[…] You are in the area Adult education Vocational training Adult education 1 2 3 4 5 6 Projekt planen In diesem Schritt legen Sie die Grundlagen für Ihren Antrag: Sie entwickeln Zielsetzungen, planen Ihre Mobilitätsmaßnahmen und überlegen sich eine Aufgabenverteilung. Was wird im Antrag abgefragt? Der Antrag auf ein Kurzzeitprojekt fragt danach, was Sie mit Auslandsaufenthalten Ihres Personals und Ihrer Lernenden erreichen wollen. Für eine erfolgreiche Antragstellung sollten Sie Ihre Projektidee (z. B. die Anzahl an Teilnehmenden und die Aktivitätsarten) bereits hinreichend konkretisiert haben. Beantworten Sie sich im Vorfeld folgende Fragen: Mit welchen Herausforderungen ist Ihre Einrichtung derzeit konfrontiert? Welchen konkreten Bedarf zur Veränderung oder Modernisierung der Bildungsangebote gibt es in Ihrer Einrichtung? Welche Teilnehmenden wollen Sie in das Projekt involvieren? Welche Ziele möchten Sie durch die Aktivitäten erreichen? Welche Aktivitätsarten eignen sich dafür, diese Ziele zu erreichen? Wie können Auslandsfortbildungen des Personals und Auslandsaufenthalte Ihrer Lernenden dazu beitragen, Veränderungsprozesse in Ihrer Einrichtung zu unterstützen? Warum wollen Sie die Bedarfe auf europäischer Ebene angehen? In welchen Ländern finden Sie die Expertise, die Sie benötigen? Welche Partnereinrichtungen sind geeignet? Wie lange sollen die Aufenthalte dauern? Welchen Nutzen ziehen Sie aus den Mobilitätsaktivitäten? Wie evaluieren Sie die Aktivitäten und integrieren die Ergebnisse in die tägliche Arbeit Ihrer Einrichtung? Wie soll das Kurzzeitprojekt Ihre Einrichtung zum Wohle aller Lernenden verbessern? Machen Sie sich mit den Rahmenbedingungen des Erasmus+-Programms vertraut und planen Sie die Eckpunkte Ihres Projekts so konkret wie möglich. Dafür sollten Sie ausreichend Vorlaufzeit einplanen. Hinweise zur Aktivitätsart „Kurse und Schulungen“ Bei der Auswahl der Kurse und Schulungen sind die für das Erasmus+-Programm definierten Qualitätsstandards für Kurse zu beachten. Ein Kurs ist nur förderfähig, wenn er eine klare transnationale Komponente umfasst. Höchstens drei Personen derselben entsendenden Organisation können Finanzmittel für die gemeinsame Teilnahme an demselben Kurs erhalten. Jede Person kann nur an einem Kurs pro Projekt teilnehmen. Die passive Teilnahme an einer Konferenz ist nicht förderfähig. Worauf sollten Sie bei der Planung achten? Planen Sie realistisch: Berücksichtigen Sie Ihre Ressourcen, Erfahrungen und Ambitionen. Formulieren Sie konkrete Ziele. Orientieren Sie sich an den Bedürfnissen Ihrer Einrichtung. Beziehen Sie Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Bereichen mit ein , auch Ihre Leitung sollte unterstützend mitwirken . Nutzen Sie unser Beratungsangebot bei Fragen. Mobilitätsrechner und Fördersätze Mithilfe des Mobilitätsrechners können Sie vor der Antragstellung die Förderzuschüsse Ihres Mobilitätsprojektes für Lernende und Personal kalkulieren. Zum Mobilitätsrechner Die Fördersumme der Teilnehmenden errechnet sich anhand festgelegter Fördersätze. Eine Übersicht darüber kann der nachfolgenden Fördersätzetabelle entnommen werden: Zu den Fördersätzen Skizzenberatung Wenn Ihre Einrichtung in der Erwachsenenbildung einen Antrag für ein Kurzzeitprojekt einreichen möchte, können Sie sich auf der Grundlage einer Skizze beraten lassen. Wir beraten Sie telefonisch anhand einer Skizze, die Sie vorab bei uns einreichen. In dem Beratungsgespräch gehen wir auf Ihre Ideen ein und geben Ihnen Anregungen für die Planung Ihrer Maßnahme oder Ihres Projekts. Die Skizzenberatung für die aktuelle Antragsrunde ist abgeschlossen. Über unseren Newsletter werden Sie informiert, sobald zu einer unserer nächsten Antragsrunden wieder eine Skizzenberatung angeboten wird. EU -Grundlagendokumente Mobilität Die Dokumente werden in jeder Antragsrunde neu zur Verfügung gestellt. Nutzen Sie bitte stets die Unterlagen der aktuellen Antragsrunde. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2026 (PDF) Programmleitfaden 2026 – deutsch (PDF) Programmleitfaden 2026 – englisch (PDF) Erasmus-Qualitätsstandards in den Bereichen Erwachsenenbildung, Berufsbildung und Schulbildung (PDF) Zurück Zum nächsten Schritt Partner finden In diesem Schritt finden Sie Unterstützung für die Partnersuche im Ausland. Finden Sie Partnereinrichtungen Sie möchten im Rahmen eines Erasmus+-Kurzzeitprojektes Mobilitätsaktivitäten durchführen und suchen dafür noch nach passenden aufnehmenden Einrichtungen? Die folgenden Plattformen und Angebote sind wichtige Anlaufstellen: Gut zu wissen! Die aufnehmenden Einrichtungen müssen bei Antrag auf ein Erasmus+-Kurzzeitprojekt noch nicht feststehen und werden im Antragsformular nicht abgefragt. Beginnen Sie trotzdem schon frühzeitig mit der Suche nach geeigneten Partnern. Erasmus+ Project Results Platform Auf dieser Plattform der europäischen Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur ( EACEA – Education, Audiovisual and Culture Executive Agency) werden Informationen zu allen bewilligten Projekten veröffentlicht. Hier können Sie nach Projekten, Projektergebnissen, Einrichtungen, Themen und Kontaktdaten aus Erasmus+ suchen. Zur Plattform Europäische Vernetzungstreffen (TCAs) Hierbei handelt es sich um Veranstaltungen, Seminare oder Workshops, die dazu dienen, die transnationale Zusammenarbeit zu fördern. Die Nationalen Agenturen für Erasmus+ organisieren regelmäßig länderübergreifende Veranstaltungen, die sich an alle Zielgruppen des Erasmus+-Programms richten. An diesen Veranstaltungen nehmen Einrichtungen aus verschiedenen Ländern teil, um für ihre Aktivitäten in Erasmus+ neue Partner zu finden. Termine finden Sie im Veranstaltungskalender. Zum Kalender EPALE Auf EPALE (Elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa) finden Sie in den Bereichen Veranstaltungen und Kursangebote europaweite Kurse. Im Bereich Projektpartnersuche können ein Gesuche nach Partnereinrichtungen einstellen. Zur Plattform Online Partner Finding Events Die Nationalen Agenturen für Erasmus+ bieten von Zeit zu Zeit für den Bereich Erwachsenenbildung Online Partner Finding Events im Stil eines Speed Datings an. Während der Veranstaltungen werden die Teilnehmenden in verschiedene virtuelle Gruppenräume aufgeteilt, so dass sie die Möglichkeit haben, andere ähnliche Einrichtungen aus ganz Europa kennenzulernen. Termine finden Sie in unserem Veranstaltungskalender. Zum Kalender Zurück Zum nächsten Schritt Einrichtung registrieren Für Einrichtungen, die sich am Programm Erasmus+ beteiligen, werden die Stammdaten in dem sogenannten Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) verwaltet. Personen, die EU -Tools nutzen, benötigen einen EU -Login für den Zugang. Was ist ein EU -Login? Der Zugang zu allen im Programm verwendeten Online-Portalen, wie beispielsweise dem Organisationsregistrierungssystem, ist geschützt. Für den