[…] Partnerschaften für Zusammenarbeit Bildung gemeinsam gestalten – europaweit Gemeinsam mehr erreichen – eine länderübergreifende Zusammenarbeit zu Themen aus der Bildungspraxis bringt andere Perspektiven und neue Impulse. Ob kleinere Partnerschaften oder große Kooperationen: In der sogenannten Leitaktion 2 – Partnerschaften steht die Zusammenarbeit für eine starke Bildung in Europa im Mittelpunkt. Darum geht's Thematische Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen aus verschiedenen Ländern Formen der Zusammenarbeit Zwei Typen von Partnerschaftsprojekten Bildungsbereiche Projekte im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder der allgemeinen Erwachsenenbildung Finanzierung Projektfinanzierung nach Pauschalsystem Einreichungsfrist voraussichtlich März 2027 Was sind Partnerschaften für Zusammenarbeit? Partnerschaften für Zusammenarbeit sind europäische Bildungsprojekte, in denen Einrichtungen aus mehreren Ländern gemeinsam zu einem Thema arbeiten, das für ihre Bildungsarbeit wichtig ist. Je nach Ausrichtung und Erfahrung der beteiligten Organisationen unterscheiden sich die Projekte im Umfang, in der Laufzeit und im Ziel: Manche legen den Schwerpunkt auf Austausch und gute Praxis, andere auf die Entwicklung und Verbreitung innovativer Ideen. Sie entwickeln Materialien oder Konzepte weiter und erproben neue Ansätze. So entstehen Partnerschaften, die über Ländergrenzen hinweg wirken – und Bildung in Europa bereichern. Es gibt dafür zwei Projekttypen: Kleinere Partnerschaften mit geringerem Budget sind eher einfach strukturiert und daher besonders geeignet für neue oder kleinere Einrichtungen. Kooperationspartnerschaften haben ein höheres Budget und legen einen Schwerpunkt auf innovatives Vorgehen oder innovative Bildungsmaterialien, die auch von anderen genutzt werden können. Einrichtungen der Berufsbildung An Projekten im Bereich Berufsbildung beteiligen sich unter anderem folgende Arten von Einrichtungen: berufsbildende Schulen und Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung Unternehmen und Kammern Sozialpartner und Berufsverbände Hochschulen und Forschungseinrichtungen Nichtregierungsorganisationen mit Bezug zur Berufsbildung Die fachliche Eignung muss im Antrag deutlich werden – zum Beispiel durch den Beitrag zu den Projektzielen oder zum gewählten Thema. Einrichtungen der Erwachsenenbildung An Projekten im Bereich Erwachsenenbildung beteiligen sich unter anderem folgende Arten von Einrichtungen: Volkshochschulen und freie Bildungsträger Vereine, Stiftungen und Verbände Hochschulen Nichtregierungsorganisationen mit Bildungsfokus Die fachliche Eignung muss im Antrag deutlich werden – zum Beispiel durch den Beitrag zu den Projektzielen oder zum gewählten Thema. Wer kann einen Antrag stellen? Die Einrichtungen, die sich für ein Partnerschaftsprojekt zusammenschließen, bilden ein Konsortium und führen das Projekt gemeinsam durch. Eine der Einrichtungen des Konsortiums übernimmt in der Partnerschaft die Koordination: Sie stellt den Antrag und trägt die Verantwortung für Ablauf und Budget. Der Antrag wird in dem Land gestellt, in dem die koordinierende Einrichtung ansässig ist. Welcher Bildungsbereich passt? In Erasmus+ wird neben Projekttypen nach Bildungsbereichen unterschieden. Es ist wichtig, das Vorhaben im richtigen Bildungsbereich zu beantragen. Die NA beim BIBB ist für die Bereiche Berufsbildung und Erwachsenenbildung zuständig: Berufsbildung | Erwachsenenbildung Berufsbildung Berufsbildung umfasst die Aus-, Fort- und Weiterbildung junger Menschen und Erwachsener mit dem Ziel, sie für den für die Ausübung eines Berufs sowie für den allgemeinen Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Diese kann in formalen und non-formalen Lernumgebungen auf allen Ebenen des Europäischen Qualifikationsrahmens ( EQR ) stattfinden. Im Programm Erasmus+ werden Projekte gefördert, die sich auf die berufliche Erstausbildung oder die berufliche Weiterbildung konzentrieren. Die fachliche Eignung muss im Antrag deutlich werden – zum Beispiel durch den Beitrag zu den Projektzielen oder zum gewählten Thema. Erwachsenenbildung Erwachsenenbildung im Programm Erasmus+ richtet sich an Erwachsene nach der Erstausbildung und fördert das lebenslange, nicht-berufsbezogene Lernen in unterschiedlichen Lebensbereichen . Ziel ist es, Wissen und Kompetenzen zu stärken – etwa in der Grundbildung, Medienkompetenz, Umweltbildung oder politischen Bildung – und die gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern. Einrichtungen der Erwachsenenbildung sind beispielsweise Volkshochschulen, Vereine oder Bildungsträger. Im Programm Erasmus+ liegt ein besonderer Fokus auf Zielgruppen, die erschwerten Zugang zu Bildung haben . Formale, non-formale oder informelle Lernkontexte sind möglich. Was wird gefördert? In Partnerschaften für Zusammenarbeit entwickeln Bildungseinrichtungen aus verschiedenen Ländern gemeinsame Antworten auf aktuelle Herausforderungen in der Berufs- oder Erwachsenenbildung. Gefördert werden zum Beispiel: der Austausch von Methoden und Konzepten, die Entwicklung und Erprobung von Lehr- und Lernmaterialien, gemeinsame Qualifizierungen von Personal, Aktivitäten zur Verbreitung der Projektergebnisse. Die Partnerschaften können eher praxisorientiert oder eher innovativ ausgerichtet sein – je nach Ziel und Zusammensetzung des Projekts. Prioritäten Im Programm Erasmus+ gibt es vier übergeordnete Themenschwerpunkte. Diese sogenannten „horizontalen Prioritäten“ sollen bei der Programmumsetzung berücksichtigt werden und können den Rahmen für Projektideen bieten: Inklusion und Vielfalt Digitaler Wandel Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels Gemeinsame Werte, zivilgesellschaftliches Engagement, Bereitschaft und Teilhabe Darüber hinaus gibt es jeweils spezifische Prioritäten für die Berufs -und Erwachsenenbildung. Ein Antrag muss mindestens einer Priorität zugeordnet werden. Welche Priorität Sie wählen, hängt vom Thema und von den Zielen Ihres Projekts ab. Mehr Informationen finden Sie im Programmleitfaden (siehe Dokumentenbox am Seitenende). Welche Länder sind möglich? An Partnerschaften können Einrichtungen aus den folgenden Ländern beteiligt sein: EU -Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern Erasmus+-assoziierte Drittländer: Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei Weitere Länder: