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[…] Designing Learning Spaces in Basic Education The event took place on 5 November 2025 in Göttingen in collaboration with AEWB Lower Saxony. Which learning environment do you remember most – and why? Was it the location, the atmosphere, or perhaps the way in which learning took place? Experts from Lower Saxony, Germany and Europe shared insights from research and practice on the design of learning spaces in basic education. The focus of the symposium was on the exchange and input of practical ideas for the analogue and digital design of learning spaces in basic education with the aim of discussing what low-threshold approaches that are easy to implement in educational institutions might look like. The symposium was organised in cooperation with the Agency for Adult and Continuing Education Lower Saxony (AEWB). Full report on the symposium To the report Sketch note on the conference: „Ideally, a good learning space in basic education should be part of the living space of people with basic education needs – as a place, but also in terms of content, addressing topics that concern people in their everyday lives, their families, jobs or simply their interests.“ Prof. Dr. Simone C. Ehmig Keynote speech: Designing learning spaces – understanding living spaces In a keynote speech, Prof. Dr. Simone C. Ehmig from the FU Berlin presented the results of a research and development project on (learning) motivation and commitment in the everyday lives of adults with basic education needs. To the presentation Workshops Workshop 1: Austausch im Europa-Café- Gemeinsam Grundbildung gestalte Mitarbeiterinnen der Nationalen Koordinierungsstelle der Europäischen Agenda Erwachsenenbildung Wie können wir unsere Erfahrungen bündeln und voneinander lernen, um die Grundbildung nachhaltig zu stärken? Welche Ansätze braucht es, um Lernräume zu gestalten, die Teilhabe und Motivation fördern? Workshop 2: Lernorte und Kooperationen vor Ort – Entdeckende Grundbildung ermöglichen Andreas Klepp, Grundbildungsexperte, Mit Gast: Lidwien Vos de Wael, EPALE Niederlande Interessante Lernorte ermöglichen vielfältige Wahrnehmungen, motivierende Lernformate, authentische Begegnungen und erweitern Zugänge und Teilhabe der Lernenden. Im Workshop wurden Konzepte und Beispiele aus der Praxis des Regionalen Grundbildungszentrums Braunschweig präsentiert sowie Gelingensfaktoren und Herausforderungen besprochen. Mit den Teilnehmenden zusammen wurden eigene neue Möglichkeiten entlang verschiedener Praxisbereiche der Grundbildung und des spezifischen örtlichen Umfelds skizziert und diskutiert Zur Präsentation Workshop 3: Die Zukunft des Lernens ist nicht digital, sondern menschlich. Lernräume gestalten, Zukunft ermöglichen Stephanie Wössner, Referentin für zukunftsorientiertes Lernen Wie können Lernräume als Möglichkeitsräume gestaltet werden, in denen Menschen wachsen, Verantwortung übernehmen und Zukunft gestalten – gerade in Zeiten der Omnikrise? Mit einem Impuls eröffnete Stephanie Wössner den Workshop und lud dazu ein, Bildung neu zu gestalten: weg von einem rein technikgetriebenen Verständnis von Digitalisierung – hin zu zukunftsorientierten Impulsen für die Transformation des (lebenslangen) Lernens, die den Menschen ins Zentrum stellt. Zur Präsentation Workshop 4: Literalität neu denken - Lernräume mit KI gestalten Marsilia Podlech (M.A.) und Nana Dreßler (M.A.) Referentinnen InteG/Pädagogische Hochschule Weingarten Wie beeinflusst unsere Haltung zu digitalen Medien und KI die Gestaltung von Lernräumen in der Grundbildung Wie verändert sich unsere Rolle als Lehrkraft und wo müssen wir ggf. eigene Literalitätskonzepte überdenken? Anhand des Didaktischen Modells für die Alphabetisierung (Löffler, 2008) wurde gemeinsam eine Kursplanung erarbeitet, die die Potenziale und Herausforderungen von KI in den grundlegenden Bereichen des nachholenden Schriftspracherwerbs sichtbar macht. Zur Präsentation Workshop 5: Europa als Lernraum – Grundbildung mit Erasmus+ international gestalten Achim Scholz mit Akteurinnen und Akteuren der Niedersächsischen Selbsthilfegruppen gemeinsam mit Fachkolleginnen für Erasmus+ der Nationalen Agentur Bildung für Europa . Dieser Workshop bot die Gelegenheit, von den Erfahrungen der Lernenden und des Bildungspersonals einer Erasmus+ Mobilität nach Wien zu hören. Gemeinsam berichteten sie von den Chancen und Herausforderungen bei der Planung und Durchführung. Im Zentrum standen die Gelingensbedingungen für eine erfolgreiche Mobilität sowie die Schwierigkeiten, die überwunden werden mussten. Dabei wird der Leitsatz „Nichts über uns ohne uns“ konsequent berücksichtigt – Lernende und Bildungspersonal teilten ihre Perspektiven und Erfahrungen gleichwertig. Zur Präsentation © Open copyright Axel Herzig - Fotografie X Close copyright © Open copyright Axel Herzig - Fotografie X Close copyright © Open copyright Axel Herzig - Fotografie X Close copyright © Open copyright Axel Herzig - Fotografie X Close copyright © Open copyright Axel Herzig - Fotografie X Close copyright © Open copyright Axel Herzig - Fotografie X Close copyright …

[…] Interdisciplinary conference: Future Skills On 26 and 27 May 2025, the interdisciplinary conference took place in Jena in collaboration with the German Adult Education Association (DVV). Full steam ahead towards the future – anchoring future skills at all levels in adult education centers © Open copyright NABIBB X Close copyright It is undisputed that the increasingly widespread use of digital technologies has a wide-ranging impact on social discourse and thus also on learning processes and educational institutions. The German Adult Education Association (DVV) sought to create a nationwide forum for exchange, information and development for adult education centres (vhs) by holding an interdisciplinary conference (FüK) on the topic of ‘Future Skills’ on 26–27 May 2025 at the Volkshaus Jena. A good 430 participants from all over Germany accepted the invitation to strengthen future-relevant skills in all departments and functions of adult education centres. The FüK was moderated by Sascha Rex, Head of the Policy and Association Development Department at the DVV. Close cooperation with the National Coordination Office of the European Agenda for Adult Learning at the National Agency of the Federal Institute for Vocational Education and Training ( NA at BiBB), the Thuringian Adult Education Association and the vhs Jena in the planning and implementation of the event made it clear that networking is also an important skill for the future. Full report on the symposium Written by Sabine Bertram To the report Concept of the conference © Open copyright NABIBB X Close copyright The conference programme made it clear that dealing with future skills is not just about theoretical knowledge, but also about transferring this knowledge to one's own institution and one's own framework conditions. In addition to keynote speeches, welcoming addresses, reflection sessions and workshops, the following formats ensured this: A workbook designed specifically for the conference served as an individual guide for each participant and provided space for notes and sketches of their own ideas. Accompanying the conference programme, a diverse education fair offered the opportunity to gain insights into various European education projects carried out by adult education centres and/or regional associations. The National Agency at the Federal Institute for Vocational Education and Training ( NA at BIBB ) was represented by a large team to provide information about funding opportunities through the Erasmus+ programme, the Europass and the electronic platform for adult education in Europe EPALE . The Digi-Mobil of the Lower Saxony regional association presented its portfolio on robotics and virtual reality, while other partners of the adult education centres, such as telc GmbH , y-not GmbH and DVV International , provided insights into current education and examination products as well as marketing materials for adult education centres. The ‘ Office for the Use of Mistakes and Coincidences ’ offered a creative approach by issuing certificates for participants' mistake and coincidence skills, thus providing an inspiring counterpoint to formal educational requirements. Photographs of the conference © Open copyright Europäische Agenda Erwachsenenbildung X Close copyright © Open copyright Europäische Agenda Erwachsenenbildung X Close copyright © Open copyright Europäische Agenda Erwachsenenbildung X Close copyright © Open copyright Europäische Agenda Erwachsenenbildung X Close copyright © Open copyright Europäische Agenda Erwachsenenbildung X Close copyright © Open copyright Europäische Agenda Erwachsenenbildung X Close copyright © Open copyright Europäische Agenda Erwachsenenbildung X Close copyright © Open copyright Europäische Agenda Erwachsenenbildung X Close copyright …

[…] Future-oriented advanced training - Shaping the transformation sustainably The event took place on February 4, 2025, in Bonn, in conjunction with the BMBF program “Sustainable in the Workplace” (NIB). At the invitation of the BMBF program Nachhaltig im Beruf (NIB) and the National Coordination Office of the European Agenda for Adult Learning, around 150 experts gathered in Bonn to discuss the role of continuing vocational education and training in transformation. The conference focused on the question of how continuing vocational education and training can contribute to the sustainable transformation of the economy and the world of work. Innovative ideas were presented and successful practical examples from Germany and Europe were showcased. At the same time, the event offered developers, providers, and users of sustainability-oriented continuing education and training opportunities to network. Full report on the conference To the report Conference in Bonn © Open copyright BIBB X Close copyright „The best way to predict the future is to shape it yourself.“ Host Barbara Hemkes Stimulus contributions First, however, the challenges and needs from the perspective of continuing education providers and companies were examined. Petra Densborn, Chair of the German Continuing Education Day (DWT), emphasized the importance of credible sustainability strategies in continuing education, while Gisbert Braun, Head of the Sustainability Department at the nature network, pointed out that sustainability must be integrated into companies as an overall strategic concept. Keynote speech by Giesbert Braun – The corporate perspective Keynote speech by Petra Densborn – The perspective of continuing education associations Workshops Workshops explored these topics in greater depth and facilitated interactive exchanges on successful learning formats, marketing strategies, and train-the-trainer approaches: Workshop “Effective marketing of continuing education programs for sustainable transformation” by Dr. Johanna Köster-Lange, ecolo Workshop “Designing instead of coping” by Dr. Kristin Hecker and Heiko Weber (f-bb) & Dr. Hermann Achenbach (SKZ) Workshop “Train-the-trainer: How continuing education providers can help shape sustainable transformation” © Open copyright BIBB X Close copyright © Open copyright BIBB X Close copyright © Open copyright BIBB X Close copyright © Open copyright BIBB X Close copyright © Open copyright BIBB X Close copyright © Open copyright BIBB X Close copyright © Open copyright BIBB X Close copyright © Open copyright BIBB X Close copyright …

