[…] Stand: 17.02.2026 1 © NA beim BIBB, Arbeitsbeziehungen im Programm Erasmus+ 2021-2027 Informationspapier für akkreditierte Einrichtungen Förderfähige Teilnehmende und ihre Beziehungen zur entsendenden Einrichtung im Erasmus+ Programm (2021-2027) 1. Die Zielgruppe „Lernende in der Berufsbildung“ Zu den förderfähigen Teilnehmenden zählen Lernende und Auszubildende in der nicht tertiären beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie Absolvent/-innen dieser Bildungsgänge bis zu 12 Monaten nach Abschluss. Eine detailliertere Auflistung der Teilzielgruppen finden Sie hier. Im Folgenden geben wir einige Hinweise und Informationen, die für die Entsendung von Lernenden im Programm Erasmus+ relevant sind. 1.1. Entsendung von eigenen und externen Lernenden Der Programmleitfaden macht keine Vorgaben hinsichtlich der Beziehung zwischen den Lernenden und der entsendenden Einrichtung1. Grundsätzlich geht das Erasmus+ Programm davon aus, dass Einrichtungen eigene Lernende entsenden. Wenn Einrichtungen Lernende anderer Einrichtungen mitnehmen möchten, sind sie für die gesamte Durchführung der Mobilitätsaktivitäten verantwortlich. Diese Verantwortung kann nicht an eine andere Einrichtung übertragen werden. Die Auswahl der Teilnehmenden muss durch die begünstigte Einrichtung selbst durchgeführt werden. Bei anderen praktischen Aspekten der Durchführung wie z. B. der Vor- und Nachbereitung der Teilnehmenden kann die begünstigte Einrichtung Beratung, Unterstützung oder Dienstleistungen durch andere Organisationen in Anspruch nehmen, solange sie die Kontrolle über Inhalt, Qualität und Ergebnisse der Maßnahmen behält. Wenn der Wunsch besteht, die Aktivitäten dauerhaft in Kooperation mit anderen Einrichtungen durchzuführen, ist es erforderlich, sich als Konsortium akkreditieren zu lassen. Es gibt verschiedene Konsortialtypen. Der für ihre Einrichtung zutreffende Konsortialtyp ist beim Ausfüllen des Akkreditierungsantrags auszuwählen. So sind z. B. Behörden und kommunale Selbstverwaltungen, die für die Schulaufsicht oder die Schulträgerschaft zuständig sind, angehalten, mit den ihnen zugeordneten Schulen ein Konsortium zu bilden, wenn sie Lernende dieser Schulen entsenden und dabei Aufgaben der Durchführung dauerhaft (s. o.) an die Schulen delegieren wollen. 1.2. Zugang von Unternehmen und ihren Auszubildenden Unternehmen sind eine zentrale Säule des Berufsbildungssystems in Deutschland. Um die Beteiligung von Unternehmen am Erasmus+ Programm zu ermöglichen, können deren Auszubildende von deren zuständigen Stellen und Arbeitgeber- oder Branchenverbänden als eigene Teilnehmende entsandt werden. Die Voraussetzung ist, dass das Unternehmen Mitglied bei der entsendenden Kammer, dem Arbeitgeber- oder dem Branchenverband ist. 1.3. Poolplätze Es gibt weiterhin Poolplätze, die bundesweit individuellen Zugang zum Programm für Lernende ermöglichen. Für sie gelten ergänzend diese Qualitätskriterien. 