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[…] Wir suchen Gutachterinnen und Gutachter Im Rahmen des Erasmus+ Programms werden die Leitaktionen Mobilität und Partnerschaften mit Unterstützung externer Gutachterinnen und Gutachter beurteilt. Für die Bereiche Berufsbildung und Erwachsenenbildung sucht die Nationale Agentur ( NA ) beim BIBB fortlaufend nach externen Expertinnen und Experten, die die eingereichten Anträge auf der Grundlage europaweit geltender Kriterien prüfen. Zeiträume der Begutachtungen Im Zuge des Starts des neuen Programms findet die Begutachtung der Anträge im Jahr 2026 voraussichtlich in den folgenden Zeiträumen statt: Anträge Leitaktion 1 – Kurzzeitprojekte: Februar bis April 2026 Anträge Leitaktion 1 – Akkreditierung: Oktober 2026 bis Januar 2027 Anträge Leitaktion 2 – Partnerschaften: April bis Juli 2026 Erfahrene Gutachterinnen und Gutachter werden von der NA beim BIBB darüber hinaus auch für Bewertungen von Abschlussberichten angefragt. Voraussetzungen für die Tätigkeit als Gutachter/-in Erforderliche Fachkenntnisse fundierte fachliche Kenntnisse und thematische/ sektorale Fachexpertise in der deutschen und europäischen Berufsbildung und/oder Erwachsenenbildung fachliche Kompetenz in der Einordnung von Projektvorhaben in den Kontext europäischer und deutscher Bildungspolitik und -praxis grundlegende Kenntnisse im Management und in der Finanzierung europäischer Projekte Bereitschaft zur intensiven Auseinandersetzung mit dem Bildungsprogramm Erasmus+ gültig insbesondere für Bewertungen in der Leitaktion 2: Englischkenntnisse, die dem Niveau C1 (Lesen und Schreiben) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen. Weitere Voraussetzungen Kenntnisse in Microsoft Office (Word und Excel) Erfahrungen im Umgang mit internetgestützten Datenbanken Internetverbindung, Lautsprecher und/oder Headset Adobe Acrobat Reader (Standard-Version) Ausschlusskriterien Die NA beim BIBB ist verpflichtet, Interessenskonflikte bei der Begutachtung von Anträgen zu vermeiden. Gutachterin bzw. Gutachter sind aufgrund eines Interessenskonflikts ausgeschlossen, wenn sie in dem Jahr der Begutachtung in einer direkten oder indirekten Verbindung zu einem im selben Jahr eingereichten Förderantrag im selben Bildungsbereich der jeweiligen Leitaktion stehen. Aufwandsentschädigung Die Bewertungstätigkeit ist nebenberuflich angelegt und wird mit der NA beim BIBB schriftlich vereinbart. Alle Gutachterinnen und Gutachter erhalten einen Nachweis über die erbrachte Tätigkeit. Soweit zutreffend wird die Teilnahme an einer Schulung sowie das Anfertigen eines Probegutachtens mit je 50€ vergütet. Die Höhe der Aufwandsentschädigung für Anträge ist wie folgt geregelt: Anträge Mobilität ( KA1 ) Kurzzeitprojekte: 150 € / 120 € Anträge Mobilität ( KA1 ) Akkreditierung: 160 € / 130 € Kleinere Partnerschaften ( KA2 ): 120 € Kooperationspartnerschaften ( KA2 ): CP 400.000: 290 € / 250 € ( KA2 ); CP 250.000: 260 € / 220 €; CP 120.000: 230 € / 190 € Schulung durch die NA beim BIBB Um die Gutachterinnen und Gutachter auf Ihre Tätigkeit vorzubereiten, bietet die NA eine Schulung an. Die Teilnahme daran ist für alle Gutachterinnen und Gutachter verpflichtend . Registrierungs- und Bewerbungsverfahren Jährliche Registrierung für alle Gutachter/-innen Alle Gutachterinnen und Gutachter müssen sich einmal im Jahr per E-Mail registrieren. Wenn Sie schon einmal Gutachter/-in bei uns waren können Sie in den Fragefeldern zu „Erfahrungen in internationaler Bildungszusammenarbeit“ und „Bewertungskompetenzen“ mit dem Hinweis „Informationen liegen der NA vor“ antworten. Die Bewerbung erfolgt in zwei Schritten: Erstellen Sie Ihren Lebenslauf im Europass-Format. Füllen Sie den Lebenslauf aus und schicken Sie ihn per E-Mail an NAGutachter[at]bibb(dot)de . Weitere Unterlagen werden bei Bedarf angefordert. Was ist das Europass-Format? Füllen Sie das Online-Formular für die betreffende Leitaktion und den Bildungsbereich aus, für die Sie sich bewerben wollen. Möchten Sie sich als Gutachter/-in für mehrere Leitaktionen und/oder Bildungsbereiche bewerben? Dann müssen Sie alle betreffenden Formulare ausfüllen. Leitaktion1: Mobilität Bewerbungsformular als Gutachter/-in in der Berufsbildung Bewerbungsformular als Gutachter/-in in der Erwachsenenbildung Leitaktion 2: Partnerschaften Bewerbungsformular als Gutachter/-in in der Berufsbildung Bewerbungsformular als Gutachter/-in in der Erwachsenenbildung Sie brauchen Hilfe? Kontakt Bei Fragen zur Tätigkeit als Gutachter/-in oder zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an: E-Mail: NAGutachter[at]bibb(dot)de Tel .: 0228 107 1600 …

[…] Online-Anmeldung "Von Ende bis Anfang" Wie Sie einen guten Antrag für eine wirkungsvolle Partnerschaft in der Berufsbildung erstellen …

[…] You are in the area Adult education Vocational training Adult education 1 2 3 4 5 6 Projekt planen Im ersten Schritt treffen Sie grundlegende Entscheidungen für die Kooperationspartnerschaft: Sie legen fest, worum es in dem Projekt gehen soll und welche anderen Einrichtungen beteiligt sein werden. Sie kennen die Förderregularien. Und Sie vergewissern sich, dass Erwachsenenbildung der passende Bildungsbereich ist und dass das Vorhaben zu den Zielen und Prioritäten des Programms beiträgt. Einreichungsfrist vorauss. März 2027 Thema festlegen Idealerweise knüpfen Sie mit der Projektidee an Erfahrungen aus der eigenen Bildungspraxis an. Das Thema wird im ersten Schritt noch grob umrissen sein. Entwerfen Sie aber bereits zu Beginn eine Vorstellung dazu, was Sie mit dem Vorhaben bewirken möchten: Was wird nach dem Projekt für wen besser, anders oder neu möglich sein? Davon ausgehend wählen Sie Partnereinrichtungen aus verschiedenen Ländern, die ihre Perspektiven und Expertisen einbringen. Damit durch die europäische Zusammenarbeit etwas entstehen kann, das in dieser Weise national nicht möglich wäre. Förderregularien kennen Informieren Sie sich über die Rahmenbedingungen für Kooperationspartnerschaften in Erasmus+ sowie über die Regularien zur Antragstellung. Lesen Sie dazu die jeweiligen Abschnitte in den europäischen Grundlagendokumenten: Grundlagendokumente Aufruf 2026 („Call“) Mit Aufruf wird die Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Anträgen bezeichnet. Im Aufruf werden Antragsfristen und Budgets für die einzelnen Bildungsbereiche und Aktionen im Programm Erasmus+ veröffentlicht. Zum Dokument Erasmus+ Programmleitfaden („Programme Guide“) Im Programmleitfaden des jeweiligen Antragsjahres finden Sie die grundlegenden Informationen zum Förderprogramm (Teil A), zu den Leitaktionen und Bildungsbereichen (Teil B) sowie zur Antragstellung (Teil C). Das Dokument gibt es in mehreren Sprachen. Im Zweifel gilt die englische Version. Englische Version Deutsche Version Handbook on the lump sum funding model In diesem Handbuch wird das Finanzierungsmodell für die Leitaktion 2 – Partnerschaften für Zusammenarbeit – erläutert. Die Finanzierung erfolgt in Form einer „lump sum“, also eines Pauschalbetrags pro Projekt. Das Dokument bezieht sich auf die Antragstellung, die Durchführung und den Projektabschluss. Zum Handbuch Partnereinrichtungen finden An Kooperationspartnerschaften müssen mindestens drei Einrichtungen aus drei Ländern beteiligt sein. Je nach Umfang des Projekts können es auch mehr sein. Die Einrichtungen sollten sich in ihrem Profil sinnvoll ergänzen. Die Kernaktivitäten des Projekts müssen durch die beteiligten Einrichtungen abdeckt werden. Sie können nicht durch Dienstleister außerhalb des Konsortiums erfolgen. Hier können Sie ansetzen, um Partnereinrichtungen zu finden: Erasmus+ Plattform zur Verbreitung von Projektergebnissen Auf der Projektergebnisplattform (im englischen Erasmus+ project results platform) der europäischen Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur ( EACEA ) werden Informationen zu allen bewilligten Projekten veröffentlicht. Hier können Sie nach Projekten, Projektergebnissen, Einrichtungen und Themen aus Erasmus+ suchen. Zur Plattform Transnationale Kooperationsaktivitäten Hierbei handelt es sich um Kontaktseminare (Transnational Cooperation Activities), die die Nationalen Agenturen von Zeit zu Zeit anbieten. An diesen Veranstaltungen nehmen Einrichtungen aus verschiedenen Ländern teil, um für ihre Aktivitäten in Erasmus+ neue Partner zu finden. Termine finden Sie im Veranstaltungskalender. Zum Kalender EPALE EPALE (Elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa) ist eine europäische, mehrsprachige offene Community Plattform für länderübergreifenden bildungsbezogenen Austausch. Die Plattform bietet Fachleuten aus der Erwachsenenbildung verschiedene Möglichkeiten zur Vernetzung, zum Lernen und für Community-Beiträge – auch unabhängig von Erasmus+-Projekten. Im Bereich „Zusammenarbeiten“ gibt es zudem die Möglichkeit einer Partnersuche für internationale Projekte. Zu EPALE Richtig in der Erwachsenenbildung? Sie entscheiden, in welchem Bereich Sie den Antrag einreichen möchten, und wählen das entsprechende Antragsformular aus. Ob ein Projekt im Bereich Erwachsenenbildung richtig angesiedelt ist, ergibt sich aus dem Thema, dem Profil der beteiligten Einrichtungen sowie den Zielgruppen , die im Projekt adressiert werden. Ein Antrag kann bereichsübergreifende Aspekte beinhalten , sein Schwerpunkt muss aber in dem Bildungsbereich liegen , in dem er eingereicht wird. Eine falsche Zuordnung