen höchstens drei Finanzhilfen für kurzfristige Projekte im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung erhalten. Im Zeitraum 2014–2020 erhaltene Finanzhilfen werden nicht auf diese Obergrenze angerechnet. Förderfähige Aktivitäten Alle Arten von Aktivitäten für die Schulbildung. Eine detaillierte Liste und Regeln finden Sie im Abschnitt „Aktivitäten“. Um förderfähig zu sein, müssen die Anträge mindestens eine Mobilitätsaktivität für Personal oder Lernende beinhalten. Projektumfang Ein Antrag für ein kurzfristiges Projekt kann höchstens 30 Teilnehmer an Mobilitätsaktivitäten umfassen. Vorbereitende Besuche und die Teilnahme von Begleitpersonen werden nicht auf diese Grenze angerechnet. Unterstützende Organisationen Eine unterstützende Organisation hilft der begünstigten Organisation bei praktischen Aspekten der Projektdurchführung, die nicht die Kernaufgaben des Projekts betreffen. Zu den Kernaufgaben des Projekts gehören die finanzielle Verwaltung der Programmmittel, der Kontakt mit der nationalen Agentur, die Berichterstattung über die durchgeführten Aktivitäten sowie alle Entscheidungen, die sich unmittelbar auf den Inhalt, die Qualität und die Ergebnisse der durchgeführten Aktivitäten auswirken (z. B. Wahl der Aktivitätsart, die Dauer und die Aufnahmeorganisation, Definition und Bewertung der Lernergebnisse). Die Beteiligung einer unterstützenden Organisation bedarf der Genehmigung durch die nationale Agentur. Die Rolle und die Pflichten der unterstützenden Organisationen müssen zwischen diesen Organisationen und der begünstigten Organisation förmlich festgelegt werden. Die unterstützende Organisation handelt unter der Leitung der begünstigten Organisation, die letztlich für die Ergebnisse und die Qualität der durchgeführten Aktivitäten verantwortlich bleibt. Alle Beiträge der unterstützenden Organisationen müssen den Erasmus- Qualitätsstandards entsprechen. Im Falle einer mangelhaften Umsetzung von Qualitätsstandards oder einer anderen Form der Nichteinhaltung dieser Anforderungen kann die nationale Agentur verlangen, dass der Begünstigte keine Unterstützung mehr für bestimmte Aufgaben erhält und diese selbst 131 umsetzt. Kommt der Begünstigte seinen Verpflichtungen nicht nach, kann die nationale Agentur die Finanzhilfevereinbarung kündigen. Aufnehmende Organisationen, die den Teilnehmenden der begünstigten Organisation Lerninhalte und Mentoring zur Verfügung stellen, gelten nicht als unterstützende Organisationen, es sei denn, sie unterstützen den Begünstigten gleichzeitig bei anderen Aufgaben des Projektmanagements, die normalerweise von der entsendenden Organisation wahrgenommen werden. EIGNUNGSKRITERIEN, AUSSCHLUSSKRITERIEN UND VORSCHRIFTEN BEZÜGLICH ORIGINALINHALTEN UND URHEBERSCHAFT Die Antragsteller müssen über eine ausreichende operative und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen, um das vorgeschlagene Projekt durchführen zu können. Die Antragsteller müssen eine unterzeichnete ehrenwörtliche Erklärung vorlegen, in der sie bestätigen, dass keiner der in Teil C dieses Leitfadens aufgeführten Ausschlusskriterien auf sie zutrifft. Darüber hinaus bestätigen die Antragsteller mit der Unterzeichnung der Erklärung, dass der eingereichte Antrag Originalinhalte enthält, die von ihnen erstellt wurden, und dass keine anderen Organisationen oder externen Personen für die Abfassung des Antrags bezahlt wurden. Weitere Informationen zu den Eignungskriterien, den Ausschlusskriterien und den Vorschriften bezüglich Originalinhalten und Urheberschaft finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. ZUSCHLAGSKRITERIEN Die eingereichten Anträge werden bewertet, indem auf der Grundlage der nachstehenden Zuschlagskriterien und Punktzahlen eine Wertung mit insgesamt 100 möglichen Punkten vorgenommen wird. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen: ▪ mindestens 60 von insgesamt 100 Punkten und ▪ mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl bei jedem der drei nachstehenden Zuschlagskriterien Relevanz (Höchstpunktzahl: 20 Punkte) Inwieweit ▪ sind das Profil und die Erfahrung des Antragstellers, die Aktivitäten und die Zielgruppe der Lernenden relevant für den Bereich der Schulbildung ▪ ist der Projektvorschlag relevant für die Ziele der Aktion ▪ ist der Vorschlag relevant für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung ▪ ist der Projektvorschlag relevant für die folgenden spezifischen Prioritäten Unterstützung neuer Programmteilnehmender und weniger erfahrener Organisationen Unterstützung von Teilnehmenden an der langfristigen Lernmobilität von Schülerinnen und Schülern Unterstützung von Teilnehmenden mit geringeren Chancen 132 Qualität der Projektkonzeption (Höchstpunktzahl: 50 Punkte) Inwieweit ▪ tragen die Ziele des vorgeschlagenen Projekts den Bedürfnissen der antragstellenden Organisation, ihres Personals und ihrer Lernenden klar und konkret Rechnung ▪ sind die vorgeschlagenen Aktivitäten geeignet, die Projektziele zu erreichen ▪ sind die operativen und logistischen Aspekte der Projektgestaltung (z. B. vorgeschlagene Veranstaltungsorte) angemessen und kosteneffizient ▪ werden ökologisch nachhaltige und verantwortungsvolle Verfahren in das Projekt integriert ▪ werden digitale Instrumente und Lernmethoden (insbesondere eTwinning) in das Projekt integriert, um die physischen Mobilitätsaktivitäten zu ergänzen und die Zusammenarbeit mit den aufnehmenden Partnerorganisationen zu verbessern Qualität der Nachbereitungsaktionen (Höchstpunktzahl: 30 Punkte) Inwieweit ▪ hat der Antragsteller die Aufgaben und Zuständigkeiten für die Durchführung der Aktivitäten in Übereinstimmung mit den Erasmus-Qualitätsstandards klar definiert ▪ hat der Antragsteller konkrete und logische Schritte vorgeschlagen, um die Ergebnisse seiner oder ihrer Mobilitätsaktivitäten in die reguläre Arbeit der Organisation zu integrieren ▪ hat der Antragsteller eine geeignete Methode zur Bewertung der Projektergebnisse vorgeschlagen ▪ hat der Antragsteller konkrete und wirksame Schritte vorgeschlagen, um die Projektergebnisse innerhalb der antragstellenden Organisation bekannt zu machen, sie an andere Organisationen und die Öffentlichkeit weiterzugeben und öffentlich auf die Finanzierung durch die Europäische Union hinzuweisen 133 AKKREDITIERTE PROJEKTE FÜR DIE MOBILITÄT VON SCHÜLERN UND PERSONAL IN DER SCHULBILDUNG Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung im Bereich der Schulbildung verfügen, können eine Förderung im Rahmen eines speziellen Finanzierungsbereichs beantragen, der nur ihnen zugänglich ist. Die Anträge basieren auf dem zuvor genehmigten Erasmus-Plan, weshalb eine detaillierte Liste und Beschreibung der geplanten Aktivitäten nicht erforderlich sind. Stattdessen geht es in den Anträgen insbesondere darum, den Mittelbedarf für die nächste Reihe von Aktivitäten zu schätzen. FÖRDERKRITERIEN Förderfähige Organisationen: Wer ist antragsberechtigt? Die Antragsteller müssen zum Projektbeginn über eine gültige Erasmus-Akkreditierung im Bereich der Schulbildung verfügen. Mobilitätskonsortium Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung für Koordinatoren von Mobilitätskonsortien verfügen, müssen Anträge in dem für Mobilitätskonsortien vorgesehenen Format stellen. Als Teil des Antrags ist eine Liste der Mitglieder des Mobilitätskonsortiums vorzulegen, die neben dem Koordinator mindestens eine Mitgliedsorganisation umfassen muss. Jede Organisation, die die Förderkriterien für Erasmus in dem gleichen Bereich erfüllt, kann Mitglied eines Mobilitätskonsortiums werden.120 Alle vorgesehenen Mitgliedsorganisationen des Konsortiums müssen in demselben EU-Mitgliedstaat oder demselben mit dem Programm assoziierten Drittland wie der Koordinator des Mobilitätskonsortiums ansässig sein.121 Die Beziehung zwischen dem Konsortialkoordinator und den Konsortiumsmitgliedern muss auf Zusammenarbeit ausgerichtet und darf nicht gewinnorientiert sein. Konsortiumsmitglieder benötigen keine Erasmus-Akkreditierung. Organisationen, die an einem Mobilitätskonsortium teilnehmen, können im Rahmen derselben Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen in höchstens zwei Anträgen der Leitaktion 1 im Bereich der Schulbildung Finanzmittel beantragen. Aus diesem Grund können im Bereich der Schulbildung Organisationen, die eine Finanzhilfe für ein kurzfristiges Projekt oder ein 120 Für die Zwecke der Auftragsvergabe können Konsortiumsmitglieder Mitbegünstigte, verbundene Stellen oder Dritte sein, die finanzielle Unterstützung erhalten. Die Unterstützung Dritter kann auf der Grundlage der in den Erasmus-Qualitätsstandards festgelegten Anforderungen für förderfähige Aktivitäten und förderfähige Teilnehmende (entsprechend den Vorgaben für diese Aktion) bis zu einem Höchstbetrag von 60 000 EUR pro Aufnahmeorganisation gewährt werden. Mitglieder des Konsortiums, die rechtlich Teil derselben Einrichtung wie der Konsortialkoordinator sind, können die Projektfinanzhilfe erhalten und gelten juristisch nicht als Mitbegünstigte, verbundene Stellen oder Dritte. Die Entscheidung über die vertragliche Struktur jedes Mobilitätskonsortiumprojekts wird von der nationalen Agentur auf der Grundlage des Status und der formellen Verbindungen des Konsortialkoordinators und der Konsortiumsmitglieder im nationalen Rechtsrahmen getroffen. In jedem Fall müssen die teilnehmenden Mitglieder des Konsortiums im Projektantrag und in der Projektfinanzhilfevereinbarung als Teil der Projektbeschreibung aufgeführt werden. 121 Schulen mit einem Sonderstatus und solche, die unter der Aufsicht der nationalen Behörden eines anderen Landes stehen (z. B. ein Lycée français oder Deutsche Schulen), können an Mobilitätskonsortien teilnehmen, die von Organisationen geleitet werden, die von der nationalen Agentur des Landes, das die Schule beaufsichtigt, akkreditiert sind. Sie dürfen jedoch nicht gleichzeitig an Projekten teilnehmen, die von nationalen Agenturen in zwei verschiedenen Ländern verwaltet werden. Ein Mobilitätskonsortium, an dem Schulen mit dem oben genannten Sonderstatus beteiligt sind, kann weder Mobilitätsaktivitäten zwischen den verschiedenen Organisationen des Konsortiums organisieren noch Mobilitätsaktivitäten für Lernende oder Personal organisieren, wenn das Zielland das Land der für die Beaufsichtigung zuständigen nationalen Behörde ist. 134 akkreditiertes Projekt beantragen, zusätzlich nur an einem Antrag für ein Mobilitätskonsortium als Mitgliedsorganisationen teilnehmen. Andere Organisationen können an bis zu zwei Anträgen von Mobilitätskonsortien beteiligt sein. Wo ist der Antrag zu stellen? Der Antrag wird bei der nationalen Agentur des Landes eingereicht, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Antragsfrist 19. Februar, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) Projektbeginn 1. Juni desselben Jahres Projektdauer Alle akkreditierten Projekte haben zunächst eine Laufzeit von 15 Monaten. In begründeten Fällen können die Begünstigten eine Verlängerung der Laufzeit ihres Projekts auf insgesamt 24 Monate beantragen. Sofern die nationale Agentur nichts anderes beschließt, erfolgt die Verlängerung nach Ablauf von 12 Monaten der Durchführung. Anzahl der Anträge Akkreditierte Organisationen können pro Auswahlrunde nur einen Antrag stellen. Förderfähige Aktivitäten Alle Arten von Aktivitäten für die Schulbildung. Eine detaillierte Liste und Regeln finden Sie im Abschnitt „Aktivitäten“. Um förderfähig zu sein, müssen die Anträge mindestens eine Mobilitätsaktivität für Personal oder Lernende beinhalten. Projektumfang Die Zahl der Teilnehmer, die in akkreditierte Projekte einbezogen werden können, ist nicht begrenzt, abgesehen von etwaigen Beschränkungen, die in der Phase der Mittelzuweisung festgelegt werden. Unterstützende Organisationen Eine unterstützende Organisation hilft der begünstigten Organisation bei praktischen Aspekten der Projektdurchführung, die nicht die Kernaufgaben des Projekts betreffen. Zu den Kernaufgaben des Projekts gehören die finanzielle Verwaltung der Programmmittel, der Kontakt mit der nationalen Agentur, die Berichterstattung über die durchgeführten Aktivitäten sowie alle Entscheidungen, die sich unmittelbar auf den Inhalt, die Qualität und die Ergebnisse der durchgeführten Aktivitäten auswirken (z. B. Wahl der Aktivitätsart, die Dauer und die Aufnahmeorganisation, Definition und Bewertung der Lernergebnisse). Die Beteiligung einer unterstützenden Organisation bedarf der Genehmigung durch die nationale Agentur. Die Rolle und die Pflichten der unterstützenden Organisationen müssen zwischen diesen Organisationen und der begünstigten Organisation förmlich festgelegt werden. Die unterstützende Organisation handelt unter der Leitung der begünstigten Organisation, die letztlich für die Ergebnisse und die Qualität der durchgeführten Aktivitäten verantwortlich bleibt. Alle Beiträge der unterstützenden Organisationen müssen den Erasmus- Qualitätsstandards entsprechen. Im Falle einer mangelhaften Umsetzung von Qualitätsstandards oder einer anderen Form der Nichteinhaltung dieser Anforderungen kann die nationale Agentur verlangen, dass der Begünstigte keine Unterstützung mehr für bestimmte Aufgaben erhält und diese selbst umsetzt. Kommt der Begünstigte seinen Verpflichtungen nicht nach, kann die nationale Agentur die Finanzhilfevereinbarung kündigen. 135 Aufnehmende Organisationen, die den Teilnehmenden der begünstigten Organisation Lerninhalte und Mentoring zur Verfügung stellen, gelten nicht als unterstützende Organisationen, es sei denn, sie unterstützen den Begünstigten gleichzeitig bei anderen Aufgaben des Projektmanagements, die normalerweise von der entsendenden Organisation wahrgenommen werden. MITTELZUWEISUNG Da die Qualität des Erasmus-Plans des Antragstellers zum Zeitpunkt des Akkreditierungsantrags bewertet wurde, wird in der Phase der Mittelzuweisung keine qualitative Bewertung vorgenommen. Jeder förderfähige Antrag auf Finanzhilfe wird auch tatsächlich gefördert. Die Höhe der gewährten Finanzhilfe hängt von mehreren Faktoren ab: − dem für die Zuweisung an akkreditierte Antragsteller verfügbaren Gesamtbudget − den beantragten Aktivitäten (einschließlich des geschätzten Budgets, der für ihre Durchführung erforderlich ist) − dem Grund- und Höchstbetrag der Finanzhilfe − den folgenden Zuweisungskomponenten: qualitative Leistung, politische Prioritäten und geografische Ausgewogenheit (sofern die nationale Agentur dieses Kriterium anwendet) Die für akkreditierte Projekte zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und die genauen Regeln für die Mittelzuweisung werden von der nationalen Agentur vor Ablauf der Frist für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht. Die Regeln für die Mittelzuweisung müssen den Grundsätzen der Fairness, Transparenz und Gleichbehandlung entsprechen. Die Indikatoren und Parameter, die bei der Mittelzuweisung verwendet werden, müssen objektiv und überprüfbar sein, und ihre Werte müssen den Antragstellern vor Ablauf der Einreichungsfrist bekannt sein. Auf der Grundlage der geltenden Finanzierungsbeiträge je Einheit und der historischen Daten schätzt die nationale Agentur die Mittel, die für die Durchführung der von den einzelnen Antragstellern beantragten Aktivitäten erforderlich sind. Den Antragstellern kann keine Finanzhilfe gewährt werden, die über dem veranschlagten Budget liegt. Erhält ein Antragsteller den vollständigen Kostenvoranschlag für die Durchführung der beantragten Aktivitäten, so werden die im Antrag geforderten Tätigkeiten als Zielvorgaben für die Durchführung in die Projektfinanzhilfevereinbarung aufgenommen. Andernfalls werden, wenn der Antragsteller nicht den gesamten veranschlagten Finanzplan erhält, die Zielvorgaben für die Durchführung angepasst, um zu der gewährten Finanzhilfe proportional zu bleiben.122 Die Mittel für die Kostenkategorien „Inklusionsunterstützung für Teilnehmende“ und „Außergewöhnliche Kosten“ können nicht auf die gleiche Weise geschätzt werden wie die Mittel für Kostenkategorien, bei denen Finanzierungsbeiträge je Einheit angewandt werden. Die nationale Agentur prüft die Anträge für diese Kostenarten getrennt auf der Grundlage der vorgelegten Beschreibung und Begründung. Während der Projektdurchführung können die Begünstigten bei Bedarf weitere Anträge für diese Arten von Kosten stellen. Die nationale Agentur wird solche zusätzlichen Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeiten, solange Mittel verfügbar sind. 122 Die nationale Agentur kann begrenzte Änderungen an der proportionalen Anpassung vornehmen, um eine bessere Anpassung zwischen der gewährten Finanzhilfe und den Zielaktivitäten zu ermöglichen, die Kohärenz mit dem genehmigten Erasmus-Plan zu gewährleisten, vorrangige Aktivitäten angemessen zu unterstützen, mindestens einen Teilnehmer pro Art und Kategorie der vom Antragsteller beantragten Aktivität zu halten und die Bestimmungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einzuhalten. 136 WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Die folgenden Finanzierungsregeln gelten für kurzfristige Projekte und akkreditierte Projekte für die Mobilität von Schülern und Personal in der Schulbildung. Erasmus+-Projekte werden nach dem Grundsatz der Kofinanzierung finanziert. Dementsprechend werden die in der nachstehenden Tabelle festgelegten Einheitskosten so berechnet, dass sie durchschnittlich 80 % der tatsächlichen Kosten abdecken. Die Projekte können Teilnehmende umfassen, deren Finanzhilfe vollständig oder teilweise aus anderen Quellen als Erasmus+ finanziert wird. Für jeden einzelnen Teilnehmenden kann der Begünstigte Finanzmittel für alle förderfähigen Einheitszuschüsse oder nur für einige davon (wenn die übrigen Kosten auf andere Weise gedeckt werden) beantragen. Die im Rahmen von Erasmus+ erhaltenen Mittel können durch die begünstigte Organisation selbst, durch andere EU-Fonds, Spenden, Beiträge von Teilnehmenden, Beiträge Dritter usw. ergänzt werden. Der Grundsatz der Vermeidung von Doppelfinanzierungen ist zu beachten (siehe Teil C). Wenn der Begünstigte Beiträge der Teilnehmenden vorsieht, so müssen diese im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen der Erasmus-Qualitätsstandards stehen. Durch diese Beiträge dürfen insbesondere keine Hindernisse für die Inklusion von Teilnehmenden mit geringeren Chancen entstehen. Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Organisatorische Unterstützung Unmittelbar mit der Durchführung des Projekts zusammenhängende Kosten, die nicht unter andere Kostenkategorien fallen. Beispiele hierfür sind: (pädagogische, interkulturelle und sonstige) Vorbereitung, Mentoring, Überwachung und Unterstützung der Teilnehmenden während der Mobilität, Dienste, Werkzeuge und Ausrüstung, die für die Projektdurchführung benötigt werden, virtuelle Komponenten in gemischten Aktivitäten, Anerkennung von Lernergebnissen, Austausch von Ergebnissen und Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Finanzierung durch die Europäische Union. Die organisatorische Unterstützung deckt die Kosten ab, die sowohl der entsendenden als auch der 100 EUR pro Schüler/in im Rahmen der Gruppenmobilität pro Teilnehmendem an Personalmobilität zum Zweck von Kursen und Schulungen pro eingeladenen Experten pro aufgenommene Lehrkraft oder pädagogische Fachkraft in Ausbildung 350 EUR; 200 EUR ab 100 Teilnehmenden an derselben Art von Aktivität pro Teilnehmendem an der kurzfristigen Lernmobilität von Schülern pro Teilnehmendem an Personalmobilität zum Zweck von Job Shadowing oder einer Lehr- oder Schulungstätigkeit 500 EUR pro Teilnehmendem an der langfristigen Lernmobilität von Schülern 137 aufnehmenden Organisation entstehen (außer im Fall der Personalmobilität zum Zweck von Kursen und Schulungen). Die Aufteilung der erhaltenen Finanzhilfe wird zwischen den beiden Organisationen vereinbart. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden. Begleitpersonen gelten nicht als Teilnehmende an Lernmobilitätsaktivitäten und werden bei der Berechnung der organisatorischen Unterstützung nicht berücksichtigt. Reisekosten Zuschuss zu den Kosten, die den Teilnehmenden und Begleitpersonen für die Reise von ihrem Herkunftsort zum Ort der jeweiligen Aktivität und zurück entstehen. Darüber hinaus gilt: Zuschuss zu den Kosten, die den Teilnehmenden und Begleitpersonen für die Reise von ihrem Herkunftsort zum Ort der für Schülerinnen und Schüler in langfristiger Mobilität organisierten Ausreisevorbereitung und zurück entstehen. Generell gilt die Regel, dass Teilnehmende bei einer Strecke von weniger als 500 km mit emissionsarmen Verkehrsmitteln reisen. Bei einer Strecke von mehr als 500 km wird den Entfernung Umweltfreundliches Reisen Nicht umweltfreundli- ches Reisen 10–99 km 56 EUR 28 EUR 100–499 km 285 EUR 211 EUR 500–1999 km 417 EUR 309 EUR 2000–2999 km 535 EUR 395 EUR 3000–3999 km 785 EUR 580 EUR 4000–7999 km 1188 EUR 1188 EUR 8000 km oder mehr 1735 EUR 1735 EUR 138 123 Beispiel: Wenn eine Person aus Madrid (Spanien) an einer Aktivität in Rom (Italien) teilnimmt, sind folgende Schritte durchzuführen: Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1 365,28 km) und anschließend Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1 999 km). 124 https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de. 125 Für Begleitpersonen gelten die gleichen Sätze wie für Personal. In Ausnahmefällen, in denen die Begleitperson länger als 60 Tage im Ausland bleiben muss, werden zusätzliche Aufenthaltskosten über den 60. Tag hinaus aus der Haushaltslinie „Inklusionsunterstützung“ finanziert. Teilnehmenden nachdrücklich empfohlen, eine Kombination verschiedener Verkehrsmittel zu nutzen, um ihre Reise nachhaltiger zu gestalten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Entfernung und Anzahl der Teilnehmenden und Begleitpersonen. Der Antragsteller muss die Entfernung der einfachen Strecke (Luftlinie) zwischen dem Herkunftsort und dem Ort der Aktivität123 mithilfe des Entfernungsrechners der Europäischen Kommission124 angeben. Individuelle Unterstützung Aufenthaltskosten der Teilnehmenden und Begleitpersonen125 während der Aktivität. Bei Bedarf sind die Aufenthaltskosten für die Reisezeit vor und nach der Aktivität förderfähig, wobei für Teilnehmende und Begleitpersonen, die den Reisekostenzuschuss für nicht umweltfreundliches Reisen erhalten, höchstens zwei Reisetage und für Teilnehmerka- tegorie Ländergruppe 1 Ländergruppe 2 Ländergruppe 3 Personal 107-191 EUR 95-169 EUR 84-148 EUR Schüler/innen 48-85 EUR 41-74 EUR 36-64 EUR Dabei handelt es sich um die zulässigen Spannen für Grundbeträge pro Aktivitätstag. Die nationale Agentur wird innerhalb dieser Spannen über die genauen Grundbeträge für die von ihr verwalteten Projekte entscheiden und diese Informationen auf ihrer Website veröffentlichen. Der Grundbetrag ist bis zum 14. Tag der Aktivität (Reisetage inbegriffen) zahlbar. Ab dem 15. Tag entspricht der zu zahlende Satz https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de 139 126 Gruppen von Aufnahmeländern: Ländergruppe 1: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden Ländergruppe 2: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern Ländergruppe 3: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn diejenigen, die den Zuschuss für umweltfreundliches Reisen erhalten, höchstens sechs Reisetage vorgesehen sind. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden und Begleitpersonen, der Aufenthaltsdauer und dem Aufnahmeland126. 70 % des Grundbetrags. Die zu zahlenden Sätze werden auf den nächsten ganzen Euro gerundet. Inklusionsunter- stützung Inklusionsunterstützung für Organisationen: Kosten in Verbindung mit der Organisation von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmende mit geringeren Chancen. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen 125 EUR pro Teilnehmendem Inklusionsunterstützung für Teilnehmer: Zusätzliche Kosten, die unmittelbar mit Aufwendungen für Teilnehmende mit geringeren Chancen und ihre Begleitpersonen verbunden sind (einschließlich gerechtfertigter Aufenthalts- und Reisekosten, sofern für diese Teilnehmer keine Finanzhilfe in den Kategorien 100 % der förderfähigen Kosten 140 „Reisekosten“ und „individuelle Unterstützung“ beantragt wird). Inklusionsunterstützung kann auch Personal mit geringeren Chancen gewährt werden, das die Rolle von Begleitpersonen übernimmt oder an einem vorbereitenden Besuch teilnimmt. Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Vorbereitende Besuche Reise- und Aufenthaltskosten für die Teilnahme an einem vorbereitenden Besuch. Finanzierungsmechanismus: Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden. 680 EUR pro Teilnehmer Kursgebühren Kosten zur Deckung der Anmeldegebühren für das Format der Personalmobilität „Kurse und Schulungen“. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Dauer des Kurses. 80 EUR pro Teilnehmer und Tag Sprachliche Unterstützung Kosten für die Bereitstellung von Sprachlernmaterial und Schulungen für Teilnehmer, die ihre Kenntnis der Sprache verbessern müssen, in der sie während der Aktivität 150 EUR pro Teilnehmendem Darüber hinaus gilt: 150 EUR für die verstärkte Sprachförderung pro Teilnehmendem an langfristiger Lernmobilität von Schülern 141 studieren oder Schulungen erhalten. Sprachliche Unterstützung ist für Teilnehmende an folgenden Arten von Aktivitäten förderfähig: Job Shadowing/Hospitationen, Lehr- und Schulungstätigkeit, Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen, kurzfristige Lernmobilität von Schülerinnen und Schülern und langfristige Lernmobilität von Schülerinnen und Schülern. Die Unterstützung ist nur dann zu zahlen, wenn der Teilnehmende die Online- Sprachunterstützung nicht in Anspruch nehmen kann, weil die gewünschte Sprache oder das gewünschte Niveau nicht verfügbar ist oder weil für Teilnehmende mit geringeren Chancen besondere Hindernisse bestehen. Die oben genannten Bedingungen gelten nicht für die verstärkte Unterstützung von Teilnehmenden an der langfristigen Lernmobilität von Schülern. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden. Außergewöhnliche Kosten Kosten für die Bereitstellung von Finanzsicherheiten, falls die nationale Agentur dies anfordert. Kosten für Finanzsicherheiten: 80 % der förderfähigen Kosten Hohe Reisekosten: 80 % der förderfähigen Kosten 142 Hohe Reisekosten der Teilnehmenden und ihrer Begleitpersonen, die aufgrund geografischer Abgelegenheit oder anderer Hindernisse nicht über die reguläre Kategorie „Reisekosten“ unterstützt werden können. Im Falle einer Bewilligung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten. Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen. Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Teure Reisen liegen dann vor, wenn die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten weniger als 70 % der Reisekosten der Teilnehmenden abdeckt. Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen: 100 % der förderfähigen Kosten 143 MOBILITÄT FÜR LERNENDE UND PERSONAL IN DER ERWACHSENENBILDUNG Mit dieser Aktion werden Erwachsenenbildungsanbieter und andere im Bereich der Erwachsenenbildung tätige Organisationen unterstützt, die Lernmobilitätsaktivitäten für erwachsene Lernende und Personal im Bereich der Erwachsenenbildung organisieren möchten. Die Aktion steht einem sehr breiten Spektrum von Organisationen offen, z. B. Schulen und Lernzentren der Erwachsenenbildung, Organisationen der Zivilgesellschaft, Nichtregierungsorganisationen und Freiwilligenorganisationen, Beratungszentren, Bibliotheken, Museen, Kultur-, Gemeinde- und Sozialzentren sowie anderen Organisationen, die für Menschen mit Behinderungen, Senioren, Personen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, usw. arbeiten. Gefördert wird ein breites Spektrum von Aktivitäten, u. a. die Einzel- und Gruppenmobilität erwachsener Lernender, Job Shadowing und Kurse für die berufliche Fortbildung für Personal, eingeladene Experten und weitere Aktivitäten (siehe unten). Erwachsene Lernende können alle Personen sein, die Aktivitäten und Dienstleistungen von Organisationen, die in der Erwachsenenbildung tätig sind, in Anspruch nehmen. Im Rahmen der Projekte können Aktivitäten organisiert werden, bei denen Bürgerschaft, das Lernen über Europa, Dienstleistungen für das Gemeinwesen, Freiwilligentätigkeit, der Austausch zwischen den Generationen, kritisches Denken, aktives Altern usw. im Mittelpunkt stehen. Im Rahmen ihrer Aktivitäten sollten die teilnehmenden Organisationen Inklusion und Vielfalt, ökologische Nachhaltigkeit, digitale Bildung sowie zivilgesellschaftliches Engagement und Teilhabe aktiv fördern. Dazu sollten sie die spezifischen Finanzierungsmöglichkeiten nutzen, die das Programm für diese Zwecke bietet, die Teilnehmenden sensibilisieren, bewährte Verfahren austauschen und ein geeignetes Konzept für ihre Aktivitäten wählen. ZIELE DER AKTION Mit dieser Aktion sollen Lernmöglichkeiten für Einzelpersonen geschaffen und die Internationalisierung und institutionelle Entwicklung von Erwachsenenbildungsanbietern und anderen Organisationen in der Erwachsenenbildung unterstützt werden. Die Aktion wird zur Umsetzung der Kompetenzagenda und zur Schaffung des europäischen Bildungsraums beitragen. Konkret lauten die Ziele dieser Aktion wie folgt: • Erhöhung der Beteiligung von Erwachsenen aller Altersgruppen und aus allen sozioökonomischen Verhältnissen an der Erwachsenenbildung, insbesondere durch Förderung der Beteiligung von Organisationen, die mit benachteiligten Lernenden arbeiten, kleinen Erwachsenenbildungsanbietern, neuen Programmteilnehmenden und weniger erfahrenen Organisationen sowie Basisorganisationen in der lokalen Gemeinschaft • Stärkung der europäischen Dimension des Lehrens und Lernens • Förderung der Werte Inklusion und Vielfalt, Toleranz und demokratische Teilhabe • Förderung des Wissens über das gemeinsame europäische Erbe und die europäische Vielfalt • Unterstützung des Aufbaus professioneller Netzwerke in ganz Europa • Verbesserung der Qualität der formalen, informellen und nichtformalen Erwachsenenbildung in Europa zur Förderung von Schlüsselkompetenzen im Sinne des EU-Rahmens (2018), einschließlich Grundfertigkeiten (Lesen, Schreiben, Rechnen, digitale Kompetenzen) und anderer Lebenskompetenzen • Ausweitung und Diversifizierung der Angebote in der Erwachsenenbildung durch Professionalisierung der Pädagogen und Aufbau der Kapazitäten von Erwachsenenbildungsanbietern • Vereinfachung der Umsetzung und Zugänglichkeit hochwertiger Lehr- und Lernprogramme in allen Formen der Erwachsenenbildung und stärkere Ausrichtung dieser Programme an den Bedürfnissen der Gesellschaft insgesamt • Aufbau der Kapazitäten von Erwachsenenbildungsanbietern für die Durchführung hochwertiger Mobilitätsprojekte 144 WIE KÖNNEN ERASMUS+-MOBILITÄTSMÖGLICHKEITEN WAHRGENOMMEN WERDEN? Erwachsenenbildungsanbieter und andere Organisationen, die in der Erwachsenenbildung tätig sind, können eine Förderung auf zweierlei Weise beantragen: • Kurzfristige Projekte für die Mobilität von Lernenden und Personal – diese Projekte bieten den Antragstellern die Möglichkeit, verschiedene Mobilitätsaktivitäten über einen Zeitraum von sechs bis achtzehn Monaten zu organisieren. Kurzfristige Projekte sind die beste Option für Organisationen, die zum ersten Mal einen Antrag auf Teilnahme an Erasmus+ stellen, oder für Organisationen, die nur eine begrenzte Anzahl von Aktivitäten organisieren möchten. • Akkreditierte Mobilitätsprojekte für Lernende und Personal – diese Projekte stehen nur Organisationen offen, die über eine Erasmus-Akkreditierung im Bereich der Erwachsenenbildung verfügen. Dieser besondere Finanzierungsbereich ermöglicht es akkreditierten Organisationen, regelmäßig Mittel für Mobilitätsaktivitäten zu erhalten, die zur schrittweisen Umsetzung ihres Erasmus-Plans beitragen. Erasmus-Akkreditierungen stehen allen Organisationen offen, die bestrebt sind, regelmäßig Mobilitätsaktivitäten zu organisieren. Eine frühere Erfahrung im Rahmen des Programms ist für einen Akkreditierungsantrag nicht erforderlich. Um mehr über diese Möglichkeit zu erfahren, lesen Sie bitte das Kapitel dieses Leitfadens über die Erasmus-Akkreditierung in den Bereichen Erwachsenenbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung und Schulbildung. Darüber hinaus können sich Organisationen an dem Programm beteiligen, ohne einen Antrag einzureichen, und zwar durch: • Beitritt zu einem bestehenden Erasmus-Mobilitätskonsortium, das von einem akkreditierten Konsortialkoordinator in ihrem Land geleitet wird und neue Mitglieder aufnimmt. • Aufnahme von Teilnehmenden aus einem anderen Land: Jede Organisation kann Teilnehmende von einer Partnerorganisation im Ausland aufnehmen. Die Tätigkeit als aufnehmende Organisation ist eine wertvolle Erfahrung und eine gute Möglichkeit, Partnerschaften zu gründen und mehr über das Programm zu erfahren, bevor Sie selbst einen Antrag stellen. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Die antragstellende Organisation ist der Hauptakteur in einem Projekt der Leitaktion 1. Im Antragsverfahren für kurzfristige Projekte ebenso wie für Erasmus-Akkreditierungen geht es insbesondere um die Bedürfnisse und Pläne der antragstellenden Organisation (oder deren Konsortium). Die antragstellende Organisation verfasst den Antrag und reicht ihn ein, unterzeichnet die Finanzhilfevereinbarung, führt die Mobilitätsaktivitäten durch und erstattet der nationalen Agentur Bericht. Sobald die Finanzhilfevereinbarung in Kraft tritt, wird der Antragsteller förmlich zum „Begünstigten“ einer EU-Finanzhilfe. Bei einem Mobilitätsprojekt kann es Aktivitäten im Rahmen der Outgoing- und Incoming-Mobilität geben. Bei den meisten Arten verfügbarer Aktivitäten handelt es sich um Outgoing-Mobilität. Das bedeutet, dass die antragstellende Organisation als entsendende Organisation (der Begünstigte) fungiert: Sie wählt Teilnehmer aus und schickt sie zu einer aufnehmenden Organisation im Ausland. Darüber hinaus gibt es besondere Arten von Incoming-Aktivitäten, die es den antragstellenden Organisationen ermöglichen, Experten, in der Ausbildung befindliche Lehrkräfte und Pädagogen zu ihrer Organisation einzuladen. Der Zweck von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmende aus dem Ausland (Incoming-Mobilität) besteht nicht in einem beiderseitigen Austausch, sondern darin, Personen zur antragstellenden Organisation zu bringen, die zu ihrer Entwicklung und Internationalisierung beitragen können. Bei der Durchführung aller im Rahmen dieser Aktion geförderten Aktivitäten müssen die Erasmus-Qualitätsstandards eingehalten werden. Die Erasmus-Qualitätsstandards umfassen konkrete Durchführungsverfahren für Projektaufgaben wie die Auswahl und Vorbereitung der Teilnehmenden, die Festlegung, Bewertung und Anerkennung von Lernergebnissen, die Weitergabe von Projektergebnissen usw. Den vollständigen Text der Erasmus-Qualitätsstandards finden Sie unter dem 145 folgenden Link auf der Europa-Website: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility- projects-vet-adults-schools Das Sprachenlernen ist ein wichtiger Bestandteil eines jeden Mobilitätsprojekts: Die begünstigten Organisationen sollten ihren Teilnehmenden vor und während der Mobilitätsaktivitäten Unterstützung beim Sprachenlernen anbieten. Zu diesem Zweck finanziert Erasmus+ die Plattform für die Online-Sprachunterstützung, die von allen Erasmus+-Teilnehmenden kostenlos genutzt werden kann. Wie können Sie Partner für Ihre Mobilitätsaktivitäten finden? Erasmus+ bietet verschiedene Instrumente und Möglichkeiten, um Partner für Ihre Mobilitätsaktivitäten zu finden: • EPALE – Die Elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa bietet ein Online-Instrument für die Partnersuche. Wenn Sie sich auf der Plattform registrieren, können Sie Mitteilungen zu Ihrer Partnersuche veröffentlichen und nach Mitteilungen anderer Organisationen suchen: https://epale.ec.europa.eu/de/erasmus- adult-education • Schulungs- und Kooperationsaktivitäten werden regelmäßig von den nationalen Erasmus+-Agenturen organisiert. Sie umfassen Kontaktseminare, Online-Veranstaltungen und andere Möglichkeiten der Partnersuche für Erasmus+- Antragsteller und -Begünstigte. Informationen über Schulungs- und Kooperationsaktivitäten sind auf den einschlägigen Websites der nationalen Agentur und auf der Website des SALTO-Ressourcenzentrums für Schulungs- und Kooperationsaktivitäten („SALTO Education & Training TCA Resource Centre“) verfügbar: www.salto-et.net • Über die Erasmus+-Projektergebnis-Plattform können Sie nach allen akkreditierten Organisationen und genehmigten Projekten suchen: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/projects Bereichsübergreifende Dimensionen Alle Mobilitätsprojekte sollten die folgenden, für das gesamte Programm Erasmus+ relevanten Dimensionen berücksichtigen: INKLUSION UND VIELFALT Im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards müssen Organisationen, die Unterstützung aus dem Programm erhalten, sicherstellen, dass sie Teilnehmenden aus allen Verhältnissen Mobilitätsmöglichkeiten in inklusiver und gerechter Weise bieten. Bei der Auswahl der Lernenden, die an den Projektaktivitäten teilnehmen, sollten wichtige Faktoren wie die Beweggründe und Leistungen der Teilnehmenden sowie ihre persönlichen Entwicklungs- und Lernbedürfnisse berücksichtigt werden. Ebenso sollte bei der Auswahl von teilnehmendem Personal sichergestellt werden, dass die Vorteile ihrer beruflichen Fortbildung allen Lernenden in der Organisation zugutekommen. Während der gesamten Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Mobilitätsaktivitäten sollten die entsendende und die aufnehmende Organisation die Teilnehmenden in wichtige Entscheidungen einbeziehen, um den größtmöglichen Nutzen und die größtmögliche Wirkung für jeden Teilnehmenden zu gewährleisten. Begünstigte und andere teilnehmende Organisationen, die allgemeine und berufliche Bildung anbieten, werden ermutigt, aktiv Mobilitätsmöglichkeiten bereitzustellen und zu fördern, indem sie beispielsweise Mobilitätsfenster in ihren akademischen Kalender aufnehmen und standardmäßige Wiedereingliederungsmaßnahmen für zurückkehrende Teilnehmende festlegen. ÖKOLOGISCH NACHHALTIGE UND VERANTWORTUNGSVOLLE PRAKTIKEN Im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards müssen Organisationen, die Unterstützung aus dem Programm erhalten, bei ihren Teilnehmenden ein ökologisch nachhaltiges und verantwortungsvolles Verhalten fördern und das Bewusstsein dafür https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility-projects-vet-adults-schools https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility-projects-vet-adults-schools https://epale.ec.europa.eu/de/erasmus-adult-education https://epale.ec.europa.eu/de/erasmus-adult-education http://www.salto-et.net/ https://erasmus-plus.ec.europa.eu/projects 146 schärfen, wie wichtig es ist, Maßnahmen zur Verringerung oder zum Ausgleich des ökologischen Fußabdrucks von Mobilitätsaktivitäten zu ergreifen. Diese Grundsätze sollten in die Vorbereitung und Durchführung aller Programmaktivitäten einfließen, insbesondere durch die Nutzung spezifischer finanzieller Unterstützung durch das Programm zur Förderung nachhaltiger Verkehrsmittel. Organisationen, die allgemeine und berufliche Bildung anbieten, sollten diese Grundsätze in ihre tägliche Arbeit integrieren und aktiv eine Änderung der Denkweise und des Verhaltens ihrer Lernenden und ihres Personals fördern. DIGITALER WANDEL IN DER ALLGEMEINEN UND BERUFLICHEN BILDUNG Im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards unterstützt das Programm alle teilnehmenden Organisationen dabei, digitale Instrumente und Lernmethoden in ihre Arbeit zu integrieren und so ihre physischen Aktivitäten zu ergänzen, die Zusammenarbeit zwischen Partnerorganisationen zu verbessern und ihre Lern- und Lehrqualität zu steigern. Darüber hinaus können Teilnehmende am Praktikumsprogramm „Digitale Chance“ (Digital Opportunity Traineeships) teilnehmen: Dabei handelt es sich um Mobilitätsaktivitäten, die es den Teilnehmenden ermöglichen, digitale Kompetenzen zu erwerben, und bei denen das Personal seine Fähigkeit ausbauen kann, mithilfe digitaler Tools zu schulen, zu unterrichten und andere Aufgaben zu erfüllen. Derartige Aktivitäten können mit jedem der verfügbaren Formate der Mobilität organisiert werden. TEILHABE AM DEMOKRATISCHEN LEBEN Das Programm soll den Teilnehmern helfen, sich mit den Vorteilen eines aktiven Bürgersinns und der Teilhabe am demokratischen Leben vertraut zu machen. Die geförderten Mobilitätsaktivitäten sollten die partizipatorischen Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen der Zivilgesellschaft sowie die Entwicklung von sozialen und interkulturellen Kompetenzen, kritischem Denken und Medienkompetenz stärken. Die Projekte sollten, wo immer möglich, die Teilhabe am demokratischen Leben und das soziale und zivilgesellschaftliche Engagement durch formale oder nichtformale Lernaktivitäten fördern. Sie sollten das Verständnis für die Europäische Union und die gemeinsamen europäischen Werte entwickeln oder verbessern, darunter die Achtung demokratischer Grundsätze, die Menschenwürde, die Einheit und Vielfalt, den interkulturellen Dialog sowie das gesellschaftliche, kulturelle und historische Erbe Europas. ENTWICKLUNG VON SCHLÜSSELKOMPETENZEN Das Programm unterstützt die lebenslange Entwicklung und die Stärkung der Schlüsselkompetenzen127, die für die persönliche Entwicklung und Entfaltung, die Beschäftigungsfähigkeit, die aktive Bürgerschaft und die soziale Inklusion erforderlich sind. Die teilnehmenden Organisationen sollten Schulungs- und Lernaktivitäten anbieten, die an die spezifischen Bedürfnisse der Lernenden angepasst sind und ihnen helfen, wirtschaftliche Eigenständigkeit zu erlangen und Barrieren abzubauen, mit denen sie in der Bildung und bei sozialen Kontakten konfrontiert sind. AKTIVITÄTEN In diesem Abschnitt werden die Arten von Aktivitäten vorgestellt, die im Rahmen von Erasmus+ sowohl im Rahmen kurzfristiger Projekte als auch im Rahmen akkreditierter Projekte finanziert werden können. Alle Lernmobilitätsaktivitäten müssen Folgendes sein: • pädagogisch: Sie müssen darauf ausgerichtet sein, dass Teilnehmende neue Kenntnisse, Fähigkeiten, Kompetenzen und Einstellungen erwerben bzw. vorhandene verbessern; • transnational: Sie müssen Interaktionen zwischen Menschen aus verschiedenen Ländern zum Zweck des gegenseitigen Austauschs und des Lernens voneinander vorsehen; 127 Schlüsselkompetenzen – https://ec.europa.eu/education/policies/school/key-competences-and-basic-skills_de. https://ec.europa.eu/education/policies/school/key-competences-and-basic-skills_de 147 • strukturiert: Sie müssen eine klare Methodik, ein klares Lernprogramm und geplante Lernergebnisse aufweisen; • strategisch: Sie müssen zu einem breiteren Spektrum von Projekt- oder Akkreditierungszielen beitragen. Alle Mobilitätsaktivitäten für Lernende und Personal müssen in einer Organisation im Ausland stattfinden, wobei das Personal der aufnehmenden Organisationen federführend ist (die aufnehmenden Organisationen werden auch als „Gasteinrichtungen“ bezeichnet). Zweigstellen der entsendenden Organisation oder andere mit der entsendenden Organisation verbundene Stellen können nicht als aufnehmende Organisationen fungieren, wenn sie die Anforderung für - länderübergreifende Aktivitäten nicht erfüllen. Bei jeder Aktivität können Personen, die Teilnehmende mit geringeren Chancen begleiten, zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten. Begleitpersonen können während der gesamten Dauer oder eines Teils der Dauer der Aktivität unterstützt werden. PERSONALMOBILITÄT Förderfähige Aktivitäten ▪ Job Shadowing (2 bis 60 Tage) ▪ Lehr- oder Schulungstätigkeit (2 bis 365 Tage) ▪ Kurse und Schulungen (2 bis 10 Tage) Zusätzlich zur physischen Mobilität können alle Mobilitätsaktivitäten für Personal mit virtuellen Lernaktivitäten kombiniert werden. Die oben angegebene Mindest- und Höchstdauer gilt für die Komponente der physischen Mobilität. Die durchgeführten Aktivitäten müssen die folgenden qualitativen Anforderungen erfüllen: Job Shadowing/Hospitationen: Die Teilnehmenden können dabei einen gewissen Zeitraum bei einer aufnehmenden Organisation in einem anderen Land verbringen, um durch Beobachtung und Interaktion neue Verfahren zu erlernen und neue Ideen zu sammeln. Hospitationen erfordern eine eindeutige Identifizierung des verantwortlichen Mentors in der aufnehmenden Organisation, d. h. der Person, die der Teilnehmende begleitet. Ein Mentor kann von maximal zwei Teilnehmenden gleichzeitig begleitet werden. Unterrichts- oder Ausbildungstätigkeiten über längere Zeiträume: Die Teilnehmenden können dabei für einen gewissen Zeitraum in einer aufnehmenden Organisation in einem anderen Land unterrichten oder Schulungen für Lernende anbieten, um durch die Erfüllung ihrer Aufgaben und den Austausch mit Fachkollegen zu lernen. Kurse und Schulungen: Die Teilnehmenden können dabei von einem strukturierten Kurs oder einer ähnlichen Art von Schulung profitieren, die von qualifizierten Fachkräften auf der Grundlage eines vordefinierten Lernprogramms und von Lernergebnissen durchgeführt wird. Höchstens drei Personen derselben entsendenden Organisation und höchstens zehn Personen aus demselben Mobilitätskonsortium können Finanzmittel für die gemeinsame Teilnahme an demselben Kurs erhalten. Jede Person kann nur an einem Kurs pro Projekt teilnehmen. Die Schulung muss eine klare transnationale Komponente umfassen, z. B. durch die Förderung der Lerninteraktion zwischen Teilnehmenden aus verschiedenen Ländern oder durch die Integration anderer Elemente des transnationalen Transfers von Verfahren, wie z. B. die starke Einbeziehung von Personal im Bereich der Erwachsenenbildung aus dem aufnehmenden Land, 148 das mit Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausland interagiert und ihnen seine Verfahren veranschaulicht. Der Inhalt der Kurse und Schulungen muss für die beruflichen Kompetenzen des teilnehmenden Personals und die Ziele des Projekts oder der Akkreditierung relevant sein. Gefördert werden beispielsweise Kurse und Schulungen, die von öffentlichen Einrichtungen oder Freiwilligenorganisationen ausgerichtet werden, Aktivitäten, die im Rahmen eines Austauschs von Verfahren zwischen Organisationen in verschiedenen Ländern organisiert werden, sowie kommerziell verfügbare Kurse und Schulungen. Völlig passive Aktivitäten wie das Anhören von Vorträgen, Reden oder Massenkonferenzen werden nicht unterstützt. Konferenzen und ähnlich bezeichnete Veranstaltungen können nur dann für eine Finanzierung in Betracht kommen, wenn die Teilnehmenden den größten Teil ihrer Zeit für strukturierte Schulungen, Workshops, praktische Übungen, den Austausch von Verfahren mit Kolleginnen und Kollegen oder andere Formen des aktiven Lernens aufwenden. Die Antragsteller sollten sich darüber im Klaren sein, dass alle Kursanbieter völlig unabhängig vom Programm Erasmus+ sind und als Dienstleister auf einem freien Markt agieren. Die Wahl der Kurse und Schulungen liegt folglich in der Verantwortung der begünstigten Organisation. Als Orientierungshilfe für die Antragsteller bei ihrer Wahl wurden folgende Qualitätsstandards entwickelt: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/quality-standards-key-action-1 Förderfähige Teilnehmende Zu den förderfähigen Teilnehmenden zählen Lehrkräfte, Ausbilder und alle sonstigen nicht lehrenden Experten und Angehörigen des Personals, die in der Erwachsenenbildung tätig sind. Zu den förderfähigen nicht lehrenden Angehörigen des Personals zählen Personen, die in der Erwachsenenbildung tätig sind, entweder bei Erwachsenenbildungsanbietern (z. B. Verwaltungspersonal, Erasmus+-Koordinatoren usw.) oder in anderen Organisationen im Bereich der Erwachsenenbildung (z. B. Freiwillige, Berater, Erasmus+-Koordinatoren oder Politikkoordinatoren mit Zuständigkeit für die Erwachsenenbildung). Die Teilnehmenden müssen bei der entsendenden Organisation tätig sein oder regelmäßig mit ihr zusammenarbeiten, um die Durchführung ihrer Kernaktivitäten zu unterstützen (z. B. als externe Ausbildende, Expertinnen und Experten, Freiwillige, Vorstandsmitglieder, Inspektoren usw.). In allen Fällen müssen die Aufgaben, die den Teilnehmenden mit der entsendenden Organisation verbinden, so dokumentiert sein, dass die nationale Agentur diese Verbindung überprüfen kann (z. B. mit einem Arbeits- oder Freiwilligenvertrag, einer Aufgabenbeschreibung oder einem ähnlichen Dokument). Die nationalen Agenturen etablieren eine transparente und einheitliche Praxis in der Frage, was in ihrem nationalen Kontext unter annehmbaren Arbeitsverhältnissen und Belegunterlagen zu verstehen ist. Bedienstete, die vom Ausland aus arbeiten, können in dem Land, in dem sie arbeiten, nicht an Aktivitäten teilnehmen. Förderfähige Orte Die Aktivitäten müssen im Ausland stattfinden, und zwar entweder in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Die Aktivitäten müssen in dem Land https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/quality-standards-key-action-1 149 stattfinden, in dem die Aufnahmeorganisation rechtmäßig ansässig ist. Jede Mobilitätsaktivität kann nur in einem Land stattfinden.128 Dokumentation der Lernergebnisse Die Anforderungen an die Dokumentation der Lernergebnisse sind in den Erasmus- Qualitätsstandards festgelegt und in der Finanzhilfevereinbarung zum Projekt weiter ausgeführt. Vor Beginn der Mobilitätsaktivität müssen die entsendende Organisation, die aufnehmende Organisation und der Teilnehmende eine Lernvereinbarung (oder ein ähnliches Dokument) abschließen, in der die erwarteten Lernergebnisse des Teilnehmenden aufgeführt sind. Für Kurse und Schulungen kann anstelle einer Lernvereinbarung ein Kursprogramm genutzt werden. Nach der Aktivität müssen die vom Teilnehmenden erzielten Lernergebnisse durch Ausstellung eines Europass-Mobilitätsnachweises oder eines ähnlichen Dokuments anerkannt werden. Die begünstigte Organisation muss eine Kopie des ausgestellten Dokuments als Nachweis dafür aufbewahren, dass die Aktivität abgeschlossen wurde. Darüber hinaus kann die nationale Agentur verlangen, dass der Begünstigte eine Finanzhilfevereinbarung mit dem Teilnehmenden unterzeichnet und diese als Teil der Belegunterlagen aufbewahrt. Diese Anforderung ist in der Finanzhilfevereinbarung anzugeben. MOBILITÄT DER LERNENDEN Förderfähige Aktivitäten ▪ Gruppenmobilität von erwachsenen Lernenden (2 bis 30 Tage, mindestens zwei Lernende pro Gruppe) ▪ Kurzfristige Lernmobilität von erwachsenen Lernenden (2 bis 29 Tage) ▪ Langfristige Lernmobilität von erwachsenen Lernenden (30 bis 365 Tage) Zusätzlich zur physischen Mobilität können alle Mobilitätsaktivitäten für Lernende mit virtuellen Lernaktivitäten kombiniert werden. Die oben angegebene Mindest- und Höchstdauer gilt für die Komponente der physischen Mobilität. Die durchgeführten Aktivitäten müssen die folgenden qualitativen Anforderungen erfüllen: Gruppenmobilität von erwachsenen Lernenden: Eine Gruppe erwachsener Lernender aus der entsendenden Organisation kann einen gewissen Zeitraum in einem anderen Land verbringen, um innovative Lernmöglichkeiten wahrzunehmen, die in Zusammenarbeit zwischen der entsendenden und der aufnehmenden Organisation organisiert werden (der Kauf von kommerziell verfügbaren Ausbildungsdienstleistungen wird nicht unterstützt). Die Aktivitäten können eine Kombination verschiedener formaler, informeller und nichtformaler Lernmethoden und -techniken, etwa Peer-Learning, arbeitsbasiertes Lernen, Freiwilligenarbeit und andere innovative Ansätze, beinhalten. Qualifizierte Ausbilder aus der entsendenden Organisation müssen die Lernenden während der gesamten Dauer der Aktivität begleiten und sich an der Durchführung des Lernprogramms beteiligen. Der inhaltliche Schwerpunkt der Gruppenmobilitätsaktivitäten sollte auf den Schlüsselkompetenzen erwachsener Lernender 128 Kurze grenzüberschreitende Reisen sind zulässig, wenn dies für die Aktivität relevant ist; für die Zwecke der Finanzhilfeberechnung gilt dies jedoch nicht als Änderung des Landes, in dem sich der Veranstaltungsort befindet. Werden aufeinanderfolgende Aktivitäten in verschiedenen Ländern organisiert, so muss jede Aktivität für sich sämtliche einschlägigen Förderkriterien erfüllen. 150 oder den Programmdimensionen Inklusion und Vielfalt, digitale Bildung, ökologische Nachhaltigkeit und Teilhabe liegen. Kurzfristige Lernmobilität von erwachsenen Lernenden: Erwachsene Lernende können durch einen Auslandsaufenthalt bei einer aufnehmenden Organisation ihre Kenntnisse und Kompetenzen verbessern. Für jeden Teilnehmenden muss ein individuelles Lernprogramm aufgestellt werden. Das Lernprogramm kann eine Kombination verschiedener formaler, informeller und nichtformaler Lernmethoden umfassen. Langfristige Lernmobilität von erwachsenen Lernenden: Erwachsene Lernende können durch einen längeren Auslandsaufenthalt bei einer aufnehmenden Organisation ihre Kenntnisse und Kompetenzen verbessern. Für jeden Teilnehmenden muss ein individuelles Lernprogramm aufgestellt werden. Das Lernprogramm kann eine Kombination verschiedener formaler, informeller und nichtformaler Lernmethoden umfassen. Bitte beachten Sie, dass der Unterschied zwischen den Formaten Gruppen- und Einzelaktivität nicht auf den Reise- und Unterbringungsmodalitäten beruht, sondern vielmehr auf den Anforderungen für gemeinsame oder individuelle Lernprogramme, wie nachstehend unter „Dokumentation der Lernergebnisse“ beschrieben. Dementsprechend wird für Gruppen- bzw. Einzelaktivitäten ein unterschiedliches Maß an organisatorischer Unterstützung bereitgestellt, wie in den am Ende dieses Kapitels angegebenen Regeln für die Finanzierung festgelegt. Das Format der Gruppenmobilität wird für einfache Aktivitäten empfohlen, bei denen vorhandene Ressourcen und Inhalte genutzt werden, während individuelle Formate besser für Aktivitäten geeignet sind, die seitens der entsendenden und der aufnehmenden Organisation besondere Investitionen erfordern (darunter auch Fälle, in denen mehrere Teilnehmende gemeinsam reisen und untergebracht werden). Förderfähige Teilnehmende Förderfähige Teilnehmende sind Lernende, die bei der entsendenden Organisation Erwachsenenbildungsprogramme oder ‑aktivitäten129 in Anspruch nehmen. Im Zusammenhang mit der informellen und nichtformalen Erwachsenenbildung können all jene Personen förderfähige Lernende sein, die an Aktivitäten (einschließlich Beratungsdiensten oder ähnlicher Unterstützung) teilnehmen, die von in der Erwachsenenbildung tätigen Organisationen (z. B. Bibliotheken, Zentren für lebenslanges Lernen, Gemeindezentren usw.) erbracht werden, sofern diese Organisationen und ihre Aktivitäten in ihrem nationalen Kontext als förderfähig anerkannt sind. Bei der Auswahl der Teilnehmenden sollten alle Projekte im Einklang mit den Zielen der Aktion eine inklusive, ausgewogene Mischung von Personenprofilen und eine umfassende Einbindung von Teilnehmenden mit geringeren Chancen anstreben. 129 Die Definition förderfähiger Bildungsprogramme und Aktivitäten für Erwachsene in den einzelnen Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern obliegt der jeweiligen zuständigen nationalen Behörde und wird auf der Website der jeweiligen nationalen Agentur veröffentlicht. Bildungspersonal (Lehrkräfte, Ausbilder, Pädagogen, Jugendpersonal usw.) oder andere erwerbstätige Erwachsene gelten im Rahmen dieses Förderkriteriums nicht als erwachsene Lernende, es sei denn, sie nehmen gleichzeitig als Lernende an bestimmten Erwachsenenbildungsprogrammen oder -aktivitäten teil, die von der zuständigen nationalen Behörde in die oben genannte Definition aufgenommen wurden. Personal im Bereich der Erwachsenenbildung kann an den weiter oben in diesem Abschnitt beschriebenen Mobilitätsaktivitäten für Personal teilnehmen. Ebenso kann Personal, das in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Jugend und des Sports tätig ist, an Mobilitätsaktivitäten im Rahmen von Erasmus+ für Personal teilnehmen, wie in den entsprechenden Abschnitten des vorliegenden Programmleitfadens beschrieben. 151 Förderfähige Orte Die Aktivitäten müssen im Ausland stattfinden, und zwar entweder in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Die Aktivitäten müssen in dem Land stattfinden, in dem die Aufnahmeorganisation rechtmäßig ansässig ist. Jede Mobilitätsaktivität kann nur in einem Land stattfinden.130 Die Gruppenmobilität von erwachsenen Lernenden muss bei der aufnehmenden Organisation stattfinden. In Ausnahmefällen können Aktivitäten an einem anderen Ort im Land der aufnehmenden Organisation stattfinden, sofern dies aufgrund der Inhalte und Qualität der Aktivität angebracht ist. In diesem Fall werden die Reisekosten der Teilnehmer von der aufnehmenden Organisation zum Veranstaltungsort nicht als transnationale Mobilitätsaktivität betrachtet. Daher können für diesen Zweck keine zusätzlichen Mittel beantragt werden. Darüber hinaus kann die Gruppenmobilität von erwachsenen Lernenden an einem Sitz einer Einrichtung der Europäischen Union stattfinden, wenn die Aktivität bei einer EU-Einrichtung oder in Zusammenarbeit mit einer solchen organisiert wird.131 Dokumentation der Lernergebnisse Die Anforderungen an die Dokumentation der Lernergebnisse sind in den Erasmus- Qualitätsstandards festgelegt und in der Finanzhilfevereinbarung zum Projekt weiter ausgeführt. Individuelle Mobilitätsaktivitäten: Vor Beginn der Aktivität müssen die entsendende Organisation, die aufnehmende Organisation und der Teilnehmende eine Lernvereinbarung (oder ein ähnliches Dokument) abschließen, in der die erwarteten Lernergebnisse des Teilnehmenden aufgeführt sind. Nach der Aktivität müssen die vom Teilnehmenden erzielten Lernergebnisse durch Ausstellung eines Europass-Mobilitätsnachweises oder eines ähnlichen Dokuments anerkannt werden. Die begünstigte Organisation muss eine Kopie des ausgestellten Dokuments als Nachweis dafür aufbewahren, dass die Aktivität abgeschlossen wurde. Darüber hinaus kann die nationale Agentur verlangen, dass der Begünstigte eine Finanzhilfevereinbarung mit dem Teilnehmenden unterzeichnet und diese als Teil der Belegunterlagen aufbewahrt. Diese Anforderung ist in der Finanzhilfevereinbarung anzugeben. Gruppenmobilitätsaktivitäten: Es muss ein Lernprogramm für die gesamte Gruppe festgelegt werden (individuelle Lernvereinbarungen sind nicht erforderlich). Nach der Aktivität muss die begünstigte Organisation das Lernprogramm und eine Teilnehmerliste (auf der auch die Begleitpersonen aufgeführt sind) als Nachweis für den Abschluss der Aktivität aufbewahren. SONSTIGE UNTERSTÜTZTE AKTIVITÄTEN Förderfähige Aktivitäten ▪ Eingeladene Experten (2 bis 60 Tage) 130 Kurze grenzüberschreitende Reisen sind zulässig, wenn dies für die Aktivität relevant ist; für die Zwecke der Finanzhilfeberechnung gilt dies jedoch nicht als Änderung des Landes, in dem sich der Veranstaltungsort befindet. Werden aufeinanderfolgende Aktivitäten in verschiedenen Ländern organisiert, so muss jede Aktivität für sich sämtliche einschlägigen Förderkriterien erfüllen. 131 Sitze der Organe der Europäischen Union sind Brüssel, Frankfurt, Luxemburg und Straßburg. Aktivitäten an den Sitzen der EU werden als transnationale Mobilität betrachtet, wenn Teilnehmende aus mindestens zwei Ländern gemeinsam an der Aktivität teilnehmen. In diesem Fall kann eine Finanzierung (wie im Abschnitt „Welche Regeln bestehen für die Finanzierung?“ beschrieben) für alle Teilnehmenden, unabhängig von ihrem Ursprungsland, beantragt werden. Eine Liste der Organe und Einrichtungen der EU finden Sie unter https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de. https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de 152 ▪ Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen (10 bis 365 Tage) Die durchgeführten Aktivitäten müssen die folgenden qualitativen Anforderungen erfüllen: Eingeladene Experten: Organisationen können Ausbilder, Lehrkräfte, Politikexperten oder andere qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland einladen, die zur Verbesserung der Lehr-, Ausbildungs- und Lernerfahrungen in der aufnehmenden Organisation beitragen können. Beispielsweise können eingeladene Experten Schulungen für das Personal der aufnehmenden Organisation anbieten, neue Lehrmethoden demonstrieren oder den Transfer bewährter Verfahren in den Bereichen Organisation und Verwaltung unterstützen. Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen: Antragstellende Organisationen können in der Ausbildung befindliche Lehrkräfte aufnehmen, die ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten. Förderfähige Teilnehmende Eingeladene Experten können alle Personen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland sein, die über Fachwissen verfügen und Schulungen halten können, die für die Bedürfnisse und Ziele der einladenden Organisation relevant sind. Die Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen steht Teilnehmenden offen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland an einem Ausbildungsprogramm für Lehrkräfte teilnehmen oder ein solches (oder ähnlich gelagertes Bildungsprogramm für Ausbilder oder Pädagogen) vor Kurzem abgeschlossen132 haben. Für ihre Teilnahme kann finanzielle Unterstützung gewährt werden, sofern die entsendende Einrichtung keine Finanzhilfe zu demselben Zweck gewährt. Förderfähige Orte Für eingeladene Experten und in Ausbildung befindliche Lehrkräfte ist der Ort stets die begünstigte Organisation (einschließlich der Mitglieder eines Konsortiums). Dokumentation der Lernergebnisse Bei eingeladenen Experten muss das Lernprogramm, das der Experte vorlegen wird, vor der Aktivität mit der aufnehmenden Organisation abgestimmt werden. Nach der Aktivität muss die begünstigte Organisation das durchgeführte Lernprogramm als Nachweis für den Abschluss der Aktivität aufbewahren. Bei in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen gelten die für Einzelaktivitäten der Mobilität zu Lernzwecken beschriebenen Anforderungen. VORBEREITENDE BESUCHE Was ist ein vorbereitender Besuch? Bei einem vorbereitenden Besuch handelt es sich um einen Besuch von Mitarbeitern der entsendenden Organisation bei einer potenziellen aufnehmenden Organisation mit dem Ziel, eine Mobilitätsaktivität für Lernende oder Personal besser vorzubereiten. 132 Junge Absolventinnen und Absolventen können bis zu zwölf Monate nach dem Abschluss teilnehmen. Wenn die Teilnehmenden nach dem Abschluss einen obligatorischen Militär- oder Zivildienst abgeleistet haben, wird der Zeitraum der Förderfähigkeit um die Dauer des betreffenden Dienstes verlängert. 153 Wann kann ein vorbereitender Besuch organisiert werden? Jeder vorbereitende Besuch muss klar begründet sein und dazu dienen, die Inklusivität, Reichweite und Qualität der Mobilitätsaktivitäten zu verbessern. So können vorbereitende Besuche organisiert werden, um die Mobilität von Teilnehmern mit geringeren Chancen besser vorzubereiten, die Zusammenarbeit mit einer neuen Partnerorganisation aufzunehmen oder längere Mobilitätsaktivitäten vorzubereiten. Vorbereitende Besuche können zur Vorbereitung jeder Art von Mobilität von Lernenden oder Personal, mit Ausnahme von „Kursen und Schulungen“, organisiert werden. Wer kann an einem vorbereitenden Besuch teilnehmen? Vorbereitende Besuche können von allen Personen durchgeführt werden, die für Aktivitäten im Zusammenhang mit der Personalmobilität infrage kommen und an der Organisation des Projekts beteiligt sind. In Ausnahmefällen können Lernende, die an einer langfristigen Lernmobilität teilnehmen werden, und Teilnehmende, die bei allen Arten von Aktivitäten geringere Chancen haben, an vorbereitenden Besuchen für ihre Aktivitäten teilnehmen. An einem vorbereitenden Besuch können höchstens drei Personen teilnehmen. Wo können vorbereitende Besuche stattfinden? Vorbereitende Besuche finden in den Räumlichkeiten der potenziellen aufnehmenden Organisation oder an einem anderen Ort der geplanten Mobilitätsaktivitäten statt. Die für die Orte von Mobilitätsaktivitäten für Personal und Lernende geltenden Regeln sind auch auf die mit diesen Aktivitäten verbundenen vorbereitenden Besuche anzuwenden. Pro Aufnahmeorganisation kann nur ein vorbereitender Besuch organisiert werden. KURZFRISTIGE PROJEKTE FÜR DIE MOBILITÄT VON LERNENDEN UND PERSONAL IN DER ERWACHSENENBILDUNG Kurzfristige Projekte für die Mobilität von Lernenden und Personal sind eine einfache und unproblematische Möglichkeit, eine Förderung durch Erasmus+ in Anspruch zu nehmen. Sie sollen es den Organisationen ermöglichen, ohne Schwierigkeiten einige wenige Aktivitäten zu organisieren und Erfahrungen mit dem Programm zu sammeln. Um die kurzfristigen Projekte einfach zu halten, ist ihre Teilnehmerzahl und Projektlaufzeit begrenzt. Das Format steht nur Einzelorganisationen, nicht jedoch den Koordinatoren von Konsortien offen. Akkreditierte Organisationen können keine kurzfristigen Projekte beantragen, da sie bereits ständigen Zugang zu Erasmus+-Mitteln haben. Der Antrag für kurzfristige Projekte umfasst eine Liste und Beschreibung der Aktivitäten, die die antragstellende Organisation zu organisieren beabsichtigt. 154 FÖRDERKRITERIEN Förderfähige Organisationen: Wer ist antragsberechtigt? Antragsberechtigt133 sind die folgenden Organisationen: (1) Organisationen, die formale, informelle und nichtformale Erwachsenenbildung anbieten134 (2) lokale und regionale Behörden, Koordinierungsgremien und andere Organisationen, denen im Bereich der Erwachsenenbildung eine Rolle zukommt Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung in der Erwachsenenbildung verfügen, können keine kurzfristigen Projekte beantragen. Förderfähige Länder Antragstellende Organisationen müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Wo ist der Antrag zu stellen? Der Antrag wird bei der nationalen Agentur des Landes eingereicht, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Antragsfristen Runde 1 (für alle nationalen Agenturen): 19. Februar, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) Runde 2: Die nationalen Agenturen können beschließen, eine zweite Frist einzuräumen (Runde 2): In diesem Fall wird die nationale Agentur die Antragsteller über ihre Website informieren. Für die Runde 2 müssen die Antragsteller ihren Antrag bis zum 1. Oktober um 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) einreichen. Projektbeginn Die folgenden Anfangsdaten können für Projekte gewählt werden: ▪ Runde 1: zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember desselben Jahres ▪ Runde 2 (sofern zutreffend): zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai des Folgejahres Projektdauer 6–18 Monate Anzahl der Anträge Pro Auswahlrunde kann eine Organisation nur ein einziges kurzfristiges Projekt im Bereich der Schulbildung beantragen. Organisationen, die im Rahmen der ersten Antragsrunde eine Finanzhilfe für ein kurzfristiges Projekt erhalten, können keinen Antrag für die zweite Runde derselben Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einreichen. Innerhalb eines Zeitraums von fünf aufeinanderfolgenden Jahren, in dem Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ergehen, können Organisationen höchstens drei Finanzhilfen für kurzfristige Projekte im Bereich der Erwachsenenbildung erhalten. Im Zeitraum 2014–2020 erhaltene Finanzhilfen werden nicht auf diese Obergrenze angerechnet. 133 Die Definition der antragsberechtigten Organisationen wird in jedem EU-Mitgliedstaat oder jedem mit dem Programm assoziierten Drittland von der zuständigen nationalen Behörde festgelegt und auf der Website der zuständigen nationalen Agentur zusammen mit einschlägigen Beispielen veröffentlicht. 134 Unbeschadet der von der zuständigen nationalen Behörde festgelegten Definitionen ist zu beachten, dass Organisationen, die berufliche Aus- und Weiterbildung für erwachsene Lernende anbieten, in der Regel als Anbieter beruflicher Aus- und Weiterbildung gelten und nicht als Anbieter von Erwachsenenbildung. Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte die geltenden Definitionen auf der Website Ihrer nationalen Agentur. 155 Förderfähige Aktivitäten Alle Arten von Aktivitäten für die Erwachsenenbildung. Eine detaillierte Liste und Regeln finden Sie im Abschnitt „Aktivitäten“. Um förderfähig zu sein, müssen die Anträge mindestens eine Mobilitätsaktivität für Personal oder Lernende beinhalten. Projektumfang Ein Antrag für ein kurzfristiges Projekt kann höchstens 30 Teilnehmer an Mobilitätsaktivitäten umfassen. Vorbereitende Besuche und die Teilnahme von Begleitpersonen werden nicht auf diese Grenze angerechnet. Unterstützende Organisationen Eine unterstützende Organisation hilft der begünstigten Organisation bei praktischen Aspekten der Projektdurchführung, die nicht die Kernaufgaben des Projekts betreffen. Zu den Kernaufgaben des Projekts gehören die finanzielle Verwaltung der Programmmittel, der Kontakt mit der nationalen Agentur, die Berichterstattung über die durchgeführten Aktivitäten sowie alle Entscheidungen, die sich unmittelbar auf den Inhalt, die Qualität und die Ergebnisse der durchgeführten Aktivitäten auswirken (z. B. Wahl der Aktivitätsart, die Dauer und die Aufnahmeorganisation, Definition und Bewertung der Lernergebnisse). Die Beteiligung einer unterstützenden Organisation bedarf der Genehmigung durch die nationale Agentur. Die Rolle und die Pflichten der unterstützenden Organisationen müssen zwischen diesen Organisationen und der begünstigten Organisation förmlich festgelegt werden. Die unterstützende Organisation handelt unter der Leitung der begünstigten Organisation, die letztlich für die Ergebnisse und die Qualität der durchgeführten Aktivitäten verantwortlich bleibt. Alle Beiträge der unterstützenden Organisationen müssen den Erasmus- Qualitätsstandards entsprechen. Im Falle einer mangelhaften Umsetzung von Qualitätsstandards oder einer anderen Form der Nichteinhaltung dieser Anforderungen kann die nationale Agentur verlangen, dass der Begünstigte keine Unterstützung mehr für bestimmte Aufgaben erhält und diese selbst umsetzt. Kommt der Begünstigte seinen Verpflichtungen nicht nach, kann die nationale Agentur die Finanzhilfevereinbarung kündigen. Aufnehmende Organisationen, die den Teilnehmenden der begünstigten Organisation Lerninhalte und Mentoring zur Verfügung stellen, gelten nicht als unterstützende Organisationen, es sei denn, sie unterstützen den Begünstigten gleichzeitig bei anderen Aufgaben des Projektmanagements, die normalerweise von der entsendenden Organisation wahrgenommen werden. EIGNUNGSKRITERIEN, AUSSCHLUSSKRITERIEN UND VORSCHRIFTEN BEZÜGLICH ORIGINALINHALTEN UND URHEBERSCHAFT Die Antragsteller müssen über eine ausreichende operative und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen, um das vorgeschlagene Projekt durchführen zu können. Die Antragsteller müssen eine unterzeichnete ehrenwörtliche Erklärung vorlegen, in der sie bestätigen, dass keiner der in Teil C dieses Leitfadens aufgeführten Ausschlusskriterien auf sie zutrifft. Darüber hinaus bestätigen die Antragsteller mit der Unterzeichnung der Erklärung, dass der eingereichte Antrag Originalinhalte enthält, die von ihnen erstellt wurden, und dass keine anderen Organisationen oder externen Personen für die Abfassung des Antrags bezahlt wurden. 156 Weitere Informationen zu den Eignungskriterien, den Ausschlusskriterien und den Vorschriften bezüglich Originalinhalten und Urheberschaft finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. ZUSCHLAGSKRITERIEN Die eingereichten Anträge werden bewertet, indem auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien und Punktzahlen eine Wertung mit insgesamt 100 möglichen Punkten vorgenommen wird. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen: ▪ mindestens 60 von insgesamt 100 Punkten und ▪ mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl bei jedem der drei nachstehenden Zuschlagskriterien Relevanz (Höchstpunktzahl: 20 Punkte) Inwieweit ▪ sind das Profil und die Erfahrung des Antragstellers, die Aktivitäten und die Zielgruppe der Lernenden relevant für den Bereich der Erwachsenenbildung ▪ ist der Projektvorschlag relevant für die Ziele der Aktion ▪ ist der Vorschlag relevant für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung ▪ ist der Projektvorschlag relevant für die folgenden spezifischen Prioritäten Unterstützung neuer Programmteilnehmender und weniger erfahrener Organisationen Unterstützung von Teilnehmenden mit geringeren Chancen Qualität der Projektkonzeption (Höchstpunktzahl: 50 Punkte) Inwieweit ▪ tragen die Ziele des vorgeschlagenen Projekts den Bedürfnissen der antragstellenden Organisation, ihres Personals und ihrer Lernenden klar und konkret Rechnung ▪ sind die vorgeschlagenen Aktivitäten geeignet, die Projektziele zu erreichen ▪ sind die operativen und logistischen Aspekte der Projektgestaltung (z. B. vorgeschlagene Veranstaltungsorte) angemessen und kosteneffizient ▪ werden ökologisch nachhaltige und verantwortungsvolle Verfahren in das Projekt integriert ▪ werden digitale Instrumente und Lernmethoden (insbesondere EPALE) in das Projekt integriert, um die physischen Mobilitätsaktivitäten zu ergänzen und die Zusammenarbeit mit den aufnehmenden Partnerorganisationen zu verbessern Qualität der Nachbereitungsaktionen (Höchstpunktzahl: 30 Punkte) Inwieweit ▪ hat der Antragsteller die Aufgaben und Zuständigkeiten für die Durchführung der Aktivitäten in Übereinstimmung mit den Erasmus-Qualitätsstandards klar definiert ▪ hat der Antragsteller konkrete und logische Schritte vorgeschlagen, um die Ergebnisse seiner oder ihrer Mobilitätsaktivitäten in die reguläre Arbeit der Organisation zu integrieren ▪ hat der Antragsteller eine geeignete Methode zur Bewertung der Projektergebnisse vorgeschlagen ▪ hat der Antragsteller konkrete und wirksame Schritte vorgeschlagen, um die Projektergebnisse innerhalb der antragstellenden Organisation bekannt zu machen, sie an andere Organisationen und die Öffentlichkeit weiterzugeben und öffentlich auf die Finanzierung durch die Europäische Union hinzuweisen 157 AKKREDITIERTE PROJEKTE FÜR DIE MOBILITÄT VON LERNENDEN UND PERSONAL IN DER ERWACHSENENBILDUNG Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung im Bereich der Erwachsenenbildung verfügen, können eine Förderung im Rahmen eines speziellen Finanzierungsbereichs beantragen, der nur ihnen zugänglich ist. Die Anträge basieren auf dem zuvor genehmigten Erasmus-Plan, weshalb eine detaillierte Liste und Beschreibung der geplanten Aktivitäten nicht erforderlich sind. Stattdessen geht es in den Anträgen insbesondere darum, den Mittelbedarf für die nächste Reihe von Aktivitäten zu schätzen. FÖRDERKRITERIEN Förderfähige Organisationen: Wer ist antragsberechtigt? Die Antragsteller müssen zum Projektbeginn über eine gültige Erasmus-Akkreditierung in der Erwachsenenbildung verfügen. Mobilitätskonsortium Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung für Koordinatoren von Mobilitätskonsortien verfügen, müssen Anträge in dem für Mobilitätskonsortien vorgesehenen Format stellen. Als Teil des Antrags ist eine Liste der Mitglieder des Mobilitätskonsortiums vorzulegen, die neben dem Koordinator mindestens eine Mitgliedsorganisation umfassen muss. Jede Organisation, die die Förderkriterien für Erasmus in dem gleichen Bereich erfüllt, kann Mitglied eines Mobilitätskonsortiums werden.135 Alle vorgesehenen Mitgliedsorganisationen des Konsortiums müssen in demselben EU-Mitgliedstaat oder demselben mit dem Programm assoziierten Drittland wie der Koordinator des Mobilitätskonsortiums ansässig sein. Die Beziehung zwischen dem Konsortialkoordinator und den Konsortiumsmitgliedern muss auf Zusammenarbeit ausgerichtet und darf nicht gewinnorientiert sein. Konsortiumsmitglieder benötigen keine Erasmus-Akkreditierung. Organisationen, die an einem Mobilitätskonsortium teilnehmen, können im Rahmen derselben Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen in höchstens zwei Anträgen der Leitaktion 1 im Bereich der Schulbildung Finanzmittel beantragen. Aus diesem Grund können im Bereich der Erwachsenenbildung Organisationen, die eine Finanzhilfe für ein kurzfristiges Projekt oder ein akkreditiertes Projekt beantragen, zusätzlich nur an einem Mobilitätskonsortium als Mitgliedsorganisationen teilnehmen. Andere Organisationen können an bis zu zwei Anträgen von Mobilitätskonsortien beteiligt sein. Wo ist der Antrag zu stellen? Der Antrag wird bei der nationalen Agentur des Landes eingereicht, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. 135 Für die Zwecke der Auftragsvergabe können Konsortiumsmitglieder Mitbegünstigte, verbundene Stellen oder Dritte sein, die finanzielle Unterstützung erhalten. Die Unterstützung Dritter kann auf der Grundlage der in den Erasmus-Qualitätsstandards festgelegten Anforderungen für förderfähige Aktivitäten und förderfähige Teilnehmende (entsprechend den Vorgaben für diese Aktion) bis zu einem Höchstbetrag von 60 000 EUR pro Aufnahmeorganisation gewährt werden. Mitglieder des Konsortiums, die rechtlich Teil derselben Einrichtung wie der Konsortialkoordinator sind, können die Projektfinanzhilfe erhalten und gelten juristisch nicht als Mitbegünstigte, verbundene Stellen oder Dritte. Die Entscheidung über die vertragliche Struktur jedes Mobilitätskonsortiumprojekts wird von der nationalen Agentur auf der Grundlage des Status und der formellen Verbindungen des Konsortialkoordinators und der Konsortiumsmitglieder im nationalen Rechtsrahmen getroffen. In jedem Fall müssen die teilnehmenden Mitglieder des Konsortiums im Projektantrag und in der Projektfinanzhilfevereinbarung als Teil der Projektbeschreibung aufgeführt werden. 158 Antragsfrist 19. Februar, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) Projektbeginn 1. Juni desselben Jahres Projektdauer Alle akkreditierten Projekte haben zunächst eine Laufzeit von 15 Monaten. In begründeten Fällen können die Begünstigten eine Verlängerung der Laufzeit ihres Projekts auf insgesamt 24 Monate beantragen. Sofern die nationale Agentur nichts anderes beschließt, erfolgt die Verlängerung nach Ablauf von 12 Monaten der Durchführung. Anzahl der Anträge Akkreditierte Organisationen können pro Auswahlrunde nur einen Antrag stellen. Verfügbare Aktivitäten Alle Arten von Aktivitäten für die Erwachsenenbildung. Eine detaillierte Liste und Regeln finden Sie im Abschnitt „Aktivitäten“. Um förderfähig zu sein, müssen die Anträge mindestens eine Mobilitätsaktivität für Personal oder Lernende beinhalten. Projektumfang Die Zahl der Teilnehmer, die in akkreditierte Projekte einbezogen werden können, ist nicht begrenzt, abgesehen von etwaigen Beschränkungen, die in der Phase der Mittelzuweisung festgelegt werden. Unterstützende Organisationen Eine unterstützende Organisation hilft der begünstigten Organisation bei praktischen Aspekten der Projektdurchführung, die nicht die Kernaufgaben des Projekts betreffen. Zu den Kernaufgaben des Projekts gehören die finanzielle Verwaltung der Programmmittel, der Kontakt mit der nationalen Agentur, die Berichterstattung über die durchgeführten Aktivitäten sowie alle Entscheidungen, die sich unmittelbar auf den Inhalt, die Qualität und die Ergebnisse der durchgeführten Aktivitäten auswirken (z. B. Wahl der Aktivitätsart, die Dauer und die Aufnahmeorganisation, Definition und Bewertung der Lernergebnisse). Die Beteiligung einer unterstützenden Organisation bedarf der Genehmigung durch die nationale Agentur. Die Rolle und die Pflichten der unterstützenden Organisationen müssen zwischen diesen Organisationen und der begünstigten Organisation förmlich festgelegt werden. Die unterstützende Organisation handelt unter der Leitung der begünstigten Organisation, die letztlich für die Ergebnisse und die Qualität der durchgeführten Aktivitäten verantwortlich bleibt. Alle Beiträge der unterstützenden Organisationen müssen den Erasmus- Qualitätsstandards entsprechen. Im Falle einer mangelhaften Umsetzung von Qualitätsstandards oder einer anderen Form der Nichteinhaltung dieser Anforderungen kann die nationale Agentur verlangen, dass der Begünstigte keine Unterstützung mehr für bestimmte Aufgaben erhält und diese selbst umsetzt. Kommt der Begünstigte seinen Verpflichtungen nicht nach, kann die nationale Agentur die Finanzhilfevereinbarung kündigen. Aufnehmende Organisationen, die den Teilnehmenden der begünstigten Organisation Lerninhalte und Mentoring zur Verfügung stellen, gelten nicht als unterstützende Organisationen, es sei denn, sie unterstützen den Begünstigten gleichzeitig bei anderen Aufgaben des Projektmanagements, die normalerweise von der entsendenden Organisation wahrgenommen werden. 159 MITTELZUWEISUNG Da die Qualität des Erasmus-Plans des Antragstellers zum Zeitpunkt des Akkreditierungsantrags bewertet wurde, wird in der Phase der Mittelzuweisung keine qualitative Bewertung vorgenommen. Jeder förderfähige Antrag auf Finanzhilfe wird auch tatsächlich gefördert. Die Höhe der gewährten Finanzhilfe hängt von mehreren Faktoren ab: − dem für die Zuweisung an akkreditierte Antragsteller verfügbaren Gesamtbudget − den beantragten Aktivitäten (einschließlich des geschätzten Budgets, der für ihre Durchführung erforderlich ist) − dem Grund- und Höchstbetrag der Finanzhilfe − den folgenden Zuweisungskomponenten: qualitative Leistung, politische Prioritäten und geografische Ausgewogenheit (sofern die nationale Agentur dieses Kriterium anwendet) Die für akkreditierte Projekte zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und die genauen Regeln für die Mittelzuweisung werden von der nationalen Agentur vor Ablauf der Frist für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht. Die Regeln für die Mittelzuweisung müssen den Grundsätzen der Fairness, Transparenz und Gleichbehandlung entsprechen. Die Indikatoren und Parameter, die bei der Mittelzuweisung verwendet werden, müssen objektiv und überprüfbar sein, und ihre Werte müssen den Antragstellern vor Ablauf der Einreichungsfrist bekannt sein. Auf der Grundlage der geltenden Finanzierungsbeiträge je Einheit und der historischen Daten schätzt die nationale Agentur die Mittel, die für die Durchführung der von den einzelnen Antragstellern beantragten Aktivitäten erforderlich sind. Den Antragstellern kann keine Finanzhilfe gewährt werden, die über dem veranschlagten Budget liegt. Erhält ein Antragsteller den vollständigen Kostenvoranschlag für die Durchführung der beantragten Aktivitäten, so werden die im Antrag geforderten Tätigkeiten als Zielvorgaben für die Durchführung in die Projektfinanzhilfevereinbarung aufgenommen. Andernfalls werden, wenn der Antragsteller nicht den gesamten veranschlagten Finanzplan erhält, die Zielvorgaben für die Durchführung angepasst, um zu der gewährten Finanzhilfe proportional zu bleiben.136 Die Mittel für die Kostenkategorien „Inklusionsunterstützung für Teilnehmende“ und „Außergewöhnliche Kosten“ können nicht auf die gleiche Weise geschätzt werden wie die Mittel für Kostenkategorien, bei denen Finanzierungsbeiträge je Einheit angewandt werden. Die nationale Agentur prüft die Anträge für diese Kostenarten getrennt auf der Grundlage der vorgelegten Beschreibung und Begründung. Während der Projektdurchführung können die Begünstigten bei Bedarf weitere Anträge für diese Arten von Kosten stellen. Die nationale Agentur wird solche zusätzlichen Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeiten, solange Mittel verfügbar sind. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Die folgenden Finanzierungsregeln gelten für kurzfristige Projekte und akkreditierte Projekte zur Mobilität von Lernenden und Personal in der Erwachsenenbildung. Erasmus+-Projekte werden nach dem Grundsatz der Kofinanzierung finanziert. Dementsprechend werden die in der nachstehenden Tabelle festgelegten Einheitskosten so berechnet, dass sie durchschnittlich 80 % der tatsächlichen Kosten abdecken. Die Projekte können Teilnehmende umfassen, deren Finanzhilfe vollständig oder teilweise aus anderen Quellen als Erasmus+ finanziert wird. Für jeden einzelnen Teilnehmenden kann der Begünstigte Finanzmittel für alle förderfähigen Einheitszuschüsse oder nur für einige davon (wenn die übrigen Kosten auf andere Weise gedeckt werden) beantragen. Die im Rahmen von Erasmus+ erhaltenen Mittel können durch die begünstigte 136 Die nationale Agentur kann begrenzte Änderungen an der proportionalen Anpassung vornehmen, um eine bessere Anpassung zwischen der gewährten Finanzhilfe und den Zielaktivitäten zu ermöglichen, die Kohärenz mit dem genehmigten Erasmus-Plan zu gewährleisten, vorrangige Aktivitäten angemessen zu unterstützen, mindestens einen Teilnehmer pro Art und Kategorie der vom Antragsteller beantragten Aktivität zu halten und die Bestimmungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einzuhalten. 160 Organisation selbst, durch andere EU-Fonds, Spenden, Beiträge von Teilnehmenden, Beiträge Dritter usw. ergänzt werden. Der Grundsatz der Vermeidung von Doppelfinanzierungen ist zu beachten (siehe Teil C). Wenn der Begünstigte Beiträge der Teilnehmenden vorsieht, so müssen diese im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen der Erasmus-Qualitätsstandards stehen. Durch diese Beiträge dürfen insbesondere keine Hindernisse für die Inklusion von Teilnehmenden mit geringeren Chancen entstehen. Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Organisatorische Unterstützung Unmittelbar mit der Durchführung des Projekts zusammenhängende Kosten, die nicht unter andere Kostenkategorien fallen. Beispiele hierfür sind: (pädagogische, interkulturelle und sonstige) Vorbereitung, Mentoring, Überwachung und Unterstützung der Teilnehmenden während der Mobilität, Dienste, Werkzeuge und Ausrüstung, die für die Projektdurchführung benötigt werden, virtuelle Komponenten in gemischten Aktivitäten, Anerkennung von Lernergebnissen, Austausch von Ergebnissen und Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Finanzierung durch die Europäische Union. Die organisatorische Unterstützung deckt die Kosten ab, die sowohl der entsendenden als auch der aufnehmenden Organisation entstehen (außer im Fall der Personalmobilität zum Zweck von Kursen und Schulungen). Die Aufteilung der erhaltenen Finanzhilfe wird zwischen den beiden Organisationen vereinbart. 100 EUR pro Teilnehmendem an Personalmobilität zum Zweck von Kursen und Schulungen pro eingeladenen Experten pro aufgenommene Lehrkraft oder pädagogische Fachkraft in Ausbildung 125 EUR pro Lernendem im Rahmen der Gruppenmobilität. 350 EUR; 200 EUR ab 100 Teilnehmenden an derselben Art von Aktivität pro Teilnehmendem an kurzfristiger Lernmobilität von erwachsenen Lernenden pro Teilnehmer an Personalmobilität zum Zweck von Job Shadowing oder einer Lehr- oder Schulungstätigkeit 500 EUR pro Teilnehmendem an langfristiger Lernmobilität von erwachsenen Lernenden 161 Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden. Begleitpersonen gelten nicht als Teilnehmende an Lernmobilitätsaktivitäten und werden bei der Berechnung der organisatorischen Unterstützung nicht berücksichtigt. Reisekosten Zuschuss zu den Kosten, die den Teilnehmenden und Begleitpersonen für die Reise von ihrem Herkunftsort zum Ort der jeweiligen Aktivität und zurück entstehen. Generell gilt die Regel, dass Teilnehmende bei einer Strecke von weniger als 500 km mit emissionsarmen Verkehrsmitteln reisen. Bei einer Strecke von mehr als 500 km wird den Teilnehmenden nachdrücklich empfohlen, eine Kombination verschiedener Verkehrsmittel zu nutzen, um ihre Reise nachhaltiger zu gestalten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Entfernung und Anzahl der Teilnehmenden und Begleitpersonen. Der Antragsteller muss die Entfernung der einfachen Strecke (Luftlinie) zwischen Entfernung Umweltfreundli- ches Reisen Nicht umweltfreundli- ches Reisen 10–99 km 56 EUR 28 EUR 100–499 km 285 EUR 211 EUR 500–1999 km 417 EUR 309 EUR 2000–2999 km 535 EUR 395 EUR 3000–3999 km 785 EUR 580 EUR 4000–7999 km 1188 EUR 1188 EUR 8000 km oder mehr 1735 EUR 1735 EUR 162 137 Beispiel: Wenn eine Person aus Madrid (Spanien) an einer Aktivität in Rom (Italien) teilnimmt, sind folgende Schritte durchzuführen: Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1 365,28 km) und anschließend Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1 999 km). 138 https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de. 139 Für Begleitpersonen gelten die gleichen Sätze wie für Personal. In Ausnahmefällen, in denen die Begleitperson länger als 60 Tage im Ausland bleiben muss, werden zusätzliche Aufenthaltskosten über den 60. Tag hinaus aus der Haushaltslinie „Inklusionsunterstützung“ finanziert. 140 Gruppen von Aufnahmeländern: Ländergruppe 1: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden Ländergruppe 2: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern Ländergruppe 3: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn dem Herkunftsort und dem Ort der Aktivität137 mithilfe des Entfernungsrechners der Europäischen Kommission138 angeben. Individuelle Unterstützung Aufenthaltskosten der Teilnehmenden und Begleitpersonen139 während der Aktivität. Bei Bedarf sind die Aufenthaltskosten für die Reisezeit vor und nach der Aktivität förderfähig, wobei für Teilnehmende und Begleitpersonen, die den Reisekostenzuschuss für nicht umweltfreundliches Reisen erhalten, höchstens zwei Reisetage und für diejenigen, die den Zuschuss für umweltfreundliches Reisen erhalten, höchstens sechs Reisetage vorgesehen sind. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Personen, der Aufenthaltsdauer und dem Aufnahmeland.140 Teilnehmerka- tegorie Ländergruppe 1 Ländergruppe 2 Ländergruppe 3 Personal 107-191 EUR 95-169 EUR 84-148 EUR Lernende 48-127 EUR 41-110 EUR 36-93 EUR Dabei handelt es sich um die zulässigen Spannen für Grundbeträge pro Aktivitätstag. Die nationale Agentur wird innerhalb dieser Spannen über die genauen Grundbeträge für die von ihr verwalteten Projekte entscheiden und diese Informationen auf ihrer Website veröffentlichen. Der Grundbetrag ist bis zum 14. Tag der Aktivität (Reisetage inbegriffen) zahlbar. Ab dem 15. Tag entspricht der zu zahlende Satz 70 % des Grundbetrags. Die zu zahlenden Sätze werden auf den nächsten ganzen Euro gerundet. https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de 163 Inklusionsunter- stützung Inklusionsunterstützung für Organisationen: Kosten in Verbindung mit der Organisation von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmende mit geringeren Chancen. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen. 125 EUR pro Teilnehmendem Inklusionsunterstützung für Teilnehmer: Zusätzliche Kosten, die unmittelbar mit Aufwendungen für Teilnehmende mit geringeren Chancen und ihre Begleitpersonen verbunden sind (einschließlich gerechtfertigter Aufenthalts- und Reisekosten, sofern für diese Teilnehmer keine Finanzhilfe in den Kategorien „Reisekosten“ und „individuelle Unterstützung“ beantragt wird). Inklusionsunterstützung kann auch Personal mit geringeren Chancen gewährt werden, das die Rolle von Begleitpersonen übernimmt oder an einem vorbereitenden Besuch teilnimmt. Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. 100 % der förderfähigen Kosten 164 Vorbereitende Besuche Reise- und Aufenthaltskosten für die Teilnahme an einem vorbereitenden Besuch. Finanzierungsmechanismus: Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden. 680 EUR pro Teilnehmer Kursgebühren Kosten zur Deckung der Anmeldegebühren für das Format der Personalmobilität „Kurse und Schulungen“. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Dauer des Kurses. 80 EUR pro Teilnehmer und Tag Sprachliche Unterstützung Kosten für die Bereitstellung von Sprachlernmaterial und Schulungen für Teilnehmer, die ihre Kenntnis der Sprache verbessern müssen, in der sie während der Aktivität studieren oder Schulungen erhalten. Sprachliche Unterstützung ist für Teilnehmende an folgenden Arten von Aktivitäten förderfähig: Job Shadowing/Hospitationen, Lehr- und Schulungstätigkeit, Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen, kurzfristige Lernmobilität von erwachsenen Lernenden und langfristige Lernmobilität von erwachsenen Lernenden. Die Unterstützung ist nur dann zu zahlen, wenn der Teilnehmende die Online- Sprachunterstützung nicht in Anspruch nehmen kann, weil 150 EUR pro Teilnehmendem Darüber hinaus gilt: 150 EUR für die verstärkte Sprachförderung pro Teilnehmendem an langfristiger Lernmobilität von erwachsenen Lernenden 165 die gewünschte Sprache oder das gewünschte Niveau nicht verfügbar ist oder weil für Teilnehmende mit geringeren Chancen besondere Hindernisse bestehen. Die oben genannten Bedingungen gelten nicht für die verstärkte Unterstützung für Teilnehmende an der langfristigen Lernmobilität von erwachsenen Lernenden. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden. Außergewöhnliche Kosten Kosten für die Bereitstellung von Finanzsicherheiten, falls die nationale Agentur dies anfordert. Hohe Reisekosten der Teilnehmenden und ihrer Begleitpersonen, die aufgrund geografischer Abgelegenheit oder anderer Einschränkungen nicht mit dem regulären Zuschuss für „Reisekosten“ unterstützt werden können. Im Falle einer Bewilligung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten. Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen. Kosten für Finanzsicherheiten: 80 % der förderfähigen Kosten Hohe Reisekosten: 80 % der förderfähigen Kosten Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen: 100 % der förderfähigen Kosten 166 Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Teure Reisen liegen dann vor, wenn die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten weniger als 70 % der Reisekosten der Teilnehmenden abdeckt. 167 LERNMOBILITÄT IM BEREICH JUGEND In diesem Abschnitt des Programmleitfadens werden die Aktionen der Leitaktion 1 im Bereich Jugend vorgestellt. Diese Aktionen bieten nichtformale und informelle Lernmöglichkeiten für junge Menschen und Jugendarbeiter. Nichtformales und informelles Lernen ermöglichen jungen Menschen den Erwerb von Basiskompetenzen, die zu ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung beitragen, ihre aktive Teilhabe an der Gesellschaft fördern und damit ihre Beschäftigungschancen verbessern. Durch ihre Teilnahme an Lernmobilitätsaktivitäten entwickeln Jugendarbeiter Fähigkeiten, die für ihre berufliche Entwicklung relevant sind, fördern neue organisatorische Praktiken und verbessern die Qualität der Jugendarbeit im Allgemeinen. Die Lernaktivitäten im Jugendbereich sollen eine deutlich positive Auswirkung auf junge Menschen und die teilnehmenden Organisationen, die Gemeinschaften, in denen diese Aktivitäten durchgeführt werden, und auf den gesamten Bereich der Jugendarbeit sowie auf die Wirtschaft und die Gesellschaft in Europa insgesamt haben. Folgende Aktionen werden unterstützt: • Mobilität junger Menschen – Jugendbegegnungen • Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter • Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung • DiscoverEU – Inklusionsaktion WIE KÖNNEN DIESE MÖGLICHKEITEN WAHRGENOMMEN WERDEN? Es gibt zwei Möglichkeiten, Fördermittel zu beantragen: • Standardprojekte bieten antragstellenden Organisationen und informellen Gruppen junger Menschen die Möglichkeit, eine oder mehrere Jugendaktivitäten über einen Zeitraum von drei bis 24 Monaten durchzuführen. Standardprojekte sind die beste Option für Organisationen, die eine erste Erfahrung mit Erasmus+ machen, oder für Organisationen, die ein einmaliges Projekt und/oder eine begrenzte Anzahl von Aktivitäten organisieren möchten. • Akkreditierte Projekte stehen nur Organisationen offen, die über eine Erasmus-Akkreditierung im Bereich Jugend verfügen. Dieser besondere Finanzierungsbereich ermöglicht es akkreditierten Organisationen, regelmäßig Mittel für Mobilitätsaktivitäten zu erhalten, die zur schrittweisen Umsetzung ihres Akkreditierungsplans beitragen. Organisationen, die regelmäßig Mobilitätsaktivitäten organisieren möchten, können eine Erasmus-Akkreditierung beantragen. Weitere Informationen zu den Akkreditierungen finden Sie im nachstehenden Abschnitt dieses Leitfadens, „Erasmus-Akkreditierung im Bereich Jugend“. Darüber hinaus können sich Organisationen und informelle Gruppen junger Menschen an dem Programm beteiligen, ohne einen Antrag einzureichen, indem sie an einem Projekt als Partner teilnehmen. 168 ERASMUS-AKKREDITIERUNG IM BEREICH JUGEND Die Erasmus-Akkreditierungen141 sind ein Instrument für Einrichtungen, die ihre Aktivitäten für den grenzüberschreitenden Austausch und Kooperation über Grenzen hinweg öffnen möchten und planen, regelmäßig Lernmobilitätsaktivitäten durchzuführen. Die Erasmus-Akkreditierung im Jugendbereich ermöglicht einen vereinfachten Zugang zu Fördermöglichkeiten im Rahmen der Leitaktion 1 – Lernmobilitätsaktivitäten im Bereich Jugend. Antragsteller müssen ihr Konzept für das Projektmanagement, ihre längerfristigen Ziele und Pläne im Hinblick auf die mit Erasmus-Mitteln zu unterstützenden Aktivitäten und den erwarteten Nutzen darlegen. Mit der Vergabe der Erasmus- Akkreditierung im Jugendbereich wird bestätigt, dass der Antragsteller über geeignete und wirksame Verfahren und Maßnahmen verfügt, um hochwertige Lernmobilitätsaktivitäten planmäßig durchzuführen und sie zum Vorteil der Jugendarbeit einzusetzen. ZIELE DER AKTION Mit der Erasmus-Akkreditierung im Jugendbereich sollen die folgenden Ziele erreicht werden: • Stärkung der persönlichen und beruflichen Entwicklung junger Menschen durch nichtformale und informelle Lernmobilitätsaktivitäten; • Förderung der Befähigung junger Menschen, ihres aktiven Bürgersinns und ihrer Teilhabe am demokratischen Leben; • Förderung der Qualitätsentwicklung in der Jugendarbeit auf lokaler, regionaler, nationaler, europäischer und internationaler Ebene durch den Ausbau der Kapazitäten der im Jugendbereich tätigen Einrichtungen und die Unterstützung der beruflichen Fortbildung von Jugendarbeitern; • Förderung von Inklusion und Vielfalt, des interkulturellen Dialogs und der Werte Solidarität, Chancengleichheit und Menschenrechte unter jungen Menschen in Europa. ZUGANG ZU FINANZMITTELN FÜR ERFOLGREICHE ANTRAGSTELLER Erfolgreiche Antragsteller für eine Erasmus-Akkreditierung im Jugendbereich erhalten einen vereinfachten Zugang zu den folgenden Fördermöglichkeiten im Rahmen der Leitaktion 1 im Bereich Jugend: • Mobilitätsprojekte für junge Menschen – Jugendbegegnungen • Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter Der jährliche Aufruf zur Finanzierung akkreditierter Projekte wird im Abschnitt „Mobilitätsmöglichkeiten für Erasmus- akkreditierte Organisationen im Jugendbereich“ präsentiert. 141 Der Großteil der Mittel für diese Aktion wird der Unterstützung transnationaler Aktivitäten zugewiesen, in die Organisationen und Teilnehmende aus den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern eingebunden sind. Allerdings können bis zu 20 % des verfügbaren Budgets für die Finanzierung internationaler Mobilitätsaktivitäten unter Beteiligung von Organisationen und Teilnehmenden aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in der Nachbarschaft der EU verwendet werden (Regionen 1 bis 4, siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens). 169 FÖRDERKRITERIEN Wer ist antragsberechtigt? Antragsberechtigt sind die folgenden Arten von Organisationen: • gemeinnützige Organisationen, Verbände, NRO, Europäische Jugend-NRO, lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen, gemeinwirtschaftliche Unternehmen, kommerzielle Einrichtungen, die sich dem Grundsatz der sozialen Verantwortung in Unternehmen verpflichtet haben und nachweislich über Erfahrung im Jugendbereich verfügen, sofern ihre Beteiligung keinen kommerziellen Zweck verfolgt und nicht auf Gewinnerzielung abzielt. Antragstellende Organisationen müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Antragstellende Organisationen müssen mindestens zwei Jahre vor Ablauf der Antragsfrist rechtmäßig gegründet worden sein und über einschlägige Erfahrungen mit der Durchführung von Aktivitäten im Jugendbereich verfügen. Wo ist der Antrag zu stellen? Der Antrag ist bei der nationalen Agentur des Landes einzureichen, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Antragsfrist 29. September, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) Erasmus- Qualitätsstandards im Jugendbereich Antragsteller für eine Erasmus-Akkreditierung im Jugendbereich müssen sich an die auf der Europa-Website veröffentlichten Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich halten: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility-projects- youth https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility-projects-youth https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility-projects-youth 170 EIGNUNGSKRITERIEN Die Antragsteller müssen über eine ausreichende operative und finanzielle Leistungsfähigkeit zur Durchführung des vorgeschlagenen Erasmus-Plans verfügen, einschließlich einer mindestens zweijährigen einschlägigen Erfahrung auf dem Gebiet der Durchführung von Aktivitäten im Jugendbereich. In Teil C dieses Leitfadens finden Sie weitere Informationen über die allgemeinen Kriterien für die operative Leistungsfähigkeit und die besonderen Anforderungen an Akkreditierungsantragsteller. AUSSCHLUSSKRITERIEN Die Antragsteller müssen eine unterzeichnete ehrenwörtliche Erklärung vorlegen, in der sie bestätigen, dass keines der in Teil C dieses Leitfadens aufgeführten Ausschlusskriterien auf sie zutrifft, dass der eingereichte Antrag Originalinhalte enthält, die von ihnen selbst erstellt wurden, und dass keine anderen Organisationen oder externen Personen für die Abfassung des Antrags bezahlt wurden. ZUSCHLAGSKRITERIEN Zur Bewertung der Qualität der Vorschläge können bis zu 100 Punkte entsprechend den unten beschriebenen Zuschlagskriterien und Punktezahlen vergeben werden. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen: • mindestens 70 von insgesamt 100 Punkten und • mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl bei jedem der drei nachstehenden Zuschlagskriterien Relevanz (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Die Relevanz der Einrichtung im Jugendbereich und die Ziele der Aktion mit Blick auf: • Ziele und Grundsätze der Einrichtung; • Zielgruppen der Einrichtung; • regelmäßige Aktivitäten der Einrichtung; • Erfahrung der Einrichtung im Jugendbereich. Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. Strategische Entwicklung (Höchstpunktzahl 40 Punkte) Inwieweit • die ermittelten Ziele für die Ziele der Maßnahme relevant sind und mit diesen in Einklang stehen sowie zur EU-Jugendstrategie beitragen; • die geplanten Maßnahmen geeignet sind, um den ermittelten Anforderungen und Zielen Rechnung zu tragen; die geplanten Aktivitäten mit einem wirklichen Vorteil für die Einrichtung, die Teilnehmenden und teilnehmenden Einrichtungen verbunden sind und potenziell eine breitere Wirkung entfalten (z. B. auf lokaler, regionaler, nationaler oder transnationaler Ebene); • die Ziele und geplanten Maßnahmen in die reguläre Tätigkeit und Aktivitäten der Einrichtung integriert sind; • die Einrichtung zur Strategie für Inklusion und Vielfalt beiträgt; • die Einrichtung in ihre Tätigkeiten mindestens ein Grundprinzip (ökologische Nachhaltigkeit und Verantwortung, aktive Beteiligung am Netz der Erasmus+-Einrichtungen, virtuelle Komponenten) einschließt. 171 Qualität des Managements und der Koordinierung (Höchstpunktzahl 40 Punkte) Inwieweit • die geplanten Ziele, Aktivitäten und Aufgaben hinsichtlich der personellen Ressourcen und der internen Organisation des Antragstellers klar und realistisch sind; • der Partnerschaftsansatz ausgewogen und wirksam und gegebenenfalls geeignet ist, um neue und weniger erfahrene Organisationen einzuführen; • die Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität der Maßnahmen sowie von Sicherheit und Schutz der Teilnehmer geeignet sind; • der Grundsatz der aktiven Beteiligung der Jugend Anwendung findet und eine Einbeziehung der Teilnehmer in alle Phasen der Tätigkeiten geplant ist; • die Maßnahmen zur Sicherstellung einer soliden Lerndimension angemessen sind, einschließlich der Unterstützung für die Reflexion, Ermittlung und Dokumentation der Lernergebnisse; • die Methoden für die Messung der Fortschritte der Einrichtung beim Erreichen ihrer Ziele (Überwachung und Bewertung) und für das Risikomanagement angemessen und wirksam sind; • die auf die gemeinsame Nutzung der Projektergebnisse innerhalb und außerhalb der teilnehmenden Einrichtungen ausgerichteten Maßnahmen angemessen und wirksam sind. HÖCHSTZAHL DER VERGEBENEN ERASMUS-AKKREDITIERUNGEN IM JUGENDBEREICH In Ländern, in denen das Interesse an Erasmus-Akkreditierungen im Jugendbereich sehr groß ist, kann die nationale Agentur eine Höchstzahl an zu gewährenden Akkreditierungen festlegen. Ein solcher Beschluss wird zusammen mit dieser Aufforderung auf der Website der Nationalen Agentur veröffentlicht. Wenn die nationale Agentur keine Höchstzahl gewährter Akkreditierungen festlegt, werden alle Anträge genehmigt, die die in dieser Aufforderung festgelegten Kriterien erfüllen. Legt die nationale Agentur eine Höchstzahl gewährter Akkreditierungen fest, wird eine Rangliste der Anträge erstellt, die die Mindestgewährungskriterien erfüllen. Akkreditierungen werden beginnend mit dem Antrag mit der höchsten Punktzahl und so lange vergeben, bis die Höchstzahl gewährter Akkreditierungen erreicht ist. Wenn mehr als ein Antrag die gleiche Punktzahl hat wie der letzte, dem eine Akkreditierung gewährt wird, wird die Höchstzahl der gewährten Akkreditierungen so erhöht, dass alle Anträge mit dieser Punktzahl einbezogen werden. GÜLTIGKEIT Die Erasmus-Akkreditierung im Jugendbereich wird für den gesamten Programmplanungszeitraum bis 2027 erteilt, vorbehaltlich einer regelmäßigen Überwachung und der fortgesetzten Einhaltung der einschlägigen Anforderungen und Anweisungen der nationalen Agentur. Damit eine realistische Planung möglich ist, kann der mit dem Antrag eingereichte Maßnahmenplan einen Zeitraum von drei bis vier Jahren abdecken und regelmäßig aktualisiert werden. Wenn die Erasmus-Akkreditierung für die Teilnahme an einer Aktion nach Ablauf des Programmplanungszeitraums 2021– 2027 benötigt wird, kann die nationale Agentur die Gültigkeit der Akkreditierung unter den von der Europäischen Kommission festgelegten Bedingungen verlängern. Wird eine Akkreditierung nicht verlängert, kann die Umsetzung zuvor gewährter Projekte über den 31. Dezember 2027 hinaus bis zum Ende der jeweiligen Finanzhilfevereinbarungen fortgesetzt werden. Die Akkreditierung kann jederzeit aufgehoben werden, wenn die Organisation nicht mehr besteht oder wenn die nationale Agentur und die akkreditierte Organisation dies vereinbaren. Die nationale Agentur kann die Akkreditierung unter den unter „Berichterstattung, Überwachung und Qualitätssicherung“ beschriebenen Bedingungen einseitig beenden. Eine einseitige 172 Beendigung der Akkreditierung durch die akkreditierte Organisation ist nur möglich, wenn die Akkreditierung in mindestens drei aufeinanderfolgenden Jahren nicht zur Einreichung von Anträgen für akkreditierte Mobilitätsprojekte genutzt wurde. NICHTÜBERTRAGBARKEIT Die Akkreditierung kann nicht zwischen Organisationen übertragen werden. Ausnahmsweise kann die nationale Agentur im Falle struktureller Änderungen bei einer akkreditierten Organisation (z. B. Aufspaltung, Fusion, Änderung des Rechtsträgers, der Satzung oder der Eigentumsverhältnisse) die Akkreditierung auf der Grundlage eines begründeten Antrags auf eine Nachfolgeorganisation übertragen. BERICHTERSTATTUNG, ÜBERWACHUNG UND QUALITÄTSSICHERUNG Abschlussberichte am Ende jeder Finanzhilfevereinbarung Am Ende der Laufzeit jeder im Rahmen der Erasmus-Akkreditierung im Jugendbereich genehmigten Finanzhilfevereinbarung legt die akkreditierte Organisation einen Abschlussbericht über die durchgeführten Aktivitäten und die erreichten Ziele, wie in der jeweiligen Finanzhilfevereinbarung angegeben, vor. Bericht im Rahmen der Akkreditierung Mindestens einmal während der Dauer der Umsetzung der Akkreditierung müssen die Einrichtungen • darüber Bericht erstatten, welche Fortschritte sie beim Erreichen ihrer Ziele gemacht haben • darüber Bericht erstatten, wie sie die Einhaltung der Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich sicherstellen • ihren Aktivitätenplan aktualisieren Die nationale Agentur kann gleichzeitig oder separat einen Fortschrittsbericht über die verschiedenen oben genannten Elemente anfordern. Die nationale Agentur kann entscheiden, die Berichtsanforderungen über die Ziele und die Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich durch einen Kontrollbesuch zu ersetzen. Auf der Grundlage der Leistung der akkreditierten Organisation, die sich aus der Berichterstattung, der Überwachung und der Qualitätskontrolle ergibt, oder infolge wesentlicher Änderungen in der Organisation kann die nationale Agentur die Anzahl und zeitliche Abfolge der Fortschrittsberichte ändern. Akkreditierte Organisationen können außerdem eine freiwillige Aktualisierung ihrer Akkreditierung beantragen. Die nationale Agentur entscheidet anhand der Argumentation der Einrichtung, ob eine Aktualisierung gerechtfertigt und angemessen ist. 173 Überwachung und Kontrollen Die nationale Agentur kann Kontrollbesuche, formale Kontrollen oder andere Aktivitäten durchführen, um die Fortschritte und die Leistung der akkreditierten Einrichtungen zu überwachen, die Einhaltung der vereinbarten Qualitätsstandards zu bewerten und Unterstützung zu leisten. Formale Kontrollen können in Form von Aktenprüfungen oder Besuchen bei der Einrichtung oder in sonstigen Räumlichkeiten, in denen Tätigkeiten stattfinden, erfolgen. Die nationale Agentur kann die Unterstützung durch die nationalen Agenturen oder externe Sachverständige anderer Länder für die Kontrolle und Überwachung der in diesen Ländern stattfindenden Tätigkeiten anfordern. QUALITÄTSSICHERUNG Die nationale Agentur gibt den akkreditierten Einrichtungen Rückmeldung zu Berichten und Überwachungstätigkeiten. Die nationale Agentur kann zudem der akkreditierten Einrichtung Anweisungen oder Ratschläge erteilen, wie sie ihre Leistung verbessern kann. ABHILFEMAẞNAHMEN Die nationale Agentur kann bei neu akkreditierten Antragstellern, risikobehafteten Einrichtungen oder bei Nichteinhaltung der von ihr erteilten Anweisungen und festgelegten Fristen, bei schlechten Leistungen, die im Zuge der Berichterstattung, der Überwachung und der Qualitätskontrolle festgestellt wurden, oder bei Verstößen gegen die Bestimmungen des Programms (auch im Rahmen einer anderen Aktion) die folgenden Maßnahmen ergreifen: • Beobachtung: Die nationale Agentur kann die Höhe der Finanzmittel, die die akkreditierte Organisation für Aktionen beantragen kann, für die eine Erasmus-Akkreditierung erforderlich ist, begrenzen. Neu akkreditierte Organisationen können unter Beobachtung gestellt werden, wenn bei der Prüfung der operativen Leistungsfähigkeit das Risiko einer schlechten Durchführung festgestellt wird. • Aussetzung: Organisationen, deren Akkreditierung ausgesetzt ist, dürfen keine Fördermittel für Aktionen beantragen, für die eine Erasmus-Akkreditierung erforderlich ist. Zudem kann die nationale Agentur einige oder alle laufenden Finanzhilfevereinbarungen kündigen, die im Rahmen der ausgesetzten Akkreditierung geschlossen wurden. Die Beobachtungs- oder Aussetzungsphase wird fortgesetzt, bis die nationale Agentur feststellt, dass die in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen dargelegten Bedingungen und Qualitätsanforderungen wieder erfüllt sind und die akkreditierte Organisation das Risiko einer geringen Leistung angegangen ist. Von einer Aussetzung betroffene oder unter Beobachtung stehende Einrichtungen können keine neue Akkreditierung beantragen. Bei anhaltender Nichteinhaltung der Anweisungen und Fristen der nationalen Agentur, bei sehr geringer Leistung oder bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Programmregeln (auch in einer anderen Aktion) kann die nationale Agentur die Akkreditierung aufheben. Die Akkreditierung kann auch jederzeit aufgehoben werden, wenn die Organisation nicht mehr besteht oder wenn die nationale Agentur und die akkreditierte Organisation dies vereinbaren. Die nationale Agentur oder die akkreditierte Organisation können die Akkreditierung einseitig aufheben, wenn mindestens drei aufeinanderfolgende Jahre lang keine Anträge auf Finanzierung im Rahmen dieser Akkreditierung gestellt wurden. 174 MOBILITÄTSMÖGLICHKEITEN FÜR ERASMUS-AKKREDITIERTE-ORGANISATIONEN IM JUGENDBEREICH Akkreditierte Organisationen haben die Möglichkeit, Fördermittel für Mobilitätsaktivitäten junger Menschen in vereinfachter Form zu beantragen. Die Anträge basieren auf dem zuvor genehmigten Akkreditierungsaktivitätenplan, weshalb eine detaillierte Liste und Beschreibung der geplanten Aktivitäten nicht erforderlich sind. Stattdessen geht es in den Anträgen insbesondere darum, die Zahl der durchzuführenden Aktivitäten und der Teilnehmer zu schätzen. Die im Rahmen dieser Aktion142 durchzuführenden Mobilitätsaktivitäten müssen den Mindestanforderungen entsprechen, die für die einzelnen Arten von Aktivitäten in den jeweiligen Abschnitten dieses Leitfadens festgelegt sind. Die akkreditierten Organisationen verpflichten sich, die Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich einzuhalten und hochwertige Mobilitätsaktivitäten im Bereich Jugend durchzuführen. Akkreditierte Jugendorganisationen kommen nicht für eine Finanzierung im Rahmen von Standardaktionen für Jugendbegegnungen und Mobilitätsprojekten für Jugendarbeiter in Betracht. Sie können jedoch die Rolle eines Partners in diesen Projekten übernehmen. FÖRDERKRITERIEN Für Finanzhilfeanträge gelten die nachstehenden Förderkriterien. Wer ist antragsberechtigt? Jede Organisation, die zum Datum des Projektbeginns über eine gültige Erasmus-Akkreditierung im Jugendbereich verfügt. Förderfähige Aktivitäten • Jugendbegegnungen • Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung von Jugendarbeitern Darüber hinaus können die folgenden Aktivitäten durchgeführt werden: • Vorbereitende Besuche • Aktivitäten zur Systementwicklung und Öffentlichkeitsarbeit (nur in Verbindung mit Aktivitäten zur beruflichen Entwicklung von Jugendbetreuern) Eine Beschreibung und die Förderkriterien für jede dieser Aktivitäten sind in den entsprechenden Abschnitten dieses Leitfadens enthalten. Projektdauer Die Laufzeit eines akkreditierten Projekts beträgt 12 bis 24 Monate. Nach 12 Monaten haben alle Begünstigten die Möglichkeit, die Laufzeit ihres Projekts auf insgesamt 24 Monate zu verlängern. Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der nationalen Agentur des Landes, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Wann ist der Antrag zu stellen? Für Projekte, die ab dem 1. Juni eines Jahres beginnen, müssen Antragsteller ihre Finanzhilfeanträge bis zum 12. Februar, 12.00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), des betreffenden Jahres einreichen. 142 Der Großteil der Mittel für diese Aktion wird der Unterstützung transnationaler Aktivitäten zugewiesen, in die Organisationen und Teilnehmende aus den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern eingebunden sind. Allerdings können bis zu 20 % des verfügbaren Budgets für die Finanzierung internationaler Mobilitätsaktivitäten unter Beteiligung von Organisationen und Teilnehmenden aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in der Nachbarschaft der EU verwendet werden (Regionen 1 bis 4, siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens). 175 Wie ist der Antrag zu stellen? Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. Weitere Mindestanforderungen Eine akkreditierte Organisation kann sich nur einmal pro Aufforderung (Jahr) für ein akkreditiertes Projekt bewerben. MITTELZUWEISUNG Die Höhe der gewährten Finanzhilfe hängt von mehreren Faktoren ab: • dem für die Zuweisung an akkreditierte Antragsteller verfügbaren Gesamtbudget • den beantragten Aktivitäten • dem Grund- und Höchstbetrag der Finanzhilfe • den folgenden Zuweisungskriterien: finanzielle Leistung, qualitative Leistung, politische Prioritäten und Themenbereiche, die Gegenstand der beantragten Aktivitäten sind, und geografische Ausgewogenheit (sofern die nationale Agentur dieses Kriterium anwendet). Detaillierte Regeln für den Grund- und Höchstbetrag der Finanzhilfe, die Bewertung der Zuweisungskriterien, die Gewichtung der einzelnen Kriterien, die Zuweisungsmethode und das Budget für akkreditierte Projekte werden von der nationalen Agentur vor Ablauf der Einreichungsfrist veröffentlicht. Die für akkreditierte Projekte zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und die genauen Regeln für die Mittelzuweisung werden von der nationalen Agentur vor Ablauf der Frist für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht. Die Regeln für die Mittelzuweisung müssen den Grundsätzen der Fairness, Transparenz und Gleichbehandlung entsprechen. Die Indikatoren und Parameter, die bei der Mittelzuweisung verwendet werden, müssen objektiv und überprüfbar sein, und ihre Werte müssen den Antragstellern vor Ablauf der Einreichungsfrist bekannt sein. Auf der Grundlage der geltenden Finanzierungsbeiträge je Einheit und der historischen Daten schätzt die nationale Agentur die Mittel, die für die Durchführung der von den einzelnen Antragstellern beantragten Aktivitäten erforderlich sind. Den Antragstellern kann keine Finanzhilfe gewährt werden, die über dem veranschlagten Budget liegt. Erhält ein Antragsteller den vollständigen Kostenvoranschlag für die Durchführung der beantragten Aktivitäten, so werden die im Antrag geforderten Tätigkeiten als Zielvorgaben für die Durchführung in die Projektfinanzhilfevereinbarung aufgenommen. Andernfalls werden, wenn der Antragsteller nicht den gesamten veranschlagten Finanzplan erhält, die Zielvorgaben für die Durchführung angepasst, um zu der gewährten Finanzhilfe proportional zu bleiben.143 Die Mittel für die Kostenkategorien „Inklusionsunterstützung für Teilnehmende“ und „Außergewöhnliche Kosten“ können nicht auf die gleiche Weise geschätzt werden wie die Mittel für Kostenkategorien, bei denen Finanzierungsbeiträge je Einheit angewandt werden. Die nationale Agentur prüft die Anträge für diese Kostenarten getrennt auf der Grundlage der vorgelegten Beschreibung und Begründung. Während der Projektdurchführung können die Begünstigten bei Bedarf weitere Anträge für diese Arten von Kosten stellen. Die nationale Agentur wird solche zusätzlichen Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeiten, solange Mittel verfügbar sind. 143 Die nationale Agentur kann begrenzte Änderungen an der proportionalen Anpassung vornehmen, um eine bessere Anpassung zwischen der gewährten Finanzhilfe und den Zielaktivitäten zu ermöglichen, die Kohärenz mit dem genehmigten Erasmus-Plan zu gewährleisten, vorrangige Aktivitäten angemessen zu unterstützen, mindestens einen Teilnehmer pro Art und Kategorie der vom Antragsteller beantragten Aktivität zu halten und die Bestimmungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einzuhalten. 176 MOBILITÄTSPROJEKTE FÜR JUNGE MENSCHEN – „JUGENDBEGEGNUNGEN“ Im Rahmen dieser Aktion144 können Organisationen und informelle Gruppen junger Menschen bei der Durchführung von Projekten unterstützt werden, die junge Menschen aus verschiedenen Ländern außerhalb ihres formalen Bildungssystems für Austausch- und Lernaktivitäten zusammenbringen. ZIELE DER AKTION Erasmus+ unterstützt die nichtformale Lernmobilität junger Menschen in Form von Jugendbegegnungen mit dem Ziel, junge Menschen einzubinden und in die Lage zu versetzen, aktive Bürgerinnen und Bürger zu werden, sie mit dem europäischen Aufbauwerk zu verbinden und ihnen dabei zu helfen, Kompetenzen für das Leben und ihre berufliche Zukunft zu erwerben und zu entwickeln. Konkret haben Jugendbegegnungen folgende Ziele: ▪ Förderung des interkulturellen Dialogs und des Gefühls, ein Europäer zu sein ▪ Entwicklung der Kompetenzen und der Einstellungen junger Menschen ▪ Stärkung europäischer Werte und Abbau von Vorurteilen und Stereotypen ▪ Sensibilisierung für gesellschaftlich relevante Themen und damit Förderung des gesellschaftlichen Engagements und der aktiven Teilhabe am demokratischen Leben Die Aktion steht allen jungen Menschen offen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf jungen Menschen mit geringeren Chancen liegt. POLITISCHER KONTEXT Die Jugendstrategie der Europäischen Union 2019-2027 bildet den Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit der EU, beruhend auf der Entschließung des Rates von 2018145. Die Strategie fördert die Teilhabe der Jugend am demokratischen Leben, unterstützt das soziale und bürgerschaftliche Engagement und soll sicherstellen, dass alle jungen Menschen über die notwendigen Ressourcen verfügen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die EU-Jugendstrategie umfasst elf Europäische Jugendziele, in denen sektorübergreifende Bereiche ermittelt werden, die sich auf das Leben junger Menschen auswirken. Im Rahmen des Kernbereichs „Begegnung“ erleichtert die EU-Jugendstrategie Verbindungen, Beziehungen und den Erfahrungsaustausch zwischen jungen Menschen als Schlüsselfaktor für die künftige Entwicklung der EU. Diese Verbindungen werden am besten durch verschiedene Formen der Mobilität gefördert, darunter Jugendbegegnungen und DiscoverEU. Im Kernbereich „Beteiligung“ erleichtert die Strategie die Beteiligung junger Menschen, etwa durch Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung und durch den EU-Jugenddialog. Im Kernbereich „Befähigung“ erleichtert die Strategie eine hochwertige Jugendarbeit, z. B. durch Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter und durch Zusammenarbeit, Ausbildung und Vernetzung. Projekte und Aktivitäten in allen Formaten und Sektoren können Inspiration durch die EU-Jugendstrategie angeregt werden und zu ihr beitragen. Dies kann dadurch geschehen, dass ermittelt wird, ob und wie das Projekt zur Verwirklichung folgender Ziele beiträgt: • Europäische Jugendziele146 144 Der Großteil der Mittel für diese Aktion wird der Unterstützung transnationaler Aktivitäten zugewiesen, in die Organisationen und Teilnehmende aus den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern eingebunden sind. Allerdings können bis zu 20 % des verfügbaren Budgets für die Finanzierung internationaler Mobilitätsaktivitäten unter Beteiligung von Organisationen und Teilnehmenden aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in der Nachbarschaft der EU verwendet werden (Regionen 1 bis 4, siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens). 145 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.C_.2022.157.01.0001.01.DEU&toc=OJ%3AC%3A2022%3A157%3AFULL. 146 https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.C_.2022.157.01.0001.01.DEU&toc=OJ%3AC%3A2022%3A157%3AFULL https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de 177 • EU-Jugendpolitik147; 148 • EU-Politik für die Lernmobilität149; 150 • Fortwirken des Europäischen Jahres der Jugend151 Um Unterstützung bei der Verknüpfung von Projekten mit der EU-Jugendstrategie zu erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihre nationale Agentur oder die SALTO-Ressourcenzentren. Die Jugendstrategie der Europäischen Union ist abrufbar unter: https://youth.europa.eu/strategy_de. Thematische Strategien im Jugendbereich Mit dem Programm Erasmus+ sollen die Jugendbeteiligung, die Steigerung der Qualität informeller und nichtformaler Lernprozesse und die Entwicklung einer hochwertigen Jugendarbeit gefördert werden. Weitere Unterstützung in diesen Bereichen wird über spezifische thematische Strategien wie die Strategie für Jugendbeteiligung, die Youthpass-Strategie und die Europäische Strategie für Aus- und Fortbildung (European Training Strategy, ETS) bereitgestellt152. BESCHREIBUNG DER AKTIVITÄTEN Jugendbegegnungen Jugendbegegnungen sind Treffen von Gruppen junger Menschen aus mindestens zwei verschiedenen Ländern, die für einen kurzen Zeitraum zusammenkommen, um gemeinsam ein nichtformales Lernprogramm (eine Mischung aus Workshops, Übungen, Debatten, Rollenspielen, Simulationen, Aktivitäten im Freien usw.) zu einem Thema ihres Interesses durchzuführen, wobei sie sich von den europäischen Jugendzielen153 inspirieren lassen. Die Lernphase umfasst eine Planungsphase vor der Antragstellung, eine Vorbereitungsphase vor wie auch eine Bewertung und Nachbereitung nach der Begegnung. Nicht förderfähig im Rahmen einer Jugendbegegnung sind die folgenden Aktivitäten: Studienfahrten; Austauschaktivitäten, mit denen ein Gewinn erwirtschaftet werden soll; Austauschaktivitäten mit touristischem Charakter; Festivals; Urlaubsreisen; Konzert- und Theaterreisen, satzungsgemäße Sitzungen, von Erwachsenen für junge Menschen organisierte Schulungen. Vorbereitende Besuche Als Teil von Jugendbegegnungen können Projekte auch vorbereitende Besuche umfassen. Mit vorbereitenden Besuchen soll für eine hohe Qualität der Aktivitäten gesorgt werden, indem Verwaltungsvereinbarungen ermöglicht und ausgearbeitet werden und Vertrauen und Verständnis sowie eine solide Partnerschaft zwischen den beteiligten Organisationen und Personen aufgebaut werden. Bei Jugendbegegnungen, die junge Menschen mit geringeren Chancen einschließen, sollte der vorbereitende Besuch gewährleisten, dass den besonderen Bedürfnissen dieser Teilnehmenden Rechnung getragen werden kann. Der vorbereitende Besuch findet vor Beginn der Jugendbegegnung im Land einer der aufnehmenden Organisationen statt. 147 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.C_.2020.415.01.0001.01.DEU. 148 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202403526. 149 https://eur-lex.europa.eu/eli/C/2024/3364. 150 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022H0411%2801%29. 151 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM:2024:1:FIN. 152 Strategie für Jugendbeteiligung: https://participationpool.eu/resource-category/youth-participation/youth-participation-strategy/; Youthpass-Strategie: https://www.youthpass.eu/de/about-youthpass/youthpass-strategy/; Europäische Strategie für Aus- und Fortbildung: https://www.salto-youth.net/rc/training-and-cooperation/trainingstrategy/. 153 Die europäischen Jugendziele wurden im Rahmen der EU-Jugendstrategie erarbeitet. Mit diesen Zielen sollen Probleme in Bereichen angegangen werden, die junge Menschen direkt betreffen. https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de. https://youth.europa.eu/strategy_de https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.C_.2020.415.01.0001.01.DEU https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202403526 https://eur-lex.europa.eu/eli/C/2024/3364 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022H0411%2801%29 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM:2024:1:FIN https://participationpool.eu/resource-category/youth-participation/youth-participation-strategy/ https://www.youthpass.eu/de/about-youthpass/youthpass-strategy/ https://www.salto-youth.net/rc/training-and-cooperation/trainingstrategy/ https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de 178 EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Ein Projekt wird von mindestens zwei Organisationen durchgeführt. Alle beteiligten Organisationen müssen während der Antragsphase benannt werden, da eine solide Partnerschaft eine Grundvoraussetzung für eine hochwertige Projektdurchführung ist. Um sicherzustellen, dass die beteiligten Organisationen von ihrer Teilnahme profitieren, sollte das Projekt für die reguläre Arbeit mit jungen Menschen, die diese Organisationen durchführen, relevant sein und ihren Zielen und Bedürfnissen entsprechen. Die beteiligten Organisationen übernehmen die Rolle, Teilnehmende zu „entsenden“ und/oder Teilnehmende „aufzunehmen“, d. h. die Aktivität als Gastgeber zu betreuen. Eine der Organisationen übernimmt zudem die Rolle des Koordinators und beantragt im Namen der Partnerschaft Finanzhilfe für das gesamte Projekt. Falls dies für notwendig erachtet wird, kann die begünstigte Organisation von den Teilnehmenden an einer Jugendbegegnung einen Beitrag verlangen, der vor der Abreise von den Teilnehmenden gezahlt wird. Der Beitrag der Teilnehmenden muss sehr niedrig sein, in einem angemessenen Verhältnis zu der für die Durchführung des Projekts gewährten Finanzhilfe stehen und durch einen direkten Vorteil für den Teilnehmenden klar gerechtfertigt sein, sein Zweck muss genau erklärt und den Teilnehmenden gegenüber begründet werden, er muss ohne Gewinnerzielungsabsicht erhoben werden und darf keine unfairen Hindernisse für die Teilnahme schaffen. Von Teilnehmenden mit geringeren Chancen dürfen keine Beiträge erhoben werden. Der Begünstigte kann die Kostenkategorie „Inklusionsunterstützung“ verwenden, um etwaige spezifische Bedürfnisse zu decken, die sich aus den Hindernissen ergeben, mit denen diese Teilnehmenden konfrontiert sind. Es dürfen keine zusätzlichen Gebühren oder weiteren Beiträge von Teilnehmenden durch andere Dienstleister, die von der begünstigten Organisation ausgewählt werden, erhoben werden. Alle von den Teilnehmenden erhobenen Beiträge sind vom Begünstigten im Abschlussbericht anzugeben. Ein Projekt umfasst vier Phasen: Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung. Die teilnehmenden Organisationen und die an den Projektaktivitäten beteiligten jungen Menschen sollten in allen Phasen eine aktive Rolle spielen und so ihre Lernerfahrung verbessern. ▪ Planung: Festlegung der Bedürfnisse, Ziele, Lernergebnisse, Aktivitätsformate, Erarbeitung des Arbeitsprogramms und des Zeitplans für die Aktivitäten usw. vor Einreichen des Antrags ▪ Vorbereitung: Regelung praktischer Angelegenheiten, Erarbeitung von Vereinbarungen mit Partnern, sprachliche, interkulturelle, lern- und aufgabenbezogene Vorbereitung der Teilnehmenden vor der Abreise usw. ▪ Durchführung der Aktivitäten ▪ Nachbereitung: Bewertung der Aktivitäten, Ermittlung und Dokumentation der von den Teilnehmenden erzielten Lernergebnisse sowie Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse Eine hochwertige Jugendbegegnung: ▪ ist auf die aktive Beteiligung junger Menschen und teilnehmender Organisationen angewiesen, die jeweils in allen vier Phasen des Projekts eine aktive Rolle spielen und auf diese Weise ihre Lern- und Entwicklungserfahrung verbessern sollten ▪ bezieht unterschiedliche Gruppen von Teilnehmern ein und baut auf dieser Vielfalt auf; ▪ basiert auf den eindeutig ermittelten Bedürfnissen der jungen Teilnehmer ▪ stellt sicher, dass die nichtformalen und informellen Lernergebnisse der Teilnehmer ordnungsgemäß ermittelt und dokumentiert werden ▪ regt die Teilnehmer dazu an, über europäische Themen und Werte nachzudenken Schulungs- und Kooperationsaktivitäten (Training and Cooperation Activities, TCA) werden regelmäßig von den nationalen Erasmus+-Agenturen organisiert. Sie umfassen Kontaktseminare, Online-Veranstaltungen und andere Möglichkeiten der Partnersuche für Erasmus+-Antragsteller und Begünstigte. Informationen über TCA finden Sie im „European Training Calendar“: https://www.salto-youth.net/tools/european-training-calendar/. Inspirationen sind auch unter den SALTO-Tools zu finden: https://www.salto-youth.net/tools/. https://www.salto-youth.net/tools/european-training-calendar/ https://www.salto-youth.net/tools/ 179 Lernprozess Die Gestaltung einer Jugendbegegnung im Rahmen des nichtformalen Lernens erfordert, dass zumindest ein Teil der gewünschten Lernergebnisse im Voraus geplant wird, damit entsprechende Lernchancen geboten werden können. Die jungen Menschen, die an Projektaktivitäten teilnehmen, sollten zur Ermittlung ihrer Bedürfnisse und der Lernergebnisse, die sie während der Jugendbegegnung erwerben oder entwickeln möchten, beitragen. Zudem sollten die Teilnehmer so stark wie möglich in die Konzeption und Entwicklung der Aktivität einbezogen werden (Erstellung des Programms, Arbeitsmethoden und Festlegung der Aufgabenverteilung) und darüber nachdenken, wie sie sich vorbereiten können, um die bei der Begegnung erzielten Effekte in Bezug auf das Lernen und die persönliche Entwicklung zu maximieren. Nach Abschluss der Kernaktivität sollten die Teilnehmenden aufgefordert werden, Rückmeldung zur Aktivität zu geben und darüber nachzudenken, was sie gelernt haben und wie sie diese Lernergebnisse nutzen können. Darüber hinaus sollten die Teilnehmenden eine mögliche Nachbereitung der Aktivität in Erwägung ziehen. Dies kann einzeln oder, wenn möglich, in Gruppen geschehen. Die Organisationen sollten den Lernprozess und die Ermittlung und Dokumentation der Lernergebnisse unterstützen, insbesondere durch den Youthpass. Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich Bei der Durchführung aller im Rahmen dieser Aktion unterstützten Projekte müssen die Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich für die Organisation hochwertiger Lernmobilitätsaktivitäten eingehalten werden. Die Erasmus- Qualitätsstandards im Jugendbereich erstrecken sich auf die Grundprinzipien der Aktion sowie auf die konkreten Durchführungsverfahren für Projektaufgaben wie Auswahl und Vorbereitung der Teilnehmenden, Festlegung, Bewertung und Anerkennung von Lernergebnissen, Weitergabe von Projektergebnissen usw. Die Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich sind abrufbar unter: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus- quality-standards-mobility-projects-youth_en. Schutz und Sicherheit der Teilnehmenden Eine Jugendbegegnung findet unter Beteiligung von Gruppenleitern statt. Gruppenleiter überwachen und unterstützen die Teilnehmer, um einen hochwertigen Lernprozess während der Kernaktivität sicherzustellen. Gleichzeitig ermöglichen sie ein sicheres, respektvolles und diskriminierungsfreies Umfeld und den Schutz der Projektteilnehmenden. Bei der Planung und Vorbereitung einer Jugendbegegnung sollte für den Schutz und die Sicherheit der Teilnehmenden Sorge getragen und alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung/Verringerung von Risiken eingeplant werden. BEREICHSÜBERGREIFENDE DIMENSIONEN Bei der Konzeption eines Mobilitätsprojekts müssen die folgenden horizontalen Dimensionen berücksichtigt werden: Inklusion und Vielfalt Mit dem Programm Erasmus+ sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion und Fairness bei allen Aktionen gefördert werden. Organisationen, die im Rahmen dieser Aktion Unterstützung erhalten, sollten barrierefreie und inklusive Projektaktivitäten konzipieren, bei denen die Ansichten von Teilnehmenden mit geringeren Chancen berücksichtigt und diese Teilnehmenden in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Jugendbegegnungen eignen sich aus folgenden Gründen besonders für die Inklusion von jungen Menschen mit geringeren Chancen: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus-quality-standards-mobility-projects-youth_en https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus-quality-standards-mobility-projects-youth_en 180 • Gruppenmobilität bietet die Erfahrung internationaler Mobilität in der Sicherheit einer Gruppe. • Die kurze Dauer von Jugendbegegnungen ermöglicht die angemessene und geeignete Einbindung von jungen Menschen mit geringeren Chancen. • Die Einbeziehung lokaler Teilnehmender erleichtert die erstmalige Teilnahme an europäischen Projekten. Jugendbegegnungen eignen sich auch dafür, Inklusion und Vielfalt zum Thema des Projekts zu machen, beispielsweise zur Unterstützung des Kampfes gegen Stereotype und zur Förderung von Verständnis, Toleranz und Nichtdiskriminierung. Im gesamten Projekt sollte bewusst ein Ansatz für Inklusion und Vielfalt verfolgt werden. Diese Aspekte sollten bei der Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung berücksichtigt werden. Ökologische Nachhaltigkeit Eine Jugendbegegnung sollte ein ökologisch nachhaltiges und verantwortungsvolles Verhalten bei den Teilnehmern fördern und das Bewusstsein dafür schärfen, wie wichtig es ist, Maßnahmen zur Verringerung oder zum Ausgleich des ökologischen Fußabdrucks von Mobilitätsaktivitäten zu ergreifen. Ökologische Aspekte sollten bei der Konzeption und Durchführung einer Jugendbegegnung berücksichtigt werden, beispielsweise durch Integration nachhaltiger Praktiken wie die Entscheidung für wiederverwendbare oder umweltfreundliche Materialien, Abfallvermeidung und Recycling sowie nachhaltige Verkehrsmittel. Digitaler Wandel im Jugendbereich Das Programm Erasmus+ unterstützt alle teilnehmenden Organisationen dabei, digitale Instrumente und Lernmethoden in ihre Arbeit zu integrieren und so ihre physischen Aktivitäten zu ergänzen, die Zusammenarbeit zwischen Partnerorganisationen zu verbessern und die Qualität der Aktivitäten zu steigern. Die Einführung von digitalen und Online- Elementen zur Senkung der Schwelle für die Teilnahme junger Menschen mit geringeren Chancen wird gefördert. Durch Projekte und Aktivitäten, die darauf abzielen, digitale Fertigkeiten zu fördern, die digitale Kompetenz zu verbessern und/oder ein Verständnis für die Risiken und Chancen digitaler Technologien zu entwickeln, kann das Programm Denkweisen ändern und zur Entwicklung digitaler und gemischter Ansätze in der Jugendarbeit beitragen. Je nach Konzeption und Zielsetzungen der Aktivitäten können die Entwicklung von Kompetenzen und das Bewusstsein für digitale Themen sowie die Nutzung neuer Technologien in den Bereich Lernmobilität eingeführt werden. Teilhabe am demokratischen Leben, gemeinsame Werte und bürgerschaftliches Engagement Das Programm Erasmus+ fördert die Teilhabe junger Menschen. Wo immer es möglich ist, sollten Projekte im Rahmen dieser Aktion Gelegenheiten zur demokratischen Teilhabe bieten, einschließlich des bürgerschaftlichen Engagements und der Möglichkeit, die Entscheidungsfindung in Angelegenheiten, die sie betreffen, zu beeinflussen und mitzugestalten, und zwar durch sinnvolle Lernerfahrungen, die junge Menschen dazu ermutigen, sich vor, während und nach ihrer Teilnahme an einer Mobilitätsaktivität bürgerschaftlich zu engagieren. Mobilitätsprojekte für junge Menschen sollten den Teilnehmenden auch einschlägige Möglichkeiten bieten, sich aktiv an der Gestaltung und Durchführung von Projektaktivitäten zu beteiligen, damit sich ihnen Wege zur weiteren Teilhabe am demokratischen Leben eröffnen.154 Sie sollten ferner das Verständnis der Teilnehmenden für die Europäische Union und die gemeinsamen europäischen Werte verbessern, etwa die Achtung demokratischer Grundsätze, die Menschenwürde, die Einheit und Vielfalt, den interkulturellen Dialog sowie das gesellschaftliche, kulturelle und historische Erbe Europas. 154 Ressourcen und Inspiration finden Sie in den Modulen 7 (Mobilitätsprojekte für junge Menschen) und 12 (Planung der Teilnahme) des von SALTO PI erstellten Toolkits für die Jugendbeteiligung: https://participationpool.eu/toolkit/. https://participationpool.eu/toolkit/ 181 FÖRDERKRITERIEN Für Standardprojekte im Rahmen der Jugendbegegnung gelten die nachstehenden Förderkriterien. Für Akkreditierungen wird auf den entsprechenden Abschnitt dieses Leitfadens verwiesen. Wer ist antragsberechtigt? Antragsberechtigt ist jede förderfähige teilnehmende Organisation oder informelle Gruppe junger Menschen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Die betreffende Organisation stellt den Antrag im Namen aller am Projekt beteiligten Organisationen.155 Förderfähige teilnehmende Organisationen Als teilnehmende Organisation kommen in Betracht: • gemeinnützige Organisationen, Verbände, NRO, Europäische Jugend-NRO, lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen, gemeinwirtschaftliche Unternehmen, oder kommerzielle Einrichtungen, die sich dem Grundsatz der sozialen Verantwortung in Unternehmen verpflichtet haben und nachweislich über Erfahrung im Jugendbereich verfügen, sofern ihre Beteiligung keinen kommerziellen Zweck verfolgt und nicht auf Gewinnerzielung abzielt, • eine informelle Gruppe junger Menschen156 Organisationen, die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland in der Nachbarschaft der EU ansässig sind (Regionen 1 bis 4; siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens). Anzahl der teilnehmenden Organisationen Mindestens zwei teilnehmende Organisationen (mindestens eine entsendende und mindestens eine aufnehmende Organisation) aus verschiedenen Ländern müssen beteiligt sein. Im Rahmen dieser Aktion darf ein und dieselbe Organisation (eine OID) als Antragsteller oder als Partner pro Frist an höchstens 5 Anträgen beteiligt sein. Projektdauer 3 bis 24 Monate. Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der nationalen Agentur des Landes, in dem der Antragsteller ansässig ist 155 Die teilnehmenden Organisationen müssen ein Beitrittsformular für die antragstellende Organisation unterzeichnen. Die Beitrittsformulare sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung, spätestens jedoch zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung vorgelegt werden. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. 156 Eine Gruppe von mindestens vier jungen Menschen zwischen 13 und 30 Jahren. Eines der Mitglieder der Gruppe, das mindestens 18 Jahre alt ist, vertritt die Gruppe und übernimmt in ihrem Namen die Verantwortung. Bitte konsultieren Sie zur Definition einer informellen Gruppe das Glossar. Für die Zwecke dieser Aktion und aller damit zusammenhängenden Bestimmungen fällt „eine informelle Gruppe junger Menschen“ unter den Begriff „teilnehmende Organisation“. Wenn von einer „teilnehmenden Organisation“ die Rede ist, deckt dies auch eine „informelle Gruppe junger Menschen“ ab. 182 Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Finanzhilfeantrag spätestens zu den folgenden Terminen einreichen: • 12. Februar, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), bei Projekten, die zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember desselben Jahres beginnen • 1. Oktober, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), bei Projekten, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai des Folgejahres beginnen Wie ist der Antrag zu stellen? Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. Anhänge Dem Antragsformular ist für alle im Rahmen des Projekts geplanten Jugendbegegnungen und vorbereitenden Besuche jeweils ein Zeitplan beizufügen. Mindestanforderungen an Jugendbegegnungen Dauer der Aktivität 5 bis 21 Tage, ohne Reisetage. Ort(e) der Aktivität Die Aktivität muss im Land einer (oder – im Fall von nicht ortsgebundenen Aktivitäten – in den Ländern mehrerer) der am Projekt beteiligten Organisationen stattfinden. Ausnahme: Die Aktivitäten dürfen nicht in Belarus oder Russland stattfinden. Anzahl der teilnehmenden Organisationen Mindestens zwei teilnehmende Organisationen (mindestens eine entsendende und mindestens eine aufnehmende Organisation) aus verschiedenen Ländern müssen beteiligt sein.157 Aktivitäten innerhalb von EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern: Alle teilnehmenden Organisationen müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Aktivitäten mit nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in der Nachbarschaft der EU: Die Aktivität muss mindestens eine teilnehmende Organisation umfassen, die in einem EU- Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig ist, und eine teilnehmende Organisation aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland in der Nachbarschaft der EU (Regionen 1 bis 4). 157 Wenn mehrere Organisationen aus ein und demselben Land eine nationale Gruppe bilden, kann jede Organisation ihren eigenen Gruppenleiter bzw. ihre eigene Gruppenleiterin haben. 183 Förderfähige Teilnehmende Junge Menschen im Alter von 13–30 Jahren158 mit Wohnsitz in den Ländern der entsendenden und der aufnehmenden Organisationen. Gruppenleiter und Betreuer sowie Begleitpersonen sind nicht als Teilnehmende an der Aktivität zu betrachten, kommen aber für eine Unterstützung in bestimmten Budgetkategorien in Betracht. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Anzahl der Teilnehmer pro Aktivität und Zusammensetzung nationaler Gruppen Mindestens 16 und höchstens 60 Teilnehmende pro Aktivität, mindestens 4 Teilnehmende pro Gruppe. Gruppenleiter, Betreuer und Begleitpersonen sind nicht in die Teilnehmerzahl einzubeziehen. Bei Jugendbegegnungen, an denen nur junge Menschen mit geringeren Chancen teilnehmen, beträgt die Mindestteilnehmerzahl zehn. Mindestens zwei Gruppen junger Menschen aus zwei verschiedenen Ländern. Jede Gruppe muss mindestens einen Gruppenleiter haben. Höchstens zwei Betreuer pro Aktivität. Sonstige Kriterien Bei der Aktivität muss zumindest eine der entsendenden oder der aufnehmenden Organisationen aus dem Land der nationalen Agentur stammen, bei der der Antrag eingereicht wird. Mindestanforderungen an vorbereitende Besuche Ort(e) der Aktivität Die Aktivität muss im Land einer aufnehmenden Organisation für die Jugendbegegnung durchgeführt werden. Ausnahme: Die Aktivitäten dürfen nicht in Belarus oder Russland stattfinden. Förderfähige Teilnehmende Vertreter der teilnehmenden Organisationen, Betreuer, Gruppenleiter und junge Menschen.159 ZUSCHLAGSKRITERIEN Die eingereichten Anträge werden bewertet, indem auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien und Punktzahlen eine Wertung mit insgesamt 100 möglichen Punkten vorgenommen wird. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen: ▪ mindestens 60 von insgesamt 100 Punkten und ▪ mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl bei jedem der drei nachstehenden Zuschlagskriterien. 158 Beachten Sie hierzu bitte Folgendes: Untere Altersgrenze: Teilnehmende müssen bis zum Anfangsdatum der Aktivität das Mindestalter erreicht haben. Obere Altersgrenze: Teilnehmer dürfen zum Anfangsdatum der Aktivität das angegebene Höchstalter nicht überschritten haben. 159 Es wird erwartet, dass Personen, die an vorbereitenden Besuchen teilnehmen, auch an der Hauptaktivität teilnehmen. 184 Relevanz, Begründung und Wirkung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit • sind das Profil, die Erfahrungen und die Aktivitäten des Antragstellers und die Zielgruppe junger Menschen für den Bereich Jugend relevant • wird das Projekt auf eine oder mehrere der Prioritäten des EU- Jugenddialogs oder der -Jugendziele ausgerichtet sein • ist das Projekt dazu geeignet, einen Beitrag zu den Programmdimensionen Inklusion und Vielfalt, ökologische Nachhaltigkeit, digitale Bildung und Teilhabe zu leisten • ist das Projekt für die Ziele der Aktion relevant • ist das Projekt für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant • entsprechen das Projekt und die vorgeschlagenen Aktivitäten den Bedürfnissen der teilnehmenden Organisationen und der Teilnehmenden des Austauschs • ist das Projekt geeignet, hochwertige Lernergebnisse für die Teilnehmenden zu erzielen • wirkt sich das Projekt wahrscheinlich auf die Teilnehmenden und die teilnehmenden Organisationen während und nach der Projektlaufzeit und über die unmittelbar an einem Projekt teilnehmenden Organisationen und Personen hinaus auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder europäischer oder globaler Ebene aus • bezieht das Projekt neue Programmteilnehmende und weniger erfahrene Organisationen in die Aktion ein Qualität der Projektkonzeption (Höchstpunktzahl 40 Punkte) Inwieweit • sind in dem Vorschlag alle Projektphasen klar und umfassend beschrieben: Vorbereitung, Durchführung der Aktivitäten und Nachbereitung sowie die Einbindung junger Menschen in alle Phasen der Aktivitäten • wird die ausgewogene Repräsentation der Teilnehmenden nach Ländern und Geschlecht gewahrt und sind die Aktivitäten barrierefrei und inklusiv konzipiert und stehen Teilnehmenden aus unterschiedlichen Verhältnissen und unterschiedlichen Fähigkeiten offen • umfassen die Aktivitäten nachhaltige und umweltfreundliche Verfahren • sind die vorgeschlagenen Lernmethoden, einschließlich etwaiger Online- /digitaler Komponenten, den Aktivitäten angemessen • sind der Reflexionsprozess, die Ermittlung und Dokumentation der Lernergebnisse der Teilnehmenden sowie der Einsatz der europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumente, insbesondere des Youthpass, angemessen 185 Qualität des Projektmanagements (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit • ist die Qualität der praktischen Regelungen, des Managements und der Unterstützungsangebote zufriedenstellend • sind die zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Teilnehmenden vorgesehenen Maßnahmen angemessen und wirksam • sind die Aufgaben und Zuständigkeiten für die Aktivitäten im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards klar festgelegt • bietet der Plan für die Zusammenarbeit und die Kommunikation zwischen den teilnehmenden Organisationen und mit anderen maßgeblichen Akteuren einen unterstützenden Rahmen für die Verwaltung des Projekts • hat der Antragsteller eine geeignete Methode zur Bewertung der verschiedenen Phasen und Ergebnisse des Projekts im Hinblick auf seine Ziele vorgeschlagen • hat der Antragsteller eine geeignete Methode zur Verbreitung der Projektergebnisse bei den teilnehmenden Organisationen und darüber hinaus vorgeschlagen • beinhaltet das Projekt Maßnahmen, die darauf abzielen, seine Ergebnisse über die Projektlaufzeit hinaus nachhaltig zu gestalten 186 FINANZIERUNGSREGELN 160 Beispiel: Wenn eine Person aus Madrid (Spanien) an einer Aktivität in Rom (Italien) teilnimmt, sind folgende Schritte durchzuführen: Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1 365,28 km) und anschließend Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1 999 km). 161 https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de. Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Organisatorische Unterstützung Unmittelbar mit der Durchführung der Mobilitätsaktivitäten verbundene Kosten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden Gruppenleiter, Betreuer und Begleitpersonen haben keinen Anspruch auf organisatorische Unterstützung. 125 EUR pro Teilnehmendem an einer Jugendbegegnung Reisekosten Zuschuss zu den Kosten, die den Teilnehmern, einschließlich Gruppenleitern, Begleitpersonen und Betreuern, für die Reise von ihrem Herkunftsort zum Ort der jeweiligen Aktivität und zurück entstehen. Generell gilt die Regel, dass Teilnehmende bei einer Strecke von weniger als 500 km mit emissionsarmen Verkehrsmitteln reisen. Bei einer Strecke von mehr als 500 km wird den Teilnehmenden nachdrücklich empfohlen, eine Kombination verschiedener Verkehrsmittel zu nutzen, um ihre Reise nachhaltiger zu gestalten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Entfernung und Anzahl der Personen. Der Antragsteller muss die Entfernung zwischen dem Herkunftsort und dem Ort der Aktivität160 mithilfe des Entfernungsrechners der Europäischen Kommission161 angeben. Entfernung Umweltfreundliches Reisen Nicht umweltfreundliches Reisen 10–99 km 56 EUR 28 EUR 100– 499 km 285 EUR 211 EUR 500– 1999 km 417 EUR 309 EUR 2000– 2999 km 535 EUR 395 EUR 3000– 3999 km 785 EUR 580 EUR 4000– 7999 km 1188 EUR 1188 EUR 8000 km oder mehr 1735 EUR 1735 EUR https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de 187 162 Wenn ein/e Teilnehmende/r aus Madrid (Spanien) an einer nicht ortsgebundenen Aktivität teilnimmt, die zunächst in Rom (Italien) und anschließend in Ljubljana (Slowenien) stattfindet, sind folgende Schritte durchzuführen: a) Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1 365,28 km) sowie zwischen Rom und Ljubljana (489,75 km) und Addition beider Entfernungen (1 855,03 km), b) Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1 999 km) und c) Berechnung des EU-Zuschusses zu den Reisekosten der/des Teilnehmenden von Madrid nach Ljubljana (über Rom) und zurück (275 EUR). Bei nicht ortsgebundenen Aktivitäten sollte der Antragsteller die Entfernungen zwischen den einzelnen Orten addieren und die der Summe entsprechende Entfernungsspanne wählen.162 Individuelle Unterstützung Aufenthaltskosten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Dauer des Aufenthalts pro Teilnehmer, Gruppenleiter, Begleitperson und Betreuer (falls erforderlich), einschließlich eines Reisetags vor der Aktivität und eines Reisetags im Anschluss daran und bis zu vier zusätzlichen Tagen für Teilnehmer, Gruppenleiter, Begleitpersonen und Betreuer, die einen Zuschuss für umweltfreundliches Reisen erhalten. Tabelle A2.1 pro Teilnehmendem und pro Tag Inklusionsunterstützung Inklusionsunterstützung für Organisationen: Kosten in Verbindung mit der Organisation von Mobilitätsaktivitäten mit Teilnehmenden mit geringeren Chancen. Gruppenleiter, Betreuer und Begleitpersonen kommen nicht für eine Inklusionsunterstützung für Organisationen in Betracht. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen 125 EUR pro Teilnehmendem an einer Jugendbegegnung Inklusionsunterstützung für Teilnehmer: Zusätzliche Kosten, die unmittelbar mit Aufwendungen für Teilnehmende mit geringeren Chancen und ihre Begleitpersonen, Gruppenleiter und Betreuer verbunden sind (einschließlich gerechtfertigter Aufenthalts- und Reisekosten, sofern für diese Teilnehmenden keine Finanzhilfe 100 % der förderfähigen Kosten 188 in den Kategorien „Reisekosten“ und „individuelle Unterstützung“ beantragt wird). Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Unterstützung vorbereitender Besuche Kosten in Verbindung mit der Durchführung des vorbereitenden Besuchs, einschließlich Reise- und Aufenthaltskosten. Finanzierungsmechanismus: Einheitskosten. Zuweisungsregel: ohne Teilnehmer aus der aufnehmenden Organisation. Es können höchstens zwei Teilnehmende pro teilnehmende Organisation gefördert werden, sofern die zweite Person ein junger Mensch ist. Darüber hinaus kann auch ein Betreuer pro vorbereitenden Besuch von einer der teilnehmenden Organisationen gefördert werden. Bedingt: Die Notwendigkeit für einen vorbereitenden Besuch, die Ziele und die Teilnehmenden müssen im Antragsformular begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Diese Bedingung gilt nicht für Projekte, die im Rahmen des Akkreditierungssystems gefördert werden. 680 EUR pro Teilnehmendem pro vorbereitendem Besuch. Außergewöhnliche Kosten Kosten für die Bereitstellung von Finanzsicherheiten, falls die nationale Agentur dies anfordert. Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen. Hohe Reisekosten von Teilnehmenden, einschließlich Begleitpersonen, Gruppenleitern und Betreuern, die aufgrund der geografischen Abgelegenheit oder anderer Einschränkungen nicht mit der Standardkategorie „Reisekosten“ unterstützt werden können (z. B. wenn die Nutzung umweltfreundlicherer, kohlenstoffärmerer Verkehrsmittel zu hohen Reisekosten führt). Im Falle einer Bewilligung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Finanzsicherheiten: 80 % der förderfähigen Kosten Hohe Reisekosten: 80 % der förderfähigen Kosten Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen: 100 % der förderfähigen Kosten 189 Tabelle A2.1 Individuelle Unterstützung für Jugendbegegnungen Individuelle Unterstützung (EUR/Tag) Österreich 78 Belgien 78 Bulgarien 45 Kroatien 57 Zypern 63 Tschechien 53 Dänemark 81 Estland 48 Finnland 79 Frankreich 67 Deutschland 71 Griechenland 68 Ungarn 60 Island 76 Irland 73 Italien 69 Lettland 48 Liechtenstein 77 Litauen 49 Luxemburg 77 Malta 57 Reisen die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten. Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Teure Reisen liegen dann vor, wenn die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten weniger als 70 % der Reisekosten der Teilnehmenden abdeckt. Im Falle einer Gewährung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen den Zuschuss für nicht umweltfreundliches Reisen. 190 Niederlande 69 Nordmazedonien 41 Norwegen 83 Polen 51 Portugal 57 Rumänien 46 Serbien 47 Slowakei 48 Slowenien 54 Spanien 58 Schweden 72 Türkei 50 Nicht mit dem Programm assoziierte benachbarte Drittländer 44 191 MOBILITÄTSPROJEKTE FÜR JUGENDARBEITER Im Rahmen dieser Aktion163 können Organisationen bei der Durchführung von Projekten unterstützt werden, die eine oder mehrere Lernaktivitäten zur beruflichen Weiterentwicklung und zur Stärkung der Kapazitäten von Jugendarbeitern sowie ihrer Organisationen umfassen. ZIELE DER AKTION Diese Aktion unterstützt die berufliche Fortbildung von Jugendarbeitern und damit die Entwicklung hochwertiger Jugendarbeit auf lokaler, regionaler, nationaler, europäischer und internationaler Ebene durch nichtformale und informelle Lernerfahrungen bei Mobilitätsaktivitäten. Die Aktion leistet einen Beitrag zu den Zielen der EU-Jugendstrategie 2019–2027, insbesondere der Europäischen Jugendarbeitsagenda164 für Qualität, Innovation und Anerkennung von Jugendarbeit. Konkret haben Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter folgende Ziele: ▪ Bereitstellung nichtformaler und informeller Lernmöglichkeiten für die bildungsbezogene und berufliche Entwicklung von Jugendarbeitern als Beitrag zu hochwertigen individuellen Praktiken sowie zur Weiterentwicklung von Jugendorganisationen und Systemen der Jugendarbeit ▪ Aufbau einer Gemeinschaft von Jugendarbeitern, die die Qualität von Projekten und Aktivitäten für junge Menschen in EU-Programmen und darüber hinaus unterstützen können ▪ Entwicklung der Praktiken lokaler Jugendarbeit und Beitrag zum Kapazitätsaufbau für eine hochwertige Jugendarbeit der Teilnehmenden und ihrer Organisation mit einem deutlichen Einfluss auf die regelmäßige Arbeit der teilnehmenden Jugendarbeiter mit jungen Menschen POLITISCHER KONTEXT Die Jugendstrategie der Europäischen Union 2019-2027 bildet den Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit der EU, beruhend auf der Entschließung des Rates von 2018165. Die Strategie fördert die Teilhabe der Jugend am demokratischen Leben, unterstützt das soziale und bürgerschaftliche Engagement und soll sicherstellen, dass alle jungen Menschen über die notwendigen Ressourcen verfügen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die EU-Jugendstrategie umfasst elf Europäische Jugendziele, in denen sektorübergreifende Bereiche ermittelt werden, die sich auf das Leben junger Menschen auswirken. Im Rahmen des Kernbereichs „Begegnung“ erleichtert die EU-Jugendstrategie Verbindungen, Beziehungen und den Erfahrungsaustausch zwischen jungen Menschen als Schlüsselfaktor für die künftige Entwicklung der EU. Diese Verbindungen werden am besten durch verschiedene Formen der Mobilität gefördert, darunter Jugendbegegnungen und DiscoverEU. Im Kernbereich „Beteiligung“ erleichtert die Strategie die Beteiligung junger Menschen, etwa durch Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung und durch den EU-Jugenddialog. Im Kernbereich „Befähigung“ erleichtert die Strategie eine 163 Der Großteil der Mittel für diese Aktion wird der Unterstützung transnationaler Aktivitäten zugewiesen, in die Organisationen und Teilnehmende aus den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern eingebunden sind. Allerdings können bis zu 20 % des verfügbaren Budgets für die Finanzierung internationaler Mobilitätsaktivitäten unter Beteiligung von Organisationen und Teilnehmenden aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in der Nachbarschaft der EU verwendet werden (Regionen 1 bis 4, siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens). 164 Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu dem Rahmen für die Festlegung einer Europäischen Jugendarbeitsagenda, http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.C_.2020.415.01.0001.01.DEU. Weitere Informationen über die Umsetzung der Europäischen Jugendarbeitsagenda finden Sie unter www.bonn-process.net. 165 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.C_.2022.157.01.0001.01.DEU&toc=OJ%3AC%3A2022%3A157%3AFULL. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:42020Y1201(01)&qid=1615859061233&from=DE https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.C_.2022.157.01.0001.01.DEU&toc=OJ%3AC%3A2022%3A157%3AFULL 192 hochwertige Jugendarbeit, z. B. durch Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter und durch Zusammenarbeit, Ausbildung und Vernetzung. Projekte und Aktivitäten in allen Formaten und Sektoren können Inspiration durch die EU-Jugendstrategie angeregt werden und zu ihr beitragen. Dies kann dadurch geschehen, dass ermittelt wird, ob und wie das Projekt zur Verwirklichung folgender Ziele beiträgt: • Europäische Jugendziele166 • EU-Jugendpolitik167; 168 • EU-Politik für die Lernmobilität169; 170 • Fortwirken des Europäischen Jahres der Jugend171 Um Unterstützung bei der Verknüpfung von Projekten mit der EU-Jugendstrategie zu erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihre nationale Agentur oder die SALTO-Ressourcenzentren. Die Jugendstrategie der Europäischen Union ist abrufbar unter: https://youth.europa.eu/strategy_de. Thematische Strategien im Jugendbereich Mit dem Programm Erasmus+ sollen die Jugendbeteiligung, die Steigerung der Qualität informeller und nichtformaler Lernprozesse und die Entwicklung einer hochwertigen Jugendarbeit gefördert werden. Weitere Unterstützung in diesen Bereichen wird über spezifische thematische Strategien wie die Strategie für Jugendbeteiligung, die Youthpass-Strategie und die Europäische Strategie für Aus- und Fortbildung (European Training Strategy, ETS) bereitgestellt172. BESCHREIBUNG DER AKTIVITÄTEN Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung sind transnationale oder internationale Lernmobilitätsaktivitäten, die die berufliche Fortbildung von Jugendarbeitern unterstützen. Sie können eine der folgenden Formen annehmen: ▪ Studienaufenthalte und verschiedene Arten von Tätigkeiten, wie Job Shadowing, Begegnungen von Jugendarbeitern und Peer-Learning in Organisationen für Jugendarbeit und im Jugendbereich tätigen Organisationen im Ausland ▪ Vernetzung und Schaffung eines Gemeinschaftssinns unter Jugendarbeitern, die an der Aktion teilnehmen und ihre Ziele unterstützen ▪ Schulungen zur Förderung der Entwicklung von Kompetenzen (z. B. auf der Grundlage bestehender einschlägiger Kompetenzmodelle), zur Umsetzung hochwertiger Praktiken in der Jugendarbeit oder zur Behandlung und Erprobung innovativer Methoden (z. B. im Zusammenhang mit digitaler und smarter Jugendarbeit173) 166 https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de. 167 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.C_.2020.415.01.0001.01.DEU. 168 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202403526. 169 https://eur-lex.europa.eu/eli/C/2024/3364. 170 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022H0411%2801%29. 171 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM:2024:1:FIN. 172 Strategie für Jugendbeteiligung: https://participationpool.eu/resource-category/youth-participation/youth-participation-strategy/; Youthpass: https://www.youthpass.eu/de/about-youthpass/youthpass-strategy/; Europäische Strategie für Aus- und Fortbildung: https://www.salto-youth.net/rc/training-and-cooperation/trainingstrategy/. 173 Schlussfolgerungen des Rates zur smarten Jugendarbeit: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52017XG1207(01). https://youth.europa.eu/strategy_de https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020H1202(01)&from=EN https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202403526 https://eur-lex.europa.eu/eli/C/2024/3364 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32012H1222%2801%29 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM%3A2024%3A1%3AFIN https://participationpool.eu/resource-category/youth-participation/youth-participation-strategy/ https://www.youthpass.eu/de/about-youthpass/youthpass-strategy/ https://www.salto-youth.net/rc/training-and-cooperation/trainingstrategy/ https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52017XG1207(01) 193 ▪ Seminare und Workshops, insbesondere zur Unterstützung des Aufbaus von Wissen und des Austauschs bewährter Verfahren im Zusammenhang mit den Zielen, Werten und Prioritäten der EU-Jugendstrategie und der EU- Programme, die zu ihrer Umsetzung beitragen Nicht förderfähig im Rahmen von Finanzhilfen für Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter sind die folgenden Aktivitäten: Studienfahrten; Aktivitäten, mit denen ein Gewinn erwirtschaftet werden soll; Aktivitäten mit touristischem Charakter; Festivals; Urlaubsreisen; Konzert- und Theaterreisen, satzungsgemäße Sitzungen. Aktivitäten zur Systementwicklung und Öffentlichkeitsarbeit Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter können Aktivitäten zur Systementwicklung und Öffentlichkeitsarbeit umfassen, bei denen es sich um ergänzende Aktivitäten mit dem Ziel handelt, die Wirkung des Mobilitätsprojekts in dem Bereich zu erhöhen. Sie umfassen alle Aktivitäten, die zur Europäischen Jugendarbeitsagenda174 für Qualität, Innovation und Anerkennung von Jugendarbeit beitragen und die dabei gewonnenen Erkenntnisse und erworbenen Instrumente den an den Projekten beteiligten Organisationen und darüber hinaus wiederum zur Verfügung stellen. Diese ergänzenden Aktivitäten bieten erfahreneren und kreativeren Begünstigten die Gelegenheit, innovative Methoden und Lösungsansätze für gemeinsame Herausforderungen gewissermaßen in einem „Versuchslabor für die europäische Jugendarbeit“ zu erproben, das aus den im Rahmen der Projekte durchgeführten Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung heraus entsteht und eine darüber hinaus reichende Wirkung entfaltet. Beispiele hierfür sind die Entwicklung von Instrumenten und der Austausch von Verfahren, die zur Weiterentwicklung von Organisationen und Systemen in der Jugendarbeit beitragen, Aktivitäten in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit und Aufbau von Gemeinschaften sowie die Einführung innovativer Methoden, einschließlich des Einsatzes digitaler Technologien in der Jugendarbeit. Diese ergänzenden Aktivitäten gehen über die Verbreitungsmaßnahmen in der Nachbereitungsphase, die Bestandteil der normalen Projektlaufzeit sind, hinaus, können jedoch auch gezieltere und stärker strategisch orientierte Verbreitungsmaßnahmen umfassen. Eine Aktivität zur Systementwicklung und Öffentlichkeitsarbeit kann auf transnationaler, internationaler oder nationaler Ebene durchgeführt werden. Vorbereitende Besuche Mit vorbereitenden Besuchen soll für eine hohe Qualität der Aktivitäten gesorgt werden, indem Verwaltungsvereinbarungen ermöglicht und ausgearbeitet werden und Vertrauen und Verständnis sowie eine solide Partnerschaft zwischen den beteiligten Organisationen und Personen aufgebaut werden. Vorbereitende Besuche finden im Land einer der aufnehmenden Organisationen vor Beginn der Aktivität zur beruflichen Fortbildung statt. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Ein im Rahmen dieser Aktion gefördertes Projekt muss eine oder mehrere Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung umfassen. Diese können flexibel kombiniert werden, und zwar je nach den Zielen des Projekts und den Bedürfnissen der teilnehmenden Organisation(en) und der teilnehmenden Jugendarbeiter. Ein Projekt wird von mindestens zwei Organisationen durchgeführt. Alle beteiligten Organisationen müssen während der Antragsphase benannt werden, da eine solide Partnerschaft eine Grundvoraussetzung für eine hochwertige Projektdurchführung ist. Um sicherzustellen, dass die beteiligten Organisationen von ihrer Teilnahme profitieren, sollte das Projekt für die reguläre Arbeit mit jungen Menschen, die diese Organisationen durchführen, relevant sein und ihren Zielen und Bedürfnissen entsprechen. Die beteiligten Organisationen übernehmen die Rolle, Teilnehmende zu „entsenden“ 174 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.C_.2020.415.01.0001.01.DEU und https://www.growingyouthwork.eu/. http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.C_.2020.415.01.0001.01.DEU https://www.growingyouthwork.eu/ 194 und/oder Teilnehmende „aufzunehmen“, d. h. die Aktivität als Gastgeber zu betreuen. Eine der Organisationen übernimmt zudem die Rolle des Koordinators und beantragt das ganze Projekt im Namen der Partnerschaft. Falls dies für notwendig erachtet wird, kann die begünstigte Organisation von den Teilnehmenden an einem Mobilitätsprojekt für Jugendarbeiter einen Beitrag verlangen, der vor der Aktivität von den Teilnehmenden gezahlt wird. Der Beitrag der Teilnehmenden muss sehr niedrig sein, in einem angemessenen Verhältnis zu der für die Durchführung des Projekts gewährten Finanzhilfe stehen und durch einen direkten Vorteil für den Teilnehmenden klar gerechtfertigt sein, sein Zweck muss genau erklärt und den Teilnehmenden gegenüber begründet werden, er muss ohne Gewinnerzielungsabsicht erhoben werden und darf keine unfairen Hindernisse für die Teilnahme schaffen. Von Teilnehmenden mit geringeren Chancen dürfen keine Beiträge erhoben werden. Der Begünstigte kann die Kostenkategorie „Inklusionsunterstützung“ verwenden, um etwaige spezifische Bedürfnisse zu decken, die sich aus den Hindernissen ergeben, mit denen diese Teilnehmenden konfrontiert sind. Es dürfen keine zusätzlichen Gebühren oder weiteren Beiträge von Teilnehmenden durch andere Dienstleister, die von der begünstigten Organisation ausgewählt werden, erhoben werden. Alle von den Teilnehmenden erhobenen Beiträge sind vom Begünstigten im Abschlussbericht anzugeben. Ein Projekt umfasst vier Phasen: ▪ Planung (Festlegung der Bedürfnisse, Ziele, Lernergebnisse, Aktivitätsformate; Erarbeitung des Arbeitsprogramms und des Zeitplans für die Aktivitäten usw.) ▪ Vorbereitung (Regelung praktischer Angelegenheiten, Auswahl der Teilnehmenden, Erarbeitung von Vereinbarungen mit Partnern, sprachliche, interkulturelle, lern- und aufgabenbezogene Vorbereitung der Teilnehmenden vor der Abreise usw.) ▪ Durchführung der Aktivitäten ▪ Nachbereitung (Bewertung der Aktivitäten, Ermittlung und Dokumentation der von den Teilnehmenden erzielten Lernergebnisse sowie Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse) Ein hochwertiges Mobilitätsprojekt für Jugendarbeiter: ▪ hat klare Auswirkungen auf die reguläre Arbeit der teilnehmenden Jugendarbeiter mit jungen Menschen und auf ihre Organisation ▪ ist auf die aktive Beteiligung der teilnehmenden Organisationen und Jugendarbeiter angewiesen, die in allen Phasen des Projekts eine aktive Rolle spielen und auf diese Weise ihre Lern- und Entwicklungserfahrung verbessern sollten ▪ beruht auf eindeutig ermittelten Bedürfnissen der Jugendarbeiter hinsichtlich ihrer bildungsbezogenen und beruflichen Entwicklung175, insbesondere in Bezug auf Qualität, Innovation und Anerkennung, und umfasst angemessene Auswahl-, Vorbereitungs- und Nachbereitungsmaßnahmen ▪ stellt sicher, dass die nichtformalen und informellen Lernergebnisse der Teilnehmer angemessen anerkannt werden und dass die Projektergebnisse, einschließlich aller Methoden, Materialien und Instrumente, übertragbar sind und in den teilnehmenden Organisationen genutzt werden und im Jugendbereich weiter verbreitet werden, um zur Entwicklung von Jugendorganisationen beizutragen ▪ regt die Teilnehmer dazu an, über europäische Themen und Werte nachzudenken, und stellt den Jugendarbeitern Instrumente und Methoden zur Verfügung, um die Achtung der Vielfalt und den Umgang damit in ihrer täglichen Arbeit zu fördern ▪ fördert die Anwendung innovativer Verfahren und Methoden wie die Einbeziehung von Aktivitäten im Bereich der digitalen Jugendarbeit als Instrument zur Verhinderung jeglicher Form von Desinformation und Falschmeldungen im Internet 175 Siehe „European Training Strategy Competence model for Youth Workers to work internationally“, https://www.salto- youth.net/rc/training-and-cooperation/trainingstrategy/. 195 Schulungs- und Kooperationsaktivitäten (Training and Cooperation Activities, TCA) werden regelmäßig von den nationalen Erasmus+-Agenturen organisiert. Sie umfassen Kontaktseminare, Online-Veranstaltungen und andere Möglichkeiten der Partnersuche für Erasmus+-Antragsteller und Begünstigte. Informationen über TCA finden Sie im „European Training Calendar“: https://www.salto-youth.net/tools/european-training-calendar/. Inspirationen sind auch unter den SALTO-Tools zu finden: https://www.salto-youth.net/tools/. Lernprozess Ein Mobilitätsprojekt für Jugendarbeiter muss Unterstützung für den Reflexionsprozess sowie die Ermittlung und Dokumentation von Lernergebnissen, insbesondere durch den Youthpass, vorsehen, um die Anerkennung und Wirkung der Projektergebnisse, die sich aus dem Projekt ergebenden Praktiken in der Jugendarbeit und die Methoden und Materialien im Jugendbereich zu fördern. Schutz und Sicherheit der Teilnehmenden Bei der Planung und Vorbereitung eines Projekts sollten der Schutz und die Sicherheit der Teilnehmer angesprochen und alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung/Verringerung von Risiken eingeplant werden. Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich Bei der Durchführung aller im Rahmen dieser Aktion unterstützten Projekte müssen die Erasmus+-Qualitätsstandards im Jugendbereich für die Organisation hochwertiger Lernmobilitätsaktivitäten eingehalten werden. Die Erasmus+- Qualitätsstandards im Jugendbereich erstrecken sich auf die Grundprinzipien der Aktion sowie auf die konkreten Durchführungsverfahren für Projektaufgaben wie Auswahl und Vorbereitung der Teilnehmenden, Festlegung, Bewertung und Anerkennung von Lernergebnissen, Weitergabe von Projektergebnissen usw. Die Erasmus+-Qualitätsstandards im Jugendbereich sind abrufbar unter: Die Erasmus+-Qualitätsstandards im Jugendbereich sind abrufbar unter: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus-quality-standards-mobility-projects- youth_en. BEREICHSÜBERGREIFENDE DIMENSIONEN Bei der Konzeption eines Mobilitätsprojekts müssen die folgenden horizontalen Dimensionen berücksichtigt werden: Inklusion und Vielfalt Mit dem Programm Erasmus+ sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion und Fairness bei allen Aktionen gefördert werden. Organisationen sollten barrierefreie und inklusive Projektaktivitäten konzipieren, bei denen die Ansichten von Teilnehmenden mit geringeren Chancen berücksichtigt und diese Teilnehmenden in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. ▪ Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter eignen sich besonders für Verbesserung der Sensibilisierung für Diversitätsfragen von Jugendbetreuern und die Verbesserung von Fähigkeiten und Kompetenzen, die für die erfolgreiche Inklusion von Teilnehmern mit geringeren Chancen in der Praxis der Jugendarbeit erforderlich sind. Die Einbindung der teilnehmenden Jugendarbeiter in alle Phasen des Projekts begünstigt eine sorgfältige Anleitung im gesamten Lern- und Entwicklungsprozess und ermöglicht eine bessere Nachbereitung. ▪ Die Anwesenheit von Ausbildern und Betreuern bei den meisten Aktivitäten gewährleistet einen stärker an der Praxis orientierten und angepassten Ansatz, der auf die Bedürfnisse der Teilnehmer zugeschnitten ist. ▪ Im gesamten Projekt sollte bewusst ein Ansatz für Inklusion und Vielfalt verfolgt werden. Diese Aspekte sollten bei der Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung berücksichtigt werden. Besonders wichtig ist, wie durch das Projekt die Fähigkeit der teilnehmenden Organisationen verbessert wird, Fragen der Inklusion und der Vielfalt in ihren regulären Aktivitäten anzugehen. https://www.salto-youth.net/tools/european-training-calendar/ https://www.salto-youth.net/tools/ https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus-quality-standards-mobility-projects-youth_en https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus-quality-standards-mobility-projects-youth_en 196 ▪ Das Format ist auch für die Einbeziehung von Teilnehmern mit geringeren Chancen geeignet. Die Flexibilität, die die Aktion im Format der Aktivitäten bietet (z. B. Dauer, Art usw.), ermöglicht die Anpassung an die Bedürfnisse der Teilnehmenden. Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter eignen sich auch dafür, Inklusion und Vielfalt zum Thema des Projekts zu machen, beispielsweise durch den Austausch inklusiver Praktiken und Methoden. Ökologische Nachhaltigkeit Ein Projekt sollte ein ökologisch nachhaltiges und verantwortungsvolles Verhalten bei den Teilnehmenden fördern und das Bewusstsein dafür schärfen, wie wichtig es ist, Maßnahmen zur Verringerung oder zum Ausgleich des ökologischen Fußabdrucks von Mobilitätsaktivitäten zu ergreifen. Ökologische Aspekte sollten bei der Konzeption und Durchführung eines Projekts berücksichtigt werden, beispielsweise durch Integration nachhaltiger Praktiken wie die Entscheidung für wiederverwendbare oder umweltfreundliche Materialien, Abfallvermeidung und Recycling sowie nachhaltige Verkehrsmittel. Digitaler Wandel Das Programm Erasmus+ unterstützt alle teilnehmenden Organisationen dabei, digitale Instrumente und Lernmethoden in ihre Arbeit zu integrieren und so ihre physischen Aktivitäten zu ergänzen, die Zusammenarbeit zwischen Partnerorganisationen zu verbessern und die Qualität der Aktivitäten zu steigern. Die Einführung von digitalen und Online- Elementen zur Senkung der Teilnahmeschwelle für Teilnehmende mit geringeren Chancen wird gefördert. Durch Projekte und Aktivitäten, die darauf abzielen, digitale Fertigkeiten zu fördern, die digitale Kompetenz zu verbessern und/oder ein Verständnis für die Risiken und Chancen digitaler Technologien zu entwickeln, kann das Programm Denkweisen ändern und zur Entwicklung digitaler und gemischter Ansätze in der Jugendarbeit beitragen. Je nach Konzeption und Zielsetzungen der Aktivitäten können die Entwicklung von Kompetenzen und das Bewusstsein für digitale Themen sowie die Nutzung neuer Technologien in den Bereich Lernmobilität eingeführt werden. Teilhabe am demokratischen Leben, gemeinsame Werte und bürgerschaftliches Engagement Das Programm Erasmus+ unterstützt alle Dimensionen der Jugendbeteiligung. Mobilitätsaktivitäten für Jugendarbeiter sollten die partizipatorischen Fähigkeiten, die sozialen und interkulturellen Kompetenzen, das kritische Denken und die Medienkompetenz der Teilnehmenden sowie ihre beruflichen Kompetenzen zur Unterstützung der Jugendbeteiligung stärken. Wo immer dies möglich ist, sollten die Projekte Jugendarbeitern Möglichkeiten zur demokratischen Teilhabe bieten, einschließlich des bürgerschaftlichen Engagements und der Möglichkeit, in Angelegenheiten, die sie betreffen, Einfluss zu nehmen und sich an der Entscheidungsfindung zu beteiligen. Sie sollten auch eine partizipatorische Dimension beinhalten, d. h. sie sollten Jugendarbeitern die Möglichkeit bieten, sich aktiv an der Konzeption und Durchführung von Projektaktivitäten zu beteiligen.176 Die Projekte sollten das Verständnis für die Europäische Union und die gemeinsamen europäischen Werte verbessern, darunter die Achtung demokratischer Grundsätze, die Menschenwürde, die Einheit und Vielfalt, den interkulturellen Dialog sowie das gesellschaftliche, kulturelle und historische Erbe Europas. FÖRDERKRITERIEN Wer ist antragsberechtigt? Antragsberechtigt ist jede förderfähige teilnehmende Organisation in einem EU- Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Die betreffende Organisation stellt den Antrag im Namen aller am Projekt beteiligten Organisationen.177 176 Ressourcen und Inspiration finden Sie in Modul 12 (Planung der Teilnahme) des von SALTO PI erstellten Toolkits für die Jugendbeteiligung, das Know-how, Empfehlungen, Instrumente und praktische Anleitungen und Überlegungen zur Förderung der Jugendbeteiligung für Jugendarbeiter bieten soll: https://participationpool.eu/toolkit/. 177 Die teilnehmenden Organisationen müssen ein Beitrittsformular für die antragstellende Organisation unterzeichnen. Die Beitrittsformulare sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung, spätestens jedoch zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung vorgelegt werden. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. https://participationpool.eu/toolkit/ 197 Förderfähige teilnehmende Organisationen Als teilnehmende Organisation kommen in Betracht: gemeinnützige Organisationen, Verbände und NRO, Europäische Jugend-NRO, lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen, gemeinwirtschaftliche Unternehmen oder kommerzielle Einrichtungen, die sich dem Grundsatz der sozialen Verantwortung in Unternehmen verpflichtet haben und nachweislich über Erfahrung im Jugendbereich verfügen, sofern ihre Beteiligung keinen kommerziellen Zweck verfolgt und nicht auf Gewinnerzielung abzielt. Eine teilnehmende Organisation muss in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland in der Nachbarschaft der EU ansässig sein (Regionen 1 bis 4; siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens). Anzahl der teilnehmenden Organisationen Mindestens zwei teilnehmende Organisationen (mindestens eine entsendende und mindestens eine aufnehmende Organisation) aus verschiedenen Ländern müssen beteiligt sein. Im Rahmen dieser Aktion darf ein und dieselbe Organisation (eine OID) als Antragsteller oder als Partner pro Frist an höchstens 5 Anträgen beteiligt sein. Projektdauer 3 bis 24 Monate Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der nationalen Agentur des Landes, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Finanzhilfeantrag spätestens zu den folgenden Terminen einreichen: • 12. Februar, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), bei Projekten, die zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember desselben Jahres beginnen • 1. Oktober, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), bei Projekten, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai des Folgejahres beginnen Wie ist der Antrag zu stellen? Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. Anhänge Jedes Projekt muss mindestens eine Aktivität zur beruflichen Fortbildung umfassen. Dem Antragsformular ist für jede(n) der im Rahmen des Projekts geplanten Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung, vorbereitenden Besuche und Aktivitäten zur Systementwicklung und zur Öffentlichkeitsarbeit jeweils ein Zeitplan beizufügen. 198 Mindestanforderungen an Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung Dauer der Aktivitäten 2 bis 60 Tage, ohne Reisetage. Die 2 Tage Mindestaufenthalt müssen aufeinanderfolgen. Ort(e) der Aktivitäten Die Aktivitäten müssen im Land einer (oder – im Fall von nicht ortsgebundenen Aktivitäten – in den Ländern mehrerer) der am Projekt beteiligten Organisationen stattfinden. Ausnahme: Die Aktivitäten dürfen nicht in Belarus oder Russland stattfinden. Anzahl der teilnehmenden Organisationen Mindestens zwei teilnehmende Organisationen (mindestens eine entsendende und mindestens eine aufnehmende Organisation) aus verschiedenen Ländern müssen beteiligt sein. Aktivitäten innerhalb von EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern: Alle teilnehmenden Organisationen müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Aktivitäten mit nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in der Nachbarschaft der EU: Die Aktivität muss mindestens eine teilnehmende Organisation umfassen, die in einem EU- Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig ist, und eine teilnehmende Organisation aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland in der Nachbarschaft der EU (Regionen 1 bis 4). Förderfähige Teilnehmende Mindestens 16 Jahre alt. Die Teilnehmenden müssen ihren Wohnsitz in dem Land ihrer entsendenden oder aufnehmenden Organisation haben. Ausbilder, Begleitpersonen und Betreuer sind nicht als Teilnehmende an der Aktivität zu betrachten, kommen aber für eine Unterstützung in bestimmten Budgetkategorien in Betracht. Anzahl der Teilnehmenden Anzahl der Teilnehmenden: Bis zu 50 Teilnehmende an jeder im Rahmen des Projekts geplanten Aktivität. Ausbilder, Begleitpersonen und Betreuer sind nicht in die Teilnehmerzahl einzubeziehen. An jeder Aktivität müssen Teilnehmende aus dem Land der aufnehmenden Organisation beteiligt sein. Sonstige Kriterien Bei der Aktivität muss zumindest eine der entsendenden oder der aufnehmenden Organisationen aus dem Land der nationalen Agentur stammen, bei der der Antrag eingereicht wird. Mindestanforderungen an vorbereitende Besuche Ort(e) der Aktivität Die Aktivität muss im Land einer aufnehmenden Organisation für die Aktivität zur beruflichen Fortbildung durchgeführt werden. Ausnahme: Die Aktivitäten dürfen nicht in Belarus oder Russland stattfinden. 199 Förderfähige Teilnehmende Vertreter der teilnehmenden Organisationen, Ausbildende und Betreuer.178 ZUSCHLAGSKRITERIEN Die eingereichten Anträge werden bewertet, indem auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien und Punktzahlen eine Wertung mit insgesamt 100 möglichen Punkten vorgenommen wird. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen: ▪ mindestens 60 von insgesamt 100 Punkten und ▪ mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl bei jedem der drei nachstehenden Zuschlagskriterien. Relevanz, Begründung und Wirkung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit • sind das Profil, die Erfahrungen und Aktivitäten des Antragstellers für den Bereich Jugendarbeit relevant • trägt das Projekt einer oder mehrerer der im Rahmen des EU- Jugenddialogs oder der Jugendziele ermittelten Prioritäten Rechnung • ist das Projekt dazu geeignet, einen Beitrag zu den Programmdimensionen Inklusion und Vielfalt, ökologische Nachhaltigkeit, digitale Bildung und Teilhabe zu leisten • ist der Projektvorschlag relevant für die Ziele der Aktion • ist das Projekt für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant • gehen das Projekt und die vorgeschlagenen Aktivitäten auf die Erfordernisse der teilnehmenden Jugendarbeiter und Jugendarbeitsorganisationen, was ihre Weiterentwicklung betrifft, ein • ist das Projekt geeignet, o die Praxis der teilnehmenden Organisationen hinsichtlich Qualität, Innovation und Anerkennung der Jugendarbeit zu stärken oder bei Bedarf so umzugestalten, dass sie nicht nur lokal, sondern auch global agieren können o die teilnehmenden Jugendarbeiter zu hochwertigen Lernergebnissen zu führen o Teilnehmende, die in den teilnehmenden Organisationen in der Jugendarbeit tätig sind, einzubeziehen sowie Organisationen, die konkrete Jugendarbeit und regelmäßige Arbeit mit jungen Menschen auf lokaler Ebene durchführen o auf teilnehmende Jugendarbeiter und teilnehmende Organisationen während und nach der Projektlaufzeit zu wirken o über die unmittelbar an einem Projekt teilnehmenden Organisationen und Personen hinaus auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder europäischer oder globaler Ebene zu wirken 178 Es wird erwartet, dass Personen, die an vorbereitenden Besuchen teilnehmen, auch an der Hauptaktivität teilnehmen. 200 • (falls zutreffend) durch die vorgeschlagenen Aktivitäten zur Systementwicklung und Öffentlichkeitsarbeit zur Entwicklung des Umfelds der Jugendarbeit beizutragen • neue Programmteilnehmende und weniger erfahrene Organisationen in die Aktion einzubeziehen Qualität der Projektkonzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 40 Punkte) Inwieweit • zeigt das Projekt eine Übereinstimmung zwischen identifizierten Bedürfnissen, Projektzielen, Teilnehmerprofilen und vorgeschlagenen Aktivitäten • beschreibt der Vorschlag in klarer und überzeugender Weise alle Phasen des Projekts (Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung) und die aktive Beteiligung der Teilnehmenden an allen Phasen • wird eine ausgewogene Repräsentation der Teilnehmenden nach Ländern und Geschlecht gewahrt • sind die Maßnahmen zur Auswahl von Jugendarbeitern angemessen und stehen im Einklang mit der Definition von Jugendarbeitern in der Rechtsgrundlage • sind die Aktivitäten barrierefrei und inklusiv konzipiert und stehen Teilnehmenden aus unterschiedlichen Verhältnissen und mit unterschiedlichen Fähigkeiten offen • umfassen die Aktivitäten nachhaltige und umweltfreundliche Verfahren • sind die vorgeschlagenen Lernmethoden, einschließlich digitaler Werkzeuge oder virtueller Komponenten, für die Aktivitäten angemessen • sind die Unterstützungsmaßnahmen für den Reflexionsprozess, die Ermittlung und Dokumentation der Lernergebnisse der Teilnehmenden sowie der Einsatz der Transparenz- und Anerkennungsinstrumente, insbesondere Youthpass, angemessen • sind (falls zutreffend) die im Rahmen der „Maßnahmen zur Systementwicklung und Öffentlichkeitsarbeit“ vorgeschlagenen Instrumente und Verfahren angemessen, kann ihre Konzeption nachvollzogen werden und können sie andere Organisationen inspirieren Qualität des Projektmanagements (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit • ist die Qualität der praktischen Regelungen, des Managements und der Unterstützungsangebote zufriedenstellend • sind die zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Teilnehmenden vorgesehenen Maßnahmen angemessen und wirksam • sind die Aufgaben und Zuständigkeiten für die Aktivitäten im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards klar festgelegt • bietet der Plan für die Zusammenarbeit und die Kommunikation zwischen den Teilnehmenden der Gruppe(n), den teilnehmenden Organisationen und mit anderen maßgeblichen Akteuren einen unterstützenden Rahmen für die Verwaltung des Projekts 201 • hat der Antragsteller eine geeignete Methode zur Bewertung der verschiedenen Phasen und Ergebnisse des Projekts im Hinblick auf seine Ziele vorgeschlagen • hat der Antragsteller eine geeignete Methode zur Verbreitung der Projektergebnisse bei den teilnehmenden Organisationen und darüber hinaus vorgeschlagen • beinhaltet das Projekt Maßnahmen, die darauf abzielen, seine Ergebnisse über die Projektlaufzeit hinaus nachhaltig zu gestalten 202 FINANZIERUNGSREGELN 179 Beispiel: Wenn eine Person aus Madrid (Spanien) an einer Aktivität in Rom (Italien) teilnimmt, sind folgende Schritte durchzuführen: Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1 365,28 km) und anschließend Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1 999 km). 180 https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de. Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Organisatorische Unterstützung Unmittelbar mit der Durchführung der Mobilitätsaktivitäten verbundene Kosten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden Begleitpersonen, Ausbilder und Betreuer haben keinen Anspruch auf organisatorische Unterstützung. 125 EUR pro Teilnehmendem an einer Aktivität zur beruflichen Fortbildung. Reisekosten Zuschuss zu den Kosten, die den Teilnehmern, einschließlich Ausbildern, Begleitpersonen und der Betreuer, für die Reise von ihrem Herkunftsort zum Ort der jeweiligen Aktivität und zurück entstehen. Generell gilt die Regel, dass der Teilnehmende bei einer Strecke von weniger als 500 km mit emissionsarmen Verkehrsmitteln reisen wird. Bei einer Strecke von mehr als 500 km wird den Teilnehmenden nachdrücklich empfohlen, eine Kombination verschiedener Verkehrsmittel zu nutzen, um ihre Reise nachhaltiger zu gestalten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Entfernung und Anzahl der Personen. Der Antragsteller muss die Entfernung zwischen dem Herkunftsort und dem Ort der Aktivität179 mithilfe des Entfernungsrechners der Europäischen Kommission180 angeben. Entfernung Umweltfreundliches Reisen Nicht umweltfreundliches Reisen 10–99 km 56 EUR 28 EUR 100– 499 km 285 EUR 211 EUR 500– 1999 km 417 EUR 309 EUR 2000– 2999 km 535 EUR 395 EUR 3000– 3999 km 785 EUR 580 EUR 4000– 7999 km 1188 EUR 1188 EUR 8000 km oder mehr 1735 EUR 1735 EUR https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de 203 181 Wenn ein/e Teilnehmende/r aus Madrid (Spanien) an einer nicht ortsgebundenen Aktivität teilnimmt, die zunächst in Rom (Italien) und anschließend in Ljubljana (Slowenien) stattfindet, sind folgende Schritte durchzuführen: a) Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1 365,28 km) sowie zwischen Rom und Ljubljana (489,75 km) und Addition beider Entfernungen (1 855,03 km), b) Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1 999 km) und c) Berechnung des EU-Zuschusses zu den Reisekosten der/des Teilnehmenden von Madrid nach Ljubljana (über Rom) und zurück (275 EUR). Bei nicht ortsgebundenen Aktivitäten sollte der Antragsteller die Entfernungen zwischen den einzelnen Orten addieren und die der Summe entsprechende Entfernungsspanne wählen.181 Individuelle Unterstützung Aufenthaltskosten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach dem Aufnahmeland, der Dauer des Aufenthalts pro Teilnehmer, Begleitperson, Ausbilder und Betreuer (bei Bedarf), einschließlich eines Reisetags vor der Aktivität und eines Reisetags im Anschluss daran und bis zu vier zusätzlichen Tagen für Teilnehmende, für Ausbilder, Betreuer und Begleitpersonen, die einen Zuschuss für umweltfreundliches Reisen erhalten. Tabelle A2.2 pro Teilnehmendem und pro Tag. Diese Tabelle gilt auch für Ausbilder, Betreuer und Begleitpersonen. Höchstens 1 100 EUR pro Teilnehmer, Ausbilder, Betreuer und Begleitperson). Inklusionsunterstützung Inklusionsunterstützung für Organisationen: Kosten in Verbindung mit der Organisation von Mobilitätsaktivitäten mit Teilnehmenden mit geringeren Chancen. Ausbilder, Begleitpersonen und Betreuer kommen nicht für eine Inklusionsunterstützung für Organisationen in Betracht. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen. 125 EUR pro Teilnehmendem Inklusionsunterstützung für Teilnehmer: Zusätzliche Kosten, die unmittelbar mit Aufwendungen für Teilnehmende mit geringeren Chancen und ihre Begleitpersonen, Ausbilder und Betreuer verbunden sind (einschließlich gerechtfertigter Aufenthalts- und Reisekosten, sofern für diese Teilnehmenden keine Finanzhilfe 100 % der förderfähigen Kosten 204 in den Kategorien „Reisekosten“ und „individuelle Unterstützung“ beantragt wird). Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Unterstützung vorbereitender Besuche Kosten in Verbindung mit der Durchführung des vorbereitenden Besuchs, einschließlich Reise- und Aufenthaltskosten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: ohne Teilnehmer aus der aufnehmenden Organisation. Es können höchstens zwei Teilnehmende pro teilnehmende Organisation und pro Aktivität gefördert werden. Zusätzlich kann pro vorbereitendem Besuch auch ein Betreuer/Ausbilder aus einer der teilnehmenden Organisationen finanziert werden. Bedingt: Die Notwendigkeit für einen vorbereitenden Besuch, die Ziele und die Teilnehmenden müssen im Antragsformular begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Diese Bedingung gilt nicht für Projekte, die im Rahmen des Akkreditierungssystems gefördert werden. 680 EUR pro Teilnehmer pro vorbereitendem Besuch Aktivitäten zur Systementwicklung und Öffentlichkeitsarbeit Mit der Durchführung der ergänzenden Aktivitäten verbundene Kosten. Indirekte Kosten: Zur Deckung indirekter Kosten kann ein Pauschalbetrag in Höhe von maximal 7 % der förderfähigen Direktkosten ergänzender Aktivitäten gewährt werden, die zwar Bestandteil der allgemeinen Verwaltungsausgaben des Begünstigten sind, aber den ergänzenden Aktivitäten zugeordnet werden können (z. B. Strom- oder Internetkosten, Mieten oder Pacht, Aufwendungen für ständiges Personal usw.). Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten für direkte Kosten und Pauschalbeträge für indirekte Kosten. Zuweisungsregel: Die Notwendigkeit und Ziele müssen vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Diesen Höchstens 80 % der förderfähigen Kosten. 205 Aktivitäten können höchstens 10 % der gesamten Projektkosten zugewiesen werden. Außergewöhnliche Kosten Kosten für die Bereitstellung von Finanzsicherheiten, falls die nationale Agentur dies anfordert. Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen. Hohe Reisekosten von Teilnehmenden, Begleitpersonen, Ausbildern und Betreuern, die aufgrund der geografischen Abgelegenheit oder anderer Einschränkungen nicht mit der Standardkategorie „Reisekosten“ unterstützt werden können (z. B. wenn die Nutzung umweltfreundlicherer, kohlenstoffärmerer Verkehrsmittel zu hohen Reisekosten führt). Im Falle einer Bewilligung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten. Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Teure Reisen liegen dann vor, wenn die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten weniger als 70 % der Reisekosten der Teilnehmenden abdeckt. Im Falle einer Gewährung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen den Zuschuss für nicht umweltfreundliches Reisen. Finanzsicherheiten: 80 % der förderfähigen Kosten Hohe Reisekosten: 80 % der förderfähigen Kosten Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen: 100 % der förderfähigen Kosten 206 Tabelle A2.2 Individuelle Unterstützung für Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung Individuelle Unterstützung (EUR/Tag) Österreich 84 Belgien 88 Bulgarien 60 Kroatien 75 Zypern 81 Tschechien 65 Dänemark 95 Estland 76 Finnland 93 Frankreich 85 Deutschland 77 Griechenland 80 Ungarn 77 Island 99 Irland 91 Italien 85 Lettland 66 Liechtenstein 84 Litauen 65 Luxemburg 84 Malta 77 Niederlande 92 Nordmazedonien 57 Norwegen 94 Polen 68 Portugal 78 Rumänien 64 Serbien 59 Slowakei 67 Slowenien 78 Spanien 81 Schweden 87 Türkei 68 Nicht mit dem Programm assoziierte benachbarte Drittländer 62 207 AKTIVITÄTEN ZUR FÖRDERUNG DER JUGENDBETEILIGUNG Mit dieser Aktion182 werden Aktivitäten außerhalb der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung unterstützt, die die Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene anregen, fördern und erleichtern. Bei der Teilhabe junger Menschen geht es darum, dass einzelne junge Menschen und Gruppen junger Menschen das Recht, die Mittel, den Raum, die Möglichkeit und erforderlichenfalls die Unterstützung haben, ihre Ansichten frei zu äußern, zur gesellschaftlichen Entscheidungsfindung in Angelegenheiten, die sie betreffen, beizutragen und diese zu beeinflussen und im demokratischen und staatsbürgerlichen Leben unserer Gemeinschaften aktiv zu sein. Es handelt sich um einen Prozess, bei dem die Macht mit jungen Menschen geteilt wird, sei es im Rahmen der Entscheidungsfindung oder anderer Aktivitäten, die Gegenstand des Projekts sind. ZIELE DER AKTION Erasmus+ unterstützt jugendorientierte partizipative Projekte auf lokaler, nationaler, transnationaler und internationaler Ebene, mit denen die Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben in Europa angeregt wird und die eines oder mehrere der folgenden Ziele verfolgen: • Schaffung von Möglichkeiten für junge Menschen, zu lernen, sich an der Zivilgesellschaft und am politischen oder demokratischen Leben zu beteiligen und dafür zu sorgen, dass ihre Meinungen gehört und ihre Bedürfnisse berücksichtigt werden; • Entwicklung partizipativer Strukturen, Mechanismen und Ansätze, um jungen Menschen Raum, Unterstützung und Mittel zur Verfügung zu stellen, damit sie zu Entscheidungen, die sie betreffen, beitragen und diese beeinflussen können. Die unterstützten Aktivitäten sollten auf die gemeinsamen europäischen Werte183 und Grundrechte abgestimmt sein und für diese sensibilisieren und Themen behandeln, die für junge Menschen in allen Lebensbereichen von Bedeutung sind. Die unterstützten Aktivitäten sollten dazu beitragen, das Verständnis und das Interesse junger Menschen an der Zusammenarbeit mit lokalen, regionalen, nationalen und europäischen Institutionen zu steigern und die Kompetenzen zu erhöhen, die für die Beteiligung an demokratischen Prozessen unerlässlich sind. Die unterstützten Aktivitäten können auch darauf abzielen, das Verständnis der Entscheidungsträger für die Bedeutung der Teilhabe junger Menschen zu verbessern und ihre Kompetenzen im Hinblick auf die Kommunikation mit jungen Menschen und ihre Einbeziehung in die Entscheidungsfindung zu verbessern. Die Projekte können verschiedene Formen der Teilhabe betreffen und sollten auf partizipative Weise durchgeführt werden. POLITISCHER KONTEXT Die Jugendstrategie der Europäischen Union 2019-2027 bildet den Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit der EU, beruhend auf der Entschließung des Rates von 2018184. Die Strategie fördert die Teilhabe der Jugend am demokratischen Leben, unterstützt das soziale und bürgerschaftliche Engagement und soll sicherstellen, dass alle jungen Menschen über die 182 Der Großteil der Mittel für diese Aktion wird der Unterstützung transnationaler Aktivitäten zugewiesen, in die Organisationen und Teilnehmende aus den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern eingebunden sind. Allerdings können bis zu 20 % des verfügbaren Budgets für die Finanzierung internationaler Aktivitäten unter Beteiligung von Organisationen und Teilnehmenden aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in der Nachbarschaft der EU verwendet werden (Regionen 1 bis 4; siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens). 183 Gemäß Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union sind die Werte, auf die sich die Union gründet, die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet. 184 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.C_.2022.157.01.0001.01.DEU&toc=OJ%3AC%3A2022%3A157%3AFULL. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.C_.2022.157.01.0001.01.DEU&toc=OJ%3AC%3A2022%3A157%3AFULL 208 notwendigen Ressourcen verfügen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die EU-Jugendstrategie umfasst elf Europäische Jugendziele, in denen sektorübergreifende Bereiche ermittelt werden, die sich auf das Leben junger Menschen auswirken. Im Rahmen des Kernbereichs „Begegnung“ erleichtert die EU-Jugendstrategie Verbindungen, Beziehungen und den Erfahrungsaustausch zwischen jungen Menschen als Schlüsselfaktor für die künftige Entwicklung der EU. Diese Verbindungen werden am besten durch verschiedene Formen der Mobilität gefördert, darunter Jugendbegegnungen und DiscoverEU. Im Kernbereich „Beteiligung“ erleichtert die Strategie die Beteiligung junger Menschen, etwa durch Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung und durch den EU-Jugenddialog. Im Kernbereich „Befähigung“ erleichtert die Strategie eine hochwertige Jugendarbeit, z. B. durch Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter und durch Zusammenarbeit, Ausbildung und Vernetzung. Projekte und Aktivitäten in allen Formaten und Sektoren können Inspiration durch die EU-Jugendstrategie angeregt werden und zu ihr beitragen. Dies kann dadurch geschehen, dass ermittelt wird, ob und wie das Projekt zur Verwirklichung folgender Ziele beiträgt: • Europäische Jugendziele185 • EU-Jugendpolitik186; 187 • EU-Politik für die Lernmobilität188; 189 • Fortwirken des Europäischen Jahres der Jugend190 Um Unterstützung bei der Verknüpfung von Projekten mit der EU-Jugendstrategie zu erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihre nationale Agentur oder die SALTO-Ressourcenzentren. Die Jugendstrategie der Europäischen Union ist abrufbar unter: https://youth.europa.eu/strategy_de. Die Bedeutung der Förderung und Entwicklung der Teilhabe junger Menschen baut auch auf dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes (1990) auf, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung von Artikel 12 „Das Recht auf Gehör“, auf den in der Allgemeinen Bemerkung Nr. 12 (2009) eingegangen wird. Thematische Strategien im Jugendbereich Mit dem Programm Erasmus+ sollen die Jugendbeteiligung, die Steigerung der Qualität informeller und nichtformaler Lernprozesse und die Entwicklung einer hochwertigen Jugendarbeit gefördert werden. Weitere Unterstützung in diesen Bereichen wird über spezifische thematische Strategien wie die Strategie für Jugendbeteiligung, die Youthpass-Strategie und die Europäische Strategie für Aus- und Fortbildung (European Training Strategy, ETS) bereitgestellt191. BESCHREIBUNG DER AKTIVITÄTEN 185 https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de. 186 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.C_.2020.415.01.0001.01.DEU. 187 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202403526. 188 https://eur-lex.europa.eu/eli/C/2024/3364. 189 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022H0411%2801%29. 190 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM:2024:1:FIN. 191 Strategie für Jugendbeteiligung: https://participationpool.eu/resource-category/youth-participation/youth-participation-strategy/; Youthpass: https://www.youthpass.eu/de/about-youthpass/youthpass-strategy/; Europäische Strategie für Aus- und Fortbildung: https://www.salto-youth.net/rc/training-and-cooperation/trainingstrategy/. https://youth.europa.eu/strategy_de https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.C_.2020.415.01.0001.01.DEU https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202403526 https://eur-lex.europa.eu/eli/C/2024/3364 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32012H1222%2801%29 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM%3A2024%3A1%3AFIN https://participationpool.eu/resource-category/youth-participation/youth-participation-strategy/ https://www.youthpass.eu/de/about-youthpass/youthpass-strategy/ https://www.salto-youth.net/rc/training-and-cooperation/trainingstrategy/ 209 Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung sind nichtformale Lernaktivitäten, bei denen die aktive Teilhabe junger Menschen im Mittelpunkt steht. Diese Aktivitäten zielen darauf ab, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, Begegnungen, Kooperationen sowie kulturelles und bürgerschaftliches Handeln zu erleben. Die unterstützten Aktivitäten sollten den Teilnehmenden dabei helfen, ihre persönlichen, sozialen, digitalen und staatsbürgerlichen Kompetenzen zu stärken. Mit dieser Aktion wird die Nutzung unterschiedlicher Formen der Teilhabe junger Menschen unterstützt und es werden Möglichkeiten für eine aktive Beteiligung junger Menschen aus allen Verhältnissen eröffnet. Aktivitäten zur Beteiligung junger Menschen können genutzt werden, um Dialoge und Diskussionen zwischen jungen Menschen und Entscheidungsträgern zu führen. Diese sollten darauf abzielen, das Bewusstsein der Entscheidungsträger für die Bedeutung von Gesprächen mit jungen Menschen und der Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse und Meinungen zu schärfen und die Kompetenzen der Entscheidungsträger in diesem Bereich zu verbessern, um letztlich sicherzustellen, dass junge Menschen ihr Recht auf Beteiligung an allen sie betreffenden Entscheidungsprozessen in allen Dimensionen ihres Lebens wahrnehmen können. Junge Menschen sollten in der Lage sein, sich Gehör zu verschaffen, etwa durch die Formulierung von Standpunkten, Vorschlägen und Empfehlungen, insbesondere zur Gestaltung und Umsetzung von Jugendpolitik in Europa. Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung können auch in Form von Bürgerinitiativen und Jugendaktivismus stattfinden, die es jungen Menschen ermöglichen, sich auf verschiedene Weise zu engagieren, um das Bewusstsein für Themen zu schärfen, die sie betreffen, und Veränderungen durchzusetzen. Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung können je nach den Zielen des Projekts und den beteiligten Akteuren entweder transnationaler Art (durchgeführt in einem oder mehreren teilnehmenden Ländern und unter Einbeziehung von einer oder mehreren informellen Gruppen junger Menschen und/oder Organisationen aus mehreren teilnehmenden Ländern) oder nationaler Art (durchgeführt auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene und unter Einbeziehung von einer oder mehreren informellen Gruppen junger Menschen und/oder Organisationen aus einem einzigen teilnehmenden Land) sein. Alle Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung sollten unabhängig von der Ebene, auf der sie umgesetzt werden, eine Gelegenheit bieten, über die Werte der EU und damit in Zusammenhang stehende Themen nachzudenken und sich mit ihnen auseinanderzusetzen, wobei jedes Projekt den Mehrwert einer europäischen Dimension mit sich bringt. Die geförderten Aktivitäten können in Form von Workshops, Debatten, Rollenspielen, Simulationen, Nutzung digitaler Instrumente (z. B. digitaler Demokratieinstrumente), Sensibilisierungskampagnen, Schulungen, Treffen oder anderer Formen von Online- oder Offline-Interaktionen zwischen jungen Menschen und Entscheidungsträgern, Konsultationen, Informations- und/oder kulturellen Veranstaltungen usw. (oder einer Kombination davon) stattfinden. Einige Beispiele für Aktivitäten, die im Rahmen eines Projekts durchgeführt werden könnten, sind: • Präsenz- oder Online-Workshops und/oder -Treffen, Seminare oder andere Veranstaltungen/Prozesse, die jungen Menschen Raum für Information, Debatte und aktive Beteiligung zu Themen bieten, die für ihr tägliches Leben von Belang sind • Konsultationen junger Menschen zur Ermittlung von Themen/Fragen, die für sie (im lokalen, regionalen, nationalen oder transnationalen Kontext) von besonderer Bedeutung sind, und zur Ermittlung ihrer Bedürfnisse im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an der Behandlung solcher Themen/Probleme • Sensibilisierungskampagnen zur Beteiligung junger Menschen am demokratischen Leben, einschließlich Informations- und/oder Kulturveranstaltungen zu bestimmten gesellschaftlichen Herausforderungen, die für junge Menschen von Bedeutung sind; • Simulationen der Funktion demokratischer Einrichtungen und der Rollen von Entscheidungsträgern in diesen Einrichtungen • Sensibilisierungsmaßnahmen und Aktivitäten zum Aufbau von Kompetenzen für Entscheidungsträger in Bezug auf die Teilhabe junger Menschen als Recht, ihre Bedeutung und die Möglichkeiten für die Umsetzung in allen Sektoren. 210 Ein Projekt kann aus einer Kombination verschiedener Projektaktivitäten bestehen, die zusammen dazu beitragen, die geplanten Ziele zu erreichen. In der Regel umfassen alle Projekte Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Projektmanagement, der Überwachung und Bewertung der durchgeführten Aktivitäten, Maßnahmen im Zusammenhang mit der Sichtbarkeit und Verbreitung der Projektergebnisse sowie die wichtigsten laufenden regelmäßigen Projektaktivitäten. Diese Aktivitäten sollten in erster Linie über die Budgetkategorie „Projektmanagement“ finanziert werden, die aus einem monatlichen Einheitszuschuss besteht. Je nach Projektumfang und -zielen können einige Projekte auch andere Arten von Aktivitäten umfassen, für die möglicherweise zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen: • Die Mobilität bei Projekten zur Förderung der Jugendbeteiligung kann entweder national oder international sein und sollte stets andere Projektaktivitäten unterstützen. • Die Projekte können auch die Organisation von Veranstaltungen zur Jugendbeteiligung umfassen. Diese Veranstaltungen können sich in ihrem Umfang und ihrer Dauer unterscheiden, sollten sich jedoch eindeutig von den laufenden Projektmanagementaktivitäten abheben und müssen für die Erreichung der Gesamtziele des Projekts von wesentlicher Bedeutung sein. An Veranstaltungen zur Jugendbeteiligung (für die spezifische zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen) sollte eine größere Zielgruppe von jungen Menschen und/oder Entscheidungsträgern teilnehmen, d. h., es sollten nicht nur Mitglieder der informellen Gruppe oder junge Menschen in den begünstigten Organisationen, die direkt an den eigentlichen Projektaktivitäten beteiligt sind, teilnehmen. Einige Veranstaltungen können sich speziell an Entscheidungsträger richten, da der Kompetenzaufbau zur Entwicklung nachhaltigerer Mechanismen und Strukturen für die Beteiligung junger Menschen beitragen kann und direkt mit den Gesamtzielen des Projekts verknüpft ist. Erforderlichenfalls gibt es spezifische Unterstützung für die Organisation von Veranstaltungen zur Jugendbeteiligung auf der Basis „pro Teilnehmendem und Veranstaltung“, unabhängig von der Dauer der Veranstaltung. Die Teilnahme an einer von einem Dritten organisierten Veranstaltung sollte nicht als Veranstaltung zur Jugendbeteiligung betrachtet werden und kann keine veranstaltungsspezifische Finanzierung auslösen. Antragsteller, die beabsichtigen, Veranstaltungen zur Jugendbeteiligung in die Gestaltung ihres Projekts einzubeziehen, sollten die Dauer und den Umfang jeder Veranstaltung auf der Grundlage der Projektanforderungen und der erwarteten Ergebnisse festlegen, wobei auf der Grundlage ihres Finanzierungsbedarfs zwischen den folgenden beiden Arten von Veranstaltungen unterschieden wird: • Veranstaltungen ohne Mobilitätskomponente: Diese Veranstaltungen können ohne individuelle Unterstützung und Reisekostenunterstützung für die Teilnehmenden durchgeführt werden, da keine Ausgaben im Zusammenhang mit Reisen oder Übernachtungen anfallen. • Veranstaltungen mit Mobilitätskomponente: Diese Veranstaltungen erfordern einen erheblichen Reiseaufwand und/oder mindestens eine Übernachtung einiger oder aller Teilnehmenden und können ohne individuelle Unterstützung (in Verbindung mit dem Aufenthalt) und/oder Reisekostenunterstützung für einige oder alle Teilnehmenden nicht durchgeführt werden. Die folgenden Arten von Aktivitäten/Kosten können im Rahmen dieser Aktion nicht unterstützt werden: Satzungsgemäße Sitzungen von Organisationen oder Organisationsnetzwerken, die Organisation parteipolitischer Veranstaltungen, physische Infrastruktur (z. B. die Kosten für den Bau/Erwerb von Gebäuden und deren fester Ausrüstung). Beispiele für Projekte mit einem starken Partizipationselement (nicht beschränkt auf das Format der Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung) und einschlägige bewährte Verfahren sind im Participation Resource Pool (Ressourcenpool für Teilhabe)192 enthalten. 192 https://participationpool.eu/. https://participationpool.eu/toolkit/ 211 EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Im Rahmen dieser Aktion geförderte Projekte können verschiedene Kombinationen der oben beschriebenen Elemente umfassen. Diese Elemente können flexibel kombiniert werden, und zwar je nach den Zielen des Projekts und den Bedürfnissen der teilnehmenden Organisation(en) und der Teilnehmenden. Ein Projekt wird von einer oder mehreren informellen Gruppen junger Menschen193, einer oder mehreren Organisationen (mit starker Einbeziehung junger Menschen) oder einer Kombination davon durchgeführt. Die informelle(n) Gruppe(n) junger Menschen und/oder die teilnehmenden Organisationen müssen bei der Antragstellung angegeben werden. Um sicherzustellen, dass die beteiligten Organisationen von ihrer Teilnahme profitieren, sollte das Projekt für die reguläre Arbeit mit jungen Menschen, die diese Organisationen durchführen, relevant sein und ihren Zielen und Bedürfnissen entsprechen. Andere junge Menschen können als Teilnehmende an einigen der Aktivitäten oder als Teil der Zielgruppe der Aktivitäten am Projekt beteiligt sein. Wenn nur eine informelle Gruppe junger Menschen beteiligt ist, stellt eines der Gruppenmitglieder den Antrag im Namen der Gruppe. Wenn mehrere Gruppen oder Organisationen beteiligt sind, übernimmt eine von ihnen die Rolle des Koordinators und beantragt das ganze Projekt im Namen der Partnerschaft. Informelle Gruppen junger Menschen können eigenständig Fördermittel für Projekte beantragen oder bei der Entwicklung beziehungsweise Mitentwicklung eines Projekts von einer Organisation unterstützt werden, die in ihrem Namen eine Finanzhilfe beantragt und sie später bei der Durchführung des Projekts unterstützt. Falls dies für notwendig erachtet wird, kann die begünstigte Organisation von den Teilnehmenden an einer Aktivität zur Förderung der Jugendbeteiligung einen Beitrag verlangen, der vor der Aktivität von den Teilnehmenden gezahlt wird. Der Beitrag der Teilnehmenden muss sehr niedrig sein, in einem angemessenen Verhältnis zu der für die Durchführung des Projekts gewährten Finanzhilfe stehen und durch einen direkten Vorteil für den Teilnehmenden klar gerechtfertigt sein, sein Zweck muss genau erklärt und den Teilnehmenden gegenüber begründet werden, er muss ohne Gewinnerzielungsabsicht erhoben werden und darf keine unfairen Hindernisse für die Teilnahme schaffen. Von Teilnehmenden mit geringeren Chancen dürfen keine Beiträge erhoben werden. Der Begünstigte kann die Kostenkategorie „Inklusionsunterstützung“ verwenden, um etwaige spezifische Bedürfnisse zu decken, die sich aus den Hindernissen ergeben, mit denen diese Teilnehmenden konfrontiert sind. Es dürfen keine zusätzlichen Gebühren oder weiteren Beiträge von Teilnehmenden durch andere Dienstleister, die von der begünstigten Organisation ausgewählt werden, erhoben werden. Alle von den Teilnehmenden erhobenen Beiträge sind vom Begünstigten im Abschlussbericht anzugeben. Ein Projekt umfasst vier Phasen: • Planung (Festlegung der Bedürfnisse, Ziele, Lernergebnisse, Aktivitätsformate; Erarbeitung des Arbeitsprogramms und des Zeitplans für die Aktivitäten usw.) • Vorbereitung (praktische Vorkehrungen, Erarbeitung von Vereinbarungen mit Partnern, Bestätigung der für die Zielgruppe(n) vorgesehenen Aktivitäten, sprachliche, interkulturelle, lern- und aufgabenbezogene Vorbereitung der Teilnehmer usw.) • Durchführung der Aktivitäten • Nachbereitung (Bewertung der Aktivitäten, Ermittlung und Dokumentation der von den Teilnehmern erzielten Lernergebnisse sowie Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse) Im Rahmen der Nachbereitungsphase sollte jedes Projekt vorsehen, dass die jugendlichen Teilnehmer Rückmeldung zu konkreten Projektergebnissen erhalten, so auch zu der Frage, wie diese Ergebnisse anderen relevanten Interessenträgern mitgeteilt und/oder von diesen genutzt wurden. 193 Eine Gruppe von mindestens vier jungen Menschen zwischen 13 und 30 Jahren. Eines der Mitglieder der Gruppe, das mindestens 18 Jahre alt ist, vertritt die Gruppe und übernimmt in ihrem Namen die Verantwortung. Bitte konsultieren Sie zur Definition einer informellen Gruppe das Glossar. Für die Zwecke dieser Aktion und aller damit zusammenhängenden Bestimmungen fällt „eine informelle Gruppe junger Menschen“ unter den Begriff „teilnehmende Organisation“. Wenn von einer „teilnehmenden Organisation“ die Rede ist, deckt dies auch eine „informelle Gruppe junger Menschen“ ab. 212 Die teilnehmenden Organisationen und die an den Aktivitäten beteiligten jungen Menschen sollten in allen Phasen eine aktive Rolle spielen. Bei Projekten, die von einer oder mehreren Organisationen durchgeführt werden, kann der Umfang der Beteiligung junger Menschen in den verschiedenen Projektphasen variieren, sofern dies mit den Grundsätzen einer sinnvollen Beteiligung im Einklang bleibt. Das Toolkit zur Jugendbeteiligung kann praktische Ideen und Anleitungen zur Verbesserung der Jugendbeteiligung liefern. EU-Jugenddialog Die im Rahmen des EU-Jugenddialogs194 ermittelten Themen und Prioritäten können als Inspiration für Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung auf allen Ebenen dienen. Eine ähnliche Inspirationsquelle sind möglicherweise auch die europäischen Jugendziele, die im Rahmen des EU-Jugenddialogs entwickelt wurden und mit denen Probleme in Bereichen angegangen werden sollen, die junge Menschen direkt betreffen. Darüber hinaus können die Ergebnisse erfolgreicher Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung in weitere Phasen des EU-Jugenddialogs einfließen. Schulungs- und Kooperationsaktivitäten (Training and Cooperation Activities, TCA) werden regelmäßig von den nationalen Erasmus+-Agenturen organisiert. Sie umfassen Kontaktseminare, Online-Veranstaltungen und andere Möglichkeiten der Partnersuche für Erasmus+-Antragsteller und Begünstigte. Informationen über TCA finden Sie im „European Training Calendar“: https://www.salto-youth.net/tools/european-training-calendar/. Inspirationen sind auch unter den SALTO-Tools zu finden: https://www.salto-youth.net/tools/. Lernprozess Bei einem Projekt mit Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung muss eine Förderung für den Reflexionsprozess, die Identifizierung und die Dokumentation der individuellen Lernergebnisse aller Teilnehmender [d. h. auch der Teilnehmenden, die über die informelle(n) Gruppe(n) junger Menschen, die das Projekt durchführen, und/oder über die jungen Menschen, die aktiv an der Vorbereitung und Durchführung des Projekts beteiligt sind, hinausgehen], insbesondere durch Youthpass, vorgesehen sein. Schutz und Sicherheit der Teilnehmenden Bei der Planung und Vorbereitung eines Projekts sollten der Schutz und die Sicherheit der Teilnehmer angesprochen und alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung/Verringerung von Risiken eingeplant werden. Schaffung eines Gemeinschaftssinns Es wird nachdrücklich empfohlen, Maßnahmen, die einen Gemeinschaftssinn schaffen, zum Bestandteil der Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung zu machen. Sofern möglich, sollten solche Maßnahmen über die Dauer der geförderten Projekte hinaus Bestand haben und sich selbst tragen. Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich Bei der Durchführung aller im Rahmen dieser Aktion durchgeführten Aktivitäten müssen die Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich für die Organisation hochwertiger Lernmobilitätsaktivitäten eingehalten werden. Die Erasmus- Qualitätsstandards im Jugendbereich erstrecken sich auf die Grundprinzipien der Aktion sowie auf die konkreten Durchführungsverfahren für Projektaufgaben wie Auswahl und Vorbereitung der Teilnehmenden, Festlegung, Bewertung und Anerkennung von Lernergebnissen, Weitergabe von Projektergebnissen usw. Die Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich sind abrufbar unter: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus- quality-standards-mobility-projects-youth_en. 194 https://europa.eu/youth/strategy/euyouthdialogue_de. https://www.salto-youth.net/tools/european-training-calendar/ https://www.salto-youth.net/tools/ https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus-quality-standards-mobility-projects-youth_en https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus-quality-standards-mobility-projects-youth_en https://europa.eu/youth/strategy/euyouthdialogue_de 213 BEREICHSÜBERGREIFENDE DIMENSIONEN Bei der Konzeption eines Projekts im Rahmen dieser Aktion müssen die folgenden horizontalen Dimensionen berücksichtigt werden. Inklusion und Vielfalt Mit dem Programm Erasmus+ sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion und Fairness bei allen Aktionen gefördert werden. Antragsteller sollten barrierefreie und inklusive Projektaktivitäten konzipieren, bei denen die Ansichten von Teilnehmenden mit geringeren Chancen berücksichtigt und diese Teilnehmer in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung eignen sich besonders für die Inklusion von jungen Menschen mit geringeren Chancen: • Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung sind als Format für Basisaktionen mit sehr flexiblen Parametern (Dauer, Anzahl der Teilnehmenden, nationale/transnationale Aktivitäten usw.) konzipiert, die leicht an die besonderen Bedürfnisse von jungen Menschen mit geringeren Chancen angepasst werden können. • Junge Menschen, die ein Projekt zur Förderung der Jugendbeteiligung durchführen, können von einem Coach 195 unterstützt werden. Die Betreuung durch einen Coach könnte besonders sachdienlich und hilfreich im Hinblick darauf sein, junge Menschen mit geringeren Chancen bei der Konzeption und Umsetzung ihrer Projekte zu unterstützen. • Zu den Zielen der Aktion gehört es, jungen Menschen Lernmöglichkeiten für die Teilhabe an der Zivilgesellschaft zu bieten und partizipative Mechanismen und Strukturen zu schaffen. Projekte, die diese Ziele verfolgen, können besonders nützlich sein, um jungen Menschen mit geringeren Chancen dabei zu helfen, einige der bestehenden Hindernisse zu überwinden und ihre allgemeine Beteiligung an Entscheidungsprozessen zu verbessern. Zudem eignen sich Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung besonders dazu, Inklusion und Vielfalt in der Gesellschaft zu thematisieren, um beispielsweise den Kampf gegen Stereotype zu unterstützen und Verständnis, Toleranz und Nichtdiskriminierung zu fördern. Ökologische Nachhaltigkeit Ein Projekt sollte ein ökologisch nachhaltiges und verantwortungsvolles Verhalten bei den Teilnehmenden fördern und das Bewusstsein dafür schärfen, wie wichtig es ist, Maßnahmen zur Verringerung oder zum Ausgleich des ökologischen Fußabdrucks von Mobilitätsaktivitäten zu ergreifen. Ökologische Aspekte sollten bei der Konzeption und Durchführung eines Projekts berücksichtigt werden, beispielsweise durch Integration nachhaltiger Praktiken wie die Entscheidung für wiederverwendbare oder umweltfreundliche Materialien, Abfallvermeidung und Recycling sowie nachhaltige Verkehrsmittel. Digitaler Wandel im Jugendbereich Das Programm Erasmus+ unterstützt alle teilnehmenden Organisationen dabei, digitale Instrumente und Lernmethoden in ihre Arbeit zu integrieren und so ihre physischen Aktivitäten zu ergänzen, die Zusammenarbeit zwischen Partnerorganisationen zu verbessern und die Qualität der Aktivitäten zu steigern. Die Einführung von digitalen und Online- Elementen zur Senkung der Schwelle für die Teilnahme junger Menschen mit geringeren Chancen wird gefördert. Durch Projekte und Aktivitäten, die darauf abzielen, digitale Fertigkeiten zu fördern, die digitale Kompetenz zu verbessern und/oder 195 Je nach ihren Bedürfnissen können junge Menschen, die das Projekt durchführen, während des Projekts einen oder mehrere Coaches einsetzen. 214 ein Verständnis für die Risiken und Chancen digitaler Technologien zu entwickeln, kann das Programm Denkweisen ändern und zur Entwicklung digitaler und gemischter Ansätze in der Jugendarbeit beitragen. Je nach Konzeption und Zielen der Aktivitäten können die Entwicklung von Kompetenzen und Bewusstsein für digitale Fragen sowie der Einsatz neuer Technologien (z. B. verschiedene Instrumente für elektronische Partizipation und digitale Demokratie) in Kombination mit physischen Aktivitäten in Projekte einbezogen werden. Wenn virtuelle Komponenten oder sogar vollständig virtuelle Aktivitäten in Projekte eingebunden werden, um die Einbeziehung junger Menschen mit geringeren Chancen zu erleichtern, können hinreichend begründete Ausgaben aus der Haushaltskategorie „Inklusionsunterstützung für Teilnehmende“ finanziert werden. Teilhabe am demokratischen Leben, gemeinsame Werte und bürgerschaftliches Engagement Das Programm Erasmus+ unterstützt alle Dimensionen der Beteiligung junger Menschen. Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung sollten die partizipativen und bürgerschaftlichen Fähigkeiten sowie die sozialen und interkulturellen Kompetenzen junger Menschen stärken und ihr kritisches Denken und ihre Medienkompetenz verbessern. Die geförderten Aktivitäten sollten Möglichkeiten für die demokratische Teilhabe junger Menschen schaffen, einschließlich des bürgerschaftlichen Engagements und der Möglichkeit, die Entscheidungsfindung in Angelegenheiten, die sie selbst betreffen, zu beeinflussen und mitzugestalten, und zwar durch sinnvolle Lernerfahrungen für sie und alle am Prozess Beteiligten. Die Projekte können auch Jugendarbeitern, Entscheidungsträgern und anderen Fachkräften Unterstützung dabei bieten, Verständnis und Kompetenzen für die Bereitstellung angemessener Möglichkeiten, Räume, Mittel und Hilfen für die Jugendbeteiligung zu erwerben. Sie sollten auch eine partizipatorische Dimension beinhalten, insbesondere sollten sie junge Menschen dazu ermutigen und dabei unterstützen, aktiv Projektaktivitäten zu leiten und/oder sich für deren Konzeption und Durchführung einzusetzen und sich daran zu beteiligen und den Teilnehmenden so einen Weg eröffnen, sich weiter am demokratischen Leben zu beteiligen.196 Die Projekte sollten das Verständnis für die Europäische Union und die gemeinsamen europäischen Werte verbessern, darunter die Achtung demokratischer Grundsätze, die Menschenwürde, die Einheit und Vielfalt, den interkulturellen Dialog sowie das gesellschaftliche, kulturelle und historische Erbe Europas. FÖRDERKRITERIEN Wer ist antragsberechtigt? Antragsberechtigt ist jede förderfähige teilnehmende Organisation in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Die betreffende Organisation stellt den Antrag im Namen aller am Projekt beteiligten Organisationen.197 Förderfähige teilnehmende Organisationen Als teilnehmende Organisation kommen in Betracht: • gemeinnützige Organisationen oder Verbände, NRO, Europäische Jugend-NRO, lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen gemeinwirtschaftliche Unternehmen oder kommerzielle Einrichtungen, die sich dem Grundsatz der sozialen Verantwortung in Unternehmen verpflichtet haben und nachweislich über Erfahrung im Jugendbereich verfügen, sofern ihre Beteiligung keinen kommerziellen Zweck verfolgt und nicht auf Gewinnerzielung abzielt, 196 Ressourcen und Inspiration finden Sie in Modul 12 („Planung der Teilnahme“) des von SALTO PI erstellten Toolkits für die Jugendbeteiligung, das Know-how, Empfehlungen, Instrumente und praktische Anleitungen zur Förderung der Jugendbeteiligung bieten soll: https://participationpool.eu/toolkit. 197 Die teilnehmenden Organisationen müssen ein Beitrittsformular für die antragstellende Organisation unterzeichnen. Die Beitrittsformulare sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung, spätestens jedoch zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung vorgelegt werden. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. https://participationpool.eu/toolkit 215 • eine informelle Gruppe junger Menschen198 Organisationen, die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland in der Nachbarschaft der EU ansässig sind (Regionen 1 bis 4; siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens). Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen • Nationale Projekte zur Förderung der Jugendbeteiligung: Es muss mindestens eine teilnehmende Organisation beteiligt sein. • Transnationale und internationale Projekte zur Förderung der Jugendbeteiligung: Es müssen mindestens zwei teilnehmende Organisationen aus verschiedenen Ländern beteiligt sein. Im Rahmen dieser Aktion darf ein und dieselbe Organisation (eine OID) als Antragsteller oder als Partner pro Frist an höchstens 5 Anträgen beteiligt sein. Projektdauer 3 bis 24 Monate. Ort(e) der Aktivitäten Die Aktivitäten müssen in dem Land einer oder mehrerer der teilnehmenden Organisationen durchgeführt werden. Aktivitäten können auch an dem Ort stattfinden, an dem ein Organ der Europäischen Union seinen Sitz hat, wenn die Aktivität bei oder in Zusammenarbeit mit einem EU-Organ organisiert wird199, selbst bei einer nationalen Aktivität zur Förderung der Jugendbeteiligung oder wenn an dem Projekt keine Organisation aus dem Gastland dieses Organs beteiligt ist. Ausnahme: Die Aktivitäten dürfen nicht in Belarus oder Russland stattfinden. Förderfähige Teilnehmende Junge Menschen im Alter von 13 bis 30 Jahren200 mit Wohnsitz im Land der teilnehmenden Organisationen und Entscheidungsträger, die für die Themen des Projekts relevant sind. Betreuer und Begleitpersonen gelten nicht als Teilnehmende der Aktivität, kommen aber für eine Unterstützung in bestimmten Budgetkategorien in Betracht. Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der nationalen Agentur des Landes, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Finanzhilfeantrag spätestens zu den folgenden Terminen einreichen: 198 Eine Gruppe von mindestens vier jungen Menschen zwischen 13 und 30 Jahren. Eines der Mitglieder der Gruppe, das mindestens 18 Jahre alt ist, vertritt die Gruppe und übernimmt in ihrem Namen die Verantwortung. Bitte konsultieren Sie zur Definition einer informellen Gruppe das Glossar. Für die Zwecke dieser Aktion und aller damit zusammenhängenden Bestimmungen fällt „eine informelle Gruppe junger Menschen“ unter den Begriff „teilnehmende Organisation“. Wenn von einer „teilnehmenden Organisation“ die Rede ist, deckt dies auch eine „informelle Gruppe junger Menschen“ ab. 199 Sitze der Organe der Europäischen Union sind Brüssel, Frankfurt, Luxemburg und Straßburg. Eine Liste der Organe und Einrichtungen der EU finden Sie unter https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and- bodies_de. 200 Beachten Sie hierzu bitte Folgendes: • Untere Altersgrenze: Teilnehmende müssen bis zum Anfangsdatum der Aktivität das Mindestalter erreicht haben. • Obere Altersgrenze: Teilnehmer dürfen zum Anfangsdatum der Aktivität das angegebene Höchstalter nicht überschritten haben. https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de 216 • 12. Februar, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), bei Projekten, die zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember desselben Jahres beginnen • 1. Oktober, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), bei Projekten, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai des Folgejahres beginnen Wie ist der Antrag zu stellen? Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. Anhänge Wenn das Projekt die Durchführung von Mobilitätsaktivitäten und/oder Veranstaltungen zur Jugendbeteiligung vorsieht: Dem Antragsformular ist für jede geplante Mobilitätsaktivität und/oder jede Veranstaltung ein Zeitplan beizufügen. ZUSCHLAGSKRITERIEN Die eingereichten Anträge werden bewertet, indem auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien und Punktzahlen eine Wertung mit insgesamt 100 möglichen Punkten vorgenommen wird. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen: ▪ mindestens 60 von insgesamt 100 Punkten und ▪ mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl bei jedem der drei nachstehenden Zuschlagskriterien Relevanz, Begründung und Wirkung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit • sind das Profil, die Erfahrungen, Aktivitäten und Zielgruppe(n) des Antragstellers für den Bereich Jugend relevant • trägt das Projekt einer oder mehrerer der im Rahmen des EU- Jugenddialogs oder der Jugendziele ermittelten Prioritäten Rechnung • ist das Projekt dazu geeignet, einen Beitrag zu den Programmdimensionen Inklusion und Vielfalt, ökologische Nachhaltigkeit, digitale Bildung und Teilhabe zu leisten • ist das Projekt für die Ziele der Aktion relevant • ist das Projekt für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant • gehen das Projekt und die vorgeschlagenen Aktivitäten auf die Bedürfnisse der jungen Menschen und der teilnehmenden Organisationen ein • bietet das Projekt einen europäischen Mehrwert • Inwieweit ist das Projekt geeignet, hochwertige Lernergebnisse für die Teilnehmer zu erbringen • wirkt sich das Projekt wahrscheinlich auf die Teilnehmenden und die teilnehmenden Organisationen aus sowie auf junge Menschen und nicht unmittelbar an einem Projekt teilnehmende Organisationen auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder europäischer oder globaler Ebene 217 • werden im Rahmen des Projekts neue Programmteilnehmende und weniger erfahrene Organisationen, darunter auch Gruppen junger Menschen, in die Aktion einbezogen Qualität der Projektkonzeption (Höchstpunktzahl 40 Punkte) Inwieweit • zeigt das Projekt eine Übereinstimmung zwischen identifizierten Bedürfnissen, Projektzielen, Teilnehmerprofilen und vorgeschlagenen Aktivitäten • beschreibt der Vorschlag in klarer und überzeugender Weise die Vorbereitungs-, Durchführungs- und Nachbereitungsphasen des Projekts sowie die Einbindung junger Menschen in alle Phasen • sind die Aktivitäten barrierefrei und inklusiv gestaltet und stehen Teilnehmenden aus unterschiedlichen Verhältnissen und mit unterschiedlichen Fähigkeiten offen • umfassen die Aktivitäten nachhaltige und umweltfreundliche Verfahren • werden im Rahmen des Projekts alternative, innovative und intelligente Formen der Jugendbeteiligung genutzt • sind die vorgeschlagenen Lernmethoden, einschließlich digitaler Tools oder virtueller Komponenten, für die Aktivitäten geeignet und umfassen einen Reflexionsprozess, um die Lernergebnisse der Teilnehmenden zu ermitteln und zu dokumentieren, und werden die europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumente, insbesondere der Youthpass, genutzt Qualität des Projektmanagements (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit • sind die praktischen Vorkehrungen, das Management und die Unterstützungsangebote zufriedenstellend • sind die zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Teilnehmenden vorgesehenen Maßnahmen angemessen und wirksam • sind die Aufgaben und Zuständigkeiten für die Aktivitäten im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards klar festgelegt • bietet der Plan für die Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den Teilnehmenden, den teilnehmenden Organisationen sowie mit anderen maßgeblichen Akteuren einen unterstützenden Rahmen für die Verwaltung des Projekts • hat der Antragsteller eine geeignete Methode zur Bewertung der Projektergebnisse im Hinblick auf die Projektziele vorgeschlagen • hat der Antragsteller eine geeignete Methode zur Verbreitung der Projektergebnisse bei den teilnehmenden Organisationen und darüber hinaus vorgeschlagen • beinhaltet das Projekt Maßnahmen, die darauf abzielen, seine Ergebnisse über die Projektlaufzeit hinaus nachhaltig zu gestalten 218 FINANZIERUNGSREGELN201 Der Finanzrahmen des Projekts (in EUR) ist unter Beachtung der folgenden Finanzierungsregeln zu erstellen: Maximale Förderung für ein Projekt im Rahmen von Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung: 60 000 EUR202 201 Für die Zwecke der Aktivitäten der Aktion Jugendbeteiligung ist zu beachten, dass sich der Begriff „Teilnehmende“ auf junge Menschen im Alter zwischen 13 und 30 Jahren bezieht, mit Wohnsitz in dem Land der teilnehmenden Organisationen und Entscheidungsträger, die für die Themen des Projekts relevant sind. 202 Dieser Höchstbetrag umfasst keine Kosten, die der Kategorie „Inklusionsunterstützung für Teilnehmende“ entsprechen. Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Projektmanagement: Kosten in Verbindung mit dem Management und der Durchführung des Projekts (z. B. Vorbereitung und Durchführung von Projekttreffen und Aktivitäten, Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den Partnern, Bewertung, Verbreitung und Nachbereitung). Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Dauer des Projekts. 500 EUR pro Monat Coachingkosten Kosten im Zusammenhang mit der Einbeziehung eines Coachs für die jungen Menschen, die das Projekt durchführen, auch in Fällen, in denen es sich bei dem Begünstigten um einen Rechtsträger handelt. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: je nach dem Land, in dem das Projekt stattfindet, und den Arbeitstagen. Der Antrag auf finanzielle Unterstützung für Coachingkosten muss im Antragsformular begründet werden und unterliegt einer bedarfsorientierten Bewertung durch die nationale Agentur. Die Dauer des Coachings ist nicht an die Projektdauer gebunden. Tabelle B3 pro Arbeitstag. Höchstens 12 Tage. 219 Tabelle B3 Coachingkosten Coach Einheitszuschuss pro Tag Ländergruppe 1: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden 241 Ländergruppe 2: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern 137 Ländergruppe 3: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn 74 Inklusionsunterstützung für Teilnehmende Zusätzliche Kosten, die unmittelbar mit Aufwendungen für Teilnehmende mit geringeren Chancen, ihre Begleitpersonen und Betreuer bei Projektaktivitäten und -veranstaltungen verbunden sind (einschließlich gerechtfertigter Aufenthalts- und Reisekosten, sofern für diese Teilnehmenden keine Finanzhilfe in den Kategorien „Reisekosten“ und „individuelle Unterstützung“ beantragt wird). Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. 100 % der förderfähigen Kosten Außergewöhnliche Kosten Kosten für die Bereitstellung von Finanzsicherheiten, falls die nationale Agentur dies anfordert. Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Finanzsicherheiten: 80 % der förderfähigen Kosten 220 Zusätzliche Mittel für im Rahmen des Projekts durchgeführte physische Veranstaltungen Zusätzliche Mittel für im Rahmen des Projekts durchgeführte Mobilitätsaktivitäten Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Unterstützung von Veranstaltungen im Rahmen von Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung Kosten in Verbindung mit der Durchführung von nationalen, transnationalen und internationalen physischen Veranstaltungen, die für die Erreichung der Ziele des Projekts zur Förderung der Jugendbeteiligung von zentraler Bedeutung sind. Diese Budgetkategorie ist nicht für die Teilnahme von Mitarbeitern der teilnehmenden Organisation(en)/Mitgliedern der informellen Gruppe(n) junger Menschen und Betreuer vorgesehen, da die Teilnahme dieser Personen an diesen Veranstaltungen durch die Budgetkategorie „Projektmanagement“ abgedeckt werden sollte. Bei Projekten, die Veranstaltungen zur Jugendbeteiligung mit Mobilität umfassen, kann die Unterstützung von Veranstaltungen im Rahmen von Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung gemäß den nachstehenden geltenden Bestimmungen mit der Finanzierung von Mobilitätsmaßnahmen kombiniert werden. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: auf der Grundlage der Anzahl der an der Veranstaltung teilnehmenden Personen, ausgenommen Mitarbeitende der teilnehmenden Organisation(en)/Mitglieder der informellen Gruppe(n) junger Menschen und Betreuer. 100 EUR pro Person Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Reisekosten Zuschuss zu den Kosten, die den Teilnehmenden, ihren Begleitpersonen und Betreuern für die Reise von ihrem Herkunftsort zum Ort der Projektaktivität oder der physischen Veranstaltung und zurück entstehen, unabhängig davon, ob es sich um eine nationale oder transnationale Reise handelt. Entfernung Umweltfreundliches Reisen Nicht umweltfreundliches Reisen 10–99 km 56 EUR 28 EUR 100– 499 km 285 EUR 211 EUR 500– 1999 km 417 EUR 309 EUR 2000– 2999 km 535 EUR 395 EUR 221 203 Beispiel: Wenn eine Person aus Madrid (Spanien) an einer Aktivität in Rom (Italien) teilnimmt, sind folgende Schritte durchzuführen: Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1 365,28 km) und anschließend Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1 999 km). 204 https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de. Generell gilt die Regel, dass Teilnehmende bei einer Strecke von weniger als 500 km mit emissionsarmen Verkehrsmitteln reisen. Bei einer Strecke von mehr als 500 km wird den Teilnehmenden nachdrücklich empfohlen, eine Kombination verschiedener Verkehrsmittel zu nutzen, um ihre Reise nachhaltiger zu gestalten. Lokale Teilnehmende, die weniger als 10 km zum Ort der Aktivität zurücklegen müssen, können für Aktivitätstage, die sich mit der Anwesenheit von Teilnehmenden mit Anspruch auf Reiseunterstützung überschneiden, für individuelle Unterstützung und Inklusionsunterstützung für Organisationen infrage kommen. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Entfernung und Anzahl der Personen. Der Antragsteller muss die Entfernung zwischen dem Herkunftsort und dem Ort der Aktivität203 mithilfe des Entfernungsrechners der Europäischen Kommission204 angeben. Bei nicht ortsgebundenen Aktivitäten sollte der Antragsteller die Entfernungen zwischen den einzelnen Orten addieren und die 3000– 3999 km 785 EUR 580 EUR 4000– 7999 km 1188 EUR 1188 EUR 8000 km oder mehr 1735 EUR 1735 EUR https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de 222 205 Wenn ein/e Teilnehmende/r aus Madrid (Spanien) an einer nicht ortsgebundenen Aktivität teilnimmt, die zunächst in Rom (Italien) und anschließend in Ljubljana (Slowenien) stattfindet, sind folgende Schritte durchzuführen: a) Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1 365,28 km) sowie zwischen Rom und Ljubljana (489,75 km) und Addition beider Entfernungen (1 855,03 km), b) Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1 999 km) und c) Berechnung des EU-Zuschusses zu den Reisekosten der/des Teilnehmenden von Madrid nach Ljubljana (über Rom) und zurück (275 EUR). der Summe entsprechende Entfernungsspanne wählen.205 Individuelle Unterstützung Aufenthaltskosten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach dem Aufnahmeland, der Dauer des Aufenthalts pro Teilnehmer, Begleitperson und Betreuer (bei Bedarf), einschließlich eines Reisetags vor der Aktivität und eines Reisetags im Anschluss daran (bei Bedarf) und bis zu vier zusätzlichen Tagen für Teilnehmer, Begleitpersonen und Betreuer, die einen Zuschuss für umweltfreundliches Reisen erhalten Tabelle A2.1 pro Teilnehmendem und pro Tag Die Tabelle gilt auch für Begleitpersonen und Betreuer. Inklusionsunterstützung für Organisationen Kosten in Verbindung mit der Organisation von Mobilitätsaktivitäten, an denen Teilnehmende mit geringeren Chancen beteiligt sind. Betreuer und Begleitpersonen kommen nicht für eine Inklusionsunterstützung für Organisationen in Betracht. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen. 125 EUR pro Teilnehmendem Außergewöhnliche Kosten Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen. Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen: 100 % der förderfähigen Kosten Teure Reisen: 80 % der förderfähigen Kosten 223 Tabelle A2.1: Individuelle Unterstützung für Mobilitätsaktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung (EUR/Tag) Österreich 78 Belgien 78 Bulgarien 45 Kroatien 57 Zypern 63 Tschechien 53 Dänemark 81 Estland 48 Finnland 79 Hohe Reisekosten von Teilnehmenden, Mitgliedern der informellen Gruppe(n), Begleitpersonen und Betreuern, die aufgrund der geografischen Abgelegenheit oder anderer Einschränkungen nicht mit der Standardkategorie „Reisekosten“ unterstützt werden können (z. B. wenn die Nutzung umweltfreundlicherer, kohlenstoffärmerer Verkehrsmittel zu hohen Reisekosten führt). Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Teure Reisen liegen dann vor, wenn die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten weniger als 70 % der Reisekosten abdeckt. Im Falle einer Bewilligung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten. 224 Frankreich 67 Deutschland 71 Griechenland 68 Ungarn 60 Island 76 Irland 73 Italien 69 Lettland 48 Liechtenstein 77 Litauen 49 Luxemburg 77 Malta 57 Niederlande 69 Nordmazedonien 41 Norwegen 83 Polen 51 Portugal 57 Rumänien 46 Serbien 47 Slowakei 48 Slowenien 54 Spanien 58 Schweden 72 Türkei 50 Nicht mit dem Programm assoziierte benachbarte Drittländer 44 225 MOBILITÄTSPROJEKTE FÜR JUNGE MENSCHEN – „DISCOVEREU-INKLUSIONSAKTION“ DiscoverEU und die DiscoverEU-Inklusionsaktion geben jungen Menschen die Möglichkeit, Europa für einen kurzen Zeitraum als Einzelperson oder in einer Gruppe mit der Bahn oder gegebenenfalls mit anderen Verkehrsmitteln zu bereisen. Während DiscoverEU jungen Menschen im Alter von 18 Jahren diese Chance bietet, erstreckt sich die DiscoverEU- Inklusionsaktion auf junge Menschen zwischen 18 und 21 Jahren. Im Rahmen der 2022 ins Leben gerufenen DiscoverEU-Inklusionsaktion können Organisationen und informelle Gruppen junger Menschen Extra-Unterstützung für die Durchführung von Projekten erhalten, die es jungen Menschen mit geringeren Chancen ermöglichen, gleichberechtigt mit Gleichaltrigen an DiscoverEU teilzunehmen. ZIELE DER AKTION Die gemeinsamen Ziele von DiscoverEU und der DiscoverEU-Inklusionsaktion sind: • jungen Menschen die Möglichkeit geben, etwas über Europa zu lernen und die Möglichkeiten Europas für ihre zukünftige Bildungs- und Lebensplanung zu entdecken; • junge Menschen mit Wissen, Lebensfertigkeiten und Kompetenzen auszustatten, die für sie von Wert sind; • die Verbindung und den interkulturellen Dialog zwischen den jungen Menschen zu fördern; • das Gefühl der Zugehörigkeit zur Europäischen Union bei den jungen Menschen zu fördern; • junge Menschen für nachhaltiges Reisen im Besonderen und Umweltbewusstsein im Allgemeinen zu begeistern. Mit der DiscoverEU-Inklusionsaktion wird Folgendes bezweckt: • junge Menschen mit geringeren Chancen, zu erreichen, die von sich aus keinen Antrag stellen würden; • die Hindernisse zu überwinden, die diese jungen Menschen daran hindern, direkt an den Antragsrunden von DiscoverEU teilzunehmen, und ihnen die notwendige Unterstützung anzubieten, damit sie die Reise antreten können; • die Entwicklung von Kompetenzen und Fähigkeiten junger Menschen mit geringeren Chancen, die an der DiscoverEU-Inklusionsaktion teilnehmen, anzuregen und zu fördern. POLITISCHER KONTEXT Die Jugendstrategie der Europäischen Union 2019-2027 bildet den Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit der EU und beruht auf der Entschließung des Rates von 2018 über die EU-Jugendstrategie206. Die Strategie fördert die Teilhabe der Jugend am demokratischen Leben, unterstützt das soziale und bürgerschaftliche Engagement und soll sicherstellen, dass alle jungen Menschen über die notwendigen Ressourcen verfügen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die EU- Jugendstrategie umfasst auch die elf Europäischen Jugendziele, in denen sektorübergreifende Bereiche ermittelt werden, die sich auf das Leben junger Menschen auswirken. Im Rahmen des Kernbereichs „Begegnung“ erleichtert die EU-Jugendstrategie Verbindungen, Beziehungen und den Erfahrungsaustausch zwischen jungen Menschen als Schlüsselfaktor für die künftige Entwicklung der EU. Diese Verbindungen werden am besten durch verschiedene Formen der Mobilität gefördert, darunter Jugendbegegnungen und DiscoverEU. Im Kernbereich „Beteiligung“ erleichtert die Strategie die Partizipation junger Menschen, z. B. durch Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung und durch den EU-Jugenddialog. Im Kernbereich „Befähigung“ erleichtert die Strategie eine 206 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A42018Y1218%2801%29. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A42018Y1218%2801%29 226 hochwertige Jugendarbeit, z. B. durch Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter und durch Zusammenarbeit, Ausbildung und Vernetzung. Projekte und Aktivitäten in allen Formaten und Sektoren können Inspiration durch die EU-Jugendstrategie angeregt werden und zu ihr beitragen. Dies kann dadurch geschehen, dass ermittelt wird, ob und wie das Projekt zur Verwirklichung folgender Ziele beiträgt: • Europäische Jugendziele207 • EU-Jugendpolitik208; 209 • EU-Politik für die Lernmobilität210; 211 • Fortwirken des Europäischen Jahres der Jugend212 Um Unterstützung bei der Verknüpfung von Projekten mit der EU-Jugendstrategie zu erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihre nationale Agentur oder die SALTO-Ressourcenzentren. Die Jugendstrategie der Europäischen Union ist abrufbar unter: https://youth.europa.eu/strategy_de. BESCHREIBUNG DER AKTIVITÄTEN DiscoverEU – Inklusionsaktion Bei der DiscoverEU-Inklusionsmaßnahme kommen ein bis fünf junge Menschen mit geringeren Chancen aus demselben Land zusammen, um für einen kurzen Zeitraum durch Europa zu reisen. Die Lernphase umfasst die Planung, Vorbereitung und Durchführung vor bzw. während der DiscoverEU-Reise sowie die Nachbereitung nach der Reise. Nicht förderfähig im Rahmen von DiscoverEU sind die folgenden Aktivitäten: Studienfahrten; Austauschaktivitäten, mit denen ein Gewinn erwirtschaftet werden soll; Austauschaktivitäten, die als Konzert- und Theaterreisen, satzungsgemäße Sitzungen, von Erwachsenen für junge Menschen organisierte Schulungen betrachtet werden können. Von Teilnehmenden mit geringeren Chancen dürfen keine Beiträge erhoben werden. Der Begünstigte kann die Kostenkategorie „Inklusionsunterstützung“ verwenden, um etwaige spezifische Bedürfnisse zu decken, die sich aus den Hindernissen ergeben, mit denen diese Teilnehmenden konfrontiert sind. Es dürfen keine zusätzlichen Gebühren oder weiteren Beiträge von Teilnehmenden durch andere Dienstleister, die von der begünstigten Organisation ausgewählt werden, erhoben werden. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Ein Projekt wird von einer Organisation einer informellen Gruppe junger Menschen durchgeführt, die einen oder mehrere (Gruppen von) Teilnehmern auf eine DiscoverEU-Reise schicken. Die Organisation sollte von ihrer Teilnahme an der DiscoverEU-Inklusionsaktion profitieren und das Projekt sollte daher mit den Zielen der Organisation übereinstimmen und ihren Bedürfnissen entsprechen. Die Zusammenarbeit mit Akteuren in anderen Ländern, die Aktivitäten213 oder Unterstützung für die Teilnehmenden anbieten könnten, z. B. als Gastgeber usw., ist möglich. 207 https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de. 208 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.C_.2020.415.01.0001.01.DEU. 209 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202403526. 210 https://eur-lex.europa.eu/eli/C/2024/3364. 211 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022H0411%2801%29. 212 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM:2024:1:FIN. 213 Siehe als Inspiration das von SALTO PI erstellte Toolkit zur Beteiligung junger Menschen, Modul 9 („DiscoverEU“) (https://participationpool.eu/wp-content/uploads/2021/05/Discover-EU-1.pdf). https://youth.europa.eu/strategy_de https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.C_.2020.415.01.0001.01.DEU https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202403526 https://eur-lex.europa.eu/eli/C/2024/3364 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32012H1222%2801%29 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM%3A2024%3A1%3AFIN https://participationpool.eu/wp-content/uploads/2021/05/Discover-EU-1.pdf 227 Ein Projekt umfasst vier Phasen: Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung. Die teilnehmenden Organisationen und die an den Aktivitäten beteiligten jungen Menschen sollten in allen Phasen eine aktive Rolle spielen und so ihre Lernerfahrung verbessern. ▪ Planung des Reiseerlebnisses (Festlegung der Bedürfnisse, Ziele, Lernergebnisse, Art von Aktivität(en), Reiseplanung, Zeitplan der Aktivitäten usw.). ▪ Vorbereitung (Regelung praktischer Fragen der DiscoverEU-Reise, Erarbeitung von Vereinbarungen mit Akteuren, Organisation von sprachlichen, interkulturellen, lern-, kultur-, umweltbezogenen und digitalen Aktivitäten und aufgabenbezogene Vorbereitung der Teilnehmer vor der Abreise usw.). ▪ Durchführung der Aktivitäten während der DiscoverEU-Reise. ▪ Nachbereitung (Bewertung der Aktivitäten, Ermittlung und Dokumentation der von den Teilnehmern erzielten Lernergebnisse sowie Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse). Eine hochwertige DiscoverEU-Inklusionsaktion: ▪ ist auf die aktive Beteiligung junger Menschen mit geringeren Chancen und der teilnehmenden Organisationen angewiesen, die in allen Phasen des Projekts eine aktive Rolle spielen und auf diese Weise ihre Lern- und Entwicklungserfahrung verbessern sollten ▪ bezieht vorzugsweise unterschiedliche Gruppen von Teilnehmern mit geringeren Chancen ein und baut auf dieser Vielfalt auf ▪ basiert auf den eindeutig ermittelten Bedürfnissen der jungen Teilnehmer ▪ stellt sicher, dass die nichtformalen und informellen Lernergebnisse der DiscoverEU-Erfahrung der Teilnehmer ordnungsgemäß ermittelt und dokumentiert werden ▪ regt die Teilnehmer dazu an, über europäische Themen und Werte nachzudenken Lernprozess Die Gestaltung einer DiscoverEU–Inklusionsaktion im Rahmen des nichtformalen Lernens erfordert, dass zumindest ein Teil der gewünschten Lernergebnisse im Voraus geplant wird, damit die entsprechenden Chancen geboten werden können. Die Teilnehmer sollten zur Ermittlung ihrer Bedürfnisse und der Lernergebnisse, die sie während ihrer DiscoverEU-Reise erwerben oder entwickeln möchten, beitragen. Zudem sollten die Teilnehmer so stark wie möglich in die Konzeption und Entwicklung der Aktivität(en) während der Reise einbezogen werden (Erstellung des Programms, Route, Aktivitäten, Buchen von Unterkünften) und darüber nachdenken, wie sie sich vorbereiten können, um die während der Reise erzielten Effekte in Bezug auf das Lernen und die persönliche Entwicklung zu maximieren. Nach Abschluss der DiscoverEU-Reise sollten die Teilnehmenden aufgefordert werden, Rückmeldung zur DiscoverEU- Erfahrung zu geben und darüber nachzudenken, was sie gelernt haben und wie sie die Lernergebnisse nutzen können. Organisationen sollten den Lernprozess und die Ermittlung und Dokumentation der Lernergebnisse unterstützen, insbesondere durch den Youthpass für DiscoverEU-Teilnehmer. Schutz und Sicherheit der Teilnehmenden An der DiscoverEU-Inklusionsmaßnahme können Begleitpersonen teilnehmen, die die Teilnehmenden überwachen und unterstützen können, um einen qualitativen Lernprozess während der DiscoverEU-Reise zu gewährleisten. Gleichzeitig sorgen sie für ein sicheres, respektvolles und diskriminierungsfreies Umfeld und den Schutz der Teilnehmer. Bei der Planung und Vorbereitung einer DiscoverEU-Reise im Rahmen der DiscoverEU-Inklusionsmaßnahme sollten der Schutz und die Sicherheit der Teilnehmenden angesprochen und alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung/Verringerung von Risiken eingeplant werden. 228 Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich Bei der Durchführung aller im Rahmen dieser Aktion unterstützten Projekte müssen die Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich für die Organisation hochwertiger Lernmobilitätsaktivitäten eingehalten werden. Die Erasmus- Qualitätsstandards im Jugendbereich erstrecken sich auf die Grundprinzipien der Aktion sowie auf die konkreten Durchführungsverfahren für Projektaufgaben wie Auswahl und Vorbereitung der Teilnehmenden, Festlegung, Bewertung und Anerkennung von Lernergebnissen, Weitergabe von Projektergebnissen usw. Die Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich sind abrufbar unter: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus- quality-standards-mobility-projects-youth_en BEREICHSÜBERGREIFENDE DIMENSIONEN Bei der Konzeption eines Mobilitätsprojekts müssen die folgenden horizontalen Dimensionen berücksichtigt werden: Inklusion und Vielfalt Mit dem Programm Erasmus+ sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion und Fairness bei allen Aktionen gefördert werden. Organisationen sollten barrierefreie und inklusive Projektaktivitäten konzipieren, bei denen die Ansichten von Teilnehmenden mit geringeren Chancen berücksichtigt und diese Teilnehmenden in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Die DiscoverEU-Inklusionsaktion eignet sich besonders für die Inklusion junger Menschen mit geringeren Chancen: • um das Reisen allein als Individuum zu erfahren; • die Gruppenmobilität bietet eine internationale Mobilitätserfahrung in der Sicherheit einer Gruppe. • Aufgrund der kurzen Dauer und der engen Begleitung durch eine Organisation erhalten junge Menschen mit geringeren Chancen die Möglichkeit, das Reisen in einer Gruppe oder sogar allein zu erleben. Die DiscoverEU-Inklusionsaktion eignet sich auch dafür, an Inklusion und Vielfalt zu arbeiten, beispielsweise zur Unterstützung des Kampfes gegen Stereotype und zur Förderung von Verständnis, Toleranz und Nichtdiskriminierung. Ökologische Nachhaltigkeit DiscoverEU sollte ein ökologisch nachhaltiges und verantwortungsvolles Verhalten bei den Teilnehmern fördern und ihr Bewusstsein dafür schärfen, wie wichtig es ist, Maßnahmen zur Verringerung oder zum Ausgleich des ökologischen Fußabdrucks von Mobilitätsaktivitäten zu ergreifen. Ökologische Aspekte sollten bei der Konzeption und Durchführung der DiscoverEU-Inklusionsmaßnahme berücksichtigt werden, beispielsweise durch Integration nachhaltiger Praktiken wie die Entscheidung für wiederverwendbare oder umweltfreundliche Materialien, Abfallvermeidung und Recycling sowie nachhaltige Verkehrsmittel. Digitaler Wandel in DiscoverEU Das Programm Erasmus+ unterstützt alle teilnehmenden Organisationen dabei, digitale Instrumente und Online- Lernmethoden in ihre Arbeit zu integrieren und so ihre physischen Aktivitäten zu ergänzen, die Zusammenarbeit zwischen Interessenträgern und die Qualität der Aktivitäten zu verbessern. Die Einführung von digitalen und Online-Elementen zur Senkung der Schwelle für die Teilnahme junger Menschen mit geringeren Chancen wird gefördert. Durch Projekte und Aktivitäten, die darauf abzielen, digitale Fertigkeiten zu fördern, die digitale Kompetenz zu verbessern und/oder ein Verständnis für die Risiken und Chancen digitaler Technologien zu entwickeln, kann das Programm Denkweisen ändern und zur Entwicklung digitaler und gemischter Ansätze in der Jugendarbeit beitragen. Je nach Konzeption und Zielsetzungen der Aktivitäten können die Entwicklung von Kompetenzen und das Bewusstsein für digitale Themen sowie die Nutzung neuer Technologien in den Bereich Lernmobilität eingeführt werden. https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus-quality-standards-mobility-projects-youth_en https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus-quality-standards-mobility-projects-youth_en 229 Teilhabe am demokratischen Leben, gemeinsame Werte und bürgerschaftliches Engagement Das Programm Erasmus+ unterstützt alle Dimensionen der Beteiligung junger Menschen. Wo immer es möglich ist, sollten Projekte im Rahmen der DiscoverEU-Inklusionsaktion Gelegenheiten zur demokratischen Teilhabe bieten, einschließlich des bürgerschaftlichen Engagements und der Möglichkeit, die Entscheidungsfindung in Angelegenheiten, die sie betreffen, zu beeinflussen und mitzugestalten, und zwar durch sinnvolle Lernerfahrungen, die junge Menschen dazu ermutigen, sich vor, während und nach ihrer Teilnahme an einer Mobilitätsaktivität bürgerschaftlich zu engagieren. Die Projekte sollten auch eine partizipatorische Dimension beinhalten, insbesondere sollten sie jungen Menschen einschlägige Möglichkeiten bieten, sich aktiv für die Konzeption und Durchführung von Projektaktivitäten einzusetzen und sich daran zu beteiligen und den Teilnehmenden so einen Weg eröffnen, sich weiter am demokratischen Leben zu beteiligen.214 Die Projekte sollten das Verständnis für die Europäische Union und die gemeinsamen europäischen Werte verbessern, darunter die Achtung demokratischer Grundsätze, die Menschenwürde, die Einheit und Vielfalt, den interkulturellen Dialog sowie das gesellschaftliche, kulturelle und historische Erbe Europas. FÖRDERKRITERIEN Es gelten die nachstehenden Förderkriterien. Wer ist antragsberechtigt? Antragsberechtigt ist jede förderfähige teilnehmende Organisation oder informelle Gruppe junger Menschen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Förderfähige teilnehmende Organisationen Als förderfähige Organisation kommen in Betracht: • gemeinnützige Organisationen, Verbände, NRO, lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen, gemeinwirtschaftliche Unternehmen, kommerzielle Einrichtungen, die sich dem Grundsatz der sozialen Verantwortung in Unternehmen verpflichtet haben und nachweislich über Erfahrung im Jugendbereich verfügen, sofern ihre Beteiligung keinen kommerziellen Zweck verfolgt und nicht auf Gewinnerzielung abzielt, • eine informelle Gruppe junger Menschen215 in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein Im Rahmen dieser Aktion darf ein und dieselbe Organisation (eine OID) als Antragsteller oder als Partner pro Frist an höchstens 5 Anträgen beteiligt sein. Anzahl der teilnehmenden Organisationen Eine teilnehmende Organisation. 214 Ressourcen und Inspiration finden Sie in Modul 12 („Planung der Teilnahme“) des von SALTO PI erstellten Toolkits für die Jugendbeteiligung, das Know-how, Empfehlungen, Instrumente und praktische Anleitungen zur Förderung der Jugendbeteiligung bietet: https://participationpool.eu/toolkit/. 215 Eine Gruppe von mindestens vier jungen Menschen zwischen 18 und 30 Jahren. Eines der Mitglieder der Gruppe vertritt die Gruppe und übernimmt in ihrem Namen die Verantwortung. Bitte konsultieren Sie zur Definition einer informellen Gruppe das Glossar. Für die Zwecke dieser Aktion und aller damit zusammenhängenden Bestimmungen fällt „eine informelle Gruppe junger Menschen“ unter den Begriff „teilnehmende Organisation“. Wenn von einer „teilnehmenden Organisation“ die Rede ist, deckt dies auch eine „informelle Gruppe junger Menschen“ ab. https://participationpool.eu/toolkit/ 230 Projektdauer Zwischen 3 und 24 Monaten. Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der nationalen Agentur des Landes, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Finanzhilfeantrag spätestens zu den folgenden Terminen einreichen: 12. Februar, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), bei Projekten, die zwischen dem 1. Juli eines Jahres und dem 31. März des Folgejahres beginnen. Möglichkeit einer weiteren Runde: Die nationalen Agenturen können beschließen, eine weitere Runde vorzusehen. Die nationalen Agenturen informieren die Antragsteller auf ihrer Website über das Vorsehen einer weiteren Runde. Wird eine zusätzliche Runde organisiert, müssen die Antragsteller ihre Anträge bis zum folgenden Termin einreichen: 1. Oktober, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), bei Projekten, die zwischen dem 1. März und dem 31. August des Folgejahres beginnen Wie ist der Antrag zu stellen? Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. Mindestanforderungen für die DiscoverEU-Inklusionsaktion Dauer pro DiscoverEU- Reise 1 bis 30 Tage. Die Organisation kann während der Projektlaufzeit mehrere DiscoverEU-Reisen (mit jeweils 1- 5 Teilnehmenden und ggf. Begleitperson(en)) veranstalten. Ort(e) des Projekts Die DiscoverEU-Reisen müssen in mindestens einem anderen Land stattfinden als dem, in dem der/die Teilnehmer seine/ihre Reise begonnen hat (haben). Anzahl der teilnehmenden Organisationen Es kann sich nur eine teilnehmende Organisation beteiligen. 231 Förderfähige Teilnehmende Junge Menschen mit geringeren Chancen216 im Alter von 18-21 Jahren217 mit Wohnsitz in den Ländern ihrer entsendenden Organisation. Begleitpersonen218 gelten nicht als Teilnehmende an der Aktivität, kommen jedoch für eine Unterstützung im Rahmen bestimmter Budgetkategorien wie Reisekosten, individuelle Unterstützung, Inklusionsunterstützung für Teilnehmende und außergewöhnliche Kosten in Betracht. Die Begleitpersonen müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Anzahl der Teilnehmer und Zusammensetzung nationaler Gruppen Mindestens ein und höchstens fünf Teilnehmende pro DiscoverEU-Reise. Gruppen können allein oder in Begleitung reisen. Höchstens zwei Begleitpersonen pro Teilnehmendem, sofern dies hinreichend begründet ist. ZUSCHLAGSKRITERIEN Die eingereichten Anträge werden bewertet, indem auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien und Punktzahlen eine Wertung mit insgesamt 100 möglichen Punkten vorgenommen wird. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen: • mindestens 60 von insgesamt 100 Punkten und • mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl bei jedem der drei nachstehenden Zuschlagskriterien. Relevanz, Begründung und Wirkung (Höchstpunktzahl 40 Punkte) • Relevanz des Projekts im Hinblick auf: – die Ziele der Aktion – die Bedürfnisse der teilnehmenden Organisationen und der Teilnehmer • inwieweit das Projekt Lernen durch Entdecken ermöglicht; • Inwieweit ist das Projekt für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. • Mögliche Wirkung des Projekts: – auf Teilnehmende und teilnehmende Organisationen während und nach der Projektlaufzeit • Inwieweit kann die Organisation Erfahrung mit der Arbeit mit jungen Menschen mit geringeren Chancen an der Basis nachweisen. 216 Definition siehe Glossar unter „Teilnehmende mit geringeren Chancen“. 217 Beachten Sie hierzu bitte Folgendes: Untere Altersgrenze: Teilnehmende müssen bis zum Anfangsdatum der Aktivität das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben. Obere Altersgrenze: Teilnehmende dürfen zum Anfangsdatum der Aktivität das angegebene Höchstalter von 21 Jahren nicht überschritten haben. 218 Begleitpersonen sind Erwachsene, die die jungen Menschen begleiten, um dafür zu sorgen, dass sie wirksam lernen und dass ihr Schutz und ihre Sicherheit gewährleistet sind. 232 • Inwieweit ist das Projekt dazu geeignet, einen Beitrag zu den Programmdimensionen Inklusion und Vielfalt, ökologische Nachhaltigkeit, digitale Bildung und Teilhabe zu leisten • Inwieweit bezieht das Projekt neue Programmteilnehmer und weniger erfahrene Organisationen in das Erasmus+-Programm ein, die Erfahrung mit der Arbeit mit jungen Menschen mit geringeren Chancen nachweisen können Qualität der Projektkonzeption (Höchstpunktzahl 40 Punkte) • Das Projekt zeigt eine Übereinstimmung zwischen identifizierten Bedürfnissen, Projektzielen, Teilnehmerprofilen und vorgeschlagenen Aktivitäten; • Klarheit, Vollständigkeit und Qualität aller Projektphasen: eine auf die spezifischen Bedürfnisse der Teilnehmer zugeschnittene Vorbereitung, Unterstützung während der Reise, Durchführung der Aktivitäten und Nachbereitung; • inwieweit sind die Teilnehmer in alle Phasen der Aktivitäten eingebunden; • die Aktivitäten sind barrierefrei und inklusiv konzipiert. • Qualität der Vorkehrungen und der Unterstützung für den Reflexionsprozess, die Ermittlung und Dokumentation der Lernergebnisse der Teilnehmer sowie den Einsatz der Youthpass; • Angemessenheit und Wirksamkeit der vorgesehenen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Teilnehmer • Inwieweit beinhalten die Aktivitäten nachhaltige und umweltfreundliche Praktiken Qualität des Projektmanagements (Höchstpunktzahl 20 Punkte) • ist die Qualität der praktischen Regelungen, des Managements und der Unterstützungsangebote angemessen • Qualität der Zusammenarbeit und der Kommunikation mit anderen maßgeblichen Akteuren, sofern zutreffend • Qualität der Maßnahmen zur Bewertung der verschiedenen Phasen und Ergebnisse des Projekts • Eignung und Qualität von Maßnahmen zur Verbreitung der Projektergebnisse bei den teilnehmenden Organisationen und darüber hinaus 233 FINANZIERUNGSREGELN 219 https://www.eea.europa.eu/data-and-maps/indicators/energy-efficiency-and-specific-co2-emissions/energy-efficiency-and- specific-co2-9. 220 Der Fahrausweis wird speziell für die DiscoverEU-Inklusionsaktion bereitgestellt und ist für die Verwendung auf der entsprechenden Plattform vorgesehen. Der Fahrausweis ist 30 Tage lang gültig, wobei der Teilnehmende an jedem der sieben Reisetage von Mitternacht bis Mitternacht mit so vielen Zügen fahren kann, wie er möchte. Wie die anderen Tage verbracht werden, liegt im Ermessen des Teilnehmers. Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Reisekosten Fahrausweis: Anzahl der Fahrausweise für die Teilnehmer. Anzahl der Fahrausweise einer etwaigen Begleitperson (die dasselbe Verkehrsmittel wie die Teilnehmer benutzt). Die Teilnehmenden werden grundsätzlich mit dem Verkehrsträger reisen, der insgesamt die geringsten Treibhausgasemissionen verursacht219. Finanzierungsmechanismus: ▪ Zuschuss zu den tatsächlichen Kosten des Fahrausweises ▪ Zuschuss zu den Einheitskosten: in Fällen, in denen das Herkunftsland nicht direkt an das kontinentaleuropäische Bahnnetz angeschlossen ist und eine zusätzliche Reise mit anderen Verkehrsmitteln erforderlich ist, um das Land zu erreichen, in dem die Mobilität beginnt. ▪ Umweltfreundliches Reisen: Falls die Fahrausweis für sieben Reisetage220 innerhalb eines Monats Beitrag für die Nutzung anderer Verkehrsmittel, falls zutreffend Entfernung Umweltfreundliches Reisen Nicht umweltfreundliches Reisen 10–99 km 56 EUR 28 EUR 100– 499 km 285 EUR 211 EUR 500– 1999 km 417 EUR 309 EUR 2000– 2999 km 535 EUR 395 EUR 3000– 3999 km 785 EUR 580 EUR 4000– 7999 km 1188 EUR 1188 EUR 8000 km oder mehr 1735 EUR 1735 EUR https://www.eea.europa.eu/data-and-maps/indicators/energy-efficiency-and-specific-co2-emissions/energy-efficiency-and-specific-co2-9 https://www.eea.europa.eu/data-and-maps/indicators/energy-efficiency-and-specific-co2-emissions/energy-efficiency-and-specific-co2-9 234 Teilnehmer zusätzliche Reisen benötigen, um den Ort zu erreichen, an dem die Aktivität beginnt, haben sie ebenfalls Anspruch auf Reiseunterstützung, gegebenenfalls auch für „umweltfreundliches Reisen“. Organisatorische Unterstützung Unmittelbar mit der Durchführung der Mobilitätsaktivitäten verbundene Kosten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten Zuweisungsregel: nach Anzahl der Teilnehmenden, ohne Begleitpersonen. 125 EUR pro Teilnehmendem Individuelle Unterstützung Aufenthaltskosten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: je nach Dauer des Aufenthalts pro Teilnehmendem, einschließlich Begleitpersonen. 78 EUR pro Teilnehmer und Tag. Unterstützung für höchstens 21 Tage pro Teilnehmer. Inklusionsun- terstützung Kosten in Verbindung mit der Organisation von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmende mit geringeren Chancen. Begleitpersonen kommen nicht für eine Inklusionsunterstützung für Organisationen in Betracht. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: Nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen, ohne Begleitpersonen. 125 EUR pro Teilnehmendem 235 Zusätzliche Kosten, die unmittelbar mit Aufwendungen für Teilnehmende mit geringeren Chancen und ihre Begleitpersonen verbunden sind (einschließlich gerechtfertigter Aufenthalts- und Reisekosten, sofern für diese Teilnehmer keine Finanzhilfe in den Kategorien „Reisekosten“ und „individuelle Unterstützung“ beantragt wird). Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. 100 % der förderfähigen Kosten Außergewöhnliche Kosten Kosten für die Bereitstellung von Finanzsicherheiten, falls die nationale Agentur dies anfordert. Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen. Kosten für die Reservierung: In einigen Ländern ist es nicht möglich, ohne eine obligatorische Sitzplatzreservierung zu reisen. Es besteht die Möglichkeit, die Kosten für diese Reservierungen zusätzlich zum Fahrausweis zu übernehmen. Hohe Reisekosten von Teilnehmenden, einschließlich Begleitpersonen, die aufgrund der geografischen Abgelegenheit oder anderer Einschränkungen nicht mit der Standardkategorie „Reisekosten“ unterstützt werden können (z. B. wenn die Nutzung umweltfreundlicherer, Finanzsicherheiten: 80 % der förderfähigen Kosten Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen: 100 % der förderfähigen Kosten Kosten für die Reservierung: 100 % der förderfähigen Kosten für die Reservierung Hohe Reisekosten: 100 % der förderfähigen Kosten 236 kohlenstoffärmerer Verkehrsmittel zu hohen Reisekosten führt). Im Falle einer Bewilligung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten. Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Teure Reisen liegen dann vor, wenn die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten weniger als 70 % der Reisekosten der Teilnehmenden abdeckt. Im Falle einer Bewilligung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen den Zuschuss für nicht umweltfreundliche Reisen, nicht aber den Fahrausweis. 237 MOBILITÄT DES PERSONALS IM BEREICH SPORT Diese Aktion soll einen Beitrag zur Entwicklung von Sportorganisationen leisten, indem sie die Lernmobilität ihrer Mitarbeiter unterstützt. Im Rahmen ihrer Aktivitäten sollten die teilnehmenden Organisationen Inklusion und Vielfalt, ökologische Nachhaltigkeit, digitale Bildung sowie zivilgesellschaftliches Engagement und Teilhabe aktiv fördern. Dazu sollten sie die spezifischen Finanzierungsmöglichkeiten nutzen, die das Programm für diese Zwecke bietet, die Teilnehmenden sensibilisieren, bewährte Verfahren austauschen und ein geeignetes Konzept für ihre Aktivitäten wählen. Das allgemeine Ziel dieser Aktion besteht darin, dem Personal von Sportorganisationen, vor allem im Breitensport, die Möglichkeit zu geben, seine Kompetenzen und Qualifikationen zu verbessern und durch Lernmobilität über einen Auslandsaufenthalt neue Fähigkeiten zu erwerben; so kann es zum Aufbau von Kapazitäten und zur Entwicklung von Sportorganisationen beitragen. Diese Aktion unterstützt die berufliche Fortbildung von Coaches und anderen Mitarbeitern (bezahlte Mitarbeiter und Freiwillige) im Breitensport. Nicht im Breitensport tätiges Personal im Sportbereich, einschließlich Personen mit einer dualen Laufbahn im Sport und außerhalb des Sports, kann ebenfalls den Lerneffekt und den Wissenstransfer für Personal und Organisationen im Breitensport verbessern. Angebote für Lernmobilität für nicht im Breitensport tätiges Personal können unterstützt werden, wenn die Teilnahme dieses Personals dem Breitensport zugutekommen kann. Die Aktion trägt zu den Zielen des Arbeitsplans der EU für den Sport 2024-2027221 bei. Mit Mobilitätsprojekten im Bereich Sport wird insbesondere Folgendes angestrebt: - Schwerpunkt auf Breitensport, unter Berücksichtigung der wichtigen Rolle, die der Sport bei der Förderung von körperlicher Aktivität und gesunder Lebensweise, zwischenmenschlichen Beziehungen, sozialer Inklusion und Gleichberechtigung spielt - Entwicklung der europäischen Dimension im Sport und der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Lernmobilität im Sport - Aufbau der Kapazitäten von Basisorganisationen - Ausbau von Wissen und Know-how des Sportpersonals - Förderung gemeinsamer europäischer Werte durch Sport, Good Governance und Integrität im Sport, nachhaltige Entwicklung sowie allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen im und durch Sport - Förderung eines aktiven und umweltfreundlichen Lebensstils und eines aktiven Bürgersinns - Aufbau europäischer Netzwerke für Coaches und Sportfachkräfte 221 https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9771-2024-INIT/de/pdf. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9771-2024-INIT/de/pdf 238 HORIZONTALE PRIORITÄTEN Alle Mobilitätsprojekte sollten die folgenden, für das gesamte Programm Erasmus+ relevanten Dimensionen berücksichtigen: Inklusion und Vielfalt Mit dem Programm Erasmus+ sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion und Fairness bei allen Aktionen gefördert werden. Organisationen, die Unterstützung aus dem Programm erhalten, müssen sicherstellen, dass sie Teilnehmenden aus allen Verhältnissen Mobilitätsmöglichkeiten in inklusiver und gerechter Weise bieten. Bei der Auswahl von Teilnehmenden sollte sichergestellt werden, dass die Vorteile ihrer beruflichen Fortbildung gänzlich innerhalb der entsendenden Organisation übertragbar sind. Während der gesamten Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Mobilitätsaktivitäten sollten die entsendende und die aufnehmende Organisation die Teilnehmenden in wichtige Entscheidungen einbeziehen, um den größtmöglichen Nutzen und die größtmögliche Wirkung für jeden Teilnehmenden zu gewährleisten. Ökologische Nachhaltigkeit Ein Projekt sollte ein ökologisch nachhaltiges und verantwortungsvolles Verhalten bei den Teilnehmenden fördern und das Bewusstsein dafür schärfen, wie wichtig es ist, Maßnahmen zur Verringerung oder zum Ausgleich des ökologischen Fußabdrucks von Mobilitätsaktivitäten zu ergreifen. Ökologische Aspekte sollten bei der Konzeption und Durchführung eines Projekts berücksichtigt werden, beispielsweise durch die Integration nachhaltiger Praktiken wie die Entscheidung für wiederverwendbare oder umweltfreundliche Materialien, Abfallvermeidung und Recycling. Diese Grundsätze sollten in die Vorbereitung und Durchführung aller Programmaktivitäten einfließen, insbesondere durch die Nutzung spezifischer finanzieller Unterstützung durch das Programm zur Förderung nachhaltiger Verkehrsmittel. Digitaler Wandel Das Programm Erasmus+ unterstützt alle teilnehmenden Organisationen dabei, digitale Instrumente und Lernmethoden in ihre Arbeit zu integrieren und so ihre physischen Aktivitäten zu ergänzen, die Zusammenarbeit zwischen Partnerorganisationen zu verbessern und die Qualität der Aktivitäten zu steigern. Teilhabe am demokratischen Leben Das Programm soll den Teilnehmern helfen, sich mit den Vorteilen eines aktiven Bürgersinns und der Teilhabe am demokratischen Leben vertraut zu machen. Die geförderten Mobilitätsaktivitäten sollten die partizipatorischen Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen der Zivilgesellschaft sowie die Entwicklung von sozialen und interkulturellen Kompetenzen, kritischem Denken und Medienkompetenz stärken. Die Projekte sollten, wo immer möglich, die Teilhabe am demokratischen Leben und das soziale und zivilgesellschaftliche Engagement durch formale oder nichtformale Lernaktivitäten fördern. Sie sollten das Verständnis für die Europäische Union und die gemeinsamen europäischen Werte entwickeln oder verbessern, darunter die Achtung demokratischer Grundsätze, die Menschenwürde, die Einheit und Vielfalt, den interkulturellen Dialog sowie das gesellschaftliche, kulturelle und historische Erbe Europas. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Die antragstellende Organisation ist der Hauptakteur in einem Projekt der Leitaktion 1. Der Antragsteller verfasst den Antrag und reicht ihn ein, unterzeichnet die Finanzhilfevereinbarung mit der nationalen Erasmus+-Agentur, führt die Mobilitätsaktivitäten durch und erstattet der nationalen Erasmus+-Agentur Bericht. Bei beiden Arten von 239 unterstützten Aktivitäten handelt es sich um Outgoing-Mobilität. Das bedeutet, dass die antragstellende Organisation als entsendende Organisation fungiert: Sie wählt Teilnehmer aus und schickt sie zu einer aufnehmenden Organisation im Ausland. Ein Projekt kann eine oder mehrere Aktivitäten umfassen. Die Aktivitäten können kombiniert werden, und zwar je nach den Zielen des Projekts und den Bedürfnissen der teilnehmenden Organisation(en) und der Teilnehmenden selbst. Ein Projekt umfasst vier Phasen: Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung. ▪ Planung (Festlegung der Bedürfnisse, Ziele, Lernergebnisse, Aktivitätsformate, Erarbeitung des strukturierten Arbeitsprogramms, eines Zeitplans für die Lernaktivitäten, einer klaren Methodik usw.); ▪ Vorbereitung (Regelung praktischer Angelegenheiten, Auswahl der Teilnehmenden, sprachliche, interkulturelle, lern- und aufgabenbezogene Vorbereitung der Teilnehmenden vor der Abreise, virtuelle Vorbereitungstreffen usw.) der Schutz und die Sicherheit der Teilnehmenden sollten angemessen berücksichtigt werden, und es sollten alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung und Verringerung von Risiken vorgesehen werden; ▪ Durchführung der Lernaktivitäten; ▪ Nachbereitung (Bewertung der Aktivitäten, Ermittlung und Dokumentation der von den Teilnehmenden erzielten geplanten Lernergebnisse sowie Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse, virtuelle Nachbereitungstreffen). AKTIVITÄTEN Die folgenden Aktivitäten werden unterstützt: - Job Shadowing/Hospitationen und Beobachtungsphasen (2–14 Tage) - Coaching- oder Schulungstätigkeit (7-45 Tage) Bei Job Shadowing/Hospitationen können die Teilnehmenden einen gewissen Zeitraum (2–14 Tage) bei einer Gasteinrichtung in einem anderen Land verbringen, um durch Beobachtung und Interaktion mit Fachkollegen, Coaches, Freiwilligen oder anderen Angehörigen des Personals bei ihrer täglichen Arbeit in der Gasteinrichtung neue Praktiken zu erlernen und neue Ideen zu sammeln. Bei Coaching- oder Schulungstätigkeiten können die Teilnehmenden für einen gewissen Zeitraum (7-45 Tage) in einer aufnehmenden Organisation in einem anderen Land eine Coachingtätigkeit ausüben oder Schulungen für Lernende anbieten, um durch die Erfüllung ihrer Aufgaben und den Austausch mit Fachkollegen zu lernen. Dies trägt zum Kapazitätsaufbau von im Breitensport tätigen Organisationen bei. Die Aktivitäten dürfen nicht auf Gewinn ausgerichtet sein. Zusätzlich zur physischen Mobilität können alle Mobilitätsaktivitäten für Personal mit virtuellen Lernaktivitäten kombiniert werden. Die oben angegebene Mindest- und Höchstdauer gilt für die Komponente der physischen Mobilität. Bei jeder Aktivität können Personen, die Teilnehmende mit geringeren Chancen begleiten, zusätzliche Unterstützung erhalten. Begleitpersonen können während der gesamten Dauer oder eines Teils der Dauer der Aktivität unterstützt werden. 240 Die Teilnahme an (bezahlten oder unbezahlten) Kursen ist keine förderfähige Aktivität für die Personalmobilität im Sportbereich. Vorbereitende Besuche Mit vorbereitenden Besuchen soll für eine hohe Qualität der Aktivitäten gesorgt werden, indem Verwaltungsvereinbarungen ermöglicht und ausgearbeitet werden und Vertrauen und Verständnis sowie eine solide Partnerschaft zwischen den beteiligten Organisationen und Personen aufgebaut werden. Organisationen können vor der Mobilitätsaktivität einen vorbereitenden Besuch bei dem aufnehmenden Partner arrangieren. Vorbereitende Besuche sind keine eigenständige Aktivität, sondern eine unterstützende Maßnahme für die Mobilität von Personal. Jeder vorbereitende Besuch muss klar begründet sein und dazu dienen, den Umfang und die Qualität der Mobilitätsaktivitäten zu verbessern. So können vorbereitende Besuche organisiert werden, um die Zusammenarbeit mit einer neuen Partnerorganisation aufzunehmen oder längere Mobilitätsaktivitäten vorzubereiten. Vorbereitende Besuche können für beide Arten von Personalmobilität organisiert werden. Förderkriterien Wer ist antragsberechtigt? Als teilnehmende Organisation kommen in Betracht: • eine öffentliche oder private Organisation, die im Bereich Sport und körperliche Aktivität tätig ist und Sport und körperliche Aktivitäten an der Basis organisiert (z. B. eine gemeinnützige Organisation, eine lokale Behörde, ein Sportverein) • eine nicht im Breitensport tätige Organisation, wenn die Teilnahme ihres Personals dem Breitensport zugutekommt (z. B. eine internationale Organisation oder ein nationaler Sportverband) Antragstellende Organisationen müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Wo ist der Antrag zu stellen? Der Antrag wird bei der nationalen Agentur in dem Land eingereicht, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Finanzhilfeantrag bis zu folgenden Terminen einreichen: 12. Februar, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) Möglichkeit einer weiteren Runde: Die nationalen Agenturen können beschließen, eine weitere Runde vorzusehen. Die nationalen Agenturen informieren die Antragsteller auf ihrer Website über das Vorsehen einer weiteren Runde. Wird eine weitere Runde organisiert, müssen die Antragsteller ihren Antrag bis zum 1. Oktober, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), einreichen. Projektbeginn Die Projekte beginnen zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember desselben Jahres. Wird eine fakultative Runde eröffnet, beginnen die Projekte zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai des Folgejahres. 241 Wie ist der Antrag zu stellen? Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. Projektdauer 3 bis 18 Monate. Anzahl der Anträge Eine Organisation kann pro Auswahlrunde nur einen Antrag einreichen. Organisationen, die im Rahmen der ersten Antragsrunde eine Finanzhilfe für ein Projekt erhalten, können keinen Antrag für die zweite Runde derselben Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einreichen. Dauer der Aktivitäten Job Shadowing/Hospitationen und Beobachtungsphasen: 2–14 aufeinanderfolgende Tage (ohne Reisetage) Coaching- oder Schulungstätigkeit: 7-45 aufeinanderfolgende Tage (ohne Reisetage) Förderfähige Teilnehmende • Coaches und andere Sportfachkräfte, die in Sportorganisationen an der Basis tätig sind • Nicht im Breitensport tätiges Personal, einschließlich Personal, das eine Doppelkarriere oder eine sportfremde Karriere verfolgt, wenn die Teilnahme dieses Personals dem Breitensport zugutekommen kann • Freiwillige (mit Ausnahme von Coaches) in Sportorganisationen Die Teilnehmenden müssen bei der entsendenden Organisation tätig sein oder regelmäßig mit ihr zusammenarbeiten, um die Durchführung ihrer Kernaktivitäten zu unterstützen. In allen Fällen müssen die Aufgaben, die den Teilnehmenden mit der entsendenden Organisation verbinden, so dokumentiert sein, dass die nationale Agentur diese Verbindung überprüfen kann (z. B. mit einem Arbeits- oder Freiwilligenvertrag, einer Aufgabenbeschreibung oder einem ähnlichen Dokument). Die Teilnehmenden können nicht als Sportler an Mobilitätsaktivitäten teilnehmen. Anzahl der Teilnehmenden Höchstens 10 Teilnehmende pro Projekt Teilnehmende an vorbereitenden Besuchen und Personen, die Teilnehmende mit geringeren Chancen begleiten, werden bei der Höchstzahl von zehn Teilnehmenden nicht mitgezählt. Ort der Aktivitäten Die Aktivitäten müssen im Ausland stattfinden, und zwar entweder in einem EU- Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Jede Aktivität muss in nur einem Land stattfinden. 242 Mindestanforderungen an vorbereitende Besuche Ort(e) der Aktivität Vorbereitende Besuche finden im Land der aufnehmenden Organisation vor Beginn der Aktivität statt. Förderfähige Teilnehmende Vertreter der teilnehmenden Organisationen, die an der Hauptaktivität teilnehmen. Vorbereitende Besuche können von Mitarbeitern durchgeführt werden, die direkt an der Organisation des Projekts beteiligt sind, oder von Mitarbeitern, die an der Mobilität teilnehmen. ZUSCHLAGSKRITERIEN Die eingereichten Anträge werden bewertet, indem auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien und Punktzahlen eine Wertung mit insgesamt 100 möglichen Punkten vorgenommen wird. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen: • mindestens 60 von insgesamt 100 Punkten und • mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl bei jedem der drei nachstehenden Zuschlagskriterien Relevanz und Wirkung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit • ist der Projektvorschlag für den Breitensport relevant • Der Projektvorschlag ist relevant für • die Ziele der Aktion • die Bedürfnisse und die Entwicklung der antragstellenden Organisation • die Bedürfnisse und die Entwicklung des teilnehmenden Personals • Der Projektvorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. • Inwieweit ist das Projekt geeignet, • das teilnehmende Personal zu hochwertigen Lernergebnissen zu führen • die Arbeitsmethoden der teilnehmenden Organisationen zu verstärken oder umzugestalten und ihre Qualität, Kapazität und Innovationskraft zu steigern • eine potenzielle Wirkung auf die teilnehmenden Organisationen und das Personal während und nach der Projektlaufzeit zu entfalten • Inwieweit sind durch das Projekt konkrete Lernergebnisse definiert • Inwieweit bezieht das Projekt neue Programmteilnehmende und weniger erfahrene Organisationen in die Aktion ein 243 Qualität – Konzeption und Durchführung des Projekts (Höchstpunktzahl 40 Punkte) Inwieweit • tragen die Ziele des vorgeschlagenen Projekts den Bedürfnissen der antragstellenden Organisation und ihres Personals klar und konkret Rechnung • ist die Qualität der praktischen Regelungen, des Managements und der Unterstützungsangebote angemessen • werden ökologisch nachhaltige und verantwortungsvolle Praktiken in das Projekt integriert • werden digitale Instrumente und Lernmethoden in das Projekt integriert, um die physischen Mobilitätsaktivitäten zu ergänzen und die Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen zu verbessern • sind die Aktivitäten barrierefrei und inklusiv gestaltet und stehen Teilnehmenden mit geringeren Chancen offen • besteht eine ausgewogene Repräsentation der Teilnehmenden nach Geschlecht • wird in Bezug auf das Personal von Nicht-Basisorganisationen klar erklärt, wie die Teilnahme dieser Personen dem Breitensport zugutekommt Qualität der Nachbereitungsaktionen (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit • hat der Antragsteller konkrete und logische Schritte vorgeschlagen, um die Ergebnisse seiner Mobilitätsaktivitäten in die reguläre Arbeit der Organisation zu integrieren • hat der Antragsteller konkrete und wirksame Schritte vorgeschlagen, um die Projektergebnisse innerhalb der antragstellenden Organisation bekannt zu machen, sie an andere Organisationen und die Öffentlichkeit weiterzugeben und öffentlich auf die Finanzierung durch die Europäische Union hinzuweisen 244 Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Organisatorische Unterstützung Unmittelbar mit der Durchführung von Mobilitätsaktivitäten, die nicht unter andere Kostenkategorien fallen, zusammenhängende Kosten. Beispielsweise Vorbereitung, Mentoring, Überwachung und Unterstützung der Teilnehmenden während der Mobilität, Dienste, Werkzeuge und Ausrüstung, die für die Projektdurchführung erforderlich sind, virtuelle Komponenten in gemischten Aktivitäten, Austausch von Ergebnissen und Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Finanzierung durch die Europäische Union. Die organisatorische Unterstützung deckt die Kosten ab, die sowohl den entsendenden als auch den aufnehmenden Organisationen entstehen. Die Aufteilung der erhaltenen Finanzhilfe wird zwischen den beiden Organisationen vereinbart. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach Anzahl der Teilnehmenden, ohne Begleitpersonen. 350 EUR pro Teilnehmendem Reisekosten Zuschuss zu den Kosten, die den Teilnehmenden, einschließlich der Begleitpersonen, für die Reise von ihrem Herkunftsort zum Ort der jeweiligen Aktivität und zurück entstehen. Generell gilt die Regel, dass Teilnehmende bei einer Strecke von weniger als 500 km mit emissionsarmen Verkehrsmitteln reisen. Bei einer Strecke von mehr als 500 km wird den Teilnehmenden nachdrücklich empfohlen, eine Kombination verschiedener Verkehrsmittel zu nutzen, um ihre Reise nachhaltiger zu gestalten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Entfernung und Anzahl der Personen. Entfernung Umweltfreundliches Reisen Nicht umweltfreundliches Reisen 10–99 km 56 EUR 28 EUR 100– 499 km 285 EUR 211 EUR 500– 1999 km 417 EUR 309 EUR 2000– 2999 km 535 EUR 395 EUR 3000– 3999 km 785 EUR 580 EUR 4000– 7999 km 1188 EUR 1188 EUR 8000 km oder mehr 1735 EUR 1735 EUR 245 222 Beispiel: Wenn eine Person aus Madrid (Spanien) an einer Aktivität in Rom (Italien) teilnimmt, sind folgende Schritte durchzuführen: Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1 365,28 km) und anschließend Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1 999 km). 223 https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de. 224 Ländergruppe 1: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden Ländergruppe 2: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern Ländergruppe 3: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn Der Antragsteller muss die Entfernung zwischen dem Herkunftsort und dem Ort der Aktivität222 mithilfe des Entfernungsrechners der Europäischen Kommission223 angeben. Individuelle Unterstützung Aufenthaltskosten der Teilnehmenden und Begleitpersonen während der Aktivität. Falls erforderlich: Aufenthaltskosten sind für die Reisezeit vor und nach der Aktivität förderfähig, wobei für Teilnehmende und Begleitpersonen, die den Reisekostenzuschuss für nicht umweltfreundliches Reisen erhalten, höchstens zwei Reisetage und für diejenigen, die den Zuschuss für umweltfreundliches Reisen erhalten, höchstens sechs Reisetage vorgesehen sind. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: Auf der Grundlage der Aufenthaltsdauer je Teilnehmendem, Begleitperson und Aufnahmeland224 Ländergruppe 1: 107-191 EUR Ländergruppe 2: 95-169 EUR Ländergruppe 3: 84-148 EUR Dabei handelt es sich um Grundbeträge pro Aktivitätstag. Jede nationale Agentur beschließt die genauen Grundbeträge innerhalb der zulässigen Spannen. Der Grundbetrag ist bis zum 14. Tag der Aktivität zu zahlen. Ab dem 15. Tag der Aktivität entspricht der zu zahlende Satz 70 % des Grundbetrags. Die zu zahlenden Sätze werden auf den nächsten ganzen Euro gerundet. Inklusionsunterstützung Inklusionsunterstützung für Organisationen: Kosten in Verbindung mit der Organisation von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmende mit geringeren Chancen. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen, ohne Begleitpersonen 125 EUR pro Teilnehmendem Inklusionsunterstützung für Teilnehmer: Zusätzliche Kosten, die unmittelbar mit Aufwendungen für Teilnehmende mit geringeren Chancen und ihre Begleitpersonen verbunden sind (einschließlich gerechtfertigter Aufenthalts- und Reisekosten, sofern für diese 100 % der förderfähigen Kosten https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de 246 Teilnehmer keine Finanzhilfe in den Kategorien „Reisekosten“ und „individuelle Unterstützung“ beantragt wird). Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Unterstützung vorbereitender Besuche Kosten in Verbindung mit der Durchführung des vorbereitenden Besuchs, einschließlich Reise- und Aufenthaltskosten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. 680 EUR pro Teilnehmendem, höchstens jedoch zwei Teilnehmende pro vorbereitendem Besuch. Sprachliche Unterstützung Kosten für die Bereitstellung von Sprachlernmaterial und Schulungen für Teilnehmende, die ihre Kenntnis der Sprache verbessern müssen, die sie während der Aktivität für das Coaching oder die Schulungen verwenden. Sprachliche Unterstützung ist für Teilnehmende an folgenden Arten von Aktivitäten förderfähig: Job Shadowing und Hospitationen sowie Coaching- und Schulungstätigkeit. Die Unterstützung ist nur dann zu zahlen, wenn Teilnehmende die Online-Sprachunterstützung nicht in Anspruch nehmen können, weil die gewünschte Sprache oder das gewünschte Niveau nicht verfügbar ist oder weil für Teilnehmende mit geringeren Chancen besondere Hindernisse bestehen. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden 150 EUR pro Teilnehmendem Außergewöhnliche Kosten Kosten für die Bereitstellung von Finanzsicherheiten, falls die nationale Agentur dies anfordert. Hohe Reisekosten der Teilnehmenden und ihrer Begleitpersonen, die aufgrund geografischer Abgelegenheit oder anderer Einschränkungen nicht mit dem regulären Zuschuss für „Reisekosten“ unterstützt werden können. Im Falle einer Bewilligung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen die Finanzsicherheiten: 80 % der förderfähigen Kosten Hohe Reisekosten: 80 % der förderfähigen Kosten Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche 247 Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten. Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen. Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Teure Reisen liegen dann vor, wenn die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten weniger als 70 % der Reisekosten der Teilnehmenden abdeckt. Bescheinigungen: 100 % der förderfähigen Kosten 248 VIRTUELLER ERASMUS+-AUSTAUSCH Projekte des virtuellen Austauschs bestehen aus Online-Aktivitäten zur Förderung des interkulturellen Dialogs und der Entwicklung von Soft Skills. Sie ermöglichen jedem jungen Menschen den Zugang zu einer qualitativ hochwertigen internationalen und kulturübergreifenden Bildung ohne physische Mobilität. Auch wenn virtuelle Debatten oder Schulungen die Vorteile der physischen Mobilität nicht vollständig ersetzen können, sollten die Teilnehmenden an virtuellen Austauschprogrammen einige der Vorteile internationaler Bildungserfahrungen nutzen können. Digitale Plattformen sind ein wertvolles Instrument, um den durch die COVID-19-Pandemie verursachten globalen Mobilitätseinschränkungen teilweise zu begegnen. Der virtuelle Austausch trägt auch zur Verbreitung der europäischen Werte bei. Darüber hinaus kann er in einigen Fällen zu Ideen anregen und den Boden für einen künftigen physischen Austausch ebnen, der nicht im Rahmen dieser Aktion finanziert wird. Ein virtueller Austausch im Bereich Hochschulbildung und im Jugendbereich findet in kleinen Gruppen und immer unter der Moderation eines geschulten Betreuers statt. Er sollte leicht in Jugendprojekte (nichtformale Bildung) oder Hochschulkurse integriert werden können. Der virtuelle Austausch kann sich an Teilnehmer aus beiden Sektoren richten, auch wenn je nach Projekt nur Teilnehmer aus einem der beiden Sektoren oder aus beiden Sektoren beteiligt sein können. An allen Projekten im Rahmen dieser Aufforderung sind Organisationen und Teilnehmende in förderfähigen Regionen sowohl aus den EU-Mitgliedstaaten und den mit dem Programm assoziierten Drittländern als auch aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern beteiligt. ZIELE DER AKTION Die Aktion soll: ▪ den interkulturellen Dialog mit nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern fördern und durch Online- Interaktionen zwischen den Menschen auf Basis digitaler, jugendgerechter Technologien die Toleranz verbessern; ▪ verschiedene Arten des virtuellen Austauschs als Ergänzung zur physischen Mobilität im Rahmen von Erasmus+ fördern, damit mehr junge Menschen von interkulturellen und internationalen Erfahrungen profitieren können; ▪ das kritische Denken und die Medienkompetenz, vor allem im Zusammenhang mit der Nutzung von Internet und sozialen Medien fördern, um die Diskriminierung, Indoktrinierung, Polarisierung und gewalttätige Spaltung zu bekämpfen; ▪ die digitalen Kompetenzen und „Soft Skills“225 von Schülerinnen und Schülern, jungen Menschen und Jugendarbeitern226 fördern, einschließlich der Anwendung von Fremdsprachen und Teamarbeit, insbesondere zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit; ▪ die politische Bildung und die gemeinsamen Werte Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung durch Bildung fördern; ▪ die Jugenddimension in den Beziehungen der EU zu Drittländern stärken. THEMENBEREICHE/SPEZIFISCHE ZIELE Die virtuellen Austausche sollten im Rahmen eines der folgenden Themenbereiche organisiert werden, die den Prioritäten des Programms Erasmus+ entsprechen: ▪ Inklusion und Vielfalt ▪ Digitaler Wandel ▪ Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels 225 Zu den Soft Skills gehören die Fähigkeit, kritisch zu denken, neugierig und kreativ zu sein, Initiative zu ergreifen, Probleme zu lösen und kollaborativ zu arbeiten, in einem multikulturellen und interdisziplinären Umfeld effizient zu kommunizieren, sich dem Kontext anzupassen und mit Stress und Unsicherheit zurechtzukommen. Diese Fähigkeiten sind Teil der Schlüsselkompetenzen, wie sie in der Empfehlung des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (ABl. C 189 vom 4.6.2018, S. 1) dargelegt sind. 226 Jugendarbeiter sind Personen, die ehren- oder hauptamtlich im Bereich des nichtformalen Lernens tätig sind und junge Menschen in ihrer persönlichen sozialen/bildungsbezogenen Entwicklung und beruflichen Fortbildung unterstützen. 249 ▪ Teilhabe am demokratischen Leben, gemeinsame Werte und bürgerschaftliches Engagement Da es sich bei den virtuellen Austauschen um eine Bottom-up-Initiative handelt, steht es den teilnehmenden Organisationen innerhalb dieses breiten Rahmens frei, die Themen auszuwählen, auf die sie sich konzentrieren wollen. Die Vorschläge müssen jedoch die erwarteten Auswirkungen in Bezug auf eines oder mehrere der oben genannten Ziele darlegen (siehe auch den Abschnitt „Erwartete Wirkung“ weiter unten). Je nach Projektumfang und -thema sollten geschlechtsspezifische Aspekte berücksichtigt werden (z. B. durch die Einführung von Gleichstellungsfragen in die Schulungsmaßnahmen). Ein besonderes Augenmerk muss auf die Eingliederung von sozial und wirtschaftlich schwachen Menschen und von Personen, die nicht in der Lage sind, einen Antrag auf physische Mobilität zu stellen, gelenkt werden. AKTIVITÄTEN Die Projekte werden auf der Grundlage von Arbeitsplänen finanziert, die Online-Kooperationsaktivitäten umfassen, darunter: ▪ Online-Diskussionen zwischen jungen Menschen von Jugendorganisationen aus verschiedenen Ländern im Rahmen von Jugendprojekten. In diesem Kontext könnten auch Rollenspielsimulationen durchgeführt werden; ▪ Schulungen für Jugendbetreuer, die ein virtuelles Austauschprojekt mit Kollegen aus anderen Ländern entwickeln möchten; ▪ Online-Diskussionen zwischen Studierenden von Hochschuleinrichtungen in verschiedenen Ländern als Teil des Hochschulstudiums; ▪ Schulungen für Universitätsprofessoren/-personal, die ein virtuelles Austauschprojekt mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Ländern entwickeln möchten; ▪ interaktive offene Online-Kurse, die herkömmliche Kursmaterialien wie gefilmte Vorlesungen, Lesestoff und Aufgabenstellungen enthalten (wie die bekannten MOOCs, Massive Open Online Courses, aber mit dem Schwerpunkt auf interaktiven Benutzerforen in kleinen Gruppen, um die Interaktion zwischen Studierenden, Professoren, Lehrkräften, jungen Menschen und Jugendarbeitern zu fördern). EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Alle virtuellen Austauschprojekte müssen folgende Anforderungen erfüllen: ▪ sie werden von geschulten Betreuern moderiert; ▪ sie sind aus Sicht der Teilnehmenden und Organisatoren sicher und schützen diese unter vollumfänglicher Einhaltung der EU-Datenschutzvorschriften227; ▪ Virtuelle Austauschaktivitäten müssen fest in den Jugend- und Hochschulsektor eingebettet sein und der Online- und Offline-Kultur junger Menschen in den teilnehmenden Ländern entsprechen; ▪ sie sind offen und zugänglich auf der Ebene der Benutzererfahrung und der Interaktion. Die Registrierung und die Interaktion mit Gleichaltrigen, Betreuern, Verwaltungsmitarbeitern und anderen Beteiligten sollte unkompliziert und einfach sein; ▪ sie sind hauptsächlich synchron, mit möglichen asynchronen Komponenten (z. B. Lesungen, Videos); ▪ schließlich müssen sie eine Methode zur Anerkennung der Teilnahme und der Lernergebnisse der jungen Menschen am Ende des Austauschs vorsehen. Die teilnehmenden Organisationen müssen virtuelle Austausche für Personen im Alter von 13 bis 30 Jahren organisieren. Wenn Personen unter 18 Jahren an einem Projekt teilnehmen, müssen die teilnehmenden Organisationen vorab die Genehmigung der Eltern oder der sonstigen gesetzlichen Vertreter einholen. Die einzelnen Teilnehmer müssen in den Ländern der Organisationen ansässig sein, die am Projekt beteiligt sind. Für die Durchführung ihrer Aktivitäten sollten die Projekte so weit wie möglich auf bestehende Instrumente und Plattformen zurückgreifen. 227 https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection/eu-data-protection-rules_de. https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection/eu-data-protection-rules_de 250 FÖRDERKRITERIEN Um für eine Erasmus+-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für Erasmus+-Lehrkräfteakademien die folgenden Kriterien erfüllen: Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?) Die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) müssen Rechtsträger (öffentliche oder private Einrichtungen) sein und können unter folgende Kategorien fallen: • Einrichtungen, die im Bereich Hochschulbildung oder Jugend (nichtformale Bildung) tätig sind, • Jugendorganisationen228, • Hochschuleinrichtungen, Vereinigungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen sowie rechtlich anerkannte nationale oder internationale Rektoren-, Lehrer- oder Studierendenorganisationen Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) müssen in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h. • in einem EU-Mitgliedstaat, • in einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder • einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland aus einer förderfähigen Region. Die förderfähigen Regionen im Rahmen dieser Aktion sind die Regionen 1, 2229, 3 und 9 (siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens). Bei der koordinierenden Organisation muss es sich um eine Jugendorganisation oder Hochschuleinrichtung handeln, die rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig ist. Die koordinierende Organisation stellt den Antrag im Namen aller am Projekt beteiligten Organisationen. Es kann sich nicht um eine verbundene Stelle handeln. Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können nicht Koordinatoren sein. Andere Stellen können in anderen Rollen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner. Ausnahme: Organisationen aus Belarus und Russland sind zur Teilnahme als assoziierte Partner an dieser Aktion nicht berechtigt. 228 D. h. jede öffentliche oder private Organisation, die mit jungen Menschen außerhalb formaler Lernkontexte arbeitet. Beispiele: gemeinnützige Organisationen, Verbände, NRO (einschließlich europäischer Jugend-NRO), nationale Jugendräte, lokale, regionale oder nationale Behörden, Bildungs- oder Forschungseinrichtungen, Stiftungen. 229 Organisationen aus Belarus sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. 251 Zusammensetzung von Konsortien (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen) Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens sechs Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt: • Mindestens sechs unabhängige Stellen (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) aus sechs verschiedenen förderfähigen Ländern. • Es müssen mindestens drei Hochschuleinrichtungen oder Jugendorganisationen aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern sowie drei Hochschuleinrichtungen oder Jugendorganisationen aus drei verschiedenen förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern sein, die derselben förderfähigen Region angehören. • Organisationen aus verschiedenen förderfähigen Regionen können nicht an demselben Projekt teilnehmen. Regionenübergreifende Projekte sind nicht förderfähig. • Die Anzahl der Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern darf nicht höher sein als die Anzahl der Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Nur Begünstigte (keine verbundenen Stellen) zählen für die Zusammensetzung des Konsortiums mit dazu. Assoziierte Partner zählen bei der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in den Ländern der teilnehmenden Organisationen durchgeführt werden. Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) der EU. Kennnummern der Aufforderung: • ERASMUS-EDU-2026-VIRT-EXCH-SSA – Virtueller Erasmus+-Austausch in Subsahara-Afrika • ERASMUS-EDU-2026-VIRT-EXCH-WB – Virtueller Erasmus+-Austausch in Ländern des Westbalkans • ERASMUS-EDU-2026-VIRT-EXCH-SMC – Virtueller Erasmus+-Austausch in Länder des südlichen Mittelmeerraums • ERASMUS-EDU-2026-VIRT-EXCH-NE – Virtueller Erasmus+-Austausch in Ländern der Östlichen Nachbarschaft Bevor Sie sich bewerben, lesen Sie bitte die entsprechenden häufig gestellten Fragen im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) der EU. Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 26. März 2026 um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. 252 ZUSCHLAGSKRITERIEN Relevanz (Höchstpunktzahl 30 Punkte) ▪ Verbindung zu Zielen und Themenbereichen: Der Antrag ist für die gewählten allgemeinen und spezifischen Ziele der Aufforderung relevant. Er steht im Einklang mit den Anforderungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und wird klar erläutert. Der Antrag bezieht sich auf einen der für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen festgelegten Themenbereiche. ▪ Bedarfsanalyse: Der Antrag stützt sich auf eine angemessene Analyse der Herausforderungen und Bedürfnisse. Die unterschiedlichen Bedürfnisse der verschiedenen Partner wurden ermittelt und werden gut berücksichtigt. ▪ Aktivitäten: Der virtuelle Austausch ist klar definiert, fördert den interkulturellen Dialog und die Entwicklung von Soft Skills und trägt in erster Linie zur bildungsbezogenen, persönlichen oder beruflichen Entwicklung von Teilnehmenden aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern bei. Die vorgeschlagenen Aktivitäten haben das Potenzial, gegenseitiges Vertrauen aufzubauen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu verbessern. Die Wirksamkeit des vorgeschlagenen Konzepts des virtuellen Austauschs wird nachgewiesen. ▪ Werte der EU: Der Antrag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. ▪ Qualität der Projekt- konzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) ▪ Kohärenz: Die Projektkonzeption gewährleistet insgesamt eine Übereinstimmung zwischen Projektzielen, Methoden, Aktivitäten und dem vorgeschlagenen Finanzrahmen. Der Antrag enthält ein kohärentes, realistisches und umfassendes Paket von Aktivitäten, die geeignet sind, den ermittelten Bedürfnissen zu entsprechen und zu den erwarteten Ergebnissen zu führen. ▪ Methodik: Der Vorschlag zeichnet sich durch Qualität und Durchführbarkeit der vorgeschlagenen Methodik und ihre Eignung zur Deckung der ermittelten Bedürfnisse aus, einschließlich der unterschiedlichen Bedürfnisse der verschiedenen Partner. Es wurde ein klares Konzept entwickelt, wie diese unterschiedlichen Bedürfnisse bewältigt werden sollen. Der gewählte pädagogische Ansatz bzw. die gewählten pädagogischen Ansätze entspricht/entsprechen ebenfalls diesen unterschiedlichen Bedürfnissen. ▪ Lernergebnisse: Lernergebnisse werden bewertet und anerkannt (z. B. Youthpass). Die Lernergebnisse werden vor jeder virtuellen Austauschaktivität klar definiert und nach jeder Aktivität gemessen, die Fortschritte aufgezeichnet und die Leistungen anerkannt. ▪ Finanzrahmen: Der Finanzrahmen zeigt Kosteneffizienz und ein gutes Preis- Leistungs-Verhältnis. Es besteht Kohärenz zwischen den Aufgaben, Rollen und den den Partnern zugewiesenen Finanzmitteln. Die Regelungen für die Finanzverwaltung sind klar und angemessen. ▪ Bewertung: Spezifische Maßnahmen zur Bewertung von Prozessen und Ergebnissen (Leistungsindikatoren und Mittel zur Überprüfung) gewährleisten eine hervorragende Durchführung des Projekts. Es gibt einen klaren Qualitätssicherungsplan, der auch das Projektmanagement angemessen abdeckt. Die Überwachungsstrategie umfasst die Identifizierung von Risiken und einen Aktionsplan zu deren Begrenzung. 253 Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) ▪ Zusammensetzung: Die Partnerschaft kann die volle Verwirklichung der Projektziele gewährleisten. Das Konsortium verfügt über alle erforderlichen Fähigkeiten, Fachkenntnisse und Erfahrungen in den vom Projekt abgedeckten Bereichen. Eine angemessene Aufteilung der Zeit und des Inputs auf die Partner ist gewährleistet. Die Fähigkeiten und Kompetenzen der Partnerschaft sind komplementär. ▪ Engagement: Alle teilnehmenden Organisationen engagieren sich entsprechend ihren jeweiligen Fähigkeiten und spezifischen fachlichen Kompetenzen. ▪ Zusammenarbeit: Die Kooperationsvereinbarungen sind ausgewogen. Es werden wirksame Mechanismen vorgeschlagen, um die Abstimmung, Entscheidungsfindung und Kommunikation der teilnehmenden Organisationen, der Interessenträger und sonstiger maßgeblicher Akteure sicherzustellen. Wirkung (Höchstpunktzahl 20 Punkte) ▪ Verbreitung: Eine klare Sensibilisierungs-, Verbreitungs- und Kommunikationsstrategie gewährleistet, dass die betroffenen Zielgruppen sowie die allgemeinen Interessengruppen und die Öffentlichkeit während der Laufzeit des Projekts erreicht werden. Diese Strategie umfasst Pläne für die Zugänglichmachung aller produzierten Materialien durch offene Lizenzen. ▪ Nutzung der Projektergebnisse: Der Antrag zeigt, dass der gewählte Ansatz des virtuellen Austauschs erfolgreich verbreitet werden kann, dass er eine größere Wirkung erzielt und den systemischen Wandel beeinflusst. Der Ansatz in Bezug auf die Nutzung der Projektergebnisse ist klar beschrieben und die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verwertung der Projektergebnisse sind potenziell wirksam. ▪ Wirkung: Die vorhersehbare Wirkung, insbesondere für die identifizierten Zielgruppen, ist klar definiert und es sind Maßnahmen vorgesehen, die sicherstellen, dass die Wirkung erreicht und bewertet werden kann. Die Ergebnisse der Aktivitäten sind wahrscheinlich erheblich. Die Projektergebnisse haben das Potenzial, langfristige Veränderungen, Verbesserungen oder Entwicklungen zum Nutzen der betroffenen Zielgruppen und Systeme zu unterstützen. Im Antrag wird auch erklärt, wie die Auswirkungen des Lernens (Lernergebnisse) durch den virtuellen Austausch bewertet werden sollen, um (datengestützte) Empfehlungen zur Verbesserung des Lehrens und Lernens im virtuellen Austausch über das Projekt hinaus zu formulieren. ▪ Nachhaltigkeit: Der Antrag umfasst geeignete Maßnahmen und weist finanzielle Ressourcen aus, mit denen sichergestellt wird, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus bestehen bleiben. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 60 Punkte (von insgesamt 100 Punkten) erreichen. Außerdem muss jeweils mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der oben genannten Kategorien von Zuschlagskriterien erreicht werden (d. h. mindestens 15 Punkte in den Kategorien „Relevanz des Projekts“ und „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“, 10 Punkte in den Kategorien „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und „Wirkung“). Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. 254 ERWARTETE WIRKUNG Die Aktivitäten und Ergebnisse der verschiedenen Projekte werden darauf abzielen, eine positive Wirkung in Bezug auf die Ziele der Aufforderung zu erzielen, die zwar je nach den Besonderheiten der Projekte variieren, aber eng mit der Lerndimension des virtuellen Austauschs verbunden sein sollten. Jeder Projektvorschlag sollte Angaben zu dieser erwarteten Wirkung enthalten. Die Antragsteller werden ermutigt, bei der Berichterstattung über die Wirkung der Projekte das Feedback der teilnehmenden Personen und Organisationen, insbesondere in Bezug auf den Lernwert, zu berücksichtigen. GEOGRAFISCHE ZIELGEBIETE Die Instrumente für die Finanzierung des auswärtigen Handelns der EU tragen zu dieser Aktion bei. Die verfügbaren Haushaltsmittel sind auf verschiedene Regionen der Welt aufgeteilt (d. h. Westbalkan, östliche Nachbarschaft, Länder des südlichen Mittelmeerraums und Subsahara-Afrika), wobei die Höhe der einzelnen Envelopes unterschiedlich ist. Die Vorschläge werden nach Regionen geordnet (siehe „Wo ist der Antrag zu stellen?“ und Themenkennnummer), entsprechend des spezifischen Envelopes. Weiterführende Informationen zu den verfügbaren Budgets der einzelnen Envelopes werden im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) veröffentlicht. Subsahara-Afrika: Den Antragstellern wird nahegelegt, den am wenigsten entwickelten Ländern in dieser Region Vorrang einzuräumen und ein besonderes Augenmerk auf die prioritären Migrationsländer zu legen; kein Land wird mehr als 8 % der für die Region vorgesehenen Mittel erhalten. Außerdem werden die Antragsteller darin bestärkt, Teilnehmende aus einem breiten Spektrum von Ländern in ihren Vorschlag einzubeziehen, darunter auch Partner, die weniger Erfahrung mit Erasmus+ haben. Generell – und innerhalb der Beschränkungen bestehender nationaler und europäischer Rechtsrahmen – sind die Ergebnisse als freie Lehr- und Lernmaterialien (OER) zugänglich zu machen und auf einschlägigen Plattformen der jeweiligen Berufs- oder Branchenverbände oder der zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Im Vorschlag wird erläutert, wie die erstellten Daten, Materialien, audiovisuellen Medien und Aktivitäten auf sozialen Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Der Betrag wird von der gewährenden Behörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets, des Bewertungsergebnisses und eines Fördersatzes von 95 % festgesetzt. Die maximale EU-Finanzhilfe je Projekt beläuft sich auf 500 000 EUR. Die Begünstigten können höchstens 200 EUR pro Teilnehmendem (d. h. junger Teilnehmender oder Betreuer) am virtuellen Austausch erhalten. So müssen beispielsweise Begünstigte, die den Höchstbetrag der Finanzhilfe von 500 000 EUR erhalten, mindestens 2 500 Teilnehmer in virtuelle Austauschaktivitäten einbinden. Die Gesamtzahl der Teilnehmenden und geschulten Betreuer muss im Antragsformular eindeutig angegeben werden. Die gewährte Finanzhilfe ist möglicherweise niedriger als der beantragte Betrag. Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Finanzhilfen oder Preisgeldern ist nicht zulässig. Kosten für Rechnungsprüfungen sind nicht zulässig. 255 Kosten für Freiwillige sind zulässig. Sie werden in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf Freiwillige230 gewährt. KMU-Einheitskosten für KMU-Eigentümer sind zulässig. Sie sollten in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf KMU-Eigentümer231 erfolgen. Wie wird der Pauschalbetrag für das Projekt bestimmt? Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen: • Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.). • Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten. • Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung des Pauschalbetrags vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Stellen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist. • Die beschriebenen Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen. Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag, Fördersatz, förderfähige Gesamtkosten usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Siehe Teil C dieses Programmleitfadens, Abschnitt „Förderfähige direkte Kosten“. Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Durch diese Förderform ist es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal)232 erhältlich ist. 230 https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de. 231https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/unit-cost-decision-sme-owners-natural- persons_en.pdf. 232https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/how-to-participate/reference- documents;programCode=ERASMUS2027?programmePeriod=2021-2027&frameworkProgramme=43353764. https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/unit-cost-decision-sme-owners-natural-persons_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/unit-cost-decision-sme-owners-natural-persons_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/how-to-participate/reference-documents;programCode=ERASMUS2027?programmePeriod=2021-2027&frameworkProgramme=43353764 https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/how-to-participate/reference-documents;programCode=ERASMUS2027?programmePeriod=2021-2027&frameworkProgramme=43353764 256 LEITAKTION 2: ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN Diese Leitaktion unterstützt: • Partnerschaften für Zusammenarbeit, einschließlich Kooperationspartnerschaften und kleinerer Partnerschaften • Partnerschaften für Exzellenz, einschließlich Zentren der beruflichen Exzellenz und der Erasmus-Mundus- Aktion • Partnerschaften für Innovation, einschließlich Allianzen und zukunftsorientierter Projekte • Kapazitätsaufbau im Bereich Hochschulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Jugend und Sport • Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen Die im Rahmen dieser Leitaktion unterstützten Aktionen sollen erheblich zu den Prioritäten des Programms beitragen und so einen positiven und anhaltenden Effekt für die teilnehmenden Organisationen, die politischen Rahmenbedingungen, in dem die betreffenden Aktionen organisiert werden, und die mittelbar oder unmittelbar an den organisierten Aktivitäten beteiligten Organisationen und Personen mit sich bringen. Die Leitaktion soll die Entwicklung, den Transfer und/oder die Einführung innovativer Verfahren auf Ebene der Organisation bzw. auf lokaler, regionaler, nationaler oder europäischer Ebene fördern. Je nach dem Bereich, auf den sie sich beziehen, und der Art des Antragstellers werden diese Aktionen entweder von den nationalen Agenturen oder von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) verwaltet. Nähere Angaben dazu, wer einen Antrag stellen kann und an wen die Anträge zu richten sind, können den folgenden Abschnitten entnommen werden. Für die teilnehmenden Organisationen sollen die im Rahmen dieser Leitaktion unterstützten Projekte die folgenden Ergebnisse hervorbringen: • innovative Ansätze für die Ansprache ihrer Zielgruppen, beispielsweise durch: attraktivere allgemeine und berufliche Bildungsprogramme unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und Erwartungen; Verwendung partizipativer Ansätze und digitaler Methoden; neue oder verbesserte Prozesse zur Anerkennung und Validierung von Qualifikationen; wirksamere Formen des Lehrens und Lernens von Grundfertigkeiten mit besonderem Schwerpunkt auf der Verhinderung von Leistungsdefiziten bei benachteiligten Schülerinnen und Schülern und auf der Förderung hervorragender Leistungen bei den Grundfertigkeiten; größere Wirksamkeit der Aktivitäten zum Nutzen lokaler Gemeinschaften; neue oder bessere Verfahren zur Berücksichtigung der Bedürfnisse von Zielgruppen mit geringeren Chancen und zur Berücksichtigung von Unterschieden in den Lernergebnissen aufgrund geografischer und sozioökonomischer Ungleichheiten; neue Ansätze zum Umgang mit sozialer, ethnischer, sprachlicher und kultureller Vielfalt; neue Ansätze zur besseren Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, insbesondere auf regionaler und lokaler Ebene; Anerkennung von Exzellenz im Sprachenlernen und -lehren durch das Europäische Sprachensiegel; ein moderneres, dynamischeres, engagierteres und professionelleres Umfeld innerhalb der Organisation: Bereitschaft zur Einbindung bewährter Verfahren und neuer Methoden, einschließlich digitaler Fähigkeiten, in die tägliche Tätigkeit; Offenheit für die Nutzung von Synergien mit Organisationen, die in unterschiedlichen Bereichen oder in anderen sozioökonomischen Sektoren tätig sind; strategische Planung der beruflichen Fortbildung ihres Personals unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und der Ziele der Organisation; • bessere Befähigung und Professionalisierung für Tätigkeiten auf europäischer/internationaler Ebene: bessere Managementkompetenzen und Internationalisierungsstrategien; verstärkte Zusammenarbeit mit Partnern aus anderen Ländern, anderen Teilbereichen der Bereiche allgemeine und berufliche Bildung und Jugend und/oder anderen sozioökonomischen Sektoren; verstärkte Zuweisung von (nicht von der EU bereitgestellten) Finanzmitteln zur Organisation europäischer/internationaler Projekte in den Bereichen allgemeine und 257 berufliche Bildung und Jugend; höhere Qualität bei der Vorbereitung, Durchführung, Überwachung und Nachbereitung europäischer/internationaler Projekte; • verstärktes Wissen und Bewusstsein im Hinblick auf Sport und körperliche Betätigung; • verstärktes Bewusstsein hinsichtlich der Rolle des Sports bei der Förderung der sozialen Inklusion, der Chancengleichheit und einer gesunden Lebensweise. Zudem dürften die im Rahmen dieser Leitaktion geförderten Projekte eine positive Wirkung für die direkt oder indirekt an den Aktivitäten beteiligten Personen haben, beispielsweise: • mehr Eigeninitiative und unternehmerisches Denken • bessere Sprachkenntnisse • größere digitale Kompetenz • größeres Verständnis und größere Aufgeschlossenheit für alle Arten von Vielfalt, z. B. soziale, ethnische, sprachliche, geschlechtsbezogene und kulturelle Vielfalt sowie unterschiedliche Fähigkeiten • bessere Qualifikation für berufliche Tätigkeiten und für Unternehmensgründungen (u. a. nach den Grundsätzen des sozialen Unternehmertums) • aktivere Beteiligung an der Gesellschaft • positivere Einstellung gegenüber dem europäischen Aufbauwerk und den Werten der EU; • besseres Verständnis und verstärkte Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen in Europa und darüber hinaus • verbesserte Kompetenzen in Bezug auf die jeweiligen Berufsprofile (Lehr- oder Ausbildungstätigkeit, Jugendarbeit, Sportcoaching usw.) • umfassenderes länderübergreifendes Verständnis für Verfahren, politische Strategien und Systeme in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport • besseres Verständnis der Zusammenhänge zwischen formaler und nichtformaler allgemeiner und beruflicher Bildung, anderen Lernformen und dem Arbeitsmarkt; • bessere Berufs- und Karrierechancen • höhere Motivation und Zufriedenheit bei der täglichen Arbeit • mehr sportliche und körperliche Betätigung Auf Systemebene sollen die Projekte eine Modernisierung bewirken und zu einer besseren Ausrichtung der Bildungs- und Jugendsysteme und der Jugendpolitik an den großen Herausforderungen der modernen Welt (ökologische Nachhaltigkeit, digitaler Wandel, Beschäftigung, wirtschaftliche Stabilität und wirtschaftliches Wachstum), aber auch an der Notwendigkeit beitragen, soziale, zivilgesellschaftliche und interkulturelle Kompetenzen, den interkulturellen Dialog, demokratische Werte und Grundrechte, soziale Inklusion, die psychische Gesundheit und das psychische Wohlbefinden, Nichtdiskriminierung und aktiven Bürgersinn, kritisches Denken und Medienkompetenz zu fördern. Daher sollen mit dieser Leitaktion die folgenden Wirkungen erzielt werden: • höhere Qualität der Arbeit in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugendarbeit und Sportpraxis in Europa und darüber hinaus, wobei mehr Exzellenz und größere Attraktivität mit besseren Chancen für alle kombiniert werden; 258 • Entwicklung von besser auf Anforderungen und Chancen des Arbeitsmarkts abgestimmten Systemen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend und engere Verbindungen zu Wirtschaft und Gesellschaft • bessere Vermittlung und Bewertung von Basis- und Querschnittskompetenzen, insbesondere Lesen, Schreiben, Rechnen, unternehmerische, soziale, zivilgesellschaftliche, interkulturelle und sprachliche Kompetenzen, kritisches Denken, digitale Kompetenzen und Medienkompetenz; • verstärkte Synergien und Verbindungen und größere Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Systemen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend auf nationaler Ebene unter verstärkter Nutzung europäischer Referenzinstrumente zur Förderung der Anerkennung, Validierung und Transparenz von Kompetenzen und Qualifikationen • verstärkte Nutzung von Lernergebnissen bei der Beschreibung und Definition von Qualifikationen, Qualifikationskomponenten und Lehrplänen, um Lehr-, Lern- und Bewertungsverfahren zu verbessern • stärkere Sensibilisierung und größere Aufgeschlossenheit für soziale Vielfalt und größere Inklusivität und Zugänglichkeit der Bildungssysteme und -möglichkeiten; • neue und vertiefte überregionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit öffentlicher Stellen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend • stärker strategisch orientierte und integrierte Nutzung von digitalen Technologien und freien Lehr- und Lernmaterialien (OER) in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend • stärkere Motivierung zum Erlernen von Fremdsprachen durch innovative Lehrmethoden oder mehr Möglichkeiten zur praktischen Anwendung der auf dem Arbeitsmarkt verlangten Sprachkenntnisse • stärkere Interaktion zwischen Praxis, Forschung und Politik • erhöhte Beteiligung an sportlichen und körperlichen Aktivitäten als Mittel zur Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden • bessere Kenntnis der Möglichkeiten zur Bekämpfung grenzüberschreitender Bedrohungen für die Integrität des Sports, wie Doping, Spielabsprachen und Gewalt sowie jegliche Form von Intoleranz und Diskriminierung, bessere Unterstützung von Good Governance im Sport und von dualen Karrieren von Sportlerinnen und Sportlern • stärkere Anerkennung von freiwilligen Aktivitäten im Sport • erhöhte Mobilität von Freiwilligen, Trainern, Managern und Personal von gemeinnützigen Sportorganisationen • mehr soziale Inklusion und Chancengleichheit im Sport 259 PARTNERSCHAFTEN FÜR ZUSAMMENARBEIT WAS SIND PARTNERSCHAFTEN FÜR ZUSAMMENARBEIT? Durch diese Aktion können die teilnehmenden Organisationen Erfahrungen in der internationalen Zusammenarbeit sammeln und ihre Kapazitäten stärken, aber auch hochwertige innovative Ergebnisse hervorbringen. Je nach den Zielen des Projekts, den beteiligten Organisationen oder den erwarteten Wirkungen sowie anderen Elementen können die Partnerschaften für Zusammenarbeit von unterschiedlicher Größe und unterschiedlichem Umfang sein und ihre Aktivitäten entsprechend anpassen. Die qualitative Bewertung dieser Projekte richtet sich nach den Zielen der Zusammenarbeit und der Art der beteiligten Organisationen. Ausgehend von dieser Logik können Organisationen unter zwei Arten von Partnerschaften wählen, um gemeinsam zu arbeiten, zu lernen und zu wachsen: • Kooperationspartnerschaften • Kleinere Partnerschaften Diese beiden Arten von Partnerschaften werden auf den folgenden Seiten ausführlich beschrieben. Anhand der Informationen in den beiden folgenden Abschnitten können Sie die Art der Partnerschaft auswählen, die am besten dem Profil und der Struktur Ihrer Organisation sowie Ihren Projektideen entspricht. Darüber werden Partnerschaften für die Zusammenarbeit auch Europäische Partnerschaften für die Schulentwicklung umfassen, die von Schulen und Schulbehörden umgesetzt werden. Die Europäischen Partnerschaften für die Schulentwicklung tragen zur Union der Kompetenzen bei, indem sie Innovation und den Aufbau von Kapazitäten für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der Schulbildung fördern. WELCHE AKTIVITÄTEN WERDEN IN DER REGEL VON PARTNERSCHAFTEN FÜR ZUSAMMENARBEIT DURCHGEFÜHRT? Im Verlauf eines Projekts können Organisationen in der Regel vielfältige Aktivitäten durchführen. Von traditionellen bis hin zu kreativeren und innovativeren Aktivitäten haben Organisationen die Flexibilität, die beste Kombination zu wählen, die dazu beiträgt, die Ziele des Projekts in Bezug auf seinen Umfang und im Verhältnis zu den Kapazitäten der Partnerschaft zu erreichen. Beispiele hierfür sind: ▪ Projektmanagement: Aktivitäten, die erforderlich sind, um die angemessene Planung, Durchführung und Nachbereitung der Projekte zu gewährleisten, einschließlich einer reibungslosen und effizienten Zusammenarbeit zwischen den Projektpartnern. In dieser Phase umfassen die Aktivitäten typischerweise organisatorische und administrative Aufgaben, virtuelle Treffen zwischen Partnern, Erstellung von Kommunikationsmaterial, Vorbereitung und Nachbereitung der Teilnehmer an Aktivitäten usw. ▪ Durchführungsaktivitäten: können Netzwerkveranstaltungen, Treffen, Arbeitssitzungen zum Austausch von Verfahren und zur Erarbeitung von Ergebnissen umfassen. An diesen Aktivitäten können auch Personal und Lernende teilnehmen (sofern ihre Teilnahme zur Erreichung der Projektziele beiträgt). ▪ Verbreitungs- und Werbeaktivitäten: Organisation von Konferenzen, Sitzungen und Veranstaltungen zur Verbreitung, Erläuterung und Bekanntmachung der Projektergebnisse, unabhängig davon, ob es sich um greifbare Ergebnisse, Schlussfolgerungen, bewährte Verfahren oder Ergebnisse in anderer Form handelt. BEITRAG DIESER AKTION ZUR VERWIRKLICHUNG DER POLITISCHEN PRIORITÄTEN Die Europäische Kommission legt jährlich gemeinsame Prioritäten und Ziele fest, die auf Ebene des Programms Erasmus+ in verschiedenen Gebieten der Bereiche allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport zu verfolgen sind. Neben der Entwicklung der Kapazitäten der am Projekt beteiligten Organisationen zielen Partnerschaften für Zusammenarbeit somit darauf ab, mit ihren Ergebnissen einen Beitrag zur Verwirklichung der Prioritäten des Programms zu leisten. 260 Aus diesem Grund sollten die Projekte ihre Arbeit unter Berücksichtigung einer oder mehrerer dieser Prioritäten konzipieren und diese bei der Antragstellung auswählen. Es wird auch empfohlen, bei der Ausarbeitung von Projektvorschlägen die Ergebnisse zuvor geförderter Projekte zu konsultieren, die auf ähnlichen Prioritäten basieren, um Kohärenz zu gewährleisten und Doppelarbeit zu vermeiden sowie schrittweise auf bestehenden Ergebnissen aufzubauen und einen Beitrag zur gemeinsamen Entwicklung der verschiedenen Bereiche zu leisten. Nützliche Informationen über geförderte Projekte finden Sie auf der Erasmus+-Projektergebnis-Plattform233: Um die europäischen Prioritäten besser mit den spezifischen Bedürfnissen auf nationaler Ebene zu verknüpfen, können die nationalen Erasmus+-Agenturen darüber hinaus eine oder mehrere dieser europäischen Prioritäten als in ihrem nationalen Kontext besonders relevant kennzeichnen, um Organisationen anzuregen, sich bei ihren Beiträgen in einem bestimmten Jahr auf diese ausgewählten Bereiche zu konzentrieren. Im Jahr 2026 müssen Kooperationspartnerschaften und kleinere Partnerschaften einen oder mehrere der folgenden Schwerpunktbereiche abdecken: FÜR ALLE BEREICHE VON ERASMUS+ GELTENDE PRIORITÄTEN Die folgenden vier Prioritäten können durch Anträge in allen Erasmus+-Bereichen abgedeckt werden. Die Antragsteller müssen die Auswirkungen ihres Vorschlags und der von ihnen gewählten horizontalen Priorität auf den Bereich, für den sie sich bewerben, klar darlegen. • Inklusion und Vielfalt in allen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Jugendarbeit und des Sports: Das Programm unterstützt Projekte, die die soziale Inklusion fördern und darauf ausgerichtet sind, Menschen mit geringeren Chancen besser zu erreichen, darunter Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen, die in ländlichen und abgelegenen Gebieten wie Regionen in äußerster Randlage leben, Menschen, die mit geschlechtsspezifischen Ungleichheiten oder sozioökonomischen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, oder Menschen, die möglicherweise aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung diskriminiert werden. Diese Projekte helfen dabei, die Hindernisse zu beseitigen, mit denen diese Gruppen beim Zugang zu den vom Programm angebotenen Möglichkeiten konfrontiert sind. Das Programm trägt zur Schaffung eines inklusiven Umfelds bei, das Chancengleichheit, Gleichstellung und die psychische Gesundheit der Teilnehmenden fördert. ▪ Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels: Ziel des Programms ist es, für die Herausforderungen in Bezug auf den grünen Wandel, die Umwelt und den Klimawandel zu sensibilisieren. Vorrang erhalten Projekte, die auf die Entwicklung von Kompetenzen in nachhaltigkeitsbezogenen Sektoren, die Einführung umweltfreundlicher Methoden und die Schaffung zukunftsorientierter Lehrpläne abzielen, die den individuellen Bedürfnissen entsprechen. Das Programm unterstützt die Erprobung innovativer Verfahren, um Lernende, Personal und Jugendarbeiter darauf vorzubereiten, wahre Akteure des Wandels zu werden. Dazu können Maßnahmen gehören, die darauf ausgerichtet sind, Ressourcen zu erhalten, den Energieverbrauch und Abfall zu verringern, CO2-Emissionen auszugleichen und nachhaltige Lebensmittel- und Transportoptionen zu wählen. Vorrang erhalten auch Projekte, die im Einklang mit der Initiative „Neues Europäisches Bauhaus“234 persönliche Veränderungen und Änderungen der Lebensweise und der Konsumgewohnheiten fördern, sowie Projekte, die Nachhaltigkeitskompetenzen von Pädagogen entwickeln. ▪ Bewältigung des digitalen Wandels durch Aufbau von digitalen Kompetenzen und digitaler Bereitschaft, Widerstandsfähigkeit und Kapazität: Das Programm unterstützt die Entwicklung digitaler Kompetenzen, den zielgerichteten Einsatz von neuartigen digitalen Technologien und Innovation, einschließlich KI, in den Bereichen 233 https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/projects. 234 Weitere Informationen zur Initiative „Neues Europäisches Bauhaus“ finden Sie unter https://new-european- bauhaus.europa.eu/index_en?prefLang=de. https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/projects https://new-european-bauhaus.europa.eu/index_en?prefLang=de https://new-european-bauhaus.europa.eu/index_en?prefLang=de 261 allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport sowie Projekte, die darauf abzielen, die Kapazitäten und die Bereitschaft von Einrichtungen und Organisationen zu erhöhen, einen wirksamen Übergang zur digitalen Bildung zu vollziehen. Dies umfasst die Entwicklung von digitaler Pädagogik und von Fachkompetenz im Einsatz digitaler Instrumente, wozu auch gehört, barrierefreie und Unterstützungstechnologien bereitzustellen, sowie die Schaffung und innovative Nutzung digitaler Bildungsinhalte und digitales Wohlbefinden. Im Rahmen des Programms werden auch Projekte zur Bekämpfung von Desinformation, zur Förderung digitaler Kompetenzen und zur Bekämpfung von Cybermobbing priorisiert. • Gemeinsame Werte, zivilgesellschaftliches Engagement, Bereitschaft und Teilhabe: Das Programm unterstützt die aktive Bürgerschaft und Ethik im lebenslangen Lernen für alle Altersgruppen, fördert die Entwicklung sozialer und interkultureller Kompetenzen, des kritischen Denkens und der Medienkompetenz sowie die Gerechtigkeit und das Lernen zwischen den Generationen. Vorrang haben zudem Projekte, die eine demokratische Teilhabe der Menschen und das soziale und zivilgesellschaftliche Engagement anhand von formalen und nichtformalen Bildungsaktivitäten fördern und Netzwerke von Botschaftern unterstützen. Darüber hinaus wird Projekten Vorrang eingeräumt, die sich auf das Verständnis der EU konzentrieren, insbesondere in Bezug auf die gemeinsamen Werte der EU, die Grundsätze der Einheit und Vielfalt, die europäische kulturelle Identität, das kulturelle Bewusstsein sowie das soziale und historische Erbe, um die europäische Identität zu stärken. Das Programm unterstützt auch Organisationen, Institutionen und Personal in allen Bereichen dabei, einen Beitrag zur Bereitschaft der Bevölkerung und zum Aufbau von Resilienz zu leisten, indem es eine Schlüsselrolle bei der Förderung der digitalen Kompetenz, der Medienkompetenz und des kritischen Denkens sowie des bürgerschaftlichen Engagements und der demokratischen Bürgerschaft spielt. Zusätzlich zu den genannten allgemeinen Prioritäten werden die nachstehend beschriebenen bereichsspezifischen Prioritäten verfolgt. BEREICHSPEZIFISCHE PRIORITÄTEN Im Bereich der Hochschulbildung: Vorrang erhalten Aktionen, die maßgeblich zur Verwirklichung der Ziele des europäischen Bildungsraums beitragen. Der Bereich Hochschulbildung soll dabei unterstützt werden, noch vernetzter, innovativer, inklusiver und digitaler zu werden. Zu diesem Zweck fördert das Programm eine deutlich vertiefte und interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den Hochschuleinrichtungen sowie mit den sie umgebenden Innovationsökosystemen und die Stärkung der Verflechtungen zwischen Bildung, Forschung und Innovation. Der Schwerpunkt liegt insbesondere auf der Stärkung von Inklusion, Mobilität, Digitalisierung, lebenslangem Lernen, Qualitätssicherung und automatischer Anerkennung. Eigentliches Ziel ist es, die Umgestaltung der Hochschulbildung in ganz Europa voranzutreiben, um die künftigen Generationen zum gemeinsamen Aufbau von Wissen für eine widerstandsfähige, inklusive und nachhaltige Gesellschaft zu befähigen. • Auszeichnung für Lernen, Lehren und Kompetenzentwicklung von hoher Qualität: Im Einklang mit der Union der Kompetenzen und zur Förderung der Entwicklung hoch qualifizierter Talente unterstützt diese Priorität die Konzipierung und Umsetzung von Strategien und einer Qualitätskultur, um Exzellenz in der Lehre und bei der Kompetenzentwicklung zu belohnen und Anreize dafür zu schaffen. Diese Priorität umfasst die Unterstützung flexibler und attraktiver akademischer Laufbahnen, die Ausbildung von Akademikern in neuen und innovativen pädagogischen Konzepten sowie die Gestaltung, Durchführung und Bewertung neuer Lehrpläne. Die Priorität unterstützt auch die Entwicklung kleiner Lerneinheiten im Einklang mit dem europäischen Ansatz für Microcredentials und das lebenslange Lernen in der Hochschulbildung, Innovation und Unternehmertum in der Hochschulbildung, Finanzkompetenz und die Förderung von Partnerschaften mit dem Privatsektor, um das Engagement der Schüler für Innovation und Unternehmertum zu fördern, gegenseitige Wertschätzung zwischen Lehre und Forschung sowie Methoden, die gegebenenfalls Bildung mit Forschung und Innovation verbinden. Die Priorität unterstützt ferner Hochschuleinrichtungen bei der Umsetzung der wichtigsten Bologna- 262 Verpflichtungen und -Prioritäten des Kommuniqués von Tirana, unter anderem durch die Förderung grundlegender akademischer Werte sowie der Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung. • Unterstützung der MINT-Fächer und der Beteiligung von Frauen an MINT-Fächern: Im Einklang mit der Union der Kompetenzen unterstützt diese Priorität die Entwicklung und Umsetzung von MINT-Lehrplänen, die Entwicklung von grundlegenden und fortgeschrittenen MINT-Kompetenzen nach einem MINKT-Ansatz, die Förderung der Beteiligung von Frauen an MINT-Studiengängen, insbesondere in den Bereichen Ingenieurwesen, IKT und fortgeschrittene digitale Kompetenzen, die Entwicklung von Beratungs- und Mentoring-Programmen für Studierende in MINT- und IKT-Studien- und -Berufsfeldern und die Beseitigung von Geschlechterstereotypen im MINT-Bereich. • Förderung vernetzter Hochschulsysteme: Zur Unterstützung der Union der Kompetenzen zielt diese Priorität darauf ab, die Verbindungen zwischen den Hochschulsystemen in ganz Europa zu stärken und Studierenden den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen über nationale Grenzen hinweg zu erleichtern. Sie versetzt Studierende und Hochschulpersonal in die Lage, an jedem beliebigen Ort in der EU, an dem sich Chancen ergeben, zu studieren, sich ausbilden zu lassen und ihr Potenzial zu entwickeln. Diese Priorität unterstützt die Stärkung der strategischen und strukturierten Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen, beispielsweise durch die Entwicklung gemeinsamer Verwaltungsverfahren, die gemeinsame Nutzung von Ressourcen und die gemeinsame Unterstützung von Studierenden, die Umsetzung von „Erasmus Without Paper“ (EWP), die Einführung der europäischen Studierendenkennung (European Student Identifier) und des Europäischen Studierendenausweises, die beide Kernkomponenten der Initiative für einen Europäischen Studierendenausweis sind. • Unterstützung von Hochschuleinrichtungen bei der Zusammenarbeit mit ihren ukrainischen Partnerhochschulen als Reaktion auf den Krieg in der Ukraine: Ziel dieser Priorität ist es, die Ukraine bei der Umgestaltung und beim Wiederaufbau ihres Hochschulsystems zu unterstützen, und zwar durch die Zusammenarbeit mit Hochschuleinrichtungen in Europa unter anderem in Bezug auf Folgendes: Qualität und Relevanz der Lehre und des Lernens und Zugänglichkeit für ein breites Spektrum von Lernenden; innovative pädagogische Ansätze; auf Studierende ausgerichtete und auf Herausforderungen basierende interdisziplinäre Ansätze; digitale und grüne Kompetenzen; Verfahren für lebenslanges Lernen; Qualifikationssystem; wirksame Managementpraktiken; Schutz akademischer Werte; Zusammenarbeit mit dem Innovationsökosystem; Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Bildungsmaßnahmen und -programme; Umsetzung der wichtigsten Verpflichtungen im Rahmen des Bologna-Prozesses und der Prioritäten des Kommuniqués von Tirana. Im Bereich der Schulbildung: • Entwicklung von Grundfertigkeiten und Schlüsselkompetenzen, Inangriffnahme von Lernbenachteiligung und Verhinderung von frühzeitigem Schulabgang: Ziel dieser Priorität ist es, zur Verbesserung der Bildungsergebnisse beizutragen und allen Lernenden, einschließlich Kindern in der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, zu schulischem Erfolg zu verhelfen. Projekte im Rahmen dieser Priorität können sich auf die Entwicklung von Schlüsselkompetenzen und Grundfertigkeiten konzentrieren, indem sie die fächerübergreifende Zusammenarbeit unterstützen, Exzellenz fördern, innovative Lernansätze nutzen, Kreativität entwickeln, Lehrkräfte bei der Bereitstellung von kompetenzbasiertem Unterricht unterstützen, Bewertungs- und Validierungsmethoden entwickeln, die Internationalisierung der Schulbildung fördern und angemessene Sprachkompetenzniveaus vermitteln. Mit dieser Priorität werden auch ganzheitliche, schulübergreifende Ansätze für Lehre, Lernen und Bewertung sowie die Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren an Schulen sowie mit Familien, lokalen Diensten, Fachleuten und anderen externen Interessenträgern unterstützt. Darüber hinaus umfasst die Priorität die frühzeitige Erkennung gefährdeter Schülerinnen und Schüler, Präventions- und Frühinterventionskonzepte für Lernende mit Schwierigkeiten und die Unterstützung 263 von Schulleitungen und Lehrkräften. Die Priorität umfasst außerdem einen Fokus auf der Erhebung und Überwachung von Daten, der Verbesserung der Übergänge zwischen den verschiedenen Bildungsstufen sowie der Verbesserung der Schulplanung und der Qualitätssicherungssysteme. • Förderung des Wohlbefindens in der Schule: Ziel dieser Priorität ist es, den Aufbau von Kapazitäten von Schulen, Lehrkräften und Schulleitungen zu unterstützen, um das Wohlbefinden in der Schule unter Berücksichtigung eines schulübergreifenden Ansatzes anzugehen. Projekte im Rahmen dieser Priorität können die Förderung des Wohlbefindens (sowohl in Bezug auf die psychische als auch die körperliche Gesundheit) von Lernenden und Lehrkräften als Schwerpunkt haben, bei dem es darum geht, ein positives Schulklima zu schaffen, das soziale und emotionale Lernen von der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung bis hin zur Sekundarstufe II in den Lehrplan zu integrieren und die Schaffung sicherer Schulen und den Schutz vor allen Formen von Gewalt in der Schule sicherzustellen, einschließlich Mobbing, Cybermobbing und geschlechtsspezifischer Gewalt. Ein zweiter Schwerpunkt dieser Priorität ist die Förderung professioneller Lerngemeinschaften und der Zusammenarbeit mit der breiteren Gemeinschaft, insbesondere mit Fachkräften aus dem Gesundheits- und Sozialbereich sowie mit Eltern. • Unterstützung von Lehrkräften, Schulleitern und anderen Lehrberufen: Mit dieser Priorität werden Fachkräfte aus der Lehrpraxis (darunter auch Ausbilder für Lehrkräfte) in allen Phasen ihrer Laufbahn unterstützt. Zudem fördert sie Projekte zur Unterstützung der Erstausbildung und fortlaufenden beruflichen Fortbildung des gesamten an der Organisation und Leitung der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung sowie der Erbringung entsprechender Leistungen beteiligten Personals. Der Schwerpunkt von Projekten im Rahmen dieser Priorität kann darauf liegen, die Erstausbildung von Lehrkräften sowie ihre fortlaufende berufliche Weiterbildung zu stärken, insbesondere durch die Verbesserung des politischen Rahmens und konkrete Möglichkeiten für die Mobilität von Lehrkräften. Die Priorität unterstützt auch die Steigerung der Attraktivität und Vielfalt von Lehrberufen, unter anderem durch die Unterstützung des Wohlbefindens der Lehrkräfte, sowie die Stärkung der Auswahl, Einstellung und Bewertung in Lehrberufen, wobei kritische Bereiche wie der Mangel an Fachlehrkräften in Mathematik und Naturwissenschaften besonders berücksichtigt werden. Mit den Projekten kann auch die Entwicklung einer stärkeren Schulleitung und innovativer Lehr- und Bewertungsmethoden direkt unterstützt werden. • Steigerung des Interesses und der Beteiligung in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) und Verbesserung der Leistungen in diesen Fächern sowie der Ausbildung in MINKT- Fächern und Förderung des Interesses von Mädchen an MINT-Fächern: Mit dieser Priorität werden Projekte unterstützt, die den MINT-Ansatz in der Bildung durch die interdisziplinäre Lehre in kulturellen, umweltbezogenen, wirtschaftlichen, designbezogenen und anderen Kontexten stärken und das Interesse von Mädchen an MINT-Fächern fördern. Dazu gehört die Entwicklung und Förderung effektiver und innovativer pädagogischer Konzepte und Bewertungsmethoden. Besonders wertvoll in diesem Zusammenhang ist der Aufbau von Partnerschaften zwischen Schulen, Unternehmen, Hochschuleinrichtungen, Forschungseinrichtungen und der Gesellschaft allgemein. Auf strategischer Ebene ist diese Priorität darauf ausgerichtet, die Entwicklung nationaler MINT-Strategien zu fördern. • Entwicklung hochwertiger Systeme für die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung: Im Mittelpunkt dieser Priorität steht die Umsetzung des EU-Qualitätsrahmens für eine hochwertige frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung im Einklang mit der Empfehlung des Rates zu hochwertiger frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung von 2019235. Sie umfasst Projekte zur Unterstützung der Erstausbildung und fortlaufenden beruflichen Weiterbildung des gesamten an der Organisation und Leitung der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung sowie der Erbringung entsprechender Leistungen beteiligten Personals. Darüber hinaus wird mit dieser Priorität auch die Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von Strategien und Praktiken zur Förderung der Teilnahme aller Kinder, einschließlich Kindern mit geringeren Chancen, an der frühkindlichen Betreuung, 235 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019H0605%2801%29&qid=1638446515934. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1638446515934&uri=CELEX%3A32019H0605%2801%29 264 Bildung und Erziehung unterstützt. • Unterstützung der Reaktion der europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung auf den Krieg in der Ukraine: Im Rahmen dieser Priorität werden Projekte unterstützt, die der Umsetzung, Verbreitung und Förderung inklusiver pädagogischer Ansätze und arbeitspraktischer Verfahren dienen, die auf aus der Ukraine geflohene Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte in der Schulbildung ausgerichtet sind. Die Projekte im Rahmen dieser Priorität sollen auf hohen Qualitätsstandards und umfangreichen Erfahrungen bei der Integration von Neuankömmlingen in Bildungs- und Berufsbildungsumgebungen aufbauen. Sie können beispielsweise auf Folgendes abzielen: Sprachkurse, Integration von Lernenden in die Schulbildung (mit Unterstützung – soweit möglich – durch ukrainische Lehrkräfte und Ausbildende, die vor dem Krieg geflohen sind), Verfahren zur Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen, Anwendung und Ausweitung der Forschung, Austausch mit ukrainischen Einrichtungen, bewährte Verfahren zur Unterstützung des psychosozialen Wohlergehens von vor dem Krieg geflohenen Lernenden und Beschäftigten usw. Im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung (sowohl Erstausbildung als auch Weiterbildung): • Anpassung der beruflichen Aus- und Weiterbildung an den Bedarf des Arbeitsmarkts und Inangriffnahme von schwach ausgeprägten Grundfertigkeiten: Mit dieser Priorität wird die Entwicklung von Berufsbildungsprogrammen unterstützt, die eine ausgewogene Mischung aus beruflichen Fähigkeiten und Schlüsselkompetenzen bieten. Um der Abnahme des Niveaus der Grundfertigkeiten in der EU entgegenzuwirken, vermitteln die Berufsbildungsprogramme solide Rechen-, Lese-, Schreib-, Sprach- und digitale Kompetenzen als starke Grundlagen für Wettbewerbsfähigkeit, lebenslanges Lernen, lebenslange Beschäftigungsfähigkeit, soziale Inklusion und persönliche Entwicklung. Diese Priorität fördert auch die Entwicklung von Berufsbildungsprogrammen, die regelmäßig entsprechend dem sich wandelnden Arbeitsmarktbedarf (auf der Grundlage von Daten über Kompetenzen) aktualisiert werden und eine stark arbeitsbasierte Lern-/Ausbildungskomponente aufweisen. • Flexibilisierung der Möglichkeiten in der beruflichen Aus- und Weiterbildung: Mit dieser Priorität werden Initiativen unterstützt, die flexible und an den Lernenden orientierte Berufsbildungsprogramme entwickeln, die in kleinere Einheiten, sogenannte Module, aufgeteilt werden können. Solche Programme ermöglichen auch die Validierung von Lernergebnissen, die durch nichtformales und informelles Lernen erzielt wurden. Projekte im Rahmen dieser Priorität tragen auch zur Entwicklung von Programmen zur fortlaufenden beruflichen Weiterbildung für Erwachsene bei. • Beitrag zur Innovation und Qualität in der beruflichen Aus- und Weiterbildung: Mit dieser Priorität werden Projekte zur Integration der beruflichen Aus- und Weiterbildung in die Wirtschafts-, Industrie- und Innovationsstrategien und Kompetenzökosysteme auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene unterstützt. Dazu gehören die Entwicklung der beruflichen Aus- und Weiterbildung auf höheren EQR-Stufen (5-8), die Stärkung der Rolle der beruflichen Aus- und Weiterbildung bei der Förderung von Innovation und angewandter Forschung sowie die Bereitstellung neuer Arten von Dienstleistungen, die von Berufsbildungsanbietern erbracht werden, wie z. B. Unterstützung bei der Unternehmensgründung oder Unterstützung des Technologietransfers für KMU. Mit dieser Priorität werden auch Initiativen unterstützt, die sich auf die Steigerung der Attraktivität des Lehr-/Ausbildungsberufs in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und die kontinuierliche berufliche Fortbildung konzentrieren. Darüber hinaus werden Projekte zur weiteren Verbesserung und Anwendung von Qualitätssicherungsmechanismen im Einklang mit dem europäischen Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (European Quality Assurance Reference Framework for Vocational Education and Training, EQAVET) unterstützt. • Steigerung der Attraktivität der Berufsbildung, insbesondere der MINT-Fächer, und Förderung der Internationalisierung der Berufsbildung: Mit dieser Priorität werden Projekte unterstützt, die darauf abzielen, Lernende für Programme zu gewinnen, die auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt werden und für die Wettbewerbsfähigkeit der EU und den grünen und den digitalen Wandel von entscheidender Bedeutung sind, 265 wobei ein besonderer Schwerpunkt darauf liegt, Geschlechterstereotypen bei der Auswahl von Berufsbildungsprogrammen zu begegnen. Mit dieser Priorität werden auch Initiativen unterstützt, die sich auf einen strategischen Ansatz für die Internationalisierung der Berufsbildung konzentrieren, der die Mobilität von Lernenden und Lehrkräften/Ausbildenden, die Teilnahme an internationalen Kompetenzwettbewerben oder andere relevante Aktivitäten umfassen könnte. Besonders wichtige Aspekte sind die automatische gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen und Lernergebnissen sowie die Entwicklung von Unterstützungsdiensten für die Mobilität der Lernenden (in Bezug auf Information, Motivation, Vorbereitung der Lernenden in der beruflichen Aus- und Weiterbildung, Verbesserung ihres interkulturellen Bewusstseins und ihrer aktiven Bürgerschaft sowie Erleichterung ihrer sozialen Integration im Aufnahmeland ). • Unterstützung der Reaktion der europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung auf den Krieg in der Ukraine: Im Rahmen dieser Priorität werden Projekte unterstützt, die der Umsetzung, Verbreitung und Förderung inklusiver Ansätze dienen, die auf vor dem Krieg in der Ukraine geflohene Lernende und Beschäftigte in der Berufsbildung ausgerichtet sind. Die Projekte im Rahmen dieser Priorität sollen auf hohen Qualitätsstandards und umfangreichen Erfahrungen bei der Integration von Neuankömmlingen in Bildungs- und Berufsbildungsumgebungen aufbauen. Sie können unter anderem auf Folgendes abzielen: Sprachkurse, Integration von Lernenden in die Berufsbildung, u. a. im Rahmen von arbeitsbasierten Lernangeboten und Lehrlingsausbildungen (mit Unterstützung – soweit möglich – durch ukrainische Lehrkräfte und Ausbildende, die vor dem Krieg geflohen sind), Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen oder Verfahren zur Unterstützung des psychosozialen Wohlergehens von vor dem Krieg geflohenen Lernenden und Beschäftigten. Im Bereich der Erwachsenenbildung: • Verbesserung der Zugänglichkeit, Qualität, Inanspruchnahme und Anerkennung der Erwachsenenbildung: Diese Priorität unterstützt attraktive, hochwertige und flexible Lernangebote, die an die Lernbedürfnisse von Erwachsenen aller Generationen angepasst sind. Darüber hinaus werden Projekte unterstützt, die Erwachsene befähigen und in die Lage versetzen, an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen, um Qualifikations- und Arbeitsmarktdefizite zu verringern, darunter Projekte, die auf individuellen Lernkonten und förderlichen Rahmenbedingungen aufbauen, sowie Projekte zur Validierung von Kompetenzen, die durch Microcredentials zertifiziert oder durch informelles und nichtformales Lernen erworben wurden. Darüber hinaus unterstützt diese Priorität die Entwicklung besserer Qualitätssicherungsmechanismen, einschließlich der Entwicklung und der Übertragung von Überwachungsmethoden, um die Wirksamkeit und die Fortschritte der Lernenden zu messen. Um eine hochwertige Erwachsenenbildung zu fördern, wird Projekten Vorrang eingeräumt, die die Kompetenzen des Personals in der Erwachsenenbildung verbessern, auf die Entwicklung von Kompetenzen abzielen, die auf den individuellen Lernbedarf, die Bewertung der Vorkenntnisse und Fähigkeiten erwachsener Lernender, bessere und innovativere Lehrmethoden sowie die Stärkung der unterstützenden Rolle des Personals in der Erwachsenenbildung bei der Motivation, Anleitung und Beratung von Lernenden in schwierigen Lernsituationen ausgerichtet sind. • Förderung von lokalen Lernzentren und innovativen Lernräumen: Bei dieser Priorität geht es darum, lokale Lernumgebungen zu unterstützen, soziale Inklusion, zivilgesellschaftliches Engagement und Demokratie zu fördern und allen Menschen in der Gemeinschaft lebenslange und lebensumspannende Lernmöglichkeiten zu bieten, auch durch den Einsatz digitaler Technologien und durch Maßnahmen für die Ansprache und Einbeziehung der Lernenden. Im Rahmen der Projekte könnten beispielsweise lokale Lernzentren, Bibliotheken, Museen, Gefängnisse, die Zivilgesellschaft und die breitere Gemeinschaft (NRO, lokale Behörden, Gesundheitswesen, Kulturbranche usw.) dazu angeregt werden, zusammenzuarbeiten, um Erwachsene aller Altersgruppen zu motivieren und sie zu befähigen, sich die für Resilienz und Anpassungsfähigkeit in Zeiten von Umbruch und Unsicherheit erforderlichen Lebens- und Schlüsselkompetenzen anzueignen. • Förderung der Weiterbildung und Umschulung von Erwachsenen: Diese Priorität zielt darauf ab, neue Möglichkeiten, Kenntnisse und Kompetenzen im Bereich der Erwachsenenbildung zu fördern, insbesondere für Erwachsene mit geringen Grundfertigkeiten. Die Projekte sollten es erwachsenen Lernenden ermöglichen, ihre 266 Grundfertigkeiten zu verbessern und schließlich höhere Qualifikationen zu erwerben. Dies sollte mit der Entwicklung von Laufbahnberatung und der Fähigkeiten Erwachsener im Bereich der Laufbahnplanung einhergehen. Die Verbesserung der Kompetenzbewertung, die Gestaltung maßgeschneiderter Lernangebote und die Entwicklung wirksamer Aufklärungsmaßnahmen sind ebenfalls Aspekte, die zum übergeordneten Ziel der Förderung der Weiterbildung und Umschulung von Erwachsenen beitragen können. • Unterstützung der Reaktion der europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung auf den Krieg in der Ukraine: Im Rahmen dieser Priorität werden Projekte unterstützt, die der Umsetzung, Verbreitung und Förderung inklusiver pädagogischer Ansätze und arbeitspraktischer Verfahren dienen, die auf aus der Ukraine geflohene Lernende und Beschäftigte in der Erwachsenenbildung ausgerichtet sind. Die Projekte im Rahmen dieser Priorität sollen auf hohen Qualitätsstandards und umfangreichen Erfahrungen bei der Integration von Neuankömmlingen in Bildungs- und Berufsbildungsumgebungen aufbauen. Sie können beispielsweise auf Folgendes abzielen: Bereitstellung von Sprachangeboten, Anwendung und Ausweitung der Forschung, Austausch mit ukrainischen Einrichtungen, Ermittlung bewährter Verfahren zur Unterstützung des psychosozialen Wohlergehens von vor dem Krieg geflohenen Lernenden und Beschäftigten usw. Im Jugendbereich: Vorrang erhalten Aktionen, die zu den Kernbereichen der EU-Jugendstrategie 2019–2027 beitragen: Beteiligung, Begegnung und Befähigung für junge Menschen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit, die größere Synergien zwischen verschiedenen für junge Menschen wichtigen Aktionsbereichen ermöglicht, der Förderung der Jugendbeteiligung in unterschiedlichem Umfang und in verschiedenen Formaten sowie der Unterstützung des aktiven Bürgersinns junger Menschen, insbesondere der jungen Menschen, die von sozialer Ausgrenzung bedroht sind. Zu den spezifischen Prioritäten für den Jugendbereich gehören: • Stärkung der Grundfertigkeiten, der Beschäftigungsfähigkeit sowie der Eigeninitiative und des unternehmerischen Denkens junger Menschen: Die Priorität zielt darauf ab, die Schlüsselkompetenzen und Grundfertigkeiten junger Menschen durch Aktivitäten zu stärken, die die formale Bildung ergänzen und ihren Übergang vom Jugend- ins Erwachsenenalter, einschließlich ihrer Eingliederung in den Arbeitsmarkt, erleichtern. Dies könnte Kreativität, Innovation und kritisches Denken junger Menschen fördern. Aktivitäten zur Unterstützung der Inklusion und Beschäftigungsfähigkeit von jungen Menschen mit geringeren Chancen (einschließlich junger Menschen, die keine Schule besuchen, keiner Arbeit nachgehen und keine Berufsausbildung absolvieren, junger Menschen mit Behinderungen und/oder mit Migrationshintergrund) im Mittelpunkt dieser Priorität stehen. Die Priorität zielt auch darauf ab, die Eigeninitiative junger Menschen, insbesondere im sozialen Bereich, und ihre Motivation zur Unterstützung ihrer Gemeinschaften zu stärken. Zudem können mit Projekten im Rahmen dieser Priorität auch Unternehmertum, kreatives Lernen und soziales Unternehmertum bei jungen Menschen gefördert werden. Eine wesentliche Rolle bei dieser Priorität spielen der interkulturelle Dialog, die Kenntnis und Anerkennung von Vielfalt und die Förderung von Toleranz. • Steigerung von Qualität, Innovation und Anerkennung der Jugendarbeit: Bei dieser Priorität geht es darum, die Anerkennung der Jugendarbeit und des informellen und nichtformalen Lernens auf allen Ebenen zu fördern und die Qualitätsentwicklung und Innovation in der Jugendarbeit im Einklang mit den in der Europäischen Jugendarbeitsagenda und der Bonner Erklärung vom Dezember 2020 verankerten Prioritäten zu unterstützen. Dazu gehören der Aufbau von Kapazitäten von Jugendarbeitern sowie die Unterstützung der Entwicklung und des Austauschs spezifischer Methoden in der Jugendarbeit. Diese Priorität trägt auch der Notwendigkeit Rechnung, Politik, Forschung und Praxis im Jugendbereich stärker zu verknüpfen, um bessere Erkenntnisse über die Bedürfnisse zu gewinnen und die Politikgestaltung zu erleichtern. • Unterstützung der Reaktion des Jugendbereichs in Europa auf den Krieg in der Ukraine: Im Rahmen dieser Priorität werden Projekte unterstützt, die der Umsetzung, Verbreitung und Förderung inklusiver Ansätze und Verfahren dienen, die ausgerichtet sind auf aus der Ukraine geflohene junge Menschen und Jugendbetreuer/innen sowie auf in der Jugendarbeit in diesem Bereich tätige Einrichtungen in den 267 Aufnahmeländern. Die Aktivitäten sollten auf den Grundsätzen der Jugendarbeit beruhen (einschließlich des nichtformalen und interkulturellen Lernens) und zur Förderung und zum Verständnis der Menschenrechte und der Demokratie sowie zur Stärkung der Kapazitäten der teilnehmenden Organisationen beitragen. Sie können beispielsweise auf Folgendes abzielen: Bereitstellung von Sprachangeboten, Anwendung und Ausweitung der Forschung, Stärkung von Synergien und Komplementaritäten mit in der Ukraine im Jugendbereich tätigen Organisationen, Ermittlung bewährter Verfahren zur Unterstützung des psychosozialen Wohlergehens aus der Ukraine geflohener junger Menschen und Jugendarbeiter, Förderung des Kapazitätsaufbaus von in der Jugendarbeit tätigen Organisationen in der Ukraine und in den Aufnahmeländern usw. Im Bereich Sport: Vorrang erhalten Partnerschaften, die zur Umsetzung zentraler Strategiepapiere wie des EU-Arbeitsplans für den Sport (2024-2027)236 oder der Empfehlung des Rates zu gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität237 beitragen. Zu den spezifischen Prioritäten für den Sportbereich gehören: • Förderung eines gesunden Lebensstils für alle: Bei den Projekten im Rahmen dieser Priorität geht es vor allem um die Förderung eines gesunden Lebensstils für alle, einschließlich durch Sensibilisierung für die Vorteile einer gesunden und aktiven Lebensweise, die Umsetzung der Empfehlung des Rates zu gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität und der EU-Leitlinien für körperliche Aktivität, die Unterstützung bei der Durchführung der Europäischen Woche des Sports, die Förderung von Sport und körperlicher Betätigung als Mittel für eine bessere Gesundheit, die Förderung aller Aktivitäten, die zu sportlicher und körperlicher Betätigung anregen, sowie die Förderung traditioneller Sportarten und Spiele. • Förderung von Integrität und Werten im Sport: Bei den Projekten im Rahmen dieser Priorität geht es vor allem um die Bekämpfung von Doping, Spielabsprachen und Korruption im Sport sowie die Verbesserung von Good Governance im Sport. • Bildungsförderung im und durch den Sport: Bei den Projekten im Rahmen dieser Priorität geht es vor allem um die Unterstützung der Kompetenzentwicklung im Sport, die Förderung dualer Karrieren von Sportlerinnen und Sportlern, die Förderung der Qualität des Sportunterrichts und des Personals, die Nutzung der Mobilitätsaktivitäten als Mittel zur Verbesserung der Qualifikationen und die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit durch den Sport. 236 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A42020Y1204%2801%29. 237 https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2013:354:0001:0005:DE:PDF. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A42020Y1204%2801%29 https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2013:354:0001:0005:DE:PDF 268 KOOPERATIONSPARTNERSCHAFTEN Das vorrangige Ziel von Kooperationspartnerschaften besteht darin, es Organisationen zu ermöglichen, die Qualität und Relevanz ihrer Aktivitäten zu erhöhen, ihre Partnernetzwerke auszubauen und zu stärken und ihre Fähigkeit zu verbessern, auf transnationaler Ebene gemeinsam tätig zu werden, indem sie die Internationalisierung ihrer Tätigkeiten fördern, neue Verfahren und Methoden austauschen oder entwickeln sowie Ideen austauschen und sich mit ihnen auseinandersetzen. Sie sollen die Entwicklung, den Transfer und/oder die Umsetzung von Innovationen und von gemeinsamen Initiativen zur Förderung der Zusammenarbeit, des Peer-Learning und des Erfahrungsaustauschs auf der europäischen Ebene unterstützen. Die Ergebnisse sollten weiterverwendbar, übertragbar und hochskalierbar sein und nach Möglichkeit eine ausgeprägte transdisziplinäre Dimension aufweisen. Es wird erwartet, dass die ausgewählten Projekte die Ergebnisse ihrer Aktivitäten auf lokaler, regionaler, nationaler und transnationaler Ebene teilen. Kooperationspartnerschaften sind in den Prioritäten und politischen Rahmenkonzepten der einzelnen Erasmus+- Bereiche auf europäischer wie nationaler Ebene verankert und zielen zugleich darauf ab, Anreize für eine sektorübergreifende und horizontale Zusammenarbeit in Themenbereichen zu schaffen. Je nach dem Bereich des vorgeschlagenen Projekts und der Art des Antragstellers werden diese Kooperationspartnerschaften entweder von den nationalen Agenturen oder von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) verwaltet. Weitere Informationen hierzu sind im Abschnitt „Wo ist der Antrag zu stellen“ unter den FÖRDERKRITERIEN enthalten. ZIELE DER AKTION Kooperationspartnerschaften zielen auf Folgendes ab: • Verbesserung der Qualität der Arbeit, der Aktivitäten und der Verfahren der beteiligten Organisationen und Einrichtungen, Öffnung für neue Akteure, die naturgemäß nicht zu ein und demselben Sektor gehören • Aufbau der Kapazitäten von Organisationen für die transnationale und sektorübergreifende Arbeit • Berücksichtigung gemeinsamer Bedürfnisse und Prioritäten in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport • Förderung von Transformation und Wandel (auf individueller, institutioneller oder sektoraler Ebene) mit dem Ergebnis von Verbesserungen und neuen Ansätzen, und zwar entsprechend dem Kontext der jeweiligen Organisation WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR DIE BEANTRAGUNG EINER KOOPERATIONSPARTNERSCHAFT ERFÜLLT SEIN? Um für eine Erasmus+-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für Kooperationspartnerschaften die folgenden Förderkriterien erfüllen: FÖRDERKRITERIEN Wer ist antragsberechtigt? Jede teilnehmende Organisation in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland kann der Antragsteller/Koordinator sein. Die betreffende Organisation stellt den Antrag im Namen aller am Projekt beteiligten Organisationen. Um förderfähig zu sein, müssen antragstellende/koordinierende Organisationen mindestens zwei Jahre vor Ablauf der Antragsfrist rechtmäßig gegründet worden sein. 269 Bei Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung oder Jugend, die von europäischen NRO eingereicht und von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) verwaltet werden, muss der antragstellende Koordinator eine europäische NRO238 sein, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung oder Jugend tätig ist. Die europäische Stelle/das europäische Sekretariat der europäischen NRO stellt einen Antrag im Namen der europäischen NRO. Welche Arten von Organisationen können an dem Projekt teilnehmen? An einer Kooperationspartnerschaft kann jede öffentliche oder private Organisation239 teilnehmen, die in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder in einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland in den Regionen 1 bis 3 (siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens) ansässig ist240. Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. Organisationen mit Sitz in den EU-Mitgliedstaaten und den mit dem Programm assoziierten Drittländern können entweder als Projektkoordinatoren oder als Partnerorganisationen teilnehmen. Organisationen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können nicht als Projektkoordinatoren teilnehmen. Unabhängig von dem Bereich, auf den sich das Projekt konkret bezieht, stehen Kooperationspartnerschaften allen Organisationen offen, die in einem beliebigen Teilbereich der Bereiche allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Sport oder anderer sozioökonomischer Sektoren tätig sind oder sich bereichsübergreifend engagieren (z. B. lokale, regionale und nationale Behörden, Anerkennungs- und Validierungszentren, Handelskammern, Handelsorganisationen, Beratungszentren und Sport- und Kulturorganisationen). Je nach der Priorität und den Zielsetzungen des Projekts sollten an einer Kooperationspartnerschaft die am besten geeigneten Partner mit möglichst vielfältigem Hintergrund beteiligt sein, damit die verschiedenen Erfahrungen, Profile und spezifischen Fachkenntnisse genutzt und relevante und hochwertige Ergebnisse erzielt werden können. 238 Für die Zwecke dieses Programms handelt es sich hierbei um NRO, die im Rahmen einer formal anerkannten Struktur tätig sind, bestehend aus einer europäischen Stelle/einem europäischen Sekretariat, die/das seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat und mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig ist, und aus nationalen Organisationen/Zweigniederlassungen in mindestens neun EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern. Diese nationalen Organisationen/Zweigstellen müssen: ▪ nach Maßgabe ihrer Satzung mit der europäischen Stelle bzw. dem europäischen Sekretariat verbunden sein; ▪ in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung oder Jugend tätig sein. Daher muss eine europäische NRO aus mindestens neun Einrichtungen bestehen (die europäische Stelle/das europäische Sekretariat + acht nationale Organisationen/Zweigniederlassungen), die in neun verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind. Die Definition des Begriffs „nach Maßgabe der Satzung verbunden“ für die Zwecke des Programms Erasmus+ findet sich in „Teil D – Glossar“ dieses Leitfadens. 239 Für die Zwecke dieser Aktion gelten informelle Gruppen junger Menschen nicht als Organisation und kommen daher nicht für eine Teilnahme (weder als Antragsteller noch als Partner) in Betracht. 240 Hochschuleinrichtungen in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland, die an einer Kooperationspartnerschaft teilnehmen möchten, müssen über eine gültige Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Teilnehmende Hochschuleinrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern benötigen keine Erasmus-Charta, müssen sich aber zur Einhaltung deren Grundsätze verpflichten. 270 Beteiligung assoziierter Partnerorganisationen Zusätzlich zu den Organisationen, die offiziell an dem Projekt teilnehmen (der Koordinator und die Partnerorganisationen), können an Kooperationspartnerschaften auch andere Partner aus dem öffentlichen oder privaten Sektor beteiligt sein, die zur Durchführung spezifischer Projektaufgaben/-aktivitäten beitragen oder die Bekanntmachung und Nachhaltigkeit des Projekts unterstützen. Im Rahmen eines Erasmus+-Projekts werden diese Partner als „assoziierte Partner“ bezeichnet. Vertraglich gesehen und unter dem Aspekt der Förderfähigkeit gelten sie nicht als Projektpartner und erhalten im Rahmen des Projekts keine Mittel aus dem Programm. Damit jedoch ihre Rolle innerhalb der Partnerschaft verständlich wird und ein Gesamtbild für den Vorschlag verfügbar ist, muss ihre Beteiligung am Projekt und an den verschiedenen Aktivitäten klar beschrieben werden. Ausnahme: Organisationen aus Belarus und Russland sind nicht zur Teilnahme als assoziierte Partner berechtigt. Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen Eine Kooperationspartnerschaft ist ein transnationales Projekt, an dem mindestens drei Organisationen aus drei unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern beteiligt sein müssen. Die Anzahl der an einer Partnerschaft teilnehmenden Organisationen ist nach oben nicht begrenzt. Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen alle teilnehmenden Organisationen benannt werden. Im Falle von Anträgen in den Bereichen Schulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Erwachsenenbildung und Jugend, die bei nationalen Agenturen eingereicht werden, gilt Folgendes: • Ein und dieselbe Organisation (eine OID) darf als Antragsteller oder als Partner pro Frist an höchstens 10 Anträgen beteiligt sein241. Grundsätzlich fördern Kooperationspartnerschaften die Zusammenarbeit zwischen Organisationen in EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern. Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern (Regionen 1 bis 3, mit Ausnahme von Belarus) können jedoch als Partner (nicht als Antragsteller) beteiligt werden, wenn ihre Beteiligung einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt darstellt und die Mindestbeteiligung von drei Organisationen aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern erfüllt ist. Abgedeckte Prioritäten Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen Kooperationspartnerschaften entweder: • mindestens eine horizontale Priorität und/oder • mindestens eine spezifische Priorität abdecken, die für den am stärksten betroffenen Teilbereich der Bereiche allgemeine und berufliche Bildung, Jugend oder Sport relevant ist. Bei Projekten in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen indirekt verwaltet werden, können die nationalen 241 Diese Höchstzahl bezieht sich auf alle Anträge auf Kooperationspartnerschaft, die bei den nationalen Agenturen für alle diese Bereiche zusammen eingereicht wurden. 271 Agenturen diejenigen dieser Prioritäten, die in ihrem jeweiligen nationalen Kontext besonders relevant sind, stärker berücksichtigen („europäische Prioritäten im nationalen Kontext“). Nationale Agenturen müssen potenzielle Antragsteller über ihre offiziellen Websites ordnungsgemäß informieren. Bei Projekten im Bereich des Sports kann nur eine (horizontale oder spezifische) Priorität behandelt werden. Ort der Aktivitäten Alle Aktivitäten der Kooperationspartnerschaften müssen in den Ländern der Organisationen durchgeführt werden, die am Projekt als vollwertige Partner oder assoziierte Partner beteiligt sind. Sofern dies im Hinblick auf die Ziele oder die Durchführung des Projekts ordnungsgemäß begründet wird, gilt darüber hinaus Folgendes: • Aktivitäten können auch an dem Ort stattfinden, an dem eine Einrichtung der Europäischen Union242 ihren Sitz hat, selbst wenn an dem Projekt keine Organisation aus dem Gastland dieser Einrichtung beteiligt ist. • Aktivitäten zur Weitergabe der Ergebnisse können auch in anderen EU- Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern oder förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern durchgeführt werden Projektdauer Zwischen 12 und 36 Monaten. Die Dauer muss bei der Antragstellung je nach Projektzielen und Art der im betreffenden Zeitraum geplanten Aktivitäten gewählt werden. Die Dauer einer Kooperationspartnerschaft kann auf begründeten Antrag des Begünstigten und mit Zustimmung der nationalen Agentur oder der Exekutivagentur verlängert werden, sofern die Gesamtdauer 36 Monate nicht überschreitet. Die Verlängerung hat jedoch keine Auswirkungen auf die Gesamthöhe der Finanzhilfe. Wo ist der Antrag zu stellen? Für Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend, eingereicht von einer Organisation in diesen Bereichen mit Ausnahme europäischer NRO: • Bei der nationalen Agentur des Landes, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Für Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung oder Jugend, eingereicht durch europäische NRO243: • Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal): - Europäische NRO – Kennnummern der Aufforderungen: ▪ ERASMUS-EDU-2026-PCOOP-ENGO (allgemeine und berufliche Bildung) 242 Sitze der Organe der Europäischen Union sind Brüssel, Frankfurt, Luxemburg und Straßburg. Eine Liste der Organe und Einrichtungen der EU finden Sie unter https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and- bodies_de. 243 Die Definition einer europäischen NRO für die Zwecke des Programms Erasmus+ findet sich in Teil D – „Glossar“ dieses Leitfadens. https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de 272 ▪ ERASMUS-YOUTH-2026-PCOOP-ENGO (Jugend) Für Partnerschaften im Bereich Sport: • bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA): - Sport – Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-SPORT-2026-SCP In allen Fällen kann ein und dasselbe Partnerkonsortium nur einen einzigen Antrag je Frist stellen, und zwar nur bei einer einzigen Agentur244. Wann ist der Antrag zu stellen? Für Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend, eingereicht von einer Organisation in diesen Bereichen mit Ausnahme europäischer NRO245: • Die Finanzhilfeanträge sind einzureichen bis: 5. März um 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) bei Projekten, die zwischen dem 1. September eines Jahres und dem 31. Dezember desselben Jahres beginnen. Mögliche zusätzliche Frist in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend, eingereicht von einer Organisation in diesen Bereichen mit Ausnahme europäischer NRO: • Die nationalen Agenturen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend können eine zweite Antragsrunde durchführen, für die die Bestimmungen dieses Leitfadens ebenfalls gelten. Die nationalen Agenturen informieren dann auf ihren Webseiten über diese Möglichkeit. • Falls eine zweite Antragsrunde durchgeführt wird, müssen Antragsteller für Projekte, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. August des Folgejahres beginnen, ihren Finanzhilfeantrag bis zum 1. Oktober, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), einreichen. Für Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend, eingereicht durch europäische NRO: • Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 5. März um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Für Partnerschaften im Bereich Sport: • Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 5. März um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. AUSSCHLUSS- UND EIGNUNGSKRITERIEN Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. 273 EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Ein Projekt im Rahmen einer Kooperationspartnerschaft besteht aus vier Phasen, die bereits vor der Auswahl des Projektvorschlags für die Förderung beginnen: Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung. Die teilnehmenden Organisationen und die Teilnehmer an den Aktivitäten sollten in allen Phasen eine aktive Rolle spielen und so ihre Lernerfahrung verbessern. • Planung (Festlegung der Bedürfnisse, der Ziele, der Projekt- und Lernergebnisse, der Aktivitätsformate, des Zeitplans usw.) • Vorbereitung (Planung der Aktivitäten, Erstellung des Arbeitsprogramms, praktische Vorkehrungen, Bestätigung der Zielgruppe(n) für die vorgesehenen Aktivitäten, Abschluss von Vereinbarungen mit Partnern usw.) • Durchführung der Aktivitäten • Nachbereitung (Bewertung der Aktivitäten und ihrer Wirkung auf unterschiedlichen Ebenen, Weitergabe und Nutzung der Projektergebnisse) Kooperationspartnerschaften können auch die Organisation länderübergreifender Unterrichts-, Ausbildungs- und Lernaktivitäten für Einzelpersonen oder Gruppen umfassen, wenn sie hinsichtlich der Erreichung der Projektziele mit einem Mehrwert verbunden sind. Das Format und der Zweck der vorgeschlagenen Aktivitäten sowie die Art und Anzahl der Teilnehmer sind im Rahmen des Projektantrags zu beschreiben und zu begründen. Bei der Konzeption eines Projekts zu berücksichtigende horizontale Aspekte: Neben der Erfüllung der formalen Kriterien und dem Abschluss einer nachhaltigen Kooperationsvereinbarung mit allen Projektpartnern können die folgenden Elemente dazu beitragen, die Wirkung und die hochwertige Umsetzung von Kooperationspartnerschaften in den verschiedenen Projektphasen zu steigern. Die Antragsteller werden aufgefordert, diese Möglichkeiten und Faktoren bei der Gestaltung von Projekten für Kooperationspartnerschaften zu berücksichtigen. Inklusion und Vielfalt Mit dem Programm Erasmus+ sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion und Fairness bei allen Aktionen gefördert werden. Zur Umsetzung dieser Grundsätze wurde eine Strategie für Inklusion und Vielfalt246 entwickelt, um mehr Teilnehmende aus einer größeren Vielfalt von Verhältnissen zu erreichen, insbesondere Teilnehmende mit geringeren Chancen, die mit Hindernissen bei der Teilnahme an europäischen Projekten konfrontiert sind. Kooperationspartnerschaften sind besonders geeignet, um im Einklang mit der entsprechenden politischen Priorität für die Aktion Inklusion und Vielfalt zum Thema des Projekts zu machen und Praktiken und Methoden weiterzuentwickeln, bei denen auf Inklusion und Vielfalt geachtet wird. Organisationen sollten auch unabhängig von der Thematik ihrer Projekte barrierefreie und inklusive Projektaktivitäten konzipieren, bei denen die Ansichten von Teilnehmenden mit geringeren Chancen berücksichtigt und diese Teilnehmenden während des gesamten Prozesses in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Ökologische Nachhaltigkeit Die Projekte sollten umweltfreundlich gestaltet werden und grüne Praktiken in alle Aspekte einbeziehen. Die Organisationen und Teilnehmer sollten bei der Konzeption des Projekts einen umweltfreundlichen Ansatz verfolgen, der alle Beteiligten dazu anregt, über Umweltfragen zu diskutieren und mehr darüber zu erfahren, sie zum Nachdenken darüber veranlasst, was auf den verschiedenen Ebenen getan werden kann, und Organisationen und Teilnehmer dabei unterstützt, alternative umweltfreundlichere Wege zur Durchführung der Projektaktivitäten zu finden. Digitale Dimension Virtuelle Zusammenarbeit und Experimente mit virtuellen und integrierten Lernangeboten sind für erfolgreiche Kooperationspartnerschaften von zentraler Bedeutung. Insbesondere bei Projekten in den Bereichen Schul- und 246 https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-inclusion-and- diversity-strategy. https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-inclusion-and-diversity-strategy https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-inclusion-and-diversity-strategy 274 Erwachsenenbildung wird nachdrücklich empfohlen, für die Zusammenarbeit vor, während und nach den Projektaktivitäten die European School Education Platform (einschließlich eTwinning) oder die Erwachsenenbildungsplattform EPALE zu nutzen. Bei Projekten im Jugendbereich wird nachdrücklich empfohlen, das Europäische Jugendportal und die EU-Jugendstrategieplattform zu nutzen. Teilhabe und zivilgesellschaftliches Engagement Das Programm unterstützt Teilhabe und aktives Engagement in allen seinen Aktionen. Die Projekte der Kooperationspartnerschaft sollten die Teilhabe der Menschen am demokratischen Leben und das soziale und zivilgesellschaftliche Engagement fördern. Der Schwerpunkt liegt auch darauf, für den Kontext der Europäischen Union zu sensibilisieren und ein entsprechendes Verständnis zu vermitteln, insbesondere was die gemeinsamen Werte der EU, die Grundsätze der Einheit und Vielfalt sowie ihre kulturelle Identität, ihr kulturelles Bewusstsein und ihr gesellschaftliches und historisches Erbe anbelangt. ZUSCHLAGSKRITERIEN Relevanz (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Inwieweit ▪ ist der Vorschlag relevant für die Ziele und Prioritäten der Aktion. Darüber hinaus wird der Vorschlag als äußerst relevant angesehen, wenn er die Priorität „Inklusion und Vielfalt“ abdeckt Bei Projekten, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden: eine oder mehrere der von der nationalen Agentur verkündeten „europäischen Prioritäten im nationalen Kontext“ abdeckt Bei Projekten, die von europäischen NRO in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung oder Jugend bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur eingereicht werden: Inwieweit der Antragsteller Aktivitäten durchführt, die die Umsetzung der EU-Politik in einem dieser Bereiche unterstützen ▪ ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant ▪ sind das Profil, die Erfahrung und die Aktivitäten der teilnehmenden Organisationen relevant für den Bereich, auf den sich der Antrag bezieht ▪ beruht der Vorschlag auf einer fundierten und angemessenen Bedarfsanalyse ▪ ist der Vorschlag dazu geeignet, Synergieeffekte zwischen verschiedenen Teilbereichen der Bereiche allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport zu schaffen, oder hat er potenziell eine starke Wirkung auf einen oder mehrere dieser Teilbereiche ▪ ist der Vorschlag innovativ ▪ ergänzt der Vorschlag andere von den teilnehmenden Organisationen bereits durchgeführte Initiativen ▪ erbringt der Vorschlag einen Mehrwert auf EU-Ebene durch Ergebnisse, die nicht erzielt werden könnten, wenn die Aktivitäten in einem einzelnen Land durchgeführt würden Qualität der Projektkonzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit ▪ sind die Projektziele klar definiert und realistisch und tragen den Bedürfnissen und Zielen der beteiligten Organisationen und den Bedürfnissen der Zielgruppen Rechnung ▪ ist die vorgeschlagene Methodik klar, angemessen und realisierbar - ist der Projektarbeitsplan klar, vollständig und wirksam und sieht angemessene 275 Phasen für die Vorbereitung, Durchführung und Weitergabe der Projektergebnisse vor - ist das Projekt kostenwirksam und weist angemessene Mittel für die einzelnen Aktivitäten zu - werden geeignete Maßnahmen zur Qualitätskontrolle, Überwachung und Evaluierung vorgeschlagen, die gewährleisten, dass das Projekt in hoher Qualität, fristgerecht und unter Einhaltung des finanziellen Rahmens durchgeführt wird ▪ sind die Aktivitäten barrierefrei und inklusiv konzipiert und stehen Menschen mit geringeren Chancen offen ▪ sind digitale Instrumente und Lernmethoden in das Projekt integriert, um die physischen Aktivitäten zu ergänzen und die Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen zu verbessern Falls Erasmus+-Online-Plattformen und -Instrumente in dem Arbeitsbereich/den Arbeitsbereichen der teilnehmenden Organisationen vorhanden sind: inwieweit werden in dem Projekt gegebenenfalls die Erasmus+-Online-Plattformen und -Instrumente (European School Education Platform, einschließlich eTwinning, EPALE, Europäisches Jugendportal, Youthpass) als Instrumente für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Projektaktivitäten genutzt ▪ ist das Projekt umweltfreundlich gestaltet und bezieht grüne Praktiken in die verschiedenen Projektphasen ein ▪ fördert das Projekt Teilhabe und bürgerschaftliches Engagement ▪ beschreibt das Projekt klar sowohl qualitative als auch quantitative Indikatoren, die realistisch und durchführbar sind und zur Verbesserung der Gesamtqualität des Projekts beitragen Projekte mit Schulungs-, Lehr- oder Lernaktivitäten: ▪ inwieweit sind diese Aktivitäten für die Projektziele geeignet und weisen ein angemessenes Teilnehmerprofil und eine ausreichende Teilnehmerzahl auf ▪ Qualität der praktischen Regelungen, des Managements und der Unterstützungsangebote bei Lern-, Unterrichts- und Ausbildungsaktivitäten ▪ Qualität der Regelungen zur Anerkennung und Validierung der Lernergebnisse der Teilnehmer gemäß den Grundsätzen der europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumente Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Inwieweit ▪ weist das Projekt eine angemessene Mischung in Bezug auf das Profil, einschließlich Basisorganisationen, die bisherige Programmerfahrung und das Fachwissen der teilnehmenden Organisationen auf, um alle Projektziele erfolgreich zu verwirklichen ▪ für Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung oder Jugend, eingereicht durch europäische NRO: gehören dem Konsortium Partnerorganisationen außerhalb der antragstellenden europäischen NRO an, sodass es für eine Zusammenarbeit außerhalb seiner nationalen Organisationen/Zweigniederlassungen offensteht ▪ bezieht das Projekt neue Programmteilnehmer und weniger erfahrene Organisationen in die Aktion ein ▪ verdeutlicht die vorgeschlagene Aufgabenverteilung das Engagement und die aktive Mitwirkung aller teilnehmenden Organisationen ▪ beinhaltet der Vorschlag wirksame Mechanismen zur Koordinierung und 276 Kommunikation der teilnehmenden Organisationen untereinander und mit anderen maßgeblichen Akteuren ▪ (sofern zutreffend) erbringt die Beteiligung einer teilnehmenden Organisation aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt (ansonsten wird die teilnehmende Organisation aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland zum Zeitpunkt der Bewertung vom Projektvorschlag ausgeschlossen.) Wirkung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Inwieweit ▪ enthält der Projektvorschlag konkrete und logische Schritte zur Integration der Projektergebnisse in die reguläre Arbeit der teilnehmenden Organisationen ▪ hat das Projekt potenziell eine positive Wirkung auf die Teilnehmer und die teilnehmenden Organisationen sowie auf die breitere Gemeinschaft ▪ haben die erwarteten Projektergebnisse das Potenzial einer Nutzung außerhalb der am Projekt teilnehmenden Organisationen während und nach der Projektlaufzeit und auf lokaler, regionaler, nationaler oder europäischer Ebene ▪ enthält der Projektvorschlag konkrete und wirksame Schritte, um die Projektergebnisse innerhalb der teilnehmenden Organisationen bekannt zu machen, die Ergebnisse an andere Organisationen und die Öffentlichkeit weiterzugeben und öffentlich auf die Finanzierung durch die Europäische Union hinzuweisen ▪ inwieweit wird in dem Projektvorschlag (sofern relevant) erläutert, wie die erstellten Materialien, Dokumente und Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden ▪ umfasst der Projektvorschlag konkrete und wirksame Schritte, um die Nachhaltigkeit des Projekts und seine Fähigkeit zu gewährleisten, auch nach Ausschöpfung der EU- Finanzhilfe weiterhin Wirkung zu entfalten und Ergebnisse zu erzielen Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte (von insgesamt 100 Punkten) erreichen. Außerdem muss jeweils mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der oben genannten Kategorien von Zuschlagskriterien erreicht werden (d. h. mindestens 13 Punkte247 in den Kategorien „Relevanz des Projekts“ und „Wirkung“, 15 Punkte in der Kategorie „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ und 10 Punkte in der Kategorie „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“). Sind zwei oder mehr Anträge mit derselben Punktzahl eingegangen, erhalten im Fall von Ermessensentscheidungen die Anträge Priorität, die zunächst in der Kategorie „Relevanz des Projekts“ und anschließend in der Kategorie „Wirkung“ die höchste Punktzahl erzielen. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Es stehen drei vorab festgelegte Pauschalbeträge zur Verfügung, die dem Gesamtbetrag der Finanzhilfe für das Projekt entsprechen: 120 000 EUR, 250 000 EUR und 400 000 EUR. Die Antragsteller wählen zwischen den drei vorab festgelegten Beträgen je nach den beabsichtigten Aktivitäten und angestrebten Ergebnissen: Bei der Planung ihrer Projekte müssen die antragstellenden Organisationen – zusammen mit ihren Projektpartnern – den Pauschalbetrag wählen, der am besten geeignet ist, die Kosten ihrer Projekte entsprechend ihren Bedürfnissen und Zielen zu decken. Die Vorschläge müssen eine Beschreibung der Aktivitäten enthalten, zu deren Durchführung sich die Antragsteller unter Verwendung des beantragten Pauschalbetrags verpflichten, und den Grundsätzen der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Wirksamkeit genügen. 247 Da Dezimalpunkte bei der Bewertung dieser Aktion nicht anwendbar sind, wird die Mindestpunktzahl für diese Kriterien auf den nächsten Punkt aufgerundet (z. B. ist die Hälfte von 25 Punkten 12,5, weshalb die zu berücksichtigende Mindestpunktzahl auf 13 Punkte aufgerundet wird). 277 Die Wahl des Pauschalbetrags sollte auf der Grundlage der vom Antragsteller geschätzten Gesamtkosten des Projekts erfolgen. Ausgehend von dieser Schätzung müssen die Antragsteller den Pauschalbetrag wählen, der ihren Bedürfnissen am besten entspricht, wobei eine effiziente Verwendung der Mittel und die Einhaltung des Kofinanzierungsprinzips zu gewährleisten sind (d. h. es wird davon ausgegangen, dass die Projekte durch andere Finanzierungsquellen kofinanziert werden, weshalb die geschätzten Gesamtkosten des Projekts höher sein müssen als der beantragte Pauschalbetrag). Im Falle von Zweifeln zwischen zwei Beträgen können die Antragsteller: a) die Kosten ihres Projekts senken, indem sie z. B. kostengünstigere Wege finden, um ähnliche Ergebnisse zu erzielen, oder indem sie die Anzahl bzw. den Umfang der Projektaktivitäten an das Budget anpassen; b) den Umfang ihres Projekts erweitern, indem sie z. B. versuchen, mehr Teilnehmende mit ihren Aktivitäten zu erreichen, die Anzahl der Aktivitäten zu erhöhen oder zusätzliche Projektergebnisse zu erzielen. Im Einklang mit den oben beschriebenen Zuschlagskriterien sind die Angemessenheit der Anzahl, des Umfangs und der Komplexität der vorgeschlagenen Projektaktivitäten im Verhältnis zu dem beantragten Betrag und den Projektzielen wichtige Elemente der Qualitätsbewertung. Beschreibung des Projekts Jeder Projektvorschlag muss eine klare Methodik für das Projektmanagement enthalten (Bedarfsanalyse, Arbeitsplan, klare Aufgabenzuweisung und Kooperationsvereinbarungen zwischen den Partnern usw.). Die Antragsteller sollten die Zuschlagskriterien im Einzelnen lesen und all ihre Elemente im Projektantrag berücksichtigen. Im Antrag beschreiben die Antragsteller ihren Projektvorschlag, indem sie ihn in „Arbeitspakete“ aufteilen. Ein Arbeitspaket ist definiert als eine Reihe von Aktivitäten, die zur Erreichung spezifischer Projektziele beitragen. Jedes Projekt muss ein spezielles Arbeitspaket für das Projektmanagement und eine Reihe von Arbeitspaketen für die Durchführung umfassen (pro Projekt werden maximal vier Arbeitspakete für die Durchführung empfohlen). Jedes Arbeitspaket für die Durchführung umfasst eine Reihe von Aktivitäten und muss klare spezifische Ziele und erwartete Ergebnisse (auch als „Arbeitsergebnisse“ bezeichnet) enthalten. Das Arbeitspaket für das Projektmanagement umfasst Überwachung, Koordinierung, Kommunikation, Evaluierung, Risikomanagement und andere für die Durchführung des Projekts erforderliche Aktivitäten. Dem Arbeitspaket für das Projektmanagement können höchstens 20 % des gesamten Projektbudgets zugewiesen werden. Bei der Bewertung dieser Anforderungen ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten: je höher der beantragte Betrag ist, desto mehr wird von der Projektmethodik erwartet, dass sie detailliert und umfassend ist. Die Vergabe von Unteraufträgen für Dienstleistungen ist zulässig, sofern sie sich nicht auf Kernaktivitäten beziehen, von denen die Erreichung der Ziele der Aktion unmittelbar abhängt. In solchen Fällen müssen die an Unterauftragnehmer vergebenen Aufgaben und der dafür veranschlagte Betrag im Projektantrag genau beschrieben werden, sofern im Antragsformular nichts anderes bestimmt ist. Für Projekte, die bei den nationalen Agenturen eingereicht werden, finden Sie im Handbuch zum Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge weitere Hinweise zu Finanzhilfen auf der Grundlage von Pauschalbeträgen, die im Rahmen von Partnerschaften für Zusammenarbeit gewährt werden. Zahlungsmodalitäten Voraussetzung für die vollständige Auszahlung der Finanzhilfe ist der Abschluss aller Aktivitäten entsprechend den im Projektantrag beschriebenen Qualitätskriterien. Falls eine oder mehrere Aktivitäten nicht oder nur teilweise abgeschlossen sind oder bei der Qualitätsbewertung als nicht zufriedenstellend bewertet werden, können entsprechende Kürzungen des Finanzhilfebetrags in der Phase des Abschlussberichts bei mangelhafter, teilweiser oder verspäteter Durchführung vorgenommen werden, indem einzelne Arbeitspakete oder Aktivitäten nicht akzeptiert werden oder indem der Gesamtbetrag um einen pauschalen Prozentsatz gekürzt wird. 278 Die Bewertung des Abschlussberichts basiert auf den detaillierten Beschreibungen der einzelnen durchgeführten Aktivitäten, auf quantitativen und qualitativen Informationen, die den Grad der Erreichung der im Antrag angegebenen Projektziele zeigen, und auf der Qualität der in die Erasmus+-Projektergebnis-Plattform hochgeladenen Projektergebnisse. KLEINERE PARTNERSCHAFTEN Kleinere Partnerschaften sollen den Zugang zum Programm auf kleinere Akteure und Personen ausweiten, die durch Maßnahmen in den Bereichen Schulbildung, Erwachsenenbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Jugend und Sport nur schwer zu erreichen sind. Mit im Vergleich zu den Kooperationspartnerschaften geringeren Finanzhilfen für Organisationen, einer kürzeren Laufzeit und einfacheren administrativen Anforderungen zielt diese Aktion darauf ab, Basisorganisationen, weniger erfahrene Organisationen und neue Programmteilnehmer zu erreichen und so die Zutrittsschranken für Organisationen mit geringerer organisatorischer Kapazität zu verringern. Diese Aktion unterstützt auch flexible Formate, die transnationale und nationale Aktivitäten, wenn auch mit einer europäischen Dimension, kombinieren, sodass Organisationen mehr Möglichkeiten haben, Menschen mit geringeren Chancen zu erreichen. Kleinere Partnerschaften können zudem zur Einrichtung und Entwicklung transnationaler Netze und zur Förderung von Synergien mit und zwischen lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Strategien beitragen. ZIELE DER AKTION • Neue Programmteilnehmer, weniger erfahrene Organisationen und kleinere Akteure für das Programm gewinnen und ihren Zugang ausweiten. Diese Partnerschaften sollten ein Einstieg für Organisationen in die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene sein. • Unterstützung der Inklusion von Zielgruppen mit geringeren Chancen • Unterstützung einer aktiven europäischen Bürgerschaft und Förderung der europäischen Dimension auf der lokalen Ebene Darüber hinaus gelten die Hauptziele der Kooperationspartnerschaften auch für kleinere Partnerschaften, und zwar entsprechend dem Geltungsbereich und Umfang des jeweiligen Projekts: • Verbesserung der Qualität der Arbeit und der Verfahren der beteiligten Organisationen und Einrichtungen, Öffnung für neue Akteure, die naturgemäß nicht zu ein und demselben Sektor gehören • Aufbau der Kapazitäten von Organisationen für die transnationale und sektorübergreifende Arbeit • Berücksichtigung gemeinsamer Bedürfnisse und Prioritäten in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport • Förderung von Transformation und Wandel (auf individueller, institutioneller oder sektoraler Ebene) mit dem Ergebnis von Verbesserungen, und zwar entsprechend dem Kontext der jeweiligen Organisation WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR DIE BEANTRAGUNG EINER KLEINEREN PARTNERSCHAFT ERFÜLLT SEIN? Kleinere Partnerschaften müssen die folgenden Kriterien erfüllen, um für eine Finanzhilfe im Rahmen von Erasmus+ in Betracht zu kommen. FÖRDERKRITERIEN Um für eine Erasmus+-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für kleinere Partnerschaften die folgenden Förderkriterien erfüllen: 279 Wer ist antragsberechtigt? Jede teilnehmende Organisation in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Die betreffende Organisation stellt den Antrag im Namen aller am Projekt beteiligten Organisationen. Im Falle von Anträgen in den Bereichen Schulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Erwachsenenbildung und Jugend, die bei nationalen Agenturen eingereicht werden, darf eine Organisation nur einmal pro Frist248 einen Antrag stellen. Welche Arten von Organisationen können an dem Projekt teilnehmen? An einer kleineren Partnerschaft kann jede öffentliche oder private Organisation249 teilnehmen, die in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland (siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens) ansässig ist.250 Unabhängig von dem Bereich, auf den sich das Projekt bezieht, stehen kleinere Partnerschaften allen Organisationen offen, die in einem beliebigen Teilbereich der Bereiche allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Sport oder anderer sozioökonomischer Sektoren tätig sind oder sich bereichsübergreifend engagieren (z. B. lokale, regionale und nationale Behörden, Anerkennungs- und Validierungszentren, Handelskammern, Handelsorganisationen, Beratungszentren, Kultur- und Sportorganisationen). Je nach der Priorität und den Zielsetzungen des Projekts sollten an einer kleineren Partnerschaft die am besten geeigneten Partner mit möglichst vielfältigem Hintergrund beteiligt sein, damit die verschiedenen Erfahrungen, Profile und spezifischen Kenntnisse genutzt werden können. Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen Kleinere Partnerschaften sind transnationale Partnerschaften, an denen mindestens zwei Organisationen aus zwei unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern beteiligt sein müssen. Die Anzahl der an einer Partnerschaft teilnehmenden Organisationen ist nach oben nicht begrenzt. Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen alle teilnehmenden Organisationen benannt werden. Im Falle von Anträgen in den Bereichen Schulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Erwachsenenbildung und Jugend, die bei nationalen Agenturen eingereicht werden, darf ein und dieselbe Organisation (eine OID) als Antragsteller oder als Partner pro Frist an höchstens fünf Anträgen beteiligt sein.251 Abgedeckte Prioritäten Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen kleinere Partnerschaften entweder • mindestens eine horizontale Priorität und/oder 249 Für die Zwecke dieser Aktion gelten informelle Gruppen junger Menschen nicht als Organisation und kommen daher nicht für eine Teilnahme (weder als Antragsteller noch als Partner) in Betracht. 250 Hochschuleinrichtungen in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland, die an einer kleineren Partnerschaft teilnehmen möchten, müssen über eine gültige Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. 251 Diese Obergrenze gilt für alle Anträge kleinerer Partnerschaften, die für alle förderfähigen Bereiche eingereicht werden. 280 • mindestens eine spezifische Priorität abdecken, die für den am stärksten betroffenen Teilbereich der Bereiche allgemeine und berufliche Bildung, Jugend oder Sport relevant ist. Bei Projekten in den Bereichen berufliche Aus- und Weiterbildung, Schulbildung, Erwachsenenbildung und Jugend, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, können die nationalen Agenturen diejenigen dieser Prioritäten, die in ihrem jeweiligen nationalen Kontext besonders relevant sind, stärker berücksichtigen („europäische Prioritäten im nationalen Kontext“). Nationale Agenturen müssen potenzielle Antragsteller über ihre offiziellen Websites ordnungsgemäß informieren. Bei Projekten im Bereich des Sports kann nur eine (horizontale oder spezifische) Priorität behandelt werden. Ort(e) der Aktivitäten Alle Aktivitäten der kleineren Partnerschaften müssen in den Ländern der Organisationen durchgeführt werden, die am Projekt beteiligt sind. Wenn dies im Zusammenhang mit den Zielen oder der Durchführung des Projekts hinreichend begründet ist, können Aktivitäten darüber hinaus auch an dem Ort stattfinden, an dem eine Einrichtung der Europäischen Union ihren Sitz hat252, selbst wenn an dem Projekt keine Einrichtung aus dem Gastland dieser Einrichtung beteiligt ist. Projektdauer Zwischen 6 und 24 Monaten. Die Dauer muss bei der Antragstellung je nach Projektzielen und Art der im betreffenden Zeitraum geplanten Aktivitäten angeben werden. In Ausnahmefällen kann die Laufzeit von kleineren Partnerschaften auf Antrag des Begünstigten und mit Zustimmung der nationalen Agentur oder der Exekutivagentur verlängert werden. Die Verlängerung hat jedoch keine Auswirkungen auf die Gesamthöhe der Finanzhilfe. Wo ist der Antrag zu stellen? Für kleinere Partnerschaften in den Bereichen berufliche Aus- und Weiterbildung, Schulbildung, Erwachsenenbildung und Jugend, eingereicht von einer in diesen Bereichen tätigen Organisation: • Bei der nationalen Agentur des Landes, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Für kleinere Partnerschaften im Sportbereich: • Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA): Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-SPORT-2026-SSCP In beiden Fällen kann ein und dasselbe Partnerkonsortium nur einen einzigen Antrag je Frist stellen, und zwar nur bei einer einzigen Agentur.253 252 Sitze der Organe der Europäischen Union sind Brüssel, Frankfurt, Luxemburg und Straßburg. Eine Liste der Organe und Einrichtungen der EU finden Sie unter https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and- bodies_de. https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de 281 Wann ist der Antrag zu stellen? Für kleinere Partnerschaften in den Bereichen berufliche Aus- und Weiterbildung, Schulbildung, Erwachsenenbildung und Jugend, eingereicht von einer in diesen Bereichen tätigen Organisation: Die Finanzhilfeanträge sind einzureichen bis: 5. März, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), bei Projekten, die zwischen dem 1. September eines Jahres und dem 31. Dezember desselben Jahres beginnen. Mögliche zusätzliche Frist für kleinere Partnerschaften in den Bereichen berufliche Aus- und Weiterbildung, Schulbildung, Erwachsenenbildung und Jugend: • Die nationalen Agenturen können eine zusätzliche Antragsrunde für Projekte in den Bereichen berufliche Aus- und Weiterbildung, Schulbildung, Erwachsenenbildung und Jugend durchführen, für die die Bestimmungen dieses Leitfadens ebenfalls gelten. Die nationalen Agenturen informieren dann auf ihren Webseiten über diese Möglichkeit. • Falls die zusätzliche Antragsrunde durchgeführt wird, müssen Antragsteller für Projekte, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. August des Folgejahres beginnen, ihren Finanzhilfeantrag bis zum 1. Oktober, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), einreichen. Für kleinere Partnerschaften im Sportbereich: • Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 5. März um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Ein Projekt im Rahmen einer kleineren Partnerschaft besteht aus vier Phasen, die bereits vor der Auswahl des Projektvorschlags für die Förderung beginnen: Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung. Die teilnehmenden Organisationen und die Teilnehmer an den Aktivitäten sollten in allen Phasen eine aktive Rolle spielen und so ihre Lernerfahrung verbessern. • Planung (Festlegung der Bedürfnisse, der Ziele, der Projekt- und Lernergebnisse, der Aktivitätsformate, des Zeitplans usw.) • Vorbereitung (Planung der Aktivitäten, Erstellung des Arbeitsprogramms, praktische Vorkehrungen, Bestätigung der Zielgruppe(n) für die vorgesehenen Aktivitäten, Abschluss von Vereinbarungen mit Partnern usw.) • Durchführung der Aktivitäten • Nachbereitung (Bewertung der Aktivitäten und ihrer Wirkung auf unterschiedlichen Ebenen, Weitergabe und Nutzung der Projektergebnisse) Kleinere Partnerschaften können auch die Organisation länderübergreifender Unterrichts-, Ausbildungs- und Lernaktivitäten für Einzelpersonen oder Gruppen umfassen, wenn sie hinsichtlich der Erreichung der Projektziele mit einem Mehrwert verbunden sind. Bei kleineren Partnerschaften im Sportbereich wird empfohlen, mindestens einen lokalen oder regionalen Sportverein in die Vorschläge einzubeziehen. Bei der Konzeption eines Projekts zu berücksichtigende horizontale Aspekte: 282 Neben der Erfüllung der formalen Kriterien und dem Abschluss einer nachhaltigen Kooperationsvereinbarung mit allen Projektpartnern können die folgenden Elemente dazu beitragen, die Wirkung und die hochwertige Umsetzung von kleineren Partnerschaften zu steigern. Die Antragsteller werden aufgefordert, diese Möglichkeiten und Aspekte bei der Gestaltung von Projekten für kleinere Partnerschaften zu berücksichtigen. Inklusion und Vielfalt Mit dem Programm Erasmus+ sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion und Fairness bei allen Aktionen gefördert werden. Zur Umsetzung dieser Grundsätze wurde eine Strategie für Inklusion und Vielfalt254 entwickelt, um mehr Teilnehmende aus einer größeren Vielfalt von Verhältnissen zu erreichen, insbesondere Teilnehmende mit geringeren Chancen, die mit Hindernissen bei der Teilnahme an europäischen Projekten konfrontiert sind. Kleinere Partnerschaften sind besonders geeignet, um im Einklang mit der entsprechenden politischen Priorität für die Aktion Inklusion und Vielfalt zum Thema des Projekts zu machen und Praktiken und Methoden weiterzuentwickeln, bei denen auf Inklusion und Vielfalt geachtet wird. Organisationen sollten auch unabhängig von der Thematik ihrer Projekte barrierefreie und inklusive Projektaktivitäten konzipieren, bei denen die Ansichten von Teilnehmenden mit geringeren Chancen berücksichtigt und diese Teilnehmenden während des gesamten Prozesses in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Ökologische Nachhaltigkeit Die Projekte sollten umweltfreundlich gestaltet werden und grüne Praktiken in alle Aspekte einbeziehen. Die Organisationen und Teilnehmer sollten bei der Konzeption des Projekts einen umweltfreundlichen Ansatz verfolgen, der alle Beteiligten dazu anregt, über Umweltfragen zu diskutieren und mehr darüber zu erfahren, sie zum Nachdenken darüber veranlasst, was auf den verschiedenen Ebenen getan werden kann, und Organisationen und Teilnehmer dabei unterstützt, alternative umweltfreundlichere Wege zur Durchführung der Projektaktivitäten zu finden. Digitale Dimension Virtuelle Zusammenarbeit und Experimente mit virtuellen und integrierten Lernangeboten sind für erfolgreiche kleinere Partnerschaften von zentraler Bedeutung. Insbesondere bei Projekten in den Bereichen Schul- und Erwachsenenbildung wird nachdrücklich empfohlen, für die Zusammenarbeit vor, während und nach den Projektaktivitäten die European School Education Platform, eTwinning und die Erwachsenenbildungsplattform EPALE zu nutzen. Bei Projekten im Jugendbereich wird nachdrücklich empfohlen, für die Zusammenarbeit vor, während und nach den Projektaktivitäten das Europäische Jugendportal und die EU-Jugendstrategieplattform zu nutzen. Teilhabe und zivilgesellschaftliches Engagement Das Programm unterstützt Teilhabe und aktives Engagement in allen seinen Aktionen. Die Projekte der kleineren Partnerschaften sollten die Teilhabe der Menschen am demokratischen Leben und das soziale und zivilgesellschaftliche Engagement fördern. Der Schwerpunkt liegt auch darauf, für den Kontext der Europäischen Union zu sensibilisieren und ein entsprechendes Verständnis zu vermitteln, insbesondere was die gemeinsamen Werte der EU, die Grundsätze der Einheit und Vielfalt sowie ihre kulturelle Identität, ihr kulturelles Bewusstsein und ihr gesellschaftliches und historisches Erbe anbelangt. AUSSCHLUSS- UND EIGNUNGSKRITERIEN Zusätzlich zu den oben genannten Zulassungskriterien werden die Antragsteller anhand der einschlägigen Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. ZUSCHLAGSKRITERIEN 254 https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-inclusion-and- diversity-strategy. https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-inclusion-and-diversity-strategy https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-inclusion-and-diversity-strategy 283 Relevanz (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit ▪ ist der Projektvorschlag relevant für die Ziele und Prioritäten der Aktion. Darüber hinaus wird der Vorschlag als äußerst relevant angesehen, wenn er die Priorität „Inklusion und Vielfalt“ abdeckt Bei Projekten, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden: eine oder mehrere der von der nationalen Agentur verkündeten „europäischen Prioritäten im nationalen Kontext“ abdeckt ▪ ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant ▪ sind das Profil, die Erfahrung und die Aktivitäten der teilnehmenden Organisationen relevant für den Bereich, auf den sich der Antrag bezieht ▪ erbringt der Vorschlag einen Mehrwert auf EU-Ebene durch Aufbau der Kapazitäten von Organisationen für die Beteiligung an grenzüberschreitender Zusammenarbeit und Vernetzung Qualität der Projektkonzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit ▪ sind die Projektziele klar definiert und realistisch und tragen den Bedürfnissen und Zielen der beteiligten Organisationen und den Bedürfnissen der Zielgruppen Rechnung ▪ sind die Aktivitäten barrierefrei und inklusiv konzipiert und stehen Menschen mit geringeren Chancen offen ▪ ist die vorgeschlagene Methodik klar, angemessen und realisierbar − ist der Projektarbeitsplan klar, vollständig und wirksam und sieht angemessene Phasen für die Vorbereitung, Durchführung und Weitergabe der Projektergebnisse vor − ist das Projekt kostenwirksam und weist angemessene Mittel für die einzelnen Aktivitäten zu ▪ werden digitale Instrumente und Lernmethoden in das Projekt integriert, um die physischen Aktivitäten zu ergänzen und die Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen zu verbessern o Sofern zutreffend: inwieweit werden in dem Projekt die Erasmus+- Onlineplattformen (European School Education Platform, EPALE, Europäisches Jugendportal, EU-Jugendstrategieplattform) als Instrumente für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Projektaktivitäten genutzt ▪ ist das Projekt umweltfreundlich gestaltet und bezieht grüne Praktiken in die verschiedenen Projektphasen ein ▪ fördert das Projekt Teilhabe und bürgerschaftliches Engagement Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Inwieweit ▪ weist das Projekt eine angemessene Mischung in Bezug auf das Profil der teilnehmenden Organisationen auf ▪ bezieht das Projekt neue Programmteilnehmer und weniger erfahrene Organisationen in die Aktion ein ▪ verdeutlicht die vorgeschlagene Aufgabenverteilung das Engagement und die aktive Mitwirkung aller teilnehmenden Organisationen ▪ beinhaltet der Vorschlag wirksame Mechanismen zur Koordinierung und Kommunikation zwischen den teilnehmenden Organisationen. Wirkung Inwieweit 284 (Höchstpunktzahl 20 Punkte) ▪ enthält der Projektvorschlag konkrete und logische Schritte zur Integration der Projektergebnisse in die reguläre Arbeit der teilnehmenden Organisationen ▪ hat das Projekt das Potenzial einer positiven Wirkung auf die Teilnehmer und die teilnehmenden Organisationen sowie auf die breitere Gemeinschaft ▪ beinhaltet der Projektvorschlag angemessene Möglichkeiten zur Bewertung der Projektergebnisse ▪ enthält der Projektvorschlag konkrete und wirksame Schritte, um die Projektergebnisse innerhalb der teilnehmenden Organisationen bekannt zu machen, die Ergebnisse an andere Organisationen und die Öffentlichkeit weiterzugeben und öffentlich auf die Finanzierung durch die Europäische Union hinzuweisen Die Vorschläge kommen nur dann für eine Förderung in Betracht, wenn sie mindestens 60 Punkte erreichen. Außerdem muss jeweils mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der oben genannten Kategorien von Zuschlagskriterien erreicht werden (d. h. mindestens 15 Punkte in den Kategorien „Relevanz des Projekts“ und „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ 10 Punkte in den Kategorien „Qualität der Zusammensetzung der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und „Wirkung“). Sind zwei oder mehr Anträge mit derselben Punktzahl eingegangen, erhalten im Fall von Ermessensentscheidungen die Anträge Priorität, die zunächst in der Kategorie „Relevanz des Projekts“ und anschließend in der Kategorie „Wirkung“ die höchste Punktzahl erzielen. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Es stehen zwei vorab festgelegte Pauschalbeträge zur Verfügung: 30 000 EUR und 60 000 EUR. Die Antragsteller wählen zwischen den beiden vorab festgelegten Beträgen je nach den beabsichtigten Aktivitäten und angestrebten Ergebnissen: Bei der Planung ihrer Projekte müssen die antragstellenden Organisationen – zusammen mit ihren Projektpartnern – den Pauschalbetrag wählen, der am besten geeignet ist, die Kosten ihrer Projekte entsprechend ihren Bedürfnissen und Zielen zu decken. Die Vorschläge müssen eine Beschreibung der Aktivitäten enthalten, zu deren Durchführung sich die Antragsteller unter Verwendung des gewählten Pauschalbetrags verpflichten, und den Grundsätzen der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Wirksamkeit genügen. Die Wahl des Pauschalbetrags sollte auf der Grundlage der vom Antragsteller geschätzten Gesamtkosten des Projekts erfolgen. Aufgrund dieser Schätzung müssen die Antragsteller den Pauschalbetrag wählen, der ihren Bedürfnissen am besten entspricht, wobei eine effiziente Verwendung der Mittel und die Einhaltung des Kofinanzierungsprinzips zu gewährleisten sind (d. h. es wird davon ausgegangen, dass die Projektbudgets durch andere Finanzierungsquellen kofinanziert werden, weshalb die geschätzten Gesamtkosten des Projekts höher sein müssen als der gewählte Pauschalbetrag). Im Falle von Zweifeln zwischen zwei Beträgen können die Antragsteller: a) die Kosten ihres Projekts senken, indem sie z. B. kostengünstigere Wege finden, um ähnliche Ergebnisse zu erzielen, oder indem sie die Anzahl bzw. den Umfang der Projektaktivitäten an das Budget anpassen; b) den Umfang ihres Projekts erweitern, indem sie z. B. versuchen, mehr Teilnehmende mit ihren Aktivitäten zu erreichen, die Anzahl der Aktivitäten zu erhöhen oder zusätzliche Projektergebnisse zu erzielen. Die Angemessenheit der Anzahl, des Umfangs und der Komplexität der vorgeschlagenen Projektaktivitäten in Bezug auf den gewählten Betrag sowie ihre Relevanz für die Projektziele sind wichtige Elemente der Qualitätsbewertung in Übereinstimmung mit den oben beschriebenen Zuschlagskriterien. Beschreibung des Projekts 285 In Anbetracht dessen, dass kleinere Partnerschaften ein Instrument für die Einbeziehung neuer Projektteilnehmer und weniger erfahrener Organisationen sind, das ihnen den Zugang zum Programm ermöglichen soll, wird der Umfang der zur Beantragung einer Finanzhilfe im Rahmen dieser Aktion erforderlichen Informationen einfach gehalten, wobei die Einhaltung der EU-Haushaltsordnung gewährleistet wird. Die Antragsteller sollten die Zuschlagskriterien sorgfältig lesen und alle Kriterien im Projektantrag berücksichtigen. Der Vorschlag muss Projektziele, vorgeschlagene Aktivitäten und erwartete Ergebnisse enthalten, die kohärent und eindeutig miteinander verknüpft sein müssen. Im Projektantrag sind die geplanten Projektaktivitäten aufzuführen und zu beschreiben sowie der Anteil der Finanzhilfe anzugeben, der jeder Aktivität zugewiesen wird. Die Vergabe von Unteraufträgen für Dienstleistungen ist zulässig, sofern sie sich nicht auf Kernaktivitäten beziehen, von denen die Erreichung der Ziele der Aktion unmittelbar abhängt. In solchen Fällen müssen die an Unterauftragnehmer vergebenen Aufgaben und der dafür zugewiesene Betrag im Projektantrag genau beschrieben werden. Auszahlung der Finanzhilfe Voraussetzung für die vollständige Auszahlung der Finanzhilfe ist der Abschluss aller Aktivitäten entsprechend den im Projektantrag beschriebenen Qualitätskriterien. Falls eine oder mehrere Aktivitäten nicht oder nur teilweise abgeschlossen sind oder bei der Qualitätsbewertung als nicht zufriedenstellend bewertet werden, können entsprechende Kürzungen des Finanzhilfebetrags in der Phase des Abschlussberichts bei mangelhafter, teilweiser oder verspäteter Durchführung vorgenommen werden, indem einzelne Aktivitäten nicht akzeptiert werden oder indem der Gesamtbetrag um einen pauschalen Prozentsatz gekürzt wird. Die Bewertung des Abschlussberichts basiert auf den detaillierten Beschreibungen der einzelnen durchgeführten Aktivitäten, auf Informationen, die den Grad der Erreichung der im Antrag angegebenen Projektziele zeigen, und auf der Qualität der in die Erasmus+-Projektergebnis-Plattform hochgeladenen Projektergebnisse. 286 EUROPÄISCHE PARTNERSCHAFTEN FÜR DIE SCHULENTWICKLUNG Schulen haben einen maßgeblichen Einfluss auf künftige Generationen: Sie ermöglichen den Erwerb von Grundfertigkeiten, das Lernen über die Europäische Union und ihre Werte, die Entwicklung zu aktiven Bürgerinnen und Bürgern in inklusiven Gesellschaften und wecken Interesse am lebenslangen Lernen in jungen Jahren. Durch grenzüberschreitende Projekte können Schulen europäische Werte nicht nur als Grundsätze, sondern in der Praxis durch Interaktionen mit Gleichaltrigen und Eintauchen in neue Situationen und Orte vermitteln. Durch Europäische Partnerschaften für die Schulentwicklung werden strategische Innovationen und der Austausch von Verfahren zwischen den wichtigsten Akteuren in Schulbildungssystemen unterstützt: Schulbehörden, Koordinierungsstellen, Schulen der Vorschul-, Primar- und Sekundarstufe sowie andere Interessenträger wie Lehrerverbände. Durch die Aktion werden Schulbehörden dabei unterstützt, bewährte Strategien in Schlüsselbereichen wie der Förderung der kontinuierlichen beruflichen Fortbildung von Lehrkräften, der Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs und der Verbesserung der Qualität des Unterrichts und der Ausbildung im Allgemeinen zu ermitteln und zu übertragen. Im Rahmen der Projekte werden auch innovative Lehrmethoden und Lehrpläne erprobt und integriert, z. B. in den Bereichen Grundfertigkeiten, Fremdsprachenerwerb, europäische Werte, politische Bildung und Lernen über die EU. Die Initiative zur Schaffung der Europäischen Partnerschaften für die Schulentwicklung ist im politischen Rahmen des europäischen Bildungsraums255 und der Union der Kompetenzen256 verankert. Die Partnerschaften werden insbesondere zur Umsetzung der politischen Empfehlungen beitragen, die im Zusammenhang mit dem europäischen Bildungsraum angenommen wurden, insbesondere der Empfehlung des Rates „‚Europa in Bewegung‘ – Lernmobilität für alle“257. ZIELE DER AKTION Ziel der Europäischen Partnerschaften für die Schulentwicklung ist es, eine bessere grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Mobilität zwischen Schulen in ganz Europa zu fördern. Mit den Europäischen Partnerschaften für die Schulentwicklung soll Folgendes erreicht werden: ▪ Verbesserung der Qualität des Lernens und Lehrens an Schulen durch europäische Zusammenarbeit ▪ Stärkung der institutionellen Kapazitäten und Strukturen, die erforderlich sind, um die Lernmobilität in der Schulbildung auszuweiten, insbesondere durch die Schaffung von Synergien mit den Aktivitäten, die im Rahmen der Leitaktion 1 von Erasmus+ ermöglicht werden; ▪ Förderung von Innovationen in den Verfahren, Prozessen und politischen Maßnahmen der schulischen Bildung durch Anwendung der Ergebnisse und bewährten Verfahren erfolgreicher länderübergreifender Projekte und Ausweitung ihrer Wirkung über die Projektpartnerorganisationen hinaus WELCHE AKTIVITÄTEN KÖNNEN VON EUROPÄISCHEN PARTNERSCHAFTEN FÜR DIE SCHULENTWICKLUNG DURCHGEFÜHRT WERDEN? Europäische Partnerschaften für die Schulentwicklung können zur Erstellung ihres Arbeitsplans aus einer Reihe von Aufgaben in zwei Kategorien auswählen: 1. Verbesserung der Qualität des Lernens und Lehrens in der Schule: ▪ Innovatives Lehren und Lernen: Konzeption und Erprobung innovativer Lernaktivitäten und Lehrmethoden (einschließlich nichtformaler und informeller Ansätze) mit Schwerpunkt auf Themen im Zusammenhang mit den politischen Prioritäten der EU im Schulbildungssektor, einschließlich Grundfertigkeiten, Lernen über die EU, aktive Bürgerschaft und EU-Werte sowie Aktivitäten in einer anderen Sprache als der Unterrichtssprache 255 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52020DC0625. 256 https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/union-skills. 257 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202403364. 287 (integrierter Sprachunterricht (Content and Language Integrated Learning, CLIL)). Derartige Aktivitäten müssen während der Laufzeit des Projekts mehrmals getestet werden, um ihre Effizienz und Anwendbarkeit in unterschiedlichen Zusammenhängen zu ermitteln. ▪ Kollaboratives Lehren: Gemeinsame Vorbereitung von Lerninhalten und Umsetzung von Co-Teaching durch Lehrkräfte aus verschiedenen Ländern. Die daraus resultierenden Inhalte müssen während der Laufzeit des Projekts mehrmals umgesetzt werden, um eine dauerhafte Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften in verschiedenen Ländern zu bewirken. Virtuelle Lehrtätigkeiten können einbezogen werden. Um einen direkten Peer-to-Peer-Austausch zu gewährleisten, muss jedoch zumindest ein Teil der durchgeführten kollaborativen Lehraktivitäten physisch in mehreren an der Partnerschaft beteiligten Schulen stattfinden. ▪ Peer-Learning und Mentoring: Konzeption und Erprobung von Peer-Learning-, Job-Shadowing- und Mentoring- Aktivitäten unter Beteiligung von Lehrkräften, Schulleitungen und politischen Entscheidungsträgern aus verschiedenen Ländern. Die Aktivitäten sollten sich auf die Bereitstellung von Lerninhalten oder die Übertragung erfolgreicher Schulmanagementpraktiken konzentrieren. ▪ Vertretung von Lehrkräften und Ressourcenmanagement: Entwicklung und Koordinierung von Mechanismen auf lokaler oder regionaler Ebene zur Bündelung der Lehrkräfteressourcen und zur leichteren Vertretung von Lehrkräften, auch während Phasen der Lernmobilität. 2. Aufbau von Kapazitäten für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Schulbildung: ▪ Unterstützende Strukturen und Fachwissen: Einrichtung spezieller Mobilitätskoordinatoren, Kontaktstellen, internationaler Büros oder ähnlicher Unterstützungsdienste, die eine Bündelung von Ressourcen auf lokaler oder regionaler Ebene ermöglichen, um die Durchführung länderübergreifender Aktivitäten in der Schulbildung zu unterstützen. Gegebenenfalls Entwicklung spezieller Unterstützungsmechanismen für die Einbeziehung von Teilnehmenden mit geringeren Chancen in länderübergreifende Projekte und Angebot spezieller Schulungen für Schulpersonal. ▪ Durchgängige Berücksichtigung grenzüberschreitender Aktivitäten: Standardisierung der Verfahren für die Durchführung grenzüberschreitender Aktivitäten in der Schulbildung, Integration europäischer und nationaler Qualitätsstandards für die Lernmobilität von Schulpersonal und Lernenden in die tägliche Praxis der Schulen, Ermittlung administrativer Hindernisse und Bemühung um ihre Beseitigung, Sensibilisierung von Schulleitungen, politischen Entscheidungsträgern und anderen Fachkräften für die Chancen und Vorteile der grenzüberschreitenden Lernmobilität und Zusammenarbeit. ▪ Prüfung von „Mobilitätsfenstern“: Festlegung von Zeiträumen von einer oder mehreren Wochen des Schuljahres, in denen die Entsendung und Aufnahme von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern im Rahmen grenzüberschreitender Mobilitätsaktivitäten als Routine in die tägliche Arbeit der Schule integriert werden, wobei die regulären Schularbeitszeiten und -ferien zu beachten sind. Ermittlung von Management- und Lehrmethoden, die den Erfolg solcher Mobilitätsfenster unterstützen oder beeinträchtigen. Testen und Übertragen der besten Lösungen. ▪ Anerkennung der Lernergebnisse: Ermittlung bewährter Verfahren für die Anerkennung der Ergebnisse von Lernphasen im Ausland (einschließlich, soweit möglich, automatischer Anerkennung) und weitgehende Übertragung dieser Verfahren auf das Schulsystem. Förderung des Abschlusses grenzüberschreitender Anerkennungsvereinbarungen, Absichtserklärungen und anderer Mechanismen für eine nachhaltige Zusammenarbeit bei der Anerkennung. ▪ Anerkennung von Projektarbeit: Ermittlung und Übertragung bewährter Verfahren für die Anerkennung der Projektarbeit von Schulpersonal, um eine nachhaltige und hochwertige Umsetzung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu ermöglichen. ▪ Aufbau von Kapazitäten durch Weiterbildung von Schulleitungen und Schulpersonal: Aufbau von internem Fachwissen zur Bereitstellung von Weiterbildungsmaßnahmen für Schulpersonal, einschließlich Projektplanungs- und -managementkompetenzen, Schulungen für Lehrkräfte, die Schülerinnen und Schüler im 288 Ausland begleiten oder an Mobilitätsaktivitäten teilnehmende Schülerinnen und Schüler aus der Ferne betreuen, sowie Schulungen für diese Schülerinnen und Schüler vor der Abreise usw. In der Anfangsphase kann externes Fachwissen einbezogen werden, um interne Kapazitäten aufzubauen (d. h. „Ausbildung der Ausbildenden“). Es muss jedoch nachgewiesen werden, dass das Projekt anschließend in der Lage ist, diese Vorteile zu multiplizieren, indem die Schulung vom Personal der teilnehmenden Organisationen unabhängig durchgeführt wird. Reisekosten und Lernmobilitätsaktivitäten im Rahmen von Europäischen Partnerschaften für die Schulentwicklung Die förderfähigen Projektkosten umfassen alle Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung der genannten Aufgaben, einschließlich Reisekosten für Treffen zwischen Projektpartnern, Erprobung spezifischer Lernprogramme, Co- Teaching-Methoden, Personalschulungen usw. Gleichzeitig wird der Begriff „Erasmus+-Lernmobilitätsaktivitäten“ im Kapitel „Mobilität für Schüler und Personal in der Schulbildung“ genau definiert: Dabei handelt es sich um bildungsbezogene, strategische, transnationale und strukturierte (dokumentierte) Mobilitätsaktivitäten. Die Lernmobilität darf daher nicht mit anderen Gründen für Reisen ins Ausland im Rahmen eines Erasmus+-Projekts verwechselt werden. Im Rahmen der Europäischen Partnerschaften für die Schulentwicklung dürfen nicht systematisch dieselben Arten von Aktivitäten dupliziert werden, die im Rahmen der Leitaktion 1 finanziert werden; allerdings können gelegentlich Aktivitätsformate umgesetzt werden, die denen der Leitaktion 1 ähneln, wenn diese Aktivitäten integraler Bestandteil der oben aufgeführten Projektaufgaben sind. Um die Projektergebnisse weiter zu optimieren und erfolgreiche Verfahren zur Verbesserung der Lernmobilität zu verbreiten (z. B. durch die Einbeziehung einer größeren Zahl von Schulen und Teilnehmenden), sollten Europäische Partnerschaften für die Schulentwicklung Synergien mit Mobilitätsprojekten der Leitaktion 1 und insbesondere dem Akkreditierungssystem schaffen. FÖRDERKRITERIEN Wer ist antragsberechtigt? Bei der antragstellenden Organisation (Koordinator) muss es sich um eine lokale oder regionale Schulbehörde oder eine Schulkoordinierungsstelle mit Sitz in einem EU- Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland handeln. Die antragstellende Organisation stellt den Antrag im Namen aller teilnehmenden Organisationen. Eine Organisation kann innerhalb der Antragsfrist nur einen Antrag koordinieren. Welche Arten von Organisationen können an dem Projekt teilnehmen? Die folgenden Arten von Organisationen können als Partner teilnehmen258: ▪ Schulen, die allgemeine Bildung im Vorschul-, Primar- oder Sekundarbereich anbieten, einschließlich Organisationen, die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung anbieten ▪ Lokale und regionale Schulbehörden oder Schulkoordinierungsstellen 258 Die Definition der förderfähigen Organisationen wird in jedem EU-Mitgliedstaat oder jedem mit dem Programm assoziierten Drittland von der zuständigen nationalen Behörde festgelegt und auf der Website der zuständigen nationalen Agentur zusammen mit einschlägigen Beispielen veröffentlicht. Die gleiche Definition der förderfähigen lokalen und regionalen Schulbehörden gilt für Projektkoordinatoren und Projektpartner. Die nationale Behörde kann beschließen, zum dritten Punkt keine förderfähigen Organisationen festzulegen, wenn es im nationalen Schulbildungssystem keine entsprechenden Organisationen gibt. 289 ▪ Verbände von Lehrkräften, Schulleitern, Schulpersonal, Elternverbände und andere Interessenträger im Schulbildungssystem Partnerorganisationen müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen An jeder Partnerschaft müssen mindestens sechs Organisationen beteiligt sein. Im Land der antragstellenden Organisation und in mindestens einem anderen Land müssen folgende Organisationen beteiligt sein: mindestens eine lokale oder regionale Schulbehörde oder eine Koordinierungsstelle für Schulen; mindestens zwei allgemeinbildende Schulen im Vorschul-, Primar- oder Sekundarbereich, einschließlich Einrichtungen, die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung anbieten. Förderfähige Aktivitäten Eine Liste der förderfähigen Aktivitäten findet sich im Abschnitt „Welche Aktivitäten können von Europäischen Partnerschaften für die Schulentwicklung durchgeführt werden?“. Damit Projekte förderfähig sind, müssen sie mindestens drei Aufgaben umsetzen, darunter mindestens eine aus jeder der beiden Kategorien: „Verbesserung der Qualität des Lernens und Lehrens in der Schule“ und „Internationalisierung und Kapazitätsaufbau in der Schulbildung“. Ort der Aktivitäten Alle Projektaktivitäten müssen in den Ländern der teilnehmenden Organisationen durchgeführt werden. Sofern dies im Hinblick auf die Ziele oder die Durchführung des Projekts ordnungsgemäß begründet wird, gilt darüber hinaus Folgendes: ▪ Aktivitäten können auch an dem Ort stattfinden, an dem ein Organ der Europäischen Union seinen Sitz hat, wenn die Aktivität bei oder in Zusammenarbeit mit einem EU- Organ organisiert wird259, selbst wenn an dem Projekt keine Organisation aus dem Gastland dieses Organs beteiligt ist. ▪ Aktivitäten zur Weitergabe der Ergebnisse können auch in anderen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern durchgeführt werden. Wo ist der Antrag zu stellen? Der Antrag wird bei der nationalen Agentur des Landes eingereicht, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 9. April um 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) einreichen. Die nationalen Agenturen können beschließen, eine zweite Frist einzuräumen. In diesem Fall wird die nationale Agentur die Antragsteller über ihre Website informieren. Im Falle einer zweiten Frist müssen die Antragsteller ihren Antrag bis zum 1. Oktober um 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) einreichen. Projektbeginn Die folgenden Anfangsdaten können für Projekte gewählt werden: 259 Sitze der Organe der Europäischen Union sind Brüssel, Frankfurt, Luxemburg und Straßburg. Eine Liste der Organe der EU finden Sie unter https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de. https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de 290 ▪ Runde 1: 1. Oktober desselben Jahres ▪ Runde 2 (sofern zutreffend): zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai des Folgejahres Projektdauer 36 Monate AUSSCHLUSS- UND EIGNUNGSKRITERIEN Zusätzlich zu den oben genannten Zulassungskriterien werden die Antragsteller anhand der einschlägigen Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. ZUSCHLAGSKRITERIEN Die eingereichten Anträge werden bewertet, indem auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien und Gewichtungen eine Punktwertung mit insgesamt 100 möglichen Punkten vergeben wird. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen: ▪ mindestens 70 von insgesamt 100 Punkten und ▪ mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der vier Kategorien von Zuschlagskriterien260. Relevanz (Höchstpunktzahl 15 Punkte) Inwieweit erfüllt der Vorschlag die folgenden Kriterien, d. h. inwieweit: ▪ Relevanz für die Ziele der Aktion: trägt der Vorschlag zu den Zielen der Europäischen Partnerschaften für die Schulentwicklung bei ▪ Bedarfsanalyse: basiert der Antrag auf einer umfassenden Analyse der Bedürfnisse und Herausforderungen in den Schulbildungssystemen der teilnehmenden Länder/Regionen ▪ Europäischer Mehrwert: erbringt der Vorschlag einen Mehrwert auf EU-Ebene durch Ergebnisse, die nicht erzielt werden könnten, wenn die Aktivitäten in einem einzelnen Land durchgeführt würden ▪ Werte der EU: ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant Qualität der Projektkonzeption (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit erfüllt der Vorschlag die folgenden Kriterien, d. h. inwieweit: ▪ Arbeitspakete: - ist die vorgeschlagene Methodik klar, angemessen und realisierbar - ist der Arbeitsplan des Projekts kohärent, klar, vollständig und wirksam ▪ Überwachung: werden geeignete Maßnahmen zur Qualitätskontrolle, Überwachung und Aufsicht vorgeschlagen, die gewährleisten, dass das Projekt in hoher Qualität, fristgerecht und unter Einhaltung des finanziellen Rahmens durchgeführt wird ▪ Budget: ist das Projekt kostenwirksam und weist angemessene Mittel für die einzelnen Aktivitäten und Partner zu ▪ Inklusion und Vielfalt: sind die Aktivitäten barrierefrei und inklusiv konzipiert ▪ Digitales: sind digitale Instrumente wie die European School Education Platform (einschließlich eTwinning) und Lernmethoden in das Projekt integriert, um die 260 Es werden keine Dezimalwerte verwendet. Die erforderliche Mindestpunktzahl wird bei Bedarf aufgerundet, z. B. ist die Hälfte von 25 Punkten 12,5, weshalb die Mindestpunktzahl für dieses Kriterium auf 13 Punkte aufgerundet wird. 291 physischen Aktivitäten zu ergänzen und die Zusammenarbeit zwischen Partnerorganisationen zu verbessern ▪ Ökologische Nachhaltigkeit: ist das Projekt umweltfreundlich gestaltet und bezieht grüne Verfahrensweisen in die verschiedenen Projektphasen ein ▪ Teilhabe und zivilgesellschaftliches Engagement: fördert das Projekt Teilhabe und zivilgesellschaftliches Engagement Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Inwieweit erfüllt der Vorschlag die folgenden Kriterien, d. h. inwieweit: ▪ Projektkoordinator: verfügt die koordinierende Organisation über angemessene Fachkompetenz, Ressourcen und eine entsprechende Rolle im Bildungssystem, um das Projekt erfolgreich leiten zu können ▪ Zusammensetzung der Partnerschaft: - verfügen die Partnerschulbehörden über komplementäre Erfahrungen, Bedürfnisse und Rollen im Bildungssystem - spielen die Partnerschulen eine klare und verhältnismäßige Rolle im Projekt - haben die Partnerschulen ausreichend vielfältige Erfahrungen mit grenzüberschreitender Mobilität und Zusammenarbeit - sind Größe und Umfang der Partnerschaft für die Erreichung der geplanten Projektergebnisse angemessen ▪ Aufgabenzuweisung: ist die vorgeschlagene Aufgabenzuweisung Ausdruck des Engagements und der kontinuierlichen aktiven Beteiligung aller teilnehmenden Organisationen, insbesondere der koordinierenden und der Partnerschulbehörden ▪ Komplementarität: ergänzt der Vorschlag andere Initiativen, die bereits von den teilnehmenden Organisationen durchgeführt werden, insbesondere Erasmus- Akkreditierungen im Rahmen der Leitaktion 1 ▪ Kommunikation und Koordinierung: beinhaltet der Vorschlag wirksame Mechanismen zur Koordinierung und Kommunikation der teilnehmenden Organisationen untereinander und mit anderen maßgeblichen Akteuren Wirkung (Höchstpunktzahl 35 Punkte) Inwieweit erfüllt der Vorschlag die folgenden Kriterien, d. h. inwieweit: ▪ Projektergebnisse: werden in dem Projektvorschlag eindeutig Verbesserungen in der Praxis, der Politik und den Verfahren der Schulbehörden und Schulen aufgezeigt, die infolge des Projekts eintreten werden ▪ Verfolgung der Projektergebnisse: werden in dem Vorschlag klare Meilensteine für die Umsetzung sowie qualitative und quantitative Indikatoren festgelegt, mit denen nachgewiesen wird, dass die geplanten Verbesserungen eingetreten sind ▪ Nachverfolgung der Auswirkungen: werden in dem Vorschlag klare qualitative und quantitative Indikatoren zur Verfolgung der Auswirkungen der Projektergebnisse festgelegt ▪ Langfristige Auswirkungen: - enthält der Projektvorschlag konkrete und logische Schritte zur Integration der Projektergebnisse in die reguläre Arbeit der teilnehmenden Organisationen - umfasst das Projekt einen klaren Plan und Vorkehrungen für die weitere Nutzung der Ergebnisse nach Abschluss des Projekts ▪ Übertragbare Ergebnisse: können die geplanten Projektergebnisse außerhalb der teilnehmenden Organisationen auf lokaler, regionaler, nationaler oder europäischer Ebene verwendet werden 292 ▪ Weitergabe der Ergebnisse: enthält der Projektvorschlag konkrete und wirksame Schritte, um die Projektergebnisse innerhalb der teilnehmenden Organisationen bekannt zu machen, die Ergebnisse an andere Organisationen und die Öffentlichkeit weiterzugeben und öffentlich auf die Finanzierung durch die Europäische Union hinzuweisen WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Für jedes ausgewählte Projekt wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 400 000 EUR gewährt. Die Vorschläge müssen eine Beschreibung der Aktivitäten enthalten, zu deren Durchführung sich die Antragsteller unter Verwendung des oben genannten Pauschalbetrags verpflichten, und den Grundsätzen der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Wirksamkeit genügen. Beschreibung des Projekts Jeder Projektvorschlag muss eine klare Methodik für das Projektmanagement enthalten (Bedarfsanalyse, Arbeitsplan, Aufgabenzuweisung und Kooperationsvereinbarungen zwischen den Partnern usw.). Die Antragsteller sollten die Zuschlagskriterien sorgfältig lesen und alle Kriterien im Projektantrag berücksichtigen. Im Antrag beschreiben die Antragsteller ihren Projektvorschlag, indem sie ihn in „Arbeitspakete“ aufteilen. Eine Partnerschaft darf höchstens zwölf Arbeitspakete umfassen: ein obligatorisches Arbeitspaket für das Projektmanagement, ein obligatorisches Arbeitspaket für die Planung der langfristigen Auswirkungen des Projekts und drei bis zehn Arbeitspakete für die Durchführung. Jedes Arbeitspaket für die Durchführung umfasst eine Reihe von Aktivitäten, die zur Erfüllung einer der im Abschnitt „Welche Aktivitäten können von Europäischen Partnerschaften für die Schulentwicklung durchgeführt werden?“ beschriebenen Aufgaben beitragen. Das Arbeitspaket für das Projektmanagement umfasst Überwachung, Koordinierung, Kommunikation, Evaluierung, Risikomanagement und andere für die Durchführung des Projekts erforderliche Aktivitäten. Dem Arbeitspaket für das Projektmanagement können höchstens 20 % des gesamten Projektbudgets zugewiesen werden. Die Vergabe von Unteraufträgen für Dienstleistungen ist zulässig, sofern sie sich nicht auf Kernaktivitäten beziehen, von denen die Erreichung der Ziele der Aktion unmittelbar abhängt. In solchen Fällen müssen die an Unterauftragnehmer vergebenen Aufgaben und der dafür veranschlagte Betrag im Projektantrag genau beschrieben werden. Zahlungsmodalitäten Voraussetzung für die vollständige Auszahlung der Finanzhilfe ist der Abschluss aller Aktivitäten entsprechend den im Projektantrag beschriebenen Qualitätskriterien. Falls eine oder mehrere Aktivitäten nicht oder nur teilweise abgeschlossen sind oder bei der Qualitätsbewertung als nicht zufriedenstellend bewertet werden, können entsprechende Kürzungen des Finanzhilfebetrags in der Phase des Abschlussberichts bei mangelhafter, teilweiser oder verspäteter Durchführung vorgenommen werden, indem einzelne Arbeitspakete oder Aktivitäten nicht akzeptiert werden oder indem der Gesamtbetrag um einen pauschalen Prozentsatz gekürzt wird. Die Bewertung des Abschlussberichts basiert auf den detaillierten Beschreibungen der einzelnen durchgeführten Aktivitäten, auf quantitativen und qualitativen Informationen, die den Grad der Erreichung der im Antrag angegebenen Projektziele zeigen, und auf der Qualität der Projektergebnisse. 293 PARTNERSCHAFTEN FÜR EXZELLENZ WAS SIND PARTNERSCHAFTEN FÜR EXZELLENZ? Partnerschaften für Exzellenz unterstützen Projekte mit einer langfristig nachhaltigen Perspektive. Im Rahmen dieser Art von Partnerschaften werden folgende Aktionen unterstützt: • Zentren der beruflichen Exzellenz • Erasmus+-Lehrkräfteakademien • Erasmus-Mundus-Aktion: o Gemeinsame Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge o Erasmus-Mundus-Konzeptionsmaßnahmen Diese Aktionen werden von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) verwaltet. 294 ZENTREN DER BERUFLICHEN EXZELLENZ Zentren der beruflichen Exzellenz (Centres of Vocational Excellence, CoVE) sollen eine treibende Kraft für Reformen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung sein, indem sie wertvolle Fähigkeiten und Kompetenzen sicherstellen, die zu hochwertigen Beschäftigungs- und Karrierechancen führen, den Anforderungen einer innovativen, inklusiven und nachhaltigen Wirtschaft gerecht werden und zur Bewältigung der Herausforderungen in wichtigen Wirtschaftszweigen beitragen. Hauptziel ist der Aufbau transnationaler Kooperationsnetze, die lokale und regionale Interessenträger im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung (Berufsbildungseinrichtungen, Unternehmen, Sozialpartner, Behörden, Hochschuleinrichtungen, Forschungsinstitute usw.) in starken und breit angelegten Partnerschaften zusammenbringen und so umfassende Kompetenzökosysteme für Innovation, regionale Entwicklung und soziale Inklusion schaffen. Die Initiative beruht auf einem Bottom-up-Ansatz für berufliche Exzellenz, der es Berufsbildungseinrichtungen ermöglicht, das Qualifikationsangebot rasch an die sich wandelnden wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnisse in ihrem Kontext anzupassen, wie sie von den Projektpartnern ermittelt wurden. Sie ergänzt andere Initiativen des Kompetenzpakts und arbeitet mit diesen zusammen. Die Umsetzung von Konzepten der Exzellenz in der Berufsbildung ist ein wichtiger Bestandteil des politischen Gesamtkonzepts der EU in den Bereichen Kompetenzen und berufliche Aus- und Weiterbildung, das in der Union der Kompetenzen, im europäischen Bildungsraum, in der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung aus dem Jahr 2020 sowie in der Osnabrücker Erklärung und deren Nachfolgeerklärung, der Erklärung von Herning, vorgesehen ist. Die Initiative zu den Zentren der beruflichen Exzellenz ist fest in der europäischen Säule sozialer Rechte, im europäischen Grünen Deal und in der neuen digitalen Strategie verankert und unterstützt die Industriestrategie sowie die KMU-Strategie, die Empfehlung des Rates „‚Europa in Bewegung‘ – Lernmobilität für alle“, den Strategieplan für die Bildung in MINT-Fächern und den Deal für eine saubere Industrie. Die Union der Kompetenzen261 ist eine Investition in Menschen zur Schaffung einer wettbewerbsfähigen Europäischen Union, die qualifizierte Arbeitskräfte braucht, um auf neue Herausforderungen zu reagieren und wettbewerbsfähig zu bleiben. Sie ist eine Initiative zur Verbesserung der Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung und des lebenslangen Lernens, und die Zentren der beruflichen Exzellenz können zur Union der Kompetenzen und zur künftigen Berufsbildungsstrategie beitragen, auch durch öffentlich-private Partnerschaften, die verstärkte Nutzung von Microcredentials usw. Zudem fügt diese Initiative der beruflichen Exzellenz eine europäische Dimension hinzu, indem sie die Umsetzung der Berufsbildungspolitik der EU und der mit den Mitgliedstaaten, Sozialpartnern und Berufsbildungsanbietern vereinbarten Aktionen unterstützt. ZIELE DER AKTION Hauptziel der Initiative zu den Zentren der beruflichen Exzellenz ist der Aufbau und die Entwicklung transnationaler Kooperationsnetze, die lokale und regionale Interessenträger im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung (Berufsbildungseinrichtungen, Unternehmen und andere Arbeitgeber, Sozialpartner, Behörden, Hochschuleinrichtungen, Forschungsinstitute usw.) in starken und breit angelegten öffentlich-privaten Partnerschaften zusammenbringen und so umfassende Kompetenzökosysteme für Innovation, regionale Entwicklung und soziale Inklusion schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit Europas unterstützen. Mit den Partnerschaften sollen folgende Ziele erreicht werden: • Sie sollen die Entwicklung wertvoller Kompetenzen gewährleisten, und zwar durch flexible und an den Lernenden orientierte Berufsbildungsprogramme, die zügig auf die Anforderungen einer innovativen, inklusiven, wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Wirtschaft sowie auf gesellschaftliche Bedürfnisse reagieren können und zu hochwertigen Beschäftigungs- und Karrierechancen führen. 261 https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/union-skills. https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/union-skills 295 • Sie sollen die lokale und regionale Entwicklung, Innovation und soziale Inklusion unterstützen und ankurbeln. • Sie sollen einen Beitrag zur Aufwärtskonvergenz im Bereich der Exzellenz in der beruflichen Aus- und Weiterbildung leisten und die Qualität der beruflichen Aus- und Weiterbildung auf Systemebene in immer mehr Ländern verbessern. • Sie sollen sicherstellen, dass Leistungen und Ergebnisse über die Projektpartnerorganisationen und über die Projektlaufzeit hinaus genutzt werden und Wirkung zeigen. UMFANG DER AKTION Von den Zentren der beruflichen Exzellenz wird erwartet, dass sie innovative Verfahren der beruflichen Aus- und Weiterbildung entwickeln, z. B. für den Einsatz digitaler Technologien, einschließlich KI, zur Attraktivität und Inklusion der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie zur angewandten Forschung und Innovation beitragen, Mobilität und Lehrlingsausbildung sowie die berufliche Fortbildung von Lehrkräften und Ausbildenden erleichtern, bei gemeinsamen Berufsbildungsangeboten, einschließlich Microcredentials, zusammenarbeiten usw. Das von den Zentren der beruflichen Exzellenz implementierte Konzept der beruflichen Exzellenz zeichnet sich durch einen ganzheitlichen Ansatz aus, bei dem die Lernenden im Mittelpunkt stehen und bei dem die berufliche Aus- und Weiterbildung • ein integraler Bestandteil von Kompetenzökosystemen262 ist, der zu Strategien der regionalen Entwicklung263, Innovation264, intelligenten Spezialisierung265 und Clusterstrategien266 sowie zu spezifischen Wertschöpfungsketten und industriellen Ökosystemen beiträgt; • einen Teil des Wissensdreiecks267 bildet und eng mit anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Wissenschaft und der Wirtschaft zusammenarbeitet; • es den Lernenden ermöglicht, sowohl berufliche (arbeitsplatzspezifische) als auch Schlüsselkompetenzen268 zu erwerben, und zwar durch ein hochwertiges Angebot, das durch Qualitätssicherung untermauert wird; • innovative Formen von Partnerschaften269 mit der Arbeitswelt entwickelt und durch die fortlaufende berufliche Fortbildung des Lehr- und Schulungspersonals, innovative pädagogische Konzepte sowie Mobilitäts- und Internationalisierungsstrategien für Lernende und Personal unterstützt wird. Die Zentren der beruflichen Exzellenz sind auf zwei Ebenen aktiv: 262 Kompetenzökosysteme sind definiert als regionale oder sektorale soziale Gebilde, in denen menschliche Fähigkeiten entwickelt und für produktive Zwecke eingesetzt werden (Finegold 1999). Ihre grundlegenden Elemente sind das Unternehmensumfeld und die damit verbundenen Geschäftsmodelle, der institutionelle/politische Rahmen, die Art und Weise der Beschäftigung von Arbeitskräften, die Struktur der Arbeitsplätze sowie das Niveau der Kompetenzen und die Systeme für deren Aufbau (Buchanan et al. 2001). Siehe A guide to the skill ecosystem approach to workforce development. 263 Regionalentwicklungspolitik – Regionale Entwicklung ist ein weit gefasster Begriff, kann aber als allgemeines Bemühen um den Abbau regionaler Ungleichheiten durch die Förderung (beschäftigungs- und wohlstandsfördernder) wirtschaftlicher Aktivitäten in den Regionen gesehen werden. 264 Eine Innovation wird verstanden als die Einführung eines neuen oder deutlich verbesserten Produkts (Ware oder Dienstleistung) oder Verfahrens, einer neuen Vermarktungsmethode oder eines neuen Organisationsverfahrens in Bezug auf Geschäftspraxis, Abläufe am Arbeitsplatz oder externe Beziehungen. 265 Intelligente Spezialisierung ist ein ortsbezogener Ansatz, der sich durch die Ermittlung strategischer Interventionsbereiche auszeichnet, die sowohl auf der Analyse der Stärken und des Potenzials der Wirtschaft als auch auf einem unternehmerischen Entdeckungsprozess mit breiter Beteiligung der Interessengruppen basieren. Sie ist nach außen gerichtet und umfasst eine breite Sichtweise der Innovation. 266 Branchencluster sind Gruppen spezialisierter Unternehmen, häufig KMU, und weiterer verbundener Akteure mit unterstützender Funktion, die an einem Ort eng zusammenarbeiten. In Europa gibt es etwa 3000 spezialisierte Cluster. In der erneuerten EU- Industriepolitik werden Cluster als ein wirksames Instrument zur Förderung der industriellen Innovation anerkannt. Siehe die Europäische Plattform für Cluster-Zusammenarbeit (European Cluster Collaboration Platform, ECCP). 267 Siehe Education in the knowledge triangle. 268 Wie sie in der Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2018 zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen definiert sind. 269 Siehe die Arbeit der ETF zu öffentlich-privaten Partnerschaften für eine inklusive Kompetenzentwicklung. https://strathprints.strath.ac.uk/58001/26/Buchanan_etal_OUP_2016_Skills_ecosystems.pdf https://strathprints.strath.ac.uk/58001/26/Buchanan_etal_OUP_2016_Skills_ecosystems.pdf https://www.voced.edu.au/content/ngv%3A12460 http://www.oecd.org/cfe/regional-policy/regionaldevelopment.htm https://stats.oecd.org/glossary/detail.asp?ID=6865 https://s3platform.jrc.ec.europa.eu/what-we-do https://ec.europa.eu/growth/industry/strategy/cluster-policy_en https://clustercollaboration.eu/ https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/ace9d95c-5e61-4e3a-9655-ca6c409d0605 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018H0604(01)&from=DE https://www.etf.europa.eu/en/news-and-events/news/public-private-partnerships-inclusive-skills-development 296 1. Auf nationaler Ebene unter Einbeziehung eines breiten Spektrums lokaler und regionaler Interessenträger zur Schaffung von Kompetenz-Ökosystemen für lokale Innovation, regionale Entwicklung und soziale Inklusion, während sie über internationale Kooperationsnetze mit Zentren der beruflichen Exzellenz in anderen Ländern zusammenarbeiten. 2. Auf transnationaler Ebene durch das Zusammenbringen von Zentren der beruflichen Exzellenz, die ein gemeinsames Interesse an folgenden Themen haben: • spezifische Sektoren270 oder industrielle Ökosysteme271; • innovative Ansätze zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen (z. B. Klimawandel, Digitalisierung, künstliche Intelligenz, Ziele für nachhaltige Entwicklung272, Integration von Migranten und benachteiligten Gruppen, Weiterbildung von Menschen mit niedrigem Qualifikationsniveau usw.) oder • innovative Ansätze zur Steigerung der Reichweite, Qualität und Wirksamkeit der bestehenden Zentren der beruflichen Exzellenz. Im Rahmen dieser Aufforderung werden daher Projekte unterstützt, die lokale oder regionale Partner aus verschiedenen Ländern zusammenbringen und eine Reihe von Aktivitäten in drei Bereichen entwickeln: 1) Lehren und Lernen, 2) Zusammenarbeit und Partnerschaften und 3) Leitung und Finanzierung. Die Zentren der beruflichen Exzellenz müssen, soweit dies relevant ist, EU-weite Instrumente und Werkzeuge273 anwenden. Beispielsweise müssen die Projekte bei der Ausstellung eines Microcredentials, in dem die Kompetenzen oder Lernergebnisse beschrieben werden, die in einem formalen, nichtformalen oder informellen Lernkontext erzielt wurden, dem europäischen Ansatz für Microcredentials folgen, und zwar mit Blick auf die gemeinsame Definition, die Standardelemente zur Beschreibung eines Microcredentials und die Grundsätze für die Gestaltung und Ausstellung von Microcredentials. Falls Begünstigte Microcredentials in digitaler Form ausstellen möchten, sollten sie die Verwendung des EU-Instruments „Europäische digitale Zertifikate“ (European Digital Credentials for Learning, EDC) in Erwägung ziehen. Die Projekte müssen ein Konzept für einen langfristigen Aktionsplan erstellen, das die schrittweise Bereitstellung der Arbeitsergebnisse des Projekts nach Abschluss des Projekts vorsieht. Dieser Plan ist auf der Grundlage tragfähiger Partnerschaften auf der jeweils angemessenen Ebene zwischen Anbietern im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie wichtigen Arbeitsmarktakteuren zu erstellen. Auch die Ermittlung zweckdienlicher Leitungsstrukturen sowie Pläne für die Skalierbarkeit und finanzielle Nachhaltigkeit sollten Bestandteil des Plans sein. Während die Initiative zu den Zentren der beruflichen Exzellenz im Rahmen von Erasmus+ eine europäische Dimension der Exzellenz in der beruflichen Aus- und Weiterbildung fördert, hat auch die EU-Politik im Bereich der Exzellenz in der beruflichen Aus- und Weiterbildung eine internationale Dimension, die von der Europäischen Stiftung für Berufsbildung (ETF) unterstützt wird. Die ETF hat ein Selbstbewertungsinstrument (ISATCOVE) entwickelt sowie ein Konzept für ein Exzellenzsiegel und bietet Organisationen, die sich für berufliche Exzellenz interessieren, Unterstützung an. 270 Siehe zum Beispiel die landwirtschaftliche Europäische Innovationspartnerschaft (EIP-AGRI), die sich für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Land- und Forstwirtschaft einsetzt. 271 Vgl. die 14 industriellen Ökosysteme, die in der Mitteilung der Kommission zur Aktualisierung der neuen Industriestrategie von 2020 beschrieben sind, sowie den Jährlichen Binnenmarktbericht 2021, SWD(2021) 351. 272 Siehe die Berliner Erklärung zur Bildung für nachhaltige Entwicklung. 273 Etwa EQR, EQAVET, die Empfehlung des Rates zu einem Europäischen Rahmen für eine hochwertige und nachhaltige Lehrlingsausbildung oder die Empfehlung des Rates zu Schlüsselkompetenzen usw. https://ec.europa.eu/eip/agriculture/en/about https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52021DC0350&from=EN https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/annual-single-market-report-2021.pdf https://en.unesco.org/sites/default/files/esdfor2030-berlin-declaration-en.pdf 297 Informationen über bereits finanzierte Zentren der beruflichen Exzellenz finden Sie im Förder- und Ausschreibungsportal der EU (EU Funding & Tenders Portal) und auf der Website der GD Beschäftigung, Soziales und Integration274. Informationen über die bereits finanzierten Blaupausen-Projekte finden Sie auf der entsprechenden Website275. 274https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=25692&langId=en; https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=25693&langId=en; https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=26252&langId=en; https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=26951&langId=en. 275 https://employment-social-affairs.ec.europa.eu/policies-and-activities/skills-and-qualifications/working-together/blueprint- sectoral-cooperation-skills_en. https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=25692&langId=en https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=25693&langId=en https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=26252&langId=en https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=26951&langId=en https://employment-social-affairs.ec.europa.eu/policies-and-activities/skills-and-qualifications/working-together/blueprint-sectoral-cooperation-skills_en https://employment-social-affairs.ec.europa.eu/policies-and-activities/skills-and-qualifications/working-together/blueprint-sectoral-cooperation-skills_en 298 FÖRDERKRITERIEN Um für eine Erasmus+-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für Zentren der beruflichen Exzellenz die folgenden Kriterien erfüllen: Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antrags- berechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) ▪ Rechtsträger (öffentliche oder private Stellen) sein ▪ in einem der förderfähigen Länder, d. h. in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein ▪ im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder in der Arbeitswelt tätig sein Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in den Regionen 1 bis 3, die im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder in der Arbeitswelt tätig sind, können ebenfalls teilnehmen – als Begünstigte oder verbundene Stellen, nicht jedoch als Koordinatoren. Organisationen aus anderen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können als assoziierte Partner teilnehmen. Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. Die teilnehmenden Organisationen können beispielsweise sein (Liste nicht erschöpfend): ▪ Berufsbildungsanbieter ▪ Repräsentative Organisationen für Berufsbildungsanbieter ▪ Unternehmen, Industrie, andere Arbeitgeber oder Branchenverbände ▪ nationale/regionale Qualifikationsbehörden ▪ Forschungsinstitute ▪ Innovationsagenturen ▪ für regionale Entwicklung zuständige Behörden ▪ internationale Organisationen, die im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig sind 299 Zusammen- setzung von Konsortien (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen) Die Partnerschaft muss mindestens acht Antragsteller (Begünstigte) aus mindestens vier EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern umfassen. Aus jedem dieser EU-Mitgliedstaaten bzw. jedem mit dem Programm assoziierten Drittland müssen darunter Folgende sein: a) mindestens eine Organisation, die ein Unternehmen, eine Branche oder einen Sektor repräsentiert und b) mindestens ein Berufsbildungsanbieter (auf sekundärer und/oder tertiärer Stufe). Verbundene Stellen und assoziierte Partner zählen bei diesen Mindestkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu. Sie können nicht die koordinierende Organisation sein. Die koordinierende Organisation muss aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland stammen. Organisationen aus förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in den Regionen 1 bis 3 können auch als Begünstigte oder verbundene Stellen beteiligt werden, wenn ihre Beteiligung einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt darstellt. Organisationen aus anderen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können als assoziierte Partner teilnehmen. Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. Förderfähige Aktivitäten Der Antragsteller muss sich drei Aktivitätsclustern widmen (mit Einzelheiten zu den konkreten Maßnahmen und Ergebnissen). Für jeden Cluster muss eine Mindestanzahl von Aktivitäten aus der nachstehenden Liste ausgewählt werden: ▪ mindestens vier Aktivitäten im Rahmen von Cluster 1 – Lehren und Lernen, ▪ mindestens drei Aktivitäten im Rahmen von Cluster 2 – Zusammenarbeit und Partnerschaften und ▪ mindestens zwei Aktivitäten im Rahmen von Cluster 3 – Leitung und Finanzierung. Die Cluster werden nachstehend im Abschnitt „Einrichtung eines Projekts“ beschrieben. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in einem förderfähigen Land durchgeführt werden (siehe Teil A dieses Leitfadens). Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 48 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) der EU. Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-PEX-COVE. Bevor Sie sich bewerben, lesen Sie bitte die entsprechenden häufig gestellten Fragen in FTOP. Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 3. September um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. 300 Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Im Rahmen von Projekten können berufliche Aus- und Weiterbildungsaktivitäten auf allen EQR-Stufen von 3 bis 8, einschließlich der Sekundarstufe II, der postsekundären nicht-tertiären Stufe sowie der tertiären Stufe (z. B. Fachhochschulen, polytechnische Institute usw.) durchgeführt werden. Der Schwerpunkt der Anträge sollte jedoch auf den EQR-Stufen 3 bis 5 liegen und nicht nur Aktivitäten umfassen, die sich an Lernende der tertiären Stufe (EQR-Stufen 6 bis 8) richten. Aktivitäten, die sich auf die EQR-Stufen 6 bis 8 beziehen, sollten eine starke Komponente des arbeitsbasierten Lernens aufweisen. Zentren der beruflichen Exzellenz verfolgen einen systemischen Ansatz, bei dem Berufsbildungseinrichtungen zusammen mit einer Vielzahl anderer lokaler/regionaler Partner aktiv zur Schaffung von „Kompetenz-Ökosystemen“ beitragen. Sie sollen weitaus mehr leisten, als lediglich eine hochwertige berufliche Qualifikation anzubieten. Es folgt eine Liste typischer Aktivitäten, die von diesen Zentren angeboten werden. Die Ziele der Projekte werden aufbauend auf einer Kombination dieser Aktivitäten erreicht (die Aufzählungspunkte sind indikative Beispiele für mögliche Maßnahmen im Rahmen jeder Aktivität).276 Bei der Einrichtung des Projekts wird von den Antragstellern erwartet, dass sie beschreiben, wie im Rahmen der Aktivitäten des vorgeschlagenen Projekts bereits laufende Projekte für Zentren der beruflichen Exzellenz ergänzt und/oder Synergien mit ihnen geschaffen werden und wie Überschneidungen mit derartigen Projekten sowie einschlägigen Blaupausen, den Akademien für eine klimaneutrale Industrie und anderen Kompetenzakademien vermieden werden. Beschreibung der Cluster: Cluster 1 – Lehren und Lernen Aktivität 1. Vermittlung von arbeitsmarktrelevanten Qualifikationen durch ▪ Abstimmung von Qualifikationsangeboten mit Beschäftigungsmöglichkeiten, wobei auch die im Rahmen der Blaupausen zur Branchenzusammenarbeit277, der Akademien für eine klimaneutrale Industrie, der Kompetenzakademien und der laufenden Projekte der Zentren der beruflichen Exzellenz im Rahmen von Erasmus+ durchgeführten Arbeiten berücksichtigt werden, sofern diese relevant und verfügbar sind ▪ Schwerpunktsetzung sowohl auf technischen Fähigkeiten, einschließlich MINT-Fächern278, als auch auf Schlüsselkompetenzen279 ▪ Vorausschau auf den künftigen Qualifikationsbedarf unter Verwendung wirksamer Mittel zur raschen Ermittlung der sich ändernden Bedürfnisse des Arbeitsmarktes280, insbesondere auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene, wobei auch Arbeiten berücksichtigt werden, die im Rahmen der Blaupausen zur Branchenzusammenarbeit281, der Akademien für eine klimaneutrale Industrie und der laufenden Projekte der Zentren der beruflichen Exzellenz im Zuge von Erasmus+ durchgeführt werden, sofern sie relevant und verfügbar sind ▪ Einbeziehung der für den grünen und den digitalen Wandel erforderlichen Kompetenzen282 276 Sie können auch durch andere, von den Partnern vereinbarte Aktivitäten ergänzt werden. 277s https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1415&langId=de. 278 Siehe den Strategieplan für die Bildung in MINT-Fächern unter STEM Education Strategic Plan (legal document) – European Education Area. 279 Wie sie in der Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2018 zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen definiert sind. 280 Siehe die Arbeit des Cedefop zu Qualifikationen für den Arbeitsmarkt und zur Abstimmung von Qualifikationen. 281 https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1415&langId=de. 282 Siehe die Cedefop-Veröffentlichungen Digital, greener and more resilient und The green employment and skills transformation sowie ESCO taxonomy of skills for the green transition. https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1415&langId=de https://education.ec.europa.eu/document/stem-education-strategic-plan-legal-document https://education.ec.europa.eu/document/stem-education-strategic-plan-legal-document https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018H0604(01)&rid=7 https://www.cedefop.europa.eu/de/themes/skills-labour-market https://www.cedefop.europa.eu/en/tools/matching-skills https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1415&langId=de https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/b0d89b58-9e80-11eb-b85c-01aa75ed71a1/language-de https://www.cedefop.europa.eu/de/publications/4206 https://esco.ec.europa.eu/de/home https://esco.ec.europa.eu/system/files/2022-03/Green%20Skills%20and%20Knowledge%20-%20Labelling%20ESCO_0.pdf 301 Aktivität 2. Konzept des lebenslangen Lernens und der Inklusion in der Berufsbildung durch ▪ Sicherstellung von Lernmöglichkeiten für Menschen aller Altersgruppen und mit jedem sozioökonomischen Hintergrund283 ▪ Kombination von Angeboten für die berufliche Erstausbildung und Angeboten für die Weiterbildung und Umschulung, die auf der Grundlage von Daten über Kompetenzen erstellt werden284 ▪ Bereitstellung von Berufsbildungsprogrammen auf höherem Niveau, Entwicklung flexibler Bildungswege und Kooperationsmechanismen zwischen Berufsbildungs- und Hochschuleinrichtungen285 Aktivität 3. Entwicklung von Lehrplänen und Qualifikationen für die berufliche Bildung, die eine Flexibilität und Individualisierung der Vermittlung ermöglichen, durch ▪ Entwicklung und/oder Verwendung von Microcredentials286 zur Anerkennung der Ergebnisse von kurzen Lernangeboten, die an eine Gesellschaft und einen Arbeitsmarkt angepasst sind, die raschen Veränderungen unterliegen ▪ Entwicklung gemeinsamer Bestimmungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, einschließlich Microcredentials in MINT-Fächern, im Einklang mit dem europäischen Ansatz, der zur Mobilität von Lernenden und Arbeitnehmern beiträgt und gleichzeitig ihre Anerkennung sowie die Transparenz, das Verstehen und die Übertragbarkeit von Lernergebnissen gewährleistet ▪ Integration einer internationalen Lernmobilität in die Lehrpläne und die Validierung und Anerkennung der im Ausland erworbenen Lernergebnisse ▪ Entwicklung individueller Lernpläne oder ‑wege für jeden Lernenden, auch für Erwachsene ▪ Gestaltung von Qualifikationen, die Komponenten sowohl des schulischen als auch des arbeitsbasierten Lernens einbinden ▪ Nutzung der europäischen digitalen Zertifikate, die eine einfache Authentifizierung, Validierung und Anerkennung von Credentials jeglicher Größe, Form oder Gestalt ermöglichen ▪ Berücksichtigung der Blaupausen zur Branchenzusammenarbeit, sofern diese relevant und verfügbar sind Aktivität 4. Entwicklung innovativer, auf den Lernenden ausgerichteter Lehr- und Lernmaterialien und -methoden durch ▪ Einbeziehung von interdisziplinärem, projektbasiertem und kompetenzbasiertem Lernen, „Lernfabriken“, Makerspaces287 und anderen innovativen Methodiken288 ▪ Nutzung von europäischen Kompetenzrahmen289 und daraus abgeleiteten Instrumenten wie DigComp290, EntreComp291, FreenComp, LifeComp292, GreenComp293, SELFIE WBL294, Teste deine digitalen Kompetenzen295 und dem Europäischen Zertifikat für digitale Kompetenzen296 283 ILO-Leitfaden: Guide on making TVET and skills development inclusive for all. 284 Auch auf der Grundlage bestehender Instrumente für Daten über Kompetenzen wie dem OVATE-Tool von Cedefop und anderen Kompetenzinitiativen, die darauf abzielen, arbeitsmarktrelevante Schulungen anzubieten (z. B. Kompetenzpakt und Blaupausen zur Branchenzusammenarbeit). 285 Siehe Process model for the cooperation between VET and HE institutions und die anstehende OECD-Studie mit dem Titel „Pathways to Professions: Understanding higher vocational and professional tertiary education systems“. 286 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022H0627%2802%29&qid=1656349729862. 287 Makerspaces sind kollaborative Arbeitsräume zum Herstellen, Lernen, Erforschen und Teilen (siehe den Bericht der Gemeinsamen Forschungsstelle). 288 Siehe The state of positive education und IPEN International positive education network. 289 Siehe die Abhandlung von Margherita Bacigalupo mit dem Titel Competence frameworks as orienteering tools. 290 Der Europäische Referenzrahmen für digitale Kompetenzen. 291 EntreComp, der Rahmen für unternehmerische Kompetenz (Entrepreneurship Competence Framework). 292 Der europäische Rahmen für persönliche, soziale und lernbezogene Schlüsselkompetenzen. 293 Siehe europäischer Kompetenzrahmen für Nachhaltigkeit, „GreenComp“, und den Leitfaden der UNESCO-UNEVOC mit dem Titel Greening Technical and Vocational Education and Training: A Practical Guide for Institutions“. 294 Alle Informationen zu SELFIE für arbeitsbasiertes Lernen finden Sie online. 295 Siehe Teste deine digitalen Kompetenzen | Europass. 296 Das europäische Zertifikat für digitale Kompetenzen ist eine Aktion, die im Aktionsplan für digitale Bildung vorgesehen ist. https://education.ec.europa.eu/sites/default/files/2022-01/micro-credentials%20brochure%20updated.pdf https://europa.eu/europass/de/europass-tools/digitale-zertifikate#:~:text=European%20Digital%20Credentials%20for%20Learning%20are%20statements%20issued,of%20other%20types%20of%20certificates%20of%20learning%20achievement. https://www.springer.com/gp/book/9783319922607 https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/bitstream/JRC117481/makerspaces_2034_education.pdf https://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/---ed_emp/---emp_ent/documents/publication/wcms_755869.pdf https://www.cedefop.europa.eu/en/tools/skills-intelligence https://www.cedefop.europa.eu/en/tools/skills-online-vacancies https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1517&langId=de https://www.afbb.de/around4/media/documents/Downloads%20RELATE/R5_Process%20model%20for%20the%20cooperation%20between%20VET%20and%20HE%20institutions%20EN.pdf https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022H0627%2802%29&qid=1656349729862 https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/bitstream/JRC117481/makerspaces_2034_education.pdf https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/bitstream/JRC117481/makerspaces_2034_education.pdf https://www.worldgovernmentsummit.org/api/publications/document/8f647dc4-e97c-6578-b2f8-ff0000a7ddb6 https://www.ipen-network.com/about-us https://revistas.um.es/riite/article/view/523261/325171 https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=15688&langId=en#:~:text=European%20Commission%0D%0A.%20Subject.%20The%20EU%20has%20developed%20the,identify%20gaps%20in%20their%20knowledge%2C%20skills%0D%20and%20attitudes. https://ec.europa.eu/jrc/en/entrecomp https://ec.europa.eu/jrc/en/lifecomp https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/JRC128040 https://unevoc.unesco.org/up/gtg.pdf https://unevoc.unesco.org/up/gtg.pdf https://education.ec.europa.eu/uk/node/2028 https://europa.eu/europass/de/test-your-digital-skills https://ec.europa.eu/education/education-in-the-eu/digital-education-action-plan_de 302 ▪ Nutzung von innovativen Lehrmitteln und digitalen Technologien wie umfangreichen offenen Online-Kursen (Massive Open Online Courses, MOOC), Simulatoren, virtueller und erweiterter Realität, künstlicher Intelligenz, sowohl für schulisches als auch für arbeitsbasiertes Lernen ▪ Förderung der Exzellenz der Lernenden297 durch Aktionen, die die Lernenden in der beruflichen Bildung dazu anregen, ihr Innovations- und Kreativitätspotenzial298 zu erkunden, was zu einem positiven Kreislauf führt, von dem die Lernenden, Lehrkräfte/Ausbilder sowie die Berufsbildungseinrichtung profitieren, die bewährte Verfahren in reguläre Programme integrieren kann.299 Aktivität 5. Investitionen in die berufliche Erstausbildung und die berufliche Fortbildung von Lehrkräften und Ausbildenden300 ▪ Für die Entwicklung pädagogischer, technischer, grüner und digitaler Kompetenzen, einschließlich der für den Online- und Fernunterricht erforderlichen Kompetenzen ▪ Verankerung der Mobilität von Lehrkräften und Ausbildenden in Lern-, Entwicklungs- und Internationalisierungsstrategien301 ▪ Unterstützung bei der Einführung einer Qualitätskultur auf der Grundlage definierter Verwaltungssysteme302 Aktivität 6. Einrichtung starker Qualitätssicherungsmechanismen ▪ Auf der Grundlage von europäischen Tools und Instrumenten wie EQAVET ▪ Bemühung um die Zertifizierung von Bildungs- und Ausbildungsanbietern aufgrund von Standards, die von einschlägigen nationalen und/oder internationalen Normungsorganisationen entwickelt wurden – z. B. ISO 21001 oder lEFQM Aktivität 7. Einrichtung wirksamer Rückmeldungsschleifen und Systeme zur Werdegang-Nachverfolgung ▪ Einrichtung von Verfahren, Mechanismen und Instrumenten für wirksame Rückmeldungen und Überprüfungen als Teil eines strategischen Lernprozesses in der Organisation der Berufsbildung, um die Entwicklung eines hochwertigen Angebots zu unterstützen und die Chancen für Lernende zu verbessern ▪ Ermöglichung der rechtzeitigen Anpassung des Lernangebots auf der Grundlage wirksamer Systeme zur Werdegang-Nachverfolgung303 Aktivität 8. Bereitstellung von Beratungsdiensten ▪ Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Beratung304 sowohl für junge Menschen als auch für Erwachsene zur Unterstützung ihrer Berufs-, Bildungs- und Ausbildungsentscheidungen sowie ihrer Teilnahme am lebenslangen Lernen ▪ Bereitstellung individueller Unterstützung für schutzbedürftige Personen ▪ Befähigung Erwachsener, ihre Ansprüche auf Ausbildung zu nutzen Aktivität 9. Validierung früherer Lernerfahrungen 297 Siehe das Beispiel der niederländischen MBO-Exzellenzinitiative. 298 Die Gemeinsame Forschungsstelle hat untersucht, wie Kreativität im lebenslangen Lernen gefördert wird, auch in der Berufsbildung. 299 Beispiele finden Sie in Tabelle 3 der Studie der Gemeinsamen Forschungsstelle „Creativity – a transversal skill for lifelong learning“. 300 Siehe die Arbeit des Cedefop zur beruflichen Fortbildung von Lehrkräften und Ausbildenden. 301 Siehe die Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung der Mobilität, insbesondere der Mobilität in Europa, von Lehrkräften und Ausbildenden während ihrer beruflichen Aus- und Weiterbildung. 302 Siehe auch die EU-Initiative zu Lehrkräfteakademien. 303 Siehe die Studie Tracking Learning and Career Paths of VET graduates to improve quality of VET provision, die Veröffentlichungen Mapping of VET graduate tracking measures und Mapping the state of graduate tracking policies and practices sowie die Empfehlung des Rates zur Werdegang-Nachverfolgung. 304 Siehe das Euroguidance Network, die Entschließung des Rates zu einer besseren Integration lebensumspannender Beratung in die Strategien für lebenslanges Lernen, die Veröffentlichung Investing in career guidance sowie die Arbeit des Cedefop zum Thema lebensumspannende Beratung. https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1536&langId=en https://www.iso.org/standard/66266.html https://efqm.org/services/recognition http://www.rocmn.nl/up https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/JRC122016 https://www.cedefop.europa.eu/de/events-and-projects/projects/teachers-and-trainers-professional-development https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-7923-2022-INIT/de/pdf https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/programme-guide/part-b/key-action-2/partnerships-cooperation/erasmus-teacher-academies_de http://ontrack-project.eu/images/articles/ON_TRACK_IO1_CONTEXT_STUDY_OF_TRACKING_SYSTEMS_AND_MEASURES.pdf https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/00d61a86-48fc-11e8-be1d-01aa75ed71a1 https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/93231582-a66c-11ea-bb7a-01aa75ed71a1/language-en https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32017H1209%2801%29 https://www.euroguidance.eu/about-us https://www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/en/educ/104236.pdf https://www.etf.europa.eu/en/publications-and-resources/publications/investing-career-guidance https://www.cedefop.europa.eu/en/projects/lifelong-guidance 303 ▪ Validierung von Kompetenzen, unabhängig davon, wie sie erworben wurden, auch außerhalb der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung: am Arbeitsplatz, zu Hause oder bei freiwilligen Aktivitäten305, als Grundlage für personalisierte Bildungsangebote Cluster 2 – Zusammenarbeit und Partnerschaften Aktivität 10. Einrichtung von Partnerschaften zwischen Unternehmen und Bildungseinrichtungen ▪ Förderung der für beide Seiten vorteilhaften Beziehungen mit dem Unternehmenssektor durch die Bildung langfristiger Partnerschaften zwischen Unternehmen und Bildungseinrichtungen, auch im Hinblick auf Innovation und Antizipation des Kompetenzbedarfs ▪ Zusammenarbeit bei der kontinuierlichen Überprüfung und Aktualisierung von Lehrplänen, um ihre Relevanz für die Bedürfnisse der Lernenden und des Arbeitsmarktes zu gewährleisten, insbesondere in Bezug auf das arbeitsbasierte Lernen und Lehrlingsausbildungen, im Einklang mit dem Europäischen Rahmen für eine hochwertige und nachhaltige Lehrlingsausbildung und zum Aufbau von Synergien mit der Europäischen Ausbildungsallianz306 ▪ Unterstützung von Unternehmen, anderen Arbeitgebern und insbesondere von KMU durch maßgeschneiderte Schulungen zur Weiterbildung und Umschulung ▪ Zusammenarbeit mit den öffentlichen Arbeitsverwaltungen und der Zivilgesellschaft, um Arbeitslose und nichterwerbstätige Personen weiterzubilden und umzuschulen ▪ Unterstützung der sektoralen und regionalen Zusammenarbeit, einschließlich des Beitritts zum Kompetenzpakt307, und Schaffung von Synergien mit Blaupausen zur Branchenzusammenarbeit, soweit diese relevant und verfügbar sind ▪ Bereitstellung von technischer Unterstützung, Bewertung des Qualifikationsbedarfs, Instrumenten und Methoden für KMU ▪ Organisation von arbeitsbasiertem Lernen, Lehrstellen und Praktikumsangeboten für Lernende, gemeinsame Nutzung von Ausrüstung sowie Austausch von Lehrkräften und Ausbildern zwischen Unternehmen und Berufsbildungszentren308 Aktivität 11. Angewandte Forschung und Innovation ▪ Zusammenarbeit mit Unternehmen, insbesondere mit KMU, bei Projekten der angewandten Forschung309, an denen Lernende und Personal der beruflichen Bildung beteiligt sind ▪ Nutzung oder gemeinsame Schaffung von Innovationszentren und Technologieverbreitungszentren310 zur Unterstützung von Innovationsprozessen von KMU unter Einbeziehung von Lernenden und Personal der Berufsbildung ▪ Beitrag zur Schaffung und Verbreitung von neuem Wissen311 Aktivität 12. Internationalisierung der beruflichen Bildung und Mobilität im Ausland 305 Siehe die Arbeit des Cedefop zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens sowie die Empfehlung des Rates zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens. 306 Europäische Ausbildungsallianz – Beschäftigung, Soziales und Integration – Europäische Kommission (europa.eu). 307 Siehe Kompetenzpakt. 308 Kann die Einrichtung und den Betrieb von Ausbildungsallianzen (siehe österreichisches Modell) und ITC (überbetriebliche Ausbildungszentren) (siehe deutsches Modell) umfassen. Siehe auch das niederländische Beispiel für Partnerschaften zwischen Unternehmen und Bildung im IKT-Sektor. 309 Siehe Beispiele kanadischer Hochschulen und Institute, die die angewandte Forschung nutzen, um ihre Innovationsfähigkeit zu stärken und ihre starken Verbindungen zur Industrie und zur Gemeinschaft zu nutzen, sowie die NCVER-Veröffentlichung „Developing VET applied research: steps towards enhancing VET's role in the innovation system“ sowie „SMEs and TAFEs collaborating through applied research for growth“. 310 Siehe Beispiel des Fraunhofer-Instituts zum Wissenstransfer von der Forschung der Institute zu privaten Unternehmen. 311 Siehe „EU-Politik der Valorisierung: Forschungsergebnisse für die Gesellschaft einsetzen“ und die Empfehlung der Kommission für einen Verhaltenskodex für die gemeinsame Schaffung von Wissen durch Industrie und Wissenschaft zur Valorisierung von Wissen. https://www.cedefop.europa.eu/en/projects/validation-non-formal-and-informal-learning https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32012H1222%2801%29 https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1147&langId=de https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1517&langId=de https://www.qualitaet-lehre.at/duale-berufsbildung/vielfalt-lehre/ausbildungsverbund https://www.bmbf.de/de/media-video-27840.html https://wearekatapult.eu/files/downloads/Handbook%20working%20together%20works.pdf https://wearekatapult.eu/files/downloads/Handbook%20working%20together%20works.pdf https://www.collegesinstitutes.ca/policyfocus/applied-research/ https://www.ncver.edu.au/research-and-statistics/publications/all-publications/developing-vet-applied-research-steps-towards-enhancing-vets-role-in-the-innovation-system https://tda.edu.au/wp-content/uploads/2020/10/2020-10-19-SMEs_and_TAFEs_Collaborating_Through_Applied_Research_for_Growth-003.pdf https://tda.edu.au/wp-content/uploads/2020/10/2020-10-19-SMEs_and_TAFEs_Collaborating_Through_Applied_Research_for_Growth-003.pdf https://www.academy.fraunhofer.de/de/weiterbildung.html https://ec.europa.eu/info/research-and-innovation/research-area/industrial-research-and-innovation/eu-valorisation-policy_en https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX%3A32024H0774&qid=1709626992959 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX%3A32024H0774&qid=1709626992959 304 ▪ Ausarbeitung einer strategischen Planung für internationale Aktivitäten, die eng mit der Entwicklung der Berufsbildungseinrichtung und der Qualität der Lehr- und Lernmethoden verbunden sind312 ▪ Schaffung von Unterstützungsstrukturen und Maßnahmen zur Förderung und Sicherstellung der Qualität von Mobilitätserfahrungen in der Berufsbildung (einschließlich der virtuellen Mobilität) zwischen den Partnern im Netzwerk der Zentren der beruflichen Exzellenz unter Einhaltung der Erasmus-Qualitätsstandards313 ▪ Einführung von Initiativen zur Mobilisierung von Lernenden, Lehrkräften und Ausbildenden (einschließlich betrieblicher Ausbildender) sowie von Fachleuten, damit sie die im Rahmen des Programms Erasmus+ (Leitaktion 1) gebotenen Möglichkeiten zur Teilnahme an Mobilitätsphasen im Ausland nutzen ▪ Ausarbeitung einer strategischen Planung für internationale Aktivitäten, die eng mit der Entwicklung der Berufsbildungseinrichtung und der Qualität der Lehr- und Lernmethoden verbunden sind314 Aktivität 13. Förderung von unternehmerischen Fähigkeiten und Initiativen ▪ Entwicklung einer unternehmerischen Kultur innerhalb von Berufsbildungseinrichtungen315, einschließlich der Führungskräfte, des Personals, der Lehrkräfte und Ausbilder sowie der Lernenden316 ▪ Zusammenarbeit mit lokalen Partnern, um unternehmerische Fähigkeiten und Einstellungen der Lernenden zu entwickeln, die auf die Herausforderungen der Realität ausgerichtet sind ▪ Bereitstellung oder Verknüpfung mit lokalen Gründerzentren für Lernende in der beruflichen Bildung zur Entwicklung ihrer unternehmerischen317 Initiativen Aktivität 14. Höhere Attraktivität der Berufsbildung ▪ Information über Beschäftigungsmöglichkeiten durch die Berufsbildung und Hinführung junger Menschen und Erwachsener (einschließlich Lernender in Grund- und Sekundarschulen) zu berufsbildenden Lernwegen ▪ Durch die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in der Berufsbildung, auch in den MINT-Fächern318 ▪ Durch die Durchführung von und die aktive Teilnahme an Kommunikationskampagnen und ‑aktivitäten319, die die Attraktivität der Berufsbildung erhöhen sollen ▪ Einrichtung von internationalen Berufsbildungscampus oder von Sommercamps320, die sich an Lernende, Lehrkräfte und Ausbildende, leitendes Personal in Berufsbildungseinrichtungen und Gewerkschaften richten sowie an Personen, die eine Berufsausbildung in Betracht ziehen gegebenenfalls Fokussierung auf bestimmte Berufsfelder, Produkte oder Dienstleistungen sowie auf komplexe Herausforderungen von gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Bedeutung ▪ Durch die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in der Berufsbildung, auch in den MINT-Fächern321 Aktivität 15. Kompetenzwettbewerbe ▪ Förderung der Teilnahme von Lernenden an branchenspezifischen, nationalen und internationalen beruflichen Kompetenzwettbewerben, um die Attraktivität der Berufsbildung und Exzellenz in der Berufsbildung zu fördern 312 Siehe GO-international – A practical guide on strategic internationalisation in VET. 313 Siehe Erasmus-Qualitätsstandards – Mobilitätsprojekte – Berufsbildung, Erwachsene, Schulen und Modelle für Mobilitäts- und Lernvereinbarungen. 314 Siehe GO-international – A practical guide on strategic internationalisation in VET. 315 Siehe die Veröffentlichung von UNESCO-UNEVOC Practical guide on Entrepreneurial learning for TVET institutions. 316 Siehe EntreComp: Referenzrahmen für unternehmerische Kompetenzen. Siehe JA Europe zur Vorbereitung auf Beschäftigung und Unternehmertum. 317 Siehe den Abschlussbericht über Unternehmergeist in der beruflichen Bildung, das Beispiel Österreichs für einen nationalen Aktionsplan für die Ausbildung zum Unternehmertum und den Leitfaden A guide to fostering entrepreneurship education. 318 Siehe den Strategieplan für die Bildung in MINT-Fächern unter STEM Education Strategic Plan (legal document) – European Education Area. 319 Siehe das deutsche Beispiel Sommer der Berufsausbildung. 320 Siehe Beispiele für ein Sommercamp, ein Tech Camp und ein Sommercamp für Kinder mit Behinderungen. 321 Siehe den Strategieplan für die Bildung in MINT-Fächern unter STEM Education Strategic Plan (legal document) – European Education Area. https://www.erasmusplus.fr/docs/tous/documentation/fiche_candidature/annexe-iv-go-international-pratical-guide-on-strategic-internationalisation-in-vet.pdf https://erasmus-plus.ec.europa.eu/sites/default/files/2021-09/erasmus-quality-standards-mobility-nov-2020_en.pdf https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/mobility-and-learning-agreements https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/mobility-and-learning-agreements https://www.erasmusplus.fr/docs/tous/documentation/fiche_candidature/annexe-iv-go-international-pratical-guide-on-strategic-internationalisation-in-vet.pdf https://unevoc.unesco.org/home/UNEVOC+Publications/lang=en/akt=detail/qs=6437 https://joint-research-centre.ec.europa.eu/entrecomp-entrepreneurship-competence-framework_en http://www.jaeurope.org/about.html https://ec.europa.eu/docsroom/documents/10446/attachments/1/translations/en/renditions/native https://www.cedefop.europa.eu/en/news/austria-national-action-plan-entrepreneurship-education https://www.cedefop.europa.eu/en/news/austria-national-action-plan-entrepreneurship-education https://eismea.ec.europa.eu/document/download/0d307666-e9c4-42b9-aa08-e2cf96718c9f_en https://education.ec.europa.eu/document/stem-education-strategic-plan-legal-document https://education.ec.europa.eu/document/stem-education-strategic-plan-legal-document https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2021/sommer-der-berufsausbildung.html https://tri-county.us/summercamp/ https://www.bhs-world.com/zh/career/career-vocational-education-and-training-internship/high-school-students https://varietyphila.org/summer-vocational https://education.ec.europa.eu/document/stem-education-strategic-plan-legal-document https://education.ec.europa.eu/document/stem-education-strategic-plan-legal-document 305 (z. B. die Wettbewerbe World Skills und/oder EuroSkills). Bitte beachten Sie, dass Preisgelder nicht als förderfähigen Kosten im Finanzplan aufgeführt werden können. Cluster 3 – Leitung und Finanzierung Aktivität 16. Autonomie und wirksame Leitung in der Berufsbildung ▪ Entwicklung der Fähigkeit von Berufsbildungsanbietern, unabhängig und eigenverantwortlich Entscheidungen über pädagogische, organisatorische, finanzielle, personelle und andere Angelegenheiten zu treffen, um ihre Tätigkeit im Rahmen der nationalen Vorschriften und Regelungen auszuüben322 ▪ Einbeziehung relevanter Akteure, besonders von Unternehmen, Kammern, Berufs- und Branchenverbänden, Gewerkschaften, nationalen und regionalen Behörden und Sozialpartnern, einschließlich Vertretern der Lernenden, in die Leitung der Berufsbildungssysteme Aktivität 17. Strategischer Ansatz für Kompetenzentwicklung und Leitung ▪ aktive Beteiligung an den nationalen und regionalen Kompetenzsteuerungssystemen ▪ Beitrag mit Blick auf die Kompetenzen zur Gestaltung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene Aktivität 18. gemeinsame Gestaltung von Kompetenz-Ökosystemen ▪ Mobilisierung relevanter Wirtschafts- und Sozialpartner sowie anderer Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung und maßgeblicher Behörden, um lokale Kompetenzökosysteme einzubeziehen bzw. aufzubauen, und zwar mit dem Ziel, Innovation, Strategien für intelligente Spezialisierung und Cluster sowie Sektoren und Wertschöpfungsketten (industrielle Ökosysteme) zu unterstützen ▪ Befähigung lokaler Kompetenz-Ökosysteme, einen Beitrag zur Anziehung ausländischer Investitionen323 zu leisten, indem sie dafür sorgen, dass rechtzeitig Kompetenzen für lokal investierende Unternehmen verfügbar sind ▪ Zusammenarbeit mit anderen Projekten von Zentren der beruflichen Exzellenz im Rahmen von Erasmus+, insbesondere im Rahmen der Praxisgemeinschaft324 der Zentren der beruflichen Exzellenz, durch den Austausch von Erfahrungen und Ergebnissen, wodurch ein Beitrag zur breiteren Wirkung der Initiative zu den Zentren der beruflichen Exzellenz geleistet wird Aktivität 19. Entwicklung nachhaltiger Finanzierungsmodelle ▪ Kombination öffentlicher und privater Mittel325 sowie einkommensschaffender Maßnahmen und vollständige Nutzung leistungsbezogener Finanzierungssysteme (falls zutreffend) Aktivität 20. Vollständige Nutzung der nationalen und EU-Finanzierungsinstrumente ▪ Dazu gehören die Unterstützung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die Mobilität von Lernenden und Personal, angewandte Forschungsaktivitäten, Infrastrukturinvestitionen zur Modernisierung von Berufsbildungszentren mit fortschrittlicher Ausrüstung, die Einführung von Managementsystemen zur Gewährleistung von Exzellenz und Nachhaltigkeit von Berufsbildungseinrichtungen und den von ihnen angebotenen Dienstleistungen. 322 Berücksichtigung der pädagogischen, finanziellen und operationellen Autonomie des Managements in Verbindung mit wirksamen Rechenschaftsmechanismen. Siehe auch Georg Spöttl, Autonomy of (Vocational) Schools as an Answer to Structural Changes. 323 Siehe die Beispiele Kanadas und Singapurs. 324 Siehe Community of Practice Centres of Vocational Excellence (Community of Practice Centres of Vocational Excellence) (copcoves.eu). 325 Siehe OECD Education GPS und die Veröffentlichung Funding Mechanisms for Financing Vocational Training: An Analytical Framework“. https://worldskills.org/ https://worldskillseurope.org/ https://www.researchgate.net/publication/250152188_Autonomy_of_Vocational_Schools_as_an_Answer_to_Structural_Changes https://unctad.org/system/files/official-document/diaepcb2010d5_en.pdf https://www.copcoves.eu/ https://www.copcoves.eu/ https://gpseducation.oecd.org/revieweducationpolicies/#!node=41707&filter=all https://ftp.iza.org/pp110.pdf https://ftp.iza.org/pp110.pdf https://ftp.iza.org/pp110.pdf 306 Das Projekt muss die ausgewählten Aktivitäten im Antragsformular klar benennen und erläutern, warum diese ausgewählt wurden, und auch beschreiben, wie die im Rahmen dieser Aktivitäten geplanten Schritte konkret zu den relevanten Arbeitspaketen und zu den Gesamtzielen des Projekts beitragen werden. ERWARTETE WIRKUNG Die schrittweise Einrichtung und Entwicklung europäischer Netzwerke der Zentren der beruflichen Exzellenz dürfte die Fähigkeit der Berufsbildungssysteme erhöhen, das Kompetenzangebot an die sich wandelnden wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnisse anzupassen, und sicherstellen, dass diese bei der Bereitstellung von Lösungen für die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem sich rasch wandelnden Qualifikationsbedarf eine führende Rolle spielt. Indem die Zentren der beruflichen Exzellenz einen wesentlichen Teil des „Wissensdreiecks“ bilden (die Projekte sollten die enge Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Bildung und Forschung fördern) und sich grundlegend an der Vermittlung von Kompetenzen zugunsten von Innovation und intelligenter Spezialisierung beteiligen, dürften sie wertvolle Fähigkeiten und Kompetenzen gewährleisten, die zu hochwertigen, den Anforderungen einer innovativen, inklusiven und nachhaltigen Wirtschaft genügenden Beschäftigungs- und Karrierechancen führen. Durch die weite Verbreitung der Projektergebnisse auf transnationaler, nationaler und/oder regionaler Ebene und die Entwicklung eines langfristigen Aktionsplans für die schrittweise Bereitstellung der Arbeitsergebnisse des Projekts unter Berücksichtigung nationaler und regionaler Entwicklungsstrategien und Strategien zur intelligenten Spezialisierung wird erwartet, dass die Projekte relevante Interessenträger innerhalb und außerhalb der teilnehmenden Organisationen und insbesondere maßgebliche Behörden einbeziehen und eine dauerhafte Wirkung nach der Projektlaufzeit gewährleisten. ZUSCHLAGSKRITERIEN Es gelten die folgenden Zuschlagskriterien: Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 35 Punkte) ▪ Bezug zur Politik: Aus dem Vorschlag geht hervor, wie das transnationale Kooperationsnetzwerk der Zentren der beruflichen Exzellenz dazu beitragen wird, die Ziele zu erreichen, die mit den politischen Prioritäten entsprechend der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz326 sowie der Osnabrücker Erklärung327 und deren Nachfolgeerklärung, der Erklärung von Herning328, der Union der Kompetenzen329 und dem Kompass für Wettbewerbsfähigkeit verfolgt werden. ▪ Werte der EU: ist der Vorschlag relevant für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung ▪ Kohärenz: Inwieweit geht der Vorschlag auf die Ziele der Aufforderung ein, sind die Ziele klar definiert und realistisch und betreffen Aspekte, die für die beteiligten Organisationen relevant sind; inwieweit beruht der Vorschlag auf einer angemessenen Bedarfsanalyse. Inwieweit beschreibt er, wie im Rahmen der Ziele und Aktivitäten des Projektvorschlags bereits laufende Projekte für Zentren der beruflichen Exzellenz aus den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen 2021-2024 ergänzt und/oder Synergien mit ihnen geschaffen und Überschneidungen mit derartigen Projekten sowie den Blaupausen, den Akademien für eine klimaneutrale Industrie330 und anderen Kompetenzakademien (je nachdem, was relevant ist) vermieden werden. 326 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020H1202(01)&from=EN 327 https://www.bibb.de/dokumente/pdf/ab31_corrigendum_osnabruecker_erklaerung.pdf. 328 https://danish-presidency.consilium.europa.eu/media/23xla4rt/herning-declaration-2025-english.pdf-english.pdf. 329 https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/union-skills_de. 330 Europäische Solarakademie und Europäische Batterieakademie. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020H1202(01)&from=EN https://www.bibb.de/dokumente/pdf/ab31_corrigendum_osnabruecker_erklaerung.pdf https://danish-presidency.consilium.europa.eu/media/23xla4rt/herning-declaration-2025-english.pdf https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/union-skills_de https://innoenergy.com/skillsinstitute/community-programmes/european-solar-academy/ https://innoenergy.com/skillsinstitute/community-programmes/european-battery-academy/ 307 Inwieweit ist der Vorschlag mit dem Deal für eine saubere Industrie, dem Aktionsplan für die Automobilindustrie und anderen Sektoren, in denen Arbeitskräftemangel herrscht, verknüpft. ▪ Innovation: Der Vorschlag berücksichtigt modernste Methoden und Techniken und führt zu innovativen Ergebnissen und Lösungen allgemein für den Bereich, in dem er angesiedelt ist, oder für den geografischen Kontext, in dem das Projekt durchgeführt wird (z. B. Inhalte, erzielte Ergebnisse, angewandte Arbeitsmethoden, beteiligte Organisationen und Personen). ▪ Regionale Dimension: Der Vorschlag lässt erkennen, dass er in jedem der teilnehmenden Länder zu Strategien für regionale Entwicklung und intelligente Spezialisierung auf der Grundlage der Ermittlung lokaler/regionaler Herausforderungen beiträgt. ▪ Europäischer Mehrwert: Der Vorschlag erbringt nachweislich einen klaren Mehrwert auf individueller (Lernende und/oder Personal), institutioneller und systemischer Ebene, der durch Ergebnisse zustande kommt, die von den Partnern ohne eine europäische Zusammenarbeit nur schwer zu erreichen wären. ▪ Internationalisierung: Der Vorschlag lässt erkennen, dass er zur internationalen Dimension der Exzellenz in der Berufsbildung beiträgt, so auch zur Entwicklung von Strategien zur Förderung der transnationalen Mobilität von Lernenden und des Personals sowie nachhaltiger Partnerschaften in der Berufsbildung. ▪ Digitale Kompetenzen: Inwieweit sieht der Vorschlag Aktivitäten im Zusammenhang mit der Entwicklung digitaler Kompetenzen vor (z. B. Antizipation des Kompetenzbedarfs, innovative Lehrpläne und Lehrmethoden, Beratung). ▪ Grüne Kompetenzen: Inwieweit sieht der Vorschlag Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Übergang zu einer umweltfreundlichen Kreislaufwirtschaft vor (z. B. Antizipation des Kompetenzbedarfs, innovative Lehrpläne und Lehrmethoden, Beratung). ▪ Soziale Dimension: Der Vorschlag umfasst bei allen Aktionen eine horizontale Perspektive zur Berücksichtigung der Vielfalt und zur Förderung gemeinsamer Werte wie Gleichberechtigung, einschließlich Gleichstellung der Geschlechter, Nichtdiskriminierung und soziale Inklusion, auch für Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf/geringeren Chancen. Qualität der Projektkonzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) ▪ Kohärenz: Die Projektkonzeption gewährleistet insgesamt die erforderliche Übereinstimmung zwischen Projektzielen und Aktivitäten. Der Vorschlag ist zusammenhängend und verständlich aufgebaut und beschreibt geeignete Aktivitäten und Dienste, die den ermittelten Bedürfnissen entsprechen und zu den erwarteten Ergebnissen führen. ▪ Aktivitäten: Klare Beschreibung der Schritte, die im Rahmen der einzelnen, aus den drei Clustern ausgewählten Aktivitäten durchgeführt werden sollen, im Hinblick auf die erwarteten Ergebnisse/Leistungen sowie auf ihren konkreten Beitrag zu den relevanten Arbeitspaketen und zu den Gesamtzielen des Projekts. Der Schwerpunkt des Projekts liegt auf der Berufsbildung der EQR-Stufen 3 bis 5. ▪ Methodik: Qualität und Durchführbarkeit der vorgeschlagenen Methoden und ihre Eignung für die Erzielung der erwarteten Ergebnisse. ▪ Management: Der Koordinator zeichnet sich durch eine hohe Qualität seines Managements, die Fähigkeit zur Koordinierung transnationaler Netzwerke und Führungskompetenz in einem komplexen Umfeld aus und schafft tragfähige Managementstrukturen. Zeitvorgaben, Organisation, Aufgabenstellungen und Zuständigkeiten sind klar beschrieben und realistisch. Die wichtigsten Leistungsindikatoren sind klar umrissen, und für ihre Bewertung und Erreichung wird ein Zeitplan festgelegt. 308 ▪ Finanzrahmen: Der Finanzrahmen beinhaltet angemessene Mittel für eine erfolgreiche Durchführung des Projekts und wurde weder zu hoch noch zu niedrig angesetzt. Der Vorschlag ist kostenwirksam und weist den einzelnen Aktivitäten angemessene Mittel zu. ▪ Arbeitsplan: Qualität und Wirksamkeit des Arbeitsplans, einschließlich der Frage, inwieweit die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen entsprechen Es sind darin angemessene Phasen für die Vorbereitung, Durchführung, Überwachung sowie die Nutzung, Bewertung und Verbreitung der Projektergebnisse vorgesehen. ▪ Qualitätskontrolle: Kontrollmaßnahmen (laufende Qualitätsbewertung, Peer- Reviews, Benchmarking usw.) und Qualitätsindikatoren gewährleisten eine hochwertige Durchführung des Projekts. Die mit dem Projekt verbundenen Herausforderungen und Risiken sind klar definiert, und es sind angemessene Aktionen zur Abschwächung der Risiken und zur Begrenzung der Herausforderungen vorgesehen. Verfahren expertenbasierter Bewertungen sind als wesentliche Bestandteile des Projekts vorgesehen. Diese Verfahren beinhalten eine unabhängige externe Qualitätsbewertung zur Halbzeit und am Ende der Laufzeit des Projekts. ▪ Das Projekt umfasst Mobilitätsaktivitäten (für Lernende und/oder Personal) ▪ Qualität der praktischen Regelungen, des Managements und der Unterstützungsangebote ▪ Eignung der Aktivitäten im Hinblick auf die Projektziele und die Anzahl der Teilnehmenden ▪ Qualität der Regelungen zur Anerkennung und Validierung der Lernergebnisse der Teilnehmenden gemäß den Grundsätzen der europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumente Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) ▪ Zusammensetzung: An dem Projekt sind Organisationen beteiligt, die einander ergänzen und das erforderliche Profil und die benötigten Kompetenzen, Erfahrungen und Fachkenntnisse für eine in jeder Hinsicht erfolgreiche Durchführung des Projekts besitzen. Die Rolle der einzelnen Partner wird klar benannt, und es wird erläutert, welchen Mehrwert sie erbringen. Inwieweit umfasst der Vorschlag Behörden. In dem Vorschlag wird erläutert, wie die Partnerschaften sowohl auf lokaler/regionaler als auch auf transnationaler Ebene auf Gegenseitigkeit beruhen, für beide Seiten vorteilhaft sind und eine langfristige Perspektive haben. ▪ Aufwärtskonvergenz: Inwieweit bringt die Partnerschaft Organisationen zusammen, die im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder in der Arbeitswelt tätig sind und sich in verschiedenen Stadien der Entwicklung von Konzepten der Exzellenz in der Berufsbildung befinden, und ermöglicht einen reibungslosen und wirksamen Austausch von Fachwissen und Kenntnissen zwischen diesen Partnern. ▪ Geografische Dimension: Inwieweit der Antragsteller die geografische Zusammensetzung der Partnerschaft begründet und ihre Relevanz für die Erreichung der Ziele der Zentren für berufliche Exzellenz nachgewiesen hat. Die Partnerschaften umfassen ein breites und angemessenes Spektrum von Akteuren auf lokaler und regionaler Ebene zwischen der Berufsbildungsgemeinschaft und der Arbeitswelt. ▪ Beteiligung von Begünstigten aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern aus den Regionen 1 bis 3 (mit Ausnahme von Belarus): Eine etwaige Beteiligung von Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern bringt gegebenenfalls einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt. 309 ▪ Zusammenarbeit: Die Entscheidungsfindung und Kommunikation zwischen den teilnehmenden Organisationen, den Teilnehmenden und sonstigen maßgeblichen Interessenträgern sind klar und angemessen im Einzelnen beschrieben (z. B.: Anzahl und Zeitplan der Sitzungen, Zusammensetzung der Gruppen, Beschreibung der erwarteten Ziele und Ergebnisse usw.) und in dem Gantt-Diagramm/Zeitplan des Projekts veranschaulicht. Wirkung (Höchstpunktzahl 20 Punkte) ▪ Nutzung der Projektergebnisse: Aus dem Vorschlag geht hervor, wie die Projektergebnisse von den Partnern und anderen Interessenträgern genutzt werden. Im Vorschlag wird erläutert, wie die Nutzung während der Durchführung des Projekts und darüber hinaus gemessen wird. ▪ Verbreitung: Der Vorschlag beinhaltet einen klaren Plan für die Verbreitung der Ergebnisse und sieht geeignete Zielvorgaben, Aktivitäten, einschlägige Zeitpläne, Instrumente und Kanäle vor, damit die Ergebnisse während und nach der Projektlaufzeit wirksam und zum Nutzen von Interessenträgern, Politikgestaltern, Beratungsfachleuten, Unternehmen, jungen Lernenden usw. verbreitet werden. In dem Vorschlag ist auch angegeben, welche Partner für die Verbreitung verantwortlich sind. ▪ Wirkung: Aus dem Vorschlag geht die mögliche Wirkung des Projekts hervor: - auf Teilnehmer und teilnehmende Organisationen während und nach der Projektlaufzeit - über die unmittelbar an einem Projekt teilnehmenden Organisationen und Einzelpersonen hinaus sowie das Potenzial des Projekts, in die regionale, nationale und/oder europäische Entwicklung von Kompetenzen in der Berufsbildung einzufließen Der Vorschlag enthält Maßnahmen sowie klar definierte Zielvorgaben und Indikatoren zur Überwachung der Fortschritte und zur Bewertung der erwarteten (kurz- und langfristigen) Wirkung. ▪ Nachhaltigkeit: In dem Vorschlag wird erläutert, wie das Zentrum der beruflichen Exzellenz weiterentwickelt werden soll. Der Vorschlag beinhaltet einen langfristigen Aktionsplan für die schrittweise Realisierung der Projektergebnisse und nachhaltigen Partnerschaften zwischen Anbietern im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie Interessenvertretern aus Schlüsselindustrien auf der jeweils angemessenen Ebene. Der festgelegte Plan umfasst die Ermittlung zweckdienlicher Leitungsstrukturen sowie Pläne für die Skalierbarkeit und finanzielle Nachhaltigkeit, wozu auch gehört, dass (europäische, nationale und private) finanzielle Ressourcen benannt werden, die gewährleisten, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile auf lange Sicht eine nachhaltige Wirkung entfalten. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Anträge mindestens 75 Punkte (von insgesamt 100 Punkten) erreichen, wobei auch die erforderliche Mindestpunktzahl für eine weitere Prüfung für jedes der vier Zuschlagskriterien zu berücksichtigen ist: mindestens 18 Punkte in der Kategorie „Relevanz des Projekts“, mindestens 13 Punkte in der Kategorie „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ und 11 Punkte in den Kategorien „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und „Wirkung“. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl bestimmt, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. 310 Innerhalb der Beschränkungen bestehender nationaler und europäischer Rechtsrahmen sind die Ergebnisse als freie Lehr- und Lernmaterialien (OER) zugänglich zu machen und auf einschlägigen Plattformen der jeweiligen Berufs- oder Branchenverbände oder der zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Im Vorschlag wird erläutert, wie die erstellten Daten, Materialien, audiovisuellen Medien und Aktivitäten auf sozialen Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden. Exzellenzsiegel Für Projektvorschläge, die bei der Bewertung die Qualitätsschwellen überschritten und eine Gesamtpunktzahl von mindestens 75 erreicht haben, die aber im Rahmen von Erasmus+ nicht gefördert werden können, weil im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nicht genügend Mittel zur Verfügung stehen, kann ein Exzellenzsiegel verliehen werden, um die Qualität des Vorschlags zu bescheinigen und seine alternative Finanzierung auf nationaler oder regionaler Ebene zu erleichtern. Das Exzellenzsiegel ist ein Qualitätssiegel, das an hochwertige Projektvorschläge vergeben wird, die aufgrund von Haushaltszwängen nicht im Rahmen von Erasmus+ finanziert werden können.331 Mit dem Siegel wird die Qualität des Vorschlags anerkannt und die Suche nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten erleichtert. Finanzierungsstellen auf nationaler oder regionaler Ebene können den Projektvorschlag des Gütesiegelträgers auf der Grundlage der von den unabhängigen Experten der Kommission durchgeführten Qualitätsbewertung direkt finanzieren, ohne ein neues komplettes Bewertungsverfahren durchführen zu müssen. Die Verleihung des Exzellenzsiegels kann auch die alternative Finanzierung durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) oder den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) erleichtern.332 Antragsteller sollten darauf hingewiesen werden, dass die Verleihung eines Exzellenzsiegels nicht automatisch eine alternative Finanzierung garantiert, da die Entscheidung über eine mögliche Finanzierung der Projektvorschläge der Gütesiegelträger gänzlich im Ermessen der im Rahmen des EFRE oder ESF+ mit der Verwaltung der Kohäsionsfondsmittel betrauten Behörden oder anderer Finanzierungsstellen auf nationaler und regionaler Ebene liegt. Wenn der Antragsteller im Antragsformular eine vorherige Genehmigung erteilt hat, können die Daten des Projektvorschlags der Gütesiegelträger – unter uneingeschränkter Einhaltung der Vorschriften zur Vertraulichkeit des Vorschlags und zum Schutz personenbezogener Daten – über die nationalen Agenturen an die Verwaltungsbehörden der Kohäsionsfondsmittel und andere potenziell interessierte Finanzierungsstellen auf nationaler oder regionaler Ebene weitergegeben werden. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Der Betrag wird von der gewährenden Behörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets, des Bewertungsergebnisses und eines Fördersatzes von 80 % festgesetzt. Die maximale EU-Finanzhilfe je Projekt beläuft sich auf 4 000 000 EUR. Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Finanzhilfen oder Preisgeldern ist nicht zulässig. Kosten für Rechnungsprüfungen sind nicht zulässig. 331 Artikel 32 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/817 zur Einrichtung von Erasmus+. 332 Artikel 73 Absatz 4 der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen (Dachverordnung) (EU) 2021/1060, EUR-Lex – 32021R1060 – DE – EUR-Lex (europa.eu). https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32021R1060 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32021R1060 311 Kosten für Freiwillige sind zulässig. Sie werden in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf Freiwillige333 gewährt. KMU-Einheitskosten für KMU-Eigentümer sind zulässig. Sie sollten in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf KMU-Eigentümer334 erfolgen. Das entsprechende Arbeitspaket sollte die Kosten für mindestens ein jährliches Treffen (ein Vertreter jedes vollwertigen Projektpartners) enthalten, das von der Europäischen Kommission/Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur organisiert oder empfohlen wird und dem Austausch bewährter Verfahren und dem wechselseitigen Lernen zwischen den Zentren der beruflichen Exzellenz dient. WIE WIRD DER PAUSCHALBETRAG FÜR DAS PROJEKT BESTIMMT? Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen: a) Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.). b) Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten. c) Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung des Pauschalbetrags vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Stellen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist. d) Die beschriebenen Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen. Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag, Fördersatz, förderfähige Gesamtkosten usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Siehe Teil C dieses Programmleitfadens, Abschnitt „Förderfähige direkte Kosten“. Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Durch diese Förderform ist es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. 333 https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de. 334 unit-cost-decision-sme-owners-natural-persons_en.pdf (europa.eu). https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/unit-cost-decision-sme-owners-natural-persons_en.pdf 312 ERASMUS-MUNDUS-AKTION Die Erasmus-Mundus-Aktion umfasst: • Los 1: Gemeinsame Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge (EMJM) und • Los 2: Erasmus-Mundus-Konzeptionsmaßnahmen (EMDM) Ziel dieser Aktion ist die Förderung von Exzellenz und der weltweiten Internationalisierung von Hochschuleinrichtungen durch Studienprogramme – auf Masterebene –, die von Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Europa gemeinsam durchgeführt und gegenseitig anerkannt werden und Einrichtungen in anderen Ländern der Welt offen stehen. Die gemeinsamen Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge und Erasmus-Mundus-Konzeptionsmaßnahmen bilden jeweils ein eigenständiges Los. Es besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer EMDM vor einem EMJM. Die Gewährung eines EMDM-Projekts bedeutet nicht automatisch eine Finanzierung im Rahmen der EMJM, und der Abschluss eines EMDM ist kein Zuschlagskriterium für ein EMJM-Projekt. Los 1: Gemeinsame Erasmus-Mundus-Studiengänge (EMJM) Die Aktion EMJM unterstützt stark integrierte transnationale Studienprogramme auf Masterebene335, die von einem internationalen Konsortium von Hochschuleinrichtungen aus verschiedenen Ländern weltweit und gegebenenfalls anderen Bildungspartnern und/oder Partnern außerhalb des Bildungswesens mit spezifischem Fachwissen und Interessen in den betreffenden Studienbereichen/Berufsbereichen durchgeführt werden. EMJM sind Exzellenzprogramme und sollten zur Integration und Internationalisierung des Europäischen Hochschulraums (EHR) beitragen. Die Besonderheit der EMJM liegt in dem hohen Maß an Verbundenheit/Integration zwischen den teilnehmenden Einrichtungen und in der Exzellenz ihrer akademischen Inhalte. ZIELE DER AKTION EMJM Die Aktion EMJM zielt darauf ab, die Attraktivität und Exzellenz der europäischen Hochschulbildung in der Welt zu erhöhen und Talente für Europa zu gewinnen, und zwar durch eine Kombination der folgenden Aspekte: i) akademische Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen, um die europäische Exzellenz in der Hochschulbildung zu demonstrieren, und ii) individuelle Mobilität für alle Studierenden, die an der Aktion EMJM teilnehmen, mit von der EU finanzierten Stipendien für die besten Studierenden, die sich bewerben WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR DIE BEANTRAGUNG VON GEMEINSAMEN ERASMUS-MUNDUS- MASTERSTUDIENGÄNGEN ERFÜLLT SEIN? FÖRDERKRITERIEN Um für eine Erasmus-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für gemeinsame Erasmus-Mundus- Masterstudiengänge die folgenden Kriterien erfüllen: 335 Stufe 7 der Internationalen Standardklassifikation für das Bildungswesen (ISCED), 2011. 313 Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Stellen) • Rechtsträger (öffentliche oder private Stellen) sein • Hochschuleinrichtungen sein, die in einem der förderfähigen Länder ansässig sind, d. h. in einem EU-Mitgliedstaat, einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittland In einem EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Hochschuleinrichtungen müssen im Besitz des ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung) sein. Teilnehmende Hochschuleinrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern benötigen keine Erasmus-Charta, müssen sich aber zur Einhaltung ihrer Grundsätze verpflichten. Vereinigungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen, öffentliche oder private Organisationen (einschließlich ihrer verbundenen Stellen), die direkt und aktiv zur Durchführung eines EMJM (gemeinsamen Erasmus-Mundus-Masters) beitragen und in einem EU-Mitgliedstaat, einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sind, können ebenfalls teilnehmen, jedoch nicht als Koordinator. Darüber hinaus kann das EMJM-Programm auch die Mitwirkung assoziierter Partner vorsehen (fakultativ). Hochschuleinrichtungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung336 vollwertige Partner sind, müssen nachweisen, dass sie die externen Qualitätssicherungsanforderungen in ihrem Zuständigkeitsbereich für das gemeinsame Programm erfüllt haben. Dies kann i) entweder aus der erfolgreichen Umsetzung des Europäischen Konzepts zur Qualitätssicherung gemeinsamer Programme resultieren (sofern die nationalen Rechtsvorschriften dies zulassen) ii) oder auf der Grundlage einer spezifischen Akkreditierung/Evaluierung des gemeinsamen Programms iii) oder jeder nationalen Komponente, aus der das EMJM-Programm zusammengesetzt ist, erfolgen. Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. Zusammensetzung von Konsortien (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen) Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens drei Hochschuleinrichtungen (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) aus drei verschiedenen Ländern eingereicht werden, darunter mindestens zwei verschiedene EU-Mitgliedstaaten und/oder mit dem Programm assoziierte Drittländer. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in den förderfähigen Ländern durchgeführt werden. 336 Es sei denn, auf nationaler/regionaler Ebene gibt es spezifische, offizielle Bestimmungen für die Durchführung von Erasmus Mundus (von der EACEA von Fall zu Fall zu prüfen). 314 Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 74 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung erfolgen). Zuvor geförderte Gemeinsame Erasmus-Mundus-Masterabschlüsse (EMJMD) und Gemeinsame Masterstudiengänge (EMJM) können frühestens im Jahr vor Vertragsende eine Verlängerung beantragen. Ausnahme: Für im Jahr 2021 ausgewählte EMJM kann ein entsprechender Antrag gestellt werden, sofern ihr laufender Vertrag vor dem 31. März 2028 endet. Zwei Auflagen eines Masterprogramms, die über zwei verschiedene Finanzhilfevereinbarungen finanziert werden, können nicht in demselben akademischen Jahr beginnen. Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-PEX-EMJM-MOB Bevor Sie sich bewerben, lesen Sie bitte die entsprechenden häufig gestellten Fragen in FTOP. Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 12. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Wie ist der Antrag zu stellen? Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS EMJM-Programme müssen die folgenden Anforderungen erfüllen: 1) Sie müssen einen gemeinsam konzipierten und vollständig integrierten Lehrplan umfassen, der den Standards für die Qualitätssicherung gemeinsamer Programme im Europäischen Hochschulraum (EHR)337 entspricht, die zum Zeitpunkt des EMJM-Antrags gelten. Diese Standards decken alle wesentlichen Aspekte gemeinsamer Programme in Bezug auf gemeinsame Konzeption, Umsetzung, Ausführung und Qualitätssicherung ab. Über die Standards für die Qualitätssicherung gemeinsamer Programme hinaus liegt der Schwerpunkt bei EMJM- Programmen auf den folgenden gemeinsamen Umsetzungsverfahren: - Gemeinsame Zulassungsanforderungen für Studierende und Regeln/Verfahren für Bewerbung, Auswahl, Gebührenregelung, Überwachung, Prüfung/Leistungsbewertung - gemeinsames Programmkonzept und integrierte Lehr-/Schulungsaktivitäten, einschließlich einer gemeinsam vereinbarten Sprachenregelung und eines gemeinsamen Verfahrens für die Anerkennung der Studienaufenthalte innerhalb des Konsortiums - gemeinsame Dienstleistungen für Studierende (z. B. Sprachkurse, Visaunterstützung) - gemeinsame Werbe- und Sensibilisierungsmaßnahmen, um für die weltweite Wahrnehmbarkeit des Programms sowie der Erasmus-Mundus-Stipendien zu sorgen. Die Werbestrategie sollte eine integrierte und umfassende spezifische Website (auf Englisch oder anderenfalls in der/den hauptsächlich verwendeten 337 https://www.eqar.eu/kb/joint-programmes/agreed-standards/. https://www.eqar.eu/kb/joint-programmes/agreed-standards/ 315 Unterrichtsprache(n)) beinhalten, die alle für die Studierenden und für andere relevanten Interessenträger wie künftige Arbeitgeber maßgeblichen Informationen zum Programm enthalten muss - gemeinsames Verwaltungs- und Finanzmanagement durch das Konsortium - gemeinsame Abschlüsse werden empfohlen, sofern die nationalen Rechtsvorschriften dies zulassen 2) Sie müssen von einem Konsortium von Hochschuleinrichtungen und gegebenenfalls anderen Bildungspartnern und/oder Partnern außerhalb des Bildungswesens durchgeführt werden, die in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder in einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sind. An einem Konsortium sind mindestens drei Hochschuleinrichtungen aus drei verschiedenen Ländern beteiligt, von denen mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer sein müssen. Alle vollwertigen Partnerhochschuleinrichtungen (aus EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern oder aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern) müssen einen Master-Abschluss verleihen und den Studierenden, die die Abschlussanforderungen erfüllen, entweder einen gemeinsamen oder einen Mehrfachabschluss verleihen, der den erfolgreichen Abschluss des EMJM-Programms bescheinigt. Alle Mitglieder eines EMJM-Konsortiums müssen institutionelle Verpflichtungen eingehen, damit eine solide institutionelle Verankerung und Unterstützung gewährleistet ist, bevor sich die ersten Studierenden für einen gemeinsamen EMJM-Studiengang einschreiben. Diese Verpflichtung erfolgt in Form einer EMJM- Partnerschaftsvereinbarung, die von allen Partnereinrichtungen (einschließlich assoziierter Partner, sofern dies von dem antragstellenden Konsortium für sachdienlich erachtet wird) unterzeichnet werden muss. In dieser Partnerschaftsvereinbarung sollten sich teilnehmende Hochschuleinrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zur Einhaltung der Grundsätze der ECHE verpflichten. In der EMJM- Partnerschaftsvereinbarung müssen alle akademischen, operativen, administrativen und finanziellen Aspekte in Verbindung mit der Einführung des EMJM-Studiengangs und der Verwaltung der EMJM-Stipendien (siehe unten) geregelt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss ein Entwurf der Partnerschaftsvereinbarung bereitgestellt werden. Das EMJM-Programm kann auch die Mitwirkung assoziierter Partner vorsehen (fakultativ). Diese Organisationen tragen indirekt zur Durchführung konkreter Aufgaben/Aktivitäten bei und/oder unterstützen die Verbreitung und Nachhaltigkeit des EMJM. Die entsprechenden Beiträge können beispielsweise im Wissens- und Kompetenztransfer, in der Durchführung ergänzender Kurse oder in Angeboten zur Unterstützung einer Entsendung oder eines Praktikums bestehen. Vertraglich gesehen und unter dem Aspekt der Förderfähigkeit gelten sie nicht als Begünstigte von Fördermitteln im Rahmen des Programms. 3) hervorragende Studierende aus aller Welt aufnehmen: Für die Auswahl, Rekrutierung und Überwachung der einzelnen Studierenden ist ausschließlich das EMJM-Konsortium zuständig. Bei der Auswahl der Studierenden muss transparent, unparteiisch und gerecht vorgegangen werden. Eine gewisse Zahl dieser Studierenden kann ein EMJM-Stipendium erhalten. Bei einem EMJM werden Studierende auf Masterebene eingeschrieben, die einen ersten Hochschulabschluss oder einen sonstigen Bildungsabschluss erworben haben, der nach den Rechtsvorschriften und Verfahren der Länder/Einrichtungen, die diesen Abschluss verliehen haben, als gleichwertig zu betrachten ist. Die erste Generation eingeschriebener Studierender sollte ihr Studium spätestens im akademischen Jahr nach der Auswahl des Projekts aufnehmen. Um volle Transparenz zu garantieren sowie die Rechte und Pflichten aller eingeschriebener Studierenden festzulegen, müssen beide Parteien (d. h. die eingeschriebenen Studierenden und das EMJM-Konsortium) vor der Einschreibung der Studierenden in das Programm eine Studierendenvereinbarung unterzeichnen. Ein Muster der Studierendenvereinbarung muss auf der Website des EMJM veröffentlicht werden. 4) eine obligatorische physische Mobilitätskomponente für alle eingeschriebenen Studierenden beinhalten: Die Mobilitätsverläufe und der Mechanismus für die Anerkennung der Studienaufenthalte zwischen den Partnereinrichtungen müssen zum Zeitpunkt des Projektantrags bereits innerhalb des Konsortiums vereinbart worden sein. 316 Ein EMJM muss eine obligatorische physische Mobilitätsphase für alle eingeschriebenen Studierenden (ob EMJM-Stipendiaten oder nicht) umfassen, die aus mindestens zwei Studienaufenthalten in zwei Ländern besteht, von denen mindestens eines ein EU-Mitgliedstaat oder ein mit dem Programm assoziiertes Drittland sein muss. Diese beiden Länder dürfen nicht mit dem Wohnsitzland des Studierenden zum Zeitpunkt der Einschreibung identisch sein. Jeder der beiden obligatorischen Studienaufenthalte muss einem Studienpensum von mindestens einem akademischen Semester (30 ECTS-Leistungspunkte oder gleichwertig) entsprechen.338 Die übrige Zeit der Studienaufenthalte kann frei organisiert werden. Alle Studienaufenthalte während des Masterstudiengangs müssen in Hochschuleinrichtungen, die vollwertige Partner sind, oder unter deren direkter Aufsicht stattfinden. Die obligatorischen Mobilitätsphasen können nicht durch virtuelle Mobilität (Fernunterricht) ersetzt werden. 