[…] Service Willkommen im Servicebereich der Europäischen Agenda Erwachsenenbildung bei der Nationalen Agentur beim BIBB ! Kontakt Veranstaltungen Dokumentationen Kontakt Unser Team hilft Ihnen gerne weiter. Unterstützung finden Veranstaltungen Vor Ort und online Zu unseren Veranstaltungen Dokumentationen Hier finden Sie alle Dokumentationen und Materialien zu unseren Fachveranstaltungen. Mehr erfahren „Europäische Erwachsenenbildung gelingt dort, wo Organisation und Zusammenarbeit den Raum für gemeinsamen Austausch und Lernen schaffen.“ Anja Firll - Bürosachbearbeitung …
[…] Europäische Perspektiven: kritisch, kreativ, kompetent Impulse für Demokratie und KI in der Erwachsenenbildung Die Online-Fachveranstaltung fand am 30. Juni und 1. Juli 2026 in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Volkshochschulverband e.V. und dem Thüringer Volkshochschulverband statt Thematische Einführung Demokratiebildung und Kompetenz im Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) sind eng miteinander verknüpft. Daher sollten die Akteurinnen und Akteure der Erwachsenenbildung im Blick haben, wie KI die Bedingungen demokratischer Meinungsbildung verändert und wie Erwachsenenbildung und Weiterbildung Menschen stärken können, mit diesen Entwicklungen umzugehen. Zugleich spielt die Frage, wie Demokratiebildung digitale und KI-geprägte Informationsräume stärker einbeziehen kann und welche Kompetenzen es dazu braucht, eine wichtige Rolle. Antworten lieferte die zweitägige Online-Konferenz „Europäische Perspektiven: kritisch, kreativ, kompetent – Impulse für Demokratie und KI in der Erwachsenenbildung“ am 30. Juni und 1. Juli 2026. Veranstaltet wurde sie von der Nationalen Koordinierungsstelle (NKS) Europäische Agenda für Erwachsenenbildung in der Nationalen Agentur Bildung für Europa ( NA beim BIBB ), dem Bayerischen Volkshochschulverband e.V. (bvv) und dem Thüringer Volkshochschulverband e.V. Rund 200 Akteurinnen und Akteure aus ganz Deutschland nutzten die Gelegenheit, durch spannende Impulsvorträge und Workshoprunden Anregungen für die eigene Arbeit zu gewinnen. Während am ersten Tag das Thema Demokratie und Teilhabe im Fokus der Veranstaltung stand, wurden an Tag 2 die Entwicklung neuer Lernräume mit KI und die Kompetenzen erörtert, die Erwachsenenbilder/-innen benötigen, um digital kompetent und demokratisch handlungsfähig zu bleiben. Stets wurde dabei auch die europäische Perspektive einbezogen. © Copyrighthinweis öffnen NAbeimBIBB X Copyrighthinweis schließen Themen im Überblick 1. Einordnung 2. Wehrhafte Demokratie braucht Strategien gegen Gefährdungen 3. Literacy als demokratische Grundlage 4. Erasmus+-Lernreise als Praxisbeispiel 5. Chancen und Möglichkeiten einer demokratischen KI in Organisationen 6. Erkenntnisse aus den Workshops 7. Europa als gemeinsamer Resonanzraum 8. Die Erwachsenenbildung – ein Ort, an dem Orientierung entsteht - Schlussfolgerungen und nächste Schritte 9. Materialien und weiterführende Links 1. Einordnung Wie aktuell das Thema für die Praxis der Erwachsenenbildung ist, bekräftige Dr. Regine Sgodda, Geschäftsführender Vorstand des bvv, in ihrem Grußwort. Sie unterstrich: „Künstliche Intelligenz hat in bemerkenswerter Geschwindigkeit Eingang in zentrale Bereiche unseres Alltags gefunden. Gleichzeitig beobachten wir eine Bedrohung der liberalen Demokratie, die Infragestellung von demokratisch stärkenden Bildungsangeboten sowie eine Gefährdung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und unserer eigenen Urteilskraft. Das wird häufig im Kontext von KI-generierten Inhalten relevant.“ An dieser Stelle brachte sie auch die europäische Dimension ins Spiel. Sie tat dies am Beispiel der Entwicklung des EU -AI-Aktes. Ein im europäischen Austausch entstandenes Regelwerk, das definiere, wie künstliche Intelligenz verantwortungsvoll gestaltet werden könne. 2. Wehrhafte Demokratie braucht Strategien gegen Gefährdung © Copyrighthinweis öffnen Universität Hamburg X Copyrighthinweis schließen Das in den Jahren 2024/25 realisierte Citizen Science-Projekt „Wehrhafte Demokratie im Bildungswesen“ erfasst erstmals, wie Erwachsenenbildungseinrichtungen von auf Menschenfeindlichkeit und Rassismus fußendem Populismus betroffen sind und wie sie auf diese Gefährdungen reagieren können. Realisiert wurde es von Professor Dr. Anke Grotlüschen, Professorin für Lebenslanges Lernen an der Universität Hamburg, gemeinsam mit Kooperationspartnerinnen und -partnern aus dem Bereich der Volkshochschulen. Es verbindet wissenschaftliche Perspektiven mit praktischen Erfahrungen. Ziel ist es, die Handlungsfähigkeit der Erwachsenenbildung zu sichern und wirkungsvolle Reaktionsformen zu identifizieren und der Praxis zur Verfügung zu stellen. Dazu wurde mit Unterstützung des Deutschen Volkshochschul-Verbands eine bundesweite Onlinebefragung durchgeführt, um Fallberichte von Diskriminierung und Diskreditierung, politischer Einschüchterung und rechtspopulistischer Einflussnahme zu sammeln und zu dokumentieren. Grotlüschen stellte die Ergebnisse des Projekts vor und verband dies mit der Frage, wie es gelingen kann, Brandmauern gegen den Schutz vor der extremen Rechten im Bildungswesen aufzubauen und zu stärken. Für sie sei die Erwachsenenbildung diesbezüglich ein „Vorreiter“, weil sie flexibler als andere Bildungsbereiche agieren und sich deshalb schneller modernisieren könne. Grotlüschen beschrieb Beispiele für Gefährdungslagen und verband dies mit der Entwicklung geeigneter Gegenstrategien auf der bildungspolitischen und der institutionellen Ebene sowie im konkreten Unterrichtsgeschehen. Inhaltlich erstreckt sich das Spektrum der Gegenstrategien – die anschließend in sogenannten Reflexionssessions diskutiert wurden – von gesetzlichen Regulatorien, Aufklärungsarbeit und Publikationen zur wehrhaften Demokratie über Bündnisse und klare Leitbilder bis zu Strategien für den pädagogischen Alltag. Dies können beispielsweise Präventions- und Fortbildungsmaßnahmen sein. „Die politische Bildung ist nicht neutral. Es ist die demokratische Pflicht von Lehrkräften, Demokratie- und Menschenfeindlichkeit sowie Geschichtsrevisionismus zurückzuweisen. Erwachsenenbildungseinrichtungen sind Orte, an denen demokratische Grundwerte geschützt werden müssen.“ Prof. Dr. Anke Grotlüschen Dabei reichten Positionspapiere allein nicht aus. Entscheidend sei es, die Menschen vor Ort zu stärken und Lehrkräfte in entsprechenden Situationen zu schützen. Dazu Grotlüschen: „Wir müssen vom Reden ins Handeln kommen.“ Das bedeute beispielsweise, dass die Politik und die Leitung der Einrichtungen klar Position beziehen und sich hinter die Werte von Demokratie und gesellschaftlichem Miteinander stellen. Ihr Wunsch, so Grotlüschen, sei es, dass ein Ruck durch die Formate gehe", auch hinsichtlich der Frage, „wie wir mit den Menschen wieder besser ins Gespräch kommen können“. Greife dies nicht, seien im Umgang mit schwierigen Teilnehmenden und Mitarbeitenden auch disziplinarische Maßnehmen denkbar. Eine umfangreiche Liste geeigneter Gegenstrategien enthalte das Buch „Keine Macht der Ohnmacht – Wie wir Krisen bewältigen und uns gegen Faschismus wehren“ von Matthias Quendt (2026). 3. Literacy als demokratische Grundlage © Copyrighthinweis öffnen Universal Reading Foundation X Copyrighthinweis schließen Wie wichtig das Thema Lese- und Schreibkompetenz (Literacy) für gelebte Demokratie und Teilhabe ist, zeigte der Vortrag von Maria Deskur, Präsidentin der European Reading Foundation in Polen und eine starke Stimme zur Bedeutung von Literacy in der europäischen Bildungsarbeit. Sie sagte: „Lesen ist nicht nur eine individuelle Fähigkeit, sondern die Grundlage allen Lernens und Voraussetzung für ein zukunftsfähiges und demokratisches Leben – sowohl auf individueller als auch auf gesellschaftlicher Ebene.“ Besorgniserregend sind in diesem Kontext die Ergebnisse der 2023 veröffentlichten Internationalen Grundschul-Lese-Untersuchung (IGLU). Demnach lesen Schülerinnen und Schüler in Deutschland in der vierten Klasse heute deutlich schlechter als noch vor Jahren. Ein Viertel der Kinder erreicht beim Lesen nicht den international festgelegten Mindeststandard, der für das weitere erfolgreiche Lernen nötig wäre. Lesen Sie die IGLU-Studie zur Lesekompetenz von Grundschülern auf der Webseite des Deutschen Schulportals. „Nicht-Lesen ist nicht nur schlecht für uns, sondern auch gefährlich im Hinblick darauf, wie wir die Zukunft Europas und unserer Länder sehen“, warnte Deskur und verwies auf das 2023 von Neurowissenschaflern entwickelte Ljubljana-Manifest zur Bedeutung fortgeschrittener Lesekompetenzen. Erfahren Sie mehr zum Ljubjana-Manifest auf dieser Webseite . Dieses fordert Politik und Gesellschaft auf, Lesen auf höherem Niveau zu stärken, um analytisches Denken und demokratische Werte zu sichern. Deskur wörtlich: „Darin heißt es, dass wir eine gewisse Kompetenz entwickeln müssen, um die Kontrolle zu behalten – also nicht zu Subjekten zu werden, die von der KI gesteuert werden, sondern auf der Seite derjenigen zu bleiben, die ihr Leben und ihre Zukunft selbst gestalten können“. Professor Dr. Anke Grotlüschen hob in der anschließenden Diskussion hervor, wie relevant das Thema Literacy für die Stabilität von Demokratien sei. So mache die Level-One-Studie (LEO-Studie) der Universität Hamburg deutlich, dass Menschen mit geringen Literacy-Fähigkeiten zunehmend Schwierigkeiten mit kritischem Denken und Hinterfragen hätten. Lesen Sie dazu, wie die Leo Level-One Studie den Grad der Literalität der deutsch sprechenden Bevölkerung untersucht. 