Einrichtungen aus einigen Ländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, können in ein Projekt des Typs Kooperationspartnerschaft eingebunden werden, sofern dies einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt bietet – zum Beispiel durch eine besondere Perspektive oder Expertise, die nicht von einem Programmland abgedeckt wird. Diese Länder sind im Programmleitfaden im Abschnitt A, Förderfähige Länder, Regionen 1-3 aufgelistet (Balkan, östliche Nachbarländer mit Ausnahme von Belarus und - mit Einschränkungen - Georgien sowie Länder des südlichen Mittelmeerraums). Welche Förderung ist möglich? Für Projekte kann ein Zuschuss nach vorgegebenen Pauschalen beantragt werden. Die Höhe der gewählten Pauschale muss zu den geplanten Aktivitäten passen. Welcher Projekttyp passt? Der Projekttyp kleinere Partnerschaften eignet sich besonders für kleinere Einrichtungen oder Einrichtungen, die erste Erfahrungen in der europäischen Zusammenarbeit sammeln wollen. Sie können sich mit europäischen Partnern über erfolgreiche Ansätze in ihrer Bildungspraxis austauschen, Neues ausprobieren und Ideen entwickeln, von denen alle Beteiligten profitieren. Der Projekttyp Kooperatio nspartnerschaften dient ebenfalls dem Austausch von Ideen, Methoden und Praktiken zu relevanten Themen der Bildungsbereiche. Die Bearbeitung der Themen ist aber umfassender angelegt und führt zu innovativen Ergebnissen, die auch für andere Einrichtungen in Europa zur Verfügung stehen. Einrichtungen bringen durch Kooperationsprojekte mehr internationale Dimension in ihre Bildungsarbeit, erweitern ihre Partnerschaften und Netzwerke und stärken ihre Fähigkeiten zur Arbeit auf der europäischen Ebene. Kleinere Partnerschaften mindestens 2 Einrichtungen aus 2 Ländern Dauer: zwischen 6 und 24 Monaten (frei wählbar) Förderung: Zuschuss von 30.000 oder 60.000 € Begrenzung: eine Einrichtung kann pro Antragsfrist maximal einen Antrag stellen; Beteiligung an maximal 5 Anträgen möglich Beantragen Sie eine kleinere Partnerschaft Kooperationspartnerschaften mindestens 3 Einrichtungen aus 3 Ländern Dauer: zwischen 12 und 36 Monaten (frei wählbar) Förderung: Zuschuss von 120.000, 250.000 oder 400.000 € Begrenzung: max. 1 Antrag pro Konsortium (identische Partnerkonstellation) und Beteiligung einer Einrichtung an max. 10 Anträgen möglich Beantragen Sie eine Kooperationsparterschaft EU -Grundlagendokumente Aufruf 2026 („Call“) Als „Aufruf“ (englisch: call) wird die Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Anträgen bezeichnet. Im Aufruf werden Antragsfristen und Budgets für die einzelnen Bildungsbereiche und Aktionen im Programm Erasmus+ veröffentlicht. Zum Aufruf 2026 (PDF) Erasmus+-Programmleitfaden („Programme Guide“) Im Programmleitfaden (englisch: Programme Guide) des jeweiligen Antragsjahres finden Sie die grundlegenden Informationen zum Förderprogramm (Teil A), zu den Leitaktionen und Bildungsbereichen (Teil B) sowie zur Antragstellung (Teil C). Das Dokument gibt es in mehreren Sprachen. Im Zweifel gilt die englische Version. Englische Version des Programmleitfadens (PDF) Deutsche Version des Programmleitfadens (PDF) „Handbook on the lump sum funding model“ In diesem Handbuch wird das Finanzierungsmodell für die Leitaktion 2 – Partnerschaften für Zusammenarbeit – erläutert. Die Finanzierung erfolgt in Form eines Pauschalbetrags (englisch: lump sum) pro Projekt. Das Dokument bezieht sich auf die Antragstellung, die Durchführung und den Projektabschluss. Zum Handbuch (PDF) …
[…] Mobilität Lern- und Lehraufenthalte im Ausland Ein Azubi sammelt in Irland erste Berufserfahrungen, eine VHS -Kursleiterin lernt in Estland neue Methoden der Erwachsenenbildung kennen – Auslandsaufenthalte bieten Lernenden und Personal aus Bildungseinrichtungen die Chance, sich im Ausland weiterzuentwickeln. Erasmus+ macht's möglich im Rahmen der sogenannten Leitaktion 1 – Mobilität . Darum geht's Auslandsaufenthalte zum Lernen und Lehren Wer kann teilnehmen? Lernende und Personal in der Berufs- und Erwachsenenbildung Zielländer Alle EU -Staaten plus Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei Förderfähige Aktivitäten Lernaufenthalte für Einzelpersonen und Gruppen, Job-Shadowings, Lehr- und Schulungstätigkeiten, Kurse, Berufswettbewerbe, „Eingeladene Expertinnen/Experten“, Aufnahme von Lehrkräften in Ausbildung Was ist Mobilität? Auslandsaufenthalte ermöglichen Lernen und Lehren im europäischen Ausland. Mobilität im Programm Erasmus+ bedeutet daher Mobilität zu Lernzwecken, kurz: Lernmobilität . Sie erhalten dafür als teilnehmende Einrichtung im Rahmen eines Mobilitätsprojektes eine finanzielle Förderung. In der Berufsbildung können Auslandsaufenthalte die individuellen und fachlichen Kompetenzen der Auszubildenden stärken. Gleichzeitig wird das internationale Profil der Einrichtung und deren Bildungsangebot ausgebaut, was sich positiv auf den gesamten europäischen Bildungsraum auswirkt. In der Erwachsenenbildung dienen die Auslandsaufenthalte der Professionalisierung des Personals, was sich positiv auf die Qualität der Erwachsenenbildung in Europa auswirkt. Dabei sollen die Bildungsangebote stärker auf gesamtgesellschaftliche Bedürfnisse ausgerichtet werden. Ein weiteres Ziel ist es, die Teilnahme von Personen aller sozioökonomischen Hintergründe an Erwachsenenbildungsangeboten und Erasmus+ zu erhöhen. Welcher Bildungsbereich passt? Im Programm Erasmus+ wird neben Projekttypen nach Bildungsbereichen unterschieden. Es ist wichtig, das Vorhaben im richtigen Bildungsbereich zu beantragen. Die NA beim BIBB ist für die Bereiche Berufsbildung und Erwachsenenbildung zuständig: Berufsbildung Berufsbildung umfasst die Aus-, Fort- und Weiterbildung junger Menschen und Erwachsener mit dem Ziel, sie für die Ausübung eines Berufs sowie für den allgemeinen Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Diese kann in formalen und non-formalen Lernumgebungen auf allen Ebenen des Europäischen Qualifikationsrahmens ( EQR ) stattfinden. Im Programm Erasmus+ werden Projekte gefördert, die sich auf die berufliche Erstausbildung oder die berufliche Weiterbildung konzentrieren. Die fachliche Eignung muss im Antrag deutlich werden – zum Beispiel durch den Beitrag zu den Projektzielen oder zum gewählten Thema. Erwachsenenbildung Erwachsenenbildung im Programm Erasmus+ richtet sich an Erwachsene nach der Erstausbildung