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Charter

Fortbildung für die Zukunft des Kulturgüterschutzes

[…] CHARTER - eine "Sector Skills Alliance", Ziel: Politikempfehlungen für künftige Bildungsbereiche im Kulturgüterschutz, CHARTER als Beispiel für aufbauende Bildungskooperation, CHARTER Allianz und europäische Beobachtungsstelle, Interesse geweckt?, Weitere Informationen zu Heritage-Pro Werden wir in der Zukunft die erforderlichen Kompetenzen haben, um unsere Schlösser, historischen Gärten, archäologischen Funde oder unser Kunsthandwerk zu schützen und zu erhalten? Wie müssen diese aussehen und welche Bildungsvoraussetzungen müssen wir dafür schaffen? Darum geht es in der „CHARTER Skills Alliance", dem derzeit größten Bildungsprojekt der EU -Kommission im Kulturgüterschutz. , Die große Anteilnahme der Menschen am Brand von Notre Dame in Paris 2019 oder der Kopenhagener Börse 2024, die Trauer über kriegs- und terrorbedingte Zerstörungen von unwiederbringlichen Kulturschätzen in der Ukraine, im Nahen Osten oder in Afghanistan zeigen, dass Kulturerbe weit mehr als ein Gebäude oder ein Artefakt ist – es sind wichtige Identifikationspunkte einer Kultur, einer Gesellschaft oder eines Ortes. Krisen wie der Klimawandel, Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Stürme und Flächenbrände – sie haben direkte Auswirkungen auf das Kulturerbe, aber auch ohne diese ist der Erhalt eine Mammutaufgabe für alle europäischen Mitgliedsstaaten. Hinzu kommt der schleichende Verlust historischer Handwerkstechniken und -berufe, ohne die viele Erhaltungsmaßnahmen nicht möglich sind. Wie also sollen die künftigen Kulturgutschützer/-innen aus-, fort- und weitergebildet werden, um all den komplexen Anforderungen zu genügen? Mit dem Kulturgüterschutz sind viele verschiedene Ausbildungsberufe befasst, die zusammenwirken müssen: Kunsthistoriker/-innen, Restauratoren/-innen, Handwerker/-innen, Architekten/-innen, Bauhistoriker/-innen, Archäologen/-innen, um nur einige zu nennen. Hinzu kommt eine Vielzahl von Freiwilligen, die sich im Kulturerbe-Erhalt engagieren, und die ebenfalls Qualifizierungen benötigen im sensiblen Umgang mit ihren Aufgaben. , CHARTER Skills Alliance ist eine von 14 Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten aus dem ERASMUS+-Programm des Aufrufs 2020, in dem die sektorbezogenen Bildungsbedarfe der Zukunft erfasst werden. Sie ist damit ein Instrument der EU -Kommission für eine dauerhaft angelegte, umfassende, sektorale Qualifikationsstrategie, um zu gewährleisten, dass Europa in der Zukunft über die notwendigen Kompetenzen und Fähigkeiten im Kulturgüterschutz verfügt. Das interdisziplinär angelegte Projekt beruht auf der Expertise von 28 europäischen Einrichtungen (zuzüglich Assoziierten Partnern) aus 14 europäischen Ländern unter Koordination der Universität von Barcelona, die gleichermaßen Forschung und Anwendung mit ihren Kompetenzen abdecken. Es sind führende Einrichtungen aus universitärer Ausbildung, beruflicher Bildung, Arbeitgeberschaft und Politik mit starken Bezügen zum europäischen Kulturerbe-Sektor. Damit können die Bedarfe kleiner, ländlicher Museen ebenso wie solche internationaler Netzwerke erfasst und bewertet werden und in ein Szenario künftiger Qualifikationen einfließen. , Das CHARTER-Projekt hat eine Laufzeit von vier Jahren und startete am 01.01.2021. Strategische Daten zu Kernbereichen der Ausbildung und transversalen Kompetenzen einschließlich digitaler, technologischer und grüner Bildungsinhalte wurden gesammelt. Bestehende Programme wurden ausgewertet, Lücken in der formalen Ausbildung (unter Verwendung des EQF - und EQAVET -Rahmens) identifiziert und nicht-formales und informelles Lernen sowie berufliche Mobilität berücksichtigt. Dazu wurden 18 regionale Pilotprojekte und Konferenzen durchgeführt, um Ansätze zu validieren. Die CHARTER-Partnerschaft analysierte sektorale Dynamiken und bildete unterschiedliche Interessengruppen ab. Es wurden Aufgabenbeschreibungen für berufliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen formuliert. Insgesamt liegen bereits rund 20 Dokumente vor oder sind in der Finalisierung begriffen, die relevante Daten des Kulturerbe-Sektors wie des Arbeitsmarkts erfasst haben, Lernwege zu unterschiedlichen Qualifikationen beschreiben, Kompetenzen identifizieren, innovative Curricula vorstellen, Qualitätsstandards und Bildungszertifikate überprüfen. Hinzu kommt die Darstellung von bereits absehbaren Qualifikationsbedarfen in acht Bereichen aufgrund bestehender Lücken in Ausbildungswegen. Ziel ist, diese Bedarfe so aufzubereiten, dass sie als Politikempfehlungen kurz- und mittelfristig in die Umsetzung gehen können. CHARTER baut gleichzeitig ein dauerhaftes Bündnis für Kompetenzen im Bereich des Kulturgüterschutzes in Europa auf, indem Methoden und Ergebnisse erfasst und angeglichen werden und dabei gleichzeitig die Wirksamkeit auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene gestärkt wird. Ziel ist, Europas Mitgliedsstaaten in die Lage zu versetzen, das materielle und immaterielle Kulturerbe zu fördern, aufzuwerten und nachhaltig zu schützen. , CHARTER basiert auf den Ergebnissen der ERASMUS+ Strategischen Partnerschaft „ HERITAGE-PRO - Interdisziplinäre Fortbildung für Fachkräfte verschiedener Disziplinen zur nachhaltigen Bewirtschaftung und Erhaltung des Kulturerbes" (2018-2021). Diese entwickelte ein interdisziplinäres Fortbildungsprogramm für Fachleute verschiedener Disziplinen zur nachhaltigen Bewirtschaftung und Erhaltung des kulturellen Erbes. HERITAGE-PRO ist ein eigenständiges Programm zur Weiterqualifizierung im kulturellen Erbe, das sich in erster Linie an junge Kulturerbe-Manager/-innen und junge Handwerksmeister/-innen richtet, die am Anfang ihrer Karriere stehen und sich berufsbegleitend weiteres Wissen aneignen möchten. Für CHARTER bildet diese Fortbildung mit ihrem interdisziplinären Ansatz einen besonders wichtigen Bedarf ab, denn Kompetenzen im Zusammenhang mit dem Kulturgüterschutz basieren gleichermaßen auf berufsbezogener interdisziplinärer Zusammenarbeit und auf beruflichen Erfahrungen, also nicht nur auf Wissen aus der formalen Bildung. Zwei der beteiligten Institutionen von HERITAGE-PRO sind auch Partner im CHARTER-Projekt, nämlich Kultur und Arbeit e.V. (der deutsche HERITAGE-PRO-Koordinator) und ENCATC , das europäische Netzwerk für Kulturmanagement und -politik mit Sitz in Brüssel (Belgien). Darüber hinaus engagieren sich weitere Personen von HERITAGE-PRO-Partnern als Mitglieder des CHARTER-Beirats, um sicherzustellen, dass die HERITAGE-PRO-Erfahrungen einfließen können. , Die Erfassung von Bildungsbedarfen ist eine Sache, diese aber kontinuierlich zu überprüfen und „marktfähig“ zu halten, ist Teil des Nachhaltigkeitskonzepts von CHARTER. Dazu wird es Ende 2024 die formale Gründung einer europäischen Bildungsallianz für den Sektor geben, verbunden mit einer europäischen Beobachtungsstelle. Ziel ist, mit solchen Instrumenten schneller auf Bildungsbedarfe reagieren zu können, entsprechende Daten europaweit zugänglich zu machen und damit der Politik bessere Handlungsempfehlungen geben zu können. Bisher erarbeitete Bildungsmaterialien Link zu den Ergebnissen auf der Projektwebseite Datenbank zu Cultural Heritage Education Programmes in Europe Datenbank zu Literature Collection Cultural Heritage , Weitere Projektinformationen in der E+PRP-Datenbank , Link zu Kultur und Arbeit e.V. Link zu ENCATC Weitere Projektinformationen in der E+PRP-Datenbank …

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#GetInvolved

Förderung von Demokratie und bürgerschaftlichem Engagement in der Berufsbildung

[…] Materialien für Lehrende und Lernende, Interesse geweckt? Seit einigen Jahren nehmen antidemokratische Tendenzen, unter anderem durch das Erstarken von nationalpopulistischen Parteien, in europäischen Staaten zu. Um dem entgegen zu wirken, hat es sich das EU-Projekt „#GetInvolved“ zum Ziel gesetzt, ins besondere bei jungen Menschen im Berufsbildungssystem das demokratische Bewusstsein zu stärken. Dabei sollen vor allem demokratische Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt werden, welche sich nicht nur auf die klassischen institutionalisierten Formen beschränken. , Zu Beginn ging die Strategische Partnerschaft unter der Koordination der QBS Gewerkstatt der Frage nach, wo dem Bereich „Teilhabe am demokratischen Leben, gemeinsame Werte und zivilgesellschaftliches Engagement“ im Berufsbildungssystem Raum gegeben wird. Dabei hat das Projektteam, bestehend aus fünf Partnern in vier EU-Ländern, festgestellt, dass dieses Thema in der alltäglichen Praxis stark vernachlässigt wird. Im Projekt wird die se Problematik aufgegriffen, indem die Sensibilisierung für Diskriminierung geschärft werden soll und Methoden bereitgestellt werden, um die Erfahrung von Teilhabe entsprechend dem Konzept der Inclusive Citizenship zu er möglichen. Hierbei ist die Wertschätzung für die Perspektive der Teilnehmenden ein zentrales Element. Die Materialien richten sich da bei nicht nur an Berufsbildungseinrichtungen, sondern auch explizit an Betriebe. , Die erstellten Materialien bieten auf verschiedenen Ebenen Methoden und Anregungen, um das Projektziel zu erreichen. In einem Train-the-Trainer-Workshop werden dem Bildungspersonal Methoden vermittelt, die sich einerseits der Sensibilisierung für Diskriminierung und Macht sowie andererseits der aktiven Teilhabe widmen. Diesen Workshop können Bildungseinrichtungen und Betriebe selbstständig mit Hilfe der Materialien organisieren oder bei den Projektpartnern eine Durchführung anfragen. Das Angebot besteht auch nach Projektende fort. Zur Förderung des Engagements von jungen Menschen wurde ebenfalls ein Handbuch für Schülerwettbewerbe entwickelt, das von Lehrenden wie Lernenden gleichermaßen genutzt werden kann. Darüber hinaus unterstützt ein Self-Monitoring-Tool die Vermittlung einer demokratischen Haltung in der Berufsbildung, indem unter anderem Diskriminierungspotenziale und Machtstrukturen in Organisationen aufgezeigt werden. Zusätzlich wurde ein Konzept für eine mögliche Zertifizierung von Organisationen nach demokratischen Kompetenzen und Strukturen entwickelt. Eine Herausforderung in der Projektarbeit war es, die unterschiedlichen landesspezifischen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und entsprechend bei der Produktentwicklung umzusetzen. „Im Umgang mit dem Thema Teilhabe ist die Bereitschaft zu Selbstreflexion und zum Perspektivwechsel von großer Bedeutung“, betont Andrea Wisotzki, die Projektkoordinatorin. , Weitere Projektinformationen in der E+PRP-Datenbank …