oder eine geringe Relevanz für den Bildungsbereich schlägt sich in der Bewertung nieder. Was bedeutet Erwachsenenbildung in Erasmus+? Erwachsenenbildung im Programm Erasmus+ richtet sich an Erwachsene nach der Erstausbildung und fördert das lebenslange, nicht-berufsbezogene Lernen in unterschiedlichen Lebensbereichen. Ziel ist es, Wissen und Kompetenzen zu stärken – etwa in der Grundbildung, Medienkompetenz, Umweltbildung oder politischen Bildung – und die gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern. Einrichtungen der Erwachsenenbildung sind beispielsweise Volkshochschulen, Vereine oder Bildungsträger. Ein besonderer Fokus liegt auf Zielgruppen, die erschwerten Zugang zu Bildung haben. Formale, non-formale oder informelle Lernkontexte sind möglich. Passende Prioritäten wählen Erasmus+ gibt thematische Schwerpunkte vor, an denen sich die Förderung orientiert. Dies sind die sogenannten Prioritäten. Es gibt vier horizontale Prioritäten , die übergreifend für alle Bildungsbereiche gelten. Und es gibt zudem bereichsspezifische Prioritäten , die nur für den jeweiligen Bildungsbereich – hier also die Erwachsenenbildung - gelten. Ihr Vorhaben muss mindestens eine horizontale oder bereichsspezifischen Priorität adressieren. Bis zu drei Zuordnungen sind möglich. Mit jeder zugeordneten Priorität setzen Sie einen inhaltlichen Fokus, der im Antrag überzeugend und fundiert begründet werden muss. Alle Prioritäten werden im Programmleitfaden beschrieben . Lesen Sie vor einer Zuordnung die ausführlichen Beschreibungen, denn die Überschriften verkürzen die Bedeutungen. Ein europäisches Netzwerk hat in einem unterstützenden Dokument Anregungen für die Umsetzung in der Projektpraxis zusammengetragen: Prioritäten setzen - Potentiale ausschöpfen (deutsch) Prioritäten setzen - Potentiale ausschöpfen (englisch) Horizontale Prioritäten Inklusion und Vielfalt Digitaler Wandel Umweltschutz und Bekämpfung des Klimawandels Gemeinsame Werte, zivilgesellschaftliches Engagement, Bereitschaft und Teilhabe Weitere Erläuterungen finden Sie im Programmleitfaden im Abschnitt A sowie im Abschnitt B unter „ Partnerschaften für Zusammenarbeit “ Bereichspezifische Prioritäten für die Erwachsenenbildung Verbesserung der Zugänglichkeit, Qualität, Inanspruchnahme und Anerkennung der Erwachsenenbildung Förderung von lokalen Lernzentren und innovativen Lernräumen Förderung der Weiterbildung und Umschulung von Erwachsenen Unterstützung der Reaktion der europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung auf den Krieg in der Ukraine Weitere Erläuterungen zu den bereichsspezifischen Prioritäten finden Sie im Programmleitfaden im Abschnitt B unter „ Partnerschaften für Zusammenarbeit “ Projektskizzenberatung nutzen Vor Antragsrunden bieten wir eine telefonische Beratung auf der Grundlage einer Projektskizze an. Anhand einer vorgegebenen Gliederung können Sie das geplante Vorhaben kurz umreißen. Im Gespräch gehen wir auf Ihre Projektidee ein und geben Ihnen Rückmeldungen für die weitere Planung und Entwicklung Ihres Projekts. Das Angebot richtet sich an Einrichtungen, die bisher noch kein Kooperationsprojekt in der Rolle einer koordinierenden Einrichtung durchgeführt haben. Eine Projektskizzenberatung ist freiwillig. Die Phase der Projektskizzenberatung für 2027 beginnt voraussichtlich Mitte Dezember und wird im Newsletter der NA beim BIBB angekündigt. An Veranstaltungen teilnehmen Vor einer Antragsfrist bieten wir Veranstaltungen an, bei denen wir über die Förderregularien und die Antragstellung informieren sowie auf Ihre Fragen eingehen. Aktuell werden keine Informationsveranstaltungen angeboten. Termine mit Blick auf eine Antragsfrist in 2027 werden ab Herbst an dieser Stelle angekündigt. Nähre Informationen zu Veranstaltungen finden Sie in unserem Veranstaltungskalender. Zum Veranstaltungskalender Rückblick Die letzte Informationsveranstaltung für Kooperationspartnerschaften in der Erwachsenenbildung fand am 09.12.2025 statt. zur Präsentation Sie brauchen weitere Unterstützung? Kontakt Bei Fragen wenden Sie sich an E-Mail: partnerschaften-erwachsenenbildung@bibb.de Tel .: 0228 107 1300 Hotlinezeiten: Mo | Di | Do | Fr : 09:30 bis 12:00 Uhr Newsletter Keine Beratungsangebote mehr verpassen? Dann abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter! Please fill in all fields marked with * so that we can process your request. I accept the privacy policy . * Zurück Zum nächsten Schritt Den Antrag inhaltlich ausarbeiten Im zweiten Schritt geht es darum, das Vorhaben konkret auszuarbeiten. Sie erhalten hier einige Hinweise dazu, welche Aspekte für die Projektkonzeption und die Projektbeschreibung im Antrag wichtig sind. Von der Konzeption zum Antragstext Nehmen Sie sich im Konsortium zu Beginn genügend Zeit für zwei zentrale Überlegungen: Motivation / Bedarf: Warum machen wir das Projekt? Wirkung: Wozu machen wir das Projekt? Was werden wir du rch das Projekt erreicht haben? Eine gute Analyse zur beabsichtigten Wirkung des Projekts macht es leichter, ein schlüssiges Vorgehen festzulegen. Je konkreter Sie die Aussagen für Ihr spezifisches Vorhaben fassen können, desto aussagekräftiger wird die Projektbeschreibung. Im Antrag wird zu den nachfolgenden Punkten gefragt: Motivation und Bedarf Neben dem durch das Konsortium festgestellten Bedarf sollte der Antrag eine fundierte Bedarfsanalyse für Deutschland und die beteiligten Länder enthalten. Beschreiben Sie auch, inwiefern das Projekt innovativ ist beziehungsweise inwieweit es bereits durchgeführte Initiativen durch wesentliche Neuerungen ergänzt. Ziele Formulieren Sie eindeutige, spezifische Ziele für Ihr Vorhaben. Achten Sie auf eine klare Unterscheidung zwischen Bedarfen und Zielen. Wer macht mit? Die beteiligten Einrichtungen sollten sich in ihrem Profil sinnvoll ergänzen. Machen Sie im Antrag deutlich, welche Expertise die Einrichtungen für Ihr Projektthema mitbringen und welche Bildungsarbeit die Einrichtungen regelmäßig außerhalb von EU -Projekten leisten. Wer profitiert? Beschreiben Sie konkret, welche Zielgruppen mit dem Projekt adressiert werden und wie die Ergebnisse des Projekts diesen Zielgruppen nützen. Treffen Sie spezifische Festlegungen, damit die Aktivitäten geeignet konzipiert werden können. Arbeitspakete und Budget planen Die wesentlichen Schritte zur Umsetzung werden in Arbeitspaketen ( work packages ) gegliedert, die jeweils eine Reihe von Aktivitäten beinhalten. Das erste Arbeitspaket ist stets „Projektmanagement“. Es sollte maximal vier weitere Arbeitspakete geben. Hier legen Sie bereits fest, welche Einrichtung für welche Aktivität verantwortlich ist und welche weiteren Einrichtungen beteiligt sind. Sie legen ebenfalls fest, wie der Gesamtzuschuss auf die einzelnen Aktivitäten und Partnereinrichtungen aufgeteilt wird. Berücksichtigen Sie in der Beschreibung alle Phasen der Projektumsetzung. Erläutern Sie auch, wie sie vorgehen werden, um das Projekt möglichst inklusiv, digital und ressourcenschonend umzusetzen sowie eine größtmögliche Teilhabe zu ermöglichen (vgl. horizontale Aspekte im Programmleitfaden). Budget Bei Beantragung entscheiden Sie, welcher Gesamtzuschuss der richtige ist für Ihr Vorhaben. Sie berücksichtigen dabei die Anforderung, dass es sich um einen Zuschuss handelt, nicht um eine vollständige Projektfinanzierung. Die EU -Kommission macht keine Vorgaben zur Höhe von Eigenmitteln. Bei der Bewertung des Antrags wird eingeschätzt, ob der Zuschuss kosteneffektiv eingesetzt wird. Dafür ist es gut, im Antrag nachvollziehbar zu erklären, wie sich Beträge, die Aktivitäten zugeordnet werden, zusammensetzen. Der Betrag für Projektmanagement darf 20% des Gesamtbudgets nicht überschreiten. Es gibt darüber hinaus keine Vorgaben, z.B. für Tagespauschalen oder Reisekosten. Alle Inhalte und Materialien des Projekts müssen durch das Konsortium erbracht werden. Dienstleistungen können über einen Unterauftrag vergeben werden, sofern sie bereits im Antrag definiert werden und nicht die Kernaufgaben des Projekts betreffen. Verbreitung und Wirkung Planen Sie Verbreitung konkret Von Projekten des Typs Kooperationspartnerschaften wird erwartet, dass sie Ergebnisse entwickeln, die auch von weiteren Einrichtungen genutzt werden können und die übertragbar sind auf andere rechtliche, strukturelle, geographische, soziokulturelle oder sprachliche Kontexte. Planen Sie also Verbreitungsaktivitäten schon zum Antragszeitpunkt und beschreiben Sie Ihre Schritte konkret und spezifisch für das Projekt. Bei Kooperationspartnerschaften wird in der Regel eine Projektwebseite erstellt, über die Projektergebnisse auch nach Projektende noch zugänglich sind. Offene Bildungsressourcen Alle Lehr- und Lernmaterialien, die mit Erasmus+ Förderung entstehen, müssen grundsätzlich als offene Bildungsmaterialien (englisch open educational ressources oder OER ) zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt für alle Arten von Materialien wie z. Bsp. Handreichungen, Erklärvideos, MOOCs und Apps. Wirkung Hier schlagen Sie gedanklich einen Bogen zum Beginn. Zum einen planen Sie, wie Sie überprüfen werden, ob Ihr Projekt erfolgreich war und eine längerfristige Wirkung entfaltet – auf Teilnehmende, auf die beteiligten Einrichtungen sowie auf weitere anvisierte Ebenen. Unterscheiden Sie gedanklich zwischen „Haben wir alles umgesetzt, was geplant war?“ (Output) und „Haben unsere Aktivitäten zu dem geführt, was wir damit erreichen wollten?