und fördert das lebenslange, nicht-berufsbezogene Lernen in unterschiedlichen Lebensbereichen . Ziel ist es, Wissen und Kompetenzen zu stärken – etwa in der Grundbildung, Medienkompetenz, Umweltbildung oder politischen Bildung – und die gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern. Einrichtungen der Erwachsenenbildung sind beispielsweise Volkshochschulen, Vereine oder Bildungsträger. Im Programm Erasmus+ liegt ein besonderer Fokus auf Zielgruppen, die erschwerten Zugang zu Bildung haben. Formale, non-formale oder informelle Lernkontexte sind möglich. Wer kann teilnehmen? An den Auslandsaufenthalten können sowohl Lernende (Teilnehmende an Bildungsangeboten), als auch Personal (Beschäftigte in Einrichtungen) in der Berufs- und Erwachsenenbildung teilnehmen: Lernende in der Berufsbildung Auszubildende in der dualen Ausbildung nach BBiG oder HwO Schülerinnen und Schüler an „Beruflichen Schulen" gemäß Definitionskatalog der KMK Personen in der Berufsausbildungsvorbereitung Teilnehmende in formal geordneten beruflichen Weiterbildungen nach Bundes- oder Landesrecht Personen, die an non-formalen Bildungsangeboten teilnehmen Absolventinnen und Absolventen der förderfähigen Bildungsgänge bis zu einem Jahr nach Abschluss Lernende in der Erwachsenenbildung Alle Lernenden in der Erwachsenenbildung , dabei insbesondere benachteiligte Lernende mit geringeren Teilhabechancen an Bildungsangeboten. Im Rahmen von Erasmus+ sind „benachteiligte Lernende“ Menschen, die aus verschiedenen Gründen erschwerte Bedingungen haben, ihre persönliche Situation durch Bildungsangebote zu verändern, insbesondere gering qualifizierte Lernende.* Die Lernenden müssen in der entsendenden Einrichtung an einem Bildungsprogramm für Erwachsene in Deutschland teilnehmen. Bei der Auswahl der teilnehmenden Lernenden sollte eine ausgewogene Mischung aus verschiedenen Personenprofilen und eine umfassende Einbeziehung von Teilnehmenden mit geringeren Chancen berücksichtigt werden. *Mögliche Gründe für erschwerte Bedingungen sind eine wirtschaftlich prekäre Situation, soziale Ungleichheit, kulturelle Unterschiede, geografische Hindernisse, Hindernisse im Zusammenhang mit Diskriminierung, gesundheitliche Einschränkungen, körperliche oder geistige Behinderung, Lernschwierigkeiten (u.a. im Sinne der Grundbildung) ein Migrationshintergrund oder eine Fluchterfahrung. Personal in der Berufsbildung Personen, die in der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig sind nicht lehrende Expertinnen und Experten der beruflichen Aus- und Weiterbildung Personal in der Erwachsenenbildung lehrendes Personal, wie Lehrkräfte und Dozentinnen/Dozenten, nicht-lehrendes Personal, wie Verwaltungskräfte alle sonstigen Expertinnen/Experten, ehrenamtliche Mitarbeitende und Honorarkräfte Tätige in anderen Einrichtungen im Bereich der Erwachsenenbildung, wie z. B. Freiwillige, Beratende oder Politikkoordinatorinnen und -koordinatoren mit Zuständigkeit für die Erwachsenenbildung Infopapiere zu den Arbeitsbeziehungen Die Verbindung zwischen dem Personal und der entsendenden Organisation muss überprüfbar dokumentiert werden (zum Beispiel über einen Arbeits-, Honorar- oder Freiwilligenvertrag, eine Aufgabenbeschreibung oder ein ähnliches Dokument). Die Nationale Agentur beim BIBB hat festgelegt, was in Deutschland als gültige Arbeitsbeziehung gilt. Eine detaillierte Definition finden Sie in unseren Infopapieren zur Arbeitsbeziehung für Kurzzeitprojekte und akkreditierte Einrichtungen. Infopapier für akkreditierte Einrichtungen in der Berufsbildung (PDF) Infopapier für Kurzzeitprojekte in der Berufsbildung (PDF) Infopapier für Einrichtungen in der Erwachsenenbildung (PDF) Was wird gefördert? Erasmus+ bietet die Möglichkeit, im europäischen Ausland ein Praktikum, einen Lernaufenthalt oder eine Fort- oder Weiterbildung zu absolvieren. Im Programm heißt dies Erasmus+ Mobilität . Die Lernmobilität dient der persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung. Einrichtungen, die ihr Personal und ihre Lernenden ins Ausland schicken, erhalten dafür eine finanzielle Förderung. Je nach Bildungsbereich und Zielgruppe sind verschiedene Aktivitätsarten möglich. Ein Projekt kann sich aus verschiedenen Aktivitätsarten zusammensetzen. Abhängig von der Aktivität können nach der Bewilligung des Projekts auch vorbereitende Besuche durchgeführt werden, um das Projekt zu planen. Fördermöglichkeiten auf einen Blick Berufsbildung Erwachsenenbildung Wie setzt sich die Fördersumme zusammen? Ein Projekt besteht in der Regel aus verschiedenen Mobilitätsaktivitäten. Die Fördersumme einer Aktivität errechnet sich aus verschiedenen Kostenkategorien . Jede Aktivität beinhaltet je eine Pauschale für organisatorische Unterstützung, individuelle Unterstützung sowie Reisekosten. Darüber hinaus kann eine Förderung für Kursgebühren, Inklusionsunterstützung und sprachliche Unterstützung, vorbereitende Besuche und außergewöhnliche Kosten beantragt werden. Mehr zu den Fördersätzen Die genauen Fördersätze können Sie der Fördersätzetabelle für den entsprechenden Bildungsbereich entnehmen: Fördersätzetabelle für Akkreditierung in der Berufsbildung (PDF) Fördersätzetabelle für Kurzzeitprojekte in der Berufsbildung (PDF) Fördersätzetabelle für Akkreditierung und Kurzzeitprojekte in der Erwachsenenbildung (PDF) Mithilfe unseres Mobilitätsrechners können Sie vor der Antragstellung die Förderzuschüsse Ihres geplanten Projektes kalkulieren. Zum Mobilitätsrechner Der Entfernungsrechner der EU unterstützt Sie dabei, die Distanz zwischen Heimat- und Zielort korrekt zu ermitteln. Zum Entfernungsrechner Welche Länder sind möglich? Teilnehmende aus Deutschland können Auslandsaufenthalte in folgenden Ländern absolvieren: EU -Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern Mit Erasmus+-assoziierte Drittländer: Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei Sonstige Länder: Das Erasmus+-Programm hat für akkreditierte Einrichtungen in der Berufsbildung eine erweiterte internationale Dimension, in der man mit zahlreichen Drittländern Auslandsaufenthalte organisieren kann. Das Budget für die sogenannten internationalen Staaten ist auf 20 Prozent der bewilligten Vertragssumme einer jeweiligen Einrichtung limitiert. Für „eingeladene Expertinnen und Experten“ sowie für in Ausbildung befindliche Lehrkräfte gilt als Ort des Aufenthalts stets