[…] Sie sind im Bereich Erwachsenenbildung Berufsbildung Erwachsenenbildung 1 2 3 4 5 6 Projekt planen In diesem Schritt legen Sie die Grundlagen für Ihren Antrag: Sie entwickeln Zielsetzungen, planen Ihre Mobilitätsmaßnahmen und überlegen sich eine Aufgabenverteilung. Was wird im Antrag abgefragt? Der Antrag auf ein Kurzzeitprojekt fragt danach, was Sie mit Auslandsaufenthalten Ihres Personals und Ihrer Lernenden erreichen wollen. Für eine erfolgreiche Antragstellung sollten Sie Ihre Projektidee (z. B. die Anzahl an Teilnehmenden und die Aktivitätsarten) bereits hinreichend konkretisiert haben. Beantworten Sie sich im Vorfeld folgende Fragen: Mit welchen Herausforderungen ist Ihre Einrichtung derzeit konfrontiert? Welchen konkreten Bedarf zur Veränderung oder Modernisierung der Bildungsangebote gibt es in Ihrer Einrichtung? Welche Teilnehmenden wollen Sie in das Projekt involvieren? Welche Ziele möchten Sie durch die Aktivitäten erreichen? Welche Aktivitätsarten eignen sich dafür, diese Ziele zu erreichen? Wie können Auslandsfortbildungen des Personals und Auslandsaufenthalte Ihrer Lernenden dazu beitragen, Veränderungsprozesse in Ihrer Einrichtung zu unterstützen? Warum wollen Sie die Bedarfe auf europäischer Ebene angehen? In welchen Ländern finden Sie die Expertise, die Sie benötigen? Welche Partnereinrichtungen sind geeignet? Wie lange sollen die Aufenthalte dauern? Welchen Nutzen ziehen Sie aus den Mobilitätsaktivitäten? Wie evaluieren Sie die Aktivitäten und integrieren die Ergebnisse in die tägliche Arbeit Ihrer Einrichtung? Wie soll das Kurzzeitprojekt Ihre Einrichtung zum Wohle aller Lernenden verbessern? Machen Sie sich mit den Rahmenbedingungen des Erasmus+-Programms vertraut und planen Sie die Eckpunkte Ihres Projekts so konkret wie möglich. Dafür sollten Sie ausreichend Vorlaufzeit einplanen. Hinweise zur Aktivitätsart „Kurse und Schulungen“ Bei der Auswahl der Kurse und Schulungen sind die für das Erasmus+-Programm definierten Qualitätsstandards für Kurse zu beachten. Ein Kurs ist nur förderfähig, wenn er eine klare transnationale Komponente umfasst. Höchstens drei Personen derselben entsendenden Organisation können Finanzmittel für die gemeinsame Teilnahme an demselben Kurs erhalten. Jede Person kann nur an einem Kurs pro Projekt teilnehmen. Die passive Teilnahme an einer Konferenz ist nicht förderfähig. Worauf sollten Sie bei der Planung achten? Planen Sie realistisch: Berücksichtigen Sie Ihre Ressourcen, Erfahrungen und Ambitionen. Formulieren Sie konkrete Ziele. Orientieren Sie sich an den Bedürfnissen Ihrer Einrichtung. Beziehen Sie Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Bereichen mit ein , auch Ihre Leitung sollte unterstützend mitwirken . Nutzen Sie unser Beratungsangebot bei Fragen. Mobilitätsrechner und Fördersätze Mithilfe des Mobilitätsrechners können Sie vor der Antragstellung die Förderzuschüsse Ihres Mobilitätsprojektes für Lernende und Personal kalkulieren. Zum Mobilitätsrechner Die Fördersumme der Teilnehmenden errechnet sich anhand festgelegter Fördersätze. Eine Übersicht darüber kann der nachfolgenden Fördersätzetabelle entnommen werden: Zu den Fördersätzen Skizzenberatung Wenn Ihre Einrichtung in der Erwachsenenbildung einen Antrag für ein Kurzzeitprojekt einreichen möchte, können Sie sich auf der Grundlage einer Skizze beraten lassen. Wir beraten Sie telefonisch anhand einer Skizze, die Sie vorab bei uns einreichen. In dem Beratungsgespräch gehen wir auf Ihre Ideen ein und geben Ihnen Anregungen für die Planung Ihrer Maßnahme oder Ihres Projekts. Die Skizzenberatung für die aktuelle Antragsrunde ist abgeschlossen. Über unseren Newsletter werden Sie informiert, sobald zu einer unserer nächsten Antragsrunden wieder eine Skizzenberatung angeboten wird. EU -Grundlagendokumente Mobilität Die Dokumente werden in jeder Antragsrunde neu zur Verfügung gestellt. Nutzen Sie bitte stets die Unterlagen der aktuellen Antragsrunde. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2026 (PDF) Programmleitfaden 2026 – deutsch (PDF) Programmleitfaden 2026 – englisch (PDF) Erasmus-Qualitätsstandards in den Bereichen Erwachsenenbildung, Berufsbildung und Schulbildung (PDF) Zurück Zum nächsten Schritt Partner finden In diesem Schritt finden Sie Unterstützung für die Partnersuche im Ausland. Finden Sie Partnereinrichtungen Sie möchten im Rahmen eines Erasmus+-Kurzzeitprojektes Mobilitätsaktivitäten durchführen und suchen dafür noch nach passenden aufnehmenden Einrichtungen? Die folgenden Plattformen und Angebote sind wichtige Anlaufstellen: Gut zu wissen! Die aufnehmenden Einrichtungen müssen bei Antrag auf ein Erasmus+-Kurzzeitprojekt noch nicht feststehen und werden im Antragsformular nicht abgefragt. Beginnen Sie trotzdem schon frühzeitig mit der Suche nach geeigneten Partnern. Erasmus+ Project Results Platform Auf dieser Plattform der europäischen Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur ( EACEA – Education, Audiovisual and Culture Executive Agency) werden Informationen zu allen bewilligten Projekten veröffentlicht. Hier können Sie nach Projekten, Projektergebnissen, Einrichtungen, Themen und Kontaktdaten aus Erasmus+ suchen. Zur Plattform Europäische Vernetzungstreffen (TCAs) Hierbei handelt es sich um Veranstaltungen, Seminare oder Workshops, die dazu dienen, die transnationale Zusammenarbeit zu fördern. Die Nationalen Agenturen für Erasmus+ organisieren regelmäßig länderübergreifende Veranstaltungen, die sich an alle Zielgruppen des Erasmus+-Programms richten. An diesen Veranstaltungen nehmen Einrichtungen aus verschiedenen Ländern teil, um für ihre Aktivitäten in Erasmus+ neue Partner zu finden. Termine finden Sie im Veranstaltungskalender. Zum Kalender EPALE Auf EPALE (Elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa) finden Sie in den Bereichen Veranstaltungen und Kursangebote europaweite Kurse. Im Bereich Projektpartnersuche können ein Gesuche nach Partnereinrichtungen einstellen. Zur Plattform Online Partner Finding Events Die Nationalen Agenturen für Erasmus+ bieten von Zeit zu Zeit für den Bereich Erwachsenenbildung Online Partner Finding Events im Stil eines Speed Datings an. Während der Veranstaltungen werden die Teilnehmenden in verschiedene virtuelle Gruppenräume aufgeteilt, so dass sie die Möglichkeit haben, andere ähnliche Einrichtungen aus ganz Europa kennenzulernen. Termine finden Sie in unserem Veranstaltungskalender. Zum Kalender Zurück Zum nächsten Schritt Einrichtung registrieren Für Einrichtungen, die sich am Programm Erasmus+ beteiligen, werden die Stammdaten in dem sogenannten Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) verwaltet. Personen, die EU -Tools nutzen, benötigen einen EU -Login für den Zugang. Was ist ein EU -Login? Der Zugang zu allen im Programm verwendeten Online-Portalen, wie beispielsweise dem Organisationsregistrierungssystem, ist geschützt. Für den Zugriff benötigen Sie einen EU -Login. Dieser Benutzerzugang besteht aus Ihrer E-Mail-Adresse und einem Passwort. Ein EU -Login ist personenbezogen. Die Registrierung müssen Sie nur einmalig vornehmen! Sie gilt dann dauerhaft für alle Tools im Programm. EU-Login erstellen Registrierung und Stammdatenverwaltung Um einen Antrag zu stellen, muss Ihre Einrichtung im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) der Europäischen Kommission registriert sein. Dort werden alle Stammdaten der am Programm Erasmus+ beteiligten Einrichtungen verwaltet. Zur Registrierung benötigen Sie Ihren EU -Login. Nach der Registrierung erhalten Sie für Ihre Einrichtung automatisch eine Organisations-Identifizierungsnummer, kurz OID . Das ist eine neunstellige Kennnummer, die mit dem Buchstaben E beginnt. Sie benötigen diese OID bei jeder Antragstellung. Eine Einrichtung darf nur eine OID haben, sie gilt dauerhaft . Auch für zukünftige Anträge, egal in welchem Bildungsbereich, nutzen Sie diese OID . Bei Bedarf müssen Sie Angaben zu Ihrer Einrichtung aktualisieren. Sie möchten Ihre Einrichtung registrieren? Dann klicken Sie unten auf den Link zum Organisationsregistrierungssystem. Falls Sie Unterstützung beim Registrieren brauchen, hilft Ihnen unsere Anleitung zum Erstellen einer OID (siehe untere Dokumentenbox). Hinweis: Von der Eingabe bis zum Erhalt der OID kann es bis zu 72 Stunden dauern. Zur Registrierung Sie haben bereits eine OID oder Sie sind nicht sicher, ob Sie schon eine haben? In beiden Fällen hilft Ihnen das ORS weiter. Wenn Sie schon eine OID haben, prüfen Sie, ob die Angaben zu Ihrer Einrichtung und die hinterlegten Dokumente noch aktuell sind. Zur Erinnerung: Jede Einrichtung darf nur eine OID haben. Zum ORS EU -Login und Registrierung im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) Anleitung zur Registrierung im ORS (PDF) Folgende Dokumente müssen Sie im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) hochladen bzw. auf Aktualität prüfen: Formblatt Rechtsträger für private Einrichtungen (PDF) Formblatt Rechtsträger für öffentliche Einrichtungen (PDF) Formblatt Finanzangaben (PDF) Nachweis zur Rechtsfähigkeit Ihrer Einrichtung ( z. B. Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, Schreiben der übergeordneten Behörde oder Auszug aus dem Schulverzeichnis, Gewerbeanmeldung oder ein Eintrag im Handelsregister etc. ) Benötigen Sie weitere Hilfe? Kontakt Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an. Team „Finanzielle und vertragliche Projektbegleitung“ E-Mail: helpna@bibb.de Tel .: 0228 107 1600 Hotline Montags & donnerstags von 09:30 bis 12:00 Uhr Zurück Zum nächsten Schritt Antrag ausfüllen und einreichen In diesem Schritt wird Ihnen erläutert, wo Sie den Antrag auf ein Kurzzeitprojekt finden und welche Informationen Sie in diesem zur Verfügung stellen müssen. Antragsfrist Die Antragsfrist ist der 01. Oktober 2026 um 12 Uhr mittags (Brüsseler Zeit). Einrichtungen können pro Auswahlrunde nur einen Antrag pro Bildungsbereich stellen. Ihren Antrag stellen Sie direkt im EU -Antragsportal. Sie können die Fragen gern auf Deutsch beantworten. Wählen Sie im Portal das richtige Formular aus: KA122- ADU : Dies ist das Kürzel für ein Kurzzeitprojekt im Bereich Erwachsenenbildung. Antrag stellen Zum EU-Antragsportal Bevor Sie beginnen... Kalkulieren Sie einen zeitlichen Puffer ein. Erfahrungsgemäß sind die Server am Tag der Antragsfrist stark belastet . Halten Sie Ihren EU -Login bereit. Sie benötigen ihn zum Anlegen und Bearbeiten des Antrags. Der Antrag kann jederzeit gespeichert und später weiterbearbeitet werden. Nach der Übermittlung sind keine Änderungen mehr möglich . Exportieren Sie den Antrag als PDF für Ihre Unterlagen. Aufnehmende und unterstützende Einrichtungen im Kurzzeitprojekt Ihre Mobilitätsaktivitäten führen Sie zusammen mit Partnereinrichtungen durch – den sogenannten aufnehmenden Einrichtungen (receiving organisations). Diese nehmen Ihre Teilnehmenden für den Zeitraum ihrer Entsendung bei sich auf, dort findet also der Lernaufenthalt statt. Mit dieser Einrichtung besprechen Sie vorab auch die Rahmenbedingungen und Lernziele der Entsendung und halten diese schriftlich im Rahmen einer Lernvereinbarung fest. Es wird empfohlen, für aufnehmende Einrichtungen ebenfalls eine OID zu beantragen, weil dies den weiteren Prozess vereinfacht. Eine