[…] © NA beim BIBB, Stand 18.11.2024 Seite 1 von 6 Anhang IV: Fördersätze für Einheitskosten 2025 Leitaktion 1 – Mobilität Kurzzeitprojekte in der Berufsbildung für Lernende und Bildungspersonal KA122-VET Individuelle Unterstützung pro Tag und Zielland in EURO Lernende Bildungspersonal/ Begleitperson Lang- und Kurzmobilität (LM- LONG-VET+LM-SHORT-VET), Kompetenz-Wettbewerb (LM- SKILL-VET), Gruppenmobilität VET-Lernende (LM-GRP-VET) Job shadowing (SM-JOB-SHDW), Aktivitäten zu Lehr- und Schulungszwecken (SM-TAA), Kurse und Schulungen (SM- COUR-TRAIN) und eingeladene Experten (OA-INV-EXP) Zielland Tage 1-14 Tage 15-365 Tage 1-14 Tage 15-365 Austria, Belgium, France, Denmark, Finland, Germany, Iceland, Ireland, Italy, Liechtenstein, Luxembourg, Netherlands, Norway, Sweden 72 50 145 102 Cyprus, Czechia, Estonia, Greece, Latvia, Malta, Portugal, Slovakia, Slovenia, Spain, 63 44 128 90 Bulgaria, Croatia, Hungary, Lithuania, Poland, Romania, Serbia, North Macedonia, Turkiye, 53 37 112 78 Aufenthaltskosten der Teilnehmenden und Begleitpersonen während der Aktivität. Bei Bedarf sind Aufenthaltskosten für die Reisezeit vor und nach der Aktivität förderfähig, wobei für Teilnehmende und Begleitpersonen, die den Reisekostenzuschuss für nicht umweltfreundliches Reisen erhalten, höchstens zwei Reisetage und für diejenigen, die den Zuschuss für umweltfreundliches Reisen erhalten, höchstens sechs Reisetage vorgesehen sind. © NA beim BIBB, Stand 18.11.2024 Seite 2 von 6 Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Personen, der Aufenthaltsdauer und dem Aufnahmeland. Förderfähige Kosten Distanz Standardreise „Green Travel“ Reisekosten Zuschuss zu den Kosten, die den Teilnehmern und Begleitpersonen für die Reise von ihrem Herkunftsort zum Ort der jeweiligen Aktivität und zurück entstehen. Generell gilt die Regel, dass der Teilnehmende bei einer Strecke von weniger als 500 km mit emissionsarmen Verkehrsmitteln reisen wird. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten Zuweisungsregel: nach der Entfernung und Anzahl der Teilnehmenden und Begleitpersonen Der Antragsteller muss die einfache Entfernung (Luftlinie) zwischen dem Herkunftsort und dem Ort der Aktivität mithilfe des Entfernungsrechners der Europäischen Kommission angeben Entfernungen zwischen 10 und 99 km: 28 EUR/TN 56 EUR/TN Entfernungen zwischen 100 und 499 km: 211 EUR/TN 285 EUR/TN Entfernungen zwischen 500 und 1999 km: 309 EUR/TN 417 EUR/TN Entfernungen zwischen 2000 und 2999 km: 395 EUR/TN 535 EUR/TN Entfernungen zwischen 3000 und 3999 km: 580 EUR/TN 785 EUR/TN Entfernungen zwischen 4000 und 7999 km: 1.188 EUR/TN 1.188 EUR/TN Entfernungen von 8000 km und mehr: 1.735 EUR/TN 1.735 EUR/TN Organisatorische Unterstützung Unmittelbar mit der Durchführung des Projekts zusammenhängende Kosten, die nicht unter andere Kostenkategorien fallen. Beispiele hierfür sind: (pädagogische, interkulturelle und sonstige) Vorbereitung, Mentoring, Überwachung und Unterstützung der Teilnehmenden während der Mobilität, Dienste, Werkzeuge und Ausrüstung, die für die Projektdurchführung benötigt werden, virtuelle Komponenten in gemischten Aktivitäten, Anerkennung 350 EUR; 200 EUR ab 100 Teilnehmern an derselben Art von Aktivität - pro Teilnehmer an kurzfristiger Lernmobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung - pro Teilnehmer an Personalmobilität zum Zweck von Job Shadowing oder einer Lehr- oder Schulungstätigkeit 500 EUR - pro Teilnehmer an langfristiger Lernmobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung (ErasmusPro) © NA beim BIBB, Stand 18.11.2024 Seite 3 von 6 von Lernergebnissen, Austausch von Ergebnissen und Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Finanzierung durch die Europäische Union. Die organisatorische Unterstützung deckt die Kosten ab, die sowohl der entsendenden als auch der aufnehmenden Organisation entstehen (außer im Fall der Personalmobilität zum Zweck von Kursen und Schulungen). Die Aufteilung der erhaltenen Finanzhilfe wird zwischen den beiden Organisationen vereinbart. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden. Begleitpersonen sind keine Teilnehmende an den Mobilitätsaktivitäten und für sie werden keine Mittel für Organisatorische Unterstützung berechnet. 