[…] Kostenloses Abo Vielen Dank für Ihr Abonnement unseres Journals! Freuen Sie sich auf die nächste Ausgabe! …

[…] You are in the area Vocational training Vocational training Adult education 1 2 3 4 5 6 Projekt planen In diesem Schritt legen Sie die Grundlagen für Ihren Antrag: Sie entwickeln Zielsetzungen, planen Ihre Mobilitätsmaßnahmen und überlegen sich eine Aufgabenverteilung. Was wird im Antrag abgefragt? Der Antrag auf ein Kurzzeitprojekt fragt danach, was Sie mit Auslandsaufenthalten Ihres Personals und Ihrer Lernenden erreichen wollen. Für eine erfolgreiche Antragstellung sollten Sie Ihre Projektidee (z. B. die Anzahl an Teilnehmenden und die Aktivitätsarten) bereits hinreichend konkretisiert haben. Beantworten Sie sich im Vorfeld folgende Fragen: Mit welchen Herausforderungen ist Ihre Einrichtung derzeit konfrontiert? Welchen konkreten Bedarf zur Veränderung oder Modernisierung der Bildungsangebote gibt es in Ihrer Einrichtung? Welche Teilnehmenden wollen Sie in das Projekt involvieren? Welche Ziele möchten Sie durch die Aktivitäten erreichen? Welche Aktivitätsarten eignen sich dafür, diese Ziele zu erreichen? Wie können Auslandsfortbildungen des Personals und Auslandsaufenthalte Ihrer Lernenden dazu beitragen, Veränderungsprozesse in Ihrer Einrichtung zu unterstützen? Warum wollen Sie die Bedarfe auf europäischer Ebene angehen? In welchen Ländern finden Sie die Expertise, die Sie benötigen? Welche Partnereinrichtungen sind geeignet? Wie lange sollen die Aufenthalte dauern? Welchen Nutzen ziehen Sie aus den Mobilitätsaktivitäten? Wie evaluieren Sie die Aktivitäten und integrieren die Ergebnisse in die tägliche Arbeit Ihrer Einrichtung? Wie soll das Kurzzeitprojekt Ihre Einrichtung zum Wohle aller Lernenden verbessern? Machen Sie sich mit den Rahmenbedingungen des Erasmus+-Programms vertraut und planen Sie die Eckpunkte Ihres Projekts so konkret wie möglich. Dafür sollten Sie ausreichend Vorlaufzeit einplanen. Hinweise zur Aktivitätsart „Kurse und Schulungen“: Bei der Auswahl der Kurse und Schulungen sind die für das Erasmus+-Programm definierten Qualitätsstandards für Kurse zu beachten. Diese Aktivitätsart ist nur für Bildungspersonal förderfähig. Ein Kurs ist nur förderfähig, wenn er eine klare transnationale Komponente umfasst. Höchstens drei Personen derselben entsendenden Organisation können Finanzmittel für die gemeinsame Teilnahme an demselben Kurs erhalten. Jede Person kann nur an einem Kurs pro Projekt teilnehmen. Die passive Teilnahme an einer Konferenz ist nicht förderfähig. Worauf sollten Sie bei der Planung achten? Planen Sie realistisch: Berücksichtigen Sie Ihre Ressourcen, Erfahrungen und Ambitionen. Formulieren Sie konkrete Ziele. Orientieren Sie sich an den Bedürfnissen Ihrer Einrichtung. Beziehen Sie Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Bereichen mit ein , auch Ihre Leitung sollte unterstützend mitwirken . Nutzen Sie unser Beratungsangebot bei Fragen. Mobilitätsrechner und Fördersätze Mithilfe unseres Mobilitätsrechners können Sie vor der Antragstellung die Förderzuschüsse Ihres Mobilitätsprojektes für Lernende und Personal kalkulieren. Zum Mobilitätsrechner Die Fördersumme der Teilnehmenden errechnet sich anhand festgelegter Fördersätze. Eine Übersicht darüber kann der nachfolgenden Fördersätzetabelle entnommen werden: Zu den Fördersätzen EU -Grundlagendokumente Mobilität Die Dokumente werden in jeder Antragsrunde neu zur Verfügung gestellt. Nutzen Sie bitte stets die Unterlagen der aktuellen Antragsrunde. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2026 (PDF) Programmleitfaden 2026 – deutsch (PDF) Programmleitfaden 2026 – englisch (PDF) Erasmus-Qualitätsstandards in den Bereichen Erwachsenenbildung, Berufsbildung und Schulbildung (PDF) Zurück Zum nächsten Schritt Partner finden In diesem Schritt finden Sie Unterstützung für die Partnersuche im Ausland. Wer ist als Partner geeignet? Für die Durchführung von Auslandsaktivitäten benötigen Sie mindestens eine Partnereinrichtung im europäischen Ausland . Mögliche Einrichtungen können sein: Betriebe, die Auszubildende für die Zeit des Praktikums aufnehmen; Schulen und nicht-betriebliche Einrichtungen der Berufsbildung, die Lerninhalte vermitteln; geschäftliche Kontakte verbundener Ausbildungsbetriebe in Ihrer Region; Kooperationen, die Ihre Organisation oder verbundene Unternehmen mit Einrichtungen im Ausland pflegen; persönliche Kontakte, die für den Aufbau einer Mobilitätspartnerschaft eingesetzt werden können. Finden Sie Partnereinrichtungen Sie möchten im Rahmen eines Erasmus+-Kurzzeitprojekts Mobilitätsaktivitäten durchführen und suchen dafür noch nach passenden aufnehmenden Einrichtungen? Die folgenden Plattformen und Angebote sind wichtige Anlaufstellen: Gut zu wissen! Die aufnehmenden Einrichtungen müssen bei Antrag auf ein Erasmus+-Kurzzeitprojekt noch nicht feststehen. Sie werden im Antragsformular nicht abgefragt. Beginnen Sie trotzdem schon frühzeitig mit der Suche nach geeigneten Partnern. Erasmus+ Project Results Platform Auf der Projektergebnisplattform der europäischen Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur ( EACEA – Education, Audiovisual and Culture Executive Agency) werden Informationen zu allen bewilligten Projekten veröffentlicht. Hier können Sie nach Projekten, Projektergebnissen, Einrichtungen, Themen und Kontaktdaten aus Erasmus+ suchen. Zur Projektergebnisplattform Europäische Vernetzungstreffen (TCAs) Hierbei handelt es sich um Veranstaltungen, Seminare oder Workshops, die dazu dienen, die transnationale Zusammenarbeit zu fördern. Die Nationalen Agenturen für Erasmus+ organisieren regelmäßig länderübergreifende Veranstaltungen , die sich an alle Zielgruppen des Erasmus+-Programms richten. An diesen Veranstaltungen nehmen Einrichtungen aus verschiedenen Ländern teil, um für ihre Aktivitäten in Erasmus+ neue Partner zu finden. Termine finden Sie im Veranstaltungskalender. Zum Kalender European School Education Platform/ eTwinning Diese Plattform für den Schulbereich eignet sich insbesondere für Berufsschulen und Berufskollegs. Sie bietet eine Möglichkeit zur Partnersuche. Über eTwinning können reine Online-Projekte zwischen Schulen durchgeführt werden. Zur Plattform eTwinning Zur Schritt-für-Schritt-Anleitung erasmobility Berufsbildungseinrichtungen können über die Plattform erasmobility Partner für Mobilitätsprojekte finden. Die Plattform ist explizit für Einrichtungen gedacht, die an gegenseitigen Austauschen interessiert sind und nicht auf unterstützende Einrichtungen zurückgreifen möchten. Zur Plattform erasmobility Zurück Zum nächsten Schritt Einrichtung registrieren Für Einrichtungen, die sich am Programm Erasmus+ beteiligen, werden die Stammdaten in dem sogenannten Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) verwaltet. Personen, die EU -Tools nutzen, benötigen einen EU -Login für den Zugang. Was ist ein EU -Login? Der Zugang zu allen im Programm verwendeten Online-Portalen, wie beispielsweise dem Organisationsregistrierungssystem, ist geschützt. Für den Zugriff benötigen Sie einen EU -Login. Dieser Benutzerzugang besteht aus Ihrer E-Mail-Adresse und einem Passwort. Ein EU -Login ist personenbezogen. Die Registrierung müssen Sie nur einmalig vornehmen! Sie gilt dann dauerhaft für alle Tools im Programm. EU-Login erstellen Registrierung und Stammdatenverwaltung Um einen Antrag zu stellen, muss Ihre Einrichtung im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) der Europäischen Kommission registriert sein. Dort werden alle Stammdaten der am Programm Erasmus+ beteiligten Einrichtungen verwaltet. Zur Registrierung benötigen Sie Ihren EU -Login. Nach der Registrierung erhalten Sie für Ihre Einrichtung automatisch eine Organisations-Identifizierungsnummer, kurz OID . Das ist eine neunstellige Kennnummer, die mit dem Buchstaben E beginnt. Sie benötigen diese OID bei jeder Antragstellung. Eine Einrichtung darf nur eine OID haben, sie gilt dauerhaft . Auch für zukünftige Anträge, egal in welchem Bildungsbereich, nutzen Sie diese OID . Bei Bedarf müssen Sie Angaben zu Ihrer Einrichtung aktualisieren. Sie möchten Ihre Einrichtung registrieren? Dann klicken Sie unten auf den Link zum Organisationsregistrierungssystem. Falls Sie Unterstützung beim Registrieren brauchen, hilft Ihnen unsere Anleitung zum Erstellen einer OID (siehe untere Dokumentenbox). Hinweis: Von der Eingabe bis zum Erhalt der OID kann es bis zu 72 Stunden dauern. Zur Registrierung Sie haben bereits eine OID oder Sie sind nicht sicher, ob Sie schon eine haben? In beiden Fällen hilft Ihnen das ORS weiter. Wenn Sie schon eine OID haben, prüfen Sie, ob die Angaben zu Ihrer Einrichtung und die hinterlegten Dokumente noch aktuell sind. Zur Erinnerung: Jede Einrichtung darf nur eine OID haben. Zum ORS EU -Login und Registrierung im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) Anleitung zur Registrierung im ORS (PDF) Folgende Dokumente müssen Sie im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) hochladen bzw. auf Aktualität prüfen: Formblatt Rechtsträger für private Einrichtungen (PDF) Formblatt Rechtsträger für öffentliche Einrichtungen (PDF) Formblatt Finanzangaben (PDF) Nachweis zur Rechtsfähigkeit Ihrer Einrichtung ( z. B. Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, Schreiben der übergeordneten Behörde oder Auszug aus dem Schulverzeichnis, Gewerbeanmeldung oder ein Eintrag im Handelsregister etc. ) Benötigen Sie weitere Hilfe? Kontakt Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an. Team „Finanzielle und vertragliche Projektbegleitung“ E-Mail: helpna@bibb.de Tel .: 0228 107 1600 Hotline Montags & donnerstags von 09:30 bis 12:00 Uhr Zurück Zum nächsten Schritt Antrag ausfüllen und einreichen In diesem Schritt wird Ihnen erläutert, wo Sie den Antrag auf ein Kurzzeitprojekt finden und welche Informationen Sie hier angeben müssen. Antragsfrist Die Antragsfrist ist der 19. Februar 2026 um 12 Uhr mittags (Brüsseler Zeit). Einrichtungen können pro Auswahlrunde nur einen Antrag pro Bildungsbereich stellen. Ihren Antrag stellen Sie direkt im EU -Antragsportal. Sie können die Fragen gern auf Deutsch beantworten. Wählen Sie im Portal das richtige Formular aus: KA122- VET : Dies ist das Kürzel für ein Kurzzeitprojekt im Bereich Berufsbildung. Antrag stellen Zum EU-Antragsportal Bevor Sie beginnen... Kalkulieren Sie einen zeitlichen Puffer ein. Erfahrungsgemäß sind die Server am Tag der Antragsfrist stark belastet . Halten Sie Ihren EU -Login bereit. Sie benötigen ihn zum Anlegen und Bearbeiten des Antrags. Der Antrag kann jederzeit gespeichert und später weiterbearbeitet werden. Nach der Übermittlung sind keine Änderungen mehr möglich . Exportieren Sie den Antrag als PDF für Ihre Unterlagen. Aufnehmende und unterstützende Einrichtungen im Kurzzeitprojekt Ihre Mobilitätsaktivitäten führen Sie zusammen mit Partnereinrichtungen durch – den sogenannten aufnehmenden Einrichtungen (receiving organisations). Diese nehmen Ihre Teilnehmenden für den Zeitraum ihrer Entsendung bei sich auf, dort findet also der Lernaufenthalt statt. Mit dieser Einrichtung besprechen Sie vorab auch die Rahmenbedingungen und Lernziele der Entsendung und halten diese schriftlich im Rahmen einer Lernvereinbarung fest. Es wird empfohlen, für aufnehmende Einrichtungen ebenfalls eine OID zu beantragen, weil dies den weiteren Prozess vereinfacht. Eine Zusammenarbeit im Rahmen Ihres Projekts ist aber auch für aufnehmende Einrichtungen ohne OID möglich. Es können auch weitere Einrichtungen an den Mobilitätsaktivitäten beteiligt werden. Möchten Sie Dienstleistungen von Einrichtungen nutzen ( z. B. das Vermitteln von