die begünstigte Einrichtung in Deutschland. Die Teilnehmenden müssen aus einem der oben genannten Programmländer kommen. Wer kann einen Antrag stellen? Anträge für eine Förderung der Auslandsaufenthalte können nicht von den Teilnehmenden selbst gestellt werden, sondern müssen über die Einrichtung der Teilnehmenden laufen. Antragsberechtigt sind öffentliche und private Einrichtungen , die ihren Sitz in Deutschland haben und mindestens eine der folgenden Vorgaben erfüllen: Einrichtungen der Berufsbildung Anbieter von Ausbildungsvorbereitung, Ausbildung, Weiterbildung und Umschulung gemäß §1 BBiG Berufliche Schulen (inkl. FOS , BOS , Fachgymnasien) und Schulen im Gesundheitswesen laut KMK-Definition Förderschulen mit Schwerpunkt auf Erasmus-Aktivitäten in der Berufsbildung Unternehmen sowie öffentliche und private Organisationen, die Auszubildende oder Lernende aufnehmen, ausbilden oder mit ihnen kooperieren Lokale und regionale Behörden und Koordinierungsstellen mit Aufgaben in der Berufsbildung Einrichtungen, die in der Berufsbildung und in der Erwachsenenbildung tätig sind, können gleichzeitig jeweils einen Antrag in beiden Bildungsbereichen stellen. Einrichtungen der Erwachsenenbildung Anbieter von formaler, non-formaler und informeller Erwachsenenbildung: Als Anbieter von Erwachsenenbildung gelten alle Einrichtungen, die Erwachsenenbildung als Haupt- oder Nebenaufgabe regelmäßig und wiederkehrend in offener Form zugänglich machen. Das bedeutet, dass Bildungsangebote von Einrichtungen der Erwachsenenbildung regelmäßig und in angemessener Häufigkeit am Standort der jeweiligen Einrichtung, beziehungsweise gegebenenfalls auch deutschlandweit durchgeführt werden müssen. Lernmöglichkeiten müssen in einer Art und Weise angeboten werden, die eine kontinuierliche und verlässliche Teilnahme der Interessierten an Angeboten der antragstellenden Einrichtung ermöglicht. Die Häufigkeit der Veranstaltungen sollte den Bedürfnissen der Zielgruppen entsprechen und sicherstellen, dass ein nachhaltiges Lernangebot vor Ort verfügbar ist. Antragsberechtigt sind insbesondere kommunale Einrichtungen, Volkshochschulen, private Träger, Einrichtungen der Kirchen, Gewerkschaften, Kammern, Parteien und Verbände, Elternschulen und Familienbildungsstätten, Akademien, Hochschulen sowie Fernlehrinstitute. Besonders berücksichtigt werden Einrichtungen, die Grundbildung fördern und Personen mit geringen Grundkenntnisse/Schlüsselkompetenzen Lernaufenthalte im Ausland ermöglichen. Lokale und regionale Behörden sowie koordinierende Stellen mit Aufgaben oder Verantwortung im Bereich der Erwachsenenbildung Einrichtungen, die in der Berufsbildung und in der Erwachsenenbildung tätig sind, können gleichzeitig jeweils einen Antrag in beiden Bildungsbereichen stellen. Zwei Wege zur Förderung: Welcher passt zu Ihrer Einrichtung? Im Programm Erasmus+ gibt es zwei Zugangsmöglichkeiten, um Fördermittel für Auslandsaufenthalte zu erhalten: Die Erasmus+-Akkreditierung – Ihre Mitgliedschaft im Programm Sie ist der Standard-Zugang und damit der optimale Weg ins Programm ! Die Akkreditierung ist für die gesamte Dauer der aktuellen Erasmus+-Programmgeneration gültig und sichert Ihnen einen vereinfachten Zugang zu jährlichen Fördermitteln für Auslandsaufenthalte Ihres Personals und Ihrer Lernenden. Wählen Sie diesen Weg, wenn Sie langfristig am Programm teilnehmen möchten. Mit der Erasmus+-Akkreditierung unterstützen Sie langfristig die Internationalisierung und Organisationsentwicklung Ihrer Einrichtung. Kurzzeitprojekte – ein niederschwelliger Einstieg ins Programm Sie möchten Erasmus+ erst einmal kennenlernen und Projekte in kleinerem Umfang durchführen? Dann ist dieser Weg für Sie die richtige Wahl! Die Kurzzeitprojekte bieten Ihnen einen niederschwelligen Zugang zu Fördermitteln, um Ihren Lernenden oder Ihrem Personal Auslandsaufenthalte in Europa zu ermöglichen. Akkreditierung keine Vorerfahrung mit Erasmus+ notwendig mindestens zweijährige Aktivität in dem relevanten Bildungsbereich einmalige inhaltliche Antragstellung anschließend jährliche Mittelanforderung möglich feste Projektlaufzeit (15 Monate) für eine Mittelanforderung Anzahl der Mobilitätsaktivitäten nicht limitiert als Einzelakkreditierung oder als Konsortium möglich Beantragen Sie eine Akkreditierung Kurzzeitprojekte keine Vorerfahrung mit Erasmus+ notwendig maximal 3 Anträge innerhalb von 5 Jahren möglich Projektlaufzeit von 6 bis maximal 18 Monaten maximal 30 Mobilitätsaktivitäten innerhalb eines Projektes Beantragen Sie ein Kurzzeitprojekt EU -Grundlagendokumente Mobilität Die Dokumente werden in jeder Antragsrunde neu zur Verfügung gestellt. Nutzen Sie bitte stets die Unterlagen der aktuellen Antragsrunde. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2026 (PDF) Programmleitfaden 2026 – deutsch (PDF) Programmleitfaden 2026 – englisch (PDF) Erasmus-Qualitätsstandards in den Bereichen Erwachsenenbildung, Berufsbildung und Schulbildung (PDF) …
[…] Bewilligte Projekte in Erasmus+ Hier finden Sie eine Übersicht über bewilligte Projekte in Erasmus+ aus den vergangenen Jahren. 2026 Mobilität Berufsbildung Mittelanforderungen Akkreditierung (PDF, 568.36 KB) Erwachsenenbildung Kurzzeitprojekte | Runde 1 (PDF, 135.77 KB) Mittelanforderungen Akkreditierung (PDF, 145.35 KB) 2025 Mobilität Partnerschaften Berufsbildung Akkreditierungen.pdf (PDF, 3.24 MB) Kurzzeitprojekte.pdf (PDF, 528.59 KB) Erwachsenenbildung Mittelanforderungen Akkreditierung (PDF, 141.06 KB) Kurzzeitprojekte | Runde 1 (PDF, 124.98 KB) Berufsbildung Kleinere Partnerschaften (PDF, 174.34 KB) Erwachsenenbildung Kleinere Partnerschaften (PDF, 186.41 KB) 2024 Mobilität Partnerschaften Berufsbildung Akkreditierungen.pdf (PDF, 404.50 KB) Mittelanforderungen Akkreditierung.pdf (PDF, 2.81 MB) Kurzzeitprojekte | Runde 1 (PDF, 555.96 KB) Erwachsenenbildung Akkreditierung (PDF, 116.50 KB) Mittelanforderungen Akkreditierung (PDF, 126.90 KB) Kurzzeitprojekte |Runde1 (PDF, 130.20 KB) Kurzzeitprojekte | Runde 2 (PDF, 240.35 KB) Berufsbildung Kleinere Partnerschaften | Runde 1 (PDF, 471.88 KB) Kleinere Partnerschaften | Runde 2 (PDF, 84.15 KB) Erwachsenenbildung Kleinere Partnerschaften | Runde 1 (PDF, 122.76 KB) Kleinere Partnerschaften | Runde 2 (PDF, 178.15 KB) 2023 Mobilität Partnerschaften Berufsbildung Akkreditierungen (PDF, 449.87 KB) Mittelanforderungen Akkreditierung (PDF, 