100 EUR - pro Teilnehmer an Personalmobilität zum Zweck von Kursen und Schulungen - pro eingeladenen Experten - pro aufgenommene Lehrkraft oder - pro pädagogische Fachkraft in Ausbildung - pro Teilnehmer an Kompetenzwettbewerben im Berufsbildungsbereich - pro Lernenden in Gruppenmobilität Vorbereitende Besuche Reise- und Aufenthaltskosten für die Teilnahme an einem vorbereitenden Besuch. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden 680 EUR pro Teilnehmer Kursgebühren Kosten zur Deckung der Anmeldegebühren für das Format der Personalmobilität „Kurse und Schulungen“. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Dauer des Kurses 80 EUR pro Teilnehmer und Tag Inklusionsunterstützung Inklusionsunterstützung für Organisationen: Kosten in Verbindung mit der Organisation von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmende mit geringeren Chancen. Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. 125 EUR pro Teilnehmenden © NA beim BIBB, Stand 18.11.2024 Seite 4 von 6 Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen. ******************************************** Inklusionsunterstützung für Teilnehmer: Zusätzliche Kosten, die unmittelbar mit Aufwendungen für Teilnehmende mit geringeren Chancen und ihre Begleitpersonen verbunden sind (einschließlich Aufenthalts- und Reisekosten, sofern für diese Teilnehmenden keine Finanzhilfe in den Kategorien „Reisekosten“ und „individuelle Unterstützung“ beantragt wird). Inklusionsunterstützung kann auch Personal mit geringeren Chancen gewährt werden, dass die Rolle von Begleitpersonen übernimmt oder an einem vorbereitenden Besuch teilnimmt. Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. **************************************************** Bis zu 100% der förderfähigen Kosten Außergewöhnliche Kosten Kosten für die Bereitstellung von Finanzsicherheiten, falls die nationale Agentur dies anfordert. Hohe Reisekosten der Teilnehmenden und ihrer Begleitpersonen, die aufgrund geografischer Abgelegenheit oder anderer Hindernisse nicht über die reguläre Kategorie „Reisekosten“ unterstützt werden können. Im Falle einer Bewilligung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten. Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen Kosten für Finanzsicherheiten: 80 % der förderfähigen Kosten Kosten Hohe Reisekosten: 80 % der förderfähigen Kosten © NA beim BIBB, Stand 18.11.2024 Seite 5 von 6 sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen. Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten. Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Teure Reisen liegen dann vor, wenn die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten weniger als 70 % der Reisekosten der Teilnehmenden abdeckt. Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen: 100 % der förderfähigen Kosten Sprachliche Unterstützung Kosten für die Bereitstellung von Sprachlernmaterial und Schulungen für Teilnehmer, die ihre Kenntnis der Sprache verbessern müssen, in der sie während der Aktivität studieren oder Schulungen erhalten. Sprachliche Unterstützung ist für Teilnehmende an folgenden Arten von Aktivitäten förderfähig: Job Shadowing/Hospitationen, Lehr- und Schulungstätigkeit, kurzfristige Lernmobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung und langfristige Lernmobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung (ErasmusPro). Die Unterstützung ist nur dann zu zahlen, wenn der Teilnehmende die Online-Sprachunterstützung nicht in Anspruch nehmen kann, weil die gewünschte Sprache oder das gewünschte Niveau nicht verfügbar ist oder weil für Teilnehmende mit geringeren Chancen besondere Hindernisse bestehen. Die oben genannten Bedingungen gelten nicht für die verstärkte Unterstützung von ErasmusPro-Teilnehmenden. 150 EUR pro Teilnehmenden. Darüber hinaus: 150 EUR für die verstärkte Sprachförderung pro langfristiger Lernmobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung (ErasmusPro). © NA beim BIBB, Stand 18.11.2024 Seite 6 von 6 Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten. Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden. Beispiel: 10 Teilnehmende (Bildungspersonal) absolvieren ein Job-Shadowing von 14 Tagen in Griechenland/Athen. Wohnort der TN ist Hamburg Aufenthaltskosten `+ Fahrtkosten `+ Organisatorische Vorbereitung `= Förderung insgesamt 14 Tage x 128 € x 10 TN = 17920 € 2025 km = 395 x 10 TN = 3.950 € 350 x 10 TN = 3.500 € 25.370 € © NA beim BIBB Erstellung/Revision Prüfung Freigabe Datum: 18.11.2024 18.11.2024 19.11.2024 Funktion: SB FVP SB FVP PB FVP Unterschrift: AM_Übersicht_Fördersätze_KA122 VET 2025.docx …