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[…] Green Erasmus Diese Themenseite informiert Sie über europäische und nationale Initiativen für ökologische Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Vor allem stehen dabei die Potentiale und Möglichkeiten im Rahmen des Erasmus+-Programms im Vordergrund. Nachhaltigkeit in Erasmus+ Wie können Sie „grüne Projekte“ umsetzen? Bildung – sowohl auf der schulischen, beruflichen und hochschulischen Ebene wie auch in der Erwachsenenbildung – ist ein zentraler Faktor, um den tiefgreifenden gesellschaftlichen Transformationsprozess in Richtung Nachhaltigkeit erfolgreich zu gestalten. Dem Programm Erasmus+ kommt mittels der Förderung von Bildungszusammenarbeit eine Schlüsselrolle bei der Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten zu, sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch darüber hinaus. Mehr anzeigen Weniger anzeigen Nachhaltigkeit als horizontale Priorität Von besonderer Bedeutung sind hierbei die im Programmleitfaden benannten horizontalen Prioritäten, welche als Leitziel für Aktivitäten auf sämtlichen Ebenen des Programms dienen. Seit 2021 bildet „Umwelt und die Bekämpfung des Klimawandels“ eine der vier bereichsübergreifenden Prioritäten, um zur Erhaltung unseres Ökosystems beizutragen. Es ergeben sich zahlreiche Anknüpfungspunkte für eine „grüne" Konzeption von Erasmus+-Projekten. So können beispielsweise die Aktivitäten einer teilnehmenden Organisation selbst auf nachhaltige Art und Weise durchgeführt werden oder innovative Projekte in nachhaltigkeitsrelevanten Sektoren gefördert werden. Vom Wissen ins Tun kommen Die Dringlichkeit, nachhaltig zu handeln, ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Klimatische und geopolitische Entwicklungen sowie der exzessive Ressourcenverbrauch stellen unser Ökosystem vor enorme Herausforderungen. Der Europäische Green Deal und Initiativen wie „Fridays for Future“ verdeutlichen, dass nachhaltiges Wirtschaften und Handeln unverzichtbar sind. Die Europäische Kommission hat sich mit dem Ziel, bis 2050 klimaneutral zu werden, ehrgeizige Vorgaben gemacht. Auch im Bildungsbereich ist Nachhaltigkeit längst ein zentrales Thema. Im Rahmen des Erasmus+-Programms gehört sie zu den vier großen Prioritäten und bietet ein breites Spektrum an Möglichkeiten, nachhaltige Praktiken zu fördern. Dabei liegt der Fokus auf einer ganzheitlichen Betrachtung: sozial, ökologisch und ökonomisch. Organisationen und Teilnehmende sind aufgerufen, Umweltfragen in ihre Projekte zu integrieren, nachhaltige Lösungen zu entwickeln und umzusetzen. Die Grundlage vieler nachhaltiger Initiativen bilden die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs), die 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedet wurden. Diese politischen Zielsetzungen auf globaler Ebene sollen bis 2030 umgesetzt werden. Im Einklang damit fordert das Erasmus+-Programm ökologische Verantwortung und bietet praktische Hilfestellungen zur Projektgestaltung. Materialien wie die „10 Gründe für Nachhaltigkeit und Erasmus+“, Tipps zum Green Travel und das Video „Einfach anfangen“ unterstützen Organisationen und Teilnehmende dabei, ihre Projekte nachhaltiger zu gestalten. Die von der Europäischen Kommission entwickelten Implementation Guidelines – Erasmus+ and European Solidarity Corps Green Strategy geben klare Empfehlungen: Von der Reduktion des ökologischen Fußabdrucks bis hin zu spezifischen Hinweisen für eine nachhaltige Projektumsetzung. Die Dynamik, die durch diese Maßnahmen und Initiativen entsteht, soll dazu beitragen, Europa und die Welt ökologisch verantwortungsvoller zu gestalten. Es ist höchste Zeit, einfach anzufangen – lassen Sie sich inspirieren und tragen Sie zur nachhaltigen Zukunft bei! Welche Möglichkeiten bietet Erasmus+? Leitaktion 1: Mobilität von Einzelpersonen Ein besonderes Augenmerk bei der umweltfreundlichen Gestaltung des Erasmus+-Programms gilt den Auslandsaufenthalten. Um die Attraktivität, vermehrt emissionsarme Transportmittel zu nutzen, für Teilnehmende zu steigern, bietet die EU -Kommission verschiedene Fördermöglichkeiten. So konnten bereits im vorherigen Förderprogramm unter bestimmten Bedingungen höhere Reisekosten, beispielsweise wenn eine Zugfahrt dem Flug vorgezogen wird, über die Budgetkategorie „Außergewöhnliche Kosten“ beantragt werden. Mehr anzeigen Weniger anzeigen Was sind Mobilitäten? Voraussetzung hierfür ist, dass die An- und Abreise größtenteils mit emissionsarmen Verkehrsmitteln durchgeführt wird. Zum einen kann aufgrund von eventuellen Mehrkosten durch „grünes“ Reisen eine höhere Reisekostenpauschale beantragt werden. Da