Praktikumsplätzen oder Unterkünften), ist dies ebenfalls möglich – diese Einrichtungen werden unterstützende Einrichtungen genannt (supporting organisations). Bitte beachten Sie, dass für unterstützende Einrichtungen eine OID vorliegen muss und Sie diese im Projektantrag bereits angeben müssen. Bitte beachten Sie auch die lediglich unterstützende Funktion dieser Einrichtungen , was bedeutet, dass diese keine Aufgaben einer aufnehmenden Einrichtung übernehmen dürfen ( z. B. das Unterzeichnen der Lernvereinbarung). Alle Informationen zur Zusammenarbeit mit unterstützenden Einrichtungen finden Sie im Erasmus+-Leitfaden für die Zusammenarbeit mit unterstützenden Organisationen . Das wird im Antrag abgefragt: Ein kurzer Überblick Im Antrag auf ein Kurzzeitprojekt wird vor allem danach gefragt, welche Teilnehmenden welche Art von Lernerfahrung machen sollen, welche Einrichtungen daran beteiligt sind und wie die Phasen vor, während und nach den Lernaufenthalten aus organisatorischer und inhaltlicher Sicht ausgestaltet werden. Um Sie bei der inhaltlichen Ausarbeitung Ihres Antrags zu unterstützen, erläutern wir Ihnen im Folgenden kurz die wesentlichen Punkte, die im Antrag abgefragt werden: Antragstellende Einrichtung und Hintergrund Geben Sie die Eckdaten Ihrer Einrichtung sowie der Ansprechpersonen ein und stellen Sie Ihre Einrichtung vor: Wer sind Sie, welche Bildungsangebote machen Sie, wer sind Ihre Lernenden? Arbeiten Sie in mehreren Bildungsbereichen, achten Sie darauf, sich im Antrag klar auf die Berufsbildung zu konzentrieren. Projektziele Beschreiben Sie, vor welchen Herausforderungen Ihre Einrichtung steht und welchen Bedarf es bei Lernenden und Personal gibt. Daraus sind ein bis fünf messbare und prüfbare Ziele zu entwickeln. Wichtig ist, dass das geplante Mobilitätsprojekt zu den Zielen der Leitaktion 1 passt. Aktivitäten und Budget Beantragen Sie alle relevanten Kostenarten für jeden Aktivitätstyp und „Mobility Flow“ (Aktivität am gleichen Zielort, mit gleicher Dauer und gleichem Arrangement). Unter „Beschreibung“ wird der Inhalt der Lernaufenthalte, die erwarteten Lernergebnisse, die Evaluation der Ergebnisse und das Profil der Teilnehmenden dargestellt. Die gewählten Aktivitäten geben Aufschluss über die Verbindung von den Bedarfen Ihrer Einrichtung und Ihren Teilnehmenden und den zu erreichenden Zielen. Lernmobilität Die Leitaktion 1 ermöglicht Einzel- und Gruppenmobilität. Ob eine Einzel- oder eine Gruppenmobilität durchgeführt werden soll, richtet sich nicht nach den Reise- und Unterbringungsmodalitäten, sondern nach den Bedarfen der Lernenden und danach, ob ein gemeinsames oder individuelles Lernprogramm für die Lernenden formuliert wird. Sprachliche Unterstützung Unter bestimmten Bedingungen können finanzielle Mittel für die sprachliche Vorbereitung ( z. B. für Sprachlernmaterial oder einen Sprachkurs) der Teilnehmenden beantragt werden. In den meisten Fällen soll jedoch die Lernplattform der Europäischen Kommission Online Language Support ( OLS ) genutzt werden. Sie verfügt über Sprachtests und -kurse und über diverse interaktive Funktionen wie Karteikarten oder Chatformen. Entfernungsrechner Um den zu erwartenden Zuschuss im Bereich der Reisekosten besser bestimmen zu können, steht Ihnen der Entfernungsrechner der Europäischen Kommission zur Verfügung. Qualitätsstandards Mit dem Antrag verpflichten Sie sich, die Erasmus-Qualitätsstandards einzuhalten. Sie tragen die Verantwortung für Qualität und Umsetzung aller Aktivitäten. Den Qualitätsstandards müssen Sie im Antrag zustimmen. Nachbereitung Schildern Sie, was Sie vorhaben, um nach Abschluss der Auslandsaufenthalte die Ergebnisse in das Tagesgeschäft Ihrer Einrichtung einzubetten. Wer außer der eigenen Einrichtung und den Mitarbeiter/-innen soll von den Ergebnissen profitieren? Im Programm Erasmus+ wird Wert daraufgelegt, die Wirkung der Projekte angemessen zu verbreiten. Dies sollten Sie von Anfang an mitdenken. EU -Werte Bestätigen Sie, dass Ihre Einrichtung die EU -Werte anerkennt: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte – einschließlich der Rechte von Minderheiten. Projektzusammenfassung Fassen Sie Ihr Vorhaben in deutscher und englischer Sprache so zusammen, dass Außenstehende schnell erfassen können, worum es in Ihrem Projekt geht. Betrachten Sie Ihre Zusammenfassung wie eine Werbung für Ihr Vorhaben. Die englische Übersetzung kann von der Europäischen Kommission veröffentlicht werden. Ehrenwörtliche Erklärung Diese Erklärung muss von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben und zusammen mit dem Antrag hochgeladen werden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie für eine gültige Unterschrift auf den Dokumenten nur eine qualifizierte elektronische Signatur ( QES) oder eine handschriftliche Signatur verwenden. EU -Grundlagendokumente Mobilität Die Dokumente werden in jeder Antragsrunde neu zur Verfügung gestellt. Nutzen Sie bitte stets die Unterlagen der aktuellen Antragsrunde. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2026 (PDF) Programmleitfaden 2026 – deutsch (PDF) Programmleitfaden 2026 – englisch (PDF) Erasmus-Qualitätsstandards in den Bereichen Erwachsenenbildung, Berufsbildung und Schulbildung (PDF) Nützliche Ergänzungen zur Antragstellung eines Kurzzeitprojekts in der Berufsbildung Hinweise zur Antragstellung von Kurzzeitprojekten (PDF) Ansichtsexemplar Antragsformular (PDF) Grundlagenpräsentation zu Kurzzeitprojekten in der Berufsbildung (PDF) Der folgende Webcast stammt aus dem Antragsjahr 2025. Details wie die Höhe der Fördersätze oder das Antragseinreichungsdatum können daher veraltet sein. Dennoch kann der Webcast für Ihre Antragstellung hilfreich sein: Webcast zur Antragsstellung von Kurzzeitprojekten in der Berufsbildung aus 2025 (externer Link) Benötigen Sie weitere Hilfe? Kontakt Schreiben Sie eine Mail oder rufen Sie uns an. Das Team „Mobilität und Internationalisierung der Berufsbildung“ hilft Ihnen gerne weiter. Mail: mobilitaet-berufsbildung(at)bibb(dot)de Tel .: 0228 107 - 1555 Mo | Di | Do | Fr : 09:30 bis 12:00 Uhr Zurück Zum nächsten Schritt Begutachtung Ihres Antrags In diesem Schritt erfahren Sie, wie Ihr Antrag bewertet wird, welche Kriterien wichtig sind und wann Sie mit einer Entscheidung rechnen können. Formale und inhaltliche Prüfung Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, beginnt das 2-stufige Prüfverfahren. Hier entscheidet sich, ob Ihr Antrag die Förderkriterien erfüllt. Damit Sie wissen, worauf es ankommt, erklären wir die wichtigsten Schritte der Bewertung. 1. Formale Prüfung Zuerst wird geprüft, ob Ihr Antrag vollständig ist und alle formalen Anforderungen erfüllt. 2. Inhaltliche Bewertung Danach beurteilen geschulte Gutachter/-innen Ihren Antrag anhand von drei unterschiedlich gewichteten Bewertungskriterien: Relevanz des Antrags: 20 Punkte Qualität der Projektkonzeption: 50 Punkte Qualität der Nachbereitungsaktionen: 30 Punkte Für jeden dieser Bereiche muss mindestens die Hälfte der möglichen Punkte erreicht werden. Insgesamt müssen Sie mindestens 6 0 von 100 Punkten erzielen, um eine Förderung zu erhalten. Weitere Prüfungen Im Zuge der Bewertungsphase werden noch weitere Prüfschritte durchgeführt. Dazu gehören insbesondere Plagiatsprüfungen und bei Anträgen über 60.000 Euro die Prüfung der finanziellen Bonität der antragsstellenden Einrichtung. Hierbei werden Sie ggf. schriftlich zu einer Stellungnahme aufgefordert. Antragsteller, die mehrere Anträge einreichen, werden von der NA beim BIBB aufgefordert, ihre Eignung zur Durchführung dieser Vorhaben zu belegen. Diese Prüfung der sogenannten „operationalen Kapazität“ betrachtet die Einrichtung als Ganzes auf der operationalen Durchführungsebene. Dabei wird die Anzahl aller Anträge zu einer Antragsfrist bei der NA beim BIBB in der Leitaktion 1 zugrunde gelegt. Die Prüfung ist dabei auf die Einrichtung als Ganzes gerichtet und hat deren „operative Leistungsfähigkeit“ im Fokus. Diese Prüfschritte sind im Programmleitfaden in Abschnitt C beschrieben. Im Zuge dessen kann die NA beim BIBB mit Nachfragen auf Sie zukommen. Förderentscheidung Die Prüfung und die Bewertung des Antrags dauern ungefähr 3 Monate. Die NA beim BIBB trifft die Förderentscheidung auf der Basis der formalen und inhaltlichen Prüfung, des zur Verfügung stehenden Budgets und einer Rangliste der bewerteten Anträge. Sie erhalten von der NA beim BIBB eine Information über die Förderentscheidung. Diese beinhaltet entweder eine Zusage, eine Absage oder die Information über einen Platz auf der Warteliste. Dieser Information ist auch die Bewertung der Gutachter/-innen beigefügt. Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie einen Vertrag („Finanzhilfevereinbarung"). Das Projekt kann im Anschluss starten. Beschwerde Jede Förderentscheidung der NA beim BIBB enthält eine Rechtsbehelfserklärung, nach welcher das Vorgehen für einen Widerspruch geregelt ist. Gegen den Förderbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei dem Bundesinstitut für Berufsbildung (Nationale Agentur Bildung für Europa), Friedrich-Ebert-Allee 114-116, 53113 Bonn, eingelegt werden. Ihr Widerspruch erfolgt schriftlich ( per Post oder in elektronischer Form) und sollte, zur Erleichterung der Bearbeitung, ausführliche und plausible Begründungen enthalten. Richtlinien der Begutachtung für Kurzzeitprojekte Leitfaden für Gutachter und Gutachterinnen: Erasmus+ Guide for Experts on Quality Assessment – auf Englisch (PDF) Zurück Zum nächsten Schritt Projekt durchführen In diesem Schritt erfahren Sie, wie es nach Bewilligung Ihres Kurzzeitprojekts weitergeht: Wie setzen Sie Ihre Aktivitäten um und erstatten Bericht zu Ihrem Projekt? Der Ablauf im Überblick 1 Vertrag erhalten Nachdem Sie die Förderzusage erhalten haben, schließen Sie mit der NA beim BIBB eine Finanzhilfevereinbarung (Vertrag) ab. Formal ist das Projekt bewilligt, wenn die Finanzhilfevereinbarung ( Grant Agreement ) von der umsetzenden Einrichtung des Projektes und der NA beim BIBB unterzeichnet ist. Die umsetzende Einrichtung erhält in der Regel eine Vorauszahlung des bewilligten Zuschusses von 80 % der Gesamtfördersumme. Nach Abschluss des Projekts wird die Restsumme ausgezahlt. 2 Aktivitäten durchführen Während der Durchführung und für die Erstellung von Berichten ist die Nutzung eines Tools der Europäischen Kommission verpflichtend, es heißt Beneficiary Module . Im Zeitraum Ihres Kurzzeitprojektes führen Sie im Rahmen des bewilligten Budgets Mobilitätsaktivitäten durch. Änderungen im Projekt können von Ihnen zum Teil ohne Absprache umgesetzt werden, zum Teil bedarf es Absprachen oder Genehmigungen durch die NA beim BIBB . Bei der Durchführung aller geförderten Aktivitäten müssen die Erasmus-Qualitätsstandards eingehalten werden. 3 Berichterstattung Nach Ablauf Ihres Kurzzeitprojekts erstellen Sie im Beneficiary Module einen Abschlussbericht. Der Bericht enthält Informationen über den Aufenthalt der Teilnehmenden, die Finanzen und die inhaltliche Umsetzung. Die NA beim BIBB prüft diesen Bericht finanziell und inhaltlich. Erasmus+-Projektplattform der NA beim BIBB Träger mit einem bereits bewilligten Kurzzeitprojekt finden weiterführende Informationen zur Durchführung des Projekts gebündelt auf der Erasmus+-Projektplattform der NA beim BIBB . Zur Projektplattform Zurück Zum nächsten Schritt …

