[…] Online-Anmeldung "Von Ende bis Anfang" Wie Sie einen guten Antrag für eine wirkungsvolle Partnerschaft in der Berufsbildung erstellen …
[…] Wir suchen Gutachterinnen und Gutachter Im Rahmen des Erasmus+ Programms werden die Leitaktionen Mobilität und Partnerschaften mit Unterstützung externer Gutachterinnen und Gutachter beurteilt. Für die Bereiche Berufsbildung und Erwachsenenbildung sucht die Nationale Agentur ( NA ) beim BIBB fortlaufend nach externen Expertinnen und Experten, die die eingereichten Anträge auf der Grundlage europaweit geltender Kriterien prüfen. Zeiträume der Begutachtungen Im Zuge des Starts des neuen Programms findet die Begutachtung der Anträge im Jahr 2026 voraussichtlich in den folgenden Zeiträumen statt: Anträge Leitaktion 1 – Kurzzeitprojekte: Februar bis April 2026 Anträge Leitaktion 1 – Akkreditierung: Oktober 2026 bis Januar 2027 Anträge Leitaktion 2 – Partnerschaften: April bis Juli 2026 Erfahrene Gutachterinnen und Gutachter werden von der NA beim BIBB darüber hinaus auch für Bewertungen von Abschlussberichten angefragt. Voraussetzungen für die Tätigkeit als Gutachter/-in Erforderliche Fachkenntnisse fundierte fachliche Kenntnisse und thematische/ sektorale Fachexpertise in der deutschen und europäischen Berufsbildung und/oder Erwachsenenbildung fachliche Kompetenz in der Einordnung von Projektvorhaben in den Kontext europäischer und deutscher Bildungspolitik und -praxis grundlegende Kenntnisse im Management und in der Finanzierung europäischer Projekte Bereitschaft zur intensiven Auseinandersetzung mit dem Bildungsprogramm Erasmus+ gültig insbesondere für Bewertungen in der Leitaktion 2: Englischkenntnisse, die dem Niveau C1 (Lesen und Schreiben) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen. Weitere Voraussetzungen Kenntnisse in Microsoft Office (Word und Excel) Erfahrungen im Umgang mit internetgestützten Datenbanken Internetverbindung, Lautsprecher und/oder Headset Adobe Acrobat Reader (Standard-Version) Ausschlusskriterien Die NA beim BIBB ist verpflichtet, Interessenskonflikte bei der Begutachtung von Anträgen zu vermeiden. Gutachterin bzw. Gutachter sind aufgrund eines Interessenskonflikts ausgeschlossen, wenn sie in dem Jahr der Begutachtung in einer direkten oder indirekten Verbindung zu einem im selben Jahr eingereichten Förderantrag im selben Bildungsbereich der jeweiligen Leitaktion stehen. Aufwandsentschädigung Die Bewertungstätigkeit ist nebenberuflich angelegt und wird mit der NA beim BIBB schriftlich vereinbart. Alle Gutachterinnen und Gutachter erhalten einen Nachweis über die erbrachte Tätigkeit. Soweit zutreffend wird die Teilnahme an einer Schulung sowie das Anfertigen eines Probegutachtens mit je 50€ vergütet. Die Höhe der Aufwandsentschädigung für Anträge ist wie folgt geregelt: Anträge Mobilität ( KA1 ) Kurzzeitprojekte: 150 € / 120 € Anträge Mobilität ( KA1 ) Akkreditierung: 160 € / 130 € Kleinere Partnerschaften ( KA2 ): 120 € Kooperationspartnerschaften ( KA2 ): CP 400.000: 290 € / 250 € ( KA2 ); CP 250.000: 260 € / 220 €; CP 120.000: 230 € / 190 € Schulung durch die NA beim BIBB Um die Gutachterinnen und Gutachter auf Ihre Tätigkeit vorzubereiten, bietet die NA eine Schulung an. Die Teilnahme daran ist für alle Gutachterinnen und Gutachter verpflichtend . Registrierungs- und Bewerbungsverfahren Jährliche Registrierung für alle Gutachter/-innen Alle Gutachterinnen und Gutachter müssen sich einmal im Jahr per E-Mail registrieren. Wenn Sie schon einmal Gutachter/-in bei uns waren können Sie in den Fragefeldern zu „Erfahrungen in internationaler Bildungszusammenarbeit“ und „Bewertungskompetenzen“ mit dem Hinweis „Informationen liegen der NA vor“ antworten. Die Bewerbung erfolgt in zwei Schritten: Erstellen Sie Ihren Lebenslauf im Europass-Format. Füllen Sie den Lebenslauf aus und schicken Sie ihn per E-Mail an NAGutachter[at]bibb(dot)de . Weitere Unterlagen werden bei Bedarf angefordert. Was ist das Europass-Format? Füllen Sie das Online-Formular für die betreffende Leitaktion und den Bildungsbereich aus, für die Sie sich bewerben wollen. Möchten Sie sich als Gutachter/-in für mehrere Leitaktionen und/oder Bildungsbereiche bewerben? Dann müssen Sie alle betreffenden Formulare ausfüllen. Leitaktion1: Mobilität Bewerbungsformular als Gutachter/-in in der Berufsbildung Bewerbungsformular als Gutachter/-in in der Erwachsenenbildung Leitaktion 2: Partnerschaften Bewerbungsformular als Gutachter/-in in der Berufsbildung Bewerbungsformular als Gutachter/-in in der Erwachsenenbildung Sie brauchen Hilfe? Kontakt Bei Fragen zur Tätigkeit als Gutachter/-in oder zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an: E-Mail: NAGutachter[at]bibb(dot)de Tel .: 0228 107 1600 …
[…] Vergangene Veranstaltungen Sie haben eine unserer Veranstaltung verpasst und möchten die Inhalte nachlesen? Dann finden Sie hier die Dokumentationen, Präsentationen und weitere wichtige Informationen einiger ausgewählter Veranstaltungen auf einen Blick. Viel Spaß beim Stöbern. …
[…] You are in the area Adult education Vocational training Adult education 1 2 3 4 5 6 Projekt planen In diesem Schritt legen Sie die Grundlagen für Ihren Antrag: Sie entwickeln Zielsetzungen, planen Ihre Mobilitätsmaßnahmen und überlegen sich eine Aufgabenverteilung. Was wird im Antrag abgefragt? Der Antrag auf ein Kurzzeitprojekt fragt danach, was Sie mit Auslandsaufenthalten Ihres Personals und Ihrer Lernenden erreichen wollen. Für eine erfolgreiche Antragstellung sollten Sie Ihre Projektidee (z. B. die Anzahl an Teilnehmenden und die Aktivitätsarten) bereits hinreichend konkretisiert haben. Beantworten Sie sich im Vorfeld folgende Fragen: Mit welchen Herausforderungen ist Ihre Einrichtung derzeit konfrontiert? Welchen konkreten Bedarf zur Veränderung oder Modernisierung der Bildungsangebote gibt es in Ihrer Einrichtung? Welche Teilnehmenden wollen Sie in das Projekt involvieren? Welche Ziele möchten Sie durch die Aktivitäten erreichen? Welche Aktivitätsarten eignen sich dafür, diese Ziele zu erreichen? Wie können Auslandsfortbildungen des Personals und Auslandsaufenthalte Ihrer Lernenden dazu beitragen, Veränderungsprozesse in Ihrer Einrichtung zu unterstützen? Warum wollen Sie die Bedarfe auf europäischer Ebene angehen? In welchen Ländern finden Sie die Expertise, die Sie benötigen? Welche Partnereinrichtungen sind geeignet? Wie lange sollen die Aufenthalte dauern? Welchen Nutzen ziehen Sie aus den Mobilitätsaktivitäten? Wie evaluieren Sie die Aktivitäten und integrieren die Ergebnisse in die tägliche Arbeit Ihrer Einrichtung? Wie soll das Kurzzeitprojekt Ihre Einrichtung zum Wohle aller Lernenden verbessern? Machen Sie sich mit den Rahmenbedingungen des Erasmus+-Programms vertraut und planen Sie die Eckpunkte Ihres Projekts so konkret wie möglich. Dafür sollten Sie ausreichend Vorlaufzeit einplanen. Hinweise zur Aktivitätsart „Kurse und Schulungen“ Bei der Auswahl der Kurse und Schulungen sind die für das Erasmus+-Programm definierten Qualitätsstandards für Kurse zu beachten. Ein Kurs ist nur förderfähig, wenn er eine klare transnationale Komponente umfasst. Höchstens drei Personen derselben entsendenden Organisation können Finanzmittel für die gemeinsame Teilnahme an demselben Kurs erhalten. Jede Person kann nur an einem Kurs pro Projekt teilnehmen. Die passive Teilnahme an einer Konferenz ist nicht förderfähig. Worauf sollten Sie bei der Planung achten? Planen Sie realistisch: Berücksichtigen Sie Ihre Ressourcen, Erfahrungen und Ambitionen. Formulieren Sie konkrete Ziele. Orientieren Sie sich an den Bedürfnissen Ihrer Einrichtung. Beziehen Sie Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Bereichen mit ein , auch Ihre Leitung sollte unterstützend mitwirken . Nutzen Sie unser Beratungsangebot bei Fragen. Mobilitätsrechner und Fördersätze Mithilfe des Mobilitätsrechners können Sie vor der Antragstellung die Förderzuschüsse Ihres Mobilitätsprojektes für Lernende und Personal kalkulieren. Zum Mobilitätsrechner Die Fördersumme der Teilnehmenden errechnet sich anhand festgelegter Fördersätze. Eine Übersicht darüber kann der nachfolgenden Fördersätzetabelle entnommen werden: Zu den Fördersätzen Skizzenberatung Wenn Ihre Einrichtung in der Erwachsenenbildung einen Antrag für ein Kurzzeitprojekt einreichen möchte, können Sie sich auf der Grundlage einer Skizze beraten lassen. Wir beraten Sie telefonisch anhand einer Skizze, die Sie vorab bei uns einreichen. In dem Beratungsgespräch gehen wir auf Ihre Ideen ein und geben Ihnen Anregungen für die Planung Ihrer Maßnahme oder Ihres Projekts. Die Skizzenberatung für die aktuelle Antragsrunde ist abgeschlossen. Über unseren Newsletter werden Sie informiert, sobald zu einer unserer nächsten Antragsrunden wieder eine Skizzenberatung angeboten wird. EU -Grundlagendokumente Mobilität Die Dokumente werden in jeder Antragsrunde neu zur Verfügung gestellt. Nutzen Sie bitte stets die Unterlagen der aktuellen Antragsrunde. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2026 (PDF) Programmleitfaden 2026 – deutsch (PDF) Programmleitfaden 2026 – englisch (PDF) Erasmus-Qualitätsstandards in den Bereichen Erwachsenenbildung, Berufsbildung und Schulbildung (PDF) Zurück Zum nächsten Schritt Partner finden In diesem Schritt finden Sie Unterstützung für die Partnersuche im Ausland. Finden Sie Partnereinrichtungen Sie möchten im Rahmen eines Erasmus+-Kurzzeitprojektes Mobilitätsaktivitäten durchführen und suchen dafür noch nach passenden aufnehmenden Einrichtungen? Die folgenden Plattformen und Angebote sind wichtige Anlaufstellen: Gut zu wissen! Die aufnehmenden Einrichtungen müssen bei Antrag auf ein Erasmus+-Kurzzeitprojekt noch nicht feststehen und werden im Antragsformular nicht abgefragt. Beginnen Sie trotzdem schon frühzeitig mit der Suche nach geeigneten Partnern. Erasmus+ Project Results Platform Auf dieser Plattform der europäischen Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur ( EACEA – Education, Audiovisual and Culture Executive Agency) werden Informationen zu allen bewilligten Projekten veröffentlicht. Hier können Sie nach Projekten, Projektergebnissen, Einrichtungen, Themen und Kontaktdaten aus Erasmus+ suchen. Zur Plattform Europäische Vernetzungstreffen (TCAs) Hierbei handelt es sich um Veranstaltungen, Seminare oder Workshops, die dazu dienen, die transnationale Zusammenarbeit zu fördern. Die Nationalen Agenturen für Erasmus+ organisieren regelmäßig länderübergreifende Veranstaltungen, die sich an alle Zielgruppen des Erasmus+-Programms richten. An diesen Veranstaltungen nehmen Einrichtungen aus verschiedenen Ländern teil, um für ihre Aktivitäten in Erasmus+ neue Partner zu finden. Termine finden Sie im Veranstaltungskalender. Zum Kalender EPALE Auf EPALE (Elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa) finden Sie in den Bereichen Veranstaltungen und Kursangebote europaweite Kurse. Im Bereich Projektpartnersuche können ein Gesuche nach Partnereinrichtungen einstellen. Zur Plattform Online Partner Finding Events Die Nationalen Agenturen für Erasmus+ bieten von Zeit zu Zeit für den Bereich Erwachsenenbildung Online Partner Finding Events im Stil eines Speed Datings an. Während der Veranstaltungen werden die Teilnehmenden in verschiedene virtuelle Gruppenräume aufgeteilt, so dass sie die Möglichkeit haben, andere ähnliche Einrichtungen aus ganz Europa kennenzulernen. Termine finden Sie in unserem Veranstaltungskalender. Zum Kalender Zurück Zum nächsten Schritt Einrichtung registrieren Für Einrichtungen, die sich am Programm Erasmus+ beteiligen, werden die Stammdaten in dem sogenannten Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) verwaltet. Personen, die EU -Tools nutzen, benötigen einen EU -Login für den Zugang. Was ist ein EU -Login? Der Zugang zu allen im Programm verwendeten Online-Portalen, wie beispielsweise dem Organisationsregistrierungssystem, ist geschützt. Für den Zugriff benötigen Sie einen EU -Login. Dieser Benutzerzugang besteht aus Ihrer E-Mail-Adresse und einem Passwort. Ein EU -Login ist personenbezogen. Die Registrierung müssen Sie nur einmalig vornehmen! Sie gilt dann dauerhaft für alle Tools im Programm. EU-Login erstellen Registrierung und Stammdatenverwaltung Um einen Antrag zu stellen, muss Ihre Einrichtung im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) der Europäischen Kommission registriert sein. Dort werden alle Stammdaten der am Programm Erasmus+ beteiligten Einrichtungen verwaltet. Zur Registrierung benötigen Sie Ihren EU -Login. Nach der Registrierung erhalten Sie für Ihre Einrichtung automatisch eine Organisations-Identifizierungsnummer, kurz OID . Das ist eine neunstellige Kennnummer, die mit dem Buchstaben E beginnt. Sie benötigen diese OID bei jeder Antragstellung. Eine Einrichtung darf nur eine OID haben, sie gilt dauerhaft . Auch für zukünftige Anträge, egal in welchem Bildungsbereich, nutzen Sie diese OID . Bei Bedarf müssen Sie Angaben zu Ihrer Einrichtung aktualisieren. Sie möchten Ihre Einrichtung registrieren? Dann klicken Sie unten auf den Link zum Organisationsregistrierungssystem. Falls Sie Unterstützung beim Registrieren brauchen, hilft Ihnen unsere Anleitung zum Erstellen einer OID (siehe untere Dokumentenbox). Hinweis: Von der Eingabe bis zum Erhalt der OID kann es bis zu 72 Stunden dauern. Zur Registrierung Sie haben bereits eine OID oder Sie sind nicht sicher, ob Sie schon eine haben? In beiden Fällen hilft Ihnen das ORS weiter. Wenn Sie schon eine OID haben, prüfen Sie, ob die Angaben zu Ihrer Einrichtung und die hinterlegten Dokumente noch aktuell sind. Zur Erinnerung: Jede Einrichtung darf nur eine OID haben. Zum ORS EU -Login und Registrierung im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) Anleitung zur Registrierung im ORS (PDF) Folgende Dokumente müssen Sie im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) hochladen bzw. auf Aktualität prüfen: Formblatt Rechtsträger für private Einrichtungen (PDF) Formblatt Rechtsträger für öffentliche Einrichtungen (PDF) Formblatt Finanzangaben (PDF) Nachweis zur Rechtsfähigkeit Ihrer Einrichtung ( z. B. Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, Schreiben der übergeordneten Behörde oder Auszug aus dem Schulverzeichnis, Gewerbeanmeldung oder ein Eintrag im Handelsregister etc. ) Benötigen Sie weitere Hilfe? Kontakt Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an. Team „Finanzielle und vertragliche Projektbegleitung“ E-Mail: helpna@bibb.de Tel .: 0228 107 1600 Hotline Montags & donnerstags von 09:30 bis 12:00 Uhr Zurück Zum nächsten Schritt Antrag ausfüllen und einreichen In diesem Schritt wird Ihnen erläutert, wo Sie den Antrag auf ein Kurzzeitprojekt finden und welche Informationen Sie in diesem zur Verfügung stellen müssen. Antragsfrist Die Antragsfrist ist der 19. Februar 2026 um 12 Uhr mittags (Brüsseler Zeit). Einrichtungen können pro Auswahlrunde nur einen Antrag pro Bildungsbereich stellen. Ihren Antrag stellen Sie direkt im EU -Antragsportal. Sie können die Fragen gern auf Deutsch beantworten. Wählen Sie im Portal das richtige Formular aus: KA122- ADU : Dies ist das Kürzel für ein Kurzzeitprojekt im Bereich Erwachsenenbildung. Antrag stellen Zum EU-Antragsportal Bevor Sie beginnen... Kalkulieren Sie einen zeitlichen Puffer ein. Erfahrungsgemäß sind die Server am Tag der Antragsfrist stark belastet . Halten Sie Ihren EU -Login bereit. Sie benötigen ihn zum Anlegen und Bearbeiten des Antrags. Der Antrag kann jederzeit gespeichert und später weiterbearbeitet werden. Nach der Übermittlung sind keine Änderungen mehr möglich . Exportieren Sie den Antrag als PDF für Ihre Unterlagen. Aufnehmende und unterstützende Einrichtungen im Kurzzeitprojekt Ihre Mobilitätsaktivitäten führen Sie zusammen mit Partnereinrichtungen durch – den sogenannten aufnehmenden Einrichtungen (receiving organisations). Diese nehmen Ihre Teilnehmenden für den Zeitraum ihrer Entsendung bei sich auf, dort findet also der Lernaufenthalt statt. Mit dieser Einrichtung besprechen Sie vorab auch die Rahmenbedingungen und Lernziele der Entsendung und halten diese schriftlich im Rahmen einer Lernvereinbarung fest. Es wird empfohlen, für aufnehmende Einrichtungen ebenfalls eine OID zu beantragen, weil dies den weiteren Prozess vereinfacht. Eine Zusammenarbeit im Rahmen Ihres Projekts ist aber auch für aufnehmende Einrichtungen ohne OID möglich. Es können auch weitere Einrichtungen an den Mobilitätsaktivitäten beteiligt werden. Möchten Sie Dienstleistungen von Einrichtungen nutzen, ist dies ebenfalls möglich – diese Einrichtungen werden unterstützende Einrichtungen genannt (supporting organisations). Bitte beachten Sie, dass für unterstützende Einrichtungen eine OID vorliegen muss und Sie diese im Projektantrag bereits angeben müssen. Bitte beachten Sie auch die lediglich unterstützende Funktion dieser Einrichtungen , was bedeutet, dass diese keine Aufgaben einer aufnehmenden Einrichtung übernehmen dürfen ( z. B. das Unterzeichnen der Lernvereinbarung). Alle Informationen zur Zusammenarbeit mit unterstützenden Einrichtungen finden Sie im Erasmus+-Leitfaden für die Zusammenarbeit mit unterstützenden Organisationen . Das wird im Antrag abgefragt: Ein kurzer Überblick Im Antrag auf ein Kurzzeitprojekt wird vor allem danach gefragt, welche Teilnehmenden welche Art von Lernerfahrung machen sollen, welche Einrichtungen daran beteiligt sind und wie die Phasen vor, während und nach den Lernaufenthalten aus organisatorischer und inhaltlicher Sicht ausgestaltet werden. Um Sie bei der inhaltlichen Ausarbeitung Ihres Antrags zu unterstützen, erläutern wir Ihnen im Folgenden kurz die wesentlichen Punkte, die im Antrag abgefragt werden: Antragstellende Einrichtung und Hintergrund Geben Sie die Eckdaten Ihrer Einrichtung sowie der Ansprechpersonen ein und stellen Sie Ihre Einrichtung vor: Wer sind Sie, welche Bildungsangebote machen Sie, wer sind Ihre Lernenden? Arbeiten Sie in mehreren Bildungsbereichen, achten Sie darauf, sich im Antrag klar auf die Erwachsenenbildung zu konzentrieren. Projektziele Beschreiben Sie, vor welchen Herausforderungen Ihre Einrichtung steht und welchen Bedarf es bei Lernenden und Personal gibt. Daraus sind ein bis fünf messbare und prüfbare Ziele zu entwickeln. Wichtig ist, dass das geplante Mobilitätsprojekt zu den Zielen der Leitaktion 1 passt. Aktivitäten und Budget Beantragen Sie alle relevanten Kostenarten für jeden Aktivitätstyp und „Mobility Flow“ (Aktivität am gleichen Zielort, mit gleicher Dauer und gleichem Arrangement). Unter „Beschreibung“ wird der Inhalt der Lernaufenthalte, die erwarteten Lernergebnisse, die Evaluation der Ergebnisse und das Profil der Teilnehmenden dargestellt. Die gewählten Aktivitäten geben Aufschluss über die Verbindung von den Bedarfen Ihrer Einrichtung und Ihren Teilnehmenden und den zu erreichenden Zielen. Lernmobilität Die Leitaktion 1 ermöglicht Einzel- und Gruppenmobilität. Ob eine Einzel- oder eine Gruppenmobilität durchgeführt werden soll, richtet sich nicht nach den Reise- und Unterbringungsmodalitäten, sondern nach den Bedarfen der Lernenden und danach, ob ein gemeinsames oder individuelles Lernprogramm für die Lernenden formuliert wird. Sprachliche Unterstützung Unter bestimmten Bedingungen können finanzielle Mittel für die sprachliche Vorbereitung ( z. B. für Sprachlernmaterial oder einen Sprachkurs) der Teilnehmenden beantragt werden. In den meisten Fällen soll jedoch die Lernplattform der Europäischen Kommission Online Language Support ( OLS ) genutzt werden. Sie verfügt über Sprachtests und -kurse und über diverse interaktive Funktionen wie Karteikarten oder Chatformen. Entfernungsrechner Um den zu erwartenden Zuschuss im Bereich der Reisekosten besser bestimmen zu können, steht Ihnen der Entfernungsrechner der Europäischen Kommission zur Verfügung. Qualitätsstandards Mit dem Antrag verpflichten Sie sich, die Erasmus-Qualitätsstandards einzuhalten. Sie tragen die Verantwortung für Qualität und Umsetzung aller Aktivitäten. Den Qualitätsstandards müssen Sie im Antrag zustimmen. Nachbereitung Schildern Sie, was Sie vorhaben, um nach Abschluss der Auslandsaufenthalte die Ergebnisse in das Tagesgeschäft Ihrer Einrichtung einzubetten. Wer außer der eigenen Einrichtung und den Mitarbeiter/-innen soll von den Ergebnissen profitieren? Im Programm Erasmus+ wird Wert daraufgelegt, die Wirkung der Projekte angemessen zu verbreiten. Dies sollten Sie von Anfang an mitdenken. EU -Werte Bestätigen Sie, dass Ihre Einrichtung die EU -Werte anerkennt: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte – einschließlich der Rechte von Minderheiten. Projektzusammenfassung Fassen Sie Ihr Vorhaben in deutscher und englischer Sprache so zusammen, dass Außenstehende schnell erfassen können, worum es in Ihrem Projekt geht. Betrachten Sie Ihre Zusammenfassung wie eine Werbung für Ihr Vorhaben. Die englische Übersetzung kann von der Europäischen Kommission veröffentlicht werden. Ehrenwörtliche Erklärung Diese Erklärung muss von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben und zusammen mit dem Antrag hochgeladen werden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie für eine gültige Unterschrift auf den Dokumenten nur eine qualifizierte elektronische Signatur ( QES) oder eine handschriftliche Signatur verwenden. EU -Grundlagendokumente Mobilität Die Dokumente werden in jeder Antragsrunde neu zur Verfügung gestellt. Nutzen Sie bitte stets die Unterlagen der aktuellen Antragsrunde. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2026 (PDF) Programmleitfaden 2026 – deutsch (PDF) Programmleitfaden 2026 – englisch (PDF) Erasmus-Qualitätsstandards in den Bereichen Erwachsenenbildung, Berufsbildung und Schulbildung (PDF) Nützliche Ergänzungen zur Antragstellung eines Kurzzeitprojekts in der Erwachsenenbildung Hinweise zur Antragstellung von Kurzzeitprojekten (PDF) Kommentiertes Antragsformular (PDF) Handbuch: Mobilität erwachsener Lernender (PDF) Benötigen Sie weitere Hilfe? Kontakt Schreiben Sie eine Mail oder rufen Sie uns an Das Team „Erwachsenenbildung: Erasmus+ Lernmobilität | Europäische Agenda für Erwachsenenbildung“ hilft Ihnen gerne weiter. Mail: mobilitaet-erwachsenenbildung(at)bibb(dot)de Tel : 0228 107 - 1001 Mo | Do : 09:30 – 12:00 Uhr Zurück Zum nächsten Schritt Begutachtung Ihres Antrags In diesem Schritt erfahren Sie, wie Ihr Antrag bewertet wird, welche Kriterien wichtig sind und wann Sie mit einer Entscheidung rechnen können. Formale und inhaltliche Prüfung Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, beginnt das 2-stufige Prüfverfahren. Hier entscheidet sich, ob Ihr Antrag die Förderkriterien erfüllt. Damit Sie wissen, worauf es ankommt, erklären wir die wichtigsten Schritte der Bewertung. 1. Formale Prüfung Zuerst wird geprüft, ob Ihr Antrag vollständig ist und alle formalen Anforderungen erfüllt. 2. Inhaltliche Bewertung Danach beurteilen geschulte Gutachter/-innen Ihren Antrag anhand von drei unterschiedlich gewichteten Bewertungskriterien: Relevanz des Antrags: 20 Punkte Qualität der Projektkonzeption: 50 Punkte Qualität der Nachbereitungsaktionen: 30 Punkte Für jeden dieser Bereiche muss mindestens die Hälfte der möglichen Punkte erreicht werden. Insgesamt müssen Sie mindestens 6 0 von 100 Punkten erzielen, um eine Förderung zu erhalten. Weitere Prüfungen Im Zuge der Bewertungsphase werden noch weitere Prüfschritte durchgeführt. Dazu gehören insbesondere Plagiatsprüfungen und bei Anträgen über 60.000 Euro die Prüfung der finanziellen Bonität der antragsstellenden Einrichtung. Hierbei werden Sie ggf. schriftlich zu einer Stellungnahme aufgefordert. Antragsteller, die mehrere Anträge einreichen, werden von der NA beim BIBB aufgefordert, ihre Eignung zur Durchführung dieser Vorhaben zu belegen. Diese Prüfung der sogenannten „operationalen Kapazität“ betrachtet die Einrichtung als Ganzes auf der operationalen Durchführungsebene. Dabei wird die Anzahl aller Anträge zu einer Antragsfrist bei der NA beim BIBB in der Leitaktion 1 zugrunde gelegt. Die Prüfung ist dabei auf die Einrichtung als Ganzes gerichtet und hat deren „operative Leistungsfähigkeit“ im Fokus. Diese Prüfschritte sind im Programmleitfaden in Abschnitt C beschrieben. Im Zuge dessen kann die NA beim BIBB mit Nachfragen auf Sie zukommen. Förderentscheidung Die Prüfung und die Bewertung des Antrags dauern ungefähr 3 Monate. Die NA beim BIBB trifft die Förderentscheidung auf der Basis der formalen und inhaltlichen Prüfung, des zur Verfügung stehenden Budgets und einer Rangliste der bewerteten Anträge. Sie erhalten von der NA beim BIBB eine Information über die Förderentscheidung. Diese beinhaltet entweder eine Zusage, eine Absage oder die Information über einen Platz auf der Warteliste. Dieser Information ist auch die Bewertung der Gutachter/-innen beigefügt. Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie einen Vertrag („Finanzhilfevereinbarung"). Das Projekt kann im Anschluss starten. Beschwerde Jede Förderentscheidung der NA beim BIBB enthält eine Rechtsbehelfserklärung, nach welcher das Vorgehen für einen Widerspruch geregelt ist. Gegen den Förderbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei dem Bundesinstitut für Berufsbildung (Nationale Agentur Bildung für Europa), Friedrich-Ebert-Allee 114-116, 53113 Bonn, eingelegt werden. Ihr Widerspruch erfolgt schriftlich ( per Post oder in elektronischer Form) und sollte, zur Erleichterung der Bearbeitung, ausführliche und plausible Begründungen enthalten. Richtlinien der Begutachtung für Kurzzeitprojekte Leitfaden für Gutachter und Gutachterinnen: Erasmus+ Guide for Experts on Quality Assessment – auf Englisch (PDF) Zurück Zum nächsten Schritt Projekt durchführen In diesem Schritt erfahren Sie, wie es nach Bewilligung Ihres Kurzzeitprojekts weitergeht: Wie setzen Sie Ihre Aktivitäten um und erstatten Bericht zu Ihrem Projekt? Der Ablauf im Überblick 1 Vertrag erhalten Nachdem Sie die Förderzusage erhalten haben, schließen Sie mit der NA beim BIBB eine Finanzhilfevereinbarung (Vertrag) ab. Formal ist das Projekt bewilligt, wenn die Finanzhilfevereinbarung ( Grant Agreement ) von der umsetzenden Einrichtung des Projektes und der NA beim BIBB unterzeichnet ist. Die umsetzende Einrichtung erhält in der Regel eine Vorauszahlung des bewilligten Zuschusses von 80 % der Gesamtfördersumme. Nach Abschluss des Projekts wird die Restsumme ausgezahlt. 2 Aktivitäten durchführen Während der Durchführung und für die Erstellung von Berichten ist die Nutzung eines Tools der Europäischen Kommission verpflichtend, es heißt Beneficiary Module . Im Zeitraum Ihres Kurzzeitprojektes führen Sie im Rahmen des bewilligten Budgets Mobilitätsaktivitäten durch. Änderungen im Projekt können von Ihnen zum Teil ohne Absprache umgesetzt werden, zum Teil bedarf es Absprachen oder Genehmigungen durch die NA beim BIBB . Bei der Durchführung aller geförderten Aktivitäten müssen die Erasmus-Qualitätsstandards eingehalten werden. 3 Berichterstattung Nach Ablauf Ihres Kurzzeitprojekts erstellen Sie im Beneficiary Module einen Abschlussbericht. Der Bericht enthält Informationen über den Aufenthalt der Teilnehmenden, die Finanzen und die inhaltliche Umsetzung. Die NA beim BIBB prüft diesen Bericht finanziell und inhaltlich. Erasmus+-Projektplattform der NA beim BIBB Träger mit einem bereits bewilligten Kurzzeitprojekt finden weiterführende Informationen zur Durchführung des Projekts gebündelt auf der Erasmmus+-Projektplattform der NA beim BIBB . Zur Projektplattform Zurück Zum nächsten Schritt …