153.34 KB) Kurzzeitprojekte | Runde 1 (PDF, 61.00 KB) Erwachsenenbildung Akkreditierungen (PDF, 424.87 KB) Mitttelanforderungen Akkreditierung (PDF, 38.14 KB) Kurzzeitprojekte | Runde 1 (PDF, 40.06 KB) Kurzzeitprojekte | Runde 2 (PDF, 81.12 KB) Berufsbildung Kleinere Partnerschaften | Runde 1 (PDF, 376.46 KB) Kleinere Partnerschaften | Runde 2 (PDF, 105.83 KB) Erwachsenenbildung Kleinere Partnerschaften | Runde 1 (PDF, 142.95 KB) Kleinere Partnerschaften | Runde 2 (PDF, 138.92 KB) 2022 Mobilität Partnerschaften Berufsbildung Akkreditierungen (PDF, 2.73 MB) Mittelanforderungen Akkreditierung (PDF, 5.46 MB) Kurzzeitprojekte | Runde 1 (PDF, 1.29 MB) Kurzzeitprojekte | Runde 2 (PDF, 451.53 KB) Erwachsenenbildung Akkreditierungen (PDF, 114.27 KB) Mittelanforderungen Akkreditierung (PDF, 284.49 KB) Kurzzeitprojekte | Runde 1 (PDF, 315.92 KB) Kurzzeitprojekte | Runde 2 (PDF, 177.94 KB) Berufsbildung Kleinere Partnerschaften | Runde 1 (PDF, 1.55 MB) Kleinere Partnerschaften | Runde 2 (PDF, 181.88 KB) Erwachsenenbildung Kleinere Partnerschaften | Runde 1 (PDF, 1.73 MB) Kleinere Partnerschaften | Runde 2 (PDF, 97.82 KB) 2021 Mobilität Partnerschaften Berufsbildung Akkreditierungen (PDF, 4.52 MB) Mittelanforderungen Akkreditierung (PDF, 2.79 MB) Kurzzeitprojekte (PDF, 349.72 KB) Erwachsenenbildung Akkreditierungen (PDF, 170.58 KB) Mittelanforderungen Akkreditierung (PDF, 261.30 KB) Kurzzeitprojekte (PDF, 394.71 KB) Kompendium Kurzzeitprojekte (PDF, 20.05 MB) Berufsbildung Kleinere Partnerschaften | Runde 1 (PDF, 3.62 MB) Kleinere Partnerschaften | Runde 2 (PDF, 1.21 MB) Erwachsenenbildung Kleinere Partnerschaften | Runde 1 (PDF, 5.38 MB) Kleinere Partnerschaften | Runde 2 (PDF, 1.95 MB) 2020 Mobilität Berufsbildung Akkreditierungen (PDF, 10.85 MB) Berufliche Aus- und Weiterbildung (PDF, 9.79 MB) Erwachsenenbildung Erwachsenenbildung (PDF, 207.78 KB) Kompendium (PDF, 7.57 MB) …
[…] Themenschwerpunkte in Erasmus+ Erasmus+ bietet vielfältige Möglichkeiten, Bildung in Europa innovativ zu gestalten – wir zeigen Ihnen, wie! Auf dieser Seite finden Sie Inspiration und Informationen zu zentralen Themen der europäischen Bildungszusammenarbeit. Entdecken Sie, wie diese Schwerpunkte in bereits geförderten Projekten umgesetzt wurden und lassen Sie sich für zukünftige Projekte inspirieren. Newsletter Sie wollen keine Neuigkeiten zu den Themenschwerpunkten mehr verpassen? Dann abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter! Please fill in all fields marked with * so that we can process your request. I accept the privacy policy . * …
[…] Projektbeispiele Erasmus+ bietet unzählige Projektideen – hier finden Sie Beispiele zur Inspiration. Filtern Sie nach Programmtyp und Bildungsbereich und erfahren Sie, wie vielfältig Mobilitäten und Partnerschaften in Berufs- und Erwachsenenbildung gestaltet werden können. …
[…] Europäische Vernetzungstreffen Europäische Vernetzungstreffen sind Veranstaltungen, Seminare oder Workshops, die dazu dienen, die transnationale Zusammenarbeit zu fördern. In Erasmus+ werden sie auch TCAs (Training and Cooperation Activities) genannt. Die nationalen Agenturen für Erasmus+ organisieren regelmäßig länderübergreifende Veranstaltungen, die sich an alle Zielgruppen des Programms richten. TCAs sind eine gute Möglichkeit, sich international zu vernetzen und Partner für Erasmus+-Projekte zu finden, praktische Tipps zur Projektumsetzung zu erhalten sowie neue Projektideen zu entwickeln. Wichtiger Hinweis Vernetzungstreffen werden grundsätzlich in englischer Sprache durchgeführt, daher sind ausreichende Englischkenntnisse Voraussetzung für die Teilnahme. Wer kann an Vernetzungstreffen teilnehmen? Egal ob Sie als ganz neu im Programm sind, schon mehrjährige Erfahrungen als Projektträger haben oder sich erstmal nur für das Programm interessieren – eine Teilnahme ist für alle möglich. Wie kann ich teilnehmen? Die Bewerbung erfolgt in der Regel über die SALTO Plattform. Diese unterstützt die Nationalen Agenturen bei der Organisation und dem Teilnehmendenmanagement der Vernetzungstreffen. Für die Bewerbung ist die Erstellung eines Accounts notwendig. Wie Sie einen Account erstellen können, erfahren Sie auf der SALTO Plattform. Zu SALTO Für Teilnehmende aus Deutschland steht in der Regel ein beschränktes Platzkontingent zur Verfügung. Die NA beim BIBB trifft die Vorauswahl auf Basis der eingereichten Bewerbungsunterlagen und leitet die Entscheidung dann an die veranstaltende Nationale Agentur weiter. Entscheidend ist die Qualität der Bewerbungsunterlagen und inwieweit das Teilnehmerprofil zutreffend ist. In der Regel ist eine Teilnahme pro Person im Jahr möglich. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden Sie von uns zeitnah per Mail verständigt , ob Sie einen Platz erhalten haben. Bitte beachten Sie, dass die von der NA beim BIBB gesetzte Bewerbungsfrist aus organisatorischen Gründen von der auf der SALTO Plattform veröffentlichten Frist abweichen kann. Sobald Sie weitere Informationen und Unterlagen vom Veranstalter bekommen haben, können Sie mit der Reiseplanung beginnen! Automatisch über die SALTO Plattform versandte E-Mails gelten nicht als offizielle Zusage. Nach erfolgter Teilnahme reichen Sie bitte innerhalb von 30 Tagen Ihren inhaltlichen Bericht sowie alle Nachweise zur Rückerstattung der Reisekosten ein. Sie erhalten mit der Zusage alle notwendigen Informationen und Dokumente dazu. Was ist mit den Kosten? Die Teilnahme an Erasmus+ Trainings- und Kooperationsaktivitäten wird aus Mitteln der Europäischen Union gefördert. In der Regel werden alle Kosten vor Ort (Unterkunft, Seminargebühren, Verpflegung) vom Veranstalter übernommen . Für die An- und Abreise ist selbst Sorge zu tragen , eine Bezuschussung der Reisekosten erfolgt im Nachhinein durch die NA beim BIBB nach den im Merkblatt zur Kostenerstattung definierten Kriterien. Zum Merkblatt Bei der Teilnahme von Personen mit geringeren Chancen (siehe Themenseite Inklusion & Vielfalt ) an TCA -Veranstaltungen können, um die Teilnahme dieser Personen zu ermöglichen, in begründeten Einzelfällen zusätzliche Reisekosten geltend gemacht werden. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall vor der Teilnahme an der Veranstaltung an die NA beim BIBB ( NA-TCA(at)bibb.de) . Veranstaltungen Warum sollte ich an einem Vernetzungstreffen teilnehmen? Video in englischer Sprache Erfahrungsberichte auf EPALE Sie wollen mehr über den Ablauf von Vernetzungstreffen erfahren? Auf EPALE berichten Projektträger regelmäßig von ihrer Teilnahme. Zu den Berichten Wie können Vernetzungstreffen Ihr Erasmus+-Projekt voranbringen? In diesem Video berichten Teilnehmende, wie TCAs ihnen neue Ideen, wertvolle Kontakte und praxisnahe Tipps gebracht haben. Erfahre, wie du von den Erfahrungen anderer profitierst und dein eigenes Erasmus+ Projekt stärken kannst! Zum Video Sie haben Fragen? Kontakt aufnehmen Wir sind für Sie da Mail: NA-TCA[at]bibb(dot)de …