4. Erasmus+-Lernreise als Praxisbeispiel – ein Beispiel © Copyrighthinweis öffnen Thüringer Volkshochschulverband e.V. X Copyrighthinweis schließen Erasmus+ Lernreise an den Wolfgangsee Ein gutes Praxisbeispiel für gelebte Teilhabe in Sachen Literacy lieferte Fabian Walpuski vom Thüringer Volkshochschulverband e.V. , der von einer Erasmus+ Mobilität von Lernenden zum Thema KI in der Alphabetisierung berichtete. Dabei wurden Literacy und KI dergestalt miteinander verknüpft, dass die Teilnehmenden kreative Anwendungsformen künstlicher Intelligenz kennenlernten, sich gleichzeitig aber mit Risiken, und der Gefahr von Manipulationen und Täuschungen auseinandersetzten. „Eine wichtige Erkenntnis war, dass auch Lernende mit Grundbildungsbedarf KI nutzen, wenn sie die Möglichkeit erhalten, es selbst auszuprobieren und man es gut begleitet“, weiß Walpuski. „Wir haben geschaut, wo das Thema den Menschen begegnet und versucht, die Möglichkeiten der KI über praxisnahe Aufgaben zu vermitteln. Unser Bestreben war es, die Voraussetzungen für eine kompetente Nutzung zu schaffen.“ Das Format der Lernreise erwies sich dazu als äußerst geeignet. Das bestätigte Maik Stadermann vom Lerner-Rat Thüringen, der als Lernender an der Reise partizipierte. Er hob hervor, dass ein solcher Auslandsaufenthalt immer auch das eigene Selbstvertrauen stärke, weil viele der Teilnehmenden sich alleine nicht zutrauen würden, ins Ausland zu reisen. Eine derartige Erfahrung als Gruppe zu machen, habe laut Walpuski sehr zum Gelingen der Maßnahme beigetragen, zumal die Kombination aus KI und Literacy eindrucksvoll sichtbar gemacht habe, was in der Praxis möglich sei. Lernreisen seien ein gutes Beispiel, wenn es um die Vorteile von Erasmus+ in der Erwachsenenbildung gehe (Siehe dazu weiter unten). 5. Chancen und Möglichkeiten einer demokratischen KI in Organisationen © Copyrighthinweis öffnen Zentrum für Digitalen Fortschritt D64 X Copyrighthinweis schließen Folie 8 Leitprinzipien des Code of Conduct KI Tag 2 der Veranstaltung stand ganz im Zeichen der Künstlichen Intelligenz. Dabei ging es in insgesamt zehn Workshops um die Frage, wie mit KI neue Lernräume kreativ, praxisnah und teilhabeorientiert gestaltet werden können und welche Kompetenzen dazu notwendig sind. Was müssen Erwachsenenbildnerinnen und -bildner über KI wissen, um entsprechend agieren zu können und welche Tools und Materialien gibt es bereits? Der Code of Conduct – eine gemeinsame Selbstverpflichtung Zuvor stellte Monika Ilves, Vorständin beim Zentrum für Digitalen Fortschritt D64, den Code of Conduct vor, eine Art Verhaltenskodex für eine demokratische Nutzung von KI. Mehr zum Hintergrund des Code of Conducts erfahren Sie auf dieser Webseite . Sie konstatierte, dass künstliche Intelligenz zwar viel genutzt werde, es aber kaum Kriterien für die Art und Weise gebe, wie dies erfolgt. Auch wenn die KI längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen sei, dürfe sie nicht den großen Technologieunternehmen überlassen werden. Ihre Gestaltung sei vielmehr eine zivilgesellschaftliche Aufgabe. Ilves wörtlich: „Wir begreifen die digitale Transformation als große Chance, das Miteinander unserer modernen Gesellschaft zu verbessern. Die soziale, ökologische, technologische und politische Entwicklung wollen wir konstruktiv, kritisch und kreativ mitgestalten.“ Der Code of Conduct (CoC) fungiert dabei als gemeinsame Selbstverpflichtung für den Umgang mit KI. Mehr als 220 Organisationen aus der deutschen Zivilgesellschaft (Stand 2026) haben ihn bereits unterzeichnet. Seine Bedeutung manifestiert sich in acht Leitprinzipien: von der Menschenzentrierung über eine diskriminierungskritische Haltung bis zu Teilhabe, Partizipation und Transparenz im Einsatz der KI. Tenor bei alledem: Wie kann die KI im Sinne der eigenen Organisation und Wertmaßstäbe sinnvoll genutzt und gestaltet werden? Wie können Einrichtungen beginnen? Ilves empfahl den Akteurinnen und Akteuren, den Code of Conduct iterativ und in kleinen Schritten anzugehen und dazu Prozesse in der eigenen Institution zu hinterfragen. Es sei wichtig, die KI als ein Werkzeug zu betrachten, dessen Einsatz nicht per se zu Verbesserungen führen müsse. Anhand eines Wertekompass ermögliche der Code of Conduct es, selbst zu definieren, wie und wo der KI-Einsatz im jeweiligen Umfeld etabliert werden könne. Dabei gelte: „Kompetenz sollte immer vor KI-Einsatz stehen. Man muss eine gewisse Expertise erlernen sowie Haltung und kritisches Denken mitbringen, um KI sinnvoll einsetzen zu können. Die entscheidende Frage ist nicht, wann ich KI einsetze, sondern wie.“ Sinnvoll könne es beispielsweise sein, einzelne Arbeitspakete im Rahmen der Kursvorbereitung an die KI zu delegieren. In jedem Falle sei es ratsam, die Thematik im Vorfeld zu durchdringen und selbst eigene Lösungsansätze zu entwickeln. Das impliziere, dass die Annahmen der KI kritisch geprüft und eingeordnet werden können. In Workshops zu verschiedenen Themen konnten die Einsatzmöglichkeiten von KI und die Frage der Demokratiebildung in der KI-Ära detailliert betrachtet werden: 6. Neue Lernräume mit KI gestalten – die Workshops Lehren und Lernen mit KI So ging es beispielsweise um den KI-Einsatz zur Automatisierung von Lernbausteinen in der vhs.cloud, maßgeschneiderte KI-Helfer für die Lehrpraxis oder personalisierte Lernwege mit KI. Betrachtet man die KI-Helfer für die Lehrpraxis, so sollte vorab genau definiert werden, in welchen Bereichen ein KI-Einsatz zielführend ist. Hierbei sollte nicht nur auf einen Anbieter gesetzt werden, um die Antworten abgleichen und systematische Fehler oder Diskriminierungen in den Ergebnissen (BIAS) erkennen zu können. Im Workshop zu den personalisierten Lernwegen lag der Fokus derweil auf dem Erstellen von KI-Chats mit Übungsszenarien für die Lernenden – einem sehr praxisrelevanten Thema für Lehrkräfte. Diese sollten eine Schritt-für-Schritt Einführung in die Art der Nutzung und eine Nachbesprechung der Übungen im Unterricht vornehmen, vor allem hinsichtlich des exakten Promptens. Mithilfe von KI ließen sich einfache interaktive Übungen erstellen, die im Unterricht oder als Hausaufgabe genutzt werden können. Apropos Unterricht: Wussten Sie, dass Sie mit Hilfe von KI-Tools auch selbst Lehrmaterialien erstellen können? So bietet zum Beispiel NotebookLM ein Designstudio mit verschiedenen Darstellungsformaten, die sich für die Erarbeitung von Lerninhalten eignen. Mit Claude Cowork hingegen kann die KI direkt auf eigene Ordner gelenkt werden, um daraus Materialien zu erstellen. KI-Kompetenz und Organisationsentwicklung Spannend war auch die Frage nach der KI-Literacy aus medienpädagogischer Sicht. Hier könnte der Code of Conduct als niederschwelliger Einstieg in den Aufbau von Kompetenzen in der eigenen Organisation dienen. Wichtig ist ein strategisches und strukturiertes Vorgehen, der Kompetenzaufbau sollte immer damit verbunden sein, die Akteurinnen und Akteure zu befähigen, reflektieren, kritisch einordnen und Gefahren erkennen zu können. Politische Bildung in digitalen Räumen Eher emotionale Einstiegsmöglichkeiten bietet das interaktive Hörspiel „Unter Verdacht“ zu dem Sie auf dieser Webseite detailiertere Informationen finden. Das Angebot richtet sich an all diejenigen, die an digitalen Räumen interessiert sind, bislang aber noch wenig Zugang zu politischen Bildungsräumen haben. Es zielt darauf ab, die digitale Welt als politischen Raum zu begreifen und die Urteilskompetenz und Kritikfähigkeit der Nutzerinnen und Nutzer zu stärken. Um Letzteres ging es auch im Workshop zu „ Manosphere “, einem losen und vorwiegend antifeministischen Netzwerk, das vor allem Internetforen und Blogs nutzt, um Themen wie Selbstoptimierung und hegemoniale Männlichkeit zu verbreiten. In der Diskussion wurden Strategien und Empfehlungen für den Umgang mit diesem Thema in der pädagogischen Praxis ausgetauscht. Europäische Projekte und Regulierung Gleich dreimal spielte Europa eine wesentliche Rolle in den Workshops, zum Beispiel hinsichtlich der To dos für eine Einführung des EU AI Aktes in der Erwachsenenbildung. Die neuen Regelungen haben die Verantwortung für KI-Kompetenz so verlagert, dass Mitgliedstaaten und Institutionen diese Einführung unterstützen und fördern können. „Sie selbst sind diejenigen, die die demokratische Kompetenz aufbauen“, betonte Veerle Ponnet, Bildungsexpertin und Kursdirektorin der Europass Teacher Academy in Belgien. Im Kontext der Erasmus+-geförderten Partnerschaft „Demokratiebildung in der ‚KI-Ära‘: Zwischen Manipulation und Mündigkeit“, erarbeiteten Organisationen aus Deutschland, Österreich und Belgien gemeinsam Lernmaterialien zur kompetenten KI-Nutzung. Die praxisnahen Inhalte dienen der Stärkung der politischen Urteilskompetenz und dem Aufbau einer Critical AI Literacy als wichtige Zielkompetenz fächerübergreifender politischer Bildung. Sie sind über die Website des Projekts abrufbar . Ein ethischer und rechtlicher Leitfaden zum Einsatz von KI in der Bildung bildet den inhaltlichen Schwerpunkt des Projekts „Empowering Educational Leaders with AI Strategies“, dessen Ergebnisse über diese Webseite abrufbar sind. Träger des ebenfalls Erasmus+-geförderten Projekts ist ein internationales Konsortium mit Organisationen aus neun europäischen Ländern, deren Expertise in den Leitfaden einfloss. Dieser ist mit Beispielen hinterlegt und immer auch ein Leitfaden zur Selbsteinschätzung. Zudem wurde der EU AI-Act grafisch aufgearbeitet. 