[…] You are in the area Adult education Vocational training Adult education 1 2 3 4 5 6 Akkreditierung planen In diesem Schritt legen Sie die Grundlagen für Ihren Antrag: Sie entwickeln Zielsetzungen, planen Ihre Mobilitätsaktivitäten und entscheiden, ob Sie als einzelne Einrichtung oder im Konsortium teilnehmen möchten. Was wird im Antrag abgefragt? Der Akkreditierungsantrag fragt in erster Linie, wie Sie Ihre Mobilitätsaktivitäten strategisch in die Entwicklung Ihrer Einrichtung einbinden werden. Darauf sollte auch die Planung Ihrer Aktivitäten basieren. Worauf sollten Sie bei der Planung achten? Planen Sie realistisch: Berücksichtigen Sie Ihre Ressourcen, Erfahrungen und Ambitionen. Formulieren Sie langfristige, konkrete Ziele. Orientieren Sie sich an den Bedürfnissen Ihrer Einrichtung. Beziehen Sie Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Bereichen mit ein, auch Ihre Leitung sollte unterstützend mitwirken . Denken Sie in Etappen: Die Akkreditierung erlaubt eine schrittweise Weiterentwicklung. Nutzen Sie unser Beratungsangebot bei Fragen. Einzel- oder Konsortialakkreditierung? Entscheiden Sie vorab, ob Sie sich als einzelne Einrichtung oder als Konsortium akkreditieren lassen möchten. Letzteres ist dann notwendig, wenn Sie breite Zielgruppe mit einzubeziehen möchten, die über Ihre direkten Arbeitsbeziehungen hinausreicht. Sie sind sich unsicher? Dann hilft Ihnen unser Informationspapier zur Arbeitsbeziehung (PDF) weiter. Akkreditierung als einzelne Einrichtung Ihre Einrichtung akkreditiert sich allein im Erasmus+-Programm. So können Sie jährlich Fördermittel abrufen, um Ihre Auslandsaktivitäten durchzuführen und Ihre eigenen institutionellen Ziele umzusetzen. Akkreditierung als Konsortium Sie können als koordinierende Einrichtung ein Konsortium von mehreren Einrichtungen leiten, die gemeinsam Erasmus+-Aktivitäten im Ausland organisieren. Die beteiligten Konsortialpartner benötigen keine eigene Akkreditierung, sie müssen lediglich ebenfalls in Deutschland ansässig sein. Die teilnehmenden Einrichtungen können sich jährlich ändern, solange der Wechsel zu den im Antrag formulierten Konsortialzielen passt. Beim Antrag wählen Sie zwischen drei Konsortialtypen : Sie möchten andere Einrichtungen in Ihrem Bildungsbereich dabei unterstützen, sich am Erasmus+-Programm zu beteiligen. Sie haben ähnliche Interessen wie die anderen Konsortialmitglieder und arbeiten zu bestimmten Themenbereichen zusammen. Sie tun sich mit anderen Einrichtungen zusammen, um Ressourcen zu teilen und sich die Verwaltung von Erasmus+-Aktivitäten zu erleichtern. Gut zu wissen! Sie können im Laufe Ihrer Akkreditierung von einer Einzelakkreditierung zu einer Konsortialakkreditierung (und umgekehrt) wechseln. Skizzenberatung Wenn Ihre Einrichtung in der Erwachsenenbildung einen Antrag auf eine Akkreditierung einreichen möchte, können Sie sich auf der Grundlage einer Skizze beraten lassen. Wir beraten Sie telefonisch anhand einer Skizze, die Sie vorab bei uns einreichen. In dem Beratungsgespräch gehen wir auf Ihre Ideen ein und geben Ihnen Anregungen für die Planung Ihrer Maßnahmen. Die Skizzenberatung für die aktuelle Antragsrunde ist abgeschlossen. Über unseren Newsletter werden Sie informiert, sobald zu einer unserer nächsten Antragsrunden wieder eine Skizzenberatung angeboten wird. EU -Grundlagendokumente Mobilität Die Dokumente werden in jeder Antragsrunde neu zur Verfügung gestellt. Nutzen Sie bitte stets die Unterlagen der aktuellen Antragsrunde. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2026 (PDF) Programmleitfaden 2026 – deutsch (PDF) Programmleitfaden 2026 – englisch (PDF) Erasmus-Qualitätsstandards in den Bereichen Erwachsenenbildung, Berufsbildung und Schulbildung (PDF) Nützliche Dokumente zur inhaltlichen Vorbereitung in der Erwachsenenbildung Handbuch: Mobilität erwachsener Lernender (PDF) Guide: Go international (PDF) Machen Sie zu Beginn der Planung Ihrer Akkreditierung eine Bestandsaufnahme, wo Ihre Einrichtung in Bezug auf Internationalisierung steht. Hierbei kann Ihnen die folgende Handreichung helfen: Internationalisierung in der Erwachsenenbildung: Eine Handreichung (PDF) Zurück Zum nächsten Schritt Partner finden In diesem Schritt finden Sie Unterstützung für die Partnersuche im Ausland. Finden Sie Partnereinrichtungen Sie möchten im Rahmen einer Erasmus+-Akkreditierung Mobilitätsaktivitäten durchführen und suchen dafür noch nach passenden aufnehmenden Einrichtungen? Die folgenden Plattformen und Angebote sind wichtige Anlaufstellen: Gut zu wissen! Die aufnehmenden Einrichtungen müssen bei Antrag auf eine Erasmus+-Akkreditierung noch nicht feststehen. Sie werden daher im Antragsformular nicht abgefragt. Beginnen Sie trotzdem schon frühzeitig mit der Suche nach geeigneten Partnereinrichtungen. Erasmus+ Project Results Platform Auf der Projektergebnisplattform der europäischen Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur ( EACEA – Education, Audiovisual and Culture Executive Agency) werden Informationen zu allen bewilligten Projekten veröffentlicht. Hier können Sie nach Projekten, Projektergebnissen, Einrichtungen, Themen und Kontaktdaten aus Erasmus+ suchen. Zur Projektergebnisplattform Europäische Vernetzungstreffen (TCAs) Hierbei handelt es sich um Veranstaltungen, Seminare oder Workshops, die dazu dienen, die transnationale Zusammenarbeit zu fördern. Die Nationalen Agenturen für Erasmus+ organisieren regelmäßig länderübergreifende Veranstaltungen , die sich an alle Zielgruppen des Erasmus+-Programms richten. An diesen Veranstaltungen nehmen Einrichtungen aus verschiedenen Ländern teil, um für ihre Aktivitäten in Erasmus+ neue Partner zu finden. Termine finden Sie in unserem Veranstaltungskalender. Zum Kalender EPALE Auf EPALE , der „Elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa“, finden Sie in den Bereichen Veranstaltungen und Kursangebote europaweite Kurse. Im Bereich Projektpartnersuche können Sie ein Gesuche nach Partnereinrichtungen einstellen. Zur Plattform EPALE Online Partner Finding Events Die Nationalen Agenturen für Erasmus+ bieten von Zeit zu Zeit für den Bereich Erwachsenenbildung „Online Partner Finding Events“ im Stil eines Speed-Datings an. Während der Veranstaltungen werden die Teilnehmenden in verschiedene virtuelle Gruppenräume aufgeteilt, so dass sie die Möglichkeit haben, andere ähnliche Einrichtungen aus ganz Europa kennenzulernen. Termine finden Sie in unserem Veranstaltungskalender. Zum Kalender Zurück Zum nächsten Schritt Einrichtung registrieren Für Einrichtungen, die sich am Programm Erasmus+ beteiligen, werden die Stammdaten in dem sogenannten Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) verwaltet. Personen, die EU -Tools nutzen, benötigen einen EU -Login für den Zugang. Was ist ein EU -Login? Der Zugang zu allen im Programm verwendeten Online-Portalen, wie beispielsweise dem Organisationsregistrierungssystem, ist geschützt. Für den Zugriff benötigen Sie einen EU -Login. Dieser Benutzerzugang besteht aus Ihrer E-Mail-Adresse und einem Passwort. Ein EU -Login ist personenbezogen. Die Registrierung müssen Sie nur einmalig vornehmen! Sie gilt dann dauerhaft für alle Tools im Programm. EU-Login erstellen Registrierung und Stammdatenverwaltung Um einen Antrag zu stellen, muss Ihre Einrichtung im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) der Europäischen Kommission registriert sein. Dort werden alle Stammdaten der am Programm Erasmus+ beteiligten Einrichtungen verwaltet. Zur Registrierung benötigen Sie Ihren EU -Login. Nach der Registrierung erhalten Sie für Ihre Einrichtung automatisch eine Organisations-Identifizierungsnummer, kurz OID . Das ist eine neunstellige Kennnummer, die mit dem Buchstaben E beginnt. Sie benötigen diese OID bei jeder Antragstellung. Eine Einrichtung darf nur eine OID haben, sie gilt dauerhaft . Auch für zukünftige Anträge, egal in welchem Bildungsbereich, nutzen Sie diese OID . Bei Bedarf müssen Sie Angaben zu Ihrer Einrichtung aktualisieren. Sie möchten Ihre Einrichtung registrieren? Dann klicken Sie unten auf den Link zum Organisationsregistrierungssystem. Falls Sie Unterstützung beim Registrieren brauchen, hilft Ihnen unsere Anleitung zum Erstellen einer OID (siehe untere Dokumentenbox). Hinweis: Von der Eingabe bis zum Erhalt der OID kann es bis zu 72 Stunden dauern. Zur Registrierung Sie haben bereits eine OID oder Sie sind nicht sicher, ob Sie schon eine haben? In beiden Fällen hilft Ihnen das ORS weiter. Wenn Sie schon eine OID haben, prüfen Sie, ob die Angaben zu Ihrer Einrichtung und die hinterlegten Dokumente noch aktuell sind. Zur Erinnerung: Jede Einrichtung darf nur eine OID haben. Zum ORS EU -Login und Registrierung im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) Anleitung zur Registrierung im ORS (PDF) Folgende Dokumente müssen Sie im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) hochladen bzw. auf Aktualität prüfen: Formblatt Rechtsträger für private Einrichtungen (PDF) Formblatt Rechtsträger für öffentliche Einrichtungen (PDF) Formblatt Finanzangaben (PDF) Nachweis zur Rechtsfähigkeit Ihrer Einrichtung ( z. B. Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, Schreiben der übergeordneten Behörde oder Auszug aus dem Schulverzeichnis, Gewerbeanmeldung oder ein Eintrag im Handelsregister etc. ) Benötigen Sie weitere Hilfe? Kontakt Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an. Team „Finanzielle und vertragliche Projektbegleitung“ E-Mail: helpna@bibb.de Tel .: 0228 107 1600 Hotline Montags & donnerstags von 09:30 bis 12:00 Uhr Zurück Zum nächsten Schritt Antrag ausfüllen und einreichen In diesem Schritt erläutern wir Ihnen, wo Sie den Antrag auf Akkreditierung finden und welche Informationen dort abgefragt werden. Antragsfrist Die Antragsfrist ist der 29. September 2026 um 12 Uhr mittags (Brüsseler Zeit). Einrichtungen können pro Auswahlrunde nur einen Antrag pro Bildungsbereich stellen. Ihren Antrag stellen Sie direkt im EU -Antragsportal. Sie können die Fragen gern auf Deutsch beantworten. Wählen Sie im Portal das richtige Formular aus: KA120- ADU : Dies ist das Kürzel für eine Akkreditierung im Bereich Erwachsenenbildung. Antrag stellen Zum EU-Antragsportal Bevor Sie beginnen... Kalkulieren Sie einen zeitlichen Puffer ein. Erfahrungsgemäß sind die Server am Tag der Antragsfrist stark belastet . Halten Sie Ihren EU -Login bereit. Sie benötigen ihn zum Anlegen und Bearbeiten des Antrags. Der Antrag kann jederzeit gespeichert und später weiterbearbeitet werden. Nach der Übermittlung sind keine Änderungen mehr möglich . Exportieren Sie den Antrag als PDF für Ihre Unterlagen. Das wird im Antrag abgefragt: Ein kurzer Überblick Um Sie bei der inhaltlichen Ausarbeitung Ihres Antrags zu unterstützen, erläutern wir Ihnen im Folgenden kurz die wesentlichen Punkte, die im Antrag abgefragt werden: Antragstellende Einrichtung und Hintergrund Geben Sie die Eckdaten Ihrer Einrichtung sowie der Ansprechpersonen ein und stellen Sie Ihre Einrichtung vor: Wer sind Sie, welche Bildungsangebote machen Sie, wer sind Ihre Lernenden? Falls Sie einen Konsortialantrag stellen, geben Sie auch Informationen zum Zweck und der Zusammensetzung des Konsortiums. Arbeiten Sie in mehreren Bildungsbereichen, achten Sie darauf, sich im Antrag klar auf die Erwachsenenbildung zu konzentrieren. Beschreiben Sie außerdem, vor welchen Herausforderungen Ihre Einrichtung steht und welchen Bedarf es bei Lernenden und Personal gibt. Erasmus-Plan Der Erasmus-Plan bildet das Herzstück Ihres Akkreditierungsantrags . Er umfasst Ihre Ziele zur institutionellen Weiterentwicklung, Informationen zu geplanten Aktivitäten und Teilnehmenden sowie zum Management Ihrer Akkreditierung. Zuallererst legen Sie die Laufzeit für Ihren Erasmus-Plans fest. Sie können eine Laufzeit von 2 bis 5 Jahren wählen. Erasmus-Plan: Ziele Aus den zuvor formulierten Herausforderungen und Bedarfen leiten Sie konkrete Ziele ab, die Sie mit Erasmus+-Aktivitäten erreichen wollen – realistisch, langfristig und auf Ihre Einrichtung zugeschnitten. Wichtig ist, dass die Ziele zu den Zielen der Leitaktion 1 passen und auf eine institutionelle Weiterentwicklung abzielen. Erasmus-Plan: Aktivitäten Geben Sie an, ob Sie für Personal und/oder Lernende Erasmus+-Aktivitäten durchführen möchten. Welches Profil haben die Teilnehmenden? Wie viele Personen planen Sie zu unterstützen? Wie sollen sich Ihre Aktivitäten entwickeln? Mit dem Antrag verpflichten Sie sich, die Erasmus Qualitätsstandards einzuhalten. Sie tragen die Verantwortung für Qualität und Umsetzung aller Aktivitäten. Den Qualitätsstandards müssen Sie im Antrag zustimmen. Erasmus-Plan: Management Zeigen Sie, wie Ihre Einrichtung zu den Grundprinzipien der Erasmus-Qualitätsstandards beiträgt: Inklusion Ökologische Nachhaltigkeit und Verantwortung Digitale Bildung Aktive Beteiligung im Netzwerk der Erasmus-Einrichtungen Beschreiben Sie außerdem, wie Sie die Qualität Ihrer Aktivitäten sichern, wie Lernergebnisse in die reguläre Arbeit Ihrer Einrichtung integriert werden und wie Sie Ihre Erasmus+-Aktivitäten verbreiten wollen. EU -Werte Bestätigen Sie, dass Ihre Einrichtung die EU -Werte anerkennt: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte – einschließlich der Rechte von Minderheiten. Strategische Dokumente Sie können Ihrem Antrag strategische Dokumente (z. B. eine Internationalisierungsstrategie) hinzufügen. Diese sollten die Angaben im Antrag ergänzen, jedoch nicht ersetzen und stets in einen Zusammenhang mit den Informationen im Antrag gesetzt werden. Ehrenwörtliche Erklärung Diese Erklärung muss von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben und zusammen mit dem Antrag hochgeladen werden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie für eine gültige Unterschrift auf den Dokumenten nur eine QES Signatur oder eine handschriftliche Signatur verwenden. EU -Grundlagendokumente Mobilität Die Dokumente werden in jeder Antragsrunde neu zur Verfügung gestellt. Nutzen Sie bitte stets die Unterlagen der aktuellen Antragsrunde. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2026 (PDF) Programmleitfaden 2026 – deutsch (PDF) Programmleitfaden 2026 – englisch (PDF) Erasmus-Qualitätsstandards in den Bereichen Erwachsenenbildung, Berufsbildung und Schulbildung (PDF) Nützliche Ergänzungen zur Antragstellung der Akkreditierung in der Erwachsenenbildung Kommentiertes Antragsformular (PDF) Benötigen Sie weitere Hilfe? Kontakt Schreiben Sie eine Mail oder rufen Sie uns an Das Team „Erwachsenenbildung: Erasmus+ Lernmobilität | Europäische Agenda für Erwachsenenbildung“ hilft Ihnen gerne weiter. Mail: mobilitaet-erwachsenenbildung(at)bibb(dot)de Tel .: 0228 107 - 1001 Mo | Do : 09:30 bis 12:00 Uhr Zurück Zum nächsten Schritt Begutachtung Ihres Antrags In diesem Schritt erfahren Sie, wie Ihr Antrag bewertet wird, welche Kriterien wichtig sind und wann Sie mit einer Entscheidung rechnen können. Formale und inhaltliche Prüfung Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, beginnt das 2-stufige Prüfverfahren. Hier entscheidet sich, ob Ihr Antrag die Förderkriterien erfüllt. Damit Sie wissen, worauf es ankommt, erklären wir die wichtigsten Schritte der Bewertung. 1. Formale Prüfung Zuerst wird geprüft, ob Ihr Antrag vollständig ist und alle formalen Anforderungen erfüllt. 2. Inhaltliche Bewertung Danach beurteilen geschulte Gutachterinnen und Gutachter Ihren Antrag anhand von vier unterschiedlich gewichteten Bewertungskriterien: Relevanz des Antrags: 10 Punkte Ziele im Erasmus-Plan: 40 Punkte Geplante Aktivitäten: 20 Punkte Verwaltung des Erasmus-Plans: 30 Punkte Für jeden dieser Bereiche muss mindestens die Hälfte der möglichen Punkte erreicht werden. Insgesamt müssen Sie mindestens 70 von 100 Punkten erzielen, um eine Akkreditierung zu erhalten. Weitere Prüfungen Im Zuge der Bewertungsphase werden noch weitere Prüfschritte durchgeführt. Dazu gehören insbesondere Plagiatsprüfungen der antragstellenden Einrichtung. Hierbei werden Sie ggf. schriftlich zu einer Stellungnahme aufgefordert. Antragstellende, die mehrere Anträge einreichen, werden von der NA beim BIBB aufgefordert, ihre Eignung zur Durchführung dieser Vorhaben zu belegen. Diese Prüfung der sogenannten „operationalen Kapazität“ betrachtet die Einrichtung als Ganzes auf der operationalen Durchführungsebene. Dabei wird die Anzahl aller Anträge zu einer Antragsfrist bei der NA beim BIBB in der Leitaktion 1 zugrunde gelegt. Die Prüfung ist dabei auf die Einrichtung als Ganzes gerichtet und hat deren „operative Leistungsfähigkeit“ im Fokus. Diese Prüfschritte sind im Programmleitfaden in Abschnitt C beschrieben. Im Zuge dessen kann die NA beim BIBB mit Nachfragen auf Sie zukommen. Förderentscheidung Die Prüfung und die Bewertung des Antrags dauern ungefähr 4 Monate. Die NA beim BIBB trifft die Förderentscheidung auf der Basis der formalen und inhaltlichen Prüfung, des zur Verfügung stehenden Budgets und einer Rangliste der bewerteten Anträge. Sie erhalten von der NA beim BIBB eine Information über die Förderentscheidung. Diese beinhaltet entweder eine Zusage, eine Absage oder die Information über einen Platz auf der Warteliste. Dieser Information ist auch die Bewertung der Gutachter/-innen beigefügt. Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie Ihre Akkreditierungsurkunde und können in einem nächsten Schritt Fördermittel für Ihre ersten Aktivitäten abrufen. Beschwerde Jede Förderentscheidung der NA beim BIBB enthält eine Rechtsbehelfserklärung, nach welcher das Vorgehen für einen Widerspruch geregelt ist. Gegen den Förderbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei dem Bundesinstitut für Berufsbildung (Nationale Agentur Bildung für Europa), Friedrich-Ebert-Allee 114-116, 53113 Bonn, eingelegt werden. Ihr Widerspruch erfolgt schriftlich (per Post oder in elektronischer Form) und sollte, zur Erleichterung der Bearbeitung, ausführliche und plausible Begründungen enthalten. Richtlinien der Begutachtung für Akkreditierungen Leitfaden für Gutachter und Gutachterinnen: Guide for Experts on Quality Assessment – auf Englisch (PDF) Guidelines for assessment of application for Erasmus accreditation – auf Englisch (PDF) Zurück Zum nächsten Schritt Aktivität durchführen In diesem Schritt erfahren Sie, wie es nach Bewilligung Ihrer Akkreditierung weitergeht: Wie fordern Sie Fördermittel an, setzen Sie Ihre Aktivitäten um und erstatten Sie Bericht zu Ihrer Akkreditierung? Der Ablauf im Überblick 1 Akkreditierung erhalten Nach erfolgreicher Antragstellung wird Ihre Einrichtung akkreditiert. Damit wird ein Performanceprofil angelegt und Sie sind offiziell Teil der Erasmus+-Community. 2 Fördermittel jährlich beantragen Jedes Jahr stellen Sie einen Antrag auf die Fördermittel, die Sie für Ihre geplanten Aktivitäten benötigen. Die Fördersumme richtet sich nach den Angaben in Ihrem Antrag. 3 Vertrag abschließen Auf Grundlage Ihrer Mittelanforderung wird ein Fördervertrag („Finanzhilfevereinbarung“) geschlossen ( max. Laufzeit: zwei Jahre). Ein zeitliches Überlappen von Verträgen ist möglich – das schafft mehr Planungsspielraum. 4 Aktivitäten durchführen & Bericht erstellen Während der Projektlaufzeit dokumentieren Sie Ihre Aktivitäten im verpflichtenden Beneficiary Module , einem Online-Tool der EU -Kommission. Ihre Mobilitätsaktivitäten führen Sie zusammen mit Partnereinrichtungen durch – den sogenannten aufnehmenden Einrichtungen (receiving organisations). Diese nehmen Ihre Teilnehmenden für den Zeitraum ihrer Entsendung bei sich auf, dort findet also der Lernaufenthalt statt. Mit dieser Einrichtung besprechen Sie vorab auch die Rahmenbedingungen und Lernziele der Entsendung und halten diese schriftlich im Rahmen einer Lernvereinbarung fest. Es wird empfohlen, für aufnehmende Einrichtungen ebenfalls eine OID zu beantragen, weil dies den weiteren Prozess vereinfacht. Eine Zusammenarbeit im Rahmen Ihres Vorhabens ist aber auch für aufnehmende Einrichtungen ohne OID möglich. Es können auch weitere Einrichtungen an den Mobilitätsaktivitäten beteiligt werden. Möchten Sie Dienstleistungen von Einrichtungen nutzen, ist dies ebenfalls möglich – diese Einrichtungen werden unterstützende Einrichtungen genannt (supporting organisations). Bitte beachten Sie, dass für unterstützende Einrichtungen eine OID vorliegen muss und Sie diese angeben müssen, wenn Sie eine Akkreditierungszusage erhalten und Gelder im Rahmen der Mittelanforderung abrufen. Bitte beachten Sie auch die lediglich unterstützende Funktion dieser Einrichtungen , was bedeutet, dass diese keine Aufgaben einer aufnehmenden Einrichtung übernehmen dürfen ( z. B. das Unterzeichnen der Lernvereinbarung). Alle Informationen zur Zusammenarbeit mit unterstützenden Einrichtungen finden Sie hier . Am Ende der Laufzeit Ihres Fördervertrags erstellen Sie im Beneficiary Module außerdem einen Projekt bericht , der unter anderem folgende Inhalte umfasst: Zahl der durchgeführten Mobilitäten Angaben zur Nutzung des bewilligten Budgets Rückmeldungen zur Teilnehmenden-Zufriedenheit Die Nationale Agentur beim BIBB prüft Ihren Bericht finanziell und inhaltlich . Die Ergebnisse fließen in Ihr Performanceprofil ein. 5 Berichterstattung zum Akkreditierungsfortschritt und Verlängerung des Erasmus-Plans Neben den Projektberichten müssen alle akkreditierten Einrichtungen regelmäßig Berichte über den Fortschritt der Akkreditierung und die Einhaltung der Qualitätsstandards erstatten. Darüber hinaus müssen alle akkreditierten Einrichtungen ihren Erasmus-Plan spätestens mit Ablauf seiner Laufzeit aktualisieren. Erasmus+-Projektplattform der NA beim BIBB Projektträger mit einer bereits bewilligten Akkreditierung finden weiterführende Informationen zur Durchführung der Akkreditierung gebündelt auf der Erasmus+-Projektplattform der NA beim BIBB . Zur Projektplattform Zurück Zum nächsten Schritt …
[…] You are in the area Adult education Vocational training Adult education 1 2 3 4 5 6 Projekt planen Im ersten Schritt treffen Sie grundlegende Entscheidungen für die Kooperationspartnerschaft: Sie legen fest, worum es in dem Projekt gehen soll und welche anderen Einrichtungen beteiligt sein werden. Sie kennen die Förderregularien. Und Sie vergewissern sich, dass Erwachsenenbildung der passende Bildungsbereich ist und dass das Vorhaben zu den Zielen und Prioritäten des Programms beiträgt. Einreichungsfrist vorauss. März 2027 Thema festlegen Idealerweise knüpfen Sie mit der Projektidee an Erfahrungen aus der eigenen Bildungspraxis an. Das Thema wird im ersten Schritt noch grob umrissen sein. Entwerfen Sie aber bereits zu Beginn eine Vorstellung dazu, was Sie mit dem Vorhaben bewirken möchten: Was wird nach dem Projekt für wen besser, anders oder neu möglich sein? Davon ausgehend wählen Sie Partnereinrichtungen aus verschiedenen Ländern, die ihre Perspektiven und Expertisen einbringen. Damit durch die europäische Zusammenarbeit etwas entstehen kann, das in dieser Weise national nicht möglich wäre. Förderregularien kennen Informieren Sie sich über die Rahmenbedingungen für Kooperationspartnerschaften in Erasmus+ sowie über die Regularien zur Antragstellung. Lesen Sie dazu die jeweiligen Abschnitte in den europäischen Grundlagendokumenten: Grundlagendokumente Aufruf 2026 („Call“) Mit Aufruf wird die Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Anträgen bezeichnet. Im Aufruf werden Antragsfristen und Budgets für die einzelnen Bildungsbereiche und Aktionen im Programm Erasmus+ veröffentlicht. Zum Dokument Erasmus+ Programmleitfaden („Programme Guide“) Im Programmleitfaden des jeweiligen Antragsjahres finden Sie die grundlegenden Informationen zum Förderprogramm (Teil A), zu den Leitaktionen und Bildungsbereichen (Teil B) sowie zur Antragstellung (Teil C). Das Dokument gibt es in mehreren