Akkreditierung planen

In diesem Schritt legen Sie die Grundlagen für Ihren Antrag: Sie entwickeln Zielsetzungen, planen Ihre Mobilitätsaktivitäten und entscheiden, ob Sie als einzelne Einrichtung oder im Konsortium an Erasmus+ teilnehmen möchten.

Was wird im Antrag abgefragt?

Im Akkreditierungsantrag geht es in erster Linie darum, wie Sie Ihre Mobilitätsaktivitäten strategisch in die Entwicklung Ihrer Einrichtung einbinden werden. Darauf sollte auch die Planung Ihrer Aktivitäten basieren.

Worauf sollten Sie bei der Planung achten?

  • Planen Sie realistisch: Berücksichtigen Sie Ihre Ressourcen, Erfahrungen und Ambitionen.
  • Formulieren Sie langfristige, konkrete Ziele.
  • Orientieren Sie sich an den Bedürfnissen Ihrer Einrichtung.
  • Beziehen Sie Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Bereichen mit ein, auch Ihre Leitung sollte unterstützend mitwirken.
  • Denken Sie in Etappen: Die Akkreditierung erlaubt eine schrittweise Weiterentwicklung.
  • Nutzen Sie unser Beratungsangebot bei Fragen.

Einzel- oder Konsortialakkreditierung?

Entscheiden Sie vorab, ob Sie sich als einzelne Einrichtung oder als Konsortium akkreditieren lassen möchten. Letzteres ist dann notwendig, wenn Sie eine breite Zielgruppe mit einbeziehen möchten, die über Ihre direkten Arbeitsbeziehungen hinausreicht. Sie sind sich unsicher? Dann hilft Ihnen unser Informationspapier für akkreditierte Einrichtungen weiter.

Akkreditierung als einzelne Einrichtung

Ihre Einrichtung akkreditiert sich allein im Erasmus+-Programm. So können Sie jährlich Fördermittel abrufen, um Ihre Auslandsaktivitäten durchzuführen und Ihre eigenen institutionellen Ziele umzusetzen.

Akkreditierung als Konsortium

Sie können als koordinierende Einrichtung ein Konsortium von mehreren Einrichtungen leiten, die gemeinsam Erasmus+-Aktivitäten im Ausland organisieren. Die beteiligten Konsortialpartner benötigen keine eigene Akkreditierung, sie müssen lediglich ebenfalls in Deutschland ansässig sein. Die teilnehmenden Einrichtungen können sich jährlich ändern, solange der Wechsel zu den im Antrag formulierten Konsortialzielen passt.

Beim Antrag wählen Sie zwischen drei Konsortialtypen:

  1. Sie möchten andere Einrichtungen in Ihrem Bildungsbereich dabei unterstützen, sich am Erasmus+-Programm zu beteiligen.

  2. Sie haben ähnliche Interessen wie die anderen Konsortialmitglieder und arbeiten zu bestimmten Themenbereichen zusammen.

  3. Sie tun sich mit anderen Einrichtungen zusammen, um Ressourcen zu teilen und sich die Verwaltung von Erasmus+-Aktivitäten zu erleichtern.

Gut zu wissen!

Sie können im Laufe Ihrer Akkreditierung von einer Einzelakkreditierung zu einer Konsortialakkreditierung (und umgekehrt) wechseln.

EU-Grundlagendokumente Mobilität

Die Dokumente werden in jeder Antragsrunde neu zur Verfügung gestellt. Nutzen Sie bitte stets die Unterlagen der aktuellen Antragsrunde.

Nützliche Dokumente zur inhaltlichen Vorbereitung in der Berufsbildung

Machen Sie zu Beginn der Planung Ihrer Akkreditierung eine Bestandsaufnahme, wo Ihre Einrichtung in Bezug auf Internationalisierung steht. Hierbei kann Ihnen die folgende Handreichung helfen: 

Partner finden

In diesem Schritt finden Sie Unterstützung für Ihre Suche nach Partnereinrichtungen im Ausland.

Wer ist als Partner geeignet?