5) Sie müssen den Austausch von Personal und eingeladenen Wissenschaftlern fördern, um einen Beitrag zur Lehre, Ausbildung, Forschung und zu administrativen Aktivitäten zu leisten. 6) Der erfolgreiche Abschluss des gemeinsamen EMJM-Programms muss zur Verleihung entweder eines gemeinsamen Abschlusses (Joint Degree) (d. h. eines einzigen Abschlusszeugnisses, das von mindestens zwei Hochschuleinrichtungen aus verschiedenen Ländern verliehen wird, von denen mindestens eines ein EU- Mitgliedstaat oder ein mit dem Programm assoziiertes Drittland sein muss) oder eines Mehrfachabschlusses (Multiple Degree) (d. h. mindestens zwei Abschlusszeugnissen, die von zwei Hochschuleinrichtungen aus verschiedenen Ländern verliehen werden, von denen mindestens eines ein EU-Mitgliedstaat oder ein mit dem Programm assoziiertes Drittland sein muss) oder einer Kombination davon führen. 7) Die den Studierenden verliehenen Abschlüsse müssen zu dem System von Hochschulabschlüssen in den Ländern gehören, in denen die Hochschuleinrichtungen ihren Sitz haben. Die Abschlüsse müssen von allen vollwertigen Partnerhochschulen, die sie verleihen, gegenseitig anerkannt werden. Die Konsortien sollten den Studierenden am Ende ihres Studiums einen gemeinsamen Diplomzusatz ausstellen, der sämtliche Inhalte des Masterprogramms abdeckt. Die EMJM-Vorschläge müssen schon bei der Antragstellung vollständig ausgearbeitete gemeinsame Studienprogramme enthalten, damit die Projekte nach Bewilligung der Finanzhilfe unverzüglich durchgeführt und weltweit bekannt gemacht werden können. Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich des fachlichen Hintergrunds. Die nachstehend aufgeführten Punkte sollten als wichtigste, während der Projektdurchführung erwartete Ergebnisse in den Antrag aufgenommen werden: • Projektwebsite • Werbematerial • Muster der Studierendenvereinbarung • Muster des Abschlusses/der Abschlüsse • Unterzeichnete Protokolle der Auswahlsitzungen • Interne/externe Qualitätsüberprüfungsberichte • Nachhaltigkeits-/Geschäftsplan Den Antragstellern wird empfohlen, die Zahl der Kategorien, in denen Ergebnisse zu erbringen sind, auf insgesamt höchstens 15 zu begrenzen. 338 Ausnahmsweise kann bei Studiengängen mit 60 ECTS-Leistungspunkten jeder der obligatorischen Studienabschnitte mindestens 20 ECTS-Leistungspunkten oder einem Äquivalent entsprechen. 317 Neben dem finanziellen Beitrag zur Durchführung gemeinsamer Masterprogramme (siehe den nachstehenden Abschnitt zu den Finanzierungsregeln) können alle im Rahmen von Erasmus Mundus geförderten Projekte, die im Zeitraum 2021– 2027 enden (einschließlich der Projekte, die im Zeitraum 2014–2020 anliefen), den Studiengang für bis zu drei weitere Auflagen nach Ende der Aktion als Erasmus-Mundus-Masterstudiengang fortsetzen, sofern die Bewertung der Finanzhilfevereinbarungen durch die EACEA in der abschließenden Berichtsphase eine Punktzahl von 75 oder mehr ergibt. Die betreffenden Anbieter von Masterstudiengängen sollten sich verpflichten, i) die Ziele, den Umfang und die erwartete Wirkung der Aktion beizubehalten, ii) darauf hinzuwirken, dass Kontinuität mit dem zuvor geförderten Masterprogramm gewährleistet wird und iii) am Ende des betreffenden Zeitraums einen Tätigkeitsbericht vorzulegen. ERWARTETE WIRKUNG Auf Systemebene - Förderung der akademischen Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb des Europäischen Hochschulraums, indem die gemeinsame Lehre und Qualifikationen, Qualitätsverbesserungen und die Förderung akademischer Exzellenz unterstützt werden - Stärkung der internationalen Dimension der Hochschulbildung durch Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen innerhalb und außerhalb Europas und durch Mobilität der besten Studierenden weltweit - Steigerung der Synergieeffekte zwischen Hochschulbildung, Innovation und Forschung - Beseitigung der Hindernisse für das Lernen durch verbesserten Zugang zu hochwertiger und innovationsorientierter Bildung und Vereinfachung der grenzüberschreitenden Mobilität für Lernende - Eingehen auf die Bedürfnisse der Gesellschaft und des Arbeitsmarkts - Beitrag zur Entwicklung einer innovativen Bildungspolitik Auf institutioneller Ebene - Schaffung von mehr Möglichkeiten für eine strukturierte und nachhaltige akademische Zusammenarbeit für europäische und nichteuropäische Hochschuleinrichtungen weltweit - Verbesserung der Qualität der Programme auf Masterebene und der Aufsichtsregelungen - Steigerung der Internationalisierung und Wettbewerbsfähigkeit der teilnehmenden Organisationen - Unterstützung der Schaffung neuer Netzwerke und Verbesserung der Qualität bestehender Netzwerke - Steigerung der Attraktivität der teilnehmenden Organisation(en) für talentierte Studierende - Beitrag zur Internationalisierungspolitik der Hochschuleinrichtungen durch die Entwicklung eines internationalen Bewusstseins im Wege ihrer Lehrpläne und die Konzipierung umfassender Internationalisierungsstrategien (institutionelle Zusammenarbeit und grenzüberschreitende Mobilität von Menschen) Auf individueller Ebene - Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der teilnehmenden Studierenden - Verbesserung der Schlüsselkompetenzen und -qualifikationen der Studierenden - Herausbildung neuer Denkweisen und neuer Ansätze für wissenschaftliche Studien durch internationale, interdisziplinäre, sektorübergreifende und interkulturelle Erfahrungen - Ausbau der Vernetzungs- und Kommunikationskapazitäten der Studierenden - Steigerung des individuellen Beitrags zur wissensbasierten Wirtschaft und Gesellschaft 318 ZUSCHLAGSKRITERIEN Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Hintergrund und allgemeine Ziele • Gesamtziele und allgemeine Ziele des Projekts und ihre Relevanz in Bezug auf das EMJM- Programm. Werte der EU: • Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. Bedarfsanalyse und spezifische Ziele • Projektbegründung und Bedarfsanalyse, auf die sich der Vorschlag stützt; • Probleme/Herausforderungen/Lücken und spezifische Ziele, die das Projekt in akademischer Hinsicht und im Hinblick auf die Bedürfnisse der Gesellschaft und des Arbeitsmarktes angehen soll. Komplementarität mit anderen Aktionen und Innovation • Strategie zur Förderung von Exzellenz und Innovation • Unterstützung der Modernisierungs- und Internationalisierungsstrategie der Partnerhochschuleinrichtungen; • Einzigartigkeit und Mehrwert des Projekts im Vergleich zum bestehenden Angebot an Masterstudiengängen; • Strategie zur Steigerung der Attraktivität, Integration und Internationalisierung sowie Beitrag zu den politischen Zielen des Europäischen Hochschulraums. 319 Qualität der Projekt- konzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Konzept und Methodik • Zusammenführung/Integration des EMJM-Programms unter Berücksichtigung der im Abschnitt „Einrichtung eines Projekts“ beschriebenen Anforderungen. Insbesondere werden in dem Vorschlag folgende Aspekte beschrieben: - das akademische Programm und die Art und Weise, wie Exzellenz und innovative Elemente der Lernerfahrung im gesamten Konsortium sichergestellt werden - die Organisation der Studienzeiten, einschließlich der Mindestanforderungen an die Mobilität und der gegenseitigen Anerkennung der Lernergebnisse/Leistungspunkte - die Grundsätze und Anforderungen für die Bewerbung, Auswahl und Kursteilnahme der Studierenden sowie die Zuweisung von Stipendien für Studierende - die Dienstleistungen, die den Studierenden angeboten werden - der Beitrag des mobilen Personals und der eingeladenen Wissenschaftler zur Lehre, Ausbildung, Forschung und zu administrativen Aktivitäten - die spezifischen Unterstützungsmaßnahmen mit dem Ziel, den gleichberechtigten und inklusiven Zugang der Teilnehmenden und die Aufnahme von Studierenden/Personal/eingeladenen Wissenschaftlern mit individuellen Bedürfnissen im Zusammenhang mit langfristigen körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen zu erleichtern. Qualitätssicherungs-, Überwachungs- und Bewertungsstrategie • Interne und externe Qualitätssicherungsmaßnahmen des Masterprogramms • Inwieweit entspricht der gemeinsam konzipierte und vollständig integrierte Lehrplan den Standards für die Qualitätssicherung gemeinsamer Programme im Europäischen Hochschulraum (EHR)? • Gemeinsamer Abschluss/gemeinsame Abschlüsse und seine/ihre Anerkennung durch die vergebenden vollwertigen Partnerhochschulen sowie der gemeinsame Diplomzusatz Projektteams, Personal und Experten • Projektteams und wie sie bei der Durchführung des Projekts zusammenarbeiten werden Kosteneffizienz und Finanzmanagement • Verwaltung der EU-Mittel, Mobilisierung zusätzlicher Mittel und Haushaltsplan Risikomanagement • Identifizierung von Risiken bei der Projektdurchführung und Planung angemessener Risikominderungsmaßnahmen 320 Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Aufbau des Konsortiums • Begründung für die Zusammensetzung des Konsortiums und Komplementarität der Partner; ihr Mehrwert für die Durchführung des EMJM und die Art und Weise, wie jeder Partner von seiner Teilnahme am Projekt profitiert; • Innovativer Charakter des Konsortiums und Einbeziehung von Partnern mit unterschiedlichem Erfahrungsstand in Bezug auf die Erasmus-Mundus-Aktion. Sofern zutreffend: - wie wurde das bestehende Erasmus-Mundus-Konsortium verbessert - wie wird die Zusammenarbeit mit Akteuren außerhalb des Bildungsbereichs organisiert und zu welchem Zweck • Festlegung von Rollen und Aufgaben jedes Partners sowie Umfang der Beteiligung an den Projektaktivitäten. Verwaltung und Entscheidungsfindung des Konsortiums • Kooperationsvereinbarungen, Leitungsgremien und Managementinstrumente, insbesondere in Bezug auf das Verwaltungs- und Finanzmanagement; • Institutionelles Engagement der Partnereinrichtungen für die Durchführung des EMJM- Programms; • Angemessenheit des Entwurfs der Partnerschaftsvereinbarung für eine effiziente Verwaltung des EMJM-Programms. Wirkung (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Wirkung und Ambition • Wirkung auf Systemebene (innerhalb und außerhalb der akademischen Welt, einschließlich der allgemeinen Öffentlichkeit und der Gesellschaft), auf institutioneller Ebene (Partnerorganisationen) und auf individueller Ebene (mit besonderem Schwerpunkt auf der Beschäftigungsfähigkeit) • Prognosen hinsichtlich der Zahl der eingeschriebenen Studierenden im Zeitrahmen des Projekts Maßnahmen zur Gewährleistung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen den Ländern bei der Rekrutierung von Studierenden Kommunikation, Verbreitung und Sichtbarkeit • Werbestrategie zur Gewinnung exzellenter Studierender aus aller Welt: Zielgruppen, Aufgaben der Partner und Art und Weise, wie die Studierenden ermutigt werden, einen Beitrag zur Erasmus+-Identität/Erasmus+-Gemeinschaft zu leisten • Verbreitungs-, Verwertungs- und Sichtbarkeitsstrategie. Nachhaltigkeit und Fortsetzung • Mittel- und langfristige Entwicklungs- und Nachhaltigkeitsstrategie über den Zeitrahmen der EU-Finanzierung hinaus, einschließlich der Mobilisierung anderer Finanzierungsquellen; • Synergien/Komplementarität mit anderen (EU- und nicht EU-finanzierten) Aktivitäten, die auf den Projektergebnissen aufbauen können Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Anträge mindestens 70 Punkte erreichen und die Mindestpunktzahl für jedes der vier Zuschlagskriterien erfüllen (d. h. mindestens 22 Punkte für die Kategorie „Relevanz des Projekts“, mindestens 15 Punkte für die Kategorie „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“, mindestens 10 Punkte in den Kategorien „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und „Wirkung“). 321 Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Die EMJM-Finanzhilfe wird auf der Grundlage der folgenden drei Komponenten berechnet: • ein Zuschuss zu den institutionellen Kosten der Durchführung des Programms • eine Höchstzahl von Stipendien für Studierende, die während der gesamten Laufzeit der Vereinbarung vergeben werden • eine Aufstockung zur Deckung des individuellen Bedarfs von Studierenden mit Behinderungen Dieser Beitrag ist zur Finanzierung von mindestens vier Auflagen des Masterprogramms vorgesehen, die jeweils ein bis zwei akademische Jahre umfassen (60, 90 oder 120 ECTS-Leistungspunkte). Zuschuss zu den institutionellen Kosten des EMJM-Programms Dies erfolgt in Form von Einheitskosten je eingeschriebenen Studierenden und soll einen Teil der Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung des EMJM-Programms abdecken. Die Einheitskosten umfassen Personalkosten (Lehre, Reisen), eingeladene Gastdozenten, Werbe-, Verbreitungs- und Organisationskosten (einschließlich eines vollständigen Versicherungsschutzes für die eingeschriebenen Studierenden, finanzieller Unterstützung für eingeschriebene Studierende mit individuellen Bedürfnissen, sofern diese nicht durch den Aufstockungsmechanismus abgedeckt sind (siehe unten), Unterstützung bei der Unterbringung und sonstiger Dienstleistungen für Studierende), Verwaltungskosten und alle sonstigen Kosten, die im Hinblick auf die Durchführung eines erfolgreichen Masterprogramms anfallen. Bei den ausgewählten Projekten dürfen keine Antragsgebühren für die Studierenden erhoben werden. Zudem dürfen den Erasmus-Mundus-Stipendiaten keine Studiengebühren oder sonstige obligatorische Kosten im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Programm in Rechnung gestellt werden. Der maximale Beitrag zu den institutionellen Kosten beträgt: 750 EUR/Monat x D x ZES Dabei ist - D = maximale Dauer des Masterprogramms in Monaten (d. h. 12, 18, 24 Monate) - ZES = Zahl der eingeschriebenen Studierenden (mit und ohne Stipendium), die für die gesamte Laufzeit der Finanzhilfevereinbarung vorgesehen sind. Zu beachten ist, dass die ZES für die Berechnung der Finanzhilfe auf maximal 100 (ohne Aufstockungsstipendien für bestimmte Zielregionen der Welt, sofern zutreffend) begrenzt ist. Stipendien für Studierende Das Stipendium ist ein Zuschuss zu den Kosten, die den begünstigten Studierenden entstehen, und deckt Reisekosten, Visumsgebühren, Einrichtungs- und Aufenthaltskosten ab. Es wird auf der Grundlage monatlicher Einheitskosten für den gesamten Zeitraum berechnet, den der eingeschriebene Stipendiat benötigt, um das Studienprogramm abzuschließen (anteilig zur tatsächlichen Anzahl der Tage). Dieser Zeitraum umfasst entsprechend den Anforderungen des gemeinsamen Masterstudiengangs Studien, Forschungsarbeiten, Praktikumsaktivitäten sowie die Erstellung und Verteidigung der Masterarbeit. In diesem Zeitraum kann das Stipendium nur in voller Höhe und nur an Vollzeitstudierende vergeben werden. 322 Das Stipendium wird für ein Vollzeitstudium gewährt und deckt die gesamte Dauer des Masterstudiengangs ab (d. h. 12, 18, 24 Monate). Eine verkürzte Dauer des Stipendiums gilt im Fall der Anerkennung bereits erworbener Kenntnisse (wobei die Mindeststipendiendauer ein akademisches Jahr beträgt). Studierende, die bereits ein Stipendium für einen EMJM erhalten haben, können kein weiteres Stipendium im Rahmen der Aktion EMJM beantragen. EMJM-Stipendien können an Studierende aus der ganzen Welt vergeben werden. Die Konsortien sollten jedoch für geografische Ausgewogenheit sorgen – d. h. nicht mehr als 10 % der Gesamtzahl der während der Projektdurchführung bewilligten Stipendien sollten an Bewerber derselben Staatsangehörigkeit vergeben werden (diese Regel gilt nicht für Aufstockungsstipendien für bestimmte Zielregionen der Welt, sofern zutreffend). Berechnung des Stipendienhöchstbetrags pro Studierenden: Das Stipendium wird wie folgt berechnet: 1400 EUR/Monat x DS Dabei ist: DS = Dauer des Masterprogramms. Berechnung des Höchstbetrags für EMJM-Stipendien für die Laufzeit der Finanzhilfevereinbarung: Der Stipendienhöchstbetrag wird wie folgt berechnet: 1400 EUR/Monat x D x ZS Dabei ist - D = maximale Dauer des Masterprogramms in Monaten (d. h. 12, 18, 24 Monate) - ZS = Zahl der Stipendien, die für die gesamte Laufzeit der Finanzhilfevereinbarung vorgesehen sind (höchstens 50, ohne Aufstockungsstipendien für bestimmte Zielregionen der Welt, sofern zutreffend) Zuschuss für individuelle Bedürfnissen von Studierenden mit Behinderungen Zuschüsse für individuelle Bedürfnisse sind förderfähig, wenn sie die in der Beihilfevereinbarung festgelegten allgemeinen Fördervoraussetzungen erfüllen. Sie werden für eingeschriebene Studierende (mit oder ohne Stipendium) mit Behinderungen (z. B. langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen) verwendet, etwa im Zusammenhang mit dem Erwerb besonderer Gegenstände oder Dienstleistungen (z. B. Hilfe durch Dritte, Anpassung der Arbeitsumgebung, zusätzliche Reise-/Transportkosten). Die Unterstützung zur Deckung dieser individuellen Bedürfnisse eingeschriebener Studierender wird in Form der folgenden Einheitskosten für besonderen Unterstützungsbedarf gewährt: a) 3 000 EUR b) 4 500 EUR c) 6 000 EUR d) 9 500 EUR e) 13 000 EUR f) 18 500 EUR g) 27 500 EUR h) 35 500 EUR i) 47 500 EUR j) 60 000 EUR Berechnung des Zuschusses zu den Einheitskosten pro Studierenden: Eingeschriebene Studierende geben die Art der benötigten Gegenstände/Dienstleistungen und deren Kosten an. Die anwendbaren Einheitskosten werden als der Satz ermittelt, der den veranschlagten Ausgaben entspricht oder unmittelbar darunter liegt. Diese Einheitskosten sind ein Zuschuss und nicht dazu gedacht, die tatsächlich anfallenden Kosten vollständig zu decken. 323 Hinweis: Kosten unter dem niedrigsten Satz (d. h. weniger als 3000 EUR) kommen nicht für eine zusätzliche Unterstützung in Betracht und müssen im Rahmen des Zuschusses zu den institutionellen Kosten des EMJM oder durch andere Finanzierungsquellen der begünstigten Einrichtungen gedeckt werden. Berechnung des Höchstzuschusses, der dem EMJM für die Laufzeit der Finanzhilfevereinbarung zugewiesen wird: Zum Zeitpunkt der Antragstellung beantragen die Antragsteller auf der Grundlage ihres Voranschlags höchsten zwei Einheitskostenbeträge, die den höchsten verfügbaren Einheitskosten entsprechen, d. h. maximal 2 x 60 000 EUR. Dieser Betrag wird verwendet, um die Einheitskosten den betreffenden Studierenden zuzuweisen. In der Durchführungsphase nehmen die Einheitskosten die Form eines monatlichen Zuschusses je Einheit an, der wie folgt berechnet wird: {Einheit mit besonderem Unterstützungsbedarf x (1/Anzahl der Monate)} Die Anzahl der Monate in der genannten Formel entspricht der Anzahl der Monate, in denen die im Zusammenhang mit dem besonderen Unterstützungsbedarf benötigten Gegenstände oder Dienstleistungen je nach Art der Gegenstände oder Dienstleistungen für die Durchführung der Aktion verwendet oder hergestellt wurden. Bei einmaligen Kosten entspricht die Anzahl der Monate dem Wert 1. ZUSÄTZLICHE MITTEL FÜR STUDIERENDE AUS BESTIMMTEN ZIELREGIONEN DER WELT Die Antragsteller können zusätzliche Mittel für Studierende aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern aus den Regionen 1, 3, 5, 6, 8, 9, 10 und 11 beantragen, die aus den Instrumenten des auswärtigen Handelns der EU finanziert werden. Zur Förderung vorgeschlagene EMJM können über die gesamte Dauer des Masterstudiengangs bis zu 18 zusätzliche Stipendien (einschließlich der entsprechenden institutionellen Kosten) erhalten, die mit Mitteln des Instruments für Nachbarschaftspolitik, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt (NDICI)339 finanziert werden, und bis zu zwei zusätzliche Stipendien (einschließlich der entsprechenden institutionellen Kosten), die mit IPA III340-Mitteln finanziert werden. Diese zusätzlichen Stipendien werden vor dem Hintergrund der festgelegten außenpolitischen Prioritäten der EU im Bereich der Hochschulbildung angeboten und berücksichtigen den unterschiedlichen Grad der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in den maßgeblichen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Die Stipendien werden den für die Förderung ausgewählten EMJM in absteigender Reihenfolge und unter Berücksichtigung des verfügbaren Budgets und der Prioritäten von Global Gateway für die Regionen 5, 6 und 8 bis 11 zugewiesen. Weiterführende Informationen zu den verfügbaren Budgets der einzelnen Envelopes werden im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) veröffentlicht. Die Mittel müssen geografisch ausgewogen eingesetzt werden, und die Einrichtungen werden ermutigt, Studierende aus den ärmsten und am wenigsten entwickelten nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu rekrutieren. Für diese Aktion werden die folgenden geografischen Zielgebiete und Richtbudgetanteile festgelegt: • Region 1 (Westbalkan): Der besondere Schwerpunkt liegt auf Stipendien in den Bereichen Klimawandel, Umwelt und Energie, digitale Technologien, Ingenieurwesen, nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung. • Region 3 (Südliche Nachbarschaft) 18 % des im Rahmen von NDICI zur Verfügung stehenden Budgets. Mindestens 20 % dieses Betrags sollten Tunesien zugewiesen werden. • Region 5 (Asien): 21 % des im Rahmen von NDICI zur Verfügung stehenden Budgets. Den am wenigsten entwickelten Ländern wird Vorrang eingeräumt. 339 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L:2021:209:TOC. 340 https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2021/1529. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L:2021:209:TOC https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2021/1529 324 • Region 6 (Zentralasien): 9 % des im Rahmen von NDICI zur Verfügung stehenden Budgets. Den am wenigsten entwickelten Ländern wird Vorrang eingeräumt. • Region 7 (Naher und Mittlerer Osten): 3 % des im Rahmen von NDICI zur Verfügung stehenden Budgets. Den am wenigsten entwickelten Ländern wird Vorrang eingeräumt. • Region 8 (Pazifik): 1 % des im Rahmen von NDICI zur Verfügung stehenden Budgets. Den am wenigsten entwickelten Ländern wird Vorrang eingeräumt. • Region 9 (Subsahara-Afrika): 27 % des im Rahmen von NDICI zur Verfügung stehenden Budgets. Den am wenigsten entwickelten Ländern wird Vorrang eingeräumt. Ein besonderes Augenmerk wird auch auf die prioritären Migrationsländer gelegt; Kein Land wird mehr als 8 % der für die Region vorgesehenen Mittel erhalten. • Region 10 (Lateinamerika): 20 % des im Rahmen von NDICI zur Verfügung stehenden Budgets. Höchstens 30 % an Brasilien und Mexiko zusammen. • Region 11 (Karibik): 1 % des im Rahmen von NDICI zur Verfügung stehenden Budgets. Die regionalen Zielbudgets und Prioritäten gelten vorläufig auf Projektebene und werden in der Durchführungsphase überprüft. Darüber hinaus wird bei Vorschlägen, mit denen zusätzliche Stipendien unter Rubrik 6 für die Regionen 5, 6, 8, 9, 10 und 11 beantragt werden, denjenigen Vorrang eingeräumt, die mindestens eine der Prioritäten von Global Gateway betreffen, und zwar in den Bereichen Digitales, Klima und Energie, Verkehr und Gesundheit. Berechnung des tatsächlichen Förderbetrags Der tatsächliche Förderbetrag wird in der Phase des Abschlussberichts auf der Grundlage der Anzahl der gewährten Stipendien, der Zahl der eingeschriebenen Studierenden und der tatsächlichen Anzahl der für individuellen Unterstützungsbedarf zugewiesenen Einheitskosten berechnet, wobei der Gesamtbetrag den Förderhöchstbetrag nicht übersteigen darf. Je nach dem tatsächlichen Bedarf und im Einklang mit der Finanzhilfevereinbarung wird den Projekten Flexibilität bei der Übertragung von Mitteln zwischen den Stipendien (ausgenommen Aufstockungsstipendien für bestimmte Zielregionen der Welt, sofern zutreffend) und dem individuellen Bedarf eingeräumt. Übertragungen zwischen Haushaltslinien und zwischen Finanzierungsinstrumenten sind nicht zulässig. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. Los 2: Erasmus-Mundus-Konzeptionsmaßnahmen Um die Integration und die internationale Dimension des europäischen Bildungsraums zu stärken, zielen die Erasmus- Mundus-Konzeptionsmaßnahmen darauf ab, die Kapazitäten der Hochschuleinrichtungen in Europa zur Modernisierung und Internationalisierung ihrer Lehrpläne zu verbessern, und zwar durch die Entwicklung neuer Masterprogramme in Partnerschaft mit unterschiedlichen Hochschulen. Die Entwicklung innovativer internationaler Masterprogramme ist für die Hochschulen in Europa von entscheidender Bedeutung. Die internationale Zusammenarbeit bringt unterschiedliche akademische Perspektiven und Lehrmethoden mit sich, bereichert den Lehrplan und erweitert die Bildungserfahrungen der Studierenden. Internationale Masterprogramme ziehen auch Studierende aus der ganzen Welt an und erhöhen so die Vielfalt und den Talentpool und stärken den Ruf und die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen auf der globalen Bühne. Durch die Zusammenarbeit mit Einrichtungen innerhalb und außerhalb Europas können Hochschulen in Europa Ressourcen und Wissen bündeln, um drängende globale Probleme wie den Klimawandel, den digitalen Wandel und die nachhaltige Entwicklung anzugehen. Langfristig werden die Erasmus-Mundus-Konzeptionsmaßnahmen die Entwicklung gemeinsamer Mechanismen in der Hochschulbildung in Bezug auf Qualitätssicherung, Akkreditierung und Anerkennung von Abschlüssen und Leistungspunkten fördern. Daher ist das Hauptziel der Erasmus-Mundus-Konzeptionsmaßnahmen (Erasmus Mundus Design Measures, EMDM) die Förderung der Entwicklung innovativer und stark integrierter neuer internationaler Studienprogramme auf Masterebene. 325 Diese internationalen Studienprogramme müssen gemeinsam von einem internationalen Konsortium von Hochschuleinrichtungen aus EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern durchgeführt werden. Gegebenenfalls können auch Hochschuleinrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern einbezogen werden341. Andere Bildungspartner und/oder Partner außerhalb des Bildungswesens mit spezifischem Fachwissen und besonderem Interesse an den betreffenden Studien-/Berufsbereichen können ebenfalls einen Beitrag leisten. Die Begünstigten sollten über ein Bildungsniveau verfügen, das der Stufe 7 der Internationalen Standardklassifikation für das Bildungswesen (ISCED 2011) entspricht. WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR DIE BEANTRAGUNG VON ERASMUS-MUNDUS-KONZEPTIONSMAẞNAHMEN ERFÜLLT SEIN? FÖRDERKRITERIEN Um für eine Erasmus+-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für Erasmus-Mundus- Konzeptionsmaßnahmen die folgenden Kriterien erfüllen: Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?) Um als förderfähig betrachtet zu werden, müssen die Antragsteller • Rechtsträger (öffentliche oder private Stellen) sein • Hochschuleinrichtungen sein, die in einem der förderfähigen Länder, d. h. einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sind • im Besitz des ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung) sein. Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 15 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-EMJM-DESIGN Bevor Sie sich bewerben, lesen Sie bitte die entsprechenden häufig gestellten Fragen in FTOP. Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 12. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Wie ist der Antrag zu stellen? Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Bei der EMDM handelt es sich um Projekte mit nur einem Begünstigten. Die Begünstigten leiten Kontakte und Kooperationsmaßnahmen im Hinblick auf die Einrichtung eines Masterprogramms entsprechend der Definition eines „integrierten Masterprogramms“ (siehe Abschnitt EMJM „Einrichtung eines Projekts) ein. In der Antragsphase sollte der Begünstigte die teilnehmenden Organisationen angeben. Diese werden jedoch nicht an der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung beteiligt sein. Die geplanten Aktivitäten werden in Teil B des Antragsformulars und in einem einzigen Arbeitspaket beschrieben. 341 Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) und Russland (Region 4) können an dieser Aktion nicht teilnehmen. 326 Bis zum Ende des Förderzeitraums sollte der gemeinsam konzipierte Masterstudiengang: - einen vollständig integrierten Lehrplan umfassen, der von einem Konsortium von Hochschuleinrichtungen (bestehend aus mindestens drei Hochschuleinrichtungen aus drei verschiedenen Ländern, wobei mindestens zwei Einrichtungen aus einem EU-Mitgliedstaat oder aus einem mit dem Programm assoziierten Drittland stammen müssen) umgesetzt wird - darauf abzielen, hervorragende Studierende in der ganzen Welt zu rekrutieren - eine obligatorische physische Mobilitätskomponente für alle eingeschriebenen Studierenden beinhalten - entweder zu einem gemeinsamen Abschluss (d. h. einem einzigen Abschlusszeugnis, das von den am Konsortium beteiligten Hochschuleinrichtungen verliehen wird) oder einem Mehrfachabschluss (d. h. verschiedene Abschlusszeugnisse, die von den am Konsortium beteiligten Hochschuleinrichtungen verliehen werden) oder einer Kombination daraus (einige am Konsortium beteiligte Hochschuleinrichtungen verleihen einen gemeinsamen Abschluss und andere Hochschuleinrichtungen des Konsortiums verleihen ihr eigenes Abschlusszeugnis) führen. Außerdem wird erwartet, dass aus dem Projekt die folgenden gemeinsamen Mechanismen hervorgehen: - gemeinsame Zulassungsanforderungen für Studierende und Regeln/Verfahren für Bewerbung, Auswahl, Überwachung, Prüfung/Leistungsbewertung - gemeinsame Programmkonzeption und integrierte Lehr-/Schulungsaktivitäten - ein Plan für gemeinsame Dienstleistungen für Studierende (z. B. Sprachkurse, Visaunterstützung) - gemeinsame Werbe- und Sensibilisierungsstrategie - gemeinsame Strategie im Bereich der Verwaltung und des Finanzmanagements - gemeinsame Strategie für die Abschlüsse - ein Entwurf einer gemeinsamen Partnerschaftsvereinbarung mit mindestens drei Hochschuleinrichtungen. Diese Vereinbarung dient dazu, alle akademischen, operativen, administrativen und finanziellen Aspekte in Verbindung mit der Durchführung des Masterprogramms zu regeln - der Entwurf einer gemeinsamen Studierendenvereinbarung Die oben genannten Punkte sollten als wichtigste, am Ende der Projektdurchführung erwartete Ergebnisse in den Antrag aufgenommen werden. Das in Entwicklung befindliche Masterprogramm soll den Standards für die Qualitätssicherung gemeinsamer Programme im Europäischen Hochschulraum (EHR)342 entsprechen. Es wird nahegelegt, ein etwaiges Akkreditierungs-/Bewertungsverfahren vor Abschluss des Projekts zumindest einzuleiten und die Möglichkeiten auszuloten, die der europäische Ansatz zur Qualitätssicherung gemeinsamer Programme bietet (sofern die nationalen Rechtsvorschriften dies zulassen). ERWARTETE WIRKUNG - Schaffung von Möglichkeiten für europäische und nichteuropäische Hochschuleinrichtungen zur Entwicklung neuer Partnerschaften - Verbesserung der Qualität und Förderung der Innovation von Programmen auf Masterebene und von Aufsichtsregelungen - Steigerung der Internationalisierung und Wettbewerbsfähigkeit der teilnehmenden Organisationen - Steigerung der Attraktivität der teilnehmenden Organisation(en) für talentierte Studierende aus der ganzen Welt - Beitrag zur Internationalisierungspolitik der Hochschulen durch die Entwicklung eines internationalen Bewusstseins im Wege ihrer Lehrpläne und die Konzipierung umfassender Internationalisierungsstrategien (institutionelle Zusammenarbeit und grenzüberschreitende Mobilität von Menschen) 342 https://www.eqar.eu/kb/joint-programmes/agreed-standards/. https://www.eqar.eu/kb/joint-programmes/agreed-standards/ https://www.eqar.eu/kb/joint-programmes/agreed-standards/ https://www.eqar.eu/kb/joint-programmes/agreed-standards/ 327 ZUSCHLAGSKRITERIEN Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 30 Punkte) • Das Projekt ist für die Ziele der Aktion relevant. • Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. • Der Vorschlag ist im Vergleich zum bestehenden Angebot an Masterstudiengängen innovativ. Bedarfsanalyse und spezifische Ziele Begründung für die Gestaltung eines stark integrierten Masterprogramms Der Vorschlag beruht auf einer fundierten und angemessenen Bedarfsanalyse Qualität der Projektkonzeption und -durchführung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Konzept und Methodik • Angemessenheit und Durchführbarkeit der geplanten Aktivitäten zur Erreichung der Ziele und erwarteten Ergebnisse. Projektmanagement und Qualitätssicherung • Maßnahmen, die vorgesehen sind, um sicherzustellen, dass die Projektdurchführung von hoher Qualität ist und fristgerecht abgeschlossen wird. • Geplante Schritte zur Einleitung eines Akkreditierungs-/Bewertungsverfahrens für den vorgeschlagenen Masterstudiengang, wenn möglich unter Nutzung der Möglichkeiten des europäischen Ansatzes zur Qualitätssicherung gemeinsamer Programme. Projektteams, Personal und Experten • Vorgesehene operative Ressourcen (einschließlich teilnehmende Organisationen) in Bezug auf die geplanten Tätigkeiten und Ergebnisse • Festlegung der Rollen und Verteilung der Aufgaben im Projektteam. Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Aufbau des Konsortiums • Erwartete Rolle der teilnehmenden Organisationen. Ihr Beitrag zur Durchführung des Projekts und zur Gestaltung des Masterprogramms • Begründung für ihre Teilnahme, Mehrwert und Komplementarität 328 Wirkung (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Wirkung und Ambition • Erwartete Auswirkungen und Ziele des neuen EMDM-Projekts, einschließlich der Anziehungskraft für Studierende, Professoren und Partnerorganisationen weltweit. Kommunikation, Verbreitung und Sichtbarkeit • vorgesehene Aktivitäten für die Bekanntmachung und Verbreitung des neuen Masterprogramms und der Projektergebnisse Nachhaltigkeit und Fortsetzung • Geplante Schritte zur erfolgreichen Einführung/Durchführung des neuen Masterstudiengangs (einschließlich institutioneller Befürwortung) und vorgesehene Maßnahmen zur Gewährleistung seiner Nachhaltigkeit (einschließlich der Ermittlung möglicher Finanzierungsquellen). Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Anträge mindestens 60 Punkte erreichen und die Mindestpunktzahl für jedes der vier Zuschlagskriterien erfüllen (d. h. mindestens 16 Punkte für die Kategorie „Relevanz des Projekts“, 12 Punkte für die Kategorien „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ sowie „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und 10 Punkte für die Kategorie „Auswirkungen“). Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die EU-Finanzhilfe pro Projekt beläuft sich auf folgende Beträge: 60 000 EUR. Der Zuschuss in Form eines Pauschalbetrags wird die Kosten abdecken, die unmittelbar mit den für die Einrichtung des neuen Masterprogramms erforderlichen Aktivitäten verbunden sind, z. B. Sitzungen und Konferenzen, Studien/Erhebungen, Akkreditierungs-/Bewertungsverfahren usw. Der Zuschuss kann auch zur Deckung von Personalkosten, Reise- und Unterbringungskosten, Verwaltungskosten und an Unterauftragnehmer vergebene Aktivitäten verwendet werden, soweit dies für die Durchführung der Erasmus-Mundus-Konzeptionsmaßnahmen relevant ist. Die Parameter der Finanzhilfe werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Für die Abschlusszahlung der Finanzhilfe müssen die Begünstigten nachweisen, dass die in ihrem Antrag vorgesehenen Aktivitäten und Ergebnisse vollständig und zufriedenstellend abgeschlossen bzw. erfüllt wurden. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. 329 PARTNERSCHAFTEN FÜR INNOVATION Partnerschaften für Innovation unterstützen Projekte, die auf systemische Auswirkungen auf europäischer Ebene abzielen, indem sie das Potenzial haben, die Projektergebnisse in einem europäischen Maßstab umzusetzen, und/oder indem sie in der Lage sind, diese auf verschiedene thematische oder geografische Kontexte zu übertragen. Sie konzentrieren sich auf Themenbereiche, die für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und sozialen Zusammenhalt in Europa von strategischer Bedeutung sind. Folgende Aktionen fallen unter diese Art von Partnerschaften: • Allianzen für Innovation Diese Aktionen werden von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) verwaltet. 330 ALLIANZEN FÜR INNOVATION Ziel der Allianzen für Innovation ist es, die Innovationskapazität Europas durch die Förderung der Innovation im Wege von Zusammenarbeit und Wissensfluss zwischen der Hochschulbildung und der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung sowie dem breiteren sozioökonomischen Umfeld, einschließlich der Forschung, zu stärken. Außerdem zielen sie darauf ab, die Vermittlung neuer Kompetenzen zu fördern und Missverhältnisse zwischen Kompetenznachfrage und -angebot zu minimieren, indem sie neue Lehrpläne für die Hochschulbildung und die berufliche Aus- und Weiterbildung konzipieren und erstellen und die Entwicklung von Eigeninitiative und unternehmerischen Denkweisen in der EU unterstützen. ZIELE DER AKTION Diese Partnerschaften sollen ein kohärentes und umfassendes Bündel sektorspezifischer oder sektorübergreifender Aktivitäten umsetzen, die sich an künftige Wissensentwicklungen in der gesamten EU anpassen lassen. Um Innovationen anzukurbeln, wird der Schwerpunkt auf der Entwicklung von Talenten und Kompetenzen liegen. Erstens sind digitale Kompetenzen in allen Berufsprofilen auf dem gesamten Arbeitsmarkt immer wichtiger geworden. Zweitens muss der Übergang zu einer stärker kreislauforientierten und ökologisch ausgerichteten Wirtschaft durch Änderungen der Qualifikationen und der nationalen Bildungs- und Ausbildungslehrpläne unterstützt werden, um den neu aufkommenden Bedarf in der Berufswelt an „grünen“ Kompetenzen und nachhaltiger Entwicklung zu decken. Drittens erfordert der digitale und grüne Wandel eine beschleunigte Einführung neuer Technologien in allen Bereichen unserer Wirtschaft und Gesellschaft und die Förderung von Kompetenzen und Talenten in den MINT-Fächern. Die Ziele von Allianzen für Innovation können durch die Bewerbung für eines oder beide der folgenden Lose erreicht werden (eine Organisation kann an mehreren Vorschlägen beteiligt sein): Los 1: Allianzen für Bildung und Unternehmen Allianzen für Bildung und Unternehmen sind transnationale, strukturierte und ergebnisorientierte Projekte, bei denen die Partner gemeinsame Ziele verfolgen und zusammenarbeiten, um Innovation, neue Kompetenzen, Eigeninitiative und unternehmerische Denkweisen zu fördern. Sie zielen darauf ab, Innovation in der Hochschulbildung, in der beruflichen Aus- und Weiterbildung, in Unternehmen und im breiteren sozioökonomischen Umfeld zu fördern. Dazu gehört die Bewältigung gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Herausforderungen, wie Klimawandel, demografischer Wandel, Digitalisierung, das Aufkommen neuer, disruptiver Technologien wie künstliche Intelligenz, die Kompetenzen und Talent in den MINT-Fächern erfordern, und rasche Veränderungen der Beschäftigung, durch soziale Innovation und Widerstandsfähigkeit der Gemeinschaft sowie Innovationen auf dem Arbeitsmarkt. 2026 wird sich dieses Thema auch mit der Herausforderung der gravierenden Qualifikationslücken in Sektoren befassen, die im Einklang mit der Initiative „Union der Kompetenzen“ für die Wettbewerbsfähigkeit Europas von entscheidender Bedeutung sind. Bei Allianzen für Bildung und Unternehmen kommen Unternehmen sowie Anbieter von Hochschul- und Berufsbildung zusammen, um partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Sie sind in einem oder mehreren verschiedenen Wirtschaftszweigen tätig und schaffen zuverlässige und nachhaltige Beziehungen und stellen ihren innovativen und transnationalen Charakter in jeder Hinsicht unter Beweis. Jede Partnerschaft muss mindestens eine Berufsbildungsorganisation und eine Hochschulorganisation umfassen, kann jedoch entweder auf beide oder nur auf einen dieser Bildungsbereiche ausgerichtet sein. Die Zusammenarbeit zwischen Berufsbildungs- und Hochschuleinrichtungen sollte sachdienlich sein und beiden Sektoren zugutekommen. Mit Allianzen für Innovation sollen folgende Ziele erreicht werden: • Förderung neuer, innovativer und multidisziplinärer Lehr- und Lernkonzepte: Förderung der Innovation bei der Gestaltung und Bereitstellung von Bildungsangeboten, Lehrmethoden, Bewertungsmethoden, Lernumgebungen und/oder der Entwicklung neuer Kompetenzen 331 • Förderung der Kompetenzentwicklung in den MINT-Bereichen Förderung der Innovationskapazität Europas durch Erweiterung des Talentpools im Bereich dieser neuen disruptiven Technologien • Förderung der Einrichtung von Gründerzentren in Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen in ganz Europa • Förderung der sozialen Verantwortung von Unternehmen (z. B. hinsichtlich Chancengleichheit, Inklusion, Klimawandel, Umweltschutz und nachhaltiger Entwicklung) • Anregung von Eigeninitiative und unternehmerischen Einstellungen, Denkweisen und Kompetenzen bei Lernenden, Personal im Bildungsbereich und anderen Arbeitskräften im Einklang mit dem europäischen Referenzrahmen für unternehmerische Kompetenzen (EntreComp)343 • Verbesserung der Qualität und Relevanz von Kompetenzen, die im Rahmen der allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme entwickelt und bescheinigt werden (einschließlich neuer Kompetenzen und der Bekämpfung des Missverhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage) • Erleichterung des Austauschs und der gemeinsamen Schaffung von Wissen zwischen Hochschul- und Berufsbildung, Forschung, dem öffentlichen Sektor und der Wirtschaft • Aufbau und Unterstützung wirksamer und effizienter Systeme für Hochschulbildung und berufliche Aus- und Weiterbildung, die vernetzt und inklusiv sind und einen Beitrag zur Innovation leisten • Unterstützung spezieller gemeinsamer Programme oder gemeinsame Entwicklung von Microcredentials und Unterstützung von Mentoring für Start-up-Unternehmen und expandierende Unternehmen in Sektoren, die für die Wettbewerbsfähigkeit Europas von entscheidender Bedeutung sind und in denen gravierende Qualifikationslücken auftreten Hochschuleinrichtungen werden ermutigt, das Selbstbewertungsinstrument HEInnovate344 zu nutzen, bevor sie sich bewerben, vor allem, wenn sie den Vorschlag koordinieren. HEInnovate hilft ihnen dabei, ihre Stärken und Schwächen in Bezug auf Unternehmertum und Innovation zu ermitteln. Der Vorschlag und die Zusammensetzung des Konsortiums können auf diese Weise besser vorbereitet werden und das gesamte erforderliche Fachwissen bündeln. Los 2: Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Umsetzung der „Blaupause“345) Ziel der Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung ist es, neue strategische Ansätze und eine Zusammenarbeit im Hinblick auf konkrete Lösungen für die Entwicklung von Kompetenzen sowohl kurz- als auch mittelfristig in Bereichen herbeizuführen, in denen der Kompetenzpakt – eine wichtige Aktion der europäischen Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz – umgesetzt wird. Diese Aktion wurde im Rahmen der europäischen Kompetenzagenda im Jahr 2020 eingeleitet und ist jetzt ein wichtiges Element des sektoralen Ansatzes der Union der Kompetenzen, der übergeordneten europäischen Kompetenzstrategie. Die Initiative bietet groß angelegte Partnerschaften, die im Rahmen des Kompetenzpakts eingerichtet wurden, sowie die Möglichkeit, die Entwicklung branchenspezifischer Kompetenzstrategien ebenso zu unterstützen wie die Überarbeitung und Entwicklung von Berufsprofilen und damit zusammenhängenden Ausbildungsprogrammen. Hauptziel des Pakts ist es, Ressourcen zu mobilisieren, alle relevanten Interessenträger anzuregen und öffentlich-private Partnerschaften zu nutzen, um konkrete Maßnahmen für die Weiterbildung und Umschulung der Arbeitskräfte zu ergreifen, indem Anstrengungen gebündelt und Partnerschaften eingerichtet werden, auch auf EU-Ebene, die den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts Rechnung tragen und den grünen und den digitalen Wandel sowie nationale, regionale und lokale Qualifikations- und Wachstumsstrategien unterstützen. Daher werden die Arbeitsergebnisse der Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung, d. h. Erfassung von Daten über Kompetenzen, Qualifikationsstrategien, Berufsprofile, Ausbildungsprogramme und langfristige Planung auf Branchenebene, einen wichtigen Beitrag zur Tätigkeit der groß angelegten ökosystembasierten Partnerschaften leisten, die sich dem Kompetenzpakt angeschlossen haben. 343 https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/bitstream/JRC101581/lfna27939enn.pdf. 344 https://heinnovate.eu/en. 345 Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz: https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1223&langId=de. https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/bitstream/JRC101581/lfna27939enn.pdf https://heinnovate.eu/en https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1223&langId=de 332 Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung sollen Qualifikationslücken auf dem Arbeitsmarkt schließen, die das Wachstum, die Innovation und die Wettbewerbsfähigkeit in bestimmten Branchen oder Bereichen behindern, indem sie auf kurzfristige Interventionen ebenso wie langfristige Strategien setzen. Diese Allianzen werden in den 14 industriellen Ökosystemen umgesetzt, die in der neuen Industriestrategie für Europa346 benannt wurden (siehe Förderkriterien). Die groß angelegten Kompetenzpakt-Partnerschaften in Ökosystemen werden auf der Blaupause für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung aufbauen. Daher werden Allianzen im Rahmen von Los 2 die Umsetzung der Verpflichtungen im Rahmen des Pakts mittels der Entwicklung von branchenspezifischen Kompetenzstrategien unterstützen. Diese Strategien müssen hinsichtlich der Verringerung von Defiziten, Lücken und Diskrepanzen bei den Kompetenzen system- und strukturrelevante Wirkung zeigen und darüber hinaus die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors steigern und die Angemessenheit der Qualität und des Kompetenzniveaus gewährleisten. Die branchenspezifischen Kompetenzstrategien müssen klar festgelegte Aktivitäten, Meilensteine und eindeutig definierte Ziele beinhalten, damit die Qualifikationsnachfrage und das Qualifikationsangebot so aufeinander abgestimmt werden können, dass die umfassende Umsetzung der groß angelegten ökosystembasierten Kompetenzpartnerschaften im Rahmen des Pakts vorangebracht wird. Die Allianzen sollen die Grundlagen für diese Kompetenzpartnerschaften schaffen und Vorgaben für den weiteren Kurs nach Abschluss der Projekte liefern. Gestützt auf Erkenntnisse zum Kompetenzbedarf in Bezug auf Berufsprofile unterstützen Allianzen im Rahmen der Blaupause die Gestaltung und Vermittlung von transnationalen Inhalten für die allgemeine und berufliche Bildung sowie von Lehr- und Ausbildungsmethoden für eine rasche Verbreitung auf regionaler und lokaler Ebene und für neu entstehende Berufe. Zu diesem Zweck sollten die Allianzen ihre Vorschläge auf bestehende Arbeiten von Zentren der beruflichen Exzellenz347, von Regionen, die Strategien für eine intelligente Spezialisierung348 umsetzen, von europäischen Cluster-Partnerschaften349 und von Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT)350 stützen, die in demselben industriellen Ökosystem tätig sind. Die Vorschläge sollten ein Konzept für Programme zur fortlaufenden beruflichen Weiterbildung beinhalten, die dem dringenden Qualifikationsbedarf von Menschen im erwerbsfähigen Alter Rechnung tragen. Zudem sollten die Vorschläge Entwicklungen im Zusammenhang mit neu entstehenden Berufsprofilen und die Konzeption entsprechender Qualifikationen beinhalten, die die Sekundarstufe II und die postsekundäre Stufe der Berufsbildung (EQR-Stufen 3 bis 5) sowie die tertiäre Stufe (EQR-Stufen 6 bis 8) abdecken sollten. Darüber hinaus sollten die Vorschläge ein Konzept für entsprechende Kernlehrpläne und Programme der allgemeinen und beruflichen Bildung beinhalten, die zu diesen Qualifikationen führen. An jedem Projekt müssen als Partner sowohl Organisationen der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Hochschulbildung als auch Arbeitsmarktakteure beteiligt sein. Idealerweise sind in die Projekte auch politische Gremien, Zertifizierungsstellen sowie europäische Branchenverbände und Vertreter der Industrie eingebunden. Los 3: MINT-Kompetenzschmieden MINT-Kompetenzschmieden zielen darauf ab, eine sektorale, transnationale und nachhaltige Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen, Berufsbildungsanbietern und Unternehmen zu schaffen, die neue, innovative und multidisziplinäre Lehr- und Lernkonzepte fördert, indem jungen studentischen Unternehmerinnen und Unternehmern echte Unternehmenseinblicke und Mentoring-Möglichkeiten geboten werden, die auf ihre Talente, Bedürfnisse und Ziele zugeschnitten sind. Die konkreten Schwerpunkte dieses Themas liegen auf der Förderung von Innovation, der Schaffung unternehmerischer Denkweisen, dem Zugang junger studentischer Unternehmerinnen und Unternehmer zu Labors, technischen Infrastrukturen und Ausrüstungen, der Unterstützung der Entwicklung von geistigem Eigentum, ihrer 346 COM(2020) 102 endgültig: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52020DC0102. 347 https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1501&langId=de. 348 https://s3platform.jrc.ec.europa.eu/home. 349 https://www.clustercollaboration.eu. 350 https://eit.europa.eu/. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52020DC0102. https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1501&langId=de https://s3platform.jrc.ec.europa.eu/home https://www.clustercollaboration.eu/ https://eit.europa.eu/ 333 Anleitung bei der Entwicklung ihrer Masterarbeiten oder Geschäftsideen sowie der Erleichterung des Zugangs zu Risikokapital in den im Kompass für Wettbewerbsfähigkeit genannten strategischen Sektoren. Projekte, die im Rahmen dieses Themas unterstützt werden, zielen darauf ab, mit Unterstützung der KIC des EIT durch die Zusammenarbeit von Hochschul- und Berufsbildungsanbietern mit Akteuren des Arbeitsmarkts und der Wirtschaft Innovationen zu fördern, wobei auch Risikokapitalfonds beteiligt sein können. WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR DIE BEANTRAGUNG VON ALLIANZEN FÜR INNOVATION ERFÜLLT SEIN? FÖRDERKRITERIEN Um für eine Erasmus+-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für Los 1: Allianzen für Bildung und Unternehmen folgende Kriterien erfüllen: Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?) Die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) müssen öffentliche oder private Organisationen sein, die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sind, z. B.: - Hochschuleinrichtungen - Berufsbildungsanbieter oder Netzwerke von Berufsbildungsanbietern - kleine und mittlere oder große Unternehmen (einschließlich gemeinwirtschaftlicher Unternehmen) - Forschungsinstitute - Nichtregierungsorganisationen - lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen - in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätige Organisationen - Vermittler, die Organisationen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend sowie Unternehmen vertreten, Akkreditierungs-, Zertifizierungs-, Anerkennungs- oder Qualifizierungsstellen, Handels-, Industrie- oder Arbeitskammern, Handwerkskammern, europäische oder nationale Sozialpartner, Krankenhäuser oder andere Pflegeeinrichtungen, einschließlich Langzeitpflegeeinrichtungen, Behörden, die für die allgemeine und berufliche Bildung sowie die Beschäftigung auf regionaler oder nationaler Ebene zuständig sind, Arbeitsämter, nationale statistische Ämter, Wirtschaftsentwicklungsagenturen, Branchen- oder Berufsverbände, Räte für branchenspezifische Kompetenzen sowie Einrichtungen, die Laufbahnberatung, Berufsberatung, Informationsdienste und Arbeitsvermittlungsdienste anbieten. Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in den Regionen 1 bis 3 können ebenfalls teilnehmen – als Begünstigte, verbundene Stellen oder assoziierte Partner, nicht jedoch als Koordinatoren. Organisationen aus anderen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können nur als assoziierte Partner teilnehmen. Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. In einem EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Hochschuleinrichtungen müssen über eine gültige Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Teilnehmende Hochschuleinrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern benötigen keine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung. 334 Zusammensetzung von Konsortien (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen) Allianzen für Bildung und Unternehmen: • Es müssen mindestens acht Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) beteiligt sein, die in mindestens vier EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind. • Dem Konsortium müssen mindestens drei Arbeitsmarktakteure (Unternehmen oder repräsentative Vermittlerorganisationen wie Kammern, Gewerkschaften oder Handelsverbände) und mindestens drei Anbieter im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung (Berufsbildungsanbieter und Hochschuleinrichtungen) als Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) angehören. • An jedem Vorschlag sollten mindestens eine Hochschuleinrichtung und ein Berufsbildungsanbieter als Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) beteiligt sein. Organisationen aus förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in den Regionen 1 bis 3 können auch als Begünstigte oder verbundene Stellen beteiligt werden, wenn ihre Beteiligung einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt darstellt. Organisationen aus anderen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können als assoziierte Partner teilnehmen. Verbundene Stellen und assoziierte Partner zählen bei den Mindestförderkriterien für die Förderfähigkeit der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu und können nicht als Koordinatoren fungieren. Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 24 oder 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und im Rahmen einer Änderung erfolgen). Die Dauer muss bei der Antragstellung je nach Projektziel und Art der im betreffenden Zeitraum geplanten Aktivitäten gewählt werden. Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) der EU. Kennnummer der Aufforderung Los 1: ERASMUS-EDU-2026-PI-ALL-INNO-EDU-ENTERP Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 10. März um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. Um für eine Erasmus+-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für Los 2: Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Umsetzung der „Blaupause“) die folgenden Kriterien erfüllen: 335 Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antrags- berechtigt?) Die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) müssen öffentliche oder private Organisationen sein, die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland rechtmäßig ansässig sind, z. B.: - Hochschuleinrichtungen - Berufsbildungsanbieter - Netzwerke von Berufsbildungsanbietern - kleine und mittlere oder große Unternehmen (einschließlich gemeinwirtschaftlicher Unternehmen) - Forschungsinstitute - Nichtregierungsorganisationen - lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen - in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätige Organisationen - Vermittler, die Organisationen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend sowie Unternehmen vertreten - Akkreditierungs-, Zertifizierungs-, Anerkennungs- oder Qualifizierungsstellen - Handels-, Industrie-, Arbeiter- oder Handwerkskammern - Sozialpartner auf europäischer oder nationaler Ebene - Krankenhäuser oder andere Pflegeeinrichtungen, auch im Bereich Langzeitpflege - für allgemeine und berufliche Bildung oder für Beschäftigung auf regionaler oder nationaler Ebene zuständige Behörden - Arbeitsvermittlungsdienste - nationale statistische Ämter - Agenturen für wirtschaftliche Entwicklung - Branchen- oder Berufsverbände - Branchenräte für Qualifikationen - Laufbahnberatungs-, Berufsberatungs- und Informationsstellen sowie Arbeitsvermittlungsagenturen bzw. Arbeitsverwaltungen Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können ebenfalls teilnehmen, allerdings nur als assoziierte Partner. In einem EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Hochschuleinrichtungen müssen über eine gültige Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Zusammensetzung von Konsortien (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen) Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Blaupause) müssen folgendermaßen zusammengesetzt sein: • Es müssen mindestens zwölf Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) beteiligt sein, die in mindestens acht EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind. • Dem Konsortium müssen mindestens fünf Arbeitsmarktakteure (Unternehmen oder repräsentative Vermittlerorganisationen wie Kammern, Gewerkschaften oder Handelsverbände) und mindestens fünf Anbieter im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung (Berufsbildungsanbieter und Hochschuleinrichtungen) als Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) angehören. • An jedem Vorschlag müssen mindestens eine Hochschuleinrichtung und ein Berufsbildungsanbieter als Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) beteiligt sein. Verbundene Stellen und assoziierte Partner zählen bei den Mindestförderkriterien für die Förderfähigkeit der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu und können nicht als Koordinatoren fungieren. 336 Branchen oder Bereiche Die 14 im jährlichen Binnenmarktbericht 2021351 benannten industriellen Ökosysteme: Der Antragsteller darf nur ein Ökosystem der folgenden 14 Ökosysteme auswählen: 1. Mobilität-Verkehr-Automobilbereich: Herstellung von Kraftfahrzeugen, Schiffen und Zügen sowie Zubehör deren Reparatur und Instandhaltung; Güterverkehr; KI; saubere Technologien; fortgeschrittene Werkstoffe usw. 2. Textilien: Produktion von Textilien, Bekleidung, Schuhen, Leder und Schmuck usw. 3. Erneuerbare Energie: Elektromotoren, Verbrennungsmotoren und Turbinen; Stromerzeugung; Gewinnung und Verteilung von Gas; KI; saubere Technologien; fortgeschrittene Werkstoffe usw. 4. Elektronik: Roh-/Ausgangsstoffe (Halbleiterwafer); Werkzeuge für die Herstellung von Halbleitern; Entwurf und Herstellung von Halbleiterkomponenten; Robotik; fortgeschrittene Werkstoffe usw. 5. Einzelhandel: Einzelhandel, Großhandel mit direktem Kontakt zu Verbrauchern usw. 6. Baugewerbe: Bau von Wohn- und Nichtwohngebäuden; Bau von Straßen und Schienenwegen; Bau von öffentlichen Versorgungsanlagen und Tiefbau; damit verbundene Tätigkeiten; KI; saubere Technologien; fortgeschrittene Werkstoffe usw. 7. Raumfahrt/Verteidigung: Produktion von Luftfahrzeugen; Weltraumtechnik, Produktion und damit verbundene Dienstleistungen; Verteidigungsprodukte und -technologien; KI; saubere Technologien; Robotik usw. 8. CO2-arme energieintensive Industrien: Gewinnung von fossilen Brennstoffen und Rohstoffen; Raffination; Herstellung von Erzeugnissen mit hoher Umweltwirkung: Kunststoffe, Chemikalien, Düngemittel, Eisen und Stahl, forstwirtschaftliche Produkte, Zement, Gummi, Nichteisenmetalle; saubere Technologien; fortgeschrittene Werkstoffe usw. 9. Tourismus: Personenverkehr und Reisen; Hotels, Kurzzeitunterkünfte; Restaurants und Gastronomie; Veranstaltungen, Themenparks usw. 10. Agrarerzeugnisse und Lebensmittel: Pflanzliche und tierische Erzeugung; Lebensmittelverarbeitung; tierärztliche Tätigkeiten; KI; saubere Technologien; fortgeschrittene Werkstoffe usw. 11. Kreativ-/Kulturwirtschaft: Zeitungen, Bücher und Zeitschriften; Filme, Videofilme und Fernsehen; Radio und Musik; KI usw. 12. Digitales: Telekommunikation; Software und Programmierung; Webportale; Herstellung von Computern und Ausrüstungen; KI; Quanteninformatik; Robotik usw. 13. Nachbarschafts-/Sozialwirtschaft: Gemeinwirtschaftliche Unternehmen, Verbände und Genossenschaften mit dem Ziel, eine soziale Wirkung zu erzielen, usw. 351 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52020DC0102. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52020DC0102. 337 14. Gesundheit: Arzneimittel und pharmazeutische Ausrüstungen; Krankenhäuser, Pflegeheime, Heimpflege, Langzeitpflege; Biowissenschaften; Neurotechnologie; KI; fortgeschrittene Werkstoffe usw. Für ihren Vorschlag müssen die Allianzen ein einziges industrielles Ökosystem auswählen, auf das sich ihr Projekt bezieht352. Ein Vorschlag kann ein Ökosystem betreffen, das nicht Gegenstand eines laufenden Projekts im Rahmen der Blaupause oder einer EU-Kompetenzakademie ist, oder ein Ökosystem, für das bereits ein Blaupausen-Projekt läuft oder eine EU-Kompetenzakademie existiert. Im letztgenannten Fall muss sich der Vorschlag auf Themenfelder und Bereiche beziehen, die sich deutlich von denen des laufenden Blaupause-Projekts bzw. der laufenden Blaupause-Projekte oder der EU-Kompetenzakademie(n) unterscheiden353. Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 48 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) der EU. Kennnummer der Aufforderung Los 2: ERASMUS-EDU-2026-PI-ALL-INNO-BLUEPRINT Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 10. März um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. Um für eine Erasmus+-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für Los 3: MINT- Kompetenzschmieden folgende Kriterien erfüllen: Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antrags- berechtigt?) Die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) müssen öffentliche oder private Organisationen sein, die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sind, z. B.: - Hochschuleinrichtungen - Berufsbildungsanbieter, Netzwerke von Berufsbildungsanbietern - kleine und mittlere oder große Unternehmen (einschließlich gemeinwirtschaftlicher Unternehmen) - Risikokapitalgesellschaften - Forschungsinstitute - Nichtregierungsorganisationen - lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen - in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätige Organisationen - Vermittler, die Organisationen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend sowie Unternehmen vertreten - Akkreditierungs-, Zertifizierungs-, Anerkennungs- oder Qualifizierungsstellen - Handels-, Industrie- oder Arbeitskammern 352 So sind beispielsweise die Binnenschifffahrt oder die Zivilluftfahrt in zwei verschiedenen industriellen Ökosystemen angesiedelt: Der Personenverkehr gehört zum Bereich „Tourismus“, der Güterverkehr hingegen zum Bereich „Mobilität-Transport- Automobilbereich“. Je nach Verwendung ist Wasserstoff ein wichtiger Faktor in den folgenden Ökosystemen: Mobilität-Verkehr- Automobilbereich; Erneuerbare Energie; Energieintensive Industrien; Konstruktion; Luft- und Raumfahrt und Verteidigung: Ein Vorschlag sollte nur ein Ökosystem betreffen. 353 https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1415&langId=de. https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1415&langId=de 338 - Handwerkskammern - Sozialpartner auf europäischer oder nationaler Ebene - für allgemeine und berufliche Bildung oder für Beschäftigung auf regionaler oder nationaler Ebene zuständige Behörden - Arbeitsvermittlungsdienste - nationale statistische Ämter - Agenturen für wirtschaftliche Entwicklung - Branchen- oder Berufsverbände - Branchenräte für Qualifikationen - Laufbahnberatungs-, Berufsberatungs- und Informationsstellen sowie Arbeitsvermittlungsagenturen bzw. Arbeitsverwaltungen Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können nur als assoziierte Partner teilnehmen. Zusammen- setzung von Konsortien (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen) MINT-Kompetenzschmieden: • Es müssen mindestens acht Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) beteiligt sein, die in mindestens vier verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind. • Dem Konsortium müssen mindestens drei Arbeitsmarktakteure (Unternehmen, Risikokapitalgesellschaften oder repräsentative Vermittlerorganisationen wie Kammern, Gewerkschaften oder Handelsverbände) und mindestens drei Anbieter im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung (Berufsbildungsanbieter und Hochschuleinrichtungen) als Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) angehören. • An jedem Vorschlag sollten mindestens eine Hochschuleinrichtung und ein Berufsbildungsanbieter als Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) beteiligt sein. Verbundene Stellen und assoziierte Partner zählen bei den Mindestförderkriterien für die Förderfähigkeit der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu und können nicht als Koordinatoren fungieren. Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 24 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung erfolgen). Die Dauer muss bei der Antragstellung je nach Projektziel und Art der im betreffenden Zeitraum geplanten Aktivitäten gewählt werden. Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) der EU. Kennnummer der Aufforderung Los 3: ERASMUS-EDU-2026-PI-ALL-INNO-STEM Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 10. März um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Jede Allianz führt eine Reihe kohärenter, umfassender und variabler, miteinander verbundener Aktivitäten durch, um die Innovation in der Hochschulbildung, in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und in Unternehmen (einschließlich 339 großer, kleiner und mittlerer Unternehmen und gemeinwirtschaftlicher Unternehmen) sowie im breiteren sozioökonomischen Umfeld zu fördern. Los 1: Allianzen für Bildung und Unternehmen Mindestens eine der folgenden Aktivitäten (nicht erschöpfende Liste) sollte in jeder Allianz für Bildung und Unternehmen vorgesehen sein: Förderung von Innovation • Gemeinsame Entwicklung und Umsetzung neuer Lern- und Lehrmethoden (z. B. neue multidisziplinäre Lehrpläne, an den Lernenden orientierte und problemorientierte Unterrichts- und Lernkonzepte, Nutzung innovativer Technologien und vermehrte Nutzung von Microcredentials) • Entwicklung und Erprobung von Weiterbildungsprogrammen und -aktivitäten mit und in Unternehmen • Entwicklung und Umsetzung von Bildungs- und Ausbildungsprogrammen zur Unterstützung der Entwicklung von Kompetenzen und Talenten in den MINT-Fächern; • Einrichtung von Gründerzentren in Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen in ganz Europa in enger Zusammenarbeit mit dem Unternehmenssektor, um studentischen Unternehmern dabei zu helfen, ihre Ideen zu Geschäftsideen weiterzuentwickeln; das könnte beispielsweise über eine breite Palette von Dienstleistungen erreicht werden, angefangen bei der Vermittlung von Kompetenzen und Schulungen zu den Bereichen Finanzen, Unternehmertum und Management bis hin zur Bereitstellung von Büroräumen und der Erleichterung von Risikokapitalfinanzierungen • Entwicklung und Erprobung von Lösungen für dringende soziale Anforderungen, die vom Markt nicht berücksichtigt werden und auf schutzbedürftige Gruppen in der Gesellschaft ausgerichtet sind; Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen oder Herausforderungen im Zusammenhang mit Veränderungen von Einstellungen und Werten, Strategien und politischen Maßnahmen, organisatorischen Strukturen und Prozessen, Durchführungssystemen und -diensten; • Entwicklung von Lösungen für Herausforderungen sowie von Produkt- und Prozessinnovationen (durch die Zusammenarbeit von Studierenden, Hochschullehrkräften und Praktikern) Entwicklung von Eigeninitiative und unternehmerischen Denkweisen, Kompetenzen und Fähigkeiten • Entwicklung neuer Lehrmethoden und Lerninstrumente, einschließlich des Erwerbs und der Anwendung von Querschnittskompetenzen in Hochschulbildungs- und Berufsbildungsprogrammen, die in Zusammenarbeit mit Unternehmen konzipiert wurden und darauf abzielen, Beschäftigungsfähigkeit und Kreativität zu fördern und neue Berufswege zu erschließen • Soweit passend, Einführung von unternehmerischem Denken in einem jeweiligen Fachgebiet, Lehrplan, Kurs usw., um Studierenden, Forschern, Personal und Pädagogen die Kompetenzen, Fähigkeiten und Motivation zu vermitteln, damit sie Eigeninitiative und Unternehmergeist entwickeln und in der Lage sind, verschiedene Herausforderungen in der Ausbildung sowie in ihrem Berufs- und Privatleben zu bewältigen • Erschließung neuer Lernmöglichkeiten durch die praktische Erfahrung und Anwendung der Eigeninitiative und unternehmerischer Kompetenzen und Fähigkeiten, die zur Einführung neuer Dienstleistungen, Produkte oder Prototypen und zur Gründung von Start-up- und Spin-off-Unternehmen führen können • Einführung von stärker auf die Studierenden ausgerichteten Ansätzen, bei denen die Studierenden ihre Bildungswege individuell gestalten können • Unterstützung spezieller gemeinsamer Programme und gemeinsame Entwicklung von Microcredentials für Sektoren mit gravierenden Qualifikationslücken • Unterstützung von Unternehmertum und Mentoring für Start-up-Unternehmen und expandierende Unternehmen Förderung von Wissensfluss und Wissensaustausch zwischen Hochschuleinrichtungen, Berufsbildungsanbietern, Unternehmen und Forschung 340 • Aufbau inklusiver und vernetzter Hochschulbildungs- und Berufsbildungssysteme und Unternehmen durch gegenseitiges Vertrauen, grenzüberschreitende Anerkennung und Zertifizierung, flexible Übergänge zwischen Berufsbildung und Hochschulbildung, Förderung der Berufsbildung auf höheren Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens sowie Verbesserung der Mobilität für Lernende und Arbeitskräfte • Berufsausbildung und fachbezogene Aktivitäten in Unternehmen, die vollständig in den Lehrplan integriert sind und uneingeschränkt anerkannt und angerechnet werden; Verfahren zur Erprobung und Prüfung innovativer Maßnahmen; befristeter Austausch von Studierenden, Forschern, Lehr- und Unternehmenspersonal; Bereitstellung von Anreizen für die Einbeziehung von Unternehmenspersonal in Ausbildungs- oder Forschungstätigkeiten; Analyse von Forschungsdaten Gegebenenfalls könnten die Projekte mit der Europäischen Ausbildungsallianz354 verknüpft werden. Ermittlung von Markterfordernissen und neu entstehenden Berufen im Hinblick auf die Widerstandsfähigkeit • Ermittlung von Markterfordernissen und neu entstehenden Berufen (Nachfrageseite), Verbesserung der Anpassungsfähigkeit der Systeme auf allen Ebenen an den Bedarf des Arbeitsmarktes (Angebotsseite) Anpassung des Hochschulbildungs- und Berufsbildungsangebots an den Kompetenzbedarf durch Konzeption und Umsetzung transnationaler branchenweiter Lehrpläne, die sowohl arbeitsbasiertes Lernen als auch Lernumgebungen des realen Lebens einbeziehen • Ermittlung der Kompetenzen, die im öffentlichen Bereich benötigt werden, um gesellschaftliche Herausforderungen zu bewältigen (z. B. Klimawandel, Gesundheit, MINT-Kompetenzen) und die Widerstandsfähigkeit auf gesellschaftlicher und kommunaler Ebene zu fördern, unter anderem durch die Zusammenarbeit von Hochschuleinrichtungen und Berufsbildungseinrichtungen mit nationalen, regionalen und lokalen Behörden sowie dem Privatsektor, um einen Beitrag zur Konzipierung und Umsetzung von Strategien zur intelligenten Spezialisierung in Regionen zu leisten • Unterstützung bei der Überwindung des Missverhältnisses zwischen Kompetenzangebot und -nachfrage sowohl im Hinblick auf die Widerstandsfähigkeit als auch auf die Erfordernisse des Marktes und Unterstützung bei der Beseitigung gravierender Qualifikationslücken in Sektoren, die für die Wettbewerbsfähigkeit Europas von entscheidender Bedeutung sind. Los 2: Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Umsetzung der „Blaupause“) Die folgenden Aktivitäten sollten durchgeführt werden: Entwicklung eines strategischen Konzepts für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung • Begründung einer tragfähigen Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Kompetenzen zwischen wichtigen Interessenvertretern der Industrie, darunter die Sozialpartner, Anbietern im Bereich allgemeine und berufliche Bildung sowie Behörden (auf nationaler und regionaler Ebene). Zudem soll das Projekt die Zusammenarbeit zwischen Großunternehmen sowie Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) entlang der Wertschöpfungskette in einem bestimmten industriellen Ökosystem fördern. • Kontinuierliche Erfassung von Daten über Kompetenzen: Bereitstellung der maßgeblichen qualitativen Nachweise und quantitativen Daten, die auf EU- und Länder- und/oder regionaler Ebene vorliegen, als Linked Open Data; Erarbeitung einer gemeinsamen Methodik zur Prognose des künftigen Kompetenzbedarfs sowie (jährliche) Überwachung der Fortschritte und der Entwicklung von Kompetenznachfrage und -angebot auf der Grundlage glaubwürdiger vorausschauender Szenarien, unter Nutzung des EU-Kompetenzpanoramas und gegebenenfalls der Arbeit der OECD, des Weltwirtschaftsforums und der bestehenden Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten • Bestandsaufnahme der in der Branche/im Ökosystem (von der Industrie, öffentlichen und privaten Akteuren) angebotenen Unterstützung für Weiterbildung und Umschulung und Bestimmung derjenigen dieser 354 https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1147&langId=de. https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1147&langId=de 341 Maßnahmen, die zur Unterstützung von Unternehmen in den Wertschöpfungsketten ausgeweitet werden könnten • Entwicklung einer Qualifikationsstrategie für das industrielle Ökosystem auf der Grundlage der Erfassung von Daten über Kompetenzen, wozu auch die Festlegung von Prioritäten für Aktionen gehört, die die Zielsetzungen der Umschulung und Weiterbildung der Arbeitskräfte des industriellen Ökosystems und der Personen fördern, die eine Erwerbstätigkeit in der Branche aufnehmen könnten (z. B. Nichterwerbspersonen). Die Strategie sollte Einzelheiten dazu enthalten, auf welche Weise sich wichtige Trends wie beispielsweise globale, gesellschaftliche und technologische Entwicklungen im industriellen Ökosystem auf die Arbeitsplätze und den Kompetenzbedarf auswirken werden. Sie sollte den erwarteten Zeitrahmen beschreiben und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Auswirkungen digitaler und Deep-Tech-Technologien richten. Sie sollte Berufsprofile und damit zusammenhängende Kompetenzen aufzeigen, die sich in der Branche herausbilden dürften (d. h. völlig neu sein werden), und entsprechend definieren. Zudem sollte sie die wichtigsten industriellen Akteure und Interessenträger benennen, die in die Umsetzung der Strategie eingebunden werden sollten. Diese Strategie sollte das erste der zentralen Arbeitsergebnisse bilden, die im Rahmen des Projekts zu erbringen sind, klar festgelegte Aktivitäten, Meilensteine und eindeutig definierte Leistungen benennen sowie konkrete vorrangige Aktionen zu Möglichkeiten der Abstimmung von Nachfrage und Angebot von Kompetenzen enthalten. Die Strategie sollte als Ausgangspunkt für den Aufbau der Partnerschaft im Rahmen des Kompetenzpakts dienen. • Sofern dies relevant ist, Sicherstellung der Verfügbarkeit der Projektergebnisse in einem offenen Datenformat, sodass diese in die Cedefop-Kompetenzdatenanalyse355, die Arbeit der Europäischen Beobachtungsstelle für Kompetenzen und die europäische Klassifizierung für Fähigkeiten/Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO) einfließen können • Bereitstellung der maßgeblichen qualitativen Nachweise und quantitativen Daten, die auf EU- und Länder- und/oder regionaler Ebene vorliegen, als Linked Open Data Von den Antragstellern wird erwartet, dass sie beschreiben, wie der Projektvorschlag bereits laufende Projekte für Zentren der beruflichen Exzellenz, Akademien für eine klimaneutrale Industrie und andere Kompetenzakademien ergänzt und/oder Synergien mit ihnen schafft und Überschneidungen mit derartigen Projekten vermeidet. Konzeption europäischer branchenweit vereinbarter „Kernlehrpläne“ und Ausbildungsprogramme ➢ Innerhalb der ersten 18 Monate der Aktivität (reaktive Maßnahme) Parallel zu den oben genannten Aktionen sollten alle Projekte rasch dem dringenden Qualifikationsbedarf in Berufen innerhalb eines industriellen Ökosystems Rechnung tragen, der sich aus dem digitalen und dem grünen Wandel ergibt (entsprechende Nachweise sind im Rahmen des Vorschlags zu erbringen): • Nutzung der Berufsprofile der Klassifizierung ESCO, sofern vorhanden, und bestehender Kompetenzrahmen356 • Konzeption oder Prüfung von Ausbildungsprogrammen für die Höherqualifizierung und Umschulung von Arbeitskräften, gegebenenfalls durch innovatives integriertes und arbeitsbasiertes Lernen • Gewährleistung einer hohen Qualität des Inhalts und der Bereitstellung der neuen Ausbildungsprogramme durch die Anwendung von Qualitätssicherungsmethoden im Einklang mit EQAVET und ESG (Europäische Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung in der Hochschulbildung) • Sicherstellung einer raschen Übernahme und Nutzung dieser Ausbildungsprogramme, etwa durch Einbindung der wichtigsten Akteure entlang der Wertschöpfungsketten innerhalb des industriellen Ökosystems oder der Zentren der beruflichen Exzellenz357 oder der Regionen, die Strategien für intelligente Spezialisierung358 umsetzen, oder der europäischen Clusterpartnerschaften359 und der vom Europäischen Innovations- und 355 https://www.cedefop.europa.eu/en/tools/skills-intelligence. 356 Zum Beispiel der Referenzrahmen für digitale Kompetenzen der Bürgerinnen und Bürger, der europäische Referenzrahmen für unternehmerische Kompetenzen und der europäische Rahmen für IKT-Kompetenzen (e-CF). 357 https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1501&langId=de. 358 https://s3platform.jrc.ec.europa.eu/home. 359 https://www.clustercollaboration.eu. https://www.cedefop.europa.eu/en/tools/skills-intelligence https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1501&langId=de https://s3platform.jrc.ec.europa.eu/home https://www.clustercollaboration.eu/ 342 Technologieinstitut (EIT)360 benannten Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC), die in demselben industriellen Ökosystem aktiv sind ➢ Während der gesamten Projektlaufzeit (proaktive Maßnahme) Anschließend sollten sich die Projekte mit der Entwicklung von Berufsprofilen und Ausbildungsinhalten für sich verändernde und neu entstehende Berufsprofile befassen: • Ausgehend vom ermittelten Kompetenzbedarf für neu entstehende Berufsprofile in einem industriellen Ökosystem und Konzeption neuer modularer Berufsbildungslehrpläne und damit verbundener Qualifikationen für die Erstausbildung (umfassende Lehrpläne zur Integration in die nationalen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung) und von Ausbildungsprogrammen zur Höherqualifizierung oder Umschulung von Menschen im erwerbsfähigen Alter (mit Modulen, die sich am neu entstehenden Qualifikationsbedarf orientieren) • Diese Lehrpläne und Ausbildungsprogramme sollen sich aus Lernergebniseinheiten im Einklang mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen bzw. den nationalen Qualifikationsrahmen und auf Grundlage von ESCO zusammensetzen; die Lehrpläne sollten berufsspezifische Kompetenzen sowie Schlüsselkompetenzen361 vermitteln, die insbesondere Querschnittskompetenzen und MINKT-Fächer362 abdecken • Einbeziehung von Phasen des arbeitsbasierten Lernens in die neuen Ausbildungsinhalte, unter Einschluss von Möglichkeiten zur Anwendung theoretischer Kenntnisse in praktischen Projekten bzw. „realen“ Arbeitsplatzsituationen, wobei nach Möglichkeit transnationale Lernerfahrungen integriert werden • Einsatz des Qualitätsmanagements bei den neuen Ausbildungsinhalten, entweder mittels Anwendung der Qualitätssicherungsgrundsätze von EQAVET und ESG oder mittels Nutzung bereits bestehender Qualitätssicherungssysteme, die jedoch mit EQAVET und ESG im Einklang stehen sollten • Förderung relevanter branchenspezifischer Qualifikationen, einschließlich transnationaler gemeinsamer Programme (die europäische Kernprofile im Bereich der beruflichen Bildung363 beinhalten), die von mehr als einem Anbieter von allgemeiner und beruflicher Bildung durchgeführt werden, und dadurch Erleichterung der grenzüberschreitenden Zertifizierung und Aufbau von gegenseitigem Vertrauen als Beitrag zu einer verstärkten Lernmobilität und beruflichen Mobilität in der Branche Umsetzung der „Kernlehrpläne“ und Ausbildungsprogramme: • Entwicklung von Methoden für die Umsetzung der Lehrpläne und Ausbildungsprogramme, die an die verschiedenen Zielgruppen angepasst sind, unter Verwendung innovativer Lehr- und Lernkonzepte, einschließlich Angeboten für arbeitsbasiertes Lernen, des Einsatzes von IKT (z. B. integriertes Lernen, Simulatoren, Augmented Reality), virtueller/gemischter Mobilitätslösungen für Lernende und Personal und freier Lehr- und Lernmaterialien (z. B. KI-gestütztes Lernen, MOOCs364) • Entwicklung von Aktionen zur Erleichterung der generationsübergreifenden Weitergabe beruflicher Kenntnisse • Beschreibung der Möglichkeiten für die Erfassung sämtlicher Formen des Lernens – unter Einschluss des arbeitsbasierten Lernens – in Bewertungsmethoden und -verfahren sowie Erleichterung der Validierung von vor der Ausbildung erworbenen Fertigkeiten und Kompetenzen • Aufbauend auf bestehenden und auf neuen, während der Erfassung von Daten über Kompetenzen geknüpften Beziehungen mit den Akteuren, die Qualifikationen nachfragen, Kontaktaufnahme mit Anbietern von 360 https://eit.europa.eu/. 361 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.C_.2018.189.01.0001.01.DEU&toc=OJ:C:2018:189:TOC. 362 Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Kunst und Technik. 363 Europäische Kernprofile im Bereich der beruflichen Bildung beschreiben eine Reihe von zentralen Lernergebnissen, die Berufsprofilen entsprechen, die bei nationalen Berufsbildungsprogrammen in den EU-Ländern in bestimmten Berufsfeldern üblich und von Bedeutung sind. 364 Ein MOOC („Massive Open Online Course“) ist eine offene Online-Lehrveranstaltung, die dem Zweck dient, über das Netz eine unbegrenzte Teilnahme und einen freien Zugang zu gewähren. Zusätzlich zu herkömmlichen Kursmaterialien wie gefilmten Unterrichtsstunden, Vorlesungen und Problemstellungen bieten viele MOOCs interaktive Nutzerforen zur Förderung gemeinschaftlicher Interaktionen zwischen Studierenden, Professoren und Lehrassistenten. https://eit.europa.eu/ https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.C_.2018.189.01.0001.01.DEU&toc=OJ:C:2018:189:TOC 343 Beschäftigungsmöglichkeiten, etwa private und öffentliche Arbeitgeber und Arbeitsverwaltungen, im Hinblick auf eine potenzielle Absolventenvermittlung • Bestimmung angemessener Maßnahmen zur Verfolgung des weiteren Weges von Lernenden nach dem Abschluss ihrer Ausbildung zum Zweck der Übermittlung von „Rückmeldungsschleifen“.365 Diese Nachverfolgungs- und Rückmeldungssysteme können auf Auskünften von Unternehmen, Lernenden bzw. Arbeitnehmern sowie öffentlichen Informationsquellen und Auskünften von Interessenträgern am Arbeitsmarkt aufbauen. • Vorschlagen geeigneter Maßnahmen für die formelle Anerkennung neuer oder angepasster Lehrpläne und Qualifikationen für die Berufsbildung und die Hochschulbildung in den Ländern, in denen Partner ansässig sind, und im erfassten industriellen Ökosystem Entwurf eines langfristigen Aktionsplans für die schrittweise Bereitstellung der Arbeitsergebnisse des Projekts nach seinem Abschluss • Dieser Plan ist auf der Grundlage tragfähiger Partnerschaften zwischen Anbietern im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, wichtigen Interessenvertretern der Industrie und (nationalen oder regionalen) Behörden auf der geeigneten Ebene zu erstellen, um Partnerschaften zwischen mehreren Interessenträgern im Rahmen des Kompetenzpakts für die Umschulung und Höherqualifizierung von Arbeitskräften zu erleichtern/zu stärken. Auch die Ermittlung zweckdienlicher Leitungsstrukturen sowie Pläne für die Skalierbarkeit und finanzielle Nachhaltigkeit sollten Bestandteil des Plans sein. • Der Plan muss eine angemessene Wahrnehmbarkeit und weite Verbreitung der Ergebnisse auf politischer Ebene in der EU insgesamt sowie auf nationaler/regionaler Ebene gewährleisten und Einzelheiten darüber enthalten, wie die Bereitstellung von Projektergebnissen auf nationaler und/oder regionaler Ebene mit den maßgeblichen Behörden erfolgen soll. • Der Plan muss erkennen lassen, wie die Arbeitsergebnisse des Projekts, insbesondere die Daten über Kompetenzen, die Strategie und die Ausbildungsprogramme, nach Ablauf der vierjährigen Projektlaufzeit aktualisiert werden, wozu auch eine Vorausschau auf die künftigen Finanzierungsquellen gehört. • Der Plan muss Angaben dazu enthalten, wie Kompetenzstrategien durch Finanzierungsmöglichkeiten der EU (z. B. Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF), mehrjähriger Finanzrahmen der EU (MFR) 2021–2027, darunter Europäische Strukturfonds, InvestEU, Erasmus+) sowie durch private Investitionen und nationale/regionale Finanzierungsquellen unterstützt werden können. Dabei sollten Strategien für intelligente Spezialisierung, europäische Clusterpartnerschaften, die Netzwerke der Zentren der beruflichen Exzellenz und die vom EIT benannten Innovationsgemeinschaften berücksichtigt werden. Los 3: MINT-Kompetenzschmieden Eine oder mehrere der folgenden Aktivitäten sollten durchgeführt werden: • Entwicklung von Lehrplänen, deren Schwerpunkt auf den in strategischen Sektoren benötigten MINT- Kompetenzen liegt, mit Modulen, die die Problemlösung in der Praxis, unternehmerisches Denken, die Grundlagen der Rechte des geistigen Eigentums und die Finanzierung von Innovationen in der Frühphase abdecken • Einrichtung von Gründerzentren mit Schwerpunkt auf strategischen Sektoren, die umfassende Unterstützung bieten, einschließlich des Zugangs zu Laboratorien, technischer Infrastruktur und Ausrüstung sowie Mentoring in den Bereichen Verwaltung von geistigem Eigentum, Zugang zu Risikokapital und Unternehmenswachstum • Förderung von Partnerschaften zwischen Studierenden, Hochschulen und der Industrie in strategischen Sektoren mit Unterstützung der KIC des EIT, Integration von Strategien für geistiges Eigentum zur Stärkung des Projektwerts, unter möglicher Einbeziehung von Risikokapitalfonds, um vielversprechende Innovationen zu bewerten und zu unterstützen 365 Siehe mittelfristige Leistung 2 (MTD2) in den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 2015: https://op.europa.eu/en/publication- detail/-/publication/200c516d-b8de-4c2a-a233-218671296c8d/language-de. https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/200c516d-b8de-4c2a-a233-218671296c8d/language-de 344 Diese Aktivitäten sollen ganzheitlich strukturiert werden, um Studierende auf strategische Sektoren vorzubereiten, indem kritische technische Kompetenzen, Fachwissen im Bereich der Verwaltung von geistigem Eigentum und Zugang zu Risikokapital kombiniert werden, um sicherzustellen, dass sie in vollem Umfang für Innovationen und die Vermarktung ihrer Ideen gerüstet sind. Mit diesen Maßnahmen sollen robuste Unterstützungssysteme für Studierende geschaffen werden, die in strategische Sektoren einsteigen, damit sie Zugang zu den erforderlichen Netzen und Ressourcen haben, um erfolgreiche Innovatoren und Unternehmer zu werden. In allen Losen (Los 1: Allianzen für Bildung und Unternehmen, Los 2: Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Umsetzung der „Blaupause“) und Los 3: MINT-Kompetenzschmieden) Allianzen für Innovation müssen, soweit dies relevant ist, EU-weite Instrumente und Werkzeuge wie EQR, ESCO, Europass (einschließlich der europäischen digitalen Zertifikate und des Europäischen Lernmodells366), EQAVET und ESG anwenden. Wenn in den Vorschlägen beispielsweise die Schaffung von praxisbezogenen Gemeinschaften oder die Entwicklung von Websites für die Zusammenarbeit vorgeschlagen wird, sollten sie gegebenenfalls auf bestehenden Online-Plattformen wie der Schulbildungsplattform, EPALE oder der EPALE-Gemeinschaft von Berufsbildungspraktiker/innen367 aufbauen und diese nutzen. Um neue Lehrpläne oder neue Ausbildungs- und Lernmethoden zu erproben, können Allianzen für Innovation Lernmobilitätsaktivitäten von Studierenden, Lehrkräften, Wissenschaftlern und Personal organisieren, die die zentralen Aktivitäten der Allianz unterstützen bzw. ergänzen und im Hinblick auf die Erreichung der Projektziele mit einem Mehrwert verbunden sind. ERWARTETE WIRKUNG Allianzen für Innovation sind in einer strategischen und nachhaltigen Zusammenarbeit zwischen der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der Hochschulbildung und Unternehmen verankert, die sich gemeinsam darum bemühen, die Innovationskapazität Europas zu stärken. Sie werden die Synergien zwischen den beiden Bildungsbereichen bei der Förderung von Innovation, neuen Kompetenzen, Eigeninitiative und unternehmerischen Denkweisen erheblich stärken. Diese Allianzen zwischen Hochschulbildung, Berufsbildung und Unternehmen sollen zur Entwicklung regionaler innovativer Ökosysteme beitragen und durch die Integration des arbeitsbasierten Lernens direkt einen wertvollen Input zur Wirtschaft leisten. Während die Hochschulen über Forschungskenntnisse und -daten verfügen, die es ihnen ermöglichen, kleinen und mittleren Unternehmen direkt Informationen zur Ankurbelung der lokalen Wirtschaft zur Verfügung zu stellen, bieten Berufsbildungsanbieter die von den Unternehmen benötigten Kompetenzen, und sie können das Wachstum der lokalen Wirtschaft fördern. In einem größeren Maßstab sollen Allianzen für Innovation gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderungen sowohl im Bildungs- als auch im Beschäftigungsbereich angehen und dabei Schlüsselbereiche wie innovationsbezogene Herausforderungen, Kompetenzangebot, Beseitigung gravierender Qualifikationslücken, Klimawandel, grüne Wirtschaft, Demografie, Digitalisierung und künstliche Intelligenz in den Blick nehmen. Vorteile können sich auch aus der Zusammenarbeit mit großen Unternehmen ergeben. Die Allianzen für Innovation legen den Schwerpunkt auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger und treiben die Modernisierung der Hochschulbildung und der Berufsbildung voran. Der Kompetenzpakt schafft einen Rahmen nicht nur für die Durchführung der Aktionen der Union der Kompetenzen, sondern auch für die Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse der Allianzen für Innovation. Insbesondere die Ergebnisse der Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Blaupause) dienen als Grundlage für die Partnerschaften, die der Kompetenzpakt vorsieht. Sie unterstützten die Kompetenzdimension des Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit368, des Deals für eine saubere Industrie369, des Aktionsplans für die 366 https://europass.europa.eu/en/node/2128. 367 https://epale.ec.europa.eu/de/practitioners-in-vet. 368 https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_339. 369 https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/clean-industrial-deal_de. https://europass.europa.eu/en/node/2128 https://epale.ec.europa.eu/de/practitioners-in-vet https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_339 https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/clean-industrial-deal_de 345 Automobilindustrie370 und des Weißbuchs zur europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030371 sowie der Strategie „KI anwenden“. Zudem tragen diese Allianzen zur Umsetzung der Mitteilung der EU über die Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung372 sowie zur Schaffung eines europäischen Bildungsraums373 bei. Sie tragen auch zur Umsetzung der neuen europäischen Innovationsagenda374. bei. Die Allianzen können in den Bereichen, in denen sie tätig sind, auch zu den Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT)375 beitragen und mit ihnen zusammenarbeiten. Die Allianzen für Innovation berücksichtigen auch die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung376 und das Übereinkommen von Paris über den Klimawandel377 als übergeordnete Handlungsparameter und unterstützen so die Europäische Kommission bei der Umsetzung ihres neuen Grünen Deals378 und des Europäischen Aufbauplans379. Die Allianzen werden auch zu der Initiative Neues Europäisches Bauhaus380 beitragen, die darauf abzielt, neue nachhaltige und inklusive Lebensweisen zu entwickeln, um die Ziele des Grünen Deals zu erreichen. Allianzen für Innovation sollen auf individueller, organisatorischer und Systemebene kurz- und langfristige Auswirkungen auf zahlreiche beteiligte Akteure haben. Diese Auswirkungen sollen über die Dauer eines Projekts und über die an den Partnerschaften teilnehmenden Organisationen hinausgehen. Es wird erwartet, dass die Partnerschaften und die Aktivitäten fortgesetzt werden. Ergebnisse bzw. erwartete Leistungen sollten nicht für sich allein stehen, sondern mit bestehenden Unternehmungen, strategischen Plänen, Projekten, Plattformen, Vorhaben usw. verknüpft bzw. in diese integriert werden. ZUSCHLAGSKRITERIEN Für Los 1 – Allianzen für Bildung und Unternehmen gelten folgende Zuschlagskriterien: Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Hintergrund und allgemeine Ziele • Bezug zu politischen Strategien und Initiativen der EU: Der Vorschlag trägt den politischen Prioritäten der Europäischen Kommission sowie deren spezifischen Zielen in den Bereichen Hochschulbildung, Berufsbildung, Kompetenzen und Innovation Rechnung und trägt zur Erreichung dieser Prioritäten und Ziele bei; der Vorschlag berücksichtigt in der EU bestehende Instrumente und Initiativen für die Entwicklung von Kompetenzen und Talenten und trägt zu ihrer besseren Wahrnehmbarkeit bei. • Zweck: Der Vorschlag ist relevant für die Ziele und Aktivitäten der Aktion. • Werte der EU: Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. Bedarfsanalyse und spezifische Ziele 370 https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_25_636. 371 https://commission.europa.eu/topics/defence/future-european-defence_de. 372 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52017DC0247. 373 https://ec.europa.eu/education/education-in-the-eu/european-education-area_de. 374 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52022DC0332. 375 https://eit.europa.eu/. 376 https://www.un.org/sustainabledevelopment/sustainable-development-goals/. 377 https://unfccc.int/process-and-meetings/the-paris-agreement/the-paris-agreement. 378 https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/european-green-deal-communication_de.pdf. 379 https://ec.europa.eu/info/strategy/recovery-plan-europe_de. 380 https://europa.eu/new-european-bauhaus/index_de. https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_25_636 https://commission.europa.eu/topics/defence/future-european-defence_de https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52017DC0247 https://ec.europa.eu/education/education-in-the-eu/european-education-area_de https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52022DC0332 https://eit.europa.eu/ https://www.un.org/sustainabledevelopment/sustainable-development-goals/ https://unfccc.int/process-and-meetings/the-paris-agreement/the-paris-agreement https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/european-green-deal-communication_de.pdf https://ec.europa.eu/info/strategy/recovery-plan-europe_de https://europa.eu/new-european-bauhaus/index_de 346 • Kohärenz- und problemorientierter Ansatz: Die Ziele und Aktivitäten beruhen auf einer umfassenden, fundierten und hochwertigen Problem- und Bedarfsanalyse. Sie sind klar definiert, realistisch und betreffen Aspekte, die für die teilnehmenden Organisationen, die Aktion und die Prioritäten der Europäischen Kommission von Bedeutung sind. • Digitale Kompetenzen: Inwieweit integriert der Vorschlag digitale Kompetenzen (einschließlich KI) in die Ausbildungsinhalte für ein oder mehrere verwandte Berufsprofile. • Grüne Kompetenzen: Inwieweit integriert der Vorschlag Kompetenzen, die mit dem Übergang zu einer stärker kreislauforientierten und ökologisch ausgerichteten Wirtschaft zusammenhängen, in die Ausbildungsinhalte eines oder mehrerer miteinander verwandter Berufsprofile; • Für die Widerstandsfähigkeit relevante Kompetenzen: Inwieweit integriert der Vorschlag Kompetenzen im Zusammenhang mit der Fähigkeit, sich anzupassen, Veränderungen zu bewältigen und als Gemeinschaft füreinander zu sorgen. • MINT-Kompetenzen: Inwieweit bezieht der Vorschlag gegebenenfalls Kompetenzen im Zusammenhang mit den MINT-Bereichen mit ein. • Beitrag zur Beseitigung gravierender Qualifikationslücken in Sektoren, die für die Wettbewerbsfähigkeit Europas von entscheidender Bedeutung sind Komplementarität mit anderen Aktionen und Innovation – europäischer Mehrwert • Innovation: Der Vorschlag betrifft moderne Methoden und Verfahren, wie z. B. die Schaffung von Gründerzentren und Lernumgebungen des realen Lebens in Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, und führt zu projektspezifischen innovativen Ergebnissen und Lösungen für den Marktbedarf, beispielsweise durch Beiträge zur Union der Kompetenzen und zum Strategieplan für die Bildung in MINT-Fächern. • Europäischer Mehrwert: Aus dem Vorschlag ist eindeutig ein durch seinen transnationalen Charakter und seine potenzielle Übertragbarkeit bedingter Mehrwert ersichtlich. • Repräsentation des Bereichs allgemeine und berufliche Bildung: Der Allianz gehören Partner an, die Anbieter von allgemeiner und beruflicher Bildung in angemessener Weise repräsentieren, und sie weist eindeutig Vorteile/Relevanz sowohl für die Hochschulbildung als auch für die Berufsbildung auf. Qualität der Projektkonzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Konzept und Methodik • Kohärenz: Die Projektkonzeption gewährleistet insgesamt die erforderliche Übereinstimmung zwischen Projektzielen, Methoden, Aktivitäten und dem vorgeschlagenen Finanzrahmen. Der Vorschlag ist zusammenhängend und verständlich aufgebaut und beschreibt geeignete Aktivitäten, die den ermittelten Bedürfnissen entsprechen und die zu den erwarteten Ergebnissen führen, die von den Endbegünstigten/Zielgruppen genutzt werden und zu Zwischenergebnissen und langfristigen Auswirkungen führen sollen. • Struktur: Das Arbeitsprogramm ist klar und verständlich und deckt sämtliche Phasen ab (Vorbereitung, Durchführung, Nutzung, Überwachung, Bewertung und Verbreitung). • Methodik: Der Vorschlag greift, soweit dies relevant ist, auf EU-Instrumente und -Werkzeuge im Zusammenhang mit Kompetenzen und Berufen zurück, wie z. B. EQR, ESCO, Europass, das Europäische Lernmodell, EQAVET, ESG. Projektmanagement, Qualitätssicherungs-, Überwachungs- und Bewertungsstrategie • Management: Es werden klare Regelungen für das Projektmanagement getroffen. Zeitvorgaben, Organisation, Aufgabenstellungen und Zuständigkeiten sind klar beschrieben und realistisch. Im Vorschlag sind jeder Aktivität geeignete Ressourcen zugewiesen. 347 • Arbeitsplan: Qualität und Wirksamkeit des Arbeitsplans, einschließlich der Frage, inwieweit die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen entsprechen • Qualität der Regelungen für die Anerkennung und Validierung von Qualifikationen: im Einklang mit europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumenten und - grundsätzen, auch für Microcredentials. Kosteneffizienz und Finanzmanagement • Finanzrahmen: Der Finanzrahmen beinhaltet angemessene Mittel für eine erfolgreiche Durchführung des Projekts und wurde weder zu hoch noch zu niedrig angesetzt. • Finanz- und Qualitätskontrolle: Kontrollmaßnahmen (laufende Qualitätsbewertung, Peer-Reviews, Benchmarking usw.) und Qualitätsindikatoren gewährleisten eine hochwertige und kostenwirksame Durchführung des Projekts. Die mit dem Projekt verbundenen Herausforderungen und Risiken sind klar definiert, und es sind angemessene Aktionen zur Abschwächung der Risiken und zur Begrenzung der Herausforderungen vorgesehen. Verfahren expertenbasierter Bewertungen sind als wesentliche Bestandteile des Projekts vorgesehen. Das Arbeitsprogramm der Allianz beinhaltet eine unabhängige externe Qualitätsbewertung zur Halbzeit und am Ende der Laufzeit des Projekts. Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Aufbau des Konsortiums • Zusammensetzung: Die Zusammensetzung der Partnerschaft steht im Einklang mit den Zielen der Aktion und des Projekts; an der Partnerschaft sind relevante Organisationen, darunter Berufsbildungseinrichtungen, Hochschuleinrichtungen und Unternehmen, beteiligt, die eine angemessene Mischung darstellen, was das Profil sowie die Kompetenzen, die geeigneten und mit ihrer Rolle in dem Projekt verbundenen Erfahrungen, Fachkenntnisse und Managementunterstützung betrifft, die für eine erfolgreiche Durchführung des Projekts erforderlich sind. Der Allianz gehören Partner an, die die betroffene Branche oder den branchenübergreifenden Ansatz in angemessener Weise repräsentieren. • Engagement: Die Beiträge der Partner sind erheblich, zweckdienlich und komplementär; die Aufteilung der Zuständigkeiten und der Aufgaben ist klar und angemessen; sie zeigt das Engagement und die aktiven Beiträge aller teilnehmenden Organisationen im Verhältnis zu ihrer besonderen Expertise und Kapazität; • Einbeziehung von nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern: Sofern Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern beteiligt sind, erbringt dies einen wesentlichen Mehrwert für die Allianz. Verwaltung und Entscheidungsfindung des Konsortiums • Aufgaben: Der Koordinator zeichnet sich durch Erfahrung mit anspruchsvollen Management- und Koordinationsaufgaben in transnationalen Netzwerken sowie durch Führungsfähigkeit in komplexen Umgebungen aus. Individuelle Aufgaben werden auf der Grundlage des speziellen Know-hows jedes einzelnen Partners zugewiesen. • Zusammenarbeit/Teamgeist: Es wird ein solider Mechanismus vorgeschlagen, um eine effiziente Abstimmung, Konfliktlösung, Entscheidungsfindung und effiziente Kommunikationsprozesse unter den teilnehmenden Organisationen und Personen sowie sonstigen maßgeblichen Interessenträgern sicherzustellen. • Leistung: Die Allianz bietet einen eindeutigen Mehrwert und Nutzen für jede Partnerorganisation. Wirkung (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Wirkung und Ambition • Nutzung der Projektergebnisse: Aus dem Vorschlag geht hervor, wie die Ergebnisse der Allianz von den Partnern und anderen Interessenträgern genutzt werden. Im Vorschlag 348 wird erläutert, wie die Nutzung während der Durchführung des Projekts und darüber hinaus gemessen wird. • Wirkung: Aus dem Vorschlag ist eine gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Relevanz und Wirkung ersichtlich. Er gewährleistet auf lokaler/regionaler, nationaler und europäischer Ebene eine Wirkung auf die relevanten Zielgruppen und Interessenträger, die in der betreffenden Branche eine wichtige Rolle spielen, auch im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung. Der Vorschlag enthält Maßnahmen sowie Zielvorgaben und Indikatoren zur Überwachung der Fortschritte (darunter gegebenenfalls die Zahl der ausgebildeten Personen) und Bewertung der erwarteten (kurz- und langfristigen) Wirkung. Gegebenenfalls sollten auch die potenziellen Auswirkungen auf und die Unterstützung für die Politikgestaltung berücksichtigt werden. Kommunikation, Verbreitung und Sichtbarkeit • Verbreitung: Der Vorschlag enthält eine klare Definition der Zielgruppen (Interessenträger, Sachverständige, Praktiker, Endnutzer, politische Entscheidungsträger usw.) und einen soliden Plan für die Verbreitung der Ergebnisse, der geeignete Aktivitäten und deren zeitliche Planung, Instrumente und Kanäle umfasst, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse und Vorteile während und nach der Projektlaufzeit wirksam verbreitet werden. Der Vorschlag sollte auch Indikatoren zur Messung der Auswirkungen von Verbreitungsmaßnahmen enthalten. Nachhaltigkeit und Fortsetzung • Freier Zugang: Sofern relevant, wird in dem Vorschlag erläutert, wie die erstellten Materialien, Dokumente und Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden. • Nachhaltigkeit: In dem Vorschlag wird erläutert, wie der Aktionsplan für die Einführung auf nationaler und regionaler Ebene erstellt werden soll. Der Vorschlag beinhaltet angemessene Maßnahmen und benennt finanzielle Ressourcen (europäischen, nationalen und privaten Ursprungs), die gewährleisten, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus eine nachhaltige Wirkung entfalten. Falls relevant, sollte in dem Vorschlag erläutert werden, wie die politische Umsetzung der Projektergebnisse auf europäischer, nationaler oder regionaler Ebene sichergestellt werden soll. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte erreichen, wobei auch die erforderliche Mindestpunktzahl für eine weitere Prüfung für jedes der vier Zuschlagskriterien zu berücksichtigen ist: mindestens 13 Punkte in der Kategorie „Relevanz des Projekts“, 16 Punkte in der Kategorie „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“, 13 Punkte in den Kategorien „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und 11 Punkte in der Kategorie „Wirkung“. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. Für Los 2 – Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit (Umsetzung der „Blaupause“) gelten folgende Zuschlagskriterien: 349 Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Hintergrund und allgemeine Ziele • Bezug zu politischen Strategien und Initiativen der EU: Der Vorschlag trägt zum Kompetenzpakt bei, der wiederum die Umsetzung der Union der Kompetenzen unterstützt. Er enthält Einzelheiten dazu, wie die Arbeit im Rahmen einer Kompetenzpakt-Partnerschaft unterstützt wird. Er trägt den europäischen Zielen im Bereich der Hochschulbildung, der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der sektorspezifischen EU-Politik, die für das betreffende industrielle Ökosystem relevant ist, Rechnung und trägt zu der Erreichung dieser Ziele bei, unterstützt die Kompetenzentwicklung in einer Partnerschaft im Rahmen des Pakts in diesem industriellen Ökosystem und sieht die Anwendung der EU-Instrumente zur Förderung der Transparenz vor. Bei einem Vorschlag, der sich auf ein industrielles Ökosystem bezieht, in dem bereits eine Blaupause-Allianz oder ein Projekt eines Zentrums der beruflichen Exzellenz umgesetzt wurde oder in dem eine Akademie für eine klimaneutrale Industrie oder eine andere EU-Kompetenzakademie eingerichtet wurde, muss klar angegeben werden, wie der Vorschlag auf dem früheren Projekt oder auf der eingerichteten Akademie aufbaut und wie er die Arbeit der betreffenden Kompetenzakademie(n) ergänzen wird. Es darf keine Überschneidungen hinsichtlich des Umfangs, der erwarteten Leistungen und der Aktivitäten geben. Die folgenden Bereiche gelten als strategische Prioritäten: Energieintensive Industrien (einschließlich Rohstoffe), saubere Technologien, erneuerbare Energien381, KI, Quanteninformatik, Halbleiter, Biowissenschaften, Langzeitpflege, Neurotechnologie, fortgeschrittene Werkstoffe, Robotik, Weltraumtechnik382 sowie Automobil-383 und Verteidigungsindustrie384. • Zweck: Der Vorschlag ist relevant für die Ziele und Aktivitäten der Aktion. Insbesondere beinhaltet der Vorschlag Entwicklungen im Zusammenhang mit einer Reihe hoch relevanter neuer Berufsprofile und die Konzeption der entsprechenden Qualifikationen, die in Lernergebniseinheiten sowohl auf den EQR-Stufen 3 bis 5 als auch auf den EQR-Stufen 6 bis 8 organisiert werden. Der Vorschlag beinhaltet die Gestaltung, Erprobung und anfängliche Bereitstellung der entsprechenden Programme für allgemeine und berufliche Bildung, die als modulare, flexible und zugängliche Lernmöglichkeiten konzipiert und umgesetzt werden, und zwar unter Berücksichtigung der Validierung zuvor erworbener Kompetenzen. • Werte der EU: Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. Bedarfsanalyse und spezifische Ziele • Kohärenz: Die Ziele und Aktivitäten beruhen auf einer umfassenden, fundierten und hochwertigen Problem- und Bedarfsanalyse. Sie sind klar definiert, realistisch und betreffen Aspekte, die für die teilnehmenden Organisationen und die Aktion von Bedeutung sind. • Repräsentation der Branche/des Bereichs: Der Allianz gehören Partner an, die das betreffende industrielle Ökosystem in angemessener Weise repräsentieren. • Digitale Kompetenzen: Inwieweit integriert der Vorschlag digitale Kompetenzen in die Ausbildungsinhalte für ein oder mehrere verwandte Berufsprofile. • Grüne Kompetenzen: Inwieweit integriert der Vorschlag Kompetenzen, die mit dem Übergang zu einer stärker kreislauforientierten und ökologisch ausgerichteten Wirtschaft zusammenhängen, in die Ausbildungsinhalte eines oder mehrerer miteinander verwandter Berufsprofile; • Für die Widerstandsfähigkeit relevante Kompetenzen: Inwieweit integriert der Vorschlag Kompetenzen im Zusammenhang mit der Fähigkeit, sich anzupassen, Veränderungen zu bewältigen und als Gemeinschaft füreinander zu sorgen. 381 Deal für eine saubere Industrie – Europäische Kommission. 382 EU-Kompass, um wieder wettbewerbsfähig zu werden. 383 Aktionsplan zur Förderung von Innovation, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit in der Automobilindustrie. 384 Zukunft der europäischen Verteidigung – Europäische Kommission. https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/clean-industrial-deal_de https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_339 https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_25_636 https://commission.europa.eu/topics/defence/future-european-defence_de 350 • Deep-Tech-Kompetenzen: Inwieweit bezieht der Vorschlag gegebenenfalls Kompetenzen im Zusammenhang mit den Deep-Tech-Bereichen mit ein. Komplementarität mit anderen Aktionen und Innovation – europäischer Mehrwert • Innovation: Der Vorschlag berücksichtigt den neuesten Stand der Erkenntnisse bei Methoden und Verfahren und führt zu innovativen Ergebnissen und Lösungen. • Europäischer Mehrwert: Aus dem Vorschlag ist eindeutig ein Mehrwert ersichtlich, der sich aus seinem transnationalen Charakter ergibt. • Repräsentation des Bereichs allgemeine und berufliche Bildung: Der Allianz gehören Partner an, die Anbieter von allgemeiner und beruflicher Bildung in angemessener Weise repräsentieren. Qualität der Projekt- konzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Konzept und Methodik • Kohärenz: Der Vorschlag ist zusammenhängend und verständlich aufgebaut und beschreibt geeignete, konkrete und praktische Aktivitäten, die den ermittelten Bedürfnissen entsprechen und zu den erwarteten Ergebnissen führen. • Struktur: Das Arbeitsprogramm ist klar und verständlich und deckt sämtliche Phasen ab (Vorbereitung, Durchführung, Nutzung, Überwachung, Bewertung und Verbreitung). • Methodik: Der Vorschlag greift, soweit dies relevant ist, auf EU-Instrumente und ‑Werkzeuge im Zusammenhang mit Kompetenzen und Berufen zurück, wie z. B. EQR, ESCO, Europass, europäische digitale Zertifikate, EQAVET, ESG. Projektmanagement, Qualitätssicherungs-, Überwachungs- und Bewertungsstrategie • Management: Es werden klare Regelungen für das Projektmanagement getroffen. Zeitvorgaben, Organisation, Aufgabenstellungen und Zuständigkeiten sind klar beschrieben und realistisch. Im Vorschlag sind jeder Aktivität geeignete Ressourcen zugewiesen. • Arbeitsplan: Qualität und Wirksamkeit des Arbeitsplans, einschließlich der Frage, inwieweit die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen entsprechen • Qualität der Regelungen für die Anerkennung und Validierung von Qualifikationen: im Einklang mit europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumenten und -grundsätzen. Kosteneffizienz und Finanzmanagement • Finanzrahmen: Der Finanzrahmen sieht angemessene Mittel für eine erfolgreiche Durchführung des Projekts vor, wurde weder zu hoch noch zu niedrig angesetzt und steht in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang des Vorschlags; ein Vorschlag für ein industrielles Ökosystem, in dem bereits eine Allianz im Rahmen der Blaupause besteht, sollte einen Finanzrahmen beinhalten, der eindeutig belegt, dass eine Doppelfinanzierung vermieden wird, da er die bereits mit dem laufenden Blaupausen-Projekt geleistete Arbeit ergänzt und darauf aufbaut. • Finanz- und Qualitätskontrolle: Kontrollmaßnahmen (laufende Qualitätsbewertung, Peer- Reviews, Benchmarking usw.) und Qualitätsindikatoren gewährleisten eine hochwertige und kostenwirksame Durchführung des Projekts. Die mit dem Projekt verbundenen Herausforderungen und Risiken sind klar definiert, und es sind angemessene Aktionen zur Abschwächung der Risiken und zur Begrenzung der Herausforderungen vorgesehen. Verfahren expertenbasierter Bewertungen sind als wesentliche Bestandteile des Projekts vorgesehen. Das Arbeitsprogramm der Allianz beinhaltet eine unabhängige externe Qualitätsbewertung zur Halbzeit und am Ende der Laufzeit des Projekts. Qualität der Partnerschaft und der Aufbau des Konsortiums • Zusammensetzung: Die Partnerschaft setzt sich aus Mitgliedern des Kompetenzpakts zusammen; an der Partnerschaft sind relevante Organisationen, darunter 351 Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Berufsbildungseinrichtungen, Hochschuleinrichtungen und Unternehmen, einschließlich KMU, beteiligt, die eine angemessene Mischung darstellen, was das Profil sowie die Kompetenzen, Erfahrungen, Fachkenntnisse und Managementunterstützung betrifft, die für eine erfolgreiche Durchführung des Projekts erforderlich sind. Die im Antrag vorgeschlagene Partnerschaft zeichnet sich durch Fachwissen und Repräsentativität in Bezug auf das betreffende industrielle Ökosystem aus und weist eine klare Verbindung zu einer Kompetenzpakt-Partnerschaft in diesem industriellen Ökosystem auf. Sind Sozialpartner auf europäischer und/oder nationaler Ebene in den Ländern beteiligt, die an der Allianz teilnehmen, dann ist das hoch relevant. Die geografische Verteilung und Repräsentativität der maßgeblichen Partner in den an der Allianz beteiligten EU-Mitgliedstaaten und Regionen sollte so beschaffen sein, dass die Allianz in den einbezogenen Ländern und Regionen über eine hohe Durchführungskapazität verfügt (z. B. durch die Beteiligung von Branchenverbänden und/oder Sozialpartnern auf europäischer Ebene, die Teil einer Kompetenzpakt-Partnerschaft sind). • Engagement: Die Beiträge der Partner sind erheblich, zweckdienlich und komplementär; die Aufteilung der Zuständigkeiten und der Aufgaben ist klar und angemessen; sie zeigt das Engagement und die aktiven Beiträge aller teilnehmenden Organisationen im Verhältnis zu ihrer besonderen Expertise und Kapazität; Verwaltung und Entscheidungsfindung des Konsortiums • Aufgaben: Der Koordinator zeichnet sich durch eine hohe Qualität seines Managements und der Koordination transnationaler Netzwerke sowie durch Führungsfähigkeit in einer komplexen Umgebung aus. Individuelle Aufgaben werden auf der Grundlage des speziellen Know-hows jedes einzelnen Partners zugewiesen. • Zusammenarbeit/Teamgeist: Es wird ein wirksamer Mechanismus vorgeschlagen, um eine gute Abstimmung, Entscheidungsfindung und Kommunikation der teilnehmenden Organisationen, der Teilnehmer und sonstiger maßgeblicher Interessenträger sicherzustellen. • Leistung: Die Allianz bietet einen klaren Mehrwert und Nutzen für die entsprechende groß angelegte Kompetenzpartnerschaft. Wirkung (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Wirkung und Ambition • Nutzung der Projektergebnisse: Aus dem Vorschlag geht hervor, wie die Ergebnisse der Allianz im Einklang mit den Zielen und Verpflichtungen der entsprechenden Mitglieder des Kompetenzpakts eingeführt werden. • Wirkung: Aus dem Vorschlag ist eine gesellschaftliche und wirtschaftliche Relevanz und Wirkung ersichtlich. Er gewährleistet auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene eine Wirkung auf die Zielgruppen und relevanten Interessenträger, die in dem betreffenden Ökosystem, auch im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, eine wichtige Rolle spielen, etwa diejenigen, die sich dem Kompetenzpakt angeschlossen haben. Der Vorschlag enthält Maßnahmen sowie Zielvorgaben und Indikatoren zur Überwachung der Fortschritte (darunter gegebenenfalls die Zahl der ausgebildeten Personen) und Bewertung der erwarteten (kurz- und langfristigen) Wirkung. Kommunikation, Verbreitung und Sichtbarkeit • Verbreitung: Der Vorschlag beinhaltet einen klaren Plan für die Verbreitung der Ergebnisse und sieht geeignete Aktivitäten mit entsprechenden Zeitvorgaben sowie Instrumente und Kanäle vor, damit die Ergebnisse während der Durchführung des Projekts und darüber hinaus wirksam und zum Nutzen von Interessenträgern verbreitet werden. Nachhaltigkeit und Fortsetzung • Freier Zugang: Sofern dies relevant ist, beschreibt der Vorschlag, wie die erstellten Materialien, Unterlagen und Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos als Linked Open Data (LOD) zugänglich gemacht werden. 352 • Nachhaltigkeit: In dem Vorschlag wird erläutert, wie der Aktionsplan für die Einführung auf nationaler und regionaler Ebene erstellt werden soll. Der Vorschlag beinhaltet angemessene Maßnahmen und benennt finanzielle Ressourcen (europäischen, nationalen und privaten Ursprungs), die gewährleisten, dass die von der Allianz erzielten Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus eine nachhaltige Wirkung entfalten. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte erreichen, wobei auch die erforderliche Mindestpunktzahl für eine weitere Prüfung für jedes der vier Zuschlagskriterien zu berücksichtigen ist: mindestens 13 Punkte für Relevanz des Projekts, 16 Punkte für die Qualität der Projektkonzeption und -durchführung, 13 Punkte für die Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen und 11 Punkte für die Wirkung. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. Für Los 3 – MINT-Kompetenzschmieden gelten folgende Zuschlagskriterien: Relevanz des Projekts (Höchstpunktza hl 25 Punkte) Übergeordnete Ziele • Bezug zu politischen Strategien und Initiativen der EU: Der Vorschlag trägt den politischen Prioritäten der Europäischen Kommission sowie deren spezifischen Zielen in den Bereichen Hochschulbildung, Berufsbildung, Kompetenzen und Innovation Rechnung und trägt zur Erreichung dieser Prioritäten und Ziele bei; der Vorschlag berücksichtigt in der EU bestehende Instrumente und Initiativen für die Entwicklung von Kompetenzen und Talenten und trägt zu ihrer besseren Wahrnehmbarkeit bei. • Zweck: Der Vorschlag ist relevant für die Ziele und Aktivitäten der Aktion. • Werte der EU: Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. Bedarfsanalyse und spezifische Ziele • Kohärenz- und problemorientierter Ansatz: Die Ziele und Aktivitäten beruhen auf einer umfassenden, fundierten und hochwertigen Problem- und Bedarfsanalyse. Sie sind klar definiert, realistisch und betreffen Aspekte, die für die teilnehmenden Organisationen, die Aktion und die Prioritäten der Europäischen Kommission von Bedeutung sind. • Unternehmerische Kompetenz: Inwieweit erstreckt sich der Vorschlag auf Kompetenzen im Zusammenhang mit unternehmerischem Denken, der Entwicklung von geistigem Eigentum und der Fähigkeit, Geschäftsideen vor Risikokapitalanlegern zu vermitteln. • MINT-Kompetenzen: Inwieweit bezieht der Vorschlag Kompetenzen im Zusammenhang mit den MINT-Bereichen mit ein. Komplementarität mit anderen Aktionen und Innovation – europäischer Mehrwert 353 • Innovation: Der Vorschlag betrifft moderne Methoden und Verfahren, wie z. B. die Schaffung von Gründerzentren und Lernumgebungen des realen Lebens in Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, und führt zu projektspezifischen innovativen Ergebnissen und Lösungen für den Marktbedarf, beispielsweise durch Beiträge zur Union der Kompetenzen und zum Strategieplan für die Bildung in MINT-Fächern. • Europäischer Mehrwert: Aus dem Vorschlag ist eindeutig ein durch seinen transnationalen Charakter und seine potenzielle Übertragbarkeit bedingter Mehrwert ersichtlich. • Repräsentation des Bereichs allgemeine und berufliche Bildung: Der Allianz gehören Partner an, die Anbieter von allgemeiner und beruflicher Bildung in angemessener Weise repräsentieren, und sie weist eindeutig Vorteile/Relevanz sowohl für die Hochschulbildung als auch für die Berufsbildung auf. Qualität der Projekt- konzeption und -durchführung (Höchst- punktzahl 30 Punkte) Konzept und Methodik • Kohärenz: Die Projektkonzeption gewährleistet insgesamt die erforderliche Übereinstimmung zwischen Projektzielen, Methoden, Aktivitäten und dem vorgeschlagenen Finanzrahmen. Der Vorschlag ist zusammenhängend und verständlich aufgebaut und beschreibt geeignete Aktivitäten, die den ermittelten Bedürfnissen entsprechen und die zu den erwarteten Ergebnissen führen, die von den Endbegünstigten/Zielgruppen genutzt werden und zu Zwischenergebnissen und langfristigen Auswirkungen führen sollen. • Struktur: Das Arbeitsprogramm ist klar und verständlich und deckt sämtliche Phasen ab (Vorbereitung, Durchführung, Nutzung, Überwachung, Bewertung und Verbreitung). • Methodik: Der Vorschlag greift, soweit dies relevant ist, auf EU-Instrumente und ‑Werkzeuge im Zusammenhang mit Kompetenzen und Berufen zurück, wie z. B. EQR, ESCO, Europass, das Europäische Lernmodell, EQAVET, ESG. Projektmanagement, Qualitätssicherungs-, Überwachungs- und Bewertungsstrategie • Management: Es werden klare Regelungen für das Projektmanagement getroffen. Zeitvorgaben, Organisation, Aufgabenstellungen und Zuständigkeiten sind klar beschrieben und realistisch. Im Vorschlag sind jeder Aktivität geeignete Ressourcen zugewiesen. • Arbeitsplan: Qualität und Wirksamkeit des Arbeitsplans, einschließlich der Frage, inwieweit die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen entsprechen • Qualität der Regelungen für die Anerkennung und Validierung von Qualifikationen: im Einklang mit europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumenten und - grundsätzen, auch für Microcredentials. Kosteneffizienz und Finanzmanagement • Finanzrahmen: Der Finanzrahmen beinhaltet angemessene Mittel für eine erfolgreiche Durchführung des Projekts und wurde weder zu hoch noch zu niedrig angesetzt. • Finanz- und Qualitätskontrolle: Kontrollmaßnahmen (laufende Qualitätsbewertung, Peer- Reviews, Benchmarking usw.) und Qualitätsindikatoren gewährleisten eine hochwertige und kostenwirksame Durchführung des Projekts. Die mit dem Projekt verbundenen Herausforderungen und Risiken sind klar definiert, und es sind angemessene Aktionen zur Abschwächung der Risiken und zur Begrenzung der Herausforderungen vorgesehen. Verfahren expertenbasierter Bewertungen sind als wesentliche Bestandteile des Projekts vorgesehen. Das Arbeitsprogramm der Allianz beinhaltet eine unabhängige externe Qualitätsbewertung zur Halbzeit und am Ende der Laufzeit des Projekts. 354 Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunkt- zahl 25 Punkte) Aufbau des Konsortiums • Zusammensetzung: Die Zusammensetzung der Partnerschaft steht im Einklang mit den Zielen der Aktion und des Projekts; an der Partnerschaft sind relevante Organisationen, darunter Berufsbildungseinrichtungen, Hochschuleinrichtungen und Unternehmen, beteiligt, die eine angemessene Mischung darstellen, was das Profil sowie die Kompetenzen, die geeigneten und mit ihrer Rolle in dem Projekt verbundenen Erfahrungen, Fachkenntnisse und Managementunterstützung betrifft, die für eine erfolgreiche Durchführung des Projekts erforderlich sind. Der Allianz gehören Partner an, die die betroffene Branche oder den branchenübergreifenden Ansatz in angemessener Weise repräsentieren. • Engagement: Die Beiträge der Partner sind erheblich, zweckdienlich und komplementär; die Aufteilung der Zuständigkeiten und der Aufgaben ist klar und angemessen; sie zeigt das Engagement und die aktiven Beiträge aller teilnehmenden Organisationen im Verhältnis zu ihrer besonderen Expertise und Kapazität; Verwaltung und Entscheidungsfindung des Konsortiums • Aufgaben: Der Koordinator zeichnet sich durch Erfahrung mit anspruchsvollen Management- und Koordinationsaufgaben in transnationalen Netzwerken sowie durch Führungsfähigkeit in komplexen Umgebungen aus. Individuelle Aufgaben werden auf der Grundlage des speziellen Know-hows jedes einzelnen Partners zugewiesen. • Zusammenarbeit/Teamgeist: Es wird ein solider Mechanismus vorgeschlagen, um eine effiziente Abstimmung, Konfliktlösung, Entscheidungsfindung und effiziente Kommunikationsprozesse unter den teilnehmenden Organisationen und Personen sowie sonstigen maßgeblichen Interessenträgern sicherzustellen. • Leistung: Die Allianz bietet einen eindeutigen Mehrwert und Nutzen für jede Partnerorganisation. Wirkung (Höchstpunkt- zahl 20 Punkte) Wirkung und Ambition • Nutzung der Projektergebnisse: Aus dem Vorschlag geht hervor, wie die Ergebnisse der Allianz von den Partnern und anderen Interessenträgern genutzt werden. Im Vorschlag wird erläutert, wie die Nutzung während der Durchführung des Projekts und darüber hinaus gemessen wird. • Wirkung: Aus dem Vorschlag ist eine gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Relevanz und Wirkung ersichtlich. Er gewährleistet auf lokaler/regionaler, nationaler und europäischer Ebene eine Wirkung auf die relevanten Zielgruppen und Interessenträger, die in der betreffenden Branche eine wichtige Rolle spielen, auch im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung. Der Vorschlag enthält Maßnahmen sowie Zielvorgaben und Indikatoren zur Überwachung der Fortschritte (darunter gegebenenfalls die Zahl der ausgebildeten Personen) und Bewertung der erwarteten (kurz- und langfristigen) Wirkung. Gegebenenfalls sollten auch die potenziellen Auswirkungen auf und die Unterstützung für die Politikgestaltung berücksichtigt werden. Kommunikation, Verbreitung und Sichtbarkeit • Verbreitung: Der Vorschlag enthält eine klare Definition der Zielgruppen (Interessenträger, Sachverständige, Praktiker, Endnutzer, politische Entscheidungsträger usw.) und einen soliden Plan für die Verbreitung der Ergebnisse, der geeignete Aktivitäten und deren zeitliche Planung, Instrumente und Kanäle umfasst, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse und Vorteile während und nach der Projektlaufzeit wirksam verbreitet werden. Der Vorschlag sollte auch Indikatoren zur Messung der Auswirkungen von Verbreitungsmaßnahmen enthalten. 355 Nachhaltigkeit und Fortsetzung • Freier Zugang: Sofern relevant, wird in dem Vorschlag erläutert, wie die erstellten Materialien, Dokumente und Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden. • Nachhaltigkeit: In dem Vorschlag wird erläutert, wie der Aktionsplan für die Einführung auf nationaler und regionaler Ebene erstellt werden soll. Der Vorschlag beinhaltet angemessene Maßnahmen und benennt finanzielle Ressourcen (europäischen, nationalen und privaten Ursprungs), die gewährleisten, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus eine nachhaltige Wirkung entfalten. Falls relevant, sollte in dem Vorschlag erläutert werden, wie die politische Umsetzung der Projektergebnisse auf europäischer, nationaler oder regionaler Ebene sichergestellt werden soll. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte erreichen, wobei auch die erforderliche Mindestpunktzahl für eine weitere Prüfung für jedes der vier Zuschlagskriterien zu berücksichtigen ist: mindestens 13 Punkte in der Kategorie „Relevanz des Projekts“, 16 Punkte in der Kategorie „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“, 13 Punkte in den Kategorien „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und 11 Punkte in der Kategorie „Wirkung“. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Der Betrag wird von der gewährenden Behörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets, des Bewertungsergebnisses und eines Fördersatzes von 80 % festgesetzt. Die maximale EU-Finanzhilfe pro Projekt beläuft sich auf: • Los 1 – Allianzen für Bildung und Unternehmen • 1 Mio. EUR (Projektdauer: 2 Jahre) • 1,5 Mio. EUR (Projektdauer: 3 Jahre) • Los 2 – Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Umsetzung der „Blaupause“): • 4 Mio. EUR (Projektdauer: 4 Jahre) • Los 3 – MINT-Kompetenzschmieden • 1,5 Mio. EUR (Projektdauer: 2 Jahre) Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Finanzhilfen oder Preisgeldern ist nicht zulässig. Kosten für Freiwillige sind zulässig. Sie werden in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf Freiwillige385 gewährt. KMU-Einheitskosten für KMU-Eigentümer ohne eigenes Gehalt sind 385 https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de. https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de 356 zulässig. Sie sollten in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf KMU-Eigentümer386, 387 erfolgen. Wie wird der Pauschalbetrag für das Projekt bestimmt? Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen: a) Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.). b) Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten. c) Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung der veranschlagten Kosten vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Stellen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist. d) Die beschriebenen Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen. Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Die Höhe des Pauschalbetrags ist auf maximal 80 % des geschätzten, nach der Bewertung ermittelten Budgets begrenzt. Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag der Finanzhilfe usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Siehe Teil C dieses Programmleitfadens, Abschnitt „Förderfähige direkte Kosten“. Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. 387 https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/unit-cost-decision-sme-owners- natural-persons_en.pdf. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/unit-cost-decision-sme-owners-natural-persons_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/unit-cost-decision-sme-owners-natural-persons_en.pdf 357 KAPAZITÄTSAUFBAU IM HOCHSCHULBEREICH Die Aktion Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich unterstützt internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen Organisationen, die im Bereich der Hochschulbildung tätig sind. Die Aktivitäten und Ergebnisse der Projekte für den Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich müssen den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern sowie ihren Hochschuleinrichtungen und -systemen zugutekommen. Im Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDG) und dem Übereinkommen von Paris unterstützt diese Aktion die Relevanz, die Qualität, die Modernisierung und die Reaktionsfähigkeit der Hochschulbildung in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern im Hinblick auf sozioökonomischen Aufschwung, Wachstum und Wohlstand und als Reaktion auf die jüngsten Trends, insbesondere die wirtschaftliche Globalisierung, aber auch den jüngsten Rückgang der menschlichen Entwicklung, die Fragilität und die zunehmenden sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Ungleichheiten. Es ist vorgesehen, dass Projekte zum Kapazitätsaufbau in der Hochschulbildung zu umfassenderen politischen Zielen beitragen, die von der Europäischen Kommission und den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern oder der betreffenden Region verfolgt werden, zu denen auch die Global-Gateway-Investitionspakete und der Pakt für den Mittelmeerraum in den entsprechenden Zielländern388 zählen. ZIELE DER AKTION In nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern wird die Aktion insbesondere • die Relevanz der Hochschulbildung für die erfolgreiche Umsetzung der Strategie Global Gateway der EU und der darin festgelegten Investitionsprioritäten stärken; • die Qualität der Hochschulbildung verbessern und ihre Relevanz für den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft erhöhen; • das Niveau der Kompetenzen, Fähigkeiten und des Beschäftigungspotenzials von Studierenden an Hochschuleinrichtungen durch die Entwicklung neuer, relevanter und innovativer Bildungsprogramme verbessern; • integrative Bildung, Gleichheit, Gerechtigkeit, Nichtdiskriminierung und Förderung der Bürgerkompetenzen in der Hochschulbildung unterstützen; • die Lehre, Bewertungsmechanismen für Hochschulpersonal und -studierende, die Qualitätssicherung, das Management, die Governance, die Inklusion, die Innovation, die Wissensbasis, die digitalen und unternehmerischen Kapazitäten sowie die Internationalisierung der Hochschuleinrichtungen verbessern; • die Kapazitäten der Hochschuleinrichtungen, der für die Hochschulbildung zuständigen Stellen und der zuständigen Behörden zur Modernisierung ihrer Hochschulsysteme, insbesondere in Bezug auf Verwaltung und Finanzierung, durch Unterstützung bei der Festlegung, Durchführung und Überwachung von Reformprozessen erhöhen; • die Ausbildung von Lehrkräften und die fortlaufende berufliche Fortbildung verbessern, um die Qualität des Bildungssystems langfristig zu erhöhen; • die Zusammenarbeit von Einrichtungen, des Kapazitätsaufbaus und des Austauschs bewährter Verfahren anregen; • die Zusammenarbeit von Hochschuleinrichtungen mit Interessenträgern aus der Gemeinschaft und der Industrie und die verstärkte Anwendung von akademischen Forschungsergebnissen und Erkenntnissen bei der Bewältigung realer Herausforderungen fördern; • die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Regionen der Welt über gemeinsame Initiativen fördern. ERWARTETE AUSWIRKUNGEN • Größere Relevanz, Wirkung und Sichtbarkeit von Investitionen in die Hochschulbildung für die Umsetzung der Global-Gateway-Strategie der EU in den Partnerländern der EU sowie die Umsetzung des Pakts für den Mittelmeerraum in den Zielländern; • Modernisierte Hochschuleinrichtungen, die nicht nur Wissen weitergeben, sondern durch die Weitergabe ihrer Lehr- und Forschungsergebnisse an die Gemeinschaft/das Land auch einen wirtschaftlichen und sozialen Wert schaffen; 388 https://north-africa-middle-east-gulf.ec.europa.eu/joint-communication-pact-mediterranean_en?prefLang=de. https://north-africa-middle-east-gulf.ec.europa.eu/joint-communication-pact-mediterranean_en?prefLang=de 358 • Verbesserter Zugang zur Hochschulbildung und verbesserte Qualität der Hochschulbildung, insbesondere für Menschen mit geringeren Chancen und in den ärmsten Ländern der verschiedenen Regionen; • Verstärkte Teilnahme von Hochschuleinrichtungen in abgelegenen Gebieten; • Governance für eine effiziente und effektive Politikgestaltung und -umsetzung im Bereich der Hochschulbildung; • Regionale Integration und Schaffung vergleichbarer Anerkennungs- und Qualitätssicherungsinstrumente zur Unterstützung der akademischen Zusammenarbeit und der Mobilität von Studierenden, Personal und Forschern; • Eine stärkere Verbindung und Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor in wichtigen Bereichen, um Innovation und Unternehmertum zu fördern; • Angleichung der akademischen Welt an den Arbeitsmarkt zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden; • Verstärkte Eigeninitiative und unternehmerische Kompetenz der Lernenden; • Größere digitale Kompetenz für Studierende und Personal; • Institutionelle Verantwortung für die Ergebnisse des Kapazitätsaufbaus im Hochschulbereich, um die Nachhaltigkeit zu gewährleisten; • Nationale Eigenverantwortung durch Erprobung und Einbeziehung positiver und bewährter Verfahren im Hochschulbereich; • Bessere Befähigung und Professionalisierung für Tätigkeiten auf internationaler Ebene: bessere Managementkompetenzen und Internationalisierungsstrategien. PRIORITÄTEN DER AKTION Es wird erwartet, dass die Aktion einen Beitrag zu den folgenden Prioritäten leistet: Grüner Deal – Die Hochschulsysteme sind von entscheidender Bedeutung für die Unterstützung des Grünen Deals, indem sie Wissen, Kompetenzen, Fähigkeiten und Werte entwickeln und potenziell einen tiefgreifenden Wandel im Verhalten der Menschen ermöglichen können. In diesem Zusammenhang wird Projekten Vorrang eingeräumt, die auf Folgendes abzielen: - Unterstützung der Modernisierung der Volkswirtschaften und der Verbesserung ihrer Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit und gleichzeitig Gewährleistung eines gerechten grünen Wandels, Förderung grüner Arbeitsplätze und Wegbereitung für eine klimaneutrale Gesellschaft; hierbei Verwirklichung eines auf den Wandel der Geschlechterrollen ausgerichteten Ansatzes, der nicht allein auf von Männern dominierte Bereiche fokussiert ist - Bereitstellung relevanter Antworten auf ökologische Herausforderungen, u. a. in den Bereichen städtische und ländliche Entwicklung, grüne Energie und Energieeffizienz, Gesundheit, Wasser- und Abfallwirtschaft, nachhaltiger Verkehr, Wüstenbildung, Verlust an biologischer Vielfalt und nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen, Stärkung der Agrar- und Lebensmittelwertschöpfungsketten auf nationaler und regionaler Ebene - Stärkung des Klimabewusstseins, der Nachhaltigkeit und der Resilienz in allen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft - Beschleunigung des Übergangs zu einer gerechten grünen Kreislaufwirtschaft und Bewältigung regionaler und transregionaler ökologischer Herausforderungen, insbesondere durch Ausbau der Verbindungen zum Privatsektor und Stärkung der Kenntnisse und grünen Kompetenzen, die Arbeitskräfte im modernen Erwerbsleben benötigen - Aufbau von Kompetenzen in verschiedenen für die Nachhaltigkeit relevanten Branchen, zur Entwicklung von grünen branchenspezifischen Kompetenzstrategien und Methoden sowie zur Entwicklung zukunftsorientierter Lehrpläne, die den individuellen Bedürfnissen besser entsprechen Digitaler Wandel – Die Verbesserung der Qualität und Inklusivität der Bildung durch digitale Technologien, während Lernenden gleichzeitig ermöglicht wird, grundlegende digitale Kompetenzen und branchenspezifische digitale Kompetenzen zu erwerben, ist für die EU und viele Länder der Welt von strategischer Bedeutung. Das Hochschulsystem wird zunehmend vom digitalen Wandel beeinflusst, spielt aber auch eine wesentliche Rolle bei der Nutzung seiner Vorteile und Chancen und bei der Überwindung der digitalen Kluft. In diesem Zusammenhang wird Projekten Vorrang eingeräumt, die auf Folgendes abzielen: 359 - Unterstützung der Entwicklung und des Erwerbs digitaler Kompetenzen, um den digitalen Wandel so umfassend und integrativ wie möglich zu gestalten - Beitrag zur Überwindung der digitalen Kluft, indem digitale Kompetenzen, digitales Unternehmertum, geschlechtersensible Programme und Strategien, insbesondere in abgelegenen und ländlichen Gebieten und schutzbedürftigen Gemeinschaften, gefördert werden - Entwicklung von Konnektivitätslösungen, sodass die Bürgerinnen und Bürger durch Fernunterricht und pädagogische Innovationen gestärkt werden - Unterstützung der digitalen Wirtschaft und Stärkung der wissenschaftlichen, technischen und innovativen Kapazitäten, indem Verbindungen zwischen Bildung, Forschung und Unternehmen im Bereich der Digitalisierung gefördert werden, unter anderem durch Projekte im Zusammenhang mit Dateninfrastruktur, Datenverwaltung, künstlicher Intelligenz und der Digitalisierung von KMU und Unternehmen - Verbesserung der Ökosysteme der digitalen Bildung durch Stärkung der digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen von Lehrkräften und Hochschulpersonal Integration von Migranten – Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung spielen eine Schlüsselrolle bei der Bewältigung der Herausforderungen der Migration und bei der Erschließung der Vorteile der Migration. Sie helfen Neuankömmlingen dabei, die notwendigen, auf dem Arbeitsmarkt erforderlichen Kompetenzen zu erwerben, die Kultur des Aufnahmelandes zu verstehen und die einheimische Bevölkerung in die Lage zu versetzen, für Vielfalt und Veränderung offen zu sein. In diesem Zusammenhang wird Projekten Vorrang eingeräumt, die auf Folgendes abzielen: - Unterstützung der Anerkennung von Abschlüssen und Zeugnissen und Beitrag zu einem regionalen System zur Anrechnung von Studienleistungen zum Aufbau regionaler Hochschulräume und zur intraregionalen Vernetzung - Zugang zu Bildung für Migranten und Vertriebene in den Aufnahmeländern, einschließlich Sprachunterricht und Stipendien - Entwicklung ganzheitlicher Modelle, die den einzigartigen Bedürfnissen von Studierenden mit Flüchtlingsstatus Rechnung tragen und den Zugang zu Bildung mit einer starken Unterstützung der akademischen, sozialen, physischen und psychologischen Entwicklung gewährleisten. Governance, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung – Engagement für Rechtsstaatlichkeit, Menschen- und Grundrechte, Gleichheit, Demokratie und gute Governance sind die Grundlage stabiler, fairer und florierender Gesellschaften. Diese Aktion kann dazu beitragen, die Grundlagen für die Stärkung der aktiven Bürgerschaft zu schaffen und spezifisches Fachwissen in diesen Bereichen aufzubauen. Projekte zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich können dazu beitragen, langfristige Lösungen für Probleme einer schwachen Governance im Hochschulbereich zu finden. In diesem Zusammenhang wird Projekten Vorrang eingeräumt, mit denen die akademische Zusammenarbeit und Initiativen in folgenden Bereichen unterstützt werden sollen: - Governance, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Grundwerte, Schutz der Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung - Bekämpfung von Diskriminierung, Förderung der Medienkompetenz und der Rolle unabhängiger Medien und der Zivilgesellschaft - Frieden und Sicherheit, menschliche Entwicklung, interkultureller Dialog, Achtung der Vielfalt, Toleranz, Gleichstellung der Geschlechter, Stärkung der Rolle von Frauen und Jugendlichen - soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte, Gesundheit und Wohlergehen Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung – Hochschulbildung ist notwendig, um Kompetenzen für das Leben und die Arbeit zu entwickeln. Hochschulbildung fördert auch die Beschäftigungsfähigkeit und ist eine Voraussetzung für nachhaltiges Wachstum. Ein zentrales Ziel besteht darin, das bestehende Missverhältnis zwischen Bildungsergebnissen und Arbeitsmarktanforderungen zu beseitigen, unter anderem durch den Ausbau des arbeitsbasierten Lernens. In diesem Zusammenhang wird Projekten Vorrang eingeräumt, die auf Folgendes abzielen: - Förderung des Angebots und des Kompetenzerwerbs in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Kunst und Technik (MINKT) – und der damit verbundenen Geschlechterinklusivität – mit Bezügen zum gerechten grünen Übergang zur Klimaneutralität 360 - Förderung des Unternehmertums bei jungen Menschen und Frauen, Entwicklung von Innovationszentren und Start-up-Unternehmen, um lokale Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen und die Abwanderung hoch qualifizierter Arbeitskräfte zu verhindern - Stärkung der Verbindungen zwischen dem akademischen Sektor, der Forschung und Unternehmen, um den derzeitigen und künftigen Qualifikationsbedarf (in erster Linie Unternehmertum) sowie den Bedarf an Kompetenzen, die für die Entwicklung von Wertschöpfungsketten auf nationaler und regionaler Ebene benötigt werden, zu decken - Unterstützung der Weiterqualifizierung junger Menschen - Stärkung der Verbindungen zum Arbeitsmarkt, um die Schaffung von Arbeitsplätzen, Beschäftigungsmöglichkeiten und die Beteiligung des Privatsektors an der Kompetenzentwicklung zu fördern - Entwicklung der Primar- und Sekundarausbildung für Lehrkräfte und von berufsbegleitenden Schulungen, um die strukturellen Ursachen des Schulabbruchs anzugehen und anhaltende wirtschaftliche und geschlechtsspezifische Ungleichheiten zu bekämpfen Diese Prioritäten gelten für die gesamte Aktion, die in Regionen und Bereiche gegliedert ist. Für die Bereiche 1 und 2 (Definition der Bereiche siehe unten) gelten die oben genannten Prioritäten im jeweiligen regionalen Kontext wie folgt: • Westbalkan: Grüner Deal; Digitaler Wandel; Integration von Migranten; Governance, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung • Östliche Nachbarschaft: Grüner Deal; Digitaler Wandel; Integration von Migranten; Governance, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung • Länder des südlichen Mittelmeerraums: Grüner Deal; Digitaler Wandel; Integration von Migranten; Governance, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung. Bei Bereich 2 für den südlichen Mittelmeerraum wird der Entwicklung innovativer gemeinsamer Studienprogramme im Europa-Mittelmeer-Raum Vorrang eingeräumt, die die Konzipierung und Umsetzung innovativer gemeinsamer Lehrpläne durch Hochschuleinrichtungen beider Seiten des Mittelmeerraums ermöglichen. • Asien: Grüner Deal; Digitaler Wandel; Integration von Migranten; Governance, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung • Zentralasien: Grüner Deal; Digitaler Wandel; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung • Naher Osten: Grüner Deal; Digitaler Wandel; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung • Pazifik: Grüner Deal; Digitaler Wandel; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung • Subsahara-Afrika: Grüner Deal; Digitaler Wandel Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung Menschliche Entwicklung Integration von Migranten; Gute Regierungsführung, Frieden und Sicherheit • Lateinamerika: Grüner Deal; Digitaler Wandel; Governance, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung • Karibik: Grüner Deal; Digitaler Wandel; Governance, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung GEOGRAFISCHE ZIELGEBIETE Projekte zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich können wie folgt durchgeführt werden: • als nationale Projekte, d. h. Projekte, an denen Einrichtungen aus nur einem förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittland beteiligt sind; • als (regionale) Projekte, an denen mehrere Länder innerhalb einer einzigen förderfähigen Region beteiligt sind; • als Projekte, an denen mehrere Länder aus mehr als einer förderfähigen Region (regionenübergreifend) beteiligt sind. Regionenübergreifende Projekte müssen Prioritätsbereiche betreffen, die für alle beteiligten Regionen relevant sind, ihre Relevanz für jede Region nachweisen und dies durch eine detaillierte Analyse der gemeinsamen Bedürfnisse und Ziele begründen. 361 Die Mittel für die Aktion Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich werden zur Unterstützung folgender Projekte verwendet: • Nationale und regionale Projekte: Voraussichtlich 90 % der Budgets der Aktion • Regionenübergreifende Projekte: Voraussichtlich 10 % der Budgets der Aktion Ziel der Aktion ist es, eine thematische Vielfalt von Projekten und eine ausreichende geografische Vertretung innerhalb einer Region in Bezug auf die Anzahl der Projekte pro Land zu unterstützen. Bei Subsahara-Afrika, Bereiche 1 und 2, sollte kein Land mehr als 8 % der Mittel erhalten, die der Region zugewiesen wurden. Für jeden der drei Bereiche ist ein Richtbudget für die einzelnen Regionen festgelegt, wobei jedoch eine Übertragung des Budgets von einem Bereich auf einen anderen möglich ist. Weiterführende Informationen zu den verfügbaren Budgets werden im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) veröffentlicht: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home. PROJEKTBEREICHE Um auf die verschiedenen Herausforderungen in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern reagieren zu können, besteht die Aktion Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich aus drei spezifischen Aktionsbereichen: Bereich 1: Förderung des Zugangs zur Zusammenarbeit in der Hochschulbildung Ziel dieses Bereichs ist es, weniger erfahrene Hochschuleinrichtungen und kleine Akteure für die Aktion Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich zu gewinnen, um den Zugang für erstmals unterstützte Organisationen389 zu erleichtern. Diese Partnerschaften sollten für Hochschuleinrichtungen und Organisationen mit geringerer operativer Kapazität in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern einen ersten Schritt darstellen, um Zugang zu den Mitteln zu erhalten und diese zu verbessern, damit sie Menschen mit geringeren Chancen erreichen können. Im Rahmen dieses Aktionsbereichs werden Kleinprojekte zur Verringerung des Internationalisierungsgefälles zwischen Hochschuleinrichtungen aus förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern aus demselben Land oder derselben Region finanziert. Die Projekte, die unter diesen Aktionsbereich fallen, sind in erster Linie auf folgende Bereiche in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern ausgerichtet: • Hochschuleinrichtungen aus den am wenigsten entwickelten nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern; • Hochschuleinrichtungen in abgelegenen Regionen/Gebieten von nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern; • neue Programmteilnehmende oder weniger erfahrene Hochschuleinrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern; • Studierende und Personal mit geringeren Chancen. Aktivitäten Die vorgeschlagenen Aktivitäten und Projektergebnisse sollten in den folgenden Bereichen einen klaren Mehrwert für die Zielgruppe der Begünstigten haben: • Aktivitäten zur Verbesserung der Leitungs-/Verwaltungskapazitäten der betreffenden Hochschuleinrichtungen • Aktivitäten zur Gewährleistung einer hochwertigen und relevanten Bildung • Aktivitäten, die darauf abzielen, die Zugänglichkeit von Studierenden/Personal mit geringeren Chancen zu verbessern Beispiele für Aktivitäten, die im Rahmen von Bereich 1 durchgeführt werden können, sind im FTOP zu finden. Bereich 2: Partnerschaften für den Wandel in der Hochschulbildung Projekte im Rahmen dieses Aktionsbereichs sollen neue Ansätze und Initiativen in der Hochschulbildung einführen, die auf Peer-Learning und dem Transfer von Erfahrungen und bewährten Verfahren beruhen, die nicht nur die Einrichtungen, sondern auch die Gesellschaft insgesamt betreffen. Durch die Projektergebnisse sollen über die Projektlaufzeit hinaus 389 Siehe Definition des Begriffs „Erstmals unterstützte Organisation“ in Teil D – Glossar. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home 362 erhebliche und langfristige Auswirkungen auf die betreffenden Hochschuleinrichtungen erzielt werden, und diese Auswirkungen sollen somit der Gesellschaft insgesamt zugutekommen. Bei diesen Projekten werden insbesondere die folgenden Elemente zum Nutzen der Hochschuleinrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern kombiniert: • Innovation in der Hochschulbildung, um ihre Relevanz für den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft zu erhöhen. Es wird erwartet, dass sich die vorgeschlagenen Projekte mit der Diskrepanz zwischen den Anforderungen der Arbeitgeber und dem Angebot der Hochschuleinrichtungen befassen und ganzheitliche Lösungen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden vorschlagen. Dies kann durch die Durchführung umfassender Maßnahmen erreicht werden, die Folgendes umfassen: o die Gestaltung innovativer Lehrpläne und die Einführung innovativer Elemente in die bestehenden Lehrpläne; o die Anwendung innovativer Lern- und Lehrmethoden (d. h. lernerzentriertes und wirklich problemorientiertes Lehren und Lernen); o die aktive Auseinandersetzung mit der Geschäftswelt und der Forschung, die Organisation von Weiterbildungsprogrammen und Aktivitäten mit und in Unternehmen; o die Stärkung der Kapazitäten von Hochschuleinrichtungen, um eine wirksame Vernetzung in den Bereichen Forschung und wissenschaftliche und technologische Innovation zu erreichen. • Die Förderung von Reformen in den Hochschuleinrichtungen, damit diese zu Motoren der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung werden. Die Projekte sollten die Hochschuleinrichtungen dabei unterstützen, institutionelle Reformen zu entwickeln und durchzuführen, die sie demokratischer, integrativer, gerechter, stärker rechenschaftspflichtig und zu vollwertigen Bestandteilen der Zivilgesellschaft machen. Zu den institutionellen Reformen gehören neue Leitungs- und Managementsysteme und -strukturen, Bereitschaft in Bezug auf digitale Kompetenzen, moderne Universitätsdienste, Qualitätssicherungsprozesse, Instrumente und Methoden für die Professionalisierung und berufliche Entwicklung der Führungskräfte und des akademischen, technischen und administrativen Personals. Die Entwicklung des unternehmerischen Denkens und die Verbesserung der Kompetenzen und Fähigkeiten innerhalb der Einrichtungen sind Schlüsselaspekte für den Erfolg dieses Aktionsbereichs. Das Erlernen von Querschnittskompetenzen, die Ausbildung zum Unternehmertum und die praktische Anwendung unternehmerischer Fähigkeiten werden es den Hochschuleinrichtungen ermöglichen, ihr Wissen und ihre Ressourcen in den Dienst ihrer lokalen/nationalen/regionalen Gemeinschaften zu stellen. Aktivitäten Die vorgeschlagenen Aktivitäten und Projektergebnisse sollten einen klaren Mehrwert für die angestrebten Begünstigten haben. Sie können auf folgende Bereiche ausgerichtet sein: in Bezug auf Inhalt oder Struktur innovative Lehrpläne, neue Lernmethoden, -instrumente und -materialien, Reformen nach dem Vorbild von Bologna, die Einführung anerkannter und angerechneter praktischer Ausbildungsprogramme/Praxis-Aufenthalte/Praktika, duale Lernsysteme, Lösungen für schwierige Fragen oder dringende gesellschaftliche Anforderungen und Lösungen für schutzbedürftige Gruppen oder Veränderungen von Einstellungen und Werten, die Einrichtung von Zentren, Gründerzentren für Innovation, den Austausch von Personal oder Studierenden für begrenzte Zeiträume, Strategien und Instrumente für die Internationalisierung von Hochschuleinrichtungen, Strategien für Reformen der Governance- und Managementsysteme, Instrumente und Methoden für die Weiterbildung von akademischem Personal oder die Stärkung einschlägiger Studienprogramme, neuer Ausbildungsprogramme und Lernmethoden, die mit der Global-Gateway-Strategie im Einklang stehen und den Prioritäten des Landes und/oder der Region Rechnung tragen.: Beispiele für Aktivitäten, die im Rahmen von Bereich 2 durchgeführt werden können, sind im FTOP zu finden. 363 FÖRDERFÄHIGKEITSKRITERIEN – Bereich 1 und Bereich 2 Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antrags- berechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) öffentliche oder private Rechtsträger sein, die unter die folgenden Kategorien fallen: - Hochschuleinrichtungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen, - auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätige Organisationen oder Einrichtungen Diese Einrichtungen müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben: - einem EU-Mitgliedstaat, - einem mit dem Programm assoziierten Drittland, - einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland aus einer förderfähigen Region. Förderfähige Regionen für diese Aktion: Regionen 1, 2390, 3, 5a, 6, 7a, 8a, 9, 10 und 11. Koordinator Von den oben beschriebenen Einrichtungen können nur Hochschuleinrichtungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen Koordinatoren eines Antrags auf Förderung einer Aktion zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich sein. Eine Organisation darf maximal zwei im Rahmen dieser Aufforderung eingereichte Vorschläge koordinieren. Allgemeine Regeln für Hochschuleinrichtungen: • In einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland befindliche Hochschuleinrichtungen müssen über eine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. • Hochschuleinrichtungen mit Sitz in förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern müssen von den zuständigen Behörden als solche anerkannt werden, gegebenenfalls zusammen mit den mit ihnen verbundenen Stellen. Sie müssen vollständige Studienprogramme anbieten, die zu Hochschulabschlüssen und anerkannten Abschlüssen auf Tertiärniveau führen391. Zusammensetzung von Konsortien Folgende Mindestkriterien für die Zusammensetzung müssen erfüllt sein: Nationale Projekte (nur für die Regionen 2392, 3, 5a, 6, 7a, 8a, 9): • mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer; o aus jedem dieser Länder muss mindestens 1 Hochschuleinrichtung beteiligt sein; • nur ein förderfähiges nicht mit dem Programm assoziiertes Drittland; o Beteiligung von mindestens zwei Hochschuleinrichtungen393. • Die Zahl der teilnehmenden Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern muss mindestens genauso hoch sein wie die Zahl der 390 Organisationen aus Belarus (Region 2) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. 391 Internationale Standardklassifikation für das Bildungswesen (ISCED), 2013, tertiäre Bildung, mindestens Stufe 5. Postsekundäre nichttertiäre Bildungsabschlüsse der ISCED 2011 Stufe 4 werden nicht akzeptiert. 392 Organisationen aus Belarus (Region 2) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. 393 Ausnahme: In nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, in denen es im ganzen Land weniger als fünf Hochschuleinrichtungen gibt, die von den zuständigen nationalen Behörden anerkannt wurden, oder in Fällen, in denen eine einzige Hochschuleinrichtung über 50 % der Gesamtzahl der Studierenden im Land stellt, werden Anträge mit nur einer Hochschuleinrichtung aus diesen Ländern akzeptiert. 364 teilnehmenden Organisationen aus den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern. Mehrländerprojekte (für alle förderfähigen Regionen): • Mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer; o aus jedem dieser Länder muss mindestens 1 Hochschuleinrichtung beteiligt sein; • mindestens zwei förderfähige nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer; o Für diese Mindestzahl von Ländern müssen sich in jedem Land mindestens zwei Hochschuleinrichtungen beteiligen394. Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer können aus der gleichen Region (regionale Projekte) oder aus verschiedenen Regionen (regionenübergreifende Projekte) stammen. • Die Zahl der teilnehmenden Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern muss mindestens genauso hoch sein wie die Zahl der teilnehmenden Organisationen aus den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern. Allgemeine Vorschriften für alle Konsortien: • In Bezug auf die Einhaltung der oben beschriebenen Mindestkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums gilt eine Organisation von Hochschuleinrichtungen nicht als Hochschuleinrichtung. • Verbundene Stellen und assoziierte Partner zählen bei der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in den Ländern der Organisationen durchgeführt werden, die am Projekt beteiligt sind. Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 24 oder 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und im Rahmen einer Änderung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) über das elektronische Einreichungssystem des Förder- und Ausschreibungsportals (Funding & Tenders Portal) der EU. Region 1 – Westbalkan Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-1 Region 2 – Östliche Nachbarschaft Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-2 Region 3 – Südlicher Mittelmeerraum Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-3 394 Ausnahme: siehe vorherige Fußnote. 365 Region 5a – Asien Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-5a Region 6 – Zentralasien Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION 6 Region 7a – Naher und Mittlerer Osten Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION 7a Region 8a – Pazifik Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION 8a Region 9 – Subsahara-Afrika Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION 9 Region 10 – Lateinamerika Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION 10 Region 11 – Karibik Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION 11 Region C-R – Regionenübergreifend Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-CROSS-REGIONAL Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 10. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. 366 Bereich 3: Strukturreformprojekte Mit Projekten dieses Bereichs sollten die Bemühungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern dahin gehend unterstützt werden, kohärente, inklusive und nachhaltige Systeme der Hochschulbildung zu entwickeln, damit sie ihren sozioökonomischen Bedürfnissen und ihren weitreichenden Bestrebungen zur Schaffung einer wissensbasierten Wirtschaft, unter anderem in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT), gerecht werden. Berücksichtigung und Ausweitung erfolgreicher Ergebnisse sowie von Synergien mit laufender oder geplanter Unterstützung in diesem Bereich im Rahmen bilateraler Förderprogramme sind weitere Elemente dieses Bereichs. Strukturreformprojekte sind auf die Bedürfnisse förderfähiger nicht mit dem Programm assoziierter Drittländer ausgerichtet, um deren Systeme durch Unterstützung nachhaltiger systemischer und struktureller Verbesserungen und Innovationen im Hochschulbereich zu reformieren und zu modernisieren. Sie sollten die zuständigen nationalen Behörden (insbesondere die Bildungsministerien) von Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, sowie Hochschuleinrichtungen, Forschungseinrichtungen und andere relevante Behörden/Gremien und Interessenträger einbeziehen. Aktionsbereich 3 und Prioritäten von Global Gateway Projekte im Rahmen des Aktionsbereichs 3 in den folgenden Regionen müssen auf die Prioritäten von Global Gateway ausgerichtet sein. Diese Anforderung ist von fundamentaler Bedeutung und wird innerhalb des Zuschlagskriteriums der Relevanz sorgfältig bewertet: • 5a (Asien) • 6 (Zentralasien) • 8a (Pazifik) • 9 (Subsahara-Afrika) • 10 (Lateinamerika) • 11 (Karibik) Die für die jeweiligen Länder relevanten Prioritäten sind hier abrufbar: https://international- partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/erasmus-global-gateway-priorities_en. Masterstudiengang in europäischen Angelegenheiten EU-Moldau Im Rahmen dieses Bereichs 3 wird mit dieser Aktion auch ein Strukturreformprojekt unterstützt, mit dem ein Vorzeigestudiengang zur Erlangung eines Masters in europäischen Angelegenheiten in Moldau eingerichtet werden soll, der auf einer Zusammenarbeit zwischen moldauischen und anderen europäischen Universitäten basieren soll. Er richtet sich an junge Fachkräfte und Beamte, die in einem leistungsorientierten und transparenten Verfahren ausgewählt werden, und zielt darauf ab, die institutionellen Kapazitäten Moldaus für den EU-Beitritt zu stärken. Die akademischen Inhalte und Abschlüsse sollen in erster Linie von moldauischen Einrichtungen in englischer Sprache vermittelt werden, wobei europäische Fachleute aus den Bereichen Wissenschaft und Politik durch die gemeinsame Entwicklung von Lehrplänen, Gastvorträge und kurzfristige Entsendungen mit entsprechenden Diplomvereinbarungen einen wesentlichen Beitrag leisten. Das Programm wird auf den Ausbildungsbedarf der öffentlichen Verwaltung Moldaus im Zusammenhang mit dem EU- Beitrittsprozess zugeschnitten sein. Das Projekt wird auch die laufenden Strukturreformen des moldauischen Hochschulsystems durch Kapazitätsaufbau, Lehrplaninnovationen und die Angleichung an den Bologna-Prozess und den europäischen Bildungsraum stärken. Mit diesem Projekt werden folgende Ziele angestrebt: - Unterstützung der administrativen Vorbereitung Moldaus auf die EU-Mitgliedschaft durch Schulung einer neuen Generation von Beamten mit umfassenden Kenntnissen der Institutionen, der Politik und des Rechts der EU https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/erasmus-global-gateway-priorities_en https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/erasmus-global-gateway-priorities_en 367 - Stärkung der Qualität und Internationalisierung des Hochschulangebots in Moldau durch Inhalte, Methoden und Lehrkräfte - Beitrag zur Entwicklung des Humankapitals und zur Bindung qualifizierter Fachkräfte im Land - Stärkung der gesellschaftlichen Verbindung zum europäischen Projekt, indem das Bewusstsein für die Werte und Institutionen der EU sowie die Vorteile der Integration geschärft wird, was zu einem stärkeren Zugehörigkeitsgefühl als Bürgerinnen und Bürger Europas beiträgt Mittelfristig könnte das Masterprogramm als Grundlage für die Schaffung eines Spitzenforschungszentrums für europäische Studien in der Republik Moldau dienen und zu umfassenderen Strukturreformen in den Bereichen Bildung und öffentliche Verwaltung in Moldau und den Nachbarländern beitragen. Zusätzliche Informationen und Anforderungen werden im Portal „Funding and Tender Opportunities“ (FTOP) veröffentlicht: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home Beispiele für Aktivitäten, die im Rahmen von Bereich 3 durchgeführt werden können, sind im FTOP zu finden. FÖRDERKRITERIEN – Bereich 3 Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antrags- berechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) Rechtsträger (öffentlich oder privat) sein, die unter die folgenden Kategorien fallen: - Hochschuleinrichtungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen, - auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätige Organisationen oder Einrichtungen Diese Einrichtungen müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben: - einem EU-Mitgliedstaat, - einem mit dem Programm assoziierten Drittland, - einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland aus einer förderfähigen Region. Förderfähige Regionen für diese Aktion: Regionen 1, 2395, 3, 5a, 6, 7a, 8a, 9, 10 und 11. Koordinator Von den oben beschriebenen Einrichtungen können nur Hochschuleinrichtungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen Koordinatoren eines Antrags auf Förderung einer Aktion zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich sein. Eine Stelle darf maximal zwei im Rahmen dieser Aufforderung eingereichte Vorschläge koordinieren. Allgemeine Regeln für Hochschuleinrichtungen: • In einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland befindliche Hochschuleinrichtungen müssen über eine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. • Hochschuleinrichtungen mit Sitz in förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern müssen von den zuständigen Behörden als solche anerkannt werden, gegebenenfalls zusammen mit den mit ihnen verbundenen 395 Organisationen aus Belarus (Region 2) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home 368 Stellen. Sie müssen vollständige Studienprogramme anbieten, die zu Hochschulabschlüssen und anerkannten Abschlüssen auf Tertiärniveau führen396. Zusammensetzung von Konsortien Folgende Mindestkriterien für die Zusammensetzung müssen erfüllt sein: • Mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer; o aus jedem dieser Länder muss mindestens 1 Hochschuleinrichtung beteiligt sein; • mindestens ein förderfähiges nicht mit dem Programm assoziiertes Drittland; o aus jedem dieser Länder müssen mindestens zwei Hochschuleinrichtungen397 und o die für die Hochschulbildung in dem Land zuständige nationale Behörde (z. B. Ministerium) beteiligt sein. • Die Zahl der teilnehmenden Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern muss mindestens genauso hoch sein wie die Zahl der teilnehmenden Organisationen aus den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern. Für den Masterstudiengang in europäischen Angelegenheiten EU-Moldau Im Jahr 2026 wird mit einer speziellen Aktion im Rahmen des Bereichs 3 die Einrichtung eines Vorzeigestudiengangs zur Erlangung eines Masters in europäischen Angelegenheiten in Moldau unterstützt. Für diese Aktion müssen folgende Mindestkriterien für die Zusammensetzung erfüllt sein: • mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer, wobei aus jedem dieser Länder mindestens eine Hochschuleinrichtung beteiligt wird, • mindestens eine Hochschuleinrichtung mit Sitz in der Republik Moldau, • die in dem Land für die Hochschulbildung, für europäische Angelegenheiten oder für auswärtige Angelegenheiten zuständige nationale Behörde (z. B. Ministerium). Allgemeine Vorschriften für alle Konsortien In Bezug auf die Einhaltung der oben beschriebenen Mindestkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums gilt eine Organisation von Hochschuleinrichtungen nicht als Hochschuleinrichtung. Verbundene Stellen und assoziierte Partner zählen bei der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in den Ländern der Organisationen durchgeführt werden, die am Projekt beteiligt sind. Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 36 oder 48 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und im Rahmen einer Änderung erfolgen). 396 Internationale Standardklassifikation für das Bildungswesen (ISCED), 2013, tertiäre Bildung, mindestens Stufe 5. Postsekundäre nichttertiäre Bildungsabschlüsse der ISCED 2011 Stufe 4 werden nicht akzeptiert. 397 Ausnahme: In nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, in denen es im ganzen Land weniger als fünf Hochschuleinrichtungen gibt, die von den zuständigen nationalen Behörden anerkannt wurden, oder in Fällen, in denen eine einzige Hochschuleinrichtung über 50 % der Gesamtzahl der Studierenden im Land stellt, werden Anträge mit nur einer Hochschuleinrichtung aus diesen Ländern akzeptiert. 369 Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) über das elektronische Einreichungssystem des Förder- und Ausschreibungsportals (Funding & Tenders Portal) der EU. Region 1 – Westbalkan Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-1 Region 2 – Östliche Nachbarschaft Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-2 Region 3 – Südlicher Mittelmeerraum Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-3 Region 5a – Asien Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-5a Region 6 – Zentralasien Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-6 Region 7a – Naher und Mittlerer Osten Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-7a Region 8a – Pazifik Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-8a Region 9 – Subsahara-Afrika Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-9 Region 10 – Lateinamerika Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-10 Region 11 – Karibik Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-11 Region C-R – Regionenübergreifend Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-CROSS-REGIONAL 370 Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 10. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. ZUSCHLAGSKRITERIEN FÜR ALLE AKTIONSBEREICHE Die Projekte werden im Rahmen eines Verfahrens mit zwei Schritten anhand folgender Kriterien bewertet: Schritt 1 Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 30 Punkte) • Zweck: Der Vorschlag trägt zu umfassenderen politischen Zielen der EU bei, insbesondere zur Strategie Global Gateway. Der Vorschlag bezieht sich eindeutig auf die vorab für die Zielregion(en) festgelegten regionalen Prioritäten und ist für die Ziele und Aktivitäten der Aktion Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich und den einschlägigen Bereich relevant. Der Vorschlag stellt eine angemessene Antwort auf die aktuellen Bedürfnisse und Zwänge des Ziellandes/der Zielländer oder der Zielregion(en) sowie der Zielgruppen und Endbegünstigten dar. Die Bedürfnisse von Teilnehmenden mit geringeren Chancen werden berücksichtigt. • Werte der EU: Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. • Ziele: Die Ziele beruhen auf einer fundierten Bedarfsanalyse. Sie sind klar definiert und spezifisch, messbar, erreichbar, realistisch und zeitlich begrenzt („SMART“- Kriterien). Sie betreffen Fragen, die für die teilnehmenden Organisationen relevant sind (im Einklang mit der Modernisierungs-, Entwicklungs- und Internationalisierungsstrategie der betreffenden Hochschuleinrichtungen), sowie Entwicklungsstrategien für die Hochschulbildung in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. • EU-Mehrwert: Aus dem Vorschlag geht hervor, dass ähnliche Ergebnisse ohne die Zusammenarbeit von Hochschuleinrichtungen aus den EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern und ohne EU-Mittel nicht erzielt werden könnten. Insbesondere für Bereich 2: • Der Vorschlag enthält eine klare Analyse dazu, wie der Interventionsbereich auf prioritäre Bereiche für sozioökonomisches Wachstum und Autonomie in der betreffenden Region eingeht, und sein Schwerpunkt liegt auf innovativen Elementen und dem Stand der Technik entsprechenden Methoden und Techniken in dem festgelegten Interventionsbereich. • In den Regionen 5a, 6, 8a, 9, 10 und 11 werden die Vorschläge, die sich auf den/die prioritären Bereich(e) im Zusammenhang mit Global Gateway beziehen, als äußerst relevant erachtet. Insbesondere für Bereich 3: • Mit dem Vorschlag wird eine Reform und Modernisierung der Hochschulsysteme im Einklang mit den Entwicklungsstrategien der nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer bezweckt. 371 • Wichtig: In Bezug auf die Regionen 5a, 6, 8a, 9, 10 und 11 zielt der Vorschlag auf den/die ausgewiesenen Schwerpunktbereich(e)398 ab. Bitte beachten Sie: Wenn diese Schwerpunktbereiche nicht abgebildet sind, bedeutet das für diese Regionen, dass der Vorschlag die Mindestpunktzahl für das Kriterium der Relevanz nicht erreicht. Qualität der Projektkonzeption und -durchführung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) • Kohärenz: Die Projektkonzeption gewährleistet insgesamt die erforderliche Übereinstimmung zwischen Projektzielen, Methodik, Aktivitäten und dem vorgeschlagenen Finanzrahmen. Der Vorschlag ist zusammenhängend und verständlich aufgebaut und beschreibt geeignete Aktivitäten, die den ermittelten Bedürfnissen und den zu den erwarteten Ergebnissen entsprechen. • Methodik: Die Logik der Maßnahme ist von guter Qualität, die geplanten konkreten Leistungen und Resultate sind kohärent und realisierbar, und die wichtigsten Annahmen und Risiken wurden eindeutig ermittelt. Struktur und Inhalt des Vorschlags sind angemessen, d. h. Auswahl objektiv überprüfbarer Indikatoren, Verfügbarkeit von Daten, Ausgangsdaten, Zielwerte usw. • Arbeitsplan: Qualität und Wirksamkeit des Arbeitsplans, einschließlich der Frage, inwieweit die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen entsprechen; das Verhältnis zwischen den Ressourcen und den erwarteten Ergebnissen ist angemessen und der Arbeitsplan ist realistisch, mit genau definierten Aktivitäten, Zeitplänen, klaren Ergebnissen und Meilensteinen. • Finanzrahmen: Der Vorschlag ist kosteneffizient und die für eine erfolgreiche Durchführung des Projekts erforderlichen Finanzmittel sind vorgesehen. • Qualitätskontrolle: Kontrollmaßnahmen (laufende Qualitätsbewertung, Peer- Reviews, Benchmarking, Aktionen zur Abschwächung der Risiken usw.) und Qualitätsindikatoren gewährleisten eine hochwertige Durchführung des Projekts. • Ökologische Nachhaltigkeit: Das Projekt ist umweltfreundlich gestaltet und bezieht grüne Praktiken (z. B. umweltfreundliches Reisen) in die verschiedenen Projektphasen ein Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) • Management: Es werden klare Regelungen für das Projektmanagement getroffen. Zeitvorgaben, Führungsstrukturen, Organisation, Vereinbarungen zur Zusammenarbeit sind klar definiert und realistisch. • Zusammensetzung: Die Partnerschaft umfasst eine angemessene Mischung von Organisationen mit den erforderlichen Kompetenzen, die für die Ziele des Vorschlags und die Besonderheiten des Bereichs relevant sind; Der Vorschlag umfasst ein möglichst breites Spektrum an nichtakademischen Partnern. Für Länder der Region 2: Bei den Bereichen 1 und 2 haben Projekte Priorität, die Hochschuleinrichtungen aus Regionen außerhalb der Hauptstadt und/oder aus ländlichen Regionen und/oder abgelegenen Regionen einbeziehen. Für Länder der Regionen 5a, 6, 7a und 8a: Bei den Bereichen 1 und 2 haben Projekte Priorität, die Hochschuleinrichtungen oder Organisationen aus den am wenigsten entwickelten Ländern einbeziehen. • Aufgaben: Die Rollen und Aufgaben werden auf der Grundlage des spezifischen Know-hows, der Profile und der Erfahrung der einzelnen Partner zugewiesen und sind angemessen. 398 https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/erasmus-global-gateway-priorities_en. https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/erasmus-global-gateway-priorities_en 372 • Zusammenarbeit: Es werden wirksame Mechanismen vorgeschlagen, um eine effiziente Zusammenarbeit, Kommunikation und Konfliktlösung zwischen den Partnerorganisationen und allen anderen Beteiligten zu gewährleisten. • Engagement: Die Beiträge der Partner aus dem Hochschulbereich sind erheblich, sachdienlich und ergänzen einander. Aus dem Vorschlag gehen die Beteiligung, das Engagement und die Eigenverantwortung der Partner für die spezifischen Ziele und Ergebnisse des Projekts hervor, insbesondere derjenigen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Insbesondere für Bereich 2 • An dem Vorschlag sind einschlägige nichtakademische Organisationen und Akteure beteiligt, die einen innovativen Mehrwert für die Ziele des Vorschlags erbringen werden. Bei Vorschlägen zur Unterstützung von Wertschöpfungsketten in wichtigen vorrangigen Investitionsbereichen auf nationaler oder regionaler Ebene wird der Privatsektor in die Partnerschaft einbezogen und auf allen erforderlichen Ebenen klar eingebunden. Insbesondere für Bereich 3 • Aus dem Vorschlag geht hervor, dass die für die Hochschulbildung zuständigen nationalen Behörden stark in die Lenkung und Durchführung der Maßnahme eingebunden sind. • Gegebenenfalls werden in den Vorschlag nichtakademische Interessenträger (z. B. Unternehmen und Industrieakteure) einbezogen, um bei den vorgeschlagenen Zielen und Aktivitäten auch Aspekte im Zusammenhang mit Kompetenzen und dem Arbeitsmarkt zu berücksichtigen. Nachhaltigkeit, Wirkung und Verbreitung der erwarteten Ergebnisse (Höchstpunktzahl 20 Punkte) • Nutzung der Projektergebnisse: Aus dem Vorschlag geht hervor, wie die Projektergebnisse von den Partnern und anderen Beteiligten genutzt werden, wie Multiplikatoreffekte sichergestellt werden (einschließlich der Möglichkeit, die Ergebnisse der Maßnahme auf sektoraler, lokaler/regionaler/nationaler oder internationaler Ebene zu wiederholen und auszuweiten), und er sieht Mittel vor, um die Nutzung während und nach der Projektfinanzierung zu messen. • Kommunikation und Verbreitung: Der Vorschlag beinhaltet einen klaren und effizienten Kommunikationsplan und eine Strategie für die Verbreitung der Ergebnisse und sieht geeignete Aktivitäten mit entsprechenden Zeitvorgaben sowie Instrumente und Kanäle vor, damit die Ergebnisse während der Durchführung des Projekts und darüber hinaus wirksam und zum Nutzen von betroffenen Interessenträgern und nicht beteiligten Akteuren verbreitet werden und um betroffene Interessenträger zu gewinnen. • Wirkung: Der Vorschlag gewährleistet eine spürbare Wirkung auf die Zielgruppen und die einschlägigen Akteure auf lokaler, nationaler oder regionaler Ebene. Der Vorschlag enthält Maßnahmen sowie Zielvorgaben und Indikatoren zur Überwachung der Fortschritte und Bewertung der erwarteten (kurz- und langfristigen) Wirkung auf individueller, institutioneller oder Systemebene. • Nachhaltigkeit: Im Vorschlag wird erläutert, wie die Projektergebnisse finanziell (nach Ablauf der Projektfinanzierung) und institutionell (Fortführung der Aktivitäten und Dienste) aufrechterhalten werden, wie die lokale Eigenverantwortung gewährleistet wird und gegebenenfalls wie der Privatsektor während und nach der Projektfinanzierung eingebunden wird. 373 Insbesondere für Bereich 1 • Der Vorschlag gewährleistet eine kontinuierliche und nachhaltige Reaktion auf die bestehenden Barrieren und eine Verbesserung der Zugänglichkeit von Studierenden/Bediensteten mit geringeren Chancen zu den von den Hochschulen angebotenen Lernmöglichkeiten und Ressourcen. • Es ist wahrscheinlich, dass der Vorschlag die internationalen Kooperationskapazitäten von Einrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern erhöht. Insbesondere für Bereich 2 • Der Vorschlag hat erhebliche Auswirkungen auf die Einrichtungen der nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer, insbesondere auf die Entwicklung ihrer Innovationskapazitäten und auf die Modernisierung ihrer Verwaltung, indem sie sich der Gesellschaft im Allgemeinen, dem Arbeitsmarkt und der Welt im Besonderen öffnen. • Der Vorschlag zeigt klar auf, dass er weitreichendere Auswirkungen auf die Gesellschaft und/oder den Wirtschaftssektor haben kann. Insbesondere für Bereich 3 • Der Vorschlag zeigt klar auf, wie die Projektergebnisse zu politischen Reformen oder zur Modernisierung der Hochschulbildung auf Systemebene führen werden. • In den Regionen 5a, 6, 8a, 9, 10 und 11 zeigt der Vorschlag auf, inwiefern die Projektergebnisse zu einem nachhaltigen Engagement der Hochschuleinrichtungen und des Sektors in dem jeweiligen Global-Gateway-Prioritätsbereich führen werden. Die Anträge können bis zu 100 Punkte erreichen. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 60 Punkte (von insgesamt 100 Punkten) erreichen. Außerdem muss jeweils mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der oben genannten Kategorien von Zuschlagskriterien erreicht werden (d. h. mindestens 15 Punkte in den Kategorien „Relevanz des Projekts“ und „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“, 10 Punkte in den Kategorien „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und „Wirkung“). Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. Anschließend werden die Vorschläge in absteigender Reihenfolge nach Regionen und Bereich gereiht. Schritt 2 In einem zweiten Schritt wird bzw. werden bei Vorschlägen, die der Bewertungsausschuss für eine Finanzierung vorschlägt (und die auf der Reserveliste stehen), die EU-Delegation(en) in den betreffenden förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern konsultiert. Nur für Projekte, die die Konsultation der EU-Delegation(en) erfolgreich durchlaufen haben, wird eine EU-Finanzierung im Rahmen der verfügbaren Mittel pro Region gewährt. 374 WEITERE ANGABEN Mit der Bewilligung eines Antrags ist keine Verpflichtung zur Gewährung einer finanziellen Unterstützung in der vom Antragsteller beantragten Höhe verbunden. Die beantragte Finanzhilfe kann nach Maßgabe der konkreten Finanzregeln für die Aktionsbereiche und aufgrund der Bewertungsergebnisse reduziert werden. Generell – und innerhalb der Beschränkungen bestehender nationaler und europäischer Rechtsrahmen – sind die Ergebnisse als freie Lehr- und Lernmaterialien (OER) zugänglich zu machen und auf einschlägigen Plattformen der jeweiligen Berufs- oder Branchenverbände oder der zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Im Vorschlag wird erläutert, wie die erstellten Daten, Materialien, audiovisuellen Medien und Aktivitäten auf sozialen Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Die folgenden Punkte sollten berücksichtigt werden: 1. Engagement der Partnereinrichtungen für das Projekt Ein wirksames Projekt für den Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich muss eine starke Beteiligung aller Partnereinrichtungen sicherstellen, insbesondere derjenigen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Die gemeinsame Ausarbeitung des Vorschlags schärft ihr Verantwortungsbewusstsein für die Projektergebnisse und verbessert die Nachhaltigkeit des Projekts. Projekte zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich können „assoziierte Partner“ beteiligen, die zur Umsetzung spezifischer Projektaufgaben/-aktivitäten beitragen oder die Verbreitung der Projektergebnisse und die Nachhaltigkeit des Projekts unterstützen. Vertraglich gesehen sind assoziierte Partner keine Mitglieder der Partnerschaft und erhalten keine Finanzmittel. 2. Bedarfsanalyse Die Bedarfsanalyse ist der erste wichtige Schritt bei der Entwicklung eines Vorschlags für den Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich. Der Zweck einer Bedarfsanalyse besteht darin, die Bereiche zu ermitteln, die gestärkt werden müssen, und die Gründe für die Lücken in diesen Bereichen zu ermitteln. Dies wiederum bildet die Grundlage für die Konzeption geeigneter Maßnahmen zur Behebung der Lücken und damit zum Aufbau der Kapazitäten der Hochschulen. 3. Durchführung und Überwachung Sobald die Bedarfsanalyse abgeschlossen ist, kann ein Umsetzungsplan erarbeitet werden, um die festgestellten Lücken zu schließen. Folgende Kernelemente sind hierbei zu berücksichtigen: • Modernisierung / neue Lehrpläne: Insbesondere bei Projekten, die eine Weiterentwicklung der Lehrpläne umfassen, werden Maßnahmen zur Weiterbildung des Lehrpersonals und die Bearbeitung hiermit verbundener Aspekte erwartet, wie die Qualitätssicherung und die Beschäftigungsfähigkeit der Absolventen dank Verbindungen mit dem Arbeitsmarkt. Die Studiengänge sollten vor Ende der Projektlaufzeit offiziell akkreditiert und/oder lizenziert werden. Der Unterricht in neuen oder aktualisierten Kursen muss während der Projektlaufzeit mit einer angemessenen Zahl von Studierenden und umgeschulten Lehrkräften beginnen und mindestens während eines Drittels der Projektlaufzeit durchgeführt werden. Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen von Lehrplan-Reformprojekten können sich ebenfalls auf das Verwaltungspersonal, wie das Bibliotheks- , Labor- und IT-Personal beziehen. Es wird dringend empfohlen, in den modernisierten Lehrplänen Praktika für Studierende in Unternehmen vorzusehen. Die Praktika müssen von angemessener Dauer sein, um den Erwerb der erforderlichen Kompetenzen zu ermöglichen. • Einbeziehung von Studierenden: Die Projekte sollten die Einbeziehung von Studierenden vorsehen (z. B. bei der Ausarbeitung neuer Studienprogramme), und zwar nicht nur während der Test-/Pilotphase des Projekts. • Mobilität von Personal und Studierenden: Die Mobilitätsmaßnahmen müssen in erster Linie auf Studierende aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern und auf Personal aus nicht mit dem Programm 375 assoziierten Drittländern ausgerichtet sein und wenden sich an: Personal (z. B. Manager, Personal in Forschung und Technologietransfer, technisches und Verwaltungspersonal), das einen offiziellen Vertrag in den begünstigten Einrichtungen hat und an dem Projekt beteiligt ist; Studierende [von Kurzstudiengängen, des ersten Zyklus (Bachelor oder gleichwertig), des zweiten Zyklus (Master oder gleichwertig) und des dritten Zyklus oder Doktoranden], die in einer der begünstigten Einrichtungen eingeschrieben sind. Die Mobilität von Studierenden innerhalb und zwischen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern ist nicht förderfähig. Die Mobilität muss von angemessener Dauer sein, um das Lernen und den Erwerb der erforderlichen Fähigkeiten im Einklang mit den Projektzielen zu gewährleisten, und sollte normalerweise mindestens eine Woche dauern. Es ist ratsam, physische Mobilität mit virtueller Mobilität zu kombinieren. Dies kann zur Unterstützung und zur Nachbereitung von Aktivitäten im Rahmen physischer Mobilität beitragen. Außerdem kann auf diese Weise Menschen mit Behinderung oder Menschen mit geringeren Chancen geholfen werden, sich auch an längeren Phasen physischer Mobilität zu beteiligen. • Die Qualitätssicherung muss Bestandteil des Projekts sein, um gewährleisten zu können, dass Projekte zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich tatsächlich zu den vorgesehenen Ergebnissen führen und eine Wirkung weit über die Partnerschaft hinaus erzielt wird. Es müssen Maßnahmen zur Qualitätskontrolle, einschließlich Indikatoren und Richtwerte, eingeführt werden, um sicherzustellen, dass die Projektdurchführung qualitativ hochwertig, fristgerecht und kosteneffizient ist. • Konsortialvereinbarung: Aus praktischen und rechtlichen Gründen wird nachdrücklich empfohlen, interne Vereinbarungen zwischen den Mitgliedern des Konsortiums zu treffen, die es ermöglichen, außergewöhnliche oder unvorhergesehene Umstände zu regeln. Die Vereinbarung könnte zu Beginn des Projekts von den Mitgliedern des Konsortiums unterzeichnet werden. • Ausrüstung: Als förderfähige Ausgaben kommt nur die Anschaffung von Ausrüstung in Betracht, die unmittelbar mit den Zielen des Bereichs zusammenhängt, und spätestens zwölf Monate vor dem Ende des Projekts erfolgt ist. Die Ausrüstung ist ausschließlich für Hochschuleinrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern bestimmt, die Teil der Partnerschaft sind, und muss in das offizielle Verzeichnis der Hochschuleinrichtungen aufgenommen werden, für die sie gekauft wird. • Wirkung und Nachhaltigkeit: Es wird erwartet, dass Projekte zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich eine langfristige strukturelle Wirkung in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern haben. In den Vorschlägen müssen die erwarteten Auswirkungen auf den drei Ebenen (individuell, institutionell und systembezogen), wo dies relevant ist, nachgewiesen werden, und es sollte eine Methodik und ein Instrumentarium zur Messung der Auswirkungen festgelegt werden. • Umweltfreundliche Umsetzung: In den Projekten sollten bei der Durchführung der Aktivitäten, einschließlich des Projektmanagements, umweltverträgliche Praktiken berücksichtigt werden. • Freier Zugang: Mit dem Vorschlag sollte sichergestellt werden, dass die erstellten Materialien, Dokumente und Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Die gewährende Behörde legt den Pauschalbetrag für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Vorschlags, des Bewertungsergebnisses, des Fördersatzes von 90 % und des Höchstbetrags der Finanzhilfe fest. Die EU-Finanzhilfe pro Projekt beläuft sich auf folgende Beträge: • Für den Bereich 1: Förderung des Zugangs zur Zusammenarbeit in der Hochschulbildung: zwischen 200 000 EUR und 400 000 EUR pro Projekt 376 • Für den Bereich 2: Partnerschaften für den Wandel in der Hochschulbildung: zwischen 400 000 EUR und 800 000 EUR pro Projekt Für den Bereich 3: Strukturreformprojekte: zwischen 600 000 EUR und 1 000 000 EUR pro Projekt Speziell für den Masterstudiengang in europäischen Angelegenheiten EU-Moldau: bis zu 2 000 000 EUR pro Projekt Wie wird der Pauschalbetrag für das Projekt bestimmt? Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen: • Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“, „Ausrüstung“ usw.). • Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket abgedeckten Aktivitäten/Arbeitsergebnisse enthalten. • Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung der veranschlagten Kosten vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Stellen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist. • Die beschriebenen Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen. • Die Kosten für Ausrüstung sollten maximal 35 % der gewährten EU-Finanzhilfe ausmachen, und die EU-Finanzhilfe wird 100 % der förderfähigen Kosten abdecken. • Die Vergabe von Unteraufträgen sollte maximal 10 % der gewährten EU-Finanzhilfe ausmachen. • Die finanzielle Unterstützung Dritter ist nicht förderfähig. • Kosten für die an dem Projekt beteiligten Freiwilligen sind zulässig. Sie werden in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf Freiwillige399 gewährt. • KMU-Einheitskosten sind nicht zulässig. Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Der Schwerpunkt liegt auf der Gesamtqualität des Vorschlags und der Frage, inwieweit er messbare Ziele enthält. Weitere Einzelheiten finden Sie in Teil C „Prüfung der finanziellen Voraussetzungen“ sowie in der Musterfinanzhilfevereinbarung, die im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) verfügbar ist: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home 399 https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de 377 KAPAZITÄTSAUFBAU IM BEREICH DER BERUFLICHEN AUS- UND WEITERBILDUNG Projekte zum Kapazitätsaufbau sind internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen im Bereich Berufsbildung tätigen Organisationen in EU-Mitgliedstaaten, mit dem Programm assoziierten Drittländern und nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Ziel dieser Partnerschaften ist es, die Zugänglichkeit und das Reaktionsvermögen der Einrichtungen und Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern als Motor für eine nachhaltige sozioökonomische Entwicklung zu fördern. Durch gemeinsame Initiativen, die die Zusammenarbeit über verschiedene Regionen der Welt hinweg fördern, sollen mit dieser Aktion die Kapazitäten von Berufsbildungsanbietern – insbesondere in den Bereichen Management, Governance, Integration, Qualitätssicherung und Innovation – gestärkt werden, damit sie besser in der Lage sind, mit dem Privatsektor/Unternehmen/Unternehmensverbänden zusammenzuarbeiten, um Beschäftigungsmöglichkeiten zu erkunden und gemeinsam bedarfsgerechte Berufsbildungsmaßnahmen zu entwickeln. Internationale Partnerschaften sollten vor allem durch den Ausbau der Kapazitäten von Berufsbildungspersonal und Lehrkräften sowie durch die Stärkung der Verbindung zwischen Berufsbildungsanbietern und dem Arbeitsmarkt dazu beitragen, die Qualität der Berufsbildung in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu verbessern. Es ist vorgesehen, dass die Projekte zum Kapazitätsaufbau in der Berufsbildung zu den umfassenderen politischen Zielen beitragen, die zwischen der Europäischen Kommission und den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern oder der betreffenden Region verfolgt werden, einschließlich der Global-Gateway-Investitionspakete und der in der Mitteilung der Kommission über die Anwerbung qualifizierter Arbeitskräfte aus Drittländern400 vom April 2022 dargelegten Entwicklung von Fachkräftepartnerschaften und des EU-Talentpools. ZIELE DER AKTION Die Aktion wird insbesondere ▪ Kapazitäten der Berufsbildungsanbieter aufbauen, um die Zusammenarbeit zwischen privaten und öffentlichen Akteuren im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachfrage- und chancenorientierte Berufsbildungsmaßnahmen zu stärken; ▪ die Qualität und die Reaktionsfähigkeit der Berufsbildung auf sozioökonomische Möglichkeiten und soziale Entwicklungen verbessern, um die Arbeitsmarktrelevanz des Qualifikationsangebots zu erhöhen; ▪ das Berufsbildungsangebot auf lokale, regionale und nationale Entwicklungsstrategien abstimmen. THEMENBEREICHE Zu den Merkmalen, die den Kapazitätsaufbau in der Berufsbildung kennzeichnen, gehören einige der nachstehend aufgeführten Themenbereiche. Die Vorschläge sollten auf eines oder mehrere der folgenden Themen ausgerichtet sein: ▪ Arbeitsbezogenes Lernen (für junge Menschen und/oder Erwachsene); ▪ Qualitätssicherungsmechanismen; ▪ Berufliche Weiterbildung von Lehrkräften/Ausbildern in Bereich der beruflichen Bildung; ▪ Schlüsselkompetenzen, einschließlich unternehmerischer Kompetenz und bürgerschaftlicher Kompetenz; ▪ Öffentlich-privater Dialog und Partnerschaften im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung; ▪ Innovation in der Berufsbildung; ▪ Grüne und digitale Kompetenzen für den grünen und den digitalen Wandel; ▪ MINT401 in der beruflichen Aus- und Weiterbildung entsprechend den Erfordernissen des Arbeitsmarktes; ▪ Abstimmung der Qualifikationen auf aktuelle und künftige Beschäftigungsmöglichkeiten im Einklang mit den nachstehend genannten regionalen Prioritäten; ▪ Entwicklung von Lehrplänen und Schulungsmodulen. 400 eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52022DC0657. 401 Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52022DC0657 378 Darüber hinaus können die Antragsteller auch Themenbereiche abdecken, die oben nicht aufgeführt sind. Diese müssen nachweislich besonders geeignet sein, die Ziele der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu erreichen und die ermittelten Bedürfnisse zu erfüllen. AKTIVITÄTEN Die vorgeschlagenen Aktivitäten müssen in direktem Zusammenhang mit den Zielen und den Themenbereichen der Aktion stehen, d. h. einem oder mehreren der oben aufgeführten Themenbereiche entsprechen, und in einer Projektbeschreibung für den gesamten Durchführungszeitraum ausführlich erläutert werden. Der Schwerpunkt der Projektaktivitäten muss im Rahmen dieser internationalen, weltweiten Aktion auf dem Aufbau und der Stärkung der Kapazitäten von Organisationen im Bereich der Berufsbildung hauptsächlich in den von der Aktion erfassten nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern liegen. Die geförderten Projekte können ein breites Spektrum an Kooperations-, Austausch-, Kommunikations- und anderen Aktivitäten umfassen, beispielsweise: • Aufbau und Entwicklung von Netzwerken und Austausch bewährter Verfahren zwischen Berufsbildungseinrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern und in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland; • Erstellung von Instrumenten, Programmen und anderen Materialien zum Aufbau der Kapazitäten von Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern (praktische Ausbildungsprogramme und Instrumente zur Bewertung und Validierung von Lernergebnissen in der beruflichen Bildung, individuelle Aktionspläne für teilnehmende Einrichtungen); professionelle Beratung und Coaching-Methoden...); • Schaffung von Mechanismen zur Einbindung des privaten Sektors in die Gestaltung und Durchführung von Lehrplänen und zur Vermittlung hochwertiger beruflicher Erfahrungen für die Lernenden in der beruflichen Bildung; • Entwicklung und Transfer von pädagogischen Konzepten, Lehr- und Ausbildungsmaterialien und -methoden, einschließlich arbeitsbasiertes Lernen, virtuelle Mobilität, freie Lehr- und Lernmaterialien sowie bessere Nutzung des IKT-Potenzials; • Entwicklung und Durchführung internationaler (virtueller) Austauschaktivitäten vor allem für das Personal (einschließlich Lehrkräften und nicht lehrendem Personal wie Schulleitenden, Managern und Managerinnen, Beratern und Beraterinnen, Betreuungspersonal usw.) Falls Mobilitätsaktivitäten für Lernende und Personal vorgeschlagen werden, sollten diese direkt zu den Zielen des Projekts beitragen und fest in die Projektlogik als Ganzes eingebettet sein. Die vorgeschlagenen Aktivitäten sollten einen Mehrwert erbringen und sich unmittelbar auf die Verwirklichung der Projektergebnisse auswirken. REGIONALE PRIORITÄTEN Die verfügbaren Haushaltsmittel sind auf verschiedene Regionen der Welt aufgeteilt (d. h. Westbalkan, östliche Nachbarschaft, Länder des südlichen Mittelmeerraums, Subsahara-Afrika, Lateinamerika und Karibik), wobei die Höhe der einzelnen Mittelzuweisungen unterschiedlich ist. Die Vorschläge werden nach Regionen geordnet (siehe unten, Themenkennnummer) entsprechend des jeweiligen Envelopes. Weiterführende Informationen zu den verfügbaren Budgets der einzelnen Envelopes werden im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) veröffentlicht. Die EU hat eine Reihe von Prioritäten bezüglich der geografischen Ausgeglichenheit und den spezifischen Zielen vorgegeben. Darüber hinaus werden die Organisationen ermutigt, mit Partnern in den ärmsten und am wenigsten entwickelten nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zusammenzuarbeiten. Für diese Aktion werden die folgenden regionalen Prioritäten festgelegt: 379 Wenn der Antrag ein oder mehrere Partnerländer der Europäischen Stiftung für Berufsbildung (ETF) betrifft, sollte bei dem Vorschlag nachgewiesen werden, dass er den Empfehlungen der ETF gerecht wird, die in den entsprechenden verfügbaren Länderberichten402 des Turin-Prozesses403 formuliert wurden. Westbalkan ▪ Vorrang haben Projekte, die zu dem Wirtschafts- und Investitionsplan404 der Kommission, den Reformagenden der Kandidatenländer und potenziellen Kandidatenländer405 und/oder den Empfehlungen der Europäischen Stiftung für Berufsbildung im Rahmen des Turin-Prozesses (siehe oben) beitragen. ▪ die Mobilität der Lernenden (Studierenden) und des Personals (Lehrkräfte, Ausbilder, Direktoren, Manager usw.) wird besonders gefördert. Östliche Nachbarschaft ▪ Vorrang haben Projekte, die zu dem Wirtschafts- und Investitionsplan406, der Kommission, dem Wachstumsplan und der Reformagenda für Moldau407, der Fazilität für die Ukraine408 und/oder den Empfehlungen der Europäischen Stiftung für Berufsbildung im Rahmen des Turin-Prozesses (siehe oben) beitragen. Länder des südlichen Mittelmeerraums ▪ Vorrang haben Projekte, die zu dem Wirtschafts- und Investitionsplan409 der Kommission, dem Pakt für den Mittelmeerraum410 und/oder den Empfehlungen der Europäischen Stiftung für Berufsbildung im Rahmen des Turin-Prozesses (siehe oben) beitragen. Subsahara-Afrika ▪ Den am wenigsten entwickelten Ländern wird Vorrang eingeräumt; ein besonderes Augenmerk wird auch auf die prioritären Migrationsländer gelegt; kein Land wird mehr als 8 % der für die Region vorgesehenen Mittel erhalten; ▪ Vorrang haben Projekte, die mindestens eine der Global-Gateway-Prioritäten in Subsahara-Afrika betreffen411. ▪ Vorrang haben Projekte, die dazu beitragen, den öffentlich-privaten Dialog und die wirksame Zusammenarbeit zwischen Berufsbildungseinrichtungen und dem Privatsektor zu fördern. Lateinamerika ▪ Vorrang haben regionale Projekte (Projekte, an denen mehr als ein förderfähiges nicht mit dem Programm assoziiertes Drittland beteiligt ist) oder Projekte in Ländern mit niedrigem und hohem mittlerem Einkommen; 402 https://www.etf.europa.eu/en/publications-and-resources/publications/trp-assessment-reports. 403 Der Turin-Prozess (Torino Process, TRP) ist ein partizipativer Prozess, der eine evidenzbasierte Analyse der Politik der beruflichen Aus- und Weiterbildung in einem Land ermöglicht. Der 2010 eingeführte und alle zwei Jahre durchgeführte Turin-Prozess liefert eine Momentaufnahme des Entwicklungsstandes der Berufsbildungssysteme in den Partnerländern der ETF sowie einen Überblick über die erzielten Fortschritte und die Prioritäten für die Zukunft. 404https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:d32825b0-08ad-11eb-a511-01aa75ed71a1.0003.02/DOC_1&format=PDF 405 https://enlargement.ec.europa.eu/commission-implementing-decision-approving-reform-agendas-and-multiannual-work- programme-under_en. 406 https://www.eeas.europa.eu/sites/default/files/swd_2021_186_f1_joint_staff_working_paper_en_v2_p1_1356457_0.pdf (Anhang 1 enthält den Wirtschafts- und Investitionsplan). 407 https://enlargement.ec.europa.eu/growth-plan-moldova-commission-proposal_en?prefLang=de&etrans=de. 408 Siehe Artikel 3 der Verordnung (EU) 2024/792 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Februar 2024 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202400792. 409 https://enlargement.ec.europa.eu/joint-staff-working-document-renewed-partnership-southern-neighbourhood-economic-and- investment-plan_en?prefLang=de&etrans=de. 410 https://north-africa-middle-east-gulf.ec.europa.eu/joint-communication-pact-mediterranean_en?prefLang=de. 411 https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/erasmus-global-gateway-priorities_en. https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_20_1811 https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_3367 https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_426 https://www.etf.europa.eu/en/publications-and-resources/publications/trp-assessment-reports https://enlargement.ec.europa.eu/document/download/30108255-efa8-4274-962a-c24faee32734_en?filename=communication_on_wb_economic_and_investment_plan_october_2020_en.pdf https://www.eeas.europa.eu/sites/default/files/swd_2021_186_f1_joint_staff_working_paper_en_v2_p1_1356457_0.pdf https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202400792 https://neighbourhood-enlargement.ec.europa.eu/joint-staff-working-document-renewed-partnership-southern-neighbourhood-economic-and-investment-plan_en https://neighbourhood-enlargement.ec.europa.eu/joint-staff-working-document-renewed-partnership-southern-neighbourhood-economic-and-investment-plan_en https://north-africa-middle-east-gulf.ec.europa.eu/joint-communication-pact-mediterranean_en?prefLang=de https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/erasmus-global-gateway-priorities_en 380 ▪ Vorrang haben Projekte, die mindestens eine der Global-Gateway-Prioritäten in Lateinamerika und der Karibik betreffen412; ▪ Vorrang haben Projekte, die dazu beitragen, den öffentlich-privaten Dialog und die wirksame Zusammenarbeit zwischen Berufsbildungseinrichtungen und dem Privatsektor zu fördern. Karibik ▪ Vorrang haben regionale Projekte (Projekte, an denen mehr als ein förderfähiges nicht mit dem Programm assoziiertes Drittland beteiligt ist) oder Projekte in den am wenigsten entwickelten Ländern sowie in Ländern mit niedrigem und hohem mittlerem Einkommen; ▪ Vorrang haben Projekte, die mindestens eine der Global-Gateway-Prioritäten in Lateinamerika und der Karibik betreffen413. Vorrang haben Projekte, die dazu beitragen, den öffentlich-privaten Dialog und die wirksame Zusammenarbeit zwischen Berufsbildungseinrichtungen und dem Privatsektor zu fördern. Falls die oben genannten regionalen Prioritäten berücksichtigt werden, muss für die Projekte nachgewiesen werden, wie und in welchem Umfang sie dies tun. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Projekte zum Kapazitätsaufbau im Bereich Berufsbildung umfassen vier Phasen: ▪ Projektfindung und Anbahnung ▪ Projektvorbereitung, Entwurf und Planung ▪ Projektdurchführung und Überwachung der Aktivitäten ▪ Projektüberprüfung und Folgenabschätzung Die teilnehmenden Organisationen und die Teilnehmer an den Aktivitäten sollten in allen Phasen eine aktive Rolle spielen und so ihre Lernerfahrung verbessern. ▪ Findung und Anbahnung Ermitteln Sie ein Problem, eine Notwendigkeit oder eine Chance, die Sie mit Ihrer Projektidee im Rahmen der Aufforderung thematisieren können; bestimmen Sie die zentralen Aktivitäten und die wichtigsten Ergebnisse, die von dem Projekt erwartet werden können; nennen Sie die maßgeblichen Akteure und potenziellen Partner; formulieren Sie das Ziel bzw. die Ziele des Projekts; stellen Sie sicher, dass sich das Projekt an den strategischen Zielen der teilnehmenden Organisationen orientiert; erstellen Sie eine erste Planung, um das Projekt auf den Weg zu bringen, und tragen Sie die für die nächste Phase benötigten Informationen zusammen usw. ▪ Projektvorbereitung, Entwurf und Planung Legen Sie den Projektumfang und die geeignete Vorgehensweise fest; beschreiben Sie klar die vorgeschlagene Methodik unter Wahrung der Übereinstimmung zwischen den Projektzielen und Projektaktivitäten; stellen Sie einen Zeitplan für die anfallenden Aufgaben auf; veranschlagen Sie Ihren Ressourcenbedarf, und arbeiten Sie weitere Details des Projekts aus, z. B. eine Bedarfsermittlung; legen Sie solide Ziele und Wirkungsindikatoren fest (spezifisch, messbar, erreichbar, relevant und terminiert); benennen Sie Projekt- und Lernergebnisse; Beschreibung des Arbeitsprogramms, der Aktivitätsformate, der erwarteten Wirkung und des veranschlagten Gesamtbudgets; Erstellung eines Plans für die Projektdurchführung und eines soliden und realistischen Kommunikationsplans, einschließlich strategischer Aspekte der Projektleitung, Überwachung, Qualitätskontrolle, Berichterstattung und Verbreitung der Ergebnisse; Festlegung der praktischen Modalitäten 412 https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/erasmus-global-gateway-priorities_en. 413 https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/erasmus-global-gateway-priorities_en. https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/erasmus-global-gateway-priorities_en https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/erasmus-global-gateway-priorities_en 381 und Bestätigung der Zielgruppe(n) für die geplanten Aktivitäten; Abschluss von Vereinbarungen mit Partnern und Ausarbeitung des Vorschlags usw. ▪ Durchführung und Überwachung der Aktivitäten Durchführung des Projekts gemäß den Plänen und Erfüllung der Anforderungen an die Berichterstattung und Kommunikation; Überwachung der laufenden Aktivitäten und Bewertung der Projektleistung anhand der Projektplanung; Ermittlung und Durchführung von Korrekturmaßnahmen bei Abweichungen von der Planung und zur Behebung von Problemen und Risiken; Bestimmung von Abweichungen von den festgelegten Qualitätsnormen und Durchführung von Korrekturmaßnahmen usw. ▪ Überprüfung und Folgenabschätzung Bewertung der Projektleistung anhand der Projektziele und Durchführungspläne; Bewertung der Aktivitäten und ihrer Wirkung auf unterschiedlichen Ebenen, Weitergabe und Nutzung der Projektergebnisse usw. Darüber hinaus wird von den Projekten erwartet, dass sie, wo dies angemessen und verhältnismäßig ist, Folgendes leisten: ▪ Ein Konzept für einen langfristigen Aktionsplan beinhalten, der die schrittweise Bereitstellung der Arbeitsergebnisse des Projekts nach Abschluss des Projekts vorsieht (auf der Grundlage dauerhafter Partnerschaften), einschließlich Maßnahmen zur Skalierbarkeit und finanziellen Nachhaltigkeit; ▪ Gewährleistung eines angemessenen Bekanntheitsgrades und einer weiten Verbreitung der Projektergebnisse auf transnationaler, nationaler und/oder regionaler Ebene mit den betroffenen Partnern. Bei der Konzeption des Projekts zu berücksichtigende horizontale Aspekte Neben der Erfüllung der formalen Kriterien und dem Abschluss einer nachhaltigen Kooperationsvereinbarung mit allen Projektpartnern können die folgenden Elemente dazu beitragen, die Wirkung und die hochwertige Umsetzung von Projekten zum Kapazitätsaufbau in den verschiedenen Projektphasen zu steigern. Die Antragsteller werden aufgefordert, diese Möglichkeiten und Faktoren bei der Gestaltung von Projekten ihres Projekts zu berücksichtigen. ▪ Inklusion und Vielfalt Das Programm unterstützt Projekte, die die soziale Inklusion fördern und darauf gerichtet sind, Menschen mit geringeren Chancen, darunter Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund, sowie Menschen, die in ländlichen und abgelegenen Gebieten leben, Menschen, die mit sozioökonomischen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, oder Menschen, die möglicherweise aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung diskriminiert werden, besser zu erreichen. Die Projekte werden dabei helfen, die Hindernisse zu beseitigen, mit denen diese Gruppen beim Zugang zu den vom Programm angebotenen Möglichkeiten konfrontiert sind, sowie zur Schaffung inklusiver Umfelder beitragen, die Chancengleichheit und Gleichstellung fördern und den Bedürfnissen der breiteren Gemeinschaft gerecht werden. ▪ Ökologische Nachhaltigkeit Das Programm unterstützt die Sensibilisierung für die Herausforderungen der Umwelt und des Klimawandels. Die Projekte werden ermutigt zum Aufbau von Kompetenzen in verschiedenen für die Nachhaltigkeit relevanten Branchen, zur Entwicklung von grünen branchenspezifischen Kompetenzstrategien und Methoden sowie zur Entwicklung zukunftsorientierter Lehrpläne, die den individuellen Bedürfnissen besser entsprechen. 382 Das Programm unterstützt auch die Erprobung innovativer Praktiken, um Lernende und Berufsbildungsanbieter so vorzubereiten, dass sie zu wahren Akteuren des Wandels werden (z. B. für die Erhaltung von Ressourcen, die Einsparung von Energie, die Reduzierung von Abfall, den Ausgleich von CO2-Emissionen, die Entscheidung für nachhaltige Lebensmittel und Mobilitätsangebote usw.). ▪ Digitale Dimension Das Programm unterstützt Pläne von Einrichtungen der Primar- und Sekundarstufe und der beruflichen Aus- und Weiterbildung für den digitalen Wandel. Es fördert den gezielten Einsatz digitaler Technologien. Dies umfasst die Entwicklung von digitaler Pädagogik und von Fachkompetenz im Einsatz digitaler Instrumente, wozu auch gehört, barrierefreie und Unterstützungstechnologien bereitzustellen, sowie die Erstellung und innovative Nutzung digitaler Bildungsinhalte. ▪ Gemeinsame Werte, zivilgesellschaftliches Engagement und Teilhabe Das Programm unterstützt die aktive Bürgerschaft und Ethik im lebenslangen Lernen; Die Projekte sollten die Teilhabe der Menschen am demokratischen Leben und das soziale und zivilgesellschaftliche Engagement fördern. Der Schwerpunkt liegt auch darauf, für den Kontext der Europäischen Union zu sensibilisieren und ein entsprechendes Verständnis zu vermitteln, insbesondere was die gemeinsamen Werte der EU, die Grundsätze der Einheit und Vielfalt sowie ihre kulturelle Identität, ihr kulturelles Bewusstsein und ihr gesellschaftliches und historisches Erbe anbelangt. 383 WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR DIE BEANTRAGUNG EINES PROJEKTS ZUM KAPAZITÄTSAUFBAU IM BEREICH BERUFLICHE AUS- UND WEITERBILDUNG ERFÜLLT SEIN? FÖRDERKRITERIEN Um für eine Erasmus-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für den Kapazitätsaufbau im Bereich berufliche Aus- und Weiterbildung die folgenden Kriterien erfüllen: Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antrags- berechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) • Rechtsträger (öffentliche oder private Stellen) sein • im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder auf dem Arbeitsmarkt tätig sein Die teilnehmenden Organisationen können beispielsweise sein (Liste nicht erschöpfend): - Berufsbildungsanbieter - Unternehmen, Industrie, andere Arbeitgeber oder Branchenverbände - nationale/regionale Qualifikationsbehörden - Arbeitsvermittlungsdienste - Forschungsinstitute - Innovationsagenturen - für regionale Entwicklung zuständige Behörden - internationale Organisationen • und ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h. in einem EU- Mitgliedstaat, einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland aus einer förderfähigen Region. Die förderfähigen Regionen im Rahmen dieser Aktion sind die Regionen 1, 2414, 3, 9, 10 und 11 (siehe Teil A dieses Leitfadens). Der Koordinator muss in der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig sein. Er stellt den Antrag im Namen aller am Projekt beteiligten Organisationen. Es kann sich nicht um eine verbundene Stelle handeln. Eine Organisation darf maximal zwei im Rahmen dieser Aktion eingereichte Vorschläge koordinieren. Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können nicht Koordinatoren sein. Andere Stellen können in anderen Rollen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner. Ausnahme: Organisationen aus Belarus und Russland sind zur Teilnahme als assoziierte Partner an dieser Aktion nicht berechtigt. 414 Organisationen aus Belarus (Region 2) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. 384 Zusammensetzung von Konsortien (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen) Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens vier Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) aus mindestens drei förderfähigen Ländern eingereicht werden: • Mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer; o mindestens eine Organisation aus jedem dieser teilnehmenden Länder. • mindestens ein förderfähiges nicht mit dem Programm assoziiertes Drittland: o mindestens zwei Organisationen aus dem/den teilnehmenden förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittland/Drittländern aus derselben Region o Organisationen aus verschiedenen förderfähigen Regionen können nicht an denselben Projekten teilnehmen. Regionenübergreifende Projekte sind nicht förderfähig. Dem Konsortium muss mindestens ein Berufsbildungsanbieter der sekundären Bildungsstufe angehören. Die Anzahl der Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern darf nicht höher sein als die Anzahl der Organisationen aus förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Verbundene Stellen und assoziierte Partner zählen bei der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in den Ländern der Organisationen durchgeführt werden, die am Projekt beteiligt sind. Sofern dies im Hinblick auf die Ziele oder die Durchführung des Projekts ordnungsgemäß begründet wird, gilt Folgendes: ▪ Aktivitäten können auch an dem Ort stattfinden, an dem ein Organ der Europäischen Union seinen Sitz hat, selbst wenn an dem Projekt keine Organisation aus dem Gastland dieses Organs beteiligt ist; ▪ Aktivitäten zur Weitergabe und Verbreitung der Ergebnisse können auch auf einschlägigen themenbezogenen länderübergreifenden Veranstaltungen/Konferenzen in anderen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern oder förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern durchgeführt werden. Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen). 385 Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) über das EU-Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten. Kennnummern der Aufforderung: • ERASMUS-EDU-2026-CB-VET-WB – Kapazitätsaufbau im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung in den Ländern des westlicher Balkan • ERASMUS-EDU-2026-CB-VET-NE – Kapazitätsaufbau im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung in den Ländern der Östlichen Nachbarschaft • ERASMUS-EDU-2026-CB-VET-SMC – Kapazitätsaufbau im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Ländern des südlichen Mittelmeerraums • ERASMUS-EDU-2026-CB-VET-SSA – Kapazitätsaufbau im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Subsahara-Afrika • ERASMUS-EDU-2026-CB-VET-LA – Kapazitätsaufbau im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Lateinamerika • ERASMUS-EDU-2026-CB-VET-CA – Kapazitätsaufbau im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Karibik Bevor Sie sich bewerben, lesen Sie bitte die entsprechenden häufig gestellten Fragen im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) der EU. Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 26. März um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Wie ist der Antrag zu stellen? Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. ZUSCHLAGSKRITERIEN Es gelten die folgenden Zuschlagskriterien: Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 30 Punkte) ▪ Bezug zu Zielen, Themenbereichen, horizontalen Aspekten und Kapazitätsaufbau: Der Vorschlag ist klar und stimmt mit den Zielen und Themenbereichen und den horizontalen Aspekten der Aktion überein; insbesondere sind die Aktivitäten zum Kapazitätsaufbau klar definiert und dienen dem Ziel, die Kapazitäten vor allem der teilnehmenden Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern wirklich zu stärken. ▪ Regionale Prioritäten: Der Vorschlag bezieht sich ausdrücklich auf die regionalen Prioritäten und berücksichtigt diese, einschließlich der im Rahmen dieser Aktion aufgeführten einschlägigen politischen Dokumente (Global-Gateway- Investitionspaket Afrika-Europa, Global-Gateway-Investitionsagenda der EU mit Lateinamerika und der Karibik, Wirtschafts- und Investitionspläne und Länderberichte des Turin-Prozesses (für die betreffenden Länder)). ▪ Werte der EU: Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. Qualität der Projekt- konzeption und - durchführung ▪ Lokale Bedürfnisse und Kontext: Der Vorschlag beruht auf einer gründlichen Bedarfsanalyse der teilnehmenden Organisationen, Endbegünstigten und Zielgruppen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern und ist in deren lokalen 386 (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Kontexten durchführbar. ▪ Kohärenz und Methodik: Die Projektkonzeption gewährleistet insgesamt die erforderliche Übereinstimmung zwischen Projektzielen und Aktivitäten. Der Vorschlag ist zusammenhängend und verständlich aufgebaut und beschreibt geeignete Aktivitäten und Dienste, die den ermittelten Bedürfnissen entsprechen und zu den erwarteten Ergebnissen führen. Er sieht angemessene Phasen für die Vorbereitung, Durchführung, Überwachung sowie die Nutzung, Bewertung und Verbreitung der Projektergebnisse vor. ▪ Arbeitsplan: Der Arbeitsplan ist klar, glaubwürdig und ausgewogen, und qualitative und quantitative Indikatoren werden für Aktivitäten und Arbeitsergebnisse verwendet. ▪ Auswahl der Teilnehmenden: Qualität der Vorkehrungen für die Auswahl der Teilnehmenden, die an den Aktivitäten des Vorschlags beteiligt sind, im Hinblick auf die Ziele der Eingliederung und Vielfalt ▪ Anerkennung und Anrechnung: Existenz und Qualität von Vorkehrungen zur Anerkennung und Validierung der Lernergebnisse der Teilnehmenden sowie konsequenter Einsatz der europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumente (EQR415, EQAVET416, Europass417, ESCO418 und einschlägige Kompetenzrahmen wie DigComp419, EntreComp420, LifeComp421, GreenComp422) ▪ Maßnahmen zur Qualitätskontrolle: Vorhandensein und Relevanz von Maßnahmen zur Qualitätskontrolle, die gewährleisten, dass die Projektdurchführung hochwertig, fristgerecht und unter Einhaltung des finanziellen Rahmens erfolgt ▪ Kosteneffizienz: Der Vorschlag ist kostenwirksam und weist den einzelnen Aktivitäten angemessene Mittel zu. Das Budget ist ausgeglichen und trägt dem Ziel von Kapazitätsaufbauprojekten der beruflichen Aus- und Weiterbildung Rechnung, die Relevanz, die Zugänglichkeit und das Reaktionsvermögen der Einrichtungen und Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu fördern. ▪ Mobilitätsaktivitäten: Eignung der Maßnahmen für die Auswahl und/oder Einbeziehung von Teilnehmenden in Mobilitätsaktivitäten (siehe „Schutz, Gesundheit und Sicherheit der Teilnehmenden“ in Teil A dieses Leitfadens sowie weitere Anforderungen und Empfehlungen für Mobilitätsprojekte im Rahmen der Leitaktion 1) – falls zutreffend, d. h. sofern Mobilitätsaktivitäten Bestandteil des Antrags sind ▪ Innovation: Der Vorschlag berücksichtigt modernste Methoden, Techniken und ähnliche Initiativen, die bereits von den teilnehmenden Organisationen durchgeführt wurden; er führt zu innovativen Ergebnissen und Lösungen für seinen Bereich im Allgemeinen oder für den geografischen Kontext, in dem das Projekt durchgeführt wird 415 https://europa.eu/europass/de/europass-tools/european-qualifications-framework. 416 https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1536&langId=de. 417 https://europa.eu/europass/de/europass-tools. 418 https://esco.ec.europa.eu/de. 419 https://digital-skills-jobs.europa.eu/en/actions/european-initiatives/digital-competence-framework-digcomp. 420 https://joint-research-centre.ec.europa.eu/entrecomp-entrepreneurship-competence-framework_en?prefLang=de&etrans=de. 421 https://pact-for-skills.ec.europa.eu/community-resources/publications-and-documents/lifecomp-european-framework-personal- social-and-learning-learn-key-competence_en?prefLang=de&etrans=de. 422 https://pact-for-skills.ec.europa.eu/community-resources/publications-and-documents/greencomp-european-sustainability- competence-framework_en?prefLang=de&etrans=de. https://europa.eu/europass/de/europass-tools/european-qualifications-framework https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1536&langId=de https://europa.eu/europass/de/europass-tools https://esco.ec.europa.eu/de https://digital-skills-jobs.europa.eu/en/actions/european-initiatives/digital-competence-framework-digcomp https://joint-research-centre.ec.europa.eu/entrecomp-entrepreneurship-competence-framework_en?prefLang=de&etrans=de https://pact-for-skills.ec.europa.eu/community-resources/publications-and-documents/lifecomp-european-framework-personal-social-and-learning-learn-key-competence_en?prefLang=de&etrans=de https://pact-for-skills.ec.europa.eu/community-resources/publications-and-documents/lifecomp-european-framework-personal-social-and-learning-learn-key-competence_en?prefLang=de&etrans=de https://pact-for-skills.ec.europa.eu/community-resources/publications-and-documents/greencomp-european-sustainability-competence-framework_en?prefLang=de&etrans=de https://pact-for-skills.ec.europa.eu/community-resources/publications-and-documents/greencomp-european-sustainability-competence-framework_en?prefLang=de&etrans=de 387 Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) • Zusammensetzung: An dem Projekt sind Organisationen beteiligt, die einander ergänzen und eine angemessene Mischung darstellen, was das erforderliche Profil und die benötigten Erfahrungen und Fachkenntnisse für eine in jeder Hinsicht erfolgreiche Durchführung des Projekts betrifft • Engagement: Die Beiträge der Partner aus dem Hochschulbereich sind erheblich, sachdienlich und ergänzen einander. Aus dem Vorschlag gehen die Beteiligung, das Engagement und die Eigenverantwortung der Partner für die spezifischen Ziele und Ergebnisse des Projekts hervor, insbesondere derjenigen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. • Abstimmung und Zusammenarbeit: Vorhandensein wirksamer Mechanismen zur Abstimmung, Zusammenarbeit und Kommunikation der teilnehmenden Organisationen untereinander und mit anderen maßgeblichen Akteuren. Wirkung (Höchstpunktzahl 20 Punkte) • Wirkung: Mögliche Wirkung des Projekts: o in Bezug auf Teilnehmende und teilnehmende Organisationen während (kurzfristige Auswirkungen) und nach der Projektlaufzeit (mittel- und langfristige Auswirkungen) o über die unmittelbar an einem Projekt teilnehmenden Organisationen und Personen hinaus auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder internationaler Ebene o sind die Wirkungsindikatoren solide (spezifisch, messbar, erreichbar, relevant und terminiert)? • Verbreitung: Qualität der geplanten Verbreitungsmaßnahmen: Eignung und Qualität von Maßnahmen zur Weitergabe der Projektergebnisse bei den teilnehmenden Organisationen und darüber hinaus • Nutzung der Projektergebnisse: Aus dem Vorschlag geht hervor, wie die Projektergebnisse von den Partnern und anderen Interessenträgern genutzt werden. Er beschreibt die Maßnahmen zur Nutzung der Projektergebnisse während und nach der Projektlaufzeit. • Freier Zugang: In dem Vorschlag wird erläutert, wie die erstellten Materialien, Dokumente und Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden. • Nachhaltigkeit: Qualität der Pläne, die die Nachhaltigkeit des Projekts gewährleisten sollen: Potenzial zur Entwicklung einer anhaltenden Wirkung und zur Erzielung von Ergebnissen, nachdem die EU-Finanzhilfe aufgebraucht ist. Gegebenenfalls Art der Einbeziehung des Privatsektors während und nach der Projektfinanzierung. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 60 Punkte (von insgesamt 100 Punkten) erreichen. Außerdem muss jeweils mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der oben genannten Kategorien von Zuschlagskriterien erreicht werden (d. h. mindestens 15 Punkte in den Kategorien „Relevanz des Projekts“ und „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“, 10 Punkte in den Kategorien „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und „Wirkung“). Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. 388 Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. ERWARTETE WIRKUNG Die geförderten Projekte sollten belegen, welche Wirkung sie voraussichtlich entfalten, indem sie die folgenden Ergebnisse erzielen: • engere Verbindungen zwischen dem Berufsbildungssystem der nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern und ihrem Arbeitsmarkt; • bessere Verbindungen zwischen Berufsbildungsprofilen und lokalen/regionalen/nationalen Strategien und Prioritäten; • bessere Kapazitäten der Berufsbildungsanbieter, insbesondere in den Bereichen Management, Leitung, Integration, Qualitätssicherung, Innovation und Internationalisierung; • stärkere Sensibilisierung von Personal, Managern, politischen Entscheidungsträgern und leitenden Lehrkräften in Bezug auf Ansätze zur Annäherung von Arbeitsmarkt und Berufsbildung; • verbesserte Kenntnisse, technische, Management- und pädagogische Kompetenzen von Lehrkräften und Ausbildenden in der beruflichen Bildung; • bessere Beiträge von Lehrkräften/Ausbildenden, Lernenden in der beruflichen Bildung und Arbeitgebern bei der Gestaltung von Lehrplänen, Profilen und Ausbildungsreformen; • Verbesserung des Niveaus der Kompetenzen, Fähigkeiten und des Beschäftigungspotenzials der Lernenden in der beruflichen Bildung; • verstärkte Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Regionen der Welt über gemeinsame Initiativen; • Entwicklung der Kompetenzen der teilnehmenden Organisationen im Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit; • Verbesserung der digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen der Zielgruppen durch geeignete Aktivitäten und Initiativen; • Steigerung der sozialen und interkulturellen Kompetenzen im Bereich der beruflichen Bildung. Innerhalb der Beschränkungen bestehender nationaler und europäischer Rechtsrahmen sind die Ergebnisse als freie Lehr- und Lernmaterialien (OER) zugänglich zu machen und auf einschlägigen Plattformen der jeweiligen Berufs- oder Branchenverbände oder der zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Im Vorschlag wird erläutert, wie die erstellten Daten, Materialien, Dokumente, audiovisuellen Medien und Aktivitäten auf sozialen Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Der Betrag wird von der gewährenden Behörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets, des Bewertungsergebnisses und eines Fördersatzes von 80 % festgesetzt. Die maximale EU-Finanzhilfe je Projekt beläuft sich auf 500 000 EUR. Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Finanzhilfen oder Preisgeldern ist nicht zulässig. Kosten für Rechnungsprüfungen sind nicht zulässig. Kosten für Freiwillige sind zulässig. Sie werden in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf Freiwillige423 gewährt. 423 https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de 389 KMU-Einheitskosten für KMU-Eigentümer sind zulässig. Sie sollten in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf KMU-Eigentümer424 erfolgen. WIE WIRD DER PAUSCHALBETRAG FÜR DAS PROJEKT BESTIMMT? Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen: • Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.). • Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten. • Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung des Pauschalbetrags vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Stellen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist. • Die beschriebenen Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen. • Die Vergabe von Unteraufträgen sollte maximal 10 % der gewährten EU-Finanzhilfe ausmachen. Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag der Finanzhilfe usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Siehe Teil C dieses Programmleitfadens, Abschnitt „Förderfähige direkte Kosten“. Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Durch diese Förderform ist es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. 424 https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/unit-cost-decision-sme-owners- natural-persons_en.pdf. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/unit-cost-decision-sme-owners-natural-persons_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/unit-cost-decision-sme-owners-natural-persons_en.pdf 390 KAPAZITÄTSAUFBAU IM BEREICH JUGEND Projekte zum Kapazitätsaufbau im Bereich Jugend sind internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen im Bereich Jugend tätigen Organisationen in der EU und mit dem Programm assoziierten Drittländern einerseits sowie in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern andererseits. Bei Letzteren richtet sich diese Aktion ausschließlich an Länder der Region 1 (Westbalkan), Region 2 (Östliche Nachbarschaft), Region 3 (Länder des südlichen Mittelmeerraums) und Region 9 (Subsahara-Afrika). Die Projekte sollen die internationale Zusammenarbeit im Bereich Jugend und des nichtformalen Lernens unterstützen und als Triebkraft für eine nachhaltige sozioökonomische Entwicklung und das Wohlergehen von Jugendorganisationen und jungen Menschen dienen. ZIELE DER AKTION Die Aktion richtet sich an im Bereich Jugend tätige Organisationen und soll • die Kapazitäten von Organisationen stärken, die mit jungen Menschen außerhalb formaler Lernkontexte arbeiten • nichtformale Lernaktivitäten in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern unterstützen, insbesondere bei Organisationen, die auf junge Menschen mit geringeren Chancen ausgerichtet sind und die Teilnahme junger Menschen in all ihrer Vielfalt im Hinblick auf eine Verbesserung ihres Kompetenzniveaus und ihrer Handlungsmöglichkeiten fördern, und ihnen dadurch ermöglichen, die aktive Teilhabe junger Menschen an der Gesellschaft sicherzustellen • die Entwicklung der Jugendarbeit in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern unterstützen, indem ihre Qualität und Anerkennung verbessert wird • die Entwicklung, Erprobung und Einführung von Regelungen und Programmen unterstützen, durch die Organisationen die nichtformale Lernmobilität in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern verbessern können • Organisationen in den förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern unterstützen, um zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie (2019-2027), einschließlich der elf Europäischen Jugendziele, der Europäischen Jugendarbeitsagenda und des Jugendaktionsplans für das auswärtige Handeln der EU (2022-2027), und zu den Folgemaßnahmen zum 2023 gestarteten Europäischen Jahr der Kompetenzen beizutragen; • die Ziele des Pakts für den Mittelmeerraum425 im Bereich der Jugend in den Zielländern (Region 3) unterstützen • durch gemeinsame Initiativen die Zusammenarbeit fördern zwischen Jugendorganisationen aus – einerseits – EU- Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern und – andererseits – aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in den verschiedenen Regionen der Welt, die für diese Aktion infrage kommen • die Beteiligung kleinerer Organisationen sowie von Organisationen aus abgelegenen Gebieten und kleineren Orten fördern • Synergien und Komplementarität von Jugendorganisationen, die mit jungen Menschen außerhalb des formalen Lernens arbeiten, mit Systemen der formalen Bildung und/oder mit dem Arbeitsmarkt stärken ZUSÄTZLICHE SPEZIFISCHE ZIELE FÜR PROJEKTE IN DER REGION 9 (SUBSAHARA-AFRIKA) Die im vorstehenden Abschnitt dargelegten generellen Ziele gelten auch für Projekte, die auf die Region 9 ausgerichtet sind. Darüber hinaus wird diese Aktion ausschließlich für Region 9 im Rahmen der Jugendakademie Afrika-Europa426 entwickelt und wird auch zur Erreichung der Ziele der Leitinitiative zur Mobilität junger Menschen in Afrika beitragen. Diese Initiative ist Teil des Global-Gateway-Investitionspakets Afrika-Europa zur Stärkung des strategischen Engagements zwischen der EU und Afrika für Lernmobilität und Jugend auf beiden Kontinenten und trägt zu dessen politischen Zielen bei. Die Initiative ist ein Beitrag zum Aktionsplan für die Jugend im Rahmen des auswärtigen Handelns der EU (2022-2027) und zu den auf dem 6. Gipfeltreffen EU – Afrikanische Union 2022 eingegangenen Verpflichtungen. In diesem Rahmen zielt der auf die afrikanischen Länder südlich der Sahara ausgerichtete Aufbau von Kapazitäten im Jugendbereich auch darauf ab, Projekte zu unterstützen, die die Mobilität junger Menschen fördern, um ihre aktive 425 https://north-africa-middle-east-gulf.ec.europa.eu/joint-communication-pact-mediterranean_en?prefLang=de. 426 https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/youth-mobility-africa_en?prefLang=de&etrans=de. https://north-africa-middle-east-gulf.ec.europa.eu/joint-communication-pact-mediterranean_en?prefLang=de https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/youth-mobility-africa_en?prefLang=de&etrans=de 391 Teilhabe an der Gesellschaft zu fördern und ihnen dabei zu helfen, Kompetenzen für das Leben und ihre berufliche Zukunft zu erwerben und weiterzuentwickeln. THEMENBEREICHE Die Vorschläge sollten auf die Unterstützung von Jugendorganisationen, die mit jungen Menschen außerhalb des formalen Lernens arbeiten, und auf einen oder mehrere der folgenden Themenbereiche ausgerichtet sein: • politische Teilhabe, zivilgesellschaftliches Engagement und Dialog mit Entscheidungsträgern • Inklusion junger Menschen mit geringeren Chancen • Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Werte, Führungsrolle junger Menschen • Befähigung/Engagement/Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen • Frieden und Aussöhnung nach Konflikten • Umwelt und Klima • Diskriminierungsbekämpfung und Gleichstellung der Geschlechter • digitale Kompetenzen (einschließlich KI) und unternehmerische Kompetenzen AKTIVITÄTEN Aktivitäten, die für Projekte in allen förderfähigen Regionen relevant sind Die vorgeschlagenen Aktivitäten müssen in direktem Zusammenhang mit den allgemeinen und spezifischen Zielen der Aktion stehen, d. h. einem oder mehreren der oben aufgeführten Themenbereiche entsprechen, und in einer Projektbeschreibung für den gesamten Durchführungszeitraum ausführlich erläutert werden. Wichtig ist dabei, dass der Schwerpunkt der Projektaktivitäten im Rahmen dieser internationalen Aktion auf dem Aufbau und der Stärkung der Kapazitäten von Jugendorganisationen liegen muss, sodass diese besser in der Lage sind, junge Menschen hauptsächlich in den von der Aktion erfassten nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu unterstützen. Die geförderten Projekte können ein breites Spektrum an Kooperations-, Austausch-, Kommunikations- und anderen Aktivitäten von Jugendorganisationen, die mit jungen Menschen außerhalb des formalen Lernens arbeiten, umfassen, die • zur Förderung des politischen Dialogs, der Zusammenarbeit, der Vernetzung und des Austauschs von Verfahren beitragen • die strategische Zusammenarbeit zwischen Jugendorganisationen und öffentlichen Stellen, insbesondere in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern voranbringen • die Zusammenarbeit zwischen Jugendorganisationen und im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung tätigen Organisationen sowie mit auf dem Arbeitsmarkt tätigen Organisationen fördern • die Kapazitäten von Jugendräten, Jugendplattformen sowie lokalen, regionalen und nationalen Behörden, die sich mit Jugendangelegenheiten beschäftigen, verbessern, insbesondere in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern • zur Verbesserung der Verwaltung, Governance, Innovationsfähigkeit, Führungskompetenz und Internationalisierung von Jugendorganisationen in Partnerländern beitragen, insbesondere in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern • die Erarbeitung von Informations- und Sensibilisierungskampagnen durch Jugendorganisationen, insbesondere in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, sowie die Entwicklung von Informations-, Kommunikations- und Medienwerkinstrumenten unterstützen • Jugendorganisationen, insbesondere in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, dabei unterstützen, Methoden, Instrumente und Materialien für die Jugendarbeit zu entwickeln, einschließlich der Förderung von Initiativen zur Mitgestaltung und Mitkonzeption von Projekten, die eine partizipative Projektentwicklung ermöglichen • Jugendorganisationen, insbesondere in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, dabei unterstützen, neue Formen der Jugendarbeit und der Bereitstellung von Ausbildungs- und Unterstützungsangeboten zu entwickeln die nichtformale Lernmobilität erleichtern Beispiele für solche Aktivitäten sind: 392 • die Entwicklung von Instrumenten und Methoden für die sozioprofessionelle Entwicklung von Fachkräften der Jugendarbeit und Ausbildern • die Entwicklung nichtformaler Lernmethoden, insbesondere zur Förderung des Erwerbs und der Verbesserung von Kompetenzen, einschließlich der Medienkompetenz • die Entwicklung neuer Formen praktischer Ausbildungsprogramme und die Simulation von Fallbeispielen aus der Gesellschaft • die Entwicklung neuer Formen der Jugendarbeit, insbesondere die strategische Nutzung offener und flexibler Lernkonzepte, der virtuellen Zusammenarbeit und freier Lehr- und Lernmaterialien sowie eine bessere Nutzung des Potenzials von IKT • die Organisation von Veranstaltungen/Seminaren/Workshops/Austausch bewährter Verfahren für Zusammenarbeit, Vernetzung, Sensibilisierung und Peer-Learning-Zwecke • die Organisation von Mobilitätsaktivitäten für Jugendarbeiter zur Erprobung der von der Partnerschaft entwickelten Instrumente und Methoden. Die Mobilitätsaktivitäten müssen den Hauptzielen der Aktion untergeordnet sein und die Verwirklichung dieser Ziele maßgeblich fördern und unterstützen. Zusätzliche obligatorische Aktivitäten für Projekte, die auf die Region 9 (Subsahara-Afrika) ausgerichtet sind Bei Vorschlägen, die auf die Region 9 ausgerichtet sind, müssen Jugendbegegnungen und/oder Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung in den Antrag aufgenommen werden, wie nachstehend beschrieben. Jugendbegegnungen427 Jugendbegegnungen sind Treffen von Gruppen junger Menschen428 aus verschiedenen Ländern – bei dieser Aktion: aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern einerseits und aus Ländern südlich der Sahara andererseits –, die für einen kurzen Zeitraum zusammenkommen, um gemeinsam ein nichtformales Lernprogramm (Workshops, Übungen, Debatten, Rollenspiele, Simulationen, Aktivitäten im Freien usw.) zu einem Thema ihres Interesses durchzuführen.429 Eine hochwertige Jugendbegegnung: • basiert auf den eindeutig ermittelten Bedürfnissen der jungen Teilnehmer stützt sich auf deren aktive und direkte Beteiligung an der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Aktivitäten; • bezieht unterschiedliche Gruppen von Teilnehmern ein und baut auf dieser Vielfalt auf; • regt die Teilnehmenden dazu an, über Themen von gemeinsamem Interesse und Werte nachzudenken • muss über wirksame Verfahren und Regelungen verfügen, um die Sicherheit, den Schutz und die Nichtdiskriminierung der Teilnehmenden, insbesondere minderjähriger Teilnehmender, zu fördern und zu garantieren • gewährleistet, dass die teilnehmenden Organisationen die nichtformalen und informellen Lernergebnisse der Teilnehmenden anerkennen Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung Aktivitäten außerhalb der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung, die die Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben anregen, fördern und erleichtern. Dies sind beispielsweise Workshops, Treffen, Seminare oder andere Veranstaltungen, zu denen junge Menschen aus verschiedenen Ländern zusammenkommen (sowohl aus afrikanischen Ländern südlich der Sahara als auch aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern), und die ihnen Raum für Informationen, Debatten und eine aktive Beteiligung an Fragen bieten, die für ihr tägliches Leben relevant sind. Diese Aktivitäten haben folgende Zielsetzungen: • Sie sollen jungen Menschen Gelegenheiten bieten, sich zu engagieren und zu lernen, sich an der Zivilgesellschaft zu beteiligen. 427 Antragsteller, die Jugendbegegnungen mit den Regionen 1, 2 und 3 organisieren möchten: Dies ist im Rahmen der Leitaktion 1 möglich – siehe Abschnitt „Lernmobilität im Bereich Jugend“ dieses Programmleitfadens. 428 Für diese Aktion im Alter zwischen 18 und 30 Jahren. 429 Folgende Aktivitäten sind nicht möglich: Studienfahrten; Austauschaktivitäten, mit denen ein Gewinn erwirtschaftet werden soll; Austauschaktivitäten mit touristischem Charakter; Festivals; Urlaubsreisen; Konzert- und Theaterreisen, satzungsgemäße Sitzungen, von Erwachsenen für junge Menschen organisierte Schulungen. 393 • Sie sollen junge Menschen für gemeinsame Werte und Grundrechte sensibilisieren und zur Verwirklichung eines oder mehrerer der elf Europäischen Jugendziele430 beitragen. • Sie sollen junge Menschen widerstandsfähiger gegen Desinformation, Fehlinformation und Propaganda machen. • Sie sollen junge Menschen in die Lage versetzen, Einfluss auf politische Maßnahmen zu nehmen, die sich auf ihr Leben auswirken, indem sie sie mit Entscheidungsträgern auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene zusammenbringen. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Ein Projekt zum Kapazitätsaufbau im Jugendbereich besteht aus vier Phasen, die bereits vor der Auswahl des Projektvorschlags für die Förderung beginnen431, z. B. 1) Projektfindung und ‑anbahnung, 2) Projektvorbereitung, -konzeption und -planung, 3) Projektdurchführung und Überwachung der Aktivitäten und 4) Projektüberprüfung und Bewertung der Wirkung. Die teilnehmenden Organisationen und die Teilnehmer an den Aktivitäten sollten in allen Phasen eine aktive Rolle spielen und so ihre Lernerfahrung verbessern. • Findung und Anbahnung: Ermitteln Sie ein Problem, eine Notwendigkeit oder eine Chance, die Sie mit Ihrer Projektidee im Rahmen der Aufforderung thematisieren können; bestimmen Sie die zentralen Aktivitäten und die wichtigsten Ergebnisse, die von dem Projekt erwartet werden können; nennen Sie die maßgeblichen Akteure und potenziellen Partner; formulieren Sie das Ziel bzw. die Ziele des Projekts; stellen Sie sicher, dass sich das Projekt an den strategischen Zielen der teilnehmenden Organisationen orientiert; erstellen sie eine erste Planung, um das Projekt auf den Weg zu bringen, und tragen Sie die für die nächste Phase benötigten Informationen zusammen usw. • Vorbereitung, Konzeption und Planung: Stecken Sie den Projektumfang und die geeignete Vorgehensweise ab; beschreiben Sie klar die vorgeschlagene Methodik unter Wahrung der Übereinstimmung zwischen den Projektzielen und Projektaktivitäten; stellen Sie einen Zeitplan für die anfallenden Aufgaben auf; veranschlagen Sie Ihren Ressourcenbedarf, und arbeiten Sie weitere Details des Projekts aus, z. B. eine Bedarfsermittlung; legen Sie solide Ziele und Wirkungsindikatoren fest (spezifisch, messbar, erreichbar, relevant und terminiert); benennen Sie Projekt- und Lernergebnisse; Beschreibung des Arbeitsprogramms, der Aktivitätsformate, der erwarteten Wirkung und des veranschlagten Gesamtbudgets; Erstellung eines Plans für die Projektdurchführung und eines soliden und realistischen Kommunikationsplans, einschließlich strategischer Aspekte der Projektleitung, Überwachung, Qualitätskontrolle, Berichterstattung und Verbreitung der Ergebnisse; Festlegung der praktischen Modalitäten und Bestätigung der Zielgruppe(n) für die geplanten Aktivitäten; Aufstellung von Vereinbarungen mit Partnern und Abfassung des Vorschlags usw. • Durchführung und Überwachung der Aktivitäten: Planmäßige Durchführung des Projekts entsprechend den Anforderungen in Bezug auf Berichterstattung und Kommunikation; Überwachung der laufenden Aktivitäten und Bewertung der Projektleistung anhand der Projektplanung; Ermittlung und Durchführung von Korrekturmaßnahmen bei Abweichungen von der Planung und zur Behebung von Problemen und Risiken; Ermittlung von Fällen von Nichteinhaltung der festgelegten Qualitätsstandards und Durchführung von Korrekturmaßnahmen usw. • Überprüfung und Bewertung der Wirkung: Bewertung der Projektleistung anhand der Projektziele und Durchführungspläne; Bewertung der Aktivitäten und ihrer Wirkung auf unterschiedlichen Ebenen, Weitergabe und Nutzung der Projektergebnisse usw. 430 https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de. 431 Zu beachten ist, dass die vorbereitenden Maßnahmen zwar bereits vor der Einreichung des Vorschlags oder der Auswahl für die Förderung anlaufen können, es jedoch erst nach der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung möglich ist, Ausgaben zu tätigen und Projektaktivitäten durchzuführen. https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de 394 Bei der Konzeption eines Projekts zu berücksichtigende horizontale Aspekte: Neben der Erfüllung der formalen Kriterien und dem Abschluss einer nachhaltigen Kooperationsvereinbarung mit allen Projektpartnern können die folgenden Elemente dazu beitragen, die Wirkung und die hochwertige Umsetzung von Projekten zum Kapazitätsaufbau in den verschiedenen Projektphasen zu steigern. Die Antragsteller werden aufgefordert, diese Möglichkeiten und Faktoren bei der Gestaltung von Projekten ihres Projekts zu berücksichtigen. Ökologische Nachhaltigkeit Die Projekte sollten umweltfreundlich gestaltet werden und grüne Praktiken in alle Aspekte einbeziehen. Die Organisationen und Teilnehmer sollten bei der Konzeption des Projekts einen umweltfreundlichen Ansatz verfolgen, der alle Beteiligten dazu anregt, über Umweltfragen zu diskutieren und mehr darüber zu erfahren, sie zum Nachdenken darüber veranlasst, was auf den verschiedenen Ebenen getan werden kann, und Organisationen und Teilnehmer dabei unterstützt, alternative umweltfreundlichere Wege zur Durchführung der Projektaktivitäten zu finden. Inklusion und Vielfalt Mit dem Programm Erasmus+ sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion und Fairness bei allen Aktionen gefördert werden. Zur Umsetzung dieser Grundsätze wurde eine Strategie für Inklusion und Vielfalt entwickelt, um mehr Teilnehmende aus einer größeren Vielfalt von Verhältnissen zu erreichen, insbesondere Teilnehmende mit geringeren Chancen, die mit Hindernissen für die Teilnahme an europäischen Projekten konfrontiert sind. Organisationen sollten barrierefreie und inklusive Projektaktivitäten konzipieren, bei denen die Ansichten von Teilnehmern mit geringeren Chancen berücksichtigt und diese Teilnehmer während des gesamten Prozesses in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Digitale Dimension Virtuelle Zusammenarbeit und Experimente mit virtuellen und integrierten Lernangeboten sind für erfolgreiche Projekte von zentraler Bedeutung. Insbesondere wird bei den Projekten nachdrücklich empfohlen, für die Zusammenarbeit vor, während und nach den Projektaktivitäten das Europäische Jugendportal und die EU-Jugendstrategieplattform zu nutzen. Gemeinsame Werte, zivilgesellschaftliches Engagement und Teilhabe Die Projekte unterstützen aktiven Bürgersinn und Ethik und fördern die Entwicklung sozialer und interkultureller Kompetenzen, kritisches Denken und Medienkompetenz. Der Schwerpunkt liegt auch darauf, für den Kontext der Europäischen Union zu sensibilisieren und ein entsprechendes Verständnis zu vermitteln. WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR DIE BEANTRAGUNG EINES PROJEKTS ZUM KAPAZITÄTSAUFBAU IM BEREICH JUGEND ERFÜLLT SEIN? FÖRDERKRITERIEN Um für eine Erasmus-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für den Kapazitätsaufbau im Jugendbereich die folgenden Kriterien erfüllen: 395 Wer ist antragsberechtigt? Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) - Rechtsträger sein: • im Jugendbereich tätige NRO (einschließlich europäischer Jugend-NRO und nationaler Jugendräte) oder • im Jugendbereich tätige öffentliche Einrichtungen auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene • Andere öffentliche oder private Organisationen können ebenfalls teilnehmen, jedoch nicht als Koordinatoren. - rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern aus Region 1 (Westbalkan), Region 2 (Östliche Nachbarschaft432), Region 3 (Länder des südlichen Mittelmeerraums) oder Region 9 (Subsahara-Afrika) ansässig sein. Bitte beachten Sie, dass Organisationen aus afrikanischen Ländern südlich der Sahara teilnehmen können, jedoch nicht als Koordinatoren. Siehe auch Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A des Programmleitfadens. Dieselbe Organisation kann innerhalb der Frist im Rahmen derselben Aufforderung nur einen Antrag als Koordinator einreichen. Zusammensetzung von Konsortien (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen) Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens vier Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt: • mindestens ein Rechtsträger aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland • mindestens zwei Rechtsträger aus zwei verschiedenen förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, die derselben förderfähigen Region angehören, die oben unter „Wer ist antragsberechtigt?“ genannt werden. o Organisationen aus verschiedenen förderfähigen Regionen können nicht an denselben Projekten teilnehmen. Regionenübergreifende Projekte sind nicht förderfähig. Verbundene Stellen und assoziierte Partner zählen bei der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in den Ländern der antragstellenden Organisationen (Koordinator, Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) stattfinden. In begründeten Fällen können die Aktivitäten auch in anderen förderfähigen Ländern dieser Aktion stattfinden. Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 12 bis 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-YOUTH-2026-CB 432 Organisationen aus Belarus sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. Organisationen aus Armenien und Aserbaidschan können teilnehmen, jedoch nicht als Koordinatoren. 396 Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 26. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. ZUSCHLAGSKRITERIEN Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 30 Punkte) ▪ Relevanz des Vorschlags für die Ziele der Aktion ▪ Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. ▪ Inwieweit o stützt sich die Bedarfsanalyse auf überprüfbare allgemeine und spezifische Daten, die mit den konkreten Gegebenheiten der Antragsteller, Partner und Zielgruppen verbunden sind o sind die Ziele klar definiert und realistisch und betreffen Aspekte, die für die beteiligten Organisationen und die jeweiligen Zielgruppen von Bedeutung sind o ist der Vorschlag innovativ und/oder ergänzt andere von den teilnehmenden Organisationen bereits durchgeführte Initiativen o sind die Aktivitäten zum Kapazitätsaufbau klar definiert und dienen dem Ziel, die Kapazitäten der teilnehmenden Organisationen zu stärken o verbessert das Projekt die Fähigkeit von Jugendorganisationen, insbesondere in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, junge Menschen mit geringeren Chancen einzubeziehen Für Projekte, die ausschließlich auf die Region 9 ausgerichtet sind: die Relevanz der Jugendbegegnungen oder der Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung für die allgemeinen Kapazitätsaufbauziele des Projekts 397 Qualität der Projekt- konzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) ▪ Klarheit, Vollständigkeit und Qualität des Arbeitsprogramms, einschließlich angemessener Phasen für die Vorbereitung, Durchführung, Überwachung, Bewertung und Verbreitung ▪ Eignung und Qualität der zur Deckung des ermittelten Bedarfs vorgeschlagenen Methodik ▪ Übereinstimmung zwischen Projektzielen und angebotenen Aktivitäten ▪ Qualität und Wirksamkeit des Arbeitsplans, einschließlich der Frage, inwieweit die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen entsprechen ▪ Qualität der vorgeschlagenen nichtformalen Lernmethoden ▪ Qualität der Vorkehrungen zur Anerkennung und Validierung der Lernergebnisse der Teilnehmer sowie konsequenter Einsatz der europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumente ▪ Vorhandensein und Relevanz von Maßnahmen zur Qualitätskontrolle, die gewährleisten, dass die Projektdurchführung hochwertig, fristgerecht und unter Einhaltung des finanziellen Rahmens erfolgt ▪ Kostenwirksamkeit des Projekts und Zuweisung angemessener Mittel für die einzelnen Aktivitäten ▪ Nachweis der Notwendigkeit und der Eignung der Maßnahmen (sofern vorhanden) für die Auswahl und/oder Einbeziehung von Teilnehmenden in Mobilitätsaktivitäten (siehe „Schutz, Gesundheit und Sicherheit der Teilnehmenden“ in Teil A dieses Leitfadens sowie weitere Anforderungen und Empfehlungen für Mobilitätsprojekte im Rahmen der Leitaktion 1) ▪ Für Projekte, die ausschließlich auf die Region 9 ausgerichtet sind: die Angemessenheit der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität der Jugendbegegnungen oder der Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung, der Sicherheit und des Schutzes der Teilnehmenden und die Berücksichtigung tatsächlicher Mobilitätshindernisse (z. B. das Visumverfahren); die Anwendung des Grundsatzes der aktiven Beteiligung der Jugend und die geplante Einbeziehung der Teilnehmenden in alle Phasen der Jugendbegegnungen oder Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung die von den teilnehmenden Organisationen zu ergreifenden Maßnahmen zur Gewährleistung einer soliden Lerndimension der Jugendbegegnungen und Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung und der Anerkennung von Lernergebnissen (einschließlich eines Reflexionsprozesses zur Ermittlung und Dokumentation der Lernergebnisse der Teilnehmenden, möglicherweise unter Nutzung der europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumente, insbesondere des Youthpass). Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) ▪ Inwieweit - sind an dem Projekt Organisationen beteiligt, die einander ergänzen und eine angemessene Mischung darstellen, was das erforderliche Profil und die benötigten Erfahrungen und Fachkenntnisse für eine in jeder Hinsicht erfolgreiche Durchführung des Projekts betrifft - sind die Zuständigkeiten und Aufgaben so verteilt, dass das Engagement und die aktive Mitwirkung aller eingebundenen Organisationen deutlich werden ▪ Vorhandensein wirksamer Mechanismen zur Abstimmung und Kommunikation der teilnehmenden Organisationen untereinander und mit anderen maßgeblichen Akteuren 398 Wirkung (Höchstpunktzahl 20 Punkte) ▪ Qualität der Maßnahmen zur Bewertung der Projektergebnisse ▪ Mögliche Wirkung des Projekts: - auf Teilnehmer und teilnehmende Organisationen während und nach der Projektlaufzeit - auf die von den teilnehmenden Organisationen erworbene Fähigkeit, junge Menschen zu stärken und ihre aktive Beteiligung an Aktivitäten außerhalb des Projekts zu fördern - über die unmittelbar an einem Projekt teilnehmenden Organisationen und Personen hinaus auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder internationaler Ebene ▪ Qualität der geplanten Verbreitungsmaßnahmen: Eignung und Qualität von Maßnahmen zur Weitergabe der Projektergebnisse bei den teilnehmenden Organisationen und darüber hinaus ▪ Sofern relevant, eine Beschreibung, wie die erstellten Materialien, Dokumente und Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden ▪ Qualität der Pläne, die die Nachhaltigkeit des Projekts gewährleisten sollen: Potenzial zur Entwicklung einer anhaltenden Wirkung und zur Erzielung von Ergebnissen, nachdem die EU- Finanzhilfe aufgebraucht ist ▪ Für Projekte, die ausschließlich auf die Region 9 ausgerichtet sind: das Ausmaß, in dem die Jugendbegegnungen oder die Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung einen echten Nutzen für die teilnehmenden Organisationen und die einzelnen Teilnehmenden mit sich bringen und potenziell umfassendere Auswirkungen haben (z. B. auf lokaler, regionaler, nationaler oder transnationaler Ebene) Die Vorschläge kommen nur dann für eine Förderung in Betracht, wenn sie mindestens 60 Punkte erreichen. Außerdem muss jeweils mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der oben genannten Kategorien von Zuschlagskriterien erreicht werden (d. h. mindestens 15 Punkte in den Kategorien „Relevanz des Projekts“ und „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ 10 Punkte in den Kategorien „Qualität der Zusammensetzung der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und „Wirkung“). Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. Innerhalb der Beschränkungen bestehender nationaler und europäischer Rechtsrahmen sind die Ergebnisse als freie Lehr- und Lernmaterialien (OER) zugänglich zu machen und auf einschlägigen Plattformen der jeweiligen Berufs- oder Branchenverbände oder der zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Im Vorschlag wird erläutert, wie die erstellten Daten, Materialien, audiovisuellen Medien und Aktivitäten auf sozialen Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden. ERWARTETE WIRKUNG Die geförderten Projekte sollten belegen, welche Wirkung sie voraussichtlich entfalten, indem sie die Fähigkeit von Jugendorganisationen, insbesondere in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, verbessern, damit diese • zu den Prioritäten „Engage-Connect-Empower“ der EU-Jugendstrategie 2019-2027, der Europäischen Jugendarbeitsagenda und des Aktionsplans für die Jugend im Rahmen des auswärtigen Handelns der EU (2022- 2027)433 beitragen • auf den Ergebnissen der europäischen Jugendziele, des Jugenddialogs und anderer Jugendprojekte aufbauen 433 https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/youth/youth-action-plan_en?prefLang=de&etrans=de. https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/youth/youth-action-plan_en?prefLang=de&etrans=de 399 • die Beteiligung junger Menschen am demokratischen Leben im Hinblick auf eine aktive Bürgerschaft und Auseinandersetzung mit Entscheidungsträgern (Befähigung, neue Kompetenzen, Einbeziehung junger Menschen in die Projektkonzeption usw.), insbesondere in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, verbessern • die Kapazitäten für Innovation und Unternehmertum in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern verbessern • transnational arbeiten und gleichzeitig Inklusion, Solidarität und Nachhaltigkeit sicherstellen • das Lernen und die Zusammenarbeit zwischen jungen Menschen und Entscheidungsträgern auf transnationaler Ebene, insbesondere in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, begünstigen und dazu beitragen • vorhandene Verfahren und die bestehende Reichweite über die Partnerschaft hinaus ausweiten und dabei auch sinnvollen Gebrauch von digitalen Mitteln machen, um die Verbindung unter allen Umständen, auch in abgelegenen, isolierten oder abgeschlossenen Situationen, aufrechtzuerhalten • die Ergebnisse für lokale Gemeinschaften nutzbar machen, Arbeitsmöglichkeiten schaffen und innovative Ideen fördern, die in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in anderen Kontexten repliziert und erweitert werden könnten • den Nachweis für die Inklusion und den Zugang von Zielgruppen mit geringeren Chancen und Personen in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern erbringen • neue Instrumente und nichtformale Lernmethoden, insbesondere zur Förderung des Erwerbs und der Verbesserung von Kompetenzen, einschließlich der Medienkompetenz, und innovative Verfahren, insbesondere in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, entwickeln • die Ergebnisse effektiv und ansprechend unter jungen Menschen, die an Jugendorganisationen beteiligt sind, verbreiten. • Bei Projekten, die ausschließlich auf die Region 9 ausgerichtet sind, und im Einklang mit den Zielen der Leitinitiative zur Mobilität junger Menschen in Afrika sollten die geplanten Jugendbegegnungen oder Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung die Befähigung junger afrikanischer Menschen unterstützen, z. B. im Hinblick auf nachhaltige Beschäftigungsfähigkeit und aktive Bürgerschaft, sowie den politischen Dialog, die Koordinierung und die Valorisierung der Zusammenarbeit zwischen afrikanischen und europäischen Partnern stärken. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Die Finanzhilfe wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt. Dies bedeutet, dass ein Festbetrag auf der Grundlage eines Pauschalbetrags oder einer nicht an Kosten geknüpften Finanzierung ausgezahlt wird. Der Betrag wird von der gewährenden Behörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets und eines Fördersatzes von 80 % festgesetzt. Projekte, die auf die Regionen 1, 2 und 3 ausgerichtet sind: Die maximale EU-Finanzhilfe je Projekt beläuft sich auf 300 000 EUR. Projekte, die auf die Region 9 (Subsahara-Afrika) ausgerichtet sind: Die maximale EU-Finanzhilfe je Projekt beläuft sich auf 450 000 EUR, einschließlich der Jugendbegegnungen und Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung. Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Finanzhilfen oder Preisgeldern ist nicht zulässig. Kosten für Freiwilligenarbeit sind nicht zulässig. WIE WIRD DER PAUSCHALBETRAG FÜR DAS PROJEKT BESTIMMT? • Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete434 gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.). • Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten. 434 Ein Arbeitspaket ist definiert als eine Reihe von Aktivitäten, die zur Erreichung gemeinsamer spezifischer Ziele beitragen. 400 • Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung der veranschlagten Kosten vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Stellen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist. • Die beschriebenen Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen. Für Projekte, die ausschließlich auf die Region 9 ausgerichtet sind: Die Bewerbungen müssen ein spezifisches Arbeitspaket pro Jugendbegegnung oder Aktivität zur Förderung der Jugendbeteiligung vorsehen. Die Mittelausstattung dieses Arbeitspakets muss in Bezug auf die Anzahl der Mobilitätsmaßnahmen mit den vorgeschlagenen Projektergebnissen übereinstimmen, wobei alle anderen Faktoren, die Dauer der vorgeschlagenen Aktivitäten, die Reisekosten und die etwaigen außergewöhnlichen Kosten gebührend zu berücksichtigen sind. Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Beachtung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag, Fördersatz, förderfähige Gesamtkosten usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. 401 KAPAZITÄTSAUFBAU IM BEREICH SPORT Projekte zum Kapazitätsaufbau sind internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen im Bereich Sport tätigen Organisationen in Programmländern und in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in den Regionen 1 (Westbalkan) und 2 (Östliche Nachbarschaft). Sie zielen darauf ab, sportliche Aktivitäten und politische Maßnahmen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu unterstützen, und zwar als Mittel zur Förderung von Werten sowie als pädagogisches Instrument zur Förderung der persönlichen und sozialen Entwicklung des Einzelnen und zum Aufbau von Gemeinschaften mit stärkerem Zusammenhalt. ZIELE DER AKTION Die Aktion soll: • die Kapazitäten von Breitensportorganisationen erhöhen; • zur Ausübung von Sport und körperlicher Betätigung in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern ermutigen; • soziale Inklusion durch Sport fördern; • positive Werte durch den Sport fördern (z. B. Fairplay, Toleranz, Teamgeist); • die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Regionen der Welt über gemeinsame Initiativen fördern. THEMENBEREICHE/SPEZIFISCHE ZIELE Die Vorschläge sollten sich auf bestimmte Themenbereiche konzentrieren, die in der Programmierungsphase festgelegt werden. Beispiele für besonders relevante Bereiche sind: • Förderung gemeinsamer Werte, der Nichtdiskriminierung und der Gleichstellung der Geschlechter durch den Sport; • Entwicklung der Fähigkeiten (durch Sport), die zur Verbesserung der sozialen Einbindung benachteiligter Gruppen erforderlich sind (z. B. Unabhängigkeit, Führungsqualitäten usw.); • Integration von Migranten; • Aussöhnung nach Konflikten. AKTIVITÄTEN Die vorgeschlagenen Aktivitäten müssen in direktem Zusammenhang mit den allgemeinen und spezifischen Zielen der Aktion stehen, d. h. einem oder mehreren der oben aufgeführten Themenbereiche entsprechen, und in einer Projektbeschreibung für den gesamten Durchführungszeitraum ausführlich erläutert werden. Schließlich muss der Schwerpunkt der Projektaktivitäten im Rahmen dieser internationalen, weltweiten Aktion auf dem Aufbau und der Stärkung der Kapazitäten von Sportorganisationen hauptsächlich in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern aus Region 1 oder Region 2 liegen. Die geförderten Projekte können ein breites Spektrum an Kooperations-, Austausch-, Kommunikations- und anderen Aktivitäten umfassen, beispielsweise: • Schaffung und Entwicklung von Netzwerken zwischen Organisationen/Ländern/Regionen; • Entwicklung und Umsetzung des Austauschs von bewährten Verfahren/Ideen; • Durchführung gemeinsamer sportlicher Aktivitäten und pädagogischer Begleitveranstaltungen; • Einführung, Erprobung, Austausch und Umsetzung neuer Formen nichtformaler Lernmethoden, -werkzeuge, -verfahren und -materialien durch praktische Ausbildung und Mobilität von Sportfachkräften; • Sensibilisierung für Fragen der Diskriminierung von benachteiligten Gruppen im Sport; • Unterstützung des Aufbaus einer engagierten und aktiven Zivilgesellschaft. 402 EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Ein Projekt zum Aufbau von Kapazitäten im Sportbereich besteht aus vier Phasen, die vor der Auswahl des Projektvorschlags für eine Finanzierung beginnen435: Projektermittlung und -initiierung, Projektvorbereitung, -entwurf und -planung, Projektdurchführung und -überwachung sowie Projektüberprüfung und Folgenabschätzung. Die teilnehmenden Organisationen und die Teilnehmer an den Aktivitäten sollten in allen Phasen eine aktive Rolle spielen und so ihre Lernerfahrung verbessern. • Findung und Anbahnung: Ermitteln Sie ein Problem, eine Notwendigkeit oder eine Chance, die Sie mit Ihrer Projektidee im Rahmen der Aufforderung thematisieren können; bestimmen Sie die zentralen Aktivitäten und die wichtigsten Ergebnisse, die von dem Projekt erwartet werden können; nennen Sie die maßgeblichen Akteure und potenziellen Partner; formulieren Sie das Ziel bzw. die Ziele des Projekts; stellen Sie sicher, dass sich das Projekt an den strategischen Zielen der teilnehmenden Organisationen orientiert; erstellen Sie eine erste Planung, um das Projekt auf den Weg zu bringen, und tragen Sie die für die nächste Phase benötigten Informationen zusammen usw. • Vorbereitung, Entwurf und Planung: Stecken Sie den Projektumfang und die geeignete Vorgehensweise ab; beschreiben Sie klar die vorgeschlagene Methodik unter Wahrung der Übereinstimmung zwischen den Projektzielen und Projektaktivitäten; stellen Sie einen Zeitplan für die anfallenden Aufgaben auf; veranschlagen Sie Ihren Ressourcenbedarf, und arbeiten Sie weitere Details des Projekts aus, z. B. eine Bedarfsermittlung; legen Sie solide Ziele und Wirkungsindikatoren fest (spezifisch, messbar, erreichbar, relevant und terminiert); benennen Sie Projekt- und Lernergebnisse; Beschreibung des Arbeitsprogramms, der Aktivitätsformate, der erwarteten Wirkung und des veranschlagten Gesamtbudgets; Erstellung eines Plans für die Projektdurchführung und eines soliden und realistischen Kommunikationsplans, einschließlich strategischer Aspekte der Projektleitung, Überwachung, Qualitätskontrolle, Berichterstattung und Verbreitung der Ergebnisse; Festlegung der praktischen Modalitäten und Bestätigung der Zielgruppe(n) für die geplanten Aktivitäten; Abschluss von Vereinbarungen mit Partnern und Ausarbeitung des Vorschlags usw. • Durchführung und Überwachung der Aktivitäten: Planmäßige Durchführung des Projekts entsprechend den Anforderungen in Bezug auf Berichterstattung und Kommunikation; Überwachung der laufenden Aktivitäten und Bewertung der Projektleistung anhand der Projektplanung; Ermittlung und Durchführung von Korrekturmaßnahmen bei Abweichungen von der Planung und zur Behebung von Problemen und Risiken; Bestimmung von Abweichungen von den festgelegten Qualitätsnormen und Durchführung von Korrekturmaßnahmen usw. • Überprüfung und Bewertung der Wirkung: Bewertung der Projektleistung anhand der Projektziele und Durchführungspläne; Bewertung der Aktivitäten und ihrer Wirkung auf unterschiedlichen Ebenen, Weitergabe und Nutzung der Projektergebnisse usw. Bei der Konzeption des Projekts zu berücksichtigende horizontale Aspekte Neben der Erfüllung der formalen Kriterien und dem Abschluss einer nachhaltigen Kooperationsvereinbarung mit allen Projektpartnern können die folgenden Elemente dazu beitragen, die Wirkung und die hochwertige Umsetzung von Projekten zum Kapazitätsaufbau in den verschiedenen Projektphasen zu steigern. Die Antragsteller werden aufgefordert, diese Möglichkeiten und Faktoren bei der Gestaltung von Projekten ihres Projekts zu berücksichtigen. Inklusion und Vielfalt Mit dem Programm Erasmus+ sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion und Fairness bei allen Programmaktionen gefördert werden. Zur Umsetzung dieser Grundsätze wurde die Strategie für Inklusion und Vielfalt entwickelt, um mehr Teilnehmende aus einer größeren Vielfalt von Verhältnissen zu erreichen, insbesondere 435 Zu beachten ist, dass die vorbereitenden Maßnahmen zwar bereits vor der Einreichung des Vorschlags oder der Auswahl für die Förderung anlaufen können, es jedoch erst nach der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung möglich ist, Ausgaben zu tätigen und Projektaktivitäten durchzuführen. 403 Teilnehmende mit geringeren Chancen, die mit Hindernissen für die Teilnahme an europäischen Projekten konfrontiert sind. Organisationen sollten barrierefreie und inklusive Projektaktivitäten konzipieren, bei denen die Ansichten von Teilnehmern mit geringeren Chancen berücksichtigt und diese Teilnehmer während des gesamten Prozesses in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Ökologische Nachhaltigkeit Die Projekte sollten umweltfreundlich gestaltet werden und grüne Praktiken in alle Aspekte einbeziehen. Die Organisationen und Teilnehmer sollten bei der Konzeption des Projekts einen umweltfreundlichen Ansatz verfolgen, der alle Beteiligten dazu anregt, über Umweltfragen zu diskutieren und mehr darüber zu erfahren, sie zum Nachdenken darüber veranlasst, was auf den verschiedenen Ebenen getan werden kann, und Organisationen und Teilnehmer dabei unterstützt, alternative umweltfreundlichere Wege zur Durchführung der Projektaktivitäten zu finden. Digitale Dimension Virtuelle Zusammenarbeit und Experimente mit virtuellen und integrierten Lernangeboten sind für erfolgreiche Projekte von zentraler Bedeutung. Gemeinsame Werte, zivilgesellschaftliches Engagement und Teilhabe Die Projekte unterstützen aktiven Bürgersinn und Ethik und fördern die Entwicklung sozialer und interkultureller Kompetenzen, kritisches Denken und Medienkompetenz. Der Schwerpunkt liegt auch darauf, für den Kontext der Europäischen Union zu sensibilisieren und ein entsprechendes Verständnis zu vermitteln. WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR DIE BEANTRAGUNG EINES PROJEKTS ZUM KAPAZITÄTSAUFBAU IM BEREICH SPORT ERFÜLLT SEIN? FÖRDERKRITERIEN Um für eine Erasmus-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für den Kapazitätsaufbau im Bereich Sport die folgenden Kriterien erfüllen: Wer ist antragsberechtigt? Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) - Rechtsträger (öffentliche oder private Einrichtungen) sein - im Sportbereich tätig sein - ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder in einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland der Region 1 (Westbalkan) oder Region 2 (Östliche Nachbarschaft)436 haben. Der Koordinator des Konsortiums muss eine gemeinnützige Organisation sein. Beispiele für solche Organisationen sind: • für den Sportbereich zuständige lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen • lokale, regionale, nationale, europäische oder internationale Sportorganisationen • Nationale Olympische Komitees oder nationale Sportverbände • Organisationen, die die Initiative „Sport für alle“ vertreten • Organisationen zur Förderung körperlicher Aktivität • Organisationen für aktive Freizeitgestaltung 436 Organisationen aus Belarus sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. Organisationen aus Armenien und Aserbaidschan können teilnehmen, jedoch nicht als Koordinatoren. 404 Zusammensetzung von Konsortien Projekte zum Kapazitätsaufbau sind transnationale Projekte, an denen mindestens vier Organisationen aus mindestens drei Ländern beteiligt sind und bei denen die folgenden Bedingungen eingehalten sind: - Mindestens eine und höchstens zwei Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern. Wenn zwei Organisationen beteiligt sind, dürfen diese nicht aus demselben EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland stammen. - Mindestens zwei Organisationen aus mindestens einem förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittland der Region 1 (Westbalkan) oder der Region 2 (Östliche Nachbarschaft). Organisationen aus den Regionen 1 und 2 können sich nicht an demselben Vorschlag beteiligen (d. h. Partnerschaften, die die Regionen 1 und 2 umfassen, sind nicht förderfähig). Die Anzahl der Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern darf nicht höher sein als die Anzahl der Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Verbundene Stellen und assoziierte Partner zählen bei der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivität muss in den Ländern der an der Aktivität beteiligten Organisationen stattfinden, außer in hinreichend begründeten Fällen, die mit den Zielen der Aktion zusammenhängen. Darüber hinaus gilt: - Aktivitäten können auch an dem Ort stattfinden, an dem ein Organ der Europäischen Union seinen Sitz hat, selbst wenn an dem Projekt keine Organisation aus dem Gastland dieses Organs beteiligt ist. - Aktivitäten zur Weitergabe und Verbreitung von Ergebnissen können auch auf einschlägigen themenbezogenen länderübergreifenden Veranstaltungen/Konferenzen in anderen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern oder nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern durchgeführt werden. Projektdauer Projekte zum Kapazitätsaufbau sollten in der Regel zwischen 12 und 36 Monaten dauern. Die Dauer muss bei der Antragstellung je nach Projektziel und Art der im betreffenden Zeitraum geplanten Aktivitäten angeben werden. Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen. Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-SPORT-2026-CB Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 5. März um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit), einreichen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. ERWARTETE WIRKUNG Die geförderten Projekte sollten belegen, welche Wirkung sie voraussichtlich entfalten, indem sie: • die Teilnahme und die Kapazitäten von Breitensportorganisationen erhöhen; 405 • die Teilnahme von Frauen an Sport und körperlicher Betätigung steigern; • die soziale Einbindung benachteiligter Gruppen verbessern; • die Fähigkeit des Sportsektors verbessern, transnational und unter Berücksichtigung von Inklusion, Solidarität und Nachhaltigkeit zu arbeiten; • das Lernen und die Zusammenarbeit zwischen Sportlern und Entscheidungsträgern auf transnationaler Ebene, insbesondere in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, begünstigen und dazu beitragen; • die Ergebnisse effektiv und ansprechend unter Sportlern, die an Sportorganisationen beteiligt sind, verbreiten. ZUSCHLAGSKRITERIEN Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 30 Punkte) • Relevanz des Vorschlags für die Ziele der Aktion • ist der Vorschlag relevant für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung • Inwieweit o sind die Ziele klar definiert und realistisch und betreffen Aspekte, die für die beteiligten Organisationen und die jeweiligen Zielgruppen von Bedeutung sind o ist der Vorschlag innovativ und/oder ergänzt andere von den teilnehmenden Organisationen bereits durchgeführte Initiativen o sind die Aktivitäten zum Kapazitätsaufbau klar definiert und dienen dem Ziel, die Kapazitäten der teilnehmenden Organisationen zu stärken Qualität der Projekt- konzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 20 Punkte) • Klarheit, Vollständigkeit und Qualität des Arbeitsprogramms, einschließlich angemessener Phasen für die Vorbereitung, Durchführung, Überwachung, Bewertung und Verbreitung • Eignung und Qualität der zur Deckung des ermittelten Bedarfs vorgeschlagenen Methodik • Übereinstimmung zwischen Projektzielen und vorgeschlagenen Aktivitäten • Qualität und Wirksamkeit des Arbeitsplans, einschließlich der Frage, inwieweit die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen entsprechen • Qualität der ggf. vorgeschlagenen nichtformalen Lernmethoden • Vorhandensein und Relevanz von Maßnahmen zur Qualitätskontrolle, die gewährleisten, dass die Projektdurchführung hochwertig, fristgerecht und unter Einhaltung des finanziellen Rahmens erfolgt • Kostenwirksamkeit des Projekts und Zuweisung angemessener Mittel für die einzelnen Aktivitäten Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Inwieweit • sind an dem Projekt Organisationen beteiligt, die einander ergänzen und eine angemessene Mischung darstellen, was das erforderliche Profil und die benötigten Erfahrungen und Fachkenntnisse für eine in jeder Hinsicht erfolgreiche Durchführung des Projekts betrifft • sind die Zuständigkeiten und Aufgaben so verteilt, dass das Engagement und die aktive Mitwirkung aller eingebundenen Organisationen deutlich werden • Vorhandensein wirksamer Mechanismen zur Abstimmung und Kommunikation der teilnehmenden Organisationen untereinander und mit anderen maßgeblichen Akteuren 406 Wirkung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) • Qualität der Maßnahmen zur Bewertung der Projektergebnisse • mögliche Wirkung des Projekts o auf Teilnehmer und teilnehmende Organisationen während und nach der Projektlaufzeit o über die unmittelbar an einem Projekt teilnehmenden Organisationen und Personen hinaus auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder internationaler Ebene • Qualität der geplanten Verbreitungsmaßnahmen: Eignung und Qualität von Maßnahmen zur Weitergabe der Projektergebnisse bei den teilnehmenden Organisationen und darüber hinaus • Sofern relevant, wird in dem Vorschlag erläutert, wie die erstellten Materialien, Dokumente und Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden • Qualität der Pläne, die die Nachhaltigkeit des Projekts gewährleisten sollen: Potenzial zur Entwicklung einer anhaltenden Wirkung und zur Erzielung von Ergebnissen, nachdem die EU-Finanzhilfe aufgebraucht ist. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 60 Punkte (von 100 Punkten) erreichen. Außerdem muss jeweils mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der oben genannten Kategorien von Zuschlagskriterien erreicht werden. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. Innerhalb der Beschränkungen bestehender nationaler und europäischer Rechtsrahmen sind die Ergebnisse als freie Lehr- und Lernmaterialien (OER) zugänglich zu machen und auf einschlägigen Plattformen der jeweiligen Berufs- oder Branchenverbände oder der zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Im Vorschlag wird erläutert, wie die erstellten Daten, Materialien, audiovisuellen Medien und Aktivitäten auf sozialen Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Kostenvoranschlags für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Die gewährende Behörde setzt den Pauschalbetrag für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Vorschlags, des Bewertungsergebnisses, der Fördersätze und des in der Aufforderung festgelegten Höchstbetrags der Finanzhilfe fest. Die EU-Finanzhilfe pro Projekt sollte zwischen 100 000 EUR und 200 000 EUR liegen. Wie wird der Pauschalbetrag für das Projekt bestimmt? Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen: a) Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, 407 „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.). b) Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten. c) Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung der veranschlagten Kosten vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Stellen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist. d) Die beschriebenen Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen. Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Der Kofinanzierungssatz von 80 % wird auf die nach der Bewertung ermittelten geschätzten förderfähigen Gesamtkosten angewandt. Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag der Finanzhilfe usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. 408 GEMEINNÜTZIGE EUROPÄISCHE SPORTVERANSTALTUNGEN ZIELE DER AKTION Mit dieser Aktion soll die Organisation von Sportveranstaltungen mit europäischer Dimension in den folgenden Bereichen unterstützt werden: • ehrenamtliches Engagement im Sport • soziale Inklusion durch Sport • Kampf gegen Diskriminierung im Sport, einschließlich der Förderung der Geschlechtergleichstellung • Förderung eines gesunden Lebensstils für alle: die Projekte im Rahmen dieser Prioritätsachse werden sich hauptsächlich auf folgende Bereiche konzentrieren: a) Umsetzung der drei Säulen der Initiative HealthyLifestyle4All; b) Umsetzung der Empfehlung des Rates zu gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität und der EU- Leitlinien für körperliche Aktivität; c) Unterstützung bei der Durchführung der Europäischen Woche des Sports; d) Förderung von Sport und körperlicher Betätigung als Mittel für eine bessere Gesundheit; e) Förderung aller Aktivitäten, die zu sportlicher und körperlicher Betätigung anregen; f) Förderung des traditionellen Sports und traditioneller Spiele. Die im Rahmen dieser Aktion ausgewählten Projekte müssen sich auf eines dieser Ziele konzentrieren. Sie können sich auch mit den anderen Zielen befassen, aber das Hauptziel muss klar erkennbar und im Vorschlag vorrangig sein. Obwohl das Hauptziel dieser Aktion darin besteht, die Organisation von Sportveranstaltungen zu unterstützen, können diesen Veranstaltungen andere Aktivitäten (Workshops, Schulungen, Treffen oder andere relevante Aktivitäten) vorausgehen oder folgen, um die Veranstaltung vorzubereiten oder ihren dauerhaften Nutzen sicherzustellen. Mit dieser Aktion wird finanzielle Unterstützung für die Organisation folgender Maßnahmen bereitgestellt: - Europäische lokale Sportveranstaltungen - Europaweite Sportveranstaltungen - Große europäische Sportveranstaltungen Große europäische Sportveranstaltungen zielen auf eine sehr große Wirkung ab und umfassen Folgemaßnahmen, um sicherzustellen, dass sie dauerhaft einen gesellschaftlichen Nutzen entfalten und die Inklusion durch Sport fördern. WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR EINEN ANTRAG FÜR GEMEINNÜTZIGE EUROPÄISCHE SPORTVERANSTALTUNGEN ERFÜLLT SEIN? FÖRDERKRITERIEN Um für eine Erasmus+-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen die folgenden Kriterien erfüllen: 409 Wer ist antragsberechtigt? Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) - Rechtsträger (öffentliche oder private Stellen) sein - in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein - im Sportbereich tätig sein Beispiele (Liste nicht erschöpfend): • für den Sportbereich zuständige lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen • lokale, regionale, nationale, europäische oder internationale Sportorganisationen • Nationale Olympische Komitees oder nationale Sportverbände • Organisationen, die die Initiative „Sport für alle“ vertreten • Organisationen zur Förderung körperlicher Aktivität • Organisationen für aktive Freizeitgestaltung • Organisationen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend Zusammensetzung von Konsortien Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen sind transnationale Veranstaltungen unter Beteiligung von: • Europäische lokale Veranstaltungen (Typ I): mindestens drei Organisationen aus drei Ländern und höchstens fünf Organisationen aus fünf Ländern, die EU- Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer sind. • Europäische lokale Veranstaltungen (Typ II): Mindestens sechs Organisationen aus sechs verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern. • Europaweite Veranstaltungen: Mindestens zehn Organisationen (ein einzelner Antragsteller + neun teilnehmende Organisationen, die als assoziierte Partner auftreten) aus zehn verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern. • Europäische Großveranstaltungen: mindestens 15 Organisationen (ein einzelner Antragsteller + 14 teilnehmende Organisationen, die als assoziierte Partner auftreten) aus 15 verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern. Die Zusammensetzung des Konsortiums muss die Anforderungen für die beantragte Finanzhilfe erfüllen. 410 Förderfähige Aktivitäten Bei den europäischen lokalen Veranstaltungen (Typ I und II) müssen gemeinnützige Sportveranstaltungen in jedem an dem Projekt beteiligten EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland stattfinden. Bei der europaweiten Veranstaltung findet eine einzige Sportveranstaltung in dem Land der Niederlassung des Koordinators statt; ist dies nicht der Fall, ist dies im Antrag hinreichend zu begründen. In diesem Fall kann die Veranstaltung in dem Land stattfinden, in dem eine der teilnehmenden Organisationen ihren Sitz hat. Bei der europäischen Großveranstaltung müssen die Aktivitäten in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland stattfinden. Die Sportveranstaltung muss mindestens sieben verschiedene Sportarten präsentieren und Aktivitäten umfassen, die während des gesamten Jahres im Anschluss an die Veranstaltung umgesetzt werden, um dauerhaft einen gesellschaftlichen Nutzen (z. B. in den Bereichen Soziales, Bildung, Umwelt, Gesundheit) und die Förderung der Inklusion durch Sport zu gewährleisten. Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 12 oder 18 Monate dauern, entsprechend dem Projektziel und der Art der im betreffenden Zeitraum geplanten Aktivitäten. Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen. Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA): Europäische lokale Veranstaltungen (Typ I und II) und europaweite Veranstaltungen: • Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-SPORT-2026-SNCESE. Europäische Großveranstaltungen: • Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-SPORT-2026-LSNCESE. Wann ist der Antrag zu stellen? Europäische lokale Veranstaltungen (Typ I und II) und europaweite Veranstaltungen:: Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 5. März um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Europäische Großveranstaltungen: Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 22. Januar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Die EU-Finanzhilfe wird Organisationen gewährt, die für die Vorbereitung, Organisation und Nachbereitung von Sportveranstaltungen zuständig sind. Folgende Standardaktivitäten werden unterstützt (Liste nicht erschöpfend): • Vorbereitung und Organisation der Veranstaltung • Organisation von Bildungsaktivitäten für Sportler, Trainer, Organisatoren und Freiwillige im Vorfeld einer Veranstaltung • Organisation von Aktivitäten am Rande der Sportveranstaltung (Konferenzen, Seminare) • Schulung von Freiwilligen • Durchführung von Aktivitäten mit nachhaltiger Wirkung (Bewertungen, Konzeption von Zukunftsplänen) • Kommunikationsaktivitäten mit Bezug zum Thema der Veranstaltung 411 Die folgenden Sportveranstaltungen werden im Rahmen dieser Aktion nicht unterstützt: • Von nationalen, europäischen oder internationalen Sportverbänden/-ligen regelmäßig durchgeführte Wettbewerbe (nationale, Europa- oder Weltmeisterschaften), es sei denn, die finanzielle Unterstützung wird für die Organisation von Nebenaktivitäten beantragt, die sich an große Bevölkerungsgruppen richten ERWARTETE WIRKUNG Mit der Aktion soll folgende Wirkung erzielt werden: • verstärktes Bewusstsein für die Rolle des Sports bei der Förderung von sozialer Inklusion, Chancengleichheit und gesundheitsfördernder körperlicher Betätigung • verstärkte Beteiligung an sportlichen und körperlichen Aktivitäten und an Freiwilligentätigkeit ZUSCHLAGSKRITERIEN Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit • ist der Vorschlag relevant für die Ziele und Prioritäten der Aktion • Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. • beruht der Vorschlag auf einer fundierten und angemessenen Bedarfsanalyse • ist der Vorschlag innovativ • ergänzt der Vorschlag andere von den teilnehmenden Organisationen bereits durchgeführte Initiativen • erbringt der Vorschlag einen Mehrwert auf EU-Ebene durch Ergebnisse, die nicht erzielt werden könnten, wenn die Aktivitäten von einem einzelnen Land durchgeführt würden Qualität der Projekt- konzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Inwieweit • ist der Projektarbeitsplan klar, vollständig und wirksam und sieht angemessene Phasen für die Vorbereitung, Durchführung, Überwachung, Bewertung und Weitergabe der Projektergebnisse vor • ist das Projekt kostenwirksam und weist angemessene Mittel für die einzelnen Aktivitäten zu • ist die vorgeschlagene Methodik klar, angemessen und realisierbar • werden relevante Maßnahmen zur Qualitätskontrolle vorgeschlagen, die gewährleisten, dass die Projektdurchführung hochwertig, fristgerecht und unter Einhaltung des finanziellen Rahmens erfolgt • sind digitale Instrumente und Lernmethoden in das Projekt integriert, um die physischen Aktivitäten zu ergänzen und die Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen zu verbessern • sind die Veranstaltungen eindeutig im Einklang mit dem Ziel der Aktion und der Zielgruppe konzipiert 412 Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Inwieweit • weist das Projekt eine angemessene Mischung in Bezug auf das Profil und das Fachwissen der teilnehmenden Organisationen auf, um alle Projektziele erfolgreich zu verwirklichen • verdeutlicht die vorgeschlagene Aufgabenverteilung das Engagement und die aktive Mitwirkung aller teilnehmenden Organisationen • beinhaltet der Vorschlag wirksame Mechanismen zur Koordinierung und Kommunikation der teilnehmenden Organisationen untereinander und mit anderen maßgeblichen Akteuren • ist die Rolle jeder teilnehmenden Organisation bei konkreten Veranstaltungen klar beschrieben und begründet Wirkung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit • hat jede Sportveranstaltung das Potenzial, Teilnehmende aus der/den Zielgruppe(n) anzusprechen • enthält der Projektvorschlag konkrete und logische Schritte zur Integration der Projektergebnisse in die reguläre Arbeit der teilnehmenden Organisationen • hat das Projekt das Potenzial einer positiven Wirkung auf die Teilnehmer und die teilnehmenden Organisationen sowie auf die breitere Gemeinschaft • haben die erwarteten Projektergebnisse das Potenzial einer Nutzung außerhalb der am Projekt teilnehmenden Organisationen während und nach der Projektlaufzeit und auf lokaler, regionaler, nationaler oder europäischer Ebene • beinhaltet der Projektvorschlag angemessene Pläne und Methoden zur Bewertung der Projektergebnisse • enthält der Projektvorschlag konkrete und wirksame Schritte, um die Projektergebnisse innerhalb der teilnehmenden Organisationen bekannt zu machen, die Ergebnisse an andere Organisationen und die Öffentlichkeit weiterzugeben und öffentlich auf die Finanzierung durch die Europäische Union hinzuweisen • umfasst der Projektvorschlag konkrete und wirksame Schritte, um die Nachhaltigkeit des Projekts und seine Fähigkeit zu gewährleisten, auch nach Ausschöpfung der EU-Finanzhilfe weiterhin Wirkung zu entfalten und Ergebnisse zu erzielen Die Vorschläge kommen nur dann für eine Förderung in Betracht, wenn sie mindestens 60 Punkte erreichen. Außerdem muss jeweils mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der oben genannten Kategorien von Zuschlagskriterien erreicht werden. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Die Zuschüsse für gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen werden – außer für die Kategorie „europäische Großveranstaltung“ – in Form von Pauschalbeträgen gewährt. Die Höhe des festen Pauschalbetrags richtet sich nach der Anzahl der Veranstaltungen und der Anzahl der am Projekt beteiligten Organisationen. 413 Die Antragsteller wählen zwischen den folgenden vorab festgelegten Beträgen je nach der Anzahl der Veranstaltungen und der Anzahl der am Projekt beteiligten Organisationen: Kategorie von Sportveranstaltungen Fester Pauschalbetrag Europäische lokale Veranstaltungen: Mindestens eine Veranstaltung pro Land. Typ I: mindestens drei Organisationen aus drei verschiedenen förderfähigen Ländern und höchstens fünf Organisationen aus fünf verschiedenen förderfähigen Ländern. 200 000 EUR Typ II: mindestens sechs Organisationen aus sechs verschiedenen förderfähigen Ländern. 300 000 EUR Europaweite Veranstaltungen: eine einzige Veranstaltung mit mindestens zehn teilnehmenden Organisationen aus mindestens zehn verschiedenen förderfähigen Ländern (einschließlich der antragstellenden Organisation). 450 000 EUR Europäische Großveranstaltungen: eine Veranstaltung mit mindestens 15 Organisationen aus 15 verschiedenen förderfähigen Ländern 1 000 000 EUR bis 1 500 000 EUR a) Europäische lokale Veranstaltungen (Typ I): 200 000 EUR Die Vorschläge betreffen Projekte mit mehreren Begünstigten, bei denen alle Kosten von der antragstellenden Organisation und den Partnerorganisationen getragen werden müssen. Die benannten Teilnehmerorganisationen (zwischen drei und fünf) gelten als Mitbegünstigte, und die Veranstaltungen und begleitend dazu organisierte Aktivitäten finden in jedem beteiligten EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland statt. Die Vorschläge müssen einen Abschnitt speziell zur Verteilung der Aufgaben und der EU-Finanzhilfe auf die Partner enthalten. Ebenfalls anzugeben sind der Zeitplan für die Durchführung der einzelnen Projektaktivitäten und die Frist für die Vorlage der Arbeitsergebnisse des Projekts. Die Antragsteller müssen die Projektaktivitäten in „Arbeitspakete“ aufteilen. Jedes Arbeitspaket muss mit konkreten Zielen verknüpft sein, und die Antragsteller müssen einen Katalog quantitativer und qualitativer Indikatoren zur Bewertung des Stands der Verwirklichung dieser Ziele festlegen. b) Europäische lokale Veranstaltungen (Typ II): 300 000 EUR Die Vorschläge betreffen Projekte mit mehreren Begünstigten, bei denen alle Kosten von der antragstellenden Organisation und den Partnerorganisationen getragen werden müssen. Die benannten Teilnehmerorganisationen (mindestens 6) gelten als Mitbegünstigte, und die Veranstaltungen und begleitend dazu organisierte Aktivitäten finden in jedem beteiligten EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland statt. Die Vorschläge müssen einen Abschnitt speziell zur Verteilung der Aufgaben und der EU-Finanzhilfe auf die Partner enthalten. Ebenfalls anzugeben sind der Zeitplan für die Durchführung der einzelnen Projektaktivitäten und die Frist für die Vorlage der Arbeitsergebnisse des Projekts. Die Antragsteller müssen die Projektaktivitäten in „Arbeitspakete“ aufteilen. Jedes Arbeitspaket muss mit konkreten Zielen verknüpft sein, und die Antragsteller müssen einen Katalog quantitativer und qualitativer Indikatoren zur Bewertung des Stands der Verwirklichung dieser Ziele festlegen. 414 c) Europaweite Veranstaltungen: 450 000 EUR Die Vorschläge betreffen Projekte mit nur einem Begünstigten, was bedeutet, dass die Mittel nur der einzigen antragstellenden Organisation zugewiesen werden können. Die teilnehmenden Organisationen gelten nicht als Projektpartner. Als assoziierte Partner können sie im Rahmen des Projekts keine Mittel aus dem Programm erhalten. Ebenfalls anzugeben sind der Zeitplan für die Durchführung der einzelnen Projektaktivitäten und die Frist für die Vorlage der Arbeitsergebnisse des Projekts. Die Antragsteller müssen die Projektaktivitäten in „Arbeitspakete“ aufteilen. Jedes Arbeitspaket muss mit konkreten Zielen verknüpft sein, und die Antragsteller müssen einen Katalog quantitativer und qualitativer Indikatoren zur Bewertung des Stands der Verwirklichung dieser Ziele festlegen. d) Europäische Großveranstaltungen (budgetbasiert): zwischen 1 Mio. EUR und 1,5 Mio. EUR Der Finanzhilfebetrag wird voraussichtlich zwischen 1 Mio. EUR und 1,5 Mio. EUR betragen. Die gewährte Finanzhilfe ist möglicherweise niedriger als der beantragte Betrag. Die Finanzhilfe wird nach Maßgabe eines Finanzplans und auf Basis der tatsächlich angefallenen Kosten sowie von Einheitskosten und Pauschalsätzen gewährt. Finanziert werden bestimmte Arten förderfähiger Kosten, die im Rahmen der Projekte tatsächlich angefallen sind. Die genauen Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag, Fördersatz, förderfähige Gesamtkosten usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Die Kosten werden zu dem in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Finanzierungssatz (80 %) erstattet. Die finanzielle Unterstützung Dritter ist nicht förderfähig. Kosten im Zusammenhang mit Freiwilligen und KMU sind förderfähig. Siehe Teil C dieses Programmleitfadens, Abschnitt „Förderfähige direkte Kosten“. Auszahlung der Finanzhilfe Voraussetzung für die vollständige Auszahlung der Finanzhilfe ist der Abschluss aller Arbeitspakete entsprechend den im Projektantrag beschriebenen Qualitätskriterien. Falls eines der Arbeitspakete nicht oder nur teilweise abgeschlossen ist oder bei der Qualitätsbewertung als nicht zufriedenstellend bewertet wird, können entsprechende Kürzungen des Finanzhilfebetrags nach Maßgabe der Finanzhilfevereinbarung vorgenommen werden. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. 415 LEITAKTION 3: UNTERSTÜTZUNG DER POLITIKENTWICKLUNG UND DER POLITISCHEN ZUSAMMENARBEIT Die Leitaktion 3 unterstützt die politische Entwicklung und Zusammenarbeit und leistet damit einen Beitrag zur Umsetzung bestehender politischer Maßnahmen und zur Entwicklung neuer politischer Strategien, die auf Systemebene zu Modernisierung und Reformen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport führen können. Mit den Aktionen im Rahmen dieser Leitaktion werden die nachstehenden Ziele verfolgt: • Vorbereitung und Unterstützung der Umsetzung der politischen Agenda der EU in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport durch Erleichterung der Verwaltung und Anwendung der offenen Methoden der Koordinierung • Durchführung von Tests politischer Strategien auf europäischer Ebene unter Federführung hoher öffentlicher Stellen und durch praktische Erprobung politischer Maßnahmen in mehreren Ländern unter Anwendung verlässlicher Evaluierungsmethoden • Sammlung von Fakten und Wissen über Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, des Jugendbereichs und des Sports auf nationaler und europäischer Ebene, um eine fundierte Politikgestaltung zu erleichtern • Verbesserung der Transparenz und der Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen sowie der Übertragung von Leistungspunkten, Förderung der Qualitätssicherung, digitale Leistungsnachweise, Unterstützung der Validierung nichtformalen und informellen Lernens sowie Konzepte zum Kompetenzmanagement und entsprechende Beratung • Förderung des politischen Dialogs mit Interessenträgern innerhalb und außerhalb der Europäischen Union durch Konferenzen, Veranstaltungen und andere Aktivitäten, an denen politische Entscheidungsträger, Praktiker und sonstige Interessenträger in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport beteiligt sind, um das Bewusstsein für die einschlägigen politischen Agenden der EU zu schärfen und Europa als ausgezeichneten Studien- und Forschungsstandort zu fördern • Verbesserung der Durchführung des Programms in qualitativer Hinsicht durch Erleichterung des Transfers von Wissen und Verfahren zwischen den nationalen Agenturen und Bereitstellung von Denkfabrik-Ressourcen für die nationalen Agenturen und die Kommission, die die Ausarbeitung von Aktivitäten und Strategien zur Durchführung des Programms in stärkerem Zusammenhang mit politischen Entwicklungen ermöglichen und Instrumente für eine bessere Ausnutzung des Potenzials von Synergien und Komplementaritäten bereitstellen • Bereitstellung von Möglichkeiten für Menschen in allen Lebensphasen, Lernerfahrungen im Ausland auf ihrem Fachgebiet zu machen, z. B. in den Bereichen öffentliche Verwaltung, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, neue Technologien und Unternehmen • Schaffung der Möglichkeit für Erasmus+-Durchführungsstellen, bei der Ausweitung von Erasmus-Projekten Hilfestellung zu leisten, indem Finanzhilfen beantragt werden oder Synergien mit der Unterstützung aus den auf nationaler und regionaler Ebene verwalteten europäischen Struktur- und Investitionsfonds, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation und den Programmen für Migration, Sicherheit, Gerechtigkeit und Stärkung der Bürgerrechte, Gesundheit und Kultur ausgeschöpft werden • Unterstützung von Veranstaltungen, Kampagnen und anderen Aktivitäten, die die Bürgerinnen und Bürger und Organisationen über das Programm Erasmus+ und die politischen Strategien der Europäischen Union in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport informieren • Beitrag zur Ermittlung und Verbreitung von bewährten Verfahren und von Erfolgsgeschichten aus den geförderten Projekten, um sie sichtbarer zu machen und auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene auszuweiten WELCHE AKTIONEN WERDEN GEFÖRDERT? Nach Maßgabe des Programmleitfadens wird folgende Aktion gefördert: • Die europäische Jugend vereint 416 Diese Aktion wird von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) verwaltet. Die Leitaktion 3 deckt viele weitere Aktionen zur Unterstützung politischer Reformen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend ab, die entweder unmittelbar von der Europäischen Kommission oder über spezifische Aufforderungen der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur zur Einreichung von Vorschlägen umgesetzt werden. Diese Projekte werden in die nachstehenden Kategorien unterteilt: • Unterstützung der europäischen Politikentwicklung • Unterstützung von EU-Instrumenten und -Maßnahmen zur Förderung der Qualität, Transparenz und Anerkennung von Fähigkeiten, Kompetenzen und Qualifikationen • politischer Dialog und Zusammenarbeit mit wichtigen Interessenträgern und internationalen Organisationen • Maßnahmen, die zur hochwertigen und inklusiven Durchführung des Programms beitragen • Zusammenarbeit mit anderen EU-Instrumenten und Unterstützung anderer Bereiche der EU-Politik • Verbreitungs- und Sensibilisierungsaktivitäten Weitere Informationen über die unterstützten Aktionen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission und der Exekutivagentur. 417 DIE EUROPÄISCHE JUGEND VEREINT Projekte der Aktion „Die europäische Jugend vereint“ zielen darauf ab, Netzwerke zur Förderung regionaler Partnerschaften zu schaffen, die in enger Zusammenarbeit mit jungen Menschen aus ganz Europa (EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer) betrieben werden. Die Netzwerke organisieren Austauschaktivitäten, fördern Schulungen (z. B. für Jugendleiter) und ermöglichen es jungen Menschen, selbst gemeinsame Projekte mit physischen und Online-Aktivitäten zu entwickeln. ZIELE DER AKTION Die Projekte der Aktion „Die europäische Jugend vereint“ zielen darauf ab, Kooperationen zu schaffen, die es jungen Menschen in ganz Europa ermöglichen, gemeinsame Projekte zu starten, Austauschmaßnahmen zu organisieren und Schulungen (z. B. für Jugendleiter/Jugendarbeiter) durch physische und Online-Aktivitäten zu fördern. Mit der Aktion werden transnationale Partnerschaften für Jugendorganisationen sowohl an der Basis als auch auf Ebene groß angelegter Partnerschaften unterstützt, um die europäische Dimension ihrer Aktivitäten zu verstärken. Wichtige thematische Prioritäten sind die Arbeit mit und die Förderung der EU-Jugendstrategie 2019–2027437 und der europäischen Jugendziele. Die europäischen Jugendziele finden sich auch in den politischen Leitlinien der Kommissionspräsidentin von der Leyen438 wieder. In den Projektvorschlägen können auch das Vermächtnis des Europäischen Jahres der Jugend 2022 (z. B. Untersuchung von Prozessen des „Jugend-Checks“ oder der durchgängigen Berücksichtigung der Jugend) und die Ergebnisse der „Konferenz zur Zukunft Europas“439 behandelt werden. Jugendnetzwerke sollten prüfen, wie Solidarität und Integration bei der Erholung von der COVID-19-Pandemie gefördert werden können. SPEZIFISCHE ZIELE Mit der Aktion soll konkret mindestens eines der folgenden spezifischen Ziele unterstützt werden: • Förderung und Entwicklung einer stärker transnational strukturierten Zusammenarbeit – online und offline – zwischen verschiedenen Jugendorganisationen, um Partnerschaften aufzubauen oder zu stärken, deren Schwerpunkt auf Solidarität und der inklusiven demokratischen Teilhabe aller liegt, und zwar vor dem Hintergrund der Rückwirkungen auf sozioökonomische Strukturen und im Einklang mit der EU-Jugendstrategie 2019-2027, den europäischen Jugendzielen, dem EU-Jugenddialog und dem Vermächtnis des Europäischen Jahres der Jugend 2022 (z. B. Prozesse der Jugendbeteiligung, der durchgängigen Berücksichtigung der Jugend, des Jugend-Checks); • Förderung der sechs zentralen Werte der EU440, die die Grundlage unserer Gesellschaft bilden: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. • Jugendorganisationen, die an Initiativen beteiligt sind mit dem Ziel, junge Menschen zur Teilhabe am demokratischen Prozess und an der Gesellschaft anzuregen, indem Schulungen organisiert, Gemeinsamkeiten junger Europäer herausgestellt werden und eine Diskussion und Debatte über die Verbundenheit junger Europäer mit der EU, ihren Werten und ihren demokratischen Grundlagen angestoßen wird; dazu gehört die Organisation von Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Förderung der Teilhabe unterrepräsentierter Gruppen junger Menschen in der Politik, in Jugendorganisationen und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft durch die Einbeziehung junger Menschen mit geringeren Chancen wie gefährdete und sozioökonomisch benachteiligte junge Menschen sowie junge Menschen aus ländlichen und abgelegenen Gebieten; • neue Wege zur Befähigung von Jugendorganisationen durch die Unterstützung innovativer Wege der Zusammenarbeit und der Schaffung, Entwicklung und Verwaltung von Netzwerken. Ein Beispiel dafür wäre die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Jugendorganisationen in einem digitalen Kontext durch nichtformale Lernmethoden und Organisationsmodelle, wie alternative Formen des Austauschs und der gegenseitigen Hilfe. Die 437 Entschließung des Rates 2018/C 456/01, veröffentlicht im Dezember 2018: https://eur-lex.europa.eu/legal- content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:42018Y1218(01)&from=DE. 438 Siehe https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_19_5542. 439 https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/new-push-european-democracy/conference-future- europe_de. 440 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:12012M002&from=EN. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:42018Y1218(01)&from=DE. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:42018Y1218(01)&from=DE. https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_19_5542 https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/new-push-european-democracy/conference-future-europe_de https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/new-push-european-democracy/conference-future-europe_de https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:12012M002&from=EN 418 Erklärung des 4. Europäischen Kongresses über Jugendarbeit vom Mai 2025 und der Fahrplan für eine europäische Strategie im Bereich Jugendarbeit sollten einen neuen unterstützenden Rahmen für die Umsetzung der Europäischen Jugendarbeitsagenda bilden. • Verstärkung der europäischen Dimension der Aktivitäten von Jugendorganisationen an der Basis, einschließlich Aktivitäten für ein besseres Zusammenleben und zur Gestaltung nachhaltiger künftiger Formen des transnationalen Lebens im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal und der Initiative Neues Europäisches Bauhaus441. AKTIVITÄTEN Die Aktion richtet sich an (gemeinnützige) NRO und öffentliche Einrichtungen, die Projekte vorschlagen, die in der Lage sind, junge Menschen in Partnerschaften zu mobilisieren, die sich auf verschiedene Länder und Regionen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländer erstrecken und zur Entwicklung und Umsetzung der EU-Jugendstrategie, zur Politikgestaltung und zur Interaktion mit wichtigen Akteuren im Bereich Jugend beitragen. Mobilitätsaktivitäten für junge Menschen können eine Schlüsselkomponente der Projekte der Aktion „Die europäische Jugend vereint“ sein. Diese Mobilität sollte grenzüberschreitende Austausch- und nichtformale oder informelle Ausbildungsmöglichkeiten für junge Menschen aus ganz Europa bieten, die durch Online-Foren vorbereitet und unterstützt werden können, um zur Erreichung der Ziele dieser Aktion beizutragen. Diese Mobilitätsaktivitäten müssen ganz klar im Einklang mit den Zielen der Aktion und dem Grundsatz eines guten Preis-Leistungs-Verhältnisses begründet werden. Alle Aktivitäten sollten dazu beitragen, die Reichweite auf die Jugend auszudehnen und junge Menschen sowohl innerhalb als auch außerhalb von Jugendorganisationen zu erreichen, einschließlich junger Menschen mit geringeren Chancen, um sicherzustellen, dass eine Vielfalt von Stimmen gehört wird.442 Es sollten Maßnahmen ergriffen werden, um eine solide Lerndimension der Aktivitäten für junge Menschen und die Anerkennung von Lernergebnissen sicherzustellen (einschließlich eines Reflexionsprozesses zur Ermittlung und Dokumentation der Lernergebnisse der Teilnehmenden, wobei die Nutzung der europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumente, insbesondere des Youthpass, gefördert werden sollte). WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR DIE BEANTRAGUNG IM RAHMEN DER BASISAKTION „DIE EUROPÄISCHE JUGEND VEREINT“ ERFÜLLT SEIN? FÖRDERKRITERIEN Um für eine Erasmus-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für „Die europäische Jugend vereint“ die folgenden Kriterien erfüllen: 442 Durchführungsleitlinien zur Strategie für Inklusion und Vielfalt – Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-inclusion-and- diversity-strategy https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-inclusion-and-diversity-strategy https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-inclusion-and-diversity-strategy 419 Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) - in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Rechtsträger sein: • im Bereich Jugend tätige NRO (einschließlich europäischer Jugend-NRO und nationaler Jugendräte) • im Bereich Jugend tätige öffentliche Stellen auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene • gewinnorientierte Organisationen können ebenfalls teilnehmen, jedoch nicht als Koordinatoren Beispiele für Begünstigte sind: • gemeinnützige Organisationen, Verbände, NRO (einschließlich europäischer Jugend-NRO) • nationale Jugendräte • lokale, regionale oder nationale Behörden • Bildungs- oder Forschungseinrichtungen • Stiftungen Ein und dieselbe Organisation kann vor Ablauf der Frist nur einen einzigen Antrag als Koordinator einreichen. Zusammensetzung von Konsortien (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen) Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens fünf Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) aus mindestens fünf EU-Mitgliedstaaten und/oder mit dem Programm assoziierten Drittländern eingereicht werden. Assoziierte Partner sind zulässig. Verbundene Stellen und assoziierte Partner zählen bei den Mindestkriterien für die Förderfähigkeit der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Alle Aktivitäten müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland stattfinden. Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 24 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) in Brüssel. Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-YOUTH-2026-YOUTH-TOG Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 26. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Wie ist der Antrag zu stellen? Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. 420 EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Ein Projekt der Aktion „Die europäische Jugend vereint“ besteht aus vier Phasen, die bereits vor der Auswahl des Projektvorschlags für die Förderung beginnen, z. B. 1) Projektfindung und -anbahnung, 2) Projektvorbereitung, -konzeption und -planung, 3) Projektdurchführung und Überwachung der Aktivitäten und 4) Projektüberprüfung und Bewertung der Wirkung. Die teilnehmenden Organisationen und die Teilnehmer an den Aktivitäten sollten in allen Phasen eine aktive Rolle spielen und so ihre Lernerfahrung verbessern. • Findung und Anbahnung: Ermitteln Sie ein Problem, eine Notwendigkeit oder eine Chance, die Sie mit Ihrer Projektidee im Rahmen der Aufforderung thematisieren können; bestimmen Sie die zentralen Aktivitäten und die wichtigsten Ergebnisse, die von dem Projekt erwartet werden können; nennen Sie die maßgeblichen Akteure und potenziellen Partner; formulieren Sie das Ziel bzw. die Ziele des Projekts; stellen Sie sicher, dass sich das Projekt an den strategischen Zielen der teilnehmenden Organisationen orientiert; erstellen sie eine erste Planung, um das Projekt auf den Weg zu bringen, und tragen Sie die für die nächste Phase benötigten Informationen zusammen usw. • Vorbereitung, Entwurf und Planung: Stecken Sie den Projektumfang und die geeignete Vorgehensweise ab; legen Sie einen Zeitplan für die anfallenden Aufgaben fest; veranschlagen Sie Ihren Ressourcenbedarf, und arbeiten Sie weitere Details des Projekts aus, z. B. eine Bedarfsermittlung; legen Sie solide Ziele und Wirkungsindikatoren fest (spezifisch, messbar, erreichbar, relevant und terminiert); benennen Sie Projekt- und Lernergebnisse; Beschreibung des Arbeitsprogramms, der Aktivitätsformate, der erwarteten Wirkung und des veranschlagten Gesamtbudgets; Erstellung eines Plans für die Projektdurchführung, einschließlich strategischer Aspekte der Projektleitung, Überwachung, Qualitätskontrolle, Berichterstattung und Verbreitung der Ergebnisse; Festlegung der praktischen Modalitäten und Bestätigung der Zielgruppe(n) für die geplanten Aktivitäten; Aufstellung von Vereinbarungen mit Partnern und Abfassung des Vorschlags usw. • Durchführung und Überwachung der Aktivitäten: Planmäßige Durchführung des Projekts entsprechend den Anforderungen in Bezug auf Berichterstattung und Kommunikation; Überwachung der laufenden Aktivitäten und Bewertung der Projektleistung anhand der Projektplanung; Ermittlung und Durchführung von Korrekturmaßnahmen bei Abweichungen von der Planung und zur Behebung von Problemen und Risiken; Ermittlung von Fällen von Nichteinhaltung der festgelegten Qualitätsstandards und Durchführung von Korrekturmaßnahmen usw. • Überprüfung und Bewertung der Wirkung: Bewertung der Projektleistung anhand der Projektziele und Durchführungspläne; Bewertung der Aktivitäten und ihrer Wirkung auf unterschiedlichen Ebenen, Weitergabe und Nutzung der Projektergebnisse usw. Bei der Konzeption eines Projekts zu berücksichtigende horizontale Aspekte: Neben der Erfüllung der formalen Kriterien und dem Abschluss einer nachhaltigen Kooperationsvereinbarung mit allen Projektpartnern können die folgenden Elemente dazu beitragen, die Wirkung und die hochwertige Umsetzung von Projekten im Rahmen von „Die europäische Jugend vereint“ in den verschiedenen Projektphasen zu steigern. Die Antragsteller werden aufgefordert, diese Möglichkeiten und Faktoren bei der Gestaltung von Projekten ihres Projekts zu berücksichtigen. Ökologische Nachhaltigkeit Die Projekte sollten umweltfreundlich gestaltet werden und grüne Praktiken in alle Aspekte einbeziehen. Die Organisationen und Teilnehmer sollten bei der Konzeption des Projekts einen umweltfreundlichen Ansatz verfolgen, der alle Beteiligten dazu anregt, über Umweltfragen zu diskutieren und mehr darüber zu erfahren, sie zum Nachdenken darüber veranlasst, was auf den verschiedenen Ebenen getan werden kann, und Organisationen und Teilnehmer dabei unterstützt, alternative umweltfreundlichere Wege zur Durchführung der Projektaktivitäten zu finden. Inklusion und Vielfalt Mit dem Programm Erasmus+ sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion und Fairness bei allen Aktionen gefördert werden. Zur Umsetzung dieser Grundsätze wurde eine Strategie für Inklusion und Vielfalt entwickelt, um mehr Teilnehmende aus einer größeren Vielfalt von Verhältnissen zu erreichen, insbesondere Teilnehmende mit geringeren 421 Chancen, die mit Hindernissen für die Teilnahme an europäischen Projekten konfrontiert sind. Organisationen sollten barrierefreie und inklusive Projektaktivitäten konzipieren, bei denen die Ansichten von Teilnehmern mit geringeren Chancen berücksichtigt und diese Teilnehmer während des gesamten Prozesses in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Als übergeordneter Grundsatz gilt, dass die teilnehmenden Organisationen Strategien verfolgen sollten, um mit jungen Menschen aus unterschiedlichen Verhältnissen an der Basis in Kontakt zu treten. Dies umfasst die Einbeziehung einer vielfältigen Gruppe junger Menschen mit geringeren Chancen, auch aus abgelegenen/ländlichen Gebieten und/oder mit Migrationshintergrund. Daher sollten alle Aktivitäten dazu beitragen, immer breitere Kreise junger Menschen nicht nur zu erreichen, sondern auch aktiv einzubinden und so sicherzustellen, dass eine Vielfalt von Stimmen vertreten ist. Digitale Dimension Virtuelle Zusammenarbeit und Experimente mit virtuellen und integrierten Lernangeboten sind für erfolgreiche Projekte von zentraler Bedeutung. Insbesondere wird bei den Projekten nachdrücklich empfohlen, für die Zusammenarbeit vor, während und nach den Projektaktivitäten das Europäische Jugendportal und die EU-Jugendstrategieplattform zu nutzen. Gemeinsame Werte, zivilgesellschaftliches Engagement und Teilhabe Die Projekte unterstützen aktiven Bürgersinn und Ethik und fördern die Entwicklung sozialer und interkultureller Kompetenzen, kritisches Denken und Medienkompetenz. Der Schwerpunkt liegt auch darauf, für den Kontext der Europäischen Union zu sensibilisieren und ein entsprechendes Verständnis zu vermitteln. ZUSCHLAGSKRITERIEN Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 30 Punkte) • Zweck und EU-Mehrwert: Mit dem Vorschlag wird ein Projekt mit EU-Mehrwert eingerichtet und weiterentwickelt, das die für die Jugend relevante Politik auf EU- Ebene, insbesondere die EU-Jugendstrategie 2019–2027, unterstützt, z. B. Unterstützung der Gestaltung/Umsetzung politischer Maßnahmen, politischer Diskussionen und der Zusammenarbeit mit Jugendakteuren im Einklang mit der EU- Jugendstrategie 2019–2027, dem Vermächtnis des Europäischen Jahres der Jugend 2022 und der Europäischen Jugendarbeitsagenda. • Werte der EU: Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. • Ziele: Die Ziele des Vorschlags sind für mindestens eines der allgemeinen Ziele der Aktion und mindestens eines ihrer spezifischen Ziele relevant. Zudem sind die Ziele des Vorschlags konkret und klar definiert, erreichbar, messbar, realistisch und terminiert. Sie betreffen Aspekte, die für die teilnehmenden Organisationen von Bedeutung sind und einen klaren Mehrwert für die ausgewählten Zielgruppen erbringen. • Erfordernisse: Aus dem Vorschlag ist ersichtlich, dass er auf einer gründlichen Bedarfsermittlung basiert, die so weit wie möglich auf überprüfbaren Fakten und Zahlen, gestützt auf allgemeine und spezifische Daten mit Relevanz für alle im Konsortium vertretenen Länder und Organisationen, beruht. Es wird eine klare Bedarfsanalyse mit Bezug zu den konkreten Gegebenheiten der Antragsteller, Partner und Zielgruppen erwartet. • Einbindung der Jugend: Der Vorschlag lässt erkennen, dass eine vielfältige Gruppe junger Menschen, auch aus abgelegenen/ländlichen Gebieten und/oder mit geringeren Chancen, in die Partnerschaft eingebunden wird. 422 Qualität der Projekt- konzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) • Planung: Der Vorschlag ist klar, vollständig und von hoher Qualität und sieht angemessene Phasen für die Vorbereitung, Durchführung, Überwachung und Bewertung des Projekts auf der Grundlage einer fundierten Methodik für Projektmanagement vor. • Methodik: Die Durchführung beruht auf einer geeigneten Methodik; die Ziele stehen im Einklang mit den Aktivitäten und sind klar umrissen, und die ermittelten Probleme, Bedürfnisse und Lösungen sind logisch miteinander verknüpft; der Arbeitsplan ist kohärent und konkret; durch geeignete Qualitätskontrollmaßnahmen und -indikatoren wird sichergestellt, dass das Projekt ordnungsgemäß und mit der nötigen Qualität, innerhalb des vorgegebenen Projektumfangs, fristgerecht sowie im Rahmen des Budgets durchgeführt wird; es wurden konkrete und geeignete Risikomanagement- und Notfallpläne aufgestellt. • Kostenwirksamkeit: Das vorgeschlagene Budget ist kohärent, hinreichend detailliert, für die Durchführung des Projekts geeignet und so konzipiert, dass es ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen entsprechen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen. Das Budget orientiert sich an den Bedürfnissen von Basisorganisationen und schutzbedürftigen jungen Menschen und fördert so ihre Einbeziehung in das Programm Erasmus+. • Lerndimension: Das Projekt umfasst eine starke Lernkomponente mit klar definierten Lernergebnissen für junge Teilnehmende. Es umfasst einen Reflexionsprozess zur Ermittlung und Dokumentation dieser Lernergebnisse, wobei die Nutzung der europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumente gefördert werden sollte, insbesondere des Youthpass, und die Grundsätze des nichtformalen Lernens und des Konzepts des Kapazitätsaufbaus im Jugendbereich berücksichtigt werden sollten. 423 Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) • Profil der Partnerschaft: An der Partnerschaft sind Organisationen beteiligt, die einander ergänzen und eine angemessene Mischung darstellen, was das Profil sowie die Kompetenzen, Erfahrungen, Fachkenntnisse und Managementunterstützung betrifft, die für die Verwirklichung ihrer Ziele erforderlich sind; der Mehrwert der Beteiligung gewinnorientierter Organisationen am Konsortium (sofern zutreffend) wird eindeutig nachgewiesen. • Geografische Verteilung: Die Partnerschaft lässt die Fähigkeit erkennen, durch ihre geografische Verteilung die wirtschaftliche, soziale und/oder kulturelle Vielfalt Europas abzubilden und so eine wahrlich gesamteuropäische Zusammenarbeit zu gewährleisten. • Entwicklung lokaler NRO: Die Partnerschaft ist in der Lage, die Kapazitäten und das Wissen lokaler, auf europäischer Ebene noch nicht fest etablierter NRO auszubauen, um eine verbesserte Peer-to-Peer-Zusammenarbeit zwischen NRO in ganz Europa herbeizuführen. • Engagement und Aufgaben: Die Zuständigkeiten und Aufgaben sind in der Partnerschaft klar und angemessen verteilt; der Koordinator zeichnet sich durch eine hohe Qualität seines Managements und das Potenzial für die Koordinierung transnationaler Netzwerke sowie Führungsfähigkeit in einer komplexen Umgebung aus; junge Menschen werden angemessen in alle Phasen der Projektdurchführung einbezogen. • Kooperationsvereinbarungen: Die vorgeschlagenen Lenkungsmechanismen stellen eine wirksame Abstimmung, Entscheidungsfindung, Kommunikation und Konfliktlösung der teilnehmenden Organisationen, der Teilnehmer und sonstiger maßgeblicher Interessenträger sicher. Wirkung (Höchstpunktzahl 20 Punkte) • Wirkung und Nachhaltigkeit: In dem Vorschlag werden Wege aufgezeigt, wie zu mindestens einem der erwarteten Wirkungsbereiche der Aktion beigetragen werden kann. Die Schritte zur Erreichung der erwarteten Wirkung(en) des Projekts sind klar festgelegt, logisch und glaubwürdig. Darüber hinaus werden die Projektergebnisse positive und spürbare Auswirkungen auf die Teilnehmenden und Partnerorganisationen haben. Das Projekt wird insbesondere wahrscheinlich dazu beitragen, den Fokus der Basisorganisationen, der bislang auf nationalen, regionalen oder lokalen Aktivitäten ohne grenzüberschreitenden Charakter lag, zu erweitern, und zwar durch die Verstärkung oder Weiterentwicklung der Aktivitäten auf EU-Ebene während und nach der Projektlaufzeit, sowie auf den Jugendbereich insgesamt. Aus dem Vorschlag ist ersichtlich, wie die Ergebnisse des Projekts potenziell zu Veränderungen im Jugendbereich auf Systemebene sowohl während als auch nach der Projektlaufzeit beitragen könnten, um eine langfristige Zusammenarbeit auf EU-Ebene zu fördern und/oder Impulse für neue jugendpolitische Strategien und Initiativen in der EU zu setzen. • Kommunikation und Verbreitung: Der Vorschlag lässt die Fähigkeit erkennen, Jugendarbeit zu betreiben und eine effektive Kommunikation über die Probleme und Lösungen der von der Partnerschaft vertretenen Gemeinschaften mit einem breiteren globalen Publikum zu führen; insbesondere beinhaltet der Vorschlag einen soliden Plan für die Kommunikation und Verbreitung der Ergebnisse und sieht geeignete Zielvorgaben und Aktivitäten und eine angemessene Aufgabenverteilung zwischen den Partnern sowie einschlägige Zeitpläne, Instrumente und Kanäle vor, damit die Ergebnisse und Vorteile wirksam an politische Entscheidungsträger weitergegeben werden und den Endnutzern während und nach der Laufzeit des Projekts zugänglich sind. Alle Maßnahmen stehen in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang des Projekts und enthalten konkrete Aktionen, die sowohl während der Projektlaufzeit als auch nach Abschluss des Projekts durchgeführt werden sollen. 424 Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Anträge mindestens 60 Punkte erreichen, wobei auch die erforderliche Mindestpunktzahl für eine weitere Prüfung für jedes der vier Zuschlagskriterien zu berücksichtigen ist (d. h. mindestens 15 Punkte in den Kategorien „Relevanz des Projekts“ und „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ und 10 Punkte in den Kategorien „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und „Wirkung“). Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das kombinierte Kriterium „Qualität“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. ERWARTETE WIRKUNG Die geförderten Projekte sollten belegen, wie sie voraussichtlich zur EU-Jugendpolitik beitragen, indem sie: • auf den Zielen der EU-Jugendstrategie 2019–2027 aufbauen und konkret aufzeigen, wie sie zu den Prioritäten „Beteiligung, Begegnung, Befähigung“ der Strategie beitragen • auf den Ergebnissen der europäischen Jugendziele, des EU-Jugenddialogs, des Vermächtnisses des Europäischen Jahres der Jugend 2022 und anderer Projekte für Jugenddiskussionen und Meinungsumfragen zur Zukunft Europas wie der Europäischen Jugendarbeitsagenda443 aufbauen und sie mit der Politikgestaltung auf lokaler/regionaler/nationaler/europäischer Ebene verknüpfen • die Beteiligung junger Menschen am demokratischen Leben im Hinblick auf eine aktive Bürgerschaft und Auseinandersetzung mit Entscheidungsträgern (Befähigung, neue Kompetenzen, Einbeziehung junger Menschen in die Projektkonzeption usw.) verbessern • zur Verbesserung der Fähigkeit des an der Basis arbeitenden Jugendsektors beitragen, transnational auf Inklusion, Solidarität und Nachhaltigkeit hinzuarbeiten, wozu auch gehört, das Lernen und die Zusammenarbeit zwischen jungen Menschen und Entscheidungsträgern auf transnationaler Ebene zu fördern • bestehende bewährte Verfahren und die bestehende Reichweite über das reguläre Netzwerk/die regulären Netzwerke hinaus ausweiten und dabei auch sinnvollen Gebrauch von digitalen Mitteln machen, um die Verbindung unter allen Umständen, auch in abgelegenen, isolierten oder abgeschlossenen Situationen, aufrechtzuerhalten • die Ergebnisse effektiv und ansprechend zum einen unter jungen Menschen, die an Jugendorganisationen beteiligt sind, verbreiten, zum anderen unter jungen Menschen, die keinen strukturierten Jugendorganisationen angehören oder geringere Chancen haben, um den Weg für systematischere Partnerschaften zu ebnen Innerhalb der Beschränkungen bestehender nationaler und europäischer Rechtsrahmen sind die Ergebnisse als freie Lehr- und Lernmaterialien (OER) zugänglich zu machen und auf einschlägigen Plattformen der jeweiligen Berufs- oder Branchenverbände oder der zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Im Vorschlag sollte erläutert werden, wie die erstellten Daten, Materialien, audiovisuellen Medien und Aktivitäten auf sozialen Medien über freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Die Finanzhilfe wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt.444 Dies bedeutet, dass ein Festbetrag auf der Grundlage eines Pauschalbetrags oder einer nicht an Kosten geknüpften Finanzierung zurückerstattet wird. Der Betrag wird von der 443 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:42020Y1201(01). 444 Beschluss vom 18. Oktober 2022 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen und Kosten je Einheit im Rahmen des Programms Erasmus+ 2021-2027. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:42020Y1201(01) https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/erasmus/guidance/ls-and-unit-cost-decision_erasmus_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/erasmus/guidance/ls-and-unit-cost-decision_erasmus_en.pdf 425 gewährenden Behörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets, des Bewertungsergebnisses und eines Fördersatzes von 80 % festgesetzt. Maximale EU-Finanzhilfe pro Projekt: 500 000 EUR Finanzielle Unterstützung für Dritte ist für Finanzhilfen und Preisgelder unter folgenden Bedingungen zulässig: • es muss sich um öffentliche Aufforderungen handeln, die in großem Umfang veröffentlicht werden und den EU- Standards in Bezug auf Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen • die Aufforderungen müssen mindestens zwei Monate lang Einreichungen ermöglichen • das Ergebnis der Aufforderung muss auf den Websites der Teilnehmenden veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Vergabetermine, der Projektlaufzeiten sowie der rechtlichen Namen und Länder der Endempfänger • die Aufforderungen müssen eine klare europäische Dimension haben Finanzielle Unterstützung für Dritte wird bei Projekten akzeptiert, die es jungen Menschen selbst ermöglichen, gemeinsame Projekte auf den Weg zu bringen. Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung für Dritte erforderlich ist und wie sie verwaltet wird, und er muss eine Liste der verschiedenen Arten von Aktivitäten enthalten, für die Dritte finanzielle Unterstützung erhalten können. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten. Der Höchstbetrag pro finanzieller Unterstützung für Dritte beträgt 60 000 EUR. Freiwillige sind nicht zulässig. Wie wird der Pauschalbetrag für das Projekt bestimmt? Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen: a) Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.). b) Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten. c) Die Antragsteller müssen in ihrem Vorschlag eine Aufschlüsselung der veranschlagten Kosten vornehmen, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Stellen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist. d) Die beschriebenen Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen. Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. 426 Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. 427 JEAN-MONNET-AKTIONEN Die Jean-Monnet-Aktionen bieten Möglichkeiten im Bereich der Hochschulbildung sowie in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung. Die Jean-Monnet-Aktionen tragen zur Verbreitung von Wissen über Integrationsfragen in der Europäischen Union bei. Folgende Aktionen werden unterstützt: • Jean-Monnet-Aktionen im Bereich der Hochschulbildung • Jean-Monnet-Aktionen in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung • Jean-Monnet-Projekte (politische Diskussionen mit dem Hochschulsektor und anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung) Diese Aktionen werden von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) verwaltet. 428 JEAN-MONNET-AKTIONEN IM BEREICH DER HOCHSCHULBILDUNG Die Jean-Monnet-Aktionen im Bereich der Hochschulbildung unterstützen Lehre und Forschung im Bereich EU-Studien weltweit. EU-Studien beziehen sich auf das Lehren, Lernen und Forschen über die Europäische Union, ihre Geschichte, Ziele, Strukturen, Funktionen und/oder ihre Politik. Indem sie ihren Fokus auf die Dimension der Europäischen Union richten, sollten Jean-Monnet-Aktivitäten eine aktive europäische Bürgerschaft und die Grundwerte der Europäischen Union fördern: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören (Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union445). Darüber hinaus sollten sie auch Werte der Inklusion, Vielfalt und Chancengleichheit fördern. Die Antragsteller sollten diese Aspekte bei der Konzeption der Aktivitäten des Projekts und während der Durchführung berücksichtigen. Im Falle der Politik der Europäischen Union müssen Jean-Monnet-Aktionen dazu beitragen, das Wissen darüber zu verbreiten, wie diese Politik dem täglichen Leben der Bürgerinnen und Bürger in der EU und/oder im Ausland zugutekommen kann und/oder wie sie die Systeme der politischen Entscheidungsfindung in ähnlichen Bereichen beeinflussen kann, entweder auf der Ebene der Mitgliedstaaten oder im Ausland auf nationaler, regionaler oder globaler Ebene. Es sollte ein eindeutiger Zusammenhang zwischen dem Thema des Vorschlags und der EU-Politik und/oder dem EU-Thema, auf das er sich bezieht, ersichtlich sein. Jean-Monnet-Aktionen verfolgen außerdem den Zweck, als Träger der Public Diplomacy in Drittländern zu fungieren und somit die Werte der EU zu fördern und die Sichtbarkeit der Grundsätze und der Ziele der EU zu vergrößern. Sie tragen auch zur Förderung der Prioritäten der Global-Gateway-Initiative der EU in den betreffenden Regionen446 bei. Jean-Monnet-Aktionen tragen dazu bei, das Angebot an Lehre, Lernen und Forschung in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) mit den einschlägigen Politikbereichen der Europäischen Union zu verknüpfen und zu fördern. Die Ziele und Kriterien für Anträge für die Aktion „Lehre und Forschung“ sind nachstehend beschrieben. ZIELE DER AKTIONEN Die Jean-Monnet-Aktionen „Lehre und Forschung“ sollen • weltweit Exzellenz in Lehre und Forschung im Bereich der Studien der Europäischen Union fördern und die Laufbahnentwicklung im Bereich EU-Studien für die nächste Generation erleichtern • den Dialog zwischen der akademischen Welt und der Gesellschaft, einschließlich der politischen Entscheidungsträger auf lokaler, regionaler, staatlicher und EU-Ebene, Beamten, Akteuren der Zivilgesellschaft und Vertretern der verschiedenen Bildungsebenen und der Medien fördern • Wissen und Einblicke schaffen, die einen Beitrag zur Politikgestaltung in der EU leisten und die Rolle der EU in Europa und in einer globalisierten Welt stärken • sich an breitere Kreise wenden und das Wissen über die EU in der Gesellschaft allgemein (jenseits von Wissenschaft und Fachpublikum) verbreiten, um die EU der Öffentlichkeit näherzubringen • zum Ziel haben, als Public-Diplomacy-Instrument gegenüber nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu fungieren und somit die Werte der EU, einschließlich Inklusion und Vielfalt, zu fördern und die Sichtbarkeit der Grundsätze und der Ziele der EU zu verbessern 445 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A12016M002. 446 Regionen 5 bis 11 des Programms Erasmus+. Siehe: https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway_de. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A12016M002 https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway_de. 429 EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Die Jean-Monnet-Aktion „Lehre und Forschung“ kann in folgender Form stattfinden: Module, Lehrstühle oder Exzellenzzentren • Module sind kurze Lehrprogramme oder Kurse im Bereich EU-Studien, die an einer Hochschuleinrichtung angeboten werden. Jedes Modul umfasst eine dreijährige Lehrtätigkeit von mindestens 40 Stunden pro akademisches Jahr. Die Module können sich auf ein bestimmtes Teilgebiet des Bereichs EU-Studien konzentrieren oder multidisziplinär angelegt sein und daher die Mitarbeit mehrerer Hochschullehrkräfte und Experten erfordern. Sie können auch in Form von kurzen Fachkursen oder Sommerprogrammen durchgeführt werden. • Lehrstühle sind eine dreijährige Lehrtätigkeit von Hochschulprofessoren mit einer Spezialisierung in EU-Studien (wie oben beschrieben). Ein Jean-Monnet-Lehrstuhl ist immer an einen Professor gebunden, dessen Lehrtätigkeit mindestens 90 Stunden pro akademischem Jahr betragen muss. Dem Lehrstuhl kann auch ein Team zur Seite gestellt werden, das seine Aktivitäten unterstützt und verstärkt, darunter die Erteilung zusätzlicher Unterrichtsstunden. • Jean-Monnet-Spitzenforschungszentren fungieren als Forschungs- und Wissenszentren im Zusammenhang mit EU-Themen. Sie sollten das Wissen und die Kompetenz hochrangiger Experten dahin gehend bündeln, Synergien zwischen den verschiedenen Disziplinen und Ressourcen im Bereich EU-Studien (wie oben beschrieben) zu schaffen sowie gemeinsame transnationale Aktivitäten zu erarbeiten. Außerdem gewährleisten die Spitzenforschungszentren Offenheit gegenüber der Zivilgesellschaft. Jean-Monnet-Spitzenforschungszentren tragen erheblich dazu bei, Studierende aus normalerweise nicht mit EU-Themen befassten Fakultäten sowie politische Entscheidungsträger, Beamte, Organisationen der Zivilgesellschaft und die breite Öffentlichkeit zu erreichen. Begünstigte von Jean-Monnet-Aktionen (Module, Lehrstuhlinhaber sowie Teilnehmende von Spitzenforschungszentren) sind aufgefordert, Aktivitäten und Veranstaltungen zu organisieren, die Offenheit gegenüber politischen Entscheidungsträgern, Beamten, der Zivilgesellschaft und der breiten Öffentlichkeit gewährleisten. WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR DIE BEANTRAGUNG DER JEAN-MONNET-AKTION „LEHRE UND FORSCHUNG“ ERFÜLLT SEIN? FÖRDERKRITERIEN Die folgenden Förderkriterien gelten für Jean-Monnet-Module: Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) Hochschuleinrichtungen sein und in einem EU-Mitgliedstaat, einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. In EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässige Hochschuleinrichtungen müssen im Besitz des ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung) sein. Es sind nur Anträge von einzelnen Antragstellern zulässig. Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. 430 Förderfähige Aktivitäten Ein Jean-Monnet-Modul muss mindestens 40 Stunden Lehrtätigkeit pro akademisches Jahr im Bereich EU-Studien (wie vorstehend beschrieben) umfassen. Zu dieser Lehrtätigkeit werden die Stunden gerechnet, die in Vorlesungen, Seminaren und Tutorien sowohl in unmittelbarem Kontakt mit den Studierenden verbracht werden als auch im Rahmen von Fernunterricht, jedoch umfassen sie nicht Einzelunterricht und/oder Beaufsichtigung. Bei Modulen sind Sommerkurse förderfähig. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in förderfähigen Ländern stattfinden (siehe Teil A dieses Leitfadens). Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-JMO-2026-HEI-TCH-RSCH-MODULE Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 3. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Wie ist der Antrag zu stellen? Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. Die folgenden Förderkriterien gelten für Jean-Monnet-Lehrstühle: Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) Hochschuleinrichtungen sein und in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Hochschuleinrichtungen, die in EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind, müssen im Besitz des ECHE-Zertifikats sein. Es sind nur Anträge von einzelnen Antragstellern zulässig. Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. Förderfähige Aktivitäten Ein Jean-Monnet-Lehrstuhl muss mindestens 90 Stunden Lehrtätigkeit pro akademisches Jahr im Bereich EU-Studien (wie im Programmleitfaden beschrieben) durch einen Lehrstuhlinhaber, der ein ständiges Mitglied des Personals der antragstellenden Einrichtung sein muss, an der antragstellenden Hochschuleinrichtung umfassen. Zu dieser Lehrtätigkeit werden die Stunden gerechnet, die in Vorlesungen, Seminaren und Tutorien sowohl in unmittelbarem Kontakt mit den Studierenden verbracht werden als auch im Rahmen von Fernunterricht, jedoch umfassen sie nicht Einzelunterricht und/oder Beaufsichtigung. Sommerkurse sind nicht förderfähig. 431 Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in förderfähigen Ländern stattfinden (siehe Teil A dieses Leitfadens). Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-JMO-2026-HEI-TCH-RSCH-CHAIR Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 3. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Wie ist der Antrag zu stellen? Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. Die folgenden Förderkriterien gelten für Jean-Monnet-Spitzenforschungszentren: Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) Hochschuleinrichtungen sein und in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Hochschuleinrichtungen, die in EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind, müssen im Besitz des ECHE-Zertifikats sein. In jeder teilnehmenden Hochschuleinrichtung wird nur jeweils ein Jean-Monnet- Spitzenforschungszentrum unterstützt. Es sind nur Anträge von einzelnen Antragstellern zulässig. Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in förderfähigen Ländern stattfinden (siehe Teil A des Leitfadens). Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-JMO-2026-HEI-TCH-RSCH-COE Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 3. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. 432 Wie ist der Antrag zu stellen? Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. ZUSCHLAGSKRITERIEN Die folgenden Zuschlagskriterien gelten für Jean-Monnet-Module: Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Inwieweit entspricht der Vorschlag den Zielen der Jean-Monnet-Aktion: • Er betrifft EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) • fördert den Dialog zwischen der akademischen Welt und der Gesellschaft, einschließlich der politischen Entscheidungsträger auf lokaler, regionaler, staatlicher und EU-Ebene, Beamten, Akteuren der Zivilgesellschaft und Vertretern der verschiedenen Bildungsebenen und der Medien • vermittelt Kenntnisse und Einblicke, die einen Beitrag zur Politikgestaltung in der EU leisten und die Rolle der EU in einer globalisierten Welt stärken können • beinhaltet eine aktive Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit, die das Wissen über EU-Themen in der Gesellschaft allgemein (jenseits von Wissenschaft und Fachpublikum) verbreitet und die EU der Öffentlichkeit näherbringt Inwieweit ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte, Inklusion und Vielfalt sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. Inwieweit erreicht der Vorschlag die wichtigsten Zielgruppen: • Studierende im Fach EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) • Studierende, die nicht zwangsläufig mit EU-Studien in Kontakt kommen (in anderen Bereichen als juristischen, wirtschaftlichen und politikwissenschaftlichen Fachrichtungen) • für nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer, das Potenzial der EU im Bereich der Public Diplomacy zu verbessern. Qualität der Projektkonzeption und -durchführung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Methodik: Qualität, Neuheit und Durchführbarkeit des Projekts selbst und Realisierbarkeit der vorgeschlagenen Methode. Inwieweit ist das Arbeitsprogramm • in einer klaren, vollständigen und kohärenten Weise und unter gebührender Berücksichtigung einer angemessenen Planung der Vorbereitungs-, Durchführungs-, Bewertungs-, Nachbereitungs- und Verbreitungsphase dargestellt • lässt es Übereinstimmung mit den Projektzielen und -aktivitäten erkennen Überwachungs- und Bewertungsstrategie 433 Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Kompetenzniveau und Mehrwert des Teams: Relevanz und Komplementarität des Profils und der Fachkenntnisse der wichtigsten an den vorgeschlagenen Aktivitäten beteiligten Angehörigen des Personals (im akademischen und gegebenenfalls im nichtakademischen Bereich) in Bezug auf EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) und in Bezug auf das spezifische Thema, auf das sich der Vorschlag bezieht Wirkung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Erwartete Wirkung des Projekts durch einen anhaltenden Effekt • für die Einrichtung, die die Jean-Monnet-Aktion durchführt; • für die Studierenden und Lernenden, denen die Jean-Monnet-Aktion zugutekommt: o verbesserte oder innovative Lehrpläne; o bessere Möglichkeiten zur Gewinnung hervorragender Studierender; o verstärkte Zusammenarbeit mit Partnern aus anderen Ländern; o verstärkte Zuteilung von Finanzmitteln für Forschung und Lehre im Zusammenhang mit EU-Themen innerhalb der jeweiligen Einrichtung, o bessere Befähigung für Lehr- und Forschungstätigkeiten im Zusammenhang mit EU-Themen • für andere Organisationen und Personen, die auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder europäischer Ebene daran beteiligt sind. Verbreitung und Kommunikation: • Eignung und Qualität von Maßnahmen zur Verbreitung der Ergebnisse der Aktivitäten innerhalb der Einrichtung, die die Jean-Monnet-Aktion durchführt, und darüber hinaus: o weitreichende Bekanntmachung, o Sensibilisierung für die Projekte und Ergebnisse, Verbesserung der Sichtbarkeit der Teilnehmenden und Organisationen, o Kontaktaufnahme mit Gruppen außerhalb der Hochschulen, o Übertragbarkeit und Umsetzbarkeit in neue politische Maßnahmen und verbesserte Praxis. • Inwieweit erreichen die zur Verbreitung vorgesehenen Instrumente das Zielpublikum: o Medienpräsenz (einschließlich sozialer Medien, Veröffentlichungen usw.), o Veranstaltungen. Nachhaltigkeit und Fortsetzung: Der Vorschlag enthält geeignete Maßnahmen und Ressourcen, die gewährleisten, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus eine nachhaltige Wirkung entfalten. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte erreichen. Außerdem müssen sie in jeder der Kategorien der oben genannten Zuschlagskriterien mindestens 15 Punkte erreichen. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. Die folgenden Zuschlagskriterien gelten für Jean-Monnet-Lehrstühle: 434 Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Inwieweit entspricht der Vorschlag den Zielen der Jean-Monnet-Aktion: • betrifft EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) • fördert den Dialog zwischen der akademischen Welt und der Gesellschaft, einschließlich der politischen Entscheidungsträger auf lokaler, regionaler, staatlicher und EU-Ebene, Beamten, Akteuren der Zivilgesellschaft und Vertretern der verschiedenen Bildungsebenen und der Medien • vermittelt Kenntnisse und Einblicke, die einen Beitrag zur Politikgestaltung in der EU leisten und die Rolle der EU in einer globalisierten Welt stärken können • beinhaltet eine aktive Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit, die das Wissen über EU-Themen in der Gesellschaft allgemein (jenseits von Wissenschaft und Fachpublikum) verbreitet und die EU der Öffentlichkeit näherbringt Inwieweit ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte, Inklusion und Vielfalt sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. Inwieweit erreicht der Vorschlag die wichtigsten Zielgruppen: • Studierende im Fach EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) • Studierende, die nicht zwangsläufig mit EU-Studien in Kontakt kommen (in anderen Bereichen als dem juristischen, wirtschaftlichen und politikwissenschaftlichen), • für nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer, das Potenzial der EU im Bereich der Public Diplomacy zu verbessern. Qualität der Projektkonzeption und -durchführung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Methodik: Qualität, Neuheit und Durchführbarkeit des Projekts selbst und Realisierbarkeit der vorgeschlagenen Methode. Inwieweit ist das Arbeitsprogramm • in einer klaren, vollständigen und kohärenten Weise und unter gebührender Berücksichtigung einer angemessenen Planung der Vorbereitungs-, Durchführungs-, Bewertungs-, Nachbereitungs- und Verbreitungsphase dargestellt, • lässt es Übereinstimmung mit den Projektzielen und -aktivitäten erkennen Überwachungs- und Bewertungsstrategie Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 25 Punkte) • Ausgezeichnetes Profil und Fachwissen des Lehrstuhlinhabers in EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) • Relevanz und Komplementarität des Profils und der Fachkenntnisse des Lehrstuhlinhabers und der wichtigsten an den vorgeschlagenen Projektaktivitäten beteiligten Angehörigen des Personals sowohl in Bezug auf EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) als auch in Bezug auf die spezifischen Themen, auf die sich der Vorschlag bezieht. • Nachweis der Erfahrung in der Forschung zu EU-Themen. 435 Wirkung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Erwartete Wirkung des Projekts durch einen anhaltenden Effekt • für die Einrichtung, die die Jean-Monnet-Aktion durchführt, • für die Studierenden und Lernenden, denen die Jean-Monnet-Aktion zugutekommt: o für verbesserte oder innovative Lehrpläne, o für bessere Möglichkeiten zur Gewinnung hervorragender Studierender, o für eine verstärkte Zusammenarbeit mit Partnern aus anderen Ländern, o für die verstärkte Zuteilung von Finanzmitteln für Forschung und Lehre im Zusammenhang mit EU-Themen innerhalb der jeweiligen Einrichtung, o für eine bessere Befähigung für Lehr- und Forschungstätigkeiten im Zusammenhang mit EU-Themen, • für andere Organisationen und Personen, die auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder europäischer Ebene daran beteiligt sind. Verbreitung und Kommunikation: • Eignung und Qualität von Maßnahmen zur Verbreitung der Ergebnisse der Aktivitäten innerhalb der Einrichtung, die die Jean-Monnet-Aktion durchführt, und darüber hinaus: o weitreichende Bekanntmachung, o Sensibilisierung für die Projekte und Ergebnisse, Verbesserung der Sichtbarkeit der Teilnehmer und Organisationen, o Kontaktaufnahme mit Gruppen außerhalb der Hochschulen, o Übertragbarkeit und Umsetzbarkeit in neue politische Maßnahmen und verbesserte Praxis. • Inwieweit erreichen die zur Verbreitung vorgesehenen Instrumente das Zielpublikum: o Medienpräsenz (einschließlich sozialer Medien, Veröffentlichungen usw.) o Veranstaltungen. Nachhaltigkeit und Fortsetzung: Der Vorschlag enthält geeignete Maßnahmen und Ressourcen, die gewährleisten, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus eine nachhaltige Wirkung entfalten. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte erreichen. Außerdem müssen sie in jeder der Kategorien der oben genannten Zuschlagskriterien mindestens 15 Punkte erreichen. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. Die folgenden Zuschlagskriterien gelten für Jean-Monnet-Spitzenforschungszentren: 436 Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Inwieweit entspricht der Vorschlag den Zielen der Jean-Monnet-Aktivitäten: • betrifft EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) • fördert den Dialog zwischen der akademischen Welt und der Gesellschaft, einschließlich der politischen Entscheidungsträger auf lokaler, regionaler, staatlicher und EU-Ebene, Beamten, Akteuren der Zivilgesellschaft und Vertretern der verschiedenen Bildungsebenen und der Medien • vermittelt Kenntnisse und Einblicke, die einen Beitrag zur Politikgestaltung in der EU leisten und die Rolle der EU in einer globalisierten Welt stärken können • beinhaltet eine aktive Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit, die das Wissen über EU-Themen in der Gesellschaft allgemein (jenseits von Wissenschaft und Fachpublikum) verbreitet und die EU der Öffentlichkeit näherbringt Inwieweit ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte, Inklusion und Vielfalt sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. Inwieweit erreicht der Vorschlag mehr Zielgruppen: • Begünstigte mit dem Fachwissen des vorgeschlagenen Zentrums, • Einbeziehung von Fakultäten/Abteilungen, die keine EU-spezifischen Studien betreiben, • für nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer, das Potenzial der EU im Bereich der Public Diplomacy zu verbessern. Qualität der Projekt- konzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) • Methodik: Qualität, Neuheit und Durchführbarkeit des Projekts selbst und Realisierbarkeit der vorgeschlagenen Methode. • Inwieweit ist das Arbeitsprogramm o in einer klaren, vollständigen und kohärenten Weise und unter gebührender Berücksichtigung einer angemessenen Planung der Vorbereitungs-, Durchführungs-, Bewertungs-, Nachbereitungs- und Verbreitungsphase dargestellt, o lässt es Übereinstimmung mit den Projektzielen und -aktivitäten erkennen • inwieweit entsprechen die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen • Überwachungs- und Bewertungsstrategie Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 25 Punkte) • Qualität und Mehrwert der Teilnehmer im Zentrum. • Relevanz und Komplementarität des Profils und der Fachkenntnisse der wichtigsten an den vorgeschlagenen Projektaktivitäten beteiligten Angehörigen des Personals sowohl in Bezug auf EU-Studien als auch in Bezug auf das spezifische Thema, auf das sich der Vorschlag bezieht. • Kooperationsvereinbarungen innerhalb der Hochschuleinrichtung und Verteilung der Funktionen. • Engagement der Einrichtung für die Entwicklung und Aufrechterhaltung des Zentrums. 437 Wirkung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Erwartete Wirkung des Projekts durch einen anhaltenden Effekt • für die Einrichtung, die die Jean-Monnet-Aktion durchführt, • für die Fakultäten/Abteilungen, denen die Jean-Monnet-Aktion zugutekommt, o für verbesserte oder innovative Inhalte, Entwicklung neuer Blickwinkel für spezifische Forschung, o für bessere Möglichkeiten zur Gewinnung hervorragender Studierender und Wissenschaftler, o für eine verstärkte Zusammenarbeit mit Partnern aus anderen Ländern und verstärkte Fähigkeit, mit diesen in Kontakt zu treten, o für die verstärkte Zuteilung von Finanzmitteln für Forschung und Lehre im Zusammenhang mit EU-Themen innerhalb der jeweiligen Einrichtung, o für eine bessere Befähigung für Lehr- und Forschungstätigkeiten im Zusammenhang mit EU-Themen, • für andere Organisationen und Personen, die auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder europäischer Ebene daran beteiligt sind. Verbreitung und Kommunikation: • Eignung und Qualität von Maßnahmen zur Verbreitung der Ergebnisse der Aktivitäten innerhalb der Einrichtung, die die Jean-Monnet-Aktion durchführt, und darüber hinaus: o weitreichende Bekanntmachung, o Sensibilisierung für die Projekte und Ergebnisse, Verbesserung der Sichtbarkeit der Teilnehmer und Organisationen, o Kontaktaufnahme mit Gruppen außerhalb der Hochschulen, o Übertragbarkeit und Umsetzbarkeit in neue politische Maßnahmen und verbesserte Praxis. • Inwieweit erreichen die zur Verbreitung vorgesehenen Instrumente das Zielpublikum: o Medienpräsenz (einschließlich sozialer Medien, Veröffentlichungen usw.), o Veranstaltungen. Nachhaltigkeit und Fortsetzung: Der Vorschlag enthält geeignete Maßnahmen und Ressourcen, die gewährleisten, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus eine nachhaltige Wirkung entfalten. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte erreichen. Außerdem müssen sie in jeder der Kategorien der oben genannten Zuschlagskriterien mindestens 15 Punkte erreichen. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. GEOGRAFISCHE ZIELGEBIETE Die Instrumente für die Finanzierung des auswärtigen Handelns der EU tragen zu dieser Aktion bei. Das zur Verfügung stehende Budget wird zwischen unterschiedlichen Regionen aufgeteilt, wobei das Budget jedes Envelopes 438 unterschiedlich ist. Weiterführende Informationen zu den verfügbaren Budgets der einzelnen Envelopes werden im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal)447 veröffentlicht. ERWARTETE WIRKUNG Was die unmittelbar an den Aktionen beteiligten Teilnehmenden betrifft, so werden die Jean-Monnet-Aktionen „Lehre und Forschung“ sowohl für Studierende als auch für Forscher/Hochschullehrkräfte einen positiven und anhaltenden Effekt haben, der anhand der nachstehenden quantitativen und qualitativen Indikatoren zu messen ist. Quantitative Indikatoren: • Zahl der Hochschuleinrichtungen, die die EU-Dimension in den von ihnen abgedeckten Fachgebieten verstärken • Zahl von EU-Themen, die in der Lehre und Forschung von Fakultäten/Abteilungen eingeführt werden, in denen der EU-Blickwinkel in der Regel nicht betrachtet wird – über die Fächer hinaus, die in der Regel für ihren EU- Bezug bekannt sind • Zahl der Studierenden, die im Rahmen der Jean-Monnet-Aktionen erreicht werden • Anzahl der neuen Lehrstuhlinhaber • Anzahl der Veröffentlichungen zu EU-Themen • Anzahl der Strategiepapiere zur Unterstützung der politischen Entscheidungsträger zu EU-bezogenen Themen • Anzahl der Jean-Monnet-Projekte in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern • Verfügbarkeit von Foren und Plattformen, die darauf abzielen, die Zusammenarbeit und den Dialog zwischen akademischen und nichtakademischen Akteuren zu verbessern • mehr Möglichkeiten für junge Forscher eröffnen, um ihre beruflichen Kompetenzen zu verbessern und ihre Karriere anzukurbeln Qualitative Indikatoren: • Vertiefung des Wissens über die EU-spezifische Politik • Ausmaß, in dem Hochschuleinrichtungen mit der Gesellschaft im weiteren Sinne und der nichtakademischen Welt zu EU-Themen zusammenarbeiten • Stärkere Sensibilisierung für EU-bezogene Themen in der nichtakademischen Welt • Bessere Verbreitung der Ergebnisse von Jean-Monnet-Projekten in der Gesellschaft, unter anderem bei politischen Entscheidungsträgern WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. Die maximale EU-Finanzhilfe pro Projekt beläuft sich auf folgende Beträge: • Jean-Monnet-Module: 35 000 EUR • Jean-Monnet-Lehrstühle: 60 000 EUR • Jean-Monnet-Spitzenforschungszentren: 100 000 EUR Die Pauschalbeiträge decken Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung, Übersetzung) ab. Jean-Monnet-Module und -Lehrstühle 447 https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home 439 Die Antragsteller müssen im Antrag den vorab festgelegten einmaligen Pauschalbeitrag entsprechend den nachstehenden Tabellen beantragen. In den nachstehenden Tabellen wird der Gesamtpauschalbetrag pro Land angegeben, der der Gesamtzahl der Unterrichtsstunden entspricht. Jean-Monnet-Module 1) Für Jean-Monnet-Module für EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer: Land/ Unter- richts- stunden während des Drei- jahres- zeitraums (mindes- tens 40h/Jahr) Bulgarien, Rumänien, Nord- mazedonien, Liechtenstein, Serbien Türkei, Kroatien, Lettland Ungarn, Polen, Litauen, Tschechien, Estland, Slowakei Portugal, Griechen- land, Slowenien, Malta Zypern, Island, Spanien, Italien Irland, Frankreich, Finnland Belgien, Dänemark, Deutsch- land, Luxemburg, Nieder- lande, Österreich, Schweden, Norwegen 120-150 13 500 EUR 16 000 EUR 18 000 EUR 23 000 EUR 26 000 EUR 31 000 EUR 33 000 EUR 151-180 17 000 EUR 19 500 EUR 22 000 EUR 27 000 EUR 32 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 181-210 19 500 EUR 23 000 EUR 26 000 EUR 32 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 211-240 22 500 EUR 26 500 EUR 30 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 241-270 25 500 EUR 30 000 EUR 34 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 271-300 28 500 EUR 33 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 301-330 31 500 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 331-360 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 2) Für Jean-Monnet-Module für nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer: 440 Land/ Unterrichts- stunden während des Drei- jahres- zeitraums (mindestens 40h/Jahr) Chile, St. Kitts und Nevis, Mexiko, Libyen, Antigua und Barbuda, Barbados, andere Länder Bahrain, Trinidad und Tobago Saudi-Arabien, Seychellen, Äquatorialguinea, Oman, Israel Südkorea, Neuseeland Japan, Vereinigtes Königreich Australien, Brunei, Kanada, Hongkong, Kuwait, Katar, Singapur, Schweiz, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika 120-150 13 500 EUR 18 000 EUR 23 000 EUR 26 000 EUR 31 000 EUR 33 000 EUR 151-180 16 500 EUR 22 000 EUR 27 000 EUR 32 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 181-210 19 500 EUR 26 000 EUR 32 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 211-240 22 500 EUR 30 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 241-270 25 500 EUR 34 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 271-300 28 500 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 301-330 31 500 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 331-360 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. Lehrstühle 1) Jean-Monnet-Lehrstühle für EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer: Land/ Unter- richts- stunden während des Drei- jahres- zeitraums (min- Bulgarien, Rumänien, Nord- mazedonien, Liechten- stein, Serbien Türkei, Kroatien, Lettland Ungarn, Polen, Litauen, Tschechien, Estland, Slowakei Portugal, Griechen- land, Slowenien, Malta Zypern, Island, Spanien, Italien Irland, Frankreich, Finnland Belgien, Dänemark, Deutsch- land, Luxemburg, Nieder- lande, Österreich, Schweden, Norwegen 441 destens 90 h/Jahr) 270-300 21 500 EUR 22 500 EUR 30 000 EUR 37 000 EUR 44 000 EUR 51 000 EUR 55 500 EUR 301-330 24 000 EUR 25 000 EUR 33 500 EUR 40 500 EUR 48 500 EUR 55 000 EUR 60 000 EUR 331-360 26 000 EUR 27 000 EUR 37 000 EUR 44 000 EUR 53 000 EUR 59 000 EUR 60 000 EUR 361-390 28 000 EUR 29 000 EUR 40 500 EUR 47 500 EUR 57 500 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 391-420 30 000 EUR 31 000 EUR 44 000 EUR 51 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 421-450 32 500 EUR 33 500 EUR 47 500 EUR 54 500 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 451-480 35 000 EUR 36 000 EUR 51 000 EUR 58 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 481-510 37 500 EUR 38 500 EUR 54 500 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 511-540 40 000 EUR 41 000 EUR 58 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 541-570 42 500 EUR 43 500 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 571-600 45 000 EUR 46 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 601-630 47 500 EUR 48 500 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 631-660 50 000 EUR 51 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 661-690 52 500 EUR 53 500 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 691-720 55 000 EUR 56 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 721-750 57 500 EUR 58 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR > 750 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 442 2) Jean-Monnet-Lehrstuhl für nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer: Land/ Unterrichts- stunden während des Drei- jahres- zeitraums (mindestens 90 h/Jahr) Chile, St. Kitts und Nevis, Mexiko, Libyen, Antigua und Barbuda, Barbados, andere Länder Bahrain, Trinidad und Tobago Saudi- Arabien, Seychellen, Äquatorial- guinea, Oman, Israel Südkorea, Neuseeland Japan, Vereinigtes Königreich Australien, Brunei, Kanada, Hongkong, Kuwait, Katar, Singapur, Schweiz, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika 270-300 25 000 EUR 29 000 EUR 37 000 EUR 44 000 EUR 51 000 EUR 55 500 EUR 301-330 27 500 EUR 32 500 EUR 40 500 EUR 48 500 EUR 55 000 EUR 60 000 EUR 331-360 30 000 EUR 36 000 EUR 44 000 EUR 53 000 EUR 59 000 EUR 60 000 EUR 361-390 32 500 EUR 39 500 EUR 47 500 EUR 57 500 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 391-420 35 000 EUR 41 000 EUR 51 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 421-450 37 000 EUR 46 500 EUR 54 500 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 451-480 39 000 EUR 50 000 EUR 58 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 481-510 41 000 EUR 53 500 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 511-540 43 500 EUR 57 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 541-570 46 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 571-600 48 500 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 601-630 51 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 631-660 53 500 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 661-690 56 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 443 691-720 58 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 721-750 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR > 750 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR Die Antragsteller müssen den vorab festgelegten einmaligen Pauschalbeitrag entsprechend ihrem Land gemäß den nachstehenden Tabellen beantragen. Es sei darauf hingewiesen, dass der Pauschalbetrag pro Land die Gesamtzahl der Unterrichtsstunden über drei Jahre widerspiegelt. Bei den Beträgen in der Tabelle handelt es sich um die endgültige EU- Finanzhilfe mit einem Kofinanzierungssatz in Höhe von 75 %. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. Jean-Monnet-Spitzenforschungszentren Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Kostenvoranschlags für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Die gewährende Behörde setzt den Pauschalbetrag für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Vorschlags, des Bewertungsergebnisses, der Fördersätze und des in der Aufforderung festgelegten Höchstbetrags der Finanzhilfe fest. Die maximale EU-Finanzhilfe je Projekt beläuft sich auf 100 000 EUR. Wie wird der Pauschalbetrag für das Projekt bestimmt? Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen: a) Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.). b) Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten. c) Die Antragsteller müssen in ihrem Vorschlag eine Aufschlüsselung der veranschlagten Kosten vornehmen, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket ersichtlich ist. d) Die Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen. Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Der Kofinanzierungssatz von 80 % wird auf die nach der Bewertung ermittelten geschätzten förderfähigen Gesamtkosten angewandt. Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Finanzhilfen oder Preisgeldern ist zulässig. 444 Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung für Dritte erforderlich ist und wie sie verwaltet wird, und er muss eine Liste der verschiedenen Arten von Aktivitäten enthalten, für die Dritte finanzielle Unterstützung erhalten können. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten. Der Höchstbetrag der finanziellen Unterstützung, der einem Dritten gewährt werden kann, darf 60 000 EUR nicht überschreiten. Kosten für Freiwillige sind zulässig. Sie werden in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf Freiwillige448 gewährt. Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag der Finanzhilfe usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal)449 erhältlich ist. 448 https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de 449 https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home. https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home 445 JEAN-MONNET-AKTIONEN IN ANDEREN BEREICHEN DER ALLGEMEINEN UND BERUFLICHEN BILDUNG Die Vermittlung der Ziele und der Funktionsweise der Europäischen Union ist ein wichtiger Bestandteil der Förderung einer aktiven Bürgerschaft und der gemeinsamen Werte Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung. Lehrkräfte und Ausbilder sind stark daran interessiert, Möglichkeiten für ihre eigene berufliche Fortbildung zu nutzen; eine beträchtliche Zahl von Lehrkräften weist darauf hin, dass ihre Kompetenzen für die Entwicklung einer inklusiven Atmosphäre im Unterricht mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und für die Arbeit in mehrsprachigen und multikulturellen Bildungsumfeld ausgebaut werden müssen. Zudem benötigen sie Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung in Bezug auf die europäische Dimension des Unterrichts an Schulen, insbesondere was die Vermittlung von Informationen über die Europäische Union in ansprechender Weise betrifft. Das übergeordnete Ziel besteht darin, sowohl in der allgemeinen als auch in der beruflichen Bildung (ISCED 1–4) ein besseres Verständnis für die Europäische Union und der Funktionsweise ihrer Institutionen zu fördern als auch den weitverbreiteten Mangel an Wissen über die Europäische Union und ein hohes Maß an Desinformation anzugehen, was seinerseits die Unzufriedenheit der Menschen über die Union und ihre Politik verstärkt. JEAN-MONNET-SCHULUNGEN FÜR LEHRKRÄFTE Hochschuleinrichtungen oder Institute/Zentren für Lehrkräftebildung organisieren im Rahmen dieser Aktion Aktivitäten, die Lehrkräfte an Schulen und Berufsbildungseinrichtungen in die Lage versetzen, neue Kompetenzen zu entwickeln und EU-Themen zu unterrichten und zu erörtern, und befähigen sie so durch ein besseres Verständnis der EU und ihrer Funktionsweise. Bildungseinrichtungen für Lehrkräfte (sowohl für die Erstausbildung als auch für die fortlaufende berufliche Weiterbildung) bauen die internen Kenntnisse und Kompetenzen der Lehrkräfte in Bezug auf die Vermittlung von EU- Themen aus und rüsten sie so besser dafür, EU-Inhalte in ihre Aktivitäten zu integrieren. Durch Weiterbildungsaktivitäten für Lehrkräfte wird das Bildungspersonal an Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4) unterstützt. ZIELE DER AKTION Die Jean-Monnet-Schulungen für Lehrkräfte zielen darauf ab, Schulen und Berufsbildungsanbieter bei der Planung, Organisation und Bereitstellung von EU-Inhalten in ihren schulischen und außerschulischen Aktivitäten zu unterstützen. Die Hauptziele bestehen in: • der Möglichkeit für Schulen und Berufsbildungsanbieter (ISCED 1-4), Wissen über die EU bei ihrem Lehrpersonal aufzubauen • dem Angebot strukturierter Ausbildungsvorschläge zu EU-Themen für Schulen und Berufsbildungsanbieter, Bereitstellung von Inhalten und Methoden für die Schulung von Lehrkräften auf verschiedenen Stufen, mit unterschiedlichem Hintergrund sowie unterschiedlicher Erfahrung • der Durchführung spezifischer Einzel- oder Gruppenschulungen (modular, aufenthaltsgebunden, gemischt oder online) für Lehrkräfte, die an der EU interessiert sind und bereit sind, EU-Themen in ihre tägliche Arbeit zu integrieren • der Bestärkung von Lehrkräften darin, den EU-Blinkwinkel in ihre tägliche Arbeit zu integrieren EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Lehrkräfte, die in neuen und innovativen Methoden der Vermittlung von EU-Inhalten für Lernende ausgebildet wurden sind, tragen dazu bei, Fakten und Kenntnisse zur Europäischen Union in schulische und außerschulische Aktivitäten zu integrieren. 446 Ein Institut/Zentrum für Lehrkräftebildung ist eine Einrichtung, die als eine ihrer Haupttätigkeiten die Ausbildung von Lehrkräften anbietet. Die Aktivitäten im Rahmen der Jean-Monnet-Schulungen für Lehrkräfte sollten die Vorbereitung und Durchführung von Schulungen für Lehrkräfte umfassen. Diese Aktivitäten können in Form von gezielten Kursen und Modulen, einschließlich Fernunterricht (MOOC und/oder gemischte Aktivitäten) erfolgen. Die Schulungen für Lehrkräfte sollten formal sein und durch ein Zertifikat bescheinigt werden. Zudem sollten die vorgeschlagenen Aktivitäten Unterstützung für die Teilnehmer beinhalten (z. B. Zuschuss zu Reise- und Aufenthaltskosten, Bereitstellung von Handbüchern und anderen speziellen Hilfsmitteln, Befreiung von Gebühren). Jean-Monnet-„Schulungen für Lehrkräfte“ müssen eines der folgenden Elemente umfassen: • Schulung zu Lehrmethoden im Hinblick auf die Behandlung von EU-Fragen • Schulung zu EU-Fragen • Lernerfahrungen zu EU-Themen, die bereits bestehende Kurse ergänzen (kollaboratives Lernen von Klassen, Co- Teaching) • Seminare, Sommer- und Intensivkurse, andere Arten von EU-Erfahrungen unter Einbeziehung anderer Interessenträger Dies kann wie folgt erreicht werden: • Bereitstellung von Ad-hoc-Leitlinien für die Auswahl der Schulung • Präsenzschulung, Online-Schulung und/oder gemischtes Format WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR DIE BEANTRAGUNG DER JEAN-MONNET-SCHULUNGEN FÜR LEHRKRÄFTE ERFÜLLT SEIN? FÖRDERKRITERIEN Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) Hochschuleinrichtungen sein, die eine Erstausbildung und/oder berufsbegleitende Weiterbildung für Lehrkräfte an Schulen und/oder Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1-4) anbieten, und im Besitz des ECHE-Zertifikats sein oder Einrichtungen oder Agenturen für die Schulung/Ausbildung von Lehrkräften sein, die eine Erstausbildung und/oder berufsbegleitende Weiterbildung für Lehrkräfte an Schulen und/oder Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1-4) anbieten. Antragsteller müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Nur Anträge eines einzigen Antragstellers sind zulässig. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Vorschläge müssen sich auf Aktivitäten beziehen, die in den förderfähigen Ländern stattfinden (siehe Teil A dieses Leitfadens). Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-JMO-2026-OFET-TT 447 Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 3. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Wie ist der Antrag zu stellen? Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. ZUSCHLAGSKRITERIEN Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Im Vorschlag muss die Relevanz für die Ziele dieser Aktion nachgewiesen werden; diese wird u. a. dadurch beurteilt, inwieweit das Projekt folgende Kriterien erfüllt: - betrifft EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) - versetzt Lehrkräfte an Schulen in die Lage, neue Kompetenzen zu entwickeln - bewirkt ein besseres Verständnis der EU und ihrer Funktionsweise - befähigt Lehrkräfte, EU-Inhalte in ihre Aktivitäten zu integrieren. Inwieweit ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte, Inklusion und Vielfalt sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. Inwieweit erreicht der Vorschlag die wichtigsten Zielgruppen: - Schulen und Berufsbildungsanbieter (ISCED 1–4) - Lehrkräfte Qualität der Projekt- konzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) - Methodik: Qualität, Neuheit und Durchführbarkeit des Vorschlags selbst und Realisierbarkeit der ihm zugrunde liegenden Methode - Inwieweit ist das Arbeitsprogramm o in einer klaren, vollständigen und kohärenten Weise und unter gebührender Berücksichtigung einer angemessenen Planung der Vorbereitungs-, Durchführungs-, Bewertungs-, Nachbereitungs- und Verbreitungsphase dargestellt o so geartet, dass es Übereinstimmung mit den Zielen und Aktivitäten des Vorschlags erkennen lässt o mit einer Unterstützung für die Teilnehmenden ausgestattet (z. B. Zuschuss zu Reise- und Aufenthaltskosten, Bereitstellung von Handbüchern und anderen speziellen Hilfsmitteln, Befreiung von Gebühren) - inwieweit entsprechen die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen - Überwachungs- und Bewertungsstrategie 448 Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 25 Punkte) - Kompetenzniveau und Mehrwert des Teams: - Angemessenheit und Komplementarität des Profils und der Fachkenntnisse der wichtigsten an den vorgeschlagenen Aktivitäten beteiligten Angehörigen des Personals (im akademischen und gegebenenfalls im nichtakademischen Bereich): o in Bezug auf EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) o in Bezug auf die spezifischen Themen, auf die sich der Vorschlag bezieht Wirkung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) - Erwartete Wirkung der Lehrkräfteschulung und anhaltender Effekt: a) für Schulen und Berufsbildungsanbieter (ISCED 1–4): o für eine bessere Befähigung für Lehrtätigkeiten im Zusammenhang mit EU- Themen o für verbesserte oder innovative Inhalte, Entwicklung neuer Blickwinkel zur Aufnahme von EU-Themen in die Lehrpläne o für die Einrichtung, die die Aktivitäten organisiert o für eine verstärkte Zusammenarbeit mit Partnern und verstärkte Fähigkeit, mit diesen in Kontakt zu treten o für die Anzahl und das Niveau der vorgeschlagenen Schulungen und die potenzielle Anzahl der Begünstigten o verstärkte Zuteilung von Finanzmitteln zur verstärkten Bereitstellung gezielterer Schulungsaktivitäten innerhalb der Einrichtung b) für Lehrkräfte, denen die Jean-Monnet-Aktion zugutekommt: o Stärkung der Kompetenzen der Lehrkräfte in Bezug auf die Vermittlung von EU-Inhalten im Rahmen ihrer Aktivitäten - Verbreitung und Kommunikation: o Eignung und Qualität von Aktionen zur Verbreitung der Ergebnisse der Aktivitäten innerhalb der Einrichtung, die die Jean-Monnet-Aktion durchführt, und darüber hinaus, o Sensibilisierung für die Projekte und Ergebnisse, Verbesserung der Sichtbarkeit der Teilnehmer und Organisationen, o Kontaktaufnahme mit Gruppen außerhalb der direkten Zielgruppe, o Inwieweit erreichen die zur Verbreitung vorgesehenen Instrumente das Zielpublikum. - Nachhaltigkeit und Fortsetzung: Der Vorschlag enthält geeignete Maßnahmen und Ressourcen, die gewährleisten, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus eine nachhaltige Wirkung entfalten. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte erreichen. Außerdem müssen sie in jeder der Kategorien der oben genannten Zuschlagskriterien mindestens 15 Punkte erreichen. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. 449 Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. ERWARTETE WIRKUNG Jean-Monnet-„Schulungen für Lehrkräfte“ sollen einen positiven und anhaltenden Effekt sowohl für die Einrichtungen, die eine Erstausbildung und/oder berufsbegleitende Weiterbildung für Lehrkräfte anbieten, als auch für die Teilnehmer ihrer Aktivitäten mit sich bringen. Die Wirkung der Jean-Monnet-Schulungen für Lehrkräfte wird anhand quantitativer und qualitativer Indikatoren (siehe nachstehende Tabelle) gemessen, die mit den im einleitenden Abschnitt „Ziele der Aktion“ beschriebenen Zielen der Aktion verknüpft sind. Den Antragstellern wird empfohlen, in ihren Anträgen die folgenden Indikatoren zu verwenden und ihre Zielwerte festzulegen: Ziele Indikatoren Möglichkeit für Schulen und Berufsbildungsanbieter (ISCED 1–4), Wissen über die EU bei ihrem Lehrpersonal aufzubauen Anzahl der an der Aktion beteiligten Klassen und Schülerinnen und Schüler (aufgeschlüsselt nach Geschlecht) Angebot strukturierter Ausbildungsvorschläge zu EU- Themen für Schulen und Berufsbildungsanbieter, Bereitstellung von Inhalten und Methoden für die Schulung von Lehrkräften auf verschiedenen Stufen, mit unterschiedlichem Hintergrund sowie unterschiedlicher Erfahrung Anzahl der an der Aktion beteiligten Lehrkräfte (aufgeschlüsselt nach Geschlecht) Durchführung spezifischer Einzel- oder Gruppenschulungen (modular, aufenthaltsgebunden, gemischt oder online) für Lehrkräfte, die an der EU interessiert sind und bereit sind, EU-Themen in ihre tägliche Arbeit zu integrieren Anzahl der an der Aktion beteiligten Lehrkräfte (aufgeschlüsselt nach Geschlecht) Bestärkung von Lehrkräften darin, den EU-Blinkwinkel in ihre tägliche Arbeit zu integrieren Erfolgsquote bei der Bewertung von Lernergebnissen über die EU WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Der Betrag wird von der gewährenden Behörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets, der Bewertungsergebnisse, eines Fördersatzes von 80 % und des in der Aufforderung festgelegten Höchstbetrags der Finanzhilfe festgesetzt. Die maximale EU-Finanzhilfe je Projekt beläuft sich auf 300 000 EUR. Wie wird der Pauschalbetrag für das Projekt bestimmt? Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen: 450 a) Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.). b) Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten. c) Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung der veranschlagten Kosten vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Stellen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist. d) Die Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen. Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Der Kofinanzierungssatz von 80 % wird auf die nach der Bewertung ermittelten geschätzten förderfähigen Gesamtkosten angewandt. Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag der Finanzhilfe usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Finanzhilfen oder Preisgeldern ist zulässig. Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung für Dritte erforderlich ist und wie sie verwaltet wird, und er muss eine Liste der verschiedenen Arten von Aktivitäten enthalten, für die Dritte finanzielle Unterstützung erhalten können. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten. Der Höchstbetrag der finanziellen Unterstützung, der einem Dritten gewährt werden kann, darf 60 000 EUR nicht übersteigen. Kosten für Freiwillige sind zulässig. Sie werden in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf Freiwillige450 gewährt. Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. 450 https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de. https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de 451 INITIATIVEN „ÜBER DIE EU IN DER SCHULE LERNEN“ IN ANDEREN BEREICHEN DER ALLGEMEINEN UND BERUFLICHEN BILDUNG Die Initiativen „Über die EU in der Schule lernen“ werden Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4) unterstützen, damit sie spezifische Inhalte zu EU-Themen (u. a. Demokratie, Geschichte der EU, Funktionsweise der EU, kulturelle Vielfalt) vermitteln können. Die Aktivitäten sollten dabei während des Schuljahres stattfinden und könnten Projektwochen, Studienbesuche und andere immersive Aktivitäten umfassen. Die Aktivitäten werden von Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4) angeboten. Diese können selbst oder mit Unterstützung von Hochschuleinrichtungen oder anderen einschlägigen Organisationen (NRO, Vereinigungen usw.) Inhalte zu EU-Themen konzipieren und vermitteln und Lernerfahrungen schaffen. Die in diesem Bereich organisierten Aktivitäten werden das Lernen über die Europäische Union auf eine inspirierende Weise fördern. Sie werden den Schülern helfen, ihr Zugehörigkeitsgefühl zur EU zu stärken, den Einfluss der EU auf ihr Leben zu erkennen und die Mechanismen und Maßnahmen der EU besser zu verstehen. ZIELE DER AKTION Die Initiativen „Über die EU in der Schule lernen“ im Rahmen von Jean Monnet werden die Einführung eines EU- Blickwinkels in die Bildungskultur von Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1-4) fördern und zur Stärkung der europäischen Identität und der aktiven Bürgerschaft bei Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften beitragen. Die wichtigsten Ziele sind dabei: - eine größere Anzahl von Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4), die Themen der Europäischen Union unterrichten, je EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziiertes Drittland - eine größere Anzahl von Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4), die an Lernerfahrungen zu Themen der Europäischen Union teilnehmen - eine größere Anzahl an Hauptfächern oder außerschulischen Aktivitäten, in denen an Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4) auf die EU eingegangen wird, je EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziiertes Drittland - eine größere Anzahl an Lehrkräften, die sich für die Verbesserung der EU-Kenntnisse einsetzen - eine Steigerung der Qualität der innovativen Lehr- und Lernmethoden der EU, unter besonderer Berücksichtigung der EU-Prioritäten - verbesserte Lernergebnisse der Schülerinnen und Schüler über die EU, die ihre Kenntnisse und ihr Verständnis für die EU, die Geschichte, Werte und Ziele sowie die Organe und Entscheidungsprozesse verbessern, die das tägliche Leben der jungen Europäer beeinflussen, sowie verstärkte aktive Bürgerschaft von Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Die Initiativen „Über die EU in der Schule lernen“ im Rahmen von Jean Monnet sind speziell an Schulen und Einrichtungen der beruflichen Bildung und Weiterbildung (ISCED 1–4) gerichtet. Die Initiativen „Über die EU in der Schule lernen“ im Rahmen von Jean Monnet können eine oder mehrere der folgenden Formen annehmen: - offizielle Verankerung des Unterrichts zu Themen der Europäischen Union in den Lehrplänen (Unterricht in einem oder mehreren bestehenden Fächern) - Lernerfahrungen zu EU-Themen, die bereits bestehende Kurse ergänzen: kollaboratives Lernen, Co-Teaching und andere Themen - außerschulische Seminare, Studienbesuche, andere Arten von EU-Erfahrungen unter Einbeziehung anderer Organisationen Für die Zwecke der Aktion wird eine Unterrichtsstunde als eine Stunde Lernerfahrung im Rahmen von Schul- oder Berufsbildungsaktivitäten verstanden. Es kann sich dabei um Unterricht im Klassenraum oder außerhalb des 452 Klassenraums handeln (d. h. Workshops, Treffen mit Experten, Studienbesuche), dieser muss aber mit konkreten Lernergebnissen und mit EU-Studien/EU-Werten verbunden sein. Die nationalen Behörden können über die öffentlichen Schulen informiert werden, die sich für diese Maßnahme pro Land bewerben, einschließlich begrenzter personenbezogener Daten wie Name und E-Mail-Adresse der Kontaktperson, um den Validierungsprozess ihrer Einrichtungen zu erleichtern. WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR EINEN ANTRAG IM RAHMEN DER INITIATIVEN „ÜBER DIE EU IN DER SCHULE LERNEN“ IM RAHMEN VON JEAN MONNET ERFÜLLT SEIN? FÖRDERKRITERIEN Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) Schulen oder Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1-4) sein in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein Es sind nur Anträge von einzelnen Antragstellern zulässig. Förderfähige Aktivitäten Eine Initiative „Über die EU in der Schule lernen“ im Rahmen von Jean Monnet muss in drei aufeinanderfolgenden Jahren in mindestens 40 Unterrichtsstunden pro Schuljahr zu EU-Themen durchgeführt werden. Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-JMO-2026-OFET-LEARNING-EU Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 3. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Wie ist der Antrag zu stellen? Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. ZUSCHLAGSKRITERIEN Die Projekte werden nach den folgenden Kriterien bewertet: 453 Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Im Vorschlag muss die Relevanz für die Ziele dieser Aktion nachgewiesen werden; diese wird u. a. durch folgende Faktoren beurteilt: • Art und Anzahl der für das Projekt vorgeschlagenen EU-Themen • Innovation und Kreativität des Vorschlags • Einsatz digitaler Methoden, soweit möglich • neue Lehr- und Lernmethoden, um die Themen der Europäischen Union attraktiver zu machen und dabei die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler und Studierenden zu berücksichtigen Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte, Inklusion, Vielfalt sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. Qualität der Projektkonzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl: 25) In Bezug auf die Qualität sollte aus dem Vorschlag Folgendes hervorgehen: • Qualität und Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Methodik • angewandte Lehrmethoden, einschließlich Gruppenvorlesungen, Seminaren, Tutorien, Fernunterricht, jedoch kein Einzelunterricht • Nachweis der Klarheit und der Wesentlichkeit des vorgeschlagenen Arbeitsprogramms in all seinen Phasen (Vorbereitung, Durchführung, Bewertung und Nachbereitung) Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen (Höchstpunktzahl: 25) In dem Projektvorschlag sollte Folgendes enthalten sein: • Nachweis eines klaren Engagements der Leitung der Schule/berufsbildenden Einrichtung • Nachweis eines eindeutigen Engagements für die Unterstützung der Lehrkräfte bei der Vorbereitung der Inhalte und bei ihrer Lehrtätigkeit • Nachweis für die Überwachung der Aktivitäten und Sichtbarkeit der von dem an dieser Initiative beteiligten Personal erzielten Ergebnisse • Nachweis der Einbeziehung von Personal mit den entsprechenden pädagogischen Fähigkeiten Wirkung (Höchstpunktzahl: 25) In dem Projektvorschlag sollte Folgendes enthalten sein: • Nachweis geeigneter Maßnahmen und Ressourcen, mit denen sichergestellt werden kann, dass die Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus bestehen bleiben • eine klare Beschreibung der Verbreitungsstrategie innerhalb der Einrichtung und darüber hinaus • Erläuterung der erwarteten Auswirkungen auf die Schulen und die berufsbildenden Einrichtungen (ISCED 1-4) sowie auf die Schülerinnen und Schüler, Studierenden und Lehrkräfte, die von den Aktivitäten profitieren Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte erreichen. Außerdem müssen sie in jeder der Kategorien der oben genannten Zuschlagskriterien mindestens 15 Punkte erreichen. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der 454 Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. ERWARTETE WIRKUNG Es wird erwartet, dass die Jean-Monnet-Initiativen „Über die EU in der Schule lernen“ positive und langfristige Auswirkungen sowohl für die Schulen und Berufsbildungsanbieter als auch für die Teilnehmenden an ihren Aktivitäten, insbesondere Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler, haben werden. Die Wirkung der Jean-Monnet-Initiativen „Über die EU in der Schule lernen“ wird anhand quantitativer und qualitativer Indikatoren (siehe nachstehende Tabelle) gemessen, die mit den im einleitenden Abschnitt „Ziele der Aktion“ beschriebenen Zielen der Aktion verknüpft sind. Den Antragstellern wird empfohlen, in ihren Anträgen die folgenden Indikatoren zu verwenden und ihre Zielwerte festzulegen: Ziele Indikatoren eine größere Anzahl von Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4), die an Lernerfahrungen zu Themen der Europäischen Union teilnehmen Anzahl der an der Aktion beteiligten Klassen und Schülerinnen und Schüler (aufgeschlüsselt nach Geschlecht) eine größere Anzahl an Hauptfächern oder außerschulischen Aktivitäten, in denen an Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4) auf die EU eingegangen wird, je EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziiertes Drittland Anzahl und Art der Fächer und Veranstaltungen, in denen auf die EU eingegangen wird eine größere Anzahl an Lehrkräften, die sich für die Verbesserung der EU-Kenntnisse einsetzen Anzahl der an der Aktion beteiligten Lehrkräfte (aufgeschlüsselt nach Geschlecht) eine Steigerung der Qualität der innovativen Lehr- und Lernmethoden der EU, unter besonderer Berücksichtigung der EU-Prioritäten Anzahl der Projekte, in die innovative Methoden eingebettet sind verbesserte Lernergebnisse der Schülerinnen und Schüler über die EU, die ihre Kenntnisse und ihr Verständnis für die EU, die Geschichte, Werte und Ziele sowie die Organe und Entscheidungsprozesse verbessern, die das tägliche Leben der jungen Europäer beeinflussen Erfolgsquote bei Lerntests über die EU (aufgeschlüsselt nach Geschlecht) WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. 455 Die maximale EU-Finanzhilfe je Projekt beläuft sich auf 35 000 EUR. Die Pauschalbeiträge decken Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung, Übersetzung) ab. Die Antragsteller müssen den vorab festgelegten einmaligen Pauschalbeitrag entsprechend ihrem Land gemäß den nachstehenden Tabellen beantragen. Es sei darauf hingewiesen, dass der Pauschalbetrag pro Land die Gesamtzahl der Unterrichtsstunden über drei Jahre widerspiegelt. Bei den Beträgen in der Tabelle handelt es sich um den endgültigen EU-Zuschuss mit einem Kofinanzierungssatz in Höhe von 80 %. Initiativen „Über die EU in der Schule lernen“ Länder/ Unterrichts- stunden während des Dreijahres- zeitraums (mindestens 40h/Jahr) Bulgarien, Rumänien, Nord- mazedonien, Liechten- stein, Serbien Türkei, Kroatien, Lettland Ungarn, Polen, Litauen, Tschechien, Estland, Slowakei Portugal, Griechen- land, Slowenien, Malta Zypern, Island, Spanien, Italien Irland, Frankreich, Finnland Belgien, Dänemark, Deutschland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Schweden, Norwegen 120-150 Unterrichts- stunden 12 250 EUR 14 250 EUR 16 000 EUR 20 000 EUR 23 500 EUR 27 000 EUR 30 000 EUR 151–180 Unterrichts- stunden 14 750 EUR 17 500 EUR 19 500 EUR 24 000 EUR 29 000 EUR 33 000 EUR 35 000 EUR 181-210 Unterrichts- stunden 17 250 EUR 20 750 EUR 23 500 EUR 28 000 EUR 34 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 211–240 Unterrichts- stunden 19 750 EUR 24 000 EUR 27 000 EUR 32 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR ≥241 Unterrichts- stunden 22 000 EUR 27 250 EUR 31 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 456 JEAN-MONNET-PROJEKTE (POLITISCHE DISKUSSIONEN MIT DEM HOCHSCHULSEKTOR) Große thematische Netzwerke im Hochschulbereich haben als Hauptziel die Sammlung, den Austausch und die Erörterung von Forschungsergebnissen, Kursinhalten und Erfahrungen sowie Projektprodukten (Studien, Artikel usw.) zwischen den Partnern. Jedes Netzwerk wird ein Instrument einrichten, das es den Partnern ermöglicht, ihre akademischen Arbeiten auszutauschen und Peer-Reviews durchzuführen sowie die veröffentlichten Dokumente zu kommentieren. Der Koordinator des Netzes wird regelmäßig eine Auswahl der innovativsten und interessantesten Ergebnisse treffen, die der Kommission vorgelegt werden. Für das Jahr 2026 sind zwei thematische Netzwerke vorgesehen: - Jean-Monnet-Netzwerk zur Innenpolitik: „A resilient Single Market to boost EU competitiveness” (Ein widerstandsfähiger Binnenmarkt zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU) - Jean-Monnet-Netzwerk zur Außenpolitik: EU-Indien Ziel der thematischen Netzwerke ist es, ein regelmäßiges Feedback (z. B. in Form eines Online-Newsletters) über die fortschrittlichsten und innovativsten Verfahren in diesem Bereich zu geben, um die Debatte zu unterstützen und einen Mehrwert zu schaffen. Jean-Monnet-Netzwerken in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung werden die Schaffung und Entwicklung von Netzwerken von Schulen und Berufsbildungseinrichtungen fördern, die den Austausch bewährter Verfahren, die Weitergabe von Erfahrungen in Bezug auf Inhalte und Methoden sowie den Aufbau von Wissen über europäische Themen zum Ziel haben. Die Netzwerke sollten sich insbesondere darauf konzentrieren, den Lernenden Fakten und Wissen über die EU auf innovative und kreative Weise zu vermitteln. Bei den Antragstellern dieser Aufforderung handelt es sich um Schulen und Berufsbildungseinrichtungen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. THEMATISCHE NETZWERKE IN DER HOCHSCHULBILDUNG Um für eine Finanzhilfe im Rahmen von Erasmus+ infrage zu kommen, müssen Projektvorschläge für das „Jean-Monnet- Netzwerk zur internen Politik: “A resilient Single Market to boost EU competitiveness” (Ein widerstandsfähiger Binnenmarkt zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU) muss die folgenden Kriterien erfüllen. Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) eine Hochschuleinrichtung mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Drittland sein im Besitz des ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung) sein Hinweis: Benannte europäische Einrichtungen (definiert in der Verordnung zur Einrichtung des Erasmus+-Programms), die ein Ziel von europäischem Interesse verfolgen, können keinen Förderantrag im Rahmen dieser Aktion stellen. Zusammensetzung von Konsortien (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen) Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens zwölf Antragstellern eingereicht werden, das folgende Bedingung erfüllt: mindestens sieben Stellen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und/oder mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Drittländern Nur Begünstigte (keine verbundenen Stellen) zählen für die Zusammensetzung des Konsortiums mit dazu. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in den förderfähigen Ländern stattfinden (siehe Teil A dieses Leitfadens). 457 Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-JMO-2026-NETWORKS-HEI-EU Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 3. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Wie ist der Antrag zu stellen? Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. Um für eine Finanzhilfe im Rahmen von Erasmus+ infrage zu kommen, müssen Projektvorschläge für das Jean-Monnet- Netzwerk zur Außenpolitik: EU-Indien folgende Kriterien erfüllen: Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) Hochschuleinrichtungen mit Sitz in EU-Mitgliedstaaten und/oder in mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Drittländern sein. Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Indien (Region 5) können ebenfalls teilnehmen, jedoch nicht als Koordinatoren. In einem EU-Mitgliedstaat oder mit dem Erasmus+-Programm assoziierten Drittland ansässige Hochschuleinrichtungen müssen im Besitz des ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung) sein. Organisationen aus Belarus (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. Hinweis: Benannte europäische Einrichtungen (definiert in der Verordnung zur Einrichtung des Erasmus+-Programms), die ein Ziel von europäischem Interesse verfolgen, können keinen Förderantrag im Rahmen dieser Aktion stellen. Zusammensetzung von Konsortien (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen) Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens 12 Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt: • mindestens sechs Stellen aus Indien (Region 5); • Der Koordinator muss in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Drittland ansässig sein. Nur Begünstigte (keine verbundenen Stellen) zählen für die Zusammensetzung des Konsortiums mit dazu. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in den förderfähigen Ländern stattfinden (siehe Teil A dieses Leitfadens). Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-JMO-2026-NETWORKS-HEI-NON-EU-INDIA 458 Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 3. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Wie ist der Antrag zu stellen? Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. Die nachstehenden Zuschlagskriterien gelten für Netzwerke. Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 25 Punkte) • Die Relevanz des Vorschlags für das in der Aufforderung festgelegte Schwerpunktthema; • Die Relevanz des Vorschlags für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte, Inklusion, Vielfalt sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung. • Inwieweit ist der Vorschlag geeignet, die Entwicklung neuer Lehr-, Forschungs- oder Diskussionsaktivitäten zu fördern • Der Nachweis des akademischen Mehrwerts; Qualität der Projekt- konzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) • Methodik: Qualität, Neuheit und Durchführbarkeit der vorgeschlagenen Aktivitäten • Die Qualität des vorgeschlagenen Systems zur Analyse und Überprüfung der akademischen Produktion; • Die Qualität des vorgeschlagenen Modells zur Verwendung als Grundlage für EU- Maßnahmen. • Inwieweit ist das Arbeitsprogramm in einer klaren, vollständigen und kohärenten Weise und unter gebührender Berücksichtigung einer angemessenen Planung der Vorbereitungs-, Durchführungs-, Bewertungs-, Nachbereitungs- und Verbreitungsphase dargestellt, • Inwieweit entsprechen die den Aktivitäten zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen • Überwachungs- und Bewertungsstrategie Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 25 Punkte) • Zusammensetzung des Netzwerkes hinsichtlich der räumlichen Abdeckung und der Komplementarität der vorhandenen Kompetenzen, • interne Organisation der Partnerschaft: o Relevanz und Komplementarität des Profils und der Fachkenntnisse der Teilnehmer an den vorgeschlagenen Aktivitäten in Übereinstimmung mit dem spezifischen Thema, auf das sich der Vorschlag bezieht. • Kooperationsvereinbarung und Verteilung von Funktionen, Zuständigkeiten und Aufgaben 459 Wirkung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Erwartete Wirkung der Netzwerke durch einen anhaltenden Effekt. Verbreitung und Kommunikation: • Eignung und Qualität von Aktionen zur Verbreitung der Ergebnisse der Aktivitäten innerhalb der an den Netzwerken beteiligten Einrichtung und darüber hinaus: o Sensibilisierung für die Aktivitäten und Ergebnisse, Verbesserung der Sichtbarkeit der Teilnehmer und Organisationen • Inwieweit erreichen die zur Verbreitung vorgesehenen Instrumente das Zielpublikum: Medienpräsenz (einschließlich sozialer Medien, Veröffentlichungen usw.), o Veranstaltungen. Nachhaltigkeit und Fortsetzung: Der Vorschlag enthält geeignete Maßnahmen und Ressourcen, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse und die erzielten Vorteile auch über den Lebenszyklus des Projekts hinaus aufrechterhalten werden. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte erreichen. Darüber hinaus müssen sie in jeder der Kategorien der oben genannten Zuschlagskriterien 15 Punkte erreichen. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. ERWARTETE WIRKUNG Die Netzwerke im Hochschulbereich werden die akademische und öffentliche „Debatte zu Angelegenheiten der europäischen Integration“ im Einklang mit Artikel 8 der Erasmus+-Verordnung durch die Sammlung, den Austausch und die Erörterung von Forschungsergebnissen, Kursinhalten und Erfahrungen sowie Projektprodukten (Studien, Artikel usw.) zwischen den Partnern unterstützen. Indem die Netzwerke der Kommission regelmäßig die innovativen und interessanten Ergebnisse ihrer Zusammenarbeit zur Verfügung stellen, tragen sie zur Politikgestaltung der Kommission bei, da sie Fakten und neue Erkenntnisse über die politischen Entwicklungen der thematischen Prioritäten der Aufforderungen liefern. GEOGRAFISCHE ZIELGEBIETE Das Netzwerk zur internen Politik sollte seine Aktivitäten auf die Mitgliedstaaten und die mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Drittländer konzentrieren. Das Netzwerk zur Außenpolitik „EU-Indien“ unterstützt die akademische Zusammenarbeit bei den Prioritäten der Jean-Monnet-Maßnahmen zwischen europäischen und indischen Hochschuleinrichtungen und ist daher auf Mitgliedstaaten, mit dem Programm Erasmus+ assoziierte Drittländer und Indien (Region 5) beschränkt. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Kostenvoranschlags für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Die gewährende Behörde setzt den Pauschalbetrag für jede Finanzhilfe auf der 460 Grundlage des Vorschlags, des Bewertungsergebnisses, der Fördersätze und des in der Aufforderung festgelegten Höchstbetrags der Finanzhilfe fest. Die maximale EU-Finanzhilfe pro Netzwerk zu EU-internen Themen beläuft sich auf 1 000 000 EUR. Die maximale EU-Finanzhilfe pro Netzwerk zu außenpolitischen Themen beläuft sich auf 1 200 000 EUR. Wie wird der Pauschalbetrag für das Projekt bestimmt? Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen: a) Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.). b) Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten. c) Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung der veranschlagten Kosten vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Stellen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist. d) Die Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen. Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Der Kofinanzierungssatz von 80 % wird auf die nach der Bewertung ermittelten geschätzten förderfähigen Gesamtkosten angewandt. Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Finanzhilfen oder Preisgeldern ist zulässig. Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung für Dritte erforderlich ist und wie sie verwaltet wird, und er muss eine Liste der verschiedenen Arten von Aktivitäten enthalten, für die Dritte finanzielle Unterstützung erhalten können. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten. Der Höchstbetrag der finanziellen Unterstützung, der einem Dritten gewährt werden kann, darf 60 000 EUR nicht überschreiten. Kosten für Freiwillige sind zulässig. Sie werden in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf Freiwillige451 gewährt. 451 https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de. https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de 461 Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. JEAN-MONNET-NETZWERKE IN ANDEREN BEREICHEN DER ALLGEMEINEN UND BERUFLICHEN BILDUNG Netzwerke von Schulen und Berufsbildungsanbietern (ISCED 1–4) und/oder Hochschuleinrichtungen, die im Bereich der Lehrkräfteausbildung tätig sind, sollten dazu dienen, dem neuen Jean-Monnet-Aktionsbereich einen internationalen Aspekt zu verleihen und den Austausch bewährter Verfahren sowie Erfahrungen mit dem Co-Teaching innerhalb einer Gruppe von Ländern zu ermöglichen. Die Aktivitäten schaffen die Voraussetzungen dafür, dass Praktiker, die in unterschiedlichen Kontexten arbeiten und sich aufgrund der nationalen Rechtsvorschriften und der Struktur der Lehrpläne mit unterschiedlichen Herausforderungen und Zwängen konfrontiert sehen, ein gemeinsames Verständnis von Lernmethoden für EU-Fragen entwickeln können. ZIELE DER AKTION Die Jean-Monnet-Netzwerke in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung sollen Schulen und Berufsbildungsanbieter (ISCED 1–4) und/oder Hochschuleinrichtungen, die an der Lehrkräfteausbildung beteiligt sind, dabei unterstützen, das Wissen über die Vermittlung von EU-Themen im Unterricht zu verbessern, und werden der Lernerfahrung zudem einen internationalen Aspekt verleihen. Grundlage der Aktivitäten der Netzwerke sind der Wissensaustausch zwischen Lehrkräften (Zusammenarbeit zu bestimmten Themen und Methoden), Erfahrungen mit Co-Teaching und gemeinsame Aktivitäten. Beispiele hierfür sind: • der Austausch von Informationen über Inhalte und die Förderung der Ergebnisse angewandter Methoden • die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Schulen/Berufsbildungsanbietern (ISCED 1-4) und Einrichtungen für die Lehrkräfteausbildung, was ihnen internationale Erfahrung und einen europäischen Stellenwert verschafft • der Wissensaustausch und Mobilitätsaktivitäten im Bereich Co-Teaching • die Förderung der Zusammenarbeit und die Schaffung einer soliden und nachhaltigen Wissensplattform zwischen Schulen und Berufsbildungsanbietern (ISCED 1–4) und/oder Hochschuleinrichtungen, die an der Lehrerausbildung beteiligt sind. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Jean-Monnet-Netzwerke in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung müssen einen oder mehrere der folgenden Aspekte berücksichtigen: • Zusammenstellung und Erörterung von Lehrmethoden für schulische und außerschulische Aktivitäten • Zusammenstellung und Austausch bewährter Verfahren zum Lernen im Zusammenhang mit EU- Themen • Organisation von Erfahrungen im Bereich Co-Teaching und kollaboratives Lehren über Mobilitätsaktivitäten oder online Dies kann wie folgt erreicht werden: • Erstellung von Dokumenten und Leitlinien für die Verbreitung bewährter Verfahren • physische und online abgehaltene Sitzungen • Co-Teaching und kollaboratives Lehren Die nationalen Behörden können über die öffentlichen Schulen informiert werden, die sich für diese Maßnahme pro Land bewerben, einschließlich begrenzter personenbezogener Daten wie Name und E-Mail-Adresse der Kontaktperson, um den Validierungsprozess ihrer Einrichtungen zu erleichtern. 462 WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR DIE BEANTRAGUNG DER JEAN-MONNET-NETZWERKE IN ANDEREN BEREICHEN DER ALLGEMEINEN UND BERUFLICHEN BILDUNG ERFÜLLT SEIN? FÖRDERKRITERIEN Wer ist antragsberechtigt? Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) Schulen, Berufsbildungsanbieter (ISCED 1-4) oder Hochschuleinrichtungen sein, die im Besitz eines ECHE-Zertifikats sind und eine Erstausbildung und/oder berufsbegleitende Weiterbildung für Lehrkräfte an Schulen und/oder Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1-4) anbieten; in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein Zusammensetzung von Konsortien Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens sechs Antragstellern eingereicht werden, das folgende Bedingungen erfüllt: - Mindestens drei Stellen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und/oder mit dem Programm assoziierten Drittländern - mindestens vier Schulen und/oder Berufsbildungsanbieter (ISCED 1–4) - höchstens zwei Hochschuleinrichtungen, die eine Erstausbildung und/oder berufsbegleitende Weiterbildung für Lehrkräfte von Schulen und/oder Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4) anbieten Nur Begünstigte (keine verbundenen Stellen) zählen für die Zusammensetzung des Konsortiums mit dazu. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in den förderfähigen Ländern stattfinden (siehe Teil A dieses Leitfadens). Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-JMO-2026-NETWORKS-SCHOOLS Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 3. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. ZUSCHLAGSKRITERIEN Die Projekte werden nach den folgenden Zuschlagskriterien bewertet: 463 Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 25 Punkte) • Inwieweit entspricht der Vorschlag den Zielen der Jean-Monnet-Aktion: o betrifft EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) o versetzt Lehrkräfte in Schulen in die Lage, neue Kompetenzen zu entwickeln o trägt dazu bei, Informationen und Praktiken zu der Frage auszutauschen, mit welchen Inhalten und Methoden sie ihre Lernenden besser über die EU informieren o fördert Mobilitätserfahrungen von Lehrkräften in Bezug auf die Durchführung von Co-Teaching/Co-Tutoring mit ihren Partnern o bewirkt ein besseres Verständnis der EU und ihrer Funktionsweise o befähigt Lehrkräfte, EU-Inhalte in ihre Aktivitäten zu integrieren. • Inwieweit ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte, Inklusion und Vielfalt sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. • Inwieweit erreicht der Vorschlag die wichtigsten Zielgruppen: o Schulen und Berufsbildungsanbieter (ISCED 1-4) o Lehrkräfte o Studierende. Qualität der Projekt- konzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) • Methodik: Qualität, Neuheit und Durchführbarkeit der vorgeschlagenen Aktivitäten • Inwieweit ist das Arbeitsprogramm o in einer klaren, vollständigen und kohärenten Weise und unter gebührender Berücksichtigung einer angemessenen Planung der Vorbereitungs-, Durchführungs-, Bewertungs-, Nachbereitungs- und Verbreitungsphase dargestellt, o lässt es Übereinstimmung mit den Projektzielen und -aktivitäten erkennen • inwieweit entsprechen die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen • Überwachungs- und Bewertungsstrategie Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 25 Punkte) • interne Organisation der Partnerschaft: o Relevanz und Komplementarität des Profils und der Fachkenntnisse der Teilnehmer an den vorgeschlagenen Aktivitäten in Bezug auf EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) und in Bezug auf das spezifische Thema, auf das sich der Vorschlag bezieht • Kooperationsvereinbarung und Verteilung von Funktionen, Zuständigkeiten und Aufgaben 464 Wirkung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) • Erwartete Wirkung der Netzwerke durch einen anhaltenden Effekt • für Schulen und Berufsbildungsanbieter o für eine bessere Befähigung für Lehrtätigkeiten im Zusammenhang mit EU-Themen o für innovative Inhalte bei der Entwicklung neuer Blickwinkel zu EU- Themen in den Schulen o für eine verstärkte Zusammenarbeit mit Partnern und verstärkte Fähigkeit, mit diesen in Kontakt zu treten o verstärkte Zuteilung von Finanzmitteln für die Lehre im Zusammenhang mit EU-Themen innerhalb der jeweiligen Einrichtung • für die direkt und indirekt an den Netzwerken beteiligten Lehrkräften: o Stärkung ihrer Kompetenzen in Bezug auf EU-Themen und Fortschritte bei der Bereitstellung von EU-Inhalten in ihren Aktivitäten • Verbreitung und Kommunikation: • Eignung und Qualität von Maßnahmen zur Verbreitung der Ergebnisse der Aktivitäten innerhalb der an den Netzwerken beteiligten Einrichtung und darüber hinaus: o Sensibilisierung für die Aktivitäten und Ergebnisse, Verbesserung der Sichtbarkeit der Teilnehmer und Organisationen o Kontaktaufnahme mit Gruppen außerhalb von Schulen und Berufsbildungsanbietern • Inwieweit erreichen die zur Verbreitung vorgesehenen Instrumente das Zielpublikum: o Medienpräsenz (einschließlich sozialer Medien, Veröffentlichungen usw.), o Veranstaltungen. • Nachhaltigkeit und Fortsetzung: Der Vorschlag enthält geeignete Maßnahmen und Ressourcen, die gewährleisten, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus eine nachhaltige Wirkung entfalten. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte erreichen. Außerdem müssen sie in jeder der Kategorien der oben genannten Zuschlagskriterien mindestens 15 Punkte erreichen. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. ERWARTETE WIRKUNG Quantitativ: Die Anzahl der Begünstigten je EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziiertem Drittland/Region. Qualitativ: Jean-Monnet-Netzwerke in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung sollen einen positiven und anhaltenden Effekt für die allgemeine und die berufliche Bildung (ISCED 1–4) haben, indem sie den Teilnehmenden Wissen über erfolgreiche Praktiken der Vermittlung von Fakten und Kenntnissen zur Europäischen Union an Schülerinnen und Schüler sowie Studierende zur Verfügung stellen. Die Netzwerke in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung geben Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung mehr Möglichkeiten, ihre Aktivitäten zur Integration von EU-Inhalten auszuweiten. 465 Für die teilnehmenden Organisationen sollen die im Rahmen der Jean-Monnet-Netzwerke in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung unterstützten Aktivitäten auch folgende Ergebnisse hervorbringen: • verbesserte Fähigkeit, EU-Themen in ihre Aktivitäten zu integrieren • verstärkte internationale Präsenz GEOGRAFISCHE ZIELGEBIETE Die finanzierten Aktivitäten konzentrieren sich im Einklang mit den Förderkriterien auf EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Kostenvoranschlags für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Die gewährende Behörde setzt den Pauschalbetrag für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Vorschlags, des Bewertungsergebnisses, der Fördersätze und des in der Aufforderung festgelegten Höchstbetrags der Finanzhilfe fest. Die maximale EU-Finanzhilfe je Projekt beläuft sich auf 300 000 EUR. Wie wird der Pauschalbetrag für das Projekt bestimmt? Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen: a) Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.). b) Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten. c) Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung der veranschlagten Kosten vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Stellen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist. d) Die Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen. Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Der Kofinanzierungssatz von 80 % wird auf die nach der Bewertung ermittelten geschätzten förderfähigen Gesamtkosten angewandt. Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag der Finanzhilfe usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Siehe Teil C dieses Programmleitfadens, Abschnitt „Förderfähige direkte Kosten“. Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Finanzhilfen oder Preisgeldern ist zulässig. 466 Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung für Dritte erforderlich ist und wie sie verwaltet wird, und er muss eine Liste der verschiedenen Arten von Aktivitäten enthalten, für die Dritte finanzielle Unterstützung erhalten können. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten. Der Höchstbetrag der finanziellen Unterstützung, der einem Dritten gewährt werden kann, darf 60 000 EUR nicht überschreiten. Kosten für Freiwillige sind zulässig. Sie werden in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf Freiwillige452 gewährt. Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. 452 https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de. https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de 467 TEIL C – INFORMATIONEN FÜR ANTRAGSTELLER Alle potenziellen Antragsteller mit der Absicht, einen Projektvorschlag einzureichen, um bei der EU finanzielle Unterstützung im Rahmen des Programms Erasmus+ zu beantragen, sollten diesen Abschnitt sorgfältig lesen. Er wurde gemäß den geltenden Bestimmungen der EU-Haushaltsordnung453 erstellt. Alle vertraglichen und finanziellen Bestimmungen, die für die gewährten Finanzhilfen gelten, sind in Musterfinanzhilfevereinbarungen enthalten, die für von der Exekutivagentur (EACEA) durchgeführte Projekte im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) der EU454 und für von den nationalen Agenturen durchgeführte Projekte auf der Website der jeweiligen nationalen Erasmus+-Agentur455 zur Verfügung gestellt werden. Im Fall von Unstimmigkeiten mit den in diesem Leitfaden enthaltenen Informationen haben die Bestimmungen der Finanzhilfevereinbarungen gegenüber den Informationen in Teil C dieses Leitfadens Vorrang. WIE WIRD DER ERASMUS+-ANTRAG EINGEREICHT? Um einen Antrag auf ein Erasmus+-Projekt einzureichen, müssen die Antragsteller die nachstehenden vier Schritte befolgen. 1) Registrierung. Jeder Antragsteller muss sich wie folgt registrieren: a) Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, verbundenen Stellen und assoziierten Partner im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) registrieren und einen Teilnehmer-Identifikationscode (Participant Identification Code, PIC)456 erhalten. Organisationen/Gruppen, die bereits im Rahmen ihrer Teilnahme an anderen EU- Programmen einen PIC erhalten haben, brauchen sich nicht erneut zu registrieren. Der bei einer früheren Registrierung zugeteilte PIC ist für eine Antragstellung im Rahmen von Erasmus+ gültig. b) Für Aktionen, die von den nationalen Agenturen verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, sofern sie dies noch nicht getan haben, im Organisations-Registrierungssystem für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps457 registrieren und eine Organisations-ID (OID) erhalten. 2) Überprüfen Sie die Übereinstimmung mit den Programmkriterien für die entsprechende Aktion/den entsprechenden Bereich. 3) Prüfen Sie die finanziellen Voraussetzungen. 4) Ausfüllen und Einreichen des Antragsformulars. INHALT VON FINANZHILFEANTRÄGEN Der Inhalt eines Finanzhilfeantrags hängt von den Besonderheiten der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und der verwendeten elektronischen Plattform ab (siehe „Schritt 4: Ausfüllen und Einreichen des Antragsformulars“). Im 453 Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (Neufassung), ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024. Die EU-Haushaltsordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=OJ:L_202402509. 454 EU-Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten: https://ec.europa.eu/info/funding- tenders/opportunities/portal/screen/home. 455 Nationale Agenturen für Erasmus+: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/contacts/national- agencies?facets__permanent%7Cfield_eac_topics=1964. 456 Der PIC muss im Antragsformular zwingend enthalten sein. 457 Organisations-Registrierungssystem für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps: https://webgate.ec.europa.eu/erasmus- esc/index/organisations/register-my-organisation. http://ec.europa.eu/education/participants/portal/desktop/en/organisations/register.html https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=OJ:L_202402509 https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/contacts/national-agencies?facets__permanent%7Cfield_eac_topics=1964 https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/contacts/national-agencies?facets__permanent%7Cfield_eac_topics=1964 https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc/index/organisations/register-my-organisation https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc/index/organisations/register-my-organisation 468 Allgemeinen enthält ein Finanzhilfeantrag die folgenden Elemente, die in verschiedenen Phasen des Antragsverfahrens verlangt werden können: a) Angaben zur Rechtsform des Antragstellers, einschließlich Angaben dazu, ob es sich um eine nichtstaatliche Organisation handelt; b) ehrenwörtliche Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusssituationen und über die Erfüllung der Förderfähigkeits- und Eignungskriterien; c) Informationen, die zum Nachweis der finanziellen und operativen Leistungsfähigkeit des Antragstellers erforderlich sind, und/oder entsprechende Belege, falls erforderlich; d) Beschreibung der Aktion oder des Arbeitsprogramms sowie Kostenvoranschlag, falls erforderlich, und e) Angabe der Quellen und Beträge für alle Unionsfinanzierungen, die für dieselbe Maßnahme eingegangen sind bzw. beantragt wurden. SCHRITT 1: REGISTRIERUNG Bei Aktionen, die von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) verwaltet werden Zur Registrierung im elektronischen Einreichungssystem des Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) der EU führt der gesetzliche Vertreter des Antragstellers die folgenden Schritte durch: • Erstellung eines EU-Login-Kontos (es sei denn, die Person, die den Antragsteller vertritt, verfügt bereits über ein Konto). Neue EU-Login-Konten können auf folgender Website erstellt werden: https://webgate.ec.europa.eu/cas/; • Aufrufen des Förder- und Ausschreibungsportals (Funding & Tenders Portal) der EU unter https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home und Registrierung (sofern zutreffend) im Namen der Organisation/Gruppe, die vertreten wird. Auf dem Portal stehen Beratung und häufig gestellte Fragen bereit. Der Antragsteller muss sich nur einmal über das Teilnehmerregister der Europäischen Kommission458 registrieren lassen. Nach Bearbeitung der Registrierung erhält der Antragsteller einen PIC. Der PIC, eine 9-stellige eindeutige Kennung, ist für die Einreichung von Anträgen erforderlich. Er ermöglicht es dem Antragsteller, das Antragsformular einfacher auszufüllen (d. h. durch Eingabe der PIC-Nummer in das Formular werden alle vom Antragsteller in der Registrierungsphase bereitgestellten Informationen automatisch im Formular angezeigt). Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden Zur Registrierung im Organisations-Registrierungssystem für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps führt der gesetzliche Vertreter des Antragstellers die folgenden Schritte durch: • Erstellung eines EU-Login-Kontos (es sei denn, der Antragsteller verfügt bereits über ein Konto). Neue EU- Login-Konten können auf folgender Website erstellt werden: https://webgate.ec.europa.eu/cas/; • Aufrufen des Organisations-Registrierungssystems für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps unter https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc und Registrierung (sofern zutreffend) im Namen der Organisation/Gruppe, die vertreten wird. 458 Die Europäische Kommission verfügt über ein Online-Verzeichnis der Organisationen, die an verschiedenen EU-Programmen teilnehmen, das sogenannte Teilnehmerregister. https://webgate.ec.europa.eu/cas/ https://webgate.ec.europa.eu/cas/ https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc 469 Organisationen sollten sich nur einmal registrieren lassen. Nach der Registrierung erhält die Organisation eine Organisations-ID (OID). Organisationen können ihre OID prüfen oder die damit verlinkten Informationen über das Organisations-Registrierungssystem für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps ändern. Das Antragsformular wird bei Eingabe der OID automatisch mit allen Informationen ausgefüllt, die von der Organisation zum Zeitpunkt der Registrierung angegeben wurden. Die Antragsteller müssen die ausdrückliche Zustimmung zur Verwendung der OID einer anderen Organisation in einem Antragsformular haben. Ein solcher Nachweis kann bei Meinungsverschiedenheiten verlangt werden, und Antragsteller können vom Verfahren ausgeschlossen werden, wenn sie nicht in der Lage sind, ihn vorzulegen. Mehrfachregistrierungen für eine OID durch ein und dieselbe Stelle und die Verwendung mehrerer OID durch ein und dieselbe Stelle können als Falschdarstellung im Sinne der EU-Haushaltsordnung gelten und dazu führen, dass die Stelle bei den betroffenen Gewährungsverfahren durch die nationale Agentur abgelehnt wird. Im Rahmen des Registrierungsverfahrens müssen Antragsteller ein Identifikationsformular, das von der Website der Europäischen Kommission459 heruntergeladen werden kann, in das ORS hochladen. Es stehen drei Varianten des Identifikationsformulars für die verschiedenen Arten von Antragstellern (natürliche Personen, private Unternehmen oder öffentlich-rechtliche Einrichtungen) zur Verfügung. Das Identifikationsformular unterliegt einer Datenschutzerklärung460 und einer anschließenden Validierung durch die nationalen Agenturen. Bei Anträgen eines Konsortiums sollte das Identifikationsformular von allen Mitgliedern des Konsortiums eingereicht werden. Die Bankverbindung muss jedoch nur für den Koordinator angegeben werden. Das Formular ist für das Land auszufüllen, in dem die betreffende Bank ansässig ist – auch wenn der Antragsteller offiziell in einem anderen Land registriert ist. Bei Finanzhilfen von mehr als 60 000 EUR müssen die Antragsteller zum Nachweis ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit möglicherweise bestimmte Dokumente hochladen. Nähere Informationen finden Sie im Abschnitt „Eignungskriterien“. SCHRITT 2: PRÜFUNG AUF EINHALTUNG DER PROGRAMMKRITERIEN Bei der Entwicklung ihres Projekts und vor der Beantragung der EU-Förderung müssen die Teilnehmenden sicherstellen, dass sie und ihr Projekt die folgenden Kriterien erfüllen: Zulässigkeits-, Förderfähigkeits-, Ausschluss-, Eignungs- und Gewährungskriterien. ZULÄSSIGKEITSKRITERIEN Die Anträge müssen spätestens vor Ablauf der in der Aufforderung genannten Antragsfrist übermittelt werden. Die Anträge müssen lesbar und barrierefrei sein. Die Anträge müssen vollständig sein und alle erforderlichen Teile und obligatorischen Anhänge enthalten. Nach Ablauf der Einreichungsfrist können auf Ersuchen der verwaltenden Agentur in begründeten Fällen lediglich Schreibfehler korrigiert werden. Bei Aktionen, die von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) verwaltet werden 459 https://commission.europa.eu/publications/business-partners-legal-entities-and-bank-accounts_de. 460 https://commission.europa.eu/document/download/2230f5f6-9b83-45f3-b591- 3b9258559a34_de?filename=lef_baf_privacy_notice-de.pdf. https://commission.europa.eu/publications/business-partners-legal-entities-and-bank-accounts_de#Beschreibung https://commission.europa.eu/document/download/2230f5f6-9b83-45f3-b591-3b9258559a34_de?filename=lef_baf_privacy_notice-de.pdf https://commission.europa.eu/document/download/2230f5f6-9b83-45f3-b591-3b9258559a34_de?filename=lef_baf_privacy_notice-de.pdf 470 Die Anträge müssen elektronisch über das Förder- und Ausschreibungsportal der EU (EU Funding & Tenders Portal) eingereicht werden. Die Anträge (einschließlich Anhängen und Belegen) sind unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu übermitteln. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten: • Antragsformular Teil A – enthält verwaltungstechnische Informationen über die Teilnehmenden (künftiger Koordinator, Begünstigte und verbundene Stellen) und einen zusammenfassenden Finanzplan für das Projekt (bitte direkt online auszufüllen), • Antragsformular Teil B – enthält die fachliche Beschreibung des Projekts (bitte aus dem Einreichungssystem des Portals herunterladen, ausfüllen und anschließend zusammenstellen und wieder hochladen) und • Antragsformular Teil C (bitte direkt online ausfüllen, falls erforderlich) mit zusätzlichen Projektdaten Anträge (Teil B) zu Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen von geringem Wert (60 000 EUR oder weniger) dürfen höchstens 40 Seiten umfassen, bei Aufforderungen für Finanzhilfen mit hohem Wert (4 000 000 EUR) sind es 120 Seiten und bei allen anderen Aufforderungen 70 Seiten. Für folgende Aktionen gilt eine Ausnahme von dieser Regel: 40 Seiten bei „Kapazitätsaufbau in der Hochschulbildung“ (Capacity Building in Higher Education, CBHE), 40 Seiten bei „Kapazitätsaufbau in der beruflichen Aus- und Weiterbildung“ (Capacity Building in Vocational Education and Training, CBVET), 40 Seiten bei „Virtueller Austausch im Bereich Hochschulbildung und im Jugendbereich“ (Virtual Exchanges in Higher Education and Youth, VIRT-EXCH) und 70 Seiten bei der Aktion „Gemeinsame Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge“. Darüber hinausgehende Seiten werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden Die Anträge müssen elektronisch über die Formulare auf der Website „Erasmus+ und Europäischer Solidaritätscorps“461 eingereicht werden. FÖRDERKRITERIEN Anhand von Förderkriterien wird bestimmt, ob der Antragsteller an einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und einen Vorschlag für eine Aktion einreichen darf. Antragsteller und Projekte können nur dann gefördert werden, wenn sie alle Förderkriterien der Aktion erfüllen, auf die sich der eingereichte Vorschlag bezieht. Projekte, die diese Förderkriterien zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht erfüllen, werden ohne weitere Prüfung abgelehnt. Bitte beachten Sie, dass die Fördervoraussetzungen nicht nur bei der Unterzeichnung der Finanzhilfe, sondern auch während der gesamten Projektlaufzeit erfüllt sein müssen. Wenn sich in der Phase der Durchführung oder des Abschlussberichts herausstellt, dass diese Kriterien nicht oder nicht durchgängig erfüllt wurden, können die durchgeführten Tätigkeiten als nicht förderfähig angesehen werden, und die ursprünglich für das Projekt gewährte EU-Finanzhilfe muss möglicherweise an die gewährende Behörde zurückgegeben werden. Die spezifischen Förderfähigkeitskriterien für die einzelnen im Programmleitfaden zu Erasmus+ beschriebenen Aktionen werden in Teil B dieses Leitfadens erläutert. Ablehnungsgründe Ein Antrag kann aus verschiedenen Gründen abgelehnt werden. Diese Ablehnungsgründe sind in diesem Leitfaden oder gegebenenfalls in einem spezifischen Aufforderungsdokument aufgeführt. Generell lehnt der zuständige Anweisungsbefugte einen Antragsteller in einem Gewährungsverfahren ab, wenn dieser462 461 https://ec.europa.eu/erasmus-applications. 462 Artikel 143 der Haushaltsordnung. https://ec.europa.eu/erasmus-applications 471 a) sich in einer Ausschlusssituation befindet (siehe Abschnitt „Ausschluss“ unten); b) die Auskünfte, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren verlangt wurden, verfälscht oder nicht erteilt hat463; c) zuvor an der Erstellung von Unterlagen für das Gewährungsverfahren mitgewirkt hat, soweit dies einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz – einschließlich der Wettbewerbsverzerrung – darstellt, der auf andere Weise nicht behoben werden kann464. Darüber hinaus kann ein Antrag aus anderen Gründen abgelehnt werden, zum Beispiel: - Nichtzulässigkeit (Einreichung nach Ablauf der Frist, ungültige OID, unvollständiges Antragsformular, Fehlen der erforderlichen Unterlagen usw.) - Nichteinhaltung der Förderfähigkeitskriterien der Aktion - Anwendung von Sanktionen oder restriktiven Maßnahmen - Unzureichende finanzielle Leistungsfähigkeit - Unzureichende operative Leistungsfähigkeit - Nichterfüllung der Zuschlagskriterien - Nichteinhaltung der Grundsätze des Rückwirkungsverbots oder des Verbots der Doppelfinanzierung durch die vorgeschlagene Aktion465 Restriktive Maßnahmen der EU Für bestimmte Stellen gelten besondere Einschränkungen und Sanktionen (z. B. Stellen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unterliegen). Stellen, die in einer Sanktionsliste aufgeführt sind und/oder restriktiven Maßnahmen gemäß www.sanctionsmap.eu466 unterliegen, können in keiner Eigenschaft, auch nicht als Begünstigte, verbundene Stellen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger finanzieller Unterstützung Dritter (falls zutreffend), teilnehmen. Andere Stellen, die unter die Verordnung (EU) Nr. 833/2014467 fallen, dürfen nur teilnehmen, wenn dies gemäß den Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zulässig ist und sofern ihnen von der gewährenden Behörde eine Ausnahme gemäß Artikel 5l Absatz 2 Buchstabe e mit dem Ziel gewährt wird, Mobilitäts- und Austauschmaßnahmen für Einzelpersonen und direkte Kontakte zwischen den Menschen zu fördern. Interessenkonflikt auf Ebene der Finanzakteure Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn ein Finanzakteur oder eine sonstige nachstehend genannte Person aus Gründen der familiären oder privaten Verbundenheit, der politischen Übereinstimmung oder der nationalen Zugehörigkeit, des 463 Wenn ein Antragsteller beispielsweise behauptet, über ein gewisses Maß an finanzieller Solidität oder Unterstützung zu verfügen, dies jedoch nicht zutrifft, z. B. überhöhte Angabe von Einnahmen, falsche Darstellung der Verfügbarkeit von Mitteln oder falsche Angaben über Erfahrung oder Fachwissen in einem relevanten Bereich oder Sektor, um die Förderfähigkeitskriterien zu erfüllen. 464 Wenn beispielsweise ein Antragsteller zuvor an der Ausarbeitung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen mitgewirkt hat oder wenn er eine Person, die als Sachverständiger an der Bewertung seines Finanzhilfeantrags beteiligt war und keinen Interessenkonflikt geltend gemacht hat, beschäftigt oder eine andere Verbindung zu ihr hat. 465 Siehe den nachstehenden Abschnitt über Grundsätze für EU-Finanzhilfen sowie Artikel 191 der Haushaltsordnung. 466 Bitte beachten Sie, dass das Amtsblatt der Europäischen Union die offizielle Liste enthält und deren Inhalt im Konfliktfall Vorrang vor dem Inhalt der EU-Sanktionskarte hat: https://www.sanctionsmap.eu. 467 Siehe Artikel 5l der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02014R0833-20250720): 1) Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar, einschließlich durch Finanzmittel und Finanzhilfen, folgende Akteure zu unterstützen oder ihnen sonstige Vorteile im Rahmen eines Unions- oder Euratom-Programms oder eines nationalen Programms eines Mitgliedstaats oder im Rahmen von Verträgen im Sinne der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates zu verschaffen: a) in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden. 2) Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt nicht für e) Mobilitäts- und Austauschmaßnahmen für Einzelpersonen und direkte Kontakte zwischen den Menschen. http://www.sanctionsmap.eu/ http://www.sanctionsmap.eu/ https://www.sanctionsmap.eu/ http://www.sanctionsmap.eu/ https://www.sanctionsmap.eu/ https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02014R0833-20250720 472 wirtschaftlichen Interesses oder aus anderen Gründen, die auf direkten oder indirekten persönlichen Interessen beruhen, seine bzw. ihre Aufgaben nicht unparteiisch und objektiv wahrnehmen kann. Finanzakteure im Sinne der EU- Haushaltsordnung und sonstige Personen, einschließlich nationaler Behörden auf allen Ebenen, die am Haushaltsvollzug durch direkte, indirekte oder geteilte Mittelverwaltung – einschließlich als Vorbereitung hierzu dienender Handlungen – , an der Rechnungsprüfung und Kontrolle mitwirken, müssen jede Handlung unterlassen, durch die eigene Interessen mit denen der Union in Konflikt geraten könnten. Ferner ergreifen sie geeignete Maßnahmen, um zu verhindern, dass ein Interessenkonflikt bezüglich der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Aufgaben entsteht, und um Situationen abzuhelfen, die objektiv als Interessenkonflikt wahrgenommen werden könnten. Die Kommission ist der Auffassung, dass sich für die folgenden Stellen ein Interessenkonflikt ergibt oder ergeben könnte und dass die Teilnahme dieser Stellen an der Durchführung von Aktionen des Programms daher nicht förderfähig ist oder sein könnte: • Nationale Behörden, die für die Beaufsichtigung nationaler Agenturen und für die Durchführung des Programm Erasmus+ in ihrem jeweiligen Land zuständig sind, können keine Anträge stellen und sich an keiner Aktion beteiligen, die von nationalen Agenturen in einem beliebigen Land verwaltet werden; sie können jedoch (als Antragsteller oder als Partner) die Teilnahme an von der Exekutivagentur verwalteten Aktionen beantragen, wenn dies bei der betreffenden Aktion nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist (siehe Teil B dieses Leitfadens). • Nationale Agenturen oder, wenn die nationale Agentur keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, Rechtsträger, denen die nationale Agentur angehört468, können keine Fördermittel beantragen oder sich an im Rahmen dieses Leitfadens durchgeführten Aktionen beteiligen. • Strukturen und Netzwerke, die im Programm Erasmus+ oder in einem jährlichen Arbeitsprogramm der Kommission aufgeführt oder benannt werden, das für die Umsetzung des Programms Erasmus+ angenommen wurde, und die bei demselben Rechtsträger angesiedelt sind wie die nationale Agentur, können keine Anträge für Aktionen stellen oder sich an Aktionen beteiligen, die durch die nationalen Agenturen in einem beliebigen Land verwaltet werden. Sie können jedoch die Teilnahme (als Antragsteller oder Partner) an Aktionen beantragen, die durch die Exekutivagentur oder die GD EAC verwaltet werden, es sei denn, dies ist für die betreffende Aktion ausdrücklich ausgeschlossen (gemäß Teil B des Leitfadens). Sie sollten nachweisen können, dass sie sich nicht in einem Interessenkonflikt befinden, entweder weil sie entsprechende Vorkehrungen treffen oder weil ihre interne Organisation so gestaltet ist, dass eine klare Trennung der Interessen gegeben ist. Außerdem sind die Kosten und Einnahmen für alle Aktionen oder Aktivitäten, für die EU-Mittel gewährt wurden, auszuweisen. Die Entscheidung, mit der bestätigt wird, dass sie sich nicht in einem tatsächlichen Interessenkonflikt befinden, wird von der Exekutivagentur oder der GD EAC getroffen. • Rechtsträger, bei denen die nationalen Erasmus+-Agenturen angesiedelt sind, die jedoch mit anderen Aktivitäten innerhalb oder außerhalb des Kompetenzbereichs des Programms Erasmus+ befasst sind, sowie mit diesen Rechtsträgern verbundene Stellen können keine Anträge für Aktionen stellen oder sich an Aktionen beteiligen, die von nationalen Agenturen in einem beliebigen Land verwaltet werden. Sie können jedoch grundsätzlich eine Teilnahme an Aktionen beantragen, die von der Exekutivagentur oder der GD EAC verwaltet werden, es sei denn, dies ist für die betreffende Aktion ausdrücklich ausgeschlossen (gemäß Teil B des Leitfadens). In diesem Fall müssen sie nachweisen, dass sie sich nicht in einem Interessenkonflikt befinden, entweder weil sie entsprechende Vorkehrungen treffen oder weil ihre interne Organisation so gestaltet ist, dass eine klare Trennung der Interessen gegeben ist (d. h. Mindestgrad der Kontentrennung, Trennung der Berichts- und Entscheidungswege, Maßnahmen zur Verhinderung des Zugangs zu privilegierten Informationen). Außerdem sind die Kosten und Einnahmen für alle Aktionen oder Aktivitäten, für die EU-Mittel gewährt wurden, auszuweisen. Die Einrichtung, bei der der Antrag gestellt wird, trifft auf eigene Verantwortung und Haftung die Entscheidung, ob ausreichend sichergestellt ist, dass sich die Antragsteller nicht in einem Interessenkonflikt befinden. 468 Siehe Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe a der Erasmus+-Verordnung. 473 AUSSCHLUSSKRITERIEN Früherkennungs- und Ausschlusssystem (EDES) Das Früherkennungs- und Ausschlusssystem (Early Detection and Exclusion System, EDES), das von der Kommission eingerichtet wurde, um den Schutz der finanziellen Interessen der Union zu stärken und eine wirtschaftliche Haushaltsführung zu gewährleisten, gilt für alle, die sich an einer der in diesem Leitfaden aufgeführten Aktionen beteiligen möchten. Das System soll die Integrität und ordnungsgemäße Verwendung der EU-Mittel durch an dem Programm teilnehmende Einzelpersonen oder Organisationen gewährleisten. Es gelten die detaillierten Bestimmungen für das EDES in der Haushaltsordnung. Gemäß Artikel 137 Absatz 2 der Haushaltsordnung gilt bei direkter und indirekter Mittelverwaltung das Früherkennungs- und Ausschlusssystem für a) Teilnehmer und Empfänger; b) Stellen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter in Anspruch nehmen will, oder Unterauftragnehmer eines Auftragnehmers; c) jede Unionsmittel empfangende Person oder Stelle, soweit sie den Haushaltsplan nach Artikel 62 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c und Artikel 157 Absatz 4 auf der Grundlage von Angaben gemäß Artikel 158 Absatz 7 ausführt; d) Garantiegeber; e) Sponsoren gemäß Artikel 26; f) wirtschaftliche Eigentümer und jedes verbundene Unternehmen der ausgeschlossenen Stelle nach Artikel 138 Absatz 6; g) natürliche Personen im Sinne des Artikels 138 Absatz 5 Unterabsatz 1 Buchstaben a bis c. Dies gilt unbeschadet des Artikels 157 Absatz 7 und der in Beitragsvereinbarungen mit den nationalen Agenturen festgelegten Vorschriften im Falle von Personen oder Stellen, die Unionsmittel erhalten, wenn der Haushalt gemäß Artikel 62 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c ausgeführt wird. Bei Aktionen, die von den nationalen Agenturen verwaltet werden, hat die entsprechende nationalen Agentur zu prüfen, ob eine Ausschlusssituation im Sinne des Artikels 138 der EU-Haushaltsordnung vorliegt. Stellt die nationale Agentur fest, dass entweder aufgrund der EDES-Registrierung oder im Einklang mit ihrem nationalen Recht, wenn die Ausschlusssituation auf einer rechtskräftigen Gerichts- oder einer bestandskräftigen Verwaltungsentscheidung beruht, eine Ausschlusssituation vorliegt, so lehnt sie den Antragsteller im Gewährungsverfahren ab. Der Antragsteller sollte Gelegenheit erhalten, zu einer solchen Entscheidung, mit der er in einem Gewährungsverfahren abgelehnt wird, Stellung zu nehmen, und er sollte über die verfügbaren verwaltungsrechtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfe zur Anfechtung informiert werden. Diese Informationen können von der Kommission auch verwendet werden, um eine Registrierung der Stelle im Früherkennungs- und Ausschlusssystem gemäß der EU-Haushaltsordnung einzuleiten. Die nationalen Agenturen unterrichten die Kommission ferner unverzüglich über festgestellte Betrugsfälle und Unregelmäßigkeiten und deren Weiterverfolgung und teilen ihr alle Informationen über mutmaßliche Fälle von Betrug, Korruption oder sonstigen rechtswidrigen Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union mit. Ausschlusssituationen und Ausschlussentscheidungen https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX:32018R1046 474 Antragsteller, gegen die eine EU-Ausschlussentscheidung ergangen ist oder die sich in einer der folgenden Ausschlusssituationen befinden, die sie von der Gewährung von EU-Mitteln ausschließen, können nicht an Aktionen des Programms teilnehmen469: a) wenn die Person oder Stelle zahlungsunfähig ist oder sich in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet, ihre Vermögenswerte von einem Insolvenzverwalter oder Gericht verwaltet werden, sie sich in einem Vergleichsverfahren befindet, ihre gewerbliche Tätigkeit eingestellt wurde oder sie sich aufgrund eines nach Unions- oder nationalem Recht vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer vergleichbaren Lage befindet; b) wenn durch eine rechtskräftige Gerichts- oder eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass die Person oder Stelle ihren Verpflichtungen zur Entrichtung ihrer Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge gemäß dem anwendbaren Recht nicht nachgekommen ist; c) wenn durch eine rechtskräftige Gerichts- oder eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass die Person oder Stelle im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat aufgrund eines Verstoßes gegen geltende Gesetze, Bestimmungen oder ethische Standards ihres Berufsstandes oder aufgrund jeglicher Form von rechtswidrigem Handeln, das sich auf ihre berufliche Glaubwürdigkeit auswirkt, wenn es vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgt; dazu zählen insbesondere folgende Verhaltensweisen: i) Abgabe falscher Erklärungen in betrügerischer Absicht oder durch Fahrlässigkeit bei der Mitteilung der erforderlichen Auskünfte zur Überprüfung des Fehlens von Ausschlussgründen oder bei der Einhaltung der Eignungskriterien bzw. bei der Umsetzung der rechtlichen Verpflichtung ii) Absprachen mit anderen Personen oder Stellen mit dem Ziel einer Wettbewerbsverzerrung iii) Verstoß gegen die Rechte des geistigen Eigentums iv) ungebührliche Einflussnahme oder Versuch der ungebührlichen Einflussnahme auf den Entscheidungsfindungsprozess, um Mittel der Union zu erhalten, indem durch Falschdarstellung ein Interessenkonflikt, der einen Finanzakteur oder andere Personen nach Artikel 61 Absatz 1 der Haushaltsordnung betrifft, ausgenutzt wird v) Versuch, vertrauliche Informationen über das Verfahren zu erhalten, durch die unzulässige Vorteile beim Gewährungsverfahren erlangt werden könnten vi) Aufstachelung zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt gegen eine Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer Gruppe oder ähnliche Handlungen, die den in Artikel 2 EUV verankerten Werten, auf denen die EU sich gründet, zuwiderlaufen, wenn sich dieses Fehlverhalten auf die Integrität der Person oder Stelle auswirkt und die Erfüllung der rechtlichen Verpflichtung beeinträchtigt oder konkret zu beeinträchtigen droht d) wenn durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung festgestellt wurde, dass sich der Antragsteller der folgenden Straftaten schuldig gemacht hat: i) Betrug ii) Korruption iii) Verhaltensweisen im Zusammenhang mit einer kriminellen Vereinigung iv) Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung v) terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten oder Anstiftung, Beihilfe oder Versuch derartiger Straftaten vi) Kinderarbeit oder andere Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel 469 Siehe Artikel 138 und 143 der EU-Haushaltsordnung 2024/2509: https://eur-lex.europa.eu/legal- content/de/TXT/?uri=OJ:L_202402509. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=OJ:L_202402509 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=OJ:L_202402509 475 e) wenn die Person oder die Stelle bei der Umsetzung einer aus dem Haushalt finanzierten rechtlichen Verpflichtung erhebliche Mängel bei der Erfüllung der Hauptauflagen erkennen ließ, die i) zu einer vorzeitigen Beendigung der rechtlichen Verpflichtung geführt haben ii) die Anwendung von pauschaliertem Schadensersatz oder anderen Formen von Vertragsstrafen nach sich gezogen haben oder iii) durch einen Anweisungsbefugten, das OLAF, die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) oder den Rechnungshof nach Überprüfungen, Rechnungsprüfungen oder Ermittlungen aufgedeckt wurden f) wenn durch eine rechtskräftige Gerichts- oder eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass die Person oder Stelle eine Unregelmäßigkeit im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95470 des Rates begangen hat; g) wenn durch eine rechtskräftige Gerichts- oder eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass die Person oder die Stelle in einem anderen Hoheitsgebiet eine Stelle eingerichtet hat mit der Absicht, steuerliche, soziale oder rechtliche Verpflichtungen, am Ort ihres satzungsmäßigen Sitzes, ihrer Hauptverwaltung oder ihrer Hauptniederlassung zu umgehen; h) wenn durch eine rechtskräftige Gerichts- oder eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass eine Stelle mit der unter Buchstabe g beschriebenen Absicht eingerichtet wurde; i) wenn die Stelle oder Person sich vorsätzlich und ohne triftigen Grund einer Untersuchung, Überprüfung oder Prüfung widersetzt hat471, die von einem Anweisungsbefugten oder dessen Vertreter oder Rechnungsprüfer, dem OLAF, der EUStA oder dem Rechnungshof durchgeführt wird. Darüber hinaus schließt der zuständige Anweisungsbefugte eine Person oder Stelle aus, wenn472 a) sich eine natürliche oder juristische Person, die Mitglied des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans einer in Artikel 137 Absatz 2 genannten Person oder Stelle ist oder bezüglich dieser Person oder Stelle Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, in einer oder mehreren der in Artikel 138 Absatz 1 Buchstaben c bis i genannten Situationen befindet; b) sich eine natürliche oder juristische Person, die unbegrenzt für die Schulden des in Artikel 137 Absatz 2 genannten Antragstellers haftet, in einer oder mehreren in Artikel 138 Absatz 1 Buchstabe a oder b genannten Situationen befindet; c) sich eine natürliche Person, die bei der Vergabe oder Umsetzung einer rechtlichen Verpflichtung eine entscheidende Funktion hat, in einer oder mehreren der in Artikel 138 Absatz 1 Buchstaben c bis i genannten Situationen befindet. In den in Artikel 138 Absatz 3 genannten Fällen kann der zuständige Anweisungsbefugte eine Person oder eine Stelle vorläufig ohne die Empfehlung des Gremiums gemäß Artikel 145 ausschließen, wenn die Teilnahme der betreffenden Person oder Stelle an Gewährungsverfahren oder deren Auswahl zur Ausführung von Unionsmitteln eine ernste und unmittelbar drohende Gefahr für die finanziellen Interessen der Union darstellen würde. In diesen Fällen verweist der zuständige Anweisungsbefugte den Fall unverzüglich an das in Artikel 145 genannte Gremium und trifft spätestens 14 Tage nach Erhalt der Empfehlung des Gremiums eine endgültige Entscheidung. 470 Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates vom 18. Dezember 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 312 vom 23.12.1995, S. 1). 471 „Sich einer Untersuchung, Überprüfung oder Prüfung widersetzen“ bedeutet, Handlungen vorzunehmen, die darauf abzielen oder bewirken, dass die Durchführung von Tätigkeiten, die für die Vornahme der Untersuchung, Überprüfung oder Prüfung erforderlich sind, verhindert, behindert oder verzögert wird, wie z. B. den erforderlichen Zugang zu ihren Räumlichkeiten oder zu anderen für Geschäftszwecke genutzten Bereichen zu verwehren, die Offenlegung von Informationen zu verschleiern oder zu verweigern oder falsche Informationen zu erteilen. 472 Artikel 138 Absatz 5 der Haushaltsordnung. 476 Die nationale Agentur oder die Exekutivagentur kann in den in Artikel 138 Absatz 1 Buchstaben c bis i genannten Fällen die folgenden Angaben im Zusammenhang mit dem Ausschluss und gegebenenfalls der finanziellen Sanktion veröffentlichen: a) den Namen der betreffenden Person oder Stelle; b) das Vorliegen eines Ausschlusses; c) die Dauer des Ausschlusses und/oder die Höhe der finanziellen Sanktion. In Ermangelung einer rechtskräftigen Gerichts- bzw. bestandskräftigen Verwaltungsentscheidung in den in Artikel 138 Absatz 1 Buchstaben c bis i genannten Fällen legt der zuständige Anweisungsbefugte bei entsprechendem Verhalten einer unter diesen Buchstaben genannten Person oder Stelle eine vorläufige rechtliche Bewertung für deren Ausschluss zugrunde, wobei er sich auf die festgestellten Sachverhalte oder sonstigen Erkenntnisse aus der Empfehlung des in Artikel 145 der Haushaltsordnung genannten Gremiums stützt. Diese Sachverhalte und Erkenntnisse umfassen insbesondere Folgendes: a) Sachverhalte, die im Zuge von Prüfungen oder Untersuchungen der EUStA, für die Mitgliedstaaten, die an der verstärkten Zusammenarbeit gemäß Verordnung (EU) 2017/1939 teilnehmen, des Rechnungshofs oder des OLAF oder des Internen Prüfers oder bei sonstigen, unter der Verantwortung des Anweisungsbefugten durchgeführten Überprüfungen, Prüfungen oder Kontrollen festgestellt wurden; b) nicht bestandskräftige Verwaltungsentscheidungen, die Disziplinarmaßnahmen umfassen können, die von der für die Prüfung der Einhaltung ethischer Standards des Berufsstandes zuständigen Aufsichtsbehörde ergriffen wurden; c) Sachverhalte, auf die in Beschlüssen von Personen und Stellen, die Unionsmittel gemäß Artikel 62 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c ausführen, Bezug genommen wird; d) Entscheidungen der Kommission in Bezug auf den Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht der Union oder Entscheidungen einer zuständigen nationalen Behörde in Bezug auf den Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht der Union oder gegen nationales Wettbewerbsrecht; Allgemeine Bestimmungen Die Ausschlusskriterien gelten für alle teilnehmenden Organisationen bei allen Aktionen im Rahmen des Programms Erasmus+. Alle Antragsteller müssen erklären, ob sie sich derzeit in einer oder mehreren Ausschlusssituationen befinden und ob sie bereits entsprechende Abhilfemaßnahmen ergriffen haben473. Zu diesem Zweck müssen sie zusammen mit dem Finanzhilfeantrag eine ehrenwörtliche Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusssituationen sowie über die Erfüllung der Förderfähigkeits- und Eignungskriterien vorlegen474. Zusätzlich zu der Erklärung des federführenden Antragstellers (Koordinators) müssen die Mitbegünstigten (sofern vorhanden) ebenfalls die erforderliche Erklärung vorlegen. Bei Aktionen, die von den nationalen Agenturen verwaltet werden, wird die ehrenwörtliche Erklärung der Mitbegünstigten in das Beitrittsformular aufgenommen. Auf Verlangen des zuständigen Anweisungsbefugten und wenn dies für den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens erforderlich ist, erbringt der Antragsteller Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlusssituationen. Der Anweisungsbefugte kann je nach betreffender Ausschlusssituation475 einen aktuellen Strafregisterauszug oder eine gleichwertige Bescheinigung neueren Datums einer Justiz- oder Verwaltungsbehörde des Landes seiner Niederlassung, eine von der zuständigen Behörde des Landes der Niederlassung ausgestellte Bescheinigung neueren Datums, eine vor einer Justizbehörde oder einem Notar abgegebene eidesstattliche Erklärung oder eine vor einer Verwaltungsbehörde 473 Dies gilt auch für die Personen, die in Bezug auf die Antragsteller, deren wirtschaftliche Eigentümer und gegebenenfalls Unterauftragnehmer über Vertretungs- oder Kontrollbefugnisse verfügen. 474 Im Einklang mit Artikel 199 Absatz 1 Buchstabe b der EU-Haushaltsordnung und im Einklang mit Artikel 139 Absatz 1 der EU- Haushaltsordnung (Erklärung des Nichtvorliegens von Ausschlusssituationen und entsprechende Nachweise). 475 Siehe Artikel 139 Absätze 2 und 3 der EU-Haushaltsordnung. 477 oder einer dafür zuständigen Berufsorganisation des Landes, in dem der Antragsteller ansässig ist, abgegebene feierliche Erklärung akzeptieren. EIGNUNGSKRITERIEN Über die Eignungskriterien bewertet die nationale Agentur oder die Exekutivagentur die finanzielle und die operative Leistungsfähigkeit des Antragstellers zur Durchführung des vorgeschlagenen Projekts. Die finanzielle und operative Leistungsfähigkeit wird anhand einer Analyse der Angaben im Finanzhilfeantrag, der dem Antrag beigefügten ehrenwörtlichen Erklärung und erforderlichenfalls von Belegunterlagen überprüft476. Finanzielle Leistungsfähigkeit Finanzielle Leistungsfähigkeit bedeutet, dass die Antragsteller über stabile und ausreichende Finanzierungsquellen verfügen, sodass sie ihre Aktivitäten während des gesamten Zeitraums, für den die Finanzhilfe gewährt wird, aufrechterhalten und sich an der Finanzierung beteiligen können. Der Finanzhilfeantrag muss daher Angaben enthalten, mit denen sich die finanzielle Leistungsfähigkeit des Antragstellers zur Durchführung der vorgeschlagenen Aktion oder des vorgeschlagenen Arbeitsprogramms nachweisen lässt. Organisationen, die an mehreren Projekten teilnehmen, müssen über ausreichende Kapazitäten verfügen, um alle Projekte durchzuführen. Gegebenenfalls kann die Überprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit auch für verbundene Stellen durchgeführt werden. Die Überprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit stützt sich auf neutrale Finanzindikatoren, berücksichtigt aber auch andere Aspekte wie die Abhängigkeit von EU-Mitteln sowie Defizite und Einnahmen in den Vorjahren. Stellen, bei denen schwerwiegende Unregelmäßigkeiten oder Betrug festgestellt wurden, gelten automatisch als Stellen mit unzureichender finanzieller Leistungsfähigkeit und werden abgelehnt. Die finanzielle Leistungsfähigkeit wird nicht geprüft, wenn ein Vorschlag aus einem anderen Grund abgelehnt wird oder andere verbindliche Kriterien nicht erfüllt wurden. Ausgenommene Stellen Die folgenden Stellen werden keiner Überprüfung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit unterzogen477: • natürliche Personen, die Bildungsförderung erhalten • besonders bedürftige natürliche Personen, wie Arbeitslose und Flüchtlinge, die Direkthilfen erhalten • öffentliche Einrichtungen, einschließlich Organisationen der Mitgliedstaaten • internationale Organisationen • Personen oder Stellen, die Zinsvergünstigungen oder Garantieentgeltbeiträge beantragen, sofern das Ziel dieser Vergünstigungen und Beiträge darin besteht, die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Begünstigten zu stärken oder Erträge zu erzielen • Personen oder Stellen, die Finanzhilfen von sehr geringem Wert (bis zu 15 000 EUR) beantragen478 Des Weiteren wird bei Rechtsträgern des öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen und Organisationen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, die in den vorangegangenen zwei Jahren mehr als 50 % ihrer jährlichen Einnahmen aus öffentlichen Quellen bezogen haben, davon ausgegangen, dass sie über die erforderlichen 476 Artikel 201 Absatz 4 der Haushaltsordnung. 477 Artikel 201 Absatz 5 der Haushaltsordnung. 478 Bei Antragstellern, die Finanzhilfen in Höhe von bis zu 15 000 EUR beantragen, ist der Antragsteller von der Überprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit befreit, sodass die Nichterklärung einer hinreichenden finanziellen Leistungsfähigkeit an sich kein Ablehnungsgrund ist. Dennoch müssen alle Antragsteller unabhängig von der Höhe der beantragten Finanzhilfe die ehrenwörtliche Erklärung einreichen, da diese viele andere wichtige Kriterien abdeckt. Bei allen Anträgen auf Finanzhilfen zwischen 15 001 EUR und 60 000 EUR wird die finanzielle Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der Eigenerklärung in der ehrenwörtlichen Erklärung überprüft, und es werden keine weiteren Belege zu diesem Zweck benötigt. Gemäß Artikel 277 Absatz 8 der EU-Haushaltsordnung ist ab dem nächsten mehrjährigen Finanzrahmen für Anträge von bis zu 15 000 EUR keine ehrenwörtliche Erklärung erforderlich. 478 finanziellen, fachlichen und administrativen Kapazitäten verfügen, um Aktivitäten im Rahmen des Programms durchzuführen. Daher müssen sie diese Leistungsfähigkeit nicht weiter nachweisen479. Erforderliche Dokumente Alle Antragsteller müssen ehrenwörtlich erklären, dass sie unter anderem über die finanzielle Leistungsfähigkeit zur Durchführung ihres Projekts verfügen. Diese ehrenwörtliche Erklärung ist dem Antrag in einem eigenen Abschnitt beizufügen. Bei Anträgen auf EU-Finanzhilfen von mehr als 60 000 EUR, die von Einrichtungen eingereicht werden, die nicht von der Überprüfung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß den vorstehenden Ausführungen befreit sind, müssen die Antragsteller zusätzlich zur ehrenwörtlichen Erklärung – allerdings nur auf Anfrage – die folgenden Dokumente480 über das Förder- und Ausschreibungsportal der EU (Funding & Tenders Portal) (Teilnehmerregister – Registerkarte „Financial capacity“) bzw. das Organisations-Registrierungssystem einreichen: - die Gewinn- und Verlustrechnung des Koordinators - die Bilanz und - sonstige Unterlagen und amtliche Überprüfungen, falls angefordert481 Weitere Informationen zu Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, finden sich in den „Regeln für die Validierung von Rechtsträgern, die Ernennung des LEAR und die Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit“: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/rules-lev-lear-fca_de.pdf Wird für eine Aktion eine Finanzhilfe von über 750 000 EUR beantragt, kann zusätzlich zu den oben genannten Nachweisen ein Prüfbericht eines zugelassenen externen Prüfers verlangt werden, sofern verfügbar; wird nach Unionsrecht oder nationalem Recht eine Pflichtprüfung verlangt, so ist dies stets erforderlich; in diesem Bericht werden die Rechnungen der letzten – bis zu drei – verfügbaren abgeschlossenen Rechnungsjahre bescheinigt. Ist ein Prüfbericht nicht verfügbar und nicht erforderlich, leistet der Antragsteller eine von seinem bevollmächtigten Vertreter unterzeichnete Eigenerklärung, mit der die Richtigkeit der Rechnungen der letzten – bis zu drei – verfügbaren abgeschlossenen Rechnungsjahre bescheinigt wird482. Organisationen, die die genannten Unterlagen nicht vorlegen können, weil es sich um Neugründungen handelt, können stattdessen auch geschätzte Finanzdaten/eine Finanzaufstellung oder eine Versicherungserklärung über die Berufsrisiken des Antragstellers vorlegen. Der Koordinator muss diese Unterlagen im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) der EU (Participant Register (Teilnehmerregister) – Registerkarte „Financial capacity“) bzw. im Organisations- Registrierungssystem nur dann hochladen, wenn er von den zentralen Validierungsdiensten der EU über das Teilnehmerregister oder von der zuständigen nationalen Agentur kontaktiert wurde und der Antragsteller aufgefordert wurde, die erforderlichen Belege vorzulegen. Bei Aktionen, die direkt von der Exekutivagentur verwaltet werden, wird diese Anfrage über die Messaging-Funktion des jeweiligen Systems gesendet. Wird ein Antrag von mehreren Antragstellern (Konsortium) eingereicht, so kann die nationale Agentur oder die Exekutivagentur nach einer Risikobewertung beschließen, nur die finanzielle Leistungsfähigkeit des federführenden Antragstellers/Koordinators zu prüfen. Bei Zweifeln an der finanziellen Leistungsfähigkeit kann die nationale Agentur oder die Exekutivagentur für die Zwecke der Überprüfung dieselben Unterlagen von jeder der anderen teilnehmenden Organisationen anfordern. 479 Siehe Artikel 21 Absatz 3 der Erasmus+-Verordnung (EU) 2021/817 und Erwägungsgrund 35, Artikel 2 Absatz 44 und Artikel 201 Absatz 5 Buchstabe c der EU-Haushaltsordnung. EU-Finanzhilfen werden nicht auf die öffentlichen Mittel für die Zwecke der Befreiung von der Überprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit angerechnet, da die angemessene finanzielle Garantie für die Organisation eines Mitgliedstaats vom Mitgliedstaat gestellt werden muss. 480 Der bis zu drei letzten Rechnungsjahre. 481 Die gewährende Behörde kann auch andere Unterlagen verlangen, z. B. eine Steuererklärung oder einen Nachweis über die Vorlage der Finanzausweise beim zuständigen Finanzamt. 482 Artikel 199 Absatz 1 Buchstabe d der Haushaltsordnung. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/rules-lev-lear-fca_de.pdf 479 Die finanzielle Bewertung gilt normalerweise grundsätzlich für einen Zeitraum von 18 Monaten nach Abschluss des letzten geprüften Abrechnungszeitraums. Beantragt der Teilnehmende während dieses Zeitraums eine weitere Finanzhilfe, werden die Finanzunterlagen nicht erneut angefordert. Wenn jedoch berechtigte Zweifel an der finanziellen Leistungsfähigkeit bestehen oder wenn sich bei den von der Exekutivagentur verwalteten Aktionen die Regeln für die Validierung von Rechtsträgern, die Ernennung des LEAR und die Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit483 in der Zwischenzeit ändern, kann bereits vor Ablauf der 18 Monate eine neue Bewertung eingeleitet werden. Unabhängig von der Höhe der Finanzhilfe kann die nationale Agentur oder die Exekutivagentur den Antragsteller stets auffordern, fehlende Informationen vorzulegen oder Belegunterlagen zu erläutern. Wenn die nationale Agentur oder die Exekutivagentur nach einer Prüfung dieser Unterlagen zu dem Schluss gelangt, dass die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit gering ist, kann sie • eine erweiterte finanzielle Verantwortung verlangen, d. h. eine gesamtschuldnerische Haftung für alle Mitbegünstigten oder eine gesamtschuldnerische Haftung verbundener Stellen, • das Konsortium auffordern, den Koordinator/Begünstigten zu ersetzen, • die Vorfinanzierung in Raten gewähren, • die Vorfinanzierung herabsetzen, • beschließen, die Garantie einer Bank/eines Finanzinstituts für (eine oder mehrere) Vorfinanzierungszahlungen zu verlangen, oder • die Vorfinanzierung ablehnen. Wird die finanzielle Leistungsfähigkeit als nicht ausreichend betrachtet, wird der entsprechende Vorschlag abgelehnt. Operative Leistungsfähigkeit Operative Leistungsfähigkeit bedeutet, dass die Antragsteller über die für die Durchführung des vorgeschlagenen Projekts erforderlichen fachlichen Kompetenzen und Qualifikationen (quantitativ und qualitativ) verfügen, z. B. über ausreichende Ressourcen (d. h. personelle Ressourcen mit einschlägigen Kompetenzen, spezifischen Qualifikationen, Berufserfahrung und Referenzen in dem betreffenden Bereich sowie Material und Ausrüstung). Die Bewertung der operativen Leistungsfähigkeit kann auch auf die Partnerschaft im Ganzen ausgeweitet werden, da die Qualität der Durchführung von der Kapazität aller Partnerorganisationen abhängt. Bei öffentlichen Einrichtungen, mitgliedstaatlichen Organisationen und internationalen Organisationen kann der zuständige Anweisungsbefugte nach Maßgabe einer Risikobewertung auf den Nachweis der operativen Leistungsfähigkeit verzichten. Für Anträge, die bei nationalen Agenturen eingereicht werden: Die Antragsteller müssen ihre operative Leistungsfähigkeit anhand der Angaben im Antragsformular nachweisen, z. B.: • allgemeine Präsentation der Organisation(en) • Leistungsprofile (Qualifikationen und Erfahrung) des für die Verwaltung und die Durchführung des Projekts zuständigen Personals • Beschreibung der Zusammensetzung des Konsortiums (falls zutreffend) Diese Informationen können auch für das Zuschlagskriterium „Qualität“ bestimmter Aktionen, die im Rahmen des spezifischen Projektantrags bewertet werden, relevant sein und parallel anhand dieses Kriteriums bewertet werden. Sofern dies gemäß den Bestimmungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen relevant ist, sollten die Antragsteller daher auch Informationen über frühere Projekte, Aktivitäten und Veröffentlichungen, sofern vorhanden, in das Antragsformular aufnehmen. 480 Die operative Leistungsfähigkeit wird nicht geprüft, wenn ein Vorschlag aus einem anderen Grund abgelehnt wird oder andere verbindliche Kriterien nicht erfüllt wurden. Belegunterlagen Alle Antragsteller müssen ehrenwörtlich erklären, dass sie unter anderem über die operative Leistungsfähigkeit zur Durchführung ihres Projekts verfügen. Bei indirekt verwalteten Maßnahmen wird Antragstellern, die Finanzhilfen von über 60 000 EUR beantragen (mit Ausnahme akkreditierter Antragsteller in Leitaktion 1), empfohlen, bei der nationalen Agentur, sofern verfügbar und für den Politikbereich und die spezifische Maßnahme relevant, Folgendes zusammen mit dem Antrag einzureichen: • eine Liste der einschlägigen Veröffentlichungen der teilnehmenden Organisationen (falls vorhanden) • eine erschöpfende Liste von bereits durchgeführten Projekten und Aktivitäten mit Bezug zum betreffenden Politikbereich bzw. zu der spezifischen Aktion in den letzten vier Jahren Sowohl bei Veröffentlichungen als auch bei Projekten obliegt es den Antragstellern, die entsprechende Liste zur Unterstützung ihres Antrags zu erstellen und vorzulegen. Übersteigt die Finanzhilfe 60 000 EUR, können bei Bedarf vom Antragsteller und von den Partnern zusätzliche Belegunterlagen angefordert werden, um ihre operative Leistungsfähigkeit zu bestätigen. Im Zweifelsfall484 kann die nationale Agentur auch andere Informationsquellen heranziehen, wie z. B. Ergebnisse früherer Prüfungen, Rückmeldungen (auch von anderen nationalen Agenturen) aus der Verwaltung früherer oder laufender Projekte, Berichte zu Überwachungsbesuchen oder Informationen von der Website oder aus Profilen der Organisation in den sozialen Medien, um die operative Leistungsfähigkeit und die Fähigkeit, diese zu erzielen, zu bewerten. Die nationale Agentur kann auch zusätzliche Nachweise und Informationen (z. B. die Lebensläufe der wichtigsten am Projekt beteiligten Personen zum Nachweis der einschlägigen Berufserfahrung dieser Personen) anfordern, um die Angaben im Antrag zu überprüfen. Bei Stellen, bei denen entweder im Einklang mit der Erasmus+-Verordnung485 oder vom zuständigen Anweisungsbefugten gemäß Artikel 201 Absatz 5 Haushaltsordnung von der Verpflichtung zur Überprüfung ihrer operativen Leistungsfähigkeit abgesehen wurde, wird bei der Analyse der Eignungskriterien für das Konsortium davon ausgegangen, dass sie über eine gute operative Leistungsfähigkeit verfügen. Im Falle eines Konsortiums, das um einen Koordinator herum organisiert ist, muss diese Stelle die Verwaltungs- und Managementfähigkeiten in dem betreffenden Programmbereich nachweisen, da diese für die Koordinierung, Überwachung und Berichterstattung im Hinblick auf die Aktion erforderlich sind. Weist die als Koordinator benannte Stelle nicht nach, dass sie über diese Fähigkeiten verfügt, kann der Vorschlag abgelehnt werden. Darüber hinaus müssen Antragsteller für eine Akkreditierung in den Bereichen Erwachsenenbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Schulbildung und Jugend über eine mindestens zweijährige Erfahrung mit der Durchführung einschlägiger Aktivitäten verfügen, damit sie als Antragsteller für die Akkreditierung in Betracht kommen. Erfahrungen aus der Zeit vor Zusammenschlüssen oder ähnlichen strukturellen Veränderungen 484 Dies gilt für alle Finanzhilfebeträge, sofern der Antragsteller nicht ausgenommen ist. 485 Bei Rechtsträgern des öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen und Organisationen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, die in den vorangegangenen zwei Jahren mehr als 50 % ihrer jährlichen Einnahmen aus öffentlichen Quellen bezogen haben, wird davon ausgegangen, dass sie über die erforderlichen finanziellen, fachlichen und administrativen Kapazitäten verfügen, um Aktivitäten im Rahmen des Programms durchzuführen. Daher müssen sie diese Leistungsfähigkeit nicht weiter nachweisen (Artikel 21 Absatz 3 der Erasmus+-Verordnung). EU-Projektfinanzhilfen zählen nicht zu den Einnahmen, um diese Ausnahme zu rechtfertigen. 481 öffentlicher Einrichtungen (z. B. Schulen oder Bildungszentren) werden als einschlägige Erfahrungen berücksichtigt. Koordinatoren von Mobilitätskonsortien müssen in der Lage sein, das Konsortium gemäß dem vorgeschlagenen Erasmus-Plan, dem Zweck des Konsortiums, der geplanten Aufgabenverteilung und den Erasmus- Qualitätsstandards zu koordinieren (zu finden auf der Europa-Website: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/sites/erasmusplus2/files/eac-a02-2020-quality- standards.pdf). Die oben genannten Bedingungen werden auf der Grundlage des Antrags (einschließlich der Informationen über die frühere Teilnahme des Antragstellers an Erasmus+ im Zeitraum 2014–2020 und 2021–2027) und der im Organisations-Registrierungssystem vorgelegten Dokumente überprüft. Unabhängig von der Höhe der Finanzhilfe kann die nationale Agentur den Antragsteller stets auffordern, fehlende Informationen vorzulegen oder Belegunterlagen zu erläutern. Antragsteller, die die im Antragsformular verlangten Informationen nicht erteilen oder die von der nationalen Agentur angeforderten zusätzlichen Informationen nicht rechtzeitig bereitstellen, können abgelehnt werden. Wird die operative Leistungsfähigkeit als nicht ausreichend betrachtet, wird der Antrag abgelehnt. Für Anträge, die bei der Exekutivagentur eingereicht werden: Die operative Leistungsfähigkeit wird parallel zum Zuschlagskriterium „Qualität“ bewertet, und zwar auf der Grundlage der Kompetenz und Erfahrung der Antragsteller und ihrer Projektteams, einschließlich der operativen Ressourcen (personeller, technischer und sonstiger Art). Es wird davon ausgegangen, dass die Antragsteller über eine ausreichende operative Leistungsfähigkeit verfügen, wenn die in der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen festgelegten Anforderungen an die operative Leistungsfähigkeit erfüllt sind. Die Antragsteller müssen ihre Leistungsfähigkeit anhand der folgenden Angaben im Antragsformular (Teil B) nachweisen: • allgemeine Leistungsprofile (Qualifikationen und Erfahrung) der für die Verwaltung und die Durchführung des Projekts zuständigen Mitarbeiter • Beschreibung der Zusammensetzung des Konsortiums • eine Aufstellung der in den vergangenen vier Jahren von der EU finanzierten Projekte ZUSCHLAGSKRITERIEN Anhand der Zuschlagskriterien können die nationale Agentur oder die Exekutivagentur • die Qualität der im Rahmen der Leitaktionen des Programms Erasmus+ eingereichten Projekt- bzw. Akkreditierungsvorschläge im Lichte der Ziele und Prioritäten, die im Rahmen der Leitaktionen des Programms Erasmus+ festgelegt wurden, und der erwarteten Ergebnisse bewerten; • Finanzhilfen/Akkreditierungen für Projekte gewähren, die die allgemeine Wirksamkeit der Finanzierung durch die Union maximieren; • die Finanzhilfe- bzw. Akkreditierungsanträge bewerten. Zuschlagskriterien werden nicht bewertet, wenn ein Vorschlag aus einem anderen Grund abgelehnt wird oder andere verbindliche Kriterien nicht erfüllt wurden. Diejenigen Vorschläge, die nicht aus anderen Gründen abgelehnt werden und https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/sites/erasmusplus2/files/eac-a02-2020-quality-standards.pdf https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/sites/erasmusplus2/files/eac-a02-2020-quality-standards.pdf 482 mindestens die jeweilige Punktzahl und die Gesamtpunktzahl für die Qualität erreichen, kommen – im Rahmen der für die Aufforderung verfügbaren Mittelausstattung – für eine Finanzierung infrage. Die übrigen förderfähigen Vorschläge werden entweder auf die Reserveliste gesetzt oder für erfolglos erklärt. Die Zuschlagskriterien für die einzelnen Aktionen, die im Rahmen des Leitfadens zum Programm Erasmus+ durchgeführt werden, sind in Teil B des Leitfadens beschrieben. SCHRITT 3: PRÜFUNG DER FINANZIELLEN VORAUSSETZUNGEN FORM DER FINANZHILFE Der Großteil der Finanzhilfen wird in Form von Pauschalbeträgen oder Kosten je Einheit (vereinfachte Formen von Finanzhilfen) finanziert. Die Verwendung dieser Arten von Finanzhilfen im Rahmen des Programms Erasmus+ wurde mit dem Beschluss zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen und Kosten je Einheit im Rahmen des Programms Erasmus+ 2021-2027 genehmigt486. Im Einklang mit diesem Beschluss gewährleistet die Methodik zur Festlegung der vereinfachten Formen von Finanzhilfen und ihrer Höhe die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und die angemessene Einhaltung der Grundsätze der Kofinanzierung und der Vermeidung von Doppelfinanzierungen. Folgende Arten von Finanzhilfen sind möglich: Budgetbasierte Mischkosten: Dies umfasst Finanzhilfen, aufgeschlüsselt nach Budgetkategorien und Begünstigten. Diese Form der Finanzhilfe basiert auf den tatsächlich angefallenen Kosten und anderen vereinfachten Formen der Finanzierung. Dies umfasst in der Regel: • Erstattung auf der Grundlage von Einheitskosten, bei denen für bestimmte, vorab festgelegte Kategorien förderfähiger Kosten ein Betrag pro Einheit gilt: z. B. die individuelle Unterstützung im Rahmen der Mobilitätsprojekte der Leitaktion 1. • Erstattung eines Prozentsatzes der erstattungsfähigen tatsächlich entstandenen Kosten, z. B. die außergewöhnlichen Kosten im Rahmen der Mobilitätsmaßnahmen der Leitaktion 1. Pauschalbeträge: Dies bedeutet, dass mit der Finanzhilfe ein Festbetrag auf der Grundlage eines Pauschalbetrags oder einer nicht an Kosten geknüpften Finanzierung erstattet wird. Die Pauschalbeträge werden nach der Methode, die im Beschluss der Kommission zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen und Kosten je Einheit im Rahmen des Programms Erasmus+ 2021-2027487 dargelegt ist, und unter Verwendung der detaillierten Kostenaufstellung/Berechnung (falls vorhanden) berechnet. Dabei könnte es sich um Folgendes handeln: • budgetbasierter Pauschalbetrag: Der Betrag wird von der gewährenden Behörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets, des Bewertungsergebnisses und des in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen festgelegten Fördersatzes festgelegt (Teil B dieses Leitfadens). Das geschätzte Budget muss 486 Beschluss zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen und Kosten je Einheit im Rahmen des Programms Erasmus+ 2021-2027: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/erasmus/guidance/ls-and-unit-cost- decision_erasmus_en.pdf. 487 Beschluss zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen und Kosten je Einheit im Rahmen des Programms Erasmus+ 2021-2027: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/erasmus/guidance/ls-and-unit-cost- decision_erasmus_en.pdf. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/erasmus/guidance/ls-and-unit-cost-decision_erasmus_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/erasmus/guidance/ls-and-unit-cost-decision_erasmus_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/erasmus/guidance/ls-and-unit-cost-decision_erasmus_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/erasmus/guidance/ls-and-unit-cost-decision_erasmus_en.pdf 483 den grundlegenden Fördervoraussetzungen für EU-Kostenzuschüsse entsprechen (für Aktionen, die von der EACEA verwaltet werden, siehe AGA – Kommentierte Finanzhilfevereinbarung, Artikel 6); • vorab festgelegter Pauschalbetrag: Der Betrag wird von der gewährenden Behörde in der Aufforderung festgelegt (Teil B dieses Leitfadens); • eine Kombination dieser Finanzierungsformen Nach dem Finanzierungsmechanismus im Rahmen des Programms Erasmus+ werden Finanzhilfen meist in Form einer Erstattung auf der Grundlage von Einheitskosten oder Pauschalbeträgen bewilligt. Diese Gestaltung der Finanzhilfe erleichtert den Antragstellern die Berechnung der zu beantragenden Finanzmittel und begünstigt eine realistische Finanzplanung des Projekts. In welcher Form die Finanzhilfe für die Finanzierungspositionen im Rahmen der einzelnen in diesem Leitfaden behandelten Erasmus+-Aktionen gewährt wird, erfahren Sie über die Beschreibung der einzelnen Aktionen in Teil B im Abschnitt „Welche Regeln bestehen für die Finanzierung?”. GRUNDSÄTZE FÜR EU-FINANZHILFEN UND SONSTIGE BESTIMMUNGEN Rückwirkungsverbot Die rückwirkende Gewährung einer EU-Finanzhilfe für bereits abgeschlossene Projekte ist nicht zulässig. Für ein Projekt, das bereits angelaufen ist, kann eine EU-Finanzhilfe nur gewährt werden, wenn der Antragsteller im Projektvorschlag nachweisen kann, dass der Beginn der Durchführung noch vor Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung erforderlich war. In diesem Fall sind Ausgaben, die vor dem Zeitpunkt der Beantragung der Finanzhilfe getätigt wurden, nicht förderfähig. Wenn der Antragsteller vor Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung mit dem Projekt beginnt, erfolgt dies auf eigenes Risiko. Mehrere Einreichungen/Vorschläge Förderfähige Stellen können sich im Rahmen derselben Aufforderung sowie im Rahmen unterschiedlicher Aufforderungen an verschiedenen Projektvorschlägen beteiligen und Fördermittel beantragen. Im Folgenden werden spezifische Vorschriften für identische oder sehr ähnliche Vorschläge aufgeführt, die im Rahmen derselben Aufforderung eingereicht werden, um die Effizienz, Fairness und Klarheit des Finanzierungsverfahrens zu gewährleisten und Doppelfinanzierungen zu vermeiden. Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, gilt jedoch: ▪ Bei Vorliegen mehrerer Vorschläge für sehr ähnliche Projekte wird nur ein Vorschlag angenommen und evaluiert, und die Antragsteller werden aufgefordert, die übrigen zurückzuziehen (oder die Vorschläge werden abgelehnt). ▪ Vorschläge können bis zum Ablauf der Einreichungsfrist geändert und erneut eingereicht werden. Für Aktionen, die von den nationalen Agenturen verwaltet werden, gilt: ▪ Wenn ein und derselbe Antrag von demselben Antragsteller bei derselben nationalen Agentur oder bei verschiedenen nationalen Agenturen mehrfach eingereicht wird, werden alle Anträge abgelehnt. ▪ Wenn fast identische oder ähnliche Anträge von demselben Antragsteller oder von verschiedenen Antragstellern bei derselben nationalen Agentur oder bei verschiedenen nationalen Agenturen eingereicht https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/aga_en.pdf 484 werden, so werden alle Anträge einer besonderen Bewertung unterzogen und können sämtlich abgelehnt werden. ▪ Vorschläge können bis zum Ablauf der Einreichungsfrist geändert und erneut eingereicht werden. Um des Weiteren einem breiten Spektrum von Organisationen Zugang zu Finanzmitteln zu gewähren und so das Programm inklusiv und zugänglich zu gestalten, werden spezifische Regeln zur Festsetzung einer Höchstzahl von Vorschlägen, die eine einzelne Stelle im Rahmen derselben Aufforderung oder Runde für bestimmte Aktionen beantragen oder an der sie teilnehmen kann, in diesen Leitfaden aufgenommen. Diese Maßnahmen sollen eine breitere und gerechtere Verteilung der Mittel gewährleisten, damit mehr neue Teilnehmende und ein breiteres Spektrum von Teilnehmenden vom Programm profitieren können. Die Regeln für Höchstgrenzen sind gegebenenfalls in den Förderfähigkeitskriterien für Aktionen in Teil B dieses Leitfadens aufgeführt. Originalinhalte und Urheberschaft Die Rechte des geistigen Eigentums und die Originalität der eingereichten Arbeiten sind im Rahmen des Programms Erasmus+ zu wahren. Alle Projekt- und Akkreditierungsanträge müssen Originalinhalte enthalten, die von der antragstellenden Organisation oder Partnerorganisationen oder Konsortiumsmitgliedern, die gemeinsam eine Finanzhilfe beantragen, erstellt wurden. Wird auf Inhalte Dritter Bezug genommen, so sind die Rechte des geistigen Eigentums ordnungsgemäß zuzuteilen und anzuerkennen. Werden diese Kriterien durch Plagiatshandlungen nicht erfüllt, kann ein Vorschlag nicht berücksichtigt werden. Eine bestätigte Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums stellt eine Ausschlusssituation im Sinne der EU-Haushaltsordnung488 dar. Es ist daher Sache der Antragsteller, dafür zu sorgen, dass ihre Vorschläge Originalinhalte enthalten, alle Quellen ordnungsgemäß angegeben und die geltenden Vorschriften für geistiges Eigentum und ethische Leitlinien eingehalten werden, um das Risiko einer Ablehnung zu vermeiden. Wenn die Antragsteller die Verwendung generativer Instrumente der künstlichen Intelligenz (KI) für die Ausarbeitung des Antrags in Erwägung ziehen, sollten sie sich des Risikos von Plagiaten bewusst sein, und sie sollten sorgfältig prüfen, um die Angemessenheit und Genauigkeit der Anwendung sowie die Einhaltung der Vorschriften über geistiges Eigentum und den Originalinhalt der Anwendung sicherzustellen. Hochschuleinrichtungen, die einen Antrag in Bezug auf internationale Mobilitätsaktivitäten stellen, können beim Abfassen ihres Antrags auch ihre Partner-Hochschuleinrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Ländern einbeziehen. Den Antragstellern wird dringend empfohlen, sich bei der Abfassung des Antrags nicht auf externe Stellen oder Einzelpersonen zu stützen. Dies liegt daran, dass der Prozess der Ausarbeitung eines Antrags und die Überlegungen des Antragstellers und gegebenenfalls anderer teilnehmender Organisationen über die verschiedenen Elemente eines Vorschlags von wesentlicher Bedeutung sind, um eine hochwertige Durchführung der Aktivitäten zu gewährleisten, und zum Aufbau von Kapazitäten dieser Organisationen beitragen. Darüber hinaus werden alle Vorschläge automatisch von den nationalen Agenturen und der Exekutivagentur auf Doppelfinanzierung und Plagiatsrisiken überprüft. Der Rückgriff auf externe Stellen zur Unterstützung bei der Ausarbeitung des Antrags erhöht das Risiko mangelnder Originalität, insbesondere wenn die externen Stellen auch andere potenzielle Antragsteller unterstützen. Ähnelt der Inhalt des Antrags einem bereits finanzierten oder zu finanzierenden Projekt, wird ein Bericht über kritische Ähnlichkeiten erstellt, in dem der Prozentsatz der Ähnlichkeit mit anderen Vorschlägen hervorgehoben wird. Ohne Begründung durch den Antragsteller könnten solche festgestellten Ähnlichkeiten zur Ablehnung des Vorschlags führen. Die Finanzhilfen decken auch keine Kosten im Zusammenhang mit der Einstellung externer Organisationen oder Einzelpersonen zur Anfertigung des Antrags oder weiterer Berichte, da dies als Kernaufgabe betrachtet wird, die nicht an Unterauftragnehmer vergeben werden kann. Daher dürfen für die Abfassung des Antrags oder etwaiger nachfolgender 488 Artikel 138 Absatz 1 Buchstabe c Ziffer iii der Haushaltsordnung. 485 Berichte keine anderen Organisationen oder externen Personen bezahlt oder anderweitig entschädigt werden, da diese Kosten nach den Bedingungen der Finanzhilfe nicht erstattet oder als förderfähig betrachtet werden. Die nationale Agentur oder die Exekutivagentur kann den Antrag im Rahmen des Auswahlverfahrens ablehnen oder ein bewilligtes Projekt/eine bewilligte Akkreditierung jederzeit beenden, wenn sie feststellt, dass Rechte des geistigen Eigentums verletzt wurden oder die in der ehrenwörtlichen Erklärung enthaltenen Aussagen falsch sind. Kumulative Finanzierung und Verbot der Doppelfinanzierung Für ein und dasselbe Projekt kann einem bestimmten Begünstigten nur eine Finanzhilfe aus dem Programmhaushalt gewährt werden. Aktionen, die einen Beitrag aus dem Programm erhalten haben, können auch Beiträge aus einem anderen Unionsprogramm erhalten, sofern diese Beiträge nicht dieselben Kosten decken. Die Bestimmungen des einschlägigen Unionsprogramms gelten für den entsprechenden Beitrag zu der Aktion. Die kumulative Finanzierung darf die förderfähigen Gesamtkosten der Aktion nicht übersteigen489. Auf keinen Fall werden dieselben Kosten zweimal aus dem Haushalt der Union finanziert. Um das Risiko einer Doppelfinanzierung zu vermeiden, muss der Antragsteller erklären, dass seine Organisation für die betreffende Aktion keine weiteren EU-Finanzhilfen erhalten hat, und sich verpflichten, etwaige künftige EU-Finanzhilfen im Zusammenhang mit der betreffenden Aktion sowie etwaige EU-Beiträge zu den Betriebskosten an seine Organisation zu melden. Dies wird anhand der ehrenwörtlichen Erklärung überprüft. Grundsatz des Gewinnverbots Eine aus dem EU-Haushalt finanzierte Finanzhilfe darf nicht zum Ziel oder zur Folge haben, dass der Begünstigte im Rahmen des Projekts einen Gewinn erzielt490. Als Gewinn gilt ein bei Zahlung des Restbetrags berechneter Überschuss der Einnahmen gegenüber den förderfähigen Kosten der Aktion, wobei sich die Einnahmen auf die Finanzhilfe der Union und die durch die betreffende Aktion oder das betreffende Arbeitsprogramm erzielten Einnahmen beschränken491. Der Grundsatz des Gewinnverbots gilt nicht für492: a) Aktionen, die darauf abzielen, die finanzielle Leistungsfähigkeit des Begünstigten zu stärken, oder Aktionen, die Einkommen erwirtschaften, damit ihre Kontinuität über den in der Finanzhilfevereinbarung vorgesehenen Zeitraum der Finanzierung aus Mitteln der Union hinaus sichergestellt ist; b) Studien-, Forschungs-, Ausbildungs- oder Bildungsförderung, die natürlichen Personen gezahlt wird, oder andere Direkthilfen, die besonders bedürftigen natürlichen Personen, wie etwa Arbeitslosen und Flüchtlingen, gezahlt werden; c) Aktionen, die von gemeinnützigen Organisationen durchgeführt werden; d) Finanzhilfen, die in Form eines Einheitszuschusses oder Pauschalbeitrags gewährt werden; e) Finanzhilfen von geringem Wert, definiert als Finanzhilfen von bis zu 60 000 EUR. 489 Siehe Artikel 32 der Erasmus+-Verordnung. 490 Artikel 195 der Haushaltsordnung. 491 Zu diesem Zweck beschränken sich die Einnahmen auf Einnahmen aus dem Projekt sowie auf Finanzbeiträge, die von den Gebern speziell zur Finanzierung förderfähiger Kosten zugewiesen wurden. Der Gewinn (oder der Verlust) ist dann wie oben definiert die Differenz zwischen: ▪ dem vorläufig genehmigten Finanzhilfebetrag und den durch die Maßnahme erzielten Einnahmen und ▪ den dem Begünstigten entstandenen förderfähigen Kosten. Wird ein Gewinn erzielt, so wird dieser außerdem nach Maßgabe der Finanzhilfevereinbarung eingezogen. Die nationale Agentur oder die Exekutivagentur ist befugt, den prozentualen Anteil am Gewinn einzuziehen, der dem Zuschuss der Union zu den förderfähigen Kosten entspricht, die dem Begünstigten im Rahmen der Durchführung der Aktion tatsächlich entstanden sind. Weitere Erläuterungen zur Berechnung des Gewinns für Aktionen, für die Finanzhilfen in Form der Erstattung eines bestimmten Teils der förderfähigen Kosten gewährt werden, folgen. 492 Artikel 195 Absatz 3 der Haushaltsordnung. 486 Wird ein Gewinn erzielt, ist die Kommission befugt, den prozentualen Anteil am Gewinn einzuziehen, der dem Beitrag der Union zu den förderfähigen Kosten entspricht, die dem Begünstigten im Rahmen der Ausführung der Maßnahme tatsächlich entstanden sind. Bei der Berechnung des mit der Finanzhilfe erzielten Gewinns werden Kofinanzierungen in Form von Sachleistungen nicht berücksichtigt. Kofinanzierung Für Finanzhilfen gilt das Gebot der Kofinanzierung. Folglich werden die für die Durchführung der Aktion erforderlichen Mittel nicht vollständig durch die Finanzhilfe bereitgestellt. Die Kofinanzierung kann in Form von Eigenmitteln des Empfängers, Einnahmen aus der Aktion oder Finanzbeiträgen oder Sachleistungen Dritter erfolgen. Wenn die EU-Finanzhilfe in Form von Zuschüssen zu den Kosten je Einheit, Pauschalbeträgen oder Pauschalfinanzierungen gewährt wird, was bei den meisten in diesem Leitfaden beschriebenen Aktionen der Fall ist, wird die Einhaltung der Grundsätze des Gewinnverbots und der Kofinanzierung von der Kommission für die gesamte Aktion im Vorhinein sichergestellt, wenn sie dafür die Raten oder Prozentsätze festlegt. Die Einhaltung der Grundsätze des Gewinnverbots und der Kofinanzierung wird in diesem Fall generell vorausgesetzt, weshalb die Antragsteller die Kosten im Zusammenhang mit dem Projekt nicht begründen müssen. Die Zahlung einer Finanzhilfe in Form einer Erstattung auf der Grundlage von Einheitskosten, Pauschalbeträgen oder Pauschalfinanzierungen erfolgt jedoch unbeschadet des Rechts auf Einsicht in die gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen des Begünstigten. Wenn eine Prüfung oder Kontrolle ergibt, dass der Sachverhalt, der den Anspruch auf die Finanzierung begründet, nicht besteht (z. B. wenn Projektaktivitäten nicht wie bei Antragstellung genehmigt durchgeführt oder Teilnehmer nicht in die Aktivitäten einbezogen wurden) und die Zahlung an den Begünstigen in Form einer Erstattung auf der Grundlage von Einheitskosten, von Pauschalbeträgen oder Pauschalfinanzierungen ungerechtfertigt war, kann die nationale Agentur oder die Exekutivagentur einen Betrag bis zur Höhe der Finanzhilfe zurückfordern. Ebenso kann die Finanzhilfe gekürzt werden, wenn die Aktivitäten oder Leistungen nicht oder in unzureichender Qualität durchgeführt bzw. erbracht werden (einschließlich der Nichterfüllung einer vertraglichen Verpflichtung), wobei der Stand der Durchführung der Aktion zu berücksichtigen ist. Darüber hinaus kann die Europäische Kommission zu statistischen Zwecken und zur Kontrolle Erhebungen auf der Basis von Stichproben von Begünstigten durchführen, um die tatsächlichen Kosten von Projekten zu ermitteln, die eine Finanzhilfe in Form einer Erstattung auf der Grundlage von Einheitskosten, von Pauschalbeträgen oder Pauschalfinanzierungen erhalten haben. VORSCHRIFTEN FÜR DIE FÖRDERFÄHIGKEIT DER KOSTEN Um förderfähig zu sein, müssen die Kosten und Beiträge493 die Fördervoraussetzungen, die in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt sind, sowie die nachstehenden Fördervoraussetzungen erfüllen494: Förderfähige Kosten – allgemeine Voraussetzungen495 1) Tatsächliche/reale Kosten: • Sie müssen dem Begünstigten tatsächlich entstanden sein. • Sie müssen während des Durchführungszeitraums angefallen sein, der in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt wurde, mit Ausnahme der Kosten für Abschlussberichte und Prüfbescheinigungen, die im Nachhinein angefallen sein können. 493 Im Einklang mit dem Beschluss zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen und Kosten je Einheit im Rahmen des Programms Erasmus+ 2021-2027. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/erasmus/guidance/ls- and-unit-cost-decision_erasmus_en.pdf. 494 Die anwendbaren Finanzbestimmungen für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, sind im Detail in der Musterfinanzhilfevereinbarung dargestellt, die im Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten veröffentlicht wurde. 495 Artikel 125 und 189 der Haushaltsordnung. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/erasmus/guidance/ls-and-unit-cost-decision_erasmus_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/erasmus/guidance/ls-and-unit-cost-decision_erasmus_en.pdf 487 • Sie müssen in einer der Budgetkategorien geltend gemacht werden, die in der Finanzhilfevereinbarung angegeben sind. • Sie müssen Verbindung mit der in der Finanzhilfevereinbarung beschriebenen Aktion angefallen und für die Durchführung dieser Aktion erforderlich sein. • Sie müssen identifizierbar und überprüfbar sein, vor allem müssen sie in der Buchführung des Begünstigten entsprechend den im Land seiner Niederlassung geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen und den üblichen Kostenrechnungsverfahren des Begünstigten erfasst sein. • Sie müssen die Anforderungen der geltenden Steuer-, Arbeits- und Sozialgesetze erfüllen. • Sie sind angemessen und gerechtfertigt und genügen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung, insbesondere im Hinblick auf Sparsamkeit und Effizienz. 2) Kosten je Einheit und Beiträge: • Sie müssen in einer der Budgetkategorien geltend gemacht werden, die in der Finanzhilfevereinbarung angegeben sind. i) Die Einheiten müssen - vom Begünstigten während des Durchführungszeitraums tatsächlich verwendet oder hergestellt werden, - für die Durchführung der Maßnahme erforderlich sein und ii) die Anzahl der Einheiten muss klar erkennbar und überprüfbar sein und erforderlichenfalls durch Aufzeichnungen und Unterlagen belegt werden. 3) Pauschalbeträge: • Sie müssen unter einer der Aktivitäten bzw. einem der Arbeitspakete geltend gemacht werden, die in der Finanzhilfevereinbarung angegeben sind. • Die Arbeiten müssen vom Begünstigten in Übereinstimmung mit der Finanzhilfevereinbarung ordnungsgemäß durchgeführt werden;. • Die Ergebnisse/Outputs müssen innerhalb des Durchführungszeitraums erreicht werden. Bei Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden und bei denen ein Pauschalbetragsmodell zur Anwendung kommt, wird der Pauschalbetrag von der gewährenden Behörde (EACEA) auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets festgesetzt. Einzelheiten sind Teil B dieses Leitfadens zu entnehmen. Darüber hinaus gilt Folgendes: - Da die detaillierte Kostenaufstellung als Grundlage für die Festlegung der Pauschalbeträge für die Finanzhilfen dient (und weil die Pauschalbeträge zuverlässige Näherungswerte für die tatsächlichen Kosten eines Projekts sein müssen), müssen die darin enthaltenen Kosten den grundlegenden Fördervoraussetzungen für EU- Kostenzuschüsse entsprechen (siehe AGA – Kommentierte Finanzhilfevereinbarung, Artikel 6). Dies ist besonders wichtig bei Beschaffungen und Unterauftragsvergaben, die das beste Preis-Leistungs-Verhältnis (oder gegebenenfalls den niedrigsten Preis) aufweisen und frei von jeglichen Interessenkonflikten sein müssen. Enthält die Kostenaufstellung nicht förderfähige Kosten, kann die Finanzhilfe gekürzt werden (auch zu einem späteren Zeitpunkt während der Projektdurchführung oder nach deren Abschluss). - Wenn Kosten je Einheit in Bezug auf Freiwillige496 in die detaillierte Kostenaufstellung für eine konkrete Aktion mit pauschaler Finanzhilfe aufgenommen werden können, prüfen Sie bitte Teil B dieses Leitfadens. Kosten für Freiwillige sind keine klassische Kostenkategorie. Es entstehen keine Kosten, da die Arbeit von Freiwilligen nicht bezahlt wird. Allerdings können Kosten für Freiwillige dem Budget in Form von zuvor festgelegten Kosten je Einheit (pro Freiwilligen) hinzugerechnet werden. Auf diese Weise können Sie von der Arbeit von Freiwilligen bei der Finanzhilfe profitieren (durch Erhöhung des Erstattungsbetrags auf bis zu 100 % der normalen Kosten, d. h. anderer Kostenkategorien als Kosten für Freiwillige). Weitere Informationen sind der Kommentierten Finanzhilfevereinbarung (AGA), Artikel 6.2.A.5 zu entnehmen. 496 Beschluss der Kommission vom 10. April 2019 zur Genehmigung der Heranziehung von Kosten je Einheit für die Geltendmachung von Personalkosten für die im Rahmen einer Maßnahme oder eines Arbeitsprogramms von Freiwilligen geleistete Arbeit (C(2019) 2646 final). https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/aga_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/aga_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/aga_en.pdf https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de 488 - Ob Kosten je Einheit in Bezug auf KMU-Eigentümer/natürliche Personen497 für eine pauschale Finanzhilfe zulässig sind und in die detaillierte Kostenaufstellung für eine konkrete Aktion aufgenommen werden können, entnehmen Sie bitte Teil B. - Reise- und Aufenthaltskosten im Rahmen einer pauschalen Finanzhilfe: Verwenden Sie bitte die Reisekosten- und Aufenthaltskosten je Einheit498. - Ob Kosten für die finanzielle Unterstützung Dritter zulässig sind und in die detaillierte Kostenaufstellung für eine konkrete Aktion mit pauschaler Finanzhilfe aufgenommen werden können, entnehmen Sie bitte Teil B. Der Höchstbetrag pro Dritten beläuft sich auf 60 000 EUR, sofern in Teil B nicht anders angegeben. - Ob es eine spezielle Regelung für Ausrüstungskosten gibt, entnehmen Sie bitte Teil B. - Kommunikationskosten für die Präsentation des Projekts auf den Websites der Teilnehmenden oder auf ihren Konten in sozialen Medien förderfähig; Kosten für separate Projektwebsites sind nicht förderfähig. Förderfähige Kosten – spezifische Voraussetzungen Förderfähige tatsächliche/reale Kosten können direkt oder indirekt sein. Direkte Kosten Bei den förderfähigen direkten Kosten handelt es sich um spezifische Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Durchführung der Aktion stehen und ihr daher direkt zugeordnet werden können. Die Budgetkategorien, die als tatsächliche Kosten erstattet werden, finden Sie in Teil B dieses Leitfadens. Die internen Rechnungslegungs- und Rechnungsprüfungsverfahren des Begünstigten müssen eine direkte Zuordnung der angegebenen projektbezogenen Ausgaben und Einnahmen zu den entsprechenden Buchungsposten und Belegen ermöglichen. Mehrwertsteuer (MwSt) Nach den geltenden nationalen MwSt-Vorschriften nicht abzugsfähige und nicht erstattungsfähige Mehrwertsteuerbeträge sind förderfähig.499 Ausgenommen sind nur Aktivitäten oder Transaktionen staatlicher, regionaler oder lokaler Verwaltungsstellen oder sonstiger öffentlicher Stellen, die diesen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen.500 Die Mehrwertsteuerrichtlinie findet in Nicht-EU-Ländern keine Anwendung. Organisationen aus den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können von den Steuern (einschließlich Umsatzsteuer), Zöllen und Gebühren befreit werden, falls von der Europäischen Kommission und dem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland, in dem die Organisation ansässig ist, eine Vereinbarung unterzeichnet wurde. Förderfähige indirekte Kosten Indirekte Kosten sind Kosten, die nicht unmittelbar mit der Durchführung der Maßnahme zusammenhängen und deshalb dieser Maßnahme nicht direkt zugeordnet werden können. Einzelheiten zu den Finanzierungsregeln für spezifische Aktionen finden Sie in Teil B dieses Leitfadens. Bei Mobilitätsprojekten für Jugendarbeiter kann für indirekte Kosten ein Pauschalbetrag von maximal 7 % der förderfähigen direkten Kosten gewährt werden; dabei handelt es sich um allgemeine Verwaltungskosten des Begünstigten, die nicht bereits unter den förderfähigen direkten Kosten erfasst sind (z. B. Strom- oder Internetkosten, Kosten für Räumlichkeiten), die aber mit dem Projekt in Zusammenhang stehen. 497 Beschluss der Kommission vom 30. Juli 2024 zur Genehmigung der Heranziehung von Kosten je Einheit für Personalkosten von Eigentümern kleiner und mittlerer Unternehmen und von Begünstigten, bei denen es sich um natürliche Personen handelt, die für die im Rahmen einer Aktion oder eines Arbeitsprogramms von ihnen selbst geleistete Arbeit kein Gehalt beziehen (C(2024) 5328 final). 498 Beschluss der Kommission vom 31. Juli 2024 zur Genehmigung der Heranziehung von Kosten je Einheit für Reise-, Unterbringungs- und Aufenthaltskosten im Zusammenhang mit einer Maßnahme oder einem Arbeitsprogramm im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 (C(2024) 5405 final). 499 In den Mitgliedstaaten wird die MwSt-Richtlinie 2006/112/EG im jeweiligen nationalen Umsatzsteuerrecht umgesetzt. 500 Siehe Artikel 13 Absatz 1 der Richtlinie. 489 Indirekte Kosten dürfen keine Kosten umfassen, die in einer anderen Budgetkategorie erfasst wurden. Eine Erstattung indirekter Kosten kommt nicht in Betracht, wenn der Begünstigte bereits einen Betriebskostenzuschuss aus dem Haushalt der Europäischen Union erhält (z. B. im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft im Rahmen von Erasmus+). Nicht förderfähige Kosten Folgende Kosten können nicht geltend gemacht werden: • Kosten oder Finanzierungsbeiträge, die den Bedingungen in Teil B dieses Leitfadens nicht entsprechen • Kosten im Zusammenhang mit Kapitalrenditen und Dividenden, die von einem Begünstigten gezahlt werden • Verbindlichkeiten und damit verbundene Kosten • Rückstellungen für Verluste oder Verbindlichkeiten • Zinsaufwendungen • Wechselkursverluste • von der Bank des Begünstigten in Rechnung gestellte Kosten für Überweisungen der gewährenden Behörde • überhöhte oder unbedachte Ausgaben • abzugsfähige oder erstattungsfähige Mehrwertsteuerbeträge (einschließlich Mehrwertsteuer, die von öffentlichen Stellen entrichtet wird, die als Behörden agieren) (siehe vorhergehender Abschnitt über Mehrwertsteuer) • Kosten oder Finanzierungsbeiträge, die für Aktivitäten angefallen sind, die während der Aussetzung der Finanzhilfevereinbarung durchgeführt wurden • Sachleistungen Dritter • Kosten oder Finanzierungsbeiträge, die im Rahmen anderer EU-Finanzhilfen (oder im Rahmen von Finanzhilfen, die von einem Mitgliedstaat der EU, einem Drittland oder einer anderen Stelle, die den EU-Haushalt ausführt, gewährt werden) geltend gemacht werden, mit Ausnahme der folgenden Fälle: o wenn die maßnahmenbezogene Finanzhilfe mit einem Beitrag zu den Betriebskosten kombiniert wird, der denselben Zeitraum abdeckt, und der Begünstigte nachweisen kann, dass der Beitrag zu den Betriebskosten keine (direkten oder indirekten) Kosten der maßnahmenbezogenen Finanzhilfe deckt • Kosten oder Finanzierungsbeiträge für Personal einer nationalen (oder regionalen/lokalen) Verwaltung für Aktivitäten, die Teil der normalen Aktivitäten der Verwaltung sind (d. h., die nicht nur wegen der Gewährung von Finanzhilfen durchgeführt werden) • Kosten oder Finanzierungsbeiträge (insbesondere Reise- und Aufenthaltskosten) für Personal oder Vertreter der Organe, Einrichtungen, Ämter oder Agenturen der EU: • bei Anmietung oder Leasing von Ausrüstungen die Kosten für eine Übernahmeoption zum Ende des Leasing- oder Mietzeitraums • Kontoeröffnungs- und Kontoführungsgebühren (einschließlich der Kosten für Überweisungen der nationalen Agentur oder der Exekutivagentur bzw. an sie, die von der Bank des Begünstigten verrechnet werden) Finanzierungsquellen Im Allgemeinen wird bei der Projektförderung durch Finanzhilfen eine direkte oder indirekte Kofinanzierung501 in Form von Pauschalbeträgen, Kosten je Einheit oder Pauschalfinanzierungen gewährt. Sofern die Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen dies vorsehen, sollte der Antragsteller im Antragsformular den Beitrag angeben, der aus anderen Quellen als der EU-Finanzhilfe stammt. Eine direkte Kofinanzierung kann beispielsweise in Form von Eigenmitteln des Begünstigten oder von Finanzbeiträgen Dritter erfolgen. Wenn zum Zeitpunkt des Abschlussberichts und des Antrags auf Zahlung des Restbetrags Beweise für einen Überschuss vorliegen, so konsultieren Sie bitte die obigen Abschnitte über Gewinnverbot und Kofinanzierung sowie die einschlägigen Bestimmungen der Finanzhilfevereinbarung. Sachleistungen Dritter gelten nicht als mögliche Kofinanzierung. 501 Artikel 193 der Haushaltsordnung. 490 SCHRITT 4: AUSFÜLLEN UND EINREICHEN DES ANTRAGSFORMULARS ANTRAGSFORMULARE Um eine EU-Finanzhilfe im Rahmen des Programms Erasmus+ zu beantragen, müssen die Antragsteller die spezifischen Formulare für die jeweilige Aktion verwenden: • Anträge für Aktionen, die von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur verwaltet werden, sind elektronisch über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) für die relevante Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu übermitteln502. Die Anträge (einschließlich Anhängen und Belegen) sind unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu übermitteln. Die Antragsteller müssen das Formular in einer der EU-Amtssprachen ausfüllen, während die Kurzbeschreibung/Zusammenfassung des Projekts stets in englischer Sprache abgefasst sein sollte. Weitere Informationen zum Verfahren für die Einreichung (einschließlich IT-Aspekten) finden Sie im Online- Handbuch, abrufbar unter https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021- 2027/common/guidance/om_en.pdf. • Anträge für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden (einschließlich der Anhänge), sind elektronisch mit den Antragsformularen zu übermitteln, die im Abschnitt „Opportunities“ (Chancen) der Website von Erasmus+ und des Europäischen Solidaritätskorps verfügbar sind.503 Weitere Informationen über das Einreichungsverfahren finden Sie in den Leitfäden zu Erasmus+ und zum Europäischen Solidaritätskorps unter https://wikis.ec.europa.eu/display/NAITDOC. Bei Projekten, die von einem Konsortium eingereicht werden, reicht der Koordinator im Namen aller Mitglieder einen einzigen Antrag für das Projekt ein. Der Antrag ist bei der jeweils zuständigen nationalen Agentur oder der Exekutivagentur einzureichen (siehe Abschnitt „Wo ist der Antrag zu stellen?“ bei den jeweiligen Aktionen in Teil B dieses Leitfadens). Auf dem Postweg, per Kurier, per Telefax oder E-Mail übermittelte Anträge werden nicht berücksichtigt. Bei Aktionen, die von einer nationalen Agentur verwaltet werden, ist das elektronische Formular in einer der Amtssprachen der EU-Mitgliedstaaten und der mit dem Programm assoziierten Drittländer auszufüllen. Außerdem muss der Antragsteller gleichzeitig mit der Einreichung des Antrags eine ehrenwörtliche Erklärung im vorgeschriebenen Format unterzeichnen und einreichen. Bei Aktionen mit mehreren Begünstigten müssen die Partner (künftige Mitbegünstigte) das Formular für den Beitritt und die ehrenwörtliche Erklärung unterzeichnen und einreichen, in dem die ehrenwörtliche Erklärung, ein Mandat für den Koordinator und ein Beitrittsformular für die Finanzhilfevereinbarung in einem einzigen Dokument enthalten sind. Das Formular für den Beitritt und die ehrenwörtliche Erklärung sollte zusammen mit dem Antrag für jeden Mitbegünstigten vorgelegt werden. Wird es nicht mit dem Antrag vorgelegt, kann die nationale Agentur es zu einem späteren Zeitpunkt anfordern, indem sie eine verbindliche Frist für die Einreichung festlegt. Es sei darauf hingewiesen, dass die Finanzhilfevereinbarung selbst bei einer Genehmigung des Antrags erst dann unterzeichnet werden kann, wenn dieses Formular für jeden Mitbegünstigten vorliegt. Die Anträge sind nur bei einer einzigen nationalen Agentur oder bei der Exekutivagentur einzureichen. Wenn mehrere Fassungen von ein und demselben Antrag in derselben Auswahlrunde bei derselben nationalen Agentur oder der Exekutivagentur eingereicht werden, betrachtet die nationale Agentur bzw. die Exekutivagentur jeweils die letzte vor Fristablauf eingereichte Fassung als gültig. 502 Die Antragsformulare sind zugänglich über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) im Abschnitt „Calls for proposals“ unter https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/opportunities/calls-for- proposals?order=DESC&pageNumber=1&pageSize=50&sortBy=startDate&isExactMatch=true&status=31094501,31094502&framew orkProgramme=43353764. 503 Die Antragsformulare finden Sie auf der Website von Erasmus+ und des Europäischen Solidaritätskorps unter https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc/index/ im Abschnitt „Opportunities“ (Chancen). https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/om_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/om_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/om_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/om_en.pdf https://wikis.ec.europa.eu/display/NAITDOC https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/opportunities/calls-for-proposals?order=DESC&pageNumber=1&pageSize=50&sortBy=startDate&isExactMatch=true&status=31094501,31094502&frameworkProgramme=43353764 https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/opportunities/calls-for-proposals?order=DESC&pageNumber=1&pageSize=50&sortBy=startDate&isExactMatch=true&status=31094501,31094502&frameworkProgramme=43353764 https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/opportunities/calls-for-proposals?order=DESC&pageNumber=1&pageSize=50&sortBy=startDate&isExactMatch=true&status=31094501,31094502&frameworkProgramme=43353764 https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc/index/ 491 Fristeinhaltung Der Antrag ist innerhalb der für die jeweilige Aktion gesetzten Frist zu übermitteln. Die Fristen für die Einreichung von Projekten für die einzelnen Aktionen finden Sie in Teil B dieses Leitfadens („Förderkriterien“). Hinweis: Für die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwalteten Aktionen sind unabhängig von der angegebenen Frist die elektronischen Formulare für dezentrale Aktionen stets bis 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) zu übermitteln. Für Aktionen, die von der Exekutivagentur EACEA verwaltet werden und Gegenstand dieses Programmleitfadens sind, ist die Frist für die Einreichung von Vorschlägen entsprechend den Anforderungen des Förder- und Ausschreibungsportals (Funding & Tenders Portal) der Kommission 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit). Antragsteller aus Ländern anderer Zeitzonen sollten den Zeitunterschied einkalkulieren, damit ihre Anträge nicht abgelehnt werden. WAS GESCHIEHT NACH ÜBERMITTLUNG EINES ANTRAGS? Alle bei den nationalen Agenturen oder bei der Exekutivagentur eingegangenen Anträge werden einem Bewertungsverfahren unterzogen. DAS BEWERTUNGSVERFAHREN Projektvorschläge werden von der nationalen Agentur oder der Exekutivagentur, bei der der Antrag eingeht, ausschließlich anhand der in diesem Leitfaden beschriebenen Kriterien bewertet. Die Reihenfolge der Bewertung dieser Kriterien wird vom Anweisungsbefugten festgelegt. Die Bewertung beinhaltet: • eine Prüfung, um sicherzustellen, dass der Antrag die Zulässigkeitskriterien erfüllt • eine Prüfung, um sicherzustellen, dass der Antragsteller und die vorgeschlagenen Aktivitäten die Förderkriterien erfüllen • eine Prüfung, um sicherzustellen, dass der Antragsteller die Ausschluss- und Auswahlkriterien (d. h. operative und finanzielle Leistungsfähigkeit) erfüllt • eine Qualitätsprüfung, um zu bewerten, inwieweit der Antrag die Zuschlagskriterien erfüllt Diese Qualitätsprüfung erfolgt in der Regel mit Unterstützung unabhängiger Sachverständiger. Bei ihrer Bewertung stützen sich die Sachverständigen auf Leitlinien der Europäischen Kommission. Für die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwalteten Aktionen werden diese Leitlinien auf den Websites der Europäischen Kommission und der in jedem Land für die Verwaltung von Erasmus+-Projekten zuständigen Agenturen bereitgestellt. • eine Überprüfung, ob bei dem Vorschlag nicht das Risiko einer Doppelfinanzierung besteht. Falls erforderlich, wird diese in Zusammenarbeit mit anderen nationalen Agenturen oder anderen Akteuren durchgeführt. Wird ein Vorschlag aus einem der genannten Gründe abgelehnt oder erfüllt er eines der verbindlichen Kriterien nicht, werden die anderen Kriterien nicht bewertet. Die nationale Agentur oder die Exekutivagentur setzt zur Verwaltung des gesamten Auswahlverfahrens einen Bewertungsausschuss ein. Anhand der vom Bewertungsausschuss – gegebenenfalls mit Unterstützung von externen Sachverständigen – durchgeführten Bewertung erstellt die zuständige Agentur eine Liste der für die Gewährung der Finanzhilfe vorgeschlagenen Projekte. Bei allen in diesem Leitfaden behandelten Aktionen können die Antragsteller während des Bewertungsverfahrens aufgefordert werden, zusätzliche Angaben zu machen oder bereits mit ihrem Antrag vorgelegte Unterlagen zu erläutern, wenn sich dadurch am Vorschlag nichts Wesentliches ändert. Ergänzende Angaben und Erläuterungen sind insbesondere dann gerechtfertigt, wenn dem Antragsteller offensichtlich Schreibfehler unterlaufen sind oder wenn – bei nach Maßgabe von Mehrempfänger-Finanzhilfevereinbarungen geförderten Projekten – die Beitrittsformulare eines oder 492 mehrerer Partner fehlen (zu Vereinbarungen mit mehreren Begünstigten siehe später in diesem Leitfaden „Finanzhilfevereinbarung“). Endgültige Entscheidung Am Ende des Bewertungsverfahrens entscheidet die nationale Agentur oder die Exekutivagentur, für welche Projekte die Finanzhilfe gewährt werden soll. Maßgeblich sind: • die vom Bewertungsausschuss vorgeschlagene Rangliste und • das für die jeweilige Aktion (oder Aktivität im Rahmen einer Aktion) verfügbare Budget. Nach Abschluss des Bewertungsverfahrens werden die Antragsunterlagen und Begleitmaterialien unabhängig vom Ergebnis des Verfahrens nicht an den Antragsteller zurückgeschickt. Mitteilung der Ergebnisse Alle Antragsteller werden über das Bewertungsergebnis in Form einer entsprechenden Benachrichtigung informiert. Dieses Schreiben enthält weitere Anweisungen zu den nächsten Schritten im Hinblick auf die Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung. Falls es nicht möglich ist, die Gründe für Einzelentscheidungen im Detail darzulegen (z. B. wegen der großen Zahl der von ähnlichen Entscheidungen betroffenen Personen), so können Standardantworten erteilt werden. In diesen Standardantworten sind die wichtigsten Gründe für die getroffene Entscheidung aufgeführt. Die erfolgreichen Antragsteller werden aufgefordert, die Finanzhilfe vorzubereiten; andere werden in die Reserveliste aufgenommen oder erhalten eine Ablehnung. Die Aufforderung zur Vorbereitung der Finanzhilfe stellt keine formale Verpflichtung zur Förderung dar. Vor der Vergabe der Finanzhilfe müssen noch verschiedene rechtliche Prüfungen von der nationalen Agentur oder der Exekutivagentur vorgenommen werden: Validierung von Rechtsträgern, finanzielle Leistungsfähigkeit, Ausschlussprüfung usw. Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, werden die Antragsteller aufgefordert, die Finanzdaten ihrer Organisation vorzulegen und einen LEAR zu benennen. Wenn ein Antragsteller der Meinung ist, dass die Ablehnung seines Vorschlags auf einen Fehler im Auswahlverfahren zurückzuführen ist, kann er eine Beschwerde einreichen (entsprechend den in der Benachrichtigung über das Ergebnis der Bewertung angegebenen Fristen und Verfahren)504. Beschwerden müssen sich auf Aspekte der Bewertung des Vorschlags (z. B. Zulässigkeits- oder Förderfähigkeitsprüfung, Bewertungsverfahren usw.) und nicht auf dessen Substanz beziehen. So können die Antragsteller Verfahrensfehler, sachliche Fehler, offensichtliche Beurteilungsfehler oder Ermessensmissbrauch geltend machen (z. B. mangelnde Kohärenz zwischen Punktzahlen und Kommentaren, fehlende oder unzureichende Begründung der Schlussfolgerungen, Vorliegen eines Interessenkonflikts, Überschreitung der Grenzen des Ermessens usw.). Eine Wiederholung des Inhalts des Vorschlags oder Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf das Ergebnis oder die Begründung der technischen Bewertung werden nicht berücksichtigt. Für Aktionen, die von der Exekutivagentur EACEA verwaltet werden, beachten Sie bitte, dass Benachrichtigungen, die nicht innerhalb von zehn Tagen nach dem Versand geöffnet wurden, als eingesehen gelten und dass die Fristen ab der Öffnung/Einsichtnahme berechnet werden.505 Zu beachten ist auch, dass bei elektronisch eingereichten Beschwerden die Zeichenanzahl beschränkt sein kann. 504 Informationen zu von der Exekutivagentur verwalteten Maßnahmen finden Sie im Online-Handbuch zu EU-Fördermitteln und -Ausschreibungen: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/om_en.pdf. 505 Siehe auch die Bedingungen des Förder- und Ausschreibungsportals (Funding & Tenders Portal): https://ec.europa.eu/info/funding- tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/ftp/tc_en.pdf. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/om_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/ftp/tc_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/ftp/tc_en.pdf 493 Vorläufiger Zeitplan für die Zustellung des Finanzhilfebeschlusses und die Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung: Bei Projekten der Leitaktion 1, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, erfolgen die Zustellung des Finanzhilfebeschlusses und die Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung voraussichtlich vier Monate nach Ablauf der Einreichungsfrist. Bei Projekten der Leitaktion 2, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, erfolgen die Zustellung des Finanzhilfebeschlusses und die Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung voraussichtlich fünf Monate nach Ablauf der Einreichungsfrist. Bei Projekten der Leitaktionen 2 und 3, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, erfolgt die Zustellung des Finanzhilfebeschlusses voraussichtlich sechs Monate, die Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung voraussichtlich neun Monate nach Ablauf der Einreichungsfrist. WAS GESCHIEHT NACH GENEHMIGUNG EINES ANTRAGS? Finanzhilfevereinbarung Wenn ein Projekt für eine EU-Finanzhilfe im Rahmen von Erasmus+ ausgewählt wird, wird eine Finanzhilfevereinbarung ausgefertigt, die von der nationalen Agentur oder der Exekutivagentur und dem Antragsteller zu unterzeichnen ist. Der Antragsteller erhält die Finanzhilfevereinbarung und sendet sie unterzeichnet an die nationale Agentur oder Exekutivagentur zurück. Die nationale Agentur oder Exekutivagentur unterzeichnet als letzte Partei. Nachdem beide Seiten die Finanzhilfevereinbarung unterzeichnet haben, wird der Antragsteller zum Begünstigten einer EU-Finanzhilfe und kann mit der Durchführung des Projekts beginnen. Finanzhilfevereinbarungen können wie folgt gestaltet werden: als Einzelempfänger-Vereinbarungen, wobei der Antragsteller der einzige Begünstigte ist, und als Mehrempfänger-Vereinbarungen, bei denen alle Partnerorganisationen eines Konsortiums Begünstigte der Vereinbarung werden. Die Mehrempfänger-Vereinbarung wird vom Koordinator (federführender Antragsteller) unterzeichnet, und dieser ist für die nationale Agentur oder die Exekutivagentur alleiniger Ansprechpartner. Alle übrigen, als Mitbegünstigte an einem Projekt teilnehmenden Organisationen unterzeichnen jedoch ein Beitrittsformular, mit dem sie dem Koordinator die Befugnis übertragen, als Koordinator zu handeln. Bei Aktionen, die von den nationalen Agenturen verwaltet werden, werden die Beitrittsformulare mit der ehrenwörtlichen Erklärung und einem Mandat für den Koordinator in einem einzigen Dokument (Formular für den Beitritt und die ehrenwörtliche Erklärung) kombiniert. Die Beitrittsformulare der einzelnen Partner des Koordinators sollten im Laufe des Antragsverfahrens vorgelegt werden. Werden die Beitrittsformulare später vorgelegt, sollte dies spätestens bei Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen. Hinweis: Für Partnerorganisationen, die nicht im Land der antragstellenden Organisationen ansässig sind, werden im Zusammenhang mit Mobilitätsprojekten für Studierende und Hochschulpersonal, für Lernende und Personal im Bereich der beruflichen Bildung, für Schüler und Personal im Bereich der Schulbildung und für Personal im Bereich der Erwachsenenbildung keine Beitrittsformulare benötigt. Mitgliedsorganisationen nationaler Konsortien aus dem Hochschulbereich sowie aus den Bereichen berufliche Bildung, Schul- und Erwachsenenbildung müssen der antragstellenden Organisation jedoch ein Beitrittsformular vorlegen. Höhe der Finanzhilfe Mit der Bewilligung eines Antrags ist keine Verpflichtung zur Gewährung einer finanziellen Unterstützung in der vom Antragsteller beantragten Höhe verbunden. Die beantragte Finanzhilfe kann nach Maßgabe der konkreten Finanzierungsregeln für eine Aktion reduziert werden. Die Bewilligung einer Finanzhilfe in einer Auswahlrunde begründet keinen Anspruch in späteren Auswahlrunden. Es wird darauf hingewiesen, dass der in der Vereinbarung vorgesehene Förderbetrag als Höchstbetrag zu betrachten ist. Dieser Betrag kann auch dann nicht aufgestockt werden, wenn der Begünstigte einen höheren Betrag beantragt. Wenn die nationale Agentur die gewährende Behörde ist, könnte bei Aktionen, bei denen ein auf Kosten je Einheit basierendes 494 Modell verwendet wird, der in der Vereinbarung vorgesehene Finanzhilfebetrag nach Genehmigung durch die nationale Agentur unter Verwendung von Rückstellungen für unvorhergesehene Ausgaben zur Deckung von außergewöhnlichen Kosten, Inklusionsunterstützung und/oder zusätzlichen Einheiten nach einer Umverteilung erhöht werden. Die von der Exekutivagentur oder der nationalen Agentur überwiesenen Mittel müssen auf dem vom Begünstigten für die Finanzhilfezahlung angegebenen Konto oder Unterkonto klar ausgewiesen sein. Zahlungsverfahren Je nach dem Aktionstyp, der Laufzeit der Finanzhilfevereinbarung und der Bewertung finanzieller Risiken finden unterschiedliche Zahlungsverfahren auf die im Rahmen von Erasmus+ unterstützten Projekte Anwendung. Mit Ausnahme der ersten Vorfinanzierungszahlung erfolgen weitere Zahlungen oder Einziehungen auf Basis der Analyse der vom Begünstigten übermittelten Berichte oder Auszahlungsanträge (die Vorlagen für diese Dokumente werden im Laufe des Jahres auf den Websites der nationalen Agenturen und für die Exekutivagentur im Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten bereitgestellt). Im Folgenden werden die Zahlungsverfahren im Rahmen von Erasmus+ beschrieben. Vorfinanzierungszahlung An den Begünstigten wird innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum, an dem die letzte der beiden Parteien die Finanzhilfevereinbarung unterzeichnet hat („Inkrafttreten“), und ggf. nach Eingang geeigneter finanzieller Garantien (siehe den Abschnitt „Finanzielle Garantie“ unten) eine Vorfinanzierungszahlung geleistet. Die Vorfinanzierung soll die Liquidität des Empfängers gewährleisten. Die nationalen Agenturen oder die Exekutivagentur können beschließen, die erste Vorfinanzierung auf mehrere Tranchen zu verteilen. Sie können auch beschließen, die Vorfinanzierung zu senken oder überhaupt keine Vorfinanzierung zu zahlen, wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit des Begünstigten als gering bewertet wird. Weitere Vorfinanzierungszahlungen Bei einigen Aktionen werden innerhalb von 60 Kalendertagen nach Eingang weiterer Vorfinanzierungsanträge des Begünstigten bei der nationalen Agentur oder bei der Exekutivagentur weitere Vorfinanzierungszahlungen an den Begünstigten geleistet, allerdings nur, wenn dem Antrag auf eine weitere Vorfinanzierungszahlung ein Bericht über die Vorfinanzierung beiliegt. Diese weiteren Vorfinanzierungszahlungen können beantragt werden, wenn mindestens 70 % der bisherigen Vorfinanzierungszahlungen bereits verwendet wurden. Wenn aus der Erklärung über die Verwendung der bisherigen Vorfinanzierungszahlung(en) hervorgeht, dass weniger als 70 % davon zur Deckung der mit der Aktion verbundenen Kosten verwendet wurden, wird die neu auszuzahlende weitere Vorfinanzierung um die nicht verwendeten Beträge der bisherigen Vorfinanzierung gekürzt. Regelmäßige Berichte bzw. Fortschrittsberichte oder technische Berichte Die Begünstigten können zur Vorlage eines regelmäßigen Berichts aufgefordert werden, der dem Antrag auf eine Zwischenzahlung beizufügen ist. In anderen Fällen werden die Begünstigten unter Umständen auch zur Vorlage eines Fortschrittsberichts über den beim jeweiligen Projekt erreichten Stand der Durchführung aufgefordert. Mit Fortschrittsberichten wird keine Freigabe einer weiteren Zahlung ausgelöst. Der regelmäßige Bericht und der Fortschrittsbericht müssen innerhalb der in der Finanzhilfevereinbarung genannten Frist übermittelt werden. Abschlusszahlung oder Einziehung des Restbetrags Der Betrag der an den Begünstigten zu leistenden Abschlusszahlung wird aufgrund eines Abschlussberichts ermittelt, der innerhalb der in der Finanzhilfevereinbarung genannten Frist vorzulegen ist. Wenn a) die Umstände, aufgrund deren eine Förderung abgelehnt oder in anderer Form bewilligt wurde als ursprünglich vorgesehen oder b) die dem Begünstigten tatsächlich entstandenen förderfähigen Kosten geringer sind als zum Zeitpunkt der Antragstellung vorgesehen oder c) 495 die Qualität der durchgeführten Aktivitäten bzw. der erzielten Ergebnisse nicht hinreichend ist, kann die Förderung entsprechend reduziert werden bzw. kann der Begünstigte aufgefordert werden, zu viel gezahlte Vorfinanzierungsbeträge zurückzuzahlen. Bei manchen Aktionen zahlt die nationale Agentur oder die Exekutivagentur 100 % der bewilligten Förderung im Rahmen der Vorfinanzierungszahlungen aus. In solchen Fällen ist keine Restzahlung nötig. Wenn jedoch aus einem vom Begünstigten innerhalb der in der Finanzhilfevereinbarung genannten Frist vorzulegenden Abschlussbericht hervorgeht, dass a) der Sachverhalt, der den Anspruch auf die Finanzhilfe begründet, nicht oder nicht wie vorgesehen besteht oder b) die dem Begünstigten tatsächlich entstandenen förderfähigen Kosten geringer sind als zum Zeitpunkt der Antragstellung geplant oder c) die durchgeführten Aktivitäten/erzielten Ergebnisse von unzureichender Qualität sind, wird der Begünstigte aufgefordert, bereits als Vorfinanzierung erhaltene überschüssige Beträge zurückzuzahlen. Vorfinanzierungszahlungen (oder Teile davon) können (ohne die Zustimmung der Begünstigten) mit Beträgen verrechnet werden, die ein Begünstigter der gewährenden Behörde schuldet – bis zu dem Betrag, der diesem Begünstigten zusteht. Die Abschlusszahlung erfolgt innerhalb von 60 Kalendertagen nach Eingang des Abschlussberichts. SONSTIGE WICHTIGE BESTIMMUNGEN Werte der EU, schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit und Interessenkonflikt Die Antragsteller müssen sich darüber im Klaren sein, dass die Finanzhilfevereinbarung, sofern sie ihnen gewährt wird, die beteiligten Parteien verpflichtet, die Aktion im Einklang mit den höchsten ethischen Standards und den geltenden EU- , internationalen und nationalen Rechtsvorschriften über ethische Grundsätze durchzuführen. Die Begünstigten müssen sich während der Durchführung der Aktion zur Achtung der Werte der EU (wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte einschließlich der Rechte von Minderheiten) verpflichten. Im Falle eines Verstoßes kann die gewährende Behörde die Finanzhilfe kürzen oder einziehen und die Finanzhilfevereinbarung kündigen. Die Aufstachelung zu Diskriminierung, Hass oder Gewalt gegen eine Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe oder ähnliche Handlungen, die gegen die in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union506 verankerten Werte, auf die sich die Union gründet, verstoßen, sind inakzeptabel und mit den Werten und Zielen des Programms unvereinbar, unabhängig davon, ob solche Aktionen vor, während oder nach der Projektdurchführung stattfinden. Im Einklang mit der Haushaltsordnung der EU kann ein solches Verhalten als Grund für den Ausschluss von EU-Mitteln gelten, wenn durch eine rechtskräftige Gerichts- oder eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass die Person oder Stelle im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat aufgrund eines Verstoßes gegen geltende Gesetze, Bestimmungen oder ethische Normen ihres Berufsstandes oder aufgrund jeglicher Form von rechtswidrigem Handeln, das sich auf ihre berufliche Glaubwürdigkeit auswirkt, wenn es vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgt ist507. Ausgeschlossene Stellen können keine EU-Mittel erhalten508. Die Antragsteller sollten ferner zur Kenntnis nehmen, dass sie nach der Gewährung der Finanzhilfe und der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung alle erforderlichen Maßnahmen treffen müssen, um Interessenkonflikte zu vermeiden, aufgrund derer sie aus Gründen der familiären oder privaten Verbundenheit, der politischen Übereinstimmung oder der nationalen Zugehörigkeit, des wirtschaftlichen Interesses oder aus anderen Gründen, die auf direkten oder indirekten Interessen beruhen, ihre Aufgaben womöglich nicht unparteiisch und objektiv wahrnehmen können. Sie müssen der gewährenden Behörde unverzüglich jede Situation förmlich mitteilen, die einen Interessenkonflikt darstellt oder wahrscheinlich zu einem Interessenkonflikt führen wird, und alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um diese Situation zu beheben. Die gewährende Behörde kann überprüfen, ob die getroffenen Maßnahmen geeignet sind, und kann verlangen, dass innerhalb einer gesetzten Frist weitere Maßnahmen getroffen werden. Die gleiche Verpflichtung, Interessenkonflikte zu vermeiden, gilt für Unterauftragnehmer. Insgesamt muss die Aktion von den teilnehmenden Organisationen wie in ihrem Antrag beschrieben und im Einklang mit den Bestimmungen der Finanzhilfevereinbarung, den Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, 506 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:12012M002. 507 Artikel 138 Absatz 1 Buchstabe c Ziffer vi der Haushaltsordnung. 508 Weitere Einzelheiten sind dem Abschnitt „Ausschlusskriterien“ zu entnehmen. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:12012M002 496 den geltenden Qualitätsstandards sowie allen rechtlichen Verpflichtungen nach geltendem EU-, internationalem und nationalem Recht durchgeführt werden. Finanzielle Garantie Wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit als schwach beurteilt wird, kann die nationale Agentur oder die Exekutivagentur von einem Begünstigten, dem eine Finanzhilfe von über 60 000 EUR bewilligt wurde, die vorherige Hinterlegung einer Garantie verlangen, um die mit der Vorfinanzierung verbundenen finanziellen Risiken zu begrenzen. Diese Garantie kann für einen Betrag bis zur Höhe der ausgezahlten Vorfinanzierung(en) gefordert werden. Mit der Garantie soll bezweckt werden, dass eine Bank oder ein Finanzinstitut unwiderruflich selbstschuldnerisch und auf erste Anforderung für die Verbindlichkeiten des Begünstigten im Rahmen der Finanzhilfevereinbarung einsteht. Diese finanzielle Garantie (in EUR) wird von einer Bank oder einem zugelassenen Finanzinstitut mit Sitz in einem EU- Mitgliedstaat hinterlegt. Ist der Begünstigte in einem Nicht-EU-Land ansässig, kann die nationale Agentur oder die Exekutivagentur sich damit einverstanden erklären, dass eine Bank oder ein Finanzinstitut mit Sitz in diesem Land eine Garantie übernimmt, wenn sie der Auffassung ist, dass diese Bank oder dieses Finanzinstitut die gleiche finanzielle Sicherheit und die gleichen Rahmenbedingungen bietet wie eine Bank oder ein Finanzinstitut in einem EU-Mitgliedstaat. Die Garantie kann durch eine gesamtschuldnerische Bürgschaft eines Dritten oder mehrerer Dritter aus den teilnehmenden Organisationen ersetzt werden, die Vertragsparteien der betreffenden Finanzhilfevereinbarung sind. Die Freigabe der Garantie erfolgt nach der Verrechnung der an den Begünstigten geleisteten Zwischenzahlungen mit der Zahlung des Restbetrags gemäß der Finanzhilfevereinbarung. Falls die Zahlung des Restbetrags in Form einer Einziehung erfolgt, wird die Garantie entweder nach Benachrichtigung des Begünstigten freigegeben oder bleibt ausdrücklich bis zur Abschlusszahlung und, falls die Abschlusszahlung in Form einer Einziehung erfolgt, bis zum Ablauf von drei Monaten nach Zustellung der Lastschriftanzeige an einen Begünstigten in Kraft. Auftragsvergabe und Vergabe von Unteraufträgen Grundsätzlich ist die begrenzte Vergabe von Unteraufträgen für Dienstleistungen zulässig, sofern sie sich nicht auf Kernaktivitäten beziehen, von denen die Erreichung der Ziele der Aktion unmittelbar abhängt. In der Regel dürfen Aufgaben, die der Koordinator im Rahmen der Finanzhilfevereinbarung ausführt, nicht an Unterauftragnehmer vergeben werden509. Die Begünstigten können für Aktivitäten, bei denen es sich nicht um Kernaktivitäten handelt, etwa für spezifische technische Dienstleistungen, die zu den Aufgaben der Aktion gehören und besondere Fähigkeiten (in den Bereichen Recht, Buchhaltung, Steuern, Personalwesen, IT usw.) erfordern, Unteraufträge oder Durchführungsaufträge vergeben. Die ihnen für diese Art von Dienstleistungen entstandenen Kosten können daher als förderfähige Kosten geltend gemacht werden, wenn sie alle sonstigen in der Finanzhilfevereinbarung genannten Kriterien erfüllen, etwa bestes Preis-Leistungs-Verhältnis und Nichtvorliegen von Interessenkonflikten. Erfordert die Durchführung des Projekts die Vergabe von Aufträgen für die Beschaffung von Gütern, Bau- oder Dienstleistungen (Auftrag), müssen die Begünstigten den Zuschlag dem wirtschaftlich günstigsten Angebot, d. h. dem Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, oder gegebenenfalls dem Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilen, wobei sie sicherstellen müssen, dass kein Interessenkonflikt besteht und die Unterlagen für eine eventuelle Prüfung aufbewahrt werden. Übersteigt der Wert des Durchführungsauftrags den Wert von 60 000 EUR, kann die nationale Agentur oder die Exekutivagentur dem Begünstigten zusätzlich zu den im vorigen Absatz genannten Vorschriften besondere Vorschriften auferlegen. Diese besonderen Bedingungen werden dann auf den Websites der nationalen Agenturen oder der Exekutivagentur veröffentlicht. 509 Im Falle öffentlicher Einrichtungen können die Koordinatoren einige ihrer Aufgaben gemäß der Finanzhilfevereinbarung an eine Stelle delegieren, die über eine „Verwaltungsgenehmigung“ verfügt. 497 Bekanntmachung der bewilligten Finanzhilfen Gemäß dem Grundsatz der Transparenz und der Verpflichtung zur nachträglichen Veröffentlichung müssen Informationen über die Empfänger von EU-Mitteln im ersten Halbjahr nach Abschluss des Haushaltsjahres, für das sie gewährt wurden, auf der Website der Kommission, der Exekutivagentur und/oder der nationalen Agenturen veröffentlicht werden. Die entsprechenden Informationen können auch auf jede sonstige geeignete Art und Weise bekannt gemacht werden, beispielsweise im Amtsblatt der Europäischen Union. Die nationalen Agenturen und die Exekutivagentur veröffentlichen die folgenden Informationen: • Name und Standort des Begünstigten • Betrag der gewährten Finanzhilfe • Art und Zweck der Finanzhilfe Auf begründeten und mit entsprechenden Belegen untermauerten Antrag des Begünstigten wird auf die Veröffentlichung verzichtet, wenn durch eine Offenlegung der Informationen die durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union geschützten Rechte und Freiheiten der betreffenden Personen gefährdet oder die geschäftlichen Interessen des Begünstigten beeinträchtigt würden. Veröffentlichte personenbezogene Daten, die sich auf natürliche Personen beziehen, werden zwei Jahre nach Abschluss des Haushaltsjahres entfernt, in dem die Mittel gewährt wurden. Dasselbe gilt für personenbezogene Daten in den offiziellen Bezeichnungen juristischer Personen (z. B. Verbände oder Unternehmen, die den Namen ihrer Gründer tragen). Diese Informationen werden für Stipendien an natürliche Personen und für sonstige Direktbeihilfen an besonders bedürftige natürliche Personen (Flüchtlinge und Arbeitslose) nicht veröffentlicht. Die begünstigten Organisationen sind auch nicht berechtigt, diese Art von Informationen in Bezug auf Personen zu veröffentlichen, die einen Mobilitätszuschuss im Rahmen von Erasmus+ erhalten. Außenwirkung der Unionstätigkeit Die besonderen Anforderungen an die Sichtbarkeit des Projekts, die Verbreitung der Projektergebnisse und die Projektwirkung sowie die Verpflichtung, für jedes geförderte Projekt Werbung zu machen, sind in den jeweiligen Aufforderungen/Aktionen und Finanzhilfevereinbarungen ausführlich dargelegt. Die Begünstigten sind verpflichtet, in allen Mitteilungen oder Veröffentlichungen, unabhängig von der jeweiligen Form oder dem Medium (einschließlich Internet), oder bei Aktivitäten, für die die gewährte Finanzhilfe verwendet wird, ausdrücklich auf die Unterstützung durch die Europäische Union hinzuweisen. Dabei müssen sie sich an die Bestimmungen in der Aufforderung und der Finanzhilfevereinbarung halten. Werden diese Bestimmungen nicht vollständig eingehalten, kann die Finanzhilfe des Begünstigten gekürzt werden. Kontrollen, Prüfungen und Überwachung Die nationale Agentur oder die Exekutivagentur und/oder die Europäische Kommission können fachliche und finanzielle Kontrollen und Prüfungen im Zusammenhang mit der Verwendung der Finanzhilfe vornehmen. Treten bei einem bestimmten Projekt oder bei einem bestimmten Teilnehmenden Probleme auf (z. B. Probleme im Zusammenhang mit der operativen oder finanziellen Leistungsfähigkeit), so können diese Probleme eine genauere Überwachung und Durchführung der in der Finanzhilfevereinbarung beschriebenen Maßnahmen erfordern. Eine solche Überwachung soll Begünstigten dabei helfen, Risiken zu bewältigen, damit diese nicht eintreten und die Aktion erfolgreich abgeschlossen werden kann. Die gewährende Behörde kann außerdem im Rahmen der regelmäßigen Bewertung der Pauschalzahlungen, der Kosten je Einheit oder der Pauschalfinanzierung die gesetzlich vorgeschriebenen 498 Aufzeichnungen des Begünstigten (oder der Mitbegünstigten) kontrollieren. Der Begünstigte (oder die Mitbegünstigten) verpflichten sich mit der Unterschrift ihres rechtlichen Vertreters, Nachweise für die ordnungsgemäße Verwendung der Finanzhilfe vorzulegen. Die Europäische Kommission, die Exekutivagentur, die nationalen Agenturen und/oder der Europäische Rechnungshof, OLAF, die EUStA oder eine von ihnen beauftragte Stelle können die Verwendung der Finanzhilfe jederzeit bis zu fünf Jahre bzw. – bei Finanzhilfen von höchstens 60 000 EUR – bis zu drei Jahre nach der Abschlusszahlung überprüfen. Daher müssen die Begünstigten während dieses Zeitraums Aufzeichnungen, Originalbelege, Statistiken und sonstige Unterlagen in Verbindung mit der gewährten Finanzhilfe aufbewahren. Je nach Art der betreffenden Aktion, der Höhe der gewährten Finanzhilfe und der Form der Finanzhilfe können unterschiedliche Prüfverfahren angewandt werden. Die Bestimmungen zu Prüfungen und Kontrollen werden in der Finanzhilfevereinbarung im Einzelnen beschrieben. Risikobewertung und -überwachung Die Risikobewertung ist ein wesentlicher Bestandteil der Verwaltung von EU-Finanzhilfen, da sie dazu beiträgt, öffentliche Mittel zu schützen, den Projekterfolg zu steigern und Rechenschaftspflicht und Transparenz zu fördern. Sie ist sowohl für das Antragsverfahren als auch für die Verwaltung von EU-finanzierten Projekten von entscheidender Bedeutung und hilft sicherzustellen, dass die Mittel wirksam, effizient und im Einklang mit den einschlägigen Maßnahmen und Vorschriften zugewiesen und verwendet werden. Bei der Ausarbeitung ihrer Anträge müssen die Antragsteller häufig Risiken ermitteln und abschwächen. Dies ist auch in der Phase der Projektauswahl von Bedeutung. Gemäß der EU-Haushaltsordnung kann der Anweisungsbefugte in verschiedenen Fällen auf Nachweise verzichten oder von einem Antragsteller auf der Grundlage seiner Risikobewertung zusätzliche Unterlagen anfordern. Bei einigen Aktionen müssen die Antragsteller zudem einen Risikomanagementplan vorlegen; wenn dies der Fall ist, ist der Plan selbst Teil der Projektbewertung. Schließlich erfolgt die Risikoüberwachung in Bezug auf den Begünstigten und das Projekt während der Projektdurchführung im Rahmen von Kontrollen, Überprüfungen, Prüfungen oder Untersuchungen, die im Rahmen einer bestimmten Finanzhilfevereinbarung durchgeführt werden. Zusammenarbeit und kohärente Programmdurchführung mithilfe des von der Kommission, der EACEA und den nationalen Agenturen genutzten IT-Systems Um eine kohärente Durchführung des Programms in allen teilnehmenden Ländern510 und den Schutz der finanziellen Interessen der EU511 zu gewährleisten, können befugten Personen der Europäischen Kommission, der EACEA und der nationalen Agenturen im Zusammenhang mit der Auswahl und Vergabe, der Verhinderung von Doppelfinanzierung, der Überwachung und anderen Fällen im Zusammenhang mit Aufsichtskontrollen und Primärkontrollen gemäß der Erasmus+-Verordnung die Informationen über den Antragsteller, den Antrag, die Einhaltung der Förderfähigkeits- und Ausschlusskriterien, die damit verbundenen Bewertungen der operativen und finanziellen Leistungsfähigkeit und andere einschlägige Informationen, einschließlich über zuvor finanzierte Projekte, sowie, falls die Finanzhilfe gewährt wird, Informationen über die Durchführung des Projekts und eine verstärkte Überwachung zugänglich gemacht werden. Für den gesamten Zugang zu Informationen gelten die Regeln des untenstehenden Datenschutzhinweises. Was die EACEA betrifft, so können die Daten im Einklang mit den geltenden Datenschutzerklärungen über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) zugänglich gemacht werden512. Der Informationsaustausch zwischen der EACEA und den nationalen Agenturen muss den Bestimmungen der zwischen ihnen unterzeichneten Absichtserklärungen entsprechen. Schutz der finanziellen Interessen der Union Die Kommission gewährleistet bei der Durchführung der nach der Erasmus+-Verordnung finanzierten Aktionen den Schutz der finanziellen Interessen der Union durch geeignete Präventivmaßnahmen gegen Betrug, Korruption und 510 Siehe Artikel 128 der Haushaltsordnung sowie Artikel 28 Absätze 7 und 8 der Erasmus+-Verordnung. 511 Siehe insbesondere Artikel 194 der Haushaltsordnung zum Verbot der Doppelfinanzierung. 512 https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/ftp/privacy-statement_en.pdf. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/ftp/privacy-statement_en.pdf 499 sonstige rechtswidrige Handlungen, durch wirksame Kontrollen und – bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten – durch Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beträge sowie gegebenenfalls durch wirksame, verhältnismäßige und abschreckende verwaltungsrechtliche und finanzielle Sanktionen513. Dazu gehören die Durchführung von Aufsichtskontrollen in Bezug auf die von den nationalen Agenturen verwalteten Aktionen und Aktivitäten des Programms, die Festlegung der Mindestanforderungen für die von den nationalen Agenturen und unabhängigen Prüfstellen durchzuführenden Kontrollen, die Verarbeitung der nachstehend beschriebenen Daten und die enge Zusammenarbeit mit den nationalen Agenturen, die für die Primärkontrollen der Begünstigten zuständig sind. Antragsteller, die Finanzhilfen beantragen, müssen sich darüber im Klaren sein, dass von jeder Person oder Stelle, die Unionsmittel erhält, verlangt wird, uneingeschränkt am Schutz der finanziellen Interessen der Union mitzuwirken und – als eine Voraussetzung für den Empfang der Mittel – die erforderlichen Rechte und den erforderlichen Zugang zu gewähren, die bzw. den der zuständige Anweisungsbefugte, die EUStA bezüglich der an der verstärkten Zusammenarbeit gemäß Verordnung (EU) 2017/1939 teilnehmenden Mitgliedstaaten, das OLAF, der Rechnungshof sowie gegebenenfalls die zuständigen nationalen Behörden benötigen, um ihre jeweiligen Befugnisse umfassend auszuüben514. Datenschutz Alle personenbezogenen Daten im Antragsformular oder in der Finanzhilfevereinbarung werden von der nationalen Agentur, der Exekutivagentur oder der Europäischen Kommission gemäß den folgenden Rechtsvorschriften verarbeitet: • Bei allen Verarbeitungsvorgängen, die sich aus amtlichen Leitlinien oder Anweisungen der Europäischen Kommission ergeben oder für die Durchführung des Programms Erasmus+ notwendig sind: Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018515 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (Text von Bedeutung für den EWR). • Bei allen Verarbeitungsvorgängen zu anderen Zwecken, die sich weder aus amtlichen Leitlinien oder Anweisungen der Europäischen Kommission ergeben noch für die Durchführung des Programms Erasmus+ notwendig sind: o Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016516 für • alle personenbezogenen Daten, die von einem Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter in der EU/im EWR verarbeitet werden • alle personenbezogenen Daten von betroffenen Personen, die sich zu Beginn der Verarbeitung in der EU/im EWR befinden o bei allen anderen Verarbeitungsvorgängen die nationalen Datenschutzvorschriften In diesen Fällen tritt die Einrichtung, die über die Mittel und Zwecke der Verarbeitung für diese anderen Zwecke entscheidet, an die Stelle der Europäischen Kommission als zuständige und rechenschaftspflichtige Datenverantwortliche gemäß den für sie geltenden Datenschutzvorschriften. Die Antworten der Antragsteller auf die Fragen im Antragsformular, die nicht als optional gekennzeichnet sind, werden zur Bewertung und zur weiteren Bearbeitung der Anträge auf Finanzhilfe gemäß den Leitlinien für das Programm Erasmus+ benötigt. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck von den für das EU- Finanzhilfeprogramm zuständigen Abteilungen oder Referaten (die somit als Datenverantwortliche fungieren) verarbeitet. Personenbezogene Daten können an Dritte übermittelt werden, die an der Bewertung der Anträge oder am Verfahren zur Verwaltung der Finanzhilfen beteiligt sind, wenn diese davon Kenntnis haben müssen. Dies gilt 513 Artikel 30 Absatz 1 der Erasmus+-Verordnung. 514 Artikel 129 der Haushaltsordnung. 515 https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2018/1725/oj. 516 https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj. https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2018/1725/oj https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj 500 unbeschadet der Übermittlung an Stellen, die für Überwachungs- und Kontrollaufgaben nach dem Recht der Europäischen Union verantwortlich sind, oder an Stellen, die mit der Bewertung des Programms oder einer seiner Aktionen beauftragt wurden. Personenbezogene Daten können insbesondere zur Wahrung der finanziellen Interessen der Union internen Rechnungsprüfungsdiensten, dem Europäischen Rechnungshof, dem Fachgremium für finanzielle Unregelmäßigkeiten, dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung oder der Europäischen Staatsanwaltschaft sowie zwischen den Anweisungsbefugten der Kommission und den Exekutivagenturen übermittelt werden. Der Antragsteller hat das Recht auf Zugang zu seinen personenbezogenen Daten und das Recht auf Berichtigung dieser Daten. Bei Konflikten hat der Antragsteller auch das Recht, sich jederzeit an den Europäischen Datenschutzbeauftragten zu wenden. Zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Programms Erasmus+ ist ein ausführlicher Datenschutzhinweis mit Kontaktdaten für Fragen im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten abrufbar unter: www.webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc/index/privacy-statement Informationen zu von der EACEA verwalteten Maßnahmen finden Sie unter: www.ec.europa.eu/info/funding- tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/ftp/privacy-statement_en.pdf Die Antragsteller müssen die Personen, deren personenbezogene Daten in dem Vorschlag enthalten sind, vor der Einreichung ihrer Vorschläge über die entsprechende Datenschutzerklärung – wie oben ausgeführt – informieren. Im Rahmen von Erasmus+-Aktionen, die von den nationalen Agenturen oder der Exekutivagentur EACEA verwaltet werden, werden Antragsteller – und, wenn es sich hierbei um Rechtsträger handelt, die Personen, die den Verwaltungs- , Geschäftsleitungs- oder Aufsichtsorganen des betreffenden Antragstellers angehören oder Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse bezüglich des betreffenden Antragstellers haben, oder die natürlichen oder juristischen Personen, die eine unbeschränkte Haftung für die Verbindlichkeiten des betreffenden Antragstellers übernehmen – davon in Kenntnis gesetzt, dass ihre personenbezogenen Daten (Name, Vorname bei natürlichen Personen, Anschrift, Rechtsform sowie Name und Vorname der Personen mit Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnissen bei juristischen Personen) vom Anweisungsbefugten der Agentur in das Früherkennungs- und Ausschlusssystem (EDES) eingetragen werden können, falls sie sich in einer der Situationen befinden, die in der EU-Haushaltsordnung (EU, Euratom) Nr. 2024/2509 genannt sind. https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc/index/privacy-statement https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/ftp/privacy-statement_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/ftp/privacy-statement_en.pdf 501 TEIL D – GLOSSAR WICHTIGER BEGRIFFE In diesem Abschnitt werden die wichtigsten Begriffe im Zusammenhang mit dem Programm Erasmus+ definiert. Das Glossar ist in alphabetisch geordnete Abschnitte unterteilt, die sowohl allgemeine Begriffe als auch spezifische Konzepte, die nur für einen bestimmten Bereich relevant sind, enthalten. Allgemeine Begriffe Akkreditierung Verwaltungsverfahren, um sicherzustellen, dass Organisationen, die einen vereinfachten Zugang zu Erasmus+-Mitteln im Rahmen einer Aktion wünschen, eine Reihe von Kriterien und Mindestanforderungen erfüllen. Die Akkreditierung stellt die erste Phase eines zweistufigen Antragsverfahrens für bestimmte Finanzhilfen dar und führt nicht zur sofortigen Gewährung von Finanzmitteln im Rahmen des Programms Erasmus+. Ansässig Eine Organisation oder Einrichtung gilt als an dem Ort ansässig, an dem sie für rechtliche und steuerliche Zwecke der Gerichtsbarkeit unterliegt. Dies wird in der Regel auf der Grundlage der Erfüllung bestimmter nationaler Bedingungen festgelegt, nach denen eine solche Organisation oder Einrichtung von ihren nationalen Behörden förmlich anerkannt werden kann. Bei einer informellen Gruppe junger Menschen wird der rechtliche und steuerliche Wohnsitz des rechtlichen Vertreters der Gruppe (der „Mittelpunkt seiner Lebensinteressen“517) als maßgeblich für die Bewertung der Förderfähigkeit im Rahmen von Erasmus+ angenommen. Zweitwohnungen und Genehmigungen werden zu diesem Zweck nicht akzeptiert. Antragsfrist Datum, zu dem der Antrag bei der nationalen Agentur oder der Exekutivagentur einzureichen ist, damit der Antrag überhaupt als zulässig betrachtet wird. Antragsteller Eine natürliche Person oder eine Stelle mit oder ohne Rechtspersönlichkeit, die im Rahmen eines Verfahrens zur Gewährung einer Finanzhilfe einen Antrag gestellt hat, einschließlich teilnehmender Organisationen oder informeller Gruppen junger Menschen. Die Antragsteller können ihren Antrag einzeln oder im Namen anderer am Projekt beteiligter Organisationen stellen. Im letztgenannten Fall ist der Antragsteller auch als Koordinator definiert. Bei Aktionen, die von der Exekutivagentur EACEA verwaltet werden, handelt es sich bei den Antragstellern um diejenigen Stellen, die in der Finanzhilfevereinbarung Begünstigte und verbundene Stellen werden, wenn ihr Antrag begründet ist. Arbeitspaket Ein Bestandteil des Projektaufbaus. Ein Arbeitspaket ist eine Gruppe von Projektaktivitäten, die auf gemeinsame spezifische Ziele ausgerichtet sind. 517 Im Zweifelsfall siehe Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 zu den Kriterien für die Bestimmung des Wohnsitzes. 502 Assoziierte Partner Einrichtungen aus dem öffentlichen oder privaten Sektor, die zur Durchführung bestimmter Projektaufgaben/-aktivitäten beitragen oder die Bekanntmachung und Nachhaltigkeit des Projekts unterstützen, jedoch unter dem Aspekt der Förderfähigkeit nicht als Projektpartner gelten und im Rahmen des Projekts keine Mittel aus dem Programm erhalten (sie sind nicht berechtigt, Kosten in Rechnung zu stellen oder Zuschüsse zu beantragen). Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen Eine von der Kommission oder in ihrem Namen veröffentlichte Aufforderung, innerhalb einer bestimmten Frist einen Vorschlag für eine Aktion einzureichen, der den verfolgten Zielen entspricht und die erforderlichen Bedingungen erfüllt. Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen werden im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe C) und/oder auf den entsprechenden Websites der Kommission, der nationalen Agenturen oder der Exekutivagentur veröffentlicht. Aufnehmende Organisation Die (Haupt-)Organisation, die den Teilnehmenden an Mobilitätsaktivitäten Lerninhalte zur Verfügung stellt und dabei ihre eigenen Ressourcen und Fachkenntnisse nutzt. Die aufnehmende Organisation arbeitet mit der entsendenden Organisation zusammen, um die erwarteten Lernergebnisse und die Methoden zu ihrer Erreichung festzulegen. Anschließend führt sie das Lernprogramm durch und übernimmt die Überwachung und das Mentoring während der Aktivität. Aufnehmende Organisation Eine teilnehmende Organisation, die Teilnehmende aufnimmt und Aktivitäten im Rahmen eines Erasmus+-Projekts organisiert. Begleitperson Eine Person, die Teilnehmende (Lernende, Personal, junge Menschen oder Jugendarbeiter) bei einer Mobilitätsaktivität begleitet, um deren Sicherheit zu gewährleisten, Unterstützung und Hilfe zu leisten sowie das effektive Lernen des Teilnehmenden während der Mobilitätserfahrung zu ermöglichen. Bei einzelnen Aktivitäten kann eine Begleitperson Teilnehmende mit geringeren Chancen oder Minderjährige und junge Menschen mit wenig Erfahrung außerhalb ihres eigenen Landes begleiten. Bei Gruppenaktivitäten in der allgemeinen und beruflichen Bildung muss qualifiziertes pädagogisches Personal die Gruppe begleiten, um den Lernprozess zu erleichtern. Begünstigter Eine natürliche Person oder eine Stelle mit oder ohne Rechtspersönlichkeit, mit der eine Finanzhilfevereinbarung unterzeichnet wurde. Gibt es mehrere Begünstigte (in Mehrempfänger-Vereinbarungen), können diese auch als „Mitbegünstigte“ bezeichnet werden. 503 Benannter Vertreter der Rechtsperson (LEAR) Für Aktionen, die von der Exekutivagentur Bildung und Kultur verwaltet werden, muss/müssen parallel zur Validierung einer Organisation im Teilnehmerregister ihr gesetzlicher Vertreter/ihre gesetzlichen Vertreter einen benannten Vertreter der Rechtsperson (Legal entity appointed representative, LEAR) benennen. Der LEAR spielt eine entscheidende Rolle: Sobald er von der Kommission validiert wurde, ist er befugt; • die rechtlichen und finanziellen Informationen über die Organisation zu verwalten • die Zugriffsrechte von Personen in der Organisation (jedoch nicht auf Projektebene) zu verwalten • Vertreter der Organisation zu ernennen, die Finanzhilfevereinbarungen („Legal Signatories“ - LSIGN) oder Finanzausweise („Financial Signatories“ - FSIGN) über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) elektronisch unterzeichnen. Alle Schritte für die LEAR-Validierung werden im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) genauer beschrieben. Berufliche Fortbildung Prozess der Verbesserung der beruflichen Fähigkeiten von Teilnehmern (Lernenden und Personal) durch die Weiterentwicklung von Kompetenzen und Fachkenntnissen und den Erwerb neuer Fertigkeiten, die normalerweise im Rahmen einer Entwicklungsbedarfsanalyse ermittelt werden. Berufliche Fortbildung umfasst alle Arten von Lernmöglichkeiten, von strukturierten Schulungen und Seminaren bis hin zu informellen Lernmöglichkeiten. Berufsprofil Die verschiedenen Fähigkeiten, Kompetenzen, Kenntnisse und Qualifikationen, die in der Regel für eine bestimmte Beschäftigung relevant sind. Digitale Kompetenz Umfasst die sichere, kritische und verantwortungsvolle Nutzung von digitalen Technologien für Lernzwecke, bei der Arbeit und zur Teilhabe an der Gesellschaft und die Auseinandersetzung mit diesen Technologien. Sie erstreckt sich auf Informations- und Datenkompetenz, Kommunikation und Zusammenarbeit, Medienkompetenz, die Erstellung digitaler Inhalte (einschließlich Programmieren), Sicherheit (einschließlich digitales Wohlergehen und Kompetenzen in Verbindung mit Cybersicherheit), Urheberrechtsfragen, Problemlösung und kritisches Denken. Entsendende Organisation Eine teilnehmende Organisation, die einen oder mehrere Teilnehmende zu einer Aktivität im Rahmen eines Erasmus+- Projekts entsendet. Erstmalige Antragsteller Jede teilnehmende Organisation, die in den letzten sieben Jahren keine Unterstützung als Projektkoordinator (Antragsteller) im Rahmen einer bestimmten Art von Maßnahmen erhalten hat, die von diesem Programm oder seinem Vorläuferprogramm unterstützt wurden. Erstmals unterstützte Organisation Jede teilnehmende Organisation, die in der Vergangenheit keine Unterstützung als Projektkoordinator oder Partner im Rahmen einer bestimmten Art von Maßnahmen erhalten hat, die von diesem Programm oder seinem Vorläuferprogramm unterstützt wurden. 504 ESCO (European Skills, Competences, Qualifications and Occupations [mehrsprachige Europäische Klassifizierung für Fähigkeiten/Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe]) Die ESCO beschreibt und kategorisiert Fähigkeiten und Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe, die für den Arbeitsmarkt sowie für die allgemeine und die berufliche Bildung in der EU von Bedeutung sind, in 25 europäischen Sprachen. Das System enthält Berufsprofile und macht die Beziehungen zwischen Berufen, Fähigkeiten, Kompetenzen und Qualifikationen deutlich. Die ESCO wurde in einem offenen IT-Format erstellt und ist allgemein kostenlos zugänglich. Europäische NRO Für die Zwecke dieses Programms handelt es sich hierbei um NRO, die im Rahmen einer formal anerkannten Struktur tätig sind, bestehend aus einer europäischen Stelle/einem europäischen Sekretariat, die/das seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat und mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig ist, und aus nationalen Organisationen/Zweigniederlassungen in mindestens neun EU- Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern. Diese nationalen Organisationen/Zweigstellen müssen: • nach Maßgabe ihrer Satzung518 mit der europäischen Stelle bzw. dem europäischen Sekretariat verbunden sein; • in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung oder Jugend tätig sein. Eine europäische NRO muss aus mindestens neun Einrichtungen bestehen (die europäische Stelle/das europäische Sekretariat und mindestens acht nationale Organisationen/Zweigniederlassungen), die in neun verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind. Europäischer Qualifikationsrahmen (European Qualifications Framework – EQR) Ein gemeinsamer Referenzrahmen mit acht Qualifikationsniveaus, die als in aufsteigender Reihung gestaffelte Leistungsstufen definiert sind. Sie dienen als Instrument für die Feststellung von Entsprechungen zwischen verschiedenen Qualifikationssystemen und deren Niveaus. Zweck des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (EQR) ist es, die Transparenz, Vergleichbarkeit und Übertragbarkeit von Qualifikationen zu verbessern (ABl. 2017/C 189/03). Europass Die Europass-Online-Plattform, eine Maßnahme im Rahmen der europäischen Kompetenzagenda, bietet Einzelpersonen und Organisationen internetgestützte Instrumente und Informationen zu Lernmöglichkeiten, Qualifikationsrahmen und Qualifikationen, Beratungsangeboten, Daten über Kompetenzen und Selbstbewertungsinstrumente und zur Dokumentation von Kompetenzen und Qualifikationen und zeigt ihnen, wo sie Lern- und Beschäftigungsmöglichkeiten finden. Zudem stellt die Europass-Plattform Tools und Software zur Unterstützung digital signierter Zertifikate in Form der europäischen digitalen Zertifikate bereit, wie dies im Aktionsplan für digitale Bildung angekündigt wurde. Die Plattform ist mit nationalen Datenquellen zu Lernmöglichkeiten und nationalen Qualifikationsdatenbanken oder -registern vernetzt. 518 Definiert unter dem Begriff „Nach Maßgabe der Satzung verbunden“ in diesem Glossar. 505 Freie Lehr- und Lernmaterialien (Open Educational Resources, OER) Lehr- und Lernmaterialien jeglicher Art (z. B. Lehrbücher, Arbeitsblätter, Unterrichtspläne, Lehrvideos, ganze Online-Kurse, pädagogische Spiele), die frei genutzt, angepasst und weitergegeben werden können. OER werden entweder im Rahmen einer freien Lizenz veröffentlicht, oder sie sind gemeinfrei (d. h. der Urheberschutz ist abgelaufen). Kostenlose Materialien, die nicht angepasst und in der Öffentlichkeit weitergegeben werden können, sind keine OER. Freie Lizenz Eine Möglichkeit für Urheberrechtsinhaber (Autoren oder andere Rechtsinhaber), der allgemeinen Öffentlichkeit die rechtliche Erlaubnis zur kostenlosen Nutzung ihres Werkes zu erteilen; im Kontext der im Rahmen von Erasmus+ geltenden Anforderung des freien Zugangs zu Bildungsmaterialien muss die freie Lizenz zumindest die Nutzung, Anpassung und Verteilung erlauben. Die freie Lizenz ist auf dem jeweiligen Werk oder an jedem Ort, an dem das Werk verteilt wird, anzugeben. Bildungsmaterialien mit freier Lizenz werden als freie Lehr- und Lernmaterialien (OER) bezeichnet. Freier Zugang (Open Access) Bereitstellung von Finanzhilfe-Outputs, z. B. Veröffentlichung von Materialien, sodass sie für die Öffentlichkeit uneingeschränkt zugänglich sind, in der Regel über digitale Plattformen und Repositorys. Bei Erasmus+ gilt die Anforderung, dass Lehr- und Lernmaterialien frei zugänglich sein müssen; zudem wird der freie Zugang zu Forschungsergebnissen und Daten gefördert. Gemeinwirtschaftliches Unternehmen Ein Unternehmen, das unabhängig von seiner Rechtsform nicht auf einem geregelten Markt im Sinne von Artikel 4 Absatz 21 der Richtlinie 2014/65/EU notiert ist und 1) gemäß seinem Gesellschaftsvertrag, seiner Satzung oder anderen Rechtsdokumenten, durch die es gegründet wurde, vorrangig auf die Erzielung einer messbaren, positiven sozialen Wirkung abstellt anstatt auf Gewinn für seine Eigentümer, Mitglieder und Anteilseigner, und das a) innovative Dienstleistungen oder Produkte mit hoher sozialer Rendite zur Verfügung stellt und/oder b) bei der Produktion von Gütern oder der Erbringung von Dienstleistungen eine innovative Methode anwendet, in die sein soziales Ziel integriert ist, 2) seine Gewinne in erster Linie zur Erreichung seines vorrangigen Ziels reinvestiert und im Voraus Verfahren und Regeln für eine etwaige Gewinnausschüttung an Anteilseigner und Eigentümer festgelegt hat, die sicherstellen, dass eine solche Ausschüttung das vorrangige Ziel nicht untergräbt, und 3) in einer von Unternehmergeist geprägten, verantwortlichen und transparenten Weise geführt wird, insbesondere durch Einbindung der Arbeitnehmer, Kunden und/oder Interessenträger, die von der Geschäftstätigkeit betroffen sind. Gemischte Mobilität Eine Mobilitätsaktivität, die eine Kombination aus physischer Mobilität und einer virtuellen Komponente darstellt und einen Austausch durch gemeinsames Online-Lernen und Teamarbeit ermöglicht. Grundfertigkeiten Lese- und Schreibfähigkeit, Mathematik, Naturwissenschaften und Technologie; diese Fertigkeiten sind Bestandteile der Schlüsselkompetenzen. 506 Grüne Kompetenzen Kompetenzen und Wissen, die für den Übergang zu einer CO2- armen Wirtschaft notwendig sind und die allgemeiner Natur sein können, wie etwa nachhaltige Landwirtschaft, Bodenschutz, Energieverbrauch und Abfallreduzierung, oder stärker technischer Art sein können, z. B. Fachwissen über erneuerbare Energien. Höhere Gewalt Alle Situationen oder Ereignisse, die Organisationen und Einzelpersonen daran hindern, ihren Verpflichtungen bei der Durchführung der Projektaktivitäten nachzukommen. Diese Situation oder dieses Ereignis muss unvorhersehbar und außergewöhnlich sein und sich außerhalb des Einflussbereichs der Parteien befinden. Höhere Gewalt kann nicht auf Fehler oder Fahrlässigkeit der an der Maßnahme beteiligten Organisationen oder anderer Teilnehmender zurückzuführen sein; sie ist vielmehr nachweislich trotz aller gebotenen Sorgfalt unvermeidlich. Informelles Lernen Lernen aus alltäglichen Aktivitäten und Erfahrungen, das in Bezug auf Lernziele, Lernzeit sowie die Lernförderung nicht organisiert oder strukturiert ist. Informelles Lernen kann aus Sicht des Lernenden unbeabsichtigt stattfinden. International Im Zusammenhang mit Erasmus+ bezieht sich der Begriff auf jede Aktion, an der mindestens ein EU-Mitgliedstaat oder ein mit dem Programm assoziiertes Drittland und mindestens ein nicht mit dem Programm assoziiertes Drittland beteiligt sind. Job Shadowing/Hospitationen Ein Aufenthalt in einer Partnerorganisation im Ausland, bei der die Teilnehmer dadurch lernen, dass sie Praktiker bei ihrer täglichen Arbeit in der aufnehmenden Organisation begleiten, sich über bewährte Verfahren austauschen, Kompetenzen und Kenntnisse erwerben und/oder langfristige Partnerschaften durch partizipative Beobachtung aufbauen. Junge Menschen Im Zusammenhang mit Erasmus+ Personen im Alter von 13 bis 30 Jahren. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Unternehmen (siehe Begriffsbestimmung), in denen weniger als 250 Personen beschäftigt sind und deren Jahresumsatz 50 Mio. EUR nicht überschreitet und/oder deren jährliche Bilanzsumme höchstens 43 Mio. EUR beträgt. Kofinanzierung Bei einer Kofinanzierung müssen die Kosten eines von der EU geförderten Projekts teilweise vom Begünstigten getragen oder zusätzlich zur Unterstützung durch die EU mit externen Mitteln gefördert werden. Kommerzielle Einrichtungen, die sich dem Grundsatz der sozialen Verantwortung in Unternehmen verpflichtet haben Eine Organisation, die im Bereich der sozialen Verantwortung in Unternehmen tätig ist und neben ihren finanziellen Zielen soziale, ökologische und ethische Belange in ihre Strategien und Kerntätigkeiten einbezieht und über umfangreiche Erfahrungen im Jugendbereich verfügt, sofern ihre Beteiligung an den im Rahmen dieses Programms finanzierten Aktivitäten keinen kommerziellen Zweck verfolgt und nicht auf Gewinnerzielung abzielt. Konsortium Zwei oder mehr teilnehmende Organisationen, die sich zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung eines Projekts zusammenschließen. Es ist zwischen nationalen Konsortien (d. h. Konsortien, an denen ausschließlich Organisationen mit Sitz in demselben Land beteiligt sind) und internationalen Konsortien (an denen Organisationen aus verschiedenen Ländern beteiligt sind) zu unterscheiden. 507 Koordinator/Koordinierende Organisation Eine teilnehmende Organisation, die eine Finanzhilfe im Rahmen von Erasmus+ im Namen eines Konsortiums mehrerer Partnerorganisationen beantragt. Der Koordinator ist nicht nur selbst Begünstigter, sondern hat auch besondere Verpflichtungen, wie in der Finanzhilfevereinbarung vorgesehen. Lebenslanges Lernen Alle Formen des Lernens, d. h. formales, nichtformales und informelles Lernen, während des gesamten Lebens, die zu einer Verbesserung oder einer Aktualisierung von Wissen, Fertigkeiten, Kompetenzen und Einstellungen oder der Teilnahme an der Gesellschaft im Hinblick auf persönliche, staatsbürgerliche, kulturelle, soziale oder beschäftigungsbezogene Ziele führen, einschließlich der Bereitstellung von Beratungsdiensten; es umfasst frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung, allgemeine Bildung, berufliche Bildung, Hochschulbildung und Erwachsenenbildung, Jugendarbeit sowie Lernumgebungen außerhalb der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung und fördert üblicherweise sektorenübergreifende Zusammenarbeit und flexible Lernpfade. Lernergebnisse Angaben dazu, was ein Teilnehmender nach Abschluss eines Lernprozesses weiß, versteht und ausführen kann (Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen). Lernmobilität Physischer Wechsel einer Person in ein anderes Land als das Land des Wohnsitzes, um dort zu studieren, einer beruflichen Aus- oder Weiterbildung oder einer informellen Lernaktivität nachzugehen. Microcredential Ein Microcredential ist ein anerkannter Nachweis über die Lernergebnisse, die ein Lernender nach einer kurzen Lernerfahrung in Übereinstimmung mit transparenten Standards und Anforderungen und auf der Grundlage einer Bewertung erreicht hat. Der Nachweis ist Gegenstand eines beglaubigten Dokuments, das den Namen des Inhabers, die erreichten Lernergebnisse, die Bewertungsmethode, die für die Vergabe zuständige Stelle und, sofern zutreffend, die Stufe des Qualifikationsrahmens und die erworbenen Leistungspunkte enthält. Microcredentials sind Eigentum des Lernenden, können gemeinsam genutzt werden, sind übertragbar und lassen sich zu größeren Zertifikaten oder Qualifikationen kombinieren. Mitgliedstaaten der Europäischen Union und mit dem Programm assoziierte Drittländer EU-Länder und Drittländer mit einer nationalen Agentur, die vollständig in das Programm Erasmus+ eingebunden ist. Die Liste der EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländer ist in Teil A dieses Leitfadens im Abschnitt „Wer kann am Programm Erasmus+ teilnehmen?“ enthalten. Mit dem Programm assoziierte Drittländer haben mit der Union ein Abkommen gemäß Artikel 19 der Erasmus+-Verordnung unterzeichnet. Mobilitätsvereinbarung/ Lernvereinbarung Eine Vereinbarung zwischen der entsendenden und der aufnehmenden Organisation sowie den teilnehmenden Einzelpersonen, in der die Ziele und der Gegenstand der Mobilitätsphase beschrieben werden, um die Relevanz und die Qualität der betreffenden Mobilitätsaktivität sicherzustellen. Die Vereinbarung kann auch Grundlage für die Anerkennung des Auslandsaufenthalts durch die aufnehmende Organisation sein. 508 Monat Bei der Berechnung der Finanzhilfen wird ein Monat mit 30 Tagen gerechnet. MOOC (Massive Open Online Course) Eine Lehrveranstaltung, die vollständig online erbracht wird und jedem ohne Kosten, Zugangsqualifikationen oder sonstige Einschränkungen offensteht. Die Teilnehmerzahlen sind oft hoch. Diese Kurse können persönliche Komponenten haben, beispielsweise die Förderung örtlicher Teilnehmertreffen und formelle Bewertungen; tendenziell werden jedoch Bewertungen unter Teilnehmern, Selbstbewertungen und automatische Notenvergaben genutzt. Es gibt unterschiedliche Arten von MOOCs, die sich beispielsweise an bestimmte Branchen oder Zielgruppen (z. B. berufsbezogener Schwerpunkt, Lehrkräfte usw.) richten oder bestimmte Lehrmethoden in den Mittelpunkt stellen. Im Rahmen von Erasmus+ finanzierte MOOCs müssen allen Menschen offen stehen, und sowohl die Teilnahme als auch die Abschlussbescheinigung oder der Abschlussnachweis sind für die Teilnehmer kostenlos. Das Erfordernis des freien Zugangs zu Lehr- und Lernmaterialien gilt auch für MOOCs und andere vollständige Kurse. Nach Maßgabe der Satzung verbunden Die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Organisationen beruht auf einer formalisierten/dokumentierten Beziehung, die weder auf das von ihnen beantragte Projekt beschränkt ist, noch ausschließlich zu dessen Durchführung besteht. Diese Verbindung kann viele Formen annehmen, von einer stark integrierten (z. B. eine „Mutterorganisation“ mit ihren nationalen Zweigniederlassungen/verbundenen Stellen mit oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit) bis hin zu einer lockereren Verbindung (z. B. ein Netzwerk, das über eine klar definierte Mitgliedschaft funktioniert, die beispielsweise die Zahlung einer Gebühr, die Unterzeichnung eines Mitgliedschaftsvertrags/einer Vereinbarung, die Festlegung von Rechten und Pflichten zwischen den beiden Parteien vorsieht usw.). Nationale Agentur Eine benannte Stelle, die für die Verwaltung der Durchführung des Programms auf nationaler Ebene in einem Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland zuständig ist. In jedem Land kann es eine oder mehrere nationale Agenturen geben. Nationale Behörde Eine Behörde, die auf nationaler Ebene für die Überwachung und Beaufsichtigung der Programmverwaltung in einem Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland zuständig ist. In jedem Land kann es eine oder mehrere nationale Behörden geben. 509 Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer sind Länder, die keine mit der Union unterzeichnete Vereinbarung gemäß Artikel 19 der Erasmus+-Verordnung geschlossen haben. Gemäß Artikel 20 dieser Verordnung kann in hinreichend begründeten Fällen im Interesse der Union die Teilnahme an den in den Artikeln 5 bis 7, in Artikel 8 Buchstaben a und b und in den Artikeln 9 bis 14 genannten Programmmaßnahmen auch Rechtsträgern aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern offenstehen. In diesen Ländern gibt es keine nationale Agentur. Die Liste der nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer, deren Rechtsträger an Erasmus+-Aufforderungen teilnehmen können, ist in Teil A dieses Leitfadens im Abschnitt „Wer kann am Programm Erasmus+ teilnehmen?“ enthalten. Über die Gewährung einer Finanzhilfe an derartige Einrichtungen entscheidet der Anweisungsbefugte von Fall zu Fall unter Berücksichtigung der Begründetheit im Interesse der Union. Nichtformales Lernen Lernen, das durch geplante Lernaktivitäten stattfindet, bei denen das Lernen in einer bestimmten Form unterstützt wird, das aber nicht Teil des formalen Bildungs- und Ausbildungssystems ist. OID (Organisations-ID) Eine eindeutige Nummer, die zu einer Organisation gehört. Diese Nummer kann verwendet werden, wenn Sie eine Akkreditierung oder Finanzhilfe im Rahmen der von den nationalen Agenturen verwalteten Aktionen des Programms Erasmus+ und des Europäisches Solidaritätskorps beantragen. Ort Der physische Ort, an dem eine Aktivität stattfindet. Partnerorganisation Bei von den nationalen Agenturen verwalteten Aktionen eine Organisation, die formal an einem Projekt (als Mitbegünstigte) beteiligt ist, jedoch nicht als Koordinator auftritt. Partnerschaft Eine Vereinbarung einer Gruppe von Einrichtungen und/oder Organisationen mit dem Ziel, gemeinsame Aktivitäten und Projekte durchzuführen. Peer-Learning Eine wechselseitige Lernaktivität, die für beide Seiten von Vorteil ist und den Austausch von Kenntnissen, Ideen und Erfahrungen zwischen den Teilnehmern beinhaltet. Peer-Learning-Verfahren bieten Lernenden die Möglichkeit, mit anderen Teilnehmern, den „Peers“, zu interagieren und an Aktivitäten teilzunehmen, bei denen sie voneinander lernen können und Ziele der bildungsbezogenen, beruflichen und/oder persönlichen Entwicklung erreichen können. Personal Eine Person, die entweder beruflich oder ehrenamtlich in der allgemeinen und beruflichen Bildung oder im nichtformalen Lernen auf allen Ebenen tätig ist. Dazu gehören Professoren, Lehrkräfte (einschließlich Vorschullehrer), Ausbilder, Schulleiter, Jugendbetreuer, Sportmitarbeiter, Mitarbeiter der frühkindlichen Bildung und Betreuung, nichtpädagogisches Personal und andere Fachkräfte, die regelmäßig an der Lernförderung beteiligt sind. Praktikum (Praxis-Aufenthalt) Aufenthalt während eines bestimmten Zeitraums in einem Unternehmen oder einer Organisation im Ausland, um bestimmte auf dem Arbeitsmarkt benötigte Fähigkeiten zu erwerben, praktische Erfahrungen zu sammeln und die Kenntnisse der wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen des betreffenden Landes zu verbessern. 510 Projekt Eine Reihe zusammenhängender Aktivitäten, die zur Erreichung festgelegter Ziele und Ergebnisse konzipiert und organisiert werden. Qualifikation Das formale Ergebnis eines Bewertungs- und Validierungsprozesses, bei dem eine dafür zuständige Stelle festgestellt hat, dass die Lernergebnisse einer Person vorgegebenen Standards entsprechen. Querschnittskompetenzen (soziale Kompetenzen, Lebenskompetenzen) Hierzu zählen die Fähigkeit zu kritischem Denken, Neugier und Kreativität, die Fähigkeit, die Initiative zu ergreifen, Probleme zu lösen und kooperativ zu arbeiten, in einem multikulturellen, interdisziplinären Umfeld effizient zu kommunizieren, sich an Umfelder anzupassen und Stress und Ungewissheit zu bewältigen. Diese Fertigkeiten sind Teil der Schlüsselkompetenzen. Rechtsträger Bezeichnet eine natürliche Person oder eine nach nationalem Recht, Unionsrecht oder Völkerrecht geschaffene und anerkannte juristische Person, die Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen Rechte ausüben und Pflichten unterliegen kann, oder eine Stelle nach Artikel 200 Absatz 2 Buchstabe c der Haushaltsordnung, die keine Rechtspersönlichkeit besitzt. Redaktioneller Fehler Ein kleiner Fehler oder eine Unachtsamkeit, welche unabsichtlich die Bedeutung eines Dokumentes verändern, wie z. B. ein Schreibfehler oder das unabsichtliche Auslassen oder Hinzufügen von Wörtern, Sätzen oder Zahlen. Schlüsselkompetenzen Gemäß der Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2018 zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (2018/C 189/01) sind das die grundlegenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen, die alle Menschen für ihre persönliche Entfaltung und Entwicklung, Vermittelbarkeit, soziale Inklusion, eine nachhaltige Lebensweise, ein erfolgreiches Leben in friedlichen Gesellschaften, eine gesundheitsbewusste Lebensgestaltung und aktive Bürgerschaft benötigen. Schule Eine Einrichtung, die Angebote der allgemeinen und beruflichen Bildung auf allen Stufen vom Vorschulbereich bis zur Sekundarstufe II, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, bereitstellt. Um die Förderfähigkeit im Bereich „Schulbildung“ zu überprüfen, lesen Sie bitte die Definition der förderfähigen Schulen in den einzelnen Ländern auf der Website der zuständigen nationalen Agentur. Schüler Bezeichnet Personen, die zu Bildungszwecken eine Einrichtung besuchen, die allgemeine Bildung auf allen Ebenen von der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung bis zur Sekundarstufe II anbietet, sowie Personen, die außerhalb einer Bildungseinrichtung unterrichtet werden und die von den zuständigen Behörden in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet als zur Teilnahme an dem Programm berechtigt angesehen werden. Studienaufenthalt Eine Reise, bei der der Teilnehmer eine andere Organisation oder Einrichtung, ihre Praktiken und Systeme kennenlernen und studieren kann. Dies ermöglicht dem Teilnehmer eine Lernerfahrung auf der Grundlage direkter Kontakte und der Beobachtung der Methoden und Praktiken der aufnehmenden Organisation. 511 Teilnehmende (beteiligte) Organisation Eine Organisation oder informelle Gruppe junger Menschen, die entweder als Koordinator oder als Partner an einem Erasmus+- Projekt beteiligt ist. Teilnehmende mit geringeren Chancen Menschen mit geringeren Chancen sind Menschen, die aus wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, geografischen oder gesundheitlichen Gründen, wegen eines Migrationshintergrunds oder aufgrund von Behinderung oder Bildungsschwierigkeiten oder aus anderen Gründen, einschließlich solcher, die zu Diskriminierung gemäß Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union führen können, mit Hindernissen konfrontiert sind, die ihnen den effektiven Zugang zu den Möglichkeiten im Rahmen des Programms verwehren. Teilnehmende von Aktivitäten im Rahmen von Erasmus+-Projekten Eine Einzelperson, die vollständig in ein Projekt einbezogen ist und die möglicherweise eine EU-Finanzierung zur Deckung der Teilnahmekosten (insbesondere der Reise- und Aufenthaltskosten) erhält. Transnational Im Kontext von Erasmus+ bezieht sich der Begriff „transnational“, sofern nicht anders angegeben, auf eine Aktivität, an der mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer beteiligt sind. Transparenz- und Anerkennungsinstrumente der Union Instrumente, die es den Beteiligten in der gesamten Europäischen Union erleichtern, Lernergebnisse und Qualifikationen zu verstehen, einzuschätzen und gegebenenfalls anzuerkennen. Umweltfreundliches Reisen Reisen, bei dem mindestens die Hälfte der Hin- und Rückfahrt mit emissionsarmen Verkehrsmitteln wie Bus, Bahn, Fahrrad oder Fahrgemeinschaften zurückgelegt wird. Reisen per Schiff gelten als umweltfreundliche Reisen, wenn sie mit anderen emissionsarmen Verkehrsmitteln kombiniert werden. Unternehmen Eine nach Zivil- oder Handelsrecht gegründete juristische Person, einschließlich Genossenschaften, und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Zivilrechts, mit Ausnahme gemeinnütziger Organisationen. Unternehmen Jede Einrichtung, die einer wirtschaftlichen Aktivität nachgeht, unabhängig von der Größe, der Rechtsform und der jeweiligen Branche. Validierung nichtformalen und informellen Lernens Ein Verfahren, bei dem eine zugelassene Stelle bestätigt, dass eine Person die anhand eines relevanten Standards gemessenen Lernergebnisse erzielt hat. Es besteht aus vier Einzelschritten: 1. Ermittlung der besonderen Erfahrungen einer Person durch ein Gespräch 2. Dokumentation zur Sichtbarmachung der Erfahrungen der Person 3. Formale Bewertung dieser Erfahrungen und 4. Zertifizierung der Ergebnisse der Bewertung, die zu einer teilweisen oder vollständigen Qualifikation führen kann 512 Verbundene Stelle Folgende Stellen können (im Einklang mit Artikel 190 der Haushaltsordnung) als verbundene Stellen betrachtet werden: • Rechtsträger mit einer rechtlichen oder finanziellen Verbindung zu Begünstigten; die Verbindung ist weder auf die Aktion beschränkt noch wurde sie für den ausschließlichen Zweck ihrer Durchführung eingerichtet • mehrere Einrichtungen, die die Kriterien für die Gewährung einer Finanzhilfe erfüllen und gemeinsam eine Einrichtung bilden, die als alleiniger Begünstigter behandelt werden könnte, einschließlich solcher Fälle, in denen die Einrichtung speziell zum Zweck der Durchführung der Aktion gegründet wurde. Verbundene Stellen müssen die Förderfähigkeitskriterien und gegebenenfalls auch die für Antragsteller geltenden Eignungskriterien erfüllen, und die Ausschlusskriterien dürfen nicht auf sie zutreffen, aber sie zählen bei der Erfüllung der Mindestvoraussetzungen für die Zusammensetzung des Konsortiums (falls zutreffend) nicht mit dazu. Virtuelle Zusammenarbeit Jede Form der Zusammenarbeit unter Einsatz von Instrumenten der Informations- und Kommunikationstechnologie zur Erleichterung und Unterstützung einschlägiger Programmaktionen. Virtuelles Lernen Bezeichnet den Erwerb von Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen durch die Verwendung von Instrumenten der Informations- und Kommunikationstechnologie, die Teilnehmenden eine sinnvolle transnationale oder internationale Lernerfahrung ermöglichen. Weniger erfahrene Organisation Jede teilnehmende Organisation, die keine Unterstützung im Rahmen eines bestimmten Typs von Aktionen erhalten hat, welche in den vergangenen sieben Jahren mehr als zweimal durch dieses Programm oder sein Vorgängerprogramm gefördert wurden. Diese Kategorie umfasst auch die oben definierte Kategorie „Erstmalige Antragsteller“. Hochschulbildung Diplomzusatz (Diploma Supplement) Ein Anhang zur offiziellen Qualifikationsdokumentation, aus dem detaillierte Informationen zum abgeschlossenen Studium entnommen werden können, gemäß einem vereinbarten, international anerkannten Format; ein Dokument, das einem Hochschuldiplom beiliegt und eine standardisierte Beschreibung des Charakters, der Stufe, des Kontexts, des Inhalts und des Status der Studien bereitstellt, die von seinem Inhaber abgeschlossen wurden. Diplomzusätze werden von Hochschuleinrichtungen nach Standards ausgestellt, die von der Europäischen Kommission, dem Europarat und der UNESCO vereinbart wurden. Im Rahmen eines internationalen gemeinsamen Studienprogramms sollte für das gesamte Programm ein „gemeinsamer Diplomzusatz“ ausgestellt werden, der von allen Universitäten unterzeichnet wird, die an der Verleihung des Abschlusses beteiligt waren. 513 Doppelabschluss/Mehrfachabschluss (Mindestens) zwei separate Abschlusszeugnisse, die einem Studierenden nach erfolgreichem Abschluss eines gemeinsamen Programms verliehen werden. Ein Doppelabschluss ist eine spezielle Form eines Mehrfachabschlusses. Jeder Abschluss muss von der zuständigen Stelle der betreffenden Einrichtung unterzeichnet und in den Ländern, in denen die jeweiligen verleihenden Einrichtungen ansässig sind, offiziell anerkannt werden. ECHE (Erasmus Charter for Higher Education [Erasmus-Charta für die Hochschulbildung]) Eine von der Europäischen Kommission verliehene Akkreditierung, die es Hochschuleinrichtungen aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern ermöglicht, einen Antrag auf Teilnahme an Lernmobilitäts- und Kooperationsaktivitäten im Rahmen von Erasmus+ zu stellen und an den Aktivitäten teilzunehmen. Die Vergabe einer ECHE stellt die erste Phase eines zweistufigen Antragsverfahrens für bestimmte Finanzhilfen dar und führt nicht zur sofortigen Gewährung von Finanzmitteln im Rahmen des Programms Erasmus+. Hochschuleinrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern des Westbalkans können für die Zwecke der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Initiative „Europäische Hochschulen“, in deren Rahmen sie förderfähig sind, eine ECHE beantragen und erhalten. Die Charta beschreibt die Grundsätze, die eine Hochschuleinrichtung bei der Organisation und Durchführung hochwertiger Mobilitäts- und Kooperationsaktivitäten einzuhalten hat. Sie legt die Erfordernisse fest, zu deren Einhaltung sich die Einrichtung verpflichtet, um hochwertige Dienstleistungen und Verfahren zu gewährleisten und zuverlässige und transparente Informationen zu bieten. ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System [Europäisches System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen]) Ein auf die Lernenden ausgerichtetes System zur Akkumulierung und Übertragung auf der Grundlage der Transparenz der Lern-, Unterrichts- und Bewertungsverfahren. Sein Ziel besteht darin, die Planung, Bereitstellung und Bewertung von Studienprogrammen und der Mobilität von Lernenden durch die Anerkennung von Qualifikationen und Lernzeiträumen zu erleichtern. Das System fördert die Konzeption, Beschreibung und Bereitstellung von Studienprogrammen und die Verleihung von Hochschulqualifikationen. Die Nutzung des ECTS in Verbindung mit ergebnisorientierten Qualifizierungsrahmen erhöht die Transparenz von Studienprogrammen und Qualifikationen und vereinfacht die Anerkennung der Qualifikationen. Einstufige Studiengänge Integrierte/längere Programme, die zu einem Abschluss der ersten oder der zweiten Stufe führen und in bestimmten Ländern besser durch die Dauer in Jahren als durch Leistungspunkte beschrieben werden können. In den meisten dieser Länder sind die Programme außerhalb des einstufigen Bologna-Modells in den Bereichen Medizin, Zahnheilkunde, Tierheilkunde, Krankenpflege und Geburtshilfe angesiedelt und umfassen in der Mehrzahl der Fälle 1-8 % der Studierendenpopulation. In der Regel beträgt die Länge integrierter Programme, die zu reglementierten Berufen führen, je nach Beruf 300-360 Leistungspunkte bzw. fünf bis sechs Jahre. 514 Gemeinsame Programme Hochschulprogramme (Studien- oder Forschungsprogramme), die von mindestens zwei Hochschuleinrichtungen gemeinsam konzipiert, durchgeführt und vollständig anerkannt werden. Gemeinsame Programme können auf beliebigen Stufen des Hochschulbereichs (Bachelor, Master oder Promotion oder sogar Kurzstudiengänge) durchgeführt werden. Gemeinsame Programme können als nationale Programme (teilnehmende Hochschulen aus einem einzigen Land) und als transnationale/internationale Programme (teilnehmende Hochschuleinrichtungen aus mindestens zwei verschiedenen Ländern) durchgeführt werden. Gemeinsamer Abschluss Ein Einzelabschluss, der einem Studierenden nach erfolgreichem Abschluss eines gemeinsamen Programms verliehen wird. Der gemeinsame Abschluss muss von den zuständigen Stellen mindestens zweier teilnehmender Einrichtungen gemeinsam unterzeichnet und in den Ländern, in denen diese teilnehmenden Organisationen ansässig sind, offiziell anerkannt werden. Hochschuleinrichtung Bezeichnet eine Einrichtung, an der gemäß den nationalen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten anerkannte akademische Grade oder andere anerkannte Qualifikationen der Tertiärstufe erworben werden können, ungeachtet der Bezeichnung der Einrichtung, oder eine vergleichbare Einrichtung der Tertiärstufe, die von den nationalen Behörden in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet als zur Teilnahme an dem Programm berechtigt angesehen wird. Leistungspunkt Auch als „Credit“ bezeichnet – eine Reihe von Lernergebnissen einer Einzelperson, die bewertet wurden und die für eine Qualifikation angesammelt oder auf andere Lernprogramme oder Qualifikationen übertragen werden können. Mobilität zum Erwerb eines Abschlusses Ein Studienaufenthalt im Ausland zum Erwerb eines Hochschulabschlusses oder eines Zertifikats im Zielland/in den Zielländern. Mobilität zum Erwerb von Leistungspunkten Ein im Rahmen eines Studiums an einer Einrichtung im Herkunftsland für einen begrenzten Zeitraum durchgeführtes Auslandsstudium oder - praktikum zum Erwerb von Leistungspunkten. Nach der Mobilitätsphase schließen die Studierenden ihr Studium in ihrer Herkunftseinrichtung ab. Promotionsstudium Die dritte Stufe, die im Qualifikationsrahmen für den Europäischen Hochschulraum von den für Hochschulbildung zuständigen Ministern auf ihrem Treffen im Mai 2005 in Bergen sowie im Rahmen des Bologna- Prozesses vereinbart wurde. Der Deskriptor für die dritte Stufe des Qualitätsrahmens des Europäischen Hochschulraums entspricht den Lernergebnissen von EQR-Stufe 8. Berufliche Aus- und Weiterbildung519 Arbeitsbasiertes Lernen Erwerb von Kenntnissen und Kompetenzen durch die Ausführung von Aufgaben in einem beruflichen Umfeld, entweder am Arbeitsplatz (z. B. in einer alternierenden/dualen Ausbildung) oder in einer Berufsbildungseinrichtung, und die Reflexion darüber. 519 Was andere Begriffe aus dem Bereich der Berufsbildung angeht, sei auf die folgende offizielle Veröffentlichung von Cedefop verwiesen: https://www.cedefop.europa.eu/files/4117_en.pdf. https://www.cedefop.europa.eu/files/4117_en.pdf 515 Berufliche Aus- und Weiterbildung Aus- und Weiterbildung, die darauf abzielt, junge Menschen und Erwachsene mit Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen auszustatten, die im Rahmen von bestimmten Beschäftigungen oder breiter gefasst auf dem Arbeitsmarkt erforderlich sind. Sie können in formalen und nichtformalen Lernumgebungen auf allen Ebenen des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR), einschließlich gegebenenfalls der tertiären Ebene, vermittelt werden. Für die Zwecke von Erasmus+ sind Projekte im Rahmen von Aktionen im Bereich der Berufsbildung förderfähig, die sich auf die berufliche Erstausbildung oder die berufliche Weiterbildung konzentrieren. EQAVET (European Quality Assurance Reference Framework for Vocational Education and Training [Europäischer Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung]) Ein Referenzinstrument für politische Entscheidungsträger auf der Grundlage eines vierstufigen Qualitätszyklus, der die Festlegung von Zielvorgaben und die Planung sowie die Durchführung, Bewertung und Prüfung beinhaltet. Es respektiert die Autonomie der einzelnen Staaten und ist ein freiwilliges System, das von Behörden und sonstigen mit Maßnahmen zur Qualitätssicherung befassten Stellen verwendet werden kann. Kompetenzwettbewerbe im Berufsbildungsbereich Internationale branchenspezifische Veranstaltungen, bei denen Lernende in der Berufsbildung ihre Kompetenzen im Rahmen eines Wettbewerbs unter Beweis stellen, was von zentraler Bedeutung für die Förderung, die Anerkennung und den Austausch von Erfahrungen, Know-how und technischen Innovationen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung ist. Die Veranstaltungen sind das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Berufsbildungsanbietern, Handelskammern und anderen einschlägigen Interessenträgern mit dem Ziel, die Attraktivität und Exzellenz in der Berufsbildung zu verbessern, globale Ausbildungsstandards und Benchmarking-Systeme zu schaffen und durch Zusammenarbeit und Forschung Einfluss auf Industrie, Regierung und Bildungseinrichtungen zu nehmen. Der Zweck von Kompetenzwettbewerben im Berufsbildungsbereich besteht darin, das Profil zu schärfen und die Anerkennung von Menschen mit beruflichen Qualifikationen zu steigern; sie zeigen, wie wichtig Qualifikationen für das Wirtschaftswachstum und den persönlichen Erfolg sind. Sie sollen junge Menschen dazu anregen, durch Wettbewerbe und Fördermaßnahmen eine Leidenschaft für Fähigkeiten zu entwickeln und Spitzenleistungen anzustreben. 516 Lehre (Auszubildender)520 Unbeschadet der nationalen Terminologie werden Lehren als formale Programme der beruflichen Bildung verstanden, die: a) das Lernen in Bildungs- oder Ausbildungseinrichtungen mit umfangreichem berufsbezogenem Lernen in Unternehmen und an anderen Arbeitsplätzen verbinden, b) zu einer staatlich anerkannten Qualifikation führen, c) auf einer Vereinbarung beruhen, in der die Rechte und Pflichten des Auszubildenden, des Arbeitgebers und gegebenenfalls der Berufsbildungseinrichtung festgelegt sind, d) eine Zahlung oder sonstige Entschädigung an den Auszubildenden für die berufspraktische Komponente vorgesehen ist. Lernender in der beruflichen Aus- und Weiterbildung Eine Person, die an einem Programm der beruflichen Erstausbildung oder Weiterbildung teilnimmt, oder eine Person, die vor Kurzem ein solches Programm abgeschlossen oder eine Qualifikation erworben hat. Erwachsenenbildung Erwachsenenbildung Alle Formen nichtberuflicher Erwachsenenbildung formalen, nichtformalen oder informellen Charakters (für berufliche Weiterbildung siehe „Berufliche Aus- und Weiterbildung“). Erwachsener Lernender Ein Erwachsener, der seine Erstausbildung abgeschlossen hat oder zumindest nicht mehr daran teilnimmt, später jedoch wieder eine nichtberufliche Weiterbildung (formaler, nichtformaler oder informeller Art) aufnimmt. Jugendbereich Betreuer Eine Person, die einer Gruppe (junger) Menschen dabei hilft, besser zusammenzuarbeiten, ihre gemeinsamen Ziele zu verstehen und zu planen, wie diese Ziele durch Erasmus+-Aktivitäten erreicht werden können. Coach Eine nicht zur Gruppe gehörende Bezugsperson, die junge Menschen bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung ihres Projekts unterstützt. Dialogmechanismen Dialog mit Jugendlichen und Jugendorganisationen sowie Entscheidungsträgern, der als Forum für eine kontinuierliche gemeinsame Reflexion über die Prioritäten, die Umsetzung und die Nachbereitung der europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich dient. Digitale Jugendarbeit Proaktiver Einsatz digitaler Medien und Technologien in der Jugendarbeit oder Beschäftigung damit. Digitale Medien und Technologien können in der Jugendarbeit ein Werkzeug, eine Aktivität oder ein Inhalt sein. Digitale Jugendarbeit ist keine auf die Jugendarbeit beschränkte Methode, sondern kann in jedem Umfeld der Jugendarbeit zur Anwendung kommen und dient denselben Zielen wie die Jugendarbeit allgemein. Gruppenleiter Bei Projekten zur Förderung der Mobilität junger Menschen eine erwachsene Person im Alter von mindestens 18 Jahren, die die an einer Jugendbegegnung teilnehmenden jungen Menschen begleitet. Sie soll dafür sorgen, dass die jungen Menschen wirksam lernen (Youthpass) und dass ihr Schutz und ihre Sicherheit gewährleistet sind. 520 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32018H0502%2801%29. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX%3A32018H0502%2801%29 517 Informelle Gruppe junger Menschen Eine Gruppe von mindestens vier jungen Menschen (13 bis 30 Jahre alt), die nach geltendem nationalem Recht keine eigene Rechtspersönlichkeit hat und deren Gruppenvertreter rechtlich befugt ist, rechtliche Verpflichtungen im Namen der Gruppe einzugehen. Bei Gruppen mit Minderjährigen übernimmt eines der Mitglieder, das mindestens 18 Jahre alt ist, stellvertretend die Verantwortung für die Gruppe. Die Gruppe muss im Organisations-Registrierungssystem (ORS)521 registriert und validiert werden. Für die Zwecke der Registrierung muss die Bildung der Gruppe durch ein von den Mitgliedern der Gruppe unterzeichnetes Registrierungsformular nachgewiesen werden. Die Unterschriften auf dem Registrierungsformular müssen gegebenenfalls auf Verlangen der gewährenden Behörde amtlich beglaubigt werden, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Bestehende Gruppen, die bereits im ORS registriert sind, müssen auch das unterzeichnete Registrierungsformular in ihr ORS-Profil hochladen, um als informelle Gruppe junger Menschen für Aktionen im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2026 und danach Anträge stellen zu können. Das Formular kann im Organisations- Registrierungssystem (ORS) unter der Bezeichnung „Registration Form for Informal Groups of Young People“ (Registrierungsformular für informelle Gruppen junger Menschen) heruntergeladen werden. Die informellen Gruppen junger Menschen können Antragsteller und Partner bei bestimmten Aktionen im Rahmen von Erasmus+ sein. Aus praktischen Gründen werden diese Gruppen in diesem Leitfaden Rechtspersonen (Organisationen, Einrichtungen usw.) gleichgestellt und im Zusammenhang mit den Aktionen der Leitaktion 1, an denen sie sich beteiligen können, als an Erasmus+ teilnehmende Organisationen behandelt. Jugendaktivität Eine außerschulische Aktivität (z. B. Jugendbegegnung, Freiwilligendienst oder Ausbildungsprogramme für junge Menschen), die ein junger Mensch entweder einzeln oder in einer Gruppe, insbesondere im Rahmen von Jugendorganisationen, ausführt und die durch einen Ansatz des nichtformalen Lernens gekennzeichnet ist. Jugendarbeiter Personen, die ehren- oder hauptamtlich im Bereich des nichtformalen Lernens tätig sind und junge Menschen in ihrer persönlichen sozialen/bildungsbezogenen und beruflichen Entwicklung unterstützen. Lokale Teilnehmende an Jugendaktivitäten Teilnehmende an einer Lernmobilitätsaktivität, die weniger als zehn Kilometer zum Ort der Aktivität reisen. Solche Teilnehmenden haben keinen Anspruch auf Reisekostenunterstützung, können aber je nach Aktion für individuelle Unterstützung, organisatorische Unterstützung und/oder Inklusionsunterstützung in Betracht kommen. Nicht ortsgebundene Aktivität Aktivität, die in mehr als einem Land stattfindet. Nicht ortsgebundene Aktivitäten gehen mit gleichzeitiger Mobilität aller Teilnehmer einher. Schaffung eines Gemeinschaftssinns Schaffung oder Stärkung einer Gemeinschaft unter Einzelpersonen, die durch ein gemeinsames Bedürfnis oder Interesse geeint sind oder eine gemeinsame Erfahrung durchlebt haben, durch die eine gemeinsame Basis entstanden ist. Die so gebildete Gemeinschaft ist eine lebendige Gruppe von Personen, die Verfahren und Ideen für eine Weiterentwicklung zum Nutzen der Gemeinschaft selbst austauschen. Smarte Jugendarbeit Die innovative Entwicklung der Jugendarbeit, die praktische digitale Jugendarbeit umfasst und eine Forschungs-, eine Qualitäts- und eine Politikkomponente einschließt. 521 https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc. https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc 518 Youthpass Das europäische Instrument zur Verbesserung der Anerkennung der Lernergebnisse, die junge Menschen und Jugendarbeiter durch ihre Teilnahme an im Rahmen von Erasmus+ geförderten Projekten erzielt haben. Der Youthpass umfasst: • Zertifikate, die die Teilnehmenden verschiedener Programmaktionen erwerben können, und • einen definierten Prozess, in dem junge Menschen, Jugendarbeiter und Jugendorganisationen bei der Reflexion über die Lernergebnisse eines Erasmus+-Projekts in den Bereichen Jugend und nichtformales Lernen unterstützt werden. Der Youthpass ist Bestandteil einer umfassenderen Strategie der Europäischen Kommission für eine verbesserte Anerkennung des nichtformalen und informellen Lernens und der Jugendarbeit in Europa und in Drittländern. Sport Breitensport Körperliche Freizeitaktivitäten, die regelmäßig von Menschen aller Altersgruppen zu Gesundheits-, Bildungs- oder sozialen Zwecken auf nicht- professioneller Ebene ausgeübt werden. Sportfachkraft Eine Person, die – entgeltlich oder unentgeltlich – Unterweisungs-, Trainings- oder Verwaltungsaufgaben für ein Sportteam oder einzelne Sportlerinnen und Sportler wahrnimmt. …