umweltfreundliches Reisen oft nicht nur teurer ist, sondern auch länger dauert, können zudem bis zu sechs Reisetage statt den bisherigen zwei Reisetagen für konventionelles Reisen gefördert werden. In der Leitaktion 1, besonders im Rahmen der Akkreditierung, wird das Thema Nachhaltigkeit nicht nur auf umweltfreundliches Reisen reduziert. Darüber hinaus werden Projektträger aufgefordert, das Management von Mobilitätsprojekten nachhaltig zu gestalten und die Teilnehmenden zu nachhaltigem Handeln, vor während und nach des Auslandsaufenthaltes aufzurufen und sie dabei zu unterstützen. Zu den FAQ "Green Travel" Zur Ehrenwörtlichen Erklärung Zur Arbeitshilfe "Nachhaltigkeit in der Mobilitätsberatung" Leitaktion 2: Partnerschaften für Zusammenarbeit In der Leitaktion 2 ermöglichen Kooperationspartnerschaften und kleinere Partnerschafte n die Entwicklung von Kompetenzen in verschiedenen nachhaltigkeitsrelevanten Sektoren. Organisationen der Berufsbildung und der Erwachsenenbildung sollen dementsprechend „grüne“ Strategien und Methoden entwickeln und in ihre Arbeitswelt integrieren. Mehr anzeigen Weniger anzeigen Was sind Partnerschaften? Diese umwelt- und ressourcenschonenden Praktiken können wiederum genutzt werden, um die Ausarbeitung zukunftsorientierte Lernmodule zu unterstützen. Darüber hinaus werden innovative Praktiken gefördert, die Lernende sowie Lehrende dazu befähigen, nachhaltige Handlungsweisen zu erproben und durchzusetzen, die beispielsweise zur Reduzierung von Energieverbrauch oder Abfall beitragen. In diesem Kontext wird von der EU -Kommission eine Transformation vom linearen Wirtschaften zur Kreislaufwirtschaft angestrebt. Auch wird hinterfragt, wie unser Ernährungssystem, welches eine große Wirkung auf die Umwelt und Gesellschaft hat, nachhaltiger gestaltet werden kann. Des Weiteren werden Lösungsansätze zu einem nachhaltigeren Lebensstil in städtischen und ländlichen Regionen angestrebt. Insgesamt soll eine Sensibilisierung für die Themen Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Klimawandel geschaffen werden, indem „grüne“ Projekte gefördert werden, die auf einen gesellschaftlichen Wandel hin zu einer nachhaltigen Welt abzielen. Zentrale Aktionen Bei den „Zentren der beruflichen Exzellenz“ und den „Allianzen für Innovationen“ werden Aktivitäten in einzelnen Wirtschaftssektoren bzw. industriellen Ökosystemen gefördert. Dazu gehören u.a. auch CO2-arme, energieintensive Industrien, Erneuerbare Energien sowie die Automobilwirtschaft und das Transportwesen. Diese Aktion bieten daher auch Möglichkeiten für neue Bildungsmethoden und -ansätze im Bereich der Nachhaltigkeit. Mehr anzeigen Weniger anzeigen Was sind zentrale Aktionen? Die „Jean Monnet“-Aktionen tragen zur Verbreitung von Wissen über Integrationsfragen in der Europäischen Union sowohl in der Hochschulbildung als auch im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung bei. Auch hier kann das Thema Nachhaltigkeit in Europa gefördert werden. Während Auslandspraktika (Leitaktion 1) sowie die Partnerschaften für Zusammenarbeit (Leitaktion 2) jeweils dezentral von den Nationalen Agenturen der am Programm teilnehmenden Staaten durchgeführt werden, werden die Zentren und die Allianzen als sogenannte „Zentrale Aktionen“ in Brüssel durch der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur ( EACEA ) verwaltet. Im Rahmen dieser „Zentralen Aktionen“ werden Finanzhilfen für verschiedene Aktionen bereitgestellt, die darauf abzielen, die Entwicklung und Umsetzung innovativer Bildungskonzepte und den Wissensaustausch in den Bereichen berufliche Bildung, Hochschulen und Unternehmen anzuregen. 10 Gründe für Green Erasmus Mehr anzeigen Weniger anzeigen Green Erasmus ... 1. ... unterstützt den European Green Deal Indem es Bildung, Mobilität und Nachhaltigkeit miteinander verknüpft, trägt Green Erasmus aktiv zur Umsetzung der Ziele des European Green Deal bei. 2. ... integriert grüne Faktoren in Erasmus+-Projekte Die im Rahmen von Green Erasmus erprobten und verbreiteten Lösungen motivieren zum Nachahmen und zeigen Wege auf, wie Mobilitäts- und Bildungsprogramme ökologisch nachhaltig durchgeführt werden können. 3. ... fördert internationale Zusammenarbeit in punkto Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit ist ein globales Thema, das internationale Zusammenarbeit erfordert. Green Erasmus ermöglicht den Austausch von Ideen, Best Practices und Lösungen zwischen verschiedenen Ländern und Kulturen, um gemeinsam an einer nachhaltigen Zukunft zu arbeiten. 