Für die Durchführung von Auslandsaktivitäten benötigen Sie mindestens eine Partnereinrichtung im europäischen Ausland. Mögliche Einrichtungen können sein:

  • Betriebe, die Auszubildende für die Zeit des Praktikums aufnehmen;
  • Schulen und nicht-betriebliche Einrichtungen der Berufsbildung, die Lerninhalte vermitteln;
  • geschäftliche Kontakte verbundener Ausbildungsbetriebe in Ihrer Region;
  • Kooperationen, die Ihre Organisation oder verbundene Unternehmen mit Einrichtungen im Ausland pflegen;
  • persönliche Kontakte, die für den Aufbau einer Mobilitätspartnerschaft eingesetzt werden können.

Finden Sie Partnereinrichtungen

Sie möchten im Rahmen einer Erasmus+-Akkreditierung Mobilitätsaktivitäten durchführen und suchen dafür noch nach passenden aufnehmenden Einrichtungen? Die folgenden Plattformen und Angebote sind wichtige Anlaufstellen:

Gut zu wissen!

Die aufnehmenden Einrichtungen müssen bei der Beantragung einer Erasmus+-Akkreditierung noch nicht feststehen. Sie werden daher im Antragsformular nicht abgefragt. Beginnen Sie trotzdem schon frühzeitig mit der Suche nach geeigneten Partnereinrichtungen.

Erasmus+ Project Results Platform

Auf der Projektergebnisplattform der europäischen Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA – Education, Audiovisual and Culture Executive Agency) werden Informationen zu allen bewilligten Projekten veröffentlicht. Hier können Sie nach Projekten, Projektergebnissen, Einrichtungen, Themen und Kontaktdaten aus Erasmus+ suchen.

Zur Projektergebnisplattform

Europäische Vernetzungstreffen (TCAs)

Hierbei handelt es sich um Veranstaltungen, Seminare oder Workshops, die dazu dienen, die transnationale Zusammenarbeit zu fördern. Die Nationalen Agenturen für Erasmus+ organisieren regelmäßig länderübergreifende Veranstaltungen, die sich an alle Zielgruppen des Erasmus+-Programms richten. An diesen Veranstaltungen nehmen Einrichtungen aus verschiedenen Ländern teil, um für ihre Aktivitäten in Erasmus+ neue Partner zu finden. Termine finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.

Zum Kalender

European School Education Platform

Diese Plattform für den Schulbereich eignet sich insbesondere für Berufsschulen und Berufskollegs. Sie bietet eine Möglichkeit zur Partnersuche. Über eTwinning können reine Online-Projekte zwischen Schulen durchgeführt werden.

Zur Plattform eTwinning

erasmobility

Berufsbildungseinrichtungen können über die Plattform erasmobility Partner für Mobilitätsprojekte finden. Die Plattform ist explizit für Einrichtungen gedacht, die an gegenseitigen Austauschen interessiert sind und nicht auf unterstützende Einrichtungen zurückgreifen möchten.

Zur Plattform erasmobility

Einrichtung registrieren

Für Einrichtungen, die sich am Programm Erasmus+ beteiligen, werden die Stammdaten in dem sogenannten Organisationsregistrierungssystem (ORS) verwaltet. Personen, die EU-Tools nutzen, benötigen einen EU-Login für den Zugang.

Was ist ein EU-Login?

Der Zugang zu allen im Programm verwendeten Online-Portalen, wie beispielsweise dem Organisationsregistrierungssystem, ist geschützt. Für den Zugriff benötigen Sie einen EU-Login. Dieser Benutzerzugang besteht aus Ihrer E-Mail-Adresse und einem Passwort. Ein EU-Login ist personenbezogen. Die Registrierung müssen Sie nur einmalig vornehmen! Sie gilt dann dauerhaft für alle Tools im Programm.

EU-Login erstellen

Registrierung und Stammdatenverwaltung

Um einen Antrag zu stellen, muss Ihre Einrichtung im Organisationsregistrierungssystem (ORS) der Europäischen Kommission registriert sein. Dort werden alle Stammdaten der am Programm Erasmus+ beteiligten Einrichtungen verwaltet. Zur Registrierung benötigen Sie Ihren EU-Login. 