“ (Outcome). Zum anderen können sie dadurch feststellen, ob das geplante Vorgehen schlüssig ist oder ob noch konzeptionelle Anpassungen erfolgen sollten. Berücksichtigen Sie die Bewertungskriterien Die inhaltliche Bewertung der Anträge erfolgt durch unabhängige, geschulte Gutachterinnen und Gutachter. Die Kriterien der Bewertung sind: Relevanz des Projekts, Qualität der Projektkonzeption und Umsetzung, Qualität der Partnerschaft und der Zusammenarbeit sowie Wirkung. Diese Kriterien werden detailliert erläutert im Programmleitfaden sowie im Leitfaden für Gutachterinnen und Gutachter (englisch: Guide for Experts on Quality Assessment). EU -Grundlagendokumente Aufruf 2026 („Call“) Als „Aufruf“ (englisch: call) wird die Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Anträgen bezeichnet. Im Aufruf werden Antragsfristen und Budgets für die einzelnen Bildungsbereiche und Aktionen im Programm Erasmus+ veröffentlicht. Zum Aufruf 2026 (PDF) Erasmus+-Programmleitfaden („Programme Guide“) Im Programmleitfaden (englisch: Programme Guide) des jeweiligen Antragsjahres finden Sie die grundlegenden Informationen zum Förderprogramm (Teil A), zu den Leitaktionen und Bildungsbereichen (Teil B) sowie zur Antragstellung (Teil C). Das Dokument gibt es in mehreren Sprachen. Im Zweifel gilt die englische Version. Englische Version des Programmleitfadens (PDF) Deutsche Version des Programmleitfadens (PDF) „Handbook on the lump sum funding model“ In diesem Handbuch wird das Finanzierungsmodell für die Leitaktion 2 – Partnerschaften für Zusammenarbeit – erläutert. Die Finanzierung erfolgt in Form eines Pauschalbetrags (englisch: lump sum) pro Projekt. Das Dokument bezieht sich auf die Antragstellung, die Durchführung und den Projektabschluss. Zum Handbuch (PDF) Unterstützende Dokumente Ansichtsexemplar Antrag Kooperationspartnerschaften Erwachsenenbildung (PDF) Leitfaden für Gutachterinnen und Gutachter (PDF) Erzielen von Wirkung in Erasmus+ (PDF) - ein Handbuch aus einem europäischen Netzwerk für wirkungsorientierte Projektplanung Sie brauchen weitere Unterstützung? Kontakt Bei Fragen wenden Sie sich an E-Mail: partnerschaften-erwachsenenbildung@bibb.de Tel .: 0228 107 1300 Hotlinezeiten: Mo | Di | Do | Fr : 09:30 bis 12:00 Uhr Zurück Zum nächsten Schritt Einrichtung registrieren Für Einrichtungen, die sich am Programm Erasmus+ beteiligen, werden die Stammdaten in dem sogenannten Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) verwaltet. Personen, die EU -Tools nutzen, benötigen einen EU -Login für den Zugang. Was ist ein EU -Login? Der Zugang zu allen im Programm verwendeten Online-Portalen, wie beispielsweise dem Organisationsregistrierungssystem, ist geschützt. Für den Zugriff benötigen Sie einen EU -Login. Dieser Benutzerzugang besteht aus Ihrer E-Mail-Adresse und einem Passwort. Ein EU -Login ist personenbezogen. Die Registrierung müssen Sie nur einmalig vornehmen! Sie gilt dann dauerhaft für alle Tools im Programm. EU-Login erstellen Registrierung und Stammdatenverwaltung Um einen Antrag zu stellen, muss Ihre Einrichtung im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) der Europäischen Kommission registriert sein. Dort werden alle Stammdaten der am Programm Erasmus+ beteiligten Einrichtungen verwaltet. Zur Registrierung benötigen Sie Ihren EU -Login. Nach der Registrierung erhalten Sie für Ihre Einrichtung automatisch eine Organisations-Identifizierungsnummer, kurz OID . Das ist eine neunstellige Kennnummer, die mit dem Buchstaben E beginnt. Sie benötigen diese OID bei jeder Antragstellung. Eine Einrichtung darf nur eine OID haben, sie gilt dauerhaft . Auch für zukünftige Anträge, egal in welchem Bildungsbereich, nutzen Sie diese OID . Bei Bedarf müssen Sie Angaben zu Ihrer Einrichtung aktualisieren. Sie möchten Ihre Einrichtung registrieren? Dann klicken Sie unten auf den Link zum Organisationsregistrierungssystem. Falls Sie Unterstützung beim Registrieren brauchen, hilft Ihnen unsere Anleitung zum Erstellen einer OID (siehe untere Dokumentenbox). Hinweis: Von der Eingabe bis zum Erhalt der OID kann es bis zu 72 Stunden dauern. Zur Registrierung Sie haben bereits eine OID oder Sie sind nicht sicher, ob Sie schon eine haben? In beiden Fällen hilft Ihnen das ORS weiter. Wenn Sie schon eine OID haben, prüfen Sie, ob die Angaben zu Ihrer Einrichtung und die hinterlegten Dokumente noch aktuell sind. Zur Erinnerung: Jede Einrichtung darf nur eine OID haben. Zum ORS EU -Login und Registrierung im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) Anleitung zur Registrierung im ORS (PDF) Folgende Dokumente müssen Sie im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) hochladen bzw. auf Aktualität prüfen: Formblatt Rechtsträger für private Einrichtungen (PDF) Formblatt Rechtsträger für öffentliche Einrichtungen (PDF) Formblatt Finanzangaben (PDF) Nachweis zur Rechtsfähigkeit Ihrer Einrichtung ( z. B. Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, Schreiben der übergeordneten Behörde oder Auszug aus dem Schulverzeichnis, Gewerbeanmeldung oder ein Eintrag im Handelsregister etc. ) Benötigen Sie weitere Hilfe? Kontakt Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an. Team „Finanzielle und vertragliche Projektbegleitung“ E-Mail: helpna@bibb.de Tel .: 0228 107 1600 Hotline Montags & donnerstags von 09:30 bis 12:00 Uhr Zurück Zum nächsten Schritt Antrag stellen Erfahren Sie auf dieser Seite, welche Antragsfristen gelten und was Sie beim Ausfüllen eines Antrags für eine Kooperationspartnerschaft beachten müssen. Antragsfrist Die nächste Antragsfrist wird voraussichtlich im März 2027 sein . Ihren Antrag arbeiten Sie direkt im EU -Antragsportal aus. Wählen Sie dort das richtige Formular aus: KA220- ADU : Kürzel für Kooperationspartnerschaften im Bereich Erwachsenenbildung Antrag stellen Zum EU-Antragsportal Bevor Sie beginnen... Halten Sie folgende Daten bereit: EU -Login Sie benötigen ihn zum Anlegen und Bearbeiten des Antrags. Organisations-ID für Ihre Einrichtung sowie für alle Partnereinrichtungen. Der Antrag kann jederzeit gespeichert und später weiterbearbeitet werden. Nach der Übermittlung sind keine Änderungen mehr möglich . Verfassen Sie ihn in englischer oder deutscher Sprache. Kalkulieren Sie einen zeitlichen Puffer beim Übermittel n des fertigen Antrags ein. Erfahrungsgemäß sind die Server am Tag der Antragsfrist stark belastet. Tipp: Nutzen Sie das Ansichtsexemplar Kooperationspartnerschaften Erwachsenenbildung zur Vorbereitung. Zum Ansichtsexemplar Prüfen Sie die Antragsbedingungen Projektanträge können nur von ö ffentlichen oder p rivat en Einrichtungen gestellt werden. Die antragsstellende Einrichtung muss mindestens zwei Jahre vor Ablauf der Antragsfrist rechtmäßig gegründet worden sein. Die Einrichtung, die die Kooperationspartnerschaft koordinieren möchte, stellt den Antrag für das gesamte Konsortium (also die Gruppe der Partnereinrichtungen) bei der Nationalen Agentur in ihrem Land. Der Antrag wird von Mitgliedern des Konsortiums verfasst, nicht von Externen oder Dienstleistern. Der Antrag darf nur in einem Land eingereicht werden. Ein Konsortium kann zu einer Antragsfrist eur opaweit nur einen Antrag stellen. Eine Einrichtung (konkret: eine OID ) darf an maximal 10 Anträgen für Kooperationspartnerschaften beteiligt sein. ( Dies bezieht sich auf die Anzahl aller Anträge für eine Kooperationspartnerschaft pro Antragsfrist. Dabei werden alle Anträge in den Bereichen Schulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Erwachsenenbildung und Jugend zusammengezählt.) Zehn Hinweise zum Verfassen des Antrags Über die OID fügen Sie Stammdaten der antragstellenden Einrichtung und der Partnereinrichtungen in den Antrag ein. Im Antragsformular ergänzen Sie Kontaktangaben für eine zeichnungsberechtigte Person und eine Hauptkontaktperson. Über diese E-Mail-Adressen wird die NA beim BIBB Ihre Einrichtung kontaktieren. Für die Partnereinrichtungen tragen Sie ebenfalls Kontaktangaben für diese Personen ein. Die Textfelder haben Zeichenbegrenzungen . Treffen Sie alle wesentlichen Aussagen im Antrag . Anlagen wie ein GANTT-Chart können unterstützend angefügt werden und werden bei Kooperationsprojekten empfohlen. Der Antrag beinhaltet eine englischsprachige Zusammenfassung . Sie wird bei Bewilligung veröffentlicht. Stellen Sie Ihr Vorhaben also für Außenstehende verständlich dar. Die Declaration on Honour der antragstellenden Einrichtung muss von der zeichnungsberechtigten Person rechtsgültig unterschrieben sein und im Antrag als Anlage hochgeladen sein. Die Accession Forms (Beitrittsformulare) der beteiligten Partnereinrichtungen sollten dem Antrag beigefügt sein. Die Formulare finden sich im Antragsformular, wenn für Partnereinrichtungen eine zeichnungsberechtigte Person eingetragen wurde Kalkulieren Sie Zeit ein, damit die Partner sie rechtsgültig unterschreiben können und Sie die Formulare im Antrag wieder hochladen können. Erklärungen zur Einhaltung der Europäischen Werte und zur Autorenschaft müssen bestätigt werden, damit ein Antrag eingereicht werden kann. Lebensläufe im Zuge von Prüfungen angefordert werden (vgl. Programmleitfaden Teil C, Operational Capacity Check). Exportieren Sie den Antrag und die darin enthaltenen Beitrittsformulare ( Accession Forms ) als PDF für Ihre Unterlagen. Zurück Zum nächsten Schritt Bewertung des Antrags Was passiert nach der Antragstellung? Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Prüfungen durchgeführt werden, welche Kriterien für die Bewertung gelten und wie die Förderentscheidung gefällt wird. Formale und inhaltliche Prüfung Nach der Einreichung wird der Antrag nach formalen Kriterien geprüft. Die inhaltliche Bewertung erfolgt im Anschluss durch geschulte Gutachterinnen und Gutachter nach vier Kriterien: Relevanz (bis zu 25 Punkte) Qualität Projektkonzeption und Umsetzung (bis zu 30 Punkte) Qualität Partnerschaft und Zusammenarbeit (bis zu 20 Punkte) Wirkung (bis zu 25 Punkte) Der Antrag kann maximal 100 Punkte erreichen. Um inhaltlich förderfähig zu sein, muss der Antrag insgesamt mindestens 70 Punkte erreichen und dabei in jeder Kategorie mindestens die Hälfte der maximal möglichen Punktzahl. Wie wird Ihr Antrag bewertet? Die Europäische Kommission gibt die Richtlinien für die Antragsbewertung vor. Die Kriterien sind im Leitfaden für Gutachterinnen und Gutachter (englisch: Guide for Experts on Quality Assessment) veröffentlicht und ausführlich erläutert. Bei Interesse können Sie sie einsehen. Hinweis: Der Leitfaden ist in englischer Sprache verfasst. Zum Leitfaden für Gutachterinnen und Gutachter Weitere Prüfungen Im Zuge der Bewertungsphase werden noch weitere Prüfschritte durchgeführt. Dazu gehören insbesondere die Plagiatspr ü fung und bei Anträgen über 60.000 Euro die Pr ü fung der finanziellen Bonit ä t der antragsstellenden Einrichtung. Hierbei werden Sie ggf. schriftlich zu einer Stellungnahme aufgefordert oder um weitere Informationen gebeten. Bei Einrichtungen, die mehrere Anträge einreichen, kann eine Prüfung der operationalen Kapazität erfolgen. Dafür fordert die NA beim BIBB zusätzliche Informationen an, die Auskunft geben über die (personellen) Ressourcen zur Umsetzung mehrerer Projekte. Die Prüfung bezieht sich auf die Einrichtung als Ganzes und kann auch Aspekte aus der bisherigen Projektumsetzung einbeziehen. Diese Prüfschritte sind im Programmleitfaden in Abschnitt C beschrieben. Im Zuge dessen kann die NA beim BIBB mit Nachfragen auf Sie zukommen. Förderentscheidung Die Prüfung und die Bewertung des Antrags dauern ungefähr 4 Monate. Die NA beim BIBB trifft die Förderentscheidung dann auf der Basis des zur Verfügung stehenden Budgets und einer Rangliste der bewerteten Anträge. Sie erhalten von der NA beim BIBB eine Information über die Förderentscheidung. Die Entscheidung beinhaltet entweder eine Zusage, eine Absage oder die Information über einen Platz auf der Warteliste. Dieser Förderentscheidung ist auch die Rückmeldung zur Bewertung beigefügt. Bei einer Zusage erhalten Sie eine „Finanzhilfevereinbarung“. Widerspruch Sie haben die Möglichkeit, gegen Entscheidungen der Nationalen Agentur beim BIBB Widerspruch einzulegen. Jede Förderentscheidung enthält eine Rechtsbehelfserklärung, die das entsprechende Vorgehen erläutert. Zurück Zum nächsten Schritt Durchführung Wie geht es weiter nach der Bewilligung eines Antrags? Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen ersten Überblick über den weiteren Ablauf. Wenn Sie ein Projekt planen oder beantragen, sollten Sie einige Fakten zur Durchführung des Projekts kennen: Projektverwaltung Ihr Projekt ist formal bewilligt, wenn die Finanzhilfevereinbarung ( Grant Agreement ) von Ihnen und der NA beim BIBB unterzeichnet ist. Sie erhalten dann eine erste Rate des bewilligten Zuschusses. Wenn die Einrichtung keine ausreichende Bonität nachweisen kann, kann die Höhe der Vorauszahlung begrenzt werden. Die antragstellende Einrichtung, die das Projekt auch koordiniert, verwaltet die Mittel des Projekts. Sie leitet die Mittel an die Partnereinrichtungen weiter. Es ist empfehlenswert, als koordinierende Einrichtung Vereinbarungen mit den Partnereinrichtungen des Projekts abzuschließen. Die im Antrag beschriebenen Aktivitäten bzw. Arbeitspakete und die geplanten Ergebnisse sind Bestandteil der Finanzhilfevereinbarung und müssen im Projektverlauf umgesetzt werden. Änderungen am Projekt oder bei den beteiligten Einrichtungen werden mit der NA beim BIBB abgestimm t und zum Teil durch ein Addendum zur Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Verbreitung Ihrer Projektergebnisse Bei der Antragstellung haben Sie bereits festgelegt, wie Sie vorgehen werden, um das Projekt bekannt zu machen sowie die Projektergebnisse zugänglich und für andere nutzbar zu machen. Dafür gilt, dass die Kofinanzierung durch die Europäische Union auf allen veröffentlichten Materialien, Dokumenten und Ergebnissen kenntlich gemacht werden muss . Ein entsprechendes Förderlogo und eine Formulierung für einen Haftungsausschluss werden Ihnen zur Verfügung gestellt. Für Lehr- und Lernmaterialien gilt darüber hinaus, dass sie als offene Bildungsressourcen ( OER ) gekennzeichnet werden müssen. Berichte einreichen Während der Durchführung und für die Erstellung von Berichten ist die Nutzung eines Tools der Europäischen Kommission verpflichtend - es heißt Beneficiary Module. Darin erstellen Kooperationspartnerschaften– in Abhängigkeit von der Projektdauer – ein oder zwei Zwischenberichte . Einen Abschlussbericht erstellen Sie nach dem Projektende. Nach dessen Prüfung legt die NA beim BIBB den abschließenden Zuschuss fest. Erasmus+-Projektplattform der NA beim BIBB Für die Umsetzung eines bewilligten Projektes finden Sie alle wichtigen Informationen auf der Erasmus+-Projektplattform der NA beim BIBB . Die Informationen auf der Plattform sind erst interessant, wenn die Finanzhilfevereinbarung geschlossen wurde. Neben den wesentlichen Schritten zur Durchführung gibt es dort eine Zusammenstellung von Links und Anleitungen zu den erforderlichen Tools sowie Antworten zu häufig gestellten Fragen. Zur Plattform Zurück Zum nächsten Schritt …

[…] Pressemitteilung Neues Portal: Auslandsaufenthalte in der Ausbildung Auslandsberatung-Ausbildung.de bündelt Infos für Betriebe, Berufsschulen und Kammern Bonn, 21.07.2022 Auslandsaufenthalte sind ein wichtiger Baustein zur Gewinnung und Bindung von Nachwuchsfachkräften. Sie sind ein Faktor zur Steigerung der Attraktikvität der dualen Berufsausbildung. Erfreulich hierbei: Die Antragszahlen in den Programmen Erasmus+ und AusbildungWeltweit steigen wieder signifikant an. © AdobeStock | seventyfour Der Mangel an Fachkräften zählt mittlerweile zu einer der größten Herausforderungen für die deutsche Wirtschaft und Gesellschaft und wird sich Prognosen zufolge noch verschärfen. Eine hochwertige und attraktive Berufsausbildung gilt als ein wesentlicher Lösungsansatz, um den künftigen Bedarf an Fachkräften decken und somit wichtige wirtschafts- und gesellschaftspolitische Ziele, zum Beispiel bei der Energiewende und dem Klimawandel, erreichen zu können. „Wir müssen daher dringend darauf hinwirken, die berufliche Bildung in Deutschland attraktiver zu gestalten, um mehr junge Menschen von einer Ausbildung zu überzeugen“, erklärt Friedrich Hubert Esser, Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung ( BIBB ) mit Blick auf das bevorstehende neue Ausbildungsjahr. „Ein Faktor zur Steigerung der Attraktivität ist, integrierte Auslandsaufenthalte während der Berufsausbildung anzubieten.“ So zeigt eine von der Nationalen Agentur Bildung für Europa beim BIBB ( NA beim BIBB ) durchgeführte Studie, dass Betriebe das Angebot von Auslandsaufenthalten als Wettbewerbsvorteil auf dem Ausbildungsmarkt einschätzen. Auslandspraktika werden zu einem wichtigen Baustein zur Gewinnung und Bindung von Nachwuchskräften. Damit die Finanzierung gelingt, gibt es Fördermittel der öffentlichen Hand. Das größte Förderprogramm ist Erasmus+ der Europäischen Union. Für den Zeitraum 2021 bis 2027 stehen insgesamt 28,4 Milliarden Euro zur Verfügung, davon mindestens 4,3 Milliarden Euro für die berufliche Bildung. Der Schwerpunkt des Programms AusbildungWeltweit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) liegt auf der Mobilität außerhalb Europas. Beide Programme werden in der NA beim BIBB umgesetzt. Durch die Corona­pandemie waren Auslandsaufenthalte in der Ausbildung zwischenzeitlich zwar stark eingeschränkt, inzwischen ist aber eine deutliche Erholung zu spüren: Bei Erasmus+ haben sich die Antragszahlen mehr als verdoppelt, bei AusbildungWeltweit ist die Nachfrage ebenfalls signifikant angestiegen. „Wer als Ausbildungsbetrieb, Kammer oder Berufsschule eine Förderung erhalten will, hat bei einem solide ausgearbeiteten Förderantrag sehr gute Chancen“, so Esser. „Wir können daher Ausbildungsbetriebe nur motivieren, die Förder- und Beratungsmöglichkeiten zu nutzen, um die Ausbildung durch Lernzeiten im Ausland noch attraktiver zu gestalten. Dadurch erwerben Auszubildende zudem fachliche, interkulturelle und persönliche Kompetenzen, die auch für den Betrieb einen erheblichen Mehrwert darstellen.