[…] Veranstaltungen Wir laden Sie herzlich zu unseren Veranstaltungen ein. Ob Informations- und Austauschformate, Online-Seminare oder europäische Kontaktseminare – wir gestalten unsere Angebote so, dass Fachkräfte in der Berufs- und Erwachsenenbildung wertvolle Orientierung, praxisnahe Einblicke und die Möglichkeit zum Netzwerken erhalten. Dabei legen wir großen Wert auf Barrierefreiheit und eine zuvorkommende Unterstützung. Veranstaltungsrückblicke Veranstaltung verpasst? Kein Problem – In unseren Veranstaltungsrückblicken haben wir alles für Sie festgehalten. Zu den Rückblicken Newsletter Keine Veranstaltungen mehr verpassen? Dann abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter! Please fill in all fields marked with * so that we can process your request. I accept the privacy policy . * …
[…] Beratung Wir sind für Sie da – mit Rat, Erfahrung und Antworten rund um Erasmus+. Hier finden Sie alle Infos und Unterstützung zu Mobilität, Partnerschaften und der Antragstellung in der Erwachsenen- und Berufsbildung. Kontaktieren Sie uns für individuelle Beratung – wir helfen Ihnen, Ihre Ideen erfolgreich umzusetzen. Sie haben allgemeine Fragen zum Programm? Wir helfen Ihnen, den richtigen Weg ins Programm zu finden. Für allgemeine Fragen zum Programm, kontaktieren Sie: E-Mail: na(at)bibb.de Fon: 0228 107 1608 Hotline-Zeiten: Mo | Di | Do: 9:30-15:00 Uhr , Mi: 9:30-12:00 Uhr, Fr: 9:30 bis 13:00 Uhr In dringenden Notfällen können Sie uns auch außerhalb der Hotline-Zeiten kontaktieren. Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen. Ihre spezifischen Fragen zu den Förderungsmöglichkeiten beantworten wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail. Wählen Sie aus: Mobilität Berufsbildung Erwachsenenbildung Kontaktieren Sie uns Tel: 0228 107 - 1555 Telefonzeiten: Mo | Di | Do | Fr : 09:30 – 12:00 Uhr Unsere regionalen Zuständigkeiten können Sie unserer Landkarte entnehmen. E-Mail schreiben Kontaktieren Sie uns Tel: 0228 107 - 1001 Hotline-Zeiten: Mo | Do: 09:30 - 12:00 Uhr E-Mail schreiben Partnerschaften Berufsbildung Erwachsenenbildung Kontaktieren Sie uns Tel: 0228 107 - 1500 Hotline-Zeiten: Di | Do: 09:30 - 12:00 Uhr E-Mail schreiben Kontaktieren Sie uns Tel: 0228 107 - 1300 Mo | Di | Do | Fr: 09:30 - 12:00 Uhr E-Mail schreiben Finanzielle und vertragliche Fragen Finanzielle, vertragliche Fragen und Anwendung der IT-Tools Kontaktieren Sie uns Tel: 0228 107 - 1600 (Mobilität) und 0228 107 - 1700 (Partnerschaften) Hotline-Zeiten: Mo, Do: 09:30 – 12:00 Uhr E-Mail schreiben Weitere Beratungsangebote Erasmus+ Beratende Erfahrene Multiplikatoren des Erasmus+-Programms in Ihrer Region stehen Ihnen mit kostenloser Beratung zu Auslandsaufenthalten und zur Internationalisierung in der Berufsbildung zur Seite. Zu den Beratenden Nationales VET-Team Das nationale Expert/-innenteam begleitet Erasmus+-Projekte in der Berufsbildung und berät zu Qualität, Wirkung und Umsetzung. Zum VET-Team Veranstaltungen Wir bieten verschiedene Veranstaltungsformate an, bei denen Sie Informationen und Beratung zur Antragsstellung, Projektdurchführung, Vernetzung, Partnersuche oder zu Ihrer Projektskizze erhalten. Alle kommenden Termine und Events finden Sie in unserem Veranstaltungskalender. Zum Kalender Newsletter Keine Ankündigungen und Veranstaltungen mehr verpassen? Dann abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter! Please fill in all fields marked with * so that we can process your request. I accept the privacy policy . * …
[…] Allianzen für Innovation Im Rahmen der Leitaktion 2 von Erasmus+ werden auch „Allianzen für Innovation“ gefördert. Diese stärken die Innovationsfähigkeit Europas, indem sie die Zusammenarbeit und den Wissensaustausch zwischen Hochschulbildung, beruflicher Aus- und Weiterbildung, Forschung sowie einem breiteren sozioökonomischen Umfeld intensivieren. Antragsfrist 10.03.2026 17 Uhr (Brüsseler Zeit) Wichtige Information Antragsfrist: 10. März 2026 um 17 Uhr (Brüsseler Zeit) Innovationsallianzen werden von der Exekutivagentur der EU -Kommission ( EACEA ) verwaltet und umgesetzt. Zur EACEA Ziel der Allianzen für Innovation ist es, die Vermittlung neuer Kompetenzen zu fördern und Qualifikationsdefizite zu verringern. Dies geschieht insbesondere durch die Entwicklung innovativer Curricula für die Hochschulbildung sowie für die berufliche Aus- und Weiterbildung. Darüber hinaus unterstützen die Allianzen Eigeninitiative und unternehmerisches Handeln innerhalb der Europäischen Union. Digitale Kompetenzen gewinnen in allen Berufsbildern und in sämtlichen Bereichen des Arbeitsmarktes zunehmend an Bedeutung. Der Übergang zu einer kreislauforientierten und umweltfreundlicheren Wirtschaft erfordert Anpassungen bei Qualifikationen sowie in nationalen Bildungs- und Ausbildungsplänen, um neue berufliche Anforderungen zu erfüllen. Dazu gehört auch eine schnellere Einführung neuer Technologien in allen Wirtschafts- und Gesellschaftsbereichen und eine gezielte Stärkung von MINT -Kompetenzen und -Talenten. Der Aufruf ist in drei Losen organisiert: Content of this page Los 1: Allianzen für Bildung und Unternehmen Los 2: Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Umsetzung der „Blaupause“) Los 3: MINT-Kompetenzschmieden Los 1: Allianzen für Bildung und Unternehmen Wer kann einen Antrag stellen? öffentliche oder private Einrichtungen aus einem EU -Land oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland Dauer 2 oder 3 Jahre Förderhöhe max. 1 Mio. Euro (Projektdauer: 2 Jahre) max. 1,5 Mio. Euro (Projektdauer: 3 Jahre) In Allianzen für Bildung und Unternehmen arbeiten die beteiligten Organisationen zusammen, um Innovation, neue Kompetenzen sowie Eigeninitiative und unternehmerisches Denken zu fördern. Ziel ist es, Innovationen in der Hochschulbildung, der beruflichen Aus- und