[…] Anfrage zur Begutachtung von Akkreditierungen (KA120) der Erwachsenenbildung Wichtige Informationen Antragsfrist: 29.09.2026 Gutachterschulung: 01.10.2026, von 10 Uhr bis 14 Uhr Ende Bewertungsspanne der Erstgutachten: 27.11.2026 Ende Konsolidierung/ Drittgutachten: 06.12.2026 Ende Qualitätscheck: 22.01.2027 Die Teilnahme an der Online-Schulung ist für die Begutachtung verpflichtend. Aufwandsentschädigung: Antragsvolumen unter 60.000 €; 170 € pro Gutachten Antragsvolumen über 60.000 € ; Gutachtern mit Erstellung der Konsolidierung 200,00 €; Gutachten ohne Erstellung der Konsolidierung 170,00 €. Teilnahme an der Online-Schulung: 50,00 € Abgabe Probeantrag: 50,00 € …
[…] Über Erasmus+ Enriching lives, opening minds Erasmus+ ermöglicht Austausch, Bildung und Zusammenarbeit – europaweit! Die Idee Europa erfahrbar machen – Menschen zusammenbringen Erasmus+ fördert Lernen, Austausch und Zusammenarbeit von Menschen aus ganz Europa. Das beliebte Programm der Europäischen Union für Bildung, Jugend und Sport ist mit seinen Vorläuferprogrammen seit vielen Jahrzehnten auch Friedensprogramm. Es bringt Menschen in Europa näher zusammen – durch Begegnung und gelebte europäische Werte. Kein anderes europäisches Programm ist so nah an den Menschen wie Erasmus+ – genau das macht seinen Erfolg aus! Der Auftrag Nationalen Agenturen der Programmländer sind von der Europäischen Kommission beauftragt, um die regelkonforme Durchführung des Förderprogramms zu gewährleisten. Die Grundlage dafür ist die EU -Verordnung 2021/817 vom 20. Mai 2021, in der das Europäische Parlament und der Europäische Rat die Rahmenbedingungen der laufenden Programmperiode von Erasmus+ (2021-2027) festgelegt haben. Neben dem allgemeinen Ablauf definiert die Verordnung auch die thematischen Schwerpunkte für die Periode des Programms, wie z.B. die Programmpriorität Inklusion und Vielfalt. Zur EU-Verordnung Die Ziele Erasmus+ für ein starkes Europa Das Programm schafft Begegnungen, öffnet Horizonte und stärkt den Zusammenhalt. Ziel des Programms ist es, unsere europäischen Werte zu stärken, unsere Gesellschaft inklusiver und grüner zu machen und uns gut auf eine zunehmend digitale Zukunft vorzubereiten. Die Möglichkeiten Erasmus+ bietet Chancen für Menschen und Einrichtungen europaweit Erasmus+ fördert Auslandsaufenthalte: Menschen in Europa können interkulturelle Kompetenzen erwerben, sich persönlich und fachlich weiterentwickeln und ihre Chancen auch auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Erasmus+ will allen Menschen gleiche Möglichkeiten bieten: Daher bietet das Programm Menschen mit geringeren Chancen einen erleichterten Zugang. Erasmus+ unterstützt Vernetzung und Internationalisierung: Länder, die am Programm teilnehmen, können zusammenarbeiten, sich austauschen und ihre Bildungssysteme modernisieren. Berufsbildung und Erwachsenenbildung In Deutschland setzen vier nationale Agenturen das Programm Erasmus+ um. Wir, die Nationale Agentur beim BIBB , sind eine von ihnen. Wir sind Ihre Ansprechpartnerin für Projekte und Partnerschaften in der Berufs- und Erwachsenenbildung . Budgetaufteilung in Erasmus+ Wie hoch ist das verfügbare Budget für die Berufs- und Erwachsenenbildung in Erasmus+? Hier finden Sie alle Zahlen aus 2026: Nationale Budgetaufteilung (PDF) Die Zukunft von Erasmus+ Die aktuelle Programmgeneration von Erasmus+ endet 2027 – doch die Weichen für die nächste Förderperiode sind bereits gestellt. Die Europäische Kommission hat erste Vorschläge für Erasmus+ ab 2028 vorgelegt, über die derzeit im Rahmen des EU -Gesetzgebungsverfahrens beraten wird. Welche Erfahrungen in das neue Programm einfließen, welche Änderungen diskutiert werden und wie der weitere Entscheidungsprozess aussieht, erfahren Sie auf unserer Seite mit allen Informationen zu Erasmus+ ab 2028. Erasmus+ ab 2028 Weitere Informationen Themen Erfahren Sie mehr über die Themenschwerpunkte in Erasmus+ und lernen Sie spannende Projekte kennen. Zu den Themen Nationale Agenturen Mehr Informationen zu den weiteren Nationalen Agenturen in Deutschland finden Sie auf der gemeinsamen Website Zur Website …