Sprachen. Im Zweifel gilt die englische Version. Englische Version Deutsche Version Handbook on the lump sum funding model In diesem Handbuch wird das Finanzierungsmodell für die Leitaktion 2 – Partnerschaften für Zusammenarbeit – erläutert. Die Finanzierung erfolgt in Form einer „lump sum“, also eines Pauschalbetrags pro Projekt. Das Dokument bezieht sich auf die Antragstellung, die Durchführung und den Projektabschluss. Zum Handbuch Partnereinrichtungen finden An Kooperationspartnerschaften müssen mindestens drei Einrichtungen aus drei Ländern beteiligt sein. Je nach Umfang des Projekts können es auch mehr sein. Die Einrichtungen sollten sich in ihrem Profil sinnvoll ergänzen. Die Kernaktivitäten des Projekts müssen durch die beteiligten Einrichtungen abdeckt werden. Sie können nicht durch Dienstleister außerhalb des Konsortiums erfolgen. Hier können Sie ansetzen, um Partnereinrichtungen zu finden: Erasmus+ Plattform zur Verbreitung von Projektergebnissen Auf der Projektergebnisplattform (im englischen Erasmus+ project results platform) der europäischen Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur ( EACEA ) werden Informationen zu allen bewilligten Projekten veröffentlicht. Hier können Sie nach Projekten, Projektergebnissen, Einrichtungen und Themen aus Erasmus+ suchen. Zur Plattform Transnationale Kooperationsaktivitäten Hierbei handelt es sich um Kontaktseminare (Transnational Cooperation Activities), die die Nationalen Agenturen von Zeit zu Zeit anbieten. An diesen Veranstaltungen nehmen Einrichtungen aus verschiedenen Ländern teil, um für ihre Aktivitäten in Erasmus+ neue Partner zu finden. Termine finden Sie im Veranstaltungskalender. Zum Kalender EPALE EPALE (Elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa) ist eine europäische, mehrsprachige offene Community Plattform für länderübergreifenden bildungsbezogenen Austausch. Die Plattform bietet Fachleuten aus der Erwachsenenbildung verschiedene Möglichkeiten zur Vernetzung, zum Lernen und für Community-Beiträge – auch unabhängig von Erasmus+-Projekten. Im Bereich „Zusammenarbeiten“ gibt es zudem die Möglichkeit einer Partnersuche für internationale Projekte. Zu EPALE Richtig in der Erwachsenenbildung? Sie entscheiden, in welchem Bereich Sie den Antrag einreichen möchten, und wählen das entsprechende Antragsformular aus. Ob ein Projekt im Bereich Erwachsenenbildung richtig angesiedelt ist, ergibt sich aus dem Thema, dem Profil der beteiligten Einrichtungen sowie den Zielgruppen , die im Projekt adressiert werden. Ein Antrag kann bereichsübergreifende Aspekte beinhalten , sein Schwerpunkt muss aber in dem Bildungsbereich liegen , in dem er eingereicht wird. Eine falsche Zuordnung oder eine geringe Relevanz für den Bildungsbereich schlägt sich in der Bewertung nieder. Was bedeutet Erwachsenenbildung in Erasmus+? Erwachsenenbildung im Programm Erasmus+ richtet sich an Erwachsene nach der Erstausbildung und fördert das lebenslange, nicht-berufsbezogene Lernen in unterschiedlichen Lebensbereichen. Ziel ist es, Wissen und Kompetenzen zu stärken – etwa in der Grundbildung, Medienkompetenz, Umweltbildung oder politischen Bildung – und die gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern. Einrichtungen der Erwachsenenbildung sind beispielsweise Volkshochschulen, Vereine oder Bildungsträger. Ein besonderer Fokus liegt auf Zielgruppen, die erschwerten Zugang zu Bildung haben. Formale, non-formale oder informelle Lernkontexte sind möglich. Passende Prioritäten wählen Erasmus+ gibt thematische Schwerpunkte vor, an denen sich die Förderung orientiert. Dies sind die sogenannten Prioritäten. Es gibt vier horizontale Prioritäten , die übergreifend für alle Bildungsbereiche gelten. Und es gibt zudem bereichsspezifische Prioritäten , die nur für den jeweiligen Bildungsbereich – hier also die Erwachsenenbildung - gelten. Ihr Vorhaben muss mindestens eine horizontale oder bereichsspezifischen Priorität adressieren. Bis zu drei Zuordnungen sind möglich. Mit jeder zugeordneten Priorität setzen Sie einen inhaltlichen Fokus, der im Antrag überzeugend und fundiert begründet werden muss. Alle Prioritäten werden im Programmleitfaden beschrieben . Lesen Sie vor einer Zuordnung die ausführlichen Beschreibungen, denn die Überschriften verkürzen die Bedeutungen. Ein europäisches Netzwerk hat in einem unterstützenden Dokument Anregungen für die Umsetzung in der Projektpraxis zusammengetragen: Prioritäten setzen - Potentiale ausschöpfen (deutsch) Prioritäten setzen - Potentiale ausschöpfen (englisch) Horizontale Prioritäten Inklusion und Vielfalt Digitaler Wandel Umweltschutz und Bekämpfung des Klimawandels Gemeinsame Werte, zivilgesellschaftliches Engagement, Bereitschaft und Teilhabe Weitere Erläuterungen finden Sie im Programmleitfaden im Abschnitt A sowie im Abschnitt B unter „ Partnerschaften für Zusammenarbeit “ Bereichspezifische Prioritäten für die Erwachsenenbildung Verbesserung der Zugänglichkeit, Qualität, Inanspruchnahme und Anerkennung der Erwachsenenbildung Förderung von lokalen Lernzentren und innovativen Lernräumen Förderung der Weiterbildung und Umschulung von Erwachsenen Unterstützung der Reaktion der europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung auf den Krieg in der Ukraine Weitere Erläuterungen zu den bereichsspezifischen Prioritäten finden Sie im Programmleitfaden im Abschnitt B unter „ Partnerschaften für Zusammenarbeit “ Projektskizzenberatung nutzen Vor Antragsrunden bieten wir eine telefonische Beratung auf der Grundlage einer Projektskizze an. Anhand einer vorgegebenen Gliederung können Sie das geplante Vorhaben kurz umreißen. Im Gespräch gehen wir auf Ihre Projektidee ein und geben Ihnen Rückmeldungen für die weitere Planung und Entwicklung Ihres Projekts. Das Angebot richtet sich an Einrichtungen, die bisher noch kein Kooperationsprojekt in der Rolle einer koordinierenden Einrichtung durchgeführt haben. Eine Projektskizzenberatung ist freiwillig. Die Phase der Projektskizzenberatung für 2027 beginnt voraussichtlich Mitte Dezember und wird im Newsletter der NA beim BIBB angekündigt. An Veranstaltungen teilnehmen Vor einer Antragsfrist bieten wir Veranstaltungen an, bei denen wir über die Förderregularien und die Antragstellung informieren sowie auf Ihre Fragen eingehen. Aktuell werden keine Informationsveranstaltungen angeboten. Termine mit Blick auf eine Antragsfrist in 2027 werden ab Herbst an dieser Stelle angekündigt. Nähre Informationen zu Veranstaltungen finden Sie in unserem Veranstaltungskalender. Zum Veranstaltungskalender Rückblick Die letzte Informationsveranstaltung für Kooperationspartnerschaften in der Erwachsenenbildung fand am 09.12.2025 statt. zur Präsentation Sie brauchen weitere Unterstützung? Kontakt Bei Fragen wenden Sie sich an E-Mail: partnerschaften-erwachsenenbildung@bibb.de Tel .: 0228 107 1300 Hotlinezeiten: Mo | Di | Do | Fr : 09:30 bis 12:00 Uhr Newsletter Keine Beratungsangebote mehr verpassen? Dann abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter! Please fill in all fields marked with * so that we can process your request. I accept the privacy policy . * Zurück Zum nächsten Schritt Den Antrag inhaltlich ausarbeiten Im zweiten Schritt geht es darum, das Vorhaben konkret auszuarbeiten. Sie erhalten hier einige Hinweise dazu, welche Aspekte für die Projektkonzeption und die Projektbeschreibung im Antrag wichtig sind. Von der Konzeption zum Antragstext Nehmen Sie sich im Konsortium zu Beginn genügend Zeit für zwei zentrale Überlegungen: Motivation / Bedarf: Warum machen wir das Projekt? Wirkung: Wozu machen wir das Projekt? Was werden wir du rch das Projekt erreicht haben? Eine gute Analyse zur beabsichtigten Wirkung des Projekts macht es leichter, ein schlüssiges Vorgehen festzulegen. Je konkreter Sie die Aussagen für Ihr spezifisches Vorhaben fassen können, desto aussagekräftiger wird die Projektbeschreibung. Im Antrag wird zu den nachfolgenden Punkten gefragt: Motivation und Bedarf Neben dem durch das Konsortium festgestellten Bedarf sollte der Antrag eine fundierte Bedarfsanalyse für Deutschland und die beteiligten Länder enthalten. Beschreiben Sie auch, inwiefern das Projekt innovativ ist beziehungsweise inwieweit es bereits durchgeführte Initiativen durch wesentliche Neuerungen ergänzt. Ziele Formulieren Sie eindeutige, spezifische Ziele für Ihr Vorhaben. Achten Sie auf eine klare Unterscheidung zwischen Bedarfen und Zielen. Wer macht mit? Die beteiligten Einrichtungen sollten sich in ihrem Profil sinnvoll ergänzen. Machen Sie im Antrag deutlich, welche Expertise die Einrichtungen für Ihr Projektthema mitbringen und welche Bildungsarbeit die Einrichtungen regelmäßig außerhalb von EU -Projekten leisten. Wer profitiert? Beschreiben Sie konkret, welche Zielgruppen mit dem Projekt adressiert werden und wie die Ergebnisse des Projekts diesen Zielgruppen nützen. Treffen Sie spezifische Festlegungen, damit die Aktivitäten geeignet konzipiert werden können. Arbeitspakete und Budget planen Die wesentlichen Schritte zur Umsetzung werden in Arbeitspaketen ( work packages ) gegliedert, die jeweils eine Reihe von Aktivitäten beinhalten. Das erste Arbeitspaket ist stets „Projektmanagement“. Es sollte maximal vier weitere Arbeitspakete geben. Hier legen Sie bereits fest, welche Einrichtung für welche Aktivität verantwortlich ist und welche weiteren Einrichtungen beteiligt sind. Sie legen ebenfalls fest, wie der Gesamtzuschuss auf die einzelnen Aktivitäten und Partnereinrichtungen aufgeteilt wird. Berücksichtigen Sie in der Beschreibung alle Phasen der Projektumsetzung. Erläutern Sie auch, wie sie vorgehen werden, um das Projekt möglichst inklusiv, digital und ressourcenschonend umzusetzen sowie eine größtmögliche Teilhabe zu ermöglichen (vgl. horizontale Aspekte im Programmleitfaden). Budget Bei Beantragung entscheiden Sie, welcher Gesamtzuschuss der richtige ist für Ihr Vorhaben. Sie berücksichtigen dabei die Anforderung, dass es sich um einen Zuschuss handelt, nicht um eine vollständige Projektfinanzierung. Die EU -Kommission macht keine Vorgaben zur Höhe von Eigenmitteln. Bei der Bewertung des Antrags wird eingeschätzt, ob der Zuschuss kosteneffektiv eingesetzt wird. Dafür ist es gut, im Antrag nachvollziehbar zu erklären, wie sich Beträge, die Aktivitäten zugeordnet werden, zusammensetzen. Der Betrag für Projektmanagement darf 20% des Gesamtbudgets nicht überschreiten. Es gibt darüber hinaus keine Vorgaben, z.B. für Tagespauschalen oder Reisekosten. Alle Inhalte und Materialien des Projekts müssen durch das Konsortium erbracht werden. Dienstleistungen können über einen Unterauftrag vergeben werden, sofern sie bereits im Antrag definiert werden und nicht die Kernaufgaben des Projekts betreffen. Verbreitung und Wirkung Planen Sie Verbreitung konkret Von Projekten des Typs Kooperationspartnerschaften wird erwartet, dass sie Ergebnisse entwickeln, die auch von weiteren Einrichtungen genutzt werden können und die übertragbar sind auf andere rechtliche, strukturelle, geographische, soziokulturelle oder sprachliche Kontexte. Planen Sie also Verbreitungsaktivitäten schon zum Antragszeitpunkt und beschreiben Sie Ihre Schritte konkret und spezifisch für das Projekt. Bei Kooperationspartnerschaften wird in der Regel eine Projektwebseite erstellt, über die Projektergebnisse auch nach Projektende noch zugänglich sind. Offene Bildungsressourcen Alle Lehr- und Lernmaterialien, die mit Erasmus+ Förderung entstehen, müssen grundsätzlich als offene Bildungsmaterialien (englisch open educational ressources oder OER ) zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt für alle Arten von Materialien wie z. Bsp. Handreichungen, Erklärvideos, MOOCs und Apps. Wirkung Hier schlagen Sie gedanklich einen Bogen zum Beginn. Zum einen planen Sie, wie Sie überprüfen werden, ob Ihr Projekt erfolgreich war und eine längerfristige Wirkung entfaltet – auf Teilnehmende, auf die beteiligten Einrichtungen sowie auf weitere anvisierte Ebenen. Unterscheiden Sie gedanklich zwischen „Haben wir alles umgesetzt, was geplant war?“ (Output) und „Haben unsere Aktivitäten zu dem geführt, was wir damit erreichen wollten?