Nach der Registrierung erhalten Sie für Ihre Einrichtung automatisch eine Organisations-Identifizierungsnummer, kurz OID. Das ist eine neunstellige Kennnummer, die mit dem Buchstaben E beginnt. Sie benötigen diese OID bei jeder Antragstellung.

Eine Einrichtung darf nur eine OID haben, sie gilt dauerhaft. Auch für zukünftige Anträge, egal in welchem Bildungsbereich, nutzen Sie diese OID. Bei Bedarf müssen Sie Angaben zu Ihrer Einrichtung aktualisieren.

Sie möchten Ihre Einrichtung registrieren?

Dann klicken Sie unten auf den Link zum Organisationsregistrierungssystem. Falls Sie Unterstützung beim Registrieren brauchen, hilft Ihnen unsere Anleitung zum Erstellen einer OID (siehe untere Dokumentenbox). Hinweis: Von der Eingabe bis zum Erhalt der OID kann es bis zu 72 Stunden dauern.

Zur Registrierung

Sie haben bereits eine OID oder Sie sind nicht sicher, ob Sie schon eine haben?

In beiden Fällen hilft Ihnen das ORS weiter. Wenn Sie schon eine OID haben, prüfen Sie, ob die Angaben zu Ihrer Einrichtung und die hinterlegten Dokumente noch aktuell sind. Zur Erinnerung: Jede Einrichtung darf nur eine OID haben. 

 Zum ORS

EU-Login und Registrierung im Organisationsregistrierungssystem (ORS)

Folgende Dokumente müssen Sie im Organisationsregistrierungssystem (ORS) hochladen bzw. auf Aktualität prüfen:

Benötigen Sie weitere Hilfe?

Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an.

Team „Finanzielle und vertragliche Projektbegleitung“

E-Mail: helpna@bibb.de
Tel.: 0228 107 1600

Hotline

Montags & donnerstags
von 09:30 bis 12:00 Uhr

Antrag ausfüllen und einreichen

In diesem Schritt erläutern wir Ihnen, wo Sie den Antrag auf Akkreditierung finden und welche Informationen Sie dort angeben müssen.

Antragsfrist

Die Antragsfrist ist der 29. September 2026 um 12 Uhr mittags (Brüsseler Zeit). Einrichtungen können pro Auswahlrunde nur einen Antrag pro Bildungsbereich stellen. 

Ihren Antrag stellen Sie direkt im EU-Antragsportal. Sie können die Fragen gern auf Deutsch beantworten. Wählen Sie im Portal das richtige Formular aus:

 

KA120-VET: Dies ist das Kürzel für eine Akkreditierung im Bereich Berufsbildung.

Antrag stellen

Bevor Sie beginnen...

  • Kalkulieren Sie einen zeitlichen Puffer ein. Erfahrungsgemäß sind die Server am Tag der Antragsfrist stark belastet.
  • Halten Sie Ihren EU-Login bereit. Sie benötigen ihn zum Anlegen und Bearbeiten des Antrags. 
  • Der Antrag kann jederzeit gespeichert und später weiterbearbeitet werden. 
  • Nach der Übermittlung sind keine Änderungen mehr möglich

Exportieren Sie den Antrag als PDF für Ihre Unterlagen. 

Das wird im Antrag abgefragt: Ein kurzer Überblick

Um Sie bei der inhaltlichen Ausarbeitung Ihres Antrags zu unterstützen, erläutern wir Ihnen im Folgenden kurz die wesentlichen Punkte, die im Antrag abgefragt werden:

Antragstellende Einrichtung und Hintergrund

Geben Sie die Eckdaten Ihrer Einrichtung sowie der Ansprechpersonen ein und stellen Sie Ihre Einrichtung vor: Wer sind Sie, welche Bildungsangebote machen Sie, wer sind Ihre Lernenden? Falls Sie einen Konsortialantrag stellen, geben Sie auch Informationen zum Zweck und der Zusammensetzung des Konsortiums. Arbeiten Sie in mehreren Bildungsbereichen, achten Sie darauf, sich im Antrag klar auf die Berufsbildung zu konzentrieren.