Zusammenarbeit im Rahmen Ihres Projekts ist aber auch für aufnehmende Einrichtungen ohne OID möglich. Es können auch weitere Einrichtungen an den Mobilitätsaktivitäten beteiligt werden. Möchten Sie Dienstleistungen von Einrichtungen nutzen, ist dies ebenfalls möglich – diese Einrichtungen werden unterstützende Einrichtungen genannt (supporting organisations). Bitte beachten Sie, dass für unterstützende Einrichtungen eine OID vorliegen muss und Sie diese im Projektantrag bereits angeben müssen. Bitte beachten Sie auch die lediglich unterstützende Funktion dieser Einrichtungen , was bedeutet, dass diese keine Aufgaben einer aufnehmenden Einrichtung übernehmen dürfen ( z. B. das Unterzeichnen der Lernvereinbarung). Alle Informationen zur Zusammenarbeit mit unterstützenden Einrichtungen finden Sie im Erasmus+-Leitfaden für die Zusammenarbeit mit unterstützenden Organisationen . Das wird im Antrag abgefragt: Ein kurzer Überblick Im Antrag auf ein Kurzzeitprojekt wird vor allem danach gefragt, welche Teilnehmenden welche Art von Lernerfahrung machen sollen, welche Einrichtungen daran beteiligt sind und wie die Phasen vor, während und nach den Lernaufenthalten aus organisatorischer und inhaltlicher Sicht ausgestaltet werden. Um Sie bei der inhaltlichen Ausarbeitung Ihres Antrags zu unterstützen, erläutern wir Ihnen im Folgenden kurz die wesentlichen Punkte, die im Antrag abgefragt werden: Antragstellende Einrichtung und Hintergrund Geben Sie die Eckdaten Ihrer Einrichtung sowie der Ansprechpersonen ein und stellen Sie Ihre Einrichtung vor: Wer sind Sie, welche Bildungsangebote machen Sie, wer sind Ihre Lernenden? Arbeiten Sie in mehreren Bildungsbereichen, achten Sie darauf, sich im Antrag klar auf die Erwachsenenbildung zu konzentrieren. Projektziele Beschreiben Sie, vor welchen Herausforderungen Ihre Einrichtung steht und welchen Bedarf es bei Lernenden und Personal gibt. Daraus sind ein bis fünf messbare und prüfbare Ziele zu entwickeln. Wichtig ist, dass das geplante Mobilitätsprojekt zu den Zielen der Leitaktion 1 passt. Aktivitäten und Budget Beantragen Sie alle relevanten Kostenarten für jeden Aktivitätstyp und „Mobility Flow“ (Aktivität am gleichen Zielort, mit gleicher Dauer und gleichem Arrangement). Unter „Beschreibung“ wird der Inhalt der Lernaufenthalte, die erwarteten Lernergebnisse, die Evaluation der Ergebnisse und das Profil der Teilnehmenden dargestellt. Die gewählten Aktivitäten geben Aufschluss über die Verbindung von den Bedarfen Ihrer Einrichtung und Ihren Teilnehmenden und den zu erreichenden Zielen. Lernmobilität Die Leitaktion 1 ermöglicht Einzel- und Gruppenmobilität. Ob eine Einzel- oder eine Gruppenmobilität durchgeführt werden soll, richtet sich nicht nach den Reise- und Unterbringungsmodalitäten, sondern nach den Bedarfen der Lernenden und danach, ob ein gemeinsames oder individuelles Lernprogramm für die Lernenden formuliert wird. Sprachliche Unterstützung Unter bestimmten Bedingungen können finanzielle Mittel für die sprachliche Vorbereitung ( z. B. für Sprachlernmaterial oder einen Sprachkurs) der Teilnehmenden beantragt werden. In den meisten Fällen soll jedoch die Lernplattform der Europäischen Kommission Online Language Support ( OLS ) genutzt werden. Sie verfügt über Sprachtests und -kurse und über diverse interaktive Funktionen wie Karteikarten oder Chatformen. Entfernungsrechner Um den zu erwartenden Zuschuss im Bereich der Reisekosten besser bestimmen zu können, steht Ihnen der Entfernungsrechner der Europäischen Kommission zur Verfügung. Qualitätsstandards Mit dem Antrag verpflichten Sie sich, die Erasmus-Qualitätsstandards einzuhalten. Sie tragen die Verantwortung für Qualität und Umsetzung aller Aktivitäten. Den Qualitätsstandards müssen Sie im Antrag zustimmen. Nachbereitung Schildern Sie, was Sie vorhaben, um nach Abschluss der Auslandsaufenthalte die Ergebnisse in das Tagesgeschäft Ihrer Einrichtung einzubetten. Wer außer der eigenen Einrichtung und den Mitarbeiter/-innen soll von den Ergebnissen profitieren? Im Programm Erasmus+ wird Wert daraufgelegt, die Wirkung der Projekte angemessen zu verbreiten. Dies sollten Sie von Anfang an mitdenken. EU -Werte Bestätigen Sie, dass Ihre Einrichtung die EU -Werte anerkennt: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte – einschließlich der Rechte von Minderheiten. Projektzusammenfassung Fassen Sie Ihr Vorhaben in deutscher und englischer Sprache so zusammen, dass Außenstehende schnell erfassen können, worum es in Ihrem Projekt geht. Betrachten Sie Ihre Zusammenfassung wie eine Werbung für Ihr Vorhaben. Die englische Übersetzung kann von der Europäischen Kommission veröffentlicht werden. Ehrenwörtliche Erklärung Diese Erklärung muss von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben und zusammen mit dem Antrag hochgeladen werden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie für eine gültige Unterschrift auf den Dokumenten nur eine qualifizierte elektronische Signatur ( QES) oder eine handschriftliche Signatur verwenden. EU -Grundlagendokumente Mobilität Die Dokumente werden in jeder Antragsrunde neu zur Verfügung gestellt. Nutzen Sie bitte stets die Unterlagen der aktuellen Antragsrunde. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2026 (PDF) Programmleitfaden 2026 – deutsch (PDF) Programmleitfaden 2026 – englisch (PDF) Erasmus-Qualitätsstandards in den Bereichen Erwachsenenbildung, Berufsbildung und Schulbildung (PDF) Nützliche Ergänzungen zur Antragstellung eines Kurzzeitprojekts in der Erwachsenenbildung Hinweise zur Antragstellung von Kurzzeitprojekten (PDF) Kommentiertes Antragsformular (PDF) Handbuch: Mobilität erwachsener Lernender (PDF) Benötigen Sie weitere Hilfe? Kontakt Schreiben Sie eine Mail oder rufen Sie uns an Das Team „Erwachsenenbildung: Erasmus+ Lernmobilität | Europäische Agenda für Erwachsenenbildung“ hilft Ihnen gerne weiter. Mail: mobilitaet-erwachsenenbildung(at)bibb(dot)de Tel : 0228 107 - 1001 Mo | Do : 09:30 – 12:00 Uhr Zurück Zum nächsten Schritt Begutachtung Ihres Antrags In diesem Schritt erfahren Sie, wie Ihr Antrag bewertet wird, welche Kriterien wichtig sind und wann Sie mit einer Entscheidung rechnen können. Formale und inhaltliche Prüfung Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, beginnt das 2-stufige Prüfverfahren. Hier entscheidet sich, ob Ihr Antrag die Förderkriterien erfüllt. Damit Sie wissen, worauf es ankommt, erklären wir die wichtigsten Schritte der Bewertung. 1. Formale Prüfung Zuerst wird geprüft, ob Ihr Antrag vollständig ist und alle formalen Anforderungen erfüllt. 2. Inhaltliche Bewertung Danach beurteilen geschulte Gutachter/-innen Ihren Antrag anhand von drei unterschiedlich gewichteten Bewertungskriterien: Relevanz des Antrags: 20 Punkte Qualität der Projektkonzeption: 50 Punkte Qualität der Nachbereitungsaktionen: 30 Punkte Für jeden dieser Bereiche muss mindestens die Hälfte der möglichen Punkte erreicht werden. Insgesamt müssen Sie mindestens 6 0 von 100 Punkten erzielen, um eine Förderung zu erhalten. Weitere Prüfungen Im Zuge der Bewertungsphase werden noch weitere Prüfschritte durchgeführt. Dazu gehören insbesondere Plagiatsprüfungen und bei Anträgen über 60.000 Euro die Prüfung der finanziellen Bonität der antragsstellenden Einrichtung. Hierbei werden Sie ggf. schriftlich zu einer Stellungnahme aufgefordert. Antragsteller, die mehrere Anträge einreichen, werden von der NA beim BIBB aufgefordert, ihre Eignung zur Durchführung dieser Vorhaben zu belegen. Diese Prüfung der sogenannten „operationalen Kapazität“ betrachtet die Einrichtung als Ganzes auf der operationalen Durchführungsebene. Dabei wird die Anzahl aller Anträge zu einer Antragsfrist bei der NA beim BIBB in der Leitaktion 1 zugrunde gelegt. Die Prüfung ist dabei auf die Einrichtung als Ganzes gerichtet und hat deren „operative Leistungsfähigkeit“ im Fokus. Diese Prüfschritte sind im Programmleitfaden in Abschnitt C beschrieben. Im Zuge dessen kann die NA beim BIBB mit Nachfragen auf Sie zukommen. Förderentscheidung Die Prüfung und die Bewertung des Antrags dauern ungefähr 3 Monate. Die NA beim BIBB trifft die Förderentscheidung auf der Basis der formalen und inhaltlichen Prüfung, des zur Verfügung stehenden Budgets und einer Rangliste der bewerteten Anträge. Sie erhalten von der NA beim BIBB eine Information über die Förderentscheidung. Diese beinhaltet entweder eine Zusage, eine Absage oder die Information über einen Platz auf der Warteliste. Dieser Information ist auch die Bewertung der Gutachter/-innen beigefügt. Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie einen Vertrag („Finanzhilfevereinbarung"). Das Projekt kann im Anschluss starten. Beschwerde Jede Förderentscheidung der NA beim BIBB enthält eine Rechtsbehelfserklärung, nach welcher das Vorgehen für einen Widerspruch geregelt ist. Gegen den Förderbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei dem Bundesinstitut für Berufsbildung (Nationale Agentur Bildung für Europa), Friedrich-Ebert-Allee 114-116, 53113 Bonn, eingelegt werden. Ihr Widerspruch erfolgt schriftlich ( per Post oder in elektronischer Form) und sollte, zur Erleichterung der Bearbeitung, ausführliche und plausible Begründungen enthalten. Richtlinien der Begutachtung für Kurzzeitprojekte Leitfaden für Gutachter und Gutachterinnen: Erasmus+ Guide for Experts on Quality Assessment – auf Englisch (PDF) Zurück Zum nächsten Schritt Projekt durchführen In diesem Schritt erfahren Sie, wie es nach Bewilligung Ihres Kurzzeitprojekts weitergeht: Wie setzen Sie Ihre Aktivitäten um und erstatten Bericht zu Ihrem Projekt? Der Ablauf im Überblick 1 Vertrag erhalten Nachdem Sie die Förderzusage erhalten haben, schließen Sie mit der NA beim BIBB eine Finanzhilfevereinbarung (Vertrag) ab. Formal ist das Projekt bewilligt, wenn die Finanzhilfevereinbarung ( Grant Agreement ) von der umsetzenden Einrichtung des Projektes und der NA beim BIBB unterzeichnet ist. Die umsetzende Einrichtung erhält in der Regel eine Vorauszahlung des bewilligten Zuschusses von 80 % der Gesamtfördersumme. Nach Abschluss des Projekts wird die Restsumme ausgezahlt. 2 Aktivitäten durchführen Während der Durchführung und für die Erstellung von Berichten ist die Nutzung eines Tools der Europäischen Kommission verpflichtend, es heißt Beneficiary Module . Im Zeitraum Ihres Kurzzeitprojektes führen Sie im Rahmen des bewilligten Budgets Mobilitätsaktivitäten durch. Änderungen im Projekt können von Ihnen zum Teil ohne Absprache umgesetzt werden, zum Teil bedarf es Absprachen oder Genehmigungen durch die NA beim BIBB . Bei der Durchführung aller geförderten Aktivitäten müssen die Erasmus-Qualitätsstandards eingehalten werden. 3 Berichterstattung Nach Ablauf Ihres Kurzzeitprojekts erstellen Sie im Beneficiary Module einen Abschlussbericht. Der Bericht enthält Informationen über den Aufenthalt der Teilnehmenden, die Finanzen und die inhaltliche Umsetzung. Die NA beim BIBB prüft diesen Bericht finanziell und inhaltlich. Erasmus+-Projektplattform der NA beim BIBB Träger mit einem bereits bewilligten Kurzzeitprojekt finden weiterführende Informationen zur Durchführung des Projekts gebündelt auf der Erasmmus+-Projektplattform der NA beim BIBB . Zur Projektplattform Zurück Zum nächsten Schritt …