7. Europa als gemeinsamer Resonanzraum Die Diskussionen der Impulsvorträge und Workshops machten deutlich, dass die wichtigsten Fragen zu den besprochenen Themen nicht nur im nationalen Kontext diskutiert werden. Die europäische Perspektive macht Erfahrungen, Praxisbeispiele und Lösungsansätze sichtbar – sowohl in Partnerschaftsprojekten als auch in Erasmus+ Mobilitäten von Lernenden oder dem Bildungspersonal. Das zeigen die Ergebnisse der Erasmus+-Lernreise aus Thüringen und die Workshops zum Thema KI an Tag 2 der Veranstaltung. Welche Möglichkeiten Erasmus+ den Akteurinnen und Akteuren der Erwachsenenbildung bietet, verdeutlichte Tanja Möller von der NA beim BIBB . Sie verwies darauf, dass neben der Lernenden auch Mitarbeitende aus Erwachsenenbildungseinrichtungen an dem Programm teilnehmen und sich in durch Job-Shadowings oder vergleichbare Formate im Ausland qualifizieren können. Erasmus+ eröffne sowohl Räume für echte Teilhabe als für den Kompetenzaufbau und die Erweiterung der eigenen Horizonte. In vielen Organisationen sei dies zu einem wichtigen Baustein der Personal- und Organisationsentwicklung geworden. Wie die Einrichtungen das Programm konkret nutzen können, stellte Möller anhand verschiedener Beispiele dar. Informationen zu den Vorteilen von Erasmus+ in der Erwachsenenbildung liefert auch die Kampagne „Wenn Austausch Türen öffnet“, nachzulesen auf der Serviceseite der NA beim BIBB. Dr. Marc Jäger vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus veranschaulichte am Beispiel Bayern, wie Erasmus+ auf Landesebene gedacht und realisiert werden kann. Er gab zugleich einen Ausblick auf die Herausforderungen, vor denen die Europäische Erwachsenenbildung in den nächsten Jahren stehen wird. Jäger im Wortlaut: „Dass Erasmus+ auf Landesebene ein großer Erfolg ist, zeigt sich daran, dass immer mehr Einrichtungen die Angebote nutzen und von den Vorteilen des Programms profitieren. Das hat eine starke Community geschaffen, die seit vielen Jahren dafür kämpft, Themen der Erwachsenenbildung in Europa voranzubringen.“ Dr. Marc Jäger Der große Verdienst des Programms sei es, dass es über verschiedene Ebenen hinweg als europäisches Projekt funktioniere und sowohl in die Strukturen der Trägerinnen und Träger als auch in viele Themen hineinwirke, selbst wenn diese nicht unbedingt das Wort Europa im Munde führten. Mit der Akkreditierung sei zudem eine Möglichkeit geschaffen worden, nachhaltig zu arbeiten. Dazu Jäger: „Ziel sollte es immer sein, die Zeitschienen, auf denen Förderprogramme aufgestellt werden, so zu gestalten, dass die Akteurinnen und Akteure langfristig planen und Projekte ansetzen können, die nicht nur auf das jeweilige Haushaltsjahr begrenzt sind.“ Betrachte man all dies, so sei die Erwachsenenbildung in Europa angekommen. Sie habe ihren Platz neben großen „Tankern“ wie Hochschule und Schule gefunden und sei auch für die Zukunft gut gerüstet. Dennoch, so Jäger, werde auch die Erwachsenenbildung in den nächsten Jahren um ihre Anteile an Fördermitteln kämpfen müssen. Deshalb sei es wichtig, dass die Akteurinnen und Akteure zusammenstehen und ihre Interessen gemeinsam vertreten. Eine der Stärken der Erwachsenenbildung liege darin , in einer Welt, in der sich Berufsbilder täglich ändern, die Bildung der Menschen über die gesamte Lebensdauer zu unterstützen. Dass sie dabei auch zu gesellschaftlichen Entwicklungen beitragen könne, solle immer ein Stück weit mitgedacht werden. Zentrale Ziele der Agenda © Copyrighthinweis öffnen NAbeimBIBB X Copyrighthinweis schließen Das ist auch ein wichtiges Anliegen der Europäischen Agenda Erwachsenenbildung , die als politischer Orientierungsrahmen der Europäischen Union die wichtigsten Themen bündelt und die Bedeutung der Erwachsenenbildung auf europäischer Ebene sichtbar macht. So sollen die Qualität der Angebote weiterentwickelt und der Zugang zu Lernmöglichkeiten für Erwachsene verbessert werden. Simone Kaufhold, Koordinatorin in der NKS Europäische Agenda Erwachsenenbildung, machte deutlich, was die Erwachsenenbildung für gesellschaftliche Teilhabe, Chancengerechtigkeit und lebenslanges Lernen leisten könne. Dabei wirke die Arbeit der NKS europaweit und im Zusammenspiel mit dem Erasmus+ Programm , der Erwachsenenbildungsplattform EPALE und dem EU -Verbundprojekt RIA zur wissenschaftlichen Wirkungsanalyse von Erasmus+ in der Erwachsenenbildung (Research-based impact Analysis of Erasmus+ Adult Education Programms). 8. Die Erwachsenenbildung – ein Ort, an dem Orientierung entsteht: Schlussfolgerungen und nächste Schritte Die Erwachsenenbildung kann – auf nationaler wie auf europäischer Ebene – für die im Rahmen der Veranstaltung diskutierten Themen und Herausforderungen Räume schaffen. Sie ist mehr als eine Begleiterin gesellschaftlicher Veränderung – sie ist ein Ort, an dem Orientierung entsteht – kritisch, kreativ und kompetent. Dass die Veranstaltung dazu zahlreiche Ideen lieferte, wurde in der Schlussrunde deutlich. Auf die Frage nach dem nächsten Schritt, den die Teilnehmenden gehen möchten, überwogen die Vorhaben, Lernbausteine und Lernwege mit KI zu entwickeln, Fortbildungsangebote wahrzunehmen und die Ideen des Code of Conduct auf die eigene Einrichtung zu übertragen. Zugleich standen die Stärkung der Lese- und Schreibfähigkeit und die Nutzung europäischer Perspektiven via Erasmus+ im Fokus. Bezüglich des Beitrags der Erwachsenenbildung zu einer „Wehrhaften Demokratie“ wurde vor allem der Wunsch nach Vernetzung und dem Austausch von Erfahrungen genannt. Einigkeit bestand darin , starke Bündnisse gegen aktuelle und künftige Gefährdungslagen etablieren zu wollen. 9. Materialien und weiterführende Links Die Materialien und vollständigen Präsentationen zu der Veranstaltung finden sich auf der Taskcard . Hier finden Sie das vollständige Veranstaltungsprogramm . …
[…] Europäische Perspektiven: Kritisch, kreativ, kompetent - Impulse für Demokratie & KI in der Erwachsenenbildung Die Online-Fachkonferenz hat am 30.06.2026 & 01.07.2026 gemeinsam mit dem Bayerischen Volkshochschulverband e.V. (bvv) und dem Thüringer Volkshochschulverband e.V. stattgefunden. Am 30. Juni und 1. Juli 2026 führte die Nationale Koordinierungsstelle Europäische Agenda Erwachsenenbildung zusammen mit dem Bayerischen Volkshochschulverband e.V. und dem Thüringer Volkshochschulverband eine Online-Fachkonferenz zum Thema “Europäische Perspektiven: Kritisch, kreativ, kompetent - Impulse für Demokratie & KI in der Erwachsenenbildung” durch. Lernangebote für Demokratie und KI stellen die Erwachsenenbildung in Europa vor große Herausforderungen. Welche Erkenntnisse liefert die Forschung – und welche Ansätze haben sich in der Praxis bereits bewährt? Diese Fragen standen im Mittelpunkt der virtuellen Fachveranstaltung. Dokumentation Dokumentation Lesen Sie die vollständige Dokumentation der Veranstaltung Materialien zur Online-Fachkonferenz Alle Materialien zur Online-Fachkonferenz stehen auf einer TaskCard zur Verfügung. Die TaskCard dient auch im Nachgang als zentrale Anlaufstelle zur Veranstaltung. Dort sind neben der Evaluation zur Online-Fachkonferenz auch die Präsentationen der Inputbeiträge und Workshops sowie die Links, die während der Veranstaltung von den Referierenden und Veranstaltenden geteilt wurden, zu finden. …
[…] Dokumentationen Hier finden Sie die Dokumentationen und Materialien unserer Fachveranstaltungen „Europa braucht Austausch. Unsere Veranstaltungen machen ihn konkret – mit Partnern, Themen und Impulsen aus der Erwachsenenbildung.“ Julia Krößner - Veranstaltungsmanagement & Öffentlichkeitsarbeit …
[…] Grüner Wandel und Nachhaltigkeit Der grüne Wandel ist nicht nur eine ökologische Notwendigkeit, sondern auch eine Chance für die Erwachsenenbildung, nachhaltige Entwicklung zu fördern. In einer Zeit des Klimawandels ist es entscheidend, dass sich Einrichtungen der Erwachsenenbildung ganzheitlich nachhaltig aufstellen, daher auch ihre Struktur und Strategie miteinbeziehen. Die Agenda Erwachsenenbildung fokussiert sich auf die praxisnahe Weiterbildung zum Thema Nachhaltigkeit und die Integration von nachhaltigem Denken und Handeln in alle Bereiche der Bildungseinrichtungen Lernen für eine nachhaltige Zukunft Der Klimawandel und der fortschreitende Verlust natürlicher Lebensgrundlagen machen deutlich, dass der Übergang zu einer ökologisch nachhaltigen Gesellschaft zu den zentralen Zukunftsaufgaben unserer Zeit gehört. Um diesen grünen Wandel aktiv mitgestalten zu können, benötigen Menschen Wissen, Kompetenzen und Handlungsmöglichkeiten, die sie dabei unterstützen, ökologische Zusammenhänge zu verstehen, Auswirkungen des eigenen Handelns zu reflektieren und nachhaltige Entscheidungen im Alltag, im Beruf und in der Gesellschaft zu treffen. Bildungseinrichtungen, insbesondere in der Erwachsenen- und beruflichen Weiterbildung, sind gefragt, die Kompetenzen zu vermitteln, die für die sozial-ökologische Transformation notwendig sind. Dabei geht es nicht nur um technisches Wissen, sondern auch um die Entwicklung eines nachhaltigen Bewusstseins und praktischer Fähigkeiten, die im Arbeitsalltag umgesetzt werden können. Nicht zuletzt ist es von Relevanz, dass Einrichtungen der Erwachsenenbildung sich ganzheitlich und daher auch auf struktureller Ebene als nachhaltige Organisationen verstehen, um Kompetenzen zu nachhaltiger Entwicklung effizient weiterzugeben. Europäische und Internationale Rahmungen zum Thema Nachhaltigkeitskompetenzen Der grüne Wandel ist ein zentraler Schwerpunkt der europäischen Bildungs- und Erwachsenenbildungspolitik