[…] Bei Abweichungen zwischen den verschiedenen Sprachfassungen ist die englische Fassung maßgeblich. Version 1 vom 12.11.2025 (2026) Erasmus+ Programmleitfaden 2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis ................................................................................................................................................................. 2 TEIL A – ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DAS PROGRAMM ERASMUS+ .................................................................. 4 ZIELSETZUNGEN DES PROGRAMMS ERASMUS+ .............................................................................................................. 6 PRIORITÄTEN DES PROGRAMMS ERASMUS+ ................................................................................................................... 7 WICHTIGE ASPEKTE DES PROGRAMMS ERASMUS+ ....................................................................................................... 12 WIE IST DAS PROGRAMM ERASMUS+ STRUKTURIERT? ................................................................................................. 17 FINANZAUSSTATTUNG ................................................................................................................................................... 21 WER FÜHRT DAS PROGRAMM ERASMUS+ DURCH? ...................................................................................................... 22 WELCHE ANDEREN STELLEN SIND AN DER DURCHFÜHRUNG DES PROGRAMMS BETEILIGT? ...................................... 24 WER KANN AM PROGRAMM ERASMUS+ TEILNEHMEN? ............................................................................................... 37 Teil B – INFORMATIONEN ÜBER DIE IN DIESEM LEITFADEN BEHANDELTEN AKTIONEN ................................................. 42 WELCHE AKTIONEN WERDEN IN DIESEM LEITFADEN VORGESTELLT? ........................................................................... 42 LEITAKTION 1: LERNMOBILITÄT VON EINZELPERSONEN ................................................................................................ 44 WAS IST EIN MOBILITÄTSPROJEKT? ........................................................................................................................... 45 MOBILITÄTSPROJEKTE FÜR STUDIERENDE UND HOCHSCHULPERSONAL .................................................................. 47 ERASMUS-AKKREDITIERUNG IN DEN BEREICHEN BERUFLICHE AUS- UND WEITERBILDUNG, SCHULISCHE BILDUNG UND ERWACHSENENBILDUNG ................................................................................................................................... 83 MOBILITÄT VON LERNENDEN UND PERSONAL IN DER BERUFLICHEN AUS- UND WEITERBILDUNG ......................... 92 MOBILITÄT FÜR SCHÜLER UND PERSONAL IN DER SCHULBILDUNG ........................................................................ 118 MOBILITÄT FÜR LERNENDE UND PERSONAL IN DER ERWACHSENENBILDUNG ...................................................... 143 LERNMOBILITÄT IM BEREICH JUGEND ..................................................................................................................... 167 ERASMUS-AKKREDITIERUNG IM BEREICH JUGEND ................................................................................................. 168 MOBILITÄTSMÖGLICHKEITEN FÜR ERASMUS-AKKREDITIERTE-ORGANISATIONEN IM JUGENDBEREICH ................ 174 MOBILITÄTSPROJEKTE FÜR JUNGE MENSCHEN – „JUGENDBEGEGNUNGEN“ ......................................................... 176 MOBILITÄTSPROJEKTE FÜR JUGENDARBEITER ........................................................................................................ 191 AKTIVITÄTEN ZUR FÖRDERUNG DER JUGENDBETEILIGUNG .................................................................................... 207 MOBILITÄTSPROJEKTE FÜR JUNGE MENSCHEN – „DISCOVEREU-INKLUSIONSAKTION“ ......................................... 225 MOBILITÄT DES PERSONALS IM BEREICH SPORT ..................................................................................................... 237 VIRTUELLER ERASMUS+-AUSTAUSCH ...................................................................................................................... 248 LEITAKTION 2: ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN ........................................... 256 PARTNERSCHAFTEN FÜR ZUSAMMENARBEIT .............................................................................................................. 259 KOOPERATIONSPARTNERSCHAFTEN ........................................................................................................................ 268 KLEINERE PARTNERSCHAFTEN ................................................................................................................................. 278 EUROPÄISCHE PARTNERSCHAFTEN FÜR DIE SCHULENTWICKLUNG ........................................................................ 286 PARTNERSCHAFTEN FÜR EXZELLENZ ............................................................................................................................ 293 3 ZENTREN DER BERUFLICHEN EXZELLENZ ................................................................................................................. 294 ERASMUS-MUNDUS-AKTION ................................................................................................................................... 312 PARTNERSCHAFTEN FÜR INNOVATION ........................................................................................................................ 329 ALLIANZEN FÜR INNOVATION .................................................................................................................................. 330 KAPAZITÄTSAUFBAU IM HOCHSCHULBEREICH ............................................................................................................ 357 KAPAZITÄTSAUFBAU IM BEREICH DER BERUFLICHEN AUS- UND WEITERBILDUNG .................................................... 377 KAPAZITÄTSAUFBAU IM BEREICH JUGEND .................................................................................................................. 390 KAPAZITÄTSAUFBAU IM BEREICH SPORT ..................................................................................................................... 401 GEMEINNÜTZIGE EUROPÄISCHE SPORTVERANSTALTUNGEN ...................................................................................... 408 LEITAKTION 3: UNTERSTÜTZUNG DER POLITIKENTWICKLUNG UND DER POLITISCHEN ZUSAMMENARBEIT .............. 415 DIE EUROPÄISCHE JUGEND VEREINT ....................................................................................................................... 417 JEAN-MONNET-AKTIONEN ........................................................................................................................................... 427 JEAN-MONNET-AKTIONEN IM BEREICH DER HOCHSCHULBILDUNG ....................................................................... 428 JEAN-MONNET-AKTIONEN IN ANDEREN BEREICHEN DER ALLGEMEINEN UND BERUFLICHEN BILDUNG ............... 445 JEAN-MONNET-PROJEKTE (POLITISCHE DISKUSSIONEN MIT DEM HOCHSCHULSEKTOR) ....................................... 456 TEIL C – INFORMATIONEN FÜR ANTRAGSTELLER ............................................................................................................ 467 WIE WIRD DER ERASMUS+-ANTRAG EINGEREICHT? .................................................................................................... 467 SCHRITT 1: REGISTRIERUNG ..................................................................................................................................... 468 SCHRITT 2: PRÜFUNG AUF EINHALTUNG DER PROGRAMMKRITERIEN ................................................................... 469 SCHRITT 3: PRÜFUNG DER FINANZIELLEN VORAUSSETZUNGEN ............................................................................. 482 SCHRITT 4: AUSFÜLLEN UND EINREICHEN DES ANTRAGSFORMULARS ................................................................... 490 TEIL D – GLOSSAR WICHTIGER BEGRIFFE ......................................................................................................................... 501 4 TEIL A – ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DAS PROGRAMM ERASMUS+ Erasmus+ ist das EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport für den Zeitraum 2021–2027. Allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport sind Schlüsselbereiche, die die Bürgerinnen und Bürger bei ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung unterstützen. Eine hochwertige, inklusive allgemeine und berufliche Bildung sowie informelles und nichtformales Lernen vermitteln jungen Menschen und Teilnehmenden aller Altersgruppen letztlich die Qualifikationen und Kompetenzen, die sie für die sinnvolle Teilhabe an der demokratischen Gesellschaft, für ihr interkulturelles Verständnis und für einen erfolgreichen Übergang in den Arbeitsmarkt benötigen. Aufbauend auf dem Erfolg des Programms im Zeitraum 2014–2020 bemüht Erasmus+ sich verstärkt, eine größere Zahl an Möglichkeiten für noch mehr Teilnehmende und ein breiteres Spektrum von Organisationen bereitzustellen und dabei insbesondere auf die qualitative Wirkung des Programms zu achten und zu inklusiveren und kohärenteren, ökologischeren und für das digitale Zeitalter gerüsteten Gesellschaften beizutragen. Die europäischen Bürgerinnen und Bürger müssen besser mit den Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen ausgestattet werden, die in einer zunehmend mobilen, multikulturellen und digitalen Gesellschaft im dynamischen Wandel erforderlich sind. Der Aufenthalt in einem anderen Land zum Studieren, Lernen und Arbeiten sollte zur Norm werden, und die Chance neben der Muttersprache noch zwei weitere Sprachen zu erlernen, sollte allen gegeben werden. Das Programm ist eine Schlüsselkomponente zur Unterstützung der Ziele des europäischen Bildungsraums, des Aktionsplans für digitale Bildung 2021-2027, der Jugendstrategie der Europäischen Union und des Arbeitsplans der Europäischen Union für den Sport (2024-2027). Das Programm unterstützt auch nachdrücklich die Initiative „Union der Kompetenzen“ und die Strategie der Union zur Krisenvorsorge. Das Programm leistet einen sinnvollen Beitrag zur Initiative „Union der Kompetenzen“, indem es Menschen dabei unterstützt, Grundfertigkeiten zu entwickeln, die Attraktivität von Lehrberufen steigert, Anreize für Unternehmertum und Innovation bietet, Spitzenkenntnisse und akademische Exzellenz unterstützt, die Anerkennung von Fähigkeiten und Qualifikationen erleichtert, die Integration in den Arbeitsmarkt ermöglicht und die in Europa bestehenden Wissens-, Qualifikations- und Kompetenzdefizite beseitigt. EU-Unternehmen müssen ihre Wettbewerbsfähigkeit durch Talente und Innovationen steigern. Diese Investition in Kenntnisse, Qualifikationen und Kompetenzen wird Einzelpersonen ebenso wie Einrichtungen, Unternehmen, Organisationen und der Gesellschaft insgesamt zugutekommen, indem sie zu nachhaltigem Wachstum beiträgt und Chancengerechtigkeit, Wohlstand und soziale Inklusion in Europa und darüber hinaus sicherstellt. Darüber hinaus ist die Entwicklung von digitalen Qualifikationen und Kompetenzen sowie von Qualifikationen in zukunftsorientierten Bereichen wie Bekämpfung des Klimawandels, saubere Energie, künstliche Intelligenz, Robotik und Big-Data-Analyse im Einklang mit den Zielen der neuen europäischen Innovationsagenda zur Förderung der Talententwicklung für die Stärkung der Innovationskapazität Europas von entscheidender Bedeutung für künftiges nachhaltiges Wachstum und den Zusammenhalt in Europa. Um die qualitative Wirkung seiner Aktionen zu erhöhen und die Chancengleichheit zu gewährleisten, wird das Programm Menschen unterschiedlicher Altersgruppen und mit vielfältigem kulturellem, sozialem und wirtschaftlichem Hintergrund stärker und besser ansprechen, damit niemand zurückgelassen wird. Insbesondere sollen Menschen mit geringeren Chancen, darunter Menschen mit Behinderungen und Migranten sowie Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, die in abgelegenen Gebieten leben oder mit sozioökonomischen Schwierigkeiten konfrontiert sind, besser erreicht werden. Dabei wird das Programm die Teilnehmenden, insbesondere junge Menschen, auch ermutigen, sich in der Zivilgesellschaft zu engagieren und zu lernen, sich daran zu beteiligen, und so das Bewusstsein für die gemeinsamen Werte der Europäischen Union schärfen. Im Jahr 2026 wird das Programm zudem weiter darauf hinwirken, die sozioökonomischen und bildungspolitischen Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine abzumildern, unter anderem durch die Unterstützung von Projekten, die Bildungsaktivitäten fördern und den vor dem Krieg in der Ukraine geflohenen Menschen dabei helfen, sich in ihre neuen Lernumgebungen zu integrieren, sowie durch Maßnahmen zur Unterstützung von Organisationen, Lernenden und Bildungspersonal in der Ukraine. 5 Eine weitere Herausforderung betrifft die europaweite Tendenz zu einer begrenzten Beteiligung am demokratischen Leben sowie eines geringen Kenntnisstands und Bewusstseins in Bezug auf europäische Fragen sowie deren Auswirkungen auf das Leben aller europäischen Bürgerinnen und Bürger. Viele Menschen sind zögerlich oder haben Schwierigkeiten, sich aktiv in ihre Gemeinschaft oder in das politische und soziale Leben der Europäischen Union einzubringen und daran teilzunehmen. Die Stärkung der europäischen Identität und der Teilhabe junger Menschen an demokratischen Prozessen ist für die Zukunft der Europäischen Union von größter Bedeutung. Wie die COVID-19- Pandemie deutlich gemacht hat, erweist sich der Zugang zu Bildung als wesentliche Voraussetzung dafür, eine rasche Erholung von Krisen sicherzustellen. Dies kann auch mit Aktivitäten zum nichtformalen Lernen erreicht werden, die die Fähigkeiten und Kompetenzen sowie den aktiven Bürgersinn junger Menschen und erwachsender Lernender fördern. Im Einklang mit der Strategie der Union zur Krisenvorsorge trägt das Programm zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts und zur Entwicklung sozialer und interkultureller Kompetenzen bei. Es unterstützt auch Aktivitäten mit Schwerpunkt auf kritischem Denken, digitaler Kompetenz und Medienkompetenz und trägt somit dazu bei, Desinformation und Falschmeldungen zu verhindern und zu bekämpfen. Im Einklang mit den Prioritäten der Europäischen Union für eine nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft sollten die Erasmus+-Projekte umweltfreundlich gestaltet werden und grüne Vorgehensweisen in alle Aspekte einbeziehen. Die beteiligten Organisationen und Teilnehmenden sollten bei der Konzeption ihrer Projekte einen umweltfreundlichen Ansatz verfolgen, der sie dazu anregt, Umweltfragen zu diskutieren und mehr darüber zu erfahren, sie zum Nachdenken darüber veranlasst, was getan werden kann, um die Projekte auf ihrer Ebene nachhaltiger zu gestalten, und sie dabei unterstützt, alternative umweltfreundlichere Wege zur Durchführung ihrer Aktivitäten zu finden. Die Unterstützung und Erleichterung der transnationalen und internationalen Zusammenarbeit zwischen Organisationen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport ist von entscheidender Bedeutung dafür, den Menschen mehr Schlüsselkompetenzen zu vermitteln, die Zahl der frühen Schulabgänger zu verringern und die durch formales, informelles und nichtformales Lernen erworbenen Kompetenzen anzuerkennen. Zudem wird dadurch die Verbreitung von Ideen gefördert und die Weitergabe von bewährten Verfahren und Fachwissen sowie die Entwicklung digitaler Fähigkeiten erleichtert. Somit wird ein Beitrag zu einer hochwertigen Bildung bei gleichzeitiger Stärkung des sozialen Zusammenhalts geleistet. Das Programm Erasmus+ ist eine der sichtbarsten Erfolgsgeschichten der Europäischen Union. Es stützt sich auf eine mehr als 35-jährige Erfahrung mit europäischen Programmen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport in Europa und bei Partnerschaften mit Drittstaaten. Der Leitfaden zum Programm Erasmus+ 2026 ist fester Bestandteil der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen Erasmus+ 2026 (im Folgenden „Aufforderung“) und enthält die Teilnahme- und Finanzierungsbedingungen für die Aufforderung. Sie beruht somit auf der Verordnung (EU) 2021/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung von Erasmus+, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport1 (im Folgenden „Erasmus+-Verordnung“) sowie dem Jahresarbeitsprogramm 2026 für Erasmus+. Die in der Aufforderung enthaltenen Aktionen können durch die Veröffentlichung einer Berichtigung geändert werden. Potenzielle Antragsteller werden gebeten, regelmäßig die Website von Erasmus+ sowie das Jahresarbeitsprogramm von Erasmus+ und seine Änderungen zu konsultieren. Die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (Neufassung) (im Folgenden „EU-Haushaltsordnung“) findet Anwendung. Die Umsetzung der Aufforderung hängt auch davon ab, ob die im Haushaltsentwurf vorgesehenen Mittel nach Verabschiedung des Jahreshaushaltsplans durch die EU-Haushaltsbehörde bzw. nach der Regelung der vorläufigen Zwölftel zur Verfügung stehen. 1 https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2021/817/oj/deu. https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2021/817/oj/deu 6 ZIELSETZUNGEN DES PROGRAMMS ERASMUS+ ÜBERGEORDNETES ZIEL Das übergeordnete Ziel des Programms besteht darin, durch lebenslanges Lernen die bildungsbezogene, berufliche und persönliche Entwicklung der Menschen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport in Europa und darüber hinaus zu unterstützen und so zu nachhaltigem Wachstum, hochwertigen Arbeitsplätzen und sozialem Zusammenhalt, zur Innovationsförderung sowie zur Stärkung der europäischen Identität und des aktiven Bürgersinns beizutragen. Das Programm ist damit ein wichtiges Instrument zur Schaffung des europäischen Bildungsraums und zur Förderung der strategischen europäischen Zusammenarbeit in der allgemeinen und beruflichen Bildung und ihrer zugrunde liegenden sektorspezifischen Zielsetzungen. Darüber hinaus ist es von zentraler Bedeutung für die Intensivierung der jugendpolitischen Zusammenarbeit im Rahmen der Jugendstrategie der Union 2019–2027 und zur Entwicklung der europäischen Dimension des Sports. SPEZIFISCHE ZIELE Mit dem Programm werden die nachstehenden spezifischen Ziele verfolgt: • Förderung der Lernmobilität von Einzelpersonen und Gruppen sowie der Zusammenarbeit, Qualität, Inklusion und Chancengerechtigkeit, Exzellenz, Kreativität und Innovation auf der Ebene von Organisationen und politischen Strategien im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung • Förderung der nichtformalen und informellen Lernmobilität und der aktiven Teilhabe bei jungen Menschen sowie der Zusammenarbeit, Qualität, Inklusion, Kreativität und Innovation auf der Ebene von Organisationen und politischen Strategien im Jugendbereich • Förderung der Lernmobilität von Sportfachkräften sowie der Zusammenarbeit, Qualität, Inklusion, Kreativität und Innovation auf der Ebene von Sportorganisationen und sportpolitischen Strategien 7 PRIORITÄTEN DES PROGRAMMS ERASMUS+ INKLUSION UND VIELFALT Mit dem Programm sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion, Vielfalt und Fairness bei allen Programmaktionen gefördert werden. Organisationen und Teilnehmende mit geringeren Chancen stehen im Mittelpunkt dieser Ziele. Zu diesem Zweck werden ihnen im Rahmen des Programms Mechanismen und Ressourcen zur Verfügung gestellt. Die Organisationen sollten ihre Projekte und Aktivitäten mit einem inklusiven Ansatz konzipieren und sie so einem breiten Spektrum von Teilnehmenden zugänglich machen. Nationale Agenturen sind für die Unterstützung der Projekte ebenfalls wichtig, damit diese so inklusiv und vielfältig wie möglich sind. Ausgehend von den allgemeinen Grundsätzen und Mechanismen auf der europäischen Ebene werden die nationalen Agenturen Pläne für Inklusion und Vielfalt ausarbeiten, um den Bedürfnissen von Menschen mit geringeren Chancen bestmöglich gerecht zu werden und die Organisationen, die mit diesen Zielgruppen zusammenarbeiten, in ihrem nationalen Kontext zu unterstützen. Gleichzeitig sind die SALTO-Ressourcenzentren, die die Durchführung des Programms unterstützen, ebenfalls wichtige Akteure bei der Förderung und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung von Inklusion und Vielfalt, insbesondere im Hinblick auf die Gewinnung von Wissen und die Konzipierung und Durchführung von Aktivitäten zum Kapazitätsaufbau für das Personal der nationalen Agenturen und die Begünstigten des Programms. Ebenso spielt die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eine gleichermaßen wichtige Rolle für die Aktionsbereiche des Programms mit direkter Mittelverwaltung. In den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern sind die EU-Delegationen und – soweit vorhanden – die nationalen Erasmus+-Büros (NEO) und die Anlaufstellen für Erasmus+ von entscheidender Bedeutung, um das Programm den entsprechenden Zielgruppen näherzubringen. Zur Umsetzung dieser Grundsätze wurden der Rahmen für Inklusionsmaßnahmen2 sowie die Strategie für Inklusion und Vielfalt3 entwickelt, die alle Programmbereiche abdecken, um den Zugang eines breiteren Spektrums von Organisationen zu Finanzmitteln zu unterstützen und mehr Teilnehmende mit geringeren Chancen zu erreichen. Durch sie werden auch der Raum und die Mechanismen für Projekte geschaffen, die sich mit Fragen der Inklusion und Vielfalt befassen sollen. Die Strategie soll dazu beitragen, die Hindernisse zu beseitigen, mit denen verschiedene Zielgruppen beim Zugang zu solchen Möglichkeiten innerhalb und außerhalb Europas möglicherweise konfrontiert sind. Die nachstehende Liste solcher potenziellen Hindernisse ist nicht erschöpfend und eher als Referenz für Maßnahmen gedacht, die Menschen mit geringeren Chancen einen besseren Zugang verschaffen und sie besser erreichen sollen. Die folgenden Hindernisse können – als einzelne Faktoren oder zusammengenommen – ihrer Teilnahme im Wege stehen: • Behinderungen: Dazu gehören körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.4 • Gesundheitsprobleme: Hindernisse können sich aus Gesundheitsproblemen ergeben, darunter schwere oder chronische Erkrankungen oder sonstige Probleme der körperlichen oder psychischen Gesundheit, die jemanden davon abhalten können, am Programm teilzunehmen. • Hindernisse im Zusammenhang mit Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung: Personen, denen es aus verschiedenen Gründen schwerfällt, in Systemen der allgemeinen oder beruflichen Bildung gute Leistungen zu erbringen, frühe Schulabgänger, NEETs (junge Menschen, die keine Schule besuchen, keiner Arbeit nachgehen und keine Berufsausbildung absolvieren) und gering qualifizierte Erwachsene sind möglicherweise mit Hindernissen konfrontiert. Obwohl andere Faktoren eine Rolle spielen können, sind diese Bildungsprobleme, auch wenn sie 2 Durchführungsbeschluss der Kommission – Rahmen für Inklusionsmaßnahmen für die Programme Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps 2021-2027: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/commission-decision-framework-inclusion-2021-27. 3 Durchführungsleitlinien zur Strategie für Inklusion und Vielfalt – Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps- inclusion-and-diversity_de. 4 Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen: https://www.un.org/Depts/german/uebereinkommen/ar61106-dbgbl.pdf. https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/commission-decision-framework-inclusion-2021-27 https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-inclusion-and-diversity_de https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-inclusion-and-diversity_de https://www.un.org/Depts/german/uebereinkommen/ar61106-dbgbl.pdf 8 möglicherweise mit persönlichen Umständen zusammenhängen, zumeist auf Bildungssysteme zurückzuführen, die strukturelle Beschränkungen schaffen und/oder die besonderen Bedürfnisse des Einzelnen nicht in vollem Umfang berücksichtigen. Außerdem können Hindernisse bei der Teilnahme bestehen, wenn es aufgrund der Struktur der Lehrpläne schwierig ist, im Rahmen des Bildungsgangs eine Lern- oder Ausbildungsmobilität im Ausland zu absolvieren. • Kulturelle Unterschiede: Kulturelle Unterschiede können zwar von Menschen aus allen Verhältnissen als Hindernis wahrgenommen werden, vor allem aber Menschen mit geringeren Chancen betreffen. Solche Unterschiede können ein erhebliches Lernhindernis im Allgemeinen darstellen, umso mehr für Menschen mit Migrations- oder Flüchtlingshintergrund – darunter auch, aber nicht nur, neu angekommene Migranten, Personen, die einer nationalen oder ethnischen Minderheit angehören, Personen, die Gebärdensprache nutzen, oder Personen mit Schwierigkeiten bei der sprachlichen Anpassung und der kulturellen Inklusion. Der Kontakt mit fremden Sprachen und kulturellen Unterschieden bei der Teilnahme an jeder Art von Programmaktivitäten kann auf einige Personen abschreckend wirken und den Nutzen der Teilnahme in gewisser Weise einschränken. Solche kulturellen Unterschiede können potenzielle Teilnehmende sogar davon abhalten, Unterstützung durch das Programm zu beantragen, was sie vollständig an der Teilnahme hindert. • Soziale Hindernisse: Soziale Anpassungsschwierigkeiten – wie begrenzte soziale Kompetenzen, antisoziales oder risikoreiches Verhalten, eine Verurteilung als (ehemalige) Straftäter, (ehemaliger) Drogen- oder Alkoholmissbrauch – oder eine soziale Marginalisierung können ein Hindernis darstellen. Weitere soziale Hindernisse ergeben sich möglicherweise aus familiären Verhältnissen – z. B. weil Personen als erste in der Familie ein Hochschulstudium absolvieren oder Eltern (besonders, wenn sie alleinerziehend sind oder kleine Kinder haben und keine größeren informellen Kinderbetreuungsnetze besitzen), Betreuer, Ernährer oder Waisen sind oder weil sie in Heimen gelebt haben oder derzeit in einem Heim leben. • Wirtschaftliche Hindernisse: Wirtschaftliche Nachteile, wie beispielsweise ein niedriger Lebensstandard, ein niedriges Einkommen, die Notwendigkeit für Lernende, zu arbeiten, um für den eigenen Lebensunterhalt aufzukommen, Abhängigkeit vom Sozialfürsorgesystem, Langzeitarbeitslosigkeit, prekäre Situationen oder Armut, Obdachlosigkeit, Verschuldung oder finanzielle Probleme, können ein Hindernis darstellen. Weitere Schwierigkeiten können sich aus der begrenzten Übertragbarkeit von Leistungen (insbesondere der Unterstützung für Menschen mit geringeren Chancen) ergeben, die gemeinsam mit den Teilnehmenden „mobil“ sein müssen, wenn diese an Aktivitäten außerhalb ihres Wohnorts oder erst recht im Ausland teilnehmen. • Hindernisse im Zusammenhang mit Diskriminierung: Hindernisse können infolge von Diskriminierung in Bezug auf Geschlecht, Alter, ethnische Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, sexuelle Orientierung, Behinderung oder übergreifende Faktoren (eine Kombination einer oder mehrerer der genannten Arten von Diskriminierung) auftreten. • Geografische Hindernisse: Das Wohnen, beispielsweise in abgelegenen oder ländlichen Gebieten, auf kleinen Inseln oder in Randgebieten/Gebieten in äußerster Randlage5, in städtischen Vororten, in strukturschwachen Gebieten (begrenzter öffentlicher Nahverkehr, unzureichende Versorgungseinrichtungen) oder in weniger entwickelten Gebieten in Drittländern, kann ein Hindernis darstellen. DIGITALER WANDEL Um einen erfolgreichen digitalen Wandel zu unterstützen und gesellschaftlichen Herausforderungen wie KI oder Desinformation wirksamer zu begegnen, benötigt Europa in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend Systeme, die an das digitale Zeitalter angepasst sind. Im Einklang mit den strategischen Prioritäten des Aktionsplans für digitale Bildung (2021-2027)6 und den beiden im November 2023 angenommenen Empfehlungen des Rates7 a) zu den Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche allgemeine und berufliche digitale Bildung und b) für eine bessere Vermittlung 5 In der Europäischen Union gibt es neun Gebiete in äußerster Randlage: Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, La Réunion und Saint-Martin (Frankreich), die Azoren und Madeira (Portugal) sowie die Kanarischen Inseln (Spanien). 6 Europäischer Bildungsraum – Aktionsplan für digitale Bildung (2021-2027): https://ec.europa.eu/education/education-in-the- eu/digital-education-action-plan_de. 7 Empfehlung des Rates zu den Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche allgemeine und berufliche digitale Bildung: https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15741-2023-INIT/de/pdf; Vorschlag einer Empfehlung des Rates für eine bessere Vermittlung digitaler Fähigkeiten und Kompetenzen in der allgemeinen und beruflichen Bildung: https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15740-2023-INIT/de/pdf. https://ec.europa.eu/education/education-in-the-eu/digital-education-action-plan_de https://ec.europa.eu/education/education-in-the-eu/digital-education-action-plan_de https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15741-2023-INIT/de/pdf https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15740-2023-INIT/de/pdf 9 digitaler Fähigkeiten in der allgemeinen und beruflichen Bildung spielt das Programm Erasmus+ eine Schlüsselrolle bei der Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern jeden Alters, damit sie die heute benötigten digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen erwerben – um zu leben, zu lernen, zu arbeiten, ihre Rechte wahrzunehmen, sich zu informieren, auf Online-Dienste zuzugreifen, zu kommunizieren und um kritisch mit digitalen Bildungsinhalten umzugehen, selbst solche Inhalte zu schaffen und sie zu verbreiten. Das Programm unterstützt die erste strategische Priorität des Aktionsplans, die Entwicklung eines leistungsfähigen digitalen Bildungsökosystems, indem es Kapazitäten aufbaut und ein kritisches Verständnis dafür vermittelt, wie die Möglichkeiten der digitalen Technologien für das Lehren und Lernen in allen Arten von Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen auf allen Ebenen und für alle Bereiche genutzt und Pläne für den digitalen Wandel für Bildungseinrichtungen entwickelt und umgesetzt werden können. Das Programm unterstützt auch die zweite strategische Priorität des Aktionsplans, indem es Maßnahmen zum Ausbau digitaler Kompetenzen und Fertigkeiten auf sämtlichen Ebenen der Gesellschaft und für alle (darunter benachteiligte junge Menschen, Studierende, Arbeitsuchende und Arbeitnehmer) fördert. Insbesondere geht es darum, sowohl grundlegende digitale Fertigkeiten als auch eine fortgeschrittene digitale Kompetenz zu fördern, die mittlerweile unerlässlich für den Alltag und die Fähigkeit der Menschen ist, uneingeschränkt an der Zivilgesellschaft und der Demokratie teilzuhaben. Im Einklang mit diesen beiden strategischen Prioritäten des Aktionsplans wurde die europäische Plattform für digitale Bildung8 eingerichtet, um die Zusammenarbeit im Bereich der digitalen Bildung auf EU-Ebene zu stärken und zum Austausch bewährter Verfahren und zur Erprobung von bewährten Verfahren und der gemeinsamen Schaffung von Wissen beizutragen. Ziel der Plattform ist es, die Mitgliedstaaten durch eine engere bereichsübergreifende Zusammenarbeit zu unterstützen, indem die allgemeine und berufliche digitale Bildung unter dem Aspekt des lebenslangen Lernens betrachtet wird. Die Plattform vernetzt nationale Behörden, den Privatsektor, Experten, Anbieter der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie die Zivilgesellschaft mittels einer flexibleren Entwicklung der Politik und Praxis im Bereich der digitalen Bildung. Zur Umsetzung dieses politischen Rahmens durch das Programm wurde eine digitale Strategie9 veröffentlicht, die alle Programmbereiche abdeckt und die mit dem Ziel konzipiert wurde, die Begünstigten des Programms und die durchführenden Akteure dabei zu unterstützen, die digitale Dimension der finanzierten Projekte erfolgreich weiterzuentwickeln. Das Programm sollte eine größere Zielgruppe innerhalb wie außerhalb der Union ansprechen. Dafür sollten Informations- , Kommunikations- und Technologieinstrumente, eine Kombination aus physischer Mobilität und virtuellem Lernen und die virtuelle Zusammenarbeit vermehrt zum Einsatz kommen. UMWELT UND BEKÄMPFUNG DES KLIMAWANDELS Umwelt und Klimaschutz sind für die EU heute und künftig zentrale Prioritäten. Die Mitteilung über den europäischen Grünen Deal10 ist die neue Wachstumsstrategie für Europa, in der die Schlüsselrolle anerkannt wird, die Schulen, Ausbildungseinrichtungen und Hochschulen dabei spielen, Schülerinnen und Schüler, Eltern und die gesamte Bevölkerung in die für einen erfolgreichen Übergang zur Klimaneutralität bis 2050 erforderlichen Veränderungen einzubeziehen. Darüber hinaus wird in der Empfehlung des Rates zum Lernen für ökologische Nachhaltigkeit11 betont, dass Lernende aller Altersgruppen die Möglichkeit erhalten müssen, sich sowohl durch die formale als auch durch nichtformale Bildung über die Klimakrise und die Nachhaltigkeit zu informieren, und dass das Lernen für den grünen Wandel als Priorität in der Politik und in den Programmen der allgemeinen und beruflichen Bildung festgelegt werden 8 https://education.ec.europa.eu/focus-topics/digital-education/action-plan/european-digital-education-hub. 9 Durchführungsleitlinien – Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps – Digitale Strategie: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus- plus/resources/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-digital_en. 10 Europäische Kommission, Der europäische Grüne Deal: https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/european-green-deal_de. 11 Empfehlung des Rates zum Lernen für den grünen Wandel und die nachhaltige Entwicklung: https://eur-lex.europa.eu/legal- content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022H0627(01). https://education.ec.europa.eu/de/focus-topics/digital-education/action-plan/european-digital-education-hub https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-digital_en https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-digital_en https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/european-green-deal_de 10 muss. Nachhaltigkeit sollte in das gesamte Spektrum der allgemeinen und beruflichen Bildung einfließen, einschließlich der Lehrpläne, der beruflichen Fortbildung von Lehrkräften sowie der Gebäude, der Infrastruktur und des Betriebs. Das Programm Erasmus+ ist ein wichtiges Instrument für den Erwerb von Wissen, Fähigkeiten und Ansichten in Bezug auf den Klimawandel und für die Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung innerhalb der Europäischen Union und darüber hinaus. Zur Umsetzung dieses politischen Rahmens durch das Programm wurde eine Strategie für den ökologischen Wandel und die nachhaltige Entwicklung12 veröffentlicht, die alle Programmbereiche abdeckt und die mit dem Ziel konzipiert wurde, die Begünstigten des Programms und die durchführenden Akteure dabei zu unterstützen, die digitale Dimension der finanzierten Projekte erfolgreich weiterzuentwickeln. Das Programm stellt mehr Mobilitätsmöglichkeiten in ökologischen und zukunftsorientierten Bereichen bereit, welche die Entwicklung von Kompetenzen fördern, die beruflichen Aussichten verbessern und die Teilnehmenden mit strategischen Bereichen für das nachhaltige Wachstum vertraut machen. Besonderes Augenmerk gilt dabei der ländlichen Entwicklung (nachhaltige Landwirtschaft, Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, Bodenschutz, Bio- Landwirtschaft). In Anbetracht von Mobilität als Kernelement von Erasmus+ sollte zudem CO2-Neutralität angestrebt werden, indem nachhaltige Verkehrsmittel und ein umweltbewusstes Verhalten gefördert werden. Die Umwelt und der Kampf gegen den Klimawandel sind eine horizontale Priorität bei der Projektauswahl. Daher wird Projekten Vorrang eingeräumt, die dazu dienen, Kompetenzen in verschiedenen grünen Branchen aufzubauen – auch solchen im Rahmen des Beitrags von Bildung und Kultur zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung –, grüne branchenspezifische Kompetenzstrategien und Methoden zu entwickeln, zukunftsorientierte Lehrpläne zu erarbeiten und Initiativen zu konzipieren, die die geplanten Ansätze der teilnehmenden Organisationen in Bezug auf ökologische Nachhaltigkeit unterstützen. Das Programm unterstützt die Verwendung innovativer Verfahren, um Lernende, Personal und Jugendarbeiter zu wahren Akteuren des Wandels zu machen (z. B. für die Erhaltung von Ressourcen, die Einsparung von Energie, die Reduzierung von Abfall und der CO2-Emissionen, die Entscheidung für nachhaltige Lebensmittel und Mobilitätsangebote). Priorität erhalten zudem Projekte, die durch die allgemeine und berufliche Bildung, die Jugendaktivität und sportliche Aktivitäten Verhaltensänderungen in Bezug auf persönliche Vorlieben, kulturelle Werte, das Bewusstsein und ganz allgemein das aktive Engagement für eine nachhaltige Entwicklung fördern. Daher sollten sich die beteiligten Organisationen und Teilnehmenden bemühen, grüne Verfahren in alle Projekte zu integrieren, wenn sie Aktivitäten konzipieren, was sie dazu anregen wird, über Umweltfragen zu diskutieren und mehr darüber zu erfahren, über lokale Aktionen nachzudenken und umweltfreundlichere Wege zur Durchführung ihrer Aktivitäten zu finden. Über Plattformen wie die European School Education Platform (die auch eTwinning umfasst) und EPALE wird weiterhin unterstützendes Material erstellt und der Austausch wirksamer Bildungspraktiken und -konzepte zur ökologischen Nachhaltigkeit erleichtert. Erasmus+ ist auch ein wirkungsvolles Instrument, wenn es darum geht, ein breites Spektrum von Akteuren in unserer Gesellschaft (Schulen, Hochschulen, Berufsbildungsanbieter, Jugend- und Sportorganisationen, NRO, lokale und regionale Behörden, Organisationen der Zivilgesellschaft usw.) zu erreichen und einzubeziehen, die sich aktiv für den Übergang zur Klimaneutralität bis 2050 einsetzen können. TEILHABE AM DEMOKRATISCHEN LEBEN, GEMEINSAME WERTE UND BÜRGERSCHAFTLICHES ENGAGEMENT Das Programm Erasmus+ thematisiert die Herausforderungen und Hindernisse, die die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an demokratischen Prozessen begrenzen, trägt zu ihrer stärkeren Sensibilisierung für die Europäische Union und zur Vermittlung des entsprechenden Verständnisses bei und hilft ihnen bei der Überwindung von Schwierigkeiten, wenn sie sich aktiv in ihre Gemeinschaft und in das politische und soziale Leben der Union einbringen und daran teilnehmen wollen. Die Verbesserung der Kenntnisse der Bürgerinnen und Bürger über die Europäische Union von frühester Kindheit 12 Durchführungsleitlinien – Grüne Strategie für Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus- plus/resources/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-green_en. https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-green_en https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-green_en 11 an ist entscheidend für die Zukunft der Union. Zusätzlich zur formalen Bildung kann auch nichtformales Lernen das Verständnis der Bürger für die Europäische Union verbessern und ihr Zugehörigkeitsgefühl fördern. Das Programm unterstützt die aktive Bürgerschaft und Ethik im lebenslangen Lernen, indem es Projekte und Aktivitäten anregt, die die Entwicklung sozialer und interkultureller Kompetenzen, kritisches Denken und Medienkompetenz fördern. Vorrang haben Projekte, durch die eine demokratische Teilnahme der Menschen sowie das soziale und bürgerschaftliche Engagement anhand von sinnvollen formalen und nichtformalen Lernerfahrungen gefördert werden. Der Schwerpunkt liegt darauf, für den Kontext der Europäischen Union zu sensibilisieren und ein entsprechendes Verständnis zu vermitteln, insbesondere was die gemeinsamen Werte der EU13 und die Grundsätze der Einheit und Vielfalt sowie ihr gesellschaftliches, kulturelles und historisches Erbe anbelangt. Im Bereich Jugend wurde die Strategie für Jugendbeteiligung14 konzipiert, die einen gemeinsamen Rahmen bieten und die Nutzung des Programms zur Förderung der Beteiligung junger Menschen am demokratischen Leben unterstützen soll. Die Strategie zielt darauf ab, die Qualität der Jugendbeteiligung am Programm zu verbessern, und ergänzt die wichtigsten jugendpolitischen Dokumente der EU, wie die EU-Jugendstrategie und die europäischen Jugendziele.15 Die Strategie wird durch das Toolkit zur Jugendbeteiligung16 begleitet. Konkret zielt es darauf ab, Know-how, Empfehlungen, Instrumente und praktische Anleitungen zum Umgang mit dieser horizontalen Priorität mit jungen Menschen und in den einzelnen Aktionen des Programms bereitzustellen. 13 Die Werte der EU sind in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union dargelegt und werden hier kurz definiert: https://european-union.europa.eu/principles-countries-history/principles-and-values/aims-and-values_de. 14 Strategie für Jugendbeteiligung: https://participationpool.eu/resource-category/youth-participation/youth-participation-strategy/. 15 Europäische Jugendziele: https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de. 16 Toolkit zur Jugendbeteiligung: https://participationpool.eu/toolkit/. https://participationpool.eu/resource-category/youth-participation/youth-participation-strategy/ https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de https://participationpool.eu/toolkit/ 12 WICHTIGE ASPEKTE DES PROGRAMMS ERASMUS+ Die im Folgenden beschriebenen Aspekte des Programms verdienen besondere Aufmerksamkeit: WERTE DER EU RESPEKTIEREN Bei der Durchführung des Programms Erasmus+ und somit durch die Begünstigten des Programms und bei den im Rahmen des Programms durchgeführten Aktivitäten müssen die Werte der EU – Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören – in vollem Einklang mit den in den EU-Verträgen und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Werten und Rechten respektiert werden. Werden diese Bestimmungen nicht eingehalten, kann die mit dem Begünstigten geschlossene Finanzhilfevereinbarung gekündigt oder der Finanzhilfebetrag gekürzt werden. SCHUTZ, GESUNDHEIT UND SICHERHEIT DER TEILNEHMENDEN Der Schutz, die Gesundheit und die Sicherheit der Teilnehmenden von Projekten im Rahmen von Erasmus+ zählen zu den Grundprinzipien des Programms. Alle Teilnehmenden sollten die Lernangebote von Erasmus+ zur persönlichen und beruflichen Entwicklung in vollem Umfang nutzen können. Dies sollte in einer sicheren Umgebung gewährleistet werden, in der die Rechte aller Menschen, ihre körperliche und emotionale Unversehrtheit, ihre psychische Gesundheit und ihr Wohlbefinden respektiert und geschützt werden. Jede am Programm teilnehmende Organisation muss über wirksame Verfahren und Regelungen verfügen, um die Sicherheit, den Schutz und die Nichtdiskriminierung der an ihren Aktivitäten Teilnehmenden zu fördern und zu garantieren. Bei Bedarf sollten minderjährige Teilnehmende (Schülerinnen und Schüler, Lernende in der beruflichen Bildung, junge Menschen) bei Mobilitätsaktivitäten von Erwachsenen begleitet werden. Die begleitenden Erwachsenen sollten eine ausreichende Qualität der Lernkomponente der Mobilitätsaktivität sowie den Schutz und die Sicherheit der minderjährigen Teilnehmenden gewährleisten. Außerdem müssen alle an Mobilitätsaktivitäten im Rahmen sämtlicher Leitaktionen des Programms Erasmus+ beteiligten Schülerinnen und Schüler, Studierenden, Praktikantinnen und Praktikanten, Auszubildenden, erwachsenen Lernenden, jungen Menschen und das Personal gegen die mit ihrer Teilnahme an den Aktivitäten verbundenen Risiken versichert sein. Das Programm stellt den Projektträgern frei, je nach Projekttyp und je nach auf nationaler Ebene verfügbaren Versicherungsangeboten die am besten geeignete Versicherung auszuwählen. Zudem sind projektspezifische Versicherungen nicht erforderlich, wenn die Veranstalter bereits eine allgemeine Versicherung zum Schutz der Teilnehmenden abgeschlossen haben. In jedem Fall muss folgender Versicherungsschutz bestehen: • soweit zutreffend, Reiseversicherung (u. a. gegen Beschädigung oder Verlust des Gepäcks) • Haftpflichtversicherung (ggf. einschließlich Berufs- oder Privathaftpflicht) • Versicherung für Unfälle und schwere Erkrankungen (einschließlich Voll- oder Teilarbeitsunfähigkeit) • Tod (einschließlich Rückführung bei Projekten im Ausland) Außerdem sollten Teilnehmende an transnationalen Aktivitäten unbedingt im Besitz einer Europäischen Krankenversicherungskarte sein. Diese kostenlose Karte eröffnet den Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens in allen 27 EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen zu den gleichen Bedingungen und Kosten (d. h. je nach Land auch kostenlos), die auch für die Bürgerinnen und Bürger des jeweiligen Landes gegeben sind. Weitere Informationen zu dieser Karte sowie Angaben dazu, wo Sie diese Karte erhalten, finden Sie unter https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=559&langId=de. Wenn Personen unter 18 Jahren an einem Projekt teilnehmen, müssen die teilnehmenden Organisationen vorab die Genehmigung der Eltern oder der sonstigen gesetzlichen Vertreter für die Teilnahme einholen. https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=559&langId=de 13 MEHRSPRACHIGKEIT Mehrsprachigkeit ist einer der Eckpfeiler des europäischen Aufbauwerks und ein starkes Symbol für das Streben der Europäischen Union nach Einheit in der Vielfalt. Fremdsprachen spielen eine herausragende Rolle bei den Kompetenzen, die die Beschäftigungsfähigkeit verbessern und die optimale Nutzung bestehender Chancen ermöglichen. Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, allen Bürgerinnen und Bürgern frühzeitig die Gelegenheit zum Erlernen von mindestens zwei Fremdsprachen zu bieten. Die Förderung des Spracherwerbs und der sprachlichen Vielfalt ist eines der spezifischen Ziele des Programms. Fehlende Sprachkenntnisse sind eines der größten Hindernisse, die einer Teilnahme an europäischen Programmen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend entgegenstehen. Die Angebote zur Förderung sprachlicher Kompetenzen sollen die Effizienz und Wirksamkeit von Mobilität verbessern, Lernfortschritte erhöhen und damit zum spezifischen Ziel des Programms beitragen. Das Programm bietet Teilnehmenden an einer Mobilitätsaktivität Unterstützung beim Fremdsprachenerwerb. In erster Linie erfolgt diese Unterstützung durch die Plattform Erasmus+-Online-Sprachunterstützung (Online Language Support, OLS), die bei Bedarf an verschiedene Sektoren angepasst wird, da E-Learning wegen seiner Zugänglichkeit und Flexibilität Vorteile für das Sprachenlernen bietet. Die Erasmus+-Online-Sprachunterstützung (OLS) ermöglicht es den Teilnehmenden, ihre Sprachkenntnisse zu bewerten, zu üben und zu verbessern. Neben der OLS können andere Formen der sprachlichen Unterstützung angeboten werden, um den Bedarf bestimmter Zielgruppen im Bereich des Fremdsprachenerwerbs zu decken, beispielsweise die Verwendung von Gebärdensprache oder Brailleschrift, die über die eigens dafür geschaffene Kategorie der finanziellen Inklusionsförderung finanziert werden können. Auch im Rahmen von Kooperationsprojekten werden der Sprachunterricht und das Sprachenlernen gefördert. Gegenstand von Innovation und bewährten Verfahren zur Förderung von Sprachkenntnissen können beispielsweise Unterrichts- und Bewertungsmethoden, die Entwicklung von Lehrmaterial, Forschungen, computerunterstützte Unterrichtsangebote und unternehmerische Projekte auf der Grundlage von Fremdsprachen sein. Die Europäische Kommission hat die Auszeichnung Europäisches Sprachensiegel (European Language Label, ELL) eingeführt, um Qualität anzuerkennen, den Austausch von Ergebnissen hervorragender Projekte im Bereich Mehrsprachigkeit zu unterstützen und das öffentliche Interesse am Sprachenlernen zu fördern. Nationale Agenturen werden das ELL jährlich oder alle zwei Jahre an Organisationen der allgemeinen und beruflichen Bildung verleihen, die ein von einer nationalen Agentur finanziertes Erasmus+-Projekt mit ausgezeichneten Ergebnissen im Bereich des Sprachenlernens und -lehrens abgeschlossen haben. Dabei kann die nationale Agentur nicht nur unter mehreren Erasmus+-Projekten auswählen, sondern auch beschließen, das ELL an andere Initiativen mit umfassenden, inklusiven oder innovativen Ansätzen für das Lehren und Lernen von Sprachen zu vergeben. INTERNATIONALE DIMENSION Erasmus+ weist bei den Aktivitäten in den Bereichen Mobilität, Zusammenarbeit und politischer Dialog eine ausgeprägte internationale Dimension (z. B. Zusammenarbeit mit nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern) auf. Durch das Programm werden die europäischen Organisationen bei der Bewältigung der globalen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Globalisierung, dem Klimawandel und dem digitalen Wandel unterstützt, insbesondere durch eine Intensivierung der internationalen Mobilität und Zusammenarbeit mit Drittländern, und die Rolle der Europäischen Union als globaler Akteur wird gestärkt. Durch das Programm werden die gesellschaftlichen Verbindungen durch Mobilität, Austausch und Aufbau von Kapazitäten gestärkt, die soziale Widerstandsfähigkeit, die menschliche Entwicklung, die Beschäftigungsfähigkeit und die aktive Beteiligung unterstützt und es wird für regelmäßige Kanäle für die Zusammenarbeit zwischen den Menschen gesorgt, indem die Werte, Grundsätze und Interessen rund um gemeinsame Prioritäten gefördert werden. Die Aktivitäten bieten eine Antwort auf die Herausforderungen in Bezug auf Qualität, Modernisierung und Beschäftigungsfähigkeit, indem sie die Relevanz und Reaktionsfähigkeit der Bildung für einen umweltfreundlichen und nachhaltigen sozioökonomischen Aufbau, Wachstum und Wohlstand in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern erhöhen und so zur menschlichen und institutionellen Entwicklung, zum digitalen Wandel, zu Wachstum und Beschäftigung, zu guter Regierungsführung sowie zu Frieden und Sicherheit beitragen. Das Engagement junger Menschen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern ist ein wichtiges Element beim 14 Aufbau von Gesellschaften, die stärker widerstandsfähig sind und auf gegenseitigem Vertrauen und interkulturellem Verständnis beruhen. ANERKENNUNG UND VALIDIERUNG VON KOMPETENZEN UND QUALIFIKATIONEN Erasmus+ unterstützt EU-Instrumente zur Förderung der Transparenz und Anerkennung von Kompetenzen, Fähigkeiten und Qualifikationen – insbesondere den Europass (einschließlich europäischer digitaler Zertifikate), den Youthpass, den Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR), die europäische Klassifizierung für Fähigkeiten/Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (European Skills, Competences, Qualifications and Occupations, ESCO), das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (European Credit Transfer and Accumulation System, ECTS), den Europäischen Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET), das Europäische Register für Qualitätssicherung in der Hochschulbildung (European Quality Assurance Register, EQAR) und das Europäische Netzwerk für Qualitätssicherung in der Hochschulbildung (ENQA) – sowie EU-weite Netze im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Unterstützung dieser Instrumente, insbesondere das nationale Informationszentrum für die akademische Anerkennung (National Academic Recognition Information Centre, NARIC), das Euroguidance-Netzwerk, die nationalen Europass-Zentralstellen (National Europass Centers, NEC) und die nationalen Koordinierungsstellen für den EQR. Diese Instrumente sollen sicherstellen, dass Kompetenzen, Fähigkeiten und Qualifikationen in allen Teilbereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie in allen Bereichen des Arbeitsmarktes auf nationaler und internationaler Ebene leichter anerkannt und besser verstanden werden können, und zwar unabhängig davon, ob diese im Rahmen der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung oder in Form anderer Lernerfahrungen (z. B. Berufspraktikum, Freiwilligentätigkeit oder Online-Lernangebote) erworben wurden. Um diese Ziele zu erfüllen, sollen die verfügbaren Instrumente neuen Phänomenen wie z. B. der Internationalisierung der allgemeinen und beruflichen Bildung und der wachsenden Verbreitung des digitalen Lernens und der digitalen Zertifizierung Rechnung tragen sowie die Schaffung flexibler Bildungswege ermöglichen, die auf die Erfordernisse und Ziele der Lernenden abgestimmt sind. Die Instrumente sollten auch die grenzübergreifende Vergleichbarkeit und Übertragbarkeit von Fähigkeiten, Kompetenzen und Qualifikationen verbessern und es Lernenden und Arbeitnehmern erlauben, ihren Lern- und Arbeitsort frei zu wählen. Eine Reihe bereits seit Längerem bestehender Grundsatzdokumente dient als Richtschnur für die Umsetzung und Weiterentwicklung dieser Instrumente, darunter die Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2017 über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen, der Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und die Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens. Zusätzlich zu diesen horizontalen Grundsatzdokumenten zielen thematische Strategien wie der Youthpass17 und die Europäische Strategie für Aus- und Fortbildung18 (European Training Strategy, ETS) im Jugendbereich darauf ab, die Entwicklungen in diesen Bereichen weiter zu unterstützen. KOMMUNIKATION ÜBER DIE PROJEKTE UND IHRE ERGEBNISSE IM SINNE EINER MÖGLICHST GROẞEN WIRKUNG Es ist entscheidend wichtig, über die Projekte und ihre Ergebnisse zu kommunizieren, um die Wirkung auf verschiedenen Ebenen sicherzustellen. Je nach Aktion müssen Antragsteller, die eine Förderung im Rahmen von Erasmus+ beantragen, ihre Kommunikationsaktivitäten planen, mit denen sie Informationen über ihr Projekt und die dabei erzielten Ergebnisse während der Projektlaufzeit und im Anschluss daran weitergeben möchten. Die Projektanträge werden anhand einschlägiger Kriterien bewertet, um sicherzustellen, dass diese Aspekte abgedeckt sind. Umfang und Intensität dieser Kommunikations- und Verbreitungsaktivitäten sollten im Verhältnis zu den übergeordneten Zielsetzungen, zum Umfang und zu den konkreten Zielen der verschiedenen Aktionen im Rahmen von Erasmus+ stehen. Die Begünstigten von Erasmus+-Mitteln müssen die von der Europäischen Kommission erstellten Kommunikationsleitlinien für 17 Youthpass-Strategie: https://www.youthpass.eu/de/about-youthpass/youthpass-strategy/. 18 Europäische Strategie für Aus- und Fortbildung (European Training Strategy, ETS): https://europeantrainingstrategy.eu/. https://www.youthpass.eu/de/about-youthpass/youthpass-strategy/ https://europeantrainingstrategy.eu/ 15 Projektbegünstigte19 befolgen und den Erfolg ihrer Kommunikationsaktivitäten sowohl qualitativ als auch quantitativ überwachen und bewerten. Wie in den Kommunikationsleitlinien angegeben, müssen die Begünstigten bei allen Kommunikations- und Verbreitungsaktivitäten und -produkten wie Veranstaltungen, Websites, Bildmaterial und Veröffentlichungen eindeutig auf die Unterstützung durch die Europäische Union hinweisen. Insbesondere müssen sie sicherstellen, dass das Emblem der Europäischen Union in sämtlichen Kommunikationsmaterialien enthalten ist und die Bestimmungen der Finanzhilfevereinbarung oder des Finanzhilfebeschlusses beachtet werden.20 Werden diese Bestimmungen nicht eingehalten, kann die Finanzhilfe des Begünstigten gekürzt werden. Bei der Konzeption der Kommunikationsstrategie und des Kommunikationsplans müssen die Begünstigten Folgendes berücksichtigen: • Kommunikationsziele: Die Antragstellern sollten festlegen, was sie mit bestimmten Kommunikationsaktivitäten erreichen möchten, z. B. Sensibilisierung, Förderung gesellschaftlicher Werte, Entwicklung neuer Partnerschaften für die Zukunft oder Einflussnahme auf politische Strategien und Vorgehensweisen. • Publikum oder Zielgruppe: Die Antragsteller müssen festlegen, welche Menschen sie erreichen möchten und wer die Projektergebnisse nutzen könnte. Das Publikum bzw. die Zielgruppe sollten so genau wie möglich definiert werden. Es kann sich um die breite Öffentlichkeit, bestimmte Interessenträger, Sachverständige und andere interessierte Kreise, Entscheidungsträger, Medien usw. handeln. • Kanäle und Aktivitäten, mit denen das Zielpublikum erreicht werden soll: Die Antragsteller müssen die Kanäle und Aktivitäten auswählen, die am wirksamsten und am besten geeignet sind, um den Bedürfnissen ihres gewählten Zielpublikums gerecht zu werden, wie soziale Medien, Veranstaltungen und Veröffentlichungen. • Projektergebnisse: (Leistungen und Resultate), etwa ein Leitfaden für bewährte Verfahren, ein praktisches Werkzeug oder Produkt, Forschungsbericht einer Studie, erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten usw. Die Ergebnisse sollten auch auf der Plattform für Erasmus+-Projektergebnisse geteilt oder bekannt gemacht werden (https://erasmus- plus.ec.europa.eu/de/projects). • Zeitplan: Die Antragsteller müssen wirksam planen, wann verschiedene Aktivitäten durchgeführt werden (verknüpft mit dem Arbeitsplan/Meilensteinen), realistische Ziele vereinbaren und Flexibilität je nach Projektfortschritt, veränderten Bedürfnissen des Zielpublikums oder der Zielgruppe sowie der Entwicklung von Regelungen oder Verfahren gewährleisten. • Wichtigste Leistungsindikatoren: Leistungsindikatoren sind ein wertvolles Managementinstrument, um die Fortschritte bei der Umsetzung der Kommunikations- und Verbreitungsaktivitäten zu überwachen (und bei Bedarf Anpassungen zu ermöglichen) und den Erfolg bei der Verwirklichung der Ziele zu bewerten. Die wichtigsten Leistungsindikatoren sollten mit den Indikatoren des Kommunikationsnetzes21 übereinstimmen. ANFORDERUNG EINES FREIEN ZUGANGS ZU BILDUNGSMATERIALIEN IM RAHMEN VON ERASMUS+ Erasmus+ fördert einen freien Zugang zu Projektergebnissen für Lern-, Unterrichts- und Ausbildungszwecke sowie für die Jugendarbeit. Erasmus+-Begünstigte sind insbesondere verpflichtet, Bildungsressourcen und pädagogische Werkzeuge, die im Zusammenhang mit durch das Programm geförderten Projekten erstellt wurden – beispielsweise Dokumente, Medien, Software oder andere Materialien – im Rahmen einer offenen Lizenz der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Materialien müssen ohne Kosten oder Beschränkungen leicht zugänglich und auffindbar sein, und die offene Lizenz muss es der Öffentlichkeit ermöglichen, die jeweilige Ressource zu nutzen, wiederzuverwenden, anzupassen und mit anderen zu teilen. Materialien dieser Art werden als „freie Lehr- und Lernmaterialien“ (Open Educational Resources, OER) bezeichnet. Um dieses Ziel erreichen zu können, müssen die Ressourcen in editierbarer digitaler Form auf eine geeignete und frei zugängliche Plattform hochgeladen werden. Erasmus+ legt den Begünstigen 19 So kommunizieren Sie Ihr Projekt: https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/429c34ff-7231-11ec-9136- 01aa75ed71a1/language-de/format-PDF/source-248841143. 20 Hinweise zur Verwendung der visuellen Identität der Europäischen Kommission, einschließlich des Emblems der Europäischen Union, finden Sie unter https://ec.europa.eu/info/resources-partners/european-commission-visual-identity_en#documents und https://commission.europa.eu/system/files/2021-05/eu-emblem-rules_de.pdf. 21 Die Indikatoren des Kommunikationsnetzes und der dazugehörige Leitfaden sind hier zu finden: https://commission.europa.eu/system/files/2023-02/2022%20EC%20Comm%20indicators.pdf, https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/projects https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/projects https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/429c34ff-7231-11ec-9136-01aa75ed71a1/language-de/format-PDF/source-248841143 https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/429c34ff-7231-11ec-9136-01aa75ed71a1/language-de/format-PDF/source-248841143 https://ec.europa.eu/info/resources-partners/european-commission-visual-identity_en#documents https://commission.europa.eu/system/files/2021-05/eu-emblem-rules_de.pdf https://commission.europa.eu/system/files/2023-02/2022%20EC%20Comm%20indicators.pdf 16 zwar nahe, freie Lizenzen mit den geringsten Einschränkungen22 anzuwenden, doch können die Begünstigten auch Lizenzen wählen, die gewisse Beschränkungen mit sich bringen, beispielsweise die gewerbliche Nutzung durch Dritte einschränken oder Dritte dazu verpflichten, die gleiche Lizenz auch auf abgeleitete Arbeiten anzuwenden, sofern dies der Beschaffenheit des Projekts und der Art des betreffenden Materials angemessen ist und dies der Öffentlichkeit weiterhin ermöglicht, die Ressource zu nutzen, wiederzuverwenden, anzupassen und mit anderen zu teilen. Der freie Zugang ist zwingend vorgeschrieben und muss unbeschadet etwaiger Rechte des geistigen Eigentums der Begünstigten gewährt werden. FREIER ZUGANG ZU FORSCHUNGSERGEBNISSEN UND DATEN IM RAHMEN VON ERASMUS+ Erasmus+ ermutigt die Begünstigten, Forschungsergebnisse über frei zugängliche Pfade zu veröffentlichen, d. h. ohne Kosten oder andere Zugangsbeschränkungen für Nutzerinnen und Nutzer. Die Begünstigten werden darüber hinaus ermutigt, für Forschungsergebnisse freie Lizenzen zu verwenden. Wann immer dies möglich ist, sollten im Rahmen von Projekten erfasste Daten als „offene Daten“ veröffentlicht werden, also im Rahmen einer freien Lizenz, in einem geeigneten Format und auf einer entsprechend geeigneten offenen Datenplattform. 22 Zum Beispiel die weitverbreiteten Lizenzen des Typs Creative Commons Attribution oder Creative Commons Attribution-Share Alike für kreative Werke, die GNU Public License und GNU Lesser Public License für Software oder die Open Database License für Datenbanken. 17 WIE IST DAS PROGRAMM ERASMUS+ STRUKTURIERT? Zur Verwirklichung seiner Ziele sieht das Programm Erasmus+ im Zeitraum 2021–2027 die Umsetzung folgender Leitaktionen vor: LEITAKTION 1 – LERNMOBILITÄT VON EINZELPERSONEN Diese Leitaktion unterstützt: • die Mobilität von Lernenden und von Personal: Chancen für Schülerinnen und Schüler, Studierende, erwachsene Lernende, Praktikanten und junge Menschen sowie für Hochschullehrkräfte, Lehrkräfte, Ausbilder, pädagogische Fachkräfte, Jugendarbeiter, Sportfachkräfte, Personal von Ausbildungseinrichtungen und Organisationen der Zivilgesellschaft zum Lernen und/oder zum Erwerb von Berufserfahrung im Ausland. • Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung: Von jungen Menschen geleitete lokale und transnationale Initiativen, die von informellen Gruppen junger Menschen und/oder Jugendorganisationen durchgeführt werden, um jungen Menschen dabei zu helfen, sich im demokratischen Leben zu engagieren und zu lernen, sich daran zu beteiligen, das Bewusstsein für die gemeinsamen Werte und Grundrechte der Europäischen Union zu schärfen, junge Menschen und Entscheidungsträger auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene zusammenzubringen und zu den gemeinsamen Zielen der Europäischen Union beizutragen. • Mobilität des Personals im Bereich Sport: Das Personal von Sportorganisationen, vor allem im Breitensport, erhält die Möglichkeit, seine Kompetenzen und Qualifikationen zu verbessern und durch Lernmobilität über einen Auslandsaufenthalt neue Fähigkeiten zu erwerben; so kann es zum Aufbau von Kapazitäten und zur Entwicklung von Sportorganisationen beitragen. Diese Aktion unterstützt die berufliche Fortbildung von Coaches und anderen Mitarbeitern (bezahlte Mitarbeiter und Freiwillige) im Breitensport. Nicht im Breitensport tätiges Personal im Sportbereich, einschließlich Personen mit einer dualen Laufbahn im Sport und außerhalb des Sports, kann ebenfalls den Lerneffekt und den Wissenstransfer für Personal und Organisationen im Breitensport verbessern. Angebote für Lernmobilität für nicht im Breitensport tätiges Personal können unterstützt werden, wenn die Teilnahme dieses Personals dem Breitensport zugutekommen kann. • DiscoverEU: Diese Aktion bietet 18‑Jährigen die Möglichkeit, einzeln oder in der Gruppe eine kurze Reise durch Europa zu unternehmen. DiscoverEU zielt als informelle Lernaktivität darauf ab, das Zugehörigkeitsgefühl der Teilnehmenden zur Europäischen Union zu stärken und ihnen die Möglichkeit zu geben, deren kulturelle Vielfalt zu erkunden. DiscoverEU zielt auch darauf ab, junge Menschen mit Fähigkeiten und Kompetenzen auszustatten, die für ihr künftiges Leben von Bedeutung sind, und sie konkret zu nachhaltigem Reisen und allgemein zu Umweltbewusstsein zu inspirieren. DiscoverEU umfasst einerseits eine allgemeine Aktion, bei der sich die jungen Menschen direkt auf dem Europäischen Jugendportal bewerben können, und andererseits eine Inklusionsaktion. Die DiscoverEU-Inklusionsaktion soll es jungen Menschen mit geringeren Chancen zwischen 18 und 21 Jahren ermöglichen, gleichberechtigt mit anderen Gleichaltrigen an DiscoverEU teilzunehmen. • Das Programm bietet Teilnehmenden, die eine Mobilitätsaktivität im Ausland durchführen, Gelegenheiten für den Fremdsprachenerwerb. In erster Linie erfolgt diese Unterstützung durch das Instrument Erasmus+-Online- Sprachunterstützung (Online Language Support, OLS), das bei Bedarf an verschiedene Sektoren angepasst wird, da E-Learning wegen seiner Zugänglichkeit und Flexibilität Vorteile für das Sprachenlernen bietet. In besonderen Fällen, wenn Online-Lernen nicht das beste Instrument ist, um die Zielgruppe zu erreichen, werden zusätzliche Formen der Sprachunterstützung angeboten. • Virtueller Austausch im Bereich Hochschulbildung und im Jugendbereich: Diese Aktion bietet die Möglichkeit, Online-Aktivitäten zur Förderung des interkulturellen Dialogs und der Entwicklung von Soft Skills zwischen Personen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern zu organisieren. Diese Aktivitäten finden in kleinen Gruppen statt und werden stets von einem ausgebildeten Betreuer moderiert. LEITAKTION 2 – ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN Diese Leitaktion unterstützt: Partnerschaften für Zusammenarbeit, darunter: • Kooperationspartnerschaften: Das vorrangige Ziel von Kooperationspartnerschaften besteht darin, es Organisationen zu ermöglichen, die Qualität und Relevanz ihrer Aktivitäten zu erhöhen, ihre Partnernetzwerke https://europa.eu/youth/discovereu_de 18 auszubauen und zu stärken und ihre Fähigkeit zu verbessern, auf transnationaler Ebene gemeinsam tätig zu werden, indem sie die Internationalisierung ihrer Aktivitäten fördern, neue Verfahren und Methoden austauschen oder entwickeln sowie Ideen austauschen und sich mit ihnen auseinandersetzen. • Kleinere Partnerschaften: Ziel dieser Aktion ist es, den Zugang zum Programm auf kleinere Akteure und Personen auszuweiten, die durch Maßnahmen in den Bereichen Schulbildung, Erwachsenenbildung, allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport nur schwer zu erreichen sind. Mit im Vergleich zu den Kooperationspartnerschaften geringeren Finanzhilfen für Organisationen, einer kürzeren Laufzeit und einfacheren administrativen Anforderungen zielt diese Aktion darauf ab, Basisorganisationen, neue Programmteilnehmende sowie weniger erfahrene Organisationen zu erreichen und so die Zutrittsschranken für Organisationen mit geringerer organisatorischer Kapazität zu verringern. • Europäische Partnerschaften für die Schulentwicklung: Diese Aktion fördert die Entwicklung unterstützender Strukturen, die den Bemühungen von Schulen und Lehrkräften bei der Umsetzung von Kooperations- und Mobilitätsprojekten vor Ort eine strategische, übergeordnete Dimension verleihen können, damit ihre Ergebnisse nachhaltig und für alle zugänglich werden können. Partnerschaften für Exzellenz, darunter: • Europäische Hochschulen: Mit dieser Aktion wird die Herausbildung von Bottom-up-Kooperationen von Hochschuleinrichtungen unterstützt, die die grenzüberschreitende Zusammenarbeit durch die Entwicklung gemeinsamer langfristiger Strategien für hochwertige Bildung, Forschung und Innovation auf der Grundlage einer gemeinsamen Vision und geteilter Werte auf ein höheres Anspruchsniveau befördern werden. • Zentren der beruflichen Exzellenz: Diese Aktion unterstützt einen Bottom-up-Ansatz für berufliche Exzellenz, bei dem ein breites Spektrum lokaler Interessenträger einbezogen wird und es den Berufsbildungseinrichtungen ermöglicht wird, ihr Qualifikationsangebot rasch an die sich wandelnden wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnisse anzupassen. Sie sind in einem bestimmten lokalen Kontext tätig und schaffen Kompetenz-Ökosysteme für Innovation, regionale Entwicklung und soziale Inklusion, während sie über internationale Kooperationsnetze mit Zentren der beruflichen Exzellenz in anderen Ländern zusammenarbeiten. Die Aktion bietet Möglichkeiten für die Erstausbildung junger Menschen sowie für die kontinuierliche Weiterbildung und Umschulung von Erwachsenen durch ein flexibles und zeitnah bereitgestelltes Ausbildungsangebot, das den Anforderungen eines dynamischen Arbeitsmarktes auch vor dem Hintergrund des grünen und digitalen Wandels entspricht. • Erasmus+-Lehrkräfteakademien: Übergeordnetes Ziel dieser Aktion ist die Schaffung europäischer Partnerschaften von Anbietern im Bereich Lehrkräfteaus- und -weiterbildung mit dem Ziel, Lehrkräfteakademien unter dem Dach von Erasmus+ einzurichten, die eine europäische und internationale Perspektive für die Lehrkräfteausbildung entwickeln werden. Die Akademien werden Mehrsprachigkeit und kulturelle Vielfalt fördern, die Lehrkräfteausbildung im Einklang mit den bildungspolitischen Prioritäten der EU entwickeln und zu den Zielen des europäischen Bildungsraums beitragen. • Erasmus-Mundus-Aktion: Ziel dieser Aktion ist die Förderung von Exzellenz und der weltweiten Internationalisierung von Hochschuleinrichtungen durch Studienprogramme – auf Ebene von Masterstudiengängen –, die von Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Europa gemeinsam durchgeführt und gegenseitig anerkannt werden und Einrichtungen in anderen Ländern der Welt offenstehen. Partnerschaften für Innovation, darunter: • Allianzen für Innovation: Ziel dieser Aktion ist es, die strategische Zusammenarbeit zwischen den Hauptakteuren in der Hochschulbildung und Berufsbildung sowie der Wirtschaft und Forschung – dem „Wissensdreieck“ – zu verstärken, um Innovation und Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu fördern, indem die richtigen Fähigkeiten, Kenntnisse und Kompetenzen ermittelt und bereitgestellt werden, um die künftige Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt in Sektoren und Bereichen zu decken, die für nachhaltiges Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit Europas von strategischer Bedeutung sind. • Zukunftsorientierte Projekte: Ziel dieser Aktion ist es, Innovation, Kreativität und Teilhabe sowie soziales Unternehmertum in verschiedenen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung zu fördern. Durch die Aktion werden zukunftsorientierte Ideen unterstützt, die auf die wichtigsten europäischen Prioritäten eingehen und das Potenzial haben, sich durchzusetzen und einen Beitrag zur Verbesserung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu leisten sowie in Bezug auf Methoden und Verfahren einen erheblichen Innovationseffekt für alle Formen des Lernens und aktive Möglichkeiten der Teilhabe zugunsten des sozialen Zusammenhalts in Europa zu erzielen. 19 Projekte zum Kapazitätsaufbau, einschließlich: • Projekte zum Kapazitätsaufbau im Bereich der Hochschulbildung: Mit dieser Aktion werden internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen im Hochschulbereich tätigen Organisationen in EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern und nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern unterstützt. Ziel dieser Partnerschaften ist es, die Relevanz, Qualität, Modernisierung und Zugänglichkeit der Hochschulbildung in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern als Motor für eine nachhaltige sozioökonomische Entwicklung zu fördern. • Projekte zum Kapazitätsaufbau im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung: Mit dieser Aktion im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung werden internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätigen Organisationen in EU-Mitgliedstaaten, mit dem Programm assoziierten Drittländern und nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern unterstützt. Ziel dieser Partnerschaften ist es, die Zugänglichkeit und das Reaktionsvermögen der Einrichtungen und Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern als Motor für eine nachhaltige sozioökonomische Entwicklung zu fördern. • Projekte zum Kapazitätsaufbau im Bereich Jugend: Mit dieser Aktion wird die Zusammenarbeit und der Austausch im Jugendbereich zwischen Organisationen in EU-Mitgliedstaaten, mit dem Programm assoziierten Drittländern und nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern unterstützt; sie umfasst Aktivitäten des nichtformalen Lernens. Ein Schwerpunkt liegt darauf, die Kapazitäten von Organisationen, die mit jungen Menschen außerhalb formaler Lernkontexte arbeiten, zu stärken und zugleich die aktive Beteiligung junger Menschen zu gewährleisten. • Projekte zum Kapazitätsaufbau im Bereich Sport: Mit dieser Aktion werden internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen im Sportbereich tätigen Organisationen in EU- Mitgliedstaaten, mit dem Programm assoziierten Drittländern und nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern unterstützt. Sie zielen darauf ab, sportliche Aktivitäten und Maßnahmen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu unterstützen, und zwar als Mittel zur Förderung von Werten sowie als pädagogisches Instrument zur Förderung der persönlichen und sozialen Entwicklung des Einzelnen und zum Aufbau von Gemeinschaften mit stärkerem Zusammenhalt. Gemeinnützige Sportveranstaltungen: Mit dieser Aktion werden die Vorbereitung, die Organisation und die Nachbereitung gemeinnütziger Sportveranstaltungen unterstützt, die entweder in einem einzigen Land oder in mehreren Ländern von gemeinnützigen Organisationen oder im Sportbereich tätigen öffentlichen Einrichtungen organisiert werden. Ziel dieser Veranstaltungen ist es, die Sichtbarkeit der Erasmus+-Sportaktionen zu erhöhen und das Bewusstsein für die Rolle des Sports bei der Förderung von sozialer Inklusion, Chancengleichheit und gesundheitsfördernder körperlicher Betätigung zu schärfen. Zusätzlich zu den oben aufgeführten Aktionen bieten Online-Plattformen wie die European School Education Platform (die auch eTwinning umfasst), die Elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa (EPALE) und das Europäische Jugendportal einen Raum für die virtuelle Zusammenarbeit, Datenbanken für die Partnerfindung, praxisbezogene Gemeinschaften und andere Online-Dienste für Lehrkräfte, Ausbildende, Jugendarbeiter, politische Entscheidungsträger und andere Fachkräfte sowie für Schülerinnen und Schüler, junge Menschen und erwachsene Lernende in Europa und in Drittländern. LEITAKTION 3 – UNTERSTÜTZUNG DER POLITIKENTWICKLUNG UND DER POLITISCHEN ZUSAMMENARBEIT Diese Leitaktion unterstützt: Die Aktion „Die europäische Jugend vereint“ (European Youth Together), die sich an Jugendorganisationen an der Basis und größere Jugendorganisationen richtet und grenzübergreifende Partnerschaften unterstützt. Die Aktivitäten im Rahmen dieser Aktion sollen dazu beitragen, mehr junge Menschen anzusprechen, um eine Vielfalt von Stimmen zu gewährleisten und ein breites Spektrum junger Menschen innerhalb und außerhalb von Jugendorganisationen zu erreichen, einschließlich junger Menschen mit geringeren Chancen. Bei diesen Aktivitäten soll eine Vielzahl traditioneller und digitaler Kanäle genutzt und die Entwicklung von Partnerschaften und Netzwerken erleichtert werden, um die Teilnahme und den Zugang für NRO und Jugendbewegungen an der Basis zu ermöglichen. Darüber hinaus umfasst diese Leitaktion: • Aktionen zur Vorbereitung und Unterstützung der Umsetzung der politischen Agenda der EU in den Bereichen 20 allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, einschließlich sektorspezifischer Zielsetzungen für die Hochschul-, Berufs-, Schul- und Erwachsenenbildung, insbesondere durch die Erleichterung der Verwaltung und Anwendung der offenen Methoden der Koordinierung • Durchführung von Tests europäischer politischer Strategien unter Federführung hoher öffentlicher Stellen und durch praktische Erprobung politischer Maßnahmen in mehreren Ländern unter Anwendung verlässlicher Evaluierungsmethoden Finanzielle Unterstützung wird im Einklang mit der EU-Jugendstrategie auch den Strukturen für die Leitung der nationalen Arbeitsgruppen gewährt, die von der jeweiligen nationalen Behörde im Rahmen des EU-Jugenddialogs auf nationaler Ebene benannt wurden • Aktionen zur Sammlung von Fakten und Wissen über Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Jugendarbeit und des Sports auf nationaler und europäischer Ebene, um eine fundierte Politikgestaltung zu erleichtern. Die Sammlung und Analyse der Fakten erfolgt durch EU-weite oder internationale Erhebungen und Studien sowie durch Nutzung von thematischem und länderspezifischem Fachwissen • Aktionen zur Verbesserung der Transparenz und der Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen und zur Erleichterung der Übertragung von Leistungspunkten, um Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu unterstützen und die Validierung nichtformalen und informellen Lernens sowie Konzepte zum Kompetenzmanagement und entsprechende Beratung zu fördern. Dieser Bereich umfasst auch die Unterstützung nationaler und europäischer Stellen oder Netzwerke, die den europaweiten Austausch erleichtern, sowie die Entwicklung flexibler Lernpfade zwischen verschiedenen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Jugendarbeit sowie zwischen formalen, nichtformalen und informellen Lernumgebungen • Aktionen zur Förderung des politischen Dialogs mit Interessenträgern innerhalb und außerhalb der Europäischen Union, z. B. durch Konferenzen, Veranstaltungen und andere Aktivitäten, an denen politische Entscheidungsträger, Praktiker und sonstige Interessenträger in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport beteiligt sind, um das Bewusstsein für die einschlägigen politischen Agenden der EU zu schärfen und Europa als ausgezeichneten Studien- und Forschungsstandort zu fördern • Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen mit weithin anerkannter Erfahrung und Analysekompetenz (z. B. mit der OECD und dem Europarat), um die Auswirkungen und den Mehrwert politischer Maßnahmen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport zu verstärken. JEAN-MONNET-AKTIONEN Die Jean-Monnet-Aktionen unterstützen: • Jean-Monnet-Aktion im Bereich der Hochschulbildung: Mit dieser Aktion werden Hochschuleinrichtungen innerhalb und außerhalb Europas dabei unterstützt, die Lehre und Forschung zum Thema europäische Integration sowie die politische Debatte und den Austausch zwischen Hochschulen und politischen Entscheidungsträgern über die politischen Prioritäten der Union zu fördern. Folgende Teilaktionen werden unterstützt: Jean-Monnet- Module: kurze Lehrprogramme in einem oder mehreren Fächern im Bereich EU-Studien; Jean-Monnet- Lehrstühle: längere Lehrstühle mit einer Spezialisierung in EU-Studien für einzelne Hochschulprofessoren; Jean- Monnet-Spitzenforschungszentren: Zentren, die Kenntnisse hochrangiger Experten aus verschiedenen Fächern im Bereich EU-Studien zusammentragen sowie transnationale Aktivitäten und strukturelle Beziehungen zu akademischen Einrichtungen in anderen Ländern entwickeln. • Jean-Monnet-Aktion in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung: Diese Aktion fördert das Wissen über die Europäische Union in Schulen und Einrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung in EU- Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern. Sie soll Bildungsanbietern die Möglichkeit zur Entwicklung und Vermittlung von Inhalten für Lernende geben, Anbietern im Bereich der Lehrkräfteausbildung die Unterstützung von Lehrkräften mit Methoden und aktualisiertem Wissen zu EU-Themen ermöglichen sowie die Debatte und den Austausch zwischen Vertretern und Akteuren von Schulen und Berufsbildungseinrichtungen über das Lernen im Zusammenhang mit EU-Themen fördern. Folgende Teilaktionen werden unterstützt: Schulungen für Lehrkräfte: Konzeption und Bereitstellung strukturierter Weiterbildungsangebote zu EU-Themen für Lehrkräfte; Initiative „Über die EU in der Schule lernen“: Förderung eines besseren Verständnisses sowohl in der allgemeinen als auch in der beruflichen Bildung (ISCED 1-4). • Jean-Monnet-Projekte (politische Diskussionen mit dem Hochschulsektor): Jean-Monnet-Netzwerke in der Hochschulbildung werden im Rahmen eines spezifischen Themas, das mit einer Priorität der Kommission verknüpft ist, Forschungsergebnisse, Inhalte von Kursen und Erfahrungen sowie Produkte (Studien, Artikel, Kursinhalte usw.) sammeln, austauschen und unter den Partnern diskutieren. Netzwerke für andere Bereiche der 21 allgemeinen und beruflichen Bildung, Austausch von bewährten Verfahren und Vermittlung von Erfahrungen mit dem Co-Teaching innerhalb einer Gruppe von Ländern. • Unterstützung für im Rahmen des Programms benannte Einrichtungen: Mit der Aktion werden Einrichtungen unterstützt, die ein Ziel von europäischem Interesse verfolgen und der Union, ihren Mitgliedstaaten und ihren Bürgerinnen und Bürgern hochwertige Dienstleistungen in bestimmten vorrangigen Themenbereichen anbieten. Die Hauptaktivitäten und die Öffentlichkeitsarbeit dieser Einrichtungen umfassen Forschungsarbeiten, darunter die Erhebung von Daten und ihre Analyse zur Vorbereitung künftiger politischer Maßnahmen, Präsenz- und Online-Schulungen für künftige Mitarbeiter internationaler Organisationen und für Beamte, insbesondere in den Bereichen Justiz und Verwaltung, die Organisation von Veranstaltungen zu vorrangigen Themen für die Union und die Verbreitung spezifischer Ergebnisse und allgemeiner Informationen für die breite Öffentlichkeit. FINANZAUSSTATTUNG Für das Programm ist eine vorläufige Finanzausstattung im Umfang von insgesamt mehr als 26 Mrd. EUR23 aus dem EU- Haushalt für einen Zeitraum von sieben Jahren (2021–2027) vorgesehen. Der Jahreshaushalt wird von der Haushaltsbehörde angenommen. Die einzelnen Schritte zur Annahme des EU-Haushalts werden unter folgender Adresse erläutert: https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/eu-budget/how-it-works/annual-lifecycle_de. Informationen über die für die einzelnen Aktionen jeweils verfügbare Finanzausstattung sind dem Jährlichen Arbeitsprogramm Erasmus+ für 2026 zu entnehmen: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and- tools/documents-and-guidelines. 23 Die vorläufige Finanzausstattung des Programms beträgt 24,574 Mrd. EUR zu jeweiligen Preisen mit einer zusätzlichen Aufstockung um 1,7 Mrd. EUR zu Preisen von 2018. https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/eu-budget/how-it-works/annual-lifecycle_de https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/documents-and-guidelines https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/documents-and-guidelines 22 WER FÜHRT DAS PROGRAMM ERASMUS+ DURCH? DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION Für die Durchführung von Erasmus+ ist in letzter Instanz die Europäische Kommission zuständig. Sie verwaltet das Gesamtbudget und legt laufend Prioritäten, Ziele und Kriterien des Programms fest. Weiterhin lenkt und überwacht sie die allgemeine Durchführung, Nachverfolgung und Bewertung des Programms auf europäischer Ebene. Die Europäische Kommission trägt auch die Gesamtverantwortung für die Überwachung und die Koordinierung der für die Durchführung des Programms erforderlichen nationalen Strukturen. DIE EUROPÄISCHE EXEKUTIVAGENTUR FÜR BILDUNG UND KULTUR (EACEA) Auf der europäischen Ebene ist die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) der Europäischen Kommission für die Durchführung einer Reihe von Aktionen des Programms Erasmus+ zuständig. Die EACEA führt das Programm im Wege der direkten Verwaltung durch. Zusätzlich zu den in diesem Leitfaden enthaltenen Informationen werden die jeweiligen Aufforderungsunterlagen und Antragsformulare für die in diesem Leitfaden behandelten und von der Exekutivagentur verwalteten Aktionen im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) der EU veröffentlicht: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home. Die Exekutivagentur ist für den gesamten Verlauf der betreffenden Projekte von der Werbung für das Programm über die Bewertung der Finanzhilfeanträge und die Projektüberwachung bis zur Verbreitung der Ergebnisse der Projekte und Programme zuständig. Außerdem ist sie für die Veröffentlichung spezifischer Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Zusammenhang mit verschiedenen Aktionen des Programms zuständig, die in diesem Leitfaden nicht behandelt werden. Die Europäische Kommission ist insbesondere über die Exekutivagentur auch für Folgendes zuständig: • Durchführung von Studien in Bereichen, die im Rahmen des Programms gefördert werden • Durchführung von Forschungsarbeiten und faktengestützten Aktivitäten im Rahmen des Eurydice-Netzes • Verbesserung der Wahrnehmbarkeit und der systemischen Auswirkungen des Programms durch Aktivitäten zur Verbreitung und Nutzung der Programmergebnisse • Gewährleistung des Vertragsmanagements und der Finanzierung von Stellen und Netzen, die im Rahmen von Erasmus+ gefördert werden • Durchführung von Ausschreibungen für Dienstleistungen im Rahmen des Programms NATIONALE AGENTUREN Die Durchführung des Programms Erasmus+ erfolgt im Wesentlichen durch indirekte Mittelverwaltung, d. h. die Europäische Kommission beauftragt die nationalen Agenturen (NA) mit der Verwaltung der Mittel. In Anbetracht der Vielfalt der nationalen Systeme in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend soll die Verwaltung von Erasmus+ möglichst nahe bei den Begünstigten erfolgen. Dazu hat jeder EU-Mitgliedstaat oder jedes mit dem Programm assoziierte Drittland mindestens eine nationale Agentur24 eingerichtet (die entsprechenden Kontaktdaten sind zu finden unter: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/contact_de). Die nationalen Agenturen sollen das Programm auf nationaler Ebene fördern und durchführen. Außerdem sind sie die Schnittstelle zwischen der Europäischen Kommission und den teilnehmenden Organisationen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene. Sie sollen folgende Aufgaben erfüllen: • potenzielle Begünstigte angemessen über das Programm Erasmus+ informieren 24 Nationale Agenturen für Erasmus+: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/contacts/national- agencies?facets__permanent%7Cfield_eac_topics=1964. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/contact_de https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/contacts/national-agencies?facets__permanent%7Cfield_eac_topics=1964 https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/contacts/national-agencies?facets__permanent%7Cfield_eac_topics=1964 23 • ein faires und transparentes Auswahlverfahren für Projektanträge auf Förderung in ihrem Land durchführen • die Durchführung des Programms in ihrem Land überwachen und bewerten • Antragsteller und teilnehmende Organisationen während der gesamten Projektlaufzeit unterstützen • wirksam mit dem Netzwerk der nationalen Agenturen und mit der Europäischen Kommission zusammenarbeiten • die Wahrnehmbarkeit des Programms fördern und gewährleisten • die Verbreitung und die Nutzung der Programmergebnisse auf lokaler und nationaler Ebene fördern Außerdem spielen die nationalen Agenturen eine wichtige Rolle als zwischengeschaltete Stellen bei der Politikentwicklung und qualitativen Durchführung des Programms Erasmus+, indem sie: • Projekte und Aktivitäten auch über die mit dem Lebenszyklusmanagement eines Projekts verbundenen Aufgaben hinaus durchführen, die die hochwertige Umsetzung des Programms unterstützen und/oder politische Entwicklungen in den im Rahmen des Programms geförderten Bereichen anstoßen – beispielsweise Schulungs- und Kooperationsaktivitäten und Netzwerkaktivitäten • neue Programmteilnehmende, weniger erfahrene Organisationen und Zielgruppen mit geringeren Chancen unterstützen, um Hindernisse zu überwinden, die einer uneingeschränkten Teilnahme am Programm entgegenstehen • sich um die Zusammenarbeit mit externen Stellen und nationalen Behörden bemühen, um die Auswirkungen des Programms in ihrem jeweiligen Aktionsbereich, in ihrem Land und in der Europäischen Union zu verstärken Die nationalen Agenturen sollen die möglichen Antragsteller und Begünstigten in allen Phasen des Programms betreuen – vom Erstkontakt über das Antragsverfahren bis zur Durchführung und zur abschließenden Bewertung eines Projekts. Dieser Ansatz steht im Einklang mit den Grundsätzen der Fairness und der Transparenz bei den Auswahlverfahren. Dem Grundsatz liegt die Überzeugung zugrunde, dass die Zielgruppen des Programms durch Anleitungs-, Beratungs-, Überwachungs- und Schulungssysteme unterstützt werden müssen, die auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind, damit echte Chancengleichheit für alle gewährleistet werden kann. Schulungs- und Kooperationsaktivitäten (Training and Cooperation Activities, TCA) werden von nationalen Erasmus+- Agenturen mit dem Ziel organisiert, einen Mehrwert zu schaffen und die Gesamtqualität des Programms Erasmus+ zu verbessern. Bei den TCA kann es sich um Workshops, Seminare und andere Arten von Veranstaltungen oder Aktivitäten, z. B. Forschung, handeln, die sich auf den Austausch von bewährten Verfahren und Erfahrungen konzentrieren und Möglichkeiten zur Vernetzung von Erasmus+-Akteuren bieten. Vor allem Seminare zur Kontaktaufnahme sind ein wirksames Mittel, um Partner für Neueinsteiger zu finden. Bei den TCA-Teilnehmenden kann es sich um Vertreterinnen und Vertreter der Einrichtungen handeln, die bereits am Programm Erasmus+ teilnehmen oder planen, eine Finanzhilfe zu beantragen. Mit den TCA können auch Aktivitäten unterstützt werden, die darauf abzielen, die Verbindungen zur europäischen politischen Zusammenarbeit in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport sowie zu Aktivitäten, die darauf abzielen, die nationale Praxis in den betreffenden Bereichen zu beeinflussen, und umgekehrt, zu verbessern. Dies geschieht häufig im Rahmen langfristiger strategischer Aktivitäten. Die jeweiligen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwalteten Aktionen werden auf der Erasmus+-Website25 veröffentlicht und auf den Websites der nationalen Agenturen bekannt gemacht. 25 Erasmus+-Dokumentenbibliothek: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/documents-and-guidelines. https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/node_de https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/documents-and-guidelines 24 WELCHE ANDEREN STELLEN SIND AN DER DURCHFÜHRUNG DES PROGRAMMS BETEILIGT? Neben den oben genannten Einrichtungen bringen die folgenden Ressourcenzentren und Informationsbüros, Plattformen sowie Wissens- und Expertennetzwerke zusätzlichen Sachverstand in die Durchführung des Programms Erasmus+ ein: SALTO-RESSOURCENZENTREN Ziel der SALTO-Ressourcenzentren26 ist es, die Qualität und Wirkung des Programms Erasmus+ auf systemischer Ebene durch die Bereitstellung von Fachwissen, Ressourcen, Informationen und Ausbildungsaktivitäten in spezifischen Bereichen für nationale Erasmus+-Agenturen sowie andere an der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Jugendarbeit beteiligte Akteure zu verbessern. Zu diesen Aktivitäten gehört unter anderem die Organisation von Schulungen, Seminaren, Workshops, Studienaufenthalten, Foren und Aktivitäten zur Förderung von Zusammenarbeit und zur Begründung von Partnerschaften zu wichtigen Erasmus+-Themen. Die einzelnen SALTO-Ressourcenzentren können alle Bereiche des Programms oder auch nur einige davon abdecken. Je nach ihrem Aufgabenbereich können die SALTO-Ressourcenzentren entweder einen thematischen oder regionalen Schwerpunkt (Länder der Östlichen Partnerschaft und der Russischen Föderation, Länder des südlichen Mittelmeerraums, Westbalkan) oder einen Förderschwerpunkt (Europäisches Solidaritätskorps, Schulungs- und Kooperationsaktivitäten) haben. Die regionalen SALTO decken zum Beispiel nur Maßnahmen im Bereich Jugend ab. Darüber hinaus bieten die SALTO-Ressourcenzentren über die SALTO-Websites eine Reihe von Online-Tools und -Datenbanken an, wie z. B. einen Überblick über europäische Ausbildungsaktivitäten für Jugendarbeiter im „European Training Calendar“, Tools und Methoden für Bildungsaktivitäten, Online-Lernangebote, eine Datenbank mit Ausbildern und Fachleuten im Bereich der Jugendarbeit und die Möglichkeit, nach Partnerorganisationen zu suchen. Zu den Aufgaben der SALTO-Ressourcenzentren gehört die Überwachung und Präsentation von Programmergebnissen, Erfahrungen und gewonnenen Erkenntnissen in ihren spezifischen Bereichen. SALTO-RESSOURCENZENTREN ZUR UNTERSTÜTZUNG DER HORIZONTALEN PRIORITÄTEN VON ERASMUS+ Vier SALTO-Ressourcenzentren unterstützen die horizontalen Prioritäten von Erasmus+: SALTO INKLUSION UND VIELFALT Zwei SALTO-Ressourcenzentren arbeiten zusammen, um die Priorität „Inklusion und Vielfalt“ in allen Programmbereichen zu unterstützen: eines im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung27 und eines im Bereich Jugend28. Aufgabe dieser SALTO-Ressourcenzentren ist es, die Qualität und die Wirkung von Erasmus+-Projekten zu verbessern, um den inklusiven und vielfältigen Ansatz des Programms zu stärken. Genauer gesagt fungieren diese SALTO auch als evidenzbasierte Wissenszentren und unparteiische Vermittler, die sich auf ihr Fachwissen und ihre Erfahrungen mit der Programmverwaltung auf dem Gebiet der Inklusion und Vielfalt stützen. Das bedeutet, dass das Wissen und die Erfahrungen aus der Programmdurchführung in diesem Themenbereich in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk der nationalen Agenturen und der Kommission über geeignete Plattformen kontinuierlich in den Kontext der Programmentwicklung einfließen und gebündelt werden. Darüber hinaus unterstützen diese SALTO die nationalen Agenturen dabei, das Programm so durchzuführen, dass die einschlägigen politischen 26 https://saltonetwork.eu/. 27 https://saltoinclusion.eu/. 28 https://www.salto-youth.net/rc/inclusion/. https://saltonetwork.eu/ https://saltoinclusion.eu/ https://www.salto-youth.net/rc/inclusion/ 25 Beschlüsse (z. B. Schlussfolgerungen/Entschließungen des Rates), die Ergebnisse des wechselseitigen Lernens und die Beschlüsse zur Priorität „Inklusion und Vielfalt“ umgesetzt werden. Die wichtigsten Aufgaben der SALTO für Inklusion und Vielfalt sind: • die Qualität und Wirkung von Erasmus+-Projekten und -Aktivitäten mit Schwerpunkt auf der Priorität „Inklusion und Vielfalt“ zu steigern • die Optimierung der Umsetzung, Überwachung und Weiterverfolgung der Priorität „Inklusion und Vielfalt“ in der allgemeinen und beruflichen Bildung und in der Jugendarbeit, wie dies im Programm Erasmus+ festgelegt ist, zu unterstützen • eine wichtige Rolle bei der Anleitung der nationalen Agenturen zu spielen, wenn es um die Analyse und Bewertung der Auswirkungen von Projekten geht, deren Schwerpunkt auf der Priorität „Inklusion und Vielfalt“ in der allgemeinen und beruflichen Bildung und in der Jugendarbeit liegt SALTO FÜR GRÜNEN WANDEL UND NACHHALTIGE ENTWICKLUNG Das SALTO-Ressourcenzentrum für grünen Wandel und nachhaltige Entwicklung29 deckt alle Bereiche des Programms Erasmus+ ab und trägt dazu bei, die Herausforderungen des Klimawandels anzugehen, indem in allen Aktionen klima- und umweltbezogene Themen behandelt werden. Dieses SALTO unterstützt die Umsetzung der Priorität „Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Bekämpfung des Klimawandels“ im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal und dem Klimapakt. Es unterstützt die Aktionen des europäischen Bildungsraums in Bezug auf Bildung für Klima und Nachhaltigkeit und trägt direkt zur Erreichung eines der elf europäischen Jugendziele (nachhaltiges grünes Europa) in der EU-Jugendstrategie bei. Die wichtigsten Aufgaben des SALTO sind: • die Qualität und Wirkung von Erasmus+-Projekten und -Aktivitäten mit Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit und Bekämpfung des Klimawandels zu steigern • die Optimierung der Umsetzung, Überwachung und Weiterverfolgung der Priorität „Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Bekämpfung des Klimawandels“, wie dies in den Programmen Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps festgelegt ist, zu unterstützen • eine wichtige Rolle bei der Anleitung der nationalen Agenturen zu spielen, wenn es um die Analyse und Bewertung der Auswirkungen von Projekten geht, deren Schwerpunkt auf der Priorität „Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Bekämpfung des Klimawandels“ der Programme liegt SALTO DIGITAL Das SALTO-Ressourcenzentrum Digital30 deckt alle Bereiche des Programms Erasmus+ ab und unterstützt im Einklang mit dem Aktionsplan für digitale Bildung, den Empfehlungen des Rates zu den Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche allgemeine und berufliche digitale Bildung und für eine bessere Vermittlung digitaler Fähigkeiten in der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie den wichtigsten Grundsatzdokumenten für den Bereich Jugend die Umsetzung des digitalen Wandels als horizontale Priorität in den Programmen Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps mit dem Ziel, die Qualität und Inklusion der allgemeinen und beruflichen digitalen Bildung und digitaler Aspekte im Bereich Jugend kontinuierlich zu verbessern. Dieses SALTO fungiert als evidenzbasiertes Wissenszentrum auf dem Gebiet digitale Bildung, Ausbildung und Jugend und lässt das Wissen im Bereich seines Mandats in die Programm- und Politikentwicklung einfließen. Die wichtigsten Aufgaben des SALTO Digital sind: 29 https://saltogreen.eu/. 30 https://saltodigital.eu/. https://saltogreen.eu/ https://saltodigital.eu/ 26 • die Qualität und Wirkung von Projekten und Aktivitäten unserer Programme mit Schwerpunkt auf den digitalen Prioritäten zu steigern • die Optimierung der Umsetzung, Überwachung und Weiterverfolgung der Prioritäten „Allgemeine und berufliche digitale Bildung“ und „Jugend“, wie dies in den Programmen Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps festgelegt ist, zu unterstützen • eine wichtige Rolle bei der Anleitung der nationalen Agenturen zu spielen, wenn es um die erfolgreiche Umsetzung der digitalen Prioritäten sowie um die Analyse und Bewertung der Auswirkungen von Projekten geht, deren Schwerpunkt auf den digitalen Prioritäten der Programme liegt; dies würde auch in die Politik und in die Foren der Interessenträger und insbesondere in die europäische Plattform für digitale Bildung einfließen SALTO PARTIZIPATION UND INFORMATION Das SALTO-Ressourcenzentrum für Teilhabe am demokratischen Leben31 deckt alle Bereiche des Programms Erasmus+ ab und unterstützt die aktive und sachkundige Teilhabe am demokratischen Leben und das bürgerschaftliche Engagement; es orientiert sich während des gesamten Programms Erasmus+ an den europäischen Werten. Zu den Aufgaben dieses SALTO zählen: • Entwicklung von Leitlinien für Antragsteller und Begünstigte, insbesondere zur Förderung der Beteiligung an der demokratischen Entscheidungsfindung und am staatsbürgerlichen und sozialen Leben durch Freiwilligenarbeit oder die Übernahme einer Rolle in Gemeinschaftsorganisationen • Anleitung und Unterstützung aller nationalen Agenturen in Bezug auf moderne Strategien zur Erreichung einer größeren Anzahl von Menschen, zur Steigerung der Qualität und der Wirkung von Informationsmaßnahmen sowie zur Förderung ihrer Inklusivität und der Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit von Projektergebnissen. • Pflege des Participation Resource Pool (Ressourcenpool für Teilhabe)32, eines Wissenszentrums für alle Menschen, die an der Verbesserung der demokratischen Teilhabe interessiert sind, das verschiedene Lernmaterialien, Daten, Inspiration, praktische Instrumente und aktuelle Nachrichten über demokratische Teilhabe und damit verbundene Themen bietet. Zusätzlich zu diesen SALTO tragen zwei bereichsspezifische SALTO-Ressourcenzentren dazu bei, die Kapazitäten der nationalen Agenturen und begünstigten Organisationen für die Arbeit mit Erasmus+ zu entwickeln und die länderübergreifende Zusammenarbeit sowie die Vernetzung und das wechselseitige Lernen zwischen den nationalen Agenturen und verschiedenen Interessenträgern vor allem durch Schulungs- und Kooperationsmaßnahmen (Training and Cooperation Activities – TCA) zu erleichtern. SALTO AUSBILDUNG UND ZUSAMMENARBEIT FÜR DIE ALLGEMEINE UND BERUFLICHE BILDUNG SALTO Ausbildung und Zusammenarbeit für die allgemeine und berufliche Bildung33 konzentriert sich durch folgende Maßnahmen auf die Unterstützung aller Bereiche der allgemeinen und beruflichen Bildung: • Bereitstellung einer Plattform zur Unterstützung europäischer Schulungs- und Kooperationsaktivitäten im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, • Befähigung der Interessenträger, unter anderem die Kapazitäten ihrer Organisationen dahin gehend zu entwickeln, dass sie die Möglichkeiten von Erasmus+ voll ausschöpfen können, • Austausch bewährter Verfahren mit den anderen europäischen Ländern, Finden von Partnern oder Erhöhung der Wirkung ihrer Projekte auf europäischer Ebene. 31 https://www.salto-youth.net/rc/participation/. 32 https://participationpool.eu/. 33 www.salto-et.net. https://www.salto-youth.net/rc/participation/ https://participationpool.eu/ http://www.salto-et.net/ 27 SALTO AUSBILDUNG UND ZUSAMMENARBEIT IM BEREICH JUGEND Das SALTO-Ressourcenzentrum für Ausbildung und Zusammenarbeit34 konzentriert sich auf die Entwicklung strategischer und innovativer Aktionen, um ein umfassendes Qualitätskonzept für Ausbildungsstrategien und ‑aktivitäten im Jugendbereich sowie die Anerkennung des nichtformalen und informellen Lernens in der Jugendarbeit in ganz Europa sicherzustellen, unter anderem durch: • Entwicklung und Umsetzung von Prozessen, Aktivitäten und Instrumenten im Rahmen der Youthpass- Strategie zur Unterstützung und Förderung der Anerkennung und Validierung von nichtformalen und informellen Lernaktivitäten und von Jugendarbeit • Entwicklung und Umsetzung von Prozessen, Aktivitäten und Instrumenten im Rahmen der Europäischen Strategie für Aus- und Fortbildung (European Training Strategy, ETS) im Bereich Jugend, um den Aufbau von Kapazitäten und die Qualitätsentwicklung der europäischen Jugendarbeit zu unterstützen • Bereitstellung einer Plattform zur Unterstützung europäischer TCA im Bereich Jugend, • Unterstützung des Personals der nationalen Agenturen bei seiner Arbeit mit TCA, mit dem Youthpass und durch einen Beitrag zum Rahmen für Wissensmanagement und Personalschulung. REGIONALE SALTO-RESSOURCENZENTREN IM BEREICH JUGEND Die drei regionalen SALTO35 (SALTO Süd-Ost-Europa, SALTO Osteuropa und Kaukasus und SALTO EUROMED) fördern für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps die strategische und innovative Zusammenarbeit zwischen Interessenträgern aus EU-Mitgliedstaaten, aus mit dem Programm assoziierten Drittländern und aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern mit dem Ziel, • die Quantität, Qualität und Wirkung von Projekten und Partnerschaften weiter zu steigern, • die Jugendarbeit und die Entwicklung der Jugendpolitik in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu unterstützen, und zwar jeweils im Westbalkan, in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland sowie in den Ländern des südlichen Mittelmeerraums. INFORMATIONSBÜROS Nationale Erasmus+-Büros In bestimmten nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern (Westbalkan, östliche Nachbarschaft, Länder des südlichen Mittelmeerraums, Zentralasien) unterstützen die nationalen Erasmus+-Büros (National Erasmus+ Offices, NEOs)36 die Kommission, die Exekutivagentur und die lokalen Behörden bei der Durchführung des Programms Erasmus+. Sie sind in diesen Ländern die Anlaufstelle für die am Programm Erasmus+ beteiligten Interessenträger im Hochschulbereich und in den Bereichen berufliche Aus- und Weiterbildung, Jugend und Sport. Sie tragen zur Aufklärung über das Programm bei und fördern die Wahrnehmbarkeit, Relevanz, Effektivität und Wirkung der internationalen Dimension von Erasmus+. Die nationalen Erasmus+-Büros sind zuständig für: • die Bereitstellung von Informationen über Aktivitäten im Rahmen von Erasmus+, an denen sich die jeweiligen Länder beteiligen können (unter anderem in den Bereichen Hochschulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Jugend und Sport, sofern zutreffend) 34 https://www.salto-youth.net/rc/training-and-cooperation/. 35 https://www.salto-youth.net/rc/. 36 https://erasmus-plus.ec.europa.eu/contacts/national-erasmus-offices. https://www.salto-youth.net/rc/training-and-cooperation/ https://www.salto-youth.net/rc/ https://erasmus-plus.ec.europa.eu/contacts/national-erasmus-offices 28 • die Beratung und Unterstützung potenzieller Antragsteller • die Koordinierung des lokalen HERE-Teams (Higher Education Reform Experts [Expertengruppe für die Hochschulreform]) • Beiträge zu Studien und Veranstaltungen • die Unterstützung des politischen Dialogs • die Pflege von Kontakten zu lokalen Behörden und EU-Delegationen • die Verfolgung der politischen Entwicklung ihres Landes in den oben genannten Bereichen Nationale Erasmus+-Anlaufstellen In bestimmten, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern (Nord- und Südamerika, Subsahara-Afrika, Naher und Mittlerer Osten, Asien und Pazifik) unterstützt das Netz der nationalen Kontaktstellen (National Focal Points, NFP)37 die Kommission, die Exekutivagentur und die lokalen Behörden bei der Bereitstellung von Beratung, praktischen Informationen und Hilfe zu allen Aspekten der Teilnahme an Erasmus+ in den Bereichen Hochschulbildung, Jugend, berufliche Aus- und Weiterbildung und Sport. Das Netz dient als Anlaufstelle für die Akteure vor Ort und trägt dazu bei, das Bewusstsein, die Sichtbarkeit, die Relevanz, die Effizienz und die Wirkung der internationalen Dimension von Erasmus+ zu verbessern. Nationale Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung (NARIC) Im NARIC-Netz werden Informationen über die Anerkennung von Abschlüssen und Studienzeiten in anderen europäischen Ländern und über Hochschulabschlüsse in Ländern bereitgestellt, in denen entsprechende Informationszentren eingerichtet wurden. Personen, die aus beruflichen Gründen oder zur Weiterbildung in Drittländer reisen, sowie Einrichtungen, Studierende, Berater, Eltern, Lehrkräfte und potenzielle Arbeitgeber können über das NARIC-Netz zuverlässig beraten werden. Die Europäische Kommission unterstützt die Tätigkeit des NARIC-Netzes durch den Austausch von Informationen und Erfahrungen zwischen beteiligten Ländern, durch die Ermittlung bewährter Verfahren, durch die vergleichende Analyse von Systemen und einschlägigen politischen Maßnahmen und durch Diskussionen und Analysen von Angelegenheiten von allgemeinem Interesse in der Bildungspolitik. Weitere Informationen finden Sie unter www.enic-naric.net. Eurodesk-Netz Das Eurodesk-Netz bietet jungen Menschen und denjenigen, die mit jungen Menschen arbeiten, Informationen über Chancen in Europa in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend und über die Einbeziehung junger Menschen in Aktivitäten in Europa an. Eurodesk ist in allen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern vertreten und wird auf europäischer Ebene über die Verbindungsstelle in Brüssel koordiniert. Das Eurodesk-Netz bearbeitet Anfragen und informiert über Finanzmittel, Veranstaltungen und Veröffentlichungen. Außerdem ist das Netz in das Europäische Jugendportal eingebunden. Das Europäische Jugendportal vermittelt auf nationaler und auf europäischer Ebene Informationen und Angebote für junge Menschen, die in Europa leben, lernen und arbeiten. Es stellt Informationen in 28 Sprachen bereit. Zum Europäischen Jugendportal gelangen Sie über folgende Website: www.youth.europa.eu. Weitere Informationen zu Eurodesk finden Sie unter www.eurodesk.eu. 37 https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/contacts/erasmus-national-focal-points. https://www.enic-naric.net/ https://youth.europa.eu/home_de https://www.eurodesk.eu/ https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/contacts/erasmus-national-focal-points 29 Otlas, die Partnerdatenbank für Organisationen im Bereich der Jugendarbeit Eines der von den SALTO-Ressourcenzentren für die Jugend entwickelten und bereitgestellten Instrumente ist Otlas, die zentrale Online-Partnerdatenbank für Organisationen im Bereich der Jugendarbeit. Die Organisationen können ihre Kontaktdaten und Interessenschwerpunkte in Otlas eingeben und nach Partnern für Projektideen suchen. Weitere Informationen finden Sie unter: www.salto-et.net oder www.salto-youth.net/tools/otlas-partner-finding. PLATTFORMEN UND INSTRUMENTE Die Erasmus+-Projektergebnis-Plattform Die Erasmus+-Projektergebnis-Plattform bietet Zugang zu Informationen und Ergebnissen zu allen im Rahmen des Programms Erasmus+ finanzierten Projekten. Organisationen können sich von der Fülle von Projektinformationen inspirieren lassen und die Ergebnisse und Erkenntnisse aus der Durchführung von Erasmus+ nutzen. Die Projektinformationen und -ergebnisse auf der Plattform müssen in vollem Einklang mit den geltenden Regeln und Vorschriften für personenbezogene Daten stehen. Dafür sind in erster Linie die Projektbegünstigten unter der Aufsicht der Projektbetreuer in den Agenturen verantwortlich. Die Projekte können nach Stichwort, Leitaktion, Jahr, Land, Thema, Art der Ergebnisse usw. durchsucht werden. Die Suchanfragen können anhand vorab festgelegter Kriterien gespeichert und laufend zu den neuesten Projekten aktualisiert werden. Auf bewährte Verfahren gestützte Projekte – die anhand der politischen Relevanz, der Wirkung und des Kommunikationspotenzials ermittelt wurden – sind hervorgehoben. Die Erasmus+-Projektergebnis-Plattform kann unter www.ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/projects abgerufen werden. European School Education Platform (ESEP) und eTwinning Die European School Education Platform ist die Stelle, an der sich alle Akteure im Bereich der Schulbildung – Schulpersonal, Forscher, politische Entscheidungsträger und andere Fachleute – treffen können. Sie umfasst alle Ebenen von der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung bis zur Grund- und Sekundarschule, einschließlich der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung. Die Plattform beinhaltet auch eTwinning, eine Online-Gemeinschaft von Lehrkräften und Schulpersonal, die einen sicheren Bereich hostet, der nur für Personal zugänglich ist, das von den jeweiligen nationalen unterstützenden Organisationen zugelassen wurde. Die Teilnehmenden können sich an zahlreichen Aktivitäten beteiligen, beispielsweise Projekte mit anderen Schulen und Klassen realisieren, Diskussionen mit Kolleginnen und Kollegen führen und berufsbezogene Netzwerke aufbauen sowie eine Vielzahl von Angeboten der beruflichen Fortbildung wahrnehmen (online und als Präsenzveranstaltung). In diesem Netzwerk werden beteiligte Lehrkräfte und Schulen von ihren nationalen unterstützenden Organisationen (National Support Organisationen, NSO) unterstützt. Die nationalen Koordinierungsstellen werden von den zuständigen nationalen Behörden benannt. Sie helfen Schulen bei der Registrierung, bei der Suche nach Partnern und bei Projektaktivitäten, fördern die Nutzung von eTwinning, verleihen Preise und Qualitätssiegel und organisieren Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung von Lehrkräften. Die nationalen unterstützenden Organisationen werden von einer zentralen Koordinierungsstelle (Central Support Service, CSS) koordiniert, die auch für die Entwicklung der European School Education Platform und für die Organisation europäischer Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung von Lehrkräften zuständig ist. Die European School Education Platform und eTwinning finden Sie unter www.school-education.ec.europa.eu. https://salto-et.net/ https://www.salto-youth.net/tools/otlas-partner-finding/ https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/projects/ https://school-education.ec.europa.eu/ 30 Elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa (EPALE) Die Elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa (Electronic Platform for Adult Learning in Europe, EPALE) ist eine durch das Programm Erasmus+ finanzierte Initiative der Europäischen Kommission. Sie ist offen für Fachkräfte in der Erwachsenenbildung: Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte, Ausbildende und Freiwillige sowie politische Entscheidungsträger, Forschende, Journalisten und Vertreter der akademischen Welt sowie andere Akteure im Bereich der Erwachsenenbildung. Die Website informiert aktuell über Entwicklungen in der Erwachsenenbildung und bietet Zugang zu interaktiven Netzen, über die Nutzer Kontakt mit anderen Personen in ganz Europa aufnehmen, Diskussionen führen und bewährte Verfahren austauschen können. EPALE bietet zahlreiche Tools und Inhalte, darunter Instrumente, die für (potenzielle) Begünstigte von Erasmus+ besonders interessant sind. Als Beispiele seien hier genannt: • ein Kurs- und Veranstaltungskalender • ein Tool zur Partnersuche, mit dessen Hilfe man Partner für die Vorbereitung EU-finanzierter Projekte oder Angebote für Job Shadowing finden kann • ein Kurskatalog, in dem die Besucher eine breite Palette von Online- und Offline-Kursen finden können • praxisbezogene Gemeinschaften, die zusätzliche Gelegenheiten bieten, Kontakt zu Menschen und Organisationen mit ähnlichen Interessen aufzunehmen • Teamarbeitsbereiche, in denen Projektpartner in einem sicheren Umfeld an der Entwicklung ihres Projekts arbeiten können • Erasmus+ Space, ein sicheres Instrument insbesondere für Projektkoordinatoren der Erasmus+-Leitaktionen 1 und 2 und ihre Partner, um gemischte Mobilität/Kooperation in die Praxis umzusetzen und für das Projektmanagement und die Verbreitung zu nutzen • ein Ressourcenzentrum, über das Projektbegünstigte nützliches Referenzmaterial beziehen und/oder Artikel, Lehrmaterial, Berichte, Handbücher und andere, im Rahmen ihres Projekts oder von ihrer Organisation erzeugte Unterlagen veröffentlichen können, sodass hier eine zusätzliche Möglichkeit der Verbreitung entsteht • ein Blog, in dem Projektteilnehmende auf informelle und dynamische Weise andere Teilnehmende an ihren Erfahrungen teilhaben lassen oder Videos, in denen sie ihre Ergebnisse präsentieren, hochladen können Bei Projekten, die mit EU-Mitteln gefördert werden, wird dazu angeregt, Informationen über die Aktivitäten und Ergebnisse der Projekte mittels Blog-Beiträgen, Nachrichten, Veranstaltungen und anders gelagerten Aktivitäten weiterzugeben. EPALE wird durch eine zentrale Koordinierungsstelle (Central Support Service) und ein Netz nationaler unterstützender Organisationen in den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern umgesetzt. Die Aufgabe der Koordinierungsstellen besteht darin, interessante Informationen zu identifizieren und bei den Akteuren für die Nutzung und aktive Beteiligung an der Plattform zu werben. EPALE kann unter www.epale.ec.europa.eu abgerufen werden. Selbsteinschätzung des effektiven Lernens durch die Förderung der Verwendung von innovativen Bildungstechnologien (SELFIE) SELFIE („Self-reflection on Effective Learning by Fostering the use of Innovative Educational Technologies“ – Selbsteinschätzung des effektiven Lernens durch die Förderung der Verwendung von innovativen Bildungstechnologien) ist ein kostenloses, mehrsprachiges, internetgestütztes Tool der Selbsteinschätzung, das allgemein- und berufsbildenden Schulen dabei helfen soll, ihre digitalen Kapazitäten auszubauen. SELFIE für Schulen sammelt – anonym – die Auffassungen von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Schulleitungen über die Art und Weise, wie Technologien in ihrer Schule eingesetzt werden. Dies erfolgt mithilfe kurzer Aussagen und Fragen sowie einer einfachen Antwortskala von 1 bis 5. Auf Grundlage dieser Angaben erstellt das Tool einen Bericht – eine Momentaufnahme („SELFIE“) der Stärken und Schwächen einer Schule beim Einsatz von Technologien für Lernzwecke. SELFIE https://epale.ec.europa.eu/de/home-page 31 steht allen Grund-, Sekundar- und Berufsschulen in Europa und darüber hinaus sowie in über 30 Sprachen zur Verfügung. Es kann von jeder Schule verwendet werden – nicht nur von Schulen mit einem fortgeschrittenen Niveau in Bezug auf Infrastruktur, Ausstattung und Technologieeinsatz. Die COVID-19-Pandemie hat erkennen lassen, dass sich eine grundlegende Verlagerung hin zum Einsatz von digitalen Technologien für Fernarbeit und Fernlernen vollzieht, auch bei der beruflichen Bildung. Zudem hat sie gezeigt, wie schwierig es ist, die arbeitsbasierte Lernkomponente der Berufsbildung in Unternehmen aufrechtzuerhalten, weshalb es noch dringender ist, den Dialog zwischen Lehrkräften in der Berufsbildung und betrieblichen Ausbildenden mit digitalen Mitteln effektiver zu gestalten. Über ein neues Tool („SELFIE für Lehrkräfte“), das in allen EU-Amtssprachen verfügbar und Teil des Aktionsplans für digitale Bildung ist, können Lehrkräfte ihre digitalen Kompetenzen und ihr Vertrauen in digitale Vorgänge selbst auswerten und ein unmittelbares Feedback über ihre Stärken, mögliche Lücken und Bereiche, in denen sie sich weiterentwickeln können, erhalten. Lehrkräfteteams können das Tool auch gemeinsam nutzen und zusammen einen Ausbildungsplan entwickeln. Im Oktober 2021 wurde das neue SELFIE-Tool für arbeitsbasiertes Lernen in allen EU-Amtssprachen eingeführt. Es hilft dabei, Berufsbildungseinrichtungen und Unternehmen näher an die gemeinsame Erörterung der Frage heranzuführen, wie sich digitale Technologien am besten in die Angebote der allgemeinen und beruflichen Bildung einbetten lassen. SELFIE für arbeitsbasiertes Lernen bringt nicht nur die drei Perspektiven von Schulleitungen, Lehrkräften in der Berufsbildung und Lernenden zusammen, sondern fügt als vierte Perspektive die Sicht der betrieblichen Ausbilder hinzu. Die weitere Arbeit an SELFIE für arbeitsbasiertes Lernen wird sich auf die Untersuchung konzentrieren, wie das Tool die politische Überwachung und Entwicklung auf Länder- und EU-Ebene unterstützen kann. Darüber hinaus sollte auch weiter analysiert werden, wie SELFIE für arbeitsbasiertes Lernen bei den Unternehmen wirkt, um zu sehen, ob die Unternehmen weiter einbezogen werden müssen oder ob das Tool weiterentwickelt werden muss, um unterschiedliche, den Bedürfnissen der Unternehmen entsprechende Aspekte abzudecken. SELFIE wurde von der Gemeinsamen Forschungsstelle und der Generaldirektion Bildung, Jugend, Sport und Kultur (GD EAC) entwickelt. Weitere Informationen über SELFIE sind abrufbar unter https://education.ec.europa.eu/de/selfie. HEInnovate Der Orientierungsrahmen HEInnovate bietet Hochschuleinrichtungen in der EU und darüber hinaus die Möglichkeit, ihre Kapazitäten für Innovation und Unternehmertum durch eine Selbsteinschätzung in einer oder mehreren der folgenden acht Dimensionen zu prüfen: • Führung und Steuerung • organisatorische Kapazität: Personal, Finanzmittel, Anreize und Belohnungen • Vermittlung und Erwerb unternehmerischer Kompetenzen • Vorbereitung und Unterstützung von Unternehmern und Unternehmerinnen • Digitaler Wandel und digitale Kompetenz • unternehmerisches Umfeld und Netzwerke • Internationalisierung der Einrichtung • Wirkung der unternehmerischen Hochschule HEInnovate ist darüber hinaus eine praxisorientierte Gemeinschaft, deren Experten Workshops für Hochschulen zur Verbesserung ihrer Innovationsleistung sowie Schulungen für Ausbildende zur weiteren Verbreitung des Ansatzes auf institutioneller Ebene anbieten. Die HEInnovate-Expertengruppe spielt eine zentrale Rolle bei der Gestaltung und Umsetzung der Ressourcen von HEInnovate sowie bei der direkten Beratung der Antragsteller mittels einer speziellen „Expert inquiry box“ auf der Plattform. Schulungsmaterialien sind auf der Website verfügbar. Zudem können auf der Plattform Fallstudien https://education.ec.europa.eu/de/selfie 32 und Erfahrungsberichte von Nutzern mit Beispielen für verschiedene Innovationsansätze in Hochschulen in der gesamten EU eingesehen werden. Im Juni 2023 wurde eine erweiterte Version des Selbsteinschätzungs-Tools gestartet. Diese enthält aktualisierte Aussagen (auf denen die Selbsteinschätzung beruht) und Empfehlungen für Nachbereitungsaktionen in Form von „Aktionskarten“. Im Rahmen der Initiative HEInnovate wird die Community for Educational Innovation entwickelt; hier sollen Bildungseinrichtungen, Lehrkräfte, Unternehmen und politische Entscheidungsträger zusammenkommen, um Innovationen im Bildungsbereich voranzubringen und die Lernenden mit den Kompetenzen und Mindsets auszustatten, die für wirksame Beiträge zur Innovationslandschaft Europas benötigt werden (u. a. unternehmerische Kompetenzen, grüner und digitaler Wandel, MINT und lebenslanges Lernen). Aus Erasmus+-Mitteln geförderten Projekten wie den Europäischen Hochschulallianzen und den Allianzen für Innovation wird nachdrücklich empfohlen, HEInnovate bei Bedarf zur Betreuung ihrer Projekte zu nutzen. HEInnovate ist zugänglich unter www.heinnovate.eu. Das Europäische Jugendportal Das Europäische Jugendportal vermittelt auf nationaler und auf europäischer Ebene Informationen und Angebote für junge Menschen, die in Europa leben, lernen und arbeiten. Zudem fördert es die Beteiligung junger Menschen am demokratischen Leben in Europa, insbesondere über den EU-Jugenddialog und andere Initiativen zur Einbindung junger Menschen in die Politikgestaltung. Darüber hinaus bietet das Europäische Jugendportal Informationen für andere im Jugendbereich tätige Akteure, ist in 28 Sprachen verfügbar und kann hier aufgerufen werden: https://youth.europa.eu/home_de. Initiative für einen Europäischen Studierendenausweis Die Initiative für einen Europäischen Studierendenausweis zielt darauf ab, die Mobilität zu Lern- und Ausbildungszwecken zu vereinfachen, indem alle wesentlichen Komponenten, die für die Organisation der Studierendenmobilität erforderlich sind, digitalisiert werden, von der Bereitstellung von Informationen über die Antragsverfahren bis hin zum Einleben in die Gemeinschaft im Gastgeberland. Im Kontext dieser Initiative stehen die Erasmus+-App für Mobiltelefone (Erasmus+ Mobile App), das Netzwerk „Erasmus Without Paper“ (Papierloses Erasmus) und der European Student Card Router (Router zum europäischen Studierendenausweis) nun für alle Hochschuleinrichtungen und Studierende zur Verfügung und sollen durch neue Dienste und Funktionen für die Nutzer noch erweitert werden. Die mobile App Erasmus+ bietet Studierenden einen zentralen Online-Zugang zu allen Informationen und Diensten, die sie vor, während und nach ihren Austauschaktivitäten im Ausland benötigen. Außerdem enthält die mobile App Erasmus+ auch Informationen über die Teilnahme am Programm für Lernende in anderen Bereichen. Die App kann im App Store und auf Google Play heruntergeladen werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.erasmus-plus.ec.europa.eu/european- student-card-initiative/erasmus-app. Das Netzwerk „Erasmus Without Paper“ (EWP) ermöglicht es Hochschuleinrichtungen, einen Kommunikationskanal zu nutzen, um nahtlos und auf sichere und optimierte Weise Daten über die Mobilität von Studierenden auszutauschen und so ein vollständig digitalisiertes Mobilitätsmanagement, einschließlich digitaler Lernvereinbarungen und digitaler interinstitutioneller Vereinbarungen, zu unterstützen. Für Hochschuleinrichtungen, die an einem Zugang zum Netzwerk „Erasmus Without Paper“ und dessen Nutzung interessiert sind, stehen im Portal für den Europäischen Studierendenausweis auf der Seite zu „Erasmus Without Paper“ weitere Informationen, Leitlinien und Anleitungen zur Verfügung, und zwar unter folgender Adresse: www.erasmus-plus.ec.europa.eu/european-student-card-initiative/ewp. https://heinnovate.eu/en https://youth.europa.eu/home_de https://erasmus-plus.ec.europa.eu/european-student-card-initiative/erasmus-app https://erasmus-plus.ec.europa.eu/european-student-card-initiative/erasmus-app https://erasmus-plus.ec.europa.eu/european-student-card-initiative/ewp 33 Im Rahmen des Europäischen Studierendenausweises soll eine Reihe von Standardmerkmalen, die eine gemeinsame europäische Identität für Studierende schaffen, in die von den teilnehmenden Einrichtungen ausgestellten Studierendenausweise integriert werden. Studierende können ihren Studierendenstatus mit ihrem Studierendenausweis in ganz Europa leicht überprüfen lassen, wenn dieser die Merkmale des Europäischen Studierendenausweises besitzt. Der Europäische Studierendenausweis läuft über eine digitale Plattform mit der Bezeichnung „European Student Card Router“ (ESC-R), auf der die teilnehmenden Einrichtungen die Merkmale des Europäischen Studierendenausweises in ihre vorhandenen (physischen oder digitalen) Studierendenausweise integrieren können. Dies ermöglicht eine Echtzeit- Validierung des Studierendenstatus im gesamten europäischen Bildungsraum. Weitere Informationen darüber, wie sich Einrichtungen dem ESC-R anschließen können, um mit der Integration der Merkmale des Europäischen Studierendenausweises in ihre Studierendenausweise zu beginnen, finden Sie unter https://erasmus- plus.ec.europa.eu/european-student-card-initiative/card. WISSENS- UND EXPERTENNETZE Informationsnetz Eurydice Das Informationsnetz Eurydice befasst sich in erster Linie mit der Struktur und Organisation von Bildungsangeboten auf allen Ebenen in Europa und soll zu einem besseren wechselseitigen Verständnis der unterschiedlichen Bildungssysteme in Europa beitragen. Es stellt denjenigen, die für Bildungssysteme und für bildungspolitische Maßnahmen in Europa zuständig sind, auf EU-Ebene durchgeführte vergleichende Analysen sowie länderbezogene Informationen in den Bereichen Bildung und Jugend zur Verfügung, die ihnen in Entscheidungsprozessen helfen können. Das Informationsnetz Eurydice erstellt umfangreiches Informationsmaterial, darunter detaillierte Beschreibungen und Übersichtsdarstellungen der nationalen Bildungssysteme (nationale Bildungssysteme und -politiken), vergleichende Berichte zu spezifischen Themen, die für die EU von Interesse sind (Berichte zu Bildungsthemen), Indikatoren und Statistiken (Reihe Schlüsselzahlen) sowie verschiedene Zahlen und Fakten im Bereich Bildung, etwa nationale Bildungsstrukturen, Schul- und akademische Kalender sowie Vergleiche von Lehrergehältern und vorgeschriebenen Unterrichtszeiten nach Ländern und Bildungsebenen (Fakten und Zahlen). Das Netz besteht aus einer koordinierenden Zentralstelle in der Exekutivagentur und nationalen Stellen in allen EU- Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern sowie in Albanien, Bosnien und Herzegowina und Montenegro. Weitere Informationen sind zugänglich unter www.eurydice.eacea.ec.europa.eu. Netz nationaler Korrespondenten für die Online-Enzyklopädie Youth Wiki Im Einklang mit der EU-Jugendstrategie und dem Ziel, die Kenntnisse über Jugendfragen in Europa zu verbessern, erhalten nationale Strukturen, die zu Youth Wiki beitragen, finanzielle Förderung. Youth Wiki ist ein interaktives Tool, das zusammenhängende, laufend aktualisierte und nutzbare Informationen über junge Menschen in Europa und über die Jugendpolitik in den einzelnen Ländern bereitstellt. Diese finanzielle Förderung wird den von den nationalen Behörden benannten, in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässigen Stellen für Aktionen zur Erstellung landesspezifischer Informationen, vergleichbarer Länderbeschreibungen und von Indikatoren gewährt, die zu einem besseren gegenseitigen Verständnis der Systeme und Politik im Bereich Jugend in Europa beitragen. Weitere Informationen sind verfügbar unter www.national-policies.eacea.ec.europa.eu/youthwiki. https://erasmus-plus.ec.europa.eu/european-student-card-initiative/card https://erasmus-plus.ec.europa.eu/european-student-card-initiative/card https://eurydice.eacea.ec.europa.eu/ https://national-policies.eacea.ec.europa.eu/youthwiki 34 Netz der Expertengruppe für die Hochschulreform (HEREs) In nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, für die nationale Erasmus+-Büros zuständig sind, stellen die nationalen Expertengruppen für die Hochschulreform gebündelte Fachkompetenz für lokale Behörden und Akteure zur Verfügung, um Reformen zu unterstützen und weitere Fortschritte im Hochschulbereich zu ermöglichen. Diese Expertengruppen beteiligen sich an der Entwicklung hochschulpolitischer Maßnahmen ihrer Länder. Die Tätigkeit der Experten beruht auf „Peer-to-Peer“- Kontakten. Jedes nationale Team besteht aus fünf bis fünfzehn Mitgliedern. Die Experten sind Fachleute aus dem Hochschulsektor (Rektoren und ihre Stellvertreter, Dekane und erfahrene Hochschullehrkräfte, Auslandsbeauftragte, Studierende usw.). Der Auftrag der Experten besteht in Unterstützung für • die Entwicklung hochschulpolitischer Maßnahmen in den jeweiligen Ländern durch Begleitung von Modernisierungsvorhaben, Reformprozessen und Strategien im Hochschulbereich in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten lokalen Behörden • den politischen Dialog mit der EU im Hochschulbereich • Schulungs- und Beratungsaktivitäten für lokale Akteure, insbesondere für Hochschuleinrichtungen und ihre Mitarbeiter • Erasmus+-Projekte (insbesondere im Rahmen der Aktion zum Kapazitätsaufbau) durch Verbreitung der Projektergebnisse, vor allem bewährter Verfahren und innovativer Initiativen, und durch deren Nutzung für Schulungszwecke Nationale Teams zur Unterstützung der Umsetzung von EU-Instrumenten im Bereich Berufsbildung Die nationalen Teams von Berufsbildungsexperten haben die Aufgabe, gebündelt Fachkompetenz bereitzustellen, um die Anwendung von Instrumenten und Grundsätzen der EU zur Berufsbildung in Projekten zu fördern, die mit EU-Mitteln über das Programm Erasmus+ unterstützt werden. Die EU-Instrumente im Bereich Berufsbildung werden in den einschlägigen EU- Grundsatzdokumenten zur Berufsbildung dargelegt, etwa dem Europäischen Rahmen für eine hochwertige und nachhaltige Lehrlingsausbildung oder der Empfehlung des Rates zur Berufsbildung (z. B. EQAVET-Rahmen, europäische Kernprofile, Werdegang-Nachverfolgung, berufliche Exzellenz und andere). Insbesondere sollten die Experten den Begünstigten von Projekten, die aus EU-Mitteln im Rahmen des Programms Erasmus+ gefördert werden, dabei behilflich sein, die genannten EU-Instrumente für die Berufsbildung in ihren Projekten anzuwenden. Netz der nationalen EQAVET-Referenzstellen Die nationalen EQAVET-Referenzstellen (National Reference Points, NRP) werden von nationalen Behörden eingerichtet und bringen bereits bestehende einschlägige Gremien, an denen die Sozialpartner und alle betreffenden Interessenträger auf nationaler und regionaler Ebene beteiligt sind, unter einem Dach zusammen, damit sie gemeinsam zur Umsetzung des in der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz38 festgelegten europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der Berufsbildung (EQAVET) beitragen. Die nationalen EQAVET-Referenzstellen haben das Ziel, • konkrete Initiativen zur Umsetzung und Weiterentwicklung des EQAVET-Rahmens zu ergreifen, • ein breites Spektrum von Interessenträgern zu informieren und zu mobilisieren, um zur Umsetzung des EQAVET‐ Rahmens beizutragen, • die Selbstbewertung als ergänzendes und wirksames Instrument der Qualitätssicherung zu unterstützen, 35 • eine aktualisierte Beschreibung der nationalen/regionalen Qualitätssicherungsregelungen auf der Grundlage des EQAVET-Rahmens vorzulegen, • auf EU-Ebene Peer-Reviews zur Qualitätssicherung im Berufsbildungssystem durchzuführen. EQR, Europass und Euroguidance – nationale Zentren Diese drei Netze nationaler Zentren werden für jedes Land auf der Grundlage einer einzigen Vereinbarung oder von mehreren Vereinbarungen unterstützt: Nationale Koordinierungsstellen des europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) Die nationalen Koordinierungsstellen des EQR werden von den nationalen Behörden benannt und unterstützen diese bei: • der Entwicklung, Umsetzung und Überprüfung der nationalen Qualifikationsrahmen und ihrer Zuordnung zum Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) • der Überprüfung und bei Bedarf der Aktualisierung der Zuordnung der in den nationalen Qualifikationsrahmen oder -systemen festgelegten Niveaustufen zu denen des EQR Die nationalen Koordinierungsstellen des EQR machen Einzelpersonen und Organisationen näher mit dem EQR vertraut, indem sie: • die Aufnahme der entsprechenden EQR-Stufen in Zertifikate, Abschlusszeugnisse, Zeugniszusätze und andere Qualifikationsnachweise sowie in Qualifikationsdatenbanken unterstützen • Qualifikationsregister oder -datenbanken mit Qualifikationen entwickeln, die in den nationalen Qualifikationsrahmen aufgenommen wurden, und sie auf der Europass-Plattform veröffentlichen Weitere Informationen finden Sie unter https://europass.europa.eu/de/europass-tools/europaeischer- qualifikationsrahmen/nationalen-qualifikationsrahmen. Nationale Europass-Zentralstellen Das wichtigste Merkmal von Europass ist eine Online-Plattform, die Einzelpersonen und Organisationen interaktive Instrumente und Informationen zu Lernmöglichkeiten, Qualifikationsrahmen und Qualifikationen, Beratungsangeboten, Daten über Kompetenzen und Selbstbewertungsinstrumente und zur Dokumentation von Kompetenzen und Qualifikationen bietet und ihnen zeigt, wo sie Lern- und Beschäftigungsmöglichkeiten finden. Dazu müssen umfangreiche Arbeiten auf nationaler Ebene geleistet werden, und zwar von Stellen, die von nationalen Behörden benannt werden. Dies umfasst insbesondere: • die Bereitstellung nationaler Informationen für die EU-Plattform, insbesondere indem die Verknüpfung zwischen der EU-Plattform und nationalen Datenquellen für Lernangebote sowie nationalen Qualifikationsdatenbanken oder - registern sichergestellt wird • die Förderung der Inanspruchnahme der von der EU-Plattform angebotenen Dienste • Kontakte mit allen zuständigen Akteuren auf nationaler Ebene Weitere Informationen finden Sie unter www.europa.eu/europass/de. Euroguidance-Netz Euroguidance ist ein europäisches Netz nationaler Ressourcen- und Informationszentren, die von nationalen Behörden benannt werden. Alle Euroguidance-Zentren verfolgen die folgenden gemeinsamen Ziele: https://europa.eu/europass/de/implementation-european-qualifications-framework-eqf https://europa.eu/europass/de/implementation-european-qualifications-framework-eqf https://europa.eu/europass/de 36 • Zusammenarbeit und Unterstützung auf Unionsebene zur Stärkung der Politiken, Systeme und Verfahren der Beratung in der Union (Entwicklung der europäischen Dimension der lebensbegleitenden Beratung) • Unterstützung der Kompetenzentwicklung bei Beratern • Bereitstellung hochwertiger Informationen zur lebensbegleitenden Beratung • Förderung europäischer Möglichkeiten für Lernmobilität und Laufbahnplanung (über die Europass-Plattform) Die Hauptzielgruppe von Euroguidance sind Berater und politische Entscheidungsträger sowohl aus dem Bildungs- als auch aus dem Beschäftigungssektor. Weitere Informationen sind zugänglich unter: www.euroguidance.eu. https://euroguidance.eu/ 37 WER KANN AM PROGRAMM ERASMUS+ TEILNEHMEN? Erasmus+ richtet sich in erster Linie an Einzelpersonen. Erreicht werden diese Personen über Organisationen, Institutionen, Einrichtungen oder Gruppen, die die unterstützten Aktivitäten organisieren. Das Programm steht folglich zwei unterschiedlichen Gruppen von Akteuren offen: den „Teilnehmenden“ (Einzelpersonen, die an Aktivitäten im Rahmen von Erasmus+ teilnehmen und einen Teil der EU-Finanzmittel zur Deckung ihrer Teilnahmekosten erhalten können) und den „teilnehmenden Organisationen“39 (einschließlich informeller Gruppen junger Menschen, die entweder als Antragsteller oder als Partner an einem Erasmus+-Projekt beteiligt sind, und Selbstständiger). Die Teilnahmebedingungen sowohl für Einzelpersonen als auch für die teilnehmenden Organisationen hängen von dem Land ab, in dem sie ansässig sind. TEILNEHMENDE VON AKTIVITÄTEN IM RAHMEN VON ERASMUS+-PROJEKTEN Grundsätzlich müssen die Teilnehmenden der Erasmus+-Projekte in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Einige Aktionen, insbesondere in den Bereichen Hochschulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Jugend und Sport, stehen auch Teilnehmenden aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern offen. Die Bedingungen für die Teilnahme an einem Erasmus+-Projekt hängen vom Typ der jeweiligen Aktion ab. Allgemein sollen vor allem die folgenden Zielgruppen angesprochen werden: • Projekte im Hochschulbereich richten sich in erster Linie an Studierende (in Kurzstudiengängen, Bachelor- und Master- Studiengängen oder in Promotionsstudien), Hochschullehrkräfte, Hochschulpersonal, Ausbilder und Fachkräfte in Unternehmen. • Projekte im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung richten sich in erster Linie an Auszubildende und Studierende im Rahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung, Fachkräfte und Ausbilder im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung, Personal von Einrichtungen zur beruflichen Erstausbildung, Ausbilder und Fachkräfte in Unternehmen. • Projekte im Bereich der schulischen Bildung richten sich in erster Linie an Schulleiter, Lehrkräfte und anderes Schulpersonal, Schüler im Vorschul-, Primar- und Sekundarbereich. • Projekte im Bereich der Erwachsenenbildung richten sich in erster Linie an Mitglieder von Organisationen der nicht berufsbezogenen Erwachsenenbildung, Ausbilder, Lehrkräfte und Lernende in der nicht berufsbezogenen Erwachsenenbildung. • Projekte im Jugendbereich richten sich hauptsächlich an junge Menschen im Alter von 13 bis 30 Jahren40, Jugendarbeiter sowie Mitarbeiter und Mitglieder von Organisationen, die in der Jugendarbeit tätig sind. • Projekte im Sportbereich richten sich hauptsächlich an Fachkräfte und Freiwillige im Sportbereich, Sportler und Trainer. Nähere Informationen zu den Teilnahmebedingungen für die einzelnen Aktionen sind Teil B dieses Leitfadens zu entnehmen. TEILNEHMENDE ORGANISATIONEN Erasmus+-Projekte werden von den teilnehmenden Organisationen eingereicht und durchgeführt. Mit der Auswahl eines Projekts wird die betreffende antragstellende Organisation Begünstigte einer im Rahmen von Erasmus+ gewährten 39 Natürliche Personen sind nicht berechtigt, eine Finanzhilfe bei den nationalen Erasmus+-Agenturen oder der Exekutivagentur EACEA zu beantragen (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt). Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit haben, können in Ausnahmefällen teilnehmen, sofern ihre Vertreter befugt sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und sofern sie den Schutz der finanziellen Interessen der Union in gleicher Weise garantieren wie juristische Personen. EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) dürfen nicht Teil eines Antragsteller-Konsortiums sein. 40 Je nach Art der Aktivität gelten unterschiedliche Altersgrenzen. Weitere Informationen sind Teil B dieses Leitfadens zu entnehmen. Beachten Sie bitte auch die folgenden Hinweise: Untere Altersgrenze: Teilnehmende müssen bis zum Anfangsdatum der Aktivität das Mindestalter erreicht haben. Obere Altersgrenze: Teilnehmende dürfen zum Anfangsdatum der Aktivität das angegebene Höchstalter nicht überschritten haben. 38 Finanzhilfe. Die Begünstigten unterzeichnen eine Finanzhilfevereinbarung und erlangen damit einen Anspruch auf finanzielle Förderung bei der Durchführung ihres Projekts. Grundsätzlich müssen an Erasmus+-Projekten teilnehmende Organisationen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Einige Aktionen, insbesondere in den Bereichen Hochschulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Jugend und Sport, stehen auch teilnehmenden Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern offen. Die Bedingungen für die Teilnahme an Erasmus+-Projekten hängen vom Typ der durch das Programm geförderten Aktion ab. Generell steht das Programm allen Organisationen offen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend oder Sport tätig sind. An einigen Aktionen können sich auch andere Akteure der Arbeitsmärkte beteiligen. Weitere Informationen finden Sie in Teil B dieses Leitfadens. FÖRDERFÄHIGE LÄNDER Alle Aktionen des Programms Erasmus+ stehen den EU-Mitgliedstaaten zur Gänze für die Teilnahme offen. Darüber hinaus sind nach Artikel 19 der Erasmus+-Verordnung die folgenden Drittländer mit dem Programm assoziiert: • Mitglieder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), die dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören: Norwegen, Island und Liechtenstein • beitretende, Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer: Nordmazedonien, die Türkei und Serbien Die EU-Mitgliedstaaten und die oben genannten Drittländer, die mit dem Programm assoziiert sind, werden im Folgenden als „EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer“ bezeichnet. Darüber hinaus können nach Artikel 20 der Erasmus+-Verordnung auch Rechtsträger aus anderen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in ordnungsgemäß begründeten Fällen und im Interesse der Union an Erasmus+-Aktionen teilnehmen (im Folgenden „nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer“). EU-MITGLIEDSTAATEN UND MIT DEM PROGRAMM ASSOZIIERTE DRITTLÄNDER Die folgenden Länder können uneingeschränkt an allen Aktionen im Rahmen von Erasmus+ teilnehmen: Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU)41 Belgien Bulgarien Tschechien Griechenland Spanien Frankreich Litauen Luxemburg Ungarn Portugal Rumänien Slowenien 41 Gemäß Artikel 33 Absatz 2 des Beschlusses (EU) 2021/1764 des Rates vom 5. Oktober 2021 über die Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Union einschließlich der Beziehungen zwischen der Europäischen Union einerseits und Grönland und dem Königreich Dänemark andererseits (Übersee‐Assoziationsbeschluss einschließlich Grönlands) (EUR‐Lex – 32021D1764 – DE – EUR‐ Lex (europa.eu)) stellt die Union sicher, dass Einzelpersonen und Organisationen, die in überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) ansässig sind oder deren Ziel ÜLG sind, vorbehaltlich der Bestimmungen des Programms und der für den Mitgliedstaat, mit dem diese ÜLG verbunden sind, geltenden Regelungen am Programm Erasmus+ teilnehmen können. Dies bedeutet, dass Einzelpersonen und Organisationen der ÜLG am Programm mit einem Status „EU‐Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziiertes Drittland“ teilnehmen, wobei der „EU‐ Mitgliedstaat“ oder das „mit dem Programm assoziierte Drittland“ der jeweilige Mitgliedstaat ist, mit dem die ÜLG verbunden sind. Die Liste der ÜLG ist abrufbar unter www.ec.europa.eu/international‐partnerships/where‐we‐work/overseas‐countries‐and‐territories_de. https://ec.europa.eu/international-partnerships/where-we-work/overseas-countries-and-territories_de 39 Dänemark Deutschland Estland Irland Kroatien Italien Zypern Lettland Malta Niederlande Österreich Polen Slowakei Finnland Schweden Mit dem Programm assoziierte Drittländer42 Nordmazedonien Serbien Island Liechtenstein Norwegen Türkei NICHT MIT DEM PROGRAMM ASSOZIIERTE DRITTLÄNDER Die folgenden Länder können an bestimmten Aktionen des Programms teilnehmen, wenn sie bestimmte Kriterien oder Bedingungen erfüllen. Einige dieser Länder sind Empfänger öffentlicher Entwicklungshilfe.43 In Teil B dieses Leitfadens stehen die förderfähigen Länder für jede einzelne Aktion. Westbalkan (Region 1) Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo*44, Montenegro Östliche Nachbarschaft (Region 2) Armenien, Aserbaidschan, Belarus45, Georgien46, Moldau, Ukraine 42 Vorbehaltlich der Unterzeichnung der Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und den betreffenden Ländern. 43 Die Liste der am wenigsten entwickelten Länder ist abrufbar unter https://www.oecd.org/content/dam/oecd/en/topics/policy-sub- issues/oda-eligibility-and-conditions/DAC-List-of-ODA-Recipients-for-reporting-2024-25-flows.pdf. 44 Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos*. 45 Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Oktober 2020 und angesichts der Beteiligung von Belarus am Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, die in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Februar 2022 anerkannt wurde, hat die EU die Zusammenarbeit mit Vertretern öffentlicher Stellen und staatseigener Unternehmen in Belarus eingestellt. Sollten sich die Umstände ändern, kann dies überdacht werden. In der Zwischenzeit arbeitet die EU weiterhin mit nichtstaatlichen, lokalen und regionalen Akteuren zusammen und hat diese Unterstützung, soweit möglich, auch im Rahmen dieses Programms verstärkt. 46 Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 19. Dezember 2024 und in Reaktion auf die politischen Entwicklungen in Georgien hat die EU die finanzielle Unterstützung, die unmittelbar georgischen Behörden zugutekommt, überdacht. In Bezug auf Artikel 20 der Verordnung (EU) 2021/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung von Erasmus+, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, wird eine direkte finanzielle Unterstützung aus dem Programm für georgische Behörden – worunter die Zentralregierung, lokale Behörden, Agenturen und staatseigene Unternehmen zu verstehen sind – nicht als im Interesse der Union betrachtet. Georgische Behörden sind daher im Rahmen keiner der Maßnahmen dieses Leitfadens förderfähig. https://www.oecd.org/content/dam/oecd/en/topics/policy-sub-issues/oda-eligibility-and-conditions/DAC-List-of-ODA-Recipients-for-reporting-2024-25-flows.pdf https://www.oecd.org/content/dam/oecd/en/topics/policy-sub-issues/oda-eligibility-and-conditions/DAC-List-of-ODA-Recipients-for-reporting-2024-25-flows.pdf 40 Länder des südlichen Mittelmeerraums (Region 3) Ägypten, Algerien, Israel47, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Palästina48, Syrien, Tunesien Russische Föderation (Region 4) Russland49 Region 5 Asien a) Bangladesch, Bhutan, China, Indien, Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Malediven, Mongolei, Myanmar/Birma, Nepal, Nordkorea, Pakistan, Philippinen, Sri Lanka, Thailand, Vietnam b) Länder und Gebiete mit hohem Einkommen50: Brunei, Hongkong, Japan, Macau, Singapur, Südkorea, Taiwan Region 6 Zentralasien Afghanistan, Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan Region 7 Naher und Mittlerer Osten a) Irak, Iran, Jemen b) Hocheinkommensländer: Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate Region 8 Pazifik a) Fidschi, Kiribati, Marshallinseln, Mikronesien, Nauru, Niue, Palau, Papua-Neuguinea, Samoa, Salomonen, Timor-Leste, Tonga, Tuvalu, Vanuatu b) Hocheinkommensländer: Australien, Cookinseln, Neuseeland Region 9: Subsahara- Afrika51 Angola, Äquatorialguinea, Äthiopien, Benin, Botsuana, Burkina Faso, Burundi, Côte d'Ivoire, Demokratische Republik Kongo, Eritrea, Eswatini, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea- Bissau, Kamerun, Kap Verde, Kenia, Komoren, Kongo, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauretanien, Mauritius, Mosambik, Namibia, Niger, Nigeria, Ruanda, Sao Tomé und Príncipe, Sambia, Senegal, Seychellen, Sierra Leone, Simbabwe, Somalia, Südafrika, Sudan, Südsudan, Tansania, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik Region 10 Lateinamerika Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Honduras, Kolumbien, Mexiko, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Uruguay, Venezuela Region 11 Karibik Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Dominica, die Dominikanische Republik, Grenada, Guyana, Haiti, Jamaika, Kuba, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und Grenadinen, Suriname, Trinidad und Tobago Region 12 USA und Kanada Vereinigte Staaten von Amerika, Kanada Region 13 Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstaat 47 Die in der Bekanntmachung Nr. 2013/C-205/05 der Kommission (ABl. C 205 vom 19.7.2013, S. 9) festgelegten Förderkriterien gelten für alle Aktionen, die nach Maßgabe dieses Programmleitfadens durchgeführt werden, auch für den Fall, dass Dritte finanzielle Unterstützung für eine Aktion von einem Begünstigten im Sinne von Artikel 204 der Haushaltsordnung erhalten. 48 Diese Bezeichnung ist nicht als Anerkennung eines Staates Palästina auszulegen und lässt die Standpunkte der einzelnen Mitgliedstaaten zu dieser Frage unberührt. 49 Weitere Einzelheiten finden Sie im Abschnitt „Restriktive Maßnahmen der EU“ in Teil C dieses Leitfadens. 50 Diese Aufzählung enthält Länder und Gebiete, die in der OECD-Liste der Länder mit hohem Einkommen aufgeführt sind; sie berührt nicht den Status oder die Souveränität eines Gebiets, die Festlegung der Staats- oder Gebietsgrenzen oder die Bezeichnung von Gebieten, Städten oder Bereichen. 51 Folgende Länder sind prioritäre Migrations-Drittländer, die nicht mit dem Programm assoziiert sind: Äthiopien, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Dschibuti, Eritrea, Gambia, Ghana, Guinea, Kamerun, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Somalia, Sudan, Südsudan und Tschad. 41 Region 14 Färöer, Schweiz, Vereinigtes Königreich Die Mittel werden Organisationen gewährt, die ihren Sitz innerhalb des völkerrechtlich anerkannten Hoheitsgebiets des betreffenden Landes haben. Bei den Mitteln müssen eventuelle Beschränkungen beachtet werden, die der Europäische Rat für die EU-Außenhilfe festgelegt hat. Die Anträge müssen den in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union dargelegten allgemeinen Werten der Union entsprechen, und zwar Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der detaillierten Beschreibung der Programmaktionen in Teil B dieses Leitfadens. VISABESTIMMUNGEN UND AUFENTHALTSGENEHMIGUNGEN Teilnehmende von Erasmus+-Projekten benötigen unter Umständen Visa für den Auslandsaufenthalt in EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern oder nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, in denen die betreffende Aktivität durchgeführt wird. Alle teilnehmenden Organisationen müssen sicherstellen, dass vor Beginn der geplanten Aktivität die erforderlichen Genehmigungen (Visa oder Genehmigungen für kurzfristige oder langfristige Aufenthalte) vorliegen. Da die Bearbeitung mehrere Wochen dauern kann, sollten die Genehmigungen unbedingt frühzeitig bei den zuständigen Behörden beantragt werden. Die nationalen Agenturen und die Exekutivagentur können weitere Auskünfte zu Visa, Aufenthaltsgenehmigungen, Sozialversicherungsfragen usw. erteilen und entsprechend behilflich sein. Im EU-Zuwanderungsportal werden unter der folgenden Adresse allgemeine Informationen über Visa und über Genehmigungen für Kurz- und Langzeitaufenthalte angeboten: https://ec.europa.eu/immigration/. https://ec.europa.eu/immigration/ 42 TEIL B – INFORMATIONEN ÜBER DIE IN DIESEM LEITFADEN BEHANDELTEN AKTIONEN Dieser Teil des Erasmus+-Programmleitfadens enthält folgende Informationen zu allen Aktionen und Aktivitäten, die unter das Programm fallen: • Beschreibung der Ziele und der erwarteten Wirkung • Beschreibung der unterstützten Aktivitäten • Tabellen mit den Bewertungskriterien für Projektanträge • zusätzliche Informationen zur Erläuterung der unterstützten Projektarten • Beschreibung der Regeln für die Gewährung von Finanzhilfen Bevor ein Antrag gestellt wird, sollten die Antragsteller den gesamten Abschnitt über die Aktion, in deren Rahmen Finanzhilfe beantragt werden soll, sorgfältig durchlesen und sich mit den allgemeinen Informationen über die Prioritäten, Ziele und wichtigsten Merkmale des Programms vertraut machen. WELCHE AKTIONEN WERDEN IN DIESEM LEITFADEN VORGESTELLT? In den Abschnitten „Leitaktion 1“, „Leitaktion 2“ und „Leitaktion 3“ werden die folgenden Aktionen beschrieben: Leitaktion 1: Lernmobilität von Einzelpersonen • Mobilitätsprojekte für Lernende und Personal im Hochschulbereich, in der beruflichen Aus- und Weiterbildung, in der Schulbildung, in der Erwachsenenbildung und im Jugendbereich • Erasmus-Akkreditierungen in den Bereichen Hochschulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, schulische Bildung und Erwachsenenbildung sowie Jugend • Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung • DiscoverEU – Inklusionsaktion • Mobilität von Personal im Bereich Sport • Virtueller Austausch im Bereich Hochschulbildung und im Jugendbereich Leitaktion 2: Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen • Partnerschaften für Zusammenarbeit, darunter: o Kooperationspartnerschaften o Kleinere Partnerschaften o Europäische Partnerschaften für die Schulentwicklung • Partnerschaften für Exzellenz, darunter: o Zentren der beruflichen Exzellenz o Erasmus-Mundus-Aktion • Innovationspartnerschaften: o Allianzen für Innovation • Kapazitätsaufbau in den Bereichen Hochschulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Jugend und Sport 43 • Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen Leitaktion 3: Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit • „Die europäische Jugend vereint“ (European Youth Together) Jean-Monnet-Aktionen • Jean-Monnet-Aktionen im Bereich der Hochschulbildung • Jean-Monnet-Aktion in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung Darüber hinaus werden zur Durchführung einiger Aktionen des Programms spezifische Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen entweder direkt von der Europäischen Kommission oder von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie im Jährlichen Arbeitsprogramm für Erasmus+ sowie auf den Websites der Kommission52 und der Exekutivagentur53. 52 Europäische Kommission – Erasmus+: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de. 53 Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur: https://www.eacea.ec.europa.eu/index_de. https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de https://www.eacea.ec.europa.eu/index_de 44 LEITAKTION 1: LERNMOBILITÄT VON EINZELPERSONEN Die im Rahmen dieser Leitaktion unterstützten Aktionen sollen einen positiven und anhaltenden Effekt für die teilnehmenden Personen und Organisationen sowie für den politischen Rahmen, in dem die betreffenden Aktivitäten organisiert werden, mit sich bringen. Für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Praktikanten, Auszubildende, erwachsene Lernende und junge Menschen sollen mit den Mobilitätsaktivitäten im Rahmen dieser Leitaktion eines oder mehrere der folgenden Ergebnisse erreicht werden: • bessere Lernleistung • erhöhte Beschäftigungsfähigkeit und bessere Karrierechancen • mehr Eigeninitiative und unternehmerisches Denken • ausgeprägtere Eigenverantwortung und größeres Selbstwertgefühl • bessere Fremdsprachenkenntnisse und digitale Kompetenzen • ausgeprägteres interkulturelles Bewusstsein • aktivere Beteiligung an der Gesellschaft • umfassendere positive Interaktionen mit Menschen mit unterschiedlichem kulturellem Hintergrund • umfassendere Kenntnisse über das europäische Aufbauwerk und über die Werte der EU • größere Motivation zur Teilnahme an künftigen Angeboten zur (formalen/nichtformalen) allgemeinen und beruflichen Bildung im Anschluss an die Mobilitätsphase im Ausland Für Personal, Jugendarbeiter und Fachkräfte in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend sollen mit den Mobilitätsaktivitäten eines oder mehrere der folgenden Ergebnisse erzielt werden: • verbesserte Kompetenzen in Bezug auf die jeweiligen Berufsprofile (Lehr- oder Ausbildungstätigkeit, Jugendarbeit usw.) • umfassenderes länderübergreifendes Verständnis für Verfahren, politische Strategien und Systeme in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugendarbeit • bessere Befähigung, Veränderungen im Hinblick auf die Einführung von Modernisierungen und die internationale Öffnung der nationalen Bildungseinrichtungen anzustoßen • besseres Verständnis der Zusammenhänge zwischen formaler und nichtformaler Bildung, Berufsbildung und dem Arbeitsmarkt • bessere Qualität ihrer Tätigkeit und ihrer Aktivitäten für Studierende, Praktikanten, Auszubildende, Schüler, erwachsene Lernende und junge Menschen • größeres Verständnis und stärkere Aufgeschlossenheit für alle Arten von Vielfalt, z. B. soziale, ethnische, sprachliche, geschlechtsbezogene und kulturelle Vielfalt, sowie unterschiedliche Fähigkeiten • bessere Befähigung zur Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit geringeren Chancen • bessere Unterstützung und Förderung von Mobilitätsaktivitäten für Lernende • bessere Berufs- und Karrierechancen • bessere Fremdsprachenkenntnisse und digitale Kompetenzen • höhere Motivation und Zufriedenheit bei der täglichen Arbeit Die im Rahmen dieser Aktion unterstützten Aktivitäten sollen außerdem bei den teilnehmenden Organisationen zu einem oder mehreren der folgenden Ergebnisse beitragen: • Bessere Befähigung zur Arbeit auf EU- und internationaler Ebene: bessere Managementfähigkeiten und Internationalisierungsstrategien; verstärkte Zusammenarbeit mit Partnern aus anderen Ländern; verstärkte Zuweisung von (nicht von der EU bereitgestellten) Finanzmitteln zur Organisation europäischer/internationaler Projekte; höhere Qualität bei der Vorbereitung, Durchführung, Überwachung und Nachbereitung europäischer/internationaler Projekte 45 • Innovative und verbesserte Arbeitsweise im Interesse der betreffenden Zielgruppen, beispielsweise durch attraktivere Programme für Studierende, Praktikanten, Auszubildende und junge Menschen unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedürfnisse und Erwartungen; bessere Qualifikation von Lehrkräften und Ausbildern; bessere Verfahren zur Anerkennung und Validierung von Kompetenzen, die in Lernphasen im Ausland erworben wurden; wirksamere Aktivitäten zugunsten lokaler Gemeinschaften, bessere Methoden und Praktiken in der Jugendarbeit, um junge Menschen aktiv einzubeziehen und/oder benachteiligte Gruppen zu berücksichtigen usw. • Schaffung eines moderneren, dynamischeren, stärker zielgerichteten und professionelleren Umfelds innerhalb der Organisation: Bereitschaft zur Einbindung bewährter Verfahren und neuer Methoden in die tägliche Tätigkeit; Offenheit für die Nutzung von Synergien mit Organisationen, die in anderen Sozial-, Bildungs- und Beschäftigungsbereichen tätig sind; strategische Planung der beruflichen Entwicklung ihres Personals unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und der Ziele der Organisation; Aufrechterhaltung der Kommunikation, Wissenstransfer und Verbreitung von Verbesserungen, gegebenenfalls Fähigkeit zur Gewinnung hervorragender Studierender und Hochschulpersonal aus der ganzen Welt. Langfristig dürfte sich das Zusammenwirken der Tausenden im Rahmen dieser Leitaktion geförderten Projekte in der allgemeinen und beruflichen Bildung und im Jugendbereich in den beteiligten Ländern bemerkbar machen und in Europa und darüber hinaus politische Reformen anstoßen und neue Ressourcen für Mobilitätschancen anziehen. Somit wird das Programm auch im Jahr 2026 weiter dafür mobilisiert werden, die sozioökonomischen und bildungspolitischen Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine abzumildern, und zwar durch die Unterstützung von Mobilitätsprojekten, die die Integration von vor dem Krieg in der Ukraine geflohenen Menschen erleichtern. WAS IST EIN MOBILITÄTSPROJEKT? Organisationen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätig sind, können im Rahmen des Programms Erasmus+ bei der Durchführung von Projekten zur Förderung unterschiedlicher Formen von Mobilität unterstützt. Ein Mobilitätsprojekt umfasst folgende Phasen: • Planung (Festlegung der Lernergebnisse, Aktivitätsformate, Erstellung eines Arbeitsprogramms und Zeitplan für die Aktivitäten) • Vorbereitung (Regelung praktischer Angelegenheiten, Auswahl der Teilnehmenden, Erarbeitung von Vereinbarungen mit Partnern und Teilnehmenden, sprachliche, interkulturelle, lern- und aufgabenbezogene Vorbereitung der Teilnehmenden vor der Abreise) • Durchführung der Mobilitätsaktivitäten • Nachbereitung (Bewertung der Aktivitäten, Validierung und ggf. formale Anerkennung der von den Teilnehmenden erzielten Lernergebnisse sowie Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse) Das Programm Erasmus+ unterstützt die Teilnehmenden von Mobilitätsaktivitäten noch stärker, indem es ihre Fremdsprachenkenntnisse sowohl vor ihrem Auslandsaufenthalt als auch während ihrer Zeit im Ausland fördert, wozu auch eine verstärkte Finanzhilfe zur sprachlichen Unterstützung für Teilnehmende an langfristigen Mobilitätsaktivitäten in den Bereichen Berufs-, Erwachsenen- und Schulbildung gehört. Ein Erasmus+-Online-Sprachunterstützungsdienst (OLS) bietet den Teilnehmenden von Mobilitätsaktivitäten die Möglichkeit, ihre Kenntnisse in Fremdsprachen einzuschätzen und zur Verbesserung ihres Kenntnisstands an Online-Sprachkursen teilzunehmen. Im Rahmen von Erasmus+ gibt es die Möglichkeit, Mobilitätsaktivitäten unter Beteiligung von Partnerorganisationen mit unterschiedlichem Hintergrund anzubieten, die auf verschiedenen Gebieten oder in verschiedenen sozioökonomischen Bereichen tätig sind (z. B. Praktika in Unternehmen, NRO oder öffentlichen Stellen für Studierende oder für Lernende in der Berufsbildung; schulische Lehrkräfte, die in Unternehmen oder Schulungszentren berufliche Fortbildungen absolvieren; Wirtschaftsexperten, die in Hochschuleinrichtungen Vorträge halten oder Schulungen durchführen usw.). 46 Das dritte wichtige Element der Innovation und Qualität von Mobilitätsaktivitäten besteht darin, dass an Erasmus+ teilnehmende Organisationen die Möglichkeit haben, Mobilitätsaktivitäten mittelfristig zu organisieren und in einem umfassenderen strategischen Rahmen zu planen. Mit einem einzigen Förderantrag kann der Koordinator eines Mobilitätsprojekts mehrere Mobilitätsaktivitäten organisieren, die zahlreichen Personen Aufenthalte in unterschiedlichen Ländern ermöglichen. Somit können die Teilnehmenden im Rahmen von Erasmus+ ihr Projekt unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Teilnehmenden, aber auch entsprechend ihrer internen Planung in Bezug auf Internationalisierung, Kapazitätsaufbau und Modernisierung konzipieren. Akkreditierungssysteme spielen eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung der hohen Wirkung der Leitaktion 1. Die Erasmus- Charta für die Hochschulbildung, die Erasmus-Akkreditierung für Mobilitätskonsortien im Hochschulbereich und die Erasmus- Akkreditierungen in den Bereichen Berufsbildung, Schulbildung, Erwachsenenbildung und Jugend ermöglichen Organisationen in der Zeit der Umsetzung ihrer Akkreditierung einen vereinfachten Zugang zu Finanzhilfen und versetzen sie gleichzeitig in die Lage, sich auf längerfristige Ziele und institutionelle Auswirkungen zu konzentrieren. Je nach Profil der Teilnehmenden werden die folgenden Arten von Mobilitätsprojekten im Rahmen von Leitaktion 1 des Programms Erasmus+ unterstützt: Allgemeine und berufliche Bildung: • Mobilitätsprojekte für Studierende und Hochschulpersonal • Mobilitätsprojekte für Lernende und Personal im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung • Mobilitätsprojekte für Schülerinnen und Schüler sowie schulische Lehrkräfte • Mobilitätsprojekte für Lernende und Personal im Bereich der Erwachsenenbildung Jugendbereich: • Mobilitätsprojekte für junge Menschen – Jugendbegegnungen • Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter • Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung • DiscoverEU-Inklusionsaktion Bereich Sport: • Mobilität von Personal im Bereich Sport Die folgenden Abschnitte enthalten detaillierte Informationen über die Kriterien und Voraussetzungen, die für die verschiedenen Mobilitätsprojekte gelten. 47 MOBILITÄTSPROJEKTE FÜR STUDIERENDE UND HOCHSCHULPERSONAL Diese Mobilitätsaktion im Bereich der Hochschulbildung unterstützt die physische und gemischte Mobilität von Studierenden in allen Studienfächern und -zyklen (Kurzstudiengänge, Bachelor- und Master-Studiengänge oder Promotionsstudien). Studierende können entweder an einer Partner-Hochschuleinrichtung im Ausland studieren oder ein Praktikum in einem Unternehmen, einer Forschungseinrichtung, einem Labor, einer Organisation oder an einem anderen relevanten Arbeitsplatz im Ausland absolvieren. Studierende können auch einen Auslandsstudienaufenthalt mit einem Praktikum kombinieren, um die Lernergebnisse weiter zu verbessern und mehr Querschnittskompetenzen zu entwickeln. Zwar wird die längerfristige physische Mobilität nachdrücklich empfohlen, doch wird im Rahmen dieser Maßnahme anerkannt, dass eine flexiblere Dauer der physischen Mobilität angeboten werden muss, um sicherzustellen, dass das Programm für Studierende aus allen Verhältnissen, Situationen und Studienfächern zugänglich ist. Diese Aktion unterstützt auch Hochschullehrkräfte und Verwaltungspersonal bei der Teilnahme an Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung im Ausland sowie Personal aus der Arbeitswelt bei der Lehre und Ausbildung für Studierende oder Personal an Hochschuleinrichtungen. Diese Aktivitäten können Lehr- wie auch Ausbildungszeiten umfassen (z. B. Job Shadowing, Hospitationen, Schulungen). Darüber hinaus unterstützt diese Aktion gemischte Intensivprogramme, die es Gruppen von Hochschuleinrichtungen ermöglichen, gemeinsam gemischte Mobilitätslehrpläne und -aktivitäten für Studierende sowie akademisches und Verwaltungspersonal zu entwickeln. ZIELE DER AKTION Ziel dieser Aktion ist es, einen Beitrag zur Schaffung eines europäischen Bildungsraums mit globaler Reichweite zu leisten und die Verbindung zwischen Bildung und Forschung zu stärken. Ziel ist es auch, die Beschäftigungsfähigkeit, die soziale Inklusion, das bürgerschaftliche Engagement, die Innovation und die ökologische Nachhaltigkeit in Europa und darüber hinaus zu fördern, indem es Studierenden aus allen Bereichen und Studienzyklen ermöglicht wird, im Rahmen ihres Studiums oder ihrer Ausbildung im Ausland zu studieren oder dort eine Ausbildung zu absolvieren. Mit dieser Aktion werden folgende Ziele verfolgt: • Kontakt der Studierenden mit unterschiedlichen Ansichten, Kenntnissen, Lehr- und Forschungsmethoden sowie Arbeitspraktiken in ihrem Studienfach im europäischen und internationalen Kontext • Entwicklung ihrer Querschnittskompetenzen wie Kommunikationsfähigkeiten, Sprachfähigkeiten, kritisches Denken, Problemlösung, interkulturelle Fähigkeiten und Forschungskompetenzen • Entwicklung ihrer zukunftsorientierten Kompetenzen, etwa digitaler und grüner Kompetenzen, mit denen sie sich den Herausforderungen von heute und von morgen stellen können • Unterstützung der persönlichen Entwicklung, etwa der Fähigkeit, sich an neue Situationen anzupassen, und des Selbstvertrauens Ein weiteres Ziel besteht darin, allem Personal, darunter Personal aus Unternehmen, die Möglichkeit zu geben, im Rahmen seiner beruflichen Entwicklung im Ausland zu unterrichten oder eine Ausbildung zu absolvieren, um Folgendes zu erreichen: • Weitergabe seiner Fachkenntnisse • Erleben neuer Lehrumgebungen • Erwerb neuer innovativer pädagogischer sowie lehrplanerischer Fähigkeiten und digitaler Kompetenzen • Kontakte zu Fachkollegen im Ausland, um gemeinsame Aktivitäten zur Verwirklichung der Programmziele zu entwickeln • Austausch bewährter Verfahren und Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen • bessere Vorbereitung der Studierenden auf die Arbeitswelt. 48 Darüber hinaus soll die Entwicklung transnationaler und interdisziplinärer Lehrpläne sowie innovativer Lern- und Lehrmethoden gefördert werden, darunter Online-Zusammenarbeit, forschungsgestütztes Lernen und herausforderungsorientierte Ansätze mit dem Ziel, gesellschaftliche Probleme zu bewältigen. WIE KÖNNEN ERASMUS+-MOBILITÄTSMÖGLICHKEITEN IM BEREICH DER HOCHSCHULBILDUNG WAHRGENOMMEN WERDEN? Die antragstellende Organisation muss in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Drittland ansässig sein und über eine Akkreditierung für Hochschuleinrichtungen verfügen. Sie kann sich entweder als einzelne Hochschuleinrichtung bewerben, was eine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (Erasmus Charter for Higher Education, ECHE) erforderlich macht, oder im Namen eines Mobilitätskonsortiums, was wiederum eine Akkreditierung für Mobilitätskonsortien erforderlich macht. Akkreditierung als Einzelorganisation - die Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (Erasmus Charter for Higher Education) Hochschuleinrichtungen müssen die Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE)54 erhalten haben, bevor sie sich bei ihrer nationalen Erasmus+-Agentur mit einem Mobilitätsprojekt bewerben. Durch die Unterzeichnung der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung verpflichten sich Hochschuleinrichtungen, Teilnehmenden von Mobilitätsaktivitäten alle erforderliche Unterstützung, einschließlich der sprachlichen Vorbereitung, anzubieten. Teilnehmende von Mobilitätsaktivitäten können den Erasmus+-Online-Sprachunterstützungsdienst (Online Language Support – OLS) nutzen, um ihre Fremdsprachenkenntnisse vor und/oder während des Mobilitätsprojekts zu verbessern. Neben anderen ECHE-Grundsätzen muss die teilnehmende Hochschuleinrichtung die Mobilität zu Studien- und Lehrzwecken nur im Rahmen vorheriger Vereinbarungen zwischen den Einrichtungen durchführen, die Auswahl der potenziellen Teilnehmenden und die Bewilligung von Mobilitätsstipendien entsprechend den Bestimmungen ihrer Finanzhilfevereinbarung mit der nationalen Agentur auf faire, transparente und kohärente Weise durchführen und dies ordnungsgemäß dokumentieren. Sie sollte sicherstellen, dass solche fairen und transparenten Verfahren in allen Phasen der Mobilität und bei der Beantwortung von Anfragen/Beschwerden von Teilnehmenden zur Anwendung kommen. Es muss sichergestellt werden, dass im Falle einer Teilstudium-Mobilität zum Erwerb von Leistungspunkten („Credit Mobility“) keine Gebühren für das Studium, die Einschreibung, Prüfungen oder den Zugang zu Labor- und Bibliothekseinrichtungen von ins Land kommenden Studierenden erhoben werden. Nach der Mobilitätsphase muss die Einrichtung auch sicherstellen, dass sie die Ergebnisse der Lernphase im Ausland automatisch und vollständig anerkennt. Die ECHE wird durch die ECHE-Leitlinien55 ergänzt, ein Dokument, das Hochschuleinrichtungen bei der Umsetzung der Grundsätze der ECHE unterstützt. Die Hochschuleinrichtungen müssen die ECHE und die sie begleitenden Leitlinien bei der Durchführung aller Maßnahmen, die diese Akkreditierung erfordern, ordnungsgemäß einhalten. Als Hilfsmittel wird eine ECHE-Selbstbewertung56 bereitgestellt, damit die Hochschuleinrichtungen bewerten können, wie sie bei der Umsetzung der ECHE-Grundsätze abschneiden und welche Bereiche gestärkt werden könnten, und um Vorschläge für weitere Verbesserungen zu unterbreiten. 54 Erasmus-Charta für die Hochschulbildung: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/applicants/higher- education-charter_de. 55 Leitlinien der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung 2021-2027: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-charter-for- higher-education-2021-2027-guidelines. 56 Selbstbewertung der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/eche/start_de. https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/applicants/higher-education-charter_de https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/applicants/higher-education-charter_de https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-charter-for-higher-education-2021-2027-guidelines https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-charter-for-higher-education-2021-2027-guidelines https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/eche/start_de 49 Hochschuleinrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können die ECHE nicht unterzeichnen57, sind jedoch zur Einhaltung der ECHE-Grundsätze verpflichtet. Daher müssen Detailfragen wie die faire und transparente Auswahl der Teilnehmenden, die Anerkennung von Lernergebnissen und alle erforderlichen Unterstützungsangebote für mobile Teilnehmende ausdrücklich in der interinstitutionellen Vereinbarung für die internationale Mobilität geregelt werden. Gruppenakkreditierung - Erasmus-Akkreditierung für Mobilitätskonsortien im Hochschulbereich Neben einzelnen Hochschuleinrichtungen können auch Gruppen von Hochschuleinrichtungen einen Antrag auf Finanzierung eines Mobilitätsprojekts im Hochschulbereich stellen. Eine solche Gruppe wird als Mobilitätskonsortium bezeichnet. Das Mobilitätskonsortium muss über eine Erasmus-Akkreditierung für Mobilitätskonsortien im Hochschulbereich verfügen. Der Koordinator des Mobilitätskonsortiums beantragt im Namen des Mobilitätskonsortiums die Erasmus-Akkreditierung für Mobilitätskonsortien im Hochschulbereich und eine Erasmus+-Finanzhilfe. Diese Akkreditierung wird von der nationalen Agentur erteilt, die auch den Antrag auf Förderung eines Mobilitätsprojekts im Hochschulbereich bewertet. Die Akkreditierung und die Finanzbeihilfen für Mobilitätsprojekte können im Rahmen derselben Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beantragt werden. Die Finanzbeihilfe für Mobilitätsprojekte wird jedoch nur den Gruppen von Hochschuleinrichtungen und Organisationen bewilligt, die den Akkreditierungsprozess erfolgreich abgeschlossen haben. Damit eine Akkreditierung für Mobilitätskonsortien im Hochschulbereich erteilt werden kann, müssen die folgenden Kriterien erfüllt sein: FÖRDERKRITERIEN Förderfähige teilnehmende Organisationen Ein Mobilitätskonsortium im Hochschulbereich kann aus folgenden teilnehmenden Organisationen bestehen: ▪ Hochschuleinrichtungen mit einer gültigen Erasmus-Charta für die Hochschulbildung ▪ auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätigen öffentlichen oder privaten Organisationen Alle teilnehmenden Organisationen müssen in demselben EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Mobilitätskonsortien können nicht in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sein. Zum Zeitpunkt der Beantragung der Akkreditierung für Mobilitätskonsortien im Hochschulbereich müssen alle Mitgliedsorganisationen des Mobilitätskonsortiums benannt werden. Wer ist antragsberechtigt? Jede förderfähige teilnehmende Organisation kann als Koordinator auftreten und im Namen aller am Konsortium beteiligten Organisationen einen Antrag stellen. Anzahl der teilnehmenden Organisationen Ein Mobilitätskonsortium muss aus mindestens drei förderfähigen teilnehmenden Organisationen, darunter zwei Hochschuleinrichtungen, bestehen. 57 Ausgenommen Hochschuleinrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern des Westbalkans für die Zwecke der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Initiative „Europäische Hochschulen“, in deren Rahmen sie förderfähig sind. 50 Laufzeit der Akkreditierung des Mobilitätskonsortiums Der gesamte Programmplanungszeitraum. Sollte sich nach Erteilung der Akkreditierung an der Zusammensetzung des Mobilitätskonsortiums etwas Wesentliches ändern, so ist ein neuer Antrag auf Akkreditierung erforderlich. Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der nationalen Agentur des Landes, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Wann ist der Antrag zu stellen? Für Projekte, die ab dem 1. Juni eines Jahres beginnen, müssen Antragsteller ihren Akkreditierungsantrag bis zum 19. Februar um 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) des betreffenden Jahres einreichen. Wie ist der Antrag zu stellen? Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. ZUSCHLAGSKRITERIEN Die eingereichten Anträge werden bewertet, indem auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien und Punktzahlen eine Wertung mit insgesamt 100 möglichen Punkten vorgenommen wird. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen: ▪ mindestens 60 von insgesamt 100 Punkten und ▪ mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der vier nachstehenden Kategorien von Zuschlagskriterien Relevanz des Konsortiums (Höchstpunktzahl 30 Punkte) ▪ Relevanz des Vorschlags im Hinblick auf: die Ziele der Aktion die Erfordernisse und Zielsetzungen der an dem Konsortium teilnehmenden Organisationen und der einzelnen Teilnehmenden ▪ Inwieweit ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. ▪ Inwieweit ist der Vorschlag geeignet, - die Teilnehmenden zu hochwertigen Lernergebnissen zu führen - die Kapazitäten und den internationalen Wirkungsbereich der an dem Konsortium teilnehmenden Organisationen zu stärken - einen Mehrwert auf EU-Ebene durch Ergebnisse zu schaffen, die nicht erzielt werden könnten, wenn die Aktivitäten von den beteiligten Hochschuleinrichtungen jeweils einzeln durchgeführt würden 51 Qualität der Zusammensetzung des Konsortiums und der Kooperationsvereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Inwieweit - ist bei dem Konsortium eine geeignete Zusammensetzung der entsendenden Hochschuleinrichtungen mit, sofern zutreffend, ergänzenden teilnehmenden Organisationen aus anderen sozioökonomischen Sektoren mit dem erforderlichen Profil und der benötigten Erfahrung und Kompetenz für eine in jeder Hinsicht erfolgreiche Durchführung des Projekts gegeben - hat der Koordinator des Konsortiums Erfahrung mit der Leitung eines Konsortiums oder mit einem ähnlichen Projekttyp - sind die Funktionen, Zuständigkeiten und Aufgaben/Ressourcen klar festgelegt und geben Aufschluss über das Engagement und die aktive Mitwirkung aller teilnehmenden Organisationen - werden die Aufgaben/Ressourcen gebündelt und aufgeteilt - sind die Zuständigkeiten für die Vertrags- und Finanzverwaltung klar verteilt - bezieht das Konsortium neue Programmteilnehmende und weniger erfahrene Organisationen in die Aktion ein Qualität der Konzeption und der Durchführung der Aktivitäten durch das Konsortium (Höchstpunktzahl 20 Punkte) ▪ Klarheit, Vollständigkeit und Qualität sämtlicher Phasen eines Mobilitätsprojekts (Vorbereitung, Durchführung der Mobilitätsaktivitäten und Nachbereitung) ▪ Qualität der praktischen Regelungen, Verwaltung und Unterstützungsmodalitäten (z. B. Suche nach aufnehmenden Organisationen, Vermittlung, Information, sprachliche und interkulturelle Begleitung, Überwachung) ▪ Qualität der Zusammenarbeit, Koordinierung und Kommunikation zwischen den teilnehmenden Organisationen und mit anderen maßgeblichen Akteuren ▪ sofern zutreffend, Qualität der Regelungen zur Anerkennung und Validierung der Lernergebnisse der Teilnehmenden sowie durchgängige Anwendung von europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumenten ▪ sofern zutreffend, Eignung der Maßnahmen zur Auswahl der Teilnehmenden für die Mobilitätsaktivitäten und zur Förderung der Teilnahme von Personen mit geringeren Chancen an Mobilitätsaktivitäten Wirkung und Verbreitung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) ▪ Qualität der Maßnahmen zur Bewertung der Ergebnisse der vom Konsortium durchgeführten Aktivitäten ▪ Mögliche Wirkung des Projekts: ▪ auf Teilnehmer und teilnehmende Organisationen während und nach der Projektlaufzeit ▪ über die unmittelbar an dem Projekt teilnehmenden Organisationen und Personen hinaus auf institutioneller, lokaler, regionaler, nationaler und/oder internationaler Ebene ▪ Eignung und Qualität der Maßnahmen zur Verbreitung der Ergebnisse der unter Leitung des Konsortiums durchgeführten Aktivitäten bei den teilnehmenden Organisationen und Partnern und darüber hinaus 52 EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Die antragstellende Organisation beantragt die Finanzhilfe für das Mobilitätsprojekt, unterzeichnet die Finanzhilfevereinbarung, setzt diese um und erstellt den Bericht. An dem Mobilitätsprojekt teilnehmende Organisationen haben folgende Aufgaben: • Entsendende Organisation: Zuständig für die Auswahl von Studierenden/Personal und deren Entsendung ins Ausland. Zu diesen Aufgaben gehören auch Zahlungen von Finanzhilfen (für die Teilnehmenden in EU- Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern), die Vorbereitung und Betreuung sowie die automatische Anerkennung im Zusammenhang mit der Mobilitätsphase. • Aufnehmende Organisation: Zuständig für die Aufnahme von Studierenden/Personal aus dem Ausland und die Bereitstellung von Studien-, Praktikums- oder Ausbildungsprogrammen; kann auch eine Lehraktivität in Anspruch nehmen. Zu diesen Aufgaben gehören auch Zahlungen von Finanzhilfen (an die Teilnehmenden, die aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern kommen). • Vermittlungsorganisation: Eine auf dem Arbeitsmarkt bzw. in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland tätige Organisation. Sie kann Mitglied eines Mobilitätskonsortiums sein, ist aber keine entsendende Organisation. Ihre Aufgabe kann darin bestehen, die Verwaltungsverfahren der entsendenden Hochschuleinrichtungen zu vereinfachen und zu verbreiten, im Fall von Praktika die Profile der Studierenden besser auf die Bedürfnisse der Unternehmen abzustimmen und die Teilnehmenden gemeinsam vorzubereiten. Die entsendende und die aufnehmende Organisation müssen sich vor Beginn der Mobilitätsphase mit den Studierenden/dem Personal auf die jeweils durchzuführenden Aktivitäten verständigen, und zwar in Form einer „Lernvereinbarung“ bei Studierenden bzw. einer „Mobilitätsvereinbarung“ bei Angehörigen des Personals. Diese Vereinbarungen enthalten Festlegungen für die Mobilitätsphase im Ausland und Bestimmungen zu ihrer formalen Anerkennung durch jede Vertragspartei. Die Rechte und Pflichten sind in der von dem Begünstigten und dem Teilnehmenden unterzeichneten Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Wenn die Aktivität zwei Hochschuleinrichtungen betrifft (Studierendenmobilität zu Studienzwecken, einschließlich gemischter Mobilität, und Personalmobilität zu Lehrzwecken), muss vor dem Austausch eine „interinstitutionelle Vereinbarung“ zwischen der entsendenden und der aufnehmenden Einrichtung getroffen worden sein. Bereichsübergreifende Dimensionen Bei der Konzeption eines Mobilitätsprojekts müssen die folgenden horizontalen Dimensionen gestärkt werden: INKLUSION UND VIELFALT IN DER MOBILITÄT IM HOCHSCHULBEREICH Um den Zugang von Studierenden und Personal zur Mobilität im Einklang mit den Grundsätzen der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) so einfach wie möglich zu gestalten, müssen die Hochschuleinrichtungen einen gleichen und gleichberechtigten Zugang und Chancengleichheit für derzeitige und potenzielle Teilnehmende aus allen Verhältnissen gewährleisten. Dies bedeutet, dass Teilnehmende mit geringeren Chancen einbezogen werden, etwa Teilnehmende mit körperlichen, psychischen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Studierende mit Kindern, Studierende, die erwerbstätig oder Berufssportler sind, und Studierende aus allen in der Mobilität unterrepräsentierten Studienfächern. Die Festlegung interner Auswahlverfahren, die der Gleichberechtigung und Inklusion Rechnung tragen und die Leistungen und Beweggründe der Antragsteller ganzheitlich bewerten, ist für die Einhaltung dieses Grundsatzes von wesentlicher Bedeutung. Darüber hinaus werden Hochschuleinrichtungen angeregt, im Rahmen ihrer Lehrpläne integrierte Mobilitätsmöglichkeiten wie Mobilitätsfenster bereitzustellen, um die Teilnahme von Studierenden aus allen Studienfächern zu erleichtern. In dieser Hinsicht kann die gemischte Mobilität dazu beitragen, zusätzliche Möglichkeiten zu bieten, die für bestimmte Einzelpersonen oder Gruppen von Studierenden möglicherweise besser geeignet sind. In diesem Zusammenhang trägt die Einsetzung von Inklusionsbeauftragten in den Hochschuleinrichtungen dazu bei, Inklusion und Vielfalt zu fördern. Inklusionsbeauftragte können beispielsweise dazu beitragen, das Bewusstsein zu schärfen, Strategien für Kommunikations- und 53 Öffentlichkeitsarbeit festzulegen, in Zusammenarbeit mit zuständigen Kollegen eine angemessene Unterstützung während der gesamten Mobilitätsaktivität zu gewährleisten und die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Mitarbeitern innerhalb der Einrichtung, die über Fachwissen im Bereich Inklusion und Vielfalt verfügen, zu erleichtern. ÖKOLOGISCHE NACHHALTIGKEIT UND UMWELTFREUNDLICHE VERFAHREN IN DER MOBILITÄT IM HOCHSCHULBEREICH Im Einklang mit den Grundsätzen der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) müssen Hochschuleinrichtungen bei allen Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Programm umweltfreundliche Verfahren fördern. Dies bedeutet, die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel für die Mobilität zu fördern, aktive Schritte zur umweltfreundlicheren Organisation von Veranstaltungen, Konferenzen und Sitzungen im Zusammenhang mit der Erasmus+-Mobilität zu unternehmen und papiergestützte Verwaltungsverfahren durch digitale Verfahren zu ersetzen (im Einklang mit den Standards und dem Zeitrahmen der Initiative für den europäischen Studierendenausweis). Zudem sollten die Hochschuleinrichtungen alle Teilnehmenden für verschiedene Maßnahmen sensibilisieren, die sie im Ausland ergreifen können, um den CO2-Fußabdruck und den ökologischen Fußabdruck ihrer Mobilitätsaktivitäten zu verringern, und die Fortschritte bei der Verwirklichung nachhaltigerer Mobilitätsaktivitäten für Studierende und Personal überwachen. DIGITALISIERUNG UND DIGITALE BILDUNG/KOMPETENZEN BEI DER MOBILITÄT IM HOCHSCHULBEREICH Im Einklang mit den Grundsätzen der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) sollten Hochschuleinrichtungen eine digitale Verwaltung der Studierendenmobilität gemäß den technischen Standards der Initiative für einen europäischen Studierendenausweis58 umsetzen. Dies bedeutet, dass an dem Programm teilnehmende Hochschuleinrichtungen zum Austausch von Mobilitätsdaten sich dem Netzwerk „Erasmus Without Paper“ anschließen müssen und sich mit dem „European Student Card Router“ verbinden sollten, um die Merkmale des Europäischen Studierendenausweises in ihre (physischen oder digitalen) Studierendenausweise aufzunehmen59. Hochschuleinrichtungen können ihre Mittel zur organisatorischen Unterstützung für die Umsetzung der digitalen Mobilitätsverwaltung und die Integration der Merkmale des Europäischen Studierendenausweises in ihre Studierendenausweise einsetzen. Die Einrichtungen sollten die gemischte Mobilität, also die Kombination einer physischen Mobilität mit einer virtuellen Komponente, innerhalb der Einrichtung fördern, um flexiblere Mobilitätsformate anzubieten und die Lernergebnisse und die Wirkung der physischen Mobilität weiter zu verbessern. Hochschuleinrichtungen müssen die Qualität gemischter Mobilitätsaktivitäten und die formale Anerkennung der Teilnahme an gemischter Mobilität, einschließlich der virtuellen Komponente, sicherstellen. Zudem sollten die Einrichtungen ihre Studierenden und ihr Personal für die im Rahmen des Programms gebotenen Möglichkeiten sensibilisieren, einschlägige digitale Kompetenzen in allen Studienfächern zu erwerben und weiterzuentwickeln, einschließlich des an Studierende und junge Hochschulabsolventen gerichteten Praktikumsprogramms „Digitale Chance“ (Digital Opportunity Traineeships) zur Aneignung oder zum Ausbau digitaler Kompetenzen.60 Lehr- und Verwaltungspersonal 58 Initiative für einen Europäischen Studierendenausweis: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/european-student-card-initiative. 59 Diese Integration kann auch in Fällen erfolgen, in denen Studierendenausweise nicht direkt von der Hochschuleinrichtung ausgestellt werden, z. B. wenn die Ausstellung zentral durch eine Behörde (z. B. ein Ministerium) oder eine Studierendenvereinigung erfolgt. Der European Student Card Router bietet Flexibilität, um Fällen Rechnung zu tragen, in denen die Hochschuleinrichtung nicht der direkte Aussteller von Studierendenausweisen ist. 60 Ein Praktikum für Studierende wird als „Praktikum in digitalen Kompetenzen“ angesehen, wenn dabei eine oder mehrere der folgenden Aktivitäten ausgeübt wird: digitales Marketing (beispielsweise Management sozialer Medien, Web-Analytik); digitales grafisches, mechanisches oder architektonisches Design; Entwicklung von Apps, Software, Skripten oder Websites; Installation, Wartung und Verwaltung von IT Systemen und Netzwerken; Cybersicherheit; Datenanalytik, gezielte Datensuche und bildliche Datendarstellung; Programmierung und Training von Robotern und Anwendungen künstlicher Intelligenz. Allgemeine Kundenbetreuung, Auftragserfüllung, Dateneingabe oder Büroarbeiten fallen nicht in diese Kategorie. https://erasmus-plus.ec.europa.eu/european-student-card-initiative https://erasmus-plus.ec.europa.eu/european-student-card-initiative https://erasmus-plus.ec.europa.eu/european-student-card-initiative 54 kann ebenfalls Schulungen für digitale Kompetenzen in Anspruch nehmen, um einschlägige digitale Kompetenzen für den Einsatz digitaler Technologien im Unterricht und für die Digitalisierung der Verwaltung zu erwerben.61 TEILHABE UND ZIVILGESELLSCHAFTLICHES ENGAGEMENT Das Programm soll den Teilnehmenden helfen, sich mit den Vorteilen eines aktiven Bürgersinns und der Teilhabe am demokratischen Leben vertraut zu machen. Die geförderten Mobilitätsaktivitäten sollten die partizipatorischen Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen der Zivilgesellschaft sowie die Entwicklung von sozialen und interkulturellen Kompetenzen, kritischem Denken und Medienkompetenz stärken. Die Projekte sollten, wo immer möglich, die Teilhabe am demokratischen Leben und das soziale und zivilgesellschaftliche Engagement durch formale oder nichtformale Lernaktivitäten ermöglichen sowie Praktiken der gemeinsamen Erstellung und Mitgestaltung von Lernaktivitäten fördern. Die Teilnahme an Mobilitätsaktivitäten sollte auch das Verständnis für die Europäische Union und die gemeinsamen europäischen Werte verbessern, darunter die Achtung demokratischer Grundsätze, die Menschenwürde, die Einheit und Vielfalt, der interkulturelle Dialog sowie das gesellschaftliche, kulturelle und historische Erbe Europas. Beschreibung der Aktivitäten Studierendenmobilität Studierendenmobilität ist allen Studienfächern und -zyklen (Kurzstudiengänge/Bachelor-/Master-/Promotionsstudien) möglich. Um hochwertige Mobilitätsaktivitäten mit größtmöglicher Wirkung für die Studierenden zu gewährleisten, muss die betreffende Aktivität mit den vom jeweiligen Abschluss abhängigen Anforderungen hinsichtlich der Lernergebnisse und der persönlichen Entwicklung der Studierenden vereinbar sein. Studierende können die unten beschriebenen Aktivitäten durchführen: ▪ Eine Studienphase an einer Partnerhochschule im Ausland. Der Auslandsstudienaufenthalt muss Teil des Studienprogramms des Studierenden im Hinblick auf einen Abschluss in einem beliebigen Studienzyklus sein. Ein Studienaufenthalt im Ausland kann auch eine Praktikumsphase beinhalten. Durch eine solche Kombination entstehen Synergien zwischen den im Ausland erworbenen akademischen und beruflichen Erfahrungen. Was das Studienpensum betrifft, so besteht ein akademisches Jahr eines Vollzeitstudiums in den Ländern des Europäischen Hochschulraums (EHR) normalerweise aus Bildungskomponenten im Umfang von insgesamt 60 ECTS-Leistungspunkten (oder gleichwertigen Einheiten in Ländern außerhalb des EHR). Bei Mobilitätsphasen, die kürzer als ein volles akademisches Jahr sind, sind die in der Lernvereinbarung enthaltenen Bildungskomponenten anteilig anzupassen. ▪ Ein Praktikum in einem Unternehmen, einer Forschungseinrichtung, einem Labor, einer Organisation oder an einem anderen relevanten Arbeitsplatz im Ausland. Auslandspraktika werden für Studierende in allen Studienzyklen und für junge Hochschulabsolventen gefördert. Dies gilt auch für Unterrichtspraktika von Lehramtsstudierenden und Forschungsassistenzpraktika von Studierenden und Doktoranden in allen einschlägigen Forschungseinrichtungen. Um die Synergien mit Horizont Europa weiter zu verstärken, können diese Mobilitätsaktivitäten auch im Kontext von durch Horizont Europa finanzierten Forschungsprojekten durchgeführt werden, wobei der Grundsatz der Vermeidung einer Doppelfinanzierung von Aktivitäten durch die EU uneingeschränkt zu beachten ist. Die Praktika sollten nach Möglichkeit fester Bestandteil des Studienprogramms der Studierenden sein. Was das Arbeitspensum angeht, so müssen die Teilnehmenden grundsätzlich Vollzeit arbeiten, wobei die Arbeitszeit der aufnehmenden Organisation zugrunde gelegt wird. 61 Jede Personalmobilität zu Schulungszwecken gilt als „Schulung für digitale Kompetenzen“, wenn von dem Personal eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten ausgeübt wird: Job Shadowing/Hospitationen/Teilnahme an Schulungen zu Tools der Initiative für einen europäischen Studierendenausweis (ESCI), digitale Bildungstools/-software, Programmierung und spezialisierte IT-Software und -Systeme für die Verwaltung der Hochschuleinrichtungen. 55 Im Falle der Doktorandenmobilität: Um den unterschiedlichen Lern- und Ausbildungsbedürfnissen von Doktoranden besser gerecht zu werden und Chancengleichheit gegenüber Hochschulpersonal zu gewährleisten, können Doktoranden und junge Hochschulabsolventen („Postdoktoranden“)62 kürzere oder längere Phasen einer physischen Mobilität zu Studien- oder Praktikumszwecken im Ausland absolvieren. Es wird empfohlen, die physische Mobilität um eine virtuelle Komponente zu ergänzen. Jeder Studien- oder Praktikumsaufenthalt im Ausland, einschließlich der Doktorandenmobilität, kann in Form einer gemischten Mobilität durchgeführt werden. Gemischte Mobilität ist eine Kombination aus physischer Mobilität und einer virtuellen Komponente, die eine gemeinsame Online-Lernerfahrung und Teamarbeit ermöglicht. So kann die virtuelle Komponente Lernende aus verschiedenen Ländern und Studienfächern im Internet zusammenbringen, um Online-Kurse zu belegen oder gemeinsam und gleichzeitig an Aufgaben zu arbeiten, die als Teil ihres Studiums anerkannt werden. Jeder Studierende kann eine gemischte Mobilität auch durch Teilnahme an einem gemischten Intensivprogramm absolvieren, das die in diesem Leitfaden beschriebenen spezifischen Förderkriterien für gemischte Intensivprogramme erfüllt. Personalmobilität Die Personalmobilität kann von jeder Art von Hochschulpersonal oder von eingeladenem Personal von außerhalb der Hochschuleinrichtungen durchgeführt werden. Um hochwertige Mobilitätsaktivitäten mit größtmöglicher Wirkung zu gewährleisten, muss die betreffende Aktivität einen Bezug zur beruflichen Fortbildung des Personals aufweisen und die Anforderungen hinsichtlich seiner Lernergebnisse und persönlichen Entwicklung erfüllen. Angehörige des Personals können jede der unten beschriebenen Aktivitäten durchführen: ▪ Einen Lehraufenthalt an einer Partnerhochschule im Ausland. Ein Lehraufenthalt ermöglicht es allen Lehrkräften an einer Hochschuleinrichtung oder Personal aus Unternehmen, an einer Partnerhochschule im Ausland zu lehren. Eine Personalmobilität zu Lehrzwecken ist in jedem Studienfach möglich. ▪ Einen Schulungsaufenthalt an einer Partnerhochschule, in einem Unternehmen oder an einem anderen relevanten Arbeitsplatz im Ausland. Ein Schulungsaufenthalt im Ausland ermöglicht es allen Angehörigen des Personals einer Hochschuleinrichtung, an einer Schulungsaktivität im Ausland teilzunehmen, die für ihre tägliche Arbeit an der Hochschuleinrichtung relevant ist. Die Aktivität kann in Form von Schulungsveranstaltungen (mit Ausnahme von Konferenzen) oder Zeiträumen des Job Shadowing und Hospitationen erfolgen. Bei einer Phase der Personalmobilität können Lehr- und Schulungsaktivitäten kombiniert werden. Jeder Auslandsaufenthalt zu Lehr- oder Schulungszwecken kann als gemischte Mobilität durchgeführt werden. Gemischte Intensivprogramme Hierbei handelt es sich um kurze, intensive Programme, bei denen innovative Lern- und Lehrmethoden, einschließlich der Online-Zusammenarbeit, eingesetzt werden. Die Programme können herausforderungsorientiertes Lernen umfassen, bei dem transnationale und transdisziplinäre Teams gemeinsam Herausforderungen angehen, beispielsweise im Zusammenhang mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung oder anderen gesellschaftlichen Herausforderungen, die von Regionen, Städten oder Unternehmen aufgezeigt werden. Das Intensivprogramm sollte im Vergleich zu bestehenden Kursen oder Schulungen, die von den teilnehmenden Hochschuleinrichtungen angeboten werden, einen Mehrwert bieten und kann mehrjährig sein. Gemischte Intensivprogramme ermöglichen neue und flexiblere Mobilitätsformate, die die 62 Postdoktoranden können innerhalb von zwölf Monaten nach dem Hochschulabschluss unter den gleichen Voraussetzungen wie andere junge Hochschulabsolventen an Praktika teilnehmen. In Ländern, in denen Absolventen nach dem Erwerb ihres Abschlusses zur Ableistung eines Militär- oder Zivildienstes verpflichtet sind, wird der Zeitraum der Förderfähigkeit junger Absolventen um die Dauer des betreffenden Dienstes verlängert. 56 physische Mobilität mit einer virtuellen Komponente kombinieren, und sollen dadurch alle Arten von Studierenden aus allen Verhältnissen, Studienfächern und Studienzyklen erreichen. Gruppen von Hochschuleinrichtungen haben die Möglichkeit, kurze gemischte Intensivprogramme mit Lern-, Lehr- und Schulungskomponenten für Studierende und Personal zu organisieren. Im Rahmen dieser gemischten Intensivprogramme absolvieren Gruppen von Studierenden und/oder Angehörigen des Personals als Lernende eine kurze physische Mobilitätsphase im Ausland, kombiniert mit einer obligatorischen virtuellen Komponente, die eine gemeinsame Online- Lernerfahrung und Teamarbeit ermöglicht. Die virtuelle Komponente muss die Lernenden online zusammenbringen, um gemeinsam und gleichzeitig an spezifischen Aufgaben zu arbeiten, die in das gemischte Intensivprogramm integriert sind und auf die allgemeinen Lernergebnisse angerechnet werden. Darüber hinaus können gemischte Intensivprogramme (auch den örtlichen) Studierenden und Angehörigen des Personals einer jeden Hochschuleinrichtung offenstehen. Durch gemischte Intensivprogramme werden Kapazitäten für die Entwicklung und Umsetzung innovativer Lehr- und Lernmethoden in den teilnehmenden Hochschuleinrichtungen aufgebaut. Internationale Mobilität unter Beteiligung von nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern Der Hauptschwerpunkt der Mobilitätsaktion im Hochschulbereich liegt auf der Unterstützung von Mobilitätsaktivitäten zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den mit dem Programm assoziierten Drittländern – der europäischen Dimension. Darüber hinaus unterstützt die Aktion die internationale Dimension durch zwei Bereiche von Mobilitätsaktivitäten, an denen nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer aus der ganzen Welt beteiligt sind. Mit einem Aktionsbereich wird die Mobilität in alle Drittländer unterstützt, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, mit Ausnahme von Belarus und Russland; sie wird aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen Maßnahmen finanziert63. Ein weiterer Aktionsbereich unterstützt die Mobilität in und aus Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, mit Ausnahme der Mobilität nach Belarus und Russland und der Personalmobilität aus Belarus und Russland. Dieser Aktionsbereich wird aus den Instrumenten für die Finanzierung des auswärtigen Handelns der EU finanziert.64 Mit den beiden Bereichen der internationalen Mobilität werden unterschiedliche, aber komplementäre Ziele verfolgt, die die politischen Prioritäten der jeweiligen Finanzierungsquellen widerspiegeln: Die internationale Outgoing-Mobilität wird aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen Maßnahmen unterstützt: Der Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung zukunftsorientierter und anderer relevanter Fähigkeiten von Studierenden und Personal von Hochschuleinrichtungen in den EU-Mitgliedstaaten und den mit dem Programm assoziierten Drittländern. Internationale Mobilitätsaktivitäten in ein nicht assoziiertes Land werden aus den für Mobilitätsprojekte gewährten Mitteln finanziert. Die Begünstigten können bis zu 20 % des zuletzt gewährten Projektzuschusses für die Outgoing- Mobilität in nicht mit dem Programm assoziierte Länder in der ganzen Welt verwenden. Diese Möglichkeiten sollen eine Organisation in einem EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland dazu anregen, mit mehreren nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern Aktivitäten im Rahmen der Outgoing-Mobilität in einem möglichst großen geografischen Bereich zu entwickeln. Internationale Outgoing- und Incoming-Mobilität, unterstützt durch Instrumente zur Finanzierung des auswärtigen Handelns: Diese Maßnahme entspricht den Prioritäten des auswärtigen Handelns der EU; aus diesem Grund wird eine Reihe von Zielen und Regeln für die Zusammenarbeit mit den zwölf förderfähigen Regionen (1-12) festgelegt, die nachstehend im 63 EU-Haushalt, Rubrik 2 – Zusammenhalt, Resilienz und Werte. 64 EU-Haushalt, Rubrik 6 – Nachbarschaft und die Welt. 57 Abschnitt „Zusätzliche Informationen für Mobilitätsprojekte, die durch Instrumente zur Finanzierung des auswärtigen Handelns unterstützt werden“ näher erläutert werden. Die in dieser Aktion beschriebenen internationalen Mobilitätsaktivitäten gelten, sofern nicht anders angegeben, für beide Aktionsbereiche. WELCHE FÖRDERKRITERIEN GELTEN FÜR EIN MOBILITÄTSPROJEKT? Die Förderfähigkeitskriterien bestimmen die Bedingungen für die Teilnahme an einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen. Im folgenden Abschnitt werden auch die förderfähigen Aktivitäten, die Dauer eines Projekts sowie Ort und Zeitpunkt der Antragstellung für ein Mobilitätsprojekt genannt. FÖRDERFÄHIGKEITSKRITERIEN VON MOBILITÄTSPROJEKTEN Um für eine Erasmus+-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Antragsteller die folgenden Kriterien erfüllen: Förderfähige Aktivitäten Hochschuleinrichtungen können eine oder mehrere der folgenden förderfähigen Aktivitäten durchführen: ▪ Studierendenmobilität zu Lernzwecken ▪ Studierendenmobilität zu Praktikumszwecken ▪ Personalmobilität zu Lehrzwecken ▪ Personalmobilität zu Schulungszwecken ▪ gemischte Intensivprogramme (nicht für Mobilitätsprojekte, die aus Instrumenten zur Finanzierung des auswärtigen Handelns unterstützt werden) Mobilitätsbewegungen bei förderfähigen Mobilitätsaktivitäten: ▪ Für Mobilitätsprojekte, die aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen Maßnahmen unterstützt werden: aus den EU-Mitgliedstaaten und den mit dem Programm assoziierten Drittländern in alle Länder der Welt (EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer sowie nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer der Regionen 1 bis 3 und 5 bis 14). ▪ Für Mobilitätsprojekte, die aus Instrumenten zur Finanzierung des auswärtigen Handelns unterstützt werden: zwischen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern und nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, mit Ausnahme der Regionen 13 und 14. Hinweis: Mobilitäten für Studierende und Personal nach Belarus und Russland sowie Personalmobilitäten aus Belarus und Russland sind nicht förderfähig. Wer ist antragsberechtigt? Organisationen mit folgender Akkreditierung können eine Finanzhilfe beantragen: ▪ Antrag einer einzelnen Hochschuleinrichtung: In einem EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Hochschuleinrichtungen, die über eine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. ▪ Antrag eines Mobilitätskonsortiums: koordinierende Organisationen, die in einem EU- Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sind und über eine Erasmus-Akkreditierung für Mobilitätskonsortien im Hochschulbereich verfügen. Organisationen, die nicht über eine Akkreditierung für ein Konsortium verfügen, können diese Akkreditierung im Namen eines Mobilitätskonsortiums während derselben 58 Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beantragen wie für den Antrag auf Finanzhilfe für ein Mobilitätsprojekt oder im Rahmen einer früheren Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen. Alle beteiligten Hochschuleinrichtungen aus EU- Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer müssen über eine gültige Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Mobilitätsprojekte dieser Organisationen können nur dann gefördert werden, wenn der Antrag auf Akkreditierung des Mobilitätskonsortiums erfolgreich war. Studierende und Hochschulpersonal können die Förderung nicht direkt beantragen; die Eignungskriterien für die Teilnahme an den Mobilitätsaktivitäten und an gemischten Intensivprogrammen werden von der Hochschuleinrichtung festgelegt, in der die betreffenden Interessenten studieren bzw. beschäftigt sind. Förderfähige Länder Für die Teilnahme an Aktivitäten: ▪ alle EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländer ▪ alle nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer (zu den möglichen Bedingungen für Mobilitätsprojekte, die aus Mitteln der Außenpolitik unterstützt werden, siehe den Abschnitt „Zusätzliche Informationen für Mobilitätsprojekte, die aus Instrumenten zur Finanzierung des auswärtigen Handelns unterstützt werden“ dieser Aktion und „Förderfähige Länder“ in Teil A) Anzahl der teilnehmenden Organisationen Die Zahl der Organisationen im Antragsformular ist bei einem Antrag einer einzelnen Hochschuleinrichtung „1“ oder bei einem Antrag eines Mobilitätskonsortiums der Antragsteller plus die Zahl der Mitglieder des Mobilitätskonsortiums. An der Durchführung eines Mobilitätsprojekts müssen mindestens zwei Organisationen (mindestens eine entsendende und mindestens eine aufnehmende Organisation) beteiligt sein. Für Mobilitätsprojekte, die aus Instrumenten zur Finanzierung des auswärtigen Handelns unterstützt werden, muss mindestens eine Organisation aus einem nicht assoziierten Drittland beteiligt sein. Für gemischte Intensivprogramme in Mobilitätsprojekten, die aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen Maßnahmen unterstützt werden: zusätzlich zum Antragsteller (antragstellende Hochschuleinrichtung oder eine Hochschuleinrichtung eines antragstellenden Mobilitätskonsortiums) müssen bei der Durchführung mindestens zwei Hochschuleinrichtungen aus zwei anderen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern an der Organisation des gemischten Intensivprogramms beteiligt sein. Projektdauer Mobilitätsprojekte, die aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen Maßnahmen unterstützt werden: 26 Monate Mobilitätsprojekte, die aus Instrumenten für die Finanzierung des auswärtigen Handelns unterstützt werden: 24 oder 36 Monate Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der nationalen Agentur des Landes, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. 59 Wann ist der Antrag zu stellen? Die Antragsteller müssen ihre Finanzhilfeanträge bis zum 19. Februar um 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) einreichen, und zwar sowohl für Projekte, die ab dem 1. Juni desselben Jahres aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen Maßnahmen finanziert werden, als auch für Projekte, die ab dem 1. August desselben Jahres aus Instrumenten für die Finanzierung des auswärtigen Handelns finanziert werden. Wie ist der Antrag zu stellen? Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. Weitere Mindestanforderungen Eine Hochschuleinrichtung kann auf zwei Wegen Fördermittel bei der nationalen Agentur beantragen: • direkt als einzelne Hochschuleinrichtung • über ein Mobilitätskonsortium, das sie koordiniert/dem sie angehört Eine Hochschuleinrichtung kann sich nur einmal je Auswahlrunde als einzelne Hochschuleinrichtung und/oder als koordinierende Hochschuleinrichtung eines bestimmten Mobilitätskonsortiums für ein Mobilitätsprojekt bewerben. Eine Hochschuleinrichtung kann jedoch Mitglied oder Koordinator mehrerer Mobilitätskonsortien sein, die alle gleichzeitig einen Antrag einreichen. Beide Wege (Einzelantrag und Antrag als Mitglied eines Mobilitätskonsortiums) können gleichzeitig genutzt werden. Werden jedoch in einem akademischen Jahr beide Wege genutzt, liegt es in der Verantwortung der Hochschuleinrichtung, eine Doppelfinanzierung von Teilnehmenden auszuschließen. Das Mobilitätsprojekt sollte sich auf die Initiative für einen europäischen Studierendenausweis (einschließlich „Erasmus Without Paper“ und des Europäischen Studierendenausweises) stützen, um die Online-Verwaltung des Mobilitätszyklus und andere umweltfreundlichere und inklusivere Ansätze im Einklang mit der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) und den ECHE-Leitlinien zu erleichtern. Zusätzlich zu den oben genannten Förderfähigkeitskriterien werden die Antragsteller anhand der in den folgenden Abschnitten genannten Förderfähigkeitskriterien sowie auch anhand der Ausschluss-, Eignungs- und Zuschlagskriterien beurteilt. Weitere Informationen zu den Ausschlusskriterien finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. FÖRDERKRITERIEN FÜR DIE STUDIERENDENMOBILITÄT Förderfähige Aktivitäten Siehe förderfähige Aktivitäten unter „Förderfähigkeit von Mobilitätsprojekten“. Förderfähige teilnehmende Organisationen ▪ Studierendenmobilität zu Studienzwecken: Alle teilnehmenden (sowohl entsendenden als auch aufnehmenden) Organisationen aus EU- Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern müssen Hochschuleinrichtungen mit einer Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) sein. Alle (sowohl entsendenden als auch aufnehmenden) Organisationen aus nicht mit dem Programm 60 assoziierten Drittländern müssen Hochschuleinrichtungen sein, die von einer zuständigen Behörde anerkannt sind und vor Beginn der Mobilitätsaktivität interinstitutionelle Vereinbarungen mit ihren Partnern aus EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern unterzeichnet haben. ▪ Studierendenmobilität zu Praktikumszwecken: Als entsendende Organisationen kommen Hochschuleinrichtungen aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland mit einer Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE), oder Hochschuleinrichtungen aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland in Betracht, die von den zuständigen Behörden anerkannt sind und die vor Beginn der Mobilitätsmaßnahme interinstitutionelle Vereinbarungen mit ihren Partnern aus EU- Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern unterzeichnet haben. Bei Studierendenmobilität zu Praktikumszwecken kommen als aufnehmende Organisation in Betracht65: o öffentliche oder private Organisationen, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Forschung und Innovation tätig sind. Beispiele für solche Organisationen sind: − öffentliche oder private kleine, mittlere oder große Unternehmen (einschließlich gemeinwirtschaftlicher Unternehmen) − lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen − Botschaften oder Konsulate des entsendenden EU-Mitgliedstaats oder des mit dem Programm assoziierten Drittlands − Sozialpartner oder sonstige Vertreter des Arbeitsmarkts (u. a. Handelskammern, Handwerks- oder Berufsverbände und Gewerkschaften) − Forschungseinrichtungen − Stiftungen − Schulen/Institute/Bildungszentren (vom Vorschulbereich bis zur Sekundarstufe II, einschließlich Berufs- und Erwachsenenbildung) o gemeinnützige Organisationen, Verbände, NRO o Laufbahnberatungs-, Berufsberatungs- und Informationsstellen o Hochschuleinrichtungen aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland mit einer Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE), oder Hochschuleinrichtungen aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland, die von den zuständigen Behörden anerkannt sind und die vor Beginn der Mobilitätsmaßnahme interinstitutionelle Vereinbarungen mit ihren Partnern aus EU- Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern unterzeichnet haben. Dauer der Aktivität Studierendenmobilität zu Studienzwecken: 2 Monate (oder ein akademisches Semester oder Trimester) bis 12 Monate physischer Mobilität, ohne Reisezeit. 65 Folgende Arten von Organisationen sind nicht förderfähig als aufnehmende Organisation für die Studierendenmobilität zu Praktikumszwecken: EU-Organe und andere Einrichtungen der EU, einschließlich spezialisierter Agenturen (eine erschöpfende Liste ist auf der Website http://europa.eu/european-union/about-eu/institutions-bodies_de abrufbar); Organisationen, die EU-Programme verwalten, wie nationale Erasmus+-Agenturen (um mögliche Interessenkonflikte und/oder eine Doppelfinanzierung zu vermeiden). http://europa.eu/european-union/about-eu/institutions-bodies_de 61 Dies kann, sofern vorgesehen, eine zusätzliche Praktikumsphase umfassen und je nach Kontext auf unterschiedliche Weise organisiert werden, d. h. die Aktivitäten können nacheinander oder gleichzeitig stattfinden. Für kombinierte Aufenthalte gelten die Finanzierungsvorschriften und die Mindestzeiträume für Mobilitätsphasen im Studium. Studierendenmobilität zu Praktikumszwecken: 2 bis 12 Monate physischer Mobilität, ohne Reisezeit. Alle Studierenden, insbesondere diejenigen, die beispielsweise aufgrund ihres Studienfachs oder weil sie weniger Möglichkeiten zur Teilnahme haben, nicht in der Lage sind, an einer langfristigen physischen Mobilitätsaktivität zu Studien- oder Praktikumszwecken teilzunehmen, können eine kürzere physische Mobilität mit einer virtuellen Komponente kombinieren (gemischte kurzzeitige Mobilität). Darüber hinaus können alle Studierenden an gemischten Intensivprogrammen teilnehmen. In diesen Fällen muss die physische Mobilitätsaktivität zwischen 5 Tagen und 30 Tagen dauern (ohne Reisezeit) und mit einer obligatorischen virtuellen Komponente kombiniert werden, die eine gemeinsame Online-Lernerfahrung und Teamarbeit ermöglicht. Für eine gemischte Mobilität zu Studienzwecken müssen mindestens 3 ECTS-Leistungspunkte vergeben werden. Mobilität zu Studien- und/oder Praktikumszwecken für Doktoranden: 5–30 Tage oder 2– 12 Monate physischer Mobilität (eine Mobilitätsphase zu Studienzwecken kann, sofern vorgesehen, eine zusätzliche Praktikumsphase umfassen), ohne Reisezeit. Förderfähige Gesamtdauer je Studienzyklus: Ein/e Studierende/r kann unabhängig von Anzahl und Art der Mobilitätsaktivitäten an physischen Mobilitätsphasen von insgesamt bis zu zwölf Monaten66 pro Studienzyklus67 teilnehmen: ▪ im Studiengang der ersten Stufe (Bachelor oder gleichwertig), einschließlich Kurzstudiengängen (EQR-Stufen 5 und 6) ▪ im Studiengang der zweiten Stufe (Master oder gleichwertig – EQR-Stufe 7) und ▪ im Promotionsstudium (Promotion oder EQR-Stufe 8). Bei Absolventen, die ihr Studium erst vor Kurzem abgeschlossen haben, wird die Dauer eines Praktikums auf den zwölfmonatigen Höchstzeitraum des Studienzyklus angerechnet, in dem sie die Förderung des Praktikums beantragen. Die Phase physischer Mobilität kann unterbrochen werden. Die Dauer der Unterbrechung wird nicht auf die Dauer der Mobilitätsaktivität angerechnet. Bei Praktika gelten Betriebsferien des Unternehmens/der Organisation nicht als Unterbrechungszeitraum. Die Finanzhilfe wird während dieser Ferien weiter gewährt. Die Ferienzeit wird auf die Mindestdauer eines Praktikums angerechnet. Ort(e) der Aktivität Studierende müssen ihre physische Mobilitätsaktivität in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland 66 Frühere Erfahrungen im Rahmen des Programms Erasmus+ und/oder als Erasmus-Mundus-Stipendiat/in werden in die zwölf Monate je Studienzyklus eingerechnet. 67 In einstufigen Studiengängen (z. B. Medizin) kann die Mobilitätsphase der Studierenden bis zu 24 Monate dauern. 62 durchführen, das weder das Land der entsendenden Organisation noch ihr Wohnsitzland während des Studiums ist.68 Förderfähige Teilnehmende Studierende, die in einer Hochschuleinrichtung immatrikuliert sind und ein Fach studieren, das zu einem anerkannten akademischen Grad, einschließlich eines Doppelabschlusses oder gemeinsamen Abschlusses69, oder einem sonstigen anerkannten tertiären Bildungsabschluss (bis hin zur Promotion) führt. Im Fall der Doktorandenmobilität muss der Teilnehmende auf EQR- Stufe 8 stehen. Absolventen, die ihr Hochschulstudium erst vor Kurzem abgeschlossen haben, können eine Mobilitätsphase zu Praktikumszwecken absolvieren. Die begünstigte Organisation kann beschließen, keine Praktika für junge Hochschulabsolventen anzubieten. Junge Hochschulabsolventen müssen von ihrer jeweiligen Hochschuleinrichtung während ihres letzten Studienjahres ausgewählt worden sein und ihr Auslandspraktikum innerhalb eines Jahres nach Beendigung ihres Studiums durchführen und abschließen.70 Weitere Anforderungen Studierendenmobilität ist in jedem Studienfach möglich. Sie kann in Form einer Studienphase in Kombination mit einem kurzen Praktikum (weniger als zwei Monate) erfolgen und dennoch insgesamt als Studienphase gelten. Der Studierende, die entsendende und die aufnehmende Organisation müssen eine Lernvereinbarung unterzeichnen. Der Auslandsstudienaufenthalt muss Teil des Studienprogramms der Studierenden im Hinblick auf einen Abschluss sein. Die Praktika sollten nach Möglichkeit Bestandteil des Studienprogramms der Studierenden sein. Der Besuch von Lehrveranstaltungen an einer Hochschuleinrichtung kann nicht als Praktikum gelten. Im Falle der gemischten Studierendenmobilität können die Aktivitäten die Teilnahme an Kursen, die in einem integrierten Lernformat an einer Partnerhochschule angeboten werden, sowie Online-Schulungen und Arbeitsaufgaben oder die Teilnahme an gemischten Intensivprogrammen umfassen. In Bezug auf die internationale Mobilität siehe Abschnitt „Internationale Mobilität unter Beteiligung von nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern“. 68 Bei Hochschulniederlassungen, die rechtlich von ihrem jeweiligen Mutterinstitut abhängig sind und keine separaten interinstitutionellen Vereinbarungen unterzeichnen können, gilt für die Ermittlung der individuellen Unterstützung und die Feststellung der Förderfähigkeit der Mobilität das Land des Mutterinstituts als Entsendeland bzw. Aufnahmeland. Bei der Auswahl der Entfernungsspanne für die Reisekostenunterstützung müssen die Begünstigten den tatsächlichen Standort der Zweigniederlassung(en) zugrunde legen. Unabhängige Zweigniederlassungen müssen getrennt von ihren Mutterinstituten am Programm teilnehmen. 69 Die Mobilität zwischen Einrichtungen, die an der Vergabe eines gemeinsamen Abschlusses oder Doppelabschlusses beteiligt sind, ist förderfähig, solange keine Doppelfinanzierung vorliegt. Im Falle gemeinsamer Abschlüsse oder Doppelabschlüsse ist die Einrichtung, die den Teilnehmenden zu Mobilitätszwecken entsendet, die Einrichtung, die die Mobilität aus Instrumenten für die Finanzierung von EU- internen Maßnahmen finanziert. Bei der internationalen Mobilität können Einrichtungen, die an der Vergabe eines gemeinsamen Abschlusses oder Doppelabschlusses beteiligt sind, Mittel aus Mobilitätsprojekten verwenden, die aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen und -externen Maßnahmen finanziert werden, wobei die Förderfähigkeit der Aktivitäten und Mobilitätsbewegungen in den einzelnen Finanzierungsbereichen zu beachten ist. 70 In Ländern, in denen Absolventen nach dem Erwerb ihres Abschlusses zur Ableistung eines Militär- oder Zivildienstes verpflichtet sind, wird der Zeitraum der Förderfähigkeit junger Absolventen um die Dauer des betreffenden Dienstes verlängert. 63 FÖRDERKRITERIEN FÜR PERSONALMOBILITÄT Förderfähige Aktivitäten Siehe förderfähige Aktivitäten unter „Förderfähigkeit von Mobilitätsprojekten“. Förderfähige teilnehmende Organisationen ▪ Personalmobilität zu Lehrzwecken: Als entsendende Organisationen kommen in Betracht: o eine Hochschuleinrichtung aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland o eine Hochschuleinrichtung aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland, die von den zuständigen Behörden anerkannt ist und die eine interinstitutionelle Vereinbarung mit ihren Partnern aus EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern unterzeichnet hat. o im Falle von „eingeladenem Personal aus Unternehmen“, d. h. Personal, das eingeladen wurde, an einer Hochschuleinrichtung zu unterrichten: öffentliche oder private Organisationen (Hochschuleinrichtungen ohne ECHE) in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Forschung und Innovation tätig sind. Beispiele für solche Organisationen sind: − öffentliche oder private kleine, mittlere oder große Unternehmen (einschließlich gemeinwirtschaftlicher Unternehmen) − lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen − Sozialpartner oder sonstige Vertreter des Arbeitsmarkts (u. a. Handelskammern, Handwerks- oder Berufsverbände und Gewerkschaften) − Forschungseinrichtungen − Stiftungen − Schulen/Institute/Bildungszentren (vom Vorschulbereich bis zur Sekundarstufe II, einschließlich Berufs- und Erwachsenenbildung) − gemeinnützige Organisationen, Verbände, NRO − Laufbahnberatungs-, Berufsberatungs- und Informationsstellen Als aufnehmende Organisationen kommen Hochschuleinrichtungen aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland mit einer Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) oder Hochschuleinrichtungen aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland in Betracht, die von den zuständigen Behörden anerkannt sind und die vor Beginn der Mobilitätsmaßnahme interinstitutionelle Vereinbarungen mit ihrem Partner aus EU- Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern unterzeichnet haben. ▪ Personalmobilität zu Schulungszwecken: Als entsendende Organisationen kommen Hochschuleinrichtungen aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland mit einer Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) oder Hochschuleinrichtungen aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland in Betracht, die von den zuständigen Behörden anerkannt sind und die vor 64 Beginn der Mobilitätsmaßnahme interinstitutionelle Vereinbarungen mit ihren Partnern aus EU- Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern unterzeichnet haben. Als aufnehmende Organisationen kommen in Betracht: o Hochschuleinrichtungen aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland mit einer Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE), oder Hochschuleinrichtungen aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland, die von den zuständigen Behörden anerkannt sind und die vor Beginn der Mobilitätsmaßnahme interinstitutionelle Vereinbarungen mit ihren Partnern aus EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern unterzeichnet haben oder o öffentliche oder private Organisationen in EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern (oder aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, wenn das Mobilitätsprojekt aus Instrumenten zur Finanzierung EU-interner Maßnahmen finanziert wird), die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Forschung und Innovation tätig sind. Dauer der Mobilitätsaktivität Personalmobilität zu Lehr- und Schulungszwecken: Die Dauer der Mobilität zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den mit dem Programm assoziierten Ländern muss zwischen 2 und 60 Tagen physischer Mobilität betragen, wobei die Reisezeit nicht mitgerechnet wird. Im Falle von eingeladenem Personal aus Unternehmen beträgt die Mindestdauer physischer Mobilität einen Tag. Falls nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer in die Mobilitätsaktivitäten einbezogen sind, muss die Dauer zwischen 5 und 60 Tagen (ohne Reisezeit) betragen. Gleiches gilt für eingeladenes Personal aus Unternehmen. In allen Fällen muss die Mindestanzahl der Tage aufeinanderfolgende Tage umfassen. Die Phase physischer Mobilität kann unterbrochen werden. Die Dauer der Unterbrechung wird nicht auf die Dauer der Mobilitätsaktivität angerechnet. Ein Lehraufenthalt muss mindestens acht Unterrichtsstunden in der Woche (oder in einem anderen Aufenthaltszeitraum von weniger als einer Woche) umfassen. Wenn die Mobilität länger als eine Woche dauert, sollte die Mindestanzahl der Unterrichtsstunden für eine unvollständige Woche proportional zur Dauer der betreffenden unvollständigen Woche berechnet werden. Es gelten folgende Ausnahmen: • Es gibt keine Mindestanzahl von Unterrichtsstunden für eingeladenes Personal aus Unternehmen. • Wird während eines einzelnen Auslandsaufenthalts die Lehrtätigkeit mit einer Schulungsaktivität kombiniert, reduziert sich die Mindestzahl der Unterrichtsstunden in der Woche (oder in einem anderen Aufenthaltszeitraum von weniger als einer Woche) auf vier Stunden. Jeder Angehörige des Personals kann an gemischten Intensivprogrammen teilnehmen. Bei der Personalmobilität zu Schulungszwecken für ein gemischtes Intensivprogramm muss die Dauer der physischen Mobilität zwischen 5 und 30 Tage (ohne Reisezeit) betragen und mit einer obligatorischen virtuellen Komponente kombiniert werden, die eine gemeinsame Online- Lernerfahrung und Teamarbeit ermöglicht. Bei der Personalmobilität zu Lehrzwecken für ein gemischtes Intensivprogramm, das aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen 65 Maßnahmen unterstützt wird, muss die Dauer der physischen Mobilität zwischen 2 und 30 Tage (ohne Reisezeit) bzw. mindestens einen Tag für eingeladenes Personal aus Unternehmen betragen, und die virtuelle Komponente ist fakultativ. Ort(e) der Aktivität Das Personal muss seine physische Mobilitätsaktivität in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland durchführen, wobei es sich weder um das Land der entsendenden Organisation noch um das Wohnsitzland des Personals handeln darf.71 Förderfähige Teilnehmende Personalmobilität zu Lehrzwecken: • Personal, das an einer Hochschuleinrichtung in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland arbeitet. • Personal eines Unternehmens aus einem beliebigen Land, das in einer öffentlichen oder privaten Organisation (die keine Hochschuleinrichtung mit ECHE ist) tätig ist, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Forschung und Innovation tätig ist und eingeladen ist, an einer Hochschuleinrichtung in einem beliebigen Land zu unterrichten (einschließlich angestellter Doktoranden). Personalmobilität zu Schulungszwecken: Personal, das an einer Hochschuleinrichtung in einem EU- Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland arbeitet. Weitere Anforderungen Die Personalmobilität kann in Form einer Lehrphase in Kombination mit einer Schulungsphase erfolgen und dennoch insgesamt als Lehrphase gelten. Eine Mobilität zu Lehr- oder Schulungszwecken kann in mehr als einer aufnehmenden Organisation im gleichen Land stattfinden und gilt dennoch als eine einzelne Lehr- oder Schulungsphase, wobei die Mindestaufenthaltsdauer anzuwenden ist. Mobilität zu Lehrzwecken ist in jedem Studienfach möglich. Sie kann die Bereitstellung von Schulungen für die Entwicklung der Partner-Hochschuleinrichtung umfassen. Der Angehörige des Personals, die entsendende und die aufnehmende Organisation müssen eine Mobilitätsvereinbarung unterzeichnen. In Bezug auf die internationale Mobilität siehe „Internationale Mobilität unter Beteiligung von nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern“. 71 Bei Hochschulniederlassungen, die rechtlich von ihrem jeweiligen Mutterinstitut abhängig sind und keine separaten interinstitutionellen Vereinbarungen unterzeichnen können, gilt für die Ermittlung der individuellen Unterstützung und die Feststellung der Förderfähigkeit der Mobilität das Land des Mutterinstituts als Entsendeland bzw. Aufnahmeland. Bei der Auswahl der Entfernungsspanne für die Reisekostenunterstützung müssen die Begünstigten den tatsächlichen Standort der Zweigniederlassung(en) zugrunde legen. Unabhängige Zweigniederlassungen müssen getrennt von ihren Mutterinstituten am Programm teilnehmen. 66 FÖRDERKRITERIEN FÜR GEMISCHTE INTENSIVPROGRAMME Förderfähige teilnehmende Organisationen Ein gemischtes Intensivprogramm muss von mindestens drei Hochschuleinrichtungen entwickelt und durchgeführt werden, die in mindestens drei mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind. Darüber hinaus kann jede andere Hochschuleinrichtung oder Organisation mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat, in einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland teilnehmen und Teilnehmende entsenden. Als Studierende und Personal entsendende Organisationen kommen in Betracht Hochschuleinrichtungen aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland mit einer Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE), oder Hochschuleinrichtungen aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland, die von den zuständigen Behörden anerkannt sind und die vor Beginn der Mobilitätsmaßnahme interinstitutionelle Vereinbarungen mit ihren Partnern aus EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern unterzeichnet haben. Bei Lehr- und Schulungspersonal, das an der Programmdurchführung beteiligt ist, kann es sich um eine beliebige Organisation in einem EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland handeln (siehe förderfähige Teilnehmende). Die Teilnehmenden können mit Erasmus+-Mitteln entsandt werden oder auf eigene Kosten teilnehmen. Hochschuleinrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittändern können Teilnehmende im Rahmen von Erasmus+ entsenden, wenn die aufnehmende Einrichtung parallel dazu ein Mobilitätsprojekt durchführt, das aus Instrumenten für die Finanzierung des auswärtigen Handelns finanziert wird und Studierende und Personal aus diesen Ländern aufnimmt. Diese Teilnehmende aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern werden nicht auf die Mindestanforderungen angerechnet. Die aufnehmende Hochschuleinrichtung muss eine ECHE haben. Die aufnehmende Hochschuleinrichtung kann mit der koordinierenden Hochschuleinrichtung übereinstimmen, dies muss jedoch nicht der Fall sein. Auch andere Organisationen können die Teilnehmenden während eines Teils der physischen Aktivität im Aufnahmeland aufnehmen. Die koordinierende Hochschuleinrichtung muss eine Hochschuleinrichtung mit einer ECHE sein. Diese koordinierende/aufnehmende Hochschuleinrichtung ist entweder die antragstellende Hochschuleinrichtung oder Mitglied des antragstellenden Mobilitätskonsortiums für ein aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen Maßnahmen finanziertes Mobilitätsprojekt. Dauer der Aktivität Die Dauer der physischen Komponente eines gemischten Intensivprogramms muss für Lernende zwischen 5 und 30 Tagen betragen. Die virtuelle Komponente unterliegt keiner Mindestdauer, jedoch müssen für die Kombination aus virtueller und physischer Komponente mindestens 3 ECTS-Leistungspunkte für Studierende vergeben werden. Ort(e) der Aktivität Die physische Aktivität kann in der aufnehmenden Hochschuleinrichtung oder an jedem anderen Ort im Land der aufnehmenden Hochschuleinrichtung durchgeführt werden. 67 Förderfähige Teilnehmende Studierende: Studierende, die in einer Hochschuleinrichtung in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland immatrikuliert sind und ein Fach studieren, das zu einem anerkannten akademischen Grad oder einem sonstigen anerkannten tertiären Bildungsabschluss (bis hin zur Promotion) führt. Personal: Personal, das an einer Hochschuleinrichtung in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland arbeitet. An der Programmdurchführung beteiligtes Lehr- und Schulungspersonal: • Personal, das an einer Hochschuleinrichtung in einem EU-Mitgliedstaat, einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland arbeitet. ▪ Personal, das eingeladen wird, an einer Hochschuleinrichtung zu unterrichten, und das von einem öffentlichen oder privaten Unternehmen bzw. einer öffentlichen oder privaten Organisation kommt (mit Ausnahme von Hochschulen mit einer ECHE); das Unternehmen/die Organisation sollte aus einem EU-Mitgliedstaat, einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland stammen und auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Forschung und Innovation tätig sein; auch angestellte Doktoranden sind im Rahmen dieser Aktion förderfähig. Weitere Anforderungen Gemischte Intensivprogramme für Studierende oder Mitarbeiter müssen eine kurze physische Mobilitätsphase im Ausland, kombiniert mit einer obligatorischen virtuellen Komponente umfassen, die eine gemeinsame Online-Lernerfahrung und Teamarbeit ermöglicht. Die virtuelle Komponente muss die Lernenden online zusammenbringen, um gemeinsam und gleichzeitig an spezifischen Aufgaben zu arbeiten, die in das gemischte Intensivprogramm integriert sind und auf die allgemeinen Lernergebnisse angerechnet werden. Im Rahmen gemischter Intensivprogramme müssen mindestens 3 ECTS-Leistungspunkte für Studierende vergeben werden. Um für eine organisatorische Unterstützung infrage zu kommen, muss ein gemischtes Intensivprogramm mindestens 10 mobile Erasmus+-Lernende umfassen, die aus Mitteln zur Finanzierung EU-interner Maßnahmen unterstützt werden (ausgenommen ist Lehr- /Ausbildungspersonal, das an der Durchführung des Programms beteiligt ist). Diese zehn mobilen Lernenden müssen ihre Mobilität speziell mit dem Ziel durchführen, am gemischten Intensivprogramm im Rahmen einer der folgenden Erasmus+-Mobilitätsaktivitäten teilzunehmen: gemischte Kurzzeit-Studierendenmobilität zu Studienzwecken oder gemischte Personalmobilität zu Ausbildungszwecken. Die individuelle Unterstützung und, sofern zutreffend, die Reisekostenunterstützung für die Teilnehmenden der physischen Aktivität wird von der entsendenden Hochschuleinrichtung bereitgestellt (und von der aufnehmenden Hochschuleinrichtung bei eingeladenem Personal aus Unternehmen und Teilnehmenden aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, die aus Instrumenten für die Finanzierung des auswärtigen Handelns unterstützt werden). 68 ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN FÜR MOBILITÄTSPROJEKTE, DIE AUS INSTRUMENTEN FÜR DIE FINANZIERUNG DES AUSWÄRTIGEN HANDELNS UNTERSTÜTZT WERDEN) Finanzmittel aus Instrumenten für die Finanzierung des auswärtigen Handelns, die für Mobilitätsprojekte zur Verfügung gestellt werden, werden zwischen unterschiedlichen Regionen der Welt in 12 „Envelopes“ aufgeteilt, wobei das Budget jedes Envelopes den außenpolitischen Prioritäten entsprechend unterschiedlich ist. Weiterführende Informationen zu den verfügbaren Budgets der Envelopes werden auf den Internetseiten der jeweiligen nationalen Agentur veröffentlicht. Die EU hat eine Vielzahl an Richtzielen bezüglich der geografischen Ausgeglichenheit vorgegeben, die in der Programmlaufzeit (2021-2027) auf europäischer Ebene umzusetzen sind, einschließlich der Zusammenarbeit mit den am wenigsten entwickelten Ländern72. Diese Richtziele und Prioritäten müssen nicht von den einzelnen Hochschuleinrichtungen, sondern von den nationalen Agenturen eingehalten werden, die für die Vergabe der verfügbaren Fördermittel zuständig sind. Dies sind die Ziele, die für aus Mitteln der Außenpolitik unterstützten Mobilitätsprojekte insgesamt auf der Ebene der EU- Mitgliedstaaten und der mit dem Programm assoziierten Drittländer bis zur Aufforderung 2027 festgelegt wurden: ▪ Asien: o Mindestens 25 % des Budgets sollten auf die Mobilität mit den am wenigsten entwickelten Ländern der Region entfallen; o Nicht mehr als 25 % des Budgets sollten auf die Mobilität mit den Hocheinkommensländern der Region entfallen; o Nicht mehr als 15 % des Budgets sollten auf die Mobilität mit China entfallen; o Nicht mehr als 10 % des Budgets sollten auf die Mobilität mit Indien entfallen. ▪ Pazifik: o Nicht mehr als 86,5 % des Budgets sollten insgesamt auf die Mobilität mit Australien und Neuseeland entfallen. ▪ Subsahara-Afrika: o Mindestens 35 % des Budgets sollten auf die Mobilität mit den am wenigsten entwickelten Ländern der Region entfallen, mit besonderem Schwerpunkt auf den prioritären Migrationsländern; o nicht mehr als 8 % des Budgets sollten auf die Mobilität mit jedem beliebigen anderen Land entfallen. ▪ Lateinamerika: o Nicht mehr als 30 % des Budgets sollten insgesamt auf die Mobilität mit Brasilien und Mexiko entfallen. ▪ Östliche Partnerschaft: o Mindestens 40 % des Budgets sollten auf Studierende mit geringeren Chancen entfallen. ▪ Südliche Nachbarschaft: o Nicht mehr als 15 % des Budgets sollten auf die Mobilität mit jedem einzelnen Land entfallen. o Mindestens 70 % des Budgets sollten auf Studierende entfallen, davon 50 % auf Studierende mit geringeren Chancen. 72 Erasmus+-Mehrjahresrichtprogramm: www.international-partnerships.ec.europa.eu/document/download/ae1b61bc-1638-49bd-a2d6- 2f9d5bbf609f_en. https://international-partnerships.ec.europa.eu/document/download/ae1b61bc-1638-49bd-a2d6-2f9d5bbf609f_en https://international-partnerships.ec.europa.eu/document/download/ae1b61bc-1638-49bd-a2d6-2f9d5bbf609f_en 69 ▪ Westbalkan: Der Schwerpunkt sollte auf der Mobilität der Studierenden liegen. Aufgrund des Erfordernisses, einen Beitrag zu den Zielen des auswärtigen Handelns der EU zu leisten, sind Mobilitäten für Studierende (Kurzstudiengänge sowie erster und zweiter Zyklus), die mit Ländern durchgeführt werden, die für öffentliche Entwicklungshilfe in den Regionen 2-1173 infrage kommen74, auf Incoming-Mobilitäten aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern beschränkt. Outgoing-Mobilitäten in diese Regionen stehen nur Doktoranden und Personal zur Verfügung. Wenn dem Antragsteller ein Mobilitätsprojekt bewilligt wurde, das aus Instrumenten für die Finanzierung EU-interner Maßnahmen unterstützt wird, können die oben genannten nicht förderfähigen internationalen Outgoing-Mobilitätsströme in diese Regionen ergänzend durch dieses Mobilitätsprojekt finanziert werden, das aus Instrumenten für die Finanzierung EU- interner Maßnahmen unterstützt wird. Hochschuleinrichtungen können zu 100 % Personal- bzw. Studierendenmobilität oder jede beliebige Kombination beider Mobilitätsaktivitäten fördern, sofern dies den von der nationalen Agentur gesetzten zusätzlichen Förderkriterien für Projekte entspricht (siehe folgender Abschnitt). VON NATIONALEN AGENTUREN FESTGELEGTE ZUSÄTZLICHE FÖRDERKRITERIEN FÜR MOBILITÄTSPROJEKTE, DIE AUS INSTRUMENTEN FÜR DIE FINANZIERUNG DES AUSWÄRTIGEN HANDELNS UNTERSTÜTZT WERDEN Falls einer nationalen Agentur für eine bestimmte Partnerregion nur ein begrenztes Budget zur Verfügung steht, kann diese entscheiden, die Nachfrage durch Hinzufügen eines oder mehrerer Förderkriterien aus der nachfolgend aufgeführten Liste einzuschränken: ▪ Beschränkung der Stufe des Abschlusses für Teilnehmende (z. B. Beschränkung der Anträge auf nur einen oder zwei Zyklen – Bachelor, Master oder PhD); ▪ Beschränkung der Art der Teilnehmenden auf Personal oder Studierende; ▪ Begrenzung der Dauer der Mobilitätsphasen (z. B. sechs Monate für Studierendenmobilitäten oder zehn Tage für Personalmobilitäten). Falls eine nationale Agentur sich dafür entscheidet, diese zusätzlichen Förderkriterien für die Projekte zu verwenden, wird diese Entscheidung vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Anträge veröffentlicht, insbesondere auf der Website der nationalen Agentur. WELCHE ZUSCHLAGSKRITERIEN GELTEN FÜR EIN MOBILITÄTSPROJEKT? ZUSCHLAGSKRITERIEN FÜR MOBILITÄTSPROJEKTE, DIE AUS INSTRUMENTEN FÜR DIE FINANZIERUNG VON EU-INTERNEN MAßNAHMEN UNTERSTÜTZT WERDEN: Da keine qualitative Bewertung vorgenommen wird (die Qualität wurde bereits im Rahmen der Beantragung der ECHE oder bei der Erteilung einer Akkreditierung für Mobilitätskonsortien bewertet), gibt es auch keine Zuschlagskriterien. Jeder förderfähige Antrag auf Finanzhilfe wird (nach Prüfung der Förderfähigkeit) auch tatsächlich gefördert. Die maximale Höhe der Finanzhilfe hängt von mehreren Faktoren ab: 73 Die Liste der Regionen ist in Teil A dieses Leitfadens beschrieben. 74 Die Liste der Länder, für die diese Anforderung gilt, findet sich in der DAC-Liste der Länder, die öffentliche Entwicklungshilfe erhalten: https://www.oecd.org/content/dam/oecd/en/topics/policy-sub-issues/oda-eligibility-and-conditions/DAC-List-of-ODA-Recipients-for- reporting-2024-25-flows.pdf. Die DAC-Liste wird regelmäßig aktualisiert, sodass Länder von einer Kategorie in eine andere wechseln oder aus der Liste ausscheiden können. Der ODA-Status eines Landes und die entsprechenden Beschränkungen bleiben jedoch während des gesamten Zyklus der Projekte im Rahmen derselben Ausschreibung unverändert. https://www.oecd.org/content/dam/oecd/en/topics/policy-sub-issues/oda-eligibility-and-conditions/DAC-List-of-ODA-Recipients-for-reporting-2024-25-flows.pdf https://www.oecd.org/content/dam/oecd/en/topics/policy-sub-issues/oda-eligibility-and-conditions/DAC-List-of-ODA-Recipients-for-reporting-2024-25-flows.pdf 70 • der Anzahl der beantragten Mobilitätsaktivitäten • der früheren Leistung des Antragstellers in Bezug auf die Anzahl von Mobilitätsaktivitäten, die Qualität der Durchführung von Aktivitäten und ein solides Finanzmanagement, sofern der Antragsteller in den vergangenen Jahren bereits eine ähnliche Förderung erhalten hat • der Anzahl der beantragten gemischten Intensivprogramme • dem gesamten nationalen Budget für die Mobilitätsaktion für Mobilitätsprojekte, die aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen Maßnahmen unterstützt werden. ZUSCHLAGSKRITERIEN FÜR MOBILITÄTSPROJEKTE, DIE AUS INSTRUMENTEN ZUR FINANZIERUNG DES AUSWÄRTIGEN HANDELNS UNTERSTÜTZT WERDEN Jeder Finanzhilfeantrag für eine förderfähige Aktivität wird (nach Prüfung der Förderfähigkeit) auf der Grundlage folgender Zuschlagskriterien beurteilt: Gewährungskriterien auf Projektebene: Qualität der Projektkonzeption und der Kooperationsvereinbarungen (Höchstpunktzahl 40 Punkte) • Der Umfang, in dem die antragstellende Organisation eine klare Beschreibung der von den Partnern zu übernehmenden Verantwortlichkeiten, Funktionen und Aufgaben vorlegt. • Inwieweit ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. • Die Vollständigkeit und Qualität der Regelungen zur Auswahl der Teilnehmenden, zur Unterstützung, die ihnen gewährt wird, und zur Anerkennung ihrer Mobilitätsphase (insbesondere im nicht mit dem Programm assoziierten Drittland). Gewährungskriterien auf regionaler Ebene: Relevanz der Strategie (Höchstpunktzahl 40 Punkte) Für jede regionale Partnerschaft: • Der Umfang, in dem das geplante Mobilitätsprojekt für die Internationalisierungsstrategie der beteiligten Hochschuleinrichtungen relevant ist. • Die Gründe für die Wahl der Personal- und/oder Studierendenmobilität. • Die Gründe für die Ausrichtung auf die Zusammenarbeit mit Hochschuleinrichtungen/Organisationen in bestimmten Ländern der Partnerregion. Gewährungskriterien auf regionaler Ebene: Wirkung und Verbreitung (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Für jede regionale Partnerschaft: • Die möglichen Auswirkungen des Projekts auf Teilnehmende, Antragsteller und Partnerorganisationen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene. • Die Qualität der Maßnahmen zur Verbreitung der Ergebnisse des Mobilitätsprojekts auf Fakultäts- und Institutsebene und gegebenenfalls darüber hinaus in allen beteiligten Ländern. Der Antragsteller erläutert, wie das Projekt diese drei Kriterien seiner eigenen Einrichtung (bzw. Einrichtungen bei von Konsortien eingereichten Anträgen) zufolge und den Partnereinrichtungen in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zufolge erfüllt. Die Frage zu dem Zuschlagskriterium Qualität der Projektkonzeption und der 71 Kooperationsvereinbarungen ist einmal für den gesamten Projektvorschlag zu beantworten, während die Fragen zu den Zuschlagskriterien Relevanz der Strategie und Wirkung und Verbreitung einmal für jede Region, die der Antragsteller in das Projekt einbeziehen möchte, beantwortet werden müssen. Die Antragsteller sollten ihren Vorschlag in „regionale Partnerschaften“ aufteilen, d. h. alle Aktivitäten, die Länder derselben Region betreffen, in einer Gruppe zusammenfassen. Jede regionale Partnerschaft wird separat bewertet. Nur regionale Partnerschaften, die mindestens 60 Punkte erreichen, wobei für jedes in der Tabelle aufgeführte Kriterium eine Schwelle von 50 % einzuhalten ist, kommen für eine Förderung in Betracht. Die für das Projekt gewährte Gesamtfinanzhilfe ergibt sich aus der Summe der Finanzhilfen, die den regionalen Partnerschaften gewährt werden, die die Mindestqualitätsschwelle erreicht haben, und hängt von einer Reihe von Faktoren ab: ▪ der Anzahl der Teilnehmenden und der Dauer der Aktivität, für die der Antrag gestellt wird; ▪ den für die einzelnen Länder oder Regionen zugewiesenen Haushaltsmitteln; ▪ dem geografischen Gleichgewicht innerhalb einer bestimmten Region. Unabhängig von der Punktzahl einer regionalen Partnerschaft, die über dem angegebenen Schwellenwert liegt, kann die nationale Agentur Mobilitäten mit bestimmten Ländern priorisieren, um das geografische Gleichgewicht innerhalb dieser Region zu gewährleisten, wie es durch die oben genannten geografischen Ziele definiert ist. Die nationale Agentur ist nicht verpflichtet, alle für ein bestimmtes nicht mit dem Programm assoziiertes Drittland beantragten Mobilitätsprojekte zu finanzieren, wenn solche Ersuchen im Hinblick auf die verfügbaren Haushaltsmittel als übermäßig hoch erachtet werden. FINANZIERUNGSREGELN A) FINANZIERUNGSREGELN FÜR ALLE MOBILITÄTSAKTIVITÄTEN IM HOCHSCHULBEREICH Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Organisatorische Unterstützung Kosten, die unmittelbar mit der Durchführung von Mobilitätsaktivitäten in Zusammenhang stehen (außer Aufenthalts- und Reisekosten der Teilnehmenden). Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden einer Mobilitätsaktivität. Für Mobilitätsprojekte, die aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen Maßnahmen unterstützt werden: Bis zum 100. Teilnehmenden: 400 EUR pro Teilnehmendem; ab dem 100. Teilnehmenden: 230 EUR für jeden weiteren Teilnehmenden Für Mobilitätsprojekte, die aus Instrumenten zur Finanzierung des auswärtigen Handelns unterstützt werden: 500 EUR pro Teilnehmendem Reisekostenunter- stützung Zuschuss zu den Kosten, die den Teilnehmenden für die Reise von ihrem Herkunftsort zum Ort der jeweiligen Aktivität und zurück entstehen. Entfernung Umwelt- freundliches Reisen Nicht umwelt- freundliches Reisen 10–99 km 56 EUR 28 EUR 72 Generell gilt die Regel, dass die Teilnehmenden bei einer Strecke von weniger als 500 km mit emissionsarmen Verkehrsmitteln reisen. Bei einer Strecke von mehr als 500 km wird den Teilnehmenden nachdrücklich empfohlen, eine Kombination verschiedener Verkehrsmittel zu nutzen, um ihre Reise nachhaltiger zu gestalten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: basierend auf der Entfernung pro Teilnehmendem/Begleitperson. Der Antragsteller muss die Entfernung zwischen dem Herkunftsort und dem Ort der Aktivität75 mithilfe des Entfernungsrechners der Europäischen Kommission76 angeben. Bei Bedarf ist die individuelle Unterstützung zur Deckung von Aufenthaltskosten für die Reisezeit vor und nach der Aktivität förderfähig, wobei für Teilnehmende/Begleitpersonen, die keine emissionsarmen Verkehrsmittel nutzen, höchstens zwei Reisetage und für diejenigen, die emissionsarme Verkehrsmittel nutzen, höchstens sechs Reisetage vorgesehen sind. 100–499 km 285 EUR 211 EUR 500–1999 km 417 EUR 309 EUR 2000–2999 km 535 EUR 395 EUR 3000–3999 km 785 EUR 580 EUR 4000–7999 km 1188 EUR 1188 EUR 8000 km oder mehr 1735 EUR 1735 EUR Inklusionsunterstüt- zung Inklusionsunterstützung für Organisationen: Kosten in Verbindung mit der Organisation von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmende mit geringeren Chancen, die ausgehend von den tatsächlichen Kosten zusätzliche Unterstützung benötigen. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen, die ausgehend von den tatsächlichen Kosten zusätzliche Unterstützung über die Kategorie „Inklusionsunterstützung“ erhalten. 125 EUR pro Teilnehmendem 75 Beispiel: Wenn eine Person aus Madrid (Spanien) an einer Aktivität in Rom (Italien) teilnimmt, sind folgende Schritte durchzuführen: Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1 365,28 km) und anschließend Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1 999 km). 76 https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de. https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de 73 Inklusionsunterstützung für Teilnehmer: Zusätzliche Kosten, die unmittelbar für Teilnehmende mit geringeren Chancen anfallen. Insbesondere soll damit die zusätzliche finanzielle Unterstützung abgedeckt werden, die für Teilnehmende mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen zur Finanzierung ihrer Teilnahme an der Mobilitätsaktivität und an vorbereitenden Besuchen sowie für Begleitpersonen erforderlich ist (einschließlich Reise- und Aufenthaltskosten, sofern dies gerechtfertigt und nicht durch die Budgetkategorien „Reisekostenunterstützung“ und „individuelle Unterstützung“ für diese Teilnehmenden abgedeckt ist).77 Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. 100 % der förderfähigen Kosten Außergewöhnliche Kosten Kosten für die Bereitstellung von Finanzsicherheiten, falls die nationale Agentur dies anfordert. Im Falle eines Mobilitätsprojekts, das aus Instrumenten für die Finanzierung von EU- internen Maßnahmen finanziert wird: hohe Reisekosten: Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Kosten für Finanzsicherheiten: 80 % der förderfähigen Kosten Hohe Reisekosten: 80 % der förderfähigen Kosten 77 Im Falle von Begleitpersonen gelten die Sätze für das Personal sowie außergewöhnliche Kosten für teure Reisen. In Ausnahmefällen, in denen die Begleitperson länger als 60 Tage im Ausland bleiben muss, werden zusätzliche Aufenthaltskosten über den 60. Tag hinaus aus der Haushaltslinie „Inklusionsunterstützung“ finanziert. 74 Finanzhilfe zur organisatorischen Unterstützung für Begünstigte (Hochschuleinrichtungen oder Konsortien) Die mit den Mobilitätsaktivitäten verbundene organisatorische Unterstützung ist ein Beitrag zu den Kosten, die den betreffenden Einrichtungen durch die Aktivitäten zur Unterstützung der Studierenden- und Personalmobilität (sowohl in Verbindung mit der Entsendung als auch mit der Aufnahme von Teilnehmenden) entstehen, damit sie die Bestimmungen der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung in EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern bzw. die Grundsätze der Erasmus-Charta, die in den interinstitutionellen Vereinbarungen zwischen Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern verankert sind, erfüllen. Beispiele hierfür sind: • organisatorische Regelungen mit Partnereinrichtungen, darunter Besuche bei potenziellen Partnern, um die Bestimmungen der interinstitutionellen Vereinbarungen für die Auswahl, Vorbereitung, Aufnahme und Integration der Teilnehmenden von Mobilitätsaktivitäten festzulegen und diese interinstitutionellen Vereinbarungen auf dem neuesten Stand zu halten • Bereitstellung aktueller Kurskataloge für internationale Studierende • Bereitstellung von Informationen und Unterstützung für Studierende und Personal • Auswahl von Studierenden und Personal • Vorbereitung von Lernvereinbarungen zur vollständigen Anerkennung der Bildungskomponenten der Studierenden Vorbereitung und Anerkennung von Vereinbarungen über Personalmobilität • sprachliche und interkulturelle Vorbereitung von entsandten und aufgenommenen Studierenden und Angehörigen des Personals ergänzend zur Online-Sprachunterstützung (OLS) in Erasmus+ • Erleichterung der Integration von ins Land kommenden Teilnehmenden von Mobilitätsaktivitäten in die betreffende Hochschuleinrichtung • Gewährleistung einer wirksamen Betreuung und Beaufsichtigung der Mobilitätsteilnehmenden • spezielle Regelungen für die Qualitätssicherung der Studierendenpraktika bei aufnehmenden Unternehmen/Organisationen • Gewährleistung der Anerkennung von Bildungskomponenten und entsprechenden Leistungspunkten, Ausstellung von Leistungsnachweisen und Diplomzusätzen • Unterstützung der Wiedereingliederung der Teilnehmenden von Mobilitätsaktivitäten und Nutzung ihrer neu erworbenen Kompetenzen für die betreffende Hochschuleinrichtung und für Fachkollegen/Mitstudierende • Umsetzung der Initiative für den europäischen Studierendenausweis (Digitalisierung der Mobilitätsverwaltung, einschließlich des Rahmens „Erasmus Without Paper“ und des Europäischen Studierendenausweises) • Förderung umweltfreundlicher Wege der Mobilität und ökologische Gestaltung von Verwaltungsverfahren • Förderung und Verwaltung der Teilnahme von Personen mit geringeren Chancen • Ermittlung und Förderung von Aktivitäten im Rahmen des zivilgesellschaftlichen Engagements und Überwachung der Teilnahme an solchen Aktivitäten • Förderung und Verwaltung von gemischter und/oder internationaler Mobilität Die Hochschuleinrichtungen verpflichten sich, alle Grundsätze der Charta zu beachten, um für hochwertige Mobilitätsangebote zu sorgen und u. a.: „zu gewährleisten, dass Teilnehmer von Mobilitätsaktivitäten, die ins Ausland gehen, entsprechend auf ihre dortigen Aktivitäten, einschließlich gemischter Mobilität, vorbereitet sind, indem sie Aktivitäten zum Erwerb der erforderlichen Sprachkenntnisse durchführen und ihre interkulturellen Kompetenzen entwickeln“, und „den ins Land kommenden Mobilitätsteilnehmern eine angemessene sprachliche Unterstützung anzubieten“. Dazu können vorhandene Sprachlerneinrichtungen in den Hochschuleinrichtungen genutzt werden. Hochschuleinrichtungen, die in der Lage sind, Aktivitäten zur Studierenden- und Personalmobilität von hoher Qualität, einschließlich Sprachunterstützung, zu geringeren Kosten (oder dank einer Finanzierung aus anderen Quellen als dem EU-Haushalt) anzubieten, können einen Teil der Finanzhilfe für organisatorische Unterstützung zur Finanzierung weiterer Mobilitätsaktivitäten einsetzen. In der Finanzhilfevereinbarung wird der Grad an Flexibilität in diesem Zusammenhang bestimmt. In jedem Fall sind die Begünstigten vertraglich verpflichtet, entsprechend hochwertige Leistungen anzubieten. 75 In jedem Fall werden die Begünstigten vertraglich verpflichtet, hochwertige Leistungen anzubieten. Dabei werden sie von den nationalen Agenturen überwacht und geprüft. In diesem Zusammenhang werden Teilnehmerberichte von Studierenden und Personal berücksichtigt, auf die die nationalen Agenturen und die Kommission unmittelbar zugreifen können. Die organisatorische Unterstützung errechnet sich aus der Anzahl aller Teilnehmenden von Mobilitätsaktivitäten, die Unterstützung erhalten (einschließlich mobiler Teilnehmender mit einem „Zero-Grant“ aus Erasmus+-Finanzmitteln für die gesamte Mobilitätsphase – siehe unten zu Mobilitätsprojekten mit Zero-Grant-Förderung – und Personen, die an einer Hochschuleinrichtung lehren). Auch mobile Teilnehmende mit einer „Zero-Grant-Förderung“ aus Erasmus+-Mitteln für den gesamten Mobilitätszeitraum gelten als unterstützte Teilnehmende, da sie den Mobilitätsrahmen und die organisatorischen Aktivitäten in Anspruch nehmen. Organisatorische Unterstützung wird daher auch für diese Teilnehmenden gewährt. Dies gilt nicht für Personen, die die Teilnehmenden während ihrer Aktivität/Tätigkeit im Ausland begleiten. Bei zusätzlichen Mobilitäten, die durch die Übertragung von Mitteln zwischen verschiedenen Haushaltskategorien organisiert werden können, erhöht sich die Berechnung der organisatorischen Unterstützung nicht automatisch. Im Fall von Mobilitätskonsortien kann die erhaltene organisatorische Unterstützung auf alle Mitglieder nach den von ihnen vereinbarten Regelungen aufgeteilt werden. Bei Mobilitätsprojekten, die aus Instrumenten für die Finanzierung des auswärtigen Handelns unterstützt werden, wird die Finanzhilfe für die organisatorische Unterstützung von den entsprechenden Partnern geteilt und durch die teilnehmenden Einrichtungen auf einer beiderseitig annehmbaren Grundlage festgelegt. Mobile Teilnehmende mit einer „Zero-Grant-Förderung“ aus EU-Erasmus+-Mitteln Studierende und Personal mit einer „Zero-Grant-Förderung“ aus EU-Erasmus+-Mitteln sind Teilnehmende von Mobilitätsaktivitäten, die kein Erasmus+-Mobilitätsstipendium erhalten, jedoch sonst alle Anforderungen an Aktivitäten zur Förderung der Mobilität von Studierenden und Personal erfüllen und daher alle Vorteile in ihrer Eigenschaft als Erasmus+- Studierende und -Personal Anspruch nehmen können. Sie können Finanzmittel aus anderen EU-Quellen als Erasmus+ (ESF usw.) oder nationale, regionale oder sonstige Finanzmittel zur Deckung ihrer Mobilitätskosten erhalten. Die Anzahl mobiler Teilnehmender mit einem „Zero-Grant“ aus EU-Erasmus+-Mitteln für die gesamte Mobilitätsphase wird in den Statistiken zur Leistungsbewertung für die Aufteilung der EU-Finanzmittel auf die einzelnen Länder berücksichtigt. Teilnehmende mit geringeren Chancen können nicht Teilnehmende mit einem „Zero-Grant“ sein. Für Mobilitätsprojekte, die aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen Maßnahmen unterstützt werden, ist es möglich, eine Mobilität mit teilweiser „Zero-Grant-Förderung“ umzusetzen, bei der nur ein Teil der Dauer der physischen Mobilitätsphase durch individuelle Unterstützung finanziert wird. In diesem Fall müssen Teilnehmende von Mobilitätsaktivitäten zumindest während der Mindestdauer der physischen Mobilitätsphase individuelle Unterstützung erhalten. Inklusionsunterstützung Personen mit geringeren Chancen können wegen ihrer persönlichen, körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Lage ohne zusätzliche finanzielle oder andere Unterstützung nicht an einem Projekt oder an einer Mobilitätsaktivität teilnehmen. Hochschuleinrichtungen, unter deren Projektteilnehmenden sich Studierende und/oder Personal mit geringeren Chancen befinden, können bei der nationalen Agentur zusätzliche Finanzhilfen zur Deckung der durch die Beteiligung dieser Personen an den Mobilitätsaktivitäten entstehenden zusätzlichen Kosten beantragen. Für Teilnehmende mit geringeren Chancen, insbesondere Personen mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen, kann die bewilligte Unterstützung daher auch über dem im Folgenden genannten individuellen Höchstbetrag liegen. Die Hochschuleinrichtungen erläutern auf ihren Websites, wie Studierende und Angehörige des Personals mit geringeren Chancen diese zusätzliche Förderung beantragen und begründen können. 76 Zusätzliche Finanzmittel für Studierende und Personal mit geringeren Chancen können auch aus anderen Quellen auf lokaler, regionaler und/oder nationaler Ebene bereitgestellt werden. Durch die Unterzeichnung der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verpflichten sich Hochschuleinrichtungen, gleichen Zugang und Chancengleichheit für alle Teilnehmende aus allen Verhältnissen zu gewährleisten. Daher können Studierende und Personal mit geringeren Chancen die Unterstützungsleistungen nutzen, die die aufnehmende Organisation ihren einheimischen Studierenden und Angehörigen des Personals anbietet. Außergewöhnliche Kosten für teure Reisen Außergewöhnliche Kosten für teure Reisen sind nur für Teilnehmende, die für eine Reisekostenunterstützung von Mobilitätsprojekten, die aus Instrumenten für die Finanzierung EU-interner Maßnahmen unterstützt werden, infrage kommen, förderfähig. Begünstigte von Mobilitätsprojekten können unter der Rubrik „außergewöhnliche Kosten“ finanzielle Unterstützung für außergewöhnlich hohe Reisekosten von Teilnehmenden in Höhe von 80 % der gesamten förderfähigen Kosten in Anspruch nehmen. Diese Kosten werden anerkannt, sofern die Begünstigten nachweisen können, dass die Finanzierungsregeln (basierend auf den Einheitskosten für die betreffende Entfernungsspanne) nicht mindestens 70 % der Reisekosten der Teilnehmenden abdecken. Werden die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen bewilligt, ersetzen sie eine Reisekostenunterstützung. Weitere Finanzierungsquellen Studierende und Personal können ergänzend oder alternativ zur Erasmus+-Förderung (mobile Teilnehmende mit einem „Zero-Grant“ aus EU-Mitteln) regionale, nationale oder sonstige Finanzmittel erhalten, die von einer anderen Organisation als der nationalen Agentur (z. B. von einem Ministerium oder von Regionalbehörden) verwaltet werden. Erasmus+- Finanzhilfen können auch durch andere Mittel aus dem EU-Haushalt (ESF usw.) ersetzt werden. Für Finanzmittel, die nicht aus dem EU-Haushalt stammen, gelten die in dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Beträge und Spannen (zwischen Mindest- und Höchstbeträgen) nicht. Aufnehmende Organisationen, die Praktikumsplätze bieten, können den Praktikanten finanzielle Unterstützung oder Sachleistungen gewähren. B) FINANZIERUNGSREGELN FÜR DIE STUDIERENDENMOBILITÄT Individuelle Unterstützung der physischen Mobilität – Grundbeträge für die langfristige Mobilität Studierende können eine individuelle Finanzhilfe als Zuschuss zu den zusätzlichen Aufenthaltskosten im Zusammenhang mit ihrem Studium oder Praktikum im Ausland erhalten. Bei einer Mobilität zwischen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern in Richtung von nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern aus den Regionen 13 und 14 werden die monatlichen Beträge von den nationalen Agenturen in Abstimmung mit nationalen Behörden und/oder den Hochschuleinrichtungen nach den im Folgenden beschriebenen objektiven und transparenten Kriterien festgelegt. Die genauen Beträge werden auf den Websites der nationalen Agenturen und Hochschuleinrichtungen veröffentlicht. 77 EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer und nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer der Regionen 13 und 1478 sind in die folgenden drei Gruppen unterteilt: Gruppe 1 Länder mit höheren Lebenshaltungskosten Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden. Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer aus den Regionen 13 und 14. Gruppe 2 Länder mit mittleren Lebenshaltungskosten Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern. Gruppe 3 Länder mit niedrigeren Lebenshaltungskosten Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn. Die individuelle EU-Erasmus+-Finanzhilfe für Studierende hängt von der Mobilitätsrichtung zwischen dem entsendenden und dem aufnehmenden Land ab, und zwar wie folgt: • Mobilität in Richtung eines Landes mit ähnlichen Lebenshaltungskosten: Die Studierenden erhalten EU-Finanzmittel in der mittleren Spanne. • Mobilität in Richtung eines Landes mit höheren Lebenshaltungskosten: Die Studierenden erhalten EU-Finanzmittel in der oberen Spanne. • Mobilität in Richtung eines Landes mit niedrigeren Lebenshaltungskosten: Die Studierenden erhalten EU- Finanzmittel in der unteren Spanne. Die nationalen Agenturen legen die Beträge innerhalb der folgenden Spannen fest: • Mittlere Spanne der EU-Finanzhilfe: Eine mittlere Spanne (zwischen 292 und 606 EUR pro Monat) wird für Mobilität in Richtung eines Landes mit vergleichbaren Lebenshaltungskosten gewährt: a) von Ländern der Gruppe 1 in Länder der Gruppe 1, b) von Ländern der Gruppe 2 in Länder der Gruppe 2 und c) von Ländern der Gruppe 3 in Länder der Gruppe 3. • Höhere Spanne der EU-Finanzhilfe: entspricht der von der jeweiligen nationalen Agentur festgelegten mittleren Spanne zuzüglich mindestens 50 EUR und beträgt zwischen 348 und 674 EUR pro Monat. Diese Spanne wird bei Mobilität in Richtung eines Landes mit höheren Lebenshaltungskosten angesetzt: a) von Ländern der Gruppe 2 in Länder der Gruppe 1 und b) von Ländern der Gruppe 3 in Länder der Gruppen 1 und 2. • Untere Spanne der EU-Finanzhilfe: entspricht der von der jeweiligen nationalen Agentur festgelegten mittleren Spanne abzüglich mindestens 50 EUR und beträgt zwischen 225 und 550 EUR pro Monat. Diese Spanne wird bei Mobilität in Richtung eines Landes mit niedrigeren Lebenshaltungskosten angesetzt: a) von Ländern der Gruppe 1 in Länder der Gruppen 2 und 3 und b) von Ländern der Gruppe 2 in Länder der Gruppe 3. Bei der Festsetzung der Förderbeträge für die Begünstigten in ihrem jeweiligen Land berücksichtigen die nationalen Agenturen die folgenden beiden Elemente: 78 Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer aus den Regionen 13 und 14 sind nur Aufnahmeländer, es sei denn, mit einem Nachbarland wird eine Vereinbarung geschlossen, um ihre Teilnahme am Programm sowohl als Entsende- als auch als Aufnahmeland zu erleichtern. 78 • die Verfügbarkeit und die Höhe sonstiger Förderung durch private oder öffentliche Stellen auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene, die die gewährte EU-Finanzhilfe im Rahmen von Kofinanzierungen ergänzt • den Gesamtumfang des Förderbedarfs der Studierenden, die ein Studium oder eine Schulung im Ausland absolvieren wollen. Bei Mobilitätsaktivitäten zwischen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern aus den Regionen 13 und 14 können die nationalen Agenturen ihren Hochschuleinrichtungen eine gewisse Flexibilität einräumen, indem sie auf nationaler Ebene keine konkreten Beträge, sondern Spannen festlegen. Dies sollte jedoch nur aus berechtigten Gründen geschehen (z. B. in Ländern, in denen eine Kofinanzierung auf regionaler oder institutioneller Ebene möglich ist). STUDIERENDE UND JUNGE HOCHSCHULABSOLVENTEN MIT GERINGEREN CHANCEN – AUFSTOCKUNGSBETRAG ZUSÄTZLICH ZUR INDIVIDUELLEN UNTERSTÜTZUNG FÜR LANGFRISTIGE MOBILITÄT Studierende und junge Hochschulabsolventen mit geringeren Chancen erhalten zusätzlich zur individuellen Unterstützung in Form ihrer EU-Erasmus+-Finanzhilfe einen Aufstockungsbetrag in Höhe von 250 EUR pro Monat. Die anzuwendenden Kriterien werden auf nationaler Ebene von den nationalen Agenturen in Abstimmung mit den nationalen Behörden festgelegt. STUDIERENDE UND JUNGE HOCHSCHULABSOLVENTEN IM PRAKTIKUM – AUFSTOCKUNGSBETRAG ZUSÄTZLICH ZUR INDIVIDUELLEN UNTERSTÜTZUNG FÜR LANGFRISTIGE MOBILITÄT Studierende und junge Hochschulabsolventen, die Praktika absolvieren, erhalten zusätzlich zur individuellen Unterstützung in Form ihrer EU-Erasmus+-Finanzhilfe einen Aufstockungsbetrag in Höhe von 150 EUR pro Monat. Studierende und junge Hochschulabsolventen mit geringeren Chancen, die ein Praktikum absolvieren, haben Anspruch auf den Aufstockungsbetrag für Studierende und junge Hochschulabsolventen mit geringeren Chancen und auf den Aufstockungsbetrag für Praktika. STUDIERENDE UND JUNGE HOCHSCHULABSOLVENTEN AUS GEBIETEN IN ÄUßERSTER RANDLAGE UND ÜLG IN LANGFRISTIGER MOBILITÄT In Anbetracht der durch die große Entfernung zu anderen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern und durch das wirtschaftliche Niveau bedingten Zwänge erhalten Studierende und junge Hochschulabsolventen, die in Hochschuleinrichtungen mit Sitz in EU-Gebieten in äußerster Randlage und in den EU-Mitgliedstaaten angeschlossenen überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) studieren oder studiert haben, folgende höhere Beträge zur individuellen Unterstützung: Aus In Betrag Gebieten in äußerster Randlage und ÜLG EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer und nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer der Regionen 13 und 14. 786 EUR pro Monat Der Aufstockungsbetrag für Studierende und junge Hochschulabsolventen mit geringeren Chancen findet in diesem Fall keine Anwendung. Der Aufstockungsbetrag für Praktika findet Anwendung. STUDIERENDE UND PERSONEN, DIE IHREN ABSCHLUSS ERST VOR KURZEM ERWORBEN HABEN, IN INTERNATIONALER MOBILITÄT UNTER BETEILIGUNG VON NICHT MIT DEM PROGRAMM ASSOZIIERTEN DRITTLÄNDERN Der Grundbetrag zur individuellen Unterstützung wird wie folgt festgelegt: 79 Aus In Richtung Betrag EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer aus den Regionen 1 bis 3 und 5 bis 12. 700 EUR pro Monat EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer aus den Regionen 13 und 14. Wie oben im Abschnitt „Finanzhilfe zur Förderung der Mobilität von Studierenden – Individuelle Unterstützung der physischen Mobilität“ beschrieben Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer aus den Regionen 1-12. Gruppe 1 der EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer 900 EUR pro Monat Gruppe 2 der EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer 850 EUR pro Monat Gruppe 3 der EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer 800 EUR pro Monat Der Aufstockungsbetrag für Studierende und junge Hochschulabsolventen mit geringeren Chancen findet in diesem Fall Anwendung. Der Aufstockungsbetrag für Praktika findet nur im Falle der Mobilität mit nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern aus den Regionen 13 und 14 Anwendung. Die EU-Mitgliedstaaten und die mit dem Programm assoziierten Drittländer umfassen Gebiete in äußerster Randlage und ÜLG. STUDIERENDE UND JUNGE HOCHSCHULABSOLVENTEN IN KURZEN PHYSISCHEN MOBILITÄTSAKTIVITÄTEN – GRUNDBETRÄGE ZUR INDIVIDUELLEN UNTERSTÜTZUNG (GEMISCHTE MOBILITÄT UND KURZFRISTIGE DOKTORANDENMOBILITÄT) Die Grundbeträge zur individuellen Unterstützung werden wie folgt festgelegt: Dauer der physischen Mobilitätsaktivität Betrag (alle EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer oder nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer) bis zum 14. Tag der Aktivität 79 EUR pro Tag vom 15. bis zum 30. Tag der Aktivität 56 EUR pro Tag Der Aufstockungsbetrag für Praktika findet in diesem Fall keine Anwendung. Die EU-Mitgliedstaaten und die mit dem Programm assoziierten Drittländer umfassen Gebiete in äußerster Randlage und ÜLG. 80 STUDIERENDE UND JUNGE HOCHSCHULABSOLVENTEN MIT GERINGEREN CHANCEN – AUFSTOCKUNGSBETRAG ZUSÄTZLICH ZUR INDIVIDUELLEN UNTERSTÜTZUNG FÜR KURZFRISTIGE PHYSISCHE MOBILITÄT Studierende und junge Hochschulabsolventen mit geringeren Chancen erhalten zusätzlich zur individuellen Unterstützung in Form einer EU-Erasmus+-Finanzhilfe einen Aufstockungsbetrag in Höhe von 100 EUR für eine physische Mobilitätsaktivität mit einer Dauer von 5-14 Tagen und 150 EUR für eine physische Mobilitätsaktivität mit einer Dauer von 15-30 Tagen. Die anzuwendenden Kriterien werden auf nationaler Ebene von den nationalen Agenturen in Abstimmung mit den nationalen Behörden festgelegt. C) FINANZIERUNGSREGELN FÜR DIE PERSONALMOBILITÄT Für Auslandsaufenthalte von Personal wird ein EU-Beitrag zu den Aufenthaltskosten nach folgenden Modalitäten gewährt: Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Individuelle Unterstützung Unmittelbar mit dem Aufenthalt der Teilnehmenden während der Aktivität verbundene Kosten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Dauer des Aufenthalts pro teilnehmender Person sowie dem Entsende- und Aufnahmeland. Bis zum 14. Tag der Aktivität: Tabelle A1.1, pro Tag und Teilnehmendem aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern, oder Tabelle A1.2, pro Tag und Teilnehmendem aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Zwischen dem 15. und 60. Tag der Aktivität: 70 % der Tabelle A1.1, pro Tag und Teilnehmendem aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern, oder 70 % der Tabelle A1.2, pro Tag und Teilnehmendem aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Die zu zahlenden Sätze werden auf den nächsten ganzen Euro gerundet. Tabelle A – Individuelle Unterstützung (Beträge in EUR pro Tag) Die Höhe der Beträge richtet sich nach dem Aufnahmeland. Diese Beträge bewegen sich innerhalb der in der folgenden Tabelle genannten Spannen. Bei der Festsetzung der Förderbeträge für die Begünstigten in ihrem jeweiligen Land berücksichtigen die nationalen Agenturen im Einvernehmen mit den nationalen Behörden die folgenden beiden Elemente: • die Verfügbarkeit und die Höhe sonstiger Förderung durch private oder öffentliche Stellen auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene, die die gewährte EU-Finanzhilfe im Rahmen von Kofinanzierungen ergänzt • den Gesamtumfang des Förderbedarfs des Personals, das einen Auslandsaufenthalt zu Lehr- oder Schulungszwecken beabsichtigt Für alle Aufnahmeländer muss innerhalb der Spanne derselbe Prozentsatz gelten. Es kann nicht für alle Aufnahmeländer derselbe Betrag gewährt werden. 81 Outgoing-Personalmobilität: Personal aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern (mit Ausnahme von eingeladenem Personal aus Unternehmen) Incoming-Personalmobilität: Personal aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern Eingeladenes Personal aus Unternehmen aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern Aufnahmeland Spanne (pro Tag) Betrag (pro Tag) A1.1 A1.2 Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden. 96-190 190 Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer aus den Regionen 13 und 14. 96-190 Nicht förderfähig Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern. 84-170 170 Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn. 71-148 148 Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer aus den Regionen 1-3, 5-12. 190 Nicht förderfähig Bei Mobilitätsaktivitäten zwischen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern aus den Regionen 13 und 14 können die nationalen Agenturen ihren Hochschuleinrichtungen eine gewisse Flexibilität einräumen, indem sie auf nationaler Ebene keine konkreten Beträge, sondern Spannen festlegen. Dies sollte jedoch nur aus berechtigten Gründen geschehen (z. B. in Ländern, in denen eine Kofinanzierung auf regionaler oder institutioneller Ebene möglich ist). Die genauen Beträge werden auf den Websites der nationalen Agenturen und der Hochschuleinrichtungen veröffentlicht. 82 D) HÖHE DER VON HOCHSCHULEINRICHTUNGEN UND MOBILITÄTSKONSORTIEN FESTGELEGTEN FINANZIELLEN UNTERSTÜTZUNG FÜR STUDIERENDE UND PERSONAL Die Hochschuleinrichtungen und Mobilitätskonsortien müssen in allen Fällen die folgenden Anforderungen einhalten, wenn sie die Fördersätze innerhalb ihrer Einrichtung festlegen und/oder die EU-Sätze anwenden: • Die Fördersätze werden einmalig von den Hochschulen/Konsortien festgelegt und bleiben während der gesamten Projektlaufzeit unverändert. Es ist nicht möglich, die Fördersätze während eines Projekts zu erhöhen oder zu reduzieren. • Die Sätze müssen unter Einhaltung der oben beschriebenen Grundsätze und der erläuterten Methode objektiv und transparent festgelegt und/oder angewendet werden (d. h. es sind sowohl die Mobilitätsrichtung als auch die zusätzlichen besonderen Finanzmittel zu berücksichtigen). • Für gleichartige Mobilitätsaufenthalte – Studienaufenthalte oder Praktika – in derselben Ländergruppe erhalten alle Studierenden Finanzmittel in gleicher Höhe (ausgenommen Studierende und junge Hochschulabsolventen mit geringeren Chancen oder aus Gebieten in äußerster Randlage und ÜLG). E) FINANZIERUNGSREGELN FÜR GEMISCHTE INTENSIVPROGRAMME Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Organisatorische Unterstützung Unmittelbar mit der Organisation der Intensivprogramme verbundene Kosten (außer Aufenthalts- und Reisekosten der Teilnehmenden). Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Zahl der mobilen Lernenden im Hochschulbereich, die im Rahmen von Mobilitätsprojekten finanziert werden, die aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen Maßnahmen unterstützt werden, wobei die an der Durchführung des Programms beteiligten Lehrkräfte/Ausbilder nicht berücksichtigt werden. Die koordinierende Hochschuleinrichtung beantragt die organisatorische Unterstützung im Namen der Gruppe von Einrichtungen, die das gemischte Intensivprogramm gemeinsam organisieren. 400 EUR pro Teilnehmendem bei mindestens 10 und höchstens 20 geförderten mobilen Erasmus+- Lernenden Die Finanzhilfe zur organisatorischen Unterstützung von gemischten Intensivprogrammen ist ein Beitrag zu allen Kosten, die den beteiligten Einrichtungen im Zusammenhang mit der Organisation der gemischten Intensivprogramme entstehen, wie z. B. Kosten im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Konzeption, Entwicklung, Durchführung und Nachbereitung der Programme, einschließlich der Durchführung von physischen und virtuellen Aktivitäten sowie der Gesamtverwaltung und -koordinierung. Die koordinierende Hochschuleinrichtung ist für die Aufteilung der Finanzhilfe zur organisatorischen Unterstützung von gemischten Intensivprogrammen auf die Partnerschaft verantwortlich, wenn die oben genannten Kosten anfallen. 83 ERASMUS-AKKREDITIERUNG IN DEN BEREICHEN BERUFLICHE AUS- UND WEITERBILDUNG, SCHULISCHE BILDUNG UND ERWACHSENENBILDUNG Die Erasmus-Akkreditierung ist ein Instrument für Organisationen in den Bereichen berufliche Aus- und Weiterbildung, schulische Bildung und Erwachsenenbildung, die sich für den grenzüberschreitenden Austausch und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit öffnen möchten. Mit der Vergabe der Erasmus-Akkreditierung wird bestätigt, dass der Antragsteller einen Plan zur Durchführung hochwertiger Mobilitätsaktivitäten im Rahmen umfassenderer Anstrengungen zur Entwicklung seiner Organisation erstellt hat. Dieser Plan wird als Erasmus-Plan bezeichnet und ist ein wesentlicher Bestandteil des Antrags auf Erasmus-Akkreditierung. Die Antragsteller können eine individuelle Erasmus-Akkreditierung für ihre Organisation oder eine Erasmus-Akkreditierung für Koordinatoren von Mobilitätskonsortien beantragen (siehe unten). Eine frühere Erfahrung im Rahmen des Programms ist für einen Antrag nicht erforderlich. Organisationen, die bereits über eine Erasmus-Akkreditierung verfügen, können ein Exzellenzsiegel zur Anerkennung ihrer bisherigen Arbeit und ihres Engagements für Qualität erhalten. WIE KÖNNEN MOBILITÄTSMÖGLICHKEITEN MIT EINER ERASMUS-AKKREDITIERUNG WAHRGENOMMEN WERDEN? Erfolgreiche Antragsteller für eine Erasmus-Akkreditierung erhalten vereinfachten Zugang zu Fördermöglichkeiten im Rahmen der Leitaktion 1 in Form von akkreditierten Mobilitätsprojekten, die in diesem Leitfaden vorgestellt werden. ZIELE DER AKTION IN ALLEN DREI BEREICHEN: Stärkung der europäischen Dimension des Lehrens und Lernens durch: ▪ Förderung der Werte Inklusion und Vielfalt, Toleranz und demokratische Teilhabe ▪ Förderung des Wissens über das gemeinsame europäische Erbe und die europäische Vielfalt ▪ Unterstützung des Aufbaus professioneller Netzwerke in ganz Europa IM BEREICH DER BERUFLICHEN AUS- UND WEITERBILDUNG: Beitrag zur Umsetzung der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Osnabrücker Erklärung79, zur europäischen Kompetenzagenda, zur Initiative „Union der Kompetenzen“80 und zur Schaffung des Europäischen Bildungsraums durch: ▪ Steigerung der Qualität der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung durch: ▪ Stärkung von Schlüssel- und Querschnittskompetenzen, insbesondere Sprachenlernen und digitale Kompetenzen ▪ Unterstützung der Entwicklung arbeitsplatzbezogener Kompetenzen, die auf dem derzeitigen und dem künftigen Arbeitsmarkt benötigt werden ▪ Austausch bewährter Verfahren und Förderung des Einsatzes neuer und innovativer pädagogischer Methoden und Technologien sowie Unterstützung der beruflichen Fortbildung von Lehrkräften, Ausbildern, Mentoren und sonstigem Personal in der Berufsbildung ▪ Aufbau der Kapazitäten von Berufsbildungsanbietern für die Durchführung hochwertiger Mobilitätsprojekte und ihrer Fähigkeit zur Bildung hochwertiger Partnerschaften bei gleichzeitiger Entwicklung ihrer Internationalisierungsstrategie 79 https://www.bibb.de/dokumente/pdf/ab31_corrigendum_osnabruecker_erklaerung.pdf. 80 https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/union-skills. https://www.bibb.de/dokumente/pdf/ab31_corrigendum_osnabruecker_erklaerung.pdf https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/union-skills 84 ▪ Schaffung realistischer Mobilitätsmöglichkeiten für alle Lernenden in der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung sowie Erhöhung der durchschnittlichen Mobilitätsdauer von Lernenden in der Berufsbildung, um die Qualität und Wirkung zu verbessern ▪ Förderung der Qualität, Transparenz und Anerkennung der Lernergebnisse von Mobilitätsphasen im Ausland, insbesondere durch den Einsatz europäischer Werkzeuge und Instrumente zu diesem Zweck IM BEREICH DER SCHULBILDUNG Steigerung der Lehr- und Lernqualität in der Schulbildung durch: ▪ Unterstützung der beruflichen Fortbildung von Lehrkräften, Schulleiterinnen und Schulleitern und sonstigem Schulpersonal ▪ Förderung des Einsatzes neuer Technologien und innovativer Lehrmethoden ▪ Verbesserung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt in Schulen ▪ Unterstützung des Austauschs und des Transfers bewährter Verfahren in den Bereichen Lehre und Schulentwicklung Beitrag zur Schaffung des europäischen Bildungsraums durch: ▪ Aufbau der Kapazitäten von Schulen für die Beteiligung am grenzüberschreitenden Austausch und an der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sowie für die Durchführung hochwertiger Mobilitätsprojekte ▪ Bereitstellung realistischer Möglichkeiten einer Lernmobilität für alle Schülerinnen und Schüler in der Schulbildung ▪ Förderung der Anerkennung von Lernergebnissen von Schülerinnen und Schülern und Personal in Mobilitätsphasen im Ausland IM BEREICH DER ERWACHSENENBILDUNG Beitrag zur Schaffung des europäischen Bildungsraums und zur Europäischen Kompetenzagenda sowie zur Initiative „Union der Kompetenzen“81 durch: ▪ Erhöhung der Beteiligung von Erwachsenen aller Altersgruppen und aus allen sozioökonomischen Verhältnissen an der Erwachsenenbildung, insbesondere durch Förderung der Beteiligung von Organisationen, die mit benachteiligten Lernenden arbeiten, kleinen Erwachsenenbildungsanbietern, neuen Programmteilnehmenden und weniger erfahrenen Organisationen sowie Basisorganisationen in der lokalen Gemeinschaft ▪ Steigerung der Qualität der formalen, informellen und nichtformalen Erwachsenenbildung durch: ▪ Verbesserung der Qualität der Angebote in der Erwachsenenbildung durch Professionalisierung des dort tätigen Personals und Aufbau der Kapazitäten von Erwachsenenbildungsanbietern für die Durchführung hochwertiger Lernprogramme ▪ Steigerung der Lehr- und Lernqualität in allen Formen der Erwachsenenbildung und stärkere Ausrichtung an den Bedürfnissen der Gesellschaft insgesamt ▪ Verbesserung der Angebote in der Erwachsenenbildung zur Förderung von Schlüsselkompetenzen im Sinne des EU- Rahmens (2018), einschließlich Grundfertigkeiten (Lesen, Schreiben, Rechnen, digitale Kompetenzen) und anderer Lebenskompetenzen ▪ Aufbau der Kapazitäten von Erwachsenenbildungsanbietern und anderen Organisationen, denen im Bereich der Erwachsenenbildung eine Rolle zukommt, zur Durchführung hochwertiger Mobilitätsprojekte 81 https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/union-skills_de. https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/union-skills_de 85 FÖRDERKRITERIEN Wer ist antragsberechtigt? Im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung: (1) Organisationen, die berufliche Erstausbildung oder Weiterbildung anbieten (2) lokale und regionale Behörden, Koordinierungsgremien und andere Organisationen, denen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung eine Rolle zukommt (3) Unternehmen und andere öffentliche oder private Organisationen, die Lernende und Auszubildende in der beruflichen Bildung aufnehmen, ausbilden oder anderweitig mit ihnen zusammenarbeiten Im Bereich der Schulbildung: (1) Schulen, die allgemeine Bildung im Vorschul-, Primar- oder Sekundarbereich anbieten, einschließlich Organisationen, die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung anbieten (2) lokale und regionale Behörden, Koordinierungsgremien und andere Organisationen, die im Bereich der Schulbildung eine Rolle spielen Im Bereich der Erwachsenenbildung: (1) Organisationen, die formale, informelle und nichtformale Erwachsenenbildung anbieten82 (2) lokale und regionale Behörden, Koordinierungsgremien und andere Organisationen, denen im Bereich der Erwachsenenbildung eine Rolle zukommt In allen drei Bereichen geltende Definitionen und Grundsätze Die Förderfähigkeit von Organisationen unter dem Kriterium (1) wird auf der Grundlage der von ihnen angebotenen Bildungsprogramme und -aktivitäten bestimmt. Eine Organisation kann in mehr als einem Bereich förderfähig sein, wenn sie verschiedene Bildungsprogramme und -aktivitäten anbietet. Die zuständige nationale Behörde jedes Landes legt Folgendes fest: ▪ die Bildungsprogramme und -aktivitäten, die den Organisationen eine Förderfähigkeit unter dem Kriterium (1)83 ermöglichen ▪ Organisationen, die unter dem Kriterium (2) förderfähig sind 82 Unbeschadet der von der zuständigen nationalen Behörde festgelegten Definitionen ist zu beachten, dass Organisationen, die berufliche Aus- und Weiterbildung für erwachsene Lernende anbieten, in der Regel als Anbieter beruflicher Aus- und Weiterbildung gelten und nicht als Anbieter von Erwachsenenbildung. Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte die geltenden Definitionen auf der Website Ihrer nationalen Agentur. 83 In einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Schulen oder Berufsbildungsanbieter, die einen Sonderstatus haben und unter der Aufsicht der nationalen Behörden eines anderen Landes stehen, müssen den Antrag möglicherweise bei der nationalen Agentur des Aufsicht führenden Landes stellen. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an die nationale Agentur im Gastland oder an das Land der zuständigen nationalen Behörde. Da alle Mobilitätsaktivitäten länderübergreifend sein müssen, können Schulen oder Berufsbildungsanbieter, die bei einer nationalen Agentur außerhalb des Landes, in dem sie ihren Sitz haben, einen Antrag stellen, weder mit anderen Organisationen im Land der nationalen Agentur, die den Antrag erhalten hat, noch mit Schulen oder Berufsbildungsanbietern, die einen ähnlichen Sonderstatus haben und bei derselben nationalen Agentur einen Antrag stellen, Incoming- oder Outgoing-Mobilitätsaktivitäten organisieren, selbst wenn diese Organisationen ihren Sitz in einem anderen Land haben als der Antragsteller. 86 Die geltenden Definitionen und Beispiele förderfähiger Organisationen werden auf der Website der zuständigen nationalen Agentur veröffentlicht. Förderfähige Länder Antragsteller müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Wo ist der Antrag zu stellen? Der Antrag ist bei der nationalen Agentur des Landes einzureichen, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Antragsfrist 29. September, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) Erasmus- Qualitätsstandards Antragsteller für eine Erasmus-Akkreditierung müssen sich an die auf der Europa-Website veröffentlichten Erasmus-Qualitätsstandards halten: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility-projects- vet-adults-schools Die Erasmus-Qualitätsstandards können während der Dauer der Umsetzung der Akkreditierung aktualisiert werden. In diesem Fall wird die Zustimmung der akkreditierten Organisationen eingeholt, bevor sie ihre nächste Finanzhilfe beantragen können. Anzahl der Anträge Eine Organisation kann sich in jedem der drei Bereiche, die Gegenstand dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind, einmal bewerben: Erwachsenenbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung sowie Schulbildung. Organisationen, die sich für mehr als einen Bereich bewerben, müssen für jeden Bereich einen separaten Antrag stellen. Organisationen, die bereits über eine Erasmus-Akkreditierung verfügen, können keine neue Akkreditierung in demselben Bereich beantragen. Arten von Anträgen Antragsteller können sich als Einzelorganisation oder als Koordinator eines Mobilitätskonsortiums bewerben. Es ist nicht möglich, beide Arten von Akkreditierung in demselben Bereich zu beantragen. Erasmus- Akkreditierung für Koordinatoren von Mobilitätskonsortien Ein Mobilitätskonsortium ist eine Gruppe von Organisationen in demselben Land, die Mobilitätsaktivitäten im Rahmen eines gemeinsamen Erasmus-Plans durchführen. Jedes Mobilitätskonsortium wird von einer federführenden Organisation koordiniert: dem Koordinator des Mobilitätskonsortiums, der über eine Erasmus-Akkreditierung verfügen muss. Der Koordinator des Mobilitätskonsortiums kann selbst Aktivitäten organisieren (ebenso wie jede Organisation mit einer Einzelakkreditierung) und darüber hinaus Mobilitätsmöglichkeiten für andere Mitglieder des Konsortiums bereitstellen. Konsortiumsmitglieder benötigen keine Erasmus-Akkreditierung. Antragsteller für eine Rolle als Koordinator von Mobilitätskonsortien müssen im Antrag den Zweck und die geplante Zusammensetzung ihres Konsortiums beschreiben. Alle vorgesehenen Mitgliedsorganisationen des Konsortiums müssen in demselben EU-Mitgliedstaat oder demselben mit dem Programm assoziierten Drittland wie der Koordinator des Mobilitätskonsortiums ansässig sein. Eine genaue Liste der Konsortiumsmitglieder ist in diesem Stadium jedoch nicht erforderlich. Mehr zu den Förderkriterien für Konsortiumsmitglieder und weitere Einzelheiten finden Sie im Abschnitt über akkreditierte Mobilitätsprojekte. https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility-projects-vet-adults-schools https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility-projects-vet-adults-schools 87 EIGNUNGSKRITERIEN Antragsteller müssen über eine ausreichende operative und berufliche Leistungsfähigkeit zur Durchführung des vorgeschlagenen Erasmus-Plans verfügen, einschließlich einer mindestens zweijährigen einschlägigen Erfahrung auf dem Gebiet, auf das sich der Antrag bezieht, und – im Falle von Koordinatoren des Mobilitätskonsortiums – über eine angemessene Fähigkeit zur Koordinierung des Konsortiums. Erfahrungen aus der Zeit vor Zusammenschlüssen oder ähnlichen strukturellen Veränderungen öffentlicher Einrichtungen (z. B. Schulen oder Bildungszentren) werden im Kontext von Prüfungen der operativen Leistungsfähigkeit als einschlägige Erfahrungen berücksichtigt. Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Antragsteller wird zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Bewertung der Finanzhilfeanträge für akkreditierte Projekte gesondert geprüft. Weitere Informationen zu den Eignungskriterien finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. AUSSCHLUSSKRITERIEN UND VORSCHRIFTEN BEZÜGLICH ORIGINALINHALTEN UND URHEBERSCHAFT Die Antragsteller müssen eine unterzeichnete ehrenwörtliche Erklärung vorlegen, in der sie bestätigen, dass keiner der in Teil C dieses Leitfadens aufgeführten Ausschlusskriterien auf sie zutrifft. Darüber hinaus bestätigen die Antragsteller mit der Unterzeichnung der Erklärung, dass der eingereichte Erasmus-Plan Originalinhalte enthält, die von ihnen verfasst wurden, und dass keine anderen Organisationen oder externen Personen für die Abfassung des Antrags bezahlt wurden. Gleichzeitig wird es den Antragstellern gestattet und nahegelegt, grundsätzliche Beratung von zuständigen Behörden und Experten einzuholen oder bewährte Verfahren mit Organisationen auszutauschen, die ihnen ähnlich sind und mehr Erfahrung mit Erasmus+ haben. Antragsteller für eine Rolle als Koordinator eines Mobilitätskonsortiums können bei der Abfassung ihres Antrags potenzielle Konsortiumsmitglieder konsultieren. Antragsteller können ihren Antrag mit strategischen Dokumenten untermauern, die für ihren Erasmus-Plan relevant sind, wie z. B. mit einer Internationalisierungsstrategie oder einer Strategie, die von ihren Aufsichts- oder Koordinierungsgremien entwickelt wurde. ZUSCHLAGSKRITERIEN Die Anträge werden getrennt für die Bereiche berufliche Aus- und Weiterbildung, Schulbildung sowie Erwachsenenbildung bewertet. Die Qualität der Anträge wird bewertet, indem auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien und Punktzahlen eine Wertung mit insgesamt 100 möglichen Punkten vorgenommen wird. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen: ▪ mindestens 70 von insgesamt 100 Punkten und ▪ mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der vier nachstehenden Kategorien von Zuschlagskriterien Relevanz (Höchstpunktzahl: 10 Punkte) Inwieweit ▪ sind das Profil und die Erfahrung des Antragstellers, die Aktivitäten und die Zielgruppe der Lernenden relevant für den Bereich, auf den sich der Antrag bezieht, die Ziele der Erasmus- Akkreditierungen und die Art des Antrags (Einzelorganisation oder Koordinator eines Konsortiums) ▪ ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant ▪ zusätzlich bei Organisationen, die sich als akkreditierte Koordinatoren von Konsortien bewerben: 88 o ist das Profil der vorgesehenen Mitglieder des Konsortiums relevant für den Zweck und die Ziele des Konsortiums, wie im Antrag festgelegt, für den Bereich, auf den sich der Antrag bezieht, und die Ziele der Erasmus-Akkreditierungen o bringt die Gründung des Konsortiums im Hinblick auf die Ziele der Erasmus- Akkreditierungen einen klaren Mehrwert für seine Mitglieder Erasmus-Plan: Ziele (Höchstpunktzahl: 40 Punkte) Inwieweit ▪ entspricht der vorgeschlagene Erasmus-Plan den Zielen der Erasmus-Akkreditierungen ▪ tragen die Ziele des vorgeschlagenen Erasmus-Plans den Bedürfnissen des Antragstellers, seines Personals und seiner Lernenden klar und konkret Rechnung o gilt bei Koordinatoren von Konsortien dieses Kriterium für das gesamte vorgesehene Konsortium und setzt voraus, dass die Ziele des Erasmus-Plans mit dem im Antrag festgelegten Zweck des Konsortiums im Einklang stehen ▪ sind die Ziele des vorgeschlagenen Erasmus-Plans und der zugehörige Zeitplan realistisch und ehrgeizig genug, um eine positive Wirkung für die Organisation (oder das Konsortium) zu erreichen ▪ sind die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verfolgung und Bewertung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele des Erasmus-Plans angemessen und konkret ▪ wenn der Antragsteller seinem Antrag strategische Dokumente beigefügt hat: wird der Zusammenhang zwischen dem vorgeschlagenen Erasmus-Plan und den beigefügten Dokumenten klar erläutert Erasmus-Plan: Aktivitäten (Höchstpunktzahl: 20 Punkte) Inwieweit ▪ steht die vorgeschlagene Anzahl der Teilnehmenden an Mobilitätsaktivitäten in einem angemessenen Verhältnis zur Größe und Erfahrung der antragstellenden Organisation o wird bei Koordinatoren von Konsortien die geplante Größe des Konsortiums berücksichtigt ▪ ist die vorgeschlagene Anzahl der Teilnehmenden an Mobilitätsaktivitäten realistisch und für die im Erasmus-Plan festgelegten Ziele angemessen ▪ sind die Profile der vorgesehenen Teilnehmenden relevant für den Bereich, auf den sich der Antrag bezieht, den vorgeschlagenen Erasmus-Plan und die Ziele der Erasmus- Akkreditierungen ▪ sofern zutreffend und falls der Antragsteller beabsichtigt, Mobilitätsaktivitäten für Lernende zu organisieren: sind Teilnehmende mit geringeren Chancen einbezogen Erasmus-Plan: Verwaltung (Höchstpunktzahl: 30 Punkte) Inwieweit ▪ hat der Antragsteller konkrete Wege vorgeschlagen, um zu den Grundprinzipien der Erasmus- Akkreditierung beizutragen, die in den Erasmus-Qualitätsstandards beschrieben sind ▪ hat der Antragsteller eine klare und vollständige Aufgabenverteilung im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards vorgeschlagen ▪ hat der Antragsteller angemessene Ressourcen für die Verwaltung der Programmaktivitäten im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards bereitgestellt ▪ ist ein angemessenes Engagement auf der Ebene der Organisationsleitung zu erkennen 89 ▪ wurden angemessene Maßnahmen festgelegt, um die Kontinuität der Programmaktivitäten bei Änderungen in Bezug auf das Personal oder die Leitung der antragstellenden Organisation zu gewährleisten ▪ hat der Antragsteller konkrete und logische Schritte vorgeschlagen, um die Ergebnisse seiner Mobilitätsaktivitäten in die reguläre Arbeit der Organisation zu integrieren o Bei Koordinatoren von Konsortien gilt dieses Kriterium für das gesamte vorgesehene Konsortium. HÖCHSTZAHL DER ERASMUS-AKKREDITIERUNGEN Die nationale Agentur legt je nach den verfügbaren Haushaltsmitteln eine Höchstzahl an zu gewährenden Akkreditierungen fest, die in jedem Land erteilt werden. Diese Entscheidung wird für jeden der drei Bereiche separat getroffen und mindestens 14 Kalendertage vor Ablauf der Frist für die Einreichung von Anträgen im Rahmen dieser Aufforderung auf der Website der nationalen Agentur veröffentlicht. Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage einer Rangliste der Anträge, die die Mindestgewährungskriterien erfüllen. Akkreditierungen werden beginnend mit dem Antrag mit der höchsten Punktzahl und so lange vergeben, bis die Höchstzahl gewährter Akkreditierungen erreicht ist. Wenn mehr als ein Antrag die gleiche Punktzahl hat wie der letzte, dem eine Akkreditierung gewährt wird, wird die Höchstzahl der gewährten Akkreditierungen so erhöht, dass alle Anträge mit dieser Punktzahl einbezogen werden. GÜLTIGKEIT Die Gültigkeit der im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen erteilten Erasmus-Akkreditierungen beginnt am 1. Februar 2027 und erstreckt sich über die Dauer des derzeitigen Programmplanungszeitraums bis zum 31. Dezember 2027. Wenn die Erasmus-Akkreditierung für die Teilnahme an einer Aktion nach Ablauf des Programmplanungszeitraums 2021– 2027 benötigt wird, kann die nationale Agentur die Gültigkeit der Akkreditierung unter den von der Europäischen Kommission festgelegten Bedingungen verlängern. Angesichts dieser Möglichkeit können die Antragsteller Erasmus-Pläne mit Laufzeiten zwischen zwei und fünf Jahren einreichen. Ein genehmigter Erasmus-Plan bleibt gültig, bis die nationale Agentur eine Aktualisierung genehmigt hat (siehe „Berichte im Rahmen der Akkreditierung“ unten). Wird eine Akkreditierung nicht verlängert, kann die Umsetzung zuvor gewährter Projekte über den 31. Dezember 2027 hinaus bis zum Ende der jeweiligen Finanzhilfevereinbarungen fortgesetzt werden. Die Akkreditierung kann jederzeit aufgehoben werden, wenn die akkreditierte Organisation nicht mehr besteht oder wenn die nationale Agentur und die akkreditierte Organisation dies vereinbaren. Die nationale Agentur kann die Akkreditierung unter den unter „Berichterstattung, Überwachung und Qualitätssicherung“ beschriebenen Bedingungen einseitig beenden. Eine einseitige Beendigung der Akkreditierung durch die akkreditierte Organisation ist nur möglich, wenn die Akkreditierung in mindestens drei aufeinanderfolgenden Jahren nicht zur Einreichung von Anträgen für akkreditierte Mobilitätsprojekte genutzt wurde. NICHTÜBERTRAGBARKEIT Die Erasmus-Akkreditierung kann nicht zwischen Organisationen übertragen werden. Die nationale Agentur kann im Falle struktureller Änderungen bei einer akkreditierten Organisation (z. B. Aufspaltung, Fusion, Änderung des Rechtsträgers, der Satzung, der Eigentumsverhältnisse oder förmliche Übertragung von Aufgaben und Ressourcen zwischen Einrichtungen des öffentlichen Sektors) die Akkreditierung auf der Grundlage eines begründeten Antrags auf eine Nachfolgeorganisation übertragen. 90 BERICHTERSTATTUNG, ÜBERWACHUNG UND QUALITÄTSSICHERUNG Abschlussberichte am Ende jeder Finanzhilfevereinbarung Am Ende der Laufzeit jeder im Rahmen der Erasmus-Akkreditierung genehmigten Finanzhilfevereinbarung legt die akkreditierte Organisation einen Abschlussbericht über die durchgeführten Aktivitäten, wie in der jeweiligen Finanzhilfevereinbarung angegeben, vor. Berichte im Rahmen der Akkreditierung Auf der Grundlage des genehmigten Erasmus-Plans und mindestens einmal in einem Zeitraum von fünf Jahren sind akkreditierte Organisationen verpflichtet, zu berichten, wie sie die Einhaltung der Erasmus-Qualitätsstandards sichergestellt haben zu berichten, wie sie bei der Verwirklichung der Ziele des Erasmus-Plans vorankommen ihren Erasmus-Plan zu aktualisieren Die nationale Agentur kann die oben genannten Elemente gleichzeitig oder separat anfordern. Die nationale Agentur kann beschließen, dass anstelle eines Berichts im Rahmen der Akkreditierung ein strukturierter Kontrollbesuch durchgeführt wird. Auf der Grundlage der Leistung der akkreditierten Organisation, die sich aus der Berichterstattung, der Überwachung und der Qualitätskontrolle ergibt, oder infolge wesentlicher Änderungen in der Organisation kann die nationale Agentur die Anzahl und zeitliche Abfolge der Fortschrittsberichte ändern. Darüber hinaus können akkreditierte Organisationen freiwillig darum ersuchen, ihren Erasmus-Plan zu aktualisieren. Ausgehend von der Begründung der Organisation entscheidet die nationale Agentur, ob eine Aktualisierung gerechtfertigt ist. Eine Aktualisierung des Erasmus-Plans kann einen Antrag auf Umstellung von der Akkreditierung als Einzelorganisation auf die Akkreditierung als Koordinator eines Mobilitätskonsortiums umfassen und umgekehrt. Überwachung und Kontrollen Die nationale Agentur kann formelle Kontrollen, Überwachungsbesuche oder andere Aktivitäten organisieren, um die Fortschritte und Leistungen der akkreditierten Organisationen nachzuverfolgen, die Einhaltung der vereinbarten Qualitätsstandards sicherzustellen und Unterstützung zu leisten. Formelle Kontrollen können in Form von Aktenprüfungen oder Besuchen bei der akkreditierten Organisation, bei Konsortiumsmitgliedern, bei unterstützenden Organisationen oder in sonstigen Räumlichkeiten, in denen einschlägige Aktivitäten stattfinden, erfolgen. Die nationale Agentur kann nationale Agenturen in anderen Ländern um Unterstützung ersuchen, um dort durchgeführte Aktivitäten zu überprüfen und zu überwachen. Nach einem Bericht oder einer Überwachungsaktivität gibt die nationale Agentur der akkreditierten Organisation Rückmeldung. Die nationale Agentur kann der akkreditierten Organisation auch verbindliche oder beratende Anweisungen zur Verbesserung ihrer Leistung erteilen. Bei neu akkreditierten Antragstellern, bei Organisationen mit hohem Risiko oder bei Nichteinhaltung der Anweisungen und Fristen der nationalen Agentur, bei einer sehr geringen Leistung, die im Rahmen der Berichterstattung, Überwachung und 91 Qualitätskontrollen festgestellt wurde, oder bei Verstößen gegen die Regeln des Programms (auch in einer anderen Aktion) kann die nationale Agentur die folgenden Abhilfemaßnahmen ergreifen: ▪ Beobachtung: Die nationale Agentur kann die Höhe der Finanzmittel, die die akkreditierte Organisation für Aktionen beantragen kann, für die eine Erasmus-Akkreditierung erforderlich ist, begrenzen. Neu akkreditierte Organisationen können unter Beobachtung gestellt werden, wenn bei der Prüfung der operativen Leistungsfähigkeit das Risiko einer schlechten Durchführung festgestellt wird. ▪ Aussetzung: Organisationen, deren Akkreditierung ausgesetzt ist, dürfen keine Fördermittel für Aktionen beantragen, für die eine Erasmus-Akkreditierung erforderlich ist. Zudem kann die nationale Agentur einige oder alle laufenden Finanzhilfevereinbarungen kündigen, die im Rahmen der ausgesetzten Akkreditierung geschlossen wurden. ▪ Aufhebung/Kündigung: Bei fortgesetzter Nichteinhaltung der Anweisungen und Fristen der nationalen Agentur, bei sehr geringer Leistung, langfristiger Inaktivität oder bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Programmregeln (auch in einer anderen Aktion) kann die nationale Agentur die Akkreditierung aufheben und alle auf dieser Akkreditierung basierenden laufenden Finanzhilfevereinbarungen kündigen. Die Beobachtungs- oder Aussetzungsphase wird fortgesetzt, bis die nationale Agentur feststellt, dass die in dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen dargelegten Bedingungen und Qualitätsanforderungen wieder erfüllt sind und die akkreditierte Organisation das Risiko einer geringen Leistung angegangen ist. Organisationen, die unter Beobachtung stehen oder deren Akkreditierung ausgesetzt ist, dürfen keine neue Akkreditierung in demselben Bereich beantragen. ANERKENNUNG VON EXZELLENZ Die besten akkreditierten Organisationen werden durch Exzellenzsiegel anerkannt, die im Rahmen dieser Aufforderung vergeben werden. Die Bedingungen für den Erhalt eines Exzellenzsiegels und für dessen regelmäßige Überprüfung werden von jeder nationalen Agentur festgelegt und auf ihrer Website veröffentlicht. 92 MOBILITÄT VON LERNENDEN UND PERSONAL IN DER BERUFLICHEN AUS- UND WEITERBILDUNG Mit dieser Aktion werden Anbieter von beruflicher Aus- und Weiterbildung und andere im Bereich der Berufsbildung tätige Organisationen unterstützt, die Lernmobilitätsaktivitäten für Lernende und Personal im Bereich der Berufsbildung organisieren möchten. Unterstützung wird für ein breites Spektrum von Aktivitäten gewährt, darunter Job Shadowing und Kurse zur beruflichen Fortbildung von Personal, Praktika und Langzeitpraktika (ErasmusPro), eingeladene Experten und andere Aktivitäten, die nachstehend erläutert werden. Im Rahmen ihrer Aktivitäten sollten die teilnehmenden Organisationen Inklusion und Vielfalt, ökologische Nachhaltigkeit, digitale Bildung sowie bürgerschaftliches Engagement und Teilhabe aktiv fördern, und zwar durch Nutzung der spezifischen Finanzierungsmöglichkeiten, die das Programm für diese Zwecke bietet, durch Sensibilisierung der Teilnehmenden, durch den Austausch bewährter Verfahren und durch die Wahl eines geeigneten Konzepts für ihre Aktivitäten. ZIELE DER AKTION Ziel der im Rahmen von Erasmus+ finanzierten Mobilitätsaktivitäten ist es, Lernmöglichkeiten für Einzelpersonen zu schaffen und die Internationalisierung und institutionelle Entwicklung von Berufsbildungsanbietern und anderen Organisationen, die in der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig sind, zu unterstützen. Die Aktion wird die Umsetzung der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Osnabrücker Erklärung84, der europäischen Kompetenzagenda85und der Initiative „Union der Kompetenzen“86 unterstützen. Zudem wird sie zur Schaffung des europäischen Bildungsraums beitragen. Konkret lauten die Ziele dieser Aktion wie folgt: Steigerung der Qualität der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung in Europa durch: • Stärkung von Schlüssel- und Querschnittskompetenzen, insbesondere des Sprachenlernens und digitale Kompetenzen • Unterstützung der Entwicklung arbeitsplatzbezogener Kompetenzen, die auf dem derzeitigen und dem künftigen Arbeitsmarkt benötigt werden • Austausch bewährter Verfahren und Förderung des Einsatzes neuer und innovativer pädagogischer Methoden und Technologien sowie Unterstützung der beruflichen Fortbildung von Lehrkräften, Ausbildern, Mentoren und sonstigem Personal in der Berufsbildung • Aufbau der Kapazitäten von Berufsbildungsanbietern für die Durchführung hochwertiger Mobilitätsprojekte und ihrer Fähigkeit zur Bildung hochwertiger Partnerschaften bei gleichzeitiger Entwicklung ihrer Internationalisierungsstrategie • Schaffung realistischer Mobilitätsmöglichkeiten für alle Lernenden in der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung sowie Erhöhung der durchschnittlichen Mobilitätsdauer von Lernenden in der Berufsbildung, um die Qualität und Wirkung zu verbessern • Förderung der Qualität, Transparenz und Anerkennung der Lernergebnisse von Mobilitätsphasen im Ausland, insbesondere durch den Einsatz europäischer Werkzeuge und Instrumente Stärkung der europäischen Dimension des Lehrens und Lernens durch: • Förderung der Werte Inklusion und Vielfalt, Toleranz und demokratische Teilhabe • Förderung des Wissens über das gemeinsame europäische Erbe und die europäische Vielfalt 84 https://www.bibb.de/dokumente/pdf/ab31_corrigendum_osnabruecker_erklaerung.pdf. 85 https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1223&langId=de. 86 https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/union-skills_de. https://www.bibb.de/dokumente/pdf/ab31_corrigendum_osnabruecker_erklaerung.pdf https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1223&langId=de https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/union-skills_de 93 • Unterstützung des Aufbaus professioneller Netzwerke in ganz Europa WIE KÖNNEN ERASMUS+-MOBILITÄTSMÖGLICHKEITEN WAHRGENOMMEN WERDEN? Berufsbildungsanbieter und andere Organisationen, die in der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig sind, können eine Förderung auf zweierlei Weise beantragen: • Kurzfristige Projekte für die Mobilität von Lernenden und Personal – diese Projekte bieten den Antragstellern die Möglichkeit, verschiedene Mobilitätsaktivitäten über einen Zeitraum von sechs bis achtzehn Monaten zu organisieren. Kurzfristige Projekte sind die beste Option für Organisationen, die zum ersten Mal einen Antrag auf Teilnahme an Erasmus+ stellen, oder für Organisationen, die nur eine begrenzte Anzahl von Aktivitäten organisieren möchten. oder • Akkreditierte Mobilitätsprojekte für Lernende und Personal – diese Projekte stehen nur Organisationen offen, die über eine Erasmus-Akkreditierung im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung verfügen. Dieser besondere Finanzierungsbereich ermöglicht es akkreditierten Organisationen, regelmäßig Mittel für Mobilitätsaktivitäten zu erhalten, die zur schrittweisen Umsetzung ihres Erasmus-Plans beitragen. Erasmus-Akkreditierungen stehen allen Organisationen offen, die regelmäßig Mobilitätsaktivitäten organisieren möchten. Eine frühere Erfahrung im Rahmen des Programms ist für einen Akkreditierungsantrag nicht erforderlich. Um mehr über diese Möglichkeit zu erfahren, lesen Sie bitte das Kapitel dieses Leitfadens über die Erasmus-Akkreditierung in den Bereichen Erwachsenenbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung und Schulbildung. Darüber hinaus können sich Organisationen an dem Programm beteiligen, ohne einen Antrag einzureichen, und zwar durch: • Beitritt zu einem bestehenden Erasmus+-Mobilitätskonsortium, das von einem akkreditierten Konsortialkoordinator in ihrem Land geleitet wird und neue Mitglieder aufnimmt, oder • Aufnahme von Teilnehmenden aus einem anderen Land: Jede Organisation kann Lernende oder Personal von einer Partnerorganisation im Ausland aufnehmen. Die Tätigkeit als aufnehmende Organisation ist eine wertvolle Erfahrung und eine gute Möglichkeit, mehr über das Programm zu erfahren, bevor Sie selbst einen Antrag stellen. Berufsbildungsanbietern wird nahegelegt, sich an europäischen Online-Plattformen wie EPALE und eTwinning zu beteiligen. EPALE bietet die Möglichkeit, mit Kolleginnen und Kollegen in ganz Europa in Kontakt zu treten und von ihnen zu lernen, und zwar durch Blogbeiträge, Foren und das Tool zur Partnersuche; die Plattform ermöglicht es, Praxisgemeinschaften zu bilden, Lernmaterial zu finden und an Veranstaltungen teilzunehmen. Sie bietet auch die Gemeinschaft der europäischen Berufsbildungspraktiker (https://epale.ec.europa.eu/de/practitioners-in-vet), einen Raum für Lehrkräfte berufsbildender Schulen, Ausbildende und betriebliche Betreuer, um zusammenzuarbeiten und sich über europäische Initiativen zu informieren. eTwinning ist eine im Rahmen von Erasmus+ finanzierte Online-Gemeinschaft, die auf einer sicheren Plattform gehostet und für Lehrkräfte und Schulpersonal zugänglich ist, die von der nationalen eTwinning-Organisation zugelassen wurden. Über eTwinning können Berufsbildungsanbieter gemeinsame virtuelle Klassenzimmer einrichten und Projekte mit anderen Berufsbildungsanbietern und sonstigen Partnerorganisationen (d. h. aufnehmenden Unternehmen) durchführen, während Lehrkräfte und Ausbilder Diskussionen und einen Erfahrungsaustausch mit Kollegen führen und vielfältige Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung wahrnehmen können. eTwinning bietet auch ein ideales Umfeld für die Suche nach Partnern für künftige Projekte. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Die antragstellende Organisation ist der Hauptakteur in einem Projekt der Leitaktion 1. Im Antragsverfahren für kurzfristige Projekte ebenso wie für Erasmus-Akkreditierungen geht es insbesondere um die Bedürfnisse und Pläne der antragstellenden Organisation (oder deren Konsortium). Die antragstellende Organisation verfasst den Antrag und reicht ihn ein, unterzeichnet 94 die Finanzhilfevereinbarung, führt die Mobilitätsaktivitäten durch und erstattet der nationalen Agentur Bericht. Sobald die Finanzhilfevereinbarung in Kraft tritt, wird der Antragsteller förmlich zum „Begünstigten“ einer EU-Finanzhilfe. Bei einem Mobilitätsprojekt kann es Aktivitäten im Rahmen der Outgoing- oder Incoming-Mobilität geben. Bei den meisten Arten verfügbarer Aktivitäten handelt es sich um Outgoing-Mobilität. Das bedeutet, dass die antragstellende Organisation (der Begünstigte) als entsendende Organisation fungiert: Sie wählt Teilnehmer aus und schickt sie zu einer aufnehmenden Organisation im Ausland. Darüber hinaus gibt es besondere Arten von Incoming-Aktivitäten, die es den antragstellenden Organisationen ermöglichen, Experten oder in der Ausbildung befindliche Lehrkräfte und Pädagogen zu ihrer Organisation einzuladen. Der Zweck von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmende aus dem Ausland (Incoming-Mobilität) besteht nicht in einem beiderseitigen Austausch, sondern darin, Personen zur antragstellenden Organisation zu bringen, die zu ihrer Entwicklung und Internationalisierung beitragen können. Bei der Durchführung aller im Rahmen dieser Aktion geförderten Aktivitäten müssen die Erasmus-Qualitätsstandards87 eingehalten werden. Die Erasmus-Qualitätsstandards umfassen konkrete Durchführungsverfahren für Projektaufgaben wie die Auswahl und Vorbereitung der Teilnehmenden, die Festlegung, Bewertung und Anerkennung von Lernergebnissen, die Weitergabe von Projektergebnissen usw. Das Sprachenlernen ist ein wichtiger Bestandteil eines jeden Mobilitätsprojekts: Die begünstigten Organisationen sollten ihren Teilnehmenden vor und während der Mobilitätsaktivitäten Unterstützung beim Sprachenlernen anbieten. Zu diesem Zweck finanziert Erasmus+ die Plattform für die Online-Sprachunterstützung, die von allen Erasmus+-Teilnehmenden kostenlos genutzt werden kann. Wie können Sie Partner für Ihre Mobilitätsaktivitäten finden? Erasmus+ bietet verschiedene Instrumente und Möglichkeiten, um Partner für Ihre Mobilitätsaktivitäten zu finden: • Die European School Education Platform (ESEP) bietet Organisationen der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Schulbildung ein Online-Instrument für die Partnersuche. Wenn Sie sich auf der Plattform registrieren, können Sie Mitteilungen zu Ihrer Partnersuche veröffentlichen und nach Mitteilungen anderer Organisationen suchen: www.school-education.ec.europa.eu/en/connect/partner-search. • Schulungs- und Kooperationsaktivitäten werden regelmäßig von den nationalen Erasmus+-Agenturen organisiert. Sie umfassen Kontaktseminare, Online-Veranstaltungen und andere Möglichkeiten der Partnersuche für Erasmus+- Antragsteller und Begünstigte. Informationen über Schulungs- und Kooperationsaktivitäten sind auf den einschlägigen Websites der nationalen Agentur und auf der Website des SALTO-Ressourcenzentrums für Schulungs- und Kooperationsaktivitäten („SALTO Education & Training TCA Resource Centre“) verfügbar: www.salto-et.net. • Über die Erasmus+-Projektergebnis-Plattform kann nach allen akkreditierten Organisationen und genehmigten Projekten gesucht werden: www.erasmus-plus.ec.europa.eu/projects. Bereichsübergreifende Dimensionen Alle Mobilitätsprojekte sollten die folgenden, für das gesamte Programm Erasmus+ relevanten Dimensionen berücksichtigen: Inklusion und Vielfalt Im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards müssen Organisationen, die Unterstützung aus dem Programm erhalten, sicherstellen, dass sie Teilnehmenden aus allen Verhältnissen Mobilitätsmöglichkeiten in inklusiver und gerechter Weise bieten. Bei der Auswahl der Lernenden, die an den Projektaktivitäten teilnehmen, sollten wichtige Faktoren wie die Beweggründe und Leistungen der Teilnehmenden sowie ihre persönlichen Entwicklungs- und Lernbedürfnisse berücksichtigt 87 Erasmus-Qualitätsstandards: www.erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility-projects-vet-adults-schools. https://school-education.ec.europa.eu/en/connect/partner-search https://salto-et.net/ https://erasmus-plus.ec.europa.eu/projects https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility-projects-vet-adults-schools 95 werden. Ebenso sollte bei der Auswahl von teilnehmendem Personal sichergestellt werden, dass die Vorteile ihrer beruflichen Fortbildung allen Lernenden in der Organisation zugutekommen. Während der gesamten Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Mobilitätsaktivitäten sollten die entsendende und die aufnehmende Organisation die Teilnehmenden in wichtige Entscheidungen einbeziehen, um den größtmöglichen Nutzen und die größtmögliche Wirkung für jeden Teilnehmenden zu gewährleisten. Begünstigte und andere teilnehmende Organisationen, die allgemeine und berufliche Bildung anbieten, werden ermutigt, aktiv Mobilitätsmöglichkeiten bereitzustellen und zu fördern, indem sie beispielsweise Mobilitätsfenster in ihren akademischen Kalender aufnehmen und standardmäßige Wiedereingliederungsmaßnahmen für zurückkehrende Teilnehmende festlegen. Ökologisch nachhaltige und verantwortungsvolle Praktiken Im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards müssen Organisationen, die Unterstützung aus dem Programm erhalten, bei ihren Teilnehmenden ein ökologisch nachhaltiges und verantwortungsvolles Verhalten fördern und das Bewusstsein dafür schärfen, wie wichtig es ist, Maßnahmen zur Verringerung oder zum Ausgleich des ökologischen Fußabdrucks von Mobilitätsaktivitäten zu ergreifen. Diese Grundsätze sollten in die Vorbereitung und Durchführung aller Programmaktivitäten einfließen, insbesondere durch die Nutzung spezifischer finanzieller Unterstützung durch das Programm zur Förderung nachhaltiger Verkehrsmittel. Organisationen, die allgemeine und berufliche Bildung anbieten, sollten diese Grundsätze in ihre tägliche Arbeit integrieren und aktiv eine Änderung der Denkweise und des Verhaltens ihrer Lernenden und ihres Personals fördern. Digitaler Wandel in der allgemeinen und beruflichen Bildung Im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards unterstützt das Programm alle teilnehmenden Organisationen dabei, digitale Instrumente und Lernmethoden in ihre Arbeit zu integrieren und so ihre physischen Aktivitäten zu ergänzen, die Zusammenarbeit zwischen Partnerorganisationen zu verbessern, ihre Lern- und Lehrqualität und -inklusivität zu steigern und ihre digitalen Kompetenzen weiterzuentwickeln. Zudem sollten die Berufsbildungseinrichtungen ihre Lernenden für die im Rahmen des Programms gebotenen Möglichkeiten sensibilisieren, einschlägige digitale Kompetenzen zu erwerben und weiterzuentwickeln, u. a. über das an Lernende in der Berufsbildung und junge Hochschulabsolventen gerichtete Praktikumsprogramm „Digitale Chance“ (Digital Opportunity Traineeships)88. Darüber hinaus kann das teilnehmende Personal am Praktikumsprogramm „Digitale Chance“ (Digital Opportunity Traineeships) teilnehmen: Dabei handelt es sich um Mobilitätsaktivitäten, die es den Teilnehmenden ermöglichen, digitale Kompetenzen zu erwerben und ihre Fähigkeit zu entwickeln, mithilfe digitaler Tools zu schulen, zu unterrichten und andere Aufgaben zu erfüllen. Derartige Aktivitäten können mit jedem der verfügbaren Formate der Personalmobilität organisiert werden. Teilhabe am demokratischen Leben Das Programm soll den Teilnehmern helfen, sich mit den Vorteilen eines aktiven Bürgersinns und der Teilhabe am demokratischen Leben vertraut zu machen. Die geförderten Mobilitätsaktivitäten sollten die partizipatorischen Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen der Zivilgesellschaft sowie die Entwicklung von sozialen und interkulturellen Kompetenzen, kritischem Denken und Medienkompetenz stärken. Die Projekte sollten, wo immer möglich, die Teilhabe am demokratischen Leben und das soziale und zivilgesellschaftliche Engagement durch formale oder nichtformale Lernaktivitäten fördern. Sie sollten das Verständnis für die Europäische Union und die gemeinsamen europäischen Werte entwickeln oder verbessern, 88 Eine Mobilitätsaktivität für Lernende in der Berufsbildung wird als „Digitale Chance“-Praktikum (Digital Opportunity Traineeship) angesehen, wenn dabei eine oder mehrere der folgenden Aktivitäten ausgeübt wird: digitales Marketing (beispielsweise Management sozialer Medien, Web-Analytik); digitales grafisches, mechanisches oder architektonisches Design; Entwicklung von Apps, Software, Skripten oder Websites; Installation, Wartung und Verwaltung von IT Systemen und Netzwerken; Cybersicherheit; Datenanalytik, gezielte Datensuche und bildliche Datendarstellung; Programmierung und Training von Robotern und Anwendungen künstlicher Intelligenz. Allgemeine Kundenbetreuung, Auftragserfüllung, Dateneingabe oder Büroarbeiten fallen nicht in diese Kategorie. 96 darunter die Achtung demokratischer Grundsätze, die Menschenwürde, die Einheit und Vielfalt, den interkulturellen Dialog sowie das gesellschaftliche, kulturelle und historische Erbe Europas. AKTIVITÄTEN In diesem Abschnitt wird die Art von Aktivitäten vorgestellt, die im Rahmen von Erasmus+ sowohl im Rahmen kurzfristiger Projekte als auch im Rahmen akkreditierter Projekte finanziert werden können. Alle Lernmobilitätsaktivitäten müssen Folgendes sein: • pädagogisch: Sie müssen darauf ausgerichtet sein, dass Teilnehmende neue Kenntnisse, Fähigkeiten, Kompetenzen und Einstellungen erwerben bzw. vorhandene verbessern; • transnational: Sie müssen Interaktionen zwischen Menschen aus verschiedenen Ländern zum Zweck des gegenseitigen Austauschs und des Lernens voneinander vorsehen; • strukturiert: Sie müssen eine klare Methodik, ein klares Lernprogramm und geplante Lernergebnisse aufweisen; • strategisch: Sie müssen zu einem breiteren Spektrum von Projekt- oder Akkreditierungszielen beitragen. Alle Mobilitätsaktivitäten für Lernende und Personal müssen in einer Organisation im Ausland stattfinden, wobei das Personal der aufnehmenden Organisationen federführend ist (die aufnehmenden Organisationen werden auch als „Gasteinrichtungen“ bezeichnet). Zweigstellen der entsendenden Organisation oder andere mit der entsendenden Organisation verbundene Stellen können nicht als aufnehmende Organisationen fungieren, wenn sie die Anforderung für - länderübergreifende Aktivitäten nicht erfüllen. Bei jeder Aktivität können Personen, die Teilnehmende mit geringeren Chancen, Minderjährige oder zu beaufsichtigende junge Erwachsene begleiten, zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten. Begleitpersonen können während der gesamten Dauer oder eines Teils der Dauer der Aktivität unterstützt werden. PERSONALMOBILITÄT Förderfähige Aktivitäten ▪ Job Shadowing (2 bis 60 Tage) ▪ Lehr- oder Schulungstätigkeit (2 bis 365 Tage) ▪ Kurse und Schulungen (2 bis 10 Tage) Zusätzlich zur physischen Mobilität können alle Mobilitätsaktivitäten für Personal mit virtuellen Lernaktivitäten kombiniert werden. Die oben angegebene Mindest- und Höchstdauer gilt für die Komponente der physischen Mobilität. Die durchgeführten Aktivitäten müssen die folgenden qualitativen Anforderungen erfüllen: Job Shadowing/Hospitationen: Die Teilnehmenden können dabei einen gewissen Zeitraum bei einer aufnehmenden Organisation in einem anderen Land verbringen, um durch Beobachtung und Interaktion neue Verfahren zu erlernen und neue Ideen zu sammeln. Hospitationen erfordern eine eindeutige Identifizierung des verantwortlichen Mentors in der aufnehmenden Organisation, d. h. der Person, die der Teilnehmende während der Dauer der Aktivität begleitet. Ein Mentor kann von maximal zwei Teilnehmenden gleichzeitig begleitet werden. Unterrichts- oder Ausbildungstätigkeiten über längere Zeiträume: Die Teilnehmenden können dabei für einen gewissen Zeitraum in einer aufnehmenden Organisation in einem 97 anderen Land unterrichten oder Schulungen für Lernende anbieten, um durch die Erfüllung ihrer Aufgaben und den Austausch mit Fachkollegen zu lernen. Kurse und Schulungen: Die Teilnehmenden können dabei von einem strukturierten Kurs oder einer ähnlichen Art von Schulung profitieren, die von qualifizierten Fachkräften auf der Grundlage eines vordefinierten Lernprogramms und von Lernergebnissen durchgeführt wird. Die Gesamthöhe der Finanzhilfe89 für „Kurse und Schulungen“ ist auf höchstens 50 % der gewährten Projektfinanzhilfe begrenzt. Für Projekte mit einer gewährten Finanzhilfe von insgesamt bis zu 40 000 EUR wird diese Obergrenze auf 20 000 EUR festgesetzt. Höchstens drei Personen derselben entsendenden Organisation und höchstens zehn Personen aus demselben Mobilitätskonsortium können Finanzmittel für die gemeinsame Teilnahme an demselben Kurs erhalten. Jede Person kann nur an einem Kurs pro Projekt teilnehmen. Die Schulung muss eine klare transnationale Komponente umfassen, z. B. durch die Förderung der Lerninteraktion zwischen Teilnehmenden aus verschiedenen Ländern oder indem andere Elemente des transnationalen Austauschs von Verfahren integriert werden, beispielsweise durch eine starke Einbeziehung von Berufsbildungspersonal aus dem aufnehmenden Land, das mit Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausland interagiert und ihnen seine Verfahren veranschaulicht. Der Inhalt der Kurse und Schulungen muss für die beruflichen Kompetenzen des teilnehmenden Personals und die Ziele des Projekts oder der Akkreditierung relevant sein. Gefördert werden beispielsweise Kurse und Schulungen, die von öffentlichen Einrichtungen oder Freiwilligenorganisationen ausgerichtet werden, Aktivitäten, die im Rahmen eines Austauschs von Verfahren zwischen Organisationen in verschiedenen Ländern organisiert werden, sowie kommerziell verfügbare Kurse und Schulungen. Völlig passive Aktivitäten wie das Anhören von Vorträgen, Reden oder Massenkonferenzen werden nicht unterstützt. Konferenzen und ähnlich bezeichnete Veranstaltungen können nur dann für eine Finanzierung in Betracht kommen, wenn die Teilnehmenden den größten Teil ihrer Zeit für strukturierte Schulungen, Workshops, praktische Übungen, den Austausch von Verfahren mit Kolleginnen und Kollegen oder andere Formen des aktiven Lernens aufwenden. Die Antragsteller sollten sich darüber im Klaren sein, dass alle Kursanbieter völlig unabhängig vom Programm Erasmus+ sind und als Dienstleister auf einem freien Markt agieren. Die Wahl der Kurse und Schulungen liegt folglich in der Verantwortung der begünstigten Organisation. Als Orientierungshilfe für die Antragsteller bei ihrer Wahl wurden folgende Qualitätsstandards entwickelt: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/quality-standards-key-action-1 Förderfähige Teilnehmende Zu den förderfähigen Teilnehmenden zählen Lehrkräfte, Ausbilder und alle sonstigen nicht lehrenden Experten und Angehörigen des Personals, die in der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung tätig sind. Zu den förderfähigen nicht lehrenden Angehörigen des Personals zählen Personen, die in der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung tätig sind, entweder in 89 Die Budgetkategorie „Inklusionsunterstützung für Teilnehmende“ wird nicht auf diese Obergrenze angerechnet. https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/quality-standards-key-action-1 98 Berufsbildungseinrichtungen (als Führungskräfte, internationale Mobilitätsbeauftragte, Erasmus+-Koordinatoren usw.) oder in anderen Organisationen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung (z. B. Ausbildende in lokalen Partnerunternehmen, Beratende, Erasmus+-Koordinatoren, Politikkoordinatoren mit Zuständigkeit für die berufliche Aus- und Weiterbildung usw.). Die Teilnehmenden müssen bei der entsendenden Organisation tätig sein oder regelmäßig mit ihr zusammenarbeiten, um die Durchführung ihrer Kernaktivitäten zu unterstützen (z. B. als externe und betriebliche Ausbildende, Expertinnen und Experten, Freiwillige, Vorstandsmitglieder, Inspektoren usw.). In allen Fällen müssen die Aufgaben, die den Teilnehmenden mit der entsendenden Organisation verbinden, so dokumentiert sein, dass die nationale Agentur diese Verbindung überprüfen kann (z. B. mit einem Arbeits- oder Freiwilligenvertrag, einer Aufgabenbeschreibung oder einem ähnlichen Dokument). Die nationalen Agenturen etablieren eine transparente und einheitliche Praxis in der Frage, was in ihrem nationalen Kontext unter annehmbaren Arbeitsverhältnissen und Belegunterlagen zu verstehen ist. Bedienstete, die vom Ausland aus arbeiten, können in dem Land, in dem sie arbeiten, nicht an Aktivitäten teilnehmen. Förderfähige Orte Die Aktivitäten müssen im Ausland stattfinden, und zwar entweder in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Die Aktivitäten müssen in dem Land stattfinden, in dem die Aufnahmeorganisation rechtmäßig ansässig ist. Jede Mobilitätsaktivität kann nur in einem Land stattfinden.90 Darüber hinaus können Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung verfügen, Teilnehmende zu einem Job Shadowing und zu einer Lehr- oder Schulungstätigkeit in nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer entsenden (Regionen 1 bis 3 und 5 bis 14, siehe Teil A: Förderfähige Länder). Hinweis: Mobilitätsaktivitäten nach Belarus und Russland sind nicht förderfähig. Dokumentation der Lernergebnisse Die Anforderungen an die Dokumentation der Lernergebnisse sind in den Erasmus- Qualitätsstandards festgelegt und in der Finanzhilfevereinbarung zum Projekt weiter ausgeführt. Vor Beginn der Mobilitätsaktivität müssen die entsendende Organisation, die aufnehmende Organisation und der Teilnehmende eine Lernvereinbarung (oder ein ähnliches Dokument) abschließen, in der die erwarteten Lernergebnisse des Teilnehmenden aufgeführt sind. Für Kurse und Schulungen kann anstelle einer Lernvereinbarung ein Kursprogramm genutzt werden. Nach der Aktivität müssen die vom Teilnehmenden erzielten Lernergebnisse durch Ausstellung eines Europass-Mobilitätsnachweises oder eines ähnlichen Dokuments anerkannt werden. Die begünstigte Organisation muss eine Kopie des ausgestellten Dokuments als Nachweis dafür 90 Kurze grenzüberschreitende Reisen sind zulässig, wenn dies für die Aktivität relevant ist; für die Zwecke der Finanzhilfeberechnung gilt dies jedoch nicht als Änderung des Landes, in dem sich der Veranstaltungsort befindet. Werden aufeinanderfolgende Aktivitäten in verschiedenen Ländern organisiert, so muss jede Aktivität für sich sämtliche einschlägigen Förderkriterien erfüllen. 99 aufbewahren, dass die Aktivität abgeschlossen wurde. Darüber hinaus kann die nationale Agentur verlangen, dass der Begünstigte eine Finanzhilfevereinbarung mit dem Teilnehmenden unterzeichnet und diese als Teil der Belegunterlagen aufbewahrt. Diese Anforderung ist in der Finanzhilfevereinbarung anzugeben. MOBILITÄT DER LERNENDEN Förderfähige Aktivitäten ▪ Teilnahme an Kompetenzwettbewerben im Berufsbildungsbereich (1 bis 10 Tage) ▪ Gruppenmobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung (2 bis 30 Tage, mindestens zwei Lernende in der beruflichen Bildung pro Gruppe) ▪ Kurzfristige Lernmobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung (10 bis 89 Tage) ▪ Langfristige Lernmobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung (ErasmusPro) (90 bis 365 Tage) Zusätzlich zur physischen Mobilität können alle Mobilitätsaktivitäten für Lernende mit virtuellen Lernaktivitäten kombiniert werden. Die oben angegebene Mindest- und Höchstdauer gilt für die Komponente der physischen Mobilität. Die durchgeführten Maßnahmen müssen die folgenden qualitativen Anforderungen erfüllen: Teilnahme an Kompetenzwettbewerben im Berufsbildungsbereich: Lernende in der beruflichen Bildung können an internationalen branchenspezifischen Veranstaltungen teilnehmen, bei denen sie ihre Kompetenzen im Rahmen eines Wettbewerbs unter Beweis stellen, was von zentraler Bedeutung für die Förderung, die Anerkennung und den Austausch von Erfahrungen, Know-how und technischen Innovationen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung ist91. Gefördert werden auch Personal, Mentoren oder Experten, die die Lernenden während der Aktivität begleiten. Gruppenmobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung: Eine Gruppe von Lernenden aus der entsendenden Organisation kann gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen im Ausland bei einer Partnerorganisation, die berufliche Bildung anbietet, lernen. Die entsendende Organisation muss die Lernaktivitäten in Zusammenarbeit mit einer Partnerorganisation, die berufliche Bildung anbietet, im aufnehmenden Land konzipieren.92 Lehrkräfte, Ausbilder oder anderes qualifiziertes Lehrpersonal aus der entsendenden Organisation müssen die Lernenden während der gesamten Dauer der Aktivität begleiten und ihren Lernprozess anleiten. Bei Bedarf können auch andere Erwachsene als Begleitpersonen fungieren, um das begleitende Personal zu unterstützen.93 91 Weitere Einzelheiten zur Definition von Kompetenzwettbewerben im Berufsbildungsbereich sind in Teil D – Glossar enthalten. 92 Programme für Gruppenaktivitäten, die ausschließlich oder hauptsächlich aus kommerziell angebotenen Aktivitäten bestehen, wie z. B. Kurse an einer Sprachschule oder andere kommerzielle „gebrauchsfertige“ Aktivitäten, sind nicht förderfähig. Die Aktivitäten bei dem aufnehmenden Berufsbildungsanbieter können durch eine Zeit des arbeitsbasierten Lernens in einem Unternehmen ergänzt werden. Wenn dies für das Lernprogramm der Aktivität relevant ist, können Lernende einen Teil des Mobilitätszeitraums mit gemeinsamen Ausflügen in die Natur und zu kulturellen Stätten, internationalen Wettbewerben oder mit anderen relevanten Inhalten verbringen. Diese Inhalte müssen jedoch gegenüber den wichtigsten Lernaktivitäten stets zweitrangig und in ein von den beiden Berufsbildungsanbietern entwickeltes Peer-Learning-Programm eingebettet sein. 93 In jedem Fall sind die entsendenden und aufnehmenden Organisationen dafür verantwortlich, dass die geltenden Vorschriften und Gesetze in den Entsende- und Aufnahmeländern vollständig eingehalten werden. 100 Kurzfristige Lernmobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung: Lernende in der beruflichen Bildung können einen Auslandsaufenthalt zu Lernzwecken bei einer Partnerorganisation, die berufliche Bildung anbietet, in einem Unternehmen oder bei einer anderen im Bereich der beruflichen Bildung oder auf dem Arbeitsmarkt tätigen Organisation absolvieren. Der Lernzeitraum muss eine stark arbeitsbezogene Komponente umfassen, und für jeden Teilnehmenden muss ein individuelles Lernprogramm aufgestellt werden. Für Teilnehmende mit geringeren Chancen kann die Mobilität mit einer Mindestdauer von zwei Tagen organisiert werden, sofern dies gerechtfertigt ist. Langfristige Lernmobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung (ErasmusPro): Lernende in der beruflichen Bildung können einen Auslandsaufenthalt zu Lernzwecken bei einer Partnerorganisation, die berufliche Bildung anbietet, in einem Unternehmen oder bei einer anderen im Bereich der beruflichen Bildung oder auf dem Arbeitsmarkt tätigen Organisation absolvieren. Der Lernzeitraum muss eine stark arbeitsbezogene Komponente umfassen, und für jeden Teilnehmenden muss ein individuelles Lernprogramm aufgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass der Unterschied zwischen den Formaten Gruppen- und Einzelaktivität nicht auf den Reise- und Unterbringungsmodalitäten beruht, sondern vielmehr auf den Anforderungen für gemeinsame oder individuelle Lernprogramme, wie nachstehend unter „Dokumentation der Lernergebnisse“ beschrieben. Dementsprechend wird für Gruppen- bzw. Einzelaktivitäten ein unterschiedliches Maß an organisatorischer Unterstützung bereitgestellt, wie in den am Ende dieses Kapitels angegebenen Regeln für die Finanzierung festgelegt. Förderfähige Teilnehmende Zu den förderfähigen Teilnehmenden zählen Lernende und Auszubildende in der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung. Die Teilnehmenden müssen in ein förderfähiges Programm für die berufliche Erstausbildung oder Weiterbildung eingeschrieben sein.94 Junge Absolventen (einschließlich ehemaliger Auszubildender) von förderfähigen Programmen für die berufliche Erstausbildung und Weiterbildung können bis zu 12 Monate nach ihrem Abschluss an der Aktion teilnehmen. Wenn die Teilnehmenden nach dem Abschluss einen obligatorischen Militär- oder Zivildienst abgeleistet haben, wird der Zeitraum der Förderfähigkeit um die Dauer des betreffenden Dienstes verlängert. Die Teilnehmenden einer Gruppenmobilität müssen in ein förderfähiges Programm für die berufliche Erstausbildung eingeschrieben sein.95 Förderfähige Orte Die Aktivitäten müssen im Ausland stattfinden, und zwar entweder in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Die Aktivitäten müssen in dem Land stattfinden, in dem die Aufnahmeorganisation rechtmäßig ansässig ist. Jede Mobilitätsaktivität kann nur in einem Land stattfinden.96 94 Die förderfähigen Programme für die berufliche Erstausbildung oder Weiterbildung werden in jedem EU-Mitgliedstaat oder jedem mit dem Programm assoziierten Drittland von der zuständigen nationalen Behörde festgelegt und auf der Website der zuständigen nationalen Agentur veröffentlicht. 95 Die zuständige nationale Behörde entscheidet, ob alle oder nur einige Programme der beruflichen Erstausbildung als Gruppenmobilitätsaktivitäten förderfähig sind. 96 Kurze grenzüberschreitende Reisen sind zulässig, wenn dies für die Aktivität relevant ist; für die Zwecke der Finanzhilfeberechnung gilt dies jedoch nicht als Änderung des Landes, in dem sich der Veranstaltungsort befindet. Werden aufeinanderfolgende Aktivitäten in verschiedenen Ländern organisiert, so muss jede Aktivität für sich sämtliche einschlägigen Förderkriterien erfüllen. 101 Darüber hinaus können Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung verfügen, Lernende für kurzfristige Lernmobilität, langfristige Lernmobilität (ErasmusPro) und die Teilnahme an Kompetenzwettbewerben im Berufsbildungsbereich in nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer entsenden (Regionen 1 bis 3 und 5 bis 14, siehe Teil A: Förderfähige Länder). Hinweis: Mobilitätsaktivitäten nach Belarus und Russland sind nicht förderfähig. Die Gruppenmobilität von Lernenden in der beruflichen Aus- und Weiterbildung muss bei einem aufnehmenden Berufsbildungsanbieter stattfinden. In Ausnahmefällen können Aktivitäten an einem anderen Ort im Land der aufnehmenden Organisation stattfinden, sofern dies aufgrund der Inhalte und Qualität der Aktivität angebracht ist. In diesem Fall werden die Reisekosten der Teilnehmer von der aufnehmenden Organisation zum Veranstaltungsort nicht als transnationale Mobilitätsaktivität betrachtet. Daher können für diesen Zweck keine zusätzlichen Mittel beantragt werden. Darüber hinaus kann die Gruppenmobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung an dem Sitz einer Einrichtung der Europäischen Union stattfinden, wenn die Aktivität bei einer EU- Einrichtung oder in Zusammenarbeit mit einer solchen organisiert wird.97 Unabhängig vom Ort, an dem die Aktivität stattfindet, müssen an den Gruppenaktivitäten Lernende aus mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern teilnehmen. Dokumentation der Lernergebnisse Die Anforderungen an die Dokumentation der Lernergebnisse sind in den Erasmus- Qualitätsstandards festgelegt und in der Finanzhilfevereinbarung zum Projekt weiter ausgeführt. Individuelle Mobilitätsaktivitäten: Vor Beginn der Aktivität müssen die entsendende Organisation, die aufnehmende Organisation und der Teilnehmende eine Lernvereinbarung (oder ein ähnliches Dokument) abschließen, in der die erwarteten Lernergebnisse des Teilnehmenden aufgeführt sind. Nach der Aktivität müssen die vom Teilnehmenden erzielten Lernergebnisse durch Ausstellung eines Europass-Mobilitätsnachweises oder eines ähnlichen Dokuments anerkannt werden. Die begünstigte Organisation muss eine Kopie des ausgestellten Dokuments als Nachweis dafür aufbewahren, dass die Aktivität abgeschlossen wurde. Darüber hinaus kann die nationale Agentur verlangen, dass der Begünstigte eine Finanzhilfevereinbarung mit dem Teilnehmenden unterzeichnet und diese als Teil der Belegunterlagen aufbewahrt. Diese Anforderung ist in der Finanzhilfevereinbarung anzugeben. Gruppenmobilitätsaktivitäten: Es muss ein Lernprogramm für die gesamte Gruppe festgelegt werden (individuelle Lernvereinbarungen sind nicht erforderlich). Nach der Aktivität muss die begünstigte Organisation das Lernprogramm und eine Teilnehmerliste (auf der auch die Begleitpersonen aufgeführt sind) als Nachweis für den Abschluss der Aktivität aufbewahren. 97 Sitze der Organe der Europäischen Union sind Brüssel, Frankfurt, Luxemburg und Straßburg. Aktivitäten an den Sitzen der EU werden als transnationale Mobilität betrachtet, wenn Teilnehmende aus mindestens zwei Ländern gemeinsam an der Aktivität teilnehmen. In diesem Fall kann eine Finanzierung (wie im Abschnitt „Welche Regeln bestehen für die Finanzierung?“ beschrieben) für alle Teilnehmenden, unabhängig von ihrem Ursprungsland, beantragt werden. Eine Liste der Organe und Einrichtungen der EU finden Sie unter https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de. https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de 102 SONSTIGE UNTERSTÜTZTE AKTIVITÄTEN Förderfähige Aktivitäten ▪ Eingeladene Experten (2 bis 60 Tage) ▪ Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen (10 bis 365 Tage) Die durchgeführten Aktivitäten müssen die folgenden qualitativen Anforderungen erfüllen: Eingeladene Experten: Organisationen können Ausbildende, Lehrkräfte, Politikexpertinnen und Politikexperten oder andere qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland einladen, die zur Verbesserung der Lehr-, Ausbildungs- und Lernerfahrungen in der aufnehmenden Organisation beitragen können. Beispielsweise können eingeladene Experten Schulungen für das Personal der aufnehmenden Organisation anbieten, neue Lehrmethoden demonstrieren oder den Transfer bewährter Verfahren in den Bereichen Organisation und Verwaltung unterstützen. Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen: Antragstellende Organisationen können in der Ausbildung befindliche Lehrkräfte aufnehmen, die ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten. Förderfähige Teilnehmende Eingeladene Experten können alle Personen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland sein, die über Fachwissen verfügen und Schulungen halten können, die für die Bedürfnisse und Ziele der einladenden Organisation relevant sind. Die Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen steht Teilnehmenden offen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland an einem Ausbildungsprogramm für Lehrkräfte teilnehmen oder ein solches (oder ähnlich gelagertes Bildungsprogramm für Ausbilder oder Pädagogen) vor Kurzem abgeschlossen98 haben. Für ihre Teilnahme kann finanzielle Unterstützung gewährt werden, sofern die entsendende Einrichtung keine Finanzhilfe zu demselben Zweck gewährt. Förderfähige Orte Für eingeladene Experten und in Ausbildung befindliche Lehrkräfte/Pädagogen ist der Ort stets die begünstigte Organisation (einschließlich der Mitglieder eines Konsortiums). Dokumentation der Lernergebnisse Bei eingeladenen Experten muss das Lernprogramm, das der Experte vorlegen wird, vor der Aktivität mit der aufnehmenden Organisation abgestimmt werden. Nach der Aktivität muss die begünstigte Organisation das durchgeführte Lernprogramm als Nachweis für den Abschluss der Aktivität aufbewahren. Bei in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen gelten die für Einzelaktivitäten der Mobilität zu Lernzwecken beschriebenen Anforderungen. VORBEREITENDE BESUCHE Was ist ein vorbereitender Besuch? Bei einem vorbereitenden Besuch handelt es sich um einen Besuch von Mitarbeitern der entsendenden Organisation bei einer potenziellen aufnehmenden Organisation mit dem Ziel, eine Mobilitätsaktivität für Lernende oder Personal besser vorzubereiten. 98 Junge Absolventinnen und Absolventen können bis zu zwölf Monate nach dem Abschluss teilnehmen. Wenn die Teilnehmenden nach dem Abschluss einen obligatorischen Militär- oder Zivildienst abgeleistet haben, wird der Zeitraum der Förderfähigkeit um die Dauer des betreffenden Dienstes verlängert. 103 Wann kann ein vorbereitender Besuch organisiert werden? Jeder vorbereitende Besuch muss klar begründet sein und dazu dienen, die Inklusivität, Reichweite und Qualität der Mobilitätsaktivitäten zu verbessern. So können vorbereitende Besuche organisiert werden, um die Mobilität von Teilnehmern mit geringeren Chancen besser vorzubereiten, die Zusammenarbeit mit einer neuen Partnerorganisation aufzunehmen oder längere Mobilitätsaktivitäten vorzubereiten. Vorbereitende Besuche können zur Vorbereitung jeder Art von Mobilität von Lernenden oder Personal, mit Ausnahme von „Kursen und Schulungen“, organisiert werden. Wer kann an einem vorbereitenden Besuch teilnehmen? Vorbereitende Besuche können von allen Personen durchgeführt werden, die für Aktivitäten im Zusammenhang mit der Personalmobilität infrage kommen und an der Organisation des Projekts beteiligt sind. In Ausnahmefällen können Lernende, die an einer langfristigen Lernmobilität teilnehmen werden, und Teilnehmende, die bei allen Arten von Aktivitäten geringere Chancen haben, an vorbereitenden Besuchen für ihre Aktivitäten teilnehmen. An einem vorbereitenden Besuch können höchstens drei Personen teilnehmen. Wo können vorbereitende Besuche stattfinden? Vorbereitende Besuche finden in den Räumlichkeiten der potenziellen aufnehmenden Organisation oder an einem anderen Ort der geplanten Mobilitätsaktivitäten statt. Die für die Orte von Mobilitätsaktivitäten für Personal und Lernende geltenden Regeln sind auch auf die mit diesen Aktivitäten verbundenen vorbereitenden Besuche anzuwenden. Pro Aufnahmeorganisation kann nur ein vorbereitender Besuch organisiert werden. KURZFRISTIGE PROJEKTE FÜR DIE MOBILITÄT VON LERNENDEN UND PERSONAL IN DER BERUFLICHEN BILDUNG Kurzfristige Projekte für die Mobilität von Lernenden und Personal sind eine einfache und unproblematische Möglichkeit, eine Förderung durch Erasmus+ in Anspruch zu nehmen. Sie sollen es den Begünstigten ermöglichen, ohne Schwierigkeiten einige wenige Aktivitäten zu organisieren und Erfahrungen mit dem Programm zu sammeln. Um die kurzfristigen Projekte einfach zu halten, ist ihre Teilnehmerzahl und Projektlaufzeit begrenzt. Das Format steht nur Einzelorganisationen, nicht jedoch Konsortien offen. Akkreditierte Organisationen können keine kurzfristigen Projekte beantragen, da sie bereits ständigen Zugang zu Erasmus+-Mitteln haben. Der Antrag für kurzfristige Projekte umfasst eine Liste und Beschreibung der Aktivitäten, die die antragstellende Organisation zu organisieren beabsichtigt. FÖRDERKRITERIEN Förderfähige Organisationen: Wer ist antragsberechtigt? Antragsberechtigt99 sind die folgenden Organisationen: 99 Die Definition der förderfähigen Organisationen wird in jedem EU-Mitgliedstaat oder jedem mit dem Programm assoziierten Drittland von der zuständigen nationalen Behörde festgelegt und auf der Website der zuständigen nationalen Agentur zusammen mit einschlägigen Beispielen veröffentlicht. 104 (1) Organisationen, die berufliche Erstausbildung oder Weiterbildung anbieten100 (2) lokale und regionale Behörden, Koordinierungsgremien und andere Organisationen, denen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung eine Rolle zukommt (3) Unternehmen und andere öffentliche oder private Organisationen, die Lernende und Auszubildende in der beruflichen Bildung aufnehmen, ausbilden oder anderweitig mit ihnen zusammenarbeiten Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung verfügen, können keine kurzfristigen Projekte beantragen. Förderfähige Länder Antragstellende Organisationen müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Wo ist der Antrag zu stellen? Der Antrag wird bei der nationalen Agentur des Landes eingereicht, in dem der Antragsteller ansässig ist. Antragsfristen Runde 1 (für alle nationalen Agenturen): 19. Februar, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) Runde 2: Die nationalen Agenturen können beschließen, eine zweite Frist einzuräumen (Runde 2): In diesem Fall wird die nationale Agentur die Antragsteller über ihre Website informieren. Für die Runde 2 müssen die Antragsteller ihren Antrag bis zum 1. Oktober um 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) einreichen. Projektbeginn Die folgenden Anfangsdaten können für Projekte gewählt werden: ▪ Runde 1: zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember desselben Jahres ▪ Runde 2 (sofern zutreffend): zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai des Folgejahres Projektdauer 6–18 Monate Anzahl der Anträge Pro Auswahlrunde kann eine Organisation nur ein einziges kurzfristiges Projekt im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung beantragen. Organisationen, die im Rahmen der ersten Antragsrunde eine Finanzhilfe für ein kurzfristiges Projekt erhalten, können keinen Antrag für die zweite Runde derselben Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einreichen. Innerhalb eines Zeitraums von fünf aufeinanderfolgenden Jahren, in dem Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ergehen, können Organisationen höchstens drei Finanzhilfen für kurzfristige Projekte im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung erhalten. Im Zeitraum 2014–2020 erhaltene Finanzhilfen werden nicht auf diese Obergrenze angerechnet. 100 In einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Berufsbildungsanbieter, die einen Sonderstatus haben und unter der Aufsicht der nationalen Behörden eines anderen Landes stehen, müssen den Antrag möglicherweise bei der nationalen Agentur des Aufsicht führenden Landes stellen. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an die nationale Agentur im Gastland oder an das Land der zuständigen nationalen Behörde. Da alle Mobilitätsaktivitäten länderübergreifend sein müssen, können Berufsbildungsanbieter, die bei einer nationalen Agentur außerhalb des Landes, in dem sie ihren Sitz haben, einen Antrag stellen, weder mit anderen Organisationen im Land der nationalen Agentur, die den Antrag erhalten hat, noch mit Berufsbildungsanbietern, die einen ähnlichen Sonderstatus haben und bei derselben nationalen Agentur einen Antrag stellen, Incoming- oder Outgoing-Mobilitätsaktivitäten organisieren, selbst wenn diese Organisationen ihren Sitz in einem anderen Land haben als der Antragsteller. 105 Förderfähige Aktivitäten Alle Arten von Aktivitäten für die berufliche Aus- und Weiterbildung. Eine detaillierte Liste und Regeln finden Sie im Abschnitt „Aktivitäten“. Um förderfähig zu sein, müssen die Anträge mindestens eine Mobilitätsaktivität für Personal oder Lernende beinhalten. Projektumfang Ein Antrag für ein kurzfristiges Projekt kann höchstens 30 Teilnehmer an Mobilitätsaktivitäten umfassen. Vorbereitende Besuche und die Teilnahme von Begleitpersonen werden nicht auf diese Grenze angerechnet. Unterstützende Organisationen Eine unterstützende Organisation hilft der begünstigten Organisation bei praktischen Aspekten der Projektdurchführung, die nicht die Kernaufgaben des Projekts betreffen. Zu den Kernaufgaben des Projekts gehören die finanzielle Verwaltung der Programmmittel, der Kontakt mit der nationalen Agentur, die Berichterstattung über die durchgeführten Aktivitäten sowie alle Entscheidungen, die sich unmittelbar auf den Inhalt, die Qualität und die Ergebnisse der durchgeführten Aktivitäten auswirken (z. B. Wahl der Aktivitätsart, die Dauer und die Aufnahmeorganisation, Definition und Bewertung der Lernergebnisse). Die Beteiligung einer unterstützenden Organisation bedarf der Genehmigung durch die nationale Agentur. Die Rolle und die Pflichten der unterstützenden Organisationen müssen zwischen diesen Organisationen und der begünstigten Organisation förmlich festgelegt werden. Die unterstützende Organisation handelt unter der Leitung der begünstigten Organisation, die letztlich für die Ergebnisse und die Qualität der durchgeführten Aktivitäten verantwortlich bleibt. Alle Beiträge der unterstützenden Organisationen müssen den Erasmus- Qualitätsstandards entsprechen. Im Falle einer mangelhaften Umsetzung von Qualitätsstandards oder einer anderen Form der Nichteinhaltung dieser Anforderungen kann die nationale Agentur verlangen, dass der Begünstigte keine Unterstützung mehr für bestimmte Aufgaben erhält und diese selbst umsetzt. Kommt der Begünstigte seinen Verpflichtungen nicht nach, kann die nationale Agentur die Finanzhilfevereinbarung kündigen. Aufnehmende Organisationen, die den Teilnehmenden der begünstigten Organisation Lerninhalte und Mentoring zur Verfügung stellen, gelten nicht als unterstützende Organisationen, es sei denn, sie unterstützen den Begünstigten gleichzeitig bei anderen Aufgaben des Projektmanagements, die normalerweise von der entsendenden Organisation wahrgenommen werden. EIGNUNGSKRITERIEN, AUSSCHLUSSKRITERIEN UND VORSCHRIFTEN BEZÜGLICH ORIGINALINHALTEN UND URHEBERSCHAFT Die Antragsteller müssen über eine ausreichende operative und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen, um das vorgeschlagene Projekt durchführen zu können. Die Antragsteller müssen eine unterzeichnete ehrenwörtliche Erklärung vorlegen, in der sie bestätigen, dass keiner der in Teil C dieses Leitfadens aufgeführten Ausschlusskriterien auf sie zutrifft. Darüber hinaus bestätigen die Antragsteller mit der Unterzeichnung der Erklärung, dass der eingereichte Antrag Originalinhalte enthält, die von ihnen erstellt wurden, und dass keine anderen Organisationen oder externen Personen für die Abfassung des Antrags bezahlt wurden. Weitere Informationen zu den Eignungskriterien, den Ausschlusskriterien und den Vorschriften bezüglich Originalinhalten und Urheberschaft finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. 106 ZUSCHLAGSKRITERIEN Die eingereichten Anträge werden bewertet, indem auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien und Punktzahlen eine Wertung mit insgesamt 100 möglichen Punkten vorgenommen wird. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen: ▪ mindestens 60 von insgesamt 100 Punkten und ▪ mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl bei jedem der drei nachstehenden Zuschlagskriterien. Relevanz (Höchstpunktzahl: 20 Punkte) Inwieweit ▪ sind das Profil und die Erfahrung des Antragstellers, die Aktivitäten und die Zielgruppe der Lernenden relevant für den Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung ▪ ist der Projektvorschlag relevant für die Ziele der Aktion ▪ ist der Vorschlag relevant für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung ▪ ist der Projektvorschlag relevant für die folgenden spezifischen Prioritäten Unterstützung neuer Programmteilnehmender und weniger erfahrener Organisationen Unterstützung von Teilnehmenden an ErasmusPro-Aktivitäten Unterstützung von Teilnehmenden mit geringeren Chancen Qualität der Projektkonzeption (Höchstpunktzahl: 50 Punkte) Inwieweit ▪ tragen die Ziele des vorgeschlagenen Projekts den Bedürfnissen der antragstellenden Organisation, ihres Personals und ihrer Lernenden klar und konkret Rechnung ▪ sind die vorgeschlagenen Aktivitäten geeignet, die Projektziele zu erreichen ▪ sind die operativen und logistischen Aspekte der Projektgestaltung (z. B. vorgeschlagene Veranstaltungsorte) angemessen und kosteneffizient ▪ werden ökologisch nachhaltige und verantwortungsvolle Verfahren in das Projekt integriert ▪ werden digitale Instrumente (insbesondere eTwinning für die berufliche Erstausbildung und EPALE für die berufliche Weiterbildung) und Lernmethoden in das Projekt integriert, um die physischen Mobilitätsaktivitäten zu ergänzen und die Zusammenarbeit mit den aufnehmenden Partnerorganisationen zu verbessern Qualität der Nachbereitungsaktionen (Höchstpunktzahl: 30 Punkte) Inwieweit ▪ hat der Antragsteller die Aufgaben und Zuständigkeiten für die Durchführung der Aktivitäten in Übereinstimmung mit den Erasmus-Qualitätsstandards klar definiert ▪ hat der Antragsteller konkrete und logische Schritte vorgeschlagen, um die Ergebnisse seiner oder ihrer Mobilitätsaktivitäten in die reguläre Arbeit der Organisation zu integrieren ▪ hat der Antragsteller eine geeignete Methode zur Bewertung der Projektergebnisse vorgeschlagen ▪ hat der Antragsteller konkrete und wirksame Schritte vorgeschlagen, um die Projektergebnisse innerhalb der antragstellenden Organisation bekannt zu machen, sie an andere Organisationen und die Öffentlichkeit weiterzugeben und öffentlich auf die Finanzierung durch die Europäische Union hinzuweisen 107 AKKREDITIERTE PROJEKTE FÜR DIE MOBILITÄT VON LERNENDEN UND PERSONAL IN DER BERUFLICHEN BILDUNG Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung verfügen, können eine Förderung im Rahmen eines speziellen Finanzierungsbereichs beantragen, der nur ihnen zugänglich ist. Die Anträge basieren auf dem zuvor genehmigten Erasmus-Plan, weshalb eine detaillierte Liste und Beschreibung der geplanten Aktivitäten zum Zeitpunkt der Beantragung der Mittel nicht erforderlich sind. Stattdessen geht es in den Anträgen insbesondere darum, den Mittelbedarf für die nächste Reihe von Aktivitäten zu schätzen. FÖRDERKRITERIEN Förderfähige Organisationen: Wer ist antragsberechtigt? Die Antragsteller müssen zum Projektbeginn über eine gültige Erasmus-Akkreditierung im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung verfügen. Mobilitätskonsortium Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung für Koordinatoren von Mobilitätskonsortien verfügen, müssen Anträge in dem für Mobilitätskonsortien vorgesehenen Format stellen. Als Teil des Antrags ist eine Liste der Mitglieder des Mobilitätskonsortiums vorzulegen, die neben dem Koordinator mindestens eine Mitgliedsorganisation umfassen muss. Jede Organisation, die die Förderkriterien für Erasmus in dem gleichen Bereich erfüllt, kann Mitglied eines Mobilitätskonsortiums werden.101 Alle vorgesehenen Mitgliedsorganisationen des Konsortiums müssen in demselben EU-Mitgliedstaat oder demselben mit dem Programm assoziierten Drittland wie der Koordinator des Mobilitätskonsortiums ansässig sein. Die Beziehung zwischen dem Konsortialkoordinator und den Konsortiumsmitgliedern muss auf Zusammenarbeit ausgerichtet und darf nicht gewinnorientiert sein. Konsortiumsmitglieder benötigen keine Erasmus-Akkreditierung. Organisationen, die an einem Mobilitätskonsortium teilnehmen, können im Rahmen derselben Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen in höchstens zwei Anträgen der Leitaktion 1 im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung Finanzmittel beantragen. Aus diesem Grund können im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung Organisationen, die eine Finanzhilfe für ein kurzfristiges Projekt oder ein akkreditiertes Projekt beantragen, zusätzlich nur an einem Antrag für ein Mobilitätskonsortium als Mitgliedsorganisationen teilnehmen. Andere Organisationen können an bis zu zwei Anträgen von Mobilitätskonsortien beteiligt sein. Wo ist der Antrag zu stellen? Der Antrag wird bei der nationalen Agentur des Landes eingereicht, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. 101 Für die Zwecke der Auftragsvergabe können Konsortiumsmitglieder Mitbegünstigte, verbundene Stellen oder Dritte sein, die finanzielle Unterstützung erhalten. Die Unterstützung Dritter kann auf der Grundlage der in den Erasmus-Qualitätsstandards festgelegten Anforderungen für förderfähige Aktivitäten und förderfähige Teilnehmende (entsprechend den Vorgaben für diese Aktion) bis zu einem Höchstbetrag von 60 000 EUR pro Aufnahmeorganisation gewährt werden. Mitglieder des Konsortiums, die rechtlich Teil derselben Einrichtung wie der Konsortialkoordinator sind, können die Projektfinanzhilfe erhalten und gelten juristisch nicht als Mitbegünstigte, verbundene Stellen oder Dritte. Die Entscheidung über die vertragliche Struktur jedes Mobilitätskonsortiumprojekts wird von der nationalen Agentur auf der Grundlage des Status und der formellen Verbindungen des Konsortialkoordinators und der Konsortiumsmitglieder im nationalen Rechtsrahmen getroffen. In jedem Fall müssen die teilnehmenden Mitglieder des Konsortiums im Projektantrag und in der Projektfinanzhilfevereinbarung als Teil der Projektbeschreibung aufgeführt werden. 108 Antragsfrist 19. Februar, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) Projektbeginn 1. Juni desselben Jahres Projektdauer Alle akkreditierten Projekte haben zunächst eine Laufzeit von 15 Monaten. In begründeten Fällen können die Begünstigten eine Verlängerung der Laufzeit ihres Projekts auf insgesamt 24 Monate beantragen. Sofern die nationale Agentur nichts anderes beschließt, erfolgt die Verlängerung nach Ablauf von 12 Monaten der Durchführung. Anzahl der Anträge Akkreditierte Organisationen können pro Auswahlrunde nur einen Antrag stellen. Förderfähige Aktivitäten Alle Arten von Aktivitäten für die berufliche Aus- und Weiterbildung. Eine detaillierte Liste und Regeln finden Sie im Abschnitt „Aktivitäten“. Um förderfähig zu sein, müssen die Anträge mindestens eine Mobilitätsaktivität für Personal oder Lernende beinhalten. Projektumfang Die Zahl der Teilnehmer, die in akkreditierte Projekte einbezogen werden können, ist nicht begrenzt, abgesehen von etwaigen Beschränkungen, die in der Phase der Mittelzuweisung festgelegt werden. Die Projekte dürfen nicht mehr als 20 % der gewährten Finanzhilfe für Aktivitäten mit nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern bereitstellen.102 Diese Möglichkeiten sollen Organisationen in EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern dazu anregen, mit mehreren nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern Aktivitäten im Rahmen der Outgoing-Mobilität zu entwickeln. Es wird erwartet, dass diese Aktivitäten einen möglichst großen geografischen Bereich abdecken. Unterstützende Organisationen Eine unterstützende Organisation hilft der begünstigten Organisation bei praktischen Aspekten der Projektdurchführung, die nicht die Kernaufgaben des Projekts betreffen. Zu den Kernaufgaben des Projekts gehören die finanzielle Verwaltung der Programmmittel, der Kontakt mit der nationalen Agentur, die Berichterstattung über die durchgeführten Aktivitäten sowie alle Entscheidungen, die sich unmittelbar auf den Inhalt, die Qualität und die Ergebnisse der durchgeführten Aktivitäten auswirken (z. B. Wahl der Aktivitätsart, die Dauer und die Aufnahmeorganisation, Definition und Bewertung der Lernergebnisse). Die Beteiligung einer unterstützenden Organisation bedarf der Genehmigung durch die nationale Agentur. Die Rolle und die Pflichten der unterstützenden Organisationen müssen zwischen diesen Organisationen und der begünstigten Organisation förmlich festgelegt werden. Die unterstützende Organisation handelt unter der Leitung der begünstigten Organisation, die letztlich für die Ergebnisse und die Qualität der durchgeführten Aktivitäten verantwortlich bleibt. Alle Beiträge der unterstützenden Organisationen müssen den Erasmus- Qualitätsstandards entsprechen. Im Falle einer mangelhaften Umsetzung von Qualitätsstandards oder einer anderen Form der Nichteinhaltung dieser Anforderungen kann die nationale Agentur verlangen, dass der Begünstigte keine Unterstützung mehr für bestimmte Aufgaben erhält und diese selbst 102 Die Budgetkategorien „Inklusionsunterstützung für Teilnehmende“ und „Außergewöhnliche Kosten für teure Reisen“ werden nicht auf diese Obergrenze angerechnet. 109 umsetzt. Kommt der Begünstigte seinen Verpflichtungen nicht nach, kann die nationale Agentur die Finanzhilfevereinbarung kündigen. Aufnehmende Organisationen, die den Teilnehmenden der begünstigten Organisation Lerninhalte und Mentoring zur Verfügung stellen, gelten nicht als unterstützende Organisationen, es sei denn, sie unterstützen den Begünstigten gleichzeitig bei anderen Aufgaben des Projektmanagements, die normalerweise von der entsendenden Organisation wahrgenommen werden. MITTELZUWEISUNG Da die Qualität des Erasmus-Plans des Antragstellers zum Zeitpunkt des Akkreditierungsantrags bewertet wurde, findet in der Phase der Mittelzuweisung keine qualitative Bewertung statt. Alle förderfähigen Anträge auf Finanzhilfe werden auch tatsächlich gefördert. Die Höhe der gewährten Finanzhilfe hängt von mehreren Faktoren ab: − dem für die Zuweisung an akkreditierte Antragsteller verfügbaren Gesamtbudget − den beantragten Aktivitäten (einschließlich des geschätzten Budgets, der für ihre Durchführung erforderlich ist) − dem Grund- und Höchstbetrag der Finanzhilfe − den folgenden Zuweisungskomponenten: qualitative Leistung, politische Prioritäten und geografische Ausgewogenheit (sofern die nationale Agentur dieses Kriterium anwendet) Die für akkreditierte Projekte zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und die genauen Regeln für die Mittelzuweisung werden von der nationalen Agentur vor Ablauf der Frist für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht. Die Regeln für die Mittelzuweisung müssen den Grundsätzen der Fairness, Transparenz und Gleichbehandlung entsprechen. Die Indikatoren und Parameter, die bei der Mittelzuweisung verwendet werden, müssen objektiv und überprüfbar sein, und ihre Werte müssen den Antragstellern vor Ablauf der Einreichungsfrist bekannt sein. Auf der Grundlage der geltenden Finanzierungsbeiträge je Einheit und der historischen Daten schätzt die nationale Agentur die Mittel, die für die Durchführung der von den einzelnen Antragstellern beantragten Aktivitäten erforderlich sind. Den Antragstellern kann keine Finanzhilfe gewährt werden, die über dem veranschlagten Budget liegt. Erhält ein Antragsteller den vollständigen Kostenvoranschlag für die Durchführung der beantragten Aktivitäten, so werden die im Antrag geforderten Aktivitäten als Zielvorgaben für die Durchführung in die Projektfinanzhilfevereinbarung aufgenommen. Andernfalls werden, wenn der Antragsteller nicht den gesamten veranschlagten Finanzplan erhält, die Zielvorgaben für die Durchführung angepasst, um zu der gewährten Finanzhilfe proportional zu bleiben.103 Die Mittel für die Kostenkategorien „Inklusionsunterstützung für Teilnehmende“ und „Außergewöhnliche Kosten“ können nicht auf die gleiche Weise geschätzt werden wie die Mittel für Kostenkategorien, bei denen Finanzierungsbeiträge je Einheit angewandt werden. Die nationale Agentur prüft die Anträge für diese Kostenarten getrennt auf der Grundlage der vorgelegten Beschreibung und Begründung. Während der Projektdurchführung können die Begünstigten bei Bedarf weitere Anträge für diese Arten von Kosten stellen. Die nationale Agentur wird solche zusätzlichen Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeiten, solange Mittel verfügbar sind. 103 Die nationale Agentur kann begrenzte Änderungen an der proportionalen Anpassung vornehmen, um eine bessere Anpassung zwischen der gewährten Finanzhilfe und den Zielaktivitäten zu ermöglichen, die Kohärenz mit dem genehmigten Erasmus-Plan zu gewährleisten, vorrangige Aktivitäten angemessen zu unterstützen, mindestens einen Teilnehmer pro Art und Kategorie der vom Antragsteller beantragten Aktivität zu halten und die Bestimmungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einzuhalten. 110 WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Für kurzfristige und akkreditierte Projekte für die Mobilität von Lernenden und Personal in der beruflichen Aus- und Weiterbildung gelten die folgenden Finanzierungsregeln. Erasmus+-Projekte werden nach dem Grundsatz der Kofinanzierung finanziert. Dementsprechend werden die in der nachstehenden Tabelle festgelegten Einheitskosten so berechnet, dass sie durchschnittlich 80 % der tatsächlichen Kosten abdecken. Die Projekte können Teilnehmende umfassen, deren Finanzhilfe vollständig oder teilweise aus anderen Quellen als Erasmus+ finanziert wird. Für jeden einzelnen Teilnehmenden kann der Begünstigte Finanzmittel für alle förderfähigen Einheitszuschüsse oder nur für einige davon (wenn die übrigen Kosten auf andere Weise gedeckt werden) beantragen. Die im Rahmen von Erasmus+ erhaltenen Mittel können durch die begünstigte Organisation selbst, durch andere EU-Fonds, Spenden, durch Beiträge von Teilnehmenden, Beiträge Dritter usw. ergänzt werden. Der Grundsatz der Vermeidung von Doppelfinanzierungen ist zu beachten (siehe Teil C). Wenn der Begünstigte Beiträge der Teilnehmenden vorsieht, so müssen diese im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen der Erasmus-Qualitätsstandards stehen. Durch diese Beiträge dürfen insbesondere keine Hindernisse für die Inklusion von Teilnehmenden mit geringeren Chancen entstehen. Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Organisatorische Unterstützung Unmittelbar mit der Durchführung des Projekts zusammenhängende Kosten, die nicht unter andere Kostenkategorien fallen. Beispiele hierfür sind: (pädagogische, interkulturelle und sonstige) Vorbereitung, Mentoring, Überwachung und Unterstützung der Teilnehmenden während der Mobilität, Dienste, Werkzeuge und Ausrüstung, die für die Projektdurchführung benötigt werden, virtuelle Komponenten in gemischten Aktivitäten, Anerkennung von Lernergebnissen, Austausch von Ergebnissen und Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Finanzierung durch die Europäische Union. 100 EUR pro Teilnehmendem an Kompetenzwettbewerben im Berufsbildungsbereich pro Teilnehmendem an einer Gruppenmobilität von Lernenden pro Teilnehmendem an Personalmobilität zum Zweck von Kursen und Schulungen pro eingeladenen Experten pro aufgenommene Lehrkraft oder pädagogische Fachkraft in Ausbildung 350 EUR; 200 EUR ab 100 Teilnehmenden an derselben Art von Aktivität pro Teilnehmendem an kurzfristiger Lernmobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung pro Teilnehmer an Personalmobilität zum Zweck von Job Shadowing oder einer Lehr- oder Schulungstätigkeit 500 EUR pro Teilnehmendem an langfristiger Lernmobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung (ErasmusPro) pro Teilnehmendem an einer Einzelaktivität, die in einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland stattfindet 111 Die organisatorische Unterstützung deckt die Kosten ab, die sowohl der entsendenden als auch der aufnehmenden Organisation entstehen (außer im Fall der Personalmobilität zum Zweck von Kursen und Schulungen). Die Aufteilung der erhaltenen Finanzhilfe wird zwischen den beiden Organisationen vereinbart. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden. Begleitpersonen gelten nicht als Teilnehmende an Lernmobilitätsaktivitäten und werden bei der Berechnung der organisatorischen Unterstützung nicht berücksichtigt. Reisekosten Zuschuss zu den Kosten, die den Teilnehmenden und Begleitpersonen für die Reise von ihrem Herkunftsort zum Ort der jeweiligen Aktivität und zurück entstehen. Generell gilt die Regel, dass Teilnehmende bei einer Strecke von weniger als 500 km mit emissionsarmen Verkehrsmitteln reisen. Bei einer Strecke von mehr als 500 km wird den Teilnehmenden nachdrücklich empfohlen, eine Kombination verschiedener Verkehrsmittel zu nutzen, Entfernung Umweltfreundliches Reisen Nicht umweltfreundliches Reisen 10–99 km 56 EUR 28 EUR 100–499 km 285 EUR 211 EUR 500–1999 km 417 EUR 309 EUR 2000–2999 km 535 EUR 395 EUR 3000–3999 km 785 EUR 580 EUR 4000–7999 km 1188 EUR 1188 EUR 8000 km oder mehr 1735 EUR 1735 EUR 112 104 Beispiel: Wenn eine Person aus Madrid (Spanien) an einer Aktivität in Rom (Italien) teilnimmt, sind folgende Schritte durchzuführen: Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1 365,28 km) und anschließend Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1 999 km). 105 https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de. 106 Für Begleitpersonen gelten die gleichen Sätze wie für Personal. In Ausnahmefällen, in denen die Begleitperson länger als 60 Tage im Ausland bleiben muss, werden zusätzliche Aufenthaltskosten über den 60. Tag hinaus aus der Haushaltslinie „Inklusionsunterstützung“ finanziert. um ihre Reise nachhaltiger zu gestalten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten Zuweisungsregel: nach der Entfernung und der Anzahl der Teilnehmenden und Begleitpersonen Der Antragsteller muss die Entfernung der einfachen Strecke (Luftlinie) zwischen dem Herkunftsort und dem Ort der Aktivität104 mithilfe des Entfernungsrechners der Europäischen Kommission105 angeben. Individuelle Unterstützung Aufenthaltskosten der Teilnehmenden und Begleitpersonen106 während der Aktivität. Bei Bedarf sind die Aufenthaltskosten für die Reisezeit vor und nach der Aktivität förderfähig, wobei für Teilnehmende und Begleitpersonen, die den Reisekostenzuschuss für nicht umweltfreundliches Reisen erhalten, höchstens zwei Reisetage und für diejenigen, die den Zuschuss für umweltfreundliches Reisen erhalten, höchstens sechs Reisetage vorgesehen sind. Teilneh- merkate- gorie Länder- gruppe 1 Ländergruppe 2 Ländergruppe 3 Personal 107- 191 EUR 95-169 EUR 84-148 EUR Lernende in der Berufsbil- dung 48- 127 EUR 41-110 EUR 36-93 EUR Dabei handelt es sich um die zulässigen Spannen für Grundbeträge pro Aktivitätstag. Die nationale Agentur wird innerhalb dieser Spannen über die genauen Grundbeträge für die von ihr verwalteten Projekte entscheiden und diese Informationen auf ihrer Website veröffentlichen. Der Grundbetrag ist bis zum 14. Tag der Aktivität (Reisetage inbegriffen) zahlbar. Ab dem 15. Tag entspricht der zu zahlende Satz 70 % des Grundbetrags. Die zu zahlenden Sätze werden auf den nächsten ganzen Euro gerundet. https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de 113 107 Gruppen von Aufnahmeländern für EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer: Ländergruppe 1: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden. Ländergruppe 2: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern. Ländergruppe 3: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn. Gruppen von Aufnahmeländern für nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer: Ländergruppe 1: Japan, Israel, Südkorea, Georgien, Argentinien, Armenien, Angola, Saudi-Arabien, Kuwait, Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich, Schweiz, Bahrain, Aserbaidschan, Sudan, St. Kitts und Nevis, St. Vincent und Grenadinen, Vereinigte Arabische Emirate, Hongkong, Libanon, Vietnam, Mexiko, Taiwan, Moldau, Malaysia, Tansania, Kanada, Singapur, Australien, Thailand, Färöer, Monaco, San Marino, Vatikanstaat, Andorra. Ländergruppe 2: Indien, Kasachstan, Brasilien, Demokratische Republik Kongo, Chile, Nigeria, Uganda, Liberia, Dschibuti, Nordkorea, Usbekistan, Turkmenistan, Dominikanische Republik, Jamaika, Libyen, Syrien, Kuba, Jemen, Kenia, Ruanda, Seychellen, Antigua und Barbuda, Brunei, Montenegro, Malawi, Barbados, St. Lucia, Grenada, Dominica, Uruguay, Albanien, China, Philippinen, Peru, Venezuela, Panama, Ghana, Tschad, Guyana, Ägypten, Marokko, Kiribati, Oman, Bosnien und Herzegowina, Iran, Mosambik, Senegal, Mauritius, Katar, Jordanien, Indonesien, Laos, Südafrika, Äthiopien, Bangladesch, Ecuador, Paraguay, Costa Rica, Côte d’Ivoire, Sierra Leone, Gabun, Haiti, Bahamas, Papua-Neuguinea, Mikronesien, Ukraine, Kirgisistan, Palästina. Ländergruppe 3: Nepal, Malediven, Tadschikistan, Nicaragua, Sambia, Guinea, Kongo, Botsuana, Belize, Samoa, Marshallinseln, Palau, Tuvalu, Nauru, Cookinseln, Niue, Neuseeland, Pakistan, Bhutan, El Salvador, Suriname, Guatemala, Honduras, Somalia, Trinidad und Tobago, Algerien, Kolumbien, Gambia, Fidschi, Salomonen, Vanuatu, Kambodscha, Simbabwe, Burundi, Mongolei, Kamerun, Timor Leste, Sri Lanka, Madagaskar, Mali, Togo, São Tomé und Príncipe, Tonga, Bolivien, Benin, Lesotho, Macau, Tunesien, Irak, Burkina Faso, Äquatorialguinea, Zentralafrikanische Republik, Guinea-Bissau, Namibia, Komoren, Eritrea, Myanmar, Afghanistan, Niger, Mauretanien, Cabo Verde, Kosovo*, Eswatini, Südsudan. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden und Begleitpersonen, der Aufenthaltsdauer und dem Aufnahmeland107. Inklusionsunterstüt- zung Inklusionsunterstützung für Organisationen: Kosten in Verbindung mit der Organisation von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmende mit geringeren Chancen. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen. 125 EUR pro Teilnehmendem 114 Inklusionsunterstützung für Teilnehmer: Zusätzliche Kosten, die unmittelbar mit Aufwendungen für Teilnehmende mit geringeren Chancen und ihre Begleitpersonen verbunden sind (einschließlich Aufenthalts- und Reisekosten, sofern für diese Teilnehmenden keine Finanzhilfe in den Kategorien „Reisekosten“ und „individuelle Unterstützung“ beantragt wird). Inklusionsunterstützung kann auch Personal mit geringeren Chancen gewährt werden, das die Rolle von Begleitpersonen übernimmt oder an einem vorbereitenden Besuch teilnimmt. Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. 100 % der förderfähigen Kosten Vorbereitende Besuche Reise- und Aufenthaltskosten für die Teilnahme an einem vorbereitenden Besuch. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden. 680 EUR pro Teilnehmer Kursgebühren Kosten zur Deckung der Anmeldegebühren für das Format der 80 EUR pro Teilnehmer und Tag 115 Personalmobilität „Kurse und Schulungen“. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Dauer des Kurses. Sprachliche Unterstützung Kosten für die Bereitstellung von Sprachlernmaterial und Schulungen für Teilnehmer, die ihre Kenntnis der Sprache verbessern müssen, in der sie während der Aktivität studieren oder Schulungen erhalten. Sprachliche Unterstützung ist für Teilnehmende an folgenden Arten von Aktivitäten förderfähig: Job Shadowing/Hospitationen, Lehr- und Schulungstätigkeit, Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen, kurzfristige Lernmobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung und langfristige Lernmobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung (ErasmusPro). Die Unterstützung ist nur dann zu zahlen, wenn der Teilnehmende die Online- Sprachunterstützung nicht in Anspruch nehmen kann, weil die gewünschte Sprache oder das gewünschte Niveau nicht verfügbar ist oder weil für Teilnehmende mit geringeren Chancen besondere Hindernisse 150 EUR pro Teilnehmendem Darüber hinaus gilt: 150 EUR für die verstärkte Sprachförderung pro Teilnehmer an langfristiger Lernmobilität von Lernenden der beruflichen Aus- und Weiterbildung (ErasmusPro). 116 bestehen. Die oben genannten Bedingungen gelten nicht für die verstärkte Unterstützung für Teilnehmende an der langfristigen Lernmobilität von Lernenden der beruflichen Aus- und Weiterbildung (ErasmusPro). Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden. Außergewöhnliche Kosten Kosten für die Bereitstellung von Finanzsicherheiten, falls die nationale Agentur dies anfordert. Hohe Reisekosten der Teilnehmenden und ihrer Begleitpersonen, die aufgrund geografischer Abgelegenheit oder anderer Hindernisse nicht über die reguläre Kategorie „Reisekosten“ unterstützt werden können. Im Falle einer Bewilligung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten. Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen. Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Kosten für Finanzsicherheiten: 80 % der förderfähigen Kosten Hohe Reisekosten: 80 % der förderfähigen Kosten Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen: 100 % der förderfähigen Kosten 117 Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Teure Reisen liegen dann vor, wenn die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten weniger als 70 % der Reisekosten der Teilnehmenden abdeckt. 118 MOBILITÄT FÜR SCHÜLER UND PERSONAL IN DER SCHULBILDUNG Mit dieser Aktion werden Schulen und andere im Bereich der Schulbildung tätige Organisationen unterstützt, die Lernmobilitätsaktivitäten für Schüler und Personal organisieren möchten. Unterstützung wird für ein breites Spektrum von Aktivitäten gewährt, darunter Job Shadowing und Kurse zur beruflichen Fortbildung von Personal, Einzel- und Gruppenmobilität für Schüler, eingeladene Experten und andere Aktivitäten, die nachstehend erläutert werden. Im Rahmen ihrer Aktivitäten sollten die teilnehmenden Organisationen Inklusion und Vielfalt, ökologische Nachhaltigkeit, digitale Bildung sowie bürgerschaftliches Engagement und Teilhabe aktiv fördern, und zwar durch Nutzung der spezifischen Finanzierungsmöglichkeiten, die das Programm für diese Zwecke bietet, durch Sensibilisierung der Teilnehmenden, durch den Austausch bewährter Verfahren und durch die Wahl eines geeigneten Konzepts für ihre Aktivitäten. ZIELE DER AKTION Mit dieser Aktion sollen Lernmöglichkeiten für Einzelpersonen geschaffen und die Internationalisierung und institutionelle Entwicklung von Schulen und anderen Organisationen in der Schulbildung unterstützt werden. Konkret lauten die Ziele dieser Aktion wie folgt: Stärkung der europäischen Dimension des Lehrens und Lernens durch: • Förderung der Werte Inklusion und Vielfalt, Toleranz und demokratische Teilhabe • Förderung des Wissens über das gemeinsame europäische Erbe und die europäische Vielfalt • Unterstützung des Aufbaus professioneller Netzwerke in ganz Europa Steigerung der Lehr- und Lernqualität in der Schulbildung durch: • Unterstützung der beruflichen Fortbildung von Lehrkräften, Schulleiterinnen und Schulleitern und sonstigem Schulpersonal • Förderung des Einsatzes neuer Technologien und innovativer Lehrmethoden • Verbesserung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt in Schulen • Unterstützung des Austauschs und des Transfers bewährter Verfahren in den Bereichen Lehre und Schulentwicklung Beitrag zur Schaffung des europäischen Bildungsraums durch: • Aufbau der Kapazitäten von Schulen für die Beteiligung am grenzüberschreitenden Austausch und an der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sowie für die Durchführung hochwertiger Mobilitätsprojekte • Bereitstellung realistischer Möglichkeiten einer Lernmobilität für alle Schülerinnen und Schüler in der Schulbildung • Förderung der Anerkennung von Lernergebnissen von Schülerinnen und Schülern und Personal in Mobilitätsphasen im Ausland WIE KÖNNEN ERASMUS+-MOBILITÄTSMÖGLICHKEITEN WAHRGENOMMEN WERDEN? Schulen und andere Organisationen, die in der Schulbildung tätig sind, können eine Förderung auf zweierlei Weise beantragen: • Kurzfristige Projekte für die Mobilität von Schülerinnen und Schülern sowie Personal – diese Projekte bieten den Antragstellern die Möglichkeit, verschiedene Mobilitätsaktivitäten über einen Zeitraum von sechs bis achtzehn Monaten zu organisieren. Kurzfristige Projekte sind die beste Option für Organisationen, die zum ersten Mal einen 119 Antrag auf Teilnahme an Erasmus+ stellen, oder für Organisationen, die nur eine begrenzte Anzahl von Aktivitäten organisieren möchten. oder • Akkreditierte Mobilitätsprojekte für Schülerinnen und Schüler sowie Personal – diese Projekte stehen nur Organisationen offen, die über eine Erasmus-Akkreditierung im Bereich der Schulbildung verfügen. Dieser besondere Finanzierungsbereich ermöglicht es akkreditierten Organisationen, regelmäßig Mittel für Mobilitätsaktivitäten zu erhalten, die zur schrittweisen Umsetzung ihres Erasmus-Plans beitragen. Erasmus-Akkreditierungen stehen allen Organisationen offen, die regelmäßig Mobilitätsaktivitäten organisieren möchten. Eine frühere Erfahrung im Rahmen des Programms ist für einen Akkreditierungsantrag nicht erforderlich. Um mehr über diese Möglichkeit zu erfahren, lesen Sie bitte das Kapitel dieses Leitfadens über die Erasmus-Akkreditierung in den Bereichen Erwachsenenbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung und Schulbildung. Darüber hinaus können sich Organisationen an dem Programm beteiligen, ohne einen Antrag einzureichen, und zwar durch: • Beitritt zu einem bestehenden Erasmus+-Mobilitätskonsortium, das von einem akkreditierten Konsortialkoordinator in ihrem Land geleitet wird und neue Mitglieder aufnimmt, oder • Aufnahme von Teilnehmenden aus einem anderen Land: Jede Organisation kann Lernende oder Personal von einer Partnerorganisation im Ausland aufnehmen. Die Tätigkeit als aufnehmende Organisation ist eine wertvolle Erfahrung und eine gute Möglichkeit, Partnerschaften zu gründen und mehr über das Programm zu erfahren, bevor Sie selbst einen Antrag stellen. Schulen wird auch nahegelegt, sich an eTwinning108 zu beteiligen, einer im Rahmen von Erasmus+ finanzierten Online- Gemeinschaft, die auf der European School Education Platform gehostet wird und für Lehrkräfte und Schulpersonal zugänglich ist, die von der nationalen eTwinning-Organisation zugelassen wurden. Über eTwinning können Schulen gemeinsame virtuelle Klassenzimmer einrichten und Projekte mit anderen Schulen durchführen, Lehrkräfte können Diskussionen mit Kollegen führen, untereinander Informationen austauschen und vielfältige Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung wahrnehmen. eTwinning bietet auch ein ideales Umfeld für die Suche nach Partnern für künftige Projekte. Darüber hinaus sind Schulen und Lehrkräfte eingeladen, das SELFIE-Tool zu nutzen: Es handelt sich hierbei um kostenlose, mehrsprachige, webbasierte Instrumente zur Selbstreflexion, die von der Europäischen Kommission entwickelt wurden, um Schulen und Lehrkräften bei der Entwicklung ihrer digitalen Kompetenz zu helfen. Mit dem Tool für Lehrkräfte können diese ihre Kompetenz und ihr Selbstvertrauen im digitalen Bereich selbst einschätzen und unmittelbares Feedback zu Stärken und Lücken sowie zu ihrem Potenzial für die eigene Weiterentwicklung erhalten. Lehrkräfteteams können das Tool auch gemeinsam nutzen und zusammen einen Ausbildungsplan entwickeln. Das SELFIE-Tool kann hier online abgerufen werden: www.ec.europa.eu/education/schools-go-digital https://ec.europa.eu/education/schools-go-digital_de. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Die antragstellende Organisation ist der Hauptakteur in einem Projekt der Leitaktion 1. Im Antragsverfahren für kurzfristige Projekte ebenso wie für Erasmus-Akkreditierungen geht es insbesondere um die Bedürfnisse und Pläne der antragstellenden Organisation (oder deren Konsortium). Die antragstellende Organisation verfasst den Antrag und reicht ihn ein, unterzeichnet die Finanzhilfevereinbarung, führt die Mobilitätsaktivitäten durch und erstattet der nationalen Agentur Bericht. Sobald die Finanzhilfevereinbarung in Kraft tritt, wird der Antragsteller förmlich zum „Begünstigten“ einer EU-Finanzhilfe. Bei einem Mobilitätsprojekt kann es Aktivitäten im Rahmen der Outgoing- oder Incoming-Mobilität geben. Bei den meisten Arten verfügbarer Aktivitäten handelt es sich um Outgoing-Mobilität. Das bedeutet, dass die antragstellende Organisation (der Begünstigte) als entsendende Organisation fungiert: Sie wählt Teilnehmer aus und schickt sie zu einer aufnehmenden Organisation im Ausland. Es wird nachdrücklich empfohlen, diese Möglichkeiten zur Organisation eines beiderseitigen 108 European School Education Platform – eTwinning: https://school-education.ec.europa.eu/en/etwinning?prefLang=de. https://ec.europa.eu/education/schools-go-digital https://ec.europa.eu/education/schools-go-digital https://school-education.ec.europa.eu/en/etwinning?prefLang=de 120 Austauschs oder gemeinsamer Aktivitäten mit einer oder mehreren Partnerschulen zu nutzen. In diesem Fall sollte jede teilnehmende Schule eine Förderung im Rahmen von Erasmus+ beantragen oder hat die Möglichkeit, sich einem bestehenden Konsortium anzuschließen. Darüber hinaus gibt es besondere Arten von Incoming-Aktivitäten, die es den antragstellenden Organisationen ermöglichen, Experten oder in der Ausbildung befindliche Lehrkräfte zu ihrer Organisation einzuladen. Der Zweck von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmende aus dem Ausland (Incoming-Mobilität) besteht nicht in einem beiderseitigen Austausch, sondern darin, Personen zur antragstellenden Organisation zu bringen, die zu ihrer Entwicklung und Internationalisierung beitragen können. Bei der Durchführung aller im Rahmen dieser Aktion geförderten Aktivitäten müssen die Erasmus-Qualitätsstandards eingehalten werden. Die Erasmus-Qualitätsstandards umfassen konkrete Durchführungsverfahren für Projektaufgaben wie die Auswahl und Vorbereitung der Teilnehmenden, die Festlegung, Bewertung und Anerkennung von Lernergebnissen, die Weitergabe von Projektergebnissen usw. Den vollständigen Text der Erasmus-Qualitätsstandards finden Sie unter dem folgenden Link auf der Europa-Website: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility- projects-vet-adults-schools Das Sprachenlernen ist ein wichtiger Bestandteil eines jeden Mobilitätsprojekts: Die begünstigten Organisationen sollten ihren Teilnehmenden vor und während der Mobilitätsaktivitäten Unterstützung beim Sprachenlernen anbieten. Zu diesem Zweck finanziert Erasmus+ die Plattform für die Online-Sprachunterstützung, die von allen Erasmus+-Teilnehmenden kostenlos genutzt werden kann. Wie können Sie Partner für Ihre Mobilitätsaktivitäten finden? Erasmus+ bietet verschiedene Instrumente und Möglichkeiten, um Partner für Ihre Mobilitätsaktivitäten zu finden: • Die European School Education Platform (ESEP) bietet ein Online-Instrument für die Partnersuche. Wenn Sie sich auf der Plattform registrieren, können Sie Mitteilungen zu Ihrer Partnersuche veröffentlichen und nach Mitteilungen anderer Organisationen suchen: https://school-education.ec.europa.eu/en/networking/partner-finding. • Schulungs- und Kooperationsaktivitäten werden regelmäßig von den nationalen Erasmus+-Agenturen organisiert. Sie umfassen Kontaktseminare, Online-Veranstaltungen und andere Möglichkeiten der Partnersuche für Erasmus+- Antragsteller und -Begünstigte. Informationen über Schulungs- und Kooperationsaktivitäten sind auf den einschlägigen Websites der nationalen Agentur und auf der Website des SALTO-Ressourcenzentrums für Schulungs- und Kooperationsaktivitäten („SALTO Education & Training TCA Resource Centre“) verfügbar: www.salto-et.net • Über die Erasmus+-Projektergebnis-Plattform können Sie nach allen akkreditierten Organisationen und genehmigten Projekten suchen: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/projects. Bereichsübergreifende Dimensionen Alle Mobilitätsprojekte sollten die folgenden, für das gesamte Programm Erasmus+ relevanten Dimensionen berücksichtigen: INKLUSION UND VIELFALT Im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards müssen Organisationen, die Unterstützung aus dem Programm erhalten, sicherstellen, dass sie Teilnehmenden aus allen Verhältnissen Mobilitätsmöglichkeiten in inklusiver und gerechter Weise bieten. Bei der Auswahl der Lernenden, die an den Projektaktivitäten teilnehmen, sollten wichtige Faktoren wie die Beweggründe und Leistungen der Teilnehmenden sowie ihre persönlichen Entwicklungs- und Lernbedürfnisse berücksichtigt werden. Ebenso sollte bei der Auswahl von teilnehmendem Personal sichergestellt werden, dass die Vorteile ihrer beruflichen Fortbildung allen Lernenden in der Organisation zugutekommen. https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility-projects-vet-adults-schools https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility-projects-vet-adults-schools http://www.salto-et.net/ https://erasmus-plus.ec.europa.eu/projects 121 Während der gesamten Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Mobilitätsaktivitäten sollten die entsendende und die aufnehmende Organisation die Teilnehmenden in wichtige Entscheidungen einbeziehen, um den größtmöglichen Nutzen und die größtmögliche Wirkung für jeden Teilnehmenden zu gewährleisten. Begünstigte und andere teilnehmende Organisationen, die allgemeine und berufliche Bildung anbieten, werden ermutigt, aktiv Mobilitätsmöglichkeiten bereitzustellen und zu fördern, indem sie beispielsweise Mobilitätsfenster in ihren akademischen Kalender aufnehmen und standardmäßige Wiedereingliederungsmaßnahmen für zurückkehrende Teilnehmende festlegen. ÖKOLOGISCH NACHHALTIGE UND VERANTWORTUNGSVOLLE PRAKTIKEN Im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards müssen Organisationen, die Unterstützung aus dem Programm erhalten, bei ihren Teilnehmenden ein ökologisch nachhaltiges und verantwortungsvolles Verhalten fördern und das Bewusstsein dafür schärfen, wie wichtig es ist, Maßnahmen zur Verringerung oder zum Ausgleich des ökologischen Fußabdrucks von Mobilitätsaktivitäten zu ergreifen. Diese Grundsätze sollten in die Vorbereitung und Durchführung aller Programmaktivitäten einfließen, insbesondere durch die Nutzung spezifischer finanzieller Unterstützung durch das Programm zur Förderung nachhaltiger Verkehrsmittel. Organisationen, die allgemeine und berufliche Bildung anbieten, sollten diese Grundsätze in ihre tägliche Arbeit integrieren und aktiv eine Änderung der Denkweise und des Verhaltens ihrer Lernenden und ihres Personals fördern. DIGITALER WANDEL IN DER ALLGEMEINEN UND BERUFLICHEN BILDUNG Im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards unterstützt das Programm alle teilnehmenden Organisationen dabei, digitale Instrumente und Lernmethoden in ihre Arbeit zu integrieren und so ihre physischen Aktivitäten zu ergänzen, die Zusammenarbeit zwischen Partnerorganisationen zu verbessern und ihre Lern- und Lehrqualität zu steigern. Darüber hinaus können Teilnehmende am Praktikumsprogramm „Digitale Chance“ (Digital Opportunity Traineeships) teilnehmen: Dabei handelt es sich um Mobilitätsaktivitäten, die es den Teilnehmenden ermöglichen, digitale Kompetenzen zu erwerben, und bei denen das Personal seine Fähigkeit ausbauen kann, mithilfe digitaler Tools zu schulen, zu unterrichten und andere Aufgaben zu erfüllen. Derartige Aktivitäten können mit jedem der verfügbaren Formate der Mobilität organisiert werden. TEILHABE AM DEMOKRATISCHEN LEBEN Das Programm soll den Teilnehmern helfen, sich mit den Vorteilen eines aktiven Bürgersinns und der Teilhabe am demokratischen Leben vertraut zu machen. Die geförderten Mobilitätsaktivitäten sollten die partizipatorischen Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen der Zivilgesellschaft sowie die Entwicklung von sozialen und interkulturellen Kompetenzen, kritischem Denken und Medienkompetenz stärken. Die Projekte sollten, wo immer möglich, die Teilhabe am demokratischen Leben und das soziale und zivilgesellschaftliche Engagement durch formale oder nichtformale Lernaktivitäten fördern. Sie sollten das Verständnis für die Europäische Union und die gemeinsamen europäischen Werte entwickeln oder verbessern, darunter die Achtung demokratischer Grundsätze, die Menschenwürde, die Einheit und Vielfalt, den interkulturellen Dialog sowie das gesellschaftliche, kulturelle und historische Erbe Europas. AKTIVITÄTEN In diesem Abschnitt werden die Arten von Aktivitäten vorgestellt, die im Rahmen von Erasmus+ sowohl im Rahmen kurzfristiger Projekte als auch im Rahmen akkreditierter Projekte finanziert werden können. Alle Lernmobilitätsaktivitäten müssen Folgendes sein: • pädagogisch: Sie müssen darauf ausgerichtet sein, dass Teilnehmende neue Kenntnisse, Fähigkeiten, Kompetenzen und Einstellungen erwerben bzw. vorhandene verbessern; • transnational: Sie müssen Interaktionen zwischen Menschen aus verschiedenen Ländern zum Zweck des gegenseitigen Austauschs und des Lernens voneinander vorsehen; 122 • strukturiert: Sie müssen eine klare Methodik, ein klares Lernprogramm und geplante Lernergebnisse aufweisen; • strategisch: Sie müssen zu einem breiteren Spektrum von Projekt- oder Akkreditierungszielen beitragen. Alle Mobilitätsaktivitäten für Lernende und Personal müssen in einer Organisation im Ausland stattfinden, wobei das Personal der aufnehmenden Organisationen federführend ist (die aufnehmenden Organisationen werden auch als „Gasteinrichtungen“ bezeichnet). Zweigstellen der entsendenden Organisation oder andere mit der entsendenden Organisation verbundene Stellen können nicht als aufnehmende Organisationen fungieren, wenn sie die Anforderung für - länderübergreifende Aktivitäten nicht erfüllen. Bei jeder Aktivität können Personen, die Teilnehmende mit geringeren Chancen, Minderjährige oder zu beaufsichtigende junge Erwachsene begleiten, zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten. Begleitpersonen können während der gesamten Dauer oder eines Teils der Dauer der Aktivität unterstützt werden. PERSONALMOBILITÄT Förderfähige Aktivitäten ▪ Job Shadowing (2 bis 60 Tage) ▪ Lehr- oder Schulungstätigkeit (2 bis 365 Tage) ▪ Kurse und Schulungen (2 bis 10 Tage) Zusätzlich zur physischen Mobilität können alle Mobilitätsaktivitäten für Personal mit virtuellen Lernaktivitäten kombiniert werden. Die oben angegebene Mindest- und Höchstdauer gilt für die Komponente der physischen Mobilität. Die durchgeführten Aktivitäten müssen die folgenden qualitativen Anforderungen erfüllen: Job Shadowing/Hospitationen: Die Teilnehmenden können dabei einen gewissen Zeitraum bei einer aufnehmenden Organisation in einem anderen Land verbringen, um durch Beobachtung und Interaktion neue Verfahren zu erlernen und neue Ideen zu sammeln. Hospitationen erfordern eine eindeutige Identifizierung des verantwortlichen Mentors in der aufnehmenden Organisation, d. h. der Person, die der Teilnehmende begleitet. Ein Mentor kann von maximal zwei Teilnehmenden gleichzeitig begleitet werden. Unterrichts- oder Ausbildungstätigkeiten über längere Zeiträume: Die Teilnehmenden können dabei für einen gewissen Zeitraum in einer aufnehmenden Organisation in einem anderen Land unterrichten oder Schulungen für Lernende anbieten, um durch die Erfüllung ihrer Aufgaben und den Austausch mit Fachkollegen zu lernen. Kurse und Schulungen: Die Teilnehmenden können dabei von einem strukturierten Kurs oder einer ähnlichen Art von Schulung profitieren, die von qualifizierten Fachkräften auf der Grundlage eines vordefinierten Lernprogramms und von Lernergebnissen durchgeführt wird. Die Gesamthöhe der Finanzhilfe109 für „Kurse und Schulungen“ ist auf höchstens 50 % der gewährten Projektfinanzhilfe begrenzt. Für Projekte mit einer gewährten Finanzhilfe von insgesamt bis zu 40 000 EUR wird diese Obergrenze auf 20 000 EUR festgesetzt. Höchstens drei Personen derselben entsendenden Organisation und höchstens zehn Personen aus demselben Mobilitätskonsortium können Finanzmittel für die gemeinsame 109 Die Budgetkategorie „Inklusionsunterstützung für Teilnehmende“ wird nicht auf diese Obergrenze angerechnet. 123 Teilnahme an demselben Kurs erhalten. Jede Person kann nur an einem Kurs pro Projekt teilnehmen. Die Schulung muss eine klare transnationale Komponente umfassen, z. B. durch die Förderung der Lerninteraktion zwischen Teilnehmenden aus verschiedenen Ländern oder durch die Integration anderer Elemente des transnationalen Transfers von Verfahren, wie beispielsweise die starke Einbeziehung von Lehrpersonal aus dem aufnehmenden Land, das mit Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausland interagiert und ihnen seine Verfahren veranschaulicht. Der Inhalt der Kurse und Schulungen muss für die beruflichen Kompetenzen des teilnehmenden Personals und die Ziele des Projekts oder der Akkreditierung relevant sein. Gefördert werden beispielsweise Kurse und Schulungen, die von öffentlichen Einrichtungen oder Freiwilligenorganisationen organisiert werden, Aktivitäten, die im Rahmen eines Austauschs von Verfahren zwischen Organisationen in verschiedenen Ländern organisiert werden, sowie kommerziell verfügbare Kurse und Schulungen. Völlig passive Aktivitäten wie das Anhören von Vorträgen, Reden oder Massenkonferenzen werden nicht unterstützt. Konferenzen und ähnlich bezeichnete Veranstaltungen können nur dann für eine Finanzierung in Betracht kommen, wenn die Teilnehmenden den größten Teil ihrer Zeit für strukturierte Schulungen, Workshops, praktische Übungen, den Austausch von Verfahren mit Kolleginnen und Kollegen oder andere Formen des aktiven Lernens aufwenden. Die Antragsteller sollten sich darüber im Klaren sein, dass alle Kursanbieter völlig unabhängig vom Programm Erasmus+ sind und als Dienstleister auf einem freien Markt agieren. Die Wahl der Kurse und Schulungen liegt folglich in der Verantwortung der begünstigten Organisation. Als Orientierungshilfe für die Antragsteller bei ihrer Wahl wurden folgende Qualitätsstandards entwickelt: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/quality-standards-key-action-1 Förderfähige Teilnehmende Zu den förderfähigen Teilnehmenden zählen Lehrkräfte, Schulleiter und alle sonstigen nicht lehrenden Experten und Angehörigen des Personals, die in der Schulbildung tätig sind. Zu den förderfähigen nicht lehrenden Angehörigen des Personals zählen Personen, die in der Schulbildung tätig sind, entweder in Schulen (als Hilfslehrkräfte, pädagogische Berater, Psychologen, Erasmus+-Koordinatoren usw.) oder in anderen Organisationen im Bereich der Schulbildung (z. B. Schulinspektoren, Berater, Erasmus+-Koordinatoren, Politikkoordinatoren mit Zuständigkeit für die Schulbildung usw.). Die Teilnehmenden müssen bei der entsendenden Organisation tätig sein oder regelmäßig mit ihr zusammenarbeiten, um die Durchführung ihrer Kernaktivitäten zu unterstützen (z. B. als externe Ausbildende, Expertinnen und Experten, Freiwillige, Vorstandsmitglieder, Inspektoren usw.). In allen Fällen müssen die Aufgaben, die den Teilnehmenden mit der entsendenden Organisation verbinden, so dokumentiert sein, dass die nationale Agentur diese Verbindung überprüfen kann (z. B. mit einem Arbeits- oder Freiwilligenvertrag, einer Aufgabenbeschreibung oder einem ähnlichen Dokument). Die nationalen Agenturen https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/quality-standards-key-action-1 124 etablieren eine transparente und einheitliche Praxis in der Frage, was in ihrem nationalen Kontext unter annehmbaren Arbeitsverhältnissen und Belegunterlagen zu verstehen ist. Bedienstete, die vom Ausland aus arbeiten, können in dem Land, in dem sie arbeiten, nicht an Aktivitäten teilnehmen. Förderfähige Orte Die Aktivitäten müssen im Ausland stattfinden, und zwar entweder in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Die Aktivitäten müssen in dem Land stattfinden, in dem die Aufnahmeorganisation rechtmäßig ansässig ist. Jede Mobilitätsaktivität kann nur in einem Land stattfinden.110 Dokumentation der Lernergebnisse Die Anforderungen an die Dokumentation der Lernergebnisse sind in den Erasmus- Qualitätsstandards festgelegt und in der Finanzhilfevereinbarung zum Projekt weiter ausgeführt. Vor Beginn der Aktivität müssen die entsendende Organisation, die aufnehmende Organisation und der Teilnehmende eine Lernvereinbarung (oder ein ähnliches Dokument) abschließen, in der die erwarteten Lernergebnisse des Teilnehmenden aufgeführt sind. Für Kurse und Schulungen kann anstelle einer Lernvereinbarung ein Kursprogramm genutzt werden. Nach der Aktivität müssen die vom Teilnehmenden erzielten Lernergebnisse durch Ausstellung eines Europass-Mobilitätsnachweises oder eines ähnlichen Dokuments anerkannt werden. Die begünstigte Organisation muss eine Kopie des ausgestellten Dokuments als Nachweis dafür aufbewahren, dass die Aktivität abgeschlossen wurde. Darüber hinaus kann die nationale Agentur verlangen, dass der Begünstigte eine Finanzhilfevereinbarung mit dem Teilnehmenden unterzeichnet und diese als Teil der Belegunterlagen aufbewahrt. Diese Anforderung ist in der Finanzhilfevereinbarung anzugeben. MOBILITÄT DER LERNENDEN Förderfähige Aktivitäten ▪ Gruppenmobilität von Schülern (2 bis 30 Tage, mindestens zwei Schüler pro Gruppe) ▪ Kurzfristige Lernmobilität von Schülern (10 bis 29 Tage) ▪ Langfristige Lernmobilität von Schülern (30 bis 365 Tage) Zusätzlich zur physischen Mobilität können alle Mobilitätsaktivitäten für Schülerinnen und Schüler mit virtuellen Lernaktivitäten kombiniert werden. Die oben angegebene Mindest- und Höchstdauer gilt für die Komponente der physischen Mobilität. Die durchgeführten Aktivitäten müssen die folgenden qualitativen Anforderungen erfüllen: Gruppenmobilität von Schülern: Eine Gruppe von Schülern aus der entsendenden Schule kann Zeit im Ausland verbringen gemeinsam mit Mitschülern aus einem anderen Land lernen. Die entsendende Schule muss die Lernaktivitäten in Zusammenarbeit mit einer Partnerschule 110 Kurze grenzüberschreitende Reisen sind zulässig, wenn dies für die Aktivität relevant ist; für die Zwecke der Finanzhilfeberechnung gilt dies jedoch nicht als Änderung des Landes, in dem sich der Veranstaltungsort befindet. Werden aufeinanderfolgende Aktivitäten in verschiedenen Ländern organisiert, so muss jede Aktivität für sich sämtliche einschlägigen Förderkriterien erfüllen. 125 im aufnehmenden Land konzipieren.111 Lehrkräfte oder anderes qualifiziertes Lehrpersonal aus der entsendenden Schule müssen die Schülerinnen und Schüler während der gesamten Dauer der Aktivität begleiten und ihren Lernprozess anleiten. Bei Bedarf können auch andere Erwachsene als Begleitpersonen fungieren, um die begleitenden Lehrkräfte zu unterstützen.112 Kurzfristige Lernmobilität von Schülern: Schüler können einen Auslandsaufenthalt absolvieren, um in einer Partnerschule zu lernen oder ein Praktikum bei einer anderen einschlägigen Organisation im Ausland zu absolvieren. Für jeden Teilnehmenden muss ein individuelles Lernprogramm aufgestellt werden. Für Teilnehmende mit geringeren Chancen kann die Mobilität mit einer Mindestdauer von zwei Tagen organisiert werden, sofern dies gerechtfertigt ist. Langfristige Lernmobilität von Schülern: Schüler können einen Auslandsaufenthalt absolvieren, um in einer Partnerschule zu lernen oder ein Praktikum bei einer anderen einschlägigen Organisation im Ausland zu absolvieren. Für jeden Teilnehmenden muss ein individuelles Lernprogramm aufgestellt werden. Alle Teilnehmende erhalten eine obligatorische Ausreisevorbereitung. Es werden mehr Mittel für die organisatorische und sprachliche Unterstützung zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass der Unterschied zwischen den Formaten Gruppen- und Einzelaktivität nicht auf den Reise- und Unterbringungsmodalitäten beruht, sondern vielmehr auf den Anforderungen für gemeinsame oder individuelle Lernprogramme, wie nachstehend unter „Dokumentation der Lernergebnisse“ beschrieben. Dementsprechend wird für Gruppen- bzw. Einzelaktivitäten ein unterschiedliches Maß an organisatorischer Unterstützung bereitgestellt, wie in den am Ende dieses Kapitels angegebenen Regeln für die Finanzierung festgelegt. Förderfähige Teilnehmende Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler müssen in der entsendenden Schule an einem Bildungsprogramm teilnehmen.113 Es können auch Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die in Ländern, in denen es eine solche Praxis gibt, außerhalb eines institutionellen Rahmens unterrichtet werden.114 Förderfähige Orte Die Aktivitäten müssen im Ausland stattfinden, und zwar entweder in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Die Aktivitäten müssen in dem Land 111 Programme für Gruppenaktivitäten, die ausschließlich oder hauptsächlich aus kommerziell angebotenen Aktivitäten bestehen, wie z. B. Kurse an einer Sprachschule oder andere kommerzielle „gebrauchsfertige“ Aktivitäten, sind nicht förderfähig. Sofern für das Lernprogramm der Aktivität relevant, können die Schülerinnen und Schüler einen kleineren Teil der Mobilitätsphase mit gemeinsamen Ausflügen in die Natur und zu kulturellen Stätten, in Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen, mit internationalen Wettbewerben oder ähnlichen Lernaktivitäten verbringen. Diese Inhalte müssen jedoch stets in ein von den beiden Schulen entwickeltes Peer-Learning-Programm eingebettet sein. 112 In jedem Fall sind die entsendenden und aufnehmenden Schulen dafür verantwortlich, dass die geltenden Vorschriften und Gesetze in den Entsende- und Aufnahmeländern vollständig eingehalten werden. 113 Die Definition förderfähiger Bildungsprogramme obliegt der zuständigen nationalen Behörde jedes EU-Mitgliedstaats oder jedes mit dem Programm assoziierten Drittlands und wird auf der Website der jeweiligen nationalen Agentur veröffentlicht. 114 Die Rechtmäßigkeit und die Bedingungen für eine Schulbildung außerhalb des institutionellen Rahmens werden durch die nationale Gesetzgebung in den einzelnen Ländern geregelt. In den Ländern, in denen diese Möglichkeiten bestehen, entscheidet die zuständige nationale Behörde, welche Schulen als entsendende Schulen für Schülerinnen und Schüler fungieren können, die auf diese Weise unterrichtet werden. 126 stattfinden, in dem die Aufnahmeorganisation rechtmäßig ansässig ist. Jede Mobilitätsaktivität kann nur in einem Land stattfinden.115 Gruppenmobilität von Schülern muss in einer aufnehmenden Schule erfolgen. In Ausnahmefällen können Aktivitäten an einem anderen Ort im Land der aufnehmenden Schule stattfinden, sofern dies aufgrund der Inhalte und Qualität der Aktivität angebrachter ist. In diesem Fall werden die Reisekosten der Teilnehmenden von der aufnehmenden Schule zum Veranstaltungsort nicht als transnationale Mobilitätsaktivität betrachtet. Daher können für diesen Zweck keine zusätzlichen Mittel beantragt werden. Darüber hinaus kann die Gruppenmobilität von Schülern an einem Sitz einer Einrichtung der Europäischen Union stattfinden, wenn die Aktivität bei einer EU-Einrichtung oder in Zusammenarbeit mit einer solchen organisiert wird.116 Unabhängig vom Veranstaltungsort müssen an den Gruppenaktivitäten Schüler aus mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern teilnehmen. Dokumentation der Lernergebnisse Die Anforderungen an die Dokumentation der Lernergebnisse sind in den Erasmus- Qualitätsstandards festgelegt und in der Finanzhilfevereinbarung zum Projekt weiter ausgeführt. Individuelle Mobilitätsaktivitäten: Vor Beginn der Aktivität müssen die entsendende Organisation, die aufnehmende Organisation und der Teilnehmende eine Lernvereinbarung (oder ein ähnliches Dokument) abschließen, in der die erwarteten Lernergebnisse des Teilnehmenden aufgeführt sind. Nach der Aktivität müssen die vom Teilnehmenden erzielten Lernergebnisse durch Ausstellung eines Europass-Mobilitätsnachweises oder eines ähnlichen Dokuments anerkannt werden. Die begünstigte Organisation muss eine Kopie des ausgestellten Dokuments als Nachweis dafür aufbewahren, dass die Aktivität abgeschlossen wurde. Darüber hinaus kann die nationale Agentur verlangen, dass der Begünstigte eine Finanzhilfevereinbarung mit dem Teilnehmenden unterzeichnet und diese als Teil der Belegunterlagen aufbewahrt. Diese Anforderung ist in der Finanzhilfevereinbarung anzugeben. Gruppenmobilitätsaktivitäten: Es muss ein Lernprogramm für die gesamte Gruppe festgelegt werden (individuelle Lernvereinbarungen sind nicht erforderlich). Nach der Aktivität muss die begünstigte Organisation das Lernprogramm und eine Teilnehmerliste (auf der auch die Begleitpersonen aufgeführt sind) als Nachweis für den Abschluss der Aktivität aufbewahren. 115 Kurze grenzüberschreitende Reisen sind zulässig, wenn dies für die Aktivität relevant ist; für die Zwecke der Finanzhilfeberechnung gilt dies jedoch nicht als Änderung des Landes, in dem sich der Veranstaltungsort befindet. Werden aufeinanderfolgende Aktivitäten in verschiedenen Ländern organisiert, so muss jede Aktivität für sich sämtliche einschlägigen Förderkriterien erfüllen. 116 Sitze der Organe der Europäischen Union sind Brüssel, Frankfurt, Luxemburg und Straßburg. Aktivitäten an den Sitzen der EU werden als transnationale Mobilität betrachtet, wenn Teilnehmende aus mindestens zwei Ländern gemeinsam an der Aktivität teilnehmen. In diesem Fall kann eine Finanzierung (wie im Abschnitt „Welche Regeln bestehen für die Finanzierung?“ beschrieben) für alle Teilnehmenden, unabhängig von ihrem Ursprungsland, beantragt werden. Eine Liste der Organe und Einrichtungen der EU finden Sie unter https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de. https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de 127 SONSTIGE UNTERSTÜTZTE AKTIVITÄTEN Förderfähige Aktivitäten ▪ Eingeladene Experten (2 bis 60 Tage) ▪ Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen (10 bis 365 Tage) Die durchgeführten Aktivitäten müssen die folgenden qualitativen Anforderungen erfüllen: Eingeladene Experten: Schulen können Ausbilder, Lehrkräfte, Politikexperten oder andere qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland einladen, die zur Verbesserung der Lehr- und Lernerfahrungen in der aufnehmenden Schule beitragen können. Beispielsweise können eingeladene Experten Schulungen für das Personal der Schule anbieten, neue Lehrmethoden demonstrieren oder den Transfer bewährter Verfahren in den Bereichen Organisation und Verwaltung unterstützen. Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen: Antragstellende Organisationen können in der Ausbildung befindliche Lehrkräfte aufnehmen, die ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten. Förderfähige Teilnehmende Eingeladene Experten können alle Personen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland sein, die über Fachwissen verfügen und Schulungen halten können, die für die Bedürfnisse und Ziele der einladenden Organisation relevant sind. Die Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen steht Teilnehmenden offen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland an einem Ausbildungsprogramm für Lehrkräfte teilnehmen oder ein solches (oder ähnlich gelagertes Bildungsprogramm für Ausbilder oder Pädagogen) vor Kurzem abgeschlossen117 haben. Für ihre Teilnahme kann finanzielle Unterstützung gewährt werden, sofern die entsendende Einrichtung keine Finanzhilfe zu demselben Zweck gewährt. Förderfähige Orte Für eingeladene Experten und in Ausbildung befindliche Lehrkräfte ist der Ort stets die begünstigte Organisation (einschließlich der Mitglieder eines Konsortiums). Dokumentation der Lernergebnisse Bei eingeladenen Experten muss das Lernprogramm, das der Experte vorlegen wird, vor der Aktivität mit der begünstigten Organisation abgestimmt werden. Nach der Aktivität muss die begünstigte Organisation das durchgeführte Lernprogramm als Nachweis für den Abschluss der Aktivität aufbewahren. Bei in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen gelten die für Einzelaktivitäten der Mobilität zu Lernzwecken beschriebenen Anforderungen. VORBEREITENDE BESUCHE Was ist ein vorbereitender Besuch? Bei einem vorbereitenden Besuch handelt es sich um einen Besuch von Mitarbeitern der entsendenden Organisation bei einer potenziellen aufnehmenden Organisation mit dem Ziel, eine Mobilitätsaktivität für Lernende oder Personal besser vorzubereiten. 117 Junge Absolventinnen und Absolventen können bis zu zwölf Monate nach dem Abschluss teilnehmen. Wenn die Teilnehmenden nach dem Abschluss einen obligatorischen Militär- oder Zivildienst abgeleistet haben, wird der Zeitraum der Förderfähigkeit um die Dauer des betreffenden Dienstes verlängert. 128 Wann kann ein vorbereitender Besuch organisiert werden? Jeder vorbereitende Besuch muss klar begründet sein und dazu dienen, die Inklusivität, Reichweite und Qualität der Mobilitätsaktivitäten zu verbessern. So können vorbereitende Besuche organisiert werden, um die Mobilität von Teilnehmern mit geringeren Chancen besser vorzubereiten, die Zusammenarbeit mit einer neuen Partnerorganisation aufzunehmen oder längere Mobilitätsaktivitäten vorzubereiten. Vorbereitende Besuche können zur Vorbereitung jeder Art von Mobilität von Lernenden oder Personal, mit Ausnahme von „Kursen und Schulungen“, organisiert werden. Wer kann an einem vorbereitenden Besuch teilnehmen? Vorbereitende Besuche können von allen Personen durchgeführt werden, die für Aktivitäten im Zusammenhang mit der Personalmobilität infrage kommen und an der Organisation des Projekts beteiligt sind. In Ausnahmefällen können Lernende, die an einer langfristigen Lernmobilität teilnehmen werden, und Teilnehmende, die bei allen Arten von Aktivitäten geringere Chancen haben, an vorbereitenden Besuchen für ihre Aktivitäten teilnehmen. An einem vorbereitenden Besuch können höchstens drei Personen teilnehmen. Wo können vorbereitende Besuche stattfinden? Vorbereitende Besuche finden in den Räumlichkeiten der potenziellen aufnehmenden Organisation oder an einem anderen Ort der geplanten Mobilitätsaktivitäten statt. Die für die Orte von Mobilitätsaktivitäten für Personal und Lernende geltenden Regeln sind auch auf die mit diesen Aktivitäten verbundenen vorbereitenden Besuche anzuwenden. Pro Aufnahmeorganisation kann nur ein vorbereitender Besuch organisiert werden. 129 KURZFRISTIGE PROJEKTE FÜR DIE MOBILITÄT VON SCHÜLERN UND PERSONAL IN DER SCHULBILDUNG Kurzfristige Projekte für die Mobilität von Schülern und Personal sind eine einfache Möglichkeit, eine Förderung durch Erasmus+ in Anspruch zu nehmen. Sie sollen es den Organisationen ermöglichen, ohne Schwierigkeiten einige wenige Aktivitäten zu organisieren und Erfahrungen mit dem Programm zu sammeln. Um die kurzfristigen Projekte einfach zu halten, ist ihre Teilnehmerzahl und Projektlaufzeit begrenzt. Das Format steht nur Einzelorganisationen, nicht jedoch den Koordinatoren von Konsortien offen. Akkreditierte Organisationen können keine kurzfristigen Projekte beantragen, da sie bereits ständigen Zugang zu Erasmus+-Mitteln haben. Der Antrag für kurzfristige Projekte umfasst eine Liste und Beschreibung der Aktivitäten, die die antragstellende Organisation zu organisieren beabsichtigt. FÖRDERKRITERIEN Förderfähige Organisationen: Wer ist antragsberechtigt? Antragsberechtigt118 sind die folgenden Organisationen: (1) Schulen, die allgemeine Bildung im Vorschul-, Primar- oder Sekundarbereich anbieten, einschließlich Organisationen, die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung anbieten119 (2) lokale und regionale Behörden, Koordinierungsgremien und andere Organisationen, die im Bereich der Schulbildung eine Rolle spielen Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung in der Schulbildung verfügen, können keine kurzfristigen Projekte beantragen. Förderfähige Länder Antragstellende Organisationen müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Wo ist der Antrag zu stellen? Der Antrag wird bei der nationalen Agentur des Landes eingereicht, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Antragsfristen Runde 1 (für alle nationalen Agenturen): 19. Februar, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) Runde 2: Die nationalen Agenturen können beschließen, eine zweite Frist einzuräumen (Runde 2): In diesem Fall wird die nationale Agentur die Antragsteller über ihre Website informieren. Für die Runde 2 müssen die Antragsteller ihren Antrag bis zum 1. Oktober um 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) einreichen. 118 Die Definition der antragsberechtigten Organisationen wird in jedem EU-Mitgliedstaat oder jedem mit dem Programm assoziierten Drittland von der zuständigen nationalen Behörde festgelegt und auf der Website der zuständigen nationalen Agentur zusammen mit einschlägigen Beispielen veröffentlicht. 119 In einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Schulen, die einen Sonderstatus haben und unter der Aufsicht der nationalen Behörden eines anderen Landes stehen, müssen den Antrag möglicherweise bei der nationalen Agentur des Aufsicht führenden Landes stellen. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an die nationale Agentur im Gastland oder an das Land der zuständigen nationalen Behörde. Da alle Mobilitätsaktivitäten länderübergreifend sein müssen, können Schulen, die bei einer nationalen Agentur außerhalb des Landes, in dem sie ihren Sitz haben, einen Antrag stellen, weder mit anderen Organisationen im Land der nationalen Agentur, die den Antrag erhalten hat, noch mit Schulen, die einen ähnlichen Sonderstatus haben und bei derselben nationalen Agentur einen Antrag stellen, Incoming- oder Outgoing-Mobilitätsaktivitäten organisieren, selbst wenn diese Organisationen ihren Sitz in einem anderen Land haben als der Antragsteller. 130 Projektbeginn Die folgenden Anfangsdaten können für Projekte gewählt werden: ▪ Runde 1: zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember desselben Jahres ▪ Runde 2 (sofern zutreffend): zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai des Folgejahres Projektdauer 6–18 Monate Anzahl der Anträge Pro Auswahlrunde kann eine Organisation nur ein einziges kurzfristiges Projekt im Bereich der Schulbildung beantragen. Organisationen, die im Rahmen der ersten Antragsrunde eine Finanzhilfe für ein kurzfristiges Projekt erhalten, können keinen Antrag für die zweite Runde derselben Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einreichen. Innerhalb eines Zeitraums von fünf aufeinanderfolgenden Jahren, in dem Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ergehen, können Organisationen höchstens drei Finanzhilfen für kurzfristige Projekte im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung erhalten. Im Zeitraum 2014–2020 erhaltene Finanzhilfen werden nicht auf diese Obergrenze angerechnet. Förderfähige Aktivitäten Alle Arten von Aktivitäten für die Schulbildung. Eine detaillierte Liste und Regeln finden Sie im Abschnitt „Aktivitäten“. Um förderfähig zu sein, müssen die Anträge mindestens eine Mobilitätsaktivität für Personal oder Lernende beinhalten. Projektumfang Ein Antrag für ein kurzfristiges Projekt kann höchstens 30 Teilnehmer an Mobilitätsaktivitäten umfassen. Vorbereitende Besuche und die Teilnahme von Begleitpersonen werden nicht auf diese Grenze angerechnet. Unterstützende Organisationen Eine unterstützende Organisation hilft der begünstigten Organisation bei praktischen Aspekten der Projektdurchführung, die nicht die Kernaufgaben des Projekts betreffen. Zu den Kernaufgaben des Projekts gehören die finanzielle Verwaltung der Programmmittel, der Kontakt mit der nationalen Agentur, die Berichterstattung über die durchgeführten Aktivitäten sowie alle Entscheidungen, die sich unmittelbar auf den Inhalt, die Qualität und die Ergebnisse der durchgeführten Aktivitäten auswirken (z. B. Wahl der Aktivitätsart, die Dauer und die Aufnahmeorganisation, Definition und Bewertung der Lernergebnisse). Die Beteiligung einer unterstützenden Organisation bedarf der Genehmigung durch die nationale Agentur. Die Rolle und die Pflichten der unterstützenden Organisationen müssen zwischen diesen Organisationen und der begünstigten Organisation förmlich festgelegt werden. Die unterstützende Organisation handelt unter der Leitung der begünstigten Organisation, die letztlich für die Ergebnisse und die Qualität der durchgeführten Aktivitäten verantwortlich bleibt. Alle Beiträge der unterstützenden Organisationen müssen den Erasmus- Qualitätsstandards entsprechen. Im Falle einer mangelhaften Umsetzung von Qualitätsstandards oder einer anderen Form der Nichteinhaltung dieser Anforderungen kann die nationale Agentur verlangen, dass der Begünstigte keine Unterstützung mehr für bestimmte Aufgaben erhält und diese selbst 131 umsetzt. Kommt der Begünstigte seinen Verpflichtungen nicht nach, kann die nationale Agentur die Finanzhilfevereinbarung kündigen. Aufnehmende Organisationen, die den Teilnehmenden der begünstigten Organisation Lerninhalte und Mentoring zur Verfügung stellen, gelten nicht als unterstützende Organisationen, es sei denn, sie unterstützen den Begünstigten gleichzeitig bei anderen Aufgaben des Projektmanagements, die normalerweise von der entsendenden Organisation wahrgenommen werden. EIGNUNGSKRITERIEN, AUSSCHLUSSKRITERIEN UND VORSCHRIFTEN BEZÜGLICH ORIGINALINHALTEN UND URHEBERSCHAFT Die Antragsteller müssen über eine ausreichende operative und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen, um das vorgeschlagene Projekt durchführen zu können. Die Antragsteller müssen eine unterzeichnete ehrenwörtliche Erklärung vorlegen, in der sie bestätigen, dass keiner der in Teil C dieses Leitfadens aufgeführten Ausschlusskriterien auf sie zutrifft. Darüber hinaus bestätigen die Antragsteller mit der Unterzeichnung der Erklärung, dass der eingereichte Antrag Originalinhalte enthält, die von ihnen erstellt wurden, und dass keine anderen Organisationen oder externen Personen für die Abfassung des Antrags bezahlt wurden. Weitere Informationen zu den Eignungskriterien, den Ausschlusskriterien und den Vorschriften bezüglich Originalinhalten und Urheberschaft finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. ZUSCHLAGSKRITERIEN Die eingereichten Anträge werden bewertet, indem auf der Grundlage der nachstehenden Zuschlagskriterien und Punktzahlen eine Wertung mit insgesamt 100 möglichen Punkten vorgenommen wird. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen: ▪ mindestens 60 von insgesamt 100 Punkten und ▪ mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl bei jedem der drei nachstehenden Zuschlagskriterien Relevanz (Höchstpunktzahl: 20 Punkte) Inwieweit ▪ sind das Profil und die Erfahrung des Antragstellers, die Aktivitäten und die Zielgruppe der Lernenden relevant für den Bereich der Schulbildung ▪ ist der Projektvorschlag relevant für die Ziele der Aktion ▪ ist der Vorschlag relevant für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung ▪ ist der Projektvorschlag relevant für die folgenden spezifischen Prioritäten Unterstützung neuer Programmteilnehmender und weniger erfahrener Organisationen Unterstützung von Teilnehmenden an der langfristigen Lernmobilität von Schülerinnen und Schülern Unterstützung von Teilnehmenden mit geringeren Chancen 132 Qualität der Projektkonzeption (Höchstpunktzahl: 50 Punkte) Inwieweit ▪ tragen die Ziele des vorgeschlagenen Projekts den Bedürfnissen der antragstellenden Organisation, ihres Personals und ihrer Lernenden klar und konkret Rechnung ▪ sind die vorgeschlagenen Aktivitäten geeignet, die Projektziele zu erreichen ▪ sind die operativen und logistischen Aspekte der Projektgestaltung (z. B. vorgeschlagene Veranstaltungsorte) angemessen und kosteneffizient ▪ werden ökologisch nachhaltige und verantwortungsvolle Verfahren in das Projekt integriert ▪ werden digitale Instrumente und Lernmethoden (insbesondere eTwinning) in das Projekt integriert, um die physischen Mobilitätsaktivitäten zu ergänzen und die Zusammenarbeit mit den aufnehmenden Partnerorganisationen zu verbessern Qualität der Nachbereitungsaktionen (Höchstpunktzahl: 30 Punkte) Inwieweit ▪ hat der Antragsteller die Aufgaben und Zuständigkeiten für die Durchführung der Aktivitäten in Übereinstimmung mit den Erasmus-Qualitätsstandards klar definiert ▪ hat der Antragsteller konkrete und logische Schritte vorgeschlagen, um die Ergebnisse seiner oder ihrer Mobilitätsaktivitäten in die reguläre Arbeit der Organisation zu integrieren ▪ hat der Antragsteller eine geeignete Methode zur Bewertung der Projektergebnisse vorgeschlagen ▪ hat der Antragsteller konkrete und wirksame Schritte vorgeschlagen, um die Projektergebnisse innerhalb der antragstellenden Organisation bekannt zu machen, sie an andere Organisationen und die Öffentlichkeit weiterzugeben und öffentlich auf die Finanzierung durch die Europäische Union hinzuweisen 133 AKKREDITIERTE PROJEKTE FÜR DIE MOBILITÄT VON SCHÜLERN UND PERSONAL IN DER SCHULBILDUNG Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung im Bereich der Schulbildung verfügen, können eine Förderung im Rahmen eines speziellen Finanzierungsbereichs beantragen, der nur ihnen zugänglich ist. Die Anträge basieren auf dem zuvor genehmigten Erasmus-Plan, weshalb eine detaillierte Liste und Beschreibung der geplanten Aktivitäten nicht erforderlich sind. Stattdessen geht es in den Anträgen insbesondere darum, den Mittelbedarf für die nächste Reihe von Aktivitäten zu schätzen. FÖRDERKRITERIEN Förderfähige Organisationen: Wer ist antragsberechtigt? Die Antragsteller müssen zum Projektbeginn über eine gültige Erasmus-Akkreditierung im Bereich der Schulbildung verfügen. Mobilitätskonsortium Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung für Koordinatoren von Mobilitätskonsortien verfügen, müssen Anträge in dem für Mobilitätskonsortien vorgesehenen Format stellen. Als Teil des Antrags ist eine Liste der Mitglieder des Mobilitätskonsortiums vorzulegen, die neben dem Koordinator mindestens eine Mitgliedsorganisation umfassen muss. Jede Organisation, die die Förderkriterien für Erasmus in dem gleichen Bereich erfüllt, kann Mitglied eines Mobilitätskonsortiums werden.120 Alle vorgesehenen Mitgliedsorganisationen des Konsortiums müssen in demselben EU-Mitgliedstaat oder demselben mit dem Programm assoziierten Drittland wie der Koordinator des Mobilitätskonsortiums ansässig sein.121 Die Beziehung zwischen dem Konsortialkoordinator und den Konsortiumsmitgliedern muss auf Zusammenarbeit ausgerichtet und darf nicht gewinnorientiert sein. Konsortiumsmitglieder benötigen keine Erasmus-Akkreditierung. Organisationen, die an einem Mobilitätskonsortium teilnehmen, können im Rahmen derselben Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen in höchstens zwei Anträgen der Leitaktion 1 im Bereich der Schulbildung Finanzmittel beantragen. Aus diesem Grund können im Bereich der Schulbildung Organisationen, die eine Finanzhilfe für ein kurzfristiges Projekt oder ein 120 Für die Zwecke der Auftragsvergabe können Konsortiumsmitglieder Mitbegünstigte, verbundene Stellen oder Dritte sein, die finanzielle Unterstützung erhalten. Die Unterstützung Dritter kann auf der Grundlage der in den Erasmus-Qualitätsstandards festgelegten Anforderungen für förderfähige Aktivitäten und förderfähige Teilnehmende (entsprechend den Vorgaben für diese Aktion) bis zu einem Höchstbetrag von 60 000 EUR pro Aufnahmeorganisation gewährt werden. Mitglieder des Konsortiums, die rechtlich Teil derselben Einrichtung wie der Konsortialkoordinator sind, können die Projektfinanzhilfe erhalten und gelten juristisch nicht als Mitbegünstigte, verbundene Stellen oder Dritte. Die Entscheidung über die vertragliche Struktur jedes Mobilitätskonsortiumprojekts wird von der nationalen Agentur auf der Grundlage des Status und der formellen Verbindungen des Konsortialkoordinators und der Konsortiumsmitglieder im nationalen Rechtsrahmen getroffen. In jedem Fall müssen die teilnehmenden Mitglieder des Konsortiums im Projektantrag und in der Projektfinanzhilfevereinbarung als Teil der Projektbeschreibung aufgeführt werden. 121 Schulen mit einem Sonderstatus und solche, die unter der Aufsicht der nationalen Behörden eines anderen Landes stehen (z. B. ein Lycée français oder Deutsche Schulen), können an Mobilitätskonsortien teilnehmen, die von Organisationen geleitet werden, die von der nationalen Agentur des Landes, das die Schule beaufsichtigt, akkreditiert sind. Sie dürfen jedoch nicht gleichzeitig an Projekten teilnehmen, die von nationalen Agenturen in zwei verschiedenen Ländern verwaltet werden. Ein Mobilitätskonsortium, an dem Schulen mit dem oben genannten Sonderstatus beteiligt sind, kann weder Mobilitätsaktivitäten zwischen den verschiedenen Organisationen des Konsortiums organisieren noch Mobilitätsaktivitäten für Lernende oder Personal organisieren, wenn das Zielland das Land der für die Beaufsichtigung zuständigen nationalen Behörde ist. 134 akkreditiertes Projekt beantragen, zusätzlich nur an einem Antrag für ein Mobilitätskonsortium als Mitgliedsorganisationen teilnehmen. Andere Organisationen können an bis zu zwei Anträgen von Mobilitätskonsortien beteiligt sein. Wo ist der Antrag zu stellen? Der Antrag wird bei der nationalen Agentur des Landes eingereicht, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Antragsfrist 19. Februar, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) Projektbeginn 1. Juni desselben Jahres Projektdauer Alle akkreditierten Projekte haben zunächst eine Laufzeit von 15 Monaten. In begründeten Fällen können die Begünstigten eine Verlängerung der Laufzeit ihres Projekts auf insgesamt 24 Monate beantragen. Sofern die nationale Agentur nichts anderes beschließt, erfolgt die Verlängerung nach Ablauf von 12 Monaten der Durchführung. Anzahl der Anträge Akkreditierte Organisationen können pro Auswahlrunde nur einen Antrag stellen. Förderfähige Aktivitäten Alle Arten von Aktivitäten für die Schulbildung. Eine detaillierte Liste und Regeln finden Sie im Abschnitt „Aktivitäten“. Um förderfähig zu sein, müssen die Anträge mindestens eine Mobilitätsaktivität für Personal oder Lernende beinhalten. Projektumfang Die Zahl der Teilnehmer, die in akkreditierte Projekte einbezogen werden können, ist nicht begrenzt, abgesehen von etwaigen Beschränkungen, die in der Phase der Mittelzuweisung festgelegt werden. Unterstützende Organisationen Eine unterstützende Organisation hilft der begünstigten Organisation bei praktischen Aspekten der Projektdurchführung, die nicht die Kernaufgaben des Projekts betreffen. Zu den Kernaufgaben des Projekts gehören die finanzielle Verwaltung der Programmmittel, der Kontakt mit der nationalen Agentur, die Berichterstattung über die durchgeführten Aktivitäten sowie alle Entscheidungen, die sich unmittelbar auf den Inhalt, die Qualität und die Ergebnisse der durchgeführten Aktivitäten auswirken (z. B. Wahl der Aktivitätsart, die Dauer und die Aufnahmeorganisation, Definition und Bewertung der Lernergebnisse). Die Beteiligung einer unterstützenden Organisation bedarf der Genehmigung durch die nationale Agentur. Die Rolle und die Pflichten der unterstützenden Organisationen müssen zwischen diesen Organisationen und der begünstigten Organisation förmlich festgelegt werden. Die unterstützende Organisation handelt unter der Leitung der begünstigten Organisation, die letztlich für die Ergebnisse und die Qualität der durchgeführten Aktivitäten verantwortlich bleibt. Alle Beiträge der unterstützenden Organisationen müssen den Erasmus- Qualitätsstandards entsprechen. Im Falle einer mangelhaften Umsetzung von Qualitätsstandards oder einer anderen Form der Nichteinhaltung dieser Anforderungen kann die nationale Agentur verlangen, dass der Begünstigte keine Unterstützung mehr für bestimmte Aufgaben erhält und diese selbst umsetzt. Kommt der Begünstigte seinen Verpflichtungen nicht nach, kann die nationale Agentur die Finanzhilfevereinbarung kündigen. 135 Aufnehmende Organisationen, die den Teilnehmenden der begünstigten Organisation Lerninhalte und Mentoring zur Verfügung stellen, gelten nicht als unterstützende Organisationen, es sei denn, sie unterstützen den Begünstigten gleichzeitig bei anderen Aufgaben des Projektmanagements, die normalerweise von der entsendenden Organisation wahrgenommen werden. MITTELZUWEISUNG Da die Qualität des Erasmus-Plans des Antragstellers zum Zeitpunkt des Akkreditierungsantrags bewertet wurde, wird in der Phase der Mittelzuweisung keine qualitative Bewertung vorgenommen. Jeder förderfähige Antrag auf Finanzhilfe wird auch tatsächlich gefördert. Die Höhe der gewährten Finanzhilfe hängt von mehreren Faktoren ab: − dem für die Zuweisung an akkreditierte Antragsteller verfügbaren Gesamtbudget − den beantragten Aktivitäten (einschließlich des geschätzten Budgets, der für ihre Durchführung erforderlich ist) − dem Grund- und Höchstbetrag der Finanzhilfe − den folgenden Zuweisungskomponenten: qualitative Leistung, politische Prioritäten und geografische Ausgewogenheit (sofern die nationale Agentur dieses Kriterium anwendet) Die für akkreditierte Projekte zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und die genauen Regeln für die Mittelzuweisung werden von der nationalen Agentur vor Ablauf der Frist für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht. Die Regeln für die Mittelzuweisung müssen den Grundsätzen der Fairness, Transparenz und Gleichbehandlung entsprechen. Die Indikatoren und Parameter, die bei der Mittelzuweisung verwendet werden, müssen objektiv und überprüfbar sein, und ihre Werte müssen den Antragstellern vor Ablauf der Einreichungsfrist bekannt sein. Auf der Grundlage der geltenden Finanzierungsbeiträge je Einheit und der historischen Daten schätzt die nationale Agentur die Mittel, die für die Durchführung der von den einzelnen Antragstellern beantragten Aktivitäten erforderlich sind. Den Antragstellern kann keine Finanzhilfe gewährt werden, die über dem veranschlagten Budget liegt. Erhält ein Antragsteller den vollständigen Kostenvoranschlag für die Durchführung der beantragten Aktivitäten, so werden die im Antrag geforderten Tätigkeiten als Zielvorgaben für die Durchführung in die Projektfinanzhilfevereinbarung aufgenommen. Andernfalls werden, wenn der Antragsteller nicht den gesamten veranschlagten Finanzplan erhält, die Zielvorgaben für die Durchführung angepasst, um zu der gewährten Finanzhilfe proportional zu bleiben.122 Die Mittel für die Kostenkategorien „Inklusionsunterstützung für Teilnehmende“ und „Außergewöhnliche Kosten“ können nicht auf die gleiche Weise geschätzt werden wie die Mittel für Kostenkategorien, bei denen Finanzierungsbeiträge je Einheit angewandt werden. Die nationale Agentur prüft die Anträge für diese Kostenarten getrennt auf der Grundlage der vorgelegten Beschreibung und Begründung. Während der Projektdurchführung können die Begünstigten bei Bedarf weitere Anträge für diese Arten von Kosten stellen. Die nationale Agentur wird solche zusätzlichen Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeiten, solange Mittel verfügbar sind. 122 Die nationale Agentur kann begrenzte Änderungen an der proportionalen Anpassung vornehmen, um eine bessere Anpassung zwischen der gewährten Finanzhilfe und den Zielaktivitäten zu ermöglichen, die Kohärenz mit dem genehmigten Erasmus-Plan zu gewährleisten, vorrangige Aktivitäten angemessen zu unterstützen, mindestens einen Teilnehmer pro Art und Kategorie der vom Antragsteller beantragten Aktivität zu halten und die Bestimmungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einzuhalten. 136 WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Die folgenden Finanzierungsregeln gelten für kurzfristige Projekte und akkreditierte Projekte für die Mobilität von Schülern und Personal in der Schulbildung. Erasmus+-Projekte werden nach dem Grundsatz der Kofinanzierung finanziert. Dementsprechend werden die in der nachstehenden Tabelle festgelegten Einheitskosten so berechnet, dass sie durchschnittlich 80 % der tatsächlichen Kosten abdecken. Die Projekte können Teilnehmende umfassen, deren Finanzhilfe vollständig oder teilweise aus anderen Quellen als Erasmus+ finanziert wird. Für jeden einzelnen Teilnehmenden kann der Begünstigte Finanzmittel für alle förderfähigen Einheitszuschüsse oder nur für einige davon (wenn die übrigen Kosten auf andere Weise gedeckt werden) beantragen. Die im Rahmen von Erasmus+ erhaltenen Mittel können durch die begünstigte Organisation selbst, durch andere EU-Fonds, Spenden, Beiträge von Teilnehmenden, Beiträge Dritter usw. ergänzt werden. Der Grundsatz der Vermeidung von Doppelfinanzierungen ist zu beachten (siehe Teil C). Wenn der Begünstigte Beiträge der Teilnehmenden vorsieht, so müssen diese im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen der Erasmus-Qualitätsstandards stehen. Durch diese Beiträge dürfen insbesondere keine Hindernisse für die Inklusion von Teilnehmenden mit geringeren Chancen entstehen. Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Organisatorische Unterstützung Unmittelbar mit der Durchführung des Projekts zusammenhängende Kosten, die nicht unter andere Kostenkategorien fallen. Beispiele hierfür sind: (pädagogische, interkulturelle und sonstige) Vorbereitung, Mentoring, Überwachung und Unterstützung der Teilnehmenden während der Mobilität, Dienste, Werkzeuge und Ausrüstung, die für die Projektdurchführung benötigt werden, virtuelle Komponenten in gemischten Aktivitäten, Anerkennung von Lernergebnissen, Austausch von Ergebnissen und Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Finanzierung durch die Europäische Union. Die organisatorische Unterstützung deckt die Kosten ab, die sowohl der entsendenden als auch der 100 EUR pro Schüler/in im Rahmen der Gruppenmobilität pro Teilnehmendem an Personalmobilität zum Zweck von Kursen und Schulungen pro eingeladenen Experten pro aufgenommene Lehrkraft oder pädagogische Fachkraft in Ausbildung 350 EUR; 200 EUR ab 100 Teilnehmenden an derselben Art von Aktivität pro Teilnehmendem an der kurzfristigen Lernmobilität von Schülern pro Teilnehmendem an Personalmobilität zum Zweck von Job Shadowing oder einer Lehr- oder Schulungstätigkeit 500 EUR pro Teilnehmendem an der langfristigen Lernmobilität von Schülern 137 aufnehmenden Organisation entstehen (außer im Fall der Personalmobilität zum Zweck von Kursen und Schulungen). Die Aufteilung der erhaltenen Finanzhilfe wird zwischen den beiden Organisationen vereinbart. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden. Begleitpersonen gelten nicht als Teilnehmende an Lernmobilitätsaktivitäten und werden bei der Berechnung der organisatorischen Unterstützung nicht berücksichtigt. Reisekosten Zuschuss zu den Kosten, die den Teilnehmenden und Begleitpersonen für die Reise von ihrem Herkunftsort zum Ort der jeweiligen Aktivität und zurück entstehen. Darüber hinaus gilt: Zuschuss zu den Kosten, die den Teilnehmenden und Begleitpersonen für die Reise von ihrem Herkunftsort zum Ort der für Schülerinnen und Schüler in langfristiger Mobilität organisierten Ausreisevorbereitung und zurück entstehen. Generell gilt die Regel, dass Teilnehmende bei einer Strecke von weniger als 500 km mit emissionsarmen Verkehrsmitteln reisen. Bei einer Strecke von mehr als 500 km wird den Entfernung Umweltfreundliches Reisen Nicht umweltfreundli- ches Reisen 10–99 km 56 EUR 28 EUR 100–499 km 285 EUR 211 EUR 500–1999 km 417 EUR 309 EUR 2000–2999 km 535 EUR 395 EUR 3000–3999 km 785 EUR 580 EUR 4000–7999 km 1188 EUR 1188 EUR 8000 km oder mehr 1735 EUR 1735 EUR 138 123 Beispiel: Wenn eine Person aus Madrid (Spanien) an einer Aktivität in Rom (Italien) teilnimmt, sind folgende Schritte durchzuführen: Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1 365,28 km) und anschließend Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1 999 km). 124 https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de. 125 Für Begleitpersonen gelten die gleichen Sätze wie für Personal. In Ausnahmefällen, in denen die Begleitperson länger als 60 Tage im Ausland bleiben muss, werden zusätzliche Aufenthaltskosten über den 60. Tag hinaus aus der Haushaltslinie „Inklusionsunterstützung“ finanziert. Teilnehmenden nachdrücklich empfohlen, eine Kombination verschiedener Verkehrsmittel zu nutzen, um ihre Reise nachhaltiger zu gestalten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Entfernung und Anzahl der Teilnehmenden und Begleitpersonen. Der Antragsteller muss die Entfernung der einfachen Strecke (Luftlinie) zwischen dem Herkunftsort und dem Ort der Aktivität123 mithilfe des Entfernungsrechners der Europäischen Kommission124 angeben. Individuelle Unterstützung Aufenthaltskosten der Teilnehmenden und Begleitpersonen125 während der Aktivität. Bei Bedarf sind die Aufenthaltskosten für die Reisezeit vor und nach der Aktivität förderfähig, wobei für Teilnehmende und Begleitpersonen, die den Reisekostenzuschuss für nicht umweltfreundliches Reisen erhalten, höchstens zwei Reisetage und für Teilnehmerka- tegorie Ländergruppe 1 Ländergruppe 2 Ländergruppe 3 Personal 107-191 EUR 95-169 EUR 84-148 EUR Schüler/innen 48-85 EUR 41-74 EUR 36-64 EUR Dabei handelt es sich um die zulässigen Spannen für Grundbeträge pro Aktivitätstag. Die nationale Agentur wird innerhalb dieser Spannen über die genauen Grundbeträge für die von ihr verwalteten Projekte entscheiden und diese Informationen auf ihrer Website veröffentlichen. Der Grundbetrag ist bis zum 14. Tag der Aktivität (Reisetage inbegriffen) zahlbar. Ab dem 15. Tag entspricht der zu zahlende Satz https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de 139 126 Gruppen von Aufnahmeländern: Ländergruppe 1: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden Ländergruppe 2: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern Ländergruppe 3: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn diejenigen, die den Zuschuss für umweltfreundliches Reisen erhalten, höchstens sechs Reisetage vorgesehen sind. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden und Begleitpersonen, der Aufenthaltsdauer und dem Aufnahmeland126. 70 % des Grundbetrags. Die zu zahlenden Sätze werden auf den nächsten ganzen Euro gerundet. Inklusionsunter- stützung Inklusionsunterstützung für Organisationen: Kosten in Verbindung mit der Organisation von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmende mit geringeren Chancen. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen 125 EUR pro Teilnehmendem Inklusionsunterstützung für Teilnehmer: Zusätzliche Kosten, die unmittelbar mit Aufwendungen für Teilnehmende mit geringeren Chancen und ihre Begleitpersonen verbunden sind (einschließlich gerechtfertigter Aufenthalts- und Reisekosten, sofern für diese Teilnehmer keine Finanzhilfe in den Kategorien 100 % der förderfähigen Kosten 140 „Reisekosten“ und „individuelle Unterstützung“ beantragt wird). Inklusionsunterstützung kann auch Personal mit geringeren Chancen gewährt werden, das die Rolle von Begleitpersonen übernimmt oder an einem vorbereitenden Besuch teilnimmt. Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Vorbereitende Besuche Reise- und Aufenthaltskosten für die Teilnahme an einem vorbereitenden Besuch. Finanzierungsmechanismus: Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden. 680 EUR pro Teilnehmer Kursgebühren Kosten zur Deckung der Anmeldegebühren für das Format der Personalmobilität „Kurse und Schulungen“. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Dauer des Kurses. 80 EUR pro Teilnehmer und Tag Sprachliche Unterstützung Kosten für die Bereitstellung von Sprachlernmaterial und Schulungen für Teilnehmer, die ihre Kenntnis der Sprache verbessern müssen, in der sie während der Aktivität 150 EUR pro Teilnehmendem Darüber hinaus gilt: 150 EUR für die verstärkte Sprachförderung pro Teilnehmendem an langfristiger Lernmobilität von Schülern 141 studieren oder Schulungen erhalten. Sprachliche Unterstützung ist für Teilnehmende an folgenden Arten von Aktivitäten förderfähig: Job Shadowing/Hospitationen, Lehr- und Schulungstätigkeit, Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen, kurzfristige Lernmobilität von Schülerinnen und Schülern und langfristige Lernmobilität von Schülerinnen und Schülern. Die Unterstützung ist nur dann zu zahlen, wenn der Teilnehmende die Online- Sprachunterstützung nicht in Anspruch nehmen kann, weil die gewünschte Sprache oder das gewünschte Niveau nicht verfügbar ist oder weil für Teilnehmende mit geringeren Chancen besondere Hindernisse bestehen. Die oben genannten Bedingungen gelten nicht für die verstärkte Unterstützung von Teilnehmenden an der langfristigen Lernmobilität von Schülern. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden. Außergewöhnliche Kosten Kosten für die Bereitstellung von Finanzsicherheiten, falls die nationale Agentur dies anfordert. Kosten für Finanzsicherheiten: 80 % der förderfähigen Kosten Hohe Reisekosten: 80 % der förderfähigen Kosten 142 Hohe Reisekosten der Teilnehmenden und ihrer Begleitpersonen, die aufgrund geografischer Abgelegenheit oder anderer Hindernisse nicht über die reguläre Kategorie „Reisekosten“ unterstützt werden können. Im Falle einer Bewilligung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten. Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen. Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Teure Reisen liegen dann vor, wenn die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten weniger als 70 % der Reisekosten der Teilnehmenden abdeckt. Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen: 100 % der förderfähigen Kosten 143 MOBILITÄT FÜR LERNENDE UND PERSONAL IN DER ERWACHSENENBILDUNG Mit dieser Aktion werden Erwachsenenbildungsanbieter und andere im Bereich der Erwachsenenbildung tätige Organisationen unterstützt, die Lernmobilitätsaktivitäten für erwachsene Lernende und Personal im Bereich der Erwachsenenbildung organisieren möchten. Die Aktion steht einem sehr breiten Spektrum von Organisationen offen, z. B. Schulen und Lernzentren der Erwachsenenbildung, Organisationen der Zivilgesellschaft, Nichtregierungsorganisationen und Freiwilligenorganisationen, Beratungszentren, Bibliotheken, Museen, Kultur-, Gemeinde- und Sozialzentren sowie anderen Organisationen, die für Menschen mit Behinderungen, Senioren, Personen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, usw. arbeiten. Gefördert wird ein breites Spektrum von Aktivitäten, u. a. die Einzel- und Gruppenmobilität erwachsener Lernender, Job Shadowing und Kurse für die berufliche Fortbildung für Personal, eingeladene Experten und weitere Aktivitäten (siehe unten). Erwachsene Lernende können alle Personen sein, die Aktivitäten und Dienstleistungen von Organisationen, die in der Erwachsenenbildung tätig sind, in Anspruch nehmen. Im Rahmen der Projekte können Aktivitäten organisiert werden, bei denen Bürgerschaft, das Lernen über Europa, Dienstleistungen für das Gemeinwesen, Freiwilligentätigkeit, der Austausch zwischen den Generationen, kritisches Denken, aktives Altern usw. im Mittelpunkt stehen. Im Rahmen ihrer Aktivitäten sollten die teilnehmenden Organisationen Inklusion und Vielfalt, ökologische Nachhaltigkeit, digitale Bildung sowie zivilgesellschaftliches Engagement und Teilhabe aktiv fördern. Dazu sollten sie die spezifischen Finanzierungsmöglichkeiten nutzen, die das Programm für diese Zwecke bietet, die Teilnehmenden sensibilisieren, bewährte Verfahren austauschen und ein geeignetes Konzept für ihre Aktivitäten wählen. ZIELE DER AKTION Mit dieser Aktion sollen Lernmöglichkeiten für Einzelpersonen geschaffen und die Internationalisierung und institutionelle Entwicklung von Erwachsenenbildungsanbietern und anderen Organisationen in der Erwachsenenbildung unterstützt werden. Die Aktion wird zur Umsetzung der Kompetenzagenda und zur Schaffung des europäischen Bildungsraums beitragen. Konkret lauten die Ziele dieser Aktion wie folgt: • Erhöhung der Beteiligung von Erwachsenen aller Altersgruppen und aus allen sozioökonomischen Verhältnissen an der Erwachsenenbildung, insbesondere durch Förderung der Beteiligung von Organisationen, die mit benachteiligten Lernenden arbeiten, kleinen Erwachsenenbildungsanbietern, neuen Programmteilnehmenden und weniger erfahrenen Organisationen sowie Basisorganisationen in der lokalen Gemeinschaft • Stärkung der europäischen Dimension des Lehrens und Lernens • Förderung der Werte Inklusion und Vielfalt, Toleranz und demokratische Teilhabe • Förderung des Wissens über das gemeinsame europäische Erbe und die europäische Vielfalt • Unterstützung des Aufbaus professioneller Netzwerke in ganz Europa • Verbesserung der Qualität der formalen, informellen und nichtformalen Erwachsenenbildung in Europa zur Förderung von Schlüsselkompetenzen im Sinne des EU-Rahmens (2018), einschließlich Grundfertigkeiten (Lesen, Schreiben, Rechnen, digitale Kompetenzen) und anderer Lebenskompetenzen • Ausweitung und Diversifizierung der Angebote in der Erwachsenenbildung durch Professionalisierung der Pädagogen und Aufbau der Kapazitäten von Erwachsenenbildungsanbietern • Vereinfachung der Umsetzung und Zugänglichkeit hochwertiger Lehr- und Lernprogramme in allen Formen der Erwachsenenbildung und stärkere Ausrichtung dieser Programme an den Bedürfnissen der Gesellschaft insgesamt • Aufbau der Kapazitäten von Erwachsenenbildungsanbietern für die Durchführung hochwertiger Mobilitätsprojekte 144 WIE KÖNNEN ERASMUS+-MOBILITÄTSMÖGLICHKEITEN WAHRGENOMMEN WERDEN? Erwachsenenbildungsanbieter und andere Organisationen, die in der Erwachsenenbildung tätig sind, können eine Förderung auf zweierlei Weise beantragen: • Kurzfristige Projekte für die Mobilität von Lernenden und Personal – diese Projekte bieten den Antragstellern die Möglichkeit, verschiedene Mobilitätsaktivitäten über einen Zeitraum von sechs bis achtzehn Monaten zu organisieren. Kurzfristige Projekte sind die beste Option für Organisationen, die zum ersten Mal einen Antrag auf Teilnahme an Erasmus+ stellen, oder für Organisationen, die nur eine begrenzte Anzahl von Aktivitäten organisieren möchten. • Akkreditierte Mobilitätsprojekte für Lernende und Personal – diese Projekte stehen nur Organisationen offen, die über eine Erasmus-Akkreditierung im Bereich der Erwachsenenbildung verfügen. Dieser besondere Finanzierungsbereich ermöglicht es akkreditierten Organisationen, regelmäßig Mittel für Mobilitätsaktivitäten zu erhalten, die zur schrittweisen Umsetzung ihres Erasmus-Plans beitragen. Erasmus-Akkreditierungen stehen allen Organisationen offen, die bestrebt sind, regelmäßig Mobilitätsaktivitäten zu organisieren. Eine frühere Erfahrung im Rahmen des Programms ist für einen Akkreditierungsantrag nicht erforderlich. Um mehr über diese Möglichkeit zu erfahren, lesen Sie bitte das Kapitel dieses Leitfadens über die Erasmus-Akkreditierung in den Bereichen Erwachsenenbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung und Schulbildung. Darüber hinaus können sich Organisationen an dem Programm beteiligen, ohne einen Antrag einzureichen, und zwar durch: • Beitritt zu einem bestehenden Erasmus-Mobilitätskonsortium, das von einem akkreditierten Konsortialkoordinator in ihrem Land geleitet wird und neue Mitglieder aufnimmt. • Aufnahme von Teilnehmenden aus einem anderen Land: Jede Organisation kann Teilnehmende von einer Partnerorganisation im Ausland aufnehmen. Die Tätigkeit als aufnehmende Organisation ist eine wertvolle Erfahrung und eine gute Möglichkeit, Partnerschaften zu gründen und mehr über das Programm zu erfahren, bevor Sie selbst einen Antrag stellen. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Die antragstellende Organisation ist der Hauptakteur in einem Projekt der Leitaktion 1. Im Antragsverfahren für kurzfristige Projekte ebenso wie für Erasmus-Akkreditierungen geht es insbesondere um die Bedürfnisse und Pläne der antragstellenden Organisation (oder deren Konsortium). Die antragstellende Organisation verfasst den Antrag und reicht ihn ein, unterzeichnet die Finanzhilfevereinbarung, führt die Mobilitätsaktivitäten durch und erstattet der nationalen Agentur Bericht. Sobald die Finanzhilfevereinbarung in Kraft tritt, wird der Antragsteller förmlich zum „Begünstigten“ einer EU-Finanzhilfe. Bei einem Mobilitätsprojekt kann es Aktivitäten im Rahmen der Outgoing- und Incoming-Mobilität geben. Bei den meisten Arten verfügbarer Aktivitäten handelt es sich um Outgoing-Mobilität. Das bedeutet, dass die antragstellende Organisation als entsendende Organisation (der Begünstigte) fungiert: Sie wählt Teilnehmer aus und schickt sie zu einer aufnehmenden Organisation im Ausland. Darüber hinaus gibt es besondere Arten von Incoming-Aktivitäten, die es den antragstellenden Organisationen ermöglichen, Experten, in der Ausbildung befindliche Lehrkräfte und Pädagogen zu ihrer Organisation einzuladen. Der Zweck von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmende aus dem Ausland (Incoming-Mobilität) besteht nicht in einem beiderseitigen Austausch, sondern darin, Personen zur antragstellenden Organisation zu bringen, die zu ihrer Entwicklung und Internationalisierung beitragen können. Bei der Durchführung aller im Rahmen dieser Aktion geförderten Aktivitäten müssen die Erasmus-Qualitätsstandards eingehalten werden. Die Erasmus-Qualitätsstandards umfassen konkrete Durchführungsverfahren für Projektaufgaben wie die Auswahl und Vorbereitung der Teilnehmenden, die Festlegung, Bewertung und Anerkennung von Lernergebnissen, die Weitergabe von Projektergebnissen usw. Den vollständigen Text der Erasmus-Qualitätsstandards finden Sie unter dem 145 folgenden Link auf der Europa-Website: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility- projects-vet-adults-schools Das Sprachenlernen ist ein wichtiger Bestandteil eines jeden Mobilitätsprojekts: Die begünstigten Organisationen sollten ihren Teilnehmenden vor und während der Mobilitätsaktivitäten Unterstützung beim Sprachenlernen anbieten. Zu diesem Zweck finanziert Erasmus+ die Plattform für die Online-Sprachunterstützung, die von allen Erasmus+-Teilnehmenden kostenlos genutzt werden kann. Wie können Sie Partner für Ihre Mobilitätsaktivitäten finden? Erasmus+ bietet verschiedene Instrumente und Möglichkeiten, um Partner für Ihre Mobilitätsaktivitäten zu finden: • EPALE – Die Elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa bietet ein Online-Instrument für die Partnersuche. Wenn Sie sich auf der Plattform registrieren, können Sie Mitteilungen zu Ihrer Partnersuche veröffentlichen und nach Mitteilungen anderer Organisationen suchen: https://epale.ec.europa.eu/de/erasmus- adult-education • Schulungs- und Kooperationsaktivitäten werden regelmäßig von den nationalen Erasmus+-Agenturen organisiert. Sie umfassen Kontaktseminare, Online-Veranstaltungen und andere Möglichkeiten der Partnersuche für Erasmus+- Antragsteller und -Begünstigte. Informationen über Schulungs- und Kooperationsaktivitäten sind auf den einschlägigen Websites der nationalen Agentur und auf der Website des SALTO-Ressourcenzentrums für Schulungs- und Kooperationsaktivitäten („SALTO Education & Training TCA Resource Centre“) verfügbar: www.salto-et.net • Über die Erasmus+-Projektergebnis-Plattform können Sie nach allen akkreditierten Organisationen und genehmigten Projekten suchen: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/projects Bereichsübergreifende Dimensionen Alle Mobilitätsprojekte sollten die folgenden, für das gesamte Programm Erasmus+ relevanten Dimensionen berücksichtigen: INKLUSION UND VIELFALT Im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards müssen Organisationen, die Unterstützung aus dem Programm erhalten, sicherstellen, dass sie Teilnehmenden aus allen Verhältnissen Mobilitätsmöglichkeiten in inklusiver und gerechter Weise bieten. Bei der Auswahl der Lernenden, die an den Projektaktivitäten teilnehmen, sollten wichtige Faktoren wie die Beweggründe und Leistungen der Teilnehmenden sowie ihre persönlichen Entwicklungs- und Lernbedürfnisse berücksichtigt werden. Ebenso sollte bei der Auswahl von teilnehmendem Personal sichergestellt werden, dass die Vorteile ihrer beruflichen Fortbildung allen Lernenden in der Organisation zugutekommen. Während der gesamten Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Mobilitätsaktivitäten sollten die entsendende und die aufnehmende Organisation die Teilnehmenden in wichtige Entscheidungen einbeziehen, um den größtmöglichen Nutzen und die größtmögliche Wirkung für jeden Teilnehmenden zu gewährleisten. Begünstigte und andere teilnehmende Organisationen, die allgemeine und berufliche Bildung anbieten, werden ermutigt, aktiv Mobilitätsmöglichkeiten bereitzustellen und zu fördern, indem sie beispielsweise Mobilitätsfenster in ihren akademischen Kalender aufnehmen und standardmäßige Wiedereingliederungsmaßnahmen für zurückkehrende Teilnehmende festlegen. ÖKOLOGISCH NACHHALTIGE UND VERANTWORTUNGSVOLLE PRAKTIKEN Im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards müssen Organisationen, die Unterstützung aus dem Programm erhalten, bei ihren Teilnehmenden ein ökologisch nachhaltiges und verantwortungsvolles Verhalten fördern und das Bewusstsein dafür https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility-projects-vet-adults-schools https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility-projects-vet-adults-schools https://epale.ec.europa.eu/de/erasmus-adult-education https://epale.ec.europa.eu/de/erasmus-adult-education http://www.salto-et.net/ https://erasmus-plus.ec.europa.eu/projects 146 schärfen, wie wichtig es ist, Maßnahmen zur Verringerung oder zum Ausgleich des ökologischen Fußabdrucks von Mobilitätsaktivitäten zu ergreifen. Diese Grundsätze sollten in die Vorbereitung und Durchführung aller Programmaktivitäten einfließen, insbesondere durch die Nutzung spezifischer finanzieller Unterstützung durch das Programm zur Förderung nachhaltiger Verkehrsmittel. Organisationen, die allgemeine und berufliche Bildung anbieten, sollten diese Grundsätze in ihre tägliche Arbeit integrieren und aktiv eine Änderung der Denkweise und des Verhaltens ihrer Lernenden und ihres Personals fördern. DIGITALER WANDEL IN DER ALLGEMEINEN UND BERUFLICHEN BILDUNG Im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards unterstützt das Programm alle teilnehmenden Organisationen dabei, digitale Instrumente und Lernmethoden in ihre Arbeit zu integrieren und so ihre physischen Aktivitäten zu ergänzen, die Zusammenarbeit zwischen Partnerorganisationen zu verbessern und ihre Lern- und Lehrqualität zu steigern. Darüber hinaus können Teilnehmende am Praktikumsprogramm „Digitale Chance“ (Digital Opportunity Traineeships) teilnehmen: Dabei handelt es sich um Mobilitätsaktivitäten, die es den Teilnehmenden ermöglichen, digitale Kompetenzen zu erwerben, und bei denen das Personal seine Fähigkeit ausbauen kann, mithilfe digitaler Tools zu schulen, zu unterrichten und andere Aufgaben zu erfüllen. Derartige Aktivitäten können mit jedem der verfügbaren Formate der Mobilität organisiert werden. TEILHABE AM DEMOKRATISCHEN LEBEN Das Programm soll den Teilnehmern helfen, sich mit den Vorteilen eines aktiven Bürgersinns und der Teilhabe am demokratischen Leben vertraut zu machen. Die geförderten Mobilitätsaktivitäten sollten die partizipatorischen Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen der Zivilgesellschaft sowie die Entwicklung von sozialen und interkulturellen Kompetenzen, kritischem Denken und Medienkompetenz stärken. Die Projekte sollten, wo immer möglich, die Teilhabe am demokratischen Leben und das soziale und zivilgesellschaftliche Engagement durch formale oder nichtformale Lernaktivitäten fördern. Sie sollten das Verständnis für die Europäische Union und die gemeinsamen europäischen Werte entwickeln oder verbessern, darunter die Achtung demokratischer Grundsätze, die Menschenwürde, die Einheit und Vielfalt, den interkulturellen Dialog sowie das gesellschaftliche, kulturelle und historische Erbe Europas. ENTWICKLUNG VON SCHLÜSSELKOMPETENZEN Das Programm unterstützt die lebenslange Entwicklung und die Stärkung der Schlüsselkompetenzen127, die für die persönliche Entwicklung und Entfaltung, die Beschäftigungsfähigkeit, die aktive Bürgerschaft und die soziale Inklusion erforderlich sind. Die teilnehmenden Organisationen sollten Schulungs- und Lernaktivitäten anbieten, die an die spezifischen Bedürfnisse der Lernenden angepasst sind und ihnen helfen, wirtschaftliche Eigenständigkeit zu erlangen und Barrieren abzubauen, mit denen sie in der Bildung und bei sozialen Kontakten konfrontiert sind. AKTIVITÄTEN In diesem Abschnitt werden die Arten von Aktivitäten vorgestellt, die im Rahmen von Erasmus+ sowohl im Rahmen kurzfristiger Projekte als auch im Rahmen akkreditierter Projekte finanziert werden können. Alle Lernmobilitätsaktivitäten müssen Folgendes sein: • pädagogisch: Sie müssen darauf ausgerichtet sein, dass Teilnehmende neue Kenntnisse, Fähigkeiten, Kompetenzen und Einstellungen erwerben bzw. vorhandene verbessern; • transnational: Sie müssen Interaktionen zwischen Menschen aus verschiedenen Ländern zum Zweck des gegenseitigen Austauschs und des Lernens voneinander vorsehen; 127 Schlüsselkompetenzen – https://ec.europa.eu/education/policies/school/key-competences-and-basic-skills_de. https://ec.europa.eu/education/policies/school/key-competences-and-basic-skills_de 147 • strukturiert: Sie müssen eine klare Methodik, ein klares Lernprogramm und geplante Lernergebnisse aufweisen; • strategisch: Sie müssen zu einem breiteren Spektrum von Projekt- oder Akkreditierungszielen beitragen. Alle Mobilitätsaktivitäten für Lernende und Personal müssen in einer Organisation im Ausland stattfinden, wobei das Personal der aufnehmenden Organisationen federführend ist (die aufnehmenden Organisationen werden auch als „Gasteinrichtungen“ bezeichnet). Zweigstellen der entsendenden Organisation oder andere mit der entsendenden Organisation verbundene Stellen können nicht als aufnehmende Organisationen fungieren, wenn sie die Anforderung für - länderübergreifende Aktivitäten nicht erfüllen. Bei jeder Aktivität können Personen, die Teilnehmende mit geringeren Chancen begleiten, zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten. Begleitpersonen können während der gesamten Dauer oder eines Teils der Dauer der Aktivität unterstützt werden. PERSONALMOBILITÄT Förderfähige Aktivitäten ▪ Job Shadowing (2 bis 60 Tage) ▪ Lehr- oder Schulungstätigkeit (2 bis 365 Tage) ▪ Kurse und Schulungen (2 bis 10 Tage) Zusätzlich zur physischen Mobilität können alle Mobilitätsaktivitäten für Personal mit virtuellen Lernaktivitäten kombiniert werden. Die oben angegebene Mindest- und Höchstdauer gilt für die Komponente der physischen Mobilität. Die durchgeführten Aktivitäten müssen die folgenden qualitativen Anforderungen erfüllen: Job Shadowing/Hospitationen: Die Teilnehmenden können dabei einen gewissen Zeitraum bei einer aufnehmenden Organisation in einem anderen Land verbringen, um durch Beobachtung und Interaktion neue Verfahren zu erlernen und neue Ideen zu sammeln. Hospitationen erfordern eine eindeutige Identifizierung des verantwortlichen Mentors in der aufnehmenden Organisation, d. h. der Person, die der Teilnehmende begleitet. Ein Mentor kann von maximal zwei Teilnehmenden gleichzeitig begleitet werden. Unterrichts- oder Ausbildungstätigkeiten über längere Zeiträume: Die Teilnehmenden können dabei für einen gewissen Zeitraum in einer aufnehmenden Organisation in einem anderen Land unterrichten oder Schulungen für Lernende anbieten, um durch die Erfüllung ihrer Aufgaben und den Austausch mit Fachkollegen zu lernen. Kurse und Schulungen: Die Teilnehmenden können dabei von einem strukturierten Kurs oder einer ähnlichen Art von Schulung profitieren, die von qualifizierten Fachkräften auf der Grundlage eines vordefinierten Lernprogramms und von Lernergebnissen durchgeführt wird. Höchstens drei Personen derselben entsendenden Organisation und höchstens zehn Personen aus demselben Mobilitätskonsortium können Finanzmittel für die gemeinsame Teilnahme an demselben Kurs erhalten. Jede Person kann nur an einem Kurs pro Projekt teilnehmen. Die Schulung muss eine klare transnationale Komponente umfassen, z. B. durch die Förderung der Lerninteraktion zwischen Teilnehmenden aus verschiedenen Ländern oder durch die Integration anderer Elemente des transnationalen Transfers von Verfahren, wie z. B. die starke Einbeziehung von Personal im Bereich der Erwachsenenbildung aus dem aufnehmenden Land, 148 das mit Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausland interagiert und ihnen seine Verfahren veranschaulicht. Der Inhalt der Kurse und Schulungen muss für die beruflichen Kompetenzen des teilnehmenden Personals und die Ziele des Projekts oder der Akkreditierung relevant sein. Gefördert werden beispielsweise Kurse und Schulungen, die von öffentlichen Einrichtungen oder Freiwilligenorganisationen ausgerichtet werden, Aktivitäten, die im Rahmen eines Austauschs von Verfahren zwischen Organisationen in verschiedenen Ländern organisiert werden, sowie kommerziell verfügbare Kurse und Schulungen. Völlig passive Aktivitäten wie das Anhören von Vorträgen, Reden oder Massenkonferenzen werden nicht unterstützt. Konferenzen und ähnlich bezeichnete Veranstaltungen können nur dann für eine Finanzierung in Betracht kommen, wenn die Teilnehmenden den größten Teil ihrer Zeit für strukturierte Schulungen, Workshops, praktische Übungen, den Austausch von Verfahren mit Kolleginnen und Kollegen oder andere Formen des aktiven Lernens aufwenden. Die Antragsteller sollten sich darüber im Klaren sein, dass alle Kursanbieter völlig unabhängig vom Programm Erasmus+ sind und als Dienstleister auf einem freien Markt agieren. Die Wahl der Kurse und Schulungen liegt folglich in der Verantwortung der begünstigten Organisation. Als Orientierungshilfe für die Antragsteller bei ihrer Wahl wurden folgende Qualitätsstandards entwickelt: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/quality-standards-key-action-1 Förderfähige Teilnehmende Zu den förderfähigen Teilnehmenden zählen Lehrkräfte, Ausbilder und alle sonstigen nicht lehrenden Experten und Angehörigen des Personals, die in der Erwachsenenbildung tätig sind. Zu den förderfähigen nicht lehrenden Angehörigen des Personals zählen Personen, die in der Erwachsenenbildung tätig sind, entweder bei Erwachsenenbildungsanbietern (z. B. Verwaltungspersonal, Erasmus+-Koordinatoren usw.) oder in anderen Organisationen im Bereich der Erwachsenenbildung (z. B. Freiwillige, Berater, Erasmus+-Koordinatoren oder Politikkoordinatoren mit Zuständigkeit für die Erwachsenenbildung). Die Teilnehmenden müssen bei der entsendenden Organisation tätig sein oder regelmäßig mit ihr zusammenarbeiten, um die Durchführung ihrer Kernaktivitäten zu unterstützen (z. B. als externe Ausbildende, Expertinnen und Experten, Freiwillige, Vorstandsmitglieder, Inspektoren usw.). In allen Fällen müssen die Aufgaben, die den Teilnehmenden mit der entsendenden Organisation verbinden, so dokumentiert sein, dass die nationale Agentur diese Verbindung überprüfen kann (z. B. mit einem Arbeits- oder Freiwilligenvertrag, einer Aufgabenbeschreibung oder einem ähnlichen Dokument). Die nationalen Agenturen etablieren eine transparente und einheitliche Praxis in der Frage, was in ihrem nationalen Kontext unter annehmbaren Arbeitsverhältnissen und Belegunterlagen zu verstehen ist. Bedienstete, die vom Ausland aus arbeiten, können in dem Land, in dem sie arbeiten, nicht an Aktivitäten teilnehmen. Förderfähige Orte Die Aktivitäten müssen im Ausland stattfinden, und zwar entweder in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Die Aktivitäten müssen in dem Land https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/quality-standards-key-action-1 149 stattfinden, in dem die Aufnahmeorganisation rechtmäßig ansässig ist. Jede Mobilitätsaktivität kann nur in einem Land stattfinden.128 Dokumentation der Lernergebnisse Die Anforderungen an die Dokumentation der Lernergebnisse sind in den Erasmus- Qualitätsstandards festgelegt und in der Finanzhilfevereinbarung zum Projekt weiter ausgeführt. Vor Beginn der Mobilitätsaktivität müssen die entsendende Organisation, die aufnehmende Organisation und der Teilnehmende eine Lernvereinbarung (oder ein ähnliches Dokument) abschließen, in der die erwarteten Lernergebnisse des Teilnehmenden aufgeführt sind. Für Kurse und Schulungen kann anstelle einer Lernvereinbarung ein Kursprogramm genutzt werden. Nach der Aktivität müssen die vom Teilnehmenden erzielten Lernergebnisse durch Ausstellung eines Europass-Mobilitätsnachweises oder eines ähnlichen Dokuments anerkannt werden. Die begünstigte Organisation muss eine Kopie des ausgestellten Dokuments als Nachweis dafür aufbewahren, dass die Aktivität abgeschlossen wurde. Darüber hinaus kann die nationale Agentur verlangen, dass der Begünstigte eine Finanzhilfevereinbarung mit dem Teilnehmenden unterzeichnet und diese als Teil der Belegunterlagen aufbewahrt. Diese Anforderung ist in der Finanzhilfevereinbarung anzugeben. MOBILITÄT DER LERNENDEN Förderfähige Aktivitäten ▪ Gruppenmobilität von erwachsenen Lernenden (2 bis 30 Tage, mindestens zwei Lernende pro Gruppe) ▪ Kurzfristige Lernmobilität von erwachsenen Lernenden (2 bis 29 Tage) ▪ Langfristige Lernmobilität von erwachsenen Lernenden (30 bis 365 Tage) Zusätzlich zur physischen Mobilität können alle Mobilitätsaktivitäten für Lernende mit virtuellen Lernaktivitäten kombiniert werden. Die oben angegebene Mindest- und Höchstdauer gilt für die Komponente der physischen Mobilität. Die durchgeführten Aktivitäten müssen die folgenden qualitativen Anforderungen erfüllen: Gruppenmobilität von erwachsenen Lernenden: Eine Gruppe erwachsener Lernender aus der entsendenden Organisation kann einen gewissen Zeitraum in einem anderen Land verbringen, um innovative Lernmöglichkeiten wahrzunehmen, die in Zusammenarbeit zwischen der entsendenden und der aufnehmenden Organisation organisiert werden (der Kauf von kommerziell verfügbaren Ausbildungsdienstleistungen wird nicht unterstützt). Die Aktivitäten können eine Kombination verschiedener formaler, informeller und nichtformaler Lernmethoden und -techniken, etwa Peer-Learning, arbeitsbasiertes Lernen, Freiwilligenarbeit und andere innovative Ansätze, beinhalten. Qualifizierte Ausbilder aus der entsendenden Organisation müssen die Lernenden während der gesamten Dauer der Aktivität begleiten und sich an der Durchführung des Lernprogramms beteiligen. Der inhaltliche Schwerpunkt der Gruppenmobilitätsaktivitäten sollte auf den Schlüsselkompetenzen erwachsener Lernender 128 Kurze grenzüberschreitende Reisen sind zulässig, wenn dies für die Aktivität relevant ist; für die Zwecke der Finanzhilfeberechnung gilt dies jedoch nicht als Änderung des Landes, in dem sich der Veranstaltungsort befindet. Werden aufeinanderfolgende Aktivitäten in verschiedenen Ländern organisiert, so muss jede Aktivität für sich sämtliche einschlägigen Förderkriterien erfüllen. 150 oder den Programmdimensionen Inklusion und Vielfalt, digitale Bildung, ökologische Nachhaltigkeit und Teilhabe liegen. Kurzfristige Lernmobilität von erwachsenen Lernenden: Erwachsene Lernende können durch einen Auslandsaufenthalt bei einer aufnehmenden Organisation ihre Kenntnisse und Kompetenzen verbessern. Für jeden Teilnehmenden muss ein individuelles Lernprogramm aufgestellt werden. Das Lernprogramm kann eine Kombination verschiedener formaler, informeller und nichtformaler Lernmethoden umfassen. Langfristige Lernmobilität von erwachsenen Lernenden: Erwachsene Lernende können durch einen längeren Auslandsaufenthalt bei einer aufnehmenden Organisation ihre Kenntnisse und Kompetenzen verbessern. Für jeden Teilnehmenden muss ein individuelles Lernprogramm aufgestellt werden. Das Lernprogramm kann eine Kombination verschiedener formaler, informeller und nichtformaler Lernmethoden umfassen. Bitte beachten Sie, dass der Unterschied zwischen den Formaten Gruppen- und Einzelaktivität nicht auf den Reise- und Unterbringungsmodalitäten beruht, sondern vielmehr auf den Anforderungen für gemeinsame oder individuelle Lernprogramme, wie nachstehend unter „Dokumentation der Lernergebnisse“ beschrieben. Dementsprechend wird für Gruppen- bzw. Einzelaktivitäten ein unterschiedliches Maß an organisatorischer Unterstützung bereitgestellt, wie in den am Ende dieses Kapitels angegebenen Regeln für die Finanzierung festgelegt. Das Format der Gruppenmobilität wird für einfache Aktivitäten empfohlen, bei denen vorhandene Ressourcen und Inhalte genutzt werden, während individuelle Formate besser für Aktivitäten geeignet sind, die seitens der entsendenden und der aufnehmenden Organisation besondere Investitionen erfordern (darunter auch Fälle, in denen mehrere Teilnehmende gemeinsam reisen und untergebracht werden). Förderfähige Teilnehmende Förderfähige Teilnehmende sind Lernende, die bei der entsendenden Organisation Erwachsenenbildungsprogramme oder ‑aktivitäten129 in Anspruch nehmen. Im Zusammenhang mit der informellen und nichtformalen Erwachsenenbildung können all jene Personen förderfähige Lernende sein, die an Aktivitäten (einschließlich Beratungsdiensten oder ähnlicher Unterstützung) teilnehmen, die von in der Erwachsenenbildung tätigen Organisationen (z. B. Bibliotheken, Zentren für lebenslanges Lernen, Gemeindezentren usw.) erbracht werden, sofern diese Organisationen und ihre Aktivitäten in ihrem nationalen Kontext als förderfähig anerkannt sind. Bei der Auswahl der Teilnehmenden sollten alle Projekte im Einklang mit den Zielen der Aktion eine inklusive, ausgewogene Mischung von Personenprofilen und eine umfassende Einbindung von Teilnehmenden mit geringeren Chancen anstreben. 129 Die Definition förderfähiger Bildungsprogramme und Aktivitäten für Erwachsene in den einzelnen Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern obliegt der jeweiligen zuständigen nationalen Behörde und wird auf der Website der jeweiligen nationalen Agentur veröffentlicht. Bildungspersonal (Lehrkräfte, Ausbilder, Pädagogen, Jugendpersonal usw.) oder andere erwerbstätige Erwachsene gelten im Rahmen dieses Förderkriteriums nicht als erwachsene Lernende, es sei denn, sie nehmen gleichzeitig als Lernende an bestimmten Erwachsenenbildungsprogrammen oder -aktivitäten teil, die von der zuständigen nationalen Behörde in die oben genannte Definition aufgenommen wurden. Personal im Bereich der Erwachsenenbildung kann an den weiter oben in diesem Abschnitt beschriebenen Mobilitätsaktivitäten für Personal teilnehmen. Ebenso kann Personal, das in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Jugend und des Sports tätig ist, an Mobilitätsaktivitäten im Rahmen von Erasmus+ für Personal teilnehmen, wie in den entsprechenden Abschnitten des vorliegenden Programmleitfadens beschrieben. 151 Förderfähige Orte Die Aktivitäten müssen im Ausland stattfinden, und zwar entweder in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Die Aktivitäten müssen in dem Land stattfinden, in dem die Aufnahmeorganisation rechtmäßig ansässig ist. Jede Mobilitätsaktivität kann nur in einem Land stattfinden.130 Die Gruppenmobilität von erwachsenen Lernenden muss bei der aufnehmenden Organisation stattfinden. In Ausnahmefällen können Aktivitäten an einem anderen Ort im Land der aufnehmenden Organisation stattfinden, sofern dies aufgrund der Inhalte und Qualität der Aktivität angebracht ist. In diesem Fall werden die Reisekosten der Teilnehmer von der aufnehmenden Organisation zum Veranstaltungsort nicht als transnationale Mobilitätsaktivität betrachtet. Daher können für diesen Zweck keine zusätzlichen Mittel beantragt werden. Darüber hinaus kann die Gruppenmobilität von erwachsenen Lernenden an einem Sitz einer Einrichtung der Europäischen Union stattfinden, wenn die Aktivität bei einer EU-Einrichtung oder in Zusammenarbeit mit einer solchen organisiert wird.131 Dokumentation der Lernergebnisse Die Anforderungen an die Dokumentation der Lernergebnisse sind in den Erasmus- Qualitätsstandards festgelegt und in der Finanzhilfevereinbarung zum Projekt weiter ausgeführt. Individuelle Mobilitätsaktivitäten: Vor Beginn der Aktivität müssen die entsendende Organisation, die aufnehmende Organisation und der Teilnehmende eine Lernvereinbarung (oder ein ähnliches Dokument) abschließen, in der die erwarteten Lernergebnisse des Teilnehmenden aufgeführt sind. Nach der Aktivität müssen die vom Teilnehmenden erzielten Lernergebnisse durch Ausstellung eines Europass-Mobilitätsnachweises oder eines ähnlichen Dokuments anerkannt werden. Die begünstigte Organisation muss eine Kopie des ausgestellten Dokuments als Nachweis dafür aufbewahren, dass die Aktivität abgeschlossen wurde. Darüber hinaus kann die nationale Agentur verlangen, dass der Begünstigte eine Finanzhilfevereinbarung mit dem Teilnehmenden unterzeichnet und diese als Teil der Belegunterlagen aufbewahrt. Diese Anforderung ist in der Finanzhilfevereinbarung anzugeben. Gruppenmobilitätsaktivitäten: Es muss ein Lernprogramm für die gesamte Gruppe festgelegt werden (individuelle Lernvereinbarungen sind nicht erforderlich). Nach der Aktivität muss die begünstigte Organisation das Lernprogramm und eine Teilnehmerliste (auf der auch die Begleitpersonen aufgeführt sind) als Nachweis für den Abschluss der Aktivität aufbewahren. SONSTIGE UNTERSTÜTZTE AKTIVITÄTEN Förderfähige Aktivitäten ▪ Eingeladene Experten (2 bis 60 Tage) 130 Kurze grenzüberschreitende Reisen sind zulässig, wenn dies für die Aktivität relevant ist; für die Zwecke der Finanzhilfeberechnung gilt dies jedoch nicht als Änderung des Landes, in dem sich der Veranstaltungsort befindet. Werden aufeinanderfolgende Aktivitäten in verschiedenen Ländern organisiert, so muss jede Aktivität für sich sämtliche einschlägigen Förderkriterien erfüllen. 131 Sitze der Organe der Europäischen Union sind Brüssel, Frankfurt, Luxemburg und Straßburg. Aktivitäten an den Sitzen der EU werden als transnationale Mobilität betrachtet, wenn Teilnehmende aus mindestens zwei Ländern gemeinsam an der Aktivität teilnehmen. In diesem Fall kann eine Finanzierung (wie im Abschnitt „Welche Regeln bestehen für die Finanzierung?“ beschrieben) für alle Teilnehmenden, unabhängig von ihrem Ursprungsland, beantragt werden. Eine Liste der Organe und Einrichtungen der EU finden Sie unter https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de. https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de 152 ▪ Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen (10 bis 365 Tage) Die durchgeführten Aktivitäten müssen die folgenden qualitativen Anforderungen erfüllen: Eingeladene Experten: Organisationen können Ausbilder, Lehrkräfte, Politikexperten oder andere qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland einladen, die zur Verbesserung der Lehr-, Ausbildungs- und Lernerfahrungen in der aufnehmenden Organisation beitragen können. Beispielsweise können eingeladene Experten Schulungen für das Personal der aufnehmenden Organisation anbieten, neue Lehrmethoden demonstrieren oder den Transfer bewährter Verfahren in den Bereichen Organisation und Verwaltung unterstützen. Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen: Antragstellende Organisationen können in der Ausbildung befindliche Lehrkräfte aufnehmen, die ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten. Förderfähige Teilnehmende Eingeladene Experten können alle Personen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland sein, die über Fachwissen verfügen und Schulungen halten können, die für die Bedürfnisse und Ziele der einladenden Organisation relevant sind. Die Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen steht Teilnehmenden offen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland an einem Ausbildungsprogramm für Lehrkräfte teilnehmen oder ein solches (oder ähnlich gelagertes Bildungsprogramm für Ausbilder oder Pädagogen) vor Kurzem abgeschlossen132 haben. Für ihre Teilnahme kann finanzielle Unterstützung gewährt werden, sofern die entsendende Einrichtung keine Finanzhilfe zu demselben Zweck gewährt. Förderfähige Orte Für eingeladene Experten und in Ausbildung befindliche Lehrkräfte ist der Ort stets die begünstigte Organisation (einschließlich der Mitglieder eines Konsortiums). Dokumentation der Lernergebnisse Bei eingeladenen Experten muss das Lernprogramm, das der Experte vorlegen wird, vor der Aktivität mit der aufnehmenden Organisation abgestimmt werden. Nach der Aktivität muss die begünstigte Organisation das durchgeführte Lernprogramm als Nachweis für den Abschluss der Aktivität aufbewahren. Bei in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen gelten die für Einzelaktivitäten der Mobilität zu Lernzwecken beschriebenen Anforderungen. VORBEREITENDE BESUCHE Was ist ein vorbereitender Besuch? Bei einem vorbereitenden Besuch handelt es sich um einen Besuch von Mitarbeitern der entsendenden Organisation bei einer potenziellen aufnehmenden Organisation mit dem Ziel, eine Mobilitätsaktivität für Lernende oder Personal besser vorzubereiten. 132 Junge Absolventinnen und Absolventen können bis zu zwölf Monate nach dem Abschluss teilnehmen. Wenn die Teilnehmenden nach dem Abschluss einen obligatorischen Militär- oder Zivildienst abgeleistet haben, wird der Zeitraum der Förderfähigkeit um die Dauer des betreffenden Dienstes verlängert. 153 Wann kann ein vorbereitender Besuch organisiert werden? Jeder vorbereitende Besuch muss klar begründet sein und dazu dienen, die Inklusivität, Reichweite und Qualität der Mobilitätsaktivitäten zu verbessern. So können vorbereitende Besuche organisiert werden, um die Mobilität von Teilnehmern mit geringeren Chancen besser vorzubereiten, die Zusammenarbeit mit einer neuen Partnerorganisation aufzunehmen oder längere Mobilitätsaktivitäten vorzubereiten. Vorbereitende Besuche können zur Vorbereitung jeder Art von Mobilität von Lernenden oder Personal, mit Ausnahme von „Kursen und Schulungen“, organisiert werden. Wer kann an einem vorbereitenden Besuch teilnehmen? Vorbereitende Besuche können von allen Personen durchgeführt werden, die für Aktivitäten im Zusammenhang mit der Personalmobilität infrage kommen und an der Organisation des Projekts beteiligt sind. In Ausnahmefällen können Lernende, die an einer langfristigen Lernmobilität teilnehmen werden, und Teilnehmende, die bei allen Arten von Aktivitäten geringere Chancen haben, an vorbereitenden Besuchen für ihre Aktivitäten teilnehmen. An einem vorbereitenden Besuch können höchstens drei Personen teilnehmen. Wo können vorbereitende Besuche stattfinden? Vorbereitende Besuche finden in den Räumlichkeiten der potenziellen aufnehmenden Organisation oder an einem anderen Ort der geplanten Mobilitätsaktivitäten statt. Die für die Orte von Mobilitätsaktivitäten für Personal und Lernende geltenden Regeln sind auch auf die mit diesen Aktivitäten verbundenen vorbereitenden Besuche anzuwenden. Pro Aufnahmeorganisation kann nur ein vorbereitender Besuch organisiert werden. KURZFRISTIGE PROJEKTE FÜR DIE MOBILITÄT VON LERNENDEN UND PERSONAL IN DER ERWACHSENENBILDUNG Kurzfristige Projekte für die Mobilität von Lernenden und Personal sind eine einfache und unproblematische Möglichkeit, eine Förderung durch Erasmus+ in Anspruch zu nehmen. Sie sollen es den Organisationen ermöglichen, ohne Schwierigkeiten einige wenige Aktivitäten zu organisieren und Erfahrungen mit dem Programm zu sammeln. Um die kurzfristigen Projekte einfach zu halten, ist ihre Teilnehmerzahl und Projektlaufzeit begrenzt. Das Format steht nur Einzelorganisationen, nicht jedoch den Koordinatoren von Konsortien offen. Akkreditierte Organisationen können keine kurzfristigen Projekte beantragen, da sie bereits ständigen Zugang zu Erasmus+-Mitteln haben. Der Antrag für kurzfristige Projekte umfasst eine Liste und Beschreibung der Aktivitäten, die die antragstellende Organisation zu organisieren beabsichtigt. 154 FÖRDERKRITERIEN Förderfähige Organisationen: Wer ist antragsberechtigt? Antragsberechtigt133 sind die folgenden Organisationen: (1) Organisationen, die formale, informelle und nichtformale Erwachsenenbildung anbieten134 (2) lokale und regionale Behörden, Koordinierungsgremien und andere Organisationen, denen im Bereich der Erwachsenenbildung eine Rolle zukommt Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung in der Erwachsenenbildung verfügen, können keine kurzfristigen Projekte beantragen. Förderfähige Länder Antragstellende Organisationen müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Wo ist der Antrag zu stellen? Der Antrag wird bei der nationalen Agentur des Landes eingereicht, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Antragsfristen Runde 1 (für alle nationalen Agenturen): 19. Februar, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) Runde 2: Die nationalen Agenturen können beschließen, eine zweite Frist einzuräumen (Runde 2): In diesem Fall wird die nationale Agentur die Antragsteller über ihre Website informieren. Für die Runde 2 müssen die Antragsteller ihren Antrag bis zum 1. Oktober um 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) einreichen. Projektbeginn Die folgenden Anfangsdaten können für Projekte gewählt werden: ▪ Runde 1: zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember desselben Jahres ▪ Runde 2 (sofern zutreffend): zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai des Folgejahres Projektdauer 6–18 Monate Anzahl der Anträge Pro Auswahlrunde kann eine Organisation nur ein einziges kurzfristiges Projekt im Bereich der Schulbildung beantragen. Organisationen, die im Rahmen der ersten Antragsrunde eine Finanzhilfe für ein kurzfristiges Projekt erhalten, können keinen Antrag für die zweite Runde derselben Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einreichen. Innerhalb eines Zeitraums von fünf aufeinanderfolgenden Jahren, in dem Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ergehen, können Organisationen höchstens drei Finanzhilfen für kurzfristige Projekte im Bereich der Erwachsenenbildung erhalten. Im Zeitraum 2014–2020 erhaltene Finanzhilfen werden nicht auf diese Obergrenze angerechnet. 133 Die Definition der antragsberechtigten Organisationen wird in jedem EU-Mitgliedstaat oder jedem mit dem Programm assoziierten Drittland von der zuständigen nationalen Behörde festgelegt und auf der Website der zuständigen nationalen Agentur zusammen mit einschlägigen Beispielen veröffentlicht. 134 Unbeschadet der von der zuständigen nationalen Behörde festgelegten Definitionen ist zu beachten, dass Organisationen, die berufliche Aus- und Weiterbildung für erwachsene Lernende anbieten, in der Regel als Anbieter beruflicher Aus- und Weiterbildung gelten und nicht als Anbieter von Erwachsenenbildung. Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte die geltenden Definitionen auf der Website Ihrer nationalen Agentur. 155 Förderfähige Aktivitäten Alle Arten von Aktivitäten für die Erwachsenenbildung. Eine detaillierte Liste und Regeln finden Sie im Abschnitt „Aktivitäten“. Um förderfähig zu sein, müssen die Anträge mindestens eine Mobilitätsaktivität für Personal oder Lernende beinhalten. Projektumfang Ein Antrag für ein kurzfristiges Projekt kann höchstens 30 Teilnehmer an Mobilitätsaktivitäten umfassen. Vorbereitende Besuche und die Teilnahme von Begleitpersonen werden nicht auf diese Grenze angerechnet. Unterstützende Organisationen Eine unterstützende Organisation hilft der begünstigten Organisation bei praktischen Aspekten der Projektdurchführung, die nicht die Kernaufgaben des Projekts betreffen. Zu den Kernaufgaben des Projekts gehören die finanzielle Verwaltung der Programmmittel, der Kontakt mit der nationalen Agentur, die Berichterstattung über die durchgeführten Aktivitäten sowie alle Entscheidungen, die sich unmittelbar auf den Inhalt, die Qualität und die Ergebnisse der durchgeführten Aktivitäten auswirken (z. B. Wahl der Aktivitätsart, die Dauer und die Aufnahmeorganisation, Definition und Bewertung der Lernergebnisse). Die Beteiligung einer unterstützenden Organisation bedarf der Genehmigung durch die nationale Agentur. Die Rolle und die Pflichten der unterstützenden Organisationen müssen zwischen diesen Organisationen und der begünstigten Organisation förmlich festgelegt werden. Die unterstützende Organisation handelt unter der Leitung der begünstigten Organisation, die letztlich für die Ergebnisse und die Qualität der durchgeführten Aktivitäten verantwortlich bleibt. Alle Beiträge der unterstützenden Organisationen müssen den Erasmus- Qualitätsstandards entsprechen. Im Falle einer mangelhaften Umsetzung von Qualitätsstandards oder einer anderen Form der Nichteinhaltung dieser Anforderungen kann die nationale Agentur verlangen, dass der Begünstigte keine Unterstützung mehr für bestimmte Aufgaben erhält und diese selbst umsetzt. Kommt der Begünstigte seinen Verpflichtungen nicht nach, kann die nationale Agentur die Finanzhilfevereinbarung kündigen. Aufnehmende Organisationen, die den Teilnehmenden der begünstigten Organisation Lerninhalte und Mentoring zur Verfügung stellen, gelten nicht als unterstützende Organisationen, es sei denn, sie unterstützen den Begünstigten gleichzeitig bei anderen Aufgaben des Projektmanagements, die normalerweise von der entsendenden Organisation wahrgenommen werden. EIGNUNGSKRITERIEN, AUSSCHLUSSKRITERIEN UND VORSCHRIFTEN BEZÜGLICH ORIGINALINHALTEN UND URHEBERSCHAFT Die Antragsteller müssen über eine ausreichende operative und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen, um das vorgeschlagene Projekt durchführen zu können. Die Antragsteller müssen eine unterzeichnete ehrenwörtliche Erklärung vorlegen, in der sie bestätigen, dass keiner der in Teil C dieses Leitfadens aufgeführten Ausschlusskriterien auf sie zutrifft. Darüber hinaus bestätigen die Antragsteller mit der Unterzeichnung der Erklärung, dass der eingereichte Antrag Originalinhalte enthält, die von ihnen erstellt wurden, und dass keine anderen Organisationen oder externen Personen für die Abfassung des Antrags bezahlt wurden. 156 Weitere Informationen zu den Eignungskriterien, den Ausschlusskriterien und den Vorschriften bezüglich Originalinhalten und Urheberschaft finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. ZUSCHLAGSKRITERIEN Die eingereichten Anträge werden bewertet, indem auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien und Punktzahlen eine Wertung mit insgesamt 100 möglichen Punkten vorgenommen wird. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen: ▪ mindestens 60 von insgesamt 100 Punkten und ▪ mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl bei jedem der drei nachstehenden Zuschlagskriterien Relevanz (Höchstpunktzahl: 20 Punkte) Inwieweit ▪ sind das Profil und die Erfahrung des Antragstellers, die Aktivitäten und die Zielgruppe der Lernenden relevant für den Bereich der Erwachsenenbildung ▪ ist der Projektvorschlag relevant für die Ziele der Aktion ▪ ist der Vorschlag relevant für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung ▪ ist der Projektvorschlag relevant für die folgenden spezifischen Prioritäten Unterstützung neuer Programmteilnehmender und weniger erfahrener Organisationen Unterstützung von Teilnehmenden mit geringeren Chancen Qualität der Projektkonzeption (Höchstpunktzahl: 50 Punkte) Inwieweit ▪ tragen die Ziele des vorgeschlagenen Projekts den Bedürfnissen der antragstellenden Organisation, ihres Personals und ihrer Lernenden klar und konkret Rechnung ▪ sind die vorgeschlagenen Aktivitäten geeignet, die Projektziele zu erreichen ▪ sind die operativen und logistischen Aspekte der Projektgestaltung (z. B. vorgeschlagene Veranstaltungsorte) angemessen und kosteneffizient ▪ werden ökologisch nachhaltige und verantwortungsvolle Verfahren in das Projekt integriert ▪ werden digitale Instrumente und Lernmethoden (insbesondere EPALE) in das Projekt integriert, um die physischen Mobilitätsaktivitäten zu ergänzen und die Zusammenarbeit mit den aufnehmenden Partnerorganisationen zu verbessern Qualität der Nachbereitungsaktionen (Höchstpunktzahl: 30 Punkte) Inwieweit ▪ hat der Antragsteller die Aufgaben und Zuständigkeiten für die Durchführung der Aktivitäten in Übereinstimmung mit den Erasmus-Qualitätsstandards klar definiert ▪ hat der Antragsteller konkrete und logische Schritte vorgeschlagen, um die Ergebnisse seiner oder ihrer Mobilitätsaktivitäten in die reguläre Arbeit der Organisation zu integrieren ▪ hat der Antragsteller eine geeignete Methode zur Bewertung der Projektergebnisse vorgeschlagen ▪ hat der Antragsteller konkrete und wirksame Schritte vorgeschlagen, um die Projektergebnisse innerhalb der antragstellenden Organisation bekannt zu machen, sie an andere Organisationen und die Öffentlichkeit weiterzugeben und öffentlich auf die Finanzierung durch die Europäische Union hinzuweisen 157 AKKREDITIERTE PROJEKTE FÜR DIE MOBILITÄT VON LERNENDEN UND PERSONAL IN DER ERWACHSENENBILDUNG Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung im Bereich der Erwachsenenbildung verfügen, können eine Förderung im Rahmen eines speziellen Finanzierungsbereichs beantragen, der nur ihnen zugänglich ist. Die Anträge basieren auf dem zuvor genehmigten Erasmus-Plan, weshalb eine detaillierte Liste und Beschreibung der geplanten Aktivitäten nicht erforderlich sind. Stattdessen geht es in den Anträgen insbesondere darum, den Mittelbedarf für die nächste Reihe von Aktivitäten zu schätzen. FÖRDERKRITERIEN Förderfähige Organisationen: Wer ist antragsberechtigt? Die Antragsteller müssen zum Projektbeginn über eine gültige Erasmus-Akkreditierung in der Erwachsenenbildung verfügen. Mobilitätskonsortium Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung für Koordinatoren von Mobilitätskonsortien verfügen, müssen Anträge in dem für Mobilitätskonsortien vorgesehenen Format stellen. Als Teil des Antrags ist eine Liste der Mitglieder des Mobilitätskonsortiums vorzulegen, die neben dem Koordinator mindestens eine Mitgliedsorganisation umfassen muss. Jede Organisation, die die Förderkriterien für Erasmus in dem gleichen Bereich erfüllt, kann Mitglied eines Mobilitätskonsortiums werden.135 Alle vorgesehenen Mitgliedsorganisationen des Konsortiums müssen in demselben EU-Mitgliedstaat oder demselben mit dem Programm assoziierten Drittland wie der Koordinator des Mobilitätskonsortiums ansässig sein. Die Beziehung zwischen dem Konsortialkoordinator und den Konsortiumsmitgliedern muss auf Zusammenarbeit ausgerichtet und darf nicht gewinnorientiert sein. Konsortiumsmitglieder benötigen keine Erasmus-Akkreditierung. Organisationen, die an einem Mobilitätskonsortium teilnehmen, können im Rahmen derselben Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen in höchstens zwei Anträgen der Leitaktion 1 im Bereich der Schulbildung Finanzmittel beantragen. Aus diesem Grund können im Bereich der Erwachsenenbildung Organisationen, die eine Finanzhilfe für ein kurzfristiges Projekt oder ein akkreditiertes Projekt beantragen, zusätzlich nur an einem Mobilitätskonsortium als Mitgliedsorganisationen teilnehmen. Andere Organisationen können an bis zu zwei Anträgen von Mobilitätskonsortien beteiligt sein. Wo ist der Antrag zu stellen? Der Antrag wird bei der nationalen Agentur des Landes eingereicht, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. 135 Für die Zwecke der Auftragsvergabe können Konsortiumsmitglieder Mitbegünstigte, verbundene Stellen oder Dritte sein, die finanzielle Unterstützung erhalten. Die Unterstützung Dritter kann auf der Grundlage der in den Erasmus-Qualitätsstandards festgelegten Anforderungen für förderfähige Aktivitäten und förderfähige Teilnehmende (entsprechend den Vorgaben für diese Aktion) bis zu einem Höchstbetrag von 60 000 EUR pro Aufnahmeorganisation gewährt werden. Mitglieder des Konsortiums, die rechtlich Teil derselben Einrichtung wie der Konsortialkoordinator sind, können die Projektfinanzhilfe erhalten und gelten juristisch nicht als Mitbegünstigte, verbundene Stellen oder Dritte. Die Entscheidung über die vertragliche Struktur jedes Mobilitätskonsortiumprojekts wird von der nationalen Agentur auf der Grundlage des Status und der formellen Verbindungen des Konsortialkoordinators und der Konsortiumsmitglieder im nationalen Rechtsrahmen getroffen. In jedem Fall müssen die teilnehmenden Mitglieder des Konsortiums im Projektantrag und in der Projektfinanzhilfevereinbarung als Teil der Projektbeschreibung aufgeführt werden. 158 Antragsfrist 19. Februar, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) Projektbeginn 1. Juni desselben Jahres Projektdauer Alle akkreditierten Projekte haben zunächst eine Laufzeit von 15 Monaten. In begründeten Fällen können die Begünstigten eine Verlängerung der Laufzeit ihres Projekts auf insgesamt 24 Monate beantragen. Sofern die nationale Agentur nichts anderes beschließt, erfolgt die Verlängerung nach Ablauf von 12 Monaten der Durchführung. Anzahl der Anträge Akkreditierte Organisationen können pro Auswahlrunde nur einen Antrag stellen. Verfügbare Aktivitäten Alle Arten von Aktivitäten für die Erwachsenenbildung. Eine detaillierte Liste und Regeln finden Sie im Abschnitt „Aktivitäten“. Um förderfähig zu sein, müssen die Anträge mindestens eine Mobilitätsaktivität für Personal oder Lernende beinhalten. Projektumfang Die Zahl der Teilnehmer, die in akkreditierte Projekte einbezogen werden können, ist nicht begrenzt, abgesehen von etwaigen Beschränkungen, die in der Phase der Mittelzuweisung festgelegt werden. Unterstützende Organisationen Eine unterstützende Organisation hilft der begünstigten Organisation bei praktischen Aspekten der Projektdurchführung, die nicht die Kernaufgaben des Projekts betreffen. Zu den Kernaufgaben des Projekts gehören die finanzielle Verwaltung der Programmmittel, der Kontakt mit der nationalen Agentur, die Berichterstattung über die durchgeführten Aktivitäten sowie alle Entscheidungen, die sich unmittelbar auf den Inhalt, die Qualität und die Ergebnisse der durchgeführten Aktivitäten auswirken (z. B. Wahl der Aktivitätsart, die Dauer und die Aufnahmeorganisation, Definition und Bewertung der Lernergebnisse). Die Beteiligung einer unterstützenden Organisation bedarf der Genehmigung durch die nationale Agentur. Die Rolle und die Pflichten der unterstützenden Organisationen müssen zwischen diesen Organisationen und der begünstigten Organisation förmlich festgelegt werden. Die unterstützende Organisation handelt unter der Leitung der begünstigten Organisation, die letztlich für die Ergebnisse und die Qualität der durchgeführten Aktivitäten verantwortlich bleibt. Alle Beiträge der unterstützenden Organisationen müssen den Erasmus- Qualitätsstandards entsprechen. Im Falle einer mangelhaften Umsetzung von Qualitätsstandards oder einer anderen Form der Nichteinhaltung dieser Anforderungen kann die nationale Agentur verlangen, dass der Begünstigte keine Unterstützung mehr für bestimmte Aufgaben erhält und diese selbst umsetzt. Kommt der Begünstigte seinen Verpflichtungen nicht nach, kann die nationale Agentur die Finanzhilfevereinbarung kündigen. Aufnehmende Organisationen, die den Teilnehmenden der begünstigten Organisation Lerninhalte und Mentoring zur Verfügung stellen, gelten nicht als unterstützende Organisationen, es sei denn, sie unterstützen den Begünstigten gleichzeitig bei anderen Aufgaben des Projektmanagements, die normalerweise von der entsendenden Organisation wahrgenommen werden. 159 MITTELZUWEISUNG Da die Qualität des Erasmus-Plans des Antragstellers zum Zeitpunkt des Akkreditierungsantrags bewertet wurde, wird in der Phase der Mittelzuweisung keine qualitative Bewertung vorgenommen. Jeder förderfähige Antrag auf Finanzhilfe wird auch tatsächlich gefördert. Die Höhe der gewährten Finanzhilfe hängt von mehreren Faktoren ab: − dem für die Zuweisung an akkreditierte Antragsteller verfügbaren Gesamtbudget − den beantragten Aktivitäten (einschließlich des geschätzten Budgets, der für ihre Durchführung erforderlich ist) − dem Grund- und Höchstbetrag der Finanzhilfe − den folgenden Zuweisungskomponenten: qualitative Leistung, politische Prioritäten und geografische Ausgewogenheit (sofern die nationale Agentur dieses Kriterium anwendet) Die für akkreditierte Projekte zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und die genauen Regeln für die Mittelzuweisung werden von der nationalen Agentur vor Ablauf der Frist für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht. Die Regeln für die Mittelzuweisung müssen den Grundsätzen der Fairness, Transparenz und Gleichbehandlung entsprechen. Die Indikatoren und Parameter, die bei der Mittelzuweisung verwendet werden, müssen objektiv und überprüfbar sein, und ihre Werte müssen den Antragstellern vor Ablauf der Einreichungsfrist bekannt sein. Auf der Grundlage der geltenden Finanzierungsbeiträge je Einheit und der historischen Daten schätzt die nationale Agentur die Mittel, die für die Durchführung der von den einzelnen Antragstellern beantragten Aktivitäten erforderlich sind. Den Antragstellern kann keine Finanzhilfe gewährt werden, die über dem veranschlagten Budget liegt. Erhält ein Antragsteller den vollständigen Kostenvoranschlag für die Durchführung der beantragten Aktivitäten, so werden die im Antrag geforderten Tätigkeiten als Zielvorgaben für die Durchführung in die Projektfinanzhilfevereinbarung aufgenommen. Andernfalls werden, wenn der Antragsteller nicht den gesamten veranschlagten Finanzplan erhält, die Zielvorgaben für die Durchführung angepasst, um zu der gewährten Finanzhilfe proportional zu bleiben.136 Die Mittel für die Kostenkategorien „Inklusionsunterstützung für Teilnehmende“ und „Außergewöhnliche Kosten“ können nicht auf die gleiche Weise geschätzt werden wie die Mittel für Kostenkategorien, bei denen Finanzierungsbeiträge je Einheit angewandt werden. Die nationale Agentur prüft die Anträge für diese Kostenarten getrennt auf der Grundlage der vorgelegten Beschreibung und Begründung. Während der Projektdurchführung können die Begünstigten bei Bedarf weitere Anträge für diese Arten von Kosten stellen. Die nationale Agentur wird solche zusätzlichen Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeiten, solange Mittel verfügbar sind. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Die folgenden Finanzierungsregeln gelten für kurzfristige Projekte und akkreditierte Projekte zur Mobilität von Lernenden und Personal in der Erwachsenenbildung. Erasmus+-Projekte werden nach dem Grundsatz der Kofinanzierung finanziert. Dementsprechend werden die in der nachstehenden Tabelle festgelegten Einheitskosten so berechnet, dass sie durchschnittlich 80 % der tatsächlichen Kosten abdecken. Die Projekte können Teilnehmende umfassen, deren Finanzhilfe vollständig oder teilweise aus anderen Quellen als Erasmus+ finanziert wird. Für jeden einzelnen Teilnehmenden kann der Begünstigte Finanzmittel für alle förderfähigen Einheitszuschüsse oder nur für einige davon (wenn die übrigen Kosten auf andere Weise gedeckt werden) beantragen. Die im Rahmen von Erasmus+ erhaltenen Mittel können durch die begünstigte 136 Die nationale Agentur kann begrenzte Änderungen an der proportionalen Anpassung vornehmen, um eine bessere Anpassung zwischen der gewährten Finanzhilfe und den Zielaktivitäten zu ermöglichen, die Kohärenz mit dem genehmigten Erasmus-Plan zu gewährleisten, vorrangige Aktivitäten angemessen zu unterstützen, mindestens einen Teilnehmer pro Art und Kategorie der vom Antragsteller beantragten Aktivität zu halten und die Bestimmungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einzuhalten. 160 Organisation selbst, durch andere EU-Fonds, Spenden, Beiträge von Teilnehmenden, Beiträge Dritter usw. ergänzt werden. Der Grundsatz der Vermeidung von Doppelfinanzierungen ist zu beachten (siehe Teil C). Wenn der Begünstigte Beiträge der Teilnehmenden vorsieht, so müssen diese im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen der Erasmus-Qualitätsstandards stehen. Durch diese Beiträge dürfen insbesondere keine Hindernisse für die Inklusion von Teilnehmenden mit geringeren Chancen entstehen. Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Organisatorische Unterstützung Unmittelbar mit der Durchführung des Projekts zusammenhängende Kosten, die nicht unter andere Kostenkategorien fallen. Beispiele hierfür sind: (pädagogische, interkulturelle und sonstige) Vorbereitung, Mentoring, Überwachung und Unterstützung der Teilnehmenden während der Mobilität, Dienste, Werkzeuge und Ausrüstung, die für die Projektdurchführung benötigt werden, virtuelle Komponenten in gemischten Aktivitäten, Anerkennung von Lernergebnissen, Austausch von Ergebnissen und Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Finanzierung durch die Europäische Union. Die organisatorische Unterstützung deckt die Kosten ab, die sowohl der entsendenden als auch der aufnehmenden Organisation entstehen (außer im Fall der Personalmobilität zum Zweck von Kursen und Schulungen). Die Aufteilung der erhaltenen Finanzhilfe wird zwischen den beiden Organisationen vereinbart. 100 EUR pro Teilnehmendem an Personalmobilität zum Zweck von Kursen und Schulungen pro eingeladenen Experten pro aufgenommene Lehrkraft oder pädagogische Fachkraft in Ausbildung 125 EUR pro Lernendem im Rahmen der Gruppenmobilität. 350 EUR; 200 EUR ab 100 Teilnehmenden an derselben Art von Aktivität pro Teilnehmendem an kurzfristiger Lernmobilität von erwachsenen Lernenden pro Teilnehmer an Personalmobilität zum Zweck von Job Shadowing oder einer Lehr- oder Schulungstätigkeit 500 EUR pro Teilnehmendem an langfristiger Lernmobilität von erwachsenen Lernenden 161 Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden. Begleitpersonen gelten nicht als Teilnehmende an Lernmobilitätsaktivitäten und werden bei der Berechnung der organisatorischen Unterstützung nicht berücksichtigt. Reisekosten Zuschuss zu den Kosten, die den Teilnehmenden und Begleitpersonen für die Reise von ihrem Herkunftsort zum Ort der jeweiligen Aktivität und zurück entstehen. Generell gilt die Regel, dass Teilnehmende bei einer Strecke von weniger als 500 km mit emissionsarmen Verkehrsmitteln reisen. Bei einer Strecke von mehr als 500 km wird den Teilnehmenden nachdrücklich empfohlen, eine Kombination verschiedener Verkehrsmittel zu nutzen, um ihre Reise nachhaltiger zu gestalten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Entfernung und Anzahl der Teilnehmenden und Begleitpersonen. Der Antragsteller muss die Entfernung der einfachen Strecke (Luftlinie) zwischen Entfernung Umweltfreundli- ches Reisen Nicht umweltfreundli- ches Reisen 10–99 km 56 EUR 28 EUR 100–499 km 285 EUR 211 EUR 500–1999 km 417 EUR 309 EUR 2000–2999 km 535 EUR 395 EUR 3000–3999 km 785 EUR 580 EUR 4000–7999 km 1188 EUR 1188 EUR 8000 km oder mehr 1735 EUR 1735 EUR 162 137 Beispiel: Wenn eine Person aus Madrid (Spanien) an einer Aktivität in Rom (Italien) teilnimmt, sind folgende Schritte durchzuführen: Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1 365,28 km) und anschließend Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1 999 km). 138 https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de. 139 Für Begleitpersonen gelten die gleichen Sätze wie für Personal. In Ausnahmefällen, in denen die Begleitperson länger als 60 Tage im Ausland bleiben muss, werden zusätzliche Aufenthaltskosten über den 60. Tag hinaus aus der Haushaltslinie „Inklusionsunterstützung“ finanziert. 140 Gruppen von Aufnahmeländern: Ländergruppe 1: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden Ländergruppe 2: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern Ländergruppe 3: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn dem Herkunftsort und dem Ort der Aktivität137 mithilfe des Entfernungsrechners der Europäischen Kommission138 angeben. Individuelle Unterstützung Aufenthaltskosten der Teilnehmenden und Begleitpersonen139 während der Aktivität. Bei Bedarf sind die Aufenthaltskosten für die Reisezeit vor und nach der Aktivität förderfähig, wobei für Teilnehmende und Begleitpersonen, die den Reisekostenzuschuss für nicht umweltfreundliches Reisen erhalten, höchstens zwei Reisetage und für diejenigen, die den Zuschuss für umweltfreundliches Reisen erhalten, höchstens sechs Reisetage vorgesehen sind. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Personen, der Aufenthaltsdauer und dem Aufnahmeland.140 Teilnehmerka- tegorie Ländergruppe 1 Ländergruppe 2 Ländergruppe 3 Personal 107-191 EUR 95-169 EUR 84-148 EUR Lernende 48-127 EUR 41-110 EUR 36-93 EUR Dabei handelt es sich um die zulässigen Spannen für Grundbeträge pro Aktivitätstag. Die nationale Agentur wird innerhalb dieser Spannen über die genauen Grundbeträge für die von ihr verwalteten Projekte entscheiden und diese Informationen auf ihrer Website veröffentlichen. Der Grundbetrag ist bis zum 14. Tag der Aktivität (Reisetage inbegriffen) zahlbar. Ab dem 15. Tag entspricht der zu zahlende Satz 70 % des Grundbetrags. Die zu zahlenden Sätze werden auf den nächsten ganzen Euro gerundet. https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de 163 Inklusionsunter- stützung Inklusionsunterstützung für Organisationen: Kosten in Verbindung mit der Organisation von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmende mit geringeren Chancen. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen. 125 EUR pro Teilnehmendem Inklusionsunterstützung für Teilnehmer: Zusätzliche Kosten, die unmittelbar mit Aufwendungen für Teilnehmende mit geringeren Chancen und ihre Begleitpersonen verbunden sind (einschließlich gerechtfertigter Aufenthalts- und Reisekosten, sofern für diese Teilnehmer keine Finanzhilfe in den Kategorien „Reisekosten“ und „individuelle Unterstützung“ beantragt wird). Inklusionsunterstützung kann auch Personal mit geringeren Chancen gewährt werden, das die Rolle von Begleitpersonen übernimmt oder an einem vorbereitenden Besuch teilnimmt. Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. 100 % der förderfähigen Kosten 164 Vorbereitende Besuche Reise- und Aufenthaltskosten für die Teilnahme an einem vorbereitenden Besuch. Finanzierungsmechanismus: Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden. 680 EUR pro Teilnehmer Kursgebühren Kosten zur Deckung der Anmeldegebühren für das Format der Personalmobilität „Kurse und Schulungen“. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Dauer des Kurses. 80 EUR pro Teilnehmer und Tag Sprachliche Unterstützung Kosten für die Bereitstellung von Sprachlernmaterial und Schulungen für Teilnehmer, die ihre Kenntnis der Sprache verbessern müssen, in der sie während der Aktivität studieren oder Schulungen erhalten. Sprachliche Unterstützung ist für Teilnehmende an folgenden Arten von Aktivitäten förderfähig: Job Shadowing/Hospitationen, Lehr- und Schulungstätigkeit, Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen, kurzfristige Lernmobilität von erwachsenen Lernenden und langfristige Lernmobilität von erwachsenen Lernenden. Die Unterstützung ist nur dann zu zahlen, wenn der Teilnehmende die Online- Sprachunterstützung nicht in Anspruch nehmen kann, weil 150 EUR pro Teilnehmendem Darüber hinaus gilt: 150 EUR für die verstärkte Sprachförderung pro Teilnehmendem an langfristiger Lernmobilität von erwachsenen Lernenden 165 die gewünschte Sprache oder das gewünschte Niveau nicht verfügbar ist oder weil für Teilnehmende mit geringeren Chancen besondere Hindernisse bestehen. Die oben genannten Bedingungen gelten nicht für die verstärkte Unterstützung für Teilnehmende an der langfristigen Lernmobilität von erwachsenen Lernenden. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden. Außergewöhnliche Kosten Kosten für die Bereitstellung von Finanzsicherheiten, falls die nationale Agentur dies anfordert. Hohe Reisekosten der Teilnehmenden und ihrer Begleitpersonen, die aufgrund geografischer Abgelegenheit oder anderer Einschränkungen nicht mit dem regulären Zuschuss für „Reisekosten“ unterstützt werden können. Im Falle einer Bewilligung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten. Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen. Kosten für Finanzsicherheiten: 80 % der förderfähigen Kosten Hohe Reisekosten: 80 % der förderfähigen Kosten Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen: 100 % der förderfähigen Kosten 166 Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Teure Reisen liegen dann vor, wenn die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten weniger als 70 % der Reisekosten der Teilnehmenden abdeckt. 167 LERNMOBILITÄT IM BEREICH JUGEND In diesem Abschnitt des Programmleitfadens werden die Aktionen der Leitaktion 1 im Bereich Jugend vorgestellt. Diese Aktionen bieten nichtformale und informelle Lernmöglichkeiten für junge Menschen und Jugendarbeiter. Nichtformales und informelles Lernen ermöglichen jungen Menschen den Erwerb von Basiskompetenzen, die zu ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung beitragen, ihre aktive Teilhabe an der Gesellschaft fördern und damit ihre Beschäftigungschancen verbessern. Durch ihre Teilnahme an Lernmobilitätsaktivitäten entwickeln Jugendarbeiter Fähigkeiten, die für ihre berufliche Entwicklung relevant sind, fördern neue organisatorische Praktiken und verbessern die Qualität der Jugendarbeit im Allgemeinen. Die Lernaktivitäten im Jugendbereich sollen eine deutlich positive Auswirkung auf junge Menschen und die teilnehmenden Organisationen, die Gemeinschaften, in denen diese Aktivitäten durchgeführt werden, und auf den gesamten Bereich der Jugendarbeit sowie auf die Wirtschaft und die Gesellschaft in Europa insgesamt haben. Folgende Aktionen werden unterstützt: • Mobilität junger Menschen – Jugendbegegnungen • Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter • Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung • DiscoverEU – Inklusionsaktion WIE KÖNNEN DIESE MÖGLICHKEITEN WAHRGENOMMEN WERDEN? Es gibt zwei Möglichkeiten, Fördermittel zu beantragen: • Standardprojekte bieten antragstellenden Organisationen und informellen Gruppen junger Menschen die Möglichkeit, eine oder mehrere Jugendaktivitäten über einen Zeitraum von drei bis 24 Monaten durchzuführen. Standardprojekte sind die beste Option für Organisationen, die eine erste Erfahrung mit Erasmus+ machen, oder für Organisationen, die ein einmaliges Projekt und/oder eine begrenzte Anzahl von Aktivitäten organisieren möchten. • Akkreditierte Projekte stehen nur Organisationen offen, die über eine Erasmus-Akkreditierung im Bereich Jugend verfügen. Dieser besondere Finanzierungsbereich ermöglicht es akkreditierten Organisationen, regelmäßig Mittel für Mobilitätsaktivitäten zu erhalten, die zur schrittweisen Umsetzung ihres Akkreditierungsplans beitragen. Organisationen, die regelmäßig Mobilitätsaktivitäten organisieren möchten, können eine Erasmus-Akkreditierung beantragen. Weitere Informationen zu den Akkreditierungen finden Sie im nachstehenden Abschnitt dieses Leitfadens, „Erasmus-Akkreditierung im Bereich Jugend“. Darüber hinaus können sich Organisationen und informelle Gruppen junger Menschen an dem Programm beteiligen, ohne einen Antrag einzureichen, indem sie an einem Projekt als Partner teilnehmen. 168 ERASMUS-AKKREDITIERUNG IM BEREICH JUGEND Die Erasmus-Akkreditierungen141 sind ein Instrument für Einrichtungen, die ihre Aktivitäten für den grenzüberschreitenden Austausch und Kooperation über Grenzen hinweg öffnen möchten und planen, regelmäßig Lernmobilitätsaktivitäten durchzuführen. Die Erasmus-Akkreditierung im Jugendbereich ermöglicht einen vereinfachten Zugang zu Fördermöglichkeiten im Rahmen der Leitaktion 1 – Lernmobilitätsaktivitäten im Bereich Jugend. Antragsteller müssen ihr Konzept für das Projektmanagement, ihre längerfristigen Ziele und Pläne im Hinblick auf die mit Erasmus-Mitteln zu unterstützenden Aktivitäten und den erwarteten Nutzen darlegen. Mit der Vergabe der Erasmus- Akkreditierung im Jugendbereich wird bestätigt, dass der Antragsteller über geeignete und wirksame Verfahren und Maßnahmen verfügt, um hochwertige Lernmobilitätsaktivitäten planmäßig durchzuführen und sie zum Vorteil der Jugendarbeit einzusetzen. ZIELE DER AKTION Mit der Erasmus-Akkreditierung im Jugendbereich sollen die folgenden Ziele erreicht werden: • Stärkung der persönlichen und beruflichen Entwicklung junger Menschen durch nichtformale und informelle Lernmobilitätsaktivitäten; • Förderung der Befähigung junger Menschen, ihres aktiven Bürgersinns und ihrer Teilhabe am demokratischen Leben; • Förderung der Qualitätsentwicklung in der Jugendarbeit auf lokaler, regionaler, nationaler, europäischer und internationaler Ebene durch den Ausbau der Kapazitäten der im Jugendbereich tätigen Einrichtungen und die Unterstützung der beruflichen Fortbildung von Jugendarbeitern; • Förderung von Inklusion und Vielfalt, des interkulturellen Dialogs und der Werte Solidarität, Chancengleichheit und Menschenrechte unter jungen Menschen in Europa. ZUGANG ZU FINANZMITTELN FÜR ERFOLGREICHE ANTRAGSTELLER Erfolgreiche Antragsteller für eine Erasmus-Akkreditierung im Jugendbereich erhalten einen vereinfachten Zugang zu den folgenden Fördermöglichkeiten im Rahmen der Leitaktion 1 im Bereich Jugend: • Mobilitätsprojekte für junge Menschen – Jugendbegegnungen • Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter Der jährliche Aufruf zur Finanzierung akkreditierter Projekte wird im Abschnitt „Mobilitätsmöglichkeiten für Erasmus- akkreditierte Organisationen im Jugendbereich“ präsentiert. 141 Der Großteil der Mittel für diese Aktion wird der Unterstützung transnationaler Aktivitäten zugewiesen, in die Organisationen und Teilnehmende aus den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern eingebunden sind. Allerdings können bis zu 20 % des verfügbaren Budgets für die Finanzierung internationaler Mobilitätsaktivitäten unter Beteiligung von Organisationen und Teilnehmenden aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in der Nachbarschaft der EU verwendet werden (Regionen 1 bis 4, siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens). 169 FÖRDERKRITERIEN Wer ist antragsberechtigt? Antragsberechtigt sind die folgenden Arten von Organisationen: • gemeinnützige Organisationen, Verbände, NRO, Europäische Jugend-NRO, lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen, gemeinwirtschaftliche Unternehmen, kommerzielle Einrichtungen, die sich dem Grundsatz der sozialen Verantwortung in Unternehmen verpflichtet haben und nachweislich über Erfahrung im Jugendbereich verfügen, sofern ihre Beteiligung keinen kommerziellen Zweck verfolgt und nicht auf Gewinnerzielung abzielt. Antragstellende Organisationen müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Antragstellende Organisationen müssen mindestens zwei Jahre vor Ablauf der Antragsfrist rechtmäßig gegründet worden sein und über einschlägige Erfahrungen mit der Durchführung von Aktivitäten im Jugendbereich verfügen. Wo ist der Antrag zu stellen? Der Antrag ist bei der nationalen Agentur des Landes einzureichen, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Antragsfrist 29. September, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) Erasmus- Qualitätsstandards im Jugendbereich Antragsteller für eine Erasmus-Akkreditierung im Jugendbereich müssen sich an die auf der Europa-Website veröffentlichten Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich halten: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility-projects- youth https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility-projects-youth https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility-projects-youth 170 EIGNUNGSKRITERIEN Die Antragsteller müssen über eine ausreichende operative und finanzielle Leistungsfähigkeit zur Durchführung des vorgeschlagenen Erasmus-Plans verfügen, einschließlich einer mindestens zweijährigen einschlägigen Erfahrung auf dem Gebiet der Durchführung von Aktivitäten im Jugendbereich. In Teil C dieses Leitfadens finden Sie weitere Informationen über die allgemeinen Kriterien für die operative Leistungsfähigkeit und die besonderen Anforderungen an Akkreditierungsantragsteller. AUSSCHLUSSKRITERIEN Die Antragsteller müssen eine unterzeichnete ehrenwörtliche Erklärung vorlegen, in der sie bestätigen, dass keines der in Teil C dieses Leitfadens aufgeführten Ausschlusskriterien auf sie zutrifft, dass der eingereichte Antrag Originalinhalte enthält, die von ihnen selbst erstellt wurden, und dass keine anderen Organisationen oder externen Personen für die Abfassung des Antrags bezahlt wurden. ZUSCHLAGSKRITERIEN Zur Bewertung der Qualität der Vorschläge können bis zu 100 Punkte entsprechend den unten beschriebenen Zuschlagskriterien und Punktezahlen vergeben werden. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen: • mindestens 70 von insgesamt 100 Punkten und • mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl bei jedem der drei nachstehenden Zuschlagskriterien Relevanz (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Die Relevanz der Einrichtung im Jugendbereich und die Ziele der Aktion mit Blick auf: • Ziele und Grundsätze der Einrichtung; • Zielgruppen der Einrichtung; • regelmäßige Aktivitäten der Einrichtung; • Erfahrung der Einrichtung im Jugendbereich. Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. Strategische Entwicklung (Höchstpunktzahl 40 Punkte) Inwieweit • die ermittelten Ziele für die Ziele der Maßnahme relevant sind und mit diesen in Einklang stehen sowie zur EU-Jugendstrategie beitragen; • die geplanten Maßnahmen geeignet sind, um den ermittelten Anforderungen und Zielen Rechnung zu tragen; die geplanten Aktivitäten mit einem wirklichen Vorteil für die Einrichtung, die Teilnehmenden und teilnehmenden Einrichtungen verbunden sind und potenziell eine breitere Wirkung entfalten (z. B. auf lokaler, regionaler, nationaler oder transnationaler Ebene); • die Ziele und geplanten Maßnahmen in die reguläre Tätigkeit und Aktivitäten der Einrichtung integriert sind; • die Einrichtung zur Strategie für Inklusion und Vielfalt beiträgt; • die Einrichtung in ihre Tätigkeiten mindestens ein Grundprinzip (ökologische Nachhaltigkeit und Verantwortung, aktive Beteiligung am Netz der Erasmus+-Einrichtungen, virtuelle Komponenten) einschließt. 171 Qualität des Managements und der Koordinierung (Höchstpunktzahl 40 Punkte) Inwieweit • die geplanten Ziele, Aktivitäten und Aufgaben hinsichtlich der personellen Ressourcen und der internen Organisation des Antragstellers klar und realistisch sind; • der Partnerschaftsansatz ausgewogen und wirksam und gegebenenfalls geeignet ist, um neue und weniger erfahrene Organisationen einzuführen; • die Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität der Maßnahmen sowie von Sicherheit und Schutz der Teilnehmer geeignet sind; • der Grundsatz der aktiven Beteiligung der Jugend Anwendung findet und eine Einbeziehung der Teilnehmer in alle Phasen der Tätigkeiten geplant ist; • die Maßnahmen zur Sicherstellung einer soliden Lerndimension angemessen sind, einschließlich der Unterstützung für die Reflexion, Ermittlung und Dokumentation der Lernergebnisse; • die Methoden für die Messung der Fortschritte der Einrichtung beim Erreichen ihrer Ziele (Überwachung und Bewertung) und für das Risikomanagement angemessen und wirksam sind; • die auf die gemeinsame Nutzung der Projektergebnisse innerhalb und außerhalb der teilnehmenden Einrichtungen ausgerichteten Maßnahmen angemessen und wirksam sind. HÖCHSTZAHL DER VERGEBENEN ERASMUS-AKKREDITIERUNGEN IM JUGENDBEREICH In Ländern, in denen das Interesse an Erasmus-Akkreditierungen im Jugendbereich sehr groß ist, kann die nationale Agentur eine Höchstzahl an zu gewährenden Akkreditierungen festlegen. Ein solcher Beschluss wird zusammen mit dieser Aufforderung auf der Website der Nationalen Agentur veröffentlicht. Wenn die nationale Agentur keine Höchstzahl gewährter Akkreditierungen festlegt, werden alle Anträge genehmigt, die die in dieser Aufforderung festgelegten Kriterien erfüllen. Legt die nationale Agentur eine Höchstzahl gewährter Akkreditierungen fest, wird eine Rangliste der Anträge erstellt, die die Mindestgewährungskriterien erfüllen. Akkreditierungen werden beginnend mit dem Antrag mit der höchsten Punktzahl und so lange vergeben, bis die Höchstzahl gewährter Akkreditierungen erreicht ist. Wenn mehr als ein Antrag die gleiche Punktzahl hat wie der letzte, dem eine Akkreditierung gewährt wird, wird die Höchstzahl der gewährten Akkreditierungen so erhöht, dass alle Anträge mit dieser Punktzahl einbezogen werden. GÜLTIGKEIT Die Erasmus-Akkreditierung im Jugendbereich wird für den gesamten Programmplanungszeitraum bis 2027 erteilt, vorbehaltlich einer regelmäßigen Überwachung und der fortgesetzten Einhaltung der einschlägigen Anforderungen und Anweisungen der nationalen Agentur. Damit eine realistische Planung möglich ist, kann der mit dem Antrag eingereichte Maßnahmenplan einen Zeitraum von drei bis vier Jahren abdecken und regelmäßig aktualisiert werden. Wenn die Erasmus-Akkreditierung für die Teilnahme an einer Aktion nach Ablauf des Programmplanungszeitraums 2021– 2027 benötigt wird, kann die nationale Agentur die Gültigkeit der Akkreditierung unter den von der Europäischen Kommission festgelegten Bedingungen verlängern. Wird eine Akkreditierung nicht verlängert, kann die Umsetzung zuvor gewährter Projekte über den 31. Dezember 2027 hinaus bis zum Ende der jeweiligen Finanzhilfevereinbarungen fortgesetzt werden. Die Akkreditierung kann jederzeit aufgehoben werden, wenn die Organisation nicht mehr besteht oder wenn die nationale Agentur und die akkreditierte Organisation dies vereinbaren. Die nationale Agentur kann die Akkreditierung unter den unter „Berichterstattung, Überwachung und Qualitätssicherung“ beschriebenen Bedingungen einseitig beenden. Eine einseitige 172 Beendigung der Akkreditierung durch die akkreditierte Organisation ist nur möglich, wenn die Akkreditierung in mindestens drei aufeinanderfolgenden Jahren nicht zur Einreichung von Anträgen für akkreditierte Mobilitätsprojekte genutzt wurde. NICHTÜBERTRAGBARKEIT Die Akkreditierung kann nicht zwischen Organisationen übertragen werden. Ausnahmsweise kann die nationale Agentur im Falle struktureller Änderungen bei einer akkreditierten Organisation (z. B. Aufspaltung, Fusion, Änderung des Rechtsträgers, der Satzung oder der Eigentumsverhältnisse) die Akkreditierung auf der Grundlage eines begründeten Antrags auf eine Nachfolgeorganisation übertragen. BERICHTERSTATTUNG, ÜBERWACHUNG UND QUALITÄTSSICHERUNG Abschlussberichte am Ende jeder Finanzhilfevereinbarung Am Ende der Laufzeit jeder im Rahmen der Erasmus-Akkreditierung im Jugendbereich genehmigten Finanzhilfevereinbarung legt die akkreditierte Organisation einen Abschlussbericht über die durchgeführten Aktivitäten und die erreichten Ziele, wie in der jeweiligen Finanzhilfevereinbarung angegeben, vor. Bericht im Rahmen der Akkreditierung Mindestens einmal während der Dauer der Umsetzung der Akkreditierung müssen die Einrichtungen • darüber Bericht erstatten, welche Fortschritte sie beim Erreichen ihrer Ziele gemacht haben • darüber Bericht erstatten, wie sie die Einhaltung der Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich sicherstellen • ihren Aktivitätenplan aktualisieren Die nationale Agentur kann gleichzeitig oder separat einen Fortschrittsbericht über die verschiedenen oben genannten Elemente anfordern. Die nationale Agentur kann entscheiden, die Berichtsanforderungen über die Ziele und die Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich durch einen Kontrollbesuch zu ersetzen. Auf der Grundlage der Leistung der akkreditierten Organisation, die sich aus der Berichterstattung, der Überwachung und der Qualitätskontrolle ergibt, oder infolge wesentlicher Änderungen in der Organisation kann die nationale Agentur die Anzahl und zeitliche Abfolge der Fortschrittsberichte ändern. Akkreditierte Organisationen können außerdem eine freiwillige Aktualisierung ihrer Akkreditierung beantragen. Die nationale Agentur entscheidet anhand der Argumentation der Einrichtung, ob eine Aktualisierung gerechtfertigt und angemessen ist. 173 Überwachung und Kontrollen Die nationale Agentur kann Kontrollbesuche, formale Kontrollen oder andere Aktivitäten durchführen, um die Fortschritte und die Leistung der akkreditierten Einrichtungen zu überwachen, die Einhaltung der vereinbarten Qualitätsstandards zu bewerten und Unterstützung zu leisten. Formale Kontrollen können in Form von Aktenprüfungen oder Besuchen bei der Einrichtung oder in sonstigen Räumlichkeiten, in denen Tätigkeiten stattfinden, erfolgen. Die nationale Agentur kann die Unterstützung durch die nationalen Agenturen oder externe Sachverständige anderer Länder für die Kontrolle und Überwachung der in diesen Ländern stattfindenden Tätigkeiten anfordern. QUALITÄTSSICHERUNG Die nationale Agentur gibt den akkreditierten Einrichtungen Rückmeldung zu Berichten und Überwachungstätigkeiten. Die nationale Agentur kann zudem der akkreditierten Einrichtung Anweisungen oder Ratschläge erteilen, wie sie ihre Leistung verbessern kann. ABHILFEMAẞNAHMEN Die nationale Agentur kann bei neu akkreditierten Antragstellern, risikobehafteten Einrichtungen oder bei Nichteinhaltung der von ihr erteilten Anweisungen und festgelegten Fristen, bei schlechten Leistungen, die im Zuge der Berichterstattung, der Überwachung und der Qualitätskontrolle festgestellt wurden, oder bei Verstößen gegen die Bestimmungen des Programms (auch im Rahmen einer anderen Aktion) die folgenden Maßnahmen ergreifen: • Beobachtung: Die nationale Agentur kann die Höhe der Finanzmittel, die die akkreditierte Organisation für Aktionen beantragen kann, für die eine Erasmus-Akkreditierung erforderlich ist, begrenzen. Neu akkreditierte Organisationen können unter Beobachtung gestellt werden, wenn bei der Prüfung der operativen Leistungsfähigkeit das Risiko einer schlechten Durchführung festgestellt wird. • Aussetzung: Organisationen, deren Akkreditierung ausgesetzt ist, dürfen keine Fördermittel für Aktionen beantragen, für die eine Erasmus-Akkreditierung erforderlich ist. Zudem kann die nationale Agentur einige oder alle laufenden Finanzhilfevereinbarungen kündigen, die im Rahmen der ausgesetzten Akkreditierung geschlossen wurden. Die Beobachtungs- oder Aussetzungsphase wird fortgesetzt, bis die nationale Agentur feststellt, dass die in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen dargelegten Bedingungen und Qualitätsanforderungen wieder erfüllt sind und die akkreditierte Organisation das Risiko einer geringen Leistung angegangen ist. Von einer Aussetzung betroffene oder unter Beobachtung stehende Einrichtungen können keine neue Akkreditierung beantragen. Bei anhaltender Nichteinhaltung der Anweisungen und Fristen der nationalen Agentur, bei sehr geringer Leistung oder bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Programmregeln (auch in einer anderen Aktion) kann die nationale Agentur die Akkreditierung aufheben. Die Akkreditierung kann auch jederzeit aufgehoben werden, wenn die Organisation nicht mehr besteht oder wenn die nationale Agentur und die akkreditierte Organisation dies vereinbaren. Die nationale Agentur oder die akkreditierte Organisation können die Akkreditierung einseitig aufheben, wenn mindestens drei aufeinanderfolgende Jahre lang keine Anträge auf Finanzierung im Rahmen dieser Akkreditierung gestellt wurden. 174 MOBILITÄTSMÖGLICHKEITEN FÜR ERASMUS-AKKREDITIERTE-ORGANISATIONEN IM JUGENDBEREICH Akkreditierte Organisationen haben die Möglichkeit, Fördermittel für Mobilitätsaktivitäten junger Menschen in vereinfachter Form zu beantragen. Die Anträge basieren auf dem zuvor genehmigten Akkreditierungsaktivitätenplan, weshalb eine detaillierte Liste und Beschreibung der geplanten Aktivitäten nicht erforderlich sind. Stattdessen geht es in den Anträgen insbesondere darum, die Zahl der durchzuführenden Aktivitäten und der Teilnehmer zu schätzen. Die im Rahmen dieser Aktion142 durchzuführenden Mobilitätsaktivitäten müssen den Mindestanforderungen entsprechen, die für die einzelnen Arten von Aktivitäten in den jeweiligen Abschnitten dieses Leitfadens festgelegt sind. Die akkreditierten Organisationen verpflichten sich, die Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich einzuhalten und hochwertige Mobilitätsaktivitäten im Bereich Jugend durchzuführen. Akkreditierte Jugendorganisationen kommen nicht für eine Finanzierung im Rahmen von Standardaktionen für Jugendbegegnungen und Mobilitätsprojekten für Jugendarbeiter in Betracht. Sie können jedoch die Rolle eines Partners in diesen Projekten übernehmen. FÖRDERKRITERIEN Für Finanzhilfeanträge gelten die nachstehenden Förderkriterien. Wer ist antragsberechtigt? Jede Organisation, die zum Datum des Projektbeginns über eine gültige Erasmus-Akkreditierung im Jugendbereich verfügt. Förderfähige Aktivitäten • Jugendbegegnungen • Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung von Jugendarbeitern Darüber hinaus können die folgenden Aktivitäten durchgeführt werden: • Vorbereitende Besuche • Aktivitäten zur Systementwicklung und Öffentlichkeitsarbeit (nur in Verbindung mit Aktivitäten zur beruflichen Entwicklung von Jugendbetreuern) Eine Beschreibung und die Förderkriterien für jede dieser Aktivitäten sind in den entsprechenden Abschnitten dieses Leitfadens enthalten. Projektdauer Die Laufzeit eines akkreditierten Projekts beträgt 12 bis 24 Monate. Nach 12 Monaten haben alle Begünstigten die Möglichkeit, die Laufzeit ihres Projekts auf insgesamt 24 Monate zu verlängern. Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der nationalen Agentur des Landes, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Wann ist der Antrag zu stellen? Für Projekte, die ab dem 1. Juni eines Jahres beginnen, müssen Antragsteller ihre Finanzhilfeanträge bis zum 12. Februar, 12.00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), des betreffenden Jahres einreichen. 142 Der Großteil der Mittel für diese Aktion wird der Unterstützung transnationaler Aktivitäten zugewiesen, in die Organisationen und Teilnehmende aus den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern eingebunden sind. Allerdings können bis zu 20 % des verfügbaren Budgets für die Finanzierung internationaler Mobilitätsaktivitäten unter Beteiligung von Organisationen und Teilnehmenden aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in der Nachbarschaft der EU verwendet werden (Regionen 1 bis 4, siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens). 175 Wie ist der Antrag zu stellen? Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. Weitere Mindestanforderungen Eine akkreditierte Organisation kann sich nur einmal pro Aufforderung (Jahr) für ein akkreditiertes Projekt bewerben. MITTELZUWEISUNG Die Höhe der gewährten Finanzhilfe hängt von mehreren Faktoren ab: • dem für die Zuweisung an akkreditierte Antragsteller verfügbaren Gesamtbudget • den beantragten Aktivitäten • dem Grund- und Höchstbetrag der Finanzhilfe • den folgenden Zuweisungskriterien: finanzielle Leistung, qualitative Leistung, politische Prioritäten und Themenbereiche, die Gegenstand der beantragten Aktivitäten sind, und geografische Ausgewogenheit (sofern die nationale Agentur dieses Kriterium anwendet). Detaillierte Regeln für den Grund- und Höchstbetrag der Finanzhilfe, die Bewertung der Zuweisungskriterien, die Gewichtung der einzelnen Kriterien, die Zuweisungsmethode und das Budget für akkreditierte Projekte werden von der nationalen Agentur vor Ablauf der Einreichungsfrist veröffentlicht. Die für akkreditierte Projekte zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und die genauen Regeln für die Mittelzuweisung werden von der nationalen Agentur vor Ablauf der Frist für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht. Die Regeln für die Mittelzuweisung müssen den Grundsätzen der Fairness, Transparenz und Gleichbehandlung entsprechen. Die Indikatoren und Parameter, die bei der Mittelzuweisung verwendet werden, müssen objektiv und überprüfbar sein, und ihre Werte müssen den Antragstellern vor Ablauf der Einreichungsfrist bekannt sein. Auf der Grundlage der geltenden Finanzierungsbeiträge je Einheit und der historischen Daten schätzt die nationale Agentur die Mittel, die für die Durchführung der von den einzelnen Antragstellern beantragten Aktivitäten erforderlich sind. Den Antragstellern kann keine Finanzhilfe gewährt werden, die über dem veranschlagten Budget liegt. Erhält ein Antragsteller den vollständigen Kostenvoranschlag für die Durchführung der beantragten Aktivitäten, so werden die im Antrag geforderten Tätigkeiten als Zielvorgaben für die Durchführung in die Projektfinanzhilfevereinbarung aufgenommen. Andernfalls werden, wenn der Antragsteller nicht den gesamten veranschlagten Finanzplan erhält, die Zielvorgaben für die Durchführung angepasst, um zu der gewährten Finanzhilfe proportional zu bleiben.143 Die Mittel für die Kostenkategorien „Inklusionsunterstützung für Teilnehmende“ und „Außergewöhnliche Kosten“ können nicht auf die gleiche Weise geschätzt werden wie die Mittel für Kostenkategorien, bei denen Finanzierungsbeiträge je Einheit angewandt werden. Die nationale Agentur prüft die Anträge für diese Kostenarten getrennt auf der Grundlage der vorgelegten Beschreibung und Begründung. Während der Projektdurchführung können die Begünstigten bei Bedarf weitere Anträge für diese Arten von Kosten stellen. Die nationale Agentur wird solche zusätzlichen Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeiten, solange Mittel verfügbar sind. 143 Die nationale Agentur kann begrenzte Änderungen an der proportionalen Anpassung vornehmen, um eine bessere Anpassung zwischen der gewährten Finanzhilfe und den Zielaktivitäten zu ermöglichen, die Kohärenz mit dem genehmigten Erasmus-Plan zu gewährleisten, vorrangige Aktivitäten angemessen zu unterstützen, mindestens einen Teilnehmer pro Art und Kategorie der vom Antragsteller beantragten Aktivität zu halten und die Bestimmungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einzuhalten. 176 MOBILITÄTSPROJEKTE FÜR JUNGE MENSCHEN – „JUGENDBEGEGNUNGEN“ Im Rahmen dieser Aktion144 können Organisationen und informelle Gruppen junger Menschen bei der Durchführung von Projekten unterstützt werden, die junge Menschen aus verschiedenen Ländern außerhalb ihres formalen Bildungssystems für Austausch- und Lernaktivitäten zusammenbringen. ZIELE DER AKTION Erasmus+ unterstützt die nichtformale Lernmobilität junger Menschen in Form von Jugendbegegnungen mit dem Ziel, junge Menschen einzubinden und in die Lage zu versetzen, aktive Bürgerinnen und Bürger zu werden, sie mit dem europäischen Aufbauwerk zu verbinden und ihnen dabei zu helfen, Kompetenzen für das Leben und ihre berufliche Zukunft zu erwerben und zu entwickeln. Konkret haben Jugendbegegnungen folgende Ziele: ▪ Förderung des interkulturellen Dialogs und des Gefühls, ein Europäer zu sein ▪ Entwicklung der Kompetenzen und der Einstellungen junger Menschen ▪ Stärkung europäischer Werte und Abbau von Vorurteilen und Stereotypen ▪ Sensibilisierung für gesellschaftlich relevante Themen und damit Förderung des gesellschaftlichen Engagements und der aktiven Teilhabe am demokratischen Leben Die Aktion steht allen jungen Menschen offen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf jungen Menschen mit geringeren Chancen liegt. POLITISCHER KONTEXT Die Jugendstrategie der Europäischen Union 2019-2027 bildet den Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit der EU, beruhend auf der Entschließung des Rates von 2018145. Die Strategie fördert die Teilhabe der Jugend am demokratischen Leben, unterstützt das soziale und bürgerschaftliche Engagement und soll sicherstellen, dass alle jungen Menschen über die notwendigen Ressourcen verfügen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die EU-Jugendstrategie umfasst elf Europäische Jugendziele, in denen sektorübergreifende Bereiche ermittelt werden, die sich auf das Leben junger Menschen auswirken. Im Rahmen des Kernbereichs „Begegnung“ erleichtert die EU-Jugendstrategie Verbindungen, Beziehungen und den Erfahrungsaustausch zwischen jungen Menschen als Schlüsselfaktor für die künftige Entwicklung der EU. Diese Verbindungen werden am besten durch verschiedene Formen der Mobilität gefördert, darunter Jugendbegegnungen und DiscoverEU. Im Kernbereich „Beteiligung“ erleichtert die Strategie die Beteiligung junger Menschen, etwa durch Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung und durch den EU-Jugenddialog. Im Kernbereich „Befähigung“ erleichtert die Strategie eine hochwertige Jugendarbeit, z. B. durch Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter und durch Zusammenarbeit, Ausbildung und Vernetzung. Projekte und Aktivitäten in allen Formaten und Sektoren können Inspiration durch die EU-Jugendstrategie angeregt werden und zu ihr beitragen. Dies kann dadurch geschehen, dass ermittelt wird, ob und wie das Projekt zur Verwirklichung folgender Ziele beiträgt: • Europäische Jugendziele146 144 Der Großteil der Mittel für diese Aktion wird der Unterstützung transnationaler Aktivitäten zugewiesen, in die Organisationen und Teilnehmende aus den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern eingebunden sind. Allerdings können bis zu 20 % des verfügbaren Budgets für die Finanzierung internationaler Mobilitätsaktivitäten unter Beteiligung von Organisationen und Teilnehmenden aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in der Nachbarschaft der EU verwendet werden (Regionen 1 bis 4, siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens). 145 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.C_.2022.157.01.0001.01.DEU&toc=OJ%3AC%3A2022%3A157%3AFULL. 146 https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.C_.2022.157.01.0001.01.DEU&toc=OJ%3AC%3A2022%3A157%3AFULL https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de 177 • EU-Jugendpolitik147; 148 • EU-Politik für die Lernmobilität149; 150 • Fortwirken des Europäischen Jahres der Jugend151 Um Unterstützung bei der Verknüpfung von Projekten mit der EU-Jugendstrategie zu erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihre nationale Agentur oder die SALTO-Ressourcenzentren. Die Jugendstrategie der Europäischen Union ist abrufbar unter: https://youth.europa.eu/strategy_de. Thematische Strategien im Jugendbereich Mit dem Programm Erasmus+ sollen die Jugendbeteiligung, die Steigerung der Qualität informeller und nichtformaler Lernprozesse und die Entwicklung einer hochwertigen Jugendarbeit gefördert werden. Weitere Unterstützung in diesen Bereichen wird über spezifische thematische Strategien wie die Strategie für Jugendbeteiligung, die Youthpass-Strategie und die Europäische Strategie für Aus- und Fortbildung (European Training Strategy, ETS) bereitgestellt152. BESCHREIBUNG DER AKTIVITÄTEN Jugendbegegnungen Jugendbegegnungen sind Treffen von Gruppen junger Menschen aus mindestens zwei verschiedenen Ländern, die für einen kurzen Zeitraum zusammenkommen, um gemeinsam ein nichtformales Lernprogramm (eine Mischung aus Workshops, Übungen, Debatten, Rollenspielen, Simulationen, Aktivitäten im Freien usw.) zu einem Thema ihres Interesses durchzuführen, wobei sie sich von den europäischen Jugendzielen153 inspirieren lassen. Die Lernphase umfasst eine Planungsphase vor der Antragstellung, eine Vorbereitungsphase vor wie auch eine Bewertung und Nachbereitung nach der Begegnung. Nicht förderfähig im Rahmen einer Jugendbegegnung sind die folgenden Aktivitäten: Studienfahrten; Austauschaktivitäten, mit denen ein Gewinn erwirtschaftet werden soll; Austauschaktivitäten mit touristischem Charakter; Festivals; Urlaubsreisen; Konzert- und Theaterreisen, satzungsgemäße Sitzungen, von Erwachsenen für junge Menschen organisierte Schulungen. Vorbereitende Besuche Als Teil von Jugendbegegnungen können Projekte auch vorbereitende Besuche umfassen. Mit vorbereitenden Besuchen soll für eine hohe Qualität der Aktivitäten gesorgt werden, indem Verwaltungsvereinbarungen ermöglicht und ausgearbeitet werden und Vertrauen und Verständnis sowie eine solide Partnerschaft zwischen den beteiligten Organisationen und Personen aufgebaut werden. Bei Jugendbegegnungen, die junge Menschen mit geringeren Chancen einschließen, sollte der vorbereitende Besuch gewährleisten, dass den besonderen Bedürfnissen dieser Teilnehmenden Rechnung getragen werden kann. Der vorbereitende Besuch findet vor Beginn der Jugendbegegnung im Land einer der aufnehmenden Organisationen statt. 147 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.C_.2020.415.01.0001.01.DEU. 148 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202403526. 149 https://eur-lex.europa.eu/eli/C/2024/3364. 150 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022H0411%2801%29. 151 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM:2024:1:FIN. 152 Strategie für Jugendbeteiligung: https://participationpool.eu/resource-category/youth-participation/youth-participation-strategy/; Youthpass-Strategie: https://www.youthpass.eu/de/about-youthpass/youthpass-strategy/; Europäische Strategie für Aus- und Fortbildung: https://www.salto-youth.net/rc/training-and-cooperation/trainingstrategy/. 153 Die europäischen Jugendziele wurden im Rahmen der EU-Jugendstrategie erarbeitet. Mit diesen Zielen sollen Probleme in Bereichen angegangen werden, die junge Menschen direkt betreffen. https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de. https://youth.europa.eu/strategy_de https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.C_.2020.415.01.0001.01.DEU https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202403526 https://eur-lex.europa.eu/eli/C/2024/3364 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022H0411%2801%29 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM:2024:1:FIN https://participationpool.eu/resource-category/youth-participation/youth-participation-strategy/ https://www.youthpass.eu/de/about-youthpass/youthpass-strategy/ https://www.salto-youth.net/rc/training-and-cooperation/trainingstrategy/ https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de 178 EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Ein Projekt wird von mindestens zwei Organisationen durchgeführt. Alle beteiligten Organisationen müssen während der Antragsphase benannt werden, da eine solide Partnerschaft eine Grundvoraussetzung für eine hochwertige Projektdurchführung ist. Um sicherzustellen, dass die beteiligten Organisationen von ihrer Teilnahme profitieren, sollte das Projekt für die reguläre Arbeit mit jungen Menschen, die diese Organisationen durchführen, relevant sein und ihren Zielen und Bedürfnissen entsprechen. Die beteiligten Organisationen übernehmen die Rolle, Teilnehmende zu „entsenden“ und/oder Teilnehmende „aufzunehmen“, d. h. die Aktivität als Gastgeber zu betreuen. Eine der Organisationen übernimmt zudem die Rolle des Koordinators und beantragt im Namen der Partnerschaft Finanzhilfe für das gesamte Projekt. Falls dies für notwendig erachtet wird, kann die begünstigte Organisation von den Teilnehmenden an einer Jugendbegegnung einen Beitrag verlangen, der vor der Abreise von den Teilnehmenden gezahlt wird. Der Beitrag der Teilnehmenden muss sehr niedrig sein, in einem angemessenen Verhältnis zu der für die Durchführung des Projekts gewährten Finanzhilfe stehen und durch einen direkten Vorteil für den Teilnehmenden klar gerechtfertigt sein, sein Zweck muss genau erklärt und den Teilnehmenden gegenüber begründet werden, er muss ohne Gewinnerzielungsabsicht erhoben werden und darf keine unfairen Hindernisse für die Teilnahme schaffen. Von Teilnehmenden mit geringeren Chancen dürfen keine Beiträge erhoben werden. Der Begünstigte kann die Kostenkategorie „Inklusionsunterstützung“ verwenden, um etwaige spezifische Bedürfnisse zu decken, die sich aus den Hindernissen ergeben, mit denen diese Teilnehmenden konfrontiert sind. Es dürfen keine zusätzlichen Gebühren oder weiteren Beiträge von Teilnehmenden durch andere Dienstleister, die von der begünstigten Organisation ausgewählt werden, erhoben werden. Alle von den Teilnehmenden erhobenen Beiträge sind vom Begünstigten im Abschlussbericht anzugeben. Ein Projekt umfasst vier Phasen: Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung. Die teilnehmenden Organisationen und die an den Projektaktivitäten beteiligten jungen Menschen sollten in allen Phasen eine aktive Rolle spielen und so ihre Lernerfahrung verbessern. ▪ Planung: Festlegung der Bedürfnisse, Ziele, Lernergebnisse, Aktivitätsformate, Erarbeitung des Arbeitsprogramms und des Zeitplans für die Aktivitäten usw. vor Einreichen des Antrags ▪ Vorbereitung: Regelung praktischer Angelegenheiten, Erarbeitung von Vereinbarungen mit Partnern, sprachliche, interkulturelle, lern- und aufgabenbezogene Vorbereitung der Teilnehmenden vor der Abreise usw. ▪ Durchführung der Aktivitäten ▪ Nachbereitung: Bewertung der Aktivitäten, Ermittlung und Dokumentation der von den Teilnehmenden erzielten Lernergebnisse sowie Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse Eine hochwertige Jugendbegegnung: ▪ ist auf die aktive Beteiligung junger Menschen und teilnehmender Organisationen angewiesen, die jeweils in allen vier Phasen des Projekts eine aktive Rolle spielen und auf diese Weise ihre Lern- und Entwicklungserfahrung verbessern sollten ▪ bezieht unterschiedliche Gruppen von Teilnehmern ein und baut auf dieser Vielfalt auf; ▪ basiert auf den eindeutig ermittelten Bedürfnissen der jungen Teilnehmer ▪ stellt sicher, dass die nichtformalen und informellen Lernergebnisse der Teilnehmer ordnungsgemäß ermittelt und dokumentiert werden ▪ regt die Teilnehmer dazu an, über europäische Themen und Werte nachzudenken Schulungs- und Kooperationsaktivitäten (Training and Cooperation Activities, TCA) werden regelmäßig von den nationalen Erasmus+-Agenturen organisiert. Sie umfassen Kontaktseminare, Online-Veranstaltungen und andere Möglichkeiten der Partnersuche für Erasmus+-Antragsteller und Begünstigte. Informationen über TCA finden Sie im „European Training Calendar“: https://www.salto-youth.net/tools/european-training-calendar/. Inspirationen sind auch unter den SALTO-Tools zu finden: https://www.salto-youth.net/tools/. https://www.salto-youth.net/tools/european-training-calendar/ https://www.salto-youth.net/tools/ 179 Lernprozess Die Gestaltung einer Jugendbegegnung im Rahmen des nichtformalen Lernens erfordert, dass zumindest ein Teil der gewünschten Lernergebnisse im Voraus geplant wird, damit entsprechende Lernchancen geboten werden können. Die jungen Menschen, die an Projektaktivitäten teilnehmen, sollten zur Ermittlung ihrer Bedürfnisse und der Lernergebnisse, die sie während der Jugendbegegnung erwerben oder entwickeln möchten, beitragen. Zudem sollten die Teilnehmer so stark wie möglich in die Konzeption und Entwicklung der Aktivität einbezogen werden (Erstellung des Programms, Arbeitsmethoden und Festlegung der Aufgabenverteilung) und darüber nachdenken, wie sie sich vorbereiten können, um die bei der Begegnung erzielten Effekte in Bezug auf das Lernen und die persönliche Entwicklung zu maximieren. Nach Abschluss der Kernaktivität sollten die Teilnehmenden aufgefordert werden, Rückmeldung zur Aktivität zu geben und darüber nachzudenken, was sie gelernt haben und wie sie diese Lernergebnisse nutzen können. Darüber hinaus sollten die Teilnehmenden eine mögliche Nachbereitung der Aktivität in Erwägung ziehen. Dies kann einzeln oder, wenn möglich, in Gruppen geschehen. Die Organisationen sollten den Lernprozess und die Ermittlung und Dokumentation der Lernergebnisse unterstützen, insbesondere durch den Youthpass. Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich Bei der Durchführung aller im Rahmen dieser Aktion unterstützten Projekte müssen die Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich für die Organisation hochwertiger Lernmobilitätsaktivitäten eingehalten werden. Die Erasmus- Qualitätsstandards im Jugendbereich erstrecken sich auf die Grundprinzipien der Aktion sowie auf die konkreten Durchführungsverfahren für Projektaufgaben wie Auswahl und Vorbereitung der Teilnehmenden, Festlegung, Bewertung und Anerkennung von Lernergebnissen, Weitergabe von Projektergebnissen usw. Die Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich sind abrufbar unter: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus- quality-standards-mobility-projects-youth_en. Schutz und Sicherheit der Teilnehmenden Eine Jugendbegegnung findet unter Beteiligung von Gruppenleitern statt. Gruppenleiter überwachen und unterstützen die Teilnehmer, um einen hochwertigen Lernprozess während der Kernaktivität sicherzustellen. Gleichzeitig ermöglichen sie ein sicheres, respektvolles und diskriminierungsfreies Umfeld und den Schutz der Projektteilnehmenden. Bei der Planung und Vorbereitung einer Jugendbegegnung sollte für den Schutz und die Sicherheit der Teilnehmenden Sorge getragen und alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung/Verringerung von Risiken eingeplant werden. BEREICHSÜBERGREIFENDE DIMENSIONEN Bei der Konzeption eines Mobilitätsprojekts müssen die folgenden horizontalen Dimensionen berücksichtigt werden: Inklusion und Vielfalt Mit dem Programm Erasmus+ sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion und Fairness bei allen Aktionen gefördert werden. Organisationen, die im Rahmen dieser Aktion Unterstützung erhalten, sollten barrierefreie und inklusive Projektaktivitäten konzipieren, bei denen die Ansichten von Teilnehmenden mit geringeren Chancen berücksichtigt und diese Teilnehmenden in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Jugendbegegnungen eignen sich aus folgenden Gründen besonders für die Inklusion von jungen Menschen mit geringeren Chancen: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus-quality-standards-mobility-projects-youth_en https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus-quality-standards-mobility-projects-youth_en 180 • Gruppenmobilität bietet die Erfahrung internationaler Mobilität in der Sicherheit einer Gruppe. • Die kurze Dauer von Jugendbegegnungen ermöglicht die angemessene und geeignete Einbindung von jungen Menschen mit geringeren Chancen. • Die Einbeziehung lokaler Teilnehmender erleichtert die erstmalige Teilnahme an europäischen Projekten. Jugendbegegnungen eignen sich auch dafür, Inklusion und Vielfalt zum Thema des Projekts zu machen, beispielsweise zur Unterstützung des Kampfes gegen Stereotype und zur Förderung von Verständnis, Toleranz und Nichtdiskriminierung. Im gesamten Projekt sollte bewusst ein Ansatz für Inklusion und Vielfalt verfolgt werden. Diese Aspekte sollten bei der Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung berücksichtigt werden. Ökologische Nachhaltigkeit Eine Jugendbegegnung sollte ein ökologisch nachhaltiges und verantwortungsvolles Verhalten bei den Teilnehmern fördern und das Bewusstsein dafür schärfen, wie wichtig es ist, Maßnahmen zur Verringerung oder zum Ausgleich des ökologischen Fußabdrucks von Mobilitätsaktivitäten zu ergreifen. Ökologische Aspekte sollten bei der Konzeption und Durchführung einer Jugendbegegnung berücksichtigt werden, beispielsweise durch Integration nachhaltiger Praktiken wie die Entscheidung für wiederverwendbare oder umweltfreundliche Materialien, Abfallvermeidung und Recycling sowie nachhaltige Verkehrsmittel. Digitaler Wandel im Jugendbereich Das Programm Erasmus+ unterstützt alle teilnehmenden Organisationen dabei, digitale Instrumente und Lernmethoden in ihre Arbeit zu integrieren und so ihre physischen Aktivitäten zu ergänzen, die Zusammenarbeit zwischen Partnerorganisationen zu verbessern und die Qualität der Aktivitäten zu steigern. Die Einführung von digitalen und Online- Elementen zur Senkung der Schwelle für die Teilnahme junger Menschen mit geringeren Chancen wird gefördert. Durch Projekte und Aktivitäten, die darauf abzielen, digitale Fertigkeiten zu fördern, die digitale Kompetenz zu verbessern und/oder ein Verständnis für die Risiken und Chancen digitaler Technologien zu entwickeln, kann das Programm Denkweisen ändern und zur Entwicklung digitaler und gemischter Ansätze in der Jugendarbeit beitragen. Je nach Konzeption und Zielsetzungen der Aktivitäten können die Entwicklung von Kompetenzen und das Bewusstsein für digitale Themen sowie die Nutzung neuer Technologien in den Bereich Lernmobilität eingeführt werden. Teilhabe am demokratischen Leben, gemeinsame Werte und bürgerschaftliches Engagement Das Programm Erasmus+ fördert die Teilhabe junger Menschen. Wo immer es möglich ist, sollten Projekte im Rahmen dieser Aktion Gelegenheiten zur demokratischen Teilhabe bieten, einschließlich des bürgerschaftlichen Engagements und der Möglichkeit, die Entscheidungsfindung in Angelegenheiten, die sie betreffen, zu beeinflussen und mitzugestalten, und zwar durch sinnvolle Lernerfahrungen, die junge Menschen dazu ermutigen, sich vor, während und nach ihrer Teilnahme an einer Mobilitätsaktivität bürgerschaftlich zu engagieren. Mobilitätsprojekte für junge Menschen sollten den Teilnehmenden auch einschlägige Möglichkeiten bieten, sich aktiv an der Gestaltung und Durchführung von Projektaktivitäten zu beteiligen, damit sich ihnen Wege zur weiteren Teilhabe am demokratischen Leben eröffnen.154 Sie sollten ferner das Verständnis der Teilnehmenden für die Europäische Union und die gemeinsamen europäischen Werte verbessern, etwa die Achtung demokratischer Grundsätze, die Menschenwürde, die Einheit und Vielfalt, den interkulturellen Dialog sowie das gesellschaftliche, kulturelle und historische Erbe Europas. 154 Ressourcen und Inspiration finden Sie in den Modulen 7 (Mobilitätsprojekte für junge Menschen) und 12 (Planung der Teilnahme) des von SALTO PI erstellten Toolkits für die Jugendbeteiligung: https://participationpool.eu/toolkit/. https://participationpool.eu/toolkit/ 181 FÖRDERKRITERIEN Für Standardprojekte im Rahmen der Jugendbegegnung gelten die nachstehenden Förderkriterien. Für Akkreditierungen wird auf den entsprechenden Abschnitt dieses Leitfadens verwiesen. Wer ist antragsberechtigt? Antragsberechtigt ist jede förderfähige teilnehmende Organisation oder informelle Gruppe junger Menschen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Die betreffende Organisation stellt den Antrag im Namen aller am Projekt beteiligten Organisationen.155 Förderfähige teilnehmende Organisationen Als teilnehmende Organisation kommen in Betracht: • gemeinnützige Organisationen, Verbände, NRO, Europäische Jugend-NRO, lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen, gemeinwirtschaftliche Unternehmen, oder kommerzielle Einrichtungen, die sich dem Grundsatz der sozialen Verantwortung in Unternehmen verpflichtet haben und nachweislich über Erfahrung im Jugendbereich verfügen, sofern ihre Beteiligung keinen kommerziellen Zweck verfolgt und nicht auf Gewinnerzielung abzielt, • eine informelle Gruppe junger Menschen156 Organisationen, die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland in der Nachbarschaft der EU ansässig sind (Regionen 1 bis 4; siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens). Anzahl der teilnehmenden Organisationen Mindestens zwei teilnehmende Organisationen (mindestens eine entsendende und mindestens eine aufnehmende Organisation) aus verschiedenen Ländern müssen beteiligt sein. Im Rahmen dieser Aktion darf ein und dieselbe Organisation (eine OID) als Antragsteller oder als Partner pro Frist an höchstens 5 Anträgen beteiligt sein. Projektdauer 3 bis 24 Monate. Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der nationalen Agentur des Landes, in dem der Antragsteller ansässig ist 155 Die teilnehmenden Organisationen müssen ein Beitrittsformular für die antragstellende Organisation unterzeichnen. Die Beitrittsformulare sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung, spätestens jedoch zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung vorgelegt werden. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. 156 Eine Gruppe von mindestens vier jungen Menschen zwischen 13 und 30 Jahren. Eines der Mitglieder der Gruppe, das mindestens 18 Jahre alt ist, vertritt die Gruppe und übernimmt in ihrem Namen die Verantwortung. Bitte konsultieren Sie zur Definition einer informellen Gruppe das Glossar. Für die Zwecke dieser Aktion und aller damit zusammenhängenden Bestimmungen fällt „eine informelle Gruppe junger Menschen“ unter den Begriff „teilnehmende Organisation“. Wenn von einer „teilnehmenden Organisation“ die Rede ist, deckt dies auch eine „informelle Gruppe junger Menschen“ ab. 182 Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Finanzhilfeantrag spätestens zu den folgenden Terminen einreichen: • 12. Februar, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), bei Projekten, die zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember desselben Jahres beginnen • 1. Oktober, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), bei Projekten, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai des Folgejahres beginnen Wie ist der Antrag zu stellen? Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. Anhänge Dem Antragsformular ist für alle im Rahmen des Projekts geplanten Jugendbegegnungen und vorbereitenden Besuche jeweils ein Zeitplan beizufügen. Mindestanforderungen an Jugendbegegnungen Dauer der Aktivität 5 bis 21 Tage, ohne Reisetage. Ort(e) der Aktivität Die Aktivität muss im Land einer (oder – im Fall von nicht ortsgebundenen Aktivitäten – in den Ländern mehrerer) der am Projekt beteiligten Organisationen stattfinden. Ausnahme: Die Aktivitäten dürfen nicht in Belarus oder Russland stattfinden. Anzahl der teilnehmenden Organisationen Mindestens zwei teilnehmende Organisationen (mindestens eine entsendende und mindestens eine aufnehmende Organisation) aus verschiedenen Ländern müssen beteiligt sein.157 Aktivitäten innerhalb von EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern: Alle teilnehmenden Organisationen müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Aktivitäten mit nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in der Nachbarschaft der EU: Die Aktivität muss mindestens eine teilnehmende Organisation umfassen, die in einem EU- Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig ist, und eine teilnehmende Organisation aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland in der Nachbarschaft der EU (Regionen 1 bis 4). 157 Wenn mehrere Organisationen aus ein und demselben Land eine nationale Gruppe bilden, kann jede Organisation ihren eigenen Gruppenleiter bzw. ihre eigene Gruppenleiterin haben. 183 Förderfähige Teilnehmende Junge Menschen im Alter von 13–30 Jahren158 mit Wohnsitz in den Ländern der entsendenden und der aufnehmenden Organisationen. Gruppenleiter und Betreuer sowie Begleitpersonen sind nicht als Teilnehmende an der Aktivität zu betrachten, kommen aber für eine Unterstützung in bestimmten Budgetkategorien in Betracht. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Anzahl der Teilnehmer pro Aktivität und Zusammensetzung nationaler Gruppen Mindestens 16 und höchstens 60 Teilnehmende pro Aktivität, mindestens 4 Teilnehmende pro Gruppe. Gruppenleiter, Betreuer und Begleitpersonen sind nicht in die Teilnehmerzahl einzubeziehen. Bei Jugendbegegnungen, an denen nur junge Menschen mit geringeren Chancen teilnehmen, beträgt die Mindestteilnehmerzahl zehn. Mindestens zwei Gruppen junger Menschen aus zwei verschiedenen Ländern. Jede Gruppe muss mindestens einen Gruppenleiter haben. Höchstens zwei Betreuer pro Aktivität. Sonstige Kriterien Bei der Aktivität muss zumindest eine der entsendenden oder der aufnehmenden Organisationen aus dem Land der nationalen Agentur stammen, bei der der Antrag eingereicht wird. Mindestanforderungen an vorbereitende Besuche Ort(e) der Aktivität Die Aktivität muss im Land einer aufnehmenden Organisation für die Jugendbegegnung durchgeführt werden. Ausnahme: Die Aktivitäten dürfen nicht in Belarus oder Russland stattfinden. Förderfähige Teilnehmende Vertreter der teilnehmenden Organisationen, Betreuer, Gruppenleiter und junge Menschen.159 ZUSCHLAGSKRITERIEN Die eingereichten Anträge werden bewertet, indem auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien und Punktzahlen eine Wertung mit insgesamt 100 möglichen Punkten vorgenommen wird. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen: ▪ mindestens 60 von insgesamt 100 Punkten und ▪ mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl bei jedem der drei nachstehenden Zuschlagskriterien. 158 Beachten Sie hierzu bitte Folgendes: Untere Altersgrenze: Teilnehmende müssen bis zum Anfangsdatum der Aktivität das Mindestalter erreicht haben. Obere Altersgrenze: Teilnehmer dürfen zum Anfangsdatum der Aktivität das angegebene Höchstalter nicht überschritten haben. 159 Es wird erwartet, dass Personen, die an vorbereitenden Besuchen teilnehmen, auch an der Hauptaktivität teilnehmen. 184 Relevanz, Begründung und Wirkung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit • sind das Profil, die Erfahrungen und die Aktivitäten des Antragstellers und die Zielgruppe junger Menschen für den Bereich Jugend relevant • wird das Projekt auf eine oder mehrere der Prioritäten des EU- Jugenddialogs oder der -Jugendziele ausgerichtet sein • ist das Projekt dazu geeignet, einen Beitrag zu den Programmdimensionen Inklusion und Vielfalt, ökologische Nachhaltigkeit, digitale Bildung und Teilhabe zu leisten • ist das Projekt für die Ziele der Aktion relevant • ist das Projekt für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant • entsprechen das Projekt und die vorgeschlagenen Aktivitäten den Bedürfnissen der teilnehmenden Organisationen und der Teilnehmenden des Austauschs • ist das Projekt geeignet, hochwertige Lernergebnisse für die Teilnehmenden zu erzielen • wirkt sich das Projekt wahrscheinlich auf die Teilnehmenden und die teilnehmenden Organisationen während und nach der Projektlaufzeit und über die unmittelbar an einem Projekt teilnehmenden Organisationen und Personen hinaus auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder europäischer oder globaler Ebene aus • bezieht das Projekt neue Programmteilnehmende und weniger erfahrene Organisationen in die Aktion ein Qualität der Projektkonzeption (Höchstpunktzahl 40 Punkte) Inwieweit • sind in dem Vorschlag alle Projektphasen klar und umfassend beschrieben: Vorbereitung, Durchführung der Aktivitäten und Nachbereitung sowie die Einbindung junger Menschen in alle Phasen der Aktivitäten • wird die ausgewogene Repräsentation der Teilnehmenden nach Ländern und Geschlecht gewahrt und sind die Aktivitäten barrierefrei und inklusiv konzipiert und stehen Teilnehmenden aus unterschiedlichen Verhältnissen und unterschiedlichen Fähigkeiten offen • umfassen die Aktivitäten nachhaltige und umweltfreundliche Verfahren • sind die vorgeschlagenen Lernmethoden, einschließlich etwaiger Online- /digitaler Komponenten, den Aktivitäten angemessen • sind der Reflexionsprozess, die Ermittlung und Dokumentation der Lernergebnisse der Teilnehmenden sowie der Einsatz der europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumente, insbesondere des Youthpass, angemessen 185 Qualität des Projektmanagements (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit • ist die Qualität der praktischen Regelungen, des Managements und der Unterstützungsangebote zufriedenstellend • sind die zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Teilnehmenden vorgesehenen Maßnahmen angemessen und wirksam • sind die Aufgaben und Zuständigkeiten für die Aktivitäten im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards klar festgelegt • bietet der Plan für die Zusammenarbeit und die Kommunikation zwischen den teilnehmenden Organisationen und mit anderen maßgeblichen Akteuren einen unterstützenden Rahmen für die Verwaltung des Projekts • hat der Antragsteller eine geeignete Methode zur Bewertung der verschiedenen Phasen und Ergebnisse des Projekts im Hinblick auf seine Ziele vorgeschlagen • hat der Antragsteller eine geeignete Methode zur Verbreitung der Projektergebnisse bei den teilnehmenden Organisationen und darüber hinaus vorgeschlagen • beinhaltet das Projekt Maßnahmen, die darauf abzielen, seine Ergebnisse über die Projektlaufzeit hinaus nachhaltig zu gestalten 186 FINANZIERUNGSREGELN 160 Beispiel: Wenn eine Person aus Madrid (Spanien) an einer Aktivität in Rom (Italien) teilnimmt, sind folgende Schritte durchzuführen: Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1 365,28 km) und anschließend Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1 999 km). 161 https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de. Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Organisatorische Unterstützung Unmittelbar mit der Durchführung der Mobilitätsaktivitäten verbundene Kosten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden Gruppenleiter, Betreuer und Begleitpersonen haben keinen Anspruch auf organisatorische Unterstützung. 125 EUR pro Teilnehmendem an einer Jugendbegegnung Reisekosten Zuschuss zu den Kosten, die den Teilnehmern, einschließlich Gruppenleitern, Begleitpersonen und Betreuern, für die Reise von ihrem Herkunftsort zum Ort der jeweiligen Aktivität und zurück entstehen. Generell gilt die Regel, dass Teilnehmende bei einer Strecke von weniger als 500 km mit emissionsarmen Verkehrsmitteln reisen. Bei einer Strecke von mehr als 500 km wird den Teilnehmenden nachdrücklich empfohlen, eine Kombination verschiedener Verkehrsmittel zu nutzen, um ihre Reise nachhaltiger zu gestalten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Entfernung und Anzahl der Personen. Der Antragsteller muss die Entfernung zwischen dem Herkunftsort und dem Ort der Aktivität160 mithilfe des Entfernungsrechners der Europäischen Kommission161 angeben. Entfernung Umweltfreundliches Reisen Nicht umweltfreundliches Reisen 10–99 km 56 EUR 28 EUR 100– 499 km 285 EUR 211 EUR 500– 1999 km 417 EUR 309 EUR 2000– 2999 km 535 EUR 395 EUR 3000– 3999 km 785 EUR 580 EUR 4000– 7999 km 1188 EUR 1188 EUR 8000 km oder mehr 1735 EUR 1735 EUR https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de 187 162 Wenn ein/e Teilnehmende/r aus Madrid (Spanien) an einer nicht ortsgebundenen Aktivität teilnimmt, die zunächst in Rom (Italien) und anschließend in Ljubljana (Slowenien) stattfindet, sind folgende Schritte durchzuführen: a) Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1 365,28 km) sowie zwischen Rom und Ljubljana (489,75 km) und Addition beider Entfernungen (1 855,03 km), b) Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1 999 km) und c) Berechnung des EU-Zuschusses zu den Reisekosten der/des Teilnehmenden von Madrid nach Ljubljana (über Rom) und zurück (275 EUR). Bei nicht ortsgebundenen Aktivitäten sollte der Antragsteller die Entfernungen zwischen den einzelnen Orten addieren und die der Summe entsprechende Entfernungsspanne wählen.162 Individuelle Unterstützung Aufenthaltskosten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Dauer des Aufenthalts pro Teilnehmer, Gruppenleiter, Begleitperson und Betreuer (falls erforderlich), einschließlich eines Reisetags vor der Aktivität und eines Reisetags im Anschluss daran und bis zu vier zusätzlichen Tagen für Teilnehmer, Gruppenleiter, Begleitpersonen und Betreuer, die einen Zuschuss für umweltfreundliches Reisen erhalten. Tabelle A2.1 pro Teilnehmendem und pro Tag Inklusionsunterstützung Inklusionsunterstützung für Organisationen: Kosten in Verbindung mit der Organisation von Mobilitätsaktivitäten mit Teilnehmenden mit geringeren Chancen. Gruppenleiter, Betreuer und Begleitpersonen kommen nicht für eine Inklusionsunterstützung für Organisationen in Betracht. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen 125 EUR pro Teilnehmendem an einer Jugendbegegnung Inklusionsunterstützung für Teilnehmer: Zusätzliche Kosten, die unmittelbar mit Aufwendungen für Teilnehmende mit geringeren Chancen und ihre Begleitpersonen, Gruppenleiter und Betreuer verbunden sind (einschließlich gerechtfertigter Aufenthalts- und Reisekosten, sofern für diese Teilnehmenden keine Finanzhilfe 100 % der förderfähigen Kosten 188 in den Kategorien „Reisekosten“ und „individuelle Unterstützung“ beantragt wird). Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Unterstützung vorbereitender Besuche Kosten in Verbindung mit der Durchführung des vorbereitenden Besuchs, einschließlich Reise- und Aufenthaltskosten. Finanzierungsmechanismus: Einheitskosten. Zuweisungsregel: ohne Teilnehmer aus der aufnehmenden Organisation. Es können höchstens zwei Teilnehmende pro teilnehmende Organisation gefördert werden, sofern die zweite Person ein junger Mensch ist. Darüber hinaus kann auch ein Betreuer pro vorbereitenden Besuch von einer der teilnehmenden Organisationen gefördert werden. Bedingt: Die Notwendigkeit für einen vorbereitenden Besuch, die Ziele und die Teilnehmenden müssen im Antragsformular begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Diese Bedingung gilt nicht für Projekte, die im Rahmen des Akkreditierungssystems gefördert werden. 680 EUR pro Teilnehmendem pro vorbereitendem Besuch. Außergewöhnliche Kosten Kosten für die Bereitstellung von Finanzsicherheiten, falls die nationale Agentur dies anfordert. Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen. Hohe Reisekosten von Teilnehmenden, einschließlich Begleitpersonen, Gruppenleitern und Betreuern, die aufgrund der geografischen Abgelegenheit oder anderer Einschränkungen nicht mit der Standardkategorie „Reisekosten“ unterstützt werden können (z. B. wenn die Nutzung umweltfreundlicherer, kohlenstoffärmerer Verkehrsmittel zu hohen Reisekosten führt). Im Falle einer Bewilligung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Finanzsicherheiten: 80 % der förderfähigen Kosten Hohe Reisekosten: 80 % der förderfähigen Kosten Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen: 100 % der förderfähigen Kosten 189 Tabelle A2.1 Individuelle Unterstützung für Jugendbegegnungen Individuelle Unterstützung (EUR/Tag) Österreich 78 Belgien 78 Bulgarien 45 Kroatien 57 Zypern 63 Tschechien 53 Dänemark 81 Estland 48 Finnland 79 Frankreich 67 Deutschland 71 Griechenland 68 Ungarn 60 Island 76 Irland 73 Italien 69 Lettland 48 Liechtenstein 77 Litauen 49 Luxemburg 77 Malta 57 Reisen die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten. Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Teure Reisen liegen dann vor, wenn die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten weniger als 70 % der Reisekosten der Teilnehmenden abdeckt. Im Falle einer Gewährung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen den Zuschuss für nicht umweltfreundliches Reisen. 190 Niederlande 69 Nordmazedonien 41 Norwegen 83 Polen 51 Portugal 57 Rumänien 46 Serbien 47 Slowakei 48 Slowenien 54 Spanien 58 Schweden 72 Türkei 50 Nicht mit dem Programm assoziierte benachbarte Drittländer 44 191 MOBILITÄTSPROJEKTE FÜR JUGENDARBEITER Im Rahmen dieser Aktion163 können Organisationen bei der Durchführung von Projekten unterstützt werden, die eine oder mehrere Lernaktivitäten zur beruflichen Weiterentwicklung und zur Stärkung der Kapazitäten von Jugendarbeitern sowie ihrer Organisationen umfassen. ZIELE DER AKTION Diese Aktion unterstützt die berufliche Fortbildung von Jugendarbeitern und damit die Entwicklung hochwertiger Jugendarbeit auf lokaler, regionaler, nationaler, europäischer und internationaler Ebene durch nichtformale und informelle Lernerfahrungen bei Mobilitätsaktivitäten. Die Aktion leistet einen Beitrag zu den Zielen der EU-Jugendstrategie 2019–2027, insbesondere der Europäischen Jugendarbeitsagenda164 für Qualität, Innovation und Anerkennung von Jugendarbeit. Konkret haben Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter folgende Ziele: ▪ Bereitstellung nichtformaler und informeller Lernmöglichkeiten für die bildungsbezogene und berufliche Entwicklung von Jugendarbeitern als Beitrag zu hochwertigen individuellen Praktiken sowie zur Weiterentwicklung von Jugendorganisationen und Systemen der Jugendarbeit ▪ Aufbau einer Gemeinschaft von Jugendarbeitern, die die Qualität von Projekten und Aktivitäten für junge Menschen in EU-Programmen und darüber hinaus unterstützen können ▪ Entwicklung der Praktiken lokaler Jugendarbeit und Beitrag zum Kapazitätsaufbau für eine hochwertige Jugendarbeit der Teilnehmenden und ihrer Organisation mit einem deutlichen Einfluss auf die regelmäßige Arbeit der teilnehmenden Jugendarbeiter mit jungen Menschen POLITISCHER KONTEXT Die Jugendstrategie der Europäischen Union 2019-2027 bildet den Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit der EU, beruhend auf der Entschließung des Rates von 2018165. Die Strategie fördert die Teilhabe der Jugend am demokratischen Leben, unterstützt das soziale und bürgerschaftliche Engagement und soll sicherstellen, dass alle jungen Menschen über die notwendigen Ressourcen verfügen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die EU-Jugendstrategie umfasst elf Europäische Jugendziele, in denen sektorübergreifende Bereiche ermittelt werden, die sich auf das Leben junger Menschen auswirken. Im Rahmen des Kernbereichs „Begegnung“ erleichtert die EU-Jugendstrategie Verbindungen, Beziehungen und den Erfahrungsaustausch zwischen jungen Menschen als Schlüsselfaktor für die künftige Entwicklung der EU. Diese Verbindungen werden am besten durch verschiedene Formen der Mobilität gefördert, darunter Jugendbegegnungen und DiscoverEU. Im Kernbereich „Beteiligung“ erleichtert die Strategie die Beteiligung junger Menschen, etwa durch Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung und durch den EU-Jugenddialog. Im Kernbereich „Befähigung“ erleichtert die Strategie eine 163 Der Großteil der Mittel für diese Aktion wird der Unterstützung transnationaler Aktivitäten zugewiesen, in die Organisationen und Teilnehmende aus den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern eingebunden sind. Allerdings können bis zu 20 % des verfügbaren Budgets für die Finanzierung internationaler Mobilitätsaktivitäten unter Beteiligung von Organisationen und Teilnehmenden aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in der Nachbarschaft der EU verwendet werden (Regionen 1 bis 4, siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens). 164 Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu dem Rahmen für die Festlegung einer Europäischen Jugendarbeitsagenda, http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.C_.2020.415.01.0001.01.DEU. Weitere Informationen über die Umsetzung der Europäischen Jugendarbeitsagenda finden Sie unter www.bonn-process.net. 165 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.C_.2022.157.01.0001.01.DEU&toc=OJ%3AC%3A2022%3A157%3AFULL. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:42020Y1201(01)&qid=1615859061233&from=DE https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.C_.2022.157.01.0001.01.DEU&toc=OJ%3AC%3A2022%3A157%3AFULL 192 hochwertige Jugendarbeit, z. B. durch Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter und durch Zusammenarbeit, Ausbildung und Vernetzung. Projekte und Aktivitäten in allen Formaten und Sektoren können Inspiration durch die EU-Jugendstrategie angeregt werden und zu ihr beitragen. Dies kann dadurch geschehen, dass ermittelt wird, ob und wie das Projekt zur Verwirklichung folgender Ziele beiträgt: • Europäische Jugendziele166 • EU-Jugendpolitik167; 168 • EU-Politik für die Lernmobilität169; 170 • Fortwirken des Europäischen Jahres der Jugend171 Um Unterstützung bei der Verknüpfung von Projekten mit der EU-Jugendstrategie zu erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihre nationale Agentur oder die SALTO-Ressourcenzentren. Die Jugendstrategie der Europäischen Union ist abrufbar unter: https://youth.europa.eu/strategy_de. Thematische Strategien im Jugendbereich Mit dem Programm Erasmus+ sollen die Jugendbeteiligung, die Steigerung der Qualität informeller und nichtformaler Lernprozesse und die Entwicklung einer hochwertigen Jugendarbeit gefördert werden. Weitere Unterstützung in diesen Bereichen wird über spezifische thematische Strategien wie die Strategie für Jugendbeteiligung, die Youthpass-Strategie und die Europäische Strategie für Aus- und Fortbildung (European Training Strategy, ETS) bereitgestellt172. BESCHREIBUNG DER AKTIVITÄTEN Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung sind transnationale oder internationale Lernmobilitätsaktivitäten, die die berufliche Fortbildung von Jugendarbeitern unterstützen. Sie können eine der folgenden Formen annehmen: ▪ Studienaufenthalte und verschiedene Arten von Tätigkeiten, wie Job Shadowing, Begegnungen von Jugendarbeitern und Peer-Learning in Organisationen für Jugendarbeit und im Jugendbereich tätigen Organisationen im Ausland ▪ Vernetzung und Schaffung eines Gemeinschaftssinns unter Jugendarbeitern, die an der Aktion teilnehmen und ihre Ziele unterstützen ▪ Schulungen zur Förderung der Entwicklung von Kompetenzen (z. B. auf der Grundlage bestehender einschlägiger Kompetenzmodelle), zur Umsetzung hochwertiger Praktiken in der Jugendarbeit oder zur Behandlung und Erprobung innovativer Methoden (z. B. im Zusammenhang mit digitaler und smarter Jugendarbeit173) 166 https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de. 167 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.C_.2020.415.01.0001.01.DEU. 168 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202403526. 169 https://eur-lex.europa.eu/eli/C/2024/3364. 170 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022H0411%2801%29. 171 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM:2024:1:FIN. 172 Strategie für Jugendbeteiligung: https://participationpool.eu/resource-category/youth-participation/youth-participation-strategy/; Youthpass: https://www.youthpass.eu/de/about-youthpass/youthpass-strategy/; Europäische Strategie für Aus- und Fortbildung: https://www.salto-youth.net/rc/training-and-cooperation/trainingstrategy/. 173 Schlussfolgerungen des Rates zur smarten Jugendarbeit: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52017XG1207(01). https://youth.europa.eu/strategy_de https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020H1202(01)&from=EN https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202403526 https://eur-lex.europa.eu/eli/C/2024/3364 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32012H1222%2801%29 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM%3A2024%3A1%3AFIN https://participationpool.eu/resource-category/youth-participation/youth-participation-strategy/ https://www.youthpass.eu/de/about-youthpass/youthpass-strategy/ https://www.salto-youth.net/rc/training-and-cooperation/trainingstrategy/ https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52017XG1207(01) 193 ▪ Seminare und Workshops, insbesondere zur Unterstützung des Aufbaus von Wissen und des Austauschs bewährter Verfahren im Zusammenhang mit den Zielen, Werten und Prioritäten der EU-Jugendstrategie und der EU- Programme, die zu ihrer Umsetzung beitragen Nicht förderfähig im Rahmen von Finanzhilfen für Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter sind die folgenden Aktivitäten: Studienfahrten; Aktivitäten, mit denen ein Gewinn erwirtschaftet werden soll; Aktivitäten mit touristischem Charakter; Festivals; Urlaubsreisen; Konzert- und Theaterreisen, satzungsgemäße Sitzungen. Aktivitäten zur Systementwicklung und Öffentlichkeitsarbeit Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter können Aktivitäten zur Systementwicklung und Öffentlichkeitsarbeit umfassen, bei denen es sich um ergänzende Aktivitäten mit dem Ziel handelt, die Wirkung des Mobilitätsprojekts in dem Bereich zu erhöhen. Sie umfassen alle Aktivitäten, die zur Europäischen Jugendarbeitsagenda174 für Qualität, Innovation und Anerkennung von Jugendarbeit beitragen und die dabei gewonnenen Erkenntnisse und erworbenen Instrumente den an den Projekten beteiligten Organisationen und darüber hinaus wiederum zur Verfügung stellen. Diese ergänzenden Aktivitäten bieten erfahreneren und kreativeren Begünstigten die Gelegenheit, innovative Methoden und Lösungsansätze für gemeinsame Herausforderungen gewissermaßen in einem „Versuchslabor für die europäische Jugendarbeit“ zu erproben, das aus den im Rahmen der Projekte durchgeführten Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung heraus entsteht und eine darüber hinaus reichende Wirkung entfaltet. Beispiele hierfür sind die Entwicklung von Instrumenten und der Austausch von Verfahren, die zur Weiterentwicklung von Organisationen und Systemen in der Jugendarbeit beitragen, Aktivitäten in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit und Aufbau von Gemeinschaften sowie die Einführung innovativer Methoden, einschließlich des Einsatzes digitaler Technologien in der Jugendarbeit. Diese ergänzenden Aktivitäten gehen über die Verbreitungsmaßnahmen in der Nachbereitungsphase, die Bestandteil der normalen Projektlaufzeit sind, hinaus, können jedoch auch gezieltere und stärker strategisch orientierte Verbreitungsmaßnahmen umfassen. Eine Aktivität zur Systementwicklung und Öffentlichkeitsarbeit kann auf transnationaler, internationaler oder nationaler Ebene durchgeführt werden. Vorbereitende Besuche Mit vorbereitenden Besuchen soll für eine hohe Qualität der Aktivitäten gesorgt werden, indem Verwaltungsvereinbarungen ermöglicht und ausgearbeitet werden und Vertrauen und Verständnis sowie eine solide Partnerschaft zwischen den beteiligten Organisationen und Personen aufgebaut werden. Vorbereitende Besuche finden im Land einer der aufnehmenden Organisationen vor Beginn der Aktivität zur beruflichen Fortbildung statt. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Ein im Rahmen dieser Aktion gefördertes Projekt muss eine oder mehrere Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung umfassen. Diese können flexibel kombiniert werden, und zwar je nach den Zielen des Projekts und den Bedürfnissen der teilnehmenden Organisation(en) und der teilnehmenden Jugendarbeiter. Ein Projekt wird von mindestens zwei Organisationen durchgeführt. Alle beteiligten Organisationen müssen während der Antragsphase benannt werden, da eine solide Partnerschaft eine Grundvoraussetzung für eine hochwertige Projektdurchführung ist. Um sicherzustellen, dass die beteiligten Organisationen von ihrer Teilnahme profitieren, sollte das Projekt für die reguläre Arbeit mit jungen Menschen, die diese Organisationen durchführen, relevant sein und ihren Zielen und Bedürfnissen entsprechen. Die beteiligten Organisationen übernehmen die Rolle, Teilnehmende zu „entsenden“ 174 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.C_.2020.415.01.0001.01.DEU und https://www.growingyouthwork.eu/. http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.C_.2020.415.01.0001.01.DEU https://www.growingyouthwork.eu/ 194 und/oder Teilnehmende „aufzunehmen“, d. h. die Aktivität als Gastgeber zu betreuen. Eine der Organisationen übernimmt zudem die Rolle des Koordinators und beantragt das ganze Projekt im Namen der Partnerschaft. Falls dies für notwendig erachtet wird, kann die begünstigte Organisation von den Teilnehmenden an einem Mobilitätsprojekt für Jugendarbeiter einen Beitrag verlangen, der vor der Aktivität von den Teilnehmenden gezahlt wird. Der Beitrag der Teilnehmenden muss sehr niedrig sein, in einem angemessenen Verhältnis zu der für die Durchführung des Projekts gewährten Finanzhilfe stehen und durch einen direkten Vorteil für den Teilnehmenden klar gerechtfertigt sein, sein Zweck muss genau erklärt und den Teilnehmenden gegenüber begründet werden, er muss ohne Gewinnerzielungsabsicht erhoben werden und darf keine unfairen Hindernisse für die Teilnahme schaffen. Von Teilnehmenden mit geringeren Chancen dürfen keine Beiträge erhoben werden. Der Begünstigte kann die Kostenkategorie „Inklusionsunterstützung“ verwenden, um etwaige spezifische Bedürfnisse zu decken, die sich aus den Hindernissen ergeben, mit denen diese Teilnehmenden konfrontiert sind. Es dürfen keine zusätzlichen Gebühren oder weiteren Beiträge von Teilnehmenden durch andere Dienstleister, die von der begünstigten Organisation ausgewählt werden, erhoben werden. Alle von den Teilnehmenden erhobenen Beiträge sind vom Begünstigten im Abschlussbericht anzugeben. Ein Projekt umfasst vier Phasen: ▪ Planung (Festlegung der Bedürfnisse, Ziele, Lernergebnisse, Aktivitätsformate; Erarbeitung des Arbeitsprogramms und des Zeitplans für die Aktivitäten usw.) ▪ Vorbereitung (Regelung praktischer Angelegenheiten, Auswahl der Teilnehmenden, Erarbeitung von Vereinbarungen mit Partnern, sprachliche, interkulturelle, lern- und aufgabenbezogene Vorbereitung der Teilnehmenden vor der Abreise usw.) ▪ Durchführung der Aktivitäten ▪ Nachbereitung (Bewertung der Aktivitäten, Ermittlung und Dokumentation der von den Teilnehmenden erzielten Lernergebnisse sowie Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse) Ein hochwertiges Mobilitätsprojekt für Jugendarbeiter: ▪ hat klare Auswirkungen auf die reguläre Arbeit der teilnehmenden Jugendarbeiter mit jungen Menschen und auf ihre Organisation ▪ ist auf die aktive Beteiligung der teilnehmenden Organisationen und Jugendarbeiter angewiesen, die in allen Phasen des Projekts eine aktive Rolle spielen und auf diese Weise ihre Lern- und Entwicklungserfahrung verbessern sollten ▪ beruht auf eindeutig ermittelten Bedürfnissen der Jugendarbeiter hinsichtlich ihrer bildungsbezogenen und beruflichen Entwicklung175, insbesondere in Bezug auf Qualität, Innovation und Anerkennung, und umfasst angemessene Auswahl-, Vorbereitungs- und Nachbereitungsmaßnahmen ▪ stellt sicher, dass die nichtformalen und informellen Lernergebnisse der Teilnehmer angemessen anerkannt werden und dass die Projektergebnisse, einschließlich aller Methoden, Materialien und Instrumente, übertragbar sind und in den teilnehmenden Organisationen genutzt werden und im Jugendbereich weiter verbreitet werden, um zur Entwicklung von Jugendorganisationen beizutragen ▪ regt die Teilnehmer dazu an, über europäische Themen und Werte nachzudenken, und stellt den Jugendarbeitern Instrumente und Methoden zur Verfügung, um die Achtung der Vielfalt und den Umgang damit in ihrer täglichen Arbeit zu fördern ▪ fördert die Anwendung innovativer Verfahren und Methoden wie die Einbeziehung von Aktivitäten im Bereich der digitalen Jugendarbeit als Instrument zur Verhinderung jeglicher Form von Desinformation und Falschmeldungen im Internet 175 Siehe „European Training Strategy Competence model for Youth Workers to work internationally“, https://www.salto- youth.net/rc/training-and-cooperation/trainingstrategy/. 195 Schulungs- und Kooperationsaktivitäten (Training and Cooperation Activities, TCA) werden regelmäßig von den nationalen Erasmus+-Agenturen organisiert. Sie umfassen Kontaktseminare, Online-Veranstaltungen und andere Möglichkeiten der Partnersuche für Erasmus+-Antragsteller und Begünstigte. Informationen über TCA finden Sie im „European Training Calendar“: https://www.salto-youth.net/tools/european-training-calendar/. Inspirationen sind auch unter den SALTO-Tools zu finden: https://www.salto-youth.net/tools/. Lernprozess Ein Mobilitätsprojekt für Jugendarbeiter muss Unterstützung für den Reflexionsprozess sowie die Ermittlung und Dokumentation von Lernergebnissen, insbesondere durch den Youthpass, vorsehen, um die Anerkennung und Wirkung der Projektergebnisse, die sich aus dem Projekt ergebenden Praktiken in der Jugendarbeit und die Methoden und Materialien im Jugendbereich zu fördern. Schutz und Sicherheit der Teilnehmenden Bei der Planung und Vorbereitung eines Projekts sollten der Schutz und die Sicherheit der Teilnehmer angesprochen und alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung/Verringerung von Risiken eingeplant werden. Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich Bei der Durchführung aller im Rahmen dieser Aktion unterstützten Projekte müssen die Erasmus+-Qualitätsstandards im Jugendbereich für die Organisation hochwertiger Lernmobilitätsaktivitäten eingehalten werden. Die Erasmus+- Qualitätsstandards im Jugendbereich erstrecken sich auf die Grundprinzipien der Aktion sowie auf die konkreten Durchführungsverfahren für Projektaufgaben wie Auswahl und Vorbereitung der Teilnehmenden, Festlegung, Bewertung und Anerkennung von Lernergebnissen, Weitergabe von Projektergebnissen usw. Die Erasmus+-Qualitätsstandards im Jugendbereich sind abrufbar unter: Die Erasmus+-Qualitätsstandards im Jugendbereich sind abrufbar unter: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus-quality-standards-mobility-projects- youth_en. BEREICHSÜBERGREIFENDE DIMENSIONEN Bei der Konzeption eines Mobilitätsprojekts müssen die folgenden horizontalen Dimensionen berücksichtigt werden: Inklusion und Vielfalt Mit dem Programm Erasmus+ sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion und Fairness bei allen Aktionen gefördert werden. Organisationen sollten barrierefreie und inklusive Projektaktivitäten konzipieren, bei denen die Ansichten von Teilnehmenden mit geringeren Chancen berücksichtigt und diese Teilnehmenden in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. ▪ Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter eignen sich besonders für Verbesserung der Sensibilisierung für Diversitätsfragen von Jugendbetreuern und die Verbesserung von Fähigkeiten und Kompetenzen, die für die erfolgreiche Inklusion von Teilnehmern mit geringeren Chancen in der Praxis der Jugendarbeit erforderlich sind. Die Einbindung der teilnehmenden Jugendarbeiter in alle Phasen des Projekts begünstigt eine sorgfältige Anleitung im gesamten Lern- und Entwicklungsprozess und ermöglicht eine bessere Nachbereitung. ▪ Die Anwesenheit von Ausbildern und Betreuern bei den meisten Aktivitäten gewährleistet einen stärker an der Praxis orientierten und angepassten Ansatz, der auf die Bedürfnisse der Teilnehmer zugeschnitten ist. ▪ Im gesamten Projekt sollte bewusst ein Ansatz für Inklusion und Vielfalt verfolgt werden. Diese Aspekte sollten bei der Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung berücksichtigt werden. Besonders wichtig ist, wie durch das Projekt die Fähigkeit der teilnehmenden Organisationen verbessert wird, Fragen der Inklusion und der Vielfalt in ihren regulären Aktivitäten anzugehen. https://www.salto-youth.net/tools/european-training-calendar/ https://www.salto-youth.net/tools/ https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus-quality-standards-mobility-projects-youth_en https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus-quality-standards-mobility-projects-youth_en 196 ▪ Das Format ist auch für die Einbeziehung von Teilnehmern mit geringeren Chancen geeignet. Die Flexibilität, die die Aktion im Format der Aktivitäten bietet (z. B. Dauer, Art usw.), ermöglicht die Anpassung an die Bedürfnisse der Teilnehmenden. Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter eignen sich auch dafür, Inklusion und Vielfalt zum Thema des Projekts zu machen, beispielsweise durch den Austausch inklusiver Praktiken und Methoden. Ökologische Nachhaltigkeit Ein Projekt sollte ein ökologisch nachhaltiges und verantwortungsvolles Verhalten bei den Teilnehmenden fördern und das Bewusstsein dafür schärfen, wie wichtig es ist, Maßnahmen zur Verringerung oder zum Ausgleich des ökologischen Fußabdrucks von Mobilitätsaktivitäten zu ergreifen. Ökologische Aspekte sollten bei der Konzeption und Durchführung eines Projekts berücksichtigt werden, beispielsweise durch Integration nachhaltiger Praktiken wie die Entscheidung für wiederverwendbare oder umweltfreundliche Materialien, Abfallvermeidung und Recycling sowie nachhaltige Verkehrsmittel. Digitaler Wandel Das Programm Erasmus+ unterstützt alle teilnehmenden Organisationen dabei, digitale Instrumente und Lernmethoden in ihre Arbeit zu integrieren und so ihre physischen Aktivitäten zu ergänzen, die Zusammenarbeit zwischen Partnerorganisationen zu verbessern und die Qualität der Aktivitäten zu steigern. Die Einführung von digitalen und Online- Elementen zur Senkung der Teilnahmeschwelle für Teilnehmende mit geringeren Chancen wird gefördert. Durch Projekte und Aktivitäten, die darauf abzielen, digitale Fertigkeiten zu fördern, die digitale Kompetenz zu verbessern und/oder ein Verständnis für die Risiken und Chancen digitaler Technologien zu entwickeln, kann das Programm Denkweisen ändern und zur Entwicklung digitaler und gemischter Ansätze in der Jugendarbeit beitragen. Je nach Konzeption und Zielsetzungen der Aktivitäten können die Entwicklung von Kompetenzen und das Bewusstsein für digitale Themen sowie die Nutzung neuer Technologien in den Bereich Lernmobilität eingeführt werden. Teilhabe am demokratischen Leben, gemeinsame Werte und bürgerschaftliches Engagement Das Programm Erasmus+ unterstützt alle Dimensionen der Jugendbeteiligung. Mobilitätsaktivitäten für Jugendarbeiter sollten die partizipatorischen Fähigkeiten, die sozialen und interkulturellen Kompetenzen, das kritische Denken und die Medienkompetenz der Teilnehmenden sowie ihre beruflichen Kompetenzen zur Unterstützung der Jugendbeteiligung stärken. Wo immer dies möglich ist, sollten die Projekte Jugendarbeitern Möglichkeiten zur demokratischen Teilhabe bieten, einschließlich des bürgerschaftlichen Engagements und der Möglichkeit, in Angelegenheiten, die sie betreffen, Einfluss zu nehmen und sich an der Entscheidungsfindung zu beteiligen. Sie sollten auch eine partizipatorische Dimension beinhalten, d. h. sie sollten Jugendarbeitern die Möglichkeit bieten, sich aktiv an der Konzeption und Durchführung von Projektaktivitäten zu beteiligen.176 Die Projekte sollten das Verständnis für die Europäische Union und die gemeinsamen europäischen Werte verbessern, darunter die Achtung demokratischer Grundsätze, die Menschenwürde, die Einheit und Vielfalt, den interkulturellen Dialog sowie das gesellschaftliche, kulturelle und historische Erbe Europas. FÖRDERKRITERIEN Wer ist antragsberechtigt? Antragsberechtigt ist jede förderfähige teilnehmende Organisation in einem EU- Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Die betreffende Organisation stellt den Antrag im Namen aller am Projekt beteiligten Organisationen.177 176 Ressourcen und Inspiration finden Sie in Modul 12 (Planung der Teilnahme) des von SALTO PI erstellten Toolkits für die Jugendbeteiligung, das Know-how, Empfehlungen, Instrumente und praktische Anleitungen und Überlegungen zur Förderung der Jugendbeteiligung für Jugendarbeiter bieten soll: https://participationpool.eu/toolkit/. 177 Die teilnehmenden Organisationen müssen ein Beitrittsformular für die antragstellende Organisation unterzeichnen. Die Beitrittsformulare sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung, spätestens jedoch zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung vorgelegt werden. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. https://participationpool.eu/toolkit/ 197 Förderfähige teilnehmende Organisationen Als teilnehmende Organisation kommen in Betracht: gemeinnützige Organisationen, Verbände und NRO, Europäische Jugend-NRO, lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen, gemeinwirtschaftliche Unternehmen oder kommerzielle Einrichtungen, die sich dem Grundsatz der sozialen Verantwortung in Unternehmen verpflichtet haben und nachweislich über Erfahrung im Jugendbereich verfügen, sofern ihre Beteiligung keinen kommerziellen Zweck verfolgt und nicht auf Gewinnerzielung abzielt. Eine teilnehmende Organisation muss in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland in der Nachbarschaft der EU ansässig sein (Regionen 1 bis 4; siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens). Anzahl der teilnehmenden Organisationen Mindestens zwei teilnehmende Organisationen (mindestens eine entsendende und mindestens eine aufnehmende Organisation) aus verschiedenen Ländern müssen beteiligt sein. Im Rahmen dieser Aktion darf ein und dieselbe Organisation (eine OID) als Antragsteller oder als Partner pro Frist an höchstens 5 Anträgen beteiligt sein. Projektdauer 3 bis 24 Monate Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der nationalen Agentur des Landes, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Finanzhilfeantrag spätestens zu den folgenden Terminen einreichen: • 12. Februar, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), bei Projekten, die zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember desselben Jahres beginnen • 1. Oktober, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), bei Projekten, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai des Folgejahres beginnen Wie ist der Antrag zu stellen? Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. Anhänge Jedes Projekt muss mindestens eine Aktivität zur beruflichen Fortbildung umfassen. Dem Antragsformular ist für jede(n) der im Rahmen des Projekts geplanten Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung, vorbereitenden Besuche und Aktivitäten zur Systementwicklung und zur Öffentlichkeitsarbeit jeweils ein Zeitplan beizufügen. 198 Mindestanforderungen an Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung Dauer der Aktivitäten 2 bis 60 Tage, ohne Reisetage. Die 2 Tage Mindestaufenthalt müssen aufeinanderfolgen. Ort(e) der Aktivitäten Die Aktivitäten müssen im Land einer (oder – im Fall von nicht ortsgebundenen Aktivitäten – in den Ländern mehrerer) der am Projekt beteiligten Organisationen stattfinden. Ausnahme: Die Aktivitäten dürfen nicht in Belarus oder Russland stattfinden. Anzahl der teilnehmenden Organisationen Mindestens zwei teilnehmende Organisationen (mindestens eine entsendende und mindestens eine aufnehmende Organisation) aus verschiedenen Ländern müssen beteiligt sein. Aktivitäten innerhalb von EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern: Alle teilnehmenden Organisationen müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Aktivitäten mit nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in der Nachbarschaft der EU: Die Aktivität muss mindestens eine teilnehmende Organisation umfassen, die in einem EU- Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig ist, und eine teilnehmende Organisation aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland in der Nachbarschaft der EU (Regionen 1 bis 4). Förderfähige Teilnehmende Mindestens 16 Jahre alt. Die Teilnehmenden müssen ihren Wohnsitz in dem Land ihrer entsendenden oder aufnehmenden Organisation haben. Ausbilder, Begleitpersonen und Betreuer sind nicht als Teilnehmende an der Aktivität zu betrachten, kommen aber für eine Unterstützung in bestimmten Budgetkategorien in Betracht. Anzahl der Teilnehmenden Anzahl der Teilnehmenden: Bis zu 50 Teilnehmende an jeder im Rahmen des Projekts geplanten Aktivität. Ausbilder, Begleitpersonen und Betreuer sind nicht in die Teilnehmerzahl einzubeziehen. An jeder Aktivität müssen Teilnehmende aus dem Land der aufnehmenden Organisation beteiligt sein. Sonstige Kriterien Bei der Aktivität muss zumindest eine der entsendenden oder der aufnehmenden Organisationen aus dem Land der nationalen Agentur stammen, bei der der Antrag eingereicht wird. Mindestanforderungen an vorbereitende Besuche Ort(e) der Aktivität Die Aktivität muss im Land einer aufnehmenden Organisation für die Aktivität zur beruflichen Fortbildung durchgeführt werden. Ausnahme: Die Aktivitäten dürfen nicht in Belarus oder Russland stattfinden. 199 Förderfähige Teilnehmende Vertreter der teilnehmenden Organisationen, Ausbildende und Betreuer.178 ZUSCHLAGSKRITERIEN Die eingereichten Anträge werden bewertet, indem auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien und Punktzahlen eine Wertung mit insgesamt 100 möglichen Punkten vorgenommen wird. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen: ▪ mindestens 60 von insgesamt 100 Punkten und ▪ mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl bei jedem der drei nachstehenden Zuschlagskriterien. Relevanz, Begründung und Wirkung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit • sind das Profil, die Erfahrungen und Aktivitäten des Antragstellers für den Bereich Jugendarbeit relevant • trägt das Projekt einer oder mehrerer der im Rahmen des EU- Jugenddialogs oder der Jugendziele ermittelten Prioritäten Rechnung • ist das Projekt dazu geeignet, einen Beitrag zu den Programmdimensionen Inklusion und Vielfalt, ökologische Nachhaltigkeit, digitale Bildung und Teilhabe zu leisten • ist der Projektvorschlag relevant für die Ziele der Aktion • ist das Projekt für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant • gehen das Projekt und die vorgeschlagenen Aktivitäten auf die Erfordernisse der teilnehmenden Jugendarbeiter und Jugendarbeitsorganisationen, was ihre Weiterentwicklung betrifft, ein • ist das Projekt geeignet, o die Praxis der teilnehmenden Organisationen hinsichtlich Qualität, Innovation und Anerkennung der Jugendarbeit zu stärken oder bei Bedarf so umzugestalten, dass sie nicht nur lokal, sondern auch global agieren können o die teilnehmenden Jugendarbeiter zu hochwertigen Lernergebnissen zu führen o Teilnehmende, die in den teilnehmenden Organisationen in der Jugendarbeit tätig sind, einzubeziehen sowie Organisationen, die konkrete Jugendarbeit und regelmäßige Arbeit mit jungen Menschen auf lokaler Ebene durchführen o auf teilnehmende Jugendarbeiter und teilnehmende Organisationen während und nach der Projektlaufzeit zu wirken o über die unmittelbar an einem Projekt teilnehmenden Organisationen und Personen hinaus auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder europäischer oder globaler Ebene zu wirken 178 Es wird erwartet, dass Personen, die an vorbereitenden Besuchen teilnehmen, auch an der Hauptaktivität teilnehmen. 200 • (falls zutreffend) durch die vorgeschlagenen Aktivitäten zur Systementwicklung und Öffentlichkeitsarbeit zur Entwicklung des Umfelds der Jugendarbeit beizutragen • neue Programmteilnehmende und weniger erfahrene Organisationen in die Aktion einzubeziehen Qualität der Projektkonzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 40 Punkte) Inwieweit • zeigt das Projekt eine Übereinstimmung zwischen identifizierten Bedürfnissen, Projektzielen, Teilnehmerprofilen und vorgeschlagenen Aktivitäten • beschreibt der Vorschlag in klarer und überzeugender Weise alle Phasen des Projekts (Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung) und die aktive Beteiligung der Teilnehmenden an allen Phasen • wird eine ausgewogene Repräsentation der Teilnehmenden nach Ländern und Geschlecht gewahrt • sind die Maßnahmen zur Auswahl von Jugendarbeitern angemessen und stehen im Einklang mit der Definition von Jugendarbeitern in der Rechtsgrundlage • sind die Aktivitäten barrierefrei und inklusiv konzipiert und stehen Teilnehmenden aus unterschiedlichen Verhältnissen und mit unterschiedlichen Fähigkeiten offen • umfassen die Aktivitäten nachhaltige und umweltfreundliche Verfahren • sind die vorgeschlagenen Lernmethoden, einschließlich digitaler Werkzeuge oder virtueller Komponenten, für die Aktivitäten angemessen • sind die Unterstützungsmaßnahmen für den Reflexionsprozess, die Ermittlung und Dokumentation der Lernergebnisse der Teilnehmenden sowie der Einsatz der Transparenz- und Anerkennungsinstrumente, insbesondere Youthpass, angemessen • sind (falls zutreffend) die im Rahmen der „Maßnahmen zur Systementwicklung und Öffentlichkeitsarbeit“ vorgeschlagenen Instrumente und Verfahren angemessen, kann ihre Konzeption nachvollzogen werden und können sie andere Organisationen inspirieren Qualität des Projektmanagements (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit • ist die Qualität der praktischen Regelungen, des Managements und der Unterstützungsangebote zufriedenstellend • sind die zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Teilnehmenden vorgesehenen Maßnahmen angemessen und wirksam • sind die Aufgaben und Zuständigkeiten für die Aktivitäten im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards klar festgelegt • bietet der Plan für die Zusammenarbeit und die Kommunikation zwischen den Teilnehmenden der Gruppe(n), den teilnehmenden Organisationen und mit anderen maßgeblichen Akteuren einen unterstützenden Rahmen für die Verwaltung des Projekts 201 • hat der Antragsteller eine geeignete Methode zur Bewertung der verschiedenen Phasen und Ergebnisse des Projekts im Hinblick auf seine Ziele vorgeschlagen • hat der Antragsteller eine geeignete Methode zur Verbreitung der Projektergebnisse bei den teilnehmenden Organisationen und darüber hinaus vorgeschlagen • beinhaltet das Projekt Maßnahmen, die darauf abzielen, seine Ergebnisse über die Projektlaufzeit hinaus nachhaltig zu gestalten 202 FINANZIERUNGSREGELN 179 Beispiel: Wenn eine Person aus Madrid (Spanien) an einer Aktivität in Rom (Italien) teilnimmt, sind folgende Schritte durchzuführen: Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1 365,28 km) und anschließend Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1 999 km). 180 https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de. Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Organisatorische Unterstützung Unmittelbar mit der Durchführung der Mobilitätsaktivitäten verbundene Kosten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden Begleitpersonen, Ausbilder und Betreuer haben keinen Anspruch auf organisatorische Unterstützung. 125 EUR pro Teilnehmendem an einer Aktivität zur beruflichen Fortbildung. Reisekosten Zuschuss zu den Kosten, die den Teilnehmern, einschließlich Ausbildern, Begleitpersonen und der Betreuer, für die Reise von ihrem Herkunftsort zum Ort der jeweiligen Aktivität und zurück entstehen. Generell gilt die Regel, dass der Teilnehmende bei einer Strecke von weniger als 500 km mit emissionsarmen Verkehrsmitteln reisen wird. Bei einer Strecke von mehr als 500 km wird den Teilnehmenden nachdrücklich empfohlen, eine Kombination verschiedener Verkehrsmittel zu nutzen, um ihre Reise nachhaltiger zu gestalten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Entfernung und Anzahl der Personen. Der Antragsteller muss die Entfernung zwischen dem Herkunftsort und dem Ort der Aktivität179 mithilfe des Entfernungsrechners der Europäischen Kommission180 angeben. Entfernung Umweltfreundliches Reisen Nicht umweltfreundliches Reisen 10–99 km 56 EUR 28 EUR 100– 499 km 285 EUR 211 EUR 500– 1999 km 417 EUR 309 EUR 2000– 2999 km 535 EUR 395 EUR 3000– 3999 km 785 EUR 580 EUR 4000– 7999 km 1188 EUR 1188 EUR 8000 km oder mehr 1735 EUR 1735 EUR https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de 203 181 Wenn ein/e Teilnehmende/r aus Madrid (Spanien) an einer nicht ortsgebundenen Aktivität teilnimmt, die zunächst in Rom (Italien) und anschließend in Ljubljana (Slowenien) stattfindet, sind folgende Schritte durchzuführen: a) Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1 365,28 km) sowie zwischen Rom und Ljubljana (489,75 km) und Addition beider Entfernungen (1 855,03 km), b) Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1 999 km) und c) Berechnung des EU-Zuschusses zu den Reisekosten der/des Teilnehmenden von Madrid nach Ljubljana (über Rom) und zurück (275 EUR). Bei nicht ortsgebundenen Aktivitäten sollte der Antragsteller die Entfernungen zwischen den einzelnen Orten addieren und die der Summe entsprechende Entfernungsspanne wählen.181 Individuelle Unterstützung Aufenthaltskosten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach dem Aufnahmeland, der Dauer des Aufenthalts pro Teilnehmer, Begleitperson, Ausbilder und Betreuer (bei Bedarf), einschließlich eines Reisetags vor der Aktivität und eines Reisetags im Anschluss daran und bis zu vier zusätzlichen Tagen für Teilnehmende, für Ausbilder, Betreuer und Begleitpersonen, die einen Zuschuss für umweltfreundliches Reisen erhalten. Tabelle A2.2 pro Teilnehmendem und pro Tag. Diese Tabelle gilt auch für Ausbilder, Betreuer und Begleitpersonen. Höchstens 1 100 EUR pro Teilnehmer, Ausbilder, Betreuer und Begleitperson). Inklusionsunterstützung Inklusionsunterstützung für Organisationen: Kosten in Verbindung mit der Organisation von Mobilitätsaktivitäten mit Teilnehmenden mit geringeren Chancen. Ausbilder, Begleitpersonen und Betreuer kommen nicht für eine Inklusionsunterstützung für Organisationen in Betracht. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen. 125 EUR pro Teilnehmendem Inklusionsunterstützung für Teilnehmer: Zusätzliche Kosten, die unmittelbar mit Aufwendungen für Teilnehmende mit geringeren Chancen und ihre Begleitpersonen, Ausbilder und Betreuer verbunden sind (einschließlich gerechtfertigter Aufenthalts- und Reisekosten, sofern für diese Teilnehmenden keine Finanzhilfe 100 % der förderfähigen Kosten 204 in den Kategorien „Reisekosten“ und „individuelle Unterstützung“ beantragt wird). Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Unterstützung vorbereitender Besuche Kosten in Verbindung mit der Durchführung des vorbereitenden Besuchs, einschließlich Reise- und Aufenthaltskosten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: ohne Teilnehmer aus der aufnehmenden Organisation. Es können höchstens zwei Teilnehmende pro teilnehmende Organisation und pro Aktivität gefördert werden. Zusätzlich kann pro vorbereitendem Besuch auch ein Betreuer/Ausbilder aus einer der teilnehmenden Organisationen finanziert werden. Bedingt: Die Notwendigkeit für einen vorbereitenden Besuch, die Ziele und die Teilnehmenden müssen im Antragsformular begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Diese Bedingung gilt nicht für Projekte, die im Rahmen des Akkreditierungssystems gefördert werden. 680 EUR pro Teilnehmer pro vorbereitendem Besuch Aktivitäten zur Systementwicklung und Öffentlichkeitsarbeit Mit der Durchführung der ergänzenden Aktivitäten verbundene Kosten. Indirekte Kosten: Zur Deckung indirekter Kosten kann ein Pauschalbetrag in Höhe von maximal 7 % der förderfähigen Direktkosten ergänzender Aktivitäten gewährt werden, die zwar Bestandteil der allgemeinen Verwaltungsausgaben des Begünstigten sind, aber den ergänzenden Aktivitäten zugeordnet werden können (z. B. Strom- oder Internetkosten, Mieten oder Pacht, Aufwendungen für ständiges Personal usw.). Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten für direkte Kosten und Pauschalbeträge für indirekte Kosten. Zuweisungsregel: Die Notwendigkeit und Ziele müssen vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Diesen Höchstens 80 % der förderfähigen Kosten. 205 Aktivitäten können höchstens 10 % der gesamten Projektkosten zugewiesen werden. Außergewöhnliche Kosten Kosten für die Bereitstellung von Finanzsicherheiten, falls die nationale Agentur dies anfordert. Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen. Hohe Reisekosten von Teilnehmenden, Begleitpersonen, Ausbildern und Betreuern, die aufgrund der geografischen Abgelegenheit oder anderer Einschränkungen nicht mit der Standardkategorie „Reisekosten“ unterstützt werden können (z. B. wenn die Nutzung umweltfreundlicherer, kohlenstoffärmerer Verkehrsmittel zu hohen Reisekosten führt). Im Falle einer Bewilligung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten. Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Teure Reisen liegen dann vor, wenn die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten weniger als 70 % der Reisekosten der Teilnehmenden abdeckt. Im Falle einer Gewährung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen den Zuschuss für nicht umweltfreundliches Reisen. Finanzsicherheiten: 80 % der förderfähigen Kosten Hohe Reisekosten: 80 % der förderfähigen Kosten Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen: 100 % der förderfähigen Kosten 206 Tabelle A2.2 Individuelle Unterstützung für Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung Individuelle Unterstützung (EUR/Tag) Österreich 84 Belgien 88 Bulgarien 60 Kroatien 75 Zypern 81 Tschechien 65 Dänemark 95 Estland 76 Finnland 93 Frankreich 85 Deutschland 77 Griechenland 80 Ungarn 77 Island 99 Irland 91 Italien 85 Lettland 66 Liechtenstein 84 Litauen 65 Luxemburg 84 Malta 77 Niederlande 92 Nordmazedonien 57 Norwegen 94 Polen 68 Portugal 78 Rumänien 64 Serbien 59 Slowakei 67 Slowenien 78 Spanien 81 Schweden 87 Türkei 68 Nicht mit dem Programm assoziierte benachbarte Drittländer 62 207 AKTIVITÄTEN ZUR FÖRDERUNG DER JUGENDBETEILIGUNG Mit dieser Aktion182 werden Aktivitäten außerhalb der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung unterstützt, die die Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene anregen, fördern und erleichtern. Bei der Teilhabe junger Menschen geht es darum, dass einzelne junge Menschen und Gruppen junger Menschen das Recht, die Mittel, den Raum, die Möglichkeit und erforderlichenfalls die Unterstützung haben, ihre Ansichten frei zu äußern, zur gesellschaftlichen Entscheidungsfindung in Angelegenheiten, die sie betreffen, beizutragen und diese zu beeinflussen und im demokratischen und staatsbürgerlichen Leben unserer Gemeinschaften aktiv zu sein. Es handelt sich um einen Prozess, bei dem die Macht mit jungen Menschen geteilt wird, sei es im Rahmen der Entscheidungsfindung oder anderer Aktivitäten, die Gegenstand des Projekts sind. ZIELE DER AKTION Erasmus+ unterstützt jugendorientierte partizipative Projekte auf lokaler, nationaler, transnationaler und internationaler Ebene, mit denen die Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben in Europa angeregt wird und die eines oder mehrere der folgenden Ziele verfolgen: • Schaffung von Möglichkeiten für junge Menschen, zu lernen, sich an der Zivilgesellschaft und am politischen oder demokratischen Leben zu beteiligen und dafür zu sorgen, dass ihre Meinungen gehört und ihre Bedürfnisse berücksichtigt werden; • Entwicklung partizipativer Strukturen, Mechanismen und Ansätze, um jungen Menschen Raum, Unterstützung und Mittel zur Verfügung zu stellen, damit sie zu Entscheidungen, die sie betreffen, beitragen und diese beeinflussen können. Die unterstützten Aktivitäten sollten auf die gemeinsamen europäischen Werte183 und Grundrechte abgestimmt sein und für diese sensibilisieren und Themen behandeln, die für junge Menschen in allen Lebensbereichen von Bedeutung sind. Die unterstützten Aktivitäten sollten dazu beitragen, das Verständnis und das Interesse junger Menschen an der Zusammenarbeit mit lokalen, regionalen, nationalen und europäischen Institutionen zu steigern und die Kompetenzen zu erhöhen, die für die Beteiligung an demokratischen Prozessen unerlässlich sind. Die unterstützten Aktivitäten können auch darauf abzielen, das Verständnis der Entscheidungsträger für die Bedeutung der Teilhabe junger Menschen zu verbessern und ihre Kompetenzen im Hinblick auf die Kommunikation mit jungen Menschen und ihre Einbeziehung in die Entscheidungsfindung zu verbessern. Die Projekte können verschiedene Formen der Teilhabe betreffen und sollten auf partizipative Weise durchgeführt werden. POLITISCHER KONTEXT Die Jugendstrategie der Europäischen Union 2019-2027 bildet den Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit der EU, beruhend auf der Entschließung des Rates von 2018184. Die Strategie fördert die Teilhabe der Jugend am demokratischen Leben, unterstützt das soziale und bürgerschaftliche Engagement und soll sicherstellen, dass alle jungen Menschen über die 182 Der Großteil der Mittel für diese Aktion wird der Unterstützung transnationaler Aktivitäten zugewiesen, in die Organisationen und Teilnehmende aus den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern eingebunden sind. Allerdings können bis zu 20 % des verfügbaren Budgets für die Finanzierung internationaler Aktivitäten unter Beteiligung von Organisationen und Teilnehmenden aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in der Nachbarschaft der EU verwendet werden (Regionen 1 bis 4; siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens). 183 Gemäß Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union sind die Werte, auf die sich die Union gründet, die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet. 184 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.C_.2022.157.01.0001.01.DEU&toc=OJ%3AC%3A2022%3A157%3AFULL. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.C_.2022.157.01.0001.01.DEU&toc=OJ%3AC%3A2022%3A157%3AFULL 208 notwendigen Ressourcen verfügen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die EU-Jugendstrategie umfasst elf Europäische Jugendziele, in denen sektorübergreifende Bereiche ermittelt werden, die sich auf das Leben junger Menschen auswirken. Im Rahmen des Kernbereichs „Begegnung“ erleichtert die EU-Jugendstrategie Verbindungen, Beziehungen und den Erfahrungsaustausch zwischen jungen Menschen als Schlüsselfaktor für die künftige Entwicklung der EU. Diese Verbindungen werden am besten durch verschiedene Formen der Mobilität gefördert, darunter Jugendbegegnungen und DiscoverEU. Im Kernbereich „Beteiligung“ erleichtert die Strategie die Beteiligung junger Menschen, etwa durch Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung und durch den EU-Jugenddialog. Im Kernbereich „Befähigung“ erleichtert die Strategie eine hochwertige Jugendarbeit, z. B. durch Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter und durch Zusammenarbeit, Ausbildung und Vernetzung. Projekte und Aktivitäten in allen Formaten und Sektoren können Inspiration durch die EU-Jugendstrategie angeregt werden und zu ihr beitragen. Dies kann dadurch geschehen, dass ermittelt wird, ob und wie das Projekt zur Verwirklichung folgender Ziele beiträgt: • Europäische Jugendziele185 • EU-Jugendpolitik186; 187 • EU-Politik für die Lernmobilität188; 189 • Fortwirken des Europäischen Jahres der Jugend190 Um Unterstützung bei der Verknüpfung von Projekten mit der EU-Jugendstrategie zu erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihre nationale Agentur oder die SALTO-Ressourcenzentren. Die Jugendstrategie der Europäischen Union ist abrufbar unter: https://youth.europa.eu/strategy_de. Die Bedeutung der Förderung und Entwicklung der Teilhabe junger Menschen baut auch auf dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes (1990) auf, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung von Artikel 12 „Das Recht auf Gehör“, auf den in der Allgemeinen Bemerkung Nr. 12 (2009) eingegangen wird. Thematische Strategien im Jugendbereich Mit dem Programm Erasmus+ sollen die Jugendbeteiligung, die Steigerung der Qualität informeller und nichtformaler Lernprozesse und die Entwicklung einer hochwertigen Jugendarbeit gefördert werden. Weitere Unterstützung in diesen Bereichen wird über spezifische thematische Strategien wie die Strategie für Jugendbeteiligung, die Youthpass-Strategie und die Europäische Strategie für Aus- und Fortbildung (European Training Strategy, ETS) bereitgestellt191. BESCHREIBUNG DER AKTIVITÄTEN 185 https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de. 186 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.C_.2020.415.01.0001.01.DEU. 187 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202403526. 188 https://eur-lex.europa.eu/eli/C/2024/3364. 189 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022H0411%2801%29. 190 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM:2024:1:FIN. 191 Strategie für Jugendbeteiligung: https://participationpool.eu/resource-category/youth-participation/youth-participation-strategy/; Youthpass: https://www.youthpass.eu/de/about-youthpass/youthpass-strategy/; Europäische Strategie für Aus- und Fortbildung: https://www.salto-youth.net/rc/training-and-cooperation/trainingstrategy/. https://youth.europa.eu/strategy_de https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.C_.2020.415.01.0001.01.DEU https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202403526 https://eur-lex.europa.eu/eli/C/2024/3364 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32012H1222%2801%29 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM%3A2024%3A1%3AFIN https://participationpool.eu/resource-category/youth-participation/youth-participation-strategy/ https://www.youthpass.eu/de/about-youthpass/youthpass-strategy/ https://www.salto-youth.net/rc/training-and-cooperation/trainingstrategy/ 209 Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung sind nichtformale Lernaktivitäten, bei denen die aktive Teilhabe junger Menschen im Mittelpunkt steht. Diese Aktivitäten zielen darauf ab, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, Begegnungen, Kooperationen sowie kulturelles und bürgerschaftliches Handeln zu erleben. Die unterstützten Aktivitäten sollten den Teilnehmenden dabei helfen, ihre persönlichen, sozialen, digitalen und staatsbürgerlichen Kompetenzen zu stärken. Mit dieser Aktion wird die Nutzung unterschiedlicher Formen der Teilhabe junger Menschen unterstützt und es werden Möglichkeiten für eine aktive Beteiligung junger Menschen aus allen Verhältnissen eröffnet. Aktivitäten zur Beteiligung junger Menschen können genutzt werden, um Dialoge und Diskussionen zwischen jungen Menschen und Entscheidungsträgern zu führen. Diese sollten darauf abzielen, das Bewusstsein der Entscheidungsträger für die Bedeutung von Gesprächen mit jungen Menschen und der Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse und Meinungen zu schärfen und die Kompetenzen der Entscheidungsträger in diesem Bereich zu verbessern, um letztlich sicherzustellen, dass junge Menschen ihr Recht auf Beteiligung an allen sie betreffenden Entscheidungsprozessen in allen Dimensionen ihres Lebens wahrnehmen können. Junge Menschen sollten in der Lage sein, sich Gehör zu verschaffen, etwa durch die Formulierung von Standpunkten, Vorschlägen und Empfehlungen, insbesondere zur Gestaltung und Umsetzung von Jugendpolitik in Europa. Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung können auch in Form von Bürgerinitiativen und Jugendaktivismus stattfinden, die es jungen Menschen ermöglichen, sich auf verschiedene Weise zu engagieren, um das Bewusstsein für Themen zu schärfen, die sie betreffen, und Veränderungen durchzusetzen. Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung können je nach den Zielen des Projekts und den beteiligten Akteuren entweder transnationaler Art (durchgeführt in einem oder mehreren teilnehmenden Ländern und unter Einbeziehung von einer oder mehreren informellen Gruppen junger Menschen und/oder Organisationen aus mehreren teilnehmenden Ländern) oder nationaler Art (durchgeführt auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene und unter Einbeziehung von einer oder mehreren informellen Gruppen junger Menschen und/oder Organisationen aus einem einzigen teilnehmenden Land) sein. Alle Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung sollten unabhängig von der Ebene, auf der sie umgesetzt werden, eine Gelegenheit bieten, über die Werte der EU und damit in Zusammenhang stehende Themen nachzudenken und sich mit ihnen auseinanderzusetzen, wobei jedes Projekt den Mehrwert einer europäischen Dimension mit sich bringt. Die geförderten Aktivitäten können in Form von Workshops, Debatten, Rollenspielen, Simulationen, Nutzung digitaler Instrumente (z. B. digitaler Demokratieinstrumente), Sensibilisierungskampagnen, Schulungen, Treffen oder anderer Formen von Online- oder Offline-Interaktionen zwischen jungen Menschen und Entscheidungsträgern, Konsultationen, Informations- und/oder kulturellen Veranstaltungen usw. (oder einer Kombination davon) stattfinden. Einige Beispiele für Aktivitäten, die im Rahmen eines Projekts durchgeführt werden könnten, sind: • Präsenz- oder Online-Workshops und/oder -Treffen, Seminare oder andere Veranstaltungen/Prozesse, die jungen Menschen Raum für Information, Debatte und aktive Beteiligung zu Themen bieten, die für ihr tägliches Leben von Belang sind • Konsultationen junger Menschen zur Ermittlung von Themen/Fragen, die für sie (im lokalen, regionalen, nationalen oder transnationalen Kontext) von besonderer Bedeutung sind, und zur Ermittlung ihrer Bedürfnisse im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an der Behandlung solcher Themen/Probleme • Sensibilisierungskampagnen zur Beteiligung junger Menschen am demokratischen Leben, einschließlich Informations- und/oder Kulturveranstaltungen zu bestimmten gesellschaftlichen Herausforderungen, die für junge Menschen von Bedeutung sind; • Simulationen der Funktion demokratischer Einrichtungen und der Rollen von Entscheidungsträgern in diesen Einrichtungen • Sensibilisierungsmaßnahmen und Aktivitäten zum Aufbau von Kompetenzen für Entscheidungsträger in Bezug auf die Teilhabe junger Menschen als Recht, ihre Bedeutung und die Möglichkeiten für die Umsetzung in allen Sektoren. 210 Ein Projekt kann aus einer Kombination verschiedener Projektaktivitäten bestehen, die zusammen dazu beitragen, die geplanten Ziele zu erreichen. In der Regel umfassen alle Projekte Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Projektmanagement, der Überwachung und Bewertung der durchgeführten Aktivitäten, Maßnahmen im Zusammenhang mit der Sichtbarkeit und Verbreitung der Projektergebnisse sowie die wichtigsten laufenden regelmäßigen Projektaktivitäten. Diese Aktivitäten sollten in erster Linie über die Budgetkategorie „Projektmanagement“ finanziert werden, die aus einem monatlichen Einheitszuschuss besteht. Je nach Projektumfang und -zielen können einige Projekte auch andere Arten von Aktivitäten umfassen, für die möglicherweise zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen: • Die Mobilität bei Projekten zur Förderung der Jugendbeteiligung kann entweder national oder international sein und sollte stets andere Projektaktivitäten unterstützen. • Die Projekte können auch die Organisation von Veranstaltungen zur Jugendbeteiligung umfassen. Diese Veranstaltungen können sich in ihrem Umfang und ihrer Dauer unterscheiden, sollten sich jedoch eindeutig von den laufenden Projektmanagementaktivitäten abheben und müssen für die Erreichung der Gesamtziele des Projekts von wesentlicher Bedeutung sein. An Veranstaltungen zur Jugendbeteiligung (für die spezifische zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen) sollte eine größere Zielgruppe von jungen Menschen und/oder Entscheidungsträgern teilnehmen, d. h., es sollten nicht nur Mitglieder der informellen Gruppe oder junge Menschen in den begünstigten Organisationen, die direkt an den eigentlichen Projektaktivitäten beteiligt sind, teilnehmen. Einige Veranstaltungen können sich speziell an Entscheidungsträger richten, da der Kompetenzaufbau zur Entwicklung nachhaltigerer Mechanismen und Strukturen für die Beteiligung junger Menschen beitragen kann und direkt mit den Gesamtzielen des Projekts verknüpft ist. Erforderlichenfalls gibt es spezifische Unterstützung für die Organisation von Veranstaltungen zur Jugendbeteiligung auf der Basis „pro Teilnehmendem und Veranstaltung“, unabhängig von der Dauer der Veranstaltung. Die Teilnahme an einer von einem Dritten organisierten Veranstaltung sollte nicht als Veranstaltung zur Jugendbeteiligung betrachtet werden und kann keine veranstaltungsspezifische Finanzierung auslösen. Antragsteller, die beabsichtigen, Veranstaltungen zur Jugendbeteiligung in die Gestaltung ihres Projekts einzubeziehen, sollten die Dauer und den Umfang jeder Veranstaltung auf der Grundlage der Projektanforderungen und der erwarteten Ergebnisse festlegen, wobei auf der Grundlage ihres Finanzierungsbedarfs zwischen den folgenden beiden Arten von Veranstaltungen unterschieden wird: • Veranstaltungen ohne Mobilitätskomponente: Diese Veranstaltungen können ohne individuelle Unterstützung und Reisekostenunterstützung für die Teilnehmenden durchgeführt werden, da keine Ausgaben im Zusammenhang mit Reisen oder Übernachtungen anfallen. • Veranstaltungen mit Mobilitätskomponente: Diese Veranstaltungen erfordern einen erheblichen Reiseaufwand und/oder mindestens eine Übernachtung einiger oder aller Teilnehmenden und können ohne individuelle Unterstützung (in Verbindung mit dem Aufenthalt) und/oder Reisekostenunterstützung für einige oder alle Teilnehmenden nicht durchgeführt werden. Die folgenden Arten von Aktivitäten/Kosten können im Rahmen dieser Aktion nicht unterstützt werden: Satzungsgemäße Sitzungen von Organisationen oder Organisationsnetzwerken, die Organisation parteipolitischer Veranstaltungen, physische Infrastruktur (z. B. die Kosten für den Bau/Erwerb von Gebäuden und deren fester Ausrüstung). Beispiele für Projekte mit einem starken Partizipationselement (nicht beschränkt auf das Format der Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung) und einschlägige bewährte Verfahren sind im Participation Resource Pool (Ressourcenpool für Teilhabe)192 enthalten. 192 https://participationpool.eu/. https://participationpool.eu/toolkit/ 211 EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Im Rahmen dieser Aktion geförderte Projekte können verschiedene Kombinationen der oben beschriebenen Elemente umfassen. Diese Elemente können flexibel kombiniert werden, und zwar je nach den Zielen des Projekts und den Bedürfnissen der teilnehmenden Organisation(en) und der Teilnehmenden. Ein Projekt wird von einer oder mehreren informellen Gruppen junger Menschen193, einer oder mehreren Organisationen (mit starker Einbeziehung junger Menschen) oder einer Kombination davon durchgeführt. Die informelle(n) Gruppe(n) junger Menschen und/oder die teilnehmenden Organisationen müssen bei der Antragstellung angegeben werden. Um sicherzustellen, dass die beteiligten Organisationen von ihrer Teilnahme profitieren, sollte das Projekt für die reguläre Arbeit mit jungen Menschen, die diese Organisationen durchführen, relevant sein und ihren Zielen und Bedürfnissen entsprechen. Andere junge Menschen können als Teilnehmende an einigen der Aktivitäten oder als Teil der Zielgruppe der Aktivitäten am Projekt beteiligt sein. Wenn nur eine informelle Gruppe junger Menschen beteiligt ist, stellt eines der Gruppenmitglieder den Antrag im Namen der Gruppe. Wenn mehrere Gruppen oder Organisationen beteiligt sind, übernimmt eine von ihnen die Rolle des Koordinators und beantragt das ganze Projekt im Namen der Partnerschaft. Informelle Gruppen junger Menschen können eigenständig Fördermittel für Projekte beantragen oder bei der Entwicklung beziehungsweise Mitentwicklung eines Projekts von einer Organisation unterstützt werden, die in ihrem Namen eine Finanzhilfe beantragt und sie später bei der Durchführung des Projekts unterstützt. Falls dies für notwendig erachtet wird, kann die begünstigte Organisation von den Teilnehmenden an einer Aktivität zur Förderung der Jugendbeteiligung einen Beitrag verlangen, der vor der Aktivität von den Teilnehmenden gezahlt wird. Der Beitrag der Teilnehmenden muss sehr niedrig sein, in einem angemessenen Verhältnis zu der für die Durchführung des Projekts gewährten Finanzhilfe stehen und durch einen direkten Vorteil für den Teilnehmenden klar gerechtfertigt sein, sein Zweck muss genau erklärt und den Teilnehmenden gegenüber begründet werden, er muss ohne Gewinnerzielungsabsicht erhoben werden und darf keine unfairen Hindernisse für die Teilnahme schaffen. Von Teilnehmenden mit geringeren Chancen dürfen keine Beiträge erhoben werden. Der Begünstigte kann die Kostenkategorie „Inklusionsunterstützung“ verwenden, um etwaige spezifische Bedürfnisse zu decken, die sich aus den Hindernissen ergeben, mit denen diese Teilnehmenden konfrontiert sind. Es dürfen keine zusätzlichen Gebühren oder weiteren Beiträge von Teilnehmenden durch andere Dienstleister, die von der begünstigten Organisation ausgewählt werden, erhoben werden. Alle von den Teilnehmenden erhobenen Beiträge sind vom Begünstigten im Abschlussbericht anzugeben. Ein Projekt umfasst vier Phasen: • Planung (Festlegung der Bedürfnisse, Ziele, Lernergebnisse, Aktivitätsformate; Erarbeitung des Arbeitsprogramms und des Zeitplans für die Aktivitäten usw.) • Vorbereitung (praktische Vorkehrungen, Erarbeitung von Vereinbarungen mit Partnern, Bestätigung der für die Zielgruppe(n) vorgesehenen Aktivitäten, sprachliche, interkulturelle, lern- und aufgabenbezogene Vorbereitung der Teilnehmer usw.) • Durchführung der Aktivitäten • Nachbereitung (Bewertung der Aktivitäten, Ermittlung und Dokumentation der von den Teilnehmern erzielten Lernergebnisse sowie Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse) Im Rahmen der Nachbereitungsphase sollte jedes Projekt vorsehen, dass die jugendlichen Teilnehmer Rückmeldung zu konkreten Projektergebnissen erhalten, so auch zu der Frage, wie diese Ergebnisse anderen relevanten Interessenträgern mitgeteilt und/oder von diesen genutzt wurden. 193 Eine Gruppe von mindestens vier jungen Menschen zwischen 13 und 30 Jahren. Eines der Mitglieder der Gruppe, das mindestens 18 Jahre alt ist, vertritt die Gruppe und übernimmt in ihrem Namen die Verantwortung. Bitte konsultieren Sie zur Definition einer informellen Gruppe das Glossar. Für die Zwecke dieser Aktion und aller damit zusammenhängenden Bestimmungen fällt „eine informelle Gruppe junger Menschen“ unter den Begriff „teilnehmende Organisation“. Wenn von einer „teilnehmenden Organisation“ die Rede ist, deckt dies auch eine „informelle Gruppe junger Menschen“ ab. 212 Die teilnehmenden Organisationen und die an den Aktivitäten beteiligten jungen Menschen sollten in allen Phasen eine aktive Rolle spielen. Bei Projekten, die von einer oder mehreren Organisationen durchgeführt werden, kann der Umfang der Beteiligung junger Menschen in den verschiedenen Projektphasen variieren, sofern dies mit den Grundsätzen einer sinnvollen Beteiligung im Einklang bleibt. Das Toolkit zur Jugendbeteiligung kann praktische Ideen und Anleitungen zur Verbesserung der Jugendbeteiligung liefern. EU-Jugenddialog Die im Rahmen des EU-Jugenddialogs194 ermittelten Themen und Prioritäten können als Inspiration für Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung auf allen Ebenen dienen. Eine ähnliche Inspirationsquelle sind möglicherweise auch die europäischen Jugendziele, die im Rahmen des EU-Jugenddialogs entwickelt wurden und mit denen Probleme in Bereichen angegangen werden sollen, die junge Menschen direkt betreffen. Darüber hinaus können die Ergebnisse erfolgreicher Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung in weitere Phasen des EU-Jugenddialogs einfließen. Schulungs- und Kooperationsaktivitäten (Training and Cooperation Activities, TCA) werden regelmäßig von den nationalen Erasmus+-Agenturen organisiert. Sie umfassen Kontaktseminare, Online-Veranstaltungen und andere Möglichkeiten der Partnersuche für Erasmus+-Antragsteller und Begünstigte. Informationen über TCA finden Sie im „European Training Calendar“: https://www.salto-youth.net/tools/european-training-calendar/. Inspirationen sind auch unter den SALTO-Tools zu finden: https://www.salto-youth.net/tools/. Lernprozess Bei einem Projekt mit Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung muss eine Förderung für den Reflexionsprozess, die Identifizierung und die Dokumentation der individuellen Lernergebnisse aller Teilnehmender [d. h. auch der Teilnehmenden, die über die informelle(n) Gruppe(n) junger Menschen, die das Projekt durchführen, und/oder über die jungen Menschen, die aktiv an der Vorbereitung und Durchführung des Projekts beteiligt sind, hinausgehen], insbesondere durch Youthpass, vorgesehen sein. Schutz und Sicherheit der Teilnehmenden Bei der Planung und Vorbereitung eines Projekts sollten der Schutz und die Sicherheit der Teilnehmer angesprochen und alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung/Verringerung von Risiken eingeplant werden. Schaffung eines Gemeinschaftssinns Es wird nachdrücklich empfohlen, Maßnahmen, die einen Gemeinschaftssinn schaffen, zum Bestandteil der Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung zu machen. Sofern möglich, sollten solche Maßnahmen über die Dauer der geförderten Projekte hinaus Bestand haben und sich selbst tragen. Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich Bei der Durchführung aller im Rahmen dieser Aktion durchgeführten Aktivitäten müssen die Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich für die Organisation hochwertiger Lernmobilitätsaktivitäten eingehalten werden. Die Erasmus- Qualitätsstandards im Jugendbereich erstrecken sich auf die Grundprinzipien der Aktion sowie auf die konkreten Durchführungsverfahren für Projektaufgaben wie Auswahl und Vorbereitung der Teilnehmenden, Festlegung, Bewertung und Anerkennung von Lernergebnissen, Weitergabe von Projektergebnissen usw. Die Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich sind abrufbar unter: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus- quality-standards-mobility-projects-youth_en. 194 https://europa.eu/youth/strategy/euyouthdialogue_de. https://www.salto-youth.net/tools/european-training-calendar/ https://www.salto-youth.net/tools/ https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus-quality-standards-mobility-projects-youth_en https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus-quality-standards-mobility-projects-youth_en https://europa.eu/youth/strategy/euyouthdialogue_de 213 BEREICHSÜBERGREIFENDE DIMENSIONEN Bei der Konzeption eines Projekts im Rahmen dieser Aktion müssen die folgenden horizontalen Dimensionen berücksichtigt werden. Inklusion und Vielfalt Mit dem Programm Erasmus+ sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion und Fairness bei allen Aktionen gefördert werden. Antragsteller sollten barrierefreie und inklusive Projektaktivitäten konzipieren, bei denen die Ansichten von Teilnehmenden mit geringeren Chancen berücksichtigt und diese Teilnehmer in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung eignen sich besonders für die Inklusion von jungen Menschen mit geringeren Chancen: • Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung sind als Format für Basisaktionen mit sehr flexiblen Parametern (Dauer, Anzahl der Teilnehmenden, nationale/transnationale Aktivitäten usw.) konzipiert, die leicht an die besonderen Bedürfnisse von jungen Menschen mit geringeren Chancen angepasst werden können. • Junge Menschen, die ein Projekt zur Förderung der Jugendbeteiligung durchführen, können von einem Coach 195 unterstützt werden. Die Betreuung durch einen Coach könnte besonders sachdienlich und hilfreich im Hinblick darauf sein, junge Menschen mit geringeren Chancen bei der Konzeption und Umsetzung ihrer Projekte zu unterstützen. • Zu den Zielen der Aktion gehört es, jungen Menschen Lernmöglichkeiten für die Teilhabe an der Zivilgesellschaft zu bieten und partizipative Mechanismen und Strukturen zu schaffen. Projekte, die diese Ziele verfolgen, können besonders nützlich sein, um jungen Menschen mit geringeren Chancen dabei zu helfen, einige der bestehenden Hindernisse zu überwinden und ihre allgemeine Beteiligung an Entscheidungsprozessen zu verbessern. Zudem eignen sich Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung besonders dazu, Inklusion und Vielfalt in der Gesellschaft zu thematisieren, um beispielsweise den Kampf gegen Stereotype zu unterstützen und Verständnis, Toleranz und Nichtdiskriminierung zu fördern. Ökologische Nachhaltigkeit Ein Projekt sollte ein ökologisch nachhaltiges und verantwortungsvolles Verhalten bei den Teilnehmenden fördern und das Bewusstsein dafür schärfen, wie wichtig es ist, Maßnahmen zur Verringerung oder zum Ausgleich des ökologischen Fußabdrucks von Mobilitätsaktivitäten zu ergreifen. Ökologische Aspekte sollten bei der Konzeption und Durchführung eines Projekts berücksichtigt werden, beispielsweise durch Integration nachhaltiger Praktiken wie die Entscheidung für wiederverwendbare oder umweltfreundliche Materialien, Abfallvermeidung und Recycling sowie nachhaltige Verkehrsmittel. Digitaler Wandel im Jugendbereich Das Programm Erasmus+ unterstützt alle teilnehmenden Organisationen dabei, digitale Instrumente und Lernmethoden in ihre Arbeit zu integrieren und so ihre physischen Aktivitäten zu ergänzen, die Zusammenarbeit zwischen Partnerorganisationen zu verbessern und die Qualität der Aktivitäten zu steigern. Die Einführung von digitalen und Online- Elementen zur Senkung der Schwelle für die Teilnahme junger Menschen mit geringeren Chancen wird gefördert. Durch Projekte und Aktivitäten, die darauf abzielen, digitale Fertigkeiten zu fördern, die digitale Kompetenz zu verbessern und/oder 195 Je nach ihren Bedürfnissen können junge Menschen, die das Projekt durchführen, während des Projekts einen oder mehrere Coaches einsetzen. 214 ein Verständnis für die Risiken und Chancen digitaler Technologien zu entwickeln, kann das Programm Denkweisen ändern und zur Entwicklung digitaler und gemischter Ansätze in der Jugendarbeit beitragen. Je nach Konzeption und Zielen der Aktivitäten können die Entwicklung von Kompetenzen und Bewusstsein für digitale Fragen sowie der Einsatz neuer Technologien (z. B. verschiedene Instrumente für elektronische Partizipation und digitale Demokratie) in Kombination mit physischen Aktivitäten in Projekte einbezogen werden. Wenn virtuelle Komponenten oder sogar vollständig virtuelle Aktivitäten in Projekte eingebunden werden, um die Einbeziehung junger Menschen mit geringeren Chancen zu erleichtern, können hinreichend begründete Ausgaben aus der Haushaltskategorie „Inklusionsunterstützung für Teilnehmende“ finanziert werden. Teilhabe am demokratischen Leben, gemeinsame Werte und bürgerschaftliches Engagement Das Programm Erasmus+ unterstützt alle Dimensionen der Beteiligung junger Menschen. Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung sollten die partizipativen und bürgerschaftlichen Fähigkeiten sowie die sozialen und interkulturellen Kompetenzen junger Menschen stärken und ihr kritisches Denken und ihre Medienkompetenz verbessern. Die geförderten Aktivitäten sollten Möglichkeiten für die demokratische Teilhabe junger Menschen schaffen, einschließlich des bürgerschaftlichen Engagements und der Möglichkeit, die Entscheidungsfindung in Angelegenheiten, die sie selbst betreffen, zu beeinflussen und mitzugestalten, und zwar durch sinnvolle Lernerfahrungen für sie und alle am Prozess Beteiligten. Die Projekte können auch Jugendarbeitern, Entscheidungsträgern und anderen Fachkräften Unterstützung dabei bieten, Verständnis und Kompetenzen für die Bereitstellung angemessener Möglichkeiten, Räume, Mittel und Hilfen für die Jugendbeteiligung zu erwerben. Sie sollten auch eine partizipatorische Dimension beinhalten, insbesondere sollten sie junge Menschen dazu ermutigen und dabei unterstützen, aktiv Projektaktivitäten zu leiten und/oder sich für deren Konzeption und Durchführung einzusetzen und sich daran zu beteiligen und den Teilnehmenden so einen Weg eröffnen, sich weiter am demokratischen Leben zu beteiligen.196 Die Projekte sollten das Verständnis für die Europäische Union und die gemeinsamen europäischen Werte verbessern, darunter die Achtung demokratischer Grundsätze, die Menschenwürde, die Einheit und Vielfalt, den interkulturellen Dialog sowie das gesellschaftliche, kulturelle und historische Erbe Europas. FÖRDERKRITERIEN Wer ist antragsberechtigt? Antragsberechtigt ist jede förderfähige teilnehmende Organisation in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Die betreffende Organisation stellt den Antrag im Namen aller am Projekt beteiligten Organisationen.197 Förderfähige teilnehmende Organisationen Als teilnehmende Organisation kommen in Betracht: • gemeinnützige Organisationen oder Verbände, NRO, Europäische Jugend-NRO, lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen gemeinwirtschaftliche Unternehmen oder kommerzielle Einrichtungen, die sich dem Grundsatz der sozialen Verantwortung in Unternehmen verpflichtet haben und nachweislich über Erfahrung im Jugendbereich verfügen, sofern ihre Beteiligung keinen kommerziellen Zweck verfolgt und nicht auf Gewinnerzielung abzielt, 196 Ressourcen und Inspiration finden Sie in Modul 12 („Planung der Teilnahme“) des von SALTO PI erstellten Toolkits für die Jugendbeteiligung, das Know-how, Empfehlungen, Instrumente und praktische Anleitungen zur Förderung der Jugendbeteiligung bieten soll: https://participationpool.eu/toolkit. 197 Die teilnehmenden Organisationen müssen ein Beitrittsformular für die antragstellende Organisation unterzeichnen. Die Beitrittsformulare sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung, spätestens jedoch zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung vorgelegt werden. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. https://participationpool.eu/toolkit 215 • eine informelle Gruppe junger Menschen198 Organisationen, die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland in der Nachbarschaft der EU ansässig sind (Regionen 1 bis 4; siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens). Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen • Nationale Projekte zur Förderung der Jugendbeteiligung: Es muss mindestens eine teilnehmende Organisation beteiligt sein. • Transnationale und internationale Projekte zur Förderung der Jugendbeteiligung: Es müssen mindestens zwei teilnehmende Organisationen aus verschiedenen Ländern beteiligt sein. Im Rahmen dieser Aktion darf ein und dieselbe Organisation (eine OID) als Antragsteller oder als Partner pro Frist an höchstens 5 Anträgen beteiligt sein. Projektdauer 3 bis 24 Monate. Ort(e) der Aktivitäten Die Aktivitäten müssen in dem Land einer oder mehrerer der teilnehmenden Organisationen durchgeführt werden. Aktivitäten können auch an dem Ort stattfinden, an dem ein Organ der Europäischen Union seinen Sitz hat, wenn die Aktivität bei oder in Zusammenarbeit mit einem EU-Organ organisiert wird199, selbst bei einer nationalen Aktivität zur Förderung der Jugendbeteiligung oder wenn an dem Projekt keine Organisation aus dem Gastland dieses Organs beteiligt ist. Ausnahme: Die Aktivitäten dürfen nicht in Belarus oder Russland stattfinden. Förderfähige Teilnehmende Junge Menschen im Alter von 13 bis 30 Jahren200 mit Wohnsitz im Land der teilnehmenden Organisationen und Entscheidungsträger, die für die Themen des Projekts relevant sind. Betreuer und Begleitpersonen gelten nicht als Teilnehmende der Aktivität, kommen aber für eine Unterstützung in bestimmten Budgetkategorien in Betracht. Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der nationalen Agentur des Landes, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Finanzhilfeantrag spätestens zu den folgenden Terminen einreichen: 198 Eine Gruppe von mindestens vier jungen Menschen zwischen 13 und 30 Jahren. Eines der Mitglieder der Gruppe, das mindestens 18 Jahre alt ist, vertritt die Gruppe und übernimmt in ihrem Namen die Verantwortung. Bitte konsultieren Sie zur Definition einer informellen Gruppe das Glossar. Für die Zwecke dieser Aktion und aller damit zusammenhängenden Bestimmungen fällt „eine informelle Gruppe junger Menschen“ unter den Begriff „teilnehmende Organisation“. Wenn von einer „teilnehmenden Organisation“ die Rede ist, deckt dies auch eine „informelle Gruppe junger Menschen“ ab. 199 Sitze der Organe der Europäischen Union sind Brüssel, Frankfurt, Luxemburg und Straßburg. Eine Liste der Organe und Einrichtungen der EU finden Sie unter https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and- bodies_de. 200 Beachten Sie hierzu bitte Folgendes: • Untere Altersgrenze: Teilnehmende müssen bis zum Anfangsdatum der Aktivität das Mindestalter erreicht haben. • Obere Altersgrenze: Teilnehmer dürfen zum Anfangsdatum der Aktivität das angegebene Höchstalter nicht überschritten haben. https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de 216 • 12. Februar, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), bei Projekten, die zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember desselben Jahres beginnen • 1. Oktober, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), bei Projekten, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai des Folgejahres beginnen Wie ist der Antrag zu stellen? Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. Anhänge Wenn das Projekt die Durchführung von Mobilitätsaktivitäten und/oder Veranstaltungen zur Jugendbeteiligung vorsieht: Dem Antragsformular ist für jede geplante Mobilitätsaktivität und/oder jede Veranstaltung ein Zeitplan beizufügen. ZUSCHLAGSKRITERIEN Die eingereichten Anträge werden bewertet, indem auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien und Punktzahlen eine Wertung mit insgesamt 100 möglichen Punkten vorgenommen wird. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen: ▪ mindestens 60 von insgesamt 100 Punkten und ▪ mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl bei jedem der drei nachstehenden Zuschlagskriterien Relevanz, Begründung und Wirkung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit • sind das Profil, die Erfahrungen, Aktivitäten und Zielgruppe(n) des Antragstellers für den Bereich Jugend relevant • trägt das Projekt einer oder mehrerer der im Rahmen des EU- Jugenddialogs oder der Jugendziele ermittelten Prioritäten Rechnung • ist das Projekt dazu geeignet, einen Beitrag zu den Programmdimensionen Inklusion und Vielfalt, ökologische Nachhaltigkeit, digitale Bildung und Teilhabe zu leisten • ist das Projekt für die Ziele der Aktion relevant • ist das Projekt für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant • gehen das Projekt und die vorgeschlagenen Aktivitäten auf die Bedürfnisse der jungen Menschen und der teilnehmenden Organisationen ein • bietet das Projekt einen europäischen Mehrwert • Inwieweit ist das Projekt geeignet, hochwertige Lernergebnisse für die Teilnehmer zu erbringen • wirkt sich das Projekt wahrscheinlich auf die Teilnehmenden und die teilnehmenden Organisationen aus sowie auf junge Menschen und nicht unmittelbar an einem Projekt teilnehmende Organisationen auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder europäischer oder globaler Ebene 217 • werden im Rahmen des Projekts neue Programmteilnehmende und weniger erfahrene Organisationen, darunter auch Gruppen junger Menschen, in die Aktion einbezogen Qualität der Projektkonzeption (Höchstpunktzahl 40 Punkte) Inwieweit • zeigt das Projekt eine Übereinstimmung zwischen identifizierten Bedürfnissen, Projektzielen, Teilnehmerprofilen und vorgeschlagenen Aktivitäten • beschreibt der Vorschlag in klarer und überzeugender Weise die Vorbereitungs-, Durchführungs- und Nachbereitungsphasen des Projekts sowie die Einbindung junger Menschen in alle Phasen • sind die Aktivitäten barrierefrei und inklusiv gestaltet und stehen Teilnehmenden aus unterschiedlichen Verhältnissen und mit unterschiedlichen Fähigkeiten offen • umfassen die Aktivitäten nachhaltige und umweltfreundliche Verfahren • werden im Rahmen des Projekts alternative, innovative und intelligente Formen der Jugendbeteiligung genutzt • sind die vorgeschlagenen Lernmethoden, einschließlich digitaler Tools oder virtueller Komponenten, für die Aktivitäten geeignet und umfassen einen Reflexionsprozess, um die Lernergebnisse der Teilnehmenden zu ermitteln und zu dokumentieren, und werden die europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumente, insbesondere der Youthpass, genutzt Qualität des Projektmanagements (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit • sind die praktischen Vorkehrungen, das Management und die Unterstützungsangebote zufriedenstellend • sind die zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Teilnehmenden vorgesehenen Maßnahmen angemessen und wirksam • sind die Aufgaben und Zuständigkeiten für die Aktivitäten im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards klar festgelegt • bietet der Plan für die Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den Teilnehmenden, den teilnehmenden Organisationen sowie mit anderen maßgeblichen Akteuren einen unterstützenden Rahmen für die Verwaltung des Projekts • hat der Antragsteller eine geeignete Methode zur Bewertung der Projektergebnisse im Hinblick auf die Projektziele vorgeschlagen • hat der Antragsteller eine geeignete Methode zur Verbreitung der Projektergebnisse bei den teilnehmenden Organisationen und darüber hinaus vorgeschlagen • beinhaltet das Projekt Maßnahmen, die darauf abzielen, seine Ergebnisse über die Projektlaufzeit hinaus nachhaltig zu gestalten 218 FINANZIERUNGSREGELN201 Der Finanzrahmen des Projekts (in EUR) ist unter Beachtung der folgenden Finanzierungsregeln zu erstellen: Maximale Förderung für ein Projekt im Rahmen von Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung: 60 000 EUR202 201 Für die Zwecke der Aktivitäten der Aktion Jugendbeteiligung ist zu beachten, dass sich der Begriff „Teilnehmende“ auf junge Menschen im Alter zwischen 13 und 30 Jahren bezieht, mit Wohnsitz in dem Land der teilnehmenden Organisationen und Entscheidungsträger, die für die Themen des Projekts relevant sind. 202 Dieser Höchstbetrag umfasst keine Kosten, die der Kategorie „Inklusionsunterstützung für Teilnehmende“ entsprechen. Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Projektmanagement: Kosten in Verbindung mit dem Management und der Durchführung des Projekts (z. B. Vorbereitung und Durchführung von Projekttreffen und Aktivitäten, Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den Partnern, Bewertung, Verbreitung und Nachbereitung). Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Dauer des Projekts. 500 EUR pro Monat Coachingkosten Kosten im Zusammenhang mit der Einbeziehung eines Coachs für die jungen Menschen, die das Projekt durchführen, auch in Fällen, in denen es sich bei dem Begünstigten um einen Rechtsträger handelt. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: je nach dem Land, in dem das Projekt stattfindet, und den Arbeitstagen. Der Antrag auf finanzielle Unterstützung für Coachingkosten muss im Antragsformular begründet werden und unterliegt einer bedarfsorientierten Bewertung durch die nationale Agentur. Die Dauer des Coachings ist nicht an die Projektdauer gebunden. Tabelle B3 pro Arbeitstag. Höchstens 12 Tage. 219 Tabelle B3 Coachingkosten Coach Einheitszuschuss pro Tag Ländergruppe 1: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden 241 Ländergruppe 2: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern 137 Ländergruppe 3: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn 74 Inklusionsunterstützung für Teilnehmende Zusätzliche Kosten, die unmittelbar mit Aufwendungen für Teilnehmende mit geringeren Chancen, ihre Begleitpersonen und Betreuer bei Projektaktivitäten und -veranstaltungen verbunden sind (einschließlich gerechtfertigter Aufenthalts- und Reisekosten, sofern für diese Teilnehmenden keine Finanzhilfe in den Kategorien „Reisekosten“ und „individuelle Unterstützung“ beantragt wird). Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. 100 % der förderfähigen Kosten Außergewöhnliche Kosten Kosten für die Bereitstellung von Finanzsicherheiten, falls die nationale Agentur dies anfordert. Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Finanzsicherheiten: 80 % der förderfähigen Kosten 220 Zusätzliche Mittel für im Rahmen des Projekts durchgeführte physische Veranstaltungen Zusätzliche Mittel für im Rahmen des Projekts durchgeführte Mobilitätsaktivitäten Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Unterstützung von Veranstaltungen im Rahmen von Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung Kosten in Verbindung mit der Durchführung von nationalen, transnationalen und internationalen physischen Veranstaltungen, die für die Erreichung der Ziele des Projekts zur Förderung der Jugendbeteiligung von zentraler Bedeutung sind. Diese Budgetkategorie ist nicht für die Teilnahme von Mitarbeitern der teilnehmenden Organisation(en)/Mitgliedern der informellen Gruppe(n) junger Menschen und Betreuer vorgesehen, da die Teilnahme dieser Personen an diesen Veranstaltungen durch die Budgetkategorie „Projektmanagement“ abgedeckt werden sollte. Bei Projekten, die Veranstaltungen zur Jugendbeteiligung mit Mobilität umfassen, kann die Unterstützung von Veranstaltungen im Rahmen von Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung gemäß den nachstehenden geltenden Bestimmungen mit der Finanzierung von Mobilitätsmaßnahmen kombiniert werden. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: auf der Grundlage der Anzahl der an der Veranstaltung teilnehmenden Personen, ausgenommen Mitarbeitende der teilnehmenden Organisation(en)/Mitglieder der informellen Gruppe(n) junger Menschen und Betreuer. 100 EUR pro Person Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Reisekosten Zuschuss zu den Kosten, die den Teilnehmenden, ihren Begleitpersonen und Betreuern für die Reise von ihrem Herkunftsort zum Ort der Projektaktivität oder der physischen Veranstaltung und zurück entstehen, unabhängig davon, ob es sich um eine nationale oder transnationale Reise handelt. Entfernung Umweltfreundliches Reisen Nicht umweltfreundliches Reisen 10–99 km 56 EUR 28 EUR 100– 499 km 285 EUR 211 EUR 500– 1999 km 417 EUR 309 EUR 2000– 2999 km 535 EUR 395 EUR 221 203 Beispiel: Wenn eine Person aus Madrid (Spanien) an einer Aktivität in Rom (Italien) teilnimmt, sind folgende Schritte durchzuführen: Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1 365,28 km) und anschließend Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1 999 km). 204 https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de. Generell gilt die Regel, dass Teilnehmende bei einer Strecke von weniger als 500 km mit emissionsarmen Verkehrsmitteln reisen. Bei einer Strecke von mehr als 500 km wird den Teilnehmenden nachdrücklich empfohlen, eine Kombination verschiedener Verkehrsmittel zu nutzen, um ihre Reise nachhaltiger zu gestalten. Lokale Teilnehmende, die weniger als 10 km zum Ort der Aktivität zurücklegen müssen, können für Aktivitätstage, die sich mit der Anwesenheit von Teilnehmenden mit Anspruch auf Reiseunterstützung überschneiden, für individuelle Unterstützung und Inklusionsunterstützung für Organisationen infrage kommen. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Entfernung und Anzahl der Personen. Der Antragsteller muss die Entfernung zwischen dem Herkunftsort und dem Ort der Aktivität203 mithilfe des Entfernungsrechners der Europäischen Kommission204 angeben. Bei nicht ortsgebundenen Aktivitäten sollte der Antragsteller die Entfernungen zwischen den einzelnen Orten addieren und die 3000– 3999 km 785 EUR 580 EUR 4000– 7999 km 1188 EUR 1188 EUR 8000 km oder mehr 1735 EUR 1735 EUR https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de 222 205 Wenn ein/e Teilnehmende/r aus Madrid (Spanien) an einer nicht ortsgebundenen Aktivität teilnimmt, die zunächst in Rom (Italien) und anschließend in Ljubljana (Slowenien) stattfindet, sind folgende Schritte durchzuführen: a) Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1 365,28 km) sowie zwischen Rom und Ljubljana (489,75 km) und Addition beider Entfernungen (1 855,03 km), b) Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1 999 km) und c) Berechnung des EU-Zuschusses zu den Reisekosten der/des Teilnehmenden von Madrid nach Ljubljana (über Rom) und zurück (275 EUR). der Summe entsprechende Entfernungsspanne wählen.205 Individuelle Unterstützung Aufenthaltskosten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach dem Aufnahmeland, der Dauer des Aufenthalts pro Teilnehmer, Begleitperson und Betreuer (bei Bedarf), einschließlich eines Reisetags vor der Aktivität und eines Reisetags im Anschluss daran (bei Bedarf) und bis zu vier zusätzlichen Tagen für Teilnehmer, Begleitpersonen und Betreuer, die einen Zuschuss für umweltfreundliches Reisen erhalten Tabelle A2.1 pro Teilnehmendem und pro Tag Die Tabelle gilt auch für Begleitpersonen und Betreuer. Inklusionsunterstützung für Organisationen Kosten in Verbindung mit der Organisation von Mobilitätsaktivitäten, an denen Teilnehmende mit geringeren Chancen beteiligt sind. Betreuer und Begleitpersonen kommen nicht für eine Inklusionsunterstützung für Organisationen in Betracht. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen. 125 EUR pro Teilnehmendem Außergewöhnliche Kosten Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen. Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen: 100 % der förderfähigen Kosten Teure Reisen: 80 % der förderfähigen Kosten 223 Tabelle A2.1: Individuelle Unterstützung für Mobilitätsaktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung (EUR/Tag) Österreich 78 Belgien 78 Bulgarien 45 Kroatien 57 Zypern 63 Tschechien 53 Dänemark 81 Estland 48 Finnland 79 Hohe Reisekosten von Teilnehmenden, Mitgliedern der informellen Gruppe(n), Begleitpersonen und Betreuern, die aufgrund der geografischen Abgelegenheit oder anderer Einschränkungen nicht mit der Standardkategorie „Reisekosten“ unterstützt werden können (z. B. wenn die Nutzung umweltfreundlicherer, kohlenstoffärmerer Verkehrsmittel zu hohen Reisekosten führt). Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Teure Reisen liegen dann vor, wenn die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten weniger als 70 % der Reisekosten abdeckt. Im Falle einer Bewilligung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten. 224 Frankreich 67 Deutschland 71 Griechenland 68 Ungarn 60 Island 76 Irland 73 Italien 69 Lettland 48 Liechtenstein 77 Litauen 49 Luxemburg 77 Malta 57 Niederlande 69 Nordmazedonien 41 Norwegen 83 Polen 51 Portugal 57 Rumänien 46 Serbien 47 Slowakei 48 Slowenien 54 Spanien 58 Schweden 72 Türkei 50 Nicht mit dem Programm assoziierte benachbarte Drittländer 44 225 MOBILITÄTSPROJEKTE FÜR JUNGE MENSCHEN – „DISCOVEREU-INKLUSIONSAKTION“ DiscoverEU und die DiscoverEU-Inklusionsaktion geben jungen Menschen die Möglichkeit, Europa für einen kurzen Zeitraum als Einzelperson oder in einer Gruppe mit der Bahn oder gegebenenfalls mit anderen Verkehrsmitteln zu bereisen. Während DiscoverEU jungen Menschen im Alter von 18 Jahren diese Chance bietet, erstreckt sich die DiscoverEU- Inklusionsaktion auf junge Menschen zwischen 18 und 21 Jahren. Im Rahmen der 2022 ins Leben gerufenen DiscoverEU-Inklusionsaktion können Organisationen und informelle Gruppen junger Menschen Extra-Unterstützung für die Durchführung von Projekten erhalten, die es jungen Menschen mit geringeren Chancen ermöglichen, gleichberechtigt mit Gleichaltrigen an DiscoverEU teilzunehmen. ZIELE DER AKTION Die gemeinsamen Ziele von DiscoverEU und der DiscoverEU-Inklusionsaktion sind: • jungen Menschen die Möglichkeit geben, etwas über Europa zu lernen und die Möglichkeiten Europas für ihre zukünftige Bildungs- und Lebensplanung zu entdecken; • junge Menschen mit Wissen, Lebensfertigkeiten und Kompetenzen auszustatten, die für sie von Wert sind; • die Verbindung und den interkulturellen Dialog zwischen den jungen Menschen zu fördern; • das Gefühl der Zugehörigkeit zur Europäischen Union bei den jungen Menschen zu fördern; • junge Menschen für nachhaltiges Reisen im Besonderen und Umweltbewusstsein im Allgemeinen zu begeistern. Mit der DiscoverEU-Inklusionsaktion wird Folgendes bezweckt: • junge Menschen mit geringeren Chancen, zu erreichen, die von sich aus keinen Antrag stellen würden; • die Hindernisse zu überwinden, die diese jungen Menschen daran hindern, direkt an den Antragsrunden von DiscoverEU teilzunehmen, und ihnen die notwendige Unterstützung anzubieten, damit sie die Reise antreten können; • die Entwicklung von Kompetenzen und Fähigkeiten junger Menschen mit geringeren Chancen, die an der DiscoverEU-Inklusionsaktion teilnehmen, anzuregen und zu fördern. POLITISCHER KONTEXT Die Jugendstrategie der Europäischen Union 2019-2027 bildet den Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit der EU und beruht auf der Entschließung des Rates von 2018 über die EU-Jugendstrategie206. Die Strategie fördert die Teilhabe der Jugend am demokratischen Leben, unterstützt das soziale und bürgerschaftliche Engagement und soll sicherstellen, dass alle jungen Menschen über die notwendigen Ressourcen verfügen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die EU- Jugendstrategie umfasst auch die elf Europäischen Jugendziele, in denen sektorübergreifende Bereiche ermittelt werden, die sich auf das Leben junger Menschen auswirken. Im Rahmen des Kernbereichs „Begegnung“ erleichtert die EU-Jugendstrategie Verbindungen, Beziehungen und den Erfahrungsaustausch zwischen jungen Menschen als Schlüsselfaktor für die künftige Entwicklung der EU. Diese Verbindungen werden am besten durch verschiedene Formen der Mobilität gefördert, darunter Jugendbegegnungen und DiscoverEU. Im Kernbereich „Beteiligung“ erleichtert die Strategie die Partizipation junger Menschen, z. B. durch Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung und durch den EU-Jugenddialog. Im Kernbereich „Befähigung“ erleichtert die Strategie eine 206 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A42018Y1218%2801%29. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A42018Y1218%2801%29 226 hochwertige Jugendarbeit, z. B. durch Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter und durch Zusammenarbeit, Ausbildung und Vernetzung. Projekte und Aktivitäten in allen Formaten und Sektoren können Inspiration durch die EU-Jugendstrategie angeregt werden und zu ihr beitragen. Dies kann dadurch geschehen, dass ermittelt wird, ob und wie das Projekt zur Verwirklichung folgender Ziele beiträgt: • Europäische Jugendziele207 • EU-Jugendpolitik208; 209 • EU-Politik für die Lernmobilität210; 211 • Fortwirken des Europäischen Jahres der Jugend212 Um Unterstützung bei der Verknüpfung von Projekten mit der EU-Jugendstrategie zu erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihre nationale Agentur oder die SALTO-Ressourcenzentren. Die Jugendstrategie der Europäischen Union ist abrufbar unter: https://youth.europa.eu/strategy_de. BESCHREIBUNG DER AKTIVITÄTEN DiscoverEU – Inklusionsaktion Bei der DiscoverEU-Inklusionsmaßnahme kommen ein bis fünf junge Menschen mit geringeren Chancen aus demselben Land zusammen, um für einen kurzen Zeitraum durch Europa zu reisen. Die Lernphase umfasst die Planung, Vorbereitung und Durchführung vor bzw. während der DiscoverEU-Reise sowie die Nachbereitung nach der Reise. Nicht förderfähig im Rahmen von DiscoverEU sind die folgenden Aktivitäten: Studienfahrten; Austauschaktivitäten, mit denen ein Gewinn erwirtschaftet werden soll; Austauschaktivitäten, die als Konzert- und Theaterreisen, satzungsgemäße Sitzungen, von Erwachsenen für junge Menschen organisierte Schulungen betrachtet werden können. Von Teilnehmenden mit geringeren Chancen dürfen keine Beiträge erhoben werden. Der Begünstigte kann die Kostenkategorie „Inklusionsunterstützung“ verwenden, um etwaige spezifische Bedürfnisse zu decken, die sich aus den Hindernissen ergeben, mit denen diese Teilnehmenden konfrontiert sind. Es dürfen keine zusätzlichen Gebühren oder weiteren Beiträge von Teilnehmenden durch andere Dienstleister, die von der begünstigten Organisation ausgewählt werden, erhoben werden. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Ein Projekt wird von einer Organisation einer informellen Gruppe junger Menschen durchgeführt, die einen oder mehrere (Gruppen von) Teilnehmern auf eine DiscoverEU-Reise schicken. Die Organisation sollte von ihrer Teilnahme an der DiscoverEU-Inklusionsaktion profitieren und das Projekt sollte daher mit den Zielen der Organisation übereinstimmen und ihren Bedürfnissen entsprechen. Die Zusammenarbeit mit Akteuren in anderen Ländern, die Aktivitäten213 oder Unterstützung für die Teilnehmenden anbieten könnten, z. B. als Gastgeber usw., ist möglich. 207 https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de. 208 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.C_.2020.415.01.0001.01.DEU. 209 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202403526. 210 https://eur-lex.europa.eu/eli/C/2024/3364. 211 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022H0411%2801%29. 212 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM:2024:1:FIN. 213 Siehe als Inspiration das von SALTO PI erstellte Toolkit zur Beteiligung junger Menschen, Modul 9 („DiscoverEU“) (https://participationpool.eu/wp-content/uploads/2021/05/Discover-EU-1.pdf). https://youth.europa.eu/strategy_de https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.C_.2020.415.01.0001.01.DEU https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202403526 https://eur-lex.europa.eu/eli/C/2024/3364 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32012H1222%2801%29 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM%3A2024%3A1%3AFIN https://participationpool.eu/wp-content/uploads/2021/05/Discover-EU-1.pdf 227 Ein Projekt umfasst vier Phasen: Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung. Die teilnehmenden Organisationen und die an den Aktivitäten beteiligten jungen Menschen sollten in allen Phasen eine aktive Rolle spielen und so ihre Lernerfahrung verbessern. ▪ Planung des Reiseerlebnisses (Festlegung der Bedürfnisse, Ziele, Lernergebnisse, Art von Aktivität(en), Reiseplanung, Zeitplan der Aktivitäten usw.). ▪ Vorbereitung (Regelung praktischer Fragen der DiscoverEU-Reise, Erarbeitung von Vereinbarungen mit Akteuren, Organisation von sprachlichen, interkulturellen, lern-, kultur-, umweltbezogenen und digitalen Aktivitäten und aufgabenbezogene Vorbereitung der Teilnehmer vor der Abreise usw.). ▪ Durchführung der Aktivitäten während der DiscoverEU-Reise. ▪ Nachbereitung (Bewertung der Aktivitäten, Ermittlung und Dokumentation der von den Teilnehmern erzielten Lernergebnisse sowie Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse). Eine hochwertige DiscoverEU-Inklusionsaktion: ▪ ist auf die aktive Beteiligung junger Menschen mit geringeren Chancen und der teilnehmenden Organisationen angewiesen, die in allen Phasen des Projekts eine aktive Rolle spielen und auf diese Weise ihre Lern- und Entwicklungserfahrung verbessern sollten ▪ bezieht vorzugsweise unterschiedliche Gruppen von Teilnehmern mit geringeren Chancen ein und baut auf dieser Vielfalt auf ▪ basiert auf den eindeutig ermittelten Bedürfnissen der jungen Teilnehmer ▪ stellt sicher, dass die nichtformalen und informellen Lernergebnisse der DiscoverEU-Erfahrung der Teilnehmer ordnungsgemäß ermittelt und dokumentiert werden ▪ regt die Teilnehmer dazu an, über europäische Themen und Werte nachzudenken Lernprozess Die Gestaltung einer DiscoverEU–Inklusionsaktion im Rahmen des nichtformalen Lernens erfordert, dass zumindest ein Teil der gewünschten Lernergebnisse im Voraus geplant wird, damit die entsprechenden Chancen geboten werden können. Die Teilnehmer sollten zur Ermittlung ihrer Bedürfnisse und der Lernergebnisse, die sie während ihrer DiscoverEU-Reise erwerben oder entwickeln möchten, beitragen. Zudem sollten die Teilnehmer so stark wie möglich in die Konzeption und Entwicklung der Aktivität(en) während der Reise einbezogen werden (Erstellung des Programms, Route, Aktivitäten, Buchen von Unterkünften) und darüber nachdenken, wie sie sich vorbereiten können, um die während der Reise erzielten Effekte in Bezug auf das Lernen und die persönliche Entwicklung zu maximieren. Nach Abschluss der DiscoverEU-Reise sollten die Teilnehmenden aufgefordert werden, Rückmeldung zur DiscoverEU- Erfahrung zu geben und darüber nachzudenken, was sie gelernt haben und wie sie die Lernergebnisse nutzen können. Organisationen sollten den Lernprozess und die Ermittlung und Dokumentation der Lernergebnisse unterstützen, insbesondere durch den Youthpass für DiscoverEU-Teilnehmer. Schutz und Sicherheit der Teilnehmenden An der DiscoverEU-Inklusionsmaßnahme können Begleitpersonen teilnehmen, die die Teilnehmenden überwachen und unterstützen können, um einen qualitativen Lernprozess während der DiscoverEU-Reise zu gewährleisten. Gleichzeitig sorgen sie für ein sicheres, respektvolles und diskriminierungsfreies Umfeld und den Schutz der Teilnehmer. Bei der Planung und Vorbereitung einer DiscoverEU-Reise im Rahmen der DiscoverEU-Inklusionsmaßnahme sollten der Schutz und die Sicherheit der Teilnehmenden angesprochen und alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung/Verringerung von Risiken eingeplant werden. 228 Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich Bei der Durchführung aller im Rahmen dieser Aktion unterstützten Projekte müssen die Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich für die Organisation hochwertiger Lernmobilitätsaktivitäten eingehalten werden. Die Erasmus- Qualitätsstandards im Jugendbereich erstrecken sich auf die Grundprinzipien der Aktion sowie auf die konkreten Durchführungsverfahren für Projektaufgaben wie Auswahl und Vorbereitung der Teilnehmenden, Festlegung, Bewertung und Anerkennung von Lernergebnissen, Weitergabe von Projektergebnissen usw. Die Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich sind abrufbar unter: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus- quality-standards-mobility-projects-youth_en BEREICHSÜBERGREIFENDE DIMENSIONEN Bei der Konzeption eines Mobilitätsprojekts müssen die folgenden horizontalen Dimensionen berücksichtigt werden: Inklusion und Vielfalt Mit dem Programm Erasmus+ sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion und Fairness bei allen Aktionen gefördert werden. Organisationen sollten barrierefreie und inklusive Projektaktivitäten konzipieren, bei denen die Ansichten von Teilnehmenden mit geringeren Chancen berücksichtigt und diese Teilnehmenden in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Die DiscoverEU-Inklusionsaktion eignet sich besonders für die Inklusion junger Menschen mit geringeren Chancen: • um das Reisen allein als Individuum zu erfahren; • die Gruppenmobilität bietet eine internationale Mobilitätserfahrung in der Sicherheit einer Gruppe. • Aufgrund der kurzen Dauer und der engen Begleitung durch eine Organisation erhalten junge Menschen mit geringeren Chancen die Möglichkeit, das Reisen in einer Gruppe oder sogar allein zu erleben. Die DiscoverEU-Inklusionsaktion eignet sich auch dafür, an Inklusion und Vielfalt zu arbeiten, beispielsweise zur Unterstützung des Kampfes gegen Stereotype und zur Förderung von Verständnis, Toleranz und Nichtdiskriminierung. Ökologische Nachhaltigkeit DiscoverEU sollte ein ökologisch nachhaltiges und verantwortungsvolles Verhalten bei den Teilnehmern fördern und ihr Bewusstsein dafür schärfen, wie wichtig es ist, Maßnahmen zur Verringerung oder zum Ausgleich des ökologischen Fußabdrucks von Mobilitätsaktivitäten zu ergreifen. Ökologische Aspekte sollten bei der Konzeption und Durchführung der DiscoverEU-Inklusionsmaßnahme berücksichtigt werden, beispielsweise durch Integration nachhaltiger Praktiken wie die Entscheidung für wiederverwendbare oder umweltfreundliche Materialien, Abfallvermeidung und Recycling sowie nachhaltige Verkehrsmittel. Digitaler Wandel in DiscoverEU Das Programm Erasmus+ unterstützt alle teilnehmenden Organisationen dabei, digitale Instrumente und Online- Lernmethoden in ihre Arbeit zu integrieren und so ihre physischen Aktivitäten zu ergänzen, die Zusammenarbeit zwischen Interessenträgern und die Qualität der Aktivitäten zu verbessern. Die Einführung von digitalen und Online-Elementen zur Senkung der Schwelle für die Teilnahme junger Menschen mit geringeren Chancen wird gefördert. Durch Projekte und Aktivitäten, die darauf abzielen, digitale Fertigkeiten zu fördern, die digitale Kompetenz zu verbessern und/oder ein Verständnis für die Risiken und Chancen digitaler Technologien zu entwickeln, kann das Programm Denkweisen ändern und zur Entwicklung digitaler und gemischter Ansätze in der Jugendarbeit beitragen. Je nach Konzeption und Zielsetzungen der Aktivitäten können die Entwicklung von Kompetenzen und das Bewusstsein für digitale Themen sowie die Nutzung neuer Technologien in den Bereich Lernmobilität eingeführt werden. https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus-quality-standards-mobility-projects-youth_en https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus-quality-standards-mobility-projects-youth_en 229 Teilhabe am demokratischen Leben, gemeinsame Werte und bürgerschaftliches Engagement Das Programm Erasmus+ unterstützt alle Dimensionen der Beteiligung junger Menschen. Wo immer es möglich ist, sollten Projekte im Rahmen der DiscoverEU-Inklusionsaktion Gelegenheiten zur demokratischen Teilhabe bieten, einschließlich des bürgerschaftlichen Engagements und der Möglichkeit, die Entscheidungsfindung in Angelegenheiten, die sie betreffen, zu beeinflussen und mitzugestalten, und zwar durch sinnvolle Lernerfahrungen, die junge Menschen dazu ermutigen, sich vor, während und nach ihrer Teilnahme an einer Mobilitätsaktivität bürgerschaftlich zu engagieren. Die Projekte sollten auch eine partizipatorische Dimension beinhalten, insbesondere sollten sie jungen Menschen einschlägige Möglichkeiten bieten, sich aktiv für die Konzeption und Durchführung von Projektaktivitäten einzusetzen und sich daran zu beteiligen und den Teilnehmenden so einen Weg eröffnen, sich weiter am demokratischen Leben zu beteiligen.214 Die Projekte sollten das Verständnis für die Europäische Union und die gemeinsamen europäischen Werte verbessern, darunter die Achtung demokratischer Grundsätze, die Menschenwürde, die Einheit und Vielfalt, den interkulturellen Dialog sowie das gesellschaftliche, kulturelle und historische Erbe Europas. FÖRDERKRITERIEN Es gelten die nachstehenden Förderkriterien. Wer ist antragsberechtigt? Antragsberechtigt ist jede förderfähige teilnehmende Organisation oder informelle Gruppe junger Menschen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Förderfähige teilnehmende Organisationen Als förderfähige Organisation kommen in Betracht: • gemeinnützige Organisationen, Verbände, NRO, lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen, gemeinwirtschaftliche Unternehmen, kommerzielle Einrichtungen, die sich dem Grundsatz der sozialen Verantwortung in Unternehmen verpflichtet haben und nachweislich über Erfahrung im Jugendbereich verfügen, sofern ihre Beteiligung keinen kommerziellen Zweck verfolgt und nicht auf Gewinnerzielung abzielt, • eine informelle Gruppe junger Menschen215 in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein Im Rahmen dieser Aktion darf ein und dieselbe Organisation (eine OID) als Antragsteller oder als Partner pro Frist an höchstens 5 Anträgen beteiligt sein. Anzahl der teilnehmenden Organisationen Eine teilnehmende Organisation. 214 Ressourcen und Inspiration finden Sie in Modul 12 („Planung der Teilnahme“) des von SALTO PI erstellten Toolkits für die Jugendbeteiligung, das Know-how, Empfehlungen, Instrumente und praktische Anleitungen zur Förderung der Jugendbeteiligung bietet: https://participationpool.eu/toolkit/. 215 Eine Gruppe von mindestens vier jungen Menschen zwischen 18 und 30 Jahren. Eines der Mitglieder der Gruppe vertritt die Gruppe und übernimmt in ihrem Namen die Verantwortung. Bitte konsultieren Sie zur Definition einer informellen Gruppe das Glossar. Für die Zwecke dieser Aktion und aller damit zusammenhängenden Bestimmungen fällt „eine informelle Gruppe junger Menschen“ unter den Begriff „teilnehmende Organisation“. Wenn von einer „teilnehmenden Organisation“ die Rede ist, deckt dies auch eine „informelle Gruppe junger Menschen“ ab. https://participationpool.eu/toolkit/ 230 Projektdauer Zwischen 3 und 24 Monaten. Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der nationalen Agentur des Landes, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Finanzhilfeantrag spätestens zu den folgenden Terminen einreichen: 12. Februar, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), bei Projekten, die zwischen dem 1. Juli eines Jahres und dem 31. März des Folgejahres beginnen. Möglichkeit einer weiteren Runde: Die nationalen Agenturen können beschließen, eine weitere Runde vorzusehen. Die nationalen Agenturen informieren die Antragsteller auf ihrer Website über das Vorsehen einer weiteren Runde. Wird eine zusätzliche Runde organisiert, müssen die Antragsteller ihre Anträge bis zum folgenden Termin einreichen: 1. Oktober, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), bei Projekten, die zwischen dem 1. März und dem 31. August des Folgejahres beginnen Wie ist der Antrag zu stellen? Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. Mindestanforderungen für die DiscoverEU-Inklusionsaktion Dauer pro DiscoverEU- Reise 1 bis 30 Tage. Die Organisation kann während der Projektlaufzeit mehrere DiscoverEU-Reisen (mit jeweils 1- 5 Teilnehmenden und ggf. Begleitperson(en)) veranstalten. Ort(e) des Projekts Die DiscoverEU-Reisen müssen in mindestens einem anderen Land stattfinden als dem, in dem der/die Teilnehmer seine/ihre Reise begonnen hat (haben). Anzahl der teilnehmenden Organisationen Es kann sich nur eine teilnehmende Organisation beteiligen. 231 Förderfähige Teilnehmende Junge Menschen mit geringeren Chancen216 im Alter von 18-21 Jahren217 mit Wohnsitz in den Ländern ihrer entsendenden Organisation. Begleitpersonen218 gelten nicht als Teilnehmende an der Aktivität, kommen jedoch für eine Unterstützung im Rahmen bestimmter Budgetkategorien wie Reisekosten, individuelle Unterstützung, Inklusionsunterstützung für Teilnehmende und außergewöhnliche Kosten in Betracht. Die Begleitpersonen müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Anzahl der Teilnehmer und Zusammensetzung nationaler Gruppen Mindestens ein und höchstens fünf Teilnehmende pro DiscoverEU-Reise. Gruppen können allein oder in Begleitung reisen. Höchstens zwei Begleitpersonen pro Teilnehmendem, sofern dies hinreichend begründet ist. ZUSCHLAGSKRITERIEN Die eingereichten Anträge werden bewertet, indem auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien und Punktzahlen eine Wertung mit insgesamt 100 möglichen Punkten vorgenommen wird. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen: • mindestens 60 von insgesamt 100 Punkten und • mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl bei jedem der drei nachstehenden Zuschlagskriterien. Relevanz, Begründung und Wirkung (Höchstpunktzahl 40 Punkte) • Relevanz des Projekts im Hinblick auf: – die Ziele der Aktion – die Bedürfnisse der teilnehmenden Organisationen und der Teilnehmer • inwieweit das Projekt Lernen durch Entdecken ermöglicht; • Inwieweit ist das Projekt für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. • Mögliche Wirkung des Projekts: – auf Teilnehmende und teilnehmende Organisationen während und nach der Projektlaufzeit • Inwieweit kann die Organisation Erfahrung mit der Arbeit mit jungen Menschen mit geringeren Chancen an der Basis nachweisen. 216 Definition siehe Glossar unter „Teilnehmende mit geringeren Chancen“. 217 Beachten Sie hierzu bitte Folgendes: Untere Altersgrenze: Teilnehmende müssen bis zum Anfangsdatum der Aktivität das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben. Obere Altersgrenze: Teilnehmende dürfen zum Anfangsdatum der Aktivität das angegebene Höchstalter von 21 Jahren nicht überschritten haben. 218 Begleitpersonen sind Erwachsene, die die jungen Menschen begleiten, um dafür zu sorgen, dass sie wirksam lernen und dass ihr Schutz und ihre Sicherheit gewährleistet sind. 232 • Inwieweit ist das Projekt dazu geeignet, einen Beitrag zu den Programmdimensionen Inklusion und Vielfalt, ökologische Nachhaltigkeit, digitale Bildung und Teilhabe zu leisten • Inwieweit bezieht das Projekt neue Programmteilnehmer und weniger erfahrene Organisationen in das Erasmus+-Programm ein, die Erfahrung mit der Arbeit mit jungen Menschen mit geringeren Chancen nachweisen können Qualität der Projektkonzeption (Höchstpunktzahl 40 Punkte) • Das Projekt zeigt eine Übereinstimmung zwischen identifizierten Bedürfnissen, Projektzielen, Teilnehmerprofilen und vorgeschlagenen Aktivitäten; • Klarheit, Vollständigkeit und Qualität aller Projektphasen: eine auf die spezifischen Bedürfnisse der Teilnehmer zugeschnittene Vorbereitung, Unterstützung während der Reise, Durchführung der Aktivitäten und Nachbereitung; • inwieweit sind die Teilnehmer in alle Phasen der Aktivitäten eingebunden; • die Aktivitäten sind barrierefrei und inklusiv konzipiert. • Qualität der Vorkehrungen und der Unterstützung für den Reflexionsprozess, die Ermittlung und Dokumentation der Lernergebnisse der Teilnehmer sowie den Einsatz der Youthpass; • Angemessenheit und Wirksamkeit der vorgesehenen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Teilnehmer • Inwieweit beinhalten die Aktivitäten nachhaltige und umweltfreundliche Praktiken Qualität des Projektmanagements (Höchstpunktzahl 20 Punkte) • ist die Qualität der praktischen Regelungen, des Managements und der Unterstützungsangebote angemessen • Qualität der Zusammenarbeit und der Kommunikation mit anderen maßgeblichen Akteuren, sofern zutreffend • Qualität der Maßnahmen zur Bewertung der verschiedenen Phasen und Ergebnisse des Projekts • Eignung und Qualität von Maßnahmen zur Verbreitung der Projektergebnisse bei den teilnehmenden Organisationen und darüber hinaus 233 FINANZIERUNGSREGELN 219 https://www.eea.europa.eu/data-and-maps/indicators/energy-efficiency-and-specific-co2-emissions/energy-efficiency-and- specific-co2-9. 220 Der Fahrausweis wird speziell für die DiscoverEU-Inklusionsaktion bereitgestellt und ist für die Verwendung auf der entsprechenden Plattform vorgesehen. Der Fahrausweis ist 30 Tage lang gültig, wobei der Teilnehmende an jedem der sieben Reisetage von Mitternacht bis Mitternacht mit so vielen Zügen fahren kann, wie er möchte. Wie die anderen Tage verbracht werden, liegt im Ermessen des Teilnehmers. Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Reisekosten Fahrausweis: Anzahl der Fahrausweise für die Teilnehmer. Anzahl der Fahrausweise einer etwaigen Begleitperson (die dasselbe Verkehrsmittel wie die Teilnehmer benutzt). Die Teilnehmenden werden grundsätzlich mit dem Verkehrsträger reisen, der insgesamt die geringsten Treibhausgasemissionen verursacht219. Finanzierungsmechanismus: ▪ Zuschuss zu den tatsächlichen Kosten des Fahrausweises ▪ Zuschuss zu den Einheitskosten: in Fällen, in denen das Herkunftsland nicht direkt an das kontinentaleuropäische Bahnnetz angeschlossen ist und eine zusätzliche Reise mit anderen Verkehrsmitteln erforderlich ist, um das Land zu erreichen, in dem die Mobilität beginnt. ▪ Umweltfreundliches Reisen: Falls die Fahrausweis für sieben Reisetage220 innerhalb eines Monats Beitrag für die Nutzung anderer Verkehrsmittel, falls zutreffend Entfernung Umweltfreundliches Reisen Nicht umweltfreundliches Reisen 10–99 km 56 EUR 28 EUR 100– 499 km 285 EUR 211 EUR 500– 1999 km 417 EUR 309 EUR 2000– 2999 km 535 EUR 395 EUR 3000– 3999 km 785 EUR 580 EUR 4000– 7999 km 1188 EUR 1188 EUR 8000 km oder mehr 1735 EUR 1735 EUR https://www.eea.europa.eu/data-and-maps/indicators/energy-efficiency-and-specific-co2-emissions/energy-efficiency-and-specific-co2-9 https://www.eea.europa.eu/data-and-maps/indicators/energy-efficiency-and-specific-co2-emissions/energy-efficiency-and-specific-co2-9 234 Teilnehmer zusätzliche Reisen benötigen, um den Ort zu erreichen, an dem die Aktivität beginnt, haben sie ebenfalls Anspruch auf Reiseunterstützung, gegebenenfalls auch für „umweltfreundliches Reisen“. Organisatorische Unterstützung Unmittelbar mit der Durchführung der Mobilitätsaktivitäten verbundene Kosten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten Zuweisungsregel: nach Anzahl der Teilnehmenden, ohne Begleitpersonen. 125 EUR pro Teilnehmendem Individuelle Unterstützung Aufenthaltskosten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: je nach Dauer des Aufenthalts pro Teilnehmendem, einschließlich Begleitpersonen. 78 EUR pro Teilnehmer und Tag. Unterstützung für höchstens 21 Tage pro Teilnehmer. Inklusionsun- terstützung Kosten in Verbindung mit der Organisation von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmende mit geringeren Chancen. Begleitpersonen kommen nicht für eine Inklusionsunterstützung für Organisationen in Betracht. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: Nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen, ohne Begleitpersonen. 125 EUR pro Teilnehmendem 235 Zusätzliche Kosten, die unmittelbar mit Aufwendungen für Teilnehmende mit geringeren Chancen und ihre Begleitpersonen verbunden sind (einschließlich gerechtfertigter Aufenthalts- und Reisekosten, sofern für diese Teilnehmer keine Finanzhilfe in den Kategorien „Reisekosten“ und „individuelle Unterstützung“ beantragt wird). Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. 100 % der förderfähigen Kosten Außergewöhnliche Kosten Kosten für die Bereitstellung von Finanzsicherheiten, falls die nationale Agentur dies anfordert. Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen. Kosten für die Reservierung: In einigen Ländern ist es nicht möglich, ohne eine obligatorische Sitzplatzreservierung zu reisen. Es besteht die Möglichkeit, die Kosten für diese Reservierungen zusätzlich zum Fahrausweis zu übernehmen. Hohe Reisekosten von Teilnehmenden, einschließlich Begleitpersonen, die aufgrund der geografischen Abgelegenheit oder anderer Einschränkungen nicht mit der Standardkategorie „Reisekosten“ unterstützt werden können (z. B. wenn die Nutzung umweltfreundlicherer, Finanzsicherheiten: 80 % der förderfähigen Kosten Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen: 100 % der förderfähigen Kosten Kosten für die Reservierung: 100 % der förderfähigen Kosten für die Reservierung Hohe Reisekosten: 100 % der förderfähigen Kosten 236 kohlenstoffärmerer Verkehrsmittel zu hohen Reisekosten führt). Im Falle einer Bewilligung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten. Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Teure Reisen liegen dann vor, wenn die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten weniger als 70 % der Reisekosten der Teilnehmenden abdeckt. Im Falle einer Bewilligung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen den Zuschuss für nicht umweltfreundliche Reisen, nicht aber den Fahrausweis. 237 MOBILITÄT DES PERSONALS IM BEREICH SPORT Diese Aktion soll einen Beitrag zur Entwicklung von Sportorganisationen leisten, indem sie die Lernmobilität ihrer Mitarbeiter unterstützt. Im Rahmen ihrer Aktivitäten sollten die teilnehmenden Organisationen Inklusion und Vielfalt, ökologische Nachhaltigkeit, digitale Bildung sowie zivilgesellschaftliches Engagement und Teilhabe aktiv fördern. Dazu sollten sie die spezifischen Finanzierungsmöglichkeiten nutzen, die das Programm für diese Zwecke bietet, die Teilnehmenden sensibilisieren, bewährte Verfahren austauschen und ein geeignetes Konzept für ihre Aktivitäten wählen. Das allgemeine Ziel dieser Aktion besteht darin, dem Personal von Sportorganisationen, vor allem im Breitensport, die Möglichkeit zu geben, seine Kompetenzen und Qualifikationen zu verbessern und durch Lernmobilität über einen Auslandsaufenthalt neue Fähigkeiten zu erwerben; so kann es zum Aufbau von Kapazitäten und zur Entwicklung von Sportorganisationen beitragen. Diese Aktion unterstützt die berufliche Fortbildung von Coaches und anderen Mitarbeitern (bezahlte Mitarbeiter und Freiwillige) im Breitensport. Nicht im Breitensport tätiges Personal im Sportbereich, einschließlich Personen mit einer dualen Laufbahn im Sport und außerhalb des Sports, kann ebenfalls den Lerneffekt und den Wissenstransfer für Personal und Organisationen im Breitensport verbessern. Angebote für Lernmobilität für nicht im Breitensport tätiges Personal können unterstützt werden, wenn die Teilnahme dieses Personals dem Breitensport zugutekommen kann. Die Aktion trägt zu den Zielen des Arbeitsplans der EU für den Sport 2024-2027221 bei. Mit Mobilitätsprojekten im Bereich Sport wird insbesondere Folgendes angestrebt: - Schwerpunkt auf Breitensport, unter Berücksichtigung der wichtigen Rolle, die der Sport bei der Förderung von körperlicher Aktivität und gesunder Lebensweise, zwischenmenschlichen Beziehungen, sozialer Inklusion und Gleichberechtigung spielt - Entwicklung der europäischen Dimension im Sport und der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Lernmobilität im Sport - Aufbau der Kapazitäten von Basisorganisationen - Ausbau von Wissen und Know-how des Sportpersonals - Förderung gemeinsamer europäischer Werte durch Sport, Good Governance und Integrität im Sport, nachhaltige Entwicklung sowie allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen im und durch Sport - Förderung eines aktiven und umweltfreundlichen Lebensstils und eines aktiven Bürgersinns - Aufbau europäischer Netzwerke für Coaches und Sportfachkräfte 221 https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9771-2024-INIT/de/pdf. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9771-2024-INIT/de/pdf 238 HORIZONTALE PRIORITÄTEN Alle Mobilitätsprojekte sollten die folgenden, für das gesamte Programm Erasmus+ relevanten Dimensionen berücksichtigen: Inklusion und Vielfalt Mit dem Programm Erasmus+ sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion und Fairness bei allen Aktionen gefördert werden. Organisationen, die Unterstützung aus dem Programm erhalten, müssen sicherstellen, dass sie Teilnehmenden aus allen Verhältnissen Mobilitätsmöglichkeiten in inklusiver und gerechter Weise bieten. Bei der Auswahl von Teilnehmenden sollte sichergestellt werden, dass die Vorteile ihrer beruflichen Fortbildung gänzlich innerhalb der entsendenden Organisation übertragbar sind. Während der gesamten Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Mobilitätsaktivitäten sollten die entsendende und die aufnehmende Organisation die Teilnehmenden in wichtige Entscheidungen einbeziehen, um den größtmöglichen Nutzen und die größtmögliche Wirkung für jeden Teilnehmenden zu gewährleisten. Ökologische Nachhaltigkeit Ein Projekt sollte ein ökologisch nachhaltiges und verantwortungsvolles Verhalten bei den Teilnehmenden fördern und das Bewusstsein dafür schärfen, wie wichtig es ist, Maßnahmen zur Verringerung oder zum Ausgleich des ökologischen Fußabdrucks von Mobilitätsaktivitäten zu ergreifen. Ökologische Aspekte sollten bei der Konzeption und Durchführung eines Projekts berücksichtigt werden, beispielsweise durch die Integration nachhaltiger Praktiken wie die Entscheidung für wiederverwendbare oder umweltfreundliche Materialien, Abfallvermeidung und Recycling. Diese Grundsätze sollten in die Vorbereitung und Durchführung aller Programmaktivitäten einfließen, insbesondere durch die Nutzung spezifischer finanzieller Unterstützung durch das Programm zur Förderung nachhaltiger Verkehrsmittel. Digitaler Wandel Das Programm Erasmus+ unterstützt alle teilnehmenden Organisationen dabei, digitale Instrumente und Lernmethoden in ihre Arbeit zu integrieren und so ihre physischen Aktivitäten zu ergänzen, die Zusammenarbeit zwischen Partnerorganisationen zu verbessern und die Qualität der Aktivitäten zu steigern. Teilhabe am demokratischen Leben Das Programm soll den Teilnehmern helfen, sich mit den Vorteilen eines aktiven Bürgersinns und der Teilhabe am demokratischen Leben vertraut zu machen. Die geförderten Mobilitätsaktivitäten sollten die partizipatorischen Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen der Zivilgesellschaft sowie die Entwicklung von sozialen und interkulturellen Kompetenzen, kritischem Denken und Medienkompetenz stärken. Die Projekte sollten, wo immer möglich, die Teilhabe am demokratischen Leben und das soziale und zivilgesellschaftliche Engagement durch formale oder nichtformale Lernaktivitäten fördern. Sie sollten das Verständnis für die Europäische Union und die gemeinsamen europäischen Werte entwickeln oder verbessern, darunter die Achtung demokratischer Grundsätze, die Menschenwürde, die Einheit und Vielfalt, den interkulturellen Dialog sowie das gesellschaftliche, kulturelle und historische Erbe Europas. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Die antragstellende Organisation ist der Hauptakteur in einem Projekt der Leitaktion 1. Der Antragsteller verfasst den Antrag und reicht ihn ein, unterzeichnet die Finanzhilfevereinbarung mit der nationalen Erasmus+-Agentur, führt die Mobilitätsaktivitäten durch und erstattet der nationalen Erasmus+-Agentur Bericht. Bei beiden Arten von 239 unterstützten Aktivitäten handelt es sich um Outgoing-Mobilität. Das bedeutet, dass die antragstellende Organisation als entsendende Organisation fungiert: Sie wählt Teilnehmer aus und schickt sie zu einer aufnehmenden Organisation im Ausland. Ein Projekt kann eine oder mehrere Aktivitäten umfassen. Die Aktivitäten können kombiniert werden, und zwar je nach den Zielen des Projekts und den Bedürfnissen der teilnehmenden Organisation(en) und der Teilnehmenden selbst. Ein Projekt umfasst vier Phasen: Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung. ▪ Planung (Festlegung der Bedürfnisse, Ziele, Lernergebnisse, Aktivitätsformate, Erarbeitung des strukturierten Arbeitsprogramms, eines Zeitplans für die Lernaktivitäten, einer klaren Methodik usw.); ▪ Vorbereitung (Regelung praktischer Angelegenheiten, Auswahl der Teilnehmenden, sprachliche, interkulturelle, lern- und aufgabenbezogene Vorbereitung der Teilnehmenden vor der Abreise, virtuelle Vorbereitungstreffen usw.) der Schutz und die Sicherheit der Teilnehmenden sollten angemessen berücksichtigt werden, und es sollten alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung und Verringerung von Risiken vorgesehen werden; ▪ Durchführung der Lernaktivitäten; ▪ Nachbereitung (Bewertung der Aktivitäten, Ermittlung und Dokumentation der von den Teilnehmenden erzielten geplanten Lernergebnisse sowie Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse, virtuelle Nachbereitungstreffen). AKTIVITÄTEN Die folgenden Aktivitäten werden unterstützt: - Job Shadowing/Hospitationen und Beobachtungsphasen (2–14 Tage) - Coaching- oder Schulungstätigkeit (7-45 Tage) Bei Job Shadowing/Hospitationen können die Teilnehmenden einen gewissen Zeitraum (2–14 Tage) bei einer Gasteinrichtung in einem anderen Land verbringen, um durch Beobachtung und Interaktion mit Fachkollegen, Coaches, Freiwilligen oder anderen Angehörigen des Personals bei ihrer täglichen Arbeit in der Gasteinrichtung neue Praktiken zu erlernen und neue Ideen zu sammeln. Bei Coaching- oder Schulungstätigkeiten können die Teilnehmenden für einen gewissen Zeitraum (7-45 Tage) in einer aufnehmenden Organisation in einem anderen Land eine Coachingtätigkeit ausüben oder Schulungen für Lernende anbieten, um durch die Erfüllung ihrer Aufgaben und den Austausch mit Fachkollegen zu lernen. Dies trägt zum Kapazitätsaufbau von im Breitensport tätigen Organisationen bei. Die Aktivitäten dürfen nicht auf Gewinn ausgerichtet sein. Zusätzlich zur physischen Mobilität können alle Mobilitätsaktivitäten für Personal mit virtuellen Lernaktivitäten kombiniert werden. Die oben angegebene Mindest- und Höchstdauer gilt für die Komponente der physischen Mobilität. Bei jeder Aktivität können Personen, die Teilnehmende mit geringeren Chancen begleiten, zusätzliche Unterstützung erhalten. Begleitpersonen können während der gesamten Dauer oder eines Teils der Dauer der Aktivität unterstützt werden. 240 Die Teilnahme an (bezahlten oder unbezahlten) Kursen ist keine förderfähige Aktivität für die Personalmobilität im Sportbereich. Vorbereitende Besuche Mit vorbereitenden Besuchen soll für eine hohe Qualität der Aktivitäten gesorgt werden, indem Verwaltungsvereinbarungen ermöglicht und ausgearbeitet werden und Vertrauen und Verständnis sowie eine solide Partnerschaft zwischen den beteiligten Organisationen und Personen aufgebaut werden. Organisationen können vor der Mobilitätsaktivität einen vorbereitenden Besuch bei dem aufnehmenden Partner arrangieren. Vorbereitende Besuche sind keine eigenständige Aktivität, sondern eine unterstützende Maßnahme für die Mobilität von Personal. Jeder vorbereitende Besuch muss klar begründet sein und dazu dienen, den Umfang und die Qualität der Mobilitätsaktivitäten zu verbessern. So können vorbereitende Besuche organisiert werden, um die Zusammenarbeit mit einer neuen Partnerorganisation aufzunehmen oder längere Mobilitätsaktivitäten vorzubereiten. Vorbereitende Besuche können für beide Arten von Personalmobilität organisiert werden. Förderkriterien Wer ist antragsberechtigt? Als teilnehmende Organisation kommen in Betracht: • eine öffentliche oder private Organisation, die im Bereich Sport und körperliche Aktivität tätig ist und Sport und körperliche Aktivitäten an der Basis organisiert (z. B. eine gemeinnützige Organisation, eine lokale Behörde, ein Sportverein) • eine nicht im Breitensport tätige Organisation, wenn die Teilnahme ihres Personals dem Breitensport zugutekommt (z. B. eine internationale Organisation oder ein nationaler Sportverband) Antragstellende Organisationen müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Wo ist der Antrag zu stellen? Der Antrag wird bei der nationalen Agentur in dem Land eingereicht, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Finanzhilfeantrag bis zu folgenden Terminen einreichen: 12. Februar, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) Möglichkeit einer weiteren Runde: Die nationalen Agenturen können beschließen, eine weitere Runde vorzusehen. Die nationalen Agenturen informieren die Antragsteller auf ihrer Website über das Vorsehen einer weiteren Runde. Wird eine weitere Runde organisiert, müssen die Antragsteller ihren Antrag bis zum 1. Oktober, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), einreichen. Projektbeginn Die Projekte beginnen zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember desselben Jahres. Wird eine fakultative Runde eröffnet, beginnen die Projekte zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai des Folgejahres. 241 Wie ist der Antrag zu stellen? Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. Projektdauer 3 bis 18 Monate. Anzahl der Anträge Eine Organisation kann pro Auswahlrunde nur einen Antrag einreichen. Organisationen, die im Rahmen der ersten Antragsrunde eine Finanzhilfe für ein Projekt erhalten, können keinen Antrag für die zweite Runde derselben Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einreichen. Dauer der Aktivitäten Job Shadowing/Hospitationen und Beobachtungsphasen: 2–14 aufeinanderfolgende Tage (ohne Reisetage) Coaching- oder Schulungstätigkeit: 7-45 aufeinanderfolgende Tage (ohne Reisetage) Förderfähige Teilnehmende • Coaches und andere Sportfachkräfte, die in Sportorganisationen an der Basis tätig sind • Nicht im Breitensport tätiges Personal, einschließlich Personal, das eine Doppelkarriere oder eine sportfremde Karriere verfolgt, wenn die Teilnahme dieses Personals dem Breitensport zugutekommen kann • Freiwillige (mit Ausnahme von Coaches) in Sportorganisationen Die Teilnehmenden müssen bei der entsendenden Organisation tätig sein oder regelmäßig mit ihr zusammenarbeiten, um die Durchführung ihrer Kernaktivitäten zu unterstützen. In allen Fällen müssen die Aufgaben, die den Teilnehmenden mit der entsendenden Organisation verbinden, so dokumentiert sein, dass die nationale Agentur diese Verbindung überprüfen kann (z. B. mit einem Arbeits- oder Freiwilligenvertrag, einer Aufgabenbeschreibung oder einem ähnlichen Dokument). Die Teilnehmenden können nicht als Sportler an Mobilitätsaktivitäten teilnehmen. Anzahl der Teilnehmenden Höchstens 10 Teilnehmende pro Projekt Teilnehmende an vorbereitenden Besuchen und Personen, die Teilnehmende mit geringeren Chancen begleiten, werden bei der Höchstzahl von zehn Teilnehmenden nicht mitgezählt. Ort der Aktivitäten Die Aktivitäten müssen im Ausland stattfinden, und zwar entweder in einem EU- Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Jede Aktivität muss in nur einem Land stattfinden. 242 Mindestanforderungen an vorbereitende Besuche Ort(e) der Aktivität Vorbereitende Besuche finden im Land der aufnehmenden Organisation vor Beginn der Aktivität statt. Förderfähige Teilnehmende Vertreter der teilnehmenden Organisationen, die an der Hauptaktivität teilnehmen. Vorbereitende Besuche können von Mitarbeitern durchgeführt werden, die direkt an der Organisation des Projekts beteiligt sind, oder von Mitarbeitern, die an der Mobilität teilnehmen. ZUSCHLAGSKRITERIEN Die eingereichten Anträge werden bewertet, indem auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien und Punktzahlen eine Wertung mit insgesamt 100 möglichen Punkten vorgenommen wird. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen: • mindestens 60 von insgesamt 100 Punkten und • mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl bei jedem der drei nachstehenden Zuschlagskriterien Relevanz und Wirkung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit • ist der Projektvorschlag für den Breitensport relevant • Der Projektvorschlag ist relevant für • die Ziele der Aktion • die Bedürfnisse und die Entwicklung der antragstellenden Organisation • die Bedürfnisse und die Entwicklung des teilnehmenden Personals • Der Projektvorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. • Inwieweit ist das Projekt geeignet, • das teilnehmende Personal zu hochwertigen Lernergebnissen zu führen • die Arbeitsmethoden der teilnehmenden Organisationen zu verstärken oder umzugestalten und ihre Qualität, Kapazität und Innovationskraft zu steigern • eine potenzielle Wirkung auf die teilnehmenden Organisationen und das Personal während und nach der Projektlaufzeit zu entfalten • Inwieweit sind durch das Projekt konkrete Lernergebnisse definiert • Inwieweit bezieht das Projekt neue Programmteilnehmende und weniger erfahrene Organisationen in die Aktion ein 243 Qualität – Konzeption und Durchführung des Projekts (Höchstpunktzahl 40 Punkte) Inwieweit • tragen die Ziele des vorgeschlagenen Projekts den Bedürfnissen der antragstellenden Organisation und ihres Personals klar und konkret Rechnung • ist die Qualität der praktischen Regelungen, des Managements und der Unterstützungsangebote angemessen • werden ökologisch nachhaltige und verantwortungsvolle Praktiken in das Projekt integriert • werden digitale Instrumente und Lernmethoden in das Projekt integriert, um die physischen Mobilitätsaktivitäten zu ergänzen und die Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen zu verbessern • sind die Aktivitäten barrierefrei und inklusiv gestaltet und stehen Teilnehmenden mit geringeren Chancen offen • besteht eine ausgewogene Repräsentation der Teilnehmenden nach Geschlecht • wird in Bezug auf das Personal von Nicht-Basisorganisationen klar erklärt, wie die Teilnahme dieser Personen dem Breitensport zugutekommt Qualität der Nachbereitungsaktionen (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit • hat der Antragsteller konkrete und logische Schritte vorgeschlagen, um die Ergebnisse seiner Mobilitätsaktivitäten in die reguläre Arbeit der Organisation zu integrieren • hat der Antragsteller konkrete und wirksame Schritte vorgeschlagen, um die Projektergebnisse innerhalb der antragstellenden Organisation bekannt zu machen, sie an andere Organisationen und die Öffentlichkeit weiterzugeben und öffentlich auf die Finanzierung durch die Europäische Union hinzuweisen 244 Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Organisatorische Unterstützung Unmittelbar mit der Durchführung von Mobilitätsaktivitäten, die nicht unter andere Kostenkategorien fallen, zusammenhängende Kosten. Beispielsweise Vorbereitung, Mentoring, Überwachung und Unterstützung der Teilnehmenden während der Mobilität, Dienste, Werkzeuge und Ausrüstung, die für die Projektdurchführung erforderlich sind, virtuelle Komponenten in gemischten Aktivitäten, Austausch von Ergebnissen und Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Finanzierung durch die Europäische Union. Die organisatorische Unterstützung deckt die Kosten ab, die sowohl den entsendenden als auch den aufnehmenden Organisationen entstehen. Die Aufteilung der erhaltenen Finanzhilfe wird zwischen den beiden Organisationen vereinbart. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach Anzahl der Teilnehmenden, ohne Begleitpersonen. 350 EUR pro Teilnehmendem Reisekosten Zuschuss zu den Kosten, die den Teilnehmenden, einschließlich der Begleitpersonen, für die Reise von ihrem Herkunftsort zum Ort der jeweiligen Aktivität und zurück entstehen. Generell gilt die Regel, dass Teilnehmende bei einer Strecke von weniger als 500 km mit emissionsarmen Verkehrsmitteln reisen. Bei einer Strecke von mehr als 500 km wird den Teilnehmenden nachdrücklich empfohlen, eine Kombination verschiedener Verkehrsmittel zu nutzen, um ihre Reise nachhaltiger zu gestalten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Entfernung und Anzahl der Personen. Entfernung Umweltfreundliches Reisen Nicht umweltfreundliches Reisen 10–99 km 56 EUR 28 EUR 100– 499 km 285 EUR 211 EUR 500– 1999 km 417 EUR 309 EUR 2000– 2999 km 535 EUR 395 EUR 3000– 3999 km 785 EUR 580 EUR 4000– 7999 km 1188 EUR 1188 EUR 8000 km oder mehr 1735 EUR 1735 EUR 245 222 Beispiel: Wenn eine Person aus Madrid (Spanien) an einer Aktivität in Rom (Italien) teilnimmt, sind folgende Schritte durchzuführen: Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1 365,28 km) und anschließend Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1 999 km). 223 https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de. 224 Ländergruppe 1: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden Ländergruppe 2: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern Ländergruppe 3: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn Der Antragsteller muss die Entfernung zwischen dem Herkunftsort und dem Ort der Aktivität222 mithilfe des Entfernungsrechners der Europäischen Kommission223 angeben. Individuelle Unterstützung Aufenthaltskosten der Teilnehmenden und Begleitpersonen während der Aktivität. Falls erforderlich: Aufenthaltskosten sind für die Reisezeit vor und nach der Aktivität förderfähig, wobei für Teilnehmende und Begleitpersonen, die den Reisekostenzuschuss für nicht umweltfreundliches Reisen erhalten, höchstens zwei Reisetage und für diejenigen, die den Zuschuss für umweltfreundliches Reisen erhalten, höchstens sechs Reisetage vorgesehen sind. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: Auf der Grundlage der Aufenthaltsdauer je Teilnehmendem, Begleitperson und Aufnahmeland224 Ländergruppe 1: 107-191 EUR Ländergruppe 2: 95-169 EUR Ländergruppe 3: 84-148 EUR Dabei handelt es sich um Grundbeträge pro Aktivitätstag. Jede nationale Agentur beschließt die genauen Grundbeträge innerhalb der zulässigen Spannen. Der Grundbetrag ist bis zum 14. Tag der Aktivität zu zahlen. Ab dem 15. Tag der Aktivität entspricht der zu zahlende Satz 70 % des Grundbetrags. Die zu zahlenden Sätze werden auf den nächsten ganzen Euro gerundet. Inklusionsunterstützung Inklusionsunterstützung für Organisationen: Kosten in Verbindung mit der Organisation von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmende mit geringeren Chancen. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen, ohne Begleitpersonen 125 EUR pro Teilnehmendem Inklusionsunterstützung für Teilnehmer: Zusätzliche Kosten, die unmittelbar mit Aufwendungen für Teilnehmende mit geringeren Chancen und ihre Begleitpersonen verbunden sind (einschließlich gerechtfertigter Aufenthalts- und Reisekosten, sofern für diese 100 % der förderfähigen Kosten https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de 246 Teilnehmer keine Finanzhilfe in den Kategorien „Reisekosten“ und „individuelle Unterstützung“ beantragt wird). Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Unterstützung vorbereitender Besuche Kosten in Verbindung mit der Durchführung des vorbereitenden Besuchs, einschließlich Reise- und Aufenthaltskosten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. 680 EUR pro Teilnehmendem, höchstens jedoch zwei Teilnehmende pro vorbereitendem Besuch. Sprachliche Unterstützung Kosten für die Bereitstellung von Sprachlernmaterial und Schulungen für Teilnehmende, die ihre Kenntnis der Sprache verbessern müssen, die sie während der Aktivität für das Coaching oder die Schulungen verwenden. Sprachliche Unterstützung ist für Teilnehmende an folgenden Arten von Aktivitäten förderfähig: Job Shadowing und Hospitationen sowie Coaching- und Schulungstätigkeit. Die Unterstützung ist nur dann zu zahlen, wenn Teilnehmende die Online-Sprachunterstützung nicht in Anspruch nehmen können, weil die gewünschte Sprache oder das gewünschte Niveau nicht verfügbar ist oder weil für Teilnehmende mit geringeren Chancen besondere Hindernisse bestehen. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden 150 EUR pro Teilnehmendem Außergewöhnliche Kosten Kosten für die Bereitstellung von Finanzsicherheiten, falls die nationale Agentur dies anfordert. Hohe Reisekosten der Teilnehmenden und ihrer Begleitpersonen, die aufgrund geografischer Abgelegenheit oder anderer Einschränkungen nicht mit dem regulären Zuschuss für „Reisekosten“ unterstützt werden können. Im Falle einer Bewilligung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen die Finanzsicherheiten: 80 % der förderfähigen Kosten Hohe Reisekosten: 80 % der förderfähigen Kosten Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche 247 Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten. Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen. Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Teure Reisen liegen dann vor, wenn die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten weniger als 70 % der Reisekosten der Teilnehmenden abdeckt. Bescheinigungen: 100 % der förderfähigen Kosten 248 VIRTUELLER ERASMUS+-AUSTAUSCH Projekte des virtuellen Austauschs bestehen aus Online-Aktivitäten zur Förderung des interkulturellen Dialogs und der Entwicklung von Soft Skills. Sie ermöglichen jedem jungen Menschen den Zugang zu einer qualitativ hochwertigen internationalen und kulturübergreifenden Bildung ohne physische Mobilität. Auch wenn virtuelle Debatten oder Schulungen die Vorteile der physischen Mobilität nicht vollständig ersetzen können, sollten die Teilnehmenden an virtuellen Austauschprogrammen einige der Vorteile internationaler Bildungserfahrungen nutzen können. Digitale Plattformen sind ein wertvolles Instrument, um den durch die COVID-19-Pandemie verursachten globalen Mobilitätseinschränkungen teilweise zu begegnen. Der virtuelle Austausch trägt auch zur Verbreitung der europäischen Werte bei. Darüber hinaus kann er in einigen Fällen zu Ideen anregen und den Boden für einen künftigen physischen Austausch ebnen, der nicht im Rahmen dieser Aktion finanziert wird. Ein virtueller Austausch im Bereich Hochschulbildung und im Jugendbereich findet in kleinen Gruppen und immer unter der Moderation eines geschulten Betreuers statt. Er sollte leicht in Jugendprojekte (nichtformale Bildung) oder Hochschulkurse integriert werden können. Der virtuelle Austausch kann sich an Teilnehmer aus beiden Sektoren richten, auch wenn je nach Projekt nur Teilnehmer aus einem der beiden Sektoren oder aus beiden Sektoren beteiligt sein können. An allen Projekten im Rahmen dieser Aufforderung sind Organisationen und Teilnehmende in förderfähigen Regionen sowohl aus den EU-Mitgliedstaaten und den mit dem Programm assoziierten Drittländern als auch aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern beteiligt. ZIELE DER AKTION Die Aktion soll: ▪ den interkulturellen Dialog mit nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern fördern und durch Online- Interaktionen zwischen den Menschen auf Basis digitaler, jugendgerechter Technologien die Toleranz verbessern; ▪ verschiedene Arten des virtuellen Austauschs als Ergänzung zur physischen Mobilität im Rahmen von Erasmus+ fördern, damit mehr junge Menschen von interkulturellen und internationalen Erfahrungen profitieren können; ▪ das kritische Denken und die Medienkompetenz, vor allem im Zusammenhang mit der Nutzung von Internet und sozialen Medien fördern, um die Diskriminierung, Indoktrinierung, Polarisierung und gewalttätige Spaltung zu bekämpfen; ▪ die digitalen Kompetenzen und „Soft Skills“225 von Schülerinnen und Schülern, jungen Menschen und Jugendarbeitern226 fördern, einschließlich der Anwendung von Fremdsprachen und Teamarbeit, insbesondere zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit; ▪ die politische Bildung und die gemeinsamen Werte Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung durch Bildung fördern; ▪ die Jugenddimension in den Beziehungen der EU zu Drittländern stärken. THEMENBEREICHE/SPEZIFISCHE ZIELE Die virtuellen Austausche sollten im Rahmen eines der folgenden Themenbereiche organisiert werden, die den Prioritäten des Programms Erasmus+ entsprechen: ▪ Inklusion und Vielfalt ▪ Digitaler Wandel ▪ Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels 225 Zu den Soft Skills gehören die Fähigkeit, kritisch zu denken, neugierig und kreativ zu sein, Initiative zu ergreifen, Probleme zu lösen und kollaborativ zu arbeiten, in einem multikulturellen und interdisziplinären Umfeld effizient zu kommunizieren, sich dem Kontext anzupassen und mit Stress und Unsicherheit zurechtzukommen. Diese Fähigkeiten sind Teil der Schlüsselkompetenzen, wie sie in der Empfehlung des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (ABl. C 189 vom 4.6.2018, S. 1) dargelegt sind. 226 Jugendarbeiter sind Personen, die ehren- oder hauptamtlich im Bereich des nichtformalen Lernens tätig sind und junge Menschen in ihrer persönlichen sozialen/bildungsbezogenen Entwicklung und beruflichen Fortbildung unterstützen. 249 ▪ Teilhabe am demokratischen Leben, gemeinsame Werte und bürgerschaftliches Engagement Da es sich bei den virtuellen Austauschen um eine Bottom-up-Initiative handelt, steht es den teilnehmenden Organisationen innerhalb dieses breiten Rahmens frei, die Themen auszuwählen, auf die sie sich konzentrieren wollen. Die Vorschläge müssen jedoch die erwarteten Auswirkungen in Bezug auf eines oder mehrere der oben genannten Ziele darlegen (siehe auch den Abschnitt „Erwartete Wirkung“ weiter unten). Je nach Projektumfang und -thema sollten geschlechtsspezifische Aspekte berücksichtigt werden (z. B. durch die Einführung von Gleichstellungsfragen in die Schulungsmaßnahmen). Ein besonderes Augenmerk muss auf die Eingliederung von sozial und wirtschaftlich schwachen Menschen und von Personen, die nicht in der Lage sind, einen Antrag auf physische Mobilität zu stellen, gelenkt werden. AKTIVITÄTEN Die Projekte werden auf der Grundlage von Arbeitsplänen finanziert, die Online-Kooperationsaktivitäten umfassen, darunter: ▪ Online-Diskussionen zwischen jungen Menschen von Jugendorganisationen aus verschiedenen Ländern im Rahmen von Jugendprojekten. In diesem Kontext könnten auch Rollenspielsimulationen durchgeführt werden; ▪ Schulungen für Jugendbetreuer, die ein virtuelles Austauschprojekt mit Kollegen aus anderen Ländern entwickeln möchten; ▪ Online-Diskussionen zwischen Studierenden von Hochschuleinrichtungen in verschiedenen Ländern als Teil des Hochschulstudiums; ▪ Schulungen für Universitätsprofessoren/-personal, die ein virtuelles Austauschprojekt mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Ländern entwickeln möchten; ▪ interaktive offene Online-Kurse, die herkömmliche Kursmaterialien wie gefilmte Vorlesungen, Lesestoff und Aufgabenstellungen enthalten (wie die bekannten MOOCs, Massive Open Online Courses, aber mit dem Schwerpunkt auf interaktiven Benutzerforen in kleinen Gruppen, um die Interaktion zwischen Studierenden, Professoren, Lehrkräften, jungen Menschen und Jugendarbeitern zu fördern). EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Alle virtuellen Austauschprojekte müssen folgende Anforderungen erfüllen: ▪ sie werden von geschulten Betreuern moderiert; ▪ sie sind aus Sicht der Teilnehmenden und Organisatoren sicher und schützen diese unter vollumfänglicher Einhaltung der EU-Datenschutzvorschriften227; ▪ Virtuelle Austauschaktivitäten müssen fest in den Jugend- und Hochschulsektor eingebettet sein und der Online- und Offline-Kultur junger Menschen in den teilnehmenden Ländern entsprechen; ▪ sie sind offen und zugänglich auf der Ebene der Benutzererfahrung und der Interaktion. Die Registrierung und die Interaktion mit Gleichaltrigen, Betreuern, Verwaltungsmitarbeitern und anderen Beteiligten sollte unkompliziert und einfach sein; ▪ sie sind hauptsächlich synchron, mit möglichen asynchronen Komponenten (z. B. Lesungen, Videos); ▪ schließlich müssen sie eine Methode zur Anerkennung der Teilnahme und der Lernergebnisse der jungen Menschen am Ende des Austauschs vorsehen. Die teilnehmenden Organisationen müssen virtuelle Austausche für Personen im Alter von 13 bis 30 Jahren organisieren. Wenn Personen unter 18 Jahren an einem Projekt teilnehmen, müssen die teilnehmenden Organisationen vorab die Genehmigung der Eltern oder der sonstigen gesetzlichen Vertreter einholen. Die einzelnen Teilnehmer müssen in den Ländern der Organisationen ansässig sein, die am Projekt beteiligt sind. Für die Durchführung ihrer Aktivitäten sollten die Projekte so weit wie möglich auf bestehende Instrumente und Plattformen zurückgreifen. 227 https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection/eu-data-protection-rules_de. https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection/eu-data-protection-rules_de 250 FÖRDERKRITERIEN Um für eine Erasmus+-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für Erasmus+-Lehrkräfteakademien die folgenden Kriterien erfüllen: Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?) Die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) müssen Rechtsträger (öffentliche oder private Einrichtungen) sein und können unter folgende Kategorien fallen: • Einrichtungen, die im Bereich Hochschulbildung oder Jugend (nichtformale Bildung) tätig sind, • Jugendorganisationen228, • Hochschuleinrichtungen, Vereinigungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen sowie rechtlich anerkannte nationale oder internationale Rektoren-, Lehrer- oder Studierendenorganisationen Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) müssen in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h. • in einem EU-Mitgliedstaat, • in einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder • einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland aus einer förderfähigen Region. Die förderfähigen Regionen im Rahmen dieser Aktion sind die Regionen 1, 2229, 3 und 9 (siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens). Bei der koordinierenden Organisation muss es sich um eine Jugendorganisation oder Hochschuleinrichtung handeln, die rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig ist. Die koordinierende Organisation stellt den Antrag im Namen aller am Projekt beteiligten Organisationen. Es kann sich nicht um eine verbundene Stelle handeln. Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können nicht Koordinatoren sein. Andere Stellen können in anderen Rollen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner. Ausnahme: Organisationen aus Belarus und Russland sind zur Teilnahme als assoziierte Partner an dieser Aktion nicht berechtigt. 228 D. h. jede öffentliche oder private Organisation, die mit jungen Menschen außerhalb formaler Lernkontexte arbeitet. Beispiele: gemeinnützige Organisationen, Verbände, NRO (einschließlich europäischer Jugend-NRO), nationale Jugendräte, lokale, regionale oder nationale Behörden, Bildungs- oder Forschungseinrichtungen, Stiftungen. 229 Organisationen aus Belarus sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. 251 Zusammensetzung von Konsortien (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen) Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens sechs Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt: • Mindestens sechs unabhängige Stellen (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) aus sechs verschiedenen förderfähigen Ländern. • Es müssen mindestens drei Hochschuleinrichtungen oder Jugendorganisationen aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern sowie drei Hochschuleinrichtungen oder Jugendorganisationen aus drei verschiedenen förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern sein, die derselben förderfähigen Region angehören. • Organisationen aus verschiedenen förderfähigen Regionen können nicht an demselben Projekt teilnehmen. Regionenübergreifende Projekte sind nicht förderfähig. • Die Anzahl der Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern darf nicht höher sein als die Anzahl der Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Nur Begünstigte (keine verbundenen Stellen) zählen für die Zusammensetzung des Konsortiums mit dazu. Assoziierte Partner zählen bei der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in den Ländern der teilnehmenden Organisationen durchgeführt werden. Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) der EU. Kennnummern der Aufforderung: • ERASMUS-EDU-2026-VIRT-EXCH-SSA – Virtueller Erasmus+-Austausch in Subsahara-Afrika • ERASMUS-EDU-2026-VIRT-EXCH-WB – Virtueller Erasmus+-Austausch in Ländern des Westbalkans • ERASMUS-EDU-2026-VIRT-EXCH-SMC – Virtueller Erasmus+-Austausch in Länder des südlichen Mittelmeerraums • ERASMUS-EDU-2026-VIRT-EXCH-NE – Virtueller Erasmus+-Austausch in Ländern der Östlichen Nachbarschaft Bevor Sie sich bewerben, lesen Sie bitte die entsprechenden häufig gestellten Fragen im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) der EU. Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 26. März 2026 um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. 252 ZUSCHLAGSKRITERIEN Relevanz (Höchstpunktzahl 30 Punkte) ▪ Verbindung zu Zielen und Themenbereichen: Der Antrag ist für die gewählten allgemeinen und spezifischen Ziele der Aufforderung relevant. Er steht im Einklang mit den Anforderungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und wird klar erläutert. Der Antrag bezieht sich auf einen der für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen festgelegten Themenbereiche. ▪ Bedarfsanalyse: Der Antrag stützt sich auf eine angemessene Analyse der Herausforderungen und Bedürfnisse. Die unterschiedlichen Bedürfnisse der verschiedenen Partner wurden ermittelt und werden gut berücksichtigt. ▪ Aktivitäten: Der virtuelle Austausch ist klar definiert, fördert den interkulturellen Dialog und die Entwicklung von Soft Skills und trägt in erster Linie zur bildungsbezogenen, persönlichen oder beruflichen Entwicklung von Teilnehmenden aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern bei. Die vorgeschlagenen Aktivitäten haben das Potenzial, gegenseitiges Vertrauen aufzubauen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu verbessern. Die Wirksamkeit des vorgeschlagenen Konzepts des virtuellen Austauschs wird nachgewiesen. ▪ Werte der EU: Der Antrag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. ▪ Qualität der Projekt- konzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) ▪ Kohärenz: Die Projektkonzeption gewährleistet insgesamt eine Übereinstimmung zwischen Projektzielen, Methoden, Aktivitäten und dem vorgeschlagenen Finanzrahmen. Der Antrag enthält ein kohärentes, realistisches und umfassendes Paket von Aktivitäten, die geeignet sind, den ermittelten Bedürfnissen zu entsprechen und zu den erwarteten Ergebnissen zu führen. ▪ Methodik: Der Vorschlag zeichnet sich durch Qualität und Durchführbarkeit der vorgeschlagenen Methodik und ihre Eignung zur Deckung der ermittelten Bedürfnisse aus, einschließlich der unterschiedlichen Bedürfnisse der verschiedenen Partner. Es wurde ein klares Konzept entwickelt, wie diese unterschiedlichen Bedürfnisse bewältigt werden sollen. Der gewählte pädagogische Ansatz bzw. die gewählten pädagogischen Ansätze entspricht/entsprechen ebenfalls diesen unterschiedlichen Bedürfnissen. ▪ Lernergebnisse: Lernergebnisse werden bewertet und anerkannt (z. B. Youthpass). Die Lernergebnisse werden vor jeder virtuellen Austauschaktivität klar definiert und nach jeder Aktivität gemessen, die Fortschritte aufgezeichnet und die Leistungen anerkannt. ▪ Finanzrahmen: Der Finanzrahmen zeigt Kosteneffizienz und ein gutes Preis- Leistungs-Verhältnis. Es besteht Kohärenz zwischen den Aufgaben, Rollen und den den Partnern zugewiesenen Finanzmitteln. Die Regelungen für die Finanzverwaltung sind klar und angemessen. ▪ Bewertung: Spezifische Maßnahmen zur Bewertung von Prozessen und Ergebnissen (Leistungsindikatoren und Mittel zur Überprüfung) gewährleisten eine hervorragende Durchführung des Projekts. Es gibt einen klaren Qualitätssicherungsplan, der auch das Projektmanagement angemessen abdeckt. Die Überwachungsstrategie umfasst die Identifizierung von Risiken und einen Aktionsplan zu deren Begrenzung. 253 Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) ▪ Zusammensetzung: Die Partnerschaft kann die volle Verwirklichung der Projektziele gewährleisten. Das Konsortium verfügt über alle erforderlichen Fähigkeiten, Fachkenntnisse und Erfahrungen in den vom Projekt abgedeckten Bereichen. Eine angemessene Aufteilung der Zeit und des Inputs auf die Partner ist gewährleistet. Die Fähigkeiten und Kompetenzen der Partnerschaft sind komplementär. ▪ Engagement: Alle teilnehmenden Organisationen engagieren sich entsprechend ihren jeweiligen Fähigkeiten und spezifischen fachlichen Kompetenzen. ▪ Zusammenarbeit: Die Kooperationsvereinbarungen sind ausgewogen. Es werden wirksame Mechanismen vorgeschlagen, um die Abstimmung, Entscheidungsfindung und Kommunikation der teilnehmenden Organisationen, der Interessenträger und sonstiger maßgeblicher Akteure sicherzustellen. Wirkung (Höchstpunktzahl 20 Punkte) ▪ Verbreitung: Eine klare Sensibilisierungs-, Verbreitungs- und Kommunikationsstrategie gewährleistet, dass die betroffenen Zielgruppen sowie die allgemeinen Interessengruppen und die Öffentlichkeit während der Laufzeit des Projekts erreicht werden. Diese Strategie umfasst Pläne für die Zugänglichmachung aller produzierten Materialien durch offene Lizenzen. ▪ Nutzung der Projektergebnisse: Der Antrag zeigt, dass der gewählte Ansatz des virtuellen Austauschs erfolgreich verbreitet werden kann, dass er eine größere Wirkung erzielt und den systemischen Wandel beeinflusst. Der Ansatz in Bezug auf die Nutzung der Projektergebnisse ist klar beschrieben und die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verwertung der Projektergebnisse sind potenziell wirksam. ▪ Wirkung: Die vorhersehbare Wirkung, insbesondere für die identifizierten Zielgruppen, ist klar definiert und es sind Maßnahmen vorgesehen, die sicherstellen, dass die Wirkung erreicht und bewertet werden kann. Die Ergebnisse der Aktivitäten sind wahrscheinlich erheblich. Die Projektergebnisse haben das Potenzial, langfristige Veränderungen, Verbesserungen oder Entwicklungen zum Nutzen der betroffenen Zielgruppen und Systeme zu unterstützen. Im Antrag wird auch erklärt, wie die Auswirkungen des Lernens (Lernergebnisse) durch den virtuellen Austausch bewertet werden sollen, um (datengestützte) Empfehlungen zur Verbesserung des Lehrens und Lernens im virtuellen Austausch über das Projekt hinaus zu formulieren. ▪ Nachhaltigkeit: Der Antrag umfasst geeignete Maßnahmen und weist finanzielle Ressourcen aus, mit denen sichergestellt wird, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus bestehen bleiben. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 60 Punkte (von insgesamt 100 Punkten) erreichen. Außerdem muss jeweils mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der oben genannten Kategorien von Zuschlagskriterien erreicht werden (d. h. mindestens 15 Punkte in den Kategorien „Relevanz des Projekts“ und „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“, 10 Punkte in den Kategorien „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und „Wirkung“). Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. 254 ERWARTETE WIRKUNG Die Aktivitäten und Ergebnisse der verschiedenen Projekte werden darauf abzielen, eine positive Wirkung in Bezug auf die Ziele der Aufforderung zu erzielen, die zwar je nach den Besonderheiten der Projekte variieren, aber eng mit der Lerndimension des virtuellen Austauschs verbunden sein sollten. Jeder Projektvorschlag sollte Angaben zu dieser erwarteten Wirkung enthalten. Die Antragsteller werden ermutigt, bei der Berichterstattung über die Wirkung der Projekte das Feedback der teilnehmenden Personen und Organisationen, insbesondere in Bezug auf den Lernwert, zu berücksichtigen. GEOGRAFISCHE ZIELGEBIETE Die Instrumente für die Finanzierung des auswärtigen Handelns der EU tragen zu dieser Aktion bei. Die verfügbaren Haushaltsmittel sind auf verschiedene Regionen der Welt aufgeteilt (d. h. Westbalkan, östliche Nachbarschaft, Länder des südlichen Mittelmeerraums und Subsahara-Afrika), wobei die Höhe der einzelnen Envelopes unterschiedlich ist. Die Vorschläge werden nach Regionen geordnet (siehe „Wo ist der Antrag zu stellen?“ und Themenkennnummer), entsprechend des spezifischen Envelopes. Weiterführende Informationen zu den verfügbaren Budgets der einzelnen Envelopes werden im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) veröffentlicht. Subsahara-Afrika: Den Antragstellern wird nahegelegt, den am wenigsten entwickelten Ländern in dieser Region Vorrang einzuräumen und ein besonderes Augenmerk auf die prioritären Migrationsländer zu legen; kein Land wird mehr als 8 % der für die Region vorgesehenen Mittel erhalten. Außerdem werden die Antragsteller darin bestärkt, Teilnehmende aus einem breiten Spektrum von Ländern in ihren Vorschlag einzubeziehen, darunter auch Partner, die weniger Erfahrung mit Erasmus+ haben. Generell – und innerhalb der Beschränkungen bestehender nationaler und europäischer Rechtsrahmen – sind die Ergebnisse als freie Lehr- und Lernmaterialien (OER) zugänglich zu machen und auf einschlägigen Plattformen der jeweiligen Berufs- oder Branchenverbände oder der zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Im Vorschlag wird erläutert, wie die erstellten Daten, Materialien, audiovisuellen Medien und Aktivitäten auf sozialen Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Der Betrag wird von der gewährenden Behörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets, des Bewertungsergebnisses und eines Fördersatzes von 95 % festgesetzt. Die maximale EU-Finanzhilfe je Projekt beläuft sich auf 500 000 EUR. Die Begünstigten können höchstens 200 EUR pro Teilnehmendem (d. h. junger Teilnehmender oder Betreuer) am virtuellen Austausch erhalten. So müssen beispielsweise Begünstigte, die den Höchstbetrag der Finanzhilfe von 500 000 EUR erhalten, mindestens 2 500 Teilnehmer in virtuelle Austauschaktivitäten einbinden. Die Gesamtzahl der Teilnehmenden und geschulten Betreuer muss im Antragsformular eindeutig angegeben werden. Die gewährte Finanzhilfe ist möglicherweise niedriger als der beantragte Betrag. Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Finanzhilfen oder Preisgeldern ist nicht zulässig. Kosten für Rechnungsprüfungen sind nicht zulässig. 255 Kosten für Freiwillige sind zulässig. Sie werden in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf Freiwillige230 gewährt. KMU-Einheitskosten für KMU-Eigentümer sind zulässig. Sie sollten in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf KMU-Eigentümer231 erfolgen. Wie wird der Pauschalbetrag für das Projekt bestimmt? Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen: • Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.). • Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten. • Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung des Pauschalbetrags vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Stellen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist. • Die beschriebenen Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen. Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag, Fördersatz, förderfähige Gesamtkosten usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Siehe Teil C dieses Programmleitfadens, Abschnitt „Förderfähige direkte Kosten“. Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Durch diese Förderform ist es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal)232 erhältlich ist. 230 https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de. 231https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/unit-cost-decision-sme-owners-natural- persons_en.pdf. 232https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/how-to-participate/reference- documents;programCode=ERASMUS2027?programmePeriod=2021-2027&frameworkProgramme=43353764. https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/unit-cost-decision-sme-owners-natural-persons_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/unit-cost-decision-sme-owners-natural-persons_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/how-to-participate/reference-documents;programCode=ERASMUS2027?programmePeriod=2021-2027&frameworkProgramme=43353764 https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/how-to-participate/reference-documents;programCode=ERASMUS2027?programmePeriod=2021-2027&frameworkProgramme=43353764 256 LEITAKTION 2: ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN Diese Leitaktion unterstützt: • Partnerschaften für Zusammenarbeit, einschließlich Kooperationspartnerschaften und kleinerer Partnerschaften • Partnerschaften für Exzellenz, einschließlich Zentren der beruflichen Exzellenz und der Erasmus-Mundus- Aktion • Partnerschaften für Innovation, einschließlich Allianzen und zukunftsorientierter Projekte • Kapazitätsaufbau im Bereich Hochschulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Jugend und Sport • Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen Die im Rahmen dieser Leitaktion unterstützten Aktionen sollen erheblich zu den Prioritäten des Programms beitragen und so einen positiven und anhaltenden Effekt für die teilnehmenden Organisationen, die politischen Rahmenbedingungen, in dem die betreffenden Aktionen organisiert werden, und die mittelbar oder unmittelbar an den organisierten Aktivitäten beteiligten Organisationen und Personen mit sich bringen. Die Leitaktion soll die Entwicklung, den Transfer und/oder die Einführung innovativer Verfahren auf Ebene der Organisation bzw. auf lokaler, regionaler, nationaler oder europäischer Ebene fördern. Je nach dem Bereich, auf den sie sich beziehen, und der Art des Antragstellers werden diese Aktionen entweder von den nationalen Agenturen oder von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) verwaltet. Nähere Angaben dazu, wer einen Antrag stellen kann und an wen die Anträge zu richten sind, können den folgenden Abschnitten entnommen werden. Für die teilnehmenden Organisationen sollen die im Rahmen dieser Leitaktion unterstützten Projekte die folgenden Ergebnisse hervorbringen: • innovative Ansätze für die Ansprache ihrer Zielgruppen, beispielsweise durch: attraktivere allgemeine und berufliche Bildungsprogramme unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und Erwartungen; Verwendung partizipativer Ansätze und digitaler Methoden; neue oder verbesserte Prozesse zur Anerkennung und Validierung von Qualifikationen; wirksamere Formen des Lehrens und Lernens von Grundfertigkeiten mit besonderem Schwerpunkt auf der Verhinderung von Leistungsdefiziten bei benachteiligten Schülerinnen und Schülern und auf der Förderung hervorragender Leistungen bei den Grundfertigkeiten; größere Wirksamkeit der Aktivitäten zum Nutzen lokaler Gemeinschaften; neue oder bessere Verfahren zur Berücksichtigung der Bedürfnisse von Zielgruppen mit geringeren Chancen und zur Berücksichtigung von Unterschieden in den Lernergebnissen aufgrund geografischer und sozioökonomischer Ungleichheiten; neue Ansätze zum Umgang mit sozialer, ethnischer, sprachlicher und kultureller Vielfalt; neue Ansätze zur besseren Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, insbesondere auf regionaler und lokaler Ebene; Anerkennung von Exzellenz im Sprachenlernen und -lehren durch das Europäische Sprachensiegel; ein moderneres, dynamischeres, engagierteres und professionelleres Umfeld innerhalb der Organisation: Bereitschaft zur Einbindung bewährter Verfahren und neuer Methoden, einschließlich digitaler Fähigkeiten, in die tägliche Tätigkeit; Offenheit für die Nutzung von Synergien mit Organisationen, die in unterschiedlichen Bereichen oder in anderen sozioökonomischen Sektoren tätig sind; strategische Planung der beruflichen Fortbildung ihres Personals unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und der Ziele der Organisation; • bessere Befähigung und Professionalisierung für Tätigkeiten auf europäischer/internationaler Ebene: bessere Managementkompetenzen und Internationalisierungsstrategien; verstärkte Zusammenarbeit mit Partnern aus anderen Ländern, anderen Teilbereichen der Bereiche allgemeine und berufliche Bildung und Jugend und/oder anderen sozioökonomischen Sektoren; verstärkte Zuweisung von (nicht von der EU bereitgestellten) Finanzmitteln zur Organisation europäischer/internationaler Projekte in den Bereichen allgemeine und 257 berufliche Bildung und Jugend; höhere Qualität bei der Vorbereitung, Durchführung, Überwachung und Nachbereitung europäischer/internationaler Projekte; • verstärktes Wissen und Bewusstsein im Hinblick auf Sport und körperliche Betätigung; • verstärktes Bewusstsein hinsichtlich der Rolle des Sports bei der Förderung der sozialen Inklusion, der Chancengleichheit und einer gesunden Lebensweise. Zudem dürften die im Rahmen dieser Leitaktion geförderten Projekte eine positive Wirkung für die direkt oder indirekt an den Aktivitäten beteiligten Personen haben, beispielsweise: • mehr Eigeninitiative und unternehmerisches Denken • bessere Sprachkenntnisse • größere digitale Kompetenz • größeres Verständnis und größere Aufgeschlossenheit für alle Arten von Vielfalt, z. B. soziale, ethnische, sprachliche, geschlechtsbezogene und kulturelle Vielfalt sowie unterschiedliche Fähigkeiten • bessere Qualifikation für berufliche Tätigkeiten und für Unternehmensgründungen (u. a. nach den Grundsätzen des sozialen Unternehmertums) • aktivere Beteiligung an der Gesellschaft • positivere Einstellung gegenüber dem europäischen Aufbauwerk und den Werten der EU; • besseres Verständnis und verstärkte Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen in Europa und darüber hinaus • verbesserte Kompetenzen in Bezug auf die jeweiligen Berufsprofile (Lehr- oder Ausbildungstätigkeit, Jugendarbeit, Sportcoaching usw.) • umfassenderes länderübergreifendes Verständnis für Verfahren, politische Strategien und Systeme in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport • besseres Verständnis der Zusammenhänge zwischen formaler und nichtformaler allgemeiner und beruflicher Bildung, anderen Lernformen und dem Arbeitsmarkt; • bessere Berufs- und Karrierechancen • höhere Motivation und Zufriedenheit bei der täglichen Arbeit • mehr sportliche und körperliche Betätigung Auf Systemebene sollen die Projekte eine Modernisierung bewirken und zu einer besseren Ausrichtung der Bildungs- und Jugendsysteme und der Jugendpolitik an den großen Herausforderungen der modernen Welt (ökologische Nachhaltigkeit, digitaler Wandel, Beschäftigung, wirtschaftliche Stabilität und wirtschaftliches Wachstum), aber auch an der Notwendigkeit beitragen, soziale, zivilgesellschaftliche und interkulturelle Kompetenzen, den interkulturellen Dialog, demokratische Werte und Grundrechte, soziale Inklusion, die psychische Gesundheit und das psychische Wohlbefinden, Nichtdiskriminierung und aktiven Bürgersinn, kritisches Denken und Medienkompetenz zu fördern. Daher sollen mit dieser Leitaktion die folgenden Wirkungen erzielt werden: • höhere Qualität der Arbeit in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugendarbeit und Sportpraxis in Europa und darüber hinaus, wobei mehr Exzellenz und größere Attraktivität mit besseren Chancen für alle kombiniert werden; 258 • Entwicklung von besser auf Anforderungen und Chancen des Arbeitsmarkts abgestimmten Systemen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend und engere Verbindungen zu Wirtschaft und Gesellschaft • bessere Vermittlung und Bewertung von Basis- und Querschnittskompetenzen, insbesondere Lesen, Schreiben, Rechnen, unternehmerische, soziale, zivilgesellschaftliche, interkulturelle und sprachliche Kompetenzen, kritisches Denken, digitale Kompetenzen und Medienkompetenz; • verstärkte Synergien und Verbindungen und größere Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Systemen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend auf nationaler Ebene unter verstärkter Nutzung europäischer Referenzinstrumente zur Förderung der Anerkennung, Validierung und Transparenz von Kompetenzen und Qualifikationen • verstärkte Nutzung von Lernergebnissen bei der Beschreibung und Definition von Qualifikationen, Qualifikationskomponenten und Lehrplänen, um Lehr-, Lern- und Bewertungsverfahren zu verbessern • stärkere Sensibilisierung und größere Aufgeschlossenheit für soziale Vielfalt und größere Inklusivität und Zugänglichkeit der Bildungssysteme und -möglichkeiten; • neue und vertiefte überregionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit öffentlicher Stellen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend • stärker strategisch orientierte und integrierte Nutzung von digitalen Technologien und freien Lehr- und Lernmaterialien (OER) in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend • stärkere Motivierung zum Erlernen von Fremdsprachen durch innovative Lehrmethoden oder mehr Möglichkeiten zur praktischen Anwendung der auf dem Arbeitsmarkt verlangten Sprachkenntnisse • stärkere Interaktion zwischen Praxis, Forschung und Politik • erhöhte Beteiligung an sportlichen und körperlichen Aktivitäten als Mittel zur Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden • bessere Kenntnis der Möglichkeiten zur Bekämpfung grenzüberschreitender Bedrohungen für die Integrität des Sports, wie Doping, Spielabsprachen und Gewalt sowie jegliche Form von Intoleranz und Diskriminierung, bessere Unterstützung von Good Governance im Sport und von dualen Karrieren von Sportlerinnen und Sportlern • stärkere Anerkennung von freiwilligen Aktivitäten im Sport • erhöhte Mobilität von Freiwilligen, Trainern, Managern und Personal von gemeinnützigen Sportorganisationen • mehr soziale Inklusion und Chancengleichheit im Sport 259 PARTNERSCHAFTEN FÜR ZUSAMMENARBEIT WAS SIND PARTNERSCHAFTEN FÜR ZUSAMMENARBEIT? Durch diese Aktion können die teilnehmenden Organisationen Erfahrungen in der internationalen Zusammenarbeit sammeln und ihre Kapazitäten stärken, aber auch hochwertige innovative Ergebnisse hervorbringen. Je nach den Zielen des Projekts, den beteiligten Organisationen oder den erwarteten Wirkungen sowie anderen Elementen können die Partnerschaften für Zusammenarbeit von unterschiedlicher Größe und unterschiedlichem Umfang sein und ihre Aktivitäten entsprechend anpassen. Die qualitative Bewertung dieser Projekte richtet sich nach den Zielen der Zusammenarbeit und der Art der beteiligten Organisationen. Ausgehend von dieser Logik können Organisationen unter zwei Arten von Partnerschaften wählen, um gemeinsam zu arbeiten, zu lernen und zu wachsen: • Kooperationspartnerschaften • Kleinere Partnerschaften Diese beiden Arten von Partnerschaften werden auf den folgenden Seiten ausführlich beschrieben. Anhand der Informationen in den beiden folgenden Abschnitten können Sie die Art der Partnerschaft auswählen, die am besten dem Profil und der Struktur Ihrer Organisation sowie Ihren Projektideen entspricht. Darüber werden Partnerschaften für die Zusammenarbeit auch Europäische Partnerschaften für die Schulentwicklung umfassen, die von Schulen und Schulbehörden umgesetzt werden. Die Europäischen Partnerschaften für die Schulentwicklung tragen zur Union der Kompetenzen bei, indem sie Innovation und den Aufbau von Kapazitäten für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der Schulbildung fördern. WELCHE AKTIVITÄTEN WERDEN IN DER REGEL VON PARTNERSCHAFTEN FÜR ZUSAMMENARBEIT DURCHGEFÜHRT? Im Verlauf eines Projekts können Organisationen in der Regel vielfältige Aktivitäten durchführen. Von traditionellen bis hin zu kreativeren und innovativeren Aktivitäten haben Organisationen die Flexibilität, die beste Kombination zu wählen, die dazu beiträgt, die Ziele des Projekts in Bezug auf seinen Umfang und im Verhältnis zu den Kapazitäten der Partnerschaft zu erreichen. Beispiele hierfür sind: ▪ Projektmanagement: Aktivitäten, die erforderlich sind, um die angemessene Planung, Durchführung und Nachbereitung der Projekte zu gewährleisten, einschließlich einer reibungslosen und effizienten Zusammenarbeit zwischen den Projektpartnern. In dieser Phase umfassen die Aktivitäten typischerweise organisatorische und administrative Aufgaben, virtuelle Treffen zwischen Partnern, Erstellung von Kommunikationsmaterial, Vorbereitung und Nachbereitung der Teilnehmer an Aktivitäten usw. ▪ Durchführungsaktivitäten: können Netzwerkveranstaltungen, Treffen, Arbeitssitzungen zum Austausch von Verfahren und zur Erarbeitung von Ergebnissen umfassen. An diesen Aktivitäten können auch Personal und Lernende teilnehmen (sofern ihre Teilnahme zur Erreichung der Projektziele beiträgt). ▪ Verbreitungs- und Werbeaktivitäten: Organisation von Konferenzen, Sitzungen und Veranstaltungen zur Verbreitung, Erläuterung und Bekanntmachung der Projektergebnisse, unabhängig davon, ob es sich um greifbare Ergebnisse, Schlussfolgerungen, bewährte Verfahren oder Ergebnisse in anderer Form handelt. BEITRAG DIESER AKTION ZUR VERWIRKLICHUNG DER POLITISCHEN PRIORITÄTEN Die Europäische Kommission legt jährlich gemeinsame Prioritäten und Ziele fest, die auf Ebene des Programms Erasmus+ in verschiedenen Gebieten der Bereiche allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport zu verfolgen sind. Neben der Entwicklung der Kapazitäten der am Projekt beteiligten Organisationen zielen Partnerschaften für Zusammenarbeit somit darauf ab, mit ihren Ergebnissen einen Beitrag zur Verwirklichung der Prioritäten des Programms zu leisten. 260 Aus diesem Grund sollten die Projekte ihre Arbeit unter Berücksichtigung einer oder mehrerer dieser Prioritäten konzipieren und diese bei der Antragstellung auswählen. Es wird auch empfohlen, bei der Ausarbeitung von Projektvorschlägen die Ergebnisse zuvor geförderter Projekte zu konsultieren, die auf ähnlichen Prioritäten basieren, um Kohärenz zu gewährleisten und Doppelarbeit zu vermeiden sowie schrittweise auf bestehenden Ergebnissen aufzubauen und einen Beitrag zur gemeinsamen Entwicklung der verschiedenen Bereiche zu leisten. Nützliche Informationen über geförderte Projekte finden Sie auf der Erasmus+-Projektergebnis-Plattform233: Um die europäischen Prioritäten besser mit den spezifischen Bedürfnissen auf nationaler Ebene zu verknüpfen, können die nationalen Erasmus+-Agenturen darüber hinaus eine oder mehrere dieser europäischen Prioritäten als in ihrem nationalen Kontext besonders relevant kennzeichnen, um Organisationen anzuregen, sich bei ihren Beiträgen in einem bestimmten Jahr auf diese ausgewählten Bereiche zu konzentrieren. Im Jahr 2026 müssen Kooperationspartnerschaften und kleinere Partnerschaften einen oder mehrere der folgenden Schwerpunktbereiche abdecken: FÜR ALLE BEREICHE VON ERASMUS+ GELTENDE PRIORITÄTEN Die folgenden vier Prioritäten können durch Anträge in allen Erasmus+-Bereichen abgedeckt werden. Die Antragsteller müssen die Auswirkungen ihres Vorschlags und der von ihnen gewählten horizontalen Priorität auf den Bereich, für den sie sich bewerben, klar darlegen. • Inklusion und Vielfalt in allen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Jugendarbeit und des Sports: Das Programm unterstützt Projekte, die die soziale Inklusion fördern und darauf ausgerichtet sind, Menschen mit geringeren Chancen besser zu erreichen, darunter Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen, die in ländlichen und abgelegenen Gebieten wie Regionen in äußerster Randlage leben, Menschen, die mit geschlechtsspezifischen Ungleichheiten oder sozioökonomischen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, oder Menschen, die möglicherweise aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung diskriminiert werden. Diese Projekte helfen dabei, die Hindernisse zu beseitigen, mit denen diese Gruppen beim Zugang zu den vom Programm angebotenen Möglichkeiten konfrontiert sind. Das Programm trägt zur Schaffung eines inklusiven Umfelds bei, das Chancengleichheit, Gleichstellung und die psychische Gesundheit der Teilnehmenden fördert. ▪ Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels: Ziel des Programms ist es, für die Herausforderungen in Bezug auf den grünen Wandel, die Umwelt und den Klimawandel zu sensibilisieren. Vorrang erhalten Projekte, die auf die Entwicklung von Kompetenzen in nachhaltigkeitsbezogenen Sektoren, die Einführung umweltfreundlicher Methoden und die Schaffung zukunftsorientierter Lehrpläne abzielen, die den individuellen Bedürfnissen entsprechen. Das Programm unterstützt die Erprobung innovativer Verfahren, um Lernende, Personal und Jugendarbeiter darauf vorzubereiten, wahre Akteure des Wandels zu werden. Dazu können Maßnahmen gehören, die darauf ausgerichtet sind, Ressourcen zu erhalten, den Energieverbrauch und Abfall zu verringern, CO2-Emissionen auszugleichen und nachhaltige Lebensmittel- und Transportoptionen zu wählen. Vorrang erhalten auch Projekte, die im Einklang mit der Initiative „Neues Europäisches Bauhaus“234 persönliche Veränderungen und Änderungen der Lebensweise und der Konsumgewohnheiten fördern, sowie Projekte, die Nachhaltigkeitskompetenzen von Pädagogen entwickeln. ▪ Bewältigung des digitalen Wandels durch Aufbau von digitalen Kompetenzen und digitaler Bereitschaft, Widerstandsfähigkeit und Kapazität: Das Programm unterstützt die Entwicklung digitaler Kompetenzen, den zielgerichteten Einsatz von neuartigen digitalen Technologien und Innovation, einschließlich KI, in den Bereichen 233 https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/projects. 234 Weitere Informationen zur Initiative „Neues Europäisches Bauhaus“ finden Sie unter https://new-european- bauhaus.europa.eu/index_en?prefLang=de. https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/projects https://new-european-bauhaus.europa.eu/index_en?prefLang=de https://new-european-bauhaus.europa.eu/index_en?prefLang=de 261 allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport sowie Projekte, die darauf abzielen, die Kapazitäten und die Bereitschaft von Einrichtungen und Organisationen zu erhöhen, einen wirksamen Übergang zur digitalen Bildung zu vollziehen. Dies umfasst die Entwicklung von digitaler Pädagogik und von Fachkompetenz im Einsatz digitaler Instrumente, wozu auch gehört, barrierefreie und Unterstützungstechnologien bereitzustellen, sowie die Schaffung und innovative Nutzung digitaler Bildungsinhalte und digitales Wohlbefinden. Im Rahmen des Programms werden auch Projekte zur Bekämpfung von Desinformation, zur Förderung digitaler Kompetenzen und zur Bekämpfung von Cybermobbing priorisiert. • Gemeinsame Werte, zivilgesellschaftliches Engagement, Bereitschaft und Teilhabe: Das Programm unterstützt die aktive Bürgerschaft und Ethik im lebenslangen Lernen für alle Altersgruppen, fördert die Entwicklung sozialer und interkultureller Kompetenzen, des kritischen Denkens und der Medienkompetenz sowie die Gerechtigkeit und das Lernen zwischen den Generationen. Vorrang haben zudem Projekte, die eine demokratische Teilhabe der Menschen und das soziale und zivilgesellschaftliche Engagement anhand von formalen und nichtformalen Bildungsaktivitäten fördern und Netzwerke von Botschaftern unterstützen. Darüber hinaus wird Projekten Vorrang eingeräumt, die sich auf das Verständnis der EU konzentrieren, insbesondere in Bezug auf die gemeinsamen Werte der EU, die Grundsätze der Einheit und Vielfalt, die europäische kulturelle Identität, das kulturelle Bewusstsein sowie das soziale und historische Erbe, um die europäische Identität zu stärken. Das Programm unterstützt auch Organisationen, Institutionen und Personal in allen Bereichen dabei, einen Beitrag zur Bereitschaft der Bevölkerung und zum Aufbau von Resilienz zu leisten, indem es eine Schlüsselrolle bei der Förderung der digitalen Kompetenz, der Medienkompetenz und des kritischen Denkens sowie des bürgerschaftlichen Engagements und der demokratischen Bürgerschaft spielt. Zusätzlich zu den genannten allgemeinen Prioritäten werden die nachstehend beschriebenen bereichsspezifischen Prioritäten verfolgt. BEREICHSPEZIFISCHE PRIORITÄTEN Im Bereich der Hochschulbildung: Vorrang erhalten Aktionen, die maßgeblich zur Verwirklichung der Ziele des europäischen Bildungsraums beitragen. Der Bereich Hochschulbildung soll dabei unterstützt werden, noch vernetzter, innovativer, inklusiver und digitaler zu werden. Zu diesem Zweck fördert das Programm eine deutlich vertiefte und interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den Hochschuleinrichtungen sowie mit den sie umgebenden Innovationsökosystemen und die Stärkung der Verflechtungen zwischen Bildung, Forschung und Innovation. Der Schwerpunkt liegt insbesondere auf der Stärkung von Inklusion, Mobilität, Digitalisierung, lebenslangem Lernen, Qualitätssicherung und automatischer Anerkennung. Eigentliches Ziel ist es, die Umgestaltung der Hochschulbildung in ganz Europa voranzutreiben, um die künftigen Generationen zum gemeinsamen Aufbau von Wissen für eine widerstandsfähige, inklusive und nachhaltige Gesellschaft zu befähigen. • Auszeichnung für Lernen, Lehren und Kompetenzentwicklung von hoher Qualität: Im Einklang mit der Union der Kompetenzen und zur Förderung der Entwicklung hoch qualifizierter Talente unterstützt diese Priorität die Konzipierung und Umsetzung von Strategien und einer Qualitätskultur, um Exzellenz in der Lehre und bei der Kompetenzentwicklung zu belohnen und Anreize dafür zu schaffen. Diese Priorität umfasst die Unterstützung flexibler und attraktiver akademischer Laufbahnen, die Ausbildung von Akademikern in neuen und innovativen pädagogischen Konzepten sowie die Gestaltung, Durchführung und Bewertung neuer Lehrpläne. Die Priorität unterstützt auch die Entwicklung kleiner Lerneinheiten im Einklang mit dem europäischen Ansatz für Microcredentials und das lebenslange Lernen in der Hochschulbildung, Innovation und Unternehmertum in der Hochschulbildung, Finanzkompetenz und die Förderung von Partnerschaften mit dem Privatsektor, um das Engagement der Schüler für Innovation und Unternehmertum zu fördern, gegenseitige Wertschätzung zwischen Lehre und Forschung sowie Methoden, die gegebenenfalls Bildung mit Forschung und Innovation verbinden. Die Priorität unterstützt ferner Hochschuleinrichtungen bei der Umsetzung der wichtigsten Bologna- 262 Verpflichtungen und -Prioritäten des Kommuniqués von Tirana, unter anderem durch die Förderung grundlegender akademischer Werte sowie der Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung. • Unterstützung der MINT-Fächer und der Beteiligung von Frauen an MINT-Fächern: Im Einklang mit der Union der Kompetenzen unterstützt diese Priorität die Entwicklung und Umsetzung von MINT-Lehrplänen, die Entwicklung von grundlegenden und fortgeschrittenen MINT-Kompetenzen nach einem MINKT-Ansatz, die Förderung der Beteiligung von Frauen an MINT-Studiengängen, insbesondere in den Bereichen Ingenieurwesen, IKT und fortgeschrittene digitale Kompetenzen, die Entwicklung von Beratungs- und Mentoring-Programmen für Studierende in MINT- und IKT-Studien- und -Berufsfeldern und die Beseitigung von Geschlechterstereotypen im MINT-Bereich. • Förderung vernetzter Hochschulsysteme: Zur Unterstützung der Union der Kompetenzen zielt diese Priorität darauf ab, die Verbindungen zwischen den Hochschulsystemen in ganz Europa zu stärken und Studierenden den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen über nationale Grenzen hinweg zu erleichtern. Sie versetzt Studierende und Hochschulpersonal in die Lage, an jedem beliebigen Ort in der EU, an dem sich Chancen ergeben, zu studieren, sich ausbilden zu lassen und ihr Potenzial zu entwickeln. Diese Priorität unterstützt die Stärkung der strategischen und strukturierten Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen, beispielsweise durch die Entwicklung gemeinsamer Verwaltungsverfahren, die gemeinsame Nutzung von Ressourcen und die gemeinsame Unterstützung von Studierenden, die Umsetzung von „Erasmus Without Paper“ (EWP), die Einführung der europäischen Studierendenkennung (European Student Identifier) und des Europäischen Studierendenausweises, die beide Kernkomponenten der Initiative für einen Europäischen Studierendenausweis sind. • Unterstützung von Hochschuleinrichtungen bei der Zusammenarbeit mit ihren ukrainischen Partnerhochschulen als Reaktion auf den Krieg in der Ukraine: Ziel dieser Priorität ist es, die Ukraine bei der Umgestaltung und beim Wiederaufbau ihres Hochschulsystems zu unterstützen, und zwar durch die Zusammenarbeit mit Hochschuleinrichtungen in Europa unter anderem in Bezug auf Folgendes: Qualität und Relevanz der Lehre und des Lernens und Zugänglichkeit für ein breites Spektrum von Lernenden; innovative pädagogische Ansätze; auf Studierende ausgerichtete und auf Herausforderungen basierende interdisziplinäre Ansätze; digitale und grüne Kompetenzen; Verfahren für lebenslanges Lernen; Qualifikationssystem; wirksame Managementpraktiken; Schutz akademischer Werte; Zusammenarbeit mit dem Innovationsökosystem; Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Bildungsmaßnahmen und -programme; Umsetzung der wichtigsten Verpflichtungen im Rahmen des Bologna-Prozesses und der Prioritäten des Kommuniqués von Tirana. Im Bereich der Schulbildung: • Entwicklung von Grundfertigkeiten und Schlüsselkompetenzen, Inangriffnahme von Lernbenachteiligung und Verhinderung von frühzeitigem Schulabgang: Ziel dieser Priorität ist es, zur Verbesserung der Bildungsergebnisse beizutragen und allen Lernenden, einschließlich Kindern in der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, zu schulischem Erfolg zu verhelfen. Projekte im Rahmen dieser Priorität können sich auf die Entwicklung von Schlüsselkompetenzen und Grundfertigkeiten konzentrieren, indem sie die fächerübergreifende Zusammenarbeit unterstützen, Exzellenz fördern, innovative Lernansätze nutzen, Kreativität entwickeln, Lehrkräfte bei der Bereitstellung von kompetenzbasiertem Unterricht unterstützen, Bewertungs- und Validierungsmethoden entwickeln, die Internationalisierung der Schulbildung fördern und angemessene Sprachkompetenzniveaus vermitteln. Mit dieser Priorität werden auch ganzheitliche, schulübergreifende Ansätze für Lehre, Lernen und Bewertung sowie die Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren an Schulen sowie mit Familien, lokalen Diensten, Fachleuten und anderen externen Interessenträgern unterstützt. Darüber hinaus umfasst die Priorität die frühzeitige Erkennung gefährdeter Schülerinnen und Schüler, Präventions- und Frühinterventionskonzepte für Lernende mit Schwierigkeiten und die Unterstützung 263 von Schulleitungen und Lehrkräften. Die Priorität umfasst außerdem einen Fokus auf der Erhebung und Überwachung von Daten, der Verbesserung der Übergänge zwischen den verschiedenen Bildungsstufen sowie der Verbesserung der Schulplanung und der Qualitätssicherungssysteme. • Förderung des Wohlbefindens in der Schule: Ziel dieser Priorität ist es, den Aufbau von Kapazitäten von Schulen, Lehrkräften und Schulleitungen zu unterstützen, um das Wohlbefinden in der Schule unter Berücksichtigung eines schulübergreifenden Ansatzes anzugehen. Projekte im Rahmen dieser Priorität können die Förderung des Wohlbefindens (sowohl in Bezug auf die psychische als auch die körperliche Gesundheit) von Lernenden und Lehrkräften als Schwerpunkt haben, bei dem es darum geht, ein positives Schulklima zu schaffen, das soziale und emotionale Lernen von der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung bis hin zur Sekundarstufe II in den Lehrplan zu integrieren und die Schaffung sicherer Schulen und den Schutz vor allen Formen von Gewalt in der Schule sicherzustellen, einschließlich Mobbing, Cybermobbing und geschlechtsspezifischer Gewalt. Ein zweiter Schwerpunkt dieser Priorität ist die Förderung professioneller Lerngemeinschaften und der Zusammenarbeit mit der breiteren Gemeinschaft, insbesondere mit Fachkräften aus dem Gesundheits- und Sozialbereich sowie mit Eltern. • Unterstützung von Lehrkräften, Schulleitern und anderen Lehrberufen: Mit dieser Priorität werden Fachkräfte aus der Lehrpraxis (darunter auch Ausbilder für Lehrkräfte) in allen Phasen ihrer Laufbahn unterstützt. Zudem fördert sie Projekte zur Unterstützung der Erstausbildung und fortlaufenden beruflichen Fortbildung des gesamten an der Organisation und Leitung der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung sowie der Erbringung entsprechender Leistungen beteiligten Personals. Der Schwerpunkt von Projekten im Rahmen dieser Priorität kann darauf liegen, die Erstausbildung von Lehrkräften sowie ihre fortlaufende berufliche Weiterbildung zu stärken, insbesondere durch die Verbesserung des politischen Rahmens und konkrete Möglichkeiten für die Mobilität von Lehrkräften. Die Priorität unterstützt auch die Steigerung der Attraktivität und Vielfalt von Lehrberufen, unter anderem durch die Unterstützung des Wohlbefindens der Lehrkräfte, sowie die Stärkung der Auswahl, Einstellung und Bewertung in Lehrberufen, wobei kritische Bereiche wie der Mangel an Fachlehrkräften in Mathematik und Naturwissenschaften besonders berücksichtigt werden. Mit den Projekten kann auch die Entwicklung einer stärkeren Schulleitung und innovativer Lehr- und Bewertungsmethoden direkt unterstützt werden. • Steigerung des Interesses und der Beteiligung in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) und Verbesserung der Leistungen in diesen Fächern sowie der Ausbildung in MINKT- Fächern und Förderung des Interesses von Mädchen an MINT-Fächern: Mit dieser Priorität werden Projekte unterstützt, die den MINT-Ansatz in der Bildung durch die interdisziplinäre Lehre in kulturellen, umweltbezogenen, wirtschaftlichen, designbezogenen und anderen Kontexten stärken und das Interesse von Mädchen an MINT-Fächern fördern. Dazu gehört die Entwicklung und Förderung effektiver und innovativer pädagogischer Konzepte und Bewertungsmethoden. Besonders wertvoll in diesem Zusammenhang ist der Aufbau von Partnerschaften zwischen Schulen, Unternehmen, Hochschuleinrichtungen, Forschungseinrichtungen und der Gesellschaft allgemein. Auf strategischer Ebene ist diese Priorität darauf ausgerichtet, die Entwicklung nationaler MINT-Strategien zu fördern. • Entwicklung hochwertiger Systeme für die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung: Im Mittelpunkt dieser Priorität steht die Umsetzung des EU-Qualitätsrahmens für eine hochwertige frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung im Einklang mit der Empfehlung des Rates zu hochwertiger frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung von 2019235. Sie umfasst Projekte zur Unterstützung der Erstausbildung und fortlaufenden beruflichen Weiterbildung des gesamten an der Organisation und Leitung der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung sowie der Erbringung entsprechender Leistungen beteiligten Personals. Darüber hinaus wird mit dieser Priorität auch die Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von Strategien und Praktiken zur Förderung der Teilnahme aller Kinder, einschließlich Kindern mit geringeren Chancen, an der frühkindlichen Betreuung, 235 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019H0605%2801%29&qid=1638446515934. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1638446515934&uri=CELEX%3A32019H0605%2801%29 264 Bildung und Erziehung unterstützt. • Unterstützung der Reaktion der europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung auf den Krieg in der Ukraine: Im Rahmen dieser Priorität werden Projekte unterstützt, die der Umsetzung, Verbreitung und Förderung inklusiver pädagogischer Ansätze und arbeitspraktischer Verfahren dienen, die auf aus der Ukraine geflohene Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte in der Schulbildung ausgerichtet sind. Die Projekte im Rahmen dieser Priorität sollen auf hohen Qualitätsstandards und umfangreichen Erfahrungen bei der Integration von Neuankömmlingen in Bildungs- und Berufsbildungsumgebungen aufbauen. Sie können beispielsweise auf Folgendes abzielen: Sprachkurse, Integration von Lernenden in die Schulbildung (mit Unterstützung – soweit möglich – durch ukrainische Lehrkräfte und Ausbildende, die vor dem Krieg geflohen sind), Verfahren zur Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen, Anwendung und Ausweitung der Forschung, Austausch mit ukrainischen Einrichtungen, bewährte Verfahren zur Unterstützung des psychosozialen Wohlergehens von vor dem Krieg geflohenen Lernenden und Beschäftigten usw. Im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung (sowohl Erstausbildung als auch Weiterbildung): • Anpassung der beruflichen Aus- und Weiterbildung an den Bedarf des Arbeitsmarkts und Inangriffnahme von schwach ausgeprägten Grundfertigkeiten: Mit dieser Priorität wird die Entwicklung von Berufsbildungsprogrammen unterstützt, die eine ausgewogene Mischung aus beruflichen Fähigkeiten und Schlüsselkompetenzen bieten. Um der Abnahme des Niveaus der Grundfertigkeiten in der EU entgegenzuwirken, vermitteln die Berufsbildungsprogramme solide Rechen-, Lese-, Schreib-, Sprach- und digitale Kompetenzen als starke Grundlagen für Wettbewerbsfähigkeit, lebenslanges Lernen, lebenslange Beschäftigungsfähigkeit, soziale Inklusion und persönliche Entwicklung. Diese Priorität fördert auch die Entwicklung von Berufsbildungsprogrammen, die regelmäßig entsprechend dem sich wandelnden Arbeitsmarktbedarf (auf der Grundlage von Daten über Kompetenzen) aktualisiert werden und eine stark arbeitsbasierte Lern-/Ausbildungskomponente aufweisen. • Flexibilisierung der Möglichkeiten in der beruflichen Aus- und Weiterbildung: Mit dieser Priorität werden Initiativen unterstützt, die flexible und an den Lernenden orientierte Berufsbildungsprogramme entwickeln, die in kleinere Einheiten, sogenannte Module, aufgeteilt werden können. Solche Programme ermöglichen auch die Validierung von Lernergebnissen, die durch nichtformales und informelles Lernen erzielt wurden. Projekte im Rahmen dieser Priorität tragen auch zur Entwicklung von Programmen zur fortlaufenden beruflichen Weiterbildung für Erwachsene bei. • Beitrag zur Innovation und Qualität in der beruflichen Aus- und Weiterbildung: Mit dieser Priorität werden Projekte zur Integration der beruflichen Aus- und Weiterbildung in die Wirtschafts-, Industrie- und Innovationsstrategien und Kompetenzökosysteme auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene unterstützt. Dazu gehören die Entwicklung der beruflichen Aus- und Weiterbildung auf höheren EQR-Stufen (5-8), die Stärkung der Rolle der beruflichen Aus- und Weiterbildung bei der Förderung von Innovation und angewandter Forschung sowie die Bereitstellung neuer Arten von Dienstleistungen, die von Berufsbildungsanbietern erbracht werden, wie z. B. Unterstützung bei der Unternehmensgründung oder Unterstützung des Technologietransfers für KMU. Mit dieser Priorität werden auch Initiativen unterstützt, die sich auf die Steigerung der Attraktivität des Lehr-/Ausbildungsberufs in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und die kontinuierliche berufliche Fortbildung konzentrieren. Darüber hinaus werden Projekte zur weiteren Verbesserung und Anwendung von Qualitätssicherungsmechanismen im Einklang mit dem europäischen Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (European Quality Assurance Reference Framework for Vocational Education and Training, EQAVET) unterstützt. • Steigerung der Attraktivität der Berufsbildung, insbesondere der MINT-Fächer, und Förderung der Internationalisierung der Berufsbildung: Mit dieser Priorität werden Projekte unterstützt, die darauf abzielen, Lernende für Programme zu gewinnen, die auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt werden und für die Wettbewerbsfähigkeit der EU und den grünen und den digitalen Wandel von entscheidender Bedeutung sind, 265 wobei ein besonderer Schwerpunkt darauf liegt, Geschlechterstereotypen bei der Auswahl von Berufsbildungsprogrammen zu begegnen. Mit dieser Priorität werden auch Initiativen unterstützt, die sich auf einen strategischen Ansatz für die Internationalisierung der Berufsbildung konzentrieren, der die Mobilität von Lernenden und Lehrkräften/Ausbildenden, die Teilnahme an internationalen Kompetenzwettbewerben oder andere relevante Aktivitäten umfassen könnte. Besonders wichtige Aspekte sind die automatische gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen und Lernergebnissen sowie die Entwicklung von Unterstützungsdiensten für die Mobilität der Lernenden (in Bezug auf Information, Motivation, Vorbereitung der Lernenden in der beruflichen Aus- und Weiterbildung, Verbesserung ihres interkulturellen Bewusstseins und ihrer aktiven Bürgerschaft sowie Erleichterung ihrer sozialen Integration im Aufnahmeland ). • Unterstützung der Reaktion der europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung auf den Krieg in der Ukraine: Im Rahmen dieser Priorität werden Projekte unterstützt, die der Umsetzung, Verbreitung und Förderung inklusiver Ansätze dienen, die auf vor dem Krieg in der Ukraine geflohene Lernende und Beschäftigte in der Berufsbildung ausgerichtet sind. Die Projekte im Rahmen dieser Priorität sollen auf hohen Qualitätsstandards und umfangreichen Erfahrungen bei der Integration von Neuankömmlingen in Bildungs- und Berufsbildungsumgebungen aufbauen. Sie können unter anderem auf Folgendes abzielen: Sprachkurse, Integration von Lernenden in die Berufsbildung, u. a. im Rahmen von arbeitsbasierten Lernangeboten und Lehrlingsausbildungen (mit Unterstützung – soweit möglich – durch ukrainische Lehrkräfte und Ausbildende, die vor dem Krieg geflohen sind), Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen oder Verfahren zur Unterstützung des psychosozialen Wohlergehens von vor dem Krieg geflohenen Lernenden und Beschäftigten. Im Bereich der Erwachsenenbildung: • Verbesserung der Zugänglichkeit, Qualität, Inanspruchnahme und Anerkennung der Erwachsenenbildung: Diese Priorität unterstützt attraktive, hochwertige und flexible Lernangebote, die an die Lernbedürfnisse von Erwachsenen aller Generationen angepasst sind. Darüber hinaus werden Projekte unterstützt, die Erwachsene befähigen und in die Lage versetzen, an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen, um Qualifikations- und Arbeitsmarktdefizite zu verringern, darunter Projekte, die auf individuellen Lernkonten und förderlichen Rahmenbedingungen aufbauen, sowie Projekte zur Validierung von Kompetenzen, die durch Microcredentials zertifiziert oder durch informelles und nichtformales Lernen erworben wurden. Darüber hinaus unterstützt diese Priorität die Entwicklung besserer Qualitätssicherungsmechanismen, einschließlich der Entwicklung und der Übertragung von Überwachungsmethoden, um die Wirksamkeit und die Fortschritte der Lernenden zu messen. Um eine hochwertige Erwachsenenbildung zu fördern, wird Projekten Vorrang eingeräumt, die die Kompetenzen des Personals in der Erwachsenenbildung verbessern, auf die Entwicklung von Kompetenzen abzielen, die auf den individuellen Lernbedarf, die Bewertung der Vorkenntnisse und Fähigkeiten erwachsener Lernender, bessere und innovativere Lehrmethoden sowie die Stärkung der unterstützenden Rolle des Personals in der Erwachsenenbildung bei der Motivation, Anleitung und Beratung von Lernenden in schwierigen Lernsituationen ausgerichtet sind. • Förderung von lokalen Lernzentren und innovativen Lernräumen: Bei dieser Priorität geht es darum, lokale Lernumgebungen zu unterstützen, soziale Inklusion, zivilgesellschaftliches Engagement und Demokratie zu fördern und allen Menschen in der Gemeinschaft lebenslange und lebensumspannende Lernmöglichkeiten zu bieten, auch durch den Einsatz digitaler Technologien und durch Maßnahmen für die Ansprache und Einbeziehung der Lernenden. Im Rahmen der Projekte könnten beispielsweise lokale Lernzentren, Bibliotheken, Museen, Gefängnisse, die Zivilgesellschaft und die breitere Gemeinschaft (NRO, lokale Behörden, Gesundheitswesen, Kulturbranche usw.) dazu angeregt werden, zusammenzuarbeiten, um Erwachsene aller Altersgruppen zu motivieren und sie zu befähigen, sich die für Resilienz und Anpassungsfähigkeit in Zeiten von Umbruch und Unsicherheit erforderlichen Lebens- und Schlüsselkompetenzen anzueignen. • Förderung der Weiterbildung und Umschulung von Erwachsenen: Diese Priorität zielt darauf ab, neue Möglichkeiten, Kenntnisse und Kompetenzen im Bereich der Erwachsenenbildung zu fördern, insbesondere für Erwachsene mit geringen Grundfertigkeiten. Die Projekte sollten es erwachsenen Lernenden ermöglichen, ihre 266 Grundfertigkeiten zu verbessern und schließlich höhere Qualifikationen zu erwerben. Dies sollte mit der Entwicklung von Laufbahnberatung und der Fähigkeiten Erwachsener im Bereich der Laufbahnplanung einhergehen. Die Verbesserung der Kompetenzbewertung, die Gestaltung maßgeschneiderter Lernangebote und die Entwicklung wirksamer Aufklärungsmaßnahmen sind ebenfalls Aspekte, die zum übergeordneten Ziel der Förderung der Weiterbildung und Umschulung von Erwachsenen beitragen können. • Unterstützung der Reaktion der europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung auf den Krieg in der Ukraine: Im Rahmen dieser Priorität werden Projekte unterstützt, die der Umsetzung, Verbreitung und Förderung inklusiver pädagogischer Ansätze und arbeitspraktischer Verfahren dienen, die auf aus der Ukraine geflohene Lernende und Beschäftigte in der Erwachsenenbildung ausgerichtet sind. Die Projekte im Rahmen dieser Priorität sollen auf hohen Qualitätsstandards und umfangreichen Erfahrungen bei der Integration von Neuankömmlingen in Bildungs- und Berufsbildungsumgebungen aufbauen. Sie können beispielsweise auf Folgendes abzielen: Bereitstellung von Sprachangeboten, Anwendung und Ausweitung der Forschung, Austausch mit ukrainischen Einrichtungen, Ermittlung bewährter Verfahren zur Unterstützung des psychosozialen Wohlergehens von vor dem Krieg geflohenen Lernenden und Beschäftigten usw. Im Jugendbereich: Vorrang erhalten Aktionen, die zu den Kernbereichen der EU-Jugendstrategie 2019–2027 beitragen: Beteiligung, Begegnung und Befähigung für junge Menschen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit, die größere Synergien zwischen verschiedenen für junge Menschen wichtigen Aktionsbereichen ermöglicht, der Förderung der Jugendbeteiligung in unterschiedlichem Umfang und in verschiedenen Formaten sowie der Unterstützung des aktiven Bürgersinns junger Menschen, insbesondere der jungen Menschen, die von sozialer Ausgrenzung bedroht sind. Zu den spezifischen Prioritäten für den Jugendbereich gehören: • Stärkung der Grundfertigkeiten, der Beschäftigungsfähigkeit sowie der Eigeninitiative und des unternehmerischen Denkens junger Menschen: Die Priorität zielt darauf ab, die Schlüsselkompetenzen und Grundfertigkeiten junger Menschen durch Aktivitäten zu stärken, die die formale Bildung ergänzen und ihren Übergang vom Jugend- ins Erwachsenenalter, einschließlich ihrer Eingliederung in den Arbeitsmarkt, erleichtern. Dies könnte Kreativität, Innovation und kritisches Denken junger Menschen fördern. Aktivitäten zur Unterstützung der Inklusion und Beschäftigungsfähigkeit von jungen Menschen mit geringeren Chancen (einschließlich junger Menschen, die keine Schule besuchen, keiner Arbeit nachgehen und keine Berufsausbildung absolvieren, junger Menschen mit Behinderungen und/oder mit Migrationshintergrund) im Mittelpunkt dieser Priorität stehen. Die Priorität zielt auch darauf ab, die Eigeninitiative junger Menschen, insbesondere im sozialen Bereich, und ihre Motivation zur Unterstützung ihrer Gemeinschaften zu stärken. Zudem können mit Projekten im Rahmen dieser Priorität auch Unternehmertum, kreatives Lernen und soziales Unternehmertum bei jungen Menschen gefördert werden. Eine wesentliche Rolle bei dieser Priorität spielen der interkulturelle Dialog, die Kenntnis und Anerkennung von Vielfalt und die Förderung von Toleranz. • Steigerung von Qualität, Innovation und Anerkennung der Jugendarbeit: Bei dieser Priorität geht es darum, die Anerkennung der Jugendarbeit und des informellen und nichtformalen Lernens auf allen Ebenen zu fördern und die Qualitätsentwicklung und Innovation in der Jugendarbeit im Einklang mit den in der Europäischen Jugendarbeitsagenda und der Bonner Erklärung vom Dezember 2020 verankerten Prioritäten zu unterstützen. Dazu gehören der Aufbau von Kapazitäten von Jugendarbeitern sowie die Unterstützung der Entwicklung und des Austauschs spezifischer Methoden in der Jugendarbeit. Diese Priorität trägt auch der Notwendigkeit Rechnung, Politik, Forschung und Praxis im Jugendbereich stärker zu verknüpfen, um bessere Erkenntnisse über die Bedürfnisse zu gewinnen und die Politikgestaltung zu erleichtern. • Unterstützung der Reaktion des Jugendbereichs in Europa auf den Krieg in der Ukraine: Im Rahmen dieser Priorität werden Projekte unterstützt, die der Umsetzung, Verbreitung und Förderung inklusiver Ansätze und Verfahren dienen, die ausgerichtet sind auf aus der Ukraine geflohene junge Menschen und Jugendbetreuer/innen sowie auf in der Jugendarbeit in diesem Bereich tätige Einrichtungen in den 267 Aufnahmeländern. Die Aktivitäten sollten auf den Grundsätzen der Jugendarbeit beruhen (einschließlich des nichtformalen und interkulturellen Lernens) und zur Förderung und zum Verständnis der Menschenrechte und der Demokratie sowie zur Stärkung der Kapazitäten der teilnehmenden Organisationen beitragen. Sie können beispielsweise auf Folgendes abzielen: Bereitstellung von Sprachangeboten, Anwendung und Ausweitung der Forschung, Stärkung von Synergien und Komplementaritäten mit in der Ukraine im Jugendbereich tätigen Organisationen, Ermittlung bewährter Verfahren zur Unterstützung des psychosozialen Wohlergehens aus der Ukraine geflohener junger Menschen und Jugendarbeiter, Förderung des Kapazitätsaufbaus von in der Jugendarbeit tätigen Organisationen in der Ukraine und in den Aufnahmeländern usw. Im Bereich Sport: Vorrang erhalten Partnerschaften, die zur Umsetzung zentraler Strategiepapiere wie des EU-Arbeitsplans für den Sport (2024-2027)236 oder der Empfehlung des Rates zu gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität237 beitragen. Zu den spezifischen Prioritäten für den Sportbereich gehören: • Förderung eines gesunden Lebensstils für alle: Bei den Projekten im Rahmen dieser Priorität geht es vor allem um die Förderung eines gesunden Lebensstils für alle, einschließlich durch Sensibilisierung für die Vorteile einer gesunden und aktiven Lebensweise, die Umsetzung der Empfehlung des Rates zu gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität und der EU-Leitlinien für körperliche Aktivität, die Unterstützung bei der Durchführung der Europäischen Woche des Sports, die Förderung von Sport und körperlicher Betätigung als Mittel für eine bessere Gesundheit, die Förderung aller Aktivitäten, die zu sportlicher und körperlicher Betätigung anregen, sowie die Förderung traditioneller Sportarten und Spiele. • Förderung von Integrität und Werten im Sport: Bei den Projekten im Rahmen dieser Priorität geht es vor allem um die Bekämpfung von Doping, Spielabsprachen und Korruption im Sport sowie die Verbesserung von Good Governance im Sport. • Bildungsförderung im und durch den Sport: Bei den Projekten im Rahmen dieser Priorität geht es vor allem um die Unterstützung der Kompetenzentwicklung im Sport, die Förderung dualer Karrieren von Sportlerinnen und Sportlern, die Förderung der Qualität des Sportunterrichts und des Personals, die Nutzung der Mobilitätsaktivitäten als Mittel zur Verbesserung der Qualifikationen und die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit durch den Sport. 236 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A42020Y1204%2801%29. 237 https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2013:354:0001:0005:DE:PDF. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A42020Y1204%2801%29 https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2013:354:0001:0005:DE:PDF 268 KOOPERATIONSPARTNERSCHAFTEN Das vorrangige Ziel von Kooperationspartnerschaften besteht darin, es Organisationen zu ermöglichen, die Qualität und Relevanz ihrer Aktivitäten zu erhöhen, ihre Partnernetzwerke auszubauen und zu stärken und ihre Fähigkeit zu verbessern, auf transnationaler Ebene gemeinsam tätig zu werden, indem sie die Internationalisierung ihrer Tätigkeiten fördern, neue Verfahren und Methoden austauschen oder entwickeln sowie Ideen austauschen und sich mit ihnen auseinandersetzen. Sie sollen die Entwicklung, den Transfer und/oder die Umsetzung von Innovationen und von gemeinsamen Initiativen zur Förderung der Zusammenarbeit, des Peer-Learning und des Erfahrungsaustauschs auf der europäischen Ebene unterstützen. Die Ergebnisse sollten weiterverwendbar, übertragbar und hochskalierbar sein und nach Möglichkeit eine ausgeprägte transdisziplinäre Dimension aufweisen. Es wird erwartet, dass die ausgewählten Projekte die Ergebnisse ihrer Aktivitäten auf lokaler, regionaler, nationaler und transnationaler Ebene teilen. Kooperationspartnerschaften sind in den Prioritäten und politischen Rahmenkonzepten der einzelnen Erasmus+- Bereiche auf europäischer wie nationaler Ebene verankert und zielen zugleich darauf ab, Anreize für eine sektorübergreifende und horizontale Zusammenarbeit in Themenbereichen zu schaffen. Je nach dem Bereich des vorgeschlagenen Projekts und der Art des Antragstellers werden diese Kooperationspartnerschaften entweder von den nationalen Agenturen oder von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) verwaltet. Weitere Informationen hierzu sind im Abschnitt „Wo ist der Antrag zu stellen“ unter den FÖRDERKRITERIEN enthalten. ZIELE DER AKTION Kooperationspartnerschaften zielen auf Folgendes ab: • Verbesserung der Qualität der Arbeit, der Aktivitäten und der Verfahren der beteiligten Organisationen und Einrichtungen, Öffnung für neue Akteure, die naturgemäß nicht zu ein und demselben Sektor gehören • Aufbau der Kapazitäten von Organisationen für die transnationale und sektorübergreifende Arbeit • Berücksichtigung gemeinsamer Bedürfnisse und Prioritäten in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport • Förderung von Transformation und Wandel (auf individueller, institutioneller oder sektoraler Ebene) mit dem Ergebnis von Verbesserungen und neuen Ansätzen, und zwar entsprechend dem Kontext der jeweiligen Organisation WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR DIE BEANTRAGUNG EINER KOOPERATIONSPARTNERSCHAFT ERFÜLLT SEIN? Um für eine Erasmus+-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für Kooperationspartnerschaften die folgenden Förderkriterien erfüllen: FÖRDERKRITERIEN Wer ist antragsberechtigt? Jede teilnehmende Organisation in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland kann der Antragsteller/Koordinator sein. Die betreffende Organisation stellt den Antrag im Namen aller am Projekt beteiligten Organisationen. Um förderfähig zu sein, müssen antragstellende/koordinierende Organisationen mindestens zwei Jahre vor Ablauf der Antragsfrist rechtmäßig gegründet worden sein. 269 Bei Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung oder Jugend, die von europäischen NRO eingereicht und von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) verwaltet werden, muss der antragstellende Koordinator eine europäische NRO238 sein, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung oder Jugend tätig ist. Die europäische Stelle/das europäische Sekretariat der europäischen NRO stellt einen Antrag im Namen der europäischen NRO. Welche Arten von Organisationen können an dem Projekt teilnehmen? An einer Kooperationspartnerschaft kann jede öffentliche oder private Organisation239 teilnehmen, die in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder in einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland in den Regionen 1 bis 3 (siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens) ansässig ist240. Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. Organisationen mit Sitz in den EU-Mitgliedstaaten und den mit dem Programm assoziierten Drittländern können entweder als Projektkoordinatoren oder als Partnerorganisationen teilnehmen. Organisationen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können nicht als Projektkoordinatoren teilnehmen. Unabhängig von dem Bereich, auf den sich das Projekt konkret bezieht, stehen Kooperationspartnerschaften allen Organisationen offen, die in einem beliebigen Teilbereich der Bereiche allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Sport oder anderer sozioökonomischer Sektoren tätig sind oder sich bereichsübergreifend engagieren (z. B. lokale, regionale und nationale Behörden, Anerkennungs- und Validierungszentren, Handelskammern, Handelsorganisationen, Beratungszentren und Sport- und Kulturorganisationen). Je nach der Priorität und den Zielsetzungen des Projekts sollten an einer Kooperationspartnerschaft die am besten geeigneten Partner mit möglichst vielfältigem Hintergrund beteiligt sein, damit die verschiedenen Erfahrungen, Profile und spezifischen Fachkenntnisse genutzt und relevante und hochwertige Ergebnisse erzielt werden können. 238 Für die Zwecke dieses Programms handelt es sich hierbei um NRO, die im Rahmen einer formal anerkannten Struktur tätig sind, bestehend aus einer europäischen Stelle/einem europäischen Sekretariat, die/das seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat und mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig ist, und aus nationalen Organisationen/Zweigniederlassungen in mindestens neun EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern. Diese nationalen Organisationen/Zweigstellen müssen: ▪ nach Maßgabe ihrer Satzung mit der europäischen Stelle bzw. dem europäischen Sekretariat verbunden sein; ▪ in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung oder Jugend tätig sein. Daher muss eine europäische NRO aus mindestens neun Einrichtungen bestehen (die europäische Stelle/das europäische Sekretariat + acht nationale Organisationen/Zweigniederlassungen), die in neun verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind. Die Definition des Begriffs „nach Maßgabe der Satzung verbunden“ für die Zwecke des Programms Erasmus+ findet sich in „Teil D – Glossar“ dieses Leitfadens. 239 Für die Zwecke dieser Aktion gelten informelle Gruppen junger Menschen nicht als Organisation und kommen daher nicht für eine Teilnahme (weder als Antragsteller noch als Partner) in Betracht. 240 Hochschuleinrichtungen in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland, die an einer Kooperationspartnerschaft teilnehmen möchten, müssen über eine gültige Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Teilnehmende Hochschuleinrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern benötigen keine Erasmus-Charta, müssen sich aber zur Einhaltung deren Grundsätze verpflichten. 270 Beteiligung assoziierter Partnerorganisationen Zusätzlich zu den Organisationen, die offiziell an dem Projekt teilnehmen (der Koordinator und die Partnerorganisationen), können an Kooperationspartnerschaften auch andere Partner aus dem öffentlichen oder privaten Sektor beteiligt sein, die zur Durchführung spezifischer Projektaufgaben/-aktivitäten beitragen oder die Bekanntmachung und Nachhaltigkeit des Projekts unterstützen. Im Rahmen eines Erasmus+-Projekts werden diese Partner als „assoziierte Partner“ bezeichnet. Vertraglich gesehen und unter dem Aspekt der Förderfähigkeit gelten sie nicht als Projektpartner und erhalten im Rahmen des Projekts keine Mittel aus dem Programm. Damit jedoch ihre Rolle innerhalb der Partnerschaft verständlich wird und ein Gesamtbild für den Vorschlag verfügbar ist, muss ihre Beteiligung am Projekt und an den verschiedenen Aktivitäten klar beschrieben werden. Ausnahme: Organisationen aus Belarus und Russland sind nicht zur Teilnahme als assoziierte Partner berechtigt. Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen Eine Kooperationspartnerschaft ist ein transnationales Projekt, an dem mindestens drei Organisationen aus drei unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern beteiligt sein müssen. Die Anzahl der an einer Partnerschaft teilnehmenden Organisationen ist nach oben nicht begrenzt. Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen alle teilnehmenden Organisationen benannt werden. Im Falle von Anträgen in den Bereichen Schulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Erwachsenenbildung und Jugend, die bei nationalen Agenturen eingereicht werden, gilt Folgendes: • Ein und dieselbe Organisation (eine OID) darf als Antragsteller oder als Partner pro Frist an höchstens 10 Anträgen beteiligt sein241. Grundsätzlich fördern Kooperationspartnerschaften die Zusammenarbeit zwischen Organisationen in EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern. Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern (Regionen 1 bis 3, mit Ausnahme von Belarus) können jedoch als Partner (nicht als Antragsteller) beteiligt werden, wenn ihre Beteiligung einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt darstellt und die Mindestbeteiligung von drei Organisationen aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern erfüllt ist. Abgedeckte Prioritäten Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen Kooperationspartnerschaften entweder: • mindestens eine horizontale Priorität und/oder • mindestens eine spezifische Priorität abdecken, die für den am stärksten betroffenen Teilbereich der Bereiche allgemeine und berufliche Bildung, Jugend oder Sport relevant ist. Bei Projekten in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen indirekt verwaltet werden, können die nationalen 241 Diese Höchstzahl bezieht sich auf alle Anträge auf Kooperationspartnerschaft, die bei den nationalen Agenturen für alle diese Bereiche zusammen eingereicht wurden. 271 Agenturen diejenigen dieser Prioritäten, die in ihrem jeweiligen nationalen Kontext besonders relevant sind, stärker berücksichtigen („europäische Prioritäten im nationalen Kontext“). Nationale Agenturen müssen potenzielle Antragsteller über ihre offiziellen Websites ordnungsgemäß informieren. Bei Projekten im Bereich des Sports kann nur eine (horizontale oder spezifische) Priorität behandelt werden. Ort der Aktivitäten Alle Aktivitäten der Kooperationspartnerschaften müssen in den Ländern der Organisationen durchgeführt werden, die am Projekt als vollwertige Partner oder assoziierte Partner beteiligt sind. Sofern dies im Hinblick auf die Ziele oder die Durchführung des Projekts ordnungsgemäß begründet wird, gilt darüber hinaus Folgendes: • Aktivitäten können auch an dem Ort stattfinden, an dem eine Einrichtung der Europäischen Union242 ihren Sitz hat, selbst wenn an dem Projekt keine Organisation aus dem Gastland dieser Einrichtung beteiligt ist. • Aktivitäten zur Weitergabe der Ergebnisse können auch in anderen EU- Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern oder förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern durchgeführt werden Projektdauer Zwischen 12 und 36 Monaten. Die Dauer muss bei der Antragstellung je nach Projektzielen und Art der im betreffenden Zeitraum geplanten Aktivitäten gewählt werden. Die Dauer einer Kooperationspartnerschaft kann auf begründeten Antrag des Begünstigten und mit Zustimmung der nationalen Agentur oder der Exekutivagentur verlängert werden, sofern die Gesamtdauer 36 Monate nicht überschreitet. Die Verlängerung hat jedoch keine Auswirkungen auf die Gesamthöhe der Finanzhilfe. Wo ist der Antrag zu stellen? Für Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend, eingereicht von einer Organisation in diesen Bereichen mit Ausnahme europäischer NRO: • Bei der nationalen Agentur des Landes, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Für Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung oder Jugend, eingereicht durch europäische NRO243: • Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal): - Europäische NRO – Kennnummern der Aufforderungen: ▪ ERASMUS-EDU-2026-PCOOP-ENGO (allgemeine und berufliche Bildung) 242 Sitze der Organe der Europäischen Union sind Brüssel, Frankfurt, Luxemburg und Straßburg. Eine Liste der Organe und Einrichtungen der EU finden Sie unter https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and- bodies_de. 243 Die Definition einer europäischen NRO für die Zwecke des Programms Erasmus+ findet sich in Teil D – „Glossar“ dieses Leitfadens. https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de 272 ▪ ERASMUS-YOUTH-2026-PCOOP-ENGO (Jugend) Für Partnerschaften im Bereich Sport: • bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA): - Sport – Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-SPORT-2026-SCP In allen Fällen kann ein und dasselbe Partnerkonsortium nur einen einzigen Antrag je Frist stellen, und zwar nur bei einer einzigen Agentur244. Wann ist der Antrag zu stellen? Für Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend, eingereicht von einer Organisation in diesen Bereichen mit Ausnahme europäischer NRO245: • Die Finanzhilfeanträge sind einzureichen bis: 5. März um 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) bei Projekten, die zwischen dem 1. September eines Jahres und dem 31. Dezember desselben Jahres beginnen. Mögliche zusätzliche Frist in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend, eingereicht von einer Organisation in diesen Bereichen mit Ausnahme europäischer NRO: • Die nationalen Agenturen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend können eine zweite Antragsrunde durchführen, für die die Bestimmungen dieses Leitfadens ebenfalls gelten. Die nationalen Agenturen informieren dann auf ihren Webseiten über diese Möglichkeit. • Falls eine zweite Antragsrunde durchgeführt wird, müssen Antragsteller für Projekte, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. August des Folgejahres beginnen, ihren Finanzhilfeantrag bis zum 1. Oktober, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), einreichen. Für Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend, eingereicht durch europäische NRO: • Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 5. März um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Für Partnerschaften im Bereich Sport: • Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 5. März um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. AUSSCHLUSS- UND EIGNUNGSKRITERIEN Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. 273 EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Ein Projekt im Rahmen einer Kooperationspartnerschaft besteht aus vier Phasen, die bereits vor der Auswahl des Projektvorschlags für die Förderung beginnen: Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung. Die teilnehmenden Organisationen und die Teilnehmer an den Aktivitäten sollten in allen Phasen eine aktive Rolle spielen und so ihre Lernerfahrung verbessern. • Planung (Festlegung der Bedürfnisse, der Ziele, der Projekt- und Lernergebnisse, der Aktivitätsformate, des Zeitplans usw.) • Vorbereitung (Planung der Aktivitäten, Erstellung des Arbeitsprogramms, praktische Vorkehrungen, Bestätigung der Zielgruppe(n) für die vorgesehenen Aktivitäten, Abschluss von Vereinbarungen mit Partnern usw.) • Durchführung der Aktivitäten • Nachbereitung (Bewertung der Aktivitäten und ihrer Wirkung auf unterschiedlichen Ebenen, Weitergabe und Nutzung der Projektergebnisse) Kooperationspartnerschaften können auch die Organisation länderübergreifender Unterrichts-, Ausbildungs- und Lernaktivitäten für Einzelpersonen oder Gruppen umfassen, wenn sie hinsichtlich der Erreichung der Projektziele mit einem Mehrwert verbunden sind. Das Format und der Zweck der vorgeschlagenen Aktivitäten sowie die Art und Anzahl der Teilnehmer sind im Rahmen des Projektantrags zu beschreiben und zu begründen. Bei der Konzeption eines Projekts zu berücksichtigende horizontale Aspekte: Neben der Erfüllung der formalen Kriterien und dem Abschluss einer nachhaltigen Kooperationsvereinbarung mit allen Projektpartnern können die folgenden Elemente dazu beitragen, die Wirkung und die hochwertige Umsetzung von Kooperationspartnerschaften in den verschiedenen Projektphasen zu steigern. Die Antragsteller werden aufgefordert, diese Möglichkeiten und Faktoren bei der Gestaltung von Projekten für Kooperationspartnerschaften zu berücksichtigen. Inklusion und Vielfalt Mit dem Programm Erasmus+ sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion und Fairness bei allen Aktionen gefördert werden. Zur Umsetzung dieser Grundsätze wurde eine Strategie für Inklusion und Vielfalt246 entwickelt, um mehr Teilnehmende aus einer größeren Vielfalt von Verhältnissen zu erreichen, insbesondere Teilnehmende mit geringeren Chancen, die mit Hindernissen bei der Teilnahme an europäischen Projekten konfrontiert sind. Kooperationspartnerschaften sind besonders geeignet, um im Einklang mit der entsprechenden politischen Priorität für die Aktion Inklusion und Vielfalt zum Thema des Projekts zu machen und Praktiken und Methoden weiterzuentwickeln, bei denen auf Inklusion und Vielfalt geachtet wird. Organisationen sollten auch unabhängig von der Thematik ihrer Projekte barrierefreie und inklusive Projektaktivitäten konzipieren, bei denen die Ansichten von Teilnehmenden mit geringeren Chancen berücksichtigt und diese Teilnehmenden während des gesamten Prozesses in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Ökologische Nachhaltigkeit Die Projekte sollten umweltfreundlich gestaltet werden und grüne Praktiken in alle Aspekte einbeziehen. Die Organisationen und Teilnehmer sollten bei der Konzeption des Projekts einen umweltfreundlichen Ansatz verfolgen, der alle Beteiligten dazu anregt, über Umweltfragen zu diskutieren und mehr darüber zu erfahren, sie zum Nachdenken darüber veranlasst, was auf den verschiedenen Ebenen getan werden kann, und Organisationen und Teilnehmer dabei unterstützt, alternative umweltfreundlichere Wege zur Durchführung der Projektaktivitäten zu finden. Digitale Dimension Virtuelle Zusammenarbeit und Experimente mit virtuellen und integrierten Lernangeboten sind für erfolgreiche Kooperationspartnerschaften von zentraler Bedeutung. Insbesondere bei Projekten in den Bereichen Schul- und 246 https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-inclusion-and- diversity-strategy. https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-inclusion-and-diversity-strategy https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-inclusion-and-diversity-strategy 274 Erwachsenenbildung wird nachdrücklich empfohlen, für die Zusammenarbeit vor, während und nach den Projektaktivitäten die European School Education Platform (einschließlich eTwinning) oder die Erwachsenenbildungsplattform EPALE zu nutzen. Bei Projekten im Jugendbereich wird nachdrücklich empfohlen, das Europäische Jugendportal und die EU-Jugendstrategieplattform zu nutzen. Teilhabe und zivilgesellschaftliches Engagement Das Programm unterstützt Teilhabe und aktives Engagement in allen seinen Aktionen. Die Projekte der Kooperationspartnerschaft sollten die Teilhabe der Menschen am demokratischen Leben und das soziale und zivilgesellschaftliche Engagement fördern. Der Schwerpunkt liegt auch darauf, für den Kontext der Europäischen Union zu sensibilisieren und ein entsprechendes Verständnis zu vermitteln, insbesondere was die gemeinsamen Werte der EU, die Grundsätze der Einheit und Vielfalt sowie ihre kulturelle Identität, ihr kulturelles Bewusstsein und ihr gesellschaftliches und historisches Erbe anbelangt. ZUSCHLAGSKRITERIEN Relevanz (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Inwieweit ▪ ist der Vorschlag relevant für die Ziele und Prioritäten der Aktion. Darüber hinaus wird der Vorschlag als äußerst relevant angesehen, wenn er die Priorität „Inklusion und Vielfalt“ abdeckt Bei Projekten, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden: eine oder mehrere der von der nationalen Agentur verkündeten „europäischen Prioritäten im nationalen Kontext“ abdeckt Bei Projekten, die von europäischen NRO in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung oder Jugend bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur eingereicht werden: Inwieweit der Antragsteller Aktivitäten durchführt, die die Umsetzung der EU-Politik in einem dieser Bereiche unterstützen ▪ ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant ▪ sind das Profil, die Erfahrung und die Aktivitäten der teilnehmenden Organisationen relevant für den Bereich, auf den sich der Antrag bezieht ▪ beruht der Vorschlag auf einer fundierten und angemessenen Bedarfsanalyse ▪ ist der Vorschlag dazu geeignet, Synergieeffekte zwischen verschiedenen Teilbereichen der Bereiche allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport zu schaffen, oder hat er potenziell eine starke Wirkung auf einen oder mehrere dieser Teilbereiche ▪ ist der Vorschlag innovativ ▪ ergänzt der Vorschlag andere von den teilnehmenden Organisationen bereits durchgeführte Initiativen ▪ erbringt der Vorschlag einen Mehrwert auf EU-Ebene durch Ergebnisse, die nicht erzielt werden könnten, wenn die Aktivitäten in einem einzelnen Land durchgeführt würden Qualität der Projektkonzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit ▪ sind die Projektziele klar definiert und realistisch und tragen den Bedürfnissen und Zielen der beteiligten Organisationen und den Bedürfnissen der Zielgruppen Rechnung ▪ ist die vorgeschlagene Methodik klar, angemessen und realisierbar - ist der Projektarbeitsplan klar, vollständig und wirksam und sieht angemessene 275 Phasen für die Vorbereitung, Durchführung und Weitergabe der Projektergebnisse vor - ist das Projekt kostenwirksam und weist angemessene Mittel für die einzelnen Aktivitäten zu - werden geeignete Maßnahmen zur Qualitätskontrolle, Überwachung und Evaluierung vorgeschlagen, die gewährleisten, dass das Projekt in hoher Qualität, fristgerecht und unter Einhaltung des finanziellen Rahmens durchgeführt wird ▪ sind die Aktivitäten barrierefrei und inklusiv konzipiert und stehen Menschen mit geringeren Chancen offen ▪ sind digitale Instrumente und Lernmethoden in das Projekt integriert, um die physischen Aktivitäten zu ergänzen und die Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen zu verbessern Falls Erasmus+-Online-Plattformen und -Instrumente in dem Arbeitsbereich/den Arbeitsbereichen der teilnehmenden Organisationen vorhanden sind: inwieweit werden in dem Projekt gegebenenfalls die Erasmus+-Online-Plattformen und -Instrumente (European School Education Platform, einschließlich eTwinning, EPALE, Europäisches Jugendportal, Youthpass) als Instrumente für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Projektaktivitäten genutzt ▪ ist das Projekt umweltfreundlich gestaltet und bezieht grüne Praktiken in die verschiedenen Projektphasen ein ▪ fördert das Projekt Teilhabe und bürgerschaftliches Engagement ▪ beschreibt das Projekt klar sowohl qualitative als auch quantitative Indikatoren, die realistisch und durchführbar sind und zur Verbesserung der Gesamtqualität des Projekts beitragen Projekte mit Schulungs-, Lehr- oder Lernaktivitäten: ▪ inwieweit sind diese Aktivitäten für die Projektziele geeignet und weisen ein angemessenes Teilnehmerprofil und eine ausreichende Teilnehmerzahl auf ▪ Qualität der praktischen Regelungen, des Managements und der Unterstützungsangebote bei Lern-, Unterrichts- und Ausbildungsaktivitäten ▪ Qualität der Regelungen zur Anerkennung und Validierung der Lernergebnisse der Teilnehmer gemäß den Grundsätzen der europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumente Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Inwieweit ▪ weist das Projekt eine angemessene Mischung in Bezug auf das Profil, einschließlich Basisorganisationen, die bisherige Programmerfahrung und das Fachwissen der teilnehmenden Organisationen auf, um alle Projektziele erfolgreich zu verwirklichen ▪ für Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung oder Jugend, eingereicht durch europäische NRO: gehören dem Konsortium Partnerorganisationen außerhalb der antragstellenden europäischen NRO an, sodass es für eine Zusammenarbeit außerhalb seiner nationalen Organisationen/Zweigniederlassungen offensteht ▪ bezieht das Projekt neue Programmteilnehmer und weniger erfahrene Organisationen in die Aktion ein ▪ verdeutlicht die vorgeschlagene Aufgabenverteilung das Engagement und die aktive Mitwirkung aller teilnehmenden Organisationen ▪ beinhaltet der Vorschlag wirksame Mechanismen zur Koordinierung und 276 Kommunikation der teilnehmenden Organisationen untereinander und mit anderen maßgeblichen Akteuren ▪ (sofern zutreffend) erbringt die Beteiligung einer teilnehmenden Organisation aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt (ansonsten wird die teilnehmende Organisation aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland zum Zeitpunkt der Bewertung vom Projektvorschlag ausgeschlossen.) Wirkung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Inwieweit ▪ enthält der Projektvorschlag konkrete und logische Schritte zur Integration der Projektergebnisse in die reguläre Arbeit der teilnehmenden Organisationen ▪ hat das Projekt potenziell eine positive Wirkung auf die Teilnehmer und die teilnehmenden Organisationen sowie auf die breitere Gemeinschaft ▪ haben die erwarteten Projektergebnisse das Potenzial einer Nutzung außerhalb der am Projekt teilnehmenden Organisationen während und nach der Projektlaufzeit und auf lokaler, regionaler, nationaler oder europäischer Ebene ▪ enthält der Projektvorschlag konkrete und wirksame Schritte, um die Projektergebnisse innerhalb der teilnehmenden Organisationen bekannt zu machen, die Ergebnisse an andere Organisationen und die Öffentlichkeit weiterzugeben und öffentlich auf die Finanzierung durch die Europäische Union hinzuweisen ▪ inwieweit wird in dem Projektvorschlag (sofern relevant) erläutert, wie die erstellten Materialien, Dokumente und Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden ▪ umfasst der Projektvorschlag konkrete und wirksame Schritte, um die Nachhaltigkeit des Projekts und seine Fähigkeit zu gewährleisten, auch nach Ausschöpfung der EU- Finanzhilfe weiterhin Wirkung zu entfalten und Ergebnisse zu erzielen Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte (von insgesamt 100 Punkten) erreichen. Außerdem muss jeweils mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der oben genannten Kategorien von Zuschlagskriterien erreicht werden (d. h. mindestens 13 Punkte247 in den Kategorien „Relevanz des Projekts“ und „Wirkung“, 15 Punkte in der Kategorie „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ und 10 Punkte in der Kategorie „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“). Sind zwei oder mehr Anträge mit derselben Punktzahl eingegangen, erhalten im Fall von Ermessensentscheidungen die Anträge Priorität, die zunächst in der Kategorie „Relevanz des Projekts“ und anschließend in der Kategorie „Wirkung“ die höchste Punktzahl erzielen. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Es stehen drei vorab festgelegte Pauschalbeträge zur Verfügung, die dem Gesamtbetrag der Finanzhilfe für das Projekt entsprechen: 120 000 EUR, 250 000 EUR und 400 000 EUR. Die Antragsteller wählen zwischen den drei vorab festgelegten Beträgen je nach den beabsichtigten Aktivitäten und angestrebten Ergebnissen: Bei der Planung ihrer Projekte müssen die antragstellenden Organisationen – zusammen mit ihren Projektpartnern – den Pauschalbetrag wählen, der am besten geeignet ist, die Kosten ihrer Projekte entsprechend ihren Bedürfnissen und Zielen zu decken. Die Vorschläge müssen eine Beschreibung der Aktivitäten enthalten, zu deren Durchführung sich die Antragsteller unter Verwendung des beantragten Pauschalbetrags verpflichten, und den Grundsätzen der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Wirksamkeit genügen. 247 Da Dezimalpunkte bei der Bewertung dieser Aktion nicht anwendbar sind, wird die Mindestpunktzahl für diese Kriterien auf den nächsten Punkt aufgerundet (z. B. ist die Hälfte von 25 Punkten 12,5, weshalb die zu berücksichtigende Mindestpunktzahl auf 13 Punkte aufgerundet wird). 277 Die Wahl des Pauschalbetrags sollte auf der Grundlage der vom Antragsteller geschätzten Gesamtkosten des Projekts erfolgen. Ausgehend von dieser Schätzung müssen die Antragsteller den Pauschalbetrag wählen, der ihren Bedürfnissen am besten entspricht, wobei eine effiziente Verwendung der Mittel und die Einhaltung des Kofinanzierungsprinzips zu gewährleisten sind (d. h. es wird davon ausgegangen, dass die Projekte durch andere Finanzierungsquellen kofinanziert werden, weshalb die geschätzten Gesamtkosten des Projekts höher sein müssen als der beantragte Pauschalbetrag). Im Falle von Zweifeln zwischen zwei Beträgen können die Antragsteller: a) die Kosten ihres Projekts senken, indem sie z. B. kostengünstigere Wege finden, um ähnliche Ergebnisse zu erzielen, oder indem sie die Anzahl bzw. den Umfang der Projektaktivitäten an das Budget anpassen; b) den Umfang ihres Projekts erweitern, indem sie z. B. versuchen, mehr Teilnehmende mit ihren Aktivitäten zu erreichen, die Anzahl der Aktivitäten zu erhöhen oder zusätzliche Projektergebnisse zu erzielen. Im Einklang mit den oben beschriebenen Zuschlagskriterien sind die Angemessenheit der Anzahl, des Umfangs und der Komplexität der vorgeschlagenen Projektaktivitäten im Verhältnis zu dem beantragten Betrag und den Projektzielen wichtige Elemente der Qualitätsbewertung. Beschreibung des Projekts Jeder Projektvorschlag muss eine klare Methodik für das Projektmanagement enthalten (Bedarfsanalyse, Arbeitsplan, klare Aufgabenzuweisung und Kooperationsvereinbarungen zwischen den Partnern usw.). Die Antragsteller sollten die Zuschlagskriterien im Einzelnen lesen und all ihre Elemente im Projektantrag berücksichtigen. Im Antrag beschreiben die Antragsteller ihren Projektvorschlag, indem sie ihn in „Arbeitspakete“ aufteilen. Ein Arbeitspaket ist definiert als eine Reihe von Aktivitäten, die zur Erreichung spezifischer Projektziele beitragen. Jedes Projekt muss ein spezielles Arbeitspaket für das Projektmanagement und eine Reihe von Arbeitspaketen für die Durchführung umfassen (pro Projekt werden maximal vier Arbeitspakete für die Durchführung empfohlen). Jedes Arbeitspaket für die Durchführung umfasst eine Reihe von Aktivitäten und muss klare spezifische Ziele und erwartete Ergebnisse (auch als „Arbeitsergebnisse“ bezeichnet) enthalten. Das Arbeitspaket für das Projektmanagement umfasst Überwachung, Koordinierung, Kommunikation, Evaluierung, Risikomanagement und andere für die Durchführung des Projekts erforderliche Aktivitäten. Dem Arbeitspaket für das Projektmanagement können höchstens 20 % des gesamten Projektbudgets zugewiesen werden. Bei der Bewertung dieser Anforderungen ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten: je höher der beantragte Betrag ist, desto mehr wird von der Projektmethodik erwartet, dass sie detailliert und umfassend ist. Die Vergabe von Unteraufträgen für Dienstleistungen ist zulässig, sofern sie sich nicht auf Kernaktivitäten beziehen, von denen die Erreichung der Ziele der Aktion unmittelbar abhängt. In solchen Fällen müssen die an Unterauftragnehmer vergebenen Aufgaben und der dafür veranschlagte Betrag im Projektantrag genau beschrieben werden, sofern im Antragsformular nichts anderes bestimmt ist. Für Projekte, die bei den nationalen Agenturen eingereicht werden, finden Sie im Handbuch zum Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge weitere Hinweise zu Finanzhilfen auf der Grundlage von Pauschalbeträgen, die im Rahmen von Partnerschaften für Zusammenarbeit gewährt werden. Zahlungsmodalitäten Voraussetzung für die vollständige Auszahlung der Finanzhilfe ist der Abschluss aller Aktivitäten entsprechend den im Projektantrag beschriebenen Qualitätskriterien. Falls eine oder mehrere Aktivitäten nicht oder nur teilweise abgeschlossen sind oder bei der Qualitätsbewertung als nicht zufriedenstellend bewertet werden, können entsprechende Kürzungen des Finanzhilfebetrags in der Phase des Abschlussberichts bei mangelhafter, teilweiser oder verspäteter Durchführung vorgenommen werden, indem einzelne Arbeitspakete oder Aktivitäten nicht akzeptiert werden oder indem der Gesamtbetrag um einen pauschalen Prozentsatz gekürzt wird. 278 Die Bewertung des Abschlussberichts basiert auf den detaillierten Beschreibungen der einzelnen durchgeführten Aktivitäten, auf quantitativen und qualitativen Informationen, die den Grad der Erreichung der im Antrag angegebenen Projektziele zeigen, und auf der Qualität der in die Erasmus+-Projektergebnis-Plattform hochgeladenen Projektergebnisse. KLEINERE PARTNERSCHAFTEN Kleinere Partnerschaften sollen den Zugang zum Programm auf kleinere Akteure und Personen ausweiten, die durch Maßnahmen in den Bereichen Schulbildung, Erwachsenenbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Jugend und Sport nur schwer zu erreichen sind. Mit im Vergleich zu den Kooperationspartnerschaften geringeren Finanzhilfen für Organisationen, einer kürzeren Laufzeit und einfacheren administrativen Anforderungen zielt diese Aktion darauf ab, Basisorganisationen, weniger erfahrene Organisationen und neue Programmteilnehmer zu erreichen und so die Zutrittsschranken für Organisationen mit geringerer organisatorischer Kapazität zu verringern. Diese Aktion unterstützt auch flexible Formate, die transnationale und nationale Aktivitäten, wenn auch mit einer europäischen Dimension, kombinieren, sodass Organisationen mehr Möglichkeiten haben, Menschen mit geringeren Chancen zu erreichen. Kleinere Partnerschaften können zudem zur Einrichtung und Entwicklung transnationaler Netze und zur Förderung von Synergien mit und zwischen lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Strategien beitragen. ZIELE DER AKTION • Neue Programmteilnehmer, weniger erfahrene Organisationen und kleinere Akteure für das Programm gewinnen und ihren Zugang ausweiten. Diese Partnerschaften sollten ein Einstieg für Organisationen in die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene sein. • Unterstützung der Inklusion von Zielgruppen mit geringeren Chancen • Unterstützung einer aktiven europäischen Bürgerschaft und Förderung der europäischen Dimension auf der lokalen Ebene Darüber hinaus gelten die Hauptziele der Kooperationspartnerschaften auch für kleinere Partnerschaften, und zwar entsprechend dem Geltungsbereich und Umfang des jeweiligen Projekts: • Verbesserung der Qualität der Arbeit und der Verfahren der beteiligten Organisationen und Einrichtungen, Öffnung für neue Akteure, die naturgemäß nicht zu ein und demselben Sektor gehören • Aufbau der Kapazitäten von Organisationen für die transnationale und sektorübergreifende Arbeit • Berücksichtigung gemeinsamer Bedürfnisse und Prioritäten in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport • Förderung von Transformation und Wandel (auf individueller, institutioneller oder sektoraler Ebene) mit dem Ergebnis von Verbesserungen, und zwar entsprechend dem Kontext der jeweiligen Organisation WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR DIE BEANTRAGUNG EINER KLEINEREN PARTNERSCHAFT ERFÜLLT SEIN? Kleinere Partnerschaften müssen die folgenden Kriterien erfüllen, um für eine Finanzhilfe im Rahmen von Erasmus+ in Betracht zu kommen. FÖRDERKRITERIEN Um für eine Erasmus+-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für kleinere Partnerschaften die folgenden Förderkriterien erfüllen: 279 Wer ist antragsberechtigt? Jede teilnehmende Organisation in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Die betreffende Organisation stellt den Antrag im Namen aller am Projekt beteiligten Organisationen. Im Falle von Anträgen in den Bereichen Schulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Erwachsenenbildung und Jugend, die bei nationalen Agenturen eingereicht werden, darf eine Organisation nur einmal pro Frist248 einen Antrag stellen. Welche Arten von Organisationen können an dem Projekt teilnehmen? An einer kleineren Partnerschaft kann jede öffentliche oder private Organisation249 teilnehmen, die in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland (siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens) ansässig ist.250 Unabhängig von dem Bereich, auf den sich das Projekt bezieht, stehen kleinere Partnerschaften allen Organisationen offen, die in einem beliebigen Teilbereich der Bereiche allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Sport oder anderer sozioökonomischer Sektoren tätig sind oder sich bereichsübergreifend engagieren (z. B. lokale, regionale und nationale Behörden, Anerkennungs- und Validierungszentren, Handelskammern, Handelsorganisationen, Beratungszentren, Kultur- und Sportorganisationen). Je nach der Priorität und den Zielsetzungen des Projekts sollten an einer kleineren Partnerschaft die am besten geeigneten Partner mit möglichst vielfältigem Hintergrund beteiligt sein, damit die verschiedenen Erfahrungen, Profile und spezifischen Kenntnisse genutzt werden können. Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen Kleinere Partnerschaften sind transnationale Partnerschaften, an denen mindestens zwei Organisationen aus zwei unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern beteiligt sein müssen. Die Anzahl der an einer Partnerschaft teilnehmenden Organisationen ist nach oben nicht begrenzt. Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen alle teilnehmenden Organisationen benannt werden. Im Falle von Anträgen in den Bereichen Schulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Erwachsenenbildung und Jugend, die bei nationalen Agenturen eingereicht werden, darf ein und dieselbe Organisation (eine OID) als Antragsteller oder als Partner pro Frist an höchstens fünf Anträgen beteiligt sein.251 Abgedeckte Prioritäten Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen kleinere Partnerschaften entweder • mindestens eine horizontale Priorität und/oder 249 Für die Zwecke dieser Aktion gelten informelle Gruppen junger Menschen nicht als Organisation und kommen daher nicht für eine Teilnahme (weder als Antragsteller noch als Partner) in Betracht. 250 Hochschuleinrichtungen in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland, die an einer kleineren Partnerschaft teilnehmen möchten, müssen über eine gültige Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. 251 Diese Obergrenze gilt für alle Anträge kleinerer Partnerschaften, die für alle förderfähigen Bereiche eingereicht werden. 280 • mindestens eine spezifische Priorität abdecken, die für den am stärksten betroffenen Teilbereich der Bereiche allgemeine und berufliche Bildung, Jugend oder Sport relevant ist. Bei Projekten in den Bereichen berufliche Aus- und Weiterbildung, Schulbildung, Erwachsenenbildung und Jugend, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, können die nationalen Agenturen diejenigen dieser Prioritäten, die in ihrem jeweiligen nationalen Kontext besonders relevant sind, stärker berücksichtigen („europäische Prioritäten im nationalen Kontext“). Nationale Agenturen müssen potenzielle Antragsteller über ihre offiziellen Websites ordnungsgemäß informieren. Bei Projekten im Bereich des Sports kann nur eine (horizontale oder spezifische) Priorität behandelt werden. Ort(e) der Aktivitäten Alle Aktivitäten der kleineren Partnerschaften müssen in den Ländern der Organisationen durchgeführt werden, die am Projekt beteiligt sind. Wenn dies im Zusammenhang mit den Zielen oder der Durchführung des Projekts hinreichend begründet ist, können Aktivitäten darüber hinaus auch an dem Ort stattfinden, an dem eine Einrichtung der Europäischen Union ihren Sitz hat252, selbst wenn an dem Projekt keine Einrichtung aus dem Gastland dieser Einrichtung beteiligt ist. Projektdauer Zwischen 6 und 24 Monaten. Die Dauer muss bei der Antragstellung je nach Projektzielen und Art der im betreffenden Zeitraum geplanten Aktivitäten angeben werden. In Ausnahmefällen kann die Laufzeit von kleineren Partnerschaften auf Antrag des Begünstigten und mit Zustimmung der nationalen Agentur oder der Exekutivagentur verlängert werden. Die Verlängerung hat jedoch keine Auswirkungen auf die Gesamthöhe der Finanzhilfe. Wo ist der Antrag zu stellen? Für kleinere Partnerschaften in den Bereichen berufliche Aus- und Weiterbildung, Schulbildung, Erwachsenenbildung und Jugend, eingereicht von einer in diesen Bereichen tätigen Organisation: • Bei der nationalen Agentur des Landes, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Für kleinere Partnerschaften im Sportbereich: • Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA): Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-SPORT-2026-SSCP In beiden Fällen kann ein und dasselbe Partnerkonsortium nur einen einzigen Antrag je Frist stellen, und zwar nur bei einer einzigen Agentur.253 252 Sitze der Organe der Europäischen Union sind Brüssel, Frankfurt, Luxemburg und Straßburg. Eine Liste der Organe und Einrichtungen der EU finden Sie unter https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and- bodies_de. https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de 281 Wann ist der Antrag zu stellen? Für kleinere Partnerschaften in den Bereichen berufliche Aus- und Weiterbildung, Schulbildung, Erwachsenenbildung und Jugend, eingereicht von einer in diesen Bereichen tätigen Organisation: Die Finanzhilfeanträge sind einzureichen bis: 5. März, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), bei Projekten, die zwischen dem 1. September eines Jahres und dem 31. Dezember desselben Jahres beginnen. Mögliche zusätzliche Frist für kleinere Partnerschaften in den Bereichen berufliche Aus- und Weiterbildung, Schulbildung, Erwachsenenbildung und Jugend: • Die nationalen Agenturen können eine zusätzliche Antragsrunde für Projekte in den Bereichen berufliche Aus- und Weiterbildung, Schulbildung, Erwachsenenbildung und Jugend durchführen, für die die Bestimmungen dieses Leitfadens ebenfalls gelten. Die nationalen Agenturen informieren dann auf ihren Webseiten über diese Möglichkeit. • Falls die zusätzliche Antragsrunde durchgeführt wird, müssen Antragsteller für Projekte, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. August des Folgejahres beginnen, ihren Finanzhilfeantrag bis zum 1. Oktober, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), einreichen. Für kleinere Partnerschaften im Sportbereich: • Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 5. März um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Ein Projekt im Rahmen einer kleineren Partnerschaft besteht aus vier Phasen, die bereits vor der Auswahl des Projektvorschlags für die Förderung beginnen: Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung. Die teilnehmenden Organisationen und die Teilnehmer an den Aktivitäten sollten in allen Phasen eine aktive Rolle spielen und so ihre Lernerfahrung verbessern. • Planung (Festlegung der Bedürfnisse, der Ziele, der Projekt- und Lernergebnisse, der Aktivitätsformate, des Zeitplans usw.) • Vorbereitung (Planung der Aktivitäten, Erstellung des Arbeitsprogramms, praktische Vorkehrungen, Bestätigung der Zielgruppe(n) für die vorgesehenen Aktivitäten, Abschluss von Vereinbarungen mit Partnern usw.) • Durchführung der Aktivitäten • Nachbereitung (Bewertung der Aktivitäten und ihrer Wirkung auf unterschiedlichen Ebenen, Weitergabe und Nutzung der Projektergebnisse) Kleinere Partnerschaften können auch die Organisation länderübergreifender Unterrichts-, Ausbildungs- und Lernaktivitäten für Einzelpersonen oder Gruppen umfassen, wenn sie hinsichtlich der Erreichung der Projektziele mit einem Mehrwert verbunden sind. Bei kleineren Partnerschaften im Sportbereich wird empfohlen, mindestens einen lokalen oder regionalen Sportverein in die Vorschläge einzubeziehen. Bei der Konzeption eines Projekts zu berücksichtigende horizontale Aspekte: 282 Neben der Erfüllung der formalen Kriterien und dem Abschluss einer nachhaltigen Kooperationsvereinbarung mit allen Projektpartnern können die folgenden Elemente dazu beitragen, die Wirkung und die hochwertige Umsetzung von kleineren Partnerschaften zu steigern. Die Antragsteller werden aufgefordert, diese Möglichkeiten und Aspekte bei der Gestaltung von Projekten für kleinere Partnerschaften zu berücksichtigen. Inklusion und Vielfalt Mit dem Programm Erasmus+ sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion und Fairness bei allen Aktionen gefördert werden. Zur Umsetzung dieser Grundsätze wurde eine Strategie für Inklusion und Vielfalt254 entwickelt, um mehr Teilnehmende aus einer größeren Vielfalt von Verhältnissen zu erreichen, insbesondere Teilnehmende mit geringeren Chancen, die mit Hindernissen bei der Teilnahme an europäischen Projekten konfrontiert sind. Kleinere Partnerschaften sind besonders geeignet, um im Einklang mit der entsprechenden politischen Priorität für die Aktion Inklusion und Vielfalt zum Thema des Projekts zu machen und Praktiken und Methoden weiterzuentwickeln, bei denen auf Inklusion und Vielfalt geachtet wird. Organisationen sollten auch unabhängig von der Thematik ihrer Projekte barrierefreie und inklusive Projektaktivitäten konzipieren, bei denen die Ansichten von Teilnehmenden mit geringeren Chancen berücksichtigt und diese Teilnehmenden während des gesamten Prozesses in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Ökologische Nachhaltigkeit Die Projekte sollten umweltfreundlich gestaltet werden und grüne Praktiken in alle Aspekte einbeziehen. Die Organisationen und Teilnehmer sollten bei der Konzeption des Projekts einen umweltfreundlichen Ansatz verfolgen, der alle Beteiligten dazu anregt, über Umweltfragen zu diskutieren und mehr darüber zu erfahren, sie zum Nachdenken darüber veranlasst, was auf den verschiedenen Ebenen getan werden kann, und Organisationen und Teilnehmer dabei unterstützt, alternative umweltfreundlichere Wege zur Durchführung der Projektaktivitäten zu finden. Digitale Dimension Virtuelle Zusammenarbeit und Experimente mit virtuellen und integrierten Lernangeboten sind für erfolgreiche kleinere Partnerschaften von zentraler Bedeutung. Insbesondere bei Projekten in den Bereichen Schul- und Erwachsenenbildung wird nachdrücklich empfohlen, für die Zusammenarbeit vor, während und nach den Projektaktivitäten die European School Education Platform, eTwinning und die Erwachsenenbildungsplattform EPALE zu nutzen. Bei Projekten im Jugendbereich wird nachdrücklich empfohlen, für die Zusammenarbeit vor, während und nach den Projektaktivitäten das Europäische Jugendportal und die EU-Jugendstrategieplattform zu nutzen. Teilhabe und zivilgesellschaftliches Engagement Das Programm unterstützt Teilhabe und aktives Engagement in allen seinen Aktionen. Die Projekte der kleineren Partnerschaften sollten die Teilhabe der Menschen am demokratischen Leben und das soziale und zivilgesellschaftliche Engagement fördern. Der Schwerpunkt liegt auch darauf, für den Kontext der Europäischen Union zu sensibilisieren und ein entsprechendes Verständnis zu vermitteln, insbesondere was die gemeinsamen Werte der EU, die Grundsätze der Einheit und Vielfalt sowie ihre kulturelle Identität, ihr kulturelles Bewusstsein und ihr gesellschaftliches und historisches Erbe anbelangt. AUSSCHLUSS- UND EIGNUNGSKRITERIEN Zusätzlich zu den oben genannten Zulassungskriterien werden die Antragsteller anhand der einschlägigen Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. ZUSCHLAGSKRITERIEN 254 https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-inclusion-and- diversity-strategy. https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-inclusion-and-diversity-strategy https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-inclusion-and-diversity-strategy 283 Relevanz (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit ▪ ist der Projektvorschlag relevant für die Ziele und Prioritäten der Aktion. Darüber hinaus wird der Vorschlag als äußerst relevant angesehen, wenn er die Priorität „Inklusion und Vielfalt“ abdeckt Bei Projekten, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden: eine oder mehrere der von der nationalen Agentur verkündeten „europäischen Prioritäten im nationalen Kontext“ abdeckt ▪ ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant ▪ sind das Profil, die Erfahrung und die Aktivitäten der teilnehmenden Organisationen relevant für den Bereich, auf den sich der Antrag bezieht ▪ erbringt der Vorschlag einen Mehrwert auf EU-Ebene durch Aufbau der Kapazitäten von Organisationen für die Beteiligung an grenzüberschreitender Zusammenarbeit und Vernetzung Qualität der Projektkonzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit ▪ sind die Projektziele klar definiert und realistisch und tragen den Bedürfnissen und Zielen der beteiligten Organisationen und den Bedürfnissen der Zielgruppen Rechnung ▪ sind die Aktivitäten barrierefrei und inklusiv konzipiert und stehen Menschen mit geringeren Chancen offen ▪ ist die vorgeschlagene Methodik klar, angemessen und realisierbar − ist der Projektarbeitsplan klar, vollständig und wirksam und sieht angemessene Phasen für die Vorbereitung, Durchführung und Weitergabe der Projektergebnisse vor − ist das Projekt kostenwirksam und weist angemessene Mittel für die einzelnen Aktivitäten zu ▪ werden digitale Instrumente und Lernmethoden in das Projekt integriert, um die physischen Aktivitäten zu ergänzen und die Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen zu verbessern o Sofern zutreffend: inwieweit werden in dem Projekt die Erasmus+- Onlineplattformen (European School Education Platform, EPALE, Europäisches Jugendportal, EU-Jugendstrategieplattform) als Instrumente für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Projektaktivitäten genutzt ▪ ist das Projekt umweltfreundlich gestaltet und bezieht grüne Praktiken in die verschiedenen Projektphasen ein ▪ fördert das Projekt Teilhabe und bürgerschaftliches Engagement Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Inwieweit ▪ weist das Projekt eine angemessene Mischung in Bezug auf das Profil der teilnehmenden Organisationen auf ▪ bezieht das Projekt neue Programmteilnehmer und weniger erfahrene Organisationen in die Aktion ein ▪ verdeutlicht die vorgeschlagene Aufgabenverteilung das Engagement und die aktive Mitwirkung aller teilnehmenden Organisationen ▪ beinhaltet der Vorschlag wirksame Mechanismen zur Koordinierung und Kommunikation zwischen den teilnehmenden Organisationen. Wirkung Inwieweit 284 (Höchstpunktzahl 20 Punkte) ▪ enthält der Projektvorschlag konkrete und logische Schritte zur Integration der Projektergebnisse in die reguläre Arbeit der teilnehmenden Organisationen ▪ hat das Projekt das Potenzial einer positiven Wirkung auf die Teilnehmer und die teilnehmenden Organisationen sowie auf die breitere Gemeinschaft ▪ beinhaltet der Projektvorschlag angemessene Möglichkeiten zur Bewertung der Projektergebnisse ▪ enthält der Projektvorschlag konkrete und wirksame Schritte, um die Projektergebnisse innerhalb der teilnehmenden Organisationen bekannt zu machen, die Ergebnisse an andere Organisationen und die Öffentlichkeit weiterzugeben und öffentlich auf die Finanzierung durch die Europäische Union hinzuweisen Die Vorschläge kommen nur dann für eine Förderung in Betracht, wenn sie mindestens 60 Punkte erreichen. Außerdem muss jeweils mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der oben genannten Kategorien von Zuschlagskriterien erreicht werden (d. h. mindestens 15 Punkte in den Kategorien „Relevanz des Projekts“ und „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ 10 Punkte in den Kategorien „Qualität der Zusammensetzung der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und „Wirkung“). Sind zwei oder mehr Anträge mit derselben Punktzahl eingegangen, erhalten im Fall von Ermessensentscheidungen die Anträge Priorität, die zunächst in der Kategorie „Relevanz des Projekts“ und anschließend in der Kategorie „Wirkung“ die höchste Punktzahl erzielen. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Es stehen zwei vorab festgelegte Pauschalbeträge zur Verfügung: 30 000 EUR und 60 000 EUR. Die Antragsteller wählen zwischen den beiden vorab festgelegten Beträgen je nach den beabsichtigten Aktivitäten und angestrebten Ergebnissen: Bei der Planung ihrer Projekte müssen die antragstellenden Organisationen – zusammen mit ihren Projektpartnern – den Pauschalbetrag wählen, der am besten geeignet ist, die Kosten ihrer Projekte entsprechend ihren Bedürfnissen und Zielen zu decken. Die Vorschläge müssen eine Beschreibung der Aktivitäten enthalten, zu deren Durchführung sich die Antragsteller unter Verwendung des gewählten Pauschalbetrags verpflichten, und den Grundsätzen der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Wirksamkeit genügen. Die Wahl des Pauschalbetrags sollte auf der Grundlage der vom Antragsteller geschätzten Gesamtkosten des Projekts erfolgen. Aufgrund dieser Schätzung müssen die Antragsteller den Pauschalbetrag wählen, der ihren Bedürfnissen am besten entspricht, wobei eine effiziente Verwendung der Mittel und die Einhaltung des Kofinanzierungsprinzips zu gewährleisten sind (d. h. es wird davon ausgegangen, dass die Projektbudgets durch andere Finanzierungsquellen kofinanziert werden, weshalb die geschätzten Gesamtkosten des Projekts höher sein müssen als der gewählte Pauschalbetrag). Im Falle von Zweifeln zwischen zwei Beträgen können die Antragsteller: a) die Kosten ihres Projekts senken, indem sie z. B. kostengünstigere Wege finden, um ähnliche Ergebnisse zu erzielen, oder indem sie die Anzahl bzw. den Umfang der Projektaktivitäten an das Budget anpassen; b) den Umfang ihres Projekts erweitern, indem sie z. B. versuchen, mehr Teilnehmende mit ihren Aktivitäten zu erreichen, die Anzahl der Aktivitäten zu erhöhen oder zusätzliche Projektergebnisse zu erzielen. Die Angemessenheit der Anzahl, des Umfangs und der Komplexität der vorgeschlagenen Projektaktivitäten in Bezug auf den gewählten Betrag sowie ihre Relevanz für die Projektziele sind wichtige Elemente der Qualitätsbewertung in Übereinstimmung mit den oben beschriebenen Zuschlagskriterien. Beschreibung des Projekts 285 In Anbetracht dessen, dass kleinere Partnerschaften ein Instrument für die Einbeziehung neuer Projektteilnehmer und weniger erfahrener Organisationen sind, das ihnen den Zugang zum Programm ermöglichen soll, wird der Umfang der zur Beantragung einer Finanzhilfe im Rahmen dieser Aktion erforderlichen Informationen einfach gehalten, wobei die Einhaltung der EU-Haushaltsordnung gewährleistet wird. Die Antragsteller sollten die Zuschlagskriterien sorgfältig lesen und alle Kriterien im Projektantrag berücksichtigen. Der Vorschlag muss Projektziele, vorgeschlagene Aktivitäten und erwartete Ergebnisse enthalten, die kohärent und eindeutig miteinander verknüpft sein müssen. Im Projektantrag sind die geplanten Projektaktivitäten aufzuführen und zu beschreiben sowie der Anteil der Finanzhilfe anzugeben, der jeder Aktivität zugewiesen wird. Die Vergabe von Unteraufträgen für Dienstleistungen ist zulässig, sofern sie sich nicht auf Kernaktivitäten beziehen, von denen die Erreichung der Ziele der Aktion unmittelbar abhängt. In solchen Fällen müssen die an Unterauftragnehmer vergebenen Aufgaben und der dafür zugewiesene Betrag im Projektantrag genau beschrieben werden. Auszahlung der Finanzhilfe Voraussetzung für die vollständige Auszahlung der Finanzhilfe ist der Abschluss aller Aktivitäten entsprechend den im Projektantrag beschriebenen Qualitätskriterien. Falls eine oder mehrere Aktivitäten nicht oder nur teilweise abgeschlossen sind oder bei der Qualitätsbewertung als nicht zufriedenstellend bewertet werden, können entsprechende Kürzungen des Finanzhilfebetrags in der Phase des Abschlussberichts bei mangelhafter, teilweiser oder verspäteter Durchführung vorgenommen werden, indem einzelne Aktivitäten nicht akzeptiert werden oder indem der Gesamtbetrag um einen pauschalen Prozentsatz gekürzt wird. Die Bewertung des Abschlussberichts basiert auf den detaillierten Beschreibungen der einzelnen durchgeführten Aktivitäten, auf Informationen, die den Grad der Erreichung der im Antrag angegebenen Projektziele zeigen, und auf der Qualität der in die Erasmus+-Projektergebnis-Plattform hochgeladenen Projektergebnisse. 286 EUROPÄISCHE PARTNERSCHAFTEN FÜR DIE SCHULENTWICKLUNG Schulen haben einen maßgeblichen Einfluss auf künftige Generationen: Sie ermöglichen den Erwerb von Grundfertigkeiten, das Lernen über die Europäische Union und ihre Werte, die Entwicklung zu aktiven Bürgerinnen und Bürgern in inklusiven Gesellschaften und wecken Interesse am lebenslangen Lernen in jungen Jahren. Durch grenzüberschreitende Projekte können Schulen europäische Werte nicht nur als Grundsätze, sondern in der Praxis durch Interaktionen mit Gleichaltrigen und Eintauchen in neue Situationen und Orte vermitteln. Durch Europäische Partnerschaften für die Schulentwicklung werden strategische Innovationen und der Austausch von Verfahren zwischen den wichtigsten Akteuren in Schulbildungssystemen unterstützt: Schulbehörden, Koordinierungsstellen, Schulen der Vorschul-, Primar- und Sekundarstufe sowie andere Interessenträger wie Lehrerverbände. Durch die Aktion werden Schulbehörden dabei unterstützt, bewährte Strategien in Schlüsselbereichen wie der Förderung der kontinuierlichen beruflichen Fortbildung von Lehrkräften, der Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs und der Verbesserung der Qualität des Unterrichts und der Ausbildung im Allgemeinen zu ermitteln und zu übertragen. Im Rahmen der Projekte werden auch innovative Lehrmethoden und Lehrpläne erprobt und integriert, z. B. in den Bereichen Grundfertigkeiten, Fremdsprachenerwerb, europäische Werte, politische Bildung und Lernen über die EU. Die Initiative zur Schaffung der Europäischen Partnerschaften für die Schulentwicklung ist im politischen Rahmen des europäischen Bildungsraums255 und der Union der Kompetenzen256 verankert. Die Partnerschaften werden insbesondere zur Umsetzung der politischen Empfehlungen beitragen, die im Zusammenhang mit dem europäischen Bildungsraum angenommen wurden, insbesondere der Empfehlung des Rates „‚Europa in Bewegung‘ – Lernmobilität für alle“257. ZIELE DER AKTION Ziel der Europäischen Partnerschaften für die Schulentwicklung ist es, eine bessere grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Mobilität zwischen Schulen in ganz Europa zu fördern. Mit den Europäischen Partnerschaften für die Schulentwicklung soll Folgendes erreicht werden: ▪ Verbesserung der Qualität des Lernens und Lehrens an Schulen durch europäische Zusammenarbeit ▪ Stärkung der institutionellen Kapazitäten und Strukturen, die erforderlich sind, um die Lernmobilität in der Schulbildung auszuweiten, insbesondere durch die Schaffung von Synergien mit den Aktivitäten, die im Rahmen der Leitaktion 1 von Erasmus+ ermöglicht werden; ▪ Förderung von Innovationen in den Verfahren, Prozessen und politischen Maßnahmen der schulischen Bildung durch Anwendung der Ergebnisse und bewährten Verfahren erfolgreicher länderübergreifender Projekte und Ausweitung ihrer Wirkung über die Projektpartnerorganisationen hinaus WELCHE AKTIVITÄTEN KÖNNEN VON EUROPÄISCHEN PARTNERSCHAFTEN FÜR DIE SCHULENTWICKLUNG DURCHGEFÜHRT WERDEN? Europäische Partnerschaften für die Schulentwicklung können zur Erstellung ihres Arbeitsplans aus einer Reihe von Aufgaben in zwei Kategorien auswählen: 1. Verbesserung der Qualität des Lernens und Lehrens in der Schule: ▪ Innovatives Lehren und Lernen: Konzeption und Erprobung innovativer Lernaktivitäten und Lehrmethoden (einschließlich nichtformaler und informeller Ansätze) mit Schwerpunkt auf Themen im Zusammenhang mit den politischen Prioritäten der EU im Schulbildungssektor, einschließlich Grundfertigkeiten, Lernen über die EU, aktive Bürgerschaft und EU-Werte sowie Aktivitäten in einer anderen Sprache als der Unterrichtssprache 255 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52020DC0625. 256 https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/union-skills. 257 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202403364. 287 (integrierter Sprachunterricht (Content and Language Integrated Learning, CLIL)). Derartige Aktivitäten müssen während der Laufzeit des Projekts mehrmals getestet werden, um ihre Effizienz und Anwendbarkeit in unterschiedlichen Zusammenhängen zu ermitteln. ▪ Kollaboratives Lehren: Gemeinsame Vorbereitung von Lerninhalten und Umsetzung von Co-Teaching durch Lehrkräfte aus verschiedenen Ländern. Die daraus resultierenden Inhalte müssen während der Laufzeit des Projekts mehrmals umgesetzt werden, um eine dauerhafte Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften in verschiedenen Ländern zu bewirken. Virtuelle Lehrtätigkeiten können einbezogen werden. Um einen direkten Peer-to-Peer-Austausch zu gewährleisten, muss jedoch zumindest ein Teil der durchgeführten kollaborativen Lehraktivitäten physisch in mehreren an der Partnerschaft beteiligten Schulen stattfinden. ▪ Peer-Learning und Mentoring: Konzeption und Erprobung von Peer-Learning-, Job-Shadowing- und Mentoring- Aktivitäten unter Beteiligung von Lehrkräften, Schulleitungen und politischen Entscheidungsträgern aus verschiedenen Ländern. Die Aktivitäten sollten sich auf die Bereitstellung von Lerninhalten oder die Übertragung erfolgreicher Schulmanagementpraktiken konzentrieren. ▪ Vertretung von Lehrkräften und Ressourcenmanagement: Entwicklung und Koordinierung von Mechanismen auf lokaler oder regionaler Ebene zur Bündelung der Lehrkräfteressourcen und zur leichteren Vertretung von Lehrkräften, auch während Phasen der Lernmobilität. 2. Aufbau von Kapazitäten für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Schulbildung: ▪ Unterstützende Strukturen und Fachwissen: Einrichtung spezieller Mobilitätskoordinatoren, Kontaktstellen, internationaler Büros oder ähnlicher Unterstützungsdienste, die eine Bündelung von Ressourcen auf lokaler oder regionaler Ebene ermöglichen, um die Durchführung länderübergreifender Aktivitäten in der Schulbildung zu unterstützen. Gegebenenfalls Entwicklung spezieller Unterstützungsmechanismen für die Einbeziehung von Teilnehmenden mit geringeren Chancen in länderübergreifende Projekte und Angebot spezieller Schulungen für Schulpersonal. ▪ Durchgängige Berücksichtigung grenzüberschreitender Aktivitäten: Standardisierung der Verfahren für die Durchführung grenzüberschreitender Aktivitäten in der Schulbildung, Integration europäischer und nationaler Qualitätsstandards für die Lernmobilität von Schulpersonal und Lernenden in die tägliche Praxis der Schulen, Ermittlung administrativer Hindernisse und Bemühung um ihre Beseitigung, Sensibilisierung von Schulleitungen, politischen Entscheidungsträgern und anderen Fachkräften für die Chancen und Vorteile der grenzüberschreitenden Lernmobilität und Zusammenarbeit. ▪ Prüfung von „Mobilitätsfenstern“: Festlegung von Zeiträumen von einer oder mehreren Wochen des Schuljahres, in denen die Entsendung und Aufnahme von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern im Rahmen grenzüberschreitender Mobilitätsaktivitäten als Routine in die tägliche Arbeit der Schule integriert werden, wobei die regulären Schularbeitszeiten und -ferien zu beachten sind. Ermittlung von Management- und Lehrmethoden, die den Erfolg solcher Mobilitätsfenster unterstützen oder beeinträchtigen. Testen und Übertragen der besten Lösungen. ▪ Anerkennung der Lernergebnisse: Ermittlung bewährter Verfahren für die Anerkennung der Ergebnisse von Lernphasen im Ausland (einschließlich, soweit möglich, automatischer Anerkennung) und weitgehende Übertragung dieser Verfahren auf das Schulsystem. Förderung des Abschlusses grenzüberschreitender Anerkennungsvereinbarungen, Absichtserklärungen und anderer Mechanismen für eine nachhaltige Zusammenarbeit bei der Anerkennung. ▪ Anerkennung von Projektarbeit: Ermittlung und Übertragung bewährter Verfahren für die Anerkennung der Projektarbeit von Schulpersonal, um eine nachhaltige und hochwertige Umsetzung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu ermöglichen. ▪ Aufbau von Kapazitäten durch Weiterbildung von Schulleitungen und Schulpersonal: Aufbau von internem Fachwissen zur Bereitstellung von Weiterbildungsmaßnahmen für Schulpersonal, einschließlich Projektplanungs- und -managementkompetenzen, Schulungen für Lehrkräfte, die Schülerinnen und Schüler im 288 Ausland begleiten oder an Mobilitätsaktivitäten teilnehmende Schülerinnen und Schüler aus der Ferne betreuen, sowie Schulungen für diese Schülerinnen und Schüler vor der Abreise usw. In der Anfangsphase kann externes Fachwissen einbezogen werden, um interne Kapazitäten aufzubauen (d. h. „Ausbildung der Ausbildenden“). Es muss jedoch nachgewiesen werden, dass das Projekt anschließend in der Lage ist, diese Vorteile zu multiplizieren, indem die Schulung vom Personal der teilnehmenden Organisationen unabhängig durchgeführt wird. Reisekosten und Lernmobilitätsaktivitäten im Rahmen von Europäischen Partnerschaften für die Schulentwicklung Die förderfähigen Projektkosten umfassen alle Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung der genannten Aufgaben, einschließlich Reisekosten für Treffen zwischen Projektpartnern, Erprobung spezifischer Lernprogramme, Co- Teaching-Methoden, Personalschulungen usw. Gleichzeitig wird der Begriff „Erasmus+-Lernmobilitätsaktivitäten“ im Kapitel „Mobilität für Schüler und Personal in der Schulbildung“ genau definiert: Dabei handelt es sich um bildungsbezogene, strategische, transnationale und strukturierte (dokumentierte) Mobilitätsaktivitäten. Die Lernmobilität darf daher nicht mit anderen Gründen für Reisen ins Ausland im Rahmen eines Erasmus+-Projekts verwechselt werden. Im Rahmen der Europäischen Partnerschaften für die Schulentwicklung dürfen nicht systematisch dieselben Arten von Aktivitäten dupliziert werden, die im Rahmen der Leitaktion 1 finanziert werden; allerdings können gelegentlich Aktivitätsformate umgesetzt werden, die denen der Leitaktion 1 ähneln, wenn diese Aktivitäten integraler Bestandteil der oben aufgeführten Projektaufgaben sind. Um die Projektergebnisse weiter zu optimieren und erfolgreiche Verfahren zur Verbesserung der Lernmobilität zu verbreiten (z. B. durch die Einbeziehung einer größeren Zahl von Schulen und Teilnehmenden), sollten Europäische Partnerschaften für die Schulentwicklung Synergien mit Mobilitätsprojekten der Leitaktion 1 und insbesondere dem Akkreditierungssystem schaffen. FÖRDERKRITERIEN Wer ist antragsberechtigt? Bei der antragstellenden Organisation (Koordinator) muss es sich um eine lokale oder regionale Schulbehörde oder eine Schulkoordinierungsstelle mit Sitz in einem EU- Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland handeln. Die antragstellende Organisation stellt den Antrag im Namen aller teilnehmenden Organisationen. Eine Organisation kann innerhalb der Antragsfrist nur einen Antrag koordinieren. Welche Arten von Organisationen können an dem Projekt teilnehmen? Die folgenden Arten von Organisationen können als Partner teilnehmen258: ▪ Schulen, die allgemeine Bildung im Vorschul-, Primar- oder Sekundarbereich anbieten, einschließlich Organisationen, die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung anbieten ▪ Lokale und regionale Schulbehörden oder Schulkoordinierungsstellen 258 Die Definition der förderfähigen Organisationen wird in jedem EU-Mitgliedstaat oder jedem mit dem Programm assoziierten Drittland von der zuständigen nationalen Behörde festgelegt und auf der Website der zuständigen nationalen Agentur zusammen mit einschlägigen Beispielen veröffentlicht. Die gleiche Definition der förderfähigen lokalen und regionalen Schulbehörden gilt für Projektkoordinatoren und Projektpartner. Die nationale Behörde kann beschließen, zum dritten Punkt keine förderfähigen Organisationen festzulegen, wenn es im nationalen Schulbildungssystem keine entsprechenden Organisationen gibt. 289 ▪ Verbände von Lehrkräften, Schulleitern, Schulpersonal, Elternverbände und andere Interessenträger im Schulbildungssystem Partnerorganisationen müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen An jeder Partnerschaft müssen mindestens sechs Organisationen beteiligt sein. Im Land der antragstellenden Organisation und in mindestens einem anderen Land müssen folgende Organisationen beteiligt sein: mindestens eine lokale oder regionale Schulbehörde oder eine Koordinierungsstelle für Schulen; mindestens zwei allgemeinbildende Schulen im Vorschul-, Primar- oder Sekundarbereich, einschließlich Einrichtungen, die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung anbieten. Förderfähige Aktivitäten Eine Liste der förderfähigen Aktivitäten findet sich im Abschnitt „Welche Aktivitäten können von Europäischen Partnerschaften für die Schulentwicklung durchgeführt werden?“. Damit Projekte förderfähig sind, müssen sie mindestens drei Aufgaben umsetzen, darunter mindestens eine aus jeder der beiden Kategorien: „Verbesserung der Qualität des Lernens und Lehrens in der Schule“ und „Internationalisierung und Kapazitätsaufbau in der Schulbildung“. Ort der Aktivitäten Alle Projektaktivitäten müssen in den Ländern der teilnehmenden Organisationen durchgeführt werden. Sofern dies im Hinblick auf die Ziele oder die Durchführung des Projekts ordnungsgemäß begründet wird, gilt darüber hinaus Folgendes: ▪ Aktivitäten können auch an dem Ort stattfinden, an dem ein Organ der Europäischen Union seinen Sitz hat, wenn die Aktivität bei oder in Zusammenarbeit mit einem EU- Organ organisiert wird259, selbst wenn an dem Projekt keine Organisation aus dem Gastland dieses Organs beteiligt ist. ▪ Aktivitäten zur Weitergabe der Ergebnisse können auch in anderen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern durchgeführt werden. Wo ist der Antrag zu stellen? Der Antrag wird bei der nationalen Agentur des Landes eingereicht, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 9. April um 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) einreichen. Die nationalen Agenturen können beschließen, eine zweite Frist einzuräumen. In diesem Fall wird die nationale Agentur die Antragsteller über ihre Website informieren. Im Falle einer zweiten Frist müssen die Antragsteller ihren Antrag bis zum 1. Oktober um 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) einreichen. Projektbeginn Die folgenden Anfangsdaten können für Projekte gewählt werden: 259 Sitze der Organe der Europäischen Union sind Brüssel, Frankfurt, Luxemburg und Straßburg. Eine Liste der Organe der EU finden Sie unter https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de. https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de 290 ▪ Runde 1: 1. Oktober desselben Jahres ▪ Runde 2 (sofern zutreffend): zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai des Folgejahres Projektdauer 36 Monate AUSSCHLUSS- UND EIGNUNGSKRITERIEN Zusätzlich zu den oben genannten Zulassungskriterien werden die Antragsteller anhand der einschlägigen Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. ZUSCHLAGSKRITERIEN Die eingereichten Anträge werden bewertet, indem auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien und Gewichtungen eine Punktwertung mit insgesamt 100 möglichen Punkten vergeben wird. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen: ▪ mindestens 70 von insgesamt 100 Punkten und ▪ mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der vier Kategorien von Zuschlagskriterien260. Relevanz (Höchstpunktzahl 15 Punkte) Inwieweit erfüllt der Vorschlag die folgenden Kriterien, d. h. inwieweit: ▪ Relevanz für die Ziele der Aktion: trägt der Vorschlag zu den Zielen der Europäischen Partnerschaften für die Schulentwicklung bei ▪ Bedarfsanalyse: basiert der Antrag auf einer umfassenden Analyse der Bedürfnisse und Herausforderungen in den Schulbildungssystemen der teilnehmenden Länder/Regionen ▪ Europäischer Mehrwert: erbringt der Vorschlag einen Mehrwert auf EU-Ebene durch Ergebnisse, die nicht erzielt werden könnten, wenn die Aktivitäten in einem einzelnen Land durchgeführt würden ▪ Werte der EU: ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant Qualität der Projektkonzeption (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit erfüllt der Vorschlag die folgenden Kriterien, d. h. inwieweit: ▪ Arbeitspakete: - ist die vorgeschlagene Methodik klar, angemessen und realisierbar - ist der Arbeitsplan des Projekts kohärent, klar, vollständig und wirksam ▪ Überwachung: werden geeignete Maßnahmen zur Qualitätskontrolle, Überwachung und Aufsicht vorgeschlagen, die gewährleisten, dass das Projekt in hoher Qualität, fristgerecht und unter Einhaltung des finanziellen Rahmens durchgeführt wird ▪ Budget: ist das Projekt kostenwirksam und weist angemessene Mittel für die einzelnen Aktivitäten und Partner zu ▪ Inklusion und Vielfalt: sind die Aktivitäten barrierefrei und inklusiv konzipiert ▪ Digitales: sind digitale Instrumente wie die European School Education Platform (einschließlich eTwinning) und Lernmethoden in das Projekt integriert, um die 260 Es werden keine Dezimalwerte verwendet. Die erforderliche Mindestpunktzahl wird bei Bedarf aufgerundet, z. B. ist die Hälfte von 25 Punkten 12,5, weshalb die Mindestpunktzahl für dieses Kriterium auf 13 Punkte aufgerundet wird. 291 physischen Aktivitäten zu ergänzen und die Zusammenarbeit zwischen Partnerorganisationen zu verbessern ▪ Ökologische Nachhaltigkeit: ist das Projekt umweltfreundlich gestaltet und bezieht grüne Verfahrensweisen in die verschiedenen Projektphasen ein ▪ Teilhabe und zivilgesellschaftliches Engagement: fördert das Projekt Teilhabe und zivilgesellschaftliches Engagement Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Inwieweit erfüllt der Vorschlag die folgenden Kriterien, d. h. inwieweit: ▪ Projektkoordinator: verfügt die koordinierende Organisation über angemessene Fachkompetenz, Ressourcen und eine entsprechende Rolle im Bildungssystem, um das Projekt erfolgreich leiten zu können ▪ Zusammensetzung der Partnerschaft: - verfügen die Partnerschulbehörden über komplementäre Erfahrungen, Bedürfnisse und Rollen im Bildungssystem - spielen die Partnerschulen eine klare und verhältnismäßige Rolle im Projekt - haben die Partnerschulen ausreichend vielfältige Erfahrungen mit grenzüberschreitender Mobilität und Zusammenarbeit - sind Größe und Umfang der Partnerschaft für die Erreichung der geplanten Projektergebnisse angemessen ▪ Aufgabenzuweisung: ist die vorgeschlagene Aufgabenzuweisung Ausdruck des Engagements und der kontinuierlichen aktiven Beteiligung aller teilnehmenden Organisationen, insbesondere der koordinierenden und der Partnerschulbehörden ▪ Komplementarität: ergänzt der Vorschlag andere Initiativen, die bereits von den teilnehmenden Organisationen durchgeführt werden, insbesondere Erasmus- Akkreditierungen im Rahmen der Leitaktion 1 ▪ Kommunikation und Koordinierung: beinhaltet der Vorschlag wirksame Mechanismen zur Koordinierung und Kommunikation der teilnehmenden Organisationen untereinander und mit anderen maßgeblichen Akteuren Wirkung (Höchstpunktzahl 35 Punkte) Inwieweit erfüllt der Vorschlag die folgenden Kriterien, d. h. inwieweit: ▪ Projektergebnisse: werden in dem Projektvorschlag eindeutig Verbesserungen in der Praxis, der Politik und den Verfahren der Schulbehörden und Schulen aufgezeigt, die infolge des Projekts eintreten werden ▪ Verfolgung der Projektergebnisse: werden in dem Vorschlag klare Meilensteine für die Umsetzung sowie qualitative und quantitative Indikatoren festgelegt, mit denen nachgewiesen wird, dass die geplanten Verbesserungen eingetreten sind ▪ Nachverfolgung der Auswirkungen: werden in dem Vorschlag klare qualitative und quantitative Indikatoren zur Verfolgung der Auswirkungen der Projektergebnisse festgelegt ▪ Langfristige Auswirkungen: - enthält der Projektvorschlag konkrete und logische Schritte zur Integration der Projektergebnisse in die reguläre Arbeit der teilnehmenden Organisationen - umfasst das Projekt einen klaren Plan und Vorkehrungen für die weitere Nutzung der Ergebnisse nach Abschluss des Projekts ▪ Übertragbare Ergebnisse: können die geplanten Projektergebnisse außerhalb der teilnehmenden Organisationen auf lokaler, regionaler, nationaler oder europäischer Ebene verwendet werden 292 ▪ Weitergabe der Ergebnisse: enthält der Projektvorschlag konkrete und wirksame Schritte, um die Projektergebnisse innerhalb der teilnehmenden Organisationen bekannt zu machen, die Ergebnisse an andere Organisationen und die Öffentlichkeit weiterzugeben und öffentlich auf die Finanzierung durch die Europäische Union hinzuweisen WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Für jedes ausgewählte Projekt wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 400 000 EUR gewährt. Die Vorschläge müssen eine Beschreibung der Aktivitäten enthalten, zu deren Durchführung sich die Antragsteller unter Verwendung des oben genannten Pauschalbetrags verpflichten, und den Grundsätzen der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Wirksamkeit genügen. Beschreibung des Projekts Jeder Projektvorschlag muss eine klare Methodik für das Projektmanagement enthalten (Bedarfsanalyse, Arbeitsplan, Aufgabenzuweisung und Kooperationsvereinbarungen zwischen den Partnern usw.). Die Antragsteller sollten die Zuschlagskriterien sorgfältig lesen und alle Kriterien im Projektantrag berücksichtigen. Im Antrag beschreiben die Antragsteller ihren Projektvorschlag, indem sie ihn in „Arbeitspakete“ aufteilen. Eine Partnerschaft darf höchstens zwölf Arbeitspakete umfassen: ein obligatorisches Arbeitspaket für das Projektmanagement, ein obligatorisches Arbeitspaket für die Planung der langfristigen Auswirkungen des Projekts und drei bis zehn Arbeitspakete für die Durchführung. Jedes Arbeitspaket für die Durchführung umfasst eine Reihe von Aktivitäten, die zur Erfüllung einer der im Abschnitt „Welche Aktivitäten können von Europäischen Partnerschaften für die Schulentwicklung durchgeführt werden?“ beschriebenen Aufgaben beitragen. Das Arbeitspaket für das Projektmanagement umfasst Überwachung, Koordinierung, Kommunikation, Evaluierung, Risikomanagement und andere für die Durchführung des Projekts erforderliche Aktivitäten. Dem Arbeitspaket für das Projektmanagement können höchstens 20 % des gesamten Projektbudgets zugewiesen werden. Die Vergabe von Unteraufträgen für Dienstleistungen ist zulässig, sofern sie sich nicht auf Kernaktivitäten beziehen, von denen die Erreichung der Ziele der Aktion unmittelbar abhängt. In solchen Fällen müssen die an Unterauftragnehmer vergebenen Aufgaben und der dafür veranschlagte Betrag im Projektantrag genau beschrieben werden. Zahlungsmodalitäten Voraussetzung für die vollständige Auszahlung der Finanzhilfe ist der Abschluss aller Aktivitäten entsprechend den im Projektantrag beschriebenen Qualitätskriterien. Falls eine oder mehrere Aktivitäten nicht oder nur teilweise abgeschlossen sind oder bei der Qualitätsbewertung als nicht zufriedenstellend bewertet werden, können entsprechende Kürzungen des Finanzhilfebetrags in der Phase des Abschlussberichts bei mangelhafter, teilweiser oder verspäteter Durchführung vorgenommen werden, indem einzelne Arbeitspakete oder Aktivitäten nicht akzeptiert werden oder indem der Gesamtbetrag um einen pauschalen Prozentsatz gekürzt wird. Die Bewertung des Abschlussberichts basiert auf den detaillierten Beschreibungen der einzelnen durchgeführten Aktivitäten, auf quantitativen und qualitativen Informationen, die den Grad der Erreichung der im Antrag angegebenen Projektziele zeigen, und auf der Qualität der Projektergebnisse. 293 PARTNERSCHAFTEN FÜR EXZELLENZ WAS SIND PARTNERSCHAFTEN FÜR EXZELLENZ? Partnerschaften für Exzellenz unterstützen Projekte mit einer langfristig nachhaltigen Perspektive. Im Rahmen dieser Art von Partnerschaften werden folgende Aktionen unterstützt: • Zentren der beruflichen Exzellenz • Erasmus+-Lehrkräfteakademien • Erasmus-Mundus-Aktion: o Gemeinsame Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge o Erasmus-Mundus-Konzeptionsmaßnahmen Diese Aktionen werden von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) verwaltet. 294 ZENTREN DER BERUFLICHEN EXZELLENZ Zentren der beruflichen Exzellenz (Centres of Vocational Excellence, CoVE) sollen eine treibende Kraft für Reformen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung sein, indem sie wertvolle Fähigkeiten und Kompetenzen sicherstellen, die zu hochwertigen Beschäftigungs- und Karrierechancen führen, den Anforderungen einer innovativen, inklusiven und nachhaltigen Wirtschaft gerecht werden und zur Bewältigung der Herausforderungen in wichtigen Wirtschaftszweigen beitragen. Hauptziel ist der Aufbau transnationaler Kooperationsnetze, die lokale und regionale Interessenträger im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung (Berufsbildungseinrichtungen, Unternehmen, Sozialpartner, Behörden, Hochschuleinrichtungen, Forschungsinstitute usw.) in starken und breit angelegten Partnerschaften zusammenbringen und so umfassende Kompetenzökosysteme für Innovation, regionale Entwicklung und soziale Inklusion schaffen. Die Initiative beruht auf einem Bottom-up-Ansatz für berufliche Exzellenz, der es Berufsbildungseinrichtungen ermöglicht, das Qualifikationsangebot rasch an die sich wandelnden wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnisse in ihrem Kontext anzupassen, wie sie von den Projektpartnern ermittelt wurden. Sie ergänzt andere Initiativen des Kompetenzpakts und arbeitet mit diesen zusammen. Die Umsetzung von Konzepten der Exzellenz in der Berufsbildung ist ein wichtiger Bestandteil des politischen Gesamtkonzepts der EU in den Bereichen Kompetenzen und berufliche Aus- und Weiterbildung, das in der Union der Kompetenzen, im europäischen Bildungsraum, in der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung aus dem Jahr 2020 sowie in der Osnabrücker Erklärung und deren Nachfolgeerklärung, der Erklärung von Herning, vorgesehen ist. Die Initiative zu den Zentren der beruflichen Exzellenz ist fest in der europäischen Säule sozialer Rechte, im europäischen Grünen Deal und in der neuen digitalen Strategie verankert und unterstützt die Industriestrategie sowie die KMU-Strategie, die Empfehlung des Rates „‚Europa in Bewegung‘ – Lernmobilität für alle“, den Strategieplan für die Bildung in MINT-Fächern und den Deal für eine saubere Industrie. Die Union der Kompetenzen261 ist eine Investition in Menschen zur Schaffung einer wettbewerbsfähigen Europäischen Union, die qualifizierte Arbeitskräfte braucht, um auf neue Herausforderungen zu reagieren und wettbewerbsfähig zu bleiben. Sie ist eine Initiative zur Verbesserung der Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung und des lebenslangen Lernens, und die Zentren der beruflichen Exzellenz können zur Union der Kompetenzen und zur künftigen Berufsbildungsstrategie beitragen, auch durch öffentlich-private Partnerschaften, die verstärkte Nutzung von Microcredentials usw. Zudem fügt diese Initiative der beruflichen Exzellenz eine europäische Dimension hinzu, indem sie die Umsetzung der Berufsbildungspolitik der EU und der mit den Mitgliedstaaten, Sozialpartnern und Berufsbildungsanbietern vereinbarten Aktionen unterstützt. ZIELE DER AKTION Hauptziel der Initiative zu den Zentren der beruflichen Exzellenz ist der Aufbau und die Entwicklung transnationaler Kooperationsnetze, die lokale und regionale Interessenträger im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung (Berufsbildungseinrichtungen, Unternehmen und andere Arbeitgeber, Sozialpartner, Behörden, Hochschuleinrichtungen, Forschungsinstitute usw.) in starken und breit angelegten öffentlich-privaten Partnerschaften zusammenbringen und so umfassende Kompetenzökosysteme für Innovation, regionale Entwicklung und soziale Inklusion schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit Europas unterstützen. Mit den Partnerschaften sollen folgende Ziele erreicht werden: • Sie sollen die Entwicklung wertvoller Kompetenzen gewährleisten, und zwar durch flexible und an den Lernenden orientierte Berufsbildungsprogramme, die zügig auf die Anforderungen einer innovativen, inklusiven, wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Wirtschaft sowie auf gesellschaftliche Bedürfnisse reagieren können und zu hochwertigen Beschäftigungs- und Karrierechancen führen. 261 https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/union-skills. https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/union-skills 295 • Sie sollen die lokale und regionale Entwicklung, Innovation und soziale Inklusion unterstützen und ankurbeln. • Sie sollen einen Beitrag zur Aufwärtskonvergenz im Bereich der Exzellenz in der beruflichen Aus- und Weiterbildung leisten und die Qualität der beruflichen Aus- und Weiterbildung auf Systemebene in immer mehr Ländern verbessern. • Sie sollen sicherstellen, dass Leistungen und Ergebnisse über die Projektpartnerorganisationen und über die Projektlaufzeit hinaus genutzt werden und Wirkung zeigen. UMFANG DER AKTION Von den Zentren der beruflichen Exzellenz wird erwartet, dass sie innovative Verfahren der beruflichen Aus- und Weiterbildung entwickeln, z. B. für den Einsatz digitaler Technologien, einschließlich KI, zur Attraktivität und Inklusion der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie zur angewandten Forschung und Innovation beitragen, Mobilität und Lehrlingsausbildung sowie die berufliche Fortbildung von Lehrkräften und Ausbildenden erleichtern, bei gemeinsamen Berufsbildungsangeboten, einschließlich Microcredentials, zusammenarbeiten usw. Das von den Zentren der beruflichen Exzellenz implementierte Konzept der beruflichen Exzellenz zeichnet sich durch einen ganzheitlichen Ansatz aus, bei dem die Lernenden im Mittelpunkt stehen und bei dem die berufliche Aus- und Weiterbildung • ein integraler Bestandteil von Kompetenzökosystemen262 ist, der zu Strategien der regionalen Entwicklung263, Innovation264, intelligenten Spezialisierung265 und Clusterstrategien266 sowie zu spezifischen Wertschöpfungsketten und industriellen Ökosystemen beiträgt; • einen Teil des Wissensdreiecks267 bildet und eng mit anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Wissenschaft und der Wirtschaft zusammenarbeitet; • es den Lernenden ermöglicht, sowohl berufliche (arbeitsplatzspezifische) als auch Schlüsselkompetenzen268 zu erwerben, und zwar durch ein hochwertiges Angebot, das durch Qualitätssicherung untermauert wird; • innovative Formen von Partnerschaften269 mit der Arbeitswelt entwickelt und durch die fortlaufende berufliche Fortbildung des Lehr- und Schulungspersonals, innovative pädagogische Konzepte sowie Mobilitäts- und Internationalisierungsstrategien für Lernende und Personal unterstützt wird. Die Zentren der beruflichen Exzellenz sind auf zwei Ebenen aktiv: 262 Kompetenzökosysteme sind definiert als regionale oder sektorale soziale Gebilde, in denen menschliche Fähigkeiten entwickelt und für produktive Zwecke eingesetzt werden (Finegold 1999). Ihre grundlegenden Elemente sind das Unternehmensumfeld und die damit verbundenen Geschäftsmodelle, der institutionelle/politische Rahmen, die Art und Weise der Beschäftigung von Arbeitskräften, die Struktur der Arbeitsplätze sowie das Niveau der Kompetenzen und die Systeme für deren Aufbau (Buchanan et al. 2001). Siehe A guide to the skill ecosystem approach to workforce development. 263 Regionalentwicklungspolitik – Regionale Entwicklung ist ein weit gefasster Begriff, kann aber als allgemeines Bemühen um den Abbau regionaler Ungleichheiten durch die Förderung (beschäftigungs- und wohlstandsfördernder) wirtschaftlicher Aktivitäten in den Regionen gesehen werden. 264 Eine Innovation wird verstanden als die Einführung eines neuen oder deutlich verbesserten Produkts (Ware oder Dienstleistung) oder Verfahrens, einer neuen Vermarktungsmethode oder eines neuen Organisationsverfahrens in Bezug auf Geschäftspraxis, Abläufe am Arbeitsplatz oder externe Beziehungen. 265 Intelligente Spezialisierung ist ein ortsbezogener Ansatz, der sich durch die Ermittlung strategischer Interventionsbereiche auszeichnet, die sowohl auf der Analyse der Stärken und des Potenzials der Wirtschaft als auch auf einem unternehmerischen Entdeckungsprozess mit breiter Beteiligung der Interessengruppen basieren. Sie ist nach außen gerichtet und umfasst eine breite Sichtweise der Innovation. 266 Branchencluster sind Gruppen spezialisierter Unternehmen, häufig KMU, und weiterer verbundener Akteure mit unterstützender Funktion, die an einem Ort eng zusammenarbeiten. In Europa gibt es etwa 3000 spezialisierte Cluster. In der erneuerten EU- Industriepolitik werden Cluster als ein wirksames Instrument zur Förderung der industriellen Innovation anerkannt. Siehe die Europäische Plattform für Cluster-Zusammenarbeit (European Cluster Collaboration Platform, ECCP). 267 Siehe Education in the knowledge triangle. 268 Wie sie in der Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2018 zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen definiert sind. 269 Siehe die Arbeit der ETF zu öffentlich-privaten Partnerschaften für eine inklusive Kompetenzentwicklung. https://strathprints.strath.ac.uk/58001/26/Buchanan_etal_OUP_2016_Skills_ecosystems.pdf https://strathprints.strath.ac.uk/58001/26/Buchanan_etal_OUP_2016_Skills_ecosystems.pdf https://www.voced.edu.au/content/ngv%3A12460 http://www.oecd.org/cfe/regional-policy/regionaldevelopment.htm https://stats.oecd.org/glossary/detail.asp?ID=6865 https://s3platform.jrc.ec.europa.eu/what-we-do https://ec.europa.eu/growth/industry/strategy/cluster-policy_en https://clustercollaboration.eu/ https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/ace9d95c-5e61-4e3a-9655-ca6c409d0605 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018H0604(01)&from=DE https://www.etf.europa.eu/en/news-and-events/news/public-private-partnerships-inclusive-skills-development 296 1. Auf nationaler Ebene unter Einbeziehung eines breiten Spektrums lokaler und regionaler Interessenträger zur Schaffung von Kompetenz-Ökosystemen für lokale Innovation, regionale Entwicklung und soziale Inklusion, während sie über internationale Kooperationsnetze mit Zentren der beruflichen Exzellenz in anderen Ländern zusammenarbeiten. 2. Auf transnationaler Ebene durch das Zusammenbringen von Zentren der beruflichen Exzellenz, die ein gemeinsames Interesse an folgenden Themen haben: • spezifische Sektoren270 oder industrielle Ökosysteme271; • innovative Ansätze zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen (z. B. Klimawandel, Digitalisierung, künstliche Intelligenz, Ziele für nachhaltige Entwicklung272, Integration von Migranten und benachteiligten Gruppen, Weiterbildung von Menschen mit niedrigem Qualifikationsniveau usw.) oder • innovative Ansätze zur Steigerung der Reichweite, Qualität und Wirksamkeit der bestehenden Zentren der beruflichen Exzellenz. Im Rahmen dieser Aufforderung werden daher Projekte unterstützt, die lokale oder regionale Partner aus verschiedenen Ländern zusammenbringen und eine Reihe von Aktivitäten in drei Bereichen entwickeln: 1) Lehren und Lernen, 2) Zusammenarbeit und Partnerschaften und 3) Leitung und Finanzierung. Die Zentren der beruflichen Exzellenz müssen, soweit dies relevant ist, EU-weite Instrumente und Werkzeuge273 anwenden. Beispielsweise müssen die Projekte bei der Ausstellung eines Microcredentials, in dem die Kompetenzen oder Lernergebnisse beschrieben werden, die in einem formalen, nichtformalen oder informellen Lernkontext erzielt wurden, dem europäischen Ansatz für Microcredentials folgen, und zwar mit Blick auf die gemeinsame Definition, die Standardelemente zur Beschreibung eines Microcredentials und die Grundsätze für die Gestaltung und Ausstellung von Microcredentials. Falls Begünstigte Microcredentials in digitaler Form ausstellen möchten, sollten sie die Verwendung des EU-Instruments „Europäische digitale Zertifikate“ (European Digital Credentials for Learning, EDC) in Erwägung ziehen. Die Projekte müssen ein Konzept für einen langfristigen Aktionsplan erstellen, das die schrittweise Bereitstellung der Arbeitsergebnisse des Projekts nach Abschluss des Projekts vorsieht. Dieser Plan ist auf der Grundlage tragfähiger Partnerschaften auf der jeweils angemessenen Ebene zwischen Anbietern im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie wichtigen Arbeitsmarktakteuren zu erstellen. Auch die Ermittlung zweckdienlicher Leitungsstrukturen sowie Pläne für die Skalierbarkeit und finanzielle Nachhaltigkeit sollten Bestandteil des Plans sein. Während die Initiative zu den Zentren der beruflichen Exzellenz im Rahmen von Erasmus+ eine europäische Dimension der Exzellenz in der beruflichen Aus- und Weiterbildung fördert, hat auch die EU-Politik im Bereich der Exzellenz in der beruflichen Aus- und Weiterbildung eine internationale Dimension, die von der Europäischen Stiftung für Berufsbildung (ETF) unterstützt wird. Die ETF hat ein Selbstbewertungsinstrument (ISATCOVE) entwickelt sowie ein Konzept für ein Exzellenzsiegel und bietet Organisationen, die sich für berufliche Exzellenz interessieren, Unterstützung an. 270 Siehe zum Beispiel die landwirtschaftliche Europäische Innovationspartnerschaft (EIP-AGRI), die sich für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Land- und Forstwirtschaft einsetzt. 271 Vgl. die 14 industriellen Ökosysteme, die in der Mitteilung der Kommission zur Aktualisierung der neuen Industriestrategie von 2020 beschrieben sind, sowie den Jährlichen Binnenmarktbericht 2021, SWD(2021) 351. 272 Siehe die Berliner Erklärung zur Bildung für nachhaltige Entwicklung. 273 Etwa EQR, EQAVET, die Empfehlung des Rates zu einem Europäischen Rahmen für eine hochwertige und nachhaltige Lehrlingsausbildung oder die Empfehlung des Rates zu Schlüsselkompetenzen usw. https://ec.europa.eu/eip/agriculture/en/about https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52021DC0350&from=EN https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/annual-single-market-report-2021.pdf https://en.unesco.org/sites/default/files/esdfor2030-berlin-declaration-en.pdf 297 Informationen über bereits finanzierte Zentren der beruflichen Exzellenz finden Sie im Förder- und Ausschreibungsportal der EU (EU Funding & Tenders Portal) und auf der Website der GD Beschäftigung, Soziales und Integration274. Informationen über die bereits finanzierten Blaupausen-Projekte finden Sie auf der entsprechenden Website275. 274https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=25692&langId=en; https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=25693&langId=en; https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=26252&langId=en; https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=26951&langId=en. 275 https://employment-social-affairs.ec.europa.eu/policies-and-activities/skills-and-qualifications/working-together/blueprint- sectoral-cooperation-skills_en. https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=25692&langId=en https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=25693&langId=en https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=26252&langId=en https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=26951&langId=en https://employment-social-affairs.ec.europa.eu/policies-and-activities/skills-and-qualifications/working-together/blueprint-sectoral-cooperation-skills_en https://employment-social-affairs.ec.europa.eu/policies-and-activities/skills-and-qualifications/working-together/blueprint-sectoral-cooperation-skills_en 298 FÖRDERKRITERIEN Um für eine Erasmus+-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für Zentren der beruflichen Exzellenz die folgenden Kriterien erfüllen: Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antrags- berechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) ▪ Rechtsträger (öffentliche oder private Stellen) sein ▪ in einem der förderfähigen Länder, d. h. in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein ▪ im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder in der Arbeitswelt tätig sein Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in den Regionen 1 bis 3, die im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder in der Arbeitswelt tätig sind, können ebenfalls teilnehmen – als Begünstigte oder verbundene Stellen, nicht jedoch als Koordinatoren. Organisationen aus anderen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können als assoziierte Partner teilnehmen. Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. Die teilnehmenden Organisationen können beispielsweise sein (Liste nicht erschöpfend): ▪ Berufsbildungsanbieter ▪ Repräsentative Organisationen für Berufsbildungsanbieter ▪ Unternehmen, Industrie, andere Arbeitgeber oder Branchenverbände ▪ nationale/regionale Qualifikationsbehörden ▪ Forschungsinstitute ▪ Innovationsagenturen ▪ für regionale Entwicklung zuständige Behörden ▪ internationale Organisationen, die im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig sind 299 Zusammen- setzung von Konsortien (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen) Die Partnerschaft muss mindestens acht Antragsteller (Begünstigte) aus mindestens vier EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern umfassen. Aus jedem dieser EU-Mitgliedstaaten bzw. jedem mit dem Programm assoziierten Drittland müssen darunter Folgende sein: a) mindestens eine Organisation, die ein Unternehmen, eine Branche oder einen Sektor repräsentiert und b) mindestens ein Berufsbildungsanbieter (auf sekundärer und/oder tertiärer Stufe). Verbundene Stellen und assoziierte Partner zählen bei diesen Mindestkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu. Sie können nicht die koordinierende Organisation sein. Die koordinierende Organisation muss aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland stammen. Organisationen aus förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in den Regionen 1 bis 3 können auch als Begünstigte oder verbundene Stellen beteiligt werden, wenn ihre Beteiligung einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt darstellt. Organisationen aus anderen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können als assoziierte Partner teilnehmen. Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. Förderfähige Aktivitäten Der Antragsteller muss sich drei Aktivitätsclustern widmen (mit Einzelheiten zu den konkreten Maßnahmen und Ergebnissen). Für jeden Cluster muss eine Mindestanzahl von Aktivitäten aus der nachstehenden Liste ausgewählt werden: ▪ mindestens vier Aktivitäten im Rahmen von Cluster 1 – Lehren und Lernen, ▪ mindestens drei Aktivitäten im Rahmen von Cluster 2 – Zusammenarbeit und Partnerschaften und ▪ mindestens zwei Aktivitäten im Rahmen von Cluster 3 – Leitung und Finanzierung. Die Cluster werden nachstehend im Abschnitt „Einrichtung eines Projekts“ beschrieben. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in einem förderfähigen Land durchgeführt werden (siehe Teil A dieses Leitfadens). Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 48 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) der EU. Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-PEX-COVE. Bevor Sie sich bewerben, lesen Sie bitte die entsprechenden häufig gestellten Fragen in FTOP. Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 3. September um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. 300 Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Im Rahmen von Projekten können berufliche Aus- und Weiterbildungsaktivitäten auf allen EQR-Stufen von 3 bis 8, einschließlich der Sekundarstufe II, der postsekundären nicht-tertiären Stufe sowie der tertiären Stufe (z. B. Fachhochschulen, polytechnische Institute usw.) durchgeführt werden. Der Schwerpunkt der Anträge sollte jedoch auf den EQR-Stufen 3 bis 5 liegen und nicht nur Aktivitäten umfassen, die sich an Lernende der tertiären Stufe (EQR-Stufen 6 bis 8) richten. Aktivitäten, die sich auf die EQR-Stufen 6 bis 8 beziehen, sollten eine starke Komponente des arbeitsbasierten Lernens aufweisen. Zentren der beruflichen Exzellenz verfolgen einen systemischen Ansatz, bei dem Berufsbildungseinrichtungen zusammen mit einer Vielzahl anderer lokaler/regionaler Partner aktiv zur Schaffung von „Kompetenz-Ökosystemen“ beitragen. Sie sollen weitaus mehr leisten, als lediglich eine hochwertige berufliche Qualifikation anzubieten. Es folgt eine Liste typischer Aktivitäten, die von diesen Zentren angeboten werden. Die Ziele der Projekte werden aufbauend auf einer Kombination dieser Aktivitäten erreicht (die Aufzählungspunkte sind indikative Beispiele für mögliche Maßnahmen im Rahmen jeder Aktivität).276 Bei der Einrichtung des Projekts wird von den Antragstellern erwartet, dass sie beschreiben, wie im Rahmen der Aktivitäten des vorgeschlagenen Projekts bereits laufende Projekte für Zentren der beruflichen Exzellenz ergänzt und/oder Synergien mit ihnen geschaffen werden und wie Überschneidungen mit derartigen Projekten sowie einschlägigen Blaupausen, den Akademien für eine klimaneutrale Industrie und anderen Kompetenzakademien vermieden werden. Beschreibung der Cluster: Cluster 1 – Lehren und Lernen Aktivität 1. Vermittlung von arbeitsmarktrelevanten Qualifikationen durch ▪ Abstimmung von Qualifikationsangeboten mit Beschäftigungsmöglichkeiten, wobei auch die im Rahmen der Blaupausen zur Branchenzusammenarbeit277, der Akademien für eine klimaneutrale Industrie, der Kompetenzakademien und der laufenden Projekte der Zentren der beruflichen Exzellenz im Rahmen von Erasmus+ durchgeführten Arbeiten berücksichtigt werden, sofern diese relevant und verfügbar sind ▪ Schwerpunktsetzung sowohl auf technischen Fähigkeiten, einschließlich MINT-Fächern278, als auch auf Schlüsselkompetenzen279 ▪ Vorausschau auf den künftigen Qualifikationsbedarf unter Verwendung wirksamer Mittel zur raschen Ermittlung der sich ändernden Bedürfnisse des Arbeitsmarktes280, insbesondere auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene, wobei auch Arbeiten berücksichtigt werden, die im Rahmen der Blaupausen zur Branchenzusammenarbeit281, der Akademien für eine klimaneutrale Industrie und der laufenden Projekte der Zentren der beruflichen Exzellenz im Zuge von Erasmus+ durchgeführt werden, sofern sie relevant und verfügbar sind ▪ Einbeziehung der für den grünen und den digitalen Wandel erforderlichen Kompetenzen282 276 Sie können auch durch andere, von den Partnern vereinbarte Aktivitäten ergänzt werden. 277s https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1415&langId=de. 278 Siehe den Strategieplan für die Bildung in MINT-Fächern unter STEM Education Strategic Plan (legal document) – European Education Area. 279 Wie sie in der Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2018 zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen definiert sind. 280 Siehe die Arbeit des Cedefop zu Qualifikationen für den Arbeitsmarkt und zur Abstimmung von Qualifikationen. 281 https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1415&langId=de. 282 Siehe die Cedefop-Veröffentlichungen Digital, greener and more resilient und The green employment and skills transformation sowie ESCO taxonomy of skills for the green transition. https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1415&langId=de https://education.ec.europa.eu/document/stem-education-strategic-plan-legal-document https://education.ec.europa.eu/document/stem-education-strategic-plan-legal-document https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018H0604(01)&rid=7 https://www.cedefop.europa.eu/de/themes/skills-labour-market https://www.cedefop.europa.eu/en/tools/matching-skills https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1415&langId=de https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/b0d89b58-9e80-11eb-b85c-01aa75ed71a1/language-de https://www.cedefop.europa.eu/de/publications/4206 https://esco.ec.europa.eu/de/home https://esco.ec.europa.eu/system/files/2022-03/Green%20Skills%20and%20Knowledge%20-%20Labelling%20ESCO_0.pdf 301 Aktivität 2. Konzept des lebenslangen Lernens und der Inklusion in der Berufsbildung durch ▪ Sicherstellung von Lernmöglichkeiten für Menschen aller Altersgruppen und mit jedem sozioökonomischen Hintergrund283 ▪ Kombination von Angeboten für die berufliche Erstausbildung und Angeboten für die Weiterbildung und Umschulung, die auf der Grundlage von Daten über Kompetenzen erstellt werden284 ▪ Bereitstellung von Berufsbildungsprogrammen auf höherem Niveau, Entwicklung flexibler Bildungswege und Kooperationsmechanismen zwischen Berufsbildungs- und Hochschuleinrichtungen285 Aktivität 3. Entwicklung von Lehrplänen und Qualifikationen für die berufliche Bildung, die eine Flexibilität und Individualisierung der Vermittlung ermöglichen, durch ▪ Entwicklung und/oder Verwendung von Microcredentials286 zur Anerkennung der Ergebnisse von kurzen Lernangeboten, die an eine Gesellschaft und einen Arbeitsmarkt angepasst sind, die raschen Veränderungen unterliegen ▪ Entwicklung gemeinsamer Bestimmungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, einschließlich Microcredentials in MINT-Fächern, im Einklang mit dem europäischen Ansatz, der zur Mobilität von Lernenden und Arbeitnehmern beiträgt und gleichzeitig ihre Anerkennung sowie die Transparenz, das Verstehen und die Übertragbarkeit von Lernergebnissen gewährleistet ▪ Integration einer internationalen Lernmobilität in die Lehrpläne und die Validierung und Anerkennung der im Ausland erworbenen Lernergebnisse ▪ Entwicklung individueller Lernpläne oder ‑wege für jeden Lernenden, auch für Erwachsene ▪ Gestaltung von Qualifikationen, die Komponenten sowohl des schulischen als auch des arbeitsbasierten Lernens einbinden ▪ Nutzung der europäischen digitalen Zertifikate, die eine einfache Authentifizierung, Validierung und Anerkennung von Credentials jeglicher Größe, Form oder Gestalt ermöglichen ▪ Berücksichtigung der Blaupausen zur Branchenzusammenarbeit, sofern diese relevant und verfügbar sind Aktivität 4. Entwicklung innovativer, auf den Lernenden ausgerichteter Lehr- und Lernmaterialien und -methoden durch ▪ Einbeziehung von interdisziplinärem, projektbasiertem und kompetenzbasiertem Lernen, „Lernfabriken“, Makerspaces287 und anderen innovativen Methodiken288 ▪ Nutzung von europäischen Kompetenzrahmen289 und daraus abgeleiteten Instrumenten wie DigComp290, EntreComp291, FreenComp, LifeComp292, GreenComp293, SELFIE WBL294, Teste deine digitalen Kompetenzen295 und dem Europäischen Zertifikat für digitale Kompetenzen296 283 ILO-Leitfaden: Guide on making TVET and skills development inclusive for all. 284 Auch auf der Grundlage bestehender Instrumente für Daten über Kompetenzen wie dem OVATE-Tool von Cedefop und anderen Kompetenzinitiativen, die darauf abzielen, arbeitsmarktrelevante Schulungen anzubieten (z. B. Kompetenzpakt und Blaupausen zur Branchenzusammenarbeit). 285 Siehe Process model for the cooperation between VET and HE institutions und die anstehende OECD-Studie mit dem Titel „Pathways to Professions: Understanding higher vocational and professional tertiary education systems“. 286 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022H0627%2802%29&qid=1656349729862. 287 Makerspaces sind kollaborative Arbeitsräume zum Herstellen, Lernen, Erforschen und Teilen (siehe den Bericht der Gemeinsamen Forschungsstelle). 288 Siehe The state of positive education und IPEN International positive education network. 289 Siehe die Abhandlung von Margherita Bacigalupo mit dem Titel Competence frameworks as orienteering tools. 290 Der Europäische Referenzrahmen für digitale Kompetenzen. 291 EntreComp, der Rahmen für unternehmerische Kompetenz (Entrepreneurship Competence Framework). 292 Der europäische Rahmen für persönliche, soziale und lernbezogene Schlüsselkompetenzen. 293 Siehe europäischer Kompetenzrahmen für Nachhaltigkeit, „GreenComp“, und den Leitfaden der UNESCO-UNEVOC mit dem Titel Greening Technical and Vocational Education and Training: A Practical Guide for Institutions“. 294 Alle Informationen zu SELFIE für arbeitsbasiertes Lernen finden Sie online. 295 Siehe Teste deine digitalen Kompetenzen | Europass. 296 Das europäische Zertifikat für digitale Kompetenzen ist eine Aktion, die im Aktionsplan für digitale Bildung vorgesehen ist. https://education.ec.europa.eu/sites/default/files/2022-01/micro-credentials%20brochure%20updated.pdf https://europa.eu/europass/de/europass-tools/digitale-zertifikate#:~:text=European%20Digital%20Credentials%20for%20Learning%20are%20statements%20issued,of%20other%20types%20of%20certificates%20of%20learning%20achievement. https://www.springer.com/gp/book/9783319922607 https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/bitstream/JRC117481/makerspaces_2034_education.pdf https://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/---ed_emp/---emp_ent/documents/publication/wcms_755869.pdf https://www.cedefop.europa.eu/en/tools/skills-intelligence https://www.cedefop.europa.eu/en/tools/skills-online-vacancies https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1517&langId=de https://www.afbb.de/around4/media/documents/Downloads%20RELATE/R5_Process%20model%20for%20the%20cooperation%20between%20VET%20and%20HE%20institutions%20EN.pdf https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022H0627%2802%29&qid=1656349729862 https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/bitstream/JRC117481/makerspaces_2034_education.pdf https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/bitstream/JRC117481/makerspaces_2034_education.pdf https://www.worldgovernmentsummit.org/api/publications/document/8f647dc4-e97c-6578-b2f8-ff0000a7ddb6 https://www.ipen-network.com/about-us https://revistas.um.es/riite/article/view/523261/325171 https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=15688&langId=en#:~:text=European%20Commission%0D%0A.%20Subject.%20The%20EU%20has%20developed%20the,identify%20gaps%20in%20their%20knowledge%2C%20skills%0D%20and%20attitudes. https://ec.europa.eu/jrc/en/entrecomp https://ec.europa.eu/jrc/en/lifecomp https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/JRC128040 https://unevoc.unesco.org/up/gtg.pdf https://unevoc.unesco.org/up/gtg.pdf https://education.ec.europa.eu/uk/node/2028 https://europa.eu/europass/de/test-your-digital-skills https://ec.europa.eu/education/education-in-the-eu/digital-education-action-plan_de 302 ▪ Nutzung von innovativen Lehrmitteln und digitalen Technologien wie umfangreichen offenen Online-Kursen (Massive Open Online Courses, MOOC), Simulatoren, virtueller und erweiterter Realität, künstlicher Intelligenz, sowohl für schulisches als auch für arbeitsbasiertes Lernen ▪ Förderung der Exzellenz der Lernenden297 durch Aktionen, die die Lernenden in der beruflichen Bildung dazu anregen, ihr Innovations- und Kreativitätspotenzial298 zu erkunden, was zu einem positiven Kreislauf führt, von dem die Lernenden, Lehrkräfte/Ausbilder sowie die Berufsbildungseinrichtung profitieren, die bewährte Verfahren in reguläre Programme integrieren kann.299 Aktivität 5. Investitionen in die berufliche Erstausbildung und die berufliche Fortbildung von Lehrkräften und Ausbildenden300 ▪ Für die Entwicklung pädagogischer, technischer, grüner und digitaler Kompetenzen, einschließlich der für den Online- und Fernunterricht erforderlichen Kompetenzen ▪ Verankerung der Mobilität von Lehrkräften und Ausbildenden in Lern-, Entwicklungs- und Internationalisierungsstrategien301 ▪ Unterstützung bei der Einführung einer Qualitätskultur auf der Grundlage definierter Verwaltungssysteme302 Aktivität 6. Einrichtung starker Qualitätssicherungsmechanismen ▪ Auf der Grundlage von europäischen Tools und Instrumenten wie EQAVET ▪ Bemühung um die Zertifizierung von Bildungs- und Ausbildungsanbietern aufgrund von Standards, die von einschlägigen nationalen und/oder internationalen Normungsorganisationen entwickelt wurden – z. B. ISO 21001 oder lEFQM Aktivität 7. Einrichtung wirksamer Rückmeldungsschleifen und Systeme zur Werdegang-Nachverfolgung ▪ Einrichtung von Verfahren, Mechanismen und Instrumenten für wirksame Rückmeldungen und Überprüfungen als Teil eines strategischen Lernprozesses in der Organisation der Berufsbildung, um die Entwicklung eines hochwertigen Angebots zu unterstützen und die Chancen für Lernende zu verbessern ▪ Ermöglichung der rechtzeitigen Anpassung des Lernangebots auf der Grundlage wirksamer Systeme zur Werdegang-Nachverfolgung303 Aktivität 8. Bereitstellung von Beratungsdiensten ▪ Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Beratung304 sowohl für junge Menschen als auch für Erwachsene zur Unterstützung ihrer Berufs-, Bildungs- und Ausbildungsentscheidungen sowie ihrer Teilnahme am lebenslangen Lernen ▪ Bereitstellung individueller Unterstützung für schutzbedürftige Personen ▪ Befähigung Erwachsener, ihre Ansprüche auf Ausbildung zu nutzen Aktivität 9. Validierung früherer Lernerfahrungen 297 Siehe das Beispiel der niederländischen MBO-Exzellenzinitiative. 298 Die Gemeinsame Forschungsstelle hat untersucht, wie Kreativität im lebenslangen Lernen gefördert wird, auch in der Berufsbildung. 299 Beispiele finden Sie in Tabelle 3 der Studie der Gemeinsamen Forschungsstelle „Creativity – a transversal skill for lifelong learning“. 300 Siehe die Arbeit des Cedefop zur beruflichen Fortbildung von Lehrkräften und Ausbildenden. 301 Siehe die Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung der Mobilität, insbesondere der Mobilität in Europa, von Lehrkräften und Ausbildenden während ihrer beruflichen Aus- und Weiterbildung. 302 Siehe auch die EU-Initiative zu Lehrkräfteakademien. 303 Siehe die Studie Tracking Learning and Career Paths of VET graduates to improve quality of VET provision, die Veröffentlichungen Mapping of VET graduate tracking measures und Mapping the state of graduate tracking policies and practices sowie die Empfehlung des Rates zur Werdegang-Nachverfolgung. 304 Siehe das Euroguidance Network, die Entschließung des Rates zu einer besseren Integration lebensumspannender Beratung in die Strategien für lebenslanges Lernen, die Veröffentlichung Investing in career guidance sowie die Arbeit des Cedefop zum Thema lebensumspannende Beratung. https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1536&langId=en https://www.iso.org/standard/66266.html https://efqm.org/services/recognition http://www.rocmn.nl/up https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/JRC122016 https://www.cedefop.europa.eu/de/events-and-projects/projects/teachers-and-trainers-professional-development https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-7923-2022-INIT/de/pdf https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/programme-guide/part-b/key-action-2/partnerships-cooperation/erasmus-teacher-academies_de http://ontrack-project.eu/images/articles/ON_TRACK_IO1_CONTEXT_STUDY_OF_TRACKING_SYSTEMS_AND_MEASURES.pdf https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/00d61a86-48fc-11e8-be1d-01aa75ed71a1 https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/93231582-a66c-11ea-bb7a-01aa75ed71a1/language-en https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32017H1209%2801%29 https://www.euroguidance.eu/about-us https://www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/en/educ/104236.pdf https://www.etf.europa.eu/en/publications-and-resources/publications/investing-career-guidance https://www.cedefop.europa.eu/en/projects/lifelong-guidance 303 ▪ Validierung von Kompetenzen, unabhängig davon, wie sie erworben wurden, auch außerhalb der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung: am Arbeitsplatz, zu Hause oder bei freiwilligen Aktivitäten305, als Grundlage für personalisierte Bildungsangebote Cluster 2 – Zusammenarbeit und Partnerschaften Aktivität 10. Einrichtung von Partnerschaften zwischen Unternehmen und Bildungseinrichtungen ▪ Förderung der für beide Seiten vorteilhaften Beziehungen mit dem Unternehmenssektor durch die Bildung langfristiger Partnerschaften zwischen Unternehmen und Bildungseinrichtungen, auch im Hinblick auf Innovation und Antizipation des Kompetenzbedarfs ▪ Zusammenarbeit bei der kontinuierlichen Überprüfung und Aktualisierung von Lehrplänen, um ihre Relevanz für die Bedürfnisse der Lernenden und des Arbeitsmarktes zu gewährleisten, insbesondere in Bezug auf das arbeitsbasierte Lernen und Lehrlingsausbildungen, im Einklang mit dem Europäischen Rahmen für eine hochwertige und nachhaltige Lehrlingsausbildung und zum Aufbau von Synergien mit der Europäischen Ausbildungsallianz306 ▪ Unterstützung von Unternehmen, anderen Arbeitgebern und insbesondere von KMU durch maßgeschneiderte Schulungen zur Weiterbildung und Umschulung ▪ Zusammenarbeit mit den öffentlichen Arbeitsverwaltungen und der Zivilgesellschaft, um Arbeitslose und nichterwerbstätige Personen weiterzubilden und umzuschulen ▪ Unterstützung der sektoralen und regionalen Zusammenarbeit, einschließlich des Beitritts zum Kompetenzpakt307, und Schaffung von Synergien mit Blaupausen zur Branchenzusammenarbeit, soweit diese relevant und verfügbar sind ▪ Bereitstellung von technischer Unterstützung, Bewertung des Qualifikationsbedarfs, Instrumenten und Methoden für KMU ▪ Organisation von arbeitsbasiertem Lernen, Lehrstellen und Praktikumsangeboten für Lernende, gemeinsame Nutzung von Ausrüstung sowie Austausch von Lehrkräften und Ausbildern zwischen Unternehmen und Berufsbildungszentren308 Aktivität 11. Angewandte Forschung und Innovation ▪ Zusammenarbeit mit Unternehmen, insbesondere mit KMU, bei Projekten der angewandten Forschung309, an denen Lernende und Personal der beruflichen Bildung beteiligt sind ▪ Nutzung oder gemeinsame Schaffung von Innovationszentren und Technologieverbreitungszentren310 zur Unterstützung von Innovationsprozessen von KMU unter Einbeziehung von Lernenden und Personal der Berufsbildung ▪ Beitrag zur Schaffung und Verbreitung von neuem Wissen311 Aktivität 12. Internationalisierung der beruflichen Bildung und Mobilität im Ausland 305 Siehe die Arbeit des Cedefop zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens sowie die Empfehlung des Rates zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens. 306 Europäische Ausbildungsallianz – Beschäftigung, Soziales und Integration – Europäische Kommission (europa.eu). 307 Siehe Kompetenzpakt. 308 Kann die Einrichtung und den Betrieb von Ausbildungsallianzen (siehe österreichisches Modell) und ITC (überbetriebliche Ausbildungszentren) (siehe deutsches Modell) umfassen. Siehe auch das niederländische Beispiel für Partnerschaften zwischen Unternehmen und Bildung im IKT-Sektor. 309 Siehe Beispiele kanadischer Hochschulen und Institute, die die angewandte Forschung nutzen, um ihre Innovationsfähigkeit zu stärken und ihre starken Verbindungen zur Industrie und zur Gemeinschaft zu nutzen, sowie die NCVER-Veröffentlichung „Developing VET applied research: steps towards enhancing VET's role in the innovation system“ sowie „SMEs and TAFEs collaborating through applied research for growth“. 310 Siehe Beispiel des Fraunhofer-Instituts zum Wissenstransfer von der Forschung der Institute zu privaten Unternehmen. 311 Siehe „EU-Politik der Valorisierung: Forschungsergebnisse für die Gesellschaft einsetzen“ und die Empfehlung der Kommission für einen Verhaltenskodex für die gemeinsame Schaffung von Wissen durch Industrie und Wissenschaft zur Valorisierung von Wissen. https://www.cedefop.europa.eu/en/projects/validation-non-formal-and-informal-learning https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32012H1222%2801%29 https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1147&langId=de https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1517&langId=de https://www.qualitaet-lehre.at/duale-berufsbildung/vielfalt-lehre/ausbildungsverbund https://www.bmbf.de/de/media-video-27840.html https://wearekatapult.eu/files/downloads/Handbook%20working%20together%20works.pdf https://wearekatapult.eu/files/downloads/Handbook%20working%20together%20works.pdf https://www.collegesinstitutes.ca/policyfocus/applied-research/ https://www.ncver.edu.au/research-and-statistics/publications/all-publications/developing-vet-applied-research-steps-towards-enhancing-vets-role-in-the-innovation-system https://tda.edu.au/wp-content/uploads/2020/10/2020-10-19-SMEs_and_TAFEs_Collaborating_Through_Applied_Research_for_Growth-003.pdf https://tda.edu.au/wp-content/uploads/2020/10/2020-10-19-SMEs_and_TAFEs_Collaborating_Through_Applied_Research_for_Growth-003.pdf https://www.academy.fraunhofer.de/de/weiterbildung.html https://ec.europa.eu/info/research-and-innovation/research-area/industrial-research-and-innovation/eu-valorisation-policy_en https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX%3A32024H0774&qid=1709626992959 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX%3A32024H0774&qid=1709626992959 304 ▪ Ausarbeitung einer strategischen Planung für internationale Aktivitäten, die eng mit der Entwicklung der Berufsbildungseinrichtung und der Qualität der Lehr- und Lernmethoden verbunden sind312 ▪ Schaffung von Unterstützungsstrukturen und Maßnahmen zur Förderung und Sicherstellung der Qualität von Mobilitätserfahrungen in der Berufsbildung (einschließlich der virtuellen Mobilität) zwischen den Partnern im Netzwerk der Zentren der beruflichen Exzellenz unter Einhaltung der Erasmus-Qualitätsstandards313 ▪ Einführung von Initiativen zur Mobilisierung von Lernenden, Lehrkräften und Ausbildenden (einschließlich betrieblicher Ausbildender) sowie von Fachleuten, damit sie die im Rahmen des Programms Erasmus+ (Leitaktion 1) gebotenen Möglichkeiten zur Teilnahme an Mobilitätsphasen im Ausland nutzen ▪ Ausarbeitung einer strategischen Planung für internationale Aktivitäten, die eng mit der Entwicklung der Berufsbildungseinrichtung und der Qualität der Lehr- und Lernmethoden verbunden sind314 Aktivität 13. Förderung von unternehmerischen Fähigkeiten und Initiativen ▪ Entwicklung einer unternehmerischen Kultur innerhalb von Berufsbildungseinrichtungen315, einschließlich der Führungskräfte, des Personals, der Lehrkräfte und Ausbilder sowie der Lernenden316 ▪ Zusammenarbeit mit lokalen Partnern, um unternehmerische Fähigkeiten und Einstellungen der Lernenden zu entwickeln, die auf die Herausforderungen der Realität ausgerichtet sind ▪ Bereitstellung oder Verknüpfung mit lokalen Gründerzentren für Lernende in der beruflichen Bildung zur Entwicklung ihrer unternehmerischen317 Initiativen Aktivität 14. Höhere Attraktivität der Berufsbildung ▪ Information über Beschäftigungsmöglichkeiten durch die Berufsbildung und Hinführung junger Menschen und Erwachsener (einschließlich Lernender in Grund- und Sekundarschulen) zu berufsbildenden Lernwegen ▪ Durch die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in der Berufsbildung, auch in den MINT-Fächern318 ▪ Durch die Durchführung von und die aktive Teilnahme an Kommunikationskampagnen und ‑aktivitäten319, die die Attraktivität der Berufsbildung erhöhen sollen ▪ Einrichtung von internationalen Berufsbildungscampus oder von Sommercamps320, die sich an Lernende, Lehrkräfte und Ausbildende, leitendes Personal in Berufsbildungseinrichtungen und Gewerkschaften richten sowie an Personen, die eine Berufsausbildung in Betracht ziehen gegebenenfalls Fokussierung auf bestimmte Berufsfelder, Produkte oder Dienstleistungen sowie auf komplexe Herausforderungen von gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Bedeutung ▪ Durch die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in der Berufsbildung, auch in den MINT-Fächern321 Aktivität 15. Kompetenzwettbewerbe ▪ Förderung der Teilnahme von Lernenden an branchenspezifischen, nationalen und internationalen beruflichen Kompetenzwettbewerben, um die Attraktivität der Berufsbildung und Exzellenz in der Berufsbildung zu fördern 312 Siehe GO-international – A practical guide on strategic internationalisation in VET. 313 Siehe Erasmus-Qualitätsstandards – Mobilitätsprojekte – Berufsbildung, Erwachsene, Schulen und Modelle für Mobilitäts- und Lernvereinbarungen. 314 Siehe GO-international – A practical guide on strategic internationalisation in VET. 315 Siehe die Veröffentlichung von UNESCO-UNEVOC Practical guide on Entrepreneurial learning for TVET institutions. 316 Siehe EntreComp: Referenzrahmen für unternehmerische Kompetenzen. Siehe JA Europe zur Vorbereitung auf Beschäftigung und Unternehmertum. 317 Siehe den Abschlussbericht über Unternehmergeist in der beruflichen Bildung, das Beispiel Österreichs für einen nationalen Aktionsplan für die Ausbildung zum Unternehmertum und den Leitfaden A guide to fostering entrepreneurship education. 318 Siehe den Strategieplan für die Bildung in MINT-Fächern unter STEM Education Strategic Plan (legal document) – European Education Area. 319 Siehe das deutsche Beispiel Sommer der Berufsausbildung. 320 Siehe Beispiele für ein Sommercamp, ein Tech Camp und ein Sommercamp für Kinder mit Behinderungen. 321 Siehe den Strategieplan für die Bildung in MINT-Fächern unter STEM Education Strategic Plan (legal document) – European Education Area. https://www.erasmusplus.fr/docs/tous/documentation/fiche_candidature/annexe-iv-go-international-pratical-guide-on-strategic-internationalisation-in-vet.pdf https://erasmus-plus.ec.europa.eu/sites/default/files/2021-09/erasmus-quality-standards-mobility-nov-2020_en.pdf https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/mobility-and-learning-agreements https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/mobility-and-learning-agreements https://www.erasmusplus.fr/docs/tous/documentation/fiche_candidature/annexe-iv-go-international-pratical-guide-on-strategic-internationalisation-in-vet.pdf https://unevoc.unesco.org/home/UNEVOC+Publications/lang=en/akt=detail/qs=6437 https://joint-research-centre.ec.europa.eu/entrecomp-entrepreneurship-competence-framework_en http://www.jaeurope.org/about.html https://ec.europa.eu/docsroom/documents/10446/attachments/1/translations/en/renditions/native https://www.cedefop.europa.eu/en/news/austria-national-action-plan-entrepreneurship-education https://www.cedefop.europa.eu/en/news/austria-national-action-plan-entrepreneurship-education https://eismea.ec.europa.eu/document/download/0d307666-e9c4-42b9-aa08-e2cf96718c9f_en https://education.ec.europa.eu/document/stem-education-strategic-plan-legal-document https://education.ec.europa.eu/document/stem-education-strategic-plan-legal-document https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2021/sommer-der-berufsausbildung.html https://tri-county.us/summercamp/ https://www.bhs-world.com/zh/career/career-vocational-education-and-training-internship/high-school-students https://varietyphila.org/summer-vocational https://education.ec.europa.eu/document/stem-education-strategic-plan-legal-document https://education.ec.europa.eu/document/stem-education-strategic-plan-legal-document 305 (z. B. die Wettbewerbe World Skills und/oder EuroSkills). Bitte beachten Sie, dass Preisgelder nicht als förderfähigen Kosten im Finanzplan aufgeführt werden können. Cluster 3 – Leitung und Finanzierung Aktivität 16. Autonomie und wirksame Leitung in der Berufsbildung ▪ Entwicklung der Fähigkeit von Berufsbildungsanbietern, unabhängig und eigenverantwortlich Entscheidungen über pädagogische, organisatorische, finanzielle, personelle und andere Angelegenheiten zu treffen, um ihre Tätigkeit im Rahmen der nationalen Vorschriften und Regelungen auszuüben322 ▪ Einbeziehung relevanter Akteure, besonders von Unternehmen, Kammern, Berufs- und Branchenverbänden, Gewerkschaften, nationalen und regionalen Behörden und Sozialpartnern, einschließlich Vertretern der Lernenden, in die Leitung der Berufsbildungssysteme Aktivität 17. Strategischer Ansatz für Kompetenzentwicklung und Leitung ▪ aktive Beteiligung an den nationalen und regionalen Kompetenzsteuerungssystemen ▪ Beitrag mit Blick auf die Kompetenzen zur Gestaltung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene Aktivität 18. gemeinsame Gestaltung von Kompetenz-Ökosystemen ▪ Mobilisierung relevanter Wirtschafts- und Sozialpartner sowie anderer Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung und maßgeblicher Behörden, um lokale Kompetenzökosysteme einzubeziehen bzw. aufzubauen, und zwar mit dem Ziel, Innovation, Strategien für intelligente Spezialisierung und Cluster sowie Sektoren und Wertschöpfungsketten (industrielle Ökosysteme) zu unterstützen ▪ Befähigung lokaler Kompetenz-Ökosysteme, einen Beitrag zur Anziehung ausländischer Investitionen323 zu leisten, indem sie dafür sorgen, dass rechtzeitig Kompetenzen für lokal investierende Unternehmen verfügbar sind ▪ Zusammenarbeit mit anderen Projekten von Zentren der beruflichen Exzellenz im Rahmen von Erasmus+, insbesondere im Rahmen der Praxisgemeinschaft324 der Zentren der beruflichen Exzellenz, durch den Austausch von Erfahrungen und Ergebnissen, wodurch ein Beitrag zur breiteren Wirkung der Initiative zu den Zentren der beruflichen Exzellenz geleistet wird Aktivität 19. Entwicklung nachhaltiger Finanzierungsmodelle ▪ Kombination öffentlicher und privater Mittel325 sowie einkommensschaffender Maßnahmen und vollständige Nutzung leistungsbezogener Finanzierungssysteme (falls zutreffend) Aktivität 20. Vollständige Nutzung der nationalen und EU-Finanzierungsinstrumente ▪ Dazu gehören die Unterstützung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die Mobilität von Lernenden und Personal, angewandte Forschungsaktivitäten, Infrastrukturinvestitionen zur Modernisierung von Berufsbildungszentren mit fortschrittlicher Ausrüstung, die Einführung von Managementsystemen zur Gewährleistung von Exzellenz und Nachhaltigkeit von Berufsbildungseinrichtungen und den von ihnen angebotenen Dienstleistungen. 322 Berücksichtigung der pädagogischen, finanziellen und operationellen Autonomie des Managements in Verbindung mit wirksamen Rechenschaftsmechanismen. Siehe auch Georg Spöttl, Autonomy of (Vocational) Schools as an Answer to Structural Changes. 323 Siehe die Beispiele Kanadas und Singapurs. 324 Siehe Community of Practice Centres of Vocational Excellence (Community of Practice Centres of Vocational Excellence) (copcoves.eu). 325 Siehe OECD Education GPS und die Veröffentlichung Funding Mechanisms for Financing Vocational Training: An Analytical Framework“. https://worldskills.org/ https://worldskillseurope.org/ https://www.researchgate.net/publication/250152188_Autonomy_of_Vocational_Schools_as_an_Answer_to_Structural_Changes https://unctad.org/system/files/official-document/diaepcb2010d5_en.pdf https://www.copcoves.eu/ https://www.copcoves.eu/ https://gpseducation.oecd.org/revieweducationpolicies/#!node=41707&filter=all https://ftp.iza.org/pp110.pdf https://ftp.iza.org/pp110.pdf https://ftp.iza.org/pp110.pdf 306 Das Projekt muss die ausgewählten Aktivitäten im Antragsformular klar benennen und erläutern, warum diese ausgewählt wurden, und auch beschreiben, wie die im Rahmen dieser Aktivitäten geplanten Schritte konkret zu den relevanten Arbeitspaketen und zu den Gesamtzielen des Projekts beitragen werden. ERWARTETE WIRKUNG Die schrittweise Einrichtung und Entwicklung europäischer Netzwerke der Zentren der beruflichen Exzellenz dürfte die Fähigkeit der Berufsbildungssysteme erhöhen, das Kompetenzangebot an die sich wandelnden wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnisse anzupassen, und sicherstellen, dass diese bei der Bereitstellung von Lösungen für die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem sich rasch wandelnden Qualifikationsbedarf eine führende Rolle spielt. Indem die Zentren der beruflichen Exzellenz einen wesentlichen Teil des „Wissensdreiecks“ bilden (die Projekte sollten die enge Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Bildung und Forschung fördern) und sich grundlegend an der Vermittlung von Kompetenzen zugunsten von Innovation und intelligenter Spezialisierung beteiligen, dürften sie wertvolle Fähigkeiten und Kompetenzen gewährleisten, die zu hochwertigen, den Anforderungen einer innovativen, inklusiven und nachhaltigen Wirtschaft genügenden Beschäftigungs- und Karrierechancen führen. Durch die weite Verbreitung der Projektergebnisse auf transnationaler, nationaler und/oder regionaler Ebene und die Entwicklung eines langfristigen Aktionsplans für die schrittweise Bereitstellung der Arbeitsergebnisse des Projekts unter Berücksichtigung nationaler und regionaler Entwicklungsstrategien und Strategien zur intelligenten Spezialisierung wird erwartet, dass die Projekte relevante Interessenträger innerhalb und außerhalb der teilnehmenden Organisationen und insbesondere maßgebliche Behörden einbeziehen und eine dauerhafte Wirkung nach der Projektlaufzeit gewährleisten. ZUSCHLAGSKRITERIEN Es gelten die folgenden Zuschlagskriterien: Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 35 Punkte) ▪ Bezug zur Politik: Aus dem Vorschlag geht hervor, wie das transnationale Kooperationsnetzwerk der Zentren der beruflichen Exzellenz dazu beitragen wird, die Ziele zu erreichen, die mit den politischen Prioritäten entsprechend der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz326 sowie der Osnabrücker Erklärung327 und deren Nachfolgeerklärung, der Erklärung von Herning328, der Union der Kompetenzen329 und dem Kompass für Wettbewerbsfähigkeit verfolgt werden. ▪ Werte der EU: ist der Vorschlag relevant für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung ▪ Kohärenz: Inwieweit geht der Vorschlag auf die Ziele der Aufforderung ein, sind die Ziele klar definiert und realistisch und betreffen Aspekte, die für die beteiligten Organisationen relevant sind; inwieweit beruht der Vorschlag auf einer angemessenen Bedarfsanalyse. Inwieweit beschreibt er, wie im Rahmen der Ziele und Aktivitäten des Projektvorschlags bereits laufende Projekte für Zentren der beruflichen Exzellenz aus den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen 2021-2024 ergänzt und/oder Synergien mit ihnen geschaffen und Überschneidungen mit derartigen Projekten sowie den Blaupausen, den Akademien für eine klimaneutrale Industrie330 und anderen Kompetenzakademien (je nachdem, was relevant ist) vermieden werden. 326 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020H1202(01)&from=EN 327 https://www.bibb.de/dokumente/pdf/ab31_corrigendum_osnabruecker_erklaerung.pdf. 328 https://danish-presidency.consilium.europa.eu/media/23xla4rt/herning-declaration-2025-english.pdf-english.pdf. 329 https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/union-skills_de. 330 Europäische Solarakademie und Europäische Batterieakademie. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020H1202(01)&from=EN https://www.bibb.de/dokumente/pdf/ab31_corrigendum_osnabruecker_erklaerung.pdf https://danish-presidency.consilium.europa.eu/media/23xla4rt/herning-declaration-2025-english.pdf https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/union-skills_de https://innoenergy.com/skillsinstitute/community-programmes/european-solar-academy/ https://innoenergy.com/skillsinstitute/community-programmes/european-battery-academy/ 307 Inwieweit ist der Vorschlag mit dem Deal für eine saubere Industrie, dem Aktionsplan für die Automobilindustrie und anderen Sektoren, in denen Arbeitskräftemangel herrscht, verknüpft. ▪ Innovation: Der Vorschlag berücksichtigt modernste Methoden und Techniken und führt zu innovativen Ergebnissen und Lösungen allgemein für den Bereich, in dem er angesiedelt ist, oder für den geografischen Kontext, in dem das Projekt durchgeführt wird (z. B. Inhalte, erzielte Ergebnisse, angewandte Arbeitsmethoden, beteiligte Organisationen und Personen). ▪ Regionale Dimension: Der Vorschlag lässt erkennen, dass er in jedem der teilnehmenden Länder zu Strategien für regionale Entwicklung und intelligente Spezialisierung auf der Grundlage der Ermittlung lokaler/regionaler Herausforderungen beiträgt. ▪ Europäischer Mehrwert: Der Vorschlag erbringt nachweislich einen klaren Mehrwert auf individueller (Lernende und/oder Personal), institutioneller und systemischer Ebene, der durch Ergebnisse zustande kommt, die von den Partnern ohne eine europäische Zusammenarbeit nur schwer zu erreichen wären. ▪ Internationalisierung: Der Vorschlag lässt erkennen, dass er zur internationalen Dimension der Exzellenz in der Berufsbildung beiträgt, so auch zur Entwicklung von Strategien zur Förderung der transnationalen Mobilität von Lernenden und des Personals sowie nachhaltiger Partnerschaften in der Berufsbildung. ▪ Digitale Kompetenzen: Inwieweit sieht der Vorschlag Aktivitäten im Zusammenhang mit der Entwicklung digitaler Kompetenzen vor (z. B. Antizipation des Kompetenzbedarfs, innovative Lehrpläne und Lehrmethoden, Beratung). ▪ Grüne Kompetenzen: Inwieweit sieht der Vorschlag Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Übergang zu einer umweltfreundlichen Kreislaufwirtschaft vor (z. B. Antizipation des Kompetenzbedarfs, innovative Lehrpläne und Lehrmethoden, Beratung). ▪ Soziale Dimension: Der Vorschlag umfasst bei allen Aktionen eine horizontale Perspektive zur Berücksichtigung der Vielfalt und zur Förderung gemeinsamer Werte wie Gleichberechtigung, einschließlich Gleichstellung der Geschlechter, Nichtdiskriminierung und soziale Inklusion, auch für Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf/geringeren Chancen. Qualität der Projektkonzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) ▪ Kohärenz: Die Projektkonzeption gewährleistet insgesamt die erforderliche Übereinstimmung zwischen Projektzielen und Aktivitäten. Der Vorschlag ist zusammenhängend und verständlich aufgebaut und beschreibt geeignete Aktivitäten und Dienste, die den ermittelten Bedürfnissen entsprechen und zu den erwarteten Ergebnissen führen. ▪ Aktivitäten: Klare Beschreibung der Schritte, die im Rahmen der einzelnen, aus den drei Clustern ausgewählten Aktivitäten durchgeführt werden sollen, im Hinblick auf die erwarteten Ergebnisse/Leistungen sowie auf ihren konkreten Beitrag zu den relevanten Arbeitspaketen und zu den Gesamtzielen des Projekts. Der Schwerpunkt des Projekts liegt auf der Berufsbildung der EQR-Stufen 3 bis 5. ▪ Methodik: Qualität und Durchführbarkeit der vorgeschlagenen Methoden und ihre Eignung für die Erzielung der erwarteten Ergebnisse. ▪ Management: Der Koordinator zeichnet sich durch eine hohe Qualität seines Managements, die Fähigkeit zur Koordinierung transnationaler Netzwerke und Führungskompetenz in einem komplexen Umfeld aus und schafft tragfähige Managementstrukturen. Zeitvorgaben, Organisation, Aufgabenstellungen und Zuständigkeiten sind klar beschrieben und realistisch. Die wichtigsten Leistungsindikatoren sind klar umrissen, und für ihre Bewertung und Erreichung wird ein Zeitplan festgelegt. 308 ▪ Finanzrahmen: Der Finanzrahmen beinhaltet angemessene Mittel für eine erfolgreiche Durchführung des Projekts und wurde weder zu hoch noch zu niedrig angesetzt. Der Vorschlag ist kostenwirksam und weist den einzelnen Aktivitäten angemessene Mittel zu. ▪ Arbeitsplan: Qualität und Wirksamkeit des Arbeitsplans, einschließlich der Frage, inwieweit die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen entsprechen Es sind darin angemessene Phasen für die Vorbereitung, Durchführung, Überwachung sowie die Nutzung, Bewertung und Verbreitung der Projektergebnisse vorgesehen. ▪ Qualitätskontrolle: Kontrollmaßnahmen (laufende Qualitätsbewertung, Peer- Reviews, Benchmarking usw.) und Qualitätsindikatoren gewährleisten eine hochwertige Durchführung des Projekts. Die mit dem Projekt verbundenen Herausforderungen und Risiken sind klar definiert, und es sind angemessene Aktionen zur Abschwächung der Risiken und zur Begrenzung der Herausforderungen vorgesehen. Verfahren expertenbasierter Bewertungen sind als wesentliche Bestandteile des Projekts vorgesehen. Diese Verfahren beinhalten eine unabhängige externe Qualitätsbewertung zur Halbzeit und am Ende der Laufzeit des Projekts. ▪ Das Projekt umfasst Mobilitätsaktivitäten (für Lernende und/oder Personal) ▪ Qualität der praktischen Regelungen, des Managements und der Unterstützungsangebote ▪ Eignung der Aktivitäten im Hinblick auf die Projektziele und die Anzahl der Teilnehmenden ▪ Qualität der Regelungen zur Anerkennung und Validierung der Lernergebnisse der Teilnehmenden gemäß den Grundsätzen der europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumente Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) ▪ Zusammensetzung: An dem Projekt sind Organisationen beteiligt, die einander ergänzen und das erforderliche Profil und die benötigten Kompetenzen, Erfahrungen und Fachkenntnisse für eine in jeder Hinsicht erfolgreiche Durchführung des Projekts besitzen. Die Rolle der einzelnen Partner wird klar benannt, und es wird erläutert, welchen Mehrwert sie erbringen. Inwieweit umfasst der Vorschlag Behörden. In dem Vorschlag wird erläutert, wie die Partnerschaften sowohl auf lokaler/regionaler als auch auf transnationaler Ebene auf Gegenseitigkeit beruhen, für beide Seiten vorteilhaft sind und eine langfristige Perspektive haben. ▪ Aufwärtskonvergenz: Inwieweit bringt die Partnerschaft Organisationen zusammen, die im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder in der Arbeitswelt tätig sind und sich in verschiedenen Stadien der Entwicklung von Konzepten der Exzellenz in der Berufsbildung befinden, und ermöglicht einen reibungslosen und wirksamen Austausch von Fachwissen und Kenntnissen zwischen diesen Partnern. ▪ Geografische Dimension: Inwieweit der Antragsteller die geografische Zusammensetzung der Partnerschaft begründet und ihre Relevanz für die Erreichung der Ziele der Zentren für berufliche Exzellenz nachgewiesen hat. Die Partnerschaften umfassen ein breites und angemessenes Spektrum von Akteuren auf lokaler und regionaler Ebene zwischen der Berufsbildungsgemeinschaft und der Arbeitswelt. ▪ Beteiligung von Begünstigten aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern aus den Regionen 1 bis 3 (mit Ausnahme von Belarus): Eine etwaige Beteiligung von Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern bringt gegebenenfalls einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt. 309 ▪ Zusammenarbeit: Die Entscheidungsfindung und Kommunikation zwischen den teilnehmenden Organisationen, den Teilnehmenden und sonstigen maßgeblichen Interessenträgern sind klar und angemessen im Einzelnen beschrieben (z. B.: Anzahl und Zeitplan der Sitzungen, Zusammensetzung der Gruppen, Beschreibung der erwarteten Ziele und Ergebnisse usw.) und in dem Gantt-Diagramm/Zeitplan des Projekts veranschaulicht. Wirkung (Höchstpunktzahl 20 Punkte) ▪ Nutzung der Projektergebnisse: Aus dem Vorschlag geht hervor, wie die Projektergebnisse von den Partnern und anderen Interessenträgern genutzt werden. Im Vorschlag wird erläutert, wie die Nutzung während der Durchführung des Projekts und darüber hinaus gemessen wird. ▪ Verbreitung: Der Vorschlag beinhaltet einen klaren Plan für die Verbreitung der Ergebnisse und sieht geeignete Zielvorgaben, Aktivitäten, einschlägige Zeitpläne, Instrumente und Kanäle vor, damit die Ergebnisse während und nach der Projektlaufzeit wirksam und zum Nutzen von Interessenträgern, Politikgestaltern, Beratungsfachleuten, Unternehmen, jungen Lernenden usw. verbreitet werden. In dem Vorschlag ist auch angegeben, welche Partner für die Verbreitung verantwortlich sind. ▪ Wirkung: Aus dem Vorschlag geht die mögliche Wirkung des Projekts hervor: - auf Teilnehmer und teilnehmende Organisationen während und nach der Projektlaufzeit - über die unmittelbar an einem Projekt teilnehmenden Organisationen und Einzelpersonen hinaus sowie das Potenzial des Projekts, in die regionale, nationale und/oder europäische Entwicklung von Kompetenzen in der Berufsbildung einzufließen Der Vorschlag enthält Maßnahmen sowie klar definierte Zielvorgaben und Indikatoren zur Überwachung der Fortschritte und zur Bewertung der erwarteten (kurz- und langfristigen) Wirkung. ▪ Nachhaltigkeit: In dem Vorschlag wird erläutert, wie das Zentrum der beruflichen Exzellenz weiterentwickelt werden soll. Der Vorschlag beinhaltet einen langfristigen Aktionsplan für die schrittweise Realisierung der Projektergebnisse und nachhaltigen Partnerschaften zwischen Anbietern im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie Interessenvertretern aus Schlüsselindustrien auf der jeweils angemessenen Ebene. Der festgelegte Plan umfasst die Ermittlung zweckdienlicher Leitungsstrukturen sowie Pläne für die Skalierbarkeit und finanzielle Nachhaltigkeit, wozu auch gehört, dass (europäische, nationale und private) finanzielle Ressourcen benannt werden, die gewährleisten, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile auf lange Sicht eine nachhaltige Wirkung entfalten. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Anträge mindestens 75 Punkte (von insgesamt 100 Punkten) erreichen, wobei auch die erforderliche Mindestpunktzahl für eine weitere Prüfung für jedes der vier Zuschlagskriterien zu berücksichtigen ist: mindestens 18 Punkte in der Kategorie „Relevanz des Projekts“, mindestens 13 Punkte in der Kategorie „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ und 11 Punkte in den Kategorien „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und „Wirkung“. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl bestimmt, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. 310 Innerhalb der Beschränkungen bestehender nationaler und europäischer Rechtsrahmen sind die Ergebnisse als freie Lehr- und Lernmaterialien (OER) zugänglich zu machen und auf einschlägigen Plattformen der jeweiligen Berufs- oder Branchenverbände oder der zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Im Vorschlag wird erläutert, wie die erstellten Daten, Materialien, audiovisuellen Medien und Aktivitäten auf sozialen Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden. Exzellenzsiegel Für Projektvorschläge, die bei der Bewertung die Qualitätsschwellen überschritten und eine Gesamtpunktzahl von mindestens 75 erreicht haben, die aber im Rahmen von Erasmus+ nicht gefördert werden können, weil im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nicht genügend Mittel zur Verfügung stehen, kann ein Exzellenzsiegel verliehen werden, um die Qualität des Vorschlags zu bescheinigen und seine alternative Finanzierung auf nationaler oder regionaler Ebene zu erleichtern. Das Exzellenzsiegel ist ein Qualitätssiegel, das an hochwertige Projektvorschläge vergeben wird, die aufgrund von Haushaltszwängen nicht im Rahmen von Erasmus+ finanziert werden können.331 Mit dem Siegel wird die Qualität des Vorschlags anerkannt und die Suche nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten erleichtert. Finanzierungsstellen auf nationaler oder regionaler Ebene können den Projektvorschlag des Gütesiegelträgers auf der Grundlage der von den unabhängigen Experten der Kommission durchgeführten Qualitätsbewertung direkt finanzieren, ohne ein neues komplettes Bewertungsverfahren durchführen zu müssen. Die Verleihung des Exzellenzsiegels kann auch die alternative Finanzierung durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) oder den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) erleichtern.332 Antragsteller sollten darauf hingewiesen werden, dass die Verleihung eines Exzellenzsiegels nicht automatisch eine alternative Finanzierung garantiert, da die Entscheidung über eine mögliche Finanzierung der Projektvorschläge der Gütesiegelträger gänzlich im Ermessen der im Rahmen des EFRE oder ESF+ mit der Verwaltung der Kohäsionsfondsmittel betrauten Behörden oder anderer Finanzierungsstellen auf nationaler und regionaler Ebene liegt. Wenn der Antragsteller im Antragsformular eine vorherige Genehmigung erteilt hat, können die Daten des Projektvorschlags der Gütesiegelträger – unter uneingeschränkter Einhaltung der Vorschriften zur Vertraulichkeit des Vorschlags und zum Schutz personenbezogener Daten – über die nationalen Agenturen an die Verwaltungsbehörden der Kohäsionsfondsmittel und andere potenziell interessierte Finanzierungsstellen auf nationaler oder regionaler Ebene weitergegeben werden. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Der Betrag wird von der gewährenden Behörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets, des Bewertungsergebnisses und eines Fördersatzes von 80 % festgesetzt. Die maximale EU-Finanzhilfe je Projekt beläuft sich auf 4 000 000 EUR. Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Finanzhilfen oder Preisgeldern ist nicht zulässig. Kosten für Rechnungsprüfungen sind nicht zulässig. 331 Artikel 32 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/817 zur Einrichtung von Erasmus+. 332 Artikel 73 Absatz 4 der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen (Dachverordnung) (EU) 2021/1060, EUR-Lex – 32021R1060 – DE – EUR-Lex (europa.eu). https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32021R1060 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32021R1060 311 Kosten für Freiwillige sind zulässig. Sie werden in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf Freiwillige333 gewährt. KMU-Einheitskosten für KMU-Eigentümer sind zulässig. Sie sollten in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf KMU-Eigentümer334 erfolgen. Das entsprechende Arbeitspaket sollte die Kosten für mindestens ein jährliches Treffen (ein Vertreter jedes vollwertigen Projektpartners) enthalten, das von der Europäischen Kommission/Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur organisiert oder empfohlen wird und dem Austausch bewährter Verfahren und dem wechselseitigen Lernen zwischen den Zentren der beruflichen Exzellenz dient. WIE WIRD DER PAUSCHALBETRAG FÜR DAS PROJEKT BESTIMMT? Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen: a) Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.). b) Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten. c) Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung des Pauschalbetrags vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Stellen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist. d) Die beschriebenen Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen. Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag, Fördersatz, förderfähige Gesamtkosten usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Siehe Teil C dieses Programmleitfadens, Abschnitt „Förderfähige direkte Kosten“. Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Durch diese Förderform ist es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. 333 https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de. 334 unit-cost-decision-sme-owners-natural-persons_en.pdf (europa.eu). https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/unit-cost-decision-sme-owners-natural-persons_en.pdf 312 ERASMUS-MUNDUS-AKTION Die Erasmus-Mundus-Aktion umfasst: • Los 1: Gemeinsame Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge (EMJM) und • Los 2: Erasmus-Mundus-Konzeptionsmaßnahmen (EMDM) Ziel dieser Aktion ist die Förderung von Exzellenz und der weltweiten Internationalisierung von Hochschuleinrichtungen durch Studienprogramme – auf Masterebene –, die von Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Europa gemeinsam durchgeführt und gegenseitig anerkannt werden und Einrichtungen in anderen Ländern der Welt offen stehen. Die gemeinsamen Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge und Erasmus-Mundus-Konzeptionsmaßnahmen bilden jeweils ein eigenständiges Los. Es besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer EMDM vor einem EMJM. Die Gewährung eines EMDM-Projekts bedeutet nicht automatisch eine Finanzierung im Rahmen der EMJM, und der Abschluss eines EMDM ist kein Zuschlagskriterium für ein EMJM-Projekt. Los 1: Gemeinsame Erasmus-Mundus-Studiengänge (EMJM) Die Aktion EMJM unterstützt stark integrierte transnationale Studienprogramme auf Masterebene335, die von einem internationalen Konsortium von Hochschuleinrichtungen aus verschiedenen Ländern weltweit und gegebenenfalls anderen Bildungspartnern und/oder Partnern außerhalb des Bildungswesens mit spezifischem Fachwissen und Interessen in den betreffenden Studienbereichen/Berufsbereichen durchgeführt werden. EMJM sind Exzellenzprogramme und sollten zur Integration und Internationalisierung des Europäischen Hochschulraums (EHR) beitragen. Die Besonderheit der EMJM liegt in dem hohen Maß an Verbundenheit/Integration zwischen den teilnehmenden Einrichtungen und in der Exzellenz ihrer akademischen Inhalte. ZIELE DER AKTION EMJM Die Aktion EMJM zielt darauf ab, die Attraktivität und Exzellenz der europäischen Hochschulbildung in der Welt zu erhöhen und Talente für Europa zu gewinnen, und zwar durch eine Kombination der folgenden Aspekte: i) akademische Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen, um die europäische Exzellenz in der Hochschulbildung zu demonstrieren, und ii) individuelle Mobilität für alle Studierenden, die an der Aktion EMJM teilnehmen, mit von der EU finanzierten Stipendien für die besten Studierenden, die sich bewerben WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR DIE BEANTRAGUNG VON GEMEINSAMEN ERASMUS-MUNDUS- MASTERSTUDIENGÄNGEN ERFÜLLT SEIN? FÖRDERKRITERIEN Um für eine Erasmus-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für gemeinsame Erasmus-Mundus- Masterstudiengänge die folgenden Kriterien erfüllen: 335 Stufe 7 der Internationalen Standardklassifikation für das Bildungswesen (ISCED), 2011. 313 Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Stellen) • Rechtsträger (öffentliche oder private Stellen) sein • Hochschuleinrichtungen sein, die in einem der förderfähigen Länder ansässig sind, d. h. in einem EU-Mitgliedstaat, einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittland In einem EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Hochschuleinrichtungen müssen im Besitz des ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung) sein. Teilnehmende Hochschuleinrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern benötigen keine Erasmus-Charta, müssen sich aber zur Einhaltung ihrer Grundsätze verpflichten. Vereinigungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen, öffentliche oder private Organisationen (einschließlich ihrer verbundenen Stellen), die direkt und aktiv zur Durchführung eines EMJM (gemeinsamen Erasmus-Mundus-Masters) beitragen und in einem EU-Mitgliedstaat, einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sind, können ebenfalls teilnehmen, jedoch nicht als Koordinator. Darüber hinaus kann das EMJM-Programm auch die Mitwirkung assoziierter Partner vorsehen (fakultativ). Hochschuleinrichtungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung336 vollwertige Partner sind, müssen nachweisen, dass sie die externen Qualitätssicherungsanforderungen in ihrem Zuständigkeitsbereich für das gemeinsame Programm erfüllt haben. Dies kann i) entweder aus der erfolgreichen Umsetzung des Europäischen Konzepts zur Qualitätssicherung gemeinsamer Programme resultieren (sofern die nationalen Rechtsvorschriften dies zulassen) ii) oder auf der Grundlage einer spezifischen Akkreditierung/Evaluierung des gemeinsamen Programms iii) oder jeder nationalen Komponente, aus der das EMJM-Programm zusammengesetzt ist, erfolgen. Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. Zusammensetzung von Konsortien (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen) Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens drei Hochschuleinrichtungen (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) aus drei verschiedenen Ländern eingereicht werden, darunter mindestens zwei verschiedene EU-Mitgliedstaaten und/oder mit dem Programm assoziierte Drittländer. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in den förderfähigen Ländern durchgeführt werden. 336 Es sei denn, auf nationaler/regionaler Ebene gibt es spezifische, offizielle Bestimmungen für die Durchführung von Erasmus Mundus (von der EACEA von Fall zu Fall zu prüfen). 314 Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 74 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung erfolgen). Zuvor geförderte Gemeinsame Erasmus-Mundus-Masterabschlüsse (EMJMD) und Gemeinsame Masterstudiengänge (EMJM) können frühestens im Jahr vor Vertragsende eine Verlängerung beantragen. Ausnahme: Für im Jahr 2021 ausgewählte EMJM kann ein entsprechender Antrag gestellt werden, sofern ihr laufender Vertrag vor dem 31. März 2028 endet. Zwei Auflagen eines Masterprogramms, die über zwei verschiedene Finanzhilfevereinbarungen finanziert werden, können nicht in demselben akademischen Jahr beginnen. Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-PEX-EMJM-MOB Bevor Sie sich bewerben, lesen Sie bitte die entsprechenden häufig gestellten Fragen in FTOP. Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 12. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Wie ist der Antrag zu stellen? Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS EMJM-Programme müssen die folgenden Anforderungen erfüllen: 1) Sie müssen einen gemeinsam konzipierten und vollständig integrierten Lehrplan umfassen, der den Standards für die Qualitätssicherung gemeinsamer Programme im Europäischen Hochschulraum (EHR)337 entspricht, die zum Zeitpunkt des EMJM-Antrags gelten. Diese Standards decken alle wesentlichen Aspekte gemeinsamer Programme in Bezug auf gemeinsame Konzeption, Umsetzung, Ausführung und Qualitätssicherung ab. Über die Standards für die Qualitätssicherung gemeinsamer Programme hinaus liegt der Schwerpunkt bei EMJM- Programmen auf den folgenden gemeinsamen Umsetzungsverfahren: - Gemeinsame Zulassungsanforderungen für Studierende und Regeln/Verfahren für Bewerbung, Auswahl, Gebührenregelung, Überwachung, Prüfung/Leistungsbewertung - gemeinsames Programmkonzept und integrierte Lehr-/Schulungsaktivitäten, einschließlich einer gemeinsam vereinbarten Sprachenregelung und eines gemeinsamen Verfahrens für die Anerkennung der Studienaufenthalte innerhalb des Konsortiums - gemeinsame Dienstleistungen für Studierende (z. B. Sprachkurse, Visaunterstützung) - gemeinsame Werbe- und Sensibilisierungsmaßnahmen, um für die weltweite Wahrnehmbarkeit des Programms sowie der Erasmus-Mundus-Stipendien zu sorgen. Die Werbestrategie sollte eine integrierte und umfassende spezifische Website (auf Englisch oder anderenfalls in der/den hauptsächlich verwendeten 337 https://www.eqar.eu/kb/joint-programmes/agreed-standards/. https://www.eqar.eu/kb/joint-programmes/agreed-standards/ 315 Unterrichtsprache(n)) beinhalten, die alle für die Studierenden und für andere relevanten Interessenträger wie künftige Arbeitgeber maßgeblichen Informationen zum Programm enthalten muss - gemeinsames Verwaltungs- und Finanzmanagement durch das Konsortium - gemeinsame Abschlüsse werden empfohlen, sofern die nationalen Rechtsvorschriften dies zulassen 2) Sie müssen von einem Konsortium von Hochschuleinrichtungen und gegebenenfalls anderen Bildungspartnern und/oder Partnern außerhalb des Bildungswesens durchgeführt werden, die in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder in einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sind. An einem Konsortium sind mindestens drei Hochschuleinrichtungen aus drei verschiedenen Ländern beteiligt, von denen mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer sein müssen. Alle vollwertigen Partnerhochschuleinrichtungen (aus EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern oder aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern) müssen einen Master-Abschluss verleihen und den Studierenden, die die Abschlussanforderungen erfüllen, entweder einen gemeinsamen oder einen Mehrfachabschluss verleihen, der den erfolgreichen Abschluss des EMJM-Programms bescheinigt. Alle Mitglieder eines EMJM-Konsortiums müssen institutionelle Verpflichtungen eingehen, damit eine solide institutionelle Verankerung und Unterstützung gewährleistet ist, bevor sich die ersten Studierenden für einen gemeinsamen EMJM-Studiengang einschreiben. Diese Verpflichtung erfolgt in Form einer EMJM- Partnerschaftsvereinbarung, die von allen Partnereinrichtungen (einschließlich assoziierter Partner, sofern dies von dem antragstellenden Konsortium für sachdienlich erachtet wird) unterzeichnet werden muss. In dieser Partnerschaftsvereinbarung sollten sich teilnehmende Hochschuleinrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zur Einhaltung der Grundsätze der ECHE verpflichten. In der EMJM- Partnerschaftsvereinbarung müssen alle akademischen, operativen, administrativen und finanziellen Aspekte in Verbindung mit der Einführung des EMJM-Studiengangs und der Verwaltung der EMJM-Stipendien (siehe unten) geregelt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss ein Entwurf der Partnerschaftsvereinbarung bereitgestellt werden. Das EMJM-Programm kann auch die Mitwirkung assoziierter Partner vorsehen (fakultativ). Diese Organisationen tragen indirekt zur Durchführung konkreter Aufgaben/Aktivitäten bei und/oder unterstützen die Verbreitung und Nachhaltigkeit des EMJM. Die entsprechenden Beiträge können beispielsweise im Wissens- und Kompetenztransfer, in der Durchführung ergänzender Kurse oder in Angeboten zur Unterstützung einer Entsendung oder eines Praktikums bestehen. Vertraglich gesehen und unter dem Aspekt der Förderfähigkeit gelten sie nicht als Begünstigte von Fördermitteln im Rahmen des Programms. 3) hervorragende Studierende aus aller Welt aufnehmen: Für die Auswahl, Rekrutierung und Überwachung der einzelnen Studierenden ist ausschließlich das EMJM-Konsortium zuständig. Bei der Auswahl der Studierenden muss transparent, unparteiisch und gerecht vorgegangen werden. Eine gewisse Zahl dieser Studierenden kann ein EMJM-Stipendium erhalten. Bei einem EMJM werden Studierende auf Masterebene eingeschrieben, die einen ersten Hochschulabschluss oder einen sonstigen Bildungsabschluss erworben haben, der nach den Rechtsvorschriften und Verfahren der Länder/Einrichtungen, die diesen Abschluss verliehen haben, als gleichwertig zu betrachten ist. Die erste Generation eingeschriebener Studierender sollte ihr Studium spätestens im akademischen Jahr nach der Auswahl des Projekts aufnehmen. Um volle Transparenz zu garantieren sowie die Rechte und Pflichten aller eingeschriebener Studierenden festzulegen, müssen beide Parteien (d. h. die eingeschriebenen Studierenden und das EMJM-Konsortium) vor der Einschreibung der Studierenden in das Programm eine Studierendenvereinbarung unterzeichnen. Ein Muster der Studierendenvereinbarung muss auf der Website des EMJM veröffentlicht werden. 4) eine obligatorische physische Mobilitätskomponente für alle eingeschriebenen Studierenden beinhalten: Die Mobilitätsverläufe und der Mechanismus für die Anerkennung der Studienaufenthalte zwischen den Partnereinrichtungen müssen zum Zeitpunkt des Projektantrags bereits innerhalb des Konsortiums vereinbart worden sein. 316 Ein EMJM muss eine obligatorische physische Mobilitätsphase für alle eingeschriebenen Studierenden (ob EMJM-Stipendiaten oder nicht) umfassen, die aus mindestens zwei Studienaufenthalten in zwei Ländern besteht, von denen mindestens eines ein EU-Mitgliedstaat oder ein mit dem Programm assoziiertes Drittland sein muss. Diese beiden Länder dürfen nicht mit dem Wohnsitzland des Studierenden zum Zeitpunkt der Einschreibung identisch sein. Jeder der beiden obligatorischen Studienaufenthalte muss einem Studienpensum von mindestens einem akademischen Semester (30 ECTS-Leistungspunkte oder gleichwertig) entsprechen.338 Die übrige Zeit der Studienaufenthalte kann frei organisiert werden. Alle Studienaufenthalte während des Masterstudiengangs müssen in Hochschuleinrichtungen, die vollwertige Partner sind, oder unter deren direkter Aufsicht stattfinden. Die obligatorischen Mobilitätsphasen können nicht durch virtuelle Mobilität (Fernunterricht) ersetzt werden. 5) Sie müssen den Austausch von Personal und eingeladenen Wissenschaftlern fördern, um einen Beitrag zur Lehre, Ausbildung, Forschung und zu administrativen Aktivitäten zu leisten. 6) Der erfolgreiche Abschluss des gemeinsamen EMJM-Programms muss zur Verleihung entweder eines gemeinsamen Abschlusses (Joint Degree) (d. h. eines einzigen Abschlusszeugnisses, das von mindestens zwei Hochschuleinrichtungen aus verschiedenen Ländern verliehen wird, von denen mindestens eines ein EU- Mitgliedstaat oder ein mit dem Programm assoziiertes Drittland sein muss) oder eines Mehrfachabschlusses (Multiple Degree) (d. h. mindestens zwei Abschlusszeugnissen, die von zwei Hochschuleinrichtungen aus verschiedenen Ländern verliehen werden, von denen mindestens eines ein EU-Mitgliedstaat oder ein mit dem Programm assoziiertes Drittland sein muss) oder einer Kombination davon führen. 7) Die den Studierenden verliehenen Abschlüsse müssen zu dem System von Hochschulabschlüssen in den Ländern gehören, in denen die Hochschuleinrichtungen ihren Sitz haben. Die Abschlüsse müssen von allen vollwertigen Partnerhochschulen, die sie verleihen, gegenseitig anerkannt werden. Die Konsortien sollten den Studierenden am Ende ihres Studiums einen gemeinsamen Diplomzusatz ausstellen, der sämtliche Inhalte des Masterprogramms abdeckt. Die EMJM-Vorschläge müssen schon bei der Antragstellung vollständig ausgearbeitete gemeinsame Studienprogramme enthalten, damit die Projekte nach Bewilligung der Finanzhilfe unverzüglich durchgeführt und weltweit bekannt gemacht werden können. Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich des fachlichen Hintergrunds. Die nachstehend aufgeführten Punkte sollten als wichtigste, während der Projektdurchführung erwartete Ergebnisse in den Antrag aufgenommen werden: • Projektwebsite • Werbematerial • Muster der Studierendenvereinbarung • Muster des Abschlusses/der Abschlüsse • Unterzeichnete Protokolle der Auswahlsitzungen • Interne/externe Qualitätsüberprüfungsberichte • Nachhaltigkeits-/Geschäftsplan Den Antragstellern wird empfohlen, die Zahl der Kategorien, in denen Ergebnisse zu erbringen sind, auf insgesamt höchstens 15 zu begrenzen. 338 Ausnahmsweise kann bei Studiengängen mit 60 ECTS-Leistungspunkten jeder der obligatorischen Studienabschnitte mindestens 20 ECTS-Leistungspunkten oder einem Äquivalent entsprechen. 317 Neben dem finanziellen Beitrag zur Durchführung gemeinsamer Masterprogramme (siehe den nachstehenden Abschnitt zu den Finanzierungsregeln) können alle im Rahmen von Erasmus Mundus geförderten Projekte, die im Zeitraum 2021– 2027 enden (einschließlich der Projekte, die im Zeitraum 2014–2020 anliefen), den Studiengang für bis zu drei weitere Auflagen nach Ende der Aktion als Erasmus-Mundus-Masterstudiengang fortsetzen, sofern die Bewertung der Finanzhilfevereinbarungen durch die EACEA in der abschließenden Berichtsphase eine Punktzahl von 75 oder mehr ergibt. Die betreffenden Anbieter von Masterstudiengängen sollten sich verpflichten, i) die Ziele, den Umfang und die erwartete Wirkung der Aktion beizubehalten, ii) darauf hinzuwirken, dass Kontinuität mit dem zuvor geförderten Masterprogramm gewährleistet wird und iii) am Ende des betreffenden Zeitraums einen Tätigkeitsbericht vorzulegen. ERWARTETE WIRKUNG Auf Systemebene - Förderung der akademischen Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb des Europäischen Hochschulraums, indem die gemeinsame Lehre und Qualifikationen, Qualitätsverbesserungen und die Förderung akademischer Exzellenz unterstützt werden - Stärkung der internationalen Dimension der Hochschulbildung durch Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen innerhalb und außerhalb Europas und durch Mobilität der besten Studierenden weltweit - Steigerung der Synergieeffekte zwischen Hochschulbildung, Innovation und Forschung - Beseitigung der Hindernisse für das Lernen durch verbesserten Zugang zu hochwertiger und innovationsorientierter Bildung und Vereinfachung der grenzüberschreitenden Mobilität für Lernende - Eingehen auf die Bedürfnisse der Gesellschaft und des Arbeitsmarkts - Beitrag zur Entwicklung einer innovativen Bildungspolitik Auf institutioneller Ebene - Schaffung von mehr Möglichkeiten für eine strukturierte und nachhaltige akademische Zusammenarbeit für europäische und nichteuropäische Hochschuleinrichtungen weltweit - Verbesserung der Qualität der Programme auf Masterebene und der Aufsichtsregelungen - Steigerung der Internationalisierung und Wettbewerbsfähigkeit der teilnehmenden Organisationen - Unterstützung der Schaffung neuer Netzwerke und Verbesserung der Qualität bestehender Netzwerke - Steigerung der Attraktivität der teilnehmenden Organisation(en) für talentierte Studierende - Beitrag zur Internationalisierungspolitik der Hochschuleinrichtungen durch die Entwicklung eines internationalen Bewusstseins im Wege ihrer Lehrpläne und die Konzipierung umfassender Internationalisierungsstrategien (institutionelle Zusammenarbeit und grenzüberschreitende Mobilität von Menschen) Auf individueller Ebene - Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der teilnehmenden Studierenden - Verbesserung der Schlüsselkompetenzen und -qualifikationen der Studierenden - Herausbildung neuer Denkweisen und neuer Ansätze für wissenschaftliche Studien durch internationale, interdisziplinäre, sektorübergreifende und interkulturelle Erfahrungen - Ausbau der Vernetzungs- und Kommunikationskapazitäten der Studierenden - Steigerung des individuellen Beitrags zur wissensbasierten Wirtschaft und Gesellschaft 318 ZUSCHLAGSKRITERIEN Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Hintergrund und allgemeine Ziele • Gesamtziele und allgemeine Ziele des Projekts und ihre Relevanz in Bezug auf das EMJM- Programm. Werte der EU: • Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. Bedarfsanalyse und spezifische Ziele • Projektbegründung und Bedarfsanalyse, auf die sich der Vorschlag stützt; • Probleme/Herausforderungen/Lücken und spezifische Ziele, die das Projekt in akademischer Hinsicht und im Hinblick auf die Bedürfnisse der Gesellschaft und des Arbeitsmarktes angehen soll. Komplementarität mit anderen Aktionen und Innovation • Strategie zur Förderung von Exzellenz und Innovation • Unterstützung der Modernisierungs- und Internationalisierungsstrategie der Partnerhochschuleinrichtungen; • Einzigartigkeit und Mehrwert des Projekts im Vergleich zum bestehenden Angebot an Masterstudiengängen; • Strategie zur Steigerung der Attraktivität, Integration und Internationalisierung sowie Beitrag zu den politischen Zielen des Europäischen Hochschulraums. 319 Qualität der Projekt- konzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Konzept und Methodik • Zusammenführung/Integration des EMJM-Programms unter Berücksichtigung der im Abschnitt „Einrichtung eines Projekts“ beschriebenen Anforderungen. Insbesondere werden in dem Vorschlag folgende Aspekte beschrieben: - das akademische Programm und die Art und Weise, wie Exzellenz und innovative Elemente der Lernerfahrung im gesamten Konsortium sichergestellt werden - die Organisation der Studienzeiten, einschließlich der Mindestanforderungen an die Mobilität und der gegenseitigen Anerkennung der Lernergebnisse/Leistungspunkte - die Grundsätze und Anforderungen für die Bewerbung, Auswahl und Kursteilnahme der Studierenden sowie die Zuweisung von Stipendien für Studierende - die Dienstleistungen, die den Studierenden angeboten werden - der Beitrag des mobilen Personals und der eingeladenen Wissenschaftler zur Lehre, Ausbildung, Forschung und zu administrativen Aktivitäten - die spezifischen Unterstützungsmaßnahmen mit dem Ziel, den gleichberechtigten und inklusiven Zugang der Teilnehmenden und die Aufnahme von Studierenden/Personal/eingeladenen Wissenschaftlern mit individuellen Bedürfnissen im Zusammenhang mit langfristigen körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen zu erleichtern. Qualitätssicherungs-, Überwachungs- und Bewertungsstrategie • Interne und externe Qualitätssicherungsmaßnahmen des Masterprogramms • Inwieweit entspricht der gemeinsam konzipierte und vollständig integrierte Lehrplan den Standards für die Qualitätssicherung gemeinsamer Programme im Europäischen Hochschulraum (EHR)? • Gemeinsamer Abschluss/gemeinsame Abschlüsse und seine/ihre Anerkennung durch die vergebenden vollwertigen Partnerhochschulen sowie der gemeinsame Diplomzusatz Projektteams, Personal und Experten • Projektteams und wie sie bei der Durchführung des Projekts zusammenarbeiten werden Kosteneffizienz und Finanzmanagement • Verwaltung der EU-Mittel, Mobilisierung zusätzlicher Mittel und Haushaltsplan Risikomanagement • Identifizierung von Risiken bei der Projektdurchführung und Planung angemessener Risikominderungsmaßnahmen 320 Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Aufbau des Konsortiums • Begründung für die Zusammensetzung des Konsortiums und Komplementarität der Partner; ihr Mehrwert für die Durchführung des EMJM und die Art und Weise, wie jeder Partner von seiner Teilnahme am Projekt profitiert; • Innovativer Charakter des Konsortiums und Einbeziehung von Partnern mit unterschiedlichem Erfahrungsstand in Bezug auf die Erasmus-Mundus-Aktion. Sofern zutreffend: - wie wurde das bestehende Erasmus-Mundus-Konsortium verbessert - wie wird die Zusammenarbeit mit Akteuren außerhalb des Bildungsbereichs organisiert und zu welchem Zweck • Festlegung von Rollen und Aufgaben jedes Partners sowie Umfang der Beteiligung an den Projektaktivitäten. Verwaltung und Entscheidungsfindung des Konsortiums • Kooperationsvereinbarungen, Leitungsgremien und Managementinstrumente, insbesondere in Bezug auf das Verwaltungs- und Finanzmanagement; • Institutionelles Engagement der Partnereinrichtungen für die Durchführung des EMJM- Programms; • Angemessenheit des Entwurfs der Partnerschaftsvereinbarung für eine effiziente Verwaltung des EMJM-Programms. Wirkung (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Wirkung und Ambition • Wirkung auf Systemebene (innerhalb und außerhalb der akademischen Welt, einschließlich der allgemeinen Öffentlichkeit und der Gesellschaft), auf institutioneller Ebene (Partnerorganisationen) und auf individueller Ebene (mit besonderem Schwerpunkt auf der Beschäftigungsfähigkeit) • Prognosen hinsichtlich der Zahl der eingeschriebenen Studierenden im Zeitrahmen des Projekts Maßnahmen zur Gewährleistung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen den Ländern bei der Rekrutierung von Studierenden Kommunikation, Verbreitung und Sichtbarkeit • Werbestrategie zur Gewinnung exzellenter Studierender aus aller Welt: Zielgruppen, Aufgaben der Partner und Art und Weise, wie die Studierenden ermutigt werden, einen Beitrag zur Erasmus+-Identität/Erasmus+-Gemeinschaft zu leisten • Verbreitungs-, Verwertungs- und Sichtbarkeitsstrategie. Nachhaltigkeit und Fortsetzung • Mittel- und langfristige Entwicklungs- und Nachhaltigkeitsstrategie über den Zeitrahmen der EU-Finanzierung hinaus, einschließlich der Mobilisierung anderer Finanzierungsquellen; • Synergien/Komplementarität mit anderen (EU- und nicht EU-finanzierten) Aktivitäten, die auf den Projektergebnissen aufbauen können Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Anträge mindestens 70 Punkte erreichen und die Mindestpunktzahl für jedes der vier Zuschlagskriterien erfüllen (d. h. mindestens 22 Punkte für die Kategorie „Relevanz des Projekts“, mindestens 15 Punkte für die Kategorie „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“, mindestens 10 Punkte in den Kategorien „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und „Wirkung“). 321 Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Die EMJM-Finanzhilfe wird auf der Grundlage der folgenden drei Komponenten berechnet: • ein Zuschuss zu den institutionellen Kosten der Durchführung des Programms • eine Höchstzahl von Stipendien für Studierende, die während der gesamten Laufzeit der Vereinbarung vergeben werden • eine Aufstockung zur Deckung des individuellen Bedarfs von Studierenden mit Behinderungen Dieser Beitrag ist zur Finanzierung von mindestens vier Auflagen des Masterprogramms vorgesehen, die jeweils ein bis zwei akademische Jahre umfassen (60, 90 oder 120 ECTS-Leistungspunkte). Zuschuss zu den institutionellen Kosten des EMJM-Programms Dies erfolgt in Form von Einheitskosten je eingeschriebenen Studierenden und soll einen Teil der Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung des EMJM-Programms abdecken. Die Einheitskosten umfassen Personalkosten (Lehre, Reisen), eingeladene Gastdozenten, Werbe-, Verbreitungs- und Organisationskosten (einschließlich eines vollständigen Versicherungsschutzes für die eingeschriebenen Studierenden, finanzieller Unterstützung für eingeschriebene Studierende mit individuellen Bedürfnissen, sofern diese nicht durch den Aufstockungsmechanismus abgedeckt sind (siehe unten), Unterstützung bei der Unterbringung und sonstiger Dienstleistungen für Studierende), Verwaltungskosten und alle sonstigen Kosten, die im Hinblick auf die Durchführung eines erfolgreichen Masterprogramms anfallen. Bei den ausgewählten Projekten dürfen keine Antragsgebühren für die Studierenden erhoben werden. Zudem dürfen den Erasmus-Mundus-Stipendiaten keine Studiengebühren oder sonstige obligatorische Kosten im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Programm in Rechnung gestellt werden. Der maximale Beitrag zu den institutionellen Kosten beträgt: 750 EUR/Monat x D x ZES Dabei ist - D = maximale Dauer des Masterprogramms in Monaten (d. h. 12, 18, 24 Monate) - ZES = Zahl der eingeschriebenen Studierenden (mit und ohne Stipendium), die für die gesamte Laufzeit der Finanzhilfevereinbarung vorgesehen sind. Zu beachten ist, dass die ZES für die Berechnung der Finanzhilfe auf maximal 100 (ohne Aufstockungsstipendien für bestimmte Zielregionen der Welt, sofern zutreffend) begrenzt ist. Stipendien für Studierende Das Stipendium ist ein Zuschuss zu den Kosten, die den begünstigten Studierenden entstehen, und deckt Reisekosten, Visumsgebühren, Einrichtungs- und Aufenthaltskosten ab. Es wird auf der Grundlage monatlicher Einheitskosten für den gesamten Zeitraum berechnet, den der eingeschriebene Stipendiat benötigt, um das Studienprogramm abzuschließen (anteilig zur tatsächlichen Anzahl der Tage). Dieser Zeitraum umfasst entsprechend den Anforderungen des gemeinsamen Masterstudiengangs Studien, Forschungsarbeiten, Praktikumsaktivitäten sowie die Erstellung und Verteidigung der Masterarbeit. In diesem Zeitraum kann das Stipendium nur in voller Höhe und nur an Vollzeitstudierende vergeben werden. 322 Das Stipendium wird für ein Vollzeitstudium gewährt und deckt die gesamte Dauer des Masterstudiengangs ab (d. h. 12, 18, 24 Monate). Eine verkürzte Dauer des Stipendiums gilt im Fall der Anerkennung bereits erworbener Kenntnisse (wobei die Mindeststipendiendauer ein akademisches Jahr beträgt). Studierende, die bereits ein Stipendium für einen EMJM erhalten haben, können kein weiteres Stipendium im Rahmen der Aktion EMJM beantragen. EMJM-Stipendien können an Studierende aus der ganzen Welt vergeben werden. Die Konsortien sollten jedoch für geografische Ausgewogenheit sorgen – d. h. nicht mehr als 10 % der Gesamtzahl der während der Projektdurchführung bewilligten Stipendien sollten an Bewerber derselben Staatsangehörigkeit vergeben werden (diese Regel gilt nicht für Aufstockungsstipendien für bestimmte Zielregionen der Welt, sofern zutreffend). Berechnung des Stipendienhöchstbetrags pro Studierenden: Das Stipendium wird wie folgt berechnet: 1400 EUR/Monat x DS Dabei ist: DS = Dauer des Masterprogramms. Berechnung des Höchstbetrags für EMJM-Stipendien für die Laufzeit der Finanzhilfevereinbarung: Der Stipendienhöchstbetrag wird wie folgt berechnet: 1400 EUR/Monat x D x ZS Dabei ist - D = maximale Dauer des Masterprogramms in Monaten (d. h. 12, 18, 24 Monate) - ZS = Zahl der Stipendien, die für die gesamte Laufzeit der Finanzhilfevereinbarung vorgesehen sind (höchstens 50, ohne Aufstockungsstipendien für bestimmte Zielregionen der Welt, sofern zutreffend) Zuschuss für individuelle Bedürfnissen von Studierenden mit Behinderungen Zuschüsse für individuelle Bedürfnisse sind förderfähig, wenn sie die in der Beihilfevereinbarung festgelegten allgemeinen Fördervoraussetzungen erfüllen. Sie werden für eingeschriebene Studierende (mit oder ohne Stipendium) mit Behinderungen (z. B. langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen) verwendet, etwa im Zusammenhang mit dem Erwerb besonderer Gegenstände oder Dienstleistungen (z. B. Hilfe durch Dritte, Anpassung der Arbeitsumgebung, zusätzliche Reise-/Transportkosten). Die Unterstützung zur Deckung dieser individuellen Bedürfnisse eingeschriebener Studierender wird in Form der folgenden Einheitskosten für besonderen Unterstützungsbedarf gewährt: a) 3 000 EUR b) 4 500 EUR c) 6 000 EUR d) 9 500 EUR e) 13 000 EUR f) 18 500 EUR g) 27 500 EUR h) 35 500 EUR i) 47 500 EUR j) 60 000 EUR Berechnung des Zuschusses zu den Einheitskosten pro Studierenden: Eingeschriebene Studierende geben die Art der benötigten Gegenstände/Dienstleistungen und deren Kosten an. Die anwendbaren Einheitskosten werden als der Satz ermittelt, der den veranschlagten Ausgaben entspricht oder unmittelbar darunter liegt. Diese Einheitskosten sind ein Zuschuss und nicht dazu gedacht, die tatsächlich anfallenden Kosten vollständig zu decken. 323 Hinweis: Kosten unter dem niedrigsten Satz (d. h. weniger als 3000 EUR) kommen nicht für eine zusätzliche Unterstützung in Betracht und müssen im Rahmen des Zuschusses zu den institutionellen Kosten des EMJM oder durch andere Finanzierungsquellen der begünstigten Einrichtungen gedeckt werden. Berechnung des Höchstzuschusses, der dem EMJM für die Laufzeit der Finanzhilfevereinbarung zugewiesen wird: Zum Zeitpunkt der Antragstellung beantragen die Antragsteller auf der Grundlage ihres Voranschlags höchsten zwei Einheitskostenbeträge, die den höchsten verfügbaren Einheitskosten entsprechen, d. h. maximal 2 x 60 000 EUR. Dieser Betrag wird verwendet, um die Einheitskosten den betreffenden Studierenden zuzuweisen. In der Durchführungsphase nehmen die Einheitskosten die Form eines monatlichen Zuschusses je Einheit an, der wie folgt berechnet wird: {Einheit mit besonderem Unterstützungsbedarf x (1/Anzahl der Monate)} Die Anzahl der Monate in der genannten Formel entspricht der Anzahl der Monate, in denen die im Zusammenhang mit dem besonderen Unterstützungsbedarf benötigten Gegenstände oder Dienstleistungen je nach Art der Gegenstände oder Dienstleistungen für die Durchführung der Aktion verwendet oder hergestellt wurden. Bei einmaligen Kosten entspricht die Anzahl der Monate dem Wert 1. ZUSÄTZLICHE MITTEL FÜR STUDIERENDE AUS BESTIMMTEN ZIELREGIONEN DER WELT Die Antragsteller können zusätzliche Mittel für Studierende aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern aus den Regionen 1, 3, 5, 6, 8, 9, 10 und 11 beantragen, die aus den Instrumenten des auswärtigen Handelns der EU finanziert werden. Zur Förderung vorgeschlagene EMJM können über die gesamte Dauer des Masterstudiengangs bis zu 18 zusätzliche Stipendien (einschließlich der entsprechenden institutionellen Kosten) erhalten, die mit Mitteln des Instruments für Nachbarschaftspolitik, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt (NDICI)339 finanziert werden, und bis zu zwei zusätzliche Stipendien (einschließlich der entsprechenden institutionellen Kosten), die mit IPA III340-Mitteln finanziert werden. Diese zusätzlichen Stipendien werden vor dem Hintergrund der festgelegten außenpolitischen Prioritäten der EU im Bereich der Hochschulbildung angeboten und berücksichtigen den unterschiedlichen Grad der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in den maßgeblichen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Die Stipendien werden den für die Förderung ausgewählten EMJM in absteigender Reihenfolge und unter Berücksichtigung des verfügbaren Budgets und der Prioritäten von Global Gateway für die Regionen 5, 6 und 8 bis 11 zugewiesen. Weiterführende Informationen zu den verfügbaren Budgets der einzelnen Envelopes werden im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) veröffentlicht. Die Mittel müssen geografisch ausgewogen eingesetzt werden, und die Einrichtungen werden ermutigt, Studierende aus den ärmsten und am wenigsten entwickelten nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu rekrutieren. Für diese Aktion werden die folgenden geografischen Zielgebiete und Richtbudgetanteile festgelegt: • Region 1 (Westbalkan): Der besondere Schwerpunkt liegt auf Stipendien in den Bereichen Klimawandel, Umwelt und Energie, digitale Technologien, Ingenieurwesen, nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung. • Region 3 (Südliche Nachbarschaft) 18 % des im Rahmen von NDICI zur Verfügung stehenden Budgets. Mindestens 20 % dieses Betrags sollten Tunesien zugewiesen werden. • Region 5 (Asien): 21 % des im Rahmen von NDICI zur Verfügung stehenden Budgets. Den am wenigsten entwickelten Ländern wird Vorrang eingeräumt. 339 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L:2021:209:TOC. 340 https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2021/1529. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L:2021:209:TOC https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2021/1529 324 • Region 6 (Zentralasien): 9 % des im Rahmen von NDICI zur Verfügung stehenden Budgets. Den am wenigsten entwickelten Ländern wird Vorrang eingeräumt. • Region 7 (Naher und Mittlerer Osten): 3 % des im Rahmen von NDICI zur Verfügung stehenden Budgets. Den am wenigsten entwickelten Ländern wird Vorrang eingeräumt. • Region 8 (Pazifik): 1 % des im Rahmen von NDICI zur Verfügung stehenden Budgets. Den am wenigsten entwickelten Ländern wird Vorrang eingeräumt. • Region 9 (Subsahara-Afrika): 27 % des im Rahmen von NDICI zur Verfügung stehenden Budgets. Den am wenigsten entwickelten Ländern wird Vorrang eingeräumt. Ein besonderes Augenmerk wird auch auf die prioritären Migrationsländer gelegt; Kein Land wird mehr als 8 % der für die Region vorgesehenen Mittel erhalten. • Region 10 (Lateinamerika): 20 % des im Rahmen von NDICI zur Verfügung stehenden Budgets. Höchstens 30 % an Brasilien und Mexiko zusammen. • Region 11 (Karibik): 1 % des im Rahmen von NDICI zur Verfügung stehenden Budgets. Die regionalen Zielbudgets und Prioritäten gelten vorläufig auf Projektebene und werden in der Durchführungsphase überprüft. Darüber hinaus wird bei Vorschlägen, mit denen zusätzliche Stipendien unter Rubrik 6 für die Regionen 5, 6, 8, 9, 10 und 11 beantragt werden, denjenigen Vorrang eingeräumt, die mindestens eine der Prioritäten von Global Gateway betreffen, und zwar in den Bereichen Digitales, Klima und Energie, Verkehr und Gesundheit. Berechnung des tatsächlichen Förderbetrags Der tatsächliche Förderbetrag wird in der Phase des Abschlussberichts auf der Grundlage der Anzahl der gewährten Stipendien, der Zahl der eingeschriebenen Studierenden und der tatsächlichen Anzahl der für individuellen Unterstützungsbedarf zugewiesenen Einheitskosten berechnet, wobei der Gesamtbetrag den Förderhöchstbetrag nicht übersteigen darf. Je nach dem tatsächlichen Bedarf und im Einklang mit der Finanzhilfevereinbarung wird den Projekten Flexibilität bei der Übertragung von Mitteln zwischen den Stipendien (ausgenommen Aufstockungsstipendien für bestimmte Zielregionen der Welt, sofern zutreffend) und dem individuellen Bedarf eingeräumt. Übertragungen zwischen Haushaltslinien und zwischen Finanzierungsinstrumenten sind nicht zulässig. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. Los 2: Erasmus-Mundus-Konzeptionsmaßnahmen Um die Integration und die internationale Dimension des europäischen Bildungsraums zu stärken, zielen die Erasmus- Mundus-Konzeptionsmaßnahmen darauf ab, die Kapazitäten der Hochschuleinrichtungen in Europa zur Modernisierung und Internationalisierung ihrer Lehrpläne zu verbessern, und zwar durch die Entwicklung neuer Masterprogramme in Partnerschaft mit unterschiedlichen Hochschulen. Die Entwicklung innovativer internationaler Masterprogramme ist für die Hochschulen in Europa von entscheidender Bedeutung. Die internationale Zusammenarbeit bringt unterschiedliche akademische Perspektiven und Lehrmethoden mit sich, bereichert den Lehrplan und erweitert die Bildungserfahrungen der Studierenden. Internationale Masterprogramme ziehen auch Studierende aus der ganzen Welt an und erhöhen so die Vielfalt und den Talentpool und stärken den Ruf und die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen auf der globalen Bühne. Durch die Zusammenarbeit mit Einrichtungen innerhalb und außerhalb Europas können Hochschulen in Europa Ressourcen und Wissen bündeln, um drängende globale Probleme wie den Klimawandel, den digitalen Wandel und die nachhaltige Entwicklung anzugehen. Langfristig werden die Erasmus-Mundus-Konzeptionsmaßnahmen die Entwicklung gemeinsamer Mechanismen in der Hochschulbildung in Bezug auf Qualitätssicherung, Akkreditierung und Anerkennung von Abschlüssen und Leistungspunkten fördern. Daher ist das Hauptziel der Erasmus-Mundus-Konzeptionsmaßnahmen (Erasmus Mundus Design Measures, EMDM) die Förderung der Entwicklung innovativer und stark integrierter neuer internationaler Studienprogramme auf Masterebene. 325 Diese internationalen Studienprogramme müssen gemeinsam von einem internationalen Konsortium von Hochschuleinrichtungen aus EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern durchgeführt werden. Gegebenenfalls können auch Hochschuleinrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern einbezogen werden341. Andere Bildungspartner und/oder Partner außerhalb des Bildungswesens mit spezifischem Fachwissen und besonderem Interesse an den betreffenden Studien-/Berufsbereichen können ebenfalls einen Beitrag leisten. Die Begünstigten sollten über ein Bildungsniveau verfügen, das der Stufe 7 der Internationalen Standardklassifikation für das Bildungswesen (ISCED 2011) entspricht. WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR DIE BEANTRAGUNG VON ERASMUS-MUNDUS-KONZEPTIONSMAẞNAHMEN ERFÜLLT SEIN? FÖRDERKRITERIEN Um für eine Erasmus+-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für Erasmus-Mundus- Konzeptionsmaßnahmen die folgenden Kriterien erfüllen: Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?) Um als förderfähig betrachtet zu werden, müssen die Antragsteller • Rechtsträger (öffentliche oder private Stellen) sein • Hochschuleinrichtungen sein, die in einem der förderfähigen Länder, d. h. einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sind • im Besitz des ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung) sein. Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 15 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-EMJM-DESIGN Bevor Sie sich bewerben, lesen Sie bitte die entsprechenden häufig gestellten Fragen in FTOP. Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 12. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Wie ist der Antrag zu stellen? Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Bei der EMDM handelt es sich um Projekte mit nur einem Begünstigten. Die Begünstigten leiten Kontakte und Kooperationsmaßnahmen im Hinblick auf die Einrichtung eines Masterprogramms entsprechend der Definition eines „integrierten Masterprogramms“ (siehe Abschnitt EMJM „Einrichtung eines Projekts) ein. In der Antragsphase sollte der Begünstigte die teilnehmenden Organisationen angeben. Diese werden jedoch nicht an der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung beteiligt sein. Die geplanten Aktivitäten werden in Teil B des Antragsformulars und in einem einzigen Arbeitspaket beschrieben. 341 Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) und Russland (Region 4) können an dieser Aktion nicht teilnehmen. 326 Bis zum Ende des Förderzeitraums sollte der gemeinsam konzipierte Masterstudiengang: - einen vollständig integrierten Lehrplan umfassen, der von einem Konsortium von Hochschuleinrichtungen (bestehend aus mindestens drei Hochschuleinrichtungen aus drei verschiedenen Ländern, wobei mindestens zwei Einrichtungen aus einem EU-Mitgliedstaat oder aus einem mit dem Programm assoziierten Drittland stammen müssen) umgesetzt wird - darauf abzielen, hervorragende Studierende in der ganzen Welt zu rekrutieren - eine obligatorische physische Mobilitätskomponente für alle eingeschriebenen Studierenden beinhalten - entweder zu einem gemeinsamen Abschluss (d. h. einem einzigen Abschlusszeugnis, das von den am Konsortium beteiligten Hochschuleinrichtungen verliehen wird) oder einem Mehrfachabschluss (d. h. verschiedene Abschlusszeugnisse, die von den am Konsortium beteiligten Hochschuleinrichtungen verliehen werden) oder einer Kombination daraus (einige am Konsortium beteiligte Hochschuleinrichtungen verleihen einen gemeinsamen Abschluss und andere Hochschuleinrichtungen des Konsortiums verleihen ihr eigenes Abschlusszeugnis) führen. Außerdem wird erwartet, dass aus dem Projekt die folgenden gemeinsamen Mechanismen hervorgehen: - gemeinsame Zulassungsanforderungen für Studierende und Regeln/Verfahren für Bewerbung, Auswahl, Überwachung, Prüfung/Leistungsbewertung - gemeinsame Programmkonzeption und integrierte Lehr-/Schulungsaktivitäten - ein Plan für gemeinsame Dienstleistungen für Studierende (z. B. Sprachkurse, Visaunterstützung) - gemeinsame Werbe- und Sensibilisierungsstrategie - gemeinsame Strategie im Bereich der Verwaltung und des Finanzmanagements - gemeinsame Strategie für die Abschlüsse - ein Entwurf einer gemeinsamen Partnerschaftsvereinbarung mit mindestens drei Hochschuleinrichtungen. Diese Vereinbarung dient dazu, alle akademischen, operativen, administrativen und finanziellen Aspekte in Verbindung mit der Durchführung des Masterprogramms zu regeln - der Entwurf einer gemeinsamen Studierendenvereinbarung Die oben genannten Punkte sollten als wichtigste, am Ende der Projektdurchführung erwartete Ergebnisse in den Antrag aufgenommen werden. Das in Entwicklung befindliche Masterprogramm soll den Standards für die Qualitätssicherung gemeinsamer Programme im Europäischen Hochschulraum (EHR)342 entsprechen. Es wird nahegelegt, ein etwaiges Akkreditierungs-/Bewertungsverfahren vor Abschluss des Projekts zumindest einzuleiten und die Möglichkeiten auszuloten, die der europäische Ansatz zur Qualitätssicherung gemeinsamer Programme bietet (sofern die nationalen Rechtsvorschriften dies zulassen). ERWARTETE WIRKUNG - Schaffung von Möglichkeiten für europäische und nichteuropäische Hochschuleinrichtungen zur Entwicklung neuer Partnerschaften - Verbesserung der Qualität und Förderung der Innovation von Programmen auf Masterebene und von Aufsichtsregelungen - Steigerung der Internationalisierung und Wettbewerbsfähigkeit der teilnehmenden Organisationen - Steigerung der Attraktivität der teilnehmenden Organisation(en) für talentierte Studierende aus der ganzen Welt - Beitrag zur Internationalisierungspolitik der Hochschulen durch die Entwicklung eines internationalen Bewusstseins im Wege ihrer Lehrpläne und die Konzipierung umfassender Internationalisierungsstrategien (institutionelle Zusammenarbeit und grenzüberschreitende Mobilität von Menschen) 342 https://www.eqar.eu/kb/joint-programmes/agreed-standards/. https://www.eqar.eu/kb/joint-programmes/agreed-standards/ https://www.eqar.eu/kb/joint-programmes/agreed-standards/ https://www.eqar.eu/kb/joint-programmes/agreed-standards/ 327 ZUSCHLAGSKRITERIEN Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 30 Punkte) • Das Projekt ist für die Ziele der Aktion relevant. • Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. • Der Vorschlag ist im Vergleich zum bestehenden Angebot an Masterstudiengängen innovativ. Bedarfsanalyse und spezifische Ziele Begründung für die Gestaltung eines stark integrierten Masterprogramms Der Vorschlag beruht auf einer fundierten und angemessenen Bedarfsanalyse Qualität der Projektkonzeption und -durchführung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Konzept und Methodik • Angemessenheit und Durchführbarkeit der geplanten Aktivitäten zur Erreichung der Ziele und erwarteten Ergebnisse. Projektmanagement und Qualitätssicherung • Maßnahmen, die vorgesehen sind, um sicherzustellen, dass die Projektdurchführung von hoher Qualität ist und fristgerecht abgeschlossen wird. • Geplante Schritte zur Einleitung eines Akkreditierungs-/Bewertungsverfahrens für den vorgeschlagenen Masterstudiengang, wenn möglich unter Nutzung der Möglichkeiten des europäischen Ansatzes zur Qualitätssicherung gemeinsamer Programme. Projektteams, Personal und Experten • Vorgesehene operative Ressourcen (einschließlich teilnehmende Organisationen) in Bezug auf die geplanten Tätigkeiten und Ergebnisse • Festlegung der Rollen und Verteilung der Aufgaben im Projektteam. Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Aufbau des Konsortiums • Erwartete Rolle der teilnehmenden Organisationen. Ihr Beitrag zur Durchführung des Projekts und zur Gestaltung des Masterprogramms • Begründung für ihre Teilnahme, Mehrwert und Komplementarität 328 Wirkung (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Wirkung und Ambition • Erwartete Auswirkungen und Ziele des neuen EMDM-Projekts, einschließlich der Anziehungskraft für Studierende, Professoren und Partnerorganisationen weltweit. Kommunikation, Verbreitung und Sichtbarkeit • vorgesehene Aktivitäten für die Bekanntmachung und Verbreitung des neuen Masterprogramms und der Projektergebnisse Nachhaltigkeit und Fortsetzung • Geplante Schritte zur erfolgreichen Einführung/Durchführung des neuen Masterstudiengangs (einschließlich institutioneller Befürwortung) und vorgesehene Maßnahmen zur Gewährleistung seiner Nachhaltigkeit (einschließlich der Ermittlung möglicher Finanzierungsquellen). Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Anträge mindestens 60 Punkte erreichen und die Mindestpunktzahl für jedes der vier Zuschlagskriterien erfüllen (d. h. mindestens 16 Punkte für die Kategorie „Relevanz des Projekts“, 12 Punkte für die Kategorien „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ sowie „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und 10 Punkte für die Kategorie „Auswirkungen“). Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die EU-Finanzhilfe pro Projekt beläuft sich auf folgende Beträge: 60 000 EUR. Der Zuschuss in Form eines Pauschalbetrags wird die Kosten abdecken, die unmittelbar mit den für die Einrichtung des neuen Masterprogramms erforderlichen Aktivitäten verbunden sind, z. B. Sitzungen und Konferenzen, Studien/Erhebungen, Akkreditierungs-/Bewertungsverfahren usw. Der Zuschuss kann auch zur Deckung von Personalkosten, Reise- und Unterbringungskosten, Verwaltungskosten und an Unterauftragnehmer vergebene Aktivitäten verwendet werden, soweit dies für die Durchführung der Erasmus-Mundus-Konzeptionsmaßnahmen relevant ist. Die Parameter der Finanzhilfe werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Für die Abschlusszahlung der Finanzhilfe müssen die Begünstigten nachweisen, dass die in ihrem Antrag vorgesehenen Aktivitäten und Ergebnisse vollständig und zufriedenstellend abgeschlossen bzw. erfüllt wurden. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. 329 PARTNERSCHAFTEN FÜR INNOVATION Partnerschaften für Innovation unterstützen Projekte, die auf systemische Auswirkungen auf europäischer Ebene abzielen, indem sie das Potenzial haben, die Projektergebnisse in einem europäischen Maßstab umzusetzen, und/oder indem sie in der Lage sind, diese auf verschiedene thematische oder geografische Kontexte zu übertragen. Sie konzentrieren sich auf Themenbereiche, die für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und sozialen Zusammenhalt in Europa von strategischer Bedeutung sind. Folgende Aktionen fallen unter diese Art von Partnerschaften: • Allianzen für Innovation Diese Aktionen werden von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) verwaltet. 330 ALLIANZEN FÜR INNOVATION Ziel der Allianzen für Innovation ist es, die Innovationskapazität Europas durch die Förderung der Innovation im Wege von Zusammenarbeit und Wissensfluss zwischen der Hochschulbildung und der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung sowie dem breiteren sozioökonomischen Umfeld, einschließlich der Forschung, zu stärken. Außerdem zielen sie darauf ab, die Vermittlung neuer Kompetenzen zu fördern und Missverhältnisse zwischen Kompetenznachfrage und -angebot zu minimieren, indem sie neue Lehrpläne für die Hochschulbildung und die berufliche Aus- und Weiterbildung konzipieren und erstellen und die Entwicklung von Eigeninitiative und unternehmerischen Denkweisen in der EU unterstützen. ZIELE DER AKTION Diese Partnerschaften sollen ein kohärentes und umfassendes Bündel sektorspezifischer oder sektorübergreifender Aktivitäten umsetzen, die sich an künftige Wissensentwicklungen in der gesamten EU anpassen lassen. Um Innovationen anzukurbeln, wird der Schwerpunkt auf der Entwicklung von Talenten und Kompetenzen liegen. Erstens sind digitale Kompetenzen in allen Berufsprofilen auf dem gesamten Arbeitsmarkt immer wichtiger geworden. Zweitens muss der Übergang zu einer stärker kreislauforientierten und ökologisch ausgerichteten Wirtschaft durch Änderungen der Qualifikationen und der nationalen Bildungs- und Ausbildungslehrpläne unterstützt werden, um den neu aufkommenden Bedarf in der Berufswelt an „grünen“ Kompetenzen und nachhaltiger Entwicklung zu decken. Drittens erfordert der digitale und grüne Wandel eine beschleunigte Einführung neuer Technologien in allen Bereichen unserer Wirtschaft und Gesellschaft und die Förderung von Kompetenzen und Talenten in den MINT-Fächern. Die Ziele von Allianzen für Innovation können durch die Bewerbung für eines oder beide der folgenden Lose erreicht werden (eine Organisation kann an mehreren Vorschlägen beteiligt sein): Los 1: Allianzen für Bildung und Unternehmen Allianzen für Bildung und Unternehmen sind transnationale, strukturierte und ergebnisorientierte Projekte, bei denen die Partner gemeinsame Ziele verfolgen und zusammenarbeiten, um Innovation, neue Kompetenzen, Eigeninitiative und unternehmerische Denkweisen zu fördern. Sie zielen darauf ab, Innovation in der Hochschulbildung, in der beruflichen Aus- und Weiterbildung, in Unternehmen und im breiteren sozioökonomischen Umfeld zu fördern. Dazu gehört die Bewältigung gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Herausforderungen, wie Klimawandel, demografischer Wandel, Digitalisierung, das Aufkommen neuer, disruptiver Technologien wie künstliche Intelligenz, die Kompetenzen und Talent in den MINT-Fächern erfordern, und rasche Veränderungen der Beschäftigung, durch soziale Innovation und Widerstandsfähigkeit der Gemeinschaft sowie Innovationen auf dem Arbeitsmarkt. 