1 Eine Ausnahme bildet die Aktivitätsart „Gruppenmobilitäten“. Hier dürfen nur eigene Lernende entsendet werden, s. Informationspapier zu Gruppenmobilitäten. https://www.na-bibb.de/informieren/mobilitaet https://na-bibb.atlassian.net/wiki/spaces/KA1/pages/140279845/6+Pool-Projekte https://na-bibb.atlassian.net/wiki/spaces/KA1/pages/92442812/4+Relevante+Tools+Leitf+den+Wissensquellen#Weitere-Informationen%2C-die-Ihnen-bei-der-Durchf%C3%BChrung-helfen-k%C3%B6nnen Stand: 17.02.2026 2 © NA beim BIBB, Arbeitsbeziehungen im Programm Erasmus+ 2021-2027 2. Die Zielgruppe „Personal in der Berufsbildung“ Durch die Umstellung von einer Förderung von Einzelprojekten auf die Akkreditierung von Einrichtungen unterstreicht die EU-Kommission ihr Ziel, mit Hilfe des Programms Erasmus+ die Internationalisierung von Bildungseinrichtungen gezielt zu unterstützen. Die Mobilität von Personal soll damit noch stärker als bisher auf Ebene der Einrichtungen wirken. Zu den förderfähigen Teilnehmenden zählen neben Lehrkräften und Ausbilder/-innen auch nicht lehrende Expert/-innen, die in der nicht-tertiären beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig sind. Beispiele für förderfähig Personen der Zielgruppe „Personal“ finden Sie hier. 2.1. Beziehung zwischen dem Personal und der Einrichtung Grundsätzlich sollen Mobilitätsaktivitäten im Programm Erasmus+ dazu genutzt werden, Personal zu entsenden, das in der entsendenden Organisation, d. h. in der akkreditierten Einrichtung oder bei den Partnern in ihrem Mobilitätskonsortium, tätig ist. Laut Programmleitfaden kann eine Einrichtung auch externes Personal entsenden, wenn die betreffenden Personen „regelmäßig mit [der entsendenden Organisation] zusammenarbeiten, um die Durchführung ihrer Kernaufgaben zu unterstützen“ (Programmleitfaden Version 2 (2021): 8.4.2021, S. 87). Diese direkte Arbeitsbeziehung kann bei Bedarf beispielsweise über einen Arbeitsvertrag oder Honorarvertrag nachgewiesen werden oder anhand einer Aufgabenbeschreibung, die den Beitrag des/der Teilnehmenden zu den Kernaufgaben der entsendenden Einrichtung erläutert. 2.2. Beziehungen zwischen Einrichtungen Darüber hinaus ist es in Deutschland möglich, Personal aus Einrichtungen zu entsenden, zu denen die entsendende Einrichtung eine regelmäßige Arbeitsbeziehung pflegt. Hierfür gelten folgende Bedingungen: 1. Die Arbeitsbeziehung besteht zwischen Organisationen innerhalb einer Organisationsstruktur in einer direkten, vertikalen Richtung von der übergeordneten Einrichtung zu den Mitglieds- oder untergeordneten Einrichtungen. Neben der Mitgliedschaft muss zusätzlich eine regelmäßige fachliche Zusammenarbeit zu Themen der Berufsbildung nachweisbar sein. Die formale Struktur der Beziehungen und die fachlich-inhaltliche Verbindung der Organisationen zueinander müssen bei der Antragstellung dokumentiert werden und nachweisbar sein. Bitte informieren Sie sich bei der NA beim BIBB, welche Art des Nachweises in Ihrem Fall notwendig bzw. ausreichend ist. Beispiele hierfür können die Beziehung eines Dachverbands zu seinen Mitgliedseinrichtungen oder die Beziehung von einem Branchenverband zu seinen Mitgliedsunternehmen sein. Im schulischen Bereich besteht eine solche Beziehung zwischen der für das Personal an beruflichen Schulen und insbesondere für dessen Fortbildung zuständige Stelle und den Schulen in ihrem unmittelbaren Verantwortungsbereich. 2. Lernortkooperation in der Berufsbildung: Aufgrund der spezifischen Form der Berufsbildung in Deutschland wird grundsätzlich von einer Arbeitsbeziehung zwischen einer Teilzeitberufsschule und den Ausbildungsunternehmen der Auszubildenden ausgegangen. https://www.na-bibb.de/informieren/mobilitaet Stand: 17.02.2026 3 © NA beim BIBB, Arbeitsbeziehungen im Programm Erasmus+ 2021-2027 Die Nationale Agentur behält es sich vor, in Stichproben die Arbeitsbeziehung zu prüfen. 