Kapazitätsaufbau

im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung

Sie möchten die Berufsbildung weltweit stärken? Dann bringen Sie Ihre Expertise in ein internationales Kooperationsprojekt zum Kapazitätsaufbau ein!

Antragsfrist 26.03.2026 17 Uhr (Brüsseler Zeit)

Wichtige Information

Antragsfrist: 26. März 2026 um 17 Uhr (Brüsseler Zeit)

Die Aktion Kapazitätsaufbau wird von der Exekutivagentur der EU-Kommission (EACEA) verwaltet und umgesetzt.   

                               Zur EACEA

Wer kann einen Antrag stellen?

öffentliche oder private Einrichtungen, die in der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder auf dem Arbeitsmarkt tätig sind

Dauer

3 Jahre

Förderhöhe

maximal 500.000 Euro pro Projekt

Länder

alle EU-Länder und mit dem Erasmus+-Programm assoziierte Drittländer sowie Länder der Regionen Westbalkan, Östliche Nachbarschaft, Südlicher Mittelmeerraum, Subsahara-Afrika und Lateinamerika

 

Förderfähige Aktivitäten

u. a. Aufbau von Netzwerken, Transfer von pädagogischen Konzepten, Entwicklung von Lahrmaterialien, internationale Austauschaktivitäten

Bildungsbereich

Berufsbildung

Die Aktion Kapazitätsaufbau in der Berufsbildung unterstützt internationale Kooperationsprojekte auf Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen Einrichtungen, die in der Berufsbildung aktiv sind. Die Einrichtungen können in Erasmus+-Programmländern oder außerhalb angesiedelt sein.

Ziel dieser Partnerschaften ist es, die Zugänglichkeit und die Reaktionsfähigkeit der Einrichtungen und Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu fördern.

Was wird gefördert?

Der Schwerpunkt der Projektaktivitäten muss auf dem Aufbau und der Stärkung der Kapazitäten von Organisationen im Bereich der Berufsbildung in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern liegen.

Die Projekte können u. a. folgende Aktivitäten umfassen:

  • Aufbau und Entwicklung von Netzwerken und Austausch bewährter Verfahren zwischen Berufsbildungseinrichtungen;
  • Erstellung von Instrumenten, Programmen und anderen Materialien zum Kapazitätsaufbau;
  • Schaffung von Mechanismen zur Einbindung des privaten Sektors in die Gestaltung und Durchführung von Lehrplänen;
  • Entwicklung und Transfer von pädagogischen Konzepten, Lehr- und Ausbildungsmaterialien und -methoden;
  • Entwicklung und Durchführung internationaler (virtueller) Austauschaktivitäten vor allem für das Personal.

Welche Länder können teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt an Erasmus+-Kapazitätsaufbauprojekten sind alle EU-Länder und mit dem Erasmus+-Programm assoziierte sowie nicht assoziierte Drittländer in den Regionen 1, 2, 3, 9, 10, 11 (siehe Programmleitfaden, Abschnitt „förderfähige Länder“).

Die regionalen Prioritäten finden Sie ebenfalls im Programmleitfaden.

Wie ist das Konsortium zusammengesetzt?

Das Konsortium besteht aus mindestens vier Organisationen aus mindestens drei Ländern:

  • mindestens eine Organisation aus mindestens zwei verschiedenen EU-Ländern oder mit dem Programm assoziierten Drittländern
  • und mindestens zwei Organisationen aus mindestens einem förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittland.

Dem Konsortium muss mindestens ein Berufsbildungsanbieter der sekundären Bildungsstufe angehören.

Benötigen Sie weitere Hilfe?

Schreiben Sie eine Mail an:

Europäische Exekutivagentur für Bildung und Europa (EACEA)
Mail: EACEA-EPLUS-CBVET(at)ec.europa.eu

oder an

Claudia Hamann
Mail: ka3(at)bibb.de

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