11.13.2025
Die Europäische Kommission hat ihren Aufruf zur Einreichung von Anträgen im Programm Erasmus+ und den Programmleitfaden für das Jahr 2026 veröffentlicht. Mit rund 5,2 Milliarden Euro wird sie im kommenden Jahr den Lernaustausch im Ausland und Partnerschaften in den Bereichen Bildung, Jugend und Sport unterstützen. Wie viele Mittel stehen 2026 der Nationalen Agentur beim BIBB für die Berufs- und Erwachsenenbildung zur Verfügung?
Der Aufruf 2026 ist die Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Anträgen. Im Aufruf werden Antragsfristen und Budgets für die einzelnen Bildungsbereiche und Aktionen des Programms Erasmus+ veröffentlicht und Neuerungen im Programm benannt. Wir laden alle herzlich ein, bei dem Programm mitzumachen, sich zu den Möglichkeiten zu informieren und die vielfältigen Chancen von Erasmus+ zu nutzen.
In der Berufsbildung stehen der Nationalen Agentur beim BIBB über 137 Millionen Euro für die Projektförderung zur Verfügung, in der Erwachsenenbildung liegt das Fördervolumen bei knapp 34 Millionen Euro.
Ein zentraler Bestandteil des Aufrufs 2026 ist die „Union of Skills“-Strategie, eine europäische Initiative zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. Sie soll die Entwicklung von Fähigkeiten für hochwertige Beschäftigung fördern, lebenslanges Lernen unterstützen und die Widerstandsfähigkeit von Gesellschaft und Arbeitsmarkt stärken.
Darüber hinaus setzt Erasmus+ seine bisherigen Schwerpunkte - Inklusion, den digitalen und grünen Wandel sowie die Förderung demokratischer Werte - fort.
Das Programm unterstützt auch weiterhin ukrainische Lernende und Lehrkräfte – sowohl in der Ukraine als auch in EU-Mitgliedstaaten und Partnerländern.
Für 2026 steht die finanzielle Förderung von rund 1,27 Millionen Auslandsaufenthalten bereit. Insgesamt könnten mehr als 100.000 Organisationen von Erasmus+ profitieren – darunter Hochschulen, Schulen, Ausbildungszentren, Unternehmen sowie Jugend- und Sportorganisationen.
Der Programmleitfaden beschreibt neben den Programmzielen die nach Leitaktionen strukturierten Förderaktivitäten und enthält alle wichtigen technischen Informationen rund um die Antragstellung. Nutzen Sie den Leitfaden, um Ihre Projekte erfolgreich zu planen und einzureichen.
Im Vergleich zum Programmleitfaden 2025 bleiben die wesentlichen Förderbedingungen bestehen, an manchen Stellen wurden jedoch Präzisierungen vorgenommen (v.a. Part A und B). Im Allgemeinen wurde das Programm stärker an die politische Rahmung („Union of Skills“, „EU Preparedness Union Strategy“) ausgerichtet. In den Sektoren Berufsbildung und Erwachsenenbildung wurden vor allem Formulierungen zu inklusiver Ausrichtung, Qualitätsanforderungen, Begleitung der Lernenden und inhaltliche Schwerpunkte (digitale, grüne und partizipative Kompetenzen) geschärft.
Die Ausrichtung von Partnerschaften für Zusammenarbeit auf die Prioritäten der Berufsbildung wurde dahingehend nachgeschärft, dass stärker zur Fachkräftesicherung, zu den Future Skills und der Union of Skills beigetragen werden soll. Das heißt konkret, aus acht berufsbildungsspezifischen Prioritäten werden nun fünf, die aber die Bandbreite der Themen beibehalten und in einigen Bereichen erweitern. Analog dazu wurden die bereichsspezifischen Prioritäten für die Erwachsenenbildung gestrafft und von acht auf vier Prioritäten reduziert (S. 231f).
Die Beteiligungsmöglichkeiten von Partnerländern wurden konkretisiert (S. 34f und 236f):
Die Möglichkeit zur Vergabe von Unteraufträgen im Projekt wurde angepasst. So können Freelancer (Solo-Selbständige, Experten, Dozenten, usw.) als Unterauftragnehmer an einem Projekt beteiligt werden. Sie dürfen jedoch keine Kernaktivitäten des Projekts übernehmen. Im Antrag muss bereits festgehalten werden, für welche Aufgaben und in welchem Umfang der Auftrag vergeben werden soll (S. 243).
Zusätzlich wurden Anpassungen im Rahmen des Financial Capacity Checks vorgenommen. Private Einrichtungen, deren Einnahmen in den letzten 2 Jahren zu mehr als 50% aus öffentlichen Mitteln bestanden und die dies durch ein Schreiben einer Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung nachweisen können, werden bei der Antragstellung als „öffentliche Einrichtungen“ eingestuft, so dass die Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit entfällt. EU-Finanzhilfen gelten nicht als „öffentliche Mittel“ für eine Befreiung von der Prüfung Ihrer finanziellen Kapazität. Nationale Fördermittel gelten im Gegensatz zu den letzten Jahren wieder als öffentliche Mittel und können dementsprechend für die Bescheinigung durch den Steuerberater/Wirtschaftsprüfer mit einbezogen werden (S. 422).
Das Beitrittsformular (Accession Form) enthält nun auch eine Ehrenwörtliche Erklärung des Konsortialpartners, in der dieser bestätigt, dass für seine Einrichtung keine der in der Erklärung aufgeführten Ausschlusskriterien vorliegen. Bitte stellen Sie sicher, dass die Unterschriften entweder handschriftlich oder qualifiziert elektronisch (QES) geleistet werden. Eingescannte bzw. eingefügte Unterschriften können nicht akzeptiert werden.
Hinweis: Die Quellverweise beziehen sich dabei auf den verbindlichen englischsprachigen Erasmus+ Programmleitfaden Version 1 (2026) vom 12.11.2025.
Das Programm für ein starkes Europa: Erasmus+ ist das Bildungsprogramm der Europäischen Union (EU). Es fördert Lernen und Zusammenarbeiten in Europa in den Bereichen Bildung, Jugend und Sport.
Informieren Sie sich hier über die Zielgruppen und die Projektformate, die in der Berufs- und Erwachsenenbildung möglich sind.
Die NA beim BIBB verwaltet im Auftrag der Europäischen Kommission die Fördermittel des Programms der Leitaktion 1 (Mobilität) sowie der dezentralen Aktionen aus der Leitaktion 2 (Partnerschaften) des Erasmus+-Programms in den Sektoren Berufsbildung und Erwachsenenbildung und ist dabei für den gesamten Förderzyklus verantwortlich. Neben der Information und Beratung umfasst dies die Organisation des Antragsverfahrens, den Abschluss der Verträge, die Auszahlung der Fördermittel, die Projektbegleitung und die Abrechnung der Projekte.