Wer kann einen Antrag stellen?
öffentliche oder private Einrichtungen aus einem EU-Land oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland
Antragsfrist: 10. März 2026 um 17 Uhr (Brüsseler Zeit)
Innovationsallianzen werden von der Exekutivagentur der EU-Kommission (EACEA) verwaltet und umgesetzt.
Ziel der Allianzen für Innovation ist es, die Vermittlung neuer Kompetenzen zu fördern und Qualifikationsdefizite zu verringern. Dies geschieht insbesondere durch die Entwicklung innovativer Curricula für die Hochschulbildung sowie für die berufliche Aus- und Weiterbildung. Darüber hinaus unterstützen die Allianzen Eigeninitiative und unternehmerisches Handeln innerhalb der Europäischen Union.
Digitale Kompetenzen gewinnen in allen Berufsbildern und in sämtlichen Bereichen des Arbeitsmarktes zunehmend an Bedeutung. Der Übergang zu einer kreislauforientierten und umweltfreundlicheren Wirtschaft erfordert Anpassungen bei Qualifikationen sowie in nationalen Bildungs- und Ausbildungsplänen, um neue berufliche Anforderungen zu erfüllen. Dazu gehört auch eine schnellere Einführung neuer Technologien in allen Wirtschafts- und Gesellschaftsbereichen und eine gezielte Stärkung von MINT-Kompetenzen und -Talenten.
Der Aufruf ist in drei Losen organisiert:
In Allianzen für Bildung und Unternehmen arbeiten die beteiligten Organisationen zusammen, um Innovation, neue Kompetenzen sowie Eigeninitiative und unternehmerisches Denken zu fördern.
Ziel ist es, Innovationen in der Hochschulbildung, der beruflichen Aus- und Weiterbildung, in Unternehmen und im weiteren sozioökonomischen Umfeld zu stärken. Dabei greifen die Allianzen zentrale gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderungen auf, etwa Klimawandel, Digitalisierung, demografische Veränderungen, neue Technologien wie Künstliche Intelligenz sowie den raschen Wandel des Arbeitsmarktes.
Die Allianzen bringen Unternehmen sowie Anbieter der Hochschulbildung und der beruflichen Bildung zusammen. Sie können innerhalb eines oder mehrerer Wirtschaftssektoren tätig sein und bauen langfristige, verlässliche Partnerschaften auf. Jede Allianz umfasst mindestens eine Organisation der beruflichen Bildung und eine Hochschule. Die Zusammenarbeit soll für beide Bildungsbereiche relevant sein und ihnen gleichermaßen nutzen.
Mit Allianzen für Innovation sollen folgende Ziele erreicht werden:
Ein Konsortium besteht aus mindestens acht Partnern aus mindestens vier EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern. Weitere Bedingungen sind:
Jede in einem EU-Mitgliedsstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Einrichtung kann die Förderung einer Allianz für Innovation beantragen.
Die koordinierende Einrichtung richtet den Förderantrag im Namen aller Projektpartner an die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA).
Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in den Regionen 1 bis 3 können als Partner mitwirken, sofern sie einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt darstellen.
Ziel der Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung ist es, Qualifikationslücken in wichtigen Wirtschaftssektoren gezielt zu schließen. Dazu entwickeln sie neue strategische Ansätze und konkrete Lösungen für die kurz- und mittelfristige Kompetenzentwicklung in den Bereichen des Kompetenzpakts, einer wichtigen Aktion der Europäischen Kompetenzagenda.
Die Allianzen unterstützen bei der Entwicklung branchenspezifischer Kompetenzstrategien, der Überarbeitung von Berufsprofilen sowie der Entwicklung passender Aus- und Weiterbildungsmethoden. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Beschäftigungsfähigkeit und unterstützen insbesondere den digitalen und den grünen Wandel.
Umgesetzt werden die Allianzen in den 14 industriellen Ökosystemen der europäischen Industriestrategie. Auf Basis des ermittelten Kompetenzbedarfs entwickeln die Allianzen länderübergreifende Bildungsinhalte, Curricula sowie Lehr- und Ausbildungsmethoden für bestehende und neue Berufsprofile.
Dabei bauen sie auf bestehenden Initiativen wie Zentren der beruflichen Exzellenz, intelligenten Spezialisierungsstrategien, europäischen Cluster-Partnerschaften und Wissens- und Innovationsgemeinschaften des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts auf.
Ein Konsortium besteht aus mindestens zwölf Partnern aus mindestens acht EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern. Weitere Bedingungen sind:
Jede in einem EU-Mitgliedsstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Einrichtung kann die Förderung einer Allianz für Innovation beantragen.
Die koordinierende Einrichtung richtet den Förderantrag im Namen aller Projektpartner an die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA).
Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können nur als assoziierte Partner mitwirken.
Eine Einbindung von politischen Entscheidungsträgern, Zertifizierungsstellen und Branchenvertretungen wird ausdrücklich empfohlen.
MINT-Kompetenzschmieden sollen als nachhaltige, sektorbezogene und grenzüberschreitende Zusammenarbeit neue, innovative und interdisziplinäre Lehr- und Lernformate fördern. Im Mittelpunkt stehen junge Studierende mit unternehmerischem Interesse, denen praxisnahe Einblicke in unternehmerisches Handeln sowie passgenaue Mentoring-Angebote geboten werden. Diese Angebote orientieren sich an ihren individuellen Talenten, Bedürfnissen und Zielen.
Die thematischen Schwerpunkte liegen auf der Förderung von Innovation und der Entwicklung unternehmerischer Denkweisen. Darüber hinaus sollen junge studentische Unternehmerinnen und Unternehmer Zugang zu Laboren, technischer Infrastruktur und moderner Ausstattung erhalten. Die Projekte unterstützen sie außerdem bei der Entwicklung und dem Schutz geistigen Eigentums, begleiten sie bei der Ausarbeitung von Masterarbeiten oder Geschäftsideen und erleichtern den Zugang zu Risikokapital. Der Fokus liegt dabei auf strategischen Sektoren, die im europäischen Kompass für Wettbewerbsfähigkeit benannt sind.
Die im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte verfolgen das Ziel, Innovationen durch die enge Zusammenarbeit von Hochschulen, Berufsbildungsanbietern sowie Akteuren aus Arbeitsmarkt und Wirtschaft voranzubringen. Dabei erfolgt die Umsetzung mit Unterstützung der Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT). Je nach Projekt können auch Risikokapitalfonds in die Zusammenarbeit eingebunden werden.
Ein Konsortium besteht aus mindestens acht Partnern aus mindestens vier EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern. Weitere Bedingungen sind:
Jede in einem EU-Mitgliedsstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Einrichtung kann die Förderung einer Allianz für Innovation beantragen.
Die koordinierende Einrichtung richtet den Förderantrag im Namen aller Projektpartner an die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA).
Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können nur als assoziierte Partner mitwirken.