[…] Kooperations- partnerschaft beantragen Ideen teilen, Netzwerke stärken, Innovationen für die Bildungsarbeit voranbringen – Kooperationsprojekte bieten die Möglichkeit, Themen aus der Bildungspraxis aufzugreifen und länderübergreifend weiterzuentwickeln. Einreichungsfrist vorauss. März 2027 Was sind Kooperationspartnerschaften? Der Projekttyp Kooperationspartnerschaften ist geeignet, wenn Einrichtungen aus mehreren Ländern gemeinsam an einem Thema arbeiten. Sie können so die Qualität ihrer Arbeit erhöhen, ihre Partnernetzwerke ausbauen und stärken sowie die Fähigkeiten erweitern, auf transnationaler Ebene gemeinsam zu arbeiten. Für Kooperationspartnerschaften ist dabei besonders wichtig, die Entwicklung und den Transfer von innovativen Konzepten und Ergebnissen zu verfolgen und eine wirkungsvolle Verbreitung umzusetzen. Die Rahmenbedingungen für Kooperationspartnerschaften in Kürze mindestens 3 Einrichtungen aus 3 an Erasmus+ beteiligten Ländern Dauer: zwischen 12 und 36 Monaten (frei wählbar) Förderung: Zuschuss von 120.000, 250.000 oder 400.000 € Der Antrag kann nur in einem Bildungsbereich gestellt werden. Die Relevanz für diesen Bildungsbereich ergibt sich aus dem Thema, den beteiligten Einrichtungen und den Zielgruppen, für die das Projekt geplant wird. Der Antrag soll einen überzeugenden Beitrag zu den Zielen und Prioritäten von Erasmus+ leisten. Begrenzung: maximal 1 Antrag pro Konsortium (identische Partnerkonstellation) und Beteiligung einer Einrichtung an maximal 10 Anträgen möglich Die Rahmenbedingungen sind ausführlich in Teil B des Programmleitfadens dargestellt. Wie geht es jetzt weiter? Je nachdem, wie vertraut Sie mit dem Antragsverfahren sind, haben Sie zwei Möglichkeiten. Schritt für Schritt durch den Antragsprozess Sie möchten genau wissen, wie das Antragsverfahren abläuft? Dann folgen Sie unseren Erklärungen – verständlich und mit allen wichtigen Hinweisen. Zur Schritt-für-Schritt-Anleitung Select area The application process differs in some respects for vocational training and adult education. Therefore, please first select the area that applies to you. Vocational training Vocational education and training encompasses the initial, continuing and further training of young people and adults with the aim of qualifying them for a profession and for the general labor market. This can take place in formal and non-formal learning environments at all levels of the European Qualifications Framework ( EQF ). The Erasmus+ program supports projects that focus on initial or continuing vocational education and training. To Vocational training Adult education Adult education in the Erasmus+ program is aimed at adults after initial education and promotes lifelong, non-work-related learning in different areas of life. The aim is to strengthen knowledge and skills - for example in basic education, media skills, environmental education or political education - and to improve social participation. Adult education institutions include adult education centers, associations and educational institutions. A particular focus is on target groups that have difficulty accessing education. Formal, non-formal or informal learning contexts are possible. To Adult education Are you unsure? We will be happy to advise you. Direkt zum Antrag Sie kennen den Ablauf bereits gut und möchten direkt zum Antragsportal der EU -Kommission? Achten Sie darauf, dort das richtige Formular zu wählen: KA220- ADU für Erwachsenenbildung, KA220- VET für Berufsbildung. Zum EU-Antragsportal EU -Grundlagendokumente Aufruf 2026 („Call“) Als „Aufruf“ (englisch: call) wird die Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Anträgen bezeichnet. Im Aufruf werden Antragsfristen und Budgets für die einzelnen Bildungsbereiche und Aktionen im Programm Erasmus+ veröffentlicht. Zum Aufruf 2026 (PDF) Erasmus+-Programmleitfaden („Programme Guide“) Im Programmleitfaden (englisch: Programme Guide) des jeweiligen Antragsjahres finden Sie die grundlegenden Informationen zum Förderprogramm (Teil A), zu den Leitaktionen und Bildungsbereichen (Teil B) sowie zur Antragstellung (Teil C). Das Dokument gibt es in mehreren Sprachen. Im Zweifel gilt die englische Version. Englische Version des Programmleitfadens (PDF) Deutsche Version des Programmleitfadens (PDF) „Handbook on the lump sum funding model“ In diesem Handbuch wird das Finanzierungsmodell für die Leitaktion 2 – Partnerschaften für Zusammenarbeit – erläutert. Die Finanzierung erfolgt in Form eines Pauschalbetrags (englisch: lump sum) pro Projekt. Das Dokument bezieht sich auf die Antragstellung, die Durchführung und den Projektabschluss. Zum Handbuch (PDF) EU -Login und Registrierung im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) Anleitung zur Registrierung im ORS (PDF) Folgende Dokumente müssen Sie im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) hochladen bzw. auf Aktualität prüfen: Formblatt Rechtsträger für private Einrichtungen (PDF) Formblatt Rechtsträger für öffentliche Einrichtungen (PDF) Formblatt Finanzangaben (PDF) Nachweis zur Rechtsfähigkeit Ihrer Einrichtung ( z. B. Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, Schreiben der übergeordneten Behörde oder Auszug aus dem Schulverzeichnis, Gewerbeanmeldung oder ein Eintrag im Handelsregister etc. ) Unterstützende Dokumente Ansichtsexemplar Antrag Kooperationspartnerschaften Berufsbildung (PDF) Ansichtsexemplar Antrag Kooperationspartnerschaften Erwachsenenbildung (PDF) Leitfaden für Gutachterinnen und Gutachter (PDF) Erzielen von Wirkung in Erasmus+ (PDF) - ein Handbuch aus einem europäischen Netzwerk zur wirkungsorientierten Projektplanung …

[…] Diese Seite befindet sich derzeit im Aufbau Im Zuge unseres Website-Relaunches aktualisieren wir die Inhalte schrittweise. © Open copyright OpenAi | ChatGPT X Close copyright Wir überarbeiten derzeit unsere Website. Einige Inhalte stehen noch nicht vollständig zur Verfügung. Die Seite, die Sie aufgerufen haben, wird im Zuge des Relaunches ergänzt. Probieren Sie’s mit der Startseite . Was nun? Nutzen Sie die Suche , um das gewünschte Thema zu finden. Oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Benötigen Sie weitere Hilfe? Kontakt aufnehmen Wir sind für Sie da. Schreiben Sie uns: na(at)bibb.de Rufen Sie uns an: 0228 107 1608 Mo , Mi , Do , Fr : 09:30 bis12:00 Uhr Di : 13:00 bis 15:00 Uhr …

[…] You are in the area Vocational training Vocational training Adult education 1 2 3 4 5 6 Projekt planen Im ersten Schritt treffen Sie grundlegende Entscheidungen für die Kooperationspartnerschaft: Sie legen fest, worum es in dem Projekt gehen soll und welche anderen Einrichtungen beteiligt sein werden. Sie kennen die Förderregularien. Und Sie vergewissern sich, dass Berufsbildung der passende Bildungsbereich ist und dass das Vorhaben zu den Zielen und Prioritäten des Programms beiträgt. Einreichungsfrist vorauss. März 2027 Thema festlegen Idealerweise knüpfen Sie mit der Projektidee an Erfahrungen aus der eigenen Bildungspraxis an. Das Thema wird im ersten Schritt noch grob umrissen sein. Entwerfen Sie aber bereits zu Beginn eine Vorstellung dazu, was Sie mit dem Vorhaben bewirken möchten: Was wird nach dem Projekt für wen besser, anders oder neu möglich sein? Davon ausgehend wählen Sie Partnereinrichtungen aus verschiedenen Ländern, die ihre Perspektiven und Expertisen einbringen. Damit durch die europäische Zusammenarbeit etwas entstehen kann, das in dieser Weise national nicht möglich wäre. Förderregularien kennen Informieren Sie sich über die Rahmenbedingungen für Kooperationspartnerschaften in Erasmus+ sowie über die Regularien zur Antragstellung. Lesen Sie dazu die jeweiligen Abschnitte in den europäischen Grundlagendokumenten: Grundlagendokumente Aufruf 2026 („Call“) Mit Aufruf wird die Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Anträgen bezeichnet. Im Aufruf werden Antragsfristen und Budgets für die einzelnen Bildungsbereiche und Aktionen im Programm Erasmus+ veröffentlicht. Zum Dokument Erasmus+ Programmleitfaden („Programme Guide“) Im Programmleitfaden des jeweiligen Antragsjahres finden Sie die grundlegenden Informationen zum Förderprogramm (Teil A), zu den Leitaktionen und Bildungsbereichen (Teil B) sowie zur Antragstellung (Teil C). Das Dokument gibt es in mehreren Sprachen. Im Zweifel gilt die englische Version. Englische Version Deutsche Version Handbook on the lump sum funding model In diesem Handbuch wird das Finanzierungsmodell für die Leitaktion 2 – Partnerschaften für Zusammenarbeit – erläutert. Die Finanzierung erfolgt in Form einer „lump sum“, also eines Pauschalbetrags pro Projekt. Das Dokument bezieht sich auf die Antragstellung, die Durchführung und den Projektabschluss. Zum Handbuch Partnereinrichtungen finden An Kooperationspartnerschaften müssen mindestens drei Einrichtungen aus drei Ländern beteiligt sein. Je nach Umfang des Projekts können es auch mehr sein. Die Einrichtungen sollten sich in ihrem Profil sinnvoll ergänzen. Die Kernaktivitäten des Projekts müssen durch die beteiligten Einrichtungen abdeckt werden. Sie können nicht durch Dienstleister außerhalb des Konsortiums erfolgen. Hier können Sie ansetzen, um Partnereinrichtungen zu finden: Erasmus+ Plattform zur Verbreitung von Projektergebnissen Auf der Projektergebnisplattform (im englischen Erasmus+ project results platform) der europäischen Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur ( EACEA ) werden Informationen zu allen bewilligten Projekten veröffentlicht. Hier können Sie nach Projekten, Projektergebnissen, Einrichtungen und Themen aus Erasmus+ suchen. Zur Plattform Transnationale Kooperationsaktivitäten Hierbei handelt es sich um Kontaktseminare (Transnational Cooperation Activities), die die Nationalen Agenturen von Zeit zu Zeit anbieten. An diesen Veranstaltungen nehmen Einrichtungen aus verschiedenen Ländern teil, um für ihre Aktivitäten in Erasmus+ neue Partner zu finden. Termine finden Sie im Veranstaltungskalender. Zum Kalender EPALE EPALE ( Elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa) ist eine europäische, mehrsprachige offene Community Plattform für länderübergreifenden bildungsbezogenen Austausch. Primär adressiert die Plattform Fachkräfte aus dem Bereich der Erwachsenenbildung. Es gibt aber im Bereich „Zusammenarbeit“ eine eigene Community der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie die Möglichkeit einer Partnersuche für internationale Projekte. Zu EPALE European School Education Platform Diese Plattform für den Schulbereich eignet sich insbesondere für Berufsschulen und Berufskollegs. Sie bietet eine Möglichkeit zur Partnersuche. Über eTwinning, einem Teil der Plattform, können reine Online-Projekte zwischen Schulen durchgeführt werden. Zur Plattform Richtig in der Berufsbildung? Sie entscheiden, in welchem Bereich Sie den Antrag einreichen möchten, und wählen das entsprechende Antragsformular aus. Ob ein Projekt im Bereich Berufsbildung richtig angesiedelt ist, ergibt sich aus dem Projektziel, dem Profil der beteiligten Einrichtungen sowie den Zielgruppen , die im Projekt adressiert werden. Ein Antrag kann bereichsübergreifende Aspekte beinhalten, sein Schwerpunkt muss aber in dem Bildungsbereich liegen, in dem er eingereicht wird. Eine falsche Zuordnung oder eine geringe Relevanz für den Bildungsbereich schlägt sich in der Bewertung nieder. Was bedeutet Berufsbildung in Erasmus+? Berufsbildung umfasst die Aus-, Fort- und Weiterbildung junger Menschen und Erwachsener mit dem Ziel, sie für den für die Ausübung eines Berufs sowie für den allgemeinen Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Diese kann in formalen und non-formalen Lernumgebungen auf allen Ebenen des Europäischen Qualifikationsrahmens ( EQR ) stattfinden. Im Programm Erasmus+ werden Projekte gefördert, die sich auf die berufliche Erstausbildung oder die berufliche