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[…] Stand: 24.02.2026 1 © NA beim BIBB, Arbeitsbeziehungen im Programm Erasmus+ 2021-2027 Informationspapier für Kurzzeitprojekte Förderfähige Teilnehmende und ihre Beziehungen zur entsendenden Einrichtung im Erasmus+ Programm (2021-2027) 1. Die Zielgruppe „Lernende in der Berufsbildung“ Zu den förderfähigen Teilnehmenden zählen Lernende und Auszubildende in der nicht tertiären beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie Absolvent/-innen dieser Bildungsgänge bis zu 12 Monaten nach Abschluss. Eine detailliertere Auflistung der Teilzielgruppen finden Sie hier. Im Folgenden geben wir einige Hinweise und Informationen, die für die Entsendung von Lernenden im Programm Erasmus+ relevant sind. 1.1. Entsendung von eigenen und externen Lernenden Der Programmleitfaden macht keine Vorgaben hinsichtlich der Beziehung zwischen den Lernenden und der entsendenden Einrichtung1. Grundsätzlich geht das Erasmus+ Programm davon aus, dass Einrichtungen eigene Lernende entsenden. Wenn Einrichtungen Lernende anderer Einrichtungen mitnehmen möchten, sind sie für die gesamte Durchführung der Mobilitätsaktivitäten verantwortlich. Diese Verantwortung kann nicht an eine andere Einrichtung übertragen werden. Die Auswahl der Teilnehmenden muss durch die begünstigte Einrichtung selbst durchgeführt werden. Bei anderen praktischen Aspekten der Durchführung wie z. B. der Vor- und Nachbereitung der Teilnehmenden kann die begünstigte Einrichtung Beratung, Unterstützung oder Dienstleistungen durch andere Organisationen in Anspruch nehmen, solange sie die Kontrolle über Inhalt, Qualität und Ergebnisse der Maßnahmen behält. 1.2. Zugang von Unternehmen und ihren Auszubildenden Unternehmen sind eine zentrale Säule des Berufsbildungssystems in Deutschland. Um die Beteiligung von Unternehmen am Erasmus+ Programm zu ermöglichen, können deren Auszubildende von deren zuständigen Stellen und Arbeitgeber- oder Branchenverbänden als eigene Teilnehmende entsandt werden. Die Voraussetzung ist, dass das Unternehmen Mitglied bei der entsendenden Kammer, dem Arbeitgeber- oder dem Branchenverband ist. 2. Die Zielgruppe „Personal in der Berufsbildung“ Durch die Umstellung von einer Förderung von Einzelprojekten auf die Akkreditierung von Einrichtungen unterstreicht die EU-Kommission ihr Ziel, mit Hilfe des Programms Erasmus+ die Internationalisierung von Bildungseinrichtungen gezielt zu unterstützen. Die Mobilität von Personal soll damit noch stärker als bisher auf Ebene der Einrichtungen wirken. Zu den förderfähigen Teilnehmenden zählen neben Lehrkräften und Ausbilder/-innen auch nicht lehrende Expert/-innen, die in der nicht-tertiären beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig sind. Beispiele für förderfähig Personen der Zielgruppe „Personal“ finden Sie hier. 1 Eine Ausnahme bildet die Aktivitätsart „Gruppenmobilitäten“. Hier dürfen nur eigene Lernende entsendet werden, s. Informationspapier zu Gruppenmobilitäten. https://www.na-bibb.de/informieren/mobilitaet https://www.na-bibb.de/informieren/mobilitaet https://na-bibb.atlassian.net/wiki/spaces/KA1/pages/92442305/3+Relevante+Tools+Leitf+den+Wissensquellen#Weitere-Informationen%2C-die-Ihnen-bei-der-Durchf%C3%BChrung-helfen-k%C3%B6nnen Stand: 24.02.2026 2 © NA beim BIBB, Arbeitsbeziehungen im Programm Erasmus+ 2021-2027 2.1. Beziehung zwischen dem Personal und der Einrichtung Grundsätzlich sollen Mobilitätsaktivitäten im Programm Erasmus+ dazu genutzt werden, Personal zu entsenden, das in der geförderten und entsendenden Organisation tätig ist. Laut Programmleitfaden kann eine Einrichtung auch externes Personal entsenden, wenn die betreffenden Personen „regelmäßig mit [der entsendenden Organisation] zusammenarbeiten, um die Durchführung ihrer Kernaufgaben zu unterstützen“ (Programmleitfaden Version 2 (2021): 8.4.2021, S. 87). Diese direkte Arbeitsbeziehung kann bei Bedarf beispielsweise über einen Arbeitsvertrag oder Honorarvertrag nachgewiesen werden oder anhand einer Aufgabenbeschreibung, die den Beitrag des/der Teilnehmenden zu den Kernaufgaben der entsendenden Einrichtung erläutert. 2.2. Beziehungen zwischen Einrichtungen Darüber hinaus ist es in Deutschland möglich, Personal aus Einrichtungen zu entsenden, zu denen die entsendende Einrichtung eine regelmäßige Arbeitsbeziehung pflegt. Hierfür gelten folgende Bedingungen: 1. Die Arbeitsbeziehung besteht zwischen Organisationen innerhalb einer Organisationsstruktur in einer direkten, vertikalen Richtung von der übergeordneten Einrichtung zu den Mitglieds- oder untergeordneten Einrichtungen. Neben der Mitgliedschaft muss zusätzlich eine regelmäßige fachliche Zusammenarbeit zu Themen der Berufsbildung nachweisbar sein. Die formale Struktur der Beziehungen und die fachlich-inhaltliche Verbindung der Organisationen zueinander müssen bei der Antragstellung dokumentiert werden und nachweisbar sein. Bitte informieren Sie sich bei der NA beim BIBB, welche Art des Nachweises in Ihrem Fall notwendig bzw. ausreichend ist. Beispiele hierfür können die Beziehung eines Dachverbands zu seinen Mitgliedseinrichtungen oder die Beziehung von einem Branchenverband zu seinen Mitgliedsunternehmen sein. Im schulischen Bereich besteht eine solche Beziehung zwischen der für das Personal an beruflichen Schulen und insbesondere für dessen Fortbildung zuständige Stelle und den Schulen in ihrem unmittelbaren Verantwortungsbereich. 2. Lernortkooperation in der Berufsbildung: Aufgrund der spezifischen Form der Berufsbildung in Deutschland wird grundsätzlich von einer Arbeitsbeziehung zwischen einer Teilzeitberufsschule und den Ausbildungsunternehmen der Auszubildenden ausgegangen. Die Nationale Agentur behält es sich vor, in Stichproben die Arbeitsbeziehung zu prüfen. Bevor Sie mit der konkreten Planung eines Antrags für ein Kurzzeitprojekt bzw. von Mobilitäts- Aktivitäten im Programm Erasmus+ beginnen, können Sie sich individuell von der NA beim BIBB beraten lassen. Unsere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier. Hierbei kann auch besprochen werden, ob Ihre Arbeitsbeziehung zu den Einrichtungen, aus denen Sie Personal entsenden möchten, den Vorgaben des Programms entsprechen. https://na-bibb.atlassian.net/wiki/spaces/KA1/pages/96731152/4+Kontakt …

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