2026 wird sich dieses Thema auch mit der Herausforderung der gravierenden Qualifikationslücken in Sektoren befassen, die im Einklang mit der Initiative „Union der Kompetenzen“ für die Wettbewerbsfähigkeit Europas von entscheidender Bedeutung sind. Bei Allianzen für Bildung und Unternehmen kommen Unternehmen sowie Anbieter von Hochschul- und Berufsbildung zusammen, um partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Sie sind in einem oder mehreren verschiedenen Wirtschaftszweigen tätig und schaffen zuverlässige und nachhaltige Beziehungen und stellen ihren innovativen und transnationalen Charakter in jeder Hinsicht unter Beweis. Jede Partnerschaft muss mindestens eine Berufsbildungsorganisation und eine Hochschulorganisation umfassen, kann jedoch entweder auf beide oder nur auf einen dieser Bildungsbereiche ausgerichtet sein. Die Zusammenarbeit zwischen Berufsbildungs- und Hochschuleinrichtungen sollte sachdienlich sein und beiden Sektoren zugutekommen. Mit Allianzen für Innovation sollen folgende Ziele erreicht werden: • Förderung neuer, innovativer und multidisziplinärer Lehr- und Lernkonzepte: Förderung der Innovation bei der Gestaltung und Bereitstellung von Bildungsangeboten, Lehrmethoden, Bewertungsmethoden, Lernumgebungen und/oder der Entwicklung neuer Kompetenzen 331 • Förderung der Kompetenzentwicklung in den MINT-Bereichen Förderung der Innovationskapazität Europas durch Erweiterung des Talentpools im Bereich dieser neuen disruptiven Technologien • Förderung der Einrichtung von Gründerzentren in Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen in ganz Europa • Förderung der sozialen Verantwortung von Unternehmen (z. B. hinsichtlich Chancengleichheit, Inklusion, Klimawandel, Umweltschutz und nachhaltiger Entwicklung) • Anregung von Eigeninitiative und unternehmerischen Einstellungen, Denkweisen und Kompetenzen bei Lernenden, Personal im Bildungsbereich und anderen Arbeitskräften im Einklang mit dem europäischen Referenzrahmen für unternehmerische Kompetenzen (EntreComp)343 • Verbesserung der Qualität und Relevanz von Kompetenzen, die im Rahmen der allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme entwickelt und bescheinigt werden (einschließlich neuer Kompetenzen und der Bekämpfung des Missverhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage) • Erleichterung des Austauschs und der gemeinsamen Schaffung von Wissen zwischen Hochschul- und Berufsbildung, Forschung, dem öffentlichen Sektor und der Wirtschaft • Aufbau und Unterstützung wirksamer und effizienter Systeme für Hochschulbildung und berufliche Aus- und Weiterbildung, die vernetzt und inklusiv sind und einen Beitrag zur Innovation leisten • Unterstützung spezieller gemeinsamer Programme oder gemeinsame Entwicklung von Microcredentials und Unterstützung von Mentoring für Start-up-Unternehmen und expandierende Unternehmen in Sektoren, die für die Wettbewerbsfähigkeit Europas von entscheidender Bedeutung sind und in denen gravierende Qualifikationslücken auftreten Hochschuleinrichtungen werden ermutigt, das Selbstbewertungsinstrument HEInnovate344 zu nutzen, bevor sie sich bewerben, vor allem, wenn sie den Vorschlag koordinieren. HEInnovate hilft ihnen dabei, ihre Stärken und Schwächen in Bezug auf Unternehmertum und Innovation zu ermitteln. Der Vorschlag und die Zusammensetzung des Konsortiums können auf diese Weise besser vorbereitet werden und das gesamte erforderliche Fachwissen bündeln. Los 2: Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Umsetzung der „Blaupause“345) Ziel der Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung ist es, neue strategische Ansätze und eine Zusammenarbeit im Hinblick auf konkrete Lösungen für die Entwicklung von Kompetenzen sowohl kurz- als auch mittelfristig in Bereichen herbeizuführen, in denen der Kompetenzpakt – eine wichtige Aktion der europäischen Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz – umgesetzt wird. Diese Aktion wurde im Rahmen der europäischen Kompetenzagenda im Jahr 2020 eingeleitet und ist jetzt ein wichtiges Element des sektoralen Ansatzes der Union der Kompetenzen, der übergeordneten europäischen Kompetenzstrategie. Die Initiative bietet groß angelegte Partnerschaften, die im Rahmen des Kompetenzpakts eingerichtet wurden, sowie die Möglichkeit, die Entwicklung branchenspezifischer Kompetenzstrategien ebenso zu unterstützen wie die Überarbeitung und Entwicklung von Berufsprofilen und damit zusammenhängenden Ausbildungsprogrammen. Hauptziel des Pakts ist es, Ressourcen zu mobilisieren, alle relevanten Interessenträger anzuregen und öffentlich-private Partnerschaften zu nutzen, um konkrete Maßnahmen für die Weiterbildung und Umschulung der Arbeitskräfte zu ergreifen, indem Anstrengungen gebündelt und Partnerschaften eingerichtet werden, auch auf EU-Ebene, die den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts Rechnung tragen und den grünen und den digitalen Wandel sowie nationale, regionale und lokale Qualifikations- und Wachstumsstrategien unterstützen. Daher werden die Arbeitsergebnisse der Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung, d. h. Erfassung von Daten über Kompetenzen, Qualifikationsstrategien, Berufsprofile, Ausbildungsprogramme und langfristige Planung auf Branchenebene, einen wichtigen Beitrag zur Tätigkeit der groß angelegten ökosystembasierten Partnerschaften leisten, die sich dem Kompetenzpakt angeschlossen haben. 343 https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/bitstream/JRC101581/lfna27939enn.pdf. 344 https://heinnovate.eu/en. 345 Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz: https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1223&langId=de. https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/bitstream/JRC101581/lfna27939enn.pdf https://heinnovate.eu/en https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1223&langId=de 332 Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung sollen Qualifikationslücken auf dem Arbeitsmarkt schließen, die das Wachstum, die Innovation und die Wettbewerbsfähigkeit in bestimmten Branchen oder Bereichen behindern, indem sie auf kurzfristige Interventionen ebenso wie langfristige Strategien setzen. Diese Allianzen werden in den 14 industriellen Ökosystemen umgesetzt, die in der neuen Industriestrategie für Europa346 benannt wurden (siehe Förderkriterien). Die groß angelegten Kompetenzpakt-Partnerschaften in Ökosystemen werden auf der Blaupause für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung aufbauen. Daher werden Allianzen im Rahmen von Los 2 die Umsetzung der Verpflichtungen im Rahmen des Pakts mittels der Entwicklung von branchenspezifischen Kompetenzstrategien unterstützen. Diese Strategien müssen hinsichtlich der Verringerung von Defiziten, Lücken und Diskrepanzen bei den Kompetenzen system- und strukturrelevante Wirkung zeigen und darüber hinaus die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors steigern und die Angemessenheit der Qualität und des Kompetenzniveaus gewährleisten. Die branchenspezifischen Kompetenzstrategien müssen klar festgelegte Aktivitäten, Meilensteine und eindeutig definierte Ziele beinhalten, damit die Qualifikationsnachfrage und das Qualifikationsangebot so aufeinander abgestimmt werden können, dass die umfassende Umsetzung der groß angelegten ökosystembasierten Kompetenzpartnerschaften im Rahmen des Pakts vorangebracht wird. Die Allianzen sollen die Grundlagen für diese Kompetenzpartnerschaften schaffen und Vorgaben für den weiteren Kurs nach Abschluss der Projekte liefern. Gestützt auf Erkenntnisse zum Kompetenzbedarf in Bezug auf Berufsprofile unterstützen Allianzen im Rahmen der Blaupause die Gestaltung und Vermittlung von transnationalen Inhalten für die allgemeine und berufliche Bildung sowie von Lehr- und Ausbildungsmethoden für eine rasche Verbreitung auf regionaler und lokaler Ebene und für neu entstehende Berufe. Zu diesem Zweck sollten die Allianzen ihre Vorschläge auf bestehende Arbeiten von Zentren der beruflichen Exzellenz347, von Regionen, die Strategien für eine intelligente Spezialisierung348 umsetzen, von europäischen Cluster-Partnerschaften349 und von Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT)350 stützen, die in demselben industriellen Ökosystem tätig sind. Die Vorschläge sollten ein Konzept für Programme zur fortlaufenden beruflichen Weiterbildung beinhalten, die dem dringenden Qualifikationsbedarf von Menschen im erwerbsfähigen Alter Rechnung tragen. Zudem sollten die Vorschläge Entwicklungen im Zusammenhang mit neu entstehenden Berufsprofilen und die Konzeption entsprechender Qualifikationen beinhalten, die die Sekundarstufe II und die postsekundäre Stufe der Berufsbildung (EQR-Stufen 3 bis 5) sowie die tertiäre Stufe (EQR-Stufen 6 bis 8) abdecken sollten. Darüber hinaus sollten die Vorschläge ein Konzept für entsprechende Kernlehrpläne und Programme der allgemeinen und beruflichen Bildung beinhalten, die zu diesen Qualifikationen führen. An jedem Projekt müssen als Partner sowohl Organisationen der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Hochschulbildung als auch Arbeitsmarktakteure beteiligt sein. Idealerweise sind in die Projekte auch politische Gremien, Zertifizierungsstellen sowie europäische Branchenverbände und Vertreter der Industrie eingebunden. Los 3: MINT-Kompetenzschmieden MINT-Kompetenzschmieden zielen darauf ab, eine sektorale, transnationale und nachhaltige Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen, Berufsbildungsanbietern und Unternehmen zu schaffen, die neue, innovative und multidisziplinäre Lehr- und Lernkonzepte fördert, indem jungen studentischen Unternehmerinnen und Unternehmern echte Unternehmenseinblicke und Mentoring-Möglichkeiten geboten werden, die auf ihre Talente, Bedürfnisse und Ziele zugeschnitten sind. Die konkreten Schwerpunkte dieses Themas liegen auf der Förderung von Innovation, der Schaffung unternehmerischer Denkweisen, dem Zugang junger studentischer Unternehmerinnen und Unternehmer zu Labors, technischen Infrastrukturen und Ausrüstungen, der Unterstützung der Entwicklung von geistigem Eigentum, ihrer 346 COM(2020) 102 endgültig: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52020DC0102. 347 https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1501&langId=de. 348 https://s3platform.jrc.ec.europa.eu/home. 349 https://www.clustercollaboration.eu. 350 https://eit.europa.eu/. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52020DC0102. https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1501&langId=de https://s3platform.jrc.ec.europa.eu/home https://www.clustercollaboration.eu/ https://eit.europa.eu/ 333 Anleitung bei der Entwicklung ihrer Masterarbeiten oder Geschäftsideen sowie der Erleichterung des Zugangs zu Risikokapital in den im Kompass für Wettbewerbsfähigkeit genannten strategischen Sektoren. Projekte, die im Rahmen dieses Themas unterstützt werden, zielen darauf ab, mit Unterstützung der KIC des EIT durch die Zusammenarbeit von Hochschul- und Berufsbildungsanbietern mit Akteuren des Arbeitsmarkts und der Wirtschaft Innovationen zu fördern, wobei auch Risikokapitalfonds beteiligt sein können. WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR DIE BEANTRAGUNG VON ALLIANZEN FÜR INNOVATION ERFÜLLT SEIN? FÖRDERKRITERIEN Um für eine Erasmus+-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für Los 1: Allianzen für Bildung und Unternehmen folgende Kriterien erfüllen: Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?) Die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) müssen öffentliche oder private Organisationen sein, die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sind, z. B.: - Hochschuleinrichtungen - Berufsbildungsanbieter oder Netzwerke von Berufsbildungsanbietern - kleine und mittlere oder große Unternehmen (einschließlich gemeinwirtschaftlicher Unternehmen) - Forschungsinstitute - Nichtregierungsorganisationen - lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen - in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätige Organisationen - Vermittler, die Organisationen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend sowie Unternehmen vertreten, Akkreditierungs-, Zertifizierungs-, Anerkennungs- oder Qualifizierungsstellen, Handels-, Industrie- oder Arbeitskammern, Handwerkskammern, europäische oder nationale Sozialpartner, Krankenhäuser oder andere Pflegeeinrichtungen, einschließlich Langzeitpflegeeinrichtungen, Behörden, die für die allgemeine und berufliche Bildung sowie die Beschäftigung auf regionaler oder nationaler Ebene zuständig sind, Arbeitsämter, nationale statistische Ämter, Wirtschaftsentwicklungsagenturen, Branchen- oder Berufsverbände, Räte für branchenspezifische Kompetenzen sowie Einrichtungen, die Laufbahnberatung, Berufsberatung, Informationsdienste und Arbeitsvermittlungsdienste anbieten. Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in den Regionen 1 bis 3 können ebenfalls teilnehmen – als Begünstigte, verbundene Stellen oder assoziierte Partner, nicht jedoch als Koordinatoren. Organisationen aus anderen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können nur als assoziierte Partner teilnehmen. Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. In einem EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Hochschuleinrichtungen müssen über eine gültige Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Teilnehmende Hochschuleinrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern benötigen keine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung. 334 Zusammensetzung von Konsortien (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen) Allianzen für Bildung und Unternehmen: • Es müssen mindestens acht Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) beteiligt sein, die in mindestens vier EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind. • Dem Konsortium müssen mindestens drei Arbeitsmarktakteure (Unternehmen oder repräsentative Vermittlerorganisationen wie Kammern, Gewerkschaften oder Handelsverbände) und mindestens drei Anbieter im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung (Berufsbildungsanbieter und Hochschuleinrichtungen) als Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) angehören. • An jedem Vorschlag sollten mindestens eine Hochschuleinrichtung und ein Berufsbildungsanbieter als Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) beteiligt sein. Organisationen aus förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in den Regionen 1 bis 3 können auch als Begünstigte oder verbundene Stellen beteiligt werden, wenn ihre Beteiligung einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt darstellt. Organisationen aus anderen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können als assoziierte Partner teilnehmen. Verbundene Stellen und assoziierte Partner zählen bei den Mindestförderkriterien für die Förderfähigkeit der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu und können nicht als Koordinatoren fungieren. Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 24 oder 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und im Rahmen einer Änderung erfolgen). Die Dauer muss bei der Antragstellung je nach Projektziel und Art der im betreffenden Zeitraum geplanten Aktivitäten gewählt werden. Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) der EU. Kennnummer der Aufforderung Los 1: ERASMUS-EDU-2026-PI-ALL-INNO-EDU-ENTERP Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 10. März um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. Um für eine Erasmus+-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für Los 2: Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Umsetzung der „Blaupause“) die folgenden Kriterien erfüllen: 335 Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antrags- berechtigt?) Die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) müssen öffentliche oder private Organisationen sein, die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland rechtmäßig ansässig sind, z. B.: - Hochschuleinrichtungen - Berufsbildungsanbieter - Netzwerke von Berufsbildungsanbietern - kleine und mittlere oder große Unternehmen (einschließlich gemeinwirtschaftlicher Unternehmen) - Forschungsinstitute - Nichtregierungsorganisationen - lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen - in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätige Organisationen - Vermittler, die Organisationen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend sowie Unternehmen vertreten - Akkreditierungs-, Zertifizierungs-, Anerkennungs- oder Qualifizierungsstellen - Handels-, Industrie-, Arbeiter- oder Handwerkskammern - Sozialpartner auf europäischer oder nationaler Ebene - Krankenhäuser oder andere Pflegeeinrichtungen, auch im Bereich Langzeitpflege - für allgemeine und berufliche Bildung oder für Beschäftigung auf regionaler oder nationaler Ebene zuständige Behörden - Arbeitsvermittlungsdienste - nationale statistische Ämter - Agenturen für wirtschaftliche Entwicklung - Branchen- oder Berufsverbände - Branchenräte für Qualifikationen - Laufbahnberatungs-, Berufsberatungs- und Informationsstellen sowie Arbeitsvermittlungsagenturen bzw. Arbeitsverwaltungen Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können ebenfalls teilnehmen, allerdings nur als assoziierte Partner. In einem EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Hochschuleinrichtungen müssen über eine gültige Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Zusammensetzung von Konsortien (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen) Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Blaupause) müssen folgendermaßen zusammengesetzt sein: • Es müssen mindestens zwölf Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) beteiligt sein, die in mindestens acht EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind. • Dem Konsortium müssen mindestens fünf Arbeitsmarktakteure (Unternehmen oder repräsentative Vermittlerorganisationen wie Kammern, Gewerkschaften oder Handelsverbände) und mindestens fünf Anbieter im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung (Berufsbildungsanbieter und Hochschuleinrichtungen) als Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) angehören. • An jedem Vorschlag müssen mindestens eine Hochschuleinrichtung und ein Berufsbildungsanbieter als Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) beteiligt sein. Verbundene Stellen und assoziierte Partner zählen bei den Mindestförderkriterien für die Förderfähigkeit der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu und können nicht als Koordinatoren fungieren. 336 Branchen oder Bereiche Die 14 im jährlichen Binnenmarktbericht 2021351 benannten industriellen Ökosysteme: Der Antragsteller darf nur ein Ökosystem der folgenden 14 Ökosysteme auswählen: 1. Mobilität-Verkehr-Automobilbereich: Herstellung von Kraftfahrzeugen, Schiffen und Zügen sowie Zubehör deren Reparatur und Instandhaltung; Güterverkehr; KI; saubere Technologien; fortgeschrittene Werkstoffe usw. 2. Textilien: Produktion von Textilien, Bekleidung, Schuhen, Leder und Schmuck usw. 3. Erneuerbare Energie: Elektromotoren, Verbrennungsmotoren und Turbinen; Stromerzeugung; Gewinnung und Verteilung von Gas; KI; saubere Technologien; fortgeschrittene Werkstoffe usw. 4. Elektronik: Roh-/Ausgangsstoffe (Halbleiterwafer); Werkzeuge für die Herstellung von Halbleitern; Entwurf und Herstellung von Halbleiterkomponenten; Robotik; fortgeschrittene Werkstoffe usw. 5. Einzelhandel: Einzelhandel, Großhandel mit direktem Kontakt zu Verbrauchern usw. 6. Baugewerbe: Bau von Wohn- und Nichtwohngebäuden; Bau von Straßen und Schienenwegen; Bau von öffentlichen Versorgungsanlagen und Tiefbau; damit verbundene Tätigkeiten; KI; saubere Technologien; fortgeschrittene Werkstoffe usw. 7. Raumfahrt/Verteidigung: Produktion von Luftfahrzeugen; Weltraumtechnik, Produktion und damit verbundene Dienstleistungen; Verteidigungsprodukte und -technologien; KI; saubere Technologien; Robotik usw. 8. CO2-arme energieintensive Industrien: Gewinnung von fossilen Brennstoffen und Rohstoffen; Raffination; Herstellung von Erzeugnissen mit hoher Umweltwirkung: Kunststoffe, Chemikalien, Düngemittel, Eisen und Stahl, forstwirtschaftliche Produkte, Zement, Gummi, Nichteisenmetalle; saubere Technologien; fortgeschrittene Werkstoffe usw. 9. Tourismus: Personenverkehr und Reisen; Hotels, Kurzzeitunterkünfte; Restaurants und Gastronomie; Veranstaltungen, Themenparks usw. 10. Agrarerzeugnisse und Lebensmittel: Pflanzliche und tierische Erzeugung; Lebensmittelverarbeitung; tierärztliche Tätigkeiten; KI; saubere Technologien; fortgeschrittene Werkstoffe usw. 11. Kreativ-/Kulturwirtschaft: Zeitungen, Bücher und Zeitschriften; Filme, Videofilme und Fernsehen; Radio und Musik; KI usw. 12. Digitales: Telekommunikation; Software und Programmierung; Webportale; Herstellung von Computern und Ausrüstungen; KI; Quanteninformatik; Robotik usw. 13. Nachbarschafts-/Sozialwirtschaft: Gemeinwirtschaftliche Unternehmen, Verbände und Genossenschaften mit dem Ziel, eine soziale Wirkung zu erzielen, usw. 351 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52020DC0102. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52020DC0102. 337 14. Gesundheit: Arzneimittel und pharmazeutische Ausrüstungen; Krankenhäuser, Pflegeheime, Heimpflege, Langzeitpflege; Biowissenschaften; Neurotechnologie; KI; fortgeschrittene Werkstoffe usw. Für ihren Vorschlag müssen die Allianzen ein einziges industrielles Ökosystem auswählen, auf das sich ihr Projekt bezieht352. Ein Vorschlag kann ein Ökosystem betreffen, das nicht Gegenstand eines laufenden Projekts im Rahmen der Blaupause oder einer EU-Kompetenzakademie ist, oder ein Ökosystem, für das bereits ein Blaupausen-Projekt läuft oder eine EU-Kompetenzakademie existiert. Im letztgenannten Fall muss sich der Vorschlag auf Themenfelder und Bereiche beziehen, die sich deutlich von denen des laufenden Blaupause-Projekts bzw. der laufenden Blaupause-Projekte oder der EU-Kompetenzakademie(n) unterscheiden353. Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 48 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) der EU. Kennnummer der Aufforderung Los 2: ERASMUS-EDU-2026-PI-ALL-INNO-BLUEPRINT Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 10. März um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. Um für eine Erasmus+-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für Los 3: MINT- Kompetenzschmieden folgende Kriterien erfüllen: Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antrags- berechtigt?) Die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) müssen öffentliche oder private Organisationen sein, die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sind, z. B.: - Hochschuleinrichtungen - Berufsbildungsanbieter, Netzwerke von Berufsbildungsanbietern - kleine und mittlere oder große Unternehmen (einschließlich gemeinwirtschaftlicher Unternehmen) - Risikokapitalgesellschaften - Forschungsinstitute - Nichtregierungsorganisationen - lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen - in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätige Organisationen - Vermittler, die Organisationen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend sowie Unternehmen vertreten - Akkreditierungs-, Zertifizierungs-, Anerkennungs- oder Qualifizierungsstellen - Handels-, Industrie- oder Arbeitskammern 352 So sind beispielsweise die Binnenschifffahrt oder die Zivilluftfahrt in zwei verschiedenen industriellen Ökosystemen angesiedelt: Der Personenverkehr gehört zum Bereich „Tourismus“, der Güterverkehr hingegen zum Bereich „Mobilität-Transport- Automobilbereich“. Je nach Verwendung ist Wasserstoff ein wichtiger Faktor in den folgenden Ökosystemen: Mobilität-Verkehr- Automobilbereich; Erneuerbare Energie; Energieintensive Industrien; Konstruktion; Luft- und Raumfahrt und Verteidigung: Ein Vorschlag sollte nur ein Ökosystem betreffen. 353 https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1415&langId=de. https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1415&langId=de 338 - Handwerkskammern - Sozialpartner auf europäischer oder nationaler Ebene - für allgemeine und berufliche Bildung oder für Beschäftigung auf regionaler oder nationaler Ebene zuständige Behörden - Arbeitsvermittlungsdienste - nationale statistische Ämter - Agenturen für wirtschaftliche Entwicklung - Branchen- oder Berufsverbände - Branchenräte für Qualifikationen - Laufbahnberatungs-, Berufsberatungs- und Informationsstellen sowie Arbeitsvermittlungsagenturen bzw. Arbeitsverwaltungen Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können nur als assoziierte Partner teilnehmen. Zusammen- setzung von Konsortien (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen) MINT-Kompetenzschmieden: • Es müssen mindestens acht Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) beteiligt sein, die in mindestens vier verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind. • Dem Konsortium müssen mindestens drei Arbeitsmarktakteure (Unternehmen, Risikokapitalgesellschaften oder repräsentative Vermittlerorganisationen wie Kammern, Gewerkschaften oder Handelsverbände) und mindestens drei Anbieter im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung (Berufsbildungsanbieter und Hochschuleinrichtungen) als Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) angehören. • An jedem Vorschlag sollten mindestens eine Hochschuleinrichtung und ein Berufsbildungsanbieter als Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) beteiligt sein. Verbundene Stellen und assoziierte Partner zählen bei den Mindestförderkriterien für die Förderfähigkeit der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu und können nicht als Koordinatoren fungieren. Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 24 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung erfolgen). Die Dauer muss bei der Antragstellung je nach Projektziel und Art der im betreffenden Zeitraum geplanten Aktivitäten gewählt werden. Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) der EU. Kennnummer der Aufforderung Los 3: ERASMUS-EDU-2026-PI-ALL-INNO-STEM Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 10. März um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Jede Allianz führt eine Reihe kohärenter, umfassender und variabler, miteinander verbundener Aktivitäten durch, um die Innovation in der Hochschulbildung, in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und in Unternehmen (einschließlich 339 großer, kleiner und mittlerer Unternehmen und gemeinwirtschaftlicher Unternehmen) sowie im breiteren sozioökonomischen Umfeld zu fördern. Los 1: Allianzen für Bildung und Unternehmen Mindestens eine der folgenden Aktivitäten (nicht erschöpfende Liste) sollte in jeder Allianz für Bildung und Unternehmen vorgesehen sein: Förderung von Innovation • Gemeinsame Entwicklung und Umsetzung neuer Lern- und Lehrmethoden (z. B. neue multidisziplinäre Lehrpläne, an den Lernenden orientierte und problemorientierte Unterrichts- und Lernkonzepte, Nutzung innovativer Technologien und vermehrte Nutzung von Microcredentials) • Entwicklung und Erprobung von Weiterbildungsprogrammen und -aktivitäten mit und in Unternehmen • Entwicklung und Umsetzung von Bildungs- und Ausbildungsprogrammen zur Unterstützung der Entwicklung von Kompetenzen und Talenten in den MINT-Fächern; • Einrichtung von Gründerzentren in Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen in ganz Europa in enger Zusammenarbeit mit dem Unternehmenssektor, um studentischen Unternehmern dabei zu helfen, ihre Ideen zu Geschäftsideen weiterzuentwickeln; das könnte beispielsweise über eine breite Palette von Dienstleistungen erreicht werden, angefangen bei der Vermittlung von Kompetenzen und Schulungen zu den Bereichen Finanzen, Unternehmertum und Management bis hin zur Bereitstellung von Büroräumen und der Erleichterung von Risikokapitalfinanzierungen • Entwicklung und Erprobung von Lösungen für dringende soziale Anforderungen, die vom Markt nicht berücksichtigt werden und auf schutzbedürftige Gruppen in der Gesellschaft ausgerichtet sind; Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen oder Herausforderungen im Zusammenhang mit Veränderungen von Einstellungen und Werten, Strategien und politischen Maßnahmen, organisatorischen Strukturen und Prozessen, Durchführungssystemen und -diensten; • Entwicklung von Lösungen für Herausforderungen sowie von Produkt- und Prozessinnovationen (durch die Zusammenarbeit von Studierenden, Hochschullehrkräften und Praktikern) Entwicklung von Eigeninitiative und unternehmerischen Denkweisen, Kompetenzen und Fähigkeiten • Entwicklung neuer Lehrmethoden und Lerninstrumente, einschließlich des Erwerbs und der Anwendung von Querschnittskompetenzen in Hochschulbildungs- und Berufsbildungsprogrammen, die in Zusammenarbeit mit Unternehmen konzipiert wurden und darauf abzielen, Beschäftigungsfähigkeit und Kreativität zu fördern und neue Berufswege zu erschließen • Soweit passend, Einführung von unternehmerischem Denken in einem jeweiligen Fachgebiet, Lehrplan, Kurs usw., um Studierenden, Forschern, Personal und Pädagogen die Kompetenzen, Fähigkeiten und Motivation zu vermitteln, damit sie Eigeninitiative und Unternehmergeist entwickeln und in der Lage sind, verschiedene Herausforderungen in der Ausbildung sowie in ihrem Berufs- und Privatleben zu bewältigen • Erschließung neuer Lernmöglichkeiten durch die praktische Erfahrung und Anwendung der Eigeninitiative und unternehmerischer Kompetenzen und Fähigkeiten, die zur Einführung neuer Dienstleistungen, Produkte oder Prototypen und zur Gründung von Start-up- und Spin-off-Unternehmen führen können • Einführung von stärker auf die Studierenden ausgerichteten Ansätzen, bei denen die Studierenden ihre Bildungswege individuell gestalten können • Unterstützung spezieller gemeinsamer Programme und gemeinsame Entwicklung von Microcredentials für Sektoren mit gravierenden Qualifikationslücken • Unterstützung von Unternehmertum und Mentoring für Start-up-Unternehmen und expandierende Unternehmen Förderung von Wissensfluss und Wissensaustausch zwischen Hochschuleinrichtungen, Berufsbildungsanbietern, Unternehmen und Forschung 340 • Aufbau inklusiver und vernetzter Hochschulbildungs- und Berufsbildungssysteme und Unternehmen durch gegenseitiges Vertrauen, grenzüberschreitende Anerkennung und Zertifizierung, flexible Übergänge zwischen Berufsbildung und Hochschulbildung, Förderung der Berufsbildung auf höheren Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens sowie Verbesserung der Mobilität für Lernende und Arbeitskräfte • Berufsausbildung und fachbezogene Aktivitäten in Unternehmen, die vollständig in den Lehrplan integriert sind und uneingeschränkt anerkannt und angerechnet werden; Verfahren zur Erprobung und Prüfung innovativer Maßnahmen; befristeter Austausch von Studierenden, Forschern, Lehr- und Unternehmenspersonal; Bereitstellung von Anreizen für die Einbeziehung von Unternehmenspersonal in Ausbildungs- oder Forschungstätigkeiten; Analyse von Forschungsdaten Gegebenenfalls könnten die Projekte mit der Europäischen Ausbildungsallianz354 verknüpft werden. Ermittlung von Markterfordernissen und neu entstehenden Berufen im Hinblick auf die Widerstandsfähigkeit • Ermittlung von Markterfordernissen und neu entstehenden Berufen (Nachfrageseite), Verbesserung der Anpassungsfähigkeit der Systeme auf allen Ebenen an den Bedarf des Arbeitsmarktes (Angebotsseite) Anpassung des Hochschulbildungs- und Berufsbildungsangebots an den Kompetenzbedarf durch Konzeption und Umsetzung transnationaler branchenweiter Lehrpläne, die sowohl arbeitsbasiertes Lernen als auch Lernumgebungen des realen Lebens einbeziehen • Ermittlung der Kompetenzen, die im öffentlichen Bereich benötigt werden, um gesellschaftliche Herausforderungen zu bewältigen (z. B. Klimawandel, Gesundheit, MINT-Kompetenzen) und die Widerstandsfähigkeit auf gesellschaftlicher und kommunaler Ebene zu fördern, unter anderem durch die Zusammenarbeit von Hochschuleinrichtungen und Berufsbildungseinrichtungen mit nationalen, regionalen und lokalen Behörden sowie dem Privatsektor, um einen Beitrag zur Konzipierung und Umsetzung von Strategien zur intelligenten Spezialisierung in Regionen zu leisten • Unterstützung bei der Überwindung des Missverhältnisses zwischen Kompetenzangebot und -nachfrage sowohl im Hinblick auf die Widerstandsfähigkeit als auch auf die Erfordernisse des Marktes und Unterstützung bei der Beseitigung gravierender Qualifikationslücken in Sektoren, die für die Wettbewerbsfähigkeit Europas von entscheidender Bedeutung sind. Los 2: Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Umsetzung der „Blaupause“) Die folgenden Aktivitäten sollten durchgeführt werden: Entwicklung eines strategischen Konzepts für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung • Begründung einer tragfähigen Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Kompetenzen zwischen wichtigen Interessenvertretern der Industrie, darunter die Sozialpartner, Anbietern im Bereich allgemeine und berufliche Bildung sowie Behörden (auf nationaler und regionaler Ebene). Zudem soll das Projekt die Zusammenarbeit zwischen Großunternehmen sowie Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) entlang der Wertschöpfungskette in einem bestimmten industriellen Ökosystem fördern. • Kontinuierliche Erfassung von Daten über Kompetenzen: Bereitstellung der maßgeblichen qualitativen Nachweise und quantitativen Daten, die auf EU- und Länder- und/oder regionaler Ebene vorliegen, als Linked Open Data; Erarbeitung einer gemeinsamen Methodik zur Prognose des künftigen Kompetenzbedarfs sowie (jährliche) Überwachung der Fortschritte und der Entwicklung von Kompetenznachfrage und -angebot auf der Grundlage glaubwürdiger vorausschauender Szenarien, unter Nutzung des EU-Kompetenzpanoramas und gegebenenfalls der Arbeit der OECD, des Weltwirtschaftsforums und der bestehenden Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten • Bestandsaufnahme der in der Branche/im Ökosystem (von der Industrie, öffentlichen und privaten Akteuren) angebotenen Unterstützung für Weiterbildung und Umschulung und Bestimmung derjenigen dieser 354 https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1147&langId=de. https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1147&langId=de 341 Maßnahmen, die zur Unterstützung von Unternehmen in den Wertschöpfungsketten ausgeweitet werden könnten • Entwicklung einer Qualifikationsstrategie für das industrielle Ökosystem auf der Grundlage der Erfassung von Daten über Kompetenzen, wozu auch die Festlegung von Prioritäten für Aktionen gehört, die die Zielsetzungen der Umschulung und Weiterbildung der Arbeitskräfte des industriellen Ökosystems und der Personen fördern, die eine Erwerbstätigkeit in der Branche aufnehmen könnten (z. B. Nichterwerbspersonen). Die Strategie sollte Einzelheiten dazu enthalten, auf welche Weise sich wichtige Trends wie beispielsweise globale, gesellschaftliche und technologische Entwicklungen im industriellen Ökosystem auf die Arbeitsplätze und den Kompetenzbedarf auswirken werden. Sie sollte den erwarteten Zeitrahmen beschreiben und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Auswirkungen digitaler und Deep-Tech-Technologien richten. Sie sollte Berufsprofile und damit zusammenhängende Kompetenzen aufzeigen, die sich in der Branche herausbilden dürften (d. h. völlig neu sein werden), und entsprechend definieren. Zudem sollte sie die wichtigsten industriellen Akteure und Interessenträger benennen, die in die Umsetzung der Strategie eingebunden werden sollten. Diese Strategie sollte das erste der zentralen Arbeitsergebnisse bilden, die im Rahmen des Projekts zu erbringen sind, klar festgelegte Aktivitäten, Meilensteine und eindeutig definierte Leistungen benennen sowie konkrete vorrangige Aktionen zu Möglichkeiten der Abstimmung von Nachfrage und Angebot von Kompetenzen enthalten. Die Strategie sollte als Ausgangspunkt für den Aufbau der Partnerschaft im Rahmen des Kompetenzpakts dienen. • Sofern dies relevant ist, Sicherstellung der Verfügbarkeit der Projektergebnisse in einem offenen Datenformat, sodass diese in die Cedefop-Kompetenzdatenanalyse355, die Arbeit der Europäischen Beobachtungsstelle für Kompetenzen und die europäische Klassifizierung für Fähigkeiten/Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO) einfließen können • Bereitstellung der maßgeblichen qualitativen Nachweise und quantitativen Daten, die auf EU- und Länder- und/oder regionaler Ebene vorliegen, als Linked Open Data Von den Antragstellern wird erwartet, dass sie beschreiben, wie der Projektvorschlag bereits laufende Projekte für Zentren der beruflichen Exzellenz, Akademien für eine klimaneutrale Industrie und andere Kompetenzakademien ergänzt und/oder Synergien mit ihnen schafft und Überschneidungen mit derartigen Projekten vermeidet. Konzeption europäischer branchenweit vereinbarter „Kernlehrpläne“ und Ausbildungsprogramme ➢ Innerhalb der ersten 18 Monate der Aktivität (reaktive Maßnahme) Parallel zu den oben genannten Aktionen sollten alle Projekte rasch dem dringenden Qualifikationsbedarf in Berufen innerhalb eines industriellen Ökosystems Rechnung tragen, der sich aus dem digitalen und dem grünen Wandel ergibt (entsprechende Nachweise sind im Rahmen des Vorschlags zu erbringen): • Nutzung der Berufsprofile der Klassifizierung ESCO, sofern vorhanden, und bestehender Kompetenzrahmen356 • Konzeption oder Prüfung von Ausbildungsprogrammen für die Höherqualifizierung und Umschulung von Arbeitskräften, gegebenenfalls durch innovatives integriertes und arbeitsbasiertes Lernen • Gewährleistung einer hohen Qualität des Inhalts und der Bereitstellung der neuen Ausbildungsprogramme durch die Anwendung von Qualitätssicherungsmethoden im Einklang mit EQAVET und ESG (Europäische Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung in der Hochschulbildung) • Sicherstellung einer raschen Übernahme und Nutzung dieser Ausbildungsprogramme, etwa durch Einbindung der wichtigsten Akteure entlang der Wertschöpfungsketten innerhalb des industriellen Ökosystems oder der Zentren der beruflichen Exzellenz357 oder der Regionen, die Strategien für intelligente Spezialisierung358 umsetzen, oder der europäischen Clusterpartnerschaften359 und der vom Europäischen Innovations- und 355 https://www.cedefop.europa.eu/en/tools/skills-intelligence. 356 Zum Beispiel der Referenzrahmen für digitale Kompetenzen der Bürgerinnen und Bürger, der europäische Referenzrahmen für unternehmerische Kompetenzen und der europäische Rahmen für IKT-Kompetenzen (e-CF). 357 https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1501&langId=de. 358 https://s3platform.jrc.ec.europa.eu/home. 359 https://www.clustercollaboration.eu. https://www.cedefop.europa.eu/en/tools/skills-intelligence https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1501&langId=de https://s3platform.jrc.ec.europa.eu/home https://www.clustercollaboration.eu/ 342 Technologieinstitut (EIT)360 benannten Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC), die in demselben industriellen Ökosystem aktiv sind ➢ Während der gesamten Projektlaufzeit (proaktive Maßnahme) Anschließend sollten sich die Projekte mit der Entwicklung von Berufsprofilen und Ausbildungsinhalten für sich verändernde und neu entstehende Berufsprofile befassen: • Ausgehend vom ermittelten Kompetenzbedarf für neu entstehende Berufsprofile in einem industriellen Ökosystem und Konzeption neuer modularer Berufsbildungslehrpläne und damit verbundener Qualifikationen für die Erstausbildung (umfassende Lehrpläne zur Integration in die nationalen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung) und von Ausbildungsprogrammen zur Höherqualifizierung oder Umschulung von Menschen im erwerbsfähigen Alter (mit Modulen, die sich am neu entstehenden Qualifikationsbedarf orientieren) • Diese Lehrpläne und Ausbildungsprogramme sollen sich aus Lernergebniseinheiten im Einklang mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen bzw. den nationalen Qualifikationsrahmen und auf Grundlage von ESCO zusammensetzen; die Lehrpläne sollten berufsspezifische Kompetenzen sowie Schlüsselkompetenzen361 vermitteln, die insbesondere Querschnittskompetenzen und MINKT-Fächer362 abdecken • Einbeziehung von Phasen des arbeitsbasierten Lernens in die neuen Ausbildungsinhalte, unter Einschluss von Möglichkeiten zur Anwendung theoretischer Kenntnisse in praktischen Projekten bzw. „realen“ Arbeitsplatzsituationen, wobei nach Möglichkeit transnationale Lernerfahrungen integriert werden • Einsatz des Qualitätsmanagements bei den neuen Ausbildungsinhalten, entweder mittels Anwendung der Qualitätssicherungsgrundsätze von EQAVET und ESG oder mittels Nutzung bereits bestehender Qualitätssicherungssysteme, die jedoch mit EQAVET und ESG im Einklang stehen sollten • Förderung relevanter branchenspezifischer Qualifikationen, einschließlich transnationaler gemeinsamer Programme (die europäische Kernprofile im Bereich der beruflichen Bildung363 beinhalten), die von mehr als einem Anbieter von allgemeiner und beruflicher Bildung durchgeführt werden, und dadurch Erleichterung der grenzüberschreitenden Zertifizierung und Aufbau von gegenseitigem Vertrauen als Beitrag zu einer verstärkten Lernmobilität und beruflichen Mobilität in der Branche Umsetzung der „Kernlehrpläne“ und Ausbildungsprogramme: • Entwicklung von Methoden für die Umsetzung der Lehrpläne und Ausbildungsprogramme, die an die verschiedenen Zielgruppen angepasst sind, unter Verwendung innovativer Lehr- und Lernkonzepte, einschließlich Angeboten für arbeitsbasiertes Lernen, des Einsatzes von IKT (z. B. integriertes Lernen, Simulatoren, Augmented Reality), virtueller/gemischter Mobilitätslösungen für Lernende und Personal und freier Lehr- und Lernmaterialien (z. B. KI-gestütztes Lernen, MOOCs364) • Entwicklung von Aktionen zur Erleichterung der generationsübergreifenden Weitergabe beruflicher Kenntnisse • Beschreibung der Möglichkeiten für die Erfassung sämtlicher Formen des Lernens – unter Einschluss des arbeitsbasierten Lernens – in Bewertungsmethoden und -verfahren sowie Erleichterung der Validierung von vor der Ausbildung erworbenen Fertigkeiten und Kompetenzen • Aufbauend auf bestehenden und auf neuen, während der Erfassung von Daten über Kompetenzen geknüpften Beziehungen mit den Akteuren, die Qualifikationen nachfragen, Kontaktaufnahme mit Anbietern von 360 https://eit.europa.eu/. 361 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.C_.2018.189.01.0001.01.DEU&toc=OJ:C:2018:189:TOC. 362 Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Kunst und Technik. 363 Europäische Kernprofile im Bereich der beruflichen Bildung beschreiben eine Reihe von zentralen Lernergebnissen, die Berufsprofilen entsprechen, die bei nationalen Berufsbildungsprogrammen in den EU-Ländern in bestimmten Berufsfeldern üblich und von Bedeutung sind. 364 Ein MOOC („Massive Open Online Course“) ist eine offene Online-Lehrveranstaltung, die dem Zweck dient, über das Netz eine unbegrenzte Teilnahme und einen freien Zugang zu gewähren. Zusätzlich zu herkömmlichen Kursmaterialien wie gefilmten Unterrichtsstunden, Vorlesungen und Problemstellungen bieten viele MOOCs interaktive Nutzerforen zur Förderung gemeinschaftlicher Interaktionen zwischen Studierenden, Professoren und Lehrassistenten. https://eit.europa.eu/ https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.C_.2018.189.01.0001.01.DEU&toc=OJ:C:2018:189:TOC 343 Beschäftigungsmöglichkeiten, etwa private und öffentliche Arbeitgeber und Arbeitsverwaltungen, im Hinblick auf eine potenzielle Absolventenvermittlung • Bestimmung angemessener Maßnahmen zur Verfolgung des weiteren Weges von Lernenden nach dem Abschluss ihrer Ausbildung zum Zweck der Übermittlung von „Rückmeldungsschleifen“.365 Diese Nachverfolgungs- und Rückmeldungssysteme können auf Auskünften von Unternehmen, Lernenden bzw. Arbeitnehmern sowie öffentlichen Informationsquellen und Auskünften von Interessenträgern am Arbeitsmarkt aufbauen. • Vorschlagen geeigneter Maßnahmen für die formelle Anerkennung neuer oder angepasster Lehrpläne und Qualifikationen für die Berufsbildung und die Hochschulbildung in den Ländern, in denen Partner ansässig sind, und im erfassten industriellen Ökosystem Entwurf eines langfristigen Aktionsplans für die schrittweise Bereitstellung der Arbeitsergebnisse des Projekts nach seinem Abschluss • Dieser Plan ist auf der Grundlage tragfähiger Partnerschaften zwischen Anbietern im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, wichtigen Interessenvertretern der Industrie und (nationalen oder regionalen) Behörden auf der geeigneten Ebene zu erstellen, um Partnerschaften zwischen mehreren Interessenträgern im Rahmen des Kompetenzpakts für die Umschulung und Höherqualifizierung von Arbeitskräften zu erleichtern/zu stärken. Auch die Ermittlung zweckdienlicher Leitungsstrukturen sowie Pläne für die Skalierbarkeit und finanzielle Nachhaltigkeit sollten Bestandteil des Plans sein. • Der Plan muss eine angemessene Wahrnehmbarkeit und weite Verbreitung der Ergebnisse auf politischer Ebene in der EU insgesamt sowie auf nationaler/regionaler Ebene gewährleisten und Einzelheiten darüber enthalten, wie die Bereitstellung von Projektergebnissen auf nationaler und/oder regionaler Ebene mit den maßgeblichen Behörden erfolgen soll. • Der Plan muss erkennen lassen, wie die Arbeitsergebnisse des Projekts, insbesondere die Daten über Kompetenzen, die Strategie und die Ausbildungsprogramme, nach Ablauf der vierjährigen Projektlaufzeit aktualisiert werden, wozu auch eine Vorausschau auf die künftigen Finanzierungsquellen gehört. • Der Plan muss Angaben dazu enthalten, wie Kompetenzstrategien durch Finanzierungsmöglichkeiten der EU (z. B. Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF), mehrjähriger Finanzrahmen der EU (MFR) 2021–2027, darunter Europäische Strukturfonds, InvestEU, Erasmus+) sowie durch private Investitionen und nationale/regionale Finanzierungsquellen unterstützt werden können. Dabei sollten Strategien für intelligente Spezialisierung, europäische Clusterpartnerschaften, die Netzwerke der Zentren der beruflichen Exzellenz und die vom EIT benannten Innovationsgemeinschaften berücksichtigt werden. Los 3: MINT-Kompetenzschmieden Eine oder mehrere der folgenden Aktivitäten sollten durchgeführt werden: • Entwicklung von Lehrplänen, deren Schwerpunkt auf den in strategischen Sektoren benötigten MINT- Kompetenzen liegt, mit Modulen, die die Problemlösung in der Praxis, unternehmerisches Denken, die Grundlagen der Rechte des geistigen Eigentums und die Finanzierung von Innovationen in der Frühphase abdecken • Einrichtung von Gründerzentren mit Schwerpunkt auf strategischen Sektoren, die umfassende Unterstützung bieten, einschließlich des Zugangs zu Laboratorien, technischer Infrastruktur und Ausrüstung sowie Mentoring in den Bereichen Verwaltung von geistigem Eigentum, Zugang zu Risikokapital und Unternehmenswachstum • Förderung von Partnerschaften zwischen Studierenden, Hochschulen und der Industrie in strategischen Sektoren mit Unterstützung der KIC des EIT, Integration von Strategien für geistiges Eigentum zur Stärkung des Projektwerts, unter möglicher Einbeziehung von Risikokapitalfonds, um vielversprechende Innovationen zu bewerten und zu unterstützen 365 Siehe mittelfristige Leistung 2 (MTD2) in den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 2015: https://op.europa.eu/en/publication- detail/-/publication/200c516d-b8de-4c2a-a233-218671296c8d/language-de. https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/200c516d-b8de-4c2a-a233-218671296c8d/language-de 344 Diese Aktivitäten sollen ganzheitlich strukturiert werden, um Studierende auf strategische Sektoren vorzubereiten, indem kritische technische Kompetenzen, Fachwissen im Bereich der Verwaltung von geistigem Eigentum und Zugang zu Risikokapital kombiniert werden, um sicherzustellen, dass sie in vollem Umfang für Innovationen und die Vermarktung ihrer Ideen gerüstet sind. Mit diesen Maßnahmen sollen robuste Unterstützungssysteme für Studierende geschaffen werden, die in strategische Sektoren einsteigen, damit sie Zugang zu den erforderlichen Netzen und Ressourcen haben, um erfolgreiche Innovatoren und Unternehmer zu werden. In allen Losen (Los 1: Allianzen für Bildung und Unternehmen, Los 2: Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Umsetzung der „Blaupause“) und Los 3: MINT-Kompetenzschmieden) Allianzen für Innovation müssen, soweit dies relevant ist, EU-weite Instrumente und Werkzeuge wie EQR, ESCO, Europass (einschließlich der europäischen digitalen Zertifikate und des Europäischen Lernmodells366), EQAVET und ESG anwenden. Wenn in den Vorschlägen beispielsweise die Schaffung von praxisbezogenen Gemeinschaften oder die Entwicklung von Websites für die Zusammenarbeit vorgeschlagen wird, sollten sie gegebenenfalls auf bestehenden Online-Plattformen wie der Schulbildungsplattform, EPALE oder der EPALE-Gemeinschaft von Berufsbildungspraktiker/innen367 aufbauen und diese nutzen. Um neue Lehrpläne oder neue Ausbildungs- und Lernmethoden zu erproben, können Allianzen für Innovation Lernmobilitätsaktivitäten von Studierenden, Lehrkräften, Wissenschaftlern und Personal organisieren, die die zentralen Aktivitäten der Allianz unterstützen bzw. ergänzen und im Hinblick auf die Erreichung der Projektziele mit einem Mehrwert verbunden sind. ERWARTETE WIRKUNG Allianzen für Innovation sind in einer strategischen und nachhaltigen Zusammenarbeit zwischen der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der Hochschulbildung und Unternehmen verankert, die sich gemeinsam darum bemühen, die Innovationskapazität Europas zu stärken. Sie werden die Synergien zwischen den beiden Bildungsbereichen bei der Förderung von Innovation, neuen Kompetenzen, Eigeninitiative und unternehmerischen Denkweisen erheblich stärken. Diese Allianzen zwischen Hochschulbildung, Berufsbildung und Unternehmen sollen zur Entwicklung regionaler innovativer Ökosysteme beitragen und durch die Integration des arbeitsbasierten Lernens direkt einen wertvollen Input zur Wirtschaft leisten. Während die Hochschulen über Forschungskenntnisse und -daten verfügen, die es ihnen ermöglichen, kleinen und mittleren Unternehmen direkt Informationen zur Ankurbelung der lokalen Wirtschaft zur Verfügung zu stellen, bieten Berufsbildungsanbieter die von den Unternehmen benötigten Kompetenzen, und sie können das Wachstum der lokalen Wirtschaft fördern. In einem größeren Maßstab sollen Allianzen für Innovation gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderungen sowohl im Bildungs- als auch im Beschäftigungsbereich angehen und dabei Schlüsselbereiche wie innovationsbezogene Herausforderungen, Kompetenzangebot, Beseitigung gravierender Qualifikationslücken, Klimawandel, grüne Wirtschaft, Demografie, Digitalisierung und künstliche Intelligenz in den Blick nehmen. Vorteile können sich auch aus der Zusammenarbeit mit großen Unternehmen ergeben. Die Allianzen für Innovation legen den Schwerpunkt auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger und treiben die Modernisierung der Hochschulbildung und der Berufsbildung voran. Der Kompetenzpakt schafft einen Rahmen nicht nur für die Durchführung der Aktionen der Union der Kompetenzen, sondern auch für die Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse der Allianzen für Innovation. Insbesondere die Ergebnisse der Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Blaupause) dienen als Grundlage für die Partnerschaften, die der Kompetenzpakt vorsieht. Sie unterstützten die Kompetenzdimension des Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit368, des Deals für eine saubere Industrie369, des Aktionsplans für die 366 https://europass.europa.eu/en/node/2128. 367 https://epale.ec.europa.eu/de/practitioners-in-vet. 368 https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_339. 369 https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/clean-industrial-deal_de. https://europass.europa.eu/en/node/2128 https://epale.ec.europa.eu/de/practitioners-in-vet https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_339 https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/clean-industrial-deal_de 345 Automobilindustrie370 und des Weißbuchs zur europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030371 sowie der Strategie „KI anwenden“. Zudem tragen diese Allianzen zur Umsetzung der Mitteilung der EU über die Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung372 sowie zur Schaffung eines europäischen Bildungsraums373 bei. Sie tragen auch zur Umsetzung der neuen europäischen Innovationsagenda374. bei. Die Allianzen können in den Bereichen, in denen sie tätig sind, auch zu den Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT)375 beitragen und mit ihnen zusammenarbeiten. Die Allianzen für Innovation berücksichtigen auch die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung376 und das Übereinkommen von Paris über den Klimawandel377 als übergeordnete Handlungsparameter und unterstützen so die Europäische Kommission bei der Umsetzung ihres neuen Grünen Deals378 und des Europäischen Aufbauplans379. Die Allianzen werden auch zu der Initiative Neues Europäisches Bauhaus380 beitragen, die darauf abzielt, neue nachhaltige und inklusive Lebensweisen zu entwickeln, um die Ziele des Grünen Deals zu erreichen. Allianzen für Innovation sollen auf individueller, organisatorischer und Systemebene kurz- und langfristige Auswirkungen auf zahlreiche beteiligte Akteure haben. Diese Auswirkungen sollen über die Dauer eines Projekts und über die an den Partnerschaften teilnehmenden Organisationen hinausgehen. Es wird erwartet, dass die Partnerschaften und die Aktivitäten fortgesetzt werden. Ergebnisse bzw. erwartete Leistungen sollten nicht für sich allein stehen, sondern mit bestehenden Unternehmungen, strategischen Plänen, Projekten, Plattformen, Vorhaben usw. verknüpft bzw. in diese integriert werden. ZUSCHLAGSKRITERIEN Für Los 1 – Allianzen für Bildung und Unternehmen gelten folgende Zuschlagskriterien: Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Hintergrund und allgemeine Ziele • Bezug zu politischen Strategien und Initiativen der EU: Der Vorschlag trägt den politischen Prioritäten der Europäischen Kommission sowie deren spezifischen Zielen in den Bereichen Hochschulbildung, Berufsbildung, Kompetenzen und Innovation Rechnung und trägt zur Erreichung dieser Prioritäten und Ziele bei; der Vorschlag berücksichtigt in der EU bestehende Instrumente und Initiativen für die Entwicklung von Kompetenzen und Talenten und trägt zu ihrer besseren Wahrnehmbarkeit bei. • Zweck: Der Vorschlag ist relevant für die Ziele und Aktivitäten der Aktion. • Werte der EU: Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. Bedarfsanalyse und spezifische Ziele 370 https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_25_636. 371 https://commission.europa.eu/topics/defence/future-european-defence_de. 372 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52017DC0247. 373 https://ec.europa.eu/education/education-in-the-eu/european-education-area_de. 374 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52022DC0332. 375 https://eit.europa.eu/. 376 https://www.un.org/sustainabledevelopment/sustainable-development-goals/. 377 https://unfccc.int/process-and-meetings/the-paris-agreement/the-paris-agreement. 378 https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/european-green-deal-communication_de.pdf. 379 https://ec.europa.eu/info/strategy/recovery-plan-europe_de. 380 https://europa.eu/new-european-bauhaus/index_de. https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_25_636 https://commission.europa.eu/topics/defence/future-european-defence_de https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52017DC0247 https://ec.europa.eu/education/education-in-the-eu/european-education-area_de https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52022DC0332 https://eit.europa.eu/ https://www.un.org/sustainabledevelopment/sustainable-development-goals/ https://unfccc.int/process-and-meetings/the-paris-agreement/the-paris-agreement https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/european-green-deal-communication_de.pdf https://ec.europa.eu/info/strategy/recovery-plan-europe_de https://europa.eu/new-european-bauhaus/index_de 346 • Kohärenz- und problemorientierter Ansatz: Die Ziele und Aktivitäten beruhen auf einer umfassenden, fundierten und hochwertigen Problem- und Bedarfsanalyse. Sie sind klar definiert, realistisch und betreffen Aspekte, die für die teilnehmenden Organisationen, die Aktion und die Prioritäten der Europäischen Kommission von Bedeutung sind. • Digitale Kompetenzen: Inwieweit integriert der Vorschlag digitale Kompetenzen (einschließlich KI) in die Ausbildungsinhalte für ein oder mehrere verwandte Berufsprofile. • Grüne Kompetenzen: Inwieweit integriert der Vorschlag Kompetenzen, die mit dem Übergang zu einer stärker kreislauforientierten und ökologisch ausgerichteten Wirtschaft zusammenhängen, in die Ausbildungsinhalte eines oder mehrerer miteinander verwandter Berufsprofile; • Für die Widerstandsfähigkeit relevante Kompetenzen: Inwieweit integriert der Vorschlag Kompetenzen im Zusammenhang mit der Fähigkeit, sich anzupassen, Veränderungen zu bewältigen und als Gemeinschaft füreinander zu sorgen. • MINT-Kompetenzen: Inwieweit bezieht der Vorschlag gegebenenfalls Kompetenzen im Zusammenhang mit den MINT-Bereichen mit ein. • Beitrag zur Beseitigung gravierender Qualifikationslücken in Sektoren, die für die Wettbewerbsfähigkeit Europas von entscheidender Bedeutung sind Komplementarität mit anderen Aktionen und Innovation – europäischer Mehrwert • Innovation: Der Vorschlag betrifft moderne Methoden und Verfahren, wie z. B. die Schaffung von Gründerzentren und Lernumgebungen des realen Lebens in Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, und führt zu projektspezifischen innovativen Ergebnissen und Lösungen für den Marktbedarf, beispielsweise durch Beiträge zur Union der Kompetenzen und zum Strategieplan für die Bildung in MINT-Fächern. • Europäischer Mehrwert: Aus dem Vorschlag ist eindeutig ein durch seinen transnationalen Charakter und seine potenzielle Übertragbarkeit bedingter Mehrwert ersichtlich. • Repräsentation des Bereichs allgemeine und berufliche Bildung: Der Allianz gehören Partner an, die Anbieter von allgemeiner und beruflicher Bildung in angemessener Weise repräsentieren, und sie weist eindeutig Vorteile/Relevanz sowohl für die Hochschulbildung als auch für die Berufsbildung auf. Qualität der Projektkonzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Konzept und Methodik • Kohärenz: Die Projektkonzeption gewährleistet insgesamt die erforderliche Übereinstimmung zwischen Projektzielen, Methoden, Aktivitäten und dem vorgeschlagenen Finanzrahmen. Der Vorschlag ist zusammenhängend und verständlich aufgebaut und beschreibt geeignete Aktivitäten, die den ermittelten Bedürfnissen entsprechen und die zu den erwarteten Ergebnissen führen, die von den Endbegünstigten/Zielgruppen genutzt werden und zu Zwischenergebnissen und langfristigen Auswirkungen führen sollen. • Struktur: Das Arbeitsprogramm ist klar und verständlich und deckt sämtliche Phasen ab (Vorbereitung, Durchführung, Nutzung, Überwachung, Bewertung und Verbreitung). • Methodik: Der Vorschlag greift, soweit dies relevant ist, auf EU-Instrumente und -Werkzeuge im Zusammenhang mit Kompetenzen und Berufen zurück, wie z. B. EQR, ESCO, Europass, das Europäische Lernmodell, EQAVET, ESG. Projektmanagement, Qualitätssicherungs-, Überwachungs- und Bewertungsstrategie • Management: Es werden klare Regelungen für das Projektmanagement getroffen. Zeitvorgaben, Organisation, Aufgabenstellungen und Zuständigkeiten sind klar beschrieben und realistisch. Im Vorschlag sind jeder Aktivität geeignete Ressourcen zugewiesen. 347 • Arbeitsplan: Qualität und Wirksamkeit des Arbeitsplans, einschließlich der Frage, inwieweit die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen entsprechen • Qualität der Regelungen für die Anerkennung und Validierung von Qualifikationen: im Einklang mit europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumenten und - grundsätzen, auch für Microcredentials. Kosteneffizienz und Finanzmanagement • Finanzrahmen: Der Finanzrahmen beinhaltet angemessene Mittel für eine erfolgreiche Durchführung des Projekts und wurde weder zu hoch noch zu niedrig angesetzt. • Finanz- und Qualitätskontrolle: Kontrollmaßnahmen (laufende Qualitätsbewertung, Peer-Reviews, Benchmarking usw.) und Qualitätsindikatoren gewährleisten eine hochwertige und kostenwirksame Durchführung des Projekts. Die mit dem Projekt verbundenen Herausforderungen und Risiken sind klar definiert, und es sind angemessene Aktionen zur Abschwächung der Risiken und zur Begrenzung der Herausforderungen vorgesehen. Verfahren expertenbasierter Bewertungen sind als wesentliche Bestandteile des Projekts vorgesehen. Das Arbeitsprogramm der Allianz beinhaltet eine unabhängige externe Qualitätsbewertung zur Halbzeit und am Ende der Laufzeit des Projekts. Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Aufbau des Konsortiums • Zusammensetzung: Die Zusammensetzung der Partnerschaft steht im Einklang mit den Zielen der Aktion und des Projekts; an der Partnerschaft sind relevante Organisationen, darunter Berufsbildungseinrichtungen, Hochschuleinrichtungen und Unternehmen, beteiligt, die eine angemessene Mischung darstellen, was das Profil sowie die Kompetenzen, die geeigneten und mit ihrer Rolle in dem Projekt verbundenen Erfahrungen, Fachkenntnisse und Managementunterstützung betrifft, die für eine erfolgreiche Durchführung des Projekts erforderlich sind. Der Allianz gehören Partner an, die die betroffene Branche oder den branchenübergreifenden Ansatz in angemessener Weise repräsentieren. • Engagement: Die Beiträge der Partner sind erheblich, zweckdienlich und komplementär; die Aufteilung der Zuständigkeiten und der Aufgaben ist klar und angemessen; sie zeigt das Engagement und die aktiven Beiträge aller teilnehmenden Organisationen im Verhältnis zu ihrer besonderen Expertise und Kapazität; • Einbeziehung von nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern: Sofern Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern beteiligt sind, erbringt dies einen wesentlichen Mehrwert für die Allianz. Verwaltung und Entscheidungsfindung des Konsortiums • Aufgaben: Der Koordinator zeichnet sich durch Erfahrung mit anspruchsvollen Management- und Koordinationsaufgaben in transnationalen Netzwerken sowie durch Führungsfähigkeit in komplexen Umgebungen aus. Individuelle Aufgaben werden auf der Grundlage des speziellen Know-hows jedes einzelnen Partners zugewiesen. • Zusammenarbeit/Teamgeist: Es wird ein solider Mechanismus vorgeschlagen, um eine effiziente Abstimmung, Konfliktlösung, Entscheidungsfindung und effiziente Kommunikationsprozesse unter den teilnehmenden Organisationen und Personen sowie sonstigen maßgeblichen Interessenträgern sicherzustellen. • Leistung: Die Allianz bietet einen eindeutigen Mehrwert und Nutzen für jede Partnerorganisation. Wirkung (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Wirkung und Ambition • Nutzung der Projektergebnisse: Aus dem Vorschlag geht hervor, wie die Ergebnisse der Allianz von den Partnern und anderen Interessenträgern genutzt werden. Im Vorschlag 348 wird erläutert, wie die Nutzung während der Durchführung des Projekts und darüber hinaus gemessen wird. • Wirkung: Aus dem Vorschlag ist eine gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Relevanz und Wirkung ersichtlich. Er gewährleistet auf lokaler/regionaler, nationaler und europäischer Ebene eine Wirkung auf die relevanten Zielgruppen und Interessenträger, die in der betreffenden Branche eine wichtige Rolle spielen, auch im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung. Der Vorschlag enthält Maßnahmen sowie Zielvorgaben und Indikatoren zur Überwachung der Fortschritte (darunter gegebenenfalls die Zahl der ausgebildeten Personen) und Bewertung der erwarteten (kurz- und langfristigen) Wirkung. Gegebenenfalls sollten auch die potenziellen Auswirkungen auf und die Unterstützung für die Politikgestaltung berücksichtigt werden. Kommunikation, Verbreitung und Sichtbarkeit • Verbreitung: Der Vorschlag enthält eine klare Definition der Zielgruppen (Interessenträger, Sachverständige, Praktiker, Endnutzer, politische Entscheidungsträger usw.) und einen soliden Plan für die Verbreitung der Ergebnisse, der geeignete Aktivitäten und deren zeitliche Planung, Instrumente und Kanäle umfasst, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse und Vorteile während und nach der Projektlaufzeit wirksam verbreitet werden. Der Vorschlag sollte auch Indikatoren zur Messung der Auswirkungen von Verbreitungsmaßnahmen enthalten. Nachhaltigkeit und Fortsetzung • Freier Zugang: Sofern relevant, wird in dem Vorschlag erläutert, wie die erstellten Materialien, Dokumente und Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden. • Nachhaltigkeit: In dem Vorschlag wird erläutert, wie der Aktionsplan für die Einführung auf nationaler und regionaler Ebene erstellt werden soll. Der Vorschlag beinhaltet angemessene Maßnahmen und benennt finanzielle Ressourcen (europäischen, nationalen und privaten Ursprungs), die gewährleisten, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus eine nachhaltige Wirkung entfalten. Falls relevant, sollte in dem Vorschlag erläutert werden, wie die politische Umsetzung der Projektergebnisse auf europäischer, nationaler oder regionaler Ebene sichergestellt werden soll. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte erreichen, wobei auch die erforderliche Mindestpunktzahl für eine weitere Prüfung für jedes der vier Zuschlagskriterien zu berücksichtigen ist: mindestens 13 Punkte in der Kategorie „Relevanz des Projekts“, 16 Punkte in der Kategorie „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“, 13 Punkte in den Kategorien „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und 11 Punkte in der Kategorie „Wirkung“. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. Für Los 2 – Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit (Umsetzung der „Blaupause“) gelten folgende Zuschlagskriterien: 349 Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Hintergrund und allgemeine Ziele • Bezug zu politischen Strategien und Initiativen der EU: Der Vorschlag trägt zum Kompetenzpakt bei, der wiederum die Umsetzung der Union der Kompetenzen unterstützt. Er enthält Einzelheiten dazu, wie die Arbeit im Rahmen einer Kompetenzpakt-Partnerschaft unterstützt wird. Er trägt den europäischen Zielen im Bereich der Hochschulbildung, der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der sektorspezifischen EU-Politik, die für das betreffende industrielle Ökosystem relevant ist, Rechnung und trägt zu der Erreichung dieser Ziele bei, unterstützt die Kompetenzentwicklung in einer Partnerschaft im Rahmen des Pakts in diesem industriellen Ökosystem und sieht die Anwendung der EU-Instrumente zur Förderung der Transparenz vor. Bei einem Vorschlag, der sich auf ein industrielles Ökosystem bezieht, in dem bereits eine Blaupause-Allianz oder ein Projekt eines Zentrums der beruflichen Exzellenz umgesetzt wurde oder in dem eine Akademie für eine klimaneutrale Industrie oder eine andere EU-Kompetenzakademie eingerichtet wurde, muss klar angegeben werden, wie der Vorschlag auf dem früheren Projekt oder auf der eingerichteten Akademie aufbaut und wie er die Arbeit der betreffenden Kompetenzakademie(n) ergänzen wird. Es darf keine Überschneidungen hinsichtlich des Umfangs, der erwarteten Leistungen und der Aktivitäten geben. Die folgenden Bereiche gelten als strategische Prioritäten: Energieintensive Industrien (einschließlich Rohstoffe), saubere Technologien, erneuerbare Energien381, KI, Quanteninformatik, Halbleiter, Biowissenschaften, Langzeitpflege, Neurotechnologie, fortgeschrittene Werkstoffe, Robotik, Weltraumtechnik382 sowie Automobil-383 und Verteidigungsindustrie384. • Zweck: Der Vorschlag ist relevant für die Ziele und Aktivitäten der Aktion. Insbesondere beinhaltet der Vorschlag Entwicklungen im Zusammenhang mit einer Reihe hoch relevanter neuer Berufsprofile und die Konzeption der entsprechenden Qualifikationen, die in Lernergebniseinheiten sowohl auf den EQR-Stufen 3 bis 5 als auch auf den EQR-Stufen 6 bis 8 organisiert werden. Der Vorschlag beinhaltet die Gestaltung, Erprobung und anfängliche Bereitstellung der entsprechenden Programme für allgemeine und berufliche Bildung, die als modulare, flexible und zugängliche Lernmöglichkeiten konzipiert und umgesetzt werden, und zwar unter Berücksichtigung der Validierung zuvor erworbener Kompetenzen. • Werte der EU: Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. Bedarfsanalyse und spezifische Ziele • Kohärenz: Die Ziele und Aktivitäten beruhen auf einer umfassenden, fundierten und hochwertigen Problem- und Bedarfsanalyse. Sie sind klar definiert, realistisch und betreffen Aspekte, die für die teilnehmenden Organisationen und die Aktion von Bedeutung sind. • Repräsentation der Branche/des Bereichs: Der Allianz gehören Partner an, die das betreffende industrielle Ökosystem in angemessener Weise repräsentieren. • Digitale Kompetenzen: Inwieweit integriert der Vorschlag digitale Kompetenzen in die Ausbildungsinhalte für ein oder mehrere verwandte Berufsprofile. • Grüne Kompetenzen: Inwieweit integriert der Vorschlag Kompetenzen, die mit dem Übergang zu einer stärker kreislauforientierten und ökologisch ausgerichteten Wirtschaft zusammenhängen, in die Ausbildungsinhalte eines oder mehrerer miteinander verwandter Berufsprofile; • Für die Widerstandsfähigkeit relevante Kompetenzen: Inwieweit integriert der Vorschlag Kompetenzen im Zusammenhang mit der Fähigkeit, sich anzupassen, Veränderungen zu bewältigen und als Gemeinschaft füreinander zu sorgen. 381 Deal für eine saubere Industrie – Europäische Kommission. 382 EU-Kompass, um wieder wettbewerbsfähig zu werden. 383 Aktionsplan zur Förderung von Innovation, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit in der Automobilindustrie. 384 Zukunft der europäischen Verteidigung – Europäische Kommission. https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/clean-industrial-deal_de https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_339 https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_25_636 https://commission.europa.eu/topics/defence/future-european-defence_de 350 • Deep-Tech-Kompetenzen: Inwieweit bezieht der Vorschlag gegebenenfalls Kompetenzen im Zusammenhang mit den Deep-Tech-Bereichen mit ein. Komplementarität mit anderen Aktionen und Innovation – europäischer Mehrwert • Innovation: Der Vorschlag berücksichtigt den neuesten Stand der Erkenntnisse bei Methoden und Verfahren und führt zu innovativen Ergebnissen und Lösungen. • Europäischer Mehrwert: Aus dem Vorschlag ist eindeutig ein Mehrwert ersichtlich, der sich aus seinem transnationalen Charakter ergibt. • Repräsentation des Bereichs allgemeine und berufliche Bildung: Der Allianz gehören Partner an, die Anbieter von allgemeiner und beruflicher Bildung in angemessener Weise repräsentieren. Qualität der Projekt- konzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Konzept und Methodik • Kohärenz: Der Vorschlag ist zusammenhängend und verständlich aufgebaut und beschreibt geeignete, konkrete und praktische Aktivitäten, die den ermittelten Bedürfnissen entsprechen und zu den erwarteten Ergebnissen führen. • Struktur: Das Arbeitsprogramm ist klar und verständlich und deckt sämtliche Phasen ab (Vorbereitung, Durchführung, Nutzung, Überwachung, Bewertung und Verbreitung). • Methodik: Der Vorschlag greift, soweit dies relevant ist, auf EU-Instrumente und ‑Werkzeuge im Zusammenhang mit Kompetenzen und Berufen zurück, wie z. B. EQR, ESCO, Europass, europäische digitale Zertifikate, EQAVET, ESG. Projektmanagement, Qualitätssicherungs-, Überwachungs- und Bewertungsstrategie • Management: Es werden klare Regelungen für das Projektmanagement getroffen. Zeitvorgaben, Organisation, Aufgabenstellungen und Zuständigkeiten sind klar beschrieben und realistisch. Im Vorschlag sind jeder Aktivität geeignete Ressourcen zugewiesen. • Arbeitsplan: Qualität und Wirksamkeit des Arbeitsplans, einschließlich der Frage, inwieweit die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen entsprechen • Qualität der Regelungen für die Anerkennung und Validierung von Qualifikationen: im Einklang mit europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumenten und -grundsätzen. Kosteneffizienz und Finanzmanagement • Finanzrahmen: Der Finanzrahmen sieht angemessene Mittel für eine erfolgreiche Durchführung des Projekts vor, wurde weder zu hoch noch zu niedrig angesetzt und steht in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang des Vorschlags; ein Vorschlag für ein industrielles Ökosystem, in dem bereits eine Allianz im Rahmen der Blaupause besteht, sollte einen Finanzrahmen beinhalten, der eindeutig belegt, dass eine Doppelfinanzierung vermieden wird, da er die bereits mit dem laufenden Blaupausen-Projekt geleistete Arbeit ergänzt und darauf aufbaut. • Finanz- und Qualitätskontrolle: Kontrollmaßnahmen (laufende Qualitätsbewertung, Peer- Reviews, Benchmarking usw.) und Qualitätsindikatoren gewährleisten eine hochwertige und kostenwirksame Durchführung des Projekts. Die mit dem Projekt verbundenen Herausforderungen und Risiken sind klar definiert, und es sind angemessene Aktionen zur Abschwächung der Risiken und zur Begrenzung der Herausforderungen vorgesehen. Verfahren expertenbasierter Bewertungen sind als wesentliche Bestandteile des Projekts vorgesehen. Das Arbeitsprogramm der Allianz beinhaltet eine unabhängige externe Qualitätsbewertung zur Halbzeit und am Ende der Laufzeit des Projekts. Qualität der Partnerschaft und der Aufbau des Konsortiums • Zusammensetzung: Die Partnerschaft setzt sich aus Mitgliedern des Kompetenzpakts zusammen; an der Partnerschaft sind relevante Organisationen, darunter 351 Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Berufsbildungseinrichtungen, Hochschuleinrichtungen und Unternehmen, einschließlich KMU, beteiligt, die eine angemessene Mischung darstellen, was das Profil sowie die Kompetenzen, Erfahrungen, Fachkenntnisse und Managementunterstützung betrifft, die für eine erfolgreiche Durchführung des Projekts erforderlich sind. Die im Antrag vorgeschlagene Partnerschaft zeichnet sich durch Fachwissen und Repräsentativität in Bezug auf das betreffende industrielle Ökosystem aus und weist eine klare Verbindung zu einer Kompetenzpakt-Partnerschaft in diesem industriellen Ökosystem auf. Sind Sozialpartner auf europäischer und/oder nationaler Ebene in den Ländern beteiligt, die an der Allianz teilnehmen, dann ist das hoch relevant. Die geografische Verteilung und Repräsentativität der maßgeblichen Partner in den an der Allianz beteiligten EU-Mitgliedstaaten und Regionen sollte so beschaffen sein, dass die Allianz in den einbezogenen Ländern und Regionen über eine hohe Durchführungskapazität verfügt (z. B. durch die Beteiligung von Branchenverbänden und/oder Sozialpartnern auf europäischer Ebene, die Teil einer Kompetenzpakt-Partnerschaft sind). • Engagement: Die Beiträge der Partner sind erheblich, zweckdienlich und komplementär; die Aufteilung der Zuständigkeiten und der Aufgaben ist klar und angemessen; sie zeigt das Engagement und die aktiven Beiträge aller teilnehmenden Organisationen im Verhältnis zu ihrer besonderen Expertise und Kapazität; Verwaltung und Entscheidungsfindung des Konsortiums • Aufgaben: Der Koordinator zeichnet sich durch eine hohe Qualität seines Managements und der Koordination transnationaler Netzwerke sowie durch Führungsfähigkeit in einer komplexen Umgebung aus. Individuelle Aufgaben werden auf der Grundlage des speziellen Know-hows jedes einzelnen Partners zugewiesen. • Zusammenarbeit/Teamgeist: Es wird ein wirksamer Mechanismus vorgeschlagen, um eine gute Abstimmung, Entscheidungsfindung und Kommunikation der teilnehmenden Organisationen, der Teilnehmer und sonstiger maßgeblicher Interessenträger sicherzustellen. • Leistung: Die Allianz bietet einen klaren Mehrwert und Nutzen für die entsprechende groß angelegte Kompetenzpartnerschaft. Wirkung (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Wirkung und Ambition • Nutzung der Projektergebnisse: Aus dem Vorschlag geht hervor, wie die Ergebnisse der Allianz im Einklang mit den Zielen und Verpflichtungen der entsprechenden Mitglieder des Kompetenzpakts eingeführt werden. • Wirkung: Aus dem Vorschlag ist eine gesellschaftliche und wirtschaftliche Relevanz und Wirkung ersichtlich. Er gewährleistet auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene eine Wirkung auf die Zielgruppen und relevanten Interessenträger, die in dem betreffenden Ökosystem, auch im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, eine wichtige Rolle spielen, etwa diejenigen, die sich dem Kompetenzpakt angeschlossen haben. Der Vorschlag enthält Maßnahmen sowie Zielvorgaben und Indikatoren zur Überwachung der Fortschritte (darunter gegebenenfalls die Zahl der ausgebildeten Personen) und Bewertung der erwarteten (kurz- und langfristigen) Wirkung. Kommunikation, Verbreitung und Sichtbarkeit • Verbreitung: Der Vorschlag beinhaltet einen klaren Plan für die Verbreitung der Ergebnisse und sieht geeignete Aktivitäten mit entsprechenden Zeitvorgaben sowie Instrumente und Kanäle vor, damit die Ergebnisse während der Durchführung des Projekts und darüber hinaus wirksam und zum Nutzen von Interessenträgern verbreitet werden. Nachhaltigkeit und Fortsetzung • Freier Zugang: Sofern dies relevant ist, beschreibt der Vorschlag, wie die erstellten Materialien, Unterlagen und Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos als Linked Open Data (LOD) zugänglich gemacht werden. 352 • Nachhaltigkeit: In dem Vorschlag wird erläutert, wie der Aktionsplan für die Einführung auf nationaler und regionaler Ebene erstellt werden soll. Der Vorschlag beinhaltet angemessene Maßnahmen und benennt finanzielle Ressourcen (europäischen, nationalen und privaten Ursprungs), die gewährleisten, dass die von der Allianz erzielten Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus eine nachhaltige Wirkung entfalten. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte erreichen, wobei auch die erforderliche Mindestpunktzahl für eine weitere Prüfung für jedes der vier Zuschlagskriterien zu berücksichtigen ist: mindestens 13 Punkte für Relevanz des Projekts, 16 Punkte für die Qualität der Projektkonzeption und -durchführung, 13 Punkte für die Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen und 11 Punkte für die Wirkung. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. Für Los 3 – MINT-Kompetenzschmieden gelten folgende Zuschlagskriterien: Relevanz des Projekts (Höchstpunktza hl 25 Punkte) Übergeordnete Ziele • Bezug zu politischen Strategien und Initiativen der EU: Der Vorschlag trägt den politischen Prioritäten der Europäischen Kommission sowie deren spezifischen Zielen in den Bereichen Hochschulbildung, Berufsbildung, Kompetenzen und Innovation Rechnung und trägt zur Erreichung dieser Prioritäten und Ziele bei; der Vorschlag berücksichtigt in der EU bestehende Instrumente und Initiativen für die Entwicklung von Kompetenzen und Talenten und trägt zu ihrer besseren Wahrnehmbarkeit bei. • Zweck: Der Vorschlag ist relevant für die Ziele und Aktivitäten der Aktion. • Werte der EU: Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. Bedarfsanalyse und spezifische Ziele • Kohärenz- und problemorientierter Ansatz: Die Ziele und Aktivitäten beruhen auf einer umfassenden, fundierten und hochwertigen Problem- und Bedarfsanalyse. Sie sind klar definiert, realistisch und betreffen Aspekte, die für die teilnehmenden Organisationen, die Aktion und die Prioritäten der Europäischen Kommission von Bedeutung sind. • Unternehmerische Kompetenz: Inwieweit erstreckt sich der Vorschlag auf Kompetenzen im Zusammenhang mit unternehmerischem Denken, der Entwicklung von geistigem Eigentum und der Fähigkeit, Geschäftsideen vor Risikokapitalanlegern zu vermitteln. • MINT-Kompetenzen: Inwieweit bezieht der Vorschlag Kompetenzen im Zusammenhang mit den MINT-Bereichen mit ein. Komplementarität mit anderen Aktionen und Innovation – europäischer Mehrwert 353 • Innovation: Der Vorschlag betrifft moderne Methoden und Verfahren, wie z. B. die Schaffung von Gründerzentren und Lernumgebungen des realen Lebens in Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, und führt zu projektspezifischen innovativen Ergebnissen und Lösungen für den Marktbedarf, beispielsweise durch Beiträge zur Union der Kompetenzen und zum Strategieplan für die Bildung in MINT-Fächern. • Europäischer Mehrwert: Aus dem Vorschlag ist eindeutig ein durch seinen transnationalen Charakter und seine potenzielle Übertragbarkeit bedingter Mehrwert ersichtlich. • Repräsentation des Bereichs allgemeine und berufliche Bildung: Der Allianz gehören Partner an, die Anbieter von allgemeiner und beruflicher Bildung in angemessener Weise repräsentieren, und sie weist eindeutig Vorteile/Relevanz sowohl für die Hochschulbildung als auch für die Berufsbildung auf. Qualität der Projekt- konzeption und -durchführung (Höchst- punktzahl 30 Punkte) Konzept und Methodik • Kohärenz: Die Projektkonzeption gewährleistet insgesamt die erforderliche Übereinstimmung zwischen Projektzielen, Methoden, Aktivitäten und dem vorgeschlagenen Finanzrahmen. Der Vorschlag ist zusammenhängend und verständlich aufgebaut und beschreibt geeignete Aktivitäten, die den ermittelten Bedürfnissen entsprechen und die zu den erwarteten Ergebnissen führen, die von den Endbegünstigten/Zielgruppen genutzt werden und zu Zwischenergebnissen und langfristigen Auswirkungen führen sollen. • Struktur: Das Arbeitsprogramm ist klar und verständlich und deckt sämtliche Phasen ab (Vorbereitung, Durchführung, Nutzung, Überwachung, Bewertung und Verbreitung). • Methodik: Der Vorschlag greift, soweit dies relevant ist, auf EU-Instrumente und ‑Werkzeuge im Zusammenhang mit Kompetenzen und Berufen zurück, wie z. B. EQR, ESCO, Europass, das Europäische Lernmodell, EQAVET, ESG. Projektmanagement, Qualitätssicherungs-, Überwachungs- und Bewertungsstrategie • Management: Es werden klare Regelungen für das Projektmanagement getroffen. Zeitvorgaben, Organisation, Aufgabenstellungen und Zuständigkeiten sind klar beschrieben und realistisch. Im Vorschlag sind jeder Aktivität geeignete Ressourcen zugewiesen. • Arbeitsplan: Qualität und Wirksamkeit des Arbeitsplans, einschließlich der Frage, inwieweit die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen entsprechen • Qualität der Regelungen für die Anerkennung und Validierung von Qualifikationen: im Einklang mit europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumenten und - grundsätzen, auch für Microcredentials. Kosteneffizienz und Finanzmanagement • Finanzrahmen: Der Finanzrahmen beinhaltet angemessene Mittel für eine erfolgreiche Durchführung des Projekts und wurde weder zu hoch noch zu niedrig angesetzt. • Finanz- und Qualitätskontrolle: Kontrollmaßnahmen (laufende Qualitätsbewertung, Peer- Reviews, Benchmarking usw.) und Qualitätsindikatoren gewährleisten eine hochwertige und kostenwirksame Durchführung des Projekts. Die mit dem Projekt verbundenen Herausforderungen und Risiken sind klar definiert, und es sind angemessene Aktionen zur Abschwächung der Risiken und zur Begrenzung der Herausforderungen vorgesehen. Verfahren expertenbasierter Bewertungen sind als wesentliche Bestandteile des Projekts vorgesehen. Das Arbeitsprogramm der Allianz beinhaltet eine unabhängige externe Qualitätsbewertung zur Halbzeit und am Ende der Laufzeit des Projekts. 354 Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunkt- zahl 25 Punkte) Aufbau des Konsortiums • Zusammensetzung: Die Zusammensetzung der Partnerschaft steht im Einklang mit den Zielen der Aktion und des Projekts; an der Partnerschaft sind relevante Organisationen, darunter Berufsbildungseinrichtungen, Hochschuleinrichtungen und Unternehmen, beteiligt, die eine angemessene Mischung darstellen, was das Profil sowie die Kompetenzen, die geeigneten und mit ihrer Rolle in dem Projekt verbundenen Erfahrungen, Fachkenntnisse und Managementunterstützung betrifft, die für eine erfolgreiche Durchführung des Projekts erforderlich sind. Der Allianz gehören Partner an, die die betroffene Branche oder den branchenübergreifenden Ansatz in angemessener Weise repräsentieren. • Engagement: Die Beiträge der Partner sind erheblich, zweckdienlich und komplementär; die Aufteilung der Zuständigkeiten und der Aufgaben ist klar und angemessen; sie zeigt das Engagement und die aktiven Beiträge aller teilnehmenden Organisationen im Verhältnis zu ihrer besonderen Expertise und Kapazität; Verwaltung und Entscheidungsfindung des Konsortiums • Aufgaben: Der Koordinator zeichnet sich durch Erfahrung mit anspruchsvollen Management- und Koordinationsaufgaben in transnationalen Netzwerken sowie durch Führungsfähigkeit in komplexen Umgebungen aus. Individuelle Aufgaben werden auf der Grundlage des speziellen Know-hows jedes einzelnen Partners zugewiesen. • Zusammenarbeit/Teamgeist: Es wird ein solider Mechanismus vorgeschlagen, um eine effiziente Abstimmung, Konfliktlösung, Entscheidungsfindung und effiziente Kommunikationsprozesse unter den teilnehmenden Organisationen und Personen sowie sonstigen maßgeblichen Interessenträgern sicherzustellen. • Leistung: Die Allianz bietet einen eindeutigen Mehrwert und Nutzen für jede Partnerorganisation. Wirkung (Höchstpunkt- zahl 20 Punkte) Wirkung und Ambition • Nutzung der Projektergebnisse: Aus dem Vorschlag geht hervor, wie die Ergebnisse der Allianz von den Partnern und anderen Interessenträgern genutzt werden. Im Vorschlag wird erläutert, wie die Nutzung während der Durchführung des Projekts und darüber hinaus gemessen wird. • Wirkung: Aus dem Vorschlag ist eine gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Relevanz und Wirkung ersichtlich. Er gewährleistet auf lokaler/regionaler, nationaler und europäischer Ebene eine Wirkung auf die relevanten Zielgruppen und Interessenträger, die in der betreffenden Branche eine wichtige Rolle spielen, auch im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung. Der Vorschlag enthält Maßnahmen sowie Zielvorgaben und Indikatoren zur Überwachung der Fortschritte (darunter gegebenenfalls die Zahl der ausgebildeten Personen) und Bewertung der erwarteten (kurz- und langfristigen) Wirkung. Gegebenenfalls sollten auch die potenziellen Auswirkungen auf und die Unterstützung für die Politikgestaltung berücksichtigt werden. Kommunikation, Verbreitung und Sichtbarkeit • Verbreitung: Der Vorschlag enthält eine klare Definition der Zielgruppen (Interessenträger, Sachverständige, Praktiker, Endnutzer, politische Entscheidungsträger usw.) und einen soliden Plan für die Verbreitung der Ergebnisse, der geeignete Aktivitäten und deren zeitliche Planung, Instrumente und Kanäle umfasst, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse und Vorteile während und nach der Projektlaufzeit wirksam verbreitet werden. Der Vorschlag sollte auch Indikatoren zur Messung der Auswirkungen von Verbreitungsmaßnahmen enthalten. 355 Nachhaltigkeit und Fortsetzung • Freier Zugang: Sofern relevant, wird in dem Vorschlag erläutert, wie die erstellten Materialien, Dokumente und Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden. • Nachhaltigkeit: In dem Vorschlag wird erläutert, wie der Aktionsplan für die Einführung auf nationaler und regionaler Ebene erstellt werden soll. Der Vorschlag beinhaltet angemessene Maßnahmen und benennt finanzielle Ressourcen (europäischen, nationalen und privaten Ursprungs), die gewährleisten, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus eine nachhaltige Wirkung entfalten. Falls relevant, sollte in dem Vorschlag erläutert werden, wie die politische Umsetzung der Projektergebnisse auf europäischer, nationaler oder regionaler Ebene sichergestellt werden soll. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte erreichen, wobei auch die erforderliche Mindestpunktzahl für eine weitere Prüfung für jedes der vier Zuschlagskriterien zu berücksichtigen ist: mindestens 13 Punkte in der Kategorie „Relevanz des Projekts“, 16 Punkte in der Kategorie „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“, 13 Punkte in den Kategorien „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und 11 Punkte in der Kategorie „Wirkung“. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Der Betrag wird von der gewährenden Behörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets, des Bewertungsergebnisses und eines Fördersatzes von 80 % festgesetzt. Die maximale EU-Finanzhilfe pro Projekt beläuft sich auf: • Los 1 – Allianzen für Bildung und Unternehmen • 1 Mio. EUR (Projektdauer: 2 Jahre) • 1,5 Mio. EUR (Projektdauer: 3 Jahre) • Los 2 – Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Umsetzung der „Blaupause“): • 4 Mio. EUR (Projektdauer: 4 Jahre) • Los 3 – MINT-Kompetenzschmieden • 1,5 Mio. EUR (Projektdauer: 2 Jahre) Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Finanzhilfen oder Preisgeldern ist nicht zulässig. Kosten für Freiwillige sind zulässig. Sie werden in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf Freiwillige385 gewährt. KMU-Einheitskosten für KMU-Eigentümer ohne eigenes Gehalt sind 385 https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de. https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de 356 zulässig. Sie sollten in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf KMU-Eigentümer386, 387 erfolgen. Wie wird der Pauschalbetrag für das Projekt bestimmt? Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen: a) Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.). b) Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten. c) Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung der veranschlagten Kosten vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Stellen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist. d) Die beschriebenen Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen. Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Die Höhe des Pauschalbetrags ist auf maximal 80 % des geschätzten, nach der Bewertung ermittelten Budgets begrenzt. Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag der Finanzhilfe usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Siehe Teil C dieses Programmleitfadens, Abschnitt „Förderfähige direkte Kosten“. Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. 387 https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/unit-cost-decision-sme-owners- natural-persons_en.pdf. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/unit-cost-decision-sme-owners-natural-persons_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/unit-cost-decision-sme-owners-natural-persons_en.pdf 357 KAPAZITÄTSAUFBAU IM HOCHSCHULBEREICH Die Aktion Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich unterstützt internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen Organisationen, die im Bereich der Hochschulbildung tätig sind. Die Aktivitäten und Ergebnisse der Projekte für den Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich müssen den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern sowie ihren Hochschuleinrichtungen und -systemen zugutekommen. Im Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDG) und dem Übereinkommen von Paris unterstützt diese Aktion die Relevanz, die Qualität, die Modernisierung und die Reaktionsfähigkeit der Hochschulbildung in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern im Hinblick auf sozioökonomischen Aufschwung, Wachstum und Wohlstand und als Reaktion auf die jüngsten Trends, insbesondere die wirtschaftliche Globalisierung, aber auch den jüngsten Rückgang der menschlichen Entwicklung, die Fragilität und die zunehmenden sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Ungleichheiten. Es ist vorgesehen, dass Projekte zum Kapazitätsaufbau in der Hochschulbildung zu umfassenderen politischen Zielen beitragen, die von der Europäischen Kommission und den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern oder der betreffenden Region verfolgt werden, zu denen auch die Global-Gateway-Investitionspakete und der Pakt für den Mittelmeerraum in den entsprechenden Zielländern388 zählen. ZIELE DER AKTION In nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern wird die Aktion insbesondere • die Relevanz der Hochschulbildung für die erfolgreiche Umsetzung der Strategie Global Gateway der EU und der darin festgelegten Investitionsprioritäten stärken; • die Qualität der Hochschulbildung verbessern und ihre Relevanz für den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft erhöhen; • das Niveau der Kompetenzen, Fähigkeiten und des Beschäftigungspotenzials von Studierenden an Hochschuleinrichtungen durch die Entwicklung neuer, relevanter und innovativer Bildungsprogramme verbessern; • integrative Bildung, Gleichheit, Gerechtigkeit, Nichtdiskriminierung und Förderung der Bürgerkompetenzen in der Hochschulbildung unterstützen; • die Lehre, Bewertungsmechanismen für Hochschulpersonal und -studierende, die Qualitätssicherung, das Management, die Governance, die Inklusion, die Innovation, die Wissensbasis, die digitalen und unternehmerischen Kapazitäten sowie die Internationalisierung der Hochschuleinrichtungen verbessern; • die Kapazitäten der Hochschuleinrichtungen, der für die Hochschulbildung zuständigen Stellen und der zuständigen Behörden zur Modernisierung ihrer Hochschulsysteme, insbesondere in Bezug auf Verwaltung und Finanzierung, durch Unterstützung bei der Festlegung, Durchführung und Überwachung von Reformprozessen erhöhen; • die Ausbildung von Lehrkräften und die fortlaufende berufliche Fortbildung verbessern, um die Qualität des Bildungssystems langfristig zu erhöhen; • die Zusammenarbeit von Einrichtungen, des Kapazitätsaufbaus und des Austauschs bewährter Verfahren anregen; • die Zusammenarbeit von Hochschuleinrichtungen mit Interessenträgern aus der Gemeinschaft und der Industrie und die verstärkte Anwendung von akademischen Forschungsergebnissen und Erkenntnissen bei der Bewältigung realer Herausforderungen fördern; • die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Regionen der Welt über gemeinsame Initiativen fördern. ERWARTETE AUSWIRKUNGEN • Größere Relevanz, Wirkung und Sichtbarkeit von Investitionen in die Hochschulbildung für die Umsetzung der Global-Gateway-Strategie der EU in den Partnerländern der EU sowie die Umsetzung des Pakts für den Mittelmeerraum in den Zielländern; • Modernisierte Hochschuleinrichtungen, die nicht nur Wissen weitergeben, sondern durch die Weitergabe ihrer Lehr- und Forschungsergebnisse an die Gemeinschaft/das Land auch einen wirtschaftlichen und sozialen Wert schaffen; 388 https://north-africa-middle-east-gulf.ec.europa.eu/joint-communication-pact-mediterranean_en?prefLang=de. https://north-africa-middle-east-gulf.ec.europa.eu/joint-communication-pact-mediterranean_en?prefLang=de 358 • Verbesserter Zugang zur Hochschulbildung und verbesserte Qualität der Hochschulbildung, insbesondere für Menschen mit geringeren Chancen und in den ärmsten Ländern der verschiedenen Regionen; • Verstärkte Teilnahme von Hochschuleinrichtungen in abgelegenen Gebieten; • Governance für eine effiziente und effektive Politikgestaltung und -umsetzung im Bereich der Hochschulbildung; • Regionale Integration und Schaffung vergleichbarer Anerkennungs- und Qualitätssicherungsinstrumente zur Unterstützung der akademischen Zusammenarbeit und der Mobilität von Studierenden, Personal und Forschern; • Eine stärkere Verbindung und Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor in wichtigen Bereichen, um Innovation und Unternehmertum zu fördern; • Angleichung der akademischen Welt an den Arbeitsmarkt zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden; • Verstärkte Eigeninitiative und unternehmerische Kompetenz der Lernenden; • Größere digitale Kompetenz für Studierende und Personal; • Institutionelle Verantwortung für die Ergebnisse des Kapazitätsaufbaus im Hochschulbereich, um die Nachhaltigkeit zu gewährleisten; • Nationale Eigenverantwortung durch Erprobung und Einbeziehung positiver und bewährter Verfahren im Hochschulbereich; • Bessere Befähigung und Professionalisierung für Tätigkeiten auf internationaler Ebene: bessere Managementkompetenzen und Internationalisierungsstrategien. PRIORITÄTEN DER AKTION Es wird erwartet, dass die Aktion einen Beitrag zu den folgenden Prioritäten leistet: Grüner Deal – Die Hochschulsysteme sind von entscheidender Bedeutung für die Unterstützung des Grünen Deals, indem sie Wissen, Kompetenzen, Fähigkeiten und Werte entwickeln und potenziell einen tiefgreifenden Wandel im Verhalten der Menschen ermöglichen können. In diesem Zusammenhang wird Projekten Vorrang eingeräumt, die auf Folgendes abzielen: - Unterstützung der Modernisierung der Volkswirtschaften und der Verbesserung ihrer Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit und gleichzeitig Gewährleistung eines gerechten grünen Wandels, Förderung grüner Arbeitsplätze und Wegbereitung für eine klimaneutrale Gesellschaft; hierbei Verwirklichung eines auf den Wandel der Geschlechterrollen ausgerichteten Ansatzes, der nicht allein auf von Männern dominierte Bereiche fokussiert ist - Bereitstellung relevanter Antworten auf ökologische Herausforderungen, u. a. in den Bereichen städtische und ländliche Entwicklung, grüne Energie und Energieeffizienz, Gesundheit, Wasser- und Abfallwirtschaft, nachhaltiger Verkehr, Wüstenbildung, Verlust an biologischer Vielfalt und nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen, Stärkung der Agrar- und Lebensmittelwertschöpfungsketten auf nationaler und regionaler Ebene - Stärkung des Klimabewusstseins, der Nachhaltigkeit und der Resilienz in allen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft - Beschleunigung des Übergangs zu einer gerechten grünen Kreislaufwirtschaft und Bewältigung regionaler und transregionaler ökologischer Herausforderungen, insbesondere durch Ausbau der Verbindungen zum Privatsektor und Stärkung der Kenntnisse und grünen Kompetenzen, die Arbeitskräfte im modernen Erwerbsleben benötigen - Aufbau von Kompetenzen in verschiedenen für die Nachhaltigkeit relevanten Branchen, zur Entwicklung von grünen branchenspezifischen Kompetenzstrategien und Methoden sowie zur Entwicklung zukunftsorientierter Lehrpläne, die den individuellen Bedürfnissen besser entsprechen Digitaler Wandel – Die Verbesserung der Qualität und Inklusivität der Bildung durch digitale Technologien, während Lernenden gleichzeitig ermöglicht wird, grundlegende digitale Kompetenzen und branchenspezifische digitale Kompetenzen zu erwerben, ist für die EU und viele Länder der Welt von strategischer Bedeutung. Das Hochschulsystem wird zunehmend vom digitalen Wandel beeinflusst, spielt aber auch eine wesentliche Rolle bei der Nutzung seiner Vorteile und Chancen und bei der Überwindung der digitalen Kluft. In diesem Zusammenhang wird Projekten Vorrang eingeräumt, die auf Folgendes abzielen: 359 - Unterstützung der Entwicklung und des Erwerbs digitaler Kompetenzen, um den digitalen Wandel so umfassend und integrativ wie möglich zu gestalten - Beitrag zur Überwindung der digitalen Kluft, indem digitale Kompetenzen, digitales Unternehmertum, geschlechtersensible Programme und Strategien, insbesondere in abgelegenen und ländlichen Gebieten und schutzbedürftigen Gemeinschaften, gefördert werden - Entwicklung von Konnektivitätslösungen, sodass die Bürgerinnen und Bürger durch Fernunterricht und pädagogische Innovationen gestärkt werden - Unterstützung der digitalen Wirtschaft und Stärkung der wissenschaftlichen, technischen und innovativen Kapazitäten, indem Verbindungen zwischen Bildung, Forschung und Unternehmen im Bereich der Digitalisierung gefördert werden, unter anderem durch Projekte im Zusammenhang mit Dateninfrastruktur, Datenverwaltung, künstlicher Intelligenz und der Digitalisierung von KMU und Unternehmen - Verbesserung der Ökosysteme der digitalen Bildung durch Stärkung der digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen von Lehrkräften und Hochschulpersonal Integration von Migranten – Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung spielen eine Schlüsselrolle bei der Bewältigung der Herausforderungen der Migration und bei der Erschließung der Vorteile der Migration. Sie helfen Neuankömmlingen dabei, die notwendigen, auf dem Arbeitsmarkt erforderlichen Kompetenzen zu erwerben, die Kultur des Aufnahmelandes zu verstehen und die einheimische Bevölkerung in die Lage zu versetzen, für Vielfalt und Veränderung offen zu sein. In diesem Zusammenhang wird Projekten Vorrang eingeräumt, die auf Folgendes abzielen: - Unterstützung der Anerkennung von Abschlüssen und Zeugnissen und Beitrag zu einem regionalen System zur Anrechnung von Studienleistungen zum Aufbau regionaler Hochschulräume und zur intraregionalen Vernetzung - Zugang zu Bildung für Migranten und Vertriebene in den Aufnahmeländern, einschließlich Sprachunterricht und Stipendien - Entwicklung ganzheitlicher Modelle, die den einzigartigen Bedürfnissen von Studierenden mit Flüchtlingsstatus Rechnung tragen und den Zugang zu Bildung mit einer starken Unterstützung der akademischen, sozialen, physischen und psychologischen Entwicklung gewährleisten. Governance, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung – Engagement für Rechtsstaatlichkeit, Menschen- und Grundrechte, Gleichheit, Demokratie und gute Governance sind die Grundlage stabiler, fairer und florierender Gesellschaften. Diese Aktion kann dazu beitragen, die Grundlagen für die Stärkung der aktiven Bürgerschaft zu schaffen und spezifisches Fachwissen in diesen Bereichen aufzubauen. Projekte zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich können dazu beitragen, langfristige Lösungen für Probleme einer schwachen Governance im Hochschulbereich zu finden. In diesem Zusammenhang wird Projekten Vorrang eingeräumt, mit denen die akademische Zusammenarbeit und Initiativen in folgenden Bereichen unterstützt werden sollen: - Governance, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Grundwerte, Schutz der Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung - Bekämpfung von Diskriminierung, Förderung der Medienkompetenz und der Rolle unabhängiger Medien und der Zivilgesellschaft - Frieden und Sicherheit, menschliche Entwicklung, interkultureller Dialog, Achtung der Vielfalt, Toleranz, Gleichstellung der Geschlechter, Stärkung der Rolle von Frauen und Jugendlichen - soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte, Gesundheit und Wohlergehen Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung – Hochschulbildung ist notwendig, um Kompetenzen für das Leben und die Arbeit zu entwickeln. Hochschulbildung fördert auch die Beschäftigungsfähigkeit und ist eine Voraussetzung für nachhaltiges Wachstum. Ein zentrales Ziel besteht darin, das bestehende Missverhältnis zwischen Bildungsergebnissen und Arbeitsmarktanforderungen zu beseitigen, unter anderem durch den Ausbau des arbeitsbasierten Lernens. In diesem Zusammenhang wird Projekten Vorrang eingeräumt, die auf Folgendes abzielen: - Förderung des Angebots und des Kompetenzerwerbs in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Kunst und Technik (MINKT) – und der damit verbundenen Geschlechterinklusivität – mit Bezügen zum gerechten grünen Übergang zur Klimaneutralität 360 - Förderung des Unternehmertums bei jungen Menschen und Frauen, Entwicklung von Innovationszentren und Start-up-Unternehmen, um lokale Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen und die Abwanderung hoch qualifizierter Arbeitskräfte zu verhindern - Stärkung der Verbindungen zwischen dem akademischen Sektor, der Forschung und Unternehmen, um den derzeitigen und künftigen Qualifikationsbedarf (in erster Linie Unternehmertum) sowie den Bedarf an Kompetenzen, die für die Entwicklung von Wertschöpfungsketten auf nationaler und regionaler Ebene benötigt werden, zu decken - Unterstützung der Weiterqualifizierung junger Menschen - Stärkung der Verbindungen zum Arbeitsmarkt, um die Schaffung von Arbeitsplätzen, Beschäftigungsmöglichkeiten und die Beteiligung des Privatsektors an der Kompetenzentwicklung zu fördern - Entwicklung der Primar- und Sekundarausbildung für Lehrkräfte und von berufsbegleitenden Schulungen, um die strukturellen Ursachen des Schulabbruchs anzugehen und anhaltende wirtschaftliche und geschlechtsspezifische Ungleichheiten zu bekämpfen Diese Prioritäten gelten für die gesamte Aktion, die in Regionen und Bereiche gegliedert ist. Für die Bereiche 1 und 2 (Definition der Bereiche siehe unten) gelten die oben genannten Prioritäten im jeweiligen regionalen Kontext wie folgt: • Westbalkan: Grüner Deal; Digitaler Wandel; Integration von Migranten; Governance, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung • Östliche Nachbarschaft: Grüner Deal; Digitaler Wandel; Integration von Migranten; Governance, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung • Länder des südlichen Mittelmeerraums: Grüner Deal; Digitaler Wandel; Integration von Migranten; Governance, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung. Bei Bereich 2 für den südlichen Mittelmeerraum wird der Entwicklung innovativer gemeinsamer Studienprogramme im Europa-Mittelmeer-Raum Vorrang eingeräumt, die die Konzipierung und Umsetzung innovativer gemeinsamer Lehrpläne durch Hochschuleinrichtungen beider Seiten des Mittelmeerraums ermöglichen. • Asien: Grüner Deal; Digitaler Wandel; Integration von Migranten; Governance, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung • Zentralasien: Grüner Deal; Digitaler Wandel; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung • Naher Osten: Grüner Deal; Digitaler Wandel; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung • Pazifik: Grüner Deal; Digitaler Wandel; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung • Subsahara-Afrika: Grüner Deal; Digitaler Wandel Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung Menschliche Entwicklung Integration von Migranten; Gute Regierungsführung, Frieden und Sicherheit • Lateinamerika: Grüner Deal; Digitaler Wandel; Governance, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung • Karibik: Grüner Deal; Digitaler Wandel; Governance, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung GEOGRAFISCHE ZIELGEBIETE Projekte zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich können wie folgt durchgeführt werden: • als nationale Projekte, d. h. Projekte, an denen Einrichtungen aus nur einem förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittland beteiligt sind; • als (regionale) Projekte, an denen mehrere Länder innerhalb einer einzigen förderfähigen Region beteiligt sind; • als Projekte, an denen mehrere Länder aus mehr als einer förderfähigen Region (regionenübergreifend) beteiligt sind. Regionenübergreifende Projekte müssen Prioritätsbereiche betreffen, die für alle beteiligten Regionen relevant sind, ihre Relevanz für jede Region nachweisen und dies durch eine detaillierte Analyse der gemeinsamen Bedürfnisse und Ziele begründen. 361 Die Mittel für die Aktion Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich werden zur Unterstützung folgender Projekte verwendet: • Nationale und regionale Projekte: Voraussichtlich 90 % der Budgets der Aktion • Regionenübergreifende Projekte: Voraussichtlich 10 % der Budgets der Aktion Ziel der Aktion ist es, eine thematische Vielfalt von Projekten und eine ausreichende geografische Vertretung innerhalb einer Region in Bezug auf die Anzahl der Projekte pro Land zu unterstützen. Bei Subsahara-Afrika, Bereiche 1 und 2, sollte kein Land mehr als 8 % der Mittel erhalten, die der Region zugewiesen wurden. Für jeden der drei Bereiche ist ein Richtbudget für die einzelnen Regionen festgelegt, wobei jedoch eine Übertragung des Budgets von einem Bereich auf einen anderen möglich ist. Weiterführende Informationen zu den verfügbaren Budgets werden im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) veröffentlicht: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home. PROJEKTBEREICHE Um auf die verschiedenen Herausforderungen in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern reagieren zu können, besteht die Aktion Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich aus drei spezifischen Aktionsbereichen: Bereich 1: Förderung des Zugangs zur Zusammenarbeit in der Hochschulbildung Ziel dieses Bereichs ist es, weniger erfahrene Hochschuleinrichtungen und kleine Akteure für die Aktion Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich zu gewinnen, um den Zugang für erstmals unterstützte Organisationen389 zu erleichtern. Diese Partnerschaften sollten für Hochschuleinrichtungen und Organisationen mit geringerer operativer Kapazität in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern einen ersten Schritt darstellen, um Zugang zu den Mitteln zu erhalten und diese zu verbessern, damit sie Menschen mit geringeren Chancen erreichen können. Im Rahmen dieses Aktionsbereichs werden Kleinprojekte zur Verringerung des Internationalisierungsgefälles zwischen Hochschuleinrichtungen aus förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern aus demselben Land oder derselben Region finanziert. Die Projekte, die unter diesen Aktionsbereich fallen, sind in erster Linie auf folgende Bereiche in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern ausgerichtet: • Hochschuleinrichtungen aus den am wenigsten entwickelten nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern; • Hochschuleinrichtungen in abgelegenen Regionen/Gebieten von nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern; • neue Programmteilnehmende oder weniger erfahrene Hochschuleinrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern; • Studierende und Personal mit geringeren Chancen. Aktivitäten Die vorgeschlagenen Aktivitäten und Projektergebnisse sollten in den folgenden Bereichen einen klaren Mehrwert für die Zielgruppe der Begünstigten haben: • Aktivitäten zur Verbesserung der Leitungs-/Verwaltungskapazitäten der betreffenden Hochschuleinrichtungen • Aktivitäten zur Gewährleistung einer hochwertigen und relevanten Bildung • Aktivitäten, die darauf abzielen, die Zugänglichkeit von Studierenden/Personal mit geringeren Chancen zu verbessern Beispiele für Aktivitäten, die im Rahmen von Bereich 1 durchgeführt werden können, sind im FTOP zu finden. Bereich 2: Partnerschaften für den Wandel in der Hochschulbildung Projekte im Rahmen dieses Aktionsbereichs sollen neue Ansätze und Initiativen in der Hochschulbildung einführen, die auf Peer-Learning und dem Transfer von Erfahrungen und bewährten Verfahren beruhen, die nicht nur die Einrichtungen, sondern auch die Gesellschaft insgesamt betreffen. Durch die Projektergebnisse sollen über die Projektlaufzeit hinaus 389 Siehe Definition des Begriffs „Erstmals unterstützte Organisation“ in Teil D – Glossar. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home 362 erhebliche und langfristige Auswirkungen auf die betreffenden Hochschuleinrichtungen erzielt werden, und diese Auswirkungen sollen somit der Gesellschaft insgesamt zugutekommen. Bei diesen Projekten werden insbesondere die folgenden Elemente zum Nutzen der Hochschuleinrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern kombiniert: • Innovation in der Hochschulbildung, um ihre Relevanz für den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft zu erhöhen. Es wird erwartet, dass sich die vorgeschlagenen Projekte mit der Diskrepanz zwischen den Anforderungen der Arbeitgeber und dem Angebot der Hochschuleinrichtungen befassen und ganzheitliche Lösungen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden vorschlagen. Dies kann durch die Durchführung umfassender Maßnahmen erreicht werden, die Folgendes umfassen: o die Gestaltung innovativer Lehrpläne und die Einführung innovativer Elemente in die bestehenden Lehrpläne; o die Anwendung innovativer Lern- und Lehrmethoden (d. h. lernerzentriertes und wirklich problemorientiertes Lehren und Lernen); o die aktive Auseinandersetzung mit der Geschäftswelt und der Forschung, die Organisation von Weiterbildungsprogrammen und Aktivitäten mit und in Unternehmen; o die Stärkung der Kapazitäten von Hochschuleinrichtungen, um eine wirksame Vernetzung in den Bereichen Forschung und wissenschaftliche und technologische Innovation zu erreichen. • Die Förderung von Reformen in den Hochschuleinrichtungen, damit diese zu Motoren der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung werden. Die Projekte sollten die Hochschuleinrichtungen dabei unterstützen, institutionelle Reformen zu entwickeln und durchzuführen, die sie demokratischer, integrativer, gerechter, stärker rechenschaftspflichtig und zu vollwertigen Bestandteilen der Zivilgesellschaft machen. Zu den institutionellen Reformen gehören neue Leitungs- und Managementsysteme und -strukturen, Bereitschaft in Bezug auf digitale Kompetenzen, moderne Universitätsdienste, Qualitätssicherungsprozesse, Instrumente und Methoden für die Professionalisierung und berufliche Entwicklung der Führungskräfte und des akademischen, technischen und administrativen Personals. Die Entwicklung des unternehmerischen Denkens und die Verbesserung der Kompetenzen und Fähigkeiten innerhalb der Einrichtungen sind Schlüsselaspekte für den Erfolg dieses Aktionsbereichs. Das Erlernen von Querschnittskompetenzen, die Ausbildung zum Unternehmertum und die praktische Anwendung unternehmerischer Fähigkeiten werden es den Hochschuleinrichtungen ermöglichen, ihr Wissen und ihre Ressourcen in den Dienst ihrer lokalen/nationalen/regionalen Gemeinschaften zu stellen. Aktivitäten Die vorgeschlagenen Aktivitäten und Projektergebnisse sollten einen klaren Mehrwert für die angestrebten Begünstigten haben. Sie können auf folgende Bereiche ausgerichtet sein: in Bezug auf Inhalt oder Struktur innovative Lehrpläne, neue Lernmethoden, -instrumente und -materialien, Reformen nach dem Vorbild von Bologna, die Einführung anerkannter und angerechneter praktischer Ausbildungsprogramme/Praxis-Aufenthalte/Praktika, duale Lernsysteme, Lösungen für schwierige Fragen oder dringende gesellschaftliche Anforderungen und Lösungen für schutzbedürftige Gruppen oder Veränderungen von Einstellungen und Werten, die Einrichtung von Zentren, Gründerzentren für Innovation, den Austausch von Personal oder Studierenden für begrenzte Zeiträume, Strategien und Instrumente für die Internationalisierung von Hochschuleinrichtungen, Strategien für Reformen der Governance- und Managementsysteme, Instrumente und Methoden für die Weiterbildung von akademischem Personal oder die Stärkung einschlägiger Studienprogramme, neuer Ausbildungsprogramme und Lernmethoden, die mit der Global-Gateway-Strategie im Einklang stehen und den Prioritäten des Landes und/oder der Region Rechnung tragen.: Beispiele für Aktivitäten, die im Rahmen von Bereich 2 durchgeführt werden können, sind im FTOP zu finden. 363 FÖRDERFÄHIGKEITSKRITERIEN – Bereich 1 und Bereich 2 Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antrags- berechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) öffentliche oder private Rechtsträger sein, die unter die folgenden Kategorien fallen: - Hochschuleinrichtungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen, - auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätige Organisationen oder Einrichtungen Diese Einrichtungen müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben: - einem EU-Mitgliedstaat, - einem mit dem Programm assoziierten Drittland, - einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland aus einer förderfähigen Region. Förderfähige Regionen für diese Aktion: Regionen 1, 2390, 3, 5a, 6, 7a, 8a, 9, 10 und 11. Koordinator Von den oben beschriebenen Einrichtungen können nur Hochschuleinrichtungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen Koordinatoren eines Antrags auf Förderung einer Aktion zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich sein. Eine Organisation darf maximal zwei im Rahmen dieser Aufforderung eingereichte Vorschläge koordinieren. Allgemeine Regeln für Hochschuleinrichtungen: • In einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland befindliche Hochschuleinrichtungen müssen über eine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. • Hochschuleinrichtungen mit Sitz in förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern müssen von den zuständigen Behörden als solche anerkannt werden, gegebenenfalls zusammen mit den mit ihnen verbundenen Stellen. Sie müssen vollständige Studienprogramme anbieten, die zu Hochschulabschlüssen und anerkannten Abschlüssen auf Tertiärniveau führen391. Zusammensetzung von Konsortien Folgende Mindestkriterien für die Zusammensetzung müssen erfüllt sein: Nationale Projekte (nur für die Regionen 2392, 3, 5a, 6, 7a, 8a, 9): • mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer; o aus jedem dieser Länder muss mindestens 1 Hochschuleinrichtung beteiligt sein; • nur ein förderfähiges nicht mit dem Programm assoziiertes Drittland; o Beteiligung von mindestens zwei Hochschuleinrichtungen393. • Die Zahl der teilnehmenden Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern muss mindestens genauso hoch sein wie die Zahl der 390 Organisationen aus Belarus (Region 2) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. 391 Internationale Standardklassifikation für das Bildungswesen (ISCED), 2013, tertiäre Bildung, mindestens Stufe 5. Postsekundäre nichttertiäre Bildungsabschlüsse der ISCED 2011 Stufe 4 werden nicht akzeptiert. 392 Organisationen aus Belarus (Region 2) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. 393 Ausnahme: In nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, in denen es im ganzen Land weniger als fünf Hochschuleinrichtungen gibt, die von den zuständigen nationalen Behörden anerkannt wurden, oder in Fällen, in denen eine einzige Hochschuleinrichtung über 50 % der Gesamtzahl der Studierenden im Land stellt, werden Anträge mit nur einer Hochschuleinrichtung aus diesen Ländern akzeptiert. 364 teilnehmenden Organisationen aus den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern. Mehrländerprojekte (für alle förderfähigen Regionen): • Mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer; o aus jedem dieser Länder muss mindestens 1 Hochschuleinrichtung beteiligt sein; • mindestens zwei förderfähige nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer; o Für diese Mindestzahl von Ländern müssen sich in jedem Land mindestens zwei Hochschuleinrichtungen beteiligen394. Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer können aus der gleichen Region (regionale Projekte) oder aus verschiedenen Regionen (regionenübergreifende Projekte) stammen. • Die Zahl der teilnehmenden Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern muss mindestens genauso hoch sein wie die Zahl der teilnehmenden Organisationen aus den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern. Allgemeine Vorschriften für alle Konsortien: • In Bezug auf die Einhaltung der oben beschriebenen Mindestkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums gilt eine Organisation von Hochschuleinrichtungen nicht als Hochschuleinrichtung. • Verbundene Stellen und assoziierte Partner zählen bei der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in den Ländern der Organisationen durchgeführt werden, die am Projekt beteiligt sind. Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 24 oder 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und im Rahmen einer Änderung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) über das elektronische Einreichungssystem des Förder- und Ausschreibungsportals (Funding & Tenders Portal) der EU. Region 1 – Westbalkan Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-1 Region 2 – Östliche Nachbarschaft Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-2 Region 3 – Südlicher Mittelmeerraum Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-3 394 Ausnahme: siehe vorherige Fußnote. 365 Region 5a – Asien Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-5a Region 6 – Zentralasien Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION 6 Region 7a – Naher und Mittlerer Osten Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION 7a Region 8a – Pazifik Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION 8a Region 9 – Subsahara-Afrika Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION 9 Region 10 – Lateinamerika Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION 10 Region 11 – Karibik Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION 11 Region C-R – Regionenübergreifend Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-CROSS-REGIONAL Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 10. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. 366 Bereich 3: Strukturreformprojekte Mit Projekten dieses Bereichs sollten die Bemühungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern dahin gehend unterstützt werden, kohärente, inklusive und nachhaltige Systeme der Hochschulbildung zu entwickeln, damit sie ihren sozioökonomischen Bedürfnissen und ihren weitreichenden Bestrebungen zur Schaffung einer wissensbasierten Wirtschaft, unter anderem in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT), gerecht werden. Berücksichtigung und Ausweitung erfolgreicher Ergebnisse sowie von Synergien mit laufender oder geplanter Unterstützung in diesem Bereich im Rahmen bilateraler Förderprogramme sind weitere Elemente dieses Bereichs. Strukturreformprojekte sind auf die Bedürfnisse förderfähiger nicht mit dem Programm assoziierter Drittländer ausgerichtet, um deren Systeme durch Unterstützung nachhaltiger systemischer und struktureller Verbesserungen und Innovationen im Hochschulbereich zu reformieren und zu modernisieren. Sie sollten die zuständigen nationalen Behörden (insbesondere die Bildungsministerien) von Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, sowie Hochschuleinrichtungen, Forschungseinrichtungen und andere relevante Behörden/Gremien und Interessenträger einbeziehen. Aktionsbereich 3 und Prioritäten von Global Gateway Projekte im Rahmen des Aktionsbereichs 3 in den folgenden Regionen müssen auf die Prioritäten von Global Gateway ausgerichtet sein. Diese Anforderung ist von fundamentaler Bedeutung und wird innerhalb des Zuschlagskriteriums der Relevanz sorgfältig bewertet: • 5a (Asien) • 6 (Zentralasien) • 8a (Pazifik) • 9 (Subsahara-Afrika) • 10 (Lateinamerika) • 11 (Karibik) Die für die jeweiligen Länder relevanten Prioritäten sind hier abrufbar: https://international- partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/erasmus-global-gateway-priorities_en. Masterstudiengang in europäischen Angelegenheiten EU-Moldau Im Rahmen dieses Bereichs 3 wird mit dieser Aktion auch ein Strukturreformprojekt unterstützt, mit dem ein Vorzeigestudiengang zur Erlangung eines Masters in europäischen Angelegenheiten in Moldau eingerichtet werden soll, der auf einer Zusammenarbeit zwischen moldauischen und anderen europäischen Universitäten basieren soll. Er richtet sich an junge Fachkräfte und Beamte, die in einem leistungsorientierten und transparenten Verfahren ausgewählt werden, und zielt darauf ab, die institutionellen Kapazitäten Moldaus für den EU-Beitritt zu stärken. Die akademischen Inhalte und Abschlüsse sollen in erster Linie von moldauischen Einrichtungen in englischer Sprache vermittelt werden, wobei europäische Fachleute aus den Bereichen Wissenschaft und Politik durch die gemeinsame Entwicklung von Lehrplänen, Gastvorträge und kurzfristige Entsendungen mit entsprechenden Diplomvereinbarungen einen wesentlichen Beitrag leisten. Das Programm wird auf den Ausbildungsbedarf der öffentlichen Verwaltung Moldaus im Zusammenhang mit dem EU- Beitrittsprozess zugeschnitten sein. Das Projekt wird auch die laufenden Strukturreformen des moldauischen Hochschulsystems durch Kapazitätsaufbau, Lehrplaninnovationen und die Angleichung an den Bologna-Prozess und den europäischen Bildungsraum stärken. Mit diesem Projekt werden folgende Ziele angestrebt: - Unterstützung der administrativen Vorbereitung Moldaus auf die EU-Mitgliedschaft durch Schulung einer neuen Generation von Beamten mit umfassenden Kenntnissen der Institutionen, der Politik und des Rechts der EU https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/erasmus-global-gateway-priorities_en https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/erasmus-global-gateway-priorities_en 367 - Stärkung der Qualität und Internationalisierung des Hochschulangebots in Moldau durch Inhalte, Methoden und Lehrkräfte - Beitrag zur Entwicklung des Humankapitals und zur Bindung qualifizierter Fachkräfte im Land - Stärkung der gesellschaftlichen Verbindung zum europäischen Projekt, indem das Bewusstsein für die Werte und Institutionen der EU sowie die Vorteile der Integration geschärft wird, was zu einem stärkeren Zugehörigkeitsgefühl als Bürgerinnen und Bürger Europas beiträgt Mittelfristig könnte das Masterprogramm als Grundlage für die Schaffung eines Spitzenforschungszentrums für europäische Studien in der Republik Moldau dienen und zu umfassenderen Strukturreformen in den Bereichen Bildung und öffentliche Verwaltung in Moldau und den Nachbarländern beitragen. Zusätzliche Informationen und Anforderungen werden im Portal „Funding and Tender Opportunities“ (FTOP) veröffentlicht: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home Beispiele für Aktivitäten, die im Rahmen von Bereich 3 durchgeführt werden können, sind im FTOP zu finden. FÖRDERKRITERIEN – Bereich 3 Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antrags- berechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) Rechtsträger (öffentlich oder privat) sein, die unter die folgenden Kategorien fallen: - Hochschuleinrichtungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen, - auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätige Organisationen oder Einrichtungen Diese Einrichtungen müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben: - einem EU-Mitgliedstaat, - einem mit dem Programm assoziierten Drittland, - einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland aus einer förderfähigen Region. Förderfähige Regionen für diese Aktion: Regionen 1, 2395, 3, 5a, 6, 7a, 8a, 9, 10 und 11. Koordinator Von den oben beschriebenen Einrichtungen können nur Hochschuleinrichtungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen Koordinatoren eines Antrags auf Förderung einer Aktion zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich sein. Eine Stelle darf maximal zwei im Rahmen dieser Aufforderung eingereichte Vorschläge koordinieren. Allgemeine Regeln für Hochschuleinrichtungen: • In einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland befindliche Hochschuleinrichtungen müssen über eine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. • Hochschuleinrichtungen mit Sitz in förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern müssen von den zuständigen Behörden als solche anerkannt werden, gegebenenfalls zusammen mit den mit ihnen verbundenen 395 Organisationen aus Belarus (Region 2) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home 368 Stellen. Sie müssen vollständige Studienprogramme anbieten, die zu Hochschulabschlüssen und anerkannten Abschlüssen auf Tertiärniveau führen396. Zusammensetzung von Konsortien Folgende Mindestkriterien für die Zusammensetzung müssen erfüllt sein: • Mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer; o aus jedem dieser Länder muss mindestens 1 Hochschuleinrichtung beteiligt sein; • mindestens ein förderfähiges nicht mit dem Programm assoziiertes Drittland; o aus jedem dieser Länder müssen mindestens zwei Hochschuleinrichtungen397 und o die für die Hochschulbildung in dem Land zuständige nationale Behörde (z. B. Ministerium) beteiligt sein. • Die Zahl der teilnehmenden Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern muss mindestens genauso hoch sein wie die Zahl der teilnehmenden Organisationen aus den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern. Für den Masterstudiengang in europäischen Angelegenheiten EU-Moldau Im Jahr 2026 wird mit einer speziellen Aktion im Rahmen des Bereichs 3 die Einrichtung eines Vorzeigestudiengangs zur Erlangung eines Masters in europäischen Angelegenheiten in Moldau unterstützt. Für diese Aktion müssen folgende Mindestkriterien für die Zusammensetzung erfüllt sein: • mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer, wobei aus jedem dieser Länder mindestens eine Hochschuleinrichtung beteiligt wird, • mindestens eine Hochschuleinrichtung mit Sitz in der Republik Moldau, • die in dem Land für die Hochschulbildung, für europäische Angelegenheiten oder für auswärtige Angelegenheiten zuständige nationale Behörde (z. B. Ministerium). Allgemeine Vorschriften für alle Konsortien In Bezug auf die Einhaltung der oben beschriebenen Mindestkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums gilt eine Organisation von Hochschuleinrichtungen nicht als Hochschuleinrichtung. Verbundene Stellen und assoziierte Partner zählen bei der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in den Ländern der Organisationen durchgeführt werden, die am Projekt beteiligt sind. Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 36 oder 48 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und im Rahmen einer Änderung erfolgen). 396 Internationale Standardklassifikation für das Bildungswesen (ISCED), 2013, tertiäre Bildung, mindestens Stufe 5. Postsekundäre nichttertiäre Bildungsabschlüsse der ISCED 2011 Stufe 4 werden nicht akzeptiert. 397 Ausnahme: In nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, in denen es im ganzen Land weniger als fünf Hochschuleinrichtungen gibt, die von den zuständigen nationalen Behörden anerkannt wurden, oder in Fällen, in denen eine einzige Hochschuleinrichtung über 50 % der Gesamtzahl der Studierenden im Land stellt, werden Anträge mit nur einer Hochschuleinrichtung aus diesen Ländern akzeptiert. 369 Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) über das elektronische Einreichungssystem des Förder- und Ausschreibungsportals (Funding & Tenders Portal) der EU. Region 1 – Westbalkan Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-1 Region 2 – Östliche Nachbarschaft Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-2 Region 3 – Südlicher Mittelmeerraum Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-3 Region 5a – Asien Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-5a Region 6 – Zentralasien Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-6 Region 7a – Naher und Mittlerer Osten Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-7a Region 8a – Pazifik Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-8a Region 9 – Subsahara-Afrika Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-9 Region 10 – Lateinamerika Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-10 Region 11 – Karibik Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-11 Region C-R – Regionenübergreifend Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-CROSS-REGIONAL 370 Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 10. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. ZUSCHLAGSKRITERIEN FÜR ALLE AKTIONSBEREICHE Die Projekte werden im Rahmen eines Verfahrens mit zwei Schritten anhand folgender Kriterien bewertet: Schritt 1 Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 30 Punkte) • Zweck: Der Vorschlag trägt zu umfassenderen politischen Zielen der EU bei, insbesondere zur Strategie Global Gateway. Der Vorschlag bezieht sich eindeutig auf die vorab für die Zielregion(en) festgelegten regionalen Prioritäten und ist für die Ziele und Aktivitäten der Aktion Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich und den einschlägigen Bereich relevant. Der Vorschlag stellt eine angemessene Antwort auf die aktuellen Bedürfnisse und Zwänge des Ziellandes/der Zielländer oder der Zielregion(en) sowie der Zielgruppen und Endbegünstigten dar. Die Bedürfnisse von Teilnehmenden mit geringeren Chancen werden berücksichtigt. • Werte der EU: Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. • Ziele: Die Ziele beruhen auf einer fundierten Bedarfsanalyse. Sie sind klar definiert und spezifisch, messbar, erreichbar, realistisch und zeitlich begrenzt („SMART“- Kriterien). Sie betreffen Fragen, die für die teilnehmenden Organisationen relevant sind (im Einklang mit der Modernisierungs-, Entwicklungs- und Internationalisierungsstrategie der betreffenden Hochschuleinrichtungen), sowie Entwicklungsstrategien für die Hochschulbildung in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. • EU-Mehrwert: Aus dem Vorschlag geht hervor, dass ähnliche Ergebnisse ohne die Zusammenarbeit von Hochschuleinrichtungen aus den EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern und ohne EU-Mittel nicht erzielt werden könnten. Insbesondere für Bereich 2: • Der Vorschlag enthält eine klare Analyse dazu, wie der Interventionsbereich auf prioritäre Bereiche für sozioökonomisches Wachstum und Autonomie in der betreffenden Region eingeht, und sein Schwerpunkt liegt auf innovativen Elementen und dem Stand der Technik entsprechenden Methoden und Techniken in dem festgelegten Interventionsbereich. • In den Regionen 5a, 6, 8a, 9, 10 und 11 werden die Vorschläge, die sich auf den/die prioritären Bereich(e) im Zusammenhang mit Global Gateway beziehen, als äußerst relevant erachtet. Insbesondere für Bereich 3: • Mit dem Vorschlag wird eine Reform und Modernisierung der Hochschulsysteme im Einklang mit den Entwicklungsstrategien der nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer bezweckt. 371 • Wichtig: In Bezug auf die Regionen 5a, 6, 8a, 9, 10 und 11 zielt der Vorschlag auf den/die ausgewiesenen Schwerpunktbereich(e)398 ab. Bitte beachten Sie: Wenn diese Schwerpunktbereiche nicht abgebildet sind, bedeutet das für diese Regionen, dass der Vorschlag die Mindestpunktzahl für das Kriterium der Relevanz nicht erreicht. Qualität der Projektkonzeption und -durchführung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) • Kohärenz: Die Projektkonzeption gewährleistet insgesamt die erforderliche Übereinstimmung zwischen Projektzielen, Methodik, Aktivitäten und dem vorgeschlagenen Finanzrahmen. Der Vorschlag ist zusammenhängend und verständlich aufgebaut und beschreibt geeignete Aktivitäten, die den ermittelten Bedürfnissen und den zu den erwarteten Ergebnissen entsprechen. • Methodik: Die Logik der Maßnahme ist von guter Qualität, die geplanten konkreten Leistungen und Resultate sind kohärent und realisierbar, und die wichtigsten Annahmen und Risiken wurden eindeutig ermittelt. Struktur und Inhalt des Vorschlags sind angemessen, d. h. Auswahl objektiv überprüfbarer Indikatoren, Verfügbarkeit von Daten, Ausgangsdaten, Zielwerte usw. • Arbeitsplan: Qualität und Wirksamkeit des Arbeitsplans, einschließlich der Frage, inwieweit die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen entsprechen; das Verhältnis zwischen den Ressourcen und den erwarteten Ergebnissen ist angemessen und der Arbeitsplan ist realistisch, mit genau definierten Aktivitäten, Zeitplänen, klaren Ergebnissen und Meilensteinen. • Finanzrahmen: Der Vorschlag ist kosteneffizient und die für eine erfolgreiche Durchführung des Projekts erforderlichen Finanzmittel sind vorgesehen. • Qualitätskontrolle: Kontrollmaßnahmen (laufende Qualitätsbewertung, Peer- Reviews, Benchmarking, Aktionen zur Abschwächung der Risiken usw.) und Qualitätsindikatoren gewährleisten eine hochwertige Durchführung des Projekts. • Ökologische Nachhaltigkeit: Das Projekt ist umweltfreundlich gestaltet und bezieht grüne Praktiken (z. B. umweltfreundliches Reisen) in die verschiedenen Projektphasen ein Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) • Management: Es werden klare Regelungen für das Projektmanagement getroffen. Zeitvorgaben, Führungsstrukturen, Organisation, Vereinbarungen zur Zusammenarbeit sind klar definiert und realistisch. • Zusammensetzung: Die Partnerschaft umfasst eine angemessene Mischung von Organisationen mit den erforderlichen Kompetenzen, die für die Ziele des Vorschlags und die Besonderheiten des Bereichs relevant sind; Der Vorschlag umfasst ein möglichst breites Spektrum an nichtakademischen Partnern. Für Länder der Region 2: Bei den Bereichen 1 und 2 haben Projekte Priorität, die Hochschuleinrichtungen aus Regionen außerhalb der Hauptstadt und/oder aus ländlichen Regionen und/oder abgelegenen Regionen einbeziehen. Für Länder der Regionen 5a, 6, 7a und 8a: Bei den Bereichen 1 und 2 haben Projekte Priorität, die Hochschuleinrichtungen oder Organisationen aus den am wenigsten entwickelten Ländern einbeziehen. • Aufgaben: Die Rollen und Aufgaben werden auf der Grundlage des spezifischen Know-hows, der Profile und der Erfahrung der einzelnen Partner zugewiesen und sind angemessen. 398 https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/erasmus-global-gateway-priorities_en. https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/erasmus-global-gateway-priorities_en 372 • Zusammenarbeit: Es werden wirksame Mechanismen vorgeschlagen, um eine effiziente Zusammenarbeit, Kommunikation und Konfliktlösung zwischen den Partnerorganisationen und allen anderen Beteiligten zu gewährleisten. • Engagement: Die Beiträge der Partner aus dem Hochschulbereich sind erheblich, sachdienlich und ergänzen einander. Aus dem Vorschlag gehen die Beteiligung, das Engagement und die Eigenverantwortung der Partner für die spezifischen Ziele und Ergebnisse des Projekts hervor, insbesondere derjenigen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Insbesondere für Bereich 2 • An dem Vorschlag sind einschlägige nichtakademische Organisationen und Akteure beteiligt, die einen innovativen Mehrwert für die Ziele des Vorschlags erbringen werden. Bei Vorschlägen zur Unterstützung von Wertschöpfungsketten in wichtigen vorrangigen Investitionsbereichen auf nationaler oder regionaler Ebene wird der Privatsektor in die Partnerschaft einbezogen und auf allen erforderlichen Ebenen klar eingebunden. Insbesondere für Bereich 3 • Aus dem Vorschlag geht hervor, dass die für die Hochschulbildung zuständigen nationalen Behörden stark in die Lenkung und Durchführung der Maßnahme eingebunden sind. • Gegebenenfalls werden in den Vorschlag nichtakademische Interessenträger (z. B. Unternehmen und Industrieakteure) einbezogen, um bei den vorgeschlagenen Zielen und Aktivitäten auch Aspekte im Zusammenhang mit Kompetenzen und dem Arbeitsmarkt zu berücksichtigen. Nachhaltigkeit, Wirkung und Verbreitung der erwarteten Ergebnisse (Höchstpunktzahl 20 Punkte) • Nutzung der Projektergebnisse: Aus dem Vorschlag geht hervor, wie die Projektergebnisse von den Partnern und anderen Beteiligten genutzt werden, wie Multiplikatoreffekte sichergestellt werden (einschließlich der Möglichkeit, die Ergebnisse der Maßnahme auf sektoraler, lokaler/regionaler/nationaler oder internationaler Ebene zu wiederholen und auszuweiten), und er sieht Mittel vor, um die Nutzung während und nach der Projektfinanzierung zu messen. • Kommunikation und Verbreitung: Der Vorschlag beinhaltet einen klaren und effizienten Kommunikationsplan und eine Strategie für die Verbreitung der Ergebnisse und sieht geeignete Aktivitäten mit entsprechenden Zeitvorgaben sowie Instrumente und Kanäle vor, damit die Ergebnisse während der Durchführung des Projekts und darüber hinaus wirksam und zum Nutzen von betroffenen Interessenträgern und nicht beteiligten Akteuren verbreitet werden und um betroffene Interessenträger zu gewinnen. • Wirkung: Der Vorschlag gewährleistet eine spürbare Wirkung auf die Zielgruppen und die einschlägigen Akteure auf lokaler, nationaler oder regionaler Ebene. Der Vorschlag enthält Maßnahmen sowie Zielvorgaben und Indikatoren zur Überwachung der Fortschritte und Bewertung der erwarteten (kurz- und langfristigen) Wirkung auf individueller, institutioneller oder Systemebene. • Nachhaltigkeit: Im Vorschlag wird erläutert, wie die Projektergebnisse finanziell (nach Ablauf der Projektfinanzierung) und institutionell (Fortführung der Aktivitäten und Dienste) aufrechterhalten werden, wie die lokale Eigenverantwortung gewährleistet wird und gegebenenfalls wie der Privatsektor während und nach der Projektfinanzierung eingebunden wird. 373 Insbesondere für Bereich 1 • Der Vorschlag gewährleistet eine kontinuierliche und nachhaltige Reaktion auf die bestehenden Barrieren und eine Verbesserung der Zugänglichkeit von Studierenden/Bediensteten mit geringeren Chancen zu den von den Hochschulen angebotenen Lernmöglichkeiten und Ressourcen. • Es ist wahrscheinlich, dass der Vorschlag die internationalen Kooperationskapazitäten von Einrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern erhöht. Insbesondere für Bereich 2 • Der Vorschlag hat erhebliche Auswirkungen auf die Einrichtungen der nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer, insbesondere auf die Entwicklung ihrer Innovationskapazitäten und auf die Modernisierung ihrer Verwaltung, indem sie sich der Gesellschaft im Allgemeinen, dem Arbeitsmarkt und der Welt im Besonderen öffnen. • Der Vorschlag zeigt klar auf, dass er weitreichendere Auswirkungen auf die Gesellschaft und/oder den Wirtschaftssektor haben kann. Insbesondere für Bereich 3 • Der Vorschlag zeigt klar auf, wie die Projektergebnisse zu politischen Reformen oder zur Modernisierung der Hochschulbildung auf Systemebene führen werden. • In den Regionen 5a, 6, 8a, 9, 10 und 11 zeigt der Vorschlag auf, inwiefern die Projektergebnisse zu einem nachhaltigen Engagement der Hochschuleinrichtungen und des Sektors in dem jeweiligen Global-Gateway-Prioritätsbereich führen werden. Die Anträge können bis zu 100 Punkte erreichen. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 60 Punkte (von insgesamt 100 Punkten) erreichen. Außerdem muss jeweils mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der oben genannten Kategorien von Zuschlagskriterien erreicht werden (d. h. mindestens 15 Punkte in den Kategorien „Relevanz des Projekts“ und „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“, 10 Punkte in den Kategorien „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und „Wirkung“). Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. Anschließend werden die Vorschläge in absteigender Reihenfolge nach Regionen und Bereich gereiht. Schritt 2 In einem zweiten Schritt wird bzw. werden bei Vorschlägen, die der Bewertungsausschuss für eine Finanzierung vorschlägt (und die auf der Reserveliste stehen), die EU-Delegation(en) in den betreffenden förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern konsultiert. Nur für Projekte, die die Konsultation der EU-Delegation(en) erfolgreich durchlaufen haben, wird eine EU-Finanzierung im Rahmen der verfügbaren Mittel pro Region gewährt. 374 WEITERE ANGABEN Mit der Bewilligung eines Antrags ist keine Verpflichtung zur Gewährung einer finanziellen Unterstützung in der vom Antragsteller beantragten Höhe verbunden. Die beantragte Finanzhilfe kann nach Maßgabe der konkreten Finanzregeln für die Aktionsbereiche und aufgrund der Bewertungsergebnisse reduziert werden. Generell – und innerhalb der Beschränkungen bestehender nationaler und europäischer Rechtsrahmen – sind die Ergebnisse als freie Lehr- und Lernmaterialien (OER) zugänglich zu machen und auf einschlägigen Plattformen der jeweiligen Berufs- oder Branchenverbände oder der zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Im Vorschlag wird erläutert, wie die erstellten Daten, Materialien, audiovisuellen Medien und Aktivitäten auf sozialen Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Die folgenden Punkte sollten berücksichtigt werden: 1. Engagement der Partnereinrichtungen für das Projekt Ein wirksames Projekt für den Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich muss eine starke Beteiligung aller Partnereinrichtungen sicherstellen, insbesondere derjenigen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Die gemeinsame Ausarbeitung des Vorschlags schärft ihr Verantwortungsbewusstsein für die Projektergebnisse und verbessert die Nachhaltigkeit des Projekts. Projekte zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich können „assoziierte Partner“ beteiligen, die zur Umsetzung spezifischer Projektaufgaben/-aktivitäten beitragen oder die Verbreitung der Projektergebnisse und die Nachhaltigkeit des Projekts unterstützen. Vertraglich gesehen sind assoziierte Partner keine Mitglieder der Partnerschaft und erhalten keine Finanzmittel. 2. Bedarfsanalyse Die Bedarfsanalyse ist der erste wichtige Schritt bei der Entwicklung eines Vorschlags für den Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich. Der Zweck einer Bedarfsanalyse besteht darin, die Bereiche zu ermitteln, die gestärkt werden müssen, und die Gründe für die Lücken in diesen Bereichen zu ermitteln. Dies wiederum bildet die Grundlage für die Konzeption geeigneter Maßnahmen zur Behebung der Lücken und damit zum Aufbau der Kapazitäten der Hochschulen. 3. Durchführung und Überwachung Sobald die Bedarfsanalyse abgeschlossen ist, kann ein Umsetzungsplan erarbeitet werden, um die festgestellten Lücken zu schließen. Folgende Kernelemente sind hierbei zu berücksichtigen: • Modernisierung / neue Lehrpläne: Insbesondere bei Projekten, die eine Weiterentwicklung der Lehrpläne umfassen, werden Maßnahmen zur Weiterbildung des Lehrpersonals und die Bearbeitung hiermit verbundener Aspekte erwartet, wie die Qualitätssicherung und die Beschäftigungsfähigkeit der Absolventen dank Verbindungen mit dem Arbeitsmarkt. Die Studiengänge sollten vor Ende der Projektlaufzeit offiziell akkreditiert und/oder lizenziert werden. Der Unterricht in neuen oder aktualisierten Kursen muss während der Projektlaufzeit mit einer angemessenen Zahl von Studierenden und umgeschulten Lehrkräften beginnen und mindestens während eines Drittels der Projektlaufzeit durchgeführt werden. Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen von Lehrplan-Reformprojekten können sich ebenfalls auf das Verwaltungspersonal, wie das Bibliotheks- , Labor- und IT-Personal beziehen. Es wird dringend empfohlen, in den modernisierten Lehrplänen Praktika für Studierende in Unternehmen vorzusehen. Die Praktika müssen von angemessener Dauer sein, um den Erwerb der erforderlichen Kompetenzen zu ermöglichen. • Einbeziehung von Studierenden: Die Projekte sollten die Einbeziehung von Studierenden vorsehen (z. B. bei der Ausarbeitung neuer Studienprogramme), und zwar nicht nur während der Test-/Pilotphase des Projekts. • Mobilität von Personal und Studierenden: Die Mobilitätsmaßnahmen müssen in erster Linie auf Studierende aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern und auf Personal aus nicht mit dem Programm 375 assoziierten Drittländern ausgerichtet sein und wenden sich an: Personal (z. B. Manager, Personal in Forschung und Technologietransfer, technisches und Verwaltungspersonal), das einen offiziellen Vertrag in den begünstigten Einrichtungen hat und an dem Projekt beteiligt ist; Studierende [von Kurzstudiengängen, des ersten Zyklus (Bachelor oder gleichwertig), des zweiten Zyklus (Master oder gleichwertig) und des dritten Zyklus oder Doktoranden], die in einer der begünstigten Einrichtungen eingeschrieben sind. Die Mobilität von Studierenden innerhalb und zwischen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern ist nicht förderfähig. Die Mobilität muss von angemessener Dauer sein, um das Lernen und den Erwerb der erforderlichen Fähigkeiten im Einklang mit den Projektzielen zu gewährleisten, und sollte normalerweise mindestens eine Woche dauern. Es ist ratsam, physische Mobilität mit virtueller Mobilität zu kombinieren. Dies kann zur Unterstützung und zur Nachbereitung von Aktivitäten im Rahmen physischer Mobilität beitragen. Außerdem kann auf diese Weise Menschen mit Behinderung oder Menschen mit geringeren Chancen geholfen werden, sich auch an längeren Phasen physischer Mobilität zu beteiligen. • Die Qualitätssicherung muss Bestandteil des Projekts sein, um gewährleisten zu können, dass Projekte zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich tatsächlich zu den vorgesehenen Ergebnissen führen und eine Wirkung weit über die Partnerschaft hinaus erzielt wird. Es müssen Maßnahmen zur Qualitätskontrolle, einschließlich Indikatoren und Richtwerte, eingeführt werden, um sicherzustellen, dass die Projektdurchführung qualitativ hochwertig, fristgerecht und kosteneffizient ist. • Konsortialvereinbarung: Aus praktischen und rechtlichen Gründen wird nachdrücklich empfohlen, interne Vereinbarungen zwischen den Mitgliedern des Konsortiums zu treffen, die es ermöglichen, außergewöhnliche oder unvorhergesehene Umstände zu regeln. Die Vereinbarung könnte zu Beginn des Projekts von den Mitgliedern des Konsortiums unterzeichnet werden. • Ausrüstung: Als förderfähige Ausgaben kommt nur die Anschaffung von Ausrüstung in Betracht, die unmittelbar mit den Zielen des Bereichs zusammenhängt, und spätestens zwölf Monate vor dem Ende des Projekts erfolgt ist. Die Ausrüstung ist ausschließlich für Hochschuleinrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern bestimmt, die Teil der Partnerschaft sind, und muss in das offizielle Verzeichnis der Hochschuleinrichtungen aufgenommen werden, für die sie gekauft wird. • Wirkung und Nachhaltigkeit: Es wird erwartet, dass Projekte zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich eine langfristige strukturelle Wirkung in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern haben. In den Vorschlägen müssen die erwarteten Auswirkungen auf den drei Ebenen (individuell, institutionell und systembezogen), wo dies relevant ist, nachgewiesen werden, und es sollte eine Methodik und ein Instrumentarium zur Messung der Auswirkungen festgelegt werden. • Umweltfreundliche Umsetzung: In den Projekten sollten bei der Durchführung der Aktivitäten, einschließlich des Projektmanagements, umweltverträgliche Praktiken berücksichtigt werden. • Freier Zugang: Mit dem Vorschlag sollte sichergestellt werden, dass die erstellten Materialien, Dokumente und Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Die gewährende Behörde legt den Pauschalbetrag für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Vorschlags, des Bewertungsergebnisses, des Fördersatzes von 90 % und des Höchstbetrags der Finanzhilfe fest. Die EU-Finanzhilfe pro Projekt beläuft sich auf folgende Beträge: • Für den Bereich 1: Förderung des Zugangs zur Zusammenarbeit in der Hochschulbildung: zwischen 200 000 EUR und 400 000 EUR pro Projekt 376 • Für den Bereich 2: Partnerschaften für den Wandel in der Hochschulbildung: zwischen 400 000 EUR und 800 000 EUR pro Projekt Für den Bereich 3: Strukturreformprojekte: zwischen 600 000 EUR und 1 000 000 EUR pro Projekt Speziell für den Masterstudiengang in europäischen Angelegenheiten EU-Moldau: bis zu 2 000 000 EUR pro Projekt Wie wird der Pauschalbetrag für das Projekt bestimmt? Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen: • Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“, „Ausrüstung“ usw.). • Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket abgedeckten Aktivitäten/Arbeitsergebnisse enthalten. • Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung der veranschlagten Kosten vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Stellen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist. • Die beschriebenen Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen. • Die Kosten für Ausrüstung sollten maximal 35 % der gewährten EU-Finanzhilfe ausmachen, und die EU-Finanzhilfe wird 100 % der förderfähigen Kosten abdecken. • Die Vergabe von Unteraufträgen sollte maximal 10 % der gewährten EU-Finanzhilfe ausmachen. • Die finanzielle Unterstützung Dritter ist nicht förderfähig. • Kosten für die an dem Projekt beteiligten Freiwilligen sind zulässig. Sie werden in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf Freiwillige399 gewährt. • KMU-Einheitskosten sind nicht zulässig. Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Der Schwerpunkt liegt auf der Gesamtqualität des Vorschlags und der Frage, inwieweit er messbare Ziele enthält. Weitere Einzelheiten finden Sie in Teil C „Prüfung der finanziellen Voraussetzungen“ sowie in der Musterfinanzhilfevereinbarung, die im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) verfügbar ist: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home 399 https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de 377 KAPAZITÄTSAUFBAU IM BEREICH DER BERUFLICHEN AUS- UND WEITERBILDUNG Projekte zum Kapazitätsaufbau sind internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen im Bereich Berufsbildung tätigen Organisationen in EU-Mitgliedstaaten, mit dem Programm assoziierten Drittländern und nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Ziel dieser Partnerschaften ist es, die Zugänglichkeit und das Reaktionsvermögen der Einrichtungen und Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern als Motor für eine nachhaltige sozioökonomische Entwicklung zu fördern. Durch gemeinsame Initiativen, die die Zusammenarbeit über verschiedene Regionen der Welt hinweg fördern, sollen mit dieser Aktion die Kapazitäten von Berufsbildungsanbietern – insbesondere in den Bereichen Management, Governance, Integration, Qualitätssicherung und Innovation – gestärkt werden, damit sie besser in der Lage sind, mit dem Privatsektor/Unternehmen/Unternehmensverbänden zusammenzuarbeiten, um Beschäftigungsmöglichkeiten zu erkunden und gemeinsam bedarfsgerechte Berufsbildungsmaßnahmen zu entwickeln. Internationale Partnerschaften sollten vor allem durch den Ausbau der Kapazitäten von Berufsbildungspersonal und Lehrkräften sowie durch die Stärkung der Verbindung zwischen Berufsbildungsanbietern und dem Arbeitsmarkt dazu beitragen, die Qualität der Berufsbildung in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu verbessern. Es ist vorgesehen, dass die Projekte zum Kapazitätsaufbau in der Berufsbildung zu den umfassenderen politischen Zielen beitragen, die zwischen der Europäischen Kommission und den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern oder der betreffenden Region verfolgt werden, einschließlich der Global-Gateway-Investitionspakete und der in der Mitteilung der Kommission über die Anwerbung qualifizierter Arbeitskräfte aus Drittländern400 vom April 2022 dargelegten Entwicklung von Fachkräftepartnerschaften und des EU-Talentpools. ZIELE DER AKTION Die Aktion wird insbesondere ▪ Kapazitäten der Berufsbildungsanbieter aufbauen, um die Zusammenarbeit zwischen privaten und öffentlichen Akteuren im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachfrage- und chancenorientierte Berufsbildungsmaßnahmen zu stärken; ▪ die Qualität und die Reaktionsfähigkeit der Berufsbildung auf sozioökonomische Möglichkeiten und soziale Entwicklungen verbessern, um die Arbeitsmarktrelevanz des Qualifikationsangebots zu erhöhen; ▪ das Berufsbildungsangebot auf lokale, regionale und nationale Entwicklungsstrategien abstimmen. THEMENBEREICHE Zu den Merkmalen, die den Kapazitätsaufbau in der Berufsbildung kennzeichnen, gehören einige der nachstehend aufgeführten Themenbereiche. Die Vorschläge sollten auf eines oder mehrere der folgenden Themen ausgerichtet sein: ▪ Arbeitsbezogenes Lernen (für junge Menschen und/oder Erwachsene); ▪ Qualitätssicherungsmechanismen; ▪ Berufliche Weiterbildung von Lehrkräften/Ausbildern in Bereich der beruflichen Bildung; ▪ Schlüsselkompetenzen, einschließlich unternehmerischer Kompetenz und bürgerschaftlicher Kompetenz; ▪ Öffentlich-privater Dialog und Partnerschaften im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung; ▪ Innovation in der Berufsbildung; ▪ Grüne und digitale Kompetenzen für den grünen und den digitalen Wandel; ▪ MINT401 in der beruflichen Aus- und Weiterbildung entsprechend den Erfordernissen des Arbeitsmarktes; ▪ Abstimmung der Qualifikationen auf aktuelle und künftige Beschäftigungsmöglichkeiten im Einklang mit den nachstehend genannten regionalen Prioritäten; ▪ Entwicklung von Lehrplänen und Schulungsmodulen. 400 eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52022DC0657. 401 Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52022DC0657 378 Darüber hinaus können die Antragsteller auch Themenbereiche abdecken, die oben nicht aufgeführt sind. Diese müssen nachweislich besonders geeignet sein, die Ziele der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu erreichen und die ermittelten Bedürfnisse zu erfüllen. AKTIVITÄTEN Die vorgeschlagenen Aktivitäten müssen in direktem Zusammenhang mit den Zielen und den Themenbereichen der Aktion stehen, d. h. einem oder mehreren der oben aufgeführten Themenbereiche entsprechen, und in einer Projektbeschreibung für den gesamten Durchführungszeitraum ausführlich erläutert werden. Der Schwerpunkt der Projektaktivitäten muss im Rahmen dieser internationalen, weltweiten Aktion auf dem Aufbau und der Stärkung der Kapazitäten von Organisationen im Bereich der Berufsbildung hauptsächlich in den von der Aktion erfassten nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern liegen. Die geförderten Projekte können ein breites Spektrum an Kooperations-, Austausch-, Kommunikations- und anderen Aktivitäten umfassen, beispielsweise: • Aufbau und Entwicklung von Netzwerken und Austausch bewährter Verfahren zwischen Berufsbildungseinrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern und in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland; • Erstellung von Instrumenten, Programmen und anderen Materialien zum Aufbau der Kapazitäten von Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern (praktische Ausbildungsprogramme und Instrumente zur Bewertung und Validierung von Lernergebnissen in der beruflichen Bildung, individuelle Aktionspläne für teilnehmende Einrichtungen); professionelle Beratung und Coaching-Methoden...); • Schaffung von Mechanismen zur Einbindung des privaten Sektors in die Gestaltung und Durchführung von Lehrplänen und zur Vermittlung hochwertiger beruflicher Erfahrungen für die Lernenden in der beruflichen Bildung; • Entwicklung und Transfer von pädagogischen Konzepten, Lehr- und Ausbildungsmaterialien und -methoden, einschließlich arbeitsbasiertes Lernen, virtuelle Mobilität, freie Lehr- und Lernmaterialien sowie bessere Nutzung des IKT-Potenzials; • Entwicklung und Durchführung internationaler (virtueller) Austauschaktivitäten vor allem für das Personal (einschließlich Lehrkräften und nicht lehrendem Personal wie Schulleitenden, Managern und Managerinnen, Beratern und Beraterinnen, Betreuungspersonal usw.) Falls Mobilitätsaktivitäten für Lernende und Personal vorgeschlagen werden, sollten diese direkt zu den Zielen des Projekts beitragen und fest in die Projektlogik als Ganzes eingebettet sein. Die vorgeschlagenen Aktivitäten sollten einen Mehrwert erbringen und sich unmittelbar auf die Verwirklichung der Projektergebnisse auswirken. REGIONALE PRIORITÄTEN Die verfügbaren Haushaltsmittel sind auf verschiedene Regionen der Welt aufgeteilt (d. h. Westbalkan, östliche Nachbarschaft, Länder des südlichen Mittelmeerraums, Subsahara-Afrika, Lateinamerika und Karibik), wobei die Höhe der einzelnen Mittelzuweisungen unterschiedlich ist. Die Vorschläge werden nach Regionen geordnet (siehe unten, Themenkennnummer) entsprechend des jeweiligen Envelopes. Weiterführende Informationen zu den verfügbaren Budgets der einzelnen Envelopes werden im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) veröffentlicht. Die EU hat eine Reihe von Prioritäten bezüglich der geografischen Ausgeglichenheit und den spezifischen Zielen vorgegeben. Darüber hinaus werden die Organisationen ermutigt, mit Partnern in den ärmsten und am wenigsten entwickelten nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zusammenzuarbeiten. Für diese Aktion werden die folgenden regionalen Prioritäten festgelegt: 379 Wenn der Antrag ein oder mehrere Partnerländer der Europäischen Stiftung für Berufsbildung (ETF) betrifft, sollte bei dem Vorschlag nachgewiesen werden, dass er den Empfehlungen der ETF gerecht wird, die in den entsprechenden verfügbaren Länderberichten402 des Turin-Prozesses403 formuliert wurden. Westbalkan ▪ Vorrang haben Projekte, die zu dem Wirtschafts- und Investitionsplan404 der Kommission, den Reformagenden der Kandidatenländer und potenziellen Kandidatenländer405 und/oder den Empfehlungen der Europäischen Stiftung für Berufsbildung im Rahmen des Turin-Prozesses (siehe oben) beitragen. ▪ die Mobilität der Lernenden (Studierenden) und des Personals (Lehrkräfte, Ausbilder, Direktoren, Manager usw.) wird besonders gefördert. Östliche Nachbarschaft ▪ Vorrang haben Projekte, die zu dem Wirtschafts- und Investitionsplan406, der Kommission, dem Wachstumsplan und der Reformagenda für Moldau407, der Fazilität für die Ukraine408 und/oder den Empfehlungen der Europäischen Stiftung für Berufsbildung im Rahmen des Turin-Prozesses (siehe oben) beitragen. Länder des südlichen Mittelmeerraums ▪ Vorrang haben Projekte, die zu dem Wirtschafts- und Investitionsplan409 der Kommission, dem Pakt für den Mittelmeerraum410 und/oder den Empfehlungen der Europäischen Stiftung für Berufsbildung im Rahmen des Turin-Prozesses (siehe oben) beitragen. Subsahara-Afrika ▪ Den am wenigsten entwickelten Ländern wird Vorrang eingeräumt; ein besonderes Augenmerk wird auch auf die prioritären Migrationsländer gelegt; kein Land wird mehr als 8 % der für die Region vorgesehenen Mittel erhalten; ▪ Vorrang haben Projekte, die mindestens eine der Global-Gateway-Prioritäten in Subsahara-Afrika betreffen411. ▪ Vorrang haben Projekte, die dazu beitragen, den öffentlich-privaten Dialog und die wirksame Zusammenarbeit zwischen Berufsbildungseinrichtungen und dem Privatsektor zu fördern. Lateinamerika ▪ Vorrang haben regionale Projekte (Projekte, an denen mehr als ein förderfähiges nicht mit dem Programm assoziiertes Drittland beteiligt ist) oder Projekte in Ländern mit niedrigem und hohem mittlerem Einkommen; 402 https://www.etf.europa.eu/en/publications-and-resources/publications/trp-assessment-reports. 403 Der Turin-Prozess (Torino Process, TRP) ist ein partizipativer Prozess, der eine evidenzbasierte Analyse der Politik der beruflichen Aus- und Weiterbildung in einem Land ermöglicht. Der 2010 eingeführte und alle zwei Jahre durchgeführte Turin-Prozess liefert eine Momentaufnahme des Entwicklungsstandes der Berufsbildungssysteme in den Partnerländern der ETF sowie einen Überblick über die erzielten Fortschritte und die Prioritäten für die Zukunft. 404https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:d32825b0-08ad-11eb-a511-01aa75ed71a1.0003.02/DOC_1&format=PDF 405 https://enlargement.ec.europa.eu/commission-implementing-decision-approving-reform-agendas-and-multiannual-work- programme-under_en. 406 https://www.eeas.europa.eu/sites/default/files/swd_2021_186_f1_joint_staff_working_paper_en_v2_p1_1356457_0.pdf (Anhang 1 enthält den Wirtschafts- und Investitionsplan). 407 https://enlargement.ec.europa.eu/growth-plan-moldova-commission-proposal_en?prefLang=de&etrans=de. 408 Siehe Artikel 3 der Verordnung (EU) 2024/792 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Februar 2024 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202400792. 409 https://enlargement.ec.europa.eu/joint-staff-working-document-renewed-partnership-southern-neighbourhood-economic-and- investment-plan_en?prefLang=de&etrans=de. 410 https://north-africa-middle-east-gulf.ec.europa.eu/joint-communication-pact-mediterranean_en?prefLang=de. 411 https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/erasmus-global-gateway-priorities_en. https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_20_1811 https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_3367 https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_426 https://www.etf.europa.eu/en/publications-and-resources/publications/trp-assessment-reports https://enlargement.ec.europa.eu/document/download/30108255-efa8-4274-962a-c24faee32734_en?filename=communication_on_wb_economic_and_investment_plan_october_2020_en.pdf https://www.eeas.europa.eu/sites/default/files/swd_2021_186_f1_joint_staff_working_paper_en_v2_p1_1356457_0.pdf https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202400792 https://neighbourhood-enlargement.ec.europa.eu/joint-staff-working-document-renewed-partnership-southern-neighbourhood-economic-and-investment-plan_en https://neighbourhood-enlargement.ec.europa.eu/joint-staff-working-document-renewed-partnership-southern-neighbourhood-economic-and-investment-plan_en https://north-africa-middle-east-gulf.ec.europa.eu/joint-communication-pact-mediterranean_en?prefLang=de https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/erasmus-global-gateway-priorities_en 380 ▪ Vorrang haben Projekte, die mindestens eine der Global-Gateway-Prioritäten in Lateinamerika und der Karibik betreffen412; ▪ Vorrang haben Projekte, die dazu beitragen, den öffentlich-privaten Dialog und die wirksame Zusammenarbeit zwischen Berufsbildungseinrichtungen und dem Privatsektor zu fördern. Karibik ▪ Vorrang haben regionale Projekte (Projekte, an denen mehr als ein förderfähiges nicht mit dem Programm assoziiertes Drittland beteiligt ist) oder Projekte in den am wenigsten entwickelten Ländern sowie in Ländern mit niedrigem und hohem mittlerem Einkommen; ▪ Vorrang haben Projekte, die mindestens eine der Global-Gateway-Prioritäten in Lateinamerika und der Karibik betreffen413. Vorrang haben Projekte, die dazu beitragen, den öffentlich-privaten Dialog und die wirksame Zusammenarbeit zwischen Berufsbildungseinrichtungen und dem Privatsektor zu fördern. Falls die oben genannten regionalen Prioritäten berücksichtigt werden, muss für die Projekte nachgewiesen werden, wie und in welchem Umfang sie dies tun. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Projekte zum Kapazitätsaufbau im Bereich Berufsbildung umfassen vier Phasen: ▪ Projektfindung und Anbahnung ▪ Projektvorbereitung, Entwurf und Planung ▪ Projektdurchführung und Überwachung der Aktivitäten ▪ Projektüberprüfung und Folgenabschätzung Die teilnehmenden Organisationen und die Teilnehmer an den Aktivitäten sollten in allen Phasen eine aktive Rolle spielen und so ihre Lernerfahrung verbessern. ▪ Findung und Anbahnung Ermitteln Sie ein Problem, eine Notwendigkeit oder eine Chance, die Sie mit Ihrer Projektidee im Rahmen der Aufforderung thematisieren können; bestimmen Sie die zentralen Aktivitäten und die wichtigsten Ergebnisse, die von dem Projekt erwartet werden können; nennen Sie die maßgeblichen Akteure und potenziellen Partner; formulieren Sie das Ziel bzw. die Ziele des Projekts; stellen Sie sicher, dass sich das Projekt an den strategischen Zielen der teilnehmenden Organisationen orientiert; erstellen Sie eine erste Planung, um das Projekt auf den Weg zu bringen, und tragen Sie die für die nächste Phase benötigten Informationen zusammen usw. ▪ Projektvorbereitung, Entwurf und Planung Legen Sie den Projektumfang und die geeignete Vorgehensweise fest; beschreiben Sie klar die vorgeschlagene Methodik unter Wahrung der Übereinstimmung zwischen den Projektzielen und Projektaktivitäten; stellen Sie einen Zeitplan für die anfallenden Aufgaben auf; veranschlagen Sie Ihren Ressourcenbedarf, und arbeiten Sie weitere Details des Projekts aus, z. B. eine Bedarfsermittlung; legen Sie solide Ziele und Wirkungsindikatoren fest (spezifisch, messbar, erreichbar, relevant und terminiert); benennen Sie Projekt- und Lernergebnisse; Beschreibung des Arbeitsprogramms, der Aktivitätsformate, der erwarteten Wirkung und des veranschlagten Gesamtbudgets; Erstellung eines Plans für die Projektdurchführung und eines soliden und realistischen Kommunikationsplans, einschließlich strategischer Aspekte der Projektleitung, Überwachung, Qualitätskontrolle, Berichterstattung und Verbreitung der Ergebnisse; Festlegung der praktischen Modalitäten 412 https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/erasmus-global-gateway-priorities_en. 413 https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/erasmus-global-gateway-priorities_en. https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/erasmus-global-gateway-priorities_en https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/erasmus-global-gateway-priorities_en 381 und Bestätigung der Zielgruppe(n) für die geplanten Aktivitäten; Abschluss von Vereinbarungen mit Partnern und Ausarbeitung des Vorschlags usw. ▪ Durchführung und Überwachung der Aktivitäten Durchführung des Projekts gemäß den Plänen und Erfüllung der Anforderungen an die Berichterstattung und Kommunikation; Überwachung der laufenden Aktivitäten und Bewertung der Projektleistung anhand der Projektplanung; Ermittlung und Durchführung von Korrekturmaßnahmen bei Abweichungen von der Planung und zur Behebung von Problemen und Risiken; Bestimmung von Abweichungen von den festgelegten Qualitätsnormen und Durchführung von Korrekturmaßnahmen usw. ▪ Überprüfung und Folgenabschätzung Bewertung der Projektleistung anhand der Projektziele und Durchführungspläne; Bewertung der Aktivitäten und ihrer Wirkung auf unterschiedlichen Ebenen, Weitergabe und Nutzung der Projektergebnisse usw. Darüber hinaus wird von den Projekten erwartet, dass sie, wo dies angemessen und verhältnismäßig ist, Folgendes leisten: ▪ Ein Konzept für einen langfristigen Aktionsplan beinhalten, der die schrittweise Bereitstellung der Arbeitsergebnisse des Projekts nach Abschluss des Projekts vorsieht (auf der Grundlage dauerhafter Partnerschaften), einschließlich Maßnahmen zur Skalierbarkeit und finanziellen Nachhaltigkeit; ▪ Gewährleistung eines angemessenen Bekanntheitsgrades und einer weiten Verbreitung der Projektergebnisse auf transnationaler, nationaler und/oder regionaler Ebene mit den betroffenen Partnern. Bei der Konzeption des Projekts zu berücksichtigende horizontale Aspekte Neben der Erfüllung der formalen Kriterien und dem Abschluss einer nachhaltigen Kooperationsvereinbarung mit allen Projektpartnern können die folgenden Elemente dazu beitragen, die Wirkung und die hochwertige Umsetzung von Projekten zum Kapazitätsaufbau in den verschiedenen Projektphasen zu steigern. Die Antragsteller werden aufgefordert, diese Möglichkeiten und Faktoren bei der Gestaltung von Projekten ihres Projekts zu berücksichtigen. ▪ Inklusion und Vielfalt Das Programm unterstützt Projekte, die die soziale Inklusion fördern und darauf gerichtet sind, Menschen mit geringeren Chancen, darunter Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund, sowie Menschen, die in ländlichen und abgelegenen Gebieten leben, Menschen, die mit sozioökonomischen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, oder Menschen, die möglicherweise aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung diskriminiert werden, besser zu erreichen. Die Projekte werden dabei helfen, die Hindernisse zu beseitigen, mit denen diese Gruppen beim Zugang zu den vom Programm angebotenen Möglichkeiten konfrontiert sind, sowie zur Schaffung inklusiver Umfelder beitragen, die Chancengleichheit und Gleichstellung fördern und den Bedürfnissen der breiteren Gemeinschaft gerecht werden. ▪ Ökologische Nachhaltigkeit Das Programm unterstützt die Sensibilisierung für die Herausforderungen der Umwelt und des Klimawandels. Die Projekte werden ermutigt zum Aufbau von Kompetenzen in verschiedenen für die Nachhaltigkeit relevanten Branchen, zur Entwicklung von grünen branchenspezifischen Kompetenzstrategien und Methoden sowie zur Entwicklung zukunftsorientierter Lehrpläne, die den individuellen Bedürfnissen besser entsprechen. 382 Das Programm unterstützt auch die Erprobung innovativer Praktiken, um Lernende und Berufsbildungsanbieter so vorzubereiten, dass sie zu wahren Akteuren des Wandels werden (z. B. für die Erhaltung von Ressourcen, die Einsparung von Energie, die Reduzierung von Abfall, den Ausgleich von CO2-Emissionen, die Entscheidung für nachhaltige Lebensmittel und Mobilitätsangebote usw.). ▪ Digitale Dimension Das Programm unterstützt Pläne von Einrichtungen der Primar- und Sekundarstufe und der beruflichen Aus- und Weiterbildung für den digitalen Wandel. Es fördert den gezielten Einsatz digitaler Technologien. Dies umfasst die Entwicklung von digitaler Pädagogik und von Fachkompetenz im Einsatz digitaler Instrumente, wozu auch gehört, barrierefreie und Unterstützungstechnologien bereitzustellen, sowie die Erstellung und innovative Nutzung digitaler Bildungsinhalte. ▪ Gemeinsame Werte, zivilgesellschaftliches Engagement und Teilhabe Das Programm unterstützt die aktive Bürgerschaft und Ethik im lebenslangen Lernen; Die Projekte sollten die Teilhabe der Menschen am demokratischen Leben und das soziale und zivilgesellschaftliche Engagement fördern. Der Schwerpunkt liegt auch darauf, für den Kontext der Europäischen Union zu sensibilisieren und ein entsprechendes Verständnis zu vermitteln, insbesondere was die gemeinsamen Werte der EU, die Grundsätze der Einheit und Vielfalt sowie ihre kulturelle Identität, ihr kulturelles Bewusstsein und ihr gesellschaftliches und historisches Erbe anbelangt. 383 WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR DIE BEANTRAGUNG EINES PROJEKTS ZUM KAPAZITÄTSAUFBAU IM BEREICH BERUFLICHE AUS- UND WEITERBILDUNG ERFÜLLT SEIN? FÖRDERKRITERIEN Um für eine Erasmus-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für den Kapazitätsaufbau im Bereich berufliche Aus- und Weiterbildung die folgenden Kriterien erfüllen: Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antrags- berechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) • Rechtsträger (öffentliche oder private Stellen) sein • im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder auf dem Arbeitsmarkt tätig sein Die teilnehmenden Organisationen können beispielsweise sein (Liste nicht erschöpfend): - Berufsbildungsanbieter - Unternehmen, Industrie, andere Arbeitgeber oder Branchenverbände - nationale/regionale Qualifikationsbehörden - Arbeitsvermittlungsdienste - Forschungsinstitute - Innovationsagenturen - für regionale Entwicklung zuständige Behörden - internationale Organisationen • und ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h. in einem EU- Mitgliedstaat, einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland aus einer förderfähigen Region. Die förderfähigen Regionen im Rahmen dieser Aktion sind die Regionen 1, 2414, 3, 9, 10 und 11 (siehe Teil A dieses Leitfadens). Der Koordinator muss in der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig sein. Er stellt den Antrag im Namen aller am Projekt beteiligten Organisationen. Es kann sich nicht um eine verbundene Stelle handeln. Eine Organisation darf maximal zwei im Rahmen dieser Aktion eingereichte Vorschläge koordinieren. Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können nicht Koordinatoren sein. Andere Stellen können in anderen Rollen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner. Ausnahme: Organisationen aus Belarus und Russland sind zur Teilnahme als assoziierte Partner an dieser Aktion nicht berechtigt. 414 Organisationen aus Belarus (Region 2) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. 384 Zusammensetzung von Konsortien (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen) Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens vier Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) aus mindestens drei förderfähigen Ländern eingereicht werden: • Mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer; o mindestens eine Organisation aus jedem dieser teilnehmenden Länder. • mindestens ein förderfähiges nicht mit dem Programm assoziiertes Drittland: o mindestens zwei Organisationen aus dem/den teilnehmenden förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittland/Drittländern aus derselben Region o Organisationen aus verschiedenen förderfähigen Regionen können nicht an denselben Projekten teilnehmen. Regionenübergreifende Projekte sind nicht förderfähig. Dem Konsortium muss mindestens ein Berufsbildungsanbieter der sekundären Bildungsstufe angehören. Die Anzahl der Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern darf nicht höher sein als die Anzahl der Organisationen aus förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Verbundene Stellen und assoziierte Partner zählen bei der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in den Ländern der Organisationen durchgeführt werden, die am Projekt beteiligt sind. Sofern dies im Hinblick auf die Ziele oder die Durchführung des Projekts ordnungsgemäß begründet wird, gilt Folgendes: ▪ Aktivitäten können auch an dem Ort stattfinden, an dem ein Organ der Europäischen Union seinen Sitz hat, selbst wenn an dem Projekt keine Organisation aus dem Gastland dieses Organs beteiligt ist; ▪ Aktivitäten zur Weitergabe und Verbreitung der Ergebnisse können auch auf einschlägigen themenbezogenen länderübergreifenden Veranstaltungen/Konferenzen in anderen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern oder förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern durchgeführt werden. Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen). 385 Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) über das EU-Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten. Kennnummern der Aufforderung: • ERASMUS-EDU-2026-CB-VET-WB – Kapazitätsaufbau im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung in den Ländern des westlicher Balkan • ERASMUS-EDU-2026-CB-VET-NE – Kapazitätsaufbau im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung in den Ländern der Östlichen Nachbarschaft • ERASMUS-EDU-2026-CB-VET-SMC – Kapazitätsaufbau im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Ländern des südlichen Mittelmeerraums • ERASMUS-EDU-2026-CB-VET-SSA – Kapazitätsaufbau im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Subsahara-Afrika • ERASMUS-EDU-2026-CB-VET-LA – Kapazitätsaufbau im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Lateinamerika • ERASMUS-EDU-2026-CB-VET-CA – Kapazitätsaufbau im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Karibik Bevor Sie sich bewerben, lesen Sie bitte die entsprechenden häufig gestellten Fragen im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) der EU. Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 26. März um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Wie ist der Antrag zu stellen? Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. ZUSCHLAGSKRITERIEN Es gelten die folgenden Zuschlagskriterien: Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 30 Punkte) ▪ Bezug zu Zielen, Themenbereichen, horizontalen Aspekten und Kapazitätsaufbau: Der Vorschlag ist klar und stimmt mit den Zielen und Themenbereichen und den horizontalen Aspekten der Aktion überein; insbesondere sind die Aktivitäten zum Kapazitätsaufbau klar definiert und dienen dem Ziel, die Kapazitäten vor allem der teilnehmenden Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern wirklich zu stärken. ▪ Regionale Prioritäten: Der Vorschlag bezieht sich ausdrücklich auf die regionalen Prioritäten und berücksichtigt diese, einschließlich der im Rahmen dieser Aktion aufgeführten einschlägigen politischen Dokumente (Global-Gateway- Investitionspaket Afrika-Europa, Global-Gateway-Investitionsagenda der EU mit Lateinamerika und der Karibik, Wirtschafts- und Investitionspläne und Länderberichte des Turin-Prozesses (für die betreffenden Länder)). ▪ Werte der EU: Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. Qualität der Projekt- konzeption und - durchführung ▪ Lokale Bedürfnisse und Kontext: Der Vorschlag beruht auf einer gründlichen Bedarfsanalyse der teilnehmenden Organisationen, Endbegünstigten und Zielgruppen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern und ist in deren lokalen 386 (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Kontexten durchführbar. ▪ Kohärenz und Methodik: Die Projektkonzeption gewährleistet insgesamt die erforderliche Übereinstimmung zwischen Projektzielen und Aktivitäten. Der Vorschlag ist zusammenhängend und verständlich aufgebaut und beschreibt geeignete Aktivitäten und Dienste, die den ermittelten Bedürfnissen entsprechen und zu den erwarteten Ergebnissen führen. Er sieht angemessene Phasen für die Vorbereitung, Durchführung, Überwachung sowie die Nutzung, Bewertung und Verbreitung der Projektergebnisse vor. ▪ Arbeitsplan: Der Arbeitsplan ist klar, glaubwürdig und ausgewogen, und qualitative und quantitative Indikatoren werden für Aktivitäten und Arbeitsergebnisse verwendet. ▪ Auswahl der Teilnehmenden: Qualität der Vorkehrungen für die Auswahl der Teilnehmenden, die an den Aktivitäten des Vorschlags beteiligt sind, im Hinblick auf die Ziele der Eingliederung und Vielfalt ▪ Anerkennung und Anrechnung: Existenz und Qualität von Vorkehrungen zur Anerkennung und Validierung der Lernergebnisse der Teilnehmenden sowie konsequenter Einsatz der europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumente (EQR415, EQAVET416, Europass417, ESCO418 und einschlägige Kompetenzrahmen wie DigComp419, EntreComp420, LifeComp421, GreenComp422) ▪ Maßnahmen zur Qualitätskontrolle: Vorhandensein und Relevanz von Maßnahmen zur Qualitätskontrolle, die gewährleisten, dass die Projektdurchführung hochwertig, fristgerecht und unter Einhaltung des finanziellen Rahmens erfolgt ▪ Kosteneffizienz: Der Vorschlag ist kostenwirksam und weist den einzelnen Aktivitäten angemessene Mittel zu. Das Budget ist ausgeglichen und trägt dem Ziel von Kapazitätsaufbauprojekten der beruflichen Aus- und Weiterbildung Rechnung, die Relevanz, die Zugänglichkeit und das Reaktionsvermögen der Einrichtungen und Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu fördern. ▪ Mobilitätsaktivitäten: Eignung der Maßnahmen für die Auswahl und/oder Einbeziehung von Teilnehmenden in Mobilitätsaktivitäten (siehe „Schutz, Gesundheit und Sicherheit der Teilnehmenden“ in Teil A dieses Leitfadens sowie weitere Anforderungen und Empfehlungen für Mobilitätsprojekte im Rahmen der Leitaktion 1) – falls zutreffend, d. h. sofern Mobilitätsaktivitäten Bestandteil des Antrags sind ▪ Innovation: Der Vorschlag berücksichtigt modernste Methoden, Techniken und ähnliche Initiativen, die bereits von den teilnehmenden Organisationen durchgeführt wurden; er führt zu innovativen Ergebnissen und Lösungen für seinen Bereich im Allgemeinen oder für den geografischen Kontext, in dem das Projekt durchgeführt wird 415 https://europa.eu/europass/de/europass-tools/european-qualifications-framework. 416 https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1536&langId=de. 417 https://europa.eu/europass/de/europass-tools. 418 https://esco.ec.europa.eu/de. 419 https://digital-skills-jobs.europa.eu/en/actions/european-initiatives/digital-competence-framework-digcomp. 420 https://joint-research-centre.ec.europa.eu/entrecomp-entrepreneurship-competence-framework_en?prefLang=de&etrans=de. 421 https://pact-for-skills.ec.europa.eu/community-resources/publications-and-documents/lifecomp-european-framework-personal- social-and-learning-learn-key-competence_en?prefLang=de&etrans=de. 422 https://pact-for-skills.ec.europa.eu/community-resources/publications-and-documents/greencomp-european-sustainability- competence-framework_en?prefLang=de&etrans=de. https://europa.eu/europass/de/europass-tools/european-qualifications-framework https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1536&langId=de https://europa.eu/europass/de/europass-tools https://esco.ec.europa.eu/de https://digital-skills-jobs.europa.eu/en/actions/european-initiatives/digital-competence-framework-digcomp https://joint-research-centre.ec.europa.eu/entrecomp-entrepreneurship-competence-framework_en?prefLang=de&etrans=de https://pact-for-skills.ec.europa.eu/community-resources/publications-and-documents/lifecomp-european-framework-personal-social-and-learning-learn-key-competence_en?prefLang=de&etrans=de https://pact-for-skills.ec.europa.eu/community-resources/publications-and-documents/lifecomp-european-framework-personal-social-and-learning-learn-key-competence_en?prefLang=de&etrans=de https://pact-for-skills.ec.europa.eu/community-resources/publications-and-documents/greencomp-european-sustainability-competence-framework_en?prefLang=de&etrans=de https://pact-for-skills.ec.europa.eu/community-resources/publications-and-documents/greencomp-european-sustainability-competence-framework_en?prefLang=de&etrans=de 387 Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) • Zusammensetzung: An dem Projekt sind Organisationen beteiligt, die einander ergänzen und eine angemessene Mischung darstellen, was das erforderliche Profil und die benötigten Erfahrungen und Fachkenntnisse für eine in jeder Hinsicht erfolgreiche Durchführung des Projekts betrifft • Engagement: Die Beiträge der Partner aus dem Hochschulbereich sind erheblich, sachdienlich und ergänzen einander. Aus dem Vorschlag gehen die Beteiligung, das Engagement und die Eigenverantwortung der Partner für die spezifischen Ziele und Ergebnisse des Projekts hervor, insbesondere derjenigen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. • Abstimmung und Zusammenarbeit: Vorhandensein wirksamer Mechanismen zur Abstimmung, Zusammenarbeit und Kommunikation der teilnehmenden Organisationen untereinander und mit anderen maßgeblichen Akteuren. Wirkung (Höchstpunktzahl 20 Punkte) • Wirkung: Mögliche Wirkung des Projekts: o in Bezug auf Teilnehmende und teilnehmende Organisationen während (kurzfristige Auswirkungen) und nach der Projektlaufzeit (mittel- und langfristige Auswirkungen) o über die unmittelbar an einem Projekt teilnehmenden Organisationen und Personen hinaus auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder internationaler Ebene o sind die Wirkungsindikatoren solide (spezifisch, messbar, erreichbar, relevant und terminiert)? • Verbreitung: Qualität der geplanten Verbreitungsmaßnahmen: Eignung und Qualität von Maßnahmen zur Weitergabe der Projektergebnisse bei den teilnehmenden Organisationen und darüber hinaus • Nutzung der Projektergebnisse: Aus dem Vorschlag geht hervor, wie die Projektergebnisse von den Partnern und anderen Interessenträgern genutzt werden. Er beschreibt die Maßnahmen zur Nutzung der Projektergebnisse während und nach der Projektlaufzeit. • Freier Zugang: In dem Vorschlag wird erläutert, wie die erstellten Materialien, Dokumente und Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden. • Nachhaltigkeit: Qualität der Pläne, die die Nachhaltigkeit des Projekts gewährleisten sollen: Potenzial zur Entwicklung einer anhaltenden Wirkung und zur Erzielung von Ergebnissen, nachdem die EU-Finanzhilfe aufgebraucht ist. Gegebenenfalls Art der Einbeziehung des Privatsektors während und nach der Projektfinanzierung. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 60 Punkte (von insgesamt 100 Punkten) erreichen. Außerdem muss jeweils mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der oben genannten Kategorien von Zuschlagskriterien erreicht werden (d. h. mindestens 15 Punkte in den Kategorien „Relevanz des Projekts“ und „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“, 10 Punkte in den Kategorien „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und „Wirkung“). Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. 388 Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. ERWARTETE WIRKUNG Die geförderten Projekte sollten belegen, welche Wirkung sie voraussichtlich entfalten, indem sie die folgenden Ergebnisse erzielen: • engere Verbindungen zwischen dem Berufsbildungssystem der nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern und ihrem Arbeitsmarkt; • bessere Verbindungen zwischen Berufsbildungsprofilen und lokalen/regionalen/nationalen Strategien und Prioritäten; • bessere Kapazitäten der Berufsbildungsanbieter, insbesondere in den Bereichen Management, Leitung, Integration, Qualitätssicherung, Innovation und Internationalisierung; • stärkere Sensibilisierung von Personal, Managern, politischen Entscheidungsträgern und leitenden Lehrkräften in Bezug auf Ansätze zur Annäherung von Arbeitsmarkt und Berufsbildung; • verbesserte Kenntnisse, technische, Management- und pädagogische Kompetenzen von Lehrkräften und Ausbildenden in der beruflichen Bildung; • bessere Beiträge von Lehrkräften/Ausbildenden, Lernenden in der beruflichen Bildung und Arbeitgebern bei der Gestaltung von Lehrplänen, Profilen und Ausbildungsreformen; • Verbesserung des Niveaus der Kompetenzen, Fähigkeiten und des Beschäftigungspotenzials der Lernenden in der beruflichen Bildung; • verstärkte Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Regionen der Welt über gemeinsame Initiativen; • Entwicklung der Kompetenzen der teilnehmenden Organisationen im Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit; • Verbesserung der digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen der Zielgruppen durch geeignete Aktivitäten und Initiativen; • Steigerung der sozialen und interkulturellen Kompetenzen im Bereich der beruflichen Bildung. Innerhalb der Beschränkungen bestehender nationaler und europäischer Rechtsrahmen sind die Ergebnisse als freie Lehr- und Lernmaterialien (OER) zugänglich zu machen und auf einschlägigen Plattformen der jeweiligen Berufs- oder Branchenverbände oder der zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Im Vorschlag wird erläutert, wie die erstellten Daten, Materialien, Dokumente, audiovisuellen Medien und Aktivitäten auf sozialen Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Der Betrag wird von der gewährenden Behörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets, des Bewertungsergebnisses und eines Fördersatzes von 80 % festgesetzt. Die maximale EU-Finanzhilfe je Projekt beläuft sich auf 500 000 EUR. Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Finanzhilfen oder Preisgeldern ist nicht zulässig. Kosten für Rechnungsprüfungen sind nicht zulässig. Kosten für Freiwillige sind zulässig. Sie werden in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf Freiwillige423 gewährt. 423 https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de 389 KMU-Einheitskosten für KMU-Eigentümer sind zulässig. Sie sollten in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf KMU-Eigentümer424 erfolgen. WIE WIRD DER PAUSCHALBETRAG FÜR DAS PROJEKT BESTIMMT? Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen: • Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.). • Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten. • Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung des Pauschalbetrags vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Stellen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist. • Die beschriebenen Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen. • Die Vergabe von Unteraufträgen sollte maximal 10 % der gewährten EU-Finanzhilfe ausmachen. Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag der Finanzhilfe usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Siehe Teil C dieses Programmleitfadens, Abschnitt „Förderfähige direkte Kosten“. Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Durch diese Förderform ist es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. 424 https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/unit-cost-decision-sme-owners- natural-persons_en.pdf. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/unit-cost-decision-sme-owners-natural-persons_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/unit-cost-decision-sme-owners-natural-persons_en.pdf 390 KAPAZITÄTSAUFBAU IM BEREICH JUGEND Projekte zum Kapazitätsaufbau im Bereich Jugend sind internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen im Bereich Jugend tätigen Organisationen in der EU und mit dem Programm assoziierten Drittländern einerseits sowie in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern andererseits. Bei Letzteren richtet sich diese Aktion ausschließlich an Länder der Region 1 (Westbalkan), Region 2 (Östliche Nachbarschaft), Region 3 (Länder des südlichen Mittelmeerraums) und Region 9 (Subsahara-Afrika). Die Projekte sollen die internationale Zusammenarbeit im Bereich Jugend und des nichtformalen Lernens unterstützen und als Triebkraft für eine nachhaltige sozioökonomische Entwicklung und das Wohlergehen von Jugendorganisationen und jungen Menschen dienen. ZIELE DER AKTION Die Aktion richtet sich an im Bereich Jugend tätige Organisationen und soll • die Kapazitäten von Organisationen stärken, die mit jungen Menschen außerhalb formaler Lernkontexte arbeiten • nichtformale Lernaktivitäten in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern unterstützen, insbesondere bei Organisationen, die auf junge Menschen mit geringeren Chancen ausgerichtet sind und die Teilnahme junger Menschen in all ihrer Vielfalt im Hinblick auf eine Verbesserung ihres Kompetenzniveaus und ihrer Handlungsmöglichkeiten fördern, und ihnen dadurch ermöglichen, die aktive Teilhabe junger Menschen an der Gesellschaft sicherzustellen • die Entwicklung der Jugendarbeit in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern unterstützen, indem ihre Qualität und Anerkennung verbessert wird • die Entwicklung, Erprobung und Einführung von Regelungen und Programmen unterstützen, durch die Organisationen die nichtformale Lernmobilität in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern verbessern können • Organisationen in den förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern unterstützen, um zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie (2019-2027), einschließlich der elf Europäischen Jugendziele, der Europäischen Jugendarbeitsagenda und des Jugendaktionsplans für das auswärtige Handeln der EU (2022-2027), und zu den Folgemaßnahmen zum 2023 gestarteten Europäischen Jahr der Kompetenzen beizutragen; • die Ziele des Pakts für den Mittelmeerraum425 im Bereich der Jugend in den Zielländern (Region 3) unterstützen • durch gemeinsame Initiativen die Zusammenarbeit fördern zwischen Jugendorganisationen aus – einerseits – EU- Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern und – andererseits – aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in den verschiedenen Regionen der Welt, die für diese Aktion infrage kommen • die Beteiligung kleinerer Organisationen sowie von Organisationen aus abgelegenen Gebieten und kleineren Orten fördern • Synergien und Komplementarität von Jugendorganisationen, die mit jungen Menschen außerhalb des formalen Lernens arbeiten, mit Systemen der formalen Bildung und/oder mit dem Arbeitsmarkt stärken ZUSÄTZLICHE SPEZIFISCHE ZIELE FÜR PROJEKTE IN DER REGION 9 (SUBSAHARA-AFRIKA) Die im vorstehenden Abschnitt dargelegten generellen Ziele gelten auch für Projekte, die auf die Region 9 ausgerichtet sind. Darüber hinaus wird diese Aktion ausschließlich für Region 9 im Rahmen der Jugendakademie Afrika-Europa426 entwickelt und wird auch zur Erreichung der Ziele der Leitinitiative zur Mobilität junger Menschen in Afrika beitragen. Diese Initiative ist Teil des Global-Gateway-Investitionspakets Afrika-Europa zur Stärkung des strategischen Engagements zwischen der EU und Afrika für Lernmobilität und Jugend auf beiden Kontinenten und trägt zu dessen politischen Zielen bei. Die Initiative ist ein Beitrag zum Aktionsplan für die Jugend im Rahmen des auswärtigen Handelns der EU (2022-2027) und zu den auf dem 6. Gipfeltreffen EU – Afrikanische Union 2022 eingegangenen Verpflichtungen. In diesem Rahmen zielt der auf die afrikanischen Länder südlich der Sahara ausgerichtete Aufbau von Kapazitäten im Jugendbereich auch darauf ab, Projekte zu unterstützen, die die Mobilität junger Menschen fördern, um ihre aktive 425 https://north-africa-middle-east-gulf.ec.europa.eu/joint-communication-pact-mediterranean_en?prefLang=de. 426 https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/youth-mobility-africa_en?prefLang=de&etrans=de. https://north-africa-middle-east-gulf.ec.europa.eu/joint-communication-pact-mediterranean_en?prefLang=de https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/youth-mobility-africa_en?prefLang=de&etrans=de 391 Teilhabe an der Gesellschaft zu fördern und ihnen dabei zu helfen, Kompetenzen für das Leben und ihre berufliche Zukunft zu erwerben und weiterzuentwickeln. THEMENBEREICHE Die Vorschläge sollten auf die Unterstützung von Jugendorganisationen, die mit jungen Menschen außerhalb des formalen Lernens arbeiten, und auf einen oder mehrere der folgenden Themenbereiche ausgerichtet sein: • politische Teilhabe, zivilgesellschaftliches Engagement und Dialog mit Entscheidungsträgern • Inklusion junger Menschen mit geringeren Chancen • Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Werte, Führungsrolle junger Menschen • Befähigung/Engagement/Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen • Frieden und Aussöhnung nach Konflikten • Umwelt und Klima • Diskriminierungsbekämpfung und Gleichstellung der Geschlechter • digitale Kompetenzen (einschließlich KI) und unternehmerische Kompetenzen AKTIVITÄTEN Aktivitäten, die für Projekte in allen förderfähigen Regionen relevant sind Die vorgeschlagenen Aktivitäten müssen in direktem Zusammenhang mit den allgemeinen und spezifischen Zielen der Aktion stehen, d. h. einem oder mehreren der oben aufgeführten Themenbereiche entsprechen, und in einer Projektbeschreibung für den gesamten Durchführungszeitraum ausführlich erläutert werden. Wichtig ist dabei, dass der Schwerpunkt der Projektaktivitäten im Rahmen dieser internationalen Aktion auf dem Aufbau und der Stärkung der Kapazitäten von Jugendorganisationen liegen muss, sodass diese besser in der Lage sind, junge Menschen hauptsächlich in den von der Aktion erfassten nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu unterstützen. Die geförderten Projekte können ein breites Spektrum an Kooperations-, Austausch-, Kommunikations- und anderen Aktivitäten von Jugendorganisationen, die mit jungen Menschen außerhalb des formalen Lernens arbeiten, umfassen, die • zur Förderung des politischen Dialogs, der Zusammenarbeit, der Vernetzung und des Austauschs von Verfahren beitragen • die strategische Zusammenarbeit zwischen Jugendorganisationen und öffentlichen Stellen, insbesondere in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern voranbringen • die Zusammenarbeit zwischen Jugendorganisationen und im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung tätigen Organisationen sowie mit auf dem Arbeitsmarkt tätigen Organisationen fördern • die Kapazitäten von Jugendräten, Jugendplattformen sowie lokalen, regionalen und nationalen Behörden, die sich mit Jugendangelegenheiten beschäftigen, verbessern, insbesondere in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern • zur Verbesserung der Verwaltung, Governance, Innovationsfähigkeit, Führungskompetenz und Internationalisierung von Jugendorganisationen in Partnerländern beitragen, insbesondere in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern • die Erarbeitung von Informations- und Sensibilisierungskampagnen durch Jugendorganisationen, insbesondere in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, sowie die Entwicklung von Informations-, Kommunikations- und Medienwerkinstrumenten unterstützen • Jugendorganisationen, insbesondere in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, dabei unterstützen, Methoden, Instrumente und Materialien für die Jugendarbeit zu entwickeln, einschließlich der Förderung von Initiativen zur Mitgestaltung und Mitkonzeption von Projekten, die eine partizipative Projektentwicklung ermöglichen • Jugendorganisationen, insbesondere in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, dabei unterstützen, neue Formen der Jugendarbeit und der Bereitstellung von Ausbildungs- und Unterstützungsangeboten zu entwickeln die nichtformale Lernmobilität erleichtern Beispiele für solche Aktivitäten sind: 392 • die Entwicklung von Instrumenten und Methoden für die sozioprofessionelle Entwicklung von Fachkräften der Jugendarbeit und Ausbildern • die Entwicklung nichtformaler Lernmethoden, insbesondere zur Förderung des Erwerbs und der Verbesserung von Kompetenzen, einschließlich der Medienkompetenz • die Entwicklung neuer Formen praktischer Ausbildungsprogramme und die Simulation von Fallbeispielen aus der Gesellschaft • die Entwicklung neuer Formen der Jugendarbeit, insbesondere die strategische Nutzung offener und flexibler Lernkonzepte, der virtuellen Zusammenarbeit und freier Lehr- und Lernmaterialien sowie eine bessere Nutzung des Potenzials von IKT • die Organisation von Veranstaltungen/Seminaren/Workshops/Austausch bewährter Verfahren für Zusammenarbeit, Vernetzung, Sensibilisierung und Peer-Learning-Zwecke • die Organisation von Mobilitätsaktivitäten für Jugendarbeiter zur Erprobung der von der Partnerschaft entwickelten Instrumente und Methoden. Die Mobilitätsaktivitäten müssen den Hauptzielen der Aktion untergeordnet sein und die Verwirklichung dieser Ziele maßgeblich fördern und unterstützen. Zusätzliche obligatorische Aktivitäten für Projekte, die auf die Region 9 (Subsahara-Afrika) ausgerichtet sind Bei Vorschlägen, die auf die Region 9 ausgerichtet sind, müssen Jugendbegegnungen und/oder Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung in den Antrag aufgenommen werden, wie nachstehend beschrieben. Jugendbegegnungen427 Jugendbegegnungen sind Treffen von Gruppen junger Menschen428 aus verschiedenen Ländern – bei dieser Aktion: aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern einerseits und aus Ländern südlich der Sahara andererseits –, die für einen kurzen Zeitraum zusammenkommen, um gemeinsam ein nichtformales Lernprogramm (Workshops, Übungen, Debatten, Rollenspiele, Simulationen, Aktivitäten im Freien usw.) zu einem Thema ihres Interesses durchzuführen.429 Eine hochwertige Jugendbegegnung: • basiert auf den eindeutig ermittelten Bedürfnissen der jungen Teilnehmer stützt sich auf deren aktive und direkte Beteiligung an der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Aktivitäten; • bezieht unterschiedliche Gruppen von Teilnehmern ein und baut auf dieser Vielfalt auf; • regt die Teilnehmenden dazu an, über Themen von gemeinsamem Interesse und Werte nachzudenken • muss über wirksame Verfahren und Regelungen verfügen, um die Sicherheit, den Schutz und die Nichtdiskriminierung der Teilnehmenden, insbesondere minderjähriger Teilnehmender, zu fördern und zu garantieren • gewährleistet, dass die teilnehmenden Organisationen die nichtformalen und informellen Lernergebnisse der Teilnehmenden anerkennen Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung Aktivitäten außerhalb der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung, die die Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben anregen, fördern und erleichtern. Dies sind beispielsweise Workshops, Treffen, Seminare oder andere Veranstaltungen, zu denen junge Menschen aus verschiedenen Ländern zusammenkommen (sowohl aus afrikanischen Ländern südlich der Sahara als auch aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern), und die ihnen Raum für Informationen, Debatten und eine aktive Beteiligung an Fragen bieten, die für ihr tägliches Leben relevant sind. Diese Aktivitäten haben folgende Zielsetzungen: • Sie sollen jungen Menschen Gelegenheiten bieten, sich zu engagieren und zu lernen, sich an der Zivilgesellschaft zu beteiligen. 427 Antragsteller, die Jugendbegegnungen mit den Regionen 1, 2 und 3 organisieren möchten: Dies ist im Rahmen der Leitaktion 1 möglich – siehe Abschnitt „Lernmobilität im Bereich Jugend“ dieses Programmleitfadens. 428 Für diese Aktion im Alter zwischen 18 und 30 Jahren. 429 Folgende Aktivitäten sind nicht möglich: Studienfahrten; Austauschaktivitäten, mit denen ein Gewinn erwirtschaftet werden soll; Austauschaktivitäten mit touristischem Charakter; Festivals; Urlaubsreisen; Konzert- und Theaterreisen, satzungsgemäße Sitzungen, von Erwachsenen für junge Menschen organisierte Schulungen. 393 • Sie sollen junge Menschen für gemeinsame Werte und Grundrechte sensibilisieren und zur Verwirklichung eines oder mehrerer der elf Europäischen Jugendziele430 beitragen. • Sie sollen junge Menschen widerstandsfähiger gegen Desinformation, Fehlinformation und Propaganda machen. • Sie sollen junge Menschen in die Lage versetzen, Einfluss auf politische Maßnahmen zu nehmen, die sich auf ihr Leben auswirken, indem sie sie mit Entscheidungsträgern auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene zusammenbringen. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Ein Projekt zum Kapazitätsaufbau im Jugendbereich besteht aus vier Phasen, die bereits vor der Auswahl des Projektvorschlags für die Förderung beginnen431, z. B. 1) Projektfindung und ‑anbahnung, 2) Projektvorbereitung, -konzeption und -planung, 3) Projektdurchführung und Überwachung der Aktivitäten und 4) Projektüberprüfung und Bewertung der Wirkung. Die teilnehmenden Organisationen und die Teilnehmer an den Aktivitäten sollten in allen Phasen eine aktive Rolle spielen und so ihre Lernerfahrung verbessern. • Findung und Anbahnung: Ermitteln Sie ein Problem, eine Notwendigkeit oder eine Chance, die Sie mit Ihrer Projektidee im Rahmen der Aufforderung thematisieren können; bestimmen Sie die zentralen Aktivitäten und die wichtigsten Ergebnisse, die von dem Projekt erwartet werden können; nennen Sie die maßgeblichen Akteure und potenziellen Partner; formulieren Sie das Ziel bzw. die Ziele des Projekts; stellen Sie sicher, dass sich das Projekt an den strategischen Zielen der teilnehmenden Organisationen orientiert; erstellen sie eine erste Planung, um das Projekt auf den Weg zu bringen, und tragen Sie die für die nächste Phase benötigten Informationen zusammen usw. • Vorbereitung, Konzeption und Planung: Stecken Sie den Projektumfang und die geeignete Vorgehensweise ab; beschreiben Sie klar die vorgeschlagene Methodik unter Wahrung der Übereinstimmung zwischen den Projektzielen und Projektaktivitäten; stellen Sie einen Zeitplan für die anfallenden Aufgaben auf; veranschlagen Sie Ihren Ressourcenbedarf, und arbeiten Sie weitere Details des Projekts aus, z. B. eine Bedarfsermittlung; legen Sie solide Ziele und Wirkungsindikatoren fest (spezifisch, messbar, erreichbar, relevant und terminiert); benennen Sie Projekt- und Lernergebnisse; Beschreibung des Arbeitsprogramms, der Aktivitätsformate, der erwarteten Wirkung und des veranschlagten Gesamtbudgets; Erstellung eines Plans für die Projektdurchführung und eines soliden und realistischen Kommunikationsplans, einschließlich strategischer Aspekte der Projektleitung, Überwachung, Qualitätskontrolle, Berichterstattung und Verbreitung der Ergebnisse; Festlegung der praktischen Modalitäten und Bestätigung der Zielgruppe(n) für die geplanten Aktivitäten; Aufstellung von Vereinbarungen mit Partnern und Abfassung des Vorschlags usw. • Durchführung und Überwachung der Aktivitäten: Planmäßige Durchführung des Projekts entsprechend den Anforderungen in Bezug auf Berichterstattung und Kommunikation; Überwachung der laufenden Aktivitäten und Bewertung der Projektleistung anhand der Projektplanung; Ermittlung und Durchführung von Korrekturmaßnahmen bei Abweichungen von der Planung und zur Behebung von Problemen und Risiken; Ermittlung von Fällen von Nichteinhaltung der festgelegten Qualitätsstandards und Durchführung von Korrekturmaßnahmen usw. • Überprüfung und Bewertung der Wirkung: Bewertung der Projektleistung anhand der Projektziele und Durchführungspläne; Bewertung der Aktivitäten und ihrer Wirkung auf unterschiedlichen Ebenen, Weitergabe und Nutzung der Projektergebnisse usw. 430 https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de. 431 Zu beachten ist, dass die vorbereitenden Maßnahmen zwar bereits vor der Einreichung des Vorschlags oder der Auswahl für die Förderung anlaufen können, es jedoch erst nach der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung möglich ist, Ausgaben zu tätigen und Projektaktivitäten durchzuführen. https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de 394 Bei der Konzeption eines Projekts zu berücksichtigende horizontale Aspekte: Neben der Erfüllung der formalen Kriterien und dem Abschluss einer nachhaltigen Kooperationsvereinbarung mit allen Projektpartnern können die folgenden Elemente dazu beitragen, die Wirkung und die hochwertige Umsetzung von Projekten zum Kapazitätsaufbau in den verschiedenen Projektphasen zu steigern. Die Antragsteller werden aufgefordert, diese Möglichkeiten und Faktoren bei der Gestaltung von Projekten ihres Projekts zu berücksichtigen. Ökologische Nachhaltigkeit Die Projekte sollten umweltfreundlich gestaltet werden und grüne Praktiken in alle Aspekte einbeziehen. Die Organisationen und Teilnehmer sollten bei der Konzeption des Projekts einen umweltfreundlichen Ansatz verfolgen, der alle Beteiligten dazu anregt, über Umweltfragen zu diskutieren und mehr darüber zu erfahren, sie zum Nachdenken darüber veranlasst, was auf den verschiedenen Ebenen getan werden kann, und Organisationen und Teilnehmer dabei unterstützt, alternative umweltfreundlichere Wege zur Durchführung der Projektaktivitäten zu finden. Inklusion und Vielfalt Mit dem Programm Erasmus+ sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion und Fairness bei allen Aktionen gefördert werden. Zur Umsetzung dieser Grundsätze wurde eine Strategie für Inklusion und Vielfalt entwickelt, um mehr Teilnehmende aus einer größeren Vielfalt von Verhältnissen zu erreichen, insbesondere Teilnehmende mit geringeren Chancen, die mit Hindernissen für die Teilnahme an europäischen Projekten konfrontiert sind. Organisationen sollten barrierefreie und inklusive Projektaktivitäten konzipieren, bei denen die Ansichten von Teilnehmern mit geringeren Chancen berücksichtigt und diese Teilnehmer während des gesamten Prozesses in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Digitale Dimension Virtuelle Zusammenarbeit und Experimente mit virtuellen und integrierten Lernangeboten sind für erfolgreiche Projekte von zentraler Bedeutung. Insbesondere wird bei den Projekten nachdrücklich empfohlen, für die Zusammenarbeit vor, während und nach den Projektaktivitäten das Europäische Jugendportal und die EU-Jugendstrategieplattform zu nutzen. Gemeinsame Werte, zivilgesellschaftliches Engagement und Teilhabe Die Projekte unterstützen aktiven Bürgersinn und Ethik und fördern die Entwicklung sozialer und interkultureller Kompetenzen, kritisches Denken und Medienkompetenz. Der Schwerpunkt liegt auch darauf, für den Kontext der Europäischen Union zu sensibilisieren und ein entsprechendes Verständnis zu vermitteln. WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR DIE BEANTRAGUNG EINES PROJEKTS ZUM KAPAZITÄTSAUFBAU IM BEREICH JUGEND ERFÜLLT SEIN? FÖRDERKRITERIEN Um für eine Erasmus-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für den Kapazitätsaufbau im Jugendbereich die folgenden Kriterien erfüllen: 395 Wer ist antragsberechtigt? Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) - Rechtsträger sein: • im Jugendbereich tätige NRO (einschließlich europäischer Jugend-NRO und nationaler Jugendräte) oder • im Jugendbereich tätige öffentliche Einrichtungen auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene • Andere öffentliche oder private Organisationen können ebenfalls teilnehmen, jedoch nicht als Koordinatoren. - rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern aus Region 1 (Westbalkan), Region 2 (Östliche Nachbarschaft432), Region 3 (Länder des südlichen Mittelmeerraums) oder Region 9 (Subsahara-Afrika) ansässig sein. Bitte beachten Sie, dass Organisationen aus afrikanischen Ländern südlich der Sahara teilnehmen können, jedoch nicht als Koordinatoren. Siehe auch Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A des Programmleitfadens. Dieselbe Organisation kann innerhalb der Frist im Rahmen derselben Aufforderung nur einen Antrag als Koordinator einreichen. Zusammensetzung von Konsortien (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen) Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens vier Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt: • mindestens ein Rechtsträger aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland • mindestens zwei Rechtsträger aus zwei verschiedenen förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, die derselben förderfähigen Region angehören, die oben unter „Wer ist antragsberechtigt?“ genannt werden. o Organisationen aus verschiedenen förderfähigen Regionen können nicht an denselben Projekten teilnehmen. Regionenübergreifende Projekte sind nicht förderfähig. Verbundene Stellen und assoziierte Partner zählen bei der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in den Ländern der antragstellenden Organisationen (Koordinator, Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) stattfinden. In begründeten Fällen können die Aktivitäten auch in anderen förderfähigen Ländern dieser Aktion stattfinden. Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 12 bis 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-YOUTH-2026-CB 432 Organisationen aus Belarus sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. Organisationen aus Armenien und Aserbaidschan können teilnehmen, jedoch nicht als Koordinatoren. 396 Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 26. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. ZUSCHLAGSKRITERIEN Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 30 Punkte) ▪ Relevanz des Vorschlags für die Ziele der Aktion ▪ Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. ▪ Inwieweit o stützt sich die Bedarfsanalyse auf überprüfbare allgemeine und spezifische Daten, die mit den konkreten Gegebenheiten der Antragsteller, Partner und Zielgruppen verbunden sind o sind die Ziele klar definiert und realistisch und betreffen Aspekte, die für die beteiligten Organisationen und die jeweiligen Zielgruppen von Bedeutung sind o ist der Vorschlag innovativ und/oder ergänzt andere von den teilnehmenden Organisationen bereits durchgeführte Initiativen o sind die Aktivitäten zum Kapazitätsaufbau klar definiert und dienen dem Ziel, die Kapazitäten der teilnehmenden Organisationen zu stärken o verbessert das Projekt die Fähigkeit von Jugendorganisationen, insbesondere in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, junge Menschen mit geringeren Chancen einzubeziehen Für Projekte, die ausschließlich auf die Region 9 ausgerichtet sind: die Relevanz der Jugendbegegnungen oder der Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung für die allgemeinen Kapazitätsaufbauziele des Projekts 397 Qualität der Projekt- konzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) ▪ Klarheit, Vollständigkeit und Qualität des Arbeitsprogramms, einschließlich angemessener Phasen für die Vorbereitung, Durchführung, Überwachung, Bewertung und Verbreitung ▪ Eignung und Qualität der zur Deckung des ermittelten Bedarfs vorgeschlagenen Methodik ▪ Übereinstimmung zwischen Projektzielen und angebotenen Aktivitäten ▪ Qualität und Wirksamkeit des Arbeitsplans, einschließlich der Frage, inwieweit die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen entsprechen ▪ Qualität der vorgeschlagenen nichtformalen Lernmethoden ▪ Qualität der Vorkehrungen zur Anerkennung und Validierung der Lernergebnisse der Teilnehmer sowie konsequenter Einsatz der europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumente ▪ Vorhandensein und Relevanz von Maßnahmen zur Qualitätskontrolle, die gewährleisten, dass die Projektdurchführung hochwertig, fristgerecht und unter Einhaltung des finanziellen Rahmens erfolgt ▪ Kostenwirksamkeit des Projekts und Zuweisung angemessener Mittel für die einzelnen Aktivitäten ▪ Nachweis der Notwendigkeit und der Eignung der Maßnahmen (sofern vorhanden) für die Auswahl und/oder Einbeziehung von Teilnehmenden in Mobilitätsaktivitäten (siehe „Schutz, Gesundheit und Sicherheit der Teilnehmenden“ in Teil A dieses Leitfadens sowie weitere Anforderungen und Empfehlungen für Mobilitätsprojekte im Rahmen der Leitaktion 1) ▪ Für Projekte, die ausschließlich auf die Region 9 ausgerichtet sind: die Angemessenheit der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität der Jugendbegegnungen oder der Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung, der Sicherheit und des Schutzes der Teilnehmenden und die Berücksichtigung tatsächlicher Mobilitätshindernisse (z. B. das Visumverfahren); die Anwendung des Grundsatzes der aktiven Beteiligung der Jugend und die geplante Einbeziehung der Teilnehmenden in alle Phasen der Jugendbegegnungen oder Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung die von den teilnehmenden Organisationen zu ergreifenden Maßnahmen zur Gewährleistung einer soliden Lerndimension der Jugendbegegnungen und Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung und der Anerkennung von Lernergebnissen (einschließlich eines Reflexionsprozesses zur Ermittlung und Dokumentation der Lernergebnisse der Teilnehmenden, möglicherweise unter Nutzung der europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumente, insbesondere des Youthpass). Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) ▪ Inwieweit - sind an dem Projekt Organisationen beteiligt, die einander ergänzen und eine angemessene Mischung darstellen, was das erforderliche Profil und die benötigten Erfahrungen und Fachkenntnisse für eine in jeder Hinsicht erfolgreiche Durchführung des Projekts betrifft - sind die Zuständigkeiten und Aufgaben so verteilt, dass das Engagement und die aktive Mitwirkung aller eingebundenen Organisationen deutlich werden ▪ Vorhandensein wirksamer Mechanismen zur Abstimmung und Kommunikation der teilnehmenden Organisationen untereinander und mit anderen maßgeblichen Akteuren 398 Wirkung (Höchstpunktzahl 20 Punkte) ▪ Qualität der Maßnahmen zur Bewertung der Projektergebnisse ▪ Mögliche Wirkung des Projekts: - auf Teilnehmer und teilnehmende Organisationen während und nach der Projektlaufzeit - auf die von den teilnehmenden Organisationen erworbene Fähigkeit, junge Menschen zu stärken und ihre aktive Beteiligung an Aktivitäten außerhalb des Projekts zu fördern - über die unmittelbar an einem Projekt teilnehmenden Organisationen und Personen hinaus auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder internationaler Ebene ▪ Qualität der geplanten Verbreitungsmaßnahmen: Eignung und Qualität von Maßnahmen zur Weitergabe der Projektergebnisse bei den teilnehmenden Organisationen und darüber hinaus ▪ Sofern relevant, eine Beschreibung, wie die erstellten Materialien, Dokumente und Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden ▪ Qualität der Pläne, die die Nachhaltigkeit des Projekts gewährleisten sollen: Potenzial zur Entwicklung einer anhaltenden Wirkung und zur Erzielung von Ergebnissen, nachdem die EU- Finanzhilfe aufgebraucht ist ▪ Für Projekte, die ausschließlich auf die Region 9 ausgerichtet sind: das Ausmaß, in dem die Jugendbegegnungen oder die Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung einen echten Nutzen für die teilnehmenden Organisationen und die einzelnen Teilnehmenden mit sich bringen und potenziell umfassendere Auswirkungen haben (z. B. auf lokaler, regionaler, nationaler oder transnationaler Ebene) Die Vorschläge kommen nur dann für eine Förderung in Betracht, wenn sie mindestens 60 Punkte erreichen. Außerdem muss jeweils mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der oben genannten Kategorien von Zuschlagskriterien erreicht werden (d. h. mindestens 15 Punkte in den Kategorien „Relevanz des Projekts“ und „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ 10 Punkte in den Kategorien „Qualität der Zusammensetzung der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und „Wirkung“). Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. Innerhalb der Beschränkungen bestehender nationaler und europäischer Rechtsrahmen sind die Ergebnisse als freie Lehr- und Lernmaterialien (OER) zugänglich zu machen und auf einschlägigen Plattformen der jeweiligen Berufs- oder Branchenverbände oder der zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Im Vorschlag wird erläutert, wie die erstellten Daten, Materialien, audiovisuellen Medien und Aktivitäten auf sozialen Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden. ERWARTETE WIRKUNG Die geförderten Projekte sollten belegen, welche Wirkung sie voraussichtlich entfalten, indem sie die Fähigkeit von Jugendorganisationen, insbesondere in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, verbessern, damit diese • zu den Prioritäten „Engage-Connect-Empower“ der EU-Jugendstrategie 2019-2027, der Europäischen Jugendarbeitsagenda und des Aktionsplans für die Jugend im Rahmen des auswärtigen Handelns der EU (2022- 2027)433 beitragen • auf den Ergebnissen der europäischen Jugendziele, des Jugenddialogs und anderer Jugendprojekte aufbauen 433 https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/youth/youth-action-plan_en?prefLang=de&etrans=de. https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/youth/youth-action-plan_en?prefLang=de&etrans=de 399 • die Beteiligung junger Menschen am demokratischen Leben im Hinblick auf eine aktive Bürgerschaft und Auseinandersetzung mit Entscheidungsträgern (Befähigung, neue Kompetenzen, Einbeziehung junger Menschen in die Projektkonzeption usw.), insbesondere in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, verbessern • die Kapazitäten für Innovation und Unternehmertum in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern verbessern • transnational arbeiten und gleichzeitig Inklusion, Solidarität und Nachhaltigkeit sicherstellen • das Lernen und die Zusammenarbeit zwischen jungen Menschen und Entscheidungsträgern auf transnationaler Ebene, insbesondere in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, begünstigen und dazu beitragen • vorhandene Verfahren und die bestehende Reichweite über die Partnerschaft hinaus ausweiten und dabei auch sinnvollen Gebrauch von digitalen Mitteln machen, um die Verbindung unter allen Umständen, auch in abgelegenen, isolierten oder abgeschlossenen Situationen, aufrechtzuerhalten • die Ergebnisse für lokale Gemeinschaften nutzbar machen, Arbeitsmöglichkeiten schaffen und innovative Ideen fördern, die in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in anderen Kontexten repliziert und erweitert werden könnten • den Nachweis für die Inklusion und den Zugang von Zielgruppen mit geringeren Chancen und Personen in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern erbringen • neue Instrumente und nichtformale Lernmethoden, insbesondere zur Förderung des Erwerbs und der Verbesserung von Kompetenzen, einschließlich der Medienkompetenz, und innovative Verfahren, insbesondere in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, entwickeln • die Ergebnisse effektiv und ansprechend unter jungen Menschen, die an Jugendorganisationen beteiligt sind, verbreiten. • Bei Projekten, die ausschließlich auf die Region 9 ausgerichtet sind, und im Einklang mit den Zielen der Leitinitiative zur Mobilität junger Menschen in Afrika sollten die geplanten Jugendbegegnungen oder Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung die Befähigung junger afrikanischer Menschen unterstützen, z. B. im Hinblick auf nachhaltige Beschäftigungsfähigkeit und aktive Bürgerschaft, sowie den politischen Dialog, die Koordinierung und die Valorisierung der Zusammenarbeit zwischen afrikanischen und europäischen Partnern stärken. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Die Finanzhilfe wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt. Dies bedeutet, dass ein Festbetrag auf der Grundlage eines Pauschalbetrags oder einer nicht an Kosten geknüpften Finanzierung ausgezahlt wird. Der Betrag wird von der gewährenden Behörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets und eines Fördersatzes von 80 % festgesetzt. Projekte, die auf die Regionen 1, 2 und 3 ausgerichtet sind: Die maximale EU-Finanzhilfe je Projekt beläuft sich auf 300 000 EUR. Projekte, die auf die Region 9 (Subsahara-Afrika) ausgerichtet sind: Die maximale EU-Finanzhilfe je Projekt beläuft sich auf 450 000 EUR, einschließlich der Jugendbegegnungen und Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung. Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Finanzhilfen oder Preisgeldern ist nicht zulässig. Kosten für Freiwilligenarbeit sind nicht zulässig. WIE WIRD DER PAUSCHALBETRAG FÜR DAS PROJEKT BESTIMMT? • Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete434 gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.). • Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten. 434 Ein Arbeitspaket ist definiert als eine Reihe von Aktivitäten, die zur Erreichung gemeinsamer spezifischer Ziele beitragen. 400 • Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung der veranschlagten Kosten vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Stellen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist. • Die beschriebenen Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen. Für Projekte, die ausschließlich auf die Region 9 ausgerichtet sind: Die Bewerbungen müssen ein spezifisches Arbeitspaket pro Jugendbegegnung oder Aktivität zur Förderung der Jugendbeteiligung vorsehen. Die Mittelausstattung dieses Arbeitspakets muss in Bezug auf die Anzahl der Mobilitätsmaßnahmen mit den vorgeschlagenen Projektergebnissen übereinstimmen, wobei alle anderen Faktoren, die Dauer der vorgeschlagenen Aktivitäten, die Reisekosten und die etwaigen außergewöhnlichen Kosten gebührend zu berücksichtigen sind. Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Beachtung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag, Fördersatz, förderfähige Gesamtkosten usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. 401 KAPAZITÄTSAUFBAU IM BEREICH SPORT Projekte zum Kapazitätsaufbau sind internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen im Bereich Sport tätigen Organisationen in Programmländern und in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in den Regionen 1 (Westbalkan) und 2 (Östliche Nachbarschaft). Sie zielen darauf ab, sportliche Aktivitäten und politische Maßnahmen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu unterstützen, und zwar als Mittel zur Förderung von Werten sowie als pädagogisches Instrument zur Förderung der persönlichen und sozialen Entwicklung des Einzelnen und zum Aufbau von Gemeinschaften mit stärkerem Zusammenhalt. ZIELE DER AKTION Die Aktion soll: • die Kapazitäten von Breitensportorganisationen erhöhen; • zur Ausübung von Sport und körperlicher Betätigung in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern ermutigen; • soziale Inklusion durch Sport fördern; • positive Werte durch den Sport fördern (z. B. Fairplay, Toleranz, Teamgeist); • die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Regionen der Welt über gemeinsame Initiativen fördern. THEMENBEREICHE/SPEZIFISCHE ZIELE Die Vorschläge sollten sich auf bestimmte Themenbereiche konzentrieren, die in der Programmierungsphase festgelegt werden. Beispiele für besonders relevante Bereiche sind: • Förderung gemeinsamer Werte, der Nichtdiskriminierung und der Gleichstellung der Geschlechter durch den Sport; • Entwicklung der Fähigkeiten (durch Sport), die zur Verbesserung der sozialen Einbindung benachteiligter Gruppen erforderlich sind (z. B. Unabhängigkeit, Führungsqualitäten usw.); • Integration von Migranten; • Aussöhnung nach Konflikten. AKTIVITÄTEN Die vorgeschlagenen Aktivitäten müssen in direktem Zusammenhang mit den allgemeinen und spezifischen Zielen der Aktion stehen, d. h. einem oder mehreren der oben aufgeführten Themenbereiche entsprechen, und in einer Projektbeschreibung für den gesamten Durchführungszeitraum ausführlich erläutert werden. Schließlich muss der Schwerpunkt der Projektaktivitäten im Rahmen dieser internationalen, weltweiten Aktion auf dem Aufbau und der Stärkung der Kapazitäten von Sportorganisationen hauptsächlich in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern aus Region 1 oder Region 2 liegen. Die geförderten Projekte können ein breites Spektrum an Kooperations-, Austausch-, Kommunikations- und anderen Aktivitäten umfassen, beispielsweise: • Schaffung und Entwicklung von Netzwerken zwischen Organisationen/Ländern/Regionen; • Entwicklung und Umsetzung des Austauschs von bewährten Verfahren/Ideen; • Durchführung gemeinsamer sportlicher Aktivitäten und pädagogischer Begleitveranstaltungen; • Einführung, Erprobung, Austausch und Umsetzung neuer Formen nichtformaler Lernmethoden, -werkzeuge, -verfahren und -materialien durch praktische Ausbildung und Mobilität von Sportfachkräften; • Sensibilisierung für Fragen der Diskriminierung von benachteiligten Gruppen im Sport; • Unterstützung des Aufbaus einer engagierten und aktiven Zivilgesellschaft. 402 EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Ein Projekt zum Aufbau von Kapazitäten im Sportbereich besteht aus vier Phasen, die vor der Auswahl des Projektvorschlags für eine Finanzierung beginnen435: Projektermittlung und -initiierung, Projektvorbereitung, -entwurf und -planung, Projektdurchführung und -überwachung sowie Projektüberprüfung und Folgenabschätzung. Die teilnehmenden Organisationen und die Teilnehmer an den Aktivitäten sollten in allen Phasen eine aktive Rolle spielen und so ihre Lernerfahrung verbessern. • Findung und Anbahnung: Ermitteln Sie ein Problem, eine Notwendigkeit oder eine Chance, die Sie mit Ihrer Projektidee im Rahmen der Aufforderung thematisieren können; bestimmen Sie die zentralen Aktivitäten und die wichtigsten Ergebnisse, die von dem Projekt erwartet werden können; nennen Sie die maßgeblichen Akteure und potenziellen Partner; formulieren Sie das Ziel bzw. die Ziele des Projekts; stellen Sie sicher, dass sich das Projekt an den strategischen Zielen der teilnehmenden Organisationen orientiert; erstellen Sie eine erste Planung, um das Projekt auf den Weg zu bringen, und tragen Sie die für die nächste Phase benötigten Informationen zusammen usw. • Vorbereitung, Entwurf und Planung: Stecken Sie den Projektumfang und die geeignete Vorgehensweise ab; beschreiben Sie klar die vorgeschlagene Methodik unter Wahrung der Übereinstimmung zwischen den Projektzielen und Projektaktivitäten; stellen Sie einen Zeitplan für die anfallenden Aufgaben auf; veranschlagen Sie Ihren Ressourcenbedarf, und arbeiten Sie weitere Details des Projekts aus, z. B. eine Bedarfsermittlung; legen Sie solide Ziele und Wirkungsindikatoren fest (spezifisch, messbar, erreichbar, relevant und terminiert); benennen Sie Projekt- und Lernergebnisse; Beschreibung des Arbeitsprogramms, der Aktivitätsformate, der erwarteten Wirkung und des veranschlagten Gesamtbudgets; Erstellung eines Plans für die Projektdurchführung und eines soliden und realistischen Kommunikationsplans, einschließlich strategischer Aspekte der Projektleitung, Überwachung, Qualitätskontrolle, Berichterstattung und Verbreitung der Ergebnisse; Festlegung der praktischen Modalitäten und Bestätigung der Zielgruppe(n) für die geplanten Aktivitäten; Abschluss von Vereinbarungen mit Partnern und Ausarbeitung des Vorschlags usw. • Durchführung und Überwachung der Aktivitäten: Planmäßige Durchführung des Projekts entsprechend den Anforderungen in Bezug auf Berichterstattung und Kommunikation; Überwachung der laufenden Aktivitäten und Bewertung der Projektleistung anhand der Projektplanung; Ermittlung und Durchführung von Korrekturmaßnahmen bei Abweichungen von der Planung und zur Behebung von Problemen und Risiken; Bestimmung von Abweichungen von den festgelegten Qualitätsnormen und Durchführung von Korrekturmaßnahmen usw. • Überprüfung und Bewertung der Wirkung: Bewertung der Projektleistung anhand der Projektziele und Durchführungspläne; Bewertung der Aktivitäten und ihrer Wirkung auf unterschiedlichen Ebenen, Weitergabe und Nutzung der Projektergebnisse usw. Bei der Konzeption des Projekts zu berücksichtigende horizontale Aspekte Neben der Erfüllung der formalen Kriterien und dem Abschluss einer nachhaltigen Kooperationsvereinbarung mit allen Projektpartnern können die folgenden Elemente dazu beitragen, die Wirkung und die hochwertige Umsetzung von Projekten zum Kapazitätsaufbau in den verschiedenen Projektphasen zu steigern. Die Antragsteller werden aufgefordert, diese Möglichkeiten und Faktoren bei der Gestaltung von Projekten ihres Projekts zu berücksichtigen. Inklusion und Vielfalt Mit dem Programm Erasmus+ sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion und Fairness bei allen Programmaktionen gefördert werden. Zur Umsetzung dieser Grundsätze wurde die Strategie für Inklusion und Vielfalt entwickelt, um mehr Teilnehmende aus einer größeren Vielfalt von Verhältnissen zu erreichen, insbesondere 435 Zu beachten ist, dass die vorbereitenden Maßnahmen zwar bereits vor der Einreichung des Vorschlags oder der Auswahl für die Förderung anlaufen können, es jedoch erst nach der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung möglich ist, Ausgaben zu tätigen und Projektaktivitäten durchzuführen. 403 Teilnehmende mit geringeren Chancen, die mit Hindernissen für die Teilnahme an europäischen Projekten konfrontiert sind. Organisationen sollten barrierefreie und inklusive Projektaktivitäten konzipieren, bei denen die Ansichten von Teilnehmern mit geringeren Chancen berücksichtigt und diese Teilnehmer während des gesamten Prozesses in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Ökologische Nachhaltigkeit Die Projekte sollten umweltfreundlich gestaltet werden und grüne Praktiken in alle Aspekte einbeziehen. Die Organisationen und Teilnehmer sollten bei der Konzeption des Projekts einen umweltfreundlichen Ansatz verfolgen, der alle Beteiligten dazu anregt, über Umweltfragen zu diskutieren und mehr darüber zu erfahren, sie zum Nachdenken darüber veranlasst, was auf den verschiedenen Ebenen getan werden kann, und Organisationen und Teilnehmer dabei unterstützt, alternative umweltfreundlichere Wege zur Durchführung der Projektaktivitäten zu finden. Digitale Dimension Virtuelle Zusammenarbeit und Experimente mit virtuellen und integrierten Lernangeboten sind für erfolgreiche Projekte von zentraler Bedeutung. Gemeinsame Werte, zivilgesellschaftliches Engagement und Teilhabe Die Projekte unterstützen aktiven Bürgersinn und Ethik und fördern die Entwicklung sozialer und interkultureller Kompetenzen, kritisches Denken und Medienkompetenz. Der Schwerpunkt liegt auch darauf, für den Kontext der Europäischen Union zu sensibilisieren und ein entsprechendes Verständnis zu vermitteln. WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR DIE BEANTRAGUNG EINES PROJEKTS ZUM KAPAZITÄTSAUFBAU IM BEREICH SPORT ERFÜLLT SEIN? FÖRDERKRITERIEN Um für eine Erasmus-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für den Kapazitätsaufbau im Bereich Sport die folgenden Kriterien erfüllen: Wer ist antragsberechtigt? Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) - Rechtsträger (öffentliche oder private Einrichtungen) sein - im Sportbereich tätig sein - ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder in einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland der Region 1 (Westbalkan) oder Region 2 (Östliche Nachbarschaft)436 haben. Der Koordinator des Konsortiums muss eine gemeinnützige Organisation sein. Beispiele für solche Organisationen sind: • für den Sportbereich zuständige lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen • lokale, regionale, nationale, europäische oder internationale Sportorganisationen • Nationale Olympische Komitees oder nationale Sportverbände • Organisationen, die die Initiative „Sport für alle“ vertreten • Organisationen zur Förderung körperlicher Aktivität • Organisationen für aktive Freizeitgestaltung 436 Organisationen aus Belarus sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. Organisationen aus Armenien und Aserbaidschan können teilnehmen, jedoch nicht als Koordinatoren. 404 Zusammensetzung von Konsortien Projekte zum Kapazitätsaufbau sind transnationale Projekte, an denen mindestens vier Organisationen aus mindestens drei Ländern beteiligt sind und bei denen die folgenden Bedingungen eingehalten sind: - Mindestens eine und höchstens zwei Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern. Wenn zwei Organisationen beteiligt sind, dürfen diese nicht aus demselben EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland stammen. - Mindestens zwei Organisationen aus mindestens einem förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittland der Region 1 (Westbalkan) oder der Region 2 (Östliche Nachbarschaft). Organisationen aus den Regionen 1 und 2 können sich nicht an demselben Vorschlag beteiligen (d. h. Partnerschaften, die die Regionen 1 und 2 umfassen, sind nicht förderfähig). Die Anzahl der Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern darf nicht höher sein als die Anzahl der Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Verbundene Stellen und assoziierte Partner zählen bei der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivität muss in den Ländern der an der Aktivität beteiligten Organisationen stattfinden, außer in hinreichend begründeten Fällen, die mit den Zielen der Aktion zusammenhängen. Darüber hinaus gilt: - Aktivitäten können auch an dem Ort stattfinden, an dem ein Organ der Europäischen Union seinen Sitz hat, selbst wenn an dem Projekt keine Organisation aus dem Gastland dieses Organs beteiligt ist. - Aktivitäten zur Weitergabe und Verbreitung von Ergebnissen können auch auf einschlägigen themenbezogenen länderübergreifenden Veranstaltungen/Konferenzen in anderen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern oder nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern durchgeführt werden. Projektdauer Projekte zum Kapazitätsaufbau sollten in der Regel zwischen 12 und 36 Monaten dauern. Die Dauer muss bei der Antragstellung je nach Projektziel und Art der im betreffenden Zeitraum geplanten Aktivitäten angeben werden. Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen. Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-SPORT-2026-CB Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 5. März um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit), einreichen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. ERWARTETE WIRKUNG Die geförderten Projekte sollten belegen, welche Wirkung sie voraussichtlich entfalten, indem sie: • die Teilnahme und die Kapazitäten von Breitensportorganisationen erhöhen; 405 • die Teilnahme von Frauen an Sport und körperlicher Betätigung steigern; • die soziale Einbindung benachteiligter Gruppen verbessern; • die Fähigkeit des Sportsektors verbessern, transnational und unter Berücksichtigung von Inklusion, Solidarität und Nachhaltigkeit zu arbeiten; • das Lernen und die Zusammenarbeit zwischen Sportlern und Entscheidungsträgern auf transnationaler Ebene, insbesondere in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, begünstigen und dazu beitragen; • die Ergebnisse effektiv und ansprechend unter Sportlern, die an Sportorganisationen beteiligt sind, verbreiten. ZUSCHLAGSKRITERIEN Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 30 Punkte) • Relevanz des Vorschlags für die Ziele der Aktion • ist der Vorschlag relevant für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung • Inwieweit o sind die Ziele klar definiert und realistisch und betreffen Aspekte, die für die beteiligten Organisationen und die jeweiligen Zielgruppen von Bedeutung sind o ist der Vorschlag innovativ und/oder ergänzt andere von den teilnehmenden Organisationen bereits durchgeführte Initiativen o sind die Aktivitäten zum Kapazitätsaufbau klar definiert und dienen dem Ziel, die Kapazitäten der teilnehmenden Organisationen zu stärken Qualität der Projekt- konzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 20 Punkte) • Klarheit, Vollständigkeit und Qualität des Arbeitsprogramms, einschließlich angemessener Phasen für die Vorbereitung, Durchführung, Überwachung, Bewertung und Verbreitung • Eignung und Qualität der zur Deckung des ermittelten Bedarfs vorgeschlagenen Methodik • Übereinstimmung zwischen Projektzielen und vorgeschlagenen Aktivitäten • Qualität und Wirksamkeit des Arbeitsplans, einschließlich der Frage, inwieweit die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen entsprechen • Qualität der ggf. vorgeschlagenen nichtformalen Lernmethoden • Vorhandensein und Relevanz von Maßnahmen zur Qualitätskontrolle, die gewährleisten, dass die Projektdurchführung hochwertig, fristgerecht und unter Einhaltung des finanziellen Rahmens erfolgt • Kostenwirksamkeit des Projekts und Zuweisung angemessener Mittel für die einzelnen Aktivitäten Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Inwieweit • sind an dem Projekt Organisationen beteiligt, die einander ergänzen und eine angemessene Mischung darstellen, was das erforderliche Profil und die benötigten Erfahrungen und Fachkenntnisse für eine in jeder Hinsicht erfolgreiche Durchführung des Projekts betrifft • sind die Zuständigkeiten und Aufgaben so verteilt, dass das Engagement und die aktive Mitwirkung aller eingebundenen Organisationen deutlich werden • Vorhandensein wirksamer Mechanismen zur Abstimmung und Kommunikation der teilnehmenden Organisationen untereinander und mit anderen maßgeblichen Akteuren 406 Wirkung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) • Qualität der Maßnahmen zur Bewertung der Projektergebnisse • mögliche Wirkung des Projekts o auf Teilnehmer und teilnehmende Organisationen während und nach der Projektlaufzeit o über die unmittelbar an einem Projekt teilnehmenden Organisationen und Personen hinaus auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder internationaler Ebene • Qualität der geplanten Verbreitungsmaßnahmen: Eignung und Qualität von Maßnahmen zur Weitergabe der Projektergebnisse bei den teilnehmenden Organisationen und darüber hinaus • Sofern relevant, wird in dem Vorschlag erläutert, wie die erstellten Materialien, Dokumente und Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden • Qualität der Pläne, die die Nachhaltigkeit des Projekts gewährleisten sollen: Potenzial zur Entwicklung einer anhaltenden Wirkung und zur Erzielung von Ergebnissen, nachdem die EU-Finanzhilfe aufgebraucht ist. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 60 Punkte (von 100 Punkten) erreichen. Außerdem muss jeweils mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der oben genannten Kategorien von Zuschlagskriterien erreicht werden. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. Innerhalb der Beschränkungen bestehender nationaler und europäischer Rechtsrahmen sind die Ergebnisse als freie Lehr- und Lernmaterialien (OER) zugänglich zu machen und auf einschlägigen Plattformen der jeweiligen Berufs- oder Branchenverbände oder der zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Im Vorschlag wird erläutert, wie die erstellten Daten, Materialien, audiovisuellen Medien und Aktivitäten auf sozialen Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Kostenvoranschlags für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Die gewährende Behörde setzt den Pauschalbetrag für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Vorschlags, des Bewertungsergebnisses, der Fördersätze und des in der Aufforderung festgelegten Höchstbetrags der Finanzhilfe fest. Die EU-Finanzhilfe pro Projekt sollte zwischen 100 000 EUR und 200 000 EUR liegen. Wie wird der Pauschalbetrag für das Projekt bestimmt? Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen: a) Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, 407 „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.). b) Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten. c) Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung der veranschlagten Kosten vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Stellen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist. d) Die beschriebenen Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen. Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Der Kofinanzierungssatz von 80 % wird auf die nach der Bewertung ermittelten geschätzten förderfähigen Gesamtkosten angewandt. Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag der Finanzhilfe usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. 408 GEMEINNÜTZIGE EUROPÄISCHE SPORTVERANSTALTUNGEN ZIELE DER AKTION Mit dieser Aktion soll die Organisation von Sportveranstaltungen mit europäischer Dimension in den folgenden Bereichen unterstützt werden: • ehrenamtliches Engagement im Sport • soziale Inklusion durch Sport • Kampf gegen Diskriminierung im Sport, einschließlich der Förderung der Geschlechtergleichstellung • Förderung eines gesunden Lebensstils für alle: die Projekte im Rahmen dieser Prioritätsachse werden sich hauptsächlich auf folgende Bereiche konzentrieren: a) Umsetzung der drei Säulen der Initiative HealthyLifestyle4All; b) Umsetzung der Empfehlung des Rates zu gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität und der EU- Leitlinien für körperliche Aktivität; c) Unterstützung bei der Durchführung der Europäischen Woche des Sports; d) Förderung von Sport und körperlicher Betätigung als Mittel für eine bessere Gesundheit; e) Förderung aller Aktivitäten, die zu sportlicher und körperlicher Betätigung anregen; f) Förderung des traditionellen Sports und traditioneller Spiele. Die im Rahmen dieser Aktion ausgewählten Projekte müssen sich auf eines dieser Ziele konzentrieren. Sie können sich auch mit den anderen Zielen befassen, aber das Hauptziel muss klar erkennbar und im Vorschlag vorrangig sein. Obwohl das Hauptziel dieser Aktion darin besteht, die Organisation von Sportveranstaltungen zu unterstützen, können diesen Veranstaltungen andere Aktivitäten (Workshops, Schulungen, Treffen oder andere relevante Aktivitäten) vorausgehen oder folgen, um die Veranstaltung vorzubereiten oder ihren dauerhaften Nutzen sicherzustellen. Mit dieser Aktion wird finanzielle Unterstützung für die Organisation folgender Maßnahmen bereitgestellt: - Europäische lokale Sportveranstaltungen - Europaweite Sportveranstaltungen - Große europäische Sportveranstaltungen Große europäische Sportveranstaltungen zielen auf eine sehr große Wirkung ab und umfassen Folgemaßnahmen, um sicherzustellen, dass sie dauerhaft einen gesellschaftlichen Nutzen entfalten und die Inklusion durch Sport fördern. WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR EINEN ANTRAG FÜR GEMEINNÜTZIGE EUROPÄISCHE SPORTVERANSTALTUNGEN ERFÜLLT SEIN? FÖRDERKRITERIEN Um für eine Erasmus+-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen die folgenden Kriterien erfüllen: 409 Wer ist antragsberechtigt? Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) - Rechtsträger (öffentliche oder private Stellen) sein - in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein - im Sportbereich tätig sein Beispiele (Liste nicht erschöpfend): • für den Sportbereich zuständige lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen • lokale, regionale, nationale, europäische oder internationale Sportorganisationen • Nationale Olympische Komitees oder nationale Sportverbände • Organisationen, die die Initiative „Sport für alle“ vertreten • Organisationen zur Förderung körperlicher Aktivität • Organisationen für aktive Freizeitgestaltung • Organisationen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend Zusammensetzung von Konsortien Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen sind transnationale Veranstaltungen unter Beteiligung von: • Europäische lokale Veranstaltungen (Typ I): mindestens drei Organisationen aus drei Ländern und höchstens fünf Organisationen aus fünf Ländern, die EU- Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer sind. • Europäische lokale Veranstaltungen (Typ II): Mindestens sechs Organisationen aus sechs verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern. • Europaweite Veranstaltungen: Mindestens zehn Organisationen (ein einzelner Antragsteller + neun teilnehmende Organisationen, die als assoziierte Partner auftreten) aus zehn verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern. • Europäische Großveranstaltungen: mindestens 15 Organisationen (ein einzelner Antragsteller + 14 teilnehmende Organisationen, die als assoziierte Partner auftreten) aus 15 verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern. Die Zusammensetzung des Konsortiums muss die Anforderungen für die beantragte Finanzhilfe erfüllen. 410 Förderfähige Aktivitäten Bei den europäischen lokalen Veranstaltungen (Typ I und II) müssen gemeinnützige Sportveranstaltungen in jedem an dem Projekt beteiligten EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland stattfinden. Bei der europaweiten Veranstaltung findet eine einzige Sportveranstaltung in dem Land der Niederlassung des Koordinators statt; ist dies nicht der Fall, ist dies im Antrag hinreichend zu begründen. In diesem Fall kann die Veranstaltung in dem Land stattfinden, in dem eine der teilnehmenden Organisationen ihren Sitz hat. Bei der europäischen Großveranstaltung müssen die Aktivitäten in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland stattfinden. Die Sportveranstaltung muss mindestens sieben verschiedene Sportarten präsentieren und Aktivitäten umfassen, die während des gesamten Jahres im Anschluss an die Veranstaltung umgesetzt werden, um dauerhaft einen gesellschaftlichen Nutzen (z. B. in den Bereichen Soziales, Bildung, Umwelt, Gesundheit) und die Förderung der Inklusion durch Sport zu gewährleisten. Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 12 oder 18 Monate dauern, entsprechend dem Projektziel und der Art der im betreffenden Zeitraum geplanten Aktivitäten. Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen. Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA): Europäische lokale Veranstaltungen (Typ I und II) und europaweite Veranstaltungen: • Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-SPORT-2026-SNCESE. Europäische Großveranstaltungen: • Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-SPORT-2026-LSNCESE. Wann ist der Antrag zu stellen? Europäische lokale Veranstaltungen (Typ I und II) und europaweite Veranstaltungen:: Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 5. März um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Europäische Großveranstaltungen: Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 22. Januar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Die EU-Finanzhilfe wird Organisationen gewährt, die für die Vorbereitung, Organisation und Nachbereitung von Sportveranstaltungen zuständig sind. Folgende Standardaktivitäten werden unterstützt (Liste nicht erschöpfend): • Vorbereitung und Organisation der Veranstaltung • Organisation von Bildungsaktivitäten für Sportler, Trainer, Organisatoren und Freiwillige im Vorfeld einer Veranstaltung • Organisation von Aktivitäten am Rande der Sportveranstaltung (Konferenzen, Seminare) • Schulung von Freiwilligen • Durchführung von Aktivitäten mit nachhaltiger Wirkung (Bewertungen, Konzeption von Zukunftsplänen) • Kommunikationsaktivitäten mit Bezug zum Thema der Veranstaltung 411 Die folgenden Sportveranstaltungen werden im Rahmen dieser Aktion nicht unterstützt: • Von nationalen, europäischen oder internationalen Sportverbänden/-ligen regelmäßig durchgeführte Wettbewerbe (nationale, Europa- oder Weltmeisterschaften), es sei denn, die finanzielle Unterstützung wird für die Organisation von Nebenaktivitäten beantragt, die sich an große Bevölkerungsgruppen richten ERWARTETE WIRKUNG Mit der Aktion soll folgende Wirkung erzielt werden: • verstärktes Bewusstsein für die Rolle des Sports bei der Förderung von sozialer Inklusion, Chancengleichheit und gesundheitsfördernder körperlicher Betätigung • verstärkte Beteiligung an sportlichen und körperlichen Aktivitäten und an Freiwilligentätigkeit ZUSCHLAGSKRITERIEN Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit • ist der Vorschlag relevant für die Ziele und Prioritäten der Aktion • Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. • beruht der Vorschlag auf einer fundierten und angemessenen Bedarfsanalyse • ist der Vorschlag innovativ • ergänzt der Vorschlag andere von den teilnehmenden Organisationen bereits durchgeführte Initiativen • erbringt der Vorschlag einen Mehrwert auf EU-Ebene durch Ergebnisse, die nicht erzielt werden könnten, wenn die Aktivitäten von einem einzelnen Land durchgeführt würden Qualität der Projekt- konzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Inwieweit • ist der Projektarbeitsplan klar, vollständig und wirksam und sieht angemessene Phasen für die Vorbereitung, Durchführung, Überwachung, Bewertung und Weitergabe der Projektergebnisse vor • ist das Projekt kostenwirksam und weist angemessene Mittel für die einzelnen Aktivitäten zu • ist die vorgeschlagene Methodik klar, angemessen und realisierbar • werden relevante Maßnahmen zur Qualitätskontrolle vorgeschlagen, die gewährleisten, dass die Projektdurchführung hochwertig, fristgerecht und unter Einhaltung des finanziellen Rahmens erfolgt • sind digitale Instrumente und Lernmethoden in das Projekt integriert, um die physischen Aktivitäten zu ergänzen und die Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen zu verbessern • sind die Veranstaltungen eindeutig im Einklang mit dem Ziel der Aktion und der Zielgruppe konzipiert 412 Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Inwieweit • weist das Projekt eine angemessene Mischung in Bezug auf das Profil und das Fachwissen der teilnehmenden Organisationen auf, um alle Projektziele erfolgreich zu verwirklichen • verdeutlicht die vorgeschlagene Aufgabenverteilung das Engagement und die aktive Mitwirkung aller teilnehmenden Organisationen • beinhaltet der Vorschlag wirksame Mechanismen zur Koordinierung und Kommunikation der teilnehmenden Organisationen untereinander und mit anderen maßgeblichen Akteuren • ist die Rolle jeder teilnehmenden Organisation bei konkreten Veranstaltungen klar beschrieben und begründet Wirkung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit • hat jede Sportveranstaltung das Potenzial, Teilnehmende aus der/den Zielgruppe(n) anzusprechen • enthält der Projektvorschlag konkrete und logische Schritte zur Integration der Projektergebnisse in die reguläre Arbeit der teilnehmenden Organisationen • hat das Projekt das Potenzial einer positiven Wirkung auf die Teilnehmer und die teilnehmenden Organisationen sowie auf die breitere Gemeinschaft • haben die erwarteten Projektergebnisse das Potenzial einer Nutzung außerhalb der am Projekt teilnehmenden Organisationen während und nach der Projektlaufzeit und auf lokaler, regionaler, nationaler oder europäischer Ebene • beinhaltet der Projektvorschlag angemessene Pläne und Methoden zur Bewertung der Projektergebnisse • enthält der Projektvorschlag konkrete und wirksame Schritte, um die Projektergebnisse innerhalb der teilnehmenden Organisationen bekannt zu machen, die Ergebnisse an andere Organisationen und die Öffentlichkeit weiterzugeben und öffentlich auf die Finanzierung durch die Europäische Union hinzuweisen • umfasst der Projektvorschlag konkrete und wirksame Schritte, um die Nachhaltigkeit des Projekts und seine Fähigkeit zu gewährleisten, auch nach Ausschöpfung der EU-Finanzhilfe weiterhin Wirkung zu entfalten und Ergebnisse zu erzielen Die Vorschläge kommen nur dann für eine Förderung in Betracht, wenn sie mindestens 60 Punkte erreichen. Außerdem muss jeweils mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der oben genannten Kategorien von Zuschlagskriterien erreicht werden. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Die Zuschüsse für gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen werden – außer für die Kategorie „europäische Großveranstaltung“ – in Form von Pauschalbeträgen gewährt. Die Höhe des festen Pauschalbetrags richtet sich nach der Anzahl der Veranstaltungen und der Anzahl der am Projekt beteiligten Organisationen. 413 Die Antragsteller wählen zwischen den folgenden vorab festgelegten Beträgen je nach der Anzahl der Veranstaltungen und der Anzahl der am Projekt beteiligten Organisationen: Kategorie von Sportveranstaltungen Fester Pauschalbetrag Europäische lokale Veranstaltungen: Mindestens eine Veranstaltung pro Land. Typ I: mindestens drei Organisationen aus drei verschiedenen förderfähigen Ländern und höchstens fünf Organisationen aus fünf verschiedenen förderfähigen Ländern. 200 000 EUR Typ II: mindestens sechs Organisationen aus sechs verschiedenen förderfähigen Ländern. 300 000 EUR Europaweite Veranstaltungen: eine einzige Veranstaltung mit mindestens zehn teilnehmenden Organisationen aus mindestens zehn verschiedenen förderfähigen Ländern (einschließlich der antragstellenden Organisation). 450 000 EUR Europäische Großveranstaltungen: eine Veranstaltung mit mindestens 15 Organisationen aus 15 verschiedenen förderfähigen Ländern 1 000 000 EUR bis 1 500 000 EUR a) Europäische lokale Veranstaltungen (Typ I): 200 000 EUR Die Vorschläge betreffen Projekte mit mehreren Begünstigten, bei denen alle Kosten von der antragstellenden Organisation und den Partnerorganisationen getragen werden müssen. Die benannten Teilnehmerorganisationen (zwischen drei und fünf) gelten als Mitbegünstigte, und die Veranstaltungen und begleitend dazu organisierte Aktivitäten finden in jedem beteiligten EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland statt. Die Vorschläge müssen einen Abschnitt speziell zur Verteilung der Aufgaben und der EU-Finanzhilfe auf die Partner enthalten. Ebenfalls anzugeben sind der Zeitplan für die Durchführung der einzelnen Projektaktivitäten und die Frist für die Vorlage der Arbeitsergebnisse des Projekts. Die Antragsteller müssen die Projektaktivitäten in „Arbeitspakete“ aufteilen. Jedes Arbeitspaket muss mit konkreten Zielen verknüpft sein, und die Antragsteller müssen einen Katalog quantitativer und qualitativer Indikatoren zur Bewertung des Stands der Verwirklichung dieser Ziele festlegen. b) Europäische lokale Veranstaltungen (Typ II): 300 000 EUR Die Vorschläge betreffen Projekte mit mehreren Begünstigten, bei denen alle Kosten von der antragstellenden Organisation und den Partnerorganisationen getragen werden müssen. Die benannten Teilnehmerorganisationen (mindestens 6) gelten als Mitbegünstigte, und die Veranstaltungen und begleitend dazu organisierte Aktivitäten finden in jedem beteiligten EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland statt. Die Vorschläge müssen einen Abschnitt speziell zur Verteilung der Aufgaben und der EU-Finanzhilfe auf die Partner enthalten. Ebenfalls anzugeben sind der Zeitplan für die Durchführung der einzelnen Projektaktivitäten und die Frist für die Vorlage der Arbeitsergebnisse des Projekts. Die Antragsteller müssen die Projektaktivitäten in „Arbeitspakete“ aufteilen. Jedes Arbeitspaket muss mit konkreten Zielen verknüpft sein, und die Antragsteller müssen einen Katalog quantitativer und qualitativer Indikatoren zur Bewertung des Stands der Verwirklichung dieser Ziele festlegen. 414 c) Europaweite Veranstaltungen: 450 000 EUR Die Vorschläge betreffen Projekte mit nur einem Begünstigten, was bedeutet, dass die Mittel nur der einzigen antragstellenden Organisation zugewiesen werden können. Die teilnehmenden Organisationen gelten nicht als Projektpartner. Als assoziierte Partner können sie im Rahmen des Projekts keine Mittel aus dem Programm erhalten. Ebenfalls anzugeben sind der Zeitplan für die Durchführung der einzelnen Projektaktivitäten und die Frist für die Vorlage der Arbeitsergebnisse des Projekts. Die Antragsteller müssen die Projektaktivitäten in „Arbeitspakete“ aufteilen. Jedes Arbeitspaket muss mit konkreten Zielen verknüpft sein, und die Antragsteller müssen einen Katalog quantitativer und qualitativer Indikatoren zur Bewertung des Stands der Verwirklichung dieser Ziele festlegen. d) Europäische Großveranstaltungen (budgetbasiert): zwischen 1 Mio. EUR und 1,5 Mio. EUR Der Finanzhilfebetrag wird voraussichtlich zwischen 1 Mio. EUR und 1,5 Mio. EUR betragen. Die gewährte Finanzhilfe ist möglicherweise niedriger als der beantragte Betrag. Die Finanzhilfe wird nach Maßgabe eines Finanzplans und auf Basis der tatsächlich angefallenen Kosten sowie von Einheitskosten und Pauschalsätzen gewährt. Finanziert werden bestimmte Arten förderfähiger Kosten, die im Rahmen der Projekte tatsächlich angefallen sind. Die genauen Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag, Fördersatz, förderfähige Gesamtkosten usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Die Kosten werden zu dem in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Finanzierungssatz (80 %) erstattet. Die finanzielle Unterstützung Dritter ist nicht förderfähig. Kosten im Zusammenhang mit Freiwilligen und KMU sind förderfähig. Siehe Teil C dieses Programmleitfadens, Abschnitt „Förderfähige direkte Kosten“. Auszahlung der Finanzhilfe Voraussetzung für die vollständige Auszahlung der Finanzhilfe ist der Abschluss aller Arbeitspakete entsprechend den im Projektantrag beschriebenen Qualitätskriterien. Falls eines der Arbeitspakete nicht oder nur teilweise abgeschlossen ist oder bei der Qualitätsbewertung als nicht zufriedenstellend bewertet wird, können entsprechende Kürzungen des Finanzhilfebetrags nach Maßgabe der Finanzhilfevereinbarung vorgenommen werden. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. 415 LEITAKTION 3: UNTERSTÜTZUNG DER POLITIKENTWICKLUNG UND DER POLITISCHEN ZUSAMMENARBEIT Die Leitaktion 3 unterstützt die politische Entwicklung und Zusammenarbeit und leistet damit einen Beitrag zur Umsetzung bestehender politischer Maßnahmen und zur Entwicklung neuer politischer Strategien, die auf Systemebene zu Modernisierung und Reformen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport führen können. Mit den Aktionen im Rahmen dieser Leitaktion werden die nachstehenden Ziele verfolgt: • Vorbereitung und Unterstützung der Umsetzung der politischen Agenda der EU in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport durch Erleichterung der Verwaltung und Anwendung der offenen Methoden der Koordinierung • Durchführung von Tests politischer Strategien auf europäischer Ebene unter Federführung hoher öffentlicher Stellen und durch praktische Erprobung politischer Maßnahmen in mehreren Ländern unter Anwendung verlässlicher Evaluierungsmethoden • Sammlung von Fakten und Wissen über Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, des Jugendbereichs und des Sports auf nationaler und europäischer Ebene, um eine fundierte Politikgestaltung zu erleichtern • Verbesserung der Transparenz und der Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen sowie der Übertragung von Leistungspunkten, Förderung der Qualitätssicherung, digitale Leistungsnachweise, Unterstützung der Validierung nichtformalen und informellen Lernens sowie Konzepte zum Kompetenzmanagement und entsprechende Beratung • Förderung des politischen Dialogs mit Interessenträgern innerhalb und außerhalb der Europäischen Union durch Konferenzen, Veranstaltungen und andere Aktivitäten, an denen politische Entscheidungsträger, Praktiker und sonstige Interessenträger in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport beteiligt sind, um das Bewusstsein für die einschlägigen politischen Agenden der EU zu schärfen und Europa als ausgezeichneten Studien- und Forschungsstandort zu fördern • Verbesserung der Durchführung des Programms in qualitativer Hinsicht durch Erleichterung des Transfers von Wissen und Verfahren zwischen den nationalen Agenturen und Bereitstellung von Denkfabrik-Ressourcen für die nationalen Agenturen und die Kommission, die die Ausarbeitung von Aktivitäten und Strategien zur Durchführung des Programms in stärkerem Zusammenhang mit politischen Entwicklungen ermöglichen und Instrumente für eine bessere Ausnutzung des Potenzials von Synergien und Komplementaritäten bereitstellen • Bereitstellung von Möglichkeiten für Menschen in allen Lebensphasen, Lernerfahrungen im Ausland auf ihrem Fachgebiet zu machen, z. B. in den Bereichen öffentliche Verwaltung, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, neue Technologien und Unternehmen • Schaffung der Möglichkeit für Erasmus+-Durchführungsstellen, bei der Ausweitung von Erasmus-Projekten Hilfestellung zu leisten, indem Finanzhilfen beantragt werden oder Synergien mit der Unterstützung aus den auf nationaler und regionaler Ebene verwalteten europäischen Struktur- und Investitionsfonds, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation und den Programmen für Migration, Sicherheit, Gerechtigkeit und Stärkung der Bürgerrechte, Gesundheit und Kultur ausgeschöpft werden • Unterstützung von Veranstaltungen, Kampagnen und anderen Aktivitäten, die die Bürgerinnen und Bürger und Organisationen über das Programm Erasmus+ und die politischen Strategien der Europäischen Union in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport informieren • Beitrag zur Ermittlung und Verbreitung von bewährten Verfahren und von Erfolgsgeschichten aus den geförderten Projekten, um sie sichtbarer zu machen und auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene auszuweiten WELCHE AKTIONEN WERDEN GEFÖRDERT? Nach Maßgabe des Programmleitfadens wird folgende Aktion gefördert: • Die europäische Jugend vereint 416 Diese Aktion wird von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) verwaltet. Die Leitaktion 3 deckt viele weitere Aktionen zur Unterstützung politischer Reformen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend ab, die entweder unmittelbar von der Europäischen Kommission oder über spezifische Aufforderungen der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur zur Einreichung von Vorschlägen umgesetzt werden. Diese Projekte werden in die nachstehenden Kategorien unterteilt: • Unterstützung der europäischen Politikentwicklung • Unterstützung von EU-Instrumenten und -Maßnahmen zur Förderung der Qualität, Transparenz und Anerkennung von Fähigkeiten, Kompetenzen und Qualifikationen • politischer Dialog und Zusammenarbeit mit wichtigen Interessenträgern und internationalen Organisationen • Maßnahmen, die zur hochwertigen und inklusiven Durchführung des Programms beitragen • Zusammenarbeit mit anderen EU-Instrumenten und Unterstützung anderer Bereiche der EU-Politik • Verbreitungs- und Sensibilisierungsaktivitäten Weitere Informationen über die unterstützten Aktionen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission und der Exekutivagentur. 417 DIE EUROPÄISCHE JUGEND VEREINT Projekte der Aktion „Die europäische Jugend vereint“ zielen darauf ab, Netzwerke zur Förderung regionaler Partnerschaften zu schaffen, die in enger Zusammenarbeit mit jungen Menschen aus ganz Europa (EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer) betrieben werden. Die Netzwerke organisieren Austauschaktivitäten, fördern Schulungen (z. B. für Jugendleiter) und ermöglichen es jungen Menschen, selbst gemeinsame Projekte mit physischen und Online-Aktivitäten zu entwickeln. ZIELE DER AKTION Die Projekte der Aktion „Die europäische Jugend vereint“ zielen darauf ab, Kooperationen zu schaffen, die es jungen Menschen in ganz Europa ermöglichen, gemeinsame Projekte zu starten, Austauschmaßnahmen zu organisieren und Schulungen (z. B. für Jugendleiter/Jugendarbeiter) durch physische und Online-Aktivitäten zu fördern. Mit der Aktion werden transnationale Partnerschaften für Jugendorganisationen sowohl an der Basis als auch auf Ebene groß angelegter Partnerschaften unterstützt, um die europäische Dimension ihrer Aktivitäten zu verstärken. Wichtige thematische Prioritäten sind die Arbeit mit und die Förderung der EU-Jugendstrategie 2019–2027437 und der europäischen Jugendziele. Die europäischen Jugendziele finden sich auch in den politischen Leitlinien der Kommissionspräsidentin von der Leyen438 wieder. In den Projektvorschlägen können auch das Vermächtnis des Europäischen Jahres der Jugend 2022 (z. B. Untersuchung von Prozessen des „Jugend-Checks“ oder der durchgängigen Berücksichtigung der Jugend) und die Ergebnisse der „Konferenz zur Zukunft Europas“439 behandelt werden. Jugendnetzwerke sollten prüfen, wie Solidarität und Integration bei der Erholung von der COVID-19-Pandemie gefördert werden können. SPEZIFISCHE ZIELE Mit der Aktion soll konkret mindestens eines der folgenden spezifischen Ziele unterstützt werden: • Förderung und Entwicklung einer stärker transnational strukturierten Zusammenarbeit – online und offline – zwischen verschiedenen Jugendorganisationen, um Partnerschaften aufzubauen oder zu stärken, deren Schwerpunkt auf Solidarität und der inklusiven demokratischen Teilhabe aller liegt, und zwar vor dem Hintergrund der Rückwirkungen auf sozioökonomische Strukturen und im Einklang mit der EU-Jugendstrategie 2019-2027, den europäischen Jugendzielen, dem EU-Jugenddialog und dem Vermächtnis des Europäischen Jahres der Jugend 2022 (z. B. Prozesse der Jugendbeteiligung, der durchgängigen Berücksichtigung der Jugend, des Jugend-Checks); • Förderung der sechs zentralen Werte der EU440, die die Grundlage unserer Gesellschaft bilden: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. • Jugendorganisationen, die an Initiativen beteiligt sind mit dem Ziel, junge Menschen zur Teilhabe am demokratischen Prozess und an der Gesellschaft anzuregen, indem Schulungen organisiert, Gemeinsamkeiten junger Europäer herausgestellt werden und eine Diskussion und Debatte über die Verbundenheit junger Europäer mit der EU, ihren Werten und ihren demokratischen Grundlagen angestoßen wird; dazu gehört die Organisation von Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Förderung der Teilhabe unterrepräsentierter Gruppen junger Menschen in der Politik, in Jugendorganisationen und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft durch die Einbeziehung junger Menschen mit geringeren Chancen wie gefährdete und sozioökonomisch benachteiligte junge Menschen sowie junge Menschen aus ländlichen und abgelegenen Gebieten; • neue Wege zur Befähigung von Jugendorganisationen durch die Unterstützung innovativer Wege der Zusammenarbeit und der Schaffung, Entwicklung und Verwaltung von Netzwerken. Ein Beispiel dafür wäre die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Jugendorganisationen in einem digitalen Kontext durch nichtformale Lernmethoden und Organisationsmodelle, wie alternative Formen des Austauschs und der gegenseitigen Hilfe. Die 437 Entschließung des Rates 2018/C 456/01, veröffentlicht im Dezember 2018: https://eur-lex.europa.eu/legal- content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:42018Y1218(01)&from=DE. 438 Siehe https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_19_5542. 439 https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/new-push-european-democracy/conference-future- europe_de. 440 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:12012M002&from=EN. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:42018Y1218(01)&from=DE. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:42018Y1218(01)&from=DE. https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_19_5542 https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/new-push-european-democracy/conference-future-europe_de https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/new-push-european-democracy/conference-future-europe_de https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:12012M002&from=EN 418 Erklärung des 4. Europäischen Kongresses über Jugendarbeit vom Mai 2025 und der Fahrplan für eine europäische Strategie im Bereich Jugendarbeit sollten einen neuen unterstützenden Rahmen für die Umsetzung der Europäischen Jugendarbeitsagenda bilden. • Verstärkung der europäischen Dimension der Aktivitäten von Jugendorganisationen an der Basis, einschließlich Aktivitäten für ein besseres Zusammenleben und zur Gestaltung nachhaltiger künftiger Formen des transnationalen Lebens im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal und der Initiative Neues Europäisches Bauhaus441. AKTIVITÄTEN Die Aktion richtet sich an (gemeinnützige) NRO und öffentliche Einrichtungen, die Projekte vorschlagen, die in der Lage sind, junge Menschen in Partnerschaften zu mobilisieren, die sich auf verschiedene Länder und Regionen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländer erstrecken und zur Entwicklung und Umsetzung der EU-Jugendstrategie, zur Politikgestaltung und zur Interaktion mit wichtigen Akteuren im Bereich Jugend beitragen. Mobilitätsaktivitäten für junge Menschen können eine Schlüsselkomponente der Projekte der Aktion „Die europäische Jugend vereint“ sein. Diese Mobilität sollte grenzüberschreitende Austausch- und nichtformale oder informelle Ausbildungsmöglichkeiten für junge Menschen aus ganz Europa bieten, die durch Online-Foren vorbereitet und unterstützt werden können, um zur Erreichung der Ziele dieser Aktion beizutragen. Diese Mobilitätsaktivitäten müssen ganz klar im Einklang mit den Zielen der Aktion und dem Grundsatz eines guten Preis-Leistungs-Verhältnisses begründet werden. Alle Aktivitäten sollten dazu beitragen, die Reichweite auf die Jugend auszudehnen und junge Menschen sowohl innerhalb als auch außerhalb von Jugendorganisationen zu erreichen, einschließlich junger Menschen mit geringeren Chancen, um sicherzustellen, dass eine Vielfalt von Stimmen gehört wird.442 Es sollten Maßnahmen ergriffen werden, um eine solide Lerndimension der Aktivitäten für junge Menschen und die Anerkennung von Lernergebnissen sicherzustellen (einschließlich eines Reflexionsprozesses zur Ermittlung und Dokumentation der Lernergebnisse der Teilnehmenden, wobei die Nutzung der europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumente, insbesondere des Youthpass, gefördert werden sollte). WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR DIE BEANTRAGUNG IM RAHMEN DER BASISAKTION „DIE EUROPÄISCHE JUGEND VEREINT“ ERFÜLLT SEIN? FÖRDERKRITERIEN Um für eine Erasmus-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für „Die europäische Jugend vereint“ die folgenden Kriterien erfüllen: 442 Durchführungsleitlinien zur Strategie für Inklusion und Vielfalt – Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-inclusion-and- diversity-strategy https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-inclusion-and-diversity-strategy https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-inclusion-and-diversity-strategy 419 Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) - in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Rechtsträger sein: • im Bereich Jugend tätige NRO (einschließlich europäischer Jugend-NRO und nationaler Jugendräte) • im Bereich Jugend tätige öffentliche Stellen auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene • gewinnorientierte Organisationen können ebenfalls teilnehmen, jedoch nicht als Koordinatoren Beispiele für Begünstigte sind: • gemeinnützige Organisationen, Verbände, NRO (einschließlich europäischer Jugend-NRO) • nationale Jugendräte • lokale, regionale oder nationale Behörden • Bildungs- oder Forschungseinrichtungen • Stiftungen Ein und dieselbe Organisation kann vor Ablauf der Frist nur einen einzigen Antrag als Koordinator einreichen. Zusammensetzung von Konsortien (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen) Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens fünf Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) aus mindestens fünf EU-Mitgliedstaaten und/oder mit dem Programm assoziierten Drittländern eingereicht werden. Assoziierte Partner sind zulässig. Verbundene Stellen und assoziierte Partner zählen bei den Mindestkriterien für die Förderfähigkeit der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Alle Aktivitäten müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland stattfinden. Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 24 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) in Brüssel. Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-YOUTH-2026-YOUTH-TOG Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 26. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Wie ist der Antrag zu stellen? Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. 420 EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Ein Projekt der Aktion „Die europäische Jugend vereint“ besteht aus vier Phasen, die bereits vor der Auswahl des Projektvorschlags für die Förderung beginnen, z. B. 1) Projektfindung und -anbahnung, 2) Projektvorbereitung, -konzeption und -planung, 3) Projektdurchführung und Überwachung der Aktivitäten und 4) Projektüberprüfung und Bewertung der Wirkung. Die teilnehmenden Organisationen und die Teilnehmer an den Aktivitäten sollten in allen Phasen eine aktive Rolle spielen und so ihre Lernerfahrung verbessern. • Findung und Anbahnung: Ermitteln Sie ein Problem, eine Notwendigkeit oder eine Chance, die Sie mit Ihrer Projektidee im Rahmen der Aufforderung thematisieren können; bestimmen Sie die zentralen Aktivitäten und die wichtigsten Ergebnisse, die von dem Projekt erwartet werden können; nennen Sie die maßgeblichen Akteure und potenziellen Partner; formulieren Sie das Ziel bzw. die Ziele des Projekts; stellen Sie sicher, dass sich das Projekt an den strategischen Zielen der teilnehmenden Organisationen orientiert; erstellen sie eine erste Planung, um das Projekt auf den Weg zu bringen, und tragen Sie die für die nächste Phase benötigten Informationen zusammen usw. • Vorbereitung, Entwurf und Planung: Stecken Sie den Projektumfang und die geeignete Vorgehensweise ab; legen Sie einen Zeitplan für die anfallenden Aufgaben fest; veranschlagen Sie Ihren Ressourcenbedarf, und arbeiten Sie weitere Details des Projekts aus, z. B. eine Bedarfsermittlung; legen Sie solide Ziele und Wirkungsindikatoren fest (spezifisch, messbar, erreichbar, relevant und terminiert); benennen Sie Projekt- und Lernergebnisse; Beschreibung des Arbeitsprogramms, der Aktivitätsformate, der erwarteten Wirkung und des veranschlagten Gesamtbudgets; Erstellung eines Plans für die Projektdurchführung, einschließlich strategischer Aspekte der Projektleitung, Überwachung, Qualitätskontrolle, Berichterstattung und Verbreitung der Ergebnisse; Festlegung der praktischen Modalitäten und Bestätigung der Zielgruppe(n) für die geplanten Aktivitäten; Aufstellung von Vereinbarungen mit Partnern und Abfassung des Vorschlags usw. • Durchführung und Überwachung der Aktivitäten: Planmäßige Durchführung des Projekts entsprechend den Anforderungen in Bezug auf Berichterstattung und Kommunikation; Überwachung der laufenden Aktivitäten und Bewertung der Projektleistung anhand der Projektplanung; Ermittlung und Durchführung von Korrekturmaßnahmen bei Abweichungen von der Planung und zur Behebung von Problemen und Risiken; Ermittlung von Fällen von Nichteinhaltung der festgelegten Qualitätsstandards und Durchführung von Korrekturmaßnahmen usw. • Überprüfung und Bewertung der Wirkung: Bewertung der Projektleistung anhand der Projektziele und Durchführungspläne; Bewertung der Aktivitäten und ihrer Wirkung auf unterschiedlichen Ebenen, Weitergabe und Nutzung der Projektergebnisse usw. Bei der Konzeption eines Projekts zu berücksichtigende horizontale Aspekte: Neben der Erfüllung der formalen Kriterien und dem Abschluss einer nachhaltigen Kooperationsvereinbarung mit allen Projektpartnern können die folgenden Elemente dazu beitragen, die Wirkung und die hochwertige Umsetzung von Projekten im Rahmen von „Die europäische Jugend vereint“ in den verschiedenen Projektphasen zu steigern. Die Antragsteller werden aufgefordert, diese Möglichkeiten und Faktoren bei der Gestaltung von Projekten ihres Projekts zu berücksichtigen. Ökologische Nachhaltigkeit Die Projekte sollten umweltfreundlich gestaltet werden und grüne Praktiken in alle Aspekte einbeziehen. Die Organisationen und Teilnehmer sollten bei der Konzeption des Projekts einen umweltfreundlichen Ansatz verfolgen, der alle Beteiligten dazu anregt, über Umweltfragen zu diskutieren und mehr darüber zu erfahren, sie zum Nachdenken darüber veranlasst, was auf den verschiedenen Ebenen getan werden kann, und Organisationen und Teilnehmer dabei unterstützt, alternative umweltfreundlichere Wege zur Durchführung der Projektaktivitäten zu finden. Inklusion und Vielfalt Mit dem Programm Erasmus+ sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion und Fairness bei allen Aktionen gefördert werden. Zur Umsetzung dieser Grundsätze wurde eine Strategie für Inklusion und Vielfalt entwickelt, um mehr Teilnehmende aus einer größeren Vielfalt von Verhältnissen zu erreichen, insbesondere Teilnehmende mit geringeren 421 Chancen, die mit Hindernissen für die Teilnahme an europäischen Projekten konfrontiert sind. Organisationen sollten barrierefreie und inklusive Projektaktivitäten konzipieren, bei denen die Ansichten von Teilnehmern mit geringeren Chancen berücksichtigt und diese Teilnehmer während des gesamten Prozesses in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Als übergeordneter Grundsatz gilt, dass die teilnehmenden Organisationen Strategien verfolgen sollten, um mit jungen Menschen aus unterschiedlichen Verhältnissen an der Basis in Kontakt zu treten. Dies umfasst die Einbeziehung einer vielfältigen Gruppe junger Menschen mit geringeren Chancen, auch aus abgelegenen/ländlichen Gebieten und/oder mit Migrationshintergrund. Daher sollten alle Aktivitäten dazu beitragen, immer breitere Kreise junger Menschen nicht nur zu erreichen, sondern auch aktiv einzubinden und so sicherzustellen, dass eine Vielfalt von Stimmen vertreten ist. Digitale Dimension Virtuelle Zusammenarbeit und Experimente mit virtuellen und integrierten Lernangeboten sind für erfolgreiche Projekte von zentraler Bedeutung. Insbesondere wird bei den Projekten nachdrücklich empfohlen, für die Zusammenarbeit vor, während und nach den Projektaktivitäten das Europäische Jugendportal und die EU-Jugendstrategieplattform zu nutzen. Gemeinsame Werte, zivilgesellschaftliches Engagement und Teilhabe Die Projekte unterstützen aktiven Bürgersinn und Ethik und fördern die Entwicklung sozialer und interkultureller Kompetenzen, kritisches Denken und Medienkompetenz. Der Schwerpunkt liegt auch darauf, für den Kontext der Europäischen Union zu sensibilisieren und ein entsprechendes Verständnis zu vermitteln. ZUSCHLAGSKRITERIEN Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 30 Punkte) • Zweck und EU-Mehrwert: Mit dem Vorschlag wird ein Projekt mit EU-Mehrwert eingerichtet und weiterentwickelt, das die für die Jugend relevante Politik auf EU- Ebene, insbesondere die EU-Jugendstrategie 2019–2027, unterstützt, z. B. Unterstützung der Gestaltung/Umsetzung politischer Maßnahmen, politischer Diskussionen und der Zusammenarbeit mit Jugendakteuren im Einklang mit der EU- Jugendstrategie 2019–2027, dem Vermächtnis des Europäischen Jahres der Jugend 2022 und der Europäischen Jugendarbeitsagenda. • Werte der EU: Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. • Ziele: Die Ziele des Vorschlags sind für mindestens eines der allgemeinen Ziele der Aktion und mindestens eines ihrer spezifischen Ziele relevant. Zudem sind die Ziele des Vorschlags konkret und klar definiert, erreichbar, messbar, realistisch und terminiert. Sie betreffen Aspekte, die für die teilnehmenden Organisationen von Bedeutung sind und einen klaren Mehrwert für die ausgewählten Zielgruppen erbringen. • Erfordernisse: Aus dem Vorschlag ist ersichtlich, dass er auf einer gründlichen Bedarfsermittlung basiert, die so weit wie möglich auf überprüfbaren Fakten und Zahlen, gestützt auf allgemeine und spezifische Daten mit Relevanz für alle im Konsortium vertretenen Länder und Organisationen, beruht. Es wird eine klare Bedarfsanalyse mit Bezug zu den konkreten Gegebenheiten der Antragsteller, Partner und Zielgruppen erwartet. • Einbindung der Jugend: Der Vorschlag lässt erkennen, dass eine vielfältige Gruppe junger Menschen, auch aus abgelegenen/ländlichen Gebieten und/oder mit geringeren Chancen, in die Partnerschaft eingebunden wird. 422 Qualität der Projekt- konzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) • Planung: Der Vorschlag ist klar, vollständig und von hoher Qualität und sieht angemessene Phasen für die Vorbereitung, Durchführung, Überwachung und Bewertung des Projekts auf der Grundlage einer fundierten Methodik für Projektmanagement vor. • Methodik: Die Durchführung beruht auf einer geeigneten Methodik; die Ziele stehen im Einklang mit den Aktivitäten und sind klar umrissen, und die ermittelten Probleme, Bedürfnisse und Lösungen sind logisch miteinander verknüpft; der Arbeitsplan ist kohärent und konkret; durch geeignete Qualitätskontrollmaßnahmen und -indikatoren wird sichergestellt, dass das Projekt ordnungsgemäß und mit der nötigen Qualität, innerhalb des vorgegebenen Projektumfangs, fristgerecht sowie im Rahmen des Budgets durchgeführt wird; es wurden konkrete und geeignete Risikomanagement- und Notfallpläne aufgestellt. • Kostenwirksamkeit: Das vorgeschlagene Budget ist kohärent, hinreichend detailliert, für die Durchführung des Projekts geeignet und so konzipiert, dass es ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen entsprechen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen. Das Budget orientiert sich an den Bedürfnissen von Basisorganisationen und schutzbedürftigen jungen Menschen und fördert so ihre Einbeziehung in das Programm Erasmus+. • Lerndimension: Das Projekt umfasst eine starke Lernkomponente mit klar definierten Lernergebnissen für junge Teilnehmende. Es umfasst einen Reflexionsprozess zur Ermittlung und Dokumentation dieser Lernergebnisse, wobei die Nutzung der europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumente gefördert werden sollte, insbesondere des Youthpass, und die Grundsätze des nichtformalen Lernens und des Konzepts des Kapazitätsaufbaus im Jugendbereich berücksichtigt werden sollten. 423 Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) • Profil der Partnerschaft: An der Partnerschaft sind Organisationen beteiligt, die einander ergänzen und eine angemessene Mischung darstellen, was das Profil sowie die Kompetenzen, Erfahrungen, Fachkenntnisse und Managementunterstützung betrifft, die für die Verwirklichung ihrer Ziele erforderlich sind; der Mehrwert der Beteiligung gewinnorientierter Organisationen am Konsortium (sofern zutreffend) wird eindeutig nachgewiesen. • Geografische Verteilung: Die Partnerschaft lässt die Fähigkeit erkennen, durch ihre geografische Verteilung die wirtschaftliche, soziale und/oder kulturelle Vielfalt Europas abzubilden und so eine wahrlich gesamteuropäische Zusammenarbeit zu gewährleisten. • Entwicklung lokaler NRO: Die Partnerschaft ist in der Lage, die Kapazitäten und das Wissen lokaler, auf europäischer Ebene noch nicht fest etablierter NRO auszubauen, um eine verbesserte Peer-to-Peer-Zusammenarbeit zwischen NRO in ganz Europa herbeizuführen. • Engagement und Aufgaben: Die Zuständigkeiten und Aufgaben sind in der Partnerschaft klar und angemessen verteilt; der Koordinator zeichnet sich durch eine hohe Qualität seines Managements und das Potenzial für die Koordinierung transnationaler Netzwerke sowie Führungsfähigkeit in einer komplexen Umgebung aus; junge Menschen werden angemessen in alle Phasen der Projektdurchführung einbezogen. • Kooperationsvereinbarungen: Die vorgeschlagenen Lenkungsmechanismen stellen eine wirksame Abstimmung, Entscheidungsfindung, Kommunikation und Konfliktlösung der teilnehmenden Organisationen, der Teilnehmer und sonstiger maßgeblicher Interessenträger sicher. Wirkung (Höchstpunktzahl 20 Punkte) • Wirkung und Nachhaltigkeit: In dem Vorschlag werden Wege aufgezeigt, wie zu mindestens einem der erwarteten Wirkungsbereiche der Aktion beigetragen werden kann. Die Schritte zur Erreichung der erwarteten Wirkung(en) des Projekts sind klar festgelegt, logisch und glaubwürdig. Darüber hinaus werden die Projektergebnisse positive und spürbare Auswirkungen auf die Teilnehmenden und Partnerorganisationen haben. Das Projekt wird insbesondere wahrscheinlich dazu beitragen, den Fokus der Basisorganisationen, der bislang auf nationalen, regionalen oder lokalen Aktivitäten ohne grenzüberschreitenden Charakter lag, zu erweitern, und zwar durch die Verstärkung oder Weiterentwicklung der Aktivitäten auf EU-Ebene während und nach der Projektlaufzeit, sowie auf den Jugendbereich insgesamt. Aus dem Vorschlag ist ersichtlich, wie die Ergebnisse des Projekts potenziell zu Veränderungen im Jugendbereich auf Systemebene sowohl während als auch nach der Projektlaufzeit beitragen könnten, um eine langfristige Zusammenarbeit auf EU-Ebene zu fördern und/oder Impulse für neue jugendpolitische Strategien und Initiativen in der EU zu setzen. • Kommunikation und Verbreitung: Der Vorschlag lässt die Fähigkeit erkennen, Jugendarbeit zu betreiben und eine effektive Kommunikation über die Probleme und Lösungen der von der Partnerschaft vertretenen Gemeinschaften mit einem breiteren globalen Publikum zu führen; insbesondere beinhaltet der Vorschlag einen soliden Plan für die Kommunikation und Verbreitung der Ergebnisse und sieht geeignete Zielvorgaben und Aktivitäten und eine angemessene Aufgabenverteilung zwischen den Partnern sowie einschlägige Zeitpläne, Instrumente und Kanäle vor, damit die Ergebnisse und Vorteile wirksam an politische Entscheidungsträger weitergegeben werden und den Endnutzern während und nach der Laufzeit des Projekts zugänglich sind. Alle Maßnahmen stehen in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang des Projekts und enthalten konkrete Aktionen, die sowohl während der Projektlaufzeit als auch nach Abschluss des Projekts durchgeführt werden sollen. 424 Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Anträge mindestens 60 Punkte erreichen, wobei auch die erforderliche Mindestpunktzahl für eine weitere Prüfung für jedes der vier Zuschlagskriterien zu berücksichtigen ist (d. h. mindestens 15 Punkte in den Kategorien „Relevanz des Projekts“ und „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ und 10 Punkte in den Kategorien „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und „Wirkung“). Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das kombinierte Kriterium „Qualität“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. ERWARTETE WIRKUNG Die geförderten Projekte sollten belegen, wie sie voraussichtlich zur EU-Jugendpolitik beitragen, indem sie: • auf den Zielen der EU-Jugendstrategie 2019–2027 aufbauen und konkret aufzeigen, wie sie zu den Prioritäten „Beteiligung, Begegnung, Befähigung“ der Strategie beitragen • auf den Ergebnissen der europäischen Jugendziele, des EU-Jugenddialogs, des Vermächtnisses des Europäischen Jahres der Jugend 2022 und anderer Projekte für Jugenddiskussionen und Meinungsumfragen zur Zukunft Europas wie der Europäischen Jugendarbeitsagenda443 aufbauen und sie mit der Politikgestaltung auf lokaler/regionaler/nationaler/europäischer Ebene verknüpfen • die Beteiligung junger Menschen am demokratischen Leben im Hinblick auf eine aktive Bürgerschaft und Auseinandersetzung mit Entscheidungsträgern (Befähigung, neue Kompetenzen, Einbeziehung junger Menschen in die Projektkonzeption usw.) verbessern • zur Verbesserung der Fähigkeit des an der Basis arbeitenden Jugendsektors beitragen, transnational auf Inklusion, Solidarität und Nachhaltigkeit hinzuarbeiten, wozu auch gehört, das Lernen und die Zusammenarbeit zwischen jungen Menschen und Entscheidungsträgern auf transnationaler Ebene zu fördern • bestehende bewährte Verfahren und die bestehende Reichweite über das reguläre Netzwerk/die regulären Netzwerke hinaus ausweiten und dabei auch sinnvollen Gebrauch von digitalen Mitteln machen, um die Verbindung unter allen Umständen, auch in abgelegenen, isolierten oder abgeschlossenen Situationen, aufrechtzuerhalten • die Ergebnisse effektiv und ansprechend zum einen unter jungen Menschen, die an Jugendorganisationen beteiligt sind, verbreiten, zum anderen unter jungen Menschen, die keinen strukturierten Jugendorganisationen angehören oder geringere Chancen haben, um den Weg für systematischere Partnerschaften zu ebnen Innerhalb der Beschränkungen bestehender nationaler und europäischer Rechtsrahmen sind die Ergebnisse als freie Lehr- und Lernmaterialien (OER) zugänglich zu machen und auf einschlägigen Plattformen der jeweiligen Berufs- oder Branchenverbände oder der zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Im Vorschlag sollte erläutert werden, wie die erstellten Daten, Materialien, audiovisuellen Medien und Aktivitäten auf sozialen Medien über freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Die Finanzhilfe wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt.444 Dies bedeutet, dass ein Festbetrag auf der Grundlage eines Pauschalbetrags oder einer nicht an Kosten geknüpften Finanzierung zurückerstattet wird. Der Betrag wird von der 443 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:42020Y1201(01). 444 Beschluss vom 18. Oktober 2022 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen und Kosten je Einheit im Rahmen des Programms Erasmus+ 2021-2027. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:42020Y1201(01) https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/erasmus/guidance/ls-and-unit-cost-decision_erasmus_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/erasmus/guidance/ls-and-unit-cost-decision_erasmus_en.pdf 425 gewährenden Behörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets, des Bewertungsergebnisses und eines Fördersatzes von 80 % festgesetzt. Maximale EU-Finanzhilfe pro Projekt: 500 000 EUR Finanzielle Unterstützung für Dritte ist für Finanzhilfen und Preisgelder unter folgenden Bedingungen zulässig: • es muss sich um öffentliche Aufforderungen handeln, die in großem Umfang veröffentlicht werden und den EU- Standards in Bezug auf Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen • die Aufforderungen müssen mindestens zwei Monate lang Einreichungen ermöglichen • das Ergebnis der Aufforderung muss auf den Websites der Teilnehmenden veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Vergabetermine, der Projektlaufzeiten sowie der rechtlichen Namen und Länder der Endempfänger • die Aufforderungen müssen eine klare europäische Dimension haben Finanzielle Unterstützung für Dritte wird bei Projekten akzeptiert, die es jungen Menschen selbst ermöglichen, gemeinsame Projekte auf den Weg zu bringen. Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung für Dritte erforderlich ist und wie sie verwaltet wird, und er muss eine Liste der verschiedenen Arten von Aktivitäten enthalten, für die Dritte finanzielle Unterstützung erhalten können. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten. Der Höchstbetrag pro finanzieller Unterstützung für Dritte beträgt 60 000 EUR. Freiwillige sind nicht zulässig. Wie wird der Pauschalbetrag für das Projekt bestimmt? Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen: a) Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.). b) Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten. c) Die Antragsteller müssen in ihrem Vorschlag eine Aufschlüsselung der veranschlagten Kosten vornehmen, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Stellen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist. d) Die beschriebenen Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen. Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. 426 Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. 427 JEAN-MONNET-AKTIONEN Die Jean-Monnet-Aktionen bieten Möglichkeiten im Bereich der Hochschulbildung sowie in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung. Die Jean-Monnet-Aktionen tragen zur Verbreitung von Wissen über Integrationsfragen in der Europäischen Union bei. Folgende Aktionen werden unterstützt: • Jean-Monnet-Aktionen im Bereich der Hochschulbildung • Jean-Monnet-Aktionen in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung • Jean-Monnet-Projekte (politische Diskussionen mit dem Hochschulsektor und anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung) Diese Aktionen werden von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) verwaltet. 428 JEAN-MONNET-AKTIONEN IM BEREICH DER HOCHSCHULBILDUNG Die Jean-Monnet-Aktionen im Bereich der Hochschulbildung unterstützen Lehre und Forschung im Bereich EU-Studien weltweit. EU-Studien beziehen sich auf das Lehren, Lernen und Forschen über die Europäische Union, ihre Geschichte, Ziele, Strukturen, Funktionen und/oder ihre Politik. Indem sie ihren Fokus auf die Dimension der Europäischen Union richten, sollten Jean-Monnet-Aktivitäten eine aktive europäische Bürgerschaft und die Grundwerte der Europäischen Union fördern: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören (Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union445). Darüber hinaus sollten sie auch Werte der Inklusion, Vielfalt und Chancengleichheit fördern. Die Antragsteller sollten diese Aspekte bei der Konzeption der Aktivitäten des Projekts und während der Durchführung berücksichtigen. Im Falle der Politik der Europäischen Union müssen Jean-Monnet-Aktionen dazu beitragen, das Wissen darüber zu verbreiten, wie diese Politik dem täglichen Leben der Bürgerinnen und Bürger in der EU und/oder im Ausland zugutekommen kann und/oder wie sie die Systeme der politischen Entscheidungsfindung in ähnlichen Bereichen beeinflussen kann, entweder auf der Ebene der Mitgliedstaaten oder im Ausland auf nationaler, regionaler oder globaler Ebene. Es sollte ein eindeutiger Zusammenhang zwischen dem Thema des Vorschlags und der EU-Politik und/oder dem EU-Thema, auf das er sich bezieht, ersichtlich sein. Jean-Monnet-Aktionen verfolgen außerdem den Zweck, als Träger der Public Diplomacy in Drittländern zu fungieren und somit die Werte der EU zu fördern und die Sichtbarkeit der Grundsätze und der Ziele der EU zu vergrößern. Sie tragen auch zur Förderung der Prioritäten der Global-Gateway-Initiative der EU in den betreffenden Regionen446 bei. Jean-Monnet-Aktionen tragen dazu bei, das Angebot an Lehre, Lernen und Forschung in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) mit den einschlägigen Politikbereichen der Europäischen Union zu verknüpfen und zu fördern. Die Ziele und Kriterien für Anträge für die Aktion „Lehre und Forschung“ sind nachstehend beschrieben. ZIELE DER AKTIONEN Die Jean-Monnet-Aktionen „Lehre und Forschung“ sollen • weltweit Exzellenz in Lehre und Forschung im Bereich der Studien der Europäischen Union fördern und die Laufbahnentwicklung im Bereich EU-Studien für die nächste Generation erleichtern • den Dialog zwischen der akademischen Welt und der Gesellschaft, einschließlich der politischen Entscheidungsträger auf lokaler, regionaler, staatlicher und EU-Ebene, Beamten, Akteuren der Zivilgesellschaft und Vertretern der verschiedenen Bildungsebenen und der Medien fördern • Wissen und Einblicke schaffen, die einen Beitrag zur Politikgestaltung in der EU leisten und die Rolle der EU in Europa und in einer globalisierten Welt stärken • sich an breitere Kreise wenden und das Wissen über die EU in der Gesellschaft allgemein (jenseits von Wissenschaft und Fachpublikum) verbreiten, um die EU der Öffentlichkeit näherzubringen • zum Ziel haben, als Public-Diplomacy-Instrument gegenüber nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu fungieren und somit die Werte der EU, einschließlich Inklusion und Vielfalt, zu fördern und die Sichtbarkeit der Grundsätze und der Ziele der EU zu verbessern 445 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A12016M002. 446 Regionen 5 bis 11 des Programms Erasmus+. Siehe: https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway_de. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A12016M002 https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway_de. 429 EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Die Jean-Monnet-Aktion „Lehre und Forschung“ kann in folgender Form stattfinden: Module, Lehrstühle oder Exzellenzzentren • Module sind kurze Lehrprogramme oder Kurse im Bereich EU-Studien, die an einer Hochschuleinrichtung angeboten werden. Jedes Modul umfasst eine dreijährige Lehrtätigkeit von mindestens 40 Stunden pro akademisches Jahr. Die Module können sich auf ein bestimmtes Teilgebiet des Bereichs EU-Studien konzentrieren oder multidisziplinär angelegt sein und daher die Mitarbeit mehrerer Hochschullehrkräfte und Experten erfordern. Sie können auch in Form von kurzen Fachkursen oder Sommerprogrammen durchgeführt werden. • Lehrstühle sind eine dreijährige Lehrtätigkeit von Hochschulprofessoren mit einer Spezialisierung in EU-Studien (wie oben beschrieben). Ein Jean-Monnet-Lehrstuhl ist immer an einen Professor gebunden, dessen Lehrtätigkeit mindestens 90 Stunden pro akademischem Jahr betragen muss. Dem Lehrstuhl kann auch ein Team zur Seite gestellt werden, das seine Aktivitäten unterstützt und verstärkt, darunter die Erteilung zusätzlicher Unterrichtsstunden. • Jean-Monnet-Spitzenforschungszentren fungieren als Forschungs- und Wissenszentren im Zusammenhang mit EU-Themen. Sie sollten das Wissen und die Kompetenz hochrangiger Experten dahin gehend bündeln, Synergien zwischen den verschiedenen Disziplinen und Ressourcen im Bereich EU-Studien (wie oben beschrieben) zu schaffen sowie gemeinsame transnationale Aktivitäten zu erarbeiten. Außerdem gewährleisten die Spitzenforschungszentren Offenheit gegenüber der Zivilgesellschaft. Jean-Monnet-Spitzenforschungszentren tragen erheblich dazu bei, Studierende aus normalerweise nicht mit EU-Themen befassten Fakultäten sowie politische Entscheidungsträger, Beamte, Organisationen der Zivilgesellschaft und die breite Öffentlichkeit zu erreichen. Begünstigte von Jean-Monnet-Aktionen (Module, Lehrstuhlinhaber sowie Teilnehmende von Spitzenforschungszentren) sind aufgefordert, Aktivitäten und Veranstaltungen zu organisieren, die Offenheit gegenüber politischen Entscheidungsträgern, Beamten, der Zivilgesellschaft und der breiten Öffentlichkeit gewährleisten. WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR DIE BEANTRAGUNG DER JEAN-MONNET-AKTION „LEHRE UND FORSCHUNG“ ERFÜLLT SEIN? FÖRDERKRITERIEN Die folgenden Förderkriterien gelten für Jean-Monnet-Module: Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) Hochschuleinrichtungen sein und in einem EU-Mitgliedstaat, einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. In EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässige Hochschuleinrichtungen müssen im Besitz des ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung) sein. Es sind nur Anträge von einzelnen Antragstellern zulässig. Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. 430 Förderfähige Aktivitäten Ein Jean-Monnet-Modul muss mindestens 40 Stunden Lehrtätigkeit pro akademisches Jahr im Bereich EU-Studien (wie vorstehend beschrieben) umfassen. Zu dieser Lehrtätigkeit werden die Stunden gerechnet, die in Vorlesungen, Seminaren und Tutorien sowohl in unmittelbarem Kontakt mit den Studierenden verbracht werden als auch im Rahmen von Fernunterricht, jedoch umfassen sie nicht Einzelunterricht und/oder Beaufsichtigung. Bei Modulen sind Sommerkurse förderfähig. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in förderfähigen Ländern stattfinden (siehe Teil A dieses Leitfadens). Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-JMO-2026-HEI-TCH-RSCH-MODULE Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 3. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Wie ist der Antrag zu stellen? Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. Die folgenden Förderkriterien gelten für Jean-Monnet-Lehrstühle: Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) Hochschuleinrichtungen sein und in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Hochschuleinrichtungen, die in EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind, müssen im Besitz des ECHE-Zertifikats sein. Es sind nur Anträge von einzelnen Antragstellern zulässig. Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. Förderfähige Aktivitäten Ein Jean-Monnet-Lehrstuhl muss mindestens 90 Stunden Lehrtätigkeit pro akademisches Jahr im Bereich EU-Studien (wie im Programmleitfaden beschrieben) durch einen Lehrstuhlinhaber, der ein ständiges Mitglied des Personals der antragstellenden Einrichtung sein muss, an der antragstellenden Hochschuleinrichtung umfassen. Zu dieser Lehrtätigkeit werden die Stunden gerechnet, die in Vorlesungen, Seminaren und Tutorien sowohl in unmittelbarem Kontakt mit den Studierenden verbracht werden als auch im Rahmen von Fernunterricht, jedoch umfassen sie nicht Einzelunterricht und/oder Beaufsichtigung. Sommerkurse sind nicht förderfähig. 431 Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in förderfähigen Ländern stattfinden (siehe Teil A dieses Leitfadens). Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-JMO-2026-HEI-TCH-RSCH-CHAIR Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 3. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Wie ist der Antrag zu stellen? Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. Die folgenden Förderkriterien gelten für Jean-Monnet-Spitzenforschungszentren: Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) Hochschuleinrichtungen sein und in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Hochschuleinrichtungen, die in EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind, müssen im Besitz des ECHE-Zertifikats sein. In jeder teilnehmenden Hochschuleinrichtung wird nur jeweils ein Jean-Monnet- Spitzenforschungszentrum unterstützt. Es sind nur Anträge von einzelnen Antragstellern zulässig. Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in förderfähigen Ländern stattfinden (siehe Teil A des Leitfadens). Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-JMO-2026-HEI-TCH-RSCH-COE Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 3. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. 432 Wie ist der Antrag zu stellen? Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. ZUSCHLAGSKRITERIEN Die folgenden Zuschlagskriterien gelten für Jean-Monnet-Module: Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Inwieweit entspricht der Vorschlag den Zielen der Jean-Monnet-Aktion: • Er betrifft EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) • fördert den Dialog zwischen der akademischen Welt und der Gesellschaft, einschließlich der politischen Entscheidungsträger auf lokaler, regionaler, staatlicher und EU-Ebene, Beamten, Akteuren der Zivilgesellschaft und Vertretern der verschiedenen Bildungsebenen und der Medien • vermittelt Kenntnisse und Einblicke, die einen Beitrag zur Politikgestaltung in der EU leisten und die Rolle der EU in einer globalisierten Welt stärken können • beinhaltet eine aktive Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit, die das Wissen über EU-Themen in der Gesellschaft allgemein (jenseits von Wissenschaft und Fachpublikum) verbreitet und die EU der Öffentlichkeit näherbringt Inwieweit ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte, Inklusion und Vielfalt sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. Inwieweit erreicht der Vorschlag die wichtigsten Zielgruppen: • Studierende im Fach EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) • Studierende, die nicht zwangsläufig mit EU-Studien in Kontakt kommen (in anderen Bereichen als juristischen, wirtschaftlichen und politikwissenschaftlichen Fachrichtungen) • für nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer, das Potenzial der EU im Bereich der Public Diplomacy zu verbessern. Qualität der Projektkonzeption und -durchführung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Methodik: Qualität, Neuheit und Durchführbarkeit des Projekts selbst und Realisierbarkeit der vorgeschlagenen Methode. Inwieweit ist das Arbeitsprogramm • in einer klaren, vollständigen und kohärenten Weise und unter gebührender Berücksichtigung einer angemessenen Planung der Vorbereitungs-, Durchführungs-, Bewertungs-, Nachbereitungs- und Verbreitungsphase dargestellt • lässt es Übereinstimmung mit den Projektzielen und -aktivitäten erkennen Überwachungs- und Bewertungsstrategie 433 Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Kompetenzniveau und Mehrwert des Teams: Relevanz und Komplementarität des Profils und der Fachkenntnisse der wichtigsten an den vorgeschlagenen Aktivitäten beteiligten Angehörigen des Personals (im akademischen und gegebenenfalls im nichtakademischen Bereich) in Bezug auf EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) und in Bezug auf das spezifische Thema, auf das sich der Vorschlag bezieht Wirkung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Erwartete Wirkung des Projekts durch einen anhaltenden Effekt • für die Einrichtung, die die Jean-Monnet-Aktion durchführt; • für die Studierenden und Lernenden, denen die Jean-Monnet-Aktion zugutekommt: o verbesserte oder innovative Lehrpläne; o bessere Möglichkeiten zur Gewinnung hervorragender Studierender; o verstärkte Zusammenarbeit mit Partnern aus anderen Ländern; o verstärkte Zuteilung von Finanzmitteln für Forschung und Lehre im Zusammenhang mit EU-Themen innerhalb der jeweiligen Einrichtung, o bessere Befähigung für Lehr- und Forschungstätigkeiten im Zusammenhang mit EU-Themen • für andere Organisationen und Personen, die auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder europäischer Ebene daran beteiligt sind. Verbreitung und Kommunikation: • Eignung und Qualität von Maßnahmen zur Verbreitung der Ergebnisse der Aktivitäten innerhalb der Einrichtung, die die Jean-Monnet-Aktion durchführt, und darüber hinaus: o weitreichende Bekanntmachung, o Sensibilisierung für die Projekte und Ergebnisse, Verbesserung der Sichtbarkeit der Teilnehmenden und Organisationen, o Kontaktaufnahme mit Gruppen außerhalb der Hochschulen, o Übertragbarkeit und Umsetzbarkeit in neue politische Maßnahmen und verbesserte Praxis. • Inwieweit erreichen die zur Verbreitung vorgesehenen Instrumente das Zielpublikum: o Medienpräsenz (einschließlich sozialer Medien, Veröffentlichungen usw.), o Veranstaltungen. Nachhaltigkeit und Fortsetzung: Der Vorschlag enthält geeignete Maßnahmen und Ressourcen, die gewährleisten, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus eine nachhaltige Wirkung entfalten. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte erreichen. Außerdem müssen sie in jeder der Kategorien der oben genannten Zuschlagskriterien mindestens 15 Punkte erreichen. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. Die folgenden Zuschlagskriterien gelten für Jean-Monnet-Lehrstühle: 434 Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Inwieweit entspricht der Vorschlag den Zielen der Jean-Monnet-Aktion: • betrifft EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) • fördert den Dialog zwischen der akademischen Welt und der Gesellschaft, einschließlich der politischen Entscheidungsträger auf lokaler, regionaler, staatlicher und EU-Ebene, Beamten, Akteuren der Zivilgesellschaft und Vertretern der verschiedenen Bildungsebenen und der Medien • vermittelt Kenntnisse und Einblicke, die einen Beitrag zur Politikgestaltung in der EU leisten und die Rolle der EU in einer globalisierten Welt stärken können • beinhaltet eine aktive Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit, die das Wissen über EU-Themen in der Gesellschaft allgemein (jenseits von Wissenschaft und Fachpublikum) verbreitet und die EU der Öffentlichkeit näherbringt Inwieweit ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte, Inklusion und Vielfalt sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. Inwieweit erreicht der Vorschlag die wichtigsten Zielgruppen: • Studierende im Fach EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) • Studierende, die nicht zwangsläufig mit EU-Studien in Kontakt kommen (in anderen Bereichen als dem juristischen, wirtschaftlichen und politikwissenschaftlichen), • für nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer, das Potenzial der EU im Bereich der Public Diplomacy zu verbessern. Qualität der Projektkonzeption und -durchführung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Methodik: Qualität, Neuheit und Durchführbarkeit des Projekts selbst und Realisierbarkeit der vorgeschlagenen Methode. Inwieweit ist das Arbeitsprogramm • in einer klaren, vollständigen und kohärenten Weise und unter gebührender Berücksichtigung einer angemessenen Planung der Vorbereitungs-, Durchführungs-, Bewertungs-, Nachbereitungs- und Verbreitungsphase dargestellt, • lässt es Übereinstimmung mit den Projektzielen und -aktivitäten erkennen Überwachungs- und Bewertungsstrategie Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 25 Punkte) • Ausgezeichnetes Profil und Fachwissen des Lehrstuhlinhabers in EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) • Relevanz und Komplementarität des Profils und der Fachkenntnisse des Lehrstuhlinhabers und der wichtigsten an den vorgeschlagenen Projektaktivitäten beteiligten Angehörigen des Personals sowohl in Bezug auf EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) als auch in Bezug auf die spezifischen Themen, auf die sich der Vorschlag bezieht. • Nachweis der Erfahrung in der Forschung zu EU-Themen. 435 Wirkung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Erwartete Wirkung des Projekts durch einen anhaltenden Effekt • für die Einrichtung, die die Jean-Monnet-Aktion durchführt, • für die Studierenden und Lernenden, denen die Jean-Monnet-Aktion zugutekommt: o für verbesserte oder innovative Lehrpläne, o für bessere Möglichkeiten zur Gewinnung hervorragender Studierender, o für eine verstärkte Zusammenarbeit mit Partnern aus anderen Ländern, o für die verstärkte Zuteilung von Finanzmitteln für Forschung und Lehre im Zusammenhang mit EU-Themen innerhalb der jeweiligen Einrichtung, o für eine bessere Befähigung für Lehr- und Forschungstätigkeiten im Zusammenhang mit EU-Themen, • für andere Organisationen und Personen, die auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder europäischer Ebene daran beteiligt sind. Verbreitung und Kommunikation: • Eignung und Qualität von Maßnahmen zur Verbreitung der Ergebnisse der Aktivitäten innerhalb der Einrichtung, die die Jean-Monnet-Aktion durchführt, und darüber hinaus: o weitreichende Bekanntmachung, o Sensibilisierung für die Projekte und Ergebnisse, Verbesserung der Sichtbarkeit der Teilnehmer und Organisationen, o Kontaktaufnahme mit Gruppen außerhalb der Hochschulen, o Übertragbarkeit und Umsetzbarkeit in neue politische Maßnahmen und verbesserte Praxis. • Inwieweit erreichen die zur Verbreitung vorgesehenen Instrumente das Zielpublikum: o Medienpräsenz (einschließlich sozialer Medien, Veröffentlichungen usw.) o Veranstaltungen. Nachhaltigkeit und Fortsetzung: Der Vorschlag enthält geeignete Maßnahmen und Ressourcen, die gewährleisten, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus eine nachhaltige Wirkung entfalten. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte erreichen. Außerdem müssen sie in jeder der Kategorien der oben genannten Zuschlagskriterien mindestens 15 Punkte erreichen. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. Die folgenden Zuschlagskriterien gelten für Jean-Monnet-Spitzenforschungszentren: 436 Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Inwieweit entspricht der Vorschlag den Zielen der Jean-Monnet-Aktivitäten: • betrifft EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) • fördert den Dialog zwischen der akademischen Welt und der Gesellschaft, einschließlich der politischen Entscheidungsträger auf lokaler, regionaler, staatlicher und EU-Ebene, Beamten, Akteuren der Zivilgesellschaft und Vertretern der verschiedenen Bildungsebenen und der Medien • vermittelt Kenntnisse und Einblicke, die einen Beitrag zur Politikgestaltung in der EU leisten und die Rolle der EU in einer globalisierten Welt stärken können • beinhaltet eine aktive Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit, die das Wissen über EU-Themen in der Gesellschaft allgemein (jenseits von Wissenschaft und Fachpublikum) verbreitet und die EU der Öffentlichkeit näherbringt Inwieweit ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte, Inklusion und Vielfalt sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. Inwieweit erreicht der Vorschlag mehr Zielgruppen: • Begünstigte mit dem Fachwissen des vorgeschlagenen Zentrums, • Einbeziehung von Fakultäten/Abteilungen, die keine EU-spezifischen Studien betreiben, • für nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer, das Potenzial der EU im Bereich der Public Diplomacy zu verbessern. Qualität der Projekt- konzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) • Methodik: Qualität, Neuheit und Durchführbarkeit des Projekts selbst und Realisierbarkeit der vorgeschlagenen Methode. • Inwieweit ist das Arbeitsprogramm o in einer klaren, vollständigen und kohärenten Weise und unter gebührender Berücksichtigung einer angemessenen Planung der Vorbereitungs-, Durchführungs-, Bewertungs-, Nachbereitungs- und Verbreitungsphase dargestellt, o lässt es Übereinstimmung mit den Projektzielen und -aktivitäten erkennen • inwieweit entsprechen die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen • Überwachungs- und Bewertungsstrategie Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 25 Punkte) • Qualität und Mehrwert der Teilnehmer im Zentrum. • Relevanz und Komplementarität des Profils und der Fachkenntnisse der wichtigsten an den vorgeschlagenen Projektaktivitäten beteiligten Angehörigen des Personals sowohl in Bezug auf EU-Studien als auch in Bezug auf das spezifische Thema, auf das sich der Vorschlag bezieht. • Kooperationsvereinbarungen innerhalb der Hochschuleinrichtung und Verteilung der Funktionen. • Engagement der Einrichtung für die Entwicklung und Aufrechterhaltung des Zentrums. 437 Wirkung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Erwartete Wirkung des Projekts durch einen anhaltenden Effekt • für die Einrichtung, die die Jean-Monnet-Aktion durchführt, • für die Fakultäten/Abteilungen, denen die Jean-Monnet-Aktion zugutekommt, o für verbesserte oder innovative Inhalte, Entwicklung neuer Blickwinkel für spezifische Forschung, o für bessere Möglichkeiten zur Gewinnung hervorragender Studierender und Wissenschaftler, o für eine verstärkte Zusammenarbeit mit Partnern aus anderen Ländern und verstärkte Fähigkeit, mit diesen in Kontakt zu treten, o für die verstärkte Zuteilung von Finanzmitteln für Forschung und Lehre im Zusammenhang mit EU-Themen innerhalb der jeweiligen Einrichtung, o für eine bessere Befähigung für Lehr- und Forschungstätigkeiten im Zusammenhang mit EU-Themen, • für andere Organisationen und Personen, die auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder europäischer Ebene daran beteiligt sind. Verbreitung und Kommunikation: • Eignung und Qualität von Maßnahmen zur Verbreitung der Ergebnisse der Aktivitäten innerhalb der Einrichtung, die die Jean-Monnet-Aktion durchführt, und darüber hinaus: o weitreichende Bekanntmachung, o Sensibilisierung für die Projekte und Ergebnisse, Verbesserung der Sichtbarkeit der Teilnehmer und Organisationen, o Kontaktaufnahme mit Gruppen außerhalb der Hochschulen, o Übertragbarkeit und Umsetzbarkeit in neue politische Maßnahmen und verbesserte Praxis. • Inwieweit erreichen die zur Verbreitung vorgesehenen Instrumente das Zielpublikum: o Medienpräsenz (einschließlich sozialer Medien, Veröffentlichungen usw.), o Veranstaltungen. Nachhaltigkeit und Fortsetzung: Der Vorschlag enthält geeignete Maßnahmen und Ressourcen, die gewährleisten, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus eine nachhaltige Wirkung entfalten. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte erreichen. Außerdem müssen sie in jeder der Kategorien der oben genannten Zuschlagskriterien mindestens 15 Punkte erreichen. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. GEOGRAFISCHE ZIELGEBIETE Die Instrumente für die Finanzierung des auswärtigen Handelns der EU tragen zu dieser Aktion bei. Das zur Verfügung stehende Budget wird zwischen unterschiedlichen Regionen aufgeteilt, wobei das Budget jedes Envelopes 438 unterschiedlich ist. Weiterführende Informationen zu den verfügbaren Budgets der einzelnen Envelopes werden im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal)447 veröffentlicht. ERWARTETE WIRKUNG Was die unmittelbar an den Aktionen beteiligten Teilnehmenden betrifft, so werden die Jean-Monnet-Aktionen „Lehre und Forschung“ sowohl für Studierende als auch für Forscher/Hochschullehrkräfte einen positiven und anhaltenden Effekt haben, der anhand der nachstehenden quantitativen und qualitativen Indikatoren zu messen ist. Quantitative Indikatoren: • Zahl der Hochschuleinrichtungen, die die EU-Dimension in den von ihnen abgedeckten Fachgebieten verstärken • Zahl von EU-Themen, die in der Lehre und Forschung von Fakultäten/Abteilungen eingeführt werden, in denen der EU-Blickwinkel in der Regel nicht betrachtet wird – über die Fächer hinaus, die in der Regel für ihren EU- Bezug bekannt sind • Zahl der Studierenden, die im Rahmen der Jean-Monnet-Aktionen erreicht werden • Anzahl der neuen Lehrstuhlinhaber • Anzahl der Veröffentlichungen zu EU-Themen • Anzahl der Strategiepapiere zur Unterstützung der politischen Entscheidungsträger zu EU-bezogenen Themen • Anzahl der Jean-Monnet-Projekte in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern • Verfügbarkeit von Foren und Plattformen, die darauf abzielen, die Zusammenarbeit und den Dialog zwischen akademischen und nichtakademischen Akteuren zu verbessern • mehr Möglichkeiten für junge Forscher eröffnen, um ihre beruflichen Kompetenzen zu verbessern und ihre Karriere anzukurbeln Qualitative Indikatoren: • Vertiefung des Wissens über die EU-spezifische Politik • Ausmaß, in dem Hochschuleinrichtungen mit der Gesellschaft im weiteren Sinne und der nichtakademischen Welt zu EU-Themen zusammenarbeiten • Stärkere Sensibilisierung für EU-bezogene Themen in der nichtakademischen Welt • Bessere Verbreitung der Ergebnisse von Jean-Monnet-Projekten in der Gesellschaft, unter anderem bei politischen Entscheidungsträgern WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. Die maximale EU-Finanzhilfe pro Projekt beläuft sich auf folgende Beträge: • Jean-Monnet-Module: 35 000 EUR • Jean-Monnet-Lehrstühle: 60 000 EUR • Jean-Monnet-Spitzenforschungszentren: 100 000 EUR Die Pauschalbeiträge decken Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung, Übersetzung) ab. Jean-Monnet-Module und -Lehrstühle 447 https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home 439 Die Antragsteller müssen im Antrag den vorab festgelegten einmaligen Pauschalbeitrag entsprechend den nachstehenden Tabellen beantragen. In den nachstehenden Tabellen wird der Gesamtpauschalbetrag pro Land angegeben, der der Gesamtzahl der Unterrichtsstunden entspricht. Jean-Monnet-Module 1) Für Jean-Monnet-Module für EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer: Land/ Unter- richts- stunden während des Drei- jahres- zeitraums (mindes- tens 40h/Jahr) Bulgarien, Rumänien, Nord- mazedonien, Liechtenstein, Serbien Türkei, Kroatien, Lettland Ungarn, Polen, Litauen, Tschechien, Estland, Slowakei Portugal, Griechen- land, Slowenien, Malta Zypern, Island, Spanien, Italien Irland, Frankreich, Finnland Belgien, Dänemark, Deutsch- land, Luxemburg, Nieder- lande, Österreich, Schweden, Norwegen 120-150 13 500 EUR 16 000 EUR 18 000 EUR 23 000 EUR 26 000 EUR 31 000 EUR 33 000 EUR 151-180 17 000 EUR 19 500 EUR 22 000 EUR 27 000 EUR 32 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 181-210 19 500 EUR 23 000 EUR 26 000 EUR 32 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 211-240 22 500 EUR 26 500 EUR 30 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 241-270 25 500 EUR 30 000 EUR 34 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 271-300 28 500 EUR 33 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 301-330 31 500 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 331-360 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 2) Für Jean-Monnet-Module für nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer: 440 Land/ Unterrichts- stunden während des Drei- jahres- zeitraums (mindestens 40h/Jahr) Chile, St. Kitts und Nevis, Mexiko, Libyen, Antigua und Barbuda, Barbados, andere Länder Bahrain, Trinidad und Tobago Saudi-Arabien, Seychellen, Äquatorialguinea, Oman, Israel Südkorea, Neuseeland Japan, Vereinigtes Königreich Australien, Brunei, Kanada, Hongkong, Kuwait, Katar, Singapur, Schweiz, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika 120-150 13 500 EUR 18 000 EUR 23 000 EUR 26 000 EUR 31 000 EUR 33 000 EUR 151-180 16 500 EUR 22 000 EUR 27 000 EUR 32 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 181-210 19 500 EUR 26 000 EUR 32 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 211-240 22 500 EUR 30 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 241-270 25 500 EUR 34 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 271-300 28 500 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 301-330 31 500 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 331-360 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. Lehrstühle 1) Jean-Monnet-Lehrstühle für EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer: Land/ Unter- richts- stunden während des Drei- jahres- zeitraums (min- Bulgarien, Rumänien, Nord- mazedonien, Liechten- stein, Serbien Türkei, Kroatien, Lettland Ungarn, Polen, Litauen, Tschechien, Estland, Slowakei Portugal, Griechen- land, Slowenien, Malta Zypern, Island, Spanien, Italien Irland, Frankreich, Finnland Belgien, Dänemark, Deutsch- land, Luxemburg, Nieder- lande, Österreich, Schweden, Norwegen 441 destens 90 h/Jahr) 270-300 21 500 EUR 22 500 EUR 30 000 EUR 37 000 EUR 44 000 EUR 51 000 EUR 55 500 EUR 301-330 24 000 EUR 25 000 EUR 33 500 EUR 40 500 EUR 48 500 EUR 55 000 EUR 60 000 EUR 331-360 26 000 EUR 27 000 EUR 37 000 EUR 44 000 EUR 53 000 EUR 59 000 EUR 60 000 EUR 361-390 28 000 EUR 29 000 EUR 40 500 EUR 47 500 EUR 57 500 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 391-420 30 000 EUR 31 000 EUR 44 000 EUR 51 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 421-450 32 500 EUR 33 500 EUR 47 500 EUR 54 500 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 451-480 35 000 EUR 36 000 EUR 51 000 EUR 58 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 481-510 37 500 EUR 38 500 EUR 54 500 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 511-540 40 000 EUR 41 000 EUR 58 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 541-570 42 500 EUR 43 500 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 571-600 45 000 EUR 46 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 601-630 47 500 EUR 48 500 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 631-660 50 000 EUR 51 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 661-690 52 500 EUR 53 500 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 691-720 55 000 EUR 56 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 721-750 57 500 EUR 58 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR > 750 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 442 2) Jean-Monnet-Lehrstuhl für nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer: Land/ Unterrichts- stunden während des Drei- jahres- zeitraums (mindestens 90 h/Jahr) Chile, St. Kitts und Nevis, Mexiko, Libyen, Antigua und Barbuda, Barbados, andere Länder Bahrain, Trinidad und Tobago Saudi- Arabien, Seychellen, Äquatorial- guinea, Oman, Israel Südkorea, Neuseeland Japan, Vereinigtes Königreich Australien, Brunei, Kanada, Hongkong, Kuwait, Katar, Singapur, Schweiz, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika 270-300 25 000 EUR 29 000 EUR 37 000 EUR 44 000 EUR 51 000 EUR 55 500 EUR 301-330 27 500 EUR 32 500 EUR 40 500 EUR 48 500 EUR 55 000 EUR 60 000 EUR 331-360 30 000 EUR 36 000 EUR 44 000 EUR 53 000 EUR 59 000 EUR 60 000 EUR 361-390 32 500 EUR 39 500 EUR 47 500 EUR 57 500 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 391-420 35 000 EUR 41 000 EUR 51 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 421-450 37 000 EUR 46 500 EUR 54 500 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 451-480 39 000 EUR 50 000 EUR 58 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 481-510 41 000 EUR 53 500 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 511-540 43 500 EUR 57 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 541-570 46 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 571-600 48 500 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 601-630 51 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 631-660 53 500 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 661-690 56 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 443 691-720 58 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 721-750 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR > 750 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR Die Antragsteller müssen den vorab festgelegten einmaligen Pauschalbeitrag entsprechend ihrem Land gemäß den nachstehenden Tabellen beantragen. Es sei darauf hingewiesen, dass der Pauschalbetrag pro Land die Gesamtzahl der Unterrichtsstunden über drei Jahre widerspiegelt. Bei den Beträgen in der Tabelle handelt es sich um die endgültige EU- Finanzhilfe mit einem Kofinanzierungssatz in Höhe von 75 %. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. Jean-Monnet-Spitzenforschungszentren Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Kostenvoranschlags für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Die gewährende Behörde setzt den Pauschalbetrag für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Vorschlags, des Bewertungsergebnisses, der Fördersätze und des in der Aufforderung festgelegten Höchstbetrags der Finanzhilfe fest. Die maximale EU-Finanzhilfe je Projekt beläuft sich auf 100 000 EUR. Wie wird der Pauschalbetrag für das Projekt bestimmt? Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen: a) Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.). b) Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten. c) Die Antragsteller müssen in ihrem Vorschlag eine Aufschlüsselung der veranschlagten Kosten vornehmen, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket ersichtlich ist. d) Die Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen. Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Der Kofinanzierungssatz von 80 % wird auf die nach der Bewertung ermittelten geschätzten förderfähigen Gesamtkosten angewandt. Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Finanzhilfen oder Preisgeldern ist zulässig. 444 Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung für Dritte erforderlich ist und wie sie verwaltet wird, und er muss eine Liste der verschiedenen Arten von Aktivitäten enthalten, für die Dritte finanzielle Unterstützung erhalten können. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten. Der Höchstbetrag der finanziellen Unterstützung, der einem Dritten gewährt werden kann, darf 60 000 EUR nicht überschreiten. Kosten für Freiwillige sind zulässig. Sie werden in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf Freiwillige448 gewährt. Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag der Finanzhilfe usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal)449 erhältlich ist. 448 https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de 449 https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home. https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home 445 JEAN-MONNET-AKTIONEN IN ANDEREN BEREICHEN DER ALLGEMEINEN UND BERUFLICHEN BILDUNG Die Vermittlung der Ziele und der Funktionsweise der Europäischen Union ist ein wichtiger Bestandteil der Förderung einer aktiven Bürgerschaft und der gemeinsamen Werte Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung. Lehrkräfte und Ausbilder sind stark daran interessiert, Möglichkeiten für ihre eigene berufliche Fortbildung zu nutzen; eine beträchtliche Zahl von Lehrkräften weist darauf hin, dass ihre Kompetenzen für die Entwicklung einer inklusiven Atmosphäre im Unterricht mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und für die Arbeit in mehrsprachigen und multikulturellen Bildungsumfeld ausgebaut werden müssen. Zudem benötigen sie Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung in Bezug auf die europäische Dimension des Unterrichts an Schulen, insbesondere was die Vermittlung von Informationen über die Europäische Union in ansprechender Weise betrifft. Das übergeordnete Ziel besteht darin, sowohl in der allgemeinen als auch in der beruflichen Bildung (ISCED 1–4) ein besseres Verständnis für die Europäische Union und der Funktionsweise ihrer Institutionen zu fördern als auch den weitverbreiteten Mangel an Wissen über die Europäische Union und ein hohes Maß an Desinformation anzugehen, was seinerseits die Unzufriedenheit der Menschen über die Union und ihre Politik verstärkt. JEAN-MONNET-SCHULUNGEN FÜR LEHRKRÄFTE Hochschuleinrichtungen oder Institute/Zentren für Lehrkräftebildung organisieren im Rahmen dieser Aktion Aktivitäten, die Lehrkräfte an Schulen und Berufsbildungseinrichtungen in die Lage versetzen, neue Kompetenzen zu entwickeln und EU-Themen zu unterrichten und zu erörtern, und befähigen sie so durch ein besseres Verständnis der EU und ihrer Funktionsweise. Bildungseinrichtungen für Lehrkräfte (sowohl für die Erstausbildung als auch für die fortlaufende berufliche Weiterbildung) bauen die internen Kenntnisse und Kompetenzen der Lehrkräfte in Bezug auf die Vermittlung von EU- Themen aus und rüsten sie so besser dafür, EU-Inhalte in ihre Aktivitäten zu integrieren. Durch Weiterbildungsaktivitäten für Lehrkräfte wird das Bildungspersonal an Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4) unterstützt. ZIELE DER AKTION Die Jean-Monnet-Schulungen für Lehrkräfte zielen darauf ab, Schulen und Berufsbildungsanbieter bei der Planung, Organisation und Bereitstellung von EU-Inhalten in ihren schulischen und außerschulischen Aktivitäten zu unterstützen. Die Hauptziele bestehen in: • der Möglichkeit für Schulen und Berufsbildungsanbieter (ISCED 1-4), Wissen über die EU bei ihrem Lehrpersonal aufzubauen • dem Angebot strukturierter Ausbildungsvorschläge zu EU-Themen für Schulen und Berufsbildungsanbieter, Bereitstellung von Inhalten und Methoden für die Schulung von Lehrkräften auf verschiedenen Stufen, mit unterschiedlichem Hintergrund sowie unterschiedlicher Erfahrung • der Durchführung spezifischer Einzel- oder Gruppenschulungen (modular, aufenthaltsgebunden, gemischt oder online) für Lehrkräfte, die an der EU interessiert sind und bereit sind, EU-Themen in ihre tägliche Arbeit zu integrieren • der Bestärkung von Lehrkräften darin, den EU-Blinkwinkel in ihre tägliche Arbeit zu integrieren EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Lehrkräfte, die in neuen und innovativen Methoden der Vermittlung von EU-Inhalten für Lernende ausgebildet wurden sind, tragen dazu bei, Fakten und Kenntnisse zur Europäischen Union in schulische und außerschulische Aktivitäten zu integrieren. 446 Ein Institut/Zentrum für Lehrkräftebildung ist eine Einrichtung, die als eine ihrer Haupttätigkeiten die Ausbildung von Lehrkräften anbietet. Die Aktivitäten im Rahmen der Jean-Monnet-Schulungen für Lehrkräfte sollten die Vorbereitung und Durchführung von Schulungen für Lehrkräfte umfassen. Diese Aktivitäten können in Form von gezielten Kursen und Modulen, einschließlich Fernunterricht (MOOC und/oder gemischte Aktivitäten) erfolgen. Die Schulungen für Lehrkräfte sollten formal sein und durch ein Zertifikat bescheinigt werden. Zudem sollten die vorgeschlagenen Aktivitäten Unterstützung für die Teilnehmer beinhalten (z. B. Zuschuss zu Reise- und Aufenthaltskosten, Bereitstellung von Handbüchern und anderen speziellen Hilfsmitteln, Befreiung von Gebühren). Jean-Monnet-„Schulungen für Lehrkräfte“ müssen eines der folgenden Elemente umfassen: • Schulung zu Lehrmethoden im Hinblick auf die Behandlung von EU-Fragen • Schulung zu EU-Fragen • Lernerfahrungen zu EU-Themen, die bereits bestehende Kurse ergänzen (kollaboratives Lernen von Klassen, Co- Teaching) • Seminare, Sommer- und Intensivkurse, andere Arten von EU-Erfahrungen unter Einbeziehung anderer Interessenträger Dies kann wie folgt erreicht werden: • Bereitstellung von Ad-hoc-Leitlinien für die Auswahl der Schulung • Präsenzschulung, Online-Schulung und/oder gemischtes Format WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR DIE BEANTRAGUNG DER JEAN-MONNET-SCHULUNGEN FÜR LEHRKRÄFTE ERFÜLLT SEIN? FÖRDERKRITERIEN Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) Hochschuleinrichtungen sein, die eine Erstausbildung und/oder berufsbegleitende Weiterbildung für Lehrkräfte an Schulen und/oder Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1-4) anbieten, und im Besitz des ECHE-Zertifikats sein oder Einrichtungen oder Agenturen für die Schulung/Ausbildung von Lehrkräften sein, die eine Erstausbildung und/oder berufsbegleitende Weiterbildung für Lehrkräfte an Schulen und/oder Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1-4) anbieten. Antragsteller müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Nur Anträge eines einzigen Antragstellers sind zulässig. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Vorschläge müssen sich auf Aktivitäten beziehen, die in den förderfähigen Ländern stattfinden (siehe Teil A dieses Leitfadens). Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-JMO-2026-OFET-TT 447 Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 3. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Wie ist der Antrag zu stellen? Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. ZUSCHLAGSKRITERIEN Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Im Vorschlag muss die Relevanz für die Ziele dieser Aktion nachgewiesen werden; diese wird u. a. dadurch beurteilt, inwieweit das Projekt folgende Kriterien erfüllt: - betrifft EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) - versetzt Lehrkräfte an Schulen in die Lage, neue Kompetenzen zu entwickeln - bewirkt ein besseres Verständnis der EU und ihrer Funktionsweise - befähigt Lehrkräfte, EU-Inhalte in ihre Aktivitäten zu integrieren. Inwieweit ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte, Inklusion und Vielfalt sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. Inwieweit erreicht der Vorschlag die wichtigsten Zielgruppen: - Schulen und Berufsbildungsanbieter (ISCED 1–4) - Lehrkräfte Qualität der Projekt- konzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) - Methodik: Qualität, Neuheit und Durchführbarkeit des Vorschlags selbst und Realisierbarkeit der ihm zugrunde liegenden Methode - Inwieweit ist das Arbeitsprogramm o in einer klaren, vollständigen und kohärenten Weise und unter gebührender Berücksichtigung einer angemessenen Planung der Vorbereitungs-, Durchführungs-, Bewertungs-, Nachbereitungs- und Verbreitungsphase dargestellt o so geartet, dass es Übereinstimmung mit den Zielen und Aktivitäten des Vorschlags erkennen lässt o mit einer Unterstützung für die Teilnehmenden ausgestattet (z. B. Zuschuss zu Reise- und Aufenthaltskosten, Bereitstellung von Handbüchern und anderen speziellen Hilfsmitteln, Befreiung von Gebühren) - inwieweit entsprechen die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen - Überwachungs- und Bewertungsstrategie 448 Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 25 Punkte) - Kompetenzniveau und Mehrwert des Teams: - Angemessenheit und Komplementarität des Profils und der Fachkenntnisse der wichtigsten an den vorgeschlagenen Aktivitäten beteiligten Angehörigen des Personals (im akademischen und gegebenenfalls im nichtakademischen Bereich): o in Bezug auf EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) o in Bezug auf die spezifischen Themen, auf die sich der Vorschlag bezieht Wirkung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) - Erwartete Wirkung der Lehrkräfteschulung und anhaltender Effekt: a) für Schulen und Berufsbildungsanbieter (ISCED 1–4): o für eine bessere Befähigung für Lehrtätigkeiten im Zusammenhang mit EU- Themen o für verbesserte oder innovative Inhalte, Entwicklung neuer Blickwinkel zur Aufnahme von EU-Themen in die Lehrpläne o für die Einrichtung, die die Aktivitäten organisiert o für eine verstärkte Zusammenarbeit mit Partnern und verstärkte Fähigkeit, mit diesen in Kontakt zu treten o für die Anzahl und das Niveau der vorgeschlagenen Schulungen und die potenzielle Anzahl der Begünstigten o verstärkte Zuteilung von Finanzmitteln zur verstärkten Bereitstellung gezielterer Schulungsaktivitäten innerhalb der Einrichtung b) für Lehrkräfte, denen die Jean-Monnet-Aktion zugutekommt: o Stärkung der Kompetenzen der Lehrkräfte in Bezug auf die Vermittlung von EU-Inhalten im Rahmen ihrer Aktivitäten - Verbreitung und Kommunikation: o Eignung und Qualität von Aktionen zur Verbreitung der Ergebnisse der Aktivitäten innerhalb der Einrichtung, die die Jean-Monnet-Aktion durchführt, und darüber hinaus, o Sensibilisierung für die Projekte und Ergebnisse, Verbesserung der Sichtbarkeit der Teilnehmer und Organisationen, o Kontaktaufnahme mit Gruppen außerhalb der direkten Zielgruppe, o Inwieweit erreichen die zur Verbreitung vorgesehenen Instrumente das Zielpublikum. - Nachhaltigkeit und Fortsetzung: Der Vorschlag enthält geeignete Maßnahmen und Ressourcen, die gewährleisten, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus eine nachhaltige Wirkung entfalten. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte erreichen. Außerdem müssen sie in jeder der Kategorien der oben genannten Zuschlagskriterien mindestens 15 Punkte erreichen. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. 449 Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. ERWARTETE WIRKUNG Jean-Monnet-„Schulungen für Lehrkräfte“ sollen einen positiven und anhaltenden Effekt sowohl für die Einrichtungen, die eine Erstausbildung und/oder berufsbegleitende Weiterbildung für Lehrkräfte anbieten, als auch für die Teilnehmer ihrer Aktivitäten mit sich bringen. Die Wirkung der Jean-Monnet-Schulungen für Lehrkräfte wird anhand quantitativer und qualitativer Indikatoren (siehe nachstehende Tabelle) gemessen, die mit den im einleitenden Abschnitt „Ziele der Aktion“ beschriebenen Zielen der Aktion verknüpft sind. Den Antragstellern wird empfohlen, in ihren Anträgen die folgenden Indikatoren zu verwenden und ihre Zielwerte festzulegen: Ziele Indikatoren Möglichkeit für Schulen und Berufsbildungsanbieter (ISCED 1–4), Wissen über die EU bei ihrem Lehrpersonal aufzubauen Anzahl der an der Aktion beteiligten Klassen und Schülerinnen und Schüler (aufgeschlüsselt nach Geschlecht) Angebot strukturierter Ausbildungsvorschläge zu EU- Themen für Schulen und Berufsbildungsanbieter, Bereitstellung von Inhalten und Methoden für die Schulung von Lehrkräften auf verschiedenen Stufen, mit unterschiedlichem Hintergrund sowie unterschiedlicher Erfahrung Anzahl der an der Aktion beteiligten Lehrkräfte (aufgeschlüsselt nach Geschlecht) Durchführung spezifischer Einzel- oder Gruppenschulungen (modular, aufenthaltsgebunden, gemischt oder online) für Lehrkräfte, die an der EU interessiert sind und bereit sind, EU-Themen in ihre tägliche Arbeit zu integrieren Anzahl der an der Aktion beteiligten Lehrkräfte (aufgeschlüsselt nach Geschlecht) Bestärkung von Lehrkräften darin, den EU-Blinkwinkel in ihre tägliche Arbeit zu integrieren Erfolgsquote bei der Bewertung von Lernergebnissen über die EU WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Der Betrag wird von der gewährenden Behörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets, der Bewertungsergebnisse, eines Fördersatzes von 80 % und des in der Aufforderung festgelegten Höchstbetrags der Finanzhilfe festgesetzt. Die maximale EU-Finanzhilfe je Projekt beläuft sich auf 300 000 EUR. Wie wird der Pauschalbetrag für das Projekt bestimmt? Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen: 450 a) Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.). b) Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten. c) Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung der veranschlagten Kosten vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Stellen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist. d) Die Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen. Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Der Kofinanzierungssatz von 80 % wird auf die nach der Bewertung ermittelten geschätzten förderfähigen Gesamtkosten angewandt. Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag der Finanzhilfe usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Finanzhilfen oder Preisgeldern ist zulässig. Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung für Dritte erforderlich ist und wie sie verwaltet wird, und er muss eine Liste der verschiedenen Arten von Aktivitäten enthalten, für die Dritte finanzielle Unterstützung erhalten können. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten. Der Höchstbetrag der finanziellen Unterstützung, der einem Dritten gewährt werden kann, darf 60 000 EUR nicht übersteigen. Kosten für Freiwillige sind zulässig. Sie werden in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf Freiwillige450 gewährt. Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. 450 https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de. https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de 451 INITIATIVEN „ÜBER DIE EU IN DER SCHULE LERNEN“ IN ANDEREN BEREICHEN DER ALLGEMEINEN UND BERUFLICHEN BILDUNG Die Initiativen „Über die EU in der Schule lernen“ werden Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4) unterstützen, damit sie spezifische Inhalte zu EU-Themen (u. a. Demokratie, Geschichte der EU, Funktionsweise der EU, kulturelle Vielfalt) vermitteln können. Die Aktivitäten sollten dabei während des Schuljahres stattfinden und könnten Projektwochen, Studienbesuche und andere immersive Aktivitäten umfassen. Die Aktivitäten werden von Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4) angeboten. Diese können selbst oder mit Unterstützung von Hochschuleinrichtungen oder anderen einschlägigen Organisationen (NRO, Vereinigungen usw.) Inhalte zu EU-Themen konzipieren und vermitteln und Lernerfahrungen schaffen. Die in diesem Bereich organisierten Aktivitäten werden das Lernen über die Europäische Union auf eine inspirierende Weise fördern. Sie werden den Schülern helfen, ihr Zugehörigkeitsgefühl zur EU zu stärken, den Einfluss der EU auf ihr Leben zu erkennen und die Mechanismen und Maßnahmen der EU besser zu verstehen. ZIELE DER AKTION Die Initiativen „Über die EU in der Schule lernen“ im Rahmen von Jean Monnet werden die Einführung eines EU- Blickwinkels in die Bildungskultur von Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1-4) fördern und zur Stärkung der europäischen Identität und der aktiven Bürgerschaft bei Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften beitragen. Die wichtigsten Ziele sind dabei: - eine größere Anzahl von Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4), die Themen der Europäischen Union unterrichten, je EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziiertes Drittland - eine größere Anzahl von Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4), die an Lernerfahrungen zu Themen der Europäischen Union teilnehmen - eine größere Anzahl an Hauptfächern oder außerschulischen Aktivitäten, in denen an Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4) auf die EU eingegangen wird, je EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziiertes Drittland - eine größere Anzahl an Lehrkräften, die sich für die Verbesserung der EU-Kenntnisse einsetzen - eine Steigerung der Qualität der innovativen Lehr- und Lernmethoden der EU, unter besonderer Berücksichtigung der EU-Prioritäten - verbesserte Lernergebnisse der Schülerinnen und Schüler über die EU, die ihre Kenntnisse und ihr Verständnis für die EU, die Geschichte, Werte und Ziele sowie die Organe und Entscheidungsprozesse verbessern, die das tägliche Leben der jungen Europäer beeinflussen, sowie verstärkte aktive Bürgerschaft von Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Die Initiativen „Über die EU in der Schule lernen“ im Rahmen von Jean Monnet sind speziell an Schulen und Einrichtungen der beruflichen Bildung und Weiterbildung (ISCED 1–4) gerichtet. Die Initiativen „Über die EU in der Schule lernen“ im Rahmen von Jean Monnet können eine oder mehrere der folgenden Formen annehmen: - offizielle Verankerung des Unterrichts zu Themen der Europäischen Union in den Lehrplänen (Unterricht in einem oder mehreren bestehenden Fächern) - Lernerfahrungen zu EU-Themen, die bereits bestehende Kurse ergänzen: kollaboratives Lernen, Co-Teaching und andere Themen - außerschulische Seminare, Studienbesuche, andere Arten von EU-Erfahrungen unter Einbeziehung anderer Organisationen Für die Zwecke der Aktion wird eine Unterrichtsstunde als eine Stunde Lernerfahrung im Rahmen von Schul- oder Berufsbildungsaktivitäten verstanden. Es kann sich dabei um Unterricht im Klassenraum oder außerhalb des 452 Klassenraums handeln (d. h. Workshops, Treffen mit Experten, Studienbesuche), dieser muss aber mit konkreten Lernergebnissen und mit EU-Studien/EU-Werten verbunden sein. Die nationalen Behörden können über die öffentlichen Schulen informiert werden, die sich für diese Maßnahme pro Land bewerben, einschließlich begrenzter personenbezogener Daten wie Name und E-Mail-Adresse der Kontaktperson, um den Validierungsprozess ihrer Einrichtungen zu erleichtern. WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR EINEN ANTRAG IM RAHMEN DER INITIATIVEN „ÜBER DIE EU IN DER SCHULE LERNEN“ IM RAHMEN VON JEAN MONNET ERFÜLLT SEIN? FÖRDERKRITERIEN Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) Schulen oder Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1-4) sein in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein Es sind nur Anträge von einzelnen Antragstellern zulässig. Förderfähige Aktivitäten Eine Initiative „Über die EU in der Schule lernen“ im Rahmen von Jean Monnet muss in drei aufeinanderfolgenden Jahren in mindestens 40 Unterrichtsstunden pro Schuljahr zu EU-Themen durchgeführt werden. Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-JMO-2026-OFET-LEARNING-EU Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 3. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Wie ist der Antrag zu stellen? Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. ZUSCHLAGSKRITERIEN Die Projekte werden nach den folgenden Kriterien bewertet: 453 Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Im Vorschlag muss die Relevanz für die Ziele dieser Aktion nachgewiesen werden; diese wird u. a. durch folgende Faktoren beurteilt: • Art und Anzahl der für das Projekt vorgeschlagenen EU-Themen • Innovation und Kreativität des Vorschlags • Einsatz digitaler Methoden, soweit möglich • neue Lehr- und Lernmethoden, um die Themen der Europäischen Union attraktiver zu machen und dabei die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler und Studierenden zu berücksichtigen Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte, Inklusion, Vielfalt sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. Qualität der Projektkonzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl: 25) In Bezug auf die Qualität sollte aus dem Vorschlag Folgendes hervorgehen: • Qualität und Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Methodik • angewandte Lehrmethoden, einschließlich Gruppenvorlesungen, Seminaren, Tutorien, Fernunterricht, jedoch kein Einzelunterricht • Nachweis der Klarheit und der Wesentlichkeit des vorgeschlagenen Arbeitsprogramms in all seinen Phasen (Vorbereitung, Durchführung, Bewertung und Nachbereitung) Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen (Höchstpunktzahl: 25) In dem Projektvorschlag sollte Folgendes enthalten sein: • Nachweis eines klaren Engagements der Leitung der Schule/berufsbildenden Einrichtung • Nachweis eines eindeutigen Engagements für die Unterstützung der Lehrkräfte bei der Vorbereitung der Inhalte und bei ihrer Lehrtätigkeit • Nachweis für die Überwachung der Aktivitäten und Sichtbarkeit der von dem an dieser Initiative beteiligten Personal erzielten Ergebnisse • Nachweis der Einbeziehung von Personal mit den entsprechenden pädagogischen Fähigkeiten Wirkung (Höchstpunktzahl: 25) In dem Projektvorschlag sollte Folgendes enthalten sein: • Nachweis geeigneter Maßnahmen und Ressourcen, mit denen sichergestellt werden kann, dass die Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus bestehen bleiben • eine klare Beschreibung der Verbreitungsstrategie innerhalb der Einrichtung und darüber hinaus • Erläuterung der erwarteten Auswirkungen auf die Schulen und die berufsbildenden Einrichtungen (ISCED 1-4) sowie auf die Schülerinnen und Schüler, Studierenden und Lehrkräfte, die von den Aktivitäten profitieren Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte erreichen. Außerdem müssen sie in jeder der Kategorien der oben genannten Zuschlagskriterien mindestens 15 Punkte erreichen. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der 454 Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. ERWARTETE WIRKUNG Es wird erwartet, dass die Jean-Monnet-Initiativen „Über die EU in der Schule lernen“ positive und langfristige Auswirkungen sowohl für die Schulen und Berufsbildungsanbieter als auch für die Teilnehmenden an ihren Aktivitäten, insbesondere Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler, haben werden. Die Wirkung der Jean-Monnet-Initiativen „Über die EU in der Schule lernen“ wird anhand quantitativer und qualitativer Indikatoren (siehe nachstehende Tabelle) gemessen, die mit den im einleitenden Abschnitt „Ziele der Aktion“ beschriebenen Zielen der Aktion verknüpft sind. Den Antragstellern wird empfohlen, in ihren Anträgen die folgenden Indikatoren zu verwenden und ihre Zielwerte festzulegen: Ziele Indikatoren eine größere Anzahl von Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4), die an Lernerfahrungen zu Themen der Europäischen Union teilnehmen Anzahl der an der Aktion beteiligten Klassen und Schülerinnen und Schüler (aufgeschlüsselt nach Geschlecht) eine größere Anzahl an Hauptfächern oder außerschulischen Aktivitäten, in denen an Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4) auf die EU eingegangen wird, je EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziiertes Drittland Anzahl und Art der Fächer und Veranstaltungen, in denen auf die EU eingegangen wird eine größere Anzahl an Lehrkräften, die sich für die Verbesserung der EU-Kenntnisse einsetzen Anzahl der an der Aktion beteiligten Lehrkräfte (aufgeschlüsselt nach Geschlecht) eine Steigerung der Qualität der innovativen Lehr- und Lernmethoden der EU, unter besonderer Berücksichtigung der EU-Prioritäten Anzahl der Projekte, in die innovative Methoden eingebettet sind verbesserte Lernergebnisse der Schülerinnen und Schüler über die EU, die ihre Kenntnisse und ihr Verständnis für die EU, die Geschichte, Werte und Ziele sowie die Organe und Entscheidungsprozesse verbessern, die das tägliche Leben der jungen Europäer beeinflussen Erfolgsquote bei Lerntests über die EU (aufgeschlüsselt nach Geschlecht) WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. 455 Die maximale EU-Finanzhilfe je Projekt beläuft sich auf 35 000 EUR. Die Pauschalbeiträge decken Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung, Übersetzung) ab. Die Antragsteller müssen den vorab festgelegten einmaligen Pauschalbeitrag entsprechend ihrem Land gemäß den nachstehenden Tabellen beantragen. Es sei darauf hingewiesen, dass der Pauschalbetrag pro Land die Gesamtzahl der Unterrichtsstunden über drei Jahre widerspiegelt. Bei den Beträgen in der Tabelle handelt es sich um den endgültigen EU-Zuschuss mit einem Kofinanzierungssatz in Höhe von 80 %. Initiativen „Über die EU in der Schule lernen“ Länder/ Unterrichts- stunden während des Dreijahres- zeitraums (mindestens 40h/Jahr) Bulgarien, Rumänien, Nord- mazedonien, Liechten- stein, Serbien Türkei, Kroatien, Lettland Ungarn, Polen, Litauen, Tschechien, Estland, Slowakei Portugal, Griechen- land, Slowenien, Malta Zypern, Island, Spanien, Italien Irland, Frankreich, Finnland Belgien, Dänemark, Deutschland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Schweden, Norwegen 120-150 Unterrichts- stunden 12 250 EUR 14 250 EUR 16 000 EUR 20 000 EUR 23 500 EUR 27 000 EUR 30 000 EUR 151–180 Unterrichts- stunden 14 750 EUR 17 500 EUR 19 500 EUR 24 000 EUR 29 000 EUR 33 000 EUR 35 000 EUR 181-210 Unterrichts- stunden 17 250 EUR 20 750 EUR 23 500 EUR 28 000 EUR 34 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 211–240 Unterrichts- stunden 19 750 EUR 24 000 EUR 27 000 EUR 32 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR ≥241 Unterrichts- stunden 22 000 EUR 27 250 EUR 31 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 456 JEAN-MONNET-PROJEKTE (POLITISCHE DISKUSSIONEN MIT DEM HOCHSCHULSEKTOR) Große thematische Netzwerke im Hochschulbereich haben als Hauptziel die Sammlung, den Austausch und die Erörterung von Forschungsergebnissen, Kursinhalten und Erfahrungen sowie Projektprodukten (Studien, Artikel usw.) zwischen den Partnern. Jedes Netzwerk wird ein Instrument einrichten, das es den Partnern ermöglicht, ihre akademischen Arbeiten auszutauschen und Peer-Reviews durchzuführen sowie die veröffentlichten Dokumente zu kommentieren. Der Koordinator des Netzes wird regelmäßig eine Auswahl der innovativsten und interessantesten Ergebnisse treffen, die der Kommission vorgelegt werden. Für das Jahr 2026 sind zwei thematische Netzwerke vorgesehen: - Jean-Monnet-Netzwerk zur Innenpolitik: „A resilient Single Market to boost EU competitiveness” (Ein widerstandsfähiger Binnenmarkt zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU) - Jean-Monnet-Netzwerk zur Außenpolitik: EU-Indien Ziel der thematischen Netzwerke ist es, ein regelmäßiges Feedback (z. B. in Form eines Online-Newsletters) über die fortschrittlichsten und innovativsten Verfahren in diesem Bereich zu geben, um die Debatte zu unterstützen und einen Mehrwert zu schaffen. Jean-Monnet-Netzwerken in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung werden die Schaffung und Entwicklung von Netzwerken von Schulen und Berufsbildungseinrichtungen fördern, die den Austausch bewährter Verfahren, die Weitergabe von Erfahrungen in Bezug auf Inhalte und Methoden sowie den Aufbau von Wissen über europäische Themen zum Ziel haben. Die Netzwerke sollten sich insbesondere darauf konzentrieren, den Lernenden Fakten und Wissen über die EU auf innovative und kreative Weise zu vermitteln. Bei den Antragstellern dieser Aufforderung handelt es sich um Schulen und Berufsbildungseinrichtungen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. THEMATISCHE NETZWERKE IN DER HOCHSCHULBILDUNG Um für eine Finanzhilfe im Rahmen von Erasmus+ infrage zu kommen, müssen Projektvorschläge für das „Jean-Monnet- Netzwerk zur internen Politik: “A resilient Single Market to boost EU competitiveness” (Ein widerstandsfähiger Binnenmarkt zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU) muss die folgenden Kriterien erfüllen. Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) eine Hochschuleinrichtung mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Drittland sein im Besitz des ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung) sein Hinweis: Benannte europäische Einrichtungen (definiert in der Verordnung zur Einrichtung des Erasmus+-Programms), die ein Ziel von europäischem Interesse verfolgen, können keinen Förderantrag im Rahmen dieser Aktion stellen. Zusammensetzung von Konsortien (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen) Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens zwölf Antragstellern eingereicht werden, das folgende Bedingung erfüllt: mindestens sieben Stellen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und/oder mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Drittländern Nur Begünstigte (keine verbundenen Stellen) zählen für die Zusammensetzung des Konsortiums mit dazu. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in den förderfähigen Ländern stattfinden (siehe Teil A dieses Leitfadens). 457 Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-JMO-2026-NETWORKS-HEI-EU Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 3. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Wie ist der Antrag zu stellen? Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. Um für eine Finanzhilfe im Rahmen von Erasmus+ infrage zu kommen, müssen Projektvorschläge für das Jean-Monnet- Netzwerk zur Außenpolitik: EU-Indien folgende Kriterien erfüllen: Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) Hochschuleinrichtungen mit Sitz in EU-Mitgliedstaaten und/oder in mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Drittländern sein. Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Indien (Region 5) können ebenfalls teilnehmen, jedoch nicht als Koordinatoren. In einem EU-Mitgliedstaat oder mit dem Erasmus+-Programm assoziierten Drittland ansässige Hochschuleinrichtungen müssen im Besitz des ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung) sein. Organisationen aus Belarus (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. Hinweis: Benannte europäische Einrichtungen (definiert in der Verordnung zur Einrichtung des Erasmus+-Programms), die ein Ziel von europäischem Interesse verfolgen, können keinen Förderantrag im Rahmen dieser Aktion stellen. Zusammensetzung von Konsortien (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen) Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens 12 Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt: • mindestens sechs Stellen aus Indien (Region 5); • Der Koordinator muss in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Drittland ansässig sein. Nur Begünstigte (keine verbundenen Stellen) zählen für die Zusammensetzung des Konsortiums mit dazu. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in den förderfähigen Ländern stattfinden (siehe Teil A dieses Leitfadens). Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-JMO-2026-NETWORKS-HEI-NON-EU-INDIA 458 Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 3. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Wie ist der Antrag zu stellen? Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. Die nachstehenden Zuschlagskriterien gelten für Netzwerke. Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 25 Punkte) • Die Relevanz des Vorschlags für das in der Aufforderung festgelegte Schwerpunktthema; • Die Relevanz des Vorschlags für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte, Inklusion, Vielfalt sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung. • Inwieweit ist der Vorschlag geeignet, die Entwicklung neuer Lehr-, Forschungs- oder Diskussionsaktivitäten zu fördern • Der Nachweis des akademischen Mehrwerts; Qualität der Projekt- konzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) • Methodik: Qualität, Neuheit und Durchführbarkeit der vorgeschlagenen Aktivitäten • Die Qualität des vorgeschlagenen Systems zur Analyse und Überprüfung der akademischen Produktion; • Die Qualität des vorgeschlagenen Modells zur Verwendung als Grundlage für EU- Maßnahmen. • Inwieweit ist das Arbeitsprogramm in einer klaren, vollständigen und kohärenten Weise und unter gebührender Berücksichtigung einer angemessenen Planung der Vorbereitungs-, Durchführungs-, Bewertungs-, Nachbereitungs- und Verbreitungsphase dargestellt, • Inwieweit entsprechen die den Aktivitäten zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen • Überwachungs- und Bewertungsstrategie Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 25 Punkte) • Zusammensetzung des Netzwerkes hinsichtlich der räumlichen Abdeckung und der Komplementarität der vorhandenen Kompetenzen, • interne Organisation der Partnerschaft: o Relevanz und Komplementarität des Profils und der Fachkenntnisse der Teilnehmer an den vorgeschlagenen Aktivitäten in Übereinstimmung mit dem spezifischen Thema, auf das sich der Vorschlag bezieht. • Kooperationsvereinbarung und Verteilung von Funktionen, Zuständigkeiten und Aufgaben 459 Wirkung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Erwartete Wirkung der Netzwerke durch einen anhaltenden Effekt. Verbreitung und Kommunikation: • Eignung und Qualität von Aktionen zur Verbreitung der Ergebnisse der Aktivitäten innerhalb der an den Netzwerken beteiligten Einrichtung und darüber hinaus: o Sensibilisierung für die Aktivitäten und Ergebnisse, Verbesserung der Sichtbarkeit der Teilnehmer und Organisationen • Inwieweit erreichen die zur Verbreitung vorgesehenen Instrumente das Zielpublikum: Medienpräsenz (einschließlich sozialer Medien, Veröffentlichungen usw.), o Veranstaltungen. Nachhaltigkeit und Fortsetzung: Der Vorschlag enthält geeignete Maßnahmen und Ressourcen, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse und die erzielten Vorteile auch über den Lebenszyklus des Projekts hinaus aufrechterhalten werden. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte erreichen. Darüber hinaus müssen sie in jeder der Kategorien der oben genannten Zuschlagskriterien 15 Punkte erreichen. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. ERWARTETE WIRKUNG Die Netzwerke im Hochschulbereich werden die akademische und öffentliche „Debatte zu Angelegenheiten der europäischen Integration“ im Einklang mit Artikel 8 der Erasmus+-Verordnung durch die Sammlung, den Austausch und die Erörterung von Forschungsergebnissen, Kursinhalten und Erfahrungen sowie Projektprodukten (Studien, Artikel usw.) zwischen den Partnern unterstützen. Indem die Netzwerke der Kommission regelmäßig die innovativen und interessanten Ergebnisse ihrer Zusammenarbeit zur Verfügung stellen, tragen sie zur Politikgestaltung der Kommission bei, da sie Fakten und neue Erkenntnisse über die politischen Entwicklungen der thematischen Prioritäten der Aufforderungen liefern. GEOGRAFISCHE ZIELGEBIETE Das Netzwerk zur internen Politik sollte seine Aktivitäten auf die Mitgliedstaaten und die mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Drittländer konzentrieren. Das Netzwerk zur Außenpolitik „EU-Indien“ unterstützt die akademische Zusammenarbeit bei den Prioritäten der Jean-Monnet-Maßnahmen zwischen europäischen und indischen Hochschuleinrichtungen und ist daher auf Mitgliedstaaten, mit dem Programm Erasmus+ assoziierte Drittländer und Indien (Region 5) beschränkt. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Kostenvoranschlags für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Die gewährende Behörde setzt den Pauschalbetrag für jede Finanzhilfe auf der 460 Grundlage des Vorschlags, des Bewertungsergebnisses, der Fördersätze und des in der Aufforderung festgelegten Höchstbetrags der Finanzhilfe fest. Die maximale EU-Finanzhilfe pro Netzwerk zu EU-internen Themen beläuft sich auf 1 000 000 EUR. Die maximale EU-Finanzhilfe pro Netzwerk zu außenpolitischen Themen beläuft sich auf 1 200 000 EUR. Wie wird der Pauschalbetrag für das Projekt bestimmt? Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen: a) Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.). b) Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten. c) Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung der veranschlagten Kosten vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Stellen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist. d) Die Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen. Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Der Kofinanzierungssatz von 80 % wird auf die nach der Bewertung ermittelten geschätzten förderfähigen Gesamtkosten angewandt. Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Finanzhilfen oder Preisgeldern ist zulässig. Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung für Dritte erforderlich ist und wie sie verwaltet wird, und er muss eine Liste der verschiedenen Arten von Aktivitäten enthalten, für die Dritte finanzielle Unterstützung erhalten können. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten. Der Höchstbetrag der finanziellen Unterstützung, der einem Dritten gewährt werden kann, darf 60 000 EUR nicht überschreiten. Kosten für Freiwillige sind zulässig. Sie werden in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf Freiwillige451 gewährt. 451 https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de. https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de 461 Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. JEAN-MONNET-NETZWERKE IN ANDEREN BEREICHEN DER ALLGEMEINEN UND BERUFLICHEN BILDUNG Netzwerke von Schulen und Berufsbildungsanbietern (ISCED 1–4) und/oder Hochschuleinrichtungen, die im Bereich der Lehrkräfteausbildung tätig sind, sollten dazu dienen, dem neuen Jean-Monnet-Aktionsbereich einen internationalen Aspekt zu verleihen und den Austausch bewährter Verfahren sowie Erfahrungen mit dem Co-Teaching innerhalb einer Gruppe von Ländern zu ermöglichen. Die Aktivitäten schaffen die Voraussetzungen dafür, dass Praktiker, die in unterschiedlichen Kontexten arbeiten und sich aufgrund der nationalen Rechtsvorschriften und der Struktur der Lehrpläne mit unterschiedlichen Herausforderungen und Zwängen konfrontiert sehen, ein gemeinsames Verständnis von Lernmethoden für EU-Fragen entwickeln können. ZIELE DER AKTION Die Jean-Monnet-Netzwerke in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung sollen Schulen und Berufsbildungsanbieter (ISCED 1–4) und/oder Hochschuleinrichtungen, die an der Lehrkräfteausbildung beteiligt sind, dabei unterstützen, das Wissen über die Vermittlung von EU-Themen im Unterricht zu verbessern, und werden der Lernerfahrung zudem einen internationalen Aspekt verleihen. Grundlage der Aktivitäten der Netzwerke sind der Wissensaustausch zwischen Lehrkräften (Zusammenarbeit zu bestimmten Themen und Methoden), Erfahrungen mit Co-Teaching und gemeinsame Aktivitäten. Beispiele hierfür sind: • der Austausch von Informationen über Inhalte und die Förderung der Ergebnisse angewandter Methoden • die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Schulen/Berufsbildungsanbietern (ISCED 1-4) und Einrichtungen für die Lehrkräfteausbildung, was ihnen internationale Erfahrung und einen europäischen Stellenwert verschafft • der Wissensaustausch und Mobilitätsaktivitäten im Bereich Co-Teaching • die Förderung der Zusammenarbeit und die Schaffung einer soliden und nachhaltigen Wissensplattform zwischen Schulen und Berufsbildungsanbietern (ISCED 1–4) und/oder Hochschuleinrichtungen, die an der Lehrerausbildung beteiligt sind. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Jean-Monnet-Netzwerke in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung müssen einen oder mehrere der folgenden Aspekte berücksichtigen: • Zusammenstellung und Erörterung von Lehrmethoden für schulische und außerschulische Aktivitäten • Zusammenstellung und Austausch bewährter Verfahren zum Lernen im Zusammenhang mit EU- Themen • Organisation von Erfahrungen im Bereich Co-Teaching und kollaboratives Lehren über Mobilitätsaktivitäten oder online Dies kann wie folgt erreicht werden: • Erstellung von Dokumenten und Leitlinien für die Verbreitung bewährter Verfahren • physische und online abgehaltene Sitzungen • Co-Teaching und kollaboratives Lehren Die nationalen Behörden können über die öffentlichen Schulen informiert werden, die sich für diese Maßnahme pro Land bewerben, einschließlich begrenzter personenbezogener Daten wie Name und E-Mail-Adresse der Kontaktperson, um den Validierungsprozess ihrer Einrichtungen zu erleichtern. 462 WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR DIE BEANTRAGUNG DER JEAN-MONNET-NETZWERKE IN ANDEREN BEREICHEN DER ALLGEMEINEN UND BERUFLICHEN BILDUNG ERFÜLLT SEIN? FÖRDERKRITERIEN Wer ist antragsberechtigt? Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) Schulen, Berufsbildungsanbieter (ISCED 1-4) oder Hochschuleinrichtungen sein, die im Besitz eines ECHE-Zertifikats sind und eine Erstausbildung und/oder berufsbegleitende Weiterbildung für Lehrkräfte an Schulen und/oder Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1-4) anbieten; in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein Zusammensetzung von Konsortien Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens sechs Antragstellern eingereicht werden, das folgende Bedingungen erfüllt: - Mindestens drei Stellen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und/oder mit dem Programm assoziierten Drittländern - mindestens vier Schulen und/oder Berufsbildungsanbieter (ISCED 1–4) - höchstens zwei Hochschuleinrichtungen, die eine Erstausbildung und/oder berufsbegleitende Weiterbildung für Lehrkräfte von Schulen und/oder Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4) anbieten Nur Begünstigte (keine verbundenen Stellen) zählen für die Zusammensetzung des Konsortiums mit dazu. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in den förderfähigen Ländern stattfinden (siehe Teil A dieses Leitfadens). Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-JMO-2026-NETWORKS-SCHOOLS Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 3. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. ZUSCHLAGSKRITERIEN Die Projekte werden nach den folgenden Zuschlagskriterien bewertet: 463 Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 25 Punkte) • Inwieweit entspricht der Vorschlag den Zielen der Jean-Monnet-Aktion: o betrifft EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) o versetzt Lehrkräfte in Schulen in die Lage, neue Kompetenzen zu entwickeln o trägt dazu bei, Informationen und Praktiken zu der Frage auszutauschen, mit welchen Inhalten und Methoden sie ihre Lernenden besser über die EU informieren o fördert Mobilitätserfahrungen von Lehrkräften in Bezug auf die Durchführung von Co-Teaching/Co-Tutoring mit ihren Partnern o bewirkt ein besseres Verständnis der EU und ihrer Funktionsweise o befähigt Lehrkräfte, EU-Inhalte in ihre Aktivitäten zu integrieren. • Inwieweit ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte, Inklusion und Vielfalt sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. • Inwieweit erreicht der Vorschlag die wichtigsten Zielgruppen: o Schulen und Berufsbildungsanbieter (ISCED 1-4) o Lehrkräfte o Studierende. Qualität der Projekt- konzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) • Methodik: Qualität, Neuheit und Durchführbarkeit der vorgeschlagenen Aktivitäten • Inwieweit ist das Arbeitsprogramm o in einer klaren, vollständigen und kohärenten Weise und unter gebührender Berücksichtigung einer angemessenen Planung der Vorbereitungs-, Durchführungs-, Bewertungs-, Nachbereitungs- und Verbreitungsphase dargestellt, o lässt es Übereinstimmung mit den Projektzielen und -aktivitäten erkennen • inwieweit entsprechen die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen • Überwachungs- und Bewertungsstrategie Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 25 Punkte) • interne Organisation der Partnerschaft: o Relevanz und Komplementarität des Profils und der Fachkenntnisse der Teilnehmer an den vorgeschlagenen Aktivitäten in Bezug auf EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) und in Bezug auf das spezifische Thema, auf das sich der Vorschlag bezieht • Kooperationsvereinbarung und Verteilung von Funktionen, Zuständigkeiten und Aufgaben 464 Wirkung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) • Erwartete Wirkung der Netzwerke durch einen anhaltenden Effekt • für Schulen und Berufsbildungsanbieter o für eine bessere Befähigung für Lehrtätigkeiten im Zusammenhang mit EU-Themen o für innovative Inhalte bei der Entwicklung neuer Blickwinkel zu EU- Themen in den Schulen o für eine verstärkte Zusammenarbeit mit Partnern und verstärkte Fähigkeit, mit diesen in Kontakt zu treten o verstärkte Zuteilung von Finanzmitteln für die Lehre im Zusammenhang mit EU-Themen innerhalb der jeweiligen Einrichtung • für die direkt und indirekt an den Netzwerken beteiligten Lehrkräften: o Stärkung ihrer Kompetenzen in Bezug auf EU-Themen und Fortschritte bei der Bereitstellung von EU-Inhalten in ihren Aktivitäten • Verbreitung und Kommunikation: • Eignung und Qualität von Maßnahmen zur Verbreitung der Ergebnisse der Aktivitäten innerhalb der an den Netzwerken beteiligten Einrichtung und darüber hinaus: o Sensibilisierung für die Aktivitäten und Ergebnisse, Verbesserung der Sichtbarkeit der Teilnehmer und Organisationen o Kontaktaufnahme mit Gruppen außerhalb von Schulen und Berufsbildungsanbietern • Inwieweit erreichen die zur Verbreitung vorgesehenen Instrumente das Zielpublikum: o Medienpräsenz (einschließlich sozialer Medien, Veröffentlichungen usw.), o Veranstaltungen. • Nachhaltigkeit und Fortsetzung: Der Vorschlag enthält geeignete Maßnahmen und Ressourcen, die gewährleisten, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus eine nachhaltige Wirkung entfalten. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte erreichen. Außerdem müssen sie in jeder der Kategorien der oben genannten Zuschlagskriterien mindestens 15 Punkte erreichen. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. ERWARTETE WIRKUNG Quantitativ: Die Anzahl der Begünstigten je EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziiertem Drittland/Region. Qualitativ: Jean-Monnet-Netzwerke in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung sollen einen positiven und anhaltenden Effekt für die allgemeine und die berufliche Bildung (ISCED 1–4) haben, indem sie den Teilnehmenden Wissen über erfolgreiche Praktiken der Vermittlung von Fakten und Kenntnissen zur Europäischen Union an Schülerinnen und Schüler sowie Studierende zur Verfügung stellen. Die Netzwerke in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung geben Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung mehr Möglichkeiten, ihre Aktivitäten zur Integration von EU-Inhalten auszuweiten. 465 Für die teilnehmenden Organisationen sollen die im Rahmen der Jean-Monnet-Netzwerke in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung unterstützten Aktivitäten auch folgende Ergebnisse hervorbringen: • verbesserte Fähigkeit, EU-Themen in ihre Aktivitäten zu integrieren • verstärkte internationale Präsenz GEOGRAFISCHE ZIELGEBIETE Die finanzierten Aktivitäten konzentrieren sich im Einklang mit den Förderkriterien auf EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Kostenvoranschlags für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Die gewährende Behörde setzt den Pauschalbetrag für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Vorschlags, des Bewertungsergebnisses, der Fördersätze und des in der Aufforderung festgelegten Höchstbetrags der Finanzhilfe fest. Die maximale EU-Finanzhilfe je Projekt beläuft sich auf 300 000 EUR. Wie wird der Pauschalbetrag für das Projekt bestimmt? Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen: a) Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.). b) Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten. c) Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung der veranschlagten Kosten vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Stellen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist. d) Die Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen. Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Der Kofinanzierungssatz von 80 % wird auf die nach der Bewertung ermittelten geschätzten förderfähigen Gesamtkosten angewandt. Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag der Finanzhilfe usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Siehe Teil C dieses Programmleitfadens, Abschnitt „Förderfähige direkte Kosten“. Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Finanzhilfen oder Preisgeldern ist zulässig. 466 Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung für Dritte erforderlich ist und wie sie verwaltet wird, und er muss eine Liste der verschiedenen Arten von Aktivitäten enthalten, für die Dritte finanzielle Unterstützung erhalten können. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten. Der Höchstbetrag der finanziellen Unterstützung, der einem Dritten gewährt werden kann, darf 60 000 EUR nicht überschreiten. Kosten für Freiwillige sind zulässig. Sie werden in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf Freiwillige452 gewährt. Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. 452 https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de. https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de 467 TEIL C – INFORMATIONEN FÜR ANTRAGSTELLER Alle potenziellen Antragsteller mit der Absicht, einen Projektvorschlag einzureichen, um bei der EU finanzielle Unterstützung im Rahmen des Programms Erasmus+ zu beantragen, sollten diesen Abschnitt sorgfältig lesen. Er wurde gemäß den geltenden Bestimmungen der EU-Haushaltsordnung453 erstellt. Alle vertraglichen und finanziellen Bestimmungen, die für die gewährten Finanzhilfen gelten, sind in Musterfinanzhilfevereinbarungen enthalten, die für von der Exekutivagentur (EACEA) durchgeführte Projekte im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) der EU454 und für von den nationalen Agenturen durchgeführte Projekte auf der Website der jeweiligen nationalen Erasmus+-Agentur455 zur Verfügung gestellt werden. Im Fall von Unstimmigkeiten mit den in diesem Leitfaden enthaltenen Informationen haben die Bestimmungen der Finanzhilfevereinbarungen gegenüber den Informationen in Teil C dieses Leitfadens Vorrang. WIE WIRD DER ERASMUS+-ANTRAG EINGEREICHT? Um einen Antrag auf ein Erasmus+-Projekt einzureichen, müssen die Antragsteller die nachstehenden vier Schritte befolgen. 1) Registrierung. Jeder Antragsteller muss sich wie folgt registrieren: a) Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, verbundenen Stellen und assoziierten Partner im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) registrieren und einen Teilnehmer-Identifikationscode (Participant Identification Code, PIC)456 erhalten. Organisationen/Gruppen, die bereits im Rahmen ihrer Teilnahme an anderen EU- Programmen einen PIC erhalten haben, brauchen sich nicht erneut zu registrieren. Der bei einer früheren Registrierung zugeteilte PIC ist für eine Antragstellung im Rahmen von Erasmus+ gültig. b) Für Aktionen, die von den nationalen Agenturen verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, sofern sie dies noch nicht getan haben, im Organisations-Registrierungssystem für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps457 registrieren und eine Organisations-ID (OID) erhalten. 2) Überprüfen Sie die Übereinstimmung mit den Programmkriterien für die entsprechende Aktion/den entsprechenden Bereich. 3) Prüfen Sie die finanziellen Voraussetzungen. 4) Ausfüllen und Einreichen des Antragsformulars. INHALT VON FINANZHILFEANTRÄGEN Der Inhalt eines Finanzhilfeantrags hängt von den Besonderheiten der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und der verwendeten elektronischen Plattform ab (siehe „Schritt 4: Ausfüllen und Einreichen des Antragsformulars“). Im 453 Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (Neufassung), ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024. Die EU-Haushaltsordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=OJ:L_202402509. 454 EU-Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten: https://ec.europa.eu/info/funding- tenders/opportunities/portal/screen/home. 455 Nationale Agenturen für Erasmus+: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/contacts/national- agencies?facets__permanent%7Cfield_eac_topics=1964. 456 Der PIC muss im Antragsformular zwingend enthalten sein. 457 Organisations-Registrierungssystem für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps: https://webgate.ec.europa.eu/erasmus- esc/index/organisations/register-my-organisation. http://ec.europa.eu/education/participants/portal/desktop/en/organisations/register.html https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=OJ:L_202402509 https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/contacts/national-agencies?facets__permanent%7Cfield_eac_topics=1964 https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/contacts/national-agencies?facets__permanent%7Cfield_eac_topics=1964 https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc/index/organisations/register-my-organisation https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc/index/organisations/register-my-organisation 468 Allgemeinen enthält ein Finanzhilfeantrag die folgenden Elemente, die in verschiedenen Phasen des Antragsverfahrens verlangt werden können: a) Angaben zur Rechtsform des Antragstellers, einschließlich Angaben dazu, ob es sich um eine nichtstaatliche Organisation handelt; b) ehrenwörtliche Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusssituationen und über die Erfüllung der Förderfähigkeits- und Eignungskriterien; c) Informationen, die zum Nachweis der finanziellen und operativen Leistungsfähigkeit des Antragstellers erforderlich sind, und/oder entsprechende Belege, falls erforderlich; d) Beschreibung der Aktion oder des Arbeitsprogramms sowie Kostenvoranschlag, falls erforderlich, und e) Angabe der Quellen und Beträge für alle Unionsfinanzierungen, die für dieselbe Maßnahme eingegangen sind bzw. beantragt wurden. SCHRITT 1: REGISTRIERUNG Bei Aktionen, die von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) verwaltet werden Zur Registrierung im elektronischen Einreichungssystem des Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) der EU führt der gesetzliche Vertreter des Antragstellers die folgenden Schritte durch: • Erstellung eines EU-Login-Kontos (es sei denn, die Person, die den Antragsteller vertritt, verfügt bereits über ein Konto). Neue EU-Login-Konten können auf folgender Website erstellt werden: https://webgate.ec.europa.eu/cas/; • Aufrufen des Förder- und Ausschreibungsportals (Funding & Tenders Portal) der EU unter https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home und Registrierung (sofern zutreffend) im Namen der Organisation/Gruppe, die vertreten wird. Auf dem Portal stehen Beratung und häufig gestellte Fragen bereit. Der Antragsteller muss sich nur einmal über das Teilnehmerregister der Europäischen Kommission458 registrieren lassen. Nach Bearbeitung der Registrierung erhält der Antragsteller einen PIC. Der PIC, eine 9-stellige eindeutige Kennung, ist für die Einreichung von Anträgen erforderlich. Er ermöglicht es dem Antragsteller, das Antragsformular einfacher auszufüllen (d. h. durch Eingabe der PIC-Nummer in das Formular werden alle vom Antragsteller in der Registrierungsphase bereitgestellten Informationen automatisch im Formular angezeigt). Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden Zur Registrierung im Organisations-Registrierungssystem für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps führt der gesetzliche Vertreter des Antragstellers die folgenden Schritte durch: • Erstellung eines EU-Login-Kontos (es sei denn, der Antragsteller verfügt bereits über ein Konto). Neue EU- Login-Konten können auf folgender Website erstellt werden: https://webgate.ec.europa.eu/cas/; • Aufrufen des Organisations-Registrierungssystems für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps unter https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc und Registrierung (sofern zutreffend) im Namen der Organisation/Gruppe, die vertreten wird. 458 Die Europäische Kommission verfügt über ein Online-Verzeichnis der Organisationen, die an verschiedenen EU-Programmen teilnehmen, das sogenannte Teilnehmerregister. https://webgate.ec.europa.eu/cas/ https://webgate.ec.europa.eu/cas/ https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc 469 Organisationen sollten sich nur einmal registrieren lassen. Nach der Registrierung erhält die Organisation eine Organisations-ID (OID). Organisationen können ihre OID prüfen oder die damit verlinkten Informationen über das Organisations-Registrierungssystem für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps ändern. Das Antragsformular wird bei Eingabe der OID automatisch mit allen Informationen ausgefüllt, die von der Organisation zum Zeitpunkt der Registrierung angegeben wurden. Die Antragsteller müssen die ausdrückliche Zustimmung zur Verwendung der OID einer anderen Organisation in einem Antragsformular haben. Ein solcher Nachweis kann bei Meinungsverschiedenheiten verlangt werden, und Antragsteller können vom Verfahren ausgeschlossen werden, wenn sie nicht in der Lage sind, ihn vorzulegen. Mehrfachregistrierungen für eine OID durch ein und dieselbe Stelle und die Verwendung mehrerer OID durch ein und dieselbe Stelle können als Falschdarstellung im Sinne der EU-Haushaltsordnung gelten und dazu führen, dass die Stelle bei den betroffenen Gewährungsverfahren durch die nationale Agentur abgelehnt wird. Im Rahmen des Registrierungsverfahrens müssen Antragsteller ein Identifikationsformular, das von der Website der Europäischen Kommission459 heruntergeladen werden kann, in das ORS hochladen. Es stehen drei Varianten des Identifikationsformulars für die verschiedenen Arten von Antragstellern (natürliche Personen, private Unternehmen oder öffentlich-rechtliche Einrichtungen) zur Verfügung. Das Identifikationsformular unterliegt einer Datenschutzerklärung460 und einer anschließenden Validierung durch die nationalen Agenturen. Bei Anträgen eines Konsortiums sollte das Identifikationsformular von allen Mitgliedern des Konsortiums eingereicht werden. Die Bankverbindung muss jedoch nur für den Koordinator angegeben werden. Das Formular ist für das Land auszufüllen, in dem die betreffende Bank ansässig ist – auch wenn der Antragsteller offiziell in einem anderen Land registriert ist. Bei Finanzhilfen von mehr als 60 000 EUR müssen die Antragsteller zum Nachweis ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit möglicherweise bestimmte Dokumente hochladen. Nähere Informationen finden Sie im Abschnitt „Eignungskriterien“. SCHRITT 2: PRÜFUNG AUF EINHALTUNG DER PROGRAMMKRITERIEN Bei der Entwicklung ihres Projekts und vor der Beantragung der EU-Förderung müssen die Teilnehmenden sicherstellen, dass sie und ihr Projekt die folgenden Kriterien erfüllen: Zulässigkeits-, Förderfähigkeits-, Ausschluss-, Eignungs- und Gewährungskriterien. ZULÄSSIGKEITSKRITERIEN Die Anträge müssen spätestens vor Ablauf der in der Aufforderung genannten Antragsfrist übermittelt werden. Die Anträge müssen lesbar und barrierefrei sein. Die Anträge müssen vollständig sein und alle erforderlichen Teile und obligatorischen Anhänge enthalten. Nach Ablauf der Einreichungsfrist können auf Ersuchen der verwaltenden Agentur in begründeten Fällen lediglich Schreibfehler korrigiert werden. Bei Aktionen, die von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) verwaltet werden 459 https://commission.europa.eu/publications/business-partners-legal-entities-and-bank-accounts_de. 460 https://commission.europa.eu/document/download/2230f5f6-9b83-45f3-b591- 3b9258559a34_de?filename=lef_baf_privacy_notice-de.pdf. https://commission.europa.eu/publications/business-partners-legal-entities-and-bank-accounts_de#Beschreibung https://commission.europa.eu/document/download/2230f5f6-9b83-45f3-b591-3b9258559a34_de?filename=lef_baf_privacy_notice-de.pdf https://commission.europa.eu/document/download/2230f5f6-9b83-45f3-b591-3b9258559a34_de?filename=lef_baf_privacy_notice-de.pdf 470 Die Anträge müssen elektronisch über das Förder- und Ausschreibungsportal der EU (EU Funding & Tenders Portal) eingereicht werden. Die Anträge (einschließlich Anhängen und Belegen) sind unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu übermitteln. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten: • Antragsformular Teil A – enthält verwaltungstechnische Informationen über die Teilnehmenden (künftiger Koordinator, Begünstigte und verbundene Stellen) und einen zusammenfassenden Finanzplan für das Projekt (bitte direkt online auszufüllen), • Antragsformular Teil B – enthält die fachliche Beschreibung des Projekts (bitte aus dem Einreichungssystem des Portals herunterladen, ausfüllen und anschließend zusammenstellen und wieder hochladen) und • Antragsformular Teil C (bitte direkt online ausfüllen, falls erforderlich) mit zusätzlichen Projektdaten Anträge (Teil B) zu Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen von geringem Wert (60 000 EUR oder weniger) dürfen höchstens 40 Seiten umfassen, bei Aufforderungen für Finanzhilfen mit hohem Wert (4 000 000 EUR) sind es 120 Seiten und bei allen anderen Aufforderungen 70 Seiten. Für folgende Aktionen gilt eine Ausnahme von dieser Regel: 40 Seiten bei „Kapazitätsaufbau in der Hochschulbildung“ (Capacity Building in Higher Education, CBHE), 40 Seiten bei „Kapazitätsaufbau in der beruflichen Aus- und Weiterbildung“ (Capacity Building in Vocational Education and Training, CBVET), 40 Seiten bei „Virtueller Austausch im Bereich Hochschulbildung und im Jugendbereich“ (Virtual Exchanges in Higher Education and Youth, VIRT-EXCH) und 70 Seiten bei der Aktion „Gemeinsame Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge“. Darüber hinausgehende Seiten werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden Die Anträge müssen elektronisch über die Formulare auf der Website „Erasmus+ und Europäischer Solidaritätscorps“461 eingereicht werden. FÖRDERKRITERIEN Anhand von Förderkriterien wird bestimmt, ob der Antragsteller an einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und einen Vorschlag für eine Aktion einreichen darf. Antragsteller und Projekte können nur dann gefördert werden, wenn sie alle Förderkriterien der Aktion erfüllen, auf die sich der eingereichte Vorschlag bezieht. Projekte, die diese Förderkriterien zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht erfüllen, werden ohne weitere Prüfung abgelehnt. Bitte beachten Sie, dass die Fördervoraussetzungen nicht nur bei der Unterzeichnung der Finanzhilfe, sondern auch während der gesamten Projektlaufzeit erfüllt sein müssen. Wenn sich in der Phase der Durchführung oder des Abschlussberichts herausstellt, dass diese Kriterien nicht oder nicht durchgängig erfüllt wurden, können die durchgeführten Tätigkeiten als nicht förderfähig angesehen werden, und die ursprünglich für das Projekt gewährte EU-Finanzhilfe muss möglicherweise an die gewährende Behörde zurückgegeben werden. Die spezifischen Förderfähigkeitskriterien für die einzelnen im Programmleitfaden zu Erasmus+ beschriebenen Aktionen werden in Teil B dieses Leitfadens erläutert. Ablehnungsgründe Ein Antrag kann aus verschiedenen Gründen abgelehnt werden. Diese Ablehnungsgründe sind in diesem Leitfaden oder gegebenenfalls in einem spezifischen Aufforderungsdokument aufgeführt. Generell lehnt der zuständige Anweisungsbefugte einen Antragsteller in einem Gewährungsverfahren ab, wenn dieser462 461 https://ec.europa.eu/erasmus-applications. 462 Artikel 143 der Haushaltsordnung. https://ec.europa.eu/erasmus-applications 471 a) sich in einer Ausschlusssituation befindet (siehe Abschnitt „Ausschluss“ unten); b) die Auskünfte, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren verlangt wurden, verfälscht oder nicht erteilt hat463; c) zuvor an der Erstellung von Unterlagen für das Gewährungsverfahren mitgewirkt hat, soweit dies einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz – einschließlich der Wettbewerbsverzerrung – darstellt, der auf andere Weise nicht behoben werden kann464. Darüber hinaus kann ein Antrag aus anderen Gründen abgelehnt werden, zum Beispiel: - Nichtzulässigkeit (Einreichung nach Ablauf der Frist, ungültige OID, unvollständiges Antragsformular, Fehlen der erforderlichen Unterlagen usw.) - Nichteinhaltung der Förderfähigkeitskriterien der Aktion - Anwendung von Sanktionen oder restriktiven Maßnahmen - Unzureichende finanzielle Leistungsfähigkeit - Unzureichende operative Leistungsfähigkeit - Nichterfüllung der Zuschlagskriterien - Nichteinhaltung der Grundsätze des Rückwirkungsverbots oder des Verbots der Doppelfinanzierung durch die vorgeschlagene Aktion465 Restriktive Maßnahmen der EU Für bestimmte Stellen gelten besondere Einschränkungen und Sanktionen (z. B. Stellen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unterliegen). Stellen, die in einer Sanktionsliste aufgeführt sind und/oder restriktiven Maßnahmen gemäß www.sanctionsmap.eu466 unterliegen, können in keiner Eigenschaft, auch nicht als Begünstigte, verbundene Stellen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger finanzieller Unterstützung Dritter (falls zutreffend), teilnehmen. Andere Stellen, die unter die Verordnung (EU) Nr. 833/2014467 fallen, dürfen nur teilnehmen, wenn dies gemäß den Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zulässig ist und sofern ihnen von der gewährenden Behörde eine Ausnahme gemäß Artikel 5l Absatz 2 Buchstabe e mit dem Ziel gewährt wird, Mobilitäts- und Austauschmaßnahmen für Einzelpersonen und direkte Kontakte zwischen den Menschen zu fördern. Interessenkonflikt auf Ebene der Finanzakteure Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn ein Finanzakteur oder eine sonstige nachstehend genannte Person aus Gründen der familiären oder privaten Verbundenheit, der politischen Übereinstimmung oder der nationalen Zugehörigkeit, des 463 Wenn ein Antragsteller beispielsweise behauptet, über ein gewisses Maß an finanzieller Solidität oder Unterstützung zu verfügen, dies jedoch nicht zutrifft, z. B. überhöhte Angabe von Einnahmen, falsche Darstellung der Verfügbarkeit von Mitteln oder falsche Angaben über Erfahrung oder Fachwissen in einem relevanten Bereich oder Sektor, um die Förderfähigkeitskriterien zu erfüllen. 464 Wenn beispielsweise ein Antragsteller zuvor an der Ausarbeitung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen mitgewirkt hat oder wenn er eine Person, die als Sachverständiger an der Bewertung seines Finanzhilfeantrags beteiligt war und keinen Interessenkonflikt geltend gemacht hat, beschäftigt oder eine andere Verbindung zu ihr hat. 465 Siehe den nachstehenden Abschnitt über Grundsätze für EU-Finanzhilfen sowie Artikel 191 der Haushaltsordnung. 466 Bitte beachten Sie, dass das Amtsblatt der Europäischen Union die offizielle Liste enthält und deren Inhalt im Konfliktfall Vorrang vor dem Inhalt der EU-Sanktionskarte hat: https://www.sanctionsmap.eu. 467 Siehe Artikel 5l der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02014R0833-20250720): 1) Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar, einschließlich durch Finanzmittel und Finanzhilfen, folgende Akteure zu unterstützen oder ihnen sonstige Vorteile im Rahmen eines Unions- oder Euratom-Programms oder eines nationalen Programms eines Mitgliedstaats oder im Rahmen von Verträgen im Sinne der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates zu verschaffen: a) in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden. 2) Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt nicht für e) Mobilitäts- und Austauschmaßnahmen für Einzelpersonen und direkte Kontakte zwischen den Menschen. http://www.sanctionsmap.eu/ http://www.sanctionsmap.eu/ https://www.sanctionsmap.eu/ http://www.sanctionsmap.eu/ https://www.sanctionsmap.eu/ https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02014R0833-20250720 472 wirtschaftlichen Interesses oder aus anderen Gründen, die auf direkten oder indirekten persönlichen Interessen beruhen, seine bzw. ihre Aufgaben nicht unparteiisch und objektiv wahrnehmen kann. Finanzakteure im Sinne der EU- Haushaltsordnung und sonstige Personen, einschließlich nationaler Behörden auf allen Ebenen, die am Haushaltsvollzug durch direkte, indirekte oder geteilte Mittelverwaltung – einschließlich als Vorbereitung hierzu dienender Handlungen – , an der Rechnungsprüfung und Kontrolle mitwirken, müssen jede Handlung unterlassen, durch die eigene Interessen mit denen der Union in Konflikt geraten könnten. Ferner ergreifen sie geeignete Maßnahmen, um zu verhindern, dass ein Interessenkonflikt bezüglich der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Aufgaben entsteht, und um Situationen abzuhelfen, die objektiv als Interessenkonflikt wahrgenommen werden könnten. Die Kommission ist der Auffassung, dass sich für die folgenden Stellen ein Interessenkonflikt ergibt oder ergeben könnte und dass die Teilnahme dieser Stellen an der Durchführung von Aktionen des Programms daher nicht förderfähig ist oder sein könnte: • Nationale Behörden, die für die Beaufsichtigung nationaler Agenturen und für die Durchführung des Programm Erasmus+ in ihrem jeweiligen Land zuständig sind, können keine Anträge stellen und sich an keiner Aktion beteiligen, die von nationalen Agenturen in einem beliebigen Land verwaltet werden; sie können jedoch (als Antragsteller oder als Partner) die Teilnahme an von der Exekutivagentur verwalteten Aktionen beantragen, wenn dies bei der betreffenden Aktion nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist (siehe Teil B dieses Leitfadens). • Nationale Agenturen oder, wenn die nationale Agentur keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, Rechtsträger, denen die nationale Agentur angehört468, können keine Fördermittel beantragen oder sich an im Rahmen dieses Leitfadens durchgeführten Aktionen beteiligen. • Strukturen und Netzwerke, die im Programm Erasmus+ oder in einem jährlichen Arbeitsprogramm der Kommission aufgeführt oder benannt werden, das für die Umsetzung des Programms Erasmus+ angenommen wurde, und die bei demselben Rechtsträger angesiedelt sind wie die nationale Agentur, können keine Anträge für Aktionen stellen oder sich an Aktionen beteiligen, die durch die nationalen Agenturen in einem beliebigen Land verwaltet werden. Sie können jedoch die Teilnahme (als Antragsteller oder Partner) an Aktionen beantragen, die durch die Exekutivagentur oder die GD EAC verwaltet werden, es sei denn, dies ist für die betreffende Aktion ausdrücklich ausgeschlossen (gemäß Teil B des Leitfadens). Sie sollten nachweisen können, dass sie sich nicht in einem Interessenkonflikt befinden, entweder weil sie entsprechende Vorkehrungen treffen oder weil ihre interne Organisation so gestaltet ist, dass eine klare Trennung der Interessen gegeben ist. Außerdem sind die Kosten und Einnahmen für alle Aktionen oder Aktivitäten, für die EU-Mittel gewährt wurden, auszuweisen. Die Entscheidung, mit der bestätigt wird, dass sie sich nicht in einem tatsächlichen Interessenkonflikt befinden, wird von der Exekutivagentur oder der GD EAC getroffen. • Rechtsträger, bei denen die nationalen Erasmus+-Agenturen angesiedelt sind, die jedoch mit anderen Aktivitäten innerhalb oder außerhalb des Kompetenzbereichs des Programms Erasmus+ befasst sind, sowie mit diesen Rechtsträgern verbundene Stellen können keine Anträge für Aktionen stellen oder sich an Aktionen beteiligen, die von nationalen Agenturen in einem beliebigen Land verwaltet werden. Sie können jedoch grundsätzlich eine Teilnahme an Aktionen beantragen, die von der Exekutivagentur oder der GD EAC verwaltet werden, es sei denn, dies ist für die betreffende Aktion ausdrücklich ausgeschlossen (gemäß Teil B des Leitfadens). In diesem Fall müssen sie nachweisen, dass sie sich nicht in einem Interessenkonflikt befinden, entweder weil sie entsprechende Vorkehrungen treffen oder weil ihre interne Organisation so gestaltet ist, dass eine klare Trennung der Interessen gegeben ist (d. h. Mindestgrad der Kontentrennung, Trennung der Berichts- und Entscheidungswege, Maßnahmen zur Verhinderung des Zugangs zu privilegierten Informationen). Außerdem sind die Kosten und Einnahmen für alle Aktionen oder Aktivitäten, für die EU-Mittel gewährt wurden, auszuweisen. Die Einrichtung, bei der der Antrag gestellt wird, trifft auf eigene Verantwortung und Haftung die Entscheidung, ob ausreichend sichergestellt ist, dass sich die Antragsteller nicht in einem Interessenkonflikt befinden. 468 Siehe Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe a der Erasmus+-Verordnung. 473 AUSSCHLUSSKRITERIEN Früherkennungs- und Ausschlusssystem (EDES) Das Früherkennungs- und Ausschlusssystem (Early Detection and Exclusion System, EDES), das von der Kommission eingerichtet wurde, um den Schutz der finanziellen Interessen der Union zu stärken und eine wirtschaftliche Haushaltsführung zu gewährleisten, gilt für alle, die sich an einer der in diesem Leitfaden aufgeführten Aktionen beteiligen möchten. Das System soll die Integrität und ordnungsgemäße Verwendung der EU-Mittel durch an dem Programm teilnehmende Einzelpersonen oder Organisationen gewährleisten. Es gelten die detaillierten Bestimmungen für das EDES in der Haushaltsordnung. Gemäß Artikel 137 Absatz 2 der Haushaltsordnung gilt bei direkter und indirekter Mittelverwaltung das Früherkennungs- und Ausschlusssystem für a) Teilnehmer und Empfänger; b) Stellen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter in Anspruch nehmen will, oder Unterauftragnehmer eines Auftragnehmers; c) jede Unionsmittel empfangende Person oder Stelle, soweit sie den Haushaltsplan nach Artikel 62 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c und Artikel 157 Absatz 4 auf der Grundlage von Angaben gemäß Artikel 158 Absatz 7 ausführt; d) Garantiegeber; e) Sponsoren gemäß Artikel 26; f) wirtschaftliche Eigentümer und jedes verbundene Unternehmen der ausgeschlossenen Stelle nach Artikel 138 Absatz 6; g) natürliche Personen im Sinne des Artikels 138 Absatz 5 Unterabsatz 1 Buchstaben a bis c. Dies gilt unbeschadet des Artikels 157 Absatz 7 und der in Beitragsvereinbarungen mit den nationalen Agenturen festgelegten Vorschriften im Falle von Personen oder Stellen, die Unionsmittel erhalten, wenn der Haushalt gemäß Artikel 62 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c ausgeführt wird. Bei Aktionen, die von den nationalen Agenturen verwaltet werden, hat die entsprechende nationalen Agentur zu prüfen, ob eine Ausschlusssituation im Sinne des Artikels 138 der EU-Haushaltsordnung vorliegt. Stellt die nationale Agentur fest, dass entweder aufgrund der EDES-Registrierung oder im Einklang mit ihrem nationalen Recht, wenn die Ausschlusssituation auf einer rechtskräftigen Gerichts- oder einer bestandskräftigen Verwaltungsentscheidung beruht, eine Ausschlusssituation vorliegt, so lehnt sie den Antragsteller im Gewährungsverfahren ab. Der Antragsteller sollte Gelegenheit erhalten, zu einer solchen Entscheidung, mit der er in einem Gewährungsverfahren abgelehnt wird, Stellung zu nehmen, und er sollte über die verfügbaren verwaltungsrechtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfe zur Anfechtung informiert werden. Diese Informationen können von der Kommission auch verwendet werden, um eine Registrierung der Stelle im Früherkennungs- und Ausschlusssystem gemäß der EU-Haushaltsordnung einzuleiten. Die nationalen Agenturen unterrichten die Kommission ferner unverzüglich über festgestellte Betrugsfälle und Unregelmäßigkeiten und deren Weiterverfolgung und teilen ihr alle Informationen über mutmaßliche Fälle von Betrug, Korruption oder sonstigen rechtswidrigen Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union mit. Ausschlusssituationen und Ausschlussentscheidungen https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX:32018R1046 474 Antragsteller, gegen die eine EU-Ausschlussentscheidung ergangen ist oder die sich in einer der folgenden Ausschlusssituationen befinden, die sie von der Gewährung von EU-Mitteln ausschließen, können nicht an Aktionen des Programms teilnehmen469: a) wenn die Person oder Stelle zahlungsunfähig ist oder sich in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet, ihre Vermögenswerte von einem Insolvenzverwalter oder Gericht verwaltet werden, sie sich in einem Vergleichsverfahren befindet, ihre gewerbliche Tätigkeit eingestellt wurde oder sie sich aufgrund eines nach Unions- oder nationalem Recht vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer vergleichbaren Lage befindet; b) wenn durch eine rechtskräftige Gerichts- oder eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass die Person oder Stelle ihren Verpflichtungen zur Entrichtung ihrer Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge gemäß dem anwendbaren Recht nicht nachgekommen ist; c) wenn durch eine rechtskräftige Gerichts- oder eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass die Person oder Stelle im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat aufgrund eines Verstoßes gegen geltende Gesetze, Bestimmungen oder ethische Standards ihres Berufsstandes oder aufgrund jeglicher Form von rechtswidrigem Handeln, das sich auf ihre berufliche Glaubwürdigkeit auswirkt, wenn es vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgt; dazu zählen insbesondere folgende Verhaltensweisen: i) Abgabe falscher Erklärungen in betrügerischer Absicht oder durch Fahrlässigkeit bei der Mitteilung der erforderlichen Auskünfte zur Überprüfung des Fehlens von Ausschlussgründen oder bei der Einhaltung der Eignungskriterien bzw. bei der Umsetzung der rechtlichen Verpflichtung ii) Absprachen mit anderen Personen oder Stellen mit dem Ziel einer Wettbewerbsverzerrung iii) Verstoß gegen die Rechte des geistigen Eigentums iv) ungebührliche Einflussnahme oder Versuch der ungebührlichen Einflussnahme auf den Entscheidungsfindungsprozess, um Mittel der Union zu erhalten, indem durch Falschdarstellung ein Interessenkonflikt, der einen Finanzakteur oder andere Personen nach Artikel 61 Absatz 1 der Haushaltsordnung betrifft, ausgenutzt wird v) Versuch, vertrauliche Informationen über das Verfahren zu erhalten, durch die unzulässige Vorteile beim Gewährungsverfahren erlangt werden könnten vi) Aufstachelung zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt gegen eine Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer Gruppe oder ähnliche Handlungen, die den in Artikel 2 EUV verankerten Werten, auf denen die EU sich gründet, zuwiderlaufen, wenn sich dieses Fehlverhalten auf die Integrität der Person oder Stelle auswirkt und die Erfüllung der rechtlichen Verpflichtung beeinträchtigt oder konkret zu beeinträchtigen droht d) wenn durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung festgestellt wurde, dass sich der Antragsteller der folgenden Straftaten schuldig gemacht hat: i) Betrug ii) Korruption iii) Verhaltensweisen im Zusammenhang mit einer kriminellen Vereinigung iv) Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung v) terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten oder Anstiftung, Beihilfe oder Versuch derartiger Straftaten vi) Kinderarbeit oder andere Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel 469 Siehe Artikel 138 und 143 der EU-Haushaltsordnung 2024/2509: https://eur-lex.europa.eu/legal- content/de/TXT/?uri=OJ:L_202402509. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=OJ:L_202402509 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=OJ:L_202402509 475 e) wenn die Person oder die Stelle bei der Umsetzung einer aus dem Haushalt finanzierten rechtlichen Verpflichtung erhebliche Mängel bei der Erfüllung der Hauptauflagen erkennen ließ, die i) zu einer vorzeitigen Beendigung der rechtlichen Verpflichtung geführt haben ii) die Anwendung von pauschaliertem Schadensersatz oder anderen Formen von Vertragsstrafen nach sich gezogen haben oder iii) durch einen Anweisungsbefugten, das OLAF, die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) oder den Rechnungshof nach Überprüfungen, Rechnungsprüfungen oder Ermittlungen aufgedeckt wurden f) wenn durch eine rechtskräftige Gerichts- oder eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass die Person oder Stelle eine Unregelmäßigkeit im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95470 des Rates begangen hat; g) wenn durch eine rechtskräftige Gerichts- oder eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass die Person oder die Stelle in einem anderen Hoheitsgebiet eine Stelle eingerichtet hat mit der Absicht, steuerliche, soziale oder rechtliche Verpflichtungen, am Ort ihres satzungsmäßigen Sitzes, ihrer Hauptverwaltung oder ihrer Hauptniederlassung zu umgehen; h) wenn durch eine rechtskräftige Gerichts- oder eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass eine Stelle mit der unter Buchstabe g beschriebenen Absicht eingerichtet wurde; i) wenn die Stelle oder Person sich vorsätzlich und ohne triftigen Grund einer Untersuchung, Überprüfung oder Prüfung widersetzt hat471, die von einem Anweisungsbefugten oder dessen Vertreter oder Rechnungsprüfer, dem OLAF, der EUStA oder dem Rechnungshof durchgeführt wird. Darüber hinaus schließt der zuständige Anweisungsbefugte eine Person oder Stelle aus, wenn472 a) sich eine natürliche oder juristische Person, die Mitglied des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans einer in Artikel 137 Absatz 2 genannten Person oder Stelle ist oder bezüglich dieser Person oder Stelle Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, in einer oder mehreren der in Artikel 138 Absatz 1 Buchstaben c bis i genannten Situationen befindet; b) sich eine natürliche oder juristische Person, die unbegrenzt für die Schulden des in Artikel 137 Absatz 2 genannten Antragstellers haftet, in einer oder mehreren in Artikel 138 Absatz 1 Buchstabe a oder b genannten Situationen befindet; c) sich eine natürliche Person, die bei der Vergabe oder Umsetzung einer rechtlichen Verpflichtung eine entscheidende Funktion hat, in einer oder mehreren der in Artikel 138 Absatz 1 Buchstaben c bis i genannten Situationen befindet. In den in Artikel 138 Absatz 3 genannten Fällen kann der zuständige Anweisungsbefugte eine Person oder eine Stelle vorläufig ohne die Empfehlung des Gremiums gemäß Artikel 145 ausschließen, wenn die Teilnahme der betreffenden Person oder Stelle an Gewährungsverfahren oder deren Auswahl zur Ausführung von Unionsmitteln eine ernste und unmittelbar drohende Gefahr für die finanziellen Interessen der Union darstellen würde. In diesen Fällen verweist der zuständige Anweisungsbefugte den Fall unverzüglich an das in Artikel 145 genannte Gremium und trifft spätestens 14 Tage nach Erhalt der Empfehlung des Gremiums eine endgültige Entscheidung. 470 Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates vom 18. Dezember 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 312 vom 23.12.1995, S. 1). 471 „Sich einer Untersuchung, Überprüfung oder Prüfung widersetzen“ bedeutet, Handlungen vorzunehmen, die darauf abzielen oder bewirken, dass die Durchführung von Tätigkeiten, die für die Vornahme der Untersuchung, Überprüfung oder Prüfung erforderlich sind, verhindert, behindert oder verzögert wird, wie z. B. den erforderlichen Zugang zu ihren Räumlichkeiten oder zu anderen für Geschäftszwecke genutzten Bereichen zu verwehren, die Offenlegung von Informationen zu verschleiern oder zu verweigern oder falsche Informationen zu erteilen. 472 Artikel 138 Absatz 5 der Haushaltsordnung. 476 Die nationale Agentur oder die Exekutivagentur kann in den in Artikel 138 Absatz 1 Buchstaben c bis i genannten Fällen die folgenden Angaben im Zusammenhang mit dem Ausschluss und gegebenenfalls der finanziellen Sanktion veröffentlichen: a) den Namen der betreffenden Person oder Stelle; b) das Vorliegen eines Ausschlusses; c) die Dauer des Ausschlusses und/oder die Höhe der finanziellen Sanktion. In Ermangelung einer rechtskräftigen Gerichts- bzw. bestandskräftigen Verwaltungsentscheidung in den in Artikel 138 Absatz 1 Buchstaben c bis i genannten Fällen legt der zuständige Anweisungsbefugte bei entsprechendem Verhalten einer unter diesen Buchstaben genannten Person oder Stelle eine vorläufige rechtliche Bewertung für deren Ausschluss zugrunde, wobei er sich auf die festgestellten Sachverhalte oder sonstigen Erkenntnisse aus der Empfehlung des in Artikel 145 der Haushaltsordnung genannten Gremiums stützt. Diese Sachverhalte und Erkenntnisse umfassen insbesondere Folgendes: a) Sachverhalte, die im Zuge von Prüfungen oder Untersuchungen der EUStA, für die Mitgliedstaaten, die an der verstärkten Zusammenarbeit gemäß Verordnung (EU) 2017/1939 teilnehmen, des Rechnungshofs oder des OLAF oder des Internen Prüfers oder bei sonstigen, unter der Verantwortung des Anweisungsbefugten durchgeführten Überprüfungen, Prüfungen oder Kontrollen festgestellt wurden; b) nicht bestandskräftige Verwaltungsentscheidungen, die Disziplinarmaßnahmen umfassen können, die von der für die Prüfung der Einhaltung ethischer Standards des Berufsstandes zuständigen Aufsichtsbehörde ergriffen wurden; c) Sachverhalte, auf die in Beschlüssen von Personen und Stellen, die Unionsmittel gemäß Artikel 62 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c ausführen, Bezug genommen wird; d) Entscheidungen der Kommission in Bezug auf den Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht der Union oder Entscheidungen einer zuständigen nationalen Behörde in Bezug auf den Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht der Union oder gegen nationales Wettbewerbsrecht; Allgemeine Bestimmungen Die Ausschlusskriterien gelten für alle teilnehmenden Organisationen bei allen Aktionen im Rahmen des Programms Erasmus+. Alle Antragsteller müssen erklären, ob sie sich derzeit in einer oder mehreren Ausschlusssituationen befinden und ob sie bereits entsprechende Abhilfemaßnahmen ergriffen haben473. Zu diesem Zweck müssen sie zusammen mit dem Finanzhilfeantrag eine ehrenwörtliche Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusssituationen sowie über die Erfüllung der Förderfähigkeits- und Eignungskriterien vorlegen474. Zusätzlich zu der Erklärung des federführenden Antragstellers (Koordinators) müssen die Mitbegünstigten (sofern vorhanden) ebenfalls die erforderliche Erklärung vorlegen. Bei Aktionen, die von den nationalen Agenturen verwaltet werden, wird die ehrenwörtliche Erklärung der Mitbegünstigten in das Beitrittsformular aufgenommen. Auf Verlangen des zuständigen Anweisungsbefugten und wenn dies für den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens erforderlich ist, erbringt der Antragsteller Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlusssituationen. Der Anweisungsbefugte kann je nach betreffender Ausschlusssituation475 einen aktuellen Strafregisterauszug oder eine gleichwertige Bescheinigung neueren Datums einer Justiz- oder Verwaltungsbehörde des Landes seiner Niederlassung, eine von der zuständigen Behörde des Landes der Niederlassung ausgestellte Bescheinigung neueren Datums, eine vor einer Justizbehörde oder einem Notar abgegebene eidesstattliche Erklärung oder eine vor einer Verwaltungsbehörde 473 Dies gilt auch für die Personen, die in Bezug auf die Antragsteller, deren wirtschaftliche Eigentümer und gegebenenfalls Unterauftragnehmer über Vertretungs- oder Kontrollbefugnisse verfügen. 474 Im Einklang mit Artikel 199 Absatz 1 Buchstabe b der EU-Haushaltsordnung und im Einklang mit Artikel 139 Absatz 1 der EU- Haushaltsordnung (Erklärung des Nichtvorliegens von Ausschlusssituationen und entsprechende Nachweise). 475 Siehe Artikel 139 Absätze 2 und 3 der EU-Haushaltsordnung. 477 oder einer dafür zuständigen Berufsorganisation des Landes, in dem der Antragsteller ansässig ist, abgegebene feierliche Erklärung akzeptieren. EIGNUNGSKRITERIEN Über die Eignungskriterien bewertet die nationale Agentur oder die Exekutivagentur die finanzielle und die operative Leistungsfähigkeit des Antragstellers zur Durchführung des vorgeschlagenen Projekts. Die finanzielle und operative Leistungsfähigkeit wird anhand einer Analyse der Angaben im Finanzhilfeantrag, der dem Antrag beigefügten ehrenwörtlichen Erklärung und erforderlichenfalls von Belegunterlagen überprüft476. Finanzielle Leistungsfähigkeit Finanzielle Leistungsfähigkeit bedeutet, dass die Antragsteller über stabile und ausreichende Finanzierungsquellen verfügen, sodass sie ihre Aktivitäten während des gesamten Zeitraums, für den die Finanzhilfe gewährt wird, aufrechterhalten und sich an der Finanzierung beteiligen können. Der Finanzhilfeantrag muss daher Angaben enthalten, mit denen sich die finanzielle Leistungsfähigkeit des Antragstellers zur Durchführung der vorgeschlagenen Aktion oder des vorgeschlagenen Arbeitsprogramms nachweisen lässt. Organisationen, die an mehreren Projekten teilnehmen, müssen über ausreichende Kapazitäten verfügen, um alle Projekte durchzuführen. Gegebenenfalls kann die Überprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit auch für verbundene Stellen durchgeführt werden. Die Überprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit stützt sich auf neutrale Finanzindikatoren, berücksichtigt aber auch andere Aspekte wie die Abhängigkeit von EU-Mitteln sowie Defizite und Einnahmen in den Vorjahren. Stellen, bei denen schwerwiegende Unregelmäßigkeiten oder Betrug festgestellt wurden, gelten automatisch als Stellen mit unzureichender finanzieller Leistungsfähigkeit und werden abgelehnt. Die finanzielle Leistungsfähigkeit wird nicht geprüft, wenn ein Vorschlag aus einem anderen Grund abgelehnt wird oder andere verbindliche Kriterien nicht erfüllt wurden. Ausgenommene Stellen Die folgenden Stellen werden keiner Überprüfung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit unterzogen477: • natürliche Personen, die Bildungsförderung erhalten • besonders bedürftige natürliche Personen, wie Arbeitslose und Flüchtlinge, die Direkthilfen erhalten • öffentliche Einrichtungen, einschließlich Organisationen der Mitgliedstaaten • internationale Organisationen • Personen oder Stellen, die Zinsvergünstigungen oder Garantieentgeltbeiträge beantragen, sofern das Ziel dieser Vergünstigungen und Beiträge darin besteht, die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Begünstigten zu stärken oder Erträge zu erzielen • Personen oder Stellen, die Finanzhilfen von sehr geringem Wert (bis zu 15 000 EUR) beantragen478 Des Weiteren wird bei Rechtsträgern des öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen und Organisationen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, die in den vorangegangenen zwei Jahren mehr als 50 % ihrer jährlichen Einnahmen aus öffentlichen Quellen bezogen haben, davon ausgegangen, dass sie über die erforderlichen 476 Artikel 201 Absatz 4 der Haushaltsordnung. 477 Artikel 201 Absatz 5 der Haushaltsordnung. 478 Bei Antragstellern, die Finanzhilfen in Höhe von bis zu 15 000 EUR beantragen, ist der Antragsteller von der Überprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit befreit, sodass die Nichterklärung einer hinreichenden finanziellen Leistungsfähigkeit an sich kein Ablehnungsgrund ist. Dennoch müssen alle Antragsteller unabhängig von der Höhe der beantragten Finanzhilfe die ehrenwörtliche Erklärung einreichen, da diese viele andere wichtige Kriterien abdeckt. Bei allen Anträgen auf Finanzhilfen zwischen 15 001 EUR und 60 000 EUR wird die finanzielle Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der Eigenerklärung in der ehrenwörtlichen Erklärung überprüft, und es werden keine weiteren Belege zu diesem Zweck benötigt. Gemäß Artikel 277 Absatz 8 der EU-Haushaltsordnung ist ab dem nächsten mehrjährigen Finanzrahmen für Anträge von bis zu 15 000 EUR keine ehrenwörtliche Erklärung erforderlich. 478 finanziellen, fachlichen und administrativen Kapazitäten verfügen, um Aktivitäten im Rahmen des Programms durchzuführen. Daher müssen sie diese Leistungsfähigkeit nicht weiter nachweisen479. Erforderliche Dokumente Alle Antragsteller müssen ehrenwörtlich erklären, dass sie unter anderem über die finanzielle Leistungsfähigkeit zur Durchführung ihres Projekts verfügen. Diese ehrenwörtliche Erklärung ist dem Antrag in einem eigenen Abschnitt beizufügen. Bei Anträgen auf EU-Finanzhilfen von mehr als 60 000 EUR, die von Einrichtungen eingereicht werden, die nicht von der Überprüfung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß den vorstehenden Ausführungen befreit sind, müssen die Antragsteller zusätzlich zur ehrenwörtlichen Erklärung – allerdings nur auf Anfrage – die folgenden Dokumente480 über das Förder- und Ausschreibungsportal der EU (Funding & Tenders Portal) (Teilnehmerregister – Registerkarte „Financial capacity“) bzw. das Organisations-Registrierungssystem einreichen: - die Gewinn- und Verlustrechnung des Koordinators - die Bilanz und - sonstige Unterlagen und amtliche Überprüfungen, falls angefordert481 Weitere Informationen zu Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, finden sich in den „Regeln für die Validierung von Rechtsträgern, die Ernennung des LEAR und die Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit“: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/rules-lev-lear-fca_de.pdf Wird für eine Aktion eine Finanzhilfe von über 750 000 EUR beantragt, kann zusätzlich zu den oben genannten Nachweisen ein Prüfbericht eines zugelassenen externen Prüfers verlangt werden, sofern verfügbar; wird nach Unionsrecht oder nationalem Recht eine Pflichtprüfung verlangt, so ist dies stets erforderlich; in diesem Bericht werden die Rechnungen der letzten – bis zu drei – verfügbaren abgeschlossenen Rechnungsjahre bescheinigt. Ist ein Prüfbericht nicht verfügbar und nicht erforderlich, leistet der Antragsteller eine von seinem bevollmächtigten Vertreter unterzeichnete Eigenerklärung, mit der die Richtigkeit der Rechnungen der letzten – bis zu drei – verfügbaren abgeschlossenen Rechnungsjahre bescheinigt wird482. Organisationen, die die genannten Unterlagen nicht vorlegen können, weil es sich um Neugründungen handelt, können stattdessen auch geschätzte Finanzdaten/eine Finanzaufstellung oder eine Versicherungserklärung über die Berufsrisiken des Antragstellers vorlegen. Der Koordinator muss diese Unterlagen im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) der EU (Participant Register (Teilnehmerregister) – Registerkarte „Financial capacity“) bzw. im Organisations- Registrierungssystem nur dann hochladen, wenn er von den zentralen Validierungsdiensten der EU über das Teilnehmerregister oder von der zuständigen nationalen Agentur kontaktiert wurde und der Antragsteller aufgefordert wurde, die erforderlichen Belege vorzulegen. Bei Aktionen, die direkt von der Exekutivagentur verwaltet werden, wird diese Anfrage über die Messaging-Funktion des jeweiligen Systems gesendet. Wird ein Antrag von mehreren Antragstellern (Konsortium) eingereicht, so kann die nationale Agentur oder die Exekutivagentur nach einer Risikobewertung beschließen, nur die finanzielle Leistungsfähigkeit des federführenden Antragstellers/Koordinators zu prüfen. Bei Zweifeln an der finanziellen Leistungsfähigkeit kann die nationale Agentur oder die Exekutivagentur für die Zwecke der Überprüfung dieselben Unterlagen von jeder der anderen teilnehmenden Organisationen anfordern. 479 Siehe Artikel 21 Absatz 3 der Erasmus+-Verordnung (EU) 2021/817 und Erwägungsgrund 35, Artikel 2 Absatz 44 und Artikel 201 Absatz 5 Buchstabe c der EU-Haushaltsordnung. EU-Finanzhilfen werden nicht auf die öffentlichen Mittel für die Zwecke der Befreiung von der Überprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit angerechnet, da die angemessene finanzielle Garantie für die Organisation eines Mitgliedstaats vom Mitgliedstaat gestellt werden muss. 480 Der bis zu drei letzten Rechnungsjahre. 481 Die gewährende Behörde kann auch andere Unterlagen verlangen, z. B. eine Steuererklärung oder einen Nachweis über die Vorlage der Finanzausweise beim zuständigen Finanzamt. 482 Artikel 199 Absatz 1 Buchstabe d der Haushaltsordnung. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/rules-lev-lear-fca_de.pdf 479 Die finanzielle Bewertung gilt normalerweise grundsätzlich für einen Zeitraum von 18 Monaten nach Abschluss des letzten geprüften Abrechnungszeitraums. Beantragt der Teilnehmende während dieses Zeitraums eine weitere Finanzhilfe, werden die Finanzunterlagen nicht erneut angefordert. Wenn jedoch berechtigte Zweifel an der finanziellen Leistungsfähigkeit bestehen oder wenn sich bei den von der Exekutivagentur verwalteten Aktionen die Regeln für die Validierung von Rechtsträgern, die Ernennung des LEAR und die Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit483 in der Zwischenzeit ändern, kann bereits vor Ablauf der 18 Monate eine neue Bewertung eingeleitet werden. Unabhängig von der Höhe der Finanzhilfe kann die nationale Agentur oder die Exekutivagentur den Antragsteller stets auffordern, fehlende Informationen vorzulegen oder Belegunterlagen zu erläutern. Wenn die nationale Agentur oder die Exekutivagentur nach einer Prüfung dieser Unterlagen zu dem Schluss gelangt, dass die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit gering ist, kann sie • eine erweiterte finanzielle Verantwortung verlangen, d. h. eine gesamtschuldnerische Haftung für alle Mitbegünstigten oder eine gesamtschuldnerische Haftung verbundener Stellen, • das Konsortium auffordern, den Koordinator/Begünstigten zu ersetzen, • die Vorfinanzierung in Raten gewähren, • die Vorfinanzierung herabsetzen, • beschließen, die Garantie einer Bank/eines Finanzinstituts für (eine oder mehrere) Vorfinanzierungszahlungen zu verlangen, oder • die Vorfinanzierung ablehnen. Wird die finanzielle Leistungsfähigkeit als nicht ausreichend betrachtet, wird der entsprechende Vorschlag abgelehnt. Operative Leistungsfähigkeit Operative Leistungsfähigkeit bedeutet, dass die Antragsteller über die für die Durchführung des vorgeschlagenen Projekts erforderlichen fachlichen Kompetenzen und Qualifikationen (quantitativ und qualitativ) verfügen, z. B. über ausreichende Ressourcen (d. h. personelle Ressourcen mit einschlägigen Kompetenzen, spezifischen Qualifikationen, Berufserfahrung und Referenzen in dem betreffenden Bereich sowie Material und Ausrüstung). Die Bewertung der operativen Leistungsfähigkeit kann auch auf die Partnerschaft im Ganzen ausgeweitet werden, da die Qualität der Durchführung von der Kapazität aller Partnerorganisationen abhängt. Bei öffentlichen Einrichtungen, mitgliedstaatlichen Organisationen und internationalen Organisationen kann der zuständige Anweisungsbefugte nach Maßgabe einer Risikobewertung auf den Nachweis der operativen Leistungsfähigkeit verzichten. Für Anträge, die bei nationalen Agenturen eingereicht werden: Die Antragsteller müssen ihre operative Leistungsfähigkeit anhand der Angaben im Antragsformular nachweisen, z. B.: • allgemeine Präsentation der Organisation(en) • Leistungsprofile (Qualifikationen und Erfahrung) des für die Verwaltung und die Durchführung des Projekts zuständigen Personals • Beschreibung der Zusammensetzung des Konsortiums (falls zutreffend) Diese Informationen können auch für das Zuschlagskriterium „Qualität“ bestimmter Aktionen, die im Rahmen des spezifischen Projektantrags bewertet werden, relevant sein und parallel anhand dieses Kriteriums bewertet werden. Sofern dies gemäß den Bestimmungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen relevant ist, sollten die Antragsteller daher auch Informationen über frühere Projekte, Aktivitäten und Veröffentlichungen, sofern vorhanden, in das Antragsformular aufnehmen. 480 Die operative Leistungsfähigkeit wird nicht geprüft, wenn ein Vorschlag aus einem anderen Grund abgelehnt wird oder andere verbindliche Kriterien nicht erfüllt wurden. Belegunterlagen Alle Antragsteller müssen ehrenwörtlich erklären, dass sie unter anderem über die operative Leistungsfähigkeit zur Durchführung ihres Projekts verfügen. Bei indirekt verwalteten Maßnahmen wird Antragstellern, die Finanzhilfen von über 60 000 EUR beantragen (mit Ausnahme akkreditierter Antragsteller in Leitaktion 1), empfohlen, bei der nationalen Agentur, sofern verfügbar und für den Politikbereich und die spezifische Maßnahme relevant, Folgendes zusammen mit dem Antrag einzureichen: • eine Liste der einschlägigen Veröffentlichungen der teilnehmenden Organisationen (falls vorhanden) • eine erschöpfende Liste von bereits durchgeführten Projekten und Aktivitäten mit Bezug zum betreffenden Politikbereich bzw. zu der spezifischen Aktion in den letzten vier Jahren Sowohl bei Veröffentlichungen als auch bei Projekten obliegt es den Antragstellern, die entsprechende Liste zur Unterstützung ihres Antrags zu erstellen und vorzulegen. Übersteigt die Finanzhilfe 60 000 EUR, können bei Bedarf vom Antragsteller und von den Partnern zusätzliche Belegunterlagen angefordert werden, um ihre operative Leistungsfähigkeit zu bestätigen. Im Zweifelsfall484 kann die nationale Agentur auch andere Informationsquellen heranziehen, wie z. B. Ergebnisse früherer Prüfungen, Rückmeldungen (auch von anderen nationalen Agenturen) aus der Verwaltung früherer oder laufender Projekte, Berichte zu Überwachungsbesuchen oder Informationen von der Website oder aus Profilen der Organisation in den sozialen Medien, um die operative Leistungsfähigkeit und die Fähigkeit, diese zu erzielen, zu bewerten. Die nationale Agentur kann auch zusätzliche Nachweise und Informationen (z. B. die Lebensläufe der wichtigsten am Projekt beteiligten Personen zum Nachweis der einschlägigen Berufserfahrung dieser Personen) anfordern, um die Angaben im Antrag zu überprüfen. Bei Stellen, bei denen entweder im Einklang mit der Erasmus+-Verordnung485 oder vom zuständigen Anweisungsbefugten gemäß Artikel 201 Absatz 5 Haushaltsordnung von der Verpflichtung zur Überprüfung ihrer operativen Leistungsfähigkeit abgesehen wurde, wird bei der Analyse der Eignungskriterien für das Konsortium davon ausgegangen, dass sie über eine gute operative Leistungsfähigkeit verfügen. Im Falle eines Konsortiums, das um einen Koordinator herum organisiert ist, muss diese Stelle die Verwaltungs- und Managementfähigkeiten in dem betreffenden Programmbereich nachweisen, da diese für die Koordinierung, Überwachung und Berichterstattung im Hinblick auf die Aktion erforderlich sind. Weist die als Koordinator benannte Stelle nicht nach, dass sie über diese Fähigkeiten verfügt, kann der Vorschlag abgelehnt werden. Darüber hinaus müssen Antragsteller für eine Akkreditierung in den Bereichen Erwachsenenbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Schulbildung und Jugend über eine mindestens zweijährige Erfahrung mit der Durchführung einschlägiger Aktivitäten verfügen, damit sie als Antragsteller für die Akkreditierung in Betracht kommen. Erfahrungen aus der Zeit vor Zusammenschlüssen oder ähnlichen strukturellen Veränderungen 484 Dies gilt für alle Finanzhilfebeträge, sofern der Antragsteller nicht ausgenommen ist. 485 Bei Rechtsträgern des öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen und Organisationen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, die in den vorangegangenen zwei Jahren mehr als 50 % ihrer jährlichen Einnahmen aus öffentlichen Quellen bezogen haben, wird davon ausgegangen, dass sie über die erforderlichen finanziellen, fachlichen und administrativen Kapazitäten verfügen, um Aktivitäten im Rahmen des Programms durchzuführen. Daher müssen sie diese Leistungsfähigkeit nicht weiter nachweisen (Artikel 21 Absatz 3 der Erasmus+-Verordnung). EU-Projektfinanzhilfen zählen nicht zu den Einnahmen, um diese Ausnahme zu rechtfertigen. 481 öffentlicher Einrichtungen (z. B. Schulen oder Bildungszentren) werden als einschlägige Erfahrungen berücksichtigt. Koordinatoren von Mobilitätskonsortien müssen in der Lage sein, das Konsortium gemäß dem vorgeschlagenen Erasmus-Plan, dem Zweck des Konsortiums, der geplanten Aufgabenverteilung und den Erasmus- Qualitätsstandards zu koordinieren (zu finden auf der Europa-Website: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/sites/erasmusplus2/files/eac-a02-2020-quality- standards.pdf). Die oben genannten Bedingungen werden auf der Grundlage des Antrags (einschließlich der Informationen über die frühere Teilnahme des Antragstellers an Erasmus+ im Zeitraum 2014–2020 und 2021–2027) und der im Organisations-Registrierungssystem vorgelegten Dokumente überprüft. Unabhängig von der Höhe der Finanzhilfe kann die nationale Agentur den Antragsteller stets auffordern, fehlende Informationen vorzulegen oder Belegunterlagen zu erläutern. Antragsteller, die die im Antragsformular verlangten Informationen nicht erteilen oder die von der nationalen Agentur angeforderten zusätzlichen Informationen nicht rechtzeitig bereitstellen, können abgelehnt werden. Wird die operative Leistungsfähigkeit als nicht ausreichend betrachtet, wird der Antrag abgelehnt. Für Anträge, die bei der Exekutivagentur eingereicht werden: Die operative Leistungsfähigkeit wird parallel zum Zuschlagskriterium „Qualität“ bewertet, und zwar auf der Grundlage der Kompetenz und Erfahrung der Antragsteller und ihrer Projektteams, einschließlich der operativen Ressourcen (personeller, technischer und sonstiger Art). Es wird davon ausgegangen, dass die Antragsteller über eine ausreichende operative Leistungsfähigkeit verfügen, wenn die in der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen festgelegten Anforderungen an die operative Leistungsfähigkeit erfüllt sind. Die Antragsteller müssen ihre Leistungsfähigkeit anhand der folgenden Angaben im Antragsformular (Teil B) nachweisen: • allgemeine Leistungsprofile (Qualifikationen und Erfahrung) der für die Verwaltung und die Durchführung des Projekts zuständigen Mitarbeiter • Beschreibung der Zusammensetzung des Konsortiums • eine Aufstellung der in den vergangenen vier Jahren von der EU finanzierten Projekte ZUSCHLAGSKRITERIEN Anhand der Zuschlagskriterien können die nationale Agentur oder die Exekutivagentur • die Qualität der im Rahmen der Leitaktionen des Programms Erasmus+ eingereichten Projekt- bzw. Akkreditierungsvorschläge im Lichte der Ziele und Prioritäten, die im Rahmen der Leitaktionen des Programms Erasmus+ festgelegt wurden, und der erwarteten Ergebnisse bewerten; • Finanzhilfen/Akkreditierungen für Projekte gewähren, die die allgemeine Wirksamkeit der Finanzierung durch die Union maximieren; • die Finanzhilfe- bzw. Akkreditierungsanträge bewerten. Zuschlagskriterien werden nicht bewertet, wenn ein Vorschlag aus einem anderen Grund abgelehnt wird oder andere verbindliche Kriterien nicht erfüllt wurden. Diejenigen Vorschläge, die nicht aus anderen Gründen abgelehnt werden und https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/sites/erasmusplus2/files/eac-a02-2020-quality-standards.pdf https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/sites/erasmusplus2/files/eac-a02-2020-quality-standards.pdf 482 mindestens die jeweilige Punktzahl und die Gesamtpunktzahl für die Qualität erreichen, kommen – im Rahmen der für die Aufforderung verfügbaren Mittelausstattung – für eine Finanzierung infrage. Die übrigen förderfähigen Vorschläge werden entweder auf die Reserveliste gesetzt oder für erfolglos erklärt. Die Zuschlagskriterien für die einzelnen Aktionen, die im Rahmen des Leitfadens zum Programm Erasmus+ durchgeführt werden, sind in Teil B des Leitfadens beschrieben. SCHRITT 3: PRÜFUNG DER FINANZIELLEN VORAUSSETZUNGEN FORM DER FINANZHILFE Der Großteil der Finanzhilfen wird in Form von Pauschalbeträgen oder Kosten je Einheit (vereinfachte Formen von Finanzhilfen) finanziert. Die Verwendung dieser Arten von Finanzhilfen im Rahmen des Programms Erasmus+ wurde mit dem Beschluss zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen und Kosten je Einheit im Rahmen des Programms Erasmus+ 2021-2027 genehmigt486. Im Einklang mit diesem Beschluss gewährleistet die Methodik zur Festlegung der vereinfachten Formen von Finanzhilfen und ihrer Höhe die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und die angemessene Einhaltung der Grundsätze der Kofinanzierung und der Vermeidung von Doppelfinanzierungen. Folgende Arten von Finanzhilfen sind möglich: Budgetbasierte Mischkosten: Dies umfasst Finanzhilfen, aufgeschlüsselt nach Budgetkategorien und Begünstigten. Diese Form der Finanzhilfe basiert auf den tatsächlich angefallenen Kosten und anderen vereinfachten Formen der Finanzierung. Dies umfasst in der Regel: • Erstattung auf der Grundlage von Einheitskosten, bei denen für bestimmte, vorab festgelegte Kategorien förderfähiger Kosten ein Betrag pro Einheit gilt: z. B. die individuelle Unterstützung im Rahmen der Mobilitätsprojekte der Leitaktion 1. • Erstattung eines Prozentsatzes der erstattungsfähigen tatsächlich entstandenen Kosten, z. B. die außergewöhnlichen Kosten im Rahmen der Mobilitätsmaßnahmen der Leitaktion 1. Pauschalbeträge: Dies bedeutet, dass mit der Finanzhilfe ein Festbetrag auf der Grundlage eines Pauschalbetrags oder einer nicht an Kosten geknüpften Finanzierung erstattet wird. Die Pauschalbeträge werden nach der Methode, die im Beschluss der Kommission zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen und Kosten je Einheit im Rahmen des Programms Erasmus+ 2021-2027487 dargelegt ist, und unter Verwendung der detaillierten Kostenaufstellung/Berechnung (falls vorhanden) berechnet. Dabei könnte es sich um Folgendes handeln: • budgetbasierter Pauschalbetrag: Der Betrag wird von der gewährenden Behörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets, des Bewertungsergebnisses und des in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen festgelegten Fördersatzes festgelegt (Teil B dieses Leitfadens). Das geschätzte Budget muss 486 Beschluss zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen und Kosten je Einheit im Rahmen des Programms Erasmus+ 2021-2027: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/erasmus/guidance/ls-and-unit-cost- decision_erasmus_en.pdf. 487 Beschluss zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen und Kosten je Einheit im Rahmen des Programms Erasmus+ 2021-2027: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/erasmus/guidance/ls-and-unit-cost- decision_erasmus_en.pdf. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/erasmus/guidance/ls-and-unit-cost-decision_erasmus_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/erasmus/guidance/ls-and-unit-cost-decision_erasmus_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/erasmus/guidance/ls-and-unit-cost-decision_erasmus_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/erasmus/guidance/ls-and-unit-cost-decision_erasmus_en.pdf 483 den grundlegenden Fördervoraussetzungen für EU-Kostenzuschüsse entsprechen (für Aktionen, die von der EACEA verwaltet werden, siehe AGA – Kommentierte Finanzhilfevereinbarung, Artikel 6); • vorab festgelegter Pauschalbetrag: Der Betrag wird von der gewährenden Behörde in der Aufforderung festgelegt (Teil B dieses Leitfadens); • eine Kombination dieser Finanzierungsformen Nach dem Finanzierungsmechanismus im Rahmen des Programms Erasmus+ werden Finanzhilfen meist in Form einer Erstattung auf der Grundlage von Einheitskosten oder Pauschalbeträgen bewilligt. Diese Gestaltung der Finanzhilfe erleichtert den Antragstellern die Berechnung der zu beantragenden Finanzmittel und begünstigt eine realistische Finanzplanung des Projekts. In welcher Form die Finanzhilfe für die Finanzierungspositionen im Rahmen der einzelnen in diesem Leitfaden behandelten Erasmus+-Aktionen gewährt wird, erfahren Sie über die Beschreibung der einzelnen Aktionen in Teil B im Abschnitt „Welche Regeln bestehen für die Finanzierung?”. GRUNDSÄTZE FÜR EU-FINANZHILFEN UND SONSTIGE BESTIMMUNGEN Rückwirkungsverbot Die rückwirkende Gewährung einer EU-Finanzhilfe für bereits abgeschlossene Projekte ist nicht zulässig. Für ein Projekt, das bereits angelaufen ist, kann eine EU-Finanzhilfe nur gewährt werden, wenn der Antragsteller im Projektvorschlag nachweisen kann, dass der Beginn der Durchführung noch vor Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung erforderlich war. In diesem Fall sind Ausgaben, die vor dem Zeitpunkt der Beantragung der Finanzhilfe getätigt wurden, nicht förderfähig. Wenn der Antragsteller vor Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung mit dem Projekt beginnt, erfolgt dies auf eigenes Risiko. Mehrere Einreichungen/Vorschläge Förderfähige Stellen können sich im Rahmen derselben Aufforderung sowie im Rahmen unterschiedlicher Aufforderungen an verschiedenen Projektvorschlägen beteiligen und Fördermittel beantragen. Im Folgenden werden spezifische Vorschriften für identische oder sehr ähnliche Vorschläge aufgeführt, die im Rahmen derselben Aufforderung eingereicht werden, um die Effizienz, Fairness und Klarheit des Finanzierungsverfahrens zu gewährleisten und Doppelfinanzierungen zu vermeiden. Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, gilt jedoch: ▪ Bei Vorliegen mehrerer Vorschläge für sehr ähnliche Projekte wird nur ein Vorschlag angenommen und evaluiert, und die Antragsteller werden aufgefordert, die übrigen zurückzuziehen (oder die Vorschläge werden abgelehnt). ▪ Vorschläge können bis zum Ablauf der Einreichungsfrist geändert und erneut eingereicht werden. Für Aktionen, die von den nationalen Agenturen verwaltet werden, gilt: ▪ Wenn ein und derselbe Antrag von demselben Antragsteller bei derselben nationalen Agentur oder bei verschiedenen nationalen Agenturen mehrfach eingereicht wird, werden alle Anträge abgelehnt. ▪ Wenn fast identische oder ähnliche Anträge von demselben Antragsteller oder von verschiedenen Antragstellern bei derselben nationalen Agentur oder bei verschiedenen nationalen Agenturen eingereicht https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/aga_en.pdf 484 werden, so werden alle Anträge einer besonderen Bewertung unterzogen und können sämtlich abgelehnt werden. ▪ Vorschläge können bis zum Ablauf der Einreichungsfrist geändert und erneut eingereicht werden. Um des Weiteren einem breiten Spektrum von Organisationen Zugang zu Finanzmitteln zu gewähren und so das Programm inklusiv und zugänglich zu gestalten, werden spezifische Regeln zur Festsetzung einer Höchstzahl von Vorschlägen, die eine einzelne Stelle im Rahmen derselben Aufforderung oder Runde für bestimmte Aktionen beantragen oder an der sie teilnehmen kann, in diesen Leitfaden aufgenommen. Diese Maßnahmen sollen eine breitere und gerechtere Verteilung der Mittel gewährleisten, damit mehr neue Teilnehmende und ein breiteres Spektrum von Teilnehmenden vom Programm profitieren können. Die Regeln für Höchstgrenzen sind gegebenenfalls in den Förderfähigkeitskriterien für Aktionen in Teil B dieses Leitfadens aufgeführt. Originalinhalte und Urheberschaft Die Rechte des geistigen Eigentums und die Originalität der eingereichten Arbeiten sind im Rahmen des Programms Erasmus+ zu wahren. Alle Projekt- und Akkreditierungsanträge müssen Originalinhalte enthalten, die von der antragstellenden Organisation oder Partnerorganisationen oder Konsortiumsmitgliedern, die gemeinsam eine Finanzhilfe beantragen, erstellt wurden. Wird auf Inhalte Dritter Bezug genommen, so sind die Rechte des geistigen Eigentums ordnungsgemäß zuzuteilen und anzuerkennen. Werden diese Kriterien durch Plagiatshandlungen nicht erfüllt, kann ein Vorschlag nicht berücksichtigt werden. Eine bestätigte Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums stellt eine Ausschlusssituation im Sinne der EU-Haushaltsordnung488 dar. Es ist daher Sache der Antragsteller, dafür zu sorgen, dass ihre Vorschläge Originalinhalte enthalten, alle Quellen ordnungsgemäß angegeben und die geltenden Vorschriften für geistiges Eigentum und ethische Leitlinien eingehalten werden, um das Risiko einer Ablehnung zu vermeiden. Wenn die Antragsteller die Verwendung generativer Instrumente der künstlichen Intelligenz (KI) für die Ausarbeitung des Antrags in Erwägung ziehen, sollten sie sich des Risikos von Plagiaten bewusst sein, und sie sollten sorgfältig prüfen, um die Angemessenheit und Genauigkeit der Anwendung sowie die Einhaltung der Vorschriften über geistiges Eigentum und den Originalinhalt der Anwendung sicherzustellen. Hochschuleinrichtungen, die einen Antrag in Bezug auf internationale Mobilitätsaktivitäten stellen, können beim Abfassen ihres Antrags auch ihre Partner-Hochschuleinrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Ländern einbeziehen. Den Antragstellern wird dringend empfohlen, sich bei der Abfassung des Antrags nicht auf externe Stellen oder Einzelpersonen zu stützen. Dies liegt daran, dass der Prozess der Ausarbeitung eines Antrags und die Überlegungen des Antragstellers und gegebenenfalls anderer teilnehmender Organisationen über die verschiedenen Elemente eines Vorschlags von wesentlicher Bedeutung sind, um eine hochwertige Durchführung der Aktivitäten zu gewährleisten, und zum Aufbau von Kapazitäten dieser Organisationen beitragen. Darüber hinaus werden alle Vorschläge automatisch von den nationalen Agenturen und der Exekutivagentur auf Doppelfinanzierung und Plagiatsrisiken überprüft. Der Rückgriff auf externe Stellen zur Unterstützung bei der Ausarbeitung des Antrags erhöht das Risiko mangelnder Originalität, insbesondere wenn die externen Stellen auch andere potenzielle Antragsteller unterstützen. Ähnelt der Inhalt des Antrags einem bereits finanzierten oder zu finanzierenden Projekt, wird ein Bericht über kritische Ähnlichkeiten erstellt, in dem der Prozentsatz der Ähnlichkeit mit anderen Vorschlägen hervorgehoben wird. Ohne Begründung durch den Antragsteller könnten solche festgestellten Ähnlichkeiten zur Ablehnung des Vorschlags führen. Die Finanzhilfen decken auch keine Kosten im Zusammenhang mit der Einstellung externer Organisationen oder Einzelpersonen zur Anfertigung des Antrags oder weiterer Berichte, da dies als Kernaufgabe betrachtet wird, die nicht an Unterauftragnehmer vergeben werden kann. Daher dürfen für die Abfassung des Antrags oder etwaiger nachfolgender 488 Artikel 138 Absatz 1 Buchstabe c Ziffer iii der Haushaltsordnung. 485 Berichte keine anderen Organisationen oder externen Personen bezahlt oder anderweitig entschädigt werden, da diese Kosten nach den Bedingungen der Finanzhilfe nicht erstattet oder als förderfähig betrachtet werden. Die nationale Agentur oder die Exekutivagentur kann den Antrag im Rahmen des Auswahlverfahrens ablehnen oder ein bewilligtes Projekt/eine bewilligte Akkreditierung jederzeit beenden, wenn sie feststellt, dass Rechte des geistigen Eigentums verletzt wurden oder die in der ehrenwörtlichen Erklärung enthaltenen Aussagen falsch sind. Kumulative Finanzierung und Verbot der Doppelfinanzierung Für ein und dasselbe Projekt kann einem bestimmten Begünstigten nur eine Finanzhilfe aus dem Programmhaushalt gewährt werden. Aktionen, die einen Beitrag aus dem Programm erhalten haben, können auch Beiträge aus einem anderen Unionsprogramm erhalten, sofern diese Beiträge nicht dieselben Kosten decken. Die Bestimmungen des einschlägigen Unionsprogramms gelten für den entsprechenden Beitrag zu der Aktion. Die kumulative Finanzierung darf die förderfähigen Gesamtkosten der Aktion nicht übersteigen489. Auf keinen Fall werden dieselben Kosten zweimal aus dem Haushalt der Union finanziert. Um das Risiko einer Doppelfinanzierung zu vermeiden, muss der Antragsteller erklären, dass seine Organisation für die betreffende Aktion keine weiteren EU-Finanzhilfen erhalten hat, und sich verpflichten, etwaige künftige EU-Finanzhilfen im Zusammenhang mit der betreffenden Aktion sowie etwaige EU-Beiträge zu den Betriebskosten an seine Organisation zu melden. Dies wird anhand der ehrenwörtlichen Erklärung überprüft. Grundsatz des Gewinnverbots Eine aus dem EU-Haushalt finanzierte Finanzhilfe darf nicht zum Ziel oder zur Folge haben, dass der Begünstigte im Rahmen des Projekts einen Gewinn erzielt490. Als Gewinn gilt ein bei Zahlung des Restbetrags berechneter Überschuss der Einnahmen gegenüber den förderfähigen Kosten der Aktion, wobei sich die Einnahmen auf die Finanzhilfe der Union und die durch die betreffende Aktion oder das betreffende Arbeitsprogramm erzielten Einnahmen beschränken491. Der Grundsatz des Gewinnverbots gilt nicht für492: a) Aktionen, die darauf abzielen, die finanzielle Leistungsfähigkeit des Begünstigten zu stärken, oder Aktionen, die Einkommen erwirtschaften, damit ihre Kontinuität über den in der Finanzhilfevereinbarung vorgesehenen Zeitraum der Finanzierung aus Mitteln der Union hinaus sichergestellt ist; b) Studien-, Forschungs-, Ausbildungs- oder Bildungsförderung, die natürlichen Personen gezahlt wird, oder andere Direkthilfen, die besonders bedürftigen natürlichen Personen, wie etwa Arbeitslosen und Flüchtlingen, gezahlt werden; c) Aktionen, die von gemeinnützigen Organisationen durchgeführt werden; d) Finanzhilfen, die in Form eines Einheitszuschusses oder Pauschalbeitrags gewährt werden; e) Finanzhilfen von geringem Wert, definiert als Finanzhilfen von bis zu 60 000 EUR. 489 Siehe Artikel 32 der Erasmus+-Verordnung. 490 Artikel 195 der Haushaltsordnung. 491 Zu diesem Zweck beschränken sich die Einnahmen auf Einnahmen aus dem Projekt sowie auf Finanzbeiträge, die von den Gebern speziell zur Finanzierung förderfähiger Kosten zugewiesen wurden. Der Gewinn (oder der Verlust) ist dann wie oben definiert die Differenz zwischen: ▪ dem vorläufig genehmigten Finanzhilfebetrag und den durch die Maßnahme erzielten Einnahmen und ▪ den dem Begünstigten entstandenen förderfähigen Kosten. Wird ein Gewinn erzielt, so wird dieser außerdem nach Maßgabe der Finanzhilfevereinbarung eingezogen. Die nationale Agentur oder die Exekutivagentur ist befugt, den prozentualen Anteil am Gewinn einzuziehen, der dem Zuschuss der Union zu den förderfähigen Kosten entspricht, die dem Begünstigten im Rahmen der Durchführung der Aktion tatsächlich entstanden sind. Weitere Erläuterungen zur Berechnung des Gewinns für Aktionen, für die Finanzhilfen in Form der Erstattung eines bestimmten Teils der förderfähigen Kosten gewährt werden, folgen. 492 Artikel 195 Absatz 3 der Haushaltsordnung. 486 Wird ein Gewinn erzielt, ist die Kommission befugt, den prozentualen Anteil am Gewinn einzuziehen, der dem Beitrag der Union zu den förderfähigen Kosten entspricht, die dem Begünstigten im Rahmen der Ausführung der Maßnahme tatsächlich entstanden sind. Bei der Berechnung des mit der Finanzhilfe erzielten Gewinns werden Kofinanzierungen in Form von Sachleistungen nicht berücksichtigt. Kofinanzierung Für Finanzhilfen gilt das Gebot der Kofinanzierung. Folglich werden die für die Durchführung der Aktion erforderlichen Mittel nicht vollständig durch die Finanzhilfe bereitgestellt. Die Kofinanzierung kann in Form von Eigenmitteln des Empfängers, Einnahmen aus der Aktion oder Finanzbeiträgen oder Sachleistungen Dritter erfolgen. Wenn die EU-Finanzhilfe in Form von Zuschüssen zu den Kosten je Einheit, Pauschalbeträgen oder Pauschalfinanzierungen gewährt wird, was bei den meisten in diesem Leitfaden beschriebenen Aktionen der Fall ist, wird die Einhaltung der Grundsätze des Gewinnverbots und der Kofinanzierung von der Kommission für die gesamte Aktion im Vorhinein sichergestellt, wenn sie dafür die Raten oder Prozentsätze festlegt. Die Einhaltung der Grundsätze des Gewinnverbots und der Kofinanzierung wird in diesem Fall generell vorausgesetzt, weshalb die Antragsteller die Kosten im Zusammenhang mit dem Projekt nicht begründen müssen. Die Zahlung einer Finanzhilfe in Form einer Erstattung auf der Grundlage von Einheitskosten, Pauschalbeträgen oder Pauschalfinanzierungen erfolgt jedoch unbeschadet des Rechts auf Einsicht in die gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen des Begünstigten. Wenn eine Prüfung oder Kontrolle ergibt, dass der Sachverhalt, der den Anspruch auf die Finanzierung begründet, nicht besteht (z. B. wenn Projektaktivitäten nicht wie bei Antragstellung genehmigt durchgeführt oder Teilnehmer nicht in die Aktivitäten einbezogen wurden) und die Zahlung an den Begünstigen in Form einer Erstattung auf der Grundlage von Einheitskosten, von Pauschalbeträgen oder Pauschalfinanzierungen ungerechtfertigt war, kann die nationale Agentur oder die Exekutivagentur einen Betrag bis zur Höhe der Finanzhilfe zurückfordern. Ebenso kann die Finanzhilfe gekürzt werden, wenn die Aktivitäten oder Leistungen nicht oder in unzureichender Qualität durchgeführt bzw. erbracht werden (einschließlich der Nichterfüllung einer vertraglichen Verpflichtung), wobei der Stand der Durchführung der Aktion zu berücksichtigen ist. Darüber hinaus kann die Europäische Kommission zu statistischen Zwecken und zur Kontrolle Erhebungen auf der Basis von Stichproben von Begünstigten durchführen, um die tatsächlichen Kosten von Projekten zu ermitteln, die eine Finanzhilfe in Form einer Erstattung auf der Grundlage von Einheitskosten, von Pauschalbeträgen oder Pauschalfinanzierungen erhalten haben. VORSCHRIFTEN FÜR DIE FÖRDERFÄHIGKEIT DER KOSTEN Um förderfähig zu sein, müssen die Kosten und Beiträge493 die Fördervoraussetzungen, die in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt sind, sowie die nachstehenden Fördervoraussetzungen erfüllen494: Förderfähige Kosten – allgemeine Voraussetzungen495 1) Tatsächliche/reale Kosten: • Sie müssen dem Begünstigten tatsächlich entstanden sein. • Sie müssen während des Durchführungszeitraums angefallen sein, der in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt wurde, mit Ausnahme der Kosten für Abschlussberichte und Prüfbescheinigungen, die im Nachhinein angefallen sein können. 493 Im Einklang mit dem Beschluss zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen und Kosten je Einheit im Rahmen des Programms Erasmus+ 2021-2027. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/erasmus/guidance/ls- and-unit-cost-decision_erasmus_en.pdf. 494 Die anwendbaren Finanzbestimmungen für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, sind im Detail in der Musterfinanzhilfevereinbarung dargestellt, die im Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten veröffentlicht wurde. 495 Artikel 125 und 189 der Haushaltsordnung. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/erasmus/guidance/ls-and-unit-cost-decision_erasmus_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/erasmus/guidance/ls-and-unit-cost-decision_erasmus_en.pdf 487 • Sie müssen in einer der Budgetkategorien geltend gemacht werden, die in der Finanzhilfevereinbarung angegeben sind. • Sie müssen Verbindung mit der in der Finanzhilfevereinbarung beschriebenen Aktion angefallen und für die Durchführung dieser Aktion erforderlich sein. • Sie müssen identifizierbar und überprüfbar sein, vor allem müssen sie in der Buchführung des Begünstigten entsprechend den im Land seiner Niederlassung geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen und den üblichen Kostenrechnungsverfahren des Begünstigten erfasst sein. • Sie müssen die Anforderungen der geltenden Steuer-, Arbeits- und Sozialgesetze erfüllen. • Sie sind angemessen und gerechtfertigt und genügen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung, insbesondere im Hinblick auf Sparsamkeit und Effizienz. 2) Kosten je Einheit und Beiträge: • Sie müssen in einer der Budgetkategorien geltend gemacht werden, die in der Finanzhilfevereinbarung angegeben sind. i) Die Einheiten müssen - vom Begünstigten während des Durchführungszeitraums tatsächlich verwendet oder hergestellt werden, - für die Durchführung der Maßnahme erforderlich sein und ii) die Anzahl der Einheiten muss klar erkennbar und überprüfbar sein und erforderlichenfalls durch Aufzeichnungen und Unterlagen belegt werden. 3) Pauschalbeträge: • Sie müssen unter einer der Aktivitäten bzw. einem der Arbeitspakete geltend gemacht werden, die in der Finanzhilfevereinbarung angegeben sind. • Die Arbeiten müssen vom Begünstigten in Übereinstimmung mit der Finanzhilfevereinbarung ordnungsgemäß durchgeführt werden;. • Die Ergebnisse/Outputs müssen innerhalb des Durchführungszeitraums erreicht werden. Bei Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden und bei denen ein Pauschalbetragsmodell zur Anwendung kommt, wird der Pauschalbetrag von der gewährenden Behörde (EACEA) auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets festgesetzt. Einzelheiten sind Teil B dieses Leitfadens zu entnehmen. Darüber hinaus gilt Folgendes: - Da die detaillierte Kostenaufstellung als Grundlage für die Festlegung der Pauschalbeträge für die Finanzhilfen dient (und weil die Pauschalbeträge zuverlässige Näherungswerte für die tatsächlichen Kosten eines Projekts sein müssen), müssen die darin enthaltenen Kosten den grundlegenden Fördervoraussetzungen für EU- Kostenzuschüsse entsprechen (siehe AGA – Kommentierte Finanzhilfevereinbarung, Artikel 6). Dies ist besonders wichtig bei Beschaffungen und Unterauftragsvergaben, die das beste Preis-Leistungs-Verhältnis (oder gegebenenfalls den niedrigsten Preis) aufweisen und frei von jeglichen Interessenkonflikten sein müssen. Enthält die Kostenaufstellung nicht förderfähige Kosten, kann die Finanzhilfe gekürzt werden (auch zu einem späteren Zeitpunkt während der Projektdurchführung oder nach deren Abschluss). - Wenn Kosten je Einheit in Bezug auf Freiwillige496 in die detaillierte Kostenaufstellung für eine konkrete Aktion mit pauschaler Finanzhilfe aufgenommen werden können, prüfen Sie bitte Teil B dieses Leitfadens. Kosten für Freiwillige sind keine klassische Kostenkategorie. Es entstehen keine Kosten, da die Arbeit von Freiwilligen nicht bezahlt wird. Allerdings können Kosten für Freiwillige dem Budget in Form von zuvor festgelegten Kosten je Einheit (pro Freiwilligen) hinzugerechnet werden. Auf diese Weise können Sie von der Arbeit von Freiwilligen bei der Finanzhilfe profitieren (durch Erhöhung des Erstattungsbetrags auf bis zu 100 % der normalen Kosten, d. h. anderer Kostenkategorien als Kosten für Freiwillige). Weitere Informationen sind der Kommentierten Finanzhilfevereinbarung (AGA), Artikel 6.2.A.5 zu entnehmen. 496 Beschluss der Kommission vom 10. April 2019 zur Genehmigung der Heranziehung von Kosten je Einheit für die Geltendmachung von Personalkosten für die im Rahmen einer Maßnahme oder eines Arbeitsprogramms von Freiwilligen geleistete Arbeit (C(2019) 2646 final). https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/aga_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/aga_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/aga_en.pdf https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de 488 - Ob Kosten je Einheit in Bezug auf KMU-Eigentümer/natürliche Personen497 für eine pauschale Finanzhilfe zulässig sind und in die detaillierte Kostenaufstellung für eine konkrete Aktion aufgenommen werden können, entnehmen Sie bitte Teil B. - Reise- und Aufenthaltskosten im Rahmen einer pauschalen Finanzhilfe: Verwenden Sie bitte die Reisekosten- und Aufenthaltskosten je Einheit498. - Ob Kosten für die finanzielle Unterstützung Dritter zulässig sind und in die detaillierte Kostenaufstellung für eine konkrete Aktion mit pauschaler Finanzhilfe aufgenommen werden können, entnehmen Sie bitte Teil B. Der Höchstbetrag pro Dritten beläuft sich auf 60 000 EUR, sofern in Teil B nicht anders angegeben. - Ob es eine spezielle Regelung für Ausrüstungskosten gibt, entnehmen Sie bitte Teil B. - Kommunikationskosten für die Präsentation des Projekts auf den Websites der Teilnehmenden oder auf ihren Konten in sozialen Medien förderfähig; Kosten für separate Projektwebsites sind nicht förderfähig. Förderfähige Kosten – spezifische Voraussetzungen Förderfähige tatsächliche/reale Kosten können direkt oder indirekt sein. Direkte Kosten Bei den förderfähigen direkten Kosten handelt es sich um spezifische Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Durchführung der Aktion stehen und ihr daher direkt zugeordnet werden können. Die Budgetkategorien, die als tatsächliche Kosten erstattet werden, finden Sie in Teil B dieses Leitfadens. Die internen Rechnungslegungs- und Rechnungsprüfungsverfahren des Begünstigten müssen eine direkte Zuordnung der angegebenen projektbezogenen Ausgaben und Einnahmen zu den entsprechenden Buchungsposten und Belegen ermöglichen. Mehrwertsteuer (MwSt) Nach den geltenden nationalen MwSt-Vorschriften nicht abzugsfähige und nicht erstattungsfähige Mehrwertsteuerbeträge sind förderfähig.499 Ausgenommen sind nur Aktivitäten oder Transaktionen staatlicher, regionaler oder lokaler Verwaltungsstellen oder sonstiger öffentlicher Stellen, die diesen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen.500 Die Mehrwertsteuerrichtlinie findet in Nicht-EU-Ländern keine Anwendung. Organisationen aus den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können von den Steuern (einschließlich Umsatzsteuer), Zöllen und Gebühren befreit werden, falls von der Europäischen Kommission und dem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland, in dem die Organisation ansässig ist, eine Vereinbarung unterzeichnet wurde. Förderfähige indirekte Kosten Indirekte Kosten sind Kosten, die nicht unmittelbar mit der Durchführung der Maßnahme zusammenhängen und deshalb dieser Maßnahme nicht direkt zugeordnet werden können. Einzelheiten zu den Finanzierungsregeln für spezifische Aktionen finden Sie in Teil B dieses Leitfadens. Bei Mobilitätsprojekten für Jugendarbeiter kann für indirekte Kosten ein Pauschalbetrag von maximal 7 % der förderfähigen direkten Kosten gewährt werden; dabei handelt es sich um allgemeine Verwaltungskosten des Begünstigten, die nicht bereits unter den förderfähigen direkten Kosten erfasst sind (z. B. Strom- oder Internetkosten, Kosten für Räumlichkeiten), die aber mit dem Projekt in Zusammenhang stehen. 497 Beschluss der Kommission vom 30. Juli 2024 zur Genehmigung der Heranziehung von Kosten je Einheit für Personalkosten von Eigentümern kleiner und mittlerer Unternehmen und von Begünstigten, bei denen es sich um natürliche Personen handelt, die für die im Rahmen einer Aktion oder eines Arbeitsprogramms von ihnen selbst geleistete Arbeit kein Gehalt beziehen (C(2024) 5328 final). 498 Beschluss der Kommission vom 31. Juli 2024 zur Genehmigung der Heranziehung von Kosten je Einheit für Reise-, Unterbringungs- und Aufenthaltskosten im Zusammenhang mit einer Maßnahme oder einem Arbeitsprogramm im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 (C(2024) 5405 final). 499 In den Mitgliedstaaten wird die MwSt-Richtlinie 2006/112/EG im jeweiligen nationalen Umsatzsteuerrecht umgesetzt. 500 Siehe Artikel 13 Absatz 1 der Richtlinie. 489 Indirekte Kosten dürfen keine Kosten umfassen, die in einer anderen Budgetkategorie erfasst wurden. Eine Erstattung indirekter Kosten kommt nicht in Betracht, wenn der Begünstigte bereits einen Betriebskostenzuschuss aus dem Haushalt der Europäischen Union erhält (z. B. im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft im Rahmen von Erasmus+). Nicht förderfähige Kosten Folgende Kosten können nicht geltend gemacht werden: • Kosten oder Finanzierungsbeiträge, die den Bedingungen in Teil B dieses Leitfadens nicht entsprechen • Kosten im Zusammenhang mit Kapitalrenditen und Dividenden, die von einem Begünstigten gezahlt werden • Verbindlichkeiten und damit verbundene Kosten • Rückstellungen für Verluste oder Verbindlichkeiten • Zinsaufwendungen • Wechselkursverluste • von der Bank des Begünstigten in Rechnung gestellte Kosten für Überweisungen der gewährenden Behörde • überhöhte oder unbedachte Ausgaben • abzugsfähige oder erstattungsfähige Mehrwertsteuerbeträge (einschließlich Mehrwertsteuer, die von öffentlichen Stellen entrichtet wird, die als Behörden agieren) (siehe vorhergehender Abschnitt über Mehrwertsteuer) • Kosten oder Finanzierungsbeiträge, die für Aktivitäten angefallen sind, die während der Aussetzung der Finanzhilfevereinbarung durchgeführt wurden • Sachleistungen Dritter • Kosten oder Finanzierungsbeiträge, die im Rahmen anderer EU-Finanzhilfen (oder im Rahmen von Finanzhilfen, die von einem Mitgliedstaat der EU, einem Drittland oder einer anderen Stelle, die den EU-Haushalt ausführt, gewährt werden) geltend gemacht werden, mit Ausnahme der folgenden Fälle: o wenn die maßnahmenbezogene Finanzhilfe mit einem Beitrag zu den Betriebskosten kombiniert wird, der denselben Zeitraum abdeckt, und der Begünstigte nachweisen kann, dass der Beitrag zu den Betriebskosten keine (direkten oder indirekten) Kosten der maßnahmenbezogenen Finanzhilfe deckt • Kosten oder Finanzierungsbeiträge für Personal einer nationalen (oder regionalen/lokalen) Verwaltung für Aktivitäten, die Teil der normalen Aktivitäten der Verwaltung sind (d. h., die nicht nur wegen der Gewährung von Finanzhilfen durchgeführt werden) • Kosten oder Finanzierungsbeiträge (insbesondere Reise- und Aufenthaltskosten) für Personal oder Vertreter der Organe, Einrichtungen, Ämter oder Agenturen der EU: • bei Anmietung oder Leasing von Ausrüstungen die Kosten für eine Übernahmeoption zum Ende des Leasing- oder Mietzeitraums • Kontoeröffnungs- und Kontoführungsgebühren (einschließlich der Kosten für Überweisungen der nationalen Agentur oder der Exekutivagentur bzw. an sie, die von der Bank des Begünstigten verrechnet werden) Finanzierungsquellen Im Allgemeinen wird bei der Projektförderung durch Finanzhilfen eine direkte oder indirekte Kofinanzierung501 in Form von Pauschalbeträgen, Kosten je Einheit oder Pauschalfinanzierungen gewährt. Sofern die Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen dies vorsehen, sollte der Antragsteller im Antragsformular den Beitrag angeben, der aus anderen Quellen als der EU-Finanzhilfe stammt. Eine direkte Kofinanzierung kann beispielsweise in Form von Eigenmitteln des Begünstigten oder von Finanzbeiträgen Dritter erfolgen. Wenn zum Zeitpunkt des Abschlussberichts und des Antrags auf Zahlung des Restbetrags Beweise für einen Überschuss vorliegen, so konsultieren Sie bitte die obigen Abschnitte über Gewinnverbot und Kofinanzierung sowie die einschlägigen Bestimmungen der Finanzhilfevereinbarung. Sachleistungen Dritter gelten nicht als mögliche Kofinanzierung. 501 Artikel 193 der Haushaltsordnung. 490 SCHRITT 4: AUSFÜLLEN UND EINREICHEN DES ANTRAGSFORMULARS ANTRAGSFORMULARE Um eine EU-Finanzhilfe im Rahmen des Programms Erasmus+ zu beantragen, müssen die Antragsteller die spezifischen Formulare für die jeweilige Aktion verwenden: • Anträge für Aktionen, die von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur verwaltet werden, sind elektronisch über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) für die relevante Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu übermitteln502. Die Anträge (einschließlich Anhängen und Belegen) sind unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu übermitteln. Die Antragsteller müssen das Formular in einer der EU-Amtssprachen ausfüllen, während die Kurzbeschreibung/Zusammenfassung des Projekts stets in englischer Sprache abgefasst sein sollte. Weitere Informationen zum Verfahren für die Einreichung (einschließlich IT-Aspekten) finden Sie im Online- Handbuch, abrufbar unter https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021- 2027/common/guidance/om_en.pdf. • Anträge für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden (einschließlich der Anhänge), sind elektronisch mit den Antragsformularen zu übermitteln, die im Abschnitt „Opportunities“ (Chancen) der Website von Erasmus+ und des Europäischen Solidaritätskorps verfügbar sind.503 Weitere Informationen über das Einreichungsverfahren finden Sie in den Leitfäden zu Erasmus+ und zum Europäischen Solidaritätskorps unter https://wikis.ec.europa.eu/display/NAITDOC. Bei Projekten, die von einem Konsortium eingereicht werden, reicht der Koordinator im Namen aller Mitglieder einen einzigen Antrag für das Projekt ein. Der Antrag ist bei der jeweils zuständigen nationalen Agentur oder der Exekutivagentur einzureichen (siehe Abschnitt „Wo ist der Antrag zu stellen?“ bei den jeweiligen Aktionen in Teil B dieses Leitfadens). Auf dem Postweg, per Kurier, per Telefax oder E-Mail übermittelte Anträge werden nicht berücksichtigt. Bei Aktionen, die von einer nationalen Agentur verwaltet werden, ist das elektronische Formular in einer der Amtssprachen der EU-Mitgliedstaaten und der mit dem Programm assoziierten Drittländer auszufüllen. Außerdem muss der Antragsteller gleichzeitig mit der Einreichung des Antrags eine ehrenwörtliche Erklärung im vorgeschriebenen Format unterzeichnen und einreichen. Bei Aktionen mit mehreren Begünstigten müssen die Partner (künftige Mitbegünstigte) das Formular für den Beitritt und die ehrenwörtliche Erklärung unterzeichnen und einreichen, in dem die ehrenwörtliche Erklärung, ein Mandat für den Koordinator und ein Beitrittsformular für die Finanzhilfevereinbarung in einem einzigen Dokument enthalten sind. Das Formular für den Beitritt und die ehrenwörtliche Erklärung sollte zusammen mit dem Antrag für jeden Mitbegünstigten vorgelegt werden. Wird es nicht mit dem Antrag vorgelegt, kann die nationale Agentur es zu einem späteren Zeitpunkt anfordern, indem sie eine verbindliche Frist für die Einreichung festlegt. Es sei darauf hingewiesen, dass die Finanzhilfevereinbarung selbst bei einer Genehmigung des Antrags erst dann unterzeichnet werden kann, wenn dieses Formular für jeden Mitbegünstigten vorliegt. Die Anträge sind nur bei einer einzigen nationalen Agentur oder bei der Exekutivagentur einzureichen. Wenn mehrere Fassungen von ein und demselben Antrag in derselben Auswahlrunde bei derselben nationalen Agentur oder der Exekutivagentur eingereicht werden, betrachtet die nationale Agentur bzw. die Exekutivagentur jeweils die letzte vor Fristablauf eingereichte Fassung als gültig. 502 Die Antragsformulare sind zugänglich über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) im Abschnitt „Calls for proposals“ unter https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/opportunities/calls-for- proposals?order=DESC&pageNumber=1&pageSize=50&sortBy=startDate&isExactMatch=true&status=31094501,31094502&framew orkProgramme=43353764. 503 Die Antragsformulare finden Sie auf der Website von Erasmus+ und des Europäischen Solidaritätskorps unter https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc/index/ im Abschnitt „Opportunities“ (Chancen). https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/om_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/om_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/om_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/om_en.pdf https://wikis.ec.europa.eu/display/NAITDOC https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/opportunities/calls-for-proposals?order=DESC&pageNumber=1&pageSize=50&sortBy=startDate&isExactMatch=true&status=31094501,31094502&frameworkProgramme=43353764 https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/opportunities/calls-for-proposals?order=DESC&pageNumber=1&pageSize=50&sortBy=startDate&isExactMatch=true&status=31094501,31094502&frameworkProgramme=43353764 https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/opportunities/calls-for-proposals?order=DESC&pageNumber=1&pageSize=50&sortBy=startDate&isExactMatch=true&status=31094501,31094502&frameworkProgramme=43353764 https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc/index/ 491 Fristeinhaltung Der Antrag ist innerhalb der für die jeweilige Aktion gesetzten Frist zu übermitteln. Die Fristen für die Einreichung von Projekten für die einzelnen Aktionen finden Sie in Teil B dieses Leitfadens („Förderkriterien“). Hinweis: Für die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwalteten Aktionen sind unabhängig von der angegebenen Frist die elektronischen Formulare für dezentrale Aktionen stets bis 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) zu übermitteln. Für Aktionen, die von der Exekutivagentur EACEA verwaltet werden und Gegenstand dieses Programmleitfadens sind, ist die Frist für die Einreichung von Vorschlägen entsprechend den Anforderungen des Förder- und Ausschreibungsportals (Funding & Tenders Portal) der Kommission 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit). Antragsteller aus Ländern anderer Zeitzonen sollten den Zeitunterschied einkalkulieren, damit ihre Anträge nicht abgelehnt werden. WAS GESCHIEHT NACH ÜBERMITTLUNG EINES ANTRAGS? Alle bei den nationalen Agenturen oder bei der Exekutivagentur eingegangenen Anträge werden einem Bewertungsverfahren unterzogen. DAS BEWERTUNGSVERFAHREN Projektvorschläge werden von der nationalen Agentur oder der Exekutivagentur, bei der der Antrag eingeht, ausschließlich anhand der in diesem Leitfaden beschriebenen Kriterien bewertet. Die Reihenfolge der Bewertung dieser Kriterien wird vom Anweisungsbefugten festgelegt. Die Bewertung beinhaltet: • eine Prüfung, um sicherzustellen, dass der Antrag die Zulässigkeitskriterien erfüllt • eine Prüfung, um sicherzustellen, dass der Antragsteller und die vorgeschlagenen Aktivitäten die Förderkriterien erfüllen • eine Prüfung, um sicherzustellen, dass der Antragsteller die Ausschluss- und Auswahlkriterien (d. h. operative und finanzielle Leistungsfähigkeit) erfüllt • eine Qualitätsprüfung, um zu bewerten, inwieweit der Antrag die Zuschlagskriterien erfüllt Diese Qualitätsprüfung erfolgt in der Regel mit Unterstützung unabhängiger Sachverständiger. Bei ihrer Bewertung stützen sich die Sachverständigen auf Leitlinien der Europäischen Kommission. Für die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwalteten Aktionen werden diese Leitlinien auf den Websites der Europäischen Kommission und der in jedem Land für die Verwaltung von Erasmus+-Projekten zuständigen Agenturen bereitgestellt. • eine Überprüfung, ob bei dem Vorschlag nicht das Risiko einer Doppelfinanzierung besteht. Falls erforderlich, wird diese in Zusammenarbeit mit anderen nationalen Agenturen oder anderen Akteuren durchgeführt. Wird ein Vorschlag aus einem der genannten Gründe abgelehnt oder erfüllt er eines der verbindlichen Kriterien nicht, werden die anderen Kriterien nicht bewertet. Die nationale Agentur oder die Exekutivagentur setzt zur Verwaltung des gesamten Auswahlverfahrens einen Bewertungsausschuss ein. Anhand der vom Bewertungsausschuss – gegebenenfalls mit Unterstützung von externen Sachverständigen – durchgeführten Bewertung erstellt die zuständige Agentur eine Liste der für die Gewährung der Finanzhilfe vorgeschlagenen Projekte. Bei allen in diesem Leitfaden behandelten Aktionen können die Antragsteller während des Bewertungsverfahrens aufgefordert werden, zusätzliche Angaben zu machen oder bereits mit ihrem Antrag vorgelegte Unterlagen zu erläutern, wenn sich dadurch am Vorschlag nichts Wesentliches ändert. Ergänzende Angaben und Erläuterungen sind insbesondere dann gerechtfertigt, wenn dem Antragsteller offensichtlich Schreibfehler unterlaufen sind oder wenn – bei nach Maßgabe von Mehrempfänger-Finanzhilfevereinbarungen geförderten Projekten – die Beitrittsformulare eines oder 492 mehrerer Partner fehlen (zu Vereinbarungen mit mehreren Begünstigten siehe später in diesem Leitfaden „Finanzhilfevereinbarung“). Endgültige Entscheidung Am Ende des Bewertungsverfahrens entscheidet die nationale Agentur oder die Exekutivagentur, für welche Projekte die Finanzhilfe gewährt werden soll. Maßgeblich sind: • die vom Bewertungsausschuss vorgeschlagene Rangliste und • das für die jeweilige Aktion (oder Aktivität im Rahmen einer Aktion) verfügbare Budget. Nach Abschluss des Bewertungsverfahrens werden die Antragsunterlagen und Begleitmaterialien unabhängig vom Ergebnis des Verfahrens nicht an den Antragsteller zurückgeschickt. Mitteilung der Ergebnisse Alle Antragsteller werden über das Bewertungsergebnis in Form einer entsprechenden Benachrichtigung informiert. Dieses Schreiben enthält weitere Anweisungen zu den nächsten Schritten im Hinblick auf die Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung. Falls es nicht möglich ist, die Gründe für Einzelentscheidungen im Detail darzulegen (z. B. wegen der großen Zahl der von ähnlichen Entscheidungen betroffenen Personen), so können Standardantworten erteilt werden. In diesen Standardantworten sind die wichtigsten Gründe für die getroffene Entscheidung aufgeführt. Die erfolgreichen Antragsteller werden aufgefordert, die Finanzhilfe vorzubereiten; andere werden in die Reserveliste aufgenommen oder erhalten eine Ablehnung. Die Aufforderung zur Vorbereitung der Finanzhilfe stellt keine formale Verpflichtung zur Förderung dar. Vor der Vergabe der Finanzhilfe müssen noch verschiedene rechtliche Prüfungen von der nationalen Agentur oder der Exekutivagentur vorgenommen werden: Validierung von Rechtsträgern, finanzielle Leistungsfähigkeit, Ausschlussprüfung usw. Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, werden die Antragsteller aufgefordert, die Finanzdaten ihrer Organisation vorzulegen und einen LEAR zu benennen. Wenn ein Antragsteller der Meinung ist, dass die Ablehnung seines Vorschlags auf einen Fehler im Auswahlverfahren zurückzuführen ist, kann er eine Beschwerde einreichen (entsprechend den in der Benachrichtigung über das Ergebnis der Bewertung angegebenen Fristen und Verfahren)504. Beschwerden müssen sich auf Aspekte der Bewertung des Vorschlags (z. B. Zulässigkeits- oder Förderfähigkeitsprüfung, Bewertungsverfahren usw.) und nicht auf dessen Substanz beziehen. So können die Antragsteller Verfahrensfehler, sachliche Fehler, offensichtliche Beurteilungsfehler oder Ermessensmissbrauch geltend machen (z. B. mangelnde Kohärenz zwischen Punktzahlen und Kommentaren, fehlende oder unzureichende Begründung der Schlussfolgerungen, Vorliegen eines Interessenkonflikts, Überschreitung der Grenzen des Ermessens usw.). Eine Wiederholung des Inhalts des Vorschlags oder Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf das Ergebnis oder die Begründung der technischen Bewertung werden nicht berücksichtigt. Für Aktionen, die von der Exekutivagentur EACEA verwaltet werden, beachten Sie bitte, dass Benachrichtigungen, die nicht innerhalb von zehn Tagen nach dem Versand geöffnet wurden, als eingesehen gelten und dass die Fristen ab der Öffnung/Einsichtnahme berechnet werden.505 Zu beachten ist auch, dass bei elektronisch eingereichten Beschwerden die Zeichenanzahl beschränkt sein kann. 504 Informationen zu von der Exekutivagentur verwalteten Maßnahmen finden Sie im Online-Handbuch zu EU-Fördermitteln und -Ausschreibungen: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/om_en.pdf. 505 Siehe auch die Bedingungen des Förder- und Ausschreibungsportals (Funding & Tenders Portal): https://ec.europa.eu/info/funding- tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/ftp/tc_en.pdf. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/om_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/ftp/tc_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/ftp/tc_en.pdf 493 Vorläufiger Zeitplan für die Zustellung des Finanzhilfebeschlusses und die Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung: Bei Projekten der Leitaktion 1, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, erfolgen die Zustellung des Finanzhilfebeschlusses und die Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung voraussichtlich vier Monate nach Ablauf der Einreichungsfrist. Bei Projekten der Leitaktion 2, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, erfolgen die Zustellung des Finanzhilfebeschlusses und die Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung voraussichtlich fünf Monate nach Ablauf der Einreichungsfrist. Bei Projekten der Leitaktionen 2 und 3, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, erfolgt die Zustellung des Finanzhilfebeschlusses voraussichtlich sechs Monate, die Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung voraussichtlich neun Monate nach Ablauf der Einreichungsfrist. WAS GESCHIEHT NACH GENEHMIGUNG EINES ANTRAGS? Finanzhilfevereinbarung Wenn ein Projekt für eine EU-Finanzhilfe im Rahmen von Erasmus+ ausgewählt wird, wird eine Finanzhilfevereinbarung ausgefertigt, die von der nationalen Agentur oder der Exekutivagentur und dem Antragsteller zu unterzeichnen ist. Der Antragsteller erhält die Finanzhilfevereinbarung und sendet sie unterzeichnet an die nationale Agentur oder Exekutivagentur zurück. Die nationale Agentur oder Exekutivagentur unterzeichnet als letzte Partei. Nachdem beide Seiten die Finanzhilfevereinbarung unterzeichnet haben, wird der Antragsteller zum Begünstigten einer EU-Finanzhilfe und kann mit der Durchführung des Projekts beginnen. Finanzhilfevereinbarungen können wie folgt gestaltet werden: als Einzelempfänger-Vereinbarungen, wobei der Antragsteller der einzige Begünstigte ist, und als Mehrempfänger-Vereinbarungen, bei denen alle Partnerorganisationen eines Konsortiums Begünstigte der Vereinbarung werden. Die Mehrempfänger-Vereinbarung wird vom Koordinator (federführender Antragsteller) unterzeichnet, und dieser ist für die nationale Agentur oder die Exekutivagentur alleiniger Ansprechpartner. Alle übrigen, als Mitbegünstigte an einem Projekt teilnehmenden Organisationen unterzeichnen jedoch ein Beitrittsformular, mit dem sie dem Koordinator die Befugnis übertragen, als Koordinator zu handeln. Bei Aktionen, die von den nationalen Agenturen verwaltet werden, werden die Beitrittsformulare mit der ehrenwörtlichen Erklärung und einem Mandat für den Koordinator in einem einzigen Dokument (Formular für den Beitritt und die ehrenwörtliche Erklärung) kombiniert. Die Beitrittsformulare der einzelnen Partner des Koordinators sollten im Laufe des Antragsverfahrens vorgelegt werden. Werden die Beitrittsformulare später vorgelegt, sollte dies spätestens bei Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen. Hinweis: Für Partnerorganisationen, die nicht im Land der antragstellenden Organisationen ansässig sind, werden im Zusammenhang mit Mobilitätsprojekten für Studierende und Hochschulpersonal, für Lernende und Personal im Bereich der beruflichen Bildung, für Schüler und Personal im Bereich der Schulbildung und für Personal im Bereich der Erwachsenenbildung keine Beitrittsformulare benötigt. Mitgliedsorganisationen nationaler Konsortien aus dem Hochschulbereich sowie aus den Bereichen berufliche Bildung, Schul- und Erwachsenenbildung müssen der antragstellenden Organisation jedoch ein Beitrittsformular vorlegen. Höhe der Finanzhilfe Mit der Bewilligung eines Antrags ist keine Verpflichtung zur Gewährung einer finanziellen Unterstützung in der vom Antragsteller beantragten Höhe verbunden. Die beantragte Finanzhilfe kann nach Maßgabe der konkreten Finanzierungsregeln für eine Aktion reduziert werden. Die Bewilligung einer Finanzhilfe in einer Auswahlrunde begründet keinen Anspruch in späteren Auswahlrunden. Es wird darauf hingewiesen, dass der in der Vereinbarung vorgesehene Förderbetrag als Höchstbetrag zu betrachten ist. Dieser Betrag kann auch dann nicht aufgestockt werden, wenn der Begünstigte einen höheren Betrag beantragt. Wenn die nationale Agentur die gewährende Behörde ist, könnte bei Aktionen, bei denen ein auf Kosten je Einheit basierendes 494 Modell verwendet wird, der in der Vereinbarung vorgesehene Finanzhilfebetrag nach Genehmigung durch die nationale Agentur unter Verwendung von Rückstellungen für unvorhergesehene Ausgaben zur Deckung von außergewöhnlichen Kosten, Inklusionsunterstützung und/oder zusätzlichen Einheiten nach einer Umverteilung erhöht werden. Die von der Exekutivagentur oder der nationalen Agentur überwiesenen Mittel müssen auf dem vom Begünstigten für die Finanzhilfezahlung angegebenen Konto oder Unterkonto klar ausgewiesen sein. Zahlungsverfahren Je nach dem Aktionstyp, der Laufzeit der Finanzhilfevereinbarung und der Bewertung finanzieller Risiken finden unterschiedliche Zahlungsverfahren auf die im Rahmen von Erasmus+ unterstützten Projekte Anwendung. Mit Ausnahme der ersten Vorfinanzierungszahlung erfolgen weitere Zahlungen oder Einziehungen auf Basis der Analyse der vom Begünstigten übermittelten Berichte oder Auszahlungsanträge (die Vorlagen für diese Dokumente werden im Laufe des Jahres auf den Websites der nationalen Agenturen und für die Exekutivagentur im Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten bereitgestellt). Im Folgenden werden die Zahlungsverfahren im Rahmen von Erasmus+ beschrieben. Vorfinanzierungszahlung An den Begünstigten wird innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum, an dem die letzte der beiden Parteien die Finanzhilfevereinbarung unterzeichnet hat („Inkrafttreten“), und ggf. nach Eingang geeigneter finanzieller Garantien (siehe den Abschnitt „Finanzielle Garantie“ unten) eine Vorfinanzierungszahlung geleistet. Die Vorfinanzierung soll die Liquidität des Empfängers gewährleisten. Die nationalen Agenturen oder die Exekutivagentur können beschließen, die erste Vorfinanzierung auf mehrere Tranchen zu verteilen. Sie können auch beschließen, die Vorfinanzierung zu senken oder überhaupt keine Vorfinanzierung zu zahlen, wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit des Begünstigten als gering bewertet wird. Weitere Vorfinanzierungszahlungen Bei einigen Aktionen werden innerhalb von 60 Kalendertagen nach Eingang weiterer Vorfinanzierungsanträge des Begünstigten bei der nationalen Agentur oder bei der Exekutivagentur weitere Vorfinanzierungszahlungen an den Begünstigten geleistet, allerdings nur, wenn dem Antrag auf eine weitere Vorfinanzierungszahlung ein Bericht über die Vorfinanzierung beiliegt. Diese weiteren Vorfinanzierungszahlungen können beantragt werden, wenn mindestens 70 % der bisherigen Vorfinanzierungszahlungen bereits verwendet wurden. Wenn aus der Erklärung über die Verwendung der bisherigen Vorfinanzierungszahlung(en) hervorgeht, dass weniger als 70 % davon zur Deckung der mit der Aktion verbundenen Kosten verwendet wurden, wird die neu auszuzahlende weitere Vorfinanzierung um die nicht verwendeten Beträge der bisherigen Vorfinanzierung gekürzt. Regelmäßige Berichte bzw. Fortschrittsberichte oder technische Berichte Die Begünstigten können zur Vorlage eines regelmäßigen Berichts aufgefordert werden, der dem Antrag auf eine Zwischenzahlung beizufügen ist. In anderen Fällen werden die Begünstigten unter Umständen auch zur Vorlage eines Fortschrittsberichts über den beim jeweiligen Projekt erreichten Stand der Durchführung aufgefordert. Mit Fortschrittsberichten wird keine Freigabe einer weiteren Zahlung ausgelöst. Der regelmäßige Bericht und der Fortschrittsbericht müssen innerhalb der in der Finanzhilfevereinbarung genannten Frist übermittelt werden. Abschlusszahlung oder Einziehung des Restbetrags Der Betrag der an den Begünstigten zu leistenden Abschlusszahlung wird aufgrund eines Abschlussberichts ermittelt, der innerhalb der in der Finanzhilfevereinbarung genannten Frist vorzulegen ist. Wenn a) die Umstände, aufgrund deren eine Förderung abgelehnt oder in anderer Form bewilligt wurde als ursprünglich vorgesehen oder b) die dem Begünstigten tatsächlich entstandenen förderfähigen Kosten geringer sind als zum Zeitpunkt der Antragstellung vorgesehen oder c) 495 die Qualität der durchgeführten Aktivitäten bzw. der erzielten Ergebnisse nicht hinreichend ist, kann die Förderung entsprechend reduziert werden bzw. kann der Begünstigte aufgefordert werden, zu viel gezahlte Vorfinanzierungsbeträge zurückzuzahlen. Bei manchen Aktionen zahlt die nationale Agentur oder die Exekutivagentur 100 % der bewilligten Förderung im Rahmen der Vorfinanzierungszahlungen aus. In solchen Fällen ist keine Restzahlung nötig. Wenn jedoch aus einem vom Begünstigten innerhalb der in der Finanzhilfevereinbarung genannten Frist vorzulegenden Abschlussbericht hervorgeht, dass a) der Sachverhalt, der den Anspruch auf die Finanzhilfe begründet, nicht oder nicht wie vorgesehen besteht oder b) die dem Begünstigten tatsächlich entstandenen förderfähigen Kosten geringer sind als zum Zeitpunkt der Antragstellung geplant oder c) die durchgeführten Aktivitäten/erzielten Ergebnisse von unzureichender Qualität sind, wird der Begünstigte aufgefordert, bereits als Vorfinanzierung erhaltene überschüssige Beträge zurückzuzahlen. Vorfinanzierungszahlungen (oder Teile davon) können (ohne die Zustimmung der Begünstigten) mit Beträgen verrechnet werden, die ein Begünstigter der gewährenden Behörde schuldet – bis zu dem Betrag, der diesem Begünstigten zusteht. Die Abschlusszahlung erfolgt innerhalb von 60 Kalendertagen nach Eingang des Abschlussberichts. SONSTIGE WICHTIGE BESTIMMUNGEN Werte der EU, schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit und Interessenkonflikt Die Antragsteller müssen sich darüber im Klaren sein, dass die Finanzhilfevereinbarung, sofern sie ihnen gewährt wird, die beteiligten Parteien verpflichtet, die Aktion im Einklang mit den höchsten ethischen Standards und den geltenden EU- , internationalen und nationalen Rechtsvorschriften über ethische Grundsätze durchzuführen. Die Begünstigten müssen sich während der Durchführung der Aktion zur Achtung der Werte der EU (wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte einschließlich der Rechte von Minderheiten) verpflichten. Im Falle eines Verstoßes kann die gewährende Behörde die Finanzhilfe kürzen oder einziehen und die Finanzhilfevereinbarung kündigen. Die Aufstachelung zu Diskriminierung, Hass oder Gewalt gegen eine Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe oder ähnliche Handlungen, die gegen die in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union506 verankerten Werte, auf die sich die Union gründet, verstoßen, sind inakzeptabel und mit den Werten und Zielen des Programms unvereinbar, unabhängig davon, ob solche Aktionen vor, während oder nach der Projektdurchführung stattfinden. Im Einklang mit der Haushaltsordnung der EU kann ein solches Verhalten als Grund für den Ausschluss von EU-Mitteln gelten, wenn durch eine rechtskräftige Gerichts- oder eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass die Person oder Stelle im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat aufgrund eines Verstoßes gegen geltende Gesetze, Bestimmungen oder ethische Normen ihres Berufsstandes oder aufgrund jeglicher Form von rechtswidrigem Handeln, das sich auf ihre berufliche Glaubwürdigkeit auswirkt, wenn es vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgt ist507. Ausgeschlossene Stellen können keine EU-Mittel erhalten508. Die Antragsteller sollten ferner zur Kenntnis nehmen, dass sie nach der Gewährung der Finanzhilfe und der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung alle erforderlichen Maßnahmen treffen müssen, um Interessenkonflikte zu vermeiden, aufgrund derer sie aus Gründen der familiären oder privaten Verbundenheit, der politischen Übereinstimmung oder der nationalen Zugehörigkeit, des wirtschaftlichen Interesses oder aus anderen Gründen, die auf direkten oder indirekten Interessen beruhen, ihre Aufgaben womöglich nicht unparteiisch und objektiv wahrnehmen können. Sie müssen der gewährenden Behörde unverzüglich jede Situation förmlich mitteilen, die einen Interessenkonflikt darstellt oder wahrscheinlich zu einem Interessenkonflikt führen wird, und alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um diese Situation zu beheben. Die gewährende Behörde kann überprüfen, ob die getroffenen Maßnahmen geeignet sind, und kann verlangen, dass innerhalb einer gesetzten Frist weitere Maßnahmen getroffen werden. Die gleiche Verpflichtung, Interessenkonflikte zu vermeiden, gilt für Unterauftragnehmer. Insgesamt muss die Aktion von den teilnehmenden Organisationen wie in ihrem Antrag beschrieben und im Einklang mit den Bestimmungen der Finanzhilfevereinbarung, den Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, 506 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:12012M002. 507 Artikel 138 Absatz 1 Buchstabe c Ziffer vi der Haushaltsordnung. 508 Weitere Einzelheiten sind dem Abschnitt „Ausschlusskriterien“ zu entnehmen. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:12012M002 496 den geltenden Qualitätsstandards sowie allen rechtlichen Verpflichtungen nach geltendem EU-, internationalem und nationalem Recht durchgeführt werden. Finanzielle Garantie Wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit als schwach beurteilt wird, kann die nationale Agentur oder die Exekutivagentur von einem Begünstigten, dem eine Finanzhilfe von über 60 000 EUR bewilligt wurde, die vorherige Hinterlegung einer Garantie verlangen, um die mit der Vorfinanzierung verbundenen finanziellen Risiken zu begrenzen. Diese Garantie kann für einen Betrag bis zur Höhe der ausgezahlten Vorfinanzierung(en) gefordert werden. Mit der Garantie soll bezweckt werden, dass eine Bank oder ein Finanzinstitut unwiderruflich selbstschuldnerisch und auf erste Anforderung für die Verbindlichkeiten des Begünstigten im Rahmen der Finanzhilfevereinbarung einsteht. Diese finanzielle Garantie (in EUR) wird von einer Bank oder einem zugelassenen Finanzinstitut mit Sitz in einem EU- Mitgliedstaat hinterlegt. Ist der Begünstigte in einem Nicht-EU-Land ansässig, kann die nationale Agentur oder die Exekutivagentur sich damit einverstanden erklären, dass eine Bank oder ein Finanzinstitut mit Sitz in diesem Land eine Garantie übernimmt, wenn sie der Auffassung ist, dass diese Bank oder dieses Finanzinstitut die gleiche finanzielle Sicherheit und die gleichen Rahmenbedingungen bietet wie eine Bank oder ein Finanzinstitut in einem EU-Mitgliedstaat. Die Garantie kann durch eine gesamtschuldnerische Bürgschaft eines Dritten oder mehrerer Dritter aus den teilnehmenden Organisationen ersetzt werden, die Vertragsparteien der betreffenden Finanzhilfevereinbarung sind. Die Freigabe der Garantie erfolgt nach der Verrechnung der an den Begünstigten geleisteten Zwischenzahlungen mit der Zahlung des Restbetrags gemäß der Finanzhilfevereinbarung. Falls die Zahlung des Restbetrags in Form einer Einziehung erfolgt, wird die Garantie entweder nach Benachrichtigung des Begünstigten freigegeben oder bleibt ausdrücklich bis zur Abschlusszahlung und, falls die Abschlusszahlung in Form einer Einziehung erfolgt, bis zum Ablauf von drei Monaten nach Zustellung der Lastschriftanzeige an einen Begünstigten in Kraft. Auftragsvergabe und Vergabe von Unteraufträgen Grundsätzlich ist die begrenzte Vergabe von Unteraufträgen für Dienstleistungen zulässig, sofern sie sich nicht auf Kernaktivitäten beziehen, von denen die Erreichung der Ziele der Aktion unmittelbar abhängt. In der Regel dürfen Aufgaben, die der Koordinator im Rahmen der Finanzhilfevereinbarung ausführt, nicht an Unterauftragnehmer vergeben werden509. Die Begünstigten können für Aktivitäten, bei denen es sich nicht um Kernaktivitäten handelt, etwa für spezifische technische Dienstleistungen, die zu den Aufgaben der Aktion gehören und besondere Fähigkeiten (in den Bereichen Recht, Buchhaltung, Steuern, Personalwesen, IT usw.) erfordern, Unteraufträge oder Durchführungsaufträge vergeben. Die ihnen für diese Art von Dienstleistungen entstandenen Kosten können daher als förderfähige Kosten geltend gemacht werden, wenn sie alle sonstigen in der Finanzhilfevereinbarung genannten Kriterien erfüllen, etwa bestes Preis-Leistungs-Verhältnis und Nichtvorliegen von Interessenkonflikten. Erfordert die Durchführung des Projekts die Vergabe von Aufträgen für die Beschaffung von Gütern, Bau- oder Dienstleistungen (Auftrag), müssen die Begünstigten den Zuschlag dem wirtschaftlich günstigsten Angebot, d. h. dem Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, oder gegebenenfalls dem Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilen, wobei sie sicherstellen müssen, dass kein Interessenkonflikt besteht und die Unterlagen für eine eventuelle Prüfung aufbewahrt werden. Übersteigt der Wert des Durchführungsauftrags den Wert von 60 000 EUR, kann die nationale Agentur oder die Exekutivagentur dem Begünstigten zusätzlich zu den im vorigen Absatz genannten Vorschriften besondere Vorschriften auferlegen. Diese besonderen Bedingungen werden dann auf den Websites der nationalen Agenturen oder der Exekutivagentur veröffentlicht. 509 Im Falle öffentlicher Einrichtungen können die Koordinatoren einige ihrer Aufgaben gemäß der Finanzhilfevereinbarung an eine Stelle delegieren, die über eine „Verwaltungsgenehmigung“ verfügt. 497 Bekanntmachung der bewilligten Finanzhilfen Gemäß dem Grundsatz der Transparenz und der Verpflichtung zur nachträglichen Veröffentlichung müssen Informationen über die Empfänger von EU-Mitteln im ersten Halbjahr nach Abschluss des Haushaltsjahres, für das sie gewährt wurden, auf der Website der Kommission, der Exekutivagentur und/oder der nationalen Agenturen veröffentlicht werden. Die entsprechenden Informationen können auch auf jede sonstige geeignete Art und Weise bekannt gemacht werden, beispielsweise im Amtsblatt der Europäischen Union. Die nationalen Agenturen und die Exekutivagentur veröffentlichen die folgenden Informationen: • Name und Standort des Begünstigten • Betrag der gewährten Finanzhilfe • Art und Zweck der Finanzhilfe Auf begründeten und mit entsprechenden Belegen untermauerten Antrag des Begünstigten wird auf die Veröffentlichung verzichtet, wenn durch eine Offenlegung der Informationen die durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union geschützten Rechte und Freiheiten der betreffenden Personen gefährdet oder die geschäftlichen Interessen des Begünstigten beeinträchtigt würden. Veröffentlichte personenbezogene Daten, die sich auf natürliche Personen beziehen, werden zwei Jahre nach Abschluss des Haushaltsjahres entfernt, in dem die Mittel gewährt wurden. Dasselbe gilt für personenbezogene Daten in den offiziellen Bezeichnungen juristischer Personen (z. B. Verbände oder Unternehmen, die den Namen ihrer Gründer tragen). Diese Informationen werden für Stipendien an natürliche Personen und für sonstige Direktbeihilfen an besonders bedürftige natürliche Personen (Flüchtlinge und Arbeitslose) nicht veröffentlicht. Die begünstigten Organisationen sind auch nicht berechtigt, diese Art von Informationen in Bezug auf Personen zu veröffentlichen, die einen Mobilitätszuschuss im Rahmen von Erasmus+ erhalten. Außenwirkung der Unionstätigkeit Die besonderen Anforderungen an die Sichtbarkeit des Projekts, die Verbreitung der Projektergebnisse und die Projektwirkung sowie die Verpflichtung, für jedes geförderte Projekt Werbung zu machen, sind in den jeweiligen Aufforderungen/Aktionen und Finanzhilfevereinbarungen ausführlich dargelegt. Die Begünstigten sind verpflichtet, in allen Mitteilungen oder Veröffentlichungen, unabhängig von der jeweiligen Form oder dem Medium (einschließlich Internet), oder bei Aktivitäten, für die die gewährte Finanzhilfe verwendet wird, ausdrücklich auf die Unterstützung durch die Europäische Union hinzuweisen. Dabei müssen sie sich an die Bestimmungen in der Aufforderung und der Finanzhilfevereinbarung halten. Werden diese Bestimmungen nicht vollständig eingehalten, kann die Finanzhilfe des Begünstigten gekürzt werden. Kontrollen, Prüfungen und Überwachung Die nationale Agentur oder die Exekutivagentur und/oder die Europäische Kommission können fachliche und finanzielle Kontrollen und Prüfungen im Zusammenhang mit der Verwendung der Finanzhilfe vornehmen. Treten bei einem bestimmten Projekt oder bei einem bestimmten Teilnehmenden Probleme auf (z. B. Probleme im Zusammenhang mit der operativen oder finanziellen Leistungsfähigkeit), so können diese Probleme eine genauere Überwachung und Durchführung der in der Finanzhilfevereinbarung beschriebenen Maßnahmen erfordern. Eine solche Überwachung soll Begünstigten dabei helfen, Risiken zu bewältigen, damit diese nicht eintreten und die Aktion erfolgreich abgeschlossen werden kann. Die gewährende Behörde kann außerdem im Rahmen der regelmäßigen Bewertung der Pauschalzahlungen, der Kosten je Einheit oder der Pauschalfinanzierung die gesetzlich vorgeschriebenen 498 Aufzeichnungen des Begünstigten (oder der Mitbegünstigten) kontrollieren. Der Begünstigte (oder die Mitbegünstigten) verpflichten sich mit der Unterschrift ihres rechtlichen Vertreters, Nachweise für die ordnungsgemäße Verwendung der Finanzhilfe vorzulegen. Die Europäische Kommission, die Exekutivagentur, die nationalen Agenturen und/oder der Europäische Rechnungshof, OLAF, die EUStA oder eine von ihnen beauftragte Stelle können die Verwendung der Finanzhilfe jederzeit bis zu fünf Jahre bzw. – bei Finanzhilfen von höchstens 60 000 EUR – bis zu drei Jahre nach der Abschlusszahlung überprüfen. Daher müssen die Begünstigten während dieses Zeitraums Aufzeichnungen, Originalbelege, Statistiken und sonstige Unterlagen in Verbindung mit der gewährten Finanzhilfe aufbewahren. Je nach Art der betreffenden Aktion, der Höhe der gewährten Finanzhilfe und der Form der Finanzhilfe können unterschiedliche Prüfverfahren angewandt werden. Die Bestimmungen zu Prüfungen und Kontrollen werden in der Finanzhilfevereinbarung im Einzelnen beschrieben. Risikobewertung und -überwachung Die Risikobewertung ist ein wesentlicher Bestandteil der Verwaltung von EU-Finanzhilfen, da sie dazu beiträgt, öffentliche Mittel zu schützen, den Projekterfolg zu steigern und Rechenschaftspflicht und Transparenz zu fördern. Sie ist sowohl für das Antragsverfahren als auch für die Verwaltung von EU-finanzierten Projekten von entscheidender Bedeutung und hilft sicherzustellen, dass die Mittel wirksam, effizient und im Einklang mit den einschlägigen Maßnahmen und Vorschriften zugewiesen und verwendet werden. Bei der Ausarbeitung ihrer Anträge müssen die Antragsteller häufig Risiken ermitteln und abschwächen. Dies ist auch in der Phase der Projektauswahl von Bedeutung. Gemäß der EU-Haushaltsordnung kann der Anweisungsbefugte in verschiedenen Fällen auf Nachweise verzichten oder von einem Antragsteller auf der Grundlage seiner Risikobewertung zusätzliche Unterlagen anfordern. Bei einigen Aktionen müssen die Antragsteller zudem einen Risikomanagementplan vorlegen; wenn dies der Fall ist, ist der Plan selbst Teil der Projektbewertung. Schließlich erfolgt die Risikoüberwachung in Bezug auf den Begünstigten und das Projekt während der Projektdurchführung im Rahmen von Kontrollen, Überprüfungen, Prüfungen oder Untersuchungen, die im Rahmen einer bestimmten Finanzhilfevereinbarung durchgeführt werden. Zusammenarbeit und kohärente Programmdurchführung mithilfe des von der Kommission, der EACEA und den nationalen Agenturen genutzten IT-Systems Um eine kohärente Durchführung des Programms in allen teilnehmenden Ländern510 und den Schutz der finanziellen Interessen der EU511 zu gewährleisten, können befugten Personen der Europäischen Kommission, der EACEA und der nationalen Agenturen im Zusammenhang mit der Auswahl und Vergabe, der Verhinderung von Doppelfinanzierung, der Überwachung und anderen Fällen im Zusammenhang mit Aufsichtskontrollen und Primärkontrollen gemäß der Erasmus+-Verordnung die Informationen über den Antragsteller, den Antrag, die Einhaltung der Förderfähigkeits- und Ausschlusskriterien, die damit verbundenen Bewertungen der operativen und finanziellen Leistungsfähigkeit und andere einschlägige Informationen, einschließlich über zuvor finanzierte Projekte, sowie, falls die Finanzhilfe gewährt wird, Informationen über die Durchführung des Projekts und eine verstärkte Überwachung zugänglich gemacht werden. Für den gesamten Zugang zu Informationen gelten die Regeln des untenstehenden Datenschutzhinweises. Was die EACEA betrifft, so können die Daten im Einklang mit den geltenden Datenschutzerklärungen über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) zugänglich gemacht werden512. Der Informationsaustausch zwischen der EACEA und den nationalen Agenturen muss den Bestimmungen der zwischen ihnen unterzeichneten Absichtserklärungen entsprechen. Schutz der finanziellen Interessen der Union Die Kommission gewährleistet bei der Durchführung der nach der Erasmus+-Verordnung finanzierten Aktionen den Schutz der finanziellen Interessen der Union durch geeignete Präventivmaßnahmen gegen Betrug, Korruption und 510 Siehe Artikel 128 der Haushaltsordnung sowie Artikel 28 Absätze 7 und 8 der Erasmus+-Verordnung. 511 Siehe insbesondere Artikel 194 der Haushaltsordnung zum Verbot der Doppelfinanzierung. 512 https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/ftp/privacy-statement_en.pdf. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/ftp/privacy-statement_en.pdf 499 sonstige rechtswidrige Handlungen, durch wirksame Kontrollen und – bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten – durch Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beträge sowie gegebenenfalls durch wirksame, verhältnismäßige und abschreckende verwaltungsrechtliche und finanzielle Sanktionen513. Dazu gehören die Durchführung von Aufsichtskontrollen in Bezug auf die von den nationalen Agenturen verwalteten Aktionen und Aktivitäten des Programms, die Festlegung der Mindestanforderungen für die von den nationalen Agenturen und unabhängigen Prüfstellen durchzuführenden Kontrollen, die Verarbeitung der nachstehend beschriebenen Daten und die enge Zusammenarbeit mit den nationalen Agenturen, die für die Primärkontrollen der Begünstigten zuständig sind. Antragsteller, die Finanzhilfen beantragen, müssen sich darüber im Klaren sein, dass von jeder Person oder Stelle, die Unionsmittel erhält, verlangt wird, uneingeschränkt am Schutz der finanziellen Interessen der Union mitzuwirken und – als eine Voraussetzung für den Empfang der Mittel – die erforderlichen Rechte und den erforderlichen Zugang zu gewähren, die bzw. den der zuständige Anweisungsbefugte, die EUStA bezüglich der an der verstärkten Zusammenarbeit gemäß Verordnung (EU) 2017/1939 teilnehmenden Mitgliedstaaten, das OLAF, der Rechnungshof sowie gegebenenfalls die zuständigen nationalen Behörden benötigen, um ihre jeweiligen Befugnisse umfassend auszuüben514. Datenschutz Alle personenbezogenen Daten im Antragsformular oder in der Finanzhilfevereinbarung werden von der nationalen Agentur, der Exekutivagentur oder der Europäischen Kommission gemäß den folgenden Rechtsvorschriften verarbeitet: • Bei allen Verarbeitungsvorgängen, die sich aus amtlichen Leitlinien oder Anweisungen der Europäischen Kommission ergeben oder für die Durchführung des Programms Erasmus+ notwendig sind: Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018515 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (Text von Bedeutung für den EWR). • Bei allen Verarbeitungsvorgängen zu anderen Zwecken, die sich weder aus amtlichen Leitlinien oder Anweisungen der Europäischen Kommission ergeben noch für die Durchführung des Programms Erasmus+ notwendig sind: o Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016516 für • alle personenbezogenen Daten, die von einem Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter in der EU/im EWR verarbeitet werden • alle personenbezogenen Daten von betroffenen Personen, die sich zu Beginn der Verarbeitung in der EU/im EWR befinden o bei allen anderen Verarbeitungsvorgängen die nationalen Datenschutzvorschriften In diesen Fällen tritt die Einrichtung, die über die Mittel und Zwecke der Verarbeitung für diese anderen Zwecke entscheidet, an die Stelle der Europäischen Kommission als zuständige und rechenschaftspflichtige Datenverantwortliche gemäß den für sie geltenden Datenschutzvorschriften. Die Antworten der Antragsteller auf die Fragen im Antragsformular, die nicht als optional gekennzeichnet sind, werden zur Bewertung und zur weiteren Bearbeitung der Anträge auf Finanzhilfe gemäß den Leitlinien für das Programm Erasmus+ benötigt. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck von den für das EU- Finanzhilfeprogramm zuständigen Abteilungen oder Referaten (die somit als Datenverantwortliche fungieren) verarbeitet. Personenbezogene Daten können an Dritte übermittelt werden, die an der Bewertung der Anträge oder am Verfahren zur Verwaltung der Finanzhilfen beteiligt sind, wenn diese davon Kenntnis haben müssen. Dies gilt 513 Artikel 30 Absatz 1 der Erasmus+-Verordnung. 514 Artikel 129 der Haushaltsordnung. 515 https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2018/1725/oj. 516 https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj. https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2018/1725/oj https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj 500 unbeschadet der Übermittlung an Stellen, die für Überwachungs- und Kontrollaufgaben nach dem Recht der Europäischen Union verantwortlich sind, oder an Stellen, die mit der Bewertung des Programms oder einer seiner Aktionen beauftragt wurden. Personenbezogene Daten können insbesondere zur Wahrung der finanziellen Interessen der Union internen Rechnungsprüfungsdiensten, dem Europäischen Rechnungshof, dem Fachgremium für finanzielle Unregelmäßigkeiten, dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung oder der Europäischen Staatsanwaltschaft sowie zwischen den Anweisungsbefugten der Kommission und den Exekutivagenturen übermittelt werden. Der Antragsteller hat das Recht auf Zugang zu seinen personenbezogenen Daten und das Recht auf Berichtigung dieser Daten. Bei Konflikten hat der Antragsteller auch das Recht, sich jederzeit an den Europäischen Datenschutzbeauftragten zu wenden. Zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Programms Erasmus+ ist ein ausführlicher Datenschutzhinweis mit Kontaktdaten für Fragen im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten abrufbar unter: www.webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc/index/privacy-statement Informationen zu von der EACEA verwalteten Maßnahmen finden Sie unter: www.ec.europa.eu/info/funding- tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/ftp/privacy-statement_en.pdf Die Antragsteller müssen die Personen, deren personenbezogene Daten in dem Vorschlag enthalten sind, vor der Einreichung ihrer Vorschläge über die entsprechende Datenschutzerklärung – wie oben ausgeführt – informieren. Im Rahmen von Erasmus+-Aktionen, die von den nationalen Agenturen oder der Exekutivagentur EACEA verwaltet werden, werden Antragsteller – und, wenn es sich hierbei um Rechtsträger handelt, die Personen, die den Verwaltungs- , Geschäftsleitungs- oder Aufsichtsorganen des betreffenden Antragstellers angehören oder Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse bezüglich des betreffenden Antragstellers haben, oder die natürlichen oder juristischen Personen, die eine unbeschränkte Haftung für die Verbindlichkeiten des betreffenden Antragstellers übernehmen – davon in Kenntnis gesetzt, dass ihre personenbezogenen Daten (Name, Vorname bei natürlichen Personen, Anschrift, Rechtsform sowie Name und Vorname der Personen mit Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnissen bei juristischen Personen) vom Anweisungsbefugten der Agentur in das Früherkennungs- und Ausschlusssystem (EDES) eingetragen werden können, falls sie sich in einer der Situationen befinden, die in der EU-Haushaltsordnung (EU, Euratom) Nr. 2024/2509 genannt sind. https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc/index/privacy-statement https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/ftp/privacy-statement_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/ftp/privacy-statement_en.pdf 501 TEIL D – GLOSSAR WICHTIGER BEGRIFFE In diesem Abschnitt werden die wichtigsten Begriffe im Zusammenhang mit dem Programm Erasmus+ definiert. Das Glossar ist in alphabetisch geordnete Abschnitte unterteilt, die sowohl allgemeine Begriffe als auch spezifische Konzepte, die nur für einen bestimmten Bereich relevant sind, enthalten. Allgemeine Begriffe Akkreditierung Verwaltungsverfahren, um sicherzustellen, dass Organisationen, die einen vereinfachten Zugang zu Erasmus+-Mitteln im Rahmen einer Aktion wünschen, eine Reihe von Kriterien und Mindestanforderungen erfüllen. Die Akkreditierung stellt die erste Phase eines zweistufigen Antragsverfahrens für bestimmte Finanzhilfen dar und führt nicht zur sofortigen Gewährung von Finanzmitteln im Rahmen des Programms Erasmus+. Ansässig Eine Organisation oder Einrichtung gilt als an dem Ort ansässig, an dem sie für rechtliche und steuerliche Zwecke der Gerichtsbarkeit unterliegt. Dies wird in der Regel auf der Grundlage der Erfüllung bestimmter nationaler Bedingungen festgelegt, nach denen eine solche Organisation oder Einrichtung von ihren nationalen Behörden förmlich anerkannt werden kann. Bei einer informellen Gruppe junger Menschen wird der rechtliche und steuerliche Wohnsitz des rechtlichen Vertreters der Gruppe (der „Mittelpunkt seiner Lebensinteressen“517) als maßgeblich für die Bewertung der Förderfähigkeit im Rahmen von Erasmus+ angenommen. Zweitwohnungen und Genehmigungen werden zu diesem Zweck nicht akzeptiert. Antragsfrist Datum, zu dem der Antrag bei der nationalen Agentur oder der Exekutivagentur einzureichen ist, damit der Antrag überhaupt als zulässig betrachtet wird. Antragsteller Eine natürliche Person oder eine Stelle mit oder ohne Rechtspersönlichkeit, die im Rahmen eines Verfahrens zur Gewährung einer Finanzhilfe einen Antrag gestellt hat, einschließlich teilnehmender Organisationen oder informeller Gruppen junger Menschen. Die Antragsteller können ihren Antrag einzeln oder im Namen anderer am Projekt beteiligter Organisationen stellen. Im letztgenannten Fall ist der Antragsteller auch als Koordinator definiert. Bei Aktionen, die von der Exekutivagentur EACEA verwaltet werden, handelt es sich bei den Antragstellern um diejenigen Stellen, die in der Finanzhilfevereinbarung Begünstigte und verbundene Stellen werden, wenn ihr Antrag begründet ist. Arbeitspaket Ein Bestandteil des Projektaufbaus. Ein Arbeitspaket ist eine Gruppe von Projektaktivitäten, die auf gemeinsame spezifische Ziele ausgerichtet sind. 517 Im Zweifelsfall siehe Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 zu den Kriterien für die Bestimmung des Wohnsitzes. 502 Assoziierte Partner Einrichtungen aus dem öffentlichen oder privaten Sektor, die zur Durchführung bestimmter Projektaufgaben/-aktivitäten beitragen oder die Bekanntmachung und Nachhaltigkeit des Projekts unterstützen, jedoch unter dem Aspekt der Förderfähigkeit nicht als Projektpartner gelten und im Rahmen des Projekts keine Mittel aus dem Programm erhalten (sie sind nicht berechtigt, Kosten in Rechnung zu stellen oder Zuschüsse zu beantragen). Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen Eine von der Kommission oder in ihrem Namen veröffentlichte Aufforderung, innerhalb einer bestimmten Frist einen Vorschlag für eine Aktion einzureichen, der den verfolgten Zielen entspricht und die erforderlichen Bedingungen erfüllt. Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen werden im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe C) und/oder auf den entsprechenden Websites der Kommission, der nationalen Agenturen oder der Exekutivagentur veröffentlicht. Aufnehmende Organisation Die (Haupt-)Organisation, die den Teilnehmenden an Mobilitätsaktivitäten Lerninhalte zur Verfügung stellt und dabei ihre eigenen Ressourcen und Fachkenntnisse nutzt. Die aufnehmende Organisation arbeitet mit der entsendenden Organisation zusammen, um die erwarteten Lernergebnisse und die Methoden zu ihrer Erreichung festzulegen. Anschließend führt sie das Lernprogramm durch und übernimmt die Überwachung und das Mentoring während der Aktivität. Aufnehmende Organisation Eine teilnehmende Organisation, die Teilnehmende aufnimmt und Aktivitäten im Rahmen eines Erasmus+-Projekts organisiert. Begleitperson Eine Person, die Teilnehmende (Lernende, Personal, junge Menschen oder Jugendarbeiter) bei einer Mobilitätsaktivität begleitet, um deren Sicherheit zu gewährleisten, Unterstützung und Hilfe zu leisten sowie das effektive Lernen des Teilnehmenden während der Mobilitätserfahrung zu ermöglichen. Bei einzelnen Aktivitäten kann eine Begleitperson Teilnehmende mit geringeren Chancen oder Minderjährige und junge Menschen mit wenig Erfahrung außerhalb ihres eigenen Landes begleiten. Bei Gruppenaktivitäten in der allgemeinen und beruflichen Bildung muss qualifiziertes pädagogisches Personal die Gruppe begleiten, um den Lernprozess zu erleichtern. Begünstigter Eine natürliche Person oder eine Stelle mit oder ohne Rechtspersönlichkeit, mit der eine Finanzhilfevereinbarung unterzeichnet wurde. Gibt es mehrere Begünstigte (in Mehrempfänger-Vereinbarungen), können diese auch als „Mitbegünstigte“ bezeichnet werden. 503 Benannter Vertreter der Rechtsperson (LEAR) Für Aktionen, die von der Exekutivagentur Bildung und Kultur verwaltet werden, muss/müssen parallel zur Validierung einer Organisation im Teilnehmerregister ihr gesetzlicher Vertreter/ihre gesetzlichen Vertreter einen benannten Vertreter der Rechtsperson (Legal entity appointed representative, LEAR) benennen. Der LEAR spielt eine entscheidende Rolle: Sobald er von der Kommission validiert wurde, ist er befugt; • die rechtlichen und finanziellen Informationen über die Organisation zu verwalten • die Zugriffsrechte von Personen in der Organisation (jedoch nicht auf Projektebene) zu verwalten • Vertreter der Organisation zu ernennen, die Finanzhilfevereinbarungen („Legal Signatories“ - LSIGN) oder Finanzausweise („Financial Signatories“ - FSIGN) über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) elektronisch unterzeichnen. Alle Schritte für die LEAR-Validierung werden im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) genauer beschrieben. Berufliche Fortbildung Prozess der Verbesserung der beruflichen Fähigkeiten von Teilnehmern (Lernenden und Personal) durch die Weiterentwicklung von Kompetenzen und Fachkenntnissen und den Erwerb neuer Fertigkeiten, die normalerweise im Rahmen einer Entwicklungsbedarfsanalyse ermittelt werden. Berufliche Fortbildung umfasst alle Arten von Lernmöglichkeiten, von strukturierten Schulungen und Seminaren bis hin zu informellen Lernmöglichkeiten. Berufsprofil Die verschiedenen Fähigkeiten, Kompetenzen, Kenntnisse und Qualifikationen, die in der Regel für eine bestimmte Beschäftigung relevant sind. Digitale Kompetenz Umfasst die sichere, kritische und verantwortungsvolle Nutzung von digitalen Technologien für Lernzwecke, bei der Arbeit und zur Teilhabe an der Gesellschaft und die Auseinandersetzung mit diesen Technologien. Sie erstreckt sich auf Informations- und Datenkompetenz, Kommunikation und Zusammenarbeit, Medienkompetenz, die Erstellung digitaler Inhalte (einschließlich Programmieren), Sicherheit (einschließlich digitales Wohlergehen und Kompetenzen in Verbindung mit Cybersicherheit), Urheberrechtsfragen, Problemlösung und kritisches Denken. Entsendende Organisation Eine teilnehmende Organisation, die einen oder mehrere Teilnehmende zu einer Aktivität im Rahmen eines Erasmus+- Projekts entsendet. Erstmalige Antragsteller Jede teilnehmende Organisation, die in den letzten sieben Jahren keine Unterstützung als Projektkoordinator (Antragsteller) im Rahmen einer bestimmten Art von Maßnahmen erhalten hat, die von diesem Programm oder seinem Vorläuferprogramm unterstützt wurden. Erstmals unterstützte Organisation Jede teilnehmende Organisation, die in der Vergangenheit keine Unterstützung als Projektkoordinator oder Partner im Rahmen einer bestimmten Art von Maßnahmen erhalten hat, die von diesem Programm oder seinem Vorläuferprogramm unterstützt wurden. 504 ESCO (European Skills, Competences, Qualifications and Occupations [mehrsprachige Europäische Klassifizierung für Fähigkeiten/Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe]) Die ESCO beschreibt und kategorisiert Fähigkeiten und Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe, die für den Arbeitsmarkt sowie für die allgemeine und die berufliche Bildung in der EU von Bedeutung sind, in 25 europäischen Sprachen. Das System enthält Berufsprofile und macht die Beziehungen zwischen Berufen, Fähigkeiten, Kompetenzen und Qualifikationen deutlich. Die ESCO wurde in einem offenen IT-Format erstellt und ist allgemein kostenlos zugänglich. Europäische NRO Für die Zwecke dieses Programms handelt es sich hierbei um NRO, die im Rahmen einer formal anerkannten Struktur tätig sind, bestehend aus einer europäischen Stelle/einem europäischen Sekretariat, die/das seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat und mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig ist, und aus nationalen Organisationen/Zweigniederlassungen in mindestens neun EU- Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern. Diese nationalen Organisationen/Zweigstellen müssen: • nach Maßgabe ihrer Satzung518 mit der europäischen Stelle bzw. dem europäischen Sekretariat verbunden sein; • in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung oder Jugend tätig sein. Eine europäische NRO muss aus mindestens neun Einrichtungen bestehen (die europäische Stelle/das europäische Sekretariat und mindestens acht nationale Organisationen/Zweigniederlassungen), die in neun verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind. Europäischer Qualifikationsrahmen (European Qualifications Framework – EQR) Ein gemeinsamer Referenzrahmen mit acht Qualifikationsniveaus, die als in aufsteigender Reihung gestaffelte Leistungsstufen definiert sind. Sie dienen als Instrument für die Feststellung von Entsprechungen zwischen verschiedenen Qualifikationssystemen und deren Niveaus. Zweck des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (EQR) ist es, die Transparenz, Vergleichbarkeit und Übertragbarkeit von Qualifikationen zu verbessern (ABl. 2017/C 189/03). Europass Die Europass-Online-Plattform, eine Maßnahme im Rahmen der europäischen Kompetenzagenda, bietet Einzelpersonen und Organisationen internetgestützte Instrumente und Informationen zu Lernmöglichkeiten, Qualifikationsrahmen und Qualifikationen, Beratungsangeboten, Daten über Kompetenzen und Selbstbewertungsinstrumente und zur Dokumentation von Kompetenzen und Qualifikationen und zeigt ihnen, wo sie Lern- und Beschäftigungsmöglichkeiten finden. Zudem stellt die Europass-Plattform Tools und Software zur Unterstützung digital signierter Zertifikate in Form der europäischen digitalen Zertifikate bereit, wie dies im Aktionsplan für digitale Bildung angekündigt wurde. Die Plattform ist mit nationalen Datenquellen zu Lernmöglichkeiten und nationalen Qualifikationsdatenbanken oder -registern vernetzt. 518 Definiert unter dem Begriff „Nach Maßgabe der Satzung verbunden“ in diesem Glossar. 505 Freie Lehr- und Lernmaterialien (Open Educational Resources, OER) Lehr- und Lernmaterialien jeglicher Art (z. B. Lehrbücher, Arbeitsblätter, Unterrichtspläne, Lehrvideos, ganze Online-Kurse, pädagogische Spiele), die frei genutzt, angepasst und weitergegeben werden können. OER werden entweder im Rahmen einer freien Lizenz veröffentlicht, oder sie sind gemeinfrei (d. h. der Urheberschutz ist abgelaufen). Kostenlose Materialien, die nicht angepasst und in der Öffentlichkeit weitergegeben werden können, sind keine OER. Freie Lizenz Eine Möglichkeit für Urheberrechtsinhaber (Autoren oder andere Rechtsinhaber), der allgemeinen Öffentlichkeit die rechtliche Erlaubnis zur kostenlosen Nutzung ihres Werkes zu erteilen; im Kontext der im Rahmen von Erasmus+ geltenden Anforderung des freien Zugangs zu Bildungsmaterialien muss die freie Lizenz zumindest die Nutzung, Anpassung und Verteilung erlauben. Die freie Lizenz ist auf dem jeweiligen Werk oder an jedem Ort, an dem das Werk verteilt wird, anzugeben. Bildungsmaterialien mit freier Lizenz werden als freie Lehr- und Lernmaterialien (OER) bezeichnet. Freier Zugang (Open Access) Bereitstellung von Finanzhilfe-Outputs, z. B. Veröffentlichung von Materialien, sodass sie für die Öffentlichkeit uneingeschränkt zugänglich sind, in der Regel über digitale Plattformen und Repositorys. Bei Erasmus+ gilt die Anforderung, dass Lehr- und Lernmaterialien frei zugänglich sein müssen; zudem wird der freie Zugang zu Forschungsergebnissen und Daten gefördert. Gemeinwirtschaftliches Unternehmen Ein Unternehmen, das unabhängig von seiner Rechtsform nicht auf einem geregelten Markt im Sinne von Artikel 4 Absatz 21 der Richtlinie 2014/65/EU notiert ist und 1) gemäß seinem Gesellschaftsvertrag, seiner Satzung oder anderen Rechtsdokumenten, durch die es gegründet wurde, vorrangig auf die Erzielung einer messbaren, positiven sozialen Wirkung abstellt anstatt auf Gewinn für seine Eigentümer, Mitglieder und Anteilseigner, und das a) innovative Dienstleistungen oder Produkte mit hoher sozialer Rendite zur Verfügung stellt und/oder b) bei der Produktion von Gütern oder der Erbringung von Dienstleistungen eine innovative Methode anwendet, in die sein soziales Ziel integriert ist, 2) seine Gewinne in erster Linie zur Erreichung seines vorrangigen Ziels reinvestiert und im Voraus Verfahren und Regeln für eine etwaige Gewinnausschüttung an Anteilseigner und Eigentümer festgelegt hat, die sicherstellen, dass eine solche Ausschüttung das vorrangige Ziel nicht untergräbt, und 3) in einer von Unternehmergeist geprägten, verantwortlichen und transparenten Weise geführt wird, insbesondere durch Einbindung der Arbeitnehmer, Kunden und/oder Interessenträger, die von der Geschäftstätigkeit betroffen sind. Gemischte Mobilität Eine Mobilitätsaktivität, die eine Kombination aus physischer Mobilität und einer virtuellen Komponente darstellt und einen Austausch durch gemeinsames Online-Lernen und Teamarbeit ermöglicht. Grundfertigkeiten Lese- und Schreibfähigkeit, Mathematik, Naturwissenschaften und Technologie; diese Fertigkeiten sind Bestandteile der Schlüsselkompetenzen. 506 Grüne Kompetenzen Kompetenzen und Wissen, die für den Übergang zu einer CO2- armen Wirtschaft notwendig sind und die allgemeiner Natur sein können, wie etwa nachhaltige Landwirtschaft, Bodenschutz, Energieverbrauch und Abfallreduzierung, oder stärker technischer Art sein können, z. B. Fachwissen über erneuerbare Energien. Höhere Gewalt Alle Situationen oder Ereignisse, die Organisationen und Einzelpersonen daran hindern, ihren Verpflichtungen bei der Durchführung der Projektaktivitäten nachzukommen. Diese Situation oder dieses Ereignis muss unvorhersehbar und außergewöhnlich sein und sich außerhalb des Einflussbereichs der Parteien befinden. Höhere Gewalt kann nicht auf Fehler oder Fahrlässigkeit der an der Maßnahme beteiligten Organisationen oder anderer Teilnehmender zurückzuführen sein; sie ist vielmehr nachweislich trotz aller gebotenen Sorgfalt unvermeidlich. Informelles Lernen Lernen aus alltäglichen Aktivitäten und Erfahrungen, das in Bezug auf Lernziele, Lernzeit sowie die Lernförderung nicht organisiert oder strukturiert ist. Informelles Lernen kann aus Sicht des Lernenden unbeabsichtigt stattfinden. International Im Zusammenhang mit Erasmus+ bezieht sich der Begriff auf jede Aktion, an der mindestens ein EU-Mitgliedstaat oder ein mit dem Programm assoziiertes Drittland und mindestens ein nicht mit dem Programm assoziiertes Drittland beteiligt sind. Job Shadowing/Hospitationen Ein Aufenthalt in einer Partnerorganisation im Ausland, bei der die Teilnehmer dadurch lernen, dass sie Praktiker bei ihrer täglichen Arbeit in der aufnehmenden Organisation begleiten, sich über bewährte Verfahren austauschen, Kompetenzen und Kenntnisse erwerben und/oder langfristige Partnerschaften durch partizipative Beobachtung aufbauen. Junge Menschen Im Zusammenhang mit Erasmus+ Personen im Alter von 13 bis 30 Jahren. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Unternehmen (siehe Begriffsbestimmung), in denen weniger als 250 Personen beschäftigt sind und deren Jahresumsatz 50 Mio. EUR nicht überschreitet und/oder deren jährliche Bilanzsumme höchstens 43 Mio. EUR beträgt. Kofinanzierung Bei einer Kofinanzierung müssen die Kosten eines von der EU geförderten Projekts teilweise vom Begünstigten getragen oder zusätzlich zur Unterstützung durch die EU mit externen Mitteln gefördert werden. Kommerzielle Einrichtungen, die sich dem Grundsatz der sozialen Verantwortung in Unternehmen verpflichtet haben Eine Organisation, die im Bereich der sozialen Verantwortung in Unternehmen tätig ist und neben ihren finanziellen Zielen soziale, ökologische und ethische Belange in ihre Strategien und Kerntätigkeiten einbezieht und über umfangreiche Erfahrungen im Jugendbereich verfügt, sofern ihre Beteiligung an den im Rahmen dieses Programms finanzierten Aktivitäten keinen kommerziellen Zweck verfolgt und nicht auf Gewinnerzielung abzielt. Konsortium Zwei oder mehr teilnehmende Organisationen, die sich zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung eines Projekts zusammenschließen. Es ist zwischen nationalen Konsortien (d. h. Konsortien, an denen ausschließlich Organisationen mit Sitz in demselben Land beteiligt sind) und internationalen Konsortien (an denen Organisationen aus verschiedenen Ländern beteiligt sind) zu unterscheiden. 507 Koordinator/Koordinierende Organisation Eine teilnehmende Organisation, die eine Finanzhilfe im Rahmen von Erasmus+ im Namen eines Konsortiums mehrerer Partnerorganisationen beantragt. Der Koordinator ist nicht nur selbst Begünstigter, sondern hat auch besondere Verpflichtungen, wie in der Finanzhilfevereinbarung vorgesehen. Lebenslanges Lernen Alle Formen des Lernens, d. h. formales, nichtformales und informelles Lernen, während des gesamten Lebens, die zu einer Verbesserung oder einer Aktualisierung von Wissen, Fertigkeiten, Kompetenzen und Einstellungen oder der Teilnahme an der Gesellschaft im Hinblick auf persönliche, staatsbürgerliche, kulturelle, soziale oder beschäftigungsbezogene Ziele führen, einschließlich der Bereitstellung von Beratungsdiensten; es umfasst frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung, allgemeine Bildung, berufliche Bildung, Hochschulbildung und Erwachsenenbildung, Jugendarbeit sowie Lernumgebungen außerhalb der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung und fördert üblicherweise sektorenübergreifende Zusammenarbeit und flexible Lernpfade. Lernergebnisse Angaben dazu, was ein Teilnehmender nach Abschluss eines Lernprozesses weiß, versteht und ausführen kann (Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen). Lernmobilität Physischer Wechsel einer Person in ein anderes Land als das Land des Wohnsitzes, um dort zu studieren, einer beruflichen Aus- oder Weiterbildung oder einer informellen Lernaktivität nachzugehen. Microcredential Ein Microcredential ist ein anerkannter Nachweis über die Lernergebnisse, die ein Lernender nach einer kurzen Lernerfahrung in Übereinstimmung mit transparenten Standards und Anforderungen und auf der Grundlage einer Bewertung erreicht hat. Der Nachweis ist Gegenstand eines beglaubigten Dokuments, das den Namen des Inhabers, die erreichten Lernergebnisse, die Bewertungsmethode, die für die Vergabe zuständige Stelle und, sofern zutreffend, die Stufe des Qualifikationsrahmens und die erworbenen Leistungspunkte enthält. Microcredentials sind Eigentum des Lernenden, können gemeinsam genutzt werden, sind übertragbar und lassen sich zu größeren Zertifikaten oder Qualifikationen kombinieren. Mitgliedstaaten der Europäischen Union und mit dem Programm assoziierte Drittländer EU-Länder und Drittländer mit einer nationalen Agentur, die vollständig in das Programm Erasmus+ eingebunden ist. Die Liste der EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländer ist in Teil A dieses Leitfadens im Abschnitt „Wer kann am Programm Erasmus+ teilnehmen?“ enthalten. Mit dem Programm assoziierte Drittländer haben mit der Union ein Abkommen gemäß Artikel 19 der Erasmus+-Verordnung unterzeichnet. Mobilitätsvereinbarung/ Lernvereinbarung Eine Vereinbarung zwischen der entsendenden und der aufnehmenden Organisation sowie den teilnehmenden Einzelpersonen, in der die Ziele und der Gegenstand der Mobilitätsphase beschrieben werden, um die Relevanz und die Qualität der betreffenden Mobilitätsaktivität sicherzustellen. Die Vereinbarung kann auch Grundlage für die Anerkennung des Auslandsaufenthalts durch die aufnehmende Organisation sein. 508 Monat Bei der Berechnung der Finanzhilfen wird ein Monat mit 30 Tagen gerechnet. MOOC (Massive Open Online Course) Eine Lehrveranstaltung, die vollständig online erbracht wird und jedem ohne Kosten, Zugangsqualifikationen oder sonstige Einschränkungen offensteht. Die Teilnehmerzahlen sind oft hoch. Diese Kurse können persönliche Komponenten haben, beispielsweise die Förderung örtlicher Teilnehmertreffen und formelle Bewertungen; tendenziell werden jedoch Bewertungen unter Teilnehmern, Selbstbewertungen und automatische Notenvergaben genutzt. Es gibt unterschiedliche Arten von MOOCs, die sich beispielsweise an bestimmte Branchen oder Zielgruppen (z. B. berufsbezogener Schwerpunkt, Lehrkräfte usw.) richten oder bestimmte Lehrmethoden in den Mittelpunkt stellen. Im Rahmen von Erasmus+ finanzierte MOOCs müssen allen Menschen offen stehen, und sowohl die Teilnahme als auch die Abschlussbescheinigung oder der Abschlussnachweis sind für die Teilnehmer kostenlos. Das Erfordernis des freien Zugangs zu Lehr- und Lernmaterialien gilt auch für MOOCs und andere vollständige Kurse. Nach Maßgabe der Satzung verbunden Die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Organisationen beruht auf einer formalisierten/dokumentierten Beziehung, die weder auf das von ihnen beantragte Projekt beschränkt ist, noch ausschließlich zu dessen Durchführung besteht. Diese Verbindung kann viele Formen annehmen, von einer stark integrierten (z. B. eine „Mutterorganisation“ mit ihren nationalen Zweigniederlassungen/verbundenen Stellen mit oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit) bis hin zu einer lockereren Verbindung (z. B. ein Netzwerk, das über eine klar definierte Mitgliedschaft funktioniert, die beispielsweise die Zahlung einer Gebühr, die Unterzeichnung eines Mitgliedschaftsvertrags/einer Vereinbarung, die Festlegung von Rechten und Pflichten zwischen den beiden Parteien vorsieht usw.). Nationale Agentur Eine benannte Stelle, die für die Verwaltung der Durchführung des Programms auf nationaler Ebene in einem Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland zuständig ist. In jedem Land kann es eine oder mehrere nationale Agenturen geben. Nationale Behörde Eine Behörde, die auf nationaler Ebene für die Überwachung und Beaufsichtigung der Programmverwaltung in einem Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland zuständig ist. In jedem Land kann es eine oder mehrere nationale Behörden geben. 509 Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer sind Länder, die keine mit der Union unterzeichnete Vereinbarung gemäß Artikel 19 der Erasmus+-Verordnung geschlossen haben. Gemäß Artikel 20 dieser Verordnung kann in hinreichend begründeten Fällen im Interesse der Union die Teilnahme an den in den Artikeln 5 bis 7, in Artikel 8 Buchstaben a und b und in den Artikeln 9 bis 14 genannten Programmmaßnahmen auch Rechtsträgern aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern offenstehen. In diesen Ländern gibt es keine nationale Agentur. Die Liste der nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer, deren Rechtsträger an Erasmus+-Aufforderungen teilnehmen können, ist in Teil A dieses Leitfadens im Abschnitt „Wer kann am Programm Erasmus+ teilnehmen?“ enthalten. Über die Gewährung einer Finanzhilfe an derartige Einrichtungen entscheidet der Anweisungsbefugte von Fall zu Fall unter Berücksichtigung der Begründetheit im Interesse der Union. Nichtformales Lernen Lernen, das durch geplante Lernaktivitäten stattfindet, bei denen das Lernen in einer bestimmten Form unterstützt wird, das aber nicht Teil des formalen Bildungs- und Ausbildungssystems ist. OID (Organisations-ID) Eine eindeutige Nummer, die zu einer Organisation gehört. Diese Nummer kann verwendet werden, wenn Sie eine Akkreditierung oder Finanzhilfe im Rahmen der von den nationalen Agenturen verwalteten Aktionen des Programms Erasmus+ und des Europäisches Solidaritätskorps beantragen. Ort Der physische Ort, an dem eine Aktivität stattfindet. Partnerorganisation Bei von den nationalen Agenturen verwalteten Aktionen eine Organisation, die formal an einem Projekt (als Mitbegünstigte) beteiligt ist, jedoch nicht als Koordinator auftritt. Partnerschaft Eine Vereinbarung einer Gruppe von Einrichtungen und/oder Organisationen mit dem Ziel, gemeinsame Aktivitäten und Projekte durchzuführen. Peer-Learning Eine wechselseitige Lernaktivität, die für beide Seiten von Vorteil ist und den Austausch von Kenntnissen, Ideen und Erfahrungen zwischen den Teilnehmern beinhaltet. Peer-Learning-Verfahren bieten Lernenden die Möglichkeit, mit anderen Teilnehmern, den „Peers“, zu interagieren und an Aktivitäten teilzunehmen, bei denen sie voneinander lernen können und Ziele der bildungsbezogenen, beruflichen und/oder persönlichen Entwicklung erreichen können. Personal Eine Person, die entweder beruflich oder ehrenamtlich in der allgemeinen und beruflichen Bildung oder im nichtformalen Lernen auf allen Ebenen tätig ist. Dazu gehören Professoren, Lehrkräfte (einschließlich Vorschullehrer), Ausbilder, Schulleiter, Jugendbetreuer, Sportmitarbeiter, Mitarbeiter der frühkindlichen Bildung und Betreuung, nichtpädagogisches Personal und andere Fachkräfte, die regelmäßig an der Lernförderung beteiligt sind. Praktikum (Praxis-Aufenthalt) Aufenthalt während eines bestimmten Zeitraums in einem Unternehmen oder einer Organisation im Ausland, um bestimmte auf dem Arbeitsmarkt benötigte Fähigkeiten zu erwerben, praktische Erfahrungen zu sammeln und die Kenntnisse der wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen des betreffenden Landes zu verbessern. 510 Projekt Eine Reihe zusammenhängender Aktivitäten, die zur Erreichung festgelegter Ziele und Ergebnisse konzipiert und organisiert werden. Qualifikation Das formale Ergebnis eines Bewertungs- und Validierungsprozesses, bei dem eine dafür zuständige Stelle festgestellt hat, dass die Lernergebnisse einer Person vorgegebenen Standards entsprechen. Querschnittskompetenzen (soziale Kompetenzen, Lebenskompetenzen) Hierzu zählen die Fähigkeit zu kritischem Denken, Neugier und Kreativität, die Fähigkeit, die Initiative zu ergreifen, Probleme zu lösen und kooperativ zu arbeiten, in einem multikulturellen, interdisziplinären Umfeld effizient zu kommunizieren, sich an Umfelder anzupassen und Stress und Ungewissheit zu bewältigen. Diese Fertigkeiten sind Teil der Schlüsselkompetenzen. Rechtsträger Bezeichnet eine natürliche Person oder eine nach nationalem Recht, Unionsrecht oder Völkerrecht geschaffene und anerkannte juristische Person, die Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen Rechte ausüben und Pflichten unterliegen kann, oder eine Stelle nach Artikel 200 Absatz 2 Buchstabe c der Haushaltsordnung, die keine Rechtspersönlichkeit besitzt. Redaktioneller Fehler Ein kleiner Fehler oder eine Unachtsamkeit, welche unabsichtlich die Bedeutung eines Dokumentes verändern, wie z. B. ein Schreibfehler oder das unabsichtliche Auslassen oder Hinzufügen von Wörtern, Sätzen oder Zahlen. Schlüsselkompetenzen Gemäß der Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2018 zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (2018/C 189/01) sind das die grundlegenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen, die alle Menschen für ihre persönliche Entfaltung und Entwicklung, Vermittelbarkeit, soziale Inklusion, eine nachhaltige Lebensweise, ein erfolgreiches Leben in friedlichen Gesellschaften, eine gesundheitsbewusste Lebensgestaltung und aktive Bürgerschaft benötigen. Schule Eine Einrichtung, die Angebote der allgemeinen und beruflichen Bildung auf allen Stufen vom Vorschulbereich bis zur Sekundarstufe II, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, bereitstellt. Um die Förderfähigkeit im Bereich „Schulbildung“ zu überprüfen, lesen Sie bitte die Definition der förderfähigen Schulen in den einzelnen Ländern auf der Website der zuständigen nationalen Agentur. Schüler Bezeichnet Personen, die zu Bildungszwecken eine Einrichtung besuchen, die allgemeine Bildung auf allen Ebenen von der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung bis zur Sekundarstufe II anbietet, sowie Personen, die außerhalb einer Bildungseinrichtung unterrichtet werden und die von den zuständigen Behörden in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet als zur Teilnahme an dem Programm berechtigt angesehen werden. Studienaufenthalt Eine Reise, bei der der Teilnehmer eine andere Organisation oder Einrichtung, ihre Praktiken und Systeme kennenlernen und studieren kann. Dies ermöglicht dem Teilnehmer eine Lernerfahrung auf der Grundlage direkter Kontakte und der Beobachtung der Methoden und Praktiken der aufnehmenden Organisation. 511 Teilnehmende (beteiligte) Organisation Eine Organisation oder informelle Gruppe junger Menschen, die entweder als Koordinator oder als Partner an einem Erasmus+- Projekt beteiligt ist. Teilnehmende mit geringeren Chancen Menschen mit geringeren Chancen sind Menschen, die aus wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, geografischen oder gesundheitlichen Gründen, wegen eines Migrationshintergrunds oder aufgrund von Behinderung oder Bildungsschwierigkeiten oder aus anderen Gründen, einschließlich solcher, die zu Diskriminierung gemäß Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union führen können, mit Hindernissen konfrontiert sind, die ihnen den effektiven Zugang zu den Möglichkeiten im Rahmen des Programms verwehren. Teilnehmende von Aktivitäten im Rahmen von Erasmus+-Projekten Eine Einzelperson, die vollständig in ein Projekt einbezogen ist und die möglicherweise eine EU-Finanzierung zur Deckung der Teilnahmekosten (insbesondere der Reise- und Aufenthaltskosten) erhält. Transnational Im Kontext von Erasmus+ bezieht sich der Begriff „transnational“, sofern nicht anders angegeben, auf eine Aktivität, an der mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer beteiligt sind. Transparenz- und Anerkennungsinstrumente der Union Instrumente, die es den Beteiligten in der gesamten Europäischen Union erleichtern, Lernergebnisse und Qualifikationen zu verstehen, einzuschätzen und gegebenenfalls anzuerkennen. Umweltfreundliches Reisen Reisen, bei dem mindestens die Hälfte der Hin- und Rückfahrt mit emissionsarmen Verkehrsmitteln wie Bus, Bahn, Fahrrad oder Fahrgemeinschaften zurückgelegt wird. Reisen per Schiff gelten als umweltfreundliche Reisen, wenn sie mit anderen emissionsarmen Verkehrsmitteln kombiniert werden. Unternehmen Eine nach Zivil- oder Handelsrecht gegründete juristische Person, einschließlich Genossenschaften, und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Zivilrechts, mit Ausnahme gemeinnütziger Organisationen. Unternehmen Jede Einrichtung, die einer wirtschaftlichen Aktivität nachgeht, unabhängig von der Größe, der Rechtsform und der jeweiligen Branche. Validierung nichtformalen und informellen Lernens Ein Verfahren, bei dem eine zugelassene Stelle bestätigt, dass eine Person die anhand eines relevanten Standards gemessenen Lernergebnisse erzielt hat. Es besteht aus vier Einzelschritten: 1. Ermittlung der besonderen Erfahrungen einer Person durch ein Gespräch 2. Dokumentation zur Sichtbarmachung der Erfahrungen der Person 3. Formale Bewertung dieser Erfahrungen und 4. Zertifizierung der Ergebnisse der Bewertung, die zu einer teilweisen oder vollständigen Qualifikation führen kann 512 Verbundene Stelle Folgende Stellen können (im Einklang mit Artikel 190 der Haushaltsordnung) als verbundene Stellen betrachtet werden: • Rechtsträger mit einer rechtlichen oder finanziellen Verbindung zu Begünstigten; die Verbindung ist weder auf die Aktion beschränkt noch wurde sie für den ausschließlichen Zweck ihrer Durchführung eingerichtet • mehrere Einrichtungen, die die Kriterien für die Gewährung einer Finanzhilfe erfüllen und gemeinsam eine Einrichtung bilden, die als alleiniger Begünstigter behandelt werden könnte, einschließlich solcher Fälle, in denen die Einrichtung speziell zum Zweck der Durchführung der Aktion gegründet wurde. Verbundene Stellen müssen die Förderfähigkeitskriterien und gegebenenfalls auch die für Antragsteller geltenden Eignungskriterien erfüllen, und die Ausschlusskriterien dürfen nicht auf sie zutreffen, aber sie zählen bei der Erfüllung der Mindestvoraussetzungen für die Zusammensetzung des Konsortiums (falls zutreffend) nicht mit dazu. Virtuelle Zusammenarbeit Jede Form der Zusammenarbeit unter Einsatz von Instrumenten der Informations- und Kommunikationstechnologie zur Erleichterung und Unterstützung einschlägiger Programmaktionen. Virtuelles Lernen Bezeichnet den Erwerb von Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen durch die Verwendung von Instrumenten der Informations- und Kommunikationstechnologie, die Teilnehmenden eine sinnvolle transnationale oder internationale Lernerfahrung ermöglichen. Weniger erfahrene Organisation Jede teilnehmende Organisation, die keine Unterstützung im Rahmen eines bestimmten Typs von Aktionen erhalten hat, welche in den vergangenen sieben Jahren mehr als zweimal durch dieses Programm oder sein Vorgängerprogramm gefördert wurden. Diese Kategorie umfasst auch die oben definierte Kategorie „Erstmalige Antragsteller“. Hochschulbildung Diplomzusatz (Diploma Supplement) Ein Anhang zur offiziellen Qualifikationsdokumentation, aus dem detaillierte Informationen zum abgeschlossenen Studium entnommen werden können, gemäß einem vereinbarten, international anerkannten Format; ein Dokument, das einem Hochschuldiplom beiliegt und eine standardisierte Beschreibung des Charakters, der Stufe, des Kontexts, des Inhalts und des Status der Studien bereitstellt, die von seinem Inhaber abgeschlossen wurden. Diplomzusätze werden von Hochschuleinrichtungen nach Standards ausgestellt, die von der Europäischen Kommission, dem Europarat und der UNESCO vereinbart wurden. Im Rahmen eines internationalen gemeinsamen Studienprogramms sollte für das gesamte Programm ein „gemeinsamer Diplomzusatz“ ausgestellt werden, der von allen Universitäten unterzeichnet wird, die an der Verleihung des Abschlusses beteiligt waren. 513 Doppelabschluss/Mehrfachabschluss (Mindestens) zwei separate Abschlusszeugnisse, die einem Studierenden nach erfolgreichem Abschluss eines gemeinsamen Programms verliehen werden. Ein Doppelabschluss ist eine spezielle Form eines Mehrfachabschlusses. Jeder Abschluss muss von der zuständigen Stelle der betreffenden Einrichtung unterzeichnet und in den Ländern, in denen die jeweiligen verleihenden Einrichtungen ansässig sind, offiziell anerkannt werden. ECHE (Erasmus Charter for Higher Education [Erasmus-Charta für die Hochschulbildung]) Eine von der Europäischen Kommission verliehene Akkreditierung, die es Hochschuleinrichtungen aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern ermöglicht, einen Antrag auf Teilnahme an Lernmobilitäts- und Kooperationsaktivitäten im Rahmen von Erasmus+ zu stellen und an den Aktivitäten teilzunehmen. Die Vergabe einer ECHE stellt die erste Phase eines zweistufigen Antragsverfahrens für bestimmte Finanzhilfen dar und führt nicht zur sofortigen Gewährung von Finanzmitteln im Rahmen des Programms Erasmus+. Hochschuleinrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern des Westbalkans können für die Zwecke der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Initiative „Europäische Hochschulen“, in deren Rahmen sie förderfähig sind, eine ECHE beantragen und erhalten. Die Charta beschreibt die Grundsätze, die eine Hochschuleinrichtung bei der Organisation und Durchführung hochwertiger Mobilitäts- und Kooperationsaktivitäten einzuhalten hat. Sie legt die Erfordernisse fest, zu deren Einhaltung sich die Einrichtung verpflichtet, um hochwertige Dienstleistungen und Verfahren zu gewährleisten und zuverlässige und transparente Informationen zu bieten. ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System [Europäisches System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen]) Ein auf die Lernenden ausgerichtetes System zur Akkumulierung und Übertragung auf der Grundlage der Transparenz der Lern-, Unterrichts- und Bewertungsverfahren. Sein Ziel besteht darin, die Planung, Bereitstellung und Bewertung von Studienprogrammen und der Mobilität von Lernenden durch die Anerkennung von Qualifikationen und Lernzeiträumen zu erleichtern. Das System fördert die Konzeption, Beschreibung und Bereitstellung von Studienprogrammen und die Verleihung von Hochschulqualifikationen. Die Nutzung des ECTS in Verbindung mit ergebnisorientierten Qualifizierungsrahmen erhöht die Transparenz von Studienprogrammen und Qualifikationen und vereinfacht die Anerkennung der Qualifikationen. Einstufige Studiengänge Integrierte/längere Programme, die zu einem Abschluss der ersten oder der zweiten Stufe führen und in bestimmten Ländern besser durch die Dauer in Jahren als durch Leistungspunkte beschrieben werden können. In den meisten dieser Länder sind die Programme außerhalb des einstufigen Bologna-Modells in den Bereichen Medizin, Zahnheilkunde, Tierheilkunde, Krankenpflege und Geburtshilfe angesiedelt und umfassen in der Mehrzahl der Fälle 1-8 % der Studierendenpopulation. In der Regel beträgt die Länge integrierter Programme, die zu reglementierten Berufen führen, je nach Beruf 300-360 Leistungspunkte bzw. fünf bis sechs Jahre. 514 Gemeinsame Programme Hochschulprogramme (Studien- oder Forschungsprogramme), die von mindestens zwei Hochschuleinrichtungen gemeinsam konzipiert, durchgeführt und vollständig anerkannt werden. Gemeinsame Programme können auf beliebigen Stufen des Hochschulbereichs (Bachelor, Master oder Promotion oder sogar Kurzstudiengänge) durchgeführt werden. Gemeinsame Programme können als nationale Programme (teilnehmende Hochschulen aus einem einzigen Land) und als transnationale/internationale Programme (teilnehmende Hochschuleinrichtungen aus mindestens zwei verschiedenen Ländern) durchgeführt werden. Gemeinsamer Abschluss Ein Einzelabschluss, der einem Studierenden nach erfolgreichem Abschluss eines gemeinsamen Programms verliehen wird. Der gemeinsame Abschluss muss von den zuständigen Stellen mindestens zweier teilnehmender Einrichtungen gemeinsam unterzeichnet und in den Ländern, in denen diese teilnehmenden Organisationen ansässig sind, offiziell anerkannt werden. Hochschuleinrichtung Bezeichnet eine Einrichtung, an der gemäß den nationalen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten anerkannte akademische Grade oder andere anerkannte Qualifikationen der Tertiärstufe erworben werden können, ungeachtet der Bezeichnung der Einrichtung, oder eine vergleichbare Einrichtung der Tertiärstufe, die von den nationalen Behörden in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet als zur Teilnahme an dem Programm berechtigt angesehen wird. Leistungspunkt Auch als „Credit“ bezeichnet – eine Reihe von Lernergebnissen einer Einzelperson, die bewertet wurden und die für eine Qualifikation angesammelt oder auf andere Lernprogramme oder Qualifikationen übertragen werden können. Mobilität zum Erwerb eines Abschlusses Ein Studienaufenthalt im Ausland zum Erwerb eines Hochschulabschlusses oder eines Zertifikats im Zielland/in den Zielländern. Mobilität zum Erwerb von Leistungspunkten Ein im Rahmen eines Studiums an einer Einrichtung im Herkunftsland für einen begrenzten Zeitraum durchgeführtes Auslandsstudium oder - praktikum zum Erwerb von Leistungspunkten. Nach der Mobilitätsphase schließen die Studierenden ihr Studium in ihrer Herkunftseinrichtung ab. Promotionsstudium Die dritte Stufe, die im Qualifikationsrahmen für den Europäischen Hochschulraum von den für Hochschulbildung zuständigen Ministern auf ihrem Treffen im Mai 2005 in Bergen sowie im Rahmen des Bologna- Prozesses vereinbart wurde. Der Deskriptor für die dritte Stufe des Qualitätsrahmens des Europäischen Hochschulraums entspricht den Lernergebnissen von EQR-Stufe 8. Berufliche Aus- und Weiterbildung519 Arbeitsbasiertes Lernen Erwerb von Kenntnissen und Kompetenzen durch die Ausführung von Aufgaben in einem beruflichen Umfeld, entweder am Arbeitsplatz (z. B. in einer alternierenden/dualen Ausbildung) oder in einer Berufsbildungseinrichtung, und die Reflexion darüber. 519 Was andere Begriffe aus dem Bereich der Berufsbildung angeht, sei auf die folgende offizielle Veröffentlichung von Cedefop verwiesen: https://www.cedefop.europa.eu/files/4117_en.pdf. https://www.cedefop.europa.eu/files/4117_en.pdf 515 Berufliche Aus- und Weiterbildung Aus- und Weiterbildung, die darauf abzielt, junge Menschen und Erwachsene mit Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen auszustatten, die im Rahmen von bestimmten Beschäftigungen oder breiter gefasst auf dem Arbeitsmarkt erforderlich sind. Sie können in formalen und nichtformalen Lernumgebungen auf allen Ebenen des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR), einschließlich gegebenenfalls der tertiären Ebene, vermittelt werden. Für die Zwecke von Erasmus+ sind Projekte im Rahmen von Aktionen im Bereich der Berufsbildung förderfähig, die sich auf die berufliche Erstausbildung oder die berufliche Weiterbildung konzentrieren. EQAVET (European Quality Assurance Reference Framework for Vocational Education and Training [Europäischer Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung]) Ein Referenzinstrument für politische Entscheidungsträger auf der Grundlage eines vierstufigen Qualitätszyklus, der die Festlegung von Zielvorgaben und die Planung sowie die Durchführung, Bewertung und Prüfung beinhaltet. Es respektiert die Autonomie der einzelnen Staaten und ist ein freiwilliges System, das von Behörden und sonstigen mit Maßnahmen zur Qualitätssicherung befassten Stellen verwendet werden kann. Kompetenzwettbewerbe im Berufsbildungsbereich Internationale branchenspezifische Veranstaltungen, bei denen Lernende in der Berufsbildung ihre Kompetenzen im Rahmen eines Wettbewerbs unter Beweis stellen, was von zentraler Bedeutung für die Förderung, die Anerkennung und den Austausch von Erfahrungen, Know-how und technischen Innovationen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung ist. Die Veranstaltungen sind das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Berufsbildungsanbietern, Handelskammern und anderen einschlägigen Interessenträgern mit dem Ziel, die Attraktivität und Exzellenz in der Berufsbildung zu verbessern, globale Ausbildungsstandards und Benchmarking-Systeme zu schaffen und durch Zusammenarbeit und Forschung Einfluss auf Industrie, Regierung und Bildungseinrichtungen zu nehmen. Der Zweck von Kompetenzwettbewerben im Berufsbildungsbereich besteht darin, das Profil zu schärfen und die Anerkennung von Menschen mit beruflichen Qualifikationen zu steigern; sie zeigen, wie wichtig Qualifikationen für das Wirtschaftswachstum und den persönlichen Erfolg sind. Sie sollen junge Menschen dazu anregen, durch Wettbewerbe und Fördermaßnahmen eine Leidenschaft für Fähigkeiten zu entwickeln und Spitzenleistungen anzustreben. 516 Lehre (Auszubildender)520 Unbeschadet der nationalen Terminologie werden Lehren als formale Programme der beruflichen Bildung verstanden, die: a) das Lernen in Bildungs- oder Ausbildungseinrichtungen mit umfangreichem berufsbezogenem Lernen in Unternehmen und an anderen Arbeitsplätzen verbinden, b) zu einer staatlich anerkannten Qualifikation führen, c) auf einer Vereinbarung beruhen, in der die Rechte und Pflichten des Auszubildenden, des Arbeitgebers und gegebenenfalls der Berufsbildungseinrichtung festgelegt sind, d) eine Zahlung oder sonstige Entschädigung an den Auszubildenden für die berufspraktische Komponente vorgesehen ist. Lernender in der beruflichen Aus- und Weiterbildung Eine Person, die an einem Programm der beruflichen Erstausbildung oder Weiterbildung teilnimmt, oder eine Person, die vor Kurzem ein solches Programm abgeschlossen oder eine Qualifikation erworben hat. Erwachsenenbildung Erwachsenenbildung Alle Formen nichtberuflicher Erwachsenenbildung formalen, nichtformalen oder informellen Charakters (für berufliche Weiterbildung siehe „Berufliche Aus- und Weiterbildung“). Erwachsener Lernender Ein Erwachsener, der seine Erstausbildung abgeschlossen hat oder zumindest nicht mehr daran teilnimmt, später jedoch wieder eine nichtberufliche Weiterbildung (formaler, nichtformaler oder informeller Art) aufnimmt. Jugendbereich Betreuer Eine Person, die einer Gruppe (junger) Menschen dabei hilft, besser zusammenzuarbeiten, ihre gemeinsamen Ziele zu verstehen und zu planen, wie diese Ziele durch Erasmus+-Aktivitäten erreicht werden können. Coach Eine nicht zur Gruppe gehörende Bezugsperson, die junge Menschen bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung ihres Projekts unterstützt. Dialogmechanismen Dialog mit Jugendlichen und Jugendorganisationen sowie Entscheidungsträgern, der als Forum für eine kontinuierliche gemeinsame Reflexion über die Prioritäten, die Umsetzung und die Nachbereitung der europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich dient. Digitale Jugendarbeit Proaktiver Einsatz digitaler Medien und Technologien in der Jugendarbeit oder Beschäftigung damit. Digitale Medien und Technologien können in der Jugendarbeit ein Werkzeug, eine Aktivität oder ein Inhalt sein. Digitale Jugendarbeit ist keine auf die Jugendarbeit beschränkte Methode, sondern kann in jedem Umfeld der Jugendarbeit zur Anwendung kommen und dient denselben Zielen wie die Jugendarbeit allgemein. Gruppenleiter Bei Projekten zur Förderung der Mobilität junger Menschen eine erwachsene Person im Alter von mindestens 18 Jahren, die die an einer Jugendbegegnung teilnehmenden jungen Menschen begleitet. Sie soll dafür sorgen, dass die jungen Menschen wirksam lernen (Youthpass) und dass ihr Schutz und ihre Sicherheit gewährleistet sind. 520 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32018H0502%2801%29. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX%3A32018H0502%2801%29 517 Informelle Gruppe junger Menschen Eine Gruppe von mindestens vier jungen Menschen (13 bis 30 Jahre alt), die nach geltendem nationalem Recht keine eigene Rechtspersönlichkeit hat und deren Gruppenvertreter rechtlich befugt ist, rechtliche Verpflichtungen im Namen der Gruppe einzugehen. Bei Gruppen mit Minderjährigen übernimmt eines der Mitglieder, das mindestens 18 Jahre alt ist, stellvertretend die Verantwortung für die Gruppe. Die Gruppe muss im Organisations-Registrierungssystem (ORS)521 registriert und validiert werden. Für die Zwecke der Registrierung muss die Bildung der Gruppe durch ein von den Mitgliedern der Gruppe unterzeichnetes Registrierungsformular nachgewiesen werden. Die Unterschriften auf dem Registrierungsformular müssen gegebenenfalls auf Verlangen der gewährenden Behörde amtlich beglaubigt werden, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Bestehende Gruppen, die bereits im ORS registriert sind, müssen auch das unterzeichnete Registrierungsformular in ihr ORS-Profil hochladen, um als informelle Gruppe junger Menschen für Aktionen im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2026 und danach Anträge stellen zu können. Das Formular kann im Organisations- Registrierungssystem (ORS) unter der Bezeichnung „Registration Form for Informal Groups of Young People“ (Registrierungsformular für informelle Gruppen junger Menschen) heruntergeladen werden. Die informellen Gruppen junger Menschen können Antragsteller und Partner bei bestimmten Aktionen im Rahmen von Erasmus+ sein. Aus praktischen Gründen werden diese Gruppen in diesem Leitfaden Rechtspersonen (Organisationen, Einrichtungen usw.) gleichgestellt und im Zusammenhang mit den Aktionen der Leitaktion 1, an denen sie sich beteiligen können, als an Erasmus+ teilnehmende Organisationen behandelt. Jugendaktivität Eine außerschulische Aktivität (z. B. Jugendbegegnung, Freiwilligendienst oder Ausbildungsprogramme für junge Menschen), die ein junger Mensch entweder einzeln oder in einer Gruppe, insbesondere im Rahmen von Jugendorganisationen, ausführt und die durch einen Ansatz des nichtformalen Lernens gekennzeichnet ist. Jugendarbeiter Personen, die ehren- oder hauptamtlich im Bereich des nichtformalen Lernens tätig sind und junge Menschen in ihrer persönlichen sozialen/bildungsbezogenen und beruflichen Entwicklung unterstützen. Lokale Teilnehmende an Jugendaktivitäten Teilnehmende an einer Lernmobilitätsaktivität, die weniger als zehn Kilometer zum Ort der Aktivität reisen. Solche Teilnehmenden haben keinen Anspruch auf Reisekostenunterstützung, können aber je nach Aktion für individuelle Unterstützung, organisatorische Unterstützung und/oder Inklusionsunterstützung in Betracht kommen. Nicht ortsgebundene Aktivität Aktivität, die in mehr als einem Land stattfindet. Nicht ortsgebundene Aktivitäten gehen mit gleichzeitiger Mobilität aller Teilnehmer einher. Schaffung eines Gemeinschaftssinns Schaffung oder Stärkung einer Gemeinschaft unter Einzelpersonen, die durch ein gemeinsames Bedürfnis oder Interesse geeint sind oder eine gemeinsame Erfahrung durchlebt haben, durch die eine gemeinsame Basis entstanden ist. Die so gebildete Gemeinschaft ist eine lebendige Gruppe von Personen, die Verfahren und Ideen für eine Weiterentwicklung zum Nutzen der Gemeinschaft selbst austauschen. Smarte Jugendarbeit Die innovative Entwicklung der Jugendarbeit, die praktische digitale Jugendarbeit umfasst und eine Forschungs-, eine Qualitäts- und eine Politikkomponente einschließt. 521 https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc. https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc 518 Youthpass Das europäische Instrument zur Verbesserung der Anerkennung der Lernergebnisse, die junge Menschen und Jugendarbeiter durch ihre Teilnahme an im Rahmen von Erasmus+ geförderten Projekten erzielt haben. Der Youthpass umfasst: • Zertifikate, die die Teilnehmenden verschiedener Programmaktionen erwerben können, und • einen definierten Prozess, in dem junge Menschen, Jugendarbeiter und Jugendorganisationen bei der Reflexion über die Lernergebnisse eines Erasmus+-Projekts in den Bereichen Jugend und nichtformales Lernen unterstützt werden. Der Youthpass ist Bestandteil einer umfassenderen Strategie der Europäischen Kommission für eine verbesserte Anerkennung des nichtformalen und informellen Lernens und der Jugendarbeit in Europa und in Drittländern. Sport Breitensport Körperliche Freizeitaktivitäten, die regelmäßig von Menschen aller Altersgruppen zu Gesundheits-, Bildungs- oder sozialen Zwecken auf nicht- professioneller Ebene ausgeübt werden. Sportfachkraft Eine Person, die – entgeltlich oder unentgeltlich – Unterweisungs-, Trainings- oder Verwaltungsaufgaben für ein Sportteam oder einzelne Sportlerinnen und Sportler wahrnimmt. …