[…] Zentren der beruflichen Exzellenz Umfassende Kompetenzökosysteme sollen die Innovation fördern, die regionale Entwicklung und soziale Inklusion stärken und zur Wettbewerbsfähigkeit Europas beitragen. Im Rahmen dieser Aktion werden daher der Aufbau und die Entwicklung transnationaler Kooperationsnetze gefördert. Antragsfrist 03.09.2026 17 Uhr (Brüsseler Zeit) Wichtige Information Antragsfrist: 3. September 2026 um 17 Uhr (Brüsseler Zeit) Zentren der beruflichen Exzellenz werden von der Exekutivagentur der EU -Kommission ( EACEA ) verwaltet und umgesetzt. Zur EACEA Wer kann einen Antrag stellen? öffentliche oder private Einrichtungen, die im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder in der Arbeitswelt tätig sind Dauer 4 Jahre Förderhöhe max. 4 Mio. Euro Länder alle EU -Länder und mit dem Erasmus+-Programm assoziierte Drittländer; nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer bei entsprechendem Mehrwert Bildungsbereich Berufsbildung Zentren der beruflichen Exzellenz sollen transnationale Netzwerke schaffen, die lokale und regionale Akteure der Berufsbildung und Arbeitswelt in starken Partnerschaften verbinden, um hochwertige, an Lernende und Arbeitsmarktbedarfe angepasste Kompetenzen zu fördern, regionale Entwicklung, Innovation und soziale Inklusion zu unterstützen sowie zur Wettbewerbsfähigkeit Europas beizutragen. Welche Ziele sollen erreicht werden? Zentren der beruflichen Exzellenz sind Zusammenschlüsse verschiedener regionaler Akteure, die gemeinsam daran arbeiten, die Qualität der beruflichen Bildung zu verbessern. Sie verbinden Berufsbildungsanbieter, Unternehmen, Forschungs- und Entwicklungsstellen sowie Arbeitsvermittlungen und regionale Entwicklungsagenturen. Dabei haben sie die Steigerung der Exzellenz in der Berufsbildung sowie der Attraktivität des gesamten Berufsbildungssektors im Blick. Berufliche Aus- und Weiterbildung soll ein integraler Bestandteil von Kompetenzökosystemen sein und aktiv zu regionaler Entwicklung, Innovation, intelligenter Spezialisierung, Cluster-Strategien sowie zu Wertschöpfungsketten und industriellen Ökosystemen beitragen; einen Teil des Wissensdreiecks bilden und eng mit anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Wissenschaft und der Wirtschaft zusammenarbeiten; es den Lernenden ermöglichen, sowohl berufliche als auch Schlüsselkompetenzen zu erwerben; innovative Formen von Partnerschaften mit der Arbeitswelt entwickeln. Die Zentren agieren auf zwei Ebenen: national – durch die enge Kooperation lokaler Partner und transnational – mit einem Fokus auf gemeinsame Themen und innovative Ansätze im internationalen Austausch. Was wird gefördert? Die Tätigkeitsfelder von Zentren der beruflichen Exzellenz sind in drei Cluster unterteilt. Jedes der Projekte muss mindestens 4 Aktivitäten aus dem Cluster 1 „Lehren und Lernen“ mindestens 3 Aktivitäten aus dem Cluster 2 „Zusammenarbeit und Partnerschaften“ und mindestens 2 Aktivitäten aus dem Cluster 3 „Leitung und Finanzierung“ realisieren. Wie ist das Konsortium zusammengesetzt? Ein Konsortium besteht aus mindestens acht Partnern aus mindestens vier EU -Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern . Weitere Bedingungen: mindestens eine Organisation, die Unternehmen, eine Branche oder einen Sektor repräsentiert, und mindestens ein Anbieter aus der beruflichen Aus- und Weiterbildung Auch Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in den Regionen 1 bis 3 können als Partner teilnehmen, wenn ihre Beteiligung einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt darstellt. Jede in einem EU -Mitgliedsstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Einrichtung kann die Förderung einer Allianz für Innovation beantragen. Die koordinierende Einrichtung richtet den Förderantrag im Namen aller Projektpartner an die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur ( EACEA) . Weitere Informationen Genauere Erläuterungen der Zentren beruflicher Exzellenz finden Sie: im Programmleitfaden (PDF) auf der Website der Europäischen Kommission im EU Funding & Tenders Portal im Factsheet der europäischen Kommission Hier finden Sie eine Übersicht zu geförderten Projekten: Geförderte Projekte 2020 Geförderte Projekte 2021 Geförderte Projekte 2022 Benötigen Sie weitere Hilfe? Kontakt Schreiben Sie eine Mail an Europäische Exekutivagentur für Bildung und Mail: eacea-eplus-vet (at)ec.europa.eu oder an Claudia Hamann Mail: ka3(at)bibb.de …