“ (Outcome). Zum anderen können sie dadurch feststellen, ob das geplante Vorgehen schlüssig ist oder ob noch konzeptionelle Anpassungen erfolgen sollten. Berücksichtigen Sie die Bewertungskriterien Die inhaltliche Bewertung der Anträge erfolgt durch unabhängige, geschulte Gutachterinnen und Gutachter. Die Kriterien der Bewertung sind: Relevanz des Projekts, Qualität der Projektkonzeption und Umsetzung, Qualität der Partnerschaft und der Zusammenarbeit sowie Wirkung. Diese Kriterien werden detailliert erläutert im Programmleitfaden sowie im Leitfaden für Gutachterinnen und Gutachter (englisch: Guide for Experts on Quality Assessment). EU -Grundlagendokumente Aufruf 2026 („Call“) Als „Aufruf“ (englisch: call) wird die Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Anträgen bezeichnet. Im Aufruf werden Antragsfristen und Budgets für die einzelnen Bildungsbereiche und Aktionen im Programm Erasmus+ veröffentlicht. Zum Aufruf 2026 (PDF) Erasmus+-Programmleitfaden („Programme Guide“) Im Programmleitfaden (englisch: Programme Guide) des jeweiligen Antragsjahres finden Sie die grundlegenden Informationen zum Förderprogramm (Teil A), zu den Leitaktionen und Bildungsbereichen (Teil B) sowie zur Antragstellung (Teil C). Das Dokument gibt es in mehreren Sprachen. Im Zweifel gilt die englische Version. Englische Version des Programmleitfadens (PDF) Deutsche Version des Programmleitfadens (PDF) „Handbook on the lump sum funding model“ In diesem Handbuch wird das Finanzierungsmodell für die Leitaktion 2 – Partnerschaften für Zusammenarbeit – erläutert. Die Finanzierung erfolgt in Form eines Pauschalbetrags (englisch: lump sum) pro Projekt. Das Dokument bezieht sich auf die Antragstellung, die Durchführung und den Projektabschluss. Zum Handbuch (PDF) Unterstützende Dokumente Ansichtsexemplar Antrag Kooperationspartnerschaften Erwachsenenbildung (PDF) Leitfaden für Gutachterinnen und Gutachter (PDF) Erzielen von Wirkung in Erasmus+ (PDF) - ein Handbuch aus einem europäischen Netzwerk für wirkungsorientierte Projektplanung Sie brauchen weitere Unterstützung? Kontakt Bei Fragen wenden Sie sich an E-Mail: partnerschaften-erwachsenenbildung@bibb.de Tel .: 0228 107 1300 Hotlinezeiten: Mo | Di | Do | Fr : 09:30 bis 12:00 Uhr Zurück Zum nächsten Schritt Einrichtung registrieren Für Einrichtungen, die sich am Programm Erasmus+ beteiligen, werden die Stammdaten in dem sogenannten Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) verwaltet. Personen, die EU -Tools nutzen, benötigen einen EU -Login für den Zugang. Was ist ein EU -Login? Der Zugang zu allen im Programm verwendeten Online-Portalen, wie beispielsweise dem Organisationsregistrierungssystem, ist geschützt. Für den Zugriff benötigen Sie einen EU -Login. Dieser Benutzerzugang besteht aus Ihrer E-Mail-Adresse und einem Passwort. Ein EU -Login ist personenbezogen. Die Registrierung müssen Sie nur einmalig vornehmen! Sie gilt dann dauerhaft für alle Tools im Programm. EU-Login erstellen Registrierung und Stammdatenverwaltung Um einen Antrag zu stellen, muss Ihre Einrichtung im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) der Europäischen Kommission registriert sein. Dort werden alle Stammdaten der am Programm Erasmus+ beteiligten Einrichtungen verwaltet. Zur Registrierung benötigen Sie Ihren EU -Login. Nach der Registrierung erhalten Sie für Ihre Einrichtung automatisch eine Organisations-Identifizierungsnummer, kurz OID . Das ist eine neunstellige Kennnummer, die mit dem Buchstaben E beginnt. Sie benötigen diese OID bei jeder Antragstellung. Eine Einrichtung darf nur eine OID haben, sie gilt dauerhaft . Auch für zukünftige Anträge, egal in welchem Bildungsbereich, nutzen Sie diese OID . Bei Bedarf müssen Sie Angaben zu Ihrer Einrichtung aktualisieren. Sie möchten Ihre Einrichtung registrieren? Dann klicken Sie unten auf den Link zum Organisationsregistrierungssystem. Falls Sie Unterstützung beim Registrieren brauchen, hilft Ihnen unsere Anleitung zum Erstellen einer OID (siehe untere Dokumentenbox). Hinweis: Von der Eingabe bis zum Erhalt der OID kann es bis zu 72 Stunden dauern. Zur Registrierung Sie haben bereits eine OID oder Sie sind nicht sicher, ob Sie schon eine haben? In beiden Fällen hilft Ihnen das ORS weiter. Wenn Sie schon eine OID haben, prüfen Sie, ob die Angaben zu Ihrer Einrichtung und die hinterlegten Dokumente noch aktuell sind. Zur Erinnerung: Jede Einrichtung darf nur eine OID haben. Zum ORS EU -Login und Registrierung im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) Anleitung zur Registrierung im ORS (PDF) Folgende Dokumente müssen Sie im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) hochladen bzw. auf Aktualität prüfen: Formblatt Rechtsträger für private Einrichtungen (PDF) Formblatt Rechtsträger für öffentliche Einrichtungen (PDF) Formblatt Finanzangaben (PDF) Nachweis zur Rechtsfähigkeit Ihrer Einrichtung ( z. B. Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, Schreiben der übergeordneten Behörde oder Auszug aus dem Schulverzeichnis, Gewerbeanmeldung oder ein Eintrag im Handelsregister etc. ) Benötigen Sie weitere Hilfe? Kontakt Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an. Team „Finanzielle und vertragliche Projektbegleitung“ E-Mail: helpna@bibb.de Tel .: 0228 107 1600 Hotline Montags & donnerstags von 09:30 bis 12:00 Uhr Zurück Zum nächsten Schritt Antrag stellen Erfahren Sie auf dieser Seite, welche Antragsfristen gelten und was Sie beim Ausfüllen eines Antrags für eine Kooperationspartnerschaft beachten müssen. Antragsfrist Die nächste Antragsfrist wird voraussichtlich im März 2027 sein . Ihren Antrag arbeiten Sie direkt im EU -Antragsportal aus. Wählen Sie dort das richtige Formular aus: KA220- ADU : Kürzel für Kooperationspartnerschaften im Bereich Erwachsenenbildung Antrag stellen Zum EU-Antragsportal Bevor Sie beginnen... Halten Sie folgende Daten bereit: EU -Login Sie benötigen ihn zum Anlegen und Bearbeiten des Antrags. Organisations-ID für Ihre Einrichtung sowie für alle Partnereinrichtungen. Der Antrag kann jederzeit gespeichert und später weiterbearbeitet werden. Nach der Übermittlung sind keine Änderungen mehr möglich . Verfassen Sie ihn in englischer oder deutscher Sprache. Kalkulieren Sie einen zeitlichen Puffer beim Übermittel n des fertigen Antrags ein. Erfahrungsgemäß sind die Server am Tag der Antragsfrist stark belastet. Tipp: Nutzen Sie das Ansichtsexemplar Kooperationspartnerschaften Erwachsenenbildung zur Vorbereitung. Zum Ansichtsexemplar Prüfen Sie die Antragsbedingungen Projektanträge können nur von ö ffentlichen oder p rivat en Einrichtungen gestellt werden. Die antragsstellende Einrichtung muss mindestens zwei Jahre vor Ablauf der Antragsfrist rechtmäßig gegründet worden sein. Die Einrichtung, die die Kooperationspartnerschaft koordinieren möchte, stellt den Antrag für das gesamte Konsortium (also die Gruppe der Partnereinrichtungen) bei der Nationalen Agentur in ihrem Land. Der Antrag wird von Mitgliedern des Konsortiums verfasst, nicht von Externen oder Dienstleistern. Der Antrag darf nur in einem Land eingereicht werden. Ein Konsortium kann zu einer Antragsfrist eur opaweit nur einen Antrag stellen. Eine Einrichtung (konkret: eine OID ) darf an maximal 10 Anträgen für Kooperationspartnerschaften beteiligt sein. ( Dies bezieht sich auf die Anzahl aller Anträge für eine Kooperationspartnerschaft pro Antragsfrist. Dabei werden alle Anträge in den Bereichen Schulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Erwachsenenbildung und Jugend zusammengezählt.) Zehn Hinweise zum Verfassen des Antrags Über die OID fügen Sie Stammdaten der antragstellenden Einrichtung und der Partnereinrichtungen in den Antrag ein. Im Antragsformular ergänzen Sie Kontaktangaben für eine zeichnungsberechtigte Person und eine Hauptkontaktperson. Über diese E-Mail-Adressen wird die NA beim BIBB Ihre Einrichtung kontaktieren. Für die Partnereinrichtungen tragen Sie ebenfalls Kontaktangaben für diese Personen ein. Die Textfelder haben Zeichenbegrenzungen . Treffen Sie alle wesentlichen Aussagen im Antrag . Anlagen wie ein GANTT-Chart können unterstützend angefügt werden und werden bei Kooperationsprojekten empfohlen. Der Antrag beinhaltet eine englischsprachige Zusammenfassung . Sie wird bei Bewilligung veröffentlicht. Stellen Sie Ihr Vorhaben also für Außenstehende verständlich dar. Die Declaration on Honour der antragstellenden Einrichtung muss von der zeichnungsberechtigten Person rechtsgültig unterschrieben sein und im Antrag als Anlage hochgeladen sein. Die Accession Forms (Beitrittsformulare) der beteiligten Partnereinrichtungen sollten dem Antrag beigefügt sein. Die Formulare finden sich im Antragsformular, wenn für Partnereinrichtungen eine zeichnungsberechtigte Person eingetragen wurde Kalkulieren Sie Zeit ein, damit die Partner sie rechtsgültig unterschreiben können und Sie die Formulare im Antrag wieder hochladen können. Erklärungen zur Einhaltung der Europäischen Werte und zur Autorenschaft müssen bestätigt werden, damit ein Antrag eingereicht werden kann. Lebensläufe im Zuge von Prüfungen angefordert werden (vgl. Programmleitfaden Teil C, Operational Capacity Check). Exportieren Sie den Antrag und die darin enthaltenen Beitrittsformulare ( Accession Forms ) als PDF für Ihre Unterlagen. Zurück Zum nächsten Schritt Bewertung des Antrags Was passiert nach der Antragstellung? Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Prüfungen durchgeführt werden, welche Kriterien für die Bewertung gelten und wie die Förderentscheidung gefällt wird. Formale und inhaltliche Prüfung Nach der Einreichung wird der Antrag nach formalen Kriterien geprüft. Die inhaltliche Bewertung erfolgt im Anschluss durch geschulte Gutachterinnen und Gutachter nach vier Kriterien: Relevanz (bis zu 25 Punkte) Qualität Projektkonzeption und Umsetzung (bis zu 30 Punkte) Qualität Partnerschaft und Zusammenarbeit (bis zu 20 Punkte) Wirkung (bis zu 25 Punkte) Der Antrag kann maximal 100 Punkte erreichen. Um inhaltlich förderfähig zu sein, muss der Antrag insgesamt mindestens 70 Punkte erreichen und dabei in jeder Kategorie mindestens die Hälfte der maximal möglichen Punktzahl. Wie wird Ihr Antrag bewertet? Die Europäische Kommission gibt die Richtlinien für die Antragsbewertung vor. Die Kriterien sind im Leitfaden für Gutachterinnen und Gutachter (englisch: Guide for Experts on Quality Assessment) veröffentlicht und ausführlich erläutert. Bei Interesse können Sie sie einsehen. Hinweis: Der Leitfaden ist in englischer Sprache verfasst. Zum Leitfaden für Gutachterinnen und Gutachter Weitere Prüfungen Im Zuge der Bewertungsphase werden noch weitere Prüfschritte durchgeführt. Dazu gehören insbesondere die Plagiatspr ü fung und bei Anträgen über 60.000 Euro die Pr ü fung der finanziellen Bonit ä t der antragsstellenden Einrichtung. Hierbei werden Sie ggf. schriftlich zu einer Stellungnahme aufgefordert oder um weitere Informationen gebeten. Bei Einrichtungen, die mehrere Anträge einreichen, kann eine Prüfung der operationalen Kapazität erfolgen. Dafür fordert die NA beim BIBB zusätzliche Informationen an, die Auskunft geben über die (personellen) Ressourcen zur Umsetzung mehrerer Projekte. Die Prüfung bezieht sich auf die Einrichtung als Ganzes und kann auch Aspekte aus der bisherigen Projektumsetzung einbeziehen. Diese Prüfschritte sind im Programmleitfaden in Abschnitt C beschrieben. Im Zuge dessen kann die NA beim BIBB mit Nachfragen auf Sie zukommen. Förderentscheidung Die Prüfung und die Bewertung des Antrags dauern ungefähr 4 Monate. Die NA beim BIBB trifft die Förderentscheidung dann auf der Basis des zur Verfügung stehenden Budgets und einer Rangliste der bewerteten Anträge. Sie erhalten von der NA beim BIBB eine Information über die Förderentscheidung. Die Entscheidung beinhaltet entweder eine Zusage, eine Absage oder die Information über einen Platz auf der Warteliste. Dieser Förderentscheidung ist auch die Rückmeldung zur Bewertung beigefügt. Bei einer Zusage erhalten Sie eine „Finanzhilfevereinbarung“. Widerspruch Sie haben die Möglichkeit, gegen Entscheidungen der Nationalen Agentur beim BIBB Widerspruch einzulegen. Jede Förderentscheidung enthält eine Rechtsbehelfserklärung, die das entsprechende Vorgehen erläutert. Zurück Zum nächsten Schritt Durchführung Wie geht es weiter nach der Bewilligung eines Antrags? Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen ersten Überblick über den weiteren Ablauf. Wenn Sie ein Projekt planen oder beantragen, sollten Sie einige Fakten zur Durchführung des Projekts kennen: Projektverwaltung Ihr Projekt ist formal bewilligt, wenn die Finanzhilfevereinbarung ( Grant Agreement ) von Ihnen und der NA beim BIBB unterzeichnet ist. Sie erhalten dann eine erste Rate des bewilligten Zuschusses. Wenn die Einrichtung keine ausreichende Bonität nachweisen kann, kann die Höhe der Vorauszahlung begrenzt werden. Die antragstellende Einrichtung, die das Projekt auch koordiniert, verwaltet die Mittel des Projekts. Sie leitet die Mittel an die Partnereinrichtungen weiter. Es ist empfehlenswert, als koordinierende Einrichtung Vereinbarungen mit den Partnereinrichtungen des Projekts abzuschließen. Die im Antrag beschriebenen Aktivitäten bzw. Arbeitspakete und die geplanten Ergebnisse sind Bestandteil der Finanzhilfevereinbarung und müssen im Projektverlauf umgesetzt werden. Änderungen am Projekt oder bei den beteiligten Einrichtungen werden mit der NA beim BIBB abgestimm t und zum Teil durch ein Addendum zur Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Verbreitung Ihrer Projektergebnisse Bei der Antragstellung haben Sie bereits festgelegt, wie Sie vorgehen werden, um das Projekt bekannt zu machen sowie die Projektergebnisse zugänglich und für andere nutzbar zu machen. Dafür gilt, dass die Kofinanzierung durch die Europäische Union auf allen veröffentlichten Materialien, Dokumenten und Ergebnissen kenntlich gemacht werden muss . Ein entsprechendes Förderlogo und eine Formulierung für einen Haftungsausschluss werden Ihnen zur Verfügung gestellt. Für Lehr- und Lernmaterialien gilt darüber hinaus, dass sie als offene Bildungsressourcen ( OER ) gekennzeichnet werden müssen. Berichte einreichen Während der Durchführung und für die Erstellung von Berichten ist die Nutzung eines Tools der Europäischen Kommission verpflichtend - es heißt Beneficiary Module. Darin erstellen Kooperationspartnerschaften– in Abhängigkeit von der Projektdauer – ein oder zwei Zwischenberichte . Einen Abschlussbericht erstellen Sie nach dem Projektende. Nach dessen Prüfung legt die NA beim BIBB den abschließenden Zuschuss fest. Erasmus+-Projektplattform der NA beim BIBB Für die Umsetzung eines bewilligten Projektes finden Sie alle wichtigen Informationen auf der Erasmus+-Projektplattform der NA beim BIBB . Die Informationen auf der Plattform sind erst interessant, wenn die Finanzhilfevereinbarung geschlossen wurde. Neben den wesentlichen Schritten zur Durchführung gibt es dort eine Zusammenstellung von Links und Anleitungen zu den erforderlichen Tools sowie Antworten zu häufig gestellten Fragen. Zur Plattform Zurück Zum nächsten Schritt …