Beschreiben Sie außerdem, vor welchen Herausforderungen Ihre Einrichtung steht und welchen Bedarf es bei Lernenden und Personal gibt.

Erasmus-Plan

Der Erasmus-Plan bildet das Herzstück Ihres Akkreditierungsantrags. Er umfasst Ihre Ziele zur institutionellen Weiterentwicklung, Informationen zu geplanten Aktivitäten und Teilnehmenden sowie zum Management Ihrer Akkreditierung. Zuallererst legen Sie die Laufzeit für Ihren Erasmus-Plans fest. Sie können eine Laufzeit von 2 bis 5 Jahren wählen.

Erasmus-Plan: Ziele

Aus den zuvor formulierten Herausforderungen und Bedarfen leiten Sie konkrete Ziele ab, die Sie mit Erasmus+-Aktivitäten erreichen wollen – realistisch, langfristig und auf Ihre Einrichtung zugeschnitten. Wichtig ist, dass die Ziele zu den Zielen der Leitaktion 1 – Mobilität passen und auf eine institutionelle Weiterentwicklung abzielen.

Erasmus-Plan: Aktivitäten

Geben Sie an, ob Sie für Personal und/oder Lernende Erasmus+-Aktivitäten durchführen möchten. Welches Profil haben die Teilnehmenden? Wie viele Personen möchten Sie unterstützen? Wie sollen sich Ihre Aktivitäten entwickeln? 

Mit dem Antrag verpflichten Sie sich, die Erasmus-Qualitätsstandards einzuhalten. Sie tragen die Verantwortung für Qualität und Umsetzung aller Aktivitäten. Den Qualitätsstandards müssen Sie im Antrag zustimmen.

Erasmus-Plan: Management

Zeigen Sie, wie Ihre Einrichtung zu den Grundprinzipien der Erasmus-Qualitätsstandards beiträgt:

  • Inklusion

  • Ökologische Nachhaltigkeit und Verantwortung

  • Digitale Bildung

  • Aktive Beteiligung im Netzwerk der Erasmus-Einrichtungen 

Beschreiben Sie außerdem, wie Sie die Qualität Ihrer Aktivitäten sichern, wie Lernergebnisse in die reguläre Arbeit Ihrer Einrichtung integriert werden und wie Sie Ihre Erasmus+-Aktivitäten verbreiten wollen.

EU-Werte

Bestätigen Sie, dass Ihre Einrichtung die EU-Werte anerkennt: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte – einschließlich der Rechte von Minderheiten.

Strategische Dokumente

Sie können Ihrem Antrag strategische Dokumente (z. B. eine Internationalisierungsstrategie) hinzufügen. Diese sollten die Angaben im Antrag ergänzen, jedoch nicht ersetzen und stets in einen Zusammenhang mit den Informationen im Antrag gesetzt werden.

Ehrenwörtliche Erklärung

Diese Erklärung muss von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben und zusammen mit dem Antrag hochgeladen werden.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie für eine gültige Unterschrift auf den Dokumenten nur eine QES oder eine handschriftliche Signatur verwenden. 

EU-Grundlagendokumente Mobilität

Die Dokumente werden in jeder Antragsrunde neu zur Verfügung gestellt. Nutzen Sie bitte stets die Unterlagen der aktuellen Antragsrunde.

Nützliche Ergänzungen zur Antragstellung der Akkreditierung in der Berufsbildung

Benötigen Sie weitere Hilfe?

Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an.

Team „Mobilität und Internationalisierung der Berufsbildung“ 

Mail: mobilitaet-berufsbildung(at)bibb(dot)de
Telefon: 0228 107 1555

Hotline

Montags | dienstags | donnerstags | freitags
von 09:30 bis 12:00 Uhr

 

Begutachtung Ihres Antrags

In diesem Schritt erfahren Sie, wie Ihr Antrag bewertet wird, welche Kriterien wichtig sind und wann Sie mit einer Entscheidung rechnen können.