2.3. Regelungen für Mobilitätskonsortien Auf horizontaler Ebene wird eine Kooperation durch ein Mobilitätskonsortium ermöglicht. Im Rahmen einer Akkreditierung als Konsortium mit mehreren Einrichtungen ist es möglich, Personal von allen Konsortialpartnern zu entsenden. Die genannten Bedingungen gelten sowohl für den Koordinator des Konsortiums als auch für jedes der Konsortialmitglieder. Bevor Sie mit der konkreten Planung eines Akkreditierungsantrags bzw. von Mobilitäts- Aktivitäten im Programm Erasmus+ beginnen, können Sie sich individuell von der NA beim BIBB beraten lassen. Unsere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier. Hierbei kann auch besprochen werden, ob Ihre Arbeitsbeziehung zu den Einrichtungen, aus denen Sie Personal entsenden möchten, den Vorgaben des Programms entsprechen. https://na-bibb.atlassian.net/wiki/spaces/KA1/pages/96665604/5+Kontakt …
[…] Stand: 17.02.2026 1 © NA beim BIBB, Arbeitsbeziehungen im Programm Erasmus+ 2021-2027 Informationspapier für akkreditierte Einrichtungen Förderfähige Teilnehmende und ihre Beziehungen zur entsendenden Einrichtung im Erasmus+ Programm (2021-2027) 1. Die Zielgruppe „Lernende in der Berufsbildung“ Zu den förderfähigen Teilnehmenden zählen Lernende und Auszubildende in der nicht tertiären beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie Absolvent/-innen dieser Bildungsgänge bis zu 12 Monaten nach Abschluss. Eine detailliertere Auflistung der Teilzielgruppen finden Sie hier. Im Folgenden geben wir einige Hinweise und Informationen, die für die Entsendung von Lernenden im Programm Erasmus+ relevant sind. 1.1. Entsendung von eigenen und externen Lernenden Der Programmleitfaden macht keine Vorgaben hinsichtlich der Beziehung zwischen den Lernenden und der entsendenden Einrichtung1. Grundsätzlich geht das Erasmus+ Programm davon aus, dass Einrichtungen eigene Lernende entsenden. Wenn Einrichtungen Lernende anderer Einrichtungen mitnehmen möchten, sind sie für die gesamte Durchführung der Mobilitätsaktivitäten verantwortlich. Diese Verantwortung kann nicht an eine andere Einrichtung übertragen werden. Die Auswahl der Teilnehmenden muss durch die begünstigte Einrichtung selbst durchgeführt werden. Bei anderen praktischen Aspekten der Durchführung wie z. B. der Vor- und Nachbereitung der Teilnehmenden kann die begünstigte Einrichtung Beratung, Unterstützung oder Dienstleistungen durch andere Organisationen in Anspruch nehmen, solange sie die Kontrolle über Inhalt, Qualität und Ergebnisse der Maßnahmen behält. Wenn der Wunsch besteht, die Aktivitäten dauerhaft in Kooperation mit anderen Einrichtungen durchzuführen, ist es erforderlich, sich als Konsortium akkreditieren zu lassen. Es gibt verschiedene Konsortialtypen. Der für ihre Einrichtung zutreffende Konsortialtyp ist beim Ausfüllen des Akkreditierungsantrags auszuwählen. So sind z. B. Behörden und kommunale Selbstverwaltungen, die für die Schulaufsicht oder die Schulträgerschaft zuständig sind, angehalten, mit den ihnen zugeordneten Schulen ein Konsortium zu bilden, wenn sie Lernende dieser Schulen entsenden und dabei Aufgaben der Durchführung dauerhaft (s. o.) an die Schulen delegieren wollen. 