[…] Kontakt Haben Sie Fragen zur Erasmus+Förderung oder Antragstellung? Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie ein allgemeines Anliegen? Dann nutzen Sie unser Kontaktformular oder die unten angegebenen Kontaktmöglichkeiten, um uns zu erreichen. Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichneten Felder aus, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können. Adresse Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung Friedrich-Ebert-Allee 114-116 53113 Bonn Fon: 0228 107 1608 Mail: na[at]bibb(dot)de Mo | Di | Do : 09:30 bis 15:00 Uhr Mi : 9:30 bis 12:00 Uhr Fr : 9:30 bis 13 Uhr In dringenden Notfällen können Sie uns auch außerhalb der Hotline-Zeiten kontaktieren. Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen. Postadresse Nationale Agentur beim BIBB Postfach 201264 53142 Bonn Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz (Whistleblowing) Durch das Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) vom 31.05.2023 ist die Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung ( NA beim BIBB ) als Bundesbehörde gesetzlich dazu verpflichtet, ein internes Hinweisgeberschutzsystem einzurichten und zu betreiben. Die NA beim BIBB hat hierfür eine interne Meldestelle eingerichtet. Ziel der gesetzlichen Neuregelung ist es, Personen (sog. hinweisgebende Personen, umgangssprachlich auch Whistleblowerinnen oder Whistleblower), die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis von Verstößen erlangt haben, einen besonderen gesetzlichen Schutz zu gewähren. Hinweisgebende Personen sollen unter bestimmten Voraussetzungen Informationen über Verstöße melden können, ohne hierdurch Repressalien befürchten zu müssen (§ 36 Abs. 1 HinSchG). Interne Meldestelle Die interne Meldestelle der NA beim BIBB steht neben seinen Beschäftigten solchen natürlichen Personen offen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten mit dem BIBB in Kontakt stehen. Hierzu gehören Personen, die für das BIBB als Selbstständige, Auftragnehmer, Unterauftragnehmer oder Lieferanten arbeiten oder deren Beschäftigtenverhältnis zwischenzeitlich beendet wurde. Ihre Meldungen können helfen, Verstöße aufzudecken, zu ahnden und zukünftig zu verhindern. Sie erreichen die interne Meldestelle per Email an meldestelle[at]bibb(dot)de . Ihre Meldung muss Ihre Identität erkennen lassen. Es ist sichergestellt, dass mit Ihren Meldungen entsprechend der Vorgaben des HinSchG vertraulich umgegangen wird und nur die für die Bearbeitung zuständigen Personen auf Ihre Meldungen zugreifen können. Auf Ihr Ersuchen kann auch eine persönliche Zusammenkunft durchgeführt werden. Datenschutz Die interne Meldestelle verarbeitet personenbezogene Daten – einschließlich deren Austausch oder Übermittlung – im Einklang mit der Verordnung ( EU ) 2016/679 und der Richtlinie ( EU ) 2016/680 sowie mit nationalem Datenschutzrecht. Auf § 10 HinSchG sowie die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), welche hier abgerufen werden können, wird ausdrücklich verwiesen. Externe Meldestellen Neben der NA beim BIBB -internen Meldestelle sind weitere sog. externe Meldestellen beim Bundesamt für Justiz , beim Bundeskartellamt und bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht eingerichtet worden. Ihnen steht ein Wahlrecht zu, ob Sie Ihre Informationen über Verstöße der internen Meldestelle oder einer externen Meldestelle melden möchten. Darüber hinaus bestehen Meldekanäle auf europäischer Ebene wie etwa bei der Europäischen Kommission oder dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF). EU -Meldestellen Europäische Kommission Whistleblower - European Commission Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) Fraud Notification System (OLAF) Hier geht es zur BIBB internen Meldestelle. Zur Meldestelle Datenschutzhinweis zum Hinweisgeberschutzgesetz Informationen zur Verarbeitung ihrer Daten Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Bundesinstitut für Berufsbildung ( BIBB ) im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sowie die Ihnen daraus entstehenden Rechte möchten wir Sie im Folgenden informieren. Ziel der gesetzlichen Neuregelung ist es, Personen (sog. hinweisgebende Personen, umgangssprachlich auch Whistleblowerinnen oder Whistleblower), die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis von Verstößen erlangt haben, einen besonderen gesetzlichen Schutz zu gewähren. Hinweisgebende Personen sollen unter bestimmten Voraussetzungen Informationen über Verstöße melden können, ohne hierdurch Repressalien befürchten zu müssen (§ 36 Abs. 1 HinSchG). 1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und wer ist Datenschutzbeauftragte? Die interne Meldestelle wird in Referat Z3 – Recht/Organisationsentwicklung/Büro Hauptausschuss eingerichtet. Mit der Wahrnehmung der Aufgaben der internen Meldestelle werden die in Referat Z3 tätigen Volljuristinnen und -juristen betraut. Die Datenschutzbeauftragte des BIBB ist Frau Fischer-Peters (Datenschutz@bibb.de; 0228 107 2237). 2. Welche personenbezogenen Daten liegen uns von Ihnen vor und woher stammen sie? Bei Abgabe einer Meldung gehören zu den verarbeiteten personenbezogenen Daten Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse sowie die Daten, die Sie uns im Rahmen Ihrer Meldung mitteilen. 3. Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden Daten verarbeitet? Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zum Zwecke der Bearbeitung Ihrer Meldung nach §§ 17, 18 HinSchG (u.a. Prüfung der Meldevoraussetzungen, Ergreifen von Folgemaßnahmen, Information und Rückmeldung über die weiteren Maßnahmen). Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Ihre bei der Meldung erteilte Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO sowie Art. 6 Abs 1 e DSGVO i.V.m. § 10 HinSchG (Erfüllung der in den §§ 13 und 24 HinSchG bezeichneten Aufgaben). Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten durch die Meldestelle ist nur zulässig, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beachten wir die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die der DSGVO sowie des BDSG . 4. Wie lange werden Ihre Daten gesichert? Ihre Daten werden gemäß § 11 Abs. 5 HinSchG drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Um die Anforderungen nach dem HinSchG oder anderen Rechtsvorschriften zu erfüllen, können die Daten länger gespeichert werden, sofern dies erforderlich und verhältnismäßig ist. 5. Wer bekommt Ihre Daten? Ihre personenbezogenen Daten erhalten die unter Zi. 1 aufgeführten, mit der Wahrnehmung der Aufgaben der internen Meldestelle betrauten Personen. Ihre Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung grundsätzlich nicht weitergegeben. In Ausnahmefällen können Ihre personenbezogenen Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder Auskunftsansprüchen Dritter offengelegt werden. Das gilt insbesondere gemäß § 9 Abs. 1 HinSchG, wenn Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße melden (Falschmeldung), gemäß § 9 Abs. 2 HinSchG z.B. in Strafverfahren auf Verlangen von Strafverfolgungsbehörden, gemäß § 9 Abs. 3 HinSchG, wenn die Weitergabe für Folgemaßnahmen erforderlich ist und Sie zuvor in die Weitergabe eingewilligt haben oder im Rahmen eines Auskunftsersuchens nach Art. 15 DSGVO oder zur Erfüllung der Informationspflichten nach Art. 13, 14 DSGVO. Hier können die Daten ggf. an die betroffene Person weitergegeben werden, sofern nicht beispielsweise der Schutz der Rechte und Freiheiten Ihrer Person entgegensteht. 6. Welche Rechte haben Sie als betroffene Person? Art. 15 bis 22 DSGVO gewähren Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Widerspruch (Art. 21 DSGVO) sowie Übertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Erfolgt die Datenverarbeitung aufgrund einer von Ihnen erteilten Einwilligung, so ist sie für die Zukunft jederzeit widerruflich. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bis zum Widerruf bleibt unberührt. Bitte wenden Sie sich zur Geltendmachung der genannten Rechte an die Datenschutzbeauftragte des BIBB (siehe Punkt 1.). 7. Wo können Sie sich beschweren? Sie können sich mit einer Beschwerde an die Datenschutzbeauftragte des BIBB (Kontaktdaten s.o. Zi. 1 dieses Schreibens) oder an den/die Bundesbeauftragte/n für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI, Graurheindorfer Str. 153, 53117 Bonn, bfdi.bund.de, 0228 997799-0) wenden. 8. Werden Ihre Daten an ein Drittland übermittelt? Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte außerhalb des Geltungsbereichs der DSGVO. 9. Sind Sie verpflichtet, Ihre Daten bereitzustellen? Es steht Ihnen frei, der Meldestelle Ihre Daten im Rahmen einer Meldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz bereit zu stellen. Eine Meldung ohne Erkennbarkeit Ihrer Identität ist nicht möglich. 10. Inwieweit finden automatisierte Einzelfallentscheidungen oder Maßnahmen zum Profiling statt? Wir nutzen Ihre personenbezogenen Daten nicht für automatisierte Verarbeitungsprozesse zur Herbeiführung einer Entscheidung. Für Fragen stehen Ihnen die Ansprechpersonen der internen Meldestelle (meldestelle @bibb.de) und die Datenschutzbeauftragte (siehe Punkt 1.) …
[…] Wenn Austausch Türen öffnet Vielfältige Vorteile von Auslandsaufenthalten in der Erwachsenenbildung Wer den eigenen Blickwinkel weitet, gewinnt neue Perspektiven. Das gilt auch für die Erwachsenenbildung. Waren Auslandsaufenthalte mit Erasmus+ hier lange Zeit nur für das Bildungspersonal möglich, so können seit 2021 auch erwachsene Lernende – ganz egal, ob sie einen Sprachkurs absolvieren, ihren Schulabschluss nachholen oder andere Kurse und Seminare in Einrichtungen der Erwachsenenbildung besuchen – über sogenannte Lernreisen am Programm teilnehmen. Die Auslandsaufenthalte bieten Einblicke in andere Länder, Arbeitsweisen und Kulturen, sie stärken europäische Werte und das Demokratieverständnis der Teilnehmenden. Wichtig dabei: Die Förderchancen für derartige Projekte sind gut. Nutzen Sie also die Gelegenheit. Mut machen durch Auslandserfahrung Gerade die Lernreisen eignen sich hervorragend, um auch Menschen zu erreichen, die aus wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, geografischen oder gesundheitlichen Gründen, wegen Behinderungen, Lernschwierigkeiten oder aufgrund ihres Migrationshintergrunds bislang kaum Zugang zu derartigen Erfahrungen hatten. Resultat ist oft ein gesteigertes Selbstwertgefühl der Teilnehmenden, denen sich mit der Reise eine völlig neue Welt eröffnet. So erleben sie zum ersten Mal in ihrem Leben echte Teilhabe. Genau hier werden die Vorteile von Erasmus+ sichtbar: Das Programm unterstützt die Einrichtungen der Erwachsenenbildung, ihre Lernenden ins Ausland zu schicken – beruflich wie privat eine enorme Bereicherung. „Uns geht es darum, im Sinne des lebenslangen Lernens möglichst vielen Menschen einen Zugang zu Bildungsangeboten zu verschaffen. Dabei wollen wir auch diejenigen erreichen, die – aus welchen Gründen auch immer – geringere Chancen haben.