Weiterbildung konzentrieren. Passende Prioritäten wählen Erasmus+ gibt thematische Schwerpunkte vor, an denen sich die Förderung orientiert. Dies sind die sogenannten Prioritäten. Es gibt vier horizontale Prioritäten , die übergreifend für alle Bildungsbereiche gelten. Und es gibt zudem bereichsspezifische Prioritäten , die nur für den jeweiligen Bildungsbereich – hier also die Berufsbildung - gelten. Ihr Vorhaben muss mindestens eine horizontale oder bereichsspezifischen Priorität adressieren. Bis zu drei Zuordnungen sind möglich. Mit jeder zugeordneten Priorität setzen Sie einen inhaltlichen Fokus, der im Antrag überzeugend und fundiert begründet werden muss. Alle Prioritäten werden im Programmleitfaden beschrieben. Lesen Sie vor einer Zuordnung unbedingt die ausführlichen Beschreibungen , denn die Überschriften verkürzen die Bedeutungen. Im Dokument „Prioritäten setzen – Potentiale ausschöpfen“ (PDF) werden darüber hinaus Anregungen für die Umsetzung der horizontalen Prioritäten in der Projektpraxis gegeben. Zum Dokument "Prioritäten setzen - Potenziale ausschöpfen" Weitere Hintergrunddokumente zu den horizontalen Prioritäten finden Sie in unserer Linksammlung "Auf einen Klick" (PDF). Zur Linksammlung "Auf einen Klick" Horizontale Prioritäten Inklusion und Vielfalt Digitaler Wandel Umweltschutz und Bekämpfung des Klimawandels Gemeinsame Werte, zivilgesellschaftliches Engagement, Bereitschaft und Teilhabe Weitere Erläuterungen finden Sie im Programmleitfaden im Abschnitt A sowie im Abschnitt B unter „ Partnerschaften für Zusammenarbeit “ Bereichspezifische Prioritäten für die Berufsbildung Anpassung der beruflichen Aus- und Weiterbildung an den Bedarf des Arbeitsmarkts und Inangriffnahme von schwach ausgeprägten Grundfertigkeiten Flexibilisierung der Möglichkeiten in der beruflichen Aus- und Weiterbildung Beitrag zur Innovation und Qualität in der beruflichen Aus- und Weiterbildung Steigerung der Attraktivität der Berufsbildung, insbesondere der MINT -Fächer, und Förderung der Internationalisierung der Berufsbildung Unterstützung der Reaktion der europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung auf den Krieg in der Ukraine Weitere Erläuterungen zu den bereichsspezifischen Prioritäten finden Sie im Programmleitfaden im Abschnitt B unter „ Partnerschaften für Zusammenarbeit “ Projektskizzenberatung nutzen Vor Antragsrunden bietet die NA beim BIBB telefonische Beratungsgespräche auf der Grundlage einer vorher eingereichten Projektskizze an. Wir gehen in dem Gespräch auf die einzelnen Aspekte Ihrer Projektidee ein und geben Ihnen Anregungen für die weitere Planung Ihres Projekts. Für die Antragsrunde 2026 ist die Einreichung von Projektskizzen nicht mehr möglich. An Veranstaltungen teilnehmen Vor einer Antragsfrist bieten wir Veranstaltungen an, bei denen wir über die Förderregularien und die Antragstellung informieren sowie auf Ihre Fragen eingehen. Eine Übersicht finden Sie in unserem Veranstaltungskalender. Zum Veranstaltungskalender Hier finden Sie die Dokumentationen und Materialien bereits vergangener Veranstaltungen: Zu den Dokumentationen Sie brauchen weitere Unterstützung? Kontakt Bei Fragen wenden Sie sich an E-Mail: partnerschaften-berufsbildung(at)bibb.de Tel .: 0228 107 1500 Hotline : Di , Do 09:30 – 12:00 Uhr Newsletter Keine Beratungsangebote mehr verpassen? Dann abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter! Please fill in all fields marked with * so that we can process your request. I accept the privacy policy . * Zurück Zum nächsten Schritt Den Antrag inhaltlich ausarbeiten Im zweiten Schritt geht es darum, das Vorhaben konkret auszuarbeiten. Sie erhalten hier einige Hinweise dazu, welche Aspekte für die Projektkonzeption und die Projektbeschreibung im Antrag wichtig sind. Von der Konzeption zum Antragstext Nehmen Sie sich im Konsortium zu Beginn genügend Zeit für zwei zentrale Überlegungen: Motivation und Bedarf: Warum machen wir das Projekt? Wirkung: Was wollen wir mit dem Projekt erreichen? Eine sorgfältige Analyse der angestrebten Wirkung macht es leichter, ein schlüssiges Vorgehen festzulegen. Je konkreter Sie Ihr spezifisches Vorhaben formulieren, desto aussagekräftiger wird die Projektbeschreibung. Im Antrag wird zu den nachfolgenden Punkten gefragt: Motivation und Bedarf Neben dem durch das Konsortium festgestellten Bedarf sollte der Antrag eine fundierte Bedarfsanalyse für Deutschland und die beteiligten Länder enthalten. Beschreiben Sie auch, inwiefern das Projekt innovativ ist beziehungsweise inwieweit es bereits durchgeführte Initiativen durch wesentliche Neuerungen ergänzt. Ziele Formulieren Sie eindeutige, spezifische Ziele für Ihr Vorhaben. Achten Sie auf eine klare Unterscheidung zwischen Bedarfen und Zielen. Wer macht mit? Die beteiligten Einrichtungen sollten sich in ihrem Profil sinnvoll ergänzen. Machen Sie im Antrag deutlich, welche Expertise die Einrichtungen für Ihr Projektthema mitbringen und welche Bildungsarbeit die Einrichtungen regelmäßig außerhalb von EU -Projekten leisten. Wer profitiert? Beschreiben Sie konkret, welche Zielgruppen mit dem Projekt adressiert werden und wie die Ergebnisse des Projekts diesen Zielgruppen nützen. Treffen Sie spezifische Festlegungen, damit die Aktivitäten geeignet konzipiert werden können. Arbeitspakete und Budget planen Die wesentlichen Schritte zur Umsetzung werden in Arbeitspaketen ( work packages ) gegliedert, die jeweils eine Reihe von Aktivitäten beinhalten. Das erste Arbeitspaket ist stets „Projektmanagement“. Es sollte maximal vier weitere Arbeitspakete geben. Hier legen Sie bereits fest, welche Einrichtung für welche Aktivität verantwortlich ist und welche weiteren Einrichtungen beteiligt sind. Sie legen ebenfalls fest, wie der Gesamtzuschuss auf die einzelnen Aktivitäten sowie die Partnereinrichtungen aufgeteilt wird. Berücksichtigen Sie bei den Arbeitspaketen alle Phasen der Projektumsetzung. Erläutern Sie auch, wie sie vorgehen werden, um das Projekt möglichst inklusiv, digital und ressourcenschonend umzusetzen sowie eine größtmögliche Teilhabe zu ermöglichen (vgl. horizontale Aspekte im Programmleitfaden). Budget Bei Beantragung entscheiden Sie, welcher Gesamtzuschuss der richtige ist für Ihr Vorhaben. Sie berücksichtigen dabei die Anforderung, dass es sich um einen Zuschuss handelt, nicht um eine vollständige Projektfinanzierung. Die EU -Kommission macht keine Vorgaben zur Höhe von Eigenmitteln. Bei der Bewertung des Antrags wird eingeschätzt, ob der Zuschuss kosteneffektiv eingesetzt wird. Dafür ist es gut, im Antrag nachvollziehbar zu erklären, wie sich Beträge, die Aktivitäten zugeordnet werden, zusammensetzen. Der Betrag für Projektmanagement darf 20% des Gesamtbudgets nicht überschreiten. Es gibt darüber hinaus keine Vorgaben, z.B. für Tagespauschalen oder Reisekosten. Alle Inhalte und Materialien des Projekts müssen durch das Konsortium erbracht werden. Dienstleistungen können über einen Unterauftrag vergeben werden, sofern sie bereits im Antrag klar definiert werden und nicht die Kernaufgaben des Projekts betreffen. Verbreitung und Wirkung Planen Sie Verbreitung konkret Von Projekten des Typs Kooperationspartnerschaften wird erwartet, dass sie Ergebnisse entwickeln, die auch von weiteren Einrichtungen genutzt werden können und die übertragbar sind auf andere rechtliche, strukturelle, geographische, soziokulturelle oder sprachliche Kontexte. Planen Sie also Verbreitungsaktivitäten schon zum Antragszeitpunkt und beschreiben Sie Ihre Schritte konkret und spezifisch für das Projekt. Bei Kooperationspartnerschaften wird in der Regel eine Projektwebseite erstellt, über die Projektergebnisse auch nach Projektende weiterhin zugänglich sind. Offene Bildungsressourcen Alle Lehr- und Lernmaterialien, die mit Erasmus+ Förderung entstehen, müssen grundsätzlich als offene Bildungsmaterialien (englisch open educational ressources oder OER ) zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt für alle Arten von Materialien wie z. B. Handreichungen, Erklärvideos, MOOCs und Apps. Wirkung Hier schlagen Sie gedanklich einen Bogen zum Beginn. Zum einen planen Sie, wie Sie überprüfen werden, ob Ihr Projekt erfolgreich war und eine längerfristige Wirkung entfaltet – auf Teilnehmende, auf die beteiligten Einrichtungen sowie auf weitere anvisierte Ebenen. Unterscheiden Sie gedanklich zwischen „Haben wir alles umgesetzt, was geplant war?“ (Output) und „Haben unsere Aktivitäten zu dem geführt, was wir damit erreichen wollten?“ (Outcome). Zum anderen können Sie dadurch feststellen, ob das geplante Vorgehen schlüssig ist oder ob noch konzeptionelle Anpassungen erfolgen sollten. Berücksichtigen Sie die Bewertungskriterien Die inhaltliche Bewertung der Anträge erfolgt durch unabhängige, geschulte Gutachterinnen und Gutachter. Die Kriterien der Bewertung sind: Relevanz des Projekts, Qualität der Projektkonzeption und Umsetzung, Qualität der Partnerschaft und der Zusammenarbeit sowie Wirkung. Diese Kriterien werden detailliert erläutert im Programmleitfaden sowie im Leitfaden für Gutachterinnen und Gutachter. Zum Leitfaden für Gutachterinnen und Gutachter EU -Grundlagendokumente Aufruf 2026 („Call“) Als „Aufruf“ (englisch: call) wird die Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Anträgen bezeichnet. Im Aufruf werden Antragsfristen und Budgets für die einzelnen Bildungsbereiche und Aktionen im Programm Erasmus+ veröffentlicht. Zum Aufruf 2026 (PDF) Erasmus+-Programmleitfaden („Programme Guide“) Im Programmleitfaden (englisch: Programme Guide) des jeweiligen Antragsjahres finden Sie die grundlegenden Informationen zum Förderprogramm (Teil A), zu den Leitaktionen und Bildungsbereichen (Teil B) sowie zur Antragstellung (Teil C). Das Dokument gibt es in mehreren Sprachen. Im Zweifel gilt die englische Version. Englische Version des Programmleitfadens (PDF) Deutsche Version des Programmleitfadens (PDF) „Handbook on the lump sum funding model“ In diesem Handbuch wird das Finanzierungsmodell für die Leitaktion 2 – Partnerschaften für Zusammenarbeit – erläutert. Die Finanzierung erfolgt in Form eines Pauschalbetrags (englisch: lump sum) pro Projekt. Das Dokument bezieht sich auf die Antragstellung, die Durchführung und den Projektabschluss. Zum Handbuch (PDF) Unterstützende Dokumente Ansichtsexemplar Antrag Berufsbildung (PDF) Ansichtsexemplar Antrag Erwachsenenbildung (PDF) Leitfaden für Gutachterinnen und Gutachter (PDF) Erzielen von Wirkung in Erasmus+ – Ein Handbuch (PDF) Auf einen Klick - Linksammlung (PDF) Sie brauchen weitere Unterstützung? Kontakt Bei Fragen wenden Sie sich an E-Mail: partnerschaften-berufsbildung(at)bibb.de Tel .: 0228 107 1500 Hotline : Di , Do 09:30 – 12:00 Uhr Zurück Zum nächsten Schritt Einrichtung registrieren Für Einrichtungen, die sich am Programm Erasmus+ beteiligen, werden die Stammdaten in dem sogenannten Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) verwaltet. Personen, die EU -Tools nutzen, benötigen einen EU -Login für den Zugang. Was ist ein EU -Login? Der Zugang zu allen im Programm verwendeten Online-Portalen, wie beispielsweise dem Organisationsregistrierungssystem, ist geschützt. Für den Zugriff benötigen Sie einen EU -Login. Dieser Benutzerzugang besteht aus Ihrer E-Mail-Adresse und einem Passwort. Ein EU -Login ist personenbezogen. Die Registrierung müssen Sie nur einmalig vornehmen! Sie gilt dann dauerhaft für alle Tools im Programm. EU-Login erstellen Registrierung und Stammdatenverwaltung Um einen Antrag zu stellen, muss Ihre Einrichtung im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) der Europäischen