4. ... inspiriert und bewegt Menschen zu ökologischem Handeln Mit ökologischen Initiativen und Projekten inspiriert Green Erasmus die Teilnehmenden dazu, sich für Klimaschutz und Teilhabe zu engagieren und damit positive Veränderungen im eigenen Leben und in der Gesellschaft zu bewirken. 5. ... erhöht die Aufmerksamkeit für Verbrauch und Schonung von Ressourcen Green Erasmus sensibilisiert die Projektträger und Teilnehmenden für den Ressourcenverbrauch und fördert einen verantwortungsvollen Umgang mit Wasser, Luft, Energie, Lebensmittel, Rohstoffen usw.. Langfristig kann dies zu einem nachhaltigeren Lebensstil führen und dabei helfen, Kosten einzusparen, aber auch Gesundheit und Wohlbefinden zu erhalten und zu fördern. 6. ... bewahrt eine lebenswerte Welt für kommende Generationen Green Erasmus bietet Gelegenheit, aktiv zu Klimaanpassung, Generationengerechtigkeit und Erhalt der Artenvielfalt beizutragen und diese Werte in das eigene Land zurückzutragen. Durch die Vernetzung in nachhaltigen Bildungsprojekten begegnen die Teilnehmenden aktiv den Herausforderungen des Klimawandels. Sie erfahren Selbstwirksamkeit und erleben Zusammenhalt in vielfältigen Kontexten. 7. ... verstetigt den Wandel durch zukunftsfähige Kompetenzen, Berufsbilder und Curricula Green Erasmus integriert nachhaltige Prinzipien in Bildungsinhalte, Berufsbilder und Lehrpläne und verankert Nachhaltigkeit so langfristig in der Bildungslandschaft. Zugleich helfen neue kreative Lehr- und Lernansätze, komplexe Fragestellungen angemessen zu vermitteln und zu lösen. 8. ... macht Institutionen fit fürs Digitale Die Teilnahme an Green Erasmus kann die digitalen Kompetenzen im Umgang mit innovativen Technologien und Online-Tools stärken. Dies schafft Lernenden neue Zugänge zu Bildungsangeboten, sensibilisiert für den ökologischen Handabdruck der digitalen Technologien und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit von Institutionen und Unternehmen. 9. ... gibt Unternehmen und Start-ups Impulse für die Eroberung neuer Märkte Die Teilnehmenden von Green Erasmus erhalten Einblicke in innovative Geschäftsmodelle und in Marktchancen im Bereich der Nachhaltigkeit. Dies kann zu neuen Geschäftsmöglichkeiten und ökologisch und sozial verträglichem Wachstum führen. 10. ... stärkt Employability und Employer Branding Die Teilnahme an Green Erasmus verbessert die Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden, da sie wertvolle Erfahrungen in den Bereichen Nachhaltigkeit, interkulturelle Kommunikation und Teamarbeit sammeln. Das soziale und ökologische Engagement steigert zudem das Arbeitgeberimage der teilnehmenden Unternehmen. Grüne Ideen für das Projektmanagement Mehr anzeigen Weniger anzeigen Vorbereitungsphase Fragen Sie schon bei der Bedarfsanalyse und/oder der Partnerauswahl ab, ob Ihre Partnerorganisationen grüne Strategien verfolgen. Sensibilisieren Sie Ihre eigene Einrichtung für das Thema ökologische Nachhaltigkeit. Projektstart Legen Sie direkt zu Projektbeginn ressourcenschonende Verfahren fest. Projektkoordinatoren sogen beispielsweise zu Beginn des Projekts dafür: dass eines der Projektziele ein möglichst geringer CO2-Abdruck ist dass das Projekt ökologisch nachhaltig gestaltet wird, z.B. durch eine papierlose Gestaltung (wo möglich und sinnvoll) bei allen beteiligten Partnern dass alle Projektaktivitäten vorab mit einem Co2-Rechner auf ihren Co2-Anteil zu bestimmen und zu evaluieren sind ein nachhaltiges Eventmanagement ( z.B. ISO 20121) oder Umweltmanagementsysteme ( z.B. EMAS) zu nutzen, online statt Papierbewerbungen oder/-anmeldung zu nutzen. Fragen Sie die digitalen Fähigkeiten der Teilnehmenden durch die Partner bereits im Vorfeld ab und bieten Sie - falls nötig - Unterstützung an, damit die Projekte möglichst digital umgesetzt werden können! Sensibilisierung der Teilnehmenden Sensibilisieren Sie die Teilnehmenden bereits vor der Bewerbung oder spätestens mit der Zusage für die Möglichkeit, grün zu reisen. Schaffen Sie bei den Teilnehmenden bereits vor der Mobilität ein Bewusstsein für spezielle Themen der Nachhaltigkeit im Gastland wie z.B. Wasserknappheit in Spanien. Verteilen Sie Beobachtungsbögen an die Teilnehmenden zu Umweltthemen wie z. B. Mülltrennung oder öffentlicher Nahverkehr. Organisationsebene Schließen Sie sich mit anderen Einrichtungen zusammen, um Kapazitäten zu bündeln. Laden Sie eine Expertin/einen Experten ein, anstatt eine Gruppe eigenes Bildungspersonals ins Ausland zu schicken (wenn Incoming förderfähig). Evaluation Evaluieren Sie zum Ende der Laufzeit das Projekt bezüglich der nachhaltigen Praktiken: Was waren die Ziele, wurden diese erreicht? Wie wurden diese erreicht? Was kann in künftigen Projekten besser gemacht werden? Haben Sie Herausforderungen in der nachhaltigen