1.2. Zugang von Unternehmen und ihren Auszubildenden Unternehmen sind eine zentrale Säule des Berufsbildungssystems in Deutschland. Um die Beteiligung von Unternehmen am Erasmus+ Programm zu ermöglichen, können deren Auszubildende von deren zuständigen Stellen und Arbeitgeber- oder Branchenverbänden als eigene Teilnehmende entsandt werden. Die Voraussetzung ist, dass das Unternehmen Mitglied bei der entsendenden Kammer, dem Arbeitgeber- oder dem Branchenverband ist. 1.3. Poolplätze Es gibt weiterhin Poolplätze, die bundesweit individuellen Zugang zum Programm für Lernende ermöglichen. Für sie gelten ergänzend diese Qualitätskriterien. 1 Eine Ausnahme bildet die Aktivitätsart „Gruppenmobilitäten“. Hier dürfen nur eigene Lernende entsendet werden, s. Informationspapier zu Gruppenmobilitäten. https://www.na-bibb.de/informieren/mobilitaet https://na-bibb.atlassian.net/wiki/spaces/KA1/pages/140279845/6+Pool-Projekte https://na-bibb.atlassian.net/wiki/spaces/KA1/pages/92442812/4+Relevante+Tools+Leitf+den+Wissensquellen#Weitere-Informationen%2C-die-Ihnen-bei-der-Durchf%C3%BChrung-helfen-k%C3%B6nnen Stand: 17.02.2026 2 © NA beim BIBB, Arbeitsbeziehungen im Programm Erasmus+ 2021-2027 2. Die Zielgruppe „Personal in der Berufsbildung“ Durch die Umstellung von einer Förderung von Einzelprojekten auf die Akkreditierung von Einrichtungen unterstreicht die EU-Kommission ihr Ziel, mit Hilfe des Programms Erasmus+ die Internationalisierung von Bildungseinrichtungen gezielt zu unterstützen. Die Mobilität von Personal soll damit noch stärker als bisher auf Ebene der Einrichtungen wirken. Zu den förderfähigen Teilnehmenden zählen neben Lehrkräften und Ausbilder/-innen auch nicht lehrende Expert/-innen, die in der nicht-tertiären beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig sind. Beispiele für förderfähig Personen der Zielgruppe „Personal“ finden Sie hier. 2.1. Beziehung zwischen dem Personal und der Einrichtung Grundsätzlich sollen Mobilitätsaktivitäten im Programm Erasmus+ dazu genutzt werden, Personal zu entsenden, das in der entsendenden Organisation, d. h. in der akkreditierten Einrichtung oder bei den Partnern in ihrem Mobilitätskonsortium, tätig ist. Laut Programmleitfaden kann eine Einrichtung auch externes Personal entsenden, wenn die betreffenden Personen „regelmäßig mit [der entsendenden Organisation] zusammenarbeiten, um die Durchführung ihrer Kernaufgaben zu unterstützen“ (Programmleitfaden Version 2 (2021): 8.4.2021, S. 87). Diese direkte Arbeitsbeziehung kann bei Bedarf beispielsweise über einen Arbeitsvertrag oder Honorarvertrag nachgewiesen werden oder anhand einer Aufgabenbeschreibung, die den Beitrag des/der Teilnehmenden zu den Kernaufgaben der entsendenden Einrichtung erläutert. 2.2. Beziehungen zwischen Einrichtungen Darüber hinaus ist es in Deutschland möglich, Personal aus Einrichtungen zu entsenden, zu denen die entsendende Einrichtung eine regelmäßige Arbeitsbeziehung pflegt. Hierfür gelten folgende Bedingungen: 1. Die Arbeitsbeziehung besteht zwischen Organisationen innerhalb einer Organisationsstruktur in einer direkten, vertikalen Richtung von der übergeordneten Einrichtung zu den Mitglieds- oder untergeordneten Einrichtungen. Neben der Mitgliedschaft muss zusätzlich eine regelmäßige fachliche Zusammenarbeit zu Themen der Berufsbildung nachweisbar sein. Die formale Struktur der Beziehungen und die fachlich-inhaltliche Verbindung der Organisationen zueinander müssen bei der Antragstellung dokumentiert werden und nachweisbar sein. Bitte informieren Sie sich bei der NA beim BIBB, welche Art des Nachweises in Ihrem Fall notwendig bzw. ausreichend ist. Beispiele hierfür können die Beziehung eines Dachverbands zu seinen Mitgliedseinrichtungen oder die Beziehung von einem Branchenverband zu seinen Mitgliedsunternehmen sein. Im schulischen Bereich besteht eine solche Beziehung zwischen der für das Personal an beruflichen Schulen und insbesondere für dessen Fortbildung zuständige Stelle und den Schulen in ihrem unmittelbaren Verantwortungsbereich. 