[…] Bei Abweichungen zwischen den verschiedenen Sprachfassungen ist die englische Fassung maßgeblich. Version 1 vom 12.11.2025 (2026) Erasmus+ Programmleitfaden 2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis ................................................................................................................................................................. 2 TEIL A – ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DAS PROGRAMM ERASMUS+ .................................................................. 4 ZIELSETZUNGEN DES PROGRAMMS ERASMUS+ .............................................................................................................. 6 PRIORITÄTEN DES PROGRAMMS ERASMUS+ ................................................................................................................... 7 WICHTIGE ASPEKTE DES PROGRAMMS ERASMUS+ ....................................................................................................... 12 WIE IST DAS PROGRAMM ERASMUS+ STRUKTURIERT? ................................................................................................. 17 FINANZAUSSTATTUNG ................................................................................................................................................... 21 WER FÜHRT DAS PROGRAMM ERASMUS+ DURCH? ...................................................................................................... 22 WELCHE ANDEREN STELLEN SIND AN DER DURCHFÜHRUNG DES PROGRAMMS BETEILIGT? ...................................... 24 WER KANN AM PROGRAMM ERASMUS+ TEILNEHMEN? ............................................................................................... 37 Teil B – INFORMATIONEN ÜBER DIE IN DIESEM LEITFADEN BEHANDELTEN AKTIONEN ................................................. 42 WELCHE AKTIONEN WERDEN IN DIESEM LEITFADEN VORGESTELLT? ........................................................................... 42 LEITAKTION 1: LERNMOBILITÄT VON EINZELPERSONEN ................................................................................................ 44 WAS IST EIN MOBILITÄTSPROJEKT? ........................................................................................................................... 45 MOBILITÄTSPROJEKTE FÜR STUDIERENDE UND HOCHSCHULPERSONAL .................................................................. 47 ERASMUS-AKKREDITIERUNG IN DEN BEREICHEN BERUFLICHE AUS- UND WEITERBILDUNG, SCHULISCHE BILDUNG UND ERWACHSENENBILDUNG ................................................................................................................................... 83 MOBILITÄT VON LERNENDEN UND PERSONAL IN DER BERUFLICHEN AUS- UND WEITERBILDUNG ......................... 92 MOBILITÄT FÜR SCHÜLER UND PERSONAL IN DER SCHULBILDUNG ........................................................................ 118 MOBILITÄT FÜR LERNENDE UND PERSONAL IN DER ERWACHSENENBILDUNG ...................................................... 143 LERNMOBILITÄT IM BEREICH JUGEND ..................................................................................................................... 167 ERASMUS-AKKREDITIERUNG IM BEREICH JUGEND ................................................................................................. 168 MOBILITÄTSMÖGLICHKEITEN FÜR ERASMUS-AKKREDITIERTE-ORGANISATIONEN IM JUGENDBEREICH ................ 174 MOBILITÄTSPROJEKTE FÜR JUNGE MENSCHEN – „JUGENDBEGEGNUNGEN“ ......................................................... 176 MOBILITÄTSPROJEKTE FÜR JUGENDARBEITER ........................................................................................................ 191 AKTIVITÄTEN ZUR FÖRDERUNG DER JUGENDBETEILIGUNG .................................................................................... 207 MOBILITÄTSPROJEKTE FÜR JUNGE MENSCHEN – „DISCOVEREU-INKLUSIONSAKTION“ ......................................... 225 MOBILITÄT DES PERSONALS IM BEREICH SPORT ..................................................................................................... 237 VIRTUELLER ERASMUS+-AUSTAUSCH ...................................................................................................................... 248 LEITAKTION 2: ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN ........................................... 256 PARTNERSCHAFTEN FÜR ZUSAMMENARBEIT .............................................................................................................. 259 KOOPERATIONSPARTNERSCHAFTEN ........................................................................................................................ 268 KLEINERE PARTNERSCHAFTEN ................................................................................................................................. 278 EUROPÄISCHE PARTNERSCHAFTEN FÜR DIE SCHULENTWICKLUNG ........................................................................ 286 PARTNERSCHAFTEN FÜR EXZELLENZ ............................................................................................................................ 293 3 ZENTREN DER BERUFLICHEN EXZELLENZ ................................................................................................................. 294 ERASMUS-MUNDUS-AKTION ................................................................................................................................... 312 PARTNERSCHAFTEN FÜR INNOVATION ........................................................................................................................ 329 ALLIANZEN FÜR INNOVATION .................................................................................................................................. 330 KAPAZITÄTSAUFBAU IM HOCHSCHULBEREICH ............................................................................................................ 357 KAPAZITÄTSAUFBAU IM BEREICH DER BERUFLICHEN AUS- UND WEITERBILDUNG .................................................... 377 KAPAZITÄTSAUFBAU IM BEREICH JUGEND .................................................................................................................. 390 KAPAZITÄTSAUFBAU IM BEREICH SPORT ..................................................................................................................... 401 GEMEINNÜTZIGE EUROPÄISCHE SPORTVERANSTALTUNGEN ...................................................................................... 408 LEITAKTION 3: UNTERSTÜTZUNG DER POLITIKENTWICKLUNG UND DER POLITISCHEN ZUSAMMENARBEIT .............. 415 DIE EUROPÄISCHE JUGEND VEREINT ....................................................................................................................... 417 JEAN-MONNET-AKTIONEN ........................................................................................................................................... 427 JEAN-MONNET-AKTIONEN IM BEREICH DER HOCHSCHULBILDUNG ....................................................................... 428 JEAN-MONNET-AKTIONEN IN ANDEREN BEREICHEN DER ALLGEMEINEN UND BERUFLICHEN BILDUNG ............... 445 JEAN-MONNET-PROJEKTE (POLITISCHE DISKUSSIONEN MIT DEM HOCHSCHULSEKTOR) ....................................... 456 TEIL C – INFORMATIONEN FÜR ANTRAGSTELLER ............................................................................................................ 467 WIE WIRD DER ERASMUS+-ANTRAG EINGEREICHT? .................................................................................................... 467 SCHRITT 1: REGISTRIERUNG ..................................................................................................................................... 468 SCHRITT 2: PRÜFUNG AUF EINHALTUNG DER PROGRAMMKRITERIEN ................................................................... 469 SCHRITT 3: PRÜFUNG DER FINANZIELLEN VORAUSSETZUNGEN ............................................................................. 482 SCHRITT 4: AUSFÜLLEN UND EINREICHEN DES ANTRAGSFORMULARS ................................................................... 490 TEIL D – GLOSSAR WICHTIGER BEGRIFFE ......................................................................................................................... 501 4 TEIL A – ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DAS PROGRAMM ERASMUS+ Erasmus+ ist das EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport für den Zeitraum 2021–2027. Allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport sind Schlüsselbereiche, die die Bürgerinnen und Bürger bei ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung unterstützen. Eine hochwertige, inklusive allgemeine und berufliche Bildung sowie informelles und nichtformales Lernen vermitteln jungen Menschen und Teilnehmenden aller Altersgruppen letztlich die Qualifikationen und Kompetenzen, die sie für die sinnvolle Teilhabe an der demokratischen Gesellschaft, für ihr interkulturelles Verständnis und für einen erfolgreichen Übergang in den Arbeitsmarkt benötigen. Aufbauend auf dem Erfolg des Programms im Zeitraum 2014–2020 bemüht Erasmus+ sich verstärkt, eine größere Zahl an Möglichkeiten für noch mehr Teilnehmende und ein breiteres Spektrum von Organisationen bereitzustellen und dabei insbesondere auf die qualitative Wirkung des Programms zu achten und zu inklusiveren und kohärenteren, ökologischeren und für das digitale Zeitalter gerüsteten Gesellschaften beizutragen. Die europäischen Bürgerinnen und Bürger müssen besser mit den Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen ausgestattet werden, die in einer zunehmend mobilen, multikulturellen und digitalen Gesellschaft im dynamischen Wandel erforderlich sind. Der Aufenthalt in einem anderen Land zum Studieren, Lernen und Arbeiten sollte zur Norm werden, und die Chance neben der Muttersprache noch zwei weitere Sprachen zu erlernen, sollte allen gegeben werden. Das Programm ist eine Schlüsselkomponente zur Unterstützung der Ziele des europäischen Bildungsraums, des Aktionsplans für digitale Bildung 2021-2027, der Jugendstrategie der Europäischen Union und des Arbeitsplans der Europäischen Union für den Sport (2024-2027). Das Programm unterstützt auch nachdrücklich die Initiative „Union der Kompetenzen“ und die Strategie der Union zur Krisenvorsorge. Das Programm leistet einen sinnvollen Beitrag zur Initiative „Union der Kompetenzen“, indem es Menschen dabei unterstützt, Grundfertigkeiten zu entwickeln, die Attraktivität von Lehrberufen steigert, Anreize für Unternehmertum und Innovation bietet, Spitzenkenntnisse und akademische Exzellenz unterstützt, die Anerkennung von Fähigkeiten und Qualifikationen erleichtert, die Integration in den Arbeitsmarkt ermöglicht und die in Europa bestehenden Wissens-, Qualifikations- und Kompetenzdefizite beseitigt. EU-Unternehmen müssen ihre Wettbewerbsfähigkeit durch Talente und Innovationen steigern. Diese Investition in Kenntnisse, Qualifikationen und Kompetenzen wird Einzelpersonen ebenso wie Einrichtungen, Unternehmen, Organisationen und der Gesellschaft insgesamt zugutekommen, indem sie zu nachhaltigem Wachstum beiträgt und Chancengerechtigkeit, Wohlstand und soziale Inklusion in Europa und darüber hinaus sicherstellt. Darüber hinaus ist die Entwicklung von digitalen Qualifikationen und Kompetenzen sowie von Qualifikationen in zukunftsorientierten Bereichen wie Bekämpfung des Klimawandels, saubere Energie, künstliche Intelligenz, Robotik und Big-Data-Analyse im Einklang mit den Zielen der neuen europäischen Innovationsagenda zur Förderung der Talententwicklung für die Stärkung der Innovationskapazität Europas von entscheidender Bedeutung für künftiges nachhaltiges Wachstum und den Zusammenhalt in Europa. Um die qualitative Wirkung seiner Aktionen zu erhöhen und die Chancengleichheit zu gewährleisten, wird das Programm Menschen unterschiedlicher Altersgruppen und mit vielfältigem kulturellem, sozialem und wirtschaftlichem Hintergrund stärker und besser ansprechen, damit niemand zurückgelassen wird. Insbesondere sollen Menschen mit geringeren Chancen, darunter Menschen mit Behinderungen und Migranten sowie Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, die in abgelegenen Gebieten leben oder mit sozioökonomischen Schwierigkeiten konfrontiert sind, besser erreicht werden. Dabei wird das Programm die Teilnehmenden, insbesondere junge Menschen, auch ermutigen, sich in der Zivilgesellschaft zu engagieren und zu lernen, sich daran zu beteiligen, und so das Bewusstsein für die gemeinsamen Werte der Europäischen Union schärfen. Im Jahr 2026 wird das Programm zudem weiter darauf hinwirken, die sozioökonomischen und bildungspolitischen Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine abzumildern, unter anderem durch die Unterstützung von Projekten, die Bildungsaktivitäten fördern und den vor dem Krieg in der Ukraine geflohenen Menschen dabei helfen, sich in ihre neuen Lernumgebungen zu integrieren, sowie durch Maßnahmen zur Unterstützung von Organisationen, Lernenden und Bildungspersonal in der Ukraine. 5 Eine weitere Herausforderung betrifft die europaweite Tendenz zu einer begrenzten Beteiligung am demokratischen Leben sowie eines geringen Kenntnisstands und Bewusstseins in Bezug auf europäische Fragen sowie deren Auswirkungen auf das Leben aller europäischen Bürgerinnen und Bürger. Viele Menschen sind zögerlich oder haben Schwierigkeiten, sich aktiv in ihre Gemeinschaft oder in das politische und soziale Leben der Europäischen Union einzubringen und daran teilzunehmen. Die Stärkung der europäischen Identität und der Teilhabe junger Menschen an demokratischen Prozessen ist für die Zukunft der Europäischen Union von größter Bedeutung. Wie die COVID-19- Pandemie deutlich gemacht hat, erweist sich der Zugang zu Bildung als wesentliche Voraussetzung dafür, eine rasche Erholung von Krisen sicherzustellen. Dies kann auch mit Aktivitäten zum nichtformalen Lernen erreicht werden, die die Fähigkeiten und Kompetenzen sowie den aktiven Bürgersinn junger Menschen und erwachsender Lernender fördern. Im Einklang mit der Strategie der Union zur Krisenvorsorge trägt das Programm zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts und zur Entwicklung sozialer und interkultureller Kompetenzen bei. Es unterstützt auch Aktivitäten mit Schwerpunkt auf kritischem Denken, digitaler Kompetenz und Medienkompetenz und trägt somit dazu bei, Desinformation und Falschmeldungen zu verhindern und zu bekämpfen. Im Einklang mit den Prioritäten der Europäischen Union für eine nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft sollten die Erasmus+-Projekte umweltfreundlich gestaltet werden und grüne Vorgehensweisen in alle Aspekte einbeziehen. Die beteiligten Organisationen und Teilnehmenden sollten bei der Konzeption ihrer Projekte einen umweltfreundlichen Ansatz verfolgen, der sie dazu anregt, Umweltfragen zu diskutieren und mehr darüber zu erfahren, sie zum Nachdenken darüber veranlasst, was getan werden kann, um die Projekte auf ihrer Ebene nachhaltiger zu gestalten, und sie dabei unterstützt, alternative umweltfreundlichere Wege zur Durchführung ihrer Aktivitäten zu finden. Die Unterstützung und Erleichterung der transnationalen und internationalen Zusammenarbeit zwischen Organisationen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport ist von entscheidender Bedeutung dafür, den Menschen mehr Schlüsselkompetenzen zu vermitteln, die Zahl der frühen Schulabgänger zu verringern und die durch formales, informelles und nichtformales Lernen erworbenen Kompetenzen anzuerkennen. Zudem wird dadurch die Verbreitung von Ideen gefördert und die Weitergabe von bewährten Verfahren und Fachwissen sowie die Entwicklung digitaler Fähigkeiten erleichtert. Somit wird ein Beitrag zu einer hochwertigen Bildung bei gleichzeitiger Stärkung des sozialen Zusammenhalts geleistet. Das Programm Erasmus+ ist eine der sichtbarsten Erfolgsgeschichten der Europäischen Union. Es stützt sich auf eine mehr als 35-jährige Erfahrung mit europäischen Programmen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport in Europa und bei Partnerschaften mit Drittstaaten. Der Leitfaden zum Programm Erasmus+ 2026 ist fester Bestandteil der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen Erasmus+ 2026 (im Folgenden „Aufforderung“) und enthält die Teilnahme- und Finanzierungsbedingungen für die Aufforderung. Sie beruht somit auf der Verordnung (EU) 2021/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung von Erasmus+, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport1 (im Folgenden „Erasmus+-Verordnung“) sowie dem Jahresarbeitsprogramm 2026 für Erasmus+. Die in der Aufforderung enthaltenen Aktionen können durch die Veröffentlichung einer Berichtigung geändert werden. Potenzielle Antragsteller werden gebeten, regelmäßig die Website von Erasmus+ sowie das Jahresarbeitsprogramm von Erasmus+ und seine Änderungen zu konsultieren. Die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (Neufassung) (im Folgenden „EU-Haushaltsordnung“) findet Anwendung. Die Umsetzung der Aufforderung hängt auch davon ab, ob die im Haushaltsentwurf vorgesehenen Mittel nach Verabschiedung des Jahreshaushaltsplans durch die EU-Haushaltsbehörde bzw. nach der Regelung der vorläufigen Zwölftel zur Verfügung stehen. 1 https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2021/817/oj/deu. https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2021/817/oj/deu 6 ZIELSETZUNGEN DES PROGRAMMS ERASMUS+ ÜBERGEORDNETES ZIEL Das übergeordnete Ziel des Programms besteht darin, durch lebenslanges Lernen die bildungsbezogene, berufliche und persönliche Entwicklung der Menschen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport in Europa und darüber hinaus zu unterstützen und so zu nachhaltigem Wachstum, hochwertigen Arbeitsplätzen und sozialem Zusammenhalt, zur Innovationsförderung sowie zur Stärkung der europäischen Identität und des aktiven Bürgersinns beizutragen. Das Programm ist damit ein wichtiges Instrument zur Schaffung des europäischen Bildungsraums und zur Förderung der strategischen europäischen Zusammenarbeit in der allgemeinen und beruflichen Bildung und ihrer zugrunde liegenden sektorspezifischen Zielsetzungen. Darüber hinaus ist es von zentraler Bedeutung für die Intensivierung der jugendpolitischen Zusammenarbeit im Rahmen der Jugendstrategie der Union 2019–2027 und zur Entwicklung der europäischen Dimension des Sports. SPEZIFISCHE ZIELE Mit dem Programm werden die nachstehenden spezifischen Ziele verfolgt: • Förderung der Lernmobilität von Einzelpersonen und Gruppen sowie der Zusammenarbeit, Qualität, Inklusion und Chancengerechtigkeit, Exzellenz, Kreativität und Innovation auf der Ebene von Organisationen und politischen Strategien im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung • Förderung der nichtformalen und informellen Lernmobilität und der aktiven Teilhabe bei jungen Menschen sowie der Zusammenarbeit, Qualität, Inklusion, Kreativität und Innovation auf der Ebene von Organisationen und politischen Strategien im Jugendbereich • Förderung der Lernmobilität von Sportfachkräften sowie der Zusammenarbeit, Qualität, Inklusion, Kreativität und Innovation auf der Ebene von Sportorganisationen und sportpolitischen Strategien 7 PRIORITÄTEN DES PROGRAMMS ERASMUS+ INKLUSION UND VIELFALT Mit dem Programm sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion, Vielfalt und Fairness bei allen Programmaktionen gefördert werden. Organisationen und Teilnehmende mit geringeren Chancen stehen im Mittelpunkt dieser Ziele. Zu diesem Zweck werden ihnen im Rahmen des Programms Mechanismen und Ressourcen zur Verfügung gestellt. Die Organisationen sollten ihre Projekte und Aktivitäten mit einem inklusiven Ansatz konzipieren und sie so einem breiten Spektrum von Teilnehmenden zugänglich machen. Nationale Agenturen sind für die Unterstützung der Projekte ebenfalls wichtig, damit diese so inklusiv und vielfältig wie möglich sind. Ausgehend von den allgemeinen Grundsätzen und Mechanismen auf der europäischen Ebene werden die nationalen Agenturen Pläne für Inklusion und Vielfalt ausarbeiten, um den Bedürfnissen von Menschen mit geringeren Chancen bestmöglich gerecht zu werden und die Organisationen, die mit diesen Zielgruppen zusammenarbeiten, in ihrem nationalen Kontext zu unterstützen. Gleichzeitig sind die SALTO-Ressourcenzentren, die die Durchführung des Programms unterstützen, ebenfalls wichtige Akteure bei der Förderung und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung von Inklusion und Vielfalt, insbesondere im Hinblick auf die Gewinnung von Wissen und die Konzipierung und Durchführung von Aktivitäten zum Kapazitätsaufbau für das Personal der nationalen Agenturen und die Begünstigten des Programms. Ebenso spielt die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eine gleichermaßen wichtige Rolle für die Aktionsbereiche des Programms mit direkter Mittelverwaltung. In den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern sind die EU-Delegationen und – soweit vorhanden – die nationalen Erasmus+-Büros (NEO) und die Anlaufstellen für Erasmus+ von entscheidender Bedeutung, um das Programm den entsprechenden Zielgruppen näherzubringen. Zur Umsetzung dieser Grundsätze wurden der Rahmen für Inklusionsmaßnahmen2 sowie die Strategie für Inklusion und Vielfalt3 entwickelt, die alle Programmbereiche abdecken, um den Zugang eines breiteren Spektrums von Organisationen zu Finanzmitteln zu unterstützen und mehr Teilnehmende mit geringeren Chancen zu erreichen. Durch sie werden auch der Raum und die Mechanismen für Projekte geschaffen, die sich mit Fragen der Inklusion und Vielfalt befassen sollen. Die Strategie soll dazu beitragen, die Hindernisse zu beseitigen, mit denen verschiedene Zielgruppen beim Zugang zu solchen Möglichkeiten innerhalb und außerhalb Europas möglicherweise konfrontiert sind. Die nachstehende Liste solcher potenziellen Hindernisse ist nicht erschöpfend und eher als Referenz für Maßnahmen gedacht, die Menschen mit geringeren Chancen einen besseren Zugang verschaffen und sie besser erreichen sollen. Die folgenden Hindernisse können – als einzelne Faktoren oder zusammengenommen – ihrer Teilnahme im Wege stehen: • Behinderungen: Dazu gehören körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.4 • Gesundheitsprobleme: Hindernisse können sich aus Gesundheitsproblemen ergeben, darunter schwere oder chronische Erkrankungen oder sonstige Probleme der körperlichen oder psychischen Gesundheit, die jemanden davon abhalten können, am Programm teilzunehmen. • Hindernisse im Zusammenhang mit Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung: Personen, denen es aus verschiedenen Gründen schwerfällt, in Systemen der allgemeinen oder beruflichen Bildung gute Leistungen zu erbringen, frühe Schulabgänger, NEETs (junge Menschen, die keine Schule besuchen, keiner Arbeit nachgehen und keine Berufsausbildung absolvieren) und gering qualifizierte Erwachsene sind möglicherweise mit Hindernissen konfrontiert. Obwohl andere Faktoren eine Rolle spielen können, sind diese Bildungsprobleme, auch wenn sie 2 Durchführungsbeschluss der Kommission – Rahmen für Inklusionsmaßnahmen für die Programme Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps 2021-2027: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/commission-decision-framework-inclusion-2021-27. 3 Durchführungsleitlinien zur Strategie für Inklusion und Vielfalt – Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps- inclusion-and-diversity_de. 4 Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen: https://www.un.org/Depts/german/uebereinkommen/ar61106-dbgbl.pdf. https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/commission-decision-framework-inclusion-2021-27 https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-inclusion-and-diversity_de https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-inclusion-and-diversity_de https://www.un.org/Depts/german/uebereinkommen/ar61106-dbgbl.pdf 8 möglicherweise mit persönlichen Umständen zusammenhängen, zumeist auf Bildungssysteme zurückzuführen, die strukturelle Beschränkungen schaffen und/oder die besonderen Bedürfnisse des Einzelnen nicht in vollem Umfang berücksichtigen. Außerdem können Hindernisse bei der Teilnahme bestehen, wenn es aufgrund der Struktur der Lehrpläne schwierig ist, im Rahmen des Bildungsgangs eine Lern- oder Ausbildungsmobilität im Ausland zu absolvieren. • Kulturelle Unterschiede: Kulturelle Unterschiede können zwar von Menschen aus allen Verhältnissen als Hindernis wahrgenommen werden, vor allem aber Menschen mit geringeren Chancen betreffen. Solche Unterschiede können ein erhebliches Lernhindernis im Allgemeinen darstellen, umso mehr für Menschen mit Migrations- oder Flüchtlingshintergrund – darunter auch, aber nicht nur, neu angekommene Migranten, Personen, die einer nationalen oder ethnischen Minderheit angehören, Personen, die Gebärdensprache nutzen, oder Personen mit Schwierigkeiten bei der sprachlichen Anpassung und der kulturellen Inklusion. Der Kontakt mit fremden Sprachen und kulturellen Unterschieden bei der Teilnahme an jeder Art von Programmaktivitäten kann auf einige Personen abschreckend wirken und den Nutzen der Teilnahme in gewisser Weise einschränken. Solche kulturellen Unterschiede können potenzielle Teilnehmende sogar davon abhalten, Unterstützung durch das Programm zu beantragen, was sie vollständig an der Teilnahme hindert. • Soziale Hindernisse: Soziale Anpassungsschwierigkeiten – wie begrenzte soziale Kompetenzen, antisoziales oder risikoreiches Verhalten, eine Verurteilung als (ehemalige) Straftäter, (ehemaliger) Drogen- oder Alkoholmissbrauch – oder eine soziale Marginalisierung können ein Hindernis darstellen. Weitere soziale Hindernisse ergeben sich möglicherweise aus familiären Verhältnissen – z. B. weil Personen als erste in der Familie ein Hochschulstudium absolvieren oder Eltern (besonders, wenn sie alleinerziehend sind oder kleine Kinder haben und keine größeren informellen Kinderbetreuungsnetze besitzen), Betreuer, Ernährer oder Waisen sind oder weil sie in Heimen gelebt haben oder derzeit in einem Heim leben. • Wirtschaftliche Hindernisse: Wirtschaftliche Nachteile, wie beispielsweise ein niedriger Lebensstandard, ein niedriges Einkommen, die Notwendigkeit für Lernende, zu arbeiten, um für den eigenen Lebensunterhalt aufzukommen, Abhängigkeit vom Sozialfürsorgesystem, Langzeitarbeitslosigkeit, prekäre Situationen oder Armut, Obdachlosigkeit, Verschuldung oder finanzielle Probleme, können ein Hindernis darstellen. Weitere Schwierigkeiten können sich aus der begrenzten Übertragbarkeit von Leistungen (insbesondere der Unterstützung für Menschen mit geringeren Chancen) ergeben, die gemeinsam mit den Teilnehmenden „mobil“ sein müssen, wenn diese an Aktivitäten außerhalb ihres Wohnorts oder erst recht im Ausland teilnehmen. • Hindernisse im Zusammenhang mit Diskriminierung: Hindernisse können infolge von Diskriminierung in Bezug auf Geschlecht, Alter, ethnische Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, sexuelle Orientierung, Behinderung oder übergreifende Faktoren (eine Kombination einer oder mehrerer der genannten Arten von Diskriminierung) auftreten. • Geografische Hindernisse: Das Wohnen, beispielsweise in abgelegenen oder ländlichen Gebieten, auf kleinen Inseln oder in Randgebieten/Gebieten in äußerster Randlage5, in städtischen Vororten, in strukturschwachen Gebieten (begrenzter öffentlicher Nahverkehr, unzureichende Versorgungseinrichtungen) oder in weniger entwickelten Gebieten in Drittländern, kann ein Hindernis darstellen. DIGITALER WANDEL Um einen erfolgreichen digitalen Wandel zu unterstützen und gesellschaftlichen Herausforderungen wie KI oder Desinformation wirksamer zu begegnen, benötigt Europa in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend Systeme, die an das digitale Zeitalter angepasst sind. Im Einklang mit den strategischen Prioritäten des Aktionsplans für digitale Bildung (2021-2027)6 und den beiden im November 2023 angenommenen Empfehlungen des Rates7 a) zu den Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche allgemeine und berufliche digitale Bildung und b) für eine bessere Vermittlung 5 In der Europäischen Union gibt es neun Gebiete in äußerster Randlage: Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, La Réunion und Saint-Martin (Frankreich), die Azoren und Madeira (Portugal) sowie die Kanarischen Inseln (Spanien). 6 Europäischer Bildungsraum – Aktionsplan für digitale Bildung (2021-2027): https://ec.europa.eu/education/education-in-the- eu/digital-education-action-plan_de. 7 Empfehlung des Rates zu den Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche allgemeine und berufliche digitale Bildung: https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15741-2023-INIT/de/pdf; Vorschlag einer Empfehlung des Rates für eine bessere Vermittlung digitaler Fähigkeiten und Kompetenzen in der allgemeinen und beruflichen Bildung: https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15740-2023-INIT/de/pdf. https://ec.europa.eu/education/education-in-the-eu/digital-education-action-plan_de https://ec.europa.eu/education/education-in-the-eu/digital-education-action-plan_de https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15741-2023-INIT/de/pdf https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15740-2023-INIT/de/pdf 9 digitaler Fähigkeiten in der allgemeinen und beruflichen Bildung spielt das Programm Erasmus+ eine Schlüsselrolle bei der Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern jeden Alters, damit sie die heute benötigten digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen erwerben – um zu leben, zu lernen, zu arbeiten, ihre Rechte wahrzunehmen, sich zu informieren, auf Online-Dienste zuzugreifen, zu kommunizieren und um kritisch mit digitalen Bildungsinhalten umzugehen, selbst solche Inhalte zu schaffen und sie zu verbreiten. Das Programm unterstützt die erste strategische Priorität des Aktionsplans, die Entwicklung eines leistungsfähigen digitalen Bildungsökosystems, indem es Kapazitäten aufbaut und ein kritisches Verständnis dafür vermittelt, wie die Möglichkeiten der digitalen Technologien für das Lehren und Lernen in allen Arten von Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen auf allen Ebenen und für alle Bereiche genutzt und Pläne für den digitalen Wandel für Bildungseinrichtungen entwickelt und umgesetzt werden können. Das Programm unterstützt auch die zweite strategische Priorität des Aktionsplans, indem es Maßnahmen zum Ausbau digitaler Kompetenzen und Fertigkeiten auf sämtlichen Ebenen der Gesellschaft und für alle (darunter benachteiligte junge Menschen, Studierende, Arbeitsuchende und Arbeitnehmer) fördert. Insbesondere geht es darum, sowohl grundlegende digitale Fertigkeiten als auch eine fortgeschrittene digitale Kompetenz zu fördern, die mittlerweile unerlässlich für den Alltag und die Fähigkeit der Menschen ist, uneingeschränkt an der Zivilgesellschaft und der Demokratie teilzuhaben. Im Einklang mit diesen beiden strategischen Prioritäten des Aktionsplans wurde die europäische Plattform für digitale Bildung8 eingerichtet, um die Zusammenarbeit im Bereich der digitalen Bildung auf EU-Ebene zu stärken und zum Austausch bewährter Verfahren und zur Erprobung von bewährten Verfahren und der gemeinsamen Schaffung von Wissen beizutragen. Ziel der Plattform ist es, die Mitgliedstaaten durch eine engere bereichsübergreifende Zusammenarbeit zu unterstützen, indem die allgemeine und berufliche digitale Bildung unter dem Aspekt des lebenslangen Lernens betrachtet wird. Die Plattform vernetzt nationale Behörden, den Privatsektor, Experten, Anbieter der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie die Zivilgesellschaft mittels einer flexibleren Entwicklung der Politik und Praxis im Bereich der digitalen Bildung. Zur Umsetzung dieses politischen Rahmens durch das Programm wurde eine digitale Strategie9 veröffentlicht, die alle Programmbereiche abdeckt und die mit dem Ziel konzipiert wurde, die Begünstigten des Programms und die durchführenden Akteure dabei zu unterstützen, die digitale Dimension der finanzierten Projekte erfolgreich weiterzuentwickeln. Das Programm sollte eine größere Zielgruppe innerhalb wie außerhalb der Union ansprechen. Dafür sollten Informations- , Kommunikations- und Technologieinstrumente, eine Kombination aus physischer Mobilität und virtuellem Lernen und die virtuelle Zusammenarbeit vermehrt zum Einsatz kommen. UMWELT UND BEKÄMPFUNG DES KLIMAWANDELS Umwelt und Klimaschutz sind für die EU heute und künftig zentrale Prioritäten. Die Mitteilung über den europäischen Grünen Deal10 ist die neue Wachstumsstrategie für Europa, in der die Schlüsselrolle anerkannt wird, die Schulen, Ausbildungseinrichtungen und Hochschulen dabei spielen, Schülerinnen und Schüler, Eltern und die gesamte Bevölkerung in die für einen erfolgreichen Übergang zur Klimaneutralität bis 2050 erforderlichen Veränderungen einzubeziehen. Darüber hinaus wird in der Empfehlung des Rates zum Lernen für ökologische Nachhaltigkeit11 betont, dass Lernende aller Altersgruppen die Möglichkeit erhalten müssen, sich sowohl durch die formale als auch durch nichtformale Bildung über die Klimakrise und die Nachhaltigkeit zu informieren, und dass das Lernen für den grünen Wandel als Priorität in der Politik und in den Programmen der allgemeinen und beruflichen Bildung festgelegt werden 8 https://education.ec.europa.eu/focus-topics/digital-education/action-plan/european-digital-education-hub. 9 Durchführungsleitlinien – Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps – Digitale Strategie: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus- plus/resources/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-digital_en. 10 Europäische Kommission, Der europäische Grüne Deal: https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/european-green-deal_de. 11 Empfehlung des Rates zum Lernen für den grünen Wandel und die nachhaltige Entwicklung: https://eur-lex.europa.eu/legal- content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022H0627(01). https://education.ec.europa.eu/de/focus-topics/digital-education/action-plan/european-digital-education-hub https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-digital_en https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-digital_en https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/european-green-deal_de 10 muss. Nachhaltigkeit sollte in das gesamte Spektrum der allgemeinen und beruflichen Bildung einfließen, einschließlich der Lehrpläne, der beruflichen Fortbildung von Lehrkräften sowie der Gebäude, der Infrastruktur und des Betriebs. Das Programm Erasmus+ ist ein wichtiges Instrument für den Erwerb von Wissen, Fähigkeiten und Ansichten in Bezug auf den Klimawandel und für die Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung innerhalb der Europäischen Union und darüber hinaus. Zur Umsetzung dieses politischen Rahmens durch das Programm wurde eine Strategie für den ökologischen Wandel und die nachhaltige Entwicklung12 veröffentlicht, die alle Programmbereiche abdeckt und die mit dem Ziel konzipiert wurde, die Begünstigten des Programms und die durchführenden Akteure dabei zu unterstützen, die digitale Dimension der finanzierten Projekte erfolgreich weiterzuentwickeln. Das Programm stellt mehr Mobilitätsmöglichkeiten in ökologischen und zukunftsorientierten Bereichen bereit, welche die Entwicklung von Kompetenzen fördern, die beruflichen Aussichten verbessern und die Teilnehmenden mit strategischen Bereichen für das nachhaltige Wachstum vertraut machen. Besonderes Augenmerk gilt dabei der ländlichen Entwicklung (nachhaltige Landwirtschaft, Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, Bodenschutz, Bio- Landwirtschaft). In Anbetracht von Mobilität als Kernelement von Erasmus+ sollte zudem CO2-Neutralität angestrebt werden, indem nachhaltige Verkehrsmittel und ein umweltbewusstes Verhalten gefördert werden. Die Umwelt und der Kampf gegen den Klimawandel sind eine horizontale Priorität bei der Projektauswahl. Daher wird Projekten Vorrang eingeräumt, die dazu dienen, Kompetenzen in verschiedenen grünen Branchen aufzubauen – auch solchen im Rahmen des Beitrags von Bildung und Kultur zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung –, grüne branchenspezifische Kompetenzstrategien und Methoden zu entwickeln, zukunftsorientierte Lehrpläne zu erarbeiten und Initiativen zu konzipieren, die die geplanten Ansätze der teilnehmenden Organisationen in Bezug auf ökologische Nachhaltigkeit unterstützen. Das Programm unterstützt die Verwendung innovativer Verfahren, um Lernende, Personal und Jugendarbeiter zu wahren Akteuren des Wandels zu machen (z. B. für die Erhaltung von Ressourcen, die Einsparung von Energie, die Reduzierung von Abfall und der CO2-Emissionen, die Entscheidung für nachhaltige Lebensmittel und Mobilitätsangebote). Priorität erhalten zudem Projekte, die durch die allgemeine und berufliche Bildung, die Jugendaktivität und sportliche Aktivitäten Verhaltensänderungen in Bezug auf persönliche Vorlieben, kulturelle Werte, das Bewusstsein und ganz allgemein das aktive Engagement für eine nachhaltige Entwicklung fördern. Daher sollten sich die beteiligten Organisationen und Teilnehmenden bemühen, grüne Verfahren in alle Projekte zu integrieren, wenn sie Aktivitäten konzipieren, was sie dazu anregen wird, über Umweltfragen zu diskutieren und mehr darüber zu erfahren, über lokale Aktionen nachzudenken und umweltfreundlichere Wege zur Durchführung ihrer Aktivitäten zu finden. Über Plattformen wie die European School Education Platform (die auch eTwinning umfasst) und EPALE wird weiterhin unterstützendes Material erstellt und der Austausch wirksamer Bildungspraktiken und -konzepte zur ökologischen Nachhaltigkeit erleichtert. Erasmus+ ist auch ein wirkungsvolles Instrument, wenn es darum geht, ein breites Spektrum von Akteuren in unserer Gesellschaft (Schulen, Hochschulen, Berufsbildungsanbieter, Jugend- und Sportorganisationen, NRO, lokale und regionale Behörden, Organisationen der Zivilgesellschaft usw.) zu erreichen und einzubeziehen, die sich aktiv für den Übergang zur Klimaneutralität bis 2050 einsetzen können. TEILHABE AM DEMOKRATISCHEN LEBEN, GEMEINSAME WERTE UND BÜRGERSCHAFTLICHES ENGAGEMENT Das Programm Erasmus+ thematisiert die Herausforderungen und Hindernisse, die die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an demokratischen Prozessen begrenzen, trägt zu ihrer stärkeren Sensibilisierung für die Europäische Union und zur Vermittlung des entsprechenden Verständnisses bei und hilft ihnen bei der Überwindung von Schwierigkeiten, wenn sie sich aktiv in ihre Gemeinschaft und in das politische und soziale Leben der Union einbringen und daran teilnehmen wollen. Die Verbesserung der Kenntnisse der Bürgerinnen und Bürger über die Europäische Union von frühester Kindheit 12 Durchführungsleitlinien – Grüne Strategie für Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus- plus/resources/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-green_en. https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-green_en https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-green_en 11 an ist entscheidend für die Zukunft der Union. Zusätzlich zur formalen Bildung kann auch nichtformales Lernen das Verständnis der Bürger für die Europäische Union verbessern und ihr Zugehörigkeitsgefühl fördern. Das Programm unterstützt die aktive Bürgerschaft und Ethik im lebenslangen Lernen, indem es Projekte und Aktivitäten anregt, die die Entwicklung sozialer und interkultureller Kompetenzen, kritisches Denken und Medienkompetenz fördern. Vorrang haben Projekte, durch die eine demokratische Teilnahme der Menschen sowie das soziale und bürgerschaftliche Engagement anhand von sinnvollen formalen und nichtformalen Lernerfahrungen gefördert werden. Der Schwerpunkt liegt darauf, für den Kontext der Europäischen Union zu sensibilisieren und ein entsprechendes Verständnis zu vermitteln, insbesondere was die gemeinsamen Werte der EU13 und die Grundsätze der Einheit und Vielfalt sowie ihr gesellschaftliches, kulturelles und historisches Erbe anbelangt. Im Bereich Jugend wurde die Strategie für Jugendbeteiligung14 konzipiert, die einen gemeinsamen Rahmen bieten und die Nutzung des Programms zur Förderung der Beteiligung junger Menschen am demokratischen Leben unterstützen soll. Die Strategie zielt darauf ab, die Qualität der Jugendbeteiligung am Programm zu verbessern, und ergänzt die wichtigsten jugendpolitischen Dokumente der EU, wie die EU-Jugendstrategie und die europäischen Jugendziele.15 Die Strategie wird durch das Toolkit zur Jugendbeteiligung16 begleitet. Konkret zielt es darauf ab, Know-how, Empfehlungen, Instrumente und praktische Anleitungen zum Umgang mit dieser horizontalen Priorität mit jungen Menschen und in den einzelnen Aktionen des Programms bereitzustellen. 13 Die Werte der EU sind in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union dargelegt und werden hier kurz definiert: https://european-union.europa.eu/principles-countries-history/principles-and-values/aims-and-values_de. 14 Strategie für Jugendbeteiligung: https://participationpool.eu/resource-category/youth-participation/youth-participation-strategy/. 15 Europäische Jugendziele: https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de. 16 Toolkit zur Jugendbeteiligung: https://participationpool.eu/toolkit/. https://participationpool.eu/resource-category/youth-participation/youth-participation-strategy/ https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de https://participationpool.eu/toolkit/ 12 WICHTIGE ASPEKTE DES PROGRAMMS ERASMUS+ Die im Folgenden beschriebenen Aspekte des Programms verdienen besondere Aufmerksamkeit: WERTE DER EU RESPEKTIEREN Bei der Durchführung des Programms Erasmus+ und somit durch die Begünstigten des Programms und bei den im Rahmen des Programms durchgeführten Aktivitäten müssen die Werte der EU – Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören – in vollem Einklang mit den in den EU-Verträgen und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Werten und Rechten respektiert werden. Werden diese Bestimmungen nicht eingehalten, kann die mit dem Begünstigten geschlossene Finanzhilfevereinbarung gekündigt oder der Finanzhilfebetrag gekürzt werden. SCHUTZ, GESUNDHEIT UND SICHERHEIT DER TEILNEHMENDEN Der Schutz, die Gesundheit und die Sicherheit der Teilnehmenden von Projekten im Rahmen von Erasmus+ zählen zu den Grundprinzipien des Programms. Alle Teilnehmenden sollten die Lernangebote von Erasmus+ zur persönlichen und beruflichen Entwicklung in vollem Umfang nutzen können. Dies sollte in einer sicheren Umgebung gewährleistet werden, in der die Rechte aller Menschen, ihre körperliche und emotionale Unversehrtheit, ihre psychische Gesundheit und ihr Wohlbefinden respektiert und geschützt werden. Jede am Programm teilnehmende Organisation muss über wirksame Verfahren und Regelungen verfügen, um die Sicherheit, den Schutz und die Nichtdiskriminierung der an ihren Aktivitäten Teilnehmenden zu fördern und zu garantieren. Bei Bedarf sollten minderjährige Teilnehmende (Schülerinnen und Schüler, Lernende in der beruflichen Bildung, junge Menschen) bei Mobilitätsaktivitäten von Erwachsenen begleitet werden. Die begleitenden Erwachsenen sollten eine ausreichende Qualität der Lernkomponente der Mobilitätsaktivität sowie den Schutz und die Sicherheit der minderjährigen Teilnehmenden gewährleisten. Außerdem müssen alle an Mobilitätsaktivitäten im Rahmen sämtlicher Leitaktionen des Programms Erasmus+ beteiligten Schülerinnen und Schüler, Studierenden, Praktikantinnen und Praktikanten, Auszubildenden, erwachsenen Lernenden, jungen Menschen und das Personal gegen die mit ihrer Teilnahme an den Aktivitäten verbundenen Risiken versichert sein. Das Programm stellt den Projektträgern frei, je nach Projekttyp und je nach auf nationaler Ebene verfügbaren Versicherungsangeboten die am besten geeignete Versicherung auszuwählen. Zudem sind projektspezifische Versicherungen nicht erforderlich, wenn die Veranstalter bereits eine allgemeine Versicherung zum Schutz der Teilnehmenden abgeschlossen haben. In jedem Fall muss folgender Versicherungsschutz bestehen: • soweit zutreffend, Reiseversicherung (u. a. gegen Beschädigung oder Verlust des Gepäcks) • Haftpflichtversicherung (ggf. einschließlich Berufs- oder Privathaftpflicht) • Versicherung für Unfälle und schwere Erkrankungen (einschließlich Voll- oder Teilarbeitsunfähigkeit) • Tod (einschließlich Rückführung bei Projekten im Ausland) Außerdem sollten Teilnehmende an transnationalen Aktivitäten unbedingt im Besitz einer Europäischen Krankenversicherungskarte sein. Diese kostenlose Karte eröffnet den Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens in allen 27 EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen zu den gleichen Bedingungen und Kosten (d. h. je nach Land auch kostenlos), die auch für die Bürgerinnen und Bürger des jeweiligen Landes gegeben sind. Weitere Informationen zu dieser Karte sowie Angaben dazu, wo Sie diese Karte erhalten, finden Sie unter https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=559&langId=de. Wenn Personen unter 18 Jahren an einem Projekt teilnehmen, müssen die teilnehmenden Organisationen vorab die Genehmigung der Eltern oder der sonstigen gesetzlichen Vertreter für die Teilnahme einholen. https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=559&langId=de 13 MEHRSPRACHIGKEIT Mehrsprachigkeit ist einer der Eckpfeiler des europäischen Aufbauwerks und ein starkes Symbol für das Streben der Europäischen Union nach Einheit in der Vielfalt. Fremdsprachen spielen eine herausragende Rolle bei den Kompetenzen, die die Beschäftigungsfähigkeit verbessern und die optimale Nutzung bestehender Chancen ermöglichen. Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, allen Bürgerinnen und Bürgern frühzeitig die Gelegenheit zum Erlernen von mindestens zwei Fremdsprachen zu bieten. Die Förderung des Spracherwerbs und der sprachlichen Vielfalt ist eines der spezifischen Ziele des Programms. Fehlende Sprachkenntnisse sind eines der größten Hindernisse, die einer Teilnahme an europäischen Programmen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend entgegenstehen. Die Angebote zur Förderung sprachlicher Kompetenzen sollen die Effizienz und Wirksamkeit von Mobilität verbessern, Lernfortschritte erhöhen und damit zum spezifischen Ziel des Programms beitragen. Das Programm bietet Teilnehmenden an einer Mobilitätsaktivität Unterstützung beim Fremdsprachenerwerb. In erster Linie erfolgt diese Unterstützung durch die Plattform Erasmus+-Online-Sprachunterstützung (Online Language Support, OLS), die bei Bedarf an verschiedene Sektoren angepasst wird, da E-Learning wegen seiner Zugänglichkeit und Flexibilität Vorteile für das Sprachenlernen bietet. Die Erasmus+-Online-Sprachunterstützung (OLS) ermöglicht es den Teilnehmenden, ihre Sprachkenntnisse zu bewerten, zu üben und zu verbessern. Neben der OLS können andere Formen der sprachlichen Unterstützung angeboten werden, um den Bedarf bestimmter Zielgruppen im Bereich des Fremdsprachenerwerbs zu decken, beispielsweise die Verwendung von Gebärdensprache oder Brailleschrift, die über die eigens dafür geschaffene Kategorie der finanziellen Inklusionsförderung finanziert werden können. Auch im Rahmen von Kooperationsprojekten werden der Sprachunterricht und das Sprachenlernen gefördert. Gegenstand von Innovation und bewährten Verfahren zur Förderung von Sprachkenntnissen können beispielsweise Unterrichts- und Bewertungsmethoden, die Entwicklung von Lehrmaterial, Forschungen, computerunterstützte Unterrichtsangebote und unternehmerische Projekte auf der Grundlage von Fremdsprachen sein. Die Europäische Kommission hat die Auszeichnung Europäisches Sprachensiegel (European Language Label, ELL) eingeführt, um Qualität anzuerkennen, den Austausch von Ergebnissen hervorragender Projekte im Bereich Mehrsprachigkeit zu unterstützen und das öffentliche Interesse am Sprachenlernen zu fördern. Nationale Agenturen werden das ELL jährlich oder alle zwei Jahre an Organisationen der allgemeinen und beruflichen Bildung verleihen, die ein von einer nationalen Agentur finanziertes Erasmus+-Projekt mit ausgezeichneten Ergebnissen im Bereich des Sprachenlernens und -lehrens abgeschlossen haben. Dabei kann die nationale Agentur nicht nur unter mehreren Erasmus+-Projekten auswählen, sondern auch beschließen, das ELL an andere Initiativen mit umfassenden, inklusiven oder innovativen Ansätzen für das Lehren und Lernen von Sprachen zu vergeben. INTERNATIONALE DIMENSION Erasmus+ weist bei den Aktivitäten in den Bereichen Mobilität, Zusammenarbeit und politischer Dialog eine ausgeprägte internationale Dimension (z. B. Zusammenarbeit mit nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern) auf. Durch das Programm werden die europäischen Organisationen bei der Bewältigung der globalen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Globalisierung, dem Klimawandel und dem digitalen Wandel unterstützt, insbesondere durch eine Intensivierung der internationalen Mobilität und Zusammenarbeit mit Drittländern, und die Rolle der Europäischen Union als globaler Akteur wird gestärkt. Durch das Programm werden die gesellschaftlichen Verbindungen durch Mobilität, Austausch und Aufbau von Kapazitäten gestärkt, die soziale Widerstandsfähigkeit, die menschliche Entwicklung, die Beschäftigungsfähigkeit und die aktive Beteiligung unterstützt und es wird für regelmäßige Kanäle für die Zusammenarbeit zwischen den Menschen gesorgt, indem die Werte, Grundsätze und Interessen rund um gemeinsame Prioritäten gefördert werden. Die Aktivitäten bieten eine Antwort auf die Herausforderungen in Bezug auf Qualität, Modernisierung und Beschäftigungsfähigkeit, indem sie die Relevanz und Reaktionsfähigkeit der Bildung für einen umweltfreundlichen und nachhaltigen sozioökonomischen Aufbau, Wachstum und Wohlstand in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern erhöhen und so zur menschlichen und institutionellen Entwicklung, zum digitalen Wandel, zu Wachstum und Beschäftigung, zu guter Regierungsführung sowie zu Frieden und Sicherheit beitragen. Das Engagement junger Menschen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern ist ein wichtiges Element beim 14 Aufbau von Gesellschaften, die stärker widerstandsfähig sind und auf gegenseitigem Vertrauen und interkulturellem Verständnis beruhen. ANERKENNUNG UND VALIDIERUNG VON KOMPETENZEN UND QUALIFIKATIONEN Erasmus+ unterstützt EU-Instrumente zur Förderung der Transparenz und Anerkennung von Kompetenzen, Fähigkeiten und Qualifikationen – insbesondere den Europass (einschließlich europäischer digitaler Zertifikate), den Youthpass, den Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR), die europäische Klassifizierung für Fähigkeiten/Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (European Skills, Competences, Qualifications and Occupations, ESCO), das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (European Credit Transfer and Accumulation System, ECTS), den Europäischen Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET), das Europäische Register für Qualitätssicherung in der Hochschulbildung (European Quality Assurance Register, EQAR) und das Europäische Netzwerk für Qualitätssicherung in der Hochschulbildung (ENQA) – sowie EU-weite Netze im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Unterstützung dieser Instrumente, insbesondere das nationale Informationszentrum für die akademische Anerkennung (National Academic Recognition Information Centre, NARIC), das Euroguidance-Netzwerk, die nationalen Europass-Zentralstellen (National Europass Centers, NEC) und die nationalen Koordinierungsstellen für den EQR. Diese Instrumente sollen sicherstellen, dass Kompetenzen, Fähigkeiten und Qualifikationen in allen Teilbereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie in allen Bereichen des Arbeitsmarktes auf nationaler und internationaler Ebene leichter anerkannt und besser verstanden werden können, und zwar unabhängig davon, ob diese im Rahmen der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung oder in Form anderer Lernerfahrungen (z. B. Berufspraktikum, Freiwilligentätigkeit oder Online-Lernangebote) erworben wurden. Um diese Ziele zu erfüllen, sollen die verfügbaren Instrumente neuen Phänomenen wie z. B. der Internationalisierung der allgemeinen und beruflichen Bildung und der wachsenden Verbreitung des digitalen Lernens und der digitalen Zertifizierung Rechnung tragen sowie die Schaffung flexibler Bildungswege ermöglichen, die auf die Erfordernisse und Ziele der Lernenden abgestimmt sind. Die Instrumente sollten auch die grenzübergreifende Vergleichbarkeit und Übertragbarkeit von Fähigkeiten, Kompetenzen und Qualifikationen verbessern und es Lernenden und Arbeitnehmern erlauben, ihren Lern- und Arbeitsort frei zu wählen. Eine Reihe bereits seit Längerem bestehender Grundsatzdokumente dient als Richtschnur für die Umsetzung und Weiterentwicklung dieser Instrumente, darunter die Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2017 über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen, der Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und die Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens. Zusätzlich zu diesen horizontalen Grundsatzdokumenten zielen thematische Strategien wie der Youthpass17 und die Europäische Strategie für Aus- und Fortbildung18 (European Training Strategy, ETS) im Jugendbereich darauf ab, die Entwicklungen in diesen Bereichen weiter zu unterstützen. KOMMUNIKATION ÜBER DIE PROJEKTE UND IHRE ERGEBNISSE IM SINNE EINER MÖGLICHST GROẞEN WIRKUNG Es ist entscheidend wichtig, über die Projekte und ihre Ergebnisse zu kommunizieren, um die Wirkung auf verschiedenen Ebenen sicherzustellen. Je nach Aktion müssen Antragsteller, die eine Förderung im Rahmen von Erasmus+ beantragen, ihre Kommunikationsaktivitäten planen, mit denen sie Informationen über ihr Projekt und die dabei erzielten Ergebnisse während der Projektlaufzeit und im Anschluss daran weitergeben möchten. Die Projektanträge werden anhand einschlägiger Kriterien bewertet, um sicherzustellen, dass diese Aspekte abgedeckt sind. Umfang und Intensität dieser Kommunikations- und Verbreitungsaktivitäten sollten im Verhältnis zu den übergeordneten Zielsetzungen, zum Umfang und zu den konkreten Zielen der verschiedenen Aktionen im Rahmen von Erasmus+ stehen. Die Begünstigten von Erasmus+-Mitteln müssen die von der Europäischen Kommission erstellten Kommunikationsleitlinien für 17 Youthpass-Strategie: https://www.youthpass.eu/de/about-youthpass/youthpass-strategy/. 18 Europäische Strategie für Aus- und Fortbildung (European Training Strategy, ETS): https://europeantrainingstrategy.eu/. https://www.youthpass.eu/de/about-youthpass/youthpass-strategy/ https://europeantrainingstrategy.eu/ 15 Projektbegünstigte19 befolgen und den Erfolg ihrer Kommunikationsaktivitäten sowohl qualitativ als auch quantitativ überwachen und bewerten. Wie in den Kommunikationsleitlinien angegeben, müssen die Begünstigten bei allen Kommunikations- und Verbreitungsaktivitäten und -produkten wie Veranstaltungen, Websites, Bildmaterial und Veröffentlichungen eindeutig auf die Unterstützung durch die Europäische Union hinweisen. Insbesondere müssen sie sicherstellen, dass das Emblem der Europäischen Union in sämtlichen Kommunikationsmaterialien enthalten ist und die Bestimmungen der Finanzhilfevereinbarung oder des Finanzhilfebeschlusses beachtet werden.20 Werden diese Bestimmungen nicht eingehalten, kann die Finanzhilfe des Begünstigten gekürzt werden. Bei der Konzeption der Kommunikationsstrategie und des Kommunikationsplans müssen die Begünstigten Folgendes berücksichtigen: • Kommunikationsziele: Die Antragstellern sollten festlegen, was sie mit bestimmten Kommunikationsaktivitäten erreichen möchten, z. B. Sensibilisierung, Förderung gesellschaftlicher Werte, Entwicklung neuer Partnerschaften für die Zukunft oder Einflussnahme auf politische Strategien und Vorgehensweisen. • Publikum oder Zielgruppe: Die Antragsteller müssen festlegen, welche Menschen sie erreichen möchten und wer die Projektergebnisse nutzen könnte. Das Publikum bzw. die Zielgruppe sollten so genau wie möglich definiert werden. Es kann sich um die breite Öffentlichkeit, bestimmte Interessenträger, Sachverständige und andere interessierte Kreise, Entscheidungsträger, Medien usw. handeln. • Kanäle und Aktivitäten, mit denen das Zielpublikum erreicht werden soll: Die Antragsteller müssen die Kanäle und Aktivitäten auswählen, die am wirksamsten und am besten geeignet sind, um den Bedürfnissen ihres gewählten Zielpublikums gerecht zu werden, wie soziale Medien, Veranstaltungen und Veröffentlichungen. • Projektergebnisse: (Leistungen und Resultate), etwa ein Leitfaden für bewährte Verfahren, ein praktisches Werkzeug oder Produkt, Forschungsbericht einer Studie, erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten usw. Die Ergebnisse sollten auch auf der Plattform für Erasmus+-Projektergebnisse geteilt oder bekannt gemacht werden (https://erasmus- plus.ec.europa.eu/de/projects). • Zeitplan: Die Antragsteller müssen wirksam planen, wann verschiedene Aktivitäten durchgeführt werden (verknüpft mit dem Arbeitsplan/Meilensteinen), realistische Ziele vereinbaren und Flexibilität je nach Projektfortschritt, veränderten Bedürfnissen des Zielpublikums oder der Zielgruppe sowie der Entwicklung von Regelungen oder Verfahren gewährleisten. • Wichtigste Leistungsindikatoren: Leistungsindikatoren sind ein wertvolles Managementinstrument, um die Fortschritte bei der Umsetzung der Kommunikations- und Verbreitungsaktivitäten zu überwachen (und bei Bedarf Anpassungen zu ermöglichen) und den Erfolg bei der Verwirklichung der Ziele zu bewerten. Die wichtigsten Leistungsindikatoren sollten mit den Indikatoren des Kommunikationsnetzes21 übereinstimmen. ANFORDERUNG EINES FREIEN ZUGANGS ZU BILDUNGSMATERIALIEN IM RAHMEN VON ERASMUS+ Erasmus+ fördert einen freien Zugang zu Projektergebnissen für Lern-, Unterrichts- und Ausbildungszwecke sowie für die Jugendarbeit. Erasmus+-Begünstigte sind insbesondere verpflichtet, Bildungsressourcen und pädagogische Werkzeuge, die im Zusammenhang mit durch das Programm geförderten Projekten erstellt wurden – beispielsweise Dokumente, Medien, Software oder andere Materialien – im Rahmen einer offenen Lizenz der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Materialien müssen ohne Kosten oder Beschränkungen leicht zugänglich und auffindbar sein, und die offene Lizenz muss es der Öffentlichkeit ermöglichen, die jeweilige Ressource zu nutzen, wiederzuverwenden, anzupassen und mit anderen zu teilen. Materialien dieser Art werden als „freie Lehr- und Lernmaterialien“ (Open Educational Resources, OER) bezeichnet. Um dieses Ziel erreichen zu können, müssen die Ressourcen in editierbarer digitaler Form auf eine geeignete und frei zugängliche Plattform hochgeladen werden. Erasmus+ legt den Begünstigen 19 So kommunizieren Sie Ihr Projekt: https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/429c34ff-7231-11ec-9136- 01aa75ed71a1/language-de/format-PDF/source-248841143. 20 Hinweise zur Verwendung der visuellen Identität der Europäischen Kommission, einschließlich des Emblems der Europäischen Union, finden Sie unter https://ec.europa.eu/info/resources-partners/european-commission-visual-identity_en#documents und https://commission.europa.eu/system/files/2021-05/eu-emblem-rules_de.pdf. 21 Die Indikatoren des Kommunikationsnetzes und der dazugehörige Leitfaden sind hier zu finden: https://commission.europa.eu/system/files/2023-02/2022%20EC%20Comm%20indicators.pdf, https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/projects https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/projects https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/429c34ff-7231-11ec-9136-01aa75ed71a1/language-de/format-PDF/source-248841143 https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/429c34ff-7231-11ec-9136-01aa75ed71a1/language-de/format-PDF/source-248841143 https://ec.europa.eu/info/resources-partners/european-commission-visual-identity_en#documents https://commission.europa.eu/system/files/2021-05/eu-emblem-rules_de.pdf https://commission.europa.eu/system/files/2023-02/2022%20EC%20Comm%20indicators.pdf 16 zwar nahe, freie Lizenzen mit den geringsten Einschränkungen22 anzuwenden, doch können die Begünstigten auch Lizenzen wählen, die gewisse Beschränkungen mit sich bringen, beispielsweise die gewerbliche Nutzung durch Dritte einschränken oder Dritte dazu verpflichten, die gleiche Lizenz auch auf abgeleitete Arbeiten anzuwenden, sofern dies der Beschaffenheit des Projekts und der Art des betreffenden Materials angemessen ist und dies der Öffentlichkeit weiterhin ermöglicht, die Ressource zu nutzen, wiederzuverwenden, anzupassen und mit anderen zu teilen. Der freie Zugang ist zwingend vorgeschrieben und muss unbeschadet etwaiger Rechte des geistigen Eigentums der Begünstigten gewährt werden. FREIER ZUGANG ZU FORSCHUNGSERGEBNISSEN UND DATEN IM RAHMEN VON ERASMUS+ Erasmus+ ermutigt die Begünstigten, Forschungsergebnisse über frei zugängliche Pfade zu veröffentlichen, d. h. ohne Kosten oder andere Zugangsbeschränkungen für Nutzerinnen und Nutzer. Die Begünstigten werden darüber hinaus ermutigt, für Forschungsergebnisse freie Lizenzen zu verwenden. Wann immer dies möglich ist, sollten im Rahmen von Projekten erfasste Daten als „offene Daten“ veröffentlicht werden, also im Rahmen einer freien Lizenz, in einem geeigneten Format und auf einer entsprechend geeigneten offenen Datenplattform. 22 Zum Beispiel die weitverbreiteten Lizenzen des Typs Creative Commons Attribution oder Creative Commons Attribution-Share Alike für kreative Werke, die GNU Public License und GNU Lesser Public License für Software oder die Open Database License für Datenbanken. 17 WIE IST DAS PROGRAMM ERASMUS+ STRUKTURIERT? Zur Verwirklichung seiner Ziele sieht das Programm Erasmus+ im Zeitraum 2021–2027 die Umsetzung folgender Leitaktionen vor: LEITAKTION 1 – LERNMOBILITÄT VON EINZELPERSONEN Diese Leitaktion unterstützt: • die Mobilität von Lernenden und von Personal: Chancen für Schülerinnen und Schüler, Studierende, erwachsene Lernende, Praktikanten und junge Menschen sowie für Hochschullehrkräfte, Lehrkräfte, Ausbilder, pädagogische Fachkräfte, Jugendarbeiter, Sportfachkräfte, Personal von Ausbildungseinrichtungen und Organisationen der Zivilgesellschaft zum Lernen und/oder zum Erwerb von Berufserfahrung im Ausland. • Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung: Von jungen Menschen geleitete lokale und transnationale Initiativen, die von informellen Gruppen junger Menschen und/oder Jugendorganisationen durchgeführt werden, um jungen Menschen dabei zu helfen, sich im demokratischen Leben zu engagieren und zu lernen, sich daran zu beteiligen, das Bewusstsein für die gemeinsamen Werte und Grundrechte der Europäischen Union zu schärfen, junge Menschen und Entscheidungsträger auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene zusammenzubringen und zu den gemeinsamen Zielen der Europäischen Union beizutragen. • Mobilität des Personals im Bereich Sport: Das Personal von Sportorganisationen, vor allem im Breitensport, erhält die Möglichkeit, seine Kompetenzen und Qualifikationen zu verbessern und durch Lernmobilität über einen Auslandsaufenthalt neue Fähigkeiten zu erwerben; so kann es zum Aufbau von Kapazitäten und zur Entwicklung von Sportorganisationen beitragen. Diese Aktion unterstützt die berufliche Fortbildung von Coaches und anderen Mitarbeitern (bezahlte Mitarbeiter und Freiwillige) im Breitensport. Nicht im Breitensport tätiges Personal im Sportbereich, einschließlich Personen mit einer dualen Laufbahn im Sport und außerhalb des Sports, kann ebenfalls den Lerneffekt und den Wissenstransfer für Personal und Organisationen im Breitensport verbessern. Angebote für Lernmobilität für nicht im Breitensport tätiges Personal können unterstützt werden, wenn die Teilnahme dieses Personals dem Breitensport zugutekommen kann. • DiscoverEU: Diese Aktion bietet 18‑Jährigen die Möglichkeit, einzeln oder in der Gruppe eine kurze Reise durch Europa zu unternehmen. DiscoverEU zielt als informelle Lernaktivität darauf ab, das Zugehörigkeitsgefühl der Teilnehmenden zur Europäischen Union zu stärken und ihnen die Möglichkeit zu geben, deren kulturelle Vielfalt zu erkunden. DiscoverEU zielt auch darauf ab, junge Menschen mit Fähigkeiten und Kompetenzen auszustatten, die für ihr künftiges Leben von Bedeutung sind, und sie konkret zu nachhaltigem Reisen und allgemein zu Umweltbewusstsein zu inspirieren. DiscoverEU umfasst einerseits eine allgemeine Aktion, bei der sich die jungen Menschen direkt auf dem Europäischen Jugendportal bewerben können, und andererseits eine Inklusionsaktion. Die DiscoverEU-Inklusionsaktion soll es jungen Menschen mit geringeren Chancen zwischen 18 und 21 Jahren ermöglichen, gleichberechtigt mit anderen Gleichaltrigen an DiscoverEU teilzunehmen. • Das Programm bietet Teilnehmenden, die eine Mobilitätsaktivität im Ausland durchführen, Gelegenheiten für den Fremdsprachenerwerb. In erster Linie erfolgt diese Unterstützung durch das Instrument Erasmus+-Online- Sprachunterstützung (Online Language Support, OLS), das bei Bedarf an verschiedene Sektoren angepasst wird, da E-Learning wegen seiner Zugänglichkeit und Flexibilität Vorteile für das Sprachenlernen bietet. In besonderen Fällen, wenn Online-Lernen nicht das beste Instrument ist, um die Zielgruppe zu erreichen, werden zusätzliche Formen der Sprachunterstützung angeboten. • Virtueller Austausch im Bereich Hochschulbildung und im Jugendbereich: Diese Aktion bietet die Möglichkeit, Online-Aktivitäten zur Förderung des interkulturellen Dialogs und der Entwicklung von Soft Skills zwischen Personen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern zu organisieren. Diese Aktivitäten finden in kleinen Gruppen statt und werden stets von einem ausgebildeten Betreuer moderiert. LEITAKTION 2 – ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN Diese Leitaktion unterstützt: Partnerschaften für Zusammenarbeit, darunter: • Kooperationspartnerschaften: Das vorrangige Ziel von Kooperationspartnerschaften besteht darin, es Organisationen zu ermöglichen, die Qualität und Relevanz ihrer Aktivitäten zu erhöhen, ihre Partnernetzwerke https://europa.eu/youth/discovereu_de 18 auszubauen und zu stärken und ihre Fähigkeit zu verbessern, auf transnationaler Ebene gemeinsam tätig zu werden, indem sie die Internationalisierung ihrer Aktivitäten fördern, neue Verfahren und Methoden austauschen oder entwickeln sowie Ideen austauschen und sich mit ihnen auseinandersetzen. • Kleinere Partnerschaften: Ziel dieser Aktion ist es, den Zugang zum Programm auf kleinere Akteure und Personen auszuweiten, die durch Maßnahmen in den Bereichen Schulbildung, Erwachsenenbildung, allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport nur schwer zu erreichen sind. Mit im Vergleich zu den Kooperationspartnerschaften geringeren Finanzhilfen für Organisationen, einer kürzeren Laufzeit und einfacheren administrativen Anforderungen zielt diese Aktion darauf ab, Basisorganisationen, neue Programmteilnehmende sowie weniger erfahrene Organisationen zu erreichen und so die Zutrittsschranken für Organisationen mit geringerer organisatorischer Kapazität zu verringern. • Europäische Partnerschaften für die Schulentwicklung: Diese Aktion fördert die Entwicklung unterstützender Strukturen, die den Bemühungen von Schulen und Lehrkräften bei der Umsetzung von Kooperations- und Mobilitätsprojekten vor Ort eine strategische, übergeordnete Dimension verleihen können, damit ihre Ergebnisse nachhaltig und für alle zugänglich werden können. Partnerschaften für Exzellenz, darunter: • Europäische Hochschulen: Mit dieser Aktion wird die Herausbildung von Bottom-up-Kooperationen von Hochschuleinrichtungen unterstützt, die die grenzüberschreitende Zusammenarbeit durch die Entwicklung gemeinsamer langfristiger Strategien für hochwertige Bildung, Forschung und Innovation auf der Grundlage einer gemeinsamen Vision und geteilter Werte auf ein höheres Anspruchsniveau befördern werden. • Zentren der beruflichen Exzellenz: Diese Aktion unterstützt einen Bottom-up-Ansatz für berufliche Exzellenz, bei dem ein breites Spektrum lokaler Interessenträger einbezogen wird und es den Berufsbildungseinrichtungen ermöglicht wird, ihr Qualifikationsangebot rasch an die sich wandelnden wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnisse anzupassen. Sie sind in einem bestimmten lokalen Kontext tätig und schaffen Kompetenz-Ökosysteme für Innovation, regionale Entwicklung und soziale Inklusion, während sie über internationale Kooperationsnetze mit Zentren der beruflichen Exzellenz in anderen Ländern zusammenarbeiten. Die Aktion bietet Möglichkeiten für die Erstausbildung junger Menschen sowie für die kontinuierliche Weiterbildung und Umschulung von Erwachsenen durch ein flexibles und zeitnah bereitgestelltes Ausbildungsangebot, das den Anforderungen eines dynamischen Arbeitsmarktes auch vor dem Hintergrund des grünen und digitalen Wandels entspricht. • Erasmus+-Lehrkräfteakademien: Übergeordnetes Ziel dieser Aktion ist die Schaffung europäischer Partnerschaften von Anbietern im Bereich Lehrkräfteaus- und -weiterbildung mit dem Ziel, Lehrkräfteakademien unter dem Dach von Erasmus+ einzurichten, die eine europäische und internationale Perspektive für die Lehrkräfteausbildung entwickeln werden. Die Akademien werden Mehrsprachigkeit und kulturelle Vielfalt fördern, die Lehrkräfteausbildung im Einklang mit den bildungspolitischen Prioritäten der EU entwickeln und zu den Zielen des europäischen Bildungsraums beitragen. • Erasmus-Mundus-Aktion: Ziel dieser Aktion ist die Förderung von Exzellenz und der weltweiten Internationalisierung von Hochschuleinrichtungen durch Studienprogramme – auf Ebene von Masterstudiengängen –, die von Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Europa gemeinsam durchgeführt und gegenseitig anerkannt werden und Einrichtungen in anderen Ländern der Welt offenstehen. Partnerschaften für Innovation, darunter: • Allianzen für Innovation: Ziel dieser Aktion ist es, die strategische Zusammenarbeit zwischen den Hauptakteuren in der Hochschulbildung und Berufsbildung sowie der Wirtschaft und Forschung – dem „Wissensdreieck“ – zu verstärken, um Innovation und Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu fördern, indem die richtigen Fähigkeiten, Kenntnisse und Kompetenzen ermittelt und bereitgestellt werden, um die künftige Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt in Sektoren und Bereichen zu decken, die für nachhaltiges Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit Europas von strategischer Bedeutung sind. • Zukunftsorientierte Projekte: Ziel dieser Aktion ist es, Innovation, Kreativität und Teilhabe sowie soziales Unternehmertum in verschiedenen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung zu fördern. Durch die Aktion werden zukunftsorientierte Ideen unterstützt, die auf die wichtigsten europäischen Prioritäten eingehen und das Potenzial haben, sich durchzusetzen und einen Beitrag zur Verbesserung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu leisten sowie in Bezug auf Methoden und Verfahren einen erheblichen Innovationseffekt für alle Formen des Lernens und aktive Möglichkeiten der Teilhabe zugunsten des sozialen Zusammenhalts in Europa zu erzielen. 19 Projekte zum Kapazitätsaufbau, einschließlich: • Projekte zum Kapazitätsaufbau im Bereich der Hochschulbildung: Mit dieser Aktion werden internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen im Hochschulbereich tätigen Organisationen in EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern und nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern unterstützt. Ziel dieser Partnerschaften ist es, die Relevanz, Qualität, Modernisierung und Zugänglichkeit der Hochschulbildung in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern als Motor für eine nachhaltige sozioökonomische Entwicklung zu fördern. • Projekte zum Kapazitätsaufbau im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung: Mit dieser Aktion im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung werden internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätigen Organisationen in EU-Mitgliedstaaten, mit dem Programm assoziierten Drittländern und nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern unterstützt. Ziel dieser Partnerschaften ist es, die Zugänglichkeit und das Reaktionsvermögen der Einrichtungen und Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern als Motor für eine nachhaltige sozioökonomische Entwicklung zu fördern. • Projekte zum Kapazitätsaufbau im Bereich Jugend: Mit dieser Aktion wird die Zusammenarbeit und der Austausch im Jugendbereich zwischen Organisationen in EU-Mitgliedstaaten, mit dem Programm assoziierten Drittländern und nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern unterstützt; sie umfasst Aktivitäten des nichtformalen Lernens. Ein Schwerpunkt liegt darauf, die Kapazitäten von Organisationen, die mit jungen Menschen außerhalb formaler Lernkontexte arbeiten, zu stärken und zugleich die aktive Beteiligung junger Menschen zu gewährleisten. • Projekte zum Kapazitätsaufbau im Bereich Sport: Mit dieser Aktion werden internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen im Sportbereich tätigen Organisationen in EU- Mitgliedstaaten, mit dem Programm assoziierten Drittländern und nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern unterstützt. Sie zielen darauf ab, sportliche Aktivitäten und Maßnahmen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu unterstützen, und zwar als Mittel zur Förderung von Werten sowie als pädagogisches Instrument zur Förderung der persönlichen und sozialen Entwicklung des Einzelnen und zum Aufbau von Gemeinschaften mit stärkerem Zusammenhalt. Gemeinnützige Sportveranstaltungen: Mit dieser Aktion werden die Vorbereitung, die Organisation und die Nachbereitung gemeinnütziger Sportveranstaltungen unterstützt, die entweder in einem einzigen Land oder in mehreren Ländern von gemeinnützigen Organisationen oder im Sportbereich tätigen öffentlichen Einrichtungen organisiert werden. Ziel dieser Veranstaltungen ist es, die Sichtbarkeit der Erasmus+-Sportaktionen zu erhöhen und das Bewusstsein für die Rolle des Sports bei der Förderung von sozialer Inklusion, Chancengleichheit und gesundheitsfördernder körperlicher Betätigung zu schärfen. Zusätzlich zu den oben aufgeführten Aktionen bieten Online-Plattformen wie die European School Education Platform (die auch eTwinning umfasst), die Elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa (EPALE) und das Europäische Jugendportal einen Raum für die virtuelle Zusammenarbeit, Datenbanken für die Partnerfindung, praxisbezogene Gemeinschaften und andere Online-Dienste für Lehrkräfte, Ausbildende, Jugendarbeiter, politische Entscheidungsträger und andere Fachkräfte sowie für Schülerinnen und Schüler, junge Menschen und erwachsene Lernende in Europa und in Drittländern. LEITAKTION 3 – UNTERSTÜTZUNG DER POLITIKENTWICKLUNG UND DER POLITISCHEN ZUSAMMENARBEIT Diese Leitaktion unterstützt: Die Aktion „Die europäische Jugend vereint“ (European Youth Together), die sich an Jugendorganisationen an der Basis und größere Jugendorganisationen richtet und grenzübergreifende Partnerschaften unterstützt. Die Aktivitäten im Rahmen dieser Aktion sollen dazu beitragen, mehr junge Menschen anzusprechen, um eine Vielfalt von Stimmen zu gewährleisten und ein breites Spektrum junger Menschen innerhalb und außerhalb von Jugendorganisationen zu erreichen, einschließlich junger Menschen mit geringeren Chancen. Bei diesen Aktivitäten soll eine Vielzahl traditioneller und digitaler Kanäle genutzt und die Entwicklung von Partnerschaften und Netzwerken erleichtert werden, um die Teilnahme und den Zugang für NRO und Jugendbewegungen an der Basis zu ermöglichen. Darüber hinaus umfasst diese Leitaktion: • Aktionen zur Vorbereitung und Unterstützung der Umsetzung der politischen Agenda der EU in den Bereichen 20 allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, einschließlich sektorspezifischer Zielsetzungen für die Hochschul-, Berufs-, Schul- und Erwachsenenbildung, insbesondere durch die Erleichterung der Verwaltung und Anwendung der offenen Methoden der Koordinierung • Durchführung von Tests europäischer politischer Strategien unter Federführung hoher öffentlicher Stellen und durch praktische Erprobung politischer Maßnahmen in mehreren Ländern unter Anwendung verlässlicher Evaluierungsmethoden Finanzielle Unterstützung wird im Einklang mit der EU-Jugendstrategie auch den Strukturen für die Leitung der nationalen Arbeitsgruppen gewährt, die von der jeweiligen nationalen Behörde im Rahmen des EU-Jugenddialogs auf nationaler Ebene benannt wurden • Aktionen zur Sammlung von Fakten und Wissen über Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Jugendarbeit und des Sports auf nationaler und europäischer Ebene, um eine fundierte Politikgestaltung zu erleichtern. Die Sammlung und Analyse der Fakten erfolgt durch EU-weite oder internationale Erhebungen und Studien sowie durch Nutzung von thematischem und länderspezifischem Fachwissen • Aktionen zur Verbesserung der Transparenz und der Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen und zur Erleichterung der Übertragung von Leistungspunkten, um Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu unterstützen und die Validierung nichtformalen und informellen Lernens sowie Konzepte zum Kompetenzmanagement und entsprechende Beratung zu fördern. Dieser Bereich umfasst auch die Unterstützung nationaler und europäischer Stellen oder Netzwerke, die den europaweiten Austausch erleichtern, sowie die Entwicklung flexibler Lernpfade zwischen verschiedenen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Jugendarbeit sowie zwischen formalen, nichtformalen und informellen Lernumgebungen • Aktionen zur Förderung des politischen Dialogs mit Interessenträgern innerhalb und außerhalb der Europäischen Union, z. B. durch Konferenzen, Veranstaltungen und andere Aktivitäten, an denen politische Entscheidungsträger, Praktiker und sonstige Interessenträger in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport beteiligt sind, um das Bewusstsein für die einschlägigen politischen Agenden der EU zu schärfen und Europa als ausgezeichneten Studien- und Forschungsstandort zu fördern • Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen mit weithin anerkannter Erfahrung und Analysekompetenz (z. B. mit der OECD und dem Europarat), um die Auswirkungen und den Mehrwert politischer Maßnahmen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport zu verstärken. JEAN-MONNET-AKTIONEN Die Jean-Monnet-Aktionen unterstützen: • Jean-Monnet-Aktion im Bereich der Hochschulbildung: Mit dieser Aktion werden Hochschuleinrichtungen innerhalb und außerhalb Europas dabei unterstützt, die Lehre und Forschung zum Thema europäische Integration sowie die politische Debatte und den Austausch zwischen Hochschulen und politischen Entscheidungsträgern über die politischen Prioritäten der Union zu fördern. Folgende Teilaktionen werden unterstützt: Jean-Monnet- Module: kurze Lehrprogramme in einem oder mehreren Fächern im Bereich EU-Studien; Jean-Monnet- Lehrstühle: längere Lehrstühle mit einer Spezialisierung in EU-Studien für einzelne Hochschulprofessoren; Jean- Monnet-Spitzenforschungszentren: Zentren, die Kenntnisse hochrangiger Experten aus verschiedenen Fächern im Bereich EU-Studien zusammentragen sowie transnationale Aktivitäten und strukturelle Beziehungen zu akademischen Einrichtungen in anderen Ländern entwickeln. • Jean-Monnet-Aktion in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung: Diese Aktion fördert das Wissen über die Europäische Union in Schulen und Einrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung in EU- Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern. Sie soll Bildungsanbietern die Möglichkeit zur Entwicklung und Vermittlung von Inhalten für Lernende geben, Anbietern im Bereich der Lehrkräfteausbildung die Unterstützung von Lehrkräften mit Methoden und aktualisiertem Wissen zu EU-Themen ermöglichen sowie die Debatte und den Austausch zwischen Vertretern und Akteuren von Schulen und Berufsbildungseinrichtungen über das Lernen im Zusammenhang mit EU-Themen fördern. Folgende Teilaktionen werden unterstützt: Schulungen für Lehrkräfte: Konzeption und Bereitstellung strukturierter Weiterbildungsangebote zu EU-Themen für Lehrkräfte; Initiative „Über die EU in der Schule lernen“: Förderung eines besseren Verständnisses sowohl in der allgemeinen als auch in der beruflichen Bildung (ISCED 1-4). • Jean-Monnet-Projekte (politische Diskussionen mit dem Hochschulsektor): Jean-Monnet-Netzwerke in der Hochschulbildung werden im Rahmen eines spezifischen Themas, das mit einer Priorität der Kommission verknüpft ist, Forschungsergebnisse, Inhalte von Kursen und Erfahrungen sowie Produkte (Studien, Artikel, Kursinhalte usw.) sammeln, austauschen und unter den Partnern diskutieren. Netzwerke für andere Bereiche der 21 allgemeinen und beruflichen Bildung, Austausch von bewährten Verfahren und Vermittlung von Erfahrungen mit dem Co-Teaching innerhalb einer Gruppe von Ländern. • Unterstützung für im Rahmen des Programms benannte Einrichtungen: Mit der Aktion werden Einrichtungen unterstützt, die ein Ziel von europäischem Interesse verfolgen und der Union, ihren Mitgliedstaaten und ihren Bürgerinnen und Bürgern hochwertige Dienstleistungen in bestimmten vorrangigen Themenbereichen anbieten. Die Hauptaktivitäten und die Öffentlichkeitsarbeit dieser Einrichtungen umfassen Forschungsarbeiten, darunter die Erhebung von Daten und ihre Analyse zur Vorbereitung künftiger politischer Maßnahmen, Präsenz- und Online-Schulungen für künftige Mitarbeiter internationaler Organisationen und für Beamte, insbesondere in den Bereichen Justiz und Verwaltung, die Organisation von Veranstaltungen zu vorrangigen Themen für die Union und die Verbreitung spezifischer Ergebnisse und allgemeiner Informationen für die breite Öffentlichkeit. FINANZAUSSTATTUNG Für das Programm ist eine vorläufige Finanzausstattung im Umfang von insgesamt mehr als 26 Mrd. EUR23 aus dem EU- Haushalt für einen Zeitraum von sieben Jahren (2021–2027) vorgesehen. Der Jahreshaushalt wird von der Haushaltsbehörde angenommen. Die einzelnen Schritte zur Annahme des EU-Haushalts werden unter folgender Adresse erläutert: https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/eu-budget/how-it-works/annual-lifecycle_de. Informationen über die für die einzelnen Aktionen jeweils verfügbare Finanzausstattung sind dem Jährlichen Arbeitsprogramm Erasmus+ für 2026 zu entnehmen: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and- tools/documents-and-guidelines. 23 Die vorläufige Finanzausstattung des Programms beträgt 24,574 Mrd. EUR zu jeweiligen Preisen mit einer zusätzlichen Aufstockung um 1,7 Mrd. EUR zu Preisen von 2018. https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/eu-budget/how-it-works/annual-lifecycle_de https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/documents-and-guidelines https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/documents-and-guidelines 22 WER FÜHRT DAS PROGRAMM ERASMUS+ DURCH? DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION Für die Durchführung von Erasmus+ ist in letzter Instanz die Europäische Kommission zuständig. Sie verwaltet das Gesamtbudget und legt laufend Prioritäten, Ziele und Kriterien des Programms fest. Weiterhin lenkt und überwacht sie die allgemeine Durchführung, Nachverfolgung und Bewertung des Programms auf europäischer Ebene. Die Europäische Kommission trägt auch die Gesamtverantwortung für die Überwachung und die Koordinierung der für die Durchführung des Programms erforderlichen nationalen Strukturen. DIE EUROPÄISCHE EXEKUTIVAGENTUR FÜR BILDUNG UND KULTUR (EACEA) Auf der europäischen Ebene ist die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) der Europäischen Kommission für die Durchführung einer Reihe von Aktionen des Programms Erasmus+ zuständig. Die EACEA führt das Programm im Wege der direkten Verwaltung durch. Zusätzlich zu den in diesem Leitfaden enthaltenen Informationen werden die jeweiligen Aufforderungsunterlagen und Antragsformulare für die in diesem Leitfaden behandelten und von der Exekutivagentur verwalteten Aktionen im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) der EU veröffentlicht: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home. Die Exekutivagentur ist für den gesamten Verlauf der betreffenden Projekte von der Werbung für das Programm über die Bewertung der Finanzhilfeanträge und die Projektüberwachung bis zur Verbreitung der Ergebnisse der Projekte und Programme zuständig. Außerdem ist sie für die Veröffentlichung spezifischer Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Zusammenhang mit verschiedenen Aktionen des Programms zuständig, die in diesem Leitfaden nicht behandelt werden. Die Europäische Kommission ist insbesondere über die Exekutivagentur auch für Folgendes zuständig: • Durchführung von Studien in Bereichen, die im Rahmen des Programms gefördert werden • Durchführung von Forschungsarbeiten und faktengestützten Aktivitäten im Rahmen des Eurydice-Netzes • Verbesserung der Wahrnehmbarkeit und der systemischen Auswirkungen des Programms durch Aktivitäten zur Verbreitung und Nutzung der Programmergebnisse • Gewährleistung des Vertragsmanagements und der Finanzierung von Stellen und Netzen, die im Rahmen von Erasmus+ gefördert werden • Durchführung von Ausschreibungen für Dienstleistungen im Rahmen des Programms NATIONALE AGENTUREN Die Durchführung des Programms Erasmus+ erfolgt im Wesentlichen durch indirekte Mittelverwaltung, d. h. die Europäische Kommission beauftragt die nationalen Agenturen (NA) mit der Verwaltung der Mittel. In Anbetracht der Vielfalt der nationalen Systeme in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend soll die Verwaltung von Erasmus+ möglichst nahe bei den Begünstigten erfolgen. Dazu hat jeder EU-Mitgliedstaat oder jedes mit dem Programm assoziierte Drittland mindestens eine nationale Agentur24 eingerichtet (die entsprechenden Kontaktdaten sind zu finden unter: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/contact_de). Die nationalen Agenturen sollen das Programm auf nationaler Ebene fördern und durchführen. Außerdem sind sie die Schnittstelle zwischen der Europäischen Kommission und den teilnehmenden Organisationen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene. Sie sollen folgende Aufgaben erfüllen: • potenzielle Begünstigte angemessen über das Programm Erasmus+ informieren 24 Nationale Agenturen für Erasmus+: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/contacts/national- agencies?facets__permanent%7Cfield_eac_topics=1964. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/contact_de https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/contacts/national-agencies?facets__permanent%7Cfield_eac_topics=1964 https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/contacts/national-agencies?facets__permanent%7Cfield_eac_topics=1964 23 • ein faires und transparentes Auswahlverfahren für Projektanträge auf Förderung in ihrem Land durchführen • die Durchführung des Programms in ihrem Land überwachen und bewerten • Antragsteller und teilnehmende Organisationen während der gesamten Projektlaufzeit unterstützen • wirksam mit dem Netzwerk der nationalen Agenturen und mit der Europäischen Kommission zusammenarbeiten • die Wahrnehmbarkeit des Programms fördern und gewährleisten • die Verbreitung und die Nutzung der Programmergebnisse auf lokaler und nationaler Ebene fördern Außerdem spielen die nationalen Agenturen eine wichtige Rolle als zwischengeschaltete Stellen bei der Politikentwicklung und qualitativen Durchführung des Programms Erasmus+, indem sie: • Projekte und Aktivitäten auch über die mit dem Lebenszyklusmanagement eines Projekts verbundenen Aufgaben hinaus durchführen, die die hochwertige Umsetzung des Programms unterstützen und/oder politische Entwicklungen in den im Rahmen des Programms geförderten Bereichen anstoßen – beispielsweise Schulungs- und Kooperationsaktivitäten und Netzwerkaktivitäten • neue Programmteilnehmende, weniger erfahrene Organisationen und Zielgruppen mit geringeren Chancen unterstützen, um Hindernisse zu überwinden, die einer uneingeschränkten Teilnahme am Programm entgegenstehen • sich um die Zusammenarbeit mit externen Stellen und nationalen Behörden bemühen, um die Auswirkungen des Programms in ihrem jeweiligen Aktionsbereich, in ihrem Land und in der Europäischen Union zu verstärken Die nationalen Agenturen sollen die möglichen Antragsteller und Begünstigten in allen Phasen des Programms betreuen – vom Erstkontakt über das Antragsverfahren bis zur Durchführung und zur abschließenden Bewertung eines Projekts. Dieser Ansatz steht im Einklang mit den Grundsätzen der Fairness und der Transparenz bei den Auswahlverfahren. Dem Grundsatz liegt die Überzeugung zugrunde, dass die Zielgruppen des Programms durch Anleitungs-, Beratungs-, Überwachungs- und Schulungssysteme unterstützt werden müssen, die auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind, damit echte Chancengleichheit für alle gewährleistet werden kann. Schulungs- und Kooperationsaktivitäten (Training and Cooperation Activities, TCA) werden von nationalen Erasmus+- Agenturen mit dem Ziel organisiert, einen Mehrwert zu schaffen und die Gesamtqualität des Programms Erasmus+ zu verbessern. Bei den TCA kann es sich um Workshops, Seminare und andere Arten von Veranstaltungen oder Aktivitäten, z. B. Forschung, handeln, die sich auf den Austausch von bewährten Verfahren und Erfahrungen konzentrieren und Möglichkeiten zur Vernetzung von Erasmus+-Akteuren bieten. Vor allem Seminare zur Kontaktaufnahme sind ein wirksames Mittel, um Partner für Neueinsteiger zu finden. Bei den TCA-Teilnehmenden kann es sich um Vertreterinnen und Vertreter der Einrichtungen handeln, die bereits am Programm Erasmus+ teilnehmen oder planen, eine Finanzhilfe zu beantragen. Mit den TCA können auch Aktivitäten unterstützt werden, die darauf abzielen, die Verbindungen zur europäischen politischen Zusammenarbeit in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport sowie zu Aktivitäten, die darauf abzielen, die nationale Praxis in den betreffenden Bereichen zu beeinflussen, und umgekehrt, zu verbessern. Dies geschieht häufig im Rahmen langfristiger strategischer Aktivitäten. Die jeweiligen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwalteten Aktionen werden auf der Erasmus+-Website25 veröffentlicht und auf den Websites der nationalen Agenturen bekannt gemacht. 25 Erasmus+-Dokumentenbibliothek: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/documents-and-guidelines. https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/node_de https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/documents-and-guidelines 24 WELCHE ANDEREN STELLEN SIND AN DER DURCHFÜHRUNG DES PROGRAMMS BETEILIGT? Neben den oben genannten Einrichtungen bringen die folgenden Ressourcenzentren und Informationsbüros, Plattformen sowie Wissens- und Expertennetzwerke zusätzlichen Sachverstand in die Durchführung des Programms Erasmus+ ein: SALTO-RESSOURCENZENTREN Ziel der SALTO-Ressourcenzentren26 ist es, die Qualität und Wirkung des Programms Erasmus+ auf systemischer Ebene durch die Bereitstellung von Fachwissen, Ressourcen, Informationen und Ausbildungsaktivitäten in spezifischen Bereichen für nationale Erasmus+-Agenturen sowie andere an der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Jugendarbeit beteiligte Akteure zu verbessern. Zu diesen Aktivitäten gehört unter anderem die Organisation von Schulungen, Seminaren, Workshops, Studienaufenthalten, Foren und Aktivitäten zur Förderung von Zusammenarbeit und zur Begründung von Partnerschaften zu wichtigen Erasmus+-Themen. Die einzelnen SALTO-Ressourcenzentren können alle Bereiche des Programms oder auch nur einige davon abdecken. Je nach ihrem Aufgabenbereich können die SALTO-Ressourcenzentren entweder einen thematischen oder regionalen Schwerpunkt (Länder der Östlichen Partnerschaft und der Russischen Föderation, Länder des südlichen Mittelmeerraums, Westbalkan) oder einen Förderschwerpunkt (Europäisches Solidaritätskorps, Schulungs- und Kooperationsaktivitäten) haben. Die regionalen SALTO decken zum Beispiel nur Maßnahmen im Bereich Jugend ab. Darüber hinaus bieten die SALTO-Ressourcenzentren über die SALTO-Websites eine Reihe von Online-Tools und -Datenbanken an, wie z. B. einen Überblick über europäische Ausbildungsaktivitäten für Jugendarbeiter im „European Training Calendar“, Tools und Methoden für Bildungsaktivitäten, Online-Lernangebote, eine Datenbank mit Ausbildern und Fachleuten im Bereich der Jugendarbeit und die Möglichkeit, nach Partnerorganisationen zu suchen. Zu den Aufgaben der SALTO-Ressourcenzentren gehört die Überwachung und Präsentation von Programmergebnissen, Erfahrungen und gewonnenen Erkenntnissen in ihren spezifischen Bereichen. SALTO-RESSOURCENZENTREN ZUR UNTERSTÜTZUNG DER HORIZONTALEN PRIORITÄTEN VON ERASMUS+ Vier SALTO-Ressourcenzentren unterstützen die horizontalen Prioritäten von Erasmus+: SALTO INKLUSION UND VIELFALT Zwei SALTO-Ressourcenzentren arbeiten zusammen, um die Priorität „Inklusion und Vielfalt“ in allen Programmbereichen zu unterstützen: eines im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung27 und eines im Bereich Jugend28. Aufgabe dieser SALTO-Ressourcenzentren ist es, die Qualität und die Wirkung von Erasmus+-Projekten zu verbessern, um den inklusiven und vielfältigen Ansatz des Programms zu stärken. Genauer gesagt fungieren diese SALTO auch als evidenzbasierte Wissenszentren und unparteiische Vermittler, die sich auf ihr Fachwissen und ihre Erfahrungen mit der Programmverwaltung auf dem Gebiet der Inklusion und Vielfalt stützen. Das bedeutet, dass das Wissen und die Erfahrungen aus der Programmdurchführung in diesem Themenbereich in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk der nationalen Agenturen und der Kommission über geeignete Plattformen kontinuierlich in den Kontext der Programmentwicklung einfließen und gebündelt werden. Darüber hinaus unterstützen diese SALTO die nationalen Agenturen dabei, das Programm so durchzuführen, dass die einschlägigen politischen 26 https://saltonetwork.eu/. 27 https://saltoinclusion.eu/. 28 https://www.salto-youth.net/rc/inclusion/. https://saltonetwork.eu/ https://saltoinclusion.eu/ https://www.salto-youth.net/rc/inclusion/ 25 Beschlüsse (z. B. Schlussfolgerungen/Entschließungen des Rates), die Ergebnisse des wechselseitigen Lernens und die Beschlüsse zur Priorität „Inklusion und Vielfalt“ umgesetzt werden. Die wichtigsten Aufgaben der SALTO für Inklusion und Vielfalt sind: • die Qualität und Wirkung von Erasmus+-Projekten und -Aktivitäten mit Schwerpunkt auf der Priorität „Inklusion und Vielfalt“ zu steigern • die Optimierung der Umsetzung, Überwachung und Weiterverfolgung der Priorität „Inklusion und Vielfalt“ in der allgemeinen und beruflichen Bildung und in der Jugendarbeit, wie dies im Programm Erasmus+ festgelegt ist, zu unterstützen • eine wichtige Rolle bei der Anleitung der nationalen Agenturen zu spielen, wenn es um die Analyse und Bewertung der Auswirkungen von Projekten geht, deren Schwerpunkt auf der Priorität „Inklusion und Vielfalt“ in der allgemeinen und beruflichen Bildung und in der Jugendarbeit liegt SALTO FÜR GRÜNEN WANDEL UND NACHHALTIGE ENTWICKLUNG Das SALTO-Ressourcenzentrum für grünen Wandel und nachhaltige Entwicklung29 deckt alle Bereiche des Programms Erasmus+ ab und trägt dazu bei, die Herausforderungen des Klimawandels anzugehen, indem in allen Aktionen klima- und umweltbezogene Themen behandelt werden. Dieses SALTO unterstützt die Umsetzung der Priorität „Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Bekämpfung des Klimawandels“ im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal und dem Klimapakt. Es unterstützt die Aktionen des europäischen Bildungsraums in Bezug auf Bildung für Klima und Nachhaltigkeit und trägt direkt zur Erreichung eines der elf europäischen Jugendziele (nachhaltiges grünes Europa) in der EU-Jugendstrategie bei. Die wichtigsten Aufgaben des SALTO sind: • die Qualität und Wirkung von Erasmus+-Projekten und -Aktivitäten mit Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit und Bekämpfung des Klimawandels zu steigern • die Optimierung der Umsetzung, Überwachung und Weiterverfolgung der Priorität „Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Bekämpfung des Klimawandels“, wie dies in den Programmen Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps festgelegt ist, zu unterstützen • eine wichtige Rolle bei der Anleitung der nationalen Agenturen zu spielen, wenn es um die Analyse und Bewertung der Auswirkungen von Projekten geht, deren Schwerpunkt auf der Priorität „Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Bekämpfung des Klimawandels“ der Programme liegt SALTO DIGITAL Das SALTO-Ressourcenzentrum Digital30 deckt alle Bereiche des Programms Erasmus+ ab und unterstützt im Einklang mit dem Aktionsplan für digitale Bildung, den Empfehlungen des Rates zu den Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche allgemeine und berufliche digitale Bildung und für eine bessere Vermittlung digitaler Fähigkeiten in der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie den wichtigsten Grundsatzdokumenten für den Bereich Jugend die Umsetzung des digitalen Wandels als horizontale Priorität in den Programmen Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps mit dem Ziel, die Qualität und Inklusion der allgemeinen und beruflichen digitalen Bildung und digitaler Aspekte im Bereich Jugend kontinuierlich zu verbessern. Dieses SALTO fungiert als evidenzbasiertes Wissenszentrum auf dem Gebiet digitale Bildung, Ausbildung und Jugend und lässt das Wissen im Bereich seines Mandats in die Programm- und Politikentwicklung einfließen. Die wichtigsten Aufgaben des SALTO Digital sind: 29 https://saltogreen.eu/. 30 https://saltodigital.eu/. https://saltogreen.eu/ https://saltodigital.eu/ 26 • die Qualität und Wirkung von Projekten und Aktivitäten unserer Programme mit Schwerpunkt auf den digitalen Prioritäten zu steigern • die Optimierung der Umsetzung, Überwachung und Weiterverfolgung der Prioritäten „Allgemeine und berufliche digitale Bildung“ und „Jugend“, wie dies in den Programmen Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps festgelegt ist, zu unterstützen • eine wichtige Rolle bei der Anleitung der nationalen Agenturen zu spielen, wenn es um die erfolgreiche Umsetzung der digitalen Prioritäten sowie um die Analyse und Bewertung der Auswirkungen von Projekten geht, deren Schwerpunkt auf den digitalen Prioritäten der Programme liegt; dies würde auch in die Politik und in die Foren der Interessenträger und insbesondere in die europäische Plattform für digitale Bildung einfließen SALTO PARTIZIPATION UND INFORMATION Das SALTO-Ressourcenzentrum für Teilhabe am demokratischen Leben31 deckt alle Bereiche des Programms Erasmus+ ab und unterstützt die aktive und sachkundige Teilhabe am demokratischen Leben und das bürgerschaftliche Engagement; es orientiert sich während des gesamten Programms Erasmus+ an den europäischen Werten. Zu den Aufgaben dieses SALTO zählen: • Entwicklung von Leitlinien für Antragsteller und Begünstigte, insbesondere zur Förderung der Beteiligung an der demokratischen Entscheidungsfindung und am staatsbürgerlichen und sozialen Leben durch Freiwilligenarbeit oder die Übernahme einer Rolle in Gemeinschaftsorganisationen • Anleitung und Unterstützung aller nationalen Agenturen in Bezug auf moderne Strategien zur Erreichung einer größeren Anzahl von Menschen, zur Steigerung der Qualität und der Wirkung von Informationsmaßnahmen sowie zur Förderung ihrer Inklusivität und der Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit von Projektergebnissen. • Pflege des Participation Resource Pool (Ressourcenpool für Teilhabe)32, eines Wissenszentrums für alle Menschen, die an der Verbesserung der demokratischen Teilhabe interessiert sind, das verschiedene Lernmaterialien, Daten, Inspiration, praktische Instrumente und aktuelle Nachrichten über demokratische Teilhabe und damit verbundene Themen bietet. Zusätzlich zu diesen SALTO tragen zwei bereichsspezifische SALTO-Ressourcenzentren dazu bei, die Kapazitäten der nationalen Agenturen und begünstigten Organisationen für die Arbeit mit Erasmus+ zu entwickeln und die länderübergreifende Zusammenarbeit sowie die Vernetzung und das wechselseitige Lernen zwischen den nationalen Agenturen und verschiedenen Interessenträgern vor allem durch Schulungs- und Kooperationsmaßnahmen (Training and Cooperation Activities – TCA) zu erleichtern. SALTO AUSBILDUNG UND ZUSAMMENARBEIT FÜR DIE ALLGEMEINE UND BERUFLICHE BILDUNG SALTO Ausbildung und Zusammenarbeit für die allgemeine und berufliche Bildung33 konzentriert sich durch folgende Maßnahmen auf die Unterstützung aller Bereiche der allgemeinen und beruflichen Bildung: • Bereitstellung einer Plattform zur Unterstützung europäischer Schulungs- und Kooperationsaktivitäten im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, • Befähigung der Interessenträger, unter anderem die Kapazitäten ihrer Organisationen dahin gehend zu entwickeln, dass sie die Möglichkeiten von Erasmus+ voll ausschöpfen können, • Austausch bewährter Verfahren mit den anderen europäischen Ländern, Finden von Partnern oder Erhöhung der Wirkung ihrer Projekte auf europäischer Ebene. 31 https://www.salto-youth.net/rc/participation/. 32 https://participationpool.eu/. 33 www.salto-et.net. https://www.salto-youth.net/rc/participation/ https://participationpool.eu/ http://www.salto-et.net/ 27 SALTO AUSBILDUNG UND ZUSAMMENARBEIT IM BEREICH JUGEND Das SALTO-Ressourcenzentrum für Ausbildung und Zusammenarbeit34 konzentriert sich auf die Entwicklung strategischer und innovativer Aktionen, um ein umfassendes Qualitätskonzept für Ausbildungsstrategien und ‑aktivitäten im Jugendbereich sowie die Anerkennung des nichtformalen und informellen Lernens in der Jugendarbeit in ganz Europa sicherzustellen, unter anderem durch: • Entwicklung und Umsetzung von Prozessen, Aktivitäten und Instrumenten im Rahmen der Youthpass- Strategie zur Unterstützung und Förderung der Anerkennung und Validierung von nichtformalen und informellen Lernaktivitäten und von Jugendarbeit • Entwicklung und Umsetzung von Prozessen, Aktivitäten und Instrumenten im Rahmen der Europäischen Strategie für Aus- und Fortbildung (European Training Strategy, ETS) im Bereich Jugend, um den Aufbau von Kapazitäten und die Qualitätsentwicklung der europäischen Jugendarbeit zu unterstützen • Bereitstellung einer Plattform zur Unterstützung europäischer TCA im Bereich Jugend, • Unterstützung des Personals der nationalen Agenturen bei seiner Arbeit mit TCA, mit dem Youthpass und durch einen Beitrag zum Rahmen für Wissensmanagement und Personalschulung. REGIONALE SALTO-RESSOURCENZENTREN IM BEREICH JUGEND Die drei regionalen SALTO35 (SALTO Süd-Ost-Europa, SALTO Osteuropa und Kaukasus und SALTO EUROMED) fördern für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps die strategische und innovative Zusammenarbeit zwischen Interessenträgern aus EU-Mitgliedstaaten, aus mit dem Programm assoziierten Drittländern und aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern mit dem Ziel, • die Quantität, Qualität und Wirkung von Projekten und Partnerschaften weiter zu steigern, • die Jugendarbeit und die Entwicklung der Jugendpolitik in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu unterstützen, und zwar jeweils im Westbalkan, in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland sowie in den Ländern des südlichen Mittelmeerraums. INFORMATIONSBÜROS Nationale Erasmus+-Büros In bestimmten nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern (Westbalkan, östliche Nachbarschaft, Länder des südlichen Mittelmeerraums, Zentralasien) unterstützen die nationalen Erasmus+-Büros (National Erasmus+ Offices, NEOs)36 die Kommission, die Exekutivagentur und die lokalen Behörden bei der Durchführung des Programms Erasmus+. Sie sind in diesen Ländern die Anlaufstelle für die am Programm Erasmus+ beteiligten Interessenträger im Hochschulbereich und in den Bereichen berufliche Aus- und Weiterbildung, Jugend und Sport. Sie tragen zur Aufklärung über das Programm bei und fördern die Wahrnehmbarkeit, Relevanz, Effektivität und Wirkung der internationalen Dimension von Erasmus+. Die nationalen Erasmus+-Büros sind zuständig für: • die Bereitstellung von Informationen über Aktivitäten im Rahmen von Erasmus+, an denen sich die jeweiligen Länder beteiligen können (unter anderem in den Bereichen Hochschulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Jugend und Sport, sofern zutreffend) 34 https://www.salto-youth.net/rc/training-and-cooperation/. 35 https://www.salto-youth.net/rc/. 36 https://erasmus-plus.ec.europa.eu/contacts/national-erasmus-offices. https://www.salto-youth.net/rc/training-and-cooperation/ https://www.salto-youth.net/rc/ https://erasmus-plus.ec.europa.eu/contacts/national-erasmus-offices 28 • die Beratung und Unterstützung potenzieller Antragsteller • die Koordinierung des lokalen HERE-Teams (Higher Education Reform Experts [Expertengruppe für die Hochschulreform]) • Beiträge zu Studien und Veranstaltungen • die Unterstützung des politischen Dialogs • die Pflege von Kontakten zu lokalen Behörden und EU-Delegationen • die Verfolgung der politischen Entwicklung ihres Landes in den oben genannten Bereichen Nationale Erasmus+-Anlaufstellen In bestimmten, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern (Nord- und Südamerika, Subsahara-Afrika, Naher und Mittlerer Osten, Asien und Pazifik) unterstützt das Netz der nationalen Kontaktstellen (National Focal Points, NFP)37 die Kommission, die Exekutivagentur und die lokalen Behörden bei der Bereitstellung von Beratung, praktischen Informationen und Hilfe zu allen Aspekten der Teilnahme an Erasmus+ in den Bereichen Hochschulbildung, Jugend, berufliche Aus- und Weiterbildung und Sport. Das Netz dient als Anlaufstelle für die Akteure vor Ort und trägt dazu bei, das Bewusstsein, die Sichtbarkeit, die Relevanz, die Effizienz und die Wirkung der internationalen Dimension von Erasmus+ zu verbessern. Nationale Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung (NARIC) Im NARIC-Netz werden Informationen über die Anerkennung von Abschlüssen und Studienzeiten in anderen europäischen Ländern und über Hochschulabschlüsse in Ländern bereitgestellt, in denen entsprechende Informationszentren eingerichtet wurden. Personen, die aus beruflichen Gründen oder zur Weiterbildung in Drittländer reisen, sowie Einrichtungen, Studierende, Berater, Eltern, Lehrkräfte und potenzielle Arbeitgeber können über das NARIC-Netz zuverlässig beraten werden. Die Europäische Kommission unterstützt die Tätigkeit des NARIC-Netzes durch den Austausch von Informationen und Erfahrungen zwischen beteiligten Ländern, durch die Ermittlung bewährter Verfahren, durch die vergleichende Analyse von Systemen und einschlägigen politischen Maßnahmen und durch Diskussionen und Analysen von Angelegenheiten von allgemeinem Interesse in der Bildungspolitik. Weitere Informationen finden Sie unter www.enic-naric.net. Eurodesk-Netz Das Eurodesk-Netz bietet jungen Menschen und denjenigen, die mit jungen Menschen arbeiten, Informationen über Chancen in Europa in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend und über die Einbeziehung junger Menschen in Aktivitäten in Europa an. Eurodesk ist in allen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern vertreten und wird auf europäischer Ebene über die Verbindungsstelle in Brüssel koordiniert. Das Eurodesk-Netz bearbeitet Anfragen und informiert über Finanzmittel, Veranstaltungen und Veröffentlichungen. Außerdem ist das Netz in das Europäische Jugendportal eingebunden. Das Europäische Jugendportal vermittelt auf nationaler und auf europäischer Ebene Informationen und Angebote für junge Menschen, die in Europa leben, lernen und arbeiten. Es stellt Informationen in 28 Sprachen bereit. Zum Europäischen Jugendportal gelangen Sie über folgende Website: www.youth.europa.eu. Weitere Informationen zu Eurodesk finden Sie unter www.eurodesk.eu. 37 https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/contacts/erasmus-national-focal-points. https://www.enic-naric.net/ https://youth.europa.eu/home_de https://www.eurodesk.eu/ https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/contacts/erasmus-national-focal-points 29 Otlas, die Partnerdatenbank für Organisationen im Bereich der Jugendarbeit Eines der von den SALTO-Ressourcenzentren für die Jugend entwickelten und bereitgestellten Instrumente ist Otlas, die zentrale Online-Partnerdatenbank für Organisationen im Bereich der Jugendarbeit. Die Organisationen können ihre Kontaktdaten und Interessenschwerpunkte in Otlas eingeben und nach Partnern für Projektideen suchen. Weitere Informationen finden Sie unter: www.salto-et.net oder www.salto-youth.net/tools/otlas-partner-finding. PLATTFORMEN UND INSTRUMENTE Die Erasmus+-Projektergebnis-Plattform Die Erasmus+-Projektergebnis-Plattform bietet Zugang zu Informationen und Ergebnissen zu allen im Rahmen des Programms Erasmus+ finanzierten Projekten. Organisationen können sich von der Fülle von Projektinformationen inspirieren lassen und die Ergebnisse und Erkenntnisse aus der Durchführung von Erasmus+ nutzen. Die Projektinformationen und -ergebnisse auf der Plattform müssen in vollem Einklang mit den geltenden Regeln und Vorschriften für personenbezogene Daten stehen. Dafür sind in erster Linie die Projektbegünstigten unter der Aufsicht der Projektbetreuer in den Agenturen verantwortlich. Die Projekte können nach Stichwort, Leitaktion, Jahr, Land, Thema, Art der Ergebnisse usw. durchsucht werden. Die Suchanfragen können anhand vorab festgelegter Kriterien gespeichert und laufend zu den neuesten Projekten aktualisiert werden. Auf bewährte Verfahren gestützte Projekte – die anhand der politischen Relevanz, der Wirkung und des Kommunikationspotenzials ermittelt wurden – sind hervorgehoben. Die Erasmus+-Projektergebnis-Plattform kann unter www.ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/projects abgerufen werden. European School Education Platform (ESEP) und eTwinning Die European School Education Platform ist die Stelle, an der sich alle Akteure im Bereich der Schulbildung – Schulpersonal, Forscher, politische Entscheidungsträger und andere Fachleute – treffen können. Sie umfasst alle Ebenen von der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung bis zur Grund- und Sekundarschule, einschließlich der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung. Die Plattform beinhaltet auch eTwinning, eine Online-Gemeinschaft von Lehrkräften und Schulpersonal, die einen sicheren Bereich hostet, der nur für Personal zugänglich ist, das von den jeweiligen nationalen unterstützenden Organisationen zugelassen wurde. Die Teilnehmenden können sich an zahlreichen Aktivitäten beteiligen, beispielsweise Projekte mit anderen Schulen und Klassen realisieren, Diskussionen mit Kolleginnen und Kollegen führen und berufsbezogene Netzwerke aufbauen sowie eine Vielzahl von Angeboten der beruflichen Fortbildung wahrnehmen (online und als Präsenzveranstaltung). In diesem Netzwerk werden beteiligte Lehrkräfte und Schulen von ihren nationalen unterstützenden Organisationen (National Support Organisationen, NSO) unterstützt. Die nationalen Koordinierungsstellen werden von den zuständigen nationalen Behörden benannt. Sie helfen Schulen bei der Registrierung, bei der Suche nach Partnern und bei Projektaktivitäten, fördern die Nutzung von eTwinning, verleihen Preise und Qualitätssiegel und organisieren Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung von Lehrkräften. Die nationalen unterstützenden Organisationen werden von einer zentralen Koordinierungsstelle (Central Support Service, CSS) koordiniert, die auch für die Entwicklung der European School Education Platform und für die Organisation europäischer Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung von Lehrkräften zuständig ist. Die European School Education Platform und eTwinning finden Sie unter www.school-education.ec.europa.eu. https://salto-et.net/ https://www.salto-youth.net/tools/otlas-partner-finding/ https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/projects/ https://school-education.ec.europa.eu/ 30 Elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa (EPALE) Die Elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa (Electronic Platform for Adult Learning in Europe, EPALE) ist eine durch das Programm Erasmus+ finanzierte Initiative der Europäischen Kommission. Sie ist offen für Fachkräfte in der Erwachsenenbildung: Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte, Ausbildende und Freiwillige sowie politische Entscheidungsträger, Forschende, Journalisten und Vertreter der akademischen Welt sowie andere Akteure im Bereich der Erwachsenenbildung. Die Website informiert aktuell über Entwicklungen in der Erwachsenenbildung und bietet Zugang zu interaktiven Netzen, über die Nutzer Kontakt mit anderen Personen in ganz Europa aufnehmen, Diskussionen führen und bewährte Verfahren austauschen können. EPALE bietet zahlreiche Tools und Inhalte, darunter Instrumente, die für (potenzielle) Begünstigte von Erasmus+ besonders interessant sind. Als Beispiele seien hier genannt: • ein Kurs- und Veranstaltungskalender • ein Tool zur Partnersuche, mit dessen Hilfe man Partner für die Vorbereitung EU-finanzierter Projekte oder Angebote für Job Shadowing finden kann • ein Kurskatalog, in dem die Besucher eine breite Palette von Online- und Offline-Kursen finden können • praxisbezogene Gemeinschaften, die zusätzliche Gelegenheiten bieten, Kontakt zu Menschen und Organisationen mit ähnlichen Interessen aufzunehmen • Teamarbeitsbereiche, in denen Projektpartner in einem sicheren Umfeld an der Entwicklung ihres Projekts arbeiten können • Erasmus+ Space, ein sicheres Instrument insbesondere für Projektkoordinatoren der Erasmus+-Leitaktionen 1 und 2 und ihre Partner, um gemischte Mobilität/Kooperation in die Praxis umzusetzen und für das Projektmanagement und die Verbreitung zu nutzen • ein Ressourcenzentrum, über das Projektbegünstigte nützliches Referenzmaterial beziehen und/oder Artikel, Lehrmaterial, Berichte, Handbücher und andere, im Rahmen ihres Projekts oder von ihrer Organisation erzeugte Unterlagen veröffentlichen können, sodass hier eine zusätzliche Möglichkeit der Verbreitung entsteht • ein Blog, in dem Projektteilnehmende auf informelle und dynamische Weise andere Teilnehmende an ihren Erfahrungen teilhaben lassen oder Videos, in denen sie ihre Ergebnisse präsentieren, hochladen können Bei Projekten, die mit EU-Mitteln gefördert werden, wird dazu angeregt, Informationen über die Aktivitäten und Ergebnisse der Projekte mittels Blog-Beiträgen, Nachrichten, Veranstaltungen und anders gelagerten Aktivitäten weiterzugeben. EPALE wird durch eine zentrale Koordinierungsstelle (Central Support Service) und ein Netz nationaler unterstützender Organisationen in den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern umgesetzt. Die Aufgabe der Koordinierungsstellen besteht darin, interessante Informationen zu identifizieren und bei den Akteuren für die Nutzung und aktive Beteiligung an der Plattform zu werben. EPALE kann unter www.epale.ec.europa.eu abgerufen werden. Selbsteinschätzung des effektiven Lernens durch die Förderung der Verwendung von innovativen Bildungstechnologien (SELFIE) SELFIE („Self-reflection on Effective Learning by Fostering the use of Innovative Educational Technologies“ – Selbsteinschätzung des effektiven Lernens durch die Förderung der Verwendung von innovativen Bildungstechnologien) ist ein kostenloses, mehrsprachiges, internetgestütztes Tool der Selbsteinschätzung, das allgemein- und berufsbildenden Schulen dabei helfen soll, ihre digitalen Kapazitäten auszubauen. SELFIE für Schulen sammelt – anonym – die Auffassungen von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Schulleitungen über die Art und Weise, wie Technologien in ihrer Schule eingesetzt werden. Dies erfolgt mithilfe kurzer Aussagen und Fragen sowie einer einfachen Antwortskala von 1 bis 5. Auf Grundlage dieser Angaben erstellt das Tool einen Bericht – eine Momentaufnahme („SELFIE“) der Stärken und Schwächen einer Schule beim Einsatz von Technologien für Lernzwecke. SELFIE https://epale.ec.europa.eu/de/home-page 31 steht allen Grund-, Sekundar- und Berufsschulen in Europa und darüber hinaus sowie in über 30 Sprachen zur Verfügung. Es kann von jeder Schule verwendet werden – nicht nur von Schulen mit einem fortgeschrittenen Niveau in Bezug auf Infrastruktur, Ausstattung und Technologieeinsatz. Die COVID-19-Pandemie hat erkennen lassen, dass sich eine grundlegende Verlagerung hin zum Einsatz von digitalen Technologien für Fernarbeit und Fernlernen vollzieht, auch bei der beruflichen Bildung. Zudem hat sie gezeigt, wie schwierig es ist, die arbeitsbasierte Lernkomponente der Berufsbildung in Unternehmen aufrechtzuerhalten, weshalb es noch dringender ist, den Dialog zwischen Lehrkräften in der Berufsbildung und betrieblichen Ausbildenden mit digitalen Mitteln effektiver zu gestalten. Über ein neues Tool („SELFIE für Lehrkräfte“), das in allen EU-Amtssprachen verfügbar und Teil des Aktionsplans für digitale Bildung ist, können Lehrkräfte ihre digitalen Kompetenzen und ihr Vertrauen in digitale Vorgänge selbst auswerten und ein unmittelbares Feedback über ihre Stärken, mögliche Lücken und Bereiche, in denen sie sich weiterentwickeln können, erhalten. Lehrkräfteteams können das Tool auch gemeinsam nutzen und zusammen einen Ausbildungsplan entwickeln. Im Oktober 2021 wurde das neue SELFIE-Tool für arbeitsbasiertes Lernen in allen EU-Amtssprachen eingeführt. Es hilft dabei, Berufsbildungseinrichtungen und Unternehmen näher an die gemeinsame Erörterung der Frage heranzuführen, wie sich digitale Technologien am besten in die Angebote der allgemeinen und beruflichen Bildung einbetten lassen. SELFIE für arbeitsbasiertes Lernen bringt nicht nur die drei Perspektiven von Schulleitungen, Lehrkräften in der Berufsbildung und Lernenden zusammen, sondern fügt als vierte Perspektive die Sicht der betrieblichen Ausbilder hinzu. Die weitere Arbeit an SELFIE für arbeitsbasiertes Lernen wird sich auf die Untersuchung konzentrieren, wie das Tool die politische Überwachung und Entwicklung auf Länder- und EU-Ebene unterstützen kann. Darüber hinaus sollte auch weiter analysiert werden, wie SELFIE für arbeitsbasiertes Lernen bei den Unternehmen wirkt, um zu sehen, ob die Unternehmen weiter einbezogen werden müssen oder ob das Tool weiterentwickelt werden muss, um unterschiedliche, den Bedürfnissen der Unternehmen entsprechende Aspekte abzudecken. SELFIE wurde von der Gemeinsamen Forschungsstelle und der Generaldirektion Bildung, Jugend, Sport und Kultur (GD EAC) entwickelt. Weitere Informationen über SELFIE sind abrufbar unter https://education.ec.europa.eu/de/selfie. HEInnovate Der Orientierungsrahmen HEInnovate bietet Hochschuleinrichtungen in der EU und darüber hinaus die Möglichkeit, ihre Kapazitäten für Innovation und Unternehmertum durch eine Selbsteinschätzung in einer oder mehreren der folgenden acht Dimensionen zu prüfen: • Führung und Steuerung • organisatorische Kapazität: Personal, Finanzmittel, Anreize und Belohnungen • Vermittlung und Erwerb unternehmerischer Kompetenzen • Vorbereitung und Unterstützung von Unternehmern und Unternehmerinnen • Digitaler Wandel und digitale Kompetenz • unternehmerisches Umfeld und Netzwerke • Internationalisierung der Einrichtung • Wirkung der unternehmerischen Hochschule HEInnovate ist darüber hinaus eine praxisorientierte Gemeinschaft, deren Experten Workshops für Hochschulen zur Verbesserung ihrer Innovationsleistung sowie Schulungen für Ausbildende zur weiteren Verbreitung des Ansatzes auf institutioneller Ebene anbieten. Die HEInnovate-Expertengruppe spielt eine zentrale Rolle bei der Gestaltung und Umsetzung der Ressourcen von HEInnovate sowie bei der direkten Beratung der Antragsteller mittels einer speziellen „Expert inquiry box“ auf der Plattform. Schulungsmaterialien sind auf der Website verfügbar. Zudem können auf der Plattform Fallstudien https://education.ec.europa.eu/de/selfie 32 und Erfahrungsberichte von Nutzern mit Beispielen für verschiedene Innovationsansätze in Hochschulen in der gesamten EU eingesehen werden. Im Juni 2023 wurde eine erweiterte Version des Selbsteinschätzungs-Tools gestartet. Diese enthält aktualisierte Aussagen (auf denen die Selbsteinschätzung beruht) und Empfehlungen für Nachbereitungsaktionen in Form von „Aktionskarten“. Im Rahmen der Initiative HEInnovate wird die Community for Educational Innovation entwickelt; hier sollen Bildungseinrichtungen, Lehrkräfte, Unternehmen und politische Entscheidungsträger zusammenkommen, um Innovationen im Bildungsbereich voranzubringen und die Lernenden mit den Kompetenzen und Mindsets auszustatten, die für wirksame Beiträge zur Innovationslandschaft Europas benötigt werden (u. a. unternehmerische Kompetenzen, grüner und digitaler Wandel, MINT und lebenslanges Lernen). Aus Erasmus+-Mitteln geförderten Projekten wie den Europäischen Hochschulallianzen und den Allianzen für Innovation wird nachdrücklich empfohlen, HEInnovate bei Bedarf zur Betreuung ihrer Projekte zu nutzen. HEInnovate ist zugänglich unter www.heinnovate.eu. Das Europäische Jugendportal Das Europäische Jugendportal vermittelt auf nationaler und auf europäischer Ebene Informationen und Angebote für junge Menschen, die in Europa leben, lernen und arbeiten. Zudem fördert es die Beteiligung junger Menschen am demokratischen Leben in Europa, insbesondere über den EU-Jugenddialog und andere Initiativen zur Einbindung junger Menschen in die Politikgestaltung. Darüber hinaus bietet das Europäische Jugendportal Informationen für andere im Jugendbereich tätige Akteure, ist in 28 Sprachen verfügbar und kann hier aufgerufen werden: https://youth.europa.eu/home_de. Initiative für einen Europäischen Studierendenausweis Die Initiative für einen Europäischen Studierendenausweis zielt darauf ab, die Mobilität zu Lern- und Ausbildungszwecken zu vereinfachen, indem alle wesentlichen Komponenten, die für die Organisation der Studierendenmobilität erforderlich sind, digitalisiert werden, von der Bereitstellung von Informationen über die Antragsverfahren bis hin zum Einleben in die Gemeinschaft im Gastgeberland. Im Kontext dieser Initiative stehen die Erasmus+-App für Mobiltelefone (Erasmus+ Mobile App), das Netzwerk „Erasmus Without Paper“ (Papierloses Erasmus) und der European Student Card Router (Router zum europäischen Studierendenausweis) nun für alle Hochschuleinrichtungen und Studierende zur Verfügung und sollen durch neue Dienste und Funktionen für die Nutzer noch erweitert werden. Die mobile App Erasmus+ bietet Studierenden einen zentralen Online-Zugang zu allen Informationen und Diensten, die sie vor, während und nach ihren Austauschaktivitäten im Ausland benötigen. Außerdem enthält die mobile App Erasmus+ auch Informationen über die Teilnahme am Programm für Lernende in anderen Bereichen. Die App kann im App Store und auf Google Play heruntergeladen werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.erasmus-plus.ec.europa.eu/european- student-card-initiative/erasmus-app. Das Netzwerk „Erasmus Without Paper“ (EWP) ermöglicht es Hochschuleinrichtungen, einen Kommunikationskanal zu nutzen, um nahtlos und auf sichere und optimierte Weise Daten über die Mobilität von Studierenden auszutauschen und so ein vollständig digitalisiertes Mobilitätsmanagement, einschließlich digitaler Lernvereinbarungen und digitaler interinstitutioneller Vereinbarungen, zu unterstützen. Für Hochschuleinrichtungen, die an einem Zugang zum Netzwerk „Erasmus Without Paper“ und dessen Nutzung interessiert sind, stehen im Portal für den Europäischen Studierendenausweis auf der Seite zu „Erasmus Without Paper“ weitere Informationen, Leitlinien und Anleitungen zur Verfügung, und zwar unter folgender Adresse: www.erasmus-plus.ec.europa.eu/european-student-card-initiative/ewp. https://heinnovate.eu/en https://youth.europa.eu/home_de https://erasmus-plus.ec.europa.eu/european-student-card-initiative/erasmus-app https://erasmus-plus.ec.europa.eu/european-student-card-initiative/erasmus-app https://erasmus-plus.ec.europa.eu/european-student-card-initiative/ewp 33 Im Rahmen des Europäischen Studierendenausweises soll eine Reihe von Standardmerkmalen, die eine gemeinsame europäische Identität für Studierende schaffen, in die von den teilnehmenden Einrichtungen ausgestellten Studierendenausweise integriert werden. Studierende können ihren Studierendenstatus mit ihrem Studierendenausweis in ganz Europa leicht überprüfen lassen, wenn dieser die Merkmale des Europäischen Studierendenausweises besitzt. Der Europäische Studierendenausweis läuft über eine digitale Plattform mit der Bezeichnung „European Student Card Router“ (ESC-R), auf der die teilnehmenden Einrichtungen die Merkmale des Europäischen Studierendenausweises in ihre vorhandenen (physischen oder digitalen) Studierendenausweise integrieren können. Dies ermöglicht eine Echtzeit- Validierung des Studierendenstatus im gesamten europäischen Bildungsraum. Weitere Informationen darüber, wie sich Einrichtungen dem ESC-R anschließen können, um mit der Integration der Merkmale des Europäischen Studierendenausweises in ihre Studierendenausweise zu beginnen, finden Sie unter https://erasmus- plus.ec.europa.eu/european-student-card-initiative/card. WISSENS- UND EXPERTENNETZE Informationsnetz Eurydice Das Informationsnetz Eurydice befasst sich in erster Linie mit der Struktur und Organisation von Bildungsangeboten auf allen Ebenen in Europa und soll zu einem besseren wechselseitigen Verständnis der unterschiedlichen Bildungssysteme in Europa beitragen. Es stellt denjenigen, die für Bildungssysteme und für bildungspolitische Maßnahmen in Europa zuständig sind, auf EU-Ebene durchgeführte vergleichende Analysen sowie länderbezogene Informationen in den Bereichen Bildung und Jugend zur Verfügung, die ihnen in Entscheidungsprozessen helfen können. Das Informationsnetz Eurydice erstellt umfangreiches Informationsmaterial, darunter detaillierte Beschreibungen und Übersichtsdarstellungen der nationalen Bildungssysteme (nationale Bildungssysteme und -politiken), vergleichende Berichte zu spezifischen Themen, die für die EU von Interesse sind (Berichte zu Bildungsthemen), Indikatoren und Statistiken (Reihe Schlüsselzahlen) sowie verschiedene Zahlen und Fakten im Bereich Bildung, etwa nationale Bildungsstrukturen, Schul- und akademische Kalender sowie Vergleiche von Lehrergehältern und vorgeschriebenen Unterrichtszeiten nach Ländern und Bildungsebenen (Fakten und Zahlen). Das Netz besteht aus einer koordinierenden Zentralstelle in der Exekutivagentur und nationalen Stellen in allen EU- Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern sowie in Albanien, Bosnien und Herzegowina und Montenegro. Weitere Informationen sind zugänglich unter www.eurydice.eacea.ec.europa.eu. Netz nationaler Korrespondenten für die Online-Enzyklopädie Youth Wiki Im Einklang mit der EU-Jugendstrategie und dem Ziel, die Kenntnisse über Jugendfragen in Europa zu verbessern, erhalten nationale Strukturen, die zu Youth Wiki beitragen, finanzielle Förderung. Youth Wiki ist ein interaktives Tool, das zusammenhängende, laufend aktualisierte und nutzbare Informationen über junge Menschen in Europa und über die Jugendpolitik in den einzelnen Ländern bereitstellt. Diese finanzielle Förderung wird den von den nationalen Behörden benannten, in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässigen Stellen für Aktionen zur Erstellung landesspezifischer Informationen, vergleichbarer Länderbeschreibungen und von Indikatoren gewährt, die zu einem besseren gegenseitigen Verständnis der Systeme und Politik im Bereich Jugend in Europa beitragen. Weitere Informationen sind verfügbar unter www.national-policies.eacea.ec.europa.eu/youthwiki. https://erasmus-plus.ec.europa.eu/european-student-card-initiative/card https://erasmus-plus.ec.europa.eu/european-student-card-initiative/card https://eurydice.eacea.ec.europa.eu/ https://national-policies.eacea.ec.europa.eu/youthwiki 34 Netz der Expertengruppe für die Hochschulreform (HEREs) In nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, für die nationale Erasmus+-Büros zuständig sind, stellen die nationalen Expertengruppen für die Hochschulreform gebündelte Fachkompetenz für lokale Behörden und Akteure zur Verfügung, um Reformen zu unterstützen und weitere Fortschritte im Hochschulbereich zu ermöglichen. Diese Expertengruppen beteiligen sich an der Entwicklung hochschulpolitischer Maßnahmen ihrer Länder. Die Tätigkeit der Experten beruht auf „Peer-to-Peer“- Kontakten. Jedes nationale Team besteht aus fünf bis fünfzehn Mitgliedern. Die Experten sind Fachleute aus dem Hochschulsektor (Rektoren und ihre Stellvertreter, Dekane und erfahrene Hochschullehrkräfte, Auslandsbeauftragte, Studierende usw.). Der Auftrag der Experten besteht in Unterstützung für • die Entwicklung hochschulpolitischer Maßnahmen in den jeweiligen Ländern durch Begleitung von Modernisierungsvorhaben, Reformprozessen und Strategien im Hochschulbereich in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten lokalen Behörden • den politischen Dialog mit der EU im Hochschulbereich • Schulungs- und Beratungsaktivitäten für lokale Akteure, insbesondere für Hochschuleinrichtungen und ihre Mitarbeiter • Erasmus+-Projekte (insbesondere im Rahmen der Aktion zum Kapazitätsaufbau) durch Verbreitung der Projektergebnisse, vor allem bewährter Verfahren und innovativer Initiativen, und durch deren Nutzung für Schulungszwecke Nationale Teams zur Unterstützung der Umsetzung von EU-Instrumenten im Bereich Berufsbildung Die nationalen Teams von Berufsbildungsexperten haben die Aufgabe, gebündelt Fachkompetenz bereitzustellen, um die Anwendung von Instrumenten und Grundsätzen der EU zur Berufsbildung in Projekten zu fördern, die mit EU-Mitteln über das Programm Erasmus+ unterstützt werden. Die EU-Instrumente im Bereich Berufsbildung werden in den einschlägigen EU- Grundsatzdokumenten zur Berufsbildung dargelegt, etwa dem Europäischen Rahmen für eine hochwertige und nachhaltige Lehrlingsausbildung oder der Empfehlung des Rates zur Berufsbildung (z. B. EQAVET-Rahmen, europäische Kernprofile, Werdegang-Nachverfolgung, berufliche Exzellenz und andere). Insbesondere sollten die Experten den Begünstigten von Projekten, die aus EU-Mitteln im Rahmen des Programms Erasmus+ gefördert werden, dabei behilflich sein, die genannten EU-Instrumente für die Berufsbildung in ihren Projekten anzuwenden. Netz der nationalen EQAVET-Referenzstellen Die nationalen EQAVET-Referenzstellen (National Reference Points, NRP) werden von nationalen Behörden eingerichtet und bringen bereits bestehende einschlägige Gremien, an denen die Sozialpartner und alle betreffenden Interessenträger auf nationaler und regionaler Ebene beteiligt sind, unter einem Dach zusammen, damit sie gemeinsam zur Umsetzung des in der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz38 festgelegten europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der Berufsbildung (EQAVET) beitragen. Die nationalen EQAVET-Referenzstellen haben das Ziel, • konkrete Initiativen zur Umsetzung und Weiterentwicklung des EQAVET-Rahmens zu ergreifen, • ein breites Spektrum von Interessenträgern zu informieren und zu mobilisieren, um zur Umsetzung des EQAVET‐ Rahmens beizutragen, • die Selbstbewertung als ergänzendes und wirksames Instrument der Qualitätssicherung zu unterstützen, 35 • eine aktualisierte Beschreibung der nationalen/regionalen Qualitätssicherungsregelungen auf der Grundlage des EQAVET-Rahmens vorzulegen, • auf EU-Ebene Peer-Reviews zur Qualitätssicherung im Berufsbildungssystem durchzuführen. EQR, Europass und Euroguidance – nationale Zentren Diese drei Netze nationaler Zentren werden für jedes Land auf der Grundlage einer einzigen Vereinbarung oder von mehreren Vereinbarungen unterstützt: Nationale Koordinierungsstellen des europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) Die nationalen Koordinierungsstellen des EQR werden von den nationalen Behörden benannt und unterstützen diese bei: • der Entwicklung, Umsetzung und Überprüfung der nationalen Qualifikationsrahmen und ihrer Zuordnung zum Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) • der Überprüfung und bei Bedarf der Aktualisierung der Zuordnung der in den nationalen Qualifikationsrahmen oder -systemen festgelegten Niveaustufen zu denen des EQR Die nationalen Koordinierungsstellen des EQR machen Einzelpersonen und Organisationen näher mit dem EQR vertraut, indem sie: • die Aufnahme der entsprechenden EQR-Stufen in Zertifikate, Abschlusszeugnisse, Zeugniszusätze und andere Qualifikationsnachweise sowie in Qualifikationsdatenbanken unterstützen • Qualifikationsregister oder -datenbanken mit Qualifikationen entwickeln, die in den nationalen Qualifikationsrahmen aufgenommen wurden, und sie auf der Europass-Plattform veröffentlichen Weitere Informationen finden Sie unter https://europass.europa.eu/de/europass-tools/europaeischer- qualifikationsrahmen/nationalen-qualifikationsrahmen. Nationale Europass-Zentralstellen Das wichtigste Merkmal von Europass ist eine Online-Plattform, die Einzelpersonen und Organisationen interaktive Instrumente und Informationen zu Lernmöglichkeiten, Qualifikationsrahmen und Qualifikationen, Beratungsangeboten, Daten über Kompetenzen und Selbstbewertungsinstrumente und zur Dokumentation von Kompetenzen und Qualifikationen bietet und ihnen zeigt, wo sie Lern- und Beschäftigungsmöglichkeiten finden. Dazu müssen umfangreiche Arbeiten auf nationaler Ebene geleistet werden, und zwar von Stellen, die von nationalen Behörden benannt werden. Dies umfasst insbesondere: • die Bereitstellung nationaler Informationen für die EU-Plattform, insbesondere indem die Verknüpfung zwischen der EU-Plattform und nationalen Datenquellen für Lernangebote sowie nationalen Qualifikationsdatenbanken oder - registern sichergestellt wird • die Förderung der Inanspruchnahme der von der EU-Plattform angebotenen Dienste • Kontakte mit allen zuständigen Akteuren auf nationaler Ebene Weitere Informationen finden Sie unter www.europa.eu/europass/de. Euroguidance-Netz Euroguidance ist ein europäisches Netz nationaler Ressourcen- und Informationszentren, die von nationalen Behörden benannt werden. Alle Euroguidance-Zentren verfolgen die folgenden gemeinsamen Ziele: https://europa.eu/europass/de/implementation-european-qualifications-framework-eqf https://europa.eu/europass/de/implementation-european-qualifications-framework-eqf https://europa.eu/europass/de 36 • Zusammenarbeit und Unterstützung auf Unionsebene zur Stärkung der Politiken, Systeme und Verfahren der Beratung in der Union (Entwicklung der europäischen Dimension der lebensbegleitenden Beratung) • Unterstützung der Kompetenzentwicklung bei Beratern • Bereitstellung hochwertiger Informationen zur lebensbegleitenden Beratung • Förderung europäischer Möglichkeiten für Lernmobilität und Laufbahnplanung (über die Europass-Plattform) Die Hauptzielgruppe von Euroguidance sind Berater und politische Entscheidungsträger sowohl aus dem Bildungs- als auch aus dem Beschäftigungssektor. Weitere Informationen sind zugänglich unter: www.euroguidance.eu. https://euroguidance.eu/ 37 WER KANN AM PROGRAMM ERASMUS+ TEILNEHMEN? Erasmus+ richtet sich in erster Linie an Einzelpersonen. Erreicht werden diese Personen über Organisationen, Institutionen, Einrichtungen oder Gruppen, die die unterstützten Aktivitäten organisieren. Das Programm steht folglich zwei unterschiedlichen Gruppen von Akteuren offen: den „Teilnehmenden“ (Einzelpersonen, die an Aktivitäten im Rahmen von Erasmus+ teilnehmen und einen Teil der EU-Finanzmittel zur Deckung ihrer Teilnahmekosten erhalten können) und den „teilnehmenden Organisationen“39 (einschließlich informeller Gruppen junger Menschen, die entweder als Antragsteller oder als Partner an einem Erasmus+-Projekt beteiligt sind, und Selbstständiger). Die Teilnahmebedingungen sowohl für Einzelpersonen als auch für die teilnehmenden Organisationen hängen von dem Land ab, in dem sie ansässig sind. TEILNEHMENDE VON AKTIVITÄTEN IM RAHMEN VON ERASMUS+-PROJEKTEN Grundsätzlich müssen die Teilnehmenden der Erasmus+-Projekte in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Einige Aktionen, insbesondere in den Bereichen Hochschulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Jugend und Sport, stehen auch Teilnehmenden aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern offen. Die Bedingungen für die Teilnahme an einem Erasmus+-Projekt hängen vom Typ der jeweiligen Aktion ab. Allgemein sollen vor allem die folgenden Zielgruppen angesprochen werden: • Projekte im Hochschulbereich richten sich in erster Linie an Studierende (in Kurzstudiengängen, Bachelor- und Master- Studiengängen oder in Promotionsstudien), Hochschullehrkräfte, Hochschulpersonal, Ausbilder und Fachkräfte in Unternehmen. • Projekte im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung richten sich in erster Linie an Auszubildende und Studierende im Rahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung, Fachkräfte und Ausbilder im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung, Personal von Einrichtungen zur beruflichen Erstausbildung, Ausbilder und Fachkräfte in Unternehmen. • Projekte im Bereich der schulischen Bildung richten sich in erster Linie an Schulleiter, Lehrkräfte und anderes Schulpersonal, Schüler im Vorschul-, Primar- und Sekundarbereich. • Projekte im Bereich der Erwachsenenbildung richten sich in erster Linie an Mitglieder von Organisationen der nicht berufsbezogenen Erwachsenenbildung, Ausbilder, Lehrkräfte und Lernende in der nicht berufsbezogenen Erwachsenenbildung. • Projekte im Jugendbereich richten sich hauptsächlich an junge Menschen im Alter von 13 bis 30 Jahren40, Jugendarbeiter sowie Mitarbeiter und Mitglieder von Organisationen, die in der Jugendarbeit tätig sind. • Projekte im Sportbereich richten sich hauptsächlich an Fachkräfte und Freiwillige im Sportbereich, Sportler und Trainer. Nähere Informationen zu den Teilnahmebedingungen für die einzelnen Aktionen sind Teil B dieses Leitfadens zu entnehmen. TEILNEHMENDE ORGANISATIONEN Erasmus+-Projekte werden von den teilnehmenden Organisationen eingereicht und durchgeführt. Mit der Auswahl eines Projekts wird die betreffende antragstellende Organisation Begünstigte einer im Rahmen von Erasmus+ gewährten 39 Natürliche Personen sind nicht berechtigt, eine Finanzhilfe bei den nationalen Erasmus+-Agenturen oder der Exekutivagentur EACEA zu beantragen (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt). Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit haben, können in Ausnahmefällen teilnehmen, sofern ihre Vertreter befugt sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und sofern sie den Schutz der finanziellen Interessen der Union in gleicher Weise garantieren wie juristische Personen. EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) dürfen nicht Teil eines Antragsteller-Konsortiums sein. 40 Je nach Art der Aktivität gelten unterschiedliche Altersgrenzen. Weitere Informationen sind Teil B dieses Leitfadens zu entnehmen. Beachten Sie bitte auch die folgenden Hinweise: Untere Altersgrenze: Teilnehmende müssen bis zum Anfangsdatum der Aktivität das Mindestalter erreicht haben. Obere Altersgrenze: Teilnehmende dürfen zum Anfangsdatum der Aktivität das angegebene Höchstalter nicht überschritten haben. 38 Finanzhilfe. Die Begünstigten unterzeichnen eine Finanzhilfevereinbarung und erlangen damit einen Anspruch auf finanzielle Förderung bei der Durchführung ihres Projekts. Grundsätzlich müssen an Erasmus+-Projekten teilnehmende Organisationen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Einige Aktionen, insbesondere in den Bereichen Hochschulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Jugend und Sport, stehen auch teilnehmenden Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern offen. Die Bedingungen für die Teilnahme an Erasmus+-Projekten hängen vom Typ der durch das Programm geförderten Aktion ab. Generell steht das Programm allen Organisationen offen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend oder Sport tätig sind. An einigen Aktionen können sich auch andere Akteure der Arbeitsmärkte beteiligen. Weitere Informationen finden Sie in Teil B dieses Leitfadens. FÖRDERFÄHIGE LÄNDER Alle Aktionen des Programms Erasmus+ stehen den EU-Mitgliedstaaten zur Gänze für die Teilnahme offen. Darüber hinaus sind nach Artikel 19 der Erasmus+-Verordnung die folgenden Drittländer mit dem Programm assoziiert: • Mitglieder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), die dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören: Norwegen, Island und Liechtenstein • beitretende, Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer: Nordmazedonien, die Türkei und Serbien Die EU-Mitgliedstaaten und die oben genannten Drittländer, die mit dem Programm assoziiert sind, werden im Folgenden als „EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer“ bezeichnet. Darüber hinaus können nach Artikel 20 der Erasmus+-Verordnung auch Rechtsträger aus anderen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in ordnungsgemäß begründeten Fällen und im Interesse der Union an Erasmus+-Aktionen teilnehmen (im Folgenden „nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer“). EU-MITGLIEDSTAATEN UND MIT DEM PROGRAMM ASSOZIIERTE DRITTLÄNDER Die folgenden Länder können uneingeschränkt an allen Aktionen im Rahmen von Erasmus+ teilnehmen: Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU)41 Belgien Bulgarien Tschechien Griechenland Spanien Frankreich Litauen Luxemburg Ungarn Portugal Rumänien Slowenien 41 Gemäß Artikel 33 Absatz 2 des Beschlusses (EU) 2021/1764 des Rates vom 5. Oktober 2021 über die Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Union einschließlich der Beziehungen zwischen der Europäischen Union einerseits und Grönland und dem Königreich Dänemark andererseits (Übersee‐Assoziationsbeschluss einschließlich Grönlands) (EUR‐Lex – 32021D1764 – DE – EUR‐ Lex (europa.eu)) stellt die Union sicher, dass Einzelpersonen und Organisationen, die in überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) ansässig sind oder deren Ziel ÜLG sind, vorbehaltlich der Bestimmungen des Programms und der für den Mitgliedstaat, mit dem diese ÜLG verbunden sind, geltenden Regelungen am Programm Erasmus+ teilnehmen können. Dies bedeutet, dass Einzelpersonen und Organisationen der ÜLG am Programm mit einem Status „EU‐Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziiertes Drittland“ teilnehmen, wobei der „EU‐ Mitgliedstaat“ oder das „mit dem Programm assoziierte Drittland“ der jeweilige Mitgliedstaat ist, mit dem die ÜLG verbunden sind. Die Liste der ÜLG ist abrufbar unter www.ec.europa.eu/international‐partnerships/where‐we‐work/overseas‐countries‐and‐territories_de. https://ec.europa.eu/international-partnerships/where-we-work/overseas-countries-and-territories_de 39 Dänemark Deutschland Estland Irland Kroatien Italien Zypern Lettland Malta Niederlande Österreich Polen Slowakei Finnland Schweden Mit dem Programm assoziierte Drittländer42 Nordmazedonien Serbien Island Liechtenstein Norwegen Türkei NICHT MIT DEM PROGRAMM ASSOZIIERTE DRITTLÄNDER Die folgenden Länder können an bestimmten Aktionen des Programms teilnehmen, wenn sie bestimmte Kriterien oder Bedingungen erfüllen. Einige dieser Länder sind Empfänger öffentlicher Entwicklungshilfe.43 In Teil B dieses Leitfadens stehen die förderfähigen Länder für jede einzelne Aktion. Westbalkan (Region 1) Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo*44, Montenegro Östliche Nachbarschaft (Region 2) Armenien, Aserbaidschan, Belarus45, Georgien46, Moldau, Ukraine 42 Vorbehaltlich der Unterzeichnung der Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und den betreffenden Ländern. 43 Die Liste der am wenigsten entwickelten Länder ist abrufbar unter https://www.oecd.org/content/dam/oecd/en/topics/policy-sub- issues/oda-eligibility-and-conditions/DAC-List-of-ODA-Recipients-for-reporting-2024-25-flows.pdf. 44 Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos*. 45 Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Oktober 2020 und angesichts der Beteiligung von Belarus am Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, die in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Februar 2022 anerkannt wurde, hat die EU die Zusammenarbeit mit Vertretern öffentlicher Stellen und staatseigener Unternehmen in Belarus eingestellt. Sollten sich die Umstände ändern, kann dies überdacht werden. In der Zwischenzeit arbeitet die EU weiterhin mit nichtstaatlichen, lokalen und regionalen Akteuren zusammen und hat diese Unterstützung, soweit möglich, auch im Rahmen dieses Programms verstärkt. 46 Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 19. Dezember 2024 und in Reaktion auf die politischen Entwicklungen in Georgien hat die EU die finanzielle Unterstützung, die unmittelbar georgischen Behörden zugutekommt, überdacht. In Bezug auf Artikel 20 der Verordnung (EU) 2021/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung von Erasmus+, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, wird eine direkte finanzielle Unterstützung aus dem Programm für georgische Behörden – worunter die Zentralregierung, lokale Behörden, Agenturen und staatseigene Unternehmen zu verstehen sind – nicht als im Interesse der Union betrachtet. Georgische Behörden sind daher im Rahmen keiner der Maßnahmen dieses Leitfadens förderfähig. https://www.oecd.org/content/dam/oecd/en/topics/policy-sub-issues/oda-eligibility-and-conditions/DAC-List-of-ODA-Recipients-for-reporting-2024-25-flows.pdf https://www.oecd.org/content/dam/oecd/en/topics/policy-sub-issues/oda-eligibility-and-conditions/DAC-List-of-ODA-Recipients-for-reporting-2024-25-flows.pdf 40 Länder des südlichen Mittelmeerraums (Region 3) Ägypten, Algerien, Israel47, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Palästina48, Syrien, Tunesien Russische Föderation (Region 4) Russland49 Region 5 Asien a) Bangladesch, Bhutan, China, Indien, Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Malediven, Mongolei, Myanmar/Birma, Nepal, Nordkorea, Pakistan, Philippinen, Sri Lanka, Thailand, Vietnam b) Länder und Gebiete mit hohem Einkommen50: Brunei, Hongkong, Japan, Macau, Singapur, Südkorea, Taiwan Region 6 Zentralasien Afghanistan, Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan Region 7 Naher und Mittlerer Osten a) Irak, Iran, Jemen b) Hocheinkommensländer: Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate Region 8 Pazifik a) Fidschi, Kiribati, Marshallinseln, Mikronesien, Nauru, Niue, Palau, Papua-Neuguinea, Samoa, Salomonen, Timor-Leste, Tonga, Tuvalu, Vanuatu b) Hocheinkommensländer: Australien, Cookinseln, Neuseeland Region 9: Subsahara- Afrika51 Angola, Äquatorialguinea, Äthiopien, Benin, Botsuana, Burkina Faso, Burundi, Côte d'Ivoire, Demokratische Republik Kongo, Eritrea, Eswatini, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea- Bissau, Kamerun, Kap Verde, Kenia, Komoren, Kongo, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauretanien, Mauritius, Mosambik, Namibia, Niger, Nigeria, Ruanda, Sao Tomé und Príncipe, Sambia, Senegal, Seychellen, Sierra Leone, Simbabwe, Somalia, Südafrika, Sudan, Südsudan, Tansania, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik Region 10 Lateinamerika Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Honduras, Kolumbien, Mexiko, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Uruguay, Venezuela Region 11 Karibik Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Dominica, die Dominikanische Republik, Grenada, Guyana, Haiti, Jamaika, Kuba, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und Grenadinen, Suriname, Trinidad und Tobago Region 12 USA und Kanada Vereinigte Staaten von Amerika, Kanada Region 13 Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstaat 47 Die in der Bekanntmachung Nr. 2013/C-205/05 der Kommission (ABl. C 205 vom 19.7.2013, S. 9) festgelegten Förderkriterien gelten für alle Aktionen, die nach Maßgabe dieses Programmleitfadens durchgeführt werden, auch für den Fall, dass Dritte finanzielle Unterstützung für eine Aktion von einem Begünstigten im Sinne von Artikel 204 der Haushaltsordnung erhalten. 48 Diese Bezeichnung ist nicht als Anerkennung eines Staates Palästina auszulegen und lässt die Standpunkte der einzelnen Mitgliedstaaten zu dieser Frage unberührt. 49 Weitere Einzelheiten finden Sie im Abschnitt „Restriktive Maßnahmen der EU“ in Teil C dieses Leitfadens. 50 Diese Aufzählung enthält Länder und Gebiete, die in der OECD-Liste der Länder mit hohem Einkommen aufgeführt sind; sie berührt nicht den Status oder die Souveränität eines Gebiets, die Festlegung der Staats- oder Gebietsgrenzen oder die Bezeichnung von Gebieten, Städten oder Bereichen. 51 Folgende Länder sind prioritäre Migrations-Drittländer, die nicht mit dem Programm assoziiert sind: Äthiopien, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Dschibuti, Eritrea, Gambia, Ghana, Guinea, Kamerun, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Somalia, Sudan, Südsudan und Tschad. 41 Region 14 Färöer, Schweiz, Vereinigtes Königreich Die Mittel werden Organisationen gewährt, die ihren Sitz innerhalb des völkerrechtlich anerkannten Hoheitsgebiets des betreffenden Landes haben. Bei den Mitteln müssen eventuelle Beschränkungen beachtet werden, die der Europäische Rat für die EU-Außenhilfe festgelegt hat. Die Anträge müssen den in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union dargelegten allgemeinen Werten der Union entsprechen, und zwar Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der detaillierten Beschreibung der Programmaktionen in Teil B dieses Leitfadens. VISABESTIMMUNGEN UND AUFENTHALTSGENEHMIGUNGEN Teilnehmende von Erasmus+-Projekten benötigen unter Umständen Visa für den Auslandsaufenthalt in EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern oder nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, in denen die betreffende Aktivität durchgeführt wird. Alle teilnehmenden Organisationen müssen sicherstellen, dass vor Beginn der geplanten Aktivität die erforderlichen Genehmigungen (Visa oder Genehmigungen für kurzfristige oder langfristige Aufenthalte) vorliegen. Da die Bearbeitung mehrere Wochen dauern kann, sollten die Genehmigungen unbedingt frühzeitig bei den zuständigen Behörden beantragt werden. Die nationalen Agenturen und die Exekutivagentur können weitere Auskünfte zu Visa, Aufenthaltsgenehmigungen, Sozialversicherungsfragen usw. erteilen und entsprechend behilflich sein. Im EU-Zuwanderungsportal werden unter der folgenden Adresse allgemeine Informationen über Visa und über Genehmigungen für Kurz- und Langzeitaufenthalte angeboten: https://ec.europa.eu/immigration/. https://ec.europa.eu/immigration/ 42 TEIL B – INFORMATIONEN ÜBER DIE IN DIESEM LEITFADEN BEHANDELTEN AKTIONEN Dieser Teil des Erasmus+-Programmleitfadens enthält folgende Informationen zu allen Aktionen und Aktivitäten, die unter das Programm fallen: • Beschreibung der Ziele und der erwarteten Wirkung • Beschreibung der unterstützten Aktivitäten • Tabellen mit den Bewertungskriterien für Projektanträge • zusätzliche Informationen zur Erläuterung der unterstützten Projektarten • Beschreibung der Regeln für die Gewährung von Finanzhilfen Bevor ein Antrag gestellt wird, sollten die Antragsteller den gesamten Abschnitt über die Aktion, in deren Rahmen Finanzhilfe beantragt werden soll, sorgfältig durchlesen und sich mit den allgemeinen Informationen über die Prioritäten, Ziele und wichtigsten Merkmale des Programms vertraut machen. WELCHE AKTIONEN WERDEN IN DIESEM LEITFADEN VORGESTELLT? In den Abschnitten „Leitaktion 1“, „Leitaktion 2“ und „Leitaktion 3“ werden die folgenden Aktionen beschrieben: Leitaktion 1: Lernmobilität von Einzelpersonen • Mobilitätsprojekte für Lernende und Personal im Hochschulbereich, in der beruflichen Aus- und Weiterbildung, in der Schulbildung, in der Erwachsenenbildung und im Jugendbereich • Erasmus-Akkreditierungen in den Bereichen Hochschulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, schulische Bildung und Erwachsenenbildung sowie Jugend • Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung • DiscoverEU – Inklusionsaktion • Mobilität von Personal im Bereich Sport • Virtueller Austausch im Bereich Hochschulbildung und im Jugendbereich Leitaktion 2: Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen • Partnerschaften für Zusammenarbeit, darunter: o Kooperationspartnerschaften o Kleinere Partnerschaften o Europäische Partnerschaften für die Schulentwicklung • Partnerschaften für Exzellenz, darunter: o Zentren der beruflichen Exzellenz o Erasmus-Mundus-Aktion • Innovationspartnerschaften: o Allianzen für Innovation • Kapazitätsaufbau in den Bereichen Hochschulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Jugend und Sport 43 • Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen Leitaktion 3: Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit • „Die europäische Jugend vereint“ (European Youth Together) Jean-Monnet-Aktionen • Jean-Monnet-Aktionen im Bereich der Hochschulbildung • Jean-Monnet-Aktion in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung Darüber hinaus werden zur Durchführung einiger Aktionen des Programms spezifische Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen entweder direkt von der Europäischen Kommission oder von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie im Jährlichen Arbeitsprogramm für Erasmus+ sowie auf den Websites der Kommission52 und der Exekutivagentur53. 52 Europäische Kommission – Erasmus+: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de. 53 Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur: https://www.eacea.ec.europa.eu/index_de. https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de https://www.eacea.ec.europa.eu/index_de 44 LEITAKTION 1: LERNMOBILITÄT VON EINZELPERSONEN Die im Rahmen dieser Leitaktion unterstützten Aktionen sollen einen positiven und anhaltenden Effekt für die teilnehmenden Personen und Organisationen sowie für den politischen Rahmen, in dem die betreffenden Aktivitäten organisiert werden, mit sich bringen. Für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Praktikanten, Auszubildende, erwachsene Lernende und junge Menschen sollen mit den Mobilitätsaktivitäten im Rahmen dieser Leitaktion eines oder mehrere der folgenden Ergebnisse erreicht werden: • bessere Lernleistung • erhöhte Beschäftigungsfähigkeit und bessere Karrierechancen • mehr Eigeninitiative und unternehmerisches Denken • ausgeprägtere Eigenverantwortung und größeres Selbstwertgefühl • bessere Fremdsprachenkenntnisse und digitale Kompetenzen • ausgeprägteres interkulturelles Bewusstsein • aktivere Beteiligung an der Gesellschaft • umfassendere positive Interaktionen mit Menschen mit unterschiedlichem kulturellem Hintergrund • umfassendere Kenntnisse über das europäische Aufbauwerk und über die Werte der EU • größere Motivation zur Teilnahme an künftigen Angeboten zur (formalen/nichtformalen) allgemeinen und beruflichen Bildung im Anschluss an die Mobilitätsphase im Ausland Für Personal, Jugendarbeiter und Fachkräfte in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend sollen mit den Mobilitätsaktivitäten eines oder mehrere der folgenden Ergebnisse erzielt werden: • verbesserte Kompetenzen in Bezug auf die jeweiligen Berufsprofile (Lehr- oder Ausbildungstätigkeit, Jugendarbeit usw.) • umfassenderes länderübergreifendes Verständnis für Verfahren, politische Strategien und Systeme in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugendarbeit • bessere Befähigung, Veränderungen im Hinblick auf die Einführung von Modernisierungen und die internationale Öffnung der nationalen Bildungseinrichtungen anzustoßen • besseres Verständnis der Zusammenhänge zwischen formaler und nichtformaler Bildung, Berufsbildung und dem Arbeitsmarkt • bessere Qualität ihrer Tätigkeit und ihrer Aktivitäten für Studierende, Praktikanten, Auszubildende, Schüler, erwachsene Lernende und junge Menschen • größeres Verständnis und stärkere Aufgeschlossenheit für alle Arten von Vielfalt, z. B. soziale, ethnische, sprachliche, geschlechtsbezogene und kulturelle Vielfalt, sowie unterschiedliche Fähigkeiten • bessere Befähigung zur Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit geringeren Chancen • bessere Unterstützung und Förderung von Mobilitätsaktivitäten für Lernende • bessere Berufs- und Karrierechancen • bessere Fremdsprachenkenntnisse und digitale Kompetenzen • höhere Motivation und Zufriedenheit bei der täglichen Arbeit Die im Rahmen dieser Aktion unterstützten Aktivitäten sollen außerdem bei den teilnehmenden Organisationen zu einem oder mehreren der folgenden Ergebnisse beitragen: • Bessere Befähigung zur Arbeit auf EU- und internationaler Ebene: bessere Managementfähigkeiten und Internationalisierungsstrategien; verstärkte Zusammenarbeit mit Partnern aus anderen Ländern; verstärkte Zuweisung von (nicht von der EU bereitgestellten) Finanzmitteln zur Organisation europäischer/internationaler Projekte; höhere Qualität bei der Vorbereitung, Durchführung, Überwachung und Nachbereitung europäischer/internationaler Projekte 45 • Innovative und verbesserte Arbeitsweise im Interesse der betreffenden Zielgruppen, beispielsweise durch attraktivere Programme für Studierende, Praktikanten, Auszubildende und junge Menschen unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedürfnisse und Erwartungen; bessere Qualifikation von Lehrkräften und Ausbildern; bessere Verfahren zur Anerkennung und Validierung von Kompetenzen, die in Lernphasen im Ausland erworben wurden; wirksamere Aktivitäten zugunsten lokaler Gemeinschaften, bessere Methoden und Praktiken in der Jugendarbeit, um junge Menschen aktiv einzubeziehen und/oder benachteiligte Gruppen zu berücksichtigen usw. • Schaffung eines moderneren, dynamischeren, stärker zielgerichteten und professionelleren Umfelds innerhalb der Organisation: Bereitschaft zur Einbindung bewährter Verfahren und neuer Methoden in die tägliche Tätigkeit; Offenheit für die Nutzung von Synergien mit Organisationen, die in anderen Sozial-, Bildungs- und Beschäftigungsbereichen tätig sind; strategische Planung der beruflichen Entwicklung ihres Personals unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und der Ziele der Organisation; Aufrechterhaltung der Kommunikation, Wissenstransfer und Verbreitung von Verbesserungen, gegebenenfalls Fähigkeit zur Gewinnung hervorragender Studierender und Hochschulpersonal aus der ganzen Welt. Langfristig dürfte sich das Zusammenwirken der Tausenden im Rahmen dieser Leitaktion geförderten Projekte in der allgemeinen und beruflichen Bildung und im Jugendbereich in den beteiligten Ländern bemerkbar machen und in Europa und darüber hinaus politische Reformen anstoßen und neue Ressourcen für Mobilitätschancen anziehen. Somit wird das Programm auch im Jahr 2026 weiter dafür mobilisiert werden, die sozioökonomischen und bildungspolitischen Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine abzumildern, und zwar durch die Unterstützung von Mobilitätsprojekten, die die Integration von vor dem Krieg in der Ukraine geflohenen Menschen erleichtern. WAS IST EIN MOBILITÄTSPROJEKT? Organisationen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätig sind, können im Rahmen des Programms Erasmus+ bei der Durchführung von Projekten zur Förderung unterschiedlicher Formen von Mobilität unterstützt. Ein Mobilitätsprojekt umfasst folgende Phasen: • Planung (Festlegung der Lernergebnisse, Aktivitätsformate, Erstellung eines Arbeitsprogramms und Zeitplan für die Aktivitäten) • Vorbereitung (Regelung praktischer Angelegenheiten, Auswahl der Teilnehmenden, Erarbeitung von Vereinbarungen mit Partnern und Teilnehmenden, sprachliche, interkulturelle, lern- und aufgabenbezogene Vorbereitung der Teilnehmenden vor der Abreise) • Durchführung der Mobilitätsaktivitäten • Nachbereitung (Bewertung der Aktivitäten, Validierung und ggf. formale Anerkennung der von den Teilnehmenden erzielten Lernergebnisse sowie Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse) Das Programm Erasmus+ unterstützt die Teilnehmenden von Mobilitätsaktivitäten noch stärker, indem es ihre Fremdsprachenkenntnisse sowohl vor ihrem Auslandsaufenthalt als auch während ihrer Zeit im Ausland fördert, wozu auch eine verstärkte Finanzhilfe zur sprachlichen Unterstützung für Teilnehmende an langfristigen Mobilitätsaktivitäten in den Bereichen Berufs-, Erwachsenen- und Schulbildung gehört. Ein Erasmus+-Online-Sprachunterstützungsdienst (OLS) bietet den Teilnehmenden von Mobilitätsaktivitäten die Möglichkeit, ihre Kenntnisse in Fremdsprachen einzuschätzen und zur Verbesserung ihres Kenntnisstands an Online-Sprachkursen teilzunehmen. Im Rahmen von Erasmus+ gibt es die Möglichkeit, Mobilitätsaktivitäten unter Beteiligung von Partnerorganisationen mit unterschiedlichem Hintergrund anzubieten, die auf verschiedenen Gebieten oder in verschiedenen sozioökonomischen Bereichen tätig sind (z. B. Praktika in Unternehmen, NRO oder öffentlichen Stellen für Studierende oder für Lernende in der Berufsbildung; schulische Lehrkräfte, die in Unternehmen oder Schulungszentren berufliche Fortbildungen absolvieren; Wirtschaftsexperten, die in Hochschuleinrichtungen Vorträge halten oder Schulungen durchführen usw.). 46 Das dritte wichtige Element der Innovation und Qualität von Mobilitätsaktivitäten besteht darin, dass an Erasmus+ teilnehmende Organisationen die Möglichkeit haben, Mobilitätsaktivitäten mittelfristig zu organisieren und in einem umfassenderen strategischen Rahmen zu planen. Mit einem einzigen Förderantrag kann der Koordinator eines Mobilitätsprojekts mehrere Mobilitätsaktivitäten organisieren, die zahlreichen Personen Aufenthalte in unterschiedlichen Ländern ermöglichen. Somit können die Teilnehmenden im Rahmen von Erasmus+ ihr Projekt unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Teilnehmenden, aber auch entsprechend ihrer internen Planung in Bezug auf Internationalisierung, Kapazitätsaufbau und Modernisierung konzipieren. Akkreditierungssysteme spielen eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung der hohen Wirkung der Leitaktion 1. Die Erasmus- Charta für die Hochschulbildung, die Erasmus-Akkreditierung für Mobilitätskonsortien im Hochschulbereich und die Erasmus- Akkreditierungen in den Bereichen Berufsbildung, Schulbildung, Erwachsenenbildung und Jugend ermöglichen Organisationen in der Zeit der Umsetzung ihrer Akkreditierung einen vereinfachten Zugang zu Finanzhilfen und versetzen sie gleichzeitig in die Lage, sich auf längerfristige Ziele und institutionelle Auswirkungen zu konzentrieren. Je nach Profil der Teilnehmenden werden die folgenden Arten von Mobilitätsprojekten im Rahmen von Leitaktion 1 des Programms Erasmus+ unterstützt: Allgemeine und berufliche Bildung: • Mobilitätsprojekte für Studierende und Hochschulpersonal • Mobilitätsprojekte für Lernende und Personal im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung • Mobilitätsprojekte für Schülerinnen und Schüler sowie schulische Lehrkräfte • Mobilitätsprojekte für Lernende und Personal im Bereich der Erwachsenenbildung Jugendbereich: • Mobilitätsprojekte für junge Menschen – Jugendbegegnungen • Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter • Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung • DiscoverEU-Inklusionsaktion Bereich Sport: • Mobilität von Personal im Bereich Sport Die folgenden Abschnitte enthalten detaillierte Informationen über die Kriterien und Voraussetzungen, die für die verschiedenen Mobilitätsprojekte gelten. 47 MOBILITÄTSPROJEKTE FÜR STUDIERENDE UND HOCHSCHULPERSONAL Diese Mobilitätsaktion im Bereich der Hochschulbildung unterstützt die physische und gemischte Mobilität von Studierenden in allen Studienfächern und -zyklen (Kurzstudiengänge, Bachelor- und Master-Studiengänge oder Promotionsstudien). Studierende können entweder an einer Partner-Hochschuleinrichtung im Ausland studieren oder ein Praktikum in einem Unternehmen, einer Forschungseinrichtung, einem Labor, einer Organisation oder an einem anderen relevanten Arbeitsplatz im Ausland absolvieren. Studierende können auch einen Auslandsstudienaufenthalt mit einem Praktikum kombinieren, um die Lernergebnisse weiter zu verbessern und mehr Querschnittskompetenzen zu entwickeln. Zwar wird die längerfristige physische Mobilität nachdrücklich empfohlen, doch wird im Rahmen dieser Maßnahme anerkannt, dass eine flexiblere Dauer der physischen Mobilität angeboten werden muss, um sicherzustellen, dass das Programm für Studierende aus allen Verhältnissen, Situationen und Studienfächern zugänglich ist. Diese Aktion unterstützt auch Hochschullehrkräfte und Verwaltungspersonal bei der Teilnahme an Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung im Ausland sowie Personal aus der Arbeitswelt bei der Lehre und Ausbildung für Studierende oder Personal an Hochschuleinrichtungen. Diese Aktivitäten können Lehr- wie auch Ausbildungszeiten umfassen (z. B. Job Shadowing, Hospitationen, Schulungen). Darüber hinaus unterstützt diese Aktion gemischte Intensivprogramme, die es Gruppen von Hochschuleinrichtungen ermöglichen, gemeinsam gemischte Mobilitätslehrpläne und -aktivitäten für Studierende sowie akademisches und Verwaltungspersonal zu entwickeln. ZIELE DER AKTION Ziel dieser Aktion ist es, einen Beitrag zur Schaffung eines europäischen Bildungsraums mit globaler Reichweite zu leisten und die Verbindung zwischen Bildung und Forschung zu stärken. Ziel ist es auch, die Beschäftigungsfähigkeit, die soziale Inklusion, das bürgerschaftliche Engagement, die Innovation und die ökologische Nachhaltigkeit in Europa und darüber hinaus zu fördern, indem es Studierenden aus allen Bereichen und Studienzyklen ermöglicht wird, im Rahmen ihres Studiums oder ihrer Ausbildung im Ausland zu studieren oder dort eine Ausbildung zu absolvieren. Mit dieser Aktion werden folgende Ziele verfolgt: • Kontakt der Studierenden mit unterschiedlichen Ansichten, Kenntnissen, Lehr- und Forschungsmethoden sowie Arbeitspraktiken in ihrem Studienfach im europäischen und internationalen Kontext • Entwicklung ihrer Querschnittskompetenzen wie Kommunikationsfähigkeiten, Sprachfähigkeiten, kritisches Denken, Problemlösung, interkulturelle Fähigkeiten und Forschungskompetenzen • Entwicklung ihrer zukunftsorientierten Kompetenzen, etwa digitaler und grüner Kompetenzen, mit denen sie sich den Herausforderungen von heute und von morgen stellen können • Unterstützung der persönlichen Entwicklung, etwa der Fähigkeit, sich an neue Situationen anzupassen, und des Selbstvertrauens Ein weiteres Ziel besteht darin, allem Personal, darunter Personal aus Unternehmen, die Möglichkeit zu geben, im Rahmen seiner beruflichen Entwicklung im Ausland zu unterrichten oder eine Ausbildung zu absolvieren, um Folgendes zu erreichen: • Weitergabe seiner Fachkenntnisse • Erleben neuer Lehrumgebungen • Erwerb neuer innovativer pädagogischer sowie lehrplanerischer Fähigkeiten und digitaler Kompetenzen • Kontakte zu Fachkollegen im Ausland, um gemeinsame Aktivitäten zur Verwirklichung der Programmziele zu entwickeln • Austausch bewährter Verfahren und Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen • bessere Vorbereitung der Studierenden auf die Arbeitswelt. 48 Darüber hinaus soll die Entwicklung transnationaler und interdisziplinärer Lehrpläne sowie innovativer Lern- und Lehrmethoden gefördert werden, darunter Online-Zusammenarbeit, forschungsgestütztes Lernen und herausforderungsorientierte Ansätze mit dem Ziel, gesellschaftliche Probleme zu bewältigen. WIE KÖNNEN ERASMUS+-MOBILITÄTSMÖGLICHKEITEN IM BEREICH DER HOCHSCHULBILDUNG WAHRGENOMMEN WERDEN? Die antragstellende Organisation muss in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Drittland ansässig sein und über eine Akkreditierung für Hochschuleinrichtungen verfügen. Sie kann sich entweder als einzelne Hochschuleinrichtung bewerben, was eine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (Erasmus Charter for Higher Education, ECHE) erforderlich macht, oder im Namen eines Mobilitätskonsortiums, was wiederum eine Akkreditierung für Mobilitätskonsortien erforderlich macht. Akkreditierung als Einzelorganisation - die Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (Erasmus Charter for Higher Education) Hochschuleinrichtungen müssen die Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE)54 erhalten haben, bevor sie sich bei ihrer nationalen Erasmus+-Agentur mit einem Mobilitätsprojekt bewerben. Durch die Unterzeichnung der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung verpflichten sich Hochschuleinrichtungen, Teilnehmenden von Mobilitätsaktivitäten alle erforderliche Unterstützung, einschließlich der sprachlichen Vorbereitung, anzubieten. Teilnehmende von Mobilitätsaktivitäten können den Erasmus+-Online-Sprachunterstützungsdienst (Online Language Support – OLS) nutzen, um ihre Fremdsprachenkenntnisse vor und/oder während des Mobilitätsprojekts zu verbessern. Neben anderen ECHE-Grundsätzen muss die teilnehmende Hochschuleinrichtung die Mobilität zu Studien- und Lehrzwecken nur im Rahmen vorheriger Vereinbarungen zwischen den Einrichtungen durchführen, die Auswahl der potenziellen Teilnehmenden und die Bewilligung von Mobilitätsstipendien entsprechend den Bestimmungen ihrer Finanzhilfevereinbarung mit der nationalen Agentur auf faire, transparente und kohärente Weise durchführen und dies ordnungsgemäß dokumentieren. Sie sollte sicherstellen, dass solche fairen und transparenten Verfahren in allen Phasen der Mobilität und bei der Beantwortung von Anfragen/Beschwerden von Teilnehmenden zur Anwendung kommen. Es muss sichergestellt werden, dass im Falle einer Teilstudium-Mobilität zum Erwerb von Leistungspunkten („Credit Mobility“) keine Gebühren für das Studium, die Einschreibung, Prüfungen oder den Zugang zu Labor- und Bibliothekseinrichtungen von ins Land kommenden Studierenden erhoben werden. Nach der Mobilitätsphase muss die Einrichtung auch sicherstellen, dass sie die Ergebnisse der Lernphase im Ausland automatisch und vollständig anerkennt. Die ECHE wird durch die ECHE-Leitlinien55 ergänzt, ein Dokument, das Hochschuleinrichtungen bei der Umsetzung der Grundsätze der ECHE unterstützt. Die Hochschuleinrichtungen müssen die ECHE und die sie begleitenden Leitlinien bei der Durchführung aller Maßnahmen, die diese Akkreditierung erfordern, ordnungsgemäß einhalten. Als Hilfsmittel wird eine ECHE-Selbstbewertung56 bereitgestellt, damit die Hochschuleinrichtungen bewerten können, wie sie bei der Umsetzung der ECHE-Grundsätze abschneiden und welche Bereiche gestärkt werden könnten, und um Vorschläge für weitere Verbesserungen zu unterbreiten. 54 Erasmus-Charta für die Hochschulbildung: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/applicants/higher- education-charter_de. 55 Leitlinien der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung 2021-2027: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-charter-for- higher-education-2021-2027-guidelines. 56 Selbstbewertung der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/eche/start_de. https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/applicants/higher-education-charter_de https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/applicants/higher-education-charter_de https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-charter-for-higher-education-2021-2027-guidelines https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-charter-for-higher-education-2021-2027-guidelines https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/eche/start_de 49 Hochschuleinrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können die ECHE nicht unterzeichnen57, sind jedoch zur Einhaltung der ECHE-Grundsätze verpflichtet. Daher müssen Detailfragen wie die faire und transparente Auswahl der Teilnehmenden, die Anerkennung von Lernergebnissen und alle erforderlichen Unterstützungsangebote für mobile Teilnehmende ausdrücklich in der interinstitutionellen Vereinbarung für die internationale Mobilität geregelt werden. Gruppenakkreditierung - Erasmus-Akkreditierung für Mobilitätskonsortien im Hochschulbereich Neben einzelnen Hochschuleinrichtungen können auch Gruppen von Hochschuleinrichtungen einen Antrag auf Finanzierung eines Mobilitätsprojekts im Hochschulbereich stellen. Eine solche Gruppe wird als Mobilitätskonsortium bezeichnet. Das Mobilitätskonsortium muss über eine Erasmus-Akkreditierung für Mobilitätskonsortien im Hochschulbereich verfügen. Der Koordinator des Mobilitätskonsortiums beantragt im Namen des Mobilitätskonsortiums die Erasmus-Akkreditierung für Mobilitätskonsortien im Hochschulbereich und eine Erasmus+-Finanzhilfe. Diese Akkreditierung wird von der nationalen Agentur erteilt, die auch den Antrag auf Förderung eines Mobilitätsprojekts im Hochschulbereich bewertet. Die Akkreditierung und die Finanzbeihilfen für Mobilitätsprojekte können im Rahmen derselben Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beantragt werden. Die Finanzbeihilfe für Mobilitätsprojekte wird jedoch nur den Gruppen von Hochschuleinrichtungen und Organisationen bewilligt, die den Akkreditierungsprozess erfolgreich abgeschlossen haben. Damit eine Akkreditierung für Mobilitätskonsortien im Hochschulbereich erteilt werden kann, müssen die folgenden Kriterien erfüllt sein: FÖRDERKRITERIEN Förderfähige teilnehmende Organisationen Ein Mobilitätskonsortium im Hochschulbereich kann aus folgenden teilnehmenden Organisationen bestehen: ▪ Hochschuleinrichtungen mit einer gültigen Erasmus-Charta für die Hochschulbildung ▪ auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätigen öffentlichen oder privaten Organisationen Alle teilnehmenden Organisationen müssen in demselben EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Mobilitätskonsortien können nicht in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sein. Zum Zeitpunkt der Beantragung der Akkreditierung für Mobilitätskonsortien im Hochschulbereich müssen alle Mitgliedsorganisationen des Mobilitätskonsortiums benannt werden. Wer ist antragsberechtigt? Jede förderfähige teilnehmende Organisation kann als Koordinator auftreten und im Namen aller am Konsortium beteiligten Organisationen einen Antrag stellen. Anzahl der teilnehmenden Organisationen Ein Mobilitätskonsortium muss aus mindestens drei förderfähigen teilnehmenden Organisationen, darunter zwei Hochschuleinrichtungen, bestehen. 57 Ausgenommen Hochschuleinrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern des Westbalkans für die Zwecke der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Initiative „Europäische Hochschulen“, in deren Rahmen sie förderfähig sind. 50 Laufzeit der Akkreditierung des Mobilitätskonsortiums Der gesamte Programmplanungszeitraum. Sollte sich nach Erteilung der Akkreditierung an der Zusammensetzung des Mobilitätskonsortiums etwas Wesentliches ändern, so ist ein neuer Antrag auf Akkreditierung erforderlich. Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der nationalen Agentur des Landes, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Wann ist der Antrag zu stellen? Für Projekte, die ab dem 1. Juni eines Jahres beginnen, müssen Antragsteller ihren Akkreditierungsantrag bis zum 19. Februar um 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) des betreffenden Jahres einreichen. Wie ist der Antrag zu stellen? Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. ZUSCHLAGSKRITERIEN Die eingereichten Anträge werden bewertet, indem auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien und Punktzahlen eine Wertung mit insgesamt 100 möglichen Punkten vorgenommen wird. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen: ▪ mindestens 60 von insgesamt 100 Punkten und ▪ mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der vier nachstehenden Kategorien von Zuschlagskriterien Relevanz des Konsortiums (Höchstpunktzahl 30 Punkte) ▪ Relevanz des Vorschlags im Hinblick auf: die Ziele der Aktion die Erfordernisse und Zielsetzungen der an dem Konsortium teilnehmenden Organisationen und der einzelnen Teilnehmenden ▪ Inwieweit ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. ▪ Inwieweit ist der Vorschlag geeignet, - die Teilnehmenden zu hochwertigen Lernergebnissen zu führen - die Kapazitäten und den internationalen Wirkungsbereich der an dem Konsortium teilnehmenden Organisationen zu stärken - einen Mehrwert auf EU-Ebene durch Ergebnisse zu schaffen, die nicht erzielt werden könnten, wenn die Aktivitäten von den beteiligten Hochschuleinrichtungen jeweils einzeln durchgeführt würden 51 Qualität der Zusammensetzung des Konsortiums und der Kooperationsvereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Inwieweit - ist bei dem Konsortium eine geeignete Zusammensetzung der entsendenden Hochschuleinrichtungen mit, sofern zutreffend, ergänzenden teilnehmenden Organisationen aus anderen sozioökonomischen Sektoren mit dem erforderlichen Profil und der benötigten Erfahrung und Kompetenz für eine in jeder Hinsicht erfolgreiche Durchführung des Projekts gegeben - hat der Koordinator des Konsortiums Erfahrung mit der Leitung eines Konsortiums oder mit einem ähnlichen Projekttyp - sind die Funktionen, Zuständigkeiten und Aufgaben/Ressourcen klar festgelegt und geben Aufschluss über das Engagement und die aktive Mitwirkung aller teilnehmenden Organisationen - werden die Aufgaben/Ressourcen gebündelt und aufgeteilt - sind die Zuständigkeiten für die Vertrags- und Finanzverwaltung klar verteilt - bezieht das Konsortium neue Programmteilnehmende und weniger erfahrene Organisationen in die Aktion ein Qualität der Konzeption und der Durchführung der Aktivitäten durch das Konsortium (Höchstpunktzahl 20 Punkte) ▪ Klarheit, Vollständigkeit und Qualität sämtlicher Phasen eines Mobilitätsprojekts (Vorbereitung, Durchführung der Mobilitätsaktivitäten und Nachbereitung) ▪ Qualität der praktischen Regelungen, Verwaltung und Unterstützungsmodalitäten (z. B. Suche nach aufnehmenden Organisationen, Vermittlung, Information, sprachliche und interkulturelle Begleitung, Überwachung) ▪ Qualität der Zusammenarbeit, Koordinierung und Kommunikation zwischen den teilnehmenden Organisationen und mit anderen maßgeblichen Akteuren ▪ sofern zutreffend, Qualität der Regelungen zur Anerkennung und Validierung der Lernergebnisse der Teilnehmenden sowie durchgängige Anwendung von europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumenten ▪ sofern zutreffend, Eignung der Maßnahmen zur Auswahl der Teilnehmenden für die Mobilitätsaktivitäten und zur Förderung der Teilnahme von Personen mit geringeren Chancen an Mobilitätsaktivitäten Wirkung und Verbreitung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) ▪ Qualität der Maßnahmen zur Bewertung der Ergebnisse der vom Konsortium durchgeführten Aktivitäten ▪ Mögliche Wirkung des Projekts: ▪ auf Teilnehmer und teilnehmende Organisationen während und nach der Projektlaufzeit ▪ über die unmittelbar an dem Projekt teilnehmenden Organisationen und Personen hinaus auf institutioneller, lokaler, regionaler, nationaler und/oder internationaler Ebene ▪ Eignung und Qualität der Maßnahmen zur Verbreitung der Ergebnisse der unter Leitung des Konsortiums durchgeführten Aktivitäten bei den teilnehmenden Organisationen und Partnern und darüber hinaus 52 EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Die antragstellende Organisation beantragt die Finanzhilfe für das Mobilitätsprojekt, unterzeichnet die Finanzhilfevereinbarung, setzt diese um und erstellt den Bericht. An dem Mobilitätsprojekt teilnehmende Organisationen haben folgende Aufgaben: • Entsendende Organisation: Zuständig für die Auswahl von Studierenden/Personal und deren Entsendung ins Ausland. Zu diesen Aufgaben gehören auch Zahlungen von Finanzhilfen (für die Teilnehmenden in EU- Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern), die Vorbereitung und Betreuung sowie die automatische Anerkennung im Zusammenhang mit der Mobilitätsphase. • Aufnehmende Organisation: Zuständig für die Aufnahme von Studierenden/Personal aus dem Ausland und die Bereitstellung von Studien-, Praktikums- oder Ausbildungsprogrammen; kann auch eine Lehraktivität in Anspruch nehmen. Zu diesen Aufgaben gehören auch Zahlungen von Finanzhilfen (an die Teilnehmenden, die aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern kommen). • Vermittlungsorganisation: Eine auf dem Arbeitsmarkt bzw. in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland tätige Organisation. Sie kann Mitglied eines Mobilitätskonsortiums sein, ist aber keine entsendende Organisation. Ihre Aufgabe kann darin bestehen, die Verwaltungsverfahren der entsendenden Hochschuleinrichtungen zu vereinfachen und zu verbreiten, im Fall von Praktika die Profile der Studierenden besser auf die Bedürfnisse der Unternehmen abzustimmen und die Teilnehmenden gemeinsam vorzubereiten. Die entsendende und die aufnehmende Organisation müssen sich vor Beginn der Mobilitätsphase mit den Studierenden/dem Personal auf die jeweils durchzuführenden Aktivitäten verständigen, und zwar in Form einer „Lernvereinbarung“ bei Studierenden bzw. einer „Mobilitätsvereinbarung“ bei Angehörigen des Personals. Diese Vereinbarungen enthalten Festlegungen für die Mobilitätsphase im Ausland und Bestimmungen zu ihrer formalen Anerkennung durch jede Vertragspartei. Die Rechte und Pflichten sind in der von dem Begünstigten und dem Teilnehmenden unterzeichneten Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Wenn die Aktivität zwei Hochschuleinrichtungen betrifft (Studierendenmobilität zu Studienzwecken, einschließlich gemischter Mobilität, und Personalmobilität zu Lehrzwecken), muss vor dem Austausch eine „interinstitutionelle Vereinbarung“ zwischen der entsendenden und der aufnehmenden Einrichtung getroffen worden sein. Bereichsübergreifende Dimensionen Bei der Konzeption eines Mobilitätsprojekts müssen die folgenden horizontalen Dimensionen gestärkt werden: INKLUSION UND VIELFALT IN DER MOBILITÄT IM HOCHSCHULBEREICH Um den Zugang von Studierenden und Personal zur Mobilität im Einklang mit den Grundsätzen der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) so einfach wie möglich zu gestalten, müssen die Hochschuleinrichtungen einen gleichen und gleichberechtigten Zugang und Chancengleichheit für derzeitige und potenzielle Teilnehmende aus allen Verhältnissen gewährleisten. Dies bedeutet, dass Teilnehmende mit geringeren Chancen einbezogen werden, etwa Teilnehmende mit körperlichen, psychischen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Studierende mit Kindern, Studierende, die erwerbstätig oder Berufssportler sind, und Studierende aus allen in der Mobilität unterrepräsentierten Studienfächern. Die Festlegung interner Auswahlverfahren, die der Gleichberechtigung und Inklusion Rechnung tragen und die Leistungen und Beweggründe der Antragsteller ganzheitlich bewerten, ist für die Einhaltung dieses Grundsatzes von wesentlicher Bedeutung. Darüber hinaus werden Hochschuleinrichtungen angeregt, im Rahmen ihrer Lehrpläne integrierte Mobilitätsmöglichkeiten wie Mobilitätsfenster bereitzustellen, um die Teilnahme von Studierenden aus allen Studienfächern zu erleichtern. In dieser Hinsicht kann die gemischte Mobilität dazu beitragen, zusätzliche Möglichkeiten zu bieten, die für bestimmte Einzelpersonen oder Gruppen von Studierenden möglicherweise besser geeignet sind. In diesem Zusammenhang trägt die Einsetzung von Inklusionsbeauftragten in den Hochschuleinrichtungen dazu bei, Inklusion und Vielfalt zu fördern. Inklusionsbeauftragte können beispielsweise dazu beitragen, das Bewusstsein zu schärfen, Strategien für Kommunikations- und 53 Öffentlichkeitsarbeit festzulegen, in Zusammenarbeit mit zuständigen Kollegen eine angemessene Unterstützung während der gesamten Mobilitätsaktivität zu gewährleisten und die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Mitarbeitern innerhalb der Einrichtung, die über Fachwissen im Bereich Inklusion und Vielfalt verfügen, zu erleichtern. ÖKOLOGISCHE NACHHALTIGKEIT UND UMWELTFREUNDLICHE VERFAHREN IN DER MOBILITÄT IM HOCHSCHULBEREICH Im Einklang mit den Grundsätzen der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) müssen Hochschuleinrichtungen bei allen Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Programm umweltfreundliche Verfahren fördern. Dies bedeutet, die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel für die Mobilität zu fördern, aktive Schritte zur umweltfreundlicheren Organisation von Veranstaltungen, Konferenzen und Sitzungen im Zusammenhang mit der Erasmus+-Mobilität zu unternehmen und papiergestützte Verwaltungsverfahren durch digitale Verfahren zu ersetzen (im Einklang mit den Standards und dem Zeitrahmen der Initiative für den europäischen Studierendenausweis). Zudem sollten die Hochschuleinrichtungen alle Teilnehmenden für verschiedene Maßnahmen sensibilisieren, die sie im Ausland ergreifen können, um den CO2-Fußabdruck und den ökologischen Fußabdruck ihrer Mobilitätsaktivitäten zu verringern, und die Fortschritte bei der Verwirklichung nachhaltigerer Mobilitätsaktivitäten für Studierende und Personal überwachen. DIGITALISIERUNG UND DIGITALE BILDUNG/KOMPETENZEN BEI DER MOBILITÄT IM HOCHSCHULBEREICH Im Einklang mit den Grundsätzen der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) sollten Hochschuleinrichtungen eine digitale Verwaltung der Studierendenmobilität gemäß den technischen Standards der Initiative für einen europäischen Studierendenausweis58 umsetzen. Dies bedeutet, dass an dem Programm teilnehmende Hochschuleinrichtungen zum Austausch von Mobilitätsdaten sich dem Netzwerk „Erasmus Without Paper“ anschließen müssen und sich mit dem „European Student Card Router“ verbinden sollten, um die Merkmale des Europäischen Studierendenausweises in ihre (physischen oder digitalen) Studierendenausweise aufzunehmen59. Hochschuleinrichtungen können ihre Mittel zur organisatorischen Unterstützung für die Umsetzung der digitalen Mobilitätsverwaltung und die Integration der Merkmale des Europäischen Studierendenausweises in ihre Studierendenausweise einsetzen. Die Einrichtungen sollten die gemischte Mobilität, also die Kombination einer physischen Mobilität mit einer virtuellen Komponente, innerhalb der Einrichtung fördern, um flexiblere Mobilitätsformate anzubieten und die Lernergebnisse und die Wirkung der physischen Mobilität weiter zu verbessern. Hochschuleinrichtungen müssen die Qualität gemischter Mobilitätsaktivitäten und die formale Anerkennung der Teilnahme an gemischter Mobilität, einschließlich der virtuellen Komponente, sicherstellen. Zudem sollten die Einrichtungen ihre Studierenden und ihr Personal für die im Rahmen des Programms gebotenen Möglichkeiten sensibilisieren, einschlägige digitale Kompetenzen in allen Studienfächern zu erwerben und weiterzuentwickeln, einschließlich des an Studierende und junge Hochschulabsolventen gerichteten Praktikumsprogramms „Digitale Chance“ (Digital Opportunity Traineeships) zur Aneignung oder zum Ausbau digitaler Kompetenzen.60 Lehr- und Verwaltungspersonal 58 Initiative für einen Europäischen Studierendenausweis: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/european-student-card-initiative. 59 Diese Integration kann auch in Fällen erfolgen, in denen Studierendenausweise nicht direkt von der Hochschuleinrichtung ausgestellt werden, z. B. wenn die Ausstellung zentral durch eine Behörde (z. B. ein Ministerium) oder eine Studierendenvereinigung erfolgt. Der European Student Card Router bietet Flexibilität, um Fällen Rechnung zu tragen, in denen die Hochschuleinrichtung nicht der direkte Aussteller von Studierendenausweisen ist. 60 Ein Praktikum für Studierende wird als „Praktikum in digitalen Kompetenzen“ angesehen, wenn dabei eine oder mehrere der folgenden Aktivitäten ausgeübt wird: digitales Marketing (beispielsweise Management sozialer Medien, Web-Analytik); digitales grafisches, mechanisches oder architektonisches Design; Entwicklung von Apps, Software, Skripten oder Websites; Installation, Wartung und Verwaltung von IT Systemen und Netzwerken; Cybersicherheit; Datenanalytik, gezielte Datensuche und bildliche Datendarstellung; Programmierung und Training von Robotern und Anwendungen künstlicher Intelligenz. Allgemeine Kundenbetreuung, Auftragserfüllung, Dateneingabe oder Büroarbeiten fallen nicht in diese Kategorie. https://erasmus-plus.ec.europa.eu/european-student-card-initiative https://erasmus-plus.ec.europa.eu/european-student-card-initiative https://erasmus-plus.ec.europa.eu/european-student-card-initiative 54 kann ebenfalls Schulungen für digitale Kompetenzen in Anspruch nehmen, um einschlägige digitale Kompetenzen für den Einsatz digitaler Technologien im Unterricht und für die Digitalisierung der Verwaltung zu erwerben.61 TEILHABE UND ZIVILGESELLSCHAFTLICHES ENGAGEMENT Das Programm soll den Teilnehmenden helfen, sich mit den Vorteilen eines aktiven Bürgersinns und der Teilhabe am demokratischen Leben vertraut zu machen. Die geförderten Mobilitätsaktivitäten sollten die partizipatorischen Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen der Zivilgesellschaft sowie die Entwicklung von sozialen und interkulturellen Kompetenzen, kritischem Denken und Medienkompetenz stärken. Die Projekte sollten, wo immer möglich, die Teilhabe am demokratischen Leben und das soziale und zivilgesellschaftliche Engagement durch formale oder nichtformale Lernaktivitäten ermöglichen sowie Praktiken der gemeinsamen Erstellung und Mitgestaltung von Lernaktivitäten fördern. Die Teilnahme an Mobilitätsaktivitäten sollte auch das Verständnis für die Europäische Union und die gemeinsamen europäischen Werte verbessern, darunter die Achtung demokratischer Grundsätze, die Menschenwürde, die Einheit und Vielfalt, der interkulturelle Dialog sowie das gesellschaftliche, kulturelle und historische Erbe Europas. Beschreibung der Aktivitäten Studierendenmobilität Studierendenmobilität ist allen Studienfächern und -zyklen (Kurzstudiengänge/Bachelor-/Master-/Promotionsstudien) möglich. Um hochwertige Mobilitätsaktivitäten mit größtmöglicher Wirkung für die Studierenden zu gewährleisten, muss die betreffende Aktivität mit den vom jeweiligen Abschluss abhängigen Anforderungen hinsichtlich der Lernergebnisse und der persönlichen Entwicklung der Studierenden vereinbar sein. Studierende können die unten beschriebenen Aktivitäten durchführen: ▪ Eine Studienphase an einer Partnerhochschule im Ausland. Der Auslandsstudienaufenthalt muss Teil des Studienprogramms des Studierenden im Hinblick auf einen Abschluss in einem beliebigen Studienzyklus sein. Ein Studienaufenthalt im Ausland kann auch eine Praktikumsphase beinhalten. Durch eine solche Kombination entstehen Synergien zwischen den im Ausland erworbenen akademischen und beruflichen Erfahrungen. Was das Studienpensum betrifft, so besteht ein akademisches Jahr eines Vollzeitstudiums in den Ländern des Europäischen Hochschulraums (EHR) normalerweise aus Bildungskomponenten im Umfang von insgesamt 60 ECTS-Leistungspunkten (oder gleichwertigen Einheiten in Ländern außerhalb des EHR). Bei Mobilitätsphasen, die kürzer als ein volles akademisches Jahr sind, sind die in der Lernvereinbarung enthaltenen Bildungskomponenten anteilig anzupassen. ▪ Ein Praktikum in einem Unternehmen, einer Forschungseinrichtung, einem Labor, einer Organisation oder an einem anderen relevanten Arbeitsplatz im Ausland. Auslandspraktika werden für Studierende in allen Studienzyklen und für junge Hochschulabsolventen gefördert. Dies gilt auch für Unterrichtspraktika von Lehramtsstudierenden und Forschungsassistenzpraktika von Studierenden und Doktoranden in allen einschlägigen Forschungseinrichtungen. Um die Synergien mit Horizont Europa weiter zu verstärken, können diese Mobilitätsaktivitäten auch im Kontext von durch Horizont Europa finanzierten Forschungsprojekten durchgeführt werden, wobei der Grundsatz der Vermeidung einer Doppelfinanzierung von Aktivitäten durch die EU uneingeschränkt zu beachten ist. Die Praktika sollten nach Möglichkeit fester Bestandteil des Studienprogramms der Studierenden sein. Was das Arbeitspensum angeht, so müssen die Teilnehmenden grundsätzlich Vollzeit arbeiten, wobei die Arbeitszeit der aufnehmenden Organisation zugrunde gelegt wird. 61 Jede Personalmobilität zu Schulungszwecken gilt als „Schulung für digitale Kompetenzen“, wenn von dem Personal eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten ausgeübt wird: Job Shadowing/Hospitationen/Teilnahme an Schulungen zu Tools der Initiative für einen europäischen Studierendenausweis (ESCI), digitale Bildungstools/-software, Programmierung und spezialisierte IT-Software und -Systeme für die Verwaltung der Hochschuleinrichtungen. 55 Im Falle der Doktorandenmobilität: Um den unterschiedlichen Lern- und Ausbildungsbedürfnissen von Doktoranden besser gerecht zu werden und Chancengleichheit gegenüber Hochschulpersonal zu gewährleisten, können Doktoranden und junge Hochschulabsolventen („Postdoktoranden“)62 kürzere oder längere Phasen einer physischen Mobilität zu Studien- oder Praktikumszwecken im Ausland absolvieren. Es wird empfohlen, die physische Mobilität um eine virtuelle Komponente zu ergänzen. Jeder Studien- oder Praktikumsaufenthalt im Ausland, einschließlich der Doktorandenmobilität, kann in Form einer gemischten Mobilität durchgeführt werden. Gemischte Mobilität ist eine Kombination aus physischer Mobilität und einer virtuellen Komponente, die eine gemeinsame Online-Lernerfahrung und Teamarbeit ermöglicht. So kann die virtuelle Komponente Lernende aus verschiedenen Ländern und Studienfächern im Internet zusammenbringen, um Online-Kurse zu belegen oder gemeinsam und gleichzeitig an Aufgaben zu arbeiten, die als Teil ihres Studiums anerkannt werden. Jeder Studierende kann eine gemischte Mobilität auch durch Teilnahme an einem gemischten Intensivprogramm absolvieren, das die in diesem Leitfaden beschriebenen spezifischen Förderkriterien für gemischte Intensivprogramme erfüllt. Personalmobilität Die Personalmobilität kann von jeder Art von Hochschulpersonal oder von eingeladenem Personal von außerhalb der Hochschuleinrichtungen durchgeführt werden. Um hochwertige Mobilitätsaktivitäten mit größtmöglicher Wirkung zu gewährleisten, muss die betreffende Aktivität einen Bezug zur beruflichen Fortbildung des Personals aufweisen und die Anforderungen hinsichtlich seiner Lernergebnisse und persönlichen Entwicklung erfüllen. Angehörige des Personals können jede der unten beschriebenen Aktivitäten durchführen: ▪ Einen Lehraufenthalt an einer Partnerhochschule im Ausland. Ein Lehraufenthalt ermöglicht es allen Lehrkräften an einer Hochschuleinrichtung oder Personal aus Unternehmen, an einer Partnerhochschule im Ausland zu lehren. Eine Personalmobilität zu Lehrzwecken ist in jedem Studienfach möglich. ▪ Einen Schulungsaufenthalt an einer Partnerhochschule, in einem Unternehmen oder an einem anderen relevanten Arbeitsplatz im Ausland. Ein Schulungsaufenthalt im Ausland ermöglicht es allen Angehörigen des Personals einer Hochschuleinrichtung, an einer Schulungsaktivität im Ausland teilzunehmen, die für ihre tägliche Arbeit an der Hochschuleinrichtung relevant ist. Die Aktivität kann in Form von Schulungsveranstaltungen (mit Ausnahme von Konferenzen) oder Zeiträumen des Job Shadowing und Hospitationen erfolgen. Bei einer Phase der Personalmobilität können Lehr- und Schulungsaktivitäten kombiniert werden. Jeder Auslandsaufenthalt zu Lehr- oder Schulungszwecken kann als gemischte Mobilität durchgeführt werden. Gemischte Intensivprogramme Hierbei handelt es sich um kurze, intensive Programme, bei denen innovative Lern- und Lehrmethoden, einschließlich der Online-Zusammenarbeit, eingesetzt werden. Die Programme können herausforderungsorientiertes Lernen umfassen, bei dem transnationale und transdisziplinäre Teams gemeinsam Herausforderungen angehen, beispielsweise im Zusammenhang mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung oder anderen gesellschaftlichen Herausforderungen, die von Regionen, Städten oder Unternehmen aufgezeigt werden. Das Intensivprogramm sollte im Vergleich zu bestehenden Kursen oder Schulungen, die von den teilnehmenden Hochschuleinrichtungen angeboten werden, einen Mehrwert bieten und kann mehrjährig sein. Gemischte Intensivprogramme ermöglichen neue und flexiblere Mobilitätsformate, die die 62 Postdoktoranden können innerhalb von zwölf Monaten nach dem Hochschulabschluss unter den gleichen Voraussetzungen wie andere junge Hochschulabsolventen an Praktika teilnehmen. In Ländern, in denen Absolventen nach dem Erwerb ihres Abschlusses zur Ableistung eines Militär- oder Zivildienstes verpflichtet sind, wird der Zeitraum der Förderfähigkeit junger Absolventen um die Dauer des betreffenden Dienstes verlängert. 56 physische Mobilität mit einer virtuellen Komponente kombinieren, und sollen dadurch alle Arten von Studierenden aus allen Verhältnissen, Studienfächern und Studienzyklen erreichen. Gruppen von Hochschuleinrichtungen haben die Möglichkeit, kurze gemischte Intensivprogramme mit Lern-, Lehr- und Schulungskomponenten für Studierende und Personal zu organisieren. Im Rahmen dieser gemischten Intensivprogramme absolvieren Gruppen von Studierenden und/oder Angehörigen des Personals als Lernende eine kurze physische Mobilitätsphase im Ausland, kombiniert mit einer obligatorischen virtuellen Komponente, die eine gemeinsame Online- Lernerfahrung und Teamarbeit ermöglicht. Die virtuelle Komponente muss die Lernenden online zusammenbringen, um gemeinsam und gleichzeitig an spezifischen Aufgaben zu arbeiten, die in das gemischte Intensivprogramm integriert sind und auf die allgemeinen Lernergebnisse angerechnet werden. Darüber hinaus können gemischte Intensivprogramme (auch den örtlichen) Studierenden und Angehörigen des Personals einer jeden Hochschuleinrichtung offenstehen. Durch gemischte Intensivprogramme werden Kapazitäten für die Entwicklung und Umsetzung innovativer Lehr- und Lernmethoden in den teilnehmenden Hochschuleinrichtungen aufgebaut. Internationale Mobilität unter Beteiligung von nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern Der Hauptschwerpunkt der Mobilitätsaktion im Hochschulbereich liegt auf der Unterstützung von Mobilitätsaktivitäten zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den mit dem Programm assoziierten Drittländern – der europäischen Dimension. Darüber hinaus unterstützt die Aktion die internationale Dimension durch zwei Bereiche von Mobilitätsaktivitäten, an denen nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer aus der ganzen Welt beteiligt sind. Mit einem Aktionsbereich wird die Mobilität in alle Drittländer unterstützt, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, mit Ausnahme von Belarus und Russland; sie wird aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen Maßnahmen finanziert63. Ein weiterer Aktionsbereich unterstützt die Mobilität in und aus Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, mit Ausnahme der Mobilität nach Belarus und Russland und der Personalmobilität aus Belarus und Russland. Dieser Aktionsbereich wird aus den Instrumenten für die Finanzierung des auswärtigen Handelns der EU finanziert.64 Mit den beiden Bereichen der internationalen Mobilität werden unterschiedliche, aber komplementäre Ziele verfolgt, die die politischen Prioritäten der jeweiligen Finanzierungsquellen widerspiegeln: Die internationale Outgoing-Mobilität wird aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen Maßnahmen unterstützt: Der Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung zukunftsorientierter und anderer relevanter Fähigkeiten von Studierenden und Personal von Hochschuleinrichtungen in den EU-Mitgliedstaaten und den mit dem Programm assoziierten Drittländern. Internationale Mobilitätsaktivitäten in ein nicht assoziiertes Land werden aus den für Mobilitätsprojekte gewährten Mitteln finanziert. Die Begünstigten können bis zu 20 % des zuletzt gewährten Projektzuschusses für die Outgoing- Mobilität in nicht mit dem Programm assoziierte Länder in der ganzen Welt verwenden. Diese Möglichkeiten sollen eine Organisation in einem EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland dazu anregen, mit mehreren nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern Aktivitäten im Rahmen der Outgoing-Mobilität in einem möglichst großen geografischen Bereich zu entwickeln. Internationale Outgoing- und Incoming-Mobilität, unterstützt durch Instrumente zur Finanzierung des auswärtigen Handelns: Diese Maßnahme entspricht den Prioritäten des auswärtigen Handelns der EU; aus diesem Grund wird eine Reihe von Zielen und Regeln für die Zusammenarbeit mit den zwölf förderfähigen Regionen (1-12) festgelegt, die nachstehend im 63 EU-Haushalt, Rubrik 2 – Zusammenhalt, Resilienz und Werte. 64 EU-Haushalt, Rubrik 6 – Nachbarschaft und die Welt. 57 Abschnitt „Zusätzliche Informationen für Mobilitätsprojekte, die durch Instrumente zur Finanzierung des auswärtigen Handelns unterstützt werden“ näher erläutert werden. Die in dieser Aktion beschriebenen internationalen Mobilitätsaktivitäten gelten, sofern nicht anders angegeben, für beide Aktionsbereiche. WELCHE FÖRDERKRITERIEN GELTEN FÜR EIN MOBILITÄTSPROJEKT? Die Förderfähigkeitskriterien bestimmen die Bedingungen für die Teilnahme an einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen. Im folgenden Abschnitt werden auch die förderfähigen Aktivitäten, die Dauer eines Projekts sowie Ort und Zeitpunkt der Antragstellung für ein Mobilitätsprojekt genannt. FÖRDERFÄHIGKEITSKRITERIEN VON MOBILITÄTSPROJEKTEN Um für eine Erasmus+-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Antragsteller die folgenden Kriterien erfüllen: Förderfähige Aktivitäten Hochschuleinrichtungen können eine oder mehrere der folgenden förderfähigen Aktivitäten durchführen: ▪ Studierendenmobilität zu Lernzwecken ▪ Studierendenmobilität zu Praktikumszwecken ▪ Personalmobilität zu Lehrzwecken ▪ Personalmobilität zu Schulungszwecken ▪ gemischte Intensivprogramme (nicht für Mobilitätsprojekte, die aus Instrumenten zur Finanzierung des auswärtigen Handelns unterstützt werden) Mobilitätsbewegungen bei förderfähigen Mobilitätsaktivitäten: ▪ Für Mobilitätsprojekte, die aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen Maßnahmen unterstützt werden: aus den EU-Mitgliedstaaten und den mit dem Programm assoziierten Drittländern in alle Länder der Welt (EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer sowie nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer der Regionen 1 bis 3 und 5 bis 14). ▪ Für Mobilitätsprojekte, die aus Instrumenten zur Finanzierung des auswärtigen Handelns unterstützt werden: zwischen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern und nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, mit Ausnahme der Regionen 13 und 14. Hinweis: Mobilitäten für Studierende und Personal nach Belarus und Russland sowie Personalmobilitäten aus Belarus und Russland sind nicht förderfähig. Wer ist antragsberechtigt? Organisationen mit folgender Akkreditierung können eine Finanzhilfe beantragen: ▪ Antrag einer einzelnen Hochschuleinrichtung: In einem EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Hochschuleinrichtungen, die über eine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. ▪ Antrag eines Mobilitätskonsortiums: koordinierende Organisationen, die in einem EU- Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sind und über eine Erasmus-Akkreditierung für Mobilitätskonsortien im Hochschulbereich verfügen. Organisationen, die nicht über eine Akkreditierung für ein Konsortium verfügen, können diese Akkreditierung im Namen eines Mobilitätskonsortiums während derselben 58 Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beantragen wie für den Antrag auf Finanzhilfe für ein Mobilitätsprojekt oder im Rahmen einer früheren Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen. Alle beteiligten Hochschuleinrichtungen aus EU- Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer müssen über eine gültige Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Mobilitätsprojekte dieser Organisationen können nur dann gefördert werden, wenn der Antrag auf Akkreditierung des Mobilitätskonsortiums erfolgreich war. Studierende und Hochschulpersonal können die Förderung nicht direkt beantragen; die Eignungskriterien für die Teilnahme an den Mobilitätsaktivitäten und an gemischten Intensivprogrammen werden von der Hochschuleinrichtung festgelegt, in der die betreffenden Interessenten studieren bzw. beschäftigt sind. Förderfähige Länder Für die Teilnahme an Aktivitäten: ▪ alle EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländer ▪ alle nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer (zu den möglichen Bedingungen für Mobilitätsprojekte, die aus Mitteln der Außenpolitik unterstützt werden, siehe den Abschnitt „Zusätzliche Informationen für Mobilitätsprojekte, die aus Instrumenten zur Finanzierung des auswärtigen Handelns unterstützt werden“ dieser Aktion und „Förderfähige Länder“ in Teil A) Anzahl der teilnehmenden Organisationen Die Zahl der Organisationen im Antragsformular ist bei einem Antrag einer einzelnen Hochschuleinrichtung „1“ oder bei einem Antrag eines Mobilitätskonsortiums der Antragsteller plus die Zahl der Mitglieder des Mobilitätskonsortiums. An der Durchführung eines Mobilitätsprojekts müssen mindestens zwei Organisationen (mindestens eine entsendende und mindestens eine aufnehmende Organisation) beteiligt sein. Für Mobilitätsprojekte, die aus Instrumenten zur Finanzierung des auswärtigen Handelns unterstützt werden, muss mindestens eine Organisation aus einem nicht assoziierten Drittland beteiligt sein. Für gemischte Intensivprogramme in Mobilitätsprojekten, die aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen Maßnahmen unterstützt werden: zusätzlich zum Antragsteller (antragstellende Hochschuleinrichtung oder eine Hochschuleinrichtung eines antragstellenden Mobilitätskonsortiums) müssen bei der Durchführung mindestens zwei Hochschuleinrichtungen aus zwei anderen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern an der Organisation des gemischten Intensivprogramms beteiligt sein. Projektdauer Mobilitätsprojekte, die aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen Maßnahmen unterstützt werden: 26 Monate Mobilitätsprojekte, die aus Instrumenten für die Finanzierung des auswärtigen Handelns unterstützt werden: 24 oder 36 Monate Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der nationalen Agentur des Landes, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. 59 Wann ist der Antrag zu stellen? Die Antragsteller müssen ihre Finanzhilfeanträge bis zum 19. Februar um 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) einreichen, und zwar sowohl für Projekte, die ab dem 1. Juni desselben Jahres aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen Maßnahmen finanziert werden, als auch für Projekte, die ab dem 1. August desselben Jahres aus Instrumenten für die Finanzierung des auswärtigen Handelns finanziert werden. Wie ist der Antrag zu stellen? Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. Weitere Mindestanforderungen Eine Hochschuleinrichtung kann auf zwei Wegen Fördermittel bei der nationalen Agentur beantragen: • direkt als einzelne Hochschuleinrichtung • über ein Mobilitätskonsortium, das sie koordiniert/dem sie angehört Eine Hochschuleinrichtung kann sich nur einmal je Auswahlrunde als einzelne Hochschuleinrichtung und/oder als koordinierende Hochschuleinrichtung eines bestimmten Mobilitätskonsortiums für ein Mobilitätsprojekt bewerben. Eine Hochschuleinrichtung kann jedoch Mitglied oder Koordinator mehrerer Mobilitätskonsortien sein, die alle gleichzeitig einen Antrag einreichen. Beide Wege (Einzelantrag und Antrag als Mitglied eines Mobilitätskonsortiums) können gleichzeitig genutzt werden. Werden jedoch in einem akademischen Jahr beide Wege genutzt, liegt es in der Verantwortung der Hochschuleinrichtung, eine Doppelfinanzierung von Teilnehmenden auszuschließen. Das Mobilitätsprojekt sollte sich auf die Initiative für einen europäischen Studierendenausweis (einschließlich „Erasmus Without Paper“ und des Europäischen Studierendenausweises) stützen, um die Online-Verwaltung des Mobilitätszyklus und andere umweltfreundlichere und inklusivere Ansätze im Einklang mit der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) und den ECHE-Leitlinien zu erleichtern. Zusätzlich zu den oben genannten Förderfähigkeitskriterien werden die Antragsteller anhand der in den folgenden Abschnitten genannten Förderfähigkeitskriterien sowie auch anhand der Ausschluss-, Eignungs- und Zuschlagskriterien beurteilt. Weitere Informationen zu den Ausschlusskriterien finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. FÖRDERKRITERIEN FÜR DIE STUDIERENDENMOBILITÄT Förderfähige Aktivitäten Siehe förderfähige Aktivitäten unter „Förderfähigkeit von Mobilitätsprojekten“. Förderfähige teilnehmende Organisationen ▪ Studierendenmobilität zu Studienzwecken: Alle teilnehmenden (sowohl entsendenden als auch aufnehmenden) Organisationen aus EU- Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern müssen Hochschuleinrichtungen mit einer Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) sein. Alle (sowohl entsendenden als auch aufnehmenden) Organisationen aus nicht mit dem Programm 60 assoziierten Drittländern müssen Hochschuleinrichtungen sein, die von einer zuständigen Behörde anerkannt sind und vor Beginn der Mobilitätsaktivität interinstitutionelle Vereinbarungen mit ihren Partnern aus EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern unterzeichnet haben. ▪ Studierendenmobilität zu Praktikumszwecken: Als entsendende Organisationen kommen Hochschuleinrichtungen aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland mit einer Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE), oder Hochschuleinrichtungen aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland in Betracht, die von den zuständigen Behörden anerkannt sind und die vor Beginn der Mobilitätsmaßnahme interinstitutionelle Vereinbarungen mit ihren Partnern aus EU- Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern unterzeichnet haben. Bei Studierendenmobilität zu Praktikumszwecken kommen als aufnehmende Organisation in Betracht65: o öffentliche oder private Organisationen, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Forschung und Innovation tätig sind. Beispiele für solche Organisationen sind: − öffentliche oder private kleine, mittlere oder große Unternehmen (einschließlich gemeinwirtschaftlicher Unternehmen) − lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen − Botschaften oder Konsulate des entsendenden EU-Mitgliedstaats oder des mit dem Programm assoziierten Drittlands − Sozialpartner oder sonstige Vertreter des Arbeitsmarkts (u. a. Handelskammern, Handwerks- oder Berufsverbände und Gewerkschaften) − Forschungseinrichtungen − Stiftungen − Schulen/Institute/Bildungszentren (vom Vorschulbereich bis zur Sekundarstufe II, einschließlich Berufs- und Erwachsenenbildung) o gemeinnützige Organisationen, Verbände, NRO o Laufbahnberatungs-, Berufsberatungs- und Informationsstellen o Hochschuleinrichtungen aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland mit einer Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE), oder Hochschuleinrichtungen aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland, die von den zuständigen Behörden anerkannt sind und die vor Beginn der Mobilitätsmaßnahme interinstitutionelle Vereinbarungen mit ihren Partnern aus EU- Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern unterzeichnet haben. Dauer der Aktivität Studierendenmobilität zu Studienzwecken: 2 Monate (oder ein akademisches Semester oder Trimester) bis 12 Monate physischer Mobilität, ohne Reisezeit. 65 Folgende Arten von Organisationen sind nicht förderfähig als aufnehmende Organisation für die Studierendenmobilität zu Praktikumszwecken: EU-Organe und andere Einrichtungen der EU, einschließlich spezialisierter Agenturen (eine erschöpfende Liste ist auf der Website http://europa.eu/european-union/about-eu/institutions-bodies_de abrufbar); Organisationen, die EU-Programme verwalten, wie nationale Erasmus+-Agenturen (um mögliche Interessenkonflikte und/oder eine Doppelfinanzierung zu vermeiden). http://europa.eu/european-union/about-eu/institutions-bodies_de 61 Dies kann, sofern vorgesehen, eine zusätzliche Praktikumsphase umfassen und je nach Kontext auf unterschiedliche Weise organisiert werden, d. h. die Aktivitäten können nacheinander oder gleichzeitig stattfinden. Für kombinierte Aufenthalte gelten die Finanzierungsvorschriften und die Mindestzeiträume für Mobilitätsphasen im Studium. Studierendenmobilität zu Praktikumszwecken: 2 bis 12 Monate physischer Mobilität, ohne Reisezeit. Alle Studierenden, insbesondere diejenigen, die beispielsweise aufgrund ihres Studienfachs oder weil sie weniger Möglichkeiten zur Teilnahme haben, nicht in der Lage sind, an einer langfristigen physischen Mobilitätsaktivität zu Studien- oder Praktikumszwecken teilzunehmen, können eine kürzere physische Mobilität mit einer virtuellen Komponente kombinieren (gemischte kurzzeitige Mobilität). Darüber hinaus können alle Studierenden an gemischten Intensivprogrammen teilnehmen. In diesen Fällen muss die physische Mobilitätsaktivität zwischen 5 Tagen und 30 Tagen dauern (ohne Reisezeit) und mit einer obligatorischen virtuellen Komponente kombiniert werden, die eine gemeinsame Online-Lernerfahrung und Teamarbeit ermöglicht. Für eine gemischte Mobilität zu Studienzwecken müssen mindestens 3 ECTS-Leistungspunkte vergeben werden. Mobilität zu Studien- und/oder Praktikumszwecken für Doktoranden: 5–30 Tage oder 2– 12 Monate physischer Mobilität (eine Mobilitätsphase zu Studienzwecken kann, sofern vorgesehen, eine zusätzliche Praktikumsphase umfassen), ohne Reisezeit. Förderfähige Gesamtdauer je Studienzyklus: Ein/e Studierende/r kann unabhängig von Anzahl und Art der Mobilitätsaktivitäten an physischen Mobilitätsphasen von insgesamt bis zu zwölf Monaten66 pro Studienzyklus67 teilnehmen: ▪ im Studiengang der ersten Stufe (Bachelor oder gleichwertig), einschließlich Kurzstudiengängen (EQR-Stufen 5 und 6) ▪ im Studiengang der zweiten Stufe (Master oder gleichwertig – EQR-Stufe 7) und ▪ im Promotionsstudium (Promotion oder EQR-Stufe 8). Bei Absolventen, die ihr Studium erst vor Kurzem abgeschlossen haben, wird die Dauer eines Praktikums auf den zwölfmonatigen Höchstzeitraum des Studienzyklus angerechnet, in dem sie die Förderung des Praktikums beantragen. Die Phase physischer Mobilität kann unterbrochen werden. Die Dauer der Unterbrechung wird nicht auf die Dauer der Mobilitätsaktivität angerechnet. Bei Praktika gelten Betriebsferien des Unternehmens/der Organisation nicht als Unterbrechungszeitraum. Die Finanzhilfe wird während dieser Ferien weiter gewährt. Die Ferienzeit wird auf die Mindestdauer eines Praktikums angerechnet. Ort(e) der Aktivität Studierende müssen ihre physische Mobilitätsaktivität in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland 66 Frühere Erfahrungen im Rahmen des Programms Erasmus+ und/oder als Erasmus-Mundus-Stipendiat/in werden in die zwölf Monate je Studienzyklus eingerechnet. 67 In einstufigen Studiengängen (z. B. Medizin) kann die Mobilitätsphase der Studierenden bis zu 24 Monate dauern. 62 durchführen, das weder das Land der entsendenden Organisation noch ihr Wohnsitzland während des Studiums ist.68 Förderfähige Teilnehmende Studierende, die in einer Hochschuleinrichtung immatrikuliert sind und ein Fach studieren, das zu einem anerkannten akademischen Grad, einschließlich eines Doppelabschlusses oder gemeinsamen Abschlusses69, oder einem sonstigen anerkannten tertiären Bildungsabschluss (bis hin zur Promotion) führt. Im Fall der Doktorandenmobilität muss der Teilnehmende auf EQR- Stufe 8 stehen. Absolventen, die ihr Hochschulstudium erst vor Kurzem abgeschlossen haben, können eine Mobilitätsphase zu Praktikumszwecken absolvieren. Die begünstigte Organisation kann beschließen, keine Praktika für junge Hochschulabsolventen anzubieten. Junge Hochschulabsolventen müssen von ihrer jeweiligen Hochschuleinrichtung während ihres letzten Studienjahres ausgewählt worden sein und ihr Auslandspraktikum innerhalb eines Jahres nach Beendigung ihres Studiums durchführen und abschließen.70 Weitere Anforderungen Studierendenmobilität ist in jedem Studienfach möglich. Sie kann in Form einer Studienphase in Kombination mit einem kurzen Praktikum (weniger als zwei Monate) erfolgen und dennoch insgesamt als Studienphase gelten. Der Studierende, die entsendende und die aufnehmende Organisation müssen eine Lernvereinbarung unterzeichnen. Der Auslandsstudienaufenthalt muss Teil des Studienprogramms der Studierenden im Hinblick auf einen Abschluss sein. Die Praktika sollten nach Möglichkeit Bestandteil des Studienprogramms der Studierenden sein. Der Besuch von Lehrveranstaltungen an einer Hochschuleinrichtung kann nicht als Praktikum gelten. Im Falle der gemischten Studierendenmobilität können die Aktivitäten die Teilnahme an Kursen, die in einem integrierten Lernformat an einer Partnerhochschule angeboten werden, sowie Online-Schulungen und Arbeitsaufgaben oder die Teilnahme an gemischten Intensivprogrammen umfassen. In Bezug auf die internationale Mobilität siehe Abschnitt „Internationale Mobilität unter Beteiligung von nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern“. 68 Bei Hochschulniederlassungen, die rechtlich von ihrem jeweiligen Mutterinstitut abhängig sind und keine separaten interinstitutionellen Vereinbarungen unterzeichnen können, gilt für die Ermittlung der individuellen Unterstützung und die Feststellung der Förderfähigkeit der Mobilität das Land des Mutterinstituts als Entsendeland bzw. Aufnahmeland. Bei der Auswahl der Entfernungsspanne für die Reisekostenunterstützung müssen die Begünstigten den tatsächlichen Standort der Zweigniederlassung(en) zugrunde legen. Unabhängige Zweigniederlassungen müssen getrennt von ihren Mutterinstituten am Programm teilnehmen. 69 Die Mobilität zwischen Einrichtungen, die an der Vergabe eines gemeinsamen Abschlusses oder Doppelabschlusses beteiligt sind, ist förderfähig, solange keine Doppelfinanzierung vorliegt. Im Falle gemeinsamer Abschlüsse oder Doppelabschlüsse ist die Einrichtung, die den Teilnehmenden zu Mobilitätszwecken entsendet, die Einrichtung, die die Mobilität aus Instrumenten für die Finanzierung von EU- internen Maßnahmen finanziert. Bei der internationalen Mobilität können Einrichtungen, die an der Vergabe eines gemeinsamen Abschlusses oder Doppelabschlusses beteiligt sind, Mittel aus Mobilitätsprojekten verwenden, die aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen und -externen Maßnahmen finanziert werden, wobei die Förderfähigkeit der Aktivitäten und Mobilitätsbewegungen in den einzelnen Finanzierungsbereichen zu beachten ist. 70 In Ländern, in denen Absolventen nach dem Erwerb ihres Abschlusses zur Ableistung eines Militär- oder Zivildienstes verpflichtet sind, wird der Zeitraum der Förderfähigkeit junger Absolventen um die Dauer des betreffenden Dienstes verlängert. 63 FÖRDERKRITERIEN FÜR PERSONALMOBILITÄT Förderfähige Aktivitäten Siehe förderfähige Aktivitäten unter „Förderfähigkeit von Mobilitätsprojekten“. Förderfähige teilnehmende Organisationen ▪ Personalmobilität zu Lehrzwecken: Als entsendende Organisationen kommen in Betracht: o eine Hochschuleinrichtung aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland o eine Hochschuleinrichtung aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland, die von den zuständigen Behörden anerkannt ist und die eine interinstitutionelle Vereinbarung mit ihren Partnern aus EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern unterzeichnet hat. o im Falle von „eingeladenem Personal aus Unternehmen“, d. h. Personal, das eingeladen wurde, an einer Hochschuleinrichtung zu unterrichten: öffentliche oder private Organisationen (Hochschuleinrichtungen ohne ECHE) in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Forschung und Innovation tätig sind. Beispiele für solche Organisationen sind: − öffentliche oder private kleine, mittlere oder große Unternehmen (einschließlich gemeinwirtschaftlicher Unternehmen) − lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen − Sozialpartner oder sonstige Vertreter des Arbeitsmarkts (u. a. Handelskammern, Handwerks- oder Berufsverbände und Gewerkschaften) − Forschungseinrichtungen − Stiftungen − Schulen/Institute/Bildungszentren (vom Vorschulbereich bis zur Sekundarstufe II, einschließlich Berufs- und Erwachsenenbildung) − gemeinnützige Organisationen, Verbände, NRO − Laufbahnberatungs-, Berufsberatungs- und Informationsstellen Als aufnehmende Organisationen kommen Hochschuleinrichtungen aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland mit einer Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) oder Hochschuleinrichtungen aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland in Betracht, die von den zuständigen Behörden anerkannt sind und die vor Beginn der Mobilitätsmaßnahme interinstitutionelle Vereinbarungen mit ihrem Partner aus EU- Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern unterzeichnet haben. ▪ Personalmobilität zu Schulungszwecken: Als entsendende Organisationen kommen Hochschuleinrichtungen aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland mit einer Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) oder Hochschuleinrichtungen aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland in Betracht, die von den zuständigen Behörden anerkannt sind und die vor 64 Beginn der Mobilitätsmaßnahme interinstitutionelle Vereinbarungen mit ihren Partnern aus EU- Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern unterzeichnet haben. Als aufnehmende Organisationen kommen in Betracht: o Hochschuleinrichtungen aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland mit einer Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE), oder Hochschuleinrichtungen aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland, die von den zuständigen Behörden anerkannt sind und die vor Beginn der Mobilitätsmaßnahme interinstitutionelle Vereinbarungen mit ihren Partnern aus EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern unterzeichnet haben oder o öffentliche oder private Organisationen in EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern (oder aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, wenn das Mobilitätsprojekt aus Instrumenten zur Finanzierung EU-interner Maßnahmen finanziert wird), die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Forschung und Innovation tätig sind. Dauer der Mobilitätsaktivität Personalmobilität zu Lehr- und Schulungszwecken: Die Dauer der Mobilität zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den mit dem Programm assoziierten Ländern muss zwischen 2 und 60 Tagen physischer Mobilität betragen, wobei die Reisezeit nicht mitgerechnet wird. Im Falle von eingeladenem Personal aus Unternehmen beträgt die Mindestdauer physischer Mobilität einen Tag. Falls nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer in die Mobilitätsaktivitäten einbezogen sind, muss die Dauer zwischen 5 und 60 Tagen (ohne Reisezeit) betragen. Gleiches gilt für eingeladenes Personal aus Unternehmen. In allen Fällen muss die Mindestanzahl der Tage aufeinanderfolgende Tage umfassen. Die Phase physischer Mobilität kann unterbrochen werden. Die Dauer der Unterbrechung wird nicht auf die Dauer der Mobilitätsaktivität angerechnet. Ein Lehraufenthalt muss mindestens acht Unterrichtsstunden in der Woche (oder in einem anderen Aufenthaltszeitraum von weniger als einer Woche) umfassen. Wenn die Mobilität länger als eine Woche dauert, sollte die Mindestanzahl der Unterrichtsstunden für eine unvollständige Woche proportional zur Dauer der betreffenden unvollständigen Woche berechnet werden. Es gelten folgende Ausnahmen: • Es gibt keine Mindestanzahl von Unterrichtsstunden für eingeladenes Personal aus Unternehmen. • Wird während eines einzelnen Auslandsaufenthalts die Lehrtätigkeit mit einer Schulungsaktivität kombiniert, reduziert sich die Mindestzahl der Unterrichtsstunden in der Woche (oder in einem anderen Aufenthaltszeitraum von weniger als einer Woche) auf vier Stunden. Jeder Angehörige des Personals kann an gemischten Intensivprogrammen teilnehmen. Bei der Personalmobilität zu Schulungszwecken für ein gemischtes Intensivprogramm muss die Dauer der physischen Mobilität zwischen 5 und 30 Tage (ohne Reisezeit) betragen und mit einer obligatorischen virtuellen Komponente kombiniert werden, die eine gemeinsame Online- Lernerfahrung und Teamarbeit ermöglicht. Bei der Personalmobilität zu Lehrzwecken für ein gemischtes Intensivprogramm, das aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen 65 Maßnahmen unterstützt wird, muss die Dauer der physischen Mobilität zwischen 2 und 30 Tage (ohne Reisezeit) bzw. mindestens einen Tag für eingeladenes Personal aus Unternehmen betragen, und die virtuelle Komponente ist fakultativ. Ort(e) der Aktivität Das Personal muss seine physische Mobilitätsaktivität in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland durchführen, wobei es sich weder um das Land der entsendenden Organisation noch um das Wohnsitzland des Personals handeln darf.71 Förderfähige Teilnehmende Personalmobilität zu Lehrzwecken: • Personal, das an einer Hochschuleinrichtung in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland arbeitet. • Personal eines Unternehmens aus einem beliebigen Land, das in einer öffentlichen oder privaten Organisation (die keine Hochschuleinrichtung mit ECHE ist) tätig ist, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Forschung und Innovation tätig ist und eingeladen ist, an einer Hochschuleinrichtung in einem beliebigen Land zu unterrichten (einschließlich angestellter Doktoranden). Personalmobilität zu Schulungszwecken: Personal, das an einer Hochschuleinrichtung in einem EU- Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland arbeitet. Weitere Anforderungen Die Personalmobilität kann in Form einer Lehrphase in Kombination mit einer Schulungsphase erfolgen und dennoch insgesamt als Lehrphase gelten. Eine Mobilität zu Lehr- oder Schulungszwecken kann in mehr als einer aufnehmenden Organisation im gleichen Land stattfinden und gilt dennoch als eine einzelne Lehr- oder Schulungsphase, wobei die Mindestaufenthaltsdauer anzuwenden ist. Mobilität zu Lehrzwecken ist in jedem Studienfach möglich. Sie kann die Bereitstellung von Schulungen für die Entwicklung der Partner-Hochschuleinrichtung umfassen. Der Angehörige des Personals, die entsendende und die aufnehmende Organisation müssen eine Mobilitätsvereinbarung unterzeichnen. In Bezug auf die internationale Mobilität siehe „Internationale Mobilität unter Beteiligung von nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern“. 71 Bei Hochschulniederlassungen, die rechtlich von ihrem jeweiligen Mutterinstitut abhängig sind und keine separaten interinstitutionellen Vereinbarungen unterzeichnen können, gilt für die Ermittlung der individuellen Unterstützung und die Feststellung der Förderfähigkeit der Mobilität das Land des Mutterinstituts als Entsendeland bzw. Aufnahmeland. Bei der Auswahl der Entfernungsspanne für die Reisekostenunterstützung müssen die Begünstigten den tatsächlichen Standort der Zweigniederlassung(en) zugrunde legen. Unabhängige Zweigniederlassungen müssen getrennt von ihren Mutterinstituten am Programm teilnehmen. 66 FÖRDERKRITERIEN FÜR GEMISCHTE INTENSIVPROGRAMME Förderfähige teilnehmende Organisationen Ein gemischtes Intensivprogramm muss von mindestens drei Hochschuleinrichtungen entwickelt und durchgeführt werden, die in mindestens drei mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind. Darüber hinaus kann jede andere Hochschuleinrichtung oder Organisation mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat, in einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland teilnehmen und Teilnehmende entsenden. Als Studierende und Personal entsendende Organisationen kommen in Betracht Hochschuleinrichtungen aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland mit einer Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE), oder Hochschuleinrichtungen aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland, die von den zuständigen Behörden anerkannt sind und die vor Beginn der Mobilitätsmaßnahme interinstitutionelle Vereinbarungen mit ihren Partnern aus EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern unterzeichnet haben. Bei Lehr- und Schulungspersonal, das an der Programmdurchführung beteiligt ist, kann es sich um eine beliebige Organisation in einem EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland handeln (siehe förderfähige Teilnehmende). Die Teilnehmenden können mit Erasmus+-Mitteln entsandt werden oder auf eigene Kosten teilnehmen. Hochschuleinrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittändern können Teilnehmende im Rahmen von Erasmus+ entsenden, wenn die aufnehmende Einrichtung parallel dazu ein Mobilitätsprojekt durchführt, das aus Instrumenten für die Finanzierung des auswärtigen Handelns finanziert wird und Studierende und Personal aus diesen Ländern aufnimmt. Diese Teilnehmende aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern werden nicht auf die Mindestanforderungen angerechnet. Die aufnehmende Hochschuleinrichtung muss eine ECHE haben. Die aufnehmende Hochschuleinrichtung kann mit der koordinierenden Hochschuleinrichtung übereinstimmen, dies muss jedoch nicht der Fall sein. Auch andere Organisationen können die Teilnehmenden während eines Teils der physischen Aktivität im Aufnahmeland aufnehmen. Die koordinierende Hochschuleinrichtung muss eine Hochschuleinrichtung mit einer ECHE sein. Diese koordinierende/aufnehmende Hochschuleinrichtung ist entweder die antragstellende Hochschuleinrichtung oder Mitglied des antragstellenden Mobilitätskonsortiums für ein aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen Maßnahmen finanziertes Mobilitätsprojekt. Dauer der Aktivität Die Dauer der physischen Komponente eines gemischten Intensivprogramms muss für Lernende zwischen 5 und 30 Tagen betragen. Die virtuelle Komponente unterliegt keiner Mindestdauer, jedoch müssen für die Kombination aus virtueller und physischer Komponente mindestens 3 ECTS-Leistungspunkte für Studierende vergeben werden. Ort(e) der Aktivität Die physische Aktivität kann in der aufnehmenden Hochschuleinrichtung oder an jedem anderen Ort im Land der aufnehmenden Hochschuleinrichtung durchgeführt werden. 67 Förderfähige Teilnehmende Studierende: Studierende, die in einer Hochschuleinrichtung in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland immatrikuliert sind und ein Fach studieren, das zu einem anerkannten akademischen Grad oder einem sonstigen anerkannten tertiären Bildungsabschluss (bis hin zur Promotion) führt. Personal: Personal, das an einer Hochschuleinrichtung in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland arbeitet. An der Programmdurchführung beteiligtes Lehr- und Schulungspersonal: • Personal, das an einer Hochschuleinrichtung in einem EU-Mitgliedstaat, einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland arbeitet. ▪ Personal, das eingeladen wird, an einer Hochschuleinrichtung zu unterrichten, und das von einem öffentlichen oder privaten Unternehmen bzw. einer öffentlichen oder privaten Organisation kommt (mit Ausnahme von Hochschulen mit einer ECHE); das Unternehmen/die Organisation sollte aus einem EU-Mitgliedstaat, einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland stammen und auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Forschung und Innovation tätig sein; auch angestellte Doktoranden sind im Rahmen dieser Aktion förderfähig. Weitere Anforderungen Gemischte Intensivprogramme für Studierende oder Mitarbeiter müssen eine kurze physische Mobilitätsphase im Ausland, kombiniert mit einer obligatorischen virtuellen Komponente umfassen, die eine gemeinsame Online-Lernerfahrung und Teamarbeit ermöglicht. Die virtuelle Komponente muss die Lernenden online zusammenbringen, um gemeinsam und gleichzeitig an spezifischen Aufgaben zu arbeiten, die in das gemischte Intensivprogramm integriert sind und auf die allgemeinen Lernergebnisse angerechnet werden. Im Rahmen gemischter Intensivprogramme müssen mindestens 3 ECTS-Leistungspunkte für Studierende vergeben werden. Um für eine organisatorische Unterstützung infrage zu kommen, muss ein gemischtes Intensivprogramm mindestens 10 mobile Erasmus+-Lernende umfassen, die aus Mitteln zur Finanzierung EU-interner Maßnahmen unterstützt werden (ausgenommen ist Lehr- /Ausbildungspersonal, das an der Durchführung des Programms beteiligt ist). Diese zehn mobilen Lernenden müssen ihre Mobilität speziell mit dem Ziel durchführen, am gemischten Intensivprogramm im Rahmen einer der folgenden Erasmus+-Mobilitätsaktivitäten teilzunehmen: gemischte Kurzzeit-Studierendenmobilität zu Studienzwecken oder gemischte Personalmobilität zu Ausbildungszwecken. Die individuelle Unterstützung und, sofern zutreffend, die Reisekostenunterstützung für die Teilnehmenden der physischen Aktivität wird von der entsendenden Hochschuleinrichtung bereitgestellt (und von der aufnehmenden Hochschuleinrichtung bei eingeladenem Personal aus Unternehmen und Teilnehmenden aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, die aus Instrumenten für die Finanzierung des auswärtigen Handelns unterstützt werden). 68 ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN FÜR MOBILITÄTSPROJEKTE, DIE AUS INSTRUMENTEN FÜR DIE FINANZIERUNG DES AUSWÄRTIGEN HANDELNS UNTERSTÜTZT WERDEN) Finanzmittel aus Instrumenten für die Finanzierung des auswärtigen Handelns, die für Mobilitätsprojekte zur Verfügung gestellt werden, werden zwischen unterschiedlichen Regionen der Welt in 12 „Envelopes“ aufgeteilt, wobei das Budget jedes Envelopes den außenpolitischen Prioritäten entsprechend unterschiedlich ist. Weiterführende Informationen zu den verfügbaren Budgets der Envelopes werden auf den Internetseiten der jeweiligen nationalen Agentur veröffentlicht. Die EU hat eine Vielzahl an Richtzielen bezüglich der geografischen Ausgeglichenheit vorgegeben, die in der Programmlaufzeit (2021-2027) auf europäischer Ebene umzusetzen sind, einschließlich der Zusammenarbeit mit den am wenigsten entwickelten Ländern72. Diese Richtziele und Prioritäten müssen nicht von den einzelnen Hochschuleinrichtungen, sondern von den nationalen Agenturen eingehalten werden, die für die Vergabe der verfügbaren Fördermittel zuständig sind. Dies sind die Ziele, die für aus Mitteln der Außenpolitik unterstützten Mobilitätsprojekte insgesamt auf der Ebene der EU- Mitgliedstaaten und der mit dem Programm assoziierten Drittländer bis zur Aufforderung 2027 festgelegt wurden: ▪ Asien: o Mindestens 25 % des Budgets sollten auf die Mobilität mit den am wenigsten entwickelten Ländern der Region entfallen; o Nicht mehr als 25 % des Budgets sollten auf die Mobilität mit den Hocheinkommensländern der Region entfallen; o Nicht mehr als 15 % des Budgets sollten auf die Mobilität mit China entfallen; o Nicht mehr als 10 % des Budgets sollten auf die Mobilität mit Indien entfallen. ▪ Pazifik: o Nicht mehr als 86,5 % des Budgets sollten insgesamt auf die Mobilität mit Australien und Neuseeland entfallen. ▪ Subsahara-Afrika: o Mindestens 35 % des Budgets sollten auf die Mobilität mit den am wenigsten entwickelten Ländern der Region entfallen, mit besonderem Schwerpunkt auf den prioritären Migrationsländern; o nicht mehr als 8 % des Budgets sollten auf die Mobilität mit jedem beliebigen anderen Land entfallen. ▪ Lateinamerika: o Nicht mehr als 30 % des Budgets sollten insgesamt auf die Mobilität mit Brasilien und Mexiko entfallen. ▪ Östliche Partnerschaft: o Mindestens 40 % des Budgets sollten auf Studierende mit geringeren Chancen entfallen. ▪ Südliche Nachbarschaft: o Nicht mehr als 15 % des Budgets sollten auf die Mobilität mit jedem einzelnen Land entfallen. o Mindestens 70 % des Budgets sollten auf Studierende entfallen, davon 50 % auf Studierende mit geringeren Chancen. 72 Erasmus+-Mehrjahresrichtprogramm: www.international-partnerships.ec.europa.eu/document/download/ae1b61bc-1638-49bd-a2d6- 2f9d5bbf609f_en. https://international-partnerships.ec.europa.eu/document/download/ae1b61bc-1638-49bd-a2d6-2f9d5bbf609f_en https://international-partnerships.ec.europa.eu/document/download/ae1b61bc-1638-49bd-a2d6-2f9d5bbf609f_en 69 ▪ Westbalkan: Der Schwerpunkt sollte auf der Mobilität der Studierenden liegen. Aufgrund des Erfordernisses, einen Beitrag zu den Zielen des auswärtigen Handelns der EU zu leisten, sind Mobilitäten für Studierende (Kurzstudiengänge sowie erster und zweiter Zyklus), die mit Ländern durchgeführt werden, die für öffentliche Entwicklungshilfe in den Regionen 2-1173 infrage kommen74, auf Incoming-Mobilitäten aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern beschränkt. Outgoing-Mobilitäten in diese Regionen stehen nur Doktoranden und Personal zur Verfügung. Wenn dem Antragsteller ein Mobilitätsprojekt bewilligt wurde, das aus Instrumenten für die Finanzierung EU-interner Maßnahmen unterstützt wird, können die oben genannten nicht förderfähigen internationalen Outgoing-Mobilitätsströme in diese Regionen ergänzend durch dieses Mobilitätsprojekt finanziert werden, das aus Instrumenten für die Finanzierung EU- interner Maßnahmen unterstützt wird. Hochschuleinrichtungen können zu 100 % Personal- bzw. Studierendenmobilität oder jede beliebige Kombination beider Mobilitätsaktivitäten fördern, sofern dies den von der nationalen Agentur gesetzten zusätzlichen Förderkriterien für Projekte entspricht (siehe folgender Abschnitt). VON NATIONALEN AGENTUREN FESTGELEGTE ZUSÄTZLICHE FÖRDERKRITERIEN FÜR MOBILITÄTSPROJEKTE, DIE AUS INSTRUMENTEN FÜR DIE FINANZIERUNG DES AUSWÄRTIGEN HANDELNS UNTERSTÜTZT WERDEN Falls einer nationalen Agentur für eine bestimmte Partnerregion nur ein begrenztes Budget zur Verfügung steht, kann diese entscheiden, die Nachfrage durch Hinzufügen eines oder mehrerer Förderkriterien aus der nachfolgend aufgeführten Liste einzuschränken: ▪ Beschränkung der Stufe des Abschlusses für Teilnehmende (z. B. Beschränkung der Anträge auf nur einen oder zwei Zyklen – Bachelor, Master oder PhD); ▪ Beschränkung der Art der Teilnehmenden auf Personal oder Studierende; ▪ Begrenzung der Dauer der Mobilitätsphasen (z. B. sechs Monate für Studierendenmobilitäten oder zehn Tage für Personalmobilitäten). Falls eine nationale Agentur sich dafür entscheidet, diese zusätzlichen Förderkriterien für die Projekte zu verwenden, wird diese Entscheidung vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Anträge veröffentlicht, insbesondere auf der Website der nationalen Agentur. WELCHE ZUSCHLAGSKRITERIEN GELTEN FÜR EIN MOBILITÄTSPROJEKT? ZUSCHLAGSKRITERIEN FÜR MOBILITÄTSPROJEKTE, DIE AUS INSTRUMENTEN FÜR DIE FINANZIERUNG VON EU-INTERNEN MAßNAHMEN UNTERSTÜTZT WERDEN: Da keine qualitative Bewertung vorgenommen wird (die Qualität wurde bereits im Rahmen der Beantragung der ECHE oder bei der Erteilung einer Akkreditierung für Mobilitätskonsortien bewertet), gibt es auch keine Zuschlagskriterien. Jeder förderfähige Antrag auf Finanzhilfe wird (nach Prüfung der Förderfähigkeit) auch tatsächlich gefördert. Die maximale Höhe der Finanzhilfe hängt von mehreren Faktoren ab: 73 Die Liste der Regionen ist in Teil A dieses Leitfadens beschrieben. 74 Die Liste der Länder, für die diese Anforderung gilt, findet sich in der DAC-Liste der Länder, die öffentliche Entwicklungshilfe erhalten: https://www.oecd.org/content/dam/oecd/en/topics/policy-sub-issues/oda-eligibility-and-conditions/DAC-List-of-ODA-Recipients-for- reporting-2024-25-flows.pdf. Die DAC-Liste wird regelmäßig aktualisiert, sodass Länder von einer Kategorie in eine andere wechseln oder aus der Liste ausscheiden können. Der ODA-Status eines Landes und die entsprechenden Beschränkungen bleiben jedoch während des gesamten Zyklus der Projekte im Rahmen derselben Ausschreibung unverändert. https://www.oecd.org/content/dam/oecd/en/topics/policy-sub-issues/oda-eligibility-and-conditions/DAC-List-of-ODA-Recipients-for-reporting-2024-25-flows.pdf https://www.oecd.org/content/dam/oecd/en/topics/policy-sub-issues/oda-eligibility-and-conditions/DAC-List-of-ODA-Recipients-for-reporting-2024-25-flows.pdf 70 • der Anzahl der beantragten Mobilitätsaktivitäten • der früheren Leistung des Antragstellers in Bezug auf die Anzahl von Mobilitätsaktivitäten, die Qualität der Durchführung von Aktivitäten und ein solides Finanzmanagement, sofern der Antragsteller in den vergangenen Jahren bereits eine ähnliche Förderung erhalten hat • der Anzahl der beantragten gemischten Intensivprogramme • dem gesamten nationalen Budget für die Mobilitätsaktion für Mobilitätsprojekte, die aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen Maßnahmen unterstützt werden. ZUSCHLAGSKRITERIEN FÜR MOBILITÄTSPROJEKTE, DIE AUS INSTRUMENTEN ZUR FINANZIERUNG DES AUSWÄRTIGEN HANDELNS UNTERSTÜTZT WERDEN Jeder Finanzhilfeantrag für eine förderfähige Aktivität wird (nach Prüfung der Förderfähigkeit) auf der Grundlage folgender Zuschlagskriterien beurteilt: Gewährungskriterien auf Projektebene: Qualität der Projektkonzeption und der Kooperationsvereinbarungen (Höchstpunktzahl 40 Punkte) • Der Umfang, in dem die antragstellende Organisation eine klare Beschreibung der von den Partnern zu übernehmenden Verantwortlichkeiten, Funktionen und Aufgaben vorlegt. • Inwieweit ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. • Die Vollständigkeit und Qualität der Regelungen zur Auswahl der Teilnehmenden, zur Unterstützung, die ihnen gewährt wird, und zur Anerkennung ihrer Mobilitätsphase (insbesondere im nicht mit dem Programm assoziierten Drittland). Gewährungskriterien auf regionaler Ebene: Relevanz der Strategie (Höchstpunktzahl 40 Punkte) Für jede regionale Partnerschaft: • Der Umfang, in dem das geplante Mobilitätsprojekt für die Internationalisierungsstrategie der beteiligten Hochschuleinrichtungen relevant ist. • Die Gründe für die Wahl der Personal- und/oder Studierendenmobilität. • Die Gründe für die Ausrichtung auf die Zusammenarbeit mit Hochschuleinrichtungen/Organisationen in bestimmten Ländern der Partnerregion. Gewährungskriterien auf regionaler Ebene: Wirkung und Verbreitung (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Für jede regionale Partnerschaft: • Die möglichen Auswirkungen des Projekts auf Teilnehmende, Antragsteller und Partnerorganisationen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene. • Die Qualität der Maßnahmen zur Verbreitung der Ergebnisse des Mobilitätsprojekts auf Fakultäts- und Institutsebene und gegebenenfalls darüber hinaus in allen beteiligten Ländern. Der Antragsteller erläutert, wie das Projekt diese drei Kriterien seiner eigenen Einrichtung (bzw. Einrichtungen bei von Konsortien eingereichten Anträgen) zufolge und den Partnereinrichtungen in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zufolge erfüllt. Die Frage zu dem Zuschlagskriterium Qualität der Projektkonzeption und der 71 Kooperationsvereinbarungen ist einmal für den gesamten Projektvorschlag zu beantworten, während die Fragen zu den Zuschlagskriterien Relevanz der Strategie und Wirkung und Verbreitung einmal für jede Region, die der Antragsteller in das Projekt einbeziehen möchte, beantwortet werden müssen. Die Antragsteller sollten ihren Vorschlag in „regionale Partnerschaften“ aufteilen, d. h. alle Aktivitäten, die Länder derselben Region betreffen, in einer Gruppe zusammenfassen. Jede regionale Partnerschaft wird separat bewertet. Nur regionale Partnerschaften, die mindestens 60 Punkte erreichen, wobei für jedes in der Tabelle aufgeführte Kriterium eine Schwelle von 50 % einzuhalten ist, kommen für eine Förderung in Betracht. Die für das Projekt gewährte Gesamtfinanzhilfe ergibt sich aus der Summe der Finanzhilfen, die den regionalen Partnerschaften gewährt werden, die die Mindestqualitätsschwelle erreicht haben, und hängt von einer Reihe von Faktoren ab: ▪ der Anzahl der Teilnehmenden und der Dauer der Aktivität, für die der Antrag gestellt wird; ▪ den für die einzelnen Länder oder Regionen zugewiesenen Haushaltsmitteln; ▪ dem geografischen Gleichgewicht innerhalb einer bestimmten Region. Unabhängig von der Punktzahl einer regionalen Partnerschaft, die über dem angegebenen Schwellenwert liegt, kann die nationale Agentur Mobilitäten mit bestimmten Ländern priorisieren, um das geografische Gleichgewicht innerhalb dieser Region zu gewährleisten, wie es durch die oben genannten geografischen Ziele definiert ist. Die nationale Agentur ist nicht verpflichtet, alle für ein bestimmtes nicht mit dem Programm assoziiertes Drittland beantragten Mobilitätsprojekte zu finanzieren, wenn solche Ersuchen im Hinblick auf die verfügbaren Haushaltsmittel als übermäßig hoch erachtet werden. FINANZIERUNGSREGELN A) FINANZIERUNGSREGELN FÜR ALLE MOBILITÄTSAKTIVITÄTEN IM HOCHSCHULBEREICH Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Organisatorische Unterstützung Kosten, die unmittelbar mit der Durchführung von Mobilitätsaktivitäten in Zusammenhang stehen (außer Aufenthalts- und Reisekosten der Teilnehmenden). Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden einer Mobilitätsaktivität. Für Mobilitätsprojekte, die aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen Maßnahmen unterstützt werden: Bis zum 100. Teilnehmenden: 400 EUR pro Teilnehmendem; ab dem 100. Teilnehmenden: 230 EUR für jeden weiteren Teilnehmenden Für Mobilitätsprojekte, die aus Instrumenten zur Finanzierung des auswärtigen Handelns unterstützt werden: 500 EUR pro Teilnehmendem Reisekostenunter- stützung Zuschuss zu den Kosten, die den Teilnehmenden für die Reise von ihrem Herkunftsort zum Ort der jeweiligen Aktivität und zurück entstehen. Entfernung Umwelt- freundliches Reisen Nicht umwelt- freundliches Reisen 10–99 km 56 EUR 28 EUR 72 Generell gilt die Regel, dass die Teilnehmenden bei einer Strecke von weniger als 500 km mit emissionsarmen Verkehrsmitteln reisen. Bei einer Strecke von mehr als 500 km wird den Teilnehmenden nachdrücklich empfohlen, eine Kombination verschiedener Verkehrsmittel zu nutzen, um ihre Reise nachhaltiger zu gestalten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: basierend auf der Entfernung pro Teilnehmendem/Begleitperson. Der Antragsteller muss die Entfernung zwischen dem Herkunftsort und dem Ort der Aktivität75 mithilfe des Entfernungsrechners der Europäischen Kommission76 angeben. Bei Bedarf ist die individuelle Unterstützung zur Deckung von Aufenthaltskosten für die Reisezeit vor und nach der Aktivität förderfähig, wobei für Teilnehmende/Begleitpersonen, die keine emissionsarmen Verkehrsmittel nutzen, höchstens zwei Reisetage und für diejenigen, die emissionsarme Verkehrsmittel nutzen, höchstens sechs Reisetage vorgesehen sind. 100–499 km 285 EUR 211 EUR 500–1999 km 417 EUR 309 EUR 2000–2999 km 535 EUR 395 EUR 3000–3999 km 785 EUR 580 EUR 4000–7999 km 1188 EUR 1188 EUR 8000 km oder mehr 1735 EUR 1735 EUR Inklusionsunterstüt- zung Inklusionsunterstützung für Organisationen: Kosten in Verbindung mit der Organisation von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmende mit geringeren Chancen, die ausgehend von den tatsächlichen Kosten zusätzliche Unterstützung benötigen. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen, die ausgehend von den tatsächlichen Kosten zusätzliche Unterstützung über die Kategorie „Inklusionsunterstützung“ erhalten. 125 EUR pro Teilnehmendem 75 Beispiel: Wenn eine Person aus Madrid (Spanien) an einer Aktivität in Rom (Italien) teilnimmt, sind folgende Schritte durchzuführen: Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1 365,28 km) und anschließend Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1 999 km). 76 https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de. https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de 73 Inklusionsunterstützung für Teilnehmer: Zusätzliche Kosten, die unmittelbar für Teilnehmende mit geringeren Chancen anfallen. Insbesondere soll damit die zusätzliche finanzielle Unterstützung abgedeckt werden, die für Teilnehmende mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen zur Finanzierung ihrer Teilnahme an der Mobilitätsaktivität und an vorbereitenden Besuchen sowie für Begleitpersonen erforderlich ist (einschließlich Reise- und Aufenthaltskosten, sofern dies gerechtfertigt und nicht durch die Budgetkategorien „Reisekostenunterstützung“ und „individuelle Unterstützung“ für diese Teilnehmenden abgedeckt ist).77 Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. 100 % der förderfähigen Kosten Außergewöhnliche Kosten Kosten für die Bereitstellung von Finanzsicherheiten, falls die nationale Agentur dies anfordert. Im Falle eines Mobilitätsprojekts, das aus Instrumenten für die Finanzierung von EU- internen Maßnahmen finanziert wird: hohe Reisekosten: Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Kosten für Finanzsicherheiten: 80 % der förderfähigen Kosten Hohe Reisekosten: 80 % der förderfähigen Kosten 77 Im Falle von Begleitpersonen gelten die Sätze für das Personal sowie außergewöhnliche Kosten für teure Reisen. In Ausnahmefällen, in denen die Begleitperson länger als 60 Tage im Ausland bleiben muss, werden zusätzliche Aufenthaltskosten über den 60. Tag hinaus aus der Haushaltslinie „Inklusionsunterstützung“ finanziert. 74 Finanzhilfe zur organisatorischen Unterstützung für Begünstigte (Hochschuleinrichtungen oder Konsortien) Die mit den Mobilitätsaktivitäten verbundene organisatorische Unterstützung ist ein Beitrag zu den Kosten, die den betreffenden Einrichtungen durch die Aktivitäten zur Unterstützung der Studierenden- und Personalmobilität (sowohl in Verbindung mit der Entsendung als auch mit der Aufnahme von Teilnehmenden) entstehen, damit sie die Bestimmungen der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung in EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern bzw. die Grundsätze der Erasmus-Charta, die in den interinstitutionellen Vereinbarungen zwischen Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern verankert sind, erfüllen. Beispiele hierfür sind: • organisatorische Regelungen mit Partnereinrichtungen, darunter Besuche bei potenziellen Partnern, um die Bestimmungen der interinstitutionellen Vereinbarungen für die Auswahl, Vorbereitung, Aufnahme und Integration der Teilnehmenden von Mobilitätsaktivitäten festzulegen und diese interinstitutionellen Vereinbarungen auf dem neuesten Stand zu halten • Bereitstellung aktueller Kurskataloge für internationale Studierende • Bereitstellung von Informationen und Unterstützung für Studierende und Personal • Auswahl von Studierenden und Personal • Vorbereitung von Lernvereinbarungen zur vollständigen Anerkennung der Bildungskomponenten der Studierenden Vorbereitung und Anerkennung von Vereinbarungen über Personalmobilität • sprachliche und interkulturelle Vorbereitung von entsandten und aufgenommenen Studierenden und Angehörigen des Personals ergänzend zur Online-Sprachunterstützung (OLS) in Erasmus+ • Erleichterung der Integration von ins Land kommenden Teilnehmenden von Mobilitätsaktivitäten in die betreffende Hochschuleinrichtung • Gewährleistung einer wirksamen Betreuung und Beaufsichtigung der Mobilitätsteilnehmenden • spezielle Regelungen für die Qualitätssicherung der Studierendenpraktika bei aufnehmenden Unternehmen/Organisationen • Gewährleistung der Anerkennung von Bildungskomponenten und entsprechenden Leistungspunkten, Ausstellung von Leistungsnachweisen und Diplomzusätzen • Unterstützung der Wiedereingliederung der Teilnehmenden von Mobilitätsaktivitäten und Nutzung ihrer neu erworbenen Kompetenzen für die betreffende Hochschuleinrichtung und für Fachkollegen/Mitstudierende • Umsetzung der Initiative für den europäischen Studierendenausweis (Digitalisierung der Mobilitätsverwaltung, einschließlich des Rahmens „Erasmus Without Paper“ und des Europäischen Studierendenausweises) • Förderung umweltfreundlicher Wege der Mobilität und ökologische Gestaltung von Verwaltungsverfahren • Förderung und Verwaltung der Teilnahme von Personen mit geringeren Chancen • Ermittlung und Förderung von Aktivitäten im Rahmen des zivilgesellschaftlichen Engagements und Überwachung der Teilnahme an solchen Aktivitäten • Förderung und Verwaltung von gemischter und/oder internationaler Mobilität Die Hochschuleinrichtungen verpflichten sich, alle Grundsätze der Charta zu beachten, um für hochwertige Mobilitätsangebote zu sorgen und u. a.: „zu gewährleisten, dass Teilnehmer von Mobilitätsaktivitäten, die ins Ausland gehen, entsprechend auf ihre dortigen Aktivitäten, einschließlich gemischter Mobilität, vorbereitet sind, indem sie Aktivitäten zum Erwerb der erforderlichen Sprachkenntnisse durchführen und ihre interkulturellen Kompetenzen entwickeln“, und „den ins Land kommenden Mobilitätsteilnehmern eine angemessene sprachliche Unterstützung anzubieten“. Dazu können vorhandene Sprachlerneinrichtungen in den Hochschuleinrichtungen genutzt werden. Hochschuleinrichtungen, die in der Lage sind, Aktivitäten zur Studierenden- und Personalmobilität von hoher Qualität, einschließlich Sprachunterstützung, zu geringeren Kosten (oder dank einer Finanzierung aus anderen Quellen als dem EU-Haushalt) anzubieten, können einen Teil der Finanzhilfe für organisatorische Unterstützung zur Finanzierung weiterer Mobilitätsaktivitäten einsetzen. In der Finanzhilfevereinbarung wird der Grad an Flexibilität in diesem Zusammenhang bestimmt. In jedem Fall sind die Begünstigten vertraglich verpflichtet, entsprechend hochwertige Leistungen anzubieten. 75 In jedem Fall werden die Begünstigten vertraglich verpflichtet, hochwertige Leistungen anzubieten. Dabei werden sie von den nationalen Agenturen überwacht und geprüft. In diesem Zusammenhang werden Teilnehmerberichte von Studierenden und Personal berücksichtigt, auf die die nationalen Agenturen und die Kommission unmittelbar zugreifen können. Die organisatorische Unterstützung errechnet sich aus der Anzahl aller Teilnehmenden von Mobilitätsaktivitäten, die Unterstützung erhalten (einschließlich mobiler Teilnehmender mit einem „Zero-Grant“ aus Erasmus+-Finanzmitteln für die gesamte Mobilitätsphase – siehe unten zu Mobilitätsprojekten mit Zero-Grant-Förderung – und Personen, die an einer Hochschuleinrichtung lehren). Auch mobile Teilnehmende mit einer „Zero-Grant-Förderung“ aus Erasmus+-Mitteln für den gesamten Mobilitätszeitraum gelten als unterstützte Teilnehmende, da sie den Mobilitätsrahmen und die organisatorischen Aktivitäten in Anspruch nehmen. Organisatorische Unterstützung wird daher auch für diese Teilnehmenden gewährt. Dies gilt nicht für Personen, die die Teilnehmenden während ihrer Aktivität/Tätigkeit im Ausland begleiten. Bei zusätzlichen Mobilitäten, die durch die Übertragung von Mitteln zwischen verschiedenen Haushaltskategorien organisiert werden können, erhöht sich die Berechnung der organisatorischen Unterstützung nicht automatisch. Im Fall von Mobilitätskonsortien kann die erhaltene organisatorische Unterstützung auf alle Mitglieder nach den von ihnen vereinbarten Regelungen aufgeteilt werden. Bei Mobilitätsprojekten, die aus Instrumenten für die Finanzierung des auswärtigen Handelns unterstützt werden, wird die Finanzhilfe für die organisatorische Unterstützung von den entsprechenden Partnern geteilt und durch die teilnehmenden Einrichtungen auf einer beiderseitig annehmbaren Grundlage festgelegt. Mobile Teilnehmende mit einer „Zero-Grant-Förderung“ aus EU-Erasmus+-Mitteln Studierende und Personal mit einer „Zero-Grant-Förderung“ aus EU-Erasmus+-Mitteln sind Teilnehmende von Mobilitätsaktivitäten, die kein Erasmus+-Mobilitätsstipendium erhalten, jedoch sonst alle Anforderungen an Aktivitäten zur Förderung der Mobilität von Studierenden und Personal erfüllen und daher alle Vorteile in ihrer Eigenschaft als Erasmus+- Studierende und -Personal Anspruch nehmen können. Sie können Finanzmittel aus anderen EU-Quellen als Erasmus+ (ESF usw.) oder nationale, regionale oder sonstige Finanzmittel zur Deckung ihrer Mobilitätskosten erhalten. Die Anzahl mobiler Teilnehmender mit einem „Zero-Grant“ aus EU-Erasmus+-Mitteln für die gesamte Mobilitätsphase wird in den Statistiken zur Leistungsbewertung für die Aufteilung der EU-Finanzmittel auf die einzelnen Länder berücksichtigt. Teilnehmende mit geringeren Chancen können nicht Teilnehmende mit einem „Zero-Grant“ sein. Für Mobilitätsprojekte, die aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen Maßnahmen unterstützt werden, ist es möglich, eine Mobilität mit teilweiser „Zero-Grant-Förderung“ umzusetzen, bei der nur ein Teil der Dauer der physischen Mobilitätsphase durch individuelle Unterstützung finanziert wird. In diesem Fall müssen Teilnehmende von Mobilitätsaktivitäten zumindest während der Mindestdauer der physischen Mobilitätsphase individuelle Unterstützung erhalten. Inklusionsunterstützung Personen mit geringeren Chancen können wegen ihrer persönlichen, körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Lage ohne zusätzliche finanzielle oder andere Unterstützung nicht an einem Projekt oder an einer Mobilitätsaktivität teilnehmen. Hochschuleinrichtungen, unter deren Projektteilnehmenden sich Studierende und/oder Personal mit geringeren Chancen befinden, können bei der nationalen Agentur zusätzliche Finanzhilfen zur Deckung der durch die Beteiligung dieser Personen an den Mobilitätsaktivitäten entstehenden zusätzlichen Kosten beantragen. Für Teilnehmende mit geringeren Chancen, insbesondere Personen mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen, kann die bewilligte Unterstützung daher auch über dem im Folgenden genannten individuellen Höchstbetrag liegen. Die Hochschuleinrichtungen erläutern auf ihren Websites, wie Studierende und Angehörige des Personals mit geringeren Chancen diese zusätzliche Förderung beantragen und begründen können. 76 Zusätzliche Finanzmittel für Studierende und Personal mit geringeren Chancen können auch aus anderen Quellen auf lokaler, regionaler und/oder nationaler Ebene bereitgestellt werden. Durch die Unterzeichnung der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verpflichten sich Hochschuleinrichtungen, gleichen Zugang und Chancengleichheit für alle Teilnehmende aus allen Verhältnissen zu gewährleisten. Daher können Studierende und Personal mit geringeren Chancen die Unterstützungsleistungen nutzen, die die aufnehmende Organisation ihren einheimischen Studierenden und Angehörigen des Personals anbietet. Außergewöhnliche Kosten für teure Reisen Außergewöhnliche Kosten für teure Reisen sind nur für Teilnehmende, die für eine Reisekostenunterstützung von Mobilitätsprojekten, die aus Instrumenten für die Finanzierung EU-interner Maßnahmen unterstützt werden, infrage kommen, förderfähig. Begünstigte von Mobilitätsprojekten können unter der Rubrik „außergewöhnliche Kosten“ finanzielle Unterstützung für außergewöhnlich hohe Reisekosten von Teilnehmenden in Höhe von 80 % der gesamten förderfähigen Kosten in Anspruch nehmen. Diese Kosten werden anerkannt, sofern die Begünstigten nachweisen können, dass die Finanzierungsregeln (basierend auf den Einheitskosten für die betreffende Entfernungsspanne) nicht mindestens 70 % der Reisekosten der Teilnehmenden abdecken. Werden die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen bewilligt, ersetzen sie eine Reisekostenunterstützung. Weitere Finanzierungsquellen Studierende und Personal können ergänzend oder alternativ zur Erasmus+-Förderung (mobile Teilnehmende mit einem „Zero-Grant“ aus EU-Mitteln) regionale, nationale oder sonstige Finanzmittel erhalten, die von einer anderen Organisation als der nationalen Agentur (z. B. von einem Ministerium oder von Regionalbehörden) verwaltet werden. Erasmus+- Finanzhilfen können auch durch andere Mittel aus dem EU-Haushalt (ESF usw.) ersetzt werden. Für Finanzmittel, die nicht aus dem EU-Haushalt stammen, gelten die in dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Beträge und Spannen (zwischen Mindest- und Höchstbeträgen) nicht. Aufnehmende Organisationen, die Praktikumsplätze bieten, können den Praktikanten finanzielle Unterstützung oder Sachleistungen gewähren. B) FINANZIERUNGSREGELN FÜR DIE STUDIERENDENMOBILITÄT Individuelle Unterstützung der physischen Mobilität – Grundbeträge für die langfristige Mobilität Studierende können eine individuelle Finanzhilfe als Zuschuss zu den zusätzlichen Aufenthaltskosten im Zusammenhang mit ihrem Studium oder Praktikum im Ausland erhalten. Bei einer Mobilität zwischen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern in Richtung von nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern aus den Regionen 13 und 14 werden die monatlichen Beträge von den nationalen Agenturen in Abstimmung mit nationalen Behörden und/oder den Hochschuleinrichtungen nach den im Folgenden beschriebenen objektiven und transparenten Kriterien festgelegt. Die genauen Beträge werden auf den Websites der nationalen Agenturen und Hochschuleinrichtungen veröffentlicht. 77 EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer und nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer der Regionen 13 und 1478 sind in die folgenden drei Gruppen unterteilt: Gruppe 1 Länder mit höheren Lebenshaltungskosten Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden. Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer aus den Regionen 13 und 14. Gruppe 2 Länder mit mittleren Lebenshaltungskosten Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern. Gruppe 3 Länder mit niedrigeren Lebenshaltungskosten Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn. Die individuelle EU-Erasmus+-Finanzhilfe für Studierende hängt von der Mobilitätsrichtung zwischen dem entsendenden und dem aufnehmenden Land ab, und zwar wie folgt: • Mobilität in Richtung eines Landes mit ähnlichen Lebenshaltungskosten: Die Studierenden erhalten EU-Finanzmittel in der mittleren Spanne. • Mobilität in Richtung eines Landes mit höheren Lebenshaltungskosten: Die Studierenden erhalten EU-Finanzmittel in der oberen Spanne. • Mobilität in Richtung eines Landes mit niedrigeren Lebenshaltungskosten: Die Studierenden erhalten EU- Finanzmittel in der unteren Spanne. Die nationalen Agenturen legen die Beträge innerhalb der folgenden Spannen fest: • Mittlere Spanne der EU-Finanzhilfe: Eine mittlere Spanne (zwischen 292 und 606 EUR pro Monat) wird für Mobilität in Richtung eines Landes mit vergleichbaren Lebenshaltungskosten gewährt: a) von Ländern der Gruppe 1 in Länder der Gruppe 1, b) von Ländern der Gruppe 2 in Länder der Gruppe 2 und c) von Ländern der Gruppe 3 in Länder der Gruppe 3. • Höhere Spanne der EU-Finanzhilfe: entspricht der von der jeweiligen nationalen Agentur festgelegten mittleren Spanne zuzüglich mindestens 50 EUR und beträgt zwischen 348 und 674 EUR pro Monat. Diese Spanne wird bei Mobilität in Richtung eines Landes mit höheren Lebenshaltungskosten angesetzt: a) von Ländern der Gruppe 2 in Länder der Gruppe 1 und b) von Ländern der Gruppe 3 in Länder der Gruppen 1 und 2. • Untere Spanne der EU-Finanzhilfe: entspricht der von der jeweiligen nationalen Agentur festgelegten mittleren Spanne abzüglich mindestens 50 EUR und beträgt zwischen 225 und 550 EUR pro Monat. Diese Spanne wird bei Mobilität in Richtung eines Landes mit niedrigeren Lebenshaltungskosten angesetzt: a) von Ländern der Gruppe 1 in Länder der Gruppen 2 und 3 und b) von Ländern der Gruppe 2 in Länder der Gruppe 3. Bei der Festsetzung der Förderbeträge für die Begünstigten in ihrem jeweiligen Land berücksichtigen die nationalen Agenturen die folgenden beiden Elemente: 78 Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer aus den Regionen 13 und 14 sind nur Aufnahmeländer, es sei denn, mit einem Nachbarland wird eine Vereinbarung geschlossen, um ihre Teilnahme am Programm sowohl als Entsende- als auch als Aufnahmeland zu erleichtern. 78 • die Verfügbarkeit und die Höhe sonstiger Förderung durch private oder öffentliche Stellen auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene, die die gewährte EU-Finanzhilfe im Rahmen von Kofinanzierungen ergänzt • den Gesamtumfang des Förderbedarfs der Studierenden, die ein Studium oder eine Schulung im Ausland absolvieren wollen. Bei Mobilitätsaktivitäten zwischen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern aus den Regionen 13 und 14 können die nationalen Agenturen ihren Hochschuleinrichtungen eine gewisse Flexibilität einräumen, indem sie auf nationaler Ebene keine konkreten Beträge, sondern Spannen festlegen. Dies sollte jedoch nur aus berechtigten Gründen geschehen (z. B. in Ländern, in denen eine Kofinanzierung auf regionaler oder institutioneller Ebene möglich ist). STUDIERENDE UND JUNGE HOCHSCHULABSOLVENTEN MIT GERINGEREN CHANCEN – AUFSTOCKUNGSBETRAG ZUSÄTZLICH ZUR INDIVIDUELLEN UNTERSTÜTZUNG FÜR LANGFRISTIGE MOBILITÄT Studierende und junge Hochschulabsolventen mit geringeren Chancen erhalten zusätzlich zur individuellen Unterstützung in Form ihrer EU-Erasmus+-Finanzhilfe einen Aufstockungsbetrag in Höhe von 250 EUR pro Monat. Die anzuwendenden Kriterien werden auf nationaler Ebene von den nationalen Agenturen in Abstimmung mit den nationalen Behörden festgelegt. STUDIERENDE UND JUNGE HOCHSCHULABSOLVENTEN IM PRAKTIKUM – AUFSTOCKUNGSBETRAG ZUSÄTZLICH ZUR INDIVIDUELLEN UNTERSTÜTZUNG FÜR LANGFRISTIGE MOBILITÄT Studierende und junge Hochschulabsolventen, die Praktika absolvieren, erhalten zusätzlich zur individuellen Unterstützung in Form ihrer EU-Erasmus+-Finanzhilfe einen Aufstockungsbetrag in Höhe von 150 EUR pro Monat. Studierende und junge Hochschulabsolventen mit geringeren Chancen, die ein Praktikum absolvieren, haben Anspruch auf den Aufstockungsbetrag für Studierende und junge Hochschulabsolventen mit geringeren Chancen und auf den Aufstockungsbetrag für Praktika. STUDIERENDE UND JUNGE HOCHSCHULABSOLVENTEN AUS GEBIETEN IN ÄUßERSTER RANDLAGE UND ÜLG IN LANGFRISTIGER MOBILITÄT In Anbetracht der durch die große Entfernung zu anderen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern und durch das wirtschaftliche Niveau bedingten Zwänge erhalten Studierende und junge Hochschulabsolventen, die in Hochschuleinrichtungen mit Sitz in EU-Gebieten in äußerster Randlage und in den EU-Mitgliedstaaten angeschlossenen überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) studieren oder studiert haben, folgende höhere Beträge zur individuellen Unterstützung: Aus In Betrag Gebieten in äußerster Randlage und ÜLG EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer und nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer der Regionen 13 und 14. 786 EUR pro Monat Der Aufstockungsbetrag für Studierende und junge Hochschulabsolventen mit geringeren Chancen findet in diesem Fall keine Anwendung. Der Aufstockungsbetrag für Praktika findet Anwendung. STUDIERENDE UND PERSONEN, DIE IHREN ABSCHLUSS ERST VOR KURZEM ERWORBEN HABEN, IN INTERNATIONALER MOBILITÄT UNTER BETEILIGUNG VON NICHT MIT DEM PROGRAMM ASSOZIIERTEN DRITTLÄNDERN Der Grundbetrag zur individuellen Unterstützung wird wie folgt festgelegt: 79 Aus In Richtung Betrag EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer aus den Regionen 1 bis 3 und 5 bis 12. 700 EUR pro Monat EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer aus den Regionen 13 und 14. Wie oben im Abschnitt „Finanzhilfe zur Förderung der Mobilität von Studierenden – Individuelle Unterstützung der physischen Mobilität“ beschrieben Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer aus den Regionen 1-12. Gruppe 1 der EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer 900 EUR pro Monat Gruppe 2 der EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer 850 EUR pro Monat Gruppe 3 der EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer 800 EUR pro Monat Der Aufstockungsbetrag für Studierende und junge Hochschulabsolventen mit geringeren Chancen findet in diesem Fall Anwendung. Der Aufstockungsbetrag für Praktika findet nur im Falle der Mobilität mit nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern aus den Regionen 13 und 14 Anwendung. Die EU-Mitgliedstaaten und die mit dem Programm assoziierten Drittländer umfassen Gebiete in äußerster Randlage und ÜLG. STUDIERENDE UND JUNGE HOCHSCHULABSOLVENTEN IN KURZEN PHYSISCHEN MOBILITÄTSAKTIVITÄTEN – GRUNDBETRÄGE ZUR INDIVIDUELLEN UNTERSTÜTZUNG (GEMISCHTE MOBILITÄT UND KURZFRISTIGE DOKTORANDENMOBILITÄT) Die Grundbeträge zur individuellen Unterstützung werden wie folgt festgelegt: Dauer der physischen Mobilitätsaktivität Betrag (alle EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer oder nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer) bis zum 14. Tag der Aktivität 79 EUR pro Tag vom 15. bis zum 30. Tag der Aktivität 56 EUR pro Tag Der Aufstockungsbetrag für Praktika findet in diesem Fall keine Anwendung. Die EU-Mitgliedstaaten und die mit dem Programm assoziierten Drittländer umfassen Gebiete in äußerster Randlage und ÜLG. 80 STUDIERENDE UND JUNGE HOCHSCHULABSOLVENTEN MIT GERINGEREN CHANCEN – AUFSTOCKUNGSBETRAG ZUSÄTZLICH ZUR INDIVIDUELLEN UNTERSTÜTZUNG FÜR KURZFRISTIGE PHYSISCHE MOBILITÄT Studierende und junge Hochschulabsolventen mit geringeren Chancen erhalten zusätzlich zur individuellen Unterstützung in Form einer EU-Erasmus+-Finanzhilfe einen Aufstockungsbetrag in Höhe von 100 EUR für eine physische Mobilitätsaktivität mit einer Dauer von 5-14 Tagen und 150 EUR für eine physische Mobilitätsaktivität mit einer Dauer von 15-30 Tagen. Die anzuwendenden Kriterien werden auf nationaler Ebene von den nationalen Agenturen in Abstimmung mit den nationalen Behörden festgelegt. C) FINANZIERUNGSREGELN FÜR DIE PERSONALMOBILITÄT Für Auslandsaufenthalte von Personal wird ein EU-Beitrag zu den Aufenthaltskosten nach folgenden Modalitäten gewährt: Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Individuelle Unterstützung Unmittelbar mit dem Aufenthalt der Teilnehmenden während der Aktivität verbundene Kosten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Dauer des Aufenthalts pro teilnehmender Person sowie dem Entsende- und Aufnahmeland. Bis zum 14. Tag der Aktivität: Tabelle A1.1, pro Tag und Teilnehmendem aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern, oder Tabelle A1.2, pro Tag und Teilnehmendem aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Zwischen dem 15. und 60. Tag der Aktivität: 70 % der Tabelle A1.1, pro Tag und Teilnehmendem aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern, oder 70 % der Tabelle A1.2, pro Tag und Teilnehmendem aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Die zu zahlenden Sätze werden auf den nächsten ganzen Euro gerundet. Tabelle A – Individuelle Unterstützung (Beträge in EUR pro Tag) Die Höhe der Beträge richtet sich nach dem Aufnahmeland. Diese Beträge bewegen sich innerhalb der in der folgenden Tabelle genannten Spannen. Bei der Festsetzung der Förderbeträge für die Begünstigten in ihrem jeweiligen Land berücksichtigen die nationalen Agenturen im Einvernehmen mit den nationalen Behörden die folgenden beiden Elemente: • die Verfügbarkeit und die Höhe sonstiger Förderung durch private oder öffentliche Stellen auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene, die die gewährte EU-Finanzhilfe im Rahmen von Kofinanzierungen ergänzt • den Gesamtumfang des Förderbedarfs des Personals, das einen Auslandsaufenthalt zu Lehr- oder Schulungszwecken beabsichtigt Für alle Aufnahmeländer muss innerhalb der Spanne derselbe Prozentsatz gelten. Es kann nicht für alle Aufnahmeländer derselbe Betrag gewährt werden. 81 Outgoing-Personalmobilität: Personal aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern (mit Ausnahme von eingeladenem Personal aus Unternehmen) Incoming-Personalmobilität: Personal aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern Eingeladenes Personal aus Unternehmen aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern Aufnahmeland Spanne (pro Tag) Betrag (pro Tag) A1.1 A1.2 Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden. 96-190 190 Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer aus den Regionen 13 und 14. 96-190 Nicht förderfähig Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern. 84-170 170 Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn. 71-148 148 Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer aus den Regionen 1-3, 5-12. 190 Nicht förderfähig Bei Mobilitätsaktivitäten zwischen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern aus den Regionen 13 und 14 können die nationalen Agenturen ihren Hochschuleinrichtungen eine gewisse Flexibilität einräumen, indem sie auf nationaler Ebene keine konkreten Beträge, sondern Spannen festlegen. Dies sollte jedoch nur aus berechtigten Gründen geschehen (z. B. in Ländern, in denen eine Kofinanzierung auf regionaler oder institutioneller Ebene möglich ist). Die genauen Beträge werden auf den Websites der nationalen Agenturen und der Hochschuleinrichtungen veröffentlicht. 82 D) HÖHE DER VON HOCHSCHULEINRICHTUNGEN UND MOBILITÄTSKONSORTIEN FESTGELEGTEN FINANZIELLEN UNTERSTÜTZUNG FÜR STUDIERENDE UND PERSONAL Die Hochschuleinrichtungen und Mobilitätskonsortien müssen in allen Fällen die folgenden Anforderungen einhalten, wenn sie die Fördersätze innerhalb ihrer Einrichtung festlegen und/oder die EU-Sätze anwenden: • Die Fördersätze werden einmalig von den Hochschulen/Konsortien festgelegt und bleiben während der gesamten Projektlaufzeit unverändert. Es ist nicht möglich, die Fördersätze während eines Projekts zu erhöhen oder zu reduzieren. • Die Sätze müssen unter Einhaltung der oben beschriebenen Grundsätze und der erläuterten Methode objektiv und transparent festgelegt und/oder angewendet werden (d. h. es sind sowohl die Mobilitätsrichtung als auch die zusätzlichen besonderen Finanzmittel zu berücksichtigen). • Für gleichartige Mobilitätsaufenthalte – Studienaufenthalte oder Praktika – in derselben Ländergruppe erhalten alle Studierenden Finanzmittel in gleicher Höhe (ausgenommen Studierende und junge Hochschulabsolventen mit geringeren Chancen oder aus Gebieten in äußerster Randlage und ÜLG). E) FINANZIERUNGSREGELN FÜR GEMISCHTE INTENSIVPROGRAMME Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Organisatorische Unterstützung Unmittelbar mit der Organisation der Intensivprogramme verbundene Kosten (außer Aufenthalts- und Reisekosten der Teilnehmenden). Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Zahl der mobilen Lernenden im Hochschulbereich, die im Rahmen von Mobilitätsprojekten finanziert werden, die aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen Maßnahmen unterstützt werden, wobei die an der Durchführung des Programms beteiligten Lehrkräfte/Ausbilder nicht berücksichtigt werden. Die koordinierende Hochschuleinrichtung beantragt die organisatorische Unterstützung im Namen der Gruppe von Einrichtungen, die das gemischte Intensivprogramm gemeinsam organisieren. 400 EUR pro Teilnehmendem bei mindestens 10 und höchstens 20 geförderten mobilen Erasmus+- Lernenden Die Finanzhilfe zur organisatorischen Unterstützung von gemischten Intensivprogrammen ist ein Beitrag zu allen Kosten, die den beteiligten Einrichtungen im Zusammenhang mit der Organisation der gemischten Intensivprogramme entstehen, wie z. B. Kosten im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Konzeption, Entwicklung, Durchführung und Nachbereitung der Programme, einschließlich der Durchführung von physischen und virtuellen Aktivitäten sowie der Gesamtverwaltung und -koordinierung. Die koordinierende Hochschuleinrichtung ist für die Aufteilung der Finanzhilfe zur organisatorischen Unterstützung von gemischten Intensivprogrammen auf die Partnerschaft verantwortlich, wenn die oben genannten Kosten anfallen. 83 ERASMUS-AKKREDITIERUNG IN DEN BEREICHEN BERUFLICHE AUS- UND WEITERBILDUNG, SCHULISCHE BILDUNG UND ERWACHSENENBILDUNG Die Erasmus-Akkreditierung ist ein Instrument für Organisationen in den Bereichen berufliche Aus- und Weiterbildung, schulische Bildung und Erwachsenenbildung, die sich für den grenzüberschreitenden Austausch und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit öffnen möchten. Mit der Vergabe der Erasmus-Akkreditierung wird bestätigt, dass der Antragsteller einen Plan zur Durchführung hochwertiger Mobilitätsaktivitäten im Rahmen umfassenderer Anstrengungen zur Entwicklung seiner Organisation erstellt hat. Dieser Plan wird als Erasmus-Plan bezeichnet und ist ein wesentlicher Bestandteil des Antrags auf Erasmus-Akkreditierung. Die Antragsteller können eine individuelle Erasmus-Akkreditierung für ihre Organisation oder eine Erasmus-Akkreditierung für Koordinatoren von Mobilitätskonsortien beantragen (siehe unten). Eine frühere Erfahrung im Rahmen des Programms ist für einen Antrag nicht erforderlich. Organisationen, die bereits über eine Erasmus-Akkreditierung verfügen, können ein Exzellenzsiegel zur Anerkennung ihrer bisherigen Arbeit und ihres Engagements für Qualität erhalten. WIE KÖNNEN MOBILITÄTSMÖGLICHKEITEN MIT EINER ERASMUS-AKKREDITIERUNG WAHRGENOMMEN WERDEN? Erfolgreiche Antragsteller für eine Erasmus-Akkreditierung erhalten vereinfachten Zugang zu Fördermöglichkeiten im Rahmen der Leitaktion 1 in Form von akkreditierten Mobilitätsprojekten, die in diesem Leitfaden vorgestellt werden. ZIELE DER AKTION IN ALLEN DREI BEREICHEN: Stärkung der europäischen Dimension des Lehrens und Lernens durch: ▪ Förderung der Werte Inklusion und Vielfalt, Toleranz und demokratische Teilhabe ▪ Förderung des Wissens über das gemeinsame europäische Erbe und die europäische Vielfalt ▪ Unterstützung des Aufbaus professioneller Netzwerke in ganz Europa IM BEREICH DER BERUFLICHEN AUS- UND WEITERBILDUNG: Beitrag zur Umsetzung der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Osnabrücker Erklärung79, zur europäischen Kompetenzagenda, zur Initiative „Union der Kompetenzen“80 und zur Schaffung des Europäischen Bildungsraums durch: ▪ Steigerung der Qualität der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung durch: ▪ Stärkung von Schlüssel- und Querschnittskompetenzen, insbesondere Sprachenlernen und digitale Kompetenzen ▪ Unterstützung der Entwicklung arbeitsplatzbezogener Kompetenzen, die auf dem derzeitigen und dem künftigen Arbeitsmarkt benötigt werden ▪ Austausch bewährter Verfahren und Förderung des Einsatzes neuer und innovativer pädagogischer Methoden und Technologien sowie Unterstützung der beruflichen Fortbildung von Lehrkräften, Ausbildern, Mentoren und sonstigem Personal in der Berufsbildung ▪ Aufbau der Kapazitäten von Berufsbildungsanbietern für die Durchführung hochwertiger Mobilitätsprojekte und ihrer Fähigkeit zur Bildung hochwertiger Partnerschaften bei gleichzeitiger Entwicklung ihrer Internationalisierungsstrategie 79 https://www.bibb.de/dokumente/pdf/ab31_corrigendum_osnabruecker_erklaerung.pdf. 80 https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/union-skills. https://www.bibb.de/dokumente/pdf/ab31_corrigendum_osnabruecker_erklaerung.pdf https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/union-skills 84 ▪ Schaffung realistischer Mobilitätsmöglichkeiten für alle Lernenden in der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung sowie Erhöhung der durchschnittlichen Mobilitätsdauer von Lernenden in der Berufsbildung, um die Qualität und Wirkung zu verbessern ▪ Förderung der Qualität, Transparenz und Anerkennung der Lernergebnisse von Mobilitätsphasen im Ausland, insbesondere durch den Einsatz europäischer Werkzeuge und Instrumente zu diesem Zweck IM BEREICH DER SCHULBILDUNG Steigerung der Lehr- und Lernqualität in der Schulbildung durch: ▪ Unterstützung der beruflichen Fortbildung von Lehrkräften, Schulleiterinnen und Schulleitern und sonstigem Schulpersonal ▪ Förderung des Einsatzes neuer Technologien und innovativer Lehrmethoden ▪ Verbesserung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt in Schulen ▪ Unterstützung des Austauschs und des Transfers bewährter Verfahren in den Bereichen Lehre und Schulentwicklung Beitrag zur Schaffung des europäischen Bildungsraums durch: ▪ Aufbau der Kapazitäten von Schulen für die Beteiligung am grenzüberschreitenden Austausch und an der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sowie für die Durchführung hochwertiger Mobilitätsprojekte ▪ Bereitstellung realistischer Möglichkeiten einer Lernmobilität für alle Schülerinnen und Schüler in der Schulbildung ▪ Förderung der Anerkennung von Lernergebnissen von Schülerinnen und Schülern und Personal in Mobilitätsphasen im Ausland IM BEREICH DER ERWACHSENENBILDUNG Beitrag zur Schaffung des europäischen Bildungsraums und zur Europäischen Kompetenzagenda sowie zur Initiative „Union der Kompetenzen“81 durch: ▪ Erhöhung der Beteiligung von Erwachsenen aller Altersgruppen und aus allen sozioökonomischen Verhältnissen an der Erwachsenenbildung, insbesondere durch Förderung der Beteiligung von Organisationen, die mit benachteiligten Lernenden arbeiten, kleinen Erwachsenenbildungsanbietern, neuen Programmteilnehmenden und weniger erfahrenen Organisationen sowie Basisorganisationen in der lokalen Gemeinschaft ▪ Steigerung der Qualität der formalen, informellen und nichtformalen Erwachsenenbildung durch: ▪ Verbesserung der Qualität der Angebote in der Erwachsenenbildung durch Professionalisierung des dort tätigen Personals und Aufbau der Kapazitäten von Erwachsenenbildungsanbietern für die Durchführung hochwertiger Lernprogramme ▪ Steigerung der Lehr- und Lernqualität in allen Formen der Erwachsenenbildung und stärkere Ausrichtung an den Bedürfnissen der Gesellschaft insgesamt ▪ Verbesserung der Angebote in der Erwachsenenbildung zur Förderung von Schlüsselkompetenzen im Sinne des EU- Rahmens (2018), einschließlich Grundfertigkeiten (Lesen, Schreiben, Rechnen, digitale Kompetenzen) und anderer Lebenskompetenzen ▪ Aufbau der Kapazitäten von Erwachsenenbildungsanbietern und anderen Organisationen, denen im Bereich der Erwachsenenbildung eine Rolle zukommt, zur Durchführung hochwertiger Mobilitätsprojekte 81 https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/union-skills_de. https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/union-skills_de 85 FÖRDERKRITERIEN Wer ist antragsberechtigt? Im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung: (1) Organisationen, die berufliche Erstausbildung oder Weiterbildung anbieten (2) lokale und regionale Behörden, Koordinierungsgremien und andere Organisationen, denen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung eine Rolle zukommt (3) Unternehmen und andere öffentliche oder private Organisationen, die Lernende und Auszubildende in der beruflichen Bildung aufnehmen, ausbilden oder anderweitig mit ihnen zusammenarbeiten Im Bereich der Schulbildung: (1) Schulen, die allgemeine Bildung im Vorschul-, Primar- oder Sekundarbereich anbieten, einschließlich Organisationen, die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung anbieten (2) lokale und regionale Behörden, Koordinierungsgremien und andere Organisationen, die im Bereich der Schulbildung eine Rolle spielen Im Bereich der Erwachsenenbildung: (1) Organisationen, die formale, informelle und nichtformale Erwachsenenbildung anbieten82 (2) lokale und regionale Behörden, Koordinierungsgremien und andere Organisationen, denen im Bereich der Erwachsenenbildung eine Rolle zukommt In allen drei Bereichen geltende Definitionen und Grundsätze Die Förderfähigkeit von Organisationen unter dem Kriterium (1) wird auf der Grundlage der von ihnen angebotenen Bildungsprogramme und -aktivitäten bestimmt. Eine Organisation kann in mehr als einem Bereich förderfähig sein, wenn sie verschiedene Bildungsprogramme und -aktivitäten anbietet. Die zuständige nationale Behörde jedes Landes legt Folgendes fest: ▪ die Bildungsprogramme und -aktivitäten, die den Organisationen eine Förderfähigkeit unter dem Kriterium (1)83 ermöglichen ▪ Organisationen, die unter dem Kriterium (2) förderfähig sind 82 Unbeschadet der von der zuständigen nationalen Behörde festgelegten Definitionen ist zu beachten, dass Organisationen, die berufliche Aus- und Weiterbildung für erwachsene Lernende anbieten, in der Regel als Anbieter beruflicher Aus- und Weiterbildung gelten und nicht als Anbieter von Erwachsenenbildung. Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte die geltenden Definitionen auf der Website Ihrer nationalen Agentur. 83 In einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Schulen oder Berufsbildungsanbieter, die einen Sonderstatus haben und unter der Aufsicht der nationalen Behörden eines anderen Landes stehen, müssen den Antrag möglicherweise bei der nationalen Agentur des Aufsicht führenden Landes stellen. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an die nationale Agentur im Gastland oder an das Land der zuständigen nationalen Behörde. Da alle Mobilitätsaktivitäten länderübergreifend sein müssen, können Schulen oder Berufsbildungsanbieter, die bei einer nationalen Agentur außerhalb des Landes, in dem sie ihren Sitz haben, einen Antrag stellen, weder mit anderen Organisationen im Land der nationalen Agentur, die den Antrag erhalten hat, noch mit Schulen oder Berufsbildungsanbietern, die einen ähnlichen Sonderstatus haben und bei derselben nationalen Agentur einen Antrag stellen, Incoming- oder Outgoing-Mobilitätsaktivitäten organisieren, selbst wenn diese Organisationen ihren Sitz in einem anderen Land haben als der Antragsteller. 86 Die geltenden Definitionen und Beispiele förderfähiger Organisationen werden auf der Website der zuständigen nationalen Agentur veröffentlicht. Förderfähige Länder Antragsteller müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Wo ist der Antrag zu stellen? Der Antrag ist bei der nationalen Agentur des Landes einzureichen, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Antragsfrist 29. September, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) Erasmus- Qualitätsstandards Antragsteller für eine Erasmus-Akkreditierung müssen sich an die auf der Europa-Website veröffentlichten Erasmus-Qualitätsstandards halten: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility-projects- vet-adults-schools Die Erasmus-Qualitätsstandards können während der Dauer der Umsetzung der Akkreditierung aktualisiert werden. In diesem Fall wird die Zustimmung der akkreditierten Organisationen eingeholt, bevor sie ihre nächste Finanzhilfe beantragen können. Anzahl der Anträge Eine Organisation kann sich in jedem der drei Bereiche, die Gegenstand dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind, einmal bewerben: Erwachsenenbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung sowie Schulbildung. Organisationen, die sich für mehr als einen Bereich bewerben, müssen für jeden Bereich einen separaten Antrag stellen. Organisationen, die bereits über eine Erasmus-Akkreditierung verfügen, können keine neue Akkreditierung in demselben Bereich beantragen. Arten von Anträgen Antragsteller können sich als Einzelorganisation oder als Koordinator eines Mobilitätskonsortiums bewerben. Es ist nicht möglich, beide Arten von Akkreditierung in demselben Bereich zu beantragen. Erasmus- Akkreditierung für Koordinatoren von Mobilitätskonsortien Ein Mobilitätskonsortium ist eine Gruppe von Organisationen in demselben Land, die Mobilitätsaktivitäten im Rahmen eines gemeinsamen Erasmus-Plans durchführen. Jedes Mobilitätskonsortium wird von einer federführenden Organisation koordiniert: dem Koordinator des Mobilitätskonsortiums, der über eine Erasmus-Akkreditierung verfügen muss. Der Koordinator des Mobilitätskonsortiums kann selbst Aktivitäten organisieren (ebenso wie jede Organisation mit einer Einzelakkreditierung) und darüber hinaus Mobilitätsmöglichkeiten für andere Mitglieder des Konsortiums bereitstellen. Konsortiumsmitglieder benötigen keine Erasmus-Akkreditierung. Antragsteller für eine Rolle als Koordinator von Mobilitätskonsortien müssen im Antrag den Zweck und die geplante Zusammensetzung ihres Konsortiums beschreiben. Alle vorgesehenen Mitgliedsorganisationen des Konsortiums müssen in demselben EU-Mitgliedstaat oder demselben mit dem Programm assoziierten Drittland wie der Koordinator des Mobilitätskonsortiums ansässig sein. Eine genaue Liste der Konsortiumsmitglieder ist in diesem Stadium jedoch nicht erforderlich. Mehr zu den Förderkriterien für Konsortiumsmitglieder und weitere Einzelheiten finden Sie im Abschnitt über akkreditierte Mobilitätsprojekte. https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility-projects-vet-adults-schools https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility-projects-vet-adults-schools 87 EIGNUNGSKRITERIEN Antragsteller müssen über eine ausreichende operative und berufliche Leistungsfähigkeit zur Durchführung des vorgeschlagenen Erasmus-Plans verfügen, einschließlich einer mindestens zweijährigen einschlägigen Erfahrung auf dem Gebiet, auf das sich der Antrag bezieht, und – im Falle von Koordinatoren des Mobilitätskonsortiums – über eine angemessene Fähigkeit zur Koordinierung des Konsortiums. Erfahrungen aus der Zeit vor Zusammenschlüssen oder ähnlichen strukturellen Veränderungen öffentlicher Einrichtungen (z. B. Schulen oder Bildungszentren) werden im Kontext von Prüfungen der operativen Leistungsfähigkeit als einschlägige Erfahrungen berücksichtigt. Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Antragsteller wird zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Bewertung der Finanzhilfeanträge für akkreditierte Projekte gesondert geprüft. Weitere Informationen zu den Eignungskriterien finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. AUSSCHLUSSKRITERIEN UND VORSCHRIFTEN BEZÜGLICH ORIGINALINHALTEN UND URHEBERSCHAFT Die Antragsteller müssen eine unterzeichnete ehrenwörtliche Erklärung vorlegen, in der sie bestätigen, dass keiner der in Teil C dieses Leitfadens aufgeführten Ausschlusskriterien auf sie zutrifft. Darüber hinaus bestätigen die Antragsteller mit der Unterzeichnung der Erklärung, dass der eingereichte Erasmus-Plan Originalinhalte enthält, die von ihnen verfasst wurden, und dass keine anderen Organisationen oder externen Personen für die Abfassung des Antrags bezahlt wurden. Gleichzeitig wird es den Antragstellern gestattet und nahegelegt, grundsätzliche Beratung von zuständigen Behörden und Experten einzuholen oder bewährte Verfahren mit Organisationen auszutauschen, die ihnen ähnlich sind und mehr Erfahrung mit Erasmus+ haben. Antragsteller für eine Rolle als Koordinator eines Mobilitätskonsortiums können bei der Abfassung ihres Antrags potenzielle Konsortiumsmitglieder konsultieren. Antragsteller können ihren Antrag mit strategischen Dokumenten untermauern, die für ihren Erasmus-Plan relevant sind, wie z. B. mit einer Internationalisierungsstrategie oder einer Strategie, die von ihren Aufsichts- oder Koordinierungsgremien entwickelt wurde. ZUSCHLAGSKRITERIEN Die Anträge werden getrennt für die Bereiche berufliche Aus- und Weiterbildung, Schulbildung sowie Erwachsenenbildung bewertet. Die Qualität der Anträge wird bewertet, indem auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien und Punktzahlen eine Wertung mit insgesamt 100 möglichen Punkten vorgenommen wird. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen: ▪ mindestens 70 von insgesamt 100 Punkten und ▪ mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der vier nachstehenden Kategorien von Zuschlagskriterien Relevanz (Höchstpunktzahl: 10 Punkte) Inwieweit ▪ sind das Profil und die Erfahrung des Antragstellers, die Aktivitäten und die Zielgruppe der Lernenden relevant für den Bereich, auf den sich der Antrag bezieht, die Ziele der Erasmus- Akkreditierungen und die Art des Antrags (Einzelorganisation oder Koordinator eines Konsortiums) ▪ ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant ▪ zusätzlich bei Organisationen, die sich als akkreditierte Koordinatoren von Konsortien bewerben: 88 o ist das Profil der vorgesehenen Mitglieder des Konsortiums relevant für den Zweck und die Ziele des Konsortiums, wie im Antrag festgelegt, für den Bereich, auf den sich der Antrag bezieht, und die Ziele der Erasmus-Akkreditierungen o bringt die Gründung des Konsortiums im Hinblick auf die Ziele der Erasmus- Akkreditierungen einen klaren Mehrwert für seine Mitglieder Erasmus-Plan: Ziele (Höchstpunktzahl: 40 Punkte) Inwieweit ▪ entspricht der vorgeschlagene Erasmus-Plan den Zielen der Erasmus-Akkreditierungen ▪ tragen die Ziele des vorgeschlagenen Erasmus-Plans den Bedürfnissen des Antragstellers, seines Personals und seiner Lernenden klar und konkret Rechnung o gilt bei Koordinatoren von Konsortien dieses Kriterium für das gesamte vorgesehene Konsortium und setzt voraus, dass die Ziele des Erasmus-Plans mit dem im Antrag festgelegten Zweck des Konsortiums im Einklang stehen ▪ sind die Ziele des vorgeschlagenen Erasmus-Plans und der zugehörige Zeitplan realistisch und ehrgeizig genug, um eine positive Wirkung für die Organisation (oder das Konsortium) zu erreichen ▪ sind die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verfolgung und Bewertung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele des Erasmus-Plans angemessen und konkret ▪ wenn der Antragsteller seinem Antrag strategische Dokumente beigefügt hat: wird der Zusammenhang zwischen dem vorgeschlagenen Erasmus-Plan und den beigefügten Dokumenten klar erläutert Erasmus-Plan: Aktivitäten (Höchstpunktzahl: 20 Punkte) Inwieweit ▪ steht die vorgeschlagene Anzahl der Teilnehmenden an Mobilitätsaktivitäten in einem angemessenen Verhältnis zur Größe und Erfahrung der antragstellenden Organisation o wird bei Koordinatoren von Konsortien die geplante Größe des Konsortiums berücksichtigt ▪ ist die vorgeschlagene Anzahl der Teilnehmenden an Mobilitätsaktivitäten realistisch und für die im Erasmus-Plan festgelegten Ziele angemessen ▪ sind die Profile der vorgesehenen Teilnehmenden relevant für den Bereich, auf den sich der Antrag bezieht, den vorgeschlagenen Erasmus-Plan und die Ziele der Erasmus- Akkreditierungen ▪ sofern zutreffend und falls der Antragsteller beabsichtigt, Mobilitätsaktivitäten für Lernende zu organisieren: sind Teilnehmende mit geringeren Chancen einbezogen Erasmus-Plan: Verwaltung (Höchstpunktzahl: 30 Punkte) Inwieweit ▪ hat der Antragsteller konkrete Wege vorgeschlagen, um zu den Grundprinzipien der Erasmus- Akkreditierung beizutragen, die in den Erasmus-Qualitätsstandards beschrieben sind ▪ hat der Antragsteller eine klare und vollständige Aufgabenverteilung im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards vorgeschlagen ▪ hat der Antragsteller angemessene Ressourcen für die Verwaltung der Programmaktivitäten im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards bereitgestellt ▪ ist ein angemessenes Engagement auf der Ebene der Organisationsleitung zu erkennen 89 ▪ wurden angemessene Maßnahmen festgelegt, um die Kontinuität der Programmaktivitäten bei Änderungen in Bezug auf das Personal oder die Leitung der antragstellenden Organisation zu gewährleisten ▪ hat der Antragsteller konkrete und logische Schritte vorgeschlagen, um die Ergebnisse seiner Mobilitätsaktivitäten in die reguläre Arbeit der Organisation zu integrieren o Bei Koordinatoren von Konsortien gilt dieses Kriterium für das gesamte vorgesehene Konsortium. HÖCHSTZAHL DER ERASMUS-AKKREDITIERUNGEN Die nationale Agentur legt je nach den verfügbaren Haushaltsmitteln eine Höchstzahl an zu gewährenden Akkreditierungen fest, die in jedem Land erteilt werden. Diese Entscheidung wird für jeden der drei Bereiche separat getroffen und mindestens 14 Kalendertage vor Ablauf der Frist für die Einreichung von Anträgen im Rahmen dieser Aufforderung auf der Website der nationalen Agentur veröffentlicht. Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage einer Rangliste der Anträge, die die Mindestgewährungskriterien erfüllen. Akkreditierungen werden beginnend mit dem Antrag mit der höchsten Punktzahl und so lange vergeben, bis die Höchstzahl gewährter Akkreditierungen erreicht ist. Wenn mehr als ein Antrag die gleiche Punktzahl hat wie der letzte, dem eine Akkreditierung gewährt wird, wird die Höchstzahl der gewährten Akkreditierungen so erhöht, dass alle Anträge mit dieser Punktzahl einbezogen werden. GÜLTIGKEIT Die Gültigkeit der im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen erteilten Erasmus-Akkreditierungen beginnt am 1. Februar 2027 und erstreckt sich über die Dauer des derzeitigen Programmplanungszeitraums bis zum 31. Dezember 2027. Wenn die Erasmus-Akkreditierung für die Teilnahme an einer Aktion nach Ablauf des Programmplanungszeitraums 2021– 2027 benötigt wird, kann die nationale Agentur die Gültigkeit der Akkreditierung unter den von der Europäischen Kommission festgelegten Bedingungen verlängern. Angesichts dieser Möglichkeit können die Antragsteller Erasmus-Pläne mit Laufzeiten zwischen zwei und fünf Jahren einreichen. Ein genehmigter Erasmus-Plan bleibt gültig, bis die nationale Agentur eine Aktualisierung genehmigt hat (siehe „Berichte im Rahmen der Akkreditierung“ unten). Wird eine Akkreditierung nicht verlängert, kann die Umsetzung zuvor gewährter Projekte über den 31. Dezember 2027 hinaus bis zum Ende der jeweiligen Finanzhilfevereinbarungen fortgesetzt werden. Die Akkreditierung kann jederzeit aufgehoben werden, wenn die akkreditierte Organisation nicht mehr besteht oder wenn die nationale Agentur und die akkreditierte Organisation dies vereinbaren. Die nationale Agentur kann die Akkreditierung unter den unter „Berichterstattung, Überwachung und Qualitätssicherung“ beschriebenen Bedingungen einseitig beenden. Eine einseitige Beendigung der Akkreditierung durch die akkreditierte Organisation ist nur möglich, wenn die Akkreditierung in mindestens drei aufeinanderfolgenden Jahren nicht zur Einreichung von Anträgen für akkreditierte Mobilitätsprojekte genutzt wurde. NICHTÜBERTRAGBARKEIT Die Erasmus-Akkreditierung kann nicht zwischen Organisationen übertragen werden. Die nationale Agentur kann im Falle struktureller Änderungen bei einer akkreditierten Organisation (z. B. Aufspaltung, Fusion, Änderung des Rechtsträgers, der Satzung, der Eigentumsverhältnisse oder förmliche Übertragung von Aufgaben und Ressourcen zwischen Einrichtungen des öffentlichen Sektors) die Akkreditierung auf der Grundlage eines begründeten Antrags auf eine Nachfolgeorganisation übertragen. 90 BERICHTERSTATTUNG, ÜBERWACHUNG UND QUALITÄTSSICHERUNG Abschlussberichte am Ende jeder Finanzhilfevereinbarung Am Ende der Laufzeit jeder im Rahmen der Erasmus-Akkreditierung genehmigten Finanzhilfevereinbarung legt die akkreditierte Organisation einen Abschlussbericht über die durchgeführten Aktivitäten, wie in der jeweiligen Finanzhilfevereinbarung angegeben, vor. Berichte im Rahmen der Akkreditierung Auf der Grundlage des genehmigten Erasmus-Plans und mindestens einmal in einem Zeitraum von fünf Jahren sind akkreditierte Organisationen verpflichtet, zu berichten, wie sie die Einhaltung der Erasmus-Qualitätsstandards sichergestellt haben zu berichten, wie sie bei der Verwirklichung der Ziele des Erasmus-Plans vorankommen ihren Erasmus-Plan zu aktualisieren Die nationale Agentur kann die oben genannten Elemente gleichzeitig oder separat anfordern. Die nationale Agentur kann beschließen, dass anstelle eines Berichts im Rahmen der Akkreditierung ein strukturierter Kontrollbesuch durchgeführt wird. Auf der Grundlage der Leistung der akkreditierten Organisation, die sich aus der Berichterstattung, der Überwachung und der Qualitätskontrolle ergibt, oder infolge wesentlicher Änderungen in der Organisation kann die nationale Agentur die Anzahl und zeitliche Abfolge der Fortschrittsberichte ändern. Darüber hinaus können akkreditierte Organisationen freiwillig darum ersuchen, ihren Erasmus-Plan zu aktualisieren. Ausgehend von der Begründung der Organisation entscheidet die nationale Agentur, ob eine Aktualisierung gerechtfertigt ist. Eine Aktualisierung des Erasmus-Plans kann einen Antrag auf Umstellung von der Akkreditierung als Einzelorganisation auf die Akkreditierung als Koordinator eines Mobilitätskonsortiums umfassen und umgekehrt. Überwachung und Kontrollen Die nationale Agentur kann formelle Kontrollen, Überwachungsbesuche oder andere Aktivitäten organisieren, um die Fortschritte und Leistungen der akkreditierten Organisationen nachzuverfolgen, die Einhaltung der vereinbarten Qualitätsstandards sicherzustellen und Unterstützung zu leisten. Formelle Kontrollen können in Form von Aktenprüfungen oder Besuchen bei der akkreditierten Organisation, bei Konsortiumsmitgliedern, bei unterstützenden Organisationen oder in sonstigen Räumlichkeiten, in denen einschlägige Aktivitäten stattfinden, erfolgen. Die nationale Agentur kann nationale Agenturen in anderen Ländern um Unterstützung ersuchen, um dort durchgeführte Aktivitäten zu überprüfen und zu überwachen. Nach einem Bericht oder einer Überwachungsaktivität gibt die nationale Agentur der akkreditierten Organisation Rückmeldung. Die nationale Agentur kann der akkreditierten Organisation auch verbindliche oder beratende Anweisungen zur Verbesserung ihrer Leistung erteilen. Bei neu akkreditierten Antragstellern, bei Organisationen mit hohem Risiko oder bei Nichteinhaltung der Anweisungen und Fristen der nationalen Agentur, bei einer sehr geringen Leistung, die im Rahmen der Berichterstattung, Überwachung und 91 Qualitätskontrollen festgestellt wurde, oder bei Verstößen gegen die Regeln des Programms (auch in einer anderen Aktion) kann die nationale Agentur die folgenden Abhilfemaßnahmen ergreifen: ▪ Beobachtung: Die nationale Agentur kann die Höhe der Finanzmittel, die die akkreditierte Organisation für Aktionen beantragen kann, für die eine Erasmus-Akkreditierung erforderlich ist, begrenzen. Neu akkreditierte Organisationen können unter Beobachtung gestellt werden, wenn bei der Prüfung der operativen Leistungsfähigkeit das Risiko einer schlechten Durchführung festgestellt wird. ▪ Aussetzung: Organisationen, deren Akkreditierung ausgesetzt ist, dürfen keine Fördermittel für Aktionen beantragen, für die eine Erasmus-Akkreditierung erforderlich ist. Zudem kann die nationale Agentur einige oder alle laufenden Finanzhilfevereinbarungen kündigen, die im Rahmen der ausgesetzten Akkreditierung geschlossen wurden. ▪ Aufhebung/Kündigung: Bei fortgesetzter Nichteinhaltung der Anweisungen und Fristen der nationalen Agentur, bei sehr geringer Leistung, langfristiger Inaktivität oder bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Programmregeln (auch in einer anderen Aktion) kann die nationale Agentur die Akkreditierung aufheben und alle auf dieser Akkreditierung basierenden laufenden Finanzhilfevereinbarungen kündigen. Die Beobachtungs- oder Aussetzungsphase wird fortgesetzt, bis die nationale Agentur feststellt, dass die in dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen dargelegten Bedingungen und Qualitätsanforderungen wieder erfüllt sind und die akkreditierte Organisation das Risiko einer geringen Leistung angegangen ist. Organisationen, die unter Beobachtung stehen oder deren Akkreditierung ausgesetzt ist, dürfen keine neue Akkreditierung in demselben Bereich beantragen. ANERKENNUNG VON EXZELLENZ Die besten akkreditierten Organisationen werden durch Exzellenzsiegel anerkannt, die im Rahmen dieser Aufforderung vergeben werden. Die Bedingungen für den Erhalt eines Exzellenzsiegels und für dessen regelmäßige Überprüfung werden von jeder nationalen Agentur festgelegt und auf ihrer Website veröffentlicht. 92 MOBILITÄT VON LERNENDEN UND PERSONAL IN DER BERUFLICHEN AUS- UND WEITERBILDUNG Mit dieser Aktion werden Anbieter von beruflicher Aus- und Weiterbildung und andere im Bereich der Berufsbildung tätige Organisationen unterstützt, die Lernmobilitätsaktivitäten für Lernende und Personal im Bereich der Berufsbildung organisieren möchten. Unterstützung wird für ein breites Spektrum von Aktivitäten gewährt, darunter Job Shadowing und Kurse zur beruflichen Fortbildung von Personal, Praktika und Langzeitpraktika (ErasmusPro), eingeladene Experten und andere Aktivitäten, die nachstehend erläutert werden. Im Rahmen ihrer Aktivitäten sollten die teilnehmenden Organisationen Inklusion und Vielfalt, ökologische Nachhaltigkeit, digitale Bildung sowie bürgerschaftliches Engagement und Teilhabe aktiv fördern, und zwar durch Nutzung der spezifischen Finanzierungsmöglichkeiten, die das Programm für diese Zwecke bietet, durch Sensibilisierung der Teilnehmenden, durch den Austausch bewährter Verfahren und durch die Wahl eines geeigneten Konzepts für ihre Aktivitäten. ZIELE DER AKTION Ziel der im Rahmen von Erasmus+ finanzierten Mobilitätsaktivitäten ist es, Lernmöglichkeiten für Einzelpersonen zu schaffen und die Internationalisierung und institutionelle Entwicklung von Berufsbildungsanbietern und anderen Organisationen, die in der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig sind, zu unterstützen. Die Aktion wird die Umsetzung der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Osnabrücker Erklärung84, der europäischen Kompetenzagenda85und der Initiative „Union der Kompetenzen“86 unterstützen. Zudem wird sie zur Schaffung des europäischen Bildungsraums beitragen. Konkret lauten die Ziele dieser Aktion wie folgt: Steigerung der Qualität der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung in Europa durch: • Stärkung von Schlüssel- und Querschnittskompetenzen, insbesondere des Sprachenlernens und digitale Kompetenzen • Unterstützung der Entwicklung arbeitsplatzbezogener Kompetenzen, die auf dem derzeitigen und dem künftigen Arbeitsmarkt benötigt werden • Austausch bewährter Verfahren und Förderung des Einsatzes neuer und innovativer pädagogischer Methoden und Technologien sowie Unterstützung der beruflichen Fortbildung von Lehrkräften, Ausbildern, Mentoren und sonstigem Personal in der Berufsbildung • Aufbau der Kapazitäten von Berufsbildungsanbietern für die Durchführung hochwertiger Mobilitätsprojekte und ihrer Fähigkeit zur Bildung hochwertiger Partnerschaften bei gleichzeitiger Entwicklung ihrer Internationalisierungsstrategie • Schaffung realistischer Mobilitätsmöglichkeiten für alle Lernenden in der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung sowie Erhöhung der durchschnittlichen Mobilitätsdauer von Lernenden in der Berufsbildung, um die Qualität und Wirkung zu verbessern • Förderung der Qualität, Transparenz und Anerkennung der Lernergebnisse von Mobilitätsphasen im Ausland, insbesondere durch den Einsatz europäischer Werkzeuge und Instrumente Stärkung der europäischen Dimension des Lehrens und Lernens durch: • Förderung der Werte Inklusion und Vielfalt, Toleranz und demokratische Teilhabe • Förderung des Wissens über das gemeinsame europäische Erbe und die europäische Vielfalt 84 https://www.bibb.de/dokumente/pdf/ab31_corrigendum_osnabruecker_erklaerung.pdf. 85 https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1223&langId=de. 86 https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/union-skills_de. https://www.bibb.de/dokumente/pdf/ab31_corrigendum_osnabruecker_erklaerung.pdf https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1223&langId=de https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/union-skills_de 93 • Unterstützung des Aufbaus professioneller Netzwerke in ganz Europa WIE KÖNNEN ERASMUS+-MOBILITÄTSMÖGLICHKEITEN WAHRGENOMMEN WERDEN? Berufsbildungsanbieter und andere Organisationen, die in der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig sind, können eine Förderung auf zweierlei Weise beantragen: • Kurzfristige Projekte für die Mobilität von Lernenden und Personal – diese Projekte bieten den Antragstellern die Möglichkeit, verschiedene Mobilitätsaktivitäten über einen Zeitraum von sechs bis achtzehn Monaten zu organisieren. Kurzfristige Projekte sind die beste Option für Organisationen, die zum ersten Mal einen Antrag auf Teilnahme an Erasmus+ stellen, oder für Organisationen, die nur eine begrenzte Anzahl von Aktivitäten organisieren möchten. oder • Akkreditierte Mobilitätsprojekte für Lernende und Personal – diese Projekte stehen nur Organisationen offen, die über eine Erasmus-Akkreditierung im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung verfügen. Dieser besondere Finanzierungsbereich ermöglicht es akkreditierten Organisationen, regelmäßig Mittel für Mobilitätsaktivitäten zu erhalten, die zur schrittweisen Umsetzung ihres Erasmus-Plans beitragen. Erasmus-Akkreditierungen stehen allen Organisationen offen, die regelmäßig Mobilitätsaktivitäten organisieren möchten. Eine frühere Erfahrung im Rahmen des Programms ist für einen Akkreditierungsantrag nicht erforderlich. Um mehr über diese Möglichkeit zu erfahren, lesen Sie bitte das Kapitel dieses Leitfadens über die Erasmus-Akkreditierung in den Bereichen Erwachsenenbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung und Schulbildung. Darüber hinaus können sich Organisationen an dem Programm beteiligen, ohne einen Antrag einzureichen, und zwar durch: • Beitritt zu einem bestehenden Erasmus+-Mobilitätskonsortium, das von einem akkreditierten Konsortialkoordinator in ihrem Land geleitet wird und neue Mitglieder aufnimmt, oder • Aufnahme von Teilnehmenden aus einem anderen Land: Jede Organisation kann Lernende oder Personal von einer Partnerorganisation im Ausland aufnehmen. Die Tätigkeit als aufnehmende Organisation ist eine wertvolle Erfahrung und eine gute Möglichkeit, mehr über das Programm zu erfahren, bevor Sie selbst einen Antrag stellen. Berufsbildungsanbietern wird nahegelegt, sich an europäischen Online-Plattformen wie EPALE und eTwinning zu beteiligen. EPALE bietet die Möglichkeit, mit Kolleginnen und Kollegen in ganz Europa in Kontakt zu treten und von ihnen zu lernen, und zwar durch Blogbeiträge, Foren und das Tool zur Partnersuche; die Plattform ermöglicht es, Praxisgemeinschaften zu bilden, Lernmaterial zu finden und an Veranstaltungen teilzunehmen. Sie bietet auch die Gemeinschaft der europäischen Berufsbildungspraktiker (https://epale.ec.europa.eu/de/practitioners-in-vet), einen Raum für Lehrkräfte berufsbildender Schulen, Ausbildende und betriebliche Betreuer, um zusammenzuarbeiten und sich über europäische Initiativen zu informieren. eTwinning ist eine im Rahmen von Erasmus+ finanzierte Online-Gemeinschaft, die auf einer sicheren Plattform gehostet und für Lehrkräfte und Schulpersonal zugänglich ist, die von der nationalen eTwinning-Organisation zugelassen wurden. Über eTwinning können Berufsbildungsanbieter gemeinsame virtuelle Klassenzimmer einrichten und Projekte mit anderen Berufsbildungsanbietern und sonstigen Partnerorganisationen (d. h. aufnehmenden Unternehmen) durchführen, während Lehrkräfte und Ausbilder Diskussionen und einen Erfahrungsaustausch mit Kollegen führen und vielfältige Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung wahrnehmen können. eTwinning bietet auch ein ideales Umfeld für die Suche nach Partnern für künftige Projekte. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Die antragstellende Organisation ist der Hauptakteur in einem Projekt der Leitaktion 1. Im Antragsverfahren für kurzfristige Projekte ebenso wie für Erasmus-Akkreditierungen geht es insbesondere um die Bedürfnisse und Pläne der antragstellenden Organisation (oder deren Konsortium). Die antragstellende Organisation verfasst den Antrag und reicht ihn ein, unterzeichnet 94 die Finanzhilfevereinbarung, führt die Mobilitätsaktivitäten durch und erstattet der nationalen Agentur Bericht. Sobald die Finanzhilfevereinbarung in Kraft tritt, wird der Antragsteller förmlich zum „Begünstigten“ einer EU-Finanzhilfe. Bei einem Mobilitätsprojekt kann es Aktivitäten im Rahmen der Outgoing- oder Incoming-Mobilität geben. Bei den meisten Arten verfügbarer Aktivitäten handelt es sich um Outgoing-Mobilität. Das bedeutet, dass die antragstellende Organisation (der Begünstigte) als entsendende Organisation fungiert: Sie wählt Teilnehmer aus und schickt sie zu einer aufnehmenden Organisation im Ausland. Darüber hinaus gibt es besondere Arten von Incoming-Aktivitäten, die es den antragstellenden Organisationen ermöglichen, Experten oder in der Ausbildung befindliche Lehrkräfte und Pädagogen zu ihrer Organisation einzuladen. Der Zweck von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmende aus dem Ausland (Incoming-Mobilität) besteht nicht in einem beiderseitigen Austausch, sondern darin, Personen zur antragstellenden Organisation zu bringen, die zu ihrer Entwicklung und Internationalisierung beitragen können. Bei der Durchführung aller im Rahmen dieser Aktion geförderten Aktivitäten müssen die Erasmus-Qualitätsstandards87 eingehalten werden. Die Erasmus-Qualitätsstandards umfassen konkrete Durchführungsverfahren für Projektaufgaben wie die Auswahl und Vorbereitung der Teilnehmenden, die Festlegung, Bewertung und Anerkennung von Lernergebnissen, die Weitergabe von Projektergebnissen usw. Das Sprachenlernen ist ein wichtiger Bestandteil eines jeden Mobilitätsprojekts: Die begünstigten Organisationen sollten ihren Teilnehmenden vor und während der Mobilitätsaktivitäten Unterstützung beim Sprachenlernen anbieten. Zu diesem Zweck finanziert Erasmus+ die Plattform für die Online-Sprachunterstützung, die von allen Erasmus+-Teilnehmenden kostenlos genutzt werden kann. Wie können Sie Partner für Ihre Mobilitätsaktivitäten finden? Erasmus+ bietet verschiedene Instrumente und Möglichkeiten, um Partner für Ihre Mobilitätsaktivitäten zu finden: • Die European School Education Platform (ESEP) bietet Organisationen der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Schulbildung ein Online-Instrument für die Partnersuche. Wenn Sie sich auf der Plattform registrieren, können Sie Mitteilungen zu Ihrer Partnersuche veröffentlichen und nach Mitteilungen anderer Organisationen suchen: www.school-education.ec.europa.eu/en/connect/partner-search. • Schulungs- und Kooperationsaktivitäten werden regelmäßig von den nationalen Erasmus+-Agenturen organisiert. Sie umfassen Kontaktseminare, Online-Veranstaltungen und andere Möglichkeiten der Partnersuche für Erasmus+- Antragsteller und Begünstigte. Informationen über Schulungs- und Kooperationsaktivitäten sind auf den einschlägigen Websites der nationalen Agentur und auf der Website des SALTO-Ressourcenzentrums für Schulungs- und Kooperationsaktivitäten („SALTO Education & Training TCA Resource Centre“) verfügbar: www.salto-et.net. • Über die Erasmus+-Projektergebnis-Plattform kann nach allen akkreditierten Organisationen und genehmigten Projekten gesucht werden: www.erasmus-plus.ec.europa.eu/projects. Bereichsübergreifende Dimensionen Alle Mobilitätsprojekte sollten die folgenden, für das gesamte Programm Erasmus+ relevanten Dimensionen berücksichtigen: Inklusion und Vielfalt Im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards müssen Organisationen, die Unterstützung aus dem Programm erhalten, sicherstellen, dass sie Teilnehmenden aus allen Verhältnissen Mobilitätsmöglichkeiten in inklusiver und gerechter Weise bieten. Bei der Auswahl der Lernenden, die an den Projektaktivitäten teilnehmen, sollten wichtige Faktoren wie die Beweggründe und Leistungen der Teilnehmenden sowie ihre persönlichen Entwicklungs- und Lernbedürfnisse berücksichtigt 87 Erasmus-Qualitätsstandards: www.erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility-projects-vet-adults-schools. https://school-education.ec.europa.eu/en/connect/partner-search https://salto-et.net/ https://erasmus-plus.ec.europa.eu/projects https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility-projects-vet-adults-schools 95 werden. Ebenso sollte bei der Auswahl von teilnehmendem Personal sichergestellt werden, dass die Vorteile ihrer beruflichen Fortbildung allen Lernenden in der Organisation zugutekommen. Während der gesamten Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Mobilitätsaktivitäten sollten die entsendende und die aufnehmende Organisation die Teilnehmenden in wichtige Entscheidungen einbeziehen, um den größtmöglichen Nutzen und die größtmögliche Wirkung für jeden Teilnehmenden zu gewährleisten. Begünstigte und andere teilnehmende Organisationen, die allgemeine und berufliche Bildung anbieten, werden ermutigt, aktiv Mobilitätsmöglichkeiten bereitzustellen und zu fördern, indem sie beispielsweise Mobilitätsfenster in ihren akademischen Kalender aufnehmen und standardmäßige Wiedereingliederungsmaßnahmen für zurückkehrende Teilnehmende festlegen. Ökologisch nachhaltige und verantwortungsvolle Praktiken Im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards müssen Organisationen, die Unterstützung aus dem Programm erhalten, bei ihren Teilnehmenden ein ökologisch nachhaltiges und verantwortungsvolles Verhalten fördern und das Bewusstsein dafür schärfen, wie wichtig es ist, Maßnahmen zur Verringerung oder zum Ausgleich des ökologischen Fußabdrucks von Mobilitätsaktivitäten zu ergreifen. Diese Grundsätze sollten in die Vorbereitung und Durchführung aller Programmaktivitäten einfließen, insbesondere durch die Nutzung spezifischer finanzieller Unterstützung durch das Programm zur Förderung nachhaltiger Verkehrsmittel. Organisationen, die allgemeine und berufliche Bildung anbieten, sollten diese Grundsätze in ihre tägliche Arbeit integrieren und aktiv eine Änderung der Denkweise und des Verhaltens ihrer Lernenden und ihres Personals fördern. Digitaler Wandel in der allgemeinen und beruflichen Bildung Im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards unterstützt das Programm alle teilnehmenden Organisationen dabei, digitale Instrumente und Lernmethoden in ihre Arbeit zu integrieren und so ihre physischen Aktivitäten zu ergänzen, die Zusammenarbeit zwischen Partnerorganisationen zu verbessern, ihre Lern- und Lehrqualität und -inklusivität zu steigern und ihre digitalen Kompetenzen weiterzuentwickeln. Zudem sollten die Berufsbildungseinrichtungen ihre Lernenden für die im Rahmen des Programms gebotenen Möglichkeiten sensibilisieren, einschlägige digitale Kompetenzen zu erwerben und weiterzuentwickeln, u. a. über das an Lernende in der Berufsbildung und junge Hochschulabsolventen gerichtete Praktikumsprogramm „Digitale Chance“ (Digital Opportunity Traineeships)88. Darüber hinaus kann das teilnehmende Personal am Praktikumsprogramm „Digitale Chance“ (Digital Opportunity Traineeships) teilnehmen: Dabei handelt es sich um Mobilitätsaktivitäten, die es den Teilnehmenden ermöglichen, digitale Kompetenzen zu erwerben und ihre Fähigkeit zu entwickeln, mithilfe digitaler Tools zu schulen, zu unterrichten und andere Aufgaben zu erfüllen. Derartige Aktivitäten können mit jedem der verfügbaren Formate der Personalmobilität organisiert werden. Teilhabe am demokratischen Leben Das Programm soll den Teilnehmern helfen, sich mit den Vorteilen eines aktiven Bürgersinns und der Teilhabe am demokratischen Leben vertraut zu machen. Die geförderten Mobilitätsaktivitäten sollten die partizipatorischen Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen der Zivilgesellschaft sowie die Entwicklung von sozialen und interkulturellen Kompetenzen, kritischem Denken und Medienkompetenz stärken. Die Projekte sollten, wo immer möglich, die Teilhabe am demokratischen Leben und das soziale und zivilgesellschaftliche Engagement durch formale oder nichtformale Lernaktivitäten fördern. Sie sollten das Verständnis für die Europäische Union und die gemeinsamen europäischen Werte entwickeln oder verbessern, 88 Eine Mobilitätsaktivität für Lernende in der Berufsbildung wird als „Digitale Chance“-Praktikum (Digital Opportunity Traineeship) angesehen, wenn dabei eine oder mehrere der folgenden Aktivitäten ausgeübt wird: digitales Marketing (beispielsweise Management sozialer Medien, Web-Analytik); digitales grafisches, mechanisches oder architektonisches Design; Entwicklung von Apps, Software, Skripten oder Websites; Installation, Wartung und Verwaltung von IT Systemen und Netzwerken; Cybersicherheit; Datenanalytik, gezielte Datensuche und bildliche Datendarstellung; Programmierung und Training von Robotern und Anwendungen künstlicher Intelligenz. Allgemeine Kundenbetreuung, Auftragserfüllung, Dateneingabe oder Büroarbeiten fallen nicht in diese Kategorie. 96 darunter die Achtung demokratischer Grundsätze, die Menschenwürde, die Einheit und Vielfalt, den interkulturellen Dialog sowie das gesellschaftliche, kulturelle und historische Erbe Europas. AKTIVITÄTEN In diesem Abschnitt wird die Art von Aktivitäten vorgestellt, die im Rahmen von Erasmus+ sowohl im Rahmen kurzfristiger Projekte als auch im Rahmen akkreditierter Projekte finanziert werden können. Alle Lernmobilitätsaktivitäten müssen Folgendes sein: • pädagogisch: Sie müssen darauf ausgerichtet sein, dass Teilnehmende neue Kenntnisse, Fähigkeiten, Kompetenzen und Einstellungen erwerben bzw. vorhandene verbessern; • transnational: Sie müssen Interaktionen zwischen Menschen aus verschiedenen Ländern zum Zweck des gegenseitigen Austauschs und des Lernens voneinander vorsehen; • strukturiert: Sie müssen eine klare Methodik, ein klares Lernprogramm und geplante Lernergebnisse aufweisen; • strategisch: Sie müssen zu einem breiteren Spektrum von Projekt- oder Akkreditierungszielen beitragen. Alle Mobilitätsaktivitäten für Lernende und Personal müssen in einer Organisation im Ausland stattfinden, wobei das Personal der aufnehmenden Organisationen federführend ist (die aufnehmenden Organisationen werden auch als „Gasteinrichtungen“ bezeichnet). Zweigstellen der entsendenden Organisation oder andere mit der entsendenden Organisation verbundene Stellen können nicht als aufnehmende Organisationen fungieren, wenn sie die Anforderung für - länderübergreifende Aktivitäten nicht erfüllen. Bei jeder Aktivität können Personen, die Teilnehmende mit geringeren Chancen, Minderjährige oder zu beaufsichtigende junge Erwachsene begleiten, zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten. Begleitpersonen können während der gesamten Dauer oder eines Teils der Dauer der Aktivität unterstützt werden. PERSONALMOBILITÄT Förderfähige Aktivitäten ▪ Job Shadowing (2 bis 60 Tage) ▪ Lehr- oder Schulungstätigkeit (2 bis 365 Tage) ▪ Kurse und Schulungen (2 bis 10 Tage) Zusätzlich zur physischen Mobilität können alle Mobilitätsaktivitäten für Personal mit virtuellen Lernaktivitäten kombiniert werden. Die oben angegebene Mindest- und Höchstdauer gilt für die Komponente der physischen Mobilität. Die durchgeführten Aktivitäten müssen die folgenden qualitativen Anforderungen erfüllen: Job Shadowing/Hospitationen: Die Teilnehmenden können dabei einen gewissen Zeitraum bei einer aufnehmenden Organisation in einem anderen Land verbringen, um durch Beobachtung und Interaktion neue Verfahren zu erlernen und neue Ideen zu sammeln. Hospitationen erfordern eine eindeutige Identifizierung des verantwortlichen Mentors in der aufnehmenden Organisation, d. h. der Person, die der Teilnehmende während der Dauer der Aktivität begleitet. Ein Mentor kann von maximal zwei Teilnehmenden gleichzeitig begleitet werden. Unterrichts- oder Ausbildungstätigkeiten über längere Zeiträume: Die Teilnehmenden können dabei für einen gewissen Zeitraum in einer aufnehmenden Organisation in einem 97 anderen Land unterrichten oder Schulungen für Lernende anbieten, um durch die Erfüllung ihrer Aufgaben und den Austausch mit Fachkollegen zu lernen. Kurse und Schulungen: Die Teilnehmenden können dabei von einem strukturierten Kurs oder einer ähnlichen Art von Schulung profitieren, die von qualifizierten Fachkräften auf der Grundlage eines vordefinierten Lernprogramms und von Lernergebnissen durchgeführt wird. Die Gesamthöhe der Finanzhilfe89 für „Kurse und Schulungen“ ist auf höchstens 50 % der gewährten Projektfinanzhilfe begrenzt. Für Projekte mit einer gewährten Finanzhilfe von insgesamt bis zu 40 000 EUR wird diese Obergrenze auf 20 000 EUR festgesetzt. Höchstens drei Personen derselben entsendenden Organisation und höchstens zehn Personen aus demselben Mobilitätskonsortium können Finanzmittel für die gemeinsame Teilnahme an demselben Kurs erhalten. Jede Person kann nur an einem Kurs pro Projekt teilnehmen. Die Schulung muss eine klare transnationale Komponente umfassen, z. B. durch die Förderung der Lerninteraktion zwischen Teilnehmenden aus verschiedenen Ländern oder indem andere Elemente des transnationalen Austauschs von Verfahren integriert werden, beispielsweise durch eine starke Einbeziehung von Berufsbildungspersonal aus dem aufnehmenden Land, das mit Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausland interagiert und ihnen seine Verfahren veranschaulicht. Der Inhalt der Kurse und Schulungen muss für die beruflichen Kompetenzen des teilnehmenden Personals und die Ziele des Projekts oder der Akkreditierung relevant sein. Gefördert werden beispielsweise Kurse und Schulungen, die von öffentlichen Einrichtungen oder Freiwilligenorganisationen ausgerichtet werden, Aktivitäten, die im Rahmen eines Austauschs von Verfahren zwischen Organisationen in verschiedenen Ländern organisiert werden, sowie kommerziell verfügbare Kurse und Schulungen. Völlig passive Aktivitäten wie das Anhören von Vorträgen, Reden oder Massenkonferenzen werden nicht unterstützt. Konferenzen und ähnlich bezeichnete Veranstaltungen können nur dann für eine Finanzierung in Betracht kommen, wenn die Teilnehmenden den größten Teil ihrer Zeit für strukturierte Schulungen, Workshops, praktische Übungen, den Austausch von Verfahren mit Kolleginnen und Kollegen oder andere Formen des aktiven Lernens aufwenden. Die Antragsteller sollten sich darüber im Klaren sein, dass alle Kursanbieter völlig unabhängig vom Programm Erasmus+ sind und als Dienstleister auf einem freien Markt agieren. Die Wahl der Kurse und Schulungen liegt folglich in der Verantwortung der begünstigten Organisation. Als Orientierungshilfe für die Antragsteller bei ihrer Wahl wurden folgende Qualitätsstandards entwickelt: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/quality-standards-key-action-1 Förderfähige Teilnehmende Zu den förderfähigen Teilnehmenden zählen Lehrkräfte, Ausbilder und alle sonstigen nicht lehrenden Experten und Angehörigen des Personals, die in der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung tätig sind. Zu den förderfähigen nicht lehrenden Angehörigen des Personals zählen Personen, die in der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung tätig sind, entweder in 89 Die Budgetkategorie „Inklusionsunterstützung für Teilnehmende“ wird nicht auf diese Obergrenze angerechnet. https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/quality-standards-key-action-1 98 Berufsbildungseinrichtungen (als Führungskräfte, internationale Mobilitätsbeauftragte, Erasmus+-Koordinatoren usw.) oder in anderen Organisationen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung (z. B. Ausbildende in lokalen Partnerunternehmen, Beratende, Erasmus+-Koordinatoren, Politikkoordinatoren mit Zuständigkeit für die berufliche Aus- und Weiterbildung usw.). Die Teilnehmenden müssen bei der entsendenden Organisation tätig sein oder regelmäßig mit ihr zusammenarbeiten, um die Durchführung ihrer Kernaktivitäten zu unterstützen (z. B. als externe und betriebliche Ausbildende, Expertinnen und Experten, Freiwillige, Vorstandsmitglieder, Inspektoren usw.). In allen Fällen müssen die Aufgaben, die den Teilnehmenden mit der entsendenden Organisation verbinden, so dokumentiert sein, dass die nationale Agentur diese Verbindung überprüfen kann (z. B. mit einem Arbeits- oder Freiwilligenvertrag, einer Aufgabenbeschreibung oder einem ähnlichen Dokument). Die nationalen Agenturen etablieren eine transparente und einheitliche Praxis in der Frage, was in ihrem nationalen Kontext unter annehmbaren Arbeitsverhältnissen und Belegunterlagen zu verstehen ist. Bedienstete, die vom Ausland aus arbeiten, können in dem Land, in dem sie arbeiten, nicht an Aktivitäten teilnehmen. Förderfähige Orte Die Aktivitäten müssen im Ausland stattfinden, und zwar entweder in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Die Aktivitäten müssen in dem Land stattfinden, in dem die Aufnahmeorganisation rechtmäßig ansässig ist. Jede Mobilitätsaktivität kann nur in einem Land stattfinden.90 Darüber hinaus können Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung verfügen, Teilnehmende zu einem Job Shadowing und zu einer Lehr- oder Schulungstätigkeit in nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer entsenden (Regionen 1 bis 3 und 5 bis 14, siehe Teil A: Förderfähige Länder). Hinweis: Mobilitätsaktivitäten nach Belarus und Russland sind nicht förderfähig. Dokumentation der Lernergebnisse Die Anforderungen an die Dokumentation der Lernergebnisse sind in den Erasmus- Qualitätsstandards festgelegt und in der Finanzhilfevereinbarung zum Projekt weiter ausgeführt. Vor Beginn der Mobilitätsaktivität müssen die entsendende Organisation, die aufnehmende Organisation und der Teilnehmende eine Lernvereinbarung (oder ein ähnliches Dokument) abschließen, in der die erwarteten Lernergebnisse des Teilnehmenden aufgeführt sind. Für Kurse und Schulungen kann anstelle einer Lernvereinbarung ein Kursprogramm genutzt werden. Nach der Aktivität müssen die vom Teilnehmenden erzielten Lernergebnisse durch Ausstellung eines Europass-Mobilitätsnachweises oder eines ähnlichen Dokuments anerkannt werden. Die begünstigte Organisation muss eine Kopie des ausgestellten Dokuments als Nachweis dafür 90 Kurze grenzüberschreitende Reisen sind zulässig, wenn dies für die Aktivität relevant ist; für die Zwecke der Finanzhilfeberechnung gilt dies jedoch nicht als Änderung des Landes, in dem sich der Veranstaltungsort befindet. Werden aufeinanderfolgende Aktivitäten in verschiedenen Ländern organisiert, so muss jede Aktivität für sich sämtliche einschlägigen Förderkriterien erfüllen. 99 aufbewahren, dass die Aktivität abgeschlossen wurde. Darüber hinaus kann die nationale Agentur verlangen, dass der Begünstigte eine Finanzhilfevereinbarung mit dem Teilnehmenden unterzeichnet und diese als Teil der Belegunterlagen aufbewahrt. Diese Anforderung ist in der Finanzhilfevereinbarung anzugeben. MOBILITÄT DER LERNENDEN Förderfähige Aktivitäten ▪ Teilnahme an Kompetenzwettbewerben im Berufsbildungsbereich (1 bis 10 Tage) ▪ Gruppenmobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung (2 bis 30 Tage, mindestens zwei Lernende in der beruflichen Bildung pro Gruppe) ▪ Kurzfristige Lernmobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung (10 bis 89 Tage) ▪ Langfristige Lernmobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung (ErasmusPro) (90 bis 365 Tage) Zusätzlich zur physischen Mobilität können alle Mobilitätsaktivitäten für Lernende mit virtuellen Lernaktivitäten kombiniert werden. Die oben angegebene Mindest- und Höchstdauer gilt für die Komponente der physischen Mobilität. Die durchgeführten Maßnahmen müssen die folgenden qualitativen Anforderungen erfüllen: Teilnahme an Kompetenzwettbewerben im Berufsbildungsbereich: Lernende in der beruflichen Bildung können an internationalen branchenspezifischen Veranstaltungen teilnehmen, bei denen sie ihre Kompetenzen im Rahmen eines Wettbewerbs unter Beweis stellen, was von zentraler Bedeutung für die Förderung, die Anerkennung und den Austausch von Erfahrungen, Know-how und technischen Innovationen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung ist91. Gefördert werden auch Personal, Mentoren oder Experten, die die Lernenden während der Aktivität begleiten. Gruppenmobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung: Eine Gruppe von Lernenden aus der entsendenden Organisation kann gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen im Ausland bei einer Partnerorganisation, die berufliche Bildung anbietet, lernen. Die entsendende Organisation muss die Lernaktivitäten in Zusammenarbeit mit einer Partnerorganisation, die berufliche Bildung anbietet, im aufnehmenden Land konzipieren.92 Lehrkräfte, Ausbilder oder anderes qualifiziertes Lehrpersonal aus der entsendenden Organisation müssen die Lernenden während der gesamten Dauer der Aktivität begleiten und ihren Lernprozess anleiten. Bei Bedarf können auch andere Erwachsene als Begleitpersonen fungieren, um das begleitende Personal zu unterstützen.93 91 Weitere Einzelheiten zur Definition von Kompetenzwettbewerben im Berufsbildungsbereich sind in Teil D – Glossar enthalten. 92 Programme für Gruppenaktivitäten, die ausschließlich oder hauptsächlich aus kommerziell angebotenen Aktivitäten bestehen, wie z. B. Kurse an einer Sprachschule oder andere kommerzielle „gebrauchsfertige“ Aktivitäten, sind nicht förderfähig. Die Aktivitäten bei dem aufnehmenden Berufsbildungsanbieter können durch eine Zeit des arbeitsbasierten Lernens in einem Unternehmen ergänzt werden. Wenn dies für das Lernprogramm der Aktivität relevant ist, können Lernende einen Teil des Mobilitätszeitraums mit gemeinsamen Ausflügen in die Natur und zu kulturellen Stätten, internationalen Wettbewerben oder mit anderen relevanten Inhalten verbringen. Diese Inhalte müssen jedoch gegenüber den wichtigsten Lernaktivitäten stets zweitrangig und in ein von den beiden Berufsbildungsanbietern entwickeltes Peer-Learning-Programm eingebettet sein. 93 In jedem Fall sind die entsendenden und aufnehmenden Organisationen dafür verantwortlich, dass die geltenden Vorschriften und Gesetze in den Entsende- und Aufnahmeländern vollständig eingehalten werden. 100 Kurzfristige Lernmobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung: Lernende in der beruflichen Bildung können einen Auslandsaufenthalt zu Lernzwecken bei einer Partnerorganisation, die berufliche Bildung anbietet, in einem Unternehmen oder bei einer anderen im Bereich der beruflichen Bildung oder auf dem Arbeitsmarkt tätigen Organisation absolvieren. Der Lernzeitraum muss eine stark arbeitsbezogene Komponente umfassen, und für jeden Teilnehmenden muss ein individuelles Lernprogramm aufgestellt werden. Für Teilnehmende mit geringeren Chancen kann die Mobilität mit einer Mindestdauer von zwei Tagen organisiert werden, sofern dies gerechtfertigt ist. Langfristige Lernmobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung (ErasmusPro): Lernende in der beruflichen Bildung können einen Auslandsaufenthalt zu Lernzwecken bei einer Partnerorganisation, die berufliche Bildung anbietet, in einem Unternehmen oder bei einer anderen im Bereich der beruflichen Bildung oder auf dem Arbeitsmarkt tätigen Organisation absolvieren. Der Lernzeitraum muss eine stark arbeitsbezogene Komponente umfassen, und für jeden Teilnehmenden muss ein individuelles Lernprogramm aufgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass der Unterschied zwischen den Formaten Gruppen- und Einzelaktivität nicht auf den Reise- und Unterbringungsmodalitäten beruht, sondern vielmehr auf den Anforderungen für gemeinsame oder individuelle Lernprogramme, wie nachstehend unter „Dokumentation der Lernergebnisse“ beschrieben. Dementsprechend wird für Gruppen- bzw. Einzelaktivitäten ein unterschiedliches Maß an organisatorischer Unterstützung bereitgestellt, wie in den am Ende dieses Kapitels angegebenen Regeln für die Finanzierung festgelegt. Förderfähige Teilnehmende Zu den förderfähigen Teilnehmenden zählen Lernende und Auszubildende in der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung. Die Teilnehmenden müssen in ein förderfähiges Programm für die berufliche Erstausbildung oder Weiterbildung eingeschrieben sein.94 Junge Absolventen (einschließlich ehemaliger Auszubildender) von förderfähigen Programmen für die berufliche Erstausbildung und Weiterbildung können bis zu 12 Monate nach ihrem Abschluss an der Aktion teilnehmen. Wenn die Teilnehmenden nach dem Abschluss einen obligatorischen Militär- oder Zivildienst abgeleistet haben, wird der Zeitraum der Förderfähigkeit um die Dauer des betreffenden Dienstes verlängert. Die Teilnehmenden einer Gruppenmobilität müssen in ein förderfähiges Programm für die berufliche Erstausbildung eingeschrieben sein.95 Förderfähige Orte Die Aktivitäten müssen im Ausland stattfinden, und zwar entweder in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Die Aktivitäten müssen in dem Land stattfinden, in dem die Aufnahmeorganisation rechtmäßig ansässig ist. Jede Mobilitätsaktivität kann nur in einem Land stattfinden.96 94 Die förderfähigen Programme für die berufliche Erstausbildung oder Weiterbildung werden in jedem EU-Mitgliedstaat oder jedem mit dem Programm assoziierten Drittland von der zuständigen nationalen Behörde festgelegt und auf der Website der zuständigen nationalen Agentur veröffentlicht. 95 Die zuständige nationale Behörde entscheidet, ob alle oder nur einige Programme der beruflichen Erstausbildung als Gruppenmobilitätsaktivitäten förderfähig sind. 96 Kurze grenzüberschreitende Reisen sind zulässig, wenn dies für die Aktivität relevant ist; für die Zwecke der Finanzhilfeberechnung gilt dies jedoch nicht als Änderung des Landes, in dem sich der Veranstaltungsort befindet. Werden aufeinanderfolgende Aktivitäten in verschiedenen Ländern organisiert, so muss jede Aktivität für sich sämtliche einschlägigen Förderkriterien erfüllen. 101 Darüber hinaus können Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung verfügen, Lernende für kurzfristige Lernmobilität, langfristige Lernmobilität (ErasmusPro) und die Teilnahme an Kompetenzwettbewerben im Berufsbildungsbereich in nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer entsenden (Regionen 1 bis 3 und 5 bis 14, siehe Teil A: Förderfähige Länder). Hinweis: Mobilitätsaktivitäten nach Belarus und Russland sind nicht förderfähig. Die Gruppenmobilität von Lernenden in der beruflichen Aus- und Weiterbildung muss bei einem aufnehmenden Berufsbildungsanbieter stattfinden. In Ausnahmefällen können Aktivitäten an einem anderen Ort im Land der aufnehmenden Organisation stattfinden, sofern dies aufgrund der Inhalte und Qualität der Aktivität angebracht ist. In diesem Fall werden die Reisekosten der Teilnehmer von der aufnehmenden Organisation zum Veranstaltungsort nicht als transnationale Mobilitätsaktivität betrachtet. Daher können für diesen Zweck keine zusätzlichen Mittel beantragt werden. Darüber hinaus kann die Gruppenmobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung an dem Sitz einer Einrichtung der Europäischen Union stattfinden, wenn die Aktivität bei einer EU- Einrichtung oder in Zusammenarbeit mit einer solchen organisiert wird.97 Unabhängig vom Ort, an dem die Aktivität stattfindet, müssen an den Gruppenaktivitäten Lernende aus mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern teilnehmen. Dokumentation der Lernergebnisse Die Anforderungen an die Dokumentation der Lernergebnisse sind in den Erasmus- Qualitätsstandards festgelegt und in der Finanzhilfevereinbarung zum Projekt weiter ausgeführt. Individuelle Mobilitätsaktivitäten: Vor Beginn der Aktivität müssen die entsendende Organisation, die aufnehmende Organisation und der Teilnehmende eine Lernvereinbarung (oder ein ähnliches Dokument) abschließen, in der die erwarteten Lernergebnisse des Teilnehmenden aufgeführt sind. Nach der Aktivität müssen die vom Teilnehmenden erzielten Lernergebnisse durch Ausstellung eines Europass-Mobilitätsnachweises oder eines ähnlichen Dokuments anerkannt werden. Die begünstigte Organisation muss eine Kopie des ausgestellten Dokuments als Nachweis dafür aufbewahren, dass die Aktivität abgeschlossen wurde. Darüber hinaus kann die nationale Agentur verlangen, dass der Begünstigte eine Finanzhilfevereinbarung mit dem Teilnehmenden unterzeichnet und diese als Teil der Belegunterlagen aufbewahrt. Diese Anforderung ist in der Finanzhilfevereinbarung anzugeben. Gruppenmobilitätsaktivitäten: Es muss ein Lernprogramm für die gesamte Gruppe festgelegt werden (individuelle Lernvereinbarungen sind nicht erforderlich). Nach der Aktivität muss die begünstigte Organisation das Lernprogramm und eine Teilnehmerliste (auf der auch die Begleitpersonen aufgeführt sind) als Nachweis für den Abschluss der Aktivität aufbewahren. 97 Sitze der Organe der Europäischen Union sind Brüssel, Frankfurt, Luxemburg und Straßburg. Aktivitäten an den Sitzen der EU werden als transnationale Mobilität betrachtet, wenn Teilnehmende aus mindestens zwei Ländern gemeinsam an der Aktivität teilnehmen. In diesem Fall kann eine Finanzierung (wie im Abschnitt „Welche Regeln bestehen für die Finanzierung?“ beschrieben) für alle Teilnehmenden, unabhängig von ihrem Ursprungsland, beantragt werden. Eine Liste der Organe und Einrichtungen der EU finden Sie unter https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de. https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de 102 SONSTIGE UNTERSTÜTZTE AKTIVITÄTEN Förderfähige Aktivitäten ▪ Eingeladene Experten (2 bis 60 Tage) ▪ Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen (10 bis 365 Tage) Die durchgeführten Aktivitäten müssen die folgenden qualitativen Anforderungen erfüllen: Eingeladene Experten: Organisationen können Ausbildende, Lehrkräfte, Politikexpertinnen und Politikexperten oder andere qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland einladen, die zur Verbesserung der Lehr-, Ausbildungs- und Lernerfahrungen in der aufnehmenden Organisation beitragen können. Beispielsweise können eingeladene Experten Schulungen für das Personal der aufnehmenden Organisation anbieten, neue Lehrmethoden demonstrieren oder den Transfer bewährter Verfahren in den Bereichen Organisation und Verwaltung unterstützen. Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen: Antragstellende Organisationen können in der Ausbildung befindliche Lehrkräfte aufnehmen, die ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten. Förderfähige Teilnehmende Eingeladene Experten können alle Personen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland sein, die über Fachwissen verfügen und Schulungen halten können, die für die Bedürfnisse und Ziele der einladenden Organisation relevant sind. Die Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen steht Teilnehmenden offen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland an einem Ausbildungsprogramm für Lehrkräfte teilnehmen oder ein solches (oder ähnlich gelagertes Bildungsprogramm für Ausbilder oder Pädagogen) vor Kurzem abgeschlossen98 haben. Für ihre Teilnahme kann finanzielle Unterstützung gewährt werden, sofern die entsendende Einrichtung keine Finanzhilfe zu demselben Zweck gewährt. Förderfähige Orte Für eingeladene Experten und in Ausbildung befindliche Lehrkräfte/Pädagogen ist der Ort stets die begünstigte Organisation (einschließlich der Mitglieder eines Konsortiums). Dokumentation der Lernergebnisse Bei eingeladenen Experten muss das Lernprogramm, das der Experte vorlegen wird, vor der Aktivität mit der aufnehmenden Organisation abgestimmt werden. Nach der Aktivität muss die begünstigte Organisation das durchgeführte Lernprogramm als Nachweis für den Abschluss der Aktivität aufbewahren. Bei in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen gelten die für Einzelaktivitäten der Mobilität zu Lernzwecken beschriebenen Anforderungen. VORBEREITENDE BESUCHE Was ist ein vorbereitender Besuch? Bei einem vorbereitenden Besuch handelt es sich um einen Besuch von Mitarbeitern der entsendenden Organisation bei einer potenziellen aufnehmenden Organisation mit dem Ziel, eine Mobilitätsaktivität für Lernende oder Personal besser vorzubereiten. 98 Junge Absolventinnen und Absolventen können bis zu zwölf Monate nach dem Abschluss teilnehmen. Wenn die Teilnehmenden nach dem Abschluss einen obligatorischen Militär- oder Zivildienst abgeleistet haben, wird der Zeitraum der Förderfähigkeit um die Dauer des betreffenden Dienstes verlängert. 103 Wann kann ein vorbereitender Besuch organisiert werden? Jeder vorbereitende Besuch muss klar begründet sein und dazu dienen, die Inklusivität, Reichweite und Qualität der Mobilitätsaktivitäten zu verbessern. So können vorbereitende Besuche organisiert werden, um die Mobilität von Teilnehmern mit geringeren Chancen besser vorzubereiten, die Zusammenarbeit mit einer neuen Partnerorganisation aufzunehmen oder längere Mobilitätsaktivitäten vorzubereiten. Vorbereitende Besuche können zur Vorbereitung jeder Art von Mobilität von Lernenden oder Personal, mit Ausnahme von „Kursen und Schulungen“, organisiert werden. Wer kann an einem vorbereitenden Besuch teilnehmen? Vorbereitende Besuche können von allen Personen durchgeführt werden, die für Aktivitäten im Zusammenhang mit der Personalmobilität infrage kommen und an der Organisation des Projekts beteiligt sind. In Ausnahmefällen können Lernende, die an einer langfristigen Lernmobilität teilnehmen werden, und Teilnehmende, die bei allen Arten von Aktivitäten geringere Chancen haben, an vorbereitenden Besuchen für ihre Aktivitäten teilnehmen. An einem vorbereitenden Besuch können höchstens drei Personen teilnehmen. Wo können vorbereitende Besuche stattfinden? Vorbereitende Besuche finden in den Räumlichkeiten der potenziellen aufnehmenden Organisation oder an einem anderen Ort der geplanten Mobilitätsaktivitäten statt. Die für die Orte von Mobilitätsaktivitäten für Personal und Lernende geltenden Regeln sind auch auf die mit diesen Aktivitäten verbundenen vorbereitenden Besuche anzuwenden. Pro Aufnahmeorganisation kann nur ein vorbereitender Besuch organisiert werden. KURZFRISTIGE PROJEKTE FÜR DIE MOBILITÄT VON LERNENDEN UND PERSONAL IN DER BERUFLICHEN BILDUNG Kurzfristige Projekte für die Mobilität von Lernenden und Personal sind eine einfache und unproblematische Möglichkeit, eine Förderung durch Erasmus+ in Anspruch zu nehmen. Sie sollen es den Begünstigten ermöglichen, ohne Schwierigkeiten einige wenige Aktivitäten zu organisieren und Erfahrungen mit dem Programm zu sammeln. Um die kurzfristigen Projekte einfach zu halten, ist ihre Teilnehmerzahl und Projektlaufzeit begrenzt. Das Format steht nur Einzelorganisationen, nicht jedoch Konsortien offen. Akkreditierte Organisationen können keine kurzfristigen Projekte beantragen, da sie bereits ständigen Zugang zu Erasmus+-Mitteln haben. Der Antrag für kurzfristige Projekte umfasst eine Liste und Beschreibung der Aktivitäten, die die antragstellende Organisation zu organisieren beabsichtigt. FÖRDERKRITERIEN Förderfähige Organisationen: Wer ist antragsberechtigt? Antragsberechtigt99 sind die folgenden Organisationen: 99 Die Definition der förderfähigen Organisationen wird in jedem EU-Mitgliedstaat oder jedem mit dem Programm assoziierten Drittland von der zuständigen nationalen Behörde festgelegt und auf der Website der zuständigen nationalen Agentur zusammen mit einschlägigen Beispielen veröffentlicht. 104 (1) Organisationen, die berufliche Erstausbildung oder Weiterbildung anbieten100 (2) lokale und regionale Behörden, Koordinierungsgremien und andere Organisationen, denen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung eine Rolle zukommt (3) Unternehmen und andere öffentliche oder private Organisationen, die Lernende und Auszubildende in der beruflichen Bildung aufnehmen, ausbilden oder anderweitig mit ihnen zusammenarbeiten Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung verfügen, können keine kurzfristigen Projekte beantragen. Förderfähige Länder Antragstellende Organisationen müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Wo ist der Antrag zu stellen? Der Antrag wird bei der nationalen Agentur des Landes eingereicht, in dem der Antragsteller ansässig ist. Antragsfristen Runde 1 (für alle nationalen Agenturen): 19. Februar, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) Runde 2: Die nationalen Agenturen können beschließen, eine zweite Frist einzuräumen (Runde 2): In diesem Fall wird die nationale Agentur die Antragsteller über ihre Website informieren. Für die Runde 2 müssen die Antragsteller ihren Antrag bis zum 1. Oktober um 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) einreichen. Projektbeginn Die folgenden Anfangsdaten können für Projekte gewählt werden: ▪ Runde 1: zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember desselben Jahres ▪ Runde 2 (sofern zutreffend): zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai des Folgejahres Projektdauer 6–18 Monate Anzahl der Anträge Pro Auswahlrunde kann eine Organisation nur ein einziges kurzfristiges Projekt im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung beantragen. Organisationen, die im Rahmen der ersten Antragsrunde eine Finanzhilfe für ein kurzfristiges Projekt erhalten, können keinen Antrag für die zweite Runde derselben Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einreichen. Innerhalb eines Zeitraums von fünf aufeinanderfolgenden Jahren, in dem Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ergehen, können Organisationen höchstens drei Finanzhilfen für kurzfristige Projekte im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung erhalten. Im Zeitraum 2014–2020 erhaltene Finanzhilfen werden nicht auf diese Obergrenze angerechnet. 100 In einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Berufsbildungsanbieter, die einen Sonderstatus haben und unter der Aufsicht der nationalen Behörden eines anderen Landes stehen, müssen den Antrag möglicherweise bei der nationalen Agentur des Aufsicht führenden Landes stellen. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an die nationale Agentur im Gastland oder an das Land der zuständigen nationalen Behörde. Da alle Mobilitätsaktivitäten länderübergreifend sein müssen, können Berufsbildungsanbieter, die bei einer nationalen Agentur außerhalb des Landes, in dem sie ihren Sitz haben, einen Antrag stellen, weder mit anderen Organisationen im Land der nationalen Agentur, die den Antrag erhalten hat, noch mit Berufsbildungsanbietern, die einen ähnlichen Sonderstatus haben und bei derselben nationalen Agentur einen Antrag stellen, Incoming- oder Outgoing-Mobilitätsaktivitäten organisieren, selbst wenn diese Organisationen ihren Sitz in einem anderen Land haben als der Antragsteller. 105 Förderfähige Aktivitäten Alle Arten von Aktivitäten für die berufliche Aus- und Weiterbildung. Eine detaillierte Liste und Regeln finden Sie im Abschnitt „Aktivitäten“. Um förderfähig zu sein, müssen die Anträge mindestens eine Mobilitätsaktivität für Personal oder Lernende beinhalten. Projektumfang Ein Antrag für ein kurzfristiges Projekt kann höchstens 30 Teilnehmer an Mobilitätsaktivitäten umfassen. Vorbereitende Besuche und die Teilnahme von Begleitpersonen werden nicht auf diese Grenze angerechnet. Unterstützende Organisationen Eine unterstützende Organisation hilft der begünstigten Organisation bei praktischen Aspekten der Projektdurchführung, die nicht die Kernaufgaben des Projekts betreffen. Zu den Kernaufgaben des Projekts gehören die finanzielle Verwaltung der Programmmittel, der Kontakt mit der nationalen Agentur, die Berichterstattung über die durchgeführten Aktivitäten sowie alle Entscheidungen, die sich unmittelbar auf den Inhalt, die Qualität und die Ergebnisse der durchgeführten Aktivitäten auswirken (z. B. Wahl der Aktivitätsart, die Dauer und die Aufnahmeorganisation, Definition und Bewertung der Lernergebnisse). Die Beteiligung einer unterstützenden Organisation bedarf der Genehmigung durch die nationale Agentur. Die Rolle und die Pflichten der unterstützenden Organisationen müssen zwischen diesen Organisationen und der begünstigten Organisation förmlich festgelegt werden. Die unterstützende Organisation handelt unter der Leitung der begünstigten Organisation, die letztlich für die Ergebnisse und die Qualität der durchgeführten Aktivitäten verantwortlich bleibt. Alle Beiträge der unterstützenden Organisationen müssen den Erasmus- Qualitätsstandards entsprechen. Im Falle einer mangelhaften Umsetzung von Qualitätsstandards oder einer anderen Form der Nichteinhaltung dieser Anforderungen kann die nationale Agentur verlangen, dass der Begünstigte keine Unterstützung mehr für bestimmte Aufgaben erhält und diese selbst umsetzt. Kommt der Begünstigte seinen Verpflichtungen nicht nach, kann die nationale Agentur die Finanzhilfevereinbarung kündigen. Aufnehmende Organisationen, die den Teilnehmenden der begünstigten Organisation Lerninhalte und Mentoring zur Verfügung stellen, gelten nicht als unterstützende Organisationen, es sei denn, sie unterstützen den Begünstigten gleichzeitig bei anderen Aufgaben des Projektmanagements, die normalerweise von der entsendenden Organisation wahrgenommen werden. EIGNUNGSKRITERIEN, AUSSCHLUSSKRITERIEN UND VORSCHRIFTEN BEZÜGLICH ORIGINALINHALTEN UND URHEBERSCHAFT Die Antragsteller müssen über eine ausreichende operative und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen, um das vorgeschlagene Projekt durchführen zu können. Die Antragsteller müssen eine unterzeichnete ehrenwörtliche Erklärung vorlegen, in der sie bestätigen, dass keiner der in Teil C dieses Leitfadens aufgeführten Ausschlusskriterien auf sie zutrifft. Darüber hinaus bestätigen die Antragsteller mit der Unterzeichnung der Erklärung, dass der eingereichte Antrag Originalinhalte enthält, die von ihnen erstellt wurden, und dass keine anderen Organisationen oder externen Personen für die Abfassung des Antrags bezahlt wurden. Weitere Informationen zu den Eignungskriterien, den Ausschlusskriterien und den Vorschriften bezüglich Originalinhalten und Urheberschaft finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. 106 ZUSCHLAGSKRITERIEN Die eingereichten Anträge werden bewertet, indem auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien und Punktzahlen eine Wertung mit insgesamt 100 möglichen Punkten vorgenommen wird. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen: ▪ mindestens 60 von insgesamt 100 Punkten und ▪ mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl bei jedem der drei nachstehenden Zuschlagskriterien. Relevanz (Höchstpunktzahl: 20 Punkte) Inwieweit ▪ sind das Profil und die Erfahrung des Antragstellers, die Aktivitäten und die Zielgruppe der Lernenden relevant für den Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung ▪ ist der Projektvorschlag relevant für die Ziele der Aktion ▪ ist der Vorschlag relevant für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung ▪ ist der Projektvorschlag relevant für die folgenden spezifischen Prioritäten Unterstützung neuer Programmteilnehmender und weniger erfahrener Organisationen Unterstützung von Teilnehmenden an ErasmusPro-Aktivitäten Unterstützung von Teilnehmenden mit geringeren Chancen Qualität der Projektkonzeption (Höchstpunktzahl: 50 Punkte) Inwieweit ▪ tragen die Ziele des vorgeschlagenen Projekts den Bedürfnissen der antragstellenden Organisation, ihres Personals und ihrer Lernenden klar und konkret Rechnung ▪ sind die vorgeschlagenen Aktivitäten geeignet, die Projektziele zu erreichen ▪ sind die operativen und logistischen Aspekte der Projektgestaltung (z. B. vorgeschlagene Veranstaltungsorte) angemessen und kosteneffizient ▪ werden ökologisch nachhaltige und verantwortungsvolle Verfahren in das Projekt integriert ▪ werden digitale Instrumente (insbesondere eTwinning für die berufliche Erstausbildung und EPALE für die berufliche Weiterbildung) und Lernmethoden in das Projekt integriert, um die physischen Mobilitätsaktivitäten zu ergänzen und die Zusammenarbeit mit den aufnehmenden Partnerorganisationen zu verbessern Qualität der Nachbereitungsaktionen (Höchstpunktzahl: 30 Punkte) Inwieweit ▪ hat der Antragsteller die Aufgaben und Zuständigkeiten für die Durchführung der Aktivitäten in Übereinstimmung mit den Erasmus-Qualitätsstandards klar definiert ▪ hat der Antragsteller konkrete und logische Schritte vorgeschlagen, um die Ergebnisse seiner oder ihrer Mobilitätsaktivitäten in die reguläre Arbeit der Organisation zu integrieren ▪ hat der Antragsteller eine geeignete Methode zur Bewertung der Projektergebnisse vorgeschlagen ▪ hat der Antragsteller konkrete und wirksame Schritte vorgeschlagen, um die Projektergebnisse innerhalb der antragstellenden Organisation bekannt zu machen, sie an andere Organisationen und die Öffentlichkeit weiterzugeben und öffentlich auf die Finanzierung durch die Europäische Union hinzuweisen 107 AKKREDITIERTE PROJEKTE FÜR DIE MOBILITÄT VON LERNENDEN UND PERSONAL IN DER BERUFLICHEN BILDUNG Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung verfügen, können eine Förderung im Rahmen eines speziellen Finanzierungsbereichs beantragen, der nur ihnen zugänglich ist. Die Anträge basieren auf dem zuvor genehmigten Erasmus-Plan, weshalb eine detaillierte Liste und Beschreibung der geplanten Aktivitäten zum Zeitpunkt der Beantragung der Mittel nicht erforderlich sind. Stattdessen geht es in den Anträgen insbesondere darum, den Mittelbedarf für die nächste Reihe von Aktivitäten zu schätzen. FÖRDERKRITERIEN Förderfähige Organisationen: Wer ist antragsberechtigt? Die Antragsteller müssen zum Projektbeginn über eine gültige Erasmus-Akkreditierung im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung verfügen. Mobilitätskonsortium Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung für Koordinatoren von Mobilitätskonsortien verfügen, müssen Anträge in dem für Mobilitätskonsortien vorgesehenen Format stellen. Als Teil des Antrags ist eine Liste der Mitglieder des Mobilitätskonsortiums vorzulegen, die neben dem Koordinator mindestens eine Mitgliedsorganisation umfassen muss. Jede Organisation, die die Förderkriterien für Erasmus in dem gleichen Bereich erfüllt, kann Mitglied eines Mobilitätskonsortiums werden.101 Alle vorgesehenen Mitgliedsorganisationen des Konsortiums müssen in demselben EU-Mitgliedstaat oder demselben mit dem Programm assoziierten Drittland wie der Koordinator des Mobilitätskonsortiums ansässig sein. Die Beziehung zwischen dem Konsortialkoordinator und den Konsortiumsmitgliedern muss auf Zusammenarbeit ausgerichtet und darf nicht gewinnorientiert sein. Konsortiumsmitglieder benötigen keine Erasmus-Akkreditierung. Organisationen, die an einem Mobilitätskonsortium teilnehmen, können im Rahmen derselben Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen in höchstens zwei Anträgen der Leitaktion 1 im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung Finanzmittel beantragen. Aus diesem Grund können im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung Organisationen, die eine Finanzhilfe für ein kurzfristiges Projekt oder ein akkreditiertes Projekt beantragen, zusätzlich nur an einem Antrag für ein Mobilitätskonsortium als Mitgliedsorganisationen teilnehmen. Andere Organisationen können an bis zu zwei Anträgen von Mobilitätskonsortien beteiligt sein. Wo ist der Antrag zu stellen? Der Antrag wird bei der nationalen Agentur des Landes eingereicht, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. 101 Für die Zwecke der Auftragsvergabe können Konsortiumsmitglieder Mitbegünstigte, verbundene Stellen oder Dritte sein, die finanzielle Unterstützung erhalten. Die Unterstützung Dritter kann auf der Grundlage der in den Erasmus-Qualitätsstandards festgelegten Anforderungen für förderfähige Aktivitäten und förderfähige Teilnehmende (entsprechend den Vorgaben für diese Aktion) bis zu einem Höchstbetrag von 60 000 EUR pro Aufnahmeorganisation gewährt werden. Mitglieder des Konsortiums, die rechtlich Teil derselben Einrichtung wie der Konsortialkoordinator sind, können die Projektfinanzhilfe erhalten und gelten juristisch nicht als Mitbegünstigte, verbundene Stellen oder Dritte. Die Entscheidung über die vertragliche Struktur jedes Mobilitätskonsortiumprojekts wird von der nationalen Agentur auf der Grundlage des Status und der formellen Verbindungen des Konsortialkoordinators und der Konsortiumsmitglieder im nationalen Rechtsrahmen getroffen. In jedem Fall müssen die teilnehmenden Mitglieder des Konsortiums im Projektantrag und in der Projektfinanzhilfevereinbarung als Teil der Projektbeschreibung aufgeführt werden. 108 Antragsfrist 19. Februar, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) Projektbeginn 1. Juni desselben Jahres Projektdauer Alle akkreditierten Projekte haben zunächst eine Laufzeit von 15 Monaten. In begründeten Fällen können die Begünstigten eine Verlängerung der Laufzeit ihres Projekts auf insgesamt 24 Monate beantragen. Sofern die nationale Agentur nichts anderes beschließt, erfolgt die Verlängerung nach Ablauf von 12 Monaten der Durchführung. Anzahl der Anträge Akkreditierte Organisationen können pro Auswahlrunde nur einen Antrag stellen. Förderfähige Aktivitäten Alle Arten von Aktivitäten für die berufliche Aus- und Weiterbildung. Eine detaillierte Liste und Regeln finden Sie im Abschnitt „Aktivitäten“. Um förderfähig zu sein, müssen die Anträge mindestens eine Mobilitätsaktivität für Personal oder Lernende beinhalten. Projektumfang Die Zahl der Teilnehmer, die in akkreditierte Projekte einbezogen werden können, ist nicht begrenzt, abgesehen von etwaigen Beschränkungen, die in der Phase der Mittelzuweisung festgelegt werden. Die Projekte dürfen nicht mehr als 20 % der gewährten Finanzhilfe für Aktivitäten mit nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern bereitstellen.102 Diese Möglichkeiten sollen Organisationen in EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern dazu anregen, mit mehreren nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern Aktivitäten im Rahmen der Outgoing-Mobilität zu entwickeln. Es wird erwartet, dass diese Aktivitäten einen möglichst großen geografischen Bereich abdecken. Unterstützende Organisationen Eine unterstützende Organisation hilft der begünstigten Organisation bei praktischen Aspekten der Projektdurchführung, die nicht die Kernaufgaben des Projekts betreffen. Zu den Kernaufgaben des Projekts gehören die finanzielle Verwaltung der Programmmittel, der Kontakt mit der nationalen Agentur, die Berichterstattung über die durchgeführten Aktivitäten sowie alle Entscheidungen, die sich unmittelbar auf den Inhalt, die Qualität und die Ergebnisse der durchgeführten Aktivitäten auswirken (z. B. Wahl der Aktivitätsart, die Dauer und die Aufnahmeorganisation, Definition und Bewertung der Lernergebnisse). Die Beteiligung einer unterstützenden Organisation bedarf der Genehmigung durch die nationale Agentur. Die Rolle und die Pflichten der unterstützenden Organisationen müssen zwischen diesen Organisationen und der begünstigten Organisation förmlich festgelegt werden. Die unterstützende Organisation handelt unter der Leitung der begünstigten Organisation, die letztlich für die Ergebnisse und die Qualität der durchgeführten Aktivitäten verantwortlich bleibt. Alle Beiträge der unterstützenden Organisationen müssen den Erasmus- Qualitätsstandards entsprechen. Im Falle einer mangelhaften Umsetzung von Qualitätsstandards oder einer anderen Form der Nichteinhaltung dieser Anforderungen kann die nationale Agentur verlangen, dass der Begünstigte keine Unterstützung mehr für bestimmte Aufgaben erhält und diese selbst 102 Die Budgetkategorien „Inklusionsunterstützung für Teilnehmende“ und „Außergewöhnliche Kosten für teure Reisen“ werden nicht auf diese Obergrenze angerechnet. 109 umsetzt. Kommt der Begünstigte seinen Verpflichtungen nicht nach, kann die nationale Agentur die Finanzhilfevereinbarung kündigen. Aufnehmende Organisationen, die den Teilnehmenden der begünstigten Organisation Lerninhalte und Mentoring zur Verfügung stellen, gelten nicht als unterstützende Organisationen, es sei denn, sie unterstützen den Begünstigten gleichzeitig bei anderen Aufgaben des Projektmanagements, die normalerweise von der entsendenden Organisation wahrgenommen werden. MITTELZUWEISUNG Da die Qualität des Erasmus-Plans des Antragstellers zum Zeitpunkt des Akkreditierungsantrags bewertet wurde, findet in der Phase der Mittelzuweisung keine qualitative Bewertung statt. Alle förderfähigen Anträge auf Finanzhilfe werden auch tatsächlich gefördert. Die Höhe der gewährten Finanzhilfe hängt von mehreren Faktoren ab: − dem für die Zuweisung an akkreditierte Antragsteller verfügbaren Gesamtbudget − den beantragten Aktivitäten (einschließlich des geschätzten Budgets, der für ihre Durchführung erforderlich ist) − dem Grund- und Höchstbetrag der Finanzhilfe − den folgenden Zuweisungskomponenten: qualitative Leistung, politische Prioritäten und geografische Ausgewogenheit (sofern die nationale Agentur dieses Kriterium anwendet) Die für akkreditierte Projekte zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und die genauen Regeln für die Mittelzuweisung werden von der nationalen Agentur vor Ablauf der Frist für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht. Die Regeln für die Mittelzuweisung müssen den Grundsätzen der Fairness, Transparenz und Gleichbehandlung entsprechen. Die Indikatoren und Parameter, die bei der Mittelzuweisung verwendet werden, müssen objektiv und überprüfbar sein, und ihre Werte müssen den Antragstellern vor Ablauf der Einreichungsfrist bekannt sein. Auf der Grundlage der geltenden Finanzierungsbeiträge je Einheit und der historischen Daten schätzt die nationale Agentur die Mittel, die für die Durchführung der von den einzelnen Antragstellern beantragten Aktivitäten erforderlich sind. Den Antragstellern kann keine Finanzhilfe gewährt werden, die über dem veranschlagten Budget liegt. Erhält ein Antragsteller den vollständigen Kostenvoranschlag für die Durchführung der beantragten Aktivitäten, so werden die im Antrag geforderten Aktivitäten als Zielvorgaben für die Durchführung in die Projektfinanzhilfevereinbarung aufgenommen. Andernfalls werden, wenn der Antragsteller nicht den gesamten veranschlagten Finanzplan erhält, die Zielvorgaben für die Durchführung angepasst, um zu der gewährten Finanzhilfe proportional zu bleiben.103 Die Mittel für die Kostenkategorien „Inklusionsunterstützung für Teilnehmende“ und „Außergewöhnliche Kosten“ können nicht auf die gleiche Weise geschätzt werden wie die Mittel für Kostenkategorien, bei denen Finanzierungsbeiträge je Einheit angewandt werden. Die nationale Agentur prüft die Anträge für diese Kostenarten getrennt auf der Grundlage der vorgelegten Beschreibung und Begründung. Während der Projektdurchführung können die Begünstigten bei Bedarf weitere Anträge für diese Arten von Kosten stellen. Die nationale Agentur wird solche zusätzlichen Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeiten, solange Mittel verfügbar sind. 103 Die nationale Agentur kann begrenzte Änderungen an der proportionalen Anpassung vornehmen, um eine bessere Anpassung zwischen der gewährten Finanzhilfe und den Zielaktivitäten zu ermöglichen, die Kohärenz mit dem genehmigten Erasmus-Plan zu gewährleisten, vorrangige Aktivitäten angemessen zu unterstützen, mindestens einen Teilnehmer pro Art und Kategorie der vom Antragsteller beantragten Aktivität zu halten und die Bestimmungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einzuhalten. 110 WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Für kurzfristige und akkreditierte Projekte für die Mobilität von Lernenden und Personal in der beruflichen Aus- und Weiterbildung gelten die folgenden Finanzierungsregeln. Erasmus+-Projekte werden nach dem Grundsatz der Kofinanzierung finanziert. Dementsprechend werden die in der nachstehenden Tabelle festgelegten Einheitskosten so berechnet, dass sie durchschnittlich 80 % der tatsächlichen Kosten abdecken. Die Projekte können Teilnehmende umfassen, deren Finanzhilfe vollständig oder teilweise aus anderen Quellen als Erasmus+ finanziert wird. Für jeden einzelnen Teilnehmenden kann der Begünstigte Finanzmittel für alle förderfähigen Einheitszuschüsse oder nur für einige davon (wenn die übrigen Kosten auf andere Weise gedeckt werden) beantragen. Die im Rahmen von Erasmus+ erhaltenen Mittel können durch die begünstigte Organisation selbst, durch andere EU-Fonds, Spenden, durch Beiträge von Teilnehmenden, Beiträge Dritter usw. ergänzt werden. Der Grundsatz der Vermeidung von Doppelfinanzierungen ist zu beachten (siehe Teil C). Wenn der Begünstigte Beiträge der Teilnehmenden vorsieht, so müssen diese im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen der Erasmus-Qualitätsstandards stehen. Durch diese Beiträge dürfen insbesondere keine Hindernisse für die Inklusion von Teilnehmenden mit geringeren Chancen entstehen. Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Organisatorische Unterstützung Unmittelbar mit der Durchführung des Projekts zusammenhängende Kosten, die nicht unter andere Kostenkategorien fallen. Beispiele hierfür sind: (pädagogische, interkulturelle und sonstige) Vorbereitung, Mentoring, Überwachung und Unterstützung der Teilnehmenden während der Mobilität, Dienste, Werkzeuge und Ausrüstung, die für die Projektdurchführung benötigt werden, virtuelle Komponenten in gemischten Aktivitäten, Anerkennung von Lernergebnissen, Austausch von Ergebnissen und Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Finanzierung durch die Europäische Union. 100 EUR pro Teilnehmendem an Kompetenzwettbewerben im Berufsbildungsbereich pro Teilnehmendem an einer Gruppenmobilität von Lernenden pro Teilnehmendem an Personalmobilität zum Zweck von Kursen und Schulungen pro eingeladenen Experten pro aufgenommene Lehrkraft oder pädagogische Fachkraft in Ausbildung 350 EUR; 200 EUR ab 100 Teilnehmenden an derselben Art von Aktivität pro Teilnehmendem an kurzfristiger Lernmobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung pro Teilnehmer an Personalmobilität zum Zweck von Job Shadowing oder einer Lehr- oder Schulungstätigkeit 500 EUR pro Teilnehmendem an langfristiger Lernmobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung (ErasmusPro) pro Teilnehmendem an einer Einzelaktivität, die in einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland stattfindet 111 Die organisatorische Unterstützung deckt die Kosten ab, die sowohl der entsendenden als auch der aufnehmenden Organisation entstehen (außer im Fall der Personalmobilität zum Zweck von Kursen und Schulungen). Die Aufteilung der erhaltenen Finanzhilfe wird zwischen den beiden Organisationen vereinbart. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden. Begleitpersonen gelten nicht als Teilnehmende an Lernmobilitätsaktivitäten und werden bei der Berechnung der organisatorischen Unterstützung nicht berücksichtigt. Reisekosten Zuschuss zu den Kosten, die den Teilnehmenden und Begleitpersonen für die Reise von ihrem Herkunftsort zum Ort der jeweiligen Aktivität und zurück entstehen. Generell gilt die Regel, dass Teilnehmende bei einer Strecke von weniger als 500 km mit emissionsarmen Verkehrsmitteln reisen. Bei einer Strecke von mehr als 500 km wird den Teilnehmenden nachdrücklich empfohlen, eine Kombination verschiedener Verkehrsmittel zu nutzen, Entfernung Umweltfreundliches Reisen Nicht umweltfreundliches Reisen 10–99 km 56 EUR 28 EUR 100–499 km 285 EUR 211 EUR 500–1999 km 417 EUR 309 EUR 2000–2999 km 535 EUR 395 EUR 3000–3999 km 785 EUR 580 EUR 4000–7999 km 1188 EUR 1188 EUR 8000 km oder mehr 1735 EUR 1735 EUR 112 104 Beispiel: Wenn eine Person aus Madrid (Spanien) an einer Aktivität in Rom (Italien) teilnimmt, sind folgende Schritte durchzuführen: Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1 365,28 km) und anschließend Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1 999 km). 105 https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de. 106 Für Begleitpersonen gelten die gleichen Sätze wie für Personal. In Ausnahmefällen, in denen die Begleitperson länger als 60 Tage im Ausland bleiben muss, werden zusätzliche Aufenthaltskosten über den 60. Tag hinaus aus der Haushaltslinie „Inklusionsunterstützung“ finanziert. um ihre Reise nachhaltiger zu gestalten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten Zuweisungsregel: nach der Entfernung und der Anzahl der Teilnehmenden und Begleitpersonen Der Antragsteller muss die Entfernung der einfachen Strecke (Luftlinie) zwischen dem Herkunftsort und dem Ort der Aktivität104 mithilfe des Entfernungsrechners der Europäischen Kommission105 angeben. Individuelle Unterstützung Aufenthaltskosten der Teilnehmenden und Begleitpersonen106 während der Aktivität. Bei Bedarf sind die Aufenthaltskosten für die Reisezeit vor und nach der Aktivität förderfähig, wobei für Teilnehmende und Begleitpersonen, die den Reisekostenzuschuss für nicht umweltfreundliches Reisen erhalten, höchstens zwei Reisetage und für diejenigen, die den Zuschuss für umweltfreundliches Reisen erhalten, höchstens sechs Reisetage vorgesehen sind. Teilneh- merkate- gorie Länder- gruppe 1 Ländergruppe 2 Ländergruppe 3 Personal 107- 191 EUR 95-169 EUR 84-148 EUR Lernende in der Berufsbil- dung 48- 127 EUR 41-110 EUR 36-93 EUR Dabei handelt es sich um die zulässigen Spannen für Grundbeträge pro Aktivitätstag. Die nationale Agentur wird innerhalb dieser Spannen über die genauen Grundbeträge für die von ihr verwalteten Projekte entscheiden und diese Informationen auf ihrer Website veröffentlichen. Der Grundbetrag ist bis zum 14. Tag der Aktivität (Reisetage inbegriffen) zahlbar. Ab dem 15. Tag entspricht der zu zahlende Satz 70 % des Grundbetrags. Die zu zahlenden Sätze werden auf den nächsten ganzen Euro gerundet. https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de 113 107 Gruppen von Aufnahmeländern für EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer: Ländergruppe 1: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden. Ländergruppe 2: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern. Ländergruppe 3: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn. Gruppen von Aufnahmeländern für nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer: Ländergruppe 1: Japan, Israel, Südkorea, Georgien, Argentinien, Armenien, Angola, Saudi-Arabien, Kuwait, Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich, Schweiz, Bahrain, Aserbaidschan, Sudan, St. Kitts und Nevis, St. Vincent und Grenadinen, Vereinigte Arabische Emirate, Hongkong, Libanon, Vietnam, Mexiko, Taiwan, Moldau, Malaysia, Tansania, Kanada, Singapur, Australien, Thailand, Färöer, Monaco, San Marino, Vatikanstaat, Andorra. Ländergruppe 2: Indien, Kasachstan, Brasilien, Demokratische Republik Kongo, Chile, Nigeria, Uganda, Liberia, Dschibuti, Nordkorea, Usbekistan, Turkmenistan, Dominikanische Republik, Jamaika, Libyen, Syrien, Kuba, Jemen, Kenia, Ruanda, Seychellen, Antigua und Barbuda, Brunei, Montenegro, Malawi, Barbados, St. Lucia, Grenada, Dominica, Uruguay, Albanien, China, Philippinen, Peru, Venezuela, Panama, Ghana, Tschad, Guyana, Ägypten, Marokko, Kiribati, Oman, Bosnien und Herzegowina, Iran, Mosambik, Senegal, Mauritius, Katar, Jordanien, Indonesien, Laos, Südafrika, Äthiopien, Bangladesch, Ecuador, Paraguay, Costa Rica, Côte d’Ivoire, Sierra Leone, Gabun, Haiti, Bahamas, Papua-Neuguinea, Mikronesien, Ukraine, Kirgisistan, Palästina. Ländergruppe 3: Nepal, Malediven, Tadschikistan, Nicaragua, Sambia, Guinea, Kongo, Botsuana, Belize, Samoa, Marshallinseln, Palau, Tuvalu, Nauru, Cookinseln, Niue, Neuseeland, Pakistan, Bhutan, El Salvador, Suriname, Guatemala, Honduras, Somalia, Trinidad und Tobago, Algerien, Kolumbien, Gambia, Fidschi, Salomonen, Vanuatu, Kambodscha, Simbabwe, Burundi, Mongolei, Kamerun, Timor Leste, Sri Lanka, Madagaskar, Mali, Togo, São Tomé und Príncipe, Tonga, Bolivien, Benin, Lesotho, Macau, Tunesien, Irak, Burkina Faso, Äquatorialguinea, Zentralafrikanische Republik, Guinea-Bissau, Namibia, Komoren, Eritrea, Myanmar, Afghanistan, Niger, Mauretanien, Cabo Verde, Kosovo*, Eswatini, Südsudan. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden und Begleitpersonen, der Aufenthaltsdauer und dem Aufnahmeland107. Inklusionsunterstüt- zung Inklusionsunterstützung für Organisationen: Kosten in Verbindung mit der Organisation von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmende mit geringeren Chancen. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen. 125 EUR pro Teilnehmendem 114 Inklusionsunterstützung für Teilnehmer: Zusätzliche Kosten, die unmittelbar mit Aufwendungen für Teilnehmende mit geringeren Chancen und ihre Begleitpersonen verbunden sind (einschließlich Aufenthalts- und Reisekosten, sofern für diese Teilnehmenden keine Finanzhilfe in den Kategorien „Reisekosten“ und „individuelle Unterstützung“ beantragt wird). Inklusionsunterstützung kann auch Personal mit geringeren Chancen gewährt werden, das die Rolle von Begleitpersonen übernimmt oder an einem vorbereitenden Besuch teilnimmt. Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. 100 % der förderfähigen Kosten Vorbereitende Besuche Reise- und Aufenthaltskosten für die Teilnahme an einem vorbereitenden Besuch. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden. 680 EUR pro Teilnehmer Kursgebühren Kosten zur Deckung der Anmeldegebühren für das Format der 80 EUR pro Teilnehmer und Tag 115 Personalmobilität „Kurse und Schulungen“. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Dauer des Kurses. Sprachliche Unterstützung Kosten für die Bereitstellung von Sprachlernmaterial und Schulungen für Teilnehmer, die ihre Kenntnis der Sprache verbessern müssen, in der sie während der Aktivität studieren oder Schulungen erhalten. Sprachliche Unterstützung ist für Teilnehmende an folgenden Arten von Aktivitäten förderfähig: Job Shadowing/Hospitationen, Lehr- und Schulungstätigkeit, Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen, kurzfristige Lernmobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung und langfristige Lernmobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung (ErasmusPro). Die Unterstützung ist nur dann zu zahlen, wenn der Teilnehmende die Online- Sprachunterstützung nicht in Anspruch nehmen kann, weil die gewünschte Sprache oder das gewünschte Niveau nicht verfügbar ist oder weil für Teilnehmende mit geringeren Chancen besondere Hindernisse 150 EUR pro Teilnehmendem Darüber hinaus gilt: 150 EUR für die verstärkte Sprachförderung pro Teilnehmer an langfristiger Lernmobilität von Lernenden der beruflichen Aus- und Weiterbildung (ErasmusPro). 116 bestehen. Die oben genannten Bedingungen gelten nicht für die verstärkte Unterstützung für Teilnehmende an der langfristigen Lernmobilität von Lernenden der beruflichen Aus- und Weiterbildung (ErasmusPro). Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden. Außergewöhnliche Kosten Kosten für die Bereitstellung von Finanzsicherheiten, falls die nationale Agentur dies anfordert. Hohe Reisekosten der Teilnehmenden und ihrer Begleitpersonen, die aufgrund geografischer Abgelegenheit oder anderer Hindernisse nicht über die reguläre Kategorie „Reisekosten“ unterstützt werden können. Im Falle einer Bewilligung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten. Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen. Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Kosten für Finanzsicherheiten: 80 % der förderfähigen Kosten Hohe Reisekosten: 80 % der förderfähigen Kosten Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen: 100 % der förderfähigen Kosten 117 Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Teure Reisen liegen dann vor, wenn die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten weniger als 70 % der Reisekosten der Teilnehmenden abdeckt. 118 MOBILITÄT FÜR SCHÜLER UND PERSONAL IN DER SCHULBILDUNG Mit dieser Aktion werden Schulen und andere im Bereich der Schulbildung tätige Organisationen unterstützt, die Lernmobilitätsaktivitäten für Schüler und Personal organisieren möchten. Unterstützung wird für ein breites Spektrum von Aktivitäten gewährt, darunter Job Shadowing und Kurse zur beruflichen Fortbildung von Personal, Einzel- und Gruppenmobilität für Schüler, eingeladene Experten und andere Aktivitäten, die nachstehend erläutert werden. Im Rahmen ihrer Aktivitäten sollten die teilnehmenden Organisationen Inklusion und Vielfalt, ökologische Nachhaltigkeit, digitale Bildung sowie bürgerschaftliches Engagement und Teilhabe aktiv fördern, und zwar durch Nutzung der spezifischen Finanzierungsmöglichkeiten, die das Programm für diese Zwecke bietet, durch Sensibilisierung der Teilnehmenden, durch den Austausch bewährter Verfahren und durch die Wahl eines geeigneten Konzepts für ihre Aktivitäten. ZIELE DER AKTION Mit dieser Aktion sollen Lernmöglichkeiten für Einzelpersonen geschaffen und die Internationalisierung und institutionelle Entwicklung von Schulen und anderen Organisationen in der Schulbildung unterstützt werden. Konkret lauten die Ziele dieser Aktion wie folgt: Stärkung der europäischen Dimension des Lehrens und Lernens durch: • Förderung der Werte Inklusion und Vielfalt, Toleranz und demokratische Teilhabe • Förderung des Wissens über das gemeinsame europäische Erbe und die europäische Vielfalt • Unterstützung des Aufbaus professioneller Netzwerke in ganz Europa Steigerung der Lehr- und Lernqualität in der Schulbildung durch: • Unterstützung der beruflichen Fortbildung von Lehrkräften, Schulleiterinnen und Schulleitern und sonstigem Schulpersonal • Förderung des Einsatzes neuer Technologien und innovativer Lehrmethoden • Verbesserung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt in Schulen • Unterstützung des Austauschs und des Transfers bewährter Verfahren in den Bereichen Lehre und Schulentwicklung Beitrag zur Schaffung des europäischen Bildungsraums durch: • Aufbau der Kapazitäten von Schulen für die Beteiligung am grenzüberschreitenden Austausch und an der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sowie für die Durchführung hochwertiger Mobilitätsprojekte • Bereitstellung realistischer Möglichkeiten einer Lernmobilität für alle Schülerinnen und Schüler in der Schulbildung • Förderung der Anerkennung von Lernergebnissen von Schülerinnen und Schülern und Personal in Mobilitätsphasen im Ausland WIE KÖNNEN ERASMUS+-MOBILITÄTSMÖGLICHKEITEN WAHRGENOMMEN WERDEN? Schulen und andere Organisationen, die in der Schulbildung tätig sind, können eine Förderung auf zweierlei Weise beantragen: • Kurzfristige Projekte für die Mobilität von Schülerinnen und Schülern sowie Personal – diese Projekte bieten den Antragstellern die Möglichkeit, verschiedene Mobilitätsaktivitäten über einen Zeitraum von sechs bis achtzehn Monaten zu organisieren. Kurzfristige Projekte sind die beste Option für Organisationen, die zum ersten Mal einen 119 Antrag auf Teilnahme an Erasmus+ stellen, oder für Organisationen, die nur eine begrenzte Anzahl von Aktivitäten organisieren möchten. oder • Akkreditierte Mobilitätsprojekte für Schülerinnen und Schüler sowie Personal – diese Projekte stehen nur Organisationen offen, die über eine Erasmus-Akkreditierung im Bereich der Schulbildung verfügen. Dieser besondere Finanzierungsbereich ermöglicht es akkreditierten Organisationen, regelmäßig Mittel für Mobilitätsaktivitäten zu erhalten, die zur schrittweisen Umsetzung ihres Erasmus-Plans beitragen. Erasmus-Akkreditierungen stehen allen Organisationen offen, die regelmäßig Mobilitätsaktivitäten organisieren möchten. Eine frühere Erfahrung im Rahmen des Programms ist für einen Akkreditierungsantrag nicht erforderlich. Um mehr über diese Möglichkeit zu erfahren, lesen Sie bitte das Kapitel dieses Leitfadens über die Erasmus-Akkreditierung in den Bereichen Erwachsenenbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung und Schulbildung. Darüber hinaus können sich Organisationen an dem Programm beteiligen, ohne einen Antrag einzureichen, und zwar durch: • Beitritt zu einem bestehenden Erasmus+-Mobilitätskonsortium, das von einem akkreditierten Konsortialkoordinator in ihrem Land geleitet wird und neue Mitglieder aufnimmt, oder • Aufnahme von Teilnehmenden aus einem anderen Land: Jede Organisation kann Lernende oder Personal von einer Partnerorganisation im Ausland aufnehmen. Die Tätigkeit als aufnehmende Organisation ist eine wertvolle Erfahrung und eine gute Möglichkeit, Partnerschaften zu gründen und mehr über das Programm zu erfahren, bevor Sie selbst einen Antrag stellen. Schulen wird auch nahegelegt, sich an eTwinning108 zu beteiligen, einer im Rahmen von Erasmus+ finanzierten Online- Gemeinschaft, die auf der European School Education Platform gehostet wird und für Lehrkräfte und Schulpersonal zugänglich ist, die von der nationalen eTwinning-Organisation zugelassen wurden. Über eTwinning können Schulen gemeinsame virtuelle Klassenzimmer einrichten und Projekte mit anderen Schulen durchführen, Lehrkräfte können Diskussionen mit Kollegen führen, untereinander Informationen austauschen und vielfältige Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung wahrnehmen. eTwinning bietet auch ein ideales Umfeld für die Suche nach Partnern für künftige Projekte. Darüber hinaus sind Schulen und Lehrkräfte eingeladen, das SELFIE-Tool zu nutzen: Es handelt sich hierbei um kostenlose, mehrsprachige, webbasierte Instrumente zur Selbstreflexion, die von der Europäischen Kommission entwickelt wurden, um Schulen und Lehrkräften bei der Entwicklung ihrer digitalen Kompetenz zu helfen. Mit dem Tool für Lehrkräfte können diese ihre Kompetenz und ihr Selbstvertrauen im digitalen Bereich selbst einschätzen und unmittelbares Feedback zu Stärken und Lücken sowie zu ihrem Potenzial für die eigene Weiterentwicklung erhalten. Lehrkräfteteams können das Tool auch gemeinsam nutzen und zusammen einen Ausbildungsplan entwickeln. Das SELFIE-Tool kann hier online abgerufen werden: www.ec.europa.eu/education/schools-go-digital https://ec.europa.eu/education/schools-go-digital_de. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Die antragstellende Organisation ist der Hauptakteur in einem Projekt der Leitaktion 1. Im Antragsverfahren für kurzfristige Projekte ebenso wie für Erasmus-Akkreditierungen geht es insbesondere um die Bedürfnisse und Pläne der antragstellenden Organisation (oder deren Konsortium). Die antragstellende Organisation verfasst den Antrag und reicht ihn ein, unterzeichnet die Finanzhilfevereinbarung, führt die Mobilitätsaktivitäten durch und erstattet der nationalen Agentur Bericht. Sobald die Finanzhilfevereinbarung in Kraft tritt, wird der Antragsteller förmlich zum „Begünstigten“ einer EU-Finanzhilfe. Bei einem Mobilitätsprojekt kann es Aktivitäten im Rahmen der Outgoing- oder Incoming-Mobilität geben. Bei den meisten Arten verfügbarer Aktivitäten handelt es sich um Outgoing-Mobilität. Das bedeutet, dass die antragstellende Organisation (der Begünstigte) als entsendende Organisation fungiert: Sie wählt Teilnehmer aus und schickt sie zu einer aufnehmenden Organisation im Ausland. Es wird nachdrücklich empfohlen, diese Möglichkeiten zur Organisation eines beiderseitigen 108 European School Education Platform – eTwinning: https://school-education.ec.europa.eu/en/etwinning?prefLang=de. https://ec.europa.eu/education/schools-go-digital https://ec.europa.eu/education/schools-go-digital https://school-education.ec.europa.eu/en/etwinning?prefLang=de 120 Austauschs oder gemeinsamer Aktivitäten mit einer oder mehreren Partnerschulen zu nutzen. In diesem Fall sollte jede teilnehmende Schule eine Förderung im Rahmen von Erasmus+ beantragen oder hat die Möglichkeit, sich einem bestehenden Konsortium anzuschließen. Darüber hinaus gibt es besondere Arten von Incoming-Aktivitäten, die es den antragstellenden Organisationen ermöglichen, Experten oder in der Ausbildung befindliche Lehrkräfte zu ihrer Organisation einzuladen. Der Zweck von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmende aus dem Ausland (Incoming-Mobilität) besteht nicht in einem beiderseitigen Austausch, sondern darin, Personen zur antragstellenden Organisation zu bringen, die zu ihrer Entwicklung und Internationalisierung beitragen können. Bei der Durchführung aller im Rahmen dieser Aktion geförderten Aktivitäten müssen die Erasmus-Qualitätsstandards eingehalten werden. Die Erasmus-Qualitätsstandards umfassen konkrete Durchführungsverfahren für Projektaufgaben wie die Auswahl und Vorbereitung der Teilnehmenden, die Festlegung, Bewertung und Anerkennung von Lernergebnissen, die Weitergabe von Projektergebnissen usw. Den vollständigen Text der Erasmus-Qualitätsstandards finden Sie unter dem folgenden Link auf der Europa-Website: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility- projects-vet-adults-schools Das Sprachenlernen ist ein wichtiger Bestandteil eines jeden Mobilitätsprojekts: Die begünstigten Organisationen sollten ihren Teilnehmenden vor und während der Mobilitätsaktivitäten Unterstützung beim Sprachenlernen anbieten. Zu diesem Zweck finanziert Erasmus+ die Plattform für die Online-Sprachunterstützung, die von allen Erasmus+-Teilnehmenden kostenlos genutzt werden kann. Wie können Sie Partner für Ihre Mobilitätsaktivitäten finden? Erasmus+ bietet verschiedene Instrumente und Möglichkeiten, um Partner für Ihre Mobilitätsaktivitäten zu finden: • Die European School Education Platform (ESEP) bietet ein Online-Instrument für die Partnersuche. Wenn Sie sich auf der Plattform registrieren, können Sie Mitteilungen zu Ihrer Partnersuche veröffentlichen und nach Mitteilungen anderer Organisationen suchen: https://school-education.ec.europa.eu/en/networking/partner-finding. • Schulungs- und Kooperationsaktivitäten werden regelmäßig von den nationalen Erasmus+-Agenturen organisiert. Sie umfassen Kontaktseminare, Online-Veranstaltungen und andere Möglichkeiten der Partnersuche für Erasmus+- Antragsteller und -Begünstigte. Informationen über Schulungs- und Kooperationsaktivitäten sind auf den einschlägigen Websites der nationalen Agentur und auf der Website des SALTO-Ressourcenzentrums für Schulungs- und Kooperationsaktivitäten („SALTO Education & Training TCA Resource Centre“) verfügbar: www.salto-et.net • Über die Erasmus+-Projektergebnis-Plattform können Sie nach allen akkreditierten Organisationen und genehmigten Projekten suchen: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/projects. Bereichsübergreifende Dimensionen Alle Mobilitätsprojekte sollten die folgenden, für das gesamte Programm Erasmus+ relevanten Dimensionen berücksichtigen: INKLUSION UND VIELFALT Im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards müssen Organisationen, die Unterstützung aus dem Programm erhalten, sicherstellen, dass sie Teilnehmenden aus allen Verhältnissen Mobilitätsmöglichkeiten in inklusiver und gerechter Weise bieten. Bei der Auswahl der Lernenden, die an den Projektaktivitäten teilnehmen, sollten wichtige Faktoren wie die Beweggründe und Leistungen der Teilnehmenden sowie ihre persönlichen Entwicklungs- und Lernbedürfnisse berücksichtigt werden. Ebenso sollte bei der Auswahl von teilnehmendem Personal sichergestellt werden, dass die Vorteile ihrer beruflichen Fortbildung allen Lernenden in der Organisation zugutekommen. https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility-projects-vet-adults-schools https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility-projects-vet-adults-schools http://www.salto-et.net/ https://erasmus-plus.ec.europa.eu/projects 121 Während der gesamten Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Mobilitätsaktivitäten sollten die entsendende und die aufnehmende Organisation die Teilnehmenden in wichtige Entscheidungen einbeziehen, um den größtmöglichen Nutzen und die größtmögliche Wirkung für jeden Teilnehmenden zu gewährleisten. Begünstigte und andere teilnehmende Organisationen, die allgemeine und berufliche Bildung anbieten, werden ermutigt, aktiv Mobilitätsmöglichkeiten bereitzustellen und zu fördern, indem sie beispielsweise Mobilitätsfenster in ihren akademischen Kalender aufnehmen und standardmäßige Wiedereingliederungsmaßnahmen für zurückkehrende Teilnehmende festlegen. ÖKOLOGISCH NACHHALTIGE UND VERANTWORTUNGSVOLLE PRAKTIKEN Im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards müssen Organisationen, die Unterstützung aus dem Programm erhalten, bei ihren Teilnehmenden ein ökologisch nachhaltiges und verantwortungsvolles Verhalten fördern und das Bewusstsein dafür schärfen, wie wichtig es ist, Maßnahmen zur Verringerung oder zum Ausgleich des ökologischen Fußabdrucks von Mobilitätsaktivitäten zu ergreifen. Diese Grundsätze sollten in die Vorbereitung und Durchführung aller Programmaktivitäten einfließen, insbesondere durch die Nutzung spezifischer finanzieller Unterstützung durch das Programm zur Förderung nachhaltiger Verkehrsmittel. Organisationen, die allgemeine und berufliche Bildung anbieten, sollten diese Grundsätze in ihre tägliche Arbeit integrieren und aktiv eine Änderung der Denkweise und des Verhaltens ihrer Lernenden und ihres Personals fördern. DIGITALER WANDEL IN DER ALLGEMEINEN UND BERUFLICHEN BILDUNG Im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards unterstützt das Programm alle teilnehmenden Organisationen dabei, digitale Instrumente und Lernmethoden in ihre Arbeit zu integrieren und so ihre physischen Aktivitäten zu ergänzen, die Zusammenarbeit zwischen Partnerorganisationen zu verbessern und ihre Lern- und Lehrqualität zu steigern. Darüber hinaus können Teilnehmende am Praktikumsprogramm „Digitale Chance“ (Digital Opportunity Traineeships) teilnehmen: Dabei handelt es sich um Mobilitätsaktivitäten, die es den Teilnehmenden ermöglichen, digitale Kompetenzen zu erwerben, und bei denen das Personal seine Fähigkeit ausbauen kann, mithilfe digitaler Tools zu schulen, zu unterrichten und andere Aufgaben zu erfüllen. Derartige Aktivitäten können mit jedem der verfügbaren Formate der Mobilität organisiert werden. TEILHABE AM DEMOKRATISCHEN LEBEN Das Programm soll den Teilnehmern helfen, sich mit den Vorteilen eines aktiven Bürgersinns und der Teilhabe am demokratischen Leben vertraut zu machen. Die geförderten Mobilitätsaktivitäten sollten die partizipatorischen Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen der Zivilgesellschaft sowie die Entwicklung von sozialen und interkulturellen Kompetenzen, kritischem Denken und Medienkompetenz stärken. Die Projekte sollten, wo immer möglich, die Teilhabe am demokratischen Leben und das soziale und zivilgesellschaftliche Engagement durch formale oder nichtformale Lernaktivitäten fördern. Sie sollten das Verständnis für die Europäische Union und die gemeinsamen europäischen Werte entwickeln oder verbessern, darunter die Achtung demokratischer Grundsätze, die Menschenwürde, die Einheit und Vielfalt, den interkulturellen Dialog sowie das gesellschaftliche, kulturelle und historische Erbe Europas. AKTIVITÄTEN In diesem Abschnitt werden die Arten von Aktivitäten vorgestellt, die im Rahmen von Erasmus+ sowohl im Rahmen kurzfristiger Projekte als auch im Rahmen akkreditierter Projekte finanziert werden können. Alle Lernmobilitätsaktivitäten müssen Folgendes sein: • pädagogisch: Sie müssen darauf ausgerichtet sein, dass Teilnehmende neue Kenntnisse, Fähigkeiten, Kompetenzen und Einstellungen erwerben bzw. vorhandene verbessern; • transnational: Sie müssen Interaktionen zwischen Menschen aus verschiedenen Ländern zum Zweck des gegenseitigen Austauschs und des Lernens voneinander vorsehen; 122 • strukturiert: Sie müssen eine klare Methodik, ein klares Lernprogramm und geplante Lernergebnisse aufweisen; • strategisch: Sie müssen zu einem breiteren Spektrum von Projekt- oder Akkreditierungszielen beitragen. Alle Mobilitätsaktivitäten für Lernende und Personal müssen in einer Organisation im Ausland stattfinden, wobei das Personal der aufnehmenden Organisationen federführend ist (die aufnehmenden Organisationen werden auch als „Gasteinrichtungen“ bezeichnet). Zweigstellen der entsendenden Organisation oder andere mit der entsendenden Organisation verbundene Stellen können nicht als aufnehmende Organisationen fungieren, wenn sie die Anforderung für - länderübergreifende Aktivitäten nicht erfüllen. Bei jeder Aktivität können Personen, die Teilnehmende mit geringeren Chancen, Minderjährige oder zu beaufsichtigende junge Erwachsene begleiten, zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten. Begleitpersonen können während der gesamten Dauer oder eines Teils der Dauer der Aktivität unterstützt werden. PERSONALMOBILITÄT Förderfähige Aktivitäten ▪ Job Shadowing (2 bis 60 Tage) ▪ Lehr- oder Schulungstätigkeit (2 bis 365 Tage) ▪ Kurse und Schulungen (2 bis 10 Tage) Zusätzlich zur physischen Mobilität können alle Mobilitätsaktivitäten für Personal mit virtuellen Lernaktivitäten kombiniert werden. Die oben angegebene Mindest- und Höchstdauer gilt für die Komponente der physischen Mobilität. Die durchgeführten Aktivitäten müssen die folgenden qualitativen Anforderungen erfüllen: Job Shadowing/Hospitationen: Die Teilnehmenden können dabei einen gewissen Zeitraum bei einer aufnehmenden Organisation in einem anderen Land verbringen, um durch Beobachtung und Interaktion neue Verfahren zu erlernen und neue Ideen zu sammeln. Hospitationen erfordern eine eindeutige Identifizierung des verantwortlichen Mentors in der aufnehmenden Organisation, d. h. der Person, die der Teilnehmende begleitet. Ein Mentor kann von maximal zwei Teilnehmenden gleichzeitig begleitet werden. Unterrichts- oder Ausbildungstätigkeiten über längere Zeiträume: Die Teilnehmenden können dabei für einen gewissen Zeitraum in einer aufnehmenden Organisation in einem anderen Land unterrichten oder Schulungen für Lernende anbieten, um durch die Erfüllung ihrer Aufgaben und den Austausch mit Fachkollegen zu lernen. Kurse und Schulungen: Die Teilnehmenden können dabei von einem strukturierten Kurs oder einer ähnlichen Art von Schulung profitieren, die von qualifizierten Fachkräften auf der Grundlage eines vordefinierten Lernprogramms und von Lernergebnissen durchgeführt wird. Die Gesamthöhe der Finanzhilfe109 für „Kurse und Schulungen“ ist auf höchstens 50 % der gewährten Projektfinanzhilfe begrenzt. Für Projekte mit einer gewährten Finanzhilfe von insgesamt bis zu 40 000 EUR wird diese Obergrenze auf 20 000 EUR festgesetzt. Höchstens drei Personen derselben entsendenden Organisation und höchstens zehn Personen aus demselben Mobilitätskonsortium können Finanzmittel für die gemeinsame 109 Die Budgetkategorie „Inklusionsunterstützung für Teilnehmende“ wird nicht auf diese Obergrenze angerechnet. 123 Teilnahme an demselben Kurs erhalten. Jede Person kann nur an einem Kurs pro Projekt teilnehmen. Die Schulung muss eine klare transnationale Komponente umfassen, z. B. durch die Förderung der Lerninteraktion zwischen Teilnehmenden aus verschiedenen Ländern oder durch die Integration anderer Elemente des transnationalen Transfers von Verfahren, wie beispielsweise die starke Einbeziehung von Lehrpersonal aus dem aufnehmenden Land, das mit Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausland interagiert und ihnen seine Verfahren veranschaulicht. Der Inhalt der Kurse und Schulungen muss für die beruflichen Kompetenzen des teilnehmenden Personals und die Ziele des Projekts oder der Akkreditierung relevant sein. Gefördert werden beispielsweise Kurse und Schulungen, die von öffentlichen Einrichtungen oder Freiwilligenorganisationen organisiert werden, Aktivitäten, die im Rahmen eines Austauschs von Verfahren zwischen Organisationen in verschiedenen Ländern organisiert werden, sowie kommerziell verfügbare Kurse und Schulungen. Völlig passive Aktivitäten wie das Anhören von Vorträgen, Reden oder Massenkonferenzen werden nicht unterstützt. Konferenzen und ähnlich bezeichnete Veranstaltungen können nur dann für eine Finanzierung in Betracht kommen, wenn die Teilnehmenden den größten Teil ihrer Zeit für strukturierte Schulungen, Workshops, praktische Übungen, den Austausch von Verfahren mit Kolleginnen und Kollegen oder andere Formen des aktiven Lernens aufwenden. Die Antragsteller sollten sich darüber im Klaren sein, dass alle Kursanbieter völlig unabhängig vom Programm Erasmus+ sind und als Dienstleister auf einem freien Markt agieren. Die Wahl der Kurse und Schulungen liegt folglich in der Verantwortung der begünstigten Organisation. Als Orientierungshilfe für die Antragsteller bei ihrer Wahl wurden folgende Qualitätsstandards entwickelt: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/quality-standards-key-action-1 Förderfähige Teilnehmende Zu den förderfähigen Teilnehmenden zählen Lehrkräfte, Schulleiter und alle sonstigen nicht lehrenden Experten und Angehörigen des Personals, die in der Schulbildung tätig sind. Zu den förderfähigen nicht lehrenden Angehörigen des Personals zählen Personen, die in der Schulbildung tätig sind, entweder in Schulen (als Hilfslehrkräfte, pädagogische Berater, Psychologen, Erasmus+-Koordinatoren usw.) oder in anderen Organisationen im Bereich der Schulbildung (z. B. Schulinspektoren, Berater, Erasmus+-Koordinatoren, Politikkoordinatoren mit Zuständigkeit für die Schulbildung usw.). Die Teilnehmenden müssen bei der entsendenden Organisation tätig sein oder regelmäßig mit ihr zusammenarbeiten, um die Durchführung ihrer Kernaktivitäten zu unterstützen (z. B. als externe Ausbildende, Expertinnen und Experten, Freiwillige, Vorstandsmitglieder, Inspektoren usw.). In allen Fällen müssen die Aufgaben, die den Teilnehmenden mit der entsendenden Organisation verbinden, so dokumentiert sein, dass die nationale Agentur diese Verbindung überprüfen kann (z. B. mit einem Arbeits- oder Freiwilligenvertrag, einer Aufgabenbeschreibung oder einem ähnlichen Dokument). Die nationalen Agenturen https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/quality-standards-key-action-1 124 etablieren eine transparente und einheitliche Praxis in der Frage, was in ihrem nationalen Kontext unter annehmbaren Arbeitsverhältnissen und Belegunterlagen zu verstehen ist. Bedienstete, die vom Ausland aus arbeiten, können in dem Land, in dem sie arbeiten, nicht an Aktivitäten teilnehmen. Förderfähige Orte Die Aktivitäten müssen im Ausland stattfinden, und zwar entweder in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Die Aktivitäten müssen in dem Land stattfinden, in dem die Aufnahmeorganisation rechtmäßig ansässig ist. Jede Mobilitätsaktivität kann nur in einem Land stattfinden.110 Dokumentation der Lernergebnisse Die Anforderungen an die Dokumentation der Lernergebnisse sind in den Erasmus- Qualitätsstandards festgelegt und in der Finanzhilfevereinbarung zum Projekt weiter ausgeführt. Vor Beginn der Aktivität müssen die entsendende Organisation, die aufnehmende Organisation und der Teilnehmende eine Lernvereinbarung (oder ein ähnliches Dokument) abschließen, in der die erwarteten Lernergebnisse des Teilnehmenden aufgeführt sind. Für Kurse und Schulungen kann anstelle einer Lernvereinbarung ein Kursprogramm genutzt werden. Nach der Aktivität müssen die vom Teilnehmenden erzielten Lernergebnisse durch Ausstellung eines Europass-Mobilitätsnachweises oder eines ähnlichen Dokuments anerkannt werden. Die begünstigte Organisation muss eine Kopie des ausgestellten Dokuments als Nachweis dafür aufbewahren, dass die Aktivität abgeschlossen wurde. Darüber hinaus kann die nationale Agentur verlangen, dass der Begünstigte eine Finanzhilfevereinbarung mit dem Teilnehmenden unterzeichnet und diese als Teil der Belegunterlagen aufbewahrt. Diese Anforderung ist in der Finanzhilfevereinbarung anzugeben. MOBILITÄT DER LERNENDEN Förderfähige Aktivitäten ▪ Gruppenmobilität von Schülern (2 bis 30 Tage, mindestens zwei Schüler pro Gruppe) ▪ Kurzfristige Lernmobilität von Schülern (10 bis 29 Tage) ▪ Langfristige Lernmobilität von Schülern (30 bis 365 Tage) Zusätzlich zur physischen Mobilität können alle Mobilitätsaktivitäten für Schülerinnen und Schüler mit virtuellen Lernaktivitäten kombiniert werden. Die oben angegebene Mindest- und Höchstdauer gilt für die Komponente der physischen Mobilität. Die durchgeführten Aktivitäten müssen die folgenden qualitativen Anforderungen erfüllen: Gruppenmobilität von Schülern: Eine Gruppe von Schülern aus der entsendenden Schule kann Zeit im Ausland verbringen gemeinsam mit Mitschülern aus einem anderen Land lernen. Die entsendende Schule muss die Lernaktivitäten in Zusammenarbeit mit einer Partnerschule 110 Kurze grenzüberschreitende Reisen sind zulässig, wenn dies für die Aktivität relevant ist; für die Zwecke der Finanzhilfeberechnung gilt dies jedoch nicht als Änderung des Landes, in dem sich der Veranstaltungsort befindet. Werden aufeinanderfolgende Aktivitäten in verschiedenen Ländern organisiert, so muss jede Aktivität für sich sämtliche einschlägigen Förderkriterien erfüllen. 125 im aufnehmenden Land konzipieren.111 Lehrkräfte oder anderes qualifiziertes Lehrpersonal aus der entsendenden Schule müssen die Schülerinnen und Schüler während der gesamten Dauer der Aktivität begleiten und ihren Lernprozess anleiten. Bei Bedarf können auch andere Erwachsene als Begleitpersonen fungieren, um die begleitenden Lehrkräfte zu unterstützen.112 Kurzfristige Lernmobilität von Schülern: Schüler können einen Auslandsaufenthalt absolvieren, um in einer Partnerschule zu lernen oder ein Praktikum bei einer anderen einschlägigen Organisation im Ausland zu absolvieren. Für jeden Teilnehmenden muss ein individuelles Lernprogramm aufgestellt werden. Für Teilnehmende mit geringeren Chancen kann die Mobilität mit einer Mindestdauer von zwei Tagen organisiert werden, sofern dies gerechtfertigt ist. Langfristige Lernmobilität von Schülern: Schüler können einen Auslandsaufenthalt absolvieren, um in einer Partnerschule zu lernen oder ein Praktikum bei einer anderen einschlägigen Organisation im Ausland zu absolvieren. Für jeden Teilnehmenden muss ein individuelles Lernprogramm aufgestellt werden. Alle Teilnehmende erhalten eine obligatorische Ausreisevorbereitung. Es werden mehr Mittel für die organisatorische und sprachliche Unterstützung zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass der Unterschied zwischen den Formaten Gruppen- und Einzelaktivität nicht auf den Reise- und Unterbringungsmodalitäten beruht, sondern vielmehr auf den Anforderungen für gemeinsame oder individuelle Lernprogramme, wie nachstehend unter „Dokumentation der Lernergebnisse“ beschrieben. Dementsprechend wird für Gruppen- bzw. Einzelaktivitäten ein unterschiedliches Maß an organisatorischer Unterstützung bereitgestellt, wie in den am Ende dieses Kapitels angegebenen Regeln für die Finanzierung festgelegt. Förderfähige Teilnehmende Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler müssen in der entsendenden Schule an einem Bildungsprogramm teilnehmen.113 Es können auch Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die in Ländern, in denen es eine solche Praxis gibt, außerhalb eines institutionellen Rahmens unterrichtet werden.114 Förderfähige Orte Die Aktivitäten müssen im Ausland stattfinden, und zwar entweder in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Die Aktivitäten müssen in dem Land 111 Programme für Gruppenaktivitäten, die ausschließlich oder hauptsächlich aus kommerziell angebotenen Aktivitäten bestehen, wie z. B. Kurse an einer Sprachschule oder andere kommerzielle „gebrauchsfertige“ Aktivitäten, sind nicht förderfähig. Sofern für das Lernprogramm der Aktivität relevant, können die Schülerinnen und Schüler einen kleineren Teil der Mobilitätsphase mit gemeinsamen Ausflügen in die Natur und zu kulturellen Stätten, in Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen, mit internationalen Wettbewerben oder ähnlichen Lernaktivitäten verbringen. Diese Inhalte müssen jedoch stets in ein von den beiden Schulen entwickeltes Peer-Learning-Programm eingebettet sein. 112 In jedem Fall sind die entsendenden und aufnehmenden Schulen dafür verantwortlich, dass die geltenden Vorschriften und Gesetze in den Entsende- und Aufnahmeländern vollständig eingehalten werden. 113 Die Definition förderfähiger Bildungsprogramme obliegt der zuständigen nationalen Behörde jedes EU-Mitgliedstaats oder jedes mit dem Programm assoziierten Drittlands und wird auf der Website der jeweiligen nationalen Agentur veröffentlicht. 114 Die Rechtmäßigkeit und die Bedingungen für eine Schulbildung außerhalb des institutionellen Rahmens werden durch die nationale Gesetzgebung in den einzelnen Ländern geregelt. In den Ländern, in denen diese Möglichkeiten bestehen, entscheidet die zuständige nationale Behörde, welche Schulen als entsendende Schulen für Schülerinnen und Schüler fungieren können, die auf diese Weise unterrichtet werden. 126 stattfinden, in dem die Aufnahmeorganisation rechtmäßig ansässig ist. Jede Mobilitätsaktivität kann nur in einem Land stattfinden.115 Gruppenmobilität von Schülern muss in einer aufnehmenden Schule erfolgen. In Ausnahmefällen können Aktivitäten an einem anderen Ort im Land der aufnehmenden Schule stattfinden, sofern dies aufgrund der Inhalte und Qualität der Aktivität angebrachter ist. In diesem Fall werden die Reisekosten der Teilnehmenden von der aufnehmenden Schule zum Veranstaltungsort nicht als transnationale Mobilitätsaktivität betrachtet. Daher können für diesen Zweck keine zusätzlichen Mittel beantragt werden. Darüber hinaus kann die Gruppenmobilität von Schülern an einem Sitz einer Einrichtung der Europäischen Union stattfinden, wenn die Aktivität bei einer EU-Einrichtung oder in Zusammenarbeit mit einer solchen organisiert wird.116 Unabhängig vom Veranstaltungsort müssen an den Gruppenaktivitäten Schüler aus mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern teilnehmen. Dokumentation der Lernergebnisse Die Anforderungen an die Dokumentation der Lernergebnisse sind in den Erasmus- Qualitätsstandards festgelegt und in der Finanzhilfevereinbarung zum Projekt weiter ausgeführt. Individuelle Mobilitätsaktivitäten: Vor Beginn der Aktivität müssen die entsendende Organisation, die aufnehmende Organisation und der Teilnehmende eine Lernvereinbarung (oder ein ähnliches Dokument) abschließen, in der die erwarteten Lernergebnisse des Teilnehmenden aufgeführt sind. Nach der Aktivität müssen die vom Teilnehmenden erzielten Lernergebnisse durch Ausstellung eines Europass-Mobilitätsnachweises oder eines ähnlichen Dokuments anerkannt werden. Die begünstigte Organisation muss eine Kopie des ausgestellten Dokuments als Nachweis dafür aufbewahren, dass die Aktivität abgeschlossen wurde. Darüber hinaus kann die nationale Agentur verlangen, dass der Begünstigte eine Finanzhilfevereinbarung mit dem Teilnehmenden unterzeichnet und diese als Teil der Belegunterlagen aufbewahrt. Diese Anforderung ist in der Finanzhilfevereinbarung anzugeben. Gruppenmobilitätsaktivitäten: Es muss ein Lernprogramm für die gesamte Gruppe festgelegt werden (individuelle Lernvereinbarungen sind nicht erforderlich). Nach der Aktivität muss die begünstigte Organisation das Lernprogramm und eine Teilnehmerliste (auf der auch die Begleitpersonen aufgeführt sind) als Nachweis für den Abschluss der Aktivität aufbewahren. 115 Kurze grenzüberschreitende Reisen sind zulässig, wenn dies für die Aktivität relevant ist; für die Zwecke der Finanzhilfeberechnung gilt dies jedoch nicht als Änderung des Landes, in dem sich der Veranstaltungsort befindet. Werden aufeinanderfolgende Aktivitäten in verschiedenen Ländern organisiert, so muss jede Aktivität für sich sämtliche einschlägigen Förderkriterien erfüllen. 116 Sitze der Organe der Europäischen Union sind Brüssel, Frankfurt, Luxemburg und Straßburg. Aktivitäten an den Sitzen der EU werden als transnationale Mobilität betrachtet, wenn Teilnehmende aus mindestens zwei Ländern gemeinsam an der Aktivität teilnehmen. In diesem Fall kann eine Finanzierung (wie im Abschnitt „Welche Regeln bestehen für die Finanzierung?“ beschrieben) für alle Teilnehmenden, unabhängig von ihrem Ursprungsland, beantragt werden. Eine Liste der Organe und Einrichtungen der EU finden Sie unter https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de. https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de 127 SONSTIGE UNTERSTÜTZTE AKTIVITÄTEN Förderfähige Aktivitäten ▪ Eingeladene Experten (2 bis 60 Tage) ▪ Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen (10 bis 365 Tage) Die durchgeführten Aktivitäten müssen die folgenden qualitativen Anforderungen erfüllen: Eingeladene Experten: Schulen können Ausbilder, Lehrkräfte, Politikexperten oder andere qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland einladen, die zur Verbesserung der Lehr- und Lernerfahrungen in der aufnehmenden Schule beitragen können. Beispielsweise können eingeladene Experten Schulungen für das Personal der Schule anbieten, neue Lehrmethoden demonstrieren oder den Transfer bewährter Verfahren in den Bereichen Organisation und Verwaltung unterstützen. Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen: Antragstellende Organisationen können in der Ausbildung befindliche Lehrkräfte aufnehmen, die ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten. Förderfähige Teilnehmende Eingeladene Experten können alle Personen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland sein, die über Fachwissen verfügen und Schulungen halten können, die für die Bedürfnisse und Ziele der einladenden Organisation relevant sind. Die Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen steht Teilnehmenden offen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland an einem Ausbildungsprogramm für Lehrkräfte teilnehmen oder ein solches (oder ähnlich gelagertes Bildungsprogramm für Ausbilder oder Pädagogen) vor Kurzem abgeschlossen117 haben. Für ihre Teilnahme kann finanzielle Unterstützung gewährt werden, sofern die entsendende Einrichtung keine Finanzhilfe zu demselben Zweck gewährt. Förderfähige Orte Für eingeladene Experten und in Ausbildung befindliche Lehrkräfte ist der Ort stets die begünstigte Organisation (einschließlich der Mitglieder eines Konsortiums). Dokumentation der Lernergebnisse Bei eingeladenen Experten muss das Lernprogramm, das der Experte vorlegen wird, vor der Aktivität mit der begünstigten Organisation abgestimmt werden. Nach der Aktivität muss die begünstigte Organisation das durchgeführte Lernprogramm als Nachweis für den Abschluss der Aktivität aufbewahren. Bei in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen gelten die für Einzelaktivitäten der Mobilität zu Lernzwecken beschriebenen Anforderungen. VORBEREITENDE BESUCHE Was ist ein vorbereitender Besuch? Bei einem vorbereitenden Besuch handelt es sich um einen Besuch von Mitarbeitern der entsendenden Organisation bei einer potenziellen aufnehmenden Organisation mit dem Ziel, eine Mobilitätsaktivität für Lernende oder Personal besser vorzubereiten. 117 Junge Absolventinnen und Absolventen können bis zu zwölf Monate nach dem Abschluss teilnehmen. Wenn die Teilnehmenden nach dem Abschluss einen obligatorischen Militär- oder Zivildienst abgeleistet haben, wird der Zeitraum der Förderfähigkeit um die Dauer des betreffenden Dienstes verlängert. 128 Wann kann ein vorbereitender Besuch organisiert werden? Jeder vorbereitende Besuch muss klar begründet sein und dazu dienen, die Inklusivität, Reichweite und Qualität der Mobilitätsaktivitäten zu verbessern. So können vorbereitende Besuche organisiert werden, um die Mobilität von Teilnehmern mit geringeren Chancen besser vorzubereiten, die Zusammenarbeit mit einer neuen Partnerorganisation aufzunehmen oder längere Mobilitätsaktivitäten vorzubereiten. Vorbereitende Besuche können zur Vorbereitung jeder Art von Mobilität von Lernenden oder Personal, mit Ausnahme von „Kursen und Schulungen“, organisiert werden. Wer kann an einem vorbereitenden Besuch teilnehmen? Vorbereitende Besuche können von allen Personen durchgeführt werden, die für Aktivitäten im Zusammenhang mit der Personalmobilität infrage kommen und an der Organisation des Projekts beteiligt sind. In Ausnahmefällen können Lernende, die an einer langfristigen Lernmobilität teilnehmen werden, und Teilnehmende, die bei allen Arten von Aktivitäten geringere Chancen haben, an vorbereitenden Besuchen für ihre Aktivitäten teilnehmen. An einem vorbereitenden Besuch können höchstens drei Personen teilnehmen. Wo können vorbereitende Besuche stattfinden? Vorbereitende Besuche finden in den Räumlichkeiten der potenziellen aufnehmenden Organisation oder an einem anderen Ort der geplanten Mobilitätsaktivitäten statt. Die für die Orte von Mobilitätsaktivitäten für Personal und Lernende geltenden Regeln sind auch auf die mit diesen Aktivitäten verbundenen vorbereitenden Besuche anzuwenden. Pro Aufnahmeorganisation kann nur ein vorbereitender Besuch organisiert werden. 129 KURZFRISTIGE PROJEKTE FÜR DIE MOBILITÄT VON SCHÜLERN UND PERSONAL IN DER SCHULBILDUNG Kurzfristige Projekte für die Mobilität von Schülern und Personal sind eine einfache Möglichkeit, eine Förderung durch Erasmus+ in Anspruch zu nehmen. Sie sollen es den Organisationen ermöglichen, ohne Schwierigkeiten einige wenige Aktivitäten zu organisieren und Erfahrungen mit dem Programm zu sammeln. Um die kurzfristigen Projekte einfach zu halten, ist ihre Teilnehmerzahl und Projektlaufzeit begrenzt. Das Format steht nur Einzelorganisationen, nicht jedoch den Koordinatoren von Konsortien offen. Akkreditierte Organisationen können keine kurzfristigen Projekte beantragen, da sie bereits ständigen Zugang zu Erasmus+-Mitteln haben. Der Antrag für kurzfristige Projekte umfasst eine Liste und Beschreibung der Aktivitäten, die die antragstellende Organisation zu organisieren beabsichtigt. FÖRDERKRITERIEN Förderfähige Organisationen: Wer ist antragsberechtigt? Antragsberechtigt118 sind die folgenden Organisationen: (1) Schulen, die allgemeine Bildung im Vorschul-, Primar- oder Sekundarbereich anbieten, einschließlich Organisationen, die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung anbieten119 (2) lokale und regionale Behörden, Koordinierungsgremien und andere Organisationen, die im Bereich der Schulbildung eine Rolle spielen Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung in der Schulbildung verfügen, können keine kurzfristigen Projekte beantragen. Förderfähige Länder Antragstellende Organisationen müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Wo ist der Antrag zu stellen? Der Antrag wird bei der nationalen Agentur des Landes eingereicht, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Antragsfristen Runde 1 (für alle nationalen Agenturen): 19. Februar, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) Runde 2: Die nationalen Agenturen können beschließen, eine zweite Frist einzuräumen (Runde 2): In diesem Fall wird die nationale Agentur die Antragsteller über ihre Website informieren. Für die Runde 2 müssen die Antragsteller ihren Antrag bis zum 1. Oktober um 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) einreichen. 118 Die Definition der antragsberechtigten Organisationen wird in jedem EU-Mitgliedstaat oder jedem mit dem Programm assoziierten Drittland von der zuständigen nationalen Behörde festgelegt und auf der Website der zuständigen nationalen Agentur zusammen mit einschlägigen Beispielen veröffentlicht. 119 In einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Schulen, die einen Sonderstatus haben und unter der Aufsicht der nationalen Behörden eines anderen Landes stehen, müssen den Antrag möglicherweise bei der nationalen Agentur des Aufsicht führenden Landes stellen. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an die nationale Agentur im Gastland oder an das Land der zuständigen nationalen Behörde. Da alle Mobilitätsaktivitäten länderübergreifend sein müssen, können Schulen, die bei einer nationalen Agentur außerhalb des Landes, in dem sie ihren Sitz haben, einen Antrag stellen, weder mit anderen Organisationen im Land der nationalen Agentur, die den Antrag erhalten hat, noch mit Schulen, die einen ähnlichen Sonderstatus haben und bei derselben nationalen Agentur einen Antrag stellen, Incoming- oder Outgoing-Mobilitätsaktivitäten organisieren, selbst wenn diese Organisationen ihren Sitz in einem anderen Land haben als der Antragsteller. 130 Projektbeginn Die folgenden Anfangsdaten können für Projekte gewählt werden: ▪ Runde 1: zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember desselben Jahres ▪ Runde 2 (sofern zutreffend): zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai des Folgejahres Projektdauer 6–18 Monate Anzahl der Anträge Pro Auswahlrunde kann eine Organisation nur ein einziges kurzfristiges Projekt im Bereich der Schulbildung beantragen. Organisationen, die im Rahmen der ersten Antragsrunde eine Finanzhilfe für ein kurzfristiges Projekt erhalten, können keinen Antrag für die zweite Runde derselben Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einreichen. Innerhalb eines Zeitraums von fünf aufeinanderfolgenden Jahren, in dem Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ergehen, können Organisationen höchstens drei Finanzhilfen für kurzfristige Projekte im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung erhalten. Im Zeitraum 2014–2020 erhaltene Finanzhilfen werden nicht auf diese Obergrenze angerechnet. Förderfähige Aktivitäten Alle Arten von Aktivitäten für die Schulbildung. Eine detaillierte Liste und Regeln finden Sie im Abschnitt „Aktivitäten“. Um förderfähig zu sein, müssen die Anträge mindestens eine Mobilitätsaktivität für Personal oder Lernende beinhalten. Projektumfang Ein Antrag für ein kurzfristiges Projekt kann höchstens 30 Teilnehmer an Mobilitätsaktivitäten umfassen. Vorbereitende Besuche und die Teilnahme von Begleitpersonen werden nicht auf diese Grenze angerechnet. Unterstützende Organisationen Eine unterstützende Organisation hilft der begünstigten Organisation bei praktischen Aspekten der Projektdurchführung, die nicht die Kernaufgaben des Projekts betreffen. Zu den Kernaufgaben des Projekts gehören die finanzielle Verwaltung der Programmmittel, der Kontakt mit der nationalen Agentur, die Berichterstattung über die durchgeführten Aktivitäten sowie alle Entscheidungen, die sich unmittelbar auf den Inhalt, die Qualität und die Ergebnisse der durchgeführten Aktivitäten auswirken (z. B. Wahl der Aktivitätsart, die Dauer und die Aufnahmeorganisation, Definition und Bewertung der Lernergebnisse). Die Beteiligung einer unterstützenden Organisation bedarf der Genehmigung durch die nationale Agentur. Die Rolle und die Pflichten der unterstützenden Organisationen müssen zwischen diesen Organisationen und der begünstigten Organisation förmlich festgelegt werden. Die unterstützende Organisation handelt unter der Leitung der begünstigten Organisation, die letztlich für die Ergebnisse und die Qualität der durchgeführten Aktivitäten verantwortlich bleibt. Alle Beiträge der unterstützenden Organisationen müssen den Erasmus- Qualitätsstandards entsprechen. Im Falle einer mangelhaften Umsetzung von Qualitätsstandards oder einer anderen Form der Nichteinhaltung dieser Anforderungen kann die nationale Agentur verlangen, dass der Begünstigte keine Unterstützung mehr für bestimmte Aufgaben erhält und diese selbst 131 umsetzt. Kommt der Begünstigte seinen Verpflichtungen nicht nach, kann die nationale Agentur die Finanzhilfevereinbarung kündigen. Aufnehmende Organisationen, die den Teilnehmenden der begünstigten Organisation Lerninhalte und Mentoring zur Verfügung stellen, gelten nicht als unterstützende Organisationen, es sei denn, sie unterstützen den Begünstigten gleichzeitig bei anderen Aufgaben des Projektmanagements, die normalerweise von der entsendenden Organisation wahrgenommen werden. EIGNUNGSKRITERIEN, AUSSCHLUSSKRITERIEN UND VORSCHRIFTEN BEZÜGLICH ORIGINALINHALTEN UND URHEBERSCHAFT Die Antragsteller müssen über eine ausreichende operative und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen, um das vorgeschlagene Projekt durchführen zu können. Die Antragsteller müssen eine unterzeichnete ehrenwörtliche Erklärung vorlegen, in der sie bestätigen, dass keiner der in Teil C dieses Leitfadens aufgeführten Ausschlusskriterien auf sie zutrifft. Darüber hinaus bestätigen die Antragsteller mit der Unterzeichnung der Erklärung, dass der eingereichte Antrag Originalinhalte enthält, die von ihnen erstellt wurden, und dass keine anderen Organisationen oder externen Personen für die Abfassung des Antrags bezahlt wurden. Weitere Informationen zu den Eignungskriterien, den Ausschlusskriterien und den Vorschriften bezüglich Originalinhalten und Urheberschaft finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. ZUSCHLAGSKRITERIEN Die eingereichten Anträge werden bewertet, indem auf der Grundlage der nachstehenden Zuschlagskriterien und Punktzahlen eine Wertung mit insgesamt 100 möglichen Punkten vorgenommen wird. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen: ▪ mindestens 60 von insgesamt 100 Punkten und ▪ mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl bei jedem der drei nachstehenden Zuschlagskriterien Relevanz (Höchstpunktzahl: 20 Punkte) Inwieweit ▪ sind das Profil und die Erfahrung des Antragstellers, die Aktivitäten und die Zielgruppe der Lernenden relevant für den Bereich der Schulbildung ▪ ist der Projektvorschlag relevant für die Ziele der Aktion ▪ ist der Vorschlag relevant für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung ▪ ist der Projektvorschlag relevant für die folgenden spezifischen Prioritäten Unterstützung neuer Programmteilnehmender und weniger erfahrener Organisationen Unterstützung von Teilnehmenden an der langfristigen Lernmobilität von Schülerinnen und Schülern Unterstützung von Teilnehmenden mit geringeren Chancen 132 Qualität der Projektkonzeption (Höchstpunktzahl: 50 Punkte) Inwieweit ▪ tragen die Ziele des vorgeschlagenen Projekts den Bedürfnissen der antragstellenden Organisation, ihres Personals und ihrer Lernenden klar und konkret Rechnung ▪ sind die vorgeschlagenen Aktivitäten geeignet, die Projektziele zu erreichen ▪ sind die operativen und logistischen Aspekte der Projektgestaltung (z. B. vorgeschlagene Veranstaltungsorte) angemessen und kosteneffizient ▪ werden ökologisch nachhaltige und verantwortungsvolle Verfahren in das Projekt integriert ▪ werden digitale Instrumente und Lernmethoden (insbesondere eTwinning) in das Projekt integriert, um die physischen Mobilitätsaktivitäten zu ergänzen und die Zusammenarbeit mit den aufnehmenden Partnerorganisationen zu verbessern Qualität der Nachbereitungsaktionen (Höchstpunktzahl: 30 Punkte) Inwieweit ▪ hat der Antragsteller die Aufgaben und Zuständigkeiten für die Durchführung der Aktivitäten in Übereinstimmung mit den Erasmus-Qualitätsstandards klar definiert ▪ hat der Antragsteller konkrete und logische Schritte vorgeschlagen, um die Ergebnisse seiner oder ihrer Mobilitätsaktivitäten in die reguläre Arbeit der Organisation zu integrieren ▪ hat der Antragsteller eine geeignete Methode zur Bewertung der Projektergebnisse vorgeschlagen ▪ hat der Antragsteller konkrete und wirksame Schritte vorgeschlagen, um die Projektergebnisse innerhalb der antragstellenden Organisation bekannt zu machen, sie an andere Organisationen und die Öffentlichkeit weiterzugeben und öffentlich auf die Finanzierung durch die Europäische Union hinzuweisen 133 AKKREDITIERTE PROJEKTE FÜR DIE MOBILITÄT VON SCHÜLERN UND PERSONAL IN DER SCHULBILDUNG Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung im Bereich der Schulbildung verfügen, können eine Förderung im Rahmen eines speziellen Finanzierungsbereichs beantragen, der nur ihnen zugänglich ist. Die Anträge basieren auf dem zuvor genehmigten Erasmus-Plan, weshalb eine detaillierte Liste und Beschreibung der geplanten Aktivitäten nicht erforderlich sind. Stattdessen geht es in den Anträgen insbesondere darum, den Mittelbedarf für die nächste Reihe von Aktivitäten zu schätzen. FÖRDERKRITERIEN Förderfähige Organisationen: Wer ist antragsberechtigt? Die Antragsteller müssen zum Projektbeginn über eine gültige Erasmus-Akkreditierung im Bereich der Schulbildung verfügen. Mobilitätskonsortium Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung für Koordinatoren von Mobilitätskonsortien verfügen, müssen Anträge in dem für Mobilitätskonsortien vorgesehenen Format stellen. Als Teil des Antrags ist eine Liste der Mitglieder des Mobilitätskonsortiums vorzulegen, die neben dem Koordinator mindestens eine Mitgliedsorganisation umfassen muss. Jede Organisation, die die Förderkriterien für Erasmus in dem gleichen Bereich erfüllt, kann Mitglied eines Mobilitätskonsortiums werden.120 Alle vorgesehenen Mitgliedsorganisationen des Konsortiums müssen in demselben EU-Mitgliedstaat oder demselben mit dem Programm assoziierten Drittland wie der Koordinator des Mobilitätskonsortiums ansässig sein.121 Die Beziehung zwischen dem Konsortialkoordinator und den Konsortiumsmitgliedern muss auf Zusammenarbeit ausgerichtet und darf nicht gewinnorientiert sein. Konsortiumsmitglieder benötigen keine Erasmus-Akkreditierung. Organisationen, die an einem Mobilitätskonsortium teilnehmen, können im Rahmen derselben Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen in höchstens zwei Anträgen der Leitaktion 1 im Bereich der Schulbildung Finanzmittel beantragen. Aus diesem Grund können im Bereich der Schulbildung Organisationen, die eine Finanzhilfe für ein kurzfristiges Projekt oder ein 120 Für die Zwecke der Auftragsvergabe können Konsortiumsmitglieder Mitbegünstigte, verbundene Stellen oder Dritte sein, die finanzielle Unterstützung erhalten. Die Unterstützung Dritter kann auf der Grundlage der in den Erasmus-Qualitätsstandards festgelegten Anforderungen für förderfähige Aktivitäten und förderfähige Teilnehmende (entsprechend den Vorgaben für diese Aktion) bis zu einem Höchstbetrag von 60 000 EUR pro Aufnahmeorganisation gewährt werden. Mitglieder des Konsortiums, die rechtlich Teil derselben Einrichtung wie der Konsortialkoordinator sind, können die Projektfinanzhilfe erhalten und gelten juristisch nicht als Mitbegünstigte, verbundene Stellen oder Dritte. Die Entscheidung über die vertragliche Struktur jedes Mobilitätskonsortiumprojekts wird von der nationalen Agentur auf der Grundlage des Status und der formellen Verbindungen des Konsortialkoordinators und der Konsortiumsmitglieder im nationalen Rechtsrahmen getroffen. In jedem Fall müssen die teilnehmenden Mitglieder des Konsortiums im Projektantrag und in der Projektfinanzhilfevereinbarung als Teil der Projektbeschreibung aufgeführt werden. 121 Schulen mit einem Sonderstatus und solche, die unter der Aufsicht der nationalen Behörden eines anderen Landes stehen (z. B. ein Lycée français oder Deutsche Schulen), können an Mobilitätskonsortien teilnehmen, die von Organisationen geleitet werden, die von der nationalen Agentur des Landes, das die Schule beaufsichtigt, akkreditiert sind. Sie dürfen jedoch nicht gleichzeitig an Projekten teilnehmen, die von nationalen Agenturen in zwei verschiedenen Ländern verwaltet werden. Ein Mobilitätskonsortium, an dem Schulen mit dem oben genannten Sonderstatus beteiligt sind, kann weder Mobilitätsaktivitäten zwischen den verschiedenen Organisationen des Konsortiums organisieren noch Mobilitätsaktivitäten für Lernende oder Personal organisieren, wenn das Zielland das Land der für die Beaufsichtigung zuständigen nationalen Behörde ist. 134 akkreditiertes Projekt beantragen, zusätzlich nur an einem Antrag für ein Mobilitätskonsortium als Mitgliedsorganisationen teilnehmen. Andere Organisationen können an bis zu zwei Anträgen von Mobilitätskonsortien beteiligt sein. Wo ist der Antrag zu stellen? Der Antrag wird bei der nationalen Agentur des Landes eingereicht, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Antragsfrist 19. Februar, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) Projektbeginn 1. Juni desselben Jahres Projektdauer Alle akkreditierten Projekte haben zunächst eine Laufzeit von 15 Monaten. In begründeten Fällen können die Begünstigten eine Verlängerung der Laufzeit ihres Projekts auf insgesamt 24 Monate beantragen. Sofern die nationale Agentur nichts anderes beschließt, erfolgt die Verlängerung nach Ablauf von 12 Monaten der Durchführung. Anzahl der Anträge Akkreditierte Organisationen können pro Auswahlrunde nur einen Antrag stellen. Förderfähige Aktivitäten Alle Arten von Aktivitäten für die Schulbildung. Eine detaillierte Liste und Regeln finden Sie im Abschnitt „Aktivitäten“. Um förderfähig zu sein, müssen die Anträge mindestens eine Mobilitätsaktivität für Personal oder Lernende beinhalten. Projektumfang Die Zahl der Teilnehmer, die in akkreditierte Projekte einbezogen werden können, ist nicht begrenzt, abgesehen von etwaigen Beschränkungen, die in der Phase der Mittelzuweisung festgelegt werden. Unterstützende Organisationen Eine unterstützende Organisation hilft der begünstigten Organisation bei praktischen Aspekten der Projektdurchführung, die nicht die Kernaufgaben des Projekts betreffen. Zu den Kernaufgaben des Projekts gehören die finanzielle Verwaltung der Programmmittel, der Kontakt mit der nationalen Agentur, die Berichterstattung über die durchgeführten Aktivitäten sowie alle Entscheidungen, die sich unmittelbar auf den Inhalt, die Qualität und die Ergebnisse der durchgeführten Aktivitäten auswirken (z. B. Wahl der Aktivitätsart, die Dauer und die Aufnahmeorganisation, Definition und Bewertung der Lernergebnisse). Die Beteiligung einer unterstützenden Organisation bedarf der Genehmigung durch die nationale Agentur. Die Rolle und die Pflichten der unterstützenden Organisationen müssen zwischen diesen Organisationen und der begünstigten Organisation förmlich festgelegt werden. Die unterstützende Organisation handelt unter der Leitung der begünstigten Organisation, die letztlich für die Ergebnisse und die Qualität der durchgeführten Aktivitäten verantwortlich bleibt. Alle Beiträge der unterstützenden Organisationen müssen den Erasmus- Qualitätsstandards entsprechen. Im Falle einer mangelhaften Umsetzung von Qualitätsstandards oder einer anderen Form der Nichteinhaltung dieser Anforderungen kann die nationale Agentur verlangen, dass der Begünstigte keine Unterstützung mehr für bestimmte Aufgaben erhält und diese selbst umsetzt. Kommt der Begünstigte seinen Verpflichtungen nicht nach, kann die nationale Agentur die Finanzhilfevereinbarung kündigen. 135 Aufnehmende Organisationen, die den Teilnehmenden der begünstigten Organisation Lerninhalte und Mentoring zur Verfügung stellen, gelten nicht als unterstützende Organisationen, es sei denn, sie unterstützen den Begünstigten gleichzeitig bei anderen Aufgaben des Projektmanagements, die normalerweise von der entsendenden Organisation wahrgenommen werden. MITTELZUWEISUNG Da die Qualität des Erasmus-Plans des Antragstellers zum Zeitpunkt des Akkreditierungsantrags bewertet wurde, wird in der Phase der Mittelzuweisung keine qualitative Bewertung vorgenommen. Jeder förderfähige Antrag auf Finanzhilfe wird auch tatsächlich gefördert. Die Höhe der gewährten Finanzhilfe hängt von mehreren Faktoren ab: − dem für die Zuweisung an akkreditierte Antragsteller verfügbaren Gesamtbudget − den beantragten Aktivitäten (einschließlich des geschätzten Budgets, der für ihre Durchführung erforderlich ist) − dem Grund- und Höchstbetrag der Finanzhilfe − den folgenden Zuweisungskomponenten: qualitative Leistung, politische Prioritäten und geografische Ausgewogenheit (sofern die nationale Agentur dieses Kriterium anwendet) Die für akkreditierte Projekte zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und die genauen Regeln für die Mittelzuweisung werden von der nationalen Agentur vor Ablauf der Frist für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht. Die Regeln für die Mittelzuweisung müssen den Grundsätzen der Fairness, Transparenz und Gleichbehandlung entsprechen. Die Indikatoren und Parameter, die bei der Mittelzuweisung verwendet werden, müssen objektiv und überprüfbar sein, und ihre Werte müssen den Antragstellern vor Ablauf der Einreichungsfrist bekannt sein. Auf der Grundlage der geltenden Finanzierungsbeiträge je Einheit und der historischen Daten schätzt die nationale Agentur die Mittel, die für die Durchführung der von den einzelnen Antragstellern beantragten Aktivitäten erforderlich sind. Den Antragstellern kann keine Finanzhilfe gewährt werden, die über dem veranschlagten Budget liegt. Erhält ein Antragsteller den vollständigen Kostenvoranschlag für die Durchführung der beantragten Aktivitäten, so werden die im Antrag geforderten Tätigkeiten als Zielvorgaben für die Durchführung in die Projektfinanzhilfevereinbarung aufgenommen. Andernfalls werden, wenn der Antragsteller nicht den gesamten veranschlagten Finanzplan erhält, die Zielvorgaben für die Durchführung angepasst, um zu der gewährten Finanzhilfe proportional zu bleiben.122 Die Mittel für die Kostenkategorien „Inklusionsunterstützung für Teilnehmende“ und „Außergewöhnliche Kosten“ können nicht auf die gleiche Weise geschätzt werden wie die Mittel für Kostenkategorien, bei denen Finanzierungsbeiträge je Einheit angewandt werden. Die nationale Agentur prüft die Anträge für diese Kostenarten getrennt auf der Grundlage der vorgelegten Beschreibung und Begründung. Während der Projektdurchführung können die Begünstigten bei Bedarf weitere Anträge für diese Arten von Kosten stellen. Die nationale Agentur wird solche zusätzlichen Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeiten, solange Mittel verfügbar sind. 122 Die nationale Agentur kann begrenzte Änderungen an der proportionalen Anpassung vornehmen, um eine bessere Anpassung zwischen der gewährten Finanzhilfe und den Zielaktivitäten zu ermöglichen, die Kohärenz mit dem genehmigten Erasmus-Plan zu gewährleisten, vorrangige Aktivitäten angemessen zu unterstützen, mindestens einen Teilnehmer pro Art und Kategorie der vom Antragsteller beantragten Aktivität zu halten und die Bestimmungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einzuhalten. 136 WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Die folgenden Finanzierungsregeln gelten für kurzfristige Projekte und akkreditierte Projekte für die Mobilität von Schülern und Personal in der Schulbildung. Erasmus+-Projekte werden nach dem Grundsatz der Kofinanzierung finanziert. Dementsprechend werden die in der nachstehenden Tabelle festgelegten Einheitskosten so berechnet, dass sie durchschnittlich 80 % der tatsächlichen Kosten abdecken. Die Projekte können Teilnehmende umfassen, deren Finanzhilfe vollständig oder teilweise aus anderen Quellen als Erasmus+ finanziert wird. Für jeden einzelnen Teilnehmenden kann der Begünstigte Finanzmittel für alle förderfähigen Einheitszuschüsse oder nur für einige davon (wenn die übrigen Kosten auf andere Weise gedeckt werden) beantragen. Die im Rahmen von Erasmus+ erhaltenen Mittel können durch die begünstigte Organisation selbst, durch andere EU-Fonds, Spenden, Beiträge von Teilnehmenden, Beiträge Dritter usw. ergänzt werden. Der Grundsatz der Vermeidung von Doppelfinanzierungen ist zu beachten (siehe Teil C). Wenn der Begünstigte Beiträge der Teilnehmenden vorsieht, so müssen diese im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen der Erasmus-Qualitätsstandards stehen. Durch diese Beiträge dürfen insbesondere keine Hindernisse für die Inklusion von Teilnehmenden mit geringeren Chancen entstehen. Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Organisatorische Unterstützung Unmittelbar mit der Durchführung des Projekts zusammenhängende Kosten, die nicht unter andere Kostenkategorien fallen. Beispiele hierfür sind: (pädagogische, interkulturelle und sonstige) Vorbereitung, Mentoring, Überwachung und Unterstützung der Teilnehmenden während der Mobilität, Dienste, Werkzeuge und Ausrüstung, die für die Projektdurchführung benötigt werden, virtuelle Komponenten in gemischten Aktivitäten, Anerkennung von Lernergebnissen, Austausch von Ergebnissen und Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Finanzierung durch die Europäische Union. Die organisatorische Unterstützung deckt die Kosten ab, die sowohl der entsendenden als auch der 100 EUR pro Schüler/in im Rahmen der Gruppenmobilität pro Teilnehmendem an Personalmobilität zum Zweck von Kursen und Schulungen pro eingeladenen Experten pro aufgenommene Lehrkraft oder pädagogische Fachkraft in Ausbildung 350 EUR; 200 EUR ab 100 Teilnehmenden an derselben Art von Aktivität pro Teilnehmendem an der kurzfristigen Lernmobilität von Schülern pro Teilnehmendem an Personalmobilität zum Zweck von Job Shadowing oder einer Lehr- oder Schulungstätigkeit 500 EUR pro Teilnehmendem an der langfristigen Lernmobilität von Schülern 137 aufnehmenden Organisation entstehen (außer im Fall der Personalmobilität zum Zweck von Kursen und Schulungen). Die Aufteilung der erhaltenen Finanzhilfe wird zwischen den beiden Organisationen vereinbart. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden. Begleitpersonen gelten nicht als Teilnehmende an Lernmobilitätsaktivitäten und werden bei der Berechnung der organisatorischen Unterstützung nicht berücksichtigt. Reisekosten Zuschuss zu den Kosten, die den Teilnehmenden und Begleitpersonen für die Reise von ihrem Herkunftsort zum Ort der jeweiligen Aktivität und zurück entstehen. Darüber hinaus gilt: Zuschuss zu den Kosten, die den Teilnehmenden und Begleitpersonen für die Reise von ihrem Herkunftsort zum Ort der für Schülerinnen und Schüler in langfristiger Mobilität organisierten Ausreisevorbereitung und zurück entstehen. Generell gilt die Regel, dass Teilnehmende bei einer Strecke von weniger als 500 km mit emissionsarmen Verkehrsmitteln reisen. Bei einer Strecke von mehr als 500 km wird den Entfernung Umweltfreundliches Reisen Nicht umweltfreundli- ches Reisen 10–99 km 56 EUR 28 EUR 100–499 km 285 EUR 211 EUR 500–1999 km 417 EUR 309 EUR 2000–2999 km 535 EUR 395 EUR 3000–3999 km 785 EUR 580 EUR 4000–7999 km 1188 EUR 1188 EUR 8000 km oder mehr 1735 EUR 1735 EUR 138 123 Beispiel: Wenn eine Person aus Madrid (Spanien) an einer Aktivität in Rom (Italien) teilnimmt, sind folgende Schritte durchzuführen: Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1 365,28 km) und anschließend Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1 999 km). 124 https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de. 125 Für Begleitpersonen gelten die gleichen Sätze wie für Personal. In Ausnahmefällen, in denen die Begleitperson länger als 60 Tage im Ausland bleiben muss, werden zusätzliche Aufenthaltskosten über den 60. Tag hinaus aus der Haushaltslinie „Inklusionsunterstützung“ finanziert. Teilnehmenden nachdrücklich empfohlen, eine Kombination verschiedener Verkehrsmittel zu nutzen, um ihre Reise nachhaltiger zu gestalten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Entfernung und Anzahl der Teilnehmenden und Begleitpersonen. Der Antragsteller muss die Entfernung der einfachen Strecke (Luftlinie) zwischen dem Herkunftsort und dem Ort der Aktivität123 mithilfe des Entfernungsrechners der Europäischen Kommission124 angeben. Individuelle Unterstützung Aufenthaltskosten der Teilnehmenden und Begleitpersonen125 während der Aktivität. Bei Bedarf sind die Aufenthaltskosten für die Reisezeit vor und nach der Aktivität förderfähig, wobei für Teilnehmende und Begleitpersonen, die den Reisekostenzuschuss für nicht umweltfreundliches Reisen erhalten, höchstens zwei Reisetage und für Teilnehmerka- tegorie Ländergruppe 1 Ländergruppe 2 Ländergruppe 3 Personal 107-191 EUR 95-169 EUR 84-148 EUR Schüler/innen 48-85 EUR 41-74 EUR 36-64 EUR Dabei handelt es sich um die zulässigen Spannen für Grundbeträge pro Aktivitätstag. Die nationale Agentur wird innerhalb dieser Spannen über die genauen Grundbeträge für die von ihr verwalteten Projekte entscheiden und diese Informationen auf ihrer Website veröffentlichen. Der Grundbetrag ist bis zum 14. Tag der Aktivität (Reisetage inbegriffen) zahlbar. Ab dem 15. Tag entspricht der zu zahlende Satz https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de 139 126 Gruppen von Aufnahmeländern: Ländergruppe 1: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden Ländergruppe 2: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern Ländergruppe 3: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn diejenigen, die den Zuschuss für umweltfreundliches Reisen erhalten, höchstens sechs Reisetage vorgesehen sind. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden und Begleitpersonen, der Aufenthaltsdauer und dem Aufnahmeland126. 70 % des Grundbetrags. Die zu zahlenden Sätze werden auf den nächsten ganzen Euro gerundet. Inklusionsunter- stützung Inklusionsunterstützung für Organisationen: Kosten in Verbindung mit der Organisation von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmende mit geringeren Chancen. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen 125 EUR pro Teilnehmendem Inklusionsunterstützung für Teilnehmer: Zusätzliche Kosten, die unmittelbar mit Aufwendungen für Teilnehmende mit geringeren Chancen und ihre Begleitpersonen verbunden sind (einschließlich gerechtfertigter Aufenthalts- und Reisekosten, sofern für diese Teilnehmer keine Finanzhilfe in den Kategorien 100 % der förderfähigen Kosten 140 „Reisekosten“ und „individuelle Unterstützung“ beantragt wird). Inklusionsunterstützung kann auch Personal mit geringeren Chancen gewährt werden, das die Rolle von Begleitpersonen übernimmt oder an einem vorbereitenden Besuch teilnimmt. Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Vorbereitende Besuche Reise- und Aufenthaltskosten für die Teilnahme an einem vorbereitenden Besuch. Finanzierungsmechanismus: Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden. 680 EUR pro Teilnehmer Kursgebühren Kosten zur Deckung der Anmeldegebühren für das Format der Personalmobilität „Kurse und Schulungen“. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Dauer des Kurses. 80 EUR pro Teilnehmer und Tag Sprachliche Unterstützung Kosten für die Bereitstellung von Sprachlernmaterial und Schulungen für Teilnehmer, die ihre Kenntnis der Sprache verbessern müssen, in der sie während der Aktivität 150 EUR pro Teilnehmendem Darüber hinaus gilt: 150 EUR für die verstärkte Sprachförderung pro Teilnehmendem an langfristiger Lernmobilität von Schülern 141 studieren oder Schulungen erhalten. Sprachliche Unterstützung ist für Teilnehmende an folgenden Arten von Aktivitäten förderfähig: Job Shadowing/Hospitationen, Lehr- und Schulungstätigkeit, Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen, kurzfristige Lernmobilität von Schülerinnen und Schülern und langfristige Lernmobilität von Schülerinnen und Schülern. Die Unterstützung ist nur dann zu zahlen, wenn der Teilnehmende die Online- Sprachunterstützung nicht in Anspruch nehmen kann, weil die gewünschte Sprache oder das gewünschte Niveau nicht verfügbar ist oder weil für Teilnehmende mit geringeren Chancen besondere Hindernisse bestehen. Die oben genannten Bedingungen gelten nicht für die verstärkte Unterstützung von Teilnehmenden an der langfristigen Lernmobilität von Schülern. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden. Außergewöhnliche Kosten Kosten für die Bereitstellung von Finanzsicherheiten, falls die nationale Agentur dies anfordert. Kosten für Finanzsicherheiten: 80 % der förderfähigen Kosten Hohe Reisekosten: 80 % der förderfähigen Kosten 142 Hohe Reisekosten der Teilnehmenden und ihrer Begleitpersonen, die aufgrund geografischer Abgelegenheit oder anderer Hindernisse nicht über die reguläre Kategorie „Reisekosten“ unterstützt werden können. Im Falle einer Bewilligung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten. Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen. Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Teure Reisen liegen dann vor, wenn die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten weniger als 70 % der Reisekosten der Teilnehmenden abdeckt. Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen: 100 % der förderfähigen Kosten 143 MOBILITÄT FÜR LERNENDE UND PERSONAL IN DER ERWACHSENENBILDUNG Mit dieser Aktion werden Erwachsenenbildungsanbieter und andere im Bereich der Erwachsenenbildung tätige Organisationen unterstützt, die Lernmobilitätsaktivitäten für erwachsene Lernende und Personal im Bereich der Erwachsenenbildung organisieren möchten. Die Aktion steht einem sehr breiten Spektrum von Organisationen offen, z. B. Schulen und Lernzentren der Erwachsenenbildung, Organisationen der Zivilgesellschaft, Nichtregierungsorganisationen und Freiwilligenorganisationen, Beratungszentren, Bibliotheken, Museen, Kultur-, Gemeinde- und Sozialzentren sowie anderen Organisationen, die für Menschen mit Behinderungen, Senioren, Personen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, usw. arbeiten. Gefördert wird ein breites Spektrum von Aktivitäten, u. a. die Einzel- und Gruppenmobilität erwachsener Lernender, Job Shadowing und Kurse für die berufliche Fortbildung für Personal, eingeladene Experten und weitere Aktivitäten (siehe unten). Erwachsene Lernende können alle Personen sein, die Aktivitäten und Dienstleistungen von Organisationen, die in der Erwachsenenbildung tätig sind, in Anspruch nehmen. Im Rahmen der Projekte können Aktivitäten organisiert werden, bei denen Bürgerschaft, das Lernen über Europa, Dienstleistungen für das Gemeinwesen, Freiwilligentätigkeit, der Austausch zwischen den Generationen, kritisches Denken, aktives Altern usw. im Mittelpunkt stehen. Im Rahmen ihrer Aktivitäten sollten die teilnehmenden Organisationen Inklusion und Vielfalt, ökologische Nachhaltigkeit, digitale Bildung sowie zivilgesellschaftliches Engagement und Teilhabe aktiv fördern. Dazu sollten sie die spezifischen Finanzierungsmöglichkeiten nutzen, die das Programm für diese Zwecke bietet, die Teilnehmenden sensibilisieren, bewährte Verfahren austauschen und ein geeignetes Konzept für ihre Aktivitäten wählen. ZIELE DER AKTION Mit dieser Aktion sollen Lernmöglichkeiten für Einzelpersonen geschaffen und die Internationalisierung und institutionelle Entwicklung von Erwachsenenbildungsanbietern und anderen Organisationen in der Erwachsenenbildung unterstützt werden. Die Aktion wird zur Umsetzung der Kompetenzagenda und zur Schaffung des europäischen Bildungsraums beitragen. Konkret lauten die Ziele dieser Aktion wie folgt: • Erhöhung der Beteiligung von Erwachsenen aller Altersgruppen und aus allen sozioökonomischen Verhältnissen an der Erwachsenenbildung, insbesondere durch Förderung der Beteiligung von Organisationen, die mit benachteiligten Lernenden arbeiten, kleinen Erwachsenenbildungsanbietern, neuen Programmteilnehmenden und weniger erfahrenen Organisationen sowie Basisorganisationen in der lokalen Gemeinschaft • Stärkung der europäischen Dimension des Lehrens und Lernens • Förderung der Werte Inklusion und Vielfalt, Toleranz und demokratische Teilhabe • Förderung des Wissens über das gemeinsame europäische Erbe und die europäische Vielfalt • Unterstützung des Aufbaus professioneller Netzwerke in ganz Europa • Verbesserung der Qualität der formalen, informellen und nichtformalen Erwachsenenbildung in Europa zur Förderung von Schlüsselkompetenzen im Sinne des EU-Rahmens (2018), einschließlich Grundfertigkeiten (Lesen, Schreiben, Rechnen, digitale Kompetenzen) und anderer Lebenskompetenzen • Ausweitung und Diversifizierung der Angebote in der Erwachsenenbildung durch Professionalisierung der Pädagogen und Aufbau der Kapazitäten von Erwachsenenbildungsanbietern • Vereinfachung der Umsetzung und Zugänglichkeit hochwertiger Lehr- und Lernprogramme in allen Formen der Erwachsenenbildung und stärkere Ausrichtung dieser Programme an den Bedürfnissen der Gesellschaft insgesamt • Aufbau der Kapazitäten von Erwachsenenbildungsanbietern für die Durchführung hochwertiger Mobilitätsprojekte 144 WIE KÖNNEN ERASMUS+-MOBILITÄTSMÖGLICHKEITEN WAHRGENOMMEN WERDEN? Erwachsenenbildungsanbieter und andere Organisationen, die in der Erwachsenenbildung tätig sind, können eine Förderung auf zweierlei Weise beantragen: • Kurzfristige Projekte für die Mobilität von Lernenden und Personal – diese Projekte bieten den Antragstellern die Möglichkeit, verschiedene Mobilitätsaktivitäten über einen Zeitraum von sechs bis achtzehn Monaten zu organisieren. Kurzfristige Projekte sind die beste Option für Organisationen, die zum ersten Mal einen Antrag auf Teilnahme an Erasmus+ stellen, oder für Organisationen, die nur eine begrenzte Anzahl von Aktivitäten organisieren möchten. • Akkreditierte Mobilitätsprojekte für Lernende und Personal – diese Projekte stehen nur Organisationen offen, die über eine Erasmus-Akkreditierung im Bereich der Erwachsenenbildung verfügen. Dieser besondere Finanzierungsbereich ermöglicht es akkreditierten Organisationen, regelmäßig Mittel für Mobilitätsaktivitäten zu erhalten, die zur schrittweisen Umsetzung ihres Erasmus-Plans beitragen. Erasmus-Akkreditierungen stehen allen Organisationen offen, die bestrebt sind, regelmäßig Mobilitätsaktivitäten zu organisieren. Eine frühere Erfahrung im Rahmen des Programms ist für einen Akkreditierungsantrag nicht erforderlich. Um mehr über diese Möglichkeit zu erfahren, lesen Sie bitte das Kapitel dieses Leitfadens über die Erasmus-Akkreditierung in den Bereichen Erwachsenenbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung und Schulbildung. Darüber hinaus können sich Organisationen an dem Programm beteiligen, ohne einen Antrag einzureichen, und zwar durch: • Beitritt zu einem bestehenden Erasmus-Mobilitätskonsortium, das von einem akkreditierten Konsortialkoordinator in ihrem Land geleitet wird und neue Mitglieder aufnimmt. • Aufnahme von Teilnehmenden aus einem anderen Land: Jede Organisation kann Teilnehmende von einer Partnerorganisation im Ausland aufnehmen. Die Tätigkeit als aufnehmende Organisation ist eine wertvolle Erfahrung und eine gute Möglichkeit, Partnerschaften zu gründen und mehr über das Programm zu erfahren, bevor Sie selbst einen Antrag stellen. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Die antragstellende Organisation ist der Hauptakteur in einem Projekt der Leitaktion 1. Im Antragsverfahren für kurzfristige Projekte ebenso wie für Erasmus-Akkreditierungen geht es insbesondere um die Bedürfnisse und Pläne der antragstellenden Organisation (oder deren Konsortium). Die antragstellende Organisation verfasst den Antrag und reicht ihn ein, unterzeichnet die Finanzhilfevereinbarung, führt die Mobilitätsaktivitäten durch und erstattet der nationalen Agentur Bericht. Sobald die Finanzhilfevereinbarung in Kraft tritt, wird der Antragsteller förmlich zum „Begünstigten“ einer EU-Finanzhilfe. Bei einem Mobilitätsprojekt kann es Aktivitäten im Rahmen der Outgoing- und Incoming-Mobilität geben. Bei den meisten Arten verfügbarer Aktivitäten handelt es sich um Outgoing-Mobilität. Das bedeutet, dass die antragstellende Organisation als entsendende Organisation (der Begünstigte) fungiert: Sie wählt Teilnehmer aus und schickt sie zu einer aufnehmenden Organisation im Ausland. Darüber hinaus gibt es besondere Arten von Incoming-Aktivitäten, die es den antragstellenden Organisationen ermöglichen, Experten, in der Ausbildung befindliche Lehrkräfte und Pädagogen zu ihrer Organisation einzuladen. Der Zweck von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmende aus dem Ausland (Incoming-Mobilität) besteht nicht in einem beiderseitigen Austausch, sondern darin, Personen zur antragstellenden Organisation zu bringen, die zu ihrer Entwicklung und Internationalisierung beitragen können. Bei der Durchführung aller im Rahmen dieser Aktion geförderten Aktivitäten müssen die Erasmus-Qualitätsstandards eingehalten werden. Die Erasmus-Qualitätsstandards umfassen konkrete Durchführungsverfahren für Projektaufgaben wie die Auswahl und Vorbereitung der Teilnehmenden, die Festlegung, Bewertung und Anerkennung von Lernergebnissen, die Weitergabe von Projektergebnissen usw. Den vollständigen Text der Erasmus-Qualitätsstandards finden Sie unter dem 145 folgenden Link auf der Europa-Website: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility- projects-vet-adults-schools Das Sprachenlernen ist ein wichtiger Bestandteil eines jeden Mobilitätsprojekts: Die begünstigten Organisationen sollten ihren Teilnehmenden vor und während der Mobilitätsaktivitäten Unterstützung beim Sprachenlernen anbieten. Zu diesem Zweck finanziert Erasmus+ die Plattform für die Online-Sprachunterstützung, die von allen Erasmus+-Teilnehmenden kostenlos genutzt werden kann. Wie können Sie Partner für Ihre Mobilitätsaktivitäten finden? Erasmus+ bietet verschiedene Instrumente und Möglichkeiten, um Partner für Ihre Mobilitätsaktivitäten zu finden: • EPALE – Die Elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa bietet ein Online-Instrument für die Partnersuche. Wenn Sie sich auf der Plattform registrieren, können Sie Mitteilungen zu Ihrer Partnersuche veröffentlichen und nach Mitteilungen anderer Organisationen suchen: https://epale.ec.europa.eu/de/erasmus- adult-education • Schulungs- und Kooperationsaktivitäten werden regelmäßig von den nationalen Erasmus+-Agenturen organisiert. Sie umfassen Kontaktseminare, Online-Veranstaltungen und andere Möglichkeiten der Partnersuche für Erasmus+- Antragsteller und -Begünstigte. Informationen über Schulungs- und Kooperationsaktivitäten sind auf den einschlägigen Websites der nationalen Agentur und auf der Website des SALTO-Ressourcenzentrums für Schulungs- und Kooperationsaktivitäten („SALTO Education & Training TCA Resource Centre“) verfügbar: www.salto-et.net • Über die Erasmus+-Projektergebnis-Plattform können Sie nach allen akkreditierten Organisationen und genehmigten Projekten suchen: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/projects Bereichsübergreifende Dimensionen Alle Mobilitätsprojekte sollten die folgenden, für das gesamte Programm Erasmus+ relevanten Dimensionen berücksichtigen: INKLUSION UND VIELFALT Im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards müssen Organisationen, die Unterstützung aus dem Programm erhalten, sicherstellen, dass sie Teilnehmenden aus allen Verhältnissen Mobilitätsmöglichkeiten in inklusiver und gerechter Weise bieten. Bei der Auswahl der Lernenden, die an den Projektaktivitäten teilnehmen, sollten wichtige Faktoren wie die Beweggründe und Leistungen der Teilnehmenden sowie ihre persönlichen Entwicklungs- und Lernbedürfnisse berücksichtigt werden. Ebenso sollte bei der Auswahl von teilnehmendem Personal sichergestellt werden, dass die Vorteile ihrer beruflichen Fortbildung allen Lernenden in der Organisation zugutekommen. Während der gesamten Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Mobilitätsaktivitäten sollten die entsendende und die aufnehmende Organisation die Teilnehmenden in wichtige Entscheidungen einbeziehen, um den größtmöglichen Nutzen und die größtmögliche Wirkung für jeden Teilnehmenden zu gewährleisten. Begünstigte und andere teilnehmende Organisationen, die allgemeine und berufliche Bildung anbieten, werden ermutigt, aktiv Mobilitätsmöglichkeiten bereitzustellen und zu fördern, indem sie beispielsweise Mobilitätsfenster in ihren akademischen Kalender aufnehmen und standardmäßige Wiedereingliederungsmaßnahmen für zurückkehrende Teilnehmende festlegen. ÖKOLOGISCH NACHHALTIGE UND VERANTWORTUNGSVOLLE PRAKTIKEN Im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards müssen Organisationen, die Unterstützung aus dem Programm erhalten, bei ihren Teilnehmenden ein ökologisch nachhaltiges und verantwortungsvolles Verhalten fördern und das Bewusstsein dafür https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility-projects-vet-adults-schools https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility-projects-vet-adults-schools https://epale.ec.europa.eu/de/erasmus-adult-education https://epale.ec.europa.eu/de/erasmus-adult-education http://www.salto-et.net/ https://erasmus-plus.ec.europa.eu/projects 146 schärfen, wie wichtig es ist, Maßnahmen zur Verringerung oder zum Ausgleich des ökologischen Fußabdrucks von Mobilitätsaktivitäten zu ergreifen. Diese Grundsätze sollten in die Vorbereitung und Durchführung aller Programmaktivitäten einfließen, insbesondere durch die Nutzung spezifischer finanzieller Unterstützung durch das Programm zur Förderung nachhaltiger Verkehrsmittel. Organisationen, die allgemeine und berufliche Bildung anbieten, sollten diese Grundsätze in ihre tägliche Arbeit integrieren und aktiv eine Änderung der Denkweise und des Verhaltens ihrer Lernenden und ihres Personals fördern. DIGITALER WANDEL IN DER ALLGEMEINEN UND BERUFLICHEN BILDUNG Im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards unterstützt das Programm alle teilnehmenden Organisationen dabei, digitale Instrumente und Lernmethoden in ihre Arbeit zu integrieren und so ihre physischen Aktivitäten zu ergänzen, die Zusammenarbeit zwischen Partnerorganisationen zu verbessern und ihre Lern- und Lehrqualität zu steigern. Darüber hinaus können Teilnehmende am Praktikumsprogramm „Digitale Chance“ (Digital Opportunity Traineeships) teilnehmen: Dabei handelt es sich um Mobilitätsaktivitäten, die es den Teilnehmenden ermöglichen, digitale Kompetenzen zu erwerben, und bei denen das Personal seine Fähigkeit ausbauen kann, mithilfe digitaler Tools zu schulen, zu unterrichten und andere Aufgaben zu erfüllen. Derartige Aktivitäten können mit jedem der verfügbaren Formate der Mobilität organisiert werden. TEILHABE AM DEMOKRATISCHEN LEBEN Das Programm soll den Teilnehmern helfen, sich mit den Vorteilen eines aktiven Bürgersinns und der Teilhabe am demokratischen Leben vertraut zu machen. Die geförderten Mobilitätsaktivitäten sollten die partizipatorischen Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen der Zivilgesellschaft sowie die Entwicklung von sozialen und interkulturellen Kompetenzen, kritischem Denken und Medienkompetenz stärken. Die Projekte sollten, wo immer möglich, die Teilhabe am demokratischen Leben und das soziale und zivilgesellschaftliche Engagement durch formale oder nichtformale Lernaktivitäten fördern. Sie sollten das Verständnis für die Europäische Union und die gemeinsamen europäischen Werte entwickeln oder verbessern, darunter die Achtung demokratischer Grundsätze, die Menschenwürde, die Einheit und Vielfalt, den interkulturellen Dialog sowie das gesellschaftliche, kulturelle und historische Erbe Europas. ENTWICKLUNG VON SCHLÜSSELKOMPETENZEN Das Programm unterstützt die lebenslange Entwicklung und die Stärkung der Schlüsselkompetenzen127, die für die persönliche Entwicklung und Entfaltung, die Beschäftigungsfähigkeit, die aktive Bürgerschaft und die soziale Inklusion erforderlich sind. Die teilnehmenden Organisationen sollten Schulungs- und Lernaktivitäten anbieten, die an die spezifischen Bedürfnisse der Lernenden angepasst sind und ihnen helfen, wirtschaftliche Eigenständigkeit zu erlangen und Barrieren abzubauen, mit denen sie in der Bildung und bei sozialen Kontakten konfrontiert sind. AKTIVITÄTEN In diesem Abschnitt werden die Arten von Aktivitäten vorgestellt, die im Rahmen von Erasmus+ sowohl im Rahmen kurzfristiger Projekte als auch im Rahmen akkreditierter Projekte finanziert werden können. Alle Lernmobilitätsaktivitäten müssen Folgendes sein: • pädagogisch: Sie müssen darauf ausgerichtet sein, dass Teilnehmende neue Kenntnisse, Fähigkeiten, Kompetenzen und Einstellungen erwerben bzw. vorhandene verbessern; • transnational: Sie müssen Interaktionen zwischen Menschen aus verschiedenen Ländern zum Zweck des gegenseitigen Austauschs und des Lernens voneinander vorsehen; 127 Schlüsselkompetenzen – https://ec.europa.eu/education/policies/school/key-competences-and-basic-skills_de. https://ec.europa.eu/education/policies/school/key-competences-and-basic-skills_de 147 • strukturiert: Sie müssen eine klare Methodik, ein klares Lernprogramm und geplante Lernergebnisse aufweisen; • strategisch: Sie müssen zu einem breiteren Spektrum von Projekt- oder Akkreditierungszielen beitragen. Alle Mobilitätsaktivitäten für Lernende und Personal müssen in einer Organisation im Ausland stattfinden, wobei das Personal der aufnehmenden Organisationen federführend ist (die aufnehmenden Organisationen werden auch als „Gasteinrichtungen“ bezeichnet). Zweigstellen der entsendenden Organisation oder andere mit der entsendenden Organisation verbundene Stellen können nicht als aufnehmende Organisationen fungieren, wenn sie die Anforderung für - länderübergreifende Aktivitäten nicht erfüllen. Bei jeder Aktivität können Personen, die Teilnehmende mit geringeren Chancen begleiten, zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten. Begleitpersonen können während der gesamten Dauer oder eines Teils der Dauer der Aktivität unterstützt werden. PERSONALMOBILITÄT Förderfähige Aktivitäten ▪ Job Shadowing (2 bis 60 Tage) ▪ Lehr- oder Schulungstätigkeit (2 bis 365 Tage) ▪ Kurse und Schulungen (2 bis 10 Tage) Zusätzlich zur physischen Mobilität können alle Mobilitätsaktivitäten für Personal mit virtuellen Lernaktivitäten kombiniert werden. Die oben angegebene Mindest- und Höchstdauer gilt für die Komponente der physischen Mobilität. Die durchgeführten Aktivitäten müssen die folgenden qualitativen Anforderungen erfüllen: Job Shadowing/Hospitationen: Die Teilnehmenden können dabei einen gewissen Zeitraum bei einer aufnehmenden Organisation in einem anderen Land verbringen, um durch Beobachtung und Interaktion neue Verfahren zu erlernen und neue Ideen zu sammeln. Hospitationen erfordern eine eindeutige Identifizierung des verantwortlichen Mentors in der aufnehmenden Organisation, d. h. der Person, die der Teilnehmende begleitet. Ein Mentor kann von maximal zwei Teilnehmenden gleichzeitig begleitet werden. Unterrichts- oder Ausbildungstätigkeiten über längere Zeiträume: Die Teilnehmenden können dabei für einen gewissen Zeitraum in einer aufnehmenden Organisation in einem anderen Land unterrichten oder Schulungen für Lernende anbieten, um durch die Erfüllung ihrer Aufgaben und den Austausch mit Fachkollegen zu lernen. Kurse und Schulungen: Die Teilnehmenden können dabei von einem strukturierten Kurs oder einer ähnlichen Art von Schulung profitieren, die von qualifizierten Fachkräften auf der Grundlage eines vordefinierten Lernprogramms und von Lernergebnissen durchgeführt wird. Höchstens drei Personen derselben entsendenden Organisation und höchstens zehn Personen aus demselben Mobilitätskonsortium können Finanzmittel für die gemeinsame Teilnahme an demselben Kurs erhalten. Jede Person kann nur an einem Kurs pro Projekt teilnehmen. Die Schulung muss eine klare transnationale Komponente umfassen, z. B. durch die Förderung der Lerninteraktion zwischen Teilnehmenden aus verschiedenen Ländern oder durch die Integration anderer Elemente des transnationalen Transfers von Verfahren, wie z. B. die starke Einbeziehung von Personal im Bereich der Erwachsenenbildung aus dem aufnehmenden Land, 148 das mit Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausland interagiert und ihnen seine Verfahren veranschaulicht. Der Inhalt der Kurse und Schulungen muss für die beruflichen Kompetenzen des teilnehmenden Personals und die Ziele des Projekts oder der Akkreditierung relevant sein. Gefördert werden beispielsweise Kurse und Schulungen, die von öffentlichen Einrichtungen oder Freiwilligenorganisationen ausgerichtet werden, Aktivitäten, die im Rahmen eines Austauschs von Verfahren zwischen Organisationen in verschiedenen Ländern organisiert werden, sowie kommerziell verfügbare Kurse und Schulungen. Völlig passive Aktivitäten wie das Anhören von Vorträgen, Reden oder Massenkonferenzen werden nicht unterstützt. Konferenzen und ähnlich bezeichnete Veranstaltungen können nur dann für eine Finanzierung in Betracht kommen, wenn die Teilnehmenden den größten Teil ihrer Zeit für strukturierte Schulungen, Workshops, praktische Übungen, den Austausch von Verfahren mit Kolleginnen und Kollegen oder andere Formen des aktiven Lernens aufwenden. Die Antragsteller sollten sich darüber im Klaren sein, dass alle Kursanbieter völlig unabhängig vom Programm Erasmus+ sind und als Dienstleister auf einem freien Markt agieren. Die Wahl der Kurse und Schulungen liegt folglich in der Verantwortung der begünstigten Organisation. Als Orientierungshilfe für die Antragsteller bei ihrer Wahl wurden folgende Qualitätsstandards entwickelt: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/quality-standards-key-action-1 Förderfähige Teilnehmende Zu den förderfähigen Teilnehmenden zählen Lehrkräfte, Ausbilder und alle sonstigen nicht lehrenden Experten und Angehörigen des Personals, die in der Erwachsenenbildung tätig sind. Zu den förderfähigen nicht lehrenden Angehörigen des Personals zählen Personen, die in der Erwachsenenbildung tätig sind, entweder bei Erwachsenenbildungsanbietern (z. B. Verwaltungspersonal, Erasmus+-Koordinatoren usw.) oder in anderen Organisationen im Bereich der Erwachsenenbildung (z. B. Freiwillige, Berater, Erasmus+-Koordinatoren oder Politikkoordinatoren mit Zuständigkeit für die Erwachsenenbildung). Die Teilnehmenden müssen bei der entsendenden Organisation tätig sein oder regelmäßig mit ihr zusammenarbeiten, um die Durchführung ihrer Kernaktivitäten zu unterstützen (z. B. als externe Ausbildende, Expertinnen und Experten, Freiwillige, Vorstandsmitglieder, Inspektoren usw.). In allen Fällen müssen die Aufgaben, die den Teilnehmenden mit der entsendenden Organisation verbinden, so dokumentiert sein, dass die nationale Agentur diese Verbindung überprüfen kann (z. B. mit einem Arbeits- oder Freiwilligenvertrag, einer Aufgabenbeschreibung oder einem ähnlichen Dokument). Die nationalen Agenturen etablieren eine transparente und einheitliche Praxis in der Frage, was in ihrem nationalen Kontext unter annehmbaren Arbeitsverhältnissen und Belegunterlagen zu verstehen ist. Bedienstete, die vom Ausland aus arbeiten, können in dem Land, in dem sie arbeiten, nicht an Aktivitäten teilnehmen. Förderfähige Orte Die Aktivitäten müssen im Ausland stattfinden, und zwar entweder in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Die Aktivitäten müssen in dem Land https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/quality-standards-key-action-1 149 stattfinden, in dem die Aufnahmeorganisation rechtmäßig ansässig ist. Jede Mobilitätsaktivität kann nur in einem Land stattfinden.128 Dokumentation der Lernergebnisse Die Anforderungen an die Dokumentation der Lernergebnisse sind in den Erasmus- Qualitätsstandards festgelegt und in der Finanzhilfevereinbarung zum Projekt weiter ausgeführt. Vor Beginn der Mobilitätsaktivität müssen die entsendende Organisation, die aufnehmende Organisation und der Teilnehmende eine Lernvereinbarung (oder ein ähnliches Dokument) abschließen, in der die erwarteten Lernergebnisse des Teilnehmenden aufgeführt sind. Für Kurse und Schulungen kann anstelle einer Lernvereinbarung ein Kursprogramm genutzt werden. Nach der Aktivität müssen die vom Teilnehmenden erzielten Lernergebnisse durch Ausstellung eines Europass-Mobilitätsnachweises oder eines ähnlichen Dokuments anerkannt werden. Die begünstigte Organisation muss eine Kopie des ausgestellten Dokuments als Nachweis dafür aufbewahren, dass die Aktivität abgeschlossen wurde. Darüber hinaus kann die nationale Agentur verlangen, dass der Begünstigte eine Finanzhilfevereinbarung mit dem Teilnehmenden unterzeichnet und diese als Teil der Belegunterlagen aufbewahrt. Diese Anforderung ist in der Finanzhilfevereinbarung anzugeben. MOBILITÄT DER LERNENDEN Förderfähige Aktivitäten ▪ Gruppenmobilität von erwachsenen Lernenden (2 bis 30 Tage, mindestens zwei Lernende pro Gruppe) ▪ Kurzfristige Lernmobilität von erwachsenen Lernenden (2 bis 29 Tage) ▪ Langfristige Lernmobilität von erwachsenen Lernenden (30 bis 365 Tage) Zusätzlich zur physischen Mobilität können alle Mobilitätsaktivitäten für Lernende mit virtuellen Lernaktivitäten kombiniert werden. Die oben angegebene Mindest- und Höchstdauer gilt für die Komponente der physischen Mobilität. Die durchgeführten Aktivitäten müssen die folgenden qualitativen Anforderungen erfüllen: Gruppenmobilität von erwachsenen Lernenden: Eine Gruppe erwachsener Lernender aus der entsendenden Organisation kann einen gewissen Zeitraum in einem anderen Land verbringen, um innovative Lernmöglichkeiten wahrzunehmen, die in Zusammenarbeit zwischen der entsendenden und der aufnehmenden Organisation organisiert werden (der Kauf von kommerziell verfügbaren Ausbildungsdienstleistungen wird nicht unterstützt). Die Aktivitäten können eine Kombination verschiedener formaler, informeller und nichtformaler Lernmethoden und -techniken, etwa Peer-Learning, arbeitsbasiertes Lernen, Freiwilligenarbeit und andere innovative Ansätze, beinhalten. Qualifizierte Ausbilder aus der entsendenden Organisation müssen die Lernenden während der gesamten Dauer der Aktivität begleiten und sich an der Durchführung des Lernprogramms beteiligen. Der inhaltliche Schwerpunkt der Gruppenmobilitätsaktivitäten sollte auf den Schlüsselkompetenzen erwachsener Lernender 128 Kurze grenzüberschreitende Reisen sind zulässig, wenn dies für die Aktivität relevant ist; für die Zwecke der Finanzhilfeberechnung gilt dies jedoch nicht als Änderung des Landes, in dem sich der Veranstaltungsort befindet. Werden aufeinanderfolgende Aktivitäten in verschiedenen Ländern organisiert, so muss jede Aktivität für sich sämtliche einschlägigen Förderkriterien erfüllen. 150 oder den Programmdimensionen Inklusion und Vielfalt, digitale Bildung, ökologische Nachhaltigkeit und Teilhabe liegen. Kurzfristige Lernmobilität von erwachsenen Lernenden: Erwachsene Lernende können durch einen Auslandsaufenthalt bei einer aufnehmenden Organisation ihre Kenntnisse und Kompetenzen verbessern. Für jeden Teilnehmenden muss ein individuelles Lernprogramm aufgestellt werden. Das Lernprogramm kann eine Kombination verschiedener formaler, informeller und nichtformaler Lernmethoden umfassen. Langfristige Lernmobilität von erwachsenen Lernenden: Erwachsene Lernende können durch einen längeren Auslandsaufenthalt bei einer aufnehmenden Organisation ihre Kenntnisse und Kompetenzen verbessern. Für jeden Teilnehmenden muss ein individuelles Lernprogramm aufgestellt werden. Das Lernprogramm kann eine Kombination verschiedener formaler, informeller und nichtformaler Lernmethoden umfassen. Bitte beachten Sie, dass der Unterschied zwischen den Formaten Gruppen- und Einzelaktivität nicht auf den Reise- und Unterbringungsmodalitäten beruht, sondern vielmehr auf den Anforderungen für gemeinsame oder individuelle Lernprogramme, wie nachstehend unter „Dokumentation der Lernergebnisse“ beschrieben. Dementsprechend wird für Gruppen- bzw. Einzelaktivitäten ein unterschiedliches Maß an organisatorischer Unterstützung bereitgestellt, wie in den am Ende dieses Kapitels angegebenen Regeln für die Finanzierung festgelegt. Das Format der Gruppenmobilität wird für einfache Aktivitäten empfohlen, bei denen vorhandene Ressourcen und Inhalte genutzt werden, während individuelle Formate besser für Aktivitäten geeignet sind, die seitens der entsendenden und der aufnehmenden Organisation besondere Investitionen erfordern (darunter auch Fälle, in denen mehrere Teilnehmende gemeinsam reisen und untergebracht werden). Förderfähige Teilnehmende Förderfähige Teilnehmende sind Lernende, die bei der entsendenden Organisation Erwachsenenbildungsprogramme oder ‑aktivitäten129 in Anspruch nehmen. Im Zusammenhang mit der informellen und nichtformalen Erwachsenenbildung können all jene Personen förderfähige Lernende sein, die an Aktivitäten (einschließlich Beratungsdiensten oder ähnlicher Unterstützung) teilnehmen, die von in der Erwachsenenbildung tätigen Organisationen (z. B. Bibliotheken, Zentren für lebenslanges Lernen, Gemeindezentren usw.) erbracht werden, sofern diese Organisationen und ihre Aktivitäten in ihrem nationalen Kontext als förderfähig anerkannt sind. Bei der Auswahl der Teilnehmenden sollten alle Projekte im Einklang mit den Zielen der Aktion eine inklusive, ausgewogene Mischung von Personenprofilen und eine umfassende Einbindung von Teilnehmenden mit geringeren Chancen anstreben. 129 Die Definition förderfähiger Bildungsprogramme und Aktivitäten für Erwachsene in den einzelnen Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern obliegt der jeweiligen zuständigen nationalen Behörde und wird auf der Website der jeweiligen nationalen Agentur veröffentlicht. Bildungspersonal (Lehrkräfte, Ausbilder, Pädagogen, Jugendpersonal usw.) oder andere erwerbstätige Erwachsene gelten im Rahmen dieses Förderkriteriums nicht als erwachsene Lernende, es sei denn, sie nehmen gleichzeitig als Lernende an bestimmten Erwachsenenbildungsprogrammen oder -aktivitäten teil, die von der zuständigen nationalen Behörde in die oben genannte Definition aufgenommen wurden. Personal im Bereich der Erwachsenenbildung kann an den weiter oben in diesem Abschnitt beschriebenen Mobilitätsaktivitäten für Personal teilnehmen. Ebenso kann Personal, das in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Jugend und des Sports tätig ist, an Mobilitätsaktivitäten im Rahmen von Erasmus+ für Personal teilnehmen, wie in den entsprechenden Abschnitten des vorliegenden Programmleitfadens beschrieben. 151 Förderfähige Orte Die Aktivitäten müssen im Ausland stattfinden, und zwar entweder in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Die Aktivitäten müssen in dem Land stattfinden, in dem die Aufnahmeorganisation rechtmäßig ansässig ist. Jede Mobilitätsaktivität kann nur in einem Land stattfinden.130 Die Gruppenmobilität von erwachsenen Lernenden muss bei der aufnehmenden Organisation stattfinden. In Ausnahmefällen können Aktivitäten an einem anderen Ort im Land der aufnehmenden Organisation stattfinden, sofern dies aufgrund der Inhalte und Qualität der Aktivität angebracht ist. In diesem Fall werden die Reisekosten der Teilnehmer von der aufnehmenden Organisation zum Veranstaltungsort nicht als transnationale Mobilitätsaktivität betrachtet. Daher können für diesen Zweck keine zusätzlichen Mittel beantragt werden. Darüber hinaus kann die Gruppenmobilität von erwachsenen Lernenden an einem Sitz einer Einrichtung der Europäischen Union stattfinden, wenn die Aktivität bei einer EU-Einrichtung oder in Zusammenarbeit mit einer solchen organisiert wird.131 Dokumentation der Lernergebnisse Die Anforderungen an die Dokumentation der Lernergebnisse sind in den Erasmus- Qualitätsstandards festgelegt und in der Finanzhilfevereinbarung zum Projekt weiter ausgeführt. Individuelle Mobilitätsaktivitäten: Vor Beginn der Aktivität müssen die entsendende Organisation, die aufnehmende Organisation und der Teilnehmende eine Lernvereinbarung (oder ein ähnliches Dokument) abschließen, in der die erwarteten Lernergebnisse des Teilnehmenden aufgeführt sind. Nach der Aktivität müssen die vom Teilnehmenden erzielten Lernergebnisse durch Ausstellung eines Europass-Mobilitätsnachweises oder eines ähnlichen Dokuments anerkannt werden. Die begünstigte Organisation muss eine Kopie des ausgestellten Dokuments als Nachweis dafür aufbewahren, dass die Aktivität abgeschlossen wurde. Darüber hinaus kann die nationale Agentur verlangen, dass der Begünstigte eine Finanzhilfevereinbarung mit dem Teilnehmenden unterzeichnet und diese als Teil der Belegunterlagen aufbewahrt. Diese Anforderung ist in der Finanzhilfevereinbarung anzugeben. Gruppenmobilitätsaktivitäten: Es muss ein Lernprogramm für die gesamte Gruppe festgelegt werden (individuelle Lernvereinbarungen sind nicht erforderlich). Nach der Aktivität muss die begünstigte Organisation das Lernprogramm und eine Teilnehmerliste (auf der auch die Begleitpersonen aufgeführt sind) als Nachweis für den Abschluss der Aktivität aufbewahren. SONSTIGE UNTERSTÜTZTE AKTIVITÄTEN Förderfähige Aktivitäten ▪ Eingeladene Experten (2 bis 60 Tage) 130 Kurze grenzüberschreitende Reisen sind zulässig, wenn dies für die Aktivität relevant ist; für die Zwecke der Finanzhilfeberechnung gilt dies jedoch nicht als Änderung des Landes, in dem sich der Veranstaltungsort befindet. Werden aufeinanderfolgende Aktivitäten in verschiedenen Ländern organisiert, so muss jede Aktivität für sich sämtliche einschlägigen Förderkriterien erfüllen. 131 Sitze der Organe der Europäischen Union sind Brüssel, Frankfurt, Luxemburg und Straßburg. Aktivitäten an den Sitzen der EU werden als transnationale Mobilität betrachtet, wenn Teilnehmende aus mindestens zwei Ländern gemeinsam an der Aktivität teilnehmen. In diesem Fall kann eine Finanzierung (wie im Abschnitt „Welche Regeln bestehen für die Finanzierung?“ beschrieben) für alle Teilnehmenden, unabhängig von ihrem Ursprungsland, beantragt werden. Eine Liste der Organe und Einrichtungen der EU finden Sie unter https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de. https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de 152 ▪ Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen (10 bis 365 Tage) Die durchgeführten Aktivitäten müssen die folgenden qualitativen Anforderungen erfüllen: Eingeladene Experten: Organisationen können Ausbilder, Lehrkräfte, Politikexperten oder andere qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland einladen, die zur Verbesserung der Lehr-, Ausbildungs- und Lernerfahrungen in der aufnehmenden Organisation beitragen können. Beispielsweise können eingeladene Experten Schulungen für das Personal der aufnehmenden Organisation anbieten, neue Lehrmethoden demonstrieren oder den Transfer bewährter Verfahren in den Bereichen Organisation und Verwaltung unterstützen. Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen: Antragstellende Organisationen können in der Ausbildung befindliche Lehrkräfte aufnehmen, die ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten. Förderfähige Teilnehmende Eingeladene Experten können alle Personen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland sein, die über Fachwissen verfügen und Schulungen halten können, die für die Bedürfnisse und Ziele der einladenden Organisation relevant sind. Die Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen steht Teilnehmenden offen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland an einem Ausbildungsprogramm für Lehrkräfte teilnehmen oder ein solches (oder ähnlich gelagertes Bildungsprogramm für Ausbilder oder Pädagogen) vor Kurzem abgeschlossen132 haben. Für ihre Teilnahme kann finanzielle Unterstützung gewährt werden, sofern die entsendende Einrichtung keine Finanzhilfe zu demselben Zweck gewährt. Förderfähige Orte Für eingeladene Experten und in Ausbildung befindliche Lehrkräfte ist der Ort stets die begünstigte Organisation (einschließlich der Mitglieder eines Konsortiums). Dokumentation der Lernergebnisse Bei eingeladenen Experten muss das Lernprogramm, das der Experte vorlegen wird, vor der Aktivität mit der aufnehmenden Organisation abgestimmt werden. Nach der Aktivität muss die begünstigte Organisation das durchgeführte Lernprogramm als Nachweis für den Abschluss der Aktivität aufbewahren. Bei in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen gelten die für Einzelaktivitäten der Mobilität zu Lernzwecken beschriebenen Anforderungen. VORBEREITENDE BESUCHE Was ist ein vorbereitender Besuch? Bei einem vorbereitenden Besuch handelt es sich um einen Besuch von Mitarbeitern der entsendenden Organisation bei einer potenziellen aufnehmenden Organisation mit dem Ziel, eine Mobilitätsaktivität für Lernende oder Personal besser vorzubereiten. 132 Junge Absolventinnen und Absolventen können bis zu zwölf Monate nach dem Abschluss teilnehmen. Wenn die Teilnehmenden nach dem Abschluss einen obligatorischen Militär- oder Zivildienst abgeleistet haben, wird der Zeitraum der Förderfähigkeit um die Dauer des betreffenden Dienstes verlängert. 153 Wann kann ein vorbereitender Besuch organisiert werden? Jeder vorbereitende Besuch muss klar begründet sein und dazu dienen, die Inklusivität, Reichweite und Qualität der Mobilitätsaktivitäten zu verbessern. So können vorbereitende Besuche organisiert werden, um die Mobilität von Teilnehmern mit geringeren Chancen besser vorzubereiten, die Zusammenarbeit mit einer neuen Partnerorganisation aufzunehmen oder längere Mobilitätsaktivitäten vorzubereiten. Vorbereitende Besuche können zur Vorbereitung jeder Art von Mobilität von Lernenden oder Personal, mit Ausnahme von „Kursen und Schulungen“, organisiert werden. Wer kann an einem vorbereitenden Besuch teilnehmen? Vorbereitende Besuche können von allen Personen durchgeführt werden, die für Aktivitäten im Zusammenhang mit der Personalmobilität infrage kommen und an der Organisation des Projekts beteiligt sind. In Ausnahmefällen können Lernende, die an einer langfristigen Lernmobilität teilnehmen werden, und Teilnehmende, die bei allen Arten von Aktivitäten geringere Chancen haben, an vorbereitenden Besuchen für ihre Aktivitäten teilnehmen. An einem vorbereitenden Besuch können höchstens drei Personen teilnehmen. Wo können vorbereitende Besuche stattfinden? Vorbereitende Besuche finden in den Räumlichkeiten der potenziellen aufnehmenden Organisation oder an einem anderen Ort der geplanten Mobilitätsaktivitäten statt. Die für die Orte von Mobilitätsaktivitäten für Personal und Lernende geltenden Regeln sind auch auf die mit diesen Aktivitäten verbundenen vorbereitenden Besuche anzuwenden. Pro Aufnahmeorganisation kann nur ein vorbereitender Besuch organisiert werden. KURZFRISTIGE PROJEKTE FÜR DIE MOBILITÄT VON LERNENDEN UND PERSONAL IN DER ERWACHSENENBILDUNG Kurzfristige Projekte für die Mobilität von Lernenden und Personal sind eine einfache und unproblematische Möglichkeit, eine Förderung durch Erasmus+ in Anspruch zu nehmen. Sie sollen es den Organisationen ermöglichen, ohne Schwierigkeiten einige wenige Aktivitäten zu organisieren und Erfahrungen mit dem Programm zu sammeln. Um die kurzfristigen Projekte einfach zu halten, ist ihre Teilnehmerzahl und Projektlaufzeit begrenzt. Das Format steht nur Einzelorganisationen, nicht jedoch den Koordinatoren von Konsortien offen. Akkreditierte Organisationen können keine kurzfristigen Projekte beantragen, da sie bereits ständigen Zugang zu Erasmus+-Mitteln haben. Der Antrag für kurzfristige Projekte umfasst eine Liste und Beschreibung der Aktivitäten, die die antragstellende Organisation zu organisieren beabsichtigt. 154 FÖRDERKRITERIEN Förderfähige Organisationen: Wer ist antragsberechtigt? Antragsberechtigt133 sind die folgenden Organisationen: (1) Organisationen, die formale, informelle und nichtformale Erwachsenenbildung anbieten134 (2) lokale und regionale Behörden, Koordinierungsgremien und andere Organisationen, denen im Bereich der Erwachsenenbildung eine Rolle zukommt Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung in der Erwachsenenbildung verfügen, können keine kurzfristigen Projekte beantragen. Förderfähige Länder Antragstellende Organisationen müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Wo ist der Antrag zu stellen? Der Antrag wird bei der nationalen Agentur des Landes eingereicht, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Antragsfristen Runde 1 (für alle nationalen Agenturen): 19. Februar, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) Runde 2: Die nationalen Agenturen können beschließen, eine zweite Frist einzuräumen (Runde 2): In diesem Fall wird die nationale Agentur die Antragsteller über ihre Website informieren. Für die Runde 2 müssen die Antragsteller ihren Antrag bis zum 1. Oktober um 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) einreichen. Projektbeginn Die folgenden Anfangsdaten können für Projekte gewählt werden: ▪ Runde 1: zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember desselben Jahres ▪ Runde 2 (sofern zutreffend): zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai des Folgejahres Projektdauer 6–18 Monate Anzahl der Anträge Pro Auswahlrunde kann eine Organisation nur ein einziges kurzfristiges Projekt im Bereich der Schulbildung beantragen. Organisationen, die im Rahmen der ersten Antragsrunde eine Finanzhilfe für ein kurzfristiges Projekt erhalten, können keinen Antrag für die zweite Runde derselben Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einreichen. Innerhalb eines Zeitraums von fünf aufeinanderfolgenden Jahren, in dem Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ergehen, können Organisationen höchstens drei Finanzhilfen für kurzfristige Projekte im Bereich der Erwachsenenbildung erhalten. Im Zeitraum 2014–2020 erhaltene Finanzhilfen werden nicht auf diese Obergrenze angerechnet. 133 Die Definition der antragsberechtigten Organisationen wird in jedem EU-Mitgliedstaat oder jedem mit dem Programm assoziierten Drittland von der zuständigen nationalen Behörde festgelegt und auf der Website der zuständigen nationalen Agentur zusammen mit einschlägigen Beispielen veröffentlicht. 134 Unbeschadet der von der zuständigen nationalen Behörde festgelegten Definitionen ist zu beachten, dass Organisationen, die berufliche Aus- und Weiterbildung für erwachsene Lernende anbieten, in der Regel als Anbieter beruflicher Aus- und Weiterbildung gelten und nicht als Anbieter von Erwachsenenbildung. Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte die geltenden Definitionen auf der Website Ihrer nationalen Agentur. 155 Förderfähige Aktivitäten Alle Arten von Aktivitäten für die Erwachsenenbildung. Eine detaillierte Liste und Regeln finden Sie im Abschnitt „Aktivitäten“. Um förderfähig zu sein, müssen die Anträge mindestens eine Mobilitätsaktivität für Personal oder Lernende beinhalten. Projektumfang Ein Antrag für ein kurzfristiges Projekt kann höchstens 30 Teilnehmer an Mobilitätsaktivitäten umfassen. Vorbereitende Besuche und die Teilnahme von Begleitpersonen werden nicht auf diese Grenze angerechnet. Unterstützende Organisationen Eine unterstützende Organisation hilft der begünstigten Organisation bei praktischen Aspekten der Projektdurchführung, die nicht die Kernaufgaben des Projekts betreffen. Zu den Kernaufgaben des Projekts gehören die finanzielle Verwaltung der Programmmittel, der Kontakt mit der nationalen Agentur, die Berichterstattung über die durchgeführten Aktivitäten sowie alle Entscheidungen, die sich unmittelbar auf den Inhalt, die Qualität und die Ergebnisse der durchgeführten Aktivitäten auswirken (z. B. Wahl der Aktivitätsart, die Dauer und die Aufnahmeorganisation, Definition und Bewertung der Lernergebnisse). Die Beteiligung einer unterstützenden Organisation bedarf der Genehmigung durch die nationale Agentur. Die Rolle und die Pflichten der unterstützenden Organisationen müssen zwischen diesen Organisationen und der begünstigten Organisation förmlich festgelegt werden. Die unterstützende Organisation handelt unter der Leitung der begünstigten Organisation, die letztlich für die Ergebnisse und die Qualität der durchgeführten Aktivitäten verantwortlich bleibt. Alle Beiträge der unterstützenden Organisationen müssen den Erasmus- Qualitätsstandards entsprechen. Im Falle einer mangelhaften Umsetzung von Qualitätsstandards oder einer anderen Form der Nichteinhaltung dieser Anforderungen kann die nationale Agentur verlangen, dass der Begünstigte keine Unterstützung mehr für bestimmte Aufgaben erhält und diese selbst umsetzt. Kommt der Begünstigte seinen Verpflichtungen nicht nach, kann die nationale Agentur die Finanzhilfevereinbarung kündigen. Aufnehmende Organisationen, die den Teilnehmenden der begünstigten Organisation Lerninhalte und Mentoring zur Verfügung stellen, gelten nicht als unterstützende Organisationen, es sei denn, sie unterstützen den Begünstigten gleichzeitig bei anderen Aufgaben des Projektmanagements, die normalerweise von der entsendenden Organisation wahrgenommen werden. EIGNUNGSKRITERIEN, AUSSCHLUSSKRITERIEN UND VORSCHRIFTEN BEZÜGLICH ORIGINALINHALTEN UND URHEBERSCHAFT Die Antragsteller müssen über eine ausreichende operative und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen, um das vorgeschlagene Projekt durchführen zu können. Die Antragsteller müssen eine unterzeichnete ehrenwörtliche Erklärung vorlegen, in der sie bestätigen, dass keiner der in Teil C dieses Leitfadens aufgeführten Ausschlusskriterien auf sie zutrifft. Darüber hinaus bestätigen die Antragsteller mit der Unterzeichnung der Erklärung, dass der eingereichte Antrag Originalinhalte enthält, die von ihnen erstellt wurden, und dass keine anderen Organisationen oder externen Personen für die Abfassung des Antrags bezahlt wurden. 156 Weitere Informationen zu den Eignungskriterien, den Ausschlusskriterien und den Vorschriften bezüglich Originalinhalten und Urheberschaft finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. ZUSCHLAGSKRITERIEN Die eingereichten Anträge werden bewertet, indem auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien und Punktzahlen eine Wertung mit insgesamt 100 möglichen Punkten vorgenommen wird. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen: ▪ mindestens 60 von insgesamt 100 Punkten und ▪ mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl bei jedem der drei nachstehenden Zuschlagskriterien Relevanz (Höchstpunktzahl: 20 Punkte) Inwieweit ▪ sind das Profil und die Erfahrung des Antragstellers, die Aktivitäten und die Zielgruppe der Lernenden relevant für den Bereich der Erwachsenenbildung ▪ ist der Projektvorschlag relevant für die Ziele der Aktion ▪ ist der Vorschlag relevant für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung ▪ ist der Projektvorschlag relevant für die folgenden spezifischen Prioritäten Unterstützung neuer Programmteilnehmender und weniger erfahrener Organisationen Unterstützung von Teilnehmenden mit geringeren Chancen Qualität der Projektkonzeption (Höchstpunktzahl: 50 Punkte) Inwieweit ▪ tragen die Ziele des vorgeschlagenen Projekts den Bedürfnissen der antragstellenden Organisation, ihres Personals und ihrer Lernenden klar und konkret Rechnung ▪ sind die vorgeschlagenen Aktivitäten geeignet, die Projektziele zu erreichen ▪ sind die operativen und logistischen Aspekte der Projektgestaltung (z. B. vorgeschlagene Veranstaltungsorte) angemessen und kosteneffizient ▪ werden ökologisch nachhaltige und verantwortungsvolle Verfahren in das Projekt integriert ▪ werden digitale Instrumente und Lernmethoden (insbesondere EPALE) in das Projekt integriert, um die physischen Mobilitätsaktivitäten zu ergänzen und die Zusammenarbeit mit den aufnehmenden Partnerorganisationen zu verbessern Qualität der Nachbereitungsaktionen (Höchstpunktzahl: 30 Punkte) Inwieweit ▪ hat der Antragsteller die Aufgaben und Zuständigkeiten für die Durchführung der Aktivitäten in Übereinstimmung mit den Erasmus-Qualitätsstandards klar definiert ▪ hat der Antragsteller konkrete und logische Schritte vorgeschlagen, um die Ergebnisse seiner oder ihrer Mobilitätsaktivitäten in die reguläre Arbeit der Organisation zu integrieren ▪ hat der Antragsteller eine geeignete Methode zur Bewertung der Projektergebnisse vorgeschlagen ▪ hat der Antragsteller konkrete und wirksame Schritte vorgeschlagen, um die Projektergebnisse innerhalb der antragstellenden Organisation bekannt zu machen, sie an andere Organisationen und die Öffentlichkeit weiterzugeben und öffentlich auf die Finanzierung durch die Europäische Union hinzuweisen 157 AKKREDITIERTE PROJEKTE FÜR DIE MOBILITÄT VON LERNENDEN UND PERSONAL IN DER ERWACHSENENBILDUNG Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung im Bereich der Erwachsenenbildung verfügen, können eine Förderung im Rahmen eines speziellen Finanzierungsbereichs beantragen, der nur ihnen zugänglich ist. Die Anträge basieren auf dem zuvor genehmigten Erasmus-Plan, weshalb eine detaillierte Liste und Beschreibung der geplanten Aktivitäten nicht erforderlich sind. Stattdessen geht es in den Anträgen insbesondere darum, den Mittelbedarf für die nächste Reihe von Aktivitäten zu schätzen. FÖRDERKRITERIEN Förderfähige Organisationen: Wer ist antragsberechtigt? Die Antragsteller müssen zum Projektbeginn über eine gültige Erasmus-Akkreditierung in der Erwachsenenbildung verfügen. Mobilitätskonsortium Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung für Koordinatoren von Mobilitätskonsortien verfügen, müssen Anträge in dem für Mobilitätskonsortien vorgesehenen Format stellen. Als Teil des Antrags ist eine Liste der Mitglieder des Mobilitätskonsortiums vorzulegen, die neben dem Koordinator mindestens eine Mitgliedsorganisation umfassen muss. Jede Organisation, die die Förderkriterien für Erasmus in dem gleichen Bereich erfüllt, kann Mitglied eines Mobilitätskonsortiums werden.135 Alle vorgesehenen Mitgliedsorganisationen des Konsortiums müssen in demselben EU-Mitgliedstaat oder demselben mit dem Programm assoziierten Drittland wie der Koordinator des Mobilitätskonsortiums ansässig sein. Die Beziehung zwischen dem Konsortialkoordinator und den Konsortiumsmitgliedern muss auf Zusammenarbeit ausgerichtet und darf nicht gewinnorientiert sein. Konsortiumsmitglieder benötigen keine Erasmus-Akkreditierung. Organisationen, die an einem Mobilitätskonsortium teilnehmen, können im Rahmen derselben Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen in höchstens zwei Anträgen der Leitaktion 1 im Bereich der Schulbildung Finanzmittel beantragen. Aus diesem Grund können im Bereich der Erwachsenenbildung Organisationen, die eine Finanzhilfe für ein kurzfristiges Projekt oder ein akkreditiertes Projekt beantragen, zusätzlich nur an einem Mobilitätskonsortium als Mitgliedsorganisationen teilnehmen. Andere Organisationen können an bis zu zwei Anträgen von Mobilitätskonsortien beteiligt sein. Wo ist der Antrag zu stellen? Der Antrag wird bei der nationalen Agentur des Landes eingereicht, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. 135 Für die Zwecke der Auftragsvergabe können Konsortiumsmitglieder Mitbegünstigte, verbundene Stellen oder Dritte sein, die finanzielle Unterstützung erhalten. Die Unterstützung Dritter kann auf der Grundlage der in den Erasmus-Qualitätsstandards festgelegten Anforderungen für förderfähige Aktivitäten und förderfähige Teilnehmende (entsprechend den Vorgaben für diese Aktion) bis zu einem Höchstbetrag von 60 000 EUR pro Aufnahmeorganisation gewährt werden. Mitglieder des Konsortiums, die rechtlich Teil derselben Einrichtung wie der Konsortialkoordinator sind, können die Projektfinanzhilfe erhalten und gelten juristisch nicht als Mitbegünstigte, verbundene Stellen oder Dritte. Die Entscheidung über die vertragliche Struktur jedes Mobilitätskonsortiumprojekts wird von der nationalen Agentur auf der Grundlage des Status und der formellen Verbindungen des Konsortialkoordinators und der Konsortiumsmitglieder im nationalen Rechtsrahmen getroffen. In jedem Fall müssen die teilnehmenden Mitglieder des Konsortiums im Projektantrag und in der Projektfinanzhilfevereinbarung als Teil der Projektbeschreibung aufgeführt werden. 