Weiterbildung, in Unternehmen und im weiteren sozioökonomischen Umfeld zu stärken. Dabei greifen die Allianzen zentrale gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderungen auf, etwa Klimawandel, Digitalisierung, demografische Veränderungen, neue Technologien wie Künstliche Intelligenz sowie den raschen Wandel des Arbeitsmarktes. Die Allianzen bringen Unternehmen sowie Anbieter der Hochschulbildung und der beruflichen Bildung zusammen. Sie können innerhalb eines oder mehrerer Wirtschaftssektoren tätig sein und bauen langfristige, verlässliche Partnerschaften auf. Jede Allianz umfasst mindestens eine Organisation der beruflichen Bildung und eine Hochschule. Die Zusammenarbeit soll für beide Bildungsbereiche relevant sein und ihnen gleichermaßen nutzen. Welche Ziele sollen erreicht werden? Mit Allianzen für Innovation sollen folgende Ziele erreicht werden: Förderung neuer, innovativer und multidisziplinärer Lehr- und Lernkonzepte Förderung der Kompetenzentwicklung in den MINT -Bereichen Förderung der Einrichtung von Gründerzentren Förderung der sozialen Verantwortung von Unternehmen Anregung von Eigeninitiative und unternehmerischen Einstellungen, Denkweisen und Kompetenzen Verbesserung der Qualität und Relevanz von Kompetenzen Erleichterung des Austauschs und der gemeinsamen Schaffung von Wissen zwischen Hochschul- und Berufsbildung, Forschung, dem öffentlichen Sektor und der Wirtschaft Aufbau und Unterstützung wirksamer und effizienter Systeme für Hochschulbildung und berufliche Aus- und Weiterbildung Wie ist das Konsortium zusammengesetzt? Ein Konsortium besteht aus mindestens acht Partnern aus mindestens vier EU -Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern . Weitere Bedingungen sind: mindestens drei Anbieter im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, davon mindestens eine Hochschule und mindestens ein Berufsbildungsanbieter mindestens drei Arbeitsmarktakteure wie Unternehmen, Kammern, Gewerkschaften oder Handelsverbände Jede in einem EU -Mitgliedsstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Einrichtung kann die Förderung einer Allianz für Innovation beantragen. Die koordinierende Einrichtung richtet den Förderantrag im Namen aller Projektpartner an die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur ( EACEA) . Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in den Regionen 1 bis 3 können als Partner mitwirken, sofern sie einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt darstellen. Los 2: Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Umsetzung der „Blaupause“) Wer kann einen Antrag stellen? öffentliche oder private Einrichtungen aus einem EU -Land oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland Dauer 4 Jahre Förderhöhe max. 4 Mio. Euro Ziel der Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung ist es, Qualifikationslücken in wichtigen Wirtschaftssektoren gezielt zu schließen . Dazu entwickeln sie neue strategische Ansätze und konkrete Lösungen für die kurz- und mittelfristige Kompetenzentwicklung in den Bereichen des Kompetenzpakts , einer wichtigen Aktion der Europäischen Kompetenzagenda. Welche Ziele sollen erreicht werden? Die Allianzen unterstützen bei der Entwicklung branchenspezifischer Kompetenzstrategien, der Überarbeitung von Berufsprofilen sowie der Entwicklung passender Aus- und Weiterbildungsmethoden. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Beschäftigungsfähigkeit und unterstützen insbesondere den digitalen und den grünen Wandel. Umgesetzt werden die Allianzen in den 14 industriellen Ökosystemen der europäischen Industriestrategie. Auf Basis des ermittelten Kompetenzbedarfs entwickeln die Allianzen länderübergreifende Bildungsinhalte, Curricula sowie Lehr- und Ausbildungsmethoden für bestehende und neue Berufsprofile. Dabei bauen sie auf bestehenden Initiativen wie Zentren der beruflichen Exzellenz, intelligenten Spezialisierungsstrategien, europäischen Cluster-Partnerschaften und Wissens- und Innovationsgemeinschaften des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts auf. Wie ist das Konsortium zusammengesetzt? Ein Konsortium besteht aus mindestens zwölf Partnern aus mindestens acht EU -Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern . Weitere Bedingungen sind: mindestens fünf Anbieter im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, davon mindestens eine Hochschule und mindestens ein Berufsbildungsanbieter mindestens fünf Arbeitsmarktakteure wie Unternehmen, Kammern, Gewerkschaften oder Handelsverbände Jede in einem EU -Mitgliedsstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Einrichtung kann die Förderung einer Allianz für Innovation beantragen. Die koordinierende Einrichtung richtet den Förderantrag im Namen aller Projektpartner an die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur ( EACEA) . Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können nur als assoziierte Partner mitwirken. Eine Einbindung von politischen Entscheidungsträgern, Zertifizierungsstellen und Branchenvertretungen wird ausdrücklich empfohlen. Los 3: MINT -Kompetenzschmieden Wer kann einen Antrag stellen? öffentliche oder private Einrichtungen aus einem EU -Land oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland Dauer 2 Jahre Förderhöhe max. 1,5 Mio. Euro MINT -Kompetenzschmieden sollen als nachhaltige, sektorbezogene und grenzüberschreitende Zusammenarbeit neue, innovative und interdisziplinäre Lehr- und Lernformate fördern. Im Mittelpunkt stehen junge Studierende mit unternehmerischem Interesse, denen praxisnahe Einblicke in unternehmerisches Handeln sowie passgenaue Mentoring-Angebote geboten werden. Diese Angebote orientieren sich an ihren individuellen Talenten, Bedürfnissen und Zielen. Welche Ziele sollen erreicht werden? Die thematischen Schwerpunkte liegen auf der Förderung von Innovation und der Entwicklung unternehmerischer Denkweisen. Darüber hinaus sollen junge studentische Unternehmerinnen und Unternehmer Zugang zu Laboren, technischer Infrastruktur und moderner Ausstattung erhalten. Die Projekte unterstützen sie außerdem bei der Entwicklung und dem Schutz geistigen Eigentums, begleiten sie bei der Ausarbeitung von Masterarbeiten oder Geschäftsideen und erleichtern den Zugang zu Risikokapital. Der Fokus liegt dabei auf strategischen Sektoren, die im europäischen Kompass für Wettbewerbsfähigkeit benannt