Gestaltung Ihrer Projekte, die Sie mit uns teilen möchten? Schreiben Sie uns: greenerasmus[at]bibb(dot)de Grüne Ideen für das Reisen Mehr anzeigen Weniger anzeigen Vorbereitungsphase Erasmus+ lebt vom persönlichen Austausch der Teilnehmenden in Europa und darüber hinaus. Nicht immer sind dafür Reisen notwendig. Überlegen Sie im Vorfeld, was Sie mit Ihren Partnerorganisationen virtuell klären können. Zudem gibt es auch die Möglichkeit, hybride Treffen zu organisieren. Doch ganz ohne Reisen geht es oft auch nicht. So können Sie Ihre Reisen nachhaltiger gestalten: Wie viele Personen pro Partner sollen zum Treffen anreisen? Sind Kombinationen von Projekttreffen und Trainings möglich, um mehrere Anreisen zu sparen? Wie hoch ist der Co2-Fußabdruck verschiedener Reisemittel genau? Können Projektaufträge oder Lernziele mit nachhaltigem Fokus formuliert werden? Sind hybride Treffen eine Alternative? Kann die Reise statt mit dem Flugzeug mit der Bahn stattfinden? Während der Projektlaufzeit Gibt es bei der Wahl der Verkehrsmittel umweltfreundliche Alternativen (Bus, Bahn, Carsharing etc. )? Können Projekttreffen möglichst bei Partnern stattfinden, die gut mit dem ÖPNV erreichbar sind? Werden Teilnehmende bezüglich nachhaltigem Reisen ( z.B. Bahn statt Flug, geringeres Reisegepäck etc. ) sensibilisiert? Ist ein längerer Aufenthalt sinnvoll und möglich? Gibt es (regionale) Ausgleichsmöglichkeiten wie z.B. Baumpflanz- oder Müllsammelaktionen? Wenn ein Flug unvermeidbar ist, gibt es Direktflüge, um Umstiege zu vermeiden? Ist die Reise wirklich notwendig? Vielleicht erreichen Sie mit einer virtuellen Reise denselben Effekt mit geringerer Emission? Ermitteln Sie den CO2-Abdruck. Das Bewusstsein darüber, was verbraucht wird, unterstützt die Suche nach nachhaltigen Alternativen. Haben Sie Herausforderungen in der nachhaltigen Gestaltung Ihrer Projekte, die Sie mit uns teilen möchten? Schreiben Sie uns: greenerasmus[at]bibb(dot)de Grüne Ideen für die Entwicklung von Bildungsmaterialien Mehr anzeigen Weniger anzeigen Wenn Sie im Rahmen Ihres Projekts Bildungsmaterialien entwickeln, beachten Sie folgende Aspekte: Technische Ausstattung: Sind neue Geräte notwendig oder können z.B. gebrauchte Geräte beschafft werden? Was muss ausgedruckt werden und welches Papier nutzen Sie hierfür? Für bestimmte Zielgruppen ist es ggf. notwendig eine passende Auflage an Materialien als Druckexemplar zur Verfügung zu stellen. Ist es möglich, auch mal offline zu arbeiten, um Energiekosten zu sparen? Können Inhalte graphisch so aufgearbeitet werden, dass sie auch digital genutzt werden können ( z.B. Dateigröße beachten)? Können Produkte über digitale Plattformen zugänglich gemacht werden ( z. B. Erasmus+ project results’ platform oder EPALE )? Können QR-Codes statt Flyer oder Borschüren genutzt werden? Können hybride Veranstaltungen zu Verbreitung durchführt werden, auch um mehr Teilnehmende zu erreichen? Wird die Bewertung der Nachhaltigkeit in die Bewertung der Multiplikatoren und Multiplikatorinnen einbezogen? Kommunizieren Sie über nachhaltiges Reisen auf Social Media, um anderen Reisenden die Optionen einer klimaschonenden Reise zu zeigen? Haben Sie Herausforderungen in der nachhaltigen Gestaltung Ihrer Projekte, die Sie mit uns teilen möchten? Schreiben Sie uns: greenerasmus[at]bibb(dot)de Themencluster Zahlreiche Erasmus+-Projekte greifen das Thema Nachhaltigkeit auf und machen sichtbar, wie vielfältig die Ansätze und Spielarten sind. Diese Bandbreite stellen wir in fünf Clustern vor: Nachhaltigkeit innovativ vermitteln Klimaschutz neu gedacht und praktiziert Transformation sozial und ökologisch begleiten Neue ökologische Lernorte Wirtschaft nachhaltig gestalten Für den schnellen Überblick finden Sie in diesen Clustern regelmäßig neue Ansätze in Steckbriefform. Lassen Sie sich und Ihre Organisation von der Vielfalt grüner Ideen, Lernaktivitäten und Materialien aus der Praxis inspirieren! 1 Klimaschutz neu gedacht und praktiziert Mehr erfahren 2 Nachhaltigkeit innovativ vermitteln Mehr erfahren 3 Transformation sozial und ökologisch begleiten Mehr erfahren 4 Neue ökologische Lernorte Mehr erfahren 5 Wirtschaft nachhaltig gestalten Mehr erfahren Projektbeispiele Vernetzungsangebote Salto Green Sie suchen nach weiteren Ressourcen, um Erasmus+ Projekte nachhaltiger zu gestalten? Auf der Plattform SALTO Green werden Sie fündig. Zur Plattform Agenda Erwachsenenbildung Die europäische Agenda Erwachsenenbildung stärkt die Rolle der Erwachsenenbildung in den beteiligten Ländern. Der digitale Wandel ist einer der Schwerpunkte. Zur Website EPALE Deutschland Auf EPALE , der E-Plattform für Erwachsenenbildung