[…] Anfrage zur Begutachtung von Anträgen im Bereich KA2 der Berufsbildung Wichtige Informationen Antragsfrist: 05.03.2025 Zeitraum: Ende März – Anfang / Mitte Juli Online-Schulung: 18.03.2026; 10:00 – 15:00 Uhr Aufwandsentschädigung: Antragsvolumen CP: 400.000 € ; Gutachtern mit Erstellung der Konsoli-dierung 300,00 €; Gutachten ohne Erstellung der Konsolidierung 260,00 €. Antragsvolumen CP: 250.000 € ; Gutachtern mit Erstellung der Konsoli-dierung 270,00 €; Gutachten ohne Erstellung der Konsolidierung 230,00 €. Antragsvolumen CP: 120.000 € ; Gutachtern mit Erstellung der Konsoli-dierung 240,00 €; Gutachten ohne Erstellung der Konsolidierung 200,00 €. SSP: keine Konsolidierung erforderlich 150,00 € Teilnahme an der Online-Schulung: 50,00 € Abgabe Probeantrag: 50,00 € …
[…] Anfrage zur Begutachtung von Kurzzeitanträgen (KA122) der Erwachsenenbildung Wichtige Informationen Antragsfrist: 01.10.2026 Gutachterschulung: 06.10.2026, von 10 bis 14 Uhr Ende Bewertungsspanne der Erstgutachten: 06.11.2026 Ende Konsolidierung/ Drittgutachten: 13.11.2026 Ende Qualitätscheck: 04.12.2026 Die Teilnahme an der Online-Schulung ist für die Begutachtung verpflichtend. Aufwandsentschädigung: Antragsvolumen unter 60.000 €; 130 € pro Gutachten Antragsvolumen über 60.000 € ; Gutachtern mit Erstellung der Konsolidierung 160,00 €; Gutachten ohne Erstellung der Konsolidierung 130,00 €. Teilnahme an der Online-Schulung: 50,00 € Abgabe Probeantrag: 50,00 € …
[…] Anfrage zur Begutachtung von Kurzzeitanträgen (KA122) der Berufsbildung Wichtige Informationen Antragsfrist: 19.02.2025 Zeitraum: Ende Februar – Anfang April Aufwandsentschädigung: Antragsvolumen unter 60.000 €; 130 € pro Gutachten Antragsvolumen über 60.000 € ; Gutachtern mit Erstellung der Konsolidierung 160,00 €; Gutachten ohne Erstellung der Konsolidierung 130,00 €. Teilnahme an der Online-Schulung: 50,00 € Abgabe Probeantrag: 50,00 € …
[…] Anfrage zur Begutachtung von Akkreditierungen (KA120) der Berufsbildung Wichtige Informationen Antragsfrist: 29.09.2026 Online-Gutachterschulung: 05.10.2026, von 14 Uhr bis 15:30 Uhr Ende Bewertungsspanne der Erstgutachten: 06.12.2026 Ende Konsolidierung/ Drittgutachten: 13.12.2026 Ende Qualitätscheck: 22.01.2027 Die Teilnahme an der Online-Schulung ist für die Begutachtung verpflichtend. Aufwandsentschädigung: Gutachten mit Erstellung der Konsolidierung 200,00 €; Gutachten ohne Erstellung der Konsolidierung 170,00 €. Teilnahme an der Online-Schulung: 50,00 € …
[…] Anfrage zur Begutachtung von Akkreditierungen (KA120) der Erwachsenenbildung Wichtige Informationen Antragsfrist: 29.09.2026 Gutachterschulung: 01.10.2026, von 10 Uhr bis 14 Uhr Ende Bewertungsspanne der Erstgutachten: 27.11.2026 Ende Konsolidierung/ Drittgutachten: 06.12.2026 Ende Qualitätscheck: 22.01.2027 Die Teilnahme an der Online-Schulung ist für die Begutachtung verpflichtend. Aufwandsentschädigung: Antragsvolumen unter 60.000 €; 170 € pro Gutachten Antragsvolumen über 60.000 € ; Gutachtern mit Erstellung der Konsolidierung 200,00 €; Gutachten ohne Erstellung der Konsolidierung 170,00 €. Teilnahme an der Online-Schulung: 50,00 € Abgabe Probeantrag: 50,00 € …
[…] Europäische Kontakte bilden die Basis , Praktische Kompetenzen erwerben , Komfortzone verlassen und neue Erfahrungen machen, Persönliche Fähigkeiten entwickeln und Wissen erweitern Ausbildung über europäische Grenzen hinweg ist auch für Erzieherinnen und Erzieher sowie für Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger möglich. Katharina Alektorov ist eine von ihnen. Sie hat mit uns über ihre Erfahrungen gesprochen. Katharina Alektorov ist etwas mulmig zumute: Sie soll einen kleinen Jungen aus einem Kindergarten abholen, der kurzfristig in einem Krisenzentrum für Kinder und Jugendliche in Wien untergebracht wurde. Es ist Katharinas zweiter Arbeitstag an ihrem neuen Ausbildungsplatz im Krisenzentrum. Dort werden Kinder, die in ihren Familien nicht mehr sicher sind, übergangsweise für sechs Wochen aufgenommen, bis eine Lösung für sie gefunden wird. Katharina ist selbst erst seit