Viele Akteure sind an den Vorbereitungen des neuen Programms beteiligt. Der Haushalt von 2028 bis 2034 und des Programms werden als EU-Verordnungen im Rahmen des „Ordentlichen Gesetzgebungsverfahren“ der Europäischen Union verabschiedet. Im Sommer 2025 hat die Kommission einen Vorschlag für den gesamten EU-Finanzrahmen und einen Vorschlag für Erasmus+ vorgelegt. Ab der zweiten Jahreshälfte werden diese beiden Verordnungen verhandelt und voraussichtlich 2027 verabschiedet.
Dies ist ein komplexer demokratischer Prozess, an dem sich alle beteiligen können.
Das EU-Parlament, der Europäische Rat und die EU-Kommission streben an, diesen Prozess bis Ende 2027 abzuschließen, damit die neue Programmgeneration Erasmus+ 2028 bis 2034 pünktlich an den Start gehen kann.
Das Ergebnis zeigt: Erasmus+ ist sehr erfolgreich und der Wunsch nach Kontinuität hoch. Positiv bewertet wurden u.a.:
Die Bedeutung des Programms ist groß: Erasmus+ wächst seit 2021 erheblich. Will man das Programm in seinem 2027 erreichten Umfang in den Jahren 2028 bis 2034 fortführen, so braucht es ein Budget von rund 46 Mrd. Euro (+ 60 Prozent). Gleichzeitig nehmen auch die aktuellen finanziellen Herausforderungen zu – sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene: Verteidigung, Wettbewerbsfähigkeit, Klimaschutz und Bildung sind nur einige Stichworte. Eine Diskussion über künftige Budgets muss daher sowohl den Bedarf als auch die finanziellen und politischen Rahmenbedingungen der Europäischen Union berücksichtigen. Doch klar ist auch: Wollen wir den Erfolg des Programms nicht nur beibehalten, sondern noch steigern, benötigen wir ein wesentlich größeres Budget.
Um Erasmus+ quantitativ und qualitativ stärken zu können, schätzen wir, dass dafür mindestens eine Verdopplung des bisherigen Budgets von 28 auf 56 Milliarden Euro erforderlich ist. Um die in der Ratsempfehlung „Europa in Bewegung“ – Lernmobilitiät für alle (Europäischer Rat, 13. Mai 2024) gesetzten Ziele für Auslandsaufenthalte in der Berufsbildung erreichen zu können, bräuchte es sogar mehr als eine Verdreifachung.
Das Programm hat:
Die Europäische Kommission hat im Juli 2025 von ihrem Vorschlagsrecht Gebrauch gemacht und zwei zentrale Dokument vorgelegt:
Das Budget des Erasmus+-Programms für den Zeitraum 2028 bis 2034 soll nach den Vorstellungen der EU-Kommission 40,8 Milliarden Euro betragen. Dies entspricht rund 2 Prozent des gesamten EU-Haushalts, der in diesem Zeitraum nahezu 2 Billionen Euro umfassen soll. Das aktuelle Programm verfügt über ein Budget von 26,4 Milliarden Euro, sodass die EU-Kommission von einem Budgetzuwachs um 50 Prozent spricht.
Diese geplante Budgetsteigerung kann zunächst als Anerkennung der Bedeutung und Wirksamkeit des Programms verstanden werden – für die individuellen Bildungschancen, die Wettbewerbsfähigkeit Europas sowie die Stärkung der Werte der Europäischen Union.
Bei der Bewertung des Vorschlags sind jedoch drei Aspekte besonders zu berücksichtigen:
Deutschland und weitere Mitgliedstaaten haben bereits angekündigt, dem Entwurf des Gesamtbudgets für den EU-Haushalt in seiner derzeitigen Höhe nicht zuzustimmen. Sie halten ihn für zu umfangreich. Eine Kürzung des Erasmus+-Budgets im weiteren Verlauf der Verhandlungen ist daher möglich.
Der Anteil von Erasmus+ am EU-Gesamthaushalt beträgt derzeit rund 2,5 Prozent. Im neuen Finanzrahmen würde dieser Anteil trotz absoluter Steigerung auf etwa 2 Prozent sinken.
Nach Berechnungen der NA beim BIBB würde das vorgeschlagene Budget nicht ausreichen, um die im Jahr 2027 finanzierten Aktivitäten des Programms im Zeitraum 2028 bis 2034 auf gleichem Niveau fortzuführen. Ursache hierfür sind zum einen die Inflation der Jahre 2021 bis 2024, die sich auf nahezu 20 Prozent belief, sowie das starke Wachstum des Programms in der laufenden Generation. Um allein den Status quo zu sichern, ist somit bereits ein erhebliches finanzielles Wachstum notwendig.
Um darüber hinaus eine quantitative und qualitative Weiterentwicklung des Programms zu ermöglichen – wie sie auch in den Initiativen „Europa in Bewegung – Lernmobilität für alle“ und „Union der Kompetenzen“ formuliert ist – bedarf es eines Erasmus+-Budgets, das über den aktuellen Vorschlag hinausgeht. Dieses Ziel sollte in den nun beginnenden Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) konsequent verfolgt werden.
Die Verordnung zum Erasmus+-Programm legt die grundlegenden Ziele und Strukturen fest.
Im Mittelpunkt des Vorschlags der EU-Kommission steht weiterhin die Lernmobilität. Inklusion bleibt ein zentrales Anliegen. Gleichzeitig gewinnen die Förderung von Wettbewerbsfähigkeit, Kompetenzerwerb sowie die politische und gesellschaftliche Teilhabe weiter an Bedeutung.
Die grundlegende Programmarchitektur bleibt im Wesentlichen erhalten. Die sechs Sektoren – Berufsbildung, Hochschulbildung, Erwachsenenbildung, Jugend und Sport – bleiben bestehen. Der bislang eigenständige Europäische Solidaritätskorps wird in das Erasmus+-Programm integriert.
Die bekannten Leitaktionen werden im Kommissionsvorschlag künftig als „Säulen“ bezeichnet. Die bisherigen Leitaktionen 2 und 3 sollen zu einer neuen Säule 2 zusammengeführt werden.
Kooperationsprojekte, wie sie von den Nationalen Agenturen gefördert werden, bleiben Teil des Programms. Unklar ist, ob ihr Stellenwert im Vergleich zu Mobilitätsmaßnahmen oder zentralen Projekten auf EU-Ebene im gleichen Maße wächst. Dabei sind diese Projekte essenziell, um praxisnahe Impulse für die Weiterentwicklung des Europäischen Bildungsraums zu liefern. Es wird wichtig sein, diesen Aspekt in die weiteren Verhandlungen einzubringen.
Alle Zielgruppen, die im aktuellen Erasmus+-Programm förderfähig sind, sollen laut Vorschlag auch in der neuen Programmgeneration unterstützt werden.