Kommission registriert sein. Dort werden alle Stammdaten der am Programm Erasmus+ beteiligten Einrichtungen verwaltet. Zur Registrierung benötigen Sie Ihren EU -Login. Nach der Registrierung erhalten Sie für Ihre Einrichtung automatisch eine Organisations-Identifizierungsnummer, kurz OID . Das ist eine neunstellige Kennnummer, die mit dem Buchstaben E beginnt. Sie benötigen diese OID bei jeder Antragstellung. Eine Einrichtung darf nur eine OID haben, sie gilt dauerhaft . Auch für zukünftige Anträge, egal in welchem Bildungsbereich, nutzen Sie diese OID . Bei Bedarf müssen Sie Angaben zu Ihrer Einrichtung aktualisieren. Sie möchten Ihre Einrichtung registrieren? Dann klicken Sie unten auf den Link zum Organisationsregistrierungssystem. Falls Sie Unterstützung beim Registrieren brauchen, hilft Ihnen unsere Anleitung zum Erstellen einer OID (siehe untere Dokumentenbox). Hinweis: Von der Eingabe bis zum Erhalt der OID kann es bis zu 72 Stunden dauern. Zur Registrierung Sie haben bereits eine OID oder Sie sind nicht sicher, ob Sie schon eine haben? In beiden Fällen hilft Ihnen das ORS weiter. Wenn Sie schon eine OID haben, prüfen Sie, ob die Angaben zu Ihrer Einrichtung und die hinterlegten Dokumente noch aktuell sind. Zur Erinnerung: Jede Einrichtung darf nur eine OID haben. Zum ORS EU -Login und Registrierung im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) Anleitung zur Registrierung im ORS (PDF) Folgende Dokumente müssen Sie im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) hochladen bzw. auf Aktualität prüfen: Formblatt Rechtsträger für private Einrichtungen (PDF) Formblatt Rechtsträger für öffentliche Einrichtungen (PDF) Formblatt Finanzangaben (PDF) Nachweis zur Rechtsfähigkeit Ihrer Einrichtung ( z. B. Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, Schreiben der übergeordneten Behörde oder Auszug aus dem Schulverzeichnis, Gewerbeanmeldung oder ein Eintrag im Handelsregister etc. ) Benötigen Sie weitere Hilfe? Kontakt Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an. Team „Finanzielle und vertragliche Projektbegleitung“ E-Mail: helpna@bibb.de Tel .: 0228 107 1600 Hotline Montags & donnerstags von 09:30 bis 12:00 Uhr Zurück Zum nächsten Schritt Antrag stellen Erfahren Sie auf dieser Seite, welche Antragsfristen gelten und was Sie beim Ausfüllen eines Antrags für eine Kooperationspartnerschaft beachten müssen. Antragsfrist Die nächste Antragsfrist wird voraussichtlich im März 2027 sein . Ihren Antrag arbeiten Sie direkt im EU -Antragsportal aus. Wählen Sie dort das richtige Formular aus: KA220- VET : Dies ist das Kürzel für Kooperationspartnerschaften im Bereich Berufsbildung Antrag stellen Zum EU-Antragsportal Bevor Sie beginnen... Halten Sie folgende Daten bereit: EU -Login Sie benötigen ihn zum Anlegen und Bearbeiten Ihres Antrags. Organisations-ID für Ihre Einrichtung sowie für alle Partnereinrichtungen. Sie können Ihren Antrag jederzeit speichern und später weiter bearbeiten. Nach der Übermittlung sind keine Änderungen mehr möglich . Verfassen Sie ihn in englischer oder deutscher Sprache. Kalkulieren Sie einen zeitlichen Puffer beim Übermitteln des fertigen Antrags ein. Erfahrungsgemäß sind die Server am Tag der Antragsfrist stark belastet. Tipp: Nutzen Sie das Ansichtsexemplar des Antrags zur Vorbereitung. Zum Ansichtsexemplar Prüfen Sie die Antragsbedingungen Projektanträge können nur von ö ffentlichen oder p rivat en Einrichtungen gestellt werden. Die antragsstellende Einrichtung muss mindestens zwei Jahre vor Ablauf der Antragsfrist rechtmäßig gegründet worden sein. Die Einrichtung, die die Kooperationspartnerschaft koordinieren möchte, stellt den Antrag für das gesamte Konsortium (also die Gruppe der Partnereinrichtungen) bei der Nationalen Agentur in ihrem Land. Der Antrag wird von Mitgliedern des Konsortiums verfasst, nicht von Externen oder Dienstleistern. Der Antrag darf nur in einem Land eingereicht werden. Ein Konsortium kann zu einer Antragsfrist eur opaweit nur einen Antrag stellen. Eine Einrichtung (konkret: eine OID ) darf an maximal 10 Anträgen für Kooperationspartnerschaften beteiligt sein. ( Dies bezieht sich auf die Anzahl aller Anträge für eine Kooperationspartnerschaft pro Antragsfrist. Dabei werden alle Anträge in den Bereichen Schulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Erwachsenenbildung und Jugend zusammengezählt.) Zehn Hinweise zum Verfassen Ihres Antrags Über die OID fügen Sie Stammdaten der antragstellenden Einrichtung und der Partnereinrichtungen in den Antrag ein. Im Antragsformular ergänzen Sie Kontaktangaben für eine zeichnungsberechtigte Person und eine Hauptkontaktperson. Über diese E-Mail-Adressen werden wir Ihre Einrichtung kontaktieren. Für die Partnereinrichtungen tragen Sie ebenfalls Kontaktangaben für diese Personen ein. Die Textfelder haben Zeichenbegrenzungen . Treffen Sie alle wesentlichen Aussagen im Antrag . Anlagen wie ein GANTT-Chart können unterstützend angefügt werden und werden bei Kooperationsprojekten empfohlen. Der Antrag beinhaltet eine englischsprachige Zusammenfassung . Sie wird bei Bewilligung veröffentlicht. Stellen Sie Ihr Vorhaben also für Außenstehende verständlich dar. Die Declaration on Honour der antragstellenden Einrichtung muss von der zeichnungsberechtigten Person rechtsgültig unterschrieben sein und im Antrag als Anlage hochgeladen sein. Die Accession Forms (Beitrittsformulare) der beteiligten Partnereinrichtungen sollten dem Antrag beigefügt sein. Die Formulare finden sich im Antragsformular, wenn für Partnereinrichtungen eine zeichnungsberechtigte Person eingetragen wurde Kalkulieren Sie Zeit ein, damit die Partner sie rechtsgültig unterschreiben können und Sie die Formulare im Antrag wieder hochladen können. Erklärungen zur Einhaltung der Europäischen Werte und zur Autorenschaft müssen bestätigt werden, damit ein Antrag eingereicht werden kann. Lebensläufe können im Zuge von Prüfungen angefordert werden (vgl. Programmleitfaden Teil C, Operational Capacity Check). Exportieren Sie Ihren Antrag und die darin enthaltenen Beitrittsformulare ( Accession Forms ) als PDF für Ihre Unterlagen. Zurück Zum nächsten Schritt Bewertung des Antrags Was passiert nach der Antragstellung? Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Prüfungen durchgeführt werden, welche Kriterien für die Bewertung gelten und wie die Förderentscheidung gefällt wird. Formale und inhaltliche Prüfung Nach der Einreichung wird der Antrag zunächst nach formalen Kriterien geprüft. Die inhaltliche Bewertung erfolgt im Anschluss durch geschulte Gutachterinnen und Gutachter nach vier Kriterien: Relevanz (bis zu 25 Punkte) Qualität Projektkonzeption und Umsetzung (bis zu 30 Punkte) Qualität Partnerschaft und Zusammenarbeit (bis zu 20 Punkte) Wirkung (bis zu 25 Punkte) Der Antrag kann maximal 100 Punkte erreichen. Um inhaltlich förderfähig zu sein, muss der Antrag insgesamt mindestens 70 Punkte erreichen und dabei in jeder Kategorie mindestens die Hälfte der maximal möglichen Punktzahl erreichen. Wie wird Ihr Antrag bewertet? Die Europäische Kommission gibt die Richtlinien für die Antragsbewertung vor. Die Kriterien sind im Leitfaden für Gutachterinnen und Gutachter (englisch: Guide for Experts on Quality Assessment) veröffentlicht und ausführlich erläutert. Bei Interesse können Sie sie einsehen. Zum Leitfaden für Gutachterinnen und Gutachter Weitere Prüfungen Im Zuge der Bewertungsphase werden noch weitere Prüfschritte durchgeführt. Dazu gehören insbesondere die Plagiatspr ü fung und bei Anträgen über 60.000 Euro die Pr ü fung der finanziellen Bonit ä t der antragstellenden Einrichtung. Hierbei werden Sie ggf. schriftlich zu einer Stellungnahme aufgefordert oder um weitere Informationen gebeten. Bei Einrichtungen, die mehrere Anträge einreichen, kann eine Prüfung der operationalen Kapazität erfolgen. Dafür fordern wir zusätzliche Informationen an, die über die (personellen) Ressourcen zur Umsetzung mehrerer Projekte Auskunft geben. Die Prüfung bezieht sich auf die Einrichtung als Ganzes und kann auch Aspekte aus der bisherigen Projektumsetzung einbeziehen. Diese Prüfschritte sind im Programmleitfaden in Abschnitt C beschrieben. Förderentscheidung Die Prüfung und die Bewertung des Antrags dauern ungefähr 4 Monate. Wir treffen die Förderentscheidung auf der Basis des zur Verfügung stehenden Budgets und einer Rangliste der bewerteten Anträge. Sie erhalten von uns eine Information über die Förderentscheidung. Die Entscheidung beinhaltet entweder eine Zusage, eine Absage oder die Information über einen Platz auf der Warteliste. Dieser Förderentscheidung ist auch die Rückmeldung zur Bewertung beigefügt. Bei einer Zusage erhalten Sie eine „Finanzhilfevereinbarung“. Widerspruch Sie haben die Möglichkeit, gegen Entscheidungen der Nationalen Agentur beim BIBB Widerspruch einzulegen. Jede Förderentscheidung enthält eine Rechtsbehelfserklärung, die das entsprechende Vorgehen erläutert. Zurück Zum nächsten Schritt Durchführung Wie geht es weiter, nachdem Ihr Antrag bewilligt wurde? Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen ersten Überblick über den weiteren Ablauf. Wenn Sie ein Projekt planen oder beantragen, sollten Sie einige Fakten zur Durchführung des Projekts kennen: Projektverwaltung Ihr Projekt ist formal bewilligt, wenn die Finanzhilfevereinbarung (englisch: Grant Agreement ) von Ihnen und uns, der Nationalen Agentur beim BIBB , unterzeichnet ist. Sie erhalten dann eine erste Rate des bewilligten Zuschusses. Wenn Ihre Einrichtung keine ausreichende Bonität nachweisen kann, kann die Höhe der Vorauszahlung begrenzt werden. Die antragstellende Einrichtung, die das Projekt auch koordiniert, verwaltet die Mittel des Projekts. Sie leitet die Mittel an die Partnereinrichtungen weiter. Es ist empfehlenswert, als koordinierende Einrichtung Vereinbarungen mit den Partnereinrichtungen des Projekts abzuschließen. Die im Antrag beschriebenen Aktivitäten bzw. Arbeitspakete und die geplanten Ergebnisse sind Bestandteil der Finanzhilfevereinbarung und müssen im Projektverlauf umgesetzt werden. Änderungen am Projekt oder bei den beteiligten Einrichtungen werden mit uns abgestimmt und zum Teil durch ein Addendum zur Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Verbreitung Ihrer Projektergebnisse Bei der Antragstellung haben Sie bereits festgelegt, wie Sie vorgehen werden, um Ihr Projekt bekannt zu machen sowie die Projektergebnisse für andere zugänglich und nutzbar zu machen. Dafür gilt, dass die Kofinanzierung durch die Europäische Union auf allen veröffentlichten Materialien, Dokumenten und Ergebnissen kenntlich gemacht werden muss . Ein entsprechendes Förderlogo und eine Formulierung für den Haftungsausschluss werden Ihnen zur Verfügung gestellt. Für Lehr- und Lernmaterialien gilt darüber hinaus, dass sie als offene Bildungsressourcen ( OER ) gekennzeichnet werden müssen. Berichte einreichen Während der Durchführung Ihres Projekts und für die Erstellung von Berichten ist die Nutzung des sogenannten „Beneficiary Module“, einem Tool der Europäischen Kommission, verpflichtend . Darin erstellen Kooperationspartnerschaften – in Abhängigkeit von der Projektdauer – ein oder zwei Zwischenberichte . Einen Abschlussbericht erstellen Sie nach dem Projektende. Nach dessen Prüfung legen wir den abschließenden Zuschuss fest. Erasmus+-Projektplattform der NA beim BIBB Für die Umsetzung eines bewilligten Projektes finden Sie alle wichtigen Informationen auf der Erasmus+-Projektplattform der NA beim BIBB . Die Informationen auf der Plattform sind erst interessant, wenn die Finanzhilfevereinbarung geschlossen wurde. Neben den wesentlichen Schritten zur Durchführung gibt es dort eine Zusammenstellung von Links und Anleitungen zu den erforderlichen Tools sowie Antworten zu häufig gestellten Fragen. Zur Plattform Zurück Zum nächsten Schritt …