[…] Anfrage zur Begutachtung von Kurzzeitanträgen (KA122) der Erwachsenenbildung Wichtige Informationen Antragsfrist: 01.10.2026 Gutachterschulung: 06.10.2026, von 10 bis 14 Uhr Ende Bewertungsspanne der Erstgutachten: 06.11.2026 Ende Konsolidierung/ Drittgutachten: 13.11.2026 Ende Qualitätscheck: 04.12.2026 Die Teilnahme an der Online-Schulung ist für die Begutachtung verpflichtend. Aufwandsentschädigung: Antragsvolumen unter 60.000 €; 130 € pro Gutachten Antragsvolumen über 60.000 € ; Gutachtern mit Erstellung der Konsolidierung 160,00 €; Gutachten ohne Erstellung der Konsolidierung 130,00 €. Teilnahme an der Online-Schulung: 50,00 € Abgabe Probeantrag: 50,00 € …
[…] Jean Monnet Die Aktion Jean Monnet fördert Lehre, Lernen, Forschung und Debatten zu Fragen der europäischen Integration sowie zu künftigen Herausforderungen und Chancen der Europäischen Union. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die drei Maßnahmen der Aktion für die allgemeine und berufliche Bildung vor. Antragsfrist 03.02.2026 17 Uhr (Brüsseler Zeit) Inhalt dieser Seite Schulungen für Lehrkräfte Initiative „Über die EU in der Schule lernen“ Jean-Monnet-Netzwerke Wichtige Information Antragsfrist: 3. Februar 2026 um 17 Uhr (Brüsseler Zeit) Die Aktion Jean Monnet und ihre Maßnahmen werden von der Exekutivagentur der EU -Kommission ( EACEA ) verwaltet und umgesetzt . Zur EACEA Schulungen für Lehrkräfte Wer kann einen Antrag stellen Lehrerbildende Hochschulen oder Einrichtungen für Lehrerfortbildung Dauer 3 Jahre Förderhöhe max. 300.000 € pro Projekt Länder Die antragstellende Einrichtung muss aus einem EU -Land oder alternativ aus Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien oder der Türkei kommen. Förderfähige Aktivitäten Bildungsangebote für Lehrende in Schulen und Berufsschulen zu EU -Themen Bildungsbereiche allgemeine und berufliche Bildung Lehrerbildende Hochschulen oder Einrichtungen für Lehrerfortbildung entwickeln Bildungsangebote für Lehrende in Schulen und Berufsschulen und führen diese durch. Ziel ist es, neue Kompetenzen und Lehrmethoden für die Lehre zu EU -Themen zu etablieren. Die entwickelten Schulungen sollen Schulen und Berufsbildungseinrichtungen bei der Planung, Organisation und Bereitstellung von EU -Inhalten bei ihren lehrplanmäßigen und außerschulischen Aktivitäten unterstützen. Was sind die Ziele der Schulungen? Schulen und Berufsbildungsanbietern zu ermöglichen, ihren Lehrkräften Kenntnisse über die EU zu vermitteln; strukturierte Unterrichtsmodule zu EU -Fächern für Lehrende an Schulen und Berufsbildungseinrichtungen zu entwickeln; spezifische Einzel- oder Gruppenschulungen zur EU (modular, in Präsenz, online oder hybrid) bereitzustellen; die Integration einer europäischen Perspektive im Arbeitsalltag von Lehrenden zu fördern. Wie wird gefördert? Die Einrichtung stellt den Antrag für sich selbst. Es sind keine Partnereinrichtungen notwendig. Die maximale Förderhöhe beläuft sich auf 300.000 €. Die Förderung erfolgt über einen Pauschalbeitrag, der 80 % des Projektbudgets umfasst. Initiative „Über die EU in der Schule lernen“ Wer kann einen Antrag stellen Schulen oder Berufsbildungseinrichtungen Dauer 3 Jahre Förderhöhe max. 30.000 bis 35.000 € pro Projekt Länder Die antragstellende Einrichtung muss aus einem EU -Land oder alternativ aus Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien oder der Türkei kommen. Förderfähige Aktivitäten Bildungsangebote z. B. Projektwochen, Studienbesuche Mit der Initiative „Über die EU in der Schule lernen“ sollen Schulen und Berufsbildungseinrichtungen unterstützt werden, damit sie spezifische Inhalte zu EU -Themen (u.a. Demokratie, Geschichte der EU , Funktionsweise der EU , kulturelle Vielfalt) vermitteln können. Diese Aktivitäten sollten während des Schuljahres