[…] Sie sind im Bereich Erwachsenenbildung Berufsbildung Erwachsenenbildung 1 2 3 4 5 6 Akkreditierung planen In diesem Schritt legen Sie die Grundlagen für Ihren Antrag: Sie entwickeln Zielsetzungen, planen Ihre Mobilitätsaktivitäten und entscheiden, ob Sie als einzelne Einrichtung oder im Konsortium teilnehmen möchten. Was wird im Antrag abgefragt? Der Akkreditierungsantrag fragt in erster Linie, wie Sie Ihre Mobilitätsaktivitäten strategisch in die Entwicklung Ihrer Einrichtung einbinden werden. Darauf sollte auch die Planung Ihrer Aktivitäten basieren. Worauf sollten Sie bei der Planung achten? Planen Sie realistisch: Berücksichtigen Sie Ihre Ressourcen, Erfahrungen und Ambitionen. Formulieren Sie langfristige, konkrete Ziele. Orientieren Sie sich an den Bedürfnissen Ihrer Einrichtung. Beziehen Sie Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Bereichen mit ein, auch Ihre Leitung sollte unterstützend mitwirken . Denken Sie in Etappen: Die Akkreditierung erlaubt eine schrittweise Weiterentwicklung. Nutzen Sie unser Beratungsangebot bei Fragen. Einzel- oder Konsortialakkreditierung? Entscheiden Sie vorab, ob Sie sich als einzelne Einrichtung oder als Konsortium akkreditieren lassen möchten. Letzteres ist dann notwendig, wenn Sie breite Zielgruppe mit einzubeziehen möchten, die über Ihre direkten Arbeitsbeziehungen hinausreicht. Sie sind sich unsicher? Dann hilft Ihnen unser Informationspapier zur Arbeitsbeziehung (PDF) weiter. Akkreditierung als einzelne Einrichtung Ihre Einrichtung akkreditiert sich allein im Erasmus+-Programm. So können Sie jährlich Fördermittel abrufen, um Ihre Auslandsaktivitäten durchzuführen und Ihre eigenen institutionellen Ziele umzusetzen. Akkreditierung als Konsortium Sie können als koordinierende Einrichtung ein Konsortium von mehreren Einrichtungen leiten, die gemeinsam Erasmus+-Aktivitäten im Ausland organisieren. Die beteiligten Konsortialpartner benötigen keine eigene Akkreditierung, sie müssen lediglich ebenfalls in Deutschland ansässig sein. Die teilnehmenden Einrichtungen können sich jährlich ändern, solange der Wechsel zu den im Antrag formulierten Konsortialzielen passt. Beim Antrag wählen Sie zwischen drei Konsortialtypen : Sie möchten andere Einrichtungen in Ihrem Bildungsbereich dabei unterstützen, sich am Erasmus+-Programm zu beteiligen. Sie haben ähnliche Interessen wie die anderen Konsortialmitglieder und arbeiten zu bestimmten Themenbereichen zusammen. Sie tun sich mit anderen Einrichtungen zusammen, um Ressourcen zu teilen und sich die Verwaltung von Erasmus+-Aktivitäten zu erleichtern. Gut zu wissen! Sie können im Laufe Ihrer Akkreditierung von einer Einzelakkreditierung zu einer Konsortialakkreditierung (und umgekehrt) wechseln. Skizzenberatung Wenn Ihre Einrichtung in der Erwachsenenbildung einen Antrag auf eine Akkreditierung einreichen möchte, können Sie sich auf der Grundlage einer Skizze beraten lassen. Wir beraten Sie telefonisch anhand einer Skizze, die Sie vorab bei uns einreichen. In dem Beratungsgespräch gehen wir auf Ihre Ideen ein und geben Ihnen Anregungen für die Planung Ihrer Maßnahmen. Die Skizzenberatung für die aktuelle Antragsrunde ist abgeschlossen. Über unseren Newsletter werden Sie informiert, sobald zu einer unserer nächsten Antragsrunden wieder eine Skizzenberatung angeboten wird. EU -Grundlagendokumente Mobilität Die Dokumente werden in jeder Antragsrunde neu zur Verfügung gestellt. Nutzen Sie bitte stets die Unterlagen der aktuellen Antragsrunde. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2026 (PDF) Programmleitfaden 2026 – deutsch (PDF) Programmleitfaden 2026 – englisch (PDF) Erasmus-Qualitätsstandards in den Bereichen Erwachsenenbildung, Berufsbildung und Schulbildung (PDF) Nützliche Dokumente zur inhaltlichen Vorbereitung in der Erwachsenenbildung Handbuch: Mobilität erwachsener Lernender (PDF) Guide: Go international (PDF) Machen Sie zu Beginn der Planung Ihrer Akkreditierung eine Bestandsaufnahme, wo Ihre Einrichtung in Bezug auf Internationalisierung steht. Hierbei kann Ihnen die folgende Handreichung helfen: Internationalisierung in der Erwachsenenbildung: Eine Handreichung (PDF) Zurück Zum nächsten Schritt Partner finden In diesem Schritt finden Sie Unterstützung für die Partnersuche im Ausland. Finden Sie Partnereinrichtungen Sie möchten im Rahmen einer Erasmus+-Akkreditierung Mobilitätsaktivitäten durchführen und suchen dafür noch nach passenden aufnehmenden Einrichtungen? Die folgenden Plattformen und Angebote sind wichtige Anlaufstellen: Gut zu wissen! Die aufnehmenden Einrichtungen müssen bei Antrag auf eine Erasmus+-Akkreditierung noch nicht feststehen. Sie werden daher im Antragsformular nicht abgefragt. Beginnen Sie trotzdem schon frühzeitig mit der Suche nach geeigneten Partnereinrichtungen. Erasmus+ Project Results Platform Auf der Projektergebnisplattform der europäischen Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur ( EACEA – Education, Audiovisual and Culture Executive Agency) werden Informationen zu allen bewilligten Projekten veröffentlicht. Hier können Sie nach Projekten, Projektergebnissen, Einrichtungen, Themen und Kontaktdaten aus Erasmus+ suchen. Zur Projektergebnisplattform Europäische Vernetzungstreffen (TCAs) Hierbei handelt es sich um Veranstaltungen, Seminare oder Workshops, die dazu dienen, die transnationale Zusammenarbeit zu fördern. Die Nationalen Agenturen für Erasmus+ organisieren regelmäßig länderübergreifende Veranstaltungen , die sich an alle Zielgruppen des Erasmus+-Programms richten. An diesen Veranstaltungen nehmen Einrichtungen aus verschiedenen Ländern teil, um für ihre Aktivitäten in Erasmus+ neue Partner zu finden. Termine finden Sie in unserem Veranstaltungskalender. Zum Kalender EPALE Auf EPALE , der „Elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa“, finden Sie in den Bereichen Veranstaltungen und Kursangebote europaweite Kurse. Im Bereich Projektpartnersuche können Sie ein Gesuche nach Partnereinrichtungen einstellen. Zur Plattform EPALE Online Partner Finding Events Die Nationalen Agenturen für Erasmus+ bieten von Zeit zu Zeit für den Bereich Erwachsenenbildung „Online Partner Finding Events“ im Stil eines Speed-Datings an. Während der Veranstaltungen werden die Teilnehmenden in verschiedene virtuelle Gruppenräume aufgeteilt, so dass sie die Möglichkeit haben, andere ähnliche Einrichtungen aus ganz Europa kennenzulernen. Termine finden Sie in unserem Veranstaltungskalender. Zum Kalender Zurück Zum nächsten Schritt Einrichtung registrieren Für Einrichtungen, die sich am Programm Erasmus+ beteiligen, werden die Stammdaten in dem sogenannten Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) verwaltet. Personen, die EU -Tools nutzen, benötigen einen EU -Login für den Zugang. Was ist ein EU -Login? Der Zugang zu allen im Programm verwendeten Online-Portalen, wie beispielsweise dem Organisationsregistrierungssystem, ist geschützt. Für den Zugriff benötigen Sie einen EU -Login. Dieser Benutzerzugang besteht aus Ihrer E-Mail-Adresse und einem Passwort. Ein EU -Login ist personenbezogen. Die Registrierung müssen Sie nur einmalig vornehmen! Sie gilt dann dauerhaft für alle Tools im Programm. EU-Login erstellen Registrierung und Stammdatenverwaltung Um einen Antrag zu stellen, muss Ihre Einrichtung im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) der Europäischen Kommission registriert sein. Dort werden alle Stammdaten der am Programm Erasmus+ beteiligten Einrichtungen verwaltet. Zur Registrierung benötigen Sie Ihren EU -Login. Nach der Registrierung erhalten Sie für Ihre Einrichtung automatisch eine Organisations-Identifizierungsnummer, kurz OID . Das ist eine neunstellige Kennnummer, die mit dem Buchstaben E beginnt. Sie benötigen diese OID bei jeder Antragstellung. Eine Einrichtung darf nur eine OID haben, sie gilt dauerhaft . Auch für zukünftige Anträge, egal in welchem Bildungsbereich, nutzen Sie diese OID . Bei Bedarf müssen Sie Angaben zu Ihrer Einrichtung aktualisieren. Sie möchten Ihre Einrichtung registrieren? Dann klicken Sie unten auf den Link zum Organisationsregistrierungssystem. Falls Sie Unterstützung beim Registrieren brauchen, hilft Ihnen unsere Anleitung zum Erstellen einer OID (siehe untere Dokumentenbox). Hinweis: Von der Eingabe bis zum Erhalt der OID kann es bis zu 72 Stunden dauern. Zur Registrierung Sie haben bereits eine OID oder Sie sind nicht sicher, ob Sie schon eine haben? In beiden Fällen hilft Ihnen das ORS weiter. Wenn Sie schon eine OID haben, prüfen Sie, ob die Angaben zu Ihrer Einrichtung und die hinterlegten Dokumente noch aktuell sind. Zur Erinnerung: Jede Einrichtung darf nur eine OID haben. Zum ORS EU -Login und Registrierung im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) Anleitung zur Registrierung im ORS (PDF) Folgende Dokumente müssen Sie im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) hochladen bzw. auf Aktualität prüfen: Formblatt Rechtsträger für private Einrichtungen (PDF) Formblatt Rechtsträger für öffentliche Einrichtungen (PDF) Formblatt Finanzangaben (PDF) Nachweis zur Rechtsfähigkeit Ihrer Einrichtung ( z. B. Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, Schreiben der übergeordneten Behörde oder Auszug aus dem Schulverzeichnis, Gewerbeanmeldung oder ein Eintrag im Handelsregister etc. ) Benötigen Sie weitere Hilfe? Kontakt Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an. Team „Finanzielle und vertragliche Projektbegleitung“ E-Mail: helpna@bibb.de Tel .: 0228 107 1600 Hotline Montags & donnerstags von 09:30 bis 12:00 Uhr Zurück Zum nächsten Schritt Antrag ausfüllen und einreichen In diesem Schritt erläutern wir Ihnen, wo Sie den Antrag auf Akkreditierung finden und welche Informationen dort abgefragt werden. Antragsfrist Die Antragsfrist ist der 29. September 2026 um 12 Uhr mittags (Brüsseler Zeit). Einrichtungen können pro Auswahlrunde nur einen Antrag pro Bildungsbereich stellen. Ihren Antrag stellen Sie direkt im EU -Antragsportal. Sie können die Fragen gern auf Deutsch beantworten. Wählen Sie im Portal das richtige Formular aus: KA120- ADU : Dies ist das Kürzel für eine Akkreditierung im Bereich Erwachsenenbildung. Antrag stellen Zum EU-Antragsportal Bevor Sie beginnen... Kalkulieren Sie einen zeitlichen Puffer ein. Erfahrungsgemäß sind die Server am Tag der Antragsfrist stark belastet . Halten Sie Ihren EU -Login bereit. Sie benötigen ihn zum Anlegen und Bearbeiten des Antrags. Der Antrag kann jederzeit gespeichert und später weiterbearbeitet werden. Nach der Übermittlung sind keine Änderungen mehr möglich . Exportieren Sie den Antrag als PDF für Ihre Unterlagen. Das wird im Antrag abgefragt: Ein kurzer Überblick Um Sie bei der inhaltlichen Ausarbeitung Ihres Antrags zu unterstützen, erläutern wir Ihnen im Folgenden kurz die wesentlichen Punkte, die im Antrag abgefragt werden: Antragstellende Einrichtung und Hintergrund Geben Sie die Eckdaten Ihrer Einrichtung sowie der Ansprechpersonen ein und stellen Sie Ihre Einrichtung vor: Wer sind Sie, welche Bildungsangebote machen Sie, wer sind Ihre Lernenden? Falls Sie einen Konsortialantrag stellen, geben Sie auch Informationen zum Zweck und der Zusammensetzung des Konsortiums. Arbeiten Sie in mehreren Bildungsbereichen, achten Sie darauf, sich im Antrag klar auf die Erwachsenenbildung zu konzentrieren. Beschreiben Sie außerdem, vor welchen Herausforderungen Ihre Einrichtung steht und welchen Bedarf es bei Lernenden und Personal gibt. Erasmus-Plan Der Erasmus-Plan bildet das Herzstück Ihres Akkreditierungsantrags . Er umfasst Ihre Ziele zur institutionellen Weiterentwicklung, Informationen zu geplanten Aktivitäten und Teilnehmenden sowie zum Management Ihrer Akkreditierung. Zuallererst legen Sie die Laufzeit für Ihren Erasmus-Plans fest. Sie können eine Laufzeit von 2 bis 5 Jahren wählen. Erasmus-Plan: Ziele Aus den zuvor formulierten Herausforderungen und Bedarfen leiten Sie konkrete Ziele ab, die Sie mit Erasmus+-Aktivitäten erreichen wollen – realistisch, langfristig und auf Ihre Einrichtung zugeschnitten. Wichtig ist, dass die Ziele zu den Zielen der Leitaktion 1 passen und auf eine institutionelle Weiterentwicklung abzielen. Erasmus-Plan: Aktivitäten Geben Sie an, ob Sie für Personal und/oder Lernende Erasmus+-Aktivitäten durchführen möchten. Welches Profil haben die Teilnehmenden? Wie viele Personen planen Sie zu unterstützen? Wie sollen sich Ihre Aktivitäten entwickeln? Mit dem Antrag verpflichten Sie sich, die Erasmus Qualitätsstandards einzuhalten. Sie tragen die Verantwortung für Qualität und Umsetzung aller Aktivitäten. Den Qualitätsstandards müssen Sie im Antrag zustimmen. Erasmus-Plan: Management Zeigen Sie, wie Ihre Einrichtung zu den Grundprinzipien der Erasmus-Qualitätsstandards beiträgt: Inklusion Ökologische Nachhaltigkeit und Verantwortung Digitale Bildung Aktive Beteiligung im Netzwerk der Erasmus-Einrichtungen Beschreiben Sie außerdem, wie Sie die Qualität Ihrer Aktivitäten sichern, wie Lernergebnisse in die reguläre Arbeit Ihrer Einrichtung integriert werden und wie Sie Ihre Erasmus+-Aktivitäten verbreiten wollen. EU -Werte Bestätigen Sie, dass Ihre Einrichtung die EU -Werte anerkennt: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte – einschließlich der Rechte von Minderheiten. Strategische Dokumente Sie können Ihrem Antrag strategische Dokumente (z. B. eine Internationalisierungsstrategie) hinzufügen. Diese sollten die Angaben im Antrag ergänzen, jedoch nicht ersetzen und stets in einen Zusammenhang mit den Informationen im Antrag gesetzt werden. Ehrenwörtliche Erklärung Diese Erklärung muss von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben und zusammen mit dem Antrag hochgeladen werden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie für eine gültige Unterschrift auf den Dokumenten nur eine QES Signatur oder eine handschriftliche Signatur verwenden. EU -Grundlagendokumente Mobilität Die Dokumente werden in jeder Antragsrunde neu zur Verfügung gestellt. Nutzen Sie bitte stets die Unterlagen der aktuellen Antragsrunde. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2026 (PDF) Programmleitfaden 2026 – deutsch (PDF) Programmleitfaden 2026 – englisch (PDF) Erasmus-Qualitätsstandards in den Bereichen Erwachsenenbildung, Berufsbildung und Schulbildung (PDF) Nützliche Ergänzungen zur Antragstellung der Akkreditierung in der Erwachsenenbildung Kommentiertes Antragsformular (PDF) Benötigen Sie weitere Hilfe? Kontakt Schreiben Sie eine Mail oder rufen Sie uns an Das Team „Erwachsenenbildung: Erasmus+ Lernmobilität | Europäische Agenda für Erwachsenenbildung“ hilft Ihnen gerne weiter. Mail: mobilitaet-erwachsenenbildung(at)bibb(dot)de Tel .: 0228 107 - 1001 Mo | Do : 09:30 bis 12:00 Uhr Zurück Zum nächsten Schritt Begutachtung Ihres Antrags In diesem Schritt erfahren Sie, wie Ihr Antrag bewertet wird, welche Kriterien wichtig sind und wann Sie mit einer Entscheidung rechnen können. Formale und inhaltliche Prüfung Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, beginnt das 2-stufige Prüfverfahren. Hier entscheidet sich, ob Ihr Antrag die Förderkriterien erfüllt. Damit Sie wissen, worauf es ankommt, erklären wir die wichtigsten Schritte der Bewertung. 1. Formale Prüfung Zuerst wird geprüft, ob Ihr Antrag vollständig ist und alle formalen Anforderungen erfüllt. 2. Inhaltliche Bewertung Danach beurteilen geschulte Gutachterinnen und Gutachter Ihren Antrag anhand von vier unterschiedlich gewichteten Bewertungskriterien: Relevanz des Antrags: 10 Punkte Ziele im Erasmus-Plan: 40 Punkte Geplante Aktivitäten: 20 Punkte Verwaltung des Erasmus-Plans: 30 Punkte Für jeden dieser Bereiche muss mindestens die Hälfte der möglichen Punkte erreicht werden. Insgesamt müssen Sie mindestens 70 von 100 Punkten erzielen, um eine Akkreditierung zu erhalten. Weitere Prüfungen Im Zuge der Bewertungsphase werden noch weitere Prüfschritte durchgeführt. Dazu gehören insbesondere Plagiatsprüfungen der antragstellenden Einrichtung. Hierbei werden Sie ggf. schriftlich zu einer Stellungnahme aufgefordert. Antragstellende, die mehrere Anträge einreichen, werden von der NA beim BIBB aufgefordert, ihre Eignung zur Durchführung dieser Vorhaben zu belegen. Diese Prüfung der sogenannten „operationalen Kapazität“ betrachtet die Einrichtung als Ganzes auf der operationalen Durchführungsebene. Dabei wird die Anzahl aller Anträge zu einer Antragsfrist bei der NA beim BIBB in der Leitaktion 1 zugrunde gelegt. Die Prüfung ist dabei auf die Einrichtung als Ganzes gerichtet und hat deren „operative Leistungsfähigkeit“ im Fokus. Diese Prüfschritte sind im Programmleitfaden in Abschnitt C beschrieben. Im Zuge dessen kann die NA beim BIBB mit Nachfragen auf Sie zukommen. Förderentscheidung Die Prüfung und die Bewertung des Antrags dauern ungefähr 4 Monate. Die NA beim BIBB trifft die Förderentscheidung auf der Basis der formalen und inhaltlichen Prüfung, des zur Verfügung stehenden Budgets und einer Rangliste der bewerteten Anträge. Sie erhalten von der NA beim BIBB eine Information über die Förderentscheidung. Diese beinhaltet entweder eine Zusage, eine Absage oder die Information über einen Platz auf der Warteliste. Dieser Information ist auch die Bewertung der Gutachter/-innen beigefügt. Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie Ihre Akkreditierungsurkunde und können in einem nächsten Schritt Fördermittel für Ihre ersten Aktivitäten abrufen. Beschwerde Jede Förderentscheidung der NA beim BIBB enthält eine Rechtsbehelfserklärung, nach welcher das Vorgehen für einen Widerspruch geregelt ist. Gegen den Förderbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei dem Bundesinstitut für Berufsbildung (Nationale Agentur Bildung für Europa), Friedrich-Ebert-Allee 114-116, 53113 Bonn, eingelegt werden. Ihr Widerspruch erfolgt schriftlich (per Post oder in elektronischer Form) und sollte, zur Erleichterung der Bearbeitung, ausführliche und plausible Begründungen enthalten. Richtlinien der Begutachtung für Akkreditierungen Leitfaden für Gutachter und Gutachterinnen: Guide for Experts on Quality Assessment – auf Englisch (PDF) Guidelines for assessment of application for Erasmus accreditation – auf Englisch (PDF) Zurück Zum nächsten Schritt Aktivität durchführen In diesem Schritt erfahren Sie, wie es nach Bewilligung Ihrer Akkreditierung weitergeht: Wie fordern Sie Fördermittel an, setzen Sie Ihre Aktivitäten um und erstatten Sie Bericht zu Ihrer Akkreditierung? Der Ablauf im Überblick 1 Akkreditierung erhalten Nach erfolgreicher Antragstellung wird Ihre Einrichtung akkreditiert. Damit wird ein Performanceprofil angelegt und Sie sind offiziell Teil der Erasmus+-Community. 2 Fördermittel jährlich beantragen Jedes Jahr stellen Sie einen Antrag auf die Fördermittel, die Sie für Ihre geplanten Aktivitäten benötigen. Die Fördersumme richtet sich nach den Angaben in Ihrem Antrag. 3 Vertrag abschließen Auf Grundlage Ihrer Mittelanforderung wird ein Fördervertrag („Finanzhilfevereinbarung“) geschlossen ( max. Laufzeit: zwei Jahre). Ein zeitliches Überlappen von Verträgen ist möglich – das schafft mehr Planungsspielraum. 4 Aktivitäten durchführen & Bericht erstellen Während der Projektlaufzeit dokumentieren Sie Ihre Aktivitäten im verpflichtenden Beneficiary Module , einem Online-Tool der EU -Kommission. Ihre Mobilitätsaktivitäten führen Sie zusammen mit Partnereinrichtungen durch – den sogenannten aufnehmenden Einrichtungen (receiving organisations). Diese nehmen Ihre Teilnehmenden für den Zeitraum ihrer Entsendung bei sich auf, dort findet also der Lernaufenthalt statt. Mit dieser Einrichtung besprechen Sie vorab auch die Rahmenbedingungen und Lernziele der Entsendung und halten diese schriftlich im Rahmen einer Lernvereinbarung fest. Es wird empfohlen, für aufnehmende Einrichtungen ebenfalls eine OID zu beantragen, weil dies den weiteren Prozess vereinfacht. Eine Zusammenarbeit im Rahmen Ihres Vorhabens ist aber auch für aufnehmende Einrichtungen ohne OID möglich. Es können auch weitere Einrichtungen an den Mobilitätsaktivitäten beteiligt werden. Möchten Sie Dienstleistungen von Einrichtungen nutzen, ist dies ebenfalls möglich – diese Einrichtungen werden unterstützende Einrichtungen genannt (supporting organisations). Bitte beachten Sie, dass für unterstützende Einrichtungen eine OID vorliegen muss und Sie diese angeben müssen, wenn Sie eine Akkreditierungszusage erhalten und Gelder im Rahmen der Mittelanforderung abrufen. Bitte beachten Sie auch die lediglich unterstützende Funktion dieser Einrichtungen , was bedeutet, dass diese keine Aufgaben einer aufnehmenden Einrichtung übernehmen dürfen ( z. B. das Unterzeichnen der Lernvereinbarung). Alle Informationen zur Zusammenarbeit mit unterstützenden Einrichtungen finden Sie hier . Am Ende der Laufzeit Ihres Fördervertrags erstellen Sie im Beneficiary Module außerdem einen Projekt bericht , der unter anderem folgende Inhalte umfasst: Zahl der durchgeführten Mobilitäten Angaben zur Nutzung des bewilligten Budgets Rückmeldungen zur Teilnehmenden-Zufriedenheit Die Nationale Agentur beim BIBB prüft Ihren Bericht finanziell und inhaltlich . Die Ergebnisse fließen in Ihr Performanceprofil ein. 5 Berichterstattung zum Akkreditierungsfortschritt und Verlängerung des Erasmus-Plans Neben den Projektberichten müssen alle akkreditierten Einrichtungen regelmäßig Berichte über den Fortschritt der Akkreditierung und die Einhaltung der Qualitätsstandards erstatten. Darüber hinaus müssen alle akkreditierten Einrichtungen ihren Erasmus-Plan spätestens mit Ablauf seiner Laufzeit aktualisieren. Erasmus+-Projektplattform der NA beim BIBB Projektträger mit einer bereits bewilligten Akkreditierung finden weiterführende Informationen zur Durchführung der Akkreditierung gebündelt auf der Erasmus+-Projektplattform der NA beim BIBB . Zur Projektplattform Zurück Zum nächsten Schritt …