wenigen Tagen in Wien. In Diez, der Stadt an der Lahn in Deutschland, in der Katharina sonst lebt, gibt es weder U- noch Straßenbahnen. Wird sie sich zurechtfinden im Verkehrsnetz der Großstadt, um ein verunsichertes Kind sicher in das Krisenzentrum zurück zu begleiten? Aber alles geht gut. „Ich war positiv überrascht, wie unkompliziert der öffentliche Verkehr in dieser Riesenstadt funktioniert“, so Katharina. Auch der Kontakt zu dem Jungen gelingt ihr, so dass er vertrauensvoll mit zurück in das Krisenzentrum kommt. Insgesamt sechs Monate ihres berufspraktischen Jahres in der Ausbildung zur Erzieherin hat die 23-jährige Katharina von August 2019 bis Januar 2020 in Wien absolviert. Einen Teil der Ausbildung im Ausland zu machen, ist bislang eher ungewöhnlich für Erzieherinnen und Erzieher. Dass es Katharina möglich war, verdankt sie dem Erasmus+-Projekt der Adolf-Reichwein-Schule Limburg ( ARS ), einer Beruflichen Schule, an der sie ihre Ausbildung gemacht hat. Sechs Auszubildende zur Erzieherin/zum Erzieher oder zur Heilerziehungspflegerin/zum Heilerziehungspfleger hat die ARS zwischen 2018 und 2020 dabei unterstützt, die Hälfte ihres berufspraktischen Jahres im europäischen Ausland zu machen. , Seit 2006 pflegt die Schule Kontakte zu Austausch-Partnern in ganz Europa, unterstützt von Erasmus+, berichtet Thomas Höltken, Lehrer im Fachbereich Sozialwesen an der Adolf-Reichwein-Schule. Zusammen mit seinem Kollegen Dirk Spilling ist er seit 2014 für die Organisation der Auslandsaufenthalte der angehenden Erzieherinnen und Erzieher sowie der Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger verantwortlich. Bislang gab es Kooperationen mit Schulen in über zehn unterschiedlichen Ländern von England und Schweden über Rumänien bis zu Österreich. Machen die Auszubildenden während ihrer Schulzeit ein Auslandspraktikum, so bleiben sie in der Regel fünf Wochen, im berufspraktischen Jahr fördert Erasmus+ sogar einen sechsmonatigen Aufenthalt. Insgesamt haben 40 Auszubildende zwischen 2018 und 2020 diese Möglichkeiten genutzt. , „In die Schule oder den Kindergarten bringen, kochen, Hausaufgaben erledigen, Hygiene – die Kinder im Krisenzentrum habe ich im gesamten Alltag begleitet“, erklärt Katharina. „Hinzu kamen Krisengespräche im Team“, berichtet sie, „mir wurden von Anfang an viele Aufgaben und Verantwortung übertragen, dafür bin ich dankbar“, unterstreicht Katharina. Insgesamt bietet das Krisenzentrum Lebensraum für acht Kinder zwischen drei und fünfzehn Jahren, „jedoch gab es auch Tage, an denen wir bis zu zwölf Kinder und Jugendliche im Krisenzentrum hatten“, berichtet Katharina. Dass sie als vollwertiges Mitglied des jungen Teams eingesetzt wurde, war einer der Vorteile davon, dass sie insgesamt ein halbes Jahr in der Einrichtung gearbeitet hat – ausreichend Zeit, sich in Abläufe und Strukturen einzufinden. „Einiges hatte ich natürlich in der Schule gelernt über Erziehungshilfen, vieles habe ich aber auch intuitiv gemacht.“ , „Rauskommen – für manche ist es das erste Mal –, verschiedene Dinge alleine regeln müssen“, löse bei vielen Auszubildenden „einen Persönlichkeitsschub aus, der den Geist öffnet“, so Höltken. Katharina kann das bestätigen: „Raus aus der Komfortzone, das war spannend – bis dahin hatte ich bei meinen Eltern gelebt.“ In Wien lebt sie nacheinander in zwei verschiedenen WG s, erkundet die Stadt in ihrer Freizeit mit ihren Mitbewohnerinnen per Bus und Bahn. „Ich habe viel gelernt, auch einmal spontan etwas umzuplanen.