stattfinden und können unter anderem Projektwochen, Studienbesuche und andere immersive Aktivitäten umfassen. Was sind die Ziele dieser Initiative? Lehrerinnen und Lehrer in die Lage zu versetzen, mit ansprechenden Methoden EU -Inhalte zu vermitteln; die Verbesserung der Lernergebnisse in EU -Fragen; die Stärkung der EU -Kompetenz in Schulen; eine stärkere Beteiligung von Schülerinnen und Schülern am demokratischen Prozess in der Europäischen Union. Wie wird gefördert? Die Einrichtung stellt den Antrag für sich selbst. Es sind keine Partnereinrichtungen notwendig. In drei aufeinanderfolgenden Jahren müssen mindestens 40 Stunden pro Schuljahr zu EU -Themen durchgeführt werden. Die maximale Förderhöhe beläuft sich für deutsche Einrichtungen auf 30.000 bzw. 35.000 €. Die Förderung erfolgt über einen Pauschalbeitrag, der 80 % des Projektbudgets umfasst. Jean-Monnet-Netzwerke Wer kann einen Antrag stellen Schulen, Berufsbildungseinrichtungen und/oder Hochschulen, die eine Erstausbildung und/oder berufsbegleitende Fortbildung für Lehrkräfte anbieten Konsortium mindestens sechs Einrichtungen aus mindestens drei verschiedenen Ländern (mindestens vier Schulen und/oder Berufsbildungsanbieter und max. zwei Hochschulen) Dauer 3 Jahre Förderhöhe max. 300.000 € pro Projekt Länder alle EU -Länder plus Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei Förderfähige Aktivitäten u. a. Erstellung von Leitlinien, Treffen zum Austausch, Co-Teaching zu EU -Themen Jean-Monnet-Netzwerke unterstützen den Austausch guter Praxis und die Kompetenzerweiterung über die Vermittlung von EU -Themen im Unterricht. Sie fördern den Erfahrungsaustausch von Lehrkräften auf europäischer Ebene sowie gemeinsame Aktivitäten im Bereich kollaboratives Lehren und Co-Teaching. Was sind die Ziele der Netzwerke? Austausch über angewandte Methoden Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Schulen bzw. Berufsbildungseinrichtungen, um ihnen internationale Erfahrung zu ermöglichen Co-Teaching Schaffung einer soliden und nachhaltigen Wissensbasis für Schulen und Berufsbildungsanbieter Wie wird gefördert? Eine Einrichtung stellt den Antrag für das Konsortium. Die maximale Förderhöhe beläuft sich auf 300.000 €. Die Förderung erfolgt über einen Pauschalbeitrag, der 80 % des Projektbudgets umfasst. Weitere Informationen Eine genauere Darstellung der Aktion Jean Monnet finden Sie im Erasmus+-Programmleitfaden im Teil B unter „Jean Monnet-Aktionen“. Auf der Seite der EU-Kommission finden Sie weitere Informationen. Die Antragstellung erfolgt im EU Funding & Tenders Portal . Benötigen Sie weitere Hilfe? Kontakt Schreiben Sie eine Mail an: Europäische Exekutivagentur für Bildung und Europa ( EACEA ) Mail: eacea-ajm(at)ec.europa.eu oder an Claudia Hamann Mail: ka3(at)bibb.de …
[…] Allianzen für Innovation Im Rahmen der Leitaktion 2 von Erasmus+ werden auch „Allianzen für Innovation“ gefördert. Diese stärken die Innovationsfähigkeit Europas, indem sie die Zusammenarbeit und den Wissensaustausch zwischen Hochschulbildung, beruflicher Aus- und Weiterbildung, Forschung sowie einem breiteren sozioökonomischen Umfeld intensivieren. Antragsfrist 10.03.2026 17 Uhr (Brüsseler Zeit) Wichtige Information Antragsfrist: 10. März 2026 um 17 Uhr (Brüsseler Zeit) Innovationsallianzen werden von der Exekutivagentur der EU -Kommission ( EACEA ) verwaltet und umgesetzt. Zur EACEA Ziel der Allianzen für Innovation ist es, die Vermittlung neuer Kompetenzen zu fördern und Qualifikationsdefizite zu verringern. Dies geschieht insbesondere durch die Entwicklung innovativer Curricula für die Hochschulbildung sowie für die berufliche Aus- und Weiterbildung. Darüber hinaus unterstützen die Allianzen Eigeninitiative und unternehmerisches Handeln innerhalb der Europäischen Union. Digitale Kompetenzen gewinnen in allen Berufsbildern und in sämtlichen Bereichen des Arbeitsmarktes zunehmend an Bedeutung. Der Übergang zu einer kreislauforientierten und umweltfreundlicheren Wirtschaft erfordert Anpassungen bei Qualifikationen sowie in nationalen Bildungs- und Ausbildungsplänen, um neue berufliche Anforderungen zu