158 Antragsfrist 19. Februar, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) Projektbeginn 1. Juni desselben Jahres Projektdauer Alle akkreditierten Projekte haben zunächst eine Laufzeit von 15 Monaten. In begründeten Fällen können die Begünstigten eine Verlängerung der Laufzeit ihres Projekts auf insgesamt 24 Monate beantragen. Sofern die nationale Agentur nichts anderes beschließt, erfolgt die Verlängerung nach Ablauf von 12 Monaten der Durchführung. Anzahl der Anträge Akkreditierte Organisationen können pro Auswahlrunde nur einen Antrag stellen. Verfügbare Aktivitäten Alle Arten von Aktivitäten für die Erwachsenenbildung. Eine detaillierte Liste und Regeln finden Sie im Abschnitt „Aktivitäten“. Um förderfähig zu sein, müssen die Anträge mindestens eine Mobilitätsaktivität für Personal oder Lernende beinhalten. Projektumfang Die Zahl der Teilnehmer, die in akkreditierte Projekte einbezogen werden können, ist nicht begrenzt, abgesehen von etwaigen Beschränkungen, die in der Phase der Mittelzuweisung festgelegt werden. Unterstützende Organisationen Eine unterstützende Organisation hilft der begünstigten Organisation bei praktischen Aspekten der Projektdurchführung, die nicht die Kernaufgaben des Projekts betreffen. Zu den Kernaufgaben des Projekts gehören die finanzielle Verwaltung der Programmmittel, der Kontakt mit der nationalen Agentur, die Berichterstattung über die durchgeführten Aktivitäten sowie alle Entscheidungen, die sich unmittelbar auf den Inhalt, die Qualität und die Ergebnisse der durchgeführten Aktivitäten auswirken (z. B. Wahl der Aktivitätsart, die Dauer und die Aufnahmeorganisation, Definition und Bewertung der Lernergebnisse). Die Beteiligung einer unterstützenden Organisation bedarf der Genehmigung durch die nationale Agentur. Die Rolle und die Pflichten der unterstützenden Organisationen müssen zwischen diesen Organisationen und der begünstigten Organisation förmlich festgelegt werden. Die unterstützende Organisation handelt unter der Leitung der begünstigten Organisation, die letztlich für die Ergebnisse und die Qualität der durchgeführten Aktivitäten verantwortlich bleibt. Alle Beiträge der unterstützenden Organisationen müssen den Erasmus- Qualitätsstandards entsprechen. Im Falle einer mangelhaften Umsetzung von Qualitätsstandards oder einer anderen Form der Nichteinhaltung dieser Anforderungen kann die nationale Agentur verlangen, dass der Begünstigte keine Unterstützung mehr für bestimmte Aufgaben erhält und diese selbst umsetzt. Kommt der Begünstigte seinen Verpflichtungen nicht nach, kann die nationale Agentur die Finanzhilfevereinbarung kündigen. Aufnehmende Organisationen, die den Teilnehmenden der begünstigten Organisation Lerninhalte und Mentoring zur Verfügung stellen, gelten nicht als unterstützende Organisationen, es sei denn, sie unterstützen den Begünstigten gleichzeitig bei anderen Aufgaben des Projektmanagements, die normalerweise von der entsendenden Organisation wahrgenommen werden. 159 MITTELZUWEISUNG Da die Qualität des Erasmus-Plans des Antragstellers zum Zeitpunkt des Akkreditierungsantrags bewertet wurde, wird in der Phase der Mittelzuweisung keine qualitative Bewertung vorgenommen. Jeder förderfähige Antrag auf Finanzhilfe wird auch tatsächlich gefördert. Die Höhe der gewährten Finanzhilfe hängt von mehreren Faktoren ab: − dem für die Zuweisung an akkreditierte Antragsteller verfügbaren Gesamtbudget − den beantragten Aktivitäten (einschließlich des geschätzten Budgets, der für ihre Durchführung erforderlich ist) − dem Grund- und Höchstbetrag der Finanzhilfe − den folgenden Zuweisungskomponenten: qualitative Leistung, politische Prioritäten und geografische Ausgewogenheit (sofern die nationale Agentur dieses Kriterium anwendet) Die für akkreditierte Projekte zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und die genauen Regeln für die Mittelzuweisung werden von der nationalen Agentur vor Ablauf der Frist für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht. Die Regeln für die Mittelzuweisung müssen den Grundsätzen der Fairness, Transparenz und Gleichbehandlung entsprechen. Die Indikatoren und Parameter, die bei der Mittelzuweisung verwendet werden, müssen objektiv und überprüfbar sein, und ihre Werte müssen den Antragstellern vor Ablauf der Einreichungsfrist bekannt sein. Auf der Grundlage der geltenden Finanzierungsbeiträge je Einheit und der historischen Daten schätzt die nationale Agentur die Mittel, die für die Durchführung der von den einzelnen Antragstellern beantragten Aktivitäten erforderlich sind. Den Antragstellern kann keine Finanzhilfe gewährt werden, die über dem veranschlagten Budget liegt. Erhält ein Antragsteller den vollständigen Kostenvoranschlag für die Durchführung der beantragten Aktivitäten, so werden die im Antrag geforderten Tätigkeiten als Zielvorgaben für die Durchführung in die Projektfinanzhilfevereinbarung aufgenommen. Andernfalls werden, wenn der Antragsteller nicht den gesamten veranschlagten Finanzplan erhält, die Zielvorgaben für die Durchführung angepasst, um zu der gewährten Finanzhilfe proportional zu bleiben.136 Die Mittel für die Kostenkategorien „Inklusionsunterstützung für Teilnehmende“ und „Außergewöhnliche Kosten“ können nicht auf die gleiche Weise geschätzt werden wie die Mittel für Kostenkategorien, bei denen Finanzierungsbeiträge je Einheit angewandt werden. Die nationale Agentur prüft die Anträge für diese Kostenarten getrennt auf der Grundlage der vorgelegten Beschreibung und Begründung. Während der Projektdurchführung können die Begünstigten bei Bedarf weitere Anträge für diese Arten von Kosten stellen. Die nationale Agentur wird solche zusätzlichen Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeiten, solange Mittel verfügbar sind. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Die folgenden Finanzierungsregeln gelten für kurzfristige Projekte und akkreditierte Projekte zur Mobilität von Lernenden und Personal in der Erwachsenenbildung. Erasmus+-Projekte werden nach dem Grundsatz der Kofinanzierung finanziert. Dementsprechend werden die in der nachstehenden Tabelle festgelegten Einheitskosten so berechnet, dass sie durchschnittlich 80 % der tatsächlichen Kosten abdecken. Die Projekte können Teilnehmende umfassen, deren Finanzhilfe vollständig oder teilweise aus anderen Quellen als Erasmus+ finanziert wird. Für jeden einzelnen Teilnehmenden kann der Begünstigte Finanzmittel für alle förderfähigen Einheitszuschüsse oder nur für einige davon (wenn die übrigen Kosten auf andere Weise gedeckt werden) beantragen. Die im Rahmen von Erasmus+ erhaltenen Mittel können durch die begünstigte 136 Die nationale Agentur kann begrenzte Änderungen an der proportionalen Anpassung vornehmen, um eine bessere Anpassung zwischen der gewährten Finanzhilfe und den Zielaktivitäten zu ermöglichen, die Kohärenz mit dem genehmigten Erasmus-Plan zu gewährleisten, vorrangige Aktivitäten angemessen zu unterstützen, mindestens einen Teilnehmer pro Art und Kategorie der vom Antragsteller beantragten Aktivität zu halten und die Bestimmungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einzuhalten. 160 Organisation selbst, durch andere EU-Fonds, Spenden, Beiträge von Teilnehmenden, Beiträge Dritter usw. ergänzt werden. Der Grundsatz der Vermeidung von Doppelfinanzierungen ist zu beachten (siehe Teil C). Wenn der Begünstigte Beiträge der Teilnehmenden vorsieht, so müssen diese im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen der Erasmus-Qualitätsstandards stehen. Durch diese Beiträge dürfen insbesondere keine Hindernisse für die Inklusion von Teilnehmenden mit geringeren Chancen entstehen. Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Organisatorische Unterstützung Unmittelbar mit der Durchführung des Projekts zusammenhängende Kosten, die nicht unter andere Kostenkategorien fallen. Beispiele hierfür sind: (pädagogische, interkulturelle und sonstige) Vorbereitung, Mentoring, Überwachung und Unterstützung der Teilnehmenden während der Mobilität, Dienste, Werkzeuge und Ausrüstung, die für die Projektdurchführung benötigt werden, virtuelle Komponenten in gemischten Aktivitäten, Anerkennung von Lernergebnissen, Austausch von Ergebnissen und Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Finanzierung durch die Europäische Union. Die organisatorische Unterstützung deckt die Kosten ab, die sowohl der entsendenden als auch der aufnehmenden Organisation entstehen (außer im Fall der Personalmobilität zum Zweck von Kursen und Schulungen). Die Aufteilung der erhaltenen Finanzhilfe wird zwischen den beiden Organisationen vereinbart. 100 EUR pro Teilnehmendem an Personalmobilität zum Zweck von Kursen und Schulungen pro eingeladenen Experten pro aufgenommene Lehrkraft oder pädagogische Fachkraft in Ausbildung 125 EUR pro Lernendem im Rahmen der Gruppenmobilität. 350 EUR; 200 EUR ab 100 Teilnehmenden an derselben Art von Aktivität pro Teilnehmendem an kurzfristiger Lernmobilität von erwachsenen Lernenden pro Teilnehmer an Personalmobilität zum Zweck von Job Shadowing oder einer Lehr- oder Schulungstätigkeit 500 EUR pro Teilnehmendem an langfristiger Lernmobilität von erwachsenen Lernenden 161 Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden. Begleitpersonen gelten nicht als Teilnehmende an Lernmobilitätsaktivitäten und werden bei der Berechnung der organisatorischen Unterstützung nicht berücksichtigt. Reisekosten Zuschuss zu den Kosten, die den Teilnehmenden und Begleitpersonen für die Reise von ihrem Herkunftsort zum Ort der jeweiligen Aktivität und zurück entstehen. Generell gilt die Regel, dass Teilnehmende bei einer Strecke von weniger als 500 km mit emissionsarmen Verkehrsmitteln reisen. Bei einer Strecke von mehr als 500 km wird den Teilnehmenden nachdrücklich empfohlen, eine Kombination verschiedener Verkehrsmittel zu nutzen, um ihre Reise nachhaltiger zu gestalten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Entfernung und Anzahl der Teilnehmenden und Begleitpersonen. Der Antragsteller muss die Entfernung der einfachen Strecke (Luftlinie) zwischen Entfernung Umweltfreundli- ches Reisen Nicht umweltfreundli- ches Reisen 10–99 km 56 EUR 28 EUR 100–499 km 285 EUR 211 EUR 500–1999 km 417 EUR 309 EUR 2000–2999 km 535 EUR 395 EUR 3000–3999 km 785 EUR 580 EUR 4000–7999 km 1188 EUR 1188 EUR 8000 km oder mehr 1735 EUR 1735 EUR 162 137 Beispiel: Wenn eine Person aus Madrid (Spanien) an einer Aktivität in Rom (Italien) teilnimmt, sind folgende Schritte durchzuführen: Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1 365,28 km) und anschließend Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1 999 km). 138 https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de. 139 Für Begleitpersonen gelten die gleichen Sätze wie für Personal. In Ausnahmefällen, in denen die Begleitperson länger als 60 Tage im Ausland bleiben muss, werden zusätzliche Aufenthaltskosten über den 60. Tag hinaus aus der Haushaltslinie „Inklusionsunterstützung“ finanziert. 140 Gruppen von Aufnahmeländern: Ländergruppe 1: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden Ländergruppe 2: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern Ländergruppe 3: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn dem Herkunftsort und dem Ort der Aktivität137 mithilfe des Entfernungsrechners der Europäischen Kommission138 angeben. Individuelle Unterstützung Aufenthaltskosten der Teilnehmenden und Begleitpersonen139 während der Aktivität. Bei Bedarf sind die Aufenthaltskosten für die Reisezeit vor und nach der Aktivität förderfähig, wobei für Teilnehmende und Begleitpersonen, die den Reisekostenzuschuss für nicht umweltfreundliches Reisen erhalten, höchstens zwei Reisetage und für diejenigen, die den Zuschuss für umweltfreundliches Reisen erhalten, höchstens sechs Reisetage vorgesehen sind. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Personen, der Aufenthaltsdauer und dem Aufnahmeland.140 Teilnehmerka- tegorie Ländergruppe 1 Ländergruppe 2 Ländergruppe 3 Personal 107-191 EUR 95-169 EUR 84-148 EUR Lernende 48-127 EUR 41-110 EUR 36-93 EUR Dabei handelt es sich um die zulässigen Spannen für Grundbeträge pro Aktivitätstag. Die nationale Agentur wird innerhalb dieser Spannen über die genauen Grundbeträge für die von ihr verwalteten Projekte entscheiden und diese Informationen auf ihrer Website veröffentlichen. Der Grundbetrag ist bis zum 14. Tag der Aktivität (Reisetage inbegriffen) zahlbar. Ab dem 15. Tag entspricht der zu zahlende Satz 70 % des Grundbetrags. Die zu zahlenden Sätze werden auf den nächsten ganzen Euro gerundet. https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de 163 Inklusionsunter- stützung Inklusionsunterstützung für Organisationen: Kosten in Verbindung mit der Organisation von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmende mit geringeren Chancen. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen. 125 EUR pro Teilnehmendem Inklusionsunterstützung für Teilnehmer: Zusätzliche Kosten, die unmittelbar mit Aufwendungen für Teilnehmende mit geringeren Chancen und ihre Begleitpersonen verbunden sind (einschließlich gerechtfertigter Aufenthalts- und Reisekosten, sofern für diese Teilnehmer keine Finanzhilfe in den Kategorien „Reisekosten“ und „individuelle Unterstützung“ beantragt wird). Inklusionsunterstützung kann auch Personal mit geringeren Chancen gewährt werden, das die Rolle von Begleitpersonen übernimmt oder an einem vorbereitenden Besuch teilnimmt. Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. 100 % der förderfähigen Kosten 164 Vorbereitende Besuche Reise- und Aufenthaltskosten für die Teilnahme an einem vorbereitenden Besuch. Finanzierungsmechanismus: Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden. 680 EUR pro Teilnehmer Kursgebühren Kosten zur Deckung der Anmeldegebühren für das Format der Personalmobilität „Kurse und Schulungen“. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Dauer des Kurses. 80 EUR pro Teilnehmer und Tag Sprachliche Unterstützung Kosten für die Bereitstellung von Sprachlernmaterial und Schulungen für Teilnehmer, die ihre Kenntnis der Sprache verbessern müssen, in der sie während der Aktivität studieren oder Schulungen erhalten. Sprachliche Unterstützung ist für Teilnehmende an folgenden Arten von Aktivitäten förderfähig: Job Shadowing/Hospitationen, Lehr- und Schulungstätigkeit, Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen, kurzfristige Lernmobilität von erwachsenen Lernenden und langfristige Lernmobilität von erwachsenen Lernenden. Die Unterstützung ist nur dann zu zahlen, wenn der Teilnehmende die Online- Sprachunterstützung nicht in Anspruch nehmen kann, weil 150 EUR pro Teilnehmendem Darüber hinaus gilt: 150 EUR für die verstärkte Sprachförderung pro Teilnehmendem an langfristiger Lernmobilität von erwachsenen Lernenden 165 die gewünschte Sprache oder das gewünschte Niveau nicht verfügbar ist oder weil für Teilnehmende mit geringeren Chancen besondere Hindernisse bestehen. Die oben genannten Bedingungen gelten nicht für die verstärkte Unterstützung für Teilnehmende an der langfristigen Lernmobilität von erwachsenen Lernenden. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden. Außergewöhnliche Kosten Kosten für die Bereitstellung von Finanzsicherheiten, falls die nationale Agentur dies anfordert. Hohe Reisekosten der Teilnehmenden und ihrer Begleitpersonen, die aufgrund geografischer Abgelegenheit oder anderer Einschränkungen nicht mit dem regulären Zuschuss für „Reisekosten“ unterstützt werden können. Im Falle einer Bewilligung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten. Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen. Kosten für Finanzsicherheiten: 80 % der förderfähigen Kosten Hohe Reisekosten: 80 % der förderfähigen Kosten Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen: 100 % der förderfähigen Kosten 166 Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Teure Reisen liegen dann vor, wenn die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten weniger als 70 % der Reisekosten der Teilnehmenden abdeckt. 167 LERNMOBILITÄT IM BEREICH JUGEND In diesem Abschnitt des Programmleitfadens werden die Aktionen der Leitaktion 1 im Bereich Jugend vorgestellt. Diese Aktionen bieten nichtformale und informelle Lernmöglichkeiten für junge Menschen und Jugendarbeiter. Nichtformales und informelles Lernen ermöglichen jungen Menschen den Erwerb von Basiskompetenzen, die zu ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung beitragen, ihre aktive Teilhabe an der Gesellschaft fördern und damit ihre Beschäftigungschancen verbessern. Durch ihre Teilnahme an Lernmobilitätsaktivitäten entwickeln Jugendarbeiter Fähigkeiten, die für ihre berufliche Entwicklung relevant sind, fördern neue organisatorische Praktiken und verbessern die Qualität der Jugendarbeit im Allgemeinen. Die Lernaktivitäten im Jugendbereich sollen eine deutlich positive Auswirkung auf junge Menschen und die teilnehmenden Organisationen, die Gemeinschaften, in denen diese Aktivitäten durchgeführt werden, und auf den gesamten Bereich der Jugendarbeit sowie auf die Wirtschaft und die Gesellschaft in Europa insgesamt haben. Folgende Aktionen werden unterstützt: • Mobilität junger Menschen – Jugendbegegnungen • Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter • Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung • DiscoverEU – Inklusionsaktion WIE KÖNNEN DIESE MÖGLICHKEITEN WAHRGENOMMEN WERDEN? Es gibt zwei Möglichkeiten, Fördermittel zu beantragen: • Standardprojekte bieten antragstellenden Organisationen und informellen Gruppen junger Menschen die Möglichkeit, eine oder mehrere Jugendaktivitäten über einen Zeitraum von drei bis 24 Monaten durchzuführen. Standardprojekte sind die beste Option für Organisationen, die eine erste Erfahrung mit Erasmus+ machen, oder für Organisationen, die ein einmaliges Projekt und/oder eine begrenzte Anzahl von Aktivitäten organisieren möchten. • Akkreditierte Projekte stehen nur Organisationen offen, die über eine Erasmus-Akkreditierung im Bereich Jugend verfügen. Dieser besondere Finanzierungsbereich ermöglicht es akkreditierten Organisationen, regelmäßig Mittel für Mobilitätsaktivitäten zu erhalten, die zur schrittweisen Umsetzung ihres Akkreditierungsplans beitragen. Organisationen, die regelmäßig Mobilitätsaktivitäten organisieren möchten, können eine Erasmus-Akkreditierung beantragen. Weitere Informationen zu den Akkreditierungen finden Sie im nachstehenden Abschnitt dieses Leitfadens, „Erasmus-Akkreditierung im Bereich Jugend“. Darüber hinaus können sich Organisationen und informelle Gruppen junger Menschen an dem Programm beteiligen, ohne einen Antrag einzureichen, indem sie an einem Projekt als Partner teilnehmen. 168 ERASMUS-AKKREDITIERUNG IM BEREICH JUGEND Die Erasmus-Akkreditierungen141 sind ein Instrument für Einrichtungen, die ihre Aktivitäten für den grenzüberschreitenden Austausch und Kooperation über Grenzen hinweg öffnen möchten und planen, regelmäßig Lernmobilitätsaktivitäten durchzuführen. Die Erasmus-Akkreditierung im Jugendbereich ermöglicht einen vereinfachten Zugang zu Fördermöglichkeiten im Rahmen der Leitaktion 1 – Lernmobilitätsaktivitäten im Bereich Jugend. Antragsteller müssen ihr Konzept für das Projektmanagement, ihre längerfristigen Ziele und Pläne im Hinblick auf die mit Erasmus-Mitteln zu unterstützenden Aktivitäten und den erwarteten Nutzen darlegen. Mit der Vergabe der Erasmus- Akkreditierung im Jugendbereich wird bestätigt, dass der Antragsteller über geeignete und wirksame Verfahren und Maßnahmen verfügt, um hochwertige Lernmobilitätsaktivitäten planmäßig durchzuführen und sie zum Vorteil der Jugendarbeit einzusetzen. ZIELE DER AKTION Mit der Erasmus-Akkreditierung im Jugendbereich sollen die folgenden Ziele erreicht werden: • Stärkung der persönlichen und beruflichen Entwicklung junger Menschen durch nichtformale und informelle Lernmobilitätsaktivitäten; • Förderung der Befähigung junger Menschen, ihres aktiven Bürgersinns und ihrer Teilhabe am demokratischen Leben; • Förderung der Qualitätsentwicklung in der Jugendarbeit auf lokaler, regionaler, nationaler, europäischer und internationaler Ebene durch den Ausbau der Kapazitäten der im Jugendbereich tätigen Einrichtungen und die Unterstützung der beruflichen Fortbildung von Jugendarbeitern; • Förderung von Inklusion und Vielfalt, des interkulturellen Dialogs und der Werte Solidarität, Chancengleichheit und Menschenrechte unter jungen Menschen in Europa. ZUGANG ZU FINANZMITTELN FÜR ERFOLGREICHE ANTRAGSTELLER Erfolgreiche Antragsteller für eine Erasmus-Akkreditierung im Jugendbereich erhalten einen vereinfachten Zugang zu den folgenden Fördermöglichkeiten im Rahmen der Leitaktion 1 im Bereich Jugend: • Mobilitätsprojekte für junge Menschen – Jugendbegegnungen • Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter Der jährliche Aufruf zur Finanzierung akkreditierter Projekte wird im Abschnitt „Mobilitätsmöglichkeiten für Erasmus- akkreditierte Organisationen im Jugendbereich“ präsentiert. 141 Der Großteil der Mittel für diese Aktion wird der Unterstützung transnationaler Aktivitäten zugewiesen, in die Organisationen und Teilnehmende aus den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern eingebunden sind. Allerdings können bis zu 20 % des verfügbaren Budgets für die Finanzierung internationaler Mobilitätsaktivitäten unter Beteiligung von Organisationen und Teilnehmenden aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in der Nachbarschaft der EU verwendet werden (Regionen 1 bis 4, siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens). 169 FÖRDERKRITERIEN Wer ist antragsberechtigt? Antragsberechtigt sind die folgenden Arten von Organisationen: • gemeinnützige Organisationen, Verbände, NRO, Europäische Jugend-NRO, lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen, gemeinwirtschaftliche Unternehmen, kommerzielle Einrichtungen, die sich dem Grundsatz der sozialen Verantwortung in Unternehmen verpflichtet haben und nachweislich über Erfahrung im Jugendbereich verfügen, sofern ihre Beteiligung keinen kommerziellen Zweck verfolgt und nicht auf Gewinnerzielung abzielt. Antragstellende Organisationen müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Antragstellende Organisationen müssen mindestens zwei Jahre vor Ablauf der Antragsfrist rechtmäßig gegründet worden sein und über einschlägige Erfahrungen mit der Durchführung von Aktivitäten im Jugendbereich verfügen. Wo ist der Antrag zu stellen? Der Antrag ist bei der nationalen Agentur des Landes einzureichen, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Antragsfrist 29. September, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) Erasmus- Qualitätsstandards im Jugendbereich Antragsteller für eine Erasmus-Akkreditierung im Jugendbereich müssen sich an die auf der Europa-Website veröffentlichten Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich halten: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility-projects- youth https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility-projects-youth https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility-projects-youth 170 EIGNUNGSKRITERIEN Die Antragsteller müssen über eine ausreichende operative und finanzielle Leistungsfähigkeit zur Durchführung des vorgeschlagenen Erasmus-Plans verfügen, einschließlich einer mindestens zweijährigen einschlägigen Erfahrung auf dem Gebiet der Durchführung von Aktivitäten im Jugendbereich. In Teil C dieses Leitfadens finden Sie weitere Informationen über die allgemeinen Kriterien für die operative Leistungsfähigkeit und die besonderen Anforderungen an Akkreditierungsantragsteller. AUSSCHLUSSKRITERIEN Die Antragsteller müssen eine unterzeichnete ehrenwörtliche Erklärung vorlegen, in der sie bestätigen, dass keines der in Teil C dieses Leitfadens aufgeführten Ausschlusskriterien auf sie zutrifft, dass der eingereichte Antrag Originalinhalte enthält, die von ihnen selbst erstellt wurden, und dass keine anderen Organisationen oder externen Personen für die Abfassung des Antrags bezahlt wurden. ZUSCHLAGSKRITERIEN Zur Bewertung der Qualität der Vorschläge können bis zu 100 Punkte entsprechend den unten beschriebenen Zuschlagskriterien und Punktezahlen vergeben werden. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen: • mindestens 70 von insgesamt 100 Punkten und • mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl bei jedem der drei nachstehenden Zuschlagskriterien Relevanz (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Die Relevanz der Einrichtung im Jugendbereich und die Ziele der Aktion mit Blick auf: • Ziele und Grundsätze der Einrichtung; • Zielgruppen der Einrichtung; • regelmäßige Aktivitäten der Einrichtung; • Erfahrung der Einrichtung im Jugendbereich. Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. Strategische Entwicklung (Höchstpunktzahl 40 Punkte) Inwieweit • die ermittelten Ziele für die Ziele der Maßnahme relevant sind und mit diesen in Einklang stehen sowie zur EU-Jugendstrategie beitragen; • die geplanten Maßnahmen geeignet sind, um den ermittelten Anforderungen und Zielen Rechnung zu tragen; die geplanten Aktivitäten mit einem wirklichen Vorteil für die Einrichtung, die Teilnehmenden und teilnehmenden Einrichtungen verbunden sind und potenziell eine breitere Wirkung entfalten (z. B. auf lokaler, regionaler, nationaler oder transnationaler Ebene); • die Ziele und geplanten Maßnahmen in die reguläre Tätigkeit und Aktivitäten der Einrichtung integriert sind; • die Einrichtung zur Strategie für Inklusion und Vielfalt beiträgt; • die Einrichtung in ihre Tätigkeiten mindestens ein Grundprinzip (ökologische Nachhaltigkeit und Verantwortung, aktive Beteiligung am Netz der Erasmus+-Einrichtungen, virtuelle Komponenten) einschließt. 171 Qualität des Managements und der Koordinierung (Höchstpunktzahl 40 Punkte) Inwieweit • die geplanten Ziele, Aktivitäten und Aufgaben hinsichtlich der personellen Ressourcen und der internen Organisation des Antragstellers klar und realistisch sind; • der Partnerschaftsansatz ausgewogen und wirksam und gegebenenfalls geeignet ist, um neue und weniger erfahrene Organisationen einzuführen; • die Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität der Maßnahmen sowie von Sicherheit und Schutz der Teilnehmer geeignet sind; • der Grundsatz der aktiven Beteiligung der Jugend Anwendung findet und eine Einbeziehung der Teilnehmer in alle Phasen der Tätigkeiten geplant ist; • die Maßnahmen zur Sicherstellung einer soliden Lerndimension angemessen sind, einschließlich der Unterstützung für die Reflexion, Ermittlung und Dokumentation der Lernergebnisse; • die Methoden für die Messung der Fortschritte der Einrichtung beim Erreichen ihrer Ziele (Überwachung und Bewertung) und für das Risikomanagement angemessen und wirksam sind; • die auf die gemeinsame Nutzung der Projektergebnisse innerhalb und außerhalb der teilnehmenden Einrichtungen ausgerichteten Maßnahmen angemessen und wirksam sind. HÖCHSTZAHL DER VERGEBENEN ERASMUS-AKKREDITIERUNGEN IM JUGENDBEREICH In Ländern, in denen das Interesse an Erasmus-Akkreditierungen im Jugendbereich sehr groß ist, kann die nationale Agentur eine Höchstzahl an zu gewährenden Akkreditierungen festlegen. Ein solcher Beschluss wird zusammen mit dieser Aufforderung auf der Website der Nationalen Agentur veröffentlicht. Wenn die nationale Agentur keine Höchstzahl gewährter Akkreditierungen festlegt, werden alle Anträge genehmigt, die die in dieser Aufforderung festgelegten Kriterien erfüllen. Legt die nationale Agentur eine Höchstzahl gewährter Akkreditierungen fest, wird eine Rangliste der Anträge erstellt, die die Mindestgewährungskriterien erfüllen. Akkreditierungen werden beginnend mit dem Antrag mit der höchsten Punktzahl und so lange vergeben, bis die Höchstzahl gewährter Akkreditierungen erreicht ist. Wenn mehr als ein Antrag die gleiche Punktzahl hat wie der letzte, dem eine Akkreditierung gewährt wird, wird die Höchstzahl der gewährten Akkreditierungen so erhöht, dass alle Anträge mit dieser Punktzahl einbezogen werden. GÜLTIGKEIT Die Erasmus-Akkreditierung im Jugendbereich wird für den gesamten Programmplanungszeitraum bis 2027 erteilt, vorbehaltlich einer regelmäßigen Überwachung und der fortgesetzten Einhaltung der einschlägigen Anforderungen und Anweisungen der nationalen Agentur. Damit eine realistische Planung möglich ist, kann der mit dem Antrag eingereichte Maßnahmenplan einen Zeitraum von drei bis vier Jahren abdecken und regelmäßig aktualisiert werden. Wenn die Erasmus-Akkreditierung für die Teilnahme an einer Aktion nach Ablauf des Programmplanungszeitraums 2021– 2027 benötigt wird, kann die nationale Agentur die Gültigkeit der Akkreditierung unter den von der Europäischen Kommission festgelegten Bedingungen verlängern. Wird eine Akkreditierung nicht verlängert, kann die Umsetzung zuvor gewährter Projekte über den 31. Dezember 2027 hinaus bis zum Ende der jeweiligen Finanzhilfevereinbarungen fortgesetzt werden. Die Akkreditierung kann jederzeit aufgehoben werden, wenn die Organisation nicht mehr besteht oder wenn die nationale Agentur und die akkreditierte Organisation dies vereinbaren. Die nationale Agentur kann die Akkreditierung unter den unter „Berichterstattung, Überwachung und Qualitätssicherung“ beschriebenen Bedingungen einseitig beenden. Eine einseitige 172 Beendigung der Akkreditierung durch die akkreditierte Organisation ist nur möglich, wenn die Akkreditierung in mindestens drei aufeinanderfolgenden Jahren nicht zur Einreichung von Anträgen für akkreditierte Mobilitätsprojekte genutzt wurde. NICHTÜBERTRAGBARKEIT Die Akkreditierung kann nicht zwischen Organisationen übertragen werden. Ausnahmsweise kann die nationale Agentur im Falle struktureller Änderungen bei einer akkreditierten Organisation (z. B. Aufspaltung, Fusion, Änderung des Rechtsträgers, der Satzung oder der Eigentumsverhältnisse) die Akkreditierung auf der Grundlage eines begründeten Antrags auf eine Nachfolgeorganisation übertragen. BERICHTERSTATTUNG, ÜBERWACHUNG UND QUALITÄTSSICHERUNG Abschlussberichte am Ende jeder Finanzhilfevereinbarung Am Ende der Laufzeit jeder im Rahmen der Erasmus-Akkreditierung im Jugendbereich genehmigten Finanzhilfevereinbarung legt die akkreditierte Organisation einen Abschlussbericht über die durchgeführten Aktivitäten und die erreichten Ziele, wie in der jeweiligen Finanzhilfevereinbarung angegeben, vor. Bericht im Rahmen der Akkreditierung Mindestens einmal während der Dauer der Umsetzung der Akkreditierung müssen die Einrichtungen • darüber Bericht erstatten, welche Fortschritte sie beim Erreichen ihrer Ziele gemacht haben • darüber Bericht erstatten, wie sie die Einhaltung der Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich sicherstellen • ihren Aktivitätenplan aktualisieren Die nationale Agentur kann gleichzeitig oder separat einen Fortschrittsbericht über die verschiedenen oben genannten Elemente anfordern. Die nationale Agentur kann entscheiden, die Berichtsanforderungen über die Ziele und die Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich durch einen Kontrollbesuch zu ersetzen. Auf der Grundlage der Leistung der akkreditierten Organisation, die sich aus der Berichterstattung, der Überwachung und der Qualitätskontrolle ergibt, oder infolge wesentlicher Änderungen in der Organisation kann die nationale Agentur die Anzahl und zeitliche Abfolge der Fortschrittsberichte ändern. Akkreditierte Organisationen können außerdem eine freiwillige Aktualisierung ihrer Akkreditierung beantragen. Die nationale Agentur entscheidet anhand der Argumentation der Einrichtung, ob eine Aktualisierung gerechtfertigt und angemessen ist. 173 Überwachung und Kontrollen Die nationale Agentur kann Kontrollbesuche, formale Kontrollen oder andere Aktivitäten durchführen, um die Fortschritte und die Leistung der akkreditierten Einrichtungen zu überwachen, die Einhaltung der vereinbarten Qualitätsstandards zu bewerten und Unterstützung zu leisten. Formale Kontrollen können in Form von Aktenprüfungen oder Besuchen bei der Einrichtung oder in sonstigen Räumlichkeiten, in denen Tätigkeiten stattfinden, erfolgen. Die nationale Agentur kann die Unterstützung durch die nationalen Agenturen oder externe Sachverständige anderer Länder für die Kontrolle und Überwachung der in diesen Ländern stattfindenden Tätigkeiten anfordern. QUALITÄTSSICHERUNG Die nationale Agentur gibt den akkreditierten Einrichtungen Rückmeldung zu Berichten und Überwachungstätigkeiten. Die nationale Agentur kann zudem der akkreditierten Einrichtung Anweisungen oder Ratschläge erteilen, wie sie ihre Leistung verbessern kann. ABHILFEMAẞNAHMEN Die nationale Agentur kann bei neu akkreditierten Antragstellern, risikobehafteten Einrichtungen oder bei Nichteinhaltung der von ihr erteilten Anweisungen und festgelegten Fristen, bei schlechten Leistungen, die im Zuge der Berichterstattung, der Überwachung und der Qualitätskontrolle festgestellt wurden, oder bei Verstößen gegen die Bestimmungen des Programms (auch im Rahmen einer anderen Aktion) die folgenden Maßnahmen ergreifen: • Beobachtung: Die nationale Agentur kann die Höhe der Finanzmittel, die die akkreditierte Organisation für Aktionen beantragen kann, für die eine Erasmus-Akkreditierung erforderlich ist, begrenzen. Neu akkreditierte Organisationen können unter Beobachtung gestellt werden, wenn bei der Prüfung der operativen Leistungsfähigkeit das Risiko einer schlechten Durchführung festgestellt wird. • Aussetzung: Organisationen, deren Akkreditierung ausgesetzt ist, dürfen keine Fördermittel für Aktionen beantragen, für die eine Erasmus-Akkreditierung erforderlich ist. Zudem kann die nationale Agentur einige oder alle laufenden Finanzhilfevereinbarungen kündigen, die im Rahmen der ausgesetzten Akkreditierung geschlossen wurden. Die Beobachtungs- oder Aussetzungsphase wird fortgesetzt, bis die nationale Agentur feststellt, dass die in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen dargelegten Bedingungen und Qualitätsanforderungen wieder erfüllt sind und die akkreditierte Organisation das Risiko einer geringen Leistung angegangen ist. Von einer Aussetzung betroffene oder unter Beobachtung stehende Einrichtungen können keine neue Akkreditierung beantragen. Bei anhaltender Nichteinhaltung der Anweisungen und Fristen der nationalen Agentur, bei sehr geringer Leistung oder bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Programmregeln (auch in einer anderen Aktion) kann die nationale Agentur die Akkreditierung aufheben. Die Akkreditierung kann auch jederzeit aufgehoben werden, wenn die Organisation nicht mehr besteht oder wenn die nationale Agentur und die akkreditierte Organisation dies vereinbaren. Die nationale Agentur oder die akkreditierte Organisation können die Akkreditierung einseitig aufheben, wenn mindestens drei aufeinanderfolgende Jahre lang keine Anträge auf Finanzierung im Rahmen dieser Akkreditierung gestellt wurden. 174 MOBILITÄTSMÖGLICHKEITEN FÜR ERASMUS-AKKREDITIERTE-ORGANISATIONEN IM JUGENDBEREICH Akkreditierte Organisationen haben die Möglichkeit, Fördermittel für Mobilitätsaktivitäten junger Menschen in vereinfachter Form zu beantragen. Die Anträge basieren auf dem zuvor genehmigten Akkreditierungsaktivitätenplan, weshalb eine detaillierte Liste und Beschreibung der geplanten Aktivitäten nicht erforderlich sind. Stattdessen geht es in den Anträgen insbesondere darum, die Zahl der durchzuführenden Aktivitäten und der Teilnehmer zu schätzen. Die im Rahmen dieser Aktion142 durchzuführenden Mobilitätsaktivitäten müssen den Mindestanforderungen entsprechen, die für die einzelnen Arten von Aktivitäten in den jeweiligen Abschnitten dieses Leitfadens festgelegt sind. Die akkreditierten Organisationen verpflichten sich, die Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich einzuhalten und hochwertige Mobilitätsaktivitäten im Bereich Jugend durchzuführen. Akkreditierte Jugendorganisationen kommen nicht für eine Finanzierung im Rahmen von Standardaktionen für Jugendbegegnungen und Mobilitätsprojekten für Jugendarbeiter in Betracht. Sie können jedoch die Rolle eines Partners in diesen Projekten übernehmen. FÖRDERKRITERIEN Für Finanzhilfeanträge gelten die nachstehenden Förderkriterien. Wer ist antragsberechtigt? Jede Organisation, die zum Datum des Projektbeginns über eine gültige Erasmus-Akkreditierung im Jugendbereich verfügt. Förderfähige Aktivitäten • Jugendbegegnungen • Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung von Jugendarbeitern Darüber hinaus können die folgenden Aktivitäten durchgeführt werden: • Vorbereitende Besuche • Aktivitäten zur Systementwicklung und Öffentlichkeitsarbeit (nur in Verbindung mit Aktivitäten zur beruflichen Entwicklung von Jugendbetreuern) Eine Beschreibung und die Förderkriterien für jede dieser Aktivitäten sind in den entsprechenden Abschnitten dieses Leitfadens enthalten. Projektdauer Die Laufzeit eines akkreditierten Projekts beträgt 12 bis 24 Monate. Nach 12 Monaten haben alle Begünstigten die Möglichkeit, die Laufzeit ihres Projekts auf insgesamt 24 Monate zu verlängern. Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der nationalen Agentur des Landes, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Wann ist der Antrag zu stellen? Für Projekte, die ab dem 1. Juni eines Jahres beginnen, müssen Antragsteller ihre Finanzhilfeanträge bis zum 12. Februar, 12.00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), des betreffenden Jahres einreichen. 142 Der Großteil der Mittel für diese Aktion wird der Unterstützung transnationaler Aktivitäten zugewiesen, in die Organisationen und Teilnehmende aus den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern eingebunden sind. Allerdings können bis zu 20 % des verfügbaren Budgets für die Finanzierung internationaler Mobilitätsaktivitäten unter Beteiligung von Organisationen und Teilnehmenden aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in der Nachbarschaft der EU verwendet werden (Regionen 1 bis 4, siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens). 175 Wie ist der Antrag zu stellen? Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. Weitere Mindestanforderungen Eine akkreditierte Organisation kann sich nur einmal pro Aufforderung (Jahr) für ein akkreditiertes Projekt bewerben. MITTELZUWEISUNG Die Höhe der gewährten Finanzhilfe hängt von mehreren Faktoren ab: • dem für die Zuweisung an akkreditierte Antragsteller verfügbaren Gesamtbudget • den beantragten Aktivitäten • dem Grund- und Höchstbetrag der Finanzhilfe • den folgenden Zuweisungskriterien: finanzielle Leistung, qualitative Leistung, politische Prioritäten und Themenbereiche, die Gegenstand der beantragten Aktivitäten sind, und geografische Ausgewogenheit (sofern die nationale Agentur dieses Kriterium anwendet). Detaillierte Regeln für den Grund- und Höchstbetrag der Finanzhilfe, die Bewertung der Zuweisungskriterien, die Gewichtung der einzelnen Kriterien, die Zuweisungsmethode und das Budget für akkreditierte Projekte werden von der nationalen Agentur vor Ablauf der Einreichungsfrist veröffentlicht. Die für akkreditierte Projekte zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und die genauen Regeln für die Mittelzuweisung werden von der nationalen Agentur vor Ablauf der Frist für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht. Die Regeln für die Mittelzuweisung müssen den Grundsätzen der Fairness, Transparenz und Gleichbehandlung entsprechen. Die Indikatoren und Parameter, die bei der Mittelzuweisung verwendet werden, müssen objektiv und überprüfbar sein, und ihre Werte müssen den Antragstellern vor Ablauf der Einreichungsfrist bekannt sein. Auf der Grundlage der geltenden Finanzierungsbeiträge je Einheit und der historischen Daten schätzt die nationale Agentur die Mittel, die für die Durchführung der von den einzelnen Antragstellern beantragten Aktivitäten erforderlich sind. Den Antragstellern kann keine Finanzhilfe gewährt werden, die über dem veranschlagten Budget liegt. Erhält ein Antragsteller den vollständigen Kostenvoranschlag für die Durchführung der beantragten Aktivitäten, so werden die im Antrag geforderten Tätigkeiten als Zielvorgaben für die Durchführung in die Projektfinanzhilfevereinbarung aufgenommen. Andernfalls werden, wenn der Antragsteller nicht den gesamten veranschlagten Finanzplan erhält, die Zielvorgaben für die Durchführung angepasst, um zu der gewährten Finanzhilfe proportional zu bleiben.143 Die Mittel für die Kostenkategorien „Inklusionsunterstützung für Teilnehmende“ und „Außergewöhnliche Kosten“ können nicht auf die gleiche Weise geschätzt werden wie die Mittel für Kostenkategorien, bei denen Finanzierungsbeiträge je Einheit angewandt werden. Die nationale Agentur prüft die Anträge für diese Kostenarten getrennt auf der Grundlage der vorgelegten Beschreibung und Begründung. Während der Projektdurchführung können die Begünstigten bei Bedarf weitere Anträge für diese Arten von Kosten stellen. Die nationale Agentur wird solche zusätzlichen Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeiten, solange Mittel verfügbar sind. 143 Die nationale Agentur kann begrenzte Änderungen an der proportionalen Anpassung vornehmen, um eine bessere Anpassung zwischen der gewährten Finanzhilfe und den Zielaktivitäten zu ermöglichen, die Kohärenz mit dem genehmigten Erasmus-Plan zu gewährleisten, vorrangige Aktivitäten angemessen zu unterstützen, mindestens einen Teilnehmer pro Art und Kategorie der vom Antragsteller beantragten Aktivität zu halten und die Bestimmungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einzuhalten. 176 MOBILITÄTSPROJEKTE FÜR JUNGE MENSCHEN – „JUGENDBEGEGNUNGEN“ Im Rahmen dieser Aktion144 können Organisationen und informelle Gruppen junger Menschen bei der Durchführung von Projekten unterstützt werden, die junge Menschen aus verschiedenen Ländern außerhalb ihres formalen Bildungssystems für Austausch- und Lernaktivitäten zusammenbringen. ZIELE DER AKTION Erasmus+ unterstützt die nichtformale Lernmobilität junger Menschen in Form von Jugendbegegnungen mit dem Ziel, junge Menschen einzubinden und in die Lage zu versetzen, aktive Bürgerinnen und Bürger zu werden, sie mit dem europäischen Aufbauwerk zu verbinden und ihnen dabei zu helfen, Kompetenzen für das Leben und ihre berufliche Zukunft zu erwerben und zu entwickeln. Konkret haben Jugendbegegnungen folgende Ziele: ▪ Förderung des interkulturellen Dialogs und des Gefühls, ein Europäer zu sein ▪ Entwicklung der Kompetenzen und der Einstellungen junger Menschen ▪ Stärkung europäischer Werte und Abbau von Vorurteilen und Stereotypen ▪ Sensibilisierung für gesellschaftlich relevante Themen und damit Förderung des gesellschaftlichen Engagements und der aktiven Teilhabe am demokratischen Leben Die Aktion steht allen jungen Menschen offen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf jungen Menschen mit geringeren Chancen liegt. POLITISCHER KONTEXT Die Jugendstrategie der Europäischen Union 2019-2027 bildet den Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit der EU, beruhend auf der Entschließung des Rates von 2018145. Die Strategie fördert die Teilhabe der Jugend am demokratischen Leben, unterstützt das soziale und bürgerschaftliche Engagement und soll sicherstellen, dass alle jungen Menschen über die notwendigen Ressourcen verfügen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die EU-Jugendstrategie umfasst elf Europäische Jugendziele, in denen sektorübergreifende Bereiche ermittelt werden, die sich auf das Leben junger Menschen auswirken. Im Rahmen des Kernbereichs „Begegnung“ erleichtert die EU-Jugendstrategie Verbindungen, Beziehungen und den Erfahrungsaustausch zwischen jungen Menschen als Schlüsselfaktor für die künftige Entwicklung der EU. Diese Verbindungen werden am besten durch verschiedene Formen der Mobilität gefördert, darunter Jugendbegegnungen und DiscoverEU. Im Kernbereich „Beteiligung“ erleichtert die Strategie die Beteiligung junger Menschen, etwa durch Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung und durch den EU-Jugenddialog. Im Kernbereich „Befähigung“ erleichtert die Strategie eine hochwertige Jugendarbeit, z. B. durch Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter und durch Zusammenarbeit, Ausbildung und Vernetzung. Projekte und Aktivitäten in allen Formaten und Sektoren können Inspiration durch die EU-Jugendstrategie angeregt werden und zu ihr beitragen. Dies kann dadurch geschehen, dass ermittelt wird, ob und wie das Projekt zur Verwirklichung folgender Ziele beiträgt: • Europäische Jugendziele146 144 Der Großteil der Mittel für diese Aktion wird der Unterstützung transnationaler Aktivitäten zugewiesen, in die Organisationen und Teilnehmende aus den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern eingebunden sind. Allerdings können bis zu 20 % des verfügbaren Budgets für die Finanzierung internationaler Mobilitätsaktivitäten unter Beteiligung von Organisationen und Teilnehmenden aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in der Nachbarschaft der EU verwendet werden (Regionen 1 bis 4, siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens). 145 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.C_.2022.157.01.0001.01.DEU&toc=OJ%3AC%3A2022%3A157%3AFULL. 146 https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.C_.2022.157.01.0001.01.DEU&toc=OJ%3AC%3A2022%3A157%3AFULL https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de 177 • EU-Jugendpolitik147; 148 • EU-Politik für die Lernmobilität149; 150 • Fortwirken des Europäischen Jahres der Jugend151 Um Unterstützung bei der Verknüpfung von Projekten mit der EU-Jugendstrategie zu erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihre nationale Agentur oder die SALTO-Ressourcenzentren. Die Jugendstrategie der Europäischen Union ist abrufbar unter: https://youth.europa.eu/strategy_de. Thematische Strategien im Jugendbereich Mit dem Programm Erasmus+ sollen die Jugendbeteiligung, die Steigerung der Qualität informeller und nichtformaler Lernprozesse und die Entwicklung einer hochwertigen Jugendarbeit gefördert werden. Weitere Unterstützung in diesen Bereichen wird über spezifische thematische Strategien wie die Strategie für Jugendbeteiligung, die Youthpass-Strategie und die Europäische Strategie für Aus- und Fortbildung (European Training Strategy, ETS) bereitgestellt152. BESCHREIBUNG DER AKTIVITÄTEN Jugendbegegnungen Jugendbegegnungen sind Treffen von Gruppen junger Menschen aus mindestens zwei verschiedenen Ländern, die für einen kurzen Zeitraum zusammenkommen, um gemeinsam ein nichtformales Lernprogramm (eine Mischung aus Workshops, Übungen, Debatten, Rollenspielen, Simulationen, Aktivitäten im Freien usw.) zu einem Thema ihres Interesses durchzuführen, wobei sie sich von den europäischen Jugendzielen153 inspirieren lassen. Die Lernphase umfasst eine Planungsphase vor der Antragstellung, eine Vorbereitungsphase vor wie auch eine Bewertung und Nachbereitung nach der Begegnung. Nicht förderfähig im Rahmen einer Jugendbegegnung sind die folgenden Aktivitäten: Studienfahrten; Austauschaktivitäten, mit denen ein Gewinn erwirtschaftet werden soll; Austauschaktivitäten mit touristischem Charakter; Festivals; Urlaubsreisen; Konzert- und Theaterreisen, satzungsgemäße Sitzungen, von Erwachsenen für junge Menschen organisierte Schulungen. Vorbereitende Besuche Als Teil von Jugendbegegnungen können Projekte auch vorbereitende Besuche umfassen. Mit vorbereitenden Besuchen soll für eine hohe Qualität der Aktivitäten gesorgt werden, indem Verwaltungsvereinbarungen ermöglicht und ausgearbeitet werden und Vertrauen und Verständnis sowie eine solide Partnerschaft zwischen den beteiligten Organisationen und Personen aufgebaut werden. Bei Jugendbegegnungen, die junge Menschen mit geringeren Chancen einschließen, sollte der vorbereitende Besuch gewährleisten, dass den besonderen Bedürfnissen dieser Teilnehmenden Rechnung getragen werden kann. Der vorbereitende Besuch findet vor Beginn der Jugendbegegnung im Land einer der aufnehmenden Organisationen statt. 147 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.C_.2020.415.01.0001.01.DEU. 148 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202403526. 149 https://eur-lex.europa.eu/eli/C/2024/3364. 150 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022H0411%2801%29. 151 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM:2024:1:FIN. 152 Strategie für Jugendbeteiligung: https://participationpool.eu/resource-category/youth-participation/youth-participation-strategy/; Youthpass-Strategie: https://www.youthpass.eu/de/about-youthpass/youthpass-strategy/; Europäische Strategie für Aus- und Fortbildung: https://www.salto-youth.net/rc/training-and-cooperation/trainingstrategy/. 153 Die europäischen Jugendziele wurden im Rahmen der EU-Jugendstrategie erarbeitet. Mit diesen Zielen sollen Probleme in Bereichen angegangen werden, die junge Menschen direkt betreffen. https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de. https://youth.europa.eu/strategy_de https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.C_.2020.415.01.0001.01.DEU https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202403526 https://eur-lex.europa.eu/eli/C/2024/3364 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022H0411%2801%29 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM:2024:1:FIN https://participationpool.eu/resource-category/youth-participation/youth-participation-strategy/ https://www.youthpass.eu/de/about-youthpass/youthpass-strategy/ https://www.salto-youth.net/rc/training-and-cooperation/trainingstrategy/ https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de 178 EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Ein Projekt wird von mindestens zwei Organisationen durchgeführt. Alle beteiligten Organisationen müssen während der Antragsphase benannt werden, da eine solide Partnerschaft eine Grundvoraussetzung für eine hochwertige Projektdurchführung ist. Um sicherzustellen, dass die beteiligten Organisationen von ihrer Teilnahme profitieren, sollte das Projekt für die reguläre Arbeit mit jungen Menschen, die diese Organisationen durchführen, relevant sein und ihren Zielen und Bedürfnissen entsprechen. Die beteiligten Organisationen übernehmen die Rolle, Teilnehmende zu „entsenden“ und/oder Teilnehmende „aufzunehmen“, d. h. die Aktivität als Gastgeber zu betreuen. Eine der Organisationen übernimmt zudem die Rolle des Koordinators und beantragt im Namen der Partnerschaft Finanzhilfe für das gesamte Projekt. Falls dies für notwendig erachtet wird, kann die begünstigte Organisation von den Teilnehmenden an einer Jugendbegegnung einen Beitrag verlangen, der vor der Abreise von den Teilnehmenden gezahlt wird. Der Beitrag der Teilnehmenden muss sehr niedrig sein, in einem angemessenen Verhältnis zu der für die Durchführung des Projekts gewährten Finanzhilfe stehen und durch einen direkten Vorteil für den Teilnehmenden klar gerechtfertigt sein, sein Zweck muss genau erklärt und den Teilnehmenden gegenüber begründet werden, er muss ohne Gewinnerzielungsabsicht erhoben werden und darf keine unfairen Hindernisse für die Teilnahme schaffen. Von Teilnehmenden mit geringeren Chancen dürfen keine Beiträge erhoben werden. Der Begünstigte kann die Kostenkategorie „Inklusionsunterstützung“ verwenden, um etwaige spezifische Bedürfnisse zu decken, die sich aus den Hindernissen ergeben, mit denen diese Teilnehmenden konfrontiert sind. Es dürfen keine zusätzlichen Gebühren oder weiteren Beiträge von Teilnehmenden durch andere Dienstleister, die von der begünstigten Organisation ausgewählt werden, erhoben werden. Alle von den Teilnehmenden erhobenen Beiträge sind vom Begünstigten im Abschlussbericht anzugeben. Ein Projekt umfasst vier Phasen: Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung. Die teilnehmenden Organisationen und die an den Projektaktivitäten beteiligten jungen Menschen sollten in allen Phasen eine aktive Rolle spielen und so ihre Lernerfahrung verbessern. ▪ Planung: Festlegung der Bedürfnisse, Ziele, Lernergebnisse, Aktivitätsformate, Erarbeitung des Arbeitsprogramms und des Zeitplans für die Aktivitäten usw. vor Einreichen des Antrags ▪ Vorbereitung: Regelung praktischer Angelegenheiten, Erarbeitung von Vereinbarungen mit Partnern, sprachliche, interkulturelle, lern- und aufgabenbezogene Vorbereitung der Teilnehmenden vor der Abreise usw. ▪ Durchführung der Aktivitäten ▪ Nachbereitung: Bewertung der Aktivitäten, Ermittlung und Dokumentation der von den Teilnehmenden erzielten Lernergebnisse sowie Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse Eine hochwertige Jugendbegegnung: ▪ ist auf die aktive Beteiligung junger Menschen und teilnehmender Organisationen angewiesen, die jeweils in allen vier Phasen des Projekts eine aktive Rolle spielen und auf diese Weise ihre Lern- und Entwicklungserfahrung verbessern sollten ▪ bezieht unterschiedliche Gruppen von Teilnehmern ein und baut auf dieser Vielfalt auf; ▪ basiert auf den eindeutig ermittelten Bedürfnissen der jungen Teilnehmer ▪ stellt sicher, dass die nichtformalen und informellen Lernergebnisse der Teilnehmer ordnungsgemäß ermittelt und dokumentiert werden ▪ regt die Teilnehmer dazu an, über europäische Themen und Werte nachzudenken Schulungs- und Kooperationsaktivitäten (Training and Cooperation Activities, TCA) werden regelmäßig von den nationalen Erasmus+-Agenturen organisiert. Sie umfassen Kontaktseminare, Online-Veranstaltungen und andere Möglichkeiten der Partnersuche für Erasmus+-Antragsteller und Begünstigte. Informationen über TCA finden Sie im „European Training Calendar“: https://www.salto-youth.net/tools/european-training-calendar/. Inspirationen sind auch unter den SALTO-Tools zu finden: https://www.salto-youth.net/tools/. https://www.salto-youth.net/tools/european-training-calendar/ https://www.salto-youth.net/tools/ 179 Lernprozess Die Gestaltung einer Jugendbegegnung im Rahmen des nichtformalen Lernens erfordert, dass zumindest ein Teil der gewünschten Lernergebnisse im Voraus geplant wird, damit entsprechende Lernchancen geboten werden können. Die jungen Menschen, die an Projektaktivitäten teilnehmen, sollten zur Ermittlung ihrer Bedürfnisse und der Lernergebnisse, die sie während der Jugendbegegnung erwerben oder entwickeln möchten, beitragen. Zudem sollten die Teilnehmer so stark wie möglich in die Konzeption und Entwicklung der Aktivität einbezogen werden (Erstellung des Programms, Arbeitsmethoden und Festlegung der Aufgabenverteilung) und darüber nachdenken, wie sie sich vorbereiten können, um die bei der Begegnung erzielten Effekte in Bezug auf das Lernen und die persönliche Entwicklung zu maximieren. Nach Abschluss der Kernaktivität sollten die Teilnehmenden aufgefordert werden, Rückmeldung zur Aktivität zu geben und darüber nachzudenken, was sie gelernt haben und wie sie diese Lernergebnisse nutzen können. Darüber hinaus sollten die Teilnehmenden eine mögliche Nachbereitung der Aktivität in Erwägung ziehen. Dies kann einzeln oder, wenn möglich, in Gruppen geschehen. Die Organisationen sollten den Lernprozess und die Ermittlung und Dokumentation der Lernergebnisse unterstützen, insbesondere durch den Youthpass. Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich Bei der Durchführung aller im Rahmen dieser Aktion unterstützten Projekte müssen die Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich für die Organisation hochwertiger Lernmobilitätsaktivitäten eingehalten werden. Die Erasmus- Qualitätsstandards im Jugendbereich erstrecken sich auf die Grundprinzipien der Aktion sowie auf die konkreten Durchführungsverfahren für Projektaufgaben wie Auswahl und Vorbereitung der Teilnehmenden, Festlegung, Bewertung und Anerkennung von Lernergebnissen, Weitergabe von Projektergebnissen usw. Die Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich sind abrufbar unter: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus- quality-standards-mobility-projects-youth_en. Schutz und Sicherheit der Teilnehmenden Eine Jugendbegegnung findet unter Beteiligung von Gruppenleitern statt. Gruppenleiter überwachen und unterstützen die Teilnehmer, um einen hochwertigen Lernprozess während der Kernaktivität sicherzustellen. Gleichzeitig ermöglichen sie ein sicheres, respektvolles und diskriminierungsfreies Umfeld und den Schutz der Projektteilnehmenden. Bei der Planung und Vorbereitung einer Jugendbegegnung sollte für den Schutz und die Sicherheit der Teilnehmenden Sorge getragen und alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung/Verringerung von Risiken eingeplant werden. BEREICHSÜBERGREIFENDE DIMENSIONEN Bei der Konzeption eines Mobilitätsprojekts müssen die folgenden horizontalen Dimensionen berücksichtigt werden: Inklusion und Vielfalt Mit dem Programm Erasmus+ sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion und Fairness bei allen Aktionen gefördert werden. Organisationen, die im Rahmen dieser Aktion Unterstützung erhalten, sollten barrierefreie und inklusive Projektaktivitäten konzipieren, bei denen die Ansichten von Teilnehmenden mit geringeren Chancen berücksichtigt und diese Teilnehmenden in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Jugendbegegnungen eignen sich aus folgenden Gründen besonders für die Inklusion von jungen Menschen mit geringeren Chancen: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus-quality-standards-mobility-projects-youth_en https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus-quality-standards-mobility-projects-youth_en 180 • Gruppenmobilität bietet die Erfahrung internationaler Mobilität in der Sicherheit einer Gruppe. • Die kurze Dauer von Jugendbegegnungen ermöglicht die angemessene und geeignete Einbindung von jungen Menschen mit geringeren Chancen. • Die Einbeziehung lokaler Teilnehmender erleichtert die erstmalige Teilnahme an europäischen Projekten. Jugendbegegnungen eignen sich auch dafür, Inklusion und Vielfalt zum Thema des Projekts zu machen, beispielsweise zur Unterstützung des Kampfes gegen Stereotype und zur Förderung von Verständnis, Toleranz und Nichtdiskriminierung. Im gesamten Projekt sollte bewusst ein Ansatz für Inklusion und Vielfalt verfolgt werden. Diese Aspekte sollten bei der Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung berücksichtigt werden. Ökologische Nachhaltigkeit Eine Jugendbegegnung sollte ein ökologisch nachhaltiges und verantwortungsvolles Verhalten bei den Teilnehmern fördern und das Bewusstsein dafür schärfen, wie wichtig es ist, Maßnahmen zur Verringerung oder zum Ausgleich des ökologischen Fußabdrucks von Mobilitätsaktivitäten zu ergreifen. Ökologische Aspekte sollten bei der Konzeption und Durchführung einer Jugendbegegnung berücksichtigt werden, beispielsweise durch Integration nachhaltiger Praktiken wie die Entscheidung für wiederverwendbare oder umweltfreundliche Materialien, Abfallvermeidung und Recycling sowie nachhaltige Verkehrsmittel. Digitaler Wandel im Jugendbereich Das Programm Erasmus+ unterstützt alle teilnehmenden Organisationen dabei, digitale Instrumente und Lernmethoden in ihre Arbeit zu integrieren und so ihre physischen Aktivitäten zu ergänzen, die Zusammenarbeit zwischen Partnerorganisationen zu verbessern und die Qualität der Aktivitäten zu steigern. Die Einführung von digitalen und Online- Elementen zur Senkung der Schwelle für die Teilnahme junger Menschen mit geringeren Chancen wird gefördert. Durch Projekte und Aktivitäten, die darauf abzielen, digitale Fertigkeiten zu fördern, die digitale Kompetenz zu verbessern und/oder ein Verständnis für die Risiken und Chancen digitaler Technologien zu entwickeln, kann das Programm Denkweisen ändern und zur Entwicklung digitaler und gemischter Ansätze in der Jugendarbeit beitragen. Je nach Konzeption und Zielsetzungen der Aktivitäten können die Entwicklung von Kompetenzen und das Bewusstsein für digitale Themen sowie die Nutzung neuer Technologien in den Bereich Lernmobilität eingeführt werden. Teilhabe am demokratischen Leben, gemeinsame Werte und bürgerschaftliches Engagement Das Programm Erasmus+ fördert die Teilhabe junger Menschen. Wo immer es möglich ist, sollten Projekte im Rahmen dieser Aktion Gelegenheiten zur demokratischen Teilhabe bieten, einschließlich des bürgerschaftlichen Engagements und der Möglichkeit, die Entscheidungsfindung in Angelegenheiten, die sie betreffen, zu beeinflussen und mitzugestalten, und zwar durch sinnvolle Lernerfahrungen, die junge Menschen dazu ermutigen, sich vor, während und nach ihrer Teilnahme an einer Mobilitätsaktivität bürgerschaftlich zu engagieren. Mobilitätsprojekte für junge Menschen sollten den Teilnehmenden auch einschlägige Möglichkeiten bieten, sich aktiv an der Gestaltung und Durchführung von Projektaktivitäten zu beteiligen, damit sich ihnen Wege zur weiteren Teilhabe am demokratischen Leben eröffnen.154 Sie sollten ferner das Verständnis der Teilnehmenden für die Europäische Union und die gemeinsamen europäischen Werte verbessern, etwa die Achtung demokratischer Grundsätze, die Menschenwürde, die Einheit und Vielfalt, den interkulturellen Dialog sowie das gesellschaftliche, kulturelle und historische Erbe Europas. 154 Ressourcen und Inspiration finden Sie in den Modulen 7 (Mobilitätsprojekte für junge Menschen) und 12 (Planung der Teilnahme) des von SALTO PI erstellten Toolkits für die Jugendbeteiligung: https://participationpool.eu/toolkit/. https://participationpool.eu/toolkit/ 181 FÖRDERKRITERIEN Für Standardprojekte im Rahmen der Jugendbegegnung gelten die nachstehenden Förderkriterien. Für Akkreditierungen wird auf den entsprechenden Abschnitt dieses Leitfadens verwiesen. Wer ist antragsberechtigt? Antragsberechtigt ist jede förderfähige teilnehmende Organisation oder informelle Gruppe junger Menschen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Die betreffende Organisation stellt den Antrag im Namen aller am Projekt beteiligten Organisationen.155 Förderfähige teilnehmende Organisationen Als teilnehmende Organisation kommen in Betracht: • gemeinnützige Organisationen, Verbände, NRO, Europäische Jugend-NRO, lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen, gemeinwirtschaftliche Unternehmen, oder kommerzielle Einrichtungen, die sich dem Grundsatz der sozialen Verantwortung in Unternehmen verpflichtet haben und nachweislich über Erfahrung im Jugendbereich verfügen, sofern ihre Beteiligung keinen kommerziellen Zweck verfolgt und nicht auf Gewinnerzielung abzielt, • eine informelle Gruppe junger Menschen156 Organisationen, die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland in der Nachbarschaft der EU ansässig sind (Regionen 1 bis 4; siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens). Anzahl der teilnehmenden Organisationen Mindestens zwei teilnehmende Organisationen (mindestens eine entsendende und mindestens eine aufnehmende Organisation) aus verschiedenen Ländern müssen beteiligt sein. Im Rahmen dieser Aktion darf ein und dieselbe Organisation (eine OID) als Antragsteller oder als Partner pro Frist an höchstens 5 Anträgen beteiligt sein. Projektdauer 3 bis 24 Monate. Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der nationalen Agentur des Landes, in dem der Antragsteller ansässig ist 155 Die teilnehmenden Organisationen müssen ein Beitrittsformular für die antragstellende Organisation unterzeichnen. Die Beitrittsformulare sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung, spätestens jedoch zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung vorgelegt werden. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. 156 Eine Gruppe von mindestens vier jungen Menschen zwischen 13 und 30 Jahren. Eines der Mitglieder der Gruppe, das mindestens 18 Jahre alt ist, vertritt die Gruppe und übernimmt in ihrem Namen die Verantwortung. Bitte konsultieren Sie zur Definition einer informellen Gruppe das Glossar. Für die Zwecke dieser Aktion und aller damit zusammenhängenden Bestimmungen fällt „eine informelle Gruppe junger Menschen“ unter den Begriff „teilnehmende Organisation“. Wenn von einer „teilnehmenden Organisation“ die Rede ist, deckt dies auch eine „informelle Gruppe junger Menschen“ ab. 182 Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Finanzhilfeantrag spätestens zu den folgenden Terminen einreichen: • 12. Februar, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), bei Projekten, die zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember desselben Jahres beginnen • 1. Oktober, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), bei Projekten, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai des Folgejahres beginnen Wie ist der Antrag zu stellen? Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. Anhänge Dem Antragsformular ist für alle im Rahmen des Projekts geplanten Jugendbegegnungen und vorbereitenden Besuche jeweils ein Zeitplan beizufügen. Mindestanforderungen an Jugendbegegnungen Dauer der Aktivität 5 bis 21 Tage, ohne Reisetage. Ort(e) der Aktivität Die Aktivität muss im Land einer (oder – im Fall von nicht ortsgebundenen Aktivitäten – in den Ländern mehrerer) der am Projekt beteiligten Organisationen stattfinden. Ausnahme: Die Aktivitäten dürfen nicht in Belarus oder Russland stattfinden. Anzahl der teilnehmenden Organisationen Mindestens zwei teilnehmende Organisationen (mindestens eine entsendende und mindestens eine aufnehmende Organisation) aus verschiedenen Ländern müssen beteiligt sein.157 Aktivitäten innerhalb von EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern: Alle teilnehmenden Organisationen müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Aktivitäten mit nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in der Nachbarschaft der EU: Die Aktivität muss mindestens eine teilnehmende Organisation umfassen, die in einem EU- Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig ist, und eine teilnehmende Organisation aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland in der Nachbarschaft der EU (Regionen 1 bis 4). 157 Wenn mehrere Organisationen aus ein und demselben Land eine nationale Gruppe bilden, kann jede Organisation ihren eigenen Gruppenleiter bzw. ihre eigene Gruppenleiterin haben. 183 Förderfähige Teilnehmende Junge Menschen im Alter von 13–30 Jahren158 mit Wohnsitz in den Ländern der entsendenden und der aufnehmenden Organisationen. Gruppenleiter und Betreuer sowie Begleitpersonen sind nicht als Teilnehmende an der Aktivität zu betrachten, kommen aber für eine Unterstützung in bestimmten Budgetkategorien in Betracht. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Anzahl der Teilnehmer pro Aktivität und Zusammensetzung nationaler Gruppen Mindestens 16 und höchstens 60 Teilnehmende pro Aktivität, mindestens 4 Teilnehmende pro Gruppe. Gruppenleiter, Betreuer und Begleitpersonen sind nicht in die Teilnehmerzahl einzubeziehen. Bei Jugendbegegnungen, an denen nur junge Menschen mit geringeren Chancen teilnehmen, beträgt die Mindestteilnehmerzahl zehn. Mindestens zwei Gruppen junger Menschen aus zwei verschiedenen Ländern. Jede Gruppe muss mindestens einen Gruppenleiter haben. Höchstens zwei Betreuer pro Aktivität. Sonstige Kriterien Bei der Aktivität muss zumindest eine der entsendenden oder der aufnehmenden Organisationen aus dem Land der nationalen Agentur stammen, bei der der Antrag eingereicht wird. Mindestanforderungen an vorbereitende Besuche Ort(e) der Aktivität Die Aktivität muss im Land einer aufnehmenden Organisation für die Jugendbegegnung durchgeführt werden. Ausnahme: Die Aktivitäten dürfen nicht in Belarus oder Russland stattfinden. Förderfähige Teilnehmende Vertreter der teilnehmenden Organisationen, Betreuer, Gruppenleiter und junge Menschen.159 ZUSCHLAGSKRITERIEN Die eingereichten Anträge werden bewertet, indem auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien und Punktzahlen eine Wertung mit insgesamt 100 möglichen Punkten vorgenommen wird. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen: ▪ mindestens 60 von insgesamt 100 Punkten und ▪ mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl bei jedem der drei nachstehenden Zuschlagskriterien. 158 Beachten Sie hierzu bitte Folgendes: Untere Altersgrenze: Teilnehmende müssen bis zum Anfangsdatum der Aktivität das Mindestalter erreicht haben. Obere Altersgrenze: Teilnehmer dürfen zum Anfangsdatum der Aktivität das angegebene Höchstalter nicht überschritten haben. 159 Es wird erwartet, dass Personen, die an vorbereitenden Besuchen teilnehmen, auch an der Hauptaktivität teilnehmen. 184 Relevanz, Begründung und Wirkung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit • sind das Profil, die Erfahrungen und die Aktivitäten des Antragstellers und die Zielgruppe junger Menschen für den Bereich Jugend relevant • wird das Projekt auf eine oder mehrere der Prioritäten des EU- Jugenddialogs oder der -Jugendziele ausgerichtet sein • ist das Projekt dazu geeignet, einen Beitrag zu den Programmdimensionen Inklusion und Vielfalt, ökologische Nachhaltigkeit, digitale Bildung und Teilhabe zu leisten • ist das Projekt für die Ziele der Aktion relevant • ist das Projekt für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant • entsprechen das Projekt und die vorgeschlagenen Aktivitäten den Bedürfnissen der teilnehmenden Organisationen und der Teilnehmenden des Austauschs • ist das Projekt geeignet, hochwertige Lernergebnisse für die Teilnehmenden zu erzielen • wirkt sich das Projekt wahrscheinlich auf die Teilnehmenden und die teilnehmenden Organisationen während und nach der Projektlaufzeit und über die unmittelbar an einem Projekt teilnehmenden Organisationen und Personen hinaus auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder europäischer oder globaler Ebene aus • bezieht das Projekt neue Programmteilnehmende und weniger erfahrene Organisationen in die Aktion ein Qualität der Projektkonzeption (Höchstpunktzahl 40 Punkte) Inwieweit • sind in dem Vorschlag alle Projektphasen klar und umfassend beschrieben: Vorbereitung, Durchführung der Aktivitäten und Nachbereitung sowie die Einbindung junger Menschen in alle Phasen der Aktivitäten • wird die ausgewogene Repräsentation der Teilnehmenden nach Ländern und Geschlecht gewahrt und sind die Aktivitäten barrierefrei und inklusiv konzipiert und stehen Teilnehmenden aus unterschiedlichen Verhältnissen und unterschiedlichen Fähigkeiten offen • umfassen die Aktivitäten nachhaltige und umweltfreundliche Verfahren • sind die vorgeschlagenen Lernmethoden, einschließlich etwaiger Online- /digitaler Komponenten, den Aktivitäten angemessen • sind der Reflexionsprozess, die Ermittlung und Dokumentation der Lernergebnisse der Teilnehmenden sowie der Einsatz der europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumente, insbesondere des Youthpass, angemessen 185 Qualität des Projektmanagements (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit • ist die Qualität der praktischen Regelungen, des Managements und der Unterstützungsangebote zufriedenstellend • sind die zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Teilnehmenden vorgesehenen Maßnahmen angemessen und wirksam • sind die Aufgaben und Zuständigkeiten für die Aktivitäten im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards klar festgelegt • bietet der Plan für die Zusammenarbeit und die Kommunikation zwischen den teilnehmenden Organisationen und mit anderen maßgeblichen Akteuren einen unterstützenden Rahmen für die Verwaltung des Projekts • hat der Antragsteller eine geeignete Methode zur Bewertung der verschiedenen Phasen und Ergebnisse des Projekts im Hinblick auf seine Ziele vorgeschlagen • hat der Antragsteller eine geeignete Methode zur Verbreitung der Projektergebnisse bei den teilnehmenden Organisationen und darüber hinaus vorgeschlagen • beinhaltet das Projekt Maßnahmen, die darauf abzielen, seine Ergebnisse über die Projektlaufzeit hinaus nachhaltig zu gestalten 186 FINANZIERUNGSREGELN 160 Beispiel: Wenn eine Person aus Madrid (Spanien) an einer Aktivität in Rom (Italien) teilnimmt, sind folgende Schritte durchzuführen: Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1 365,28 km) und anschließend Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1 999 km). 161 https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de. Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Organisatorische Unterstützung Unmittelbar mit der Durchführung der Mobilitätsaktivitäten verbundene Kosten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden Gruppenleiter, Betreuer und Begleitpersonen haben keinen Anspruch auf organisatorische Unterstützung. 125 EUR pro Teilnehmendem an einer Jugendbegegnung Reisekosten Zuschuss zu den Kosten, die den Teilnehmern, einschließlich Gruppenleitern, Begleitpersonen und Betreuern, für die Reise von ihrem Herkunftsort zum Ort der jeweiligen Aktivität und zurück entstehen. Generell gilt die Regel, dass Teilnehmende bei einer Strecke von weniger als 500 km mit emissionsarmen Verkehrsmitteln reisen. Bei einer Strecke von mehr als 500 km wird den Teilnehmenden nachdrücklich empfohlen, eine Kombination verschiedener Verkehrsmittel zu nutzen, um ihre Reise nachhaltiger zu gestalten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Entfernung und Anzahl der Personen. Der Antragsteller muss die Entfernung zwischen dem Herkunftsort und dem Ort der Aktivität160 mithilfe des Entfernungsrechners der Europäischen Kommission161 angeben. Entfernung Umweltfreundliches Reisen Nicht umweltfreundliches Reisen 10–99 km 56 EUR 28 EUR 100– 499 km 285 EUR 211 EUR 500– 1999 km 417 EUR 309 EUR 2000– 2999 km 535 EUR 395 EUR 3000– 3999 km 785 EUR 580 EUR 4000– 7999 km 1188 EUR 1188 EUR 8000 km oder mehr 1735 EUR 1735 EUR https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de 187 162 Wenn ein/e Teilnehmende/r aus Madrid (Spanien) an einer nicht ortsgebundenen Aktivität teilnimmt, die zunächst in Rom (Italien) und anschließend in Ljubljana (Slowenien) stattfindet, sind folgende Schritte durchzuführen: a) Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1 365,28 km) sowie zwischen Rom und Ljubljana (489,75 km) und Addition beider Entfernungen (1 855,03 km), b) Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1 999 km) und c) Berechnung des EU-Zuschusses zu den Reisekosten der/des Teilnehmenden von Madrid nach Ljubljana (über Rom) und zurück (275 EUR). Bei nicht ortsgebundenen Aktivitäten sollte der Antragsteller die Entfernungen zwischen den einzelnen Orten addieren und die der Summe entsprechende Entfernungsspanne wählen.162 Individuelle Unterstützung Aufenthaltskosten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Dauer des Aufenthalts pro Teilnehmer, Gruppenleiter, Begleitperson und Betreuer (falls erforderlich), einschließlich eines Reisetags vor der Aktivität und eines Reisetags im Anschluss daran und bis zu vier zusätzlichen Tagen für Teilnehmer, Gruppenleiter, Begleitpersonen und Betreuer, die einen Zuschuss für umweltfreundliches Reisen erhalten. Tabelle A2.1 pro Teilnehmendem und pro Tag Inklusionsunterstützung Inklusionsunterstützung für Organisationen: Kosten in Verbindung mit der Organisation von Mobilitätsaktivitäten mit Teilnehmenden mit geringeren Chancen. Gruppenleiter, Betreuer und Begleitpersonen kommen nicht für eine Inklusionsunterstützung für Organisationen in Betracht. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen 125 EUR pro Teilnehmendem an einer Jugendbegegnung Inklusionsunterstützung für Teilnehmer: Zusätzliche Kosten, die unmittelbar mit Aufwendungen für Teilnehmende mit geringeren Chancen und ihre Begleitpersonen, Gruppenleiter und Betreuer verbunden sind (einschließlich gerechtfertigter Aufenthalts- und Reisekosten, sofern für diese Teilnehmenden keine Finanzhilfe 100 % der förderfähigen Kosten 188 in den Kategorien „Reisekosten“ und „individuelle Unterstützung“ beantragt wird). Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Unterstützung vorbereitender Besuche Kosten in Verbindung mit der Durchführung des vorbereitenden Besuchs, einschließlich Reise- und Aufenthaltskosten. Finanzierungsmechanismus: Einheitskosten. Zuweisungsregel: ohne Teilnehmer aus der aufnehmenden Organisation. Es können höchstens zwei Teilnehmende pro teilnehmende Organisation gefördert werden, sofern die zweite Person ein junger Mensch ist. Darüber hinaus kann auch ein Betreuer pro vorbereitenden Besuch von einer der teilnehmenden Organisationen gefördert werden. Bedingt: Die Notwendigkeit für einen vorbereitenden Besuch, die Ziele und die Teilnehmenden müssen im Antragsformular begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Diese Bedingung gilt nicht für Projekte, die im Rahmen des Akkreditierungssystems gefördert werden. 680 EUR pro Teilnehmendem pro vorbereitendem Besuch. Außergewöhnliche Kosten Kosten für die Bereitstellung von Finanzsicherheiten, falls die nationale Agentur dies anfordert. Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen. Hohe Reisekosten von Teilnehmenden, einschließlich Begleitpersonen, Gruppenleitern und Betreuern, die aufgrund der geografischen Abgelegenheit oder anderer Einschränkungen nicht mit der Standardkategorie „Reisekosten“ unterstützt werden können (z. B. wenn die Nutzung umweltfreundlicherer, kohlenstoffärmerer Verkehrsmittel zu hohen Reisekosten führt). Im Falle einer Bewilligung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Finanzsicherheiten: 80 % der förderfähigen Kosten Hohe Reisekosten: 80 % der förderfähigen Kosten Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen: 100 % der förderfähigen Kosten 189 Tabelle A2.1 Individuelle Unterstützung für Jugendbegegnungen Individuelle Unterstützung (EUR/Tag) Österreich 78 Belgien 78 Bulgarien 45 Kroatien 57 Zypern 63 Tschechien 53 Dänemark 81 Estland 48 Finnland 79 Frankreich 67 Deutschland 71 Griechenland 68 Ungarn 60 Island 76 Irland 73 Italien 69 Lettland 48 Liechtenstein 77 Litauen 49 Luxemburg 77 Malta 57 Reisen die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten. Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Teure Reisen liegen dann vor, wenn die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten weniger als 70 % der Reisekosten der Teilnehmenden abdeckt. Im Falle einer Gewährung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen den Zuschuss für nicht umweltfreundliches Reisen. 190 Niederlande 69 Nordmazedonien 41 Norwegen 83 Polen 51 Portugal 57 Rumänien 46 Serbien 47 Slowakei 48 Slowenien 54 Spanien 58 Schweden 72 Türkei 50 Nicht mit dem Programm assoziierte benachbarte Drittländer 44 191 MOBILITÄTSPROJEKTE FÜR JUGENDARBEITER Im Rahmen dieser Aktion163 können Organisationen bei der Durchführung von Projekten unterstützt werden, die eine oder mehrere Lernaktivitäten zur beruflichen Weiterentwicklung und zur Stärkung der Kapazitäten von Jugendarbeitern sowie ihrer Organisationen umfassen. ZIELE DER AKTION Diese Aktion unterstützt die berufliche Fortbildung von Jugendarbeitern und damit die Entwicklung hochwertiger Jugendarbeit auf lokaler, regionaler, nationaler, europäischer und internationaler Ebene durch nichtformale und informelle Lernerfahrungen bei Mobilitätsaktivitäten. Die Aktion leistet einen Beitrag zu den Zielen der EU-Jugendstrategie 2019–2027, insbesondere der Europäischen Jugendarbeitsagenda164 für Qualität, Innovation und Anerkennung von Jugendarbeit. Konkret haben Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter folgende Ziele: ▪ Bereitstellung nichtformaler und informeller Lernmöglichkeiten für die bildungsbezogene und berufliche Entwicklung von Jugendarbeitern als Beitrag zu hochwertigen individuellen Praktiken sowie zur Weiterentwicklung von Jugendorganisationen und Systemen der Jugendarbeit ▪ Aufbau einer Gemeinschaft von Jugendarbeitern, die die Qualität von Projekten und Aktivitäten für junge Menschen in EU-Programmen und darüber hinaus unterstützen können ▪ Entwicklung der Praktiken lokaler Jugendarbeit und Beitrag zum Kapazitätsaufbau für eine hochwertige Jugendarbeit der Teilnehmenden und ihrer Organisation mit einem deutlichen Einfluss auf die regelmäßige Arbeit der teilnehmenden Jugendarbeiter mit jungen Menschen POLITISCHER KONTEXT Die Jugendstrategie der Europäischen Union 2019-2027 bildet den Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit der EU, beruhend auf der Entschließung des Rates von 2018165. Die Strategie fördert die Teilhabe der Jugend am demokratischen Leben, unterstützt das soziale und bürgerschaftliche Engagement und soll sicherstellen, dass alle jungen Menschen über die notwendigen Ressourcen verfügen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die EU-Jugendstrategie umfasst elf Europäische Jugendziele, in denen sektorübergreifende Bereiche ermittelt werden, die sich auf das Leben junger Menschen auswirken. Im Rahmen des Kernbereichs „Begegnung“ erleichtert die EU-Jugendstrategie Verbindungen, Beziehungen und den Erfahrungsaustausch zwischen jungen Menschen als Schlüsselfaktor für die künftige Entwicklung der EU. Diese Verbindungen werden am besten durch verschiedene Formen der Mobilität gefördert, darunter Jugendbegegnungen und DiscoverEU. Im Kernbereich „Beteiligung“ erleichtert die Strategie die Beteiligung junger Menschen, etwa durch Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung und durch den EU-Jugenddialog. Im Kernbereich „Befähigung“ erleichtert die Strategie eine 163 Der Großteil der Mittel für diese Aktion wird der Unterstützung transnationaler Aktivitäten zugewiesen, in die Organisationen und Teilnehmende aus den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern eingebunden sind. Allerdings können bis zu 20 % des verfügbaren Budgets für die Finanzierung internationaler Mobilitätsaktivitäten unter Beteiligung von Organisationen und Teilnehmenden aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in der Nachbarschaft der EU verwendet werden (Regionen 1 bis 4, siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens). 164 Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu dem Rahmen für die Festlegung einer Europäischen Jugendarbeitsagenda, http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.C_.2020.415.01.0001.01.DEU. Weitere Informationen über die Umsetzung der Europäischen Jugendarbeitsagenda finden Sie unter www.bonn-process.net. 165 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.C_.2022.157.01.0001.01.DEU&toc=OJ%3AC%3A2022%3A157%3AFULL. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:42020Y1201(01)&qid=1615859061233&from=DE https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.C_.2022.157.01.0001.01.DEU&toc=OJ%3AC%3A2022%3A157%3AFULL 192 hochwertige Jugendarbeit, z. B. durch Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter und durch Zusammenarbeit, Ausbildung und Vernetzung. Projekte und Aktivitäten in allen Formaten und Sektoren können Inspiration durch die EU-Jugendstrategie angeregt werden und zu ihr beitragen. Dies kann dadurch geschehen, dass ermittelt wird, ob und wie das Projekt zur Verwirklichung folgender Ziele beiträgt: • Europäische Jugendziele166 • EU-Jugendpolitik167; 168 • EU-Politik für die Lernmobilität169; 170 • Fortwirken des Europäischen Jahres der Jugend171 Um Unterstützung bei der Verknüpfung von Projekten mit der EU-Jugendstrategie zu erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihre nationale Agentur oder die SALTO-Ressourcenzentren. Die Jugendstrategie der Europäischen Union ist abrufbar unter: https://youth.europa.eu/strategy_de. Thematische Strategien im Jugendbereich Mit dem Programm Erasmus+ sollen die Jugendbeteiligung, die Steigerung der Qualität informeller und nichtformaler Lernprozesse und die Entwicklung einer hochwertigen Jugendarbeit gefördert werden. Weitere Unterstützung in diesen Bereichen wird über spezifische thematische Strategien wie die Strategie für Jugendbeteiligung, die Youthpass-Strategie und die Europäische Strategie für Aus- und Fortbildung (European Training Strategy, ETS) bereitgestellt172. BESCHREIBUNG DER AKTIVITÄTEN Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung sind transnationale oder internationale Lernmobilitätsaktivitäten, die die berufliche Fortbildung von Jugendarbeitern unterstützen. Sie können eine der folgenden Formen annehmen: ▪ Studienaufenthalte und verschiedene Arten von Tätigkeiten, wie Job Shadowing, Begegnungen von Jugendarbeitern und Peer-Learning in Organisationen für Jugendarbeit und im Jugendbereich tätigen Organisationen im Ausland ▪ Vernetzung und Schaffung eines Gemeinschaftssinns unter Jugendarbeitern, die an der Aktion teilnehmen und ihre Ziele unterstützen ▪ Schulungen zur Förderung der Entwicklung von Kompetenzen (z. B. auf der Grundlage bestehender einschlägiger Kompetenzmodelle), zur Umsetzung hochwertiger Praktiken in der Jugendarbeit oder zur Behandlung und Erprobung innovativer Methoden (z. B. im Zusammenhang mit digitaler und smarter Jugendarbeit173) 166 https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de. 167 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.C_.2020.415.01.0001.01.DEU. 168 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202403526. 169 https://eur-lex.europa.eu/eli/C/2024/3364. 170 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022H0411%2801%29. 171 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM:2024:1:FIN. 172 Strategie für Jugendbeteiligung: https://participationpool.eu/resource-category/youth-participation/youth-participation-strategy/; Youthpass: https://www.youthpass.eu/de/about-youthpass/youthpass-strategy/; Europäische Strategie für Aus- und Fortbildung: https://www.salto-youth.net/rc/training-and-cooperation/trainingstrategy/. 173 Schlussfolgerungen des Rates zur smarten Jugendarbeit: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52017XG1207(01). https://youth.europa.eu/strategy_de https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020H1202(01)&from=EN https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202403526 https://eur-lex.europa.eu/eli/C/2024/3364 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32012H1222%2801%29 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM%3A2024%3A1%3AFIN https://participationpool.eu/resource-category/youth-participation/youth-participation-strategy/ https://www.youthpass.eu/de/about-youthpass/youthpass-strategy/ https://www.salto-youth.net/rc/training-and-cooperation/trainingstrategy/ https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52017XG1207(01) 193 ▪ Seminare und Workshops, insbesondere zur Unterstützung des Aufbaus von Wissen und des Austauschs bewährter Verfahren im Zusammenhang mit den Zielen, Werten und Prioritäten der EU-Jugendstrategie und der EU- Programme, die zu ihrer Umsetzung beitragen Nicht förderfähig im Rahmen von Finanzhilfen für Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter sind die folgenden Aktivitäten: Studienfahrten; Aktivitäten, mit denen ein Gewinn erwirtschaftet werden soll; Aktivitäten mit touristischem Charakter; Festivals; Urlaubsreisen; Konzert- und Theaterreisen, satzungsgemäße Sitzungen. Aktivitäten zur Systementwicklung und Öffentlichkeitsarbeit Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter können Aktivitäten zur Systementwicklung und Öffentlichkeitsarbeit umfassen, bei denen es sich um ergänzende Aktivitäten mit dem Ziel handelt, die Wirkung des Mobilitätsprojekts in dem Bereich zu erhöhen. Sie umfassen alle Aktivitäten, die zur Europäischen Jugendarbeitsagenda174 für Qualität, Innovation und Anerkennung von Jugendarbeit beitragen und die dabei gewonnenen Erkenntnisse und erworbenen Instrumente den an den Projekten beteiligten Organisationen und darüber hinaus wiederum zur Verfügung stellen. Diese ergänzenden Aktivitäten bieten erfahreneren und kreativeren Begünstigten die Gelegenheit, innovative Methoden und Lösungsansätze für gemeinsame Herausforderungen gewissermaßen in einem „Versuchslabor für die europäische Jugendarbeit“ zu erproben, das aus den im Rahmen der Projekte durchgeführten Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung heraus entsteht und eine darüber hinaus reichende Wirkung entfaltet. Beispiele hierfür sind die Entwicklung von Instrumenten und der Austausch von Verfahren, die zur Weiterentwicklung von Organisationen und Systemen in der Jugendarbeit beitragen, Aktivitäten in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit und Aufbau von Gemeinschaften sowie die Einführung innovativer Methoden, einschließlich des Einsatzes digitaler Technologien in der Jugendarbeit. Diese ergänzenden Aktivitäten gehen über die Verbreitungsmaßnahmen in der Nachbereitungsphase, die Bestandteil der normalen Projektlaufzeit sind, hinaus, können jedoch auch gezieltere und stärker strategisch orientierte Verbreitungsmaßnahmen umfassen. Eine Aktivität zur Systementwicklung und Öffentlichkeitsarbeit kann auf transnationaler, internationaler oder nationaler Ebene durchgeführt werden. Vorbereitende Besuche Mit vorbereitenden Besuchen soll für eine hohe Qualität der Aktivitäten gesorgt werden, indem Verwaltungsvereinbarungen ermöglicht und ausgearbeitet werden und Vertrauen und Verständnis sowie eine solide Partnerschaft zwischen den beteiligten Organisationen und Personen aufgebaut werden. Vorbereitende Besuche finden im Land einer der aufnehmenden Organisationen vor Beginn der Aktivität zur beruflichen Fortbildung statt. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Ein im Rahmen dieser Aktion gefördertes Projekt muss eine oder mehrere Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung umfassen. Diese können flexibel kombiniert werden, und zwar je nach den Zielen des Projekts und den Bedürfnissen der teilnehmenden Organisation(en) und der teilnehmenden Jugendarbeiter. Ein Projekt wird von mindestens zwei Organisationen durchgeführt. Alle beteiligten Organisationen müssen während der Antragsphase benannt werden, da eine solide Partnerschaft eine Grundvoraussetzung für eine hochwertige Projektdurchführung ist. Um sicherzustellen, dass die beteiligten Organisationen von ihrer Teilnahme profitieren, sollte das Projekt für die reguläre Arbeit mit jungen Menschen, die diese Organisationen durchführen, relevant sein und ihren Zielen und Bedürfnissen entsprechen. Die beteiligten Organisationen übernehmen die Rolle, Teilnehmende zu „entsenden“ 174 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.C_.2020.415.01.0001.01.DEU und https://www.growingyouthwork.eu/. http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.C_.2020.415.01.0001.01.DEU https://www.growingyouthwork.eu/ 194 und/oder Teilnehmende „aufzunehmen“, d. h. die Aktivität als Gastgeber zu betreuen. Eine der Organisationen übernimmt zudem die Rolle des Koordinators und beantragt das ganze Projekt im Namen der Partnerschaft. Falls dies für notwendig erachtet wird, kann die begünstigte Organisation von den Teilnehmenden an einem Mobilitätsprojekt für Jugendarbeiter einen Beitrag verlangen, der vor der Aktivität von den Teilnehmenden gezahlt wird. Der Beitrag der Teilnehmenden muss sehr niedrig sein, in einem angemessenen Verhältnis zu der für die Durchführung des Projekts gewährten Finanzhilfe stehen und durch einen direkten Vorteil für den Teilnehmenden klar gerechtfertigt sein, sein Zweck muss genau erklärt und den Teilnehmenden gegenüber begründet werden, er muss ohne Gewinnerzielungsabsicht erhoben werden und darf keine unfairen Hindernisse für die Teilnahme schaffen. Von Teilnehmenden mit geringeren Chancen dürfen keine Beiträge erhoben werden. Der Begünstigte kann die Kostenkategorie „Inklusionsunterstützung“ verwenden, um etwaige spezifische Bedürfnisse zu decken, die sich aus den Hindernissen ergeben, mit denen diese Teilnehmenden konfrontiert sind. Es dürfen keine zusätzlichen Gebühren oder weiteren Beiträge von Teilnehmenden durch andere Dienstleister, die von der begünstigten Organisation ausgewählt werden, erhoben werden. Alle von den Teilnehmenden erhobenen Beiträge sind vom Begünstigten im Abschlussbericht anzugeben. Ein Projekt umfasst vier Phasen: ▪ Planung (Festlegung der Bedürfnisse, Ziele, Lernergebnisse, Aktivitätsformate; Erarbeitung des Arbeitsprogramms und des Zeitplans für die Aktivitäten usw.) ▪ Vorbereitung (Regelung praktischer Angelegenheiten, Auswahl der Teilnehmenden, Erarbeitung von Vereinbarungen mit Partnern, sprachliche, interkulturelle, lern- und aufgabenbezogene Vorbereitung der Teilnehmenden vor der Abreise usw.) ▪ Durchführung der Aktivitäten ▪ Nachbereitung (Bewertung der Aktivitäten, Ermittlung und Dokumentation der von den Teilnehmenden erzielten Lernergebnisse sowie Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse) Ein hochwertiges Mobilitätsprojekt für Jugendarbeiter: ▪ hat klare Auswirkungen auf die reguläre Arbeit der teilnehmenden Jugendarbeiter mit jungen Menschen und auf ihre Organisation ▪ ist auf die aktive Beteiligung der teilnehmenden Organisationen und Jugendarbeiter angewiesen, die in allen Phasen des Projekts eine aktive Rolle spielen und auf diese Weise ihre Lern- und Entwicklungserfahrung verbessern sollten ▪ beruht auf eindeutig ermittelten Bedürfnissen der Jugendarbeiter hinsichtlich ihrer bildungsbezogenen und beruflichen Entwicklung175, insbesondere in Bezug auf Qualität, Innovation und Anerkennung, und umfasst angemessene Auswahl-, Vorbereitungs- und Nachbereitungsmaßnahmen ▪ stellt sicher, dass die nichtformalen und informellen Lernergebnisse der Teilnehmer angemessen anerkannt werden und dass die Projektergebnisse, einschließlich aller Methoden, Materialien und Instrumente, übertragbar sind und in den teilnehmenden Organisationen genutzt werden und im Jugendbereich weiter verbreitet werden, um zur Entwicklung von Jugendorganisationen beizutragen ▪ regt die Teilnehmer dazu an, über europäische Themen und Werte nachzudenken, und stellt den Jugendarbeitern Instrumente und Methoden zur Verfügung, um die Achtung der Vielfalt und den Umgang damit in ihrer täglichen Arbeit zu fördern ▪ fördert die Anwendung innovativer Verfahren und Methoden wie die Einbeziehung von Aktivitäten im Bereich der digitalen Jugendarbeit als Instrument zur Verhinderung jeglicher Form von Desinformation und Falschmeldungen im Internet 175 Siehe „European Training Strategy Competence model for Youth Workers to work internationally“, https://www.salto- youth.net/rc/training-and-cooperation/trainingstrategy/. 195 Schulungs- und Kooperationsaktivitäten (Training and Cooperation Activities, TCA) werden regelmäßig von den nationalen Erasmus+-Agenturen organisiert. Sie umfassen Kontaktseminare, Online-Veranstaltungen und andere Möglichkeiten der Partnersuche für Erasmus+-Antragsteller und Begünstigte. Informationen über TCA finden Sie im „European Training Calendar“: https://www.salto-youth.net/tools/european-training-calendar/. Inspirationen sind auch unter den SALTO-Tools zu finden: https://www.salto-youth.net/tools/. Lernprozess Ein Mobilitätsprojekt für Jugendarbeiter muss Unterstützung für den Reflexionsprozess sowie die Ermittlung und Dokumentation von Lernergebnissen, insbesondere durch den Youthpass, vorsehen, um die Anerkennung und Wirkung der Projektergebnisse, die sich aus dem Projekt ergebenden Praktiken in der Jugendarbeit und die Methoden und Materialien im Jugendbereich zu fördern. Schutz und Sicherheit der Teilnehmenden Bei der Planung und Vorbereitung eines Projekts sollten der Schutz und die Sicherheit der Teilnehmer angesprochen und alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung/Verringerung von Risiken eingeplant werden. Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich Bei der Durchführung aller im Rahmen dieser Aktion unterstützten Projekte müssen die Erasmus+-Qualitätsstandards im Jugendbereich für die Organisation hochwertiger Lernmobilitätsaktivitäten eingehalten werden. Die Erasmus+- Qualitätsstandards im Jugendbereich erstrecken sich auf die Grundprinzipien der Aktion sowie auf die konkreten Durchführungsverfahren für Projektaufgaben wie Auswahl und Vorbereitung der Teilnehmenden, Festlegung, Bewertung und Anerkennung von Lernergebnissen, Weitergabe von Projektergebnissen usw. Die Erasmus+-Qualitätsstandards im Jugendbereich sind abrufbar unter: Die Erasmus+-Qualitätsstandards im Jugendbereich sind abrufbar unter: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus-quality-standards-mobility-projects- youth_en. BEREICHSÜBERGREIFENDE DIMENSIONEN Bei der Konzeption eines Mobilitätsprojekts müssen die folgenden horizontalen Dimensionen berücksichtigt werden: Inklusion und Vielfalt Mit dem Programm Erasmus+ sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion und Fairness bei allen Aktionen gefördert werden. Organisationen sollten barrierefreie und inklusive Projektaktivitäten konzipieren, bei denen die Ansichten von Teilnehmenden mit geringeren Chancen berücksichtigt und diese Teilnehmenden in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. ▪ Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter eignen sich besonders für Verbesserung der Sensibilisierung für Diversitätsfragen von Jugendbetreuern und die Verbesserung von Fähigkeiten und Kompetenzen, die für die erfolgreiche Inklusion von Teilnehmern mit geringeren Chancen in der Praxis der Jugendarbeit erforderlich sind. Die Einbindung der teilnehmenden Jugendarbeiter in alle Phasen des Projekts begünstigt eine sorgfältige Anleitung im gesamten Lern- und Entwicklungsprozess und ermöglicht eine bessere Nachbereitung. ▪ Die Anwesenheit von Ausbildern und Betreuern bei den meisten Aktivitäten gewährleistet einen stärker an der Praxis orientierten und angepassten Ansatz, der auf die Bedürfnisse der Teilnehmer zugeschnitten ist. ▪ Im gesamten Projekt sollte bewusst ein Ansatz für Inklusion und Vielfalt verfolgt werden. Diese Aspekte sollten bei der Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung berücksichtigt werden. Besonders wichtig ist, wie durch das Projekt die Fähigkeit der teilnehmenden Organisationen verbessert wird, Fragen der Inklusion und der Vielfalt in ihren regulären Aktivitäten anzugehen. https://www.salto-youth.net/tools/european-training-calendar/ https://www.salto-youth.net/tools/ https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus-quality-standards-mobility-projects-youth_en https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus-quality-standards-mobility-projects-youth_en 196 ▪ Das Format ist auch für die Einbeziehung von Teilnehmern mit geringeren Chancen geeignet. Die Flexibilität, die die Aktion im Format der Aktivitäten bietet (z. B. Dauer, Art usw.), ermöglicht die Anpassung an die Bedürfnisse der Teilnehmenden. Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter eignen sich auch dafür, Inklusion und Vielfalt zum Thema des Projekts zu machen, beispielsweise durch den Austausch inklusiver Praktiken und Methoden. Ökologische Nachhaltigkeit Ein Projekt sollte ein ökologisch nachhaltiges und verantwortungsvolles Verhalten bei den Teilnehmenden fördern und das Bewusstsein dafür schärfen, wie wichtig es ist, Maßnahmen zur Verringerung oder zum Ausgleich des ökologischen Fußabdrucks von Mobilitätsaktivitäten zu ergreifen. Ökologische Aspekte sollten bei der Konzeption und Durchführung eines Projekts berücksichtigt werden, beispielsweise durch Integration nachhaltiger Praktiken wie die Entscheidung für wiederverwendbare oder umweltfreundliche Materialien, Abfallvermeidung und Recycling sowie nachhaltige Verkehrsmittel. Digitaler Wandel Das Programm Erasmus+ unterstützt alle teilnehmenden Organisationen dabei, digitale Instrumente und Lernmethoden in ihre Arbeit zu integrieren und so ihre physischen Aktivitäten zu ergänzen, die Zusammenarbeit zwischen Partnerorganisationen zu verbessern und die Qualität der Aktivitäten zu steigern. Die Einführung von digitalen und Online- Elementen zur Senkung der Teilnahmeschwelle für Teilnehmende mit geringeren Chancen wird gefördert. Durch Projekte und Aktivitäten, die darauf abzielen, digitale Fertigkeiten zu fördern, die digitale Kompetenz zu verbessern und/oder ein Verständnis für die Risiken und Chancen digitaler Technologien zu entwickeln, kann das Programm Denkweisen ändern und zur Entwicklung digitaler und gemischter Ansätze in der Jugendarbeit beitragen. Je nach Konzeption und Zielsetzungen der Aktivitäten können die Entwicklung von Kompetenzen und das Bewusstsein für digitale Themen sowie die Nutzung neuer Technologien in den Bereich Lernmobilität eingeführt werden. Teilhabe am demokratischen Leben, gemeinsame Werte und bürgerschaftliches Engagement Das Programm Erasmus+ unterstützt alle Dimensionen der Jugendbeteiligung. Mobilitätsaktivitäten für Jugendarbeiter sollten die partizipatorischen Fähigkeiten, die sozialen und interkulturellen Kompetenzen, das kritische Denken und die Medienkompetenz der Teilnehmenden sowie ihre beruflichen Kompetenzen zur Unterstützung der Jugendbeteiligung stärken. Wo immer dies möglich ist, sollten die Projekte Jugendarbeitern Möglichkeiten zur demokratischen Teilhabe bieten, einschließlich des bürgerschaftlichen Engagements und der Möglichkeit, in Angelegenheiten, die sie betreffen, Einfluss zu nehmen und sich an der Entscheidungsfindung zu beteiligen. Sie sollten auch eine partizipatorische Dimension beinhalten, d. h. sie sollten Jugendarbeitern die Möglichkeit bieten, sich aktiv an der Konzeption und Durchführung von Projektaktivitäten zu beteiligen.176 Die Projekte sollten das Verständnis für die Europäische Union und die gemeinsamen europäischen Werte verbessern, darunter die Achtung demokratischer Grundsätze, die Menschenwürde, die Einheit und Vielfalt, den interkulturellen Dialog sowie das gesellschaftliche, kulturelle und historische Erbe Europas. FÖRDERKRITERIEN Wer ist antragsberechtigt? Antragsberechtigt ist jede förderfähige teilnehmende Organisation in einem EU- Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Die betreffende Organisation stellt den Antrag im Namen aller am Projekt beteiligten Organisationen.177 176 Ressourcen und Inspiration finden Sie in Modul 12 (Planung der Teilnahme) des von SALTO PI erstellten Toolkits für die Jugendbeteiligung, das Know-how, Empfehlungen, Instrumente und praktische Anleitungen und Überlegungen zur Förderung der Jugendbeteiligung für Jugendarbeiter bieten soll: https://participationpool.eu/toolkit/. 177 Die teilnehmenden Organisationen müssen ein Beitrittsformular für die antragstellende Organisation unterzeichnen. Die Beitrittsformulare sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung, spätestens jedoch zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung vorgelegt werden. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. https://participationpool.eu/toolkit/ 197 Förderfähige teilnehmende Organisationen Als teilnehmende Organisation kommen in Betracht: gemeinnützige Organisationen, Verbände und NRO, Europäische Jugend-NRO, lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen, gemeinwirtschaftliche Unternehmen oder kommerzielle Einrichtungen, die sich dem Grundsatz der sozialen Verantwortung in Unternehmen verpflichtet haben und nachweislich über Erfahrung im Jugendbereich verfügen, sofern ihre Beteiligung keinen kommerziellen Zweck verfolgt und nicht auf Gewinnerzielung abzielt. Eine teilnehmende Organisation muss in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland in der Nachbarschaft der EU ansässig sein (Regionen 1 bis 4; siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens). Anzahl der teilnehmenden Organisationen Mindestens zwei teilnehmende Organisationen (mindestens eine entsendende und mindestens eine aufnehmende Organisation) aus verschiedenen Ländern müssen beteiligt sein. Im Rahmen dieser Aktion darf ein und dieselbe Organisation (eine OID) als Antragsteller oder als Partner pro Frist an höchstens 5 Anträgen beteiligt sein. Projektdauer 3 bis 24 Monate Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der nationalen Agentur des Landes, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Finanzhilfeantrag spätestens zu den folgenden Terminen einreichen: • 12. Februar, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), bei Projekten, die zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember desselben Jahres beginnen • 1. Oktober, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), bei Projekten, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai des Folgejahres beginnen Wie ist der Antrag zu stellen? Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. Anhänge Jedes Projekt muss mindestens eine Aktivität zur beruflichen Fortbildung umfassen. Dem Antragsformular ist für jede(n) der im Rahmen des Projekts geplanten Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung, vorbereitenden Besuche und Aktivitäten zur Systementwicklung und zur Öffentlichkeitsarbeit jeweils ein Zeitplan beizufügen. 198 Mindestanforderungen an Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung Dauer der Aktivitäten 2 bis 60 Tage, ohne Reisetage. Die 2 Tage Mindestaufenthalt müssen aufeinanderfolgen. Ort(e) der Aktivitäten Die Aktivitäten müssen im Land einer (oder – im Fall von nicht ortsgebundenen Aktivitäten – in den Ländern mehrerer) der am Projekt beteiligten Organisationen stattfinden. Ausnahme: Die Aktivitäten dürfen nicht in Belarus oder Russland stattfinden. Anzahl der teilnehmenden Organisationen Mindestens zwei teilnehmende Organisationen (mindestens eine entsendende und mindestens eine aufnehmende Organisation) aus verschiedenen Ländern müssen beteiligt sein. Aktivitäten innerhalb von EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern: Alle teilnehmenden Organisationen müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Aktivitäten mit nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in der Nachbarschaft der EU: Die Aktivität muss mindestens eine teilnehmende Organisation umfassen, die in einem EU- Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig ist, und eine teilnehmende Organisation aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland in der Nachbarschaft der EU (Regionen 1 bis 4). Förderfähige Teilnehmende Mindestens 16 Jahre alt. Die Teilnehmenden müssen ihren Wohnsitz in dem Land ihrer entsendenden oder aufnehmenden Organisation haben. Ausbilder, Begleitpersonen und Betreuer sind nicht als Teilnehmende an der Aktivität zu betrachten, kommen aber für eine Unterstützung in bestimmten Budgetkategorien in Betracht. Anzahl der Teilnehmenden Anzahl der Teilnehmenden: Bis zu 50 Teilnehmende an jeder im Rahmen des Projekts geplanten Aktivität. Ausbilder, Begleitpersonen und Betreuer sind nicht in die Teilnehmerzahl einzubeziehen. An jeder Aktivität müssen Teilnehmende aus dem Land der aufnehmenden Organisation beteiligt sein. Sonstige Kriterien Bei der Aktivität muss zumindest eine der entsendenden oder der aufnehmenden Organisationen aus dem Land der nationalen Agentur stammen, bei der der Antrag eingereicht wird. Mindestanforderungen an vorbereitende Besuche Ort(e) der Aktivität Die Aktivität muss im Land einer aufnehmenden Organisation für die Aktivität zur beruflichen Fortbildung durchgeführt werden. Ausnahme: Die Aktivitäten dürfen nicht in Belarus oder Russland stattfinden. 199 Förderfähige Teilnehmende Vertreter der teilnehmenden Organisationen, Ausbildende und Betreuer.178 ZUSCHLAGSKRITERIEN Die eingereichten Anträge werden bewertet, indem auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien und Punktzahlen eine Wertung mit insgesamt 100 möglichen Punkten vorgenommen wird. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen: ▪ mindestens 60 von insgesamt 100 Punkten und ▪ mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl bei jedem der drei nachstehenden Zuschlagskriterien. Relevanz, Begründung und Wirkung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit • sind das Profil, die Erfahrungen und Aktivitäten des Antragstellers für den Bereich Jugendarbeit relevant • trägt das Projekt einer oder mehrerer der im Rahmen des EU- Jugenddialogs oder der Jugendziele ermittelten Prioritäten Rechnung • ist das Projekt dazu geeignet, einen Beitrag zu den Programmdimensionen Inklusion und Vielfalt, ökologische Nachhaltigkeit, digitale Bildung und Teilhabe zu leisten • ist der Projektvorschlag relevant für die Ziele der Aktion • ist das Projekt für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant • gehen das Projekt und die vorgeschlagenen Aktivitäten auf die Erfordernisse der teilnehmenden Jugendarbeiter und Jugendarbeitsorganisationen, was ihre Weiterentwicklung betrifft, ein • ist das Projekt geeignet, o die Praxis der teilnehmenden Organisationen hinsichtlich Qualität, Innovation und Anerkennung der Jugendarbeit zu stärken oder bei Bedarf so umzugestalten, dass sie nicht nur lokal, sondern auch global agieren können o die teilnehmenden Jugendarbeiter zu hochwertigen Lernergebnissen zu führen o Teilnehmende, die in den teilnehmenden Organisationen in der Jugendarbeit tätig sind, einzubeziehen sowie Organisationen, die konkrete Jugendarbeit und regelmäßige Arbeit mit jungen Menschen auf lokaler Ebene durchführen o auf teilnehmende Jugendarbeiter und teilnehmende Organisationen während und nach der Projektlaufzeit zu wirken o über die unmittelbar an einem Projekt teilnehmenden Organisationen und Personen hinaus auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder europäischer oder globaler Ebene zu wirken 178 Es wird erwartet, dass Personen, die an vorbereitenden Besuchen teilnehmen, auch an der Hauptaktivität teilnehmen. 200 • (falls zutreffend) durch die vorgeschlagenen Aktivitäten zur Systementwicklung und Öffentlichkeitsarbeit zur Entwicklung des Umfelds der Jugendarbeit beizutragen • neue Programmteilnehmende und weniger erfahrene Organisationen in die Aktion einzubeziehen Qualität der Projektkonzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 40 Punkte) Inwieweit • zeigt das Projekt eine Übereinstimmung zwischen identifizierten Bedürfnissen, Projektzielen, Teilnehmerprofilen und vorgeschlagenen Aktivitäten • beschreibt der Vorschlag in klarer und überzeugender Weise alle Phasen des Projekts (Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung) und die aktive Beteiligung der Teilnehmenden an allen Phasen • wird eine ausgewogene Repräsentation der Teilnehmenden nach Ländern und Geschlecht gewahrt • sind die Maßnahmen zur Auswahl von Jugendarbeitern angemessen und stehen im Einklang mit der Definition von Jugendarbeitern in der Rechtsgrundlage • sind die Aktivitäten barrierefrei und inklusiv konzipiert und stehen Teilnehmenden aus unterschiedlichen Verhältnissen und mit unterschiedlichen Fähigkeiten offen • umfassen die Aktivitäten nachhaltige und umweltfreundliche Verfahren • sind die vorgeschlagenen Lernmethoden, einschließlich digitaler Werkzeuge oder virtueller Komponenten, für die Aktivitäten angemessen • sind die Unterstützungsmaßnahmen für den Reflexionsprozess, die Ermittlung und Dokumentation der Lernergebnisse der Teilnehmenden sowie der Einsatz der Transparenz- und Anerkennungsinstrumente, insbesondere Youthpass, angemessen • sind (falls zutreffend) die im Rahmen der „Maßnahmen zur Systementwicklung und Öffentlichkeitsarbeit“ vorgeschlagenen Instrumente und Verfahren angemessen, kann ihre Konzeption nachvollzogen werden und können sie andere Organisationen inspirieren Qualität des Projektmanagements (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit • ist die Qualität der praktischen Regelungen, des Managements und der Unterstützungsangebote zufriedenstellend • sind die zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Teilnehmenden vorgesehenen Maßnahmen angemessen und wirksam • sind die Aufgaben und Zuständigkeiten für die Aktivitäten im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards klar festgelegt • bietet der Plan für die Zusammenarbeit und die Kommunikation zwischen den Teilnehmenden der Gruppe(n), den teilnehmenden Organisationen und mit anderen maßgeblichen Akteuren einen unterstützenden Rahmen für die Verwaltung des Projekts 201 • hat der Antragsteller eine geeignete Methode zur Bewertung der verschiedenen Phasen und Ergebnisse des Projekts im Hinblick auf seine Ziele vorgeschlagen • hat der Antragsteller eine geeignete Methode zur Verbreitung der Projektergebnisse bei den teilnehmenden Organisationen und darüber hinaus vorgeschlagen • beinhaltet das Projekt Maßnahmen, die darauf abzielen, seine Ergebnisse über die Projektlaufzeit hinaus nachhaltig zu gestalten 202 FINANZIERUNGSREGELN 179 Beispiel: Wenn eine Person aus Madrid (Spanien) an einer Aktivität in Rom (Italien) teilnimmt, sind folgende Schritte durchzuführen: Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1 365,28 km) und anschließend Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1 999 km). 180 https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de. Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Organisatorische Unterstützung Unmittelbar mit der Durchführung der Mobilitätsaktivitäten verbundene Kosten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden Begleitpersonen, Ausbilder und Betreuer haben keinen Anspruch auf organisatorische Unterstützung. 125 EUR pro Teilnehmendem an einer Aktivität zur beruflichen Fortbildung. Reisekosten Zuschuss zu den Kosten, die den Teilnehmern, einschließlich Ausbildern, Begleitpersonen und der Betreuer, für die Reise von ihrem Herkunftsort zum Ort der jeweiligen Aktivität und zurück entstehen. Generell gilt die Regel, dass der Teilnehmende bei einer Strecke von weniger als 500 km mit emissionsarmen Verkehrsmitteln reisen wird. Bei einer Strecke von mehr als 500 km wird den Teilnehmenden nachdrücklich empfohlen, eine Kombination verschiedener Verkehrsmittel zu nutzen, um ihre Reise nachhaltiger zu gestalten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Entfernung und Anzahl der Personen. Der Antragsteller muss die Entfernung zwischen dem Herkunftsort und dem Ort der Aktivität179 mithilfe des Entfernungsrechners der Europäischen Kommission180 angeben. Entfernung Umweltfreundliches Reisen Nicht umweltfreundliches Reisen 10–99 km 56 EUR 28 EUR 100– 499 km 285 EUR 211 EUR 500– 1999 km 417 EUR 309 EUR 2000– 2999 km 535 EUR 395 EUR 3000– 3999 km 785 EUR 580 EUR 4000– 7999 km 1188 EUR 1188 EUR 8000 km oder mehr 1735 EUR 1735 EUR https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de 203 181 Wenn ein/e Teilnehmende/r aus Madrid (Spanien) an einer nicht ortsgebundenen Aktivität teilnimmt, die zunächst in Rom (Italien) und anschließend in Ljubljana (Slowenien) stattfindet, sind folgende Schritte durchzuführen: a) Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1 365,28 km) sowie zwischen Rom und Ljubljana (489,75 km) und Addition beider Entfernungen (1 855,03 km), b) Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1 999 km) und c) Berechnung des EU-Zuschusses zu den Reisekosten der/des Teilnehmenden von Madrid nach Ljubljana (über Rom) und zurück (275 EUR). Bei nicht ortsgebundenen Aktivitäten sollte der Antragsteller die Entfernungen zwischen den einzelnen Orten addieren und die der Summe entsprechende Entfernungsspanne wählen.181 Individuelle Unterstützung Aufenthaltskosten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach dem Aufnahmeland, der Dauer des Aufenthalts pro Teilnehmer, Begleitperson, Ausbilder und Betreuer (bei Bedarf), einschließlich eines Reisetags vor der Aktivität und eines Reisetags im Anschluss daran und bis zu vier zusätzlichen Tagen für Teilnehmende, für Ausbilder, Betreuer und Begleitpersonen, die einen Zuschuss für umweltfreundliches Reisen erhalten. Tabelle A2.2 pro Teilnehmendem und pro Tag. Diese Tabelle gilt auch für Ausbilder, Betreuer und Begleitpersonen. Höchstens 1 100 EUR pro Teilnehmer, Ausbilder, Betreuer und Begleitperson). Inklusionsunterstützung Inklusionsunterstützung für Organisationen: Kosten in Verbindung mit der Organisation von Mobilitätsaktivitäten mit Teilnehmenden mit geringeren Chancen. Ausbilder, Begleitpersonen und Betreuer kommen nicht für eine Inklusionsunterstützung für Organisationen in Betracht. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen. 125 EUR pro Teilnehmendem Inklusionsunterstützung für Teilnehmer: Zusätzliche Kosten, die unmittelbar mit Aufwendungen für Teilnehmende mit geringeren Chancen und ihre Begleitpersonen, Ausbilder und Betreuer verbunden sind (einschließlich gerechtfertigter Aufenthalts- und Reisekosten, sofern für diese Teilnehmenden keine Finanzhilfe 100 % der förderfähigen Kosten 204 in den Kategorien „Reisekosten“ und „individuelle Unterstützung“ beantragt wird). Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Unterstützung vorbereitender Besuche Kosten in Verbindung mit der Durchführung des vorbereitenden Besuchs, einschließlich Reise- und Aufenthaltskosten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: ohne Teilnehmer aus der aufnehmenden Organisation. Es können höchstens zwei Teilnehmende pro teilnehmende Organisation und pro Aktivität gefördert werden. Zusätzlich kann pro vorbereitendem Besuch auch ein Betreuer/Ausbilder aus einer der teilnehmenden Organisationen finanziert werden. Bedingt: Die Notwendigkeit für einen vorbereitenden Besuch, die Ziele und die Teilnehmenden müssen im Antragsformular begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Diese Bedingung gilt nicht für Projekte, die im Rahmen des Akkreditierungssystems gefördert werden. 680 EUR pro Teilnehmer pro vorbereitendem Besuch Aktivitäten zur Systementwicklung und Öffentlichkeitsarbeit Mit der Durchführung der ergänzenden Aktivitäten verbundene Kosten. Indirekte Kosten: Zur Deckung indirekter Kosten kann ein Pauschalbetrag in Höhe von maximal 7 % der förderfähigen Direktkosten ergänzender Aktivitäten gewährt werden, die zwar Bestandteil der allgemeinen Verwaltungsausgaben des Begünstigten sind, aber den ergänzenden Aktivitäten zugeordnet werden können (z. B. Strom- oder Internetkosten, Mieten oder Pacht, Aufwendungen für ständiges Personal usw.). Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten für direkte Kosten und Pauschalbeträge für indirekte Kosten. Zuweisungsregel: Die Notwendigkeit und Ziele müssen vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Diesen Höchstens 80 % der förderfähigen Kosten. 205 Aktivitäten können höchstens 10 % der gesamten Projektkosten zugewiesen werden. Außergewöhnliche Kosten Kosten für die Bereitstellung von Finanzsicherheiten, falls die nationale Agentur dies anfordert. Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen. Hohe Reisekosten von Teilnehmenden, Begleitpersonen, Ausbildern und Betreuern, die aufgrund der geografischen Abgelegenheit oder anderer Einschränkungen nicht mit der Standardkategorie „Reisekosten“ unterstützt werden können (z. B. wenn die Nutzung umweltfreundlicherer, kohlenstoffärmerer Verkehrsmittel zu hohen Reisekosten führt). Im Falle einer Bewilligung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten. Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Teure Reisen liegen dann vor, wenn die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten weniger als 70 % der Reisekosten der Teilnehmenden abdeckt. Im Falle einer Gewährung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen den Zuschuss für nicht umweltfreundliches Reisen. Finanzsicherheiten: 80 % der förderfähigen Kosten Hohe Reisekosten: 80 % der förderfähigen Kosten Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen: 100 % der förderfähigen Kosten 206 Tabelle A2.2 Individuelle Unterstützung für Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung Individuelle Unterstützung (EUR/Tag) Österreich 84 Belgien 88 Bulgarien 60 Kroatien 75 Zypern 81 Tschechien 65 Dänemark 95 Estland 76 Finnland 93 Frankreich 85 Deutschland 77 Griechenland 80 Ungarn 77 Island 99 Irland 91 Italien 85 Lettland 66 Liechtenstein 84 Litauen 65 Luxemburg 84 Malta 77 Niederlande 92 Nordmazedonien 57 Norwegen 94 Polen 68 Portugal 78 Rumänien 64 Serbien 59 Slowakei 67 Slowenien 78 Spanien 81 Schweden 87 Türkei 68 Nicht mit dem Programm assoziierte benachbarte Drittländer 62 207 AKTIVITÄTEN ZUR FÖRDERUNG DER JUGENDBETEILIGUNG Mit dieser Aktion182 werden Aktivitäten außerhalb der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung unterstützt, die die Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene anregen, fördern und erleichtern. Bei der Teilhabe junger Menschen geht es darum, dass einzelne junge Menschen und Gruppen junger Menschen das Recht, die Mittel, den Raum, die Möglichkeit und erforderlichenfalls die Unterstützung haben, ihre Ansichten frei zu äußern, zur gesellschaftlichen Entscheidungsfindung in Angelegenheiten, die sie betreffen, beizutragen und diese zu beeinflussen und im demokratischen und staatsbürgerlichen Leben unserer Gemeinschaften aktiv zu sein. Es handelt sich um einen Prozess, bei dem die Macht mit jungen Menschen geteilt wird, sei es im Rahmen der Entscheidungsfindung oder anderer Aktivitäten, die Gegenstand des Projekts sind. ZIELE DER AKTION Erasmus+ unterstützt jugendorientierte partizipative Projekte auf lokaler, nationaler, transnationaler und internationaler Ebene, mit denen die Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben in Europa angeregt wird und die eines oder mehrere der folgenden Ziele verfolgen: • Schaffung von Möglichkeiten für junge Menschen, zu lernen, sich an der Zivilgesellschaft und am politischen oder demokratischen Leben zu beteiligen und dafür zu sorgen, dass ihre Meinungen gehört und ihre Bedürfnisse berücksichtigt werden; • Entwicklung partizipativer Strukturen, Mechanismen und Ansätze, um jungen Menschen Raum, Unterstützung und Mittel zur Verfügung zu stellen, damit sie zu Entscheidungen, die sie betreffen, beitragen und diese beeinflussen können. Die unterstützten Aktivitäten sollten auf die gemeinsamen europäischen Werte183 und Grundrechte abgestimmt sein und für diese sensibilisieren und Themen behandeln, die für junge Menschen in allen Lebensbereichen von Bedeutung sind. Die unterstützten Aktivitäten sollten dazu beitragen, das Verständnis und das Interesse junger Menschen an der Zusammenarbeit mit lokalen, regionalen, nationalen und europäischen Institutionen zu steigern und die Kompetenzen zu erhöhen, die für die Beteiligung an demokratischen Prozessen unerlässlich sind. Die unterstützten Aktivitäten können auch darauf abzielen, das Verständnis der Entscheidungsträger für die Bedeutung der Teilhabe junger Menschen zu verbessern und ihre Kompetenzen im Hinblick auf die Kommunikation mit jungen Menschen und ihre Einbeziehung in die Entscheidungsfindung zu verbessern. Die Projekte können verschiedene Formen der Teilhabe betreffen und sollten auf partizipative Weise durchgeführt werden. POLITISCHER KONTEXT Die Jugendstrategie der Europäischen Union 2019-2027 bildet den Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit der EU, beruhend auf der Entschließung des Rates von 2018184. Die Strategie fördert die Teilhabe der Jugend am demokratischen Leben, unterstützt das soziale und bürgerschaftliche Engagement und soll sicherstellen, dass alle jungen Menschen über die 182 Der Großteil der Mittel für diese Aktion wird der Unterstützung transnationaler Aktivitäten zugewiesen, in die Organisationen und Teilnehmende aus den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern eingebunden sind. Allerdings können bis zu 20 % des verfügbaren Budgets für die Finanzierung internationaler Aktivitäten unter Beteiligung von Organisationen und Teilnehmenden aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in der Nachbarschaft der EU verwendet werden (Regionen 1 bis 4; siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens). 183 Gemäß Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union sind die Werte, auf die sich die Union gründet, die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet. 184 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.C_.2022.157.01.0001.01.DEU&toc=OJ%3AC%3A2022%3A157%3AFULL. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.C_.2022.157.01.0001.01.DEU&toc=OJ%3AC%3A2022%3A157%3AFULL 208 notwendigen Ressourcen verfügen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die EU-Jugendstrategie umfasst elf Europäische Jugendziele, in denen sektorübergreifende Bereiche ermittelt werden, die sich auf das Leben junger Menschen auswirken. Im Rahmen des Kernbereichs „Begegnung“ erleichtert die EU-Jugendstrategie Verbindungen, Beziehungen und den Erfahrungsaustausch zwischen jungen Menschen als Schlüsselfaktor für die künftige Entwicklung der EU. Diese Verbindungen werden am besten durch verschiedene Formen der Mobilität gefördert, darunter Jugendbegegnungen und DiscoverEU. Im Kernbereich „Beteiligung“ erleichtert die Strategie die Beteiligung junger Menschen, etwa durch Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung und durch den EU-Jugenddialog. Im Kernbereich „Befähigung“ erleichtert die Strategie eine hochwertige Jugendarbeit, z. B. durch Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter und durch Zusammenarbeit, Ausbildung und Vernetzung. Projekte und Aktivitäten in allen Formaten und Sektoren können Inspiration durch die EU-Jugendstrategie angeregt werden und zu ihr beitragen. Dies kann dadurch geschehen, dass ermittelt wird, ob und wie das Projekt zur Verwirklichung folgender Ziele beiträgt: • Europäische Jugendziele185 • EU-Jugendpolitik186; 187 • EU-Politik für die Lernmobilität188; 189 • Fortwirken des Europäischen Jahres der Jugend190 Um Unterstützung bei der Verknüpfung von Projekten mit der EU-Jugendstrategie zu erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihre nationale Agentur oder die SALTO-Ressourcenzentren. Die Jugendstrategie der Europäischen Union ist abrufbar unter: https://youth.europa.eu/strategy_de. Die Bedeutung der Förderung und Entwicklung der Teilhabe junger Menschen baut auch auf dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes (1990) auf, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung von Artikel 12 „Das Recht auf Gehör“, auf den in der Allgemeinen Bemerkung Nr. 12 (2009) eingegangen wird. Thematische Strategien im Jugendbereich Mit dem Programm Erasmus+ sollen die Jugendbeteiligung, die Steigerung der Qualität informeller und nichtformaler Lernprozesse und die Entwicklung einer hochwertigen Jugendarbeit gefördert werden. Weitere Unterstützung in diesen Bereichen wird über spezifische thematische Strategien wie die Strategie für Jugendbeteiligung, die Youthpass-Strategie und die Europäische Strategie für Aus- und Fortbildung (European Training Strategy, ETS) bereitgestellt191. BESCHREIBUNG DER AKTIVITÄTEN 185 https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de. 186 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.C_.2020.415.01.0001.01.DEU. 187 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202403526. 188 https://eur-lex.europa.eu/eli/C/2024/3364. 189 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022H0411%2801%29. 190 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM:2024:1:FIN. 191 Strategie für Jugendbeteiligung: https://participationpool.eu/resource-category/youth-participation/youth-participation-strategy/; Youthpass: https://www.youthpass.eu/de/about-youthpass/youthpass-strategy/; Europäische Strategie für Aus- und Fortbildung: https://www.salto-youth.net/rc/training-and-cooperation/trainingstrategy/. https://youth.europa.eu/strategy_de https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.C_.2020.415.01.0001.01.DEU https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202403526 https://eur-lex.europa.eu/eli/C/2024/3364 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32012H1222%2801%29 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM%3A2024%3A1%3AFIN https://participationpool.eu/resource-category/youth-participation/youth-participation-strategy/ https://www.youthpass.eu/de/about-youthpass/youthpass-strategy/ https://www.salto-youth.net/rc/training-and-cooperation/trainingstrategy/ 209 Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung sind nichtformale Lernaktivitäten, bei denen die aktive Teilhabe junger Menschen im Mittelpunkt steht. Diese Aktivitäten zielen darauf ab, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, Begegnungen, Kooperationen sowie kulturelles und bürgerschaftliches Handeln zu erleben. Die unterstützten Aktivitäten sollten den Teilnehmenden dabei helfen, ihre persönlichen, sozialen, digitalen und staatsbürgerlichen Kompetenzen zu stärken. Mit dieser Aktion wird die Nutzung unterschiedlicher Formen der Teilhabe junger Menschen unterstützt und es werden Möglichkeiten für eine aktive Beteiligung junger Menschen aus allen Verhältnissen eröffnet. Aktivitäten zur Beteiligung junger Menschen können genutzt werden, um Dialoge und Diskussionen zwischen jungen Menschen und Entscheidungsträgern zu führen. Diese sollten darauf abzielen, das Bewusstsein der Entscheidungsträger für die Bedeutung von Gesprächen mit jungen Menschen und der Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse und Meinungen zu schärfen und die Kompetenzen der Entscheidungsträger in diesem Bereich zu verbessern, um letztlich sicherzustellen, dass junge Menschen ihr Recht auf Beteiligung an allen sie betreffenden Entscheidungsprozessen in allen Dimensionen ihres Lebens wahrnehmen können. Junge Menschen sollten in der Lage sein, sich Gehör zu verschaffen, etwa durch die Formulierung von Standpunkten, Vorschlägen und Empfehlungen, insbesondere zur Gestaltung und Umsetzung von Jugendpolitik in Europa. Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung können auch in Form von Bürgerinitiativen und Jugendaktivismus stattfinden, die es jungen Menschen ermöglichen, sich auf verschiedene Weise zu engagieren, um das Bewusstsein für Themen zu schärfen, die sie betreffen, und Veränderungen durchzusetzen. Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung können je nach den Zielen des Projekts und den beteiligten Akteuren entweder transnationaler Art (durchgeführt in einem oder mehreren teilnehmenden Ländern und unter Einbeziehung von einer oder mehreren informellen Gruppen junger Menschen und/oder Organisationen aus mehreren teilnehmenden Ländern) oder nationaler Art (durchgeführt auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene und unter Einbeziehung von einer oder mehreren informellen Gruppen junger Menschen und/oder Organisationen aus einem einzigen teilnehmenden Land) sein. Alle Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung sollten unabhängig von der Ebene, auf der sie umgesetzt werden, eine Gelegenheit bieten, über die Werte der EU und damit in Zusammenhang stehende Themen nachzudenken und sich mit ihnen auseinanderzusetzen, wobei jedes Projekt den Mehrwert einer europäischen Dimension mit sich bringt. Die geförderten Aktivitäten können in Form von Workshops, Debatten, Rollenspielen, Simulationen, Nutzung digitaler Instrumente (z. B. digitaler Demokratieinstrumente), Sensibilisierungskampagnen, Schulungen, Treffen oder anderer Formen von Online- oder Offline-Interaktionen zwischen jungen Menschen und Entscheidungsträgern, Konsultationen, Informations- und/oder kulturellen Veranstaltungen usw. (oder einer Kombination davon) stattfinden. Einige Beispiele für Aktivitäten, die im Rahmen eines Projekts durchgeführt werden könnten, sind: • Präsenz- oder Online-Workshops und/oder -Treffen, Seminare oder andere Veranstaltungen/Prozesse, die jungen Menschen Raum für Information, Debatte und aktive Beteiligung zu Themen bieten, die für ihr tägliches Leben von Belang sind • Konsultationen junger Menschen zur Ermittlung von Themen/Fragen, die für sie (im lokalen, regionalen, nationalen oder transnationalen Kontext) von besonderer Bedeutung sind, und zur Ermittlung ihrer Bedürfnisse im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an der Behandlung solcher Themen/Probleme • Sensibilisierungskampagnen zur Beteiligung junger Menschen am demokratischen Leben, einschließlich Informations- und/oder Kulturveranstaltungen zu bestimmten gesellschaftlichen Herausforderungen, die für junge Menschen von Bedeutung sind; • Simulationen der Funktion demokratischer Einrichtungen und der Rollen von Entscheidungsträgern in diesen Einrichtungen • Sensibilisierungsmaßnahmen und Aktivitäten zum Aufbau von Kompetenzen für Entscheidungsträger in Bezug auf die Teilhabe junger Menschen als Recht, ihre Bedeutung und die Möglichkeiten für die Umsetzung in allen Sektoren. 210 Ein Projekt kann aus einer Kombination verschiedener Projektaktivitäten bestehen, die zusammen dazu beitragen, die geplanten Ziele zu erreichen. In der Regel umfassen alle Projekte Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Projektmanagement, der Überwachung und Bewertung der durchgeführten Aktivitäten, Maßnahmen im Zusammenhang mit der Sichtbarkeit und Verbreitung der Projektergebnisse sowie die wichtigsten laufenden regelmäßigen Projektaktivitäten. Diese Aktivitäten sollten in erster Linie über die Budgetkategorie „Projektmanagement“ finanziert werden, die aus einem monatlichen Einheitszuschuss besteht. Je nach Projektumfang und -zielen können einige Projekte auch andere Arten von Aktivitäten umfassen, für die möglicherweise zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen: • Die Mobilität bei Projekten zur Förderung der Jugendbeteiligung kann entweder national oder international sein und sollte stets andere Projektaktivitäten unterstützen. • Die Projekte können auch die Organisation von Veranstaltungen zur Jugendbeteiligung umfassen. Diese Veranstaltungen können sich in ihrem Umfang und ihrer Dauer unterscheiden, sollten sich jedoch eindeutig von den laufenden Projektmanagementaktivitäten abheben und müssen für die Erreichung der Gesamtziele des Projekts von wesentlicher Bedeutung sein. An Veranstaltungen zur Jugendbeteiligung (für die spezifische zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen) sollte eine größere Zielgruppe von jungen Menschen und/oder Entscheidungsträgern teilnehmen, d. h., es sollten nicht nur Mitglieder der informellen Gruppe oder junge Menschen in den begünstigten Organisationen, die direkt an den eigentlichen Projektaktivitäten beteiligt sind, teilnehmen. Einige Veranstaltungen können sich speziell an Entscheidungsträger richten, da der Kompetenzaufbau zur Entwicklung nachhaltigerer Mechanismen und Strukturen für die Beteiligung junger Menschen beitragen kann und direkt mit den Gesamtzielen des Projekts verknüpft ist. Erforderlichenfalls gibt es spezifische Unterstützung für die Organisation von Veranstaltungen zur Jugendbeteiligung auf der Basis „pro Teilnehmendem und Veranstaltung“, unabhängig von der Dauer der Veranstaltung. Die Teilnahme an einer von einem Dritten organisierten Veranstaltung sollte nicht als Veranstaltung zur Jugendbeteiligung betrachtet werden und kann keine veranstaltungsspezifische Finanzierung auslösen. Antragsteller, die beabsichtigen, Veranstaltungen zur Jugendbeteiligung in die Gestaltung ihres Projekts einzubeziehen, sollten die Dauer und den Umfang jeder Veranstaltung auf der Grundlage der Projektanforderungen und der erwarteten Ergebnisse festlegen, wobei auf der Grundlage ihres Finanzierungsbedarfs zwischen den folgenden beiden Arten von Veranstaltungen unterschieden wird: • Veranstaltungen ohne Mobilitätskomponente: Diese Veranstaltungen können ohne individuelle Unterstützung und Reisekostenunterstützung für die Teilnehmenden durchgeführt werden, da keine Ausgaben im Zusammenhang mit Reisen oder Übernachtungen anfallen. • Veranstaltungen mit Mobilitätskomponente: Diese Veranstaltungen erfordern einen erheblichen Reiseaufwand und/oder mindestens eine Übernachtung einiger oder aller Teilnehmenden und können ohne individuelle Unterstützung (in Verbindung mit dem Aufenthalt) und/oder Reisekostenunterstützung für einige oder alle Teilnehmenden nicht durchgeführt werden. Die folgenden Arten von Aktivitäten/Kosten können im Rahmen dieser Aktion nicht unterstützt werden: Satzungsgemäße Sitzungen von Organisationen oder Organisationsnetzwerken, die Organisation parteipolitischer Veranstaltungen, physische Infrastruktur (z. B. die Kosten für den Bau/Erwerb von Gebäuden und deren fester Ausrüstung). Beispiele für Projekte mit einem starken Partizipationselement (nicht beschränkt auf das Format der Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung) und einschlägige bewährte Verfahren sind im Participation Resource Pool (Ressourcenpool für Teilhabe)192 enthalten. 192 https://participationpool.eu/. https://participationpool.eu/toolkit/ 211 EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Im Rahmen dieser Aktion geförderte Projekte können verschiedene Kombinationen der oben beschriebenen Elemente umfassen. Diese Elemente können flexibel kombiniert werden, und zwar je nach den Zielen des Projekts und den Bedürfnissen der teilnehmenden Organisation(en) und der Teilnehmenden. Ein Projekt wird von einer oder mehreren informellen Gruppen junger Menschen193, einer oder mehreren Organisationen (mit starker Einbeziehung junger Menschen) oder einer Kombination davon durchgeführt. Die informelle(n) Gruppe(n) junger Menschen und/oder die teilnehmenden Organisationen müssen bei der Antragstellung angegeben werden. Um sicherzustellen, dass die beteiligten Organisationen von ihrer Teilnahme profitieren, sollte das Projekt für die reguläre Arbeit mit jungen Menschen, die diese Organisationen durchführen, relevant sein und ihren Zielen und Bedürfnissen entsprechen. Andere junge Menschen können als Teilnehmende an einigen der Aktivitäten oder als Teil der Zielgruppe der Aktivitäten am Projekt beteiligt sein. Wenn nur eine informelle Gruppe junger Menschen beteiligt ist, stellt eines der Gruppenmitglieder den Antrag im Namen der Gruppe. Wenn mehrere Gruppen oder Organisationen beteiligt sind, übernimmt eine von ihnen die Rolle des Koordinators und beantragt das ganze Projekt im Namen der Partnerschaft. Informelle Gruppen junger Menschen können eigenständig Fördermittel für Projekte beantragen oder bei der Entwicklung beziehungsweise Mitentwicklung eines Projekts von einer Organisation unterstützt werden, die in ihrem Namen eine Finanzhilfe beantragt und sie später bei der Durchführung des Projekts unterstützt. Falls dies für notwendig erachtet wird, kann die begünstigte Organisation von den Teilnehmenden an einer Aktivität zur Förderung der Jugendbeteiligung einen Beitrag verlangen, der vor der Aktivität von den Teilnehmenden gezahlt wird. Der Beitrag der Teilnehmenden muss sehr niedrig sein, in einem angemessenen Verhältnis zu der für die Durchführung des Projekts gewährten Finanzhilfe stehen und durch einen direkten Vorteil für den Teilnehmenden klar gerechtfertigt sein, sein Zweck muss genau erklärt und den Teilnehmenden gegenüber begründet werden, er muss ohne Gewinnerzielungsabsicht erhoben werden und darf keine unfairen Hindernisse für die Teilnahme schaffen. Von Teilnehmenden mit geringeren Chancen dürfen keine Beiträge erhoben werden. Der Begünstigte kann die Kostenkategorie „Inklusionsunterstützung“ verwenden, um etwaige spezifische Bedürfnisse zu decken, die sich aus den Hindernissen ergeben, mit denen diese Teilnehmenden konfrontiert sind. Es dürfen keine zusätzlichen Gebühren oder weiteren Beiträge von Teilnehmenden durch andere Dienstleister, die von der begünstigten Organisation ausgewählt werden, erhoben werden. Alle von den Teilnehmenden erhobenen Beiträge sind vom Begünstigten im Abschlussbericht anzugeben. Ein Projekt umfasst vier Phasen: • Planung (Festlegung der Bedürfnisse, Ziele, Lernergebnisse, Aktivitätsformate; Erarbeitung des Arbeitsprogramms und des Zeitplans für die Aktivitäten usw.) • Vorbereitung (praktische Vorkehrungen, Erarbeitung von Vereinbarungen mit Partnern, Bestätigung der für die Zielgruppe(n) vorgesehenen Aktivitäten, sprachliche, interkulturelle, lern- und aufgabenbezogene Vorbereitung der Teilnehmer usw.) • Durchführung der Aktivitäten • Nachbereitung (Bewertung der Aktivitäten, Ermittlung und Dokumentation der von den Teilnehmern erzielten Lernergebnisse sowie Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse) Im Rahmen der Nachbereitungsphase sollte jedes Projekt vorsehen, dass die jugendlichen Teilnehmer Rückmeldung zu konkreten Projektergebnissen erhalten, so auch zu der Frage, wie diese Ergebnisse anderen relevanten Interessenträgern mitgeteilt und/oder von diesen genutzt wurden. 193 Eine Gruppe von mindestens vier jungen Menschen zwischen 13 und 30 Jahren. Eines der Mitglieder der Gruppe, das mindestens 18 Jahre alt ist, vertritt die Gruppe und übernimmt in ihrem Namen die Verantwortung. Bitte konsultieren Sie zur Definition einer informellen Gruppe das Glossar. Für die Zwecke dieser Aktion und aller damit zusammenhängenden Bestimmungen fällt „eine informelle Gruppe junger Menschen“ unter den Begriff „teilnehmende Organisation“. Wenn von einer „teilnehmenden Organisation“ die Rede ist, deckt dies auch eine „informelle Gruppe junger Menschen“ ab. 212 Die teilnehmenden Organisationen und die an den Aktivitäten beteiligten jungen Menschen sollten in allen Phasen eine aktive Rolle spielen. Bei Projekten, die von einer oder mehreren Organisationen durchgeführt werden, kann der Umfang der Beteiligung junger Menschen in den verschiedenen Projektphasen variieren, sofern dies mit den Grundsätzen einer sinnvollen Beteiligung im Einklang bleibt. Das Toolkit zur Jugendbeteiligung kann praktische Ideen und Anleitungen zur Verbesserung der Jugendbeteiligung liefern. EU-Jugenddialog Die im Rahmen des EU-Jugenddialogs194 ermittelten Themen und Prioritäten können als Inspiration für Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung auf allen Ebenen dienen. Eine ähnliche Inspirationsquelle sind möglicherweise auch die europäischen Jugendziele, die im Rahmen des EU-Jugenddialogs entwickelt wurden und mit denen Probleme in Bereichen angegangen werden sollen, die junge Menschen direkt betreffen. Darüber hinaus können die Ergebnisse erfolgreicher Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung in weitere Phasen des EU-Jugenddialogs einfließen. Schulungs- und Kooperationsaktivitäten (Training and Cooperation Activities, TCA) werden regelmäßig von den nationalen Erasmus+-Agenturen organisiert. Sie umfassen Kontaktseminare, Online-Veranstaltungen und andere Möglichkeiten der Partnersuche für Erasmus+-Antragsteller und Begünstigte. Informationen über TCA finden Sie im „European Training Calendar“: https://www.salto-youth.net/tools/european-training-calendar/. Inspirationen sind auch unter den SALTO-Tools zu finden: https://www.salto-youth.net/tools/. Lernprozess Bei einem Projekt mit Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung muss eine Förderung für den Reflexionsprozess, die Identifizierung und die Dokumentation der individuellen Lernergebnisse aller Teilnehmender [d. h. auch der Teilnehmenden, die über die informelle(n) Gruppe(n) junger Menschen, die das Projekt durchführen, und/oder über die jungen Menschen, die aktiv an der Vorbereitung und Durchführung des Projekts beteiligt sind, hinausgehen], insbesondere durch Youthpass, vorgesehen sein. Schutz und Sicherheit der Teilnehmenden Bei der Planung und Vorbereitung eines Projekts sollten der Schutz und die Sicherheit der Teilnehmer angesprochen und alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung/Verringerung von Risiken eingeplant werden. Schaffung eines Gemeinschaftssinns Es wird nachdrücklich empfohlen, Maßnahmen, die einen Gemeinschaftssinn schaffen, zum Bestandteil der Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung zu machen. Sofern möglich, sollten solche Maßnahmen über die Dauer der geförderten Projekte hinaus Bestand haben und sich selbst tragen. Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich Bei der Durchführung aller im Rahmen dieser Aktion durchgeführten Aktivitäten müssen die Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich für die Organisation hochwertiger Lernmobilitätsaktivitäten eingehalten werden. Die Erasmus- Qualitätsstandards im Jugendbereich erstrecken sich auf die Grundprinzipien der Aktion sowie auf die konkreten Durchführungsverfahren für Projektaufgaben wie Auswahl und Vorbereitung der Teilnehmenden, Festlegung, Bewertung und Anerkennung von Lernergebnissen, Weitergabe von Projektergebnissen usw. Die Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich sind abrufbar unter: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus- quality-standards-mobility-projects-youth_en. 194 https://europa.eu/youth/strategy/euyouthdialogue_de. https://www.salto-youth.net/tools/european-training-calendar/ https://www.salto-youth.net/tools/ https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus-quality-standards-mobility-projects-youth_en https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus-quality-standards-mobility-projects-youth_en https://europa.eu/youth/strategy/euyouthdialogue_de 213 BEREICHSÜBERGREIFENDE DIMENSIONEN Bei der Konzeption eines Projekts im Rahmen dieser Aktion müssen die folgenden horizontalen Dimensionen berücksichtigt werden. Inklusion und Vielfalt Mit dem Programm Erasmus+ sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion und Fairness bei allen Aktionen gefördert werden. Antragsteller sollten barrierefreie und inklusive Projektaktivitäten konzipieren, bei denen die Ansichten von Teilnehmenden mit geringeren Chancen berücksichtigt und diese Teilnehmer in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung eignen sich besonders für die Inklusion von jungen Menschen mit geringeren Chancen: • Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung sind als Format für Basisaktionen mit sehr flexiblen Parametern (Dauer, Anzahl der Teilnehmenden, nationale/transnationale Aktivitäten usw.) konzipiert, die leicht an die besonderen Bedürfnisse von jungen Menschen mit geringeren Chancen angepasst werden können. • Junge Menschen, die ein Projekt zur Förderung der Jugendbeteiligung durchführen, können von einem Coach 195 unterstützt werden. Die Betreuung durch einen Coach könnte besonders sachdienlich und hilfreich im Hinblick darauf sein, junge Menschen mit geringeren Chancen bei der Konzeption und Umsetzung ihrer Projekte zu unterstützen. • Zu den Zielen der Aktion gehört es, jungen Menschen Lernmöglichkeiten für die Teilhabe an der Zivilgesellschaft zu bieten und partizipative Mechanismen und Strukturen zu schaffen. Projekte, die diese Ziele verfolgen, können besonders nützlich sein, um jungen Menschen mit geringeren Chancen dabei zu helfen, einige der bestehenden Hindernisse zu überwinden und ihre allgemeine Beteiligung an Entscheidungsprozessen zu verbessern. Zudem eignen sich Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung besonders dazu, Inklusion und Vielfalt in der Gesellschaft zu thematisieren, um beispielsweise den Kampf gegen Stereotype zu unterstützen und Verständnis, Toleranz und Nichtdiskriminierung zu fördern. Ökologische Nachhaltigkeit Ein Projekt sollte ein ökologisch nachhaltiges und verantwortungsvolles Verhalten bei den Teilnehmenden fördern und das Bewusstsein dafür schärfen, wie wichtig es ist, Maßnahmen zur Verringerung oder zum Ausgleich des ökologischen Fußabdrucks von Mobilitätsaktivitäten zu ergreifen. Ökologische Aspekte sollten bei der Konzeption und Durchführung eines Projekts berücksichtigt werden, beispielsweise durch Integration nachhaltiger Praktiken wie die Entscheidung für wiederverwendbare oder umweltfreundliche Materialien, Abfallvermeidung und Recycling sowie nachhaltige Verkehrsmittel. Digitaler Wandel im Jugendbereich Das Programm Erasmus+ unterstützt alle teilnehmenden Organisationen dabei, digitale Instrumente und Lernmethoden in ihre Arbeit zu integrieren und so ihre physischen Aktivitäten zu ergänzen, die Zusammenarbeit zwischen Partnerorganisationen zu verbessern und die Qualität der Aktivitäten zu steigern. Die Einführung von digitalen und Online- Elementen zur Senkung der Schwelle für die Teilnahme junger Menschen mit geringeren Chancen wird gefördert. Durch Projekte und Aktivitäten, die darauf abzielen, digitale Fertigkeiten zu fördern, die digitale Kompetenz zu verbessern und/oder 195 Je nach ihren Bedürfnissen können junge Menschen, die das Projekt durchführen, während des Projekts einen oder mehrere Coaches einsetzen. 214 ein Verständnis für die Risiken und Chancen digitaler Technologien zu entwickeln, kann das Programm Denkweisen ändern und zur Entwicklung digitaler und gemischter Ansätze in der Jugendarbeit beitragen. Je nach Konzeption und Zielen der Aktivitäten können die Entwicklung von Kompetenzen und Bewusstsein für digitale Fragen sowie der Einsatz neuer Technologien (z. B. verschiedene Instrumente für elektronische Partizipation und digitale Demokratie) in Kombination mit physischen Aktivitäten in Projekte einbezogen werden. Wenn virtuelle Komponenten oder sogar vollständig virtuelle Aktivitäten in Projekte eingebunden werden, um die Einbeziehung junger Menschen mit geringeren Chancen zu erleichtern, können hinreichend begründete Ausgaben aus der Haushaltskategorie „Inklusionsunterstützung für Teilnehmende“ finanziert werden. Teilhabe am demokratischen Leben, gemeinsame Werte und bürgerschaftliches Engagement Das Programm Erasmus+ unterstützt alle Dimensionen der Beteiligung junger Menschen. Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung sollten die partizipativen und bürgerschaftlichen Fähigkeiten sowie die sozialen und interkulturellen Kompetenzen junger Menschen stärken und ihr kritisches Denken und ihre Medienkompetenz verbessern. Die geförderten Aktivitäten sollten Möglichkeiten für die demokratische Teilhabe junger Menschen schaffen, einschließlich des bürgerschaftlichen Engagements und der Möglichkeit, die Entscheidungsfindung in Angelegenheiten, die sie selbst betreffen, zu beeinflussen und mitzugestalten, und zwar durch sinnvolle Lernerfahrungen für sie und alle am Prozess Beteiligten. Die Projekte können auch Jugendarbeitern, Entscheidungsträgern und anderen Fachkräften Unterstützung dabei bieten, Verständnis und Kompetenzen für die Bereitstellung angemessener Möglichkeiten, Räume, Mittel und Hilfen für die Jugendbeteiligung zu erwerben. Sie sollten auch eine partizipatorische Dimension beinhalten, insbesondere sollten sie junge Menschen dazu ermutigen und dabei unterstützen, aktiv Projektaktivitäten zu leiten und/oder sich für deren Konzeption und Durchführung einzusetzen und sich daran zu beteiligen und den Teilnehmenden so einen Weg eröffnen, sich weiter am demokratischen Leben zu beteiligen.196 Die Projekte sollten das Verständnis für die Europäische Union und die gemeinsamen europäischen Werte verbessern, darunter die Achtung demokratischer Grundsätze, die Menschenwürde, die Einheit und Vielfalt, den interkulturellen Dialog sowie das gesellschaftliche, kulturelle und historische Erbe Europas. FÖRDERKRITERIEN Wer ist antragsberechtigt? Antragsberechtigt ist jede förderfähige teilnehmende Organisation in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Die betreffende Organisation stellt den Antrag im Namen aller am Projekt beteiligten Organisationen.197 Förderfähige teilnehmende Organisationen Als teilnehmende Organisation kommen in Betracht: • gemeinnützige Organisationen oder Verbände, NRO, Europäische Jugend-NRO, lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen gemeinwirtschaftliche Unternehmen oder kommerzielle Einrichtungen, die sich dem Grundsatz der sozialen Verantwortung in Unternehmen verpflichtet haben und nachweislich über Erfahrung im Jugendbereich verfügen, sofern ihre Beteiligung keinen kommerziellen Zweck verfolgt und nicht auf Gewinnerzielung abzielt, 196 Ressourcen und Inspiration finden Sie in Modul 12 („Planung der Teilnahme“) des von SALTO PI erstellten Toolkits für die Jugendbeteiligung, das Know-how, Empfehlungen, Instrumente und praktische Anleitungen zur Förderung der Jugendbeteiligung bieten soll: https://participationpool.eu/toolkit. 197 Die teilnehmenden Organisationen müssen ein Beitrittsformular für die antragstellende Organisation unterzeichnen. Die Beitrittsformulare sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung, spätestens jedoch zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung vorgelegt werden. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. https://participationpool.eu/toolkit 215 • eine informelle Gruppe junger Menschen198 Organisationen, die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland in der Nachbarschaft der EU ansässig sind (Regionen 1 bis 4; siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens). Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen • Nationale Projekte zur Förderung der Jugendbeteiligung: Es muss mindestens eine teilnehmende Organisation beteiligt sein. • Transnationale und internationale Projekte zur Förderung der Jugendbeteiligung: Es müssen mindestens zwei teilnehmende Organisationen aus verschiedenen Ländern beteiligt sein. Im Rahmen dieser Aktion darf ein und dieselbe Organisation (eine OID) als Antragsteller oder als Partner pro Frist an höchstens 5 Anträgen beteiligt sein. Projektdauer 3 bis 24 Monate. Ort(e) der Aktivitäten Die Aktivitäten müssen in dem Land einer oder mehrerer der teilnehmenden Organisationen durchgeführt werden. Aktivitäten können auch an dem Ort stattfinden, an dem ein Organ der Europäischen Union seinen Sitz hat, wenn die Aktivität bei oder in Zusammenarbeit mit einem EU-Organ organisiert wird199, selbst bei einer nationalen Aktivität zur Förderung der Jugendbeteiligung oder wenn an dem Projekt keine Organisation aus dem Gastland dieses Organs beteiligt ist. Ausnahme: Die Aktivitäten dürfen nicht in Belarus oder Russland stattfinden. Förderfähige Teilnehmende Junge Menschen im Alter von 13 bis 30 Jahren200 mit Wohnsitz im Land der teilnehmenden Organisationen und Entscheidungsträger, die für die Themen des Projekts relevant sind. Betreuer und Begleitpersonen gelten nicht als Teilnehmende der Aktivität, kommen aber für eine Unterstützung in bestimmten Budgetkategorien in Betracht. Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der nationalen Agentur des Landes, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Finanzhilfeantrag spätestens zu den folgenden Terminen einreichen: 198 Eine Gruppe von mindestens vier jungen Menschen zwischen 13 und 30 Jahren. Eines der Mitglieder der Gruppe, das mindestens 18 Jahre alt ist, vertritt die Gruppe und übernimmt in ihrem Namen die Verantwortung. Bitte konsultieren Sie zur Definition einer informellen Gruppe das Glossar. Für die Zwecke dieser Aktion und aller damit zusammenhängenden Bestimmungen fällt „eine informelle Gruppe junger Menschen“ unter den Begriff „teilnehmende Organisation“. Wenn von einer „teilnehmenden Organisation“ die Rede ist, deckt dies auch eine „informelle Gruppe junger Menschen“ ab. 199 Sitze der Organe der Europäischen Union sind Brüssel, Frankfurt, Luxemburg und Straßburg. Eine Liste der Organe und Einrichtungen der EU finden Sie unter https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and- bodies_de. 200 Beachten Sie hierzu bitte Folgendes: • Untere Altersgrenze: Teilnehmende müssen bis zum Anfangsdatum der Aktivität das Mindestalter erreicht haben. • Obere Altersgrenze: Teilnehmer dürfen zum Anfangsdatum der Aktivität das angegebene Höchstalter nicht überschritten haben. https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de 216 • 12. Februar, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), bei Projekten, die zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember desselben Jahres beginnen • 1. Oktober, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), bei Projekten, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai des Folgejahres beginnen Wie ist der Antrag zu stellen? Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. Anhänge Wenn das Projekt die Durchführung von Mobilitätsaktivitäten und/oder Veranstaltungen zur Jugendbeteiligung vorsieht: Dem Antragsformular ist für jede geplante Mobilitätsaktivität und/oder jede Veranstaltung ein Zeitplan beizufügen. ZUSCHLAGSKRITERIEN Die eingereichten Anträge werden bewertet, indem auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien und Punktzahlen eine Wertung mit insgesamt 100 möglichen Punkten vorgenommen wird. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen: ▪ mindestens 60 von insgesamt 100 Punkten und ▪ mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl bei jedem der drei nachstehenden Zuschlagskriterien Relevanz, Begründung und Wirkung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit • sind das Profil, die Erfahrungen, Aktivitäten und Zielgruppe(n) des Antragstellers für den Bereich Jugend relevant • trägt das Projekt einer oder mehrerer der im Rahmen des EU- Jugenddialogs oder der Jugendziele ermittelten Prioritäten Rechnung • ist das Projekt dazu geeignet, einen Beitrag zu den Programmdimensionen Inklusion und Vielfalt, ökologische Nachhaltigkeit, digitale Bildung und Teilhabe zu leisten • ist das Projekt für die Ziele der Aktion relevant • ist das Projekt für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant • gehen das Projekt und die vorgeschlagenen Aktivitäten auf die Bedürfnisse der jungen Menschen und der teilnehmenden Organisationen ein • bietet das Projekt einen europäischen Mehrwert • Inwieweit ist das Projekt geeignet, hochwertige Lernergebnisse für die Teilnehmer zu erbringen • wirkt sich das Projekt wahrscheinlich auf die Teilnehmenden und die teilnehmenden Organisationen aus sowie auf junge Menschen und nicht unmittelbar an einem Projekt teilnehmende Organisationen auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder europäischer oder globaler Ebene 217 • werden im Rahmen des Projekts neue Programmteilnehmende und weniger erfahrene Organisationen, darunter auch Gruppen junger Menschen, in die Aktion einbezogen Qualität der Projektkonzeption (Höchstpunktzahl 40 Punkte) Inwieweit • zeigt das Projekt eine Übereinstimmung zwischen identifizierten Bedürfnissen, Projektzielen, Teilnehmerprofilen und vorgeschlagenen Aktivitäten • beschreibt der Vorschlag in klarer und überzeugender Weise die Vorbereitungs-, Durchführungs- und Nachbereitungsphasen des Projekts sowie die Einbindung junger Menschen in alle Phasen • sind die Aktivitäten barrierefrei und inklusiv gestaltet und stehen Teilnehmenden aus unterschiedlichen Verhältnissen und mit unterschiedlichen Fähigkeiten offen • umfassen die Aktivitäten nachhaltige und umweltfreundliche Verfahren • werden im Rahmen des Projekts alternative, innovative und intelligente Formen der Jugendbeteiligung genutzt • sind die vorgeschlagenen Lernmethoden, einschließlich digitaler Tools oder virtueller Komponenten, für die Aktivitäten geeignet und umfassen einen Reflexionsprozess, um die Lernergebnisse der Teilnehmenden zu ermitteln und zu dokumentieren, und werden die europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumente, insbesondere der Youthpass, genutzt Qualität des Projektmanagements (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit • sind die praktischen Vorkehrungen, das Management und die Unterstützungsangebote zufriedenstellend • sind die zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Teilnehmenden vorgesehenen Maßnahmen angemessen und wirksam • sind die Aufgaben und Zuständigkeiten für die Aktivitäten im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards klar festgelegt • bietet der Plan für die Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den Teilnehmenden, den teilnehmenden Organisationen sowie mit anderen maßgeblichen Akteuren einen unterstützenden Rahmen für die Verwaltung des Projekts • hat der Antragsteller eine geeignete Methode zur Bewertung der Projektergebnisse im Hinblick auf die Projektziele vorgeschlagen • hat der Antragsteller eine geeignete Methode zur Verbreitung der Projektergebnisse bei den teilnehmenden Organisationen und darüber hinaus vorgeschlagen • beinhaltet das Projekt Maßnahmen, die darauf abzielen, seine Ergebnisse über die Projektlaufzeit hinaus nachhaltig zu gestalten 218 FINANZIERUNGSREGELN201 Der Finanzrahmen des Projekts (in EUR) ist unter Beachtung der folgenden Finanzierungsregeln zu erstellen: Maximale Förderung für ein Projekt im Rahmen von Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung: 60 000 EUR202 201 Für die Zwecke der Aktivitäten der Aktion Jugendbeteiligung ist zu beachten, dass sich der Begriff „Teilnehmende“ auf junge Menschen im Alter zwischen 13 und 30 Jahren bezieht, mit Wohnsitz in dem Land der teilnehmenden Organisationen und Entscheidungsträger, die für die Themen des Projekts relevant sind. 202 Dieser Höchstbetrag umfasst keine Kosten, die der Kategorie „Inklusionsunterstützung für Teilnehmende“ entsprechen. Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Projektmanagement: Kosten in Verbindung mit dem Management und der Durchführung des Projekts (z. B. Vorbereitung und Durchführung von Projekttreffen und Aktivitäten, Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den Partnern, Bewertung, Verbreitung und Nachbereitung). Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Dauer des Projekts. 500 EUR pro Monat Coachingkosten Kosten im Zusammenhang mit der Einbeziehung eines Coachs für die jungen Menschen, die das Projekt durchführen, auch in Fällen, in denen es sich bei dem Begünstigten um einen Rechtsträger handelt. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: je nach dem Land, in dem das Projekt stattfindet, und den Arbeitstagen. Der Antrag auf finanzielle Unterstützung für Coachingkosten muss im Antragsformular begründet werden und unterliegt einer bedarfsorientierten Bewertung durch die nationale Agentur. Die Dauer des Coachings ist nicht an die Projektdauer gebunden. Tabelle B3 pro Arbeitstag. Höchstens 12 Tage. 219 Tabelle B3 Coachingkosten Coach Einheitszuschuss pro Tag Ländergruppe 1: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden 241 Ländergruppe 2: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern 137 Ländergruppe 3: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn 74 Inklusionsunterstützung für Teilnehmende Zusätzliche Kosten, die unmittelbar mit Aufwendungen für Teilnehmende mit geringeren Chancen, ihre Begleitpersonen und Betreuer bei Projektaktivitäten und -veranstaltungen verbunden sind (einschließlich gerechtfertigter Aufenthalts- und Reisekosten, sofern für diese Teilnehmenden keine Finanzhilfe in den Kategorien „Reisekosten“ und „individuelle Unterstützung“ beantragt wird). Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. 100 % der förderfähigen Kosten Außergewöhnliche Kosten Kosten für die Bereitstellung von Finanzsicherheiten, falls die nationale Agentur dies anfordert. Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Finanzsicherheiten: 80 % der förderfähigen Kosten 220 Zusätzliche Mittel für im Rahmen des Projekts durchgeführte physische Veranstaltungen Zusätzliche Mittel für im Rahmen des Projekts durchgeführte Mobilitätsaktivitäten Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Unterstützung von Veranstaltungen im Rahmen von Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung Kosten in Verbindung mit der Durchführung von nationalen, transnationalen und internationalen physischen Veranstaltungen, die für die Erreichung der Ziele des Projekts zur Förderung der Jugendbeteiligung von zentraler Bedeutung sind. Diese Budgetkategorie ist nicht für die Teilnahme von Mitarbeitern der teilnehmenden Organisation(en)/Mitgliedern der informellen Gruppe(n) junger Menschen und Betreuer vorgesehen, da die Teilnahme dieser Personen an diesen Veranstaltungen durch die Budgetkategorie „Projektmanagement“ abgedeckt werden sollte. Bei Projekten, die Veranstaltungen zur Jugendbeteiligung mit Mobilität umfassen, kann die Unterstützung von Veranstaltungen im Rahmen von Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung gemäß den nachstehenden geltenden Bestimmungen mit der Finanzierung von Mobilitätsmaßnahmen kombiniert werden. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: auf der Grundlage der Anzahl der an der Veranstaltung teilnehmenden Personen, ausgenommen Mitarbeitende der teilnehmenden Organisation(en)/Mitglieder der informellen Gruppe(n) junger Menschen und Betreuer. 100 EUR pro Person Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Reisekosten Zuschuss zu den Kosten, die den Teilnehmenden, ihren Begleitpersonen und Betreuern für die Reise von ihrem Herkunftsort zum Ort der Projektaktivität oder der physischen Veranstaltung und zurück entstehen, unabhängig davon, ob es sich um eine nationale oder transnationale Reise handelt. Entfernung Umweltfreundliches Reisen Nicht umweltfreundliches Reisen 10–99 km 56 EUR 28 EUR 100– 499 km 285 EUR 211 EUR 500– 1999 km 417 EUR 309 EUR 2000– 2999 km 535 EUR 395 EUR 221 203 Beispiel: Wenn eine Person aus Madrid (Spanien) an einer Aktivität in Rom (Italien) teilnimmt, sind folgende Schritte durchzuführen: Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1 365,28 km) und anschließend Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1 999 km). 204 https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de. Generell gilt die Regel, dass Teilnehmende bei einer Strecke von weniger als 500 km mit emissionsarmen Verkehrsmitteln reisen. Bei einer Strecke von mehr als 500 km wird den Teilnehmenden nachdrücklich empfohlen, eine Kombination verschiedener Verkehrsmittel zu nutzen, um ihre Reise nachhaltiger zu gestalten. Lokale Teilnehmende, die weniger als 10 km zum Ort der Aktivität zurücklegen müssen, können für Aktivitätstage, die sich mit der Anwesenheit von Teilnehmenden mit Anspruch auf Reiseunterstützung überschneiden, für individuelle Unterstützung und Inklusionsunterstützung für Organisationen infrage kommen. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Entfernung und Anzahl der Personen. Der Antragsteller muss die Entfernung zwischen dem Herkunftsort und dem Ort der Aktivität203 mithilfe des Entfernungsrechners der Europäischen Kommission204 angeben. Bei nicht ortsgebundenen Aktivitäten sollte der Antragsteller die Entfernungen zwischen den einzelnen Orten addieren und die 3000– 3999 km 785 EUR 580 EUR 4000– 7999 km 1188 EUR 1188 EUR 8000 km oder mehr 1735 EUR 1735 EUR https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de 222 205 Wenn ein/e Teilnehmende/r aus Madrid (Spanien) an einer nicht ortsgebundenen Aktivität teilnimmt, die zunächst in Rom (Italien) und anschließend in Ljubljana (Slowenien) stattfindet, sind folgende Schritte durchzuführen: a) Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1 365,28 km) sowie zwischen Rom und Ljubljana (489,75 km) und Addition beider Entfernungen (1 855,03 km), b) Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1 999 km) und c) Berechnung des EU-Zuschusses zu den Reisekosten der/des Teilnehmenden von Madrid nach Ljubljana (über Rom) und zurück (275 EUR). der Summe entsprechende Entfernungsspanne wählen.205 Individuelle Unterstützung Aufenthaltskosten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach dem Aufnahmeland, der Dauer des Aufenthalts pro Teilnehmer, Begleitperson und Betreuer (bei Bedarf), einschließlich eines Reisetags vor der Aktivität und eines Reisetags im Anschluss daran (bei Bedarf) und bis zu vier zusätzlichen Tagen für Teilnehmer, Begleitpersonen und Betreuer, die einen Zuschuss für umweltfreundliches Reisen erhalten Tabelle A2.1 pro Teilnehmendem und pro Tag Die Tabelle gilt auch für Begleitpersonen und Betreuer. Inklusionsunterstützung für Organisationen Kosten in Verbindung mit der Organisation von Mobilitätsaktivitäten, an denen Teilnehmende mit geringeren Chancen beteiligt sind. Betreuer und Begleitpersonen kommen nicht für eine Inklusionsunterstützung für Organisationen in Betracht. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen. 125 EUR pro Teilnehmendem Außergewöhnliche Kosten Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen. Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen: 100 % der förderfähigen Kosten Teure Reisen: 80 % der förderfähigen Kosten 223 Tabelle A2.1: Individuelle Unterstützung für Mobilitätsaktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung (EUR/Tag) Österreich 78 Belgien 78 Bulgarien 45 Kroatien 57 Zypern 63 Tschechien 53 Dänemark 81 Estland 48 Finnland 79 Hohe Reisekosten von Teilnehmenden, Mitgliedern der informellen Gruppe(n), Begleitpersonen und Betreuern, die aufgrund der geografischen Abgelegenheit oder anderer Einschränkungen nicht mit der Standardkategorie „Reisekosten“ unterstützt werden können (z. B. wenn die Nutzung umweltfreundlicherer, kohlenstoffärmerer Verkehrsmittel zu hohen Reisekosten führt). Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Teure Reisen liegen dann vor, wenn die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten weniger als 70 % der Reisekosten abdeckt. Im Falle einer Bewilligung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten. 224 Frankreich 67 Deutschland 71 Griechenland 68 Ungarn 60 Island 76 Irland 73 Italien 69 Lettland 48 Liechtenstein 77 Litauen 49 Luxemburg 77 Malta 57 Niederlande 69 Nordmazedonien 41 Norwegen 83 Polen 51 Portugal 57 Rumänien 46 Serbien 47 Slowakei 48 Slowenien 54 Spanien 58 Schweden 72 Türkei 50 Nicht mit dem Programm assoziierte benachbarte Drittländer 44 225 MOBILITÄTSPROJEKTE FÜR JUNGE MENSCHEN – „DISCOVEREU-INKLUSIONSAKTION“ DiscoverEU und die DiscoverEU-Inklusionsaktion geben jungen Menschen die Möglichkeit, Europa für einen kurzen Zeitraum als Einzelperson oder in einer Gruppe mit der Bahn oder gegebenenfalls mit anderen Verkehrsmitteln zu bereisen. Während DiscoverEU jungen Menschen im Alter von 18 Jahren diese Chance bietet, erstreckt sich die DiscoverEU- Inklusionsaktion auf junge Menschen zwischen 18 und 21 Jahren. Im Rahmen der 2022 ins Leben gerufenen DiscoverEU-Inklusionsaktion können Organisationen und informelle Gruppen junger Menschen Extra-Unterstützung für die Durchführung von Projekten erhalten, die es jungen Menschen mit geringeren Chancen ermöglichen, gleichberechtigt mit Gleichaltrigen an DiscoverEU teilzunehmen. ZIELE DER AKTION Die gemeinsamen Ziele von DiscoverEU und der DiscoverEU-Inklusionsaktion sind: • jungen Menschen die Möglichkeit geben, etwas über Europa zu lernen und die Möglichkeiten Europas für ihre zukünftige Bildungs- und Lebensplanung zu entdecken; • junge Menschen mit Wissen, Lebensfertigkeiten und Kompetenzen auszustatten, die für sie von Wert sind; • die Verbindung und den interkulturellen Dialog zwischen den jungen Menschen zu fördern; • das Gefühl der Zugehörigkeit zur Europäischen Union bei den jungen Menschen zu fördern; • junge Menschen für nachhaltiges Reisen im Besonderen und Umweltbewusstsein im Allgemeinen zu begeistern. Mit der DiscoverEU-Inklusionsaktion wird Folgendes bezweckt: • junge Menschen mit geringeren Chancen, zu erreichen, die von sich aus keinen Antrag stellen würden; • die Hindernisse zu überwinden, die diese jungen Menschen daran hindern, direkt an den Antragsrunden von DiscoverEU teilzunehmen, und ihnen die notwendige Unterstützung anzubieten, damit sie die Reise antreten können; • die Entwicklung von Kompetenzen und Fähigkeiten junger Menschen mit geringeren Chancen, die an der DiscoverEU-Inklusionsaktion teilnehmen, anzuregen und zu fördern. POLITISCHER KONTEXT Die Jugendstrategie der Europäischen Union 2019-2027 bildet den Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit der EU und beruht auf der Entschließung des Rates von 2018 über die EU-Jugendstrategie206. Die Strategie fördert die Teilhabe der Jugend am demokratischen Leben, unterstützt das soziale und bürgerschaftliche Engagement und soll sicherstellen, dass alle jungen Menschen über die notwendigen Ressourcen verfügen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die EU- Jugendstrategie umfasst auch die elf Europäischen Jugendziele, in denen sektorübergreifende Bereiche ermittelt werden, die sich auf das Leben junger Menschen auswirken. Im Rahmen des Kernbereichs „Begegnung“ erleichtert die EU-Jugendstrategie Verbindungen, Beziehungen und den Erfahrungsaustausch zwischen jungen Menschen als Schlüsselfaktor für die künftige Entwicklung der EU. Diese Verbindungen werden am besten durch verschiedene Formen der Mobilität gefördert, darunter Jugendbegegnungen und DiscoverEU. Im Kernbereich „Beteiligung“ erleichtert die Strategie die Partizipation junger Menschen, z. B. durch Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung und durch den EU-Jugenddialog. Im Kernbereich „Befähigung“ erleichtert die Strategie eine 206 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A42018Y1218%2801%29. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A42018Y1218%2801%29 226 hochwertige Jugendarbeit, z. B. durch Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter und durch Zusammenarbeit, Ausbildung und Vernetzung. Projekte und Aktivitäten in allen Formaten und Sektoren können Inspiration durch die EU-Jugendstrategie angeregt werden und zu ihr beitragen. Dies kann dadurch geschehen, dass ermittelt wird, ob und wie das Projekt zur Verwirklichung folgender Ziele beiträgt: • Europäische Jugendziele207 • EU-Jugendpolitik208; 209 • EU-Politik für die Lernmobilität210; 211 • Fortwirken des Europäischen Jahres der Jugend212 Um Unterstützung bei der Verknüpfung von Projekten mit der EU-Jugendstrategie zu erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihre nationale Agentur oder die SALTO-Ressourcenzentren. Die Jugendstrategie der Europäischen Union ist abrufbar unter: https://youth.europa.eu/strategy_de. BESCHREIBUNG DER AKTIVITÄTEN DiscoverEU – Inklusionsaktion Bei der DiscoverEU-Inklusionsmaßnahme kommen ein bis fünf junge Menschen mit geringeren Chancen aus demselben Land zusammen, um für einen kurzen Zeitraum durch Europa zu reisen. Die Lernphase umfasst die Planung, Vorbereitung und Durchführung vor bzw. während der DiscoverEU-Reise sowie die Nachbereitung nach der Reise. Nicht förderfähig im Rahmen von DiscoverEU sind die folgenden Aktivitäten: Studienfahrten; Austauschaktivitäten, mit denen ein Gewinn erwirtschaftet werden soll; Austauschaktivitäten, die als Konzert- und Theaterreisen, satzungsgemäße Sitzungen, von Erwachsenen für junge Menschen organisierte Schulungen betrachtet werden können. Von Teilnehmenden mit geringeren Chancen dürfen keine Beiträge erhoben werden. Der Begünstigte kann die Kostenkategorie „Inklusionsunterstützung“ verwenden, um etwaige spezifische Bedürfnisse zu decken, die sich aus den Hindernissen ergeben, mit denen diese Teilnehmenden konfrontiert sind. Es dürfen keine zusätzlichen Gebühren oder weiteren Beiträge von Teilnehmenden durch andere Dienstleister, die von der begünstigten Organisation ausgewählt werden, erhoben werden. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Ein Projekt wird von einer Organisation einer informellen Gruppe junger Menschen durchgeführt, die einen oder mehrere (Gruppen von) Teilnehmern auf eine DiscoverEU-Reise schicken. Die Organisation sollte von ihrer Teilnahme an der DiscoverEU-Inklusionsaktion profitieren und das Projekt sollte daher mit den Zielen der Organisation übereinstimmen und ihren Bedürfnissen entsprechen. Die Zusammenarbeit mit Akteuren in anderen Ländern, die Aktivitäten213 oder Unterstützung für die Teilnehmenden anbieten könnten, z. B. als Gastgeber usw., ist möglich. 207 https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de. 208 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.C_.2020.415.01.0001.01.DEU. 209 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202403526. 210 https://eur-lex.europa.eu/eli/C/2024/3364. 211 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022H0411%2801%29. 212 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM:2024:1:FIN. 213 Siehe als Inspiration das von SALTO PI erstellte Toolkit zur Beteiligung junger Menschen, Modul 9 („DiscoverEU“) (https://participationpool.eu/wp-content/uploads/2021/05/Discover-EU-1.pdf). https://youth.europa.eu/strategy_de https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.C_.2020.415.01.0001.01.DEU https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202403526 https://eur-lex.europa.eu/eli/C/2024/3364 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32012H1222%2801%29 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM%3A2024%3A1%3AFIN https://participationpool.eu/wp-content/uploads/2021/05/Discover-EU-1.pdf 227 Ein Projekt umfasst vier Phasen: Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung. Die teilnehmenden Organisationen und die an den Aktivitäten beteiligten jungen Menschen sollten in allen Phasen eine aktive Rolle spielen und so ihre Lernerfahrung verbessern. ▪ Planung des Reiseerlebnisses (Festlegung der Bedürfnisse, Ziele, Lernergebnisse, Art von Aktivität(en), Reiseplanung, Zeitplan der Aktivitäten usw.). ▪ Vorbereitung (Regelung praktischer Fragen der DiscoverEU-Reise, Erarbeitung von Vereinbarungen mit Akteuren, Organisation von sprachlichen, interkulturellen, lern-, kultur-, umweltbezogenen und digitalen Aktivitäten und aufgabenbezogene Vorbereitung der Teilnehmer vor der Abreise usw.). ▪ Durchführung der Aktivitäten während der DiscoverEU-Reise. ▪ Nachbereitung (Bewertung der Aktivitäten, Ermittlung und Dokumentation der von den Teilnehmern erzielten Lernergebnisse sowie Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse). Eine hochwertige DiscoverEU-Inklusionsaktion: ▪ ist auf die aktive Beteiligung junger Menschen mit geringeren Chancen und der teilnehmenden Organisationen angewiesen, die in allen Phasen des Projekts eine aktive Rolle spielen und auf diese Weise ihre Lern- und Entwicklungserfahrung verbessern sollten ▪ bezieht vorzugsweise unterschiedliche Gruppen von Teilnehmern mit geringeren Chancen ein und baut auf dieser Vielfalt auf ▪ basiert auf den eindeutig ermittelten Bedürfnissen der jungen Teilnehmer ▪ stellt sicher, dass die nichtformalen und informellen Lernergebnisse der DiscoverEU-Erfahrung der Teilnehmer ordnungsgemäß ermittelt und dokumentiert werden ▪ regt die Teilnehmer dazu an, über europäische Themen und Werte nachzudenken Lernprozess Die Gestaltung einer DiscoverEU–Inklusionsaktion im Rahmen des nichtformalen Lernens erfordert, dass zumindest ein Teil der gewünschten Lernergebnisse im Voraus geplant wird, damit die entsprechenden Chancen geboten werden können. Die Teilnehmer sollten zur Ermittlung ihrer Bedürfnisse und der Lernergebnisse, die sie während ihrer DiscoverEU-Reise erwerben oder entwickeln möchten, beitragen. Zudem sollten die Teilnehmer so stark wie möglich in die Konzeption und Entwicklung der Aktivität(en) während der Reise einbezogen werden (Erstellung des Programms, Route, Aktivitäten, Buchen von Unterkünften) und darüber nachdenken, wie sie sich vorbereiten können, um die während der Reise erzielten Effekte in Bezug auf das Lernen und die persönliche Entwicklung zu maximieren. Nach Abschluss der DiscoverEU-Reise sollten die Teilnehmenden aufgefordert werden, Rückmeldung zur DiscoverEU- Erfahrung zu geben und darüber nachzudenken, was sie gelernt haben und wie sie die Lernergebnisse nutzen können. Organisationen sollten den Lernprozess und die Ermittlung und Dokumentation der Lernergebnisse unterstützen, insbesondere durch den Youthpass für DiscoverEU-Teilnehmer. Schutz und Sicherheit der Teilnehmenden An der DiscoverEU-Inklusionsmaßnahme können Begleitpersonen teilnehmen, die die Teilnehmenden überwachen und unterstützen können, um einen qualitativen Lernprozess während der DiscoverEU-Reise zu gewährleisten. Gleichzeitig sorgen sie für ein sicheres, respektvolles und diskriminierungsfreies Umfeld und den Schutz der Teilnehmer. Bei der Planung und Vorbereitung einer DiscoverEU-Reise im Rahmen der DiscoverEU-Inklusionsmaßnahme sollten der Schutz und die Sicherheit der Teilnehmenden angesprochen und alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung/Verringerung von Risiken eingeplant werden. 228 Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich Bei der Durchführung aller im Rahmen dieser Aktion unterstützten Projekte müssen die Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich für die Organisation hochwertiger Lernmobilitätsaktivitäten eingehalten werden. Die Erasmus- Qualitätsstandards im Jugendbereich erstrecken sich auf die Grundprinzipien der Aktion sowie auf die konkreten Durchführungsverfahren für Projektaufgaben wie Auswahl und Vorbereitung der Teilnehmenden, Festlegung, Bewertung und Anerkennung von Lernergebnissen, Weitergabe von Projektergebnissen usw. Die Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich sind abrufbar unter: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus- quality-standards-mobility-projects-youth_en BEREICHSÜBERGREIFENDE DIMENSIONEN Bei der Konzeption eines Mobilitätsprojekts müssen die folgenden horizontalen Dimensionen berücksichtigt werden: Inklusion und Vielfalt Mit dem Programm Erasmus+ sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion und Fairness bei allen Aktionen gefördert werden. Organisationen sollten barrierefreie und inklusive Projektaktivitäten konzipieren, bei denen die Ansichten von Teilnehmenden mit geringeren Chancen berücksichtigt und diese Teilnehmenden in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Die DiscoverEU-Inklusionsaktion eignet sich besonders für die Inklusion junger Menschen mit geringeren Chancen: • um das Reisen allein als Individuum zu erfahren; • die Gruppenmobilität bietet eine internationale Mobilitätserfahrung in der Sicherheit einer Gruppe. • Aufgrund der kurzen Dauer und der engen Begleitung durch eine Organisation erhalten junge Menschen mit geringeren Chancen die Möglichkeit, das Reisen in einer Gruppe oder sogar allein zu erleben. Die DiscoverEU-Inklusionsaktion eignet sich auch dafür, an Inklusion und Vielfalt zu arbeiten, beispielsweise zur Unterstützung des Kampfes gegen Stereotype und zur Förderung von Verständnis, Toleranz und Nichtdiskriminierung. Ökologische Nachhaltigkeit DiscoverEU sollte ein ökologisch nachhaltiges und verantwortungsvolles Verhalten bei den Teilnehmern fördern und ihr Bewusstsein dafür schärfen, wie wichtig es ist, Maßnahmen zur Verringerung oder zum Ausgleich des ökologischen Fußabdrucks von Mobilitätsaktivitäten zu ergreifen. Ökologische Aspekte sollten bei der Konzeption und Durchführung der DiscoverEU-Inklusionsmaßnahme berücksichtigt werden, beispielsweise durch Integration nachhaltiger Praktiken wie die Entscheidung für wiederverwendbare oder umweltfreundliche Materialien, Abfallvermeidung und Recycling sowie nachhaltige Verkehrsmittel. Digitaler Wandel in DiscoverEU Das Programm Erasmus+ unterstützt alle teilnehmenden Organisationen dabei, digitale Instrumente und Online- Lernmethoden in ihre Arbeit zu integrieren und so ihre physischen Aktivitäten zu ergänzen, die Zusammenarbeit zwischen Interessenträgern und die Qualität der Aktivitäten zu verbessern. Die Einführung von digitalen und Online-Elementen zur Senkung der Schwelle für die Teilnahme junger Menschen mit geringeren Chancen wird gefördert. Durch Projekte und Aktivitäten, die darauf abzielen, digitale Fertigkeiten zu fördern, die digitale Kompetenz zu verbessern und/oder ein Verständnis für die Risiken und Chancen digitaler Technologien zu entwickeln, kann das Programm Denkweisen ändern und zur Entwicklung digitaler und gemischter Ansätze in der Jugendarbeit beitragen. Je nach Konzeption und Zielsetzungen der Aktivitäten können die Entwicklung von Kompetenzen und das Bewusstsein für digitale Themen sowie die Nutzung neuer Technologien in den Bereich Lernmobilität eingeführt werden. https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus-quality-standards-mobility-projects-youth_en https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus-quality-standards-mobility-projects-youth_en 229 Teilhabe am demokratischen Leben, gemeinsame Werte und bürgerschaftliches Engagement Das Programm Erasmus+ unterstützt alle Dimensionen der Beteiligung junger Menschen. Wo immer es möglich ist, sollten Projekte im Rahmen der DiscoverEU-Inklusionsaktion Gelegenheiten zur demokratischen Teilhabe bieten, einschließlich des bürgerschaftlichen Engagements und der Möglichkeit, die Entscheidungsfindung in Angelegenheiten, die sie betreffen, zu beeinflussen und mitzugestalten, und zwar durch sinnvolle Lernerfahrungen, die junge Menschen dazu ermutigen, sich vor, während und nach ihrer Teilnahme an einer Mobilitätsaktivität bürgerschaftlich zu engagieren. Die Projekte sollten auch eine partizipatorische Dimension beinhalten, insbesondere sollten sie jungen Menschen einschlägige Möglichkeiten bieten, sich aktiv für die Konzeption und Durchführung von Projektaktivitäten einzusetzen und sich daran zu beteiligen und den Teilnehmenden so einen Weg eröffnen, sich weiter am demokratischen Leben zu beteiligen.214 Die Projekte sollten das Verständnis für die Europäische Union und die gemeinsamen europäischen Werte verbessern, darunter die Achtung demokratischer Grundsätze, die Menschenwürde, die Einheit und Vielfalt, den interkulturellen Dialog sowie das gesellschaftliche, kulturelle und historische Erbe Europas. FÖRDERKRITERIEN Es gelten die nachstehenden Förderkriterien. Wer ist antragsberechtigt? Antragsberechtigt ist jede förderfähige teilnehmende Organisation oder informelle Gruppe junger Menschen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Förderfähige teilnehmende Organisationen Als förderfähige Organisation kommen in Betracht: • gemeinnützige Organisationen, Verbände, NRO, lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen, gemeinwirtschaftliche Unternehmen, kommerzielle Einrichtungen, die sich dem Grundsatz der sozialen Verantwortung in Unternehmen verpflichtet haben und nachweislich über Erfahrung im Jugendbereich verfügen, sofern ihre Beteiligung keinen kommerziellen Zweck verfolgt und nicht auf Gewinnerzielung abzielt, • eine informelle Gruppe junger Menschen215 in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein Im Rahmen dieser Aktion darf ein und dieselbe Organisation (eine OID) als Antragsteller oder als Partner pro Frist an höchstens 5 Anträgen beteiligt sein. Anzahl der teilnehmenden Organisationen Eine teilnehmende Organisation. 214 Ressourcen und Inspiration finden Sie in Modul 12 („Planung der Teilnahme“) des von SALTO PI erstellten Toolkits für die Jugendbeteiligung, das Know-how, Empfehlungen, Instrumente und praktische Anleitungen zur Förderung der Jugendbeteiligung bietet: https://participationpool.eu/toolkit/. 215 Eine Gruppe von mindestens vier jungen Menschen zwischen 18 und 30 Jahren. Eines der Mitglieder der Gruppe vertritt die Gruppe und übernimmt in ihrem Namen die Verantwortung. Bitte konsultieren Sie zur Definition einer informellen Gruppe das Glossar. Für die Zwecke dieser Aktion und aller damit zusammenhängenden Bestimmungen fällt „eine informelle Gruppe junger Menschen“ unter den Begriff „teilnehmende Organisation“. Wenn von einer „teilnehmenden Organisation“ die Rede ist, deckt dies auch eine „informelle Gruppe junger Menschen“ ab. https://participationpool.eu/toolkit/ 230 Projektdauer Zwischen 3 und 24 Monaten. Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der nationalen Agentur des Landes, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Finanzhilfeantrag spätestens zu den folgenden Terminen einreichen: 12. Februar, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), bei Projekten, die zwischen dem 1. Juli eines Jahres und dem 31. März des Folgejahres beginnen. Möglichkeit einer weiteren Runde: Die nationalen Agenturen können beschließen, eine weitere Runde vorzusehen. Die nationalen Agenturen informieren die Antragsteller auf ihrer Website über das Vorsehen einer weiteren Runde. Wird eine zusätzliche Runde organisiert, müssen die Antragsteller ihre Anträge bis zum folgenden Termin einreichen: 1. Oktober, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), bei Projekten, die zwischen dem 1. März und dem 31. August des Folgejahres beginnen Wie ist der Antrag zu stellen? Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. Mindestanforderungen für die DiscoverEU-Inklusionsaktion Dauer pro DiscoverEU- Reise 1 bis 30 Tage. Die Organisation kann während der Projektlaufzeit mehrere DiscoverEU-Reisen (mit jeweils 1- 5 Teilnehmenden und ggf. Begleitperson(en)) veranstalten. Ort(e) des Projekts Die DiscoverEU-Reisen müssen in mindestens einem anderen Land stattfinden als dem, in dem der/die Teilnehmer seine/ihre Reise begonnen hat (haben). Anzahl der teilnehmenden Organisationen Es kann sich nur eine teilnehmende Organisation beteiligen. 231 Förderfähige Teilnehmende Junge Menschen mit geringeren Chancen216 im Alter von 18-21 Jahren217 mit Wohnsitz in den Ländern ihrer entsendenden Organisation. Begleitpersonen218 gelten nicht als Teilnehmende an der Aktivität, kommen jedoch für eine Unterstützung im Rahmen bestimmter Budgetkategorien wie Reisekosten, individuelle Unterstützung, Inklusionsunterstützung für Teilnehmende und außergewöhnliche Kosten in Betracht. Die Begleitpersonen müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Anzahl der Teilnehmer und Zusammensetzung nationaler Gruppen Mindestens ein und höchstens fünf Teilnehmende pro DiscoverEU-Reise. Gruppen können allein oder in Begleitung reisen. Höchstens zwei Begleitpersonen pro Teilnehmendem, sofern dies hinreichend begründet ist. ZUSCHLAGSKRITERIEN Die eingereichten Anträge werden bewertet, indem auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien und Punktzahlen eine Wertung mit insgesamt 100 möglichen Punkten vorgenommen wird. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen: • mindestens 60 von insgesamt 100 Punkten und • mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl bei jedem der drei nachstehenden Zuschlagskriterien. Relevanz, Begründung und Wirkung (Höchstpunktzahl 40 Punkte) • Relevanz des Projekts im Hinblick auf: – die Ziele der Aktion – die Bedürfnisse der teilnehmenden Organisationen und der Teilnehmer • inwieweit das Projekt Lernen durch Entdecken ermöglicht; • Inwieweit ist das Projekt für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. • Mögliche Wirkung des Projekts: – auf Teilnehmende und teilnehmende Organisationen während und nach der Projektlaufzeit • Inwieweit kann die Organisation Erfahrung mit der Arbeit mit jungen Menschen mit geringeren Chancen an der Basis nachweisen. 216 Definition siehe Glossar unter „Teilnehmende mit geringeren Chancen“. 217 Beachten Sie hierzu bitte Folgendes: Untere Altersgrenze: Teilnehmende müssen bis zum Anfangsdatum der Aktivität das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben. Obere Altersgrenze: Teilnehmende dürfen zum Anfangsdatum der Aktivität das angegebene Höchstalter von 21 Jahren nicht überschritten haben. 218 Begleitpersonen sind Erwachsene, die die jungen Menschen begleiten, um dafür zu sorgen, dass sie wirksam lernen und dass ihr Schutz und ihre Sicherheit gewährleistet sind. 232 • Inwieweit ist das Projekt dazu geeignet, einen Beitrag zu den Programmdimensionen Inklusion und Vielfalt, ökologische Nachhaltigkeit, digitale Bildung und Teilhabe zu leisten • Inwieweit bezieht das Projekt neue Programmteilnehmer und weniger erfahrene Organisationen in das Erasmus+-Programm ein, die Erfahrung mit der Arbeit mit jungen Menschen mit geringeren Chancen nachweisen können Qualität der Projektkonzeption (Höchstpunktzahl 40 Punkte) • Das Projekt zeigt eine Übereinstimmung zwischen identifizierten Bedürfnissen, Projektzielen, Teilnehmerprofilen und vorgeschlagenen Aktivitäten; • Klarheit, Vollständigkeit und Qualität aller Projektphasen: eine auf die spezifischen Bedürfnisse der Teilnehmer zugeschnittene Vorbereitung, Unterstützung während der Reise, Durchführung der Aktivitäten und Nachbereitung; • inwieweit sind die Teilnehmer in alle Phasen der Aktivitäten eingebunden; • die Aktivitäten sind barrierefrei und inklusiv konzipiert. • Qualität der Vorkehrungen und der Unterstützung für den Reflexionsprozess, die Ermittlung und Dokumentation der Lernergebnisse der Teilnehmer sowie den Einsatz der Youthpass; • Angemessenheit und Wirksamkeit der vorgesehenen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Teilnehmer • Inwieweit beinhalten die Aktivitäten nachhaltige und umweltfreundliche Praktiken Qualität des Projektmanagements (Höchstpunktzahl 20 Punkte) • ist die Qualität der praktischen Regelungen, des Managements und der Unterstützungsangebote angemessen • Qualität der Zusammenarbeit und der Kommunikation mit anderen maßgeblichen Akteuren, sofern zutreffend • Qualität der Maßnahmen zur Bewertung der verschiedenen Phasen und Ergebnisse des Projekts • Eignung und Qualität von Maßnahmen zur Verbreitung der Projektergebnisse bei den teilnehmenden Organisationen und darüber hinaus 233 FINANZIERUNGSREGELN 219 https://www.eea.europa.eu/data-and-maps/indicators/energy-efficiency-and-specific-co2-emissions/energy-efficiency-and- specific-co2-9. 220 Der Fahrausweis wird speziell für die DiscoverEU-Inklusionsaktion bereitgestellt und ist für die Verwendung auf der entsprechenden Plattform vorgesehen. Der Fahrausweis ist 30 Tage lang gültig, wobei der Teilnehmende an jedem der sieben Reisetage von Mitternacht bis Mitternacht mit so vielen Zügen fahren kann, wie er möchte. Wie die anderen Tage verbracht werden, liegt im Ermessen des Teilnehmers. Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Reisekosten Fahrausweis: Anzahl der Fahrausweise für die Teilnehmer. Anzahl der Fahrausweise einer etwaigen Begleitperson (die dasselbe Verkehrsmittel wie die Teilnehmer benutzt). Die Teilnehmenden werden grundsätzlich mit dem Verkehrsträger reisen, der insgesamt die geringsten Treibhausgasemissionen verursacht219. Finanzierungsmechanismus: ▪ Zuschuss zu den tatsächlichen Kosten des Fahrausweises ▪ Zuschuss zu den Einheitskosten: in Fällen, in denen das Herkunftsland nicht direkt an das kontinentaleuropäische Bahnnetz angeschlossen ist und eine zusätzliche Reise mit anderen Verkehrsmitteln erforderlich ist, um das Land zu erreichen, in dem die Mobilität beginnt. ▪ Umweltfreundliches Reisen: Falls die Fahrausweis für sieben Reisetage220 innerhalb eines Monats Beitrag für die Nutzung anderer Verkehrsmittel, falls zutreffend Entfernung Umweltfreundliches Reisen Nicht umweltfreundliches Reisen 10–99 km 56 EUR 28 EUR 100– 499 km 285 EUR 211 EUR 500– 1999 km 417 EUR 309 EUR 2000– 2999 km 535 EUR 395 EUR 3000– 3999 km 785 EUR 580 EUR 4000– 7999 km 1188 EUR 1188 EUR 8000 km oder mehr 1735 EUR 1735 EUR https://www.eea.europa.eu/data-and-maps/indicators/energy-efficiency-and-specific-co2-emissions/energy-efficiency-and-specific-co2-9 https://www.eea.europa.eu/data-and-maps/indicators/energy-efficiency-and-specific-co2-emissions/energy-efficiency-and-specific-co2-9 234 Teilnehmer zusätzliche Reisen benötigen, um den Ort zu erreichen, an dem die Aktivität beginnt, haben sie ebenfalls Anspruch auf Reiseunterstützung, gegebenenfalls auch für „umweltfreundliches Reisen“. Organisatorische Unterstützung Unmittelbar mit der Durchführung der Mobilitätsaktivitäten verbundene Kosten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten Zuweisungsregel: nach Anzahl der Teilnehmenden, ohne Begleitpersonen. 125 EUR pro Teilnehmendem Individuelle Unterstützung Aufenthaltskosten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: je nach Dauer des Aufenthalts pro Teilnehmendem, einschließlich Begleitpersonen. 78 EUR pro Teilnehmer und Tag. Unterstützung für höchstens 21 Tage pro Teilnehmer. Inklusionsun- terstützung Kosten in Verbindung mit der Organisation von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmende mit geringeren Chancen. Begleitpersonen kommen nicht für eine Inklusionsunterstützung für Organisationen in Betracht. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: Nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen, ohne Begleitpersonen. 125 EUR pro Teilnehmendem 235 Zusätzliche Kosten, die unmittelbar mit Aufwendungen für Teilnehmende mit geringeren Chancen und ihre Begleitpersonen verbunden sind (einschließlich gerechtfertigter Aufenthalts- und Reisekosten, sofern für diese Teilnehmer keine Finanzhilfe in den Kategorien „Reisekosten“ und „individuelle Unterstützung“ beantragt wird). Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. 100 % der förderfähigen Kosten Außergewöhnliche Kosten Kosten für die Bereitstellung von Finanzsicherheiten, falls die nationale Agentur dies anfordert. Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen. Kosten für die Reservierung: In einigen Ländern ist es nicht möglich, ohne eine obligatorische Sitzplatzreservierung zu reisen. Es besteht die Möglichkeit, die Kosten für diese Reservierungen zusätzlich zum Fahrausweis zu übernehmen. Hohe Reisekosten von Teilnehmenden, einschließlich Begleitpersonen, die aufgrund der geografischen Abgelegenheit oder anderer Einschränkungen nicht mit der Standardkategorie „Reisekosten“ unterstützt werden können (z. B. wenn die Nutzung umweltfreundlicherer, Finanzsicherheiten: 80 % der förderfähigen Kosten Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen: 100 % der förderfähigen Kosten Kosten für die Reservierung: 100 % der förderfähigen Kosten für die Reservierung Hohe Reisekosten: 100 % der förderfähigen Kosten 236 kohlenstoffärmerer Verkehrsmittel zu hohen Reisekosten führt). Im Falle einer Bewilligung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten. Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Teure Reisen liegen dann vor, wenn die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten weniger als 70 % der Reisekosten der Teilnehmenden abdeckt. Im Falle einer Bewilligung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen den Zuschuss für nicht umweltfreundliche Reisen, nicht aber den Fahrausweis. 237 MOBILITÄT DES PERSONALS IM BEREICH SPORT Diese Aktion soll einen Beitrag zur Entwicklung von Sportorganisationen leisten, indem sie die Lernmobilität ihrer Mitarbeiter unterstützt. Im Rahmen ihrer Aktivitäten sollten die teilnehmenden Organisationen Inklusion und Vielfalt, ökologische Nachhaltigkeit, digitale Bildung sowie zivilgesellschaftliches Engagement und Teilhabe aktiv fördern. Dazu sollten sie die spezifischen Finanzierungsmöglichkeiten nutzen, die das Programm für diese Zwecke bietet, die Teilnehmenden sensibilisieren, bewährte Verfahren austauschen und ein geeignetes Konzept für ihre Aktivitäten wählen. Das allgemeine Ziel dieser Aktion besteht darin, dem Personal von Sportorganisationen, vor allem im Breitensport, die Möglichkeit zu geben, seine Kompetenzen und Qualifikationen zu verbessern und durch Lernmobilität über einen Auslandsaufenthalt neue Fähigkeiten zu erwerben; so kann es zum Aufbau von Kapazitäten und zur Entwicklung von Sportorganisationen beitragen. Diese Aktion unterstützt die berufliche Fortbildung von Coaches und anderen Mitarbeitern (bezahlte Mitarbeiter und Freiwillige) im Breitensport. Nicht im Breitensport tätiges Personal im Sportbereich, einschließlich Personen mit einer dualen Laufbahn im Sport und außerhalb des Sports, kann ebenfalls den Lerneffekt und den Wissenstransfer für Personal und Organisationen im Breitensport verbessern. Angebote für Lernmobilität für nicht im Breitensport tätiges Personal können unterstützt werden, wenn die Teilnahme dieses Personals dem Breitensport zugutekommen kann. Die Aktion trägt zu den Zielen des Arbeitsplans der EU für den Sport 2024-2027221 bei. Mit Mobilitätsprojekten im Bereich Sport wird insbesondere Folgendes angestrebt: - Schwerpunkt auf Breitensport, unter Berücksichtigung der wichtigen Rolle, die der Sport bei der Förderung von körperlicher Aktivität und gesunder Lebensweise, zwischenmenschlichen Beziehungen, sozialer Inklusion und Gleichberechtigung spielt - Entwicklung der europäischen Dimension im Sport und der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Lernmobilität im Sport - Aufbau der Kapazitäten von Basisorganisationen - Ausbau von Wissen und Know-how des Sportpersonals - Förderung gemeinsamer europäischer Werte durch Sport, Good Governance und Integrität im Sport, nachhaltige Entwicklung sowie allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen im und durch Sport - Förderung eines aktiven und umweltfreundlichen Lebensstils und eines aktiven Bürgersinns - Aufbau europäischer Netzwerke für Coaches und Sportfachkräfte 221 https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9771-2024-INIT/de/pdf. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9771-2024-INIT/de/pdf 238 HORIZONTALE PRIORITÄTEN Alle Mobilitätsprojekte sollten die folgenden, für das gesamte Programm Erasmus+ relevanten Dimensionen berücksichtigen: Inklusion und Vielfalt Mit dem Programm Erasmus+ sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion und Fairness bei allen Aktionen gefördert werden. Organisationen, die Unterstützung aus dem Programm erhalten, müssen sicherstellen, dass sie Teilnehmenden aus allen Verhältnissen Mobilitätsmöglichkeiten in inklusiver und gerechter Weise bieten. Bei der Auswahl von Teilnehmenden sollte sichergestellt werden, dass die Vorteile ihrer beruflichen Fortbildung gänzlich innerhalb der entsendenden Organisation übertragbar sind. Während der gesamten Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Mobilitätsaktivitäten sollten die entsendende und die aufnehmende Organisation die Teilnehmenden in wichtige Entscheidungen einbeziehen, um den größtmöglichen Nutzen und die größtmögliche Wirkung für jeden Teilnehmenden zu gewährleisten. Ökologische Nachhaltigkeit Ein Projekt sollte ein ökologisch nachhaltiges und verantwortungsvolles Verhalten bei den Teilnehmenden fördern und das Bewusstsein dafür schärfen, wie wichtig es ist, Maßnahmen zur Verringerung oder zum Ausgleich des ökologischen Fußabdrucks von Mobilitätsaktivitäten zu ergreifen. Ökologische Aspekte sollten bei der Konzeption und Durchführung eines Projekts berücksichtigt werden, beispielsweise durch die Integration nachhaltiger Praktiken wie die Entscheidung für wiederverwendbare oder umweltfreundliche Materialien, Abfallvermeidung und Recycling. Diese Grundsätze sollten in die Vorbereitung und Durchführung aller Programmaktivitäten einfließen, insbesondere durch die Nutzung spezifischer finanzieller Unterstützung durch das Programm zur Förderung nachhaltiger Verkehrsmittel. Digitaler Wandel Das Programm Erasmus+ unterstützt alle teilnehmenden Organisationen dabei, digitale Instrumente und Lernmethoden in ihre Arbeit zu integrieren und so ihre physischen Aktivitäten zu ergänzen, die Zusammenarbeit zwischen Partnerorganisationen zu verbessern und die Qualität der Aktivitäten zu steigern. Teilhabe am demokratischen Leben Das Programm soll den Teilnehmern helfen, sich mit den Vorteilen eines aktiven Bürgersinns und der Teilhabe am demokratischen Leben vertraut zu machen. Die geförderten Mobilitätsaktivitäten sollten die partizipatorischen Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen der Zivilgesellschaft sowie die Entwicklung von sozialen und interkulturellen Kompetenzen, kritischem Denken und Medienkompetenz stärken. Die Projekte sollten, wo immer möglich, die Teilhabe am demokratischen Leben und das soziale und zivilgesellschaftliche Engagement durch formale oder nichtformale Lernaktivitäten fördern. Sie sollten das Verständnis für die Europäische Union und die gemeinsamen europäischen Werte entwickeln oder verbessern, darunter die Achtung demokratischer Grundsätze, die Menschenwürde, die Einheit und Vielfalt, den interkulturellen Dialog sowie das gesellschaftliche, kulturelle und historische Erbe Europas. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Die antragstellende Organisation ist der Hauptakteur in einem Projekt der Leitaktion 1. Der Antragsteller verfasst den Antrag und reicht ihn ein, unterzeichnet die Finanzhilfevereinbarung mit der nationalen Erasmus+-Agentur, führt die Mobilitätsaktivitäten durch und erstattet der nationalen Erasmus+-Agentur Bericht. Bei beiden Arten von 239 unterstützten Aktivitäten handelt es sich um Outgoing-Mobilität. Das bedeutet, dass die antragstellende Organisation als entsendende Organisation fungiert: Sie wählt Teilnehmer aus und schickt sie zu einer aufnehmenden Organisation im Ausland. Ein Projekt kann eine oder mehrere Aktivitäten umfassen. Die Aktivitäten können kombiniert werden, und zwar je nach den Zielen des Projekts und den Bedürfnissen der teilnehmenden Organisation(en) und der Teilnehmenden selbst. Ein Projekt umfasst vier Phasen: Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung. ▪ Planung (Festlegung der Bedürfnisse, Ziele, Lernergebnisse, Aktivitätsformate, Erarbeitung des strukturierten Arbeitsprogramms, eines Zeitplans für die Lernaktivitäten, einer klaren Methodik usw.); ▪ Vorbereitung (Regelung praktischer Angelegenheiten, Auswahl der Teilnehmenden, sprachliche, interkulturelle, lern- und aufgabenbezogene Vorbereitung der Teilnehmenden vor der Abreise, virtuelle Vorbereitungstreffen usw.) der Schutz und die Sicherheit der Teilnehmenden sollten angemessen berücksichtigt werden, und es sollten alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung und Verringerung von Risiken vorgesehen werden; ▪ Durchführung der Lernaktivitäten; ▪ Nachbereitung (Bewertung der Aktivitäten, Ermittlung und Dokumentation der von den Teilnehmenden erzielten geplanten Lernergebnisse sowie Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse, virtuelle Nachbereitungstreffen). AKTIVITÄTEN Die folgenden Aktivitäten werden unterstützt: - Job Shadowing/Hospitationen und Beobachtungsphasen (2–14 Tage) - Coaching- oder Schulungstätigkeit (7-45 Tage) Bei Job Shadowing/Hospitationen können die Teilnehmenden einen gewissen Zeitraum (2–14 Tage) bei einer Gasteinrichtung in einem anderen Land verbringen, um durch Beobachtung und Interaktion mit Fachkollegen, Coaches, Freiwilligen oder anderen Angehörigen des Personals bei ihrer täglichen Arbeit in der Gasteinrichtung neue Praktiken zu erlernen und neue Ideen zu sammeln. Bei Coaching- oder Schulungstätigkeiten können die Teilnehmenden für einen gewissen Zeitraum (7-45 Tage) in einer aufnehmenden Organisation in einem anderen Land eine Coachingtätigkeit ausüben oder Schulungen für Lernende anbieten, um durch die Erfüllung ihrer Aufgaben und den Austausch mit Fachkollegen zu lernen. Dies trägt zum Kapazitätsaufbau von im Breitensport tätigen Organisationen bei. Die Aktivitäten dürfen nicht auf Gewinn ausgerichtet sein. Zusätzlich zur physischen Mobilität können alle Mobilitätsaktivitäten für Personal mit virtuellen Lernaktivitäten kombiniert werden. Die oben angegebene Mindest- und Höchstdauer gilt für die Komponente der physischen Mobilität. Bei jeder Aktivität können Personen, die Teilnehmende mit geringeren Chancen begleiten, zusätzliche Unterstützung erhalten. Begleitpersonen können während der gesamten Dauer oder eines Teils der Dauer der Aktivität unterstützt werden. 240 Die Teilnahme an (bezahlten oder unbezahlten) Kursen ist keine förderfähige Aktivität für die Personalmobilität im Sportbereich. Vorbereitende Besuche Mit vorbereitenden Besuchen soll für eine hohe Qualität der Aktivitäten gesorgt werden, indem Verwaltungsvereinbarungen ermöglicht und ausgearbeitet werden und Vertrauen und Verständnis sowie eine solide Partnerschaft zwischen den beteiligten Organisationen und Personen aufgebaut werden. Organisationen können vor der Mobilitätsaktivität einen vorbereitenden Besuch bei dem aufnehmenden Partner arrangieren. Vorbereitende Besuche sind keine eigenständige Aktivität, sondern eine unterstützende Maßnahme für die Mobilität von Personal. Jeder vorbereitende Besuch muss klar begründet sein und dazu dienen, den Umfang und die Qualität der Mobilitätsaktivitäten zu verbessern. So können vorbereitende Besuche organisiert werden, um die Zusammenarbeit mit einer neuen Partnerorganisation aufzunehmen oder längere Mobilitätsaktivitäten vorzubereiten. Vorbereitende Besuche können für beide Arten von Personalmobilität organisiert werden. Förderkriterien Wer ist antragsberechtigt? Als teilnehmende Organisation kommen in Betracht: • eine öffentliche oder private Organisation, die im Bereich Sport und körperliche Aktivität tätig ist und Sport und körperliche Aktivitäten an der Basis organisiert (z. B. eine gemeinnützige Organisation, eine lokale Behörde, ein Sportverein) • eine nicht im Breitensport tätige Organisation, wenn die Teilnahme ihres Personals dem Breitensport zugutekommt (z. B. eine internationale Organisation oder ein nationaler Sportverband) Antragstellende Organisationen müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Wo ist der Antrag zu stellen? Der Antrag wird bei der nationalen Agentur in dem Land eingereicht, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Finanzhilfeantrag bis zu folgenden Terminen einreichen: 12. Februar, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) Möglichkeit einer weiteren Runde: Die nationalen Agenturen können beschließen, eine weitere Runde vorzusehen. Die nationalen Agenturen informieren die Antragsteller auf ihrer Website über das Vorsehen einer weiteren Runde. Wird eine weitere Runde organisiert, müssen die Antragsteller ihren Antrag bis zum 1. Oktober, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), einreichen. Projektbeginn Die Projekte beginnen zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember desselben Jahres. Wird eine fakultative Runde eröffnet, beginnen die Projekte zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai des Folgejahres. 241 Wie ist der Antrag zu stellen? Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie in Teil C dieses Leitfadens. Projektdauer 3 bis 18 Monate. Anzahl der Anträge Eine Organisation kann pro Auswahlrunde nur einen Antrag einreichen. Organisationen, die im Rahmen der ersten Antragsrunde eine Finanzhilfe für ein Projekt erhalten, können keinen Antrag für die zweite Runde derselben Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einreichen. Dauer der Aktivitäten Job Shadowing/Hospitationen und Beobachtungsphasen: 2–14 aufeinanderfolgende Tage (ohne Reisetage) Coaching- oder Schulungstätigkeit: 7-45 aufeinanderfolgende Tage (ohne Reisetage) Förderfähige Teilnehmende • Coaches und andere Sportfachkräfte, die in Sportorganisationen an der Basis tätig sind • Nicht im Breitensport tätiges Personal, einschließlich Personal, das eine Doppelkarriere oder eine sportfremde Karriere verfolgt, wenn die Teilnahme dieses Personals dem Breitensport zugutekommen kann • Freiwillige (mit Ausnahme von Coaches) in Sportorganisationen Die Teilnehmenden müssen bei der entsendenden Organisation tätig sein oder regelmäßig mit ihr zusammenarbeiten, um die Durchführung ihrer Kernaktivitäten zu unterstützen. In allen Fällen müssen die Aufgaben, die den Teilnehmenden mit der entsendenden Organisation verbinden, so dokumentiert sein, dass die nationale Agentur diese Verbindung überprüfen kann (z. B. mit einem Arbeits- oder Freiwilligenvertrag, einer Aufgabenbeschreibung oder einem ähnlichen Dokument). Die Teilnehmenden können nicht als Sportler an Mobilitätsaktivitäten teilnehmen. Anzahl der Teilnehmenden Höchstens 10 Teilnehmende pro Projekt Teilnehmende an vorbereitenden Besuchen und Personen, die Teilnehmende mit geringeren Chancen begleiten, werden bei der Höchstzahl von zehn Teilnehmenden nicht mitgezählt. Ort der Aktivitäten Die Aktivitäten müssen im Ausland stattfinden, und zwar entweder in einem EU- Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Jede Aktivität muss in nur einem Land stattfinden. 242 Mindestanforderungen an vorbereitende Besuche Ort(e) der Aktivität Vorbereitende Besuche finden im Land der aufnehmenden Organisation vor Beginn der Aktivität statt. Förderfähige Teilnehmende Vertreter der teilnehmenden Organisationen, die an der Hauptaktivität teilnehmen. Vorbereitende Besuche können von Mitarbeitern durchgeführt werden, die direkt an der Organisation des Projekts beteiligt sind, oder von Mitarbeitern, die an der Mobilität teilnehmen. ZUSCHLAGSKRITERIEN Die eingereichten Anträge werden bewertet, indem auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien und Punktzahlen eine Wertung mit insgesamt 100 möglichen Punkten vorgenommen wird. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen: • mindestens 60 von insgesamt 100 Punkten und • mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl bei jedem der drei nachstehenden Zuschlagskriterien Relevanz und Wirkung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit • ist der Projektvorschlag für den Breitensport relevant • Der Projektvorschlag ist relevant für • die Ziele der Aktion • die Bedürfnisse und die Entwicklung der antragstellenden Organisation • die Bedürfnisse und die Entwicklung des teilnehmenden Personals • Der Projektvorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. • Inwieweit ist das Projekt geeignet, • das teilnehmende Personal zu hochwertigen Lernergebnissen zu führen • die Arbeitsmethoden der teilnehmenden Organisationen zu verstärken oder umzugestalten und ihre Qualität, Kapazität und Innovationskraft zu steigern • eine potenzielle Wirkung auf die teilnehmenden Organisationen und das Personal während und nach der Projektlaufzeit zu entfalten • Inwieweit sind durch das Projekt konkrete Lernergebnisse definiert • Inwieweit bezieht das Projekt neue Programmteilnehmende und weniger erfahrene Organisationen in die Aktion ein 243 Qualität – Konzeption und Durchführung des Projekts (Höchstpunktzahl 40 Punkte) Inwieweit • tragen die Ziele des vorgeschlagenen Projekts den Bedürfnissen der antragstellenden Organisation und ihres Personals klar und konkret Rechnung • ist die Qualität der praktischen Regelungen, des Managements und der Unterstützungsangebote angemessen • werden ökologisch nachhaltige und verantwortungsvolle Praktiken in das Projekt integriert • werden digitale Instrumente und Lernmethoden in das Projekt integriert, um die physischen Mobilitätsaktivitäten zu ergänzen und die Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen zu verbessern • sind die Aktivitäten barrierefrei und inklusiv gestaltet und stehen Teilnehmenden mit geringeren Chancen offen • besteht eine ausgewogene Repräsentation der Teilnehmenden nach Geschlecht • wird in Bezug auf das Personal von Nicht-Basisorganisationen klar erklärt, wie die Teilnahme dieser Personen dem Breitensport zugutekommt Qualität der Nachbereitungsaktionen (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit • hat der Antragsteller konkrete und logische Schritte vorgeschlagen, um die Ergebnisse seiner Mobilitätsaktivitäten in die reguläre Arbeit der Organisation zu integrieren • hat der Antragsteller konkrete und wirksame Schritte vorgeschlagen, um die Projektergebnisse innerhalb der antragstellenden Organisation bekannt zu machen, sie an andere Organisationen und die Öffentlichkeit weiterzugeben und öffentlich auf die Finanzierung durch die Europäische Union hinzuweisen 244 Budgetkategorie Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln Betrag Organisatorische Unterstützung Unmittelbar mit der Durchführung von Mobilitätsaktivitäten, die nicht unter andere Kostenkategorien fallen, zusammenhängende Kosten. Beispielsweise Vorbereitung, Mentoring, Überwachung und Unterstützung der Teilnehmenden während der Mobilität, Dienste, Werkzeuge und Ausrüstung, die für die Projektdurchführung erforderlich sind, virtuelle Komponenten in gemischten Aktivitäten, Austausch von Ergebnissen und Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Finanzierung durch die Europäische Union. Die organisatorische Unterstützung deckt die Kosten ab, die sowohl den entsendenden als auch den aufnehmenden Organisationen entstehen. Die Aufteilung der erhaltenen Finanzhilfe wird zwischen den beiden Organisationen vereinbart. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach Anzahl der Teilnehmenden, ohne Begleitpersonen. 350 EUR pro Teilnehmendem Reisekosten Zuschuss zu den Kosten, die den Teilnehmenden, einschließlich der Begleitpersonen, für die Reise von ihrem Herkunftsort zum Ort der jeweiligen Aktivität und zurück entstehen. Generell gilt die Regel, dass Teilnehmende bei einer Strecke von weniger als 500 km mit emissionsarmen Verkehrsmitteln reisen. Bei einer Strecke von mehr als 500 km wird den Teilnehmenden nachdrücklich empfohlen, eine Kombination verschiedener Verkehrsmittel zu nutzen, um ihre Reise nachhaltiger zu gestalten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Entfernung und Anzahl der Personen. Entfernung Umweltfreundliches Reisen Nicht umweltfreundliches Reisen 10–99 km 56 EUR 28 EUR 100– 499 km 285 EUR 211 EUR 500– 1999 km 417 EUR 309 EUR 2000– 2999 km 535 EUR 395 EUR 3000– 3999 km 785 EUR 580 EUR 4000– 7999 km 1188 EUR 1188 EUR 8000 km oder mehr 1735 EUR 1735 EUR 245 222 Beispiel: Wenn eine Person aus Madrid (Spanien) an einer Aktivität in Rom (Italien) teilnimmt, sind folgende Schritte durchzuführen: Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1 365,28 km) und anschließend Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1 999 km). 223 https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de. 224 Ländergruppe 1: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden Ländergruppe 2: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern Ländergruppe 3: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn Der Antragsteller muss die Entfernung zwischen dem Herkunftsort und dem Ort der Aktivität222 mithilfe des Entfernungsrechners der Europäischen Kommission223 angeben. Individuelle Unterstützung Aufenthaltskosten der Teilnehmenden und Begleitpersonen während der Aktivität. Falls erforderlich: Aufenthaltskosten sind für die Reisezeit vor und nach der Aktivität förderfähig, wobei für Teilnehmende und Begleitpersonen, die den Reisekostenzuschuss für nicht umweltfreundliches Reisen erhalten, höchstens zwei Reisetage und für diejenigen, die den Zuschuss für umweltfreundliches Reisen erhalten, höchstens sechs Reisetage vorgesehen sind. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: Auf der Grundlage der Aufenthaltsdauer je Teilnehmendem, Begleitperson und Aufnahmeland224 Ländergruppe 1: 107-191 EUR Ländergruppe 2: 95-169 EUR Ländergruppe 3: 84-148 EUR Dabei handelt es sich um Grundbeträge pro Aktivitätstag. Jede nationale Agentur beschließt die genauen Grundbeträge innerhalb der zulässigen Spannen. Der Grundbetrag ist bis zum 14. Tag der Aktivität zu zahlen. Ab dem 15. Tag der Aktivität entspricht der zu zahlende Satz 70 % des Grundbetrags. Die zu zahlenden Sätze werden auf den nächsten ganzen Euro gerundet. Inklusionsunterstützung Inklusionsunterstützung für Organisationen: Kosten in Verbindung mit der Organisation von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmende mit geringeren Chancen. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen, ohne Begleitpersonen 125 EUR pro Teilnehmendem Inklusionsunterstützung für Teilnehmer: Zusätzliche Kosten, die unmittelbar mit Aufwendungen für Teilnehmende mit geringeren Chancen und ihre Begleitpersonen verbunden sind (einschließlich gerechtfertigter Aufenthalts- und Reisekosten, sofern für diese 100 % der förderfähigen Kosten https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de 246 Teilnehmer keine Finanzhilfe in den Kategorien „Reisekosten“ und „individuelle Unterstützung“ beantragt wird). Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Unterstützung vorbereitender Besuche Kosten in Verbindung mit der Durchführung des vorbereitenden Besuchs, einschließlich Reise- und Aufenthaltskosten. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. 680 EUR pro Teilnehmendem, höchstens jedoch zwei Teilnehmende pro vorbereitendem Besuch. Sprachliche Unterstützung Kosten für die Bereitstellung von Sprachlernmaterial und Schulungen für Teilnehmende, die ihre Kenntnis der Sprache verbessern müssen, die sie während der Aktivität für das Coaching oder die Schulungen verwenden. Sprachliche Unterstützung ist für Teilnehmende an folgenden Arten von Aktivitäten förderfähig: Job Shadowing und Hospitationen sowie Coaching- und Schulungstätigkeit. Die Unterstützung ist nur dann zu zahlen, wenn Teilnehmende die Online-Sprachunterstützung nicht in Anspruch nehmen können, weil die gewünschte Sprache oder das gewünschte Niveau nicht verfügbar ist oder weil für Teilnehmende mit geringeren Chancen besondere Hindernisse bestehen. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden 150 EUR pro Teilnehmendem Außergewöhnliche Kosten Kosten für die Bereitstellung von Finanzsicherheiten, falls die nationale Agentur dies anfordert. Hohe Reisekosten der Teilnehmenden und ihrer Begleitpersonen, die aufgrund geografischer Abgelegenheit oder anderer Einschränkungen nicht mit dem regulären Zuschuss für „Reisekosten“ unterstützt werden können. Im Falle einer Bewilligung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen die Finanzsicherheiten: 80 % der förderfähigen Kosten Hohe Reisekosten: 80 % der förderfähigen Kosten Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche 247 Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten. Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen. Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Teure Reisen liegen dann vor, wenn die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten weniger als 70 % der Reisekosten der Teilnehmenden abdeckt. Bescheinigungen: 100 % der förderfähigen Kosten 248 VIRTUELLER ERASMUS+-AUSTAUSCH Projekte des virtuellen Austauschs bestehen aus Online-Aktivitäten zur Förderung des interkulturellen Dialogs und der Entwicklung von Soft Skills. Sie ermöglichen jedem jungen Menschen den Zugang zu einer qualitativ hochwertigen internationalen und kulturübergreifenden Bildung ohne physische Mobilität. Auch wenn virtuelle Debatten oder Schulungen die Vorteile der physischen Mobilität nicht vollständig ersetzen können, sollten die Teilnehmenden an virtuellen Austauschprogrammen einige der Vorteile internationaler Bildungserfahrungen nutzen können. Digitale Plattformen sind ein wertvolles Instrument, um den durch die COVID-19-Pandemie verursachten globalen Mobilitätseinschränkungen teilweise zu begegnen. Der virtuelle Austausch trägt auch zur Verbreitung der europäischen Werte bei. Darüber hinaus kann er in einigen Fällen zu Ideen anregen und den Boden für einen künftigen physischen Austausch ebnen, der nicht im Rahmen dieser Aktion finanziert wird. Ein virtueller Austausch im Bereich Hochschulbildung und im Jugendbereich findet in kleinen Gruppen und immer unter der Moderation eines geschulten Betreuers statt. Er sollte leicht in Jugendprojekte (nichtformale Bildung) oder Hochschulkurse integriert werden können. Der virtuelle Austausch kann sich an Teilnehmer aus beiden Sektoren richten, auch wenn je nach Projekt nur Teilnehmer aus einem der beiden Sektoren oder aus beiden Sektoren beteiligt sein können. An allen Projekten im Rahmen dieser Aufforderung sind Organisationen und Teilnehmende in förderfähigen Regionen sowohl aus den EU-Mitgliedstaaten und den mit dem Programm assoziierten Drittländern als auch aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern beteiligt. ZIELE DER AKTION Die Aktion soll: ▪ den interkulturellen Dialog mit nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern fördern und durch Online- Interaktionen zwischen den Menschen auf Basis digitaler, jugendgerechter Technologien die Toleranz verbessern; ▪ verschiedene Arten des virtuellen Austauschs als Ergänzung zur physischen Mobilität im Rahmen von Erasmus+ fördern, damit mehr junge Menschen von interkulturellen und internationalen Erfahrungen profitieren können; ▪ das kritische Denken und die Medienkompetenz, vor allem im Zusammenhang mit der Nutzung von Internet und sozialen Medien fördern, um die Diskriminierung, Indoktrinierung, Polarisierung und gewalttätige Spaltung zu bekämpfen; ▪ die digitalen Kompetenzen und „Soft Skills“225 von Schülerinnen und Schülern, jungen Menschen und Jugendarbeitern226 fördern, einschließlich der Anwendung von Fremdsprachen und Teamarbeit, insbesondere zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit; ▪ die politische Bildung und die gemeinsamen Werte Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung durch Bildung fördern; ▪ die Jugenddimension in den Beziehungen der EU zu Drittländern stärken. THEMENBEREICHE/SPEZIFISCHE ZIELE Die virtuellen Austausche sollten im Rahmen eines der folgenden Themenbereiche organisiert werden, die den Prioritäten des Programms Erasmus+ entsprechen: ▪ Inklusion und Vielfalt ▪ Digitaler Wandel ▪ Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels 225 Zu den Soft Skills gehören die Fähigkeit, kritisch zu denken, neugierig und kreativ zu sein, Initiative zu ergreifen, Probleme zu lösen und kollaborativ zu arbeiten, in einem multikulturellen und interdisziplinären Umfeld effizient zu kommunizieren, sich dem Kontext anzupassen und mit Stress und Unsicherheit zurechtzukommen. Diese Fähigkeiten sind Teil der Schlüsselkompetenzen, wie sie in der Empfehlung des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (ABl. C 189 vom 4.6.2018, S. 1) dargelegt sind. 226 Jugendarbeiter sind Personen, die ehren- oder hauptamtlich im Bereich des nichtformalen Lernens tätig sind und junge Menschen in ihrer persönlichen sozialen/bildungsbezogenen Entwicklung und beruflichen Fortbildung unterstützen. 249 ▪ Teilhabe am demokratischen Leben, gemeinsame Werte und bürgerschaftliches Engagement Da es sich bei den virtuellen Austauschen um eine Bottom-up-Initiative handelt, steht es den teilnehmenden Organisationen innerhalb dieses breiten Rahmens frei, die Themen auszuwählen, auf die sie sich konzentrieren wollen. Die Vorschläge müssen jedoch die erwarteten Auswirkungen in Bezug auf eines oder mehrere der oben genannten Ziele darlegen (siehe auch den Abschnitt „Erwartete Wirkung“ weiter unten). Je nach Projektumfang und -thema sollten geschlechtsspezifische Aspekte berücksichtigt werden (z. B. durch die Einführung von Gleichstellungsfragen in die Schulungsmaßnahmen). Ein besonderes Augenmerk muss auf die Eingliederung von sozial und wirtschaftlich schwachen Menschen und von Personen, die nicht in der Lage sind, einen Antrag auf physische Mobilität zu stellen, gelenkt werden. AKTIVITÄTEN Die Projekte werden auf der Grundlage von Arbeitsplänen finanziert, die Online-Kooperationsaktivitäten umfassen, darunter: ▪ Online-Diskussionen zwischen jungen Menschen von Jugendorganisationen aus verschiedenen Ländern im Rahmen von Jugendprojekten. In diesem Kontext könnten auch Rollenspielsimulationen durchgeführt werden; ▪ Schulungen für Jugendbetreuer, die ein virtuelles Austauschprojekt mit Kollegen aus anderen Ländern entwickeln möchten; ▪ Online-Diskussionen zwischen Studierenden von Hochschuleinrichtungen in verschiedenen Ländern als Teil des Hochschulstudiums; ▪ Schulungen für Universitätsprofessoren/-personal, die ein virtuelles Austauschprojekt mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Ländern entwickeln möchten; ▪ interaktive offene Online-Kurse, die herkömmliche Kursmaterialien wie gefilmte Vorlesungen, Lesestoff und Aufgabenstellungen enthalten (wie die bekannten MOOCs, Massive Open Online Courses, aber mit dem Schwerpunkt auf interaktiven Benutzerforen in kleinen Gruppen, um die Interaktion zwischen Studierenden, Professoren, Lehrkräften, jungen Menschen und Jugendarbeitern zu fördern). EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Alle virtuellen Austauschprojekte müssen folgende Anforderungen erfüllen: ▪ sie werden von geschulten Betreuern moderiert; ▪ sie sind aus Sicht der Teilnehmenden und Organisatoren sicher und schützen diese unter vollumfänglicher Einhaltung der EU-Datenschutzvorschriften227; ▪ Virtuelle Austauschaktivitäten müssen fest in den Jugend- und Hochschulsektor eingebettet sein und der Online- und Offline-Kultur junger Menschen in den teilnehmenden Ländern entsprechen; ▪ sie sind offen und zugänglich auf der Ebene der Benutzererfahrung und der Interaktion. Die Registrierung und die Interaktion mit Gleichaltrigen, Betreuern, Verwaltungsmitarbeitern und anderen Beteiligten sollte unkompliziert und einfach sein; ▪ sie sind hauptsächlich synchron, mit möglichen asynchronen Komponenten (z. B. Lesungen, Videos); ▪ schließlich müssen sie eine Methode zur Anerkennung der Teilnahme und der Lernergebnisse der jungen Menschen am Ende des Austauschs vorsehen. Die teilnehmenden Organisationen müssen virtuelle Austausche für Personen im Alter von 13 bis 30 Jahren organisieren. Wenn Personen unter 18 Jahren an einem Projekt teilnehmen, müssen die teilnehmenden Organisationen vorab die Genehmigung der Eltern oder der sonstigen gesetzlichen Vertreter einholen. Die einzelnen Teilnehmer müssen in den Ländern der Organisationen ansässig sein, die am Projekt beteiligt sind. Für die Durchführung ihrer Aktivitäten sollten die Projekte so weit wie möglich auf bestehende Instrumente und Plattformen zurückgreifen. 227 https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection/eu-data-protection-rules_de. https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection/eu-data-protection-rules_de 250 FÖRDERKRITERIEN Um für eine Erasmus+-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für Erasmus+-Lehrkräfteakademien die folgenden Kriterien erfüllen: Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?) Die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) müssen Rechtsträger (öffentliche oder private Einrichtungen) sein und können unter folgende Kategorien fallen: • Einrichtungen, die im Bereich Hochschulbildung oder Jugend (nichtformale Bildung) tätig sind, • Jugendorganisationen228, • Hochschuleinrichtungen, Vereinigungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen sowie rechtlich anerkannte nationale oder internationale Rektoren-, Lehrer- oder Studierendenorganisationen Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) müssen in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h. • in einem EU-Mitgliedstaat, • in einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder • einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland aus einer förderfähigen Region. Die förderfähigen Regionen im Rahmen dieser Aktion sind die Regionen 1, 2229, 3 und 9 (siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens). Bei der koordinierenden Organisation muss es sich um eine Jugendorganisation oder Hochschuleinrichtung handeln, die rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig ist. Die koordinierende Organisation stellt den Antrag im Namen aller am Projekt beteiligten Organisationen. Es kann sich nicht um eine verbundene Stelle handeln. Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können nicht Koordinatoren sein. Andere Stellen können in anderen Rollen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner. Ausnahme: Organisationen aus Belarus und Russland sind zur Teilnahme als assoziierte Partner an dieser Aktion nicht berechtigt. 228 D. h. jede öffentliche oder private Organisation, die mit jungen Menschen außerhalb formaler Lernkontexte arbeitet. Beispiele: gemeinnützige Organisationen, Verbände, NRO (einschließlich europäischer Jugend-NRO), nationale Jugendräte, lokale, regionale oder nationale Behörden, Bildungs- oder Forschungseinrichtungen, Stiftungen. 229 Organisationen aus Belarus sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. 251 Zusammensetzung von Konsortien (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen) Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens sechs Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt: • Mindestens sechs unabhängige Stellen (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) aus sechs verschiedenen förderfähigen Ländern. • Es müssen mindestens drei Hochschuleinrichtungen oder Jugendorganisationen aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern sowie drei Hochschuleinrichtungen oder Jugendorganisationen aus drei verschiedenen förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern sein, die derselben förderfähigen Region angehören. • Organisationen aus verschiedenen förderfähigen Regionen können nicht an demselben Projekt teilnehmen. Regionenübergreifende Projekte sind nicht förderfähig. • Die Anzahl der Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern darf nicht höher sein als die Anzahl der Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Nur Begünstigte (keine verbundenen Stellen) zählen für die Zusammensetzung des Konsortiums mit dazu. Assoziierte Partner zählen bei der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in den Ländern der teilnehmenden Organisationen durchgeführt werden. Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) der EU. Kennnummern der Aufforderung: • ERASMUS-EDU-2026-VIRT-EXCH-SSA – Virtueller Erasmus+-Austausch in Subsahara-Afrika • ERASMUS-EDU-2026-VIRT-EXCH-WB – Virtueller Erasmus+-Austausch in Ländern des Westbalkans • ERASMUS-EDU-2026-VIRT-EXCH-SMC – Virtueller Erasmus+-Austausch in Länder des südlichen Mittelmeerraums • ERASMUS-EDU-2026-VIRT-EXCH-NE – Virtueller Erasmus+-Austausch in Ländern der Östlichen Nachbarschaft Bevor Sie sich bewerben, lesen Sie bitte die entsprechenden häufig gestellten Fragen im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) der EU. Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 26. März 2026 um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. 252 ZUSCHLAGSKRITERIEN Relevanz (Höchstpunktzahl 30 Punkte) ▪ Verbindung zu Zielen und Themenbereichen: Der Antrag ist für die gewählten allgemeinen und spezifischen Ziele der Aufforderung relevant. Er steht im Einklang mit den Anforderungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und wird klar erläutert. Der Antrag bezieht sich auf einen der für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen festgelegten Themenbereiche. ▪ Bedarfsanalyse: Der Antrag stützt sich auf eine angemessene Analyse der Herausforderungen und Bedürfnisse. Die unterschiedlichen Bedürfnisse der verschiedenen Partner wurden ermittelt und werden gut berücksichtigt. ▪ Aktivitäten: Der virtuelle Austausch ist klar definiert, fördert den interkulturellen Dialog und die Entwicklung von Soft Skills und trägt in erster Linie zur bildungsbezogenen, persönlichen oder beruflichen Entwicklung von Teilnehmenden aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern bei. Die vorgeschlagenen Aktivitäten haben das Potenzial, gegenseitiges Vertrauen aufzubauen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu verbessern. Die Wirksamkeit des vorgeschlagenen Konzepts des virtuellen Austauschs wird nachgewiesen. ▪ Werte der EU: Der Antrag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. ▪ Qualität der Projekt- konzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) ▪ Kohärenz: Die Projektkonzeption gewährleistet insgesamt eine Übereinstimmung zwischen Projektzielen, Methoden, Aktivitäten und dem vorgeschlagenen Finanzrahmen. Der Antrag enthält ein kohärentes, realistisches und umfassendes Paket von Aktivitäten, die geeignet sind, den ermittelten Bedürfnissen zu entsprechen und zu den erwarteten Ergebnissen zu führen. ▪ Methodik: Der Vorschlag zeichnet sich durch Qualität und Durchführbarkeit der vorgeschlagenen Methodik und ihre Eignung zur Deckung der ermittelten Bedürfnisse aus, einschließlich der unterschiedlichen Bedürfnisse der verschiedenen Partner. Es wurde ein klares Konzept entwickelt, wie diese unterschiedlichen Bedürfnisse bewältigt werden sollen. Der gewählte pädagogische Ansatz bzw. die gewählten pädagogischen Ansätze entspricht/entsprechen ebenfalls diesen unterschiedlichen Bedürfnissen. ▪ Lernergebnisse: Lernergebnisse werden bewertet und anerkannt (z. B. Youthpass). Die Lernergebnisse werden vor jeder virtuellen Austauschaktivität klar definiert und nach jeder Aktivität gemessen, die Fortschritte aufgezeichnet und die Leistungen anerkannt. ▪ Finanzrahmen: Der Finanzrahmen zeigt Kosteneffizienz und ein gutes Preis- Leistungs-Verhältnis. Es besteht Kohärenz zwischen den Aufgaben, Rollen und den den Partnern zugewiesenen Finanzmitteln. Die Regelungen für die Finanzverwaltung sind klar und angemessen. ▪ Bewertung: Spezifische Maßnahmen zur Bewertung von Prozessen und Ergebnissen (Leistungsindikatoren und Mittel zur Überprüfung) gewährleisten eine hervorragende Durchführung des Projekts. Es gibt einen klaren Qualitätssicherungsplan, der auch das Projektmanagement angemessen abdeckt. Die Überwachungsstrategie umfasst die Identifizierung von Risiken und einen Aktionsplan zu deren Begrenzung. 253 Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) ▪ Zusammensetzung: Die Partnerschaft kann die volle Verwirklichung der Projektziele gewährleisten. Das Konsortium verfügt über alle erforderlichen Fähigkeiten, Fachkenntnisse und Erfahrungen in den vom Projekt abgedeckten Bereichen. Eine angemessene Aufteilung der Zeit und des Inputs auf die Partner ist gewährleistet. Die Fähigkeiten und Kompetenzen der Partnerschaft sind komplementär. ▪ Engagement: Alle teilnehmenden Organisationen engagieren sich entsprechend ihren jeweiligen Fähigkeiten und spezifischen fachlichen Kompetenzen. ▪ Zusammenarbeit: Die Kooperationsvereinbarungen sind ausgewogen. Es werden wirksame Mechanismen vorgeschlagen, um die Abstimmung, Entscheidungsfindung und Kommunikation der teilnehmenden Organisationen, der Interessenträger und sonstiger maßgeblicher Akteure sicherzustellen. Wirkung (Höchstpunktzahl 20 Punkte) ▪ Verbreitung: Eine klare Sensibilisierungs-, Verbreitungs- und Kommunikationsstrategie gewährleistet, dass die betroffenen Zielgruppen sowie die allgemeinen Interessengruppen und die Öffentlichkeit während der Laufzeit des Projekts erreicht werden. Diese Strategie umfasst Pläne für die Zugänglichmachung aller produzierten Materialien durch offene Lizenzen. ▪ Nutzung der Projektergebnisse: Der Antrag zeigt, dass der gewählte Ansatz des virtuellen Austauschs erfolgreich verbreitet werden kann, dass er eine größere Wirkung erzielt und den systemischen Wandel beeinflusst. Der Ansatz in Bezug auf die Nutzung der Projektergebnisse ist klar beschrieben und die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verwertung der Projektergebnisse sind potenziell wirksam. ▪ Wirkung: Die vorhersehbare Wirkung, insbesondere für die identifizierten Zielgruppen, ist klar definiert und es sind Maßnahmen vorgesehen, die sicherstellen, dass die Wirkung erreicht und bewertet werden kann. Die Ergebnisse der Aktivitäten sind wahrscheinlich erheblich. Die Projektergebnisse haben das Potenzial, langfristige Veränderungen, Verbesserungen oder Entwicklungen zum Nutzen der betroffenen Zielgruppen und Systeme zu unterstützen. Im Antrag wird auch erklärt, wie die Auswirkungen des Lernens (Lernergebnisse) durch den virtuellen Austausch bewertet werden sollen, um (datengestützte) Empfehlungen zur Verbesserung des Lehrens und Lernens im virtuellen Austausch über das Projekt hinaus zu formulieren. ▪ Nachhaltigkeit: Der Antrag umfasst geeignete Maßnahmen und weist finanzielle Ressourcen aus, mit denen sichergestellt wird, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus bestehen bleiben. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 60 Punkte (von insgesamt 100 Punkten) erreichen. Außerdem muss jeweils mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der oben genannten Kategorien von Zuschlagskriterien erreicht werden (d. h. mindestens 15 Punkte in den Kategorien „Relevanz des Projekts“ und „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“, 10 Punkte in den Kategorien „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und „Wirkung“). Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. 254 ERWARTETE WIRKUNG Die Aktivitäten und Ergebnisse der verschiedenen Projekte werden darauf abzielen, eine positive Wirkung in Bezug auf die Ziele der Aufforderung zu erzielen, die zwar je nach den Besonderheiten der Projekte variieren, aber eng mit der Lerndimension des virtuellen Austauschs verbunden sein sollten. Jeder Projektvorschlag sollte Angaben zu dieser erwarteten Wirkung enthalten. Die Antragsteller werden ermutigt, bei der Berichterstattung über die Wirkung der Projekte das Feedback der teilnehmenden Personen und Organisationen, insbesondere in Bezug auf den Lernwert, zu berücksichtigen. GEOGRAFISCHE ZIELGEBIETE Die Instrumente für die Finanzierung des auswärtigen Handelns der EU tragen zu dieser Aktion bei. Die verfügbaren Haushaltsmittel sind auf verschiedene Regionen der Welt aufgeteilt (d. h. Westbalkan, östliche Nachbarschaft, Länder des südlichen Mittelmeerraums und Subsahara-Afrika), wobei die Höhe der einzelnen Envelopes unterschiedlich ist. Die Vorschläge werden nach Regionen geordnet (siehe „Wo ist der Antrag zu stellen?“ und Themenkennnummer), entsprechend des spezifischen Envelopes. Weiterführende Informationen zu den verfügbaren Budgets der einzelnen Envelopes werden im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) veröffentlicht. Subsahara-Afrika: Den Antragstellern wird nahegelegt, den am wenigsten entwickelten Ländern in dieser Region Vorrang einzuräumen und ein besonderes Augenmerk auf die prioritären Migrationsländer zu legen; kein Land wird mehr als 8 % der für die Region vorgesehenen Mittel erhalten. Außerdem werden die Antragsteller darin bestärkt, Teilnehmende aus einem breiten Spektrum von Ländern in ihren Vorschlag einzubeziehen, darunter auch Partner, die weniger Erfahrung mit Erasmus+ haben. Generell – und innerhalb der Beschränkungen bestehender nationaler und europäischer Rechtsrahmen – sind die Ergebnisse als freie Lehr- und Lernmaterialien (OER) zugänglich zu machen und auf einschlägigen Plattformen der jeweiligen Berufs- oder Branchenverbände oder der zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Im Vorschlag wird erläutert, wie die erstellten Daten, Materialien, audiovisuellen Medien und Aktivitäten auf sozialen Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Der Betrag wird von der gewährenden Behörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets, des Bewertungsergebnisses und eines Fördersatzes von 95 % festgesetzt. Die maximale EU-Finanzhilfe je Projekt beläuft sich auf 500 000 EUR. Die Begünstigten können höchstens 200 EUR pro Teilnehmendem (d. h. junger Teilnehmender oder Betreuer) am virtuellen Austausch erhalten. So müssen beispielsweise Begünstigte, die den Höchstbetrag der Finanzhilfe von 500 000 EUR erhalten, mindestens 2 500 Teilnehmer in virtuelle Austauschaktivitäten einbinden. Die Gesamtzahl der Teilnehmenden und geschulten Betreuer muss im Antragsformular eindeutig angegeben werden. Die gewährte Finanzhilfe ist möglicherweise niedriger als der beantragte Betrag. Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Finanzhilfen oder Preisgeldern ist nicht zulässig. Kosten für Rechnungsprüfungen sind nicht zulässig. 255 Kosten für Freiwillige sind zulässig. Sie werden in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf Freiwillige230 gewährt. KMU-Einheitskosten für KMU-Eigentümer sind zulässig. Sie sollten in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf KMU-Eigentümer231 erfolgen. Wie wird der Pauschalbetrag für das Projekt bestimmt? Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen: • Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.). • Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten. • Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung des Pauschalbetrags vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Stellen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist. • Die beschriebenen Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen. Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag, Fördersatz, förderfähige Gesamtkosten usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Siehe Teil C dieses Programmleitfadens, Abschnitt „Förderfähige direkte Kosten“. Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Durch diese Förderform ist es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal)232 erhältlich ist. 230 https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de. 231https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/unit-cost-decision-sme-owners-natural- persons_en.pdf. 232https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/how-to-participate/reference- documents;programCode=ERASMUS2027?programmePeriod=2021-2027&frameworkProgramme=43353764. https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/unit-cost-decision-sme-owners-natural-persons_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/unit-cost-decision-sme-owners-natural-persons_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/how-to-participate/reference-documents;programCode=ERASMUS2027?programmePeriod=2021-2027&frameworkProgramme=43353764 https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/how-to-participate/reference-documents;programCode=ERASMUS2027?programmePeriod=2021-2027&frameworkProgramme=43353764 256 LEITAKTION 2: ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN Diese Leitaktion unterstützt: • Partnerschaften für Zusammenarbeit, einschließlich Kooperationspartnerschaften und kleinerer Partnerschaften • Partnerschaften für Exzellenz, einschließlich Zentren der beruflichen Exzellenz und der Erasmus-Mundus- Aktion • Partnerschaften für Innovation, einschließlich Allianzen und zukunftsorientierter Projekte • Kapazitätsaufbau im Bereich Hochschulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Jugend und Sport • Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen Die im Rahmen dieser Leitaktion unterstützten Aktionen sollen erheblich zu den Prioritäten des Programms beitragen und so einen positiven und anhaltenden Effekt für die teilnehmenden Organisationen, die politischen Rahmenbedingungen, in dem die betreffenden Aktionen organisiert werden, und die mittelbar oder unmittelbar an den organisierten Aktivitäten beteiligten Organisationen und Personen mit sich bringen. Die Leitaktion soll die Entwicklung, den Transfer und/oder die Einführung innovativer Verfahren auf Ebene der Organisation bzw. auf lokaler, regionaler, nationaler oder europäischer Ebene fördern. Je nach dem Bereich, auf den sie sich beziehen, und der Art des Antragstellers werden diese Aktionen entweder von den nationalen Agenturen oder von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) verwaltet. Nähere Angaben dazu, wer einen Antrag stellen kann und an wen die Anträge zu richten sind, können den folgenden Abschnitten entnommen werden. Für die teilnehmenden Organisationen sollen die im Rahmen dieser Leitaktion unterstützten Projekte die folgenden Ergebnisse hervorbringen: • innovative Ansätze für die Ansprache ihrer Zielgruppen, beispielsweise durch: attraktivere allgemeine und berufliche Bildungsprogramme unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und Erwartungen; Verwendung partizipativer Ansätze und digitaler Methoden; neue oder verbesserte Prozesse zur Anerkennung und Validierung von Qualifikationen; wirksamere Formen des Lehrens und Lernens von Grundfertigkeiten mit besonderem Schwerpunkt auf der Verhinderung von Leistungsdefiziten bei benachteiligten Schülerinnen und Schülern und auf der Förderung hervorragender Leistungen bei den Grundfertigkeiten; größere Wirksamkeit der Aktivitäten zum Nutzen lokaler Gemeinschaften; neue oder bessere Verfahren zur Berücksichtigung der Bedürfnisse von Zielgruppen mit geringeren Chancen und zur Berücksichtigung von Unterschieden in den Lernergebnissen aufgrund geografischer und sozioökonomischer Ungleichheiten; neue Ansätze zum Umgang mit sozialer, ethnischer, sprachlicher und kultureller Vielfalt; neue Ansätze zur besseren Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, insbesondere auf regionaler und lokaler Ebene; Anerkennung von Exzellenz im Sprachenlernen und -lehren durch das Europäische Sprachensiegel; ein moderneres, dynamischeres, engagierteres und professionelleres Umfeld innerhalb der Organisation: Bereitschaft zur Einbindung bewährter Verfahren und neuer Methoden, einschließlich digitaler Fähigkeiten, in die tägliche Tätigkeit; Offenheit für die Nutzung von Synergien mit Organisationen, die in unterschiedlichen Bereichen oder in anderen sozioökonomischen Sektoren tätig sind; strategische Planung der beruflichen Fortbildung ihres Personals unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und der Ziele der Organisation; • bessere Befähigung und Professionalisierung für Tätigkeiten auf europäischer/internationaler Ebene: bessere Managementkompetenzen und Internationalisierungsstrategien; verstärkte Zusammenarbeit mit Partnern aus anderen Ländern, anderen Teilbereichen der Bereiche allgemeine und berufliche Bildung und Jugend und/oder anderen sozioökonomischen Sektoren; verstärkte Zuweisung von (nicht von der EU bereitgestellten) Finanzmitteln zur Organisation europäischer/internationaler Projekte in den Bereichen allgemeine und 257 berufliche Bildung und Jugend; höhere Qualität bei der Vorbereitung, Durchführung, Überwachung und Nachbereitung europäischer/internationaler Projekte; • verstärktes Wissen und Bewusstsein im Hinblick auf Sport und körperliche Betätigung; • verstärktes Bewusstsein hinsichtlich der Rolle des Sports bei der Förderung der sozialen Inklusion, der Chancengleichheit und einer gesunden Lebensweise. Zudem dürften die im Rahmen dieser Leitaktion geförderten Projekte eine positive Wirkung für die direkt oder indirekt an den Aktivitäten beteiligten Personen haben, beispielsweise: • mehr Eigeninitiative und unternehmerisches Denken • bessere Sprachkenntnisse • größere digitale Kompetenz • größeres Verständnis und größere Aufgeschlossenheit für alle Arten von Vielfalt, z. B. soziale, ethnische, sprachliche, geschlechtsbezogene und kulturelle Vielfalt sowie unterschiedliche Fähigkeiten • bessere Qualifikation für berufliche Tätigkeiten und für Unternehmensgründungen (u. a. nach den Grundsätzen des sozialen Unternehmertums) • aktivere Beteiligung an der Gesellschaft • positivere Einstellung gegenüber dem europäischen Aufbauwerk und den Werten der EU; • besseres Verständnis und verstärkte Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen in Europa und darüber hinaus • verbesserte Kompetenzen in Bezug auf die jeweiligen Berufsprofile (Lehr- oder Ausbildungstätigkeit, Jugendarbeit, Sportcoaching usw.) • umfassenderes länderübergreifendes Verständnis für Verfahren, politische Strategien und Systeme in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport • besseres Verständnis der Zusammenhänge zwischen formaler und nichtformaler allgemeiner und beruflicher Bildung, anderen Lernformen und dem Arbeitsmarkt; • bessere Berufs- und Karrierechancen • höhere Motivation und Zufriedenheit bei der täglichen Arbeit • mehr sportliche und körperliche Betätigung Auf Systemebene sollen die Projekte eine Modernisierung bewirken und zu einer besseren Ausrichtung der Bildungs- und Jugendsysteme und der Jugendpolitik an den großen Herausforderungen der modernen Welt (ökologische Nachhaltigkeit, digitaler Wandel, Beschäftigung, wirtschaftliche Stabilität und wirtschaftliches Wachstum), aber auch an der Notwendigkeit beitragen, soziale, zivilgesellschaftliche und interkulturelle Kompetenzen, den interkulturellen Dialog, demokratische Werte und Grundrechte, soziale Inklusion, die psychische Gesundheit und das psychische Wohlbefinden, Nichtdiskriminierung und aktiven Bürgersinn, kritisches Denken und Medienkompetenz zu fördern. Daher sollen mit dieser Leitaktion die folgenden Wirkungen erzielt werden: • höhere Qualität der Arbeit in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugendarbeit und Sportpraxis in Europa und darüber hinaus, wobei mehr Exzellenz und größere Attraktivität mit besseren Chancen für alle kombiniert werden; 258 • Entwicklung von besser auf Anforderungen und Chancen des Arbeitsmarkts abgestimmten Systemen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend und engere Verbindungen zu Wirtschaft und Gesellschaft • bessere Vermittlung und Bewertung von Basis- und Querschnittskompetenzen, insbesondere Lesen, Schreiben, Rechnen, unternehmerische, soziale, zivilgesellschaftliche, interkulturelle und sprachliche Kompetenzen, kritisches Denken, digitale Kompetenzen und Medienkompetenz; • verstärkte Synergien und Verbindungen und größere Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Systemen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend auf nationaler Ebene unter verstärkter Nutzung europäischer Referenzinstrumente zur Förderung der Anerkennung, Validierung und Transparenz von Kompetenzen und Qualifikationen • verstärkte Nutzung von Lernergebnissen bei der Beschreibung und Definition von Qualifikationen, Qualifikationskomponenten und Lehrplänen, um Lehr-, Lern- und Bewertungsverfahren zu verbessern • stärkere Sensibilisierung und größere Aufgeschlossenheit für soziale Vielfalt und größere Inklusivität und Zugänglichkeit der Bildungssysteme und -möglichkeiten; • neue und vertiefte überregionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit öffentlicher Stellen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend • stärker strategisch orientierte und integrierte Nutzung von digitalen Technologien und freien Lehr- und Lernmaterialien (OER) in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend • stärkere Motivierung zum Erlernen von Fremdsprachen durch innovative Lehrmethoden oder mehr Möglichkeiten zur praktischen Anwendung der auf dem Arbeitsmarkt verlangten Sprachkenntnisse • stärkere Interaktion zwischen Praxis, Forschung und Politik • erhöhte Beteiligung an sportlichen und körperlichen Aktivitäten als Mittel zur Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden • bessere Kenntnis der Möglichkeiten zur Bekämpfung grenzüberschreitender Bedrohungen für die Integrität des Sports, wie Doping, Spielabsprachen und Gewalt sowie jegliche Form von Intoleranz und Diskriminierung, bessere Unterstützung von Good Governance im Sport und von dualen Karrieren von Sportlerinnen und Sportlern • stärkere Anerkennung von freiwilligen Aktivitäten im Sport • erhöhte Mobilität von Freiwilligen, Trainern, Managern und Personal von gemeinnützigen Sportorganisationen • mehr soziale Inklusion und Chancengleichheit im Sport 259 PARTNERSCHAFTEN FÜR ZUSAMMENARBEIT WAS SIND PARTNERSCHAFTEN FÜR ZUSAMMENARBEIT? Durch diese Aktion können die teilnehmenden Organisationen Erfahrungen in der internationalen Zusammenarbeit sammeln und ihre Kapazitäten stärken, aber auch hochwertige innovative Ergebnisse hervorbringen. Je nach den Zielen des Projekts, den beteiligten Organisationen oder den erwarteten Wirkungen sowie anderen Elementen können die Partnerschaften für Zusammenarbeit von unterschiedlicher Größe und unterschiedlichem Umfang sein und ihre Aktivitäten entsprechend anpassen. Die qualitative Bewertung dieser Projekte richtet sich nach den Zielen der Zusammenarbeit und der Art der beteiligten Organisationen. Ausgehend von dieser Logik können Organisationen unter zwei Arten von Partnerschaften wählen, um gemeinsam zu arbeiten, zu lernen und zu wachsen: • Kooperationspartnerschaften • Kleinere Partnerschaften Diese beiden Arten von Partnerschaften werden auf den folgenden Seiten ausführlich beschrieben. Anhand der Informationen in den beiden folgenden Abschnitten können Sie die Art der Partnerschaft auswählen, die am besten dem Profil und der Struktur Ihrer Organisation sowie Ihren Projektideen entspricht. Darüber werden Partnerschaften für die Zusammenarbeit auch Europäische Partnerschaften für die Schulentwicklung umfassen, die von Schulen und Schulbehörden umgesetzt werden. Die Europäischen Partnerschaften für die Schulentwicklung tragen zur Union der Kompetenzen bei, indem sie Innovation und den Aufbau von Kapazitäten für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der Schulbildung fördern. WELCHE AKTIVITÄTEN WERDEN IN DER REGEL VON PARTNERSCHAFTEN FÜR ZUSAMMENARBEIT DURCHGEFÜHRT? Im Verlauf eines Projekts können Organisationen in der Regel vielfältige Aktivitäten durchführen. Von traditionellen bis hin zu kreativeren und innovativeren Aktivitäten haben Organisationen die Flexibilität, die beste Kombination zu wählen, die dazu beiträgt, die Ziele des Projekts in Bezug auf seinen Umfang und im Verhältnis zu den Kapazitäten der Partnerschaft zu erreichen. Beispiele hierfür sind: ▪ Projektmanagement: Aktivitäten, die erforderlich sind, um die angemessene Planung, Durchführung und Nachbereitung der Projekte zu gewährleisten, einschließlich einer reibungslosen und effizienten Zusammenarbeit zwischen den Projektpartnern. In dieser Phase umfassen die Aktivitäten typischerweise organisatorische und administrative Aufgaben, virtuelle Treffen zwischen Partnern, Erstellung von Kommunikationsmaterial, Vorbereitung und Nachbereitung der Teilnehmer an Aktivitäten usw. ▪ Durchführungsaktivitäten: können Netzwerkveranstaltungen, Treffen, Arbeitssitzungen zum Austausch von Verfahren und zur Erarbeitung von Ergebnissen umfassen. An diesen Aktivitäten können auch Personal und Lernende teilnehmen (sofern ihre Teilnahme zur Erreichung der Projektziele beiträgt). ▪ Verbreitungs- und Werbeaktivitäten: Organisation von Konferenzen, Sitzungen und Veranstaltungen zur Verbreitung, Erläuterung und Bekanntmachung der Projektergebnisse, unabhängig davon, ob es sich um greifbare Ergebnisse, Schlussfolgerungen, bewährte Verfahren oder Ergebnisse in anderer Form handelt. BEITRAG DIESER AKTION ZUR VERWIRKLICHUNG DER POLITISCHEN PRIORITÄTEN Die Europäische Kommission legt jährlich gemeinsame Prioritäten und Ziele fest, die auf Ebene des Programms Erasmus+ in verschiedenen Gebieten der Bereiche allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport zu verfolgen sind. Neben der Entwicklung der Kapazitäten der am Projekt beteiligten Organisationen zielen Partnerschaften für Zusammenarbeit somit darauf ab, mit ihren Ergebnissen einen Beitrag zur Verwirklichung der Prioritäten des Programms zu leisten. 260 Aus diesem Grund sollten die Projekte ihre Arbeit unter Berücksichtigung einer oder mehrerer dieser Prioritäten konzipieren und diese bei der Antragstellung auswählen. Es wird auch empfohlen, bei der Ausarbeitung von Projektvorschlägen die Ergebnisse zuvor geförderter Projekte zu konsultieren, die auf ähnlichen Prioritäten basieren, um Kohärenz zu gewährleisten und Doppelarbeit zu vermeiden sowie schrittweise auf bestehenden Ergebnissen aufzubauen und einen Beitrag zur gemeinsamen Entwicklung der verschiedenen Bereiche zu leisten. Nützliche Informationen über geförderte Projekte finden Sie auf der Erasmus+-Projektergebnis-Plattform233: Um die europäischen Prioritäten besser mit den spezifischen Bedürfnissen auf nationaler Ebene zu verknüpfen, können die nationalen Erasmus+-Agenturen darüber hinaus eine oder mehrere dieser europäischen Prioritäten als in ihrem nationalen Kontext besonders relevant kennzeichnen, um Organisationen anzuregen, sich bei ihren Beiträgen in einem bestimmten Jahr auf diese ausgewählten Bereiche zu konzentrieren. Im Jahr 2026 müssen Kooperationspartnerschaften und kleinere Partnerschaften einen oder mehrere der folgenden Schwerpunktbereiche abdecken: FÜR ALLE BEREICHE VON ERASMUS+ GELTENDE PRIORITÄTEN Die folgenden vier Prioritäten können durch Anträge in allen Erasmus+-Bereichen abgedeckt werden. Die Antragsteller müssen die Auswirkungen ihres Vorschlags und der von ihnen gewählten horizontalen Priorität auf den Bereich, für den sie sich bewerben, klar darlegen. • Inklusion und Vielfalt in allen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Jugendarbeit und des Sports: Das Programm unterstützt Projekte, die die soziale Inklusion fördern und darauf ausgerichtet sind, Menschen mit geringeren Chancen besser zu erreichen, darunter Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen, die in ländlichen und abgelegenen Gebieten wie Regionen in äußerster Randlage leben, Menschen, die mit geschlechtsspezifischen Ungleichheiten oder sozioökonomischen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, oder Menschen, die möglicherweise aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung diskriminiert werden. Diese Projekte helfen dabei, die Hindernisse zu beseitigen, mit denen diese Gruppen beim Zugang zu den vom Programm angebotenen Möglichkeiten konfrontiert sind. Das Programm trägt zur Schaffung eines inklusiven Umfelds bei, das Chancengleichheit, Gleichstellung und die psychische Gesundheit der Teilnehmenden fördert. ▪ Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels: Ziel des Programms ist es, für die Herausforderungen in Bezug auf den grünen Wandel, die Umwelt und den Klimawandel zu sensibilisieren. Vorrang erhalten Projekte, die auf die Entwicklung von Kompetenzen in nachhaltigkeitsbezogenen Sektoren, die Einführung umweltfreundlicher Methoden und die Schaffung zukunftsorientierter Lehrpläne abzielen, die den individuellen Bedürfnissen entsprechen. Das Programm unterstützt die Erprobung innovativer Verfahren, um Lernende, Personal und Jugendarbeiter darauf vorzubereiten, wahre Akteure des Wandels zu werden. Dazu können Maßnahmen gehören, die darauf ausgerichtet sind, Ressourcen zu erhalten, den Energieverbrauch und Abfall zu verringern, CO2-Emissionen auszugleichen und nachhaltige Lebensmittel- und Transportoptionen zu wählen. Vorrang erhalten auch Projekte, die im Einklang mit der Initiative „Neues Europäisches Bauhaus“234 persönliche Veränderungen und Änderungen der Lebensweise und der Konsumgewohnheiten fördern, sowie Projekte, die Nachhaltigkeitskompetenzen von Pädagogen entwickeln. ▪ Bewältigung des digitalen Wandels durch Aufbau von digitalen Kompetenzen und digitaler Bereitschaft, Widerstandsfähigkeit und Kapazität: Das Programm unterstützt die Entwicklung digitaler Kompetenzen, den zielgerichteten Einsatz von neuartigen digitalen Technologien und Innovation, einschließlich KI, in den Bereichen 233 https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/projects. 234 Weitere Informationen zur Initiative „Neues Europäisches Bauhaus“ finden Sie unter https://new-european- bauhaus.europa.eu/index_en?prefLang=de. https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/projects https://new-european-bauhaus.europa.eu/index_en?prefLang=de https://new-european-bauhaus.europa.eu/index_en?prefLang=de 261 allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport sowie Projekte, die darauf abzielen, die Kapazitäten und die Bereitschaft von Einrichtungen und Organisationen zu erhöhen, einen wirksamen Übergang zur digitalen Bildung zu vollziehen. Dies umfasst die Entwicklung von digitaler Pädagogik und von Fachkompetenz im Einsatz digitaler Instrumente, wozu auch gehört, barrierefreie und Unterstützungstechnologien bereitzustellen, sowie die Schaffung und innovative Nutzung digitaler Bildungsinhalte und digitales Wohlbefinden. Im Rahmen des Programms werden auch Projekte zur Bekämpfung von Desinformation, zur Förderung digitaler Kompetenzen und zur Bekämpfung von Cybermobbing priorisiert. • Gemeinsame Werte, zivilgesellschaftliches Engagement, Bereitschaft und Teilhabe: Das Programm unterstützt die aktive Bürgerschaft und Ethik im lebenslangen Lernen für alle Altersgruppen, fördert die Entwicklung sozialer und interkultureller Kompetenzen, des kritischen Denkens und der Medienkompetenz sowie die Gerechtigkeit und das Lernen zwischen den Generationen. Vorrang haben zudem Projekte, die eine demokratische Teilhabe der Menschen und das soziale und zivilgesellschaftliche Engagement anhand von formalen und nichtformalen Bildungsaktivitäten fördern und Netzwerke von Botschaftern unterstützen. Darüber hinaus wird Projekten Vorrang eingeräumt, die sich auf das Verständnis der EU konzentrieren, insbesondere in Bezug auf die gemeinsamen Werte der EU, die Grundsätze der Einheit und Vielfalt, die europäische kulturelle Identität, das kulturelle Bewusstsein sowie das soziale und historische Erbe, um die europäische Identität zu stärken. Das Programm unterstützt auch Organisationen, Institutionen und Personal in allen Bereichen dabei, einen Beitrag zur Bereitschaft der Bevölkerung und zum Aufbau von Resilienz zu leisten, indem es eine Schlüsselrolle bei der Förderung der digitalen Kompetenz, der Medienkompetenz und des kritischen Denkens sowie des bürgerschaftlichen Engagements und der demokratischen Bürgerschaft spielt. Zusätzlich zu den genannten allgemeinen Prioritäten werden die nachstehend beschriebenen bereichsspezifischen Prioritäten verfolgt. BEREICHSPEZIFISCHE PRIORITÄTEN Im Bereich der Hochschulbildung: Vorrang erhalten Aktionen, die maßgeblich zur Verwirklichung der Ziele des europäischen Bildungsraums beitragen. Der Bereich Hochschulbildung soll dabei unterstützt werden, noch vernetzter, innovativer, inklusiver und digitaler zu werden. Zu diesem Zweck fördert das Programm eine deutlich vertiefte und interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den Hochschuleinrichtungen sowie mit den sie umgebenden Innovationsökosystemen und die Stärkung der Verflechtungen zwischen Bildung, Forschung und Innovation. Der Schwerpunkt liegt insbesondere auf der Stärkung von Inklusion, Mobilität, Digitalisierung, lebenslangem Lernen, Qualitätssicherung und automatischer Anerkennung. Eigentliches Ziel ist es, die Umgestaltung der Hochschulbildung in ganz Europa voranzutreiben, um die künftigen Generationen zum gemeinsamen Aufbau von Wissen für eine widerstandsfähige, inklusive und nachhaltige Gesellschaft zu befähigen. • Auszeichnung für Lernen, Lehren und Kompetenzentwicklung von hoher Qualität: Im Einklang mit der Union der Kompetenzen und zur Förderung der Entwicklung hoch qualifizierter Talente unterstützt diese Priorität die Konzipierung und Umsetzung von Strategien und einer Qualitätskultur, um Exzellenz in der Lehre und bei der Kompetenzentwicklung zu belohnen und Anreize dafür zu schaffen. Diese Priorität umfasst die Unterstützung flexibler und attraktiver akademischer Laufbahnen, die Ausbildung von Akademikern in neuen und innovativen pädagogischen Konzepten sowie die Gestaltung, Durchführung und Bewertung neuer Lehrpläne. Die Priorität unterstützt auch die Entwicklung kleiner Lerneinheiten im Einklang mit dem europäischen Ansatz für Microcredentials und das lebenslange Lernen in der Hochschulbildung, Innovation und Unternehmertum in der Hochschulbildung, Finanzkompetenz und die Förderung von Partnerschaften mit dem Privatsektor, um das Engagement der Schüler für Innovation und Unternehmertum zu fördern, gegenseitige Wertschätzung zwischen Lehre und Forschung sowie Methoden, die gegebenenfalls Bildung mit Forschung und Innovation verbinden. Die Priorität unterstützt ferner Hochschuleinrichtungen bei der Umsetzung der wichtigsten Bologna- 262 Verpflichtungen und -Prioritäten des Kommuniqués von Tirana, unter anderem durch die Förderung grundlegender akademischer Werte sowie der Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung. • Unterstützung der MINT-Fächer und der Beteiligung von Frauen an MINT-Fächern: Im Einklang mit der Union der Kompetenzen unterstützt diese Priorität die Entwicklung und Umsetzung von MINT-Lehrplänen, die Entwicklung von grundlegenden und fortgeschrittenen MINT-Kompetenzen nach einem MINKT-Ansatz, die Förderung der Beteiligung von Frauen an MINT-Studiengängen, insbesondere in den Bereichen Ingenieurwesen, IKT und fortgeschrittene digitale Kompetenzen, die Entwicklung von Beratungs- und Mentoring-Programmen für Studierende in MINT- und IKT-Studien- und -Berufsfeldern und die Beseitigung von Geschlechterstereotypen im MINT-Bereich. • Förderung vernetzter Hochschulsysteme: Zur Unterstützung der Union der Kompetenzen zielt diese Priorität darauf ab, die Verbindungen zwischen den Hochschulsystemen in ganz Europa zu stärken und Studierenden den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen über nationale Grenzen hinweg zu erleichtern. Sie versetzt Studierende und Hochschulpersonal in die Lage, an jedem beliebigen Ort in der EU, an dem sich Chancen ergeben, zu studieren, sich ausbilden zu lassen und ihr Potenzial zu entwickeln. Diese Priorität unterstützt die Stärkung der strategischen und strukturierten Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen, beispielsweise durch die Entwicklung gemeinsamer Verwaltungsverfahren, die gemeinsame Nutzung von Ressourcen und die gemeinsame Unterstützung von Studierenden, die Umsetzung von „Erasmus Without Paper“ (EWP), die Einführung der europäischen Studierendenkennung (European Student Identifier) und des Europäischen Studierendenausweises, die beide Kernkomponenten der Initiative für einen Europäischen Studierendenausweis sind. • Unterstützung von Hochschuleinrichtungen bei der Zusammenarbeit mit ihren ukrainischen Partnerhochschulen als Reaktion auf den Krieg in der Ukraine: Ziel dieser Priorität ist es, die Ukraine bei der Umgestaltung und beim Wiederaufbau ihres Hochschulsystems zu unterstützen, und zwar durch die Zusammenarbeit mit Hochschuleinrichtungen in Europa unter anderem in Bezug auf Folgendes: Qualität und Relevanz der Lehre und des Lernens und Zugänglichkeit für ein breites Spektrum von Lernenden; innovative pädagogische Ansätze; auf Studierende ausgerichtete und auf Herausforderungen basierende interdisziplinäre Ansätze; digitale und grüne Kompetenzen; Verfahren für lebenslanges Lernen; Qualifikationssystem; wirksame Managementpraktiken; Schutz akademischer Werte; Zusammenarbeit mit dem Innovationsökosystem; Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Bildungsmaßnahmen und -programme; Umsetzung der wichtigsten Verpflichtungen im Rahmen des Bologna-Prozesses und der Prioritäten des Kommuniqués von Tirana. Im Bereich der Schulbildung: • Entwicklung von Grundfertigkeiten und Schlüsselkompetenzen, Inangriffnahme von Lernbenachteiligung und Verhinderung von frühzeitigem Schulabgang: Ziel dieser Priorität ist es, zur Verbesserung der Bildungsergebnisse beizutragen und allen Lernenden, einschließlich Kindern in der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, zu schulischem Erfolg zu verhelfen. Projekte im Rahmen dieser Priorität können sich auf die Entwicklung von Schlüsselkompetenzen und Grundfertigkeiten konzentrieren, indem sie die fächerübergreifende Zusammenarbeit unterstützen, Exzellenz fördern, innovative Lernansätze nutzen, Kreativität entwickeln, Lehrkräfte bei der Bereitstellung von kompetenzbasiertem Unterricht unterstützen, Bewertungs- und Validierungsmethoden entwickeln, die Internationalisierung der Schulbildung fördern und angemessene Sprachkompetenzniveaus vermitteln. Mit dieser Priorität werden auch ganzheitliche, schulübergreifende Ansätze für Lehre, Lernen und Bewertung sowie die Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren an Schulen sowie mit Familien, lokalen Diensten, Fachleuten und anderen externen Interessenträgern unterstützt. Darüber hinaus umfasst die Priorität die frühzeitige Erkennung gefährdeter Schülerinnen und Schüler, Präventions- und Frühinterventionskonzepte für Lernende mit Schwierigkeiten und die Unterstützung 263 von Schulleitungen und Lehrkräften. Die Priorität umfasst außerdem einen Fokus auf der Erhebung und Überwachung von Daten, der Verbesserung der Übergänge zwischen den verschiedenen Bildungsstufen sowie der Verbesserung der Schulplanung und der Qualitätssicherungssysteme. • Förderung des Wohlbefindens in der Schule: Ziel dieser Priorität ist es, den Aufbau von Kapazitäten von Schulen, Lehrkräften und Schulleitungen zu unterstützen, um das Wohlbefinden in der Schule unter Berücksichtigung eines schulübergreifenden Ansatzes anzugehen. Projekte im Rahmen dieser Priorität können die Förderung des Wohlbefindens (sowohl in Bezug auf die psychische als auch die körperliche Gesundheit) von Lernenden und Lehrkräften als Schwerpunkt haben, bei dem es darum geht, ein positives Schulklima zu schaffen, das soziale und emotionale Lernen von der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung bis hin zur Sekundarstufe II in den Lehrplan zu integrieren und die Schaffung sicherer Schulen und den Schutz vor allen Formen von Gewalt in der Schule sicherzustellen, einschließlich Mobbing, Cybermobbing und geschlechtsspezifischer Gewalt. Ein zweiter Schwerpunkt dieser Priorität ist die Förderung professioneller Lerngemeinschaften und der Zusammenarbeit mit der breiteren Gemeinschaft, insbesondere mit Fachkräften aus dem Gesundheits- und Sozialbereich sowie mit Eltern. • Unterstützung von Lehrkräften, Schulleitern und anderen Lehrberufen: Mit dieser Priorität werden Fachkräfte aus der Lehrpraxis (darunter auch Ausbilder für Lehrkräfte) in allen Phasen ihrer Laufbahn unterstützt. Zudem fördert sie Projekte zur Unterstützung der Erstausbildung und fortlaufenden beruflichen Fortbildung des gesamten an der Organisation und Leitung der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung sowie der Erbringung entsprechender Leistungen beteiligten Personals. Der Schwerpunkt von Projekten im Rahmen dieser Priorität kann darauf liegen, die Erstausbildung von Lehrkräften sowie ihre fortlaufende berufliche Weiterbildung zu stärken, insbesondere durch die Verbesserung des politischen Rahmens und konkrete Möglichkeiten für die Mobilität von Lehrkräften. Die Priorität unterstützt auch die Steigerung der Attraktivität und Vielfalt von Lehrberufen, unter anderem durch die Unterstützung des Wohlbefindens der Lehrkräfte, sowie die Stärkung der Auswahl, Einstellung und Bewertung in Lehrberufen, wobei kritische Bereiche wie der Mangel an Fachlehrkräften in Mathematik und Naturwissenschaften besonders berücksichtigt werden. Mit den Projekten kann auch die Entwicklung einer stärkeren Schulleitung und innovativer Lehr- und Bewertungsmethoden direkt unterstützt werden. • Steigerung des Interesses und der Beteiligung in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) und Verbesserung der Leistungen in diesen Fächern sowie der Ausbildung in MINKT- Fächern und Förderung des Interesses von Mädchen an MINT-Fächern: Mit dieser Priorität werden Projekte unterstützt, die den MINT-Ansatz in der Bildung durch die interdisziplinäre Lehre in kulturellen, umweltbezogenen, wirtschaftlichen, designbezogenen und anderen Kontexten stärken und das Interesse von Mädchen an MINT-Fächern fördern. Dazu gehört die Entwicklung und Förderung effektiver und innovativer pädagogischer Konzepte und Bewertungsmethoden. Besonders wertvoll in diesem Zusammenhang ist der Aufbau von Partnerschaften zwischen Schulen, Unternehmen, Hochschuleinrichtungen, Forschungseinrichtungen und der Gesellschaft allgemein. Auf strategischer Ebene ist diese Priorität darauf ausgerichtet, die Entwicklung nationaler MINT-Strategien zu fördern. • Entwicklung hochwertiger Systeme für die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung: Im Mittelpunkt dieser Priorität steht die Umsetzung des EU-Qualitätsrahmens für eine hochwertige frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung im Einklang mit der Empfehlung des Rates zu hochwertiger frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung von 2019235. Sie umfasst Projekte zur Unterstützung der Erstausbildung und fortlaufenden beruflichen Weiterbildung des gesamten an der Organisation und Leitung der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung sowie der Erbringung entsprechender Leistungen beteiligten Personals. Darüber hinaus wird mit dieser Priorität auch die Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von Strategien und Praktiken zur Förderung der Teilnahme aller Kinder, einschließlich Kindern mit geringeren Chancen, an der frühkindlichen Betreuung, 235 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019H0605%2801%29&qid=1638446515934. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1638446515934&uri=CELEX%3A32019H0605%2801%29 264 Bildung und Erziehung unterstützt. • Unterstützung der Reaktion der europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung auf den Krieg in der Ukraine: Im Rahmen dieser Priorität werden Projekte unterstützt, die der Umsetzung, Verbreitung und Förderung inklusiver pädagogischer Ansätze und arbeitspraktischer Verfahren dienen, die auf aus der Ukraine geflohene Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte in der Schulbildung ausgerichtet sind. Die Projekte im Rahmen dieser Priorität sollen auf hohen Qualitätsstandards und umfangreichen Erfahrungen bei der Integration von Neuankömmlingen in Bildungs- und Berufsbildungsumgebungen aufbauen. Sie können beispielsweise auf Folgendes abzielen: Sprachkurse, Integration von Lernenden in die Schulbildung (mit Unterstützung – soweit möglich – durch ukrainische Lehrkräfte und Ausbildende, die vor dem Krieg geflohen sind), Verfahren zur Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen, Anwendung und Ausweitung der Forschung, Austausch mit ukrainischen Einrichtungen, bewährte Verfahren zur Unterstützung des psychosozialen Wohlergehens von vor dem Krieg geflohenen Lernenden und Beschäftigten usw. Im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung (sowohl Erstausbildung als auch Weiterbildung): • Anpassung der beruflichen Aus- und Weiterbildung an den Bedarf des Arbeitsmarkts und Inangriffnahme von schwach ausgeprägten Grundfertigkeiten: Mit dieser Priorität wird die Entwicklung von Berufsbildungsprogrammen unterstützt, die eine ausgewogene Mischung aus beruflichen Fähigkeiten und Schlüsselkompetenzen bieten. Um der Abnahme des Niveaus der Grundfertigkeiten in der EU entgegenzuwirken, vermitteln die Berufsbildungsprogramme solide Rechen-, Lese-, Schreib-, Sprach- und digitale Kompetenzen als starke Grundlagen für Wettbewerbsfähigkeit, lebenslanges Lernen, lebenslange Beschäftigungsfähigkeit, soziale Inklusion und persönliche Entwicklung. Diese Priorität fördert auch die Entwicklung von Berufsbildungsprogrammen, die regelmäßig entsprechend dem sich wandelnden Arbeitsmarktbedarf (auf der Grundlage von Daten über Kompetenzen) aktualisiert werden und eine stark arbeitsbasierte Lern-/Ausbildungskomponente aufweisen. • Flexibilisierung der Möglichkeiten in der beruflichen Aus- und Weiterbildung: Mit dieser Priorität werden Initiativen unterstützt, die flexible und an den Lernenden orientierte Berufsbildungsprogramme entwickeln, die in kleinere Einheiten, sogenannte Module, aufgeteilt werden können. Solche Programme ermöglichen auch die Validierung von Lernergebnissen, die durch nichtformales und informelles Lernen erzielt wurden. Projekte im Rahmen dieser Priorität tragen auch zur Entwicklung von Programmen zur fortlaufenden beruflichen Weiterbildung für Erwachsene bei. • Beitrag zur Innovation und Qualität in der beruflichen Aus- und Weiterbildung: Mit dieser Priorität werden Projekte zur Integration der beruflichen Aus- und Weiterbildung in die Wirtschafts-, Industrie- und Innovationsstrategien und Kompetenzökosysteme auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene unterstützt. Dazu gehören die Entwicklung der beruflichen Aus- und Weiterbildung auf höheren EQR-Stufen (5-8), die Stärkung der Rolle der beruflichen Aus- und Weiterbildung bei der Förderung von Innovation und angewandter Forschung sowie die Bereitstellung neuer Arten von Dienstleistungen, die von Berufsbildungsanbietern erbracht werden, wie z. B. Unterstützung bei der Unternehmensgründung oder Unterstützung des Technologietransfers für KMU. Mit dieser Priorität werden auch Initiativen unterstützt, die sich auf die Steigerung der Attraktivität des Lehr-/Ausbildungsberufs in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und die kontinuierliche berufliche Fortbildung konzentrieren. Darüber hinaus werden Projekte zur weiteren Verbesserung und Anwendung von Qualitätssicherungsmechanismen im Einklang mit dem europäischen Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (European Quality Assurance Reference Framework for Vocational Education and Training, EQAVET) unterstützt. • Steigerung der Attraktivität der Berufsbildung, insbesondere der MINT-Fächer, und Förderung der Internationalisierung der Berufsbildung: Mit dieser Priorität werden Projekte unterstützt, die darauf abzielen, Lernende für Programme zu gewinnen, die auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt werden und für die Wettbewerbsfähigkeit der EU und den grünen und den digitalen Wandel von entscheidender Bedeutung sind, 265 wobei ein besonderer Schwerpunkt darauf liegt, Geschlechterstereotypen bei der Auswahl von Berufsbildungsprogrammen zu begegnen. Mit dieser Priorität werden auch Initiativen unterstützt, die sich auf einen strategischen Ansatz für die Internationalisierung der Berufsbildung konzentrieren, der die Mobilität von Lernenden und Lehrkräften/Ausbildenden, die Teilnahme an internationalen Kompetenzwettbewerben oder andere relevante Aktivitäten umfassen könnte. Besonders wichtige Aspekte sind die automatische gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen und Lernergebnissen sowie die Entwicklung von Unterstützungsdiensten für die Mobilität der Lernenden (in Bezug auf Information, Motivation, Vorbereitung der Lernenden in der beruflichen Aus- und Weiterbildung, Verbesserung ihres interkulturellen Bewusstseins und ihrer aktiven Bürgerschaft sowie Erleichterung ihrer sozialen Integration im Aufnahmeland ). • Unterstützung der Reaktion der europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung auf den Krieg in der Ukraine: Im Rahmen dieser Priorität werden Projekte unterstützt, die der Umsetzung, Verbreitung und Förderung inklusiver Ansätze dienen, die auf vor dem Krieg in der Ukraine geflohene Lernende und Beschäftigte in der Berufsbildung ausgerichtet sind. Die Projekte im Rahmen dieser Priorität sollen auf hohen Qualitätsstandards und umfangreichen Erfahrungen bei der Integration von Neuankömmlingen in Bildungs- und Berufsbildungsumgebungen aufbauen. Sie können unter anderem auf Folgendes abzielen: Sprachkurse, Integration von Lernenden in die Berufsbildung, u. a. im Rahmen von arbeitsbasierten Lernangeboten und Lehrlingsausbildungen (mit Unterstützung – soweit möglich – durch ukrainische Lehrkräfte und Ausbildende, die vor dem Krieg geflohen sind), Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen oder Verfahren zur Unterstützung des psychosozialen Wohlergehens von vor dem Krieg geflohenen Lernenden und Beschäftigten. Im Bereich der Erwachsenenbildung: • Verbesserung der Zugänglichkeit, Qualität, Inanspruchnahme und Anerkennung der Erwachsenenbildung: Diese Priorität unterstützt attraktive, hochwertige und flexible Lernangebote, die an die Lernbedürfnisse von Erwachsenen aller Generationen angepasst sind. Darüber hinaus werden Projekte unterstützt, die Erwachsene befähigen und in die Lage versetzen, an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen, um Qualifikations- und Arbeitsmarktdefizite zu verringern, darunter Projekte, die auf individuellen Lernkonten und förderlichen Rahmenbedingungen aufbauen, sowie Projekte zur Validierung von Kompetenzen, die durch Microcredentials zertifiziert oder durch informelles und nichtformales Lernen erworben wurden. Darüber hinaus unterstützt diese Priorität die Entwicklung besserer Qualitätssicherungsmechanismen, einschließlich der Entwicklung und der Übertragung von Überwachungsmethoden, um die Wirksamkeit und die Fortschritte der Lernenden zu messen. Um eine hochwertige Erwachsenenbildung zu fördern, wird Projekten Vorrang eingeräumt, die die Kompetenzen des Personals in der Erwachsenenbildung verbessern, auf die Entwicklung von Kompetenzen abzielen, die auf den individuellen Lernbedarf, die Bewertung der Vorkenntnisse und Fähigkeiten erwachsener Lernender, bessere und innovativere Lehrmethoden sowie die Stärkung der unterstützenden Rolle des Personals in der Erwachsenenbildung bei der Motivation, Anleitung und Beratung von Lernenden in schwierigen Lernsituationen ausgerichtet sind. • Förderung von lokalen Lernzentren und innovativen Lernräumen: Bei dieser Priorität geht es darum, lokale Lernumgebungen zu unterstützen, soziale Inklusion, zivilgesellschaftliches Engagement und Demokratie zu fördern und allen Menschen in der Gemeinschaft lebenslange und lebensumspannende Lernmöglichkeiten zu bieten, auch durch den Einsatz digitaler Technologien und durch Maßnahmen für die Ansprache und Einbeziehung der Lernenden. Im Rahmen der Projekte könnten beispielsweise lokale Lernzentren, Bibliotheken, Museen, Gefängnisse, die Zivilgesellschaft und die breitere Gemeinschaft (NRO, lokale Behörden, Gesundheitswesen, Kulturbranche usw.) dazu angeregt werden, zusammenzuarbeiten, um Erwachsene aller Altersgruppen zu motivieren und sie zu befähigen, sich die für Resilienz und Anpassungsfähigkeit in Zeiten von Umbruch und Unsicherheit erforderlichen Lebens- und Schlüsselkompetenzen anzueignen. • Förderung der Weiterbildung und Umschulung von Erwachsenen: Diese Priorität zielt darauf ab, neue Möglichkeiten, Kenntnisse und Kompetenzen im Bereich der Erwachsenenbildung zu fördern, insbesondere für Erwachsene mit geringen Grundfertigkeiten. Die Projekte sollten es erwachsenen Lernenden ermöglichen, ihre 266 Grundfertigkeiten zu verbessern und schließlich höhere Qualifikationen zu erwerben. Dies sollte mit der Entwicklung von Laufbahnberatung und der Fähigkeiten Erwachsener im Bereich der Laufbahnplanung einhergehen. Die Verbesserung der Kompetenzbewertung, die Gestaltung maßgeschneiderter Lernangebote und die Entwicklung wirksamer Aufklärungsmaßnahmen sind ebenfalls Aspekte, die zum übergeordneten Ziel der Förderung der Weiterbildung und Umschulung von Erwachsenen beitragen können. • Unterstützung der Reaktion der europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung auf den Krieg in der Ukraine: Im Rahmen dieser Priorität werden Projekte unterstützt, die der Umsetzung, Verbreitung und Förderung inklusiver pädagogischer Ansätze und arbeitspraktischer Verfahren dienen, die auf aus der Ukraine geflohene Lernende und Beschäftigte in der Erwachsenenbildung ausgerichtet sind. Die Projekte im Rahmen dieser Priorität sollen auf hohen Qualitätsstandards und umfangreichen Erfahrungen bei der Integration von Neuankömmlingen in Bildungs- und Berufsbildungsumgebungen aufbauen. Sie können beispielsweise auf Folgendes abzielen: Bereitstellung von Sprachangeboten, Anwendung und Ausweitung der Forschung, Austausch mit ukrainischen Einrichtungen, Ermittlung bewährter Verfahren zur Unterstützung des psychosozialen Wohlergehens von vor dem Krieg geflohenen Lernenden und Beschäftigten usw. Im Jugendbereich: Vorrang erhalten Aktionen, die zu den Kernbereichen der EU-Jugendstrategie 2019–2027 beitragen: Beteiligung, Begegnung und Befähigung für junge Menschen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit, die größere Synergien zwischen verschiedenen für junge Menschen wichtigen Aktionsbereichen ermöglicht, der Förderung der Jugendbeteiligung in unterschiedlichem Umfang und in verschiedenen Formaten sowie der Unterstützung des aktiven Bürgersinns junger Menschen, insbesondere der jungen Menschen, die von sozialer Ausgrenzung bedroht sind. Zu den spezifischen Prioritäten für den Jugendbereich gehören: • Stärkung der Grundfertigkeiten, der Beschäftigungsfähigkeit sowie der Eigeninitiative und des unternehmerischen Denkens junger Menschen: Die Priorität zielt darauf ab, die Schlüsselkompetenzen und Grundfertigkeiten junger Menschen durch Aktivitäten zu stärken, die die formale Bildung ergänzen und ihren Übergang vom Jugend- ins Erwachsenenalter, einschließlich ihrer Eingliederung in den Arbeitsmarkt, erleichtern. Dies könnte Kreativität, Innovation und kritisches Denken junger Menschen fördern. Aktivitäten zur Unterstützung der Inklusion und Beschäftigungsfähigkeit von jungen Menschen mit geringeren Chancen (einschließlich junger Menschen, die keine Schule besuchen, keiner Arbeit nachgehen und keine Berufsausbildung absolvieren, junger Menschen mit Behinderungen und/oder mit Migrationshintergrund) im Mittelpunkt dieser Priorität stehen. Die Priorität zielt auch darauf ab, die Eigeninitiative junger Menschen, insbesondere im sozialen Bereich, und ihre Motivation zur Unterstützung ihrer Gemeinschaften zu stärken. Zudem können mit Projekten im Rahmen dieser Priorität auch Unternehmertum, kreatives Lernen und soziales Unternehmertum bei jungen Menschen gefördert werden. Eine wesentliche Rolle bei dieser Priorität spielen der interkulturelle Dialog, die Kenntnis und Anerkennung von Vielfalt und die Förderung von Toleranz. • Steigerung von Qualität, Innovation und Anerkennung der Jugendarbeit: Bei dieser Priorität geht es darum, die Anerkennung der Jugendarbeit und des informellen und nichtformalen Lernens auf allen Ebenen zu fördern und die Qualitätsentwicklung und Innovation in der Jugendarbeit im Einklang mit den in der Europäischen Jugendarbeitsagenda und der Bonner Erklärung vom Dezember 2020 verankerten Prioritäten zu unterstützen. Dazu gehören der Aufbau von Kapazitäten von Jugendarbeitern sowie die Unterstützung der Entwicklung und des Austauschs spezifischer Methoden in der Jugendarbeit. Diese Priorität trägt auch der Notwendigkeit Rechnung, Politik, Forschung und Praxis im Jugendbereich stärker zu verknüpfen, um bessere Erkenntnisse über die Bedürfnisse zu gewinnen und die Politikgestaltung zu erleichtern. • Unterstützung der Reaktion des Jugendbereichs in Europa auf den Krieg in der Ukraine: Im Rahmen dieser Priorität werden Projekte unterstützt, die der Umsetzung, Verbreitung und Förderung inklusiver Ansätze und Verfahren dienen, die ausgerichtet sind auf aus der Ukraine geflohene junge Menschen und Jugendbetreuer/innen sowie auf in der Jugendarbeit in diesem Bereich tätige Einrichtungen in den 267 Aufnahmeländern. Die Aktivitäten sollten auf den Grundsätzen der Jugendarbeit beruhen (einschließlich des nichtformalen und interkulturellen Lernens) und zur Förderung und zum Verständnis der Menschenrechte und der Demokratie sowie zur Stärkung der Kapazitäten der teilnehmenden Organisationen beitragen. Sie können beispielsweise auf Folgendes abzielen: Bereitstellung von Sprachangeboten, Anwendung und Ausweitung der Forschung, Stärkung von Synergien und Komplementaritäten mit in der Ukraine im Jugendbereich tätigen Organisationen, Ermittlung bewährter Verfahren zur Unterstützung des psychosozialen Wohlergehens aus der Ukraine geflohener junger Menschen und Jugendarbeiter, Förderung des Kapazitätsaufbaus von in der Jugendarbeit tätigen Organisationen in der Ukraine und in den Aufnahmeländern usw. Im Bereich Sport: Vorrang erhalten Partnerschaften, die zur Umsetzung zentraler Strategiepapiere wie des EU-Arbeitsplans für den Sport (2024-2027)236 oder der Empfehlung des Rates zu gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität237 beitragen. Zu den spezifischen Prioritäten für den Sportbereich gehören: • Förderung eines gesunden Lebensstils für alle: Bei den Projekten im Rahmen dieser Priorität geht es vor allem um die Förderung eines gesunden Lebensstils für alle, einschließlich durch Sensibilisierung für die Vorteile einer gesunden und aktiven Lebensweise, die Umsetzung der Empfehlung des Rates zu gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität und der EU-Leitlinien für körperliche Aktivität, die Unterstützung bei der Durchführung der Europäischen Woche des Sports, die Förderung von Sport und körperlicher Betätigung als Mittel für eine bessere Gesundheit, die Förderung aller Aktivitäten, die zu sportlicher und körperlicher Betätigung anregen, sowie die Förderung traditioneller Sportarten und Spiele. • Förderung von Integrität und Werten im Sport: Bei den Projekten im Rahmen dieser Priorität geht es vor allem um die Bekämpfung von Doping, Spielabsprachen und Korruption im Sport sowie die Verbesserung von Good Governance im Sport. • Bildungsförderung im und durch den Sport: Bei den Projekten im Rahmen dieser Priorität geht es vor allem um die Unterstützung der Kompetenzentwicklung im Sport, die Förderung dualer Karrieren von Sportlerinnen und Sportlern, die Förderung der Qualität des Sportunterrichts und des Personals, die Nutzung der Mobilitätsaktivitäten als Mittel zur Verbesserung der Qualifikationen und die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit durch den Sport. 236 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A42020Y1204%2801%29. 237 https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2013:354:0001:0005:DE:PDF. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A42020Y1204%2801%29 https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2013:354:0001:0005:DE:PDF 268 KOOPERATIONSPARTNERSCHAFTEN Das vorrangige Ziel von Kooperationspartnerschaften besteht darin, es Organisationen zu ermöglichen, die Qualität und Relevanz ihrer Aktivitäten zu erhöhen, ihre Partnernetzwerke auszubauen und zu stärken und ihre Fähigkeit zu verbessern, auf transnationaler Ebene gemeinsam tätig zu werden, indem sie die Internationalisierung ihrer Tätigkeiten fördern, neue Verfahren und Methoden austauschen oder entwickeln sowie Ideen austauschen und sich mit ihnen auseinandersetzen. Sie sollen die Entwicklung, den Transfer und/oder die Umsetzung von Innovationen und von gemeinsamen Initiativen zur Förderung der Zusammenarbeit, des Peer-Learning und des Erfahrungsaustauschs auf der europäischen Ebene unterstützen. Die Ergebnisse sollten weiterverwendbar, übertragbar und hochskalierbar sein und nach Möglichkeit eine ausgeprägte transdisziplinäre Dimension aufweisen. Es wird erwartet, dass die ausgewählten Projekte die Ergebnisse ihrer Aktivitäten auf lokaler, regionaler, nationaler und transnationaler Ebene teilen. Kooperationspartnerschaften sind in den Prioritäten und politischen Rahmenkonzepten der einzelnen Erasmus+- Bereiche auf europäischer wie nationaler Ebene verankert und zielen zugleich darauf ab, Anreize für eine sektorübergreifende und horizontale Zusammenarbeit in Themenbereichen zu schaffen. Je nach dem Bereich des vorgeschlagenen Projekts und der Art des Antragstellers werden diese Kooperationspartnerschaften entweder von den nationalen Agenturen oder von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) verwaltet. Weitere Informationen hierzu sind im Abschnitt „Wo ist der Antrag zu stellen“ unter den FÖRDERKRITERIEN enthalten. ZIELE DER AKTION Kooperationspartnerschaften zielen auf Folgendes ab: • Verbesserung der Qualität der Arbeit, der Aktivitäten und der Verfahren der beteiligten Organisationen und Einrichtungen, Öffnung für neue Akteure, die naturgemäß nicht zu ein und demselben Sektor gehören • Aufbau der Kapazitäten von Organisationen für die transnationale und sektorübergreifende Arbeit • Berücksichtigung gemeinsamer Bedürfnisse und Prioritäten in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport • Förderung von Transformation und Wandel (auf individueller, institutioneller oder sektoraler Ebene) mit dem Ergebnis von Verbesserungen und neuen Ansätzen, und zwar entsprechend dem Kontext der jeweiligen Organisation WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR DIE BEANTRAGUNG EINER KOOPERATIONSPARTNERSCHAFT ERFÜLLT SEIN? Um für eine Erasmus+-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für Kooperationspartnerschaften die folgenden Förderkriterien erfüllen: FÖRDERKRITERIEN Wer ist antragsberechtigt? Jede teilnehmende Organisation in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland kann der Antragsteller/Koordinator sein. Die betreffende Organisation stellt den Antrag im Namen aller am Projekt beteiligten Organisationen. Um förderfähig zu sein, müssen antragstellende/koordinierende Organisationen mindestens zwei Jahre vor Ablauf der Antragsfrist rechtmäßig gegründet worden sein. 269 Bei Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung oder Jugend, die von europäischen NRO eingereicht und von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) verwaltet werden, muss der antragstellende Koordinator eine europäische NRO238 sein, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung oder Jugend tätig ist. Die europäische Stelle/das europäische Sekretariat der europäischen NRO stellt einen Antrag im Namen der europäischen NRO. Welche Arten von Organisationen können an dem Projekt teilnehmen? An einer Kooperationspartnerschaft kann jede öffentliche oder private Organisation239 teilnehmen, die in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder in einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland in den Regionen 1 bis 3 (siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens) ansässig ist240. Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. Organisationen mit Sitz in den EU-Mitgliedstaaten und den mit dem Programm assoziierten Drittländern können entweder als Projektkoordinatoren oder als Partnerorganisationen teilnehmen. Organisationen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können nicht als Projektkoordinatoren teilnehmen. Unabhängig von dem Bereich, auf den sich das Projekt konkret bezieht, stehen Kooperationspartnerschaften allen Organisationen offen, die in einem beliebigen Teilbereich der Bereiche allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Sport oder anderer sozioökonomischer Sektoren tätig sind oder sich bereichsübergreifend engagieren (z. B. lokale, regionale und nationale Behörden, Anerkennungs- und Validierungszentren, Handelskammern, Handelsorganisationen, Beratungszentren und Sport- und Kulturorganisationen). Je nach der Priorität und den Zielsetzungen des Projekts sollten an einer Kooperationspartnerschaft die am besten geeigneten Partner mit möglichst vielfältigem Hintergrund beteiligt sein, damit die verschiedenen Erfahrungen, Profile und spezifischen Fachkenntnisse genutzt und relevante und hochwertige Ergebnisse erzielt werden können. 238 Für die Zwecke dieses Programms handelt es sich hierbei um NRO, die im Rahmen einer formal anerkannten Struktur tätig sind, bestehend aus einer europäischen Stelle/einem europäischen Sekretariat, die/das seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat und mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig ist, und aus nationalen Organisationen/Zweigniederlassungen in mindestens neun EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern. Diese nationalen Organisationen/Zweigstellen müssen: ▪ nach Maßgabe ihrer Satzung mit der europäischen Stelle bzw. dem europäischen Sekretariat verbunden sein; ▪ in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung oder Jugend tätig sein. Daher muss eine europäische NRO aus mindestens neun Einrichtungen bestehen (die europäische Stelle/das europäische Sekretariat + acht nationale Organisationen/Zweigniederlassungen), die in neun verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind. Die Definition des Begriffs „nach Maßgabe der Satzung verbunden“ für die Zwecke des Programms Erasmus+ findet sich in „Teil D – Glossar“ dieses Leitfadens. 239 Für die Zwecke dieser Aktion gelten informelle Gruppen junger Menschen nicht als Organisation und kommen daher nicht für eine Teilnahme (weder als Antragsteller noch als Partner) in Betracht. 240 Hochschuleinrichtungen in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland, die an einer Kooperationspartnerschaft teilnehmen möchten, müssen über eine gültige Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Teilnehmende Hochschuleinrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern benötigen keine Erasmus-Charta, müssen sich aber zur Einhaltung deren Grundsätze verpflichten. 270 Beteiligung assoziierter Partnerorganisationen Zusätzlich zu den Organisationen, die offiziell an dem Projekt teilnehmen (der Koordinator und die Partnerorganisationen), können an Kooperationspartnerschaften auch andere Partner aus dem öffentlichen oder privaten Sektor beteiligt sein, die zur Durchführung spezifischer Projektaufgaben/-aktivitäten beitragen oder die Bekanntmachung und Nachhaltigkeit des Projekts unterstützen. Im Rahmen eines Erasmus+-Projekts werden diese Partner als „assoziierte Partner“ bezeichnet. Vertraglich gesehen und unter dem Aspekt der Förderfähigkeit gelten sie nicht als Projektpartner und erhalten im Rahmen des Projekts keine Mittel aus dem Programm. Damit jedoch ihre Rolle innerhalb der Partnerschaft verständlich wird und ein Gesamtbild für den Vorschlag verfügbar ist, muss ihre Beteiligung am Projekt und an den verschiedenen Aktivitäten klar beschrieben werden. Ausnahme: Organisationen aus Belarus und Russland sind nicht zur Teilnahme als assoziierte Partner berechtigt. Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen Eine Kooperationspartnerschaft ist ein transnationales Projekt, an dem mindestens drei Organisationen aus drei unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern beteiligt sein müssen. Die Anzahl der an einer Partnerschaft teilnehmenden Organisationen ist nach oben nicht begrenzt. Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen alle teilnehmenden Organisationen benannt werden. Im Falle von Anträgen in den Bereichen Schulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Erwachsenenbildung und Jugend, die bei nationalen Agenturen eingereicht werden, gilt Folgendes: • Ein und dieselbe Organisation (eine OID) darf als Antragsteller oder als Partner pro Frist an höchstens 10 Anträgen beteiligt sein241. Grundsätzlich fördern Kooperationspartnerschaften die Zusammenarbeit zwischen Organisationen in EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern. Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern (Regionen 1 bis 3, mit Ausnahme von Belarus) können jedoch als Partner (nicht als Antragsteller) beteiligt werden, wenn ihre Beteiligung einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt darstellt und die Mindestbeteiligung von drei Organisationen aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern erfüllt ist. Abgedeckte Prioritäten Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen Kooperationspartnerschaften entweder: • mindestens eine horizontale Priorität und/oder • mindestens eine spezifische Priorität abdecken, die für den am stärksten betroffenen Teilbereich der Bereiche allgemeine und berufliche Bildung, Jugend oder Sport relevant ist. Bei Projekten in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen indirekt verwaltet werden, können die nationalen 241 Diese Höchstzahl bezieht sich auf alle Anträge auf Kooperationspartnerschaft, die bei den nationalen Agenturen für alle diese Bereiche zusammen eingereicht wurden. 271 Agenturen diejenigen dieser Prioritäten, die in ihrem jeweiligen nationalen Kontext besonders relevant sind, stärker berücksichtigen („europäische Prioritäten im nationalen Kontext“). Nationale Agenturen müssen potenzielle Antragsteller über ihre offiziellen Websites ordnungsgemäß informieren. Bei Projekten im Bereich des Sports kann nur eine (horizontale oder spezifische) Priorität behandelt werden. Ort der Aktivitäten Alle Aktivitäten der Kooperationspartnerschaften müssen in den Ländern der Organisationen durchgeführt werden, die am Projekt als vollwertige Partner oder assoziierte Partner beteiligt sind. Sofern dies im Hinblick auf die Ziele oder die Durchführung des Projekts ordnungsgemäß begründet wird, gilt darüber hinaus Folgendes: • Aktivitäten können auch an dem Ort stattfinden, an dem eine Einrichtung der Europäischen Union242 ihren Sitz hat, selbst wenn an dem Projekt keine Organisation aus dem Gastland dieser Einrichtung beteiligt ist. • Aktivitäten zur Weitergabe der Ergebnisse können auch in anderen EU- Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern oder förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern durchgeführt werden Projektdauer Zwischen 12 und 36 Monaten. Die Dauer muss bei der Antragstellung je nach Projektzielen und Art der im betreffenden Zeitraum geplanten Aktivitäten gewählt werden. Die Dauer einer Kooperationspartnerschaft kann auf begründeten Antrag des Begünstigten und mit Zustimmung der nationalen Agentur oder der Exekutivagentur verlängert werden, sofern die Gesamtdauer 36 Monate nicht überschreitet. Die Verlängerung hat jedoch keine Auswirkungen auf die Gesamthöhe der Finanzhilfe. Wo ist der Antrag zu stellen? Für Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend, eingereicht von einer Organisation in diesen Bereichen mit Ausnahme europäischer NRO: • Bei der nationalen Agentur des Landes, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Für Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung oder Jugend, eingereicht durch europäische NRO243: • Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal): - Europäische NRO – Kennnummern der Aufforderungen: ▪ ERASMUS-EDU-2026-PCOOP-ENGO (allgemeine und berufliche Bildung) 242 Sitze der Organe der Europäischen Union sind Brüssel, Frankfurt, Luxemburg und Straßburg. Eine Liste der Organe und Einrichtungen der EU finden Sie unter https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and- bodies_de. 243 Die Definition einer europäischen NRO für die Zwecke des Programms Erasmus+ findet sich in Teil D – „Glossar“ dieses Leitfadens. https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de 272 ▪ ERASMUS-YOUTH-2026-PCOOP-ENGO (Jugend) Für Partnerschaften im Bereich Sport: • bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA): - Sport – Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-SPORT-2026-SCP In allen Fällen kann ein und dasselbe Partnerkonsortium nur einen einzigen Antrag je Frist stellen, und zwar nur bei einer einzigen Agentur244. Wann ist der Antrag zu stellen? Für Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend, eingereicht von einer Organisation in diesen Bereichen mit Ausnahme europäischer NRO245: • Die Finanzhilfeanträge sind einzureichen bis: 5. März um 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) bei Projekten, die zwischen dem 1. September eines Jahres und dem 31. Dezember desselben Jahres beginnen. Mögliche zusätzliche Frist in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend, eingereicht von einer Organisation in diesen Bereichen mit Ausnahme europäischer NRO: • Die nationalen Agenturen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend können eine zweite Antragsrunde durchführen, für die die Bestimmungen dieses Leitfadens ebenfalls gelten. Die nationalen Agenturen informieren dann auf ihren Webseiten über diese Möglichkeit. • Falls eine zweite Antragsrunde durchgeführt wird, müssen Antragsteller für Projekte, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. August des Folgejahres beginnen, ihren Finanzhilfeantrag bis zum 1. Oktober, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), einreichen. Für Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend, eingereicht durch europäische NRO: • Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 5. März um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Für Partnerschaften im Bereich Sport: • Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 5. März um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. AUSSCHLUSS- UND EIGNUNGSKRITERIEN Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. 273 EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Ein Projekt im Rahmen einer Kooperationspartnerschaft besteht aus vier Phasen, die bereits vor der Auswahl des Projektvorschlags für die Förderung beginnen: Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung. Die teilnehmenden Organisationen und die Teilnehmer an den Aktivitäten sollten in allen Phasen eine aktive Rolle spielen und so ihre Lernerfahrung verbessern. • Planung (Festlegung der Bedürfnisse, der Ziele, der Projekt- und Lernergebnisse, der Aktivitätsformate, des Zeitplans usw.) • Vorbereitung (Planung der Aktivitäten, Erstellung des Arbeitsprogramms, praktische Vorkehrungen, Bestätigung der Zielgruppe(n) für die vorgesehenen Aktivitäten, Abschluss von Vereinbarungen mit Partnern usw.) • Durchführung der Aktivitäten • Nachbereitung (Bewertung der Aktivitäten und ihrer Wirkung auf unterschiedlichen Ebenen, Weitergabe und Nutzung der Projektergebnisse) Kooperationspartnerschaften können auch die Organisation länderübergreifender Unterrichts-, Ausbildungs- und Lernaktivitäten für Einzelpersonen oder Gruppen umfassen, wenn sie hinsichtlich der Erreichung der Projektziele mit einem Mehrwert verbunden sind. Das Format und der Zweck der vorgeschlagenen Aktivitäten sowie die Art und Anzahl der Teilnehmer sind im Rahmen des Projektantrags zu beschreiben und zu begründen. Bei der Konzeption eines Projekts zu berücksichtigende horizontale Aspekte: Neben der Erfüllung der formalen Kriterien und dem Abschluss einer nachhaltigen Kooperationsvereinbarung mit allen Projektpartnern können die folgenden Elemente dazu beitragen, die Wirkung und die hochwertige Umsetzung von Kooperationspartnerschaften in den verschiedenen Projektphasen zu steigern. Die Antragsteller werden aufgefordert, diese Möglichkeiten und Faktoren bei der Gestaltung von Projekten für Kooperationspartnerschaften zu berücksichtigen. Inklusion und Vielfalt Mit dem Programm Erasmus+ sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion und Fairness bei allen Aktionen gefördert werden. Zur Umsetzung dieser Grundsätze wurde eine Strategie für Inklusion und Vielfalt246 entwickelt, um mehr Teilnehmende aus einer größeren Vielfalt von Verhältnissen zu erreichen, insbesondere Teilnehmende mit geringeren Chancen, die mit Hindernissen bei der Teilnahme an europäischen Projekten konfrontiert sind. Kooperationspartnerschaften sind besonders geeignet, um im Einklang mit der entsprechenden politischen Priorität für die Aktion Inklusion und Vielfalt zum Thema des Projekts zu machen und Praktiken und Methoden weiterzuentwickeln, bei denen auf Inklusion und Vielfalt geachtet wird. Organisationen sollten auch unabhängig von der Thematik ihrer Projekte barrierefreie und inklusive Projektaktivitäten konzipieren, bei denen die Ansichten von Teilnehmenden mit geringeren Chancen berücksichtigt und diese Teilnehmenden während des gesamten Prozesses in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Ökologische Nachhaltigkeit Die Projekte sollten umweltfreundlich gestaltet werden und grüne Praktiken in alle Aspekte einbeziehen. Die Organisationen und Teilnehmer sollten bei der Konzeption des Projekts einen umweltfreundlichen Ansatz verfolgen, der alle Beteiligten dazu anregt, über Umweltfragen zu diskutieren und mehr darüber zu erfahren, sie zum Nachdenken darüber veranlasst, was auf den verschiedenen Ebenen getan werden kann, und Organisationen und Teilnehmer dabei unterstützt, alternative umweltfreundlichere Wege zur Durchführung der Projektaktivitäten zu finden. Digitale Dimension Virtuelle Zusammenarbeit und Experimente mit virtuellen und integrierten Lernangeboten sind für erfolgreiche Kooperationspartnerschaften von zentraler Bedeutung. Insbesondere bei Projekten in den Bereichen Schul- und 246 https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-inclusion-and- diversity-strategy. https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-inclusion-and-diversity-strategy https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-inclusion-and-diversity-strategy 274 Erwachsenenbildung wird nachdrücklich empfohlen, für die Zusammenarbeit vor, während und nach den Projektaktivitäten die European School Education Platform (einschließlich eTwinning) oder die Erwachsenenbildungsplattform EPALE zu nutzen. Bei Projekten im Jugendbereich wird nachdrücklich empfohlen, das Europäische Jugendportal und die EU-Jugendstrategieplattform zu nutzen. Teilhabe und zivilgesellschaftliches Engagement Das Programm unterstützt Teilhabe und aktives Engagement in allen seinen Aktionen. Die Projekte der Kooperationspartnerschaft sollten die Teilhabe der Menschen am demokratischen Leben und das soziale und zivilgesellschaftliche Engagement fördern. Der Schwerpunkt liegt auch darauf, für den Kontext der Europäischen Union zu sensibilisieren und ein entsprechendes Verständnis zu vermitteln, insbesondere was die gemeinsamen Werte der EU, die Grundsätze der Einheit und Vielfalt sowie ihre kulturelle Identität, ihr kulturelles Bewusstsein und ihr gesellschaftliches und historisches Erbe anbelangt. ZUSCHLAGSKRITERIEN Relevanz (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Inwieweit ▪ ist der Vorschlag relevant für die Ziele und Prioritäten der Aktion. Darüber hinaus wird der Vorschlag als äußerst relevant angesehen, wenn er die Priorität „Inklusion und Vielfalt“ abdeckt Bei Projekten, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden: eine oder mehrere der von der nationalen Agentur verkündeten „europäischen Prioritäten im nationalen Kontext“ abdeckt Bei Projekten, die von europäischen NRO in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung oder Jugend bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur eingereicht werden: Inwieweit der Antragsteller Aktivitäten durchführt, die die Umsetzung der EU-Politik in einem dieser Bereiche unterstützen ▪ ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant ▪ sind das Profil, die Erfahrung und die Aktivitäten der teilnehmenden Organisationen relevant für den Bereich, auf den sich der Antrag bezieht ▪ beruht der Vorschlag auf einer fundierten und angemessenen Bedarfsanalyse ▪ ist der Vorschlag dazu geeignet, Synergieeffekte zwischen verschiedenen Teilbereichen der Bereiche allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport zu schaffen, oder hat er potenziell eine starke Wirkung auf einen oder mehrere dieser Teilbereiche ▪ ist der Vorschlag innovativ ▪ ergänzt der Vorschlag andere von den teilnehmenden Organisationen bereits durchgeführte Initiativen ▪ erbringt der Vorschlag einen Mehrwert auf EU-Ebene durch Ergebnisse, die nicht erzielt werden könnten, wenn die Aktivitäten in einem einzelnen Land durchgeführt würden Qualität der Projektkonzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit ▪ sind die Projektziele klar definiert und realistisch und tragen den Bedürfnissen und Zielen der beteiligten Organisationen und den Bedürfnissen der Zielgruppen Rechnung ▪ ist die vorgeschlagene Methodik klar, angemessen und realisierbar - ist der Projektarbeitsplan klar, vollständig und wirksam und sieht angemessene 275 Phasen für die Vorbereitung, Durchführung und Weitergabe der Projektergebnisse vor - ist das Projekt kostenwirksam und weist angemessene Mittel für die einzelnen Aktivitäten zu - werden geeignete Maßnahmen zur Qualitätskontrolle, Überwachung und Evaluierung vorgeschlagen, die gewährleisten, dass das Projekt in hoher Qualität, fristgerecht und unter Einhaltung des finanziellen Rahmens durchgeführt wird ▪ sind die Aktivitäten barrierefrei und inklusiv konzipiert und stehen Menschen mit geringeren Chancen offen ▪ sind digitale Instrumente und Lernmethoden in das Projekt integriert, um die physischen Aktivitäten zu ergänzen und die Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen zu verbessern Falls Erasmus+-Online-Plattformen und -Instrumente in dem Arbeitsbereich/den Arbeitsbereichen der teilnehmenden Organisationen vorhanden sind: inwieweit werden in dem Projekt gegebenenfalls die Erasmus+-Online-Plattformen und -Instrumente (European School Education Platform, einschließlich eTwinning, EPALE, Europäisches Jugendportal, Youthpass) als Instrumente für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Projektaktivitäten genutzt ▪ ist das Projekt umweltfreundlich gestaltet und bezieht grüne Praktiken in die verschiedenen Projektphasen ein ▪ fördert das Projekt Teilhabe und bürgerschaftliches Engagement ▪ beschreibt das Projekt klar sowohl qualitative als auch quantitative Indikatoren, die realistisch und durchführbar sind und zur Verbesserung der Gesamtqualität des Projekts beitragen Projekte mit Schulungs-, Lehr- oder Lernaktivitäten: ▪ inwieweit sind diese Aktivitäten für die Projektziele geeignet und weisen ein angemessenes Teilnehmerprofil und eine ausreichende Teilnehmerzahl auf ▪ Qualität der praktischen Regelungen, des Managements und der Unterstützungsangebote bei Lern-, Unterrichts- und Ausbildungsaktivitäten ▪ Qualität der Regelungen zur Anerkennung und Validierung der Lernergebnisse der Teilnehmer gemäß den Grundsätzen der europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumente Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Inwieweit ▪ weist das Projekt eine angemessene Mischung in Bezug auf das Profil, einschließlich Basisorganisationen, die bisherige Programmerfahrung und das Fachwissen der teilnehmenden Organisationen auf, um alle Projektziele erfolgreich zu verwirklichen ▪ für Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung oder Jugend, eingereicht durch europäische NRO: gehören dem Konsortium Partnerorganisationen außerhalb der antragstellenden europäischen NRO an, sodass es für eine Zusammenarbeit außerhalb seiner nationalen Organisationen/Zweigniederlassungen offensteht ▪ bezieht das Projekt neue Programmteilnehmer und weniger erfahrene Organisationen in die Aktion ein ▪ verdeutlicht die vorgeschlagene Aufgabenverteilung das Engagement und die aktive Mitwirkung aller teilnehmenden Organisationen ▪ beinhaltet der Vorschlag wirksame Mechanismen zur Koordinierung und 276 Kommunikation der teilnehmenden Organisationen untereinander und mit anderen maßgeblichen Akteuren ▪ (sofern zutreffend) erbringt die Beteiligung einer teilnehmenden Organisation aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt (ansonsten wird die teilnehmende Organisation aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland zum Zeitpunkt der Bewertung vom Projektvorschlag ausgeschlossen.) Wirkung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Inwieweit ▪ enthält der Projektvorschlag konkrete und logische Schritte zur Integration der Projektergebnisse in die reguläre Arbeit der teilnehmenden Organisationen ▪ hat das Projekt potenziell eine positive Wirkung auf die Teilnehmer und die teilnehmenden Organisationen sowie auf die breitere Gemeinschaft ▪ haben die erwarteten Projektergebnisse das Potenzial einer Nutzung außerhalb der am Projekt teilnehmenden Organisationen während und nach der Projektlaufzeit und auf lokaler, regionaler, nationaler oder europäischer Ebene ▪ enthält der Projektvorschlag konkrete und wirksame Schritte, um die Projektergebnisse innerhalb der teilnehmenden Organisationen bekannt zu machen, die Ergebnisse an andere Organisationen und die Öffentlichkeit weiterzugeben und öffentlich auf die Finanzierung durch die Europäische Union hinzuweisen ▪ inwieweit wird in dem Projektvorschlag (sofern relevant) erläutert, wie die erstellten Materialien, Dokumente und Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden ▪ umfasst der Projektvorschlag konkrete und wirksame Schritte, um die Nachhaltigkeit des Projekts und seine Fähigkeit zu gewährleisten, auch nach Ausschöpfung der EU- Finanzhilfe weiterhin Wirkung zu entfalten und Ergebnisse zu erzielen Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte (von insgesamt 100 Punkten) erreichen. Außerdem muss jeweils mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der oben genannten Kategorien von Zuschlagskriterien erreicht werden (d. h. mindestens 13 Punkte247 in den Kategorien „Relevanz des Projekts“ und „Wirkung“, 15 Punkte in der Kategorie „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ und 10 Punkte in der Kategorie „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“). Sind zwei oder mehr Anträge mit derselben Punktzahl eingegangen, erhalten im Fall von Ermessensentscheidungen die Anträge Priorität, die zunächst in der Kategorie „Relevanz des Projekts“ und anschließend in der Kategorie „Wirkung“ die höchste Punktzahl erzielen. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Es stehen drei vorab festgelegte Pauschalbeträge zur Verfügung, die dem Gesamtbetrag der Finanzhilfe für das Projekt entsprechen: 120 000 EUR, 250 000 EUR und 400 000 EUR. Die Antragsteller wählen zwischen den drei vorab festgelegten Beträgen je nach den beabsichtigten Aktivitäten und angestrebten Ergebnissen: Bei der Planung ihrer Projekte müssen die antragstellenden Organisationen – zusammen mit ihren Projektpartnern – den Pauschalbetrag wählen, der am besten geeignet ist, die Kosten ihrer Projekte entsprechend ihren Bedürfnissen und Zielen zu decken. Die Vorschläge müssen eine Beschreibung der Aktivitäten enthalten, zu deren Durchführung sich die Antragsteller unter Verwendung des beantragten Pauschalbetrags verpflichten, und den Grundsätzen der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Wirksamkeit genügen. 247 Da Dezimalpunkte bei der Bewertung dieser Aktion nicht anwendbar sind, wird die Mindestpunktzahl für diese Kriterien auf den nächsten Punkt aufgerundet (z. B. ist die Hälfte von 25 Punkten 12,5, weshalb die zu berücksichtigende Mindestpunktzahl auf 13 Punkte aufgerundet wird). 277 Die Wahl des Pauschalbetrags sollte auf der Grundlage der vom Antragsteller geschätzten Gesamtkosten des Projekts erfolgen. Ausgehend von dieser Schätzung müssen die Antragsteller den Pauschalbetrag wählen, der ihren Bedürfnissen am besten entspricht, wobei eine effiziente Verwendung der Mittel und die Einhaltung des Kofinanzierungsprinzips zu gewährleisten sind (d. h. es wird davon ausgegangen, dass die Projekte durch andere Finanzierungsquellen kofinanziert werden, weshalb die geschätzten Gesamtkosten des Projekts höher sein müssen als der beantragte Pauschalbetrag). Im Falle von Zweifeln zwischen zwei Beträgen können die Antragsteller: a) die Kosten ihres Projekts senken, indem sie z. B. kostengünstigere Wege finden, um ähnliche Ergebnisse zu erzielen, oder indem sie die Anzahl bzw. den Umfang der Projektaktivitäten an das Budget anpassen; b) den Umfang ihres Projekts erweitern, indem sie z. B. versuchen, mehr Teilnehmende mit ihren Aktivitäten zu erreichen, die Anzahl der Aktivitäten zu erhöhen oder zusätzliche Projektergebnisse zu erzielen. Im Einklang mit den oben beschriebenen Zuschlagskriterien sind die Angemessenheit der Anzahl, des Umfangs und der Komplexität der vorgeschlagenen Projektaktivitäten im Verhältnis zu dem beantragten Betrag und den Projektzielen wichtige Elemente der Qualitätsbewertung. Beschreibung des Projekts Jeder Projektvorschlag muss eine klare Methodik für das Projektmanagement enthalten (Bedarfsanalyse, Arbeitsplan, klare Aufgabenzuweisung und Kooperationsvereinbarungen zwischen den Partnern usw.). Die Antragsteller sollten die Zuschlagskriterien im Einzelnen lesen und all ihre Elemente im Projektantrag berücksichtigen. Im Antrag beschreiben die Antragsteller ihren Projektvorschlag, indem sie ihn in „Arbeitspakete“ aufteilen. Ein Arbeitspaket ist definiert als eine Reihe von Aktivitäten, die zur Erreichung spezifischer Projektziele beitragen. Jedes Projekt muss ein spezielles Arbeitspaket für das Projektmanagement und eine Reihe von Arbeitspaketen für die Durchführung umfassen (pro Projekt werden maximal vier Arbeitspakete für die Durchführung empfohlen). Jedes Arbeitspaket für die Durchführung umfasst eine Reihe von Aktivitäten und muss klare spezifische Ziele und erwartete Ergebnisse (auch als „Arbeitsergebnisse“ bezeichnet) enthalten. Das Arbeitspaket für das Projektmanagement umfasst Überwachung, Koordinierung, Kommunikation, Evaluierung, Risikomanagement und andere für die Durchführung des Projekts erforderliche Aktivitäten. Dem Arbeitspaket für das Projektmanagement können höchstens 20 % des gesamten Projektbudgets zugewiesen werden. Bei der Bewertung dieser Anforderungen ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten: je höher der beantragte Betrag ist, desto mehr wird von der Projektmethodik erwartet, dass sie detailliert und umfassend ist. Die Vergabe von Unteraufträgen für Dienstleistungen ist zulässig, sofern sie sich nicht auf Kernaktivitäten beziehen, von denen die Erreichung der Ziele der Aktion unmittelbar abhängt. In solchen Fällen müssen die an Unterauftragnehmer vergebenen Aufgaben und der dafür veranschlagte Betrag im Projektantrag genau beschrieben werden, sofern im Antragsformular nichts anderes bestimmt ist. Für Projekte, die bei den nationalen Agenturen eingereicht werden, finden Sie im Handbuch zum Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge weitere Hinweise zu Finanzhilfen auf der Grundlage von Pauschalbeträgen, die im Rahmen von Partnerschaften für Zusammenarbeit gewährt werden. Zahlungsmodalitäten Voraussetzung für die vollständige Auszahlung der Finanzhilfe ist der Abschluss aller Aktivitäten entsprechend den im Projektantrag beschriebenen Qualitätskriterien. Falls eine oder mehrere Aktivitäten nicht oder nur teilweise abgeschlossen sind oder bei der Qualitätsbewertung als nicht zufriedenstellend bewertet werden, können entsprechende Kürzungen des Finanzhilfebetrags in der Phase des Abschlussberichts bei mangelhafter, teilweiser oder verspäteter Durchführung vorgenommen werden, indem einzelne Arbeitspakete oder Aktivitäten nicht akzeptiert werden oder indem der Gesamtbetrag um einen pauschalen Prozentsatz gekürzt wird. 278 Die Bewertung des Abschlussberichts basiert auf den detaillierten Beschreibungen der einzelnen durchgeführten Aktivitäten, auf quantitativen und qualitativen Informationen, die den Grad der Erreichung der im Antrag angegebenen Projektziele zeigen, und auf der Qualität der in die Erasmus+-Projektergebnis-Plattform hochgeladenen Projektergebnisse. KLEINERE PARTNERSCHAFTEN Kleinere Partnerschaften sollen den Zugang zum Programm auf kleinere Akteure und Personen ausweiten, die durch Maßnahmen in den Bereichen Schulbildung, Erwachsenenbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Jugend und Sport nur schwer zu erreichen sind. Mit im Vergleich zu den Kooperationspartnerschaften geringeren Finanzhilfen für Organisationen, einer kürzeren Laufzeit und einfacheren administrativen Anforderungen zielt diese Aktion darauf ab, Basisorganisationen, weniger erfahrene Organisationen und neue Programmteilnehmer zu erreichen und so die Zutrittsschranken für Organisationen mit geringerer organisatorischer Kapazität zu verringern. Diese Aktion unterstützt auch flexible Formate, die transnationale und nationale Aktivitäten, wenn auch mit einer europäischen Dimension, kombinieren, sodass Organisationen mehr Möglichkeiten haben, Menschen mit geringeren Chancen zu erreichen. Kleinere Partnerschaften können zudem zur Einrichtung und Entwicklung transnationaler Netze und zur Förderung von Synergien mit und zwischen lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Strategien beitragen. ZIELE DER AKTION • Neue Programmteilnehmer, weniger erfahrene Organisationen und kleinere Akteure für das Programm gewinnen und ihren Zugang ausweiten. Diese Partnerschaften sollten ein Einstieg für Organisationen in die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene sein. • Unterstützung der Inklusion von Zielgruppen mit geringeren Chancen • Unterstützung einer aktiven europäischen Bürgerschaft und Förderung der europäischen Dimension auf der lokalen Ebene Darüber hinaus gelten die Hauptziele der Kooperationspartnerschaften auch für kleinere Partnerschaften, und zwar entsprechend dem Geltungsbereich und Umfang des jeweiligen Projekts: • Verbesserung der Qualität der Arbeit und der Verfahren der beteiligten Organisationen und Einrichtungen, Öffnung für neue Akteure, die naturgemäß nicht zu ein und demselben Sektor gehören • Aufbau der Kapazitäten von Organisationen für die transnationale und sektorübergreifende Arbeit • Berücksichtigung gemeinsamer Bedürfnisse und Prioritäten in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport • Förderung von Transformation und Wandel (auf individueller, institutioneller oder sektoraler Ebene) mit dem Ergebnis von Verbesserungen, und zwar entsprechend dem Kontext der jeweiligen Organisation WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR DIE BEANTRAGUNG EINER KLEINEREN PARTNERSCHAFT ERFÜLLT SEIN? Kleinere Partnerschaften müssen die folgenden Kriterien erfüllen, um für eine Finanzhilfe im Rahmen von Erasmus+ in Betracht zu kommen. FÖRDERKRITERIEN Um für eine Erasmus+-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für kleinere Partnerschaften die folgenden Förderkriterien erfüllen: 279 Wer ist antragsberechtigt? Jede teilnehmende Organisation in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Die betreffende Organisation stellt den Antrag im Namen aller am Projekt beteiligten Organisationen. Im Falle von Anträgen in den Bereichen Schulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Erwachsenenbildung und Jugend, die bei nationalen Agenturen eingereicht werden, darf eine Organisation nur einmal pro Frist248 einen Antrag stellen. Welche Arten von Organisationen können an dem Projekt teilnehmen? An einer kleineren Partnerschaft kann jede öffentliche oder private Organisation249 teilnehmen, die in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland (siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens) ansässig ist.250 Unabhängig von dem Bereich, auf den sich das Projekt bezieht, stehen kleinere Partnerschaften allen Organisationen offen, die in einem beliebigen Teilbereich der Bereiche allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Sport oder anderer sozioökonomischer Sektoren tätig sind oder sich bereichsübergreifend engagieren (z. B. lokale, regionale und nationale Behörden, Anerkennungs- und Validierungszentren, Handelskammern, Handelsorganisationen, Beratungszentren, Kultur- und Sportorganisationen). Je nach der Priorität und den Zielsetzungen des Projekts sollten an einer kleineren Partnerschaft die am besten geeigneten Partner mit möglichst vielfältigem Hintergrund beteiligt sein, damit die verschiedenen Erfahrungen, Profile und spezifischen Kenntnisse genutzt werden können. Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen Kleinere Partnerschaften sind transnationale Partnerschaften, an denen mindestens zwei Organisationen aus zwei unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern beteiligt sein müssen. Die Anzahl der an einer Partnerschaft teilnehmenden Organisationen ist nach oben nicht begrenzt. Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen alle teilnehmenden Organisationen benannt werden. Im Falle von Anträgen in den Bereichen Schulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Erwachsenenbildung und Jugend, die bei nationalen Agenturen eingereicht werden, darf ein und dieselbe Organisation (eine OID) als Antragsteller oder als Partner pro Frist an höchstens fünf Anträgen beteiligt sein.251 Abgedeckte Prioritäten Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen kleinere Partnerschaften entweder • mindestens eine horizontale Priorität und/oder 249 Für die Zwecke dieser Aktion gelten informelle Gruppen junger Menschen nicht als Organisation und kommen daher nicht für eine Teilnahme (weder als Antragsteller noch als Partner) in Betracht. 250 Hochschuleinrichtungen in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland, die an einer kleineren Partnerschaft teilnehmen möchten, müssen über eine gültige Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. 251 Diese Obergrenze gilt für alle Anträge kleinerer Partnerschaften, die für alle förderfähigen Bereiche eingereicht werden. 280 • mindestens eine spezifische Priorität abdecken, die für den am stärksten betroffenen Teilbereich der Bereiche allgemeine und berufliche Bildung, Jugend oder Sport relevant ist. Bei Projekten in den Bereichen berufliche Aus- und Weiterbildung, Schulbildung, Erwachsenenbildung und Jugend, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, können die nationalen Agenturen diejenigen dieser Prioritäten, die in ihrem jeweiligen nationalen Kontext besonders relevant sind, stärker berücksichtigen („europäische Prioritäten im nationalen Kontext“). Nationale Agenturen müssen potenzielle Antragsteller über ihre offiziellen Websites ordnungsgemäß informieren. Bei Projekten im Bereich des Sports kann nur eine (horizontale oder spezifische) Priorität behandelt werden. Ort(e) der Aktivitäten Alle Aktivitäten der kleineren Partnerschaften müssen in den Ländern der Organisationen durchgeführt werden, die am Projekt beteiligt sind. Wenn dies im Zusammenhang mit den Zielen oder der Durchführung des Projekts hinreichend begründet ist, können Aktivitäten darüber hinaus auch an dem Ort stattfinden, an dem eine Einrichtung der Europäischen Union ihren Sitz hat252, selbst wenn an dem Projekt keine Einrichtung aus dem Gastland dieser Einrichtung beteiligt ist. Projektdauer Zwischen 6 und 24 Monaten. Die Dauer muss bei der Antragstellung je nach Projektzielen und Art der im betreffenden Zeitraum geplanten Aktivitäten angeben werden. In Ausnahmefällen kann die Laufzeit von kleineren Partnerschaften auf Antrag des Begünstigten und mit Zustimmung der nationalen Agentur oder der Exekutivagentur verlängert werden. Die Verlängerung hat jedoch keine Auswirkungen auf die Gesamthöhe der Finanzhilfe. Wo ist der Antrag zu stellen? Für kleinere Partnerschaften in den Bereichen berufliche Aus- und Weiterbildung, Schulbildung, Erwachsenenbildung und Jugend, eingereicht von einer in diesen Bereichen tätigen Organisation: • Bei der nationalen Agentur des Landes, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Für kleinere Partnerschaften im Sportbereich: • Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA): Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-SPORT-2026-SSCP In beiden Fällen kann ein und dasselbe Partnerkonsortium nur einen einzigen Antrag je Frist stellen, und zwar nur bei einer einzigen Agentur.253 252 Sitze der Organe der Europäischen Union sind Brüssel, Frankfurt, Luxemburg und Straßburg. Eine Liste der Organe und Einrichtungen der EU finden Sie unter https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and- bodies_de. https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de 281 Wann ist der Antrag zu stellen? Für kleinere Partnerschaften in den Bereichen berufliche Aus- und Weiterbildung, Schulbildung, Erwachsenenbildung und Jugend, eingereicht von einer in diesen Bereichen tätigen Organisation: Die Finanzhilfeanträge sind einzureichen bis: 5. März, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), bei Projekten, die zwischen dem 1. September eines Jahres und dem 31. Dezember desselben Jahres beginnen. Mögliche zusätzliche Frist für kleinere Partnerschaften in den Bereichen berufliche Aus- und Weiterbildung, Schulbildung, Erwachsenenbildung und Jugend: • Die nationalen Agenturen können eine zusätzliche Antragsrunde für Projekte in den Bereichen berufliche Aus- und Weiterbildung, Schulbildung, Erwachsenenbildung und Jugend durchführen, für die die Bestimmungen dieses Leitfadens ebenfalls gelten. Die nationalen Agenturen informieren dann auf ihren Webseiten über diese Möglichkeit. • Falls die zusätzliche Antragsrunde durchgeführt wird, müssen Antragsteller für Projekte, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. August des Folgejahres beginnen, ihren Finanzhilfeantrag bis zum 1. Oktober, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), einreichen. Für kleinere Partnerschaften im Sportbereich: • Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 5. März um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Ein Projekt im Rahmen einer kleineren Partnerschaft besteht aus vier Phasen, die bereits vor der Auswahl des Projektvorschlags für die Förderung beginnen: Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung. Die teilnehmenden Organisationen und die Teilnehmer an den Aktivitäten sollten in allen Phasen eine aktive Rolle spielen und so ihre Lernerfahrung verbessern. • Planung (Festlegung der Bedürfnisse, der Ziele, der Projekt- und Lernergebnisse, der Aktivitätsformate, des Zeitplans usw.) • Vorbereitung (Planung der Aktivitäten, Erstellung des Arbeitsprogramms, praktische Vorkehrungen, Bestätigung der Zielgruppe(n) für die vorgesehenen Aktivitäten, Abschluss von Vereinbarungen mit Partnern usw.) • Durchführung der Aktivitäten • Nachbereitung (Bewertung der Aktivitäten und ihrer Wirkung auf unterschiedlichen Ebenen, Weitergabe und Nutzung der Projektergebnisse) Kleinere Partnerschaften können auch die Organisation länderübergreifender Unterrichts-, Ausbildungs- und Lernaktivitäten für Einzelpersonen oder Gruppen umfassen, wenn sie hinsichtlich der Erreichung der Projektziele mit einem Mehrwert verbunden sind. Bei kleineren Partnerschaften im Sportbereich wird empfohlen, mindestens einen lokalen oder regionalen Sportverein in die Vorschläge einzubeziehen. Bei der Konzeption eines Projekts zu berücksichtigende horizontale Aspekte: 282 Neben der Erfüllung der formalen Kriterien und dem Abschluss einer nachhaltigen Kooperationsvereinbarung mit allen Projektpartnern können die folgenden Elemente dazu beitragen, die Wirkung und die hochwertige Umsetzung von kleineren Partnerschaften zu steigern. Die Antragsteller werden aufgefordert, diese Möglichkeiten und Aspekte bei der Gestaltung von Projekten für kleinere Partnerschaften zu berücksichtigen. Inklusion und Vielfalt Mit dem Programm Erasmus+ sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion und Fairness bei allen Aktionen gefördert werden. Zur Umsetzung dieser Grundsätze wurde eine Strategie für Inklusion und Vielfalt254 entwickelt, um mehr Teilnehmende aus einer größeren Vielfalt von Verhältnissen zu erreichen, insbesondere Teilnehmende mit geringeren Chancen, die mit Hindernissen bei der Teilnahme an europäischen Projekten konfrontiert sind. Kleinere Partnerschaften sind besonders geeignet, um im Einklang mit der entsprechenden politischen Priorität für die Aktion Inklusion und Vielfalt zum Thema des Projekts zu machen und Praktiken und Methoden weiterzuentwickeln, bei denen auf Inklusion und Vielfalt geachtet wird. Organisationen sollten auch unabhängig von der Thematik ihrer Projekte barrierefreie und inklusive Projektaktivitäten konzipieren, bei denen die Ansichten von Teilnehmenden mit geringeren Chancen berücksichtigt und diese Teilnehmenden während des gesamten Prozesses in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Ökologische Nachhaltigkeit Die Projekte sollten umweltfreundlich gestaltet werden und grüne Praktiken in alle Aspekte einbeziehen. Die Organisationen und Teilnehmer sollten bei der Konzeption des Projekts einen umweltfreundlichen Ansatz verfolgen, der alle Beteiligten dazu anregt, über Umweltfragen zu diskutieren und mehr darüber zu erfahren, sie zum Nachdenken darüber veranlasst, was auf den verschiedenen Ebenen getan werden kann, und Organisationen und Teilnehmer dabei unterstützt, alternative umweltfreundlichere Wege zur Durchführung der Projektaktivitäten zu finden. Digitale Dimension Virtuelle Zusammenarbeit und Experimente mit virtuellen und integrierten Lernangeboten sind für erfolgreiche kleinere Partnerschaften von zentraler Bedeutung. Insbesondere bei Projekten in den Bereichen Schul- und Erwachsenenbildung wird nachdrücklich empfohlen, für die Zusammenarbeit vor, während und nach den Projektaktivitäten die European School Education Platform, eTwinning und die Erwachsenenbildungsplattform EPALE zu nutzen. Bei Projekten im Jugendbereich wird nachdrücklich empfohlen, für die Zusammenarbeit vor, während und nach den Projektaktivitäten das Europäische Jugendportal und die EU-Jugendstrategieplattform zu nutzen. Teilhabe und zivilgesellschaftliches Engagement Das Programm unterstützt Teilhabe und aktives Engagement in allen seinen Aktionen. Die Projekte der kleineren Partnerschaften sollten die Teilhabe der Menschen am demokratischen Leben und das soziale und zivilgesellschaftliche Engagement fördern. Der Schwerpunkt liegt auch darauf, für den Kontext der Europäischen Union zu sensibilisieren und ein entsprechendes Verständnis zu vermitteln, insbesondere was die gemeinsamen Werte der EU, die Grundsätze der Einheit und Vielfalt sowie ihre kulturelle Identität, ihr kulturelles Bewusstsein und ihr gesellschaftliches und historisches Erbe anbelangt. AUSSCHLUSS- UND EIGNUNGSKRITERIEN Zusätzlich zu den oben genannten Zulassungskriterien werden die Antragsteller anhand der einschlägigen Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. ZUSCHLAGSKRITERIEN 254 https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-inclusion-and- diversity-strategy. https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-inclusion-and-diversity-strategy https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-inclusion-and-diversity-strategy 283 Relevanz (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit ▪ ist der Projektvorschlag relevant für die Ziele und Prioritäten der Aktion. Darüber hinaus wird der Vorschlag als äußerst relevant angesehen, wenn er die Priorität „Inklusion und Vielfalt“ abdeckt Bei Projekten, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden: eine oder mehrere der von der nationalen Agentur verkündeten „europäischen Prioritäten im nationalen Kontext“ abdeckt ▪ ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant ▪ sind das Profil, die Erfahrung und die Aktivitäten der teilnehmenden Organisationen relevant für den Bereich, auf den sich der Antrag bezieht ▪ erbringt der Vorschlag einen Mehrwert auf EU-Ebene durch Aufbau der Kapazitäten von Organisationen für die Beteiligung an grenzüberschreitender Zusammenarbeit und Vernetzung Qualität der Projektkonzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit ▪ sind die Projektziele klar definiert und realistisch und tragen den Bedürfnissen und Zielen der beteiligten Organisationen und den Bedürfnissen der Zielgruppen Rechnung ▪ sind die Aktivitäten barrierefrei und inklusiv konzipiert und stehen Menschen mit geringeren Chancen offen ▪ ist die vorgeschlagene Methodik klar, angemessen und realisierbar − ist der Projektarbeitsplan klar, vollständig und wirksam und sieht angemessene Phasen für die Vorbereitung, Durchführung und Weitergabe der Projektergebnisse vor − ist das Projekt kostenwirksam und weist angemessene Mittel für die einzelnen Aktivitäten zu ▪ werden digitale Instrumente und Lernmethoden in das Projekt integriert, um die physischen Aktivitäten zu ergänzen und die Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen zu verbessern o Sofern zutreffend: inwieweit werden in dem Projekt die Erasmus+- Onlineplattformen (European School Education Platform, EPALE, Europäisches Jugendportal, EU-Jugendstrategieplattform) als Instrumente für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Projektaktivitäten genutzt ▪ ist das Projekt umweltfreundlich gestaltet und bezieht grüne Praktiken in die verschiedenen Projektphasen ein ▪ fördert das Projekt Teilhabe und bürgerschaftliches Engagement Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Inwieweit ▪ weist das Projekt eine angemessene Mischung in Bezug auf das Profil der teilnehmenden Organisationen auf ▪ bezieht das Projekt neue Programmteilnehmer und weniger erfahrene Organisationen in die Aktion ein ▪ verdeutlicht die vorgeschlagene Aufgabenverteilung das Engagement und die aktive Mitwirkung aller teilnehmenden Organisationen ▪ beinhaltet der Vorschlag wirksame Mechanismen zur Koordinierung und Kommunikation zwischen den teilnehmenden Organisationen. Wirkung Inwieweit 284 (Höchstpunktzahl 20 Punkte) ▪ enthält der Projektvorschlag konkrete und logische Schritte zur Integration der Projektergebnisse in die reguläre Arbeit der teilnehmenden Organisationen ▪ hat das Projekt das Potenzial einer positiven Wirkung auf die Teilnehmer und die teilnehmenden Organisationen sowie auf die breitere Gemeinschaft ▪ beinhaltet der Projektvorschlag angemessene Möglichkeiten zur Bewertung der Projektergebnisse ▪ enthält der Projektvorschlag konkrete und wirksame Schritte, um die Projektergebnisse innerhalb der teilnehmenden Organisationen bekannt zu machen, die Ergebnisse an andere Organisationen und die Öffentlichkeit weiterzugeben und öffentlich auf die Finanzierung durch die Europäische Union hinzuweisen Die Vorschläge kommen nur dann für eine Förderung in Betracht, wenn sie mindestens 60 Punkte erreichen. Außerdem muss jeweils mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der oben genannten Kategorien von Zuschlagskriterien erreicht werden (d. h. mindestens 15 Punkte in den Kategorien „Relevanz des Projekts“ und „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ 10 Punkte in den Kategorien „Qualität der Zusammensetzung der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und „Wirkung“). Sind zwei oder mehr Anträge mit derselben Punktzahl eingegangen, erhalten im Fall von Ermessensentscheidungen die Anträge Priorität, die zunächst in der Kategorie „Relevanz des Projekts“ und anschließend in der Kategorie „Wirkung“ die höchste Punktzahl erzielen. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Es stehen zwei vorab festgelegte Pauschalbeträge zur Verfügung: 30 000 EUR und 60 000 EUR. Die Antragsteller wählen zwischen den beiden vorab festgelegten Beträgen je nach den beabsichtigten Aktivitäten und angestrebten Ergebnissen: Bei der Planung ihrer Projekte müssen die antragstellenden Organisationen – zusammen mit ihren Projektpartnern – den Pauschalbetrag wählen, der am besten geeignet ist, die Kosten ihrer Projekte entsprechend ihren Bedürfnissen und Zielen zu decken. Die Vorschläge müssen eine Beschreibung der Aktivitäten enthalten, zu deren Durchführung sich die Antragsteller unter Verwendung des gewählten Pauschalbetrags verpflichten, und den Grundsätzen der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Wirksamkeit genügen. Die Wahl des Pauschalbetrags sollte auf der Grundlage der vom Antragsteller geschätzten Gesamtkosten des Projekts erfolgen. Aufgrund dieser Schätzung müssen die Antragsteller den Pauschalbetrag wählen, der ihren Bedürfnissen am besten entspricht, wobei eine effiziente Verwendung der Mittel und die Einhaltung des Kofinanzierungsprinzips zu gewährleisten sind (d. h. es wird davon ausgegangen, dass die Projektbudgets durch andere Finanzierungsquellen kofinanziert werden, weshalb die geschätzten Gesamtkosten des Projekts höher sein müssen als der gewählte Pauschalbetrag). Im Falle von Zweifeln zwischen zwei Beträgen können die Antragsteller: a) die Kosten ihres Projekts senken, indem sie z. B. kostengünstigere Wege finden, um ähnliche Ergebnisse zu erzielen, oder indem sie die Anzahl bzw. den Umfang der Projektaktivitäten an das Budget anpassen; b) den Umfang ihres Projekts erweitern, indem sie z. B. versuchen, mehr Teilnehmende mit ihren Aktivitäten zu erreichen, die Anzahl der Aktivitäten zu erhöhen oder zusätzliche Projektergebnisse zu erzielen. Die Angemessenheit der Anzahl, des Umfangs und der Komplexität der vorgeschlagenen Projektaktivitäten in Bezug auf den gewählten Betrag sowie ihre Relevanz für die Projektziele sind wichtige Elemente der Qualitätsbewertung in Übereinstimmung mit den oben beschriebenen Zuschlagskriterien. Beschreibung des Projekts 285 In Anbetracht dessen, dass kleinere Partnerschaften ein Instrument für die Einbeziehung neuer Projektteilnehmer und weniger erfahrener Organisationen sind, das ihnen den Zugang zum Programm ermöglichen soll, wird der Umfang der zur Beantragung einer Finanzhilfe im Rahmen dieser Aktion erforderlichen Informationen einfach gehalten, wobei die Einhaltung der EU-Haushaltsordnung gewährleistet wird. Die Antragsteller sollten die Zuschlagskriterien sorgfältig lesen und alle Kriterien im Projektantrag berücksichtigen. Der Vorschlag muss Projektziele, vorgeschlagene Aktivitäten und erwartete Ergebnisse enthalten, die kohärent und eindeutig miteinander verknüpft sein müssen. Im Projektantrag sind die geplanten Projektaktivitäten aufzuführen und zu beschreiben sowie der Anteil der Finanzhilfe anzugeben, der jeder Aktivität zugewiesen wird. Die Vergabe von Unteraufträgen für Dienstleistungen ist zulässig, sofern sie sich nicht auf Kernaktivitäten beziehen, von denen die Erreichung der Ziele der Aktion unmittelbar abhängt. In solchen Fällen müssen die an Unterauftragnehmer vergebenen Aufgaben und der dafür zugewiesene Betrag im Projektantrag genau beschrieben werden. Auszahlung der Finanzhilfe Voraussetzung für die vollständige Auszahlung der Finanzhilfe ist der Abschluss aller Aktivitäten entsprechend den im Projektantrag beschriebenen Qualitätskriterien. Falls eine oder mehrere Aktivitäten nicht oder nur teilweise abgeschlossen sind oder bei der Qualitätsbewertung als nicht zufriedenstellend bewertet werden, können entsprechende Kürzungen des Finanzhilfebetrags in der Phase des Abschlussberichts bei mangelhafter, teilweiser oder verspäteter Durchführung vorgenommen werden, indem einzelne Aktivitäten nicht akzeptiert werden oder indem der Gesamtbetrag um einen pauschalen Prozentsatz gekürzt wird. Die Bewertung des Abschlussberichts basiert auf den detaillierten Beschreibungen der einzelnen durchgeführten Aktivitäten, auf Informationen, die den Grad der Erreichung der im Antrag angegebenen Projektziele zeigen, und auf der Qualität der in die Erasmus+-Projektergebnis-Plattform hochgeladenen Projektergebnisse. 286 EUROPÄISCHE PARTNERSCHAFTEN FÜR DIE SCHULENTWICKLUNG Schulen haben einen maßgeblichen Einfluss auf künftige Generationen: Sie ermöglichen den Erwerb von Grundfertigkeiten, das Lernen über die Europäische Union und ihre Werte, die Entwicklung zu aktiven Bürgerinnen und Bürgern in inklusiven Gesellschaften und wecken Interesse am lebenslangen Lernen in jungen Jahren. Durch grenzüberschreitende Projekte können Schulen europäische Werte nicht nur als Grundsätze, sondern in der Praxis durch Interaktionen mit Gleichaltrigen und Eintauchen in neue Situationen und Orte vermitteln. Durch Europäische Partnerschaften für die Schulentwicklung werden strategische Innovationen und der Austausch von Verfahren zwischen den wichtigsten Akteuren in Schulbildungssystemen unterstützt: Schulbehörden, Koordinierungsstellen, Schulen der Vorschul-, Primar- und Sekundarstufe sowie andere Interessenträger wie Lehrerverbände. Durch die Aktion werden Schulbehörden dabei unterstützt, bewährte Strategien in Schlüsselbereichen wie der Förderung der kontinuierlichen beruflichen Fortbildung von Lehrkräften, der Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs und der Verbesserung der Qualität des Unterrichts und der Ausbildung im Allgemeinen zu ermitteln und zu übertragen. Im Rahmen der Projekte werden auch innovative Lehrmethoden und Lehrpläne erprobt und integriert, z. B. in den Bereichen Grundfertigkeiten, Fremdsprachenerwerb, europäische Werte, politische Bildung und Lernen über die EU. Die Initiative zur Schaffung der Europäischen Partnerschaften für die Schulentwicklung ist im politischen Rahmen des europäischen Bildungsraums255 und der Union der Kompetenzen256 verankert. Die Partnerschaften werden insbesondere zur Umsetzung der politischen Empfehlungen beitragen, die im Zusammenhang mit dem europäischen Bildungsraum angenommen wurden, insbesondere der Empfehlung des Rates „‚Europa in Bewegung‘ – Lernmobilität für alle“257. ZIELE DER AKTION Ziel der Europäischen Partnerschaften für die Schulentwicklung ist es, eine bessere grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Mobilität zwischen Schulen in ganz Europa zu fördern. Mit den Europäischen Partnerschaften für die Schulentwicklung soll Folgendes erreicht werden: ▪ Verbesserung der Qualität des Lernens und Lehrens an Schulen durch europäische Zusammenarbeit ▪ Stärkung der institutionellen Kapazitäten und Strukturen, die erforderlich sind, um die Lernmobilität in der Schulbildung auszuweiten, insbesondere durch die Schaffung von Synergien mit den Aktivitäten, die im Rahmen der Leitaktion 1 von Erasmus+ ermöglicht werden; ▪ Förderung von Innovationen in den Verfahren, Prozessen und politischen Maßnahmen der schulischen Bildung durch Anwendung der Ergebnisse und bewährten Verfahren erfolgreicher länderübergreifender Projekte und Ausweitung ihrer Wirkung über die Projektpartnerorganisationen hinaus WELCHE AKTIVITÄTEN KÖNNEN VON EUROPÄISCHEN PARTNERSCHAFTEN FÜR DIE SCHULENTWICKLUNG DURCHGEFÜHRT WERDEN? Europäische Partnerschaften für die Schulentwicklung können zur Erstellung ihres Arbeitsplans aus einer Reihe von Aufgaben in zwei Kategorien auswählen: 1. Verbesserung der Qualität des Lernens und Lehrens in der Schule: ▪ Innovatives Lehren und Lernen: Konzeption und Erprobung innovativer Lernaktivitäten und Lehrmethoden (einschließlich nichtformaler und informeller Ansätze) mit Schwerpunkt auf Themen im Zusammenhang mit den politischen Prioritäten der EU im Schulbildungssektor, einschließlich Grundfertigkeiten, Lernen über die EU, aktive Bürgerschaft und EU-Werte sowie Aktivitäten in einer anderen Sprache als der Unterrichtssprache 255 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52020DC0625. 256 https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/union-skills. 257 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202403364. 287 (integrierter Sprachunterricht (Content and Language Integrated Learning, CLIL)). Derartige Aktivitäten müssen während der Laufzeit des Projekts mehrmals getestet werden, um ihre Effizienz und Anwendbarkeit in unterschiedlichen Zusammenhängen zu ermitteln. ▪ Kollaboratives Lehren: Gemeinsame Vorbereitung von Lerninhalten und Umsetzung von Co-Teaching durch Lehrkräfte aus verschiedenen Ländern. Die daraus resultierenden Inhalte müssen während der Laufzeit des Projekts mehrmals umgesetzt werden, um eine dauerhafte Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften in verschiedenen Ländern zu bewirken. Virtuelle Lehrtätigkeiten können einbezogen werden. Um einen direkten Peer-to-Peer-Austausch zu gewährleisten, muss jedoch zumindest ein Teil der durchgeführten kollaborativen Lehraktivitäten physisch in mehreren an der Partnerschaft beteiligten Schulen stattfinden. ▪ Peer-Learning und Mentoring: Konzeption und Erprobung von Peer-Learning-, Job-Shadowing- und Mentoring- Aktivitäten unter Beteiligung von Lehrkräften, Schulleitungen und politischen Entscheidungsträgern aus verschiedenen Ländern. Die Aktivitäten sollten sich auf die Bereitstellung von Lerninhalten oder die Übertragung erfolgreicher Schulmanagementpraktiken konzentrieren. ▪ Vertretung von Lehrkräften und Ressourcenmanagement: Entwicklung und Koordinierung von Mechanismen auf lokaler oder regionaler Ebene zur Bündelung der Lehrkräfteressourcen und zur leichteren Vertretung von Lehrkräften, auch während Phasen der Lernmobilität. 2. Aufbau von Kapazitäten für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Schulbildung: ▪ Unterstützende Strukturen und Fachwissen: Einrichtung spezieller Mobilitätskoordinatoren, Kontaktstellen, internationaler Büros oder ähnlicher Unterstützungsdienste, die eine Bündelung von Ressourcen auf lokaler oder regionaler Ebene ermöglichen, um die Durchführung länderübergreifender Aktivitäten in der Schulbildung zu unterstützen. Gegebenenfalls Entwicklung spezieller Unterstützungsmechanismen für die Einbeziehung von Teilnehmenden mit geringeren Chancen in länderübergreifende Projekte und Angebot spezieller Schulungen für Schulpersonal. ▪ Durchgängige Berücksichtigung grenzüberschreitender Aktivitäten: Standardisierung der Verfahren für die Durchführung grenzüberschreitender Aktivitäten in der Schulbildung, Integration europäischer und nationaler Qualitätsstandards für die Lernmobilität von Schulpersonal und Lernenden in die tägliche Praxis der Schulen, Ermittlung administrativer Hindernisse und Bemühung um ihre Beseitigung, Sensibilisierung von Schulleitungen, politischen Entscheidungsträgern und anderen Fachkräften für die Chancen und Vorteile der grenzüberschreitenden Lernmobilität und Zusammenarbeit. ▪ Prüfung von „Mobilitätsfenstern“: Festlegung von Zeiträumen von einer oder mehreren Wochen des Schuljahres, in denen die Entsendung und Aufnahme von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern im Rahmen grenzüberschreitender Mobilitätsaktivitäten als Routine in die tägliche Arbeit der Schule integriert werden, wobei die regulären Schularbeitszeiten und -ferien zu beachten sind. Ermittlung von Management- und Lehrmethoden, die den Erfolg solcher Mobilitätsfenster unterstützen oder beeinträchtigen. Testen und Übertragen der besten Lösungen. ▪ Anerkennung der Lernergebnisse: Ermittlung bewährter Verfahren für die Anerkennung der Ergebnisse von Lernphasen im Ausland (einschließlich, soweit möglich, automatischer Anerkennung) und weitgehende Übertragung dieser Verfahren auf das Schulsystem. Förderung des Abschlusses grenzüberschreitender Anerkennungsvereinbarungen, Absichtserklärungen und anderer Mechanismen für eine nachhaltige Zusammenarbeit bei der Anerkennung. ▪ Anerkennung von Projektarbeit: Ermittlung und Übertragung bewährter Verfahren für die Anerkennung der Projektarbeit von Schulpersonal, um eine nachhaltige und hochwertige Umsetzung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu ermöglichen. ▪ Aufbau von Kapazitäten durch Weiterbildung von Schulleitungen und Schulpersonal: Aufbau von internem Fachwissen zur Bereitstellung von Weiterbildungsmaßnahmen für Schulpersonal, einschließlich Projektplanungs- und -managementkompetenzen, Schulungen für Lehrkräfte, die Schülerinnen und Schüler im 288 Ausland begleiten oder an Mobilitätsaktivitäten teilnehmende Schülerinnen und Schüler aus der Ferne betreuen, sowie Schulungen für diese Schülerinnen und Schüler vor der Abreise usw. In der Anfangsphase kann externes Fachwissen einbezogen werden, um interne Kapazitäten aufzubauen (d. h. „Ausbildung der Ausbildenden“). Es muss jedoch nachgewiesen werden, dass das Projekt anschließend in der Lage ist, diese Vorteile zu multiplizieren, indem die Schulung vom Personal der teilnehmenden Organisationen unabhängig durchgeführt wird. Reisekosten und Lernmobilitätsaktivitäten im Rahmen von Europäischen Partnerschaften für die Schulentwicklung Die förderfähigen Projektkosten umfassen alle Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung der genannten Aufgaben, einschließlich Reisekosten für Treffen zwischen Projektpartnern, Erprobung spezifischer Lernprogramme, Co- Teaching-Methoden, Personalschulungen usw. Gleichzeitig wird der Begriff „Erasmus+-Lernmobilitätsaktivitäten“ im Kapitel „Mobilität für Schüler und Personal in der Schulbildung“ genau definiert: Dabei handelt es sich um bildungsbezogene, strategische, transnationale und strukturierte (dokumentierte) Mobilitätsaktivitäten. Die Lernmobilität darf daher nicht mit anderen Gründen für Reisen ins Ausland im Rahmen eines Erasmus+-Projekts verwechselt werden. Im Rahmen der Europäischen Partnerschaften für die Schulentwicklung dürfen nicht systematisch dieselben Arten von Aktivitäten dupliziert werden, die im Rahmen der Leitaktion 1 finanziert werden; allerdings können gelegentlich Aktivitätsformate umgesetzt werden, die denen der Leitaktion 1 ähneln, wenn diese Aktivitäten integraler Bestandteil der oben aufgeführten Projektaufgaben sind. Um die Projektergebnisse weiter zu optimieren und erfolgreiche Verfahren zur Verbesserung der Lernmobilität zu verbreiten (z. B. durch die Einbeziehung einer größeren Zahl von Schulen und Teilnehmenden), sollten Europäische Partnerschaften für die Schulentwicklung Synergien mit Mobilitätsprojekten der Leitaktion 1 und insbesondere dem Akkreditierungssystem schaffen. FÖRDERKRITERIEN Wer ist antragsberechtigt? Bei der antragstellenden Organisation (Koordinator) muss es sich um eine lokale oder regionale Schulbehörde oder eine Schulkoordinierungsstelle mit Sitz in einem EU- Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland handeln. Die antragstellende Organisation stellt den Antrag im Namen aller teilnehmenden Organisationen. Eine Organisation kann innerhalb der Antragsfrist nur einen Antrag koordinieren. Welche Arten von Organisationen können an dem Projekt teilnehmen? Die folgenden Arten von Organisationen können als Partner teilnehmen258: ▪ Schulen, die allgemeine Bildung im Vorschul-, Primar- oder Sekundarbereich anbieten, einschließlich Organisationen, die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung anbieten ▪ Lokale und regionale Schulbehörden oder Schulkoordinierungsstellen 258 Die Definition der förderfähigen Organisationen wird in jedem EU-Mitgliedstaat oder jedem mit dem Programm assoziierten Drittland von der zuständigen nationalen Behörde festgelegt und auf der Website der zuständigen nationalen Agentur zusammen mit einschlägigen Beispielen veröffentlicht. Die gleiche Definition der förderfähigen lokalen und regionalen Schulbehörden gilt für Projektkoordinatoren und Projektpartner. Die nationale Behörde kann beschließen, zum dritten Punkt keine förderfähigen Organisationen festzulegen, wenn es im nationalen Schulbildungssystem keine entsprechenden Organisationen gibt. 289 ▪ Verbände von Lehrkräften, Schulleitern, Schulpersonal, Elternverbände und andere Interessenträger im Schulbildungssystem Partnerorganisationen müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen An jeder Partnerschaft müssen mindestens sechs Organisationen beteiligt sein. Im Land der antragstellenden Organisation und in mindestens einem anderen Land müssen folgende Organisationen beteiligt sein: mindestens eine lokale oder regionale Schulbehörde oder eine Koordinierungsstelle für Schulen; mindestens zwei allgemeinbildende Schulen im Vorschul-, Primar- oder Sekundarbereich, einschließlich Einrichtungen, die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung anbieten. Förderfähige Aktivitäten Eine Liste der förderfähigen Aktivitäten findet sich im Abschnitt „Welche Aktivitäten können von Europäischen Partnerschaften für die Schulentwicklung durchgeführt werden?“. Damit Projekte förderfähig sind, müssen sie mindestens drei Aufgaben umsetzen, darunter mindestens eine aus jeder der beiden Kategorien: „Verbesserung der Qualität des Lernens und Lehrens in der Schule“ und „Internationalisierung und Kapazitätsaufbau in der Schulbildung“. Ort der Aktivitäten Alle Projektaktivitäten müssen in den Ländern der teilnehmenden Organisationen durchgeführt werden. Sofern dies im Hinblick auf die Ziele oder die Durchführung des Projekts ordnungsgemäß begründet wird, gilt darüber hinaus Folgendes: ▪ Aktivitäten können auch an dem Ort stattfinden, an dem ein Organ der Europäischen Union seinen Sitz hat, wenn die Aktivität bei oder in Zusammenarbeit mit einem EU- Organ organisiert wird259, selbst wenn an dem Projekt keine Organisation aus dem Gastland dieses Organs beteiligt ist. ▪ Aktivitäten zur Weitergabe der Ergebnisse können auch in anderen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern durchgeführt werden. Wo ist der Antrag zu stellen? Der Antrag wird bei der nationalen Agentur des Landes eingereicht, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 9. April um 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) einreichen. Die nationalen Agenturen können beschließen, eine zweite Frist einzuräumen. In diesem Fall wird die nationale Agentur die Antragsteller über ihre Website informieren. Im Falle einer zweiten Frist müssen die Antragsteller ihren Antrag bis zum 1. Oktober um 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) einreichen. Projektbeginn Die folgenden Anfangsdaten können für Projekte gewählt werden: 259 Sitze der Organe der Europäischen Union sind Brüssel, Frankfurt, Luxemburg und Straßburg. Eine Liste der Organe der EU finden Sie unter https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de. https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/types-institutions-and-bodies_de 290 ▪ Runde 1: 1. Oktober desselben Jahres ▪ Runde 2 (sofern zutreffend): zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai des Folgejahres Projektdauer 36 Monate AUSSCHLUSS- UND EIGNUNGSKRITERIEN Zusätzlich zu den oben genannten Zulassungskriterien werden die Antragsteller anhand der einschlägigen Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. ZUSCHLAGSKRITERIEN Die eingereichten Anträge werden bewertet, indem auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien und Gewichtungen eine Punktwertung mit insgesamt 100 möglichen Punkten vergeben wird. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen: ▪ mindestens 70 von insgesamt 100 Punkten und ▪ mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der vier Kategorien von Zuschlagskriterien260. Relevanz (Höchstpunktzahl 15 Punkte) Inwieweit erfüllt der Vorschlag die folgenden Kriterien, d. h. inwieweit: ▪ Relevanz für die Ziele der Aktion: trägt der Vorschlag zu den Zielen der Europäischen Partnerschaften für die Schulentwicklung bei ▪ Bedarfsanalyse: basiert der Antrag auf einer umfassenden Analyse der Bedürfnisse und Herausforderungen in den Schulbildungssystemen der teilnehmenden Länder/Regionen ▪ Europäischer Mehrwert: erbringt der Vorschlag einen Mehrwert auf EU-Ebene durch Ergebnisse, die nicht erzielt werden könnten, wenn die Aktivitäten in einem einzelnen Land durchgeführt würden ▪ Werte der EU: ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant Qualität der Projektkonzeption (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit erfüllt der Vorschlag die folgenden Kriterien, d. h. inwieweit: ▪ Arbeitspakete: - ist die vorgeschlagene Methodik klar, angemessen und realisierbar - ist der Arbeitsplan des Projekts kohärent, klar, vollständig und wirksam ▪ Überwachung: werden geeignete Maßnahmen zur Qualitätskontrolle, Überwachung und Aufsicht vorgeschlagen, die gewährleisten, dass das Projekt in hoher Qualität, fristgerecht und unter Einhaltung des finanziellen Rahmens durchgeführt wird ▪ Budget: ist das Projekt kostenwirksam und weist angemessene Mittel für die einzelnen Aktivitäten und Partner zu ▪ Inklusion und Vielfalt: sind die Aktivitäten barrierefrei und inklusiv konzipiert ▪ Digitales: sind digitale Instrumente wie die European School Education Platform (einschließlich eTwinning) und Lernmethoden in das Projekt integriert, um die 260 Es werden keine Dezimalwerte verwendet. Die erforderliche Mindestpunktzahl wird bei Bedarf aufgerundet, z. B. ist die Hälfte von 25 Punkten 12,5, weshalb die Mindestpunktzahl für dieses Kriterium auf 13 Punkte aufgerundet wird. 291 physischen Aktivitäten zu ergänzen und die Zusammenarbeit zwischen Partnerorganisationen zu verbessern ▪ Ökologische Nachhaltigkeit: ist das Projekt umweltfreundlich gestaltet und bezieht grüne Verfahrensweisen in die verschiedenen Projektphasen ein ▪ Teilhabe und zivilgesellschaftliches Engagement: fördert das Projekt Teilhabe und zivilgesellschaftliches Engagement Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Inwieweit erfüllt der Vorschlag die folgenden Kriterien, d. h. inwieweit: ▪ Projektkoordinator: verfügt die koordinierende Organisation über angemessene Fachkompetenz, Ressourcen und eine entsprechende Rolle im Bildungssystem, um das Projekt erfolgreich leiten zu können ▪ Zusammensetzung der Partnerschaft: - verfügen die Partnerschulbehörden über komplementäre Erfahrungen, Bedürfnisse und Rollen im Bildungssystem - spielen die Partnerschulen eine klare und verhältnismäßige Rolle im Projekt - haben die Partnerschulen ausreichend vielfältige Erfahrungen mit grenzüberschreitender Mobilität und Zusammenarbeit - sind Größe und Umfang der Partnerschaft für die Erreichung der geplanten Projektergebnisse angemessen ▪ Aufgabenzuweisung: ist die vorgeschlagene Aufgabenzuweisung Ausdruck des Engagements und der kontinuierlichen aktiven Beteiligung aller teilnehmenden Organisationen, insbesondere der koordinierenden und der Partnerschulbehörden ▪ Komplementarität: ergänzt der Vorschlag andere Initiativen, die bereits von den teilnehmenden Organisationen durchgeführt werden, insbesondere Erasmus- Akkreditierungen im Rahmen der Leitaktion 1 ▪ Kommunikation und Koordinierung: beinhaltet der Vorschlag wirksame Mechanismen zur Koordinierung und Kommunikation der teilnehmenden Organisationen untereinander und mit anderen maßgeblichen Akteuren Wirkung (Höchstpunktzahl 35 Punkte) Inwieweit erfüllt der Vorschlag die folgenden Kriterien, d. h. inwieweit: ▪ Projektergebnisse: werden in dem Projektvorschlag eindeutig Verbesserungen in der Praxis, der Politik und den Verfahren der Schulbehörden und Schulen aufgezeigt, die infolge des Projekts eintreten werden ▪ Verfolgung der Projektergebnisse: werden in dem Vorschlag klare Meilensteine für die Umsetzung sowie qualitative und quantitative Indikatoren festgelegt, mit denen nachgewiesen wird, dass die geplanten Verbesserungen eingetreten sind ▪ Nachverfolgung der Auswirkungen: werden in dem Vorschlag klare qualitative und quantitative Indikatoren zur Verfolgung der Auswirkungen der Projektergebnisse festgelegt ▪ Langfristige Auswirkungen: - enthält der Projektvorschlag konkrete und logische Schritte zur Integration der Projektergebnisse in die reguläre Arbeit der teilnehmenden Organisationen - umfasst das Projekt einen klaren Plan und Vorkehrungen für die weitere Nutzung der Ergebnisse nach Abschluss des Projekts ▪ Übertragbare Ergebnisse: können die geplanten Projektergebnisse außerhalb der teilnehmenden Organisationen auf lokaler, regionaler, nationaler oder europäischer Ebene verwendet werden 292 ▪ Weitergabe der Ergebnisse: enthält der Projektvorschlag konkrete und wirksame Schritte, um die Projektergebnisse innerhalb der teilnehmenden Organisationen bekannt zu machen, die Ergebnisse an andere Organisationen und die Öffentlichkeit weiterzugeben und öffentlich auf die Finanzierung durch die Europäische Union hinzuweisen WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Für jedes ausgewählte Projekt wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 400 000 EUR gewährt. Die Vorschläge müssen eine Beschreibung der Aktivitäten enthalten, zu deren Durchführung sich die Antragsteller unter Verwendung des oben genannten Pauschalbetrags verpflichten, und den Grundsätzen der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Wirksamkeit genügen. Beschreibung des Projekts Jeder Projektvorschlag muss eine klare Methodik für das Projektmanagement enthalten (Bedarfsanalyse, Arbeitsplan, Aufgabenzuweisung und Kooperationsvereinbarungen zwischen den Partnern usw.). Die Antragsteller sollten die Zuschlagskriterien sorgfältig lesen und alle Kriterien im Projektantrag berücksichtigen. Im Antrag beschreiben die Antragsteller ihren Projektvorschlag, indem sie ihn in „Arbeitspakete“ aufteilen. Eine Partnerschaft darf höchstens zwölf Arbeitspakete umfassen: ein obligatorisches Arbeitspaket für das Projektmanagement, ein obligatorisches Arbeitspaket für die Planung der langfristigen Auswirkungen des Projekts und drei bis zehn Arbeitspakete für die Durchführung. Jedes Arbeitspaket für die Durchführung umfasst eine Reihe von Aktivitäten, die zur Erfüllung einer der im Abschnitt „Welche Aktivitäten können von Europäischen Partnerschaften für die Schulentwicklung durchgeführt werden?“ beschriebenen Aufgaben beitragen. Das Arbeitspaket für das Projektmanagement umfasst Überwachung, Koordinierung, Kommunikation, Evaluierung, Risikomanagement und andere für die Durchführung des Projekts erforderliche Aktivitäten. Dem Arbeitspaket für das Projektmanagement können höchstens 20 % des gesamten Projektbudgets zugewiesen werden. Die Vergabe von Unteraufträgen für Dienstleistungen ist zulässig, sofern sie sich nicht auf Kernaktivitäten beziehen, von denen die Erreichung der Ziele der Aktion unmittelbar abhängt. In solchen Fällen müssen die an Unterauftragnehmer vergebenen Aufgaben und der dafür veranschlagte Betrag im Projektantrag genau beschrieben werden. Zahlungsmodalitäten Voraussetzung für die vollständige Auszahlung der Finanzhilfe ist der Abschluss aller Aktivitäten entsprechend den im Projektantrag beschriebenen Qualitätskriterien. Falls eine oder mehrere Aktivitäten nicht oder nur teilweise abgeschlossen sind oder bei der Qualitätsbewertung als nicht zufriedenstellend bewertet werden, können entsprechende Kürzungen des Finanzhilfebetrags in der Phase des Abschlussberichts bei mangelhafter, teilweiser oder verspäteter Durchführung vorgenommen werden, indem einzelne Arbeitspakete oder Aktivitäten nicht akzeptiert werden oder indem der Gesamtbetrag um einen pauschalen Prozentsatz gekürzt wird. Die Bewertung des Abschlussberichts basiert auf den detaillierten Beschreibungen der einzelnen durchgeführten Aktivitäten, auf quantitativen und qualitativen Informationen, die den Grad der Erreichung der im Antrag angegebenen Projektziele zeigen, und auf der Qualität der Projektergebnisse. 293 PARTNERSCHAFTEN FÜR EXZELLENZ WAS SIND PARTNERSCHAFTEN FÜR EXZELLENZ? Partnerschaften für Exzellenz unterstützen Projekte mit einer langfristig nachhaltigen Perspektive. Im Rahmen dieser Art von Partnerschaften werden folgende Aktionen unterstützt: • Zentren der beruflichen Exzellenz • Erasmus+-Lehrkräfteakademien • Erasmus-Mundus-Aktion: o Gemeinsame Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge o Erasmus-Mundus-Konzeptionsmaßnahmen Diese Aktionen werden von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) verwaltet. 294 ZENTREN DER BERUFLICHEN EXZELLENZ Zentren der beruflichen Exzellenz (Centres of Vocational Excellence, CoVE) sollen eine treibende Kraft für Reformen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung sein, indem sie wertvolle Fähigkeiten und Kompetenzen sicherstellen, die zu hochwertigen Beschäftigungs- und Karrierechancen führen, den Anforderungen einer innovativen, inklusiven und nachhaltigen Wirtschaft gerecht werden und zur Bewältigung der Herausforderungen in wichtigen Wirtschaftszweigen beitragen. Hauptziel ist der Aufbau transnationaler Kooperationsnetze, die lokale und regionale Interessenträger im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung (Berufsbildungseinrichtungen, Unternehmen, Sozialpartner, Behörden, Hochschuleinrichtungen, Forschungsinstitute usw.) in starken und breit angelegten Partnerschaften zusammenbringen und so umfassende Kompetenzökosysteme für Innovation, regionale Entwicklung und soziale Inklusion schaffen. Die Initiative beruht auf einem Bottom-up-Ansatz für berufliche Exzellenz, der es Berufsbildungseinrichtungen ermöglicht, das Qualifikationsangebot rasch an die sich wandelnden wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnisse in ihrem Kontext anzupassen, wie sie von den Projektpartnern ermittelt wurden. Sie ergänzt andere Initiativen des Kompetenzpakts und arbeitet mit diesen zusammen. Die Umsetzung von Konzepten der Exzellenz in der Berufsbildung ist ein wichtiger Bestandteil des politischen Gesamtkonzepts der EU in den Bereichen Kompetenzen und berufliche Aus- und Weiterbildung, das in der Union der Kompetenzen, im europäischen Bildungsraum, in der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung aus dem Jahr 2020 sowie in der Osnabrücker Erklärung und deren Nachfolgeerklärung, der Erklärung von Herning, vorgesehen ist. Die Initiative zu den Zentren der beruflichen Exzellenz ist fest in der europäischen Säule sozialer Rechte, im europäischen Grünen Deal und in der neuen digitalen Strategie verankert und unterstützt die Industriestrategie sowie die KMU-Strategie, die Empfehlung des Rates „‚Europa in Bewegung‘ – Lernmobilität für alle“, den Strategieplan für die Bildung in MINT-Fächern und den Deal für eine saubere Industrie. Die Union der Kompetenzen261 ist eine Investition in Menschen zur Schaffung einer wettbewerbsfähigen Europäischen Union, die qualifizierte Arbeitskräfte braucht, um auf neue Herausforderungen zu reagieren und wettbewerbsfähig zu bleiben. Sie ist eine Initiative zur Verbesserung der Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung und des lebenslangen Lernens, und die Zentren der beruflichen Exzellenz können zur Union der Kompetenzen und zur künftigen Berufsbildungsstrategie beitragen, auch durch öffentlich-private Partnerschaften, die verstärkte Nutzung von Microcredentials usw. Zudem fügt diese Initiative der beruflichen Exzellenz eine europäische Dimension hinzu, indem sie die Umsetzung der Berufsbildungspolitik der EU und der mit den Mitgliedstaaten, Sozialpartnern und Berufsbildungsanbietern vereinbarten Aktionen unterstützt. ZIELE DER AKTION Hauptziel der Initiative zu den Zentren der beruflichen Exzellenz ist der Aufbau und die Entwicklung transnationaler Kooperationsnetze, die lokale und regionale Interessenträger im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung (Berufsbildungseinrichtungen, Unternehmen und andere Arbeitgeber, Sozialpartner, Behörden, Hochschuleinrichtungen, Forschungsinstitute usw.) in starken und breit angelegten öffentlich-privaten Partnerschaften zusammenbringen und so umfassende Kompetenzökosysteme für Innovation, regionale Entwicklung und soziale Inklusion schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit Europas unterstützen. Mit den Partnerschaften sollen folgende Ziele erreicht werden: • Sie sollen die Entwicklung wertvoller Kompetenzen gewährleisten, und zwar durch flexible und an den Lernenden orientierte Berufsbildungsprogramme, die zügig auf die Anforderungen einer innovativen, inklusiven, wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Wirtschaft sowie auf gesellschaftliche Bedürfnisse reagieren können und zu hochwertigen Beschäftigungs- und Karrierechancen führen. 261 https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/union-skills. https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/union-skills 295 • Sie sollen die lokale und regionale Entwicklung, Innovation und soziale Inklusion unterstützen und ankurbeln. • Sie sollen einen Beitrag zur Aufwärtskonvergenz im Bereich der Exzellenz in der beruflichen Aus- und Weiterbildung leisten und die Qualität der beruflichen Aus- und Weiterbildung auf Systemebene in immer mehr Ländern verbessern. • Sie sollen sicherstellen, dass Leistungen und Ergebnisse über die Projektpartnerorganisationen und über die Projektlaufzeit hinaus genutzt werden und Wirkung zeigen. UMFANG DER AKTION Von den Zentren der beruflichen Exzellenz wird erwartet, dass sie innovative Verfahren der beruflichen Aus- und Weiterbildung entwickeln, z. B. für den Einsatz digitaler Technologien, einschließlich KI, zur Attraktivität und Inklusion der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie zur angewandten Forschung und Innovation beitragen, Mobilität und Lehrlingsausbildung sowie die berufliche Fortbildung von Lehrkräften und Ausbildenden erleichtern, bei gemeinsamen Berufsbildungsangeboten, einschließlich Microcredentials, zusammenarbeiten usw. Das von den Zentren der beruflichen Exzellenz implementierte Konzept der beruflichen Exzellenz zeichnet sich durch einen ganzheitlichen Ansatz aus, bei dem die Lernenden im Mittelpunkt stehen und bei dem die berufliche Aus- und Weiterbildung • ein integraler Bestandteil von Kompetenzökosystemen262 ist, der zu Strategien der regionalen Entwicklung263, Innovation264, intelligenten Spezialisierung265 und Clusterstrategien266 sowie zu spezifischen Wertschöpfungsketten und industriellen Ökosystemen beiträgt; • einen Teil des Wissensdreiecks267 bildet und eng mit anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Wissenschaft und der Wirtschaft zusammenarbeitet; • es den Lernenden ermöglicht, sowohl berufliche (arbeitsplatzspezifische) als auch Schlüsselkompetenzen268 zu erwerben, und zwar durch ein hochwertiges Angebot, das durch Qualitätssicherung untermauert wird; • innovative Formen von Partnerschaften269 mit der Arbeitswelt entwickelt und durch die fortlaufende berufliche Fortbildung des Lehr- und Schulungspersonals, innovative pädagogische Konzepte sowie Mobilitäts- und Internationalisierungsstrategien für Lernende und Personal unterstützt wird. Die Zentren der beruflichen Exzellenz sind auf zwei Ebenen aktiv: 262 Kompetenzökosysteme sind definiert als regionale oder sektorale soziale Gebilde, in denen menschliche Fähigkeiten entwickelt und für produktive Zwecke eingesetzt werden (Finegold 1999). Ihre grundlegenden Elemente sind das Unternehmensumfeld und die damit verbundenen Geschäftsmodelle, der institutionelle/politische Rahmen, die Art und Weise der Beschäftigung von Arbeitskräften, die Struktur der Arbeitsplätze sowie das Niveau der Kompetenzen und die Systeme für deren Aufbau (Buchanan et al. 2001). Siehe A guide to the skill ecosystem approach to workforce development. 263 Regionalentwicklungspolitik – Regionale Entwicklung ist ein weit gefasster Begriff, kann aber als allgemeines Bemühen um den Abbau regionaler Ungleichheiten durch die Förderung (beschäftigungs- und wohlstandsfördernder) wirtschaftlicher Aktivitäten in den Regionen gesehen werden. 264 Eine Innovation wird verstanden als die Einführung eines neuen oder deutlich verbesserten Produkts (Ware oder Dienstleistung) oder Verfahrens, einer neuen Vermarktungsmethode oder eines neuen Organisationsverfahrens in Bezug auf Geschäftspraxis, Abläufe am Arbeitsplatz oder externe Beziehungen. 265 Intelligente Spezialisierung ist ein ortsbezogener Ansatz, der sich durch die Ermittlung strategischer Interventionsbereiche auszeichnet, die sowohl auf der Analyse der Stärken und des Potenzials der Wirtschaft als auch auf einem unternehmerischen Entdeckungsprozess mit breiter Beteiligung der Interessengruppen basieren. Sie ist nach außen gerichtet und umfasst eine breite Sichtweise der Innovation. 266 Branchencluster sind Gruppen spezialisierter Unternehmen, häufig KMU, und weiterer verbundener Akteure mit unterstützender Funktion, die an einem Ort eng zusammenarbeiten. In Europa gibt es etwa 3000 spezialisierte Cluster. In der erneuerten EU- Industriepolitik werden Cluster als ein wirksames Instrument zur Förderung der industriellen Innovation anerkannt. Siehe die Europäische Plattform für Cluster-Zusammenarbeit (European Cluster Collaboration Platform, ECCP). 267 Siehe Education in the knowledge triangle. 268 Wie sie in der Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2018 zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen definiert sind. 269 Siehe die Arbeit der ETF zu öffentlich-privaten Partnerschaften für eine inklusive Kompetenzentwicklung. https://strathprints.strath.ac.uk/58001/26/Buchanan_etal_OUP_2016_Skills_ecosystems.pdf https://strathprints.strath.ac.uk/58001/26/Buchanan_etal_OUP_2016_Skills_ecosystems.pdf https://www.voced.edu.au/content/ngv%3A12460 http://www.oecd.org/cfe/regional-policy/regionaldevelopment.htm https://stats.oecd.org/glossary/detail.asp?ID=6865 https://s3platform.jrc.ec.europa.eu/what-we-do https://ec.europa.eu/growth/industry/strategy/cluster-policy_en https://clustercollaboration.eu/ https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/ace9d95c-5e61-4e3a-9655-ca6c409d0605 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018H0604(01)&from=DE https://www.etf.europa.eu/en/news-and-events/news/public-private-partnerships-inclusive-skills-development 296 1. Auf nationaler Ebene unter Einbeziehung eines breiten Spektrums lokaler und regionaler Interessenträger zur Schaffung von Kompetenz-Ökosystemen für lokale Innovation, regionale Entwicklung und soziale Inklusion, während sie über internationale Kooperationsnetze mit Zentren der beruflichen Exzellenz in anderen Ländern zusammenarbeiten. 2. Auf transnationaler Ebene durch das Zusammenbringen von Zentren der beruflichen Exzellenz, die ein gemeinsames Interesse an folgenden Themen haben: • spezifische Sektoren270 oder industrielle Ökosysteme271; • innovative Ansätze zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen (z. B. Klimawandel, Digitalisierung, künstliche Intelligenz, Ziele für nachhaltige Entwicklung272, Integration von Migranten und benachteiligten Gruppen, Weiterbildung von Menschen mit niedrigem Qualifikationsniveau usw.) oder • innovative Ansätze zur Steigerung der Reichweite, Qualität und Wirksamkeit der bestehenden Zentren der beruflichen Exzellenz. Im Rahmen dieser Aufforderung werden daher Projekte unterstützt, die lokale oder regionale Partner aus verschiedenen Ländern zusammenbringen und eine Reihe von Aktivitäten in drei Bereichen entwickeln: 1) Lehren und Lernen, 2) Zusammenarbeit und Partnerschaften und 3) Leitung und Finanzierung. Die Zentren der beruflichen Exzellenz müssen, soweit dies relevant ist, EU-weite Instrumente und Werkzeuge273 anwenden. Beispielsweise müssen die Projekte bei der Ausstellung eines Microcredentials, in dem die Kompetenzen oder Lernergebnisse beschrieben werden, die in einem formalen, nichtformalen oder informellen Lernkontext erzielt wurden, dem europäischen Ansatz für Microcredentials folgen, und zwar mit Blick auf die gemeinsame Definition, die Standardelemente zur Beschreibung eines Microcredentials und die Grundsätze für die Gestaltung und Ausstellung von Microcredentials. Falls Begünstigte Microcredentials in digitaler Form ausstellen möchten, sollten sie die Verwendung des EU-Instruments „Europäische digitale Zertifikate“ (European Digital Credentials for Learning, EDC) in Erwägung ziehen. Die Projekte müssen ein Konzept für einen langfristigen Aktionsplan erstellen, das die schrittweise Bereitstellung der Arbeitsergebnisse des Projekts nach Abschluss des Projekts vorsieht. Dieser Plan ist auf der Grundlage tragfähiger Partnerschaften auf der jeweils angemessenen Ebene zwischen Anbietern im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie wichtigen Arbeitsmarktakteuren zu erstellen. Auch die Ermittlung zweckdienlicher Leitungsstrukturen sowie Pläne für die Skalierbarkeit und finanzielle Nachhaltigkeit sollten Bestandteil des Plans sein. Während die Initiative zu den Zentren der beruflichen Exzellenz im Rahmen von Erasmus+ eine europäische Dimension der Exzellenz in der beruflichen Aus- und Weiterbildung fördert, hat auch die EU-Politik im Bereich der Exzellenz in der beruflichen Aus- und Weiterbildung eine internationale Dimension, die von der Europäischen Stiftung für Berufsbildung (ETF) unterstützt wird. Die ETF hat ein Selbstbewertungsinstrument (ISATCOVE) entwickelt sowie ein Konzept für ein Exzellenzsiegel und bietet Organisationen, die sich für berufliche Exzellenz interessieren, Unterstützung an. 270 Siehe zum Beispiel die landwirtschaftliche Europäische Innovationspartnerschaft (EIP-AGRI), die sich für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Land- und Forstwirtschaft einsetzt. 271 Vgl. die 14 industriellen Ökosysteme, die in der Mitteilung der Kommission zur Aktualisierung der neuen Industriestrategie von 2020 beschrieben sind, sowie den Jährlichen Binnenmarktbericht 2021, SWD(2021) 351. 272 Siehe die Berliner Erklärung zur Bildung für nachhaltige Entwicklung. 273 Etwa EQR, EQAVET, die Empfehlung des Rates zu einem Europäischen Rahmen für eine hochwertige und nachhaltige Lehrlingsausbildung oder die Empfehlung des Rates zu Schlüsselkompetenzen usw. https://ec.europa.eu/eip/agriculture/en/about https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52021DC0350&from=EN https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/annual-single-market-report-2021.pdf https://en.unesco.org/sites/default/files/esdfor2030-berlin-declaration-en.pdf 297 Informationen über bereits finanzierte Zentren der beruflichen Exzellenz finden Sie im Förder- und Ausschreibungsportal der EU (EU Funding & Tenders Portal) und auf der Website der GD Beschäftigung, Soziales und Integration274. Informationen über die bereits finanzierten Blaupausen-Projekte finden Sie auf der entsprechenden Website275. 274https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=25692&langId=en; https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=25693&langId=en; https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=26252&langId=en; https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=26951&langId=en. 275 https://employment-social-affairs.ec.europa.eu/policies-and-activities/skills-and-qualifications/working-together/blueprint- sectoral-cooperation-skills_en. https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=25692&langId=en https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=25693&langId=en https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=26252&langId=en https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=26951&langId=en https://employment-social-affairs.ec.europa.eu/policies-and-activities/skills-and-qualifications/working-together/blueprint-sectoral-cooperation-skills_en https://employment-social-affairs.ec.europa.eu/policies-and-activities/skills-and-qualifications/working-together/blueprint-sectoral-cooperation-skills_en 298 FÖRDERKRITERIEN Um für eine Erasmus+-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für Zentren der beruflichen Exzellenz die folgenden Kriterien erfüllen: Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antrags- berechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) ▪ Rechtsträger (öffentliche oder private Stellen) sein ▪ in einem der förderfähigen Länder, d. h. in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein ▪ im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder in der Arbeitswelt tätig sein Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in den Regionen 1 bis 3, die im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder in der Arbeitswelt tätig sind, können ebenfalls teilnehmen – als Begünstigte oder verbundene Stellen, nicht jedoch als Koordinatoren. Organisationen aus anderen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können als assoziierte Partner teilnehmen. Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. Die teilnehmenden Organisationen können beispielsweise sein (Liste nicht erschöpfend): ▪ Berufsbildungsanbieter ▪ Repräsentative Organisationen für Berufsbildungsanbieter ▪ Unternehmen, Industrie, andere Arbeitgeber oder Branchenverbände ▪ nationale/regionale Qualifikationsbehörden ▪ Forschungsinstitute ▪ Innovationsagenturen ▪ für regionale Entwicklung zuständige Behörden ▪ internationale Organisationen, die im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig sind 299 Zusammen- setzung von Konsortien (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen) Die Partnerschaft muss mindestens acht Antragsteller (Begünstigte) aus mindestens vier EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern umfassen. Aus jedem dieser EU-Mitgliedstaaten bzw. jedem mit dem Programm assoziierten Drittland müssen darunter Folgende sein: a) mindestens eine Organisation, die ein Unternehmen, eine Branche oder einen Sektor repräsentiert und b) mindestens ein Berufsbildungsanbieter (auf sekundärer und/oder tertiärer Stufe). Verbundene Stellen und assoziierte Partner zählen bei diesen Mindestkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu. Sie können nicht die koordinierende Organisation sein. Die koordinierende Organisation muss aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland stammen. Organisationen aus förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in den Regionen 1 bis 3 können auch als Begünstigte oder verbundene Stellen beteiligt werden, wenn ihre Beteiligung einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt darstellt. Organisationen aus anderen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können als assoziierte Partner teilnehmen. Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. Förderfähige Aktivitäten Der Antragsteller muss sich drei Aktivitätsclustern widmen (mit Einzelheiten zu den konkreten Maßnahmen und Ergebnissen). Für jeden Cluster muss eine Mindestanzahl von Aktivitäten aus der nachstehenden Liste ausgewählt werden: ▪ mindestens vier Aktivitäten im Rahmen von Cluster 1 – Lehren und Lernen, ▪ mindestens drei Aktivitäten im Rahmen von Cluster 2 – Zusammenarbeit und Partnerschaften und ▪ mindestens zwei Aktivitäten im Rahmen von Cluster 3 – Leitung und Finanzierung. Die Cluster werden nachstehend im Abschnitt „Einrichtung eines Projekts“ beschrieben. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in einem förderfähigen Land durchgeführt werden (siehe Teil A dieses Leitfadens). Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 48 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) der EU. Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-PEX-COVE. Bevor Sie sich bewerben, lesen Sie bitte die entsprechenden häufig gestellten Fragen in FTOP. Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 3. September um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. 300 Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Im Rahmen von Projekten können berufliche Aus- und Weiterbildungsaktivitäten auf allen EQR-Stufen von 3 bis 8, einschließlich der Sekundarstufe II, der postsekundären nicht-tertiären Stufe sowie der tertiären Stufe (z. B. Fachhochschulen, polytechnische Institute usw.) durchgeführt werden. Der Schwerpunkt der Anträge sollte jedoch auf den EQR-Stufen 3 bis 5 liegen und nicht nur Aktivitäten umfassen, die sich an Lernende der tertiären Stufe (EQR-Stufen 6 bis 8) richten. Aktivitäten, die sich auf die EQR-Stufen 6 bis 8 beziehen, sollten eine starke Komponente des arbeitsbasierten Lernens aufweisen. Zentren der beruflichen Exzellenz verfolgen einen systemischen Ansatz, bei dem Berufsbildungseinrichtungen zusammen mit einer Vielzahl anderer lokaler/regionaler Partner aktiv zur Schaffung von „Kompetenz-Ökosystemen“ beitragen. Sie sollen weitaus mehr leisten, als lediglich eine hochwertige berufliche Qualifikation anzubieten. Es folgt eine Liste typischer Aktivitäten, die von diesen Zentren angeboten werden. Die Ziele der Projekte werden aufbauend auf einer Kombination dieser Aktivitäten erreicht (die Aufzählungspunkte sind indikative Beispiele für mögliche Maßnahmen im Rahmen jeder Aktivität).276 Bei der Einrichtung des Projekts wird von den Antragstellern erwartet, dass sie beschreiben, wie im Rahmen der Aktivitäten des vorgeschlagenen Projekts bereits laufende Projekte für Zentren der beruflichen Exzellenz ergänzt und/oder Synergien mit ihnen geschaffen werden und wie Überschneidungen mit derartigen Projekten sowie einschlägigen Blaupausen, den Akademien für eine klimaneutrale Industrie und anderen Kompetenzakademien vermieden werden. Beschreibung der Cluster: Cluster 1 – Lehren und Lernen Aktivität 1. Vermittlung von arbeitsmarktrelevanten Qualifikationen durch ▪ Abstimmung von Qualifikationsangeboten mit Beschäftigungsmöglichkeiten, wobei auch die im Rahmen der Blaupausen zur Branchenzusammenarbeit277, der Akademien für eine klimaneutrale Industrie, der Kompetenzakademien und der laufenden Projekte der Zentren der beruflichen Exzellenz im Rahmen von Erasmus+ durchgeführten Arbeiten berücksichtigt werden, sofern diese relevant und verfügbar sind ▪ Schwerpunktsetzung sowohl auf technischen Fähigkeiten, einschließlich MINT-Fächern278, als auch auf Schlüsselkompetenzen279 ▪ Vorausschau auf den künftigen Qualifikationsbedarf unter Verwendung wirksamer Mittel zur raschen Ermittlung der sich ändernden Bedürfnisse des Arbeitsmarktes280, insbesondere auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene, wobei auch Arbeiten berücksichtigt werden, die im Rahmen der Blaupausen zur Branchenzusammenarbeit281, der Akademien für eine klimaneutrale Industrie und der laufenden Projekte der Zentren der beruflichen Exzellenz im Zuge von Erasmus+ durchgeführt werden, sofern sie relevant und verfügbar sind ▪ Einbeziehung der für den grünen und den digitalen Wandel erforderlichen Kompetenzen282 276 Sie können auch durch andere, von den Partnern vereinbarte Aktivitäten ergänzt werden. 277s https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1415&langId=de. 278 Siehe den Strategieplan für die Bildung in MINT-Fächern unter STEM Education Strategic Plan (legal document) – European Education Area. 279 Wie sie in der Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2018 zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen definiert sind. 280 Siehe die Arbeit des Cedefop zu Qualifikationen für den Arbeitsmarkt und zur Abstimmung von Qualifikationen. 281 https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1415&langId=de. 282 Siehe die Cedefop-Veröffentlichungen Digital, greener and more resilient und The green employment and skills transformation sowie ESCO taxonomy of skills for the green transition. https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1415&langId=de https://education.ec.europa.eu/document/stem-education-strategic-plan-legal-document https://education.ec.europa.eu/document/stem-education-strategic-plan-legal-document https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018H0604(01)&rid=7 https://www.cedefop.europa.eu/de/themes/skills-labour-market https://www.cedefop.europa.eu/en/tools/matching-skills https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1415&langId=de https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/b0d89b58-9e80-11eb-b85c-01aa75ed71a1/language-de https://www.cedefop.europa.eu/de/publications/4206 https://esco.ec.europa.eu/de/home https://esco.ec.europa.eu/system/files/2022-03/Green%20Skills%20and%20Knowledge%20-%20Labelling%20ESCO_0.pdf 301 Aktivität 2. Konzept des lebenslangen Lernens und der Inklusion in der Berufsbildung durch ▪ Sicherstellung von Lernmöglichkeiten für Menschen aller Altersgruppen und mit jedem sozioökonomischen Hintergrund283 ▪ Kombination von Angeboten für die berufliche Erstausbildung und Angeboten für die Weiterbildung und Umschulung, die auf der Grundlage von Daten über Kompetenzen erstellt werden284 ▪ Bereitstellung von Berufsbildungsprogrammen auf höherem Niveau, Entwicklung flexibler Bildungswege und Kooperationsmechanismen zwischen Berufsbildungs- und Hochschuleinrichtungen285 Aktivität 3. Entwicklung von Lehrplänen und Qualifikationen für die berufliche Bildung, die eine Flexibilität und Individualisierung der Vermittlung ermöglichen, durch ▪ Entwicklung und/oder Verwendung von Microcredentials286 zur Anerkennung der Ergebnisse von kurzen Lernangeboten, die an eine Gesellschaft und einen Arbeitsmarkt angepasst sind, die raschen Veränderungen unterliegen ▪ Entwicklung gemeinsamer Bestimmungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, einschließlich Microcredentials in MINT-Fächern, im Einklang mit dem europäischen Ansatz, der zur Mobilität von Lernenden und Arbeitnehmern beiträgt und gleichzeitig ihre Anerkennung sowie die Transparenz, das Verstehen und die Übertragbarkeit von Lernergebnissen gewährleistet ▪ Integration einer internationalen Lernmobilität in die Lehrpläne und die Validierung und Anerkennung der im Ausland erworbenen Lernergebnisse ▪ Entwicklung individueller Lernpläne oder ‑wege für jeden Lernenden, auch für Erwachsene ▪ Gestaltung von Qualifikationen, die Komponenten sowohl des schulischen als auch des arbeitsbasierten Lernens einbinden ▪ Nutzung der europäischen digitalen Zertifikate, die eine einfache Authentifizierung, Validierung und Anerkennung von Credentials jeglicher Größe, Form oder Gestalt ermöglichen ▪ Berücksichtigung der Blaupausen zur Branchenzusammenarbeit, sofern diese relevant und verfügbar sind Aktivität 4. Entwicklung innovativer, auf den Lernenden ausgerichteter Lehr- und Lernmaterialien und -methoden durch ▪ Einbeziehung von interdisziplinärem, projektbasiertem und kompetenzbasiertem Lernen, „Lernfabriken“, Makerspaces287 und anderen innovativen Methodiken288 ▪ Nutzung von europäischen Kompetenzrahmen289 und daraus abgeleiteten Instrumenten wie DigComp290, EntreComp291, FreenComp, LifeComp292, GreenComp293, SELFIE WBL294, Teste deine digitalen Kompetenzen295 und dem Europäischen Zertifikat für digitale Kompetenzen296 283 ILO-Leitfaden: Guide on making TVET and skills development inclusive for all. 284 Auch auf der Grundlage bestehender Instrumente für Daten über Kompetenzen wie dem OVATE-Tool von Cedefop und anderen Kompetenzinitiativen, die darauf abzielen, arbeitsmarktrelevante Schulungen anzubieten (z. B. Kompetenzpakt und Blaupausen zur Branchenzusammenarbeit). 285 Siehe Process model for the cooperation between VET and HE institutions und die anstehende OECD-Studie mit dem Titel „Pathways to Professions: Understanding higher vocational and professional tertiary education systems“. 286 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022H0627%2802%29&qid=1656349729862. 287 Makerspaces sind kollaborative Arbeitsräume zum Herstellen, Lernen, Erforschen und Teilen (siehe den Bericht der Gemeinsamen Forschungsstelle). 288 Siehe The state of positive education und IPEN International positive education network. 289 Siehe die Abhandlung von Margherita Bacigalupo mit dem Titel Competence frameworks as orienteering tools. 290 Der Europäische Referenzrahmen für digitale Kompetenzen. 291 EntreComp, der Rahmen für unternehmerische Kompetenz (Entrepreneurship Competence Framework). 292 Der europäische Rahmen für persönliche, soziale und lernbezogene Schlüsselkompetenzen. 293 Siehe europäischer Kompetenzrahmen für Nachhaltigkeit, „GreenComp“, und den Leitfaden der UNESCO-UNEVOC mit dem Titel Greening Technical and Vocational Education and Training: A Practical Guide for Institutions“. 294 Alle Informationen zu SELFIE für arbeitsbasiertes Lernen finden Sie online. 295 Siehe Teste deine digitalen Kompetenzen | Europass. 296 Das europäische Zertifikat für digitale Kompetenzen ist eine Aktion, die im Aktionsplan für digitale Bildung vorgesehen ist. https://education.ec.europa.eu/sites/default/files/2022-01/micro-credentials%20brochure%20updated.pdf https://europa.eu/europass/de/europass-tools/digitale-zertifikate#:~:text=European%20Digital%20Credentials%20for%20Learning%20are%20statements%20issued,of%20other%20types%20of%20certificates%20of%20learning%20achievement. https://www.springer.com/gp/book/9783319922607 https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/bitstream/JRC117481/makerspaces_2034_education.pdf https://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/---ed_emp/---emp_ent/documents/publication/wcms_755869.pdf https://www.cedefop.europa.eu/en/tools/skills-intelligence https://www.cedefop.europa.eu/en/tools/skills-online-vacancies https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1517&langId=de https://www.afbb.de/around4/media/documents/Downloads%20RELATE/R5_Process%20model%20for%20the%20cooperation%20between%20VET%20and%20HE%20institutions%20EN.pdf https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022H0627%2802%29&qid=1656349729862 https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/bitstream/JRC117481/makerspaces_2034_education.pdf https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/bitstream/JRC117481/makerspaces_2034_education.pdf https://www.worldgovernmentsummit.org/api/publications/document/8f647dc4-e97c-6578-b2f8-ff0000a7ddb6 https://www.ipen-network.com/about-us https://revistas.um.es/riite/article/view/523261/325171 https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=15688&langId=en#:~:text=European%20Commission%0D%0A.%20Subject.%20The%20EU%20has%20developed%20the,identify%20gaps%20in%20their%20knowledge%2C%20skills%0D%20and%20attitudes. https://ec.europa.eu/jrc/en/entrecomp https://ec.europa.eu/jrc/en/lifecomp https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/JRC128040 https://unevoc.unesco.org/up/gtg.pdf https://unevoc.unesco.org/up/gtg.pdf https://education.ec.europa.eu/uk/node/2028 https://europa.eu/europass/de/test-your-digital-skills https://ec.europa.eu/education/education-in-the-eu/digital-education-action-plan_de 302 ▪ Nutzung von innovativen Lehrmitteln und digitalen Technologien wie umfangreichen offenen Online-Kursen (Massive Open Online Courses, MOOC), Simulatoren, virtueller und erweiterter Realität, künstlicher Intelligenz, sowohl für schulisches als auch für arbeitsbasiertes Lernen ▪ Förderung der Exzellenz der Lernenden297 durch Aktionen, die die Lernenden in der beruflichen Bildung dazu anregen, ihr Innovations- und Kreativitätspotenzial298 zu erkunden, was zu einem positiven Kreislauf führt, von dem die Lernenden, Lehrkräfte/Ausbilder sowie die Berufsbildungseinrichtung profitieren, die bewährte Verfahren in reguläre Programme integrieren kann.299 Aktivität 5. Investitionen in die berufliche Erstausbildung und die berufliche Fortbildung von Lehrkräften und Ausbildenden300 ▪ Für die Entwicklung pädagogischer, technischer, grüner und digitaler Kompetenzen, einschließlich der für den Online- und Fernunterricht erforderlichen Kompetenzen ▪ Verankerung der Mobilität von Lehrkräften und Ausbildenden in Lern-, Entwicklungs- und Internationalisierungsstrategien301 ▪ Unterstützung bei der Einführung einer Qualitätskultur auf der Grundlage definierter Verwaltungssysteme302 Aktivität 6. Einrichtung starker Qualitätssicherungsmechanismen ▪ Auf der Grundlage von europäischen Tools und Instrumenten wie EQAVET ▪ Bemühung um die Zertifizierung von Bildungs- und Ausbildungsanbietern aufgrund von Standards, die von einschlägigen nationalen und/oder internationalen Normungsorganisationen entwickelt wurden – z. B. ISO 21001 oder lEFQM Aktivität 7. Einrichtung wirksamer Rückmeldungsschleifen und Systeme zur Werdegang-Nachverfolgung ▪ Einrichtung von Verfahren, Mechanismen und Instrumenten für wirksame Rückmeldungen und Überprüfungen als Teil eines strategischen Lernprozesses in der Organisation der Berufsbildung, um die Entwicklung eines hochwertigen Angebots zu unterstützen und die Chancen für Lernende zu verbessern ▪ Ermöglichung der rechtzeitigen Anpassung des Lernangebots auf der Grundlage wirksamer Systeme zur Werdegang-Nachverfolgung303 Aktivität 8. Bereitstellung von Beratungsdiensten ▪ Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Beratung304 sowohl für junge Menschen als auch für Erwachsene zur Unterstützung ihrer Berufs-, Bildungs- und Ausbildungsentscheidungen sowie ihrer Teilnahme am lebenslangen Lernen ▪ Bereitstellung individueller Unterstützung für schutzbedürftige Personen ▪ Befähigung Erwachsener, ihre Ansprüche auf Ausbildung zu nutzen Aktivität 9. Validierung früherer Lernerfahrungen 297 Siehe das Beispiel der niederländischen MBO-Exzellenzinitiative. 298 Die Gemeinsame Forschungsstelle hat untersucht, wie Kreativität im lebenslangen Lernen gefördert wird, auch in der Berufsbildung. 299 Beispiele finden Sie in Tabelle 3 der Studie der Gemeinsamen Forschungsstelle „Creativity – a transversal skill for lifelong learning“. 300 Siehe die Arbeit des Cedefop zur beruflichen Fortbildung von Lehrkräften und Ausbildenden. 301 Siehe die Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung der Mobilität, insbesondere der Mobilität in Europa, von Lehrkräften und Ausbildenden während ihrer beruflichen Aus- und Weiterbildung. 302 Siehe auch die EU-Initiative zu Lehrkräfteakademien. 303 Siehe die Studie Tracking Learning and Career Paths of VET graduates to improve quality of VET provision, die Veröffentlichungen Mapping of VET graduate tracking measures und Mapping the state of graduate tracking policies and practices sowie die Empfehlung des Rates zur Werdegang-Nachverfolgung. 304 Siehe das Euroguidance Network, die Entschließung des Rates zu einer besseren Integration lebensumspannender Beratung in die Strategien für lebenslanges Lernen, die Veröffentlichung Investing in career guidance sowie die Arbeit des Cedefop zum Thema lebensumspannende Beratung. https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1536&langId=en https://www.iso.org/standard/66266.html https://efqm.org/services/recognition http://www.rocmn.nl/up https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/JRC122016 https://www.cedefop.europa.eu/de/events-and-projects/projects/teachers-and-trainers-professional-development https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-7923-2022-INIT/de/pdf https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/programme-guide/part-b/key-action-2/partnerships-cooperation/erasmus-teacher-academies_de http://ontrack-project.eu/images/articles/ON_TRACK_IO1_CONTEXT_STUDY_OF_TRACKING_SYSTEMS_AND_MEASURES.pdf https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/00d61a86-48fc-11e8-be1d-01aa75ed71a1 https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/93231582-a66c-11ea-bb7a-01aa75ed71a1/language-en https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32017H1209%2801%29 https://www.euroguidance.eu/about-us https://www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/en/educ/104236.pdf https://www.etf.europa.eu/en/publications-and-resources/publications/investing-career-guidance https://www.cedefop.europa.eu/en/projects/lifelong-guidance 303 ▪ Validierung von Kompetenzen, unabhängig davon, wie sie erworben wurden, auch außerhalb der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung: am Arbeitsplatz, zu Hause oder bei freiwilligen Aktivitäten305, als Grundlage für personalisierte Bildungsangebote Cluster 2 – Zusammenarbeit und Partnerschaften Aktivität 10. Einrichtung von Partnerschaften zwischen Unternehmen und Bildungseinrichtungen ▪ Förderung der für beide Seiten vorteilhaften Beziehungen mit dem Unternehmenssektor durch die Bildung langfristiger Partnerschaften zwischen Unternehmen und Bildungseinrichtungen, auch im Hinblick auf Innovation und Antizipation des Kompetenzbedarfs ▪ Zusammenarbeit bei der kontinuierlichen Überprüfung und Aktualisierung von Lehrplänen, um ihre Relevanz für die Bedürfnisse der Lernenden und des Arbeitsmarktes zu gewährleisten, insbesondere in Bezug auf das arbeitsbasierte Lernen und Lehrlingsausbildungen, im Einklang mit dem Europäischen Rahmen für eine hochwertige und nachhaltige Lehrlingsausbildung und zum Aufbau von Synergien mit der Europäischen Ausbildungsallianz306 ▪ Unterstützung von Unternehmen, anderen Arbeitgebern und insbesondere von KMU durch maßgeschneiderte Schulungen zur Weiterbildung und Umschulung ▪ Zusammenarbeit mit den öffentlichen Arbeitsverwaltungen und der Zivilgesellschaft, um Arbeitslose und nichterwerbstätige Personen weiterzubilden und umzuschulen ▪ Unterstützung der sektoralen und regionalen Zusammenarbeit, einschließlich des Beitritts zum Kompetenzpakt307, und Schaffung von Synergien mit Blaupausen zur Branchenzusammenarbeit, soweit diese relevant und verfügbar sind ▪ Bereitstellung von technischer Unterstützung, Bewertung des Qualifikationsbedarfs, Instrumenten und Methoden für KMU ▪ Organisation von arbeitsbasiertem Lernen, Lehrstellen und Praktikumsangeboten für Lernende, gemeinsame Nutzung von Ausrüstung sowie Austausch von Lehrkräften und Ausbildern zwischen Unternehmen und Berufsbildungszentren308 Aktivität 11. Angewandte Forschung und Innovation ▪ Zusammenarbeit mit Unternehmen, insbesondere mit KMU, bei Projekten der angewandten Forschung309, an denen Lernende und Personal der beruflichen Bildung beteiligt sind ▪ Nutzung oder gemeinsame Schaffung von Innovationszentren und Technologieverbreitungszentren310 zur Unterstützung von Innovationsprozessen von KMU unter Einbeziehung von Lernenden und Personal der Berufsbildung ▪ Beitrag zur Schaffung und Verbreitung von neuem Wissen311 Aktivität 12. Internationalisierung der beruflichen Bildung und Mobilität im Ausland 305 Siehe die Arbeit des Cedefop zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens sowie die Empfehlung des Rates zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens. 306 Europäische Ausbildungsallianz – Beschäftigung, Soziales und Integration – Europäische Kommission (europa.eu). 307 Siehe Kompetenzpakt. 308 Kann die Einrichtung und den Betrieb von Ausbildungsallianzen (siehe österreichisches Modell) und ITC (überbetriebliche Ausbildungszentren) (siehe deutsches Modell) umfassen. Siehe auch das niederländische Beispiel für Partnerschaften zwischen Unternehmen und Bildung im IKT-Sektor. 309 Siehe Beispiele kanadischer Hochschulen und Institute, die die angewandte Forschung nutzen, um ihre Innovationsfähigkeit zu stärken und ihre starken Verbindungen zur Industrie und zur Gemeinschaft zu nutzen, sowie die NCVER-Veröffentlichung „Developing VET applied research: steps towards enhancing VET's role in the innovation system“ sowie „SMEs and TAFEs collaborating through applied research for growth“. 310 Siehe Beispiel des Fraunhofer-Instituts zum Wissenstransfer von der Forschung der Institute zu privaten Unternehmen. 311 Siehe „EU-Politik der Valorisierung: Forschungsergebnisse für die Gesellschaft einsetzen“ und die Empfehlung der Kommission für einen Verhaltenskodex für die gemeinsame Schaffung von Wissen durch Industrie und Wissenschaft zur Valorisierung von Wissen. https://www.cedefop.europa.eu/en/projects/validation-non-formal-and-informal-learning https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32012H1222%2801%29 https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1147&langId=de https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1517&langId=de https://www.qualitaet-lehre.at/duale-berufsbildung/vielfalt-lehre/ausbildungsverbund https://www.bmbf.de/de/media-video-27840.html https://wearekatapult.eu/files/downloads/Handbook%20working%20together%20works.pdf https://wearekatapult.eu/files/downloads/Handbook%20working%20together%20works.pdf https://www.collegesinstitutes.ca/policyfocus/applied-research/ https://www.ncver.edu.au/research-and-statistics/publications/all-publications/developing-vet-applied-research-steps-towards-enhancing-vets-role-in-the-innovation-system https://tda.edu.au/wp-content/uploads/2020/10/2020-10-19-SMEs_and_TAFEs_Collaborating_Through_Applied_Research_for_Growth-003.pdf https://tda.edu.au/wp-content/uploads/2020/10/2020-10-19-SMEs_and_TAFEs_Collaborating_Through_Applied_Research_for_Growth-003.pdf https://www.academy.fraunhofer.de/de/weiterbildung.html https://ec.europa.eu/info/research-and-innovation/research-area/industrial-research-and-innovation/eu-valorisation-policy_en https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX%3A32024H0774&qid=1709626992959 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX%3A32024H0774&qid=1709626992959 304 ▪ Ausarbeitung einer strategischen Planung für internationale Aktivitäten, die eng mit der Entwicklung der Berufsbildungseinrichtung und der Qualität der Lehr- und Lernmethoden verbunden sind312 ▪ Schaffung von Unterstützungsstrukturen und Maßnahmen zur Förderung und Sicherstellung der Qualität von Mobilitätserfahrungen in der Berufsbildung (einschließlich der virtuellen Mobilität) zwischen den Partnern im Netzwerk der Zentren der beruflichen Exzellenz unter Einhaltung der Erasmus-Qualitätsstandards313 ▪ Einführung von Initiativen zur Mobilisierung von Lernenden, Lehrkräften und Ausbildenden (einschließlich betrieblicher Ausbildender) sowie von Fachleuten, damit sie die im Rahmen des Programms Erasmus+ (Leitaktion 1) gebotenen Möglichkeiten zur Teilnahme an Mobilitätsphasen im Ausland nutzen ▪ Ausarbeitung einer strategischen Planung für internationale Aktivitäten, die eng mit der Entwicklung der Berufsbildungseinrichtung und der Qualität der Lehr- und Lernmethoden verbunden sind314 Aktivität 13. Förderung von unternehmerischen Fähigkeiten und Initiativen ▪ Entwicklung einer unternehmerischen Kultur innerhalb von Berufsbildungseinrichtungen315, einschließlich der Führungskräfte, des Personals, der Lehrkräfte und Ausbilder sowie der Lernenden316 ▪ Zusammenarbeit mit lokalen Partnern, um unternehmerische Fähigkeiten und Einstellungen der Lernenden zu entwickeln, die auf die Herausforderungen der Realität ausgerichtet sind ▪ Bereitstellung oder Verknüpfung mit lokalen Gründerzentren für Lernende in der beruflichen Bildung zur Entwicklung ihrer unternehmerischen317 Initiativen Aktivität 14. Höhere Attraktivität der Berufsbildung ▪ Information über Beschäftigungsmöglichkeiten durch die Berufsbildung und Hinführung junger Menschen und Erwachsener (einschließlich Lernender in Grund- und Sekundarschulen) zu berufsbildenden Lernwegen ▪ Durch die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in der Berufsbildung, auch in den MINT-Fächern318 ▪ Durch die Durchführung von und die aktive Teilnahme an Kommunikationskampagnen und ‑aktivitäten319, die die Attraktivität der Berufsbildung erhöhen sollen ▪ Einrichtung von internationalen Berufsbildungscampus oder von Sommercamps320, die sich an Lernende, Lehrkräfte und Ausbildende, leitendes Personal in Berufsbildungseinrichtungen und Gewerkschaften richten sowie an Personen, die eine Berufsausbildung in Betracht ziehen gegebenenfalls Fokussierung auf bestimmte Berufsfelder, Produkte oder Dienstleistungen sowie auf komplexe Herausforderungen von gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Bedeutung ▪ Durch die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in der Berufsbildung, auch in den MINT-Fächern321 Aktivität 15. Kompetenzwettbewerbe ▪ Förderung der Teilnahme von Lernenden an branchenspezifischen, nationalen und internationalen beruflichen Kompetenzwettbewerben, um die Attraktivität der Berufsbildung und Exzellenz in der Berufsbildung zu fördern 312 Siehe GO-international – A practical guide on strategic internationalisation in VET. 313 Siehe Erasmus-Qualitätsstandards – Mobilitätsprojekte – Berufsbildung, Erwachsene, Schulen und Modelle für Mobilitäts- und Lernvereinbarungen. 314 Siehe GO-international – A practical guide on strategic internationalisation in VET. 315 Siehe die Veröffentlichung von UNESCO-UNEVOC Practical guide on Entrepreneurial learning for TVET institutions. 316 Siehe EntreComp: Referenzrahmen für unternehmerische Kompetenzen. Siehe JA Europe zur Vorbereitung auf Beschäftigung und Unternehmertum. 317 Siehe den Abschlussbericht über Unternehmergeist in der beruflichen Bildung, das Beispiel Österreichs für einen nationalen Aktionsplan für die Ausbildung zum Unternehmertum und den Leitfaden A guide to fostering entrepreneurship education. 318 Siehe den Strategieplan für die Bildung in MINT-Fächern unter STEM Education Strategic Plan (legal document) – European Education Area. 319 Siehe das deutsche Beispiel Sommer der Berufsausbildung. 320 Siehe Beispiele für ein Sommercamp, ein Tech Camp und ein Sommercamp für Kinder mit Behinderungen. 321 Siehe den Strategieplan für die Bildung in MINT-Fächern unter STEM Education Strategic Plan (legal document) – European Education Area. https://www.erasmusplus.fr/docs/tous/documentation/fiche_candidature/annexe-iv-go-international-pratical-guide-on-strategic-internationalisation-in-vet.pdf https://erasmus-plus.ec.europa.eu/sites/default/files/2021-09/erasmus-quality-standards-mobility-nov-2020_en.pdf https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/mobility-and-learning-agreements https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/mobility-and-learning-agreements https://www.erasmusplus.fr/docs/tous/documentation/fiche_candidature/annexe-iv-go-international-pratical-guide-on-strategic-internationalisation-in-vet.pdf https://unevoc.unesco.org/home/UNEVOC+Publications/lang=en/akt=detail/qs=6437 https://joint-research-centre.ec.europa.eu/entrecomp-entrepreneurship-competence-framework_en http://www.jaeurope.org/about.html https://ec.europa.eu/docsroom/documents/10446/attachments/1/translations/en/renditions/native https://www.cedefop.europa.eu/en/news/austria-national-action-plan-entrepreneurship-education https://www.cedefop.europa.eu/en/news/austria-national-action-plan-entrepreneurship-education https://eismea.ec.europa.eu/document/download/0d307666-e9c4-42b9-aa08-e2cf96718c9f_en https://education.ec.europa.eu/document/stem-education-strategic-plan-legal-document https://education.ec.europa.eu/document/stem-education-strategic-plan-legal-document https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2021/sommer-der-berufsausbildung.html https://tri-county.us/summercamp/ https://www.bhs-world.com/zh/career/career-vocational-education-and-training-internship/high-school-students https://varietyphila.org/summer-vocational https://education.ec.europa.eu/document/stem-education-strategic-plan-legal-document https://education.ec.europa.eu/document/stem-education-strategic-plan-legal-document 305 (z. B. die Wettbewerbe World Skills und/oder EuroSkills). Bitte beachten Sie, dass Preisgelder nicht als förderfähigen Kosten im Finanzplan aufgeführt werden können. Cluster 3 – Leitung und Finanzierung Aktivität 16. Autonomie und wirksame Leitung in der Berufsbildung ▪ Entwicklung der Fähigkeit von Berufsbildungsanbietern, unabhängig und eigenverantwortlich Entscheidungen über pädagogische, organisatorische, finanzielle, personelle und andere Angelegenheiten zu treffen, um ihre Tätigkeit im Rahmen der nationalen Vorschriften und Regelungen auszuüben322 ▪ Einbeziehung relevanter Akteure, besonders von Unternehmen, Kammern, Berufs- und Branchenverbänden, Gewerkschaften, nationalen und regionalen Behörden und Sozialpartnern, einschließlich Vertretern der Lernenden, in die Leitung der Berufsbildungssysteme Aktivität 17. Strategischer Ansatz für Kompetenzentwicklung und Leitung ▪ aktive Beteiligung an den nationalen und regionalen Kompetenzsteuerungssystemen ▪ Beitrag mit Blick auf die Kompetenzen zur Gestaltung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene Aktivität 18. gemeinsame Gestaltung von Kompetenz-Ökosystemen ▪ Mobilisierung relevanter Wirtschafts- und Sozialpartner sowie anderer Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung und maßgeblicher Behörden, um lokale Kompetenzökosysteme einzubeziehen bzw. aufzubauen, und zwar mit dem Ziel, Innovation, Strategien für intelligente Spezialisierung und Cluster sowie Sektoren und Wertschöpfungsketten (industrielle Ökosysteme) zu unterstützen ▪ Befähigung lokaler Kompetenz-Ökosysteme, einen Beitrag zur Anziehung ausländischer Investitionen323 zu leisten, indem sie dafür sorgen, dass rechtzeitig Kompetenzen für lokal investierende Unternehmen verfügbar sind ▪ Zusammenarbeit mit anderen Projekten von Zentren der beruflichen Exzellenz im Rahmen von Erasmus+, insbesondere im Rahmen der Praxisgemeinschaft324 der Zentren der beruflichen Exzellenz, durch den Austausch von Erfahrungen und Ergebnissen, wodurch ein Beitrag zur breiteren Wirkung der Initiative zu den Zentren der beruflichen Exzellenz geleistet wird Aktivität 19. Entwicklung nachhaltiger Finanzierungsmodelle ▪ Kombination öffentlicher und privater Mittel325 sowie einkommensschaffender Maßnahmen und vollständige Nutzung leistungsbezogener Finanzierungssysteme (falls zutreffend) Aktivität 20. Vollständige Nutzung der nationalen und EU-Finanzierungsinstrumente ▪ Dazu gehören die Unterstützung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die Mobilität von Lernenden und Personal, angewandte Forschungsaktivitäten, Infrastrukturinvestitionen zur Modernisierung von Berufsbildungszentren mit fortschrittlicher Ausrüstung, die Einführung von Managementsystemen zur Gewährleistung von Exzellenz und Nachhaltigkeit von Berufsbildungseinrichtungen und den von ihnen angebotenen Dienstleistungen. 322 Berücksichtigung der pädagogischen, finanziellen und operationellen Autonomie des Managements in Verbindung mit wirksamen Rechenschaftsmechanismen. Siehe auch Georg Spöttl, Autonomy of (Vocational) Schools as an Answer to Structural Changes. 323 Siehe die Beispiele Kanadas und Singapurs. 324 Siehe Community of Practice Centres of Vocational Excellence (Community of Practice Centres of Vocational Excellence) (copcoves.eu). 325 Siehe OECD Education GPS und die Veröffentlichung Funding Mechanisms for Financing Vocational Training: An Analytical Framework“. https://worldskills.org/ https://worldskillseurope.org/ https://www.researchgate.net/publication/250152188_Autonomy_of_Vocational_Schools_as_an_Answer_to_Structural_Changes https://unctad.org/system/files/official-document/diaepcb2010d5_en.pdf https://www.copcoves.eu/ https://www.copcoves.eu/ https://gpseducation.oecd.org/revieweducationpolicies/#!node=41707&filter=all https://ftp.iza.org/pp110.pdf https://ftp.iza.org/pp110.pdf https://ftp.iza.org/pp110.pdf 306 Das Projekt muss die ausgewählten Aktivitäten im Antragsformular klar benennen und erläutern, warum diese ausgewählt wurden, und auch beschreiben, wie die im Rahmen dieser Aktivitäten geplanten Schritte konkret zu den relevanten Arbeitspaketen und zu den Gesamtzielen des Projekts beitragen werden. ERWARTETE WIRKUNG Die schrittweise Einrichtung und Entwicklung europäischer Netzwerke der Zentren der beruflichen Exzellenz dürfte die Fähigkeit der Berufsbildungssysteme erhöhen, das Kompetenzangebot an die sich wandelnden wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnisse anzupassen, und sicherstellen, dass diese bei der Bereitstellung von Lösungen für die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem sich rasch wandelnden Qualifikationsbedarf eine führende Rolle spielt. Indem die Zentren der beruflichen Exzellenz einen wesentlichen Teil des „Wissensdreiecks“ bilden (die Projekte sollten die enge Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Bildung und Forschung fördern) und sich grundlegend an der Vermittlung von Kompetenzen zugunsten von Innovation und intelligenter Spezialisierung beteiligen, dürften sie wertvolle Fähigkeiten und Kompetenzen gewährleisten, die zu hochwertigen, den Anforderungen einer innovativen, inklusiven und nachhaltigen Wirtschaft genügenden Beschäftigungs- und Karrierechancen führen. Durch die weite Verbreitung der Projektergebnisse auf transnationaler, nationaler und/oder regionaler Ebene und die Entwicklung eines langfristigen Aktionsplans für die schrittweise Bereitstellung der Arbeitsergebnisse des Projekts unter Berücksichtigung nationaler und regionaler Entwicklungsstrategien und Strategien zur intelligenten Spezialisierung wird erwartet, dass die Projekte relevante Interessenträger innerhalb und außerhalb der teilnehmenden Organisationen und insbesondere maßgebliche Behörden einbeziehen und eine dauerhafte Wirkung nach der Projektlaufzeit gewährleisten. ZUSCHLAGSKRITERIEN Es gelten die folgenden Zuschlagskriterien: Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 35 Punkte) ▪ Bezug zur Politik: Aus dem Vorschlag geht hervor, wie das transnationale Kooperationsnetzwerk der Zentren der beruflichen Exzellenz dazu beitragen wird, die Ziele zu erreichen, die mit den politischen Prioritäten entsprechend der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz326 sowie der Osnabrücker Erklärung327 und deren Nachfolgeerklärung, der Erklärung von Herning328, der Union der Kompetenzen329 und dem Kompass für Wettbewerbsfähigkeit verfolgt werden. ▪ Werte der EU: ist der Vorschlag relevant für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung ▪ Kohärenz: Inwieweit geht der Vorschlag auf die Ziele der Aufforderung ein, sind die Ziele klar definiert und realistisch und betreffen Aspekte, die für die beteiligten Organisationen relevant sind; inwieweit beruht der Vorschlag auf einer angemessenen Bedarfsanalyse. Inwieweit beschreibt er, wie im Rahmen der Ziele und Aktivitäten des Projektvorschlags bereits laufende Projekte für Zentren der beruflichen Exzellenz aus den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen 2021-2024 ergänzt und/oder Synergien mit ihnen geschaffen und Überschneidungen mit derartigen Projekten sowie den Blaupausen, den Akademien für eine klimaneutrale Industrie330 und anderen Kompetenzakademien (je nachdem, was relevant ist) vermieden werden. 326 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020H1202(01)&from=EN 327 https://www.bibb.de/dokumente/pdf/ab31_corrigendum_osnabruecker_erklaerung.pdf. 328 https://danish-presidency.consilium.europa.eu/media/23xla4rt/herning-declaration-2025-english.pdf-english.pdf. 329 https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/union-skills_de. 330 Europäische Solarakademie und Europäische Batterieakademie. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020H1202(01)&from=EN https://www.bibb.de/dokumente/pdf/ab31_corrigendum_osnabruecker_erklaerung.pdf https://danish-presidency.consilium.europa.eu/media/23xla4rt/herning-declaration-2025-english.pdf https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/union-skills_de https://innoenergy.com/skillsinstitute/community-programmes/european-solar-academy/ https://innoenergy.com/skillsinstitute/community-programmes/european-battery-academy/ 307 Inwieweit ist der Vorschlag mit dem Deal für eine saubere Industrie, dem Aktionsplan für die Automobilindustrie und anderen Sektoren, in denen Arbeitskräftemangel herrscht, verknüpft. ▪ Innovation: Der Vorschlag berücksichtigt modernste Methoden und Techniken und führt zu innovativen Ergebnissen und Lösungen allgemein für den Bereich, in dem er angesiedelt ist, oder für den geografischen Kontext, in dem das Projekt durchgeführt wird (z. B. Inhalte, erzielte Ergebnisse, angewandte Arbeitsmethoden, beteiligte Organisationen und Personen). ▪ Regionale Dimension: Der Vorschlag lässt erkennen, dass er in jedem der teilnehmenden Länder zu Strategien für regionale Entwicklung und intelligente Spezialisierung auf der Grundlage der Ermittlung lokaler/regionaler Herausforderungen beiträgt. ▪ Europäischer Mehrwert: Der Vorschlag erbringt nachweislich einen klaren Mehrwert auf individueller (Lernende und/oder Personal), institutioneller und systemischer Ebene, der durch Ergebnisse zustande kommt, die von den Partnern ohne eine europäische Zusammenarbeit nur schwer zu erreichen wären. ▪ Internationalisierung: Der Vorschlag lässt erkennen, dass er zur internationalen Dimension der Exzellenz in der Berufsbildung beiträgt, so auch zur Entwicklung von Strategien zur Förderung der transnationalen Mobilität von Lernenden und des Personals sowie nachhaltiger Partnerschaften in der Berufsbildung. ▪ Digitale Kompetenzen: Inwieweit sieht der Vorschlag Aktivitäten im Zusammenhang mit der Entwicklung digitaler Kompetenzen vor (z. B. Antizipation des Kompetenzbedarfs, innovative Lehrpläne und Lehrmethoden, Beratung). ▪ Grüne Kompetenzen: Inwieweit sieht der Vorschlag Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Übergang zu einer umweltfreundlichen Kreislaufwirtschaft vor (z. B. Antizipation des Kompetenzbedarfs, innovative Lehrpläne und Lehrmethoden, Beratung). ▪ Soziale Dimension: Der Vorschlag umfasst bei allen Aktionen eine horizontale Perspektive zur Berücksichtigung der Vielfalt und zur Förderung gemeinsamer Werte wie Gleichberechtigung, einschließlich Gleichstellung der Geschlechter, Nichtdiskriminierung und soziale Inklusion, auch für Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf/geringeren Chancen. Qualität der Projektkonzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) ▪ Kohärenz: Die Projektkonzeption gewährleistet insgesamt die erforderliche Übereinstimmung zwischen Projektzielen und Aktivitäten. Der Vorschlag ist zusammenhängend und verständlich aufgebaut und beschreibt geeignete Aktivitäten und Dienste, die den ermittelten Bedürfnissen entsprechen und zu den erwarteten Ergebnissen führen. ▪ Aktivitäten: Klare Beschreibung der Schritte, die im Rahmen der einzelnen, aus den drei Clustern ausgewählten Aktivitäten durchgeführt werden sollen, im Hinblick auf die erwarteten Ergebnisse/Leistungen sowie auf ihren konkreten Beitrag zu den relevanten Arbeitspaketen und zu den Gesamtzielen des Projekts. Der Schwerpunkt des Projekts liegt auf der Berufsbildung der EQR-Stufen 3 bis 5. ▪ Methodik: Qualität und Durchführbarkeit der vorgeschlagenen Methoden und ihre Eignung für die Erzielung der erwarteten Ergebnisse. ▪ Management: Der Koordinator zeichnet sich durch eine hohe Qualität seines Managements, die Fähigkeit zur Koordinierung transnationaler Netzwerke und Führungskompetenz in einem komplexen Umfeld aus und schafft tragfähige Managementstrukturen. Zeitvorgaben, Organisation, Aufgabenstellungen und Zuständigkeiten sind klar beschrieben und realistisch. Die wichtigsten Leistungsindikatoren sind klar umrissen, und für ihre Bewertung und Erreichung wird ein Zeitplan festgelegt. 308 ▪ Finanzrahmen: Der Finanzrahmen beinhaltet angemessene Mittel für eine erfolgreiche Durchführung des Projekts und wurde weder zu hoch noch zu niedrig angesetzt. Der Vorschlag ist kostenwirksam und weist den einzelnen Aktivitäten angemessene Mittel zu. ▪ Arbeitsplan: Qualität und Wirksamkeit des Arbeitsplans, einschließlich der Frage, inwieweit die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen entsprechen Es sind darin angemessene Phasen für die Vorbereitung, Durchführung, Überwachung sowie die Nutzung, Bewertung und Verbreitung der Projektergebnisse vorgesehen. ▪ Qualitätskontrolle: Kontrollmaßnahmen (laufende Qualitätsbewertung, Peer- Reviews, Benchmarking usw.) und Qualitätsindikatoren gewährleisten eine hochwertige Durchführung des Projekts. Die mit dem Projekt verbundenen Herausforderungen und Risiken sind klar definiert, und es sind angemessene Aktionen zur Abschwächung der Risiken und zur Begrenzung der Herausforderungen vorgesehen. Verfahren expertenbasierter Bewertungen sind als wesentliche Bestandteile des Projekts vorgesehen. Diese Verfahren beinhalten eine unabhängige externe Qualitätsbewertung zur Halbzeit und am Ende der Laufzeit des Projekts. ▪ Das Projekt umfasst Mobilitätsaktivitäten (für Lernende und/oder Personal) ▪ Qualität der praktischen Regelungen, des Managements und der Unterstützungsangebote ▪ Eignung der Aktivitäten im Hinblick auf die Projektziele und die Anzahl der Teilnehmenden ▪ Qualität der Regelungen zur Anerkennung und Validierung der Lernergebnisse der Teilnehmenden gemäß den Grundsätzen der europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumente Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) ▪ Zusammensetzung: An dem Projekt sind Organisationen beteiligt, die einander ergänzen und das erforderliche Profil und die benötigten Kompetenzen, Erfahrungen und Fachkenntnisse für eine in jeder Hinsicht erfolgreiche Durchführung des Projekts besitzen. Die Rolle der einzelnen Partner wird klar benannt, und es wird erläutert, welchen Mehrwert sie erbringen. Inwieweit umfasst der Vorschlag Behörden. In dem Vorschlag wird erläutert, wie die Partnerschaften sowohl auf lokaler/regionaler als auch auf transnationaler Ebene auf Gegenseitigkeit beruhen, für beide Seiten vorteilhaft sind und eine langfristige Perspektive haben. ▪ Aufwärtskonvergenz: Inwieweit bringt die Partnerschaft Organisationen zusammen, die im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder in der Arbeitswelt tätig sind und sich in verschiedenen Stadien der Entwicklung von Konzepten der Exzellenz in der Berufsbildung befinden, und ermöglicht einen reibungslosen und wirksamen Austausch von Fachwissen und Kenntnissen zwischen diesen Partnern. ▪ Geografische Dimension: Inwieweit der Antragsteller die geografische Zusammensetzung der Partnerschaft begründet und ihre Relevanz für die Erreichung der Ziele der Zentren für berufliche Exzellenz nachgewiesen hat. Die Partnerschaften umfassen ein breites und angemessenes Spektrum von Akteuren auf lokaler und regionaler Ebene zwischen der Berufsbildungsgemeinschaft und der Arbeitswelt. ▪ Beteiligung von Begünstigten aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern aus den Regionen 1 bis 3 (mit Ausnahme von Belarus): Eine etwaige Beteiligung von Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern bringt gegebenenfalls einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt. 309 ▪ Zusammenarbeit: Die Entscheidungsfindung und Kommunikation zwischen den teilnehmenden Organisationen, den Teilnehmenden und sonstigen maßgeblichen Interessenträgern sind klar und angemessen im Einzelnen beschrieben (z. B.: Anzahl und Zeitplan der Sitzungen, Zusammensetzung der Gruppen, Beschreibung der erwarteten Ziele und Ergebnisse usw.) und in dem Gantt-Diagramm/Zeitplan des Projekts veranschaulicht. Wirkung (Höchstpunktzahl 20 Punkte) ▪ Nutzung der Projektergebnisse: Aus dem Vorschlag geht hervor, wie die Projektergebnisse von den Partnern und anderen Interessenträgern genutzt werden. Im Vorschlag wird erläutert, wie die Nutzung während der Durchführung des Projekts und darüber hinaus gemessen wird. ▪ Verbreitung: Der Vorschlag beinhaltet einen klaren Plan für die Verbreitung der Ergebnisse und sieht geeignete Zielvorgaben, Aktivitäten, einschlägige Zeitpläne, Instrumente und Kanäle vor, damit die Ergebnisse während und nach der Projektlaufzeit wirksam und zum Nutzen von Interessenträgern, Politikgestaltern, Beratungsfachleuten, Unternehmen, jungen Lernenden usw. verbreitet werden. In dem Vorschlag ist auch angegeben, welche Partner für die Verbreitung verantwortlich sind. ▪ Wirkung: Aus dem Vorschlag geht die mögliche Wirkung des Projekts hervor: - auf Teilnehmer und teilnehmende Organisationen während und nach der Projektlaufzeit - über die unmittelbar an einem Projekt teilnehmenden Organisationen und Einzelpersonen hinaus sowie das Potenzial des Projekts, in die regionale, nationale und/oder europäische Entwicklung von Kompetenzen in der Berufsbildung einzufließen Der Vorschlag enthält Maßnahmen sowie klar definierte Zielvorgaben und Indikatoren zur Überwachung der Fortschritte und zur Bewertung der erwarteten (kurz- und langfristigen) Wirkung. ▪ Nachhaltigkeit: In dem Vorschlag wird erläutert, wie das Zentrum der beruflichen Exzellenz weiterentwickelt werden soll. Der Vorschlag beinhaltet einen langfristigen Aktionsplan für die schrittweise Realisierung der Projektergebnisse und nachhaltigen Partnerschaften zwischen Anbietern im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie Interessenvertretern aus Schlüsselindustrien auf der jeweils angemessenen Ebene. Der festgelegte Plan umfasst die Ermittlung zweckdienlicher Leitungsstrukturen sowie Pläne für die Skalierbarkeit und finanzielle Nachhaltigkeit, wozu auch gehört, dass (europäische, nationale und private) finanzielle Ressourcen benannt werden, die gewährleisten, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile auf lange Sicht eine nachhaltige Wirkung entfalten. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Anträge mindestens 75 Punkte (von insgesamt 100 Punkten) erreichen, wobei auch die erforderliche Mindestpunktzahl für eine weitere Prüfung für jedes der vier Zuschlagskriterien zu berücksichtigen ist: mindestens 18 Punkte in der Kategorie „Relevanz des Projekts“, mindestens 13 Punkte in der Kategorie „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ und 11 Punkte in den Kategorien „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und „Wirkung“. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl bestimmt, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. 310 Innerhalb der Beschränkungen bestehender nationaler und europäischer Rechtsrahmen sind die Ergebnisse als freie Lehr- und Lernmaterialien (OER) zugänglich zu machen und auf einschlägigen Plattformen der jeweiligen Berufs- oder Branchenverbände oder der zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Im Vorschlag wird erläutert, wie die erstellten Daten, Materialien, audiovisuellen Medien und Aktivitäten auf sozialen Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden. Exzellenzsiegel Für Projektvorschläge, die bei der Bewertung die Qualitätsschwellen überschritten und eine Gesamtpunktzahl von mindestens 75 erreicht haben, die aber im Rahmen von Erasmus+ nicht gefördert werden können, weil im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nicht genügend Mittel zur Verfügung stehen, kann ein Exzellenzsiegel verliehen werden, um die Qualität des Vorschlags zu bescheinigen und seine alternative Finanzierung auf nationaler oder regionaler Ebene zu erleichtern. Das Exzellenzsiegel ist ein Qualitätssiegel, das an hochwertige Projektvorschläge vergeben wird, die aufgrund von Haushaltszwängen nicht im Rahmen von Erasmus+ finanziert werden können.331 Mit dem Siegel wird die Qualität des Vorschlags anerkannt und die Suche nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten erleichtert. Finanzierungsstellen auf nationaler oder regionaler Ebene können den Projektvorschlag des Gütesiegelträgers auf der Grundlage der von den unabhängigen Experten der Kommission durchgeführten Qualitätsbewertung direkt finanzieren, ohne ein neues komplettes Bewertungsverfahren durchführen zu müssen. Die Verleihung des Exzellenzsiegels kann auch die alternative Finanzierung durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) oder den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) erleichtern.332 Antragsteller sollten darauf hingewiesen werden, dass die Verleihung eines Exzellenzsiegels nicht automatisch eine alternative Finanzierung garantiert, da die Entscheidung über eine mögliche Finanzierung der Projektvorschläge der Gütesiegelträger gänzlich im Ermessen der im Rahmen des EFRE oder ESF+ mit der Verwaltung der Kohäsionsfondsmittel betrauten Behörden oder anderer Finanzierungsstellen auf nationaler und regionaler Ebene liegt. Wenn der Antragsteller im Antragsformular eine vorherige Genehmigung erteilt hat, können die Daten des Projektvorschlags der Gütesiegelträger – unter uneingeschränkter Einhaltung der Vorschriften zur Vertraulichkeit des Vorschlags und zum Schutz personenbezogener Daten – über die nationalen Agenturen an die Verwaltungsbehörden der Kohäsionsfondsmittel und andere potenziell interessierte Finanzierungsstellen auf nationaler oder regionaler Ebene weitergegeben werden. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Der Betrag wird von der gewährenden Behörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets, des Bewertungsergebnisses und eines Fördersatzes von 80 % festgesetzt. Die maximale EU-Finanzhilfe je Projekt beläuft sich auf 4 000 000 EUR. Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Finanzhilfen oder Preisgeldern ist nicht zulässig. Kosten für Rechnungsprüfungen sind nicht zulässig. 331 Artikel 32 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/817 zur Einrichtung von Erasmus+. 332 Artikel 73 Absatz 4 der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen (Dachverordnung) (EU) 2021/1060, EUR-Lex – 32021R1060 – DE – EUR-Lex (europa.eu). https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32021R1060 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32021R1060 311 Kosten für Freiwillige sind zulässig. Sie werden in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf Freiwillige333 gewährt. KMU-Einheitskosten für KMU-Eigentümer sind zulässig. Sie sollten in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf KMU-Eigentümer334 erfolgen. Das entsprechende Arbeitspaket sollte die Kosten für mindestens ein jährliches Treffen (ein Vertreter jedes vollwertigen Projektpartners) enthalten, das von der Europäischen Kommission/Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur organisiert oder empfohlen wird und dem Austausch bewährter Verfahren und dem wechselseitigen Lernen zwischen den Zentren der beruflichen Exzellenz dient. WIE WIRD DER PAUSCHALBETRAG FÜR DAS PROJEKT BESTIMMT? Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen: a) Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.). b) Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten. c) Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung des Pauschalbetrags vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Stellen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist. d) Die beschriebenen Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen. Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag, Fördersatz, förderfähige Gesamtkosten usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Siehe Teil C dieses Programmleitfadens, Abschnitt „Förderfähige direkte Kosten“. Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Durch diese Förderform ist es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. 333 https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de. 334 unit-cost-decision-sme-owners-natural-persons_en.pdf (europa.eu). https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/unit-cost-decision-sme-owners-natural-persons_en.pdf 312 ERASMUS-MUNDUS-AKTION Die Erasmus-Mundus-Aktion umfasst: • Los 1: Gemeinsame Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge (EMJM) und • Los 2: Erasmus-Mundus-Konzeptionsmaßnahmen (EMDM) Ziel dieser Aktion ist die Förderung von Exzellenz und der weltweiten Internationalisierung von Hochschuleinrichtungen durch Studienprogramme – auf Masterebene –, die von Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Europa gemeinsam durchgeführt und gegenseitig anerkannt werden und Einrichtungen in anderen Ländern der Welt offen stehen. Die gemeinsamen Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge und Erasmus-Mundus-Konzeptionsmaßnahmen bilden jeweils ein eigenständiges Los. Es besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer EMDM vor einem EMJM. Die Gewährung eines EMDM-Projekts bedeutet nicht automatisch eine Finanzierung im Rahmen der EMJM, und der Abschluss eines EMDM ist kein Zuschlagskriterium für ein EMJM-Projekt. Los 1: Gemeinsame Erasmus-Mundus-Studiengänge (EMJM) Die Aktion EMJM unterstützt stark integrierte transnationale Studienprogramme auf Masterebene335, die von einem internationalen Konsortium von Hochschuleinrichtungen aus verschiedenen Ländern weltweit und gegebenenfalls anderen Bildungspartnern und/oder Partnern außerhalb des Bildungswesens mit spezifischem Fachwissen und Interessen in den betreffenden Studienbereichen/Berufsbereichen durchgeführt werden. EMJM sind Exzellenzprogramme und sollten zur Integration und Internationalisierung des Europäischen Hochschulraums (EHR) beitragen. Die Besonderheit der EMJM liegt in dem hohen Maß an Verbundenheit/Integration zwischen den teilnehmenden Einrichtungen und in der Exzellenz ihrer akademischen Inhalte. ZIELE DER AKTION EMJM Die Aktion EMJM zielt darauf ab, die Attraktivität und Exzellenz der europäischen Hochschulbildung in der Welt zu erhöhen und Talente für Europa zu gewinnen, und zwar durch eine Kombination der folgenden Aspekte: i) akademische Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen, um die europäische Exzellenz in der Hochschulbildung zu demonstrieren, und ii) individuelle Mobilität für alle Studierenden, die an der Aktion EMJM teilnehmen, mit von der EU finanzierten Stipendien für die besten Studierenden, die sich bewerben WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR DIE BEANTRAGUNG VON GEMEINSAMEN ERASMUS-MUNDUS- MASTERSTUDIENGÄNGEN ERFÜLLT SEIN? FÖRDERKRITERIEN Um für eine Erasmus-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für gemeinsame Erasmus-Mundus- Masterstudiengänge die folgenden Kriterien erfüllen: 335 Stufe 7 der Internationalen Standardklassifikation für das Bildungswesen (ISCED), 2011. 313 Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Stellen) • Rechtsträger (öffentliche oder private Stellen) sein • Hochschuleinrichtungen sein, die in einem der förderfähigen Länder ansässig sind, d. h. in einem EU-Mitgliedstaat, einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittland In einem EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Hochschuleinrichtungen müssen im Besitz des ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung) sein. Teilnehmende Hochschuleinrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern benötigen keine Erasmus-Charta, müssen sich aber zur Einhaltung ihrer Grundsätze verpflichten. Vereinigungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen, öffentliche oder private Organisationen (einschließlich ihrer verbundenen Stellen), die direkt und aktiv zur Durchführung eines EMJM (gemeinsamen Erasmus-Mundus-Masters) beitragen und in einem EU-Mitgliedstaat, einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sind, können ebenfalls teilnehmen, jedoch nicht als Koordinator. Darüber hinaus kann das EMJM-Programm auch die Mitwirkung assoziierter Partner vorsehen (fakultativ). Hochschuleinrichtungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung336 vollwertige Partner sind, müssen nachweisen, dass sie die externen Qualitätssicherungsanforderungen in ihrem Zuständigkeitsbereich für das gemeinsame Programm erfüllt haben. Dies kann i) entweder aus der erfolgreichen Umsetzung des Europäischen Konzepts zur Qualitätssicherung gemeinsamer Programme resultieren (sofern die nationalen Rechtsvorschriften dies zulassen) ii) oder auf der Grundlage einer spezifischen Akkreditierung/Evaluierung des gemeinsamen Programms iii) oder jeder nationalen Komponente, aus der das EMJM-Programm zusammengesetzt ist, erfolgen. Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. Zusammensetzung von Konsortien (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen) Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens drei Hochschuleinrichtungen (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) aus drei verschiedenen Ländern eingereicht werden, darunter mindestens zwei verschiedene EU-Mitgliedstaaten und/oder mit dem Programm assoziierte Drittländer. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in den förderfähigen Ländern durchgeführt werden. 336 Es sei denn, auf nationaler/regionaler Ebene gibt es spezifische, offizielle Bestimmungen für die Durchführung von Erasmus Mundus (von der EACEA von Fall zu Fall zu prüfen). 314 Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 74 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung erfolgen). Zuvor geförderte Gemeinsame Erasmus-Mundus-Masterabschlüsse (EMJMD) und Gemeinsame Masterstudiengänge (EMJM) können frühestens im Jahr vor Vertragsende eine Verlängerung beantragen. Ausnahme: Für im Jahr 2021 ausgewählte EMJM kann ein entsprechender Antrag gestellt werden, sofern ihr laufender Vertrag vor dem 31. März 2028 endet. Zwei Auflagen eines Masterprogramms, die über zwei verschiedene Finanzhilfevereinbarungen finanziert werden, können nicht in demselben akademischen Jahr beginnen. Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-PEX-EMJM-MOB Bevor Sie sich bewerben, lesen Sie bitte die entsprechenden häufig gestellten Fragen in FTOP. Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 12. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Wie ist der Antrag zu stellen? Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS EMJM-Programme müssen die folgenden Anforderungen erfüllen: 1) Sie müssen einen gemeinsam konzipierten und vollständig integrierten Lehrplan umfassen, der den Standards für die Qualitätssicherung gemeinsamer Programme im Europäischen Hochschulraum (EHR)337 entspricht, die zum Zeitpunkt des EMJM-Antrags gelten. Diese Standards decken alle wesentlichen Aspekte gemeinsamer Programme in Bezug auf gemeinsame Konzeption, Umsetzung, Ausführung und Qualitätssicherung ab. Über die Standards für die Qualitätssicherung gemeinsamer Programme hinaus liegt der Schwerpunkt bei EMJM- Programmen auf den folgenden gemeinsamen Umsetzungsverfahren: - Gemeinsame Zulassungsanforderungen für Studierende und Regeln/Verfahren für Bewerbung, Auswahl, Gebührenregelung, Überwachung, Prüfung/Leistungsbewertung - gemeinsames Programmkonzept und integrierte Lehr-/Schulungsaktivitäten, einschließlich einer gemeinsam vereinbarten Sprachenregelung und eines gemeinsamen Verfahrens für die Anerkennung der Studienaufenthalte innerhalb des Konsortiums - gemeinsame Dienstleistungen für Studierende (z. B. Sprachkurse, Visaunterstützung) - gemeinsame Werbe- und Sensibilisierungsmaßnahmen, um für die weltweite Wahrnehmbarkeit des Programms sowie der Erasmus-Mundus-Stipendien zu sorgen. Die Werbestrategie sollte eine integrierte und umfassende spezifische Website (auf Englisch oder anderenfalls in der/den hauptsächlich verwendeten 337 https://www.eqar.eu/kb/joint-programmes/agreed-standards/. https://www.eqar.eu/kb/joint-programmes/agreed-standards/ 315 Unterrichtsprache(n)) beinhalten, die alle für die Studierenden und für andere relevanten Interessenträger wie künftige Arbeitgeber maßgeblichen Informationen zum Programm enthalten muss - gemeinsames Verwaltungs- und Finanzmanagement durch das Konsortium - gemeinsame Abschlüsse werden empfohlen, sofern die nationalen Rechtsvorschriften dies zulassen 2) Sie müssen von einem Konsortium von Hochschuleinrichtungen und gegebenenfalls anderen Bildungspartnern und/oder Partnern außerhalb des Bildungswesens durchgeführt werden, die in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder in einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sind. An einem Konsortium sind mindestens drei Hochschuleinrichtungen aus drei verschiedenen Ländern beteiligt, von denen mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer sein müssen. Alle vollwertigen Partnerhochschuleinrichtungen (aus EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern oder aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern) müssen einen Master-Abschluss verleihen und den Studierenden, die die Abschlussanforderungen erfüllen, entweder einen gemeinsamen oder einen Mehrfachabschluss verleihen, der den erfolgreichen Abschluss des EMJM-Programms bescheinigt. Alle Mitglieder eines EMJM-Konsortiums müssen institutionelle Verpflichtungen eingehen, damit eine solide institutionelle Verankerung und Unterstützung gewährleistet ist, bevor sich die ersten Studierenden für einen gemeinsamen EMJM-Studiengang einschreiben. Diese Verpflichtung erfolgt in Form einer EMJM- Partnerschaftsvereinbarung, die von allen Partnereinrichtungen (einschließlich assoziierter Partner, sofern dies von dem antragstellenden Konsortium für sachdienlich erachtet wird) unterzeichnet werden muss. In dieser Partnerschaftsvereinbarung sollten sich teilnehmende Hochschuleinrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zur Einhaltung der Grundsätze der ECHE verpflichten. In der EMJM- Partnerschaftsvereinbarung müssen alle akademischen, operativen, administrativen und finanziellen Aspekte in Verbindung mit der Einführung des EMJM-Studiengangs und der Verwaltung der EMJM-Stipendien (siehe unten) geregelt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss ein Entwurf der Partnerschaftsvereinbarung bereitgestellt werden. Das EMJM-Programm kann auch die Mitwirkung assoziierter Partner vorsehen (fakultativ). Diese Organisationen tragen indirekt zur Durchführung konkreter Aufgaben/Aktivitäten bei und/oder unterstützen die Verbreitung und Nachhaltigkeit des EMJM. Die entsprechenden Beiträge können beispielsweise im Wissens- und Kompetenztransfer, in der Durchführung ergänzender Kurse oder in Angeboten zur Unterstützung einer Entsendung oder eines Praktikums bestehen. Vertraglich gesehen und unter dem Aspekt der Förderfähigkeit gelten sie nicht als Begünstigte von Fördermitteln im Rahmen des Programms. 3) hervorragende Studierende aus aller Welt aufnehmen: Für die Auswahl, Rekrutierung und Überwachung der einzelnen Studierenden ist ausschließlich das EMJM-Konsortium zuständig. Bei der Auswahl der Studierenden muss transparent, unparteiisch und gerecht vorgegangen werden. Eine gewisse Zahl dieser Studierenden kann ein EMJM-Stipendium erhalten. Bei einem EMJM werden Studierende auf Masterebene eingeschrieben, die einen ersten Hochschulabschluss oder einen sonstigen Bildungsabschluss erworben haben, der nach den Rechtsvorschriften und Verfahren der Länder/Einrichtungen, die diesen Abschluss verliehen haben, als gleichwertig zu betrachten ist. Die erste Generation eingeschriebener Studierender sollte ihr Studium spätestens im akademischen Jahr nach der Auswahl des Projekts aufnehmen. Um volle Transparenz zu garantieren sowie die Rechte und Pflichten aller eingeschriebener Studierenden festzulegen, müssen beide Parteien (d. h. die eingeschriebenen Studierenden und das EMJM-Konsortium) vor der Einschreibung der Studierenden in das Programm eine Studierendenvereinbarung unterzeichnen. Ein Muster der Studierendenvereinbarung muss auf der Website des EMJM veröffentlicht werden. 4) eine obligatorische physische Mobilitätskomponente für alle eingeschriebenen Studierenden beinhalten: Die Mobilitätsverläufe und der Mechanismus für die Anerkennung der Studienaufenthalte zwischen den Partnereinrichtungen müssen zum Zeitpunkt des Projektantrags bereits innerhalb des Konsortiums vereinbart worden sein. 316 Ein EMJM muss eine obligatorische physische Mobilitätsphase für alle eingeschriebenen Studierenden (ob EMJM-Stipendiaten oder nicht) umfassen, die aus mindestens zwei Studienaufenthalten in zwei Ländern besteht, von denen mindestens eines ein EU-Mitgliedstaat oder ein mit dem Programm assoziiertes Drittland sein muss. Diese beiden Länder dürfen nicht mit dem Wohnsitzland des Studierenden zum Zeitpunkt der Einschreibung identisch sein. Jeder der beiden obligatorischen Studienaufenthalte muss einem Studienpensum von mindestens einem akademischen Semester (30 ECTS-Leistungspunkte oder gleichwertig) entsprechen.338 Die übrige Zeit der Studienaufenthalte kann frei organisiert werden. Alle Studienaufenthalte während des Masterstudiengangs müssen in Hochschuleinrichtungen, die vollwertige Partner sind, oder unter deren direkter Aufsicht stattfinden. Die obligatorischen Mobilitätsphasen können nicht durch virtuelle Mobilität (Fernunterricht) ersetzt werden. 5) Sie müssen den Austausch von Personal und eingeladenen Wissenschaftlern fördern, um einen Beitrag zur Lehre, Ausbildung, Forschung und zu administrativen Aktivitäten zu leisten. 6) Der erfolgreiche Abschluss des gemeinsamen EMJM-Programms muss zur Verleihung entweder eines gemeinsamen Abschlusses (Joint Degree) (d. h. eines einzigen Abschlusszeugnisses, das von mindestens zwei Hochschuleinrichtungen aus verschiedenen Ländern verliehen wird, von denen mindestens eines ein EU- Mitgliedstaat oder ein mit dem Programm assoziiertes Drittland sein muss) oder eines Mehrfachabschlusses (Multiple Degree) (d. h. mindestens zwei Abschlusszeugnissen, die von zwei Hochschuleinrichtungen aus verschiedenen Ländern verliehen werden, von denen mindestens eines ein EU-Mitgliedstaat oder ein mit dem Programm assoziiertes Drittland sein muss) oder einer Kombination davon führen. 7) Die den Studierenden verliehenen Abschlüsse müssen zu dem System von Hochschulabschlüssen in den Ländern gehören, in denen die Hochschuleinrichtungen ihren Sitz haben. Die Abschlüsse müssen von allen vollwertigen Partnerhochschulen, die sie verleihen, gegenseitig anerkannt werden. Die Konsortien sollten den Studierenden am Ende ihres Studiums einen gemeinsamen Diplomzusatz ausstellen, der sämtliche Inhalte des Masterprogramms abdeckt. Die EMJM-Vorschläge müssen schon bei der Antragstellung vollständig ausgearbeitete gemeinsame Studienprogramme enthalten, damit die Projekte nach Bewilligung der Finanzhilfe unverzüglich durchgeführt und weltweit bekannt gemacht werden können. Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich des fachlichen Hintergrunds. Die nachstehend aufgeführten Punkte sollten als wichtigste, während der Projektdurchführung erwartete Ergebnisse in den Antrag aufgenommen werden: • Projektwebsite • Werbematerial • Muster der Studierendenvereinbarung • Muster des Abschlusses/der Abschlüsse • Unterzeichnete Protokolle der Auswahlsitzungen • Interne/externe Qualitätsüberprüfungsberichte • Nachhaltigkeits-/Geschäftsplan Den Antragstellern wird empfohlen, die Zahl der Kategorien, in denen Ergebnisse zu erbringen sind, auf insgesamt höchstens 15 zu begrenzen. 338 Ausnahmsweise kann bei Studiengängen mit 60 ECTS-Leistungspunkten jeder der obligatorischen Studienabschnitte mindestens 20 ECTS-Leistungspunkten oder einem Äquivalent entsprechen. 317 Neben dem finanziellen Beitrag zur Durchführung gemeinsamer Masterprogramme (siehe den nachstehenden Abschnitt zu den Finanzierungsregeln) können alle im Rahmen von Erasmus Mundus geförderten Projekte, die im Zeitraum 2021– 2027 enden (einschließlich der Projekte, die im Zeitraum 2014–2020 anliefen), den Studiengang für bis zu drei weitere Auflagen nach Ende der Aktion als Erasmus-Mundus-Masterstudiengang fortsetzen, sofern die Bewertung der Finanzhilfevereinbarungen durch die EACEA in der abschließenden Berichtsphase eine Punktzahl von 75 oder mehr ergibt. Die betreffenden Anbieter von Masterstudiengängen sollten sich verpflichten, i) die Ziele, den Umfang und die erwartete Wirkung der Aktion beizubehalten, ii) darauf hinzuwirken, dass Kontinuität mit dem zuvor geförderten Masterprogramm gewährleistet wird und iii) am Ende des betreffenden Zeitraums einen Tätigkeitsbericht vorzulegen. ERWARTETE WIRKUNG Auf Systemebene - Förderung der akademischen Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb des Europäischen Hochschulraums, indem die gemeinsame Lehre und Qualifikationen, Qualitätsverbesserungen und die Förderung akademischer Exzellenz unterstützt werden - Stärkung der internationalen Dimension der Hochschulbildung durch Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen innerhalb und außerhalb Europas und durch Mobilität der besten Studierenden weltweit - Steigerung der Synergieeffekte zwischen Hochschulbildung, Innovation und Forschung - Beseitigung der Hindernisse für das Lernen durch verbesserten Zugang zu hochwertiger und innovationsorientierter Bildung und Vereinfachung der grenzüberschreitenden Mobilität für Lernende - Eingehen auf die Bedürfnisse der Gesellschaft und des Arbeitsmarkts - Beitrag zur Entwicklung einer innovativen Bildungspolitik Auf institutioneller Ebene - Schaffung von mehr Möglichkeiten für eine strukturierte und nachhaltige akademische Zusammenarbeit für europäische und nichteuropäische Hochschuleinrichtungen weltweit - Verbesserung der Qualität der Programme auf Masterebene und der Aufsichtsregelungen - Steigerung der Internationalisierung und Wettbewerbsfähigkeit der teilnehmenden Organisationen - Unterstützung der Schaffung neuer Netzwerke und Verbesserung der Qualität bestehender Netzwerke - Steigerung der Attraktivität der teilnehmenden Organisation(en) für talentierte Studierende - Beitrag zur Internationalisierungspolitik der Hochschuleinrichtungen durch die Entwicklung eines internationalen Bewusstseins im Wege ihrer Lehrpläne und die Konzipierung umfassender Internationalisierungsstrategien (institutionelle Zusammenarbeit und grenzüberschreitende Mobilität von Menschen) Auf individueller Ebene - Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der teilnehmenden Studierenden - Verbesserung der Schlüsselkompetenzen und -qualifikationen der Studierenden - Herausbildung neuer Denkweisen und neuer Ansätze für wissenschaftliche Studien durch internationale, interdisziplinäre, sektorübergreifende und interkulturelle Erfahrungen - Ausbau der Vernetzungs- und Kommunikationskapazitäten der Studierenden - Steigerung des individuellen Beitrags zur wissensbasierten Wirtschaft und Gesellschaft 318 ZUSCHLAGSKRITERIEN Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Hintergrund und allgemeine Ziele • Gesamtziele und allgemeine Ziele des Projekts und ihre Relevanz in Bezug auf das EMJM- Programm. Werte der EU: • Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. Bedarfsanalyse und spezifische Ziele • Projektbegründung und Bedarfsanalyse, auf die sich der Vorschlag stützt; • Probleme/Herausforderungen/Lücken und spezifische Ziele, die das Projekt in akademischer Hinsicht und im Hinblick auf die Bedürfnisse der Gesellschaft und des Arbeitsmarktes angehen soll. Komplementarität mit anderen Aktionen und Innovation • Strategie zur Förderung von Exzellenz und Innovation • Unterstützung der Modernisierungs- und Internationalisierungsstrategie der Partnerhochschuleinrichtungen; • Einzigartigkeit und Mehrwert des Projekts im Vergleich zum bestehenden Angebot an Masterstudiengängen; • Strategie zur Steigerung der Attraktivität, Integration und Internationalisierung sowie Beitrag zu den politischen Zielen des Europäischen Hochschulraums. 319 Qualität der Projekt- konzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Konzept und Methodik • Zusammenführung/Integration des EMJM-Programms unter Berücksichtigung der im Abschnitt „Einrichtung eines Projekts“ beschriebenen Anforderungen. Insbesondere werden in dem Vorschlag folgende Aspekte beschrieben: - das akademische Programm und die Art und Weise, wie Exzellenz und innovative Elemente der Lernerfahrung im gesamten Konsortium sichergestellt werden - die Organisation der Studienzeiten, einschließlich der Mindestanforderungen an die Mobilität und der gegenseitigen Anerkennung der Lernergebnisse/Leistungspunkte - die Grundsätze und Anforderungen für die Bewerbung, Auswahl und Kursteilnahme der Studierenden sowie die Zuweisung von Stipendien für Studierende - die Dienstleistungen, die den Studierenden angeboten werden - der Beitrag des mobilen Personals und der eingeladenen Wissenschaftler zur Lehre, Ausbildung, Forschung und zu administrativen Aktivitäten - die spezifischen Unterstützungsmaßnahmen mit dem Ziel, den gleichberechtigten und inklusiven Zugang der Teilnehmenden und die Aufnahme von Studierenden/Personal/eingeladenen Wissenschaftlern mit individuellen Bedürfnissen im Zusammenhang mit langfristigen körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen zu erleichtern. Qualitätssicherungs-, Überwachungs- und Bewertungsstrategie • Interne und externe Qualitätssicherungsmaßnahmen des Masterprogramms • Inwieweit entspricht der gemeinsam konzipierte und vollständig integrierte Lehrplan den Standards für die Qualitätssicherung gemeinsamer Programme im Europäischen Hochschulraum (EHR)? • Gemeinsamer Abschluss/gemeinsame Abschlüsse und seine/ihre Anerkennung durch die vergebenden vollwertigen Partnerhochschulen sowie der gemeinsame Diplomzusatz Projektteams, Personal und Experten • Projektteams und wie sie bei der Durchführung des Projekts zusammenarbeiten werden Kosteneffizienz und Finanzmanagement • Verwaltung der EU-Mittel, Mobilisierung zusätzlicher Mittel und Haushaltsplan Risikomanagement • Identifizierung von Risiken bei der Projektdurchführung und Planung angemessener Risikominderungsmaßnahmen 320 Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Aufbau des Konsortiums • Begründung für die Zusammensetzung des Konsortiums und Komplementarität der Partner; ihr Mehrwert für die Durchführung des EMJM und die Art und Weise, wie jeder Partner von seiner Teilnahme am Projekt profitiert; • Innovativer Charakter des Konsortiums und Einbeziehung von Partnern mit unterschiedlichem Erfahrungsstand in Bezug auf die Erasmus-Mundus-Aktion. Sofern zutreffend: - wie wurde das bestehende Erasmus-Mundus-Konsortium verbessert - wie wird die Zusammenarbeit mit Akteuren außerhalb des Bildungsbereichs organisiert und zu welchem Zweck • Festlegung von Rollen und Aufgaben jedes Partners sowie Umfang der Beteiligung an den Projektaktivitäten. Verwaltung und Entscheidungsfindung des Konsortiums • Kooperationsvereinbarungen, Leitungsgremien und Managementinstrumente, insbesondere in Bezug auf das Verwaltungs- und Finanzmanagement; • Institutionelles Engagement der Partnereinrichtungen für die Durchführung des EMJM- Programms; • Angemessenheit des Entwurfs der Partnerschaftsvereinbarung für eine effiziente Verwaltung des EMJM-Programms. Wirkung (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Wirkung und Ambition • Wirkung auf Systemebene (innerhalb und außerhalb der akademischen Welt, einschließlich der allgemeinen Öffentlichkeit und der Gesellschaft), auf institutioneller Ebene (Partnerorganisationen) und auf individueller Ebene (mit besonderem Schwerpunkt auf der Beschäftigungsfähigkeit) • Prognosen hinsichtlich der Zahl der eingeschriebenen Studierenden im Zeitrahmen des Projekts Maßnahmen zur Gewährleistung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen den Ländern bei der Rekrutierung von Studierenden Kommunikation, Verbreitung und Sichtbarkeit • Werbestrategie zur Gewinnung exzellenter Studierender aus aller Welt: Zielgruppen, Aufgaben der Partner und Art und Weise, wie die Studierenden ermutigt werden, einen Beitrag zur Erasmus+-Identität/Erasmus+-Gemeinschaft zu leisten • Verbreitungs-, Verwertungs- und Sichtbarkeitsstrategie. Nachhaltigkeit und Fortsetzung • Mittel- und langfristige Entwicklungs- und Nachhaltigkeitsstrategie über den Zeitrahmen der EU-Finanzierung hinaus, einschließlich der Mobilisierung anderer Finanzierungsquellen; • Synergien/Komplementarität mit anderen (EU- und nicht EU-finanzierten) Aktivitäten, die auf den Projektergebnissen aufbauen können Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Anträge mindestens 70 Punkte erreichen und die Mindestpunktzahl für jedes der vier Zuschlagskriterien erfüllen (d. h. mindestens 22 Punkte für die Kategorie „Relevanz des Projekts“, mindestens 15 Punkte für die Kategorie „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“, mindestens 10 Punkte in den Kategorien „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und „Wirkung“). 321 Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Die EMJM-Finanzhilfe wird auf der Grundlage der folgenden drei Komponenten berechnet: • ein Zuschuss zu den institutionellen Kosten der Durchführung des Programms • eine Höchstzahl von Stipendien für Studierende, die während der gesamten Laufzeit der Vereinbarung vergeben werden • eine Aufstockung zur Deckung des individuellen Bedarfs von Studierenden mit Behinderungen Dieser Beitrag ist zur Finanzierung von mindestens vier Auflagen des Masterprogramms vorgesehen, die jeweils ein bis zwei akademische Jahre umfassen (60, 90 oder 120 ECTS-Leistungspunkte). Zuschuss zu den institutionellen Kosten des EMJM-Programms Dies erfolgt in Form von Einheitskosten je eingeschriebenen Studierenden und soll einen Teil der Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung des EMJM-Programms abdecken. Die Einheitskosten umfassen Personalkosten (Lehre, Reisen), eingeladene Gastdozenten, Werbe-, Verbreitungs- und Organisationskosten (einschließlich eines vollständigen Versicherungsschutzes für die eingeschriebenen Studierenden, finanzieller Unterstützung für eingeschriebene Studierende mit individuellen Bedürfnissen, sofern diese nicht durch den Aufstockungsmechanismus abgedeckt sind (siehe unten), Unterstützung bei der Unterbringung und sonstiger Dienstleistungen für Studierende), Verwaltungskosten und alle sonstigen Kosten, die im Hinblick auf die Durchführung eines erfolgreichen Masterprogramms anfallen. Bei den ausgewählten Projekten dürfen keine Antragsgebühren für die Studierenden erhoben werden. Zudem dürfen den Erasmus-Mundus-Stipendiaten keine Studiengebühren oder sonstige obligatorische Kosten im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Programm in Rechnung gestellt werden. Der maximale Beitrag zu den institutionellen Kosten beträgt: 750 EUR/Monat x D x ZES Dabei ist - D = maximale Dauer des Masterprogramms in Monaten (d. h. 12, 18, 24 Monate) - ZES = Zahl der eingeschriebenen Studierenden (mit und ohne Stipendium), die für die gesamte Laufzeit der Finanzhilfevereinbarung vorgesehen sind. Zu beachten ist, dass die ZES für die Berechnung der Finanzhilfe auf maximal 100 (ohne Aufstockungsstipendien für bestimmte Zielregionen der Welt, sofern zutreffend) begrenzt ist. Stipendien für Studierende Das Stipendium ist ein Zuschuss zu den Kosten, die den begünstigten Studierenden entstehen, und deckt Reisekosten, Visumsgebühren, Einrichtungs- und Aufenthaltskosten ab. Es wird auf der Grundlage monatlicher Einheitskosten für den gesamten Zeitraum berechnet, den der eingeschriebene Stipendiat benötigt, um das Studienprogramm abzuschließen (anteilig zur tatsächlichen Anzahl der Tage). Dieser Zeitraum umfasst entsprechend den Anforderungen des gemeinsamen Masterstudiengangs Studien, Forschungsarbeiten, Praktikumsaktivitäten sowie die Erstellung und Verteidigung der Masterarbeit. In diesem Zeitraum kann das Stipendium nur in voller Höhe und nur an Vollzeitstudierende vergeben werden. 322 Das Stipendium wird für ein Vollzeitstudium gewährt und deckt die gesamte Dauer des Masterstudiengangs ab (d. h. 12, 18, 24 Monate). Eine verkürzte Dauer des Stipendiums gilt im Fall der Anerkennung bereits erworbener Kenntnisse (wobei die Mindeststipendiendauer ein akademisches Jahr beträgt). Studierende, die bereits ein Stipendium für einen EMJM erhalten haben, können kein weiteres Stipendium im Rahmen der Aktion EMJM beantragen. EMJM-Stipendien können an Studierende aus der ganzen Welt vergeben werden. Die Konsortien sollten jedoch für geografische Ausgewogenheit sorgen – d. h. nicht mehr als 10 % der Gesamtzahl der während der Projektdurchführung bewilligten Stipendien sollten an Bewerber derselben Staatsangehörigkeit vergeben werden (diese Regel gilt nicht für Aufstockungsstipendien für bestimmte Zielregionen der Welt, sofern zutreffend). Berechnung des Stipendienhöchstbetrags pro Studierenden: Das Stipendium wird wie folgt berechnet: 1400 EUR/Monat x DS Dabei ist: DS = Dauer des Masterprogramms. Berechnung des Höchstbetrags für EMJM-Stipendien für die Laufzeit der Finanzhilfevereinbarung: Der Stipendienhöchstbetrag wird wie folgt berechnet: 1400 EUR/Monat x D x ZS Dabei ist - D = maximale Dauer des Masterprogramms in Monaten (d. h. 12, 18, 24 Monate) - ZS = Zahl der Stipendien, die für die gesamte Laufzeit der Finanzhilfevereinbarung vorgesehen sind (höchstens 50, ohne Aufstockungsstipendien für bestimmte Zielregionen der Welt, sofern zutreffend) Zuschuss für individuelle Bedürfnissen von Studierenden mit Behinderungen Zuschüsse für individuelle Bedürfnisse sind förderfähig, wenn sie die in der Beihilfevereinbarung festgelegten allgemeinen Fördervoraussetzungen erfüllen. Sie werden für eingeschriebene Studierende (mit oder ohne Stipendium) mit Behinderungen (z. B. langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen) verwendet, etwa im Zusammenhang mit dem Erwerb besonderer Gegenstände oder Dienstleistungen (z. B. Hilfe durch Dritte, Anpassung der Arbeitsumgebung, zusätzliche Reise-/Transportkosten). Die Unterstützung zur Deckung dieser individuellen Bedürfnisse eingeschriebener Studierender wird in Form der folgenden Einheitskosten für besonderen Unterstützungsbedarf gewährt: a) 3 000 EUR b) 4 500 EUR c) 6 000 EUR d) 9 500 EUR e) 13 000 EUR f) 18 500 EUR g) 27 500 EUR h) 35 500 EUR i) 47 500 EUR j) 60 000 EUR Berechnung des Zuschusses zu den Einheitskosten pro Studierenden: Eingeschriebene Studierende geben die Art der benötigten Gegenstände/Dienstleistungen und deren Kosten an. Die anwendbaren Einheitskosten werden als der Satz ermittelt, der den veranschlagten Ausgaben entspricht oder unmittelbar darunter liegt. Diese Einheitskosten sind ein Zuschuss und nicht dazu gedacht, die tatsächlich anfallenden Kosten vollständig zu decken. 323 Hinweis: Kosten unter dem niedrigsten Satz (d. h. weniger als 3000 EUR) kommen nicht für eine zusätzliche Unterstützung in Betracht und müssen im Rahmen des Zuschusses zu den institutionellen Kosten des EMJM oder durch andere Finanzierungsquellen der begünstigten Einrichtungen gedeckt werden. Berechnung des Höchstzuschusses, der dem EMJM für die Laufzeit der Finanzhilfevereinbarung zugewiesen wird: Zum Zeitpunkt der Antragstellung beantragen die Antragsteller auf der Grundlage ihres Voranschlags höchsten zwei Einheitskostenbeträge, die den höchsten verfügbaren Einheitskosten entsprechen, d. h. maximal 2 x 60 000 EUR. Dieser Betrag wird verwendet, um die Einheitskosten den betreffenden Studierenden zuzuweisen. In der Durchführungsphase nehmen die Einheitskosten die Form eines monatlichen Zuschusses je Einheit an, der wie folgt berechnet wird: {Einheit mit besonderem Unterstützungsbedarf x (1/Anzahl der Monate)} Die Anzahl der Monate in der genannten Formel entspricht der Anzahl der Monate, in denen die im Zusammenhang mit dem besonderen Unterstützungsbedarf benötigten Gegenstände oder Dienstleistungen je nach Art der Gegenstände oder Dienstleistungen für die Durchführung der Aktion verwendet oder hergestellt wurden. Bei einmaligen Kosten entspricht die Anzahl der Monate dem Wert 1. ZUSÄTZLICHE MITTEL FÜR STUDIERENDE AUS BESTIMMTEN ZIELREGIONEN DER WELT Die Antragsteller können zusätzliche Mittel für Studierende aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern aus den Regionen 1, 3, 5, 6, 8, 9, 10 und 11 beantragen, die aus den Instrumenten des auswärtigen Handelns der EU finanziert werden. Zur Förderung vorgeschlagene EMJM können über die gesamte Dauer des Masterstudiengangs bis zu 18 zusätzliche Stipendien (einschließlich der entsprechenden institutionellen Kosten) erhalten, die mit Mitteln des Instruments für Nachbarschaftspolitik, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt (NDICI)339 finanziert werden, und bis zu zwei zusätzliche Stipendien (einschließlich der entsprechenden institutionellen Kosten), die mit IPA III340-Mitteln finanziert werden. Diese zusätzlichen Stipendien werden vor dem Hintergrund der festgelegten außenpolitischen Prioritäten der EU im Bereich der Hochschulbildung angeboten und berücksichtigen den unterschiedlichen Grad der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in den maßgeblichen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Die Stipendien werden den für die Förderung ausgewählten EMJM in absteigender Reihenfolge und unter Berücksichtigung des verfügbaren Budgets und der Prioritäten von Global Gateway für die Regionen 5, 6 und 8 bis 11 zugewiesen. Weiterführende Informationen zu den verfügbaren Budgets der einzelnen Envelopes werden im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) veröffentlicht. Die Mittel müssen geografisch ausgewogen eingesetzt werden, und die Einrichtungen werden ermutigt, Studierende aus den ärmsten und am wenigsten entwickelten nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu rekrutieren. Für diese Aktion werden die folgenden geografischen Zielgebiete und Richtbudgetanteile festgelegt: • Region 1 (Westbalkan): Der besondere Schwerpunkt liegt auf Stipendien in den Bereichen Klimawandel, Umwelt und Energie, digitale Technologien, Ingenieurwesen, nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung. • Region 3 (Südliche Nachbarschaft) 18 % des im Rahmen von NDICI zur Verfügung stehenden Budgets. Mindestens 20 % dieses Betrags sollten Tunesien zugewiesen werden. • Region 5 (Asien): 21 % des im Rahmen von NDICI zur Verfügung stehenden Budgets. Den am wenigsten entwickelten Ländern wird Vorrang eingeräumt. 339 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L:2021:209:TOC. 340 https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2021/1529. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L:2021:209:TOC https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2021/1529 324 • Region 6 (Zentralasien): 9 % des im Rahmen von NDICI zur Verfügung stehenden Budgets. Den am wenigsten entwickelten Ländern wird Vorrang eingeräumt. • Region 7 (Naher und Mittlerer Osten): 3 % des im Rahmen von NDICI zur Verfügung stehenden Budgets. Den am wenigsten entwickelten Ländern wird Vorrang eingeräumt. • Region 8 (Pazifik): 1 % des im Rahmen von NDICI zur Verfügung stehenden Budgets. Den am wenigsten entwickelten Ländern wird Vorrang eingeräumt. • Region 9 (Subsahara-Afrika): 27 % des im Rahmen von NDICI zur Verfügung stehenden Budgets. Den am wenigsten entwickelten Ländern wird Vorrang eingeräumt. Ein besonderes Augenmerk wird auch auf die prioritären Migrationsländer gelegt; Kein Land wird mehr als 8 % der für die Region vorgesehenen Mittel erhalten. • Region 10 (Lateinamerika): 20 % des im Rahmen von NDICI zur Verfügung stehenden Budgets. Höchstens 30 % an Brasilien und Mexiko zusammen. • Region 11 (Karibik): 1 % des im Rahmen von NDICI zur Verfügung stehenden Budgets. Die regionalen Zielbudgets und Prioritäten gelten vorläufig auf Projektebene und werden in der Durchführungsphase überprüft. Darüber hinaus wird bei Vorschlägen, mit denen zusätzliche Stipendien unter Rubrik 6 für die Regionen 5, 6, 8, 9, 10 und 11 beantragt werden, denjenigen Vorrang eingeräumt, die mindestens eine der Prioritäten von Global Gateway betreffen, und zwar in den Bereichen Digitales, Klima und Energie, Verkehr und Gesundheit. Berechnung des tatsächlichen Förderbetrags Der tatsächliche Förderbetrag wird in der Phase des Abschlussberichts auf der Grundlage der Anzahl der gewährten Stipendien, der Zahl der eingeschriebenen Studierenden und der tatsächlichen Anzahl der für individuellen Unterstützungsbedarf zugewiesenen Einheitskosten berechnet, wobei der Gesamtbetrag den Förderhöchstbetrag nicht übersteigen darf. Je nach dem tatsächlichen Bedarf und im Einklang mit der Finanzhilfevereinbarung wird den Projekten Flexibilität bei der Übertragung von Mitteln zwischen den Stipendien (ausgenommen Aufstockungsstipendien für bestimmte Zielregionen der Welt, sofern zutreffend) und dem individuellen Bedarf eingeräumt. Übertragungen zwischen Haushaltslinien und zwischen Finanzierungsinstrumenten sind nicht zulässig. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. Los 2: Erasmus-Mundus-Konzeptionsmaßnahmen Um die Integration und die internationale Dimension des europäischen Bildungsraums zu stärken, zielen die Erasmus- Mundus-Konzeptionsmaßnahmen darauf ab, die Kapazitäten der Hochschuleinrichtungen in Europa zur Modernisierung und Internationalisierung ihrer Lehrpläne zu verbessern, und zwar durch die Entwicklung neuer Masterprogramme in Partnerschaft mit unterschiedlichen Hochschulen. Die Entwicklung innovativer internationaler Masterprogramme ist für die Hochschulen in Europa von entscheidender Bedeutung. Die internationale Zusammenarbeit bringt unterschiedliche akademische Perspektiven und Lehrmethoden mit sich, bereichert den Lehrplan und erweitert die Bildungserfahrungen der Studierenden. Internationale Masterprogramme ziehen auch Studierende aus der ganzen Welt an und erhöhen so die Vielfalt und den Talentpool und stärken den Ruf und die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen auf der globalen Bühne. Durch die Zusammenarbeit mit Einrichtungen innerhalb und außerhalb Europas können Hochschulen in Europa Ressourcen und Wissen bündeln, um drängende globale Probleme wie den Klimawandel, den digitalen Wandel und die nachhaltige Entwicklung anzugehen. Langfristig werden die Erasmus-Mundus-Konzeptionsmaßnahmen die Entwicklung gemeinsamer Mechanismen in der Hochschulbildung in Bezug auf Qualitätssicherung, Akkreditierung und Anerkennung von Abschlüssen und Leistungspunkten fördern. Daher ist das Hauptziel der Erasmus-Mundus-Konzeptionsmaßnahmen (Erasmus Mundus Design Measures, EMDM) die Förderung der Entwicklung innovativer und stark integrierter neuer internationaler Studienprogramme auf Masterebene. 325 Diese internationalen Studienprogramme müssen gemeinsam von einem internationalen Konsortium von Hochschuleinrichtungen aus EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern durchgeführt werden. Gegebenenfalls können auch Hochschuleinrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern einbezogen werden341. Andere Bildungspartner und/oder Partner außerhalb des Bildungswesens mit spezifischem Fachwissen und besonderem Interesse an den betreffenden Studien-/Berufsbereichen können ebenfalls einen Beitrag leisten. Die Begünstigten sollten über ein Bildungsniveau verfügen, das der Stufe 7 der Internationalen Standardklassifikation für das Bildungswesen (ISCED 2011) entspricht. WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR DIE BEANTRAGUNG VON ERASMUS-MUNDUS-KONZEPTIONSMAẞNAHMEN ERFÜLLT SEIN? FÖRDERKRITERIEN Um für eine Erasmus+-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für Erasmus-Mundus- Konzeptionsmaßnahmen die folgenden Kriterien erfüllen: Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?) Um als förderfähig betrachtet zu werden, müssen die Antragsteller • Rechtsträger (öffentliche oder private Stellen) sein • Hochschuleinrichtungen sein, die in einem der förderfähigen Länder, d. h. einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sind • im Besitz des ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung) sein. Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 15 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-EMJM-DESIGN Bevor Sie sich bewerben, lesen Sie bitte die entsprechenden häufig gestellten Fragen in FTOP. Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 12. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Wie ist der Antrag zu stellen? Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Bei der EMDM handelt es sich um Projekte mit nur einem Begünstigten. Die Begünstigten leiten Kontakte und Kooperationsmaßnahmen im Hinblick auf die Einrichtung eines Masterprogramms entsprechend der Definition eines „integrierten Masterprogramms“ (siehe Abschnitt EMJM „Einrichtung eines Projekts) ein. In der Antragsphase sollte der Begünstigte die teilnehmenden Organisationen angeben. Diese werden jedoch nicht an der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung beteiligt sein. Die geplanten Aktivitäten werden in Teil B des Antragsformulars und in einem einzigen Arbeitspaket beschrieben. 341 Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) und Russland (Region 4) können an dieser Aktion nicht teilnehmen. 326 Bis zum Ende des Förderzeitraums sollte der gemeinsam konzipierte Masterstudiengang: - einen vollständig integrierten Lehrplan umfassen, der von einem Konsortium von Hochschuleinrichtungen (bestehend aus mindestens drei Hochschuleinrichtungen aus drei verschiedenen Ländern, wobei mindestens zwei Einrichtungen aus einem EU-Mitgliedstaat oder aus einem mit dem Programm assoziierten Drittland stammen müssen) umgesetzt wird - darauf abzielen, hervorragende Studierende in der ganzen Welt zu rekrutieren - eine obligatorische physische Mobilitätskomponente für alle eingeschriebenen Studierenden beinhalten - entweder zu einem gemeinsamen Abschluss (d. h. einem einzigen Abschlusszeugnis, das von den am Konsortium beteiligten Hochschuleinrichtungen verliehen wird) oder einem Mehrfachabschluss (d. h. verschiedene Abschlusszeugnisse, die von den am Konsortium beteiligten Hochschuleinrichtungen verliehen werden) oder einer Kombination daraus (einige am Konsortium beteiligte Hochschuleinrichtungen verleihen einen gemeinsamen Abschluss und andere Hochschuleinrichtungen des Konsortiums verleihen ihr eigenes Abschlusszeugnis) führen. Außerdem wird erwartet, dass aus dem Projekt die folgenden gemeinsamen Mechanismen hervorgehen: - gemeinsame Zulassungsanforderungen für Studierende und Regeln/Verfahren für Bewerbung, Auswahl, Überwachung, Prüfung/Leistungsbewertung - gemeinsame Programmkonzeption und integrierte Lehr-/Schulungsaktivitäten - ein Plan für gemeinsame Dienstleistungen für Studierende (z. B. Sprachkurse, Visaunterstützung) - gemeinsame Werbe- und Sensibilisierungsstrategie - gemeinsame Strategie im Bereich der Verwaltung und des Finanzmanagements - gemeinsame Strategie für die Abschlüsse - ein Entwurf einer gemeinsamen Partnerschaftsvereinbarung mit mindestens drei Hochschuleinrichtungen. Diese Vereinbarung dient dazu, alle akademischen, operativen, administrativen und finanziellen Aspekte in Verbindung mit der Durchführung des Masterprogramms zu regeln - der Entwurf einer gemeinsamen Studierendenvereinbarung Die oben genannten Punkte sollten als wichtigste, am Ende der Projektdurchführung erwartete Ergebnisse in den Antrag aufgenommen werden. Das in Entwicklung befindliche Masterprogramm soll den Standards für die Qualitätssicherung gemeinsamer Programme im Europäischen Hochschulraum (EHR)342 entsprechen. Es wird nahegelegt, ein etwaiges Akkreditierungs-/Bewertungsverfahren vor Abschluss des Projekts zumindest einzuleiten und die Möglichkeiten auszuloten, die der europäische Ansatz zur Qualitätssicherung gemeinsamer Programme bietet (sofern die nationalen Rechtsvorschriften dies zulassen). ERWARTETE WIRKUNG - Schaffung von Möglichkeiten für europäische und nichteuropäische Hochschuleinrichtungen zur Entwicklung neuer Partnerschaften - Verbesserung der Qualität und Förderung der Innovation von Programmen auf Masterebene und von Aufsichtsregelungen - Steigerung der Internationalisierung und Wettbewerbsfähigkeit der teilnehmenden Organisationen - Steigerung der Attraktivität der teilnehmenden Organisation(en) für talentierte Studierende aus der ganzen Welt - Beitrag zur Internationalisierungspolitik der Hochschulen durch die Entwicklung eines internationalen Bewusstseins im Wege ihrer Lehrpläne und die Konzipierung umfassender Internationalisierungsstrategien (institutionelle Zusammenarbeit und grenzüberschreitende Mobilität von Menschen) 342 https://www.eqar.eu/kb/joint-programmes/agreed-standards/. https://www.eqar.eu/kb/joint-programmes/agreed-standards/ https://www.eqar.eu/kb/joint-programmes/agreed-standards/ https://www.eqar.eu/kb/joint-programmes/agreed-standards/ 327 ZUSCHLAGSKRITERIEN Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 30 Punkte) • Das Projekt ist für die Ziele der Aktion relevant. • Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. • Der Vorschlag ist im Vergleich zum bestehenden Angebot an Masterstudiengängen innovativ. Bedarfsanalyse und spezifische Ziele Begründung für die Gestaltung eines stark integrierten Masterprogramms Der Vorschlag beruht auf einer fundierten und angemessenen Bedarfsanalyse Qualität der Projektkonzeption und -durchführung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Konzept und Methodik • Angemessenheit und Durchführbarkeit der geplanten Aktivitäten zur Erreichung der Ziele und erwarteten Ergebnisse. Projektmanagement und Qualitätssicherung • Maßnahmen, die vorgesehen sind, um sicherzustellen, dass die Projektdurchführung von hoher Qualität ist und fristgerecht abgeschlossen wird. • Geplante Schritte zur Einleitung eines Akkreditierungs-/Bewertungsverfahrens für den vorgeschlagenen Masterstudiengang, wenn möglich unter Nutzung der Möglichkeiten des europäischen Ansatzes zur Qualitätssicherung gemeinsamer Programme. Projektteams, Personal und Experten • Vorgesehene operative Ressourcen (einschließlich teilnehmende Organisationen) in Bezug auf die geplanten Tätigkeiten und Ergebnisse • Festlegung der Rollen und Verteilung der Aufgaben im Projektteam. Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Aufbau des Konsortiums • Erwartete Rolle der teilnehmenden Organisationen. Ihr Beitrag zur Durchführung des Projekts und zur Gestaltung des Masterprogramms • Begründung für ihre Teilnahme, Mehrwert und Komplementarität 328 Wirkung (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Wirkung und Ambition • Erwartete Auswirkungen und Ziele des neuen EMDM-Projekts, einschließlich der Anziehungskraft für Studierende, Professoren und Partnerorganisationen weltweit. Kommunikation, Verbreitung und Sichtbarkeit • vorgesehene Aktivitäten für die Bekanntmachung und Verbreitung des neuen Masterprogramms und der Projektergebnisse Nachhaltigkeit und Fortsetzung • Geplante Schritte zur erfolgreichen Einführung/Durchführung des neuen Masterstudiengangs (einschließlich institutioneller Befürwortung) und vorgesehene Maßnahmen zur Gewährleistung seiner Nachhaltigkeit (einschließlich der Ermittlung möglicher Finanzierungsquellen). Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Anträge mindestens 60 Punkte erreichen und die Mindestpunktzahl für jedes der vier Zuschlagskriterien erfüllen (d. h. mindestens 16 Punkte für die Kategorie „Relevanz des Projekts“, 12 Punkte für die Kategorien „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ sowie „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und 10 Punkte für die Kategorie „Auswirkungen“). Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die EU-Finanzhilfe pro Projekt beläuft sich auf folgende Beträge: 60 000 EUR. Der Zuschuss in Form eines Pauschalbetrags wird die Kosten abdecken, die unmittelbar mit den für die Einrichtung des neuen Masterprogramms erforderlichen Aktivitäten verbunden sind, z. B. Sitzungen und Konferenzen, Studien/Erhebungen, Akkreditierungs-/Bewertungsverfahren usw. Der Zuschuss kann auch zur Deckung von Personalkosten, Reise- und Unterbringungskosten, Verwaltungskosten und an Unterauftragnehmer vergebene Aktivitäten verwendet werden, soweit dies für die Durchführung der Erasmus-Mundus-Konzeptionsmaßnahmen relevant ist. Die Parameter der Finanzhilfe werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Für die Abschlusszahlung der Finanzhilfe müssen die Begünstigten nachweisen, dass die in ihrem Antrag vorgesehenen Aktivitäten und Ergebnisse vollständig und zufriedenstellend abgeschlossen bzw. erfüllt wurden. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. 329 PARTNERSCHAFTEN FÜR INNOVATION Partnerschaften für Innovation unterstützen Projekte, die auf systemische Auswirkungen auf europäischer Ebene abzielen, indem sie das Potenzial haben, die Projektergebnisse in einem europäischen Maßstab umzusetzen, und/oder indem sie in der Lage sind, diese auf verschiedene thematische oder geografische Kontexte zu übertragen. Sie konzentrieren sich auf Themenbereiche, die für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und sozialen Zusammenhalt in Europa von strategischer Bedeutung sind. Folgende Aktionen fallen unter diese Art von Partnerschaften: • Allianzen für Innovation Diese Aktionen werden von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) verwaltet. 330 ALLIANZEN FÜR INNOVATION Ziel der Allianzen für Innovation ist es, die Innovationskapazität Europas durch die Förderung der Innovation im Wege von Zusammenarbeit und Wissensfluss zwischen der Hochschulbildung und der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung sowie dem breiteren sozioökonomischen Umfeld, einschließlich der Forschung, zu stärken. Außerdem zielen sie darauf ab, die Vermittlung neuer Kompetenzen zu fördern und Missverhältnisse zwischen Kompetenznachfrage und -angebot zu minimieren, indem sie neue Lehrpläne für die Hochschulbildung und die berufliche Aus- und Weiterbildung konzipieren und erstellen und die Entwicklung von Eigeninitiative und unternehmerischen Denkweisen in der EU unterstützen. ZIELE DER AKTION Diese Partnerschaften sollen ein kohärentes und umfassendes Bündel sektorspezifischer oder sektorübergreifender Aktivitäten umsetzen, die sich an künftige Wissensentwicklungen in der gesamten EU anpassen lassen. Um Innovationen anzukurbeln, wird der Schwerpunkt auf der Entwicklung von Talenten und Kompetenzen liegen. Erstens sind digitale Kompetenzen in allen Berufsprofilen auf dem gesamten Arbeitsmarkt immer wichtiger geworden. Zweitens muss der Übergang zu einer stärker kreislauforientierten und ökologisch ausgerichteten Wirtschaft durch Änderungen der Qualifikationen und der nationalen Bildungs- und Ausbildungslehrpläne unterstützt werden, um den neu aufkommenden Bedarf in der Berufswelt an „grünen“ Kompetenzen und nachhaltiger Entwicklung zu decken. Drittens erfordert der digitale und grüne Wandel eine beschleunigte Einführung neuer Technologien in allen Bereichen unserer Wirtschaft und Gesellschaft und die Förderung von Kompetenzen und Talenten in den MINT-Fächern. Die Ziele von Allianzen für Innovation können durch die Bewerbung für eines oder beide der folgenden Lose erreicht werden (eine Organisation kann an mehreren Vorschlägen beteiligt sein): Los 1: Allianzen für Bildung und Unternehmen Allianzen für Bildung und Unternehmen sind transnationale, strukturierte und ergebnisorientierte Projekte, bei denen die Partner gemeinsame Ziele verfolgen und zusammenarbeiten, um Innovation, neue Kompetenzen, Eigeninitiative und unternehmerische Denkweisen zu fördern. Sie zielen darauf ab, Innovation in der Hochschulbildung, in der beruflichen Aus- und Weiterbildung, in Unternehmen und im breiteren sozioökonomischen Umfeld zu fördern. Dazu gehört die Bewältigung gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Herausforderungen, wie Klimawandel, demografischer Wandel, Digitalisierung, das Aufkommen neuer, disruptiver Technologien wie künstliche Intelligenz, die Kompetenzen und Talent in den MINT-Fächern erfordern, und rasche Veränderungen der Beschäftigung, durch soziale Innovation und Widerstandsfähigkeit der Gemeinschaft sowie Innovationen auf dem Arbeitsmarkt. 2026 wird sich dieses Thema auch mit der Herausforderung der gravierenden Qualifikationslücken in Sektoren befassen, die im Einklang mit der Initiative „Union der Kompetenzen“ für die Wettbewerbsfähigkeit Europas von entscheidender Bedeutung sind. Bei Allianzen für Bildung und Unternehmen kommen Unternehmen sowie Anbieter von Hochschul- und Berufsbildung zusammen, um partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Sie sind in einem oder mehreren verschiedenen Wirtschaftszweigen tätig und schaffen zuverlässige und nachhaltige Beziehungen und stellen ihren innovativen und transnationalen Charakter in jeder Hinsicht unter Beweis. Jede Partnerschaft muss mindestens eine Berufsbildungsorganisation und eine Hochschulorganisation umfassen, kann jedoch entweder auf beide oder nur auf einen dieser Bildungsbereiche ausgerichtet sein. Die Zusammenarbeit zwischen Berufsbildungs- und Hochschuleinrichtungen sollte sachdienlich sein und beiden Sektoren zugutekommen. Mit Allianzen für Innovation sollen folgende Ziele erreicht werden: • Förderung neuer, innovativer und multidisziplinärer Lehr- und Lernkonzepte: Förderung der Innovation bei der Gestaltung und Bereitstellung von Bildungsangeboten, Lehrmethoden, Bewertungsmethoden, Lernumgebungen und/oder der Entwicklung neuer Kompetenzen 331 • Förderung der Kompetenzentwicklung in den MINT-Bereichen Förderung der Innovationskapazität Europas durch Erweiterung des Talentpools im Bereich dieser neuen disruptiven Technologien • Förderung der Einrichtung von Gründerzentren in Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen in ganz Europa • Förderung der sozialen Verantwortung von Unternehmen (z. B. hinsichtlich Chancengleichheit, Inklusion, Klimawandel, Umweltschutz und nachhaltiger Entwicklung) • Anregung von Eigeninitiative und unternehmerischen Einstellungen, Denkweisen und Kompetenzen bei Lernenden, Personal im Bildungsbereich und anderen Arbeitskräften im Einklang mit dem europäischen Referenzrahmen für unternehmerische Kompetenzen (EntreComp)343 • Verbesserung der Qualität und Relevanz von Kompetenzen, die im Rahmen der allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme entwickelt und bescheinigt werden (einschließlich neuer Kompetenzen und der Bekämpfung des Missverhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage) • Erleichterung des Austauschs und der gemeinsamen Schaffung von Wissen zwischen Hochschul- und Berufsbildung, Forschung, dem öffentlichen Sektor und der Wirtschaft • Aufbau und Unterstützung wirksamer und effizienter Systeme für Hochschulbildung und berufliche Aus- und Weiterbildung, die vernetzt und inklusiv sind und einen Beitrag zur Innovation leisten • Unterstützung spezieller gemeinsamer Programme oder gemeinsame Entwicklung von Microcredentials und Unterstützung von Mentoring für Start-up-Unternehmen und expandierende Unternehmen in Sektoren, die für die Wettbewerbsfähigkeit Europas von entscheidender Bedeutung sind und in denen gravierende Qualifikationslücken auftreten Hochschuleinrichtungen werden ermutigt, das Selbstbewertungsinstrument HEInnovate344 zu nutzen, bevor sie sich bewerben, vor allem, wenn sie den Vorschlag koordinieren. HEInnovate hilft ihnen dabei, ihre Stärken und Schwächen in Bezug auf Unternehmertum und Innovation zu ermitteln. Der Vorschlag und die Zusammensetzung des Konsortiums können auf diese Weise besser vorbereitet werden und das gesamte erforderliche Fachwissen bündeln. Los 2: Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Umsetzung der „Blaupause“345) Ziel der Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung ist es, neue strategische Ansätze und eine Zusammenarbeit im Hinblick auf konkrete Lösungen für die Entwicklung von Kompetenzen sowohl kurz- als auch mittelfristig in Bereichen herbeizuführen, in denen der Kompetenzpakt – eine wichtige Aktion der europäischen Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz – umgesetzt wird. Diese Aktion wurde im Rahmen der europäischen Kompetenzagenda im Jahr 2020 eingeleitet und ist jetzt ein wichtiges Element des sektoralen Ansatzes der Union der Kompetenzen, der übergeordneten europäischen Kompetenzstrategie. Die Initiative bietet groß angelegte Partnerschaften, die im Rahmen des Kompetenzpakts eingerichtet wurden, sowie die Möglichkeit, die Entwicklung branchenspezifischer Kompetenzstrategien ebenso zu unterstützen wie die Überarbeitung und Entwicklung von Berufsprofilen und damit zusammenhängenden Ausbildungsprogrammen. Hauptziel des Pakts ist es, Ressourcen zu mobilisieren, alle relevanten Interessenträger anzuregen und öffentlich-private Partnerschaften zu nutzen, um konkrete Maßnahmen für die Weiterbildung und Umschulung der Arbeitskräfte zu ergreifen, indem Anstrengungen gebündelt und Partnerschaften eingerichtet werden, auch auf EU-Ebene, die den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts Rechnung tragen und den grünen und den digitalen Wandel sowie nationale, regionale und lokale Qualifikations- und Wachstumsstrategien unterstützen. Daher werden die Arbeitsergebnisse der Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung, d. h. Erfassung von Daten über Kompetenzen, Qualifikationsstrategien, Berufsprofile, Ausbildungsprogramme und langfristige Planung auf Branchenebene, einen wichtigen Beitrag zur Tätigkeit der groß angelegten ökosystembasierten Partnerschaften leisten, die sich dem Kompetenzpakt angeschlossen haben. 343 https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/bitstream/JRC101581/lfna27939enn.pdf. 344 https://heinnovate.eu/en. 345 Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz: https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1223&langId=de. https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/bitstream/JRC101581/lfna27939enn.pdf https://heinnovate.eu/en https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1223&langId=de 332 Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung sollen Qualifikationslücken auf dem Arbeitsmarkt schließen, die das Wachstum, die Innovation und die Wettbewerbsfähigkeit in bestimmten Branchen oder Bereichen behindern, indem sie auf kurzfristige Interventionen ebenso wie langfristige Strategien setzen. Diese Allianzen werden in den 14 industriellen Ökosystemen umgesetzt, die in der neuen Industriestrategie für Europa346 benannt wurden (siehe Förderkriterien). Die groß angelegten Kompetenzpakt-Partnerschaften in Ökosystemen werden auf der Blaupause für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung aufbauen. Daher werden Allianzen im Rahmen von Los 2 die Umsetzung der Verpflichtungen im Rahmen des Pakts mittels der Entwicklung von branchenspezifischen Kompetenzstrategien unterstützen. Diese Strategien müssen hinsichtlich der Verringerung von Defiziten, Lücken und Diskrepanzen bei den Kompetenzen system- und strukturrelevante Wirkung zeigen und darüber hinaus die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors steigern und die Angemessenheit der Qualität und des Kompetenzniveaus gewährleisten. Die branchenspezifischen Kompetenzstrategien müssen klar festgelegte Aktivitäten, Meilensteine und eindeutig definierte Ziele beinhalten, damit die Qualifikationsnachfrage und das Qualifikationsangebot so aufeinander abgestimmt werden können, dass die umfassende Umsetzung der groß angelegten ökosystembasierten Kompetenzpartnerschaften im Rahmen des Pakts vorangebracht wird. Die Allianzen sollen die Grundlagen für diese Kompetenzpartnerschaften schaffen und Vorgaben für den weiteren Kurs nach Abschluss der Projekte liefern. Gestützt auf Erkenntnisse zum Kompetenzbedarf in Bezug auf Berufsprofile unterstützen Allianzen im Rahmen der Blaupause die Gestaltung und Vermittlung von transnationalen Inhalten für die allgemeine und berufliche Bildung sowie von Lehr- und Ausbildungsmethoden für eine rasche Verbreitung auf regionaler und lokaler Ebene und für neu entstehende Berufe. Zu diesem Zweck sollten die Allianzen ihre Vorschläge auf bestehende Arbeiten von Zentren der beruflichen Exzellenz347, von Regionen, die Strategien für eine intelligente Spezialisierung348 umsetzen, von europäischen Cluster-Partnerschaften349 und von Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT)350 stützen, die in demselben industriellen Ökosystem tätig sind. Die Vorschläge sollten ein Konzept für Programme zur fortlaufenden beruflichen Weiterbildung beinhalten, die dem dringenden Qualifikationsbedarf von Menschen im erwerbsfähigen Alter Rechnung tragen. Zudem sollten die Vorschläge Entwicklungen im Zusammenhang mit neu entstehenden Berufsprofilen und die Konzeption entsprechender Qualifikationen beinhalten, die die Sekundarstufe II und die postsekundäre Stufe der Berufsbildung (EQR-Stufen 3 bis 5) sowie die tertiäre Stufe (EQR-Stufen 6 bis 8) abdecken sollten. Darüber hinaus sollten die Vorschläge ein Konzept für entsprechende Kernlehrpläne und Programme der allgemeinen und beruflichen Bildung beinhalten, die zu diesen Qualifikationen führen. An jedem Projekt müssen als Partner sowohl Organisationen der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Hochschulbildung als auch Arbeitsmarktakteure beteiligt sein. Idealerweise sind in die Projekte auch politische Gremien, Zertifizierungsstellen sowie europäische Branchenverbände und Vertreter der Industrie eingebunden. Los 3: MINT-Kompetenzschmieden MINT-Kompetenzschmieden zielen darauf ab, eine sektorale, transnationale und nachhaltige Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen, Berufsbildungsanbietern und Unternehmen zu schaffen, die neue, innovative und multidisziplinäre Lehr- und Lernkonzepte fördert, indem jungen studentischen Unternehmerinnen und Unternehmern echte Unternehmenseinblicke und Mentoring-Möglichkeiten geboten werden, die auf ihre Talente, Bedürfnisse und Ziele zugeschnitten sind. Die konkreten Schwerpunkte dieses Themas liegen auf der Förderung von Innovation, der Schaffung unternehmerischer Denkweisen, dem Zugang junger studentischer Unternehmerinnen und Unternehmer zu Labors, technischen Infrastrukturen und Ausrüstungen, der Unterstützung der Entwicklung von geistigem Eigentum, ihrer 346 COM(2020) 102 endgültig: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52020DC0102. 347 https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1501&langId=de. 348 https://s3platform.jrc.ec.europa.eu/home. 349 https://www.clustercollaboration.eu. 350 https://eit.europa.eu/. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52020DC0102. https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1501&langId=de https://s3platform.jrc.ec.europa.eu/home https://www.clustercollaboration.eu/ https://eit.europa.eu/ 333 Anleitung bei der Entwicklung ihrer Masterarbeiten oder Geschäftsideen sowie der Erleichterung des Zugangs zu Risikokapital in den im Kompass für Wettbewerbsfähigkeit genannten strategischen Sektoren. Projekte, die im Rahmen dieses Themas unterstützt werden, zielen darauf ab, mit Unterstützung der KIC des EIT durch die Zusammenarbeit von Hochschul- und Berufsbildungsanbietern mit Akteuren des Arbeitsmarkts und der Wirtschaft Innovationen zu fördern, wobei auch Risikokapitalfonds beteiligt sein können. WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR DIE BEANTRAGUNG VON ALLIANZEN FÜR INNOVATION ERFÜLLT SEIN? FÖRDERKRITERIEN Um für eine Erasmus+-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für Los 1: Allianzen für Bildung und Unternehmen folgende Kriterien erfüllen: Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?) Die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) müssen öffentliche oder private Organisationen sein, die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sind, z. B.: - Hochschuleinrichtungen - Berufsbildungsanbieter oder Netzwerke von Berufsbildungsanbietern - kleine und mittlere oder große Unternehmen (einschließlich gemeinwirtschaftlicher Unternehmen) - Forschungsinstitute - Nichtregierungsorganisationen - lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen - in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätige Organisationen - Vermittler, die Organisationen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend sowie Unternehmen vertreten, Akkreditierungs-, Zertifizierungs-, Anerkennungs- oder Qualifizierungsstellen, Handels-, Industrie- oder Arbeitskammern, Handwerkskammern, europäische oder nationale Sozialpartner, Krankenhäuser oder andere Pflegeeinrichtungen, einschließlich Langzeitpflegeeinrichtungen, Behörden, die für die allgemeine und berufliche Bildung sowie die Beschäftigung auf regionaler oder nationaler Ebene zuständig sind, Arbeitsämter, nationale statistische Ämter, Wirtschaftsentwicklungsagenturen, Branchen- oder Berufsverbände, Räte für branchenspezifische Kompetenzen sowie Einrichtungen, die Laufbahnberatung, Berufsberatung, Informationsdienste und Arbeitsvermittlungsdienste anbieten. Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in den Regionen 1 bis 3 können ebenfalls teilnehmen – als Begünstigte, verbundene Stellen oder assoziierte Partner, nicht jedoch als Koordinatoren. Organisationen aus anderen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können nur als assoziierte Partner teilnehmen. Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. In einem EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Hochschuleinrichtungen müssen über eine gültige Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Teilnehmende Hochschuleinrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern benötigen keine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung. 334 Zusammensetzung von Konsortien (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen) Allianzen für Bildung und Unternehmen: • Es müssen mindestens acht Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) beteiligt sein, die in mindestens vier EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind. • Dem Konsortium müssen mindestens drei Arbeitsmarktakteure (Unternehmen oder repräsentative Vermittlerorganisationen wie Kammern, Gewerkschaften oder Handelsverbände) und mindestens drei Anbieter im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung (Berufsbildungsanbieter und Hochschuleinrichtungen) als Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) angehören. • An jedem Vorschlag sollten mindestens eine Hochschuleinrichtung und ein Berufsbildungsanbieter als Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) beteiligt sein. Organisationen aus förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in den Regionen 1 bis 3 können auch als Begünstigte oder verbundene Stellen beteiligt werden, wenn ihre Beteiligung einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt darstellt. Organisationen aus anderen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können als assoziierte Partner teilnehmen. Verbundene Stellen und assoziierte Partner zählen bei den Mindestförderkriterien für die Förderfähigkeit der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu und können nicht als Koordinatoren fungieren. Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 24 oder 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und im Rahmen einer Änderung erfolgen). Die Dauer muss bei der Antragstellung je nach Projektziel und Art der im betreffenden Zeitraum geplanten Aktivitäten gewählt werden. Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) der EU. Kennnummer der Aufforderung Los 1: ERASMUS-EDU-2026-PI-ALL-INNO-EDU-ENTERP Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 10. März um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. Um für eine Erasmus+-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für Los 2: Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Umsetzung der „Blaupause“) die folgenden Kriterien erfüllen: 335 Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antrags- berechtigt?) Die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) müssen öffentliche oder private Organisationen sein, die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland rechtmäßig ansässig sind, z. B.: - Hochschuleinrichtungen - Berufsbildungsanbieter - Netzwerke von Berufsbildungsanbietern - kleine und mittlere oder große Unternehmen (einschließlich gemeinwirtschaftlicher Unternehmen) - Forschungsinstitute - Nichtregierungsorganisationen - lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen - in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätige Organisationen - Vermittler, die Organisationen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend sowie Unternehmen vertreten - Akkreditierungs-, Zertifizierungs-, Anerkennungs- oder Qualifizierungsstellen - Handels-, Industrie-, Arbeiter- oder Handwerkskammern - Sozialpartner auf europäischer oder nationaler Ebene - Krankenhäuser oder andere Pflegeeinrichtungen, auch im Bereich Langzeitpflege - für allgemeine und berufliche Bildung oder für Beschäftigung auf regionaler oder nationaler Ebene zuständige Behörden - Arbeitsvermittlungsdienste - nationale statistische Ämter - Agenturen für wirtschaftliche Entwicklung - Branchen- oder Berufsverbände - Branchenräte für Qualifikationen - Laufbahnberatungs-, Berufsberatungs- und Informationsstellen sowie Arbeitsvermittlungsagenturen bzw. Arbeitsverwaltungen Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können ebenfalls teilnehmen, allerdings nur als assoziierte Partner. In einem EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Hochschuleinrichtungen müssen über eine gültige Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Zusammensetzung von Konsortien (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen) Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Blaupause) müssen folgendermaßen zusammengesetzt sein: • Es müssen mindestens zwölf Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) beteiligt sein, die in mindestens acht EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind. • Dem Konsortium müssen mindestens fünf Arbeitsmarktakteure (Unternehmen oder repräsentative Vermittlerorganisationen wie Kammern, Gewerkschaften oder Handelsverbände) und mindestens fünf Anbieter im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung (Berufsbildungsanbieter und Hochschuleinrichtungen) als Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) angehören. • An jedem Vorschlag müssen mindestens eine Hochschuleinrichtung und ein Berufsbildungsanbieter als Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) beteiligt sein. Verbundene Stellen und assoziierte Partner zählen bei den Mindestförderkriterien für die Förderfähigkeit der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu und können nicht als Koordinatoren fungieren. 336 Branchen oder Bereiche Die 14 im jährlichen Binnenmarktbericht 2021351 benannten industriellen Ökosysteme: Der Antragsteller darf nur ein Ökosystem der folgenden 14 Ökosysteme auswählen: 1. Mobilität-Verkehr-Automobilbereich: Herstellung von Kraftfahrzeugen, Schiffen und Zügen sowie Zubehör deren Reparatur und Instandhaltung; Güterverkehr; KI; saubere Technologien; fortgeschrittene Werkstoffe usw. 2. Textilien: Produktion von Textilien, Bekleidung, Schuhen, Leder und Schmuck usw. 3. Erneuerbare Energie: Elektromotoren, Verbrennungsmotoren und Turbinen; Stromerzeugung; Gewinnung und Verteilung von Gas; KI; saubere Technologien; fortgeschrittene Werkstoffe usw. 4. Elektronik: Roh-/Ausgangsstoffe (Halbleiterwafer); Werkzeuge für die Herstellung von Halbleitern; Entwurf und Herstellung von Halbleiterkomponenten; Robotik; fortgeschrittene Werkstoffe usw. 5. Einzelhandel: Einzelhandel, Großhandel mit direktem Kontakt zu Verbrauchern usw. 6. Baugewerbe: Bau von Wohn- und Nichtwohngebäuden; Bau von Straßen und Schienenwegen; Bau von öffentlichen Versorgungsanlagen und Tiefbau; damit verbundene Tätigkeiten; KI; saubere Technologien; fortgeschrittene Werkstoffe usw. 7. Raumfahrt/Verteidigung: Produktion von Luftfahrzeugen; Weltraumtechnik, Produktion und damit verbundene Dienstleistungen; Verteidigungsprodukte und -technologien; KI; saubere Technologien; Robotik usw. 8. CO2-arme energieintensive Industrien: Gewinnung von fossilen Brennstoffen und Rohstoffen; Raffination; Herstellung von Erzeugnissen mit hoher Umweltwirkung: Kunststoffe, Chemikalien, Düngemittel, Eisen und Stahl, forstwirtschaftliche Produkte, Zement, Gummi, Nichteisenmetalle; saubere Technologien; fortgeschrittene Werkstoffe usw. 9. Tourismus: Personenverkehr und Reisen; Hotels, Kurzzeitunterkünfte; Restaurants und Gastronomie; Veranstaltungen, Themenparks usw. 10. Agrarerzeugnisse und Lebensmittel: Pflanzliche und tierische Erzeugung; Lebensmittelverarbeitung; tierärztliche Tätigkeiten; KI; saubere Technologien; fortgeschrittene Werkstoffe usw. 11. Kreativ-/Kulturwirtschaft: Zeitungen, Bücher und Zeitschriften; Filme, Videofilme und Fernsehen; Radio und Musik; KI usw. 12. Digitales: Telekommunikation; Software und Programmierung; Webportale; Herstellung von Computern und Ausrüstungen; KI; Quanteninformatik; Robotik usw. 13. Nachbarschafts-/Sozialwirtschaft: Gemeinwirtschaftliche Unternehmen, Verbände und Genossenschaften mit dem Ziel, eine soziale Wirkung zu erzielen, usw. 351 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52020DC0102. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52020DC0102. 337 14. Gesundheit: Arzneimittel und pharmazeutische Ausrüstungen; Krankenhäuser, Pflegeheime, Heimpflege, Langzeitpflege; Biowissenschaften; Neurotechnologie; KI; fortgeschrittene Werkstoffe usw. Für ihren Vorschlag müssen die Allianzen ein einziges industrielles Ökosystem auswählen, auf das sich ihr Projekt bezieht352. Ein Vorschlag kann ein Ökosystem betreffen, das nicht Gegenstand eines laufenden Projekts im Rahmen der Blaupause oder einer EU-Kompetenzakademie ist, oder ein Ökosystem, für das bereits ein Blaupausen-Projekt läuft oder eine EU-Kompetenzakademie existiert. Im letztgenannten Fall muss sich der Vorschlag auf Themenfelder und Bereiche beziehen, die sich deutlich von denen des laufenden Blaupause-Projekts bzw. der laufenden Blaupause-Projekte oder der EU-Kompetenzakademie(n) unterscheiden353. Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 48 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) der EU. Kennnummer der Aufforderung Los 2: ERASMUS-EDU-2026-PI-ALL-INNO-BLUEPRINT Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 10. März um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. Um für eine Erasmus+-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für Los 3: MINT- Kompetenzschmieden folgende Kriterien erfüllen: Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antrags- berechtigt?) Die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) müssen öffentliche oder private Organisationen sein, die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sind, z. B.: - Hochschuleinrichtungen - Berufsbildungsanbieter, Netzwerke von Berufsbildungsanbietern - kleine und mittlere oder große Unternehmen (einschließlich gemeinwirtschaftlicher Unternehmen) - Risikokapitalgesellschaften - Forschungsinstitute - Nichtregierungsorganisationen - lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen - in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätige Organisationen - Vermittler, die Organisationen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend sowie Unternehmen vertreten - Akkreditierungs-, Zertifizierungs-, Anerkennungs- oder Qualifizierungsstellen - Handels-, Industrie- oder Arbeitskammern 352 So sind beispielsweise die Binnenschifffahrt oder die Zivilluftfahrt in zwei verschiedenen industriellen Ökosystemen angesiedelt: Der Personenverkehr gehört zum Bereich „Tourismus“, der Güterverkehr hingegen zum Bereich „Mobilität-Transport- Automobilbereich“. Je nach Verwendung ist Wasserstoff ein wichtiger Faktor in den folgenden Ökosystemen: Mobilität-Verkehr- Automobilbereich; Erneuerbare Energie; Energieintensive Industrien; Konstruktion; Luft- und Raumfahrt und Verteidigung: Ein Vorschlag sollte nur ein Ökosystem betreffen. 353 https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1415&langId=de. https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1415&langId=de 338 - Handwerkskammern - Sozialpartner auf europäischer oder nationaler Ebene - für allgemeine und berufliche Bildung oder für Beschäftigung auf regionaler oder nationaler Ebene zuständige Behörden - Arbeitsvermittlungsdienste - nationale statistische Ämter - Agenturen für wirtschaftliche Entwicklung - Branchen- oder Berufsverbände - Branchenräte für Qualifikationen - Laufbahnberatungs-, Berufsberatungs- und Informationsstellen sowie Arbeitsvermittlungsagenturen bzw. Arbeitsverwaltungen Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können nur als assoziierte Partner teilnehmen. Zusammen- setzung von Konsortien (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen) MINT-Kompetenzschmieden: • Es müssen mindestens acht Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) beteiligt sein, die in mindestens vier verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind. • Dem Konsortium müssen mindestens drei Arbeitsmarktakteure (Unternehmen, Risikokapitalgesellschaften oder repräsentative Vermittlerorganisationen wie Kammern, Gewerkschaften oder Handelsverbände) und mindestens drei Anbieter im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung (Berufsbildungsanbieter und Hochschuleinrichtungen) als Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) angehören. • An jedem Vorschlag sollten mindestens eine Hochschuleinrichtung und ein Berufsbildungsanbieter als Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) beteiligt sein. Verbundene Stellen und assoziierte Partner zählen bei den Mindestförderkriterien für die Förderfähigkeit der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu und können nicht als Koordinatoren fungieren. Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 24 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung erfolgen). Die Dauer muss bei der Antragstellung je nach Projektziel und Art der im betreffenden Zeitraum geplanten Aktivitäten gewählt werden. Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) der EU. Kennnummer der Aufforderung Los 3: ERASMUS-EDU-2026-PI-ALL-INNO-STEM Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 10. März um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Jede Allianz führt eine Reihe kohärenter, umfassender und variabler, miteinander verbundener Aktivitäten durch, um die Innovation in der Hochschulbildung, in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und in Unternehmen (einschließlich 339 großer, kleiner und mittlerer Unternehmen und gemeinwirtschaftlicher Unternehmen) sowie im breiteren sozioökonomischen Umfeld zu fördern. Los 1: Allianzen für Bildung und Unternehmen Mindestens eine der folgenden Aktivitäten (nicht erschöpfende Liste) sollte in jeder Allianz für Bildung und Unternehmen vorgesehen sein: Förderung von Innovation • Gemeinsame Entwicklung und Umsetzung neuer Lern- und Lehrmethoden (z. B. neue multidisziplinäre Lehrpläne, an den Lernenden orientierte und problemorientierte Unterrichts- und Lernkonzepte, Nutzung innovativer Technologien und vermehrte Nutzung von Microcredentials) • Entwicklung und Erprobung von Weiterbildungsprogrammen und -aktivitäten mit und in Unternehmen • Entwicklung und Umsetzung von Bildungs- und Ausbildungsprogrammen zur Unterstützung der Entwicklung von Kompetenzen und Talenten in den MINT-Fächern; • Einrichtung von Gründerzentren in Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen in ganz Europa in enger Zusammenarbeit mit dem Unternehmenssektor, um studentischen Unternehmern dabei zu helfen, ihre Ideen zu Geschäftsideen weiterzuentwickeln; das könnte beispielsweise über eine breite Palette von Dienstleistungen erreicht werden, angefangen bei der Vermittlung von Kompetenzen und Schulungen zu den Bereichen Finanzen, Unternehmertum und Management bis hin zur Bereitstellung von Büroräumen und der Erleichterung von Risikokapitalfinanzierungen • Entwicklung und Erprobung von Lösungen für dringende soziale Anforderungen, die vom Markt nicht berücksichtigt werden und auf schutzbedürftige Gruppen in der Gesellschaft ausgerichtet sind; Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen oder Herausforderungen im Zusammenhang mit Veränderungen von Einstellungen und Werten, Strategien und politischen Maßnahmen, organisatorischen Strukturen und Prozessen, Durchführungssystemen und -diensten; • Entwicklung von Lösungen für Herausforderungen sowie von Produkt- und Prozessinnovationen (durch die Zusammenarbeit von Studierenden, Hochschullehrkräften und Praktikern) Entwicklung von Eigeninitiative und unternehmerischen Denkweisen, Kompetenzen und Fähigkeiten • Entwicklung neuer Lehrmethoden und Lerninstrumente, einschließlich des Erwerbs und der Anwendung von Querschnittskompetenzen in Hochschulbildungs- und Berufsbildungsprogrammen, die in Zusammenarbeit mit Unternehmen konzipiert wurden und darauf abzielen, Beschäftigungsfähigkeit und Kreativität zu fördern und neue Berufswege zu erschließen • Soweit passend, Einführung von unternehmerischem Denken in einem jeweiligen Fachgebiet, Lehrplan, Kurs usw., um Studierenden, Forschern, Personal und Pädagogen die Kompetenzen, Fähigkeiten und Motivation zu vermitteln, damit sie Eigeninitiative und Unternehmergeist entwickeln und in der Lage sind, verschiedene Herausforderungen in der Ausbildung sowie in ihrem Berufs- und Privatleben zu bewältigen • Erschließung neuer Lernmöglichkeiten durch die praktische Erfahrung und Anwendung der Eigeninitiative und unternehmerischer Kompetenzen und Fähigkeiten, die zur Einführung neuer Dienstleistungen, Produkte oder Prototypen und zur Gründung von Start-up- und Spin-off-Unternehmen führen können • Einführung von stärker auf die Studierenden ausgerichteten Ansätzen, bei denen die Studierenden ihre Bildungswege individuell gestalten können • Unterstützung spezieller gemeinsamer Programme und gemeinsame Entwicklung von Microcredentials für Sektoren mit gravierenden Qualifikationslücken • Unterstützung von Unternehmertum und Mentoring für Start-up-Unternehmen und expandierende Unternehmen Förderung von Wissensfluss und Wissensaustausch zwischen Hochschuleinrichtungen, Berufsbildungsanbietern, Unternehmen und Forschung 340 • Aufbau inklusiver und vernetzter Hochschulbildungs- und Berufsbildungssysteme und Unternehmen durch gegenseitiges Vertrauen, grenzüberschreitende Anerkennung und Zertifizierung, flexible Übergänge zwischen Berufsbildung und Hochschulbildung, Förderung der Berufsbildung auf höheren Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens sowie Verbesserung der Mobilität für Lernende und Arbeitskräfte • Berufsausbildung und fachbezogene Aktivitäten in Unternehmen, die vollständig in den Lehrplan integriert sind und uneingeschränkt anerkannt und angerechnet werden; Verfahren zur Erprobung und Prüfung innovativer Maßnahmen; befristeter Austausch von Studierenden, Forschern, Lehr- und Unternehmenspersonal; Bereitstellung von Anreizen für die Einbeziehung von Unternehmenspersonal in Ausbildungs- oder Forschungstätigkeiten; Analyse von Forschungsdaten Gegebenenfalls könnten die Projekte mit der Europäischen Ausbildungsallianz354 verknüpft werden. Ermittlung von Markterfordernissen und neu entstehenden Berufen im Hinblick auf die Widerstandsfähigkeit • Ermittlung von Markterfordernissen und neu entstehenden Berufen (Nachfrageseite), Verbesserung der Anpassungsfähigkeit der Systeme auf allen Ebenen an den Bedarf des Arbeitsmarktes (Angebotsseite) Anpassung des Hochschulbildungs- und Berufsbildungsangebots an den Kompetenzbedarf durch Konzeption und Umsetzung transnationaler branchenweiter Lehrpläne, die sowohl arbeitsbasiertes Lernen als auch Lernumgebungen des realen Lebens einbeziehen • Ermittlung der Kompetenzen, die im öffentlichen Bereich benötigt werden, um gesellschaftliche Herausforderungen zu bewältigen (z. B. Klimawandel, Gesundheit, MINT-Kompetenzen) und die Widerstandsfähigkeit auf gesellschaftlicher und kommunaler Ebene zu fördern, unter anderem durch die Zusammenarbeit von Hochschuleinrichtungen und Berufsbildungseinrichtungen mit nationalen, regionalen und lokalen Behörden sowie dem Privatsektor, um einen Beitrag zur Konzipierung und Umsetzung von Strategien zur intelligenten Spezialisierung in Regionen zu leisten • Unterstützung bei der Überwindung des Missverhältnisses zwischen Kompetenzangebot und -nachfrage sowohl im Hinblick auf die Widerstandsfähigkeit als auch auf die Erfordernisse des Marktes und Unterstützung bei der Beseitigung gravierender Qualifikationslücken in Sektoren, die für die Wettbewerbsfähigkeit Europas von entscheidender Bedeutung sind. Los 2: Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Umsetzung der „Blaupause“) Die folgenden Aktivitäten sollten durchgeführt werden: Entwicklung eines strategischen Konzepts für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung • Begründung einer tragfähigen Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Kompetenzen zwischen wichtigen Interessenvertretern der Industrie, darunter die Sozialpartner, Anbietern im Bereich allgemeine und berufliche Bildung sowie Behörden (auf nationaler und regionaler Ebene). Zudem soll das Projekt die Zusammenarbeit zwischen Großunternehmen sowie Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) entlang der Wertschöpfungskette in einem bestimmten industriellen Ökosystem fördern. • Kontinuierliche Erfassung von Daten über Kompetenzen: Bereitstellung der maßgeblichen qualitativen Nachweise und quantitativen Daten, die auf EU- und Länder- und/oder regionaler Ebene vorliegen, als Linked Open Data; Erarbeitung einer gemeinsamen Methodik zur Prognose des künftigen Kompetenzbedarfs sowie (jährliche) Überwachung der Fortschritte und der Entwicklung von Kompetenznachfrage und -angebot auf der Grundlage glaubwürdiger vorausschauender Szenarien, unter Nutzung des EU-Kompetenzpanoramas und gegebenenfalls der Arbeit der OECD, des Weltwirtschaftsforums und der bestehenden Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten • Bestandsaufnahme der in der Branche/im Ökosystem (von der Industrie, öffentlichen und privaten Akteuren) angebotenen Unterstützung für Weiterbildung und Umschulung und Bestimmung derjenigen dieser 354 https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1147&langId=de. https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1147&langId=de 341 Maßnahmen, die zur Unterstützung von Unternehmen in den Wertschöpfungsketten ausgeweitet werden könnten • Entwicklung einer Qualifikationsstrategie für das industrielle Ökosystem auf der Grundlage der Erfassung von Daten über Kompetenzen, wozu auch die Festlegung von Prioritäten für Aktionen gehört, die die Zielsetzungen der Umschulung und Weiterbildung der Arbeitskräfte des industriellen Ökosystems und der Personen fördern, die eine Erwerbstätigkeit in der Branche aufnehmen könnten (z. B. Nichterwerbspersonen). Die Strategie sollte Einzelheiten dazu enthalten, auf welche Weise sich wichtige Trends wie beispielsweise globale, gesellschaftliche und technologische Entwicklungen im industriellen Ökosystem auf die Arbeitsplätze und den Kompetenzbedarf auswirken werden. Sie sollte den erwarteten Zeitrahmen beschreiben und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Auswirkungen digitaler und Deep-Tech-Technologien richten. Sie sollte Berufsprofile und damit zusammenhängende Kompetenzen aufzeigen, die sich in der Branche herausbilden dürften (d. h. völlig neu sein werden), und entsprechend definieren. Zudem sollte sie die wichtigsten industriellen Akteure und Interessenträger benennen, die in die Umsetzung der Strategie eingebunden werden sollten. Diese Strategie sollte das erste der zentralen Arbeitsergebnisse bilden, die im Rahmen des Projekts zu erbringen sind, klar festgelegte Aktivitäten, Meilensteine und eindeutig definierte Leistungen benennen sowie konkrete vorrangige Aktionen zu Möglichkeiten der Abstimmung von Nachfrage und Angebot von Kompetenzen enthalten. Die Strategie sollte als Ausgangspunkt für den Aufbau der Partnerschaft im Rahmen des Kompetenzpakts dienen. • Sofern dies relevant ist, Sicherstellung der Verfügbarkeit der Projektergebnisse in einem offenen Datenformat, sodass diese in die Cedefop-Kompetenzdatenanalyse355, die Arbeit der Europäischen Beobachtungsstelle für Kompetenzen und die europäische Klassifizierung für Fähigkeiten/Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO) einfließen können • Bereitstellung der maßgeblichen qualitativen Nachweise und quantitativen Daten, die auf EU- und Länder- und/oder regionaler Ebene vorliegen, als Linked Open Data Von den Antragstellern wird erwartet, dass sie beschreiben, wie der Projektvorschlag bereits laufende Projekte für Zentren der beruflichen Exzellenz, Akademien für eine klimaneutrale Industrie und andere Kompetenzakademien ergänzt und/oder Synergien mit ihnen schafft und Überschneidungen mit derartigen Projekten vermeidet. Konzeption europäischer branchenweit vereinbarter „Kernlehrpläne“ und Ausbildungsprogramme ➢ Innerhalb der ersten 18 Monate der Aktivität (reaktive Maßnahme) Parallel zu den oben genannten Aktionen sollten alle Projekte rasch dem dringenden Qualifikationsbedarf in Berufen innerhalb eines industriellen Ökosystems Rechnung tragen, der sich aus dem digitalen und dem grünen Wandel ergibt (entsprechende Nachweise sind im Rahmen des Vorschlags zu erbringen): • Nutzung der Berufsprofile der Klassifizierung ESCO, sofern vorhanden, und bestehender Kompetenzrahmen356 • Konzeption oder Prüfung von Ausbildungsprogrammen für die Höherqualifizierung und Umschulung von Arbeitskräften, gegebenenfalls durch innovatives integriertes und arbeitsbasiertes Lernen • Gewährleistung einer hohen Qualität des Inhalts und der Bereitstellung der neuen Ausbildungsprogramme durch die Anwendung von Qualitätssicherungsmethoden im Einklang mit EQAVET und ESG (Europäische Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung in der Hochschulbildung) • Sicherstellung einer raschen Übernahme und Nutzung dieser Ausbildungsprogramme, etwa durch Einbindung der wichtigsten Akteure entlang der Wertschöpfungsketten innerhalb des industriellen Ökosystems oder der Zentren der beruflichen Exzellenz357 oder der Regionen, die Strategien für intelligente Spezialisierung358 umsetzen, oder der europäischen Clusterpartnerschaften359 und der vom Europäischen Innovations- und 355 https://www.cedefop.europa.eu/en/tools/skills-intelligence. 356 Zum Beispiel der Referenzrahmen für digitale Kompetenzen der Bürgerinnen und Bürger, der europäische Referenzrahmen für unternehmerische Kompetenzen und der europäische Rahmen für IKT-Kompetenzen (e-CF). 