“ Tanja Möller, Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung Internationalisierung als Schritt in die Zukunft Doch nicht nur die Lernenden profitieren von Erasmus+, auch für das Bildungspersonal und die Organisation selbst bietet das Programm vielfältige Möglichkeiten. Ob Job-Shadowing in Kopenhagen, eine Schulung in Bilbao oder die Teilnahme an einer Konferenz in Estland – die Weiterbildungsimpulse aus der europäischen Arbeit professionalisieren die Lehrenden und stärken die Attraktivität und Entwicklung der Organisation. Sie greifen Themen auf, für die im Tagesgeschäft oft wenig Zeit bleibt und fördern den Austausch und die Vernetzung mit anderen Akteuren – ein wichtiger Schritt in Richtung Zukunft, denn ein gut qualifiziertes Bildungspersonal trägt erheblich dazu bei, das Ziel einer Erwachsenenbildung für alle, in der niemand zurückgelassen wird, zu realisieren. Wie funktioniert das Ganze? Da nur Einrichtungen der Erwachsenenbildung gefördert werden können, muss der Antrag zu einer Lernreise von der jeweiligen Einrichtung kommen, er kann nicht von den teilnehmenden Personen selbst gestellt werden. Wenn Sie als Institution die Möglichkeiten zur Auslandserfahrung über Erasmus+ nutzen möchten, können Sie zwischen zwei unterschiedlichen Zugängen auswählen: es gibt die Akkreditierung und die Kurzzeitprojekte . Dabei kann die Akkreditierung für die gesamte Programmlaufzeit beantragt werden. Sie hat den Vorteil, dass keine separaten inhaltlichen Förderanträge, sondern lediglich jährliche Mittelanforderungen gestellt werden müssen. Das gewährleistet Kontinuität und eine langfristige Planung der Aktivitäten. Die Kurzzeitprojekte eignen sich insbesondere für neue und noch unerfahrene Projektträger, die in einem kurzen Zeitraum eine begrenzte Anzahl an Personen ins Ausland entsenden möchten. Sie möchten herausfinden, was möglich ist? In unserem Förderungsfinder können Sie das breite Erasmus+-Angebot auf ihre Bedarfe filtern. Förderung finden Teilnehmende berichten - So wirkt Erasmus+ in der Praxis Machen Sie mit und teilen Sie mit anderen, was mit Erasmus+ in der Erwachsenenbildung möglich ist! …
[…] Pool-Projekte Wer während der Ausbildung oder im ersten Jahr danach ein Auslandspraktikum in Europa machen möchte, kann sich nicht direkt für ein Erasmus+-Stipendium bewerben. Auf dieser Seite informieren wir Sie über die Möglichkeit, wie Auszubildende im Rahmen der sogenannten Pool-Projekte über den Erasmus+-Stipendienfinder trotzdem Praktikumsplätze finden und wie Bildungseinrichtungen Stipendienplätze anbieten können. © Open copyright Adobestock_224006762_s_l X Close copyright Erasmus+ Stipendienplätze... anbieten In Deutschland sind Projekte zur Förderung von Auslandsaufenthalten über die Jahre mit der Bezeichnung Pool-Projekte zu einem festen Bestandteil des Programms Erasmus+ in der Berufsbildung geworden. Wenn Sie Einzelpersonen individuelle Lernmobilität ermöglichen und Teilnahmeplätze für Ihre Mobilitätsaktivitäten gerne bundesweit als Pool ausschreiben möchten, sollten Sie bei der Mittelanforderung Folgendes beachten: Sie können entweder alle oder auch nur einen Teil der Teilnahmeplätze als Pool bundesweit für Interessierte ausschreiben . Wenn möglich, sollten Sie bereits in Ihrem Antrag für Akkreditierung beschreiben, wie und welche Aktivitäten Sie als Pool-Plätze anbieten wollen. Mit der Ausschreibung von Pool-Plätzen verpflichten Sie sich, die Qualitätsstandards für das Management von Pool-Plätzen einzuhalten. Zielgruppe und Schwerpunkte: Die Aktivitäten zur Förderung individueller Mobilität wenden sich ausschließlich an Lernende, nicht an Bildungspersonal. Einrichtungen können für diese Pool-Plätze Schwerpunkte setzen wie z.B. auf bestimmte Fachbereiche, Zeitpunkte (während oder nach der Ausbildung) oder Ausbildungsformen (dual, schulisch). Dabei muss die bundesweite Zugänglichkeit uneingeschränkt gelten. Wenn Ihr Pool-Projekt bewilligt wurde, wird dieses in unserem Stipendienfinder auf dem Portal MeinAuslandspraktikum für Auszubildende und dem Portal Auslandsberatung-Ausbildung für Ausbildungsverantwortliche veröffentlicht. Interessierte können dort nach Einrichtungen suchen, bei denen sie sich für ein Auslandspraktikum bewerben können. Die Bewerbung von Lernenden um eine Förderung erfolgt bei Ihrer Einrichtung . Sie steuern Information, Auswahl und Durchführung des Lernaufenthaltes. suchen Auszubildende, Berufsschülerinnen und -schüler sowie Absolvent/-innen im ersten Jahr, deren Berufsbildungseinrichtung selbst keine Auslandsaufenthalte mit Erasmus+ durchführen, können das Angebot derjenigen Berufsbildungseinrichtungen nutzen, die Pool-Projekte umsetzen. Hier haben Einrichtungen bereits eine Erasmus+-Förderung erhalten und vergeben diese als Erasmus+-Stipendienplätze. Interessierte bewerben sich in diesem Fall direkt bei einer dieser Pool-Projekt-Einrichtungen um das EU -Stipendium. Gut zu wissen Das Praktikum kann während der Ausbildung oder innerhalb von 12 Monaten danach absolviert werden. Ein Pool-Projekt kann Schwerpunkte setzen und sich zum Beispiel nur für bestimmte Fachrichtungen eignen. Dies kann den Beschreibungen der Einrichtungen im Stipendienfinder entnommen werden. Viele Einrichtungen arbeiten mit Partnern im Ausland zusammen, die einen Praktikumsplatz vermitteln können, aber es können auch selbst organisierte Praktikumsplätze gefördert werden. Der Erasmus+-Zuschuss deckt meist nicht alle Kosten ab. Erasmus+-Stipendienfinder Lernende in der beruflichen Ausbildung können Teilnahmeplätze an Pool-Projekten über den Stipendienfinder auf MeinAuslandspraktikum finden. MeinAuslandspraktikum ist ein kostenloses Angebot der NA beim BIBB , das sich speziell an Auszubildenen sowie Berufsschülerinnen und -schüler wendet und ihnen die Möglichkeiten von Auslandsaufenthalten während der Ausbildung aufzeigt. Nach der Beantwortung von zwei kurzen Fragen, werden passende Förderangebote angezeigt. Alle Erasmus+-Pool-Projekte sind anhand des Namens „Erasmus+ Stipendienplatz via XYZ (Name der Pool-Projekt-Einrichtung)“ zu erkennen. Darüber hinaus zeigt der Stipendienfinder auch Angebote anderer Förderprogramme. Zum Stipendienfinder Haben Sie noch Fragen? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf Inhaltliche Projektbetreuung Team Mobilität und Internationalisierung der Berufsbildung Hotline : 0228 107 1555 Hotline -Zeiten: Mo | Di | Do | Fr : 09:30 – 12:00 Uhr …
[…] Unser Netzwerk Erasmus+ lebt von einem engagierten Netzwerk aus Partnerinnen und Partnern. Gemeinsam gestalten wir europäische Bildung, fördern Mobilität und bringen Innovation in die Berufs- und die Erwachsenenbildung. Multiplikatorinnen für Erasmus+ in der Berufsbildung Erasmus+-Beratende Erfahrene Fachkräfte aus Bildungseinrichtungen beraten zu Erasmus+-Projekten und unterstützen bei Antragstellung und Umsetzung. Zum Beratenden-Netzwerk Nationales VET -Team Das nationale Expert/-innenteam begleitet Erasmus+-Projekte in der Berufsbildung und berät zu Qualität, Wirkung und Umsetzung. Zum VET-Team EuroApprentices Junge Botschafterinnen und Botschafter teilen ihre Auslandserfahrungen und motivieren andere Auszubildende, Europa zu entdecken. Zu den EuroApprentices Angebote der Nationalen Agentur beim BIBB Europass Europass unterstützt Menschen dabei, ihre Kompetenzen europaweit verständlich zu dokumentieren und zu präsentieren. Zu Europass Beratungsservice für Auslandsaufenthalte Das Portal informiert Betriebe, berufliche Schule, Kammern und Kreishandwerkerschaften zu Möglichkeiten, Planung und Finanzierung von Auslandsaufenthalten in der Berufsbildung. Zum Beratungsservice AusbildungWeltweit Informieren Sie sich zu weltweiten Auslandsaufenthalten in der beruflichen Bildung, die nicht über Erasmus+ abgedeckt sind. Zur Website Mein Auslandspraktikum Auszubildende, die während oder nach der Ausbildung ins Ausland möchten, finden bei MeinAuslandspraktikum alle Informationen, Fördermöglichkeiten, Planungstipps und Erfahrungsberichte. Zu Mein Auslandspraktikum EPALE – E-Plattform für Erwachsenenbildung in Europa EPALE ist die Online-Plattform für Fachkräfte der Erwachsenenbildung – mit Praxisbeispielen, Ressourcen und Austausch. Zu EPALE Europäische Agenda für Erwachsenenbildung – Stark für Erwachsenenbildung Die Initiative stärkt Weiterbildung und lebenslanges Lernen in Deutschland im europäischen Kontext. Zur Agenda Erwachsenenbildung RIA-AE - Research-based Impact Analysis Network for Adult Education Das internationale Netzwerk erforscht die Wirkung von Erasmus+ in der Erwachsenenbildung und stärkt Qualität und Austausch zwischen den Nationalen Agenturen. Zum RIA-AE Netzwerk Agenturen zur Umsetzung des Programms Erasmus+ Nationale Agenturen in Europa Die Nationalen Agenturen setzen Erasmus+ in den einzelnen Programmländern um und sind die zentralen Ansprechstellen vor Ort. Zu den Nationalen Agenturen Erasmus+-Portal aller Nationalen Agenturen in Deutschland Das gemeinsame Portal informiert bereichsübergreifend über Erasmus+ in Deutschland und bündelt die Angebote aller vier Nationalen Agenturen. Zum gemeinsamen Portal Nationale Agentur im DAAD Der DAAD koordiniert Erasmus+ im Hochschulbereich und unterstützt Studierende, Lehrende und Hochschulen bei Mobilitäts- und Kooperationsprojekten. Zur NA im DAAD Nationale Agentur im PAD Der PAD fördert Erasmus+-Projekte an Schulen und Bildungsinstitutionen und unterstützt Lehrkräfte und Lernende bei europäischen Austauschvorhaben. Zur NA im PAD Erasmus+Schule Das Portal bietet Informationen, Beispiele und Unterstützungsangebote zu Erasmus+-Aktivitäten im Schulbereich. Zu Erasmus+ Schule Nationale Agentur JUGEND für Europa Die Agentur setzt Erasmus+ im Jugendbereich um und fördert Engagement, Partizipation und Austausch junger Menschen in Europa. Zu JUGEND für Europa EACEA – Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur Die EACEA ist für die Durchführung zentraler Erasmus+-Aktionen auf europäischer Ebene verantwortlich. Zur EACEA EAC – Generaldirektion Bildung, Jugend, Sport und Kultur Die EAC steuert die politische Umsetzung von Erasmus+ und weiteren europäischen Bildungs- und Jugendprogrammen. Zur Generaldirektion EAC EU -Institutionen Generaldirektion Bildung und Kultur Diese EU -Generaldirektion gestaltet europäische Bildungs- und Kulturpolitik und fördert Programme wie Erasmus+. Zur GD Bildung und Kultur Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration Die GD unterstützt Strategien und Programme zur Förderung von Beschäftigung, sozialer Gerechtigkeit und Inklusion in Europa. Zur GD Beschäftigung Europäischer Rat Der Europäische Rat legt die politischen Leitlinien und Prioritäten der Europäischen Union fest – auch in Bildungsfragen. Zum Europäischen Rat Allgemeine und berufliche Bildung Das Portal informiert über europäische Initiativen und Programme im Bereich Bildung und Berufsbildung. Zum EU-Bildungsportal Erasmus+ Webportal Das zentrale Informationsportal der EU -Kommission bietet alle wichtigen Informationen und Unterlagen zu Erasmus+. Zum Erasmus+ Webportal Erasmus+ Projektdatenbank Hier finden Sie Beispiele und Ergebnisse geförderter Erasmus+-Projekte aus ganz Europa. Zur Projektdatenbank CEDEFOP – Europäisches Zentrum für Berufsbildung CEDEFOP fördert die Entwicklung und Qualität der beruflichen Bildung in Europa durch Forschung und Vernetzung. Zu CEDEFOP Institutionen auf Bundes- und Länderebene BIBB – Bundesinstitut für Berufsbildung Das BIBB ist das Kompetenzzentrum für Forschung und Entwicklung in der beruflichen Bildung in Deutschland. Zum BIBB BMBFSFJ – Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Das BMBFSFJ gestaltet die Bildungs- und Jugendpolitik in Deutschland und setzt sich für Chancengleichheit, Teilhabe und lebenslanges Lernen ein – national wie europäisch. Zum BMFSFJ BMWi – Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Das BMWi stärkt Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und berufliche Qualifizierung in Deutschland. Zum BMWi Kultusministerkonferenz Die KMK koordiniert bildungspolitische Themen der Länder, auch im europäischen und internationalen Kontext. Zur KMK Europäische SALTO -Zentren SALTO Digital Resource Centre Das SALTO Digital Resource Centre unterstützt Bildungseinrichtungen und Jugendorganisationen bei der digitalen Transformation und bietet praxisnahe Tools und Ressourcen. Zum SALTO Digital Resource Centre SALTO Green – Sustainable Development SALTO Green fördert Nachhaltigkeit und umweltbewusstes Handeln in Erasmus+-Projekten und bietet Materialien zur Umsetzung grüner Bildungspraktiken. Zu SALTO Green SALTO Inclusion & Diversity Das SALTO Inclusion Centre unterstützt Akteurinnen und Akteure dabei, Chancengleichheit, Diversität und Inklusion in Erasmus+ und Jugendprojekten zu fördern. Zu SALTO Inclusion & Diversity SALTO Education & Training TCA Resource Centre Das SALTO Inclusion Centre unterstützt Akteurinnen und Akteure dabei, Chancengleichheit, Diversität und Inklusion in Erasmus+ und Jugendprojekten zu fördern. Zu SALTO Education & Training …