“ Die nächste Antragsfrist im Programm Erasmus+ endet am 4. Oktober 2022. Bei AusbildungWeltweit können Förderanträge bis zum 13. Oktober 2022 eingereicht werden. Interessierte Ausbildungsbetriebe, Kammern oder Berufsschulen können sich an die NA beim BIBB oder andere Beratungsstellen wenden. So gibt es zum Beispiel mit den „Erasmus+-Beratern Berufsbildung“ ein Netzwerk an regionalen Beratungsstrukturen. Eine Übersicht über Ansprechpartner/-innen in der Region ist unter www.na-bibb.de/mobi-landkarte zu finden. Auf der Homepage www.meinauslandspraktikum.de finden Auszu­bildende darüber hinaus alle Informationen zu Auslandsaufenthalten in der beruflichen Bildung und eine Datenbank aller Stipendienprogramme in der beruflichen Bildung. Hintergrund Global lernen – von Anfang an: Das ermöglichen die Förderprogramme Erasmus+ der Europäischen Union ( EU ) und AusbildungWeltweit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Beide Programme bezuschussen Auslandsaufenthalte von Auszubildenden, Ausbilderinnen und Ausbildern und finanzieren darüber hinaus auch Besuche zur Vorbereitung eines Auslandsaufenthaltes. Während Erasmus+ vor allem Auslandsaufenthalte in Europa fördert, bezuschusst AusbildungWeltweit Aufenthalte außerhalb der EU . Förderanträge können von Ausbildungsbetrieben, Kammern, beruflichen Schulen und anderen Einrichtungen der Berufsbildung gestellt werden. Bei Erasmus+ können sich Auszubildende auch direkt auf vorhandene Erasmus+-Stipendien der sogenannten Poolprojekte bewerben. Weitere Informationen zu Erasmus+: www.na-bibb.de/erasmus-ausbildung zu Bewerbungsmöglichkeiten für Stipendien für Auszubildende: www.meinauslandspraktikum.de/praktikumsplatzsuche zu AusbildungWeltweit: www.ausbildung-weltweit.de/unternehmen zur Studie „Auslandsaufenthalte in der Berufsbildung 2017: www.na-bibb.de/Mobilitaetsstudie Kontakt Dr. Gabriele Schneider, NA beim BIBB , Tel .: 0228 / 107-1641; gabriele.schneider(at)bibb.de Bei Abdruck Belegexemplar erbeten. Weitere Informationen Kontakt aufnehmen Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail …

[…] Pressemitteilung Neues Portal: Auslandsaufenthalte in der Ausbildung Auslandsberatung-Ausbildung.de bündelt Infos für Betriebe, Berufsschulen und Kammern Bonn, 01.06.2021 In allen Bildungsbereichen, die das europäische Programm Erasmus+ in seiner neuen Phase von 2021 bis 2027 abdeckt, wird künftig eine Akkreditierung von antrag­stellenden Einrichtungen zum zentralen Zugangsinstrument zu europäischen Fördermitteln für die Auslands­mobilität. An Stelle der Förderung von Einzelprojekten tritt somit die einmalige Aufnahme in die Erasmus+-Familie. Akkreditierte Einrichtungen können als Mitglieder dieser Community jährlich Fördermittel anfordern und haben, anders als bei der bisherigen Projektförderung, die Sicherheit, dass sie bei entsprechender Anfrage diese Mittel auch erhalten. Über die Neuregelungen wird die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung ( NA beim BIBB ) im Juni und Juli infor­mieren. Die NA beim BIBB führt das Erasmus+-Programm in Deutschland im Bereich der Berufs- und Erwachsenenbildung im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sowie der Europäischen Kommission durch. Adobe | encierro Die Akkreditierung gibt Einrichtungen der Berufsbildung einen Rahmen für die Einbettung von Mobilitätsaktivitäten in die eigene Organisationsentwicklung und schafft langfristige Planungssicherheit. Organisationsentwicklung bezieht sich neben der Internationalisierung dabei auch auf die übergreifenden Ziele des Erasmus+-Programms – insbesondere auf Inklusion, Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Partizipation. Eine Akkreditierung ist zudem mit einer größeren Flexibilität im Hinblick auf Zielgruppen, Zielländer und Dauer von Auslandsaufenthalten als die bisherigen Förderverfahren verbunden. Nur akkreditierte Einrichtungen können einen Teil der Fördermittel für Auslandsmobilität jenseits der 33 am Erasmus+-Programm teilnehmenden Länder und damit weltweit verwenden. Hierzu erklärt BIBB -Präsident Friedrich Hubert Esser : „Mit der Akkreditierung werden Auslandsaufenthalte quasi in der DNA einer Einrichtung verankert. Sie verringert bürokratischen Aufwand und schafft attraktive Rahmenbedingungen. Das ist ein wichtiger Schritt, damit Auslandsmobilität nicht mehr die Ausnahme ist, sondern zum Normalfall wird, denn Auslandserfahrung ist eine Investition in die Zukunft, die sich für Betriebe und Auszubildende lohnt. Internationalität und Auslandsaufenthalte machen die berufliche Bildung attraktiver und zukunftsfest, und Deutschland mit seiner global vernetzten Wirtschaft benötigt top qualifizierte Fachkräfte.“ Die neue Programmgeneration von Erasmus+ ist zu Beginn dieses Jahres gestartet und hat eine Laufzeit bis 2027. Die Europäische Union stellt in diesem Zeitraum rund 28 Milliarden Euro für die Unterstützung europäischer Bildungszusammenarbeit bereit. Das sind fast doppelt so viele Mittel wie im Vorgängerprogramm. Ein Kernelement von Erasmus+ bleibt im Bereich der Berufsbildung die Kompetenzentwicklung von Auszubildenden, Schülerinnen und Schülern sowie des beruflichen Bildungspersonals durch die Förderung individueller Auslandsmobilität. Das Programm verfolgt dabei das Ziel, die Entwicklung der Bildungssysteme zu unterstützen und zugleich auf der Ebene der Bildungsinstitutionen nachhaltig zu wirken. Mehr als 370 Einrichtungen der Berufsbildung sind seit Februar dieses Jahres bereits Mitglieder der Erasmus+-Familie. Wer die Chance ergreifen möchte, Auslandsaufenthalte von Lernenden und Personal strategisch mit der Bildungsplanung, dem Lernangebot oder der Personalentwicklung zu verbinden, kann bis zum 19. Oktober 2021 einen Antrag bei der NA beim BIBB einreichen. Die NA beim BIBB bietet hierzu kostenlose Informationsver­anstaltungen am 15. Juni sowie am 15. Juli 2021 an. Informieren Sie sich auf der Website der NA beim BIBB , nehmen Sie an den Informationsveranstal­tungen teil oder vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch zu Ihren ganz konkreten Anliegen. Weiterführende Informationen unter www.na-bibb.de/erasmus-berufsbildung/mobilitaet/akkreditierung Einen Überblick über die Veranstaltungen der NA finden Sie unter www.na-bibb.de/service/veranstaltungen Ansprechpartner in der NA beim BIBB : Berthold Hübers; E-Mail: huebers(at)bibb.de Bei Abdruck Belegexemplar erbeten. Weitere Informationen zur Akkreditierung Kontakt aufnehmen Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail …

[…] Pressemitteilung Neues Portal: Auslandsaufenthalte in der Ausbildung Auslandsberatung-Ausbildung.de bündelt Infos für Betriebe, Berufsschulen und Kammern Bonn, 13.09.2023 Zum Ausbildungsbeginn 2023 ist das neue Service-Portal Auslandsberatung-Ausbildung.de an den Start gegangen, es richtet sich an Betriebe, Berufsschulen und Kammern. Das Angebot der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung ( NA beim BIBB ) umfasst Informationen rund um Auslandsaufenthalte in der Ausbildung und bietet einen Überblick über die Chancen, Rahmenbedingungen und konkrete Planungsschritte für die Praxis. Der integrierte Stipendienfinder bündelt zudem alle Förderprogramme, die Auslandsaufenthalte in der Berufsbildung finanzieren. © Open copyright AdobeStock | Rymden X Close copyright Zum Ausbildungsbeginn 2023 ist das neue Service-Portal Auslandsberatung-Ausbildung.de an den Start gegangen, es richtet sich an Betriebe, Berufsschulen und Kammern. Das Angebot der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung ( NA beim BIBB ) umfasst Informationen rund um Auslandsaufenthalte in der Ausbildung und bietet einen Überblick über die Chancen, Rahmenbedingungen und konkrete Planungsschritte für die Praxis. Der integrierte Stipendienfinder bündelt zudem alle Förderprogramme, die Auslandsaufenthalte in der Berufsbildung finanzieren. Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, ist eine attraktive und leistungsfähige Ausbildung für Unternehmen ein wichtiger Baustein. So sollen engagierte Schulabgänger für den Betrieb begeistert und auch langfristig gehalten werden. Auslandsaufenthalte während der Ausbildung sind ein klarer Wettbewerbsvorteil für Unternehmen, die Auslandsqualifikationen für ihren Nachwuchs anbieten. Für die Finanzierung gibt es öffentliche Fördergelder mit guten Förderprognosen. „Wir haben das neue Service-Portal entwickelt, um Auslandsaufenthalte in der Ausbildung in Unternehmen und Einrichtungen der Berufsbildung noch bekannter zu machen“, betont BIBB -Präsident Friedrich Hubert Esser . „Mit Auslandsberatung-Ausbildung.de unterstützen wir diejenigen mit allen relevanten Informationen, die Auslandsaufenthalte für Auszubildende möglich machen: insbesondere Ausbildungsbetriebe, berufliche Schulen, Kammern oder Kreishandwerkerschaften. Das Service-Portal bietet somit eine umfassende Orientierung, wie Ausbildungseinrichtungen ihren Auszubildenden den Kompetenzerwerb im Ausland ermöglichen können und welche Fördergelder es gibt.“ Doch nicht nur Auszubildende können von Auslandsaufenthalten profitieren. Auch Ausbilderinnen, Ausbilder und Lehrkräfte beruflicher Schulen können ins Ausland gehen und sich dort weiterbilden. Zu diesen Angeboten und über Möglichkeiten, wie Ausbildungseinrichtungen Auslandsaufenthalte strategisch einsetzen können, informiert das neue Portal ebenfalls. Auslandsberatung-Ausbildung.de ist ein kostenfreies und unabhängiges Angebot der NA beim BIBB und wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Die NA bündelt Expertise rund um Auslandsaufenthalte in der Ausbildung und setzt im Auftrag der EU und des BMBF die Förderprogramme Erasmus+ und AusbildungWeltweit um. Auszubildende sowie Schülerinnen und Schüler berufsbildender Schulen finden alle Informationen rund um Auslandsaufenthalte während der Ausbildung auf dem Portal MeinAuslandspraktikum.de. Weiterführende Informationen unter www.auslandsberatung-ausbildung.de Kontakt: Theresa Mayerhöffer; mayerhoeffer(at)bibb.de Stefan Metzdorf; metzdorf(at)bibb.de Weitere Informationen zur Akkreditierung Kontakt aufnehmen Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail …

[…] Pressemitteilung Neues Service-Portal informiert Jugendliche über Auslandspraktika in der Ausbildung MeinAuslandspraktikum.de bündelt alle Angebote Bonn, 23.09.2021 Das neue Service-Portal MeinAuslandspraktikum.de der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung ( NA beim BIBB ) bündelt alle Angebote zum Thema „Auslandsaufenthalte in der Berufsbildung“. Es bietet zudem mit einer Datenbank einen Überblick und Zugang zu Fördermöglichkeiten sowie eine Praktikumsplatzsuche für Stipendien, die durch das europäische Bildungsprogramm Erasmus+ gefördert werden. Auszubildende erhalten wichtige Tipps und Hilfestellungen zur Planung des eigenen Auslands­aufenthaltes – von „Versicherungen und Sicherheit“, über Fragen der Unterbringung bis zu den notwendigen Sprachkenntnissen – und können sich persönlich beraten lassen. © Open copyright Artwork: blueberry (AdobeStock, Shutterstock) X Close copyright © Artwork: blueberry (AdobeStock, Shutterstock) Mit dem neuen Service-Angebot leistet die NA beim BIBB einen zentralen Beitrag zu dem von Politik und Wirtschaft ausgegebenen Ziel, die Zahl der Auszubildenden mit Auslands­erfahrungen in den kommenden Jahren weiter zu steigern. So hat die im Jahr 2018 vom Deutschen Bundestag eingesetzte Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“ kürzlich vorgeschlagen, bis zum Jahr 2030 die Quote von Auszubildenden mit Auslandspraxis auf 20 Prozent zu erhöhen. Vom Abschlussjahrgang 2019 absolvierten mehr als sieben Prozent aller Auszubildenden einen Teil ihrer Ausbildung im Ausland. „Ziel des neuen Angebots von MeinAuslandspraktikum ist es, junge Menschen unabhängig, kostenfrei und umfassend über alle Möglichkeiten zum Thema Auslandsaufenthalte in der Berufsausbildung zu informieren und zu beraten“, erläutert BIBB -Präsident Friedrich Hubert Esser . „Das neue Portal bietet unter anderem einen Überblick über die großen Förderprogramme Erasmus+ der Europäischen Union und AusbildungWeltweit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, und es gibt eine Orientierung, was bei einem Auslandsaufenthalt während der Berufsausbildung zu beachten ist.“ Auf www.meinauslandspraktikum.de finden Jugendliche und junge Erwachsene ab sofort alle Informationen aus einer Hand und können aktuelle Nachrichten über Instagram und YouTube verfolgen. Die neue Plattform führt auch Inhalte zusammen, die bisher unter www.go-ibs.de und www.machmehrausdeinerausbildung.de zu finden waren. Hintergrund Die Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung ( NA beim BIBB ) setzt die Förderprogramme Erasmus+ Berufsbildung und Erasmus+ Erwachsenenbildung der Europäischen Union, europäische Initiativen und Projekte sowie das Förderprogramm AusbildungWeltweit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung um. Zudem informiert und berät sie zur Internationalisierung der Berufsausbildung und hat mit MeinAuslandspraktikum ein gebündeltes Informations- und Beratungsangebot für Jugendliche und junge Erwachsene ins Leben gerufen. Die NA beim BIBB arbeitet eng mit Ministerien, Bundesländern, Sozialpartnern, Verbänden, Kammern, Unternehmen, Hochschulen und Bildungseinrichtungen zusammen. Auf internationaler Ebene kooperiert sie mit der Europäischen Kommission und den Nationalen Agenturen in Europa. Weitere Informationen unter www.na-bibb.de sowie unter www.meinauslandspraktikum.de Instagram: @meinauslandspraktikum YouTube: www.youtube.de/meinauslandspraktikum Kontakt Dr. Gabriele Schneider, E-Mail: gabriele.schneider(at)bibb.de , Fon: 0228 / 107-1641 Bei Abdruck Belegexemplar erbeten. Wichtige Links unter www.na-bibb.de unter www.meinauslandspraktikum.de auf Instagram @meinauslandspraktikum auf You tube Weitere Informationen Mein Auslandspraktikum Zur Website Zum Instagram Kanal Zum YouTube Kanal Weitere Informationen MeinAuslandspraktikum Das Portal rund um die Themen Zur Website MeinAuslandspraktikum Das Portal rund um die Themen Zur Website MeinAuslandspraktikum Das Portal rund um die Themen Zur Website …

[…] Datenschutz und Datenverarbeitung Der Schutz Ihrer Privatsphäre bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist uns wichtig. Hier erfahren Sie, welche Informationen wir beim Besuch unserer Website www.na-bibb.de erheben und wofür wir sie nutzen. Daraus entstehen Ihnen Rechte, über die wir Sie ebenfalls aufklären möchten. Verantwortlicher im Sinne der DSGVO Verantwortliche im Sinne der Datenschutzgrundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung ( NA beim BIBB ) Friedrich-Ebert-Allee 114-116 53113 Bonn Telefon: 0228 107-1608 E-Mail: na(at)bibb.de Postadresse: Nationale Agentur beim BIBB Postfach 201264 53142 Bonn Weitere Angaben finden Sie im Impressum . Datenschutzbeauftragte/-r Für weitere Fragen und Auskünfte rund um das zum Thema Datenschutz steht Ihnen der oder die Datenschutzbeauftragte des Bundesinstituts für Berufsbildung zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an datenschutz[at]bibb(dot)de . Was sind personenbezogene Daten? Daten sind gemäß Datenschutzgrundverordnung personenbezogen, wenn sie entweder einer identifizierten natürlichen Person zugeordnet sind oder einer natürlichen Person zugeordnet werden können, sodass diese Person durch die Daten identifizierbar ist. Hierunter fallen alle Angaben, die Rückschlüsse auf die Identität ermöglichen ( z.B. Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse). Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten Wir verarbeiten Daten auf Basis von: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO: Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU -Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO: Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der die NA beim BIBB unterliegt, dienen Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO und Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i. V. m. § 3 BDSG : Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die der NA beim BIBB übertragen wurde, dient Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i. V. m. § 3 BDSG als Rechtsgrundlage. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO: Soweit Verarbeitungen ausnahmsweise nicht in Ausübung unserer öffentlichen Aufgaben erfolgen, kann Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage dienen, sofern die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und keine überwiegenden Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person entgegenstehen ( z. B. IT-Sicherheit, Missbrauchs-/Betrugsprävention, Rechtsdurchsetzung). Bereitstellung der Website Der technische Betrieb erfolgt in Zusammenarbeit mit der Agentur Die Medialen GmbH , Colmantstraße 39, 53115 Bonn. Die NA beim BIBB hat mit Die Medialen GmbH einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung im Sinne der DSGVO abgeschlossen. Das Hosting dieser Website erfolgt auf Systemen der bringe Informationstechnik GmbH , Zur Seenplatte 12, 76228 Karlsruhe. Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat mit bringe einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung im Sinne der DSGVO abgeschlossen. Erfasste Daten durch Serverstatistik und Applikationen Aus technischen Gründen speichern unsere Server und Applikationen bei Ihrem Zugriff auf unsere Internetseiten personenbezogene Verbindungsdetails in ihren Protokolldateien. Diese Daten werden jedoch lediglich zur unmittelbaren Bereitstellung unserer Dienste, zur Störungsbeseitigung oder zur Abwehr eines Angriffs genutzt und nach 14 Tagen automatisch gelöscht. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG ; soweit erforderlich erfolgt die Verarbeitung ergänzend auf Grundalge von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Gewährleistung der IT-Sicherheit und Missbrauchsprävention. Folgende Daten werden vorübergehend gespeichert: Name, Typ und Version Ihres Internet-Browsers, Ihre IP-Adresse Datum und Uhrzeit Ihres Zugriffs auf den Server Adresse der aufgerufenen Seite Adresse der zuvor besuchten Internetseite (Referrer) Personenbezogene Daten werden nur dann gespeichert, wenn Sie diese selbst, zum Beispiel bei einer Anmeldung zu einer Veranstaltung oder der Bestellung von Publikationen, angeben – siehe Informationen unter „Personalisierte Services“. Die Übertragung personengebundener Daten wird durch ein dem Stand der Technik entsprechendes Verfahren verschlüsselt (Secure Sockets Layer – SSL). Technisch notwendige Session-Cookies Cookies sind kleine Textdateien, die über den Browser nach festgelegten Standards auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Wir verwenden technisch notwendige Cookies. Die durch technisch notwendige Cookies erhobenen Nutzerdaten werden nicht zur Erstellung von Nutzerprofilen verwendet. Session-Cookies werden nach Beendigung der Sitzung automatisch gelöscht. Technisch notwendige Einstellungen ( z.B. Cookie-Auswahl) können in einem dauerhaften Cookie für einen festgelegten Zeitraum gespeichert werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten beim Einsatz notwendiger Cookies ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO (Wahrnehmung von Aufgaben im öffentlichen Interesse) i.V.m. § 25 Abs. 2 Nr. 2 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz ( TDDDG ). Zu den technisch notwendigen Cookies zählt: fe_typo_user Dieses Session-Cookie wird von unserem