Formale und inhaltliche Prüfung

Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, beginnt das 2-stufige Prüfverfahren. Hier entscheidet sich, ob Ihr Antrag die Förderkriterien erfüllt. Damit Sie wissen, worauf es ankommt, erklären wir die wichtigsten Schritte der Bewertung.

1. Formale Prüfung

Zuerst wird geprüft, ob Ihr Antrag vollständig ist und alle formalen Anforderungen erfüllt.

2. Inhaltliche Bewertung

Danach beurteilen geschulte Gutachterinnen und Gutachter Ihren Antrag anhand von vier unterschiedlich gewichteten Bewertungskriterien:

  • Relevanz des Antrags: 10 Punkte
  • Ziele im Erasmus-Plan: 40 Punkte
  • Geplante Aktivitäten: 20 Punkte
  • Verwaltung des Erasmus-Plans: 30 Punkte

Für jeden dieser Bereiche muss mindestens die Hälfte der möglichen Punkte erreicht werden. Insgesamt müssen Sie mindestens 70 von 100 Punkten erzielen, um eine Akkreditierung zu erhalten.

Weitere Prüfungen

Im Zuge der Bewertungsphase werden noch weitere Prüfschritte durchgeführt. Dazu gehören insbesondere Plagiatsprüfungen der antragstellenden Einrichtung. Hierbei werden Sie ggf. schriftlich zu einer Stellungnahme aufgefordert.

Antragstellende, die mehrere Anträge einreichen, werden von der NA beim BIBB aufgefordert, ihre Eignung zur Durchführung dieser Vorhaben zu belegen. Diese Prüfung der sogenannten „operationalen Kapazität“ betrachtet die Einrichtung als Ganzes auf der operationalen Durchführungsebene. Dabei wird die Anzahl aller Anträge zu einer Antragsfrist bei der NA beim BIBB in der Leitaktion 1 zugrunde gelegt. Die Prüfung ist dabei auf die Einrichtung als Ganzes gerichtet und hat deren „operative Leistungsfähigkeit“ im Fokus.

Diese Prüfschritte sind im Programmleitfaden in Abschnitt C beschrieben. Im Zuge dessen kann die NA beim BIBB mit Nachfragen auf Sie zukommen.

 

Förderentscheidung

Die Prüfung und die Bewertung des Antrags dauern ungefähr 4 Monate. Die NA beim BIBB trifft die Förderentscheidung auf der Basis der formalen und inhaltlichen Prüfung, des zur Verfügung stehenden Budgets und einer Rangliste der bewerteten Anträge. Sie erhalten von der NA beim BIBB eine Information über die Förderentscheidung. Diese beinhaltet entweder eine Zusage, eine Absage oder die Information über einen Platz auf der Warteliste. Dieser Information ist auch die Bewertung der Gutachterinnen bzw. Gutachter beigefügt. Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie Ihre Akkreditierungsurkunde und können in einem nächsten Schritt Fördermittel für Ihre ersten Aktivitäten abrufen.

 

Beschwerde

Jede Förderentscheidung der NA beim BIBB enthält eine Rechtsbehelfserklärung, nach welcher das Vorgehen für einen Widerspruch geregelt ist. 

Gegen den Förderbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei dem Bundesinstitut für Berufsbildung (Nationale Agentur Bildung für Europa), Friedrich-Ebert-Allee 114-116, 53113 Bonn, eingelegt werden. Ihr Widerspruch erfolgt schriftlich ( per Post oder in elektronischer Form) und sollte, zur Erleichterung der Bearbeitung, ausführliche und plausible Begründungen enthalten.

Richtlinien der Begutachtung für Akkreditierungen

Aktivität durchführen

In diesem Schritt erfahren Sie, wie es nach Bewilligung Ihrer Akkreditierung weitergeht: Wie fordern Sie Fördermittel an, setzen Sie Ihre Aktivitäten um und erstatten Sie Bericht zu Ihrer Akkreditierung?

Der Ablauf im Überblick

1

Akkreditierung erhalten

Nach erfolgreicher Antragstellung wird Ihre Einrichtung akkreditiert. Damit wird ein Performanceprofil angelegt und Sie sind offiziell Teil der Erasmus+-Community.