2. Lernortkooperation in der Berufsbildung: Aufgrund der spezifischen Form der Berufsbildung in Deutschland wird grundsätzlich von einer Arbeitsbeziehung zwischen einer Teilzeitberufsschule und den Ausbildungsunternehmen der Auszubildenden ausgegangen. https://www.na-bibb.de/informieren/mobilitaet Stand: 17.02.2026 3 © NA beim BIBB, Arbeitsbeziehungen im Programm Erasmus+ 2021-2027 Die Nationale Agentur behält es sich vor, in Stichproben die Arbeitsbeziehung zu prüfen. 2.3. Regelungen für Mobilitätskonsortien Auf horizontaler Ebene wird eine Kooperation durch ein Mobilitätskonsortium ermöglicht. Im Rahmen einer Akkreditierung als Konsortium mit mehreren Einrichtungen ist es möglich, Personal von allen Konsortialpartnern zu entsenden. Die genannten Bedingungen gelten sowohl für den Koordinator des Konsortiums als auch für jedes der Konsortialmitglieder. Bevor Sie mit der konkreten Planung eines Akkreditierungsantrags bzw. von Mobilitäts- Aktivitäten im Programm Erasmus+ beginnen, können Sie sich individuell von der NA beim BIBB beraten lassen. Unsere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier. Hierbei kann auch besprochen werden, ob Ihre Arbeitsbeziehung zu den Einrichtungen, aus denen Sie Personal entsenden möchten, den Vorgaben des Programms entsprechen. https://na-bibb.atlassian.net/wiki/spaces/KA1/pages/96665604/5+Kontakt …
[…] Stand: 24.02.2026 1 © NA beim BIBB, Arbeitsbeziehungen im Programm Erasmus+ 2021-2027 Informationspapier für Kurzzeitprojekte Förderfähige Teilnehmende und ihre Beziehungen zur entsendenden Einrichtung im Erasmus+ Programm (2021-2027) 1. Die Zielgruppe „Lernende in der Berufsbildung“ Zu den förderfähigen Teilnehmenden zählen Lernende und Auszubildende in der nicht tertiären beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie Absolvent/-innen dieser Bildungsgänge bis zu 12 Monaten nach Abschluss. Eine detailliertere Auflistung der Teilzielgruppen finden Sie hier. Im Folgenden geben wir einige Hinweise und Informationen, die für die Entsendung von Lernenden im Programm Erasmus+ relevant sind. 1.1. Entsendung von eigenen und externen Lernenden Der Programmleitfaden macht keine Vorgaben hinsichtlich der Beziehung zwischen den Lernenden und der entsendenden Einrichtung1. Grundsätzlich geht das Erasmus+ Programm davon aus, dass Einrichtungen eigene Lernende entsenden. Wenn Einrichtungen Lernende anderer Einrichtungen mitnehmen möchten, sind sie für die gesamte Durchführung der Mobilitätsaktivitäten verantwortlich. Diese Verantwortung kann nicht an eine andere Einrichtung übertragen werden. Die Auswahl der Teilnehmenden muss durch die begünstigte Einrichtung selbst durchgeführt werden. Bei anderen praktischen Aspekten der Durchführung wie z. B. der Vor- und Nachbereitung der Teilnehmenden kann die begünstigte Einrichtung Beratung, Unterstützung oder Dienstleistungen durch andere Organisationen in Anspruch nehmen, solange sie die Kontrolle über Inhalt, Qualität und Ergebnisse der Maßnahmen behält. 