in Europa, wird das Thema Gesundheitskompetenz diskutiert. Lesen Sie die neusten Blog-Einträge – weitere Beiträge sind willkommen. Zu EPALE Weitere Informationsangebote Durchführungsleitlinien Die Durchführungsleitlinien der Europäischen Kommission zur Strategie für ökologischen Wandel und nachhaltige Entwicklung zeigen, wie Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps aktiv zum grünen Übergang beitragen. Sie inspirieren Teilnehmende, Projektträger und Partner dazu, Nachhaltigkeit praktisch umzusetzen – mit Leitlinien, Toolkits und Schulungen für eine nachhaltige Zukunft in Europa. Zu den Leitlinien GreenComp GreenComp ist ein Referenzrahmen für Nachhaltigkeitskompetenzen. Er bietet eine gemeinsame Grundlage für Lernende und eine Anleitung für Lehrende und fördert eine einvernehmliche Definition dessen, was Nachhaltigkeit als Kompetenz beinhaltet. Zum Kompetenzrahmen Ratsempfehlung Mit der Empfehlung Lernen für den Grünen Wandel und die nachhaltige Entwicklung unterstützt der Europäische Rat seine Mitgliedsstaaten bei der Förderung von Bildungseinrichtungen und Unternehmen, die Kompetenzen in den Bereichen Klimawandel, Umweltschutz und Nachhaltigkeit vermitteln. Diese Empfehlung steht im Einklang mit der UNESCO-Roadmap „Bildung für nachhaltige Entwicklung 2030“. Zum Dokument Bildung für nachhaltige Entwicklung Das Ziel des Nationalen Aktionsplans Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) ist es Nachhaltigkeit systematisch in allen Bereichen des Bildungssystems zu verankern. Der Plan leistet einen Beitrag zum UNESCO-Weltaktionsprogramm und verfolgt das Ziel, nachhaltige Kompetenzen in der Gesellschaft zu stärken. Zum Portal European Green Deal Der Aktionsplan der Europäischen Kommission widmet dem Thema Nachhaltigkeit eine besondere Aufmerksamkeit. Das ambitionierte Ziel dieser Initiative ist eine wettbewerbsfähige und ressourceneffiziente Wachstumsstrategie, die gerecht und inklusiv gestaltet ist. Bis 2050 soll die Europäische Union klimaneutral werden, das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung entkoppelt Zur Website The Green Deal Industrial Plan Er zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu stärken und sie auf nachhaltige Innovationen auszurichten. Gefördert werden Schlüsseltechnologien wie erneuerbare Energien, Wasserstofftechnologie, Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Mobilität. Bildung nimmt hierbei eine Schlüsselrolle ein: Investitionen in die Qualifizierung von Arbeitskräften und die Entwicklung neuer Kompetenzen sind maßgeblich für eine erfolgreiche grüne Transformation. Zur Website Publikationen Benötigen Sie weitere Hilfe? Kontakt aufnehmen Wir sind für Sie da Satiye Sarigöz (Beauftragte für Nachhaltigkeit | Partnerschaften) Mail: greenerasmus[at]bibb(dot)de …
[…] Mobilitätsrechner Der Mobilitätsrechner ist ein Tool mit dem Sie vor der Antragstellung die Erasmus+-Förderzuschüsse Ihres Mobilitätsprojektes für Lernende sowie für Personal in der Berufs- oder Erwachsenenbildung kalkulieren können. Der Rechner ermittelt die Förderzuschüsse für Aufenthalt, Fahrtkosten und Organisation des Mobilitätsprojektes. Diese richten sich nach dem Zielland, der Distanz zum Zielland und der Anzahl der Teilnehmenden sowie nach dem Antragsjahr, in dem ein Projekt beantragt wird. Wie funktioniert der Mobilitätsrechner? Das Formular für den Mobilitätsrechner besteht aus vier Stufen. Wenn Sie auf das Symbol „i“ klicken, erhalten Sie weitere Hinweise zu einem Feld. Änderungen sind vorbehalten, Abweichungen möglich. Maßgeblich sind die national veröffentlichten Fördersätze für die jeweiligen Antragsjahre. Zur Gesamtberechnung Ihres Mobilitätsprojektes können weitere Kostenarten hinzukommen. Bitte beachten Sie hierzu die unten stehenden Hinweise. Antragsrunde Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder. Antragsrunde * 2026 weiter Hinweise zu weiteren Kostenarten Die Hinweise gelten für die Antragsrunde 2026 Sprachliche Unterstützung Für Sprachen oder Sprachniveaus, zu denen die Europäische Kommission keine Schulungen in ihrem Online Language Support (OLS) anbietet, erhalten Sie 150 Euro Förderung (Linguistic Support). Dies erhalten Sie ebenfalls für Lernende, die eine langfristige Mobilität durchführen (ab 90 Tagen in der Berufsbildung und ab 30 Tagen in der Erwachsenenbildung) sowie für Teilnehmende mit Schwierigkeiten im Spracherwerb. Inklusion Für alle Teilnehmende mit geringeren Chancen gibt es eine um 125 Euro erhöhte Organisationspauschale. Zu der Inklusionsunterstützung zählt ebenfalls die flexible Anerkennung von entstehenden Kosten zur Ermöglichung eines inklusiven Aufenthaltes. Green