Zugriff benötigen Sie einen EU -Login. Dieser Benutzerzugang besteht aus Ihrer E-Mail-Adresse und einem Passwort. Ein EU -Login ist personenbezogen. Die Registrierung müssen Sie nur einmalig vornehmen! Sie gilt dann dauerhaft für alle Tools im Programm. EU-Login erstellen Registrierung und Stammdatenverwaltung Um einen Antrag zu stellen, muss Ihre Einrichtung im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) der Europäischen Kommission registriert sein. Dort werden alle Stammdaten der am Programm Erasmus+ beteiligten Einrichtungen verwaltet. Zur Registrierung benötigen Sie Ihren EU -Login. Nach der Registrierung erhalten Sie für Ihre Einrichtung automatisch eine Organisations-Identifizierungsnummer, kurz OID . Das ist eine neunstellige Kennnummer, die mit dem Buchstaben E beginnt. Sie benötigen diese OID bei jeder Antragstellung. Eine Einrichtung darf nur eine OID haben, sie gilt dauerhaft . Auch für zukünftige Anträge, egal in welchem Bildungsbereich, nutzen Sie diese OID . Bei Bedarf müssen Sie Angaben zu Ihrer Einrichtung aktualisieren. Sie möchten Ihre Einrichtung registrieren? Dann klicken Sie unten auf den Link zum Organisationsregistrierungssystem. Falls Sie Unterstützung beim Registrieren brauchen, hilft Ihnen unsere Anleitung zum Erstellen einer OID (siehe untere Dokumentenbox). Hinweis: Von der Eingabe bis zum Erhalt der OID kann es bis zu 72 Stunden dauern. Zur Registrierung Sie haben bereits eine OID oder Sie sind nicht sicher, ob Sie schon eine haben? In beiden Fällen hilft Ihnen das ORS weiter. Wenn Sie schon eine OID haben, prüfen Sie, ob die Angaben zu Ihrer Einrichtung und die hinterlegten Dokumente noch aktuell sind. Zur Erinnerung: Jede Einrichtung darf nur eine OID haben. Zum ORS EU -Login und Registrierung im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) Anleitung zur Registrierung im ORS (PDF) Folgende Dokumente müssen Sie im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) hochladen bzw. auf Aktualität prüfen: Formblatt Rechtsträger für private Einrichtungen (PDF) Formblatt Rechtsträger für öffentliche Einrichtungen (PDF) Formblatt Finanzangaben (PDF) Nachweis zur Rechtsfähigkeit Ihrer Einrichtung ( z. B. Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, Schreiben der übergeordneten Behörde oder Auszug aus dem Schulverzeichnis, Gewerbeanmeldung oder ein Eintrag im Handelsregister etc. ) Benötigen Sie weitere Hilfe? Kontakt Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an. Team „Finanzielle und vertragliche Projektbegleitung“ E-Mail: helpna@bibb.de Tel .: 0228 107 1600 Hotline Montags & donnerstags von 09:30 bis 12:00 Uhr Zurück Zum nächsten Schritt Antrag ausfüllen und einreichen In diesem Schritt wird Ihnen erläutert, wo Sie den Antrag auf ein Kurzzeitprojekt finden und welche Informationen Sie in diesem zur Verfügung stellen müssen. Antragsfrist Die Antragsfrist ist der 19. Februar 2026 um 12 Uhr mittags (Brüsseler Zeit). Einrichtungen können pro Auswahlrunde nur einen Antrag pro Bildungsbereich stellen. Ihren Antrag stellen Sie direkt im EU -Antragsportal. Sie können die Fragen gern auf Deutsch beantworten. Wählen Sie im Portal das richtige Formular aus: KA122- ADU : Dies ist das Kürzel für ein Kurzzeitprojekt im Bereich Erwachsenenbildung. Antrag stellen Zum EU-Antragsportal Bevor Sie beginnen... Kalkulieren Sie einen zeitlichen Puffer ein. Erfahrungsgemäß sind die Server am Tag der Antragsfrist stark belastet . Halten Sie