Antrag ausfüllen und einreichen

In diesem Schritt erläutern wir Ihnen, wo Sie den Antrag auf Akkreditierung finden und welche Informationen Sie dort angeben müssen.

Antragsfrist

Die Antragsfrist ist der 29. September 2026 um 12 Uhr mittags (Brüsseler Zeit). Einrichtungen können pro Auswahlrunde nur einen Antrag pro Bildungsbereich stellen. 

In der Berufsbildung werden im Antragsjahr 2026 maximal 80 Anträge auf Akkreditierung bewilligt.

Ihren Antrag stellen Sie direkt im EU-Antragsportal. Sie können die Fragen gern auf Deutsch beantworten. Wählen Sie im Portal das richtige Formular aus:

 

KA120-VET: Dies ist das Kürzel für eine Akkreditierung im Bereich Berufsbildung.

Antrag stellen

Bevor Sie beginnen...

  • Kalkulieren Sie einen zeitlichen Puffer ein. Erfahrungsgemäß sind die Server am Tag der Antragsfrist stark belastet.
  • Halten Sie Ihren EU-Login bereit. Sie benötigen ihn zum Anlegen und Bearbeiten des Antrags. 
  • Der Antrag kann jederzeit gespeichert und später weiterbearbeitet werden. 
  • Nach der Übermittlung sind keine Änderungen mehr möglich. 

Exportieren Sie den Antrag als PDF für Ihre Unterlagen. 

Das wird im Antrag abgefragt: Ein kurzer Überblick

Um Sie bei der inhaltlichen Ausarbeitung Ihres Antrags zu unterstützen, erläutern wir Ihnen im Folgenden kurz die wesentlichen Punkte, die im Antrag abgefragt werden:

Antragstellende Einrichtung und Hintergrund

Geben Sie die Eckdaten Ihrer Einrichtung sowie der Ansprechpersonen ein und stellen Sie Ihre Einrichtung vor: Wer sind Sie, welche Bildungsangebote machen Sie, wer sind Ihre Lernenden? Falls Sie einen Konsortialantrag stellen, geben Sie auch Informationen zum Zweck und der Zusammensetzung des Konsortiums. Arbeiten Sie in mehreren Bildungsbereichen, achten Sie darauf, sich im Antrag klar auf die Berufsbildung zu konzentrieren.

Beschreiben Sie außerdem, vor welchen Herausforderungen Ihre Einrichtung steht und welchen Bedarf es bei Lernenden und Personal gibt.

Erasmus-Plan

Der Erasmus-Plan bildet das Herzstück Ihres Akkreditierungsantrags. Er umfasst Ihre Ziele zur institutionellen Weiterentwicklung, Informationen zu geplanten Aktivitäten und Teilnehmenden sowie zum Management Ihrer Akkreditierung. Zuallererst legen Sie die Laufzeit für Ihren Erasmus-Plans fest. Sie können eine Laufzeit von 2 bis 5 Jahren wählen.

Erasmus-Plan: Ziele

Aus den zuvor formulierten Herausforderungen und Bedarfen leiten Sie konkrete Ziele ab, die Sie mit Erasmus+-Aktivitäten erreichen wollen – realistisch, langfristig und auf Ihre Einrichtung zugeschnitten. Wichtig ist, dass die Ziele zu den Zielen der Leitaktion 1 – Mobilität passen und auf eine institutionelle Weiterentwicklung abzielen.

Erasmus-Plan: Aktivitäten

Geben Sie an, ob Sie für Personal und/oder Lernende Erasmus+-Aktivitäten durchführen möchten. Welches Profil haben die Teilnehmenden? Wie viele Personen möchten Sie unterstützen? Wie sollen sich Ihre Aktivitäten entwickeln? 

Mit dem Antrag verpflichten Sie sich, die Erasmus-Qualitätsstandards einzuhalten. Sie tragen die Verantwortung für Qualität und Umsetzung aller Aktivitäten. Den Qualitätsstandards müssen Sie im Antrag zustimmen.

Erasmus-Plan: Management

Zeigen Sie, wie Ihre Einrichtung zu den Grundprinzipien der Erasmus-Qualitätsstandards beiträgt:

  • Inklusion

  • Ökologische Nachhaltigkeit und Verantwortung

  • Digitale Bildung

  • Aktive Beteiligung im Netzwerk der Erasmus-Einrichtungen 

Beschreiben Sie außerdem, wie Sie die Qualität Ihrer Aktivitäten sichern, wie Lernergebnisse in die reguläre Arbeit Ihrer Einrichtung integriert werden und wie Sie Ihre Erasmus+-Aktivitäten verbreiten wollen.

EU-Werte

Bestätigen Sie, dass Ihre Einrichtung die EU-Werte anerkennt: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte – einschließlich der Rechte von Minderheiten.

Strategische Dokumente

Sie können Ihrem Antrag strategische Dokumente (z. B. eine Internationalisierungsstrategie) hinzufügen. Diese sollten die Angaben im Antrag ergänzen, jedoch nicht ersetzen und stets in einen Zusammenhang mit den Informationen im Antrag gesetzt werden.

Ehrenwörtliche Erklärung

Diese Erklärung muss von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben und zusammen mit dem Antrag hochgeladen werden.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie für eine gültige Unterschrift auf den Dokumenten nur eine QES oder eine handschriftliche Signatur verwenden. 

EU-Grundlagendokumente Mobilität

Die Dokumente werden in jeder Antragsrunde neu zur Verfügung gestellt. Nutzen Sie bitte stets die Unterlagen der aktuellen Antragsrunde.

Nützliche Ergänzungen, die Ihnen bei Ihrem Antrag helfen

Benötigen Sie weitere Hilfe?

Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an.

Das Team „Mobilität und Internationalisierung der Berufsbildung“ hilft Ihnen bei inhaltlichen Fragen gerne weiter:

Mail: mobilitaet-berufsbildung(at)bibb(dot)de
Telefon: 0228 107 1555

Hotline

Montags | dienstags | donnerstags | freitags
von 09:30 bis 12:00 Uhr

 

Das Team „Finanzielle und Vertragliche Projektbegleitung“ hilft Ihnen bei technischen, finanziellen und vertraglichen Fragen gerne weiter:

Mail: help-na(at)bibb(dot)de
Telefon: 0228 107 1600

Hotline

Montags | donnerstags
von 09:30 bis 12:00 Uhr

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