[…] Sie sind im Bereich Erwachsenenbildung Berufsbildung Erwachsenenbildung 1 2 3 4 5 6 Projekt planen Im ersten Schritt treffen Sie grundlegende Entscheidungen für die Kooperationspartnerschaft: Sie legen fest, worum es in dem Projekt gehen soll und welche anderen Einrichtungen beteiligt sein werden. Sie kennen die Förderregularien. Und Sie vergewissern sich, dass Erwachsenenbildung der passende Bildungsbereich ist und dass das Vorhaben zu den Zielen und Prioritäten des Programms beiträgt. Einreichungsfrist vorauss. März 2027 Thema festlegen Idealerweise knüpfen Sie mit der Projektidee an Erfahrungen aus der eigenen Bildungspraxis an. Das Thema wird im ersten Schritt noch grob umrissen sein. Entwerfen Sie aber bereits zu Beginn eine Vorstellung dazu, was Sie mit dem Vorhaben bewirken möchten: Was wird nach dem Projekt für wen besser, anders oder neu möglich sein? Davon ausgehend wählen Sie Partnereinrichtungen aus verschiedenen Ländern, die ihre Perspektiven und Expertisen einbringen. Damit durch die europäische Zusammenarbeit etwas entstehen kann, das in dieser Weise national nicht möglich wäre. Förderregularien kennen Informieren Sie sich über die Rahmenbedingungen für Kooperationspartnerschaften in Erasmus+ sowie über die Regularien zur Antragstellung. Lesen Sie dazu die jeweiligen Abschnitte in den europäischen Grundlagendokumenten: Grundlagendokumente Aufruf 2026 („Call“) Mit Aufruf wird die Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Anträgen bezeichnet. Im Aufruf werden Antragsfristen und Budgets für die einzelnen Bildungsbereiche und Aktionen im Programm Erasmus+ veröffentlicht. Zum Dokument Erasmus+ Programmleitfaden („Programme Guide“) Im Programmleitfaden des jeweiligen Antragsjahres finden Sie die grundlegenden Informationen zum Förderprogramm (Teil A), zu den Leitaktionen und Bildungsbereichen (Teil B) sowie zur Antragstellung (Teil C). Das Dokument gibt es in mehreren Sprachen. Im Zweifel gilt die englische Version. Englische Version Deutsche Version Handbook on the lump sum funding model In diesem Handbuch wird das Finanzierungsmodell für die Leitaktion 2 – Partnerschaften für Zusammenarbeit – erläutert. Die Finanzierung erfolgt in Form einer „lump sum“, also eines Pauschalbetrags pro Projekt. Das Dokument bezieht sich auf die Antragstellung, die Durchführung und den Projektabschluss. Zum Handbuch Partnereinrichtungen finden An Kooperationspartnerschaften müssen mindestens drei Einrichtungen aus drei Ländern beteiligt sein. Je nach Umfang des Projekts können es auch mehr sein. Die Einrichtungen sollten sich in ihrem Profil sinnvoll ergänzen. Die Kernaktivitäten des Projekts müssen durch die beteiligten Einrichtungen abdeckt werden. Sie können nicht durch Dienstleister außerhalb des Konsortiums erfolgen. Hier können Sie ansetzen, um Partnereinrichtungen zu finden: Erasmus+ Plattform zur Verbreitung von Projektergebnissen Auf der Projektergebnisplattform (im englischen Erasmus+ project results platform) der europäischen Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur ( EACEA ) werden Informationen zu allen bewilligten Projekten veröffentlicht. Hier können Sie nach Projekten, Projektergebnissen, Einrichtungen und Themen aus Erasmus+ suchen. Zur Plattform Transnationale Kooperationsaktivitäten Hierbei handelt es sich um Kontaktseminare (Transnational Cooperation Activities), die die Nationalen Agenturen von Zeit zu Zeit anbieten. An diesen Veranstaltungen nehmen Einrichtungen aus verschiedenen Ländern teil, um für ihre Aktivitäten in Erasmus+ neue Partner zu finden. Termine finden Sie im Veranstaltungskalender. Zum Kalender EPALE EPALE (Elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa) ist eine europäische, mehrsprachige offene Community Plattform für länderübergreifenden bildungsbezogenen Austausch. Die Plattform bietet Fachleuten aus der Erwachsenenbildung verschiedene Möglichkeiten zur Vernetzung, zum Lernen und für Community-Beiträge – auch unabhängig von Erasmus+-Projekten. Im Bereich „Zusammenarbeiten“ gibt es zudem die Möglichkeit einer Partnersuche für internationale Projekte. Zu EPALE Richtig in der Erwachsenenbildung? Sie entscheiden, in welchem Bereich Sie den Antrag einreichen möchten, und wählen das entsprechende Antragsformular aus. Ob ein Projekt im Bereich Erwachsenenbildung richtig angesiedelt ist, ergibt sich aus dem Thema, dem Profil der beteiligten Einrichtungen sowie den Zielgruppen , die im Projekt adressiert werden. Ein Antrag kann bereichsübergreifende Aspekte beinhalten , sein Schwerpunkt muss aber in dem Bildungsbereich liegen , in dem er eingereicht wird. Eine falsche Zuordnung oder eine geringe Relevanz für den Bildungsbereich schlägt sich in der Bewertung nieder. Was bedeutet Erwachsenenbildung in Erasmus+? Erwachsenenbildung im Programm Erasmus+ richtet sich an Erwachsene nach der Erstausbildung und fördert das lebenslange, nicht-berufsbezogene Lernen in unterschiedlichen Lebensbereichen. Ziel ist es, Wissen und Kompetenzen zu stärken – etwa in der Grundbildung, Medienkompetenz, Umweltbildung oder politischen Bildung – und die gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern. Einrichtungen der Erwachsenenbildung sind beispielsweise Volkshochschulen, Vereine oder Bildungsträger. Ein besonderer Fokus liegt auf Zielgruppen, die erschwerten Zugang zu Bildung haben. Formale, non-formale oder informelle Lernkontexte sind möglich. Passende Prioritäten wählen Erasmus+ gibt thematische Schwerpunkte vor, an denen sich die Förderung orientiert. Dies sind die sogenannten Prioritäten. Es gibt vier horizontale Prioritäten , die übergreifend für alle Bildungsbereiche gelten. Und es gibt zudem bereichsspezifische Prioritäten , die nur für den jeweiligen Bildungsbereich – hier also die Erwachsenenbildung - gelten. Ihr Vorhaben muss mindestens eine horizontale oder bereichsspezifischen Priorität adressieren. Bis zu drei Zuordnungen sind möglich. Mit jeder zugeordneten Priorität setzen Sie einen inhaltlichen Fokus, der im Antrag überzeugend und fundiert begründet werden muss. Alle Prioritäten werden im Programmleitfaden beschrieben . Lesen Sie vor einer Zuordnung die ausführlichen Beschreibungen, denn die Überschriften verkürzen die Bedeutungen. Ein europäisches Netzwerk hat in einem unterstützenden Dokument Anregungen für die Umsetzung in der Projektpraxis zusammengetragen: Prioritäten setzen - Potentiale ausschöpfen (deutsch) Prioritäten setzen - Potentiale ausschöpfen (englisch) Horizontale Prioritäten Inklusion und Vielfalt Digitaler Wandel Umweltschutz und Bekämpfung des Klimawandels Gemeinsame Werte, zivilgesellschaftliches Engagement, Bereitschaft und Teilhabe Weitere Erläuterungen finden Sie im Programmleitfaden im Abschnitt A sowie im Abschnitt B unter „ Partnerschaften für Zusammenarbeit “ Bereichspezifische Prioritäten für die Erwachsenenbildung Verbesserung der Zugänglichkeit, Qualität, Inanspruchnahme und Anerkennung der Erwachsenenbildung Förderung von lokalen Lernzentren und innovativen Lernräumen Förderung der Weiterbildung und Umschulung von Erwachsenen Unterstützung der Reaktion der europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung auf den Krieg in der Ukraine Weitere Erläuterungen zu den bereichsspezifischen Prioritäten finden Sie im Programmleitfaden im Abschnitt B unter „ Partnerschaften für Zusammenarbeit “ Projektskizzenberatung nutzen Vor Antragsrunden bieten wir eine telefonische Beratung auf der Grundlage einer Projektskizze an. Anhand einer vorgegebenen Gliederung können Sie das geplante Vorhaben kurz umreißen. Im Gespräch gehen wir auf Ihre Projektidee ein und geben Ihnen Rückmeldungen für die weitere Planung und Entwicklung Ihres Projekts. Das Angebot richtet sich an Einrichtungen, die bisher noch kein Kooperationsprojekt in der Rolle einer koordinierenden Einrichtung durchgeführt haben. Eine Projektskizzenberatung ist freiwillig. Die Phase der Projektskizzenberatung für 2027 beginnt voraussichtlich Mitte Dezember und wird im Newsletter der NA beim BIBB angekündigt. An Veranstaltungen teilnehmen Vor einer Antragsfrist bieten wir Veranstaltungen an, bei denen wir über die Förderregularien und die Antragstellung informieren sowie auf Ihre Fragen eingehen. Aktuell werden keine Informationsveranstaltungen angeboten. Termine mit Blick auf eine Antragsfrist in 2027 werden ab Herbst an dieser Stelle angekündigt. Nähre Informationen zu Veranstaltungen finden Sie in unserem Veranstaltungskalender. Zum Veranstaltungskalender Rückblick Die letzte Informationsveranstaltung für Kooperationspartnerschaften in der Erwachsenenbildung fand am 09.12.2025 statt. zur Präsentation Sie brauchen weitere Unterstützung? Kontakt Bei Fragen wenden Sie sich an E-Mail: partnerschaften-erwachsenenbildung@bibb.de Tel .: 0228 107 1300 Hotlinezeiten: Mo | Di | Do | Fr : 09:30 bis 12:00 Uhr Newsletter Keine Beratungsangebote mehr verpassen? Dann abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter! Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichneten Felder aus, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können. Ich stimme der Datenschutzerklärung zu. * Zurück Zum nächsten Schritt Den Antrag inhaltlich ausarbeiten Im zweiten Schritt geht es darum, das Vorhaben konkret auszuarbeiten. Sie erhalten hier einige Hinweise dazu, welche Aspekte für die Projektkonzeption und die Projektbeschreibung im Antrag wichtig sind. Von der Konzeption zum Antragstext Nehmen Sie sich im Konsortium zu Beginn genügend Zeit für zwei zentrale Überlegungen: Motivation / Bedarf: Warum machen wir das Projekt? Wirkung: Wozu machen wir das Projekt? Was werden wir du rch das Projekt erreicht haben? Eine gute Analyse zur beabsichtigten Wirkung des Projekts macht es leichter, ein schlüssiges Vorgehen festzulegen. Je konkreter Sie die Aussagen für Ihr spezifisches Vorhaben fassen können, desto aussagekräftiger wird die Projektbeschreibung. Im Antrag wird zu den nachfolgenden Punkten gefragt: Motivation und Bedarf Neben dem durch das Konsortium festgestellten Bedarf sollte der Antrag eine fundierte Bedarfsanalyse für Deutschland und die beteiligten Länder enthalten. Beschreiben Sie auch, inwiefern das Projekt innovativ ist beziehungsweise inwieweit es bereits durchgeführte Initiativen durch wesentliche Neuerungen ergänzt. Ziele Formulieren Sie eindeutige, spezifische Ziele für Ihr Vorhaben. Achten Sie auf eine klare Unterscheidung zwischen Bedarfen und Zielen. Wer macht mit? Die beteiligten Einrichtungen sollten sich in ihrem Profil sinnvoll ergänzen. Machen Sie im Antrag deutlich, welche Expertise die Einrichtungen für Ihr Projektthema mitbringen und welche Bildungsarbeit die Einrichtungen regelmäßig außerhalb von EU -Projekten leisten. Wer profitiert? Beschreiben Sie konkret, welche Zielgruppen mit dem Projekt adressiert werden und wie die Ergebnisse des Projekts diesen Zielgruppen nützen. Treffen Sie spezifische Festlegungen, damit die Aktivitäten geeignet konzipiert werden können. Arbeitspakete und Budget planen Die wesentlichen Schritte zur Umsetzung werden in Arbeitspaketen ( work packages ) gegliedert, die jeweils eine Reihe von Aktivitäten beinhalten. Das erste Arbeitspaket ist stets „Projektmanagement“. Es sollte maximal vier weitere Arbeitspakete geben. Hier legen Sie bereits fest, welche Einrichtung für welche Aktivität verantwortlich ist und welche weiteren Einrichtungen beteiligt sind. Sie legen ebenfalls fest, wie der Gesamtzuschuss auf die einzelnen Aktivitäten und Partnereinrichtungen aufgeteilt wird. Berücksichtigen Sie in der Beschreibung alle Phasen der Projektumsetzung. Erläutern Sie auch, wie sie vorgehen werden, um das Projekt möglichst inklusiv, digital und ressourcenschonend umzusetzen sowie eine größtmögliche Teilhabe zu ermöglichen (vgl. horizontale Aspekte im Programmleitfaden). Budget Bei Beantragung entscheiden Sie, welcher Gesamtzuschuss der richtige ist für Ihr Vorhaben. Sie berücksichtigen dabei die Anforderung, dass es sich um einen Zuschuss handelt, nicht um eine vollständige Projektfinanzierung. Die EU -Kommission macht keine Vorgaben zur Höhe von Eigenmitteln. Bei der Bewertung des Antrags wird eingeschätzt, ob der Zuschuss kosteneffektiv eingesetzt wird. Dafür ist es gut, im Antrag nachvollziehbar zu erklären, wie sich Beträge, die Aktivitäten zugeordnet werden, zusammensetzen. Der Betrag für Projektmanagement darf 20% des Gesamtbudgets nicht überschreiten. Es gibt darüber hinaus keine Vorgaben, z.B. für Tagespauschalen oder Reisekosten. Alle Inhalte und Materialien des Projekts müssen durch das Konsortium erbracht werden. Dienstleistungen können über einen Unterauftrag vergeben werden, sofern sie bereits im Antrag definiert werden und nicht die Kernaufgaben des Projekts betreffen. Verbreitung und Wirkung Planen Sie Verbreitung konkret Von Projekten des Typs Kooperationspartnerschaften wird erwartet, dass sie Ergebnisse entwickeln, die auch von weiteren Einrichtungen genutzt werden können und die übertragbar sind auf andere rechtliche, strukturelle, geographische, soziokulturelle oder sprachliche Kontexte. Planen Sie also Verbreitungsaktivitäten schon zum Antragszeitpunkt und beschreiben Sie Ihre Schritte konkret und spezifisch für das Projekt. Bei Kooperationspartnerschaften wird in der Regel eine Projektwebseite erstellt, über die Projektergebnisse auch nach Projektende noch zugänglich sind. Offene Bildungsressourcen Alle Lehr- und Lernmaterialien, die mit Erasmus+ Förderung entstehen, müssen grundsätzlich als offene Bildungsmaterialien (englisch open educational ressources oder OER ) zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt für alle Arten von Materialien wie z. Bsp. Handreichungen, Erklärvideos, MOOCs und Apps. Wirkung Hier schlagen Sie gedanklich einen Bogen zum Beginn. Zum einen planen Sie, wie Sie überprüfen werden, ob Ihr Projekt erfolgreich war und eine längerfristige Wirkung entfaltet – auf Teilnehmende, auf die beteiligten Einrichtungen sowie auf weitere anvisierte Ebenen. Unterscheiden Sie gedanklich zwischen „Haben wir alles umgesetzt, was geplant war?“ (Output) und „Haben unsere Aktivitäten zu dem geführt, was wir damit erreichen wollten?