Ihren EU -Login bereit. Sie benötigen ihn zum Anlegen und Bearbeiten des Antrags. Der Antrag kann jederzeit gespeichert und später weiterbearbeitet werden. Nach der Übermittlung sind keine Änderungen mehr möglich . Exportieren Sie den Antrag als PDF für Ihre Unterlagen. Aufnehmende und unterstützende Einrichtungen im Kurzzeitprojekt Ihre Mobilitätsaktivitäten führen Sie zusammen mit Partnereinrichtungen durch – den sogenannten aufnehmenden Einrichtungen (receiving organisations). Diese nehmen Ihre Teilnehmenden für den Zeitraum ihrer Entsendung bei sich auf, dort findet also der Lernaufenthalt statt. Mit dieser Einrichtung besprechen Sie vorab auch die Rahmenbedingungen und Lernziele der Entsendung und halten diese schriftlich im Rahmen einer Lernvereinbarung fest. Es wird empfohlen, für aufnehmende Einrichtungen ebenfalls eine OID zu beantragen, weil dies den weiteren Prozess vereinfacht. Eine Zusammenarbeit im Rahmen Ihres Projekts ist aber auch für aufnehmende Einrichtungen ohne OID möglich. Es können auch weitere Einrichtungen an den Mobilitätsaktivitäten beteiligt werden. Möchten Sie Dienstleistungen von Einrichtungen nutzen, ist dies ebenfalls möglich – diese Einrichtungen werden unterstützende Einrichtungen genannt (supporting organisations). Bitte beachten Sie, dass für unterstützende Einrichtungen eine OID vorliegen muss und Sie diese im Projektantrag bereits angeben müssen. Bitte beachten Sie auch die lediglich unterstützende Funktion dieser Einrichtungen , was bedeutet, dass diese keine Aufgaben einer aufnehmenden Einrichtung übernehmen dürfen ( z. B. das Unterzeichnen der Lernvereinbarung). Alle Informationen zur Zusammenarbeit mit unterstützenden Einrichtungen finden Sie im Erasmus+-Leitfaden für die Zusammenarbeit mit unterstützenden Organisationen . Das wird im Antrag abgefragt: Ein kurzer Überblick Im Antrag auf ein Kurzzeitprojekt wird vor allem danach gefragt, welche Teilnehmenden welche Art von Lernerfahrung machen sollen, welche Einrichtungen daran beteiligt sind und wie die Phasen vor, während und nach den Lernaufenthalten aus organisatorischer und inhaltlicher Sicht ausgestaltet werden. Um Sie bei der inhaltlichen Ausarbeitung Ihres Antrags zu unterstützen, erläutern wir Ihnen im Folgenden kurz die wesentlichen Punkte, die im Antrag abgefragt werden: Antragstellende Einrichtung und Hintergrund Geben Sie die Eckdaten Ihrer Einrichtung sowie der Ansprechpersonen ein und stellen Sie Ihre Einrichtung vor: Wer sind Sie, welche Bildungsangebote machen Sie, wer sind Ihre Lernenden? Arbeiten Sie in mehreren Bildungsbereichen, achten Sie darauf, sich im Antrag klar auf die Erwachsenenbildung zu konzentrieren. Projektziele Beschreiben Sie, vor welchen Herausforderungen Ihre Einrichtung steht und welchen Bedarf es bei Lernenden und Personal gibt. Daraus sind ein bis fünf messbare und prüfbare Ziele zu entwickeln. Wichtig ist, dass das geplante Mobilitätsprojekt zu den Zielen der Leitaktion 1 passt. Aktivitäten und Budget Beantragen Sie alle relevanten Kostenarten für jeden Aktivitätstyp und „Mobility Flow“ (Aktivität am gleichen Zielort, mit gleicher Dauer und gleichem Arrangement). Unter „Beschreibung“ wird der Inhalt der Lernaufenthalte, die erwarteten Lernergebnisse, die Evaluation der Ergebnisse und das Profil der Teilnehmenden dargestellt. Die gewählten Aktivitäten geben Aufschluss über die Verbindung von den Bedarfen Ihrer Einrichtung und Ihren Teilnehmenden und den