und bildet damit einen wichtigen Rahmen für die Aktivitäten der Nationalen Koordinierungsstelle Europäische Agenda Erwachsenenbildung. Mehr anzeigen Weniger anzeigen Die Neue Europäische Agenda für Erwachsenenbildung 2021–2030 benennt den grünen und digitalen Wandel ausdrücklich als eines ihrer fünf prioritären Handlungsfelder. Erwachsenenbildung soll dazu beitragen, Menschen mit den notwendigen Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen auszustatten, um ein nachhaltiges, sozial gerechtes und resilientes Europa mitzugestalten. Orientierung für die Kompetenzentwicklung bietet zudem der europäische Referenzrahmen GreenComp . Er beschreibt zwölf Nachhaltigkeitskompetenzen in vier Bereichen und soll Lernende aller Altersgruppen dabei unterstützen, systemisch und kritisch zu denken, nachhaltige Zukunftsvorstellungen zu entwickeln und selbst handlungsfähig zu werden. Der Rahmen ist ausdrücklich für formale, non-formale und informelle Lernkontexte sowie für lebenslanges Lernen angelegt. Auch auf internationaler und nationaler Ebene ist BNE politisch verankert. Mit dem UNESCO-Programm „BNE 2030“ soll Bildung für nachhaltige Entwicklung strukturell in Bildungsprozessen und Bildungsinstitutionen gestärkt werden. In Deutschland bildet unter anderem der Nationale Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung einen wichtigen Bezugsrahmen für die dauerhafte Verankerung von BNE in allen Bildungsbereichen. Projektbeispiele aus Erasmus+ Die Schwerpunktthemen der Europäischen Agenda Erwachsenenbildung greifen zentrale Herausforderungen und Entwicklungen der Erwachsenenbildung auf – von Future Skills und digitalem Wandel über innovative Lernräume bis hin zu Nachhaltigkeit und gesellschaftlicher Teilhabe. Wie diese Themen in der Praxis umgesetzt werden können, zeigen ausgewählte Erasmus+-Projekte und Mobilitäten . Die Beispiele geben Einblicke in konkrete Ansätze, Methoden und Erfahrungen aus der europäischen Bildungsarbeit und machen sichtbar, wie europäischer Austausch dazu beiträgt, die Ziele der Agenda mit Leben zu füllen. Hier gehts zum Projektbeispiel Aktivitäten der NKS Europäische Agenda Erwachsenenbildung Die Nationale Koordinierungsstelle greift das Thema des grünen Wandels sowohl auf Ebene der Inhalte von Bildungsangeboten als auch auf struktureller Ebene auf, um Einrichtungen der Erwachsenenbildung dabei zu unterstützen ein Lernorte für nachhaltige Entwicklung zu werden. Mehr anzeigen Weniger anzeigen Im Februar 2025 richtete die NKS Agenda Erwachsenenbildung in Bonn die Veranstaltung „Zukunftsorientiert weiterbilden: Die Transformation nachhaltig gestalten“ aus. Im Fokus stand die Rolle der beruflichen Weiterbildung bei der sozial-ökologischen Transformation von Wirtschaft und Arbeitswelt. Diskutiert wurde unter anderem, wie Weiterbildungsangebote nachhaltigkeitsorientierte Kompetenzen vermitteln und den Transfer in die berufliche Praxis unterstützen können. Eine weitere Perspektive nahm der Fachtag „Den Wandel gestalten: Nachhaltigkeit in Weiterbildungseinrichtungen verankern“ am 27. März 2025 in Bremen ein. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie Nachhaltigkeit über einzelne Bildungsangebote hinaus in der gesamten Organisation verankert werden kann. Eine zentrale Rolle spielte dabei der Whole Institution Approach . Dieser betrachtet Nachhaltigkeit als Aufgabe der gesamten Bildungseinrichtung und bezieht beispielsweise Bildungsprogramm, Management und Organisationsstrukturen, Lern- und Arbeitsumgebung sowie Kooperationen und Netzwerke ein. Weiterbildungseinrichtungen können so Nachhaltigkeit nicht nur vermitteln, sondern sie auch in der eigenen Organisation umsetzen und erfahrbar machen. Daneben wurde die Verbindung von Digitalisierung und Nachhaltigkeit – die sogenannte Twin Transition – aufgegriffen. Denn auch digitale Transformation und nachhaltige Entwicklung sollten nicht losgelöst voneinander betrachtet werden: Digitalisierung kann nachhaltige Prozesse unterstützen, verursacht zugleich aber selbst ökologische und gesellschaftliche Auswirkungen, die Weiterbildungseinrichtungen reflektieren müssen. Damit verbindet die Arbeit der NKS unterschiedliche Ebenen des grünen Wandels: die Entwicklung von Nachhaltigkeitskompetenzen , die Gestaltung entsprechender Bildungsangebote sowie die nachhaltige Organisationsentwicklung von Weiterbildungseinrichtungen Weiterführendes Material Das Thema Nachhaltigkeit auf EPALE Auf der Elektronischen Plattform für Erwachsenenbildung finden Sie gesammelte Ressourcen aus ganz Europa zum Thema Nachhaltigkeit und grüner Wandel in der Erwachsenenbildung Zu EPALE Guidebook sustainabALE Das Guidebook und die zugehörigen Arbeitsmaterialien wurden vom Deutschen Volkshochschulverband international erstellt, um Weiterbildungseinrichtungen bei der Umsetzung des Whole Institution Approachs (WIA), einem ganzheitlichen nachhaltigen Organisationsentwicklungsprozess zu unterstützen. Hier geht es zum Guidebook GreenComp GreenComp ist ein Referenzrahmen für Nachhaltigkeitskompetenzen. Er bietet eine gemeinsame Grundlage für Lernende und eine Anleitung für Lehrende und fördert eine einvernehmliche Definition dessen, was Nachhaltigkeit als Kompetenz beinhaltet. Zum Kompetenzrahmen …
[…] Mobilität Lern- und Lehraufenthalte im Ausland Ein Azubi sammelt in Irland erste Berufserfahrungen, eine VHS -Kursleiterin lernt in Estland neue Methoden der Erwachsenenbildung kennen – Auslandsaufenthalte bieten Lernenden und Personal aus Bildungseinrichtungen die Chance, sich im Ausland weiterzuentwickeln. Erasmus+ macht's möglich im Rahmen der sogenannten Leitaktion 1 – Mobilität . Darum geht's Auslandsaufenthalte zum Lernen und Lehren Wer kann teilnehmen? Lernende und Personal in der Berufs- und Erwachsenenbildung Zielländer Alle EU -Staaten plus Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei Förderfähige Aktivitäten Lernaufenthalte für Einzelpersonen und Gruppen, Job-Shadowings, Lehr- und Schulungstätigkeiten, Kurse, Berufswettbewerbe, „Eingeladene Expertinnen/Experten“, Aufnahme von Lehrkräften in Ausbildung Was ist Mobilität? Auslandsaufenthalte ermöglichen Lernen und Lehren im europäischen Ausland. Mobilität im Programm Erasmus+ bedeutet daher Mobilität zu Lernzwecken, kurz: Lernmobilität . Sie erhalten dafür als teilnehmende Einrichtung im Rahmen eines Mobilitätsprojektes eine finanzielle Förderung. In der Berufsbildung können Auslandsaufenthalte die individuellen und fachlichen Kompetenzen der Auszubildenden stärken. Gleichzeitig wird das internationale Profil der Einrichtung und deren Bildungsangebot ausgebaut, was sich positiv auf den gesamten europäischen Bildungsraum auswirkt. In der Erwachsenenbildung dienen die Auslandsaufenthalte der Professionalisierung des Personals, was sich positiv auf die Qualität der Erwachsenenbildung in Europa auswirkt. Dabei sollen die Bildungsangebote stärker auf gesamtgesellschaftliche Bedürfnisse ausgerichtet werden. Ein weiteres Ziel ist es, die Teilnahme von Personen aller sozioökonomischen Hintergründe an Erwachsenenbildungsangeboten und Erasmus+ zu erhöhen. Welcher Bildungsbereich passt? Im Programm Erasmus+ wird neben Projekttypen nach Bildungsbereichen unterschieden. Es ist wichtig, das Vorhaben im richtigen Bildungsbereich zu beantragen. Die NA beim BIBB ist für die Bereiche Berufsbildung und Erwachsenenbildung zuständig: Berufsbildung Berufsbildung umfasst die Aus-, Fort- und Weiterbildung junger Menschen und Erwachsener mit dem Ziel, sie für die Ausübung eines Berufs sowie für den allgemeinen Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Diese kann in formalen und non-formalen Lernumgebungen auf allen Ebenen des Europäischen Qualifikationsrahmens ( EQR ) stattfinden. Im Programm Erasmus+ werden Projekte gefördert, die sich auf die berufliche Erstausbildung oder die berufliche Weiterbildung konzentrieren. Die fachliche Eignung muss im Antrag deutlich werden – zum Beispiel durch den Beitrag zu den Projektzielen oder zum gewählten Thema. Erwachsenenbildung Erwachsenenbildung im Programm Erasmus+ richtet sich an Erwachsene nach der Erstausbildung und fördert das lebenslange, nicht-berufsbezogene Lernen in unterschiedlichen Lebensbereichen . Ziel ist es, Wissen und Kompetenzen zu stärken – etwa in der Grundbildung, Medienkompetenz, Umweltbildung oder politischen Bildung – und die gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern. Einrichtungen der Erwachsenenbildung sind beispielsweise Volkshochschulen, Vereine oder Bildungsträger. Im Programm Erasmus+ liegt ein besonderer Fokus auf Zielgruppen, die erschwerten Zugang zu Bildung haben. Formale, non-formale oder informelle Lernkontexte sind möglich. Wer kann teilnehmen? An den Auslandsaufenthalten können sowohl Lernende (Teilnehmende an Bildungsangeboten), als auch Personal (Beschäftigte in Einrichtungen) in der Berufs- und Erwachsenenbildung teilnehmen: Lernende in der Berufsbildung Auszubildende in der dualen Ausbildung nach BBiG oder HwO Schülerinnen und Schüler an „Beruflichen Schulen" gemäß Definitionskatalog der KMK Personen in der Berufsausbildungsvorbereitung Teilnehmende in formal geordneten beruflichen Weiterbildungen nach Bundes- oder Landesrecht Personen, die an non-formalen Bildungsangeboten teilnehmen Absolventinnen und Absolventen der förderfähigen Bildungsgänge bis zu einem Jahr nach Abschluss Lernende in der Erwachsenenbildung Alle Lernenden in der Erwachsenenbildung , dabei insbesondere benachteiligte Lernende mit geringeren Teilhabechancen an Bildungsangeboten. Im Rahmen von Erasmus+ sind „benachteiligte Lernende“ Menschen, die aus verschiedenen Gründen erschwerte Bedingungen haben, ihre persönliche Situation durch Bildungsangebote zu verändern, insbesondere gering qualifizierte Lernende.