sind. Die im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte verfolgen das Ziel, Innovationen durch die enge Zusammenarbeit von Hochschulen, Berufsbildungsanbietern sowie Akteuren aus Arbeitsmarkt und Wirtschaft voranzubringen. Dabei erfolgt die Umsetzung mit Unterstützung der Wissens- und Innovationsgemeinschaften ( KIC ) des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts ( EIT ). Je nach Projekt können auch Risikokapitalfonds in die Zusammenarbeit eingebunden werden. Wie ist das Konsortium zusammengesetzt? Ein Konsortium besteht aus mindestens acht Partnern aus mindestens vier EU -Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern . Weitere Bedingungen sind: mindestens drei Anbieter im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, davon mindestens eine Hochschule und mindestens ein Berufsbildungsanbieter mindestens drei Arbeitsmarktakteure wie Unternehmen, Kammern, Gewerkschaften oder Handelsverbände Jede in einem EU -Mitgliedsstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Einrichtung kann die Förderung einer Allianz für Innovation beantragen. Die koordinierende Einrichtung richtet den Förderantrag im Namen aller Projektpartner an die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur ( EACEA) . Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können nur als assoziierte Partner mitwirken. Weitere Informationen Weiterführende Informationen finden Sie im Programmleitfaden (deutsche Version) auf der Website der Europäischen Kommission im EU Funding & Tenders Portal in der Blaupause zur Branchenzusammenarbeit für Kompetenzen in der Europäischen Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Widerstandsfähigkeit im Pakt für Kompetenzen . Benötigen Sie weitere Hilfe? Kontakt Schreiben Sie eine Mail an: Europäische Exekutivagentur für Bildung und Europa ( EACEA ) Mail: EACEA-EPLUS-ALLIANCES @ec.europa.eu oder an Claudia Hamann Mail: ka3(at)bibb.de …
[…] Zentren der beruflichen Exzellenz Umfassende Kompetenzökosysteme sollen die Innovation fördern, die regionale Entwicklung und soziale Inklusion stärken und zur Wettbewerbsfähigkeit Europas beitragen. Im Rahmen dieser Aktion werden daher der Aufbau und die Entwicklung transnationaler Kooperationsnetze gefördert. Antragsfrist 03.09.2026 17 Uhr (Brüsseler Zeit) Wichtige Information Antragsfrist: 3. September 2026 um 17 Uhr (Brüsseler Zeit) Zentren der beruflichen Exzellenz werden von der Exekutivagentur der EU -Kommission ( EACEA ) verwaltet und umgesetzt. Zur EACEA Wer kann einen Antrag stellen? öffentliche oder private Einrichtungen, die im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder in der Arbeitswelt tätig sind Dauer 4 Jahre Förderhöhe max. 4 Mio. Euro Länder alle EU -Länder und mit dem Erasmus+-Programm assoziierte Drittländer; nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer bei entsprechendem Mehrwert Bildungsbereich Berufsbildung Zentren der beruflichen Exzellenz sollen transnationale Netzwerke schaffen, die lokale und regionale Akteure der Berufsbildung und Arbeitswelt in starken Partnerschaften verbinden, um hochwertige, an Lernende und Arbeitsmarktbedarfe angepasste Kompetenzen zu fördern, regionale Entwicklung, Innovation und soziale Inklusion zu unterstützen sowie zur Wettbewerbsfähigkeit Europas beizutragen. Welche Ziele sollen erreicht werden? Zentren der beruflichen Exzellenz sind Zusammenschlüsse verschiedener regionaler Akteure, die gemeinsam daran arbeiten, die Qualität der beruflichen Bildung zu verbessern. Sie verbinden Berufsbildungsanbieter, Unternehmen, Forschungs- und Entwicklungsstellen sowie Arbeitsvermittlungen und regionale Entwicklungsagenturen. Dabei haben sie die Steigerung der Exzellenz in der Berufsbildung sowie der Attraktivität des gesamten Berufsbildungssektors im Blick. Berufliche Aus- und Weiterbildung soll ein integraler Bestandteil von Kompetenzökosystemen sein und aktiv zu regionaler Entwicklung, Innovation, intelligenter Spezialisierung, Cluster-Strategien sowie zu Wertschöpfungsketten und industriellen Ökosystemen beitragen; einen Teil des Wissensdreiecks bilden und eng mit anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Wissenschaft und der Wirtschaft zusammenarbeiten; es den Lernenden ermöglichen, sowohl berufliche als auch Schlüsselkompetenzen zu erwerben; innovative Formen von Partnerschaften mit der Arbeitswelt entwickeln. Die Zentren agieren auf zwei Ebenen: national – durch die enge Kooperation lokaler Partner und transnational – mit einem Fokus auf gemeinsame Themen und innovative Ansätze im internationalen Austausch. Was wird gefördert? Die Tätigkeitsfelder von Zentren der beruflichen Exzellenz sind in drei Cluster unterteilt. Jedes der Projekte muss mindestens 4 Aktivitäten aus dem Cluster 1 „Lehren und Lernen“ mindestens 3 Aktivitäten aus dem Cluster 2 „Zusammenarbeit und Partnerschaften“ und mindestens 2 Aktivitäten aus dem Cluster 3 „Leitung und Finanzierung“ realisieren. Wie ist das Konsortium zusammengesetzt? Ein Konsortium besteht aus mindestens acht Partnern aus mindestens vier EU -Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern . Weitere Bedingungen: mindestens eine Organisation, die Unternehmen, eine Branche oder einen Sektor repräsentiert, und mindestens ein Anbieter aus der beruflichen Aus- und Weiterbildung Auch Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in den Regionen 1 bis 3 können als Partner teilnehmen, wenn ihre Beteiligung einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt darstellt. Jede in einem EU -Mitgliedsstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Einrichtung kann die Förderung einer Allianz für Innovation beantragen. Die koordinierende Einrichtung richtet den Förderantrag im Namen aller Projektpartner an die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur ( EACEA) . Weitere Informationen Genauere Erläuterungen der Zentren beruflicher Exzellenz finden Sie: im Programmleitfaden (PDF) auf der Website der Europäischen Kommission im EU Funding & Tenders Portal im Factsheet der europäischen Kommission Hier finden Sie eine Übersicht zu geförderten Projekten: Geförderte Projekte 2020 Geförderte Projekte 2021 Geförderte Projekte 2022 Benötigen Sie weitere Hilfe? Kontakt Schreiben Sie eine Mail an Europäische Exekutivagentur für Bildung und Mail: eacea-eplus-vet (at)ec.europa.eu oder an Claudia Hamann Mail: ka3(at)bibb.de …