zu erreichenden Zielen. Lernmobilität Die Leitaktion 1 ermöglicht Einzel- und Gruppenmobilität. Ob eine Einzel- oder eine Gruppenmobilität durchgeführt werden soll, richtet sich nicht nach den Reise- und Unterbringungsmodalitäten, sondern nach den Bedarfen der Lernenden und danach, ob ein gemeinsames oder individuelles Lernprogramm für die Lernenden formuliert wird. Sprachliche Unterstützung Unter bestimmten Bedingungen können finanzielle Mittel für die sprachliche Vorbereitung ( z. B. für Sprachlernmaterial oder einen Sprachkurs) der Teilnehmenden beantragt werden. In den meisten Fällen soll jedoch die Lernplattform der Europäischen Kommission Online Language Support ( OLS ) genutzt werden. Sie verfügt über Sprachtests und -kurse und über diverse interaktive Funktionen wie Karteikarten oder Chatformen. Entfernungsrechner Um den zu erwartenden Zuschuss im Bereich der Reisekosten besser bestimmen zu können, steht Ihnen der Entfernungsrechner der Europäischen Kommission zur Verfügung. Qualitätsstandards Mit dem Antrag verpflichten Sie sich, die Erasmus-Qualitätsstandards einzuhalten. Sie tragen die Verantwortung für Qualität und Umsetzung aller Aktivitäten. Den Qualitätsstandards müssen Sie im Antrag zustimmen. Nachbereitung Schildern Sie, was Sie vorhaben, um nach Abschluss der Auslandsaufenthalte die Ergebnisse in das Tagesgeschäft Ihrer Einrichtung einzubetten. Wer außer der eigenen Einrichtung und den Mitarbeiter/-innen soll von den Ergebnissen profitieren? Im Programm Erasmus+ wird Wert daraufgelegt, die Wirkung der Projekte angemessen zu verbreiten. Dies sollten Sie von Anfang an mitdenken. EU -Werte Bestätigen Sie, dass Ihre Einrichtung die EU -Werte anerkennt: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte – einschließlich der Rechte von Minderheiten. Projektzusammenfassung Fassen Sie Ihr Vorhaben in deutscher und englischer Sprache so zusammen, dass Außenstehende schnell erfassen können, worum es in Ihrem Projekt geht. Betrachten Sie Ihre Zusammenfassung wie eine Werbung für Ihr Vorhaben. Die englische Übersetzung kann von der Europäischen Kommission veröffentlicht werden. Ehrenwörtliche Erklärung Diese Erklärung muss von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben und zusammen mit dem Antrag hochgeladen werden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie für eine gültige Unterschrift auf den Dokumenten nur eine qualifizierte elektronische Signatur ( QES) oder eine handschriftliche Signatur verwenden. EU -Grundlagendokumente Mobilität Die Dokumente werden in jeder Antragsrunde neu zur Verfügung gestellt. Nutzen Sie bitte stets die Unterlagen der aktuellen Antragsrunde. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2026 (PDF) Programmleitfaden 2026 – deutsch (PDF) Programmleitfaden 2026 – englisch (PDF) Erasmus-Qualitätsstandards in den Bereichen Erwachsenenbildung, Berufsbildung und Schulbildung (PDF) Nützliche Ergänzungen zur Antragstellung eines Kurzzeitprojekts in der Erwachsenenbildung Hinweise zur Antragstellung von Kurzzeitprojekten (PDF) Kommentiertes Antragsformular (PDF) Handbuch: Mobilität erwachsener Lernender (PDF) Benötigen Sie weitere Hilfe? Kontakt Schreiben Sie eine Mail oder rufen Sie uns an Das Team „Erwachsenenbildung: Erasmus+ Lernmobilität | Europäische Agenda für Erwachsenenbildung“ hilft Ihnen gerne weiter. Mail: mobilitaet-erwachsenenbildung(at)bibb(dot)de Tel : 0228 107 - 1001 Mo | Do : 09:30 – 12:00 Uhr Zurück Zum nächsten Schritt Begutachtung Ihres Antrags In diesem Schritt erfahren Sie, wie Ihr Antrag bewertet wird, welche Kriterien wichtig sind und wann Sie mit einer Entscheidung rechnen können. Formale und inhaltliche Prüfung Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, beginnt das 2-stufige Prüfverfahren. Hier entscheidet sich, ob Ihr Antrag die Förderkriterien erfüllt. Damit Sie wissen, worauf es ankommt, erklären wir die wichtigsten Schritte der Bewertung. 