357 https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1501&langId=de. 358 https://s3platform.jrc.ec.europa.eu/home. 359 https://www.clustercollaboration.eu. https://www.cedefop.europa.eu/en/tools/skills-intelligence https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1501&langId=de https://s3platform.jrc.ec.europa.eu/home https://www.clustercollaboration.eu/ 342 Technologieinstitut (EIT)360 benannten Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC), die in demselben industriellen Ökosystem aktiv sind ➢ Während der gesamten Projektlaufzeit (proaktive Maßnahme) Anschließend sollten sich die Projekte mit der Entwicklung von Berufsprofilen und Ausbildungsinhalten für sich verändernde und neu entstehende Berufsprofile befassen: • Ausgehend vom ermittelten Kompetenzbedarf für neu entstehende Berufsprofile in einem industriellen Ökosystem und Konzeption neuer modularer Berufsbildungslehrpläne und damit verbundener Qualifikationen für die Erstausbildung (umfassende Lehrpläne zur Integration in die nationalen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung) und von Ausbildungsprogrammen zur Höherqualifizierung oder Umschulung von Menschen im erwerbsfähigen Alter (mit Modulen, die sich am neu entstehenden Qualifikationsbedarf orientieren) • Diese Lehrpläne und Ausbildungsprogramme sollen sich aus Lernergebniseinheiten im Einklang mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen bzw. den nationalen Qualifikationsrahmen und auf Grundlage von ESCO zusammensetzen; die Lehrpläne sollten berufsspezifische Kompetenzen sowie Schlüsselkompetenzen361 vermitteln, die insbesondere Querschnittskompetenzen und MINKT-Fächer362 abdecken • Einbeziehung von Phasen des arbeitsbasierten Lernens in die neuen Ausbildungsinhalte, unter Einschluss von Möglichkeiten zur Anwendung theoretischer Kenntnisse in praktischen Projekten bzw. „realen“ Arbeitsplatzsituationen, wobei nach Möglichkeit transnationale Lernerfahrungen integriert werden • Einsatz des Qualitätsmanagements bei den neuen Ausbildungsinhalten, entweder mittels Anwendung der Qualitätssicherungsgrundsätze von EQAVET und ESG oder mittels Nutzung bereits bestehender Qualitätssicherungssysteme, die jedoch mit EQAVET und ESG im Einklang stehen sollten • Förderung relevanter branchenspezifischer Qualifikationen, einschließlich transnationaler gemeinsamer Programme (die europäische Kernprofile im Bereich der beruflichen Bildung363 beinhalten), die von mehr als einem Anbieter von allgemeiner und beruflicher Bildung durchgeführt werden, und dadurch Erleichterung der grenzüberschreitenden Zertifizierung und Aufbau von gegenseitigem Vertrauen als Beitrag zu einer verstärkten Lernmobilität und beruflichen Mobilität in der Branche Umsetzung der „Kernlehrpläne“ und Ausbildungsprogramme: • Entwicklung von Methoden für die Umsetzung der Lehrpläne und Ausbildungsprogramme, die an die verschiedenen Zielgruppen angepasst sind, unter Verwendung innovativer Lehr- und Lernkonzepte, einschließlich Angeboten für arbeitsbasiertes Lernen, des Einsatzes von IKT (z. B. integriertes Lernen, Simulatoren, Augmented Reality), virtueller/gemischter Mobilitätslösungen für Lernende und Personal und freier Lehr- und Lernmaterialien (z. B. KI-gestütztes Lernen, MOOCs364) • Entwicklung von Aktionen zur Erleichterung der generationsübergreifenden Weitergabe beruflicher Kenntnisse • Beschreibung der Möglichkeiten für die Erfassung sämtlicher Formen des Lernens – unter Einschluss des arbeitsbasierten Lernens – in Bewertungsmethoden und -verfahren sowie Erleichterung der Validierung von vor der Ausbildung erworbenen Fertigkeiten und Kompetenzen • Aufbauend auf bestehenden und auf neuen, während der Erfassung von Daten über Kompetenzen geknüpften Beziehungen mit den Akteuren, die Qualifikationen nachfragen, Kontaktaufnahme mit Anbietern von 360 https://eit.europa.eu/. 361 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.C_.2018.189.01.0001.01.DEU&toc=OJ:C:2018:189:TOC. 362 Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Kunst und Technik. 363 Europäische Kernprofile im Bereich der beruflichen Bildung beschreiben eine Reihe von zentralen Lernergebnissen, die Berufsprofilen entsprechen, die bei nationalen Berufsbildungsprogrammen in den EU-Ländern in bestimmten Berufsfeldern üblich und von Bedeutung sind. 364 Ein MOOC („Massive Open Online Course“) ist eine offene Online-Lehrveranstaltung, die dem Zweck dient, über das Netz eine unbegrenzte Teilnahme und einen freien Zugang zu gewähren. Zusätzlich zu herkömmlichen Kursmaterialien wie gefilmten Unterrichtsstunden, Vorlesungen und Problemstellungen bieten viele MOOCs interaktive Nutzerforen zur Förderung gemeinschaftlicher Interaktionen zwischen Studierenden, Professoren und Lehrassistenten. https://eit.europa.eu/ https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.C_.2018.189.01.0001.01.DEU&toc=OJ:C:2018:189:TOC 343 Beschäftigungsmöglichkeiten, etwa private und öffentliche Arbeitgeber und Arbeitsverwaltungen, im Hinblick auf eine potenzielle Absolventenvermittlung • Bestimmung angemessener Maßnahmen zur Verfolgung des weiteren Weges von Lernenden nach dem Abschluss ihrer Ausbildung zum Zweck der Übermittlung von „Rückmeldungsschleifen“.365 Diese Nachverfolgungs- und Rückmeldungssysteme können auf Auskünften von Unternehmen, Lernenden bzw. Arbeitnehmern sowie öffentlichen Informationsquellen und Auskünften von Interessenträgern am Arbeitsmarkt aufbauen. • Vorschlagen geeigneter Maßnahmen für die formelle Anerkennung neuer oder angepasster Lehrpläne und Qualifikationen für die Berufsbildung und die Hochschulbildung in den Ländern, in denen Partner ansässig sind, und im erfassten industriellen Ökosystem Entwurf eines langfristigen Aktionsplans für die schrittweise Bereitstellung der Arbeitsergebnisse des Projekts nach seinem Abschluss • Dieser Plan ist auf der Grundlage tragfähiger Partnerschaften zwischen Anbietern im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, wichtigen Interessenvertretern der Industrie und (nationalen oder regionalen) Behörden auf der geeigneten Ebene zu erstellen, um Partnerschaften zwischen mehreren Interessenträgern im Rahmen des Kompetenzpakts für die Umschulung und Höherqualifizierung von Arbeitskräften zu erleichtern/zu stärken. Auch die Ermittlung zweckdienlicher Leitungsstrukturen sowie Pläne für die Skalierbarkeit und finanzielle Nachhaltigkeit sollten Bestandteil des Plans sein. • Der Plan muss eine angemessene Wahrnehmbarkeit und weite Verbreitung der Ergebnisse auf politischer Ebene in der EU insgesamt sowie auf nationaler/regionaler Ebene gewährleisten und Einzelheiten darüber enthalten, wie die Bereitstellung von Projektergebnissen auf nationaler und/oder regionaler Ebene mit den maßgeblichen Behörden erfolgen soll. • Der Plan muss erkennen lassen, wie die Arbeitsergebnisse des Projekts, insbesondere die Daten über Kompetenzen, die Strategie und die Ausbildungsprogramme, nach Ablauf der vierjährigen Projektlaufzeit aktualisiert werden, wozu auch eine Vorausschau auf die künftigen Finanzierungsquellen gehört. • Der Plan muss Angaben dazu enthalten, wie Kompetenzstrategien durch Finanzierungsmöglichkeiten der EU (z. B. Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF), mehrjähriger Finanzrahmen der EU (MFR) 2021–2027, darunter Europäische Strukturfonds, InvestEU, Erasmus+) sowie durch private Investitionen und nationale/regionale Finanzierungsquellen unterstützt werden können. Dabei sollten Strategien für intelligente Spezialisierung, europäische Clusterpartnerschaften, die Netzwerke der Zentren der beruflichen Exzellenz und die vom EIT benannten Innovationsgemeinschaften berücksichtigt werden. Los 3: MINT-Kompetenzschmieden Eine oder mehrere der folgenden Aktivitäten sollten durchgeführt werden: • Entwicklung von Lehrplänen, deren Schwerpunkt auf den in strategischen Sektoren benötigten MINT- Kompetenzen liegt, mit Modulen, die die Problemlösung in der Praxis, unternehmerisches Denken, die Grundlagen der Rechte des geistigen Eigentums und die Finanzierung von Innovationen in der Frühphase abdecken • Einrichtung von Gründerzentren mit Schwerpunkt auf strategischen Sektoren, die umfassende Unterstützung bieten, einschließlich des Zugangs zu Laboratorien, technischer Infrastruktur und Ausrüstung sowie Mentoring in den Bereichen Verwaltung von geistigem Eigentum, Zugang zu Risikokapital und Unternehmenswachstum • Förderung von Partnerschaften zwischen Studierenden, Hochschulen und der Industrie in strategischen Sektoren mit Unterstützung der KIC des EIT, Integration von Strategien für geistiges Eigentum zur Stärkung des Projektwerts, unter möglicher Einbeziehung von Risikokapitalfonds, um vielversprechende Innovationen zu bewerten und zu unterstützen 365 Siehe mittelfristige Leistung 2 (MTD2) in den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 2015: https://op.europa.eu/en/publication- detail/-/publication/200c516d-b8de-4c2a-a233-218671296c8d/language-de. https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/200c516d-b8de-4c2a-a233-218671296c8d/language-de 344 Diese Aktivitäten sollen ganzheitlich strukturiert werden, um Studierende auf strategische Sektoren vorzubereiten, indem kritische technische Kompetenzen, Fachwissen im Bereich der Verwaltung von geistigem Eigentum und Zugang zu Risikokapital kombiniert werden, um sicherzustellen, dass sie in vollem Umfang für Innovationen und die Vermarktung ihrer Ideen gerüstet sind. Mit diesen Maßnahmen sollen robuste Unterstützungssysteme für Studierende geschaffen werden, die in strategische Sektoren einsteigen, damit sie Zugang zu den erforderlichen Netzen und Ressourcen haben, um erfolgreiche Innovatoren und Unternehmer zu werden. In allen Losen (Los 1: Allianzen für Bildung und Unternehmen, Los 2: Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Umsetzung der „Blaupause“) und Los 3: MINT-Kompetenzschmieden) Allianzen für Innovation müssen, soweit dies relevant ist, EU-weite Instrumente und Werkzeuge wie EQR, ESCO, Europass (einschließlich der europäischen digitalen Zertifikate und des Europäischen Lernmodells366), EQAVET und ESG anwenden. Wenn in den Vorschlägen beispielsweise die Schaffung von praxisbezogenen Gemeinschaften oder die Entwicklung von Websites für die Zusammenarbeit vorgeschlagen wird, sollten sie gegebenenfalls auf bestehenden Online-Plattformen wie der Schulbildungsplattform, EPALE oder der EPALE-Gemeinschaft von Berufsbildungspraktiker/innen367 aufbauen und diese nutzen. Um neue Lehrpläne oder neue Ausbildungs- und Lernmethoden zu erproben, können Allianzen für Innovation Lernmobilitätsaktivitäten von Studierenden, Lehrkräften, Wissenschaftlern und Personal organisieren, die die zentralen Aktivitäten der Allianz unterstützen bzw. ergänzen und im Hinblick auf die Erreichung der Projektziele mit einem Mehrwert verbunden sind. ERWARTETE WIRKUNG Allianzen für Innovation sind in einer strategischen und nachhaltigen Zusammenarbeit zwischen der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der Hochschulbildung und Unternehmen verankert, die sich gemeinsam darum bemühen, die Innovationskapazität Europas zu stärken. Sie werden die Synergien zwischen den beiden Bildungsbereichen bei der Förderung von Innovation, neuen Kompetenzen, Eigeninitiative und unternehmerischen Denkweisen erheblich stärken. Diese Allianzen zwischen Hochschulbildung, Berufsbildung und Unternehmen sollen zur Entwicklung regionaler innovativer Ökosysteme beitragen und durch die Integration des arbeitsbasierten Lernens direkt einen wertvollen Input zur Wirtschaft leisten. Während die Hochschulen über Forschungskenntnisse und -daten verfügen, die es ihnen ermöglichen, kleinen und mittleren Unternehmen direkt Informationen zur Ankurbelung der lokalen Wirtschaft zur Verfügung zu stellen, bieten Berufsbildungsanbieter die von den Unternehmen benötigten Kompetenzen, und sie können das Wachstum der lokalen Wirtschaft fördern. In einem größeren Maßstab sollen Allianzen für Innovation gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderungen sowohl im Bildungs- als auch im Beschäftigungsbereich angehen und dabei Schlüsselbereiche wie innovationsbezogene Herausforderungen, Kompetenzangebot, Beseitigung gravierender Qualifikationslücken, Klimawandel, grüne Wirtschaft, Demografie, Digitalisierung und künstliche Intelligenz in den Blick nehmen. Vorteile können sich auch aus der Zusammenarbeit mit großen Unternehmen ergeben. Die Allianzen für Innovation legen den Schwerpunkt auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger und treiben die Modernisierung der Hochschulbildung und der Berufsbildung voran. Der Kompetenzpakt schafft einen Rahmen nicht nur für die Durchführung der Aktionen der Union der Kompetenzen, sondern auch für die Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse der Allianzen für Innovation. Insbesondere die Ergebnisse der Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Blaupause) dienen als Grundlage für die Partnerschaften, die der Kompetenzpakt vorsieht. Sie unterstützten die Kompetenzdimension des Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit368, des Deals für eine saubere Industrie369, des Aktionsplans für die 366 https://europass.europa.eu/en/node/2128. 367 https://epale.ec.europa.eu/de/practitioners-in-vet. 368 https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_339. 369 https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/clean-industrial-deal_de. https://europass.europa.eu/en/node/2128 https://epale.ec.europa.eu/de/practitioners-in-vet https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_339 https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/clean-industrial-deal_de 345 Automobilindustrie370 und des Weißbuchs zur europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030371 sowie der Strategie „KI anwenden“. Zudem tragen diese Allianzen zur Umsetzung der Mitteilung der EU über die Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung372 sowie zur Schaffung eines europäischen Bildungsraums373 bei. Sie tragen auch zur Umsetzung der neuen europäischen Innovationsagenda374. bei. Die Allianzen können in den Bereichen, in denen sie tätig sind, auch zu den Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT)375 beitragen und mit ihnen zusammenarbeiten. Die Allianzen für Innovation berücksichtigen auch die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung376 und das Übereinkommen von Paris über den Klimawandel377 als übergeordnete Handlungsparameter und unterstützen so die Europäische Kommission bei der Umsetzung ihres neuen Grünen Deals378 und des Europäischen Aufbauplans379. Die Allianzen werden auch zu der Initiative Neues Europäisches Bauhaus380 beitragen, die darauf abzielt, neue nachhaltige und inklusive Lebensweisen zu entwickeln, um die Ziele des Grünen Deals zu erreichen. Allianzen für Innovation sollen auf individueller, organisatorischer und Systemebene kurz- und langfristige Auswirkungen auf zahlreiche beteiligte Akteure haben. Diese Auswirkungen sollen über die Dauer eines Projekts und über die an den Partnerschaften teilnehmenden Organisationen hinausgehen. Es wird erwartet, dass die Partnerschaften und die Aktivitäten fortgesetzt werden. Ergebnisse bzw. erwartete Leistungen sollten nicht für sich allein stehen, sondern mit bestehenden Unternehmungen, strategischen Plänen, Projekten, Plattformen, Vorhaben usw. verknüpft bzw. in diese integriert werden. ZUSCHLAGSKRITERIEN Für Los 1 – Allianzen für Bildung und Unternehmen gelten folgende Zuschlagskriterien: Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Hintergrund und allgemeine Ziele • Bezug zu politischen Strategien und Initiativen der EU: Der Vorschlag trägt den politischen Prioritäten der Europäischen Kommission sowie deren spezifischen Zielen in den Bereichen Hochschulbildung, Berufsbildung, Kompetenzen und Innovation Rechnung und trägt zur Erreichung dieser Prioritäten und Ziele bei; der Vorschlag berücksichtigt in der EU bestehende Instrumente und Initiativen für die Entwicklung von Kompetenzen und Talenten und trägt zu ihrer besseren Wahrnehmbarkeit bei. • Zweck: Der Vorschlag ist relevant für die Ziele und Aktivitäten der Aktion. • Werte der EU: Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. Bedarfsanalyse und spezifische Ziele 370 https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_25_636. 371 https://commission.europa.eu/topics/defence/future-european-defence_de. 372 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52017DC0247. 373 https://ec.europa.eu/education/education-in-the-eu/european-education-area_de. 374 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52022DC0332. 375 https://eit.europa.eu/. 376 https://www.un.org/sustainabledevelopment/sustainable-development-goals/. 377 https://unfccc.int/process-and-meetings/the-paris-agreement/the-paris-agreement. 378 https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/european-green-deal-communication_de.pdf. 379 https://ec.europa.eu/info/strategy/recovery-plan-europe_de. 380 https://europa.eu/new-european-bauhaus/index_de. https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_25_636 https://commission.europa.eu/topics/defence/future-european-defence_de https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52017DC0247 https://ec.europa.eu/education/education-in-the-eu/european-education-area_de https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52022DC0332 https://eit.europa.eu/ https://www.un.org/sustainabledevelopment/sustainable-development-goals/ https://unfccc.int/process-and-meetings/the-paris-agreement/the-paris-agreement https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/european-green-deal-communication_de.pdf https://ec.europa.eu/info/strategy/recovery-plan-europe_de https://europa.eu/new-european-bauhaus/index_de 346 • Kohärenz- und problemorientierter Ansatz: Die Ziele und Aktivitäten beruhen auf einer umfassenden, fundierten und hochwertigen Problem- und Bedarfsanalyse. Sie sind klar definiert, realistisch und betreffen Aspekte, die für die teilnehmenden Organisationen, die Aktion und die Prioritäten der Europäischen Kommission von Bedeutung sind. • Digitale Kompetenzen: Inwieweit integriert der Vorschlag digitale Kompetenzen (einschließlich KI) in die Ausbildungsinhalte für ein oder mehrere verwandte Berufsprofile. • Grüne Kompetenzen: Inwieweit integriert der Vorschlag Kompetenzen, die mit dem Übergang zu einer stärker kreislauforientierten und ökologisch ausgerichteten Wirtschaft zusammenhängen, in die Ausbildungsinhalte eines oder mehrerer miteinander verwandter Berufsprofile; • Für die Widerstandsfähigkeit relevante Kompetenzen: Inwieweit integriert der Vorschlag Kompetenzen im Zusammenhang mit der Fähigkeit, sich anzupassen, Veränderungen zu bewältigen und als Gemeinschaft füreinander zu sorgen. • MINT-Kompetenzen: Inwieweit bezieht der Vorschlag gegebenenfalls Kompetenzen im Zusammenhang mit den MINT-Bereichen mit ein. • Beitrag zur Beseitigung gravierender Qualifikationslücken in Sektoren, die für die Wettbewerbsfähigkeit Europas von entscheidender Bedeutung sind Komplementarität mit anderen Aktionen und Innovation – europäischer Mehrwert • Innovation: Der Vorschlag betrifft moderne Methoden und Verfahren, wie z. B. die Schaffung von Gründerzentren und Lernumgebungen des realen Lebens in Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, und führt zu projektspezifischen innovativen Ergebnissen und Lösungen für den Marktbedarf, beispielsweise durch Beiträge zur Union der Kompetenzen und zum Strategieplan für die Bildung in MINT-Fächern. • Europäischer Mehrwert: Aus dem Vorschlag ist eindeutig ein durch seinen transnationalen Charakter und seine potenzielle Übertragbarkeit bedingter Mehrwert ersichtlich. • Repräsentation des Bereichs allgemeine und berufliche Bildung: Der Allianz gehören Partner an, die Anbieter von allgemeiner und beruflicher Bildung in angemessener Weise repräsentieren, und sie weist eindeutig Vorteile/Relevanz sowohl für die Hochschulbildung als auch für die Berufsbildung auf. Qualität der Projektkonzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Konzept und Methodik • Kohärenz: Die Projektkonzeption gewährleistet insgesamt die erforderliche Übereinstimmung zwischen Projektzielen, Methoden, Aktivitäten und dem vorgeschlagenen Finanzrahmen. Der Vorschlag ist zusammenhängend und verständlich aufgebaut und beschreibt geeignete Aktivitäten, die den ermittelten Bedürfnissen entsprechen und die zu den erwarteten Ergebnissen führen, die von den Endbegünstigten/Zielgruppen genutzt werden und zu Zwischenergebnissen und langfristigen Auswirkungen führen sollen. • Struktur: Das Arbeitsprogramm ist klar und verständlich und deckt sämtliche Phasen ab (Vorbereitung, Durchführung, Nutzung, Überwachung, Bewertung und Verbreitung). • Methodik: Der Vorschlag greift, soweit dies relevant ist, auf EU-Instrumente und -Werkzeuge im Zusammenhang mit Kompetenzen und Berufen zurück, wie z. B. EQR, ESCO, Europass, das Europäische Lernmodell, EQAVET, ESG. Projektmanagement, Qualitätssicherungs-, Überwachungs- und Bewertungsstrategie • Management: Es werden klare Regelungen für das Projektmanagement getroffen. Zeitvorgaben, Organisation, Aufgabenstellungen und Zuständigkeiten sind klar beschrieben und realistisch. Im Vorschlag sind jeder Aktivität geeignete Ressourcen zugewiesen. 347 • Arbeitsplan: Qualität und Wirksamkeit des Arbeitsplans, einschließlich der Frage, inwieweit die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen entsprechen • Qualität der Regelungen für die Anerkennung und Validierung von Qualifikationen: im Einklang mit europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumenten und - grundsätzen, auch für Microcredentials. Kosteneffizienz und Finanzmanagement • Finanzrahmen: Der Finanzrahmen beinhaltet angemessene Mittel für eine erfolgreiche Durchführung des Projekts und wurde weder zu hoch noch zu niedrig angesetzt. • Finanz- und Qualitätskontrolle: Kontrollmaßnahmen (laufende Qualitätsbewertung, Peer-Reviews, Benchmarking usw.) und Qualitätsindikatoren gewährleisten eine hochwertige und kostenwirksame Durchführung des Projekts. Die mit dem Projekt verbundenen Herausforderungen und Risiken sind klar definiert, und es sind angemessene Aktionen zur Abschwächung der Risiken und zur Begrenzung der Herausforderungen vorgesehen. Verfahren expertenbasierter Bewertungen sind als wesentliche Bestandteile des Projekts vorgesehen. Das Arbeitsprogramm der Allianz beinhaltet eine unabhängige externe Qualitätsbewertung zur Halbzeit und am Ende der Laufzeit des Projekts. Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Aufbau des Konsortiums • Zusammensetzung: Die Zusammensetzung der Partnerschaft steht im Einklang mit den Zielen der Aktion und des Projekts; an der Partnerschaft sind relevante Organisationen, darunter Berufsbildungseinrichtungen, Hochschuleinrichtungen und Unternehmen, beteiligt, die eine angemessene Mischung darstellen, was das Profil sowie die Kompetenzen, die geeigneten und mit ihrer Rolle in dem Projekt verbundenen Erfahrungen, Fachkenntnisse und Managementunterstützung betrifft, die für eine erfolgreiche Durchführung des Projekts erforderlich sind. Der Allianz gehören Partner an, die die betroffene Branche oder den branchenübergreifenden Ansatz in angemessener Weise repräsentieren. • Engagement: Die Beiträge der Partner sind erheblich, zweckdienlich und komplementär; die Aufteilung der Zuständigkeiten und der Aufgaben ist klar und angemessen; sie zeigt das Engagement und die aktiven Beiträge aller teilnehmenden Organisationen im Verhältnis zu ihrer besonderen Expertise und Kapazität; • Einbeziehung von nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern: Sofern Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern beteiligt sind, erbringt dies einen wesentlichen Mehrwert für die Allianz. Verwaltung und Entscheidungsfindung des Konsortiums • Aufgaben: Der Koordinator zeichnet sich durch Erfahrung mit anspruchsvollen Management- und Koordinationsaufgaben in transnationalen Netzwerken sowie durch Führungsfähigkeit in komplexen Umgebungen aus. Individuelle Aufgaben werden auf der Grundlage des speziellen Know-hows jedes einzelnen Partners zugewiesen. • Zusammenarbeit/Teamgeist: Es wird ein solider Mechanismus vorgeschlagen, um eine effiziente Abstimmung, Konfliktlösung, Entscheidungsfindung und effiziente Kommunikationsprozesse unter den teilnehmenden Organisationen und Personen sowie sonstigen maßgeblichen Interessenträgern sicherzustellen. • Leistung: Die Allianz bietet einen eindeutigen Mehrwert und Nutzen für jede Partnerorganisation. Wirkung (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Wirkung und Ambition • Nutzung der Projektergebnisse: Aus dem Vorschlag geht hervor, wie die Ergebnisse der Allianz von den Partnern und anderen Interessenträgern genutzt werden. Im Vorschlag 348 wird erläutert, wie die Nutzung während der Durchführung des Projekts und darüber hinaus gemessen wird. • Wirkung: Aus dem Vorschlag ist eine gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Relevanz und Wirkung ersichtlich. Er gewährleistet auf lokaler/regionaler, nationaler und europäischer Ebene eine Wirkung auf die relevanten Zielgruppen und Interessenträger, die in der betreffenden Branche eine wichtige Rolle spielen, auch im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung. Der Vorschlag enthält Maßnahmen sowie Zielvorgaben und Indikatoren zur Überwachung der Fortschritte (darunter gegebenenfalls die Zahl der ausgebildeten Personen) und Bewertung der erwarteten (kurz- und langfristigen) Wirkung. Gegebenenfalls sollten auch die potenziellen Auswirkungen auf und die Unterstützung für die Politikgestaltung berücksichtigt werden. Kommunikation, Verbreitung und Sichtbarkeit • Verbreitung: Der Vorschlag enthält eine klare Definition der Zielgruppen (Interessenträger, Sachverständige, Praktiker, Endnutzer, politische Entscheidungsträger usw.) und einen soliden Plan für die Verbreitung der Ergebnisse, der geeignete Aktivitäten und deren zeitliche Planung, Instrumente und Kanäle umfasst, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse und Vorteile während und nach der Projektlaufzeit wirksam verbreitet werden. Der Vorschlag sollte auch Indikatoren zur Messung der Auswirkungen von Verbreitungsmaßnahmen enthalten. Nachhaltigkeit und Fortsetzung • Freier Zugang: Sofern relevant, wird in dem Vorschlag erläutert, wie die erstellten Materialien, Dokumente und Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden. • Nachhaltigkeit: In dem Vorschlag wird erläutert, wie der Aktionsplan für die Einführung auf nationaler und regionaler Ebene erstellt werden soll. Der Vorschlag beinhaltet angemessene Maßnahmen und benennt finanzielle Ressourcen (europäischen, nationalen und privaten Ursprungs), die gewährleisten, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus eine nachhaltige Wirkung entfalten. Falls relevant, sollte in dem Vorschlag erläutert werden, wie die politische Umsetzung der Projektergebnisse auf europäischer, nationaler oder regionaler Ebene sichergestellt werden soll. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte erreichen, wobei auch die erforderliche Mindestpunktzahl für eine weitere Prüfung für jedes der vier Zuschlagskriterien zu berücksichtigen ist: mindestens 13 Punkte in der Kategorie „Relevanz des Projekts“, 16 Punkte in der Kategorie „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“, 13 Punkte in den Kategorien „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und 11 Punkte in der Kategorie „Wirkung“. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. Für Los 2 – Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit (Umsetzung der „Blaupause“) gelten folgende Zuschlagskriterien: 349 Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Hintergrund und allgemeine Ziele • Bezug zu politischen Strategien und Initiativen der EU: Der Vorschlag trägt zum Kompetenzpakt bei, der wiederum die Umsetzung der Union der Kompetenzen unterstützt. Er enthält Einzelheiten dazu, wie die Arbeit im Rahmen einer Kompetenzpakt-Partnerschaft unterstützt wird. Er trägt den europäischen Zielen im Bereich der Hochschulbildung, der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der sektorspezifischen EU-Politik, die für das betreffende industrielle Ökosystem relevant ist, Rechnung und trägt zu der Erreichung dieser Ziele bei, unterstützt die Kompetenzentwicklung in einer Partnerschaft im Rahmen des Pakts in diesem industriellen Ökosystem und sieht die Anwendung der EU-Instrumente zur Förderung der Transparenz vor. Bei einem Vorschlag, der sich auf ein industrielles Ökosystem bezieht, in dem bereits eine Blaupause-Allianz oder ein Projekt eines Zentrums der beruflichen Exzellenz umgesetzt wurde oder in dem eine Akademie für eine klimaneutrale Industrie oder eine andere EU-Kompetenzakademie eingerichtet wurde, muss klar angegeben werden, wie der Vorschlag auf dem früheren Projekt oder auf der eingerichteten Akademie aufbaut und wie er die Arbeit der betreffenden Kompetenzakademie(n) ergänzen wird. Es darf keine Überschneidungen hinsichtlich des Umfangs, der erwarteten Leistungen und der Aktivitäten geben. Die folgenden Bereiche gelten als strategische Prioritäten: Energieintensive Industrien (einschließlich Rohstoffe), saubere Technologien, erneuerbare Energien381, KI, Quanteninformatik, Halbleiter, Biowissenschaften, Langzeitpflege, Neurotechnologie, fortgeschrittene Werkstoffe, Robotik, Weltraumtechnik382 sowie Automobil-383 und Verteidigungsindustrie384. • Zweck: Der Vorschlag ist relevant für die Ziele und Aktivitäten der Aktion. Insbesondere beinhaltet der Vorschlag Entwicklungen im Zusammenhang mit einer Reihe hoch relevanter neuer Berufsprofile und die Konzeption der entsprechenden Qualifikationen, die in Lernergebniseinheiten sowohl auf den EQR-Stufen 3 bis 5 als auch auf den EQR-Stufen 6 bis 8 organisiert werden. Der Vorschlag beinhaltet die Gestaltung, Erprobung und anfängliche Bereitstellung der entsprechenden Programme für allgemeine und berufliche Bildung, die als modulare, flexible und zugängliche Lernmöglichkeiten konzipiert und umgesetzt werden, und zwar unter Berücksichtigung der Validierung zuvor erworbener Kompetenzen. • Werte der EU: Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. Bedarfsanalyse und spezifische Ziele • Kohärenz: Die Ziele und Aktivitäten beruhen auf einer umfassenden, fundierten und hochwertigen Problem- und Bedarfsanalyse. Sie sind klar definiert, realistisch und betreffen Aspekte, die für die teilnehmenden Organisationen und die Aktion von Bedeutung sind. • Repräsentation der Branche/des Bereichs: Der Allianz gehören Partner an, die das betreffende industrielle Ökosystem in angemessener Weise repräsentieren. • Digitale Kompetenzen: Inwieweit integriert der Vorschlag digitale Kompetenzen in die Ausbildungsinhalte für ein oder mehrere verwandte Berufsprofile. • Grüne Kompetenzen: Inwieweit integriert der Vorschlag Kompetenzen, die mit dem Übergang zu einer stärker kreislauforientierten und ökologisch ausgerichteten Wirtschaft zusammenhängen, in die Ausbildungsinhalte eines oder mehrerer miteinander verwandter Berufsprofile; • Für die Widerstandsfähigkeit relevante Kompetenzen: Inwieweit integriert der Vorschlag Kompetenzen im Zusammenhang mit der Fähigkeit, sich anzupassen, Veränderungen zu bewältigen und als Gemeinschaft füreinander zu sorgen. 381 Deal für eine saubere Industrie – Europäische Kommission. 382 EU-Kompass, um wieder wettbewerbsfähig zu werden. 383 Aktionsplan zur Förderung von Innovation, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit in der Automobilindustrie. 384 Zukunft der europäischen Verteidigung – Europäische Kommission. https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/clean-industrial-deal_de https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_339 https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_25_636 https://commission.europa.eu/topics/defence/future-european-defence_de 350 • Deep-Tech-Kompetenzen: Inwieweit bezieht der Vorschlag gegebenenfalls Kompetenzen im Zusammenhang mit den Deep-Tech-Bereichen mit ein. Komplementarität mit anderen Aktionen und Innovation – europäischer Mehrwert • Innovation: Der Vorschlag berücksichtigt den neuesten Stand der Erkenntnisse bei Methoden und Verfahren und führt zu innovativen Ergebnissen und Lösungen. • Europäischer Mehrwert: Aus dem Vorschlag ist eindeutig ein Mehrwert ersichtlich, der sich aus seinem transnationalen Charakter ergibt. • Repräsentation des Bereichs allgemeine und berufliche Bildung: Der Allianz gehören Partner an, die Anbieter von allgemeiner und beruflicher Bildung in angemessener Weise repräsentieren. Qualität der Projekt- konzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Konzept und Methodik • Kohärenz: Der Vorschlag ist zusammenhängend und verständlich aufgebaut und beschreibt geeignete, konkrete und praktische Aktivitäten, die den ermittelten Bedürfnissen entsprechen und zu den erwarteten Ergebnissen führen. • Struktur: Das Arbeitsprogramm ist klar und verständlich und deckt sämtliche Phasen ab (Vorbereitung, Durchführung, Nutzung, Überwachung, Bewertung und Verbreitung). • Methodik: Der Vorschlag greift, soweit dies relevant ist, auf EU-Instrumente und ‑Werkzeuge im Zusammenhang mit Kompetenzen und Berufen zurück, wie z. B. EQR, ESCO, Europass, europäische digitale Zertifikate, EQAVET, ESG. Projektmanagement, Qualitätssicherungs-, Überwachungs- und Bewertungsstrategie • Management: Es werden klare Regelungen für das Projektmanagement getroffen. Zeitvorgaben, Organisation, Aufgabenstellungen und Zuständigkeiten sind klar beschrieben und realistisch. Im Vorschlag sind jeder Aktivität geeignete Ressourcen zugewiesen. • Arbeitsplan: Qualität und Wirksamkeit des Arbeitsplans, einschließlich der Frage, inwieweit die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen entsprechen • Qualität der Regelungen für die Anerkennung und Validierung von Qualifikationen: im Einklang mit europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumenten und -grundsätzen. Kosteneffizienz und Finanzmanagement • Finanzrahmen: Der Finanzrahmen sieht angemessene Mittel für eine erfolgreiche Durchführung des Projekts vor, wurde weder zu hoch noch zu niedrig angesetzt und steht in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang des Vorschlags; ein Vorschlag für ein industrielles Ökosystem, in dem bereits eine Allianz im Rahmen der Blaupause besteht, sollte einen Finanzrahmen beinhalten, der eindeutig belegt, dass eine Doppelfinanzierung vermieden wird, da er die bereits mit dem laufenden Blaupausen-Projekt geleistete Arbeit ergänzt und darauf aufbaut. • Finanz- und Qualitätskontrolle: Kontrollmaßnahmen (laufende Qualitätsbewertung, Peer- Reviews, Benchmarking usw.) und Qualitätsindikatoren gewährleisten eine hochwertige und kostenwirksame Durchführung des Projekts. Die mit dem Projekt verbundenen Herausforderungen und Risiken sind klar definiert, und es sind angemessene Aktionen zur Abschwächung der Risiken und zur Begrenzung der Herausforderungen vorgesehen. Verfahren expertenbasierter Bewertungen sind als wesentliche Bestandteile des Projekts vorgesehen. Das Arbeitsprogramm der Allianz beinhaltet eine unabhängige externe Qualitätsbewertung zur Halbzeit und am Ende der Laufzeit des Projekts. Qualität der Partnerschaft und der Aufbau des Konsortiums • Zusammensetzung: Die Partnerschaft setzt sich aus Mitgliedern des Kompetenzpakts zusammen; an der Partnerschaft sind relevante Organisationen, darunter 351 Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Berufsbildungseinrichtungen, Hochschuleinrichtungen und Unternehmen, einschließlich KMU, beteiligt, die eine angemessene Mischung darstellen, was das Profil sowie die Kompetenzen, Erfahrungen, Fachkenntnisse und Managementunterstützung betrifft, die für eine erfolgreiche Durchführung des Projekts erforderlich sind. Die im Antrag vorgeschlagene Partnerschaft zeichnet sich durch Fachwissen und Repräsentativität in Bezug auf das betreffende industrielle Ökosystem aus und weist eine klare Verbindung zu einer Kompetenzpakt-Partnerschaft in diesem industriellen Ökosystem auf. Sind Sozialpartner auf europäischer und/oder nationaler Ebene in den Ländern beteiligt, die an der Allianz teilnehmen, dann ist das hoch relevant. Die geografische Verteilung und Repräsentativität der maßgeblichen Partner in den an der Allianz beteiligten EU-Mitgliedstaaten und Regionen sollte so beschaffen sein, dass die Allianz in den einbezogenen Ländern und Regionen über eine hohe Durchführungskapazität verfügt (z. B. durch die Beteiligung von Branchenverbänden und/oder Sozialpartnern auf europäischer Ebene, die Teil einer Kompetenzpakt-Partnerschaft sind). • Engagement: Die Beiträge der Partner sind erheblich, zweckdienlich und komplementär; die Aufteilung der Zuständigkeiten und der Aufgaben ist klar und angemessen; sie zeigt das Engagement und die aktiven Beiträge aller teilnehmenden Organisationen im Verhältnis zu ihrer besonderen Expertise und Kapazität; Verwaltung und Entscheidungsfindung des Konsortiums • Aufgaben: Der Koordinator zeichnet sich durch eine hohe Qualität seines Managements und der Koordination transnationaler Netzwerke sowie durch Führungsfähigkeit in einer komplexen Umgebung aus. Individuelle Aufgaben werden auf der Grundlage des speziellen Know-hows jedes einzelnen Partners zugewiesen. • Zusammenarbeit/Teamgeist: Es wird ein wirksamer Mechanismus vorgeschlagen, um eine gute Abstimmung, Entscheidungsfindung und Kommunikation der teilnehmenden Organisationen, der Teilnehmer und sonstiger maßgeblicher Interessenträger sicherzustellen. • Leistung: Die Allianz bietet einen klaren Mehrwert und Nutzen für die entsprechende groß angelegte Kompetenzpartnerschaft. Wirkung (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Wirkung und Ambition • Nutzung der Projektergebnisse: Aus dem Vorschlag geht hervor, wie die Ergebnisse der Allianz im Einklang mit den Zielen und Verpflichtungen der entsprechenden Mitglieder des Kompetenzpakts eingeführt werden. • Wirkung: Aus dem Vorschlag ist eine gesellschaftliche und wirtschaftliche Relevanz und Wirkung ersichtlich. Er gewährleistet auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene eine Wirkung auf die Zielgruppen und relevanten Interessenträger, die in dem betreffenden Ökosystem, auch im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, eine wichtige Rolle spielen, etwa diejenigen, die sich dem Kompetenzpakt angeschlossen haben. Der Vorschlag enthält Maßnahmen sowie Zielvorgaben und Indikatoren zur Überwachung der Fortschritte (darunter gegebenenfalls die Zahl der ausgebildeten Personen) und Bewertung der erwarteten (kurz- und langfristigen) Wirkung. Kommunikation, Verbreitung und Sichtbarkeit • Verbreitung: Der Vorschlag beinhaltet einen klaren Plan für die Verbreitung der Ergebnisse und sieht geeignete Aktivitäten mit entsprechenden Zeitvorgaben sowie Instrumente und Kanäle vor, damit die Ergebnisse während der Durchführung des Projekts und darüber hinaus wirksam und zum Nutzen von Interessenträgern verbreitet werden. Nachhaltigkeit und Fortsetzung • Freier Zugang: Sofern dies relevant ist, beschreibt der Vorschlag, wie die erstellten Materialien, Unterlagen und Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos als Linked Open Data (LOD) zugänglich gemacht werden. 352 • Nachhaltigkeit: In dem Vorschlag wird erläutert, wie der Aktionsplan für die Einführung auf nationaler und regionaler Ebene erstellt werden soll. Der Vorschlag beinhaltet angemessene Maßnahmen und benennt finanzielle Ressourcen (europäischen, nationalen und privaten Ursprungs), die gewährleisten, dass die von der Allianz erzielten Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus eine nachhaltige Wirkung entfalten. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte erreichen, wobei auch die erforderliche Mindestpunktzahl für eine weitere Prüfung für jedes der vier Zuschlagskriterien zu berücksichtigen ist: mindestens 13 Punkte für Relevanz des Projekts, 16 Punkte für die Qualität der Projektkonzeption und -durchführung, 13 Punkte für die Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen und 11 Punkte für die Wirkung. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. Für Los 3 – MINT-Kompetenzschmieden gelten folgende Zuschlagskriterien: Relevanz des Projekts (Höchstpunktza hl 25 Punkte) Übergeordnete Ziele • Bezug zu politischen Strategien und Initiativen der EU: Der Vorschlag trägt den politischen Prioritäten der Europäischen Kommission sowie deren spezifischen Zielen in den Bereichen Hochschulbildung, Berufsbildung, Kompetenzen und Innovation Rechnung und trägt zur Erreichung dieser Prioritäten und Ziele bei; der Vorschlag berücksichtigt in der EU bestehende Instrumente und Initiativen für die Entwicklung von Kompetenzen und Talenten und trägt zu ihrer besseren Wahrnehmbarkeit bei. • Zweck: Der Vorschlag ist relevant für die Ziele und Aktivitäten der Aktion. • Werte der EU: Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. Bedarfsanalyse und spezifische Ziele • Kohärenz- und problemorientierter Ansatz: Die Ziele und Aktivitäten beruhen auf einer umfassenden, fundierten und hochwertigen Problem- und Bedarfsanalyse. Sie sind klar definiert, realistisch und betreffen Aspekte, die für die teilnehmenden Organisationen, die Aktion und die Prioritäten der Europäischen Kommission von Bedeutung sind. • Unternehmerische Kompetenz: Inwieweit erstreckt sich der Vorschlag auf Kompetenzen im Zusammenhang mit unternehmerischem Denken, der Entwicklung von geistigem Eigentum und der Fähigkeit, Geschäftsideen vor Risikokapitalanlegern zu vermitteln. • MINT-Kompetenzen: Inwieweit bezieht der Vorschlag Kompetenzen im Zusammenhang mit den MINT-Bereichen mit ein. Komplementarität mit anderen Aktionen und Innovation – europäischer Mehrwert 353 • Innovation: Der Vorschlag betrifft moderne Methoden und Verfahren, wie z. B. die Schaffung von Gründerzentren und Lernumgebungen des realen Lebens in Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, und führt zu projektspezifischen innovativen Ergebnissen und Lösungen für den Marktbedarf, beispielsweise durch Beiträge zur Union der Kompetenzen und zum Strategieplan für die Bildung in MINT-Fächern. • Europäischer Mehrwert: Aus dem Vorschlag ist eindeutig ein durch seinen transnationalen Charakter und seine potenzielle Übertragbarkeit bedingter Mehrwert ersichtlich. • Repräsentation des Bereichs allgemeine und berufliche Bildung: Der Allianz gehören Partner an, die Anbieter von allgemeiner und beruflicher Bildung in angemessener Weise repräsentieren, und sie weist eindeutig Vorteile/Relevanz sowohl für die Hochschulbildung als auch für die Berufsbildung auf. Qualität der Projekt- konzeption und -durchführung (Höchst- punktzahl 30 Punkte) Konzept und Methodik • Kohärenz: Die Projektkonzeption gewährleistet insgesamt die erforderliche Übereinstimmung zwischen Projektzielen, Methoden, Aktivitäten und dem vorgeschlagenen Finanzrahmen. Der Vorschlag ist zusammenhängend und verständlich aufgebaut und beschreibt geeignete Aktivitäten, die den ermittelten Bedürfnissen entsprechen und die zu den erwarteten Ergebnissen führen, die von den Endbegünstigten/Zielgruppen genutzt werden und zu Zwischenergebnissen und langfristigen Auswirkungen führen sollen. • Struktur: Das Arbeitsprogramm ist klar und verständlich und deckt sämtliche Phasen ab (Vorbereitung, Durchführung, Nutzung, Überwachung, Bewertung und Verbreitung). • Methodik: Der Vorschlag greift, soweit dies relevant ist, auf EU-Instrumente und ‑Werkzeuge im Zusammenhang mit Kompetenzen und Berufen zurück, wie z. B. EQR, ESCO, Europass, das Europäische Lernmodell, EQAVET, ESG. Projektmanagement, Qualitätssicherungs-, Überwachungs- und Bewertungsstrategie • Management: Es werden klare Regelungen für das Projektmanagement getroffen. Zeitvorgaben, Organisation, Aufgabenstellungen und Zuständigkeiten sind klar beschrieben und realistisch. Im Vorschlag sind jeder Aktivität geeignete Ressourcen zugewiesen. • Arbeitsplan: Qualität und Wirksamkeit des Arbeitsplans, einschließlich der Frage, inwieweit die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen entsprechen • Qualität der Regelungen für die Anerkennung und Validierung von Qualifikationen: im Einklang mit europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumenten und - grundsätzen, auch für Microcredentials. Kosteneffizienz und Finanzmanagement • Finanzrahmen: Der Finanzrahmen beinhaltet angemessene Mittel für eine erfolgreiche Durchführung des Projekts und wurde weder zu hoch noch zu niedrig angesetzt. • Finanz- und Qualitätskontrolle: Kontrollmaßnahmen (laufende Qualitätsbewertung, Peer- Reviews, Benchmarking usw.) und Qualitätsindikatoren gewährleisten eine hochwertige und kostenwirksame Durchführung des Projekts. Die mit dem Projekt verbundenen Herausforderungen und Risiken sind klar definiert, und es sind angemessene Aktionen zur Abschwächung der Risiken und zur Begrenzung der Herausforderungen vorgesehen. Verfahren expertenbasierter Bewertungen sind als wesentliche Bestandteile des Projekts vorgesehen. Das Arbeitsprogramm der Allianz beinhaltet eine unabhängige externe Qualitätsbewertung zur Halbzeit und am Ende der Laufzeit des Projekts. 354 Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunkt- zahl 25 Punkte) Aufbau des Konsortiums • Zusammensetzung: Die Zusammensetzung der Partnerschaft steht im Einklang mit den Zielen der Aktion und des Projekts; an der Partnerschaft sind relevante Organisationen, darunter Berufsbildungseinrichtungen, Hochschuleinrichtungen und Unternehmen, beteiligt, die eine angemessene Mischung darstellen, was das Profil sowie die Kompetenzen, die geeigneten und mit ihrer Rolle in dem Projekt verbundenen Erfahrungen, Fachkenntnisse und Managementunterstützung betrifft, die für eine erfolgreiche Durchführung des Projekts erforderlich sind. Der Allianz gehören Partner an, die die betroffene Branche oder den branchenübergreifenden Ansatz in angemessener Weise repräsentieren. • Engagement: Die Beiträge der Partner sind erheblich, zweckdienlich und komplementär; die Aufteilung der Zuständigkeiten und der Aufgaben ist klar und angemessen; sie zeigt das Engagement und die aktiven Beiträge aller teilnehmenden Organisationen im Verhältnis zu ihrer besonderen Expertise und Kapazität; Verwaltung und Entscheidungsfindung des Konsortiums • Aufgaben: Der Koordinator zeichnet sich durch Erfahrung mit anspruchsvollen Management- und Koordinationsaufgaben in transnationalen Netzwerken sowie durch Führungsfähigkeit in komplexen Umgebungen aus. Individuelle Aufgaben werden auf der Grundlage des speziellen Know-hows jedes einzelnen Partners zugewiesen. • Zusammenarbeit/Teamgeist: Es wird ein solider Mechanismus vorgeschlagen, um eine effiziente Abstimmung, Konfliktlösung, Entscheidungsfindung und effiziente Kommunikationsprozesse unter den teilnehmenden Organisationen und Personen sowie sonstigen maßgeblichen Interessenträgern sicherzustellen. • Leistung: Die Allianz bietet einen eindeutigen Mehrwert und Nutzen für jede Partnerorganisation. Wirkung (Höchstpunkt- zahl 20 Punkte) Wirkung und Ambition • Nutzung der Projektergebnisse: Aus dem Vorschlag geht hervor, wie die Ergebnisse der Allianz von den Partnern und anderen Interessenträgern genutzt werden. Im Vorschlag wird erläutert, wie die Nutzung während der Durchführung des Projekts und darüber hinaus gemessen wird. • Wirkung: Aus dem Vorschlag ist eine gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Relevanz und Wirkung ersichtlich. Er gewährleistet auf lokaler/regionaler, nationaler und europäischer Ebene eine Wirkung auf die relevanten Zielgruppen und Interessenträger, die in der betreffenden Branche eine wichtige Rolle spielen, auch im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung. Der Vorschlag enthält Maßnahmen sowie Zielvorgaben und Indikatoren zur Überwachung der Fortschritte (darunter gegebenenfalls die Zahl der ausgebildeten Personen) und Bewertung der erwarteten (kurz- und langfristigen) Wirkung. Gegebenenfalls sollten auch die potenziellen Auswirkungen auf und die Unterstützung für die Politikgestaltung berücksichtigt werden. Kommunikation, Verbreitung und Sichtbarkeit • Verbreitung: Der Vorschlag enthält eine klare Definition der Zielgruppen (Interessenträger, Sachverständige, Praktiker, Endnutzer, politische Entscheidungsträger usw.) und einen soliden Plan für die Verbreitung der Ergebnisse, der geeignete Aktivitäten und deren zeitliche Planung, Instrumente und Kanäle umfasst, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse und Vorteile während und nach der Projektlaufzeit wirksam verbreitet werden. Der Vorschlag sollte auch Indikatoren zur Messung der Auswirkungen von Verbreitungsmaßnahmen enthalten. 355 Nachhaltigkeit und Fortsetzung • Freier Zugang: Sofern relevant, wird in dem Vorschlag erläutert, wie die erstellten Materialien, Dokumente und Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden. • Nachhaltigkeit: In dem Vorschlag wird erläutert, wie der Aktionsplan für die Einführung auf nationaler und regionaler Ebene erstellt werden soll. Der Vorschlag beinhaltet angemessene Maßnahmen und benennt finanzielle Ressourcen (europäischen, nationalen und privaten Ursprungs), die gewährleisten, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus eine nachhaltige Wirkung entfalten. Falls relevant, sollte in dem Vorschlag erläutert werden, wie die politische Umsetzung der Projektergebnisse auf europäischer, nationaler oder regionaler Ebene sichergestellt werden soll. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte erreichen, wobei auch die erforderliche Mindestpunktzahl für eine weitere Prüfung für jedes der vier Zuschlagskriterien zu berücksichtigen ist: mindestens 13 Punkte in der Kategorie „Relevanz des Projekts“, 16 Punkte in der Kategorie „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“, 13 Punkte in den Kategorien „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und 11 Punkte in der Kategorie „Wirkung“. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Der Betrag wird von der gewährenden Behörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets, des Bewertungsergebnisses und eines Fördersatzes von 80 % festgesetzt. Die maximale EU-Finanzhilfe pro Projekt beläuft sich auf: • Los 1 – Allianzen für Bildung und Unternehmen • 1 Mio. EUR (Projektdauer: 2 Jahre) • 1,5 Mio. EUR (Projektdauer: 3 Jahre) • Los 2 – Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Umsetzung der „Blaupause“): • 4 Mio. EUR (Projektdauer: 4 Jahre) • Los 3 – MINT-Kompetenzschmieden • 1,5 Mio. EUR (Projektdauer: 2 Jahre) Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Finanzhilfen oder Preisgeldern ist nicht zulässig. Kosten für Freiwillige sind zulässig. Sie werden in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf Freiwillige385 gewährt. KMU-Einheitskosten für KMU-Eigentümer ohne eigenes Gehalt sind 385 https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de. https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de 356 zulässig. Sie sollten in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf KMU-Eigentümer386, 387 erfolgen. Wie wird der Pauschalbetrag für das Projekt bestimmt? Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen: a) Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.). b) Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten. c) Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung der veranschlagten Kosten vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Stellen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist. d) Die beschriebenen Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen. Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Die Höhe des Pauschalbetrags ist auf maximal 80 % des geschätzten, nach der Bewertung ermittelten Budgets begrenzt. Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag der Finanzhilfe usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Siehe Teil C dieses Programmleitfadens, Abschnitt „Förderfähige direkte Kosten“. Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. 387 https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/unit-cost-decision-sme-owners- natural-persons_en.pdf. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/unit-cost-decision-sme-owners-natural-persons_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/unit-cost-decision-sme-owners-natural-persons_en.pdf 357 KAPAZITÄTSAUFBAU IM HOCHSCHULBEREICH Die Aktion Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich unterstützt internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen Organisationen, die im Bereich der Hochschulbildung tätig sind. Die Aktivitäten und Ergebnisse der Projekte für den Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich müssen den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern sowie ihren Hochschuleinrichtungen und -systemen zugutekommen. Im Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDG) und dem Übereinkommen von Paris unterstützt diese Aktion die Relevanz, die Qualität, die Modernisierung und die Reaktionsfähigkeit der Hochschulbildung in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern im Hinblick auf sozioökonomischen Aufschwung, Wachstum und Wohlstand und als Reaktion auf die jüngsten Trends, insbesondere die wirtschaftliche Globalisierung, aber auch den jüngsten Rückgang der menschlichen Entwicklung, die Fragilität und die zunehmenden sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Ungleichheiten. Es ist vorgesehen, dass Projekte zum Kapazitätsaufbau in der Hochschulbildung zu umfassenderen politischen Zielen beitragen, die von der Europäischen Kommission und den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern oder der betreffenden Region verfolgt werden, zu denen auch die Global-Gateway-Investitionspakete und der Pakt für den Mittelmeerraum in den entsprechenden Zielländern388 zählen. ZIELE DER AKTION In nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern wird die Aktion insbesondere • die Relevanz der Hochschulbildung für die erfolgreiche Umsetzung der Strategie Global Gateway der EU und der darin festgelegten Investitionsprioritäten stärken; • die Qualität der Hochschulbildung verbessern und ihre Relevanz für den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft erhöhen; • das Niveau der Kompetenzen, Fähigkeiten und des Beschäftigungspotenzials von Studierenden an Hochschuleinrichtungen durch die Entwicklung neuer, relevanter und innovativer Bildungsprogramme verbessern; • integrative Bildung, Gleichheit, Gerechtigkeit, Nichtdiskriminierung und Förderung der Bürgerkompetenzen in der Hochschulbildung unterstützen; • die Lehre, Bewertungsmechanismen für Hochschulpersonal und -studierende, die Qualitätssicherung, das Management, die Governance, die Inklusion, die Innovation, die Wissensbasis, die digitalen und unternehmerischen Kapazitäten sowie die Internationalisierung der Hochschuleinrichtungen verbessern; • die Kapazitäten der Hochschuleinrichtungen, der für die Hochschulbildung zuständigen Stellen und der zuständigen Behörden zur Modernisierung ihrer Hochschulsysteme, insbesondere in Bezug auf Verwaltung und Finanzierung, durch Unterstützung bei der Festlegung, Durchführung und Überwachung von Reformprozessen erhöhen; • die Ausbildung von Lehrkräften und die fortlaufende berufliche Fortbildung verbessern, um die Qualität des Bildungssystems langfristig zu erhöhen; • die Zusammenarbeit von Einrichtungen, des Kapazitätsaufbaus und des Austauschs bewährter Verfahren anregen; • die Zusammenarbeit von Hochschuleinrichtungen mit Interessenträgern aus der Gemeinschaft und der Industrie und die verstärkte Anwendung von akademischen Forschungsergebnissen und Erkenntnissen bei der Bewältigung realer Herausforderungen fördern; • die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Regionen der Welt über gemeinsame Initiativen fördern. ERWARTETE AUSWIRKUNGEN • Größere Relevanz, Wirkung und Sichtbarkeit von Investitionen in die Hochschulbildung für die Umsetzung der Global-Gateway-Strategie der EU in den Partnerländern der EU sowie die Umsetzung des Pakts für den Mittelmeerraum in den Zielländern; • Modernisierte Hochschuleinrichtungen, die nicht nur Wissen weitergeben, sondern durch die Weitergabe ihrer Lehr- und Forschungsergebnisse an die Gemeinschaft/das Land auch einen wirtschaftlichen und sozialen Wert schaffen; 388 https://north-africa-middle-east-gulf.ec.europa.eu/joint-communication-pact-mediterranean_en?prefLang=de. https://north-africa-middle-east-gulf.ec.europa.eu/joint-communication-pact-mediterranean_en?prefLang=de 358 • Verbesserter Zugang zur Hochschulbildung und verbesserte Qualität der Hochschulbildung, insbesondere für Menschen mit geringeren Chancen und in den ärmsten Ländern der verschiedenen Regionen; • Verstärkte Teilnahme von Hochschuleinrichtungen in abgelegenen Gebieten; • Governance für eine effiziente und effektive Politikgestaltung und -umsetzung im Bereich der Hochschulbildung; • Regionale Integration und Schaffung vergleichbarer Anerkennungs- und Qualitätssicherungsinstrumente zur Unterstützung der akademischen Zusammenarbeit und der Mobilität von Studierenden, Personal und Forschern; • Eine stärkere Verbindung und Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor in wichtigen Bereichen, um Innovation und Unternehmertum zu fördern; • Angleichung der akademischen Welt an den Arbeitsmarkt zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden; • Verstärkte Eigeninitiative und unternehmerische Kompetenz der Lernenden; • Größere digitale Kompetenz für Studierende und Personal; • Institutionelle Verantwortung für die Ergebnisse des Kapazitätsaufbaus im Hochschulbereich, um die Nachhaltigkeit zu gewährleisten; • Nationale Eigenverantwortung durch Erprobung und Einbeziehung positiver und bewährter Verfahren im Hochschulbereich; • Bessere Befähigung und Professionalisierung für Tätigkeiten auf internationaler Ebene: bessere Managementkompetenzen und Internationalisierungsstrategien. PRIORITÄTEN DER AKTION Es wird erwartet, dass die Aktion einen Beitrag zu den folgenden Prioritäten leistet: Grüner Deal – Die Hochschulsysteme sind von entscheidender Bedeutung für die Unterstützung des Grünen Deals, indem sie Wissen, Kompetenzen, Fähigkeiten und Werte entwickeln und potenziell einen tiefgreifenden Wandel im Verhalten der Menschen ermöglichen können. In diesem Zusammenhang wird Projekten Vorrang eingeräumt, die auf Folgendes abzielen: - Unterstützung der Modernisierung der Volkswirtschaften und der Verbesserung ihrer Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit und gleichzeitig Gewährleistung eines gerechten grünen Wandels, Förderung grüner Arbeitsplätze und Wegbereitung für eine klimaneutrale Gesellschaft; hierbei Verwirklichung eines auf den Wandel der Geschlechterrollen ausgerichteten Ansatzes, der nicht allein auf von Männern dominierte Bereiche fokussiert ist - Bereitstellung relevanter Antworten auf ökologische Herausforderungen, u. a. in den Bereichen städtische und ländliche Entwicklung, grüne Energie und Energieeffizienz, Gesundheit, Wasser- und Abfallwirtschaft, nachhaltiger Verkehr, Wüstenbildung, Verlust an biologischer Vielfalt und nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen, Stärkung der Agrar- und Lebensmittelwertschöpfungsketten auf nationaler und regionaler Ebene - Stärkung des Klimabewusstseins, der Nachhaltigkeit und der Resilienz in allen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft - Beschleunigung des Übergangs zu einer gerechten grünen Kreislaufwirtschaft und Bewältigung regionaler und transregionaler ökologischer Herausforderungen, insbesondere durch Ausbau der Verbindungen zum Privatsektor und Stärkung der Kenntnisse und grünen Kompetenzen, die Arbeitskräfte im modernen Erwerbsleben benötigen - Aufbau von Kompetenzen in verschiedenen für die Nachhaltigkeit relevanten Branchen, zur Entwicklung von grünen branchenspezifischen Kompetenzstrategien und Methoden sowie zur Entwicklung zukunftsorientierter Lehrpläne, die den individuellen Bedürfnissen besser entsprechen Digitaler Wandel – Die Verbesserung der Qualität und Inklusivität der Bildung durch digitale Technologien, während Lernenden gleichzeitig ermöglicht wird, grundlegende digitale Kompetenzen und branchenspezifische digitale Kompetenzen zu erwerben, ist für die EU und viele Länder der Welt von strategischer Bedeutung. Das Hochschulsystem wird zunehmend vom digitalen Wandel beeinflusst, spielt aber auch eine wesentliche Rolle bei der Nutzung seiner Vorteile und Chancen und bei der Überwindung der digitalen Kluft. In diesem Zusammenhang wird Projekten Vorrang eingeräumt, die auf Folgendes abzielen: 359 - Unterstützung der Entwicklung und des Erwerbs digitaler Kompetenzen, um den digitalen Wandel so umfassend und integrativ wie möglich zu gestalten - Beitrag zur Überwindung der digitalen Kluft, indem digitale Kompetenzen, digitales Unternehmertum, geschlechtersensible Programme und Strategien, insbesondere in abgelegenen und ländlichen Gebieten und schutzbedürftigen Gemeinschaften, gefördert werden - Entwicklung von Konnektivitätslösungen, sodass die Bürgerinnen und Bürger durch Fernunterricht und pädagogische Innovationen gestärkt werden - Unterstützung der digitalen Wirtschaft und Stärkung der wissenschaftlichen, technischen und innovativen Kapazitäten, indem Verbindungen zwischen Bildung, Forschung und Unternehmen im Bereich der Digitalisierung gefördert werden, unter anderem durch Projekte im Zusammenhang mit Dateninfrastruktur, Datenverwaltung, künstlicher Intelligenz und der Digitalisierung von KMU und Unternehmen - Verbesserung der Ökosysteme der digitalen Bildung durch Stärkung der digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen von Lehrkräften und Hochschulpersonal Integration von Migranten – Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung spielen eine Schlüsselrolle bei der Bewältigung der Herausforderungen der Migration und bei der Erschließung der Vorteile der Migration. Sie helfen Neuankömmlingen dabei, die notwendigen, auf dem Arbeitsmarkt erforderlichen Kompetenzen zu erwerben, die Kultur des Aufnahmelandes zu verstehen und die einheimische Bevölkerung in die Lage zu versetzen, für Vielfalt und Veränderung offen zu sein. In diesem Zusammenhang wird Projekten Vorrang eingeräumt, die auf Folgendes abzielen: - Unterstützung der Anerkennung von Abschlüssen und Zeugnissen und Beitrag zu einem regionalen System zur Anrechnung von Studienleistungen zum Aufbau regionaler Hochschulräume und zur intraregionalen Vernetzung - Zugang zu Bildung für Migranten und Vertriebene in den Aufnahmeländern, einschließlich Sprachunterricht und Stipendien - Entwicklung ganzheitlicher Modelle, die den einzigartigen Bedürfnissen von Studierenden mit Flüchtlingsstatus Rechnung tragen und den Zugang zu Bildung mit einer starken Unterstützung der akademischen, sozialen, physischen und psychologischen Entwicklung gewährleisten. Governance, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung – Engagement für Rechtsstaatlichkeit, Menschen- und Grundrechte, Gleichheit, Demokratie und gute Governance sind die Grundlage stabiler, fairer und florierender Gesellschaften. Diese Aktion kann dazu beitragen, die Grundlagen für die Stärkung der aktiven Bürgerschaft zu schaffen und spezifisches Fachwissen in diesen Bereichen aufzubauen. Projekte zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich können dazu beitragen, langfristige Lösungen für Probleme einer schwachen Governance im Hochschulbereich zu finden. In diesem Zusammenhang wird Projekten Vorrang eingeräumt, mit denen die akademische Zusammenarbeit und Initiativen in folgenden Bereichen unterstützt werden sollen: - Governance, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Grundwerte, Schutz der Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung - Bekämpfung von Diskriminierung, Förderung der Medienkompetenz und der Rolle unabhängiger Medien und der Zivilgesellschaft - Frieden und Sicherheit, menschliche Entwicklung, interkultureller Dialog, Achtung der Vielfalt, Toleranz, Gleichstellung der Geschlechter, Stärkung der Rolle von Frauen und Jugendlichen - soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte, Gesundheit und Wohlergehen Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung – Hochschulbildung ist notwendig, um Kompetenzen für das Leben und die Arbeit zu entwickeln. Hochschulbildung fördert auch die Beschäftigungsfähigkeit und ist eine Voraussetzung für nachhaltiges Wachstum. Ein zentrales Ziel besteht darin, das bestehende Missverhältnis zwischen Bildungsergebnissen und Arbeitsmarktanforderungen zu beseitigen, unter anderem durch den Ausbau des arbeitsbasierten Lernens. In diesem Zusammenhang wird Projekten Vorrang eingeräumt, die auf Folgendes abzielen: - Förderung des Angebots und des Kompetenzerwerbs in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Kunst und Technik (MINKT) – und der damit verbundenen Geschlechterinklusivität – mit Bezügen zum gerechten grünen Übergang zur Klimaneutralität 360 - Förderung des Unternehmertums bei jungen Menschen und Frauen, Entwicklung von Innovationszentren und Start-up-Unternehmen, um lokale Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen und die Abwanderung hoch qualifizierter Arbeitskräfte zu verhindern - Stärkung der Verbindungen zwischen dem akademischen Sektor, der Forschung und Unternehmen, um den derzeitigen und künftigen Qualifikationsbedarf (in erster Linie Unternehmertum) sowie den Bedarf an Kompetenzen, die für die Entwicklung von Wertschöpfungsketten auf nationaler und regionaler Ebene benötigt werden, zu decken - Unterstützung der Weiterqualifizierung junger Menschen - Stärkung der Verbindungen zum Arbeitsmarkt, um die Schaffung von Arbeitsplätzen, Beschäftigungsmöglichkeiten und die Beteiligung des Privatsektors an der Kompetenzentwicklung zu fördern - Entwicklung der Primar- und Sekundarausbildung für Lehrkräfte und von berufsbegleitenden Schulungen, um die strukturellen Ursachen des Schulabbruchs anzugehen und anhaltende wirtschaftliche und geschlechtsspezifische Ungleichheiten zu bekämpfen Diese Prioritäten gelten für die gesamte Aktion, die in Regionen und Bereiche gegliedert ist. Für die Bereiche 1 und 2 (Definition der Bereiche siehe unten) gelten die oben genannten Prioritäten im jeweiligen regionalen Kontext wie folgt: • Westbalkan: Grüner Deal; Digitaler Wandel; Integration von Migranten; Governance, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung • Östliche Nachbarschaft: Grüner Deal; Digitaler Wandel; Integration von Migranten; Governance, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung • Länder des südlichen Mittelmeerraums: Grüner Deal; Digitaler Wandel; Integration von Migranten; Governance, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung. Bei Bereich 2 für den südlichen Mittelmeerraum wird der Entwicklung innovativer gemeinsamer Studienprogramme im Europa-Mittelmeer-Raum Vorrang eingeräumt, die die Konzipierung und Umsetzung innovativer gemeinsamer Lehrpläne durch Hochschuleinrichtungen beider Seiten des Mittelmeerraums ermöglichen. • Asien: Grüner Deal; Digitaler Wandel; Integration von Migranten; Governance, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung • Zentralasien: Grüner Deal; Digitaler Wandel; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung • Naher Osten: Grüner Deal; Digitaler Wandel; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung • Pazifik: Grüner Deal; Digitaler Wandel; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung • Subsahara-Afrika: Grüner Deal; Digitaler Wandel Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung Menschliche Entwicklung Integration von Migranten; Gute Regierungsführung, Frieden und Sicherheit • Lateinamerika: Grüner Deal; Digitaler Wandel; Governance, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung • Karibik: Grüner Deal; Digitaler Wandel; Governance, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung GEOGRAFISCHE ZIELGEBIETE Projekte zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich können wie folgt durchgeführt werden: • als nationale Projekte, d. h. Projekte, an denen Einrichtungen aus nur einem förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittland beteiligt sind; • als (regionale) Projekte, an denen mehrere Länder innerhalb einer einzigen förderfähigen Region beteiligt sind; • als Projekte, an denen mehrere Länder aus mehr als einer förderfähigen Region (regionenübergreifend) beteiligt sind. Regionenübergreifende Projekte müssen Prioritätsbereiche betreffen, die für alle beteiligten Regionen relevant sind, ihre Relevanz für jede Region nachweisen und dies durch eine detaillierte Analyse der gemeinsamen Bedürfnisse und Ziele begründen. 361 Die Mittel für die Aktion Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich werden zur Unterstützung folgender Projekte verwendet: • Nationale und regionale Projekte: Voraussichtlich 90 % der Budgets der Aktion • Regionenübergreifende Projekte: Voraussichtlich 10 % der Budgets der Aktion Ziel der Aktion ist es, eine thematische Vielfalt von Projekten und eine ausreichende geografische Vertretung innerhalb einer Region in Bezug auf die Anzahl der Projekte pro Land zu unterstützen. Bei Subsahara-Afrika, Bereiche 1 und 2, sollte kein Land mehr als 8 % der Mittel erhalten, die der Region zugewiesen wurden. Für jeden der drei Bereiche ist ein Richtbudget für die einzelnen Regionen festgelegt, wobei jedoch eine Übertragung des Budgets von einem Bereich auf einen anderen möglich ist. Weiterführende Informationen zu den verfügbaren Budgets werden im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) veröffentlicht: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home. PROJEKTBEREICHE Um auf die verschiedenen Herausforderungen in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern reagieren zu können, besteht die Aktion Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich aus drei spezifischen Aktionsbereichen: Bereich 1: Förderung des Zugangs zur Zusammenarbeit in der Hochschulbildung Ziel dieses Bereichs ist es, weniger erfahrene Hochschuleinrichtungen und kleine Akteure für die Aktion Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich zu gewinnen, um den Zugang für erstmals unterstützte Organisationen389 zu erleichtern. Diese Partnerschaften sollten für Hochschuleinrichtungen und Organisationen mit geringerer operativer Kapazität in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern einen ersten Schritt darstellen, um Zugang zu den Mitteln zu erhalten und diese zu verbessern, damit sie Menschen mit geringeren Chancen erreichen können. Im Rahmen dieses Aktionsbereichs werden Kleinprojekte zur Verringerung des Internationalisierungsgefälles zwischen Hochschuleinrichtungen aus förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern aus demselben Land oder derselben Region finanziert. Die Projekte, die unter diesen Aktionsbereich fallen, sind in erster Linie auf folgende Bereiche in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern ausgerichtet: • Hochschuleinrichtungen aus den am wenigsten entwickelten nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern; • Hochschuleinrichtungen in abgelegenen Regionen/Gebieten von nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern; • neue Programmteilnehmende oder weniger erfahrene Hochschuleinrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern; • Studierende und Personal mit geringeren Chancen. Aktivitäten Die vorgeschlagenen Aktivitäten und Projektergebnisse sollten in den folgenden Bereichen einen klaren Mehrwert für die Zielgruppe der Begünstigten haben: • Aktivitäten zur Verbesserung der Leitungs-/Verwaltungskapazitäten der betreffenden Hochschuleinrichtungen • Aktivitäten zur Gewährleistung einer hochwertigen und relevanten Bildung • Aktivitäten, die darauf abzielen, die Zugänglichkeit von Studierenden/Personal mit geringeren Chancen zu verbessern Beispiele für Aktivitäten, die im Rahmen von Bereich 1 durchgeführt werden können, sind im FTOP zu finden. Bereich 2: Partnerschaften für den Wandel in der Hochschulbildung Projekte im Rahmen dieses Aktionsbereichs sollen neue Ansätze und Initiativen in der Hochschulbildung einführen, die auf Peer-Learning und dem Transfer von Erfahrungen und bewährten Verfahren beruhen, die nicht nur die Einrichtungen, sondern auch die Gesellschaft insgesamt betreffen. Durch die Projektergebnisse sollen über die Projektlaufzeit hinaus 389 Siehe Definition des Begriffs „Erstmals unterstützte Organisation“ in Teil D – Glossar. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home 362 erhebliche und langfristige Auswirkungen auf die betreffenden Hochschuleinrichtungen erzielt werden, und diese Auswirkungen sollen somit der Gesellschaft insgesamt zugutekommen. Bei diesen Projekten werden insbesondere die folgenden Elemente zum Nutzen der Hochschuleinrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern kombiniert: • Innovation in der Hochschulbildung, um ihre Relevanz für den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft zu erhöhen. Es wird erwartet, dass sich die vorgeschlagenen Projekte mit der Diskrepanz zwischen den Anforderungen der Arbeitgeber und dem Angebot der Hochschuleinrichtungen befassen und ganzheitliche Lösungen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden vorschlagen. Dies kann durch die Durchführung umfassender Maßnahmen erreicht werden, die Folgendes umfassen: o die Gestaltung innovativer Lehrpläne und die Einführung innovativer Elemente in die bestehenden Lehrpläne; o die Anwendung innovativer Lern- und Lehrmethoden (d. h. lernerzentriertes und wirklich problemorientiertes Lehren und Lernen); o die aktive Auseinandersetzung mit der Geschäftswelt und der Forschung, die Organisation von Weiterbildungsprogrammen und Aktivitäten mit und in Unternehmen; o die Stärkung der Kapazitäten von Hochschuleinrichtungen, um eine wirksame Vernetzung in den Bereichen Forschung und wissenschaftliche und technologische Innovation zu erreichen. • Die Förderung von Reformen in den Hochschuleinrichtungen, damit diese zu Motoren der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung werden. Die Projekte sollten die Hochschuleinrichtungen dabei unterstützen, institutionelle Reformen zu entwickeln und durchzuführen, die sie demokratischer, integrativer, gerechter, stärker rechenschaftspflichtig und zu vollwertigen Bestandteilen der Zivilgesellschaft machen. Zu den institutionellen Reformen gehören neue Leitungs- und Managementsysteme und -strukturen, Bereitschaft in Bezug auf digitale Kompetenzen, moderne Universitätsdienste, Qualitätssicherungsprozesse, Instrumente und Methoden für die Professionalisierung und berufliche Entwicklung der Führungskräfte und des akademischen, technischen und administrativen Personals. Die Entwicklung des unternehmerischen Denkens und die Verbesserung der Kompetenzen und Fähigkeiten innerhalb der Einrichtungen sind Schlüsselaspekte für den Erfolg dieses Aktionsbereichs. Das Erlernen von Querschnittskompetenzen, die Ausbildung zum Unternehmertum und die praktische Anwendung unternehmerischer Fähigkeiten werden es den Hochschuleinrichtungen ermöglichen, ihr Wissen und ihre Ressourcen in den Dienst ihrer lokalen/nationalen/regionalen Gemeinschaften zu stellen. Aktivitäten Die vorgeschlagenen Aktivitäten und Projektergebnisse sollten einen klaren Mehrwert für die angestrebten Begünstigten haben. Sie können auf folgende Bereiche ausgerichtet sein: in Bezug auf Inhalt oder Struktur innovative Lehrpläne, neue Lernmethoden, -instrumente und -materialien, Reformen nach dem Vorbild von Bologna, die Einführung anerkannter und angerechneter praktischer Ausbildungsprogramme/Praxis-Aufenthalte/Praktika, duale Lernsysteme, Lösungen für schwierige Fragen oder dringende gesellschaftliche Anforderungen und Lösungen für schutzbedürftige Gruppen oder Veränderungen von Einstellungen und Werten, die Einrichtung von Zentren, Gründerzentren für Innovation, den Austausch von Personal oder Studierenden für begrenzte Zeiträume, Strategien und Instrumente für die Internationalisierung von Hochschuleinrichtungen, Strategien für Reformen der Governance- und Managementsysteme, Instrumente und Methoden für die Weiterbildung von akademischem Personal oder die Stärkung einschlägiger Studienprogramme, neuer Ausbildungsprogramme und Lernmethoden, die mit der Global-Gateway-Strategie im Einklang stehen und den Prioritäten des Landes und/oder der Region Rechnung tragen.: Beispiele für Aktivitäten, die im Rahmen von Bereich 2 durchgeführt werden können, sind im FTOP zu finden. 363 FÖRDERFÄHIGKEITSKRITERIEN – Bereich 1 und Bereich 2 Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antrags- berechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) öffentliche oder private Rechtsträger sein, die unter die folgenden Kategorien fallen: - Hochschuleinrichtungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen, - auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätige Organisationen oder Einrichtungen Diese Einrichtungen müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben: - einem EU-Mitgliedstaat, - einem mit dem Programm assoziierten Drittland, - einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland aus einer förderfähigen Region. Förderfähige Regionen für diese Aktion: Regionen 1, 2390, 3, 5a, 6, 7a, 8a, 9, 10 und 11. Koordinator Von den oben beschriebenen Einrichtungen können nur Hochschuleinrichtungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen Koordinatoren eines Antrags auf Förderung einer Aktion zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich sein. Eine Organisation darf maximal zwei im Rahmen dieser Aufforderung eingereichte Vorschläge koordinieren. Allgemeine Regeln für Hochschuleinrichtungen: • In einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland befindliche Hochschuleinrichtungen müssen über eine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. • Hochschuleinrichtungen mit Sitz in förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern müssen von den zuständigen Behörden als solche anerkannt werden, gegebenenfalls zusammen mit den mit ihnen verbundenen Stellen. Sie müssen vollständige Studienprogramme anbieten, die zu Hochschulabschlüssen und anerkannten Abschlüssen auf Tertiärniveau führen391. Zusammensetzung von Konsortien Folgende Mindestkriterien für die Zusammensetzung müssen erfüllt sein: Nationale Projekte (nur für die Regionen 2392, 3, 5a, 6, 7a, 8a, 9): • mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer; o aus jedem dieser Länder muss mindestens 1 Hochschuleinrichtung beteiligt sein; • nur ein förderfähiges nicht mit dem Programm assoziiertes Drittland; o Beteiligung von mindestens zwei Hochschuleinrichtungen393. • Die Zahl der teilnehmenden Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern muss mindestens genauso hoch sein wie die Zahl der 390 Organisationen aus Belarus (Region 2) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. 391 Internationale Standardklassifikation für das Bildungswesen (ISCED), 2013, tertiäre Bildung, mindestens Stufe 5. Postsekundäre nichttertiäre Bildungsabschlüsse der ISCED 2011 Stufe 4 werden nicht akzeptiert. 392 Organisationen aus Belarus (Region 2) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. 393 Ausnahme: In nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, in denen es im ganzen Land weniger als fünf Hochschuleinrichtungen gibt, die von den zuständigen nationalen Behörden anerkannt wurden, oder in Fällen, in denen eine einzige Hochschuleinrichtung über 50 % der Gesamtzahl der Studierenden im Land stellt, werden Anträge mit nur einer Hochschuleinrichtung aus diesen Ländern akzeptiert. 364 teilnehmenden Organisationen aus den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern. Mehrländerprojekte (für alle förderfähigen Regionen): • Mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer; o aus jedem dieser Länder muss mindestens 1 Hochschuleinrichtung beteiligt sein; • mindestens zwei förderfähige nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer; o Für diese Mindestzahl von Ländern müssen sich in jedem Land mindestens zwei Hochschuleinrichtungen beteiligen394. Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer können aus der gleichen Region (regionale Projekte) oder aus verschiedenen Regionen (regionenübergreifende Projekte) stammen. • Die Zahl der teilnehmenden Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern muss mindestens genauso hoch sein wie die Zahl der teilnehmenden Organisationen aus den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern. Allgemeine Vorschriften für alle Konsortien: • In Bezug auf die Einhaltung der oben beschriebenen Mindestkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums gilt eine Organisation von Hochschuleinrichtungen nicht als Hochschuleinrichtung. • Verbundene Stellen und assoziierte Partner zählen bei der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in den Ländern der Organisationen durchgeführt werden, die am Projekt beteiligt sind. Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 24 oder 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und im Rahmen einer Änderung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) über das elektronische Einreichungssystem des Förder- und Ausschreibungsportals (Funding & Tenders Portal) der EU. Region 1 – Westbalkan Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-1 Region 2 – Östliche Nachbarschaft Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-2 Region 3 – Südlicher Mittelmeerraum Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-3 394 Ausnahme: siehe vorherige Fußnote. 365 Region 5a – Asien Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-5a Region 6 – Zentralasien Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION 6 Region 7a – Naher und Mittlerer Osten Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION 7a Region 8a – Pazifik Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION 8a Region 9 – Subsahara-Afrika Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION 9 Region 10 – Lateinamerika Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION 10 Region 11 – Karibik Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION 11 Region C-R – Regionenübergreifend Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-CROSS-REGIONAL Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 10. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. 366 Bereich 3: Strukturreformprojekte Mit Projekten dieses Bereichs sollten die Bemühungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern dahin gehend unterstützt werden, kohärente, inklusive und nachhaltige Systeme der Hochschulbildung zu entwickeln, damit sie ihren sozioökonomischen Bedürfnissen und ihren weitreichenden Bestrebungen zur Schaffung einer wissensbasierten Wirtschaft, unter anderem in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT), gerecht werden. Berücksichtigung und Ausweitung erfolgreicher Ergebnisse sowie von Synergien mit laufender oder geplanter Unterstützung in diesem Bereich im Rahmen bilateraler Förderprogramme sind weitere Elemente dieses Bereichs. Strukturreformprojekte sind auf die Bedürfnisse förderfähiger nicht mit dem Programm assoziierter Drittländer ausgerichtet, um deren Systeme durch Unterstützung nachhaltiger systemischer und struktureller Verbesserungen und Innovationen im Hochschulbereich zu reformieren und zu modernisieren. Sie sollten die zuständigen nationalen Behörden (insbesondere die Bildungsministerien) von Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, sowie Hochschuleinrichtungen, Forschungseinrichtungen und andere relevante Behörden/Gremien und Interessenträger einbeziehen. Aktionsbereich 3 und Prioritäten von Global Gateway Projekte im Rahmen des Aktionsbereichs 3 in den folgenden Regionen müssen auf die Prioritäten von Global Gateway ausgerichtet sein. Diese Anforderung ist von fundamentaler Bedeutung und wird innerhalb des Zuschlagskriteriums der Relevanz sorgfältig bewertet: • 5a (Asien) • 6 (Zentralasien) • 8a (Pazifik) • 9 (Subsahara-Afrika) • 10 (Lateinamerika) • 11 (Karibik) Die für die jeweiligen Länder relevanten Prioritäten sind hier abrufbar: https://international- partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/erasmus-global-gateway-priorities_en. Masterstudiengang in europäischen Angelegenheiten EU-Moldau Im Rahmen dieses Bereichs 3 wird mit dieser Aktion auch ein Strukturreformprojekt unterstützt, mit dem ein Vorzeigestudiengang zur Erlangung eines Masters in europäischen Angelegenheiten in Moldau eingerichtet werden soll, der auf einer Zusammenarbeit zwischen moldauischen und anderen europäischen Universitäten basieren soll. Er richtet sich an junge Fachkräfte und Beamte, die in einem leistungsorientierten und transparenten Verfahren ausgewählt werden, und zielt darauf ab, die institutionellen Kapazitäten Moldaus für den EU-Beitritt zu stärken. Die akademischen Inhalte und Abschlüsse sollen in erster Linie von moldauischen Einrichtungen in englischer Sprache vermittelt werden, wobei europäische Fachleute aus den Bereichen Wissenschaft und Politik durch die gemeinsame Entwicklung von Lehrplänen, Gastvorträge und kurzfristige Entsendungen mit entsprechenden Diplomvereinbarungen einen wesentlichen Beitrag leisten. Das Programm wird auf den Ausbildungsbedarf der öffentlichen Verwaltung Moldaus im Zusammenhang mit dem EU- Beitrittsprozess zugeschnitten sein. Das Projekt wird auch die laufenden Strukturreformen des moldauischen Hochschulsystems durch Kapazitätsaufbau, Lehrplaninnovationen und die Angleichung an den Bologna-Prozess und den europäischen Bildungsraum stärken. Mit diesem Projekt werden folgende Ziele angestrebt: - Unterstützung der administrativen Vorbereitung Moldaus auf die EU-Mitgliedschaft durch Schulung einer neuen Generation von Beamten mit umfassenden Kenntnissen der Institutionen, der Politik und des Rechts der EU https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/erasmus-global-gateway-priorities_en https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/erasmus-global-gateway-priorities_en 367 - Stärkung der Qualität und Internationalisierung des Hochschulangebots in Moldau durch Inhalte, Methoden und Lehrkräfte - Beitrag zur Entwicklung des Humankapitals und zur Bindung qualifizierter Fachkräfte im Land - Stärkung der gesellschaftlichen Verbindung zum europäischen Projekt, indem das Bewusstsein für die Werte und Institutionen der EU sowie die Vorteile der Integration geschärft wird, was zu einem stärkeren Zugehörigkeitsgefühl als Bürgerinnen und Bürger Europas beiträgt Mittelfristig könnte das Masterprogramm als Grundlage für die Schaffung eines Spitzenforschungszentrums für europäische Studien in der Republik Moldau dienen und zu umfassenderen Strukturreformen in den Bereichen Bildung und öffentliche Verwaltung in Moldau und den Nachbarländern beitragen. Zusätzliche Informationen und Anforderungen werden im Portal „Funding and Tender Opportunities“ (FTOP) veröffentlicht: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home Beispiele für Aktivitäten, die im Rahmen von Bereich 3 durchgeführt werden können, sind im FTOP zu finden. FÖRDERKRITERIEN – Bereich 3 Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antrags- berechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) Rechtsträger (öffentlich oder privat) sein, die unter die folgenden Kategorien fallen: - Hochschuleinrichtungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen, - auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätige Organisationen oder Einrichtungen Diese Einrichtungen müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben: - einem EU-Mitgliedstaat, - einem mit dem Programm assoziierten Drittland, - einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland aus einer förderfähigen Region. Förderfähige Regionen für diese Aktion: Regionen 1, 2395, 3, 5a, 6, 7a, 8a, 9, 10 und 11. Koordinator Von den oben beschriebenen Einrichtungen können nur Hochschuleinrichtungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen Koordinatoren eines Antrags auf Förderung einer Aktion zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich sein. Eine Stelle darf maximal zwei im Rahmen dieser Aufforderung eingereichte Vorschläge koordinieren. Allgemeine Regeln für Hochschuleinrichtungen: • In einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland befindliche Hochschuleinrichtungen müssen über eine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. • Hochschuleinrichtungen mit Sitz in förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern müssen von den zuständigen Behörden als solche anerkannt werden, gegebenenfalls zusammen mit den mit ihnen verbundenen 395 Organisationen aus Belarus (Region 2) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home 368 Stellen. Sie müssen vollständige Studienprogramme anbieten, die zu Hochschulabschlüssen und anerkannten Abschlüssen auf Tertiärniveau führen396. Zusammensetzung von Konsortien Folgende Mindestkriterien für die Zusammensetzung müssen erfüllt sein: • Mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer; o aus jedem dieser Länder muss mindestens 1 Hochschuleinrichtung beteiligt sein; • mindestens ein förderfähiges nicht mit dem Programm assoziiertes Drittland; o aus jedem dieser Länder müssen mindestens zwei Hochschuleinrichtungen397 und o die für die Hochschulbildung in dem Land zuständige nationale Behörde (z. B. Ministerium) beteiligt sein. • Die Zahl der teilnehmenden Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern muss mindestens genauso hoch sein wie die Zahl der teilnehmenden Organisationen aus den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern. Für den Masterstudiengang in europäischen Angelegenheiten EU-Moldau Im Jahr 2026 wird mit einer speziellen Aktion im Rahmen des Bereichs 3 die Einrichtung eines Vorzeigestudiengangs zur Erlangung eines Masters in europäischen Angelegenheiten in Moldau unterstützt. Für diese Aktion müssen folgende Mindestkriterien für die Zusammensetzung erfüllt sein: • mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer, wobei aus jedem dieser Länder mindestens eine Hochschuleinrichtung beteiligt wird, • mindestens eine Hochschuleinrichtung mit Sitz in der Republik Moldau, • die in dem Land für die Hochschulbildung, für europäische Angelegenheiten oder für auswärtige Angelegenheiten zuständige nationale Behörde (z. B. Ministerium). Allgemeine Vorschriften für alle Konsortien In Bezug auf die Einhaltung der oben beschriebenen Mindestkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums gilt eine Organisation von Hochschuleinrichtungen nicht als Hochschuleinrichtung. Verbundene Stellen und assoziierte Partner zählen bei der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in den Ländern der Organisationen durchgeführt werden, die am Projekt beteiligt sind. Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 36 oder 48 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und im Rahmen einer Änderung erfolgen). 396 Internationale Standardklassifikation für das Bildungswesen (ISCED), 2013, tertiäre Bildung, mindestens Stufe 5. Postsekundäre nichttertiäre Bildungsabschlüsse der ISCED 2011 Stufe 4 werden nicht akzeptiert. 397 Ausnahme: In nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, in denen es im ganzen Land weniger als fünf Hochschuleinrichtungen gibt, die von den zuständigen nationalen Behörden anerkannt wurden, oder in Fällen, in denen eine einzige Hochschuleinrichtung über 50 % der Gesamtzahl der Studierenden im Land stellt, werden Anträge mit nur einer Hochschuleinrichtung aus diesen Ländern akzeptiert. 369 Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) über das elektronische Einreichungssystem des Förder- und Ausschreibungsportals (Funding & Tenders Portal) der EU. Region 1 – Westbalkan Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-1 Region 2 – Östliche Nachbarschaft Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-2 Region 3 – Südlicher Mittelmeerraum Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-3 Region 5a – Asien Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-5a Region 6 – Zentralasien Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-6 Region 7a – Naher und Mittlerer Osten Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-7a Region 8a – Pazifik Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-8a Region 9 – Subsahara-Afrika Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-9 Region 10 – Lateinamerika Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-10 Region 11 – Karibik Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-11 Region C-R – Regionenübergreifend Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2026-CBHE Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2026-CBHE-CROSS-REGIONAL 370 Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 10. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. ZUSCHLAGSKRITERIEN FÜR ALLE AKTIONSBEREICHE Die Projekte werden im Rahmen eines Verfahrens mit zwei Schritten anhand folgender Kriterien bewertet: Schritt 1 Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 30 Punkte) • Zweck: Der Vorschlag trägt zu umfassenderen politischen Zielen der EU bei, insbesondere zur Strategie Global Gateway. Der Vorschlag bezieht sich eindeutig auf die vorab für die Zielregion(en) festgelegten regionalen Prioritäten und ist für die Ziele und Aktivitäten der Aktion Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich und den einschlägigen Bereich relevant. Der Vorschlag stellt eine angemessene Antwort auf die aktuellen Bedürfnisse und Zwänge des Ziellandes/der Zielländer oder der Zielregion(en) sowie der Zielgruppen und Endbegünstigten dar. Die Bedürfnisse von Teilnehmenden mit geringeren Chancen werden berücksichtigt. • Werte der EU: Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. • Ziele: Die Ziele beruhen auf einer fundierten Bedarfsanalyse. Sie sind klar definiert und spezifisch, messbar, erreichbar, realistisch und zeitlich begrenzt („SMART“- Kriterien). Sie betreffen Fragen, die für die teilnehmenden Organisationen relevant sind (im Einklang mit der Modernisierungs-, Entwicklungs- und Internationalisierungsstrategie der betreffenden Hochschuleinrichtungen), sowie Entwicklungsstrategien für die Hochschulbildung in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. • EU-Mehrwert: Aus dem Vorschlag geht hervor, dass ähnliche Ergebnisse ohne die Zusammenarbeit von Hochschuleinrichtungen aus den EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern und ohne EU-Mittel nicht erzielt werden könnten. Insbesondere für Bereich 2: • Der Vorschlag enthält eine klare Analyse dazu, wie der Interventionsbereich auf prioritäre Bereiche für sozioökonomisches Wachstum und Autonomie in der betreffenden Region eingeht, und sein Schwerpunkt liegt auf innovativen Elementen und dem Stand der Technik entsprechenden Methoden und Techniken in dem festgelegten Interventionsbereich. • In den Regionen 5a, 6, 8a, 9, 10 und 11 werden die Vorschläge, die sich auf den/die prioritären Bereich(e) im Zusammenhang mit Global Gateway beziehen, als äußerst relevant erachtet. Insbesondere für Bereich 3: • Mit dem Vorschlag wird eine Reform und Modernisierung der Hochschulsysteme im Einklang mit den Entwicklungsstrategien der nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer bezweckt. 371 • Wichtig: In Bezug auf die Regionen 5a, 6, 8a, 9, 10 und 11 zielt der Vorschlag auf den/die ausgewiesenen Schwerpunktbereich(e)398 ab. Bitte beachten Sie: Wenn diese Schwerpunktbereiche nicht abgebildet sind, bedeutet das für diese Regionen, dass der Vorschlag die Mindestpunktzahl für das Kriterium der Relevanz nicht erreicht. Qualität der Projektkonzeption und -durchführung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) • Kohärenz: Die Projektkonzeption gewährleistet insgesamt die erforderliche Übereinstimmung zwischen Projektzielen, Methodik, Aktivitäten und dem vorgeschlagenen Finanzrahmen. Der Vorschlag ist zusammenhängend und verständlich aufgebaut und beschreibt geeignete Aktivitäten, die den ermittelten Bedürfnissen und den zu den erwarteten Ergebnissen entsprechen. • Methodik: Die Logik der Maßnahme ist von guter Qualität, die geplanten konkreten Leistungen und Resultate sind kohärent und realisierbar, und die wichtigsten Annahmen und Risiken wurden eindeutig ermittelt. Struktur und Inhalt des Vorschlags sind angemessen, d. h. Auswahl objektiv überprüfbarer Indikatoren, Verfügbarkeit von Daten, Ausgangsdaten, Zielwerte usw. • Arbeitsplan: Qualität und Wirksamkeit des Arbeitsplans, einschließlich der Frage, inwieweit die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen entsprechen; das Verhältnis zwischen den Ressourcen und den erwarteten Ergebnissen ist angemessen und der Arbeitsplan ist realistisch, mit genau definierten Aktivitäten, Zeitplänen, klaren Ergebnissen und Meilensteinen. • Finanzrahmen: Der Vorschlag ist kosteneffizient und die für eine erfolgreiche Durchführung des Projekts erforderlichen Finanzmittel sind vorgesehen. • Qualitätskontrolle: Kontrollmaßnahmen (laufende Qualitätsbewertung, Peer- Reviews, Benchmarking, Aktionen zur Abschwächung der Risiken usw.) und Qualitätsindikatoren gewährleisten eine hochwertige Durchführung des Projekts. • Ökologische Nachhaltigkeit: Das Projekt ist umweltfreundlich gestaltet und bezieht grüne Praktiken (z. B. umweltfreundliches Reisen) in die verschiedenen Projektphasen ein Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) • Management: Es werden klare Regelungen für das Projektmanagement getroffen. Zeitvorgaben, Führungsstrukturen, Organisation, Vereinbarungen zur Zusammenarbeit sind klar definiert und realistisch. • Zusammensetzung: Die Partnerschaft umfasst eine angemessene Mischung von Organisationen mit den erforderlichen Kompetenzen, die für die Ziele des Vorschlags und die Besonderheiten des Bereichs relevant sind; Der Vorschlag umfasst ein möglichst breites Spektrum an nichtakademischen Partnern. Für Länder der Region 2: Bei den Bereichen 1 und 2 haben Projekte Priorität, die Hochschuleinrichtungen aus Regionen außerhalb der Hauptstadt und/oder aus ländlichen Regionen und/oder abgelegenen Regionen einbeziehen. Für Länder der Regionen 5a, 6, 7a und 8a: Bei den Bereichen 1 und 2 haben Projekte Priorität, die Hochschuleinrichtungen oder Organisationen aus den am wenigsten entwickelten Ländern einbeziehen. • Aufgaben: Die Rollen und Aufgaben werden auf der Grundlage des spezifischen Know-hows, der Profile und der Erfahrung der einzelnen Partner zugewiesen und sind angemessen. 398 https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/erasmus-global-gateway-priorities_en. https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/erasmus-global-gateway-priorities_en 372 • Zusammenarbeit: Es werden wirksame Mechanismen vorgeschlagen, um eine effiziente Zusammenarbeit, Kommunikation und Konfliktlösung zwischen den Partnerorganisationen und allen anderen Beteiligten zu gewährleisten. • Engagement: Die Beiträge der Partner aus dem Hochschulbereich sind erheblich, sachdienlich und ergänzen einander. Aus dem Vorschlag gehen die Beteiligung, das Engagement und die Eigenverantwortung der Partner für die spezifischen Ziele und Ergebnisse des Projekts hervor, insbesondere derjenigen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Insbesondere für Bereich 2 • An dem Vorschlag sind einschlägige nichtakademische Organisationen und Akteure beteiligt, die einen innovativen Mehrwert für die Ziele des Vorschlags erbringen werden. Bei Vorschlägen zur Unterstützung von Wertschöpfungsketten in wichtigen vorrangigen Investitionsbereichen auf nationaler oder regionaler Ebene wird der Privatsektor in die Partnerschaft einbezogen und auf allen erforderlichen Ebenen klar eingebunden. Insbesondere für Bereich 3 • Aus dem Vorschlag geht hervor, dass die für die Hochschulbildung zuständigen nationalen Behörden stark in die Lenkung und Durchführung der Maßnahme eingebunden sind. • Gegebenenfalls werden in den Vorschlag nichtakademische Interessenträger (z. B. Unternehmen und Industrieakteure) einbezogen, um bei den vorgeschlagenen Zielen und Aktivitäten auch Aspekte im Zusammenhang mit Kompetenzen und dem Arbeitsmarkt zu berücksichtigen. Nachhaltigkeit, Wirkung und Verbreitung der erwarteten Ergebnisse (Höchstpunktzahl 20 Punkte) • Nutzung der Projektergebnisse: Aus dem Vorschlag geht hervor, wie die Projektergebnisse von den Partnern und anderen Beteiligten genutzt werden, wie Multiplikatoreffekte sichergestellt werden (einschließlich der Möglichkeit, die Ergebnisse der Maßnahme auf sektoraler, lokaler/regionaler/nationaler oder internationaler Ebene zu wiederholen und auszuweiten), und er sieht Mittel vor, um die Nutzung während und nach der Projektfinanzierung zu messen. • Kommunikation und Verbreitung: Der Vorschlag beinhaltet einen klaren und effizienten Kommunikationsplan und eine Strategie für die Verbreitung der Ergebnisse und sieht geeignete Aktivitäten mit entsprechenden Zeitvorgaben sowie Instrumente und Kanäle vor, damit die Ergebnisse während der Durchführung des Projekts und darüber hinaus wirksam und zum Nutzen von betroffenen Interessenträgern und nicht beteiligten Akteuren verbreitet werden und um betroffene Interessenträger zu gewinnen. • Wirkung: Der Vorschlag gewährleistet eine spürbare Wirkung auf die Zielgruppen und die einschlägigen Akteure auf lokaler, nationaler oder regionaler Ebene. Der Vorschlag enthält Maßnahmen sowie Zielvorgaben und Indikatoren zur Überwachung der Fortschritte und Bewertung der erwarteten (kurz- und langfristigen) Wirkung auf individueller, institutioneller oder Systemebene. • Nachhaltigkeit: Im Vorschlag wird erläutert, wie die Projektergebnisse finanziell (nach Ablauf der Projektfinanzierung) und institutionell (Fortführung der Aktivitäten und Dienste) aufrechterhalten werden, wie die lokale Eigenverantwortung gewährleistet wird und gegebenenfalls wie der Privatsektor während und nach der Projektfinanzierung eingebunden wird. 373 Insbesondere für Bereich 1 • Der Vorschlag gewährleistet eine kontinuierliche und nachhaltige Reaktion auf die bestehenden Barrieren und eine Verbesserung der Zugänglichkeit von Studierenden/Bediensteten mit geringeren Chancen zu den von den Hochschulen angebotenen Lernmöglichkeiten und Ressourcen. • Es ist wahrscheinlich, dass der Vorschlag die internationalen Kooperationskapazitäten von Einrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern erhöht. Insbesondere für Bereich 2 • Der Vorschlag hat erhebliche Auswirkungen auf die Einrichtungen der nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer, insbesondere auf die Entwicklung ihrer Innovationskapazitäten und auf die Modernisierung ihrer Verwaltung, indem sie sich der Gesellschaft im Allgemeinen, dem Arbeitsmarkt und der Welt im Besonderen öffnen. • Der Vorschlag zeigt klar auf, dass er weitreichendere Auswirkungen auf die Gesellschaft und/oder den Wirtschaftssektor haben kann. Insbesondere für Bereich 3 • Der Vorschlag zeigt klar auf, wie die Projektergebnisse zu politischen Reformen oder zur Modernisierung der Hochschulbildung auf Systemebene führen werden. • In den Regionen 5a, 6, 8a, 9, 10 und 11 zeigt der Vorschlag auf, inwiefern die Projektergebnisse zu einem nachhaltigen Engagement der Hochschuleinrichtungen und des Sektors in dem jeweiligen Global-Gateway-Prioritätsbereich führen werden. Die Anträge können bis zu 100 Punkte erreichen. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 60 Punkte (von insgesamt 100 Punkten) erreichen. Außerdem muss jeweils mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der oben genannten Kategorien von Zuschlagskriterien erreicht werden (d. h. mindestens 15 Punkte in den Kategorien „Relevanz des Projekts“ und „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“, 10 Punkte in den Kategorien „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und „Wirkung“). Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. Anschließend werden die Vorschläge in absteigender Reihenfolge nach Regionen und Bereich gereiht. Schritt 2 In einem zweiten Schritt wird bzw. werden bei Vorschlägen, die der Bewertungsausschuss für eine Finanzierung vorschlägt (und die auf der Reserveliste stehen), die EU-Delegation(en) in den betreffenden förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern konsultiert. Nur für Projekte, die die Konsultation der EU-Delegation(en) erfolgreich durchlaufen haben, wird eine EU-Finanzierung im Rahmen der verfügbaren Mittel pro Region gewährt. 374 WEITERE ANGABEN Mit der Bewilligung eines Antrags ist keine Verpflichtung zur Gewährung einer finanziellen Unterstützung in der vom Antragsteller beantragten Höhe verbunden. Die beantragte Finanzhilfe kann nach Maßgabe der konkreten Finanzregeln für die Aktionsbereiche und aufgrund der Bewertungsergebnisse reduziert werden. Generell – und innerhalb der Beschränkungen bestehender nationaler und europäischer Rechtsrahmen – sind die Ergebnisse als freie Lehr- und Lernmaterialien (OER) zugänglich zu machen und auf einschlägigen Plattformen der jeweiligen Berufs- oder Branchenverbände oder der zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Im Vorschlag wird erläutert, wie die erstellten Daten, Materialien, audiovisuellen Medien und Aktivitäten auf sozialen Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Die folgenden Punkte sollten berücksichtigt werden: 1. Engagement der Partnereinrichtungen für das Projekt Ein wirksames Projekt für den Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich muss eine starke Beteiligung aller Partnereinrichtungen sicherstellen, insbesondere derjenigen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Die gemeinsame Ausarbeitung des Vorschlags schärft ihr Verantwortungsbewusstsein für die Projektergebnisse und verbessert die Nachhaltigkeit des Projekts. Projekte zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich können „assoziierte Partner“ beteiligen, die zur Umsetzung spezifischer Projektaufgaben/-aktivitäten beitragen oder die Verbreitung der Projektergebnisse und die Nachhaltigkeit des Projekts unterstützen. Vertraglich gesehen sind assoziierte Partner keine Mitglieder der Partnerschaft und erhalten keine Finanzmittel. 2. Bedarfsanalyse Die Bedarfsanalyse ist der erste wichtige Schritt bei der Entwicklung eines Vorschlags für den Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich. Der Zweck einer Bedarfsanalyse besteht darin, die Bereiche zu ermitteln, die gestärkt werden müssen, und die Gründe für die Lücken in diesen Bereichen zu ermitteln. Dies wiederum bildet die Grundlage für die Konzeption geeigneter Maßnahmen zur Behebung der Lücken und damit zum Aufbau der Kapazitäten der Hochschulen. 3. Durchführung und Überwachung Sobald die Bedarfsanalyse abgeschlossen ist, kann ein Umsetzungsplan erarbeitet werden, um die festgestellten Lücken zu schließen. Folgende Kernelemente sind hierbei zu berücksichtigen: • Modernisierung / neue Lehrpläne: Insbesondere bei Projekten, die eine Weiterentwicklung der Lehrpläne umfassen, werden Maßnahmen zur Weiterbildung des Lehrpersonals und die Bearbeitung hiermit verbundener Aspekte erwartet, wie die Qualitätssicherung und die Beschäftigungsfähigkeit der Absolventen dank Verbindungen mit dem Arbeitsmarkt. Die Studiengänge sollten vor Ende der Projektlaufzeit offiziell akkreditiert und/oder lizenziert werden. Der Unterricht in neuen oder aktualisierten Kursen muss während der Projektlaufzeit mit einer angemessenen Zahl von Studierenden und umgeschulten Lehrkräften beginnen und mindestens während eines Drittels der Projektlaufzeit durchgeführt werden. Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen von Lehrplan-Reformprojekten können sich ebenfalls auf das Verwaltungspersonal, wie das Bibliotheks- , Labor- und IT-Personal beziehen. Es wird dringend empfohlen, in den modernisierten Lehrplänen Praktika für Studierende in Unternehmen vorzusehen. Die Praktika müssen von angemessener Dauer sein, um den Erwerb der erforderlichen Kompetenzen zu ermöglichen. • Einbeziehung von Studierenden: Die Projekte sollten die Einbeziehung von Studierenden vorsehen (z. B. bei der Ausarbeitung neuer Studienprogramme), und zwar nicht nur während der Test-/Pilotphase des Projekts. • Mobilität von Personal und Studierenden: Die Mobilitätsmaßnahmen müssen in erster Linie auf Studierende aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern und auf Personal aus nicht mit dem Programm 375 assoziierten Drittländern ausgerichtet sein und wenden sich an: Personal (z. B. Manager, Personal in Forschung und Technologietransfer, technisches und Verwaltungspersonal), das einen offiziellen Vertrag in den begünstigten Einrichtungen hat und an dem Projekt beteiligt ist; Studierende [von Kurzstudiengängen, des ersten Zyklus (Bachelor oder gleichwertig), des zweiten Zyklus (Master oder gleichwertig) und des dritten Zyklus oder Doktoranden], die in einer der begünstigten Einrichtungen eingeschrieben sind. Die Mobilität von Studierenden innerhalb und zwischen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern ist nicht förderfähig. Die Mobilität muss von angemessener Dauer sein, um das Lernen und den Erwerb der erforderlichen Fähigkeiten im Einklang mit den Projektzielen zu gewährleisten, und sollte normalerweise mindestens eine Woche dauern. Es ist ratsam, physische Mobilität mit virtueller Mobilität zu kombinieren. Dies kann zur Unterstützung und zur Nachbereitung von Aktivitäten im Rahmen physischer Mobilität beitragen. Außerdem kann auf diese Weise Menschen mit Behinderung oder Menschen mit geringeren Chancen geholfen werden, sich auch an längeren Phasen physischer Mobilität zu beteiligen. • Die Qualitätssicherung muss Bestandteil des Projekts sein, um gewährleisten zu können, dass Projekte zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich tatsächlich zu den vorgesehenen Ergebnissen führen und eine Wirkung weit über die Partnerschaft hinaus erzielt wird. Es müssen Maßnahmen zur Qualitätskontrolle, einschließlich Indikatoren und Richtwerte, eingeführt werden, um sicherzustellen, dass die Projektdurchführung qualitativ hochwertig, fristgerecht und kosteneffizient ist. • Konsortialvereinbarung: Aus praktischen und rechtlichen Gründen wird nachdrücklich empfohlen, interne Vereinbarungen zwischen den Mitgliedern des Konsortiums zu treffen, die es ermöglichen, außergewöhnliche oder unvorhergesehene Umstände zu regeln. Die Vereinbarung könnte zu Beginn des Projekts von den Mitgliedern des Konsortiums unterzeichnet werden. • Ausrüstung: Als förderfähige Ausgaben kommt nur die Anschaffung von Ausrüstung in Betracht, die unmittelbar mit den Zielen des Bereichs zusammenhängt, und spätestens zwölf Monate vor dem Ende des Projekts erfolgt ist. Die Ausrüstung ist ausschließlich für Hochschuleinrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern bestimmt, die Teil der Partnerschaft sind, und muss in das offizielle Verzeichnis der Hochschuleinrichtungen aufgenommen werden, für die sie gekauft wird. • Wirkung und Nachhaltigkeit: Es wird erwartet, dass Projekte zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich eine langfristige strukturelle Wirkung in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern haben. In den Vorschlägen müssen die erwarteten Auswirkungen auf den drei Ebenen (individuell, institutionell und systembezogen), wo dies relevant ist, nachgewiesen werden, und es sollte eine Methodik und ein Instrumentarium zur Messung der Auswirkungen festgelegt werden. • Umweltfreundliche Umsetzung: In den Projekten sollten bei der Durchführung der Aktivitäten, einschließlich des Projektmanagements, umweltverträgliche Praktiken berücksichtigt werden. • Freier Zugang: Mit dem Vorschlag sollte sichergestellt werden, dass die erstellten Materialien, Dokumente und Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Die gewährende Behörde legt den Pauschalbetrag für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Vorschlags, des Bewertungsergebnisses, des Fördersatzes von 90 % und des Höchstbetrags der Finanzhilfe fest. Die EU-Finanzhilfe pro Projekt beläuft sich auf folgende Beträge: • Für den Bereich 1: Förderung des Zugangs zur Zusammenarbeit in der Hochschulbildung: zwischen 200 000 EUR und 400 000 EUR pro Projekt 376 • Für den Bereich 2: Partnerschaften für den Wandel in der Hochschulbildung: zwischen 400 000 EUR und 800 000 EUR pro Projekt Für den Bereich 3: Strukturreformprojekte: zwischen 600 000 EUR und 1 000 000 EUR pro Projekt Speziell für den Masterstudiengang in europäischen Angelegenheiten EU-Moldau: bis zu 2 000 000 EUR pro Projekt Wie wird der Pauschalbetrag für das Projekt bestimmt? Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen: • Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“, „Ausrüstung“ usw.). • Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket abgedeckten Aktivitäten/Arbeitsergebnisse enthalten. • Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung der veranschlagten Kosten vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Stellen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist. • Die beschriebenen Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen. • Die Kosten für Ausrüstung sollten maximal 35 % der gewährten EU-Finanzhilfe ausmachen, und die EU-Finanzhilfe wird 100 % der förderfähigen Kosten abdecken. • Die Vergabe von Unteraufträgen sollte maximal 10 % der gewährten EU-Finanzhilfe ausmachen. • Die finanzielle Unterstützung Dritter ist nicht förderfähig. • Kosten für die an dem Projekt beteiligten Freiwilligen sind zulässig. Sie werden in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf Freiwillige399 gewährt. • KMU-Einheitskosten sind nicht zulässig. Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Der Schwerpunkt liegt auf der Gesamtqualität des Vorschlags und der Frage, inwieweit er messbare Ziele enthält. Weitere Einzelheiten finden Sie in Teil C „Prüfung der finanziellen Voraussetzungen“ sowie in der Musterfinanzhilfevereinbarung, die im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) verfügbar ist: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home 399 https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de 377 KAPAZITÄTSAUFBAU IM BEREICH DER BERUFLICHEN AUS- UND WEITERBILDUNG Projekte zum Kapazitätsaufbau sind internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen im Bereich Berufsbildung tätigen Organisationen in EU-Mitgliedstaaten, mit dem Programm assoziierten Drittländern und nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Ziel dieser Partnerschaften ist es, die Zugänglichkeit und das Reaktionsvermögen der Einrichtungen und Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern als Motor für eine nachhaltige sozioökonomische Entwicklung zu fördern. Durch gemeinsame Initiativen, die die Zusammenarbeit über verschiedene Regionen der Welt hinweg fördern, sollen mit dieser Aktion die Kapazitäten von Berufsbildungsanbietern – insbesondere in den Bereichen Management, Governance, Integration, Qualitätssicherung und Innovation – gestärkt werden, damit sie besser in der Lage sind, mit dem Privatsektor/Unternehmen/Unternehmensverbänden zusammenzuarbeiten, um Beschäftigungsmöglichkeiten zu erkunden und gemeinsam bedarfsgerechte Berufsbildungsmaßnahmen zu entwickeln. Internationale Partnerschaften sollten vor allem durch den Ausbau der Kapazitäten von Berufsbildungspersonal und Lehrkräften sowie durch die Stärkung der Verbindung zwischen Berufsbildungsanbietern und dem Arbeitsmarkt dazu beitragen, die Qualität der Berufsbildung in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu verbessern. Es ist vorgesehen, dass die Projekte zum Kapazitätsaufbau in der Berufsbildung zu den umfassenderen politischen Zielen beitragen, die zwischen der Europäischen Kommission und den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern oder der betreffenden Region verfolgt werden, einschließlich der Global-Gateway-Investitionspakete und der in der Mitteilung der Kommission über die Anwerbung qualifizierter Arbeitskräfte aus Drittländern400 vom April 2022 dargelegten Entwicklung von Fachkräftepartnerschaften und des EU-Talentpools. ZIELE DER AKTION Die Aktion wird insbesondere ▪ Kapazitäten der Berufsbildungsanbieter aufbauen, um die Zusammenarbeit zwischen privaten und öffentlichen Akteuren im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachfrage- und chancenorientierte Berufsbildungsmaßnahmen zu stärken; ▪ die Qualität und die Reaktionsfähigkeit der Berufsbildung auf sozioökonomische Möglichkeiten und soziale Entwicklungen verbessern, um die Arbeitsmarktrelevanz des Qualifikationsangebots zu erhöhen; ▪ das Berufsbildungsangebot auf lokale, regionale und nationale Entwicklungsstrategien abstimmen. THEMENBEREICHE Zu den Merkmalen, die den Kapazitätsaufbau in der Berufsbildung kennzeichnen, gehören einige der nachstehend aufgeführten Themenbereiche. Die Vorschläge sollten auf eines oder mehrere der folgenden Themen ausgerichtet sein: ▪ Arbeitsbezogenes Lernen (für junge Menschen und/oder Erwachsene); ▪ Qualitätssicherungsmechanismen; ▪ Berufliche Weiterbildung von Lehrkräften/Ausbildern in Bereich der beruflichen Bildung; ▪ Schlüsselkompetenzen, einschließlich unternehmerischer Kompetenz und bürgerschaftlicher Kompetenz; ▪ Öffentlich-privater Dialog und Partnerschaften im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung; ▪ Innovation in der Berufsbildung; ▪ Grüne und digitale Kompetenzen für den grünen und den digitalen Wandel; ▪ MINT401 in der beruflichen Aus- und Weiterbildung entsprechend den Erfordernissen des Arbeitsmarktes; ▪ Abstimmung der Qualifikationen auf aktuelle und künftige Beschäftigungsmöglichkeiten im Einklang mit den nachstehend genannten regionalen Prioritäten; ▪ Entwicklung von Lehrplänen und Schulungsmodulen. 400 eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52022DC0657. 401 Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52022DC0657 378 Darüber hinaus können die Antragsteller auch Themenbereiche abdecken, die oben nicht aufgeführt sind. Diese müssen nachweislich besonders geeignet sein, die Ziele der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu erreichen und die ermittelten Bedürfnisse zu erfüllen. AKTIVITÄTEN Die vorgeschlagenen Aktivitäten müssen in direktem Zusammenhang mit den Zielen und den Themenbereichen der Aktion stehen, d. h. einem oder mehreren der oben aufgeführten Themenbereiche entsprechen, und in einer Projektbeschreibung für den gesamten Durchführungszeitraum ausführlich erläutert werden. Der Schwerpunkt der Projektaktivitäten muss im Rahmen dieser internationalen, weltweiten Aktion auf dem Aufbau und der Stärkung der Kapazitäten von Organisationen im Bereich der Berufsbildung hauptsächlich in den von der Aktion erfassten nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern liegen. Die geförderten Projekte können ein breites Spektrum an Kooperations-, Austausch-, Kommunikations- und anderen Aktivitäten umfassen, beispielsweise: • Aufbau und Entwicklung von Netzwerken und Austausch bewährter Verfahren zwischen Berufsbildungseinrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern und in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland; • Erstellung von Instrumenten, Programmen und anderen Materialien zum Aufbau der Kapazitäten von Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern (praktische Ausbildungsprogramme und Instrumente zur Bewertung und Validierung von Lernergebnissen in der beruflichen Bildung, individuelle Aktionspläne für teilnehmende Einrichtungen); professionelle Beratung und Coaching-Methoden...); • Schaffung von Mechanismen zur Einbindung des privaten Sektors in die Gestaltung und Durchführung von Lehrplänen und zur Vermittlung hochwertiger beruflicher Erfahrungen für die Lernenden in der beruflichen Bildung; • Entwicklung und Transfer von pädagogischen Konzepten, Lehr- und Ausbildungsmaterialien und -methoden, einschließlich arbeitsbasiertes Lernen, virtuelle Mobilität, freie Lehr- und Lernmaterialien sowie bessere Nutzung des IKT-Potenzials; • Entwicklung und Durchführung internationaler (virtueller) Austauschaktivitäten vor allem für das Personal (einschließlich Lehrkräften und nicht lehrendem Personal wie Schulleitenden, Managern und Managerinnen, Beratern und Beraterinnen, Betreuungspersonal usw.) Falls Mobilitätsaktivitäten für Lernende und Personal vorgeschlagen werden, sollten diese direkt zu den Zielen des Projekts beitragen und fest in die Projektlogik als Ganzes eingebettet sein. Die vorgeschlagenen Aktivitäten sollten einen Mehrwert erbringen und sich unmittelbar auf die Verwirklichung der Projektergebnisse auswirken. REGIONALE PRIORITÄTEN Die verfügbaren Haushaltsmittel sind auf verschiedene Regionen der Welt aufgeteilt (d. h. Westbalkan, östliche Nachbarschaft, Länder des südlichen Mittelmeerraums, Subsahara-Afrika, Lateinamerika und Karibik), wobei die Höhe der einzelnen Mittelzuweisungen unterschiedlich ist. Die Vorschläge werden nach Regionen geordnet (siehe unten, Themenkennnummer) entsprechend des jeweiligen Envelopes. Weiterführende Informationen zu den verfügbaren Budgets der einzelnen Envelopes werden im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) veröffentlicht. Die EU hat eine Reihe von Prioritäten bezüglich der geografischen Ausgeglichenheit und den spezifischen Zielen vorgegeben. Darüber hinaus werden die Organisationen ermutigt, mit Partnern in den ärmsten und am wenigsten entwickelten nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zusammenzuarbeiten. Für diese Aktion werden die folgenden regionalen Prioritäten festgelegt: 379 Wenn der Antrag ein oder mehrere Partnerländer der Europäischen Stiftung für Berufsbildung (ETF) betrifft, sollte bei dem Vorschlag nachgewiesen werden, dass er den Empfehlungen der ETF gerecht wird, die in den entsprechenden verfügbaren Länderberichten402 des Turin-Prozesses403 formuliert wurden. Westbalkan ▪ Vorrang haben Projekte, die zu dem Wirtschafts- und Investitionsplan404 der Kommission, den Reformagenden der Kandidatenländer und potenziellen Kandidatenländer405 und/oder den Empfehlungen der Europäischen Stiftung für Berufsbildung im Rahmen des Turin-Prozesses (siehe oben) beitragen. ▪ die Mobilität der Lernenden (Studierenden) und des Personals (Lehrkräfte, Ausbilder, Direktoren, Manager usw.) wird besonders gefördert. Östliche Nachbarschaft ▪ Vorrang haben Projekte, die zu dem Wirtschafts- und Investitionsplan406, der Kommission, dem Wachstumsplan und der Reformagenda für Moldau407, der Fazilität für die Ukraine408 und/oder den Empfehlungen der Europäischen Stiftung für Berufsbildung im Rahmen des Turin-Prozesses (siehe oben) beitragen. Länder des südlichen Mittelmeerraums ▪ Vorrang haben Projekte, die zu dem Wirtschafts- und Investitionsplan409 der Kommission, dem Pakt für den Mittelmeerraum410 und/oder den Empfehlungen der Europäischen Stiftung für Berufsbildung im Rahmen des Turin-Prozesses (siehe oben) beitragen. Subsahara-Afrika ▪ Den am wenigsten entwickelten Ländern wird Vorrang eingeräumt; ein besonderes Augenmerk wird auch auf die prioritären Migrationsländer gelegt; kein Land wird mehr als 8 % der für die Region vorgesehenen Mittel erhalten; ▪ Vorrang haben Projekte, die mindestens eine der Global-Gateway-Prioritäten in Subsahara-Afrika betreffen411. ▪ Vorrang haben Projekte, die dazu beitragen, den öffentlich-privaten Dialog und die wirksame Zusammenarbeit zwischen Berufsbildungseinrichtungen und dem Privatsektor zu fördern. Lateinamerika ▪ Vorrang haben regionale Projekte (Projekte, an denen mehr als ein förderfähiges nicht mit dem Programm assoziiertes Drittland beteiligt ist) oder Projekte in Ländern mit niedrigem und hohem mittlerem Einkommen; 402 https://www.etf.europa.eu/en/publications-and-resources/publications/trp-assessment-reports. 403 Der Turin-Prozess (Torino Process, TRP) ist ein partizipativer Prozess, der eine evidenzbasierte Analyse der Politik der beruflichen Aus- und Weiterbildung in einem Land ermöglicht. Der 2010 eingeführte und alle zwei Jahre durchgeführte Turin-Prozess liefert eine Momentaufnahme des Entwicklungsstandes der Berufsbildungssysteme in den Partnerländern der ETF sowie einen Überblick über die erzielten Fortschritte und die Prioritäten für die Zukunft. 404https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:d32825b0-08ad-11eb-a511-01aa75ed71a1.0003.02/DOC_1&format=PDF 405 https://enlargement.ec.europa.eu/commission-implementing-decision-approving-reform-agendas-and-multiannual-work- programme-under_en. 406 https://www.eeas.europa.eu/sites/default/files/swd_2021_186_f1_joint_staff_working_paper_en_v2_p1_1356457_0.pdf (Anhang 1 enthält den Wirtschafts- und Investitionsplan). 407 https://enlargement.ec.europa.eu/growth-plan-moldova-commission-proposal_en?prefLang=de&etrans=de. 408 Siehe Artikel 3 der Verordnung (EU) 2024/792 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Februar 2024 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202400792. 409 https://enlargement.ec.europa.eu/joint-staff-working-document-renewed-partnership-southern-neighbourhood-economic-and- investment-plan_en?prefLang=de&etrans=de. 410 https://north-africa-middle-east-gulf.ec.europa.eu/joint-communication-pact-mediterranean_en?prefLang=de. 411 https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/erasmus-global-gateway-priorities_en. https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_20_1811 https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_3367 https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_426 https://www.etf.europa.eu/en/publications-and-resources/publications/trp-assessment-reports https://enlargement.ec.europa.eu/document/download/30108255-efa8-4274-962a-c24faee32734_en?filename=communication_on_wb_economic_and_investment_plan_october_2020_en.pdf https://www.eeas.europa.eu/sites/default/files/swd_2021_186_f1_joint_staff_working_paper_en_v2_p1_1356457_0.pdf https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202400792 https://neighbourhood-enlargement.ec.europa.eu/joint-staff-working-document-renewed-partnership-southern-neighbourhood-economic-and-investment-plan_en https://neighbourhood-enlargement.ec.europa.eu/joint-staff-working-document-renewed-partnership-southern-neighbourhood-economic-and-investment-plan_en https://north-africa-middle-east-gulf.ec.europa.eu/joint-communication-pact-mediterranean_en?prefLang=de https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/erasmus-global-gateway-priorities_en 380 ▪ Vorrang haben Projekte, die mindestens eine der Global-Gateway-Prioritäten in Lateinamerika und der Karibik betreffen412; ▪ Vorrang haben Projekte, die dazu beitragen, den öffentlich-privaten Dialog und die wirksame Zusammenarbeit zwischen Berufsbildungseinrichtungen und dem Privatsektor zu fördern. Karibik ▪ Vorrang haben regionale Projekte (Projekte, an denen mehr als ein förderfähiges nicht mit dem Programm assoziiertes Drittland beteiligt ist) oder Projekte in den am wenigsten entwickelten Ländern sowie in Ländern mit niedrigem und hohem mittlerem Einkommen; ▪ Vorrang haben Projekte, die mindestens eine der Global-Gateway-Prioritäten in Lateinamerika und der Karibik betreffen413. Vorrang haben Projekte, die dazu beitragen, den öffentlich-privaten Dialog und die wirksame Zusammenarbeit zwischen Berufsbildungseinrichtungen und dem Privatsektor zu fördern. Falls die oben genannten regionalen Prioritäten berücksichtigt werden, muss für die Projekte nachgewiesen werden, wie und in welchem Umfang sie dies tun. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Projekte zum Kapazitätsaufbau im Bereich Berufsbildung umfassen vier Phasen: ▪ Projektfindung und Anbahnung ▪ Projektvorbereitung, Entwurf und Planung ▪ Projektdurchführung und Überwachung der Aktivitäten ▪ Projektüberprüfung und Folgenabschätzung Die teilnehmenden Organisationen und die Teilnehmer an den Aktivitäten sollten in allen Phasen eine aktive Rolle spielen und so ihre Lernerfahrung verbessern. ▪ Findung und Anbahnung Ermitteln Sie ein Problem, eine Notwendigkeit oder eine Chance, die Sie mit Ihrer Projektidee im Rahmen der Aufforderung thematisieren können; bestimmen Sie die zentralen Aktivitäten und die wichtigsten Ergebnisse, die von dem Projekt erwartet werden können; nennen Sie die maßgeblichen Akteure und potenziellen Partner; formulieren Sie das Ziel bzw. die Ziele des Projekts; stellen Sie sicher, dass sich das Projekt an den strategischen Zielen der teilnehmenden Organisationen orientiert; erstellen Sie eine erste Planung, um das Projekt auf den Weg zu bringen, und tragen Sie die für die nächste Phase benötigten Informationen zusammen usw. ▪ Projektvorbereitung, Entwurf und Planung Legen Sie den Projektumfang und die geeignete Vorgehensweise fest; beschreiben Sie klar die vorgeschlagene Methodik unter Wahrung der Übereinstimmung zwischen den Projektzielen und Projektaktivitäten; stellen Sie einen Zeitplan für die anfallenden Aufgaben auf; veranschlagen Sie Ihren Ressourcenbedarf, und arbeiten Sie weitere Details des Projekts aus, z. B. eine Bedarfsermittlung; legen Sie solide Ziele und Wirkungsindikatoren fest (spezifisch, messbar, erreichbar, relevant und terminiert); benennen Sie Projekt- und Lernergebnisse; Beschreibung des Arbeitsprogramms, der Aktivitätsformate, der erwarteten Wirkung und des veranschlagten Gesamtbudgets; Erstellung eines Plans für die Projektdurchführung und eines soliden und realistischen Kommunikationsplans, einschließlich strategischer Aspekte der Projektleitung, Überwachung, Qualitätskontrolle, Berichterstattung und Verbreitung der Ergebnisse; Festlegung der praktischen Modalitäten 412 https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/erasmus-global-gateway-priorities_en. 413 https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/erasmus-global-gateway-priorities_en. https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/erasmus-global-gateway-priorities_en https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/erasmus-global-gateway-priorities_en 381 und Bestätigung der Zielgruppe(n) für die geplanten Aktivitäten; Abschluss von Vereinbarungen mit Partnern und Ausarbeitung des Vorschlags usw. ▪ Durchführung und Überwachung der Aktivitäten Durchführung des Projekts gemäß den Plänen und Erfüllung der Anforderungen an die Berichterstattung und Kommunikation; Überwachung der laufenden Aktivitäten und Bewertung der Projektleistung anhand der Projektplanung; Ermittlung und Durchführung von Korrekturmaßnahmen bei Abweichungen von der Planung und zur Behebung von Problemen und Risiken; Bestimmung von Abweichungen von den festgelegten Qualitätsnormen und Durchführung von Korrekturmaßnahmen usw. ▪ Überprüfung und Folgenabschätzung Bewertung der Projektleistung anhand der Projektziele und Durchführungspläne; Bewertung der Aktivitäten und ihrer Wirkung auf unterschiedlichen Ebenen, Weitergabe und Nutzung der Projektergebnisse usw. Darüber hinaus wird von den Projekten erwartet, dass sie, wo dies angemessen und verhältnismäßig ist, Folgendes leisten: ▪ Ein Konzept für einen langfristigen Aktionsplan beinhalten, der die schrittweise Bereitstellung der Arbeitsergebnisse des Projekts nach Abschluss des Projekts vorsieht (auf der Grundlage dauerhafter Partnerschaften), einschließlich Maßnahmen zur Skalierbarkeit und finanziellen Nachhaltigkeit; ▪ Gewährleistung eines angemessenen Bekanntheitsgrades und einer weiten Verbreitung der Projektergebnisse auf transnationaler, nationaler und/oder regionaler Ebene mit den betroffenen Partnern. Bei der Konzeption des Projekts zu berücksichtigende horizontale Aspekte Neben der Erfüllung der formalen Kriterien und dem Abschluss einer nachhaltigen Kooperationsvereinbarung mit allen Projektpartnern können die folgenden Elemente dazu beitragen, die Wirkung und die hochwertige Umsetzung von Projekten zum Kapazitätsaufbau in den verschiedenen Projektphasen zu steigern. Die Antragsteller werden aufgefordert, diese Möglichkeiten und Faktoren bei der Gestaltung von Projekten ihres Projekts zu berücksichtigen. ▪ Inklusion und Vielfalt Das Programm unterstützt Projekte, die die soziale Inklusion fördern und darauf gerichtet sind, Menschen mit geringeren Chancen, darunter Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund, sowie Menschen, die in ländlichen und abgelegenen Gebieten leben, Menschen, die mit sozioökonomischen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, oder Menschen, die möglicherweise aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung diskriminiert werden, besser zu erreichen. Die Projekte werden dabei helfen, die Hindernisse zu beseitigen, mit denen diese Gruppen beim Zugang zu den vom Programm angebotenen Möglichkeiten konfrontiert sind, sowie zur Schaffung inklusiver Umfelder beitragen, die Chancengleichheit und Gleichstellung fördern und den Bedürfnissen der breiteren Gemeinschaft gerecht werden. ▪ Ökologische Nachhaltigkeit Das Programm unterstützt die Sensibilisierung für die Herausforderungen der Umwelt und des Klimawandels. Die Projekte werden ermutigt zum Aufbau von Kompetenzen in verschiedenen für die Nachhaltigkeit relevanten Branchen, zur Entwicklung von grünen branchenspezifischen Kompetenzstrategien und Methoden sowie zur Entwicklung zukunftsorientierter Lehrpläne, die den individuellen Bedürfnissen besser entsprechen. 382 Das Programm unterstützt auch die Erprobung innovativer Praktiken, um Lernende und Berufsbildungsanbieter so vorzubereiten, dass sie zu wahren Akteuren des Wandels werden (z. B. für die Erhaltung von Ressourcen, die Einsparung von Energie, die Reduzierung von Abfall, den Ausgleich von CO2-Emissionen, die Entscheidung für nachhaltige Lebensmittel und Mobilitätsangebote usw.). ▪ Digitale Dimension Das Programm unterstützt Pläne von Einrichtungen der Primar- und Sekundarstufe und der beruflichen Aus- und Weiterbildung für den digitalen Wandel. Es fördert den gezielten Einsatz digitaler Technologien. Dies umfasst die Entwicklung von digitaler Pädagogik und von Fachkompetenz im Einsatz digitaler Instrumente, wozu auch gehört, barrierefreie und Unterstützungstechnologien bereitzustellen, sowie die Erstellung und innovative Nutzung digitaler Bildungsinhalte. ▪ Gemeinsame Werte, zivilgesellschaftliches Engagement und Teilhabe Das Programm unterstützt die aktive Bürgerschaft und Ethik im lebenslangen Lernen; Die Projekte sollten die Teilhabe der Menschen am demokratischen Leben und das soziale und zivilgesellschaftliche Engagement fördern. Der Schwerpunkt liegt auch darauf, für den Kontext der Europäischen Union zu sensibilisieren und ein entsprechendes Verständnis zu vermitteln, insbesondere was die gemeinsamen Werte der EU, die Grundsätze der Einheit und Vielfalt sowie ihre kulturelle Identität, ihr kulturelles Bewusstsein und ihr gesellschaftliches und historisches Erbe anbelangt. 383 WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR DIE BEANTRAGUNG EINES PROJEKTS ZUM KAPAZITÄTSAUFBAU IM BEREICH BERUFLICHE AUS- UND WEITERBILDUNG ERFÜLLT SEIN? FÖRDERKRITERIEN Um für eine Erasmus-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für den Kapazitätsaufbau im Bereich berufliche Aus- und Weiterbildung die folgenden Kriterien erfüllen: Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antrags- berechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) • Rechtsträger (öffentliche oder private Stellen) sein • im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder auf dem Arbeitsmarkt tätig sein Die teilnehmenden Organisationen können beispielsweise sein (Liste nicht erschöpfend): - Berufsbildungsanbieter - Unternehmen, Industrie, andere Arbeitgeber oder Branchenverbände - nationale/regionale Qualifikationsbehörden - Arbeitsvermittlungsdienste - Forschungsinstitute - Innovationsagenturen - für regionale Entwicklung zuständige Behörden - internationale Organisationen • und ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h. in einem EU- Mitgliedstaat, einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland aus einer förderfähigen Region. Die förderfähigen Regionen im Rahmen dieser Aktion sind die Regionen 1, 2414, 3, 9, 10 und 11 (siehe Teil A dieses Leitfadens). Der Koordinator muss in der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig sein. Er stellt den Antrag im Namen aller am Projekt beteiligten Organisationen. Es kann sich nicht um eine verbundene Stelle handeln. Eine Organisation darf maximal zwei im Rahmen dieser Aktion eingereichte Vorschläge koordinieren. Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können nicht Koordinatoren sein. Andere Stellen können in anderen Rollen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner. Ausnahme: Organisationen aus Belarus und Russland sind zur Teilnahme als assoziierte Partner an dieser Aktion nicht berechtigt. 414 Organisationen aus Belarus (Region 2) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. 384 Zusammensetzung von Konsortien (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen) Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens vier Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) aus mindestens drei förderfähigen Ländern eingereicht werden: • Mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer; o mindestens eine Organisation aus jedem dieser teilnehmenden Länder. • mindestens ein förderfähiges nicht mit dem Programm assoziiertes Drittland: o mindestens zwei Organisationen aus dem/den teilnehmenden förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittland/Drittländern aus derselben Region o Organisationen aus verschiedenen förderfähigen Regionen können nicht an denselben Projekten teilnehmen. Regionenübergreifende Projekte sind nicht förderfähig. Dem Konsortium muss mindestens ein Berufsbildungsanbieter der sekundären Bildungsstufe angehören. Die Anzahl der Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern darf nicht höher sein als die Anzahl der Organisationen aus förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Verbundene Stellen und assoziierte Partner zählen bei der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in den Ländern der Organisationen durchgeführt werden, die am Projekt beteiligt sind. Sofern dies im Hinblick auf die Ziele oder die Durchführung des Projekts ordnungsgemäß begründet wird, gilt Folgendes: ▪ Aktivitäten können auch an dem Ort stattfinden, an dem ein Organ der Europäischen Union seinen Sitz hat, selbst wenn an dem Projekt keine Organisation aus dem Gastland dieses Organs beteiligt ist; ▪ Aktivitäten zur Weitergabe und Verbreitung der Ergebnisse können auch auf einschlägigen themenbezogenen länderübergreifenden Veranstaltungen/Konferenzen in anderen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern oder förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern durchgeführt werden. Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen). 385 Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) über das EU-Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten. Kennnummern der Aufforderung: • ERASMUS-EDU-2026-CB-VET-WB – Kapazitätsaufbau im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung in den Ländern des westlicher Balkan • ERASMUS-EDU-2026-CB-VET-NE – Kapazitätsaufbau im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung in den Ländern der Östlichen Nachbarschaft • ERASMUS-EDU-2026-CB-VET-SMC – Kapazitätsaufbau im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Ländern des südlichen Mittelmeerraums • ERASMUS-EDU-2026-CB-VET-SSA – Kapazitätsaufbau im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Subsahara-Afrika • ERASMUS-EDU-2026-CB-VET-LA – Kapazitätsaufbau im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Lateinamerika • ERASMUS-EDU-2026-CB-VET-CA – Kapazitätsaufbau im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Karibik Bevor Sie sich bewerben, lesen Sie bitte die entsprechenden häufig gestellten Fragen im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) der EU. Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 26. März um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Wie ist der Antrag zu stellen? Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. ZUSCHLAGSKRITERIEN Es gelten die folgenden Zuschlagskriterien: Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 30 Punkte) ▪ Bezug zu Zielen, Themenbereichen, horizontalen Aspekten und Kapazitätsaufbau: Der Vorschlag ist klar und stimmt mit den Zielen und Themenbereichen und den horizontalen Aspekten der Aktion überein; insbesondere sind die Aktivitäten zum Kapazitätsaufbau klar definiert und dienen dem Ziel, die Kapazitäten vor allem der teilnehmenden Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern wirklich zu stärken. ▪ Regionale Prioritäten: Der Vorschlag bezieht sich ausdrücklich auf die regionalen Prioritäten und berücksichtigt diese, einschließlich der im Rahmen dieser Aktion aufgeführten einschlägigen politischen Dokumente (Global-Gateway- Investitionspaket Afrika-Europa, Global-Gateway-Investitionsagenda der EU mit Lateinamerika und der Karibik, Wirtschafts- und Investitionspläne und Länderberichte des Turin-Prozesses (für die betreffenden Länder)). ▪ Werte der EU: Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. Qualität der Projekt- konzeption und - durchführung ▪ Lokale Bedürfnisse und Kontext: Der Vorschlag beruht auf einer gründlichen Bedarfsanalyse der teilnehmenden Organisationen, Endbegünstigten und Zielgruppen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern und ist in deren lokalen 386 (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Kontexten durchführbar. ▪ Kohärenz und Methodik: Die Projektkonzeption gewährleistet insgesamt die erforderliche Übereinstimmung zwischen Projektzielen und Aktivitäten. Der Vorschlag ist zusammenhängend und verständlich aufgebaut und beschreibt geeignete Aktivitäten und Dienste, die den ermittelten Bedürfnissen entsprechen und zu den erwarteten Ergebnissen führen. Er sieht angemessene Phasen für die Vorbereitung, Durchführung, Überwachung sowie die Nutzung, Bewertung und Verbreitung der Projektergebnisse vor. ▪ Arbeitsplan: Der Arbeitsplan ist klar, glaubwürdig und ausgewogen, und qualitative und quantitative Indikatoren werden für Aktivitäten und Arbeitsergebnisse verwendet. ▪ Auswahl der Teilnehmenden: Qualität der Vorkehrungen für die Auswahl der Teilnehmenden, die an den Aktivitäten des Vorschlags beteiligt sind, im Hinblick auf die Ziele der Eingliederung und Vielfalt ▪ Anerkennung und Anrechnung: Existenz und Qualität von Vorkehrungen zur Anerkennung und Validierung der Lernergebnisse der Teilnehmenden sowie konsequenter Einsatz der europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumente (EQR415, EQAVET416, Europass417, ESCO418 und einschlägige Kompetenzrahmen wie DigComp419, EntreComp420, LifeComp421, GreenComp422) ▪ Maßnahmen zur Qualitätskontrolle: Vorhandensein und Relevanz von Maßnahmen zur Qualitätskontrolle, die gewährleisten, dass die Projektdurchführung hochwertig, fristgerecht und unter Einhaltung des finanziellen Rahmens erfolgt ▪ Kosteneffizienz: Der Vorschlag ist kostenwirksam und weist den einzelnen Aktivitäten angemessene Mittel zu. Das Budget ist ausgeglichen und trägt dem Ziel von Kapazitätsaufbauprojekten der beruflichen Aus- und Weiterbildung Rechnung, die Relevanz, die Zugänglichkeit und das Reaktionsvermögen der Einrichtungen und Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu fördern. ▪ Mobilitätsaktivitäten: Eignung der Maßnahmen für die Auswahl und/oder Einbeziehung von Teilnehmenden in Mobilitätsaktivitäten (siehe „Schutz, Gesundheit und Sicherheit der Teilnehmenden“ in Teil A dieses Leitfadens sowie weitere Anforderungen und Empfehlungen für Mobilitätsprojekte im Rahmen der Leitaktion 1) – falls zutreffend, d. h. sofern Mobilitätsaktivitäten Bestandteil des Antrags sind ▪ Innovation: Der Vorschlag berücksichtigt modernste Methoden, Techniken und ähnliche Initiativen, die bereits von den teilnehmenden Organisationen durchgeführt wurden; er führt zu innovativen Ergebnissen und Lösungen für seinen Bereich im Allgemeinen oder für den geografischen Kontext, in dem das Projekt durchgeführt wird 415 https://europa.eu/europass/de/europass-tools/european-qualifications-framework. 416 https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1536&langId=de. 417 https://europa.eu/europass/de/europass-tools. 418 https://esco.ec.europa.eu/de. 419 https://digital-skills-jobs.europa.eu/en/actions/european-initiatives/digital-competence-framework-digcomp. 420 https://joint-research-centre.ec.europa.eu/entrecomp-entrepreneurship-competence-framework_en?prefLang=de&etrans=de. 421 https://pact-for-skills.ec.europa.eu/community-resources/publications-and-documents/lifecomp-european-framework-personal- social-and-learning-learn-key-competence_en?prefLang=de&etrans=de. 422 https://pact-for-skills.ec.europa.eu/community-resources/publications-and-documents/greencomp-european-sustainability- competence-framework_en?prefLang=de&etrans=de. https://europa.eu/europass/de/europass-tools/european-qualifications-framework https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1536&langId=de https://europa.eu/europass/de/europass-tools https://esco.ec.europa.eu/de https://digital-skills-jobs.europa.eu/en/actions/european-initiatives/digital-competence-framework-digcomp https://joint-research-centre.ec.europa.eu/entrecomp-entrepreneurship-competence-framework_en?prefLang=de&etrans=de https://pact-for-skills.ec.europa.eu/community-resources/publications-and-documents/lifecomp-european-framework-personal-social-and-learning-learn-key-competence_en?prefLang=de&etrans=de https://pact-for-skills.ec.europa.eu/community-resources/publications-and-documents/lifecomp-european-framework-personal-social-and-learning-learn-key-competence_en?prefLang=de&etrans=de https://pact-for-skills.ec.europa.eu/community-resources/publications-and-documents/greencomp-european-sustainability-competence-framework_en?prefLang=de&etrans=de https://pact-for-skills.ec.europa.eu/community-resources/publications-and-documents/greencomp-european-sustainability-competence-framework_en?prefLang=de&etrans=de 387 Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) • Zusammensetzung: An dem Projekt sind Organisationen beteiligt, die einander ergänzen und eine angemessene Mischung darstellen, was das erforderliche Profil und die benötigten Erfahrungen und Fachkenntnisse für eine in jeder Hinsicht erfolgreiche Durchführung des Projekts betrifft • Engagement: Die Beiträge der Partner aus dem Hochschulbereich sind erheblich, sachdienlich und ergänzen einander. Aus dem Vorschlag gehen die Beteiligung, das Engagement und die Eigenverantwortung der Partner für die spezifischen Ziele und Ergebnisse des Projekts hervor, insbesondere derjenigen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. • Abstimmung und Zusammenarbeit: Vorhandensein wirksamer Mechanismen zur Abstimmung, Zusammenarbeit und Kommunikation der teilnehmenden Organisationen untereinander und mit anderen maßgeblichen Akteuren. Wirkung (Höchstpunktzahl 20 Punkte) • Wirkung: Mögliche Wirkung des Projekts: o in Bezug auf Teilnehmende und teilnehmende Organisationen während (kurzfristige Auswirkungen) und nach der Projektlaufzeit (mittel- und langfristige Auswirkungen) o über die unmittelbar an einem Projekt teilnehmenden Organisationen und Personen hinaus auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder internationaler Ebene o sind die Wirkungsindikatoren solide (spezifisch, messbar, erreichbar, relevant und terminiert)? • Verbreitung: Qualität der geplanten Verbreitungsmaßnahmen: Eignung und Qualität von Maßnahmen zur Weitergabe der Projektergebnisse bei den teilnehmenden Organisationen und darüber hinaus • Nutzung der Projektergebnisse: Aus dem Vorschlag geht hervor, wie die Projektergebnisse von den Partnern und anderen Interessenträgern genutzt werden. Er beschreibt die Maßnahmen zur Nutzung der Projektergebnisse während und nach der Projektlaufzeit. • Freier Zugang: In dem Vorschlag wird erläutert, wie die erstellten Materialien, Dokumente und Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden. • Nachhaltigkeit: Qualität der Pläne, die die Nachhaltigkeit des Projekts gewährleisten sollen: Potenzial zur Entwicklung einer anhaltenden Wirkung und zur Erzielung von Ergebnissen, nachdem die EU-Finanzhilfe aufgebraucht ist. Gegebenenfalls Art der Einbeziehung des Privatsektors während und nach der Projektfinanzierung. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 60 Punkte (von insgesamt 100 Punkten) erreichen. Außerdem muss jeweils mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der oben genannten Kategorien von Zuschlagskriterien erreicht werden (d. h. mindestens 15 Punkte in den Kategorien „Relevanz des Projekts“ und „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“, 10 Punkte in den Kategorien „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und „Wirkung“). Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. 388 Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. ERWARTETE WIRKUNG Die geförderten Projekte sollten belegen, welche Wirkung sie voraussichtlich entfalten, indem sie die folgenden Ergebnisse erzielen: • engere Verbindungen zwischen dem Berufsbildungssystem der nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern und ihrem Arbeitsmarkt; • bessere Verbindungen zwischen Berufsbildungsprofilen und lokalen/regionalen/nationalen Strategien und Prioritäten; • bessere Kapazitäten der Berufsbildungsanbieter, insbesondere in den Bereichen Management, Leitung, Integration, Qualitätssicherung, Innovation und Internationalisierung; • stärkere Sensibilisierung von Personal, Managern, politischen Entscheidungsträgern und leitenden Lehrkräften in Bezug auf Ansätze zur Annäherung von Arbeitsmarkt und Berufsbildung; • verbesserte Kenntnisse, technische, Management- und pädagogische Kompetenzen von Lehrkräften und Ausbildenden in der beruflichen Bildung; • bessere Beiträge von Lehrkräften/Ausbildenden, Lernenden in der beruflichen Bildung und Arbeitgebern bei der Gestaltung von Lehrplänen, Profilen und Ausbildungsreformen; • Verbesserung des Niveaus der Kompetenzen, Fähigkeiten und des Beschäftigungspotenzials der Lernenden in der beruflichen Bildung; • verstärkte Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Regionen der Welt über gemeinsame Initiativen; • Entwicklung der Kompetenzen der teilnehmenden Organisationen im Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit; • Verbesserung der digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen der Zielgruppen durch geeignete Aktivitäten und Initiativen; • Steigerung der sozialen und interkulturellen Kompetenzen im Bereich der beruflichen Bildung. Innerhalb der Beschränkungen bestehender nationaler und europäischer Rechtsrahmen sind die Ergebnisse als freie Lehr- und Lernmaterialien (OER) zugänglich zu machen und auf einschlägigen Plattformen der jeweiligen Berufs- oder Branchenverbände oder der zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Im Vorschlag wird erläutert, wie die erstellten Daten, Materialien, Dokumente, audiovisuellen Medien und Aktivitäten auf sozialen Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Der Betrag wird von der gewährenden Behörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets, des Bewertungsergebnisses und eines Fördersatzes von 80 % festgesetzt. Die maximale EU-Finanzhilfe je Projekt beläuft sich auf 500 000 EUR. Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Finanzhilfen oder Preisgeldern ist nicht zulässig. Kosten für Rechnungsprüfungen sind nicht zulässig. Kosten für Freiwillige sind zulässig. Sie werden in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf Freiwillige423 gewährt. 423 https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de 389 KMU-Einheitskosten für KMU-Eigentümer sind zulässig. Sie sollten in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf KMU-Eigentümer424 erfolgen. WIE WIRD DER PAUSCHALBETRAG FÜR DAS PROJEKT BESTIMMT? Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen: • Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.). • Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten. • Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung des Pauschalbetrags vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Stellen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist. • Die beschriebenen Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen. • Die Vergabe von Unteraufträgen sollte maximal 10 % der gewährten EU-Finanzhilfe ausmachen. Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag der Finanzhilfe usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Siehe Teil C dieses Programmleitfadens, Abschnitt „Förderfähige direkte Kosten“. Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Durch diese Förderform ist es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. 424 https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/unit-cost-decision-sme-owners- natural-persons_en.pdf. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/unit-cost-decision-sme-owners-natural-persons_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/unit-cost-decision-sme-owners-natural-persons_en.pdf 390 KAPAZITÄTSAUFBAU IM BEREICH JUGEND Projekte zum Kapazitätsaufbau im Bereich Jugend sind internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen im Bereich Jugend tätigen Organisationen in der EU und mit dem Programm assoziierten Drittländern einerseits sowie in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern andererseits. Bei Letzteren richtet sich diese Aktion ausschließlich an Länder der Region 1 (Westbalkan), Region 2 (Östliche Nachbarschaft), Region 3 (Länder des südlichen Mittelmeerraums) und Region 9 (Subsahara-Afrika). Die Projekte sollen die internationale Zusammenarbeit im Bereich Jugend und des nichtformalen Lernens unterstützen und als Triebkraft für eine nachhaltige sozioökonomische Entwicklung und das Wohlergehen von Jugendorganisationen und jungen Menschen dienen. ZIELE DER AKTION Die Aktion richtet sich an im Bereich Jugend tätige Organisationen und soll • die Kapazitäten von Organisationen stärken, die mit jungen Menschen außerhalb formaler Lernkontexte arbeiten • nichtformale Lernaktivitäten in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern unterstützen, insbesondere bei Organisationen, die auf junge Menschen mit geringeren Chancen ausgerichtet sind und die Teilnahme junger Menschen in all ihrer Vielfalt im Hinblick auf eine Verbesserung ihres Kompetenzniveaus und ihrer Handlungsmöglichkeiten fördern, und ihnen dadurch ermöglichen, die aktive Teilhabe junger Menschen an der Gesellschaft sicherzustellen • die Entwicklung der Jugendarbeit in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern unterstützen, indem ihre Qualität und Anerkennung verbessert wird • die Entwicklung, Erprobung und Einführung von Regelungen und Programmen unterstützen, durch die Organisationen die nichtformale Lernmobilität in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern verbessern können • Organisationen in den förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern unterstützen, um zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie (2019-2027), einschließlich der elf Europäischen Jugendziele, der Europäischen Jugendarbeitsagenda und des Jugendaktionsplans für das auswärtige Handeln der EU (2022-2027), und zu den Folgemaßnahmen zum 2023 gestarteten Europäischen Jahr der Kompetenzen beizutragen; • die Ziele des Pakts für den Mittelmeerraum425 im Bereich der Jugend in den Zielländern (Region 3) unterstützen • durch gemeinsame Initiativen die Zusammenarbeit fördern zwischen Jugendorganisationen aus – einerseits – EU- Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern und – andererseits – aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in den verschiedenen Regionen der Welt, die für diese Aktion infrage kommen • die Beteiligung kleinerer Organisationen sowie von Organisationen aus abgelegenen Gebieten und kleineren Orten fördern • Synergien und Komplementarität von Jugendorganisationen, die mit jungen Menschen außerhalb des formalen Lernens arbeiten, mit Systemen der formalen Bildung und/oder mit dem Arbeitsmarkt stärken ZUSÄTZLICHE SPEZIFISCHE ZIELE FÜR PROJEKTE IN DER REGION 9 (SUBSAHARA-AFRIKA) Die im vorstehenden Abschnitt dargelegten generellen Ziele gelten auch für Projekte, die auf die Region 9 ausgerichtet sind. Darüber hinaus wird diese Aktion ausschließlich für Region 9 im Rahmen der Jugendakademie Afrika-Europa426 entwickelt und wird auch zur Erreichung der Ziele der Leitinitiative zur Mobilität junger Menschen in Afrika beitragen. Diese Initiative ist Teil des Global-Gateway-Investitionspakets Afrika-Europa zur Stärkung des strategischen Engagements zwischen der EU und Afrika für Lernmobilität und Jugend auf beiden Kontinenten und trägt zu dessen politischen Zielen bei. Die Initiative ist ein Beitrag zum Aktionsplan für die Jugend im Rahmen des auswärtigen Handelns der EU (2022-2027) und zu den auf dem 6. Gipfeltreffen EU – Afrikanische Union 2022 eingegangenen Verpflichtungen. In diesem Rahmen zielt der auf die afrikanischen Länder südlich der Sahara ausgerichtete Aufbau von Kapazitäten im Jugendbereich auch darauf ab, Projekte zu unterstützen, die die Mobilität junger Menschen fördern, um ihre aktive 425 https://north-africa-middle-east-gulf.ec.europa.eu/joint-communication-pact-mediterranean_en?prefLang=de. 426 https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/youth-mobility-africa_en?prefLang=de&etrans=de. https://north-africa-middle-east-gulf.ec.europa.eu/joint-communication-pact-mediterranean_en?prefLang=de https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/youth-mobility-africa_en?prefLang=de&etrans=de 391 Teilhabe an der Gesellschaft zu fördern und ihnen dabei zu helfen, Kompetenzen für das Leben und ihre berufliche Zukunft zu erwerben und weiterzuentwickeln. THEMENBEREICHE Die Vorschläge sollten auf die Unterstützung von Jugendorganisationen, die mit jungen Menschen außerhalb des formalen Lernens arbeiten, und auf einen oder mehrere der folgenden Themenbereiche ausgerichtet sein: • politische Teilhabe, zivilgesellschaftliches Engagement und Dialog mit Entscheidungsträgern • Inklusion junger Menschen mit geringeren Chancen • Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Werte, Führungsrolle junger Menschen • Befähigung/Engagement/Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen • Frieden und Aussöhnung nach Konflikten • Umwelt und Klima • Diskriminierungsbekämpfung und Gleichstellung der Geschlechter • digitale Kompetenzen (einschließlich KI) und unternehmerische Kompetenzen AKTIVITÄTEN Aktivitäten, die für Projekte in allen förderfähigen Regionen relevant sind Die vorgeschlagenen Aktivitäten müssen in direktem Zusammenhang mit den allgemeinen und spezifischen Zielen der Aktion stehen, d. h. einem oder mehreren der oben aufgeführten Themenbereiche entsprechen, und in einer Projektbeschreibung für den gesamten Durchführungszeitraum ausführlich erläutert werden. Wichtig ist dabei, dass der Schwerpunkt der Projektaktivitäten im Rahmen dieser internationalen Aktion auf dem Aufbau und der Stärkung der Kapazitäten von Jugendorganisationen liegen muss, sodass diese besser in der Lage sind, junge Menschen hauptsächlich in den von der Aktion erfassten nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu unterstützen. Die geförderten Projekte können ein breites Spektrum an Kooperations-, Austausch-, Kommunikations- und anderen Aktivitäten von Jugendorganisationen, die mit jungen Menschen außerhalb des formalen Lernens arbeiten, umfassen, die • zur Förderung des politischen Dialogs, der Zusammenarbeit, der Vernetzung und des Austauschs von Verfahren beitragen • die strategische Zusammenarbeit zwischen Jugendorganisationen und öffentlichen Stellen, insbesondere in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern voranbringen • die Zusammenarbeit zwischen Jugendorganisationen und im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung tätigen Organisationen sowie mit auf dem Arbeitsmarkt tätigen Organisationen fördern • die Kapazitäten von Jugendräten, Jugendplattformen sowie lokalen, regionalen und nationalen Behörden, die sich mit Jugendangelegenheiten beschäftigen, verbessern, insbesondere in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern • zur Verbesserung der Verwaltung, Governance, Innovationsfähigkeit, Führungskompetenz und Internationalisierung von Jugendorganisationen in Partnerländern beitragen, insbesondere in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern • die Erarbeitung von Informations- und Sensibilisierungskampagnen durch Jugendorganisationen, insbesondere in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, sowie die Entwicklung von Informations-, Kommunikations- und Medienwerkinstrumenten unterstützen • Jugendorganisationen, insbesondere in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, dabei unterstützen, Methoden, Instrumente und Materialien für die Jugendarbeit zu entwickeln, einschließlich der Förderung von Initiativen zur Mitgestaltung und Mitkonzeption von Projekten, die eine partizipative Projektentwicklung ermöglichen • Jugendorganisationen, insbesondere in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, dabei unterstützen, neue Formen der Jugendarbeit und der Bereitstellung von Ausbildungs- und Unterstützungsangeboten zu entwickeln die nichtformale Lernmobilität erleichtern Beispiele für solche Aktivitäten sind: 392 • die Entwicklung von Instrumenten und Methoden für die sozioprofessionelle Entwicklung von Fachkräften der Jugendarbeit und Ausbildern • die Entwicklung nichtformaler Lernmethoden, insbesondere zur Förderung des Erwerbs und der Verbesserung von Kompetenzen, einschließlich der Medienkompetenz • die Entwicklung neuer Formen praktischer Ausbildungsprogramme und die Simulation von Fallbeispielen aus der Gesellschaft • die Entwicklung neuer Formen der Jugendarbeit, insbesondere die strategische Nutzung offener und flexibler Lernkonzepte, der virtuellen Zusammenarbeit und freier Lehr- und Lernmaterialien sowie eine bessere Nutzung des Potenzials von IKT • die Organisation von Veranstaltungen/Seminaren/Workshops/Austausch bewährter Verfahren für Zusammenarbeit, Vernetzung, Sensibilisierung und Peer-Learning-Zwecke • die Organisation von Mobilitätsaktivitäten für Jugendarbeiter zur Erprobung der von der Partnerschaft entwickelten Instrumente und Methoden. Die Mobilitätsaktivitäten müssen den Hauptzielen der Aktion untergeordnet sein und die Verwirklichung dieser Ziele maßgeblich fördern und unterstützen. Zusätzliche obligatorische Aktivitäten für Projekte, die auf die Region 9 (Subsahara-Afrika) ausgerichtet sind Bei Vorschlägen, die auf die Region 9 ausgerichtet sind, müssen Jugendbegegnungen und/oder Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung in den Antrag aufgenommen werden, wie nachstehend beschrieben. Jugendbegegnungen427 Jugendbegegnungen sind Treffen von Gruppen junger Menschen428 aus verschiedenen Ländern – bei dieser Aktion: aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern einerseits und aus Ländern südlich der Sahara andererseits –, die für einen kurzen Zeitraum zusammenkommen, um gemeinsam ein nichtformales Lernprogramm (Workshops, Übungen, Debatten, Rollenspiele, Simulationen, Aktivitäten im Freien usw.) zu einem Thema ihres Interesses durchzuführen.429 Eine hochwertige Jugendbegegnung: • basiert auf den eindeutig ermittelten Bedürfnissen der jungen Teilnehmer stützt sich auf deren aktive und direkte Beteiligung an der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Aktivitäten; • bezieht unterschiedliche Gruppen von Teilnehmern ein und baut auf dieser Vielfalt auf; • regt die Teilnehmenden dazu an, über Themen von gemeinsamem Interesse und Werte nachzudenken • muss über wirksame Verfahren und Regelungen verfügen, um die Sicherheit, den Schutz und die Nichtdiskriminierung der Teilnehmenden, insbesondere minderjähriger Teilnehmender, zu fördern und zu garantieren • gewährleistet, dass die teilnehmenden Organisationen die nichtformalen und informellen Lernergebnisse der Teilnehmenden anerkennen Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung Aktivitäten außerhalb der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung, die die Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben anregen, fördern und erleichtern. Dies sind beispielsweise Workshops, Treffen, Seminare oder andere Veranstaltungen, zu denen junge Menschen aus verschiedenen Ländern zusammenkommen (sowohl aus afrikanischen Ländern südlich der Sahara als auch aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern), und die ihnen Raum für Informationen, Debatten und eine aktive Beteiligung an Fragen bieten, die für ihr tägliches Leben relevant sind. Diese Aktivitäten haben folgende Zielsetzungen: • Sie sollen jungen Menschen Gelegenheiten bieten, sich zu engagieren und zu lernen, sich an der Zivilgesellschaft zu beteiligen. 427 Antragsteller, die Jugendbegegnungen mit den Regionen 1, 2 und 3 organisieren möchten: Dies ist im Rahmen der Leitaktion 1 möglich – siehe Abschnitt „Lernmobilität im Bereich Jugend“ dieses Programmleitfadens. 428 Für diese Aktion im Alter zwischen 18 und 30 Jahren. 429 Folgende Aktivitäten sind nicht möglich: Studienfahrten; Austauschaktivitäten, mit denen ein Gewinn erwirtschaftet werden soll; Austauschaktivitäten mit touristischem Charakter; Festivals; Urlaubsreisen; Konzert- und Theaterreisen, satzungsgemäße Sitzungen, von Erwachsenen für junge Menschen organisierte Schulungen. 393 • Sie sollen junge Menschen für gemeinsame Werte und Grundrechte sensibilisieren und zur Verwirklichung eines oder mehrerer der elf Europäischen Jugendziele430 beitragen. • Sie sollen junge Menschen widerstandsfähiger gegen Desinformation, Fehlinformation und Propaganda machen. • Sie sollen junge Menschen in die Lage versetzen, Einfluss auf politische Maßnahmen zu nehmen, die sich auf ihr Leben auswirken, indem sie sie mit Entscheidungsträgern auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene zusammenbringen. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Ein Projekt zum Kapazitätsaufbau im Jugendbereich besteht aus vier Phasen, die bereits vor der Auswahl des Projektvorschlags für die Förderung beginnen431, z. B. 1) Projektfindung und ‑anbahnung, 2) Projektvorbereitung, -konzeption und -planung, 3) Projektdurchführung und Überwachung der Aktivitäten und 4) Projektüberprüfung und Bewertung der Wirkung. Die teilnehmenden Organisationen und die Teilnehmer an den Aktivitäten sollten in allen Phasen eine aktive Rolle spielen und so ihre Lernerfahrung verbessern. • Findung und Anbahnung: Ermitteln Sie ein Problem, eine Notwendigkeit oder eine Chance, die Sie mit Ihrer Projektidee im Rahmen der Aufforderung thematisieren können; bestimmen Sie die zentralen Aktivitäten und die wichtigsten Ergebnisse, die von dem Projekt erwartet werden können; nennen Sie die maßgeblichen Akteure und potenziellen Partner; formulieren Sie das Ziel bzw. die Ziele des Projekts; stellen Sie sicher, dass sich das Projekt an den strategischen Zielen der teilnehmenden Organisationen orientiert; erstellen sie eine erste Planung, um das Projekt auf den Weg zu bringen, und tragen Sie die für die nächste Phase benötigten Informationen zusammen usw. • Vorbereitung, Konzeption und Planung: Stecken Sie den Projektumfang und die geeignete Vorgehensweise ab; beschreiben Sie klar die vorgeschlagene Methodik unter Wahrung der Übereinstimmung zwischen den Projektzielen und Projektaktivitäten; stellen Sie einen Zeitplan für die anfallenden Aufgaben auf; veranschlagen Sie Ihren Ressourcenbedarf, und arbeiten Sie weitere Details des Projekts aus, z. B. eine Bedarfsermittlung; legen Sie solide Ziele und Wirkungsindikatoren fest (spezifisch, messbar, erreichbar, relevant und terminiert); benennen Sie Projekt- und Lernergebnisse; Beschreibung des Arbeitsprogramms, der Aktivitätsformate, der erwarteten Wirkung und des veranschlagten Gesamtbudgets; Erstellung eines Plans für die Projektdurchführung und eines soliden und realistischen Kommunikationsplans, einschließlich strategischer Aspekte der Projektleitung, Überwachung, Qualitätskontrolle, Berichterstattung und Verbreitung der Ergebnisse; Festlegung der praktischen Modalitäten und Bestätigung der Zielgruppe(n) für die geplanten Aktivitäten; Aufstellung von Vereinbarungen mit Partnern und Abfassung des Vorschlags usw. • Durchführung und Überwachung der Aktivitäten: Planmäßige Durchführung des Projekts entsprechend den Anforderungen in Bezug auf Berichterstattung und Kommunikation; Überwachung der laufenden Aktivitäten und Bewertung der Projektleistung anhand der Projektplanung; Ermittlung und Durchführung von Korrekturmaßnahmen bei Abweichungen von der Planung und zur Behebung von Problemen und Risiken; Ermittlung von Fällen von Nichteinhaltung der festgelegten Qualitätsstandards und Durchführung von Korrekturmaßnahmen usw. • Überprüfung und Bewertung der Wirkung: Bewertung der Projektleistung anhand der Projektziele und Durchführungspläne; Bewertung der Aktivitäten und ihrer Wirkung auf unterschiedlichen Ebenen, Weitergabe und Nutzung der Projektergebnisse usw. 430 https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de. 431 Zu beachten ist, dass die vorbereitenden Maßnahmen zwar bereits vor der Einreichung des Vorschlags oder der Auswahl für die Förderung anlaufen können, es jedoch erst nach der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung möglich ist, Ausgaben zu tätigen und Projektaktivitäten durchzuführen. https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de 394 Bei der Konzeption eines Projekts zu berücksichtigende horizontale Aspekte: Neben der Erfüllung der formalen Kriterien und dem Abschluss einer nachhaltigen Kooperationsvereinbarung mit allen Projektpartnern können die folgenden Elemente dazu beitragen, die Wirkung und die hochwertige Umsetzung von Projekten zum Kapazitätsaufbau in den verschiedenen Projektphasen zu steigern. Die Antragsteller werden aufgefordert, diese Möglichkeiten und Faktoren bei der Gestaltung von Projekten ihres Projekts zu berücksichtigen. Ökologische Nachhaltigkeit Die Projekte sollten umweltfreundlich gestaltet werden und grüne Praktiken in alle Aspekte einbeziehen. Die Organisationen und Teilnehmer sollten bei der Konzeption des Projekts einen umweltfreundlichen Ansatz verfolgen, der alle Beteiligten dazu anregt, über Umweltfragen zu diskutieren und mehr darüber zu erfahren, sie zum Nachdenken darüber veranlasst, was auf den verschiedenen Ebenen getan werden kann, und Organisationen und Teilnehmer dabei unterstützt, alternative umweltfreundlichere Wege zur Durchführung der Projektaktivitäten zu finden. Inklusion und Vielfalt Mit dem Programm Erasmus+ sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion und Fairness bei allen Aktionen gefördert werden. Zur Umsetzung dieser Grundsätze wurde eine Strategie für Inklusion und Vielfalt entwickelt, um mehr Teilnehmende aus einer größeren Vielfalt von Verhältnissen zu erreichen, insbesondere Teilnehmende mit geringeren Chancen, die mit Hindernissen für die Teilnahme an europäischen Projekten konfrontiert sind. Organisationen sollten barrierefreie und inklusive Projektaktivitäten konzipieren, bei denen die Ansichten von Teilnehmern mit geringeren Chancen berücksichtigt und diese Teilnehmer während des gesamten Prozesses in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Digitale Dimension Virtuelle Zusammenarbeit und Experimente mit virtuellen und integrierten Lernangeboten sind für erfolgreiche Projekte von zentraler Bedeutung. Insbesondere wird bei den Projekten nachdrücklich empfohlen, für die Zusammenarbeit vor, während und nach den Projektaktivitäten das Europäische Jugendportal und die EU-Jugendstrategieplattform zu nutzen. Gemeinsame Werte, zivilgesellschaftliches Engagement und Teilhabe Die Projekte unterstützen aktiven Bürgersinn und Ethik und fördern die Entwicklung sozialer und interkultureller Kompetenzen, kritisches Denken und Medienkompetenz. Der Schwerpunkt liegt auch darauf, für den Kontext der Europäischen Union zu sensibilisieren und ein entsprechendes Verständnis zu vermitteln. WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR DIE BEANTRAGUNG EINES PROJEKTS ZUM KAPAZITÄTSAUFBAU IM BEREICH JUGEND ERFÜLLT SEIN? FÖRDERKRITERIEN Um für eine Erasmus-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für den Kapazitätsaufbau im Jugendbereich die folgenden Kriterien erfüllen: 395 Wer ist antragsberechtigt? Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) - Rechtsträger sein: • im Jugendbereich tätige NRO (einschließlich europäischer Jugend-NRO und nationaler Jugendräte) oder • im Jugendbereich tätige öffentliche Einrichtungen auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene • Andere öffentliche oder private Organisationen können ebenfalls teilnehmen, jedoch nicht als Koordinatoren. - rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern aus Region 1 (Westbalkan), Region 2 (Östliche Nachbarschaft432), Region 3 (Länder des südlichen Mittelmeerraums) oder Region 9 (Subsahara-Afrika) ansässig sein. Bitte beachten Sie, dass Organisationen aus afrikanischen Ländern südlich der Sahara teilnehmen können, jedoch nicht als Koordinatoren. Siehe auch Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A des Programmleitfadens. Dieselbe Organisation kann innerhalb der Frist im Rahmen derselben Aufforderung nur einen Antrag als Koordinator einreichen. Zusammensetzung von Konsortien (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen) Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens vier Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt: • mindestens ein Rechtsträger aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland • mindestens zwei Rechtsträger aus zwei verschiedenen förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, die derselben förderfähigen Region angehören, die oben unter „Wer ist antragsberechtigt?“ genannt werden. o Organisationen aus verschiedenen förderfähigen Regionen können nicht an denselben Projekten teilnehmen. Regionenübergreifende Projekte sind nicht förderfähig. Verbundene Stellen und assoziierte Partner zählen bei der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in den Ländern der antragstellenden Organisationen (Koordinator, Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) stattfinden. In begründeten Fällen können die Aktivitäten auch in anderen förderfähigen Ländern dieser Aktion stattfinden. Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 12 bis 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-YOUTH-2026-CB 432 Organisationen aus Belarus sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. Organisationen aus Armenien und Aserbaidschan können teilnehmen, jedoch nicht als Koordinatoren. 396 Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 26. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. ZUSCHLAGSKRITERIEN Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 30 Punkte) ▪ Relevanz des Vorschlags für die Ziele der Aktion ▪ Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. ▪ Inwieweit o stützt sich die Bedarfsanalyse auf überprüfbare allgemeine und spezifische Daten, die mit den konkreten Gegebenheiten der Antragsteller, Partner und Zielgruppen verbunden sind o sind die Ziele klar definiert und realistisch und betreffen Aspekte, die für die beteiligten Organisationen und die jeweiligen Zielgruppen von Bedeutung sind o ist der Vorschlag innovativ und/oder ergänzt andere von den teilnehmenden Organisationen bereits durchgeführte Initiativen o sind die Aktivitäten zum Kapazitätsaufbau klar definiert und dienen dem Ziel, die Kapazitäten der teilnehmenden Organisationen zu stärken o verbessert das Projekt die Fähigkeit von Jugendorganisationen, insbesondere in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, junge Menschen mit geringeren Chancen einzubeziehen Für Projekte, die ausschließlich auf die Region 9 ausgerichtet sind: die Relevanz der Jugendbegegnungen oder der Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung für die allgemeinen Kapazitätsaufbauziele des Projekts 397 Qualität der Projekt- konzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) ▪ Klarheit, Vollständigkeit und Qualität des Arbeitsprogramms, einschließlich angemessener Phasen für die Vorbereitung, Durchführung, Überwachung, Bewertung und Verbreitung ▪ Eignung und Qualität der zur Deckung des ermittelten Bedarfs vorgeschlagenen Methodik ▪ Übereinstimmung zwischen Projektzielen und angebotenen Aktivitäten ▪ Qualität und Wirksamkeit des Arbeitsplans, einschließlich der Frage, inwieweit die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen entsprechen ▪ Qualität der vorgeschlagenen nichtformalen Lernmethoden ▪ Qualität der Vorkehrungen zur Anerkennung und Validierung der Lernergebnisse der Teilnehmer sowie konsequenter Einsatz der europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumente ▪ Vorhandensein und Relevanz von Maßnahmen zur Qualitätskontrolle, die gewährleisten, dass die Projektdurchführung hochwertig, fristgerecht und unter Einhaltung des finanziellen Rahmens erfolgt ▪ Kostenwirksamkeit des Projekts und Zuweisung angemessener Mittel für die einzelnen Aktivitäten ▪ Nachweis der Notwendigkeit und der Eignung der Maßnahmen (sofern vorhanden) für die Auswahl und/oder Einbeziehung von Teilnehmenden in Mobilitätsaktivitäten (siehe „Schutz, Gesundheit und Sicherheit der Teilnehmenden“ in Teil A dieses Leitfadens sowie weitere Anforderungen und Empfehlungen für Mobilitätsprojekte im Rahmen der Leitaktion 1) ▪ Für Projekte, die ausschließlich auf die Region 9 ausgerichtet sind: die Angemessenheit der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität der Jugendbegegnungen oder der Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung, der Sicherheit und des Schutzes der Teilnehmenden und die Berücksichtigung tatsächlicher Mobilitätshindernisse (z. B. das Visumverfahren); die Anwendung des Grundsatzes der aktiven Beteiligung der Jugend und die geplante Einbeziehung der Teilnehmenden in alle Phasen der Jugendbegegnungen oder Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung die von den teilnehmenden Organisationen zu ergreifenden Maßnahmen zur Gewährleistung einer soliden Lerndimension der Jugendbegegnungen und Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung und der Anerkennung von Lernergebnissen (einschließlich eines Reflexionsprozesses zur Ermittlung und Dokumentation der Lernergebnisse der Teilnehmenden, möglicherweise unter Nutzung der europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumente, insbesondere des Youthpass). Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) ▪ Inwieweit - sind an dem Projekt Organisationen beteiligt, die einander ergänzen und eine angemessene Mischung darstellen, was das erforderliche Profil und die benötigten Erfahrungen und Fachkenntnisse für eine in jeder Hinsicht erfolgreiche Durchführung des Projekts betrifft - sind die Zuständigkeiten und Aufgaben so verteilt, dass das Engagement und die aktive Mitwirkung aller eingebundenen Organisationen deutlich werden ▪ Vorhandensein wirksamer Mechanismen zur Abstimmung und Kommunikation der teilnehmenden Organisationen untereinander und mit anderen maßgeblichen Akteuren 398 Wirkung (Höchstpunktzahl 20 Punkte) ▪ Qualität der Maßnahmen zur Bewertung der Projektergebnisse ▪ Mögliche Wirkung des Projekts: - auf Teilnehmer und teilnehmende Organisationen während und nach der Projektlaufzeit - auf die von den teilnehmenden Organisationen erworbene Fähigkeit, junge Menschen zu stärken und ihre aktive Beteiligung an Aktivitäten außerhalb des Projekts zu fördern - über die unmittelbar an einem Projekt teilnehmenden Organisationen und Personen hinaus auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder internationaler Ebene ▪ Qualität der geplanten Verbreitungsmaßnahmen: Eignung und Qualität von Maßnahmen zur Weitergabe der Projektergebnisse bei den teilnehmenden Organisationen und darüber hinaus ▪ Sofern relevant, eine Beschreibung, wie die erstellten Materialien, Dokumente und Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden ▪ Qualität der Pläne, die die Nachhaltigkeit des Projekts gewährleisten sollen: Potenzial zur Entwicklung einer anhaltenden Wirkung und zur Erzielung von Ergebnissen, nachdem die EU- Finanzhilfe aufgebraucht ist ▪ Für Projekte, die ausschließlich auf die Region 9 ausgerichtet sind: das Ausmaß, in dem die Jugendbegegnungen oder die Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung einen echten Nutzen für die teilnehmenden Organisationen und die einzelnen Teilnehmenden mit sich bringen und potenziell umfassendere Auswirkungen haben (z. B. auf lokaler, regionaler, nationaler oder transnationaler Ebene) Die Vorschläge kommen nur dann für eine Förderung in Betracht, wenn sie mindestens 60 Punkte erreichen. Außerdem muss jeweils mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der oben genannten Kategorien von Zuschlagskriterien erreicht werden (d. h. mindestens 15 Punkte in den Kategorien „Relevanz des Projekts“ und „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ 10 Punkte in den Kategorien „Qualität der Zusammensetzung der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und „Wirkung“). Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. Innerhalb der Beschränkungen bestehender nationaler und europäischer Rechtsrahmen sind die Ergebnisse als freie Lehr- und Lernmaterialien (OER) zugänglich zu machen und auf einschlägigen Plattformen der jeweiligen Berufs- oder Branchenverbände oder der zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Im Vorschlag wird erläutert, wie die erstellten Daten, Materialien, audiovisuellen Medien und Aktivitäten auf sozialen Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden. ERWARTETE WIRKUNG Die geförderten Projekte sollten belegen, welche Wirkung sie voraussichtlich entfalten, indem sie die Fähigkeit von Jugendorganisationen, insbesondere in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, verbessern, damit diese • zu den Prioritäten „Engage-Connect-Empower“ der EU-Jugendstrategie 2019-2027, der Europäischen Jugendarbeitsagenda und des Aktionsplans für die Jugend im Rahmen des auswärtigen Handelns der EU (2022- 2027)433 beitragen • auf den Ergebnissen der europäischen Jugendziele, des Jugenddialogs und anderer Jugendprojekte aufbauen 433 https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/youth/youth-action-plan_en?prefLang=de&etrans=de. https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/youth/youth-action-plan_en?prefLang=de&etrans=de 399 • die Beteiligung junger Menschen am demokratischen Leben im Hinblick auf eine aktive Bürgerschaft und Auseinandersetzung mit Entscheidungsträgern (Befähigung, neue Kompetenzen, Einbeziehung junger Menschen in die Projektkonzeption usw.), insbesondere in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, verbessern • die Kapazitäten für Innovation und Unternehmertum in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern verbessern • transnational arbeiten und gleichzeitig Inklusion, Solidarität und Nachhaltigkeit sicherstellen • das Lernen und die Zusammenarbeit zwischen jungen Menschen und Entscheidungsträgern auf transnationaler Ebene, insbesondere in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, begünstigen und dazu beitragen • vorhandene Verfahren und die bestehende Reichweite über die Partnerschaft hinaus ausweiten und dabei auch sinnvollen Gebrauch von digitalen Mitteln machen, um die Verbindung unter allen Umständen, auch in abgelegenen, isolierten oder abgeschlossenen Situationen, aufrechtzuerhalten • die Ergebnisse für lokale Gemeinschaften nutzbar machen, Arbeitsmöglichkeiten schaffen und innovative Ideen fördern, die in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in anderen Kontexten repliziert und erweitert werden könnten • den Nachweis für die Inklusion und den Zugang von Zielgruppen mit geringeren Chancen und Personen in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern erbringen • neue Instrumente und nichtformale Lernmethoden, insbesondere zur Förderung des Erwerbs und der Verbesserung von Kompetenzen, einschließlich der Medienkompetenz, und innovative Verfahren, insbesondere in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, entwickeln • die Ergebnisse effektiv und ansprechend unter jungen Menschen, die an Jugendorganisationen beteiligt sind, verbreiten. • Bei Projekten, die ausschließlich auf die Region 9 ausgerichtet sind, und im Einklang mit den Zielen der Leitinitiative zur Mobilität junger Menschen in Afrika sollten die geplanten Jugendbegegnungen oder Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung die Befähigung junger afrikanischer Menschen unterstützen, z. B. im Hinblick auf nachhaltige Beschäftigungsfähigkeit und aktive Bürgerschaft, sowie den politischen Dialog, die Koordinierung und die Valorisierung der Zusammenarbeit zwischen afrikanischen und europäischen Partnern stärken. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Die Finanzhilfe wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt. Dies bedeutet, dass ein Festbetrag auf der Grundlage eines Pauschalbetrags oder einer nicht an Kosten geknüpften Finanzierung ausgezahlt wird. Der Betrag wird von der gewährenden Behörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets und eines Fördersatzes von 80 % festgesetzt. Projekte, die auf die Regionen 1, 2 und 3 ausgerichtet sind: Die maximale EU-Finanzhilfe je Projekt beläuft sich auf 300 000 EUR. Projekte, die auf die Region 9 (Subsahara-Afrika) ausgerichtet sind: Die maximale EU-Finanzhilfe je Projekt beläuft sich auf 450 000 EUR, einschließlich der Jugendbegegnungen und Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung. Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Finanzhilfen oder Preisgeldern ist nicht zulässig. Kosten für Freiwilligenarbeit sind nicht zulässig. WIE WIRD DER PAUSCHALBETRAG FÜR DAS PROJEKT BESTIMMT? • Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete434 gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.). • Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten. 434 Ein Arbeitspaket ist definiert als eine Reihe von Aktivitäten, die zur Erreichung gemeinsamer spezifischer Ziele beitragen. 400 • Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung der veranschlagten Kosten vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Stellen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist. • Die beschriebenen Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen. Für Projekte, die ausschließlich auf die Region 9 ausgerichtet sind: Die Bewerbungen müssen ein spezifisches Arbeitspaket pro Jugendbegegnung oder Aktivität zur Förderung der Jugendbeteiligung vorsehen. Die Mittelausstattung dieses Arbeitspakets muss in Bezug auf die Anzahl der Mobilitätsmaßnahmen mit den vorgeschlagenen Projektergebnissen übereinstimmen, wobei alle anderen Faktoren, die Dauer der vorgeschlagenen Aktivitäten, die Reisekosten und die etwaigen außergewöhnlichen Kosten gebührend zu berücksichtigen sind. Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Beachtung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag, Fördersatz, förderfähige Gesamtkosten usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. 401 KAPAZITÄTSAUFBAU IM BEREICH SPORT Projekte zum Kapazitätsaufbau sind internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen im Bereich Sport tätigen Organisationen in Programmländern und in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in den Regionen 1 (Westbalkan) und 2 (Östliche Nachbarschaft). Sie zielen darauf ab, sportliche Aktivitäten und politische Maßnahmen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu unterstützen, und zwar als Mittel zur Förderung von Werten sowie als pädagogisches Instrument zur Förderung der persönlichen und sozialen Entwicklung des Einzelnen und zum Aufbau von Gemeinschaften mit stärkerem Zusammenhalt. ZIELE DER AKTION Die Aktion soll: • die Kapazitäten von Breitensportorganisationen erhöhen; • zur Ausübung von Sport und körperlicher Betätigung in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern ermutigen; • soziale Inklusion durch Sport fördern; • positive Werte durch den Sport fördern (z. B. Fairplay, Toleranz, Teamgeist); • die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Regionen der Welt über gemeinsame Initiativen fördern. THEMENBEREICHE/SPEZIFISCHE ZIELE Die Vorschläge sollten sich auf bestimmte Themenbereiche konzentrieren, die in der Programmierungsphase festgelegt werden. Beispiele für besonders relevante Bereiche sind: • Förderung gemeinsamer Werte, der Nichtdiskriminierung und der Gleichstellung der Geschlechter durch den Sport; • Entwicklung der Fähigkeiten (durch Sport), die zur Verbesserung der sozialen Einbindung benachteiligter Gruppen erforderlich sind (z. B. Unabhängigkeit, Führungsqualitäten usw.); • Integration von Migranten; • Aussöhnung nach Konflikten. AKTIVITÄTEN Die vorgeschlagenen Aktivitäten müssen in direktem Zusammenhang mit den allgemeinen und spezifischen Zielen der Aktion stehen, d. h. einem oder mehreren der oben aufgeführten Themenbereiche entsprechen, und in einer Projektbeschreibung für den gesamten Durchführungszeitraum ausführlich erläutert werden. Schließlich muss der Schwerpunkt der Projektaktivitäten im Rahmen dieser internationalen, weltweiten Aktion auf dem Aufbau und der Stärkung der Kapazitäten von Sportorganisationen hauptsächlich in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern aus Region 1 oder Region 2 liegen. Die geförderten Projekte können ein breites Spektrum an Kooperations-, Austausch-, Kommunikations- und anderen Aktivitäten umfassen, beispielsweise: • Schaffung und Entwicklung von Netzwerken zwischen Organisationen/Ländern/Regionen; • Entwicklung und Umsetzung des Austauschs von bewährten Verfahren/Ideen; • Durchführung gemeinsamer sportlicher Aktivitäten und pädagogischer Begleitveranstaltungen; • Einführung, Erprobung, Austausch und Umsetzung neuer Formen nichtformaler Lernmethoden, -werkzeuge, -verfahren und -materialien durch praktische Ausbildung und Mobilität von Sportfachkräften; • Sensibilisierung für Fragen der Diskriminierung von benachteiligten Gruppen im Sport; • Unterstützung des Aufbaus einer engagierten und aktiven Zivilgesellschaft. 402 EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Ein Projekt zum Aufbau von Kapazitäten im Sportbereich besteht aus vier Phasen, die vor der Auswahl des Projektvorschlags für eine Finanzierung beginnen435: Projektermittlung und -initiierung, Projektvorbereitung, -entwurf und -planung, Projektdurchführung und -überwachung sowie Projektüberprüfung und Folgenabschätzung. Die teilnehmenden Organisationen und die Teilnehmer an den Aktivitäten sollten in allen Phasen eine aktive Rolle spielen und so ihre Lernerfahrung verbessern. • Findung und Anbahnung: Ermitteln Sie ein Problem, eine Notwendigkeit oder eine Chance, die Sie mit Ihrer Projektidee im Rahmen der Aufforderung thematisieren können; bestimmen Sie die zentralen Aktivitäten und die wichtigsten Ergebnisse, die von dem Projekt erwartet werden können; nennen Sie die maßgeblichen Akteure und potenziellen Partner; formulieren Sie das Ziel bzw. die Ziele des Projekts; stellen Sie sicher, dass sich das Projekt an den strategischen Zielen der teilnehmenden Organisationen orientiert; erstellen Sie eine erste Planung, um das Projekt auf den Weg zu bringen, und tragen Sie die für die nächste Phase benötigten Informationen zusammen usw. • Vorbereitung, Entwurf und Planung: Stecken Sie den Projektumfang und die geeignete Vorgehensweise ab; beschreiben Sie klar die vorgeschlagene Methodik unter Wahrung der Übereinstimmung zwischen den Projektzielen und Projektaktivitäten; stellen Sie einen Zeitplan für die anfallenden Aufgaben auf; veranschlagen Sie Ihren Ressourcenbedarf, und arbeiten Sie weitere Details des Projekts aus, z. B. eine Bedarfsermittlung; legen Sie solide Ziele und Wirkungsindikatoren fest (spezifisch, messbar, erreichbar, relevant und terminiert); benennen Sie Projekt- und Lernergebnisse; Beschreibung des Arbeitsprogramms, der Aktivitätsformate, der erwarteten Wirkung und des veranschlagten Gesamtbudgets; Erstellung eines Plans für die Projektdurchführung und eines soliden und realistischen Kommunikationsplans, einschließlich strategischer Aspekte der Projektleitung, Überwachung, Qualitätskontrolle, Berichterstattung und Verbreitung der Ergebnisse; Festlegung der praktischen Modalitäten und Bestätigung der Zielgruppe(n) für die geplanten Aktivitäten; Abschluss von Vereinbarungen mit Partnern und Ausarbeitung des Vorschlags usw. • Durchführung und Überwachung der Aktivitäten: Planmäßige Durchführung des Projekts entsprechend den Anforderungen in Bezug auf Berichterstattung und Kommunikation; Überwachung der laufenden Aktivitäten und Bewertung der Projektleistung anhand der Projektplanung; Ermittlung und Durchführung von Korrekturmaßnahmen bei Abweichungen von der Planung und zur Behebung von Problemen und Risiken; Bestimmung von Abweichungen von den festgelegten Qualitätsnormen und Durchführung von Korrekturmaßnahmen usw. • Überprüfung und Bewertung der Wirkung: Bewertung der Projektleistung anhand der Projektziele und Durchführungspläne; Bewertung der Aktivitäten und ihrer Wirkung auf unterschiedlichen Ebenen, Weitergabe und Nutzung der Projektergebnisse usw. Bei der Konzeption des Projekts zu berücksichtigende horizontale Aspekte Neben der Erfüllung der formalen Kriterien und dem Abschluss einer nachhaltigen Kooperationsvereinbarung mit allen Projektpartnern können die folgenden Elemente dazu beitragen, die Wirkung und die hochwertige Umsetzung von Projekten zum Kapazitätsaufbau in den verschiedenen Projektphasen zu steigern. Die Antragsteller werden aufgefordert, diese Möglichkeiten und Faktoren bei der Gestaltung von Projekten ihres Projekts zu berücksichtigen. Inklusion und Vielfalt Mit dem Programm Erasmus+ sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion und Fairness bei allen Programmaktionen gefördert werden. Zur Umsetzung dieser Grundsätze wurde die Strategie für Inklusion und Vielfalt entwickelt, um mehr Teilnehmende aus einer größeren Vielfalt von Verhältnissen zu erreichen, insbesondere 435 Zu beachten ist, dass die vorbereitenden Maßnahmen zwar bereits vor der Einreichung des Vorschlags oder der Auswahl für die Förderung anlaufen können, es jedoch erst nach der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung möglich ist, Ausgaben zu tätigen und Projektaktivitäten durchzuführen. 403 Teilnehmende mit geringeren Chancen, die mit Hindernissen für die Teilnahme an europäischen Projekten konfrontiert sind. Organisationen sollten barrierefreie und inklusive Projektaktivitäten konzipieren, bei denen die Ansichten von Teilnehmern mit geringeren Chancen berücksichtigt und diese Teilnehmer während des gesamten Prozesses in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Ökologische Nachhaltigkeit Die Projekte sollten umweltfreundlich gestaltet werden und grüne Praktiken in alle Aspekte einbeziehen. Die Organisationen und Teilnehmer sollten bei der Konzeption des Projekts einen umweltfreundlichen Ansatz verfolgen, der alle Beteiligten dazu anregt, über Umweltfragen zu diskutieren und mehr darüber zu erfahren, sie zum Nachdenken darüber veranlasst, was auf den verschiedenen Ebenen getan werden kann, und Organisationen und Teilnehmer dabei unterstützt, alternative umweltfreundlichere Wege zur Durchführung der Projektaktivitäten zu finden. Digitale Dimension Virtuelle Zusammenarbeit und Experimente mit virtuellen und integrierten Lernangeboten sind für erfolgreiche Projekte von zentraler Bedeutung. Gemeinsame Werte, zivilgesellschaftliches Engagement und Teilhabe Die Projekte unterstützen aktiven Bürgersinn und Ethik und fördern die Entwicklung sozialer und interkultureller Kompetenzen, kritisches Denken und Medienkompetenz. Der Schwerpunkt liegt auch darauf, für den Kontext der Europäischen Union zu sensibilisieren und ein entsprechendes Verständnis zu vermitteln. WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR DIE BEANTRAGUNG EINES PROJEKTS ZUM KAPAZITÄTSAUFBAU IM BEREICH SPORT ERFÜLLT SEIN? FÖRDERKRITERIEN Um für eine Erasmus-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für den Kapazitätsaufbau im Bereich Sport die folgenden Kriterien erfüllen: Wer ist antragsberechtigt? Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) - Rechtsträger (öffentliche oder private Einrichtungen) sein - im Sportbereich tätig sein - ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder in einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland der Region 1 (Westbalkan) oder Region 2 (Östliche Nachbarschaft)436 haben. Der Koordinator des Konsortiums muss eine gemeinnützige Organisation sein. Beispiele für solche Organisationen sind: • für den Sportbereich zuständige lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen • lokale, regionale, nationale, europäische oder internationale Sportorganisationen • Nationale Olympische Komitees oder nationale Sportverbände • Organisationen, die die Initiative „Sport für alle“ vertreten • Organisationen zur Förderung körperlicher Aktivität • Organisationen für aktive Freizeitgestaltung 436 Organisationen aus Belarus sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. Organisationen aus Armenien und Aserbaidschan können teilnehmen, jedoch nicht als Koordinatoren. 404 Zusammensetzung von Konsortien Projekte zum Kapazitätsaufbau sind transnationale Projekte, an denen mindestens vier Organisationen aus mindestens drei Ländern beteiligt sind und bei denen die folgenden Bedingungen eingehalten sind: - Mindestens eine und höchstens zwei Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern. Wenn zwei Organisationen beteiligt sind, dürfen diese nicht aus demselben EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland stammen. - Mindestens zwei Organisationen aus mindestens einem förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittland der Region 1 (Westbalkan) oder der Region 2 (Östliche Nachbarschaft). Organisationen aus den Regionen 1 und 2 können sich nicht an demselben Vorschlag beteiligen (d. h. Partnerschaften, die die Regionen 1 und 2 umfassen, sind nicht förderfähig). Die Anzahl der Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern darf nicht höher sein als die Anzahl der Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Verbundene Stellen und assoziierte Partner zählen bei der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivität muss in den Ländern der an der Aktivität beteiligten Organisationen stattfinden, außer in hinreichend begründeten Fällen, die mit den Zielen der Aktion zusammenhängen. Darüber hinaus gilt: - Aktivitäten können auch an dem Ort stattfinden, an dem ein Organ der Europäischen Union seinen Sitz hat, selbst wenn an dem Projekt keine Organisation aus dem Gastland dieses Organs beteiligt ist. - Aktivitäten zur Weitergabe und Verbreitung von Ergebnissen können auch auf einschlägigen themenbezogenen länderübergreifenden Veranstaltungen/Konferenzen in anderen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern oder nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern durchgeführt werden. Projektdauer Projekte zum Kapazitätsaufbau sollten in der Regel zwischen 12 und 36 Monaten dauern. Die Dauer muss bei der Antragstellung je nach Projektziel und Art der im betreffenden Zeitraum geplanten Aktivitäten angeben werden. Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen. Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-SPORT-2026-CB Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 5. März um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit), einreichen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. ERWARTETE WIRKUNG Die geförderten Projekte sollten belegen, welche Wirkung sie voraussichtlich entfalten, indem sie: • die Teilnahme und die Kapazitäten von Breitensportorganisationen erhöhen; 405 • die Teilnahme von Frauen an Sport und körperlicher Betätigung steigern; • die soziale Einbindung benachteiligter Gruppen verbessern; • die Fähigkeit des Sportsektors verbessern, transnational und unter Berücksichtigung von Inklusion, Solidarität und Nachhaltigkeit zu arbeiten; • das Lernen und die Zusammenarbeit zwischen Sportlern und Entscheidungsträgern auf transnationaler Ebene, insbesondere in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, begünstigen und dazu beitragen; • die Ergebnisse effektiv und ansprechend unter Sportlern, die an Sportorganisationen beteiligt sind, verbreiten. ZUSCHLAGSKRITERIEN Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 30 Punkte) • Relevanz des Vorschlags für die Ziele der Aktion • ist der Vorschlag relevant für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung • Inwieweit o sind die Ziele klar definiert und realistisch und betreffen Aspekte, die für die beteiligten Organisationen und die jeweiligen Zielgruppen von Bedeutung sind o ist der Vorschlag innovativ und/oder ergänzt andere von den teilnehmenden Organisationen bereits durchgeführte Initiativen o sind die Aktivitäten zum Kapazitätsaufbau klar definiert und dienen dem Ziel, die Kapazitäten der teilnehmenden Organisationen zu stärken Qualität der Projekt- konzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 20 Punkte) • Klarheit, Vollständigkeit und Qualität des Arbeitsprogramms, einschließlich angemessener Phasen für die Vorbereitung, Durchführung, Überwachung, Bewertung und Verbreitung • Eignung und Qualität der zur Deckung des ermittelten Bedarfs vorgeschlagenen Methodik • Übereinstimmung zwischen Projektzielen und vorgeschlagenen Aktivitäten • Qualität und Wirksamkeit des Arbeitsplans, einschließlich der Frage, inwieweit die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen entsprechen • Qualität der ggf. vorgeschlagenen nichtformalen Lernmethoden • Vorhandensein und Relevanz von Maßnahmen zur Qualitätskontrolle, die gewährleisten, dass die Projektdurchführung hochwertig, fristgerecht und unter Einhaltung des finanziellen Rahmens erfolgt • Kostenwirksamkeit des Projekts und Zuweisung angemessener Mittel für die einzelnen Aktivitäten Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Inwieweit • sind an dem Projekt Organisationen beteiligt, die einander ergänzen und eine angemessene Mischung darstellen, was das erforderliche Profil und die benötigten Erfahrungen und Fachkenntnisse für eine in jeder Hinsicht erfolgreiche Durchführung des Projekts betrifft • sind die Zuständigkeiten und Aufgaben so verteilt, dass das Engagement und die aktive Mitwirkung aller eingebundenen Organisationen deutlich werden • Vorhandensein wirksamer Mechanismen zur Abstimmung und Kommunikation der teilnehmenden Organisationen untereinander und mit anderen maßgeblichen Akteuren 406 Wirkung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) • Qualität der Maßnahmen zur Bewertung der Projektergebnisse • mögliche Wirkung des Projekts o auf Teilnehmer und teilnehmende Organisationen während und nach der Projektlaufzeit o über die unmittelbar an einem Projekt teilnehmenden Organisationen und Personen hinaus auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder internationaler Ebene • Qualität der geplanten Verbreitungsmaßnahmen: Eignung und Qualität von Maßnahmen zur Weitergabe der Projektergebnisse bei den teilnehmenden Organisationen und darüber hinaus • Sofern relevant, wird in dem Vorschlag erläutert, wie die erstellten Materialien, Dokumente und Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden • Qualität der Pläne, die die Nachhaltigkeit des Projekts gewährleisten sollen: Potenzial zur Entwicklung einer anhaltenden Wirkung und zur Erzielung von Ergebnissen, nachdem die EU-Finanzhilfe aufgebraucht ist. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 60 Punkte (von 100 Punkten) erreichen. Außerdem muss jeweils mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der oben genannten Kategorien von Zuschlagskriterien erreicht werden. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. Innerhalb der Beschränkungen bestehender nationaler und europäischer Rechtsrahmen sind die Ergebnisse als freie Lehr- und Lernmaterialien (OER) zugänglich zu machen und auf einschlägigen Plattformen der jeweiligen Berufs- oder Branchenverbände oder der zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Im Vorschlag wird erläutert, wie die erstellten Daten, Materialien, audiovisuellen Medien und Aktivitäten auf sozialen Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Kostenvoranschlags für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Die gewährende Behörde setzt den Pauschalbetrag für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Vorschlags, des Bewertungsergebnisses, der Fördersätze und des in der Aufforderung festgelegten Höchstbetrags der Finanzhilfe fest. Die EU-Finanzhilfe pro Projekt sollte zwischen 100 000 EUR und 200 000 EUR liegen. Wie wird der Pauschalbetrag für das Projekt bestimmt? Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen: a) Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, 407 „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.). b) Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten. c) Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung der veranschlagten Kosten vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Stellen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist. d) Die beschriebenen Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen. Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Der Kofinanzierungssatz von 80 % wird auf die nach der Bewertung ermittelten geschätzten förderfähigen Gesamtkosten angewandt. Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag der Finanzhilfe usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. 408 GEMEINNÜTZIGE EUROPÄISCHE SPORTVERANSTALTUNGEN ZIELE DER AKTION Mit dieser Aktion soll die Organisation von Sportveranstaltungen mit europäischer Dimension in den folgenden Bereichen unterstützt werden: • ehrenamtliches Engagement im Sport • soziale Inklusion durch Sport • Kampf gegen Diskriminierung im Sport, einschließlich der Förderung der Geschlechtergleichstellung • Förderung eines gesunden Lebensstils für alle: die Projekte im Rahmen dieser Prioritätsachse werden sich hauptsächlich auf folgende Bereiche konzentrieren: a) Umsetzung der drei Säulen der Initiative HealthyLifestyle4All; b) Umsetzung der Empfehlung des Rates zu gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität und der EU- Leitlinien für körperliche Aktivität; c) Unterstützung bei der Durchführung der Europäischen Woche des Sports; d) Förderung von Sport und körperlicher Betätigung als Mittel für eine bessere Gesundheit; e) Förderung aller Aktivitäten, die zu sportlicher und körperlicher Betätigung anregen; f) Förderung des traditionellen Sports und traditioneller Spiele. Die im Rahmen dieser Aktion ausgewählten Projekte müssen sich auf eines dieser Ziele konzentrieren. Sie können sich auch mit den anderen Zielen befassen, aber das Hauptziel muss klar erkennbar und im Vorschlag vorrangig sein. Obwohl das Hauptziel dieser Aktion darin besteht, die Organisation von Sportveranstaltungen zu unterstützen, können diesen Veranstaltungen andere Aktivitäten (Workshops, Schulungen, Treffen oder andere relevante Aktivitäten) vorausgehen oder folgen, um die Veranstaltung vorzubereiten oder ihren dauerhaften Nutzen sicherzustellen. Mit dieser Aktion wird finanzielle Unterstützung für die Organisation folgender Maßnahmen bereitgestellt: - Europäische lokale Sportveranstaltungen - Europaweite Sportveranstaltungen - Große europäische Sportveranstaltungen Große europäische Sportveranstaltungen zielen auf eine sehr große Wirkung ab und umfassen Folgemaßnahmen, um sicherzustellen, dass sie dauerhaft einen gesellschaftlichen Nutzen entfalten und die Inklusion durch Sport fördern. WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR EINEN ANTRAG FÜR GEMEINNÜTZIGE EUROPÄISCHE SPORTVERANSTALTUNGEN ERFÜLLT SEIN? FÖRDERKRITERIEN Um für eine Erasmus+-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen die folgenden Kriterien erfüllen: 409 Wer ist antragsberechtigt? Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) - Rechtsträger (öffentliche oder private Stellen) sein - in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein - im Sportbereich tätig sein Beispiele (Liste nicht erschöpfend): • für den Sportbereich zuständige lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen • lokale, regionale, nationale, europäische oder internationale Sportorganisationen • Nationale Olympische Komitees oder nationale Sportverbände • Organisationen, die die Initiative „Sport für alle“ vertreten • Organisationen zur Förderung körperlicher Aktivität • Organisationen für aktive Freizeitgestaltung • Organisationen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend Zusammensetzung von Konsortien Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen sind transnationale Veranstaltungen unter Beteiligung von: • Europäische lokale Veranstaltungen (Typ I): mindestens drei Organisationen aus drei Ländern und höchstens fünf Organisationen aus fünf Ländern, die EU- Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer sind. • Europäische lokale Veranstaltungen (Typ II): Mindestens sechs Organisationen aus sechs verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern. • Europaweite Veranstaltungen: Mindestens zehn Organisationen (ein einzelner Antragsteller + neun teilnehmende Organisationen, die als assoziierte Partner auftreten) aus zehn verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern. • Europäische Großveranstaltungen: mindestens 15 Organisationen (ein einzelner Antragsteller + 14 teilnehmende Organisationen, die als assoziierte Partner auftreten) aus 15 verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern. Die Zusammensetzung des Konsortiums muss die Anforderungen für die beantragte Finanzhilfe erfüllen. 410 Förderfähige Aktivitäten Bei den europäischen lokalen Veranstaltungen (Typ I und II) müssen gemeinnützige Sportveranstaltungen in jedem an dem Projekt beteiligten EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland stattfinden. Bei der europaweiten Veranstaltung findet eine einzige Sportveranstaltung in dem Land der Niederlassung des Koordinators statt; ist dies nicht der Fall, ist dies im Antrag hinreichend zu begründen. In diesem Fall kann die Veranstaltung in dem Land stattfinden, in dem eine der teilnehmenden Organisationen ihren Sitz hat. Bei der europäischen Großveranstaltung müssen die Aktivitäten in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland stattfinden. Die Sportveranstaltung muss mindestens sieben verschiedene Sportarten präsentieren und Aktivitäten umfassen, die während des gesamten Jahres im Anschluss an die Veranstaltung umgesetzt werden, um dauerhaft einen gesellschaftlichen Nutzen (z. B. in den Bereichen Soziales, Bildung, Umwelt, Gesundheit) und die Förderung der Inklusion durch Sport zu gewährleisten. Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 12 oder 18 Monate dauern, entsprechend dem Projektziel und der Art der im betreffenden Zeitraum geplanten Aktivitäten. Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen. Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA): Europäische lokale Veranstaltungen (Typ I und II) und europaweite Veranstaltungen: • Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-SPORT-2026-SNCESE. Europäische Großveranstaltungen: • Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-SPORT-2026-LSNCESE. Wann ist der Antrag zu stellen? Europäische lokale Veranstaltungen (Typ I und II) und europaweite Veranstaltungen:: Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 5. März um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Europäische Großveranstaltungen: Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 22. Januar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Die EU-Finanzhilfe wird Organisationen gewährt, die für die Vorbereitung, Organisation und Nachbereitung von Sportveranstaltungen zuständig sind. Folgende Standardaktivitäten werden unterstützt (Liste nicht erschöpfend): • Vorbereitung und Organisation der Veranstaltung • Organisation von Bildungsaktivitäten für Sportler, Trainer, Organisatoren und Freiwillige im Vorfeld einer Veranstaltung • Organisation von Aktivitäten am Rande der Sportveranstaltung (Konferenzen, Seminare) • Schulung von Freiwilligen • Durchführung von Aktivitäten mit nachhaltiger Wirkung (Bewertungen, Konzeption von Zukunftsplänen) • Kommunikationsaktivitäten mit Bezug zum Thema der Veranstaltung 411 Die folgenden Sportveranstaltungen werden im Rahmen dieser Aktion nicht unterstützt: • Von nationalen, europäischen oder internationalen Sportverbänden/-ligen regelmäßig durchgeführte Wettbewerbe (nationale, Europa- oder Weltmeisterschaften), es sei denn, die finanzielle Unterstützung wird für die Organisation von Nebenaktivitäten beantragt, die sich an große Bevölkerungsgruppen richten ERWARTETE WIRKUNG Mit der Aktion soll folgende Wirkung erzielt werden: • verstärktes Bewusstsein für die Rolle des Sports bei der Förderung von sozialer Inklusion, Chancengleichheit und gesundheitsfördernder körperlicher Betätigung • verstärkte Beteiligung an sportlichen und körperlichen Aktivitäten und an Freiwilligentätigkeit ZUSCHLAGSKRITERIEN Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit • ist der Vorschlag relevant für die Ziele und Prioritäten der Aktion • Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. • beruht der Vorschlag auf einer fundierten und angemessenen Bedarfsanalyse • ist der Vorschlag innovativ • ergänzt der Vorschlag andere von den teilnehmenden Organisationen bereits durchgeführte Initiativen • erbringt der Vorschlag einen Mehrwert auf EU-Ebene durch Ergebnisse, die nicht erzielt werden könnten, wenn die Aktivitäten von einem einzelnen Land durchgeführt würden Qualität der Projekt- konzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Inwieweit • ist der Projektarbeitsplan klar, vollständig und wirksam und sieht angemessene Phasen für die Vorbereitung, Durchführung, Überwachung, Bewertung und Weitergabe der Projektergebnisse vor • ist das Projekt kostenwirksam und weist angemessene Mittel für die einzelnen Aktivitäten zu • ist die vorgeschlagene Methodik klar, angemessen und realisierbar • werden relevante Maßnahmen zur Qualitätskontrolle vorgeschlagen, die gewährleisten, dass die Projektdurchführung hochwertig, fristgerecht und unter Einhaltung des finanziellen Rahmens erfolgt • sind digitale Instrumente und Lernmethoden in das Projekt integriert, um die physischen Aktivitäten zu ergänzen und die Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen zu verbessern • sind die Veranstaltungen eindeutig im Einklang mit dem Ziel der Aktion und der Zielgruppe konzipiert 412 Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) Inwieweit • weist das Projekt eine angemessene Mischung in Bezug auf das Profil und das Fachwissen der teilnehmenden Organisationen auf, um alle Projektziele erfolgreich zu verwirklichen • verdeutlicht die vorgeschlagene Aufgabenverteilung das Engagement und die aktive Mitwirkung aller teilnehmenden Organisationen • beinhaltet der Vorschlag wirksame Mechanismen zur Koordinierung und Kommunikation der teilnehmenden Organisationen untereinander und mit anderen maßgeblichen Akteuren • ist die Rolle jeder teilnehmenden Organisation bei konkreten Veranstaltungen klar beschrieben und begründet Wirkung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) Inwieweit • hat jede Sportveranstaltung das Potenzial, Teilnehmende aus der/den Zielgruppe(n) anzusprechen • enthält der Projektvorschlag konkrete und logische Schritte zur Integration der Projektergebnisse in die reguläre Arbeit der teilnehmenden Organisationen • hat das Projekt das Potenzial einer positiven Wirkung auf die Teilnehmer und die teilnehmenden Organisationen sowie auf die breitere Gemeinschaft • haben die erwarteten Projektergebnisse das Potenzial einer Nutzung außerhalb der am Projekt teilnehmenden Organisationen während und nach der Projektlaufzeit und auf lokaler, regionaler, nationaler oder europäischer Ebene • beinhaltet der Projektvorschlag angemessene Pläne und Methoden zur Bewertung der Projektergebnisse • enthält der Projektvorschlag konkrete und wirksame Schritte, um die Projektergebnisse innerhalb der teilnehmenden Organisationen bekannt zu machen, die Ergebnisse an andere Organisationen und die Öffentlichkeit weiterzugeben und öffentlich auf die Finanzierung durch die Europäische Union hinzuweisen • umfasst der Projektvorschlag konkrete und wirksame Schritte, um die Nachhaltigkeit des Projekts und seine Fähigkeit zu gewährleisten, auch nach Ausschöpfung der EU-Finanzhilfe weiterhin Wirkung zu entfalten und Ergebnisse zu erzielen Die Vorschläge kommen nur dann für eine Förderung in Betracht, wenn sie mindestens 60 Punkte erreichen. Außerdem muss jeweils mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der oben genannten Kategorien von Zuschlagskriterien erreicht werden. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Die Zuschüsse für gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen werden – außer für die Kategorie „europäische Großveranstaltung“ – in Form von Pauschalbeträgen gewährt. Die Höhe des festen Pauschalbetrags richtet sich nach der Anzahl der Veranstaltungen und der Anzahl der am Projekt beteiligten Organisationen. 413 Die Antragsteller wählen zwischen den folgenden vorab festgelegten Beträgen je nach der Anzahl der Veranstaltungen und der Anzahl der am Projekt beteiligten Organisationen: Kategorie von Sportveranstaltungen Fester Pauschalbetrag Europäische lokale Veranstaltungen: Mindestens eine Veranstaltung pro Land. Typ I: mindestens drei Organisationen aus drei verschiedenen förderfähigen Ländern und höchstens fünf Organisationen aus fünf verschiedenen förderfähigen Ländern. 200 000 EUR Typ II: mindestens sechs Organisationen aus sechs verschiedenen förderfähigen Ländern. 300 000 EUR Europaweite Veranstaltungen: eine einzige Veranstaltung mit mindestens zehn teilnehmenden Organisationen aus mindestens zehn verschiedenen förderfähigen Ländern (einschließlich der antragstellenden Organisation). 450 000 EUR Europäische Großveranstaltungen: eine Veranstaltung mit mindestens 15 Organisationen aus 15 verschiedenen förderfähigen Ländern 1 000 000 EUR bis 1 500 000 EUR a) Europäische lokale Veranstaltungen (Typ I): 200 000 EUR Die Vorschläge betreffen Projekte mit mehreren Begünstigten, bei denen alle Kosten von der antragstellenden Organisation und den Partnerorganisationen getragen werden müssen. Die benannten Teilnehmerorganisationen (zwischen drei und fünf) gelten als Mitbegünstigte, und die Veranstaltungen und begleitend dazu organisierte Aktivitäten finden in jedem beteiligten EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland statt. Die Vorschläge müssen einen Abschnitt speziell zur Verteilung der Aufgaben und der EU-Finanzhilfe auf die Partner enthalten. Ebenfalls anzugeben sind der Zeitplan für die Durchführung der einzelnen Projektaktivitäten und die Frist für die Vorlage der Arbeitsergebnisse des Projekts. Die Antragsteller müssen die Projektaktivitäten in „Arbeitspakete“ aufteilen. Jedes Arbeitspaket muss mit konkreten Zielen verknüpft sein, und die Antragsteller müssen einen Katalog quantitativer und qualitativer Indikatoren zur Bewertung des Stands der Verwirklichung dieser Ziele festlegen. b) Europäische lokale Veranstaltungen (Typ II): 300 000 EUR Die Vorschläge betreffen Projekte mit mehreren Begünstigten, bei denen alle Kosten von der antragstellenden Organisation und den Partnerorganisationen getragen werden müssen. Die benannten Teilnehmerorganisationen (mindestens 6) gelten als Mitbegünstigte, und die Veranstaltungen und begleitend dazu organisierte Aktivitäten finden in jedem beteiligten EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland statt. Die Vorschläge müssen einen Abschnitt speziell zur Verteilung der Aufgaben und der EU-Finanzhilfe auf die Partner enthalten. Ebenfalls anzugeben sind der Zeitplan für die Durchführung der einzelnen Projektaktivitäten und die Frist für die Vorlage der Arbeitsergebnisse des Projekts. Die Antragsteller müssen die Projektaktivitäten in „Arbeitspakete“ aufteilen. Jedes Arbeitspaket muss mit konkreten Zielen verknüpft sein, und die Antragsteller müssen einen Katalog quantitativer und qualitativer Indikatoren zur Bewertung des Stands der Verwirklichung dieser Ziele festlegen. 414 c) Europaweite Veranstaltungen: 450 000 EUR Die Vorschläge betreffen Projekte mit nur einem Begünstigten, was bedeutet, dass die Mittel nur der einzigen antragstellenden Organisation zugewiesen werden können. Die teilnehmenden Organisationen gelten nicht als Projektpartner. Als assoziierte Partner können sie im Rahmen des Projekts keine Mittel aus dem Programm erhalten. Ebenfalls anzugeben sind der Zeitplan für die Durchführung der einzelnen Projektaktivitäten und die Frist für die Vorlage der Arbeitsergebnisse des Projekts. Die Antragsteller müssen die Projektaktivitäten in „Arbeitspakete“ aufteilen. Jedes Arbeitspaket muss mit konkreten Zielen verknüpft sein, und die Antragsteller müssen einen Katalog quantitativer und qualitativer Indikatoren zur Bewertung des Stands der Verwirklichung dieser Ziele festlegen. d) Europäische Großveranstaltungen (budgetbasiert): zwischen 1 Mio. EUR und 1,5 Mio. EUR Der Finanzhilfebetrag wird voraussichtlich zwischen 1 Mio. EUR und 1,5 Mio. EUR betragen. Die gewährte Finanzhilfe ist möglicherweise niedriger als der beantragte Betrag. Die Finanzhilfe wird nach Maßgabe eines Finanzplans und auf Basis der tatsächlich angefallenen Kosten sowie von Einheitskosten und Pauschalsätzen gewährt. Finanziert werden bestimmte Arten förderfähiger Kosten, die im Rahmen der Projekte tatsächlich angefallen sind. Die genauen Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag, Fördersatz, förderfähige Gesamtkosten usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Die Kosten werden zu dem in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Finanzierungssatz (80 %) erstattet. Die finanzielle Unterstützung Dritter ist nicht förderfähig. Kosten im Zusammenhang mit Freiwilligen und KMU sind förderfähig. Siehe Teil C dieses Programmleitfadens, Abschnitt „Förderfähige direkte Kosten“. Auszahlung der Finanzhilfe Voraussetzung für die vollständige Auszahlung der Finanzhilfe ist der Abschluss aller Arbeitspakete entsprechend den im Projektantrag beschriebenen Qualitätskriterien. Falls eines der Arbeitspakete nicht oder nur teilweise abgeschlossen ist oder bei der Qualitätsbewertung als nicht zufriedenstellend bewertet wird, können entsprechende Kürzungen des Finanzhilfebetrags nach Maßgabe der Finanzhilfevereinbarung vorgenommen werden. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. 415 LEITAKTION 3: UNTERSTÜTZUNG DER POLITIKENTWICKLUNG UND DER POLITISCHEN ZUSAMMENARBEIT Die Leitaktion 3 unterstützt die politische Entwicklung und Zusammenarbeit und leistet damit einen Beitrag zur Umsetzung bestehender politischer Maßnahmen und zur Entwicklung neuer politischer Strategien, die auf Systemebene zu Modernisierung und Reformen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport führen können. Mit den Aktionen im Rahmen dieser Leitaktion werden die nachstehenden Ziele verfolgt: • Vorbereitung und Unterstützung der Umsetzung der politischen Agenda der EU in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport durch Erleichterung der Verwaltung und Anwendung der offenen Methoden der Koordinierung • Durchführung von Tests politischer Strategien auf europäischer Ebene unter Federführung hoher öffentlicher Stellen und durch praktische Erprobung politischer Maßnahmen in mehreren Ländern unter Anwendung verlässlicher Evaluierungsmethoden • Sammlung von Fakten und Wissen über Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, des Jugendbereichs und des Sports auf nationaler und europäischer Ebene, um eine fundierte Politikgestaltung zu erleichtern • Verbesserung der Transparenz und der Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen sowie der Übertragung von Leistungspunkten, Förderung der Qualitätssicherung, digitale Leistungsnachweise, Unterstützung der Validierung nichtformalen und informellen Lernens sowie Konzepte zum Kompetenzmanagement und entsprechende Beratung • Förderung des politischen Dialogs mit Interessenträgern innerhalb und außerhalb der Europäischen Union durch Konferenzen, Veranstaltungen und andere Aktivitäten, an denen politische Entscheidungsträger, Praktiker und sonstige Interessenträger in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport beteiligt sind, um das Bewusstsein für die einschlägigen politischen Agenden der EU zu schärfen und Europa als ausgezeichneten Studien- und Forschungsstandort zu fördern • Verbesserung der Durchführung des Programms in qualitativer Hinsicht durch Erleichterung des Transfers von Wissen und Verfahren zwischen den nationalen Agenturen und Bereitstellung von Denkfabrik-Ressourcen für die nationalen Agenturen und die Kommission, die die Ausarbeitung von Aktivitäten und Strategien zur Durchführung des Programms in stärkerem Zusammenhang mit politischen Entwicklungen ermöglichen und Instrumente für eine bessere Ausnutzung des Potenzials von Synergien und Komplementaritäten bereitstellen • Bereitstellung von Möglichkeiten für Menschen in allen Lebensphasen, Lernerfahrungen im Ausland auf ihrem Fachgebiet zu machen, z. B. in den Bereichen öffentliche Verwaltung, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, neue Technologien und Unternehmen • Schaffung der Möglichkeit für Erasmus+-Durchführungsstellen, bei der Ausweitung von Erasmus-Projekten Hilfestellung zu leisten, indem Finanzhilfen beantragt werden oder Synergien mit der Unterstützung aus den auf nationaler und regionaler Ebene verwalteten europäischen Struktur- und Investitionsfonds, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation und den Programmen für Migration, Sicherheit, Gerechtigkeit und Stärkung der Bürgerrechte, Gesundheit und Kultur ausgeschöpft werden • Unterstützung von Veranstaltungen, Kampagnen und anderen Aktivitäten, die die Bürgerinnen und Bürger und Organisationen über das Programm Erasmus+ und die politischen Strategien der Europäischen Union in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport informieren • Beitrag zur Ermittlung und Verbreitung von bewährten Verfahren und von Erfolgsgeschichten aus den geförderten Projekten, um sie sichtbarer zu machen und auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene auszuweiten WELCHE AKTIONEN WERDEN GEFÖRDERT? Nach Maßgabe des Programmleitfadens wird folgende Aktion gefördert: • Die europäische Jugend vereint 416 Diese Aktion wird von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) verwaltet. Die Leitaktion 3 deckt viele weitere Aktionen zur Unterstützung politischer Reformen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend ab, die entweder unmittelbar von der Europäischen Kommission oder über spezifische Aufforderungen der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur zur Einreichung von Vorschlägen umgesetzt werden. Diese Projekte werden in die nachstehenden Kategorien unterteilt: • Unterstützung der europäischen Politikentwicklung • Unterstützung von EU-Instrumenten und -Maßnahmen zur Förderung der Qualität, Transparenz und Anerkennung von Fähigkeiten, Kompetenzen und Qualifikationen • politischer Dialog und Zusammenarbeit mit wichtigen Interessenträgern und internationalen Organisationen • Maßnahmen, die zur hochwertigen und inklusiven Durchführung des Programms beitragen • Zusammenarbeit mit anderen EU-Instrumenten und Unterstützung anderer Bereiche der EU-Politik • Verbreitungs- und Sensibilisierungsaktivitäten Weitere Informationen über die unterstützten Aktionen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission und der Exekutivagentur. 417 DIE EUROPÄISCHE JUGEND VEREINT Projekte der Aktion „Die europäische Jugend vereint“ zielen darauf ab, Netzwerke zur Förderung regionaler Partnerschaften zu schaffen, die in enger Zusammenarbeit mit jungen Menschen aus ganz Europa (EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer) betrieben werden. Die Netzwerke organisieren Austauschaktivitäten, fördern Schulungen (z. B. für Jugendleiter) und ermöglichen es jungen Menschen, selbst gemeinsame Projekte mit physischen und Online-Aktivitäten zu entwickeln. ZIELE DER AKTION Die Projekte der Aktion „Die europäische Jugend vereint“ zielen darauf ab, Kooperationen zu schaffen, die es jungen Menschen in ganz Europa ermöglichen, gemeinsame Projekte zu starten, Austauschmaßnahmen zu organisieren und Schulungen (z. B. für Jugendleiter/Jugendarbeiter) durch physische und Online-Aktivitäten zu fördern. Mit der Aktion werden transnationale Partnerschaften für Jugendorganisationen sowohl an der Basis als auch auf Ebene groß angelegter Partnerschaften unterstützt, um die europäische Dimension ihrer Aktivitäten zu verstärken. Wichtige thematische Prioritäten sind die Arbeit mit und die Förderung der EU-Jugendstrategie 2019–2027437 und der europäischen Jugendziele. Die europäischen Jugendziele finden sich auch in den politischen Leitlinien der Kommissionspräsidentin von der Leyen438 wieder. In den Projektvorschlägen können auch das Vermächtnis des Europäischen Jahres der Jugend 2022 (z. B. Untersuchung von Prozessen des „Jugend-Checks“ oder der durchgängigen Berücksichtigung der Jugend) und die Ergebnisse der „Konferenz zur Zukunft Europas“439 behandelt werden. Jugendnetzwerke sollten prüfen, wie Solidarität und Integration bei der Erholung von der COVID-19-Pandemie gefördert werden können. SPEZIFISCHE ZIELE Mit der Aktion soll konkret mindestens eines der folgenden spezifischen Ziele unterstützt werden: • Förderung und Entwicklung einer stärker transnational strukturierten Zusammenarbeit – online und offline – zwischen verschiedenen Jugendorganisationen, um Partnerschaften aufzubauen oder zu stärken, deren Schwerpunkt auf Solidarität und der inklusiven demokratischen Teilhabe aller liegt, und zwar vor dem Hintergrund der Rückwirkungen auf sozioökonomische Strukturen und im Einklang mit der EU-Jugendstrategie 2019-2027, den europäischen Jugendzielen, dem EU-Jugenddialog und dem Vermächtnis des Europäischen Jahres der Jugend 2022 (z. B. Prozesse der Jugendbeteiligung, der durchgängigen Berücksichtigung der Jugend, des Jugend-Checks); • Förderung der sechs zentralen Werte der EU440, die die Grundlage unserer Gesellschaft bilden: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. • Jugendorganisationen, die an Initiativen beteiligt sind mit dem Ziel, junge Menschen zur Teilhabe am demokratischen Prozess und an der Gesellschaft anzuregen, indem Schulungen organisiert, Gemeinsamkeiten junger Europäer herausgestellt werden und eine Diskussion und Debatte über die Verbundenheit junger Europäer mit der EU, ihren Werten und ihren demokratischen Grundlagen angestoßen wird; dazu gehört die Organisation von Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Förderung der Teilhabe unterrepräsentierter Gruppen junger Menschen in der Politik, in Jugendorganisationen und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft durch die Einbeziehung junger Menschen mit geringeren Chancen wie gefährdete und sozioökonomisch benachteiligte junge Menschen sowie junge Menschen aus ländlichen und abgelegenen Gebieten; • neue Wege zur Befähigung von Jugendorganisationen durch die Unterstützung innovativer Wege der Zusammenarbeit und der Schaffung, Entwicklung und Verwaltung von Netzwerken. Ein Beispiel dafür wäre die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Jugendorganisationen in einem digitalen Kontext durch nichtformale Lernmethoden und Organisationsmodelle, wie alternative Formen des Austauschs und der gegenseitigen Hilfe. Die 437 Entschließung des Rates 2018/C 456/01, veröffentlicht im Dezember 2018: https://eur-lex.europa.eu/legal- content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:42018Y1218(01)&from=DE. 438 Siehe https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_19_5542. 439 https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/new-push-european-democracy/conference-future- europe_de. 440 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:12012M002&from=EN. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:42018Y1218(01)&from=DE. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:42018Y1218(01)&from=DE. https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_19_5542 https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/new-push-european-democracy/conference-future-europe_de https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/new-push-european-democracy/conference-future-europe_de https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:12012M002&from=EN 418 Erklärung des 4. Europäischen Kongresses über Jugendarbeit vom Mai 2025 und der Fahrplan für eine europäische Strategie im Bereich Jugendarbeit sollten einen neuen unterstützenden Rahmen für die Umsetzung der Europäischen Jugendarbeitsagenda bilden. • Verstärkung der europäischen Dimension der Aktivitäten von Jugendorganisationen an der Basis, einschließlich Aktivitäten für ein besseres Zusammenleben und zur Gestaltung nachhaltiger künftiger Formen des transnationalen Lebens im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal und der Initiative Neues Europäisches Bauhaus441. AKTIVITÄTEN Die Aktion richtet sich an (gemeinnützige) NRO und öffentliche Einrichtungen, die Projekte vorschlagen, die in der Lage sind, junge Menschen in Partnerschaften zu mobilisieren, die sich auf verschiedene Länder und Regionen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländer erstrecken und zur Entwicklung und Umsetzung der EU-Jugendstrategie, zur Politikgestaltung und zur Interaktion mit wichtigen Akteuren im Bereich Jugend beitragen. Mobilitätsaktivitäten für junge Menschen können eine Schlüsselkomponente der Projekte der Aktion „Die europäische Jugend vereint“ sein. Diese Mobilität sollte grenzüberschreitende Austausch- und nichtformale oder informelle Ausbildungsmöglichkeiten für junge Menschen aus ganz Europa bieten, die durch Online-Foren vorbereitet und unterstützt werden können, um zur Erreichung der Ziele dieser Aktion beizutragen. Diese Mobilitätsaktivitäten müssen ganz klar im Einklang mit den Zielen der Aktion und dem Grundsatz eines guten Preis-Leistungs-Verhältnisses begründet werden. Alle Aktivitäten sollten dazu beitragen, die Reichweite auf die Jugend auszudehnen und junge Menschen sowohl innerhalb als auch außerhalb von Jugendorganisationen zu erreichen, einschließlich junger Menschen mit geringeren Chancen, um sicherzustellen, dass eine Vielfalt von Stimmen gehört wird.442 Es sollten Maßnahmen ergriffen werden, um eine solide Lerndimension der Aktivitäten für junge Menschen und die Anerkennung von Lernergebnissen sicherzustellen (einschließlich eines Reflexionsprozesses zur Ermittlung und Dokumentation der Lernergebnisse der Teilnehmenden, wobei die Nutzung der europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumente, insbesondere des Youthpass, gefördert werden sollte). WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR DIE BEANTRAGUNG IM RAHMEN DER BASISAKTION „DIE EUROPÄISCHE JUGEND VEREINT“ ERFÜLLT SEIN? FÖRDERKRITERIEN Um für eine Erasmus-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für „Die europäische Jugend vereint“ die folgenden Kriterien erfüllen: 442 Durchführungsleitlinien zur Strategie für Inklusion und Vielfalt – Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-inclusion-and- diversity-strategy https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-inclusion-and-diversity-strategy https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-inclusion-and-diversity-strategy 419 Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) - in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Rechtsträger sein: • im Bereich Jugend tätige NRO (einschließlich europäischer Jugend-NRO und nationaler Jugendräte) • im Bereich Jugend tätige öffentliche Stellen auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene • gewinnorientierte Organisationen können ebenfalls teilnehmen, jedoch nicht als Koordinatoren Beispiele für Begünstigte sind: • gemeinnützige Organisationen, Verbände, NRO (einschließlich europäischer Jugend-NRO) • nationale Jugendräte • lokale, regionale oder nationale Behörden • Bildungs- oder Forschungseinrichtungen • Stiftungen Ein und dieselbe Organisation kann vor Ablauf der Frist nur einen einzigen Antrag als Koordinator einreichen. Zusammensetzung von Konsortien (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen) Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens fünf Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) aus mindestens fünf EU-Mitgliedstaaten und/oder mit dem Programm assoziierten Drittländern eingereicht werden. Assoziierte Partner sind zulässig. Verbundene Stellen und assoziierte Partner zählen bei den Mindestkriterien für die Förderfähigkeit der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Alle Aktivitäten müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland stattfinden. Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 24 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) in Brüssel. Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-YOUTH-2026-YOUTH-TOG Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 26. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Wie ist der Antrag zu stellen? Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. 420 EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Ein Projekt der Aktion „Die europäische Jugend vereint“ besteht aus vier Phasen, die bereits vor der Auswahl des Projektvorschlags für die Förderung beginnen, z. B. 1) Projektfindung und -anbahnung, 2) Projektvorbereitung, -konzeption und -planung, 3) Projektdurchführung und Überwachung der Aktivitäten und 4) Projektüberprüfung und Bewertung der Wirkung. Die teilnehmenden Organisationen und die Teilnehmer an den Aktivitäten sollten in allen Phasen eine aktive Rolle spielen und so ihre Lernerfahrung verbessern. • Findung und Anbahnung: Ermitteln Sie ein Problem, eine Notwendigkeit oder eine Chance, die Sie mit Ihrer Projektidee im Rahmen der Aufforderung thematisieren können; bestimmen Sie die zentralen Aktivitäten und die wichtigsten Ergebnisse, die von dem Projekt erwartet werden können; nennen Sie die maßgeblichen Akteure und potenziellen Partner; formulieren Sie das Ziel bzw. die Ziele des Projekts; stellen Sie sicher, dass sich das Projekt an den strategischen Zielen der teilnehmenden Organisationen orientiert; erstellen sie eine erste Planung, um das Projekt auf den Weg zu bringen, und tragen Sie die für die nächste Phase benötigten Informationen zusammen usw. • Vorbereitung, Entwurf und Planung: Stecken Sie den Projektumfang und die geeignete Vorgehensweise ab; legen Sie einen Zeitplan für die anfallenden Aufgaben fest; veranschlagen Sie Ihren Ressourcenbedarf, und arbeiten Sie weitere Details des Projekts aus, z. B. eine Bedarfsermittlung; legen Sie solide Ziele und Wirkungsindikatoren fest (spezifisch, messbar, erreichbar, relevant und terminiert); benennen Sie Projekt- und Lernergebnisse; Beschreibung des Arbeitsprogramms, der Aktivitätsformate, der erwarteten Wirkung und des veranschlagten Gesamtbudgets; Erstellung eines Plans für die Projektdurchführung, einschließlich strategischer Aspekte der Projektleitung, Überwachung, Qualitätskontrolle, Berichterstattung und Verbreitung der Ergebnisse; Festlegung der praktischen Modalitäten und Bestätigung der Zielgruppe(n) für die geplanten Aktivitäten; Aufstellung von Vereinbarungen mit Partnern und Abfassung des Vorschlags usw. • Durchführung und Überwachung der Aktivitäten: Planmäßige Durchführung des Projekts entsprechend den Anforderungen in Bezug auf Berichterstattung und Kommunikation; Überwachung der laufenden Aktivitäten und Bewertung der Projektleistung anhand der Projektplanung; Ermittlung und Durchführung von Korrekturmaßnahmen bei Abweichungen von der Planung und zur Behebung von Problemen und Risiken; Ermittlung von Fällen von Nichteinhaltung der festgelegten Qualitätsstandards und Durchführung von Korrekturmaßnahmen usw. • Überprüfung und Bewertung der Wirkung: Bewertung der Projektleistung anhand der Projektziele und Durchführungspläne; Bewertung der Aktivitäten und ihrer Wirkung auf unterschiedlichen Ebenen, Weitergabe und Nutzung der Projektergebnisse usw. Bei der Konzeption eines Projekts zu berücksichtigende horizontale Aspekte: Neben der Erfüllung der formalen Kriterien und dem Abschluss einer nachhaltigen Kooperationsvereinbarung mit allen Projektpartnern können die folgenden Elemente dazu beitragen, die Wirkung und die hochwertige Umsetzung von Projekten im Rahmen von „Die europäische Jugend vereint“ in den verschiedenen Projektphasen zu steigern. Die Antragsteller werden aufgefordert, diese Möglichkeiten und Faktoren bei der Gestaltung von Projekten ihres Projekts zu berücksichtigen. Ökologische Nachhaltigkeit Die Projekte sollten umweltfreundlich gestaltet werden und grüne Praktiken in alle Aspekte einbeziehen. Die Organisationen und Teilnehmer sollten bei der Konzeption des Projekts einen umweltfreundlichen Ansatz verfolgen, der alle Beteiligten dazu anregt, über Umweltfragen zu diskutieren und mehr darüber zu erfahren, sie zum Nachdenken darüber veranlasst, was auf den verschiedenen Ebenen getan werden kann, und Organisationen und Teilnehmer dabei unterstützt, alternative umweltfreundlichere Wege zur Durchführung der Projektaktivitäten zu finden. Inklusion und Vielfalt Mit dem Programm Erasmus+ sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion und Fairness bei allen Aktionen gefördert werden. Zur Umsetzung dieser Grundsätze wurde eine Strategie für Inklusion und Vielfalt entwickelt, um mehr Teilnehmende aus einer größeren Vielfalt von Verhältnissen zu erreichen, insbesondere Teilnehmende mit geringeren 421 Chancen, die mit Hindernissen für die Teilnahme an europäischen Projekten konfrontiert sind. Organisationen sollten barrierefreie und inklusive Projektaktivitäten konzipieren, bei denen die Ansichten von Teilnehmern mit geringeren Chancen berücksichtigt und diese Teilnehmer während des gesamten Prozesses in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Als übergeordneter Grundsatz gilt, dass die teilnehmenden Organisationen Strategien verfolgen sollten, um mit jungen Menschen aus unterschiedlichen Verhältnissen an der Basis in Kontakt zu treten. Dies umfasst die Einbeziehung einer vielfältigen Gruppe junger Menschen mit geringeren Chancen, auch aus abgelegenen/ländlichen Gebieten und/oder mit Migrationshintergrund. Daher sollten alle Aktivitäten dazu beitragen, immer breitere Kreise junger Menschen nicht nur zu erreichen, sondern auch aktiv einzubinden und so sicherzustellen, dass eine Vielfalt von Stimmen vertreten ist. Digitale Dimension Virtuelle Zusammenarbeit und Experimente mit virtuellen und integrierten Lernangeboten sind für erfolgreiche Projekte von zentraler Bedeutung. Insbesondere wird bei den Projekten nachdrücklich empfohlen, für die Zusammenarbeit vor, während und nach den Projektaktivitäten das Europäische Jugendportal und die EU-Jugendstrategieplattform zu nutzen. Gemeinsame Werte, zivilgesellschaftliches Engagement und Teilhabe Die Projekte unterstützen aktiven Bürgersinn und Ethik und fördern die Entwicklung sozialer und interkultureller Kompetenzen, kritisches Denken und Medienkompetenz. Der Schwerpunkt liegt auch darauf, für den Kontext der Europäischen Union zu sensibilisieren und ein entsprechendes Verständnis zu vermitteln. ZUSCHLAGSKRITERIEN Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 30 Punkte) • Zweck und EU-Mehrwert: Mit dem Vorschlag wird ein Projekt mit EU-Mehrwert eingerichtet und weiterentwickelt, das die für die Jugend relevante Politik auf EU- Ebene, insbesondere die EU-Jugendstrategie 2019–2027, unterstützt, z. B. Unterstützung der Gestaltung/Umsetzung politischer Maßnahmen, politischer Diskussionen und der Zusammenarbeit mit Jugendakteuren im Einklang mit der EU- Jugendstrategie 2019–2027, dem Vermächtnis des Europäischen Jahres der Jugend 2022 und der Europäischen Jugendarbeitsagenda. • Werte der EU: Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. • Ziele: Die Ziele des Vorschlags sind für mindestens eines der allgemeinen Ziele der Aktion und mindestens eines ihrer spezifischen Ziele relevant. Zudem sind die Ziele des Vorschlags konkret und klar definiert, erreichbar, messbar, realistisch und terminiert. Sie betreffen Aspekte, die für die teilnehmenden Organisationen von Bedeutung sind und einen klaren Mehrwert für die ausgewählten Zielgruppen erbringen. • Erfordernisse: Aus dem Vorschlag ist ersichtlich, dass er auf einer gründlichen Bedarfsermittlung basiert, die so weit wie möglich auf überprüfbaren Fakten und Zahlen, gestützt auf allgemeine und spezifische Daten mit Relevanz für alle im Konsortium vertretenen Länder und Organisationen, beruht. Es wird eine klare Bedarfsanalyse mit Bezug zu den konkreten Gegebenheiten der Antragsteller, Partner und Zielgruppen erwartet. • Einbindung der Jugend: Der Vorschlag lässt erkennen, dass eine vielfältige Gruppe junger Menschen, auch aus abgelegenen/ländlichen Gebieten und/oder mit geringeren Chancen, in die Partnerschaft eingebunden wird. 422 Qualität der Projekt- konzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 30 Punkte) • Planung: Der Vorschlag ist klar, vollständig und von hoher Qualität und sieht angemessene Phasen für die Vorbereitung, Durchführung, Überwachung und Bewertung des Projekts auf der Grundlage einer fundierten Methodik für Projektmanagement vor. • Methodik: Die Durchführung beruht auf einer geeigneten Methodik; die Ziele stehen im Einklang mit den Aktivitäten und sind klar umrissen, und die ermittelten Probleme, Bedürfnisse und Lösungen sind logisch miteinander verknüpft; der Arbeitsplan ist kohärent und konkret; durch geeignete Qualitätskontrollmaßnahmen und -indikatoren wird sichergestellt, dass das Projekt ordnungsgemäß und mit der nötigen Qualität, innerhalb des vorgegebenen Projektumfangs, fristgerecht sowie im Rahmen des Budgets durchgeführt wird; es wurden konkrete und geeignete Risikomanagement- und Notfallpläne aufgestellt. • Kostenwirksamkeit: Das vorgeschlagene Budget ist kohärent, hinreichend detailliert, für die Durchführung des Projekts geeignet und so konzipiert, dass es ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen entsprechen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen. Das Budget orientiert sich an den Bedürfnissen von Basisorganisationen und schutzbedürftigen jungen Menschen und fördert so ihre Einbeziehung in das Programm Erasmus+. • Lerndimension: Das Projekt umfasst eine starke Lernkomponente mit klar definierten Lernergebnissen für junge Teilnehmende. Es umfasst einen Reflexionsprozess zur Ermittlung und Dokumentation dieser Lernergebnisse, wobei die Nutzung der europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumente gefördert werden sollte, insbesondere des Youthpass, und die Grundsätze des nichtformalen Lernens und des Konzepts des Kapazitätsaufbaus im Jugendbereich berücksichtigt werden sollten. 423 Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte) • Profil der Partnerschaft: An der Partnerschaft sind Organisationen beteiligt, die einander ergänzen und eine angemessene Mischung darstellen, was das Profil sowie die Kompetenzen, Erfahrungen, Fachkenntnisse und Managementunterstützung betrifft, die für die Verwirklichung ihrer Ziele erforderlich sind; der Mehrwert der Beteiligung gewinnorientierter Organisationen am Konsortium (sofern zutreffend) wird eindeutig nachgewiesen. • Geografische Verteilung: Die Partnerschaft lässt die Fähigkeit erkennen, durch ihre geografische Verteilung die wirtschaftliche, soziale und/oder kulturelle Vielfalt Europas abzubilden und so eine wahrlich gesamteuropäische Zusammenarbeit zu gewährleisten. • Entwicklung lokaler NRO: Die Partnerschaft ist in der Lage, die Kapazitäten und das Wissen lokaler, auf europäischer Ebene noch nicht fest etablierter NRO auszubauen, um eine verbesserte Peer-to-Peer-Zusammenarbeit zwischen NRO in ganz Europa herbeizuführen. • Engagement und Aufgaben: Die Zuständigkeiten und Aufgaben sind in der Partnerschaft klar und angemessen verteilt; der Koordinator zeichnet sich durch eine hohe Qualität seines Managements und das Potenzial für die Koordinierung transnationaler Netzwerke sowie Führungsfähigkeit in einer komplexen Umgebung aus; junge Menschen werden angemessen in alle Phasen der Projektdurchführung einbezogen. • Kooperationsvereinbarungen: Die vorgeschlagenen Lenkungsmechanismen stellen eine wirksame Abstimmung, Entscheidungsfindung, Kommunikation und Konfliktlösung der teilnehmenden Organisationen, der Teilnehmer und sonstiger maßgeblicher Interessenträger sicher. Wirkung (Höchstpunktzahl 20 Punkte) • Wirkung und Nachhaltigkeit: In dem Vorschlag werden Wege aufgezeigt, wie zu mindestens einem der erwarteten Wirkungsbereiche der Aktion beigetragen werden kann. Die Schritte zur Erreichung der erwarteten Wirkung(en) des Projekts sind klar festgelegt, logisch und glaubwürdig. Darüber hinaus werden die Projektergebnisse positive und spürbare Auswirkungen auf die Teilnehmenden und Partnerorganisationen haben. Das Projekt wird insbesondere wahrscheinlich dazu beitragen, den Fokus der Basisorganisationen, der bislang auf nationalen, regionalen oder lokalen Aktivitäten ohne grenzüberschreitenden Charakter lag, zu erweitern, und zwar durch die Verstärkung oder Weiterentwicklung der Aktivitäten auf EU-Ebene während und nach der Projektlaufzeit, sowie auf den Jugendbereich insgesamt. Aus dem Vorschlag ist ersichtlich, wie die Ergebnisse des Projekts potenziell zu Veränderungen im Jugendbereich auf Systemebene sowohl während als auch nach der Projektlaufzeit beitragen könnten, um eine langfristige Zusammenarbeit auf EU-Ebene zu fördern und/oder Impulse für neue jugendpolitische Strategien und Initiativen in der EU zu setzen. • Kommunikation und Verbreitung: Der Vorschlag lässt die Fähigkeit erkennen, Jugendarbeit zu betreiben und eine effektive Kommunikation über die Probleme und Lösungen der von der Partnerschaft vertretenen Gemeinschaften mit einem breiteren globalen Publikum zu führen; insbesondere beinhaltet der Vorschlag einen soliden Plan für die Kommunikation und Verbreitung der Ergebnisse und sieht geeignete Zielvorgaben und Aktivitäten und eine angemessene Aufgabenverteilung zwischen den Partnern sowie einschlägige Zeitpläne, Instrumente und Kanäle vor, damit die Ergebnisse und Vorteile wirksam an politische Entscheidungsträger weitergegeben werden und den Endnutzern während und nach der Laufzeit des Projekts zugänglich sind. Alle Maßnahmen stehen in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang des Projekts und enthalten konkrete Aktionen, die sowohl während der Projektlaufzeit als auch nach Abschluss des Projekts durchgeführt werden sollen. 424 Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Anträge mindestens 60 Punkte erreichen, wobei auch die erforderliche Mindestpunktzahl für eine weitere Prüfung für jedes der vier Zuschlagskriterien zu berücksichtigen ist (d. h. mindestens 15 Punkte in den Kategorien „Relevanz des Projekts“ und „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ und 10 Punkte in den Kategorien „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und „Wirkung“). Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das kombinierte Kriterium „Qualität“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. ERWARTETE WIRKUNG Die geförderten Projekte sollten belegen, wie sie voraussichtlich zur EU-Jugendpolitik beitragen, indem sie: • auf den Zielen der EU-Jugendstrategie 2019–2027 aufbauen und konkret aufzeigen, wie sie zu den Prioritäten „Beteiligung, Begegnung, Befähigung“ der Strategie beitragen • auf den Ergebnissen der europäischen Jugendziele, des EU-Jugenddialogs, des Vermächtnisses des Europäischen Jahres der Jugend 2022 und anderer Projekte für Jugenddiskussionen und Meinungsumfragen zur Zukunft Europas wie der Europäischen Jugendarbeitsagenda443 aufbauen und sie mit der Politikgestaltung auf lokaler/regionaler/nationaler/europäischer Ebene verknüpfen • die Beteiligung junger Menschen am demokratischen Leben im Hinblick auf eine aktive Bürgerschaft und Auseinandersetzung mit Entscheidungsträgern (Befähigung, neue Kompetenzen, Einbeziehung junger Menschen in die Projektkonzeption usw.) verbessern • zur Verbesserung der Fähigkeit des an der Basis arbeitenden Jugendsektors beitragen, transnational auf Inklusion, Solidarität und Nachhaltigkeit hinzuarbeiten, wozu auch gehört, das Lernen und die Zusammenarbeit zwischen jungen Menschen und Entscheidungsträgern auf transnationaler Ebene zu fördern • bestehende bewährte Verfahren und die bestehende Reichweite über das reguläre Netzwerk/die regulären Netzwerke hinaus ausweiten und dabei auch sinnvollen Gebrauch von digitalen Mitteln machen, um die Verbindung unter allen Umständen, auch in abgelegenen, isolierten oder abgeschlossenen Situationen, aufrechtzuerhalten • die Ergebnisse effektiv und ansprechend zum einen unter jungen Menschen, die an Jugendorganisationen beteiligt sind, verbreiten, zum anderen unter jungen Menschen, die keinen strukturierten Jugendorganisationen angehören oder geringere Chancen haben, um den Weg für systematischere Partnerschaften zu ebnen Innerhalb der Beschränkungen bestehender nationaler und europäischer Rechtsrahmen sind die Ergebnisse als freie Lehr- und Lernmaterialien (OER) zugänglich zu machen und auf einschlägigen Plattformen der jeweiligen Berufs- oder Branchenverbände oder der zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Im Vorschlag sollte erläutert werden, wie die erstellten Daten, Materialien, audiovisuellen Medien und Aktivitäten auf sozialen Medien über freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Die Finanzhilfe wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt.444 Dies bedeutet, dass ein Festbetrag auf der Grundlage eines Pauschalbetrags oder einer nicht an Kosten geknüpften Finanzierung zurückerstattet wird. Der Betrag wird von der 443 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:42020Y1201(01). 444 Beschluss vom 18. Oktober 2022 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen und Kosten je Einheit im Rahmen des Programms Erasmus+ 2021-2027. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:42020Y1201(01) https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/erasmus/guidance/ls-and-unit-cost-decision_erasmus_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/erasmus/guidance/ls-and-unit-cost-decision_erasmus_en.pdf 425 gewährenden Behörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets, des Bewertungsergebnisses und eines Fördersatzes von 80 % festgesetzt. Maximale EU-Finanzhilfe pro Projekt: 500 000 EUR Finanzielle Unterstützung für Dritte ist für Finanzhilfen und Preisgelder unter folgenden Bedingungen zulässig: • es muss sich um öffentliche Aufforderungen handeln, die in großem Umfang veröffentlicht werden und den EU- Standards in Bezug auf Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen • die Aufforderungen müssen mindestens zwei Monate lang Einreichungen ermöglichen • das Ergebnis der Aufforderung muss auf den Websites der Teilnehmenden veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Vergabetermine, der Projektlaufzeiten sowie der rechtlichen Namen und Länder der Endempfänger • die Aufforderungen müssen eine klare europäische Dimension haben Finanzielle Unterstützung für Dritte wird bei Projekten akzeptiert, die es jungen Menschen selbst ermöglichen, gemeinsame Projekte auf den Weg zu bringen. Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung für Dritte erforderlich ist und wie sie verwaltet wird, und er muss eine Liste der verschiedenen Arten von Aktivitäten enthalten, für die Dritte finanzielle Unterstützung erhalten können. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten. Der Höchstbetrag pro finanzieller Unterstützung für Dritte beträgt 60 000 EUR. Freiwillige sind nicht zulässig. Wie wird der Pauschalbetrag für das Projekt bestimmt? Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen: a) Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.). b) Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten. c) Die Antragsteller müssen in ihrem Vorschlag eine Aufschlüsselung der veranschlagten Kosten vornehmen, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Stellen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist. d) Die beschriebenen Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen. Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. 426 Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. 427 JEAN-MONNET-AKTIONEN Die Jean-Monnet-Aktionen bieten Möglichkeiten im Bereich der Hochschulbildung sowie in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung. Die Jean-Monnet-Aktionen tragen zur Verbreitung von Wissen über Integrationsfragen in der Europäischen Union bei. Folgende Aktionen werden unterstützt: • Jean-Monnet-Aktionen im Bereich der Hochschulbildung • Jean-Monnet-Aktionen in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung • Jean-Monnet-Projekte (politische Diskussionen mit dem Hochschulsektor und anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung) Diese Aktionen werden von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) verwaltet. 428 JEAN-MONNET-AKTIONEN IM BEREICH DER HOCHSCHULBILDUNG Die Jean-Monnet-Aktionen im Bereich der Hochschulbildung unterstützen Lehre und Forschung im Bereich EU-Studien weltweit. EU-Studien beziehen sich auf das Lehren, Lernen und Forschen über die Europäische Union, ihre Geschichte, Ziele, Strukturen, Funktionen und/oder ihre Politik. Indem sie ihren Fokus auf die Dimension der Europäischen Union richten, sollten Jean-Monnet-Aktivitäten eine aktive europäische Bürgerschaft und die Grundwerte der Europäischen Union fördern: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören (Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union445). Darüber hinaus sollten sie auch Werte der Inklusion, Vielfalt und Chancengleichheit fördern. Die Antragsteller sollten diese Aspekte bei der Konzeption der Aktivitäten des Projekts und während der Durchführung berücksichtigen. Im Falle der Politik der Europäischen Union müssen Jean-Monnet-Aktionen dazu beitragen, das Wissen darüber zu verbreiten, wie diese Politik dem täglichen Leben der Bürgerinnen und Bürger in der EU und/oder im Ausland zugutekommen kann und/oder wie sie die Systeme der politischen Entscheidungsfindung in ähnlichen Bereichen beeinflussen kann, entweder auf der Ebene der Mitgliedstaaten oder im Ausland auf nationaler, regionaler oder globaler Ebene. Es sollte ein eindeutiger Zusammenhang zwischen dem Thema des Vorschlags und der EU-Politik und/oder dem EU-Thema, auf das er sich bezieht, ersichtlich sein. Jean-Monnet-Aktionen verfolgen außerdem den Zweck, als Träger der Public Diplomacy in Drittländern zu fungieren und somit die Werte der EU zu fördern und die Sichtbarkeit der Grundsätze und der Ziele der EU zu vergrößern. Sie tragen auch zur Förderung der Prioritäten der Global-Gateway-Initiative der EU in den betreffenden Regionen446 bei. Jean-Monnet-Aktionen tragen dazu bei, das Angebot an Lehre, Lernen und Forschung in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) mit den einschlägigen Politikbereichen der Europäischen Union zu verknüpfen und zu fördern. Die Ziele und Kriterien für Anträge für die Aktion „Lehre und Forschung“ sind nachstehend beschrieben. ZIELE DER AKTIONEN Die Jean-Monnet-Aktionen „Lehre und Forschung“ sollen • weltweit Exzellenz in Lehre und Forschung im Bereich der Studien der Europäischen Union fördern und die Laufbahnentwicklung im Bereich EU-Studien für die nächste Generation erleichtern • den Dialog zwischen der akademischen Welt und der Gesellschaft, einschließlich der politischen Entscheidungsträger auf lokaler, regionaler, staatlicher und EU-Ebene, Beamten, Akteuren der Zivilgesellschaft und Vertretern der verschiedenen Bildungsebenen und der Medien fördern • Wissen und Einblicke schaffen, die einen Beitrag zur Politikgestaltung in der EU leisten und die Rolle der EU in Europa und in einer globalisierten Welt stärken • sich an breitere Kreise wenden und das Wissen über die EU in der Gesellschaft allgemein (jenseits von Wissenschaft und Fachpublikum) verbreiten, um die EU der Öffentlichkeit näherzubringen • zum Ziel haben, als Public-Diplomacy-Instrument gegenüber nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu fungieren und somit die Werte der EU, einschließlich Inklusion und Vielfalt, zu fördern und die Sichtbarkeit der Grundsätze und der Ziele der EU zu verbessern 445 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A12016M002. 446 Regionen 5 bis 11 des Programms Erasmus+. Siehe: https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway_de. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A12016M002 https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway_de. 429 EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Die Jean-Monnet-Aktion „Lehre und Forschung“ kann in folgender Form stattfinden: Module, Lehrstühle oder Exzellenzzentren • Module sind kurze Lehrprogramme oder Kurse im Bereich EU-Studien, die an einer Hochschuleinrichtung angeboten werden. Jedes Modul umfasst eine dreijährige Lehrtätigkeit von mindestens 40 Stunden pro akademisches Jahr. Die Module können sich auf ein bestimmtes Teilgebiet des Bereichs EU-Studien konzentrieren oder multidisziplinär angelegt sein und daher die Mitarbeit mehrerer Hochschullehrkräfte und Experten erfordern. Sie können auch in Form von kurzen Fachkursen oder Sommerprogrammen durchgeführt werden. • Lehrstühle sind eine dreijährige Lehrtätigkeit von Hochschulprofessoren mit einer Spezialisierung in EU-Studien (wie oben beschrieben). Ein Jean-Monnet-Lehrstuhl ist immer an einen Professor gebunden, dessen Lehrtätigkeit mindestens 90 Stunden pro akademischem Jahr betragen muss. Dem Lehrstuhl kann auch ein Team zur Seite gestellt werden, das seine Aktivitäten unterstützt und verstärkt, darunter die Erteilung zusätzlicher Unterrichtsstunden. • Jean-Monnet-Spitzenforschungszentren fungieren als Forschungs- und Wissenszentren im Zusammenhang mit EU-Themen. Sie sollten das Wissen und die Kompetenz hochrangiger Experten dahin gehend bündeln, Synergien zwischen den verschiedenen Disziplinen und Ressourcen im Bereich EU-Studien (wie oben beschrieben) zu schaffen sowie gemeinsame transnationale Aktivitäten zu erarbeiten. Außerdem gewährleisten die Spitzenforschungszentren Offenheit gegenüber der Zivilgesellschaft. Jean-Monnet-Spitzenforschungszentren tragen erheblich dazu bei, Studierende aus normalerweise nicht mit EU-Themen befassten Fakultäten sowie politische Entscheidungsträger, Beamte, Organisationen der Zivilgesellschaft und die breite Öffentlichkeit zu erreichen. Begünstigte von Jean-Monnet-Aktionen (Module, Lehrstuhlinhaber sowie Teilnehmende von Spitzenforschungszentren) sind aufgefordert, Aktivitäten und Veranstaltungen zu organisieren, die Offenheit gegenüber politischen Entscheidungsträgern, Beamten, der Zivilgesellschaft und der breiten Öffentlichkeit gewährleisten. WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR DIE BEANTRAGUNG DER JEAN-MONNET-AKTION „LEHRE UND FORSCHUNG“ ERFÜLLT SEIN? FÖRDERKRITERIEN Die folgenden Förderkriterien gelten für Jean-Monnet-Module: Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) Hochschuleinrichtungen sein und in einem EU-Mitgliedstaat, einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. In EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässige Hochschuleinrichtungen müssen im Besitz des ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung) sein. Es sind nur Anträge von einzelnen Antragstellern zulässig. Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. 430 Förderfähige Aktivitäten Ein Jean-Monnet-Modul muss mindestens 40 Stunden Lehrtätigkeit pro akademisches Jahr im Bereich EU-Studien (wie vorstehend beschrieben) umfassen. Zu dieser Lehrtätigkeit werden die Stunden gerechnet, die in Vorlesungen, Seminaren und Tutorien sowohl in unmittelbarem Kontakt mit den Studierenden verbracht werden als auch im Rahmen von Fernunterricht, jedoch umfassen sie nicht Einzelunterricht und/oder Beaufsichtigung. Bei Modulen sind Sommerkurse förderfähig. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in förderfähigen Ländern stattfinden (siehe Teil A dieses Leitfadens). Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-JMO-2026-HEI-TCH-RSCH-MODULE Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 3. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Wie ist der Antrag zu stellen? Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. Die folgenden Förderkriterien gelten für Jean-Monnet-Lehrstühle: Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) Hochschuleinrichtungen sein und in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Hochschuleinrichtungen, die in EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind, müssen im Besitz des ECHE-Zertifikats sein. Es sind nur Anträge von einzelnen Antragstellern zulässig. Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. Förderfähige Aktivitäten Ein Jean-Monnet-Lehrstuhl muss mindestens 90 Stunden Lehrtätigkeit pro akademisches Jahr im Bereich EU-Studien (wie im Programmleitfaden beschrieben) durch einen Lehrstuhlinhaber, der ein ständiges Mitglied des Personals der antragstellenden Einrichtung sein muss, an der antragstellenden Hochschuleinrichtung umfassen. Zu dieser Lehrtätigkeit werden die Stunden gerechnet, die in Vorlesungen, Seminaren und Tutorien sowohl in unmittelbarem Kontakt mit den Studierenden verbracht werden als auch im Rahmen von Fernunterricht, jedoch umfassen sie nicht Einzelunterricht und/oder Beaufsichtigung. Sommerkurse sind nicht förderfähig. 431 Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in förderfähigen Ländern stattfinden (siehe Teil A dieses Leitfadens). Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-JMO-2026-HEI-TCH-RSCH-CHAIR Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 3. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Wie ist der Antrag zu stellen? Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. Die folgenden Förderkriterien gelten für Jean-Monnet-Spitzenforschungszentren: Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) Hochschuleinrichtungen sein und in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Hochschuleinrichtungen, die in EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind, müssen im Besitz des ECHE-Zertifikats sein. In jeder teilnehmenden Hochschuleinrichtung wird nur jeweils ein Jean-Monnet- Spitzenforschungszentrum unterstützt. Es sind nur Anträge von einzelnen Antragstellern zulässig. Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in förderfähigen Ländern stattfinden (siehe Teil A des Leitfadens). Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-JMO-2026-HEI-TCH-RSCH-COE Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 3. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. 432 Wie ist der Antrag zu stellen? Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. ZUSCHLAGSKRITERIEN Die folgenden Zuschlagskriterien gelten für Jean-Monnet-Module: Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Inwieweit entspricht der Vorschlag den Zielen der Jean-Monnet-Aktion: • Er betrifft EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) • fördert den Dialog zwischen der akademischen Welt und der Gesellschaft, einschließlich der politischen Entscheidungsträger auf lokaler, regionaler, staatlicher und EU-Ebene, Beamten, Akteuren der Zivilgesellschaft und Vertretern der verschiedenen Bildungsebenen und der Medien • vermittelt Kenntnisse und Einblicke, die einen Beitrag zur Politikgestaltung in der EU leisten und die Rolle der EU in einer globalisierten Welt stärken können • beinhaltet eine aktive Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit, die das Wissen über EU-Themen in der Gesellschaft allgemein (jenseits von Wissenschaft und Fachpublikum) verbreitet und die EU der Öffentlichkeit näherbringt Inwieweit ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte, Inklusion und Vielfalt sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. Inwieweit erreicht der Vorschlag die wichtigsten Zielgruppen: • Studierende im Fach EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) • Studierende, die nicht zwangsläufig mit EU-Studien in Kontakt kommen (in anderen Bereichen als juristischen, wirtschaftlichen und politikwissenschaftlichen Fachrichtungen) • für nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer, das Potenzial der EU im Bereich der Public Diplomacy zu verbessern. Qualität der Projektkonzeption und -durchführung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Methodik: Qualität, Neuheit und Durchführbarkeit des Projekts selbst und Realisierbarkeit der vorgeschlagenen Methode. Inwieweit ist das Arbeitsprogramm • in einer klaren, vollständigen und kohärenten Weise und unter gebührender Berücksichtigung einer angemessenen Planung der Vorbereitungs-, Durchführungs-, Bewertungs-, Nachbereitungs- und Verbreitungsphase dargestellt • lässt es Übereinstimmung mit den Projektzielen und -aktivitäten erkennen Überwachungs- und Bewertungsstrategie 433 Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Kompetenzniveau und Mehrwert des Teams: Relevanz und Komplementarität des Profils und der Fachkenntnisse der wichtigsten an den vorgeschlagenen Aktivitäten beteiligten Angehörigen des Personals (im akademischen und gegebenenfalls im nichtakademischen Bereich) in Bezug auf EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) und in Bezug auf das spezifische Thema, auf das sich der Vorschlag bezieht Wirkung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Erwartete Wirkung des Projekts durch einen anhaltenden Effekt • für die Einrichtung, die die Jean-Monnet-Aktion durchführt; • für die Studierenden und Lernenden, denen die Jean-Monnet-Aktion zugutekommt: o verbesserte oder innovative Lehrpläne; o bessere Möglichkeiten zur Gewinnung hervorragender Studierender; o verstärkte Zusammenarbeit mit Partnern aus anderen Ländern; o verstärkte Zuteilung von Finanzmitteln für Forschung und Lehre im Zusammenhang mit EU-Themen innerhalb der jeweiligen Einrichtung, o bessere Befähigung für Lehr- und Forschungstätigkeiten im Zusammenhang mit EU-Themen • für andere Organisationen und Personen, die auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder europäischer Ebene daran beteiligt sind. Verbreitung und Kommunikation: • Eignung und Qualität von Maßnahmen zur Verbreitung der Ergebnisse der Aktivitäten innerhalb der Einrichtung, die die Jean-Monnet-Aktion durchführt, und darüber hinaus: o weitreichende Bekanntmachung, o Sensibilisierung für die Projekte und Ergebnisse, Verbesserung der Sichtbarkeit der Teilnehmenden und Organisationen, o Kontaktaufnahme mit Gruppen außerhalb der Hochschulen, o Übertragbarkeit und Umsetzbarkeit in neue politische Maßnahmen und verbesserte Praxis. • Inwieweit erreichen die zur Verbreitung vorgesehenen Instrumente das Zielpublikum: o Medienpräsenz (einschließlich sozialer Medien, Veröffentlichungen usw.), o Veranstaltungen. Nachhaltigkeit und Fortsetzung: Der Vorschlag enthält geeignete Maßnahmen und Ressourcen, die gewährleisten, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus eine nachhaltige Wirkung entfalten. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte erreichen. Außerdem müssen sie in jeder der Kategorien der oben genannten Zuschlagskriterien mindestens 15 Punkte erreichen. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. Die folgenden Zuschlagskriterien gelten für Jean-Monnet-Lehrstühle: 434 Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Inwieweit entspricht der Vorschlag den Zielen der Jean-Monnet-Aktion: • betrifft EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) • fördert den Dialog zwischen der akademischen Welt und der Gesellschaft, einschließlich der politischen Entscheidungsträger auf lokaler, regionaler, staatlicher und EU-Ebene, Beamten, Akteuren der Zivilgesellschaft und Vertretern der verschiedenen Bildungsebenen und der Medien • vermittelt Kenntnisse und Einblicke, die einen Beitrag zur Politikgestaltung in der EU leisten und die Rolle der EU in einer globalisierten Welt stärken können • beinhaltet eine aktive Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit, die das Wissen über EU-Themen in der Gesellschaft allgemein (jenseits von Wissenschaft und Fachpublikum) verbreitet und die EU der Öffentlichkeit näherbringt Inwieweit ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte, Inklusion und Vielfalt sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. Inwieweit erreicht der Vorschlag die wichtigsten Zielgruppen: • Studierende im Fach EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) • Studierende, die nicht zwangsläufig mit EU-Studien in Kontakt kommen (in anderen Bereichen als dem juristischen, wirtschaftlichen und politikwissenschaftlichen), • für nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer, das Potenzial der EU im Bereich der Public Diplomacy zu verbessern. Qualität der Projektkonzeption und -durchführung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Methodik: Qualität, Neuheit und Durchführbarkeit des Projekts selbst und Realisierbarkeit der vorgeschlagenen Methode. Inwieweit ist das Arbeitsprogramm • in einer klaren, vollständigen und kohärenten Weise und unter gebührender Berücksichtigung einer angemessenen Planung der Vorbereitungs-, Durchführungs-, Bewertungs-, Nachbereitungs- und Verbreitungsphase dargestellt, • lässt es Übereinstimmung mit den Projektzielen und -aktivitäten erkennen Überwachungs- und Bewertungsstrategie Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 25 Punkte) • Ausgezeichnetes Profil und Fachwissen des Lehrstuhlinhabers in EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) • Relevanz und Komplementarität des Profils und der Fachkenntnisse des Lehrstuhlinhabers und der wichtigsten an den vorgeschlagenen Projektaktivitäten beteiligten Angehörigen des Personals sowohl in Bezug auf EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) als auch in Bezug auf die spezifischen Themen, auf die sich der Vorschlag bezieht. • Nachweis der Erfahrung in der Forschung zu EU-Themen. 435 Wirkung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Erwartete Wirkung des Projekts durch einen anhaltenden Effekt • für die Einrichtung, die die Jean-Monnet-Aktion durchführt, • für die Studierenden und Lernenden, denen die Jean-Monnet-Aktion zugutekommt: o für verbesserte oder innovative Lehrpläne, o für bessere Möglichkeiten zur Gewinnung hervorragender Studierender, o für eine verstärkte Zusammenarbeit mit Partnern aus anderen Ländern, o für die verstärkte Zuteilung von Finanzmitteln für Forschung und Lehre im Zusammenhang mit EU-Themen innerhalb der jeweiligen Einrichtung, o für eine bessere Befähigung für Lehr- und Forschungstätigkeiten im Zusammenhang mit EU-Themen, • für andere Organisationen und Personen, die auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder europäischer Ebene daran beteiligt sind. Verbreitung und Kommunikation: • Eignung und Qualität von Maßnahmen zur Verbreitung der Ergebnisse der Aktivitäten innerhalb der Einrichtung, die die Jean-Monnet-Aktion durchführt, und darüber hinaus: o weitreichende Bekanntmachung, o Sensibilisierung für die Projekte und Ergebnisse, Verbesserung der Sichtbarkeit der Teilnehmer und Organisationen, o Kontaktaufnahme mit Gruppen außerhalb der Hochschulen, o Übertragbarkeit und Umsetzbarkeit in neue politische Maßnahmen und verbesserte Praxis. • Inwieweit erreichen die zur Verbreitung vorgesehenen Instrumente das Zielpublikum: o Medienpräsenz (einschließlich sozialer Medien, Veröffentlichungen usw.) o Veranstaltungen. Nachhaltigkeit und Fortsetzung: Der Vorschlag enthält geeignete Maßnahmen und Ressourcen, die gewährleisten, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus eine nachhaltige Wirkung entfalten. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte erreichen. Außerdem müssen sie in jeder der Kategorien der oben genannten Zuschlagskriterien mindestens 15 Punkte erreichen. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. Die folgenden Zuschlagskriterien gelten für Jean-Monnet-Spitzenforschungszentren: 436 Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Inwieweit entspricht der Vorschlag den Zielen der Jean-Monnet-Aktivitäten: • betrifft EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) • fördert den Dialog zwischen der akademischen Welt und der Gesellschaft, einschließlich der politischen Entscheidungsträger auf lokaler, regionaler, staatlicher und EU-Ebene, Beamten, Akteuren der Zivilgesellschaft und Vertretern der verschiedenen Bildungsebenen und der Medien • vermittelt Kenntnisse und Einblicke, die einen Beitrag zur Politikgestaltung in der EU leisten und die Rolle der EU in einer globalisierten Welt stärken können • beinhaltet eine aktive Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit, die das Wissen über EU-Themen in der Gesellschaft allgemein (jenseits von Wissenschaft und Fachpublikum) verbreitet und die EU der Öffentlichkeit näherbringt Inwieweit ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte, Inklusion und Vielfalt sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. Inwieweit erreicht der Vorschlag mehr Zielgruppen: • Begünstigte mit dem Fachwissen des vorgeschlagenen Zentrums, • Einbeziehung von Fakultäten/Abteilungen, die keine EU-spezifischen Studien betreiben, • für nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer, das Potenzial der EU im Bereich der Public Diplomacy zu verbessern. Qualität der Projekt- konzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) • Methodik: Qualität, Neuheit und Durchführbarkeit des Projekts selbst und Realisierbarkeit der vorgeschlagenen Methode. • Inwieweit ist das Arbeitsprogramm o in einer klaren, vollständigen und kohärenten Weise und unter gebührender Berücksichtigung einer angemessenen Planung der Vorbereitungs-, Durchführungs-, Bewertungs-, Nachbereitungs- und Verbreitungsphase dargestellt, o lässt es Übereinstimmung mit den Projektzielen und -aktivitäten erkennen • inwieweit entsprechen die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen • Überwachungs- und Bewertungsstrategie Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 25 Punkte) • Qualität und Mehrwert der Teilnehmer im Zentrum. • Relevanz und Komplementarität des Profils und der Fachkenntnisse der wichtigsten an den vorgeschlagenen Projektaktivitäten beteiligten Angehörigen des Personals sowohl in Bezug auf EU-Studien als auch in Bezug auf das spezifische Thema, auf das sich der Vorschlag bezieht. • Kooperationsvereinbarungen innerhalb der Hochschuleinrichtung und Verteilung der Funktionen. • Engagement der Einrichtung für die Entwicklung und Aufrechterhaltung des Zentrums. 437 Wirkung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Erwartete Wirkung des Projekts durch einen anhaltenden Effekt • für die Einrichtung, die die Jean-Monnet-Aktion durchführt, • für die Fakultäten/Abteilungen, denen die Jean-Monnet-Aktion zugutekommt, o für verbesserte oder innovative Inhalte, Entwicklung neuer Blickwinkel für spezifische Forschung, o für bessere Möglichkeiten zur Gewinnung hervorragender Studierender und Wissenschaftler, o für eine verstärkte Zusammenarbeit mit Partnern aus anderen Ländern und verstärkte Fähigkeit, mit diesen in Kontakt zu treten, o für die verstärkte Zuteilung von Finanzmitteln für Forschung und Lehre im Zusammenhang mit EU-Themen innerhalb der jeweiligen Einrichtung, o für eine bessere Befähigung für Lehr- und Forschungstätigkeiten im Zusammenhang mit EU-Themen, • für andere Organisationen und Personen, die auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder europäischer Ebene daran beteiligt sind. Verbreitung und Kommunikation: • Eignung und Qualität von Maßnahmen zur Verbreitung der Ergebnisse der Aktivitäten innerhalb der Einrichtung, die die Jean-Monnet-Aktion durchführt, und darüber hinaus: o weitreichende Bekanntmachung, o Sensibilisierung für die Projekte und Ergebnisse, Verbesserung der Sichtbarkeit der Teilnehmer und Organisationen, o Kontaktaufnahme mit Gruppen außerhalb der Hochschulen, o Übertragbarkeit und Umsetzbarkeit in neue politische Maßnahmen und verbesserte Praxis. • Inwieweit erreichen die zur Verbreitung vorgesehenen Instrumente das Zielpublikum: o Medienpräsenz (einschließlich sozialer Medien, Veröffentlichungen usw.), o Veranstaltungen. Nachhaltigkeit und Fortsetzung: Der Vorschlag enthält geeignete Maßnahmen und Ressourcen, die gewährleisten, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus eine nachhaltige Wirkung entfalten. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte erreichen. Außerdem müssen sie in jeder der Kategorien der oben genannten Zuschlagskriterien mindestens 15 Punkte erreichen. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. GEOGRAFISCHE ZIELGEBIETE Die Instrumente für die Finanzierung des auswärtigen Handelns der EU tragen zu dieser Aktion bei. Das zur Verfügung stehende Budget wird zwischen unterschiedlichen Regionen aufgeteilt, wobei das Budget jedes Envelopes 438 unterschiedlich ist. Weiterführende Informationen zu den verfügbaren Budgets der einzelnen Envelopes werden im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal)447 veröffentlicht. ERWARTETE WIRKUNG Was die unmittelbar an den Aktionen beteiligten Teilnehmenden betrifft, so werden die Jean-Monnet-Aktionen „Lehre und Forschung“ sowohl für Studierende als auch für Forscher/Hochschullehrkräfte einen positiven und anhaltenden Effekt haben, der anhand der nachstehenden quantitativen und qualitativen Indikatoren zu messen ist. Quantitative Indikatoren: • Zahl der Hochschuleinrichtungen, die die EU-Dimension in den von ihnen abgedeckten Fachgebieten verstärken • Zahl von EU-Themen, die in der Lehre und Forschung von Fakultäten/Abteilungen eingeführt werden, in denen der EU-Blickwinkel in der Regel nicht betrachtet wird – über die Fächer hinaus, die in der Regel für ihren EU- Bezug bekannt sind • Zahl der Studierenden, die im Rahmen der Jean-Monnet-Aktionen erreicht werden • Anzahl der neuen Lehrstuhlinhaber • Anzahl der Veröffentlichungen zu EU-Themen • Anzahl der Strategiepapiere zur Unterstützung der politischen Entscheidungsträger zu EU-bezogenen Themen • Anzahl der Jean-Monnet-Projekte in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern • Verfügbarkeit von Foren und Plattformen, die darauf abzielen, die Zusammenarbeit und den Dialog zwischen akademischen und nichtakademischen Akteuren zu verbessern • mehr Möglichkeiten für junge Forscher eröffnen, um ihre beruflichen Kompetenzen zu verbessern und ihre Karriere anzukurbeln Qualitative Indikatoren: • Vertiefung des Wissens über die EU-spezifische Politik • Ausmaß, in dem Hochschuleinrichtungen mit der Gesellschaft im weiteren Sinne und der nichtakademischen Welt zu EU-Themen zusammenarbeiten • Stärkere Sensibilisierung für EU-bezogene Themen in der nichtakademischen Welt • Bessere Verbreitung der Ergebnisse von Jean-Monnet-Projekten in der Gesellschaft, unter anderem bei politischen Entscheidungsträgern WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. Die maximale EU-Finanzhilfe pro Projekt beläuft sich auf folgende Beträge: • Jean-Monnet-Module: 35 000 EUR • Jean-Monnet-Lehrstühle: 60 000 EUR • Jean-Monnet-Spitzenforschungszentren: 100 000 EUR Die Pauschalbeiträge decken Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung, Übersetzung) ab. Jean-Monnet-Module und -Lehrstühle 447 https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home 439 Die Antragsteller müssen im Antrag den vorab festgelegten einmaligen Pauschalbeitrag entsprechend den nachstehenden Tabellen beantragen. In den nachstehenden Tabellen wird der Gesamtpauschalbetrag pro Land angegeben, der der Gesamtzahl der Unterrichtsstunden entspricht. Jean-Monnet-Module 1) Für Jean-Monnet-Module für EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer: Land/ Unter- richts- stunden während des Drei- jahres- zeitraums (mindes- tens 40h/Jahr) Bulgarien, Rumänien, Nord- mazedonien, Liechtenstein, Serbien Türkei, Kroatien, Lettland Ungarn, Polen, Litauen, Tschechien, Estland, Slowakei Portugal, Griechen- land, Slowenien, Malta Zypern, Island, Spanien, Italien Irland, Frankreich, Finnland Belgien, Dänemark, Deutsch- land, Luxemburg, Nieder- lande, Österreich, Schweden, Norwegen 120-150 13 500 EUR 16 000 EUR 18 000 EUR 23 000 EUR 26 000 EUR 31 000 EUR 33 000 EUR 151-180 17 000 EUR 19 500 EUR 22 000 EUR 27 000 EUR 32 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 181-210 19 500 EUR 23 000 EUR 26 000 EUR 32 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 211-240 22 500 EUR 26 500 EUR 30 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 241-270 25 500 EUR 30 000 EUR 34 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 271-300 28 500 EUR 33 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 301-330 31 500 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 331-360 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 2) Für Jean-Monnet-Module für nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer: 440 Land/ Unterrichts- stunden während des Drei- jahres- zeitraums (mindestens 40h/Jahr) Chile, St. Kitts und Nevis, Mexiko, Libyen, Antigua und Barbuda, Barbados, andere Länder Bahrain, Trinidad und Tobago Saudi-Arabien, Seychellen, Äquatorialguinea, Oman, Israel Südkorea, Neuseeland Japan, Vereinigtes Königreich Australien, Brunei, Kanada, Hongkong, Kuwait, Katar, Singapur, Schweiz, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika 120-150 13 500 EUR 18 000 EUR 23 000 EUR 26 000 EUR 31 000 EUR 33 000 EUR 151-180 16 500 EUR 22 000 EUR 27 000 EUR 32 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 181-210 19 500 EUR 26 000 EUR 32 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 211-240 22 500 EUR 30 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 241-270 25 500 EUR 34 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 271-300 28 500 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 301-330 31 500 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 331-360 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. Lehrstühle 1) Jean-Monnet-Lehrstühle für EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer: Land/ Unter- richts- stunden während des Drei- jahres- zeitraums (min- Bulgarien, Rumänien, Nord- mazedonien, Liechten- stein, Serbien Türkei, Kroatien, Lettland Ungarn, Polen, Litauen, Tschechien, Estland, Slowakei Portugal, Griechen- land, Slowenien, Malta Zypern, Island, Spanien, Italien Irland, Frankreich, Finnland Belgien, Dänemark, Deutsch- land, Luxemburg, Nieder- lande, Österreich, Schweden, Norwegen 441 destens 90 h/Jahr) 270-300 21 500 EUR 22 500 EUR 30 000 EUR 37 000 EUR 44 000 EUR 51 000 EUR 55 500 EUR 301-330 24 000 EUR 25 000 EUR 33 500 EUR 40 500 EUR 48 500 EUR 55 000 EUR 60 000 EUR 331-360 26 000 EUR 27 000 EUR 37 000 EUR 44 000 EUR 53 000 EUR 59 000 EUR 60 000 EUR 361-390 28 000 EUR 29 000 EUR 40 500 EUR 47 500 EUR 57 500 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 391-420 30 000 EUR 31 000 EUR 44 000 EUR 51 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 421-450 32 500 EUR 33 500 EUR 47 500 EUR 54 500 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 451-480 35 000 EUR 36 000 EUR 51 000 EUR 58 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 481-510 37 500 EUR 38 500 EUR 54 500 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 511-540 40 000 EUR 41 000 EUR 58 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 541-570 42 500 EUR 43 500 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 571-600 45 000 EUR 46 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 601-630 47 500 EUR 48 500 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 631-660 50 000 EUR 51 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 661-690 52 500 EUR 53 500 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 691-720 55 000 EUR 56 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 721-750 57 500 EUR 58 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR > 750 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 442 2) Jean-Monnet-Lehrstuhl für nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer: Land/ Unterrichts- stunden während des Drei- jahres- zeitraums (mindestens 90 h/Jahr) Chile, St. Kitts und Nevis, Mexiko, Libyen, Antigua und Barbuda, Barbados, andere Länder Bahrain, Trinidad und Tobago Saudi- Arabien, Seychellen, Äquatorial- guinea, Oman, Israel Südkorea, Neuseeland Japan, Vereinigtes Königreich Australien, Brunei, Kanada, Hongkong, Kuwait, Katar, Singapur, Schweiz, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika 270-300 25 000 EUR 29 000 EUR 37 000 EUR 44 000 EUR 51 000 EUR 55 500 EUR 301-330 27 500 EUR 32 500 EUR 40 500 EUR 48 500 EUR 55 000 EUR 60 000 EUR 331-360 30 000 EUR 36 000 EUR 44 000 EUR 53 000 EUR 59 000 EUR 60 000 EUR 361-390 32 500 EUR 39 500 EUR 47 500 EUR 57 500 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 391-420 35 000 EUR 41 000 EUR 51 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 421-450 37 000 EUR 46 500 EUR 54 500 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 451-480 39 000 EUR 50 000 EUR 58 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 481-510 41 000 EUR 53 500 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 511-540 43 500 EUR 57 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 541-570 46 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 571-600 48 500 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 601-630 51 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 631-660 53 500 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 661-690 56 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 443 691-720 58 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 721-750 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR > 750 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR 60 000 EUR Die Antragsteller müssen den vorab festgelegten einmaligen Pauschalbeitrag entsprechend ihrem Land gemäß den nachstehenden Tabellen beantragen. Es sei darauf hingewiesen, dass der Pauschalbetrag pro Land die Gesamtzahl der Unterrichtsstunden über drei Jahre widerspiegelt. Bei den Beträgen in der Tabelle handelt es sich um die endgültige EU- Finanzhilfe mit einem Kofinanzierungssatz in Höhe von 75 %. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. Jean-Monnet-Spitzenforschungszentren Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Kostenvoranschlags für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Die gewährende Behörde setzt den Pauschalbetrag für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Vorschlags, des Bewertungsergebnisses, der Fördersätze und des in der Aufforderung festgelegten Höchstbetrags der Finanzhilfe fest. Die maximale EU-Finanzhilfe je Projekt beläuft sich auf 100 000 EUR. Wie wird der Pauschalbetrag für das Projekt bestimmt? Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen: a) Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.). b) Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten. c) Die Antragsteller müssen in ihrem Vorschlag eine Aufschlüsselung der veranschlagten Kosten vornehmen, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket ersichtlich ist. d) Die Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen. Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Der Kofinanzierungssatz von 80 % wird auf die nach der Bewertung ermittelten geschätzten förderfähigen Gesamtkosten angewandt. Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Finanzhilfen oder Preisgeldern ist zulässig. 444 Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung für Dritte erforderlich ist und wie sie verwaltet wird, und er muss eine Liste der verschiedenen Arten von Aktivitäten enthalten, für die Dritte finanzielle Unterstützung erhalten können. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten. Der Höchstbetrag der finanziellen Unterstützung, der einem Dritten gewährt werden kann, darf 60 000 EUR nicht überschreiten. Kosten für Freiwillige sind zulässig. Sie werden in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf Freiwillige448 gewährt. Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag der Finanzhilfe usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal)449 erhältlich ist. 448 https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de 449 https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home. https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home 445 JEAN-MONNET-AKTIONEN IN ANDEREN BEREICHEN DER ALLGEMEINEN UND BERUFLICHEN BILDUNG Die Vermittlung der Ziele und der Funktionsweise der Europäischen Union ist ein wichtiger Bestandteil der Förderung einer aktiven Bürgerschaft und der gemeinsamen Werte Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung. Lehrkräfte und Ausbilder sind stark daran interessiert, Möglichkeiten für ihre eigene berufliche Fortbildung zu nutzen; eine beträchtliche Zahl von Lehrkräften weist darauf hin, dass ihre Kompetenzen für die Entwicklung einer inklusiven Atmosphäre im Unterricht mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und für die Arbeit in mehrsprachigen und multikulturellen Bildungsumfeld ausgebaut werden müssen. Zudem benötigen sie Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung in Bezug auf die europäische Dimension des Unterrichts an Schulen, insbesondere was die Vermittlung von Informationen über die Europäische Union in ansprechender Weise betrifft. Das übergeordnete Ziel besteht darin, sowohl in der allgemeinen als auch in der beruflichen Bildung (ISCED 1–4) ein besseres Verständnis für die Europäische Union und der Funktionsweise ihrer Institutionen zu fördern als auch den weitverbreiteten Mangel an Wissen über die Europäische Union und ein hohes Maß an Desinformation anzugehen, was seinerseits die Unzufriedenheit der Menschen über die Union und ihre Politik verstärkt. JEAN-MONNET-SCHULUNGEN FÜR LEHRKRÄFTE Hochschuleinrichtungen oder Institute/Zentren für Lehrkräftebildung organisieren im Rahmen dieser Aktion Aktivitäten, die Lehrkräfte an Schulen und Berufsbildungseinrichtungen in die Lage versetzen, neue Kompetenzen zu entwickeln und EU-Themen zu unterrichten und zu erörtern, und befähigen sie so durch ein besseres Verständnis der EU und ihrer Funktionsweise. Bildungseinrichtungen für Lehrkräfte (sowohl für die Erstausbildung als auch für die fortlaufende berufliche Weiterbildung) bauen die internen Kenntnisse und Kompetenzen der Lehrkräfte in Bezug auf die Vermittlung von EU- Themen aus und rüsten sie so besser dafür, EU-Inhalte in ihre Aktivitäten zu integrieren. Durch Weiterbildungsaktivitäten für Lehrkräfte wird das Bildungspersonal an Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4) unterstützt. ZIELE DER AKTION Die Jean-Monnet-Schulungen für Lehrkräfte zielen darauf ab, Schulen und Berufsbildungsanbieter bei der Planung, Organisation und Bereitstellung von EU-Inhalten in ihren schulischen und außerschulischen Aktivitäten zu unterstützen. Die Hauptziele bestehen in: • der Möglichkeit für Schulen und Berufsbildungsanbieter (ISCED 1-4), Wissen über die EU bei ihrem Lehrpersonal aufzubauen • dem Angebot strukturierter Ausbildungsvorschläge zu EU-Themen für Schulen und Berufsbildungsanbieter, Bereitstellung von Inhalten und Methoden für die Schulung von Lehrkräften auf verschiedenen Stufen, mit unterschiedlichem Hintergrund sowie unterschiedlicher Erfahrung • der Durchführung spezifischer Einzel- oder Gruppenschulungen (modular, aufenthaltsgebunden, gemischt oder online) für Lehrkräfte, die an der EU interessiert sind und bereit sind, EU-Themen in ihre tägliche Arbeit zu integrieren • der Bestärkung von Lehrkräften darin, den EU-Blinkwinkel in ihre tägliche Arbeit zu integrieren EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Lehrkräfte, die in neuen und innovativen Methoden der Vermittlung von EU-Inhalten für Lernende ausgebildet wurden sind, tragen dazu bei, Fakten und Kenntnisse zur Europäischen Union in schulische und außerschulische Aktivitäten zu integrieren. 446 Ein Institut/Zentrum für Lehrkräftebildung ist eine Einrichtung, die als eine ihrer Haupttätigkeiten die Ausbildung von Lehrkräften anbietet. Die Aktivitäten im Rahmen der Jean-Monnet-Schulungen für Lehrkräfte sollten die Vorbereitung und Durchführung von Schulungen für Lehrkräfte umfassen. Diese Aktivitäten können in Form von gezielten Kursen und Modulen, einschließlich Fernunterricht (MOOC und/oder gemischte Aktivitäten) erfolgen. Die Schulungen für Lehrkräfte sollten formal sein und durch ein Zertifikat bescheinigt werden. Zudem sollten die vorgeschlagenen Aktivitäten Unterstützung für die Teilnehmer beinhalten (z. B. Zuschuss zu Reise- und Aufenthaltskosten, Bereitstellung von Handbüchern und anderen speziellen Hilfsmitteln, Befreiung von Gebühren). Jean-Monnet-„Schulungen für Lehrkräfte“ müssen eines der folgenden Elemente umfassen: • Schulung zu Lehrmethoden im Hinblick auf die Behandlung von EU-Fragen • Schulung zu EU-Fragen • Lernerfahrungen zu EU-Themen, die bereits bestehende Kurse ergänzen (kollaboratives Lernen von Klassen, Co- Teaching) • Seminare, Sommer- und Intensivkurse, andere Arten von EU-Erfahrungen unter Einbeziehung anderer Interessenträger Dies kann wie folgt erreicht werden: • Bereitstellung von Ad-hoc-Leitlinien für die Auswahl der Schulung • Präsenzschulung, Online-Schulung und/oder gemischtes Format WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR DIE BEANTRAGUNG DER JEAN-MONNET-SCHULUNGEN FÜR LEHRKRÄFTE ERFÜLLT SEIN? FÖRDERKRITERIEN Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) Hochschuleinrichtungen sein, die eine Erstausbildung und/oder berufsbegleitende Weiterbildung für Lehrkräfte an Schulen und/oder Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1-4) anbieten, und im Besitz des ECHE-Zertifikats sein oder Einrichtungen oder Agenturen für die Schulung/Ausbildung von Lehrkräften sein, die eine Erstausbildung und/oder berufsbegleitende Weiterbildung für Lehrkräfte an Schulen und/oder Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1-4) anbieten. Antragsteller müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Nur Anträge eines einzigen Antragstellers sind zulässig. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Vorschläge müssen sich auf Aktivitäten beziehen, die in den förderfähigen Ländern stattfinden (siehe Teil A dieses Leitfadens). Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-JMO-2026-OFET-TT 447 Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 3. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Wie ist der Antrag zu stellen? Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. ZUSCHLAGSKRITERIEN Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Im Vorschlag muss die Relevanz für die Ziele dieser Aktion nachgewiesen werden; diese wird u. a. dadurch beurteilt, inwieweit das Projekt folgende Kriterien erfüllt: - betrifft EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) - versetzt Lehrkräfte an Schulen in die Lage, neue Kompetenzen zu entwickeln - bewirkt ein besseres Verständnis der EU und ihrer Funktionsweise - befähigt Lehrkräfte, EU-Inhalte in ihre Aktivitäten zu integrieren. Inwieweit ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte, Inklusion und Vielfalt sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. Inwieweit erreicht der Vorschlag die wichtigsten Zielgruppen: - Schulen und Berufsbildungsanbieter (ISCED 1–4) - Lehrkräfte Qualität der Projekt- konzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) - Methodik: Qualität, Neuheit und Durchführbarkeit des Vorschlags selbst und Realisierbarkeit der ihm zugrunde liegenden Methode - Inwieweit ist das Arbeitsprogramm o in einer klaren, vollständigen und kohärenten Weise und unter gebührender Berücksichtigung einer angemessenen Planung der Vorbereitungs-, Durchführungs-, Bewertungs-, Nachbereitungs- und Verbreitungsphase dargestellt o so geartet, dass es Übereinstimmung mit den Zielen und Aktivitäten des Vorschlags erkennen lässt o mit einer Unterstützung für die Teilnehmenden ausgestattet (z. B. Zuschuss zu Reise- und Aufenthaltskosten, Bereitstellung von Handbüchern und anderen speziellen Hilfsmitteln, Befreiung von Gebühren) - inwieweit entsprechen die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen - Überwachungs- und Bewertungsstrategie 448 Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 25 Punkte) - Kompetenzniveau und Mehrwert des Teams: - Angemessenheit und Komplementarität des Profils und der Fachkenntnisse der wichtigsten an den vorgeschlagenen Aktivitäten beteiligten Angehörigen des Personals (im akademischen und gegebenenfalls im nichtakademischen Bereich): o in Bezug auf EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) o in Bezug auf die spezifischen Themen, auf die sich der Vorschlag bezieht Wirkung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) - Erwartete Wirkung der Lehrkräfteschulung und anhaltender Effekt: a) für Schulen und Berufsbildungsanbieter (ISCED 1–4): o für eine bessere Befähigung für Lehrtätigkeiten im Zusammenhang mit EU- Themen o für verbesserte oder innovative Inhalte, Entwicklung neuer Blickwinkel zur Aufnahme von EU-Themen in die Lehrpläne o für die Einrichtung, die die Aktivitäten organisiert o für eine verstärkte Zusammenarbeit mit Partnern und verstärkte Fähigkeit, mit diesen in Kontakt zu treten o für die Anzahl und das Niveau der vorgeschlagenen Schulungen und die potenzielle Anzahl der Begünstigten o verstärkte Zuteilung von Finanzmitteln zur verstärkten Bereitstellung gezielterer Schulungsaktivitäten innerhalb der Einrichtung b) für Lehrkräfte, denen die Jean-Monnet-Aktion zugutekommt: o Stärkung der Kompetenzen der Lehrkräfte in Bezug auf die Vermittlung von EU-Inhalten im Rahmen ihrer Aktivitäten - Verbreitung und Kommunikation: o Eignung und Qualität von Aktionen zur Verbreitung der Ergebnisse der Aktivitäten innerhalb der Einrichtung, die die Jean-Monnet-Aktion durchführt, und darüber hinaus, o Sensibilisierung für die Projekte und Ergebnisse, Verbesserung der Sichtbarkeit der Teilnehmer und Organisationen, o Kontaktaufnahme mit Gruppen außerhalb der direkten Zielgruppe, o Inwieweit erreichen die zur Verbreitung vorgesehenen Instrumente das Zielpublikum. - Nachhaltigkeit und Fortsetzung: Der Vorschlag enthält geeignete Maßnahmen und Ressourcen, die gewährleisten, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus eine nachhaltige Wirkung entfalten. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte erreichen. Außerdem müssen sie in jeder der Kategorien der oben genannten Zuschlagskriterien mindestens 15 Punkte erreichen. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. 449 Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. ERWARTETE WIRKUNG Jean-Monnet-„Schulungen für Lehrkräfte“ sollen einen positiven und anhaltenden Effekt sowohl für die Einrichtungen, die eine Erstausbildung und/oder berufsbegleitende Weiterbildung für Lehrkräfte anbieten, als auch für die Teilnehmer ihrer Aktivitäten mit sich bringen. Die Wirkung der Jean-Monnet-Schulungen für Lehrkräfte wird anhand quantitativer und qualitativer Indikatoren (siehe nachstehende Tabelle) gemessen, die mit den im einleitenden Abschnitt „Ziele der Aktion“ beschriebenen Zielen der Aktion verknüpft sind. Den Antragstellern wird empfohlen, in ihren Anträgen die folgenden Indikatoren zu verwenden und ihre Zielwerte festzulegen: Ziele Indikatoren Möglichkeit für Schulen und Berufsbildungsanbieter (ISCED 1–4), Wissen über die EU bei ihrem Lehrpersonal aufzubauen Anzahl der an der Aktion beteiligten Klassen und Schülerinnen und Schüler (aufgeschlüsselt nach Geschlecht) Angebot strukturierter Ausbildungsvorschläge zu EU- Themen für Schulen und Berufsbildungsanbieter, Bereitstellung von Inhalten und Methoden für die Schulung von Lehrkräften auf verschiedenen Stufen, mit unterschiedlichem Hintergrund sowie unterschiedlicher Erfahrung Anzahl der an der Aktion beteiligten Lehrkräfte (aufgeschlüsselt nach Geschlecht) Durchführung spezifischer Einzel- oder Gruppenschulungen (modular, aufenthaltsgebunden, gemischt oder online) für Lehrkräfte, die an der EU interessiert sind und bereit sind, EU-Themen in ihre tägliche Arbeit zu integrieren Anzahl der an der Aktion beteiligten Lehrkräfte (aufgeschlüsselt nach Geschlecht) Bestärkung von Lehrkräften darin, den EU-Blinkwinkel in ihre tägliche Arbeit zu integrieren Erfolgsquote bei der Bewertung von Lernergebnissen über die EU WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Der Betrag wird von der gewährenden Behörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets, der Bewertungsergebnisse, eines Fördersatzes von 80 % und des in der Aufforderung festgelegten Höchstbetrags der Finanzhilfe festgesetzt. Die maximale EU-Finanzhilfe je Projekt beläuft sich auf 300 000 EUR. Wie wird der Pauschalbetrag für das Projekt bestimmt? Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen: 450 a) Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.). b) Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten. c) Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung der veranschlagten Kosten vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Stellen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist. d) Die Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen. Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Der Kofinanzierungssatz von 80 % wird auf die nach der Bewertung ermittelten geschätzten förderfähigen Gesamtkosten angewandt. Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag der Finanzhilfe usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Finanzhilfen oder Preisgeldern ist zulässig. Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung für Dritte erforderlich ist und wie sie verwaltet wird, und er muss eine Liste der verschiedenen Arten von Aktivitäten enthalten, für die Dritte finanzielle Unterstützung erhalten können. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten. Der Höchstbetrag der finanziellen Unterstützung, der einem Dritten gewährt werden kann, darf 60 000 EUR nicht übersteigen. Kosten für Freiwillige sind zulässig. Sie werden in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf Freiwillige450 gewährt. Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. 450 https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de. https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de 451 INITIATIVEN „ÜBER DIE EU IN DER SCHULE LERNEN“ IN ANDEREN BEREICHEN DER ALLGEMEINEN UND BERUFLICHEN BILDUNG Die Initiativen „Über die EU in der Schule lernen“ werden Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4) unterstützen, damit sie spezifische Inhalte zu EU-Themen (u. a. Demokratie, Geschichte der EU, Funktionsweise der EU, kulturelle Vielfalt) vermitteln können. Die Aktivitäten sollten dabei während des Schuljahres stattfinden und könnten Projektwochen, Studienbesuche und andere immersive Aktivitäten umfassen. Die Aktivitäten werden von Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4) angeboten. Diese können selbst oder mit Unterstützung von Hochschuleinrichtungen oder anderen einschlägigen Organisationen (NRO, Vereinigungen usw.) Inhalte zu EU-Themen konzipieren und vermitteln und Lernerfahrungen schaffen. Die in diesem Bereich organisierten Aktivitäten werden das Lernen über die Europäische Union auf eine inspirierende Weise fördern. Sie werden den Schülern helfen, ihr Zugehörigkeitsgefühl zur EU zu stärken, den Einfluss der EU auf ihr Leben zu erkennen und die Mechanismen und Maßnahmen der EU besser zu verstehen. ZIELE DER AKTION Die Initiativen „Über die EU in der Schule lernen“ im Rahmen von Jean Monnet werden die Einführung eines EU- Blickwinkels in die Bildungskultur von Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1-4) fördern und zur Stärkung der europäischen Identität und der aktiven Bürgerschaft bei Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften beitragen. Die wichtigsten Ziele sind dabei: - eine größere Anzahl von Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4), die Themen der Europäischen Union unterrichten, je EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziiertes Drittland - eine größere Anzahl von Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4), die an Lernerfahrungen zu Themen der Europäischen Union teilnehmen - eine größere Anzahl an Hauptfächern oder außerschulischen Aktivitäten, in denen an Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4) auf die EU eingegangen wird, je EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziiertes Drittland - eine größere Anzahl an Lehrkräften, die sich für die Verbesserung der EU-Kenntnisse einsetzen - eine Steigerung der Qualität der innovativen Lehr- und Lernmethoden der EU, unter besonderer Berücksichtigung der EU-Prioritäten - verbesserte Lernergebnisse der Schülerinnen und Schüler über die EU, die ihre Kenntnisse und ihr Verständnis für die EU, die Geschichte, Werte und Ziele sowie die Organe und Entscheidungsprozesse verbessern, die das tägliche Leben der jungen Europäer beeinflussen, sowie verstärkte aktive Bürgerschaft von Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Die Initiativen „Über die EU in der Schule lernen“ im Rahmen von Jean Monnet sind speziell an Schulen und Einrichtungen der beruflichen Bildung und Weiterbildung (ISCED 1–4) gerichtet. Die Initiativen „Über die EU in der Schule lernen“ im Rahmen von Jean Monnet können eine oder mehrere der folgenden Formen annehmen: - offizielle Verankerung des Unterrichts zu Themen der Europäischen Union in den Lehrplänen (Unterricht in einem oder mehreren bestehenden Fächern) - Lernerfahrungen zu EU-Themen, die bereits bestehende Kurse ergänzen: kollaboratives Lernen, Co-Teaching und andere Themen - außerschulische Seminare, Studienbesuche, andere Arten von EU-Erfahrungen unter Einbeziehung anderer Organisationen Für die Zwecke der Aktion wird eine Unterrichtsstunde als eine Stunde Lernerfahrung im Rahmen von Schul- oder Berufsbildungsaktivitäten verstanden. Es kann sich dabei um Unterricht im Klassenraum oder außerhalb des 452 Klassenraums handeln (d. h. Workshops, Treffen mit Experten, Studienbesuche), dieser muss aber mit konkreten Lernergebnissen und mit EU-Studien/EU-Werten verbunden sein. Die nationalen Behörden können über die öffentlichen Schulen informiert werden, die sich für diese Maßnahme pro Land bewerben, einschließlich begrenzter personenbezogener Daten wie Name und E-Mail-Adresse der Kontaktperson, um den Validierungsprozess ihrer Einrichtungen zu erleichtern. WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR EINEN ANTRAG IM RAHMEN DER INITIATIVEN „ÜBER DIE EU IN DER SCHULE LERNEN“ IM RAHMEN VON JEAN MONNET ERFÜLLT SEIN? FÖRDERKRITERIEN Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) Schulen oder Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1-4) sein in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein Es sind nur Anträge von einzelnen Antragstellern zulässig. Förderfähige Aktivitäten Eine Initiative „Über die EU in der Schule lernen“ im Rahmen von Jean Monnet muss in drei aufeinanderfolgenden Jahren in mindestens 40 Unterrichtsstunden pro Schuljahr zu EU-Themen durchgeführt werden. Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-JMO-2026-OFET-LEARNING-EU Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 3. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Wie ist der Antrag zu stellen? Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. ZUSCHLAGSKRITERIEN Die Projekte werden nach den folgenden Kriterien bewertet: 453 Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Im Vorschlag muss die Relevanz für die Ziele dieser Aktion nachgewiesen werden; diese wird u. a. durch folgende Faktoren beurteilt: • Art und Anzahl der für das Projekt vorgeschlagenen EU-Themen • Innovation und Kreativität des Vorschlags • Einsatz digitaler Methoden, soweit möglich • neue Lehr- und Lernmethoden, um die Themen der Europäischen Union attraktiver zu machen und dabei die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler und Studierenden zu berücksichtigen Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte, Inklusion, Vielfalt sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. Qualität der Projektkonzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl: 25) In Bezug auf die Qualität sollte aus dem Vorschlag Folgendes hervorgehen: • Qualität und Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Methodik • angewandte Lehrmethoden, einschließlich Gruppenvorlesungen, Seminaren, Tutorien, Fernunterricht, jedoch kein Einzelunterricht • Nachweis der Klarheit und der Wesentlichkeit des vorgeschlagenen Arbeitsprogramms in all seinen Phasen (Vorbereitung, Durchführung, Bewertung und Nachbereitung) Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen (Höchstpunktzahl: 25) In dem Projektvorschlag sollte Folgendes enthalten sein: • Nachweis eines klaren Engagements der Leitung der Schule/berufsbildenden Einrichtung • Nachweis eines eindeutigen Engagements für die Unterstützung der Lehrkräfte bei der Vorbereitung der Inhalte und bei ihrer Lehrtätigkeit • Nachweis für die Überwachung der Aktivitäten und Sichtbarkeit der von dem an dieser Initiative beteiligten Personal erzielten Ergebnisse • Nachweis der Einbeziehung von Personal mit den entsprechenden pädagogischen Fähigkeiten Wirkung (Höchstpunktzahl: 25) In dem Projektvorschlag sollte Folgendes enthalten sein: • Nachweis geeigneter Maßnahmen und Ressourcen, mit denen sichergestellt werden kann, dass die Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus bestehen bleiben • eine klare Beschreibung der Verbreitungsstrategie innerhalb der Einrichtung und darüber hinaus • Erläuterung der erwarteten Auswirkungen auf die Schulen und die berufsbildenden Einrichtungen (ISCED 1-4) sowie auf die Schülerinnen und Schüler, Studierenden und Lehrkräfte, die von den Aktivitäten profitieren Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte erreichen. Außerdem müssen sie in jeder der Kategorien der oben genannten Zuschlagskriterien mindestens 15 Punkte erreichen. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der 454 Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. ERWARTETE WIRKUNG Es wird erwartet, dass die Jean-Monnet-Initiativen „Über die EU in der Schule lernen“ positive und langfristige Auswirkungen sowohl für die Schulen und Berufsbildungsanbieter als auch für die Teilnehmenden an ihren Aktivitäten, insbesondere Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler, haben werden. Die Wirkung der Jean-Monnet-Initiativen „Über die EU in der Schule lernen“ wird anhand quantitativer und qualitativer Indikatoren (siehe nachstehende Tabelle) gemessen, die mit den im einleitenden Abschnitt „Ziele der Aktion“ beschriebenen Zielen der Aktion verknüpft sind. Den Antragstellern wird empfohlen, in ihren Anträgen die folgenden Indikatoren zu verwenden und ihre Zielwerte festzulegen: Ziele Indikatoren eine größere Anzahl von Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4), die an Lernerfahrungen zu Themen der Europäischen Union teilnehmen Anzahl der an der Aktion beteiligten Klassen und Schülerinnen und Schüler (aufgeschlüsselt nach Geschlecht) eine größere Anzahl an Hauptfächern oder außerschulischen Aktivitäten, in denen an Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4) auf die EU eingegangen wird, je EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziiertes Drittland Anzahl und Art der Fächer und Veranstaltungen, in denen auf die EU eingegangen wird eine größere Anzahl an Lehrkräften, die sich für die Verbesserung der EU-Kenntnisse einsetzen Anzahl der an der Aktion beteiligten Lehrkräfte (aufgeschlüsselt nach Geschlecht) eine Steigerung der Qualität der innovativen Lehr- und Lernmethoden der EU, unter besonderer Berücksichtigung der EU-Prioritäten Anzahl der Projekte, in die innovative Methoden eingebettet sind verbesserte Lernergebnisse der Schülerinnen und Schüler über die EU, die ihre Kenntnisse und ihr Verständnis für die EU, die Geschichte, Werte und Ziele sowie die Organe und Entscheidungsprozesse verbessern, die das tägliche Leben der jungen Europäer beeinflussen Erfolgsquote bei Lerntests über die EU (aufgeschlüsselt nach Geschlecht) WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. 455 Die maximale EU-Finanzhilfe je Projekt beläuft sich auf 35 000 EUR. Die Pauschalbeiträge decken Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung, Übersetzung) ab. Die Antragsteller müssen den vorab festgelegten einmaligen Pauschalbeitrag entsprechend ihrem Land gemäß den nachstehenden Tabellen beantragen. Es sei darauf hingewiesen, dass der Pauschalbetrag pro Land die Gesamtzahl der Unterrichtsstunden über drei Jahre widerspiegelt. Bei den Beträgen in der Tabelle handelt es sich um den endgültigen EU-Zuschuss mit einem Kofinanzierungssatz in Höhe von 80 %. Initiativen „Über die EU in der Schule lernen“ Länder/ Unterrichts- stunden während des Dreijahres- zeitraums (mindestens 40h/Jahr) Bulgarien, Rumänien, Nord- mazedonien, Liechten- stein, Serbien Türkei, Kroatien, Lettland Ungarn, Polen, Litauen, Tschechien, Estland, Slowakei Portugal, Griechen- land, Slowenien, Malta Zypern, Island, Spanien, Italien Irland, Frankreich, Finnland Belgien, Dänemark, Deutschland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Schweden, Norwegen 120-150 Unterrichts- stunden 12 250 EUR 14 250 EUR 16 000 EUR 20 000 EUR 23 500 EUR 27 000 EUR 30 000 EUR 151–180 Unterrichts- stunden 14 750 EUR 17 500 EUR 19 500 EUR 24 000 EUR 29 000 EUR 33 000 EUR 35 000 EUR 181-210 Unterrichts- stunden 17 250 EUR 20 750 EUR 23 500 EUR 28 000 EUR 34 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 211–240 Unterrichts- stunden 19 750 EUR 24 000 EUR 27 000 EUR 32 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR ≥241 Unterrichts- stunden 22 000 EUR 27 250 EUR 31 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 456 JEAN-MONNET-PROJEKTE (POLITISCHE DISKUSSIONEN MIT DEM HOCHSCHULSEKTOR) Große thematische Netzwerke im Hochschulbereich haben als Hauptziel die Sammlung, den Austausch und die Erörterung von Forschungsergebnissen, Kursinhalten und Erfahrungen sowie Projektprodukten (Studien, Artikel usw.) zwischen den Partnern. Jedes Netzwerk wird ein Instrument einrichten, das es den Partnern ermöglicht, ihre akademischen Arbeiten auszutauschen und Peer-Reviews durchzuführen sowie die veröffentlichten Dokumente zu kommentieren. Der Koordinator des Netzes wird regelmäßig eine Auswahl der innovativsten und interessantesten Ergebnisse treffen, die der Kommission vorgelegt werden. Für das Jahr 2026 sind zwei thematische Netzwerke vorgesehen: - Jean-Monnet-Netzwerk zur Innenpolitik: „A resilient Single Market to boost EU competitiveness” (Ein widerstandsfähiger Binnenmarkt zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU) - Jean-Monnet-Netzwerk zur Außenpolitik: EU-Indien Ziel der thematischen Netzwerke ist es, ein regelmäßiges Feedback (z. B. in Form eines Online-Newsletters) über die fortschrittlichsten und innovativsten Verfahren in diesem Bereich zu geben, um die Debatte zu unterstützen und einen Mehrwert zu schaffen. Jean-Monnet-Netzwerken in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung werden die Schaffung und Entwicklung von Netzwerken von Schulen und Berufsbildungseinrichtungen fördern, die den Austausch bewährter Verfahren, die Weitergabe von Erfahrungen in Bezug auf Inhalte und Methoden sowie den Aufbau von Wissen über europäische Themen zum Ziel haben. Die Netzwerke sollten sich insbesondere darauf konzentrieren, den Lernenden Fakten und Wissen über die EU auf innovative und kreative Weise zu vermitteln. Bei den Antragstellern dieser Aufforderung handelt es sich um Schulen und Berufsbildungseinrichtungen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. THEMATISCHE NETZWERKE IN DER HOCHSCHULBILDUNG Um für eine Finanzhilfe im Rahmen von Erasmus+ infrage zu kommen, müssen Projektvorschläge für das „Jean-Monnet- Netzwerk zur internen Politik: “A resilient Single Market to boost EU competitiveness” (Ein widerstandsfähiger Binnenmarkt zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU) muss die folgenden Kriterien erfüllen. Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) eine Hochschuleinrichtung mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Drittland sein im Besitz des ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung) sein Hinweis: Benannte europäische Einrichtungen (definiert in der Verordnung zur Einrichtung des Erasmus+-Programms), die ein Ziel von europäischem Interesse verfolgen, können keinen Förderantrag im Rahmen dieser Aktion stellen. Zusammensetzung von Konsortien (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen) Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens zwölf Antragstellern eingereicht werden, das folgende Bedingung erfüllt: mindestens sieben Stellen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und/oder mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Drittländern Nur Begünstigte (keine verbundenen Stellen) zählen für die Zusammensetzung des Konsortiums mit dazu. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in den förderfähigen Ländern stattfinden (siehe Teil A dieses Leitfadens). 457 Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-JMO-2026-NETWORKS-HEI-EU Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 3. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Wie ist der Antrag zu stellen? Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. Um für eine Finanzhilfe im Rahmen von Erasmus+ infrage zu kommen, müssen Projektvorschläge für das Jean-Monnet- Netzwerk zur Außenpolitik: EU-Indien folgende Kriterien erfüllen: Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?) Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) Hochschuleinrichtungen mit Sitz in EU-Mitgliedstaaten und/oder in mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Drittländern sein. Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Indien (Region 5) können ebenfalls teilnehmen, jedoch nicht als Koordinatoren. In einem EU-Mitgliedstaat oder mit dem Erasmus+-Programm assoziierten Drittland ansässige Hochschuleinrichtungen müssen im Besitz des ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung) sein. Organisationen aus Belarus (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. Hinweis: Benannte europäische Einrichtungen (definiert in der Verordnung zur Einrichtung des Erasmus+-Programms), die ein Ziel von europäischem Interesse verfolgen, können keinen Förderantrag im Rahmen dieser Aktion stellen. Zusammensetzung von Konsortien (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen) Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens 12 Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Stellen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt: • mindestens sechs Stellen aus Indien (Region 5); • Der Koordinator muss in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Drittland ansässig sein. Nur Begünstigte (keine verbundenen Stellen) zählen für die Zusammensetzung des Konsortiums mit dazu. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in den förderfähigen Ländern stattfinden (siehe Teil A dieses Leitfadens). Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-JMO-2026-NETWORKS-HEI-NON-EU-INDIA 458 Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 3. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Wie ist der Antrag zu stellen? Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. Die nachstehenden Zuschlagskriterien gelten für Netzwerke. Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 25 Punkte) • Die Relevanz des Vorschlags für das in der Aufforderung festgelegte Schwerpunktthema; • Die Relevanz des Vorschlags für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte, Inklusion, Vielfalt sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung. • Inwieweit ist der Vorschlag geeignet, die Entwicklung neuer Lehr-, Forschungs- oder Diskussionsaktivitäten zu fördern • Der Nachweis des akademischen Mehrwerts; Qualität der Projekt- konzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) • Methodik: Qualität, Neuheit und Durchführbarkeit der vorgeschlagenen Aktivitäten • Die Qualität des vorgeschlagenen Systems zur Analyse und Überprüfung der akademischen Produktion; • Die Qualität des vorgeschlagenen Modells zur Verwendung als Grundlage für EU- Maßnahmen. • Inwieweit ist das Arbeitsprogramm in einer klaren, vollständigen und kohärenten Weise und unter gebührender Berücksichtigung einer angemessenen Planung der Vorbereitungs-, Durchführungs-, Bewertungs-, Nachbereitungs- und Verbreitungsphase dargestellt, • Inwieweit entsprechen die den Aktivitäten zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen • Überwachungs- und Bewertungsstrategie Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 25 Punkte) • Zusammensetzung des Netzwerkes hinsichtlich der räumlichen Abdeckung und der Komplementarität der vorhandenen Kompetenzen, • interne Organisation der Partnerschaft: o Relevanz und Komplementarität des Profils und der Fachkenntnisse der Teilnehmer an den vorgeschlagenen Aktivitäten in Übereinstimmung mit dem spezifischen Thema, auf das sich der Vorschlag bezieht. • Kooperationsvereinbarung und Verteilung von Funktionen, Zuständigkeiten und Aufgaben 459 Wirkung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) Erwartete Wirkung der Netzwerke durch einen anhaltenden Effekt. Verbreitung und Kommunikation: • Eignung und Qualität von Aktionen zur Verbreitung der Ergebnisse der Aktivitäten innerhalb der an den Netzwerken beteiligten Einrichtung und darüber hinaus: o Sensibilisierung für die Aktivitäten und Ergebnisse, Verbesserung der Sichtbarkeit der Teilnehmer und Organisationen • Inwieweit erreichen die zur Verbreitung vorgesehenen Instrumente das Zielpublikum: Medienpräsenz (einschließlich sozialer Medien, Veröffentlichungen usw.), o Veranstaltungen. Nachhaltigkeit und Fortsetzung: Der Vorschlag enthält geeignete Maßnahmen und Ressourcen, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse und die erzielten Vorteile auch über den Lebenszyklus des Projekts hinaus aufrechterhalten werden. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte erreichen. Darüber hinaus müssen sie in jeder der Kategorien der oben genannten Zuschlagskriterien 15 Punkte erreichen. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. ERWARTETE WIRKUNG Die Netzwerke im Hochschulbereich werden die akademische und öffentliche „Debatte zu Angelegenheiten der europäischen Integration“ im Einklang mit Artikel 8 der Erasmus+-Verordnung durch die Sammlung, den Austausch und die Erörterung von Forschungsergebnissen, Kursinhalten und Erfahrungen sowie Projektprodukten (Studien, Artikel usw.) zwischen den Partnern unterstützen. Indem die Netzwerke der Kommission regelmäßig die innovativen und interessanten Ergebnisse ihrer Zusammenarbeit zur Verfügung stellen, tragen sie zur Politikgestaltung der Kommission bei, da sie Fakten und neue Erkenntnisse über die politischen Entwicklungen der thematischen Prioritäten der Aufforderungen liefern. GEOGRAFISCHE ZIELGEBIETE Das Netzwerk zur internen Politik sollte seine Aktivitäten auf die Mitgliedstaaten und die mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Drittländer konzentrieren. Das Netzwerk zur Außenpolitik „EU-Indien“ unterstützt die akademische Zusammenarbeit bei den Prioritäten der Jean-Monnet-Maßnahmen zwischen europäischen und indischen Hochschuleinrichtungen und ist daher auf Mitgliedstaaten, mit dem Programm Erasmus+ assoziierte Drittländer und Indien (Region 5) beschränkt. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Kostenvoranschlags für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Die gewährende Behörde setzt den Pauschalbetrag für jede Finanzhilfe auf der 460 Grundlage des Vorschlags, des Bewertungsergebnisses, der Fördersätze und des in der Aufforderung festgelegten Höchstbetrags der Finanzhilfe fest. Die maximale EU-Finanzhilfe pro Netzwerk zu EU-internen Themen beläuft sich auf 1 000 000 EUR. Die maximale EU-Finanzhilfe pro Netzwerk zu außenpolitischen Themen beläuft sich auf 1 200 000 EUR. Wie wird der Pauschalbetrag für das Projekt bestimmt? Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen: a) Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.). b) Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten. c) Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung der veranschlagten Kosten vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Stellen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist. d) Die Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen. Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Der Kofinanzierungssatz von 80 % wird auf die nach der Bewertung ermittelten geschätzten förderfähigen Gesamtkosten angewandt. Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Finanzhilfen oder Preisgeldern ist zulässig. Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung für Dritte erforderlich ist und wie sie verwaltet wird, und er muss eine Liste der verschiedenen Arten von Aktivitäten enthalten, für die Dritte finanzielle Unterstützung erhalten können. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten. Der Höchstbetrag der finanziellen Unterstützung, der einem Dritten gewährt werden kann, darf 60 000 EUR nicht überschreiten. Kosten für Freiwillige sind zulässig. Sie werden in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf Freiwillige451 gewährt. 451 https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de. https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de 461 Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. JEAN-MONNET-NETZWERKE IN ANDEREN BEREICHEN DER ALLGEMEINEN UND BERUFLICHEN BILDUNG Netzwerke von Schulen und Berufsbildungsanbietern (ISCED 1–4) und/oder Hochschuleinrichtungen, die im Bereich der Lehrkräfteausbildung tätig sind, sollten dazu dienen, dem neuen Jean-Monnet-Aktionsbereich einen internationalen Aspekt zu verleihen und den Austausch bewährter Verfahren sowie Erfahrungen mit dem Co-Teaching innerhalb einer Gruppe von Ländern zu ermöglichen. Die Aktivitäten schaffen die Voraussetzungen dafür, dass Praktiker, die in unterschiedlichen Kontexten arbeiten und sich aufgrund der nationalen Rechtsvorschriften und der Struktur der Lehrpläne mit unterschiedlichen Herausforderungen und Zwängen konfrontiert sehen, ein gemeinsames Verständnis von Lernmethoden für EU-Fragen entwickeln können. ZIELE DER AKTION Die Jean-Monnet-Netzwerke in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung sollen Schulen und Berufsbildungsanbieter (ISCED 1–4) und/oder Hochschuleinrichtungen, die an der Lehrkräfteausbildung beteiligt sind, dabei unterstützen, das Wissen über die Vermittlung von EU-Themen im Unterricht zu verbessern, und werden der Lernerfahrung zudem einen internationalen Aspekt verleihen. Grundlage der Aktivitäten der Netzwerke sind der Wissensaustausch zwischen Lehrkräften (Zusammenarbeit zu bestimmten Themen und Methoden), Erfahrungen mit Co-Teaching und gemeinsame Aktivitäten. Beispiele hierfür sind: • der Austausch von Informationen über Inhalte und die Förderung der Ergebnisse angewandter Methoden • die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Schulen/Berufsbildungsanbietern (ISCED 1-4) und Einrichtungen für die Lehrkräfteausbildung, was ihnen internationale Erfahrung und einen europäischen Stellenwert verschafft • der Wissensaustausch und Mobilitätsaktivitäten im Bereich Co-Teaching • die Förderung der Zusammenarbeit und die Schaffung einer soliden und nachhaltigen Wissensplattform zwischen Schulen und Berufsbildungsanbietern (ISCED 1–4) und/oder Hochschuleinrichtungen, die an der Lehrerausbildung beteiligt sind. EINRICHTUNG EINES PROJEKTS Jean-Monnet-Netzwerke in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung müssen einen oder mehrere der folgenden Aspekte berücksichtigen: • Zusammenstellung und Erörterung von Lehrmethoden für schulische und außerschulische Aktivitäten • Zusammenstellung und Austausch bewährter Verfahren zum Lernen im Zusammenhang mit EU- Themen • Organisation von Erfahrungen im Bereich Co-Teaching und kollaboratives Lehren über Mobilitätsaktivitäten oder online Dies kann wie folgt erreicht werden: • Erstellung von Dokumenten und Leitlinien für die Verbreitung bewährter Verfahren • physische und online abgehaltene Sitzungen • Co-Teaching und kollaboratives Lehren Die nationalen Behörden können über die öffentlichen Schulen informiert werden, die sich für diese Maßnahme pro Land bewerben, einschließlich begrenzter personenbezogener Daten wie Name und E-Mail-Adresse der Kontaktperson, um den Validierungsprozess ihrer Einrichtungen zu erleichtern. 462 WELCHE KRITERIEN MÜSSEN FÜR DIE BEANTRAGUNG DER JEAN-MONNET-NETZWERKE IN ANDEREN BEREICHEN DER ALLGEMEINEN UND BERUFLICHEN BILDUNG ERFÜLLT SEIN? FÖRDERKRITERIEN Wer ist antragsberechtigt? Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Stellen) Schulen, Berufsbildungsanbieter (ISCED 1-4) oder Hochschuleinrichtungen sein, die im Besitz eines ECHE-Zertifikats sind und eine Erstausbildung und/oder berufsbegleitende Weiterbildung für Lehrkräfte an Schulen und/oder Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1-4) anbieten; in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein Zusammensetzung von Konsortien Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens sechs Antragstellern eingereicht werden, das folgende Bedingungen erfüllt: - Mindestens drei Stellen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und/oder mit dem Programm assoziierten Drittländern - mindestens vier Schulen und/oder Berufsbildungsanbieter (ISCED 1–4) - höchstens zwei Hochschuleinrichtungen, die eine Erstausbildung und/oder berufsbegleitende Weiterbildung für Lehrkräfte von Schulen und/oder Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4) anbieten Nur Begünstigte (keine verbundenen Stellen) zählen für die Zusammensetzung des Konsortiums mit dazu. Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) Die Aktivitäten müssen in den förderfähigen Ländern stattfinden (siehe Teil A dieses Leitfadens). Projektdauer Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen). Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-JMO-2026-NETWORKS-SCHOOLS Wann ist der Antrag zu stellen? Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 3. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen. Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. ZUSCHLAGSKRITERIEN Die Projekte werden nach den folgenden Zuschlagskriterien bewertet: 463 Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 25 Punkte) • Inwieweit entspricht der Vorschlag den Zielen der Jean-Monnet-Aktion: o betrifft EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) o versetzt Lehrkräfte in Schulen in die Lage, neue Kompetenzen zu entwickeln o trägt dazu bei, Informationen und Praktiken zu der Frage auszutauschen, mit welchen Inhalten und Methoden sie ihre Lernenden besser über die EU informieren o fördert Mobilitätserfahrungen von Lehrkräften in Bezug auf die Durchführung von Co-Teaching/Co-Tutoring mit ihren Partnern o bewirkt ein besseres Verständnis der EU und ihrer Funktionsweise o befähigt Lehrkräfte, EU-Inhalte in ihre Aktivitäten zu integrieren. • Inwieweit ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte, Inklusion und Vielfalt sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant. • Inwieweit erreicht der Vorschlag die wichtigsten Zielgruppen: o Schulen und Berufsbildungsanbieter (ISCED 1-4) o Lehrkräfte o Studierende. Qualität der Projekt- konzeption und - durchführung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) • Methodik: Qualität, Neuheit und Durchführbarkeit der vorgeschlagenen Aktivitäten • Inwieweit ist das Arbeitsprogramm o in einer klaren, vollständigen und kohärenten Weise und unter gebührender Berücksichtigung einer angemessenen Planung der Vorbereitungs-, Durchführungs-, Bewertungs-, Nachbereitungs- und Verbreitungsphase dargestellt, o lässt es Übereinstimmung mit den Projektzielen und -aktivitäten erkennen • inwieweit entsprechen die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen • Überwachungs- und Bewertungsstrategie Qualität der Partnerschaft und der Kooperations- vereinbarungen (Höchstpunktzahl 25 Punkte) • interne Organisation der Partnerschaft: o Relevanz und Komplementarität des Profils und der Fachkenntnisse der Teilnehmer an den vorgeschlagenen Aktivitäten in Bezug auf EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) und in Bezug auf das spezifische Thema, auf das sich der Vorschlag bezieht • Kooperationsvereinbarung und Verteilung von Funktionen, Zuständigkeiten und Aufgaben 464 Wirkung (Höchstpunktzahl 25 Punkte) • Erwartete Wirkung der Netzwerke durch einen anhaltenden Effekt • für Schulen und Berufsbildungsanbieter o für eine bessere Befähigung für Lehrtätigkeiten im Zusammenhang mit EU-Themen o für innovative Inhalte bei der Entwicklung neuer Blickwinkel zu EU- Themen in den Schulen o für eine verstärkte Zusammenarbeit mit Partnern und verstärkte Fähigkeit, mit diesen in Kontakt zu treten o verstärkte Zuteilung von Finanzmitteln für die Lehre im Zusammenhang mit EU-Themen innerhalb der jeweiligen Einrichtung • für die direkt und indirekt an den Netzwerken beteiligten Lehrkräften: o Stärkung ihrer Kompetenzen in Bezug auf EU-Themen und Fortschritte bei der Bereitstellung von EU-Inhalten in ihren Aktivitäten • Verbreitung und Kommunikation: • Eignung und Qualität von Maßnahmen zur Verbreitung der Ergebnisse der Aktivitäten innerhalb der an den Netzwerken beteiligten Einrichtung und darüber hinaus: o Sensibilisierung für die Aktivitäten und Ergebnisse, Verbesserung der Sichtbarkeit der Teilnehmer und Organisationen o Kontaktaufnahme mit Gruppen außerhalb von Schulen und Berufsbildungsanbietern • Inwieweit erreichen die zur Verbreitung vorgesehenen Instrumente das Zielpublikum: o Medienpräsenz (einschließlich sozialer Medien, Veröffentlichungen usw.), o Veranstaltungen. • Nachhaltigkeit und Fortsetzung: Der Vorschlag enthält geeignete Maßnahmen und Ressourcen, die gewährleisten, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus eine nachhaltige Wirkung entfalten. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte erreichen. Außerdem müssen sie in jeder der Kategorien der oben genannten Zuschlagskriterien mindestens 15 Punkte erreichen. Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl. Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. ERWARTETE WIRKUNG Quantitativ: Die Anzahl der Begünstigten je EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziiertem Drittland/Region. Qualitativ: Jean-Monnet-Netzwerke in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung sollen einen positiven und anhaltenden Effekt für die allgemeine und die berufliche Bildung (ISCED 1–4) haben, indem sie den Teilnehmenden Wissen über erfolgreiche Praktiken der Vermittlung von Fakten und Kenntnissen zur Europäischen Union an Schülerinnen und Schüler sowie Studierende zur Verfügung stellen. Die Netzwerke in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung geben Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung mehr Möglichkeiten, ihre Aktivitäten zur Integration von EU-Inhalten auszuweiten. 465 Für die teilnehmenden Organisationen sollen die im Rahmen der Jean-Monnet-Netzwerke in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung unterstützten Aktivitäten auch folgende Ergebnisse hervorbringen: • verbesserte Fähigkeit, EU-Themen in ihre Aktivitäten zu integrieren • verstärkte internationale Präsenz GEOGRAFISCHE ZIELGEBIETE Die finanzierten Aktivitäten konzentrieren sich im Einklang mit den Förderkriterien auf EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer. WELCHE REGELN BESTEHEN FÜR DIE FINANZIERUNG? Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Kostenvoranschlags für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Die gewährende Behörde setzt den Pauschalbetrag für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Vorschlags, des Bewertungsergebnisses, der Fördersätze und des in der Aufforderung festgelegten Höchstbetrags der Finanzhilfe fest. Die maximale EU-Finanzhilfe je Projekt beläuft sich auf 300 000 EUR. Wie wird der Pauschalbetrag für das Projekt bestimmt? Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen: a) Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.). b) Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten. c) Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung der veranschlagten Kosten vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Stellen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist. d) Die Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen. Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Der Kofinanzierungssatz von 80 % wird auf die nach der Bewertung ermittelten geschätzten förderfähigen Gesamtkosten angewandt. Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag der Finanzhilfe usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Siehe Teil C dieses Programmleitfadens, Abschnitt „Förderfähige direkte Kosten“. Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Finanzhilfen oder Preisgeldern ist zulässig. 466 Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung für Dritte erforderlich ist und wie sie verwaltet wird, und er muss eine Liste der verschiedenen Arten von Aktivitäten enthalten, für die Dritte finanzielle Unterstützung erhalten können. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten. Der Höchstbetrag der finanziellen Unterstützung, der einem Dritten gewährt werden kann, darf 60 000 EUR nicht überschreiten. Kosten für Freiwillige sind zulässig. Sie werden in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf Freiwillige452 gewährt. Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist. 452 https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de. https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de 467 TEIL C – INFORMATIONEN FÜR ANTRAGSTELLER Alle potenziellen Antragsteller mit der Absicht, einen Projektvorschlag einzureichen, um bei der EU finanzielle Unterstützung im Rahmen des Programms Erasmus+ zu beantragen, sollten diesen Abschnitt sorgfältig lesen. Er wurde gemäß den geltenden Bestimmungen der EU-Haushaltsordnung453 erstellt. Alle vertraglichen und finanziellen Bestimmungen, die für die gewährten Finanzhilfen gelten, sind in Musterfinanzhilfevereinbarungen enthalten, die für von der Exekutivagentur (EACEA) durchgeführte Projekte im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) der EU454 und für von den nationalen Agenturen durchgeführte Projekte auf der Website der jeweiligen nationalen Erasmus+-Agentur455 zur Verfügung gestellt werden. Im Fall von Unstimmigkeiten mit den in diesem Leitfaden enthaltenen Informationen haben die Bestimmungen der Finanzhilfevereinbarungen gegenüber den Informationen in Teil C dieses Leitfadens Vorrang. WIE WIRD DER ERASMUS+-ANTRAG EINGEREICHT? Um einen Antrag auf ein Erasmus+-Projekt einzureichen, müssen die Antragsteller die nachstehenden vier Schritte befolgen. 1) Registrierung. Jeder Antragsteller muss sich wie folgt registrieren: a) Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, verbundenen Stellen und assoziierten Partner im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) registrieren und einen Teilnehmer-Identifikationscode (Participant Identification Code, PIC)456 erhalten. Organisationen/Gruppen, die bereits im Rahmen ihrer Teilnahme an anderen EU- Programmen einen PIC erhalten haben, brauchen sich nicht erneut zu registrieren. Der bei einer früheren Registrierung zugeteilte PIC ist für eine Antragstellung im Rahmen von Erasmus+ gültig. b) Für Aktionen, die von den nationalen Agenturen verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, sofern sie dies noch nicht getan haben, im Organisations-Registrierungssystem für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps457 registrieren und eine Organisations-ID (OID) erhalten. 2) Überprüfen Sie die Übereinstimmung mit den Programmkriterien für die entsprechende Aktion/den entsprechenden Bereich. 3) Prüfen Sie die finanziellen Voraussetzungen. 4) Ausfüllen und Einreichen des Antragsformulars. INHALT VON FINANZHILFEANTRÄGEN Der Inhalt eines Finanzhilfeantrags hängt von den Besonderheiten der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und der verwendeten elektronischen Plattform ab (siehe „Schritt 4: Ausfüllen und Einreichen des Antragsformulars“). Im 453 Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (Neufassung), ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024. Die EU-Haushaltsordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=OJ:L_202402509. 454 EU-Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten: https://ec.europa.eu/info/funding- tenders/opportunities/portal/screen/home. 455 Nationale Agenturen für Erasmus+: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/contacts/national- agencies?facets__permanent%7Cfield_eac_topics=1964. 456 Der PIC muss im Antragsformular zwingend enthalten sein. 457 Organisations-Registrierungssystem für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps: https://webgate.ec.europa.eu/erasmus- esc/index/organisations/register-my-organisation. http://ec.europa.eu/education/participants/portal/desktop/en/organisations/register.html https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=OJ:L_202402509 https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/contacts/national-agencies?facets__permanent%7Cfield_eac_topics=1964 https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/contacts/national-agencies?facets__permanent%7Cfield_eac_topics=1964 https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc/index/organisations/register-my-organisation https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc/index/organisations/register-my-organisation 468 Allgemeinen enthält ein Finanzhilfeantrag die folgenden Elemente, die in verschiedenen Phasen des Antragsverfahrens verlangt werden können: a) Angaben zur Rechtsform des Antragstellers, einschließlich Angaben dazu, ob es sich um eine nichtstaatliche Organisation handelt; b) ehrenwörtliche Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusssituationen und über die Erfüllung der Förderfähigkeits- und Eignungskriterien; c) Informationen, die zum Nachweis der finanziellen und operativen Leistungsfähigkeit des Antragstellers erforderlich sind, und/oder entsprechende Belege, falls erforderlich; d) Beschreibung der Aktion oder des Arbeitsprogramms sowie Kostenvoranschlag, falls erforderlich, und e) Angabe der Quellen und Beträge für alle Unionsfinanzierungen, die für dieselbe Maßnahme eingegangen sind bzw. beantragt wurden. SCHRITT 1: REGISTRIERUNG Bei Aktionen, die von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) verwaltet werden Zur Registrierung im elektronischen Einreichungssystem des Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) der EU führt der gesetzliche Vertreter des Antragstellers die folgenden Schritte durch: • Erstellung eines EU-Login-Kontos (es sei denn, die Person, die den Antragsteller vertritt, verfügt bereits über ein Konto). Neue EU-Login-Konten können auf folgender Website erstellt werden: https://webgate.ec.europa.eu/cas/; • Aufrufen des Förder- und Ausschreibungsportals (Funding & Tenders Portal) der EU unter https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home und Registrierung (sofern zutreffend) im Namen der Organisation/Gruppe, die vertreten wird. Auf dem Portal stehen Beratung und häufig gestellte Fragen bereit. Der Antragsteller muss sich nur einmal über das Teilnehmerregister der Europäischen Kommission458 registrieren lassen. Nach Bearbeitung der Registrierung erhält der Antragsteller einen PIC. Der PIC, eine 9-stellige eindeutige Kennung, ist für die Einreichung von Anträgen erforderlich. Er ermöglicht es dem Antragsteller, das Antragsformular einfacher auszufüllen (d. h. durch Eingabe der PIC-Nummer in das Formular werden alle vom Antragsteller in der Registrierungsphase bereitgestellten Informationen automatisch im Formular angezeigt). Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden Zur Registrierung im Organisations-Registrierungssystem für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps führt der gesetzliche Vertreter des Antragstellers die folgenden Schritte durch: • Erstellung eines EU-Login-Kontos (es sei denn, der Antragsteller verfügt bereits über ein Konto). Neue EU- Login-Konten können auf folgender Website erstellt werden: https://webgate.ec.europa.eu/cas/; • Aufrufen des Organisations-Registrierungssystems für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps unter https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc und Registrierung (sofern zutreffend) im Namen der Organisation/Gruppe, die vertreten wird. 458 Die Europäische Kommission verfügt über ein Online-Verzeichnis der Organisationen, die an verschiedenen EU-Programmen teilnehmen, das sogenannte Teilnehmerregister. https://webgate.ec.europa.eu/cas/ https://webgate.ec.europa.eu/cas/ https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc 469 Organisationen sollten sich nur einmal registrieren lassen. Nach der Registrierung erhält die Organisation eine Organisations-ID (OID). Organisationen können ihre OID prüfen oder die damit verlinkten Informationen über das Organisations-Registrierungssystem für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps ändern. Das Antragsformular wird bei Eingabe der OID automatisch mit allen Informationen ausgefüllt, die von der Organisation zum Zeitpunkt der Registrierung angegeben wurden. Die Antragsteller müssen die ausdrückliche Zustimmung zur Verwendung der OID einer anderen Organisation in einem Antragsformular haben. Ein solcher Nachweis kann bei Meinungsverschiedenheiten verlangt werden, und Antragsteller können vom Verfahren ausgeschlossen werden, wenn sie nicht in der Lage sind, ihn vorzulegen. Mehrfachregistrierungen für eine OID durch ein und dieselbe Stelle und die Verwendung mehrerer OID durch ein und dieselbe Stelle können als Falschdarstellung im Sinne der EU-Haushaltsordnung gelten und dazu führen, dass die Stelle bei den betroffenen Gewährungsverfahren durch die nationale Agentur abgelehnt wird. Im Rahmen des Registrierungsverfahrens müssen Antragsteller ein Identifikationsformular, das von der Website der Europäischen Kommission459 heruntergeladen werden kann, in das ORS hochladen. Es stehen drei Varianten des Identifikationsformulars für die verschiedenen Arten von Antragstellern (natürliche Personen, private Unternehmen oder öffentlich-rechtliche Einrichtungen) zur Verfügung. Das Identifikationsformular unterliegt einer Datenschutzerklärung460 und einer anschließenden Validierung durch die nationalen Agenturen. Bei Anträgen eines Konsortiums sollte das Identifikationsformular von allen Mitgliedern des Konsortiums eingereicht werden. Die Bankverbindung muss jedoch nur für den Koordinator angegeben werden. Das Formular ist für das Land auszufüllen, in dem die betreffende Bank ansässig ist – auch wenn der Antragsteller offiziell in einem anderen Land registriert ist. Bei Finanzhilfen von mehr als 60 000 EUR müssen die Antragsteller zum Nachweis ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit möglicherweise bestimmte Dokumente hochladen. Nähere Informationen finden Sie im Abschnitt „Eignungskriterien“. SCHRITT 2: PRÜFUNG AUF EINHALTUNG DER PROGRAMMKRITERIEN Bei der Entwicklung ihres Projekts und vor der Beantragung der EU-Förderung müssen die Teilnehmenden sicherstellen, dass sie und ihr Projekt die folgenden Kriterien erfüllen: Zulässigkeits-, Förderfähigkeits-, Ausschluss-, Eignungs- und Gewährungskriterien. ZULÄSSIGKEITSKRITERIEN Die Anträge müssen spätestens vor Ablauf der in der Aufforderung genannten Antragsfrist übermittelt werden. Die Anträge müssen lesbar und barrierefrei sein. Die Anträge müssen vollständig sein und alle erforderlichen Teile und obligatorischen Anhänge enthalten. Nach Ablauf der Einreichungsfrist können auf Ersuchen der verwaltenden Agentur in begründeten Fällen lediglich Schreibfehler korrigiert werden. Bei Aktionen, die von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) verwaltet werden 459 https://commission.europa.eu/publications/business-partners-legal-entities-and-bank-accounts_de. 460 https://commission.europa.eu/document/download/2230f5f6-9b83-45f3-b591- 3b9258559a34_de?filename=lef_baf_privacy_notice-de.pdf. https://commission.europa.eu/publications/business-partners-legal-entities-and-bank-accounts_de#Beschreibung https://commission.europa.eu/document/download/2230f5f6-9b83-45f3-b591-3b9258559a34_de?filename=lef_baf_privacy_notice-de.pdf https://commission.europa.eu/document/download/2230f5f6-9b83-45f3-b591-3b9258559a34_de?filename=lef_baf_privacy_notice-de.pdf 470 Die Anträge müssen elektronisch über das Förder- und Ausschreibungsportal der EU (EU Funding & Tenders Portal) eingereicht werden. Die Anträge (einschließlich Anhängen und Belegen) sind unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu übermitteln. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten: • Antragsformular Teil A – enthält verwaltungstechnische Informationen über die Teilnehmenden (künftiger Koordinator, Begünstigte und verbundene Stellen) und einen zusammenfassenden Finanzplan für das Projekt (bitte direkt online auszufüllen), • Antragsformular Teil B – enthält die fachliche Beschreibung des Projekts (bitte aus dem Einreichungssystem des Portals herunterladen, ausfüllen und anschließend zusammenstellen und wieder hochladen) und • Antragsformular Teil C (bitte direkt online ausfüllen, falls erforderlich) mit zusätzlichen Projektdaten Anträge (Teil B) zu Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen von geringem Wert (60 000 EUR oder weniger) dürfen höchstens 40 Seiten umfassen, bei Aufforderungen für Finanzhilfen mit hohem Wert (4 000 000 EUR) sind es 120 Seiten und bei allen anderen Aufforderungen 70 Seiten. Für folgende Aktionen gilt eine Ausnahme von dieser Regel: 40 Seiten bei „Kapazitätsaufbau in der Hochschulbildung“ (Capacity Building in Higher Education, CBHE), 40 Seiten bei „Kapazitätsaufbau in der beruflichen Aus- und Weiterbildung“ (Capacity Building in Vocational Education and Training, CBVET), 40 Seiten bei „Virtueller Austausch im Bereich Hochschulbildung und im Jugendbereich“ (Virtual Exchanges in Higher Education and Youth, VIRT-EXCH) und 70 Seiten bei der Aktion „Gemeinsame Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge“. Darüber hinausgehende Seiten werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden Die Anträge müssen elektronisch über die Formulare auf der Website „Erasmus+ und Europäischer Solidaritätscorps“461 eingereicht werden. FÖRDERKRITERIEN Anhand von Förderkriterien wird bestimmt, ob der Antragsteller an einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und einen Vorschlag für eine Aktion einreichen darf. Antragsteller und Projekte können nur dann gefördert werden, wenn sie alle Förderkriterien der Aktion erfüllen, auf die sich der eingereichte Vorschlag bezieht. Projekte, die diese Förderkriterien zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht erfüllen, werden ohne weitere Prüfung abgelehnt. Bitte beachten Sie, dass die Fördervoraussetzungen nicht nur bei der Unterzeichnung der Finanzhilfe, sondern auch während der gesamten Projektlaufzeit erfüllt sein müssen. Wenn sich in der Phase der Durchführung oder des Abschlussberichts herausstellt, dass diese Kriterien nicht oder nicht durchgängig erfüllt wurden, können die durchgeführten Tätigkeiten als nicht förderfähig angesehen werden, und die ursprünglich für das Projekt gewährte EU-Finanzhilfe muss möglicherweise an die gewährende Behörde zurückgegeben werden. Die spezifischen Förderfähigkeitskriterien für die einzelnen im Programmleitfaden zu Erasmus+ beschriebenen Aktionen werden in Teil B dieses Leitfadens erläutert. Ablehnungsgründe Ein Antrag kann aus verschiedenen Gründen abgelehnt werden. Diese Ablehnungsgründe sind in diesem Leitfaden oder gegebenenfalls in einem spezifischen Aufforderungsdokument aufgeführt. Generell lehnt der zuständige Anweisungsbefugte einen Antragsteller in einem Gewährungsverfahren ab, wenn dieser462 461 https://ec.europa.eu/erasmus-applications. 462 Artikel 143 der Haushaltsordnung. https://ec.europa.eu/erasmus-applications 471 a) sich in einer Ausschlusssituation befindet (siehe Abschnitt „Ausschluss“ unten); b) die Auskünfte, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren verlangt wurden, verfälscht oder nicht erteilt hat463; c) zuvor an der Erstellung von Unterlagen für das Gewährungsverfahren mitgewirkt hat, soweit dies einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz – einschließlich der Wettbewerbsverzerrung – darstellt, der auf andere Weise nicht behoben werden kann464. Darüber hinaus kann ein Antrag aus anderen Gründen abgelehnt werden, zum Beispiel: - Nichtzulässigkeit (Einreichung nach Ablauf der Frist, ungültige OID, unvollständiges Antragsformular, Fehlen der erforderlichen Unterlagen usw.) - Nichteinhaltung der Förderfähigkeitskriterien der Aktion - Anwendung von Sanktionen oder restriktiven Maßnahmen - Unzureichende finanzielle Leistungsfähigkeit - Unzureichende operative Leistungsfähigkeit - Nichterfüllung der Zuschlagskriterien - Nichteinhaltung der Grundsätze des Rückwirkungsverbots oder des Verbots der Doppelfinanzierung durch die vorgeschlagene Aktion465 Restriktive Maßnahmen der EU Für bestimmte Stellen gelten besondere Einschränkungen und Sanktionen (z. B. Stellen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unterliegen). Stellen, die in einer Sanktionsliste aufgeführt sind und/oder restriktiven Maßnahmen gemäß www.sanctionsmap.eu466 unterliegen, können in keiner Eigenschaft, auch nicht als Begünstigte, verbundene Stellen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger finanzieller Unterstützung Dritter (falls zutreffend), teilnehmen. Andere Stellen, die unter die Verordnung (EU) Nr. 833/2014467 fallen, dürfen nur teilnehmen, wenn dies gemäß den Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zulässig ist und sofern ihnen von der gewährenden Behörde eine Ausnahme gemäß Artikel 5l Absatz 2 Buchstabe e mit dem Ziel gewährt wird, Mobilitäts- und Austauschmaßnahmen für Einzelpersonen und direkte Kontakte zwischen den Menschen zu fördern. Interessenkonflikt auf Ebene der Finanzakteure Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn ein Finanzakteur oder eine sonstige nachstehend genannte Person aus Gründen der familiären oder privaten Verbundenheit, der politischen Übereinstimmung oder der nationalen Zugehörigkeit, des 463 Wenn ein Antragsteller beispielsweise behauptet, über ein gewisses Maß an finanzieller Solidität oder Unterstützung zu verfügen, dies jedoch nicht zutrifft, z. B. überhöhte Angabe von Einnahmen, falsche Darstellung der Verfügbarkeit von Mitteln oder falsche Angaben über Erfahrung oder Fachwissen in einem relevanten Bereich oder Sektor, um die Förderfähigkeitskriterien zu erfüllen. 464 Wenn beispielsweise ein Antragsteller zuvor an der Ausarbeitung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen mitgewirkt hat oder wenn er eine Person, die als Sachverständiger an der Bewertung seines Finanzhilfeantrags beteiligt war und keinen Interessenkonflikt geltend gemacht hat, beschäftigt oder eine andere Verbindung zu ihr hat. 465 Siehe den nachstehenden Abschnitt über Grundsätze für EU-Finanzhilfen sowie Artikel 191 der Haushaltsordnung. 466 Bitte beachten Sie, dass das Amtsblatt der Europäischen Union die offizielle Liste enthält und deren Inhalt im Konfliktfall Vorrang vor dem Inhalt der EU-Sanktionskarte hat: https://www.sanctionsmap.eu. 467 Siehe Artikel 5l der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02014R0833-20250720): 1) Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar, einschließlich durch Finanzmittel und Finanzhilfen, folgende Akteure zu unterstützen oder ihnen sonstige Vorteile im Rahmen eines Unions- oder Euratom-Programms oder eines nationalen Programms eines Mitgliedstaats oder im Rahmen von Verträgen im Sinne der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates zu verschaffen: a) in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden. 2) Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt nicht für e) Mobilitäts- und Austauschmaßnahmen für Einzelpersonen und direkte Kontakte zwischen den Menschen. http://www.sanctionsmap.eu/ http://www.sanctionsmap.eu/ https://www.sanctionsmap.eu/ http://www.sanctionsmap.eu/ https://www.sanctionsmap.eu/ https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02014R0833-20250720 472 wirtschaftlichen Interesses oder aus anderen Gründen, die auf direkten oder indirekten persönlichen Interessen beruhen, seine bzw. ihre Aufgaben nicht unparteiisch und objektiv wahrnehmen kann. Finanzakteure im Sinne der EU- Haushaltsordnung und sonstige Personen, einschließlich nationaler Behörden auf allen Ebenen, die am Haushaltsvollzug durch direkte, indirekte oder geteilte Mittelverwaltung – einschließlich als Vorbereitung hierzu dienender Handlungen – , an der Rechnungsprüfung und Kontrolle mitwirken, müssen jede Handlung unterlassen, durch die eigene Interessen mit denen der Union in Konflikt geraten könnten. Ferner ergreifen sie geeignete Maßnahmen, um zu verhindern, dass ein Interessenkonflikt bezüglich der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Aufgaben entsteht, und um Situationen abzuhelfen, die objektiv als Interessenkonflikt wahrgenommen werden könnten. Die Kommission ist der Auffassung, dass sich für die folgenden Stellen ein Interessenkonflikt ergibt oder ergeben könnte und dass die Teilnahme dieser Stellen an der Durchführung von Aktionen des Programms daher nicht förderfähig ist oder sein könnte: • Nationale Behörden, die für die Beaufsichtigung nationaler Agenturen und für die Durchführung des Programm Erasmus+ in ihrem jeweiligen Land zuständig sind, können keine Anträge stellen und sich an keiner Aktion beteiligen, die von nationalen Agenturen in einem beliebigen Land verwaltet werden; sie können jedoch (als Antragsteller oder als Partner) die Teilnahme an von der Exekutivagentur verwalteten Aktionen beantragen, wenn dies bei der betreffenden Aktion nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist (siehe Teil B dieses Leitfadens). • Nationale Agenturen oder, wenn die nationale Agentur keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, Rechtsträger, denen die nationale Agentur angehört468, können keine Fördermittel beantragen oder sich an im Rahmen dieses Leitfadens durchgeführten Aktionen beteiligen. • Strukturen und Netzwerke, die im Programm Erasmus+ oder in einem jährlichen Arbeitsprogramm der Kommission aufgeführt oder benannt werden, das für die Umsetzung des Programms Erasmus+ angenommen wurde, und die bei demselben Rechtsträger angesiedelt sind wie die nationale Agentur, können keine Anträge für Aktionen stellen oder sich an Aktionen beteiligen, die durch die nationalen Agenturen in einem beliebigen Land verwaltet werden. Sie können jedoch die Teilnahme (als Antragsteller oder Partner) an Aktionen beantragen, die durch die Exekutivagentur oder die GD EAC verwaltet werden, es sei denn, dies ist für die betreffende Aktion ausdrücklich ausgeschlossen (gemäß Teil B des Leitfadens). Sie sollten nachweisen können, dass sie sich nicht in einem Interessenkonflikt befinden, entweder weil sie entsprechende Vorkehrungen treffen oder weil ihre interne Organisation so gestaltet ist, dass eine klare Trennung der Interessen gegeben ist. Außerdem sind die Kosten und Einnahmen für alle Aktionen oder Aktivitäten, für die EU-Mittel gewährt wurden, auszuweisen. Die Entscheidung, mit der bestätigt wird, dass sie sich nicht in einem tatsächlichen Interessenkonflikt befinden, wird von der Exekutivagentur oder der GD EAC getroffen. • Rechtsträger, bei denen die nationalen Erasmus+-Agenturen angesiedelt sind, die jedoch mit anderen Aktivitäten innerhalb oder außerhalb des Kompetenzbereichs des Programms Erasmus+ befasst sind, sowie mit diesen Rechtsträgern verbundene Stellen können keine Anträge für Aktionen stellen oder sich an Aktionen beteiligen, die von nationalen Agenturen in einem beliebigen Land verwaltet werden. Sie können jedoch grundsätzlich eine Teilnahme an Aktionen beantragen, die von der Exekutivagentur oder der GD EAC verwaltet werden, es sei denn, dies ist für die betreffende Aktion ausdrücklich ausgeschlossen (gemäß Teil B des Leitfadens). In diesem Fall müssen sie nachweisen, dass sie sich nicht in einem Interessenkonflikt befinden, entweder weil sie entsprechende Vorkehrungen treffen oder weil ihre interne Organisation so gestaltet ist, dass eine klare Trennung der Interessen gegeben ist (d. h. Mindestgrad der Kontentrennung, Trennung der Berichts- und Entscheidungswege, Maßnahmen zur Verhinderung des Zugangs zu privilegierten Informationen). Außerdem sind die Kosten und Einnahmen für alle Aktionen oder Aktivitäten, für die EU-Mittel gewährt wurden, auszuweisen. Die Einrichtung, bei der der Antrag gestellt wird, trifft auf eigene Verantwortung und Haftung die Entscheidung, ob ausreichend sichergestellt ist, dass sich die Antragsteller nicht in einem Interessenkonflikt befinden. 468 Siehe Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe a der Erasmus+-Verordnung. 473 AUSSCHLUSSKRITERIEN Früherkennungs- und Ausschlusssystem (EDES) Das Früherkennungs- und Ausschlusssystem (Early Detection and Exclusion System, EDES), das von der Kommission eingerichtet wurde, um den Schutz der finanziellen Interessen der Union zu stärken und eine wirtschaftliche Haushaltsführung zu gewährleisten, gilt für alle, die sich an einer der in diesem Leitfaden aufgeführten Aktionen beteiligen möchten. Das System soll die Integrität und ordnungsgemäße Verwendung der EU-Mittel durch an dem Programm teilnehmende Einzelpersonen oder Organisationen gewährleisten. Es gelten die detaillierten Bestimmungen für das EDES in der Haushaltsordnung. Gemäß Artikel 137 Absatz 2 der Haushaltsordnung gilt bei direkter und indirekter Mittelverwaltung das Früherkennungs- und Ausschlusssystem für a) Teilnehmer und Empfänger; b) Stellen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter in Anspruch nehmen will, oder Unterauftragnehmer eines Auftragnehmers; c) jede Unionsmittel empfangende Person oder Stelle, soweit sie den Haushaltsplan nach Artikel 62 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c und Artikel 157 Absatz 4 auf der Grundlage von Angaben gemäß Artikel 158 Absatz 7 ausführt; d) Garantiegeber; e) Sponsoren gemäß Artikel 26; f) wirtschaftliche Eigentümer und jedes verbundene Unternehmen der ausgeschlossenen Stelle nach Artikel 138 Absatz 6; g) natürliche Personen im Sinne des Artikels 138 Absatz 5 Unterabsatz 1 Buchstaben a bis c. Dies gilt unbeschadet des Artikels 157 Absatz 7 und der in Beitragsvereinbarungen mit den nationalen Agenturen festgelegten Vorschriften im Falle von Personen oder Stellen, die Unionsmittel erhalten, wenn der Haushalt gemäß Artikel 62 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c ausgeführt wird. Bei Aktionen, die von den nationalen Agenturen verwaltet werden, hat die entsprechende nationalen Agentur zu prüfen, ob eine Ausschlusssituation im Sinne des Artikels 138 der EU-Haushaltsordnung vorliegt. Stellt die nationale Agentur fest, dass entweder aufgrund der EDES-Registrierung oder im Einklang mit ihrem nationalen Recht, wenn die Ausschlusssituation auf einer rechtskräftigen Gerichts- oder einer bestandskräftigen Verwaltungsentscheidung beruht, eine Ausschlusssituation vorliegt, so lehnt sie den Antragsteller im Gewährungsverfahren ab. Der Antragsteller sollte Gelegenheit erhalten, zu einer solchen Entscheidung, mit der er in einem Gewährungsverfahren abgelehnt wird, Stellung zu nehmen, und er sollte über die verfügbaren verwaltungsrechtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfe zur Anfechtung informiert werden. Diese Informationen können von der Kommission auch verwendet werden, um eine Registrierung der Stelle im Früherkennungs- und Ausschlusssystem gemäß der EU-Haushaltsordnung einzuleiten. Die nationalen Agenturen unterrichten die Kommission ferner unverzüglich über festgestellte Betrugsfälle und Unregelmäßigkeiten und deren Weiterverfolgung und teilen ihr alle Informationen über mutmaßliche Fälle von Betrug, Korruption oder sonstigen rechtswidrigen Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union mit. Ausschlusssituationen und Ausschlussentscheidungen https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX:32018R1046 474 Antragsteller, gegen die eine EU-Ausschlussentscheidung ergangen ist oder die sich in einer der folgenden Ausschlusssituationen befinden, die sie von der Gewährung von EU-Mitteln ausschließen, können nicht an Aktionen des Programms teilnehmen469: a) wenn die Person oder Stelle zahlungsunfähig ist oder sich in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet, ihre Vermögenswerte von einem Insolvenzverwalter oder Gericht verwaltet werden, sie sich in einem Vergleichsverfahren befindet, ihre gewerbliche Tätigkeit eingestellt wurde oder sie sich aufgrund eines nach Unions- oder nationalem Recht vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer vergleichbaren Lage befindet; b) wenn durch eine rechtskräftige Gerichts- oder eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass die Person oder Stelle ihren Verpflichtungen zur Entrichtung ihrer Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge gemäß dem anwendbaren Recht nicht nachgekommen ist; c) wenn durch eine rechtskräftige Gerichts- oder eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass die Person oder Stelle im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat aufgrund eines Verstoßes gegen geltende Gesetze, Bestimmungen oder ethische Standards ihres Berufsstandes oder aufgrund jeglicher Form von rechtswidrigem Handeln, das sich auf ihre berufliche Glaubwürdigkeit auswirkt, wenn es vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgt; dazu zählen insbesondere folgende Verhaltensweisen: i) Abgabe falscher Erklärungen in betrügerischer Absicht oder durch Fahrlässigkeit bei der Mitteilung der erforderlichen Auskünfte zur Überprüfung des Fehlens von Ausschlussgründen oder bei der Einhaltung der Eignungskriterien bzw. bei der Umsetzung der rechtlichen Verpflichtung ii) Absprachen mit anderen Personen oder Stellen mit dem Ziel einer Wettbewerbsverzerrung iii) Verstoß gegen die Rechte des geistigen Eigentums iv) ungebührliche Einflussnahme oder Versuch der ungebührlichen Einflussnahme auf den Entscheidungsfindungsprozess, um Mittel der Union zu erhalten, indem durch Falschdarstellung ein Interessenkonflikt, der einen Finanzakteur oder andere Personen nach Artikel 61 Absatz 1 der Haushaltsordnung betrifft, ausgenutzt wird v) Versuch, vertrauliche Informationen über das Verfahren zu erhalten, durch die unzulässige Vorteile beim Gewährungsverfahren erlangt werden könnten vi) Aufstachelung zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt gegen eine Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer Gruppe oder ähnliche Handlungen, die den in Artikel 2 EUV verankerten Werten, auf denen die EU sich gründet, zuwiderlaufen, wenn sich dieses Fehlverhalten auf die Integrität der Person oder Stelle auswirkt und die Erfüllung der rechtlichen Verpflichtung beeinträchtigt oder konkret zu beeinträchtigen droht d) wenn durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung festgestellt wurde, dass sich der Antragsteller der folgenden Straftaten schuldig gemacht hat: i) Betrug ii) Korruption iii) Verhaltensweisen im Zusammenhang mit einer kriminellen Vereinigung iv) Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung v) terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten oder Anstiftung, Beihilfe oder Versuch derartiger Straftaten vi) Kinderarbeit oder andere Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel 469 Siehe Artikel 138 und 143 der EU-Haushaltsordnung 2024/2509: https://eur-lex.europa.eu/legal- content/de/TXT/?uri=OJ:L_202402509. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=OJ:L_202402509 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=OJ:L_202402509 475 e) wenn die Person oder die Stelle bei der Umsetzung einer aus dem Haushalt finanzierten rechtlichen Verpflichtung erhebliche Mängel bei der Erfüllung der Hauptauflagen erkennen ließ, die i) zu einer vorzeitigen Beendigung der rechtlichen Verpflichtung geführt haben ii) die Anwendung von pauschaliertem Schadensersatz oder anderen Formen von Vertragsstrafen nach sich gezogen haben oder iii) durch einen Anweisungsbefugten, das OLAF, die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) oder den Rechnungshof nach Überprüfungen, Rechnungsprüfungen oder Ermittlungen aufgedeckt wurden f) wenn durch eine rechtskräftige Gerichts- oder eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass die Person oder Stelle eine Unregelmäßigkeit im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95470 des Rates begangen hat; g) wenn durch eine rechtskräftige Gerichts- oder eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass die Person oder die Stelle in einem anderen Hoheitsgebiet eine Stelle eingerichtet hat mit der Absicht, steuerliche, soziale oder rechtliche Verpflichtungen, am Ort ihres satzungsmäßigen Sitzes, ihrer Hauptverwaltung oder ihrer Hauptniederlassung zu umgehen; h) wenn durch eine rechtskräftige Gerichts- oder eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass eine Stelle mit der unter Buchstabe g beschriebenen Absicht eingerichtet wurde; i) wenn die Stelle oder Person sich vorsätzlich und ohne triftigen Grund einer Untersuchung, Überprüfung oder Prüfung widersetzt hat471, die von einem Anweisungsbefugten oder dessen Vertreter oder Rechnungsprüfer, dem OLAF, der EUStA oder dem Rechnungshof durchgeführt wird. Darüber hinaus schließt der zuständige Anweisungsbefugte eine Person oder Stelle aus, wenn472 a) sich eine natürliche oder juristische Person, die Mitglied des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans einer in Artikel 137 Absatz 2 genannten Person oder Stelle ist oder bezüglich dieser Person oder Stelle Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, in einer oder mehreren der in Artikel 138 Absatz 1 Buchstaben c bis i genannten Situationen befindet; b) sich eine natürliche oder juristische Person, die unbegrenzt für die Schulden des in Artikel 137 Absatz 2 genannten Antragstellers haftet, in einer oder mehreren in Artikel 138 Absatz 1 Buchstabe a oder b genannten Situationen befindet; c) sich eine natürliche Person, die bei der Vergabe oder Umsetzung einer rechtlichen Verpflichtung eine entscheidende Funktion hat, in einer oder mehreren der in Artikel 138 Absatz 1 Buchstaben c bis i genannten Situationen befindet. In den in Artikel 138 Absatz 3 genannten Fällen kann der zuständige Anweisungsbefugte eine Person oder eine Stelle vorläufig ohne die Empfehlung des Gremiums gemäß Artikel 145 ausschließen, wenn die Teilnahme der betreffenden Person oder Stelle an Gewährungsverfahren oder deren Auswahl zur Ausführung von Unionsmitteln eine ernste und unmittelbar drohende Gefahr für die finanziellen Interessen der Union darstellen würde. In diesen Fällen verweist der zuständige Anweisungsbefugte den Fall unverzüglich an das in Artikel 145 genannte Gremium und trifft spätestens 14 Tage nach Erhalt der Empfehlung des Gremiums eine endgültige Entscheidung. 470 Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates vom 18. Dezember 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 312 vom 23.12.1995, S. 1). 471 „Sich einer Untersuchung, Überprüfung oder Prüfung widersetzen“ bedeutet, Handlungen vorzunehmen, die darauf abzielen oder bewirken, dass die Durchführung von Tätigkeiten, die für die Vornahme der Untersuchung, Überprüfung oder Prüfung erforderlich sind, verhindert, behindert oder verzögert wird, wie z. B. den erforderlichen Zugang zu ihren Räumlichkeiten oder zu anderen für Geschäftszwecke genutzten Bereichen zu verwehren, die Offenlegung von Informationen zu verschleiern oder zu verweigern oder falsche Informationen zu erteilen. 472 Artikel 138 Absatz 5 der Haushaltsordnung. 476 Die nationale Agentur oder die Exekutivagentur kann in den in Artikel 138 Absatz 1 Buchstaben c bis i genannten Fällen die folgenden Angaben im Zusammenhang mit dem Ausschluss und gegebenenfalls der finanziellen Sanktion veröffentlichen: a) den Namen der betreffenden Person oder Stelle; b) das Vorliegen eines Ausschlusses; c) die Dauer des Ausschlusses und/oder die Höhe der finanziellen Sanktion. In Ermangelung einer rechtskräftigen Gerichts- bzw. bestandskräftigen Verwaltungsentscheidung in den in Artikel 138 Absatz 1 Buchstaben c bis i genannten Fällen legt der zuständige Anweisungsbefugte bei entsprechendem Verhalten einer unter diesen Buchstaben genannten Person oder Stelle eine vorläufige rechtliche Bewertung für deren Ausschluss zugrunde, wobei er sich auf die festgestellten Sachverhalte oder sonstigen Erkenntnisse aus der Empfehlung des in Artikel 145 der Haushaltsordnung genannten Gremiums stützt. Diese Sachverhalte und Erkenntnisse umfassen insbesondere Folgendes: a) Sachverhalte, die im Zuge von Prüfungen oder Untersuchungen der EUStA, für die Mitgliedstaaten, die an der verstärkten Zusammenarbeit gemäß Verordnung (EU) 2017/1939 teilnehmen, des Rechnungshofs oder des OLAF oder des Internen Prüfers oder bei sonstigen, unter der Verantwortung des Anweisungsbefugten durchgeführten Überprüfungen, Prüfungen oder Kontrollen festgestellt wurden; b) nicht bestandskräftige Verwaltungsentscheidungen, die Disziplinarmaßnahmen umfassen können, die von der für die Prüfung der Einhaltung ethischer Standards des Berufsstandes zuständigen Aufsichtsbehörde ergriffen wurden; c) Sachverhalte, auf die in Beschlüssen von Personen und Stellen, die Unionsmittel gemäß Artikel 62 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c ausführen, Bezug genommen wird; d) Entscheidungen der Kommission in Bezug auf den Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht der Union oder Entscheidungen einer zuständigen nationalen Behörde in Bezug auf den Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht der Union oder gegen nationales Wettbewerbsrecht; Allgemeine Bestimmungen Die Ausschlusskriterien gelten für alle teilnehmenden Organisationen bei allen Aktionen im Rahmen des Programms Erasmus+. Alle Antragsteller müssen erklären, ob sie sich derzeit in einer oder mehreren Ausschlusssituationen befinden und ob sie bereits entsprechende Abhilfemaßnahmen ergriffen haben473. Zu diesem Zweck müssen sie zusammen mit dem Finanzhilfeantrag eine ehrenwörtliche Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusssituationen sowie über die Erfüllung der Förderfähigkeits- und Eignungskriterien vorlegen474. Zusätzlich zu der Erklärung des federführenden Antragstellers (Koordinators) müssen die Mitbegünstigten (sofern vorhanden) ebenfalls die erforderliche Erklärung vorlegen. Bei Aktionen, die von den nationalen Agenturen verwaltet werden, wird die ehrenwörtliche Erklärung der Mitbegünstigten in das Beitrittsformular aufgenommen. Auf Verlangen des zuständigen Anweisungsbefugten und wenn dies für den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens erforderlich ist, erbringt der Antragsteller Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlusssituationen. Der Anweisungsbefugte kann je nach betreffender Ausschlusssituation475 einen aktuellen Strafregisterauszug oder eine gleichwertige Bescheinigung neueren Datums einer Justiz- oder Verwaltungsbehörde des Landes seiner Niederlassung, eine von der zuständigen Behörde des Landes der Niederlassung ausgestellte Bescheinigung neueren Datums, eine vor einer Justizbehörde oder einem Notar abgegebene eidesstattliche Erklärung oder eine vor einer Verwaltungsbehörde 473 Dies gilt auch für die Personen, die in Bezug auf die Antragsteller, deren wirtschaftliche Eigentümer und gegebenenfalls Unterauftragnehmer über Vertretungs- oder Kontrollbefugnisse verfügen. 474 Im Einklang mit Artikel 199 Absatz 1 Buchstabe b der EU-Haushaltsordnung und im Einklang mit Artikel 139 Absatz 1 der EU- Haushaltsordnung (Erklärung des Nichtvorliegens von Ausschlusssituationen und entsprechende Nachweise). 475 Siehe Artikel 139 Absätze 2 und 3 der EU-Haushaltsordnung. 477 oder einer dafür zuständigen Berufsorganisation des Landes, in dem der Antragsteller ansässig ist, abgegebene feierliche Erklärung akzeptieren. EIGNUNGSKRITERIEN Über die Eignungskriterien bewertet die nationale Agentur oder die Exekutivagentur die finanzielle und die operative Leistungsfähigkeit des Antragstellers zur Durchführung des vorgeschlagenen Projekts. Die finanzielle und operative Leistungsfähigkeit wird anhand einer Analyse der Angaben im Finanzhilfeantrag, der dem Antrag beigefügten ehrenwörtlichen Erklärung und erforderlichenfalls von Belegunterlagen überprüft476. Finanzielle Leistungsfähigkeit Finanzielle Leistungsfähigkeit bedeutet, dass die Antragsteller über stabile und ausreichende Finanzierungsquellen verfügen, sodass sie ihre Aktivitäten während des gesamten Zeitraums, für den die Finanzhilfe gewährt wird, aufrechterhalten und sich an der Finanzierung beteiligen können. Der Finanzhilfeantrag muss daher Angaben enthalten, mit denen sich die finanzielle Leistungsfähigkeit des Antragstellers zur Durchführung der vorgeschlagenen Aktion oder des vorgeschlagenen Arbeitsprogramms nachweisen lässt. Organisationen, die an mehreren Projekten teilnehmen, müssen über ausreichende Kapazitäten verfügen, um alle Projekte durchzuführen. Gegebenenfalls kann die Überprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit auch für verbundene Stellen durchgeführt werden. Die Überprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit stützt sich auf neutrale Finanzindikatoren, berücksichtigt aber auch andere Aspekte wie die Abhängigkeit von EU-Mitteln sowie Defizite und Einnahmen in den Vorjahren. Stellen, bei denen schwerwiegende Unregelmäßigkeiten oder Betrug festgestellt wurden, gelten automatisch als Stellen mit unzureichender finanzieller Leistungsfähigkeit und werden abgelehnt. Die finanzielle Leistungsfähigkeit wird nicht geprüft, wenn ein Vorschlag aus einem anderen Grund abgelehnt wird oder andere verbindliche Kriterien nicht erfüllt wurden. Ausgenommene Stellen Die folgenden Stellen werden keiner Überprüfung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit unterzogen477: • natürliche Personen, die Bildungsförderung erhalten • besonders bedürftige natürliche Personen, wie Arbeitslose und Flüchtlinge, die Direkthilfen erhalten • öffentliche Einrichtungen, einschließlich Organisationen der Mitgliedstaaten • internationale Organisationen • Personen oder Stellen, die Zinsvergünstigungen oder Garantieentgeltbeiträge beantragen, sofern das Ziel dieser Vergünstigungen und Beiträge darin besteht, die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Begünstigten zu stärken oder Erträge zu erzielen • Personen oder Stellen, die Finanzhilfen von sehr geringem Wert (bis zu 15 000 EUR) beantragen478 Des Weiteren wird bei Rechtsträgern des öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen und Organisationen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, die in den vorangegangenen zwei Jahren mehr als 50 % ihrer jährlichen Einnahmen aus öffentlichen Quellen bezogen haben, davon ausgegangen, dass sie über die erforderlichen 476 Artikel 201 Absatz 4 der Haushaltsordnung. 477 Artikel 201 Absatz 5 der Haushaltsordnung. 478 Bei Antragstellern, die Finanzhilfen in Höhe von bis zu 15 000 EUR beantragen, ist der Antragsteller von der Überprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit befreit, sodass die Nichterklärung einer hinreichenden finanziellen Leistungsfähigkeit an sich kein Ablehnungsgrund ist. Dennoch müssen alle Antragsteller unabhängig von der Höhe der beantragten Finanzhilfe die ehrenwörtliche Erklärung einreichen, da diese viele andere wichtige Kriterien abdeckt. Bei allen Anträgen auf Finanzhilfen zwischen 15 001 EUR und 60 000 EUR wird die finanzielle Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der Eigenerklärung in der ehrenwörtlichen Erklärung überprüft, und es werden keine weiteren Belege zu diesem Zweck benötigt. Gemäß Artikel 277 Absatz 8 der EU-Haushaltsordnung ist ab dem nächsten mehrjährigen Finanzrahmen für Anträge von bis zu 15 000 EUR keine ehrenwörtliche Erklärung erforderlich. 478 finanziellen, fachlichen und administrativen Kapazitäten verfügen, um Aktivitäten im Rahmen des Programms durchzuführen. Daher müssen sie diese Leistungsfähigkeit nicht weiter nachweisen479. Erforderliche Dokumente Alle Antragsteller müssen ehrenwörtlich erklären, dass sie unter anderem über die finanzielle Leistungsfähigkeit zur Durchführung ihres Projekts verfügen. Diese ehrenwörtliche Erklärung ist dem Antrag in einem eigenen Abschnitt beizufügen. Bei Anträgen auf EU-Finanzhilfen von mehr als 60 000 EUR, die von Einrichtungen eingereicht werden, die nicht von der Überprüfung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß den vorstehenden Ausführungen befreit sind, müssen die Antragsteller zusätzlich zur ehrenwörtlichen Erklärung – allerdings nur auf Anfrage – die folgenden Dokumente480 über das Förder- und Ausschreibungsportal der EU (Funding & Tenders Portal) (Teilnehmerregister – Registerkarte „Financial capacity“) bzw. das Organisations-Registrierungssystem einreichen: - die Gewinn- und Verlustrechnung des Koordinators - die Bilanz und - sonstige Unterlagen und amtliche Überprüfungen, falls angefordert481 Weitere Informationen zu Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, finden sich in den „Regeln für die Validierung von Rechtsträgern, die Ernennung des LEAR und die Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit“: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/rules-lev-lear-fca_de.pdf Wird für eine Aktion eine Finanzhilfe von über 750 000 EUR beantragt, kann zusätzlich zu den oben genannten Nachweisen ein Prüfbericht eines zugelassenen externen Prüfers verlangt werden, sofern verfügbar; wird nach Unionsrecht oder nationalem Recht eine Pflichtprüfung verlangt, so ist dies stets erforderlich; in diesem Bericht werden die Rechnungen der letzten – bis zu drei – verfügbaren abgeschlossenen Rechnungsjahre bescheinigt. Ist ein Prüfbericht nicht verfügbar und nicht erforderlich, leistet der Antragsteller eine von seinem bevollmächtigten Vertreter unterzeichnete Eigenerklärung, mit der die Richtigkeit der Rechnungen der letzten – bis zu drei – verfügbaren abgeschlossenen Rechnungsjahre bescheinigt wird482. Organisationen, die die genannten Unterlagen nicht vorlegen können, weil es sich um Neugründungen handelt, können stattdessen auch geschätzte Finanzdaten/eine Finanzaufstellung oder eine Versicherungserklärung über die Berufsrisiken des Antragstellers vorlegen. Der Koordinator muss diese Unterlagen im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) der EU (Participant Register (Teilnehmerregister) – Registerkarte „Financial capacity“) bzw. im Organisations- Registrierungssystem nur dann hochladen, wenn er von den zentralen Validierungsdiensten der EU über das Teilnehmerregister oder von der zuständigen nationalen Agentur kontaktiert wurde und der Antragsteller aufgefordert wurde, die erforderlichen Belege vorzulegen. Bei Aktionen, die direkt von der Exekutivagentur verwaltet werden, wird diese Anfrage über die Messaging-Funktion des jeweiligen Systems gesendet. Wird ein Antrag von mehreren Antragstellern (Konsortium) eingereicht, so kann die nationale Agentur oder die Exekutivagentur nach einer Risikobewertung beschließen, nur die finanzielle Leistungsfähigkeit des federführenden Antragstellers/Koordinators zu prüfen. Bei Zweifeln an der finanziellen Leistungsfähigkeit kann die nationale Agentur oder die Exekutivagentur für die Zwecke der Überprüfung dieselben Unterlagen von jeder der anderen teilnehmenden Organisationen anfordern. 479 Siehe Artikel 21 Absatz 3 der Erasmus+-Verordnung (EU) 2021/817 und Erwägungsgrund 35, Artikel 2 Absatz 44 und Artikel 201 Absatz 5 Buchstabe c der EU-Haushaltsordnung. EU-Finanzhilfen werden nicht auf die öffentlichen Mittel für die Zwecke der Befreiung von der Überprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit angerechnet, da die angemessene finanzielle Garantie für die Organisation eines Mitgliedstaats vom Mitgliedstaat gestellt werden muss. 480 Der bis zu drei letzten Rechnungsjahre. 481 Die gewährende Behörde kann auch andere Unterlagen verlangen, z. B. eine Steuererklärung oder einen Nachweis über die Vorlage der Finanzausweise beim zuständigen Finanzamt. 482 Artikel 199 Absatz 1 Buchstabe d der Haushaltsordnung. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/rules-lev-lear-fca_de.pdf 479 Die finanzielle Bewertung gilt normalerweise grundsätzlich für einen Zeitraum von 18 Monaten nach Abschluss des letzten geprüften Abrechnungszeitraums. Beantragt der Teilnehmende während dieses Zeitraums eine weitere Finanzhilfe, werden die Finanzunterlagen nicht erneut angefordert. Wenn jedoch berechtigte Zweifel an der finanziellen Leistungsfähigkeit bestehen oder wenn sich bei den von der Exekutivagentur verwalteten Aktionen die Regeln für die Validierung von Rechtsträgern, die Ernennung des LEAR und die Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit483 in der Zwischenzeit ändern, kann bereits vor Ablauf der 18 Monate eine neue Bewertung eingeleitet werden. Unabhängig von der Höhe der Finanzhilfe kann die nationale Agentur oder die Exekutivagentur den Antragsteller stets auffordern, fehlende Informationen vorzulegen oder Belegunterlagen zu erläutern. Wenn die nationale Agentur oder die Exekutivagentur nach einer Prüfung dieser Unterlagen zu dem Schluss gelangt, dass die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit gering ist, kann sie • eine erweiterte finanzielle Verantwortung verlangen, d. h. eine gesamtschuldnerische Haftung für alle Mitbegünstigten oder eine gesamtschuldnerische Haftung verbundener Stellen, • das Konsortium auffordern, den Koordinator/Begünstigten zu ersetzen, • die Vorfinanzierung in Raten gewähren, • die Vorfinanzierung herabsetzen, • beschließen, die Garantie einer Bank/eines Finanzinstituts für (eine oder mehrere) Vorfinanzierungszahlungen zu verlangen, oder • die Vorfinanzierung ablehnen. Wird die finanzielle Leistungsfähigkeit als nicht ausreichend betrachtet, wird der entsprechende Vorschlag abgelehnt. Operative Leistungsfähigkeit Operative Leistungsfähigkeit bedeutet, dass die Antragsteller über die für die Durchführung des vorgeschlagenen Projekts erforderlichen fachlichen Kompetenzen und Qualifikationen (quantitativ und qualitativ) verfügen, z. B. über ausreichende Ressourcen (d. h. personelle Ressourcen mit einschlägigen Kompetenzen, spezifischen Qualifikationen, Berufserfahrung und Referenzen in dem betreffenden Bereich sowie Material und Ausrüstung). Die Bewertung der operativen Leistungsfähigkeit kann auch auf die Partnerschaft im Ganzen ausgeweitet werden, da die Qualität der Durchführung von der Kapazität aller Partnerorganisationen abhängt. Bei öffentlichen Einrichtungen, mitgliedstaatlichen Organisationen und internationalen Organisationen kann der zuständige Anweisungsbefugte nach Maßgabe einer Risikobewertung auf den Nachweis der operativen Leistungsfähigkeit verzichten. Für Anträge, die bei nationalen Agenturen eingereicht werden: Die Antragsteller müssen ihre operative Leistungsfähigkeit anhand der Angaben im Antragsformular nachweisen, z. B.: • allgemeine Präsentation der Organisation(en) • Leistungsprofile (Qualifikationen und Erfahrung) des für die Verwaltung und die Durchführung des Projekts zuständigen Personals • Beschreibung der Zusammensetzung des Konsortiums (falls zutreffend) Diese Informationen können auch für das Zuschlagskriterium „Qualität“ bestimmter Aktionen, die im Rahmen des spezifischen Projektantrags bewertet werden, relevant sein und parallel anhand dieses Kriteriums bewertet werden. Sofern dies gemäß den Bestimmungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen relevant ist, sollten die Antragsteller daher auch Informationen über frühere Projekte, Aktivitäten und Veröffentlichungen, sofern vorhanden, in das Antragsformular aufnehmen. 480 Die operative Leistungsfähigkeit wird nicht geprüft, wenn ein Vorschlag aus einem anderen Grund abgelehnt wird oder andere verbindliche Kriterien nicht erfüllt wurden. Belegunterlagen Alle Antragsteller müssen ehrenwörtlich erklären, dass sie unter anderem über die operative Leistungsfähigkeit zur Durchführung ihres Projekts verfügen. Bei indirekt verwalteten Maßnahmen wird Antragstellern, die Finanzhilfen von über 60 000 EUR beantragen (mit Ausnahme akkreditierter Antragsteller in Leitaktion 1), empfohlen, bei der nationalen Agentur, sofern verfügbar und für den Politikbereich und die spezifische Maßnahme relevant, Folgendes zusammen mit dem Antrag einzureichen: • eine Liste der einschlägigen Veröffentlichungen der teilnehmenden Organisationen (falls vorhanden) • eine erschöpfende Liste von bereits durchgeführten Projekten und Aktivitäten mit Bezug zum betreffenden Politikbereich bzw. zu der spezifischen Aktion in den letzten vier Jahren Sowohl bei Veröffentlichungen als auch bei Projekten obliegt es den Antragstellern, die entsprechende Liste zur Unterstützung ihres Antrags zu erstellen und vorzulegen. Übersteigt die Finanzhilfe 60 000 EUR, können bei Bedarf vom Antragsteller und von den Partnern zusätzliche Belegunterlagen angefordert werden, um ihre operative Leistungsfähigkeit zu bestätigen. Im Zweifelsfall484 kann die nationale Agentur auch andere Informationsquellen heranziehen, wie z. B. Ergebnisse früherer Prüfungen, Rückmeldungen (auch von anderen nationalen Agenturen) aus der Verwaltung früherer oder laufender Projekte, Berichte zu Überwachungsbesuchen oder Informationen von der Website oder aus Profilen der Organisation in den sozialen Medien, um die operative Leistungsfähigkeit und die Fähigkeit, diese zu erzielen, zu bewerten. Die nationale Agentur kann auch zusätzliche Nachweise und Informationen (z. B. die Lebensläufe der wichtigsten am Projekt beteiligten Personen zum Nachweis der einschlägigen Berufserfahrung dieser Personen) anfordern, um die Angaben im Antrag zu überprüfen. Bei Stellen, bei denen entweder im Einklang mit der Erasmus+-Verordnung485 oder vom zuständigen Anweisungsbefugten gemäß Artikel 201 Absatz 5 Haushaltsordnung von der Verpflichtung zur Überprüfung ihrer operativen Leistungsfähigkeit abgesehen wurde, wird bei der Analyse der Eignungskriterien für das Konsortium davon ausgegangen, dass sie über eine gute operative Leistungsfähigkeit verfügen. Im Falle eines Konsortiums, das um einen Koordinator herum organisiert ist, muss diese Stelle die Verwaltungs- und Managementfähigkeiten in dem betreffenden Programmbereich nachweisen, da diese für die Koordinierung, Überwachung und Berichterstattung im Hinblick auf die Aktion erforderlich sind. Weist die als Koordinator benannte Stelle nicht nach, dass sie über diese Fähigkeiten verfügt, kann der Vorschlag abgelehnt werden. Darüber hinaus müssen Antragsteller für eine Akkreditierung in den Bereichen Erwachsenenbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Schulbildung und Jugend über eine mindestens zweijährige Erfahrung mit der Durchführung einschlägiger Aktivitäten verfügen, damit sie als Antragsteller für die Akkreditierung in Betracht kommen. Erfahrungen aus der Zeit vor Zusammenschlüssen oder ähnlichen strukturellen Veränderungen 484 Dies gilt für alle Finanzhilfebeträge, sofern der Antragsteller nicht ausgenommen ist. 485 Bei Rechtsträgern des öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen und Organisationen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, die in den vorangegangenen zwei Jahren mehr als 50 % ihrer jährlichen Einnahmen aus öffentlichen Quellen bezogen haben, wird davon ausgegangen, dass sie über die erforderlichen finanziellen, fachlichen und administrativen Kapazitäten verfügen, um Aktivitäten im Rahmen des Programms durchzuführen. Daher müssen sie diese Leistungsfähigkeit nicht weiter nachweisen (Artikel 21 Absatz 3 der Erasmus+-Verordnung). EU-Projektfinanzhilfen zählen nicht zu den Einnahmen, um diese Ausnahme zu rechtfertigen. 481 öffentlicher Einrichtungen (z. B. Schulen oder Bildungszentren) werden als einschlägige Erfahrungen berücksichtigt. Koordinatoren von Mobilitätskonsortien müssen in der Lage sein, das Konsortium gemäß dem vorgeschlagenen Erasmus-Plan, dem Zweck des Konsortiums, der geplanten Aufgabenverteilung und den Erasmus- Qualitätsstandards zu koordinieren (zu finden auf der Europa-Website: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/sites/erasmusplus2/files/eac-a02-2020-quality- standards.pdf). Die oben genannten Bedingungen werden auf der Grundlage des Antrags (einschließlich der Informationen über die frühere Teilnahme des Antragstellers an Erasmus+ im Zeitraum 2014–2020 und 2021–2027) und der im Organisations-Registrierungssystem vorgelegten Dokumente überprüft. Unabhängig von der Höhe der Finanzhilfe kann die nationale Agentur den Antragsteller stets auffordern, fehlende Informationen vorzulegen oder Belegunterlagen zu erläutern. Antragsteller, die die im Antragsformular verlangten Informationen nicht erteilen oder die von der nationalen Agentur angeforderten zusätzlichen Informationen nicht rechtzeitig bereitstellen, können abgelehnt werden. Wird die operative Leistungsfähigkeit als nicht ausreichend betrachtet, wird der Antrag abgelehnt. Für Anträge, die bei der Exekutivagentur eingereicht werden: Die operative Leistungsfähigkeit wird parallel zum Zuschlagskriterium „Qualität“ bewertet, und zwar auf der Grundlage der Kompetenz und Erfahrung der Antragsteller und ihrer Projektteams, einschließlich der operativen Ressourcen (personeller, technischer und sonstiger Art). Es wird davon ausgegangen, dass die Antragsteller über eine ausreichende operative Leistungsfähigkeit verfügen, wenn die in der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen festgelegten Anforderungen an die operative Leistungsfähigkeit erfüllt sind. Die Antragsteller müssen ihre Leistungsfähigkeit anhand der folgenden Angaben im Antragsformular (Teil B) nachweisen: • allgemeine Leistungsprofile (Qualifikationen und Erfahrung) der für die Verwaltung und die Durchführung des Projekts zuständigen Mitarbeiter • Beschreibung der Zusammensetzung des Konsortiums • eine Aufstellung der in den vergangenen vier Jahren von der EU finanzierten Projekte ZUSCHLAGSKRITERIEN Anhand der Zuschlagskriterien können die nationale Agentur oder die Exekutivagentur • die Qualität der im Rahmen der Leitaktionen des Programms Erasmus+ eingereichten Projekt- bzw. Akkreditierungsvorschläge im Lichte der Ziele und Prioritäten, die im Rahmen der Leitaktionen des Programms Erasmus+ festgelegt wurden, und der erwarteten Ergebnisse bewerten; • Finanzhilfen/Akkreditierungen für Projekte gewähren, die die allgemeine Wirksamkeit der Finanzierung durch die Union maximieren; • die Finanzhilfe- bzw. Akkreditierungsanträge bewerten. Zuschlagskriterien werden nicht bewertet, wenn ein Vorschlag aus einem anderen Grund abgelehnt wird oder andere verbindliche Kriterien nicht erfüllt wurden. Diejenigen Vorschläge, die nicht aus anderen Gründen abgelehnt werden und https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/sites/erasmusplus2/files/eac-a02-2020-quality-standards.pdf https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/sites/erasmusplus2/files/eac-a02-2020-quality-standards.pdf 482 mindestens die jeweilige Punktzahl und die Gesamtpunktzahl für die Qualität erreichen, kommen – im Rahmen der für die Aufforderung verfügbaren Mittelausstattung – für eine Finanzierung infrage. Die übrigen förderfähigen Vorschläge werden entweder auf die Reserveliste gesetzt oder für erfolglos erklärt. Die Zuschlagskriterien für die einzelnen Aktionen, die im Rahmen des Leitfadens zum Programm Erasmus+ durchgeführt werden, sind in Teil B des Leitfadens beschrieben. SCHRITT 3: PRÜFUNG DER FINANZIELLEN VORAUSSETZUNGEN FORM DER FINANZHILFE Der Großteil der Finanzhilfen wird in Form von Pauschalbeträgen oder Kosten je Einheit (vereinfachte Formen von Finanzhilfen) finanziert. Die Verwendung dieser Arten von Finanzhilfen im Rahmen des Programms Erasmus+ wurde mit dem Beschluss zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen und Kosten je Einheit im Rahmen des Programms Erasmus+ 2021-2027 genehmigt486. Im Einklang mit diesem Beschluss gewährleistet die Methodik zur Festlegung der vereinfachten Formen von Finanzhilfen und ihrer Höhe die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und die angemessene Einhaltung der Grundsätze der Kofinanzierung und der Vermeidung von Doppelfinanzierungen. Folgende Arten von Finanzhilfen sind möglich: Budgetbasierte Mischkosten: Dies umfasst Finanzhilfen, aufgeschlüsselt nach Budgetkategorien und Begünstigten. Diese Form der Finanzhilfe basiert auf den tatsächlich angefallenen Kosten und anderen vereinfachten Formen der Finanzierung. Dies umfasst in der Regel: • Erstattung auf der Grundlage von Einheitskosten, bei denen für bestimmte, vorab festgelegte Kategorien förderfähiger Kosten ein Betrag pro Einheit gilt: z. B. die individuelle Unterstützung im Rahmen der Mobilitätsprojekte der Leitaktion 1. • Erstattung eines Prozentsatzes der erstattungsfähigen tatsächlich entstandenen Kosten, z. B. die außergewöhnlichen Kosten im Rahmen der Mobilitätsmaßnahmen der Leitaktion 1. Pauschalbeträge: Dies bedeutet, dass mit der Finanzhilfe ein Festbetrag auf der Grundlage eines Pauschalbetrags oder einer nicht an Kosten geknüpften Finanzierung erstattet wird. Die Pauschalbeträge werden nach der Methode, die im Beschluss der Kommission zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen und Kosten je Einheit im Rahmen des Programms Erasmus+ 2021-2027487 dargelegt ist, und unter Verwendung der detaillierten Kostenaufstellung/Berechnung (falls vorhanden) berechnet. Dabei könnte es sich um Folgendes handeln: • budgetbasierter Pauschalbetrag: Der Betrag wird von der gewährenden Behörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets, des Bewertungsergebnisses und des in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen festgelegten Fördersatzes festgelegt (Teil B dieses Leitfadens). Das geschätzte Budget muss 486 Beschluss zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen und Kosten je Einheit im Rahmen des Programms Erasmus+ 2021-2027: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/erasmus/guidance/ls-and-unit-cost- decision_erasmus_en.pdf. 487 Beschluss zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen und Kosten je Einheit im Rahmen des Programms Erasmus+ 2021-2027: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/erasmus/guidance/ls-and-unit-cost- decision_erasmus_en.pdf. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/erasmus/guidance/ls-and-unit-cost-decision_erasmus_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/erasmus/guidance/ls-and-unit-cost-decision_erasmus_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/erasmus/guidance/ls-and-unit-cost-decision_erasmus_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/erasmus/guidance/ls-and-unit-cost-decision_erasmus_en.pdf 483 den grundlegenden Fördervoraussetzungen für EU-Kostenzuschüsse entsprechen (für Aktionen, die von der EACEA verwaltet werden, siehe AGA – Kommentierte Finanzhilfevereinbarung, Artikel 6); • vorab festgelegter Pauschalbetrag: Der Betrag wird von der gewährenden Behörde in der Aufforderung festgelegt (Teil B dieses Leitfadens); • eine Kombination dieser Finanzierungsformen Nach dem Finanzierungsmechanismus im Rahmen des Programms Erasmus+ werden Finanzhilfen meist in Form einer Erstattung auf der Grundlage von Einheitskosten oder Pauschalbeträgen bewilligt. Diese Gestaltung der Finanzhilfe erleichtert den Antragstellern die Berechnung der zu beantragenden Finanzmittel und begünstigt eine realistische Finanzplanung des Projekts. In welcher Form die Finanzhilfe für die Finanzierungspositionen im Rahmen der einzelnen in diesem Leitfaden behandelten Erasmus+-Aktionen gewährt wird, erfahren Sie über die Beschreibung der einzelnen Aktionen in Teil B im Abschnitt „Welche Regeln bestehen für die Finanzierung?”. GRUNDSÄTZE FÜR EU-FINANZHILFEN UND SONSTIGE BESTIMMUNGEN Rückwirkungsverbot Die rückwirkende Gewährung einer EU-Finanzhilfe für bereits abgeschlossene Projekte ist nicht zulässig. Für ein Projekt, das bereits angelaufen ist, kann eine EU-Finanzhilfe nur gewährt werden, wenn der Antragsteller im Projektvorschlag nachweisen kann, dass der Beginn der Durchführung noch vor Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung erforderlich war. In diesem Fall sind Ausgaben, die vor dem Zeitpunkt der Beantragung der Finanzhilfe getätigt wurden, nicht förderfähig. Wenn der Antragsteller vor Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung mit dem Projekt beginnt, erfolgt dies auf eigenes Risiko. Mehrere Einreichungen/Vorschläge Förderfähige Stellen können sich im Rahmen derselben Aufforderung sowie im Rahmen unterschiedlicher Aufforderungen an verschiedenen Projektvorschlägen beteiligen und Fördermittel beantragen. Im Folgenden werden spezifische Vorschriften für identische oder sehr ähnliche Vorschläge aufgeführt, die im Rahmen derselben Aufforderung eingereicht werden, um die Effizienz, Fairness und Klarheit des Finanzierungsverfahrens zu gewährleisten und Doppelfinanzierungen zu vermeiden. Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, gilt jedoch: ▪ Bei Vorliegen mehrerer Vorschläge für sehr ähnliche Projekte wird nur ein Vorschlag angenommen und evaluiert, und die Antragsteller werden aufgefordert, die übrigen zurückzuziehen (oder die Vorschläge werden abgelehnt). ▪ Vorschläge können bis zum Ablauf der Einreichungsfrist geändert und erneut eingereicht werden. Für Aktionen, die von den nationalen Agenturen verwaltet werden, gilt: ▪ Wenn ein und derselbe Antrag von demselben Antragsteller bei derselben nationalen Agentur oder bei verschiedenen nationalen Agenturen mehrfach eingereicht wird, werden alle Anträge abgelehnt. ▪ Wenn fast identische oder ähnliche Anträge von demselben Antragsteller oder von verschiedenen Antragstellern bei derselben nationalen Agentur oder bei verschiedenen nationalen Agenturen eingereicht https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/aga_en.pdf 484 werden, so werden alle Anträge einer besonderen Bewertung unterzogen und können sämtlich abgelehnt werden. ▪ Vorschläge können bis zum Ablauf der Einreichungsfrist geändert und erneut eingereicht werden. Um des Weiteren einem breiten Spektrum von Organisationen Zugang zu Finanzmitteln zu gewähren und so das Programm inklusiv und zugänglich zu gestalten, werden spezifische Regeln zur Festsetzung einer Höchstzahl von Vorschlägen, die eine einzelne Stelle im Rahmen derselben Aufforderung oder Runde für bestimmte Aktionen beantragen oder an der sie teilnehmen kann, in diesen Leitfaden aufgenommen. Diese Maßnahmen sollen eine breitere und gerechtere Verteilung der Mittel gewährleisten, damit mehr neue Teilnehmende und ein breiteres Spektrum von Teilnehmenden vom Programm profitieren können. Die Regeln für Höchstgrenzen sind gegebenenfalls in den Förderfähigkeitskriterien für Aktionen in Teil B dieses Leitfadens aufgeführt. Originalinhalte und Urheberschaft Die Rechte des geistigen Eigentums und die Originalität der eingereichten Arbeiten sind im Rahmen des Programms Erasmus+ zu wahren. Alle Projekt- und Akkreditierungsanträge müssen Originalinhalte enthalten, die von der antragstellenden Organisation oder Partnerorganisationen oder Konsortiumsmitgliedern, die gemeinsam eine Finanzhilfe beantragen, erstellt wurden. Wird auf Inhalte Dritter Bezug genommen, so sind die Rechte des geistigen Eigentums ordnungsgemäß zuzuteilen und anzuerkennen. Werden diese Kriterien durch Plagiatshandlungen nicht erfüllt, kann ein Vorschlag nicht berücksichtigt werden. Eine bestätigte Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums stellt eine Ausschlusssituation im Sinne der EU-Haushaltsordnung488 dar. Es ist daher Sache der Antragsteller, dafür zu sorgen, dass ihre Vorschläge Originalinhalte enthalten, alle Quellen ordnungsgemäß angegeben und die geltenden Vorschriften für geistiges Eigentum und ethische Leitlinien eingehalten werden, um das Risiko einer Ablehnung zu vermeiden. Wenn die Antragsteller die Verwendung generativer Instrumente der künstlichen Intelligenz (KI) für die Ausarbeitung des Antrags in Erwägung ziehen, sollten sie sich des Risikos von Plagiaten bewusst sein, und sie sollten sorgfältig prüfen, um die Angemessenheit und Genauigkeit der Anwendung sowie die Einhaltung der Vorschriften über geistiges Eigentum und den Originalinhalt der Anwendung sicherzustellen. Hochschuleinrichtungen, die einen Antrag in Bezug auf internationale Mobilitätsaktivitäten stellen, können beim Abfassen ihres Antrags auch ihre Partner-Hochschuleinrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Ländern einbeziehen. Den Antragstellern wird dringend empfohlen, sich bei der Abfassung des Antrags nicht auf externe Stellen oder Einzelpersonen zu stützen. Dies liegt daran, dass der Prozess der Ausarbeitung eines Antrags und die Überlegungen des Antragstellers und gegebenenfalls anderer teilnehmender Organisationen über die verschiedenen Elemente eines Vorschlags von wesentlicher Bedeutung sind, um eine hochwertige Durchführung der Aktivitäten zu gewährleisten, und zum Aufbau von Kapazitäten dieser Organisationen beitragen. Darüber hinaus werden alle Vorschläge automatisch von den nationalen Agenturen und der Exekutivagentur auf Doppelfinanzierung und Plagiatsrisiken überprüft. Der Rückgriff auf externe Stellen zur Unterstützung bei der Ausarbeitung des Antrags erhöht das Risiko mangelnder Originalität, insbesondere wenn die externen Stellen auch andere potenzielle Antragsteller unterstützen. Ähnelt der Inhalt des Antrags einem bereits finanzierten oder zu finanzierenden Projekt, wird ein Bericht über kritische Ähnlichkeiten erstellt, in dem der Prozentsatz der Ähnlichkeit mit anderen Vorschlägen hervorgehoben wird. Ohne Begründung durch den Antragsteller könnten solche festgestellten Ähnlichkeiten zur Ablehnung des Vorschlags führen. Die Finanzhilfen decken auch keine Kosten im Zusammenhang mit der Einstellung externer Organisationen oder Einzelpersonen zur Anfertigung des Antrags oder weiterer Berichte, da dies als Kernaufgabe betrachtet wird, die nicht an Unterauftragnehmer vergeben werden kann. Daher dürfen für die Abfassung des Antrags oder etwaiger nachfolgender 488 Artikel 138 Absatz 1 Buchstabe c Ziffer iii der Haushaltsordnung. 485 Berichte keine anderen Organisationen oder externen Personen bezahlt oder anderweitig entschädigt werden, da diese Kosten nach den Bedingungen der Finanzhilfe nicht erstattet oder als förderfähig betrachtet werden. Die nationale Agentur oder die Exekutivagentur kann den Antrag im Rahmen des Auswahlverfahrens ablehnen oder ein bewilligtes Projekt/eine bewilligte Akkreditierung jederzeit beenden, wenn sie feststellt, dass Rechte des geistigen Eigentums verletzt wurden oder die in der ehrenwörtlichen Erklärung enthaltenen Aussagen falsch sind. Kumulative Finanzierung und Verbot der Doppelfinanzierung Für ein und dasselbe Projekt kann einem bestimmten Begünstigten nur eine Finanzhilfe aus dem Programmhaushalt gewährt werden. Aktionen, die einen Beitrag aus dem Programm erhalten haben, können auch Beiträge aus einem anderen Unionsprogramm erhalten, sofern diese Beiträge nicht dieselben Kosten decken. Die Bestimmungen des einschlägigen Unionsprogramms gelten für den entsprechenden Beitrag zu der Aktion. Die kumulative Finanzierung darf die förderfähigen Gesamtkosten der Aktion nicht übersteigen489. Auf keinen Fall werden dieselben Kosten zweimal aus dem Haushalt der Union finanziert. Um das Risiko einer Doppelfinanzierung zu vermeiden, muss der Antragsteller erklären, dass seine Organisation für die betreffende Aktion keine weiteren EU-Finanzhilfen erhalten hat, und sich verpflichten, etwaige künftige EU-Finanzhilfen im Zusammenhang mit der betreffenden Aktion sowie etwaige EU-Beiträge zu den Betriebskosten an seine Organisation zu melden. Dies wird anhand der ehrenwörtlichen Erklärung überprüft. Grundsatz des Gewinnverbots Eine aus dem EU-Haushalt finanzierte Finanzhilfe darf nicht zum Ziel oder zur Folge haben, dass der Begünstigte im Rahmen des Projekts einen Gewinn erzielt490. Als Gewinn gilt ein bei Zahlung des Restbetrags berechneter Überschuss der Einnahmen gegenüber den förderfähigen Kosten der Aktion, wobei sich die Einnahmen auf die Finanzhilfe der Union und die durch die betreffende Aktion oder das betreffende Arbeitsprogramm erzielten Einnahmen beschränken491. Der Grundsatz des Gewinnverbots gilt nicht für492: a) Aktionen, die darauf abzielen, die finanzielle Leistungsfähigkeit des Begünstigten zu stärken, oder Aktionen, die Einkommen erwirtschaften, damit ihre Kontinuität über den in der Finanzhilfevereinbarung vorgesehenen Zeitraum der Finanzierung aus Mitteln der Union hinaus sichergestellt ist; b) Studien-, Forschungs-, Ausbildungs- oder Bildungsförderung, die natürlichen Personen gezahlt wird, oder andere Direkthilfen, die besonders bedürftigen natürlichen Personen, wie etwa Arbeitslosen und Flüchtlingen, gezahlt werden; c) Aktionen, die von gemeinnützigen Organisationen durchgeführt werden; d) Finanzhilfen, die in Form eines Einheitszuschusses oder Pauschalbeitrags gewährt werden; e) Finanzhilfen von geringem Wert, definiert als Finanzhilfen von bis zu 60 000 EUR. 489 Siehe Artikel 32 der Erasmus+-Verordnung. 490 Artikel 195 der Haushaltsordnung. 491 Zu diesem Zweck beschränken sich die Einnahmen auf Einnahmen aus dem Projekt sowie auf Finanzbeiträge, die von den Gebern speziell zur Finanzierung förderfähiger Kosten zugewiesen wurden. Der Gewinn (oder der Verlust) ist dann wie oben definiert die Differenz zwischen: ▪ dem vorläufig genehmigten Finanzhilfebetrag und den durch die Maßnahme erzielten Einnahmen und ▪ den dem Begünstigten entstandenen förderfähigen Kosten. Wird ein Gewinn erzielt, so wird dieser außerdem nach Maßgabe der Finanzhilfevereinbarung eingezogen. Die nationale Agentur oder die Exekutivagentur ist befugt, den prozentualen Anteil am Gewinn einzuziehen, der dem Zuschuss der Union zu den förderfähigen Kosten entspricht, die dem Begünstigten im Rahmen der Durchführung der Aktion tatsächlich entstanden sind. Weitere Erläuterungen zur Berechnung des Gewinns für Aktionen, für die Finanzhilfen in Form der Erstattung eines bestimmten Teils der förderfähigen Kosten gewährt werden, folgen. 492 Artikel 195 Absatz 3 der Haushaltsordnung. 486 Wird ein Gewinn erzielt, ist die Kommission befugt, den prozentualen Anteil am Gewinn einzuziehen, der dem Beitrag der Union zu den förderfähigen Kosten entspricht, die dem Begünstigten im Rahmen der Ausführung der Maßnahme tatsächlich entstanden sind. Bei der Berechnung des mit der Finanzhilfe erzielten Gewinns werden Kofinanzierungen in Form von Sachleistungen nicht berücksichtigt. Kofinanzierung Für Finanzhilfen gilt das Gebot der Kofinanzierung. Folglich werden die für die Durchführung der Aktion erforderlichen Mittel nicht vollständig durch die Finanzhilfe bereitgestellt. Die Kofinanzierung kann in Form von Eigenmitteln des Empfängers, Einnahmen aus der Aktion oder Finanzbeiträgen oder Sachleistungen Dritter erfolgen. Wenn die EU-Finanzhilfe in Form von Zuschüssen zu den Kosten je Einheit, Pauschalbeträgen oder Pauschalfinanzierungen gewährt wird, was bei den meisten in diesem Leitfaden beschriebenen Aktionen der Fall ist, wird die Einhaltung der Grundsätze des Gewinnverbots und der Kofinanzierung von der Kommission für die gesamte Aktion im Vorhinein sichergestellt, wenn sie dafür die Raten oder Prozentsätze festlegt. Die Einhaltung der Grundsätze des Gewinnverbots und der Kofinanzierung wird in diesem Fall generell vorausgesetzt, weshalb die Antragsteller die Kosten im Zusammenhang mit dem Projekt nicht begründen müssen. Die Zahlung einer Finanzhilfe in Form einer Erstattung auf der Grundlage von Einheitskosten, Pauschalbeträgen oder Pauschalfinanzierungen erfolgt jedoch unbeschadet des Rechts auf Einsicht in die gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen des Begünstigten. Wenn eine Prüfung oder Kontrolle ergibt, dass der Sachverhalt, der den Anspruch auf die Finanzierung begründet, nicht besteht (z. B. wenn Projektaktivitäten nicht wie bei Antragstellung genehmigt durchgeführt oder Teilnehmer nicht in die Aktivitäten einbezogen wurden) und die Zahlung an den Begünstigen in Form einer Erstattung auf der Grundlage von Einheitskosten, von Pauschalbeträgen oder Pauschalfinanzierungen ungerechtfertigt war, kann die nationale Agentur oder die Exekutivagentur einen Betrag bis zur Höhe der Finanzhilfe zurückfordern. Ebenso kann die Finanzhilfe gekürzt werden, wenn die Aktivitäten oder Leistungen nicht oder in unzureichender Qualität durchgeführt bzw. erbracht werden (einschließlich der Nichterfüllung einer vertraglichen Verpflichtung), wobei der Stand der Durchführung der Aktion zu berücksichtigen ist. Darüber hinaus kann die Europäische Kommission zu statistischen Zwecken und zur Kontrolle Erhebungen auf der Basis von Stichproben von Begünstigten durchführen, um die tatsächlichen Kosten von Projekten zu ermitteln, die eine Finanzhilfe in Form einer Erstattung auf der Grundlage von Einheitskosten, von Pauschalbeträgen oder Pauschalfinanzierungen erhalten haben. VORSCHRIFTEN FÜR DIE FÖRDERFÄHIGKEIT DER KOSTEN Um förderfähig zu sein, müssen die Kosten und Beiträge493 die Fördervoraussetzungen, die in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt sind, sowie die nachstehenden Fördervoraussetzungen erfüllen494: Förderfähige Kosten – allgemeine Voraussetzungen495 1) Tatsächliche/reale Kosten: • Sie müssen dem Begünstigten tatsächlich entstanden sein. • Sie müssen während des Durchführungszeitraums angefallen sein, der in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt wurde, mit Ausnahme der Kosten für Abschlussberichte und Prüfbescheinigungen, die im Nachhinein angefallen sein können. 493 Im Einklang mit dem Beschluss zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen und Kosten je Einheit im Rahmen des Programms Erasmus+ 2021-2027. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/erasmus/guidance/ls- and-unit-cost-decision_erasmus_en.pdf. 494 Die anwendbaren Finanzbestimmungen für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, sind im Detail in der Musterfinanzhilfevereinbarung dargestellt, die im Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten veröffentlicht wurde. 495 Artikel 125 und 189 der Haushaltsordnung. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/erasmus/guidance/ls-and-unit-cost-decision_erasmus_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/erasmus/guidance/ls-and-unit-cost-decision_erasmus_en.pdf 487 • Sie müssen in einer der Budgetkategorien geltend gemacht werden, die in der Finanzhilfevereinbarung angegeben sind. • Sie müssen Verbindung mit der in der Finanzhilfevereinbarung beschriebenen Aktion angefallen und für die Durchführung dieser Aktion erforderlich sein. • Sie müssen identifizierbar und überprüfbar sein, vor allem müssen sie in der Buchführung des Begünstigten entsprechend den im Land seiner Niederlassung geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen und den üblichen Kostenrechnungsverfahren des Begünstigten erfasst sein. • Sie müssen die Anforderungen der geltenden Steuer-, Arbeits- und Sozialgesetze erfüllen. • Sie sind angemessen und gerechtfertigt und genügen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung, insbesondere im Hinblick auf Sparsamkeit und Effizienz. 2) Kosten je Einheit und Beiträge: • Sie müssen in einer der Budgetkategorien geltend gemacht werden, die in der Finanzhilfevereinbarung angegeben sind. i) Die Einheiten müssen - vom Begünstigten während des Durchführungszeitraums tatsächlich verwendet oder hergestellt werden, - für die Durchführung der Maßnahme erforderlich sein und ii) die Anzahl der Einheiten muss klar erkennbar und überprüfbar sein und erforderlichenfalls durch Aufzeichnungen und Unterlagen belegt werden. 3) Pauschalbeträge: • Sie müssen unter einer der Aktivitäten bzw. einem der Arbeitspakete geltend gemacht werden, die in der Finanzhilfevereinbarung angegeben sind. • Die Arbeiten müssen vom Begünstigten in Übereinstimmung mit der Finanzhilfevereinbarung ordnungsgemäß durchgeführt werden;. • Die Ergebnisse/Outputs müssen innerhalb des Durchführungszeitraums erreicht werden. Bei Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden und bei denen ein Pauschalbetragsmodell zur Anwendung kommt, wird der Pauschalbetrag von der gewährenden Behörde (EACEA) auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets festgesetzt. Einzelheiten sind Teil B dieses Leitfadens zu entnehmen. Darüber hinaus gilt Folgendes: - Da die detaillierte Kostenaufstellung als Grundlage für die Festlegung der Pauschalbeträge für die Finanzhilfen dient (und weil die Pauschalbeträge zuverlässige Näherungswerte für die tatsächlichen Kosten eines Projekts sein müssen), müssen die darin enthaltenen Kosten den grundlegenden Fördervoraussetzungen für EU- Kostenzuschüsse entsprechen (siehe AGA – Kommentierte Finanzhilfevereinbarung, Artikel 6). Dies ist besonders wichtig bei Beschaffungen und Unterauftragsvergaben, die das beste Preis-Leistungs-Verhältnis (oder gegebenenfalls den niedrigsten Preis) aufweisen und frei von jeglichen Interessenkonflikten sein müssen. Enthält die Kostenaufstellung nicht förderfähige Kosten, kann die Finanzhilfe gekürzt werden (auch zu einem späteren Zeitpunkt während der Projektdurchführung oder nach deren Abschluss). - Wenn Kosten je Einheit in Bezug auf Freiwillige496 in die detaillierte Kostenaufstellung für eine konkrete Aktion mit pauschaler Finanzhilfe aufgenommen werden können, prüfen Sie bitte Teil B dieses Leitfadens. Kosten für Freiwillige sind keine klassische Kostenkategorie. Es entstehen keine Kosten, da die Arbeit von Freiwilligen nicht bezahlt wird. Allerdings können Kosten für Freiwillige dem Budget in Form von zuvor festgelegten Kosten je Einheit (pro Freiwilligen) hinzugerechnet werden. Auf diese Weise können Sie von der Arbeit von Freiwilligen bei der Finanzhilfe profitieren (durch Erhöhung des Erstattungsbetrags auf bis zu 100 % der normalen Kosten, d. h. anderer Kostenkategorien als Kosten für Freiwillige). Weitere Informationen sind der Kommentierten Finanzhilfevereinbarung (AGA), Artikel 6.2.A.5 zu entnehmen. 496 Beschluss der Kommission vom 10. April 2019 zur Genehmigung der Heranziehung von Kosten je Einheit für die Geltendmachung von Personalkosten für die im Rahmen einer Maßnahme oder eines Arbeitsprogramms von Freiwilligen geleistete Arbeit (C(2019) 2646 final). https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/aga_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/aga_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/aga_en.pdf https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de 488 - Ob Kosten je Einheit in Bezug auf KMU-Eigentümer/natürliche Personen497 für eine pauschale Finanzhilfe zulässig sind und in die detaillierte Kostenaufstellung für eine konkrete Aktion aufgenommen werden können, entnehmen Sie bitte Teil B. - Reise- und Aufenthaltskosten im Rahmen einer pauschalen Finanzhilfe: Verwenden Sie bitte die Reisekosten- und Aufenthaltskosten je Einheit498. - Ob Kosten für die finanzielle Unterstützung Dritter zulässig sind und in die detaillierte Kostenaufstellung für eine konkrete Aktion mit pauschaler Finanzhilfe aufgenommen werden können, entnehmen Sie bitte Teil B. Der Höchstbetrag pro Dritten beläuft sich auf 60 000 EUR, sofern in Teil B nicht anders angegeben. - Ob es eine spezielle Regelung für Ausrüstungskosten gibt, entnehmen Sie bitte Teil B. - Kommunikationskosten für die Präsentation des Projekts auf den Websites der Teilnehmenden oder auf ihren Konten in sozialen Medien förderfähig; Kosten für separate Projektwebsites sind nicht förderfähig. Förderfähige Kosten – spezifische Voraussetzungen Förderfähige tatsächliche/reale Kosten können direkt oder indirekt sein. Direkte Kosten Bei den förderfähigen direkten Kosten handelt es sich um spezifische Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Durchführung der Aktion stehen und ihr daher direkt zugeordnet werden können. Die Budgetkategorien, die als tatsächliche Kosten erstattet werden, finden Sie in Teil B dieses Leitfadens. Die internen Rechnungslegungs- und Rechnungsprüfungsverfahren des Begünstigten müssen eine direkte Zuordnung der angegebenen projektbezogenen Ausgaben und Einnahmen zu den entsprechenden Buchungsposten und Belegen ermöglichen. Mehrwertsteuer (MwSt) Nach den geltenden nationalen MwSt-Vorschriften nicht abzugsfähige und nicht erstattungsfähige Mehrwertsteuerbeträge sind förderfähig.499 Ausgenommen sind nur Aktivitäten oder Transaktionen staatlicher, regionaler oder lokaler Verwaltungsstellen oder sonstiger öffentlicher Stellen, die diesen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen.500 Die Mehrwertsteuerrichtlinie findet in Nicht-EU-Ländern keine Anwendung. Organisationen aus den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können von den Steuern (einschließlich Umsatzsteuer), Zöllen und Gebühren befreit werden, falls von der Europäischen Kommission und dem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland, in dem die Organisation ansässig ist, eine Vereinbarung unterzeichnet wurde. Förderfähige indirekte Kosten Indirekte Kosten sind Kosten, die nicht unmittelbar mit der Durchführung der Maßnahme zusammenhängen und deshalb dieser Maßnahme nicht direkt zugeordnet werden können. Einzelheiten zu den Finanzierungsregeln für spezifische Aktionen finden Sie in Teil B dieses Leitfadens. Bei Mobilitätsprojekten für Jugendarbeiter kann für indirekte Kosten ein Pauschalbetrag von maximal 7 % der förderfähigen direkten Kosten gewährt werden; dabei handelt es sich um allgemeine Verwaltungskosten des Begünstigten, die nicht bereits unter den förderfähigen direkten Kosten erfasst sind (z. B. Strom- oder Internetkosten, Kosten für Räumlichkeiten), die aber mit dem Projekt in Zusammenhang stehen. 497 Beschluss der Kommission vom 30. Juli 2024 zur Genehmigung der Heranziehung von Kosten je Einheit für Personalkosten von Eigentümern kleiner und mittlerer Unternehmen und von Begünstigten, bei denen es sich um natürliche Personen handelt, die für die im Rahmen einer Aktion oder eines Arbeitsprogramms von ihnen selbst geleistete Arbeit kein Gehalt beziehen (C(2024) 5328 final). 498 Beschluss der Kommission vom 31. Juli 2024 zur Genehmigung der Heranziehung von Kosten je Einheit für Reise-, Unterbringungs- und Aufenthaltskosten im Zusammenhang mit einer Maßnahme oder einem Arbeitsprogramm im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 (C(2024) 5405 final). 499 In den Mitgliedstaaten wird die MwSt-Richtlinie 2006/112/EG im jeweiligen nationalen Umsatzsteuerrecht umgesetzt. 500 Siehe Artikel 13 Absatz 1 der Richtlinie. 489 Indirekte Kosten dürfen keine Kosten umfassen, die in einer anderen Budgetkategorie erfasst wurden. Eine Erstattung indirekter Kosten kommt nicht in Betracht, wenn der Begünstigte bereits einen Betriebskostenzuschuss aus dem Haushalt der Europäischen Union erhält (z. B. im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft im Rahmen von Erasmus+). Nicht förderfähige Kosten Folgende Kosten können nicht geltend gemacht werden: • Kosten oder Finanzierungsbeiträge, die den Bedingungen in Teil B dieses Leitfadens nicht entsprechen • Kosten im Zusammenhang mit Kapitalrenditen und Dividenden, die von einem Begünstigten gezahlt werden • Verbindlichkeiten und damit verbundene Kosten • Rückstellungen für Verluste oder Verbindlichkeiten • Zinsaufwendungen • Wechselkursverluste • von der Bank des Begünstigten in Rechnung gestellte Kosten für Überweisungen der gewährenden Behörde • überhöhte oder unbedachte Ausgaben • abzugsfähige oder erstattungsfähige Mehrwertsteuerbeträge (einschließlich Mehrwertsteuer, die von öffentlichen Stellen entrichtet wird, die als Behörden agieren) (siehe vorhergehender Abschnitt über Mehrwertsteuer) • Kosten oder Finanzierungsbeiträge, die für Aktivitäten angefallen sind, die während der Aussetzung der Finanzhilfevereinbarung durchgeführt wurden • Sachleistungen Dritter • Kosten oder Finanzierungsbeiträge, die im Rahmen anderer EU-Finanzhilfen (oder im Rahmen von Finanzhilfen, die von einem Mitgliedstaat der EU, einem Drittland oder einer anderen Stelle, die den EU-Haushalt ausführt, gewährt werden) geltend gemacht werden, mit Ausnahme der folgenden Fälle: o wenn die maßnahmenbezogene Finanzhilfe mit einem Beitrag zu den Betriebskosten kombiniert wird, der denselben Zeitraum abdeckt, und der Begünstigte nachweisen kann, dass der Beitrag zu den Betriebskosten keine (direkten oder indirekten) Kosten der maßnahmenbezogenen Finanzhilfe deckt • Kosten oder Finanzierungsbeiträge für Personal einer nationalen (oder regionalen/lokalen) Verwaltung für Aktivitäten, die Teil der normalen Aktivitäten der Verwaltung sind (d. h., die nicht nur wegen der Gewährung von Finanzhilfen durchgeführt werden) • Kosten oder Finanzierungsbeiträge (insbesondere Reise- und Aufenthaltskosten) für Personal oder Vertreter der Organe, Einrichtungen, Ämter oder Agenturen der EU: • bei Anmietung oder Leasing von Ausrüstungen die Kosten für eine Übernahmeoption zum Ende des Leasing- oder Mietzeitraums • Kontoeröffnungs- und Kontoführungsgebühren (einschließlich der Kosten für Überweisungen der nationalen Agentur oder der Exekutivagentur bzw. an sie, die von der Bank des Begünstigten verrechnet werden) Finanzierungsquellen Im Allgemeinen wird bei der Projektförderung durch Finanzhilfen eine direkte oder indirekte Kofinanzierung501 in Form von Pauschalbeträgen, Kosten je Einheit oder Pauschalfinanzierungen gewährt. Sofern die Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen dies vorsehen, sollte der Antragsteller im Antragsformular den Beitrag angeben, der aus anderen Quellen als der EU-Finanzhilfe stammt. Eine direkte Kofinanzierung kann beispielsweise in Form von Eigenmitteln des Begünstigten oder von Finanzbeiträgen Dritter erfolgen. Wenn zum Zeitpunkt des Abschlussberichts und des Antrags auf Zahlung des Restbetrags Beweise für einen Überschuss vorliegen, so konsultieren Sie bitte die obigen Abschnitte über Gewinnverbot und Kofinanzierung sowie die einschlägigen Bestimmungen der Finanzhilfevereinbarung. Sachleistungen Dritter gelten nicht als mögliche Kofinanzierung. 501 Artikel 193 der Haushaltsordnung. 490 SCHRITT 4: AUSFÜLLEN UND EINREICHEN DES ANTRAGSFORMULARS ANTRAGSFORMULARE Um eine EU-Finanzhilfe im Rahmen des Programms Erasmus+ zu beantragen, müssen die Antragsteller die spezifischen Formulare für die jeweilige Aktion verwenden: • Anträge für Aktionen, die von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur verwaltet werden, sind elektronisch über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) für die relevante Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu übermitteln502. Die Anträge (einschließlich Anhängen und Belegen) sind unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu übermitteln. Die Antragsteller müssen das Formular in einer der EU-Amtssprachen ausfüllen, während die Kurzbeschreibung/Zusammenfassung des Projekts stets in englischer Sprache abgefasst sein sollte. Weitere Informationen zum Verfahren für die Einreichung (einschließlich IT-Aspekten) finden Sie im Online- Handbuch, abrufbar unter https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021- 2027/common/guidance/om_en.pdf. • Anträge für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden (einschließlich der Anhänge), sind elektronisch mit den Antragsformularen zu übermitteln, die im Abschnitt „Opportunities“ (Chancen) der Website von Erasmus+ und des Europäischen Solidaritätskorps verfügbar sind.503 Weitere Informationen über das Einreichungsverfahren finden Sie in den Leitfäden zu Erasmus+ und zum Europäischen Solidaritätskorps unter https://wikis.ec.europa.eu/display/NAITDOC. Bei Projekten, die von einem Konsortium eingereicht werden, reicht der Koordinator im Namen aller Mitglieder einen einzigen Antrag für das Projekt ein. Der Antrag ist bei der jeweils zuständigen nationalen Agentur oder der Exekutivagentur einzureichen (siehe Abschnitt „Wo ist der Antrag zu stellen?“ bei den jeweiligen Aktionen in Teil B dieses Leitfadens). Auf dem Postweg, per Kurier, per Telefax oder E-Mail übermittelte Anträge werden nicht berücksichtigt. Bei Aktionen, die von einer nationalen Agentur verwaltet werden, ist das elektronische Formular in einer der Amtssprachen der EU-Mitgliedstaaten und der mit dem Programm assoziierten Drittländer auszufüllen. Außerdem muss der Antragsteller gleichzeitig mit der Einreichung des Antrags eine ehrenwörtliche Erklärung im vorgeschriebenen Format unterzeichnen und einreichen. Bei Aktionen mit mehreren Begünstigten müssen die Partner (künftige Mitbegünstigte) das Formular für den Beitritt und die ehrenwörtliche Erklärung unterzeichnen und einreichen, in dem die ehrenwörtliche Erklärung, ein Mandat für den Koordinator und ein Beitrittsformular für die Finanzhilfevereinbarung in einem einzigen Dokument enthalten sind. Das Formular für den Beitritt und die ehrenwörtliche Erklärung sollte zusammen mit dem Antrag für jeden Mitbegünstigten vorgelegt werden. Wird es nicht mit dem Antrag vorgelegt, kann die nationale Agentur es zu einem späteren Zeitpunkt anfordern, indem sie eine verbindliche Frist für die Einreichung festlegt. Es sei darauf hingewiesen, dass die Finanzhilfevereinbarung selbst bei einer Genehmigung des Antrags erst dann unterzeichnet werden kann, wenn dieses Formular für jeden Mitbegünstigten vorliegt. Die Anträge sind nur bei einer einzigen nationalen Agentur oder bei der Exekutivagentur einzureichen. Wenn mehrere Fassungen von ein und demselben Antrag in derselben Auswahlrunde bei derselben nationalen Agentur oder der Exekutivagentur eingereicht werden, betrachtet die nationale Agentur bzw. die Exekutivagentur jeweils die letzte vor Fristablauf eingereichte Fassung als gültig. 502 Die Antragsformulare sind zugänglich über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) im Abschnitt „Calls for proposals“ unter https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/opportunities/calls-for- proposals?order=DESC&pageNumber=1&pageSize=50&sortBy=startDate&isExactMatch=true&status=31094501,31094502&framew orkProgramme=43353764. 503 Die Antragsformulare finden Sie auf der Website von Erasmus+ und des Europäischen Solidaritätskorps unter https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc/index/ im Abschnitt „Opportunities“ (Chancen). https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/om_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/om_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/om_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/om_en.pdf https://wikis.ec.europa.eu/display/NAITDOC https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/opportunities/calls-for-proposals?order=DESC&pageNumber=1&pageSize=50&sortBy=startDate&isExactMatch=true&status=31094501,31094502&frameworkProgramme=43353764 https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/opportunities/calls-for-proposals?order=DESC&pageNumber=1&pageSize=50&sortBy=startDate&isExactMatch=true&status=31094501,31094502&frameworkProgramme=43353764 https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/opportunities/calls-for-proposals?order=DESC&pageNumber=1&pageSize=50&sortBy=startDate&isExactMatch=true&status=31094501,31094502&frameworkProgramme=43353764 https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc/index/ 491 Fristeinhaltung Der Antrag ist innerhalb der für die jeweilige Aktion gesetzten Frist zu übermitteln. Die Fristen für die Einreichung von Projekten für die einzelnen Aktionen finden Sie in Teil B dieses Leitfadens („Förderkriterien“). Hinweis: Für die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwalteten Aktionen sind unabhängig von der angegebenen Frist die elektronischen Formulare für dezentrale Aktionen stets bis 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) zu übermitteln. Für Aktionen, die von der Exekutivagentur EACEA verwaltet werden und Gegenstand dieses Programmleitfadens sind, ist die Frist für die Einreichung von Vorschlägen entsprechend den Anforderungen des Förder- und Ausschreibungsportals (Funding & Tenders Portal) der Kommission 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit). Antragsteller aus Ländern anderer Zeitzonen sollten den Zeitunterschied einkalkulieren, damit ihre Anträge nicht abgelehnt werden. WAS GESCHIEHT NACH ÜBERMITTLUNG EINES ANTRAGS? Alle bei den nationalen Agenturen oder bei der Exekutivagentur eingegangenen Anträge werden einem Bewertungsverfahren unterzogen. DAS BEWERTUNGSVERFAHREN Projektvorschläge werden von der nationalen Agentur oder der Exekutivagentur, bei der der Antrag eingeht, ausschließlich anhand der in diesem Leitfaden beschriebenen Kriterien bewertet. Die Reihenfolge der Bewertung dieser Kriterien wird vom Anweisungsbefugten festgelegt. Die Bewertung beinhaltet: • eine Prüfung, um sicherzustellen, dass der Antrag die Zulässigkeitskriterien erfüllt • eine Prüfung, um sicherzustellen, dass der Antragsteller und die vorgeschlagenen Aktivitäten die Förderkriterien erfüllen • eine Prüfung, um sicherzustellen, dass der Antragsteller die Ausschluss- und Auswahlkriterien (d. h. operative und finanzielle Leistungsfähigkeit) erfüllt • eine Qualitätsprüfung, um zu bewerten, inwieweit der Antrag die Zuschlagskriterien erfüllt Diese Qualitätsprüfung erfolgt in der Regel mit Unterstützung unabhängiger Sachverständiger. Bei ihrer Bewertung stützen sich die Sachverständigen auf Leitlinien der Europäischen Kommission. Für die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwalteten Aktionen werden diese Leitlinien auf den Websites der Europäischen Kommission und der in jedem Land für die Verwaltung von Erasmus+-Projekten zuständigen Agenturen bereitgestellt. • eine Überprüfung, ob bei dem Vorschlag nicht das Risiko einer Doppelfinanzierung besteht. Falls erforderlich, wird diese in Zusammenarbeit mit anderen nationalen Agenturen oder anderen Akteuren durchgeführt. Wird ein Vorschlag aus einem der genannten Gründe abgelehnt oder erfüllt er eines der verbindlichen Kriterien nicht, werden die anderen Kriterien nicht bewertet. Die nationale Agentur oder die Exekutivagentur setzt zur Verwaltung des gesamten Auswahlverfahrens einen Bewertungsausschuss ein. Anhand der vom Bewertungsausschuss – gegebenenfalls mit Unterstützung von externen Sachverständigen – durchgeführten Bewertung erstellt die zuständige Agentur eine Liste der für die Gewährung der Finanzhilfe vorgeschlagenen Projekte. Bei allen in diesem Leitfaden behandelten Aktionen können die Antragsteller während des Bewertungsverfahrens aufgefordert werden, zusätzliche Angaben zu machen oder bereits mit ihrem Antrag vorgelegte Unterlagen zu erläutern, wenn sich dadurch am Vorschlag nichts Wesentliches ändert. Ergänzende Angaben und Erläuterungen sind insbesondere dann gerechtfertigt, wenn dem Antragsteller offensichtlich Schreibfehler unterlaufen sind oder wenn – bei nach Maßgabe von Mehrempfänger-Finanzhilfevereinbarungen geförderten Projekten – die Beitrittsformulare eines oder 492 mehrerer Partner fehlen (zu Vereinbarungen mit mehreren Begünstigten siehe später in diesem Leitfaden „Finanzhilfevereinbarung“). Endgültige Entscheidung Am Ende des Bewertungsverfahrens entscheidet die nationale Agentur oder die Exekutivagentur, für welche Projekte die Finanzhilfe gewährt werden soll. Maßgeblich sind: • die vom Bewertungsausschuss vorgeschlagene Rangliste und • das für die jeweilige Aktion (oder Aktivität im Rahmen einer Aktion) verfügbare Budget. Nach Abschluss des Bewertungsverfahrens werden die Antragsunterlagen und Begleitmaterialien unabhängig vom Ergebnis des Verfahrens nicht an den Antragsteller zurückgeschickt. Mitteilung der Ergebnisse Alle Antragsteller werden über das Bewertungsergebnis in Form einer entsprechenden Benachrichtigung informiert. Dieses Schreiben enthält weitere Anweisungen zu den nächsten Schritten im Hinblick auf die Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung. Falls es nicht möglich ist, die Gründe für Einzelentscheidungen im Detail darzulegen (z. B. wegen der großen Zahl der von ähnlichen Entscheidungen betroffenen Personen), so können Standardantworten erteilt werden. In diesen Standardantworten sind die wichtigsten Gründe für die getroffene Entscheidung aufgeführt. Die erfolgreichen Antragsteller werden aufgefordert, die Finanzhilfe vorzubereiten; andere werden in die Reserveliste aufgenommen oder erhalten eine Ablehnung. Die Aufforderung zur Vorbereitung der Finanzhilfe stellt keine formale Verpflichtung zur Förderung dar. Vor der Vergabe der Finanzhilfe müssen noch verschiedene rechtliche Prüfungen von der nationalen Agentur oder der Exekutivagentur vorgenommen werden: Validierung von Rechtsträgern, finanzielle Leistungsfähigkeit, Ausschlussprüfung usw. Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, werden die Antragsteller aufgefordert, die Finanzdaten ihrer Organisation vorzulegen und einen LEAR zu benennen. Wenn ein Antragsteller der Meinung ist, dass die Ablehnung seines Vorschlags auf einen Fehler im Auswahlverfahren zurückzuführen ist, kann er eine Beschwerde einreichen (entsprechend den in der Benachrichtigung über das Ergebnis der Bewertung angegebenen Fristen und Verfahren)504. Beschwerden müssen sich auf Aspekte der Bewertung des Vorschlags (z. B. Zulässigkeits- oder Förderfähigkeitsprüfung, Bewertungsverfahren usw.) und nicht auf dessen Substanz beziehen. So können die Antragsteller Verfahrensfehler, sachliche Fehler, offensichtliche Beurteilungsfehler oder Ermessensmissbrauch geltend machen (z. B. mangelnde Kohärenz zwischen Punktzahlen und Kommentaren, fehlende oder unzureichende Begründung der Schlussfolgerungen, Vorliegen eines Interessenkonflikts, Überschreitung der Grenzen des Ermessens usw.). Eine Wiederholung des Inhalts des Vorschlags oder Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf das Ergebnis oder die Begründung der technischen Bewertung werden nicht berücksichtigt. Für Aktionen, die von der Exekutivagentur EACEA verwaltet werden, beachten Sie bitte, dass Benachrichtigungen, die nicht innerhalb von zehn Tagen nach dem Versand geöffnet wurden, als eingesehen gelten und dass die Fristen ab der Öffnung/Einsichtnahme berechnet werden.505 Zu beachten ist auch, dass bei elektronisch eingereichten Beschwerden die Zeichenanzahl beschränkt sein kann. 504 Informationen zu von der Exekutivagentur verwalteten Maßnahmen finden Sie im Online-Handbuch zu EU-Fördermitteln und -Ausschreibungen: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/om_en.pdf. 505 Siehe auch die Bedingungen des Förder- und Ausschreibungsportals (Funding & Tenders Portal): https://ec.europa.eu/info/funding- tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/ftp/tc_en.pdf. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/om_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/ftp/tc_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/ftp/tc_en.pdf 493 Vorläufiger Zeitplan für die Zustellung des Finanzhilfebeschlusses und die Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung: Bei Projekten der Leitaktion 1, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, erfolgen die Zustellung des Finanzhilfebeschlusses und die Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung voraussichtlich vier Monate nach Ablauf der Einreichungsfrist. Bei Projekten der Leitaktion 2, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, erfolgen die Zustellung des Finanzhilfebeschlusses und die Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung voraussichtlich fünf Monate nach Ablauf der Einreichungsfrist. Bei Projekten der Leitaktionen 2 und 3, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, erfolgt die Zustellung des Finanzhilfebeschlusses voraussichtlich sechs Monate, die Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung voraussichtlich neun Monate nach Ablauf der Einreichungsfrist. WAS GESCHIEHT NACH GENEHMIGUNG EINES ANTRAGS? Finanzhilfevereinbarung Wenn ein Projekt für eine EU-Finanzhilfe im Rahmen von Erasmus+ ausgewählt wird, wird eine Finanzhilfevereinbarung ausgefertigt, die von der nationalen Agentur oder der Exekutivagentur und dem Antragsteller zu unterzeichnen ist. Der Antragsteller erhält die Finanzhilfevereinbarung und sendet sie unterzeichnet an die nationale Agentur oder Exekutivagentur zurück. Die nationale Agentur oder Exekutivagentur unterzeichnet als letzte Partei. Nachdem beide Seiten die Finanzhilfevereinbarung unterzeichnet haben, wird der Antragsteller zum Begünstigten einer EU-Finanzhilfe und kann mit der Durchführung des Projekts beginnen. Finanzhilfevereinbarungen können wie folgt gestaltet werden: als Einzelempfänger-Vereinbarungen, wobei der Antragsteller der einzige Begünstigte ist, und als Mehrempfänger-Vereinbarungen, bei denen alle Partnerorganisationen eines Konsortiums Begünstigte der Vereinbarung werden. Die Mehrempfänger-Vereinbarung wird vom Koordinator (federführender Antragsteller) unterzeichnet, und dieser ist für die nationale Agentur oder die Exekutivagentur alleiniger Ansprechpartner. Alle übrigen, als Mitbegünstigte an einem Projekt teilnehmenden Organisationen unterzeichnen jedoch ein Beitrittsformular, mit dem sie dem Koordinator die Befugnis übertragen, als Koordinator zu handeln. Bei Aktionen, die von den nationalen Agenturen verwaltet werden, werden die Beitrittsformulare mit der ehrenwörtlichen Erklärung und einem Mandat für den Koordinator in einem einzigen Dokument (Formular für den Beitritt und die ehrenwörtliche Erklärung) kombiniert. Die Beitrittsformulare der einzelnen Partner des Koordinators sollten im Laufe des Antragsverfahrens vorgelegt werden. Werden die Beitrittsformulare später vorgelegt, sollte dies spätestens bei Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen. Hinweis: Für Partnerorganisationen, die nicht im Land der antragstellenden Organisationen ansässig sind, werden im Zusammenhang mit Mobilitätsprojekten für Studierende und Hochschulpersonal, für Lernende und Personal im Bereich der beruflichen Bildung, für Schüler und Personal im Bereich der Schulbildung und für Personal im Bereich der Erwachsenenbildung keine Beitrittsformulare benötigt. Mitgliedsorganisationen nationaler Konsortien aus dem Hochschulbereich sowie aus den Bereichen berufliche Bildung, Schul- und Erwachsenenbildung müssen der antragstellenden Organisation jedoch ein Beitrittsformular vorlegen. Höhe der Finanzhilfe Mit der Bewilligung eines Antrags ist keine Verpflichtung zur Gewährung einer finanziellen Unterstützung in der vom Antragsteller beantragten Höhe verbunden. Die beantragte Finanzhilfe kann nach Maßgabe der konkreten Finanzierungsregeln für eine Aktion reduziert werden. Die Bewilligung einer Finanzhilfe in einer Auswahlrunde begründet keinen Anspruch in späteren Auswahlrunden. Es wird darauf hingewiesen, dass der in der Vereinbarung vorgesehene Förderbetrag als Höchstbetrag zu betrachten ist. Dieser Betrag kann auch dann nicht aufgestockt werden, wenn der Begünstigte einen höheren Betrag beantragt. Wenn die nationale Agentur die gewährende Behörde ist, könnte bei Aktionen, bei denen ein auf Kosten je Einheit basierendes 494 Modell verwendet wird, der in der Vereinbarung vorgesehene Finanzhilfebetrag nach Genehmigung durch die nationale Agentur unter Verwendung von Rückstellungen für unvorhergesehene Ausgaben zur Deckung von außergewöhnlichen Kosten, Inklusionsunterstützung und/oder zusätzlichen Einheiten nach einer Umverteilung erhöht werden. Die von der Exekutivagentur oder der nationalen Agentur überwiesenen Mittel müssen auf dem vom Begünstigten für die Finanzhilfezahlung angegebenen Konto oder Unterkonto klar ausgewiesen sein. Zahlungsverfahren Je nach dem Aktionstyp, der Laufzeit der Finanzhilfevereinbarung und der Bewertung finanzieller Risiken finden unterschiedliche Zahlungsverfahren auf die im Rahmen von Erasmus+ unterstützten Projekte Anwendung. Mit Ausnahme der ersten Vorfinanzierungszahlung erfolgen weitere Zahlungen oder Einziehungen auf Basis der Analyse der vom Begünstigten übermittelten Berichte oder Auszahlungsanträge (die Vorlagen für diese Dokumente werden im Laufe des Jahres auf den Websites der nationalen Agenturen und für die Exekutivagentur im Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten bereitgestellt). Im Folgenden werden die Zahlungsverfahren im Rahmen von Erasmus+ beschrieben. Vorfinanzierungszahlung An den Begünstigten wird innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum, an dem die letzte der beiden Parteien die Finanzhilfevereinbarung unterzeichnet hat („Inkrafttreten“), und ggf. nach Eingang geeigneter finanzieller Garantien (siehe den Abschnitt „Finanzielle Garantie“ unten) eine Vorfinanzierungszahlung geleistet. Die Vorfinanzierung soll die Liquidität des Empfängers gewährleisten. Die nationalen Agenturen oder die Exekutivagentur können beschließen, die erste Vorfinanzierung auf mehrere Tranchen zu verteilen. Sie können auch beschließen, die Vorfinanzierung zu senken oder überhaupt keine Vorfinanzierung zu zahlen, wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit des Begünstigten als gering bewertet wird. Weitere Vorfinanzierungszahlungen Bei einigen Aktionen werden innerhalb von 60 Kalendertagen nach Eingang weiterer Vorfinanzierungsanträge des Begünstigten bei der nationalen Agentur oder bei der Exekutivagentur weitere Vorfinanzierungszahlungen an den Begünstigten geleistet, allerdings nur, wenn dem Antrag auf eine weitere Vorfinanzierungszahlung ein Bericht über die Vorfinanzierung beiliegt. Diese weiteren Vorfinanzierungszahlungen können beantragt werden, wenn mindestens 70 % der bisherigen Vorfinanzierungszahlungen bereits verwendet wurden. Wenn aus der Erklärung über die Verwendung der bisherigen Vorfinanzierungszahlung(en) hervorgeht, dass weniger als 70 % davon zur Deckung der mit der Aktion verbundenen Kosten verwendet wurden, wird die neu auszuzahlende weitere Vorfinanzierung um die nicht verwendeten Beträge der bisherigen Vorfinanzierung gekürzt. Regelmäßige Berichte bzw. Fortschrittsberichte oder technische Berichte Die Begünstigten können zur Vorlage eines regelmäßigen Berichts aufgefordert werden, der dem Antrag auf eine Zwischenzahlung beizufügen ist. In anderen Fällen werden die Begünstigten unter Umständen auch zur Vorlage eines Fortschrittsberichts über den beim jeweiligen Projekt erreichten Stand der Durchführung aufgefordert. Mit Fortschrittsberichten wird keine Freigabe einer weiteren Zahlung ausgelöst. Der regelmäßige Bericht und der Fortschrittsbericht müssen innerhalb der in der Finanzhilfevereinbarung genannten Frist übermittelt werden. Abschlusszahlung oder Einziehung des Restbetrags Der Betrag der an den Begünstigten zu leistenden Abschlusszahlung wird aufgrund eines Abschlussberichts ermittelt, der innerhalb der in der Finanzhilfevereinbarung genannten Frist vorzulegen ist. Wenn a) die Umstände, aufgrund deren eine Förderung abgelehnt oder in anderer Form bewilligt wurde als ursprünglich vorgesehen oder b) die dem Begünstigten tatsächlich entstandenen förderfähigen Kosten geringer sind als zum Zeitpunkt der Antragstellung vorgesehen oder c) 495 die Qualität der durchgeführten Aktivitäten bzw. der erzielten Ergebnisse nicht hinreichend ist, kann die Förderung entsprechend reduziert werden bzw. kann der Begünstigte aufgefordert werden, zu viel gezahlte Vorfinanzierungsbeträge zurückzuzahlen. Bei manchen Aktionen zahlt die nationale Agentur oder die Exekutivagentur 100 % der bewilligten Förderung im Rahmen der Vorfinanzierungszahlungen aus. In solchen Fällen ist keine Restzahlung nötig. Wenn jedoch aus einem vom Begünstigten innerhalb der in der Finanzhilfevereinbarung genannten Frist vorzulegenden Abschlussbericht hervorgeht, dass a) der Sachverhalt, der den Anspruch auf die Finanzhilfe begründet, nicht oder nicht wie vorgesehen besteht oder b) die dem Begünstigten tatsächlich entstandenen förderfähigen Kosten geringer sind als zum Zeitpunkt der Antragstellung geplant oder c) die durchgeführten Aktivitäten/erzielten Ergebnisse von unzureichender Qualität sind, wird der Begünstigte aufgefordert, bereits als Vorfinanzierung erhaltene überschüssige Beträge zurückzuzahlen. Vorfinanzierungszahlungen (oder Teile davon) können (ohne die Zustimmung der Begünstigten) mit Beträgen verrechnet werden, die ein Begünstigter der gewährenden Behörde schuldet – bis zu dem Betrag, der diesem Begünstigten zusteht. Die Abschlusszahlung erfolgt innerhalb von 60 Kalendertagen nach Eingang des Abschlussberichts. SONSTIGE WICHTIGE BESTIMMUNGEN Werte der EU, schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit und Interessenkonflikt Die Antragsteller müssen sich darüber im Klaren sein, dass die Finanzhilfevereinbarung, sofern sie ihnen gewährt wird, die beteiligten Parteien verpflichtet, die Aktion im Einklang mit den höchsten ethischen Standards und den geltenden EU- , internationalen und nationalen Rechtsvorschriften über ethische Grundsätze durchzuführen. Die Begünstigten müssen sich während der Durchführung der Aktion zur Achtung der Werte der EU (wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte einschließlich der Rechte von Minderheiten) verpflichten. Im Falle eines Verstoßes kann die gewährende Behörde die Finanzhilfe kürzen oder einziehen und die Finanzhilfevereinbarung kündigen. Die Aufstachelung zu Diskriminierung, Hass oder Gewalt gegen eine Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe oder ähnliche Handlungen, die gegen die in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union506 verankerten Werte, auf die sich die Union gründet, verstoßen, sind inakzeptabel und mit den Werten und Zielen des Programms unvereinbar, unabhängig davon, ob solche Aktionen vor, während oder nach der Projektdurchführung stattfinden. Im Einklang mit der Haushaltsordnung der EU kann ein solches Verhalten als Grund für den Ausschluss von EU-Mitteln gelten, wenn durch eine rechtskräftige Gerichts- oder eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass die Person oder Stelle im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat aufgrund eines Verstoßes gegen geltende Gesetze, Bestimmungen oder ethische Normen ihres Berufsstandes oder aufgrund jeglicher Form von rechtswidrigem Handeln, das sich auf ihre berufliche Glaubwürdigkeit auswirkt, wenn es vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgt ist507. Ausgeschlossene Stellen können keine EU-Mittel erhalten508. Die Antragsteller sollten ferner zur Kenntnis nehmen, dass sie nach der Gewährung der Finanzhilfe und der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung alle erforderlichen Maßnahmen treffen müssen, um Interessenkonflikte zu vermeiden, aufgrund derer sie aus Gründen der familiären oder privaten Verbundenheit, der politischen Übereinstimmung oder der nationalen Zugehörigkeit, des wirtschaftlichen Interesses oder aus anderen Gründen, die auf direkten oder indirekten Interessen beruhen, ihre Aufgaben womöglich nicht unparteiisch und objektiv wahrnehmen können. Sie müssen der gewährenden Behörde unverzüglich jede Situation förmlich mitteilen, die einen Interessenkonflikt darstellt oder wahrscheinlich zu einem Interessenkonflikt führen wird, und alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um diese Situation zu beheben. Die gewährende Behörde kann überprüfen, ob die getroffenen Maßnahmen geeignet sind, und kann verlangen, dass innerhalb einer gesetzten Frist weitere Maßnahmen getroffen werden. Die gleiche Verpflichtung, Interessenkonflikte zu vermeiden, gilt für Unterauftragnehmer. Insgesamt muss die Aktion von den teilnehmenden Organisationen wie in ihrem Antrag beschrieben und im Einklang mit den Bestimmungen der Finanzhilfevereinbarung, den Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, 506 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:12012M002. 507 Artikel 138 Absatz 1 Buchstabe c Ziffer vi der Haushaltsordnung. 508 Weitere Einzelheiten sind dem Abschnitt „Ausschlusskriterien“ zu entnehmen. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:12012M002 496 den geltenden Qualitätsstandards sowie allen rechtlichen Verpflichtungen nach geltendem EU-, internationalem und nationalem Recht durchgeführt werden. Finanzielle Garantie Wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit als schwach beurteilt wird, kann die nationale Agentur oder die Exekutivagentur von einem Begünstigten, dem eine Finanzhilfe von über 60 000 EUR bewilligt wurde, die vorherige Hinterlegung einer Garantie verlangen, um die mit der Vorfinanzierung verbundenen finanziellen Risiken zu begrenzen. Diese Garantie kann für einen Betrag bis zur Höhe der ausgezahlten Vorfinanzierung(en) gefordert werden. Mit der Garantie soll bezweckt werden, dass eine Bank oder ein Finanzinstitut unwiderruflich selbstschuldnerisch und auf erste Anforderung für die Verbindlichkeiten des Begünstigten im Rahmen der Finanzhilfevereinbarung einsteht. Diese finanzielle Garantie (in EUR) wird von einer Bank oder einem zugelassenen Finanzinstitut mit Sitz in einem EU- Mitgliedstaat hinterlegt. Ist der Begünstigte in einem Nicht-EU-Land ansässig, kann die nationale Agentur oder die Exekutivagentur sich damit einverstanden erklären, dass eine Bank oder ein Finanzinstitut mit Sitz in diesem Land eine Garantie übernimmt, wenn sie der Auffassung ist, dass diese Bank oder dieses Finanzinstitut die gleiche finanzielle Sicherheit und die gleichen Rahmenbedingungen bietet wie eine Bank oder ein Finanzinstitut in einem EU-Mitgliedstaat. Die Garantie kann durch eine gesamtschuldnerische Bürgschaft eines Dritten oder mehrerer Dritter aus den teilnehmenden Organisationen ersetzt werden, die Vertragsparteien der betreffenden Finanzhilfevereinbarung sind. Die Freigabe der Garantie erfolgt nach der Verrechnung der an den Begünstigten geleisteten Zwischenzahlungen mit der Zahlung des Restbetrags gemäß der Finanzhilfevereinbarung. Falls die Zahlung des Restbetrags in Form einer Einziehung erfolgt, wird die Garantie entweder nach Benachrichtigung des Begünstigten freigegeben oder bleibt ausdrücklich bis zur Abschlusszahlung und, falls die Abschlusszahlung in Form einer Einziehung erfolgt, bis zum Ablauf von drei Monaten nach Zustellung der Lastschriftanzeige an einen Begünstigten in Kraft. Auftragsvergabe und Vergabe von Unteraufträgen Grundsätzlich ist die begrenzte Vergabe von Unteraufträgen für Dienstleistungen zulässig, sofern sie sich nicht auf Kernaktivitäten beziehen, von denen die Erreichung der Ziele der Aktion unmittelbar abhängt. In der Regel dürfen Aufgaben, die der Koordinator im Rahmen der Finanzhilfevereinbarung ausführt, nicht an Unterauftragnehmer vergeben werden509. Die Begünstigten können für Aktivitäten, bei denen es sich nicht um Kernaktivitäten handelt, etwa für spezifische technische Dienstleistungen, die zu den Aufgaben der Aktion gehören und besondere Fähigkeiten (in den Bereichen Recht, Buchhaltung, Steuern, Personalwesen, IT usw.) erfordern, Unteraufträge oder Durchführungsaufträge vergeben. Die ihnen für diese Art von Dienstleistungen entstandenen Kosten können daher als förderfähige Kosten geltend gemacht werden, wenn sie alle sonstigen in der Finanzhilfevereinbarung genannten Kriterien erfüllen, etwa bestes Preis-Leistungs-Verhältnis und Nichtvorliegen von Interessenkonflikten. Erfordert die Durchführung des Projekts die Vergabe von Aufträgen für die Beschaffung von Gütern, Bau- oder Dienstleistungen (Auftrag), müssen die Begünstigten den Zuschlag dem wirtschaftlich günstigsten Angebot, d. h. dem Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, oder gegebenenfalls dem Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilen, wobei sie sicherstellen müssen, dass kein Interessenkonflikt besteht und die Unterlagen für eine eventuelle Prüfung aufbewahrt werden. Übersteigt der Wert des Durchführungsauftrags den Wert von 60 000 EUR, kann die nationale Agentur oder die Exekutivagentur dem Begünstigten zusätzlich zu den im vorigen Absatz genannten Vorschriften besondere Vorschriften auferlegen. Diese besonderen Bedingungen werden dann auf den Websites der nationalen Agenturen oder der Exekutivagentur veröffentlicht. 509 Im Falle öffentlicher Einrichtungen können die Koordinatoren einige ihrer Aufgaben gemäß der Finanzhilfevereinbarung an eine Stelle delegieren, die über eine „Verwaltungsgenehmigung“ verfügt. 497 Bekanntmachung der bewilligten Finanzhilfen Gemäß dem Grundsatz der Transparenz und der Verpflichtung zur nachträglichen Veröffentlichung müssen Informationen über die Empfänger von EU-Mitteln im ersten Halbjahr nach Abschluss des Haushaltsjahres, für das sie gewährt wurden, auf der Website der Kommission, der Exekutivagentur und/oder der nationalen Agenturen veröffentlicht werden. Die entsprechenden Informationen können auch auf jede sonstige geeignete Art und Weise bekannt gemacht werden, beispielsweise im Amtsblatt der Europäischen Union. Die nationalen Agenturen und die Exekutivagentur veröffentlichen die folgenden Informationen: • Name und Standort des Begünstigten • Betrag der gewährten Finanzhilfe • Art und Zweck der Finanzhilfe Auf begründeten und mit entsprechenden Belegen untermauerten Antrag des Begünstigten wird auf die Veröffentlichung verzichtet, wenn durch eine Offenlegung der Informationen die durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union geschützten Rechte und Freiheiten der betreffenden Personen gefährdet oder die geschäftlichen Interessen des Begünstigten beeinträchtigt würden. Veröffentlichte personenbezogene Daten, die sich auf natürliche Personen beziehen, werden zwei Jahre nach Abschluss des Haushaltsjahres entfernt, in dem die Mittel gewährt wurden. Dasselbe gilt für personenbezogene Daten in den offiziellen Bezeichnungen juristischer Personen (z. B. Verbände oder Unternehmen, die den Namen ihrer Gründer tragen). Diese Informationen werden für Stipendien an natürliche Personen und für sonstige Direktbeihilfen an besonders bedürftige natürliche Personen (Flüchtlinge und Arbeitslose) nicht veröffentlicht. Die begünstigten Organisationen sind auch nicht berechtigt, diese Art von Informationen in Bezug auf Personen zu veröffentlichen, die einen Mobilitätszuschuss im Rahmen von Erasmus+ erhalten. Außenwirkung der Unionstätigkeit Die besonderen Anforderungen an die Sichtbarkeit des Projekts, die Verbreitung der Projektergebnisse und die Projektwirkung sowie die Verpflichtung, für jedes geförderte Projekt Werbung zu machen, sind in den jeweiligen Aufforderungen/Aktionen und Finanzhilfevereinbarungen ausführlich dargelegt. Die Begünstigten sind verpflichtet, in allen Mitteilungen oder Veröffentlichungen, unabhängig von der jeweiligen Form oder dem Medium (einschließlich Internet), oder bei Aktivitäten, für die die gewährte Finanzhilfe verwendet wird, ausdrücklich auf die Unterstützung durch die Europäische Union hinzuweisen. Dabei müssen sie sich an die Bestimmungen in der Aufforderung und der Finanzhilfevereinbarung halten. Werden diese Bestimmungen nicht vollständig eingehalten, kann die Finanzhilfe des Begünstigten gekürzt werden. Kontrollen, Prüfungen und Überwachung Die nationale Agentur oder die Exekutivagentur und/oder die Europäische Kommission können fachliche und finanzielle Kontrollen und Prüfungen im Zusammenhang mit der Verwendung der Finanzhilfe vornehmen. Treten bei einem bestimmten Projekt oder bei einem bestimmten Teilnehmenden Probleme auf (z. B. Probleme im Zusammenhang mit der operativen oder finanziellen Leistungsfähigkeit), so können diese Probleme eine genauere Überwachung und Durchführung der in der Finanzhilfevereinbarung beschriebenen Maßnahmen erfordern. Eine solche Überwachung soll Begünstigten dabei helfen, Risiken zu bewältigen, damit diese nicht eintreten und die Aktion erfolgreich abgeschlossen werden kann. Die gewährende Behörde kann außerdem im Rahmen der regelmäßigen Bewertung der Pauschalzahlungen, der Kosten je Einheit oder der Pauschalfinanzierung die gesetzlich vorgeschriebenen 498 Aufzeichnungen des Begünstigten (oder der Mitbegünstigten) kontrollieren. Der Begünstigte (oder die Mitbegünstigten) verpflichten sich mit der Unterschrift ihres rechtlichen Vertreters, Nachweise für die ordnungsgemäße Verwendung der Finanzhilfe vorzulegen. Die Europäische Kommission, die Exekutivagentur, die nationalen Agenturen und/oder der Europäische Rechnungshof, OLAF, die EUStA oder eine von ihnen beauftragte Stelle können die Verwendung der Finanzhilfe jederzeit bis zu fünf Jahre bzw. – bei Finanzhilfen von höchstens 60 000 EUR – bis zu drei Jahre nach der Abschlusszahlung überprüfen. Daher müssen die Begünstigten während dieses Zeitraums Aufzeichnungen, Originalbelege, Statistiken und sonstige Unterlagen in Verbindung mit der gewährten Finanzhilfe aufbewahren. Je nach Art der betreffenden Aktion, der Höhe der gewährten Finanzhilfe und der Form der Finanzhilfe können unterschiedliche Prüfverfahren angewandt werden. Die Bestimmungen zu Prüfungen und Kontrollen werden in der Finanzhilfevereinbarung im Einzelnen beschrieben. Risikobewertung und -überwachung Die Risikobewertung ist ein wesentlicher Bestandteil der Verwaltung von EU-Finanzhilfen, da sie dazu beiträgt, öffentliche Mittel zu schützen, den Projekterfolg zu steigern und Rechenschaftspflicht und Transparenz zu fördern. Sie ist sowohl für das Antragsverfahren als auch für die Verwaltung von EU-finanzierten Projekten von entscheidender Bedeutung und hilft sicherzustellen, dass die Mittel wirksam, effizient und im Einklang mit den einschlägigen Maßnahmen und Vorschriften zugewiesen und verwendet werden. Bei der Ausarbeitung ihrer Anträge müssen die Antragsteller häufig Risiken ermitteln und abschwächen. Dies ist auch in der Phase der Projektauswahl von Bedeutung. Gemäß der EU-Haushaltsordnung kann der Anweisungsbefugte in verschiedenen Fällen auf Nachweise verzichten oder von einem Antragsteller auf der Grundlage seiner Risikobewertung zusätzliche Unterlagen anfordern. Bei einigen Aktionen müssen die Antragsteller zudem einen Risikomanagementplan vorlegen; wenn dies der Fall ist, ist der Plan selbst Teil der Projektbewertung. Schließlich erfolgt die Risikoüberwachung in Bezug auf den Begünstigten und das Projekt während der Projektdurchführung im Rahmen von Kontrollen, Überprüfungen, Prüfungen oder Untersuchungen, die im Rahmen einer bestimmten Finanzhilfevereinbarung durchgeführt werden. Zusammenarbeit und kohärente Programmdurchführung mithilfe des von der Kommission, der EACEA und den nationalen Agenturen genutzten IT-Systems Um eine kohärente Durchführung des Programms in allen teilnehmenden Ländern510 und den Schutz der finanziellen Interessen der EU511 zu gewährleisten, können befugten Personen der Europäischen Kommission, der EACEA und der nationalen Agenturen im Zusammenhang mit der Auswahl und Vergabe, der Verhinderung von Doppelfinanzierung, der Überwachung und anderen Fällen im Zusammenhang mit Aufsichtskontrollen und Primärkontrollen gemäß der Erasmus+-Verordnung die Informationen über den Antragsteller, den Antrag, die Einhaltung der Förderfähigkeits- und Ausschlusskriterien, die damit verbundenen Bewertungen der operativen und finanziellen Leistungsfähigkeit und andere einschlägige Informationen, einschließlich über zuvor finanzierte Projekte, sowie, falls die Finanzhilfe gewährt wird, Informationen über die Durchführung des Projekts und eine verstärkte Überwachung zugänglich gemacht werden. Für den gesamten Zugang zu Informationen gelten die Regeln des untenstehenden Datenschutzhinweises. Was die EACEA betrifft, so können die Daten im Einklang mit den geltenden Datenschutzerklärungen über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) zugänglich gemacht werden512. Der Informationsaustausch zwischen der EACEA und den nationalen Agenturen muss den Bestimmungen der zwischen ihnen unterzeichneten Absichtserklärungen entsprechen. Schutz der finanziellen Interessen der Union Die Kommission gewährleistet bei der Durchführung der nach der Erasmus+-Verordnung finanzierten Aktionen den Schutz der finanziellen Interessen der Union durch geeignete Präventivmaßnahmen gegen Betrug, Korruption und 510 Siehe Artikel 128 der Haushaltsordnung sowie Artikel 28 Absätze 7 und 8 der Erasmus+-Verordnung. 511 Siehe insbesondere Artikel 194 der Haushaltsordnung zum Verbot der Doppelfinanzierung. 512 https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/ftp/privacy-statement_en.pdf. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/ftp/privacy-statement_en.pdf 499 sonstige rechtswidrige Handlungen, durch wirksame Kontrollen und – bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten – durch Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beträge sowie gegebenenfalls durch wirksame, verhältnismäßige und abschreckende verwaltungsrechtliche und finanzielle Sanktionen513. Dazu gehören die Durchführung von Aufsichtskontrollen in Bezug auf die von den nationalen Agenturen verwalteten Aktionen und Aktivitäten des Programms, die Festlegung der Mindestanforderungen für die von den nationalen Agenturen und unabhängigen Prüfstellen durchzuführenden Kontrollen, die Verarbeitung der nachstehend beschriebenen Daten und die enge Zusammenarbeit mit den nationalen Agenturen, die für die Primärkontrollen der Begünstigten zuständig sind. Antragsteller, die Finanzhilfen beantragen, müssen sich darüber im Klaren sein, dass von jeder Person oder Stelle, die Unionsmittel erhält, verlangt wird, uneingeschränkt am Schutz der finanziellen Interessen der Union mitzuwirken und – als eine Voraussetzung für den Empfang der Mittel – die erforderlichen Rechte und den erforderlichen Zugang zu gewähren, die bzw. den der zuständige Anweisungsbefugte, die EUStA bezüglich der an der verstärkten Zusammenarbeit gemäß Verordnung (EU) 2017/1939 teilnehmenden Mitgliedstaaten, das OLAF, der Rechnungshof sowie gegebenenfalls die zuständigen nationalen Behörden benötigen, um ihre jeweiligen Befugnisse umfassend auszuüben514. Datenschutz Alle personenbezogenen Daten im Antragsformular oder in der Finanzhilfevereinbarung werden von der nationalen Agentur, der Exekutivagentur oder der Europäischen Kommission gemäß den folgenden Rechtsvorschriften verarbeitet: • Bei allen Verarbeitungsvorgängen, die sich aus amtlichen Leitlinien oder Anweisungen der Europäischen Kommission ergeben oder für die Durchführung des Programms Erasmus+ notwendig sind: Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018515 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (Text von Bedeutung für den EWR). • Bei allen Verarbeitungsvorgängen zu anderen Zwecken, die sich weder aus amtlichen Leitlinien oder Anweisungen der Europäischen Kommission ergeben noch für die Durchführung des Programms Erasmus+ notwendig sind: o Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016516 für • alle personenbezogenen Daten, die von einem Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter in der EU/im EWR verarbeitet werden • alle personenbezogenen Daten von betroffenen Personen, die sich zu Beginn der Verarbeitung in der EU/im EWR befinden o bei allen anderen Verarbeitungsvorgängen die nationalen Datenschutzvorschriften In diesen Fällen tritt die Einrichtung, die über die Mittel und Zwecke der Verarbeitung für diese anderen Zwecke entscheidet, an die Stelle der Europäischen Kommission als zuständige und rechenschaftspflichtige Datenverantwortliche gemäß den für sie geltenden Datenschutzvorschriften. Die Antworten der Antragsteller auf die Fragen im Antragsformular, die nicht als optional gekennzeichnet sind, werden zur Bewertung und zur weiteren Bearbeitung der Anträge auf Finanzhilfe gemäß den Leitlinien für das Programm Erasmus+ benötigt. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck von den für das EU- Finanzhilfeprogramm zuständigen Abteilungen oder Referaten (die somit als Datenverantwortliche fungieren) verarbeitet. Personenbezogene Daten können an Dritte übermittelt werden, die an der Bewertung der Anträge oder am Verfahren zur Verwaltung der Finanzhilfen beteiligt sind, wenn diese davon Kenntnis haben müssen. Dies gilt 513 Artikel 30 Absatz 1 der Erasmus+-Verordnung. 514 Artikel 129 der Haushaltsordnung. 515 https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2018/1725/oj. 516 https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj. https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2018/1725/oj https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj 500 unbeschadet der Übermittlung an Stellen, die für Überwachungs- und Kontrollaufgaben nach dem Recht der Europäischen Union verantwortlich sind, oder an Stellen, die mit der Bewertung des Programms oder einer seiner Aktionen beauftragt wurden. Personenbezogene Daten können insbesondere zur Wahrung der finanziellen Interessen der Union internen Rechnungsprüfungsdiensten, dem Europäischen Rechnungshof, dem Fachgremium für finanzielle Unregelmäßigkeiten, dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung oder der Europäischen Staatsanwaltschaft sowie zwischen den Anweisungsbefugten der Kommission und den Exekutivagenturen übermittelt werden. Der Antragsteller hat das Recht auf Zugang zu seinen personenbezogenen Daten und das Recht auf Berichtigung dieser Daten. Bei Konflikten hat der Antragsteller auch das Recht, sich jederzeit an den Europäischen Datenschutzbeauftragten zu wenden. Zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Programms Erasmus+ ist ein ausführlicher Datenschutzhinweis mit Kontaktdaten für Fragen im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten abrufbar unter: www.webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc/index/privacy-statement Informationen zu von der EACEA verwalteten Maßnahmen finden Sie unter: www.ec.europa.eu/info/funding- tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/ftp/privacy-statement_en.pdf Die Antragsteller müssen die Personen, deren personenbezogene Daten in dem Vorschlag enthalten sind, vor der Einreichung ihrer Vorschläge über die entsprechende Datenschutzerklärung – wie oben ausgeführt – informieren. Im Rahmen von Erasmus+-Aktionen, die von den nationalen Agenturen oder der Exekutivagentur EACEA verwaltet werden, werden Antragsteller – und, wenn es sich hierbei um Rechtsträger handelt, die Personen, die den Verwaltungs- , Geschäftsleitungs- oder Aufsichtsorganen des betreffenden Antragstellers angehören oder Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse bezüglich des betreffenden Antragstellers haben, oder die natürlichen oder juristischen Personen, die eine unbeschränkte Haftung für die Verbindlichkeiten des betreffenden Antragstellers übernehmen – davon in Kenntnis gesetzt, dass ihre personenbezogenen Daten (Name, Vorname bei natürlichen Personen, Anschrift, Rechtsform sowie Name und Vorname der Personen mit Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnissen bei juristischen Personen) vom Anweisungsbefugten der Agentur in das Früherkennungs- und Ausschlusssystem (EDES) eingetragen werden können, falls sie sich in einer der Situationen befinden, die in der EU-Haushaltsordnung (EU, Euratom) Nr. 2024/2509 genannt sind. https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc/index/privacy-statement https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/ftp/privacy-statement_en.pdf https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/ftp/privacy-statement_en.pdf 501 TEIL D – GLOSSAR WICHTIGER BEGRIFFE In diesem Abschnitt werden die wichtigsten Begriffe im Zusammenhang mit dem Programm Erasmus+ definiert. Das Glossar ist in alphabetisch geordnete Abschnitte unterteilt, die sowohl allgemeine Begriffe als auch spezifische Konzepte, die nur für einen bestimmten Bereich relevant sind, enthalten. Allgemeine Begriffe Akkreditierung Verwaltungsverfahren, um sicherzustellen, dass Organisationen, die einen vereinfachten Zugang zu Erasmus+-Mitteln im Rahmen einer Aktion wünschen, eine Reihe von Kriterien und Mindestanforderungen erfüllen. Die Akkreditierung stellt die erste Phase eines zweistufigen Antragsverfahrens für bestimmte Finanzhilfen dar und führt nicht zur sofortigen Gewährung von Finanzmitteln im Rahmen des Programms Erasmus+. Ansässig Eine Organisation oder Einrichtung gilt als an dem Ort ansässig, an dem sie für rechtliche und steuerliche Zwecke der Gerichtsbarkeit unterliegt. Dies wird in der Regel auf der Grundlage der Erfüllung bestimmter nationaler Bedingungen festgelegt, nach denen eine solche Organisation oder Einrichtung von ihren nationalen Behörden förmlich anerkannt werden kann. Bei einer informellen Gruppe junger Menschen wird der rechtliche und steuerliche Wohnsitz des rechtlichen Vertreters der Gruppe (der „Mittelpunkt seiner Lebensinteressen“517) als maßgeblich für die Bewertung der Förderfähigkeit im Rahmen von Erasmus+ angenommen. Zweitwohnungen und Genehmigungen werden zu diesem Zweck nicht akzeptiert. Antragsfrist Datum, zu dem der Antrag bei der nationalen Agentur oder der Exekutivagentur einzureichen ist, damit der Antrag überhaupt als zulässig betrachtet wird. Antragsteller Eine natürliche Person oder eine Stelle mit oder ohne Rechtspersönlichkeit, die im Rahmen eines Verfahrens zur Gewährung einer Finanzhilfe einen Antrag gestellt hat, einschließlich teilnehmender Organisationen oder informeller Gruppen junger Menschen. Die Antragsteller können ihren Antrag einzeln oder im Namen anderer am Projekt beteiligter Organisationen stellen. Im letztgenannten Fall ist der Antragsteller auch als Koordinator definiert. Bei Aktionen, die von der Exekutivagentur EACEA verwaltet werden, handelt es sich bei den Antragstellern um diejenigen Stellen, die in der Finanzhilfevereinbarung Begünstigte und verbundene Stellen werden, wenn ihr Antrag begründet ist. Arbeitspaket Ein Bestandteil des Projektaufbaus. Ein Arbeitspaket ist eine Gruppe von Projektaktivitäten, die auf gemeinsame spezifische Ziele ausgerichtet sind. 517 Im Zweifelsfall siehe Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 zu den Kriterien für die Bestimmung des Wohnsitzes. 502 Assoziierte Partner Einrichtungen aus dem öffentlichen oder privaten Sektor, die zur Durchführung bestimmter Projektaufgaben/-aktivitäten beitragen oder die Bekanntmachung und Nachhaltigkeit des Projekts unterstützen, jedoch unter dem Aspekt der Förderfähigkeit nicht als Projektpartner gelten und im Rahmen des Projekts keine Mittel aus dem Programm erhalten (sie sind nicht berechtigt, Kosten in Rechnung zu stellen oder Zuschüsse zu beantragen). Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen Eine von der Kommission oder in ihrem Namen veröffentlichte Aufforderung, innerhalb einer bestimmten Frist einen Vorschlag für eine Aktion einzureichen, der den verfolgten Zielen entspricht und die erforderlichen Bedingungen erfüllt. Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen werden im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe C) und/oder auf den entsprechenden Websites der Kommission, der nationalen Agenturen oder der Exekutivagentur veröffentlicht. Aufnehmende Organisation Die (Haupt-)Organisation, die den Teilnehmenden an Mobilitätsaktivitäten Lerninhalte zur Verfügung stellt und dabei ihre eigenen Ressourcen und Fachkenntnisse nutzt. Die aufnehmende Organisation arbeitet mit der entsendenden Organisation zusammen, um die erwarteten Lernergebnisse und die Methoden zu ihrer Erreichung festzulegen. Anschließend führt sie das Lernprogramm durch und übernimmt die Überwachung und das Mentoring während der Aktivität. Aufnehmende Organisation Eine teilnehmende Organisation, die Teilnehmende aufnimmt und Aktivitäten im Rahmen eines Erasmus+-Projekts organisiert. Begleitperson Eine Person, die Teilnehmende (Lernende, Personal, junge Menschen oder Jugendarbeiter) bei einer Mobilitätsaktivität begleitet, um deren Sicherheit zu gewährleisten, Unterstützung und Hilfe zu leisten sowie das effektive Lernen des Teilnehmenden während der Mobilitätserfahrung zu ermöglichen. Bei einzelnen Aktivitäten kann eine Begleitperson Teilnehmende mit geringeren Chancen oder Minderjährige und junge Menschen mit wenig Erfahrung außerhalb ihres eigenen Landes begleiten. Bei Gruppenaktivitäten in der allgemeinen und beruflichen Bildung muss qualifiziertes pädagogisches Personal die Gruppe begleiten, um den Lernprozess zu erleichtern. Begünstigter Eine natürliche Person oder eine Stelle mit oder ohne Rechtspersönlichkeit, mit der eine Finanzhilfevereinbarung unterzeichnet wurde. Gibt es mehrere Begünstigte (in Mehrempfänger-Vereinbarungen), können diese auch als „Mitbegünstigte“ bezeichnet werden. 503 Benannter Vertreter der Rechtsperson (LEAR) Für Aktionen, die von der Exekutivagentur Bildung und Kultur verwaltet werden, muss/müssen parallel zur Validierung einer Organisation im Teilnehmerregister ihr gesetzlicher Vertreter/ihre gesetzlichen Vertreter einen benannten Vertreter der Rechtsperson (Legal entity appointed representative, LEAR) benennen. Der LEAR spielt eine entscheidende Rolle: Sobald er von der Kommission validiert wurde, ist er befugt; • die rechtlichen und finanziellen Informationen über die Organisation zu verwalten • die Zugriffsrechte von Personen in der Organisation (jedoch nicht auf Projektebene) zu verwalten • Vertreter der Organisation zu ernennen, die Finanzhilfevereinbarungen („Legal Signatories“ - LSIGN) oder Finanzausweise („Financial Signatories“ - FSIGN) über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) elektronisch unterzeichnen. Alle Schritte für die LEAR-Validierung werden im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) genauer beschrieben. Berufliche Fortbildung Prozess der Verbesserung der beruflichen Fähigkeiten von Teilnehmern (Lernenden und Personal) durch die Weiterentwicklung von Kompetenzen und Fachkenntnissen und den Erwerb neuer Fertigkeiten, die normalerweise im Rahmen einer Entwicklungsbedarfsanalyse ermittelt werden. Berufliche Fortbildung umfasst alle Arten von Lernmöglichkeiten, von strukturierten Schulungen und Seminaren bis hin zu informellen Lernmöglichkeiten. Berufsprofil Die verschiedenen Fähigkeiten, Kompetenzen, Kenntnisse und Qualifikationen, die in der Regel für eine bestimmte Beschäftigung relevant sind. Digitale Kompetenz Umfasst die sichere, kritische und verantwortungsvolle Nutzung von digitalen Technologien für Lernzwecke, bei der Arbeit und zur Teilhabe an der Gesellschaft und die Auseinandersetzung mit diesen Technologien. Sie erstreckt sich auf Informations- und Datenkompetenz, Kommunikation und Zusammenarbeit, Medienkompetenz, die Erstellung digitaler Inhalte (einschließlich Programmieren), Sicherheit (einschließlich digitales Wohlergehen und Kompetenzen in Verbindung mit Cybersicherheit), Urheberrechtsfragen, Problemlösung und kritisches Denken. Entsendende Organisation Eine teilnehmende Organisation, die einen oder mehrere Teilnehmende zu einer Aktivität im Rahmen eines Erasmus+- Projekts entsendet. Erstmalige Antragsteller Jede teilnehmende Organisation, die in den letzten sieben Jahren keine Unterstützung als Projektkoordinator (Antragsteller) im Rahmen einer bestimmten Art von Maßnahmen erhalten hat, die von diesem Programm oder seinem Vorläuferprogramm unterstützt wurden. Erstmals unterstützte Organisation Jede teilnehmende Organisation, die in der Vergangenheit keine Unterstützung als Projektkoordinator oder Partner im Rahmen einer bestimmten Art von Maßnahmen erhalten hat, die von diesem Programm oder seinem Vorläuferprogramm unterstützt wurden. 504 ESCO (European Skills, Competences, Qualifications and Occupations [mehrsprachige Europäische Klassifizierung für Fähigkeiten/Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe]) Die ESCO beschreibt und kategorisiert Fähigkeiten und Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe, die für den Arbeitsmarkt sowie für die allgemeine und die berufliche Bildung in der EU von Bedeutung sind, in 25 europäischen Sprachen. Das System enthält Berufsprofile und macht die Beziehungen zwischen Berufen, Fähigkeiten, Kompetenzen und Qualifikationen deutlich. Die ESCO wurde in einem offenen IT-Format erstellt und ist allgemein kostenlos zugänglich. Europäische NRO Für die Zwecke dieses Programms handelt es sich hierbei um NRO, die im Rahmen einer formal anerkannten Struktur tätig sind, bestehend aus einer europäischen Stelle/einem europäischen Sekretariat, die/das seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat und mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig ist, und aus nationalen Organisationen/Zweigniederlassungen in mindestens neun EU- Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern. Diese nationalen Organisationen/Zweigstellen müssen: • nach Maßgabe ihrer Satzung518 mit der europäischen Stelle bzw. dem europäischen Sekretariat verbunden sein; • in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung oder Jugend tätig sein. Eine europäische NRO muss aus mindestens neun Einrichtungen bestehen (die europäische Stelle/das europäische Sekretariat und mindestens acht nationale Organisationen/Zweigniederlassungen), die in neun verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind. Europäischer Qualifikationsrahmen (European Qualifications Framework – EQR) Ein gemeinsamer Referenzrahmen mit acht Qualifikationsniveaus, die als in aufsteigender Reihung gestaffelte Leistungsstufen definiert sind. Sie dienen als Instrument für die Feststellung von Entsprechungen zwischen verschiedenen Qualifikationssystemen und deren Niveaus. Zweck des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (EQR) ist es, die Transparenz, Vergleichbarkeit und Übertragbarkeit von Qualifikationen zu verbessern (ABl. 2017/C 189/03). Europass Die Europass-Online-Plattform, eine Maßnahme im Rahmen der europäischen Kompetenzagenda, bietet Einzelpersonen und Organisationen internetgestützte Instrumente und Informationen zu Lernmöglichkeiten, Qualifikationsrahmen und Qualifikationen, Beratungsangeboten, Daten über Kompetenzen und Selbstbewertungsinstrumente und zur Dokumentation von Kompetenzen und Qualifikationen und zeigt ihnen, wo sie Lern- und Beschäftigungsmöglichkeiten finden. Zudem stellt die Europass-Plattform Tools und Software zur Unterstützung digital signierter Zertifikate in Form der europäischen digitalen Zertifikate bereit, wie dies im Aktionsplan für digitale Bildung angekündigt wurde. Die Plattform ist mit nationalen Datenquellen zu Lernmöglichkeiten und nationalen Qualifikationsdatenbanken oder -registern vernetzt. 518 Definiert unter dem Begriff „Nach Maßgabe der Satzung verbunden“ in diesem Glossar. 505 Freie Lehr- und Lernmaterialien (Open Educational Resources, OER) Lehr- und Lernmaterialien jeglicher Art (z. B. Lehrbücher, Arbeitsblätter, Unterrichtspläne, Lehrvideos, ganze Online-Kurse, pädagogische Spiele), die frei genutzt, angepasst und weitergegeben werden können. OER werden entweder im Rahmen einer freien Lizenz veröffentlicht, oder sie sind gemeinfrei (d. h. der Urheberschutz ist abgelaufen). Kostenlose Materialien, die nicht angepasst und in der Öffentlichkeit weitergegeben werden können, sind keine OER. Freie Lizenz Eine Möglichkeit für Urheberrechtsinhaber (Autoren oder andere Rechtsinhaber), der allgemeinen Öffentlichkeit die rechtliche Erlaubnis zur kostenlosen Nutzung ihres Werkes zu erteilen; im Kontext der im Rahmen von Erasmus+ geltenden Anforderung des freien Zugangs zu Bildungsmaterialien muss die freie Lizenz zumindest die Nutzung, Anpassung und Verteilung erlauben. Die freie Lizenz ist auf dem jeweiligen Werk oder an jedem Ort, an dem das Werk verteilt wird, anzugeben. Bildungsmaterialien mit freier Lizenz werden als freie Lehr- und Lernmaterialien (OER) bezeichnet. Freier Zugang (Open Access) Bereitstellung von Finanzhilfe-Outputs, z. B. Veröffentlichung von Materialien, sodass sie für die Öffentlichkeit uneingeschränkt zugänglich sind, in der Regel über digitale Plattformen und Repositorys. Bei Erasmus+ gilt die Anforderung, dass Lehr- und Lernmaterialien frei zugänglich sein müssen; zudem wird der freie Zugang zu Forschungsergebnissen und Daten gefördert. Gemeinwirtschaftliches Unternehmen Ein Unternehmen, das unabhängig von seiner Rechtsform nicht auf einem geregelten Markt im Sinne von Artikel 4 Absatz 21 der Richtlinie 2014/65/EU notiert ist und 1) gemäß seinem Gesellschaftsvertrag, seiner Satzung oder anderen Rechtsdokumenten, durch die es gegründet wurde, vorrangig auf die Erzielung einer messbaren, positiven sozialen Wirkung abstellt anstatt auf Gewinn für seine Eigentümer, Mitglieder und Anteilseigner, und das a) innovative Dienstleistungen oder Produkte mit hoher sozialer Rendite zur Verfügung stellt und/oder b) bei der Produktion von Gütern oder der Erbringung von Dienstleistungen eine innovative Methode anwendet, in die sein soziales Ziel integriert ist, 2) seine Gewinne in erster Linie zur Erreichung seines vorrangigen Ziels reinvestiert und im Voraus Verfahren und Regeln für eine etwaige Gewinnausschüttung an Anteilseigner und Eigentümer festgelegt hat, die sicherstellen, dass eine solche Ausschüttung das vorrangige Ziel nicht untergräbt, und 3) in einer von Unternehmergeist geprägten, verantwortlichen und transparenten Weise geführt wird, insbesondere durch Einbindung der Arbeitnehmer, Kunden und/oder Interessenträger, die von der Geschäftstätigkeit betroffen sind. Gemischte Mobilität Eine Mobilitätsaktivität, die eine Kombination aus physischer Mobilität und einer virtuellen Komponente darstellt und einen Austausch durch gemeinsames Online-Lernen und Teamarbeit ermöglicht. Grundfertigkeiten Lese- und Schreibfähigkeit, Mathematik, Naturwissenschaften und Technologie; diese Fertigkeiten sind Bestandteile der Schlüsselkompetenzen. 506 Grüne Kompetenzen Kompetenzen und Wissen, die für den Übergang zu einer CO2- armen Wirtschaft notwendig sind und die allgemeiner Natur sein können, wie etwa nachhaltige Landwirtschaft, Bodenschutz, Energieverbrauch und Abfallreduzierung, oder stärker technischer Art sein können, z. B. Fachwissen über erneuerbare Energien. Höhere Gewalt Alle Situationen oder Ereignisse, die Organisationen und Einzelpersonen daran hindern, ihren Verpflichtungen bei der Durchführung der Projektaktivitäten nachzukommen. Diese Situation oder dieses Ereignis muss unvorhersehbar und außergewöhnlich sein und sich außerhalb des Einflussbereichs der Parteien befinden. Höhere Gewalt kann nicht auf Fehler oder Fahrlässigkeit der an der Maßnahme beteiligten Organisationen oder anderer Teilnehmender zurückzuführen sein; sie ist vielmehr nachweislich trotz aller gebotenen Sorgfalt unvermeidlich. Informelles Lernen Lernen aus alltäglichen Aktivitäten und Erfahrungen, das in Bezug auf Lernziele, Lernzeit sowie die Lernförderung nicht organisiert oder strukturiert ist. Informelles Lernen kann aus Sicht des Lernenden unbeabsichtigt stattfinden. International Im Zusammenhang mit Erasmus+ bezieht sich der Begriff auf jede Aktion, an der mindestens ein EU-Mitgliedstaat oder ein mit dem Programm assoziiertes Drittland und mindestens ein nicht mit dem Programm assoziiertes Drittland beteiligt sind. Job Shadowing/Hospitationen Ein Aufenthalt in einer Partnerorganisation im Ausland, bei der die Teilnehmer dadurch lernen, dass sie Praktiker bei ihrer täglichen Arbeit in der aufnehmenden Organisation begleiten, sich über bewährte Verfahren austauschen, Kompetenzen und Kenntnisse erwerben und/oder langfristige Partnerschaften durch partizipative Beobachtung aufbauen. Junge Menschen Im Zusammenhang mit Erasmus+ Personen im Alter von 13 bis 30 Jahren. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Unternehmen (siehe Begriffsbestimmung), in denen weniger als 250 Personen beschäftigt sind und deren Jahresumsatz 50 Mio. EUR nicht überschreitet und/oder deren jährliche Bilanzsumme höchstens 43 Mio. EUR beträgt. Kofinanzierung Bei einer Kofinanzierung müssen die Kosten eines von der EU geförderten Projekts teilweise vom Begünstigten getragen oder zusätzlich zur Unterstützung durch die EU mit externen Mitteln gefördert werden. Kommerzielle Einrichtungen, die sich dem Grundsatz der sozialen Verantwortung in Unternehmen verpflichtet haben Eine Organisation, die im Bereich der sozialen Verantwortung in Unternehmen tätig ist und neben ihren finanziellen Zielen soziale, ökologische und ethische Belange in ihre Strategien und Kerntätigkeiten einbezieht und über umfangreiche Erfahrungen im Jugendbereich verfügt, sofern ihre Beteiligung an den im Rahmen dieses Programms finanzierten Aktivitäten keinen kommerziellen Zweck verfolgt und nicht auf Gewinnerzielung abzielt. Konsortium Zwei oder mehr teilnehmende Organisationen, die sich zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung eines Projekts zusammenschließen. Es ist zwischen nationalen Konsortien (d. h. Konsortien, an denen ausschließlich Organisationen mit Sitz in demselben Land beteiligt sind) und internationalen Konsortien (an denen Organisationen aus verschiedenen Ländern beteiligt sind) zu unterscheiden. 507 Koordinator/Koordinierende Organisation Eine teilnehmende Organisation, die eine Finanzhilfe im Rahmen von Erasmus+ im Namen eines Konsortiums mehrerer Partnerorganisationen beantragt. Der Koordinator ist nicht nur selbst Begünstigter, sondern hat auch besondere Verpflichtungen, wie in der Finanzhilfevereinbarung vorgesehen. Lebenslanges Lernen Alle Formen des Lernens, d. h. formales, nichtformales und informelles Lernen, während des gesamten Lebens, die zu einer Verbesserung oder einer Aktualisierung von Wissen, Fertigkeiten, Kompetenzen und Einstellungen oder der Teilnahme an der Gesellschaft im Hinblick auf persönliche, staatsbürgerliche, kulturelle, soziale oder beschäftigungsbezogene Ziele führen, einschließlich der Bereitstellung von Beratungsdiensten; es umfasst frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung, allgemeine Bildung, berufliche Bildung, Hochschulbildung und Erwachsenenbildung, Jugendarbeit sowie Lernumgebungen außerhalb der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung und fördert üblicherweise sektorenübergreifende Zusammenarbeit und flexible Lernpfade. Lernergebnisse Angaben dazu, was ein Teilnehmender nach Abschluss eines Lernprozesses weiß, versteht und ausführen kann (Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen). Lernmobilität Physischer Wechsel einer Person in ein anderes Land als das Land des Wohnsitzes, um dort zu studieren, einer beruflichen Aus- oder Weiterbildung oder einer informellen Lernaktivität nachzugehen. Microcredential Ein Microcredential ist ein anerkannter Nachweis über die Lernergebnisse, die ein Lernender nach einer kurzen Lernerfahrung in Übereinstimmung mit transparenten Standards und Anforderungen und auf der Grundlage einer Bewertung erreicht hat. Der Nachweis ist Gegenstand eines beglaubigten Dokuments, das den Namen des Inhabers, die erreichten Lernergebnisse, die Bewertungsmethode, die für die Vergabe zuständige Stelle und, sofern zutreffend, die Stufe des Qualifikationsrahmens und die erworbenen Leistungspunkte enthält. Microcredentials sind Eigentum des Lernenden, können gemeinsam genutzt werden, sind übertragbar und lassen sich zu größeren Zertifikaten oder Qualifikationen kombinieren. Mitgliedstaaten der Europäischen Union und mit dem Programm assoziierte Drittländer EU-Länder und Drittländer mit einer nationalen Agentur, die vollständig in das Programm Erasmus+ eingebunden ist. Die Liste der EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländer ist in Teil A dieses Leitfadens im Abschnitt „Wer kann am Programm Erasmus+ teilnehmen?“ enthalten. Mit dem Programm assoziierte Drittländer haben mit der Union ein Abkommen gemäß Artikel 19 der Erasmus+-Verordnung unterzeichnet. Mobilitätsvereinbarung/ Lernvereinbarung Eine Vereinbarung zwischen der entsendenden und der aufnehmenden Organisation sowie den teilnehmenden Einzelpersonen, in der die Ziele und der Gegenstand der Mobilitätsphase beschrieben werden, um die Relevanz und die Qualität der betreffenden Mobilitätsaktivität sicherzustellen. Die Vereinbarung kann auch Grundlage für die Anerkennung des Auslandsaufenthalts durch die aufnehmende Organisation sein. 508 Monat Bei der Berechnung der Finanzhilfen wird ein Monat mit 30 Tagen gerechnet. MOOC (Massive Open Online Course) Eine Lehrveranstaltung, die vollständig online erbracht wird und jedem ohne Kosten, Zugangsqualifikationen oder sonstige Einschränkungen offensteht. Die Teilnehmerzahlen sind oft hoch. Diese Kurse können persönliche Komponenten haben, beispielsweise die Förderung örtlicher Teilnehmertreffen und formelle Bewertungen; tendenziell werden jedoch Bewertungen unter Teilnehmern, Selbstbewertungen und automatische Notenvergaben genutzt. Es gibt unterschiedliche Arten von MOOCs, die sich beispielsweise an bestimmte Branchen oder Zielgruppen (z. B. berufsbezogener Schwerpunkt, Lehrkräfte usw.) richten oder bestimmte Lehrmethoden in den Mittelpunkt stellen. Im Rahmen von Erasmus+ finanzierte MOOCs müssen allen Menschen offen stehen, und sowohl die Teilnahme als auch die Abschlussbescheinigung oder der Abschlussnachweis sind für die Teilnehmer kostenlos. Das Erfordernis des freien Zugangs zu Lehr- und Lernmaterialien gilt auch für MOOCs und andere vollständige Kurse. Nach Maßgabe der Satzung verbunden Die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Organisationen beruht auf einer formalisierten/dokumentierten Beziehung, die weder auf das von ihnen beantragte Projekt beschränkt ist, noch ausschließlich zu dessen Durchführung besteht. Diese Verbindung kann viele Formen annehmen, von einer stark integrierten (z. B. eine „Mutterorganisation“ mit ihren nationalen Zweigniederlassungen/verbundenen Stellen mit oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit) bis hin zu einer lockereren Verbindung (z. B. ein Netzwerk, das über eine klar definierte Mitgliedschaft funktioniert, die beispielsweise die Zahlung einer Gebühr, die Unterzeichnung eines Mitgliedschaftsvertrags/einer Vereinbarung, die Festlegung von Rechten und Pflichten zwischen den beiden Parteien vorsieht usw.). Nationale Agentur Eine benannte Stelle, die für die Verwaltung der Durchführung des Programms auf nationaler Ebene in einem Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland zuständig ist. In jedem Land kann es eine oder mehrere nationale Agenturen geben. Nationale Behörde Eine Behörde, die auf nationaler Ebene für die Überwachung und Beaufsichtigung der Programmverwaltung in einem Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland zuständig ist. In jedem Land kann es eine oder mehrere nationale Behörden geben. 509 Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer sind Länder, die keine mit der Union unterzeichnete Vereinbarung gemäß Artikel 19 der Erasmus+-Verordnung geschlossen haben. Gemäß Artikel 20 dieser Verordnung kann in hinreichend begründeten Fällen im Interesse der Union die Teilnahme an den in den Artikeln 5 bis 7, in Artikel 8 Buchstaben a und b und in den Artikeln 9 bis 14 genannten Programmmaßnahmen auch Rechtsträgern aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern offenstehen. In diesen Ländern gibt es keine nationale Agentur. Die Liste der nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer, deren Rechtsträger an Erasmus+-Aufforderungen teilnehmen können, ist in Teil A dieses Leitfadens im Abschnitt „Wer kann am Programm Erasmus+ teilnehmen?“ enthalten. Über die Gewährung einer Finanzhilfe an derartige Einrichtungen entscheidet der Anweisungsbefugte von Fall zu Fall unter Berücksichtigung der Begründetheit im Interesse der Union. Nichtformales Lernen Lernen, das durch geplante Lernaktivitäten stattfindet, bei denen das Lernen in einer bestimmten Form unterstützt wird, das aber nicht Teil des formalen Bildungs- und Ausbildungssystems ist. OID (Organisations-ID) Eine eindeutige Nummer, die zu einer Organisation gehört. Diese Nummer kann verwendet werden, wenn Sie eine Akkreditierung oder Finanzhilfe im Rahmen der von den nationalen Agenturen verwalteten Aktionen des Programms Erasmus+ und des Europäisches Solidaritätskorps beantragen. Ort Der physische Ort, an dem eine Aktivität stattfindet. Partnerorganisation Bei von den nationalen Agenturen verwalteten Aktionen eine Organisation, die formal an einem Projekt (als Mitbegünstigte) beteiligt ist, jedoch nicht als Koordinator auftritt. Partnerschaft Eine Vereinbarung einer Gruppe von Einrichtungen und/oder Organisationen mit dem Ziel, gemeinsame Aktivitäten und Projekte durchzuführen. Peer-Learning Eine wechselseitige Lernaktivität, die für beide Seiten von Vorteil ist und den Austausch von Kenntnissen, Ideen und Erfahrungen zwischen den Teilnehmern beinhaltet. Peer-Learning-Verfahren bieten Lernenden die Möglichkeit, mit anderen Teilnehmern, den „Peers“, zu interagieren und an Aktivitäten teilzunehmen, bei denen sie voneinander lernen können und Ziele der bildungsbezogenen, beruflichen und/oder persönlichen Entwicklung erreichen können. Personal Eine Person, die entweder beruflich oder ehrenamtlich in der allgemeinen und beruflichen Bildung oder im nichtformalen Lernen auf allen Ebenen tätig ist. Dazu gehören Professoren, Lehrkräfte (einschließlich Vorschullehrer), Ausbilder, Schulleiter, Jugendbetreuer, Sportmitarbeiter, Mitarbeiter der frühkindlichen Bildung und Betreuung, nichtpädagogisches Personal und andere Fachkräfte, die regelmäßig an der Lernförderung beteiligt sind. Praktikum (Praxis-Aufenthalt) Aufenthalt während eines bestimmten Zeitraums in einem Unternehmen oder einer Organisation im Ausland, um bestimmte auf dem Arbeitsmarkt benötigte Fähigkeiten zu erwerben, praktische Erfahrungen zu sammeln und die Kenntnisse der wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen des betreffenden Landes zu verbessern. 510 Projekt Eine Reihe zusammenhängender Aktivitäten, die zur Erreichung festgelegter Ziele und Ergebnisse konzipiert und organisiert werden. Qualifikation Das formale Ergebnis eines Bewertungs- und Validierungsprozesses, bei dem eine dafür zuständige Stelle festgestellt hat, dass die Lernergebnisse einer Person vorgegebenen Standards entsprechen. Querschnittskompetenzen (soziale Kompetenzen, Lebenskompetenzen) Hierzu zählen die Fähigkeit zu kritischem Denken, Neugier und Kreativität, die Fähigkeit, die Initiative zu ergreifen, Probleme zu lösen und kooperativ zu arbeiten, in einem multikulturellen, interdisziplinären Umfeld effizient zu kommunizieren, sich an Umfelder anzupassen und Stress und Ungewissheit zu bewältigen. Diese Fertigkeiten sind Teil der Schlüsselkompetenzen. Rechtsträger Bezeichnet eine natürliche Person oder eine nach nationalem Recht, Unionsrecht oder Völkerrecht geschaffene und anerkannte juristische Person, die Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen Rechte ausüben und Pflichten unterliegen kann, oder eine Stelle nach Artikel 200 Absatz 2 Buchstabe c der Haushaltsordnung, die keine Rechtspersönlichkeit besitzt. Redaktioneller Fehler Ein kleiner Fehler oder eine Unachtsamkeit, welche unabsichtlich die Bedeutung eines Dokumentes verändern, wie z. B. ein Schreibfehler oder das unabsichtliche Auslassen oder Hinzufügen von Wörtern, Sätzen oder Zahlen. Schlüsselkompetenzen Gemäß der Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2018 zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (2018/C 189/01) sind das die grundlegenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen, die alle Menschen für ihre persönliche Entfaltung und Entwicklung, Vermittelbarkeit, soziale Inklusion, eine nachhaltige Lebensweise, ein erfolgreiches Leben in friedlichen Gesellschaften, eine gesundheitsbewusste Lebensgestaltung und aktive Bürgerschaft benötigen. Schule Eine Einrichtung, die Angebote der allgemeinen und beruflichen Bildung auf allen Stufen vom Vorschulbereich bis zur Sekundarstufe II, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, bereitstellt. Um die Förderfähigkeit im Bereich „Schulbildung“ zu überprüfen, lesen Sie bitte die Definition der förderfähigen Schulen in den einzelnen Ländern auf der Website der zuständigen nationalen Agentur. Schüler Bezeichnet Personen, die zu Bildungszwecken eine Einrichtung besuchen, die allgemeine Bildung auf allen Ebenen von der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung bis zur Sekundarstufe II anbietet, sowie Personen, die außerhalb einer Bildungseinrichtung unterrichtet werden und die von den zuständigen Behörden in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet als zur Teilnahme an dem Programm berechtigt angesehen werden. Studienaufenthalt Eine Reise, bei der der Teilnehmer eine andere Organisation oder Einrichtung, ihre Praktiken und Systeme kennenlernen und studieren kann. Dies ermöglicht dem Teilnehmer eine Lernerfahrung auf der Grundlage direkter Kontakte und der Beobachtung der Methoden und Praktiken der aufnehmenden Organisation. 511 Teilnehmende (beteiligte) Organisation Eine Organisation oder informelle Gruppe junger Menschen, die entweder als Koordinator oder als Partner an einem Erasmus+- Projekt beteiligt ist. Teilnehmende mit geringeren Chancen Menschen mit geringeren Chancen sind Menschen, die aus wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, geografischen oder gesundheitlichen Gründen, wegen eines Migrationshintergrunds oder aufgrund von Behinderung oder Bildungsschwierigkeiten oder aus anderen Gründen, einschließlich solcher, die zu Diskriminierung gemäß Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union führen können, mit Hindernissen konfrontiert sind, die ihnen den effektiven Zugang zu den Möglichkeiten im Rahmen des Programms verwehren. Teilnehmende von Aktivitäten im Rahmen von Erasmus+-Projekten Eine Einzelperson, die vollständig in ein Projekt einbezogen ist und die möglicherweise eine EU-Finanzierung zur Deckung der Teilnahmekosten (insbesondere der Reise- und Aufenthaltskosten) erhält. Transnational Im Kontext von Erasmus+ bezieht sich der Begriff „transnational“, sofern nicht anders angegeben, auf eine Aktivität, an der mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer beteiligt sind. Transparenz- und Anerkennungsinstrumente der Union Instrumente, die es den Beteiligten in der gesamten Europäischen Union erleichtern, Lernergebnisse und Qualifikationen zu verstehen, einzuschätzen und gegebenenfalls anzuerkennen. Umweltfreundliches Reisen Reisen, bei dem mindestens die Hälfte der Hin- und Rückfahrt mit emissionsarmen Verkehrsmitteln wie Bus, Bahn, Fahrrad oder Fahrgemeinschaften zurückgelegt wird. Reisen per Schiff gelten als umweltfreundliche Reisen, wenn sie mit anderen emissionsarmen Verkehrsmitteln kombiniert werden. Unternehmen Eine nach Zivil- oder Handelsrecht gegründete juristische Person, einschließlich Genossenschaften, und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Zivilrechts, mit Ausnahme gemeinnütziger Organisationen. Unternehmen Jede Einrichtung, die einer wirtschaftlichen Aktivität nachgeht, unabhängig von der Größe, der Rechtsform und der jeweiligen Branche. Validierung nichtformalen und informellen Lernens Ein Verfahren, bei dem eine zugelassene Stelle bestätigt, dass eine Person die anhand eines relevanten Standards gemessenen Lernergebnisse erzielt hat. Es besteht aus vier Einzelschritten: 1. Ermittlung der besonderen Erfahrungen einer Person durch ein Gespräch 2. Dokumentation zur Sichtbarmachung der Erfahrungen der Person 3. Formale Bewertung dieser Erfahrungen und 4. Zertifizierung der Ergebnisse der Bewertung, die zu einer teilweisen oder vollständigen Qualifikation führen kann 512 Verbundene Stelle Folgende Stellen können (im Einklang mit Artikel 190 der Haushaltsordnung) als verbundene Stellen betrachtet werden: • Rechtsträger mit einer rechtlichen oder finanziellen Verbindung zu Begünstigten; die Verbindung ist weder auf die Aktion beschränkt noch wurde sie für den ausschließlichen Zweck ihrer Durchführung eingerichtet • mehrere Einrichtungen, die die Kriterien für die Gewährung einer Finanzhilfe erfüllen und gemeinsam eine Einrichtung bilden, die als alleiniger Begünstigter behandelt werden könnte, einschließlich solcher Fälle, in denen die Einrichtung speziell zum Zweck der Durchführung der Aktion gegründet wurde. Verbundene Stellen müssen die Förderfähigkeitskriterien und gegebenenfalls auch die für Antragsteller geltenden Eignungskriterien erfüllen, und die Ausschlusskriterien dürfen nicht auf sie zutreffen, aber sie zählen bei der Erfüllung der Mindestvoraussetzungen für die Zusammensetzung des Konsortiums (falls zutreffend) nicht mit dazu. Virtuelle Zusammenarbeit Jede Form der Zusammenarbeit unter Einsatz von Instrumenten der Informations- und Kommunikationstechnologie zur Erleichterung und Unterstützung einschlägiger Programmaktionen. Virtuelles Lernen Bezeichnet den Erwerb von Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen durch die Verwendung von Instrumenten der Informations- und Kommunikationstechnologie, die Teilnehmenden eine sinnvolle transnationale oder internationale Lernerfahrung ermöglichen. Weniger erfahrene Organisation Jede teilnehmende Organisation, die keine Unterstützung im Rahmen eines bestimmten Typs von Aktionen erhalten hat, welche in den vergangenen sieben Jahren mehr als zweimal durch dieses Programm oder sein Vorgängerprogramm gefördert wurden. Diese Kategorie umfasst auch die oben definierte Kategorie „Erstmalige Antragsteller“. Hochschulbildung Diplomzusatz (Diploma Supplement) Ein Anhang zur offiziellen Qualifikationsdokumentation, aus dem detaillierte Informationen zum abgeschlossenen Studium entnommen werden können, gemäß einem vereinbarten, international anerkannten Format; ein Dokument, das einem Hochschuldiplom beiliegt und eine standardisierte Beschreibung des Charakters, der Stufe, des Kontexts, des Inhalts und des Status der Studien bereitstellt, die von seinem Inhaber abgeschlossen wurden. Diplomzusätze werden von Hochschuleinrichtungen nach Standards ausgestellt, die von der Europäischen Kommission, dem Europarat und der UNESCO vereinbart wurden. Im Rahmen eines internationalen gemeinsamen Studienprogramms sollte für das gesamte Programm ein „gemeinsamer Diplomzusatz“ ausgestellt werden, der von allen Universitäten unterzeichnet wird, die an der Verleihung des Abschlusses beteiligt waren. 513 Doppelabschluss/Mehrfachabschluss (Mindestens) zwei separate Abschlusszeugnisse, die einem Studierenden nach erfolgreichem Abschluss eines gemeinsamen Programms verliehen werden. Ein Doppelabschluss ist eine spezielle Form eines Mehrfachabschlusses. Jeder Abschluss muss von der zuständigen Stelle der betreffenden Einrichtung unterzeichnet und in den Ländern, in denen die jeweiligen verleihenden Einrichtungen ansässig sind, offiziell anerkannt werden. ECHE (Erasmus Charter for Higher Education [Erasmus-Charta für die Hochschulbildung]) Eine von der Europäischen Kommission verliehene Akkreditierung, die es Hochschuleinrichtungen aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern ermöglicht, einen Antrag auf Teilnahme an Lernmobilitäts- und Kooperationsaktivitäten im Rahmen von Erasmus+ zu stellen und an den Aktivitäten teilzunehmen. Die Vergabe einer ECHE stellt die erste Phase eines zweistufigen Antragsverfahrens für bestimmte Finanzhilfen dar und führt nicht zur sofortigen Gewährung von Finanzmitteln im Rahmen des Programms Erasmus+. Hochschuleinrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern des Westbalkans können für die Zwecke der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Initiative „Europäische Hochschulen“, in deren Rahmen sie förderfähig sind, eine ECHE beantragen und erhalten. Die Charta beschreibt die Grundsätze, die eine Hochschuleinrichtung bei der Organisation und Durchführung hochwertiger Mobilitäts- und Kooperationsaktivitäten einzuhalten hat. Sie legt die Erfordernisse fest, zu deren Einhaltung sich die Einrichtung verpflichtet, um hochwertige Dienstleistungen und Verfahren zu gewährleisten und zuverlässige und transparente Informationen zu bieten. ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System [Europäisches System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen]) Ein auf die Lernenden ausgerichtetes System zur Akkumulierung und Übertragung auf der Grundlage der Transparenz der Lern-, Unterrichts- und Bewertungsverfahren. Sein Ziel besteht darin, die Planung, Bereitstellung und Bewertung von Studienprogrammen und der Mobilität von Lernenden durch die Anerkennung von Qualifikationen und Lernzeiträumen zu erleichtern. Das System fördert die Konzeption, Beschreibung und Bereitstellung von Studienprogrammen und die Verleihung von Hochschulqualifikationen. Die Nutzung des ECTS in Verbindung mit ergebnisorientierten Qualifizierungsrahmen erhöht die Transparenz von Studienprogrammen und Qualifikationen und vereinfacht die Anerkennung der Qualifikationen. Einstufige Studiengänge Integrierte/längere Programme, die zu einem Abschluss der ersten oder der zweiten Stufe führen und in bestimmten Ländern besser durch die Dauer in Jahren als durch Leistungspunkte beschrieben werden können. In den meisten dieser Länder sind die Programme außerhalb des einstufigen Bologna-Modells in den Bereichen Medizin, Zahnheilkunde, Tierheilkunde, Krankenpflege und Geburtshilfe angesiedelt und umfassen in der Mehrzahl der Fälle 1-8 % der Studierendenpopulation. In der Regel beträgt die Länge integrierter Programme, die zu reglementierten Berufen führen, je nach Beruf 300-360 Leistungspunkte bzw. fünf bis sechs Jahre. 514 Gemeinsame Programme Hochschulprogramme (Studien- oder Forschungsprogramme), die von mindestens zwei Hochschuleinrichtungen gemeinsam konzipiert, durchgeführt und vollständig anerkannt werden. Gemeinsame Programme können auf beliebigen Stufen des Hochschulbereichs (Bachelor, Master oder Promotion oder sogar Kurzstudiengänge) durchgeführt werden. Gemeinsame Programme können als nationale Programme (teilnehmende Hochschulen aus einem einzigen Land) und als transnationale/internationale Programme (teilnehmende Hochschuleinrichtungen aus mindestens zwei verschiedenen Ländern) durchgeführt werden. Gemeinsamer Abschluss Ein Einzelabschluss, der einem Studierenden nach erfolgreichem Abschluss eines gemeinsamen Programms verliehen wird. Der gemeinsame Abschluss muss von den zuständigen Stellen mindestens zweier teilnehmender Einrichtungen gemeinsam unterzeichnet und in den Ländern, in denen diese teilnehmenden Organisationen ansässig sind, offiziell anerkannt werden. Hochschuleinrichtung Bezeichnet eine Einrichtung, an der gemäß den nationalen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten anerkannte akademische Grade oder andere anerkannte Qualifikationen der Tertiärstufe erworben werden können, ungeachtet der Bezeichnung der Einrichtung, oder eine vergleichbare Einrichtung der Tertiärstufe, die von den nationalen Behörden in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet als zur Teilnahme an dem Programm berechtigt angesehen wird. Leistungspunkt Auch als „Credit“ bezeichnet – eine Reihe von Lernergebnissen einer Einzelperson, die bewertet wurden und die für eine Qualifikation angesammelt oder auf andere Lernprogramme oder Qualifikationen übertragen werden können. Mobilität zum Erwerb eines Abschlusses Ein Studienaufenthalt im Ausland zum Erwerb eines Hochschulabschlusses oder eines Zertifikats im Zielland/in den Zielländern. Mobilität zum Erwerb von Leistungspunkten Ein im Rahmen eines Studiums an einer Einrichtung im Herkunftsland für einen begrenzten Zeitraum durchgeführtes Auslandsstudium oder - praktikum zum Erwerb von Leistungspunkten. Nach der Mobilitätsphase schließen die Studierenden ihr Studium in ihrer Herkunftseinrichtung ab. Promotionsstudium Die dritte Stufe, die im Qualifikationsrahmen für den Europäischen Hochschulraum von den für Hochschulbildung zuständigen Ministern auf ihrem Treffen im Mai 2005 in Bergen sowie im Rahmen des Bologna- Prozesses vereinbart wurde. Der Deskriptor für die dritte Stufe des Qualitätsrahmens des Europäischen Hochschulraums entspricht den Lernergebnissen von EQR-Stufe 8. Berufliche Aus- und Weiterbildung519 Arbeitsbasiertes Lernen Erwerb von Kenntnissen und Kompetenzen durch die Ausführung von Aufgaben in einem beruflichen Umfeld, entweder am Arbeitsplatz (z. B. in einer alternierenden/dualen Ausbildung) oder in einer Berufsbildungseinrichtung, und die Reflexion darüber. 519 Was andere Begriffe aus dem Bereich der Berufsbildung angeht, sei auf die folgende offizielle Veröffentlichung von Cedefop verwiesen: https://www.cedefop.europa.eu/files/4117_en.pdf. https://www.cedefop.europa.eu/files/4117_en.pdf 515 Berufliche Aus- und Weiterbildung Aus- und Weiterbildung, die darauf abzielt, junge Menschen und Erwachsene mit Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen auszustatten, die im Rahmen von bestimmten Beschäftigungen oder breiter gefasst auf dem Arbeitsmarkt erforderlich sind. Sie können in formalen und nichtformalen Lernumgebungen auf allen Ebenen des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR), einschließlich gegebenenfalls der tertiären Ebene, vermittelt werden. Für die Zwecke von Erasmus+ sind Projekte im Rahmen von Aktionen im Bereich der Berufsbildung förderfähig, die sich auf die berufliche Erstausbildung oder die berufliche Weiterbildung konzentrieren. EQAVET (European Quality Assurance Reference Framework for Vocational Education and Training [Europäischer Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung]) Ein Referenzinstrument für politische Entscheidungsträger auf der Grundlage eines vierstufigen Qualitätszyklus, der die Festlegung von Zielvorgaben und die Planung sowie die Durchführung, Bewertung und Prüfung beinhaltet. Es respektiert die Autonomie der einzelnen Staaten und ist ein freiwilliges System, das von Behörden und sonstigen mit Maßnahmen zur Qualitätssicherung befassten Stellen verwendet werden kann. Kompetenzwettbewerbe im Berufsbildungsbereich Internationale branchenspezifische Veranstaltungen, bei denen Lernende in der Berufsbildung ihre Kompetenzen im Rahmen eines Wettbewerbs unter Beweis stellen, was von zentraler Bedeutung für die Förderung, die Anerkennung und den Austausch von Erfahrungen, Know-how und technischen Innovationen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung ist. Die Veranstaltungen sind das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Berufsbildungsanbietern, Handelskammern und anderen einschlägigen Interessenträgern mit dem Ziel, die Attraktivität und Exzellenz in der Berufsbildung zu verbessern, globale Ausbildungsstandards und Benchmarking-Systeme zu schaffen und durch Zusammenarbeit und Forschung Einfluss auf Industrie, Regierung und Bildungseinrichtungen zu nehmen. Der Zweck von Kompetenzwettbewerben im Berufsbildungsbereich besteht darin, das Profil zu schärfen und die Anerkennung von Menschen mit beruflichen Qualifikationen zu steigern; sie zeigen, wie wichtig Qualifikationen für das Wirtschaftswachstum und den persönlichen Erfolg sind. Sie sollen junge Menschen dazu anregen, durch Wettbewerbe und Fördermaßnahmen eine Leidenschaft für Fähigkeiten zu entwickeln und Spitzenleistungen anzustreben. 516 Lehre (Auszubildender)520 Unbeschadet der nationalen Terminologie werden Lehren als formale Programme der beruflichen Bildung verstanden, die: a) das Lernen in Bildungs- oder Ausbildungseinrichtungen mit umfangreichem berufsbezogenem Lernen in Unternehmen und an anderen Arbeitsplätzen verbinden, b) zu einer staatlich anerkannten Qualifikation führen, c) auf einer Vereinbarung beruhen, in der die Rechte und Pflichten des Auszubildenden, des Arbeitgebers und gegebenenfalls der Berufsbildungseinrichtung festgelegt sind, d) eine Zahlung oder sonstige Entschädigung an den Auszubildenden für die berufspraktische Komponente vorgesehen ist. Lernender in der beruflichen Aus- und Weiterbildung Eine Person, die an einem Programm der beruflichen Erstausbildung oder Weiterbildung teilnimmt, oder eine Person, die vor Kurzem ein solches Programm abgeschlossen oder eine Qualifikation erworben hat. Erwachsenenbildung Erwachsenenbildung Alle Formen nichtberuflicher Erwachsenenbildung formalen, nichtformalen oder informellen Charakters (für berufliche Weiterbildung siehe „Berufliche Aus- und Weiterbildung“). Erwachsener Lernender Ein Erwachsener, der seine Erstausbildung abgeschlossen hat oder zumindest nicht mehr daran teilnimmt, später jedoch wieder eine nichtberufliche Weiterbildung (formaler, nichtformaler oder informeller Art) aufnimmt. Jugendbereich Betreuer Eine Person, die einer Gruppe (junger) Menschen dabei hilft, besser zusammenzuarbeiten, ihre gemeinsamen Ziele zu verstehen und zu planen, wie diese Ziele durch Erasmus+-Aktivitäten erreicht werden können. Coach Eine nicht zur Gruppe gehörende Bezugsperson, die junge Menschen bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung ihres Projekts unterstützt. Dialogmechanismen Dialog mit Jugendlichen und Jugendorganisationen sowie Entscheidungsträgern, der als Forum für eine kontinuierliche gemeinsame Reflexion über die Prioritäten, die Umsetzung und die Nachbereitung der europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich dient. Digitale Jugendarbeit Proaktiver Einsatz digitaler Medien und Technologien in der Jugendarbeit oder Beschäftigung damit. Digitale Medien und Technologien können in der Jugendarbeit ein Werkzeug, eine Aktivität oder ein Inhalt sein. Digitale Jugendarbeit ist keine auf die Jugendarbeit beschränkte Methode, sondern kann in jedem Umfeld der Jugendarbeit zur Anwendung kommen und dient denselben Zielen wie die Jugendarbeit allgemein. Gruppenleiter Bei Projekten zur Förderung der Mobilität junger Menschen eine erwachsene Person im Alter von mindestens 18 Jahren, die die an einer Jugendbegegnung teilnehmenden jungen Menschen begleitet. Sie soll dafür sorgen, dass die jungen Menschen wirksam lernen (Youthpass) und dass ihr Schutz und ihre Sicherheit gewährleistet sind. 520 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32018H0502%2801%29. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX%3A32018H0502%2801%29 517 Informelle Gruppe junger Menschen Eine Gruppe von mindestens vier jungen Menschen (13 bis 30 Jahre alt), die nach geltendem nationalem Recht keine eigene Rechtspersönlichkeit hat und deren Gruppenvertreter rechtlich befugt ist, rechtliche Verpflichtungen im Namen der Gruppe einzugehen. Bei Gruppen mit Minderjährigen übernimmt eines der Mitglieder, das mindestens 18 Jahre alt ist, stellvertretend die Verantwortung für die Gruppe. Die Gruppe muss im Organisations-Registrierungssystem (ORS)521 registriert und validiert werden. Für die Zwecke der Registrierung muss die Bildung der Gruppe durch ein von den Mitgliedern der Gruppe unterzeichnetes Registrierungsformular nachgewiesen werden. Die Unterschriften auf dem Registrierungsformular müssen gegebenenfalls auf Verlangen der gewährenden Behörde amtlich beglaubigt werden, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Bestehende Gruppen, die bereits im ORS registriert sind, müssen auch das unterzeichnete Registrierungsformular in ihr ORS-Profil hochladen, um als informelle Gruppe junger Menschen für Aktionen im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2026 und danach Anträge stellen zu können. Das Formular kann im Organisations- Registrierungssystem (ORS) unter der Bezeichnung „Registration Form for Informal Groups of Young People“ (Registrierungsformular für informelle Gruppen junger Menschen) heruntergeladen werden. Die informellen Gruppen junger Menschen können Antragsteller und Partner bei bestimmten Aktionen im Rahmen von Erasmus+ sein. Aus praktischen Gründen werden diese Gruppen in diesem Leitfaden Rechtspersonen (Organisationen, Einrichtungen usw.) gleichgestellt und im Zusammenhang mit den Aktionen der Leitaktion 1, an denen sie sich beteiligen können, als an Erasmus+ teilnehmende Organisationen behandelt. Jugendaktivität Eine außerschulische Aktivität (z. B. Jugendbegegnung, Freiwilligendienst oder Ausbildungsprogramme für junge Menschen), die ein junger Mensch entweder einzeln oder in einer Gruppe, insbesondere im Rahmen von Jugendorganisationen, ausführt und die durch einen Ansatz des nichtformalen Lernens gekennzeichnet ist. Jugendarbeiter Personen, die ehren- oder hauptamtlich im Bereich des nichtformalen Lernens tätig sind und junge Menschen in ihrer persönlichen sozialen/bildungsbezogenen und beruflichen Entwicklung unterstützen. Lokale Teilnehmende an Jugendaktivitäten Teilnehmende an einer Lernmobilitätsaktivität, die weniger als zehn Kilometer zum Ort der Aktivität reisen. Solche Teilnehmenden haben keinen Anspruch auf Reisekostenunterstützung, können aber je nach Aktion für individuelle Unterstützung, organisatorische Unterstützung und/oder Inklusionsunterstützung in Betracht kommen. Nicht ortsgebundene Aktivität Aktivität, die in mehr als einem Land stattfindet. Nicht ortsgebundene Aktivitäten gehen mit gleichzeitiger Mobilität aller Teilnehmer einher. Schaffung eines Gemeinschaftssinns Schaffung oder Stärkung einer Gemeinschaft unter Einzelpersonen, die durch ein gemeinsames Bedürfnis oder Interesse geeint sind oder eine gemeinsame Erfahrung durchlebt haben, durch die eine gemeinsame Basis entstanden ist. Die so gebildete Gemeinschaft ist eine lebendige Gruppe von Personen, die Verfahren und Ideen für eine Weiterentwicklung zum Nutzen der Gemeinschaft selbst austauschen. Smarte Jugendarbeit Die innovative Entwicklung der Jugendarbeit, die praktische digitale Jugendarbeit umfasst und eine Forschungs-, eine Qualitäts- und eine Politikkomponente einschließt. 521 https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc. https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc 518 Youthpass Das europäische Instrument zur Verbesserung der Anerkennung der Lernergebnisse, die junge Menschen und Jugendarbeiter durch ihre Teilnahme an im Rahmen von Erasmus+ geförderten Projekten erzielt haben. Der Youthpass umfasst: • Zertifikate, die die Teilnehmenden verschiedener Programmaktionen erwerben können, und • einen definierten Prozess, in dem junge Menschen, Jugendarbeiter und Jugendorganisationen bei der Reflexion über die Lernergebnisse eines Erasmus+-Projekts in den Bereichen Jugend und nichtformales Lernen unterstützt werden. Der Youthpass ist Bestandteil einer umfassenderen Strategie der Europäischen Kommission für eine verbesserte Anerkennung des nichtformalen und informellen Lernens und der Jugendarbeit in Europa und in Drittländern. Sport Breitensport Körperliche Freizeitaktivitäten, die regelmäßig von Menschen aller Altersgruppen zu Gesundheits-, Bildungs- oder sozialen Zwecken auf nicht- professioneller Ebene ausgeübt werden. Sportfachkraft Eine Person, die – entgeltlich oder unentgeltlich – Unterweisungs-, Trainings- oder Verwaltungsaufgaben für ein Sportteam oder einzelne Sportlerinnen und Sportler wahrnimmt. …
[…] Pressemitteilungen Hier finden Sie alle Pressemitteilungen der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung. Neues Service-Portal informiert Jugendliche über Auslandspraktika in der Ausbildung MeinAuslandspraktikum.de bündelt alle Angebote Zur Pressemitteilung …
[…] Presse Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen über die NA beim BIBB , aktuelle Neuigkeiten sowie Statistiken der Antrags- und Förderzahlen für die Bereiche Berufsbildung und Erwachsenenbildung im Programm Erasmus+. Gerne vermitteln wir Ihnen Kontakte zu Erasmus+-Mobilitätsprojekten, Teilnehmenden oder Partnerschaften. Inspiration bekommen Sie durch unsere Storys und Praxisbeispiele. Aktuelles Alle aktuellen Meldungen rund um Erasmus+ für Sie gebündelt. Zur Übersicht Pressemitteilungen Hier finden Sie alle Pressemitteilungen der NA beim BIBB auf einen Blick. Zur Übersicht Statistiken Alle Zahlen und Fakten zu Erasmus+ für die Bereich Berufs- und Erwachsenenbildung. Mehr erfahren Projektbeispiele Entdecken Sie die breite Palette an Projekten, die mit einer Erasmus+-Förderung umgesetzt wurden. Zu den Projekten Pressekontakt Für Presseanfragen wenden Sie sich bitte an: Dr. Gabriele Schneider Teamleiterin Information und Öffentlichkeitsarbeit Tel : 0228 107 1641 E-Mail: gabriele.schneider(at)bibb(dot)de …
[…] Pool-Projekte Wer während der Ausbildung oder im ersten Jahr danach ein Auslandspraktikum in Europa machen möchte, kann sich nicht direkt für ein Erasmus+-Stipendium bewerben. Auf dieser Seite informieren wir Sie über die Möglichkeit, wie Auszubildende im Rahmen der sogenannten Pool-Projekte über den Erasmus+-Stipendienfinder trotzdem Praktikumsplätze finden und wie Bildungseinrichtungen Stipendienplätze anbieten können. © Open copyright Adobestock_224006762_s_l X Close copyright Erasmus+ Stipendienplätze... anbieten In Deutschland sind Projekte zur Förderung von Auslandsaufenthalten über die Jahre mit der Bezeichnung Pool-Projekte zu einem festen Bestandteil des Programms Erasmus+ in der Berufsbildung geworden. Wenn Sie Einzelpersonen individuelle Lernmobilität ermöglichen und Teilnahmeplätze für Ihre Mobilitätsaktivitäten gerne bundesweit als Pool ausschreiben möchten, sollten Sie bei der Mittelanforderung Folgendes beachten: Sie können entweder alle oder auch nur einen Teil der Teilnahmeplätze als Pool bundesweit für Interessierte ausschreiben . Wenn möglich, sollten Sie bereits in Ihrem Antrag für Akkreditierung beschreiben, wie und welche Aktivitäten Sie als Pool-Plätze anbieten wollen. Mit der Ausschreibung von Pool-Plätzen verpflichten Sie sich, die Qualitätsstandards für das Management von Pool-Plätzen einzuhalten. Zielgruppe und Schwerpunkte: Die Aktivitäten zur Förderung individueller Mobilität wenden sich ausschließlich an Lernende, nicht an Bildungspersonal. Einrichtungen können für diese Pool-Plätze Schwerpunkte setzen wie z.B. auf bestimmte Fachbereiche, Zeitpunkte (während oder nach der Ausbildung) oder Ausbildungsformen (dual, schulisch). Dabei muss die bundesweite Zugänglichkeit uneingeschränkt gelten. Wenn Ihr Pool-Projekt bewilligt wurde, wird dieses in unserem Stipendienfinder auf dem Portal MeinAuslandspraktikum für Auszubildende und dem Portal Auslandsberatung-Ausbildung für Ausbildungsverantwortliche veröffentlicht. Interessierte können dort nach Einrichtungen suchen, bei denen sie sich für ein Auslandspraktikum bewerben können. Die Bewerbung von Lernenden um eine Förderung erfolgt bei Ihrer Einrichtung . Sie steuern Information, Auswahl und Durchführung des Lernaufenthaltes. suchen Auszubildende, Berufsschülerinnen und -schüler sowie Absolvent/-innen im ersten Jahr, deren Berufsbildungseinrichtung selbst keine Auslandsaufenthalte mit Erasmus+ durchführen, können das Angebot derjenigen Berufsbildungseinrichtungen nutzen, die Pool-Projekte umsetzen. Hier haben Einrichtungen bereits eine Erasmus+-Förderung erhalten und vergeben diese als Erasmus+-Stipendienplätze. Interessierte bewerben sich in diesem Fall direkt bei einer dieser Pool-Projekt-Einrichtungen um das EU -Stipendium. Gut zu wissen Das Praktikum kann während der Ausbildung oder innerhalb von 12 Monaten danach absolviert werden. Ein Pool-Projekt kann Schwerpunkte setzen und sich zum Beispiel nur für bestimmte Fachrichtungen eignen. Dies kann den Beschreibungen der Einrichtungen im Stipendienfinder entnommen werden. Viele Einrichtungen arbeiten mit Partnern im Ausland zusammen, die einen Praktikumsplatz vermitteln können, aber es können auch selbst organisierte Praktikumsplätze gefördert werden. Der Erasmus+-Zuschuss deckt meist nicht alle Kosten ab. Erasmus+-Stipendienfinder Lernende in der beruflichen Ausbildung können Teilnahmeplätze an Pool-Projekten über den Stipendienfinder auf MeinAuslandspraktikum finden. MeinAuslandspraktikum ist ein kostenloses Angebot der NA beim BIBB , das sich speziell an Auszubildenen sowie Berufsschülerinnen und -schüler wendet und ihnen die Möglichkeiten von Auslandsaufenthalten während der Ausbildung aufzeigt. Nach der Beantwortung von zwei kurzen Fragen, werden passende Förderangebote angezeigt. Alle Erasmus+-Pool-Projekte sind anhand des Namens „Erasmus+ Stipendienplatz via XYZ (Name der Pool-Projekt-Einrichtung)“ zu erkennen. Darüber hinaus zeigt der Stipendienfinder auch Angebote anderer Förderprogramme. Zum Stipendienfinder Haben Sie noch Fragen? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf Inhaltliche Projektbetreuung Team Mobilität und Internationalisierung der Berufsbildung Hotline : 0228 107 1555 Hotline -Zeiten: Mo | Di | Do | Fr : 09:30 – 12:00 Uhr …
[…] Politische Bildung: kontrovers, demokratisch, handlungssicher Orientierung im Umgang mit Fragen politischer Neutralität in europäischen Bildungsprojekten Montag, 28.09.2025, 13:30 – 15:30 Uhr Online (Webex) …