“ Katharina, deren Familie russische Wurzeln hat, war zudem begeistert, wie viele verschiedene Menschen aus verschiedenen Ländern in Wien leben. , Die Kontakte der Schule ins Ausland waren einer der Gründe für Katharina, sich für die Ausbildung an der ARS und nicht an einer anderen Schule zu entscheiden. Auch Thomas Höltken ist sich sicher, dass die Auslandspraktika die Ausbildung an der ARS attraktiv machen. Die Auszubildenden würden durch den Vergleich positiv angeregt, ihren Beruf und ihr Wissen zu reflektieren, so Höltken. „In Schweden zum Beispiel gibt es viele Parallelen zu kindlicher Früherziehung in Deutschland, in England aber ruft die eine oder andere pädagogische Aktion vielleicht Fragezeichen hervor,“ so Höltken. Zudem erfahren die Auszubildenden zum Beispiel, dass die Tätigkeit, die der eines Erziehers oder einer Erzieherin in Deutschland nahekommt, in England ein Studienberuf ist. Auch Sprachkompetenzen würden trainiert, insbesondere bei einem Austausch in englischsprachige Länder. All dies sei auch von Vorteil für künftige Bewerbungen. Ein Auslandsaufenthalt signalisiere potentiellen Arbeitgebenden „ich kann das, ich traue mir etwas zu.“ Nicht zuletzt sind die europäischen Kontakte auch für Höltken und seinem Team wichtig: „Der Austausch ist nicht nur zwischenmenschlich ein großer Gewinn!“ Das zweite Halbjahr ihrer berufspraktischen Ausbildung hat Katharina in einer Dorf- Kita in Flacht an der Aar gemacht. Dort ist sie jetzt auch als Erzieherin angestellt, die Arbeit macht ihr Spaß. Aber noch einmal im Ausland zu arbeiten, um Neues kennenzulernen – das kann sie sich auch für die Zukunft sehr gut vorstellen …
[…] Allianzen für Innovation Im Rahmen der Leitaktion 2 von Erasmus+ werden auch „Allianzen für Innovation“ gefördert. Diese stärken die Innovationsfähigkeit Europas, indem sie die Zusammenarbeit und den Wissensaustausch zwischen Hochschulbildung, beruflicher Aus- und Weiterbildung, Forschung sowie einem breiteren sozioökonomischen Umfeld intensivieren. Antragsfrist 10.03.2026 17 Uhr (Brüsseler Zeit) Wichtige Information Antragsfrist: 10. März 2026 um 17 Uhr (Brüsseler Zeit) Innovationsallianzen werden von der Exekutivagentur der EU -Kommission ( EACEA ) verwaltet und umgesetzt. Zur EACEA Ziel der Allianzen für Innovation ist es, die Vermittlung neuer Kompetenzen zu fördern und Qualifikationsdefizite zu verringern. Dies geschieht insbesondere durch die Entwicklung innovativer Curricula für die Hochschulbildung sowie für die berufliche Aus- und Weiterbildung. Darüber hinaus unterstützen die Allianzen Eigeninitiative und unternehmerisches Handeln innerhalb der Europäischen Union. Digitale Kompetenzen gewinnen in allen Berufsbildern und in sämtlichen Bereichen des Arbeitsmarktes zunehmend an Bedeutung. Der Übergang zu einer kreislauforientierten und umweltfreundlicheren Wirtschaft erfordert Anpassungen bei Qualifikationen sowie in nationalen Bildungs- und Ausbildungsplänen, um neue berufliche Anforderungen zu erfüllen. Dazu gehört auch eine schnellere Einführung neuer Technologien in allen Wirtschafts- und Gesellschaftsbereichen und eine gezielte Stärkung von MINT -Kompetenzen und -Talenten. Der Aufruf ist in drei Losen organisiert: Inhalt dieser Seite Los 1: Allianzen für Bildung und Unternehmen Los 2: Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Umsetzung der „Blaupause“) Los 3: MINT-Kompetenzschmieden Los 1: Allianzen für Bildung und Unternehmen Wer kann einen Antrag stellen? öffentliche oder private Einrichtungen aus einem EU -Land oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland Dauer 2 oder 3 Jahre Förderhöhe max. 1 Mio. Euro (Projektdauer: 2 Jahre) max. 1,5 Mio. Euro (Projektdauer: 3 Jahre) In Allianzen für Bildung und Unternehmen arbeiten die beteiligten Organisationen zusammen, um Innovation, neue Kompetenzen sowie Eigeninitiative und unternehmerisches Denken zu fördern. Ziel ist es, Innovationen in der Hochschulbildung, der beruflichen Aus- und Weiterbildung, in Unternehmen und im weiteren sozioökonomischen Umfeld zu stärken. Dabei greifen die Allianzen zentrale gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderungen auf, etwa Klimawandel, Digitalisierung, demografische Veränderungen, neue Technologien wie Künstliche Intelligenz sowie den raschen Wandel des Arbeitsmarktes. Die Allianzen bringen Unternehmen sowie Anbieter der Hochschulbildung und der beruflichen Bildung zusammen. Sie können innerhalb eines oder mehrerer Wirtschaftssektoren tätig sein und bauen langfristige, verlässliche Partnerschaften auf. Jede Allianz umfasst mindestens eine Organisation der beruflichen Bildung und