erfüllen. Dazu gehört auch eine schnellere Einführung neuer Technologien in allen Wirtschafts- und Gesellschaftsbereichen und eine gezielte Stärkung von MINT -Kompetenzen und -Talenten. Der Aufruf ist in drei Losen organisiert: Inhalt dieser Seite Los 1: Allianzen für Bildung und Unternehmen Los 2: Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Umsetzung der „Blaupause“) Los 3: MINT-Kompetenzschmieden Los 1: Allianzen für Bildung und Unternehmen Wer kann einen Antrag stellen? öffentliche oder private Einrichtungen aus einem EU -Land oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland Dauer 2 oder 3 Jahre Förderhöhe max. 1 Mio. Euro (Projektdauer: 2 Jahre) max. 1,5 Mio. Euro (Projektdauer: 3 Jahre) In Allianzen für Bildung und Unternehmen arbeiten die beteiligten Organisationen zusammen, um Innovation, neue Kompetenzen sowie Eigeninitiative und unternehmerisches Denken zu fördern. Ziel ist es, Innovationen in der Hochschulbildung, der beruflichen Aus- und Weiterbildung, in Unternehmen und im weiteren sozioökonomischen Umfeld zu stärken. Dabei greifen die Allianzen zentrale gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderungen auf, etwa Klimawandel, Digitalisierung, demografische Veränderungen, neue Technologien wie Künstliche Intelligenz sowie den raschen Wandel des Arbeitsmarktes. Die Allianzen bringen Unternehmen sowie Anbieter der Hochschulbildung und der beruflichen Bildung zusammen. Sie können innerhalb eines oder mehrerer Wirtschaftssektoren tätig sein und bauen langfristige, verlässliche Partnerschaften auf. Jede Allianz umfasst mindestens eine Organisation der beruflichen Bildung und eine Hochschule. Die Zusammenarbeit soll für beide Bildungsbereiche relevant sein und ihnen gleichermaßen nutzen. Welche Ziele sollen erreicht werden? Mit Allianzen für Innovation sollen folgende Ziele erreicht werden: Förderung neuer, innovativer und multidisziplinärer Lehr- und Lernkonzepte Förderung der Kompetenzentwicklung in den MINT -Bereichen Förderung der Einrichtung von Gründerzentren Förderung der sozialen Verantwortung von Unternehmen Anregung von Eigeninitiative und unternehmerischen Einstellungen, Denkweisen und Kompetenzen Verbesserung der Qualität und Relevanz von Kompetenzen Erleichterung des Austauschs und der gemeinsamen Schaffung von Wissen zwischen Hochschul- und Berufsbildung, Forschung, dem öffentlichen Sektor und der Wirtschaft Aufbau und Unterstützung wirksamer und effizienter Systeme für Hochschulbildung und berufliche Aus- und Weiterbildung Wie ist das Konsortium zusammengesetzt? Ein Konsortium besteht aus mindestens acht Partnern aus mindestens vier EU -Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern . Weitere Bedingungen sind: mindestens drei Anbieter im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, davon mindestens eine Hochschule und mindestens ein Berufsbildungsanbieter mindestens drei Arbeitsmarktakteure wie Unternehmen, Kammern, Gewerkschaften oder Handelsverbände Jede in einem EU -Mitgliedsstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Einrichtung kann die Förderung einer Allianz für Innovation beantragen. Die koordinierende Einrichtung richtet den Förderantrag im Namen aller Projektpartner an die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur ( EACEA) . Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in den Regionen 1 bis 3 können als Partner mitwirken, sofern sie einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt darstellen. Los 2: Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Umsetzung der „Blaupause“) Wer kann einen Antrag stellen? öffentliche oder private Einrichtungen aus einem EU -Land oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland Dauer 4 Jahre Förderhöhe max. 4 Mio. Euro Ziel der Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung ist es, Qualifikationslücken in wichtigen Wirtschaftssektoren gezielt zu schließen . Dazu entwickeln sie neue strategische Ansätze und konkrete Lösungen für die kurz- und mittelfristige Kompetenzentwicklung in den Bereichen des Kompetenzpakts , einer wichtigen Aktion der Europäischen Kompetenzagenda. Welche Ziele sollen erreicht werden? Die Allianzen unterstützen bei der Entwicklung branchenspezifischer Kompetenzstrategien, der Überarbeitung von Berufsprofilen sowie der Entwicklung passender Aus- und Weiterbildungsmethoden. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Beschäftigungsfähigkeit und unterstützen insbesondere den digitalen und den grünen Wandel. Umgesetzt werden die Allianzen in den 14 industriellen Ökosystemen der europäischen Industriestrategie. Auf Basis des ermittelten Kompetenzbedarfs entwickeln die Allianzen länderübergreifende Bildungsinhalte, Curricula sowie Lehr- und Ausbildungsmethoden für bestehende und neue Berufsprofile. Dabei bauen sie auf bestehenden Initiativen wie Zentren der beruflichen Exzellenz, intelligenten Spezialisierungsstrategien, europäischen Cluster-Partnerschaften und Wissens- und Innovationsgemeinschaften des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts auf. Wie ist das Konsortium zusammengesetzt? Ein Konsortium besteht aus mindestens zwölf Partnern aus mindestens acht EU -Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern . Weitere Bedingungen sind: mindestens fünf Anbieter im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, davon mindestens eine Hochschule und mindestens ein Berufsbildungsanbieter mindestens fünf Arbeitsmarktakteure wie Unternehmen, Kammern, Gewerkschaften oder Handelsverbände Jede in einem EU -Mitgliedsstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Einrichtung kann die Förderung einer Allianz für Innovation beantragen. Die koordinierende Einrichtung richtet den Förderantrag im Namen aller Projektpartner an die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur ( EACEA) . Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können nur als assoziierte Partner mitwirken. Eine Einbindung von politischen Entscheidungsträgern, Zertifizierungsstellen und Branchenvertretungen wird ausdrücklich empfohlen. Los 3: MINT -Kompetenzschmieden Wer kann einen Antrag stellen? öffentliche oder private Einrichtungen aus einem EU -Land oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland Dauer 2 Jahre Förderhöhe max. 1,5 Mio. Euro MINT -Kompetenzschmieden sollen als nachhaltige, sektorbezogene und grenzüberschreitende Zusammenarbeit neue, innovative und interdisziplinäre Lehr- und Lernformate fördern. Im Mittelpunkt stehen junge Studierende mit unternehmerischem Interesse, denen praxisnahe Einblicke in unternehmerisches Handeln sowie passgenaue Mentoring-Angebote geboten werden. Diese Angebote orientieren sich an ihren individuellen Talenten, Bedürfnissen und Zielen. Welche Ziele sollen erreicht werden? Die thematischen Schwerpunkte liegen auf der Förderung von Innovation und der Entwicklung unternehmerischer Denkweisen. Darüber hinaus sollen junge studentische Unternehmerinnen und Unternehmer Zugang zu Laboren, technischer Infrastruktur und moderner Ausstattung erhalten. Die Projekte unterstützen sie außerdem bei der Entwicklung und dem Schutz geistigen Eigentums, begleiten sie bei der Ausarbeitung von Masterarbeiten oder Geschäftsideen und erleichtern den Zugang zu Risikokapital. Der Fokus liegt dabei auf strategischen Sektoren, die im europäischen Kompass für Wettbewerbsfähigkeit benannt sind. Die im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte verfolgen das Ziel, Innovationen durch die enge Zusammenarbeit von Hochschulen, Berufsbildungsanbietern sowie Akteuren aus Arbeitsmarkt und Wirtschaft voranzubringen. Dabei erfolgt die Umsetzung mit Unterstützung der Wissens- und Innovationsgemeinschaften ( KIC ) des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts ( EIT ). Je nach Projekt können auch Risikokapitalfonds in die Zusammenarbeit eingebunden werden. Wie ist das Konsortium zusammengesetzt? Ein Konsortium besteht aus mindestens acht Partnern aus mindestens vier EU -Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern . Weitere Bedingungen sind: mindestens drei Anbieter im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, davon mindestens eine Hochschule und mindestens ein Berufsbildungsanbieter mindestens drei Arbeitsmarktakteure wie Unternehmen, Kammern, Gewerkschaften oder Handelsverbände Jede in einem EU -Mitgliedsstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Einrichtung kann die Förderung einer Allianz für Innovation beantragen. Die koordinierende Einrichtung richtet den Förderantrag im Namen aller Projektpartner an die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur ( EACEA) . Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können nur als assoziierte Partner mitwirken. Weitere Informationen Weiterführende Informationen finden Sie im Programmleitfaden (deutsche Version) auf der Website der Europäischen Kommission im EU Funding & Tenders Portal in der Blaupause zur Branchenzusammenarbeit für Kompetenzen in der Europäischen Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Widerstandsfähigkeit im Pakt für Kompetenzen . Benötigen Sie weitere Hilfe? Kontakt Schreiben Sie eine Mail an: Europäische Exekutivagentur für Bildung und Europa ( EACEA ) Mail: EACEA-EPLUS-ALLIANCES @ec.europa.eu oder an Claudia Hamann Mail: ka3(at)bibb.de …
[…] Zukunftsorientierte Projekte „Zukunftsorientierte Projekte“ sind groß angelegte Projekte, die darauf abzielen, innovative (politische) Ansätze zu identifizieren, zu entwickeln, zu erproben und/oder zu bewerten. Sie unterstützen zukunftsorientierte Ideen und orientieren sich an EU -politischen Schwerpunktsetzungen. Antragsfrist 03.03.2026 17 Uhr (Brüsseler Zeit) Wichtige Information Zukunftsorientierte Projekte werden von der Exekutivagentur der EU -Kommission ( EACEA ) verwaltet und umgesetzt. Zum Portal Zukunftsorientierte Projekte für die Hochschulbildung Antragsfrist: 3. März 2026 um 17 Uhr (Brüsseler Zeit) Dieser Aufruf hat folgende zwei Themenbereiche: European Degree Pathway Projects: Unterstützung beim Rollout des „European Degree Labels“ und Entwicklung gemeinsamer transnationaler Studienprogramme Leadership Development Programme: Aufbau einer europäischen „Leadership Academy“ für Hochschulleitungen Weitere Informationen Weiterführende Informationen zu dem Aufruf finden Sie hier: Programmaufruf 2025 (ERASMUS-EDU-2025-PI-FORWARD-HE) (PDF) Online Info Session der Europäischen Kommission am 13.01.2026 EU Funding & Tenders Portal Zukunftsorientierte Projekte für die Bereiche Schulbildung, berufliche Bildung, Erwachsenenbildung, digitale Bildung Antragsfrist: 27. Mai 2025 (beendet) In diesem Aufruf werden transnationale Projekte gefördert, die ein Bündel von sektorspezifischen oder sektorübergreifenden Aktivitäten umsetzen, die entweder die Innovation in Bezug auf Umfang, bahnbrechende Methoden und Praktiken fördern und/oder einen Innovationstransfer (länder-, sektor- oder zielgruppenübergreifend) gewährleisten. Wer kann gefördert werden? Öffentliche oder private Einrichtungen, die in den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung, Forschung und Innovation oder in der Arbeitswelt tätig sind, können gefördert werden. Unter Thema 4 – Erwachsenenbildung: Unterstützung des Kompetenzpakts – sind nur Antragstellende förderfähig, die auch Mitglieder des Kompetenzpakts sind. Zusammenstellung des Konsortiums: Das Konsortium muss aus mindestens drei Antragstellenden aus mindestens drei EU -Mitgliedsstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern bestehen. Welche Themen werden gefördert? Thema 1 | Schulbildung: Verbesserung der Grundkompetenzen Thema 2 | Berufliche Aus- und Weiterbildung: Förderung eines befäigenden und unterstützenden Umfelds für berufliche Exzellenz auf nationaler und/oder regionaler Ebene Thema 3 | Berufliche Aus- und Weiterbildung: Entwicklung gemeinsamer Berufsbildungsqualifikationen und -module Thema 4 | Erwachsenenbildung: Unterstützung des Kompetenzpakts Thema 5 | Erwachsenenbildung: Verbesserung der Berufsberatung zur Unterstützung der Teilnahme Erwachsener an Weiterbildungsmaßnahmen Thema 6 | Digitale Bildung: Bewertung von digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen Thema 7 | Digitale Bildung: Ethischer und effektiver Einsatz von generativen Systemen der künstlichen Intelligenz in der allgemeinen und beruflichen Bildung Thema 8 | Digitale Bildung: Innovative Ansätze zur Datenerhebung und zum Datenaustausch in der Primar-, Sekundar- und Berufsbildung für eine datengestützte Entscheidungsfindung Weitere Informationen Weiterführende Informationen zu dem Aufruf finden Sie hier: Programmaufruf 2025 – englische Version (PDF) Online Info Session der Europäischen Kommission am 11.03.2025 inklusive Präsentationen EU Funding & Tenders Portal Benötigen Sie weitere Hilfe? Kontakt Schreiben Sie eine Mail an: Europäische Exekutivagentur für Bildung und Europa ( EACEA ) Mail: EACEA-Policy-Support @ec.europa.eu oder an Claudia Hamann Mail: ka3(at)bibb.de …