Content-Management-System TYPO3 verwendet, um die Benutzersitzung zu identifizieren. So bleiben deine Eingaben für folgende Anwendungen erhalten, auch wenn zwischen Seiten gewechselt wird. Bestellsystem/Warenkorb Datenbanken Mobilitätsrechner Anmeldungen für Veranstaltungen Bewerbungsformulare Technich notwendig dauerhafte Cookies dp_cookieconsent_status Dieses technisch notwendige Cookie speichert Ihre Auswahl in den Cookie-Einstellungen. Dadurch muss die Cookie-Einwilligung beim erneuten Besuch nicht erneut abgefragt werden. Die Speicherdauer beträgt 1 Jahr. Personalisierte Services Newsletter Abo Auf unserer Internetseite besteht die Möglichkeit, einen kostenfreien Newsletter zu abonnieren. Dabei werden bei der Anmeldung zum Newsletter folgende Daten aus der Eingabemaske an uns übermittelt: Ihre E-Mailadresse Für die Verarbeitung der Daten wird im Rahmen des Absendevorgangs Ihre Einwilligung eingeholt und auf diese Datenschutzerklärung verwiesen. Wenn Sie sich für unseren Newsletter anmelden, senden wir an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse einen Bestätigungslink. Erst nachdem Sie diesen Bestätigungslink aktiviert haben, erhalten Sie unseren Newsletter (Double Opt-In). Sollten Sie diesen Service nicht mehr in Anspruch nehmen wollen, so werden Ihre persönlichen Daten nach Ihrer Abmeldung gelöscht, sofern für die Nutzung des Dienstes eine Anmeldung erforderlich ist. Wenn Sie sich vom Newsletter abmelden möchten, ist dies über einen Link am Ende des Newsletters möglich. Der Versand des Newsletters erfolgt durch die Software eines externen Dienstleisters: Positive Group Chemnitz GmbH Schönherrstraße 8 09113 Chemnitz https://mailingwork.de/ Die NA beim BIBB hat mit Mailingwork einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung im Sinne der DSGVO abgeschlossen. Journal-Abo Auf unserer Internetseite besteht die Möglichkeit, unser kostenfreies Journal „Bildung für Europa“ zu abonnieren. Dabei werden bei der Anmeldung folgende Daten aus der Eingabemaske an uns übermittelt: Ihr Name Ihre Adresse Ihre Institution Für die Verarbeitung der Daten wird im Rahmen des Absendevorgangs Ihre Einwilligung eingeholt und auf diese Datenschutzerklärung verwiesen. Wenn Sie sich für das Journal-Abo anmelden, senden wir an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse einen Bestätigungslink. Erst nachdem Sie diesen Bestätigungslink aktiviert haben, erhalten Sie unser Journal (Double Opt-In). Sollten Sie diesen Service nicht mehr in Anspruch nehmen wollen, so werden Ihre persönlichen Daten nach Ihrer Abmeldung gelöscht, sofern für die Nutzung des Dienstes eine Anmeldung erforderlich ist. Wenn Sie sich vom Journal-Abo abmelden möchten, nutzen Sie bitte die dafür vorgesehene Funktion im Internetangebot. Alternativ können Sie auch die Internetredaktion der NA beim BIBB kontaktieren. Die Daten werden an einen externen Dienstleister (reha gmbh , Dudweilerstraße 72, 66111 Saarbrücken) zur Verarbeitung weitergeleitet, der für den Versand des Journals zuständig ist. Die NA beim BIBB hat mit der reha GmbH einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung im Sinne der DSGVO abgeschlossen. Kontaktformulare Auf unserer Internetseite ist ein Kontaktformular vorhanden, welches für die elektronische Kontaktaufnahme genutzt werden kann. Nimmt ein/e Nutzer/-in diese Möglichkeit wahr, so werden folgende in der Eingabemaske eingegebenen Daten an uns übermittelt und gespeichert: Ihre E-Mailadresse Der Text Ihrer Nachricht an uns Ihr Name Die Bereitstellung der Angaben erfolgt freiwillig. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um Ihre Anfrage zu bearbeiten Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der über das Kontaktformular übermittelten Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V. m. § 3 BDSG . Alternativ ist eine Kontaktaufnahme über die bereitgestellte E-Mail-Adresse möglich. In diesem Fall werden, die mit der E-Mail übermittelten personenbezogenen Daten der Nutzerin/des Nutzers gespeichert. Es erfolgt in diesem Zusammenhang keine Weitergabe der Daten an Dritte. Die Daten werden innerhalb des BIBB für die Verarbeitung der Konversation verwendet. Speicherdauer: Die Daten werden nach abschließender Bearbeitung der Anfrage gelöscht, spätestens nach 6 Monaten, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Warenkorb-Bestellsystem Die NA beim BIBB bietet Medien und Druckerzeugnisse an. Nutzerinnen und Nutzer können diese kostenlos online über unser Warenkorb-Bestellsystem bestellen. Dabei werden folgende Daten aus der Eingabemaske an uns übermittelt: Ihr Name Ihre Adresse Ihre E-Mailadresse Ihre bestellten Publikationen Optional Ihre Organisation Die Bereitstellung der Angaben erfolgt freiwillig. Die Verarbeitung der Daten ist zur Bearbeitung und Abwicklung der Bestellung erforderlich. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V. m. § 3 BDSG . Die Daten werden an einen externen Dienstleister (reha gmbh , Dudweilerstraße 72, 66111 Saarbrücken) zur Verarbeitung weitergeleitet, der für die Bearbeitung der Bestellung und den Versand der bestellten Waren zuständig ist. Die NA beim BIBB hat mit der reha GmbH einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung im Sinne der DSGVO abgeschlossen. Veranstaltungsanmeldungen Die NA beim BIBB bietet verschiedene Veranstaltungsformate an, für die sich Interessierte anmelden können. Anmeldungen sind in der Regel durch ein Anmeldeformular auf der Website möglich. Dabei werden je nach Veranstaltung und Kontaktweg unterschiedliche personenbezogene Daten erhoben und übermittelt. Dies sind in der Regel: Ihre Anrede Ihr Name Ihre Adresse Ihre E-Mailadresse Ihre Telefonnummer Ob Sie einen barrierefreien Zugang benötigen Diese Daten sind im Rahmen der Veranstaltungsorganisation für eine reibungslose Anmeldung und Teilnehmendenverwaltung notwendig. Darüber hinaus können – je nach Veranstaltung – veranstaltungsspezifische Daten erhoben und an externe Dienstleister übermittelt werden (Tagungsstätten, Hotelanbieter etc. ), um Interessen und Bedürfnisse der Teilnehmenden berücksichtigen zu können. Speicherdauer: Anmeldedaten werden nach Abschluss der Veranstaltung gelöscht, spätestens nach 6 Monaten, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Die Bereitstellung der Angaben erfolgt freiwillig. Die Verarbeitung der Daten ist zur Durchführung der Anmeldung und Teilnehmendenverwaltung erforderlich. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V. m. § 3 BDSG . In den Veranstaltungsanmeldungen fragt die NA beim BIBB zudem nach Ihrer Einwilligung für Foto- und Bewegtbildaufnahmen und zur Nutzung Ihrer Kontaktdaten. Diese Einwilligungen können Sie jederzeit widerrufen (Art. 7 Datenschutz-Grundverordnung). Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 S. 2 Datenschutz-Grundverordnung). Alle angegebenen Daten werden – je nach Veranstaltung – an die Veranstaltungsorganisator/-innen innerhalb der NA beim BIBB oder an externe Veranstaltungsdienstleister übermittelt und dort jeweils verarbeitet und gespeichert. Zudem können Daten an Dritte weitergegeben werden, wenn das z.B. zur Buchung von Unterkünften oder Reisemitteln notwendig ist. Bewerbungen Mit Ihrer Bewerbung willigen Sie ein, dass Ihre Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO zum Zwecke und bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens sowie einer sich anschließenden Rechtsbehelfsfrist verarbeitet und gespeichert werden. Ihre Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Daten abgelehnter Bewerber/-innen werden spätestens sechs Monate nach Übersendung des Ablehnungsschreibens gelöscht. Optionale Cookies für die Erhebung von Nutzungsdaten für die Webstatistik Wir möchten unsere Internetseiten für Sie so ansprechend und komfortabel wie möglich gestalten. Sehr hilfreich ist dafür die Auswertung von statistischen Daten über die Nutzung und die Erfassung verschiedener technischer Details über die Webbrowser und Computer unserer Besucherinnen und Besucher. Wir setzen hierfür das Programm Matomo für die Webstatistik ein. Matomo arbeitet mit JavaScript und verarbeitet Nutzungsdaten pseudonymisiert. Die IP-Adresse wird dabei gekürzt. Die Speicherung und Auswertung erfolgt ausschließlich auf einem zentralen Server, der vom BIBB betrieben wird; eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Bei Zustimmung zum Statistik-Tracking Sofern Sie im Cookie-Banner dem Statistik-Tracking zugestimmt haben, protokolliert Matomo folgende Daten und berücksichtigt sie in der Nutzungsstatistik: Basisdaten: IP-Adresse (gekürzt) Cookie, zur Unterscheidung verschiedener Besucherinnen und Besucher Adresse der zuvor besuchten Internetseite (Referrer URL), sofern vom Browser übermittelt Name und Version des Betriebssystems Name, Version und Spracheinstellung des Internet-Browsers Zusätzlich, sofern JavaScript aktiviert ist: Adresse der besuchten Seite auf dieser Internetseite Zeitpunkte der Seitenaufrufe Verweildauer auf dieser Internetseite In der Suche eingegebene Begriffe Art der HTML-Anfragen Bildschirmauflösung und Farbtiefe Vom Browser unterstützte Techniken und Formate ( z.B. Cookies, Java, Flash, PDF, WindowsMedia, QuickTime, Realplayer, Director, SilverLight, Google Gears) Die NA beim BIBB wertet diese Daten allein für statistische Zwecke (Webstatistik) aus, um ihre Internetangebote zu verbessern. Die IP-Adresse wird gekürzt und die Auswertung erfolgt anonymisiert. Die