[…] You are in the area Vocational training Vocational training Adult education 1 2 3 4 5 6 Akkreditierung planen In diesem Schritt legen Sie die Grundlagen für Ihren Antrag: Sie entwickeln Zielsetzungen, planen Ihre Mobilitätsaktivitäten und entscheiden, ob Sie als einzelne Einrichtung oder im Konsortium an Erasmus+ teilnehmen möchten. Was wird im Antrag abgefragt? Im Akkreditierungsantrag geht es in erster Linie darum, wie Sie Ihre Mobilitätsaktivitäten strategisch in die Entwicklung Ihrer Einrichtung einbinden werden. Darauf sollte auch die Planung Ihrer Aktivitäten basieren. Worauf sollten Sie bei der Planung achten? Planen Sie realistisch: Berücksichtigen Sie Ihre Ressourcen, Erfahrungen und Ambitionen. Formulieren Sie langfristige, konkrete Ziele. Orientieren Sie sich an den Bedürfnissen Ihrer Einrichtung. Beziehen Sie Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Bereichen mit ein, auch Ihre Leitung sollte unterstützend mitwirken . Denken Sie in Etappen: Die Akkreditierung erlaubt eine schrittweise Weiterentwicklung. Nutzen Sie unser Beratungsangebot bei Fragen. Einzel- oder Konsortialakkreditierung? Entscheiden Sie vorab, ob Sie sich als einzelne Einrichtung oder als Konsortium akkreditieren lassen möchten. Letzteres ist dann notwendig, wenn Sie eine breite Zielgruppe mit einbeziehen möchten, die über Ihre direkten Arbeitsbeziehungen hinausreicht. Sie sind sich unsicher? Dann hilft Ihnen unser Informationspapier für akkreditierte Einrichtungen weiter. Akkreditierung als einzelne Einrichtung Ihre Einrichtung akkreditiert sich allein im Erasmus+-Programm. So können Sie jährlich Fördermittel abrufen, um Ihre Auslandsaktivitäten durchzuführen und Ihre eigenen institutionellen Ziele umzusetzen. Akkreditierung als Konsortium Sie können als koordinierende Einrichtung ein Konsortium von mehreren Einrichtungen leiten, die gemeinsam Erasmus+-Aktivitäten im Ausland organisieren. Die beteiligten Konsortialpartner benötigen keine eigene Akkreditierung, sie müssen lediglich ebenfalls in Deutschland ansässig sein. Die teilnehmenden Einrichtungen können sich jährlich ändern, solange der Wechsel zu den im Antrag formulierten Konsortialzielen passt. Beim Antrag wählen Sie zwischen drei Konsortialtypen : Sie möchten andere Einrichtungen in Ihrem Bildungsbereich dabei unterstützen, sich am Erasmus+-Programm zu beteiligen. Sie haben ähnliche Interessen wie die anderen Konsortialmitglieder und arbeiten zu bestimmten Themenbereichen zusammen. Sie tun sich mit anderen Einrichtungen zusammen, um Ressourcen zu teilen und sich die Verwaltung von Erasmus+-Aktivitäten zu erleichtern. Gut zu wissen! Sie können im Laufe Ihrer Akkreditierung von einer Einzelakkreditierung zu einer Konsortialakkreditierung (und umgekehrt) wechseln. EU -Grundlagendokumente Mobilität Die Dokumente werden in jeder Antragsrunde neu zur Verfügung gestellt. Nutzen Sie bitte stets die Unterlagen der aktuellen Antragsrunde. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2026 (PDF) Programmleitfaden 2026 – deutsch (PDF) Programmleitfaden 2026 – englisch (PDF) Erasmus-Qualitätsstandards in den Bereichen Erwachsenenbildung, Berufsbildung und Schulbildung (PDF) Nützliche Dokumente zur inhaltlichen Vorbereitung in der Berufsbildung Guide: Go international (PDF) Aufzeichnung und Präsentation zur Informationsveranstaltung zur Erasmus+-Akkreditierung in der Berufsbildung vom 16.06.2026: Präsentation Aufzeichnung (externer Link) Machen Sie zu Beginn der Planung Ihrer Akkreditierung eine Bestandsaufnahme, wo Ihre Einrichtung in Bezug auf Internationalisierung steht. Hierbei kann Ihnen die folgende Handreichung helfen: Internationalisierung in der Berufsbildung: Eine Handreichung (.docx) Zurück Zum nächsten Schritt Partner finden In diesem Schritt finden Sie Unterstützung für Ihre Suche nach Partnereinrichtungen im Ausland. Wer ist als Partner geeignet? Für die Durchführung von Auslandsaktivitäten benötigen Sie mindestens eine Partnereinrichtung im europäischen Ausland. Mögliche Einrichtungen können sein: Betriebe, die Auszubildende für die Zeit des Praktikums aufnehmen; Schulen und nicht-betriebliche Einrichtungen der Berufsbildung, die Lerninhalte vermitteln; geschäftliche Kontakte verbundener Ausbildungsbetriebe in Ihrer Region; Kooperationen, die Ihre Organisation oder verbundene Unternehmen mit Einrichtungen im Ausland pflegen; persönliche Kontakte, die für den Aufbau einer Mobilitätspartnerschaft eingesetzt werden können. Finden Sie Partnereinrichtungen Sie möchten im Rahmen einer Erasmus+-Akkreditierung Mobilitätsaktivitäten durchführen und suchen dafür noch nach passenden aufnehmenden Einrichtungen? Die folgenden Plattformen und Angebote sind wichtige Anlaufstellen: Gut zu wissen! Die aufnehmenden Einrichtungen müssen bei der Beantragung einer Erasmus+-Akkreditierung noch nicht feststehen. Sie werden daher im Antragsformular nicht abgefragt. Beginnen Sie trotzdem schon frühzeitig mit der Suche nach geeigneten Partnereinrichtungen. Erasmus+ Project Results Platform Auf der Projektergebnisplattform der europäischen Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur ( EACEA – Education, Audiovisual and Culture Executive Agency) werden Informationen zu allen bewilligten Projekten veröffentlicht. Hier können Sie nach Projekten, Projektergebnissen, Einrichtungen, Themen und Kontaktdaten aus Erasmus+ suchen. Zur Projektergebnisplattform Europäische Vernetzungstreffen (TCAs) Hierbei handelt es sich um Veranstaltungen, Seminare oder Workshops, die dazu dienen, die transnationale Zusammenarbeit zu fördern. Die Nationalen Agenturen für Erasmus+ organisieren regelmäßig länderübergreifende Veranstaltungen , die sich an alle Zielgruppen des Erasmus+-Programms richten. An diesen Veranstaltungen nehmen Einrichtungen aus verschiedenen Ländern teil, um für ihre Aktivitäten in Erasmus+ neue Partner zu finden. Termine finden Sie in unserem Veranstaltungskalender. Zum Kalender European School Education Platform/ eTwinning Diese Plattform für den Schulbereich eignet sich insbesondere für Berufsschulen und Berufskollegs. Sie bietet eine Möglichkeit zur Partnersuche. Über eTwinning können reine Online-Projekte zwischen Schulen durchgeführt werden. Zur Plattform eTwinning Zur Schritt-für-Schritt-Anleitung erasmobility Berufsbildungseinrichtungen können über die Plattform erasmobility Partner für Mobilitätsprojekte finden. Die Plattform ist explizit für Einrichtungen gedacht, die an gegenseitigen Austauschen interessiert sind und nicht auf unterstützende Einrichtungen zurückgreifen möchten. Zur Plattform erasmobility Zurück Zum nächsten Schritt Einrichtung registrieren Für Einrichtungen, die sich am Programm Erasmus+ beteiligen, werden die Stammdaten in dem sogenannten Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) verwaltet. Personen, die EU -Tools nutzen, benötigen einen EU -Login für den Zugang. Was ist ein EU -Login? Der Zugang zu allen im Programm verwendeten Online-Portalen, wie beispielsweise dem Organisationsregistrierungssystem, ist geschützt. Für den Zugriff benötigen Sie einen EU -Login. Dieser Benutzerzugang besteht aus Ihrer E-Mail-Adresse und einem Passwort. Ein EU -Login ist personenbezogen. Die Registrierung müssen Sie nur einmalig vornehmen! Sie gilt dann dauerhaft für alle Tools im Programm. EU-Login erstellen Registrierung und Stammdatenverwaltung Um einen Antrag zu stellen, muss Ihre Einrichtung im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) der Europäischen Kommission registriert sein. Dort werden alle Stammdaten der am Programm Erasmus+ beteiligten Einrichtungen verwaltet. Zur Registrierung benötigen Sie Ihren EU -Login. Nach der Registrierung erhalten Sie für Ihre Einrichtung automatisch eine Organisations-Identifizierungsnummer, kurz OID . Das ist eine neunstellige Kennnummer, die mit dem Buchstaben E beginnt. Sie benötigen diese OID bei jeder Antragstellung. Eine Einrichtung darf nur eine OID haben, sie gilt dauerhaft . Auch für zukünftige Anträge, egal in welchem Bildungsbereich, nutzen Sie diese OID . Bei Bedarf müssen Sie Angaben zu Ihrer Einrichtung aktualisieren. Sie möchten Ihre Einrichtung registrieren? Dann klicken Sie unten auf den Link zum Organisationsregistrierungssystem. Falls Sie Unterstützung beim Registrieren brauchen, hilft Ihnen unsere Anleitung zum Erstellen einer OID (siehe untere Dokumentenbox). Hinweis: Von der Eingabe bis zum Erhalt der OID kann es bis zu 72 Stunden dauern. Zur Registrierung Sie haben bereits eine OID oder Sie sind nicht sicher, ob Sie schon eine haben? In beiden Fällen hilft Ihnen das ORS weiter. Wenn Sie schon eine OID haben, prüfen Sie, ob die Angaben zu Ihrer Einrichtung und die hinterlegten Dokumente noch aktuell sind. Zur Erinnerung: Jede Einrichtung darf nur eine OID haben. Zum ORS EU -Login und Registrierung im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) Anleitung zur Registrierung im ORS (PDF) Folgende Dokumente müssen Sie im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) hochladen bzw. auf Aktualität prüfen: Formblatt Rechtsträger für private Einrichtungen (PDF) Formblatt Rechtsträger für öffentliche Einrichtungen (PDF) Formblatt Finanzangaben (PDF) Nachweis zur Rechtsfähigkeit Ihrer Einrichtung ( z. B. Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, Schreiben der übergeordneten Behörde oder Auszug aus dem Schulverzeichnis, Gewerbeanmeldung oder ein Eintrag im Handelsregister etc. ) Benötigen Sie weitere Hilfe? Kontakt Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an. Team „Finanzielle und vertragliche Projektbegleitung“ E-Mail: helpna@bibb.de Tel .: 0228 107 1600 Hotline Montags & donnerstags von 09:30 bis 12:00 Uhr Zurück Zum nächsten Schritt Antrag ausfüllen und einreichen In diesem Schritt erläutern wir Ihnen, wo Sie den Antrag auf Akkreditierung finden und welche Informationen Sie dort angeben müssen. Antragsfrist Die Antragsfrist ist der 29. September 2026 um 12 Uhr mittags (Brüsseler Zeit). Einrichtungen können pro Auswahlrunde nur einen Antrag pro Bildungsbereich stellen. In der Berufsbildung werden im Antragsjahr 2026 maximal 80 Anträge auf Akkreditierung bewilligt. Ihren Antrag stellen Sie direkt im EU -Antragsportal. Sie können die Fragen gern auf Deutsch beantworten. Wählen Sie im Portal das richtige Formular aus: KA120- VET : Dies ist das Kürzel für eine Akkreditierung im Bereich Berufsbildung. Antrag stellen Zum EU-Antragsportal Bevor Sie beginnen... Kalkulieren Sie einen zeitlichen Puffer ein. Erfahrungsgemäß sind die Server am Tag der Antragsfrist stark belastet. Halten Sie Ihren EU -Login bereit. Sie benötigen ihn zum Anlegen und Bearbeiten des Antrags. Der Antrag kann jederzeit gespeichert und später weiterbearbeitet werden. Nach der Übermittlung sind keine Änderungen mehr möglich . Exportieren Sie den Antrag als PDF für Ihre Unterlagen. Das wird im Antrag abgefragt: Ein kurzer Überblick Um Sie bei der inhaltlichen Ausarbeitung Ihres Antrags zu unterstützen, erläutern wir Ihnen im Folgenden kurz die wesentlichen Punkte, die im Antrag abgefragt werden: Antragstellende Einrichtung und Hintergrund Geben Sie die Eckdaten Ihrer Einrichtung sowie der Ansprechpersonen ein und stellen Sie Ihre Einrichtung vor: Wer sind Sie, welche Bildungsangebote machen Sie, wer sind Ihre Lernenden? Falls Sie einen Konsortialantrag stellen, geben Sie auch Informationen zum Zweck und der