eine Hochschule. Die Zusammenarbeit soll für beide Bildungsbereiche relevant sein und ihnen gleichermaßen nutzen. Welche Ziele sollen erreicht werden? Mit Allianzen für Innovation sollen folgende Ziele erreicht werden: Förderung neuer, innovativer und multidisziplinärer Lehr- und Lernkonzepte Förderung der Kompetenzentwicklung in den MINT -Bereichen Förderung der Einrichtung von Gründerzentren Förderung der sozialen Verantwortung von Unternehmen Anregung von Eigeninitiative und unternehmerischen Einstellungen, Denkweisen und Kompetenzen Verbesserung der Qualität und Relevanz von Kompetenzen Erleichterung des Austauschs und der gemeinsamen Schaffung von Wissen zwischen Hochschul- und Berufsbildung, Forschung, dem öffentlichen Sektor und der Wirtschaft Aufbau und Unterstützung wirksamer und effizienter Systeme für Hochschulbildung und berufliche Aus- und Weiterbildung Wie ist das Konsortium zusammengesetzt? Ein Konsortium besteht aus mindestens acht Partnern aus mindestens vier EU -Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern . Weitere Bedingungen sind: mindestens drei Anbieter im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, davon mindestens eine Hochschule und mindestens ein Berufsbildungsanbieter mindestens drei Arbeitsmarktakteure wie Unternehmen, Kammern, Gewerkschaften oder Handelsverbände Jede in einem EU -Mitgliedsstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Einrichtung kann die Förderung einer Allianz für Innovation beantragen. Die koordinierende Einrichtung richtet den Förderantrag im Namen aller Projektpartner an die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur ( EACEA) . Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in den Regionen 1 bis 3 können als Partner mitwirken, sofern sie einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt darstellen. Los 2: Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Umsetzung der „Blaupause“) Wer kann einen Antrag stellen? öffentliche oder private Einrichtungen aus einem EU -Land oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland Dauer 4 Jahre Förderhöhe max. 4 Mio. Euro Ziel der Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung ist es, Qualifikationslücken in wichtigen Wirtschaftssektoren gezielt zu schließen . Dazu entwickeln sie neue strategische Ansätze und konkrete Lösungen für die kurz- und mittelfristige Kompetenzentwicklung in den Bereichen des Kompetenzpakts , einer wichtigen Aktion der Europäischen Kompetenzagenda. Welche Ziele sollen erreicht werden? Die Allianzen unterstützen bei der Entwicklung branchenspezifischer Kompetenzstrategien, der Überarbeitung von Berufsprofilen sowie der Entwicklung passender Aus- und Weiterbildungsmethoden. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Beschäftigungsfähigkeit und unterstützen insbesondere den digitalen und den grünen Wandel. Umgesetzt werden die Allianzen in den 14 industriellen Ökosystemen der europäischen Industriestrategie. Auf Basis des ermittelten Kompetenzbedarfs entwickeln die Allianzen länderübergreifende Bildungsinhalte, Curricula sowie Lehr- und Ausbildungsmethoden für bestehende und neue Berufsprofile. Dabei bauen sie auf bestehenden Initiativen wie Zentren der beruflichen Exzellenz, intelligenten Spezialisierungsstrategien, europäischen Cluster-Partnerschaften und Wissens- und Innovationsgemeinschaften des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts auf. Wie ist das Konsortium zusammengesetzt? Ein Konsortium besteht aus mindestens zwölf Partnern aus mindestens acht EU -Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern . Weitere Bedingungen sind: mindestens fünf Anbieter im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, davon mindestens eine Hochschule und mindestens ein Berufsbildungsanbieter mindestens fünf Arbeitsmarktakteure wie Unternehmen, Kammern, Gewerkschaften oder Handelsverbände Jede in einem EU -Mitgliedsstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Einrichtung kann die Förderung einer Allianz für Innovation beantragen. Die koordinierende Einrichtung richtet den Förderantrag im Namen aller Projektpartner an die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur ( EACEA) . Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können nur als assoziierte Partner mitwirken. Eine Einbindung von politischen Entscheidungsträgern, Zertifizierungsstellen und Branchenvertretungen wird ausdrücklich empfohlen. Los 3: MINT -Kompetenzschmieden Wer kann einen Antrag stellen? öffentliche oder private Einrichtungen aus einem EU -Land oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland Dauer 2 Jahre Förderhöhe max. 1,5 Mio. Euro MINT -Kompetenzschmieden sollen als nachhaltige, sektorbezogene und grenzüberschreitende Zusammenarbeit neue, innovative und interdisziplinäre Lehr- und Lernformate fördern. Im Mittelpunkt stehen junge Studierende mit unternehmerischem Interesse, denen praxisnahe Einblicke in unternehmerisches Handeln sowie passgenaue Mentoring-Angebote geboten werden. Diese Angebote orientieren sich an ihren individuellen Talenten, Bedürfnissen und Zielen. Welche Ziele sollen erreicht werden? Die thematischen Schwerpunkte liegen auf der Förderung von Innovation und der Entwicklung unternehmerischer Denkweisen. Darüber hinaus sollen junge studentische Unternehmerinnen und Unternehmer Zugang zu Laboren, technischer Infrastruktur und moderner Ausstattung erhalten. Die Projekte unterstützen sie außerdem bei der Entwicklung und dem Schutz geistigen Eigentums, begleiten sie bei der Ausarbeitung von Masterarbeiten oder Geschäftsideen und erleichtern den Zugang zu Risikokapital. Der Fokus liegt dabei auf strategischen Sektoren, die im europäischen Kompass für Wettbewerbsfähigkeit benannt sind. Die im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte verfolgen das Ziel, Innovationen durch die enge Zusammenarbeit von Hochschulen, Berufsbildungsanbietern sowie Akteuren aus Arbeitsmarkt und Wirtschaft voranzubringen. Dabei erfolgt die Umsetzung mit Unterstützung der Wissens- und Innovationsgemeinschaften ( KIC ) des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts ( EIT ). Je nach Projekt können auch Risikokapitalfonds in die Zusammenarbeit eingebunden werden. Wie ist das Konsortium zusammengesetzt? Ein Konsortium besteht aus mindestens acht Partnern aus mindestens vier EU -Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern . Weitere Bedingungen sind: mindestens drei Anbieter im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, davon mindestens eine Hochschule und mindestens ein Berufsbildungsanbieter mindestens drei Arbeitsmarktakteure wie Unternehmen, Kammern, Gewerkschaften oder Handelsverbände Jede in einem EU -Mitgliedsstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Einrichtung kann die Förderung einer Allianz für Innovation beantragen. Die koordinierende Einrichtung richtet den Förderantrag im Namen aller Projektpartner an die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur ( EACEA) . Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können nur als assoziierte Partner mitwirken. Weitere Informationen Weiterführende Informationen finden Sie im Programmleitfaden (deutsche Version) auf der Website der Europäischen Kommission im EU Funding & Tenders Portal in der Blaupause zur Branchenzusammenarbeit für Kompetenzen in der Europäischen Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Widerstandsfähigkeit im Pakt für Kompetenzen . Benötigen Sie weitere Hilfe? Kontakt Schreiben Sie eine Mail an: Europäische Exekutivagentur für Bildung und Europa ( EACEA ) Mail: EACEA-EPLUS-ALLIANCES @ec.europa.eu oder an Claudia Hamann Mail: ka3(at)bibb.de …
[…] Aktuelles Wir halten Sie über die aktuellen Entwicklungen im Programm Erasmus+, zu Initiativen der Europäischen Kommission und zu Themen der europäischen Bildungszusammenarbeit auf dem Laufenden. Newsletter Nichts mehr verpassen? Dann abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter! Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichneten Felder aus, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können. Ich stimme der Datenschutzerklärung zu. * …