2

Fördermittel jährlich beantragen

Jedes Jahr stellen Sie einen Antrag auf die Fördermittel, die Sie für Ihre geplanten Aktivitäten benötigen.
Die Fördersumme richtet sich nach den Angaben in Ihrem Antrag.

3

Vertrag abschließen

Auf Grundlage Ihrer Mittelanforderung wird ein Fördervertrag („Finanzhilfevereinbarung“) geschlossen (max. Laufzeit: zwei Jahre).

Ein zeitliches Überlappen von Verträgen ist möglich – das schafft mehr Planungsspielraum.

4

Aktivitäten durchführen & Bericht erstellen

Während der Projektlaufzeit dokumentieren Sie Ihre Aktivitäten im verpflichtenden Beneficiary Module, einem Online-Tool der EU-Kommission.

Ihre Mobilitätsaktivitäten führen Sie zusammen mit Partnereinrichtungen durch – den sogenannten aufnehmenden Einrichtungen (receiving organisations). Diese nehmen Ihre Teilnehmenden für den Zeitraum ihrer Entsendung bei sich auf, dort findet also der Lernaufenthalt statt. Mit dieser Einrichtung besprechen Sie vorab auch die Rahmenbedingungen und Lernziele der Entsendung und halten diese schriftlich im Rahmen einer Lernvereinbarung fest. Es wird empfohlen, für aufnehmende Einrichtungen ebenfalls eine OID zu beantragen, weil dies den weiteren Prozess vereinfacht. Eine Zusammenarbeit im Rahmen Ihres Vorhabens ist aber auch für aufnehmende Einrichtungen ohne OID möglich.

Es können auch weitere Einrichtungen an den Mobilitätsaktivitäten beteiligt werden. Möchten Sie Dienstleistungen von Einrichtungen nutzen (z. B. das Vermitteln von Praktikumsplätzen oder Unterkünften), ist dies ebenfalls möglich – diese Einrichtungen werden unterstützende Einrichtungen genannt (supporting organisations). Bitte beachten Sie, dass für unterstützende Einrichtungen eine OID vorliegen muss und Sie diese angeben müssen, wenn Sie eine Akkreditierungszusage erhalten und Gelder im Rahmen der Mittelanforderung abrufen. Bitte beachten Sie auch die lediglich unterstützende Funktion dieser Einrichtungen, was bedeutet, dass diese keine Aufgaben einer aufnehmenden Einrichtung übernehmen dürfen (z. B. das Unterzeichnen der Lernvereinbarung). Alle Informationen zur Zusammenarbeit mit unterstützenden Einrichtungen finden Sie Erasmus+-Leitfaden für die Zusammenarbeit mit unterstützenden Organisationen.

Am Ende der Laufzeit Ihres Fördervertrags erstellen Sie im Beneficiary Module außerdem einen Projektbericht, der unter anderem folgende Inhalte umfasst:

  • Zahl der durchgeführten Mobilitäten

  • Angaben zur Nutzung des bewilligten Budgets

  • Rückmeldungen zur Teilnehmenden-Zufriedenheit

Die Nationale Agentur beim BIBB prüft Ihren Bericht finanziell und inhaltlich. Die Ergebnisse fließen in Ihr Performanceprofil ein.

5

Berichterstattung zum Akkreditierungsfortschritt und Verlängerung des Erasmus-Plans

Neben den Projektberichten müssen alle akkreditierten Einrichtungen regelmäßig Berichte über den Fortschritt der Akkreditierung und die Einhaltung der Qualitätsstandards erstatten. Darüber hinaus müssen alle akkreditierten Einrichtungen ihren Erasmus-Plan spätestens mit Ablauf seiner Laufzeit aktualisieren. 

Erasmus+-Projektplattform der NA beim BIBB

Projektträger mit einer bereits bewilligten Akkreditierung finden weiterführende Informationen zur Durchführung der Akkreditierung gebündelt auf der Erasmus+-Projektplattform der NA beim BIBB.

Zur Projektplattform

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