Travel Bei Verwendung von emissionsarmen Fortbewegungsmitteln wie Bus oder Bahn erhalten Sie eine höhere Förderung und können sich mehr An- und Abreisetage anrechnen lassen. Kursgebühren für Personal Für die Teilnahme an einer Schulung oder Fortbildung können pro Teilnehmenden 80 Euro pro Tag beantragt werden. Organisationsmittel Bei den Aktivitätsarten, bei denen Sie 350 Euro pro Person für die Organisation der Mobilität erhalten, reduziert sich die Pauschale ab dem 101. Teilnehmenden auf 200 Euro pro Person . Weitere Informationen für die Antragsrunde 2026 können Sie dem aktuellen Programmleitfaden entnehmen. Zum Leitfaden Benötigen Sie weitere Hilfe? Kontakt Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an. Mail: na(at)bibb.de Tel : 0228 107 - 1672 Hotline -Zeiten: Mo | Di | Do | Fr : 09:30 – 15:00 Uhr, Mi : 09:30 bis 12:00 Uhr, Fr : 09:30 bis 13:00 Uhr …
[…] Kontakt Haben Sie Fragen zur Erasmus+Förderung oder Antragstellung? Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie ein allgemeines Anliegen? Dann nutzen Sie unser Kontaktformular oder die unten angegebenen Kontaktmöglichkeiten, um uns zu erreichen. Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichneten Felder aus, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können. Adresse Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung Friedrich-Ebert-Allee 114-116 53113 Bonn Fon: 0228 107 1608 Mail: na[at]bibb(dot)de Mo | Di | Do : 09:30 bis 15:00 Uhr Mi : 9:30 bis 12:00 Uhr Fr : 9:30 bis 13 Uhr In dringenden Notfällen können Sie uns auch außerhalb der Hotline-Zeiten kontaktieren. Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen. Postadresse Nationale Agentur beim BIBB Postfach 201264 53142 Bonn Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz (Whistleblowing) Durch das Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) vom 31.05.2023 ist die Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung ( NA beim BIBB ) als Bundesbehörde gesetzlich dazu verpflichtet, ein internes Hinweisgeberschutzsystem einzurichten und zu betreiben. Die NA beim BIBB hat hierfür eine interne Meldestelle eingerichtet. Ziel der gesetzlichen Neuregelung ist es, Personen (sog. hinweisgebende Personen, umgangssprachlich auch Whistleblowerinnen oder Whistleblower), die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis von Verstößen erlangt haben, einen besonderen gesetzlichen Schutz zu gewähren. Hinweisgebende Personen sollen unter bestimmten Voraussetzungen Informationen über Verstöße melden können, ohne hierdurch Repressalien befürchten zu müssen (§ 36 Abs. 1 HinSchG). Interne Meldestelle Die interne Meldestelle der NA beim BIBB steht neben seinen Beschäftigten solchen natürlichen Personen offen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten mit dem BIBB in Kontakt stehen. Hierzu gehören Personen, die für das BIBB als Selbstständige, Auftragnehmer, Unterauftragnehmer oder Lieferanten arbeiten oder deren Beschäftigtenverhältnis zwischenzeitlich beendet wurde. Ihre Meldungen können helfen, Verstöße aufzudecken, zu ahnden und zukünftig zu verhindern. Sie erreichen die interne Meldestelle per Email an meldestelle[at]bibb(dot)de . Ihre Meldung muss Ihre Identität erkennen lassen. Es ist sichergestellt, dass mit Ihren Meldungen entsprechend der Vorgaben des HinSchG vertraulich umgegangen wird und nur die für die Bearbeitung zuständigen Personen auf Ihre Meldungen zugreifen können. Auf Ihr Ersuchen kann auch eine persönliche Zusammenkunft durchgeführt werden. Datenschutz Die interne Meldestelle verarbeitet personenbezogene Daten – einschließlich deren Austausch oder Übermittlung – im Einklang mit der Verordnung ( EU ) 2016/679 und der Richtlinie ( EU ) 2016/680 sowie mit nationalem Datenschutzrecht. Auf § 10 HinSchG sowie die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), welche hier abgerufen werden können, wird ausdrücklich verwiesen. Externe Meldestellen Neben der NA beim BIBB -internen Meldestelle sind weitere sog. externe Meldestellen beim Bundesamt für Justiz , beim Bundeskartellamt und bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht eingerichtet worden. Ihnen steht ein Wahlrecht zu, ob Sie Ihre Informationen über Verstöße der internen Meldestelle oder einer externen Meldestelle melden möchten. Darüber hinaus bestehen Meldekanäle auf europäischer Ebene wie etwa bei der Europäischen Kommission oder dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF). EU -Meldestellen Europäische Kommission Whistleblower - European Commission Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) Fraud Notification System (OLAF) Hier geht es zur BIBB internen Meldestelle. Zur