* Die Lernenden müssen in der entsendenden Einrichtung an einem Bildungsprogramm für Erwachsene in Deutschland teilnehmen. Bei der Auswahl der teilnehmenden Lernenden sollte eine ausgewogene Mischung aus verschiedenen Personenprofilen und eine umfassende Einbeziehung von Teilnehmenden mit geringeren Chancen berücksichtigt werden. *Mögliche Gründe für erschwerte Bedingungen sind eine wirtschaftlich prekäre Situation, soziale Ungleichheit, kulturelle Unterschiede, geografische Hindernisse, Hindernisse im Zusammenhang mit Diskriminierung, gesundheitliche Einschränkungen, körperliche oder geistige Behinderung, Lernschwierigkeiten (u.a. im Sinne der Grundbildung) ein Migrationshintergrund oder eine Fluchterfahrung. Personal in der Berufsbildung Personen, die in der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig sind nicht lehrende Expertinnen und Experten der beruflichen Aus- und Weiterbildung Personal in der Erwachsenenbildung lehrendes Personal, wie Lehrkräfte und Dozentinnen/Dozenten, nicht-lehrendes Personal, wie Verwaltungskräfte alle sonstigen Expertinnen/Experten, ehrenamtliche Mitarbeitende und Honorarkräfte Tätige in anderen Einrichtungen im Bereich der Erwachsenenbildung, wie z. B. Freiwillige, Beratende oder Politikkoordinatorinnen und -koordinatoren mit Zuständigkeit für die Erwachsenenbildung Infopapiere zu den Arbeitsbeziehungen Die Verbindung zwischen dem Personal und der entsendenden Organisation muss überprüfbar dokumentiert werden (zum Beispiel über einen Arbeits-, Honorar- oder Freiwilligenvertrag, eine Aufgabenbeschreibung oder ein ähnliches Dokument). Die Nationale Agentur beim BIBB hat festgelegt, was in Deutschland als gültige Arbeitsbeziehung gilt. Eine detaillierte Definition finden Sie in unseren Infopapieren zur Arbeitsbeziehung für Kurzzeitprojekte und akkreditierte Einrichtungen. Infopapier für akkreditierte Einrichtungen in der Berufsbildung (PDF) Infopapier für Kurzzeitprojekte in der Berufsbildung (PDF) Infopapier für Einrichtungen in der Erwachsenenbildung (PDF) Was wird gefördert? Erasmus+ bietet die Möglichkeit, im europäischen Ausland ein Praktikum, einen Lernaufenthalt oder eine Fort- oder Weiterbildung zu absolvieren. Im Programm heißt dies Erasmus+ Mobilität . Die Lernmobilität dient der persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung. Einrichtungen, die ihr Personal und ihre Lernenden ins Ausland schicken, erhalten dafür eine finanzielle Förderung. Je nach Bildungsbereich und Zielgruppe sind verschiedene Aktivitätsarten möglich. Ein Projekt kann sich aus verschiedenen Aktivitätsarten zusammensetzen. Abhängig von der Aktivität können nach der Bewilligung des Projekts auch vorbereitende Besuche durchgeführt werden, um das Projekt zu planen. Fördermöglichkeiten auf einen Blick Berufsbildung Erwachsenenbildung Wie setzt sich die Fördersumme zusammen? Ein Projekt besteht in der Regel aus verschiedenen Mobilitätsaktivitäten. Die Fördersumme einer Aktivität errechnet sich aus verschiedenen Kostenkategorien . Jede Aktivität beinhaltet je eine Pauschale für organisatorische Unterstützung, individuelle Unterstützung sowie Reisekosten. Darüber hinaus kann eine Förderung für Kursgebühren, Inklusionsunterstützung und sprachliche Unterstützung, vorbereitende Besuche und außergewöhnliche Kosten beantragt werden. Mehr zu den Fördersätzen Die genauen Fördersätze können Sie der Fördersätzetabelle für den entsprechenden Bildungsbereich entnehmen: Fördersätzetabelle für Akkreditierung in der Berufsbildung (PDF) Fördersätzetabelle für Kurzzeitprojekte in der Berufsbildung (PDF) Fördersätzetabelle für Akkreditierung und Kurzzeitprojekte in der Erwachsenenbildung (PDF) Mithilfe unseres Mobilitätsrechners können Sie vor der Antragstellung die Förderzuschüsse Ihres geplanten Projektes kalkulieren. Zum Mobilitätsrechner Der Entfernungsrechner der EU unterstützt Sie dabei, die Distanz zwischen Heimat- und Zielort korrekt zu ermitteln. Zum Entfernungsrechner Welche Länder sind möglich? Teilnehmende aus Deutschland können Auslandsaufenthalte in folgenden Ländern absolvieren: EU -Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern Mit Erasmus+-assoziierte Drittländer: Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei Sonstige Länder: Das Erasmus+-Programm hat für akkreditierte Einrichtungen in der Berufsbildung eine erweiterte internationale Dimension, in der man mit zahlreichen Drittländern Auslandsaufenthalte organisieren kann. Das Budget für die sogenannten internationalen Staaten ist auf 20 Prozent der bewilligten Vertragssumme einer jeweiligen Einrichtung limitiert. Für „eingeladene Expertinnen und Experten“ sowie für in Ausbildung befindliche Lehrkräfte gilt als Ort des Aufenthalts stets die begünstigte Einrichtung in Deutschland. Die Teilnehmenden müssen aus einem der oben genannten Programmländer kommen. Wer kann einen Antrag stellen? Anträge für eine Förderung der Auslandsaufenthalte können nicht von den Teilnehmenden selbst gestellt werden, sondern müssen über die Einrichtung der Teilnehmenden laufen. Antragsberechtigt sind öffentliche und private Einrichtungen , die ihren Sitz in Deutschland haben und mindestens eine der folgenden Vorgaben erfüllen: Einrichtungen der Berufsbildung Anbieter von Ausbildungsvorbereitung, Ausbildung, Weiterbildung und Umschulung gemäß §1 BBiG Berufliche Schulen (inkl. FOS , BOS , Fachgymnasien) und Schulen im Gesundheitswesen laut KMK-Definition Förderschulen mit Schwerpunkt auf Erasmus-Aktivitäten in der Berufsbildung Unternehmen sowie öffentliche und private Organisationen, die Auszubildende oder Lernende aufnehmen, ausbilden oder mit ihnen kooperieren Lokale und regionale Behörden und Koordinierungsstellen mit Aufgaben in der Berufsbildung Einrichtungen, die in der Berufsbildung und in der Erwachsenenbildung tätig sind, können gleichzeitig jeweils einen Antrag in beiden Bildungsbereichen stellen. Einrichtungen der Erwachsenenbildung Anbieter von formaler, non-formaler und informeller Erwachsenenbildung: Als Anbieter von Erwachsenenbildung gelten alle Einrichtungen, die Erwachsenenbildung als Haupt- oder Nebenaufgabe regelmäßig und wiederkehrend in offener Form zugänglich machen. Das bedeutet, dass Bildungsangebote von Einrichtungen der Erwachsenenbildung regelmäßig und in angemessener Häufigkeit am Standort der jeweiligen Einrichtung, beziehungsweise gegebenenfalls auch deutschlandweit durchgeführt werden müssen. Lernmöglichkeiten müssen in einer Art und Weise angeboten werden, die eine kontinuierliche und verlässliche Teilnahme der Interessierten an Angeboten der antragstellenden Einrichtung ermöglicht. Die Häufigkeit der Veranstaltungen sollte den Bedürfnissen der Zielgruppen entsprechen und sicherstellen, dass ein nachhaltiges Lernangebot vor Ort verfügbar ist. Antragsberechtigt sind insbesondere kommunale Einrichtungen, Volkshochschulen, private Träger, Einrichtungen der Kirchen, Gewerkschaften, Kammern, Parteien und Verbände, Elternschulen und Familienbildungsstätten, Akademien, Hochschulen sowie Fernlehrinstitute. Besonders berücksichtigt werden Einrichtungen, die Grundbildung fördern und Personen mit geringen Grundkenntnisse/Schlüsselkompetenzen Lernaufenthalte im Ausland ermöglichen. Lokale und regionale Behörden sowie koordinierende Stellen mit Aufgaben oder Verantwortung im Bereich der Erwachsenenbildung Einrichtungen, die in der Berufsbildung und in der Erwachsenenbildung tätig sind, können gleichzeitig jeweils einen Antrag in beiden Bildungsbereichen stellen. Zwei Wege zur Förderung: Welcher passt zu Ihrer Einrichtung? Im Programm Erasmus+ gibt es zwei Zugangsmöglichkeiten, um Fördermittel für Auslandsaufenthalte zu erhalten: Die Erasmus+-Akkreditierung – Ihre Mitgliedschaft im Programm Sie ist der Standard-Zugang und damit der optimale Weg ins Programm ! Die Akkreditierung ist für die gesamte Dauer der aktuellen Erasmus+-Programmgeneration gültig und sichert Ihnen einen vereinfachten Zugang zu jährlichen Fördermitteln für Auslandsaufenthalte Ihres Personals und Ihrer Lernenden. Wählen Sie diesen Weg, wenn Sie langfristig am Programm teilnehmen möchten. Mit der Erasmus+-Akkreditierung unterstützen Sie langfristig die Internationalisierung und Organisationsentwicklung Ihrer Einrichtung. Kurzzeitprojekte – ein niederschwelliger Einstieg ins Programm Sie möchten Erasmus+ erst einmal kennenlernen und Projekte in kleinerem Umfang durchführen? Dann ist dieser Weg für Sie die richtige Wahl! Die Kurzzeitprojekte bieten Ihnen einen niederschwelligen Zugang zu Fördermitteln, um Ihren Lernenden oder Ihrem Personal Auslandsaufenthalte in Europa zu ermöglichen. Akkreditierung keine Vorerfahrung mit Erasmus+ notwendig mindestens zweijährige Aktivität in dem relevanten Bildungsbereich einmalige inhaltliche Antragstellung anschließend jährliche Mittelanforderung möglich feste Projektlaufzeit (15 Monate) für eine Mittelanforderung Anzahl der Mobilitätsaktivitäten nicht limitiert als Einzelakkreditierung oder als Konsortium möglich Beantragen Sie eine Akkreditierung Kurzzeitprojekte keine Vorerfahrung mit Erasmus+ notwendig maximal 3 Anträge innerhalb von 5 Jahren möglich Projektlaufzeit von 6 bis maximal 18 Monaten maximal 30 Mobilitätsaktivitäten innerhalb eines Projektes Beantragen Sie ein Kurzzeitprojekt EU -Grundlagendokumente Mobilität Die Dokumente werden in jeder Antragsrunde neu zur Verfügung gestellt. Nutzen Sie bitte stets die Unterlagen der aktuellen Antragsrunde. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2026 (PDF) Programmleitfaden 2026 – deutsch (PDF) Programmleitfaden 2026 – englisch (PDF) Erasmus-Qualitätsstandards in den Bereichen Erwachsenenbildung, Berufsbildung und Schulbildung (PDF) …