[…] Weitere Förderungen Bildung in Europa gemeinsam voranbringen Ob im Bereich Schulbildung, Hochschulbildung, Berufs- oder Erwachsenenbildung: Erasmus+ bietet über den Austausch und Kooperationsprojekte hinaus weitere Fördermöglichkeiten. Diese unterstützen Partnerschaften, Innovationen und politische Entwicklungen in Europa. Entdecken Sie hier, was möglich ist. Erasmus+ fördert nicht nur Lernaufenthalte und Kooperationsprojekte, sondern auch strategische Vorhaben, mit denen Bildungseinrichtungen in ganz Europa gemeinsam Zukunft gestalten. Die hier aufgeführten Vorhaben werden von der Exekutivagentur der EU -Kommission ( EACEA ) verwaltet und umgesetzt. Wir informieren und beraten ergänzend. Zentren der beruflichen Exzellenz Bildungsbereich Berufsbildung Worum geht's? Regionale Netzwerke treiben Innovation, Qualität und Inklusion in der beruflichen Bildung voran. Was wird gefördert? Aufbau transnationaler Exzellenzzentren Zusammenarbeit mit Unternehmen und Regionen Entwicklung von Lehrplänen, Lernangeboten, Services Förderung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit Mehr zu „Zentren der beruflichen Exzellenz“ Allianzen für Innovation Bildungsbereich Berufsbildung, Erwachsenenbildung Worum geht's? Bildungseinrichtungen und Unternehmen entwickeln gemeinsam Kompetenzen für die Arbeitswelt von morgen. Was wird gefördert? Strategische Partnerschaften zwischen Bildung und Wirtschaft Entwicklung neuer Lehr- und Ausbildungskonzepte Förderung unternehmerischer Kompetenzen Reaktion auf aktuelle und zukünftige Qualifikationsbedarfe Mehr zu „Allianzen für Innovation“ Zukunftsorientierte Projekte Bildungsbereich u. a. Berufsbildung, Erwachsenenbildung Worum geht's? Sie widmen sich aktuellen Herausforderungen und Innovationen in der Bildung. Was wird gefördert? Strategien zur digitalen und grünen Transformation Inklusion, Partizipation, Demokratiebildung Innovationsprojekte mit hoher Wirkung Aufbau neuer Bildungsansätze und -strukturen Mehr zu „Zukunftsorientierte Projekte“ Kapazitätsaufbau in der Berufsbildung Bildungsbereich Berufsbildung Worum geht's? Diese Projekte haben die Stärkung von Berufsbildungssystemen in Partnerländern außerhalb der EU zum Ziel. Was wird gefördert? Partnerschaften zwischen EU - und Nicht- EU -Ländern Aufbau von Strukturen, Curricula und Institutionen Förderung von Inklusion und Chancengleichheit Kompetenzentwicklung von Fachpersonal Mehr zu „Kapazitätsaufbau“ Europäische Experimentelle Maßnahmen Bildungsbereich Berufsbildung, Erwachsenenbildung, Hochschulbildung, Schulbildung Worum geht's? gemeinsam auf transnationaler Ebene evidenzbasierte Lösungen mit hoher Übertragbarkeit zu schaffen Was wird gefördert? Digitale Bildung Micro Credentials Regional Skills Partnerships Grundfertigkeiten u. a. Mehr zu „Europäische Experimentelle Maßnahmen“ Jean Monnet Bildungsbereich Berufsbildung Worum geht's? Förderung von Wissen über die EU , ihrer Werte und Institutionen in der beruflichen Bildung Was wird gefördert? EU -bezogene Lehrveranstaltungen und Seminare Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer zu EU -Themen Projekte zur Förderung europäischer Bürgerschaft Aufbau von Expertise zu EU -Themen in Einrichtungen der Berufsbildung Mehr zu Jean Monnet Fragen? Wir beraten Sie gern. Sie möchten ein Projekt im Rahmen einer dieser Aktionen beantragen oder haben Fragen zur Antragstellung? Wir unterstützen Sie gern. Ansprechperson Claudia Hamann ka3(at)bibb(dot)de Weitere Informationen Programmleitfaden 2026 (PDF) …