Im Zuge des Starts des neuen Programms findet die Begutachtung der Anträge im Jahr 2026 voraussichtlich in den folgenden Zeiträumen statt:
Erfahrene Gutachterinnen und Gutachter werden von der NA beim BIBB darüber hinaus auch für Bewertungen von Abschlussberichten angefragt.
Weitere Voraussetzungen
Die NA beim BIBB ist verpflichtet, Interessenskonflikte bei der Begutachtung von Anträgen zu vermeiden. Gutachterin bzw. Gutachter sind aufgrund eines Interessenskonflikts ausgeschlossen, wenn sie in dem Jahr der Begutachtung in einer direkten oder indirekten Verbindung zu einem im selben Jahr eingereichten Förderantrag im selben Bildungsbereich der jeweiligen Leitaktion stehen.
Die Bewertungstätigkeit ist nebenberuflich angelegt und wird mit der NA beim BIBB schriftlich vereinbart. Alle Gutachterinnen und Gutachter erhalten einen Nachweis über die erbrachte Tätigkeit.
Soweit zutreffend wird die Teilnahme an einer Schulung sowie das Anfertigen eines Probegutachtens mit je 50€ vergütet.
Die Höhe der Aufwandsentschädigung für Anträge ist wie folgt geregelt:
Um die Gutachterinnen und Gutachter auf Ihre Tätigkeit vorzubereiten, bietet die NA eine Schulung an. Die Teilnahme daran ist für alle Gutachterinnen und Gutachter verpflichtend.
Alle Gutachterinnen und Gutachter müssen sich einmal im Jahr per E-Mail registrieren. Wenn Sie schon einmal Gutachter/-in bei uns waren können Sie in den Fragefeldern zu „Erfahrungen in internationaler Bildungszusammenarbeit“ und „Bewertungskompetenzen“ mit dem Hinweis „Informationen liegen der NA vor“ antworten.
Leitaktion1: Mobilität
Leitaktion 2: Partnerschaften