1.2. Zugang von Unternehmen und ihren Auszubildenden Unternehmen sind eine zentrale Säule des Berufsbildungssystems in Deutschland. Um die Beteiligung von Unternehmen am Erasmus+ Programm zu ermöglichen, können deren Auszubildende von deren zuständigen Stellen und Arbeitgeber- oder Branchenverbänden als eigene Teilnehmende entsandt werden. Die Voraussetzung ist, dass das Unternehmen Mitglied bei der entsendenden Kammer, dem Arbeitgeber- oder dem Branchenverband ist. 2. Die Zielgruppe „Personal in der Berufsbildung“ Durch die Umstellung von einer Förderung von Einzelprojekten auf die Akkreditierung von Einrichtungen unterstreicht die EU-Kommission ihr Ziel, mit Hilfe des Programms Erasmus+ die Internationalisierung von Bildungseinrichtungen gezielt zu unterstützen. Die Mobilität von Personal soll damit noch stärker als bisher auf Ebene der Einrichtungen wirken. Zu den förderfähigen Teilnehmenden zählen neben Lehrkräften und Ausbilder/-innen auch nicht lehrende Expert/-innen, die in der nicht-tertiären beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig sind. Beispiele für förderfähig Personen der Zielgruppe „Personal“ finden Sie hier. 1 Eine Ausnahme bildet die Aktivitätsart „Gruppenmobilitäten“. Hier dürfen nur eigene Lernende entsendet werden, s. Informationspapier zu Gruppenmobilitäten. https://www.na-bibb.de/informieren/mobilitaet https://www.na-bibb.de/informieren/mobilitaet https://na-bibb.atlassian.net/wiki/spaces/KA1/pages/92442305/3+Relevante+Tools+Leitf+den+Wissensquellen#Weitere-Informationen%2C-die-Ihnen-bei-der-Durchf%C3%BChrung-helfen-k%C3%B6nnen Stand: 24.02.2026 2 © NA beim BIBB, Arbeitsbeziehungen im Programm Erasmus+ 2021-2027 2.1. Beziehung zwischen dem Personal und der Einrichtung Grundsätzlich sollen Mobilitätsaktivitäten im Programm Erasmus+ dazu genutzt werden, Personal zu entsenden, das in der geförderten und entsendenden Organisation tätig ist. Laut Programmleitfaden kann eine Einrichtung auch externes Personal entsenden, wenn die betreffenden Personen „regelmäßig mit [der entsendenden Organisation] zusammenarbeiten, um die Durchführung ihrer Kernaufgaben zu unterstützen“ (Programmleitfaden Version 2 (2021): 8.4.2021, S. 87). Diese direkte Arbeitsbeziehung kann bei Bedarf beispielsweise über einen Arbeitsvertrag oder Honorarvertrag nachgewiesen werden oder anhand einer Aufgabenbeschreibung, die den Beitrag des/der Teilnehmenden zu den Kernaufgaben der entsendenden Einrichtung erläutert. 2.2. Beziehungen zwischen Einrichtungen Darüber hinaus ist es in Deutschland möglich, Personal aus Einrichtungen zu entsenden, zu denen die entsendende Einrichtung eine regelmäßige Arbeitsbeziehung pflegt. Hierfür gelten folgende Bedingungen: 1. Die Arbeitsbeziehung besteht zwischen Organisationen innerhalb einer Organisationsstruktur in einer direkten, vertikalen Richtung von der übergeordneten Einrichtung zu den Mitglieds- oder untergeordneten Einrichtungen. Neben der Mitgliedschaft muss zusätzlich eine regelmäßige fachliche Zusammenarbeit zu Themen der Berufsbildung nachweisbar sein. Die formale Struktur der Beziehungen und die fachlich-inhaltliche Verbindung der Organisationen zueinander müssen bei der Antragstellung dokumentiert werden und nachweisbar sein. Bitte informieren Sie sich bei der NA beim BIBB, welche Art des Nachweises in Ihrem Fall notwendig bzw. ausreichend ist. Beispiele hierfür können die Beziehung eines Dachverbands zu seinen Mitgliedseinrichtungen oder die Beziehung von einem Branchenverband zu seinen Mitgliedsunternehmen sein. Im schulischen Bereich besteht eine solche Beziehung zwischen der für das Personal an beruflichen Schulen und insbesondere für dessen Fortbildung zuständige Stelle und den Schulen in ihrem unmittelbaren Verantwortungsbereich. 