Zuordnung zu einer bestimmten Person ist nicht beabsichtigt und wird durch die vorgenannten Maßnahmen erheblich erschwert. Die Software läuft dabei ausschließlich auf den Servern unserer Internetseite. Eine Speicherung der personenbezogenen Daten der Nutzerinnen und Nutzer findet nur dort statt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung beim Einsatz optionaler Cookies ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i.V.m. § 25 Abs. 1 TDDDG . Sie können Ihre Zustimmung zum Statistik-Tracking jederzeit über den Cookie-Banner ändern oder zurückziehen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bleibt bis zum Eingang ihres Widerrufs unberührt. Die im Rahmen der Webstatistik erhobenen Daten werden für 6 Monate gespeichert und anschließend gelöscht bzw. anonymisiert. Ihre Rechte Sie haben gegenüber dem Verantwortlichen folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten: Recht auf Berichtigung, Art. 16 DSGVO Recht auf Löschung, Art. 17 DSGVO Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DSGVO Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung, Art. 21 DSGVO Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DSGVO Soweit die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Artikel 6 Abs. 1 lit a DSGVO) erfolgt, können Sie diese jederzeit für den entsprechenden Zweck widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung aufgrund Ihrer getätigten Einwilligung bleibt bis zum Eingang Ihres Widerrufs unberührt. Die vorgenannten Rechte können Sie bei der Internetredaktion per E-Mail ( na-internetredaktion(at)bibb.de ) geltend machen. Ihnen steht zudem ein Beschwerderecht bei der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde, (Bundesbeauftragte/-r für den Datenschutz und die Informationsfreiheit) zu. Auskunftsrecht Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten, deren Herkunft sowie den Zweck der Speicherung. Auf Anforderung teilen wir Ihnen schriftlich entsprechend geltendem Recht mit, ob und welche personenbezogenen Daten über Sie bei uns gespeichert sind. Sollten trotz unserer Bemühungen falsche Informationen gespeichert sein, werden wir diese auf Ihre Aufforderung hin berichtigen. Auskunft über die gespeicherten Daten gibt Ihnen die Internetredaktion der NA beim BIBB . Sicherheit Wir setzen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert. Datenübermittlung Ihre personenbezogenen Daten werden nur in den gesetzlich erforderlichen Fällen bzw. zur Strafverfolgung aufgrund von Angriffen auf unsere Netzinfrastruktur an staatliche Einrichtungen und Behörden übermittelt. Eine Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation findet nicht statt. Auch eine Weitergabe zu anderen Zwecken an Dritte findet nicht statt. Umfragen und empirische Untersuchungen Die von der NA beim BIBB in Umfragen und im Rahmen von empirischen Untersuchungen erhobenen Daten werden vertraulich behandelt und nur für wissenschaftliche Zwecke genutzt. In Umfragen zur Evaluation von Veranstaltungen erheben wir keine personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten. Bei Online-Erhebungen werden die Eingaben in verschlüsselter Form übertragen (SSL). Für Auswertungen werden ausschließlich anonymisierte Datensätze verwendet, sodass ein Rückschluss auf einzelne Befragungsteilnehmende nicht möglich ist. Wir nutzen die Software LimeSurvey, die wir auf unserem Webserver installiert haben. Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten und Zweckverbindung Wir nutzen Ihre personenbezogenen Daten nur zu den bei der Abfrage genannten Zwecken. Ihre Daten werden ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis nicht an Dritte weitergegeben. Änderungen Wir aktualisieren diese Datenschutzerklärung, wenn neue Funktionen dazukommen oder sich gesetzliche Vorgaben ändern. Die aktuelle Version finden Sie immer hier. Zuletzt aktualisiert am: 19.01.2026. …

[…] Barrierefreiheit Als öffentliche Stelle im Sinne der RICHTLINIE ( EU ) 2016/2102 ist die Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung bemüht, ihre Webauftritte im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der RICHTLINIE ( EU ) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für den Internetauftritt der Nationalen Agentur beim BIBB , erreichbar unter http://www.na-bibb.de . Sie umfasst alle Inhalte und Funktionen der Webseite, soweit diese nicht anderweitig angegeben sind. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen Die Internetauftritte der Nationalen Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung ( NA beim BIBB ) sind aufgrund der im Folgenden aufgeführten Unvereinbarkeiten beziehungsweise Ausnahmen nach den oben genannten Richtlinien nicht vollständig barrierefrei. Nicht barrierefreie Inhalte Das Portal befindet sich in einem ständigen Prozess der Weiterentwicklung und ist nicht in allen Bereichen BITV-optimiert. Folgende Bereiche sind noch nicht komplett barrierefrei: Unterstützung benutzerdefinierter Browsereinstellungen (Schriftgröße auf diversen Seiten) Bildschirmausrichtung auf mobilen Endgeräten Tastaturbedienbarkeit von Cookie Banner Medien- und Textalternativen für Videos und Bilder Kontraste von Text und Links In Datentabellen fehlen teilweise Strukturen und Auszeichnungen. Vor allem ältere Dokumente (PDF, ...) sind nicht immer vollständig barrierefrei. Videos: Untertitel und Audiodeskriptionen sind nicht überall vorhanden. Verschiedene Dokumente oder Applikationen konnten noch nicht auf ein barrierefreies Format umgestellt werden. Diese Barrieren sind aufgrund technischer Einschränkungen oder externer Ressourcen noch nicht behoben. Wenn die Aufwände zu hoch sind, müssen entspr. Abwägungen stattfinden (siehe Artikel 5 "Unverhältnismäßige Belastung" der Richtlinie ( EU ) 2016/2102). Wir arbeiten dennoch kontinuierlich daran, unsere Inhalte barrierefrei anzubieten. Die Website wurde einer internen Selbstprüfung durch die Nationale Agentur beim BIBB unterzogen. Eine externe Überprüfung ist für das kommende Jahr geplant. Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit Wir sind kontinuierlich um einen möglichst hohen Grad der Barrierefreiheit bemüht und arbeiten sukzessive an der Verbesserung der Zugänglichkeit. Alle neuen Inhalte werden in der Regel barrierefrei bereit gestellt. Die Barrierefreiheit ist in unsere Beschaffungspraxis (insb. bei Publikationen und neuen Designelementen) integriert. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit Diese Erklärung wurde am 20.11.2025 erstellt und am 25.11.2025 zuletzt inhaltlich aktualisiert. Die Website wurde intern per Selbsteinschätzung bewertet. Feedback und Kontakt Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.na-bibb.de aufgefallen? Melden Sie sich gerne bei uns per E-Mail, Post oder Telefon. Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung ( NA beim BIBB ) Friedrich-Ebert-Allee 114 – 116 53113 Bonn Tel : 0228 107 1608 Mail: na[at]bibb(dot)de Durchsetzungsverfahren Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen. weitere Informationen: www.schlichtungsstelle-bgg.de Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Kontakt Schlichtungsstelle Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Mauerstraße 53 10117 Berlin Tel .: +49 30 18527-2805 E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de www.schlichtungsstelle-bgg.de …

[…] Impressum Adresse Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung Friedrich-Ebert-Allee 114-116 53113 Bonn Fon: 0228 107 1608 Mail: na[at]bibb(dot)de Mo | Di | Do : 09:30 bis 15:00 Uhr Mi : 9:30 bis 12:00 Uhr Fr : 9:30 bis 13 Uhr In dringenden Notfällen können Sie uns auch außerhalb der Hotline-Zeiten kontaktieren. Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen. Postadresse Nationale Agentur beim BIBB Postfach 201264 53142 Bonn Herausgeber/-in Gesetzlicher Vertreter Bundesinstitut für Berufsbildung ( BIBB ) gesetzlich vertreten durch die Präsidentin Dr. Sandra Garbade Friedrich-Ebert-Allee 114-116 53113 Bonn Telefon: 0228 / 107 - 0 Fax: 0228 / 107 - 2977 Internet: www.bibb.de E-Mail: zentrale(at)bibb.de USt-IdNr. des BIBB : DE205571125 Inhaltlich Verantwortliche (Adresse siehe gesetzlicher Vertreter) Berthold Hübers Dr. Gabriele Schneider Tel : 0228/1071608 E-Mail: na-internetredaktion@bibb.de Realisierung Technische Entwicklung DieMedialen GmbH Webdesign Ressourcenmangel GmbH Web-Hosting bringe Informationstechnik GmbH Wichtige Hinweise Die Nationale Agentur beim BIBB ist nicht für die Inhalte fremder Seiten verantwortlich, die über einen Link erreicht werden. Die NA beim BIBB hat diese Internet-Seiten und die darauf befindlichen Links nach bestem Wissen erstellt und ist stets darum bemüht, die Richtigkeit und Aktualität sicherzustellen. Jedoch sind alle Angaben und Links nur zur allgemeinen Information bestimmt und stellen keine geschäftliche, rechtliche oder sonstige Beratungsdienstleistung dar. Sie erfolgen daher ohne Gewähr und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Die Europäische Kommission ist für die Inhalte dieser Website nicht verantwortlich. Die von der NA beim BIBB in ihrem Internetangebot veröffentlichten Rechtsgrundlagen sind sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Korrektheit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Die Wiedergabe mit Quellenangabe ist vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen gestattet. …

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