Wer kann einen Antrag stellen?
öffentliche oder private Einrichtungen, die in der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder auf dem Arbeitsmarkt tätig sind
Antragsfrist: 26. März 2026 um 17 Uhr (Brüsseler Zeit)
Die Aktion Kapazitätsaufbau wird von der Exekutivagentur der EU-Kommission (EACEA) verwaltet und umgesetzt.
Die Aktion Kapazitätsaufbau in der Berufsbildung unterstützt internationale Kooperationsprojekte auf Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen Einrichtungen, die in der Berufsbildung aktiv sind. Die Einrichtungen können in Erasmus+-Programmländern oder außerhalb angesiedelt sein.
Ziel dieser Partnerschaften ist es, die Zugänglichkeit und die Reaktionsfähigkeit der Einrichtungen und Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu fördern.
Der Schwerpunkt der Projektaktivitäten muss auf dem Aufbau und der Stärkung der Kapazitäten von Organisationen im Bereich der Berufsbildung in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern liegen.
Die Projekte können u. a. folgende Aktivitäten umfassen:
Teilnahmeberechtigt an Erasmus+-Kapazitätsaufbauprojekten sind alle EU-Länder und mit dem Erasmus+-Programm assoziierte sowie nicht assoziierte Drittländer in den Regionen 1, 2, 3, 9, 10, 11 (siehe Programmleitfaden, Abschnitt „förderfähige Länder“).
Die regionalen Prioritäten finden Sie ebenfalls im Programmleitfaden.
Das Konsortium besteht aus mindestens vier Organisationen aus mindestens drei Ländern:
Dem Konsortium muss mindestens ein Berufsbildungsanbieter der sekundären Bildungsstufe angehören.