[…] FAQ Allgemeine Infos Grundsätzliche Fragen zu Erasmus+, die unabhängig von Antragsart oder Akkreditierungsstatus gelten. Was wird in Erasmus+ unter Erwachsenenbildung verstanden? Erwachsenenbildung im Programm Erasmus+ richtet sich an Erwachsene nach der Erstausbildung und fördert das lebenslange, nicht-berufsbezogene Lernen in unterschiedlichen Lebensbereichen . Ziel ist es, Wissen und Kompetenzen zu stärken – etwa in der Grundbildung, Medienkompetenz, Umweltbildung oder politischen Bildung – und die gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern. Einrichtungen der Erwachsenenbildung sind beispielsweise Volkshochschulen, Vereine oder Bildungsträger. Im Programm Erasmus+ liegt ein besonderer Fokus auf Zielgruppen, die erschwerten Zugang zu Bildung haben. Formale, non-formale oder informelle Lernkontexte sind möglich. Was wird in Erasmus+ unter Erwachsenenbildung verstanden? (Kopie 1) Erwachsenenbildung im Programm Erasmus+ richtet sich an Erwachsene nach der Erstausbildung und fördert das lebenslange, nicht-berufsbezogene Lernen in unterschiedlichen Lebensbereichen . Ziel ist es, Wissen und Kompetenzen zu stärken – etwa in der Grundbildung, Medienkompetenz, Umweltbildung oder politischen Bildung – und die gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern. Einrichtungen der Erwachsenenbildung sind beispielsweise Volkshochschulen, Vereine oder Bildungsträger. Im Programm Erasmus+ liegt ein besonderer Fokus auf Zielgruppen, die erschwerten Zugang zu Bildung haben. Formale, non-formale oder informelle Lernkontexte sind möglich. Was wird in Erasmus+ unter Erwachsenenbildung verstanden? Erwachsenenbildung im Programm Erasmus+ richtet sich an Erwachsene nach der Erstausbildung und fördert das lebenslange, nicht-berufsbezogene Lernen in unterschiedlichen Lebensbereichen . Ziel ist es, Wissen und Kompetenzen zu stärken – etwa in der Grundbildung, Medienkompetenz, Umweltbildung oder politischen Bildung – und die gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern. Einrichtungen der Erwachsenenbildung sind beispielsweise Volkshochschulen, Vereine oder Bildungsträger. Im Programm Erasmus+ liegt ein besonderer Fokus auf Zielgruppen, die erschwerten Zugang zu Bildung haben. Formale, non-formale oder informelle Lernkontexte sind möglich. Können auch mehrere Anträge gleichzeitig gestellt werden? Ja, mehrere Anträge können gleichzeitig gestellt werden – allerdings mit einer Einschränkung: Pro Bildungsbereich kann je Antragsart und Antragsrunde nur ein Antrag eingereicht werden. Anträge verschiedener Antragsarten oder für unterschiedliche Bildungsbereiche können hingegen parallel gestellt werden. …
[…] Kapazitätsaufbau im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung Sie möchten die Berufsbildung weltweit stärken? Dann bringen Sie Ihre Expertise in ein internationales Kooperationsprojekt zum Kapazitätsaufbau ein! Antragsfrist 26.03.2026 17 Uhr (Brüsseler Zeit) Wichtige Information Antragsfrist: 26. März 2026 um 17 Uhr (Brüsseler Zeit) Die Aktion Kapazitätsaufbau wird von der Exekutivagentur der EU -Kommission ( EACEA ) verwaltet und umgesetzt. Zur Seite der EACEA Wer kann einen Antrag stellen? öffentliche oder private Einrichtungen, die in der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder auf dem Arbeitsmarkt tätig sind Dauer 3 Jahre Förderhöhe maximal 500.000 Euro pro Projekt Länder alle EU -Länder und mit dem Erasmus+-Programm assoziierte Drittländer sowie Länder der Regionen Westbalkan, Östliche Nachbarschaft, Südlicher Mittelmeerraum, Subsahara-Afrika und Lateinamerika Förderfähige Aktivitäten u. a. Aufbau von Netzwerken, Transfer von pädagogischen Konzepten, Entwicklung von Lehrmaterialien, internationale Austauschaktivitäten Bildungsbereich Berufsbildung NEU! ► Hier finden Sie eine aktuelle Informationsseite der EACEA zur Antragstellung 2026: Zur Informationsseite Die Aktion Kapazitätsaufbau in der Berufsbildung unterstützt internationale Kooperationsprojekte auf Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen Einrichtungen, die in der Berufsbildung aktiv sind. Die Einrichtungen können in Erasmus+-Programmländern oder außerhalb angesiedelt sein. Ziel dieser Partnerschaften ist es, die Zugänglichkeit und die Reaktionsfähigkeit der Einrichtungen und Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu fördern. Was wird gefördert? Der Schwerpunkt der Projektaktivitäten muss auf dem Aufbau und der Stärkung der Kapazitäten von Organisationen im Bereich der Berufsbildung in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern liegen. Die Projekte können u. a. folgende Aktivitäten umfassen: Aufbau und Entwicklung von Netzwerken und Austausch bewährter Verfahren zwischen Berufsbildungseinrichtungen; Erstellung von Instrumenten, Programmen und anderen Materialien zum Kapazitätsaufbau; Schaffung von Mechanismen zur Einbindung des privaten Sektors in die Gestaltung und Durchführung von Lehrplänen; Entwicklung und Transfer von pädagogischen Konzepten, Lehr- und Ausbildungsmaterialien und -methoden; Entwicklung und Durchführung internationaler (virtueller) Austauschaktivitäten vor allem für das Personal. Welche Länder können teilnehmen? Teilnahmeberechtigt an Erasmus+-Kapazitätsaufbauprojekten sind alle EU -Länder und mit dem Erasmus+-Programm assoziierte sowie nicht assoziierte Drittländer in den Regionen 1, 2, 3, 9, 10, 11 (siehe Programmleitfaden, Abschnitt „förderfähige Länder“). Die regionalen Prioritäten finden Sie ebenfalls im Programmleitfaden. Wie ist das Konsortium zusammengesetzt? Das Konsortium besteht aus mindestens vier Organisationen aus mindestens drei Ländern: mindestens eine Organisation aus mindestens zwei verschiedenen EU -Ländern oder mit dem Programm assoziierten Drittländern und mindestens zwei Organisationen aus mindestens einem förderfähigen, nich t mit dem Programm assoziierten Drittland. Dem Konsortium muss mindestens ein Berufsbildungsanbieter der sekundären Bildungsstufe angehören. Weitere Informationen Genauere Erläuterungen finden Sie im Programmleitfaden (PDF) auf der Website der Europäischen Kommission im EU Funding & Tenders Portal Benötigen Sie weitere Hilfe? Kontakt Schreiben Sie eine Mail an: Europäische Exekutivagentur für Bildung und Europa ( EACEA ) Mail: EACEA-EPLUS-CBVET(at)ec.europa.eu oder an Claudia Hamann Mail: ka3(at)bibb.de …
[…] Sie sind im Bereich Erwachsenenbildung Berufsbildung Erwachsenenbildung 1 2 3 4 5 6 Akkreditierung planen In diesem Schritt legen Sie die Grundlagen für Ihren Antrag: Sie entwickeln Zielsetzungen, planen Ihre Mobilitätsaktivitäten und entscheiden, ob Sie als einzelne Einrichtung oder im Konsortium teilnehmen möchten. Was wird im Antrag abgefragt? Der Akkreditierungsantrag fragt in erster Linie, wie Sie Ihre Mobilitätsaktivitäten strategisch in die Entwicklung Ihrer Einrichtung einbinden werden. Darauf sollte auch die Planung Ihrer Aktivitäten basieren. Worauf sollten Sie bei der Planung achten? Planen Sie realistisch: Berücksichtigen Sie Ihre Ressourcen, Erfahrungen und Ambitionen. Formulieren Sie langfristige, konkrete Ziele. Orientieren Sie sich an den Bedürfnissen Ihrer Einrichtung. Beziehen Sie Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Bereichen mit ein, auch Ihre Leitung sollte unterstützend mitwirken . Denken Sie in Etappen: Die Akkreditierung erlaubt eine schrittweise Weiterentwicklung. Nutzen Sie unser Beratungsangebot bei Fragen. Einzel- oder Konsortialakkreditierung? Entscheiden Sie vorab, ob Sie sich als einzelne Einrichtung oder als Konsortium akkreditieren lassen möchten. Letzteres ist dann notwendig, wenn Sie breite Zielgruppe mit einzubeziehen möchten, die über Ihre direkten Arbeitsbeziehungen hinausreicht. Sie sind sich unsicher? Dann hilft Ihnen unser Informationspapier zur Arbeitsbeziehung (PDF) weiter. Akkreditierung als einzelne Einrichtung Ihre Einrichtung akkreditiert sich allein im Erasmus+-Programm. So können Sie jährlich Fördermittel abrufen, um Ihre Auslandsaktivitäten durchzuführen und Ihre eigenen institutionellen Ziele umzusetzen. Akkreditierung als Konsortium Sie können als koordinierende Einrichtung ein Konsortium von mehreren Einrichtungen leiten, die gemeinsam Erasmus+-Aktivitäten im Ausland organisieren. Die beteiligten Konsortialpartner benötigen keine eigene Akkreditierung, sie müssen lediglich ebenfalls in Deutschland ansässig sein. Die teilnehmenden Einrichtungen können sich jährlich ändern, solange der Wechsel zu den im Antrag formulierten Konsortialzielen passt. Beim Antrag wählen Sie zwischen drei Konsortialtypen : Sie möchten andere Einrichtungen in Ihrem Bildungsbereich dabei unterstützen, sich am Erasmus+-Programm zu beteiligen. Sie haben ähnliche Interessen wie die anderen Konsortialmitglieder und arbeiten zu bestimmten Themenbereichen zusammen. Sie tun sich mit anderen Einrichtungen zusammen, um Ressourcen zu teilen und sich die Verwaltung von Erasmus+-Aktivitäten zu erleichtern. Gut zu wissen! Sie können im Laufe Ihrer Akkreditierung von einer Einzelakkreditierung zu einer Konsortialakkreditierung (und umgekehrt) wechseln. Skizzenberatung Wenn Ihre Einrichtung in der Erwachsenenbildung einen Antrag auf eine Akkreditierung einreichen möchte, können Sie sich auf der Grundlage einer Skizze beraten lassen. Wir beraten Sie telefonisch anhand einer Skizze, die Sie vorab bei uns einreichen. In dem Beratungsgespräch gehen wir auf Ihre Ideen ein und geben Ihnen Anregungen für die Planung Ihrer Maßnahmen. Die Skizzenberatung für die aktuelle Antragsrunde ist abgeschlossen. Über unseren Newsletter werden Sie informiert, sobald zu einer unserer nächsten Antragsrunden wieder eine Skizzenberatung angeboten wird. EU -Grundlagendokumente Mobilität Die Dokumente werden in jeder Antragsrunde neu zur Verfügung gestellt. Nutzen Sie bitte stets die Unterlagen der aktuellen Antragsrunde. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2026 (PDF) Programmleitfaden 2026 – deutsch (PDF) Programmleitfaden 2026 – englisch (PDF) Erasmus-Qualitätsstandards in den Bereichen Erwachsenenbildung, Berufsbildung und Schulbildung (PDF) Nützliche Dokumente zur inhaltlichen Vorbereitung in der Erwachsenenbildung Handbuch: Mobilität erwachsener Lernender (PDF) Guide: Go international (PDF) Machen Sie zu Beginn der Planung Ihrer Akkreditierung eine Bestandsaufnahme, wo Ihre Einrichtung in Bezug auf Internationalisierung steht. Hierbei kann Ihnen die folgende Handreichung helfen: Internationalisierung in der Erwachsenenbildung: Eine Handreichung (PDF) Zurück Zum nächsten Schritt Partner finden In diesem Schritt finden Sie Unterstützung für die Partnersuche im Ausland. Finden Sie Partnereinrichtungen Sie möchten im Rahmen einer Erasmus+-Akkreditierung Mobilitätsaktivitäten durchführen und suchen dafür noch nach passenden aufnehmenden Einrichtungen? Die folgenden Plattformen und Angebote sind wichtige Anlaufstellen: Gut zu wissen! Die aufnehmenden Einrichtungen müssen bei Antrag auf eine Erasmus+-Akkreditierung noch nicht feststehen. Sie werden daher im Antragsformular nicht abgefragt. Beginnen Sie trotzdem schon frühzeitig mit der Suche nach geeigneten Partnereinrichtungen. Erasmus+ Project Results Platform Auf der Projektergebnisplattform der europäischen Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur ( EACEA – Education, Audiovisual and Culture Executive Agency) werden Informationen zu allen bewilligten Projekten veröffentlicht. Hier können Sie nach Projekten, Projektergebnissen, Einrichtungen, Themen und Kontaktdaten aus Erasmus+ suchen. Zur Projektergebnisplattform Europäische Vernetzungstreffen (TCAs) Hierbei handelt es sich um Veranstaltungen, Seminare oder Workshops, die dazu dienen, die transnationale Zusammenarbeit zu fördern. Die Nationalen Agenturen für Erasmus+ organisieren regelmäßig länderübergreifende Veranstaltungen , die sich an alle Zielgruppen des Erasmus+-Programms richten. An diesen Veranstaltungen nehmen Einrichtungen aus verschiedenen Ländern teil, um für ihre Aktivitäten in Erasmus+ neue Partner zu finden. Termine finden Sie in unserem Veranstaltungskalender. Zum Kalender EPALE Auf EPALE , der „Elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa“, finden Sie in den Bereichen Veranstaltungen und Kursangebote europaweite Kurse. Im Bereich Projektpartnersuche können Sie ein Gesuche nach Partnereinrichtungen einstellen. Zur Plattform EPALE Online Partner Finding Events Die Nationalen Agenturen für Erasmus+ bieten von Zeit zu Zeit für den Bereich Erwachsenenbildung „Online Partner Finding Events“ im Stil eines Speed-Datings an. Während der Veranstaltungen werden die Teilnehmenden in verschiedene virtuelle Gruppenräume aufgeteilt, so dass sie die Möglichkeit haben, andere ähnliche Einrichtungen aus ganz Europa kennenzulernen. Termine finden Sie in unserem Veranstaltungskalender. Zum Kalender Zurück Zum nächsten Schritt Einrichtung registrieren Für Einrichtungen, die sich am Programm Erasmus+ beteiligen, werden die Stammdaten in dem sogenannten Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) verwaltet. Personen, die EU -Tools nutzen, benötigen einen EU -Login für den Zugang. Was ist ein EU -Login? Der Zugang zu allen im Programm verwendeten Online-Portalen, wie beispielsweise dem Organisationsregistrierungssystem, ist geschützt. Für den Zugriff benötigen Sie einen EU -Login. Dieser Benutzerzugang besteht aus Ihrer E-Mail-Adresse und einem Passwort. Ein EU -Login ist personenbezogen. Die Registrierung müssen Sie nur einmalig vornehmen! Sie gilt dann dauerhaft für alle Tools im Programm. EU-Login erstellen Registrierung und Stammdatenverwaltung Um einen Antrag zu stellen, muss Ihre Einrichtung im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) der Europäischen Kommission registriert sein. Dort werden alle Stammdaten der am Programm Erasmus+ beteiligten Einrichtungen verwaltet. Zur Registrierung benötigen Sie Ihren EU -Login. Nach der Registrierung erhalten Sie für Ihre Einrichtung automatisch eine Organisations-Identifizierungsnummer, kurz OID . Das ist eine neunstellige Kennnummer, die mit dem Buchstaben E beginnt. Sie benötigen diese OID bei jeder Antragstellung. Eine Einrichtung darf nur eine OID haben, sie gilt dauerhaft . Auch für zukünftige Anträge, egal in welchem Bildungsbereich, nutzen Sie diese OID . Bei Bedarf müssen Sie Angaben zu Ihrer Einrichtung aktualisieren. Sie möchten Ihre Einrichtung registrieren? Dann klicken Sie unten auf den Link zum Organisationsregistrierungssystem. Falls Sie Unterstützung beim Registrieren brauchen, hilft Ihnen unsere Anleitung zum Erstellen einer OID (siehe untere Dokumentenbox). Hinweis: Von der Eingabe bis zum Erhalt der OID kann es bis zu 72 Stunden dauern. Zur Registrierung Sie haben bereits eine OID oder Sie sind nicht sicher, ob Sie schon eine haben? In beiden Fällen hilft Ihnen das ORS weiter. Wenn Sie schon eine OID haben, prüfen Sie, ob die Angaben zu Ihrer Einrichtung und die hinterlegten Dokumente noch aktuell sind. Zur Erinnerung: Jede Einrichtung darf nur eine OID haben. Zum ORS EU -Login und Registrierung im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) Anleitung zur Registrierung im ORS (PDF) Folgende Dokumente müssen Sie im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) hochladen bzw. auf Aktualität prüfen: Formblatt Rechtsträger für private Einrichtungen (PDF) Formblatt Rechtsträger für öffentliche Einrichtungen (PDF) Formblatt Finanzangaben (PDF) Nachweis zur Rechtsfähigkeit Ihrer Einrichtung ( z. B. Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, Schreiben der übergeordneten Behörde oder Auszug aus dem Schulverzeichnis, Gewerbeanmeldung oder ein Eintrag im Handelsregister etc. ) Benötigen Sie weitere Hilfe? Kontakt Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an. Team „Finanzielle und vertragliche Projektbegleitung“ E-Mail: helpna@bibb.de Tel .: 0228 107 1600 Hotline Montags & donnerstags von 09:30 bis 12:00 Uhr Zurück Zum nächsten Schritt Antrag ausfüllen und einreichen In diesem Schritt erläutern wir Ihnen, wo Sie den Antrag auf Akkreditierung finden und welche Informationen dort abgefragt werden. Antragsfrist Die Antragsfrist ist der 29. September 2026 um 12 Uhr mittags (Brüsseler Zeit). Einrichtungen können pro Auswahlrunde nur einen Antrag pro Bildungsbereich stellen. Ihren Antrag stellen Sie direkt im EU -Antragsportal. Sie können die Fragen gern auf Deutsch beantworten. Wählen Sie im Portal das richtige Formular aus: KA120- ADU : Dies ist das Kürzel für eine Akkreditierung im Bereich Erwachsenenbildung. Antrag stellen Zum EU-Antragsportal Bevor Sie beginnen... Kalkulieren Sie einen zeitlichen Puffer ein. Erfahrungsgemäß sind die Server am Tag der Antragsfrist stark belastet . Halten Sie Ihren EU -Login bereit. Sie benötigen ihn zum Anlegen und Bearbeiten des Antrags. Der Antrag kann jederzeit gespeichert und später weiterbearbeitet werden. Nach der Übermittlung sind keine Änderungen mehr möglich . Exportieren Sie den Antrag als PDF für Ihre Unterlagen. Das wird im Antrag abgefragt: Ein kurzer Überblick Um Sie bei der inhaltlichen Ausarbeitung Ihres Antrags zu unterstützen, erläutern wir Ihnen im Folgenden kurz die wesentlichen Punkte, die im Antrag abgefragt werden: Antragstellende Einrichtung und Hintergrund Geben Sie die Eckdaten Ihrer Einrichtung sowie der Ansprechpersonen ein und stellen Sie Ihre Einrichtung vor: Wer sind Sie, welche Bildungsangebote machen Sie, wer sind Ihre Lernenden? Falls Sie einen Konsortialantrag stellen, geben Sie auch Informationen zum Zweck und der Zusammensetzung des Konsortiums. Arbeiten Sie in mehreren Bildungsbereichen, achten Sie darauf, sich im Antrag klar auf die Erwachsenenbildung zu konzentrieren. Beschreiben Sie außerdem, vor welchen Herausforderungen Ihre Einrichtung steht und welchen Bedarf es bei Lernenden und Personal gibt. Erasmus-Plan Der Erasmus-Plan bildet das Herzstück Ihres Akkreditierungsantrags . Er umfasst Ihre Ziele zur institutionellen Weiterentwicklung, Informationen zu geplanten Aktivitäten und Teilnehmenden sowie zum Management Ihrer Akkreditierung. Zuallererst legen Sie die Laufzeit für Ihren Erasmus-Plans fest. Sie können eine Laufzeit von 2 bis 5 Jahren wählen. Erasmus-Plan: Ziele Aus den zuvor formulierten Herausforderungen und Bedarfen leiten Sie konkrete Ziele ab, die Sie mit Erasmus+-Aktivitäten erreichen wollen – realistisch, langfristig und auf Ihre Einrichtung zugeschnitten. Wichtig ist, dass die Ziele zu den Zielen der Leitaktion 1 passen und auf eine institutionelle Weiterentwicklung abzielen. Erasmus-Plan: Aktivitäten Geben Sie an, ob Sie für Personal und/oder Lernende Erasmus+-Aktivitäten durchführen möchten. Welches Profil haben die