2. Lernortkooperation in der Berufsbildung: Aufgrund der spezifischen Form der Berufsbildung in Deutschland wird grundsätzlich von einer Arbeitsbeziehung zwischen einer Teilzeitberufsschule und den Ausbildungsunternehmen der Auszubildenden ausgegangen. Die Nationale Agentur behält es sich vor, in Stichproben die Arbeitsbeziehung zu prüfen. Bevor Sie mit der konkreten Planung eines Antrags für ein Kurzzeitprojekt bzw. von Mobilitäts- Aktivitäten im Programm Erasmus+ beginnen, können Sie sich individuell von der NA beim BIBB beraten lassen. Unsere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier. Hierbei kann auch besprochen werden, ob Ihre Arbeitsbeziehung zu den Einrichtungen, aus denen Sie Personal entsenden möchten, den Vorgaben des Programms entsprechen. https://na-bibb.atlassian.net/wiki/spaces/KA1/pages/96731152/4+Kontakt …
[…] Was erwartet Euch in Polen?, Bewerbung Liebe EuroApprentices, in 2026 findet wieder ein Internationales EuroApprentices Treffen statt, bei dem EuroApprentices aus 12 Länder zusammenkommen, sich austauschen und weiterbilden – dieses Mal in der Region Danzig in Polen! Hiermit möchten wir Euch herzlich einladen, Euch zu bewerben. Das Treffen findet vom 10.-14. Juni 2026 statt. , Ihr trefft andere EuroApprentices aus 12 Ländern und tauscht Euch aus! Ihr nehmt an spannenden Workshops und Teambuilding-Aktivitäten teil! Ihr habt die Möglichkeit, von anderen EuroApprentices zu lernen und Eure Ideen in das Netzwerk einzubringen! Ihr lernt im Rahmen von Ausflügen Land und Leute kennen! Ihr plant gemeinsame EuroApprentice-Aktivitäten und setzt vor Ort bereits welche um! …und habt hoffentlich ganz viel Spaß und verbringt eine gute Zeit! , Die Verpflegungs-, Reise- und Übernachtungskosten werden übernommen. Bitte beachtet, dass Eure Teilnahme über die volle Veranstaltungslänge vorgesehen ist. Eine spätere An- oder frühere Abreise ist nicht möglich. Obligatorisch ist neben der Teilnahme am gesamten Programm auch die Teilnahme am Online Preparation Meeting am 20. Mai 2026 von 18.00 – 19.30 Uhr. Da wir nur über eine begrenzte Anzahl an Plätzen für deutsche EuroApprentices verfügen, müsst ihr euch für die Teilnahme an diesem Event bewerben. Füllt dafür bitte das Bewerbungsformular unten aus. Achtet dabei bitte vor allem darauf, uns eure Motivation zur Teilnahme zu beschreiben und welche EuroApprentices-Aktivitäten ihr bereits durchgeführt habt. Diese Angaben sind für uns wichtige Kriterien zur Vergabe der Plätze. Dabei ist zu betonen, dass die Plätze für das International Meeting vorrangig an EuroApprentices gehen, die noch an keinem Internationalen Treffen teilgenommen haben sowie an die besonders Aktiven unter euch. Aber: Es lohnt immer sich zu bewerben! Wir freuen uns auf Eure Bewerbungen! Herzliche Grüße Kristin und Henrike , Zur Bewerbung Bewerbungsfrist ist der 20.04.2026 - 0228 107 2913 /1683 E-Mail: euroapprentices@bibb.de …