“ (Outcome). Zum anderen können sie dadurch feststellen, ob das geplante Vorgehen schlüssig ist oder ob noch konzeptionelle Anpassungen erfolgen sollten. Berücksichtigen Sie die Bewertungskriterien Die inhaltliche Bewertung der Anträge erfolgt durch unabhängige, geschulte Gutachterinnen und Gutachter. Die Kriterien der Bewertung sind: Relevanz des Projekts, Qualität der Projektkonzeption und Umsetzung, Qualität der Partnerschaft und der Zusammenarbeit sowie Wirkung. Diese Kriterien werden detailliert erläutert im Programmleitfaden sowie im Leitfaden für Gutachterinnen und Gutachter (englisch: Guide for Experts on Quality Assessment). EU -Grundlagendokumente Aufruf 2026 („Call“) Als „Aufruf“ (englisch: call) wird die Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Anträgen bezeichnet. Im Aufruf werden Antragsfristen und Budgets für die einzelnen Bildungsbereiche und Aktionen im Programm Erasmus+ veröffentlicht. Zum Aufruf 2026 (PDF) Erasmus+-Programmleitfaden („Programme Guide“) Im Programmleitfaden (englisch: Programme Guide) des jeweiligen Antragsjahres finden Sie die grundlegenden Informationen zum Förderprogramm (Teil A), zu den Leitaktionen und Bildungsbereichen (Teil B) sowie zur Antragstellung (Teil C). Das Dokument gibt es in mehreren Sprachen. Im Zweifel gilt die englische Version. Englische Version des Programmleitfadens (PDF) Deutsche Version des Programmleitfadens (PDF) „Handbook on the lump sum funding model“ In diesem Handbuch wird das Finanzierungsmodell für die Leitaktion 2 – Partnerschaften für Zusammenarbeit – erläutert. Die Finanzierung erfolgt in Form eines Pauschalbetrags (englisch: lump sum) pro Projekt. Das Dokument bezieht sich auf die Antragstellung, die Durchführung und den Projektabschluss. Zum Handbuch (PDF) Unterstützende Dokumente Ansichtsexemplar Antrag Kooperationspartnerschaften Erwachsenenbildung (PDF) Leitfaden für Gutachterinnen und Gutachter (PDF) Erzielen von Wirkung in Erasmus+ (PDF) - ein Handbuch aus einem europäischen Netzwerk für wirkungsorientierte Projektplanung Sie brauchen weitere Unterstützung? Kontakt Bei Fragen wenden Sie sich an E-Mail: partnerschaften-erwachsenenbildung@bibb.de Tel .: 0228 107 1300 Hotlinezeiten: Mo | Di | Do | Fr : 09:30 bis 12:00 Uhr Zurück Zum nächsten Schritt Einrichtung registrieren Für Einrichtungen, die sich am Programm Erasmus+ beteiligen, werden die Stammdaten in dem sogenannten Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) verwaltet. Personen, die EU -Tools nutzen, benötigen einen EU -Login für den Zugang. Was ist ein EU -Login? Der Zugang zu allen im Programm verwendeten Online-Portalen, wie beispielsweise dem Organisationsregistrierungssystem, ist geschützt. Für den Zugriff benötigen Sie einen EU -Login. Dieser Benutzerzugang besteht aus Ihrer E-Mail-Adresse und einem Passwort. Ein EU -Login ist personenbezogen. Die Registrierung müssen Sie nur einmalig vornehmen! Sie gilt dann dauerhaft für alle Tools im Programm. EU-Login erstellen Registrierung und Stammdatenverwaltung Um einen Antrag zu stellen, muss Ihre Einrichtung im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) der Europäischen Kommission registriert sein. Dort werden alle Stammdaten der am Programm Erasmus+ beteiligten Einrichtungen verwaltet. Zur Registrierung benötigen Sie Ihren EU -Login. Nach der Registrierung erhalten Sie für Ihre Einrichtung automatisch eine Organisations-Identifizierungsnummer, kurz OID . Das ist eine neunstellige Kennnummer, die mit dem Buchstaben E beginnt. Sie benötigen diese OID bei jeder Antragstellung. Eine Einrichtung darf nur eine OID haben, sie gilt dauerhaft . Auch für zukünftige Anträge, egal in welchem Bildungsbereich, nutzen Sie diese OID . Bei Bedarf müssen Sie Angaben zu Ihrer Einrichtung aktualisieren. Sie möchten Ihre Einrichtung registrieren? Dann klicken Sie unten auf den Link zum Organisationsregistrierungssystem. Falls Sie Unterstützung beim Registrieren brauchen, hilft Ihnen unsere Anleitung zum Erstellen einer OID (siehe untere Dokumentenbox). Hinweis: Von der Eingabe bis zum Erhalt der OID kann es bis zu 72 Stunden dauern. Zur Registrierung Sie haben bereits eine OID oder Sie sind nicht sicher, ob Sie schon eine haben? In beiden Fällen hilft Ihnen das ORS weiter. Wenn Sie schon eine OID haben, prüfen Sie, ob die Angaben zu Ihrer Einrichtung und die hinterlegten Dokumente noch aktuell sind. Zur Erinnerung: Jede Einrichtung darf nur eine OID haben. Zum ORS EU -Login und Registrierung im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) Anleitung zur Registrierung im ORS (PDF) Folgende Dokumente müssen Sie im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) hochladen bzw. auf Aktualität prüfen: Formblatt Rechtsträger für private Einrichtungen (PDF) Formblatt Rechtsträger für öffentliche Einrichtungen (PDF) Formblatt Finanzangaben (PDF) Nachweis zur Rechtsfähigkeit Ihrer Einrichtung ( z. B. Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, Schreiben der übergeordneten Behörde oder Auszug aus dem Schulverzeichnis, Gewerbeanmeldung oder ein Eintrag im Handelsregister etc. ) Benötigen Sie weitere Hilfe? Kontakt Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an. Team „Finanzielle und vertragliche Projektbegleitung“ E-Mail: helpna@bibb.de Tel .: 0228 107 1600 Hotline Montags & donnerstags von 09:30 bis 12:00 Uhr Zurück Zum nächsten Schritt Antrag stellen Erfahren Sie auf dieser Seite, welche Antragsfristen gelten und was Sie beim Ausfüllen eines Antrags für eine Kooperationspartnerschaft beachten müssen. Antragsfrist Die nächste Antragsfrist wird voraussichtlich im März 2027 sein . Ihren Antrag arbeiten Sie direkt im EU -Antragsportal aus. Wählen Sie dort das richtige Formular aus: KA220- ADU : Kürzel für Kooperationspartnerschaften im Bereich Erwachsenenbildung Antrag stellen Zum EU-Antragsportal Bevor Sie beginnen... Halten Sie folgende Daten bereit: EU -Login Sie benötigen ihn zum Anlegen und Bearbeiten des Antrags. Organisations-ID für Ihre Einrichtung sowie für alle Partnereinrichtungen. Der Antrag kann jederzeit gespeichert und später weiterbearbeitet werden. Nach der Übermittlung sind keine Änderungen mehr möglich . Verfassen Sie ihn in englischer oder deutscher Sprache. Kalkulieren Sie einen zeitlichen Puffer beim Übermittel n des fertigen Antrags ein. Erfahrungsgemäß sind die Server am Tag der Antragsfrist stark belastet. Tipp: Nutzen Sie das Ansichtsexemplar Kooperationspartnerschaften Erwachsenenbildung zur Vorbereitung. Zum Ansichtsexemplar Prüfen Sie die Antragsbedingungen Projektanträge können nur von ö ffentlichen oder p rivat en Einrichtungen gestellt werden. Die antragsstellende Einrichtung muss mindestens zwei Jahre vor Ablauf der Antragsfrist rechtmäßig gegründet worden sein. Die Einrichtung, die die Kooperationspartnerschaft koordinieren möchte, stellt den Antrag für das gesamte Konsortium (also die Gruppe der Partnereinrichtungen) bei der Nationalen Agentur in ihrem Land. Der Antrag wird von Mitgliedern des Konsortiums verfasst, nicht von Externen oder Dienstleistern. Der Antrag darf nur in einem Land eingereicht werden. Ein Konsortium kann zu einer Antragsfrist eur opaweit nur einen Antrag stellen. Eine Einrichtung (konkret: eine OID ) darf an maximal 10 Anträgen für Kooperationspartnerschaften beteiligt sein. ( Dies bezieht sich auf die Anzahl aller Anträge für eine Kooperationspartnerschaft pro Antragsfrist. Dabei werden alle Anträge in den Bereichen Schulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Erwachsenenbildung und Jugend zusammengezählt.) Zehn Hinweise zum Verfassen des Antrags Über die OID fügen Sie Stammdaten der antragstellenden Einrichtung und der Partnereinrichtungen in den Antrag ein. Im Antragsformular ergänzen Sie Kontaktangaben für eine zeichnungsberechtigte Person und eine Hauptkontaktperson. Über diese E-Mail-Adressen wird die NA beim BIBB Ihre Einrichtung kontaktieren. Für die Partnereinrichtungen tragen Sie ebenfalls Kontaktangaben für diese Personen ein. Die Textfelder haben Zeichenbegrenzungen . Treffen Sie alle wesentlichen Aussagen im Antrag . Anlagen wie ein GANTT-Chart können unterstützend angefügt werden und werden bei Kooperationsprojekten empfohlen. Der Antrag beinhaltet eine englischsprachige Zusammenfassung . Sie wird bei Bewilligung veröffentlicht. Stellen Sie Ihr Vorhaben also für Außenstehende verständlich dar. Die Declaration on Honour der antragstellenden Einrichtung muss von der zeichnungsberechtigten Person rechtsgültig unterschrieben sein und im Antrag als Anlage hochgeladen sein. Die Accession Forms (Beitrittsformulare) der beteiligten Partnereinrichtungen sollten dem Antrag beigefügt sein. Die Formulare finden sich im Antragsformular, wenn für Partnereinrichtungen eine zeichnungsberechtigte Person eingetragen wurde Kalkulieren Sie Zeit ein, damit die Partner sie rechtsgültig unterschreiben können und Sie die Formulare im Antrag wieder hochladen können. Erklärungen zur Einhaltung der Europäischen Werte und zur Autorenschaft müssen bestätigt werden, damit ein Antrag eingereicht werden kann. Lebensläufe im Zuge von Prüfungen angefordert werden (vgl. Programmleitfaden Teil C, Operational Capacity Check). Exportieren Sie den Antrag und die darin enthaltenen Beitrittsformulare ( Accession Forms ) als PDF für Ihre Unterlagen. Zurück Zum nächsten Schritt Bewertung des Antrags Was passiert nach der Antragstellung? Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Prüfungen durchgeführt werden, welche Kriterien für die Bewertung gelten und wie die Förderentscheidung gefällt wird. Formale und inhaltliche Prüfung Nach der Einreichung wird der Antrag nach formalen Kriterien geprüft. Die inhaltliche Bewertung erfolgt im Anschluss durch geschulte Gutachterinnen und Gutachter nach vier Kriterien: Relevanz (bis zu 25 Punkte) Qualität Projektkonzeption und Umsetzung (bis zu 30 Punkte) Qualität Partnerschaft und Zusammenarbeit (bis zu 20 Punkte) Wirkung (bis zu 25 Punkte) Der Antrag kann maximal 100 Punkte erreichen. Um inhaltlich förderfähig zu sein, muss der Antrag insgesamt mindestens 70 Punkte erreichen und dabei in jeder Kategorie mindestens die Hälfte der maximal möglichen Punktzahl. Wie wird Ihr Antrag bewertet? Die Europäische Kommission gibt die Richtlinien für die Antragsbewertung vor. Die Kriterien sind im Leitfaden für Gutachterinnen und Gutachter (englisch: Guide for Experts on Quality Assessment) veröffentlicht und ausführlich erläutert. Bei Interesse können Sie sie einsehen. Hinweis: Der Leitfaden ist in englischer Sprache verfasst. Zum Leitfaden für Gutachterinnen und Gutachter Weitere Prüfungen Im Zuge der Bewertungsphase werden noch weitere Prüfschritte durchgeführt. Dazu gehören insbesondere die Plagiatspr ü fung und bei Anträgen über 60.000 Euro die Pr ü fung der finanziellen Bonit ä t der antragsstellenden Einrichtung. Hierbei werden Sie ggf. schriftlich zu einer Stellungnahme aufgefordert oder um weitere Informationen gebeten. Bei Einrichtungen, die mehrere Anträge einreichen, kann eine Prüfung der operationalen Kapazität erfolgen. Dafür fordert die NA beim BIBB zusätzliche Informationen an, die Auskunft geben über die (personellen) Ressourcen zur Umsetzung mehrerer Projekte. Die Prüfung bezieht sich auf die Einrichtung als Ganzes und kann auch Aspekte aus der bisherigen Projektumsetzung einbeziehen. Diese Prüfschritte sind im Programmleitfaden in Abschnitt C beschrieben. Im Zuge dessen kann die NA beim BIBB mit Nachfragen auf Sie zukommen. Förderentscheidung Die Prüfung und die Bewertung des Antrags dauern ungefähr 4 Monate. Die NA beim BIBB trifft die Förderentscheidung dann auf der Basis des zur Verfügung stehenden Budgets und einer Rangliste der bewerteten Anträge. Sie erhalten von der NA beim BIBB eine Information über die Förderentscheidung. Die Entscheidung beinhaltet entweder eine Zusage, eine Absage oder die Information über einen Platz auf der Warteliste. Dieser Förderentscheidung ist auch die Rückmeldung zur Bewertung beigefügt. Bei einer Zusage erhalten Sie eine „Finanzhilfevereinbarung“. Widerspruch Sie haben die Möglichkeit, gegen Entscheidungen der Nationalen Agentur beim BIBB Widerspruch einzulegen. Jede Förderentscheidung enthält eine Rechtsbehelfserklärung, die das entsprechende Vorgehen erläutert. Zurück Zum nächsten Schritt Durchführung Wie geht es weiter nach der Bewilligung eines Antrags? Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen ersten Überblick über den weiteren Ablauf. Wenn Sie ein Projekt planen oder beantragen, sollten Sie einige Fakten zur Durchführung des Projekts kennen: Projektverwaltung Ihr Projekt ist formal bewilligt, wenn die Finanzhilfevereinbarung ( Grant Agreement ) von Ihnen und der NA beim BIBB unterzeichnet ist. Sie erhalten dann eine erste Rate des bewilligten Zuschusses. Wenn die Einrichtung keine ausreichende Bonität nachweisen kann, kann die Höhe der Vorauszahlung begrenzt werden. Die antragstellende Einrichtung, die das Projekt auch koordiniert, verwaltet die Mittel des Projekts. Sie leitet die Mittel an die Partnereinrichtungen weiter. Es ist empfehlenswert, als koordinierende Einrichtung Vereinbarungen mit den Partnereinrichtungen des Projekts abzuschließen. Die im Antrag beschriebenen Aktivitäten bzw. Arbeitspakete und die geplanten Ergebnisse sind Bestandteil der Finanzhilfevereinbarung und müssen im Projektverlauf umgesetzt werden. Änderungen am Projekt oder bei den beteiligten Einrichtungen werden mit der NA beim BIBB abgestimm t und zum Teil durch ein Addendum zur Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Verbreitung Ihrer Projektergebnisse Bei der Antragstellung haben Sie bereits festgelegt, wie Sie vorgehen werden, um das Projekt bekannt zu machen sowie die Projektergebnisse zugänglich und für andere nutzbar zu machen. Dafür gilt, dass die Kofinanzierung durch die Europäische Union auf allen veröffentlichten Materialien, Dokumenten und Ergebnissen kenntlich gemacht werden muss . Ein entsprechendes Förderlogo und eine Formulierung für einen Haftungsausschluss werden Ihnen zur Verfügung gestellt. Für Lehr- und Lernmaterialien gilt darüber hinaus, dass sie als offene Bildungsressourcen ( OER ) gekennzeichnet werden müssen. Berichte einreichen Während der Durchführung und für die Erstellung von Berichten ist die Nutzung eines Tools der Europäischen Kommission verpflichtend - es heißt Beneficiary Module. Darin erstellen Kooperationspartnerschaften– in Abhängigkeit von der Projektdauer – ein oder zwei Zwischenberichte . Einen Abschlussbericht erstellen Sie nach dem Projektende. Nach dessen Prüfung legt die NA beim BIBB den abschließenden Zuschuss fest. Erasmus+-Projektplattform der NA beim BIBB Für die Umsetzung eines bewilligten Projektes finden Sie alle wichtigen Informationen auf der Erasmus+-Projektplattform der NA beim BIBB . Die Informationen auf der Plattform sind erst interessant, wenn die Finanzhilfevereinbarung geschlossen wurde. Neben den wesentlichen Schritten zur Durchführung gibt es dort eine Zusammenstellung von Links und Anleitungen zu den erforderlichen Tools sowie Antworten zu häufig gestellten Fragen. Zur Plattform Zurück Zum nächsten Schritt …