Zusammensetzung des Konsortiums. Arbeiten Sie in mehreren Bildungsbereichen, achten Sie darauf, sich im Antrag klar auf die Berufsbildung zu konzentrieren. Beschreiben Sie außerdem, vor welchen Herausforderungen Ihre Einrichtung steht und welchen Bedarf es bei Lernenden und Personal gibt. Erasmus-Plan Der Erasmus-Plan bildet das Herzstück Ihres Akkreditierungsantrags . Er umfasst Ihre Ziele zur institutionellen Weiterentwicklung, Informationen zu geplanten Aktivitäten und Teilnehmenden sowie zum Management Ihrer Akkreditierung. Zuallererst legen Sie die Laufzeit für Ihren Erasmus-Plans fest. Sie können eine Laufzeit von 2 bis 5 Jahren wählen. Erasmus-Plan: Ziele Aus den zuvor formulierten Herausforderungen und Bedarfen leiten Sie konkrete Ziele ab, die Sie mit Erasmus+-Aktivitäten erreichen wollen – realistisch, langfristig und auf Ihre Einrichtung zugeschnitten. Wichtig ist, dass die Ziele zu den Zielen der Leitaktion 1 – Mobilität passen und auf eine institutionelle Weiterentwicklung abzielen. Erasmus-Plan: Aktivitäten Geben Sie an, ob Sie für Personal und/oder Lernende Erasmus+-Aktivitäten durchführen möchten. Welches Profil haben die Teilnehmenden? Wie viele Personen möchten Sie unterstützen? Wie sollen sich Ihre Aktivitäten entwickeln? Mit dem Antrag verpflichten Sie sich, die Erasmus-Qualitätsstandards einzuhalten. Sie tragen die Verantwortung für Qualität und Umsetzung aller Aktivitäten. Den Qualitätsstandards müssen Sie im Antrag zustimmen. Erasmus-Plan: Management Zeigen Sie, wie Ihre Einrichtung zu den Grundprinzipien der Erasmus-Qualitätsstandards beiträgt: Inklusion Ökologische Nachhaltigkeit und Verantwortung Digitale Bildung Aktive Beteiligung im Netzwerk der Erasmus-Einrichtungen Beschreiben Sie außerdem, wie Sie die Qualität Ihrer Aktivitäten sichern, wie Lernergebnisse in die reguläre Arbeit Ihrer Einrichtung integriert werden und wie Sie Ihre Erasmus+-Aktivitäten verbreiten wollen. EU -Werte Bestätigen Sie, dass Ihre Einrichtung die EU -Werte anerkennt: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte – einschließlich der Rechte von Minderheiten. Strategische Dokumente Sie können Ihrem Antrag strategische Dokumente (z. B. eine Internationalisierungsstrategie) hinzufügen. Diese sollten die Angaben im Antrag ergänzen, jedoch nicht ersetzen und stets in einen Zusammenhang mit den Informationen im Antrag gesetzt werden. Ehrenwörtliche Erklärung Diese Erklärung muss von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben und zusammen mit dem Antrag hochgeladen werden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie für eine gültige Unterschrift auf den Dokumenten nur eine QES oder eine handschriftliche Signatur verwenden. EU -Grundlagendokumente Mobilität Die Dokumente werden in jeder Antragsrunde neu zur Verfügung gestellt. Nutzen Sie bitte stets die Unterlagen der aktuellen Antragsrunde. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2026 (PDF) Programmleitfaden 2026 – deutsch (PDF) Programmleitfaden 2026 – englisch (PDF) Erasmus-Qualitätsstandards in den Bereichen Erwachsenenbildung, Berufsbildung und Schulbildung (PDF) Nützliche Ergänzungen zur Antragstellung der Akkreditierung in der Berufsbildung Arbeitsmittel zur Entwicklung von Erasmus-Plan Zielen (PDF) Webcast zur Akkreditierung auf YouTube Schritt-für-Schritt durch das Antragsformular (PDF aus 2020) Benötigen Sie weitere Hilfe? Kontakt Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an. Das Team „Mobilität und Internationalisierung der Berufsbildung“ hilft Ihnen bei inhaltlichen Fragen gerne weiter: Mail: mobilitaet-berufsbildung(at)bibb(dot)de Telefon: 0228 107 1555 Hotline Montags | dienstags | donnerstags | freitags von 09:30 bis 12:00 Uhr Das Team „Finanzielle und Vertragliche Projektbegleitung“ hilft Ihnen bei technischen, finanziellen und vertraglichen Fragen gerne weiter: Mail: help-na(at)bibb(dot)de Telefon: 0228 107 1600 Hotline Montags | donnerstags von 09:30 bis 12:00 Uhr Zurück Zum nächsten Schritt Begutachtung Ihres Antrags In diesem Schritt erfahren Sie, wie Ihr Antrag bewertet wird, welche Kriterien wichtig sind und wann Sie mit einer Entscheidung rechnen können. Formale und inhaltliche Prüfung Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, beginnt das 2-stufige Prüfverfahren. Hier entscheidet sich, ob Ihr Antrag die Förderkriterien erfüllt. Damit Sie wissen, worauf es ankommt, erklären wir die wichtigsten Schritte der Bewertung. 1. Formale Prüfung Zuerst wird geprüft, ob Ihr Antrag vollständig ist und alle formalen Anforderungen erfüllt. 2. Inhaltliche Bewertung Danach beurteilen geschulte Gutachterinnen und Gutachter Ihren Antrag anhand von vier unterschiedlich gewichteten Bewertungskriterien: Relevanz des Antrags: 10 Punkte Ziele im Erasmus-Plan: 40 Punkte Geplante Aktivitäten: 20 Punkte Verwaltung des Erasmus-Plans: 30 Punkte Für jeden dieser Bereiche muss mindestens die Hälfte der möglichen Punkte erreicht werden. Insgesamt müssen Sie mindestens 70 von 100 Punkten erzielen, um eine Akkreditierung zu erhalten. Weitere Prüfungen Im Zuge der Bewertungsphase werden noch weitere Prüfschritte durchgeführt. Dazu gehören insbesondere Plagiatsprüfungen der antragstellenden Einrichtung. Hierbei werden Sie ggf. schriftlich zu einer Stellungnahme aufgefordert. Antragstellende, die mehrere Anträge einreichen, werden von der NA beim BIBB aufgefordert, ihre Eignung zur Durchführung dieser Vorhaben zu belegen. Diese Prüfung der sogenannten „operationalen Kapazität“ betrachtet die Einrichtung als Ganzes auf der operationalen Durchführungsebene. Dabei wird die Anzahl aller Anträge zu einer Antragsfrist bei der NA beim BIBB in der Leitaktion 1 zugrunde gelegt. Die Prüfung ist dabei auf die Einrichtung als Ganzes gerichtet und hat deren „operative Leistungsfähigkeit“ im Fokus. Diese Prüfschritte sind im Programmleitfaden in Abschnitt C beschrieben. Im Zuge dessen kann die NA beim BIBB mit Nachfragen auf Sie zukommen. Förderentscheidung Die Prüfung und die Bewertung des Antrags dauern ungefähr 4 Monate. Die NA beim BIBB trifft die Förderentscheidung auf der Basis der formalen und inhaltlichen Prüfung, des zur Verfügung stehenden Budgets und einer Rangliste der bewerteten Anträge. Sie erhalten von der NA beim BIBB eine Information über die Förderentscheidung. Diese beinhaltet entweder eine Zusage, eine Absage oder die Information über einen Platz auf der Warteliste. Dieser Information ist auch die Bewertung der Gutachterinnen bzw. Gutachter beigefügt. Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie Ihre Akkreditierungsurkunde und können in einem nächsten Schritt Fördermittel für Ihre ersten Aktivitäten abrufen. Beschwerde Jede Förderentscheidung der NA beim BIBB enthält eine Rechtsbehelfserklärung, nach welcher das Vorgehen für einen Widerspruch geregelt ist. Gegen den Förderbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei dem Bundesinstitut für Berufsbildung (Nationale Agentur Bildung für Europa), Friedrich-Ebert-Allee 114-116, 53113 Bonn, eingelegt werden. Ihr Widerspruch erfolgt schriftlich ( per Post oder in elektronischer Form) und sollte, zur Erleichterung der Bearbeitung, ausführliche und plausible Begründungen enthalten. Richtlinien der Begutachtung für Akkreditierungen Leitfaden für Gutachter und Gutachterinnen: Guide for Experts on Quality Assessment – auf Englisch (PDF) Guidelines for assessment of application for Erasmus accreditation – auf Englisch (PDF) Zurück Zum nächsten Schritt Aktivität durchführen In diesem Schritt erfahren Sie, wie es nach Bewilligung Ihrer Akkreditierung weitergeht: Wie fordern Sie Fördermittel an, setzen Sie Ihre Aktivitäten um und erstatten Sie Bericht zu Ihrer Akkreditierung? Der Ablauf im Überblick 1 Akkreditierung erhalten Nach erfolgreicher Antragstellung wird Ihre Einrichtung akkreditiert. Damit wird ein Performanceprofil angelegt und Sie sind offiziell Teil der Erasmus+-Community. 2 Fördermittel jährlich beantragen Jedes Jahr stellen Sie einen Antrag auf die Fördermittel, die Sie für Ihre geplanten Aktivitäten benötigen. Die Fördersumme richtet sich nach den Angaben in Ihrem Antrag. 3 Vertrag abschließen Auf Grundlage Ihrer Mittelanforderung wird ein Fördervertrag („Finanzhilfevereinbarung“) geschlossen ( max. Laufzeit: zwei Jahre). Ein zeitliches Überlappen von Verträgen ist möglich – das schafft mehr Planungsspielraum. 4 Aktivitäten durchführen & Bericht erstellen Während der Projektlaufzeit dokumentieren Sie Ihre Aktivitäten im verpflichtenden Beneficiary Module , einem Online-Tool der EU -Kommission. Ihre Mobilitätsaktivitäten führen Sie zusammen mit Partnereinrichtungen durch – den sogenannten aufnehmenden Einrichtungen (receiving organisations). Diese nehmen Ihre Teilnehmenden für den Zeitraum ihrer Entsendung bei sich auf, dort findet also der Lernaufenthalt statt. Mit dieser Einrichtung besprechen Sie vorab auch die Rahmenbedingungen und Lernziele der Entsendung und halten diese schriftlich im Rahmen einer Lernvereinbarung fest. Es wird empfohlen, für aufnehmende Einrichtungen ebenfalls eine OID zu beantragen, weil dies den weiteren Prozess vereinfacht. Eine Zusammenarbeit im Rahmen Ihres Vorhabens ist aber auch für aufnehmende Einrichtungen ohne OID möglich. Es können auch weitere Einrichtungen an den Mobilitätsaktivitäten beteiligt werden. Möchten Sie Dienstleistungen von Einrichtungen nutzen ( z. B. das Vermitteln von Praktikumsplätzen oder Unterkünften), ist dies ebenfalls möglich – diese Einrichtungen werden unterstützende Einrichtungen genannt (supporting organisations). Bitte beachten Sie, dass für unterstützende Einrichtungen eine OID vorliegen muss und Sie diese angeben müssen, wenn Sie eine Akkreditierungszusage erhalten und Gelder im Rahmen der Mittelanforderung abrufen. Bitte beachten Sie auch die lediglich unterstützende Funktion dieser Einrichtungen , was bedeutet, dass diese keine Aufgaben einer aufnehmenden Einrichtung übernehmen dürfen ( z. B. das Unterzeichnen der Lernvereinbarung). Alle Informationen zur Zusammenarbeit mit unterstützenden Einrichtungen finden Sie Erasmus+-Leitfaden für die Zusammenarbeit mit unterstützenden Organisationen . Am Ende der Laufzeit Ihres Fördervertrags erstellen Sie im Beneficiary Module außerdem einen Projekt bericht , der unter anderem folgende Inhalte umfasst: Zahl der durchgeführten Mobilitäten Angaben zur Nutzung des bewilligten Budgets Rückmeldungen zur Teilnehmenden-Zufriedenheit Die Nationale Agentur beim BIBB prüft Ihren Bericht finanziell und inhaltlich . Die Ergebnisse fließen in Ihr Performanceprofil ein. Ein Exzellenzsiegel erhalten Einrichtungen, deren letzten beiden Abschlussberichte für durchgeführte Erasmus+-Projekte im Rahmen der Akkreditierung in der Berufsbildung mit einer Durchschnittswertung von mindestens 85 Punkten bewertet wurden. Die verliehenen Exzellenzsiegel behalten ihre Gültigkeit für drei Jahre. 5 Berichterstattung zum Akkreditierungsfortschritt und Verlängerung des Erasmus-Plans Neben den Projektberichten müssen alle akkreditierten Einrichtungen regelmäßig Berichte über den Fortschritt der Akkreditierung und die Einhaltung der Qualitätsstandards erstatten. Darüber hinaus müssen alle akkreditierten Einrichtungen ihren Erasmus-Plan spätestens mit Ablauf seiner Laufzeit aktualisieren. Erasmus+-Projektplattform der NA beim BIBB Projektträger mit einer bereits bewilligten Akkreditierung finden weiterführende Informationen zur Durchführung der Akkreditierung gebündelt auf der Erasmus+-Projektplattform der NA beim BIBB . Zur Projektplattform Zurück Zum nächsten Schritt …

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