Meldestelle Datenschutzhinweis zum Hinweisgeberschutzgesetz Informationen zur Verarbeitung ihrer Daten Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Bundesinstitut für Berufsbildung ( BIBB ) im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sowie die Ihnen daraus entstehenden Rechte möchten wir Sie im Folgenden informieren. Ziel der gesetzlichen Neuregelung ist es, Personen (sog. hinweisgebende Personen, umgangssprachlich auch Whistleblowerinnen oder Whistleblower), die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis von Verstößen erlangt haben, einen besonderen gesetzlichen Schutz zu gewähren. Hinweisgebende Personen sollen unter bestimmten Voraussetzungen Informationen über Verstöße melden können, ohne hierdurch Repressalien befürchten zu müssen (§ 36 Abs. 1 HinSchG). 1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und wer ist Datenschutzbeauftragte? Die interne Meldestelle wird in Referat Z3 – Recht/Organisationsentwicklung/Büro Hauptausschuss eingerichtet. Mit der Wahrnehmung der Aufgaben der internen Meldestelle werden die in Referat Z3 tätigen Volljuristinnen und -juristen betraut. Die Datenschutzbeauftragte des BIBB ist Frau Fischer-Peters (Datenschutz@bibb.de; 0228 107 2237). 2. Welche personenbezogenen Daten liegen uns von Ihnen vor und woher stammen sie? Bei Abgabe einer Meldung gehören zu den verarbeiteten personenbezogenen Daten Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse sowie die Daten, die Sie uns im Rahmen Ihrer Meldung mitteilen. 3. Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden Daten verarbeitet? Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zum Zwecke der Bearbeitung Ihrer Meldung nach §§ 17, 18 HinSchG (u.a. Prüfung der Meldevoraussetzungen, Ergreifen von Folgemaßnahmen, Information und Rückmeldung über die weiteren Maßnahmen). Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Ihre bei der Meldung erteilte Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO sowie Art. 6 Abs 1 e DSGVO i.V.m. § 10 HinSchG (Erfüllung der in den §§ 13 und 24 HinSchG bezeichneten Aufgaben). Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten durch die Meldestelle ist nur zulässig, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beachten wir die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die der DSGVO sowie des BDSG . 4. Wie lange werden Ihre Daten gesichert? Ihre Daten werden gemäß § 11 Abs. 5 HinSchG drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Um die Anforderungen nach dem HinSchG oder anderen Rechtsvorschriften zu erfüllen, können die Daten länger gespeichert werden, sofern dies erforderlich und verhältnismäßig ist. 5. Wer bekommt Ihre Daten? Ihre personenbezogenen Daten erhalten die unter Zi. 1 aufgeführten, mit der Wahrnehmung der Aufgaben der internen Meldestelle betrauten Personen. Ihre Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung grundsätzlich nicht weitergegeben. In Ausnahmefällen können Ihre personenbezogenen Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder Auskunftsansprüchen Dritter offengelegt werden. Das gilt insbesondere gemäß § 9 Abs. 1 HinSchG, wenn Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße melden (Falschmeldung), gemäß § 9 Abs. 2 HinSchG z.B. in Strafverfahren auf Verlangen von Strafverfolgungsbehörden, gemäß § 9 Abs. 3 HinSchG, wenn die Weitergabe für Folgemaßnahmen erforderlich ist und Sie zuvor in die Weitergabe eingewilligt haben oder im Rahmen eines Auskunftsersuchens nach Art. 15 DSGVO oder zur Erfüllung der Informationspflichten nach Art. 13, 14 DSGVO. Hier können die Daten ggf. an die betroffene Person weitergegeben werden, sofern nicht beispielsweise der Schutz der Rechte und Freiheiten Ihrer Person entgegensteht. 6. Welche Rechte haben Sie als betroffene Person? Art. 15 bis 22 DSGVO gewähren Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Widerspruch (Art. 21 DSGVO) sowie Übertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Erfolgt die Datenverarbeitung aufgrund einer von Ihnen erteilten Einwilligung, so ist sie für die Zukunft jederzeit widerruflich. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bis zum Widerruf bleibt unberührt. Bitte wenden Sie sich zur Geltendmachung der genannten Rechte an die Datenschutzbeauftragte des BIBB (siehe Punkt 1.). 7. Wo können Sie sich beschweren? Sie können sich mit einer Beschwerde an die Datenschutzbeauftragte des BIBB (Kontaktdaten s.o. Zi. 1 dieses Schreibens) oder an den/die Bundesbeauftragte/n für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI, Graurheindorfer Str. 153, 53117 Bonn, bfdi.bund.de, 0228 997799-0) wenden. 8. Werden Ihre Daten an ein Drittland übermittelt? Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte außerhalb des Geltungsbereichs der DSGVO. 9. Sind Sie verpflichtet, Ihre Daten bereitzustellen? Es steht Ihnen frei, der Meldestelle Ihre Daten im Rahmen einer Meldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz bereit zu stellen. Eine Meldung ohne Erkennbarkeit Ihrer Identität ist nicht möglich. 10. Inwieweit finden automatisierte Einzelfallentscheidungen oder Maßnahmen zum Profiling statt? Wir nutzen Ihre personenbezogenen Daten nicht für automatisierte Verarbeitungsprozesse zur Herbeiführung einer Entscheidung. Für Fragen stehen Ihnen die Ansprechpersonen der internen Meldestelle (meldestelle @bibb.de) und die Datenschutzbeauftragte (siehe Punkt 1.) …
[…] Nutzerbeirat Der Nutzerbeirat ist das Sprachrohr der Projektträger und die Schnittstelle zur NA beim BIBB . Er gibt Organisationen der Berufs- und Erwachsenenbildung eine Stimme und bündelt ihr Feedback, ihre Erfahrungen und Wünsche für die Weiterentwicklung der Serviceleistungen der Nationalen Agentur beim BIBB . Der Nutzerbeirat soll als ein strukturiertes Dialogangebot zwischen der NA beim BIBB und den Projektträgern die konstruktive und kundenorientierte Weiterentwicklung der Dienstleistungen unterstützen. Er dient als nationaler Resonanzboden des Programms Erasmus+ und gibt allen Organisationen der Berufsbildung und Erwachsenenbildung in Deutschland die Möglichkeit, ohne formalen Aufwand eigene Einschätzungen und Rückmeldungen zu den Dienstleistungen der Nationalen Agentur zu artikulieren oder Kritik und Wünsche für die Zukunft zu äußern. Die Mitglieder des Nutzerbeirats sammeln die eingehenden Stimmen und stellen diese auf den regulären Sitzungen zur Diskussion. Auf der Jahreskonferenz Ende September 2024 hat sich der neue Nutzerbeirat der Jahre 2024 bis 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt. Neuwahlen des Nutzerbeirats 2026 Ab September 2026 starten die Neuwahlen des Nutzerbeirats in einem zweistufigen Verfahren : Bewerbungsphase (September–Oktober 2026): Vertreter und Vertreterinnen von Organisationen mit einer Finanzhilfevereinbarung bis mindestens 31.03.2028 können sich als Kandidaten bewerben. Einen offiziellen Aufruf versenden wir im September 2026. Wahlphase (Januar–Februar 2027): Alle Organisationen mit einer laufenden Finanzhilfevereinbarung zu diesem Zeitpunkt sind wahlberechtigt. Die Wahl erfolgt online – alle Projektträger erhalten rechtzeitig die notwendigen Informationen per Schreiben. Weitere Informationen über die Aufgaben des Nutzerbeirats und zu dem Wahlverfahren (PDF) Die Mitglieder Der Nutzerbeirat trifft sich ca. zweimal im Jahr in Bonn. Die Sprecherin des Nutzerbeirats Eva -Lisa Finzi vom Institut für Internationale Kommunikation e.V. in Düsseldorf und ihr Stellvertreter Andreas Steck von der Humpis-Schule Ravensburg sammeln eingehende Themen und setzen diese auf die Tagesordnung der einzelnen Treffen. Sophia Bickhardt weltgewandt. Institut für interkulturelle politische Bildung e.V. ( KA2 ADU ) Berlin E-Mail senden Peter Dohmen WESTDEUTSCHER HANDWERKSKAMMERTAG e.V. ( KA2 ADU ) Düsseldorf E-Mail senden Eva-Lisa Finzi Institut für Internationale Kommunikation e.V. ( KA1 ADU ) Düsseldorf E-Mail senden Andreas Heidenreich Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung - Arbeitsbereich Erasmus+ Berufsbildung ( KA1 VET ) München E-Mail senden Andreas Koth Internationaler Bund (IB) ( KA2 VET ) Dresden E-Mail senden Ursula Lieb Staatliches Berufliches Schulzentrum Kronach ( KA1 VET ) Kronach E-Mail senden Martin Lörcks Hans-Sachs-Berufskolleg ( KA2 VET ) Oberhausen E-Mail senden Andrea Lüftner Stadt Nürnberg Bildungscampus Bildungszentrum ( VHS ) ( KA1 ADU ) Nürnberg E-Mail senden Thorsten Noelle Bezirksregierung Köln Dezernat 45 - EU -Geschäftsstelle, ( KA1 VET ) Köln E-Mail senden Andreas Steck Humpis-Schule Ravensburg ( KA1 VET ) Ravensburg E-Mail senden Günter Willmann Berufsbildende Schulen des Landkreises Osnabrück-Brinkstraße ( KA1 VET ) Osnabrück E-Mail senden Protokolle und Stellungnahmen Nutzerbeirat 2024-2026 Protokoll vom 11.03.2026 Protokoll vom 19.11.2025 Protokoll vom 26.03.2025 Anlagen zum Protokoll vom 26.03.2025 Geschäftsordnung Geschäftsordnung des Nutzerbeirats 2024-2026 Nutzerbeirat 2022-2024 Protokoll vom 03.12.2024 Protokoll vom 21.02.2024 Protokoll vom 26.09.2023 Stellungnahmen Stellungnahme Dubious Actors Stellungnahme zum Programmvorschlag der Europäischen Kommission Teilnahme-Barrieren von Projektträgern an KA1-Aktivitäten in der Erwachsenenbildung Nutzerbeirat | 02.04.2024 Projektträger | 2023 Nutzerbeirat | 26.05.2023 Nutzerbeirat | 26.05.2023 (Englisch) …