News

Aufruf zum Programm Erasmus+ 2026 veröffentlicht

Nutzen Sie die Chancen von Erasmus+ und entdecken Sie vielfältige Fördermöglichkeiten in der Berufs- und Erwachsenenbildung.

[…] Einleitung, Budget für die Berufs- und Erwachsenenbildung, Das wird gefördert, Wichtige Änderungen bei Partnerschaften für Zusammenarbeit in der Leitaktion 2, Informationen und Dokumente zum Aufruf 2026 im Programm Erasmus+, Sie kennen Erasmus+ noch nicht?, Erasmus+ Inspiration Days 2025 vom 24.11.2025 bis 28.11.2025 | Online Die Europäische Kommission hat ihren Aufruf zur Einreichung von Anträgen im Programm Erasmus+ und den Programmleitfaden für das Jahr 2026 veröffentlicht. Mit rund 5,2 Milliarden Euro wird sie im kommenden Jahr den Lernaustausch im Ausland und Partnerschaften in den Bereichen Bildung, Jugend und Sport unterstützen. Wie viele Mittel stehen 2026 der Nationalen Agentur beim BIBB für die Berufs- und Erwachsenenbildung zur Verfügung? , Der Aufruf 2026 ist die Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Anträgen . Im Aufruf werden Antragsfristen und Budgets für die einzelnen Bildungsbereiche und Aktionen des Programms Erasmus+ veröffentlicht und Neuerungen im Programm benannt. Wir laden alle herzlich ein, bei dem Programm mitzumachen, sich zu den Möglichkeiten zu informieren und die vielfältigen Chancen von Erasmus + zu nutzen . , In der Berufsbildung stehen der Nationalen Agentur beim BIBB über 137 Millionen Euro für die Projektförderung zur Verfügung, in der Erwachsenenbildung liegt das Fördervolumen bei knapp 34 Millionen Euro . , Ein zentraler Bestandteil des Aufrufs 2026 ist die „Union of Skills“-Strategie , eine europäische Initiative zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. Sie soll die Entwicklung von Fähigkeiten für hochwertige Beschäftigung fördern, lebenslanges Lernen unterstützen und die Widerstandsfähigkeit von Gesellschaft und Arbeitsmarkt stärken. Darüber hinaus setzt Erasmus+ seine bisherigen Schwerpunkte - I nklusion, den digitalen und grünen Wandel sowie die Förderung demokratischer Werte - fort. Das Programm unterstützt auch weiterhin ukrainische Lernende und Lehrkräfte – sowohl in der Ukraine als auch in EU -Mitgliedstaaten und Partnerländern. Für 2026 steht die finanzielle Förderung von rund 1,27 Millionen Auslandsaufenthalten bereit. Insgesamt könnten mehr als 100.000 Organisationen von Erasmus+ profitieren – darunter Hochschulen, Schulen, Ausbildungszentren, Unternehmen sowie Jugend- und Sportorganisationen. Der Programmleitfaden beschreibt neben den Programmzielen die nach Leitaktionen strukturierten Förderaktivitäten und enthält alle wichtigen technischen Informationen rund um die Antragstellung. Nutzen Sie den Leitfaden, um Ihre Projekte erfolgreich zu planen und einzureichen. , Im Vergleich zum Programmleitfaden 2025 bleiben die wesentlichen Förderbedingungen bestehen, an manchen Stellen wurden jedoch Präzisierungen vorgenommen (v.a. Part A und B). Im Allgemeinen wurde das Programm stärker an die politische Rahmung („Union of Skills“, „EU Preparedness Union Strategy“) ausgerichtet. In den Sektoren Berufsbildung und Erwachsenenbildung wurden vor allem Formulierungen zu inklusiver Ausrichtung, Qualitätsanforderungen, Begleitung der Lernenden und inhaltliche Schwerpunkte (digitale, grüne und partizipative Kompetenzen) geschärft. , Hinweis: Die Quellverweise beziehen sich dabei auf den verbindlichen englischsprachigen Erasmus+ Programmleitfaden Version 1 (2026) vom 12.11.2025. , Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 12.11.2025 (auf Englisch) Pressemitteilung der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland (13.11.2025) Aufruf 2026 der Europäischen Kommission: „Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2026 – EAC/A12/2025 Programm Erasmus“ vom 12.11.2025 Programmleitfaden 2026, deutsche Version 1 vom 12/11/2025 (PDF) Programmleitfaden 2026, englische Version1 vom 12/11/2025 (PDF) Nationale Budgetaufteilung Erasmus+ Berufs- und Erwachsenenbildung 2026 (PDF) Union der Kompetenzen , Das Programm für ein starkes Europa: Erasmus+ ist das Bildungsprogramm der Europäischen Union ( EU ). Es fördert Lernen und Zusammenarbeiten in Europa in den Bereichen Bildung, Jugend und Sport. Informieren Sie sich hier über die Zielgruppen und die Projektformate , die in der Berufs- und Erwachsenenbildung möglich sind. , Service der NA beim BIBB Die NA beim BIBB verwaltet im Auftrag der Europäischen Kommission die Fördermittel des Programms der Leitaktion 1 (Mobilität) sowie der dezentralen Aktionen aus der Leitaktion 2 (Partnerschaften) des Erasmus+-Programms in den Sektoren Berufsbildung und Erwachsenenbildung und ist dabei für den gesamten Förderzyklus verantwortlich. Neben der Information und Beratung umfasst dies die Organisation des Antragsverfahrens, den Abschluss der Verträge, die Auszahlung der Fördermittel, die Projektbegleitung und die Abrechnung der Projekte. Prioritäten - Die Ausrichtung von Partnerschaften für Zusammenarbeit auf die Prioritäten der Berufsbildung wurde dahingehend nachgeschärft, dass stärker zur Fachkräftesicherung, zu den Future Skills und der Union of Skills beigetragen werden soll. Das heißt konkret, aus acht berufsbildungsspezifischen Prioritäten werden nun fünf, die aber die Bandbreite der Themen beibehalten und in einigen Bereichen erweitern. Analog dazu wurden die bereichsspezifischen Prioritäten für die Erwachsenenbildung gestrafft und von acht auf vier Prioritäten reduziert (S. 231f). , Partnerländer - Die Beteiligungsmöglichkeiten von Partnerländern wurden konkretisiert (S. 34f und 236f): Partner aus den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern wurden auf die Regionen 1 bis 3 beschränkt, wobei Belarus ausgenommen ist. Diese Partner müssen einen wesentlichen Mehrwert nachweisen können. Verbreitungsaktivitäten in Kooperationspartnerschaften können zukünftig in allen EU - oder Drittstaaten stattfinden, wenn dies entsprechend begründet wird. , Formale Vorgaben - Die Möglichkeit zur Vergabe von Unteraufträgen im Projekt wurde angepasst. So können Freelancer (Solo-Selbständige, Experten, Dozenten, usw.) als Unterauftragnehmer an einem Projekt beteiligt werden. Sie dürfen jedoch keine Kernaktivitäten des Projekts übernehmen. Im Antrag muss bereits festgehalten werden, für welche Aufgaben und in welchem Umfang der Auftrag vergeben werden soll (S. 243). Zusätzlich wurden Anpassungen im Rahmen des Financial Capacity Checks vorgenommen. Private Einrichtungen, deren Einnahmen in den letzten 2 Jahren zu mehr als 50% aus öffentlichen Mitteln bestanden und die dies durch ein Schreiben einer Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung nachweisen können, werden bei der Antragstellung als „öffentliche Einrichtungen“ eingestuft, so dass die Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit entfällt. EU -Finanzhilfen gelten nicht als „öffentliche Mittel“ für eine Befreiung von der Prüfung Ihrer finanziellen Kapazität. Nationale Fördermittel gelten im Gegensatz zu den letzten Jahren wieder als öffentliche Mittel und können dementsprechend für die Bescheinigung durch den Steuerberater/Wirtschaftsprüfer mit einbezogen werden (S. 422). , Änderungen bei erforderlichen Anhängen zum Antrag - Das Beitrittsformular (Accession Form) enthält nun auch eine Ehrenwörtliche Erklärung des Konsortialpartners, in der dieser bestätigt, dass für seine Einrichtung keine der in der Erklärung aufgeführten Ausschlusskriterien vorliegen. Bitte stellen Sie sicher, dass die Unterschriften entweder handschriftlich oder qualifiziert elektronisch (QES) geleistet werden. Eingescannte bzw. eingefügte Unterschriften können nicht akzeptiert werden. …