Teilnehmenden? Wie viele Personen planen Sie zu unterstützen? Wie sollen sich Ihre Aktivitäten entwickeln? Mit dem Antrag verpflichten Sie sich, die Erasmus Qualitätsstandards einzuhalten. Sie tragen die Verantwortung für Qualität und Umsetzung aller Aktivitäten. Den Qualitätsstandards müssen Sie im Antrag zustimmen. Erasmus-Plan: Management Zeigen Sie, wie Ihre Einrichtung zu den Grundprinzipien der Erasmus-Qualitätsstandards beiträgt: Inklusion Ökologische Nachhaltigkeit und Verantwortung Digitale Bildung Aktive Beteiligung im Netzwerk der Erasmus-Einrichtungen Beschreiben Sie außerdem, wie Sie die Qualität Ihrer Aktivitäten sichern, wie Lernergebnisse in die reguläre Arbeit Ihrer Einrichtung integriert werden und wie Sie Ihre Erasmus+-Aktivitäten verbreiten wollen. EU -Werte Bestätigen Sie, dass Ihre Einrichtung die EU -Werte anerkennt: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte – einschließlich der Rechte von Minderheiten. Strategische Dokumente Sie können Ihrem Antrag strategische Dokumente (z. B. eine Internationalisierungsstrategie) hinzufügen. Diese sollten die Angaben im Antrag ergänzen, jedoch nicht ersetzen und stets in einen Zusammenhang mit den Informationen im Antrag gesetzt werden. Ehrenwörtliche Erklärung Diese Erklärung muss von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben und zusammen mit dem Antrag hochgeladen werden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie für eine gültige Unterschrift auf den Dokumenten nur eine QES Signatur oder eine handschriftliche Signatur verwenden. EU -Grundlagendokumente Mobilität Die Dokumente werden in jeder Antragsrunde neu zur Verfügung gestellt. Nutzen Sie bitte stets die Unterlagen der aktuellen Antragsrunde. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2026 (PDF) Programmleitfaden 2026 – deutsch (PDF) Programmleitfaden 2026 – englisch (PDF) Erasmus-Qualitätsstandards in den Bereichen Erwachsenenbildung, Berufsbildung und Schulbildung (PDF) Nützliche Ergänzungen zur Antragstellung der Akkreditierung in der Erwachsenenbildung Kommentiertes Antragsformular (PDF) Benötigen Sie weitere Hilfe? Kontakt Schreiben Sie eine Mail oder rufen Sie uns an Das Team „Erwachsenenbildung: Erasmus+ Lernmobilität | Europäische Agenda für Erwachsenenbildung“ hilft Ihnen gerne weiter. Mail: mobilitaet-erwachsenenbildung(at)bibb(dot)de Tel .: 0228 107 - 1001 Mo | Do : 09:30 bis 12:00 Uhr Zurück Zum nächsten Schritt Begutachtung Ihres Antrags In diesem Schritt erfahren Sie, wie Ihr Antrag bewertet wird, welche Kriterien wichtig sind und wann Sie mit einer Entscheidung rechnen können. Formale und inhaltliche Prüfung Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, beginnt das 2-stufige Prüfverfahren. Hier entscheidet sich, ob Ihr Antrag die Förderkriterien erfüllt. Damit Sie wissen, worauf es ankommt, erklären wir die wichtigsten Schritte der Bewertung. 1. Formale Prüfung Zuerst wird geprüft, ob Ihr Antrag vollständig ist und alle formalen Anforderungen erfüllt. 2. Inhaltliche Bewertung Danach beurteilen geschulte Gutachterinnen und Gutachter Ihren Antrag anhand von vier unterschiedlich gewichteten Bewertungskriterien: Relevanz des Antrags: 10 Punkte Ziele im Erasmus-Plan: 40 Punkte Geplante Aktivitäten: 20 Punkte Verwaltung des Erasmus-Plans: 30 Punkte Für jeden dieser Bereiche muss mindestens die Hälfte der möglichen Punkte erreicht werden. Insgesamt müssen Sie mindestens 70 von 100 Punkten erzielen, um eine Akkreditierung zu erhalten. Weitere Prüfungen Im Zuge der Bewertungsphase werden noch weitere Prüfschritte durchgeführt. Dazu gehören insbesondere Plagiatsprüfungen der antragstellenden Einrichtung. Hierbei werden Sie ggf. schriftlich zu einer Stellungnahme aufgefordert. Antragstellende, die mehrere Anträge einreichen, werden von der NA beim BIBB aufgefordert, ihre Eignung zur Durchführung dieser Vorhaben zu belegen. Diese Prüfung der sogenannten „operationalen Kapazität“ betrachtet die Einrichtung als Ganzes auf der operationalen Durchführungsebene. Dabei wird die Anzahl aller Anträge zu einer Antragsfrist bei der NA beim BIBB in der Leitaktion 1 zugrunde gelegt. Die Prüfung ist dabei auf die Einrichtung als Ganzes gerichtet und hat deren „operative Leistungsfähigkeit“ im Fokus. Diese Prüfschritte sind im Programmleitfaden in Abschnitt C beschrieben. Im Zuge dessen kann die NA beim BIBB mit Nachfragen auf Sie zukommen. Förderentscheidung Die Prüfung und die Bewertung des Antrags dauern ungefähr 4 Monate. Die NA beim BIBB trifft die Förderentscheidung auf der Basis der formalen und inhaltlichen Prüfung, des zur Verfügung stehenden Budgets und einer Rangliste der bewerteten Anträge. Sie erhalten von der NA beim BIBB eine Information über die Förderentscheidung. Diese beinhaltet entweder eine Zusage, eine Absage oder die Information über einen Platz auf der Warteliste. Dieser Information ist auch die Bewertung der Gutachter/-innen beigefügt. Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie Ihre Akkreditierungsurkunde und können in einem nächsten Schritt Fördermittel für Ihre ersten Aktivitäten abrufen. Beschwerde Jede Förderentscheidung der NA beim BIBB enthält eine Rechtsbehelfserklärung, nach welcher das Vorgehen für einen Widerspruch geregelt ist. Gegen den Förderbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei dem Bundesinstitut für Berufsbildung (Nationale Agentur Bildung für Europa), Friedrich-Ebert-Allee 114-116, 53113 Bonn, eingelegt werden. Ihr Widerspruch erfolgt schriftlich (per Post oder in elektronischer Form) und sollte, zur Erleichterung der Bearbeitung, ausführliche und plausible Begründungen enthalten. Richtlinien der Begutachtung für Akkreditierungen Leitfaden für Gutachter und Gutachterinnen: Guide for Experts on Quality Assessment – auf Englisch (PDF) Guidelines for assessment of application for Erasmus accreditation – auf Englisch (PDF) Zurück Zum nächsten Schritt Aktivität durchführen In diesem Schritt erfahren Sie, wie es nach Bewilligung Ihrer Akkreditierung weitergeht: Wie fordern Sie Fördermittel an, setzen Sie Ihre Aktivitäten um und erstatten Sie Bericht zu Ihrer Akkreditierung? Der Ablauf im Überblick 1 Akkreditierung erhalten Nach erfolgreicher Antragstellung wird Ihre Einrichtung akkreditiert. Damit wird ein Performanceprofil angelegt und Sie sind offiziell Teil der Erasmus+-Community. 2 Fördermittel jährlich beantragen Jedes Jahr stellen Sie einen Antrag auf die Fördermittel, die Sie für Ihre geplanten Aktivitäten benötigen. Die Fördersumme richtet sich nach den Angaben in Ihrem Antrag. 3 Vertrag abschließen Auf Grundlage Ihrer Mittelanforderung wird ein Fördervertrag („Finanzhilfevereinbarung“) geschlossen ( max. Laufzeit: zwei Jahre). Ein zeitliches Überlappen von Verträgen ist möglich – das schafft mehr Planungsspielraum. 4 Aktivitäten durchführen & Bericht erstellen Während der Projektlaufzeit dokumentieren Sie Ihre Aktivitäten im verpflichtenden Beneficiary Module , einem Online-Tool der EU -Kommission. Ihre Mobilitätsaktivitäten führen Sie zusammen mit Partnereinrichtungen durch – den sogenannten aufnehmenden Einrichtungen (receiving organisations). Diese nehmen Ihre Teilnehmenden für den Zeitraum ihrer Entsendung bei sich auf, dort findet also der Lernaufenthalt statt. Mit dieser Einrichtung besprechen Sie vorab auch die Rahmenbedingungen und Lernziele der Entsendung und halten diese schriftlich im Rahmen einer Lernvereinbarung fest. Es wird empfohlen, für aufnehmende Einrichtungen ebenfalls eine OID zu beantragen, weil dies den weiteren Prozess vereinfacht. Eine Zusammenarbeit im Rahmen Ihres Vorhabens ist aber auch für aufnehmende Einrichtungen ohne OID möglich. Es können auch weitere Einrichtungen an den Mobilitätsaktivitäten beteiligt werden. Möchten Sie Dienstleistungen von Einrichtungen nutzen, ist dies ebenfalls möglich – diese Einrichtungen werden unterstützende Einrichtungen genannt (supporting organisations). Bitte beachten Sie, dass für unterstützende Einrichtungen eine OID vorliegen muss und Sie diese angeben müssen, wenn Sie eine Akkreditierungszusage erhalten und Gelder im Rahmen der Mittelanforderung abrufen. Bitte beachten Sie auch die lediglich unterstützende Funktion dieser Einrichtungen , was bedeutet, dass diese keine Aufgaben einer aufnehmenden Einrichtung übernehmen dürfen ( z. B. das Unterzeichnen der Lernvereinbarung). Alle Informationen zur Zusammenarbeit mit unterstützenden Einrichtungen finden Sie hier . Am Ende der Laufzeit Ihres Fördervertrags erstellen Sie im Beneficiary Module außerdem einen Projekt bericht , der unter anderem folgende Inhalte umfasst: Zahl der durchgeführten Mobilitäten Angaben zur Nutzung des bewilligten Budgets Rückmeldungen zur Teilnehmenden-Zufriedenheit Die Nationale Agentur beim BIBB prüft Ihren Bericht finanziell und inhaltlich . Die Ergebnisse fließen in Ihr Performanceprofil ein. 5 Berichterstattung zum Akkreditierungsfortschritt und Verlängerung des Erasmus-Plans Neben den Projektberichten müssen alle akkreditierten Einrichtungen regelmäßig Berichte über den Fortschritt der Akkreditierung und die Einhaltung der Qualitätsstandards erstatten. Darüber hinaus müssen alle akkreditierten Einrichtungen ihren Erasmus-Plan spätestens mit Ablauf seiner Laufzeit aktualisieren. Erasmus+-Projektplattform der NA beim BIBB Projektträger mit einer bereits bewilligten Akkreditierung finden weiterführende Informationen zur Durchführung der Akkreditierung gebündelt auf der Erasmus+-Projektplattform der NA beim BIBB . Zur Projektplattform Zurück Zum nächsten Schritt …