[…] Bild Seit Beginn des russischen Angriffskriegs wurden im Rahmen des Programms über 208 Mio. Euro mobilisiert , um die Bereiche allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport in der Ukraine und in ganz Europa zu unterstützen . Mehr als 52 000 Ukrainerinnen und Ukrainer haben an der Erasmus+-Mobilität teilgenommen, die es Studierenden und Bediensteten ermöglicht, ihr Studium oder ihre berufliche Tätigkeit fortzusetzen, akademische Verbindungen zu Europa aufrechtzuerhalten und sich auf die künftige Erholung der Ukraine und die Integration in die Europäische Union vorzubereiten. Darüber hinaus hat Erasmus+ dazu beigetragen, den dringenden Bedarf vor Ort zu decken. Über 1,5 Millionen Lehrbücher wurden gedruckt und verteilt, um sicherzustellen, dass ukrainische Kinder Zugang zu wichtigen Lernmaterialien in ihrer Sprache haben, egal wo sie sich befinden. Erasmus+: Unterstützung der Ukraine über die Mobilität hinaus Die Erasmus+-Unterstützung geht über die individuelle Mobilität hinaus. Seit 2023 beinhaltet das Programm eine besondere Priorität für Projekte zur Bewältigung der Folgen des russischen Angriffskriegs in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport. Insgesamt wurden rund 70 Mio. Euro für fast 375 Kooperationsprojekte , mobilisiert, unter anderem für den Kapazitätsaufbau in den Bereichen Hochschulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Jugend und Sport. Diese Initiativen unterstützen den digitalen Wandel der Institutionen, die Modernisierung der Lehrpläne, die organisatorische Wiederaufbau und eine engere Anbindung an den Europäischen Bildungsraum. Die Unterstützung erstreckt sich auch auf Schulen und Lehrer. Über 1.000 ukrainische Lehrkräfte nehmen an eTwinning teil, was die Zusammenarbeit mit europäischen Gleichaltrigen und den Zugang zur beruflichen Entwicklung ermöglicht. Die European School Education Platform bietet praktische Anleitungen, Lehrmaterialien und Ressourcen für das Wohlergehen von pädagogische Fachkräfte, die mit vertriebenen ukrainischen Lernenden arbeiten, und fördert gleichzeitig die Teilnahme an Erasmus+. Diese breite Unterstützung spiegelt sich in konkreten Initiativen wider, die vor Ort einen echten Unterschied machen. In der Broschüre „Building hope“ von Erasmus+ und dem Europäischen Solidaritätskorps werden 15 wirkungsvolle Projekte hervorgehoben, mit denen ukrainische Jugendliche unterstützt, Gemeinschaften gestärkt und Resilienz durch Bildung gefördert wurden. Quelle: Europäische Kommission (automatische Übersetzung von der Europäischen Kommission, abgerufen am 25.02.2026) Weitere Informationen Zur Mitteilung der Europäischen Kommission Factsheet : „Supporting Ukrainians and Ukrainian organisations through Erasmus+ 2022-25“ vom 26.02.2026 Broschüre: „Building hope: Europe’s solidarity with Ukraine | 15 inspiring Erasmus+ and European Solidarity Corps projects providing support to people affected by the war for Ukraine“ …
[…] EPALE -Akademie Zukunftsfähigkeit der Erwachsenenbildung - Agil arbeiten, nachhaltig wirken. 1. Workshop-Termin | Donnerstag, 26.03.2026 | 09:30 – 12:30 Uhr Begleitete Selbstlernphase: 27.03.-15.04.2026 2. Workshop-Termin | Donnerstag, 16.04.2026 | 09:30 – 12:30 Uhr …
[…] Erasmus+ fördert Projekte zum „Kapazitätsaufbau in der beruflichen Aus- und Weiterbildung“. In diesem Rahmen sind Partnerschaften mit Einrichtungen aus mehr als 150 Drittländern weltweit möglich, die nicht mit Erasmus+ assoziiert sind. Diese internationalen Kooperationsprojekte zielen darauf ab, die Zugänglichkeit und Reaktionsfähigkeit von Einrichtungen und Systemen der beruflichen Aus- und Weiterbildung in diesen Ländern zu verbessern. Einreichungsfrist für Anträge ist der 26. März 2026 . Erfahren Sie hier mehr über die Aktion Kapazitätsaufbau. …