[…] Kontakt Haben Sie Fragen zur Erasmus+Förderung oder Antragstellung? Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie ein allgemeines Anliegen? Dann nutzen Sie unser Kontaktformular oder die unten angegebenen Kontaktmöglichkeiten, um uns zu erreichen. Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichneten Felder aus, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können. Adresse Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung Friedrich-Ebert-Allee 114-116 53113 Bonn Fon: 0228 107 1608 Mail: na[at]bibb(dot)de Mo | Di | Do : 09:30 bis 15:00 Uhr Mi : 9:30 bis 12:00 Uhr Fr : 9:30 bis 13 Uhr In dringenden Notfällen können Sie uns auch außerhalb der Hotline-Zeiten kontaktieren. Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen. Postadresse Nationale Agentur beim BIBB Postfach 201264 53142 Bonn Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz (Whistleblowing) Durch das Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) vom 31.05.2023 ist die Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung ( NA beim BIBB ) als Bundesbehörde gesetzlich dazu verpflichtet, ein internes Hinweisgeberschutzsystem einzurichten und zu betreiben. Die NA beim BIBB hat hierfür eine interne Meldestelle eingerichtet. Ziel der gesetzlichen Neuregelung ist es, Personen (sog. hinweisgebende Personen, umgangssprachlich auch Whistleblowerinnen oder Whistleblower), die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis von Verstößen erlangt haben, einen besonderen gesetzlichen Schutz zu gewähren. Hinweisgebende Personen sollen unter bestimmten Voraussetzungen Informationen über Verstöße melden können, ohne hierdurch Repressalien befürchten zu müssen (§ 36 Abs. 1 HinSchG). Interne Meldestelle Die interne Meldestelle der NA beim BIBB steht neben seinen Beschäftigten solchen natürlichen Personen offen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten mit dem BIBB in Kontakt stehen. Hierzu gehören Personen, die für das BIBB als Selbstständige, Auftragnehmer, Unterauftragnehmer oder Lieferanten arbeiten oder deren Beschäftigtenverhältnis zwischenzeitlich beendet wurde. Ihre Meldungen können helfen, Verstöße aufzudecken, zu ahnden und zukünftig zu verhindern. Sie erreichen die interne Meldestelle per Email an meldestelle[at]bibb(dot)de . Ihre Meldung muss Ihre Identität erkennen lassen. Es ist sichergestellt, dass mit Ihren Meldungen entsprechend der Vorgaben des HinSchG vertraulich umgegangen wird und nur die für die Bearbeitung zuständigen Personen auf Ihre Meldungen zugreifen können. Auf Ihr Ersuchen kann auch eine persönliche Zusammenkunft durchgeführt werden. Datenschutz Die interne Meldestelle verarbeitet personenbezogene Daten – einschließlich deren Austausch oder Übermittlung – im Einklang mit der Verordnung ( EU ) 2016/679 und der Richtlinie ( EU ) 2016/680 sowie mit nationalem Datenschutzrecht. Auf § 10 HinSchG sowie die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), welche hier abgerufen werden können, wird ausdrücklich verwiesen. Externe Meldestellen Neben der NA beim BIBB -internen Meldestelle sind weitere sog. externe Meldestellen beim Bundesamt für Justiz , beim Bundeskartellamt und bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht eingerichtet worden. Ihnen steht ein Wahlrecht zu, ob Sie Ihre Informationen über Verstöße der internen Meldestelle oder einer externen Meldestelle melden möchten. Darüber hinaus bestehen Meldekanäle auf europäischer Ebene wie etwa bei der Europäischen Kommission oder dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF). EU -Meldestellen Europäische Kommission Whistleblower - European Commission Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) Fraud Notification System (OLAF) Hier geht es zur BIBB internen Meldestelle. Zur Meldestelle Datenschutzhinweis zum Hinweisgeberschutzgesetz Informationen zur Verarbeitung ihrer Daten Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Bundesinstitut für Berufsbildung ( BIBB ) im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sowie die Ihnen daraus entstehenden Rechte möchten wir Sie im Folgenden informieren. Ziel der gesetzlichen Neuregelung ist es, Personen (sog. hinweisgebende Personen, umgangssprachlich auch Whistleblowerinnen oder Whistleblower), die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis von Verstößen erlangt haben, einen besonderen gesetzlichen Schutz zu gewähren. Hinweisgebende Personen sollen unter bestimmten Voraussetzungen Informationen über Verstöße melden können, ohne hierdurch Repressalien befürchten zu müssen (§ 36 Abs. 1 HinSchG). 1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und wer ist Datenschutzbeauftragte? Die interne Meldestelle wird in Referat Z3 – Recht/Organisationsentwicklung/Büro Hauptausschuss eingerichtet. Mit der Wahrnehmung der Aufgaben der internen Meldestelle werden die in Referat Z3 tätigen Volljuristinnen und -juristen betraut. Die Datenschutzbeauftragte des BIBB ist Frau Fischer-Peters (Datenschutz@bibb.de; 0228 107 2237). 2. Welche personenbezogenen Daten liegen uns von Ihnen vor und woher stammen sie? Bei Abgabe einer Meldung gehören zu den verarbeiteten personenbezogenen Daten Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse sowie die Daten, die Sie uns im Rahmen Ihrer Meldung mitteilen. 3. Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden Daten verarbeitet? Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zum Zwecke der Bearbeitung Ihrer Meldung nach §§ 17, 18 HinSchG (u.a. Prüfung der Meldevoraussetzungen, Ergreifen von Folgemaßnahmen, Information und Rückmeldung über die weiteren Maßnahmen). Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Ihre bei der Meldung erteilte Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO sowie Art. 6 Abs 1 e DSGVO i.V.m. § 10 HinSchG (Erfüllung der in den §§ 13 und 24 HinSchG bezeichneten Aufgaben). Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten durch die Meldestelle ist nur zulässig, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beachten wir die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die der DSGVO sowie des BDSG . 4. Wie lange werden Ihre Daten gesichert? Ihre Daten werden gemäß § 11 Abs. 5 HinSchG drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Um die Anforderungen nach dem HinSchG oder anderen Rechtsvorschriften zu erfüllen, können die Daten länger gespeichert werden, sofern dies erforderlich und verhältnismäßig ist. 5. Wer bekommt Ihre Daten? Ihre personenbezogenen Daten erhalten die unter Zi. 1 aufgeführten, mit der Wahrnehmung der Aufgaben der internen Meldestelle betrauten Personen. Ihre Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung grundsätzlich nicht weitergegeben. In Ausnahmefällen können Ihre personenbezogenen Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder Auskunftsansprüchen Dritter offengelegt werden. Das gilt insbesondere gemäß § 9 Abs. 1 HinSchG, wenn Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße melden (Falschmeldung), gemäß § 9 Abs. 2 HinSchG z.B. in Strafverfahren auf Verlangen von Strafverfolgungsbehörden, gemäß § 9 Abs. 3 HinSchG, wenn die Weitergabe für Folgemaßnahmen erforderlich ist und Sie zuvor in die Weitergabe eingewilligt haben oder im Rahmen eines Auskunftsersuchens nach Art. 15 DSGVO oder zur Erfüllung der Informationspflichten nach Art. 13, 14 DSGVO. Hier können die Daten ggf. an die betroffene Person weitergegeben werden, sofern nicht beispielsweise der Schutz der Rechte und Freiheiten Ihrer Person entgegensteht. 6. Welche Rechte haben Sie als betroffene Person? Art. 15 bis 22 DSGVO gewähren Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Widerspruch (Art. 21 DSGVO) sowie Übertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Erfolgt die Datenverarbeitung aufgrund einer von Ihnen erteilten Einwilligung, so ist sie für die Zukunft jederzeit widerruflich. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bis zum Widerruf bleibt unberührt. Bitte wenden Sie sich zur Geltendmachung der genannten Rechte an die Datenschutzbeauftragte des BIBB (siehe Punkt 1.). 7. Wo können Sie sich beschweren? Sie können sich mit einer Beschwerde an die Datenschutzbeauftragte des BIBB (Kontaktdaten s.o. Zi. 1 dieses Schreibens) oder an den/die Bundesbeauftragte/n für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI, Graurheindorfer Str. 153, 53117 Bonn, bfdi.bund.de, 0228 997799-0) wenden. 8. Werden Ihre Daten an ein Drittland übermittelt? Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte außerhalb des Geltungsbereichs der DSGVO. 9. Sind Sie verpflichtet, Ihre Daten bereitzustellen? Es steht Ihnen frei, der Meldestelle Ihre Daten im Rahmen einer Meldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz bereit zu stellen. Eine Meldung ohne Erkennbarkeit Ihrer Identität ist nicht möglich. 10. Inwieweit finden automatisierte Einzelfallentscheidungen oder Maßnahmen zum Profiling statt? Wir nutzen Ihre personenbezogenen Daten nicht für automatisierte Verarbeitungsprozesse zur Herbeiführung einer Entscheidung. Für Fragen stehen Ihnen die Ansprechpersonen der internen Meldestelle (meldestelle @bibb.de) und die Datenschutzbeauftragte (siehe Punkt 1.) …

News

Leitlinien zur Inklusion von Teilnehmenden mit geringeren Chancen veröffentlicht

Wie können wir das Förderprogramm Erasmus+ für Benachteiligte öffnen?

[…] Hier geht es zu den Leitlinien der Kommission Sie möchten zukünftig Teilnehmende mit geringeren Chancen in Ihre Erasmus+ Projekte einbinden? Oder arbeiten Sie bereits mit dieser Zielgruppe zusammen und fragen sich, wie Sie diese rund um ihre Auslandsaufenthalte besser unterstützen können? Das SALTO-Ressourcenzentrum Inklusion und Vielfalt hat hierzu hilfreiche Leitlinien mit dem Titel „Outreach recipes: Inclusion and Diversity in Erasmus+“ herausgebracht, die Sie bei der Umsetzung unterstützen. …

Veranstaltung

Green Erasmus: Pathways to sustainable projects and institutions

Vom 14. bis 16. Juni 2023 fand in München die Transnational Cooperation Activity „Green Erasmus: Pathways to sustainable projects and institutions” statt. Das Thema: Wie können Einrichtungen und Projekte in der beruflichen Aus- und Weiterbildung nachhaltiger gestalten werden?

[…] Bildergalerie, Weitere Informationen, Projektansätze und Konzepte aus dem Open Space Vom 14. bis 16. Juni 2023 fand in München die Transnational Cooperation Activity „Green Erasmus: Pathways to sustainable projects and institutions” statt. Das Thema: Wie können Einrichtungen und Projekte in der beruflichen Aus- und Weiterbildung nachhaltiger gestalten werden? 60 Teilnehmende (darunter sowohl erfahrene Projektträger, als auch Erasmus+-Neulinge aus dem Bereich der Leitaktion 2) aus 14 Programmländern besuchten die Veranstaltung. In den drei Tagen erhielten sie Inputs zu Green Erasmus innerhalb von Kooperationspartnerschaften und entwickelten nachhaltige Projektansätze. Zudem konnten sie Ideen und Anregungen mitnehmen, wie sie ihre Einrichtungen und Projekte in der beruflichen Aus- und Weiterbildung nachhaltiger gestalten könnten. Im Vordergrund stand dabei die Vernetzung untereinander, auch mit Blick auf zukünftige Partnerschaften in der Leitaktion 2. Die Veranstaltung begann mit einem interaktiven Warm-up angeleitet von Maike Tünkers von Uniqueorn . Tünkers ist Erwachsenenbildnerin und hilft Einzelpersonen und Unternehmen, sich und ihr Vorgehen zu reflektieren und langfristig nachhaltiger aufzustellen. Sie ließ die Teilnehmenden mit Hilfe von aufgemalten Kontinenten und Luftballons die Bevölkerungsverteilung und den Co 2 -Ausstoß der verschiedenen Kontinente bildlich darstellen. Dies förderte die erste Kontaktaufnahme zwischen den Teilnehmenden, schließlich mussten sie die begrenzten Ballons so auf die Gruppe aufteilen, dass alle am Ende zufrieden waren. So stimmten sich die Teilnehmenden thematisch auf die folgenden Tage ein. Im anschließenden Sustainability Slam gaben Expertinnen Einblicke in vier verschiedene Nachhaltigkeitsthemen. Ähnlich dem Vorbild des Poetry Slams votierte das Publikum per Applaus am Ende für das Thema, das aus seiner Sicht am wichtigsten war. Es gewann das Thema „Sustainable Finances“ vorgetragen von Claudia Müller vom Female Finance Forum . Das Forum bietet ein breites Angebot zur finanziellen Bildung für Individuen, besonders für Frauen auf dem Weg in die finanzielle Unabhängigkeit. Der Fokus des Vortrages lag auf nachhaltigen Geldanlagen und wie man mit individuellen Anlagen und Investitions- und Konsumentscheidungen nachhaltiges Wirtschaften beeinflussen kann. Auch alle anderen Vorträge erhielten einen großen Zuspruch: Marina Peralta Olano von der Lilium eAircraft GmbH zog das Publikum mit der Aussage in ihren Bann, dass die ersten elektrischen Kleinflugzeuge bereits in den nächsten Jahren starten sollen. Bis 2030 sollen ganze 3,500 Lilium Jets zur Verfügung stehen. Besonders mit Blick auf den Mobilitätscharakter vieler Erasmus+-Projekte hatte die Information für die Teilnehmenden und ihre möglichen zukünftigen Projekte einen großen Mehrwert. Maike Tünkers reimte zu den 17 Zielen der globalen Nachhaltigkeitsagenda der Vereinten Nationen mit besonderem Fokus auf die Bildung für Nachhaltige Entwicklung – und überraschte am Ende mit dem Hinweis, dass ihr Gedicht von einer Künstlichen Intelligenz gedichtet wurde. Satiye Sarigöz von der Nationalen Agentur beim BIBB schloss mit Anlehnung an die Kultfigur aus Kindertagen Biene Maja den Slam ab. Ihr Beitrag widmete sich GreenComp, dem europäischen Referenzrahmen für „Nachhaltige Kompetenzen“. , GreenComp besteht aus den vier Kompetenzfeldern „Verankerung von Nachhaltigkeitswerten“, „Komplexität der Nachhaltigkeit erkennen“, „Visionen für eine nachhaltige Zukunft“ und „Handeln für Nachhaltigkeit“. Jedem Feld sind jeweils drei Kompetenzen zugeordnet. GreenComp lädt alle Bildungsanbietende dazu ein, diese Kompetenzen in ihren Projekten zu berücksichtigen und durch geeignete Maßnahmen auszubauen und zu fördern. , Nach dem intensiven Austausch ging es für die gesamte Gruppe mit dem Bus zum Botanischen Garten in München-Nymphenburg . In Kleingruppen und mit professioneller Führung erkundeten die Teilnehmenden verschiedene Bereiche des Gartens. Der Abend endete bei einem veganen Essen im Bodhi, Bayerns erstem veganen Wirtshaus, bei dem die Teilnehmenden auch weitere Kontakte knüpften und ihre Gespräche vertieften. Am zweiten Tag ging es konkret um die Findung von möglichen Partnern und die Erarbeitung von ersten Projektideen . Den Austausch eröffnete die Moderatorin der Veranstaltung, Julia Lubjuhn von der Nationalen Agentur beim BIBB mit einer Einordnung der horizontalen Programmpriorität „Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels“ und führte die Teilnehmenden in das offene und partizipative Austauschformat Open Space ein. Im Anschluss schlugen die Teilnehmenden konkrete Projektideen zur Nachhaltigkeit vor und setzten sich mit Interessierten zusammen, um die Ideen weiter auszubauen und mögliche Partnerschaften auszuloten. In vier Durchgängen, die sich über den Tag verteilten, bildeten sich immer wieder neue Konstellationen und Projektideen. In den ersten beiden Runden wurden die Teilnehmenden beim Austausch von insgesamt acht Projektansätzen mit dem Schwerpunkt Nachhaltigkeit unterstützt. Die Bandbereite dieser Projekte zeigt das vielfältige Potenzial auf, die Erasmus+ zur Umsetzung der horizontalen Priorität bietet und reicht von einem Workshop-Konzept zur Vor- und Nachbereitung der Teilnehmenden nicht nur in Mobilitätsmaßnahmen, einem nachhaltigen Projektmanagement mit Selbsttest und einer Projektschatztruhe zum „Stöbern“ über mehrere Ansätze zur Förderung von grünen Kompetenzen in unterschiedlichen Berufsfeldern (Landwirtschaft, Maßschneiderei, Koch/Köchin, Elektronik, Mechatronik) bis hin zu verschiedenen Zielgruppen (Unternehmen) und Produkten (Oliven). Der Abend wurde mit einem Green Barbecue abgerundet. Am letzten Tag ging es mit dem Bus zur Haderner Bio-Brauerei . Neben einer Führung durch das neue Brauereigebäude stellte Angeles C. Casulli von der Italian Chamber of Commerce München-Stuttgart Camera di Commercio Italo-Tedesca das Erasmus+-Projekt „Training in the Production of Organic and Craft Beer (TAPROOM)“ vor (2020-1-MT01-KA202-074218: Training in the Production and Marketing of Organic and Craft Beer ). Im Rahmen des Projektes, das von einem maltesischen Träger koordiniert wurde und bei dem die italienische Handelskammer eines der Kooperationspartner war, wurde in dieser Brauerei eine Feldstudie durchgeführt. Bei einer traditionellen bayerischen Brotzeit wurden ein letztes Mal Kontakte geknüpft und Ideen vertieft. Mit dem Bustransfer zum Münchener Hauptbahnhof endete die dreitägige Veranstaltung. , Die Nationale Agentur bedankt sich für das Interesse und freut sich auf viele spannende Projekte im Nachgang und als Ergebnis der Veranstaltung. Auf SALTO finden Sie eine Dokumentation auf Englisch. , Workshopkonzept CorEdu 2022-1-DE02-KA220-VET-000090163: ClimateFarming (Holistic Resource Management for Climate Resilience of Farming) 2021-1-DE02-KA220-VET-000030009: Production and marketing of Organic Olives and Olive oil: EcoOlives 2021-1-DE02-KA210-VET-000034595: Tailor-made. Contemporary. Innovative – the professional training of fashion designers and bespoke tailors (M.Z.Z) 2020-1-DE02-KA202-007429: Greening the EntreComp Framework to Reconcile Economic Development and Environmental Security (Green-4-Future) 2020-1-DE02-KA202-007458: Think twice! - Ecological sustainability in project management Think Twice! - Ökologische Nachhaltigkeit im Projektmanagement (na-bibb.de) 2020-1-DE02-KA202-007660: Upgrading the Agricultural Sector with Skills in Regenerative Agriculture 2020-1-DE02-KA202-007629: PermaVET – Permaculture in Vocational Education and Training …

Podcast

Next Steps

Das Erasmus+-Projekt NEXT STEPS unterstützt Inhaftierte in europäischen Haftanstalten bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft

[…] Haben wir Ihr Interesse geweckt? Auch wenn es bereits eine Vielzahl guter Ansätze zur Reintegration von straffällig gewordenen Jugendlichen gibt, ist die Rückfallquote nach wie vor hoch. Diesen Teufelskreis will das Projekt NEXT STEPS durchbrechen und dabei zugleich einen arbeitsmarktrelevanten Beitrag leisten. Die noch bis zum Herbst 2023 laufende Partnerschaft knüpft an das Projekt STEPS an, dessen Ziel es war, über Sportangebote die Fähigkeiten jugendlicher Inhaftierter in der Justizvollzugsanstalt Heinsberg ( JVA Heinsberg) zu stärken. Zum Textskript , Hier geht es zu unseren Themenseiten …

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