1. Formale Prüfung Zuerst wird geprüft, ob Ihr Antrag vollständig ist und alle formalen Anforderungen erfüllt. 2. Inhaltliche Bewertung Danach beurteilen geschulte Gutachter/-innen Ihren Antrag anhand von drei unterschiedlich gewichteten Bewertungskriterien: Relevanz des Antrags: 20 Punkte Qualität der Projektkonzeption: 50 Punkte Qualität der Nachbereitungsaktionen: 30 Punkte Für jeden dieser Bereiche muss mindestens die Hälfte der möglichen Punkte erreicht werden. Insgesamt müssen Sie mindestens 6 0 von 100 Punkten erzielen, um eine Förderung zu erhalten. Weitere Prüfungen Im Zuge der Bewertungsphase werden noch weitere Prüfschritte durchgeführt. Dazu gehören insbesondere Plagiatsprüfungen und bei Anträgen über 60.000 Euro die Prüfung der finanziellen Bonität der antragsstellenden Einrichtung. Hierbei werden Sie ggf. schriftlich zu einer Stellungnahme aufgefordert. Antragsteller, die mehrere Anträge einreichen, werden von der NA beim BIBB aufgefordert, ihre Eignung zur Durchführung dieser Vorhaben zu belegen. Diese Prüfung der sogenannten „operationalen Kapazität“ betrachtet die Einrichtung als Ganzes auf der operationalen Durchführungsebene. Dabei wird die Anzahl aller Anträge zu einer Antragsfrist bei der NA beim BIBB in der Leitaktion 1 zugrunde gelegt. Die Prüfung ist dabei auf die Einrichtung als Ganzes gerichtet und hat deren „operative Leistungsfähigkeit“ im Fokus. Diese Prüfschritte sind im Programmleitfaden in Abschnitt C beschrieben. Im Zuge dessen kann die NA beim BIBB mit Nachfragen auf Sie zukommen. Förderentscheidung Die Prüfung und die Bewertung des Antrags dauern ungefähr 3 Monate. Die NA beim BIBB trifft die Förderentscheidung auf der Basis der formalen und inhaltlichen Prüfung, des zur Verfügung stehenden Budgets und einer Rangliste der bewerteten Anträge. Sie erhalten von der NA beim BIBB eine Information über die Förderentscheidung. Diese beinhaltet entweder eine Zusage, eine Absage oder die Information über einen Platz auf der Warteliste. Dieser Information ist auch die Bewertung der Gutachter/-innen beigefügt. Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie einen Vertrag („Finanzhilfevereinbarung"). Das Projekt kann im Anschluss starten. Beschwerde Jede Förderentscheidung der NA beim BIBB enthält eine Rechtsbehelfserklärung, nach welcher das Vorgehen für einen Widerspruch geregelt ist. Gegen den Förderbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei dem Bundesinstitut für Berufsbildung (Nationale Agentur Bildung für Europa), Friedrich-Ebert-Allee 114-116, 53113 Bonn, eingelegt werden. Ihr Widerspruch erfolgt schriftlich ( per Post oder in elektronischer Form) und sollte, zur Erleichterung der Bearbeitung, ausführliche und plausible Begründungen enthalten. Richtlinien der Begutachtung für Kurzzeitprojekte Leitfaden für Gutachter und Gutachterinnen: Erasmus+ Guide for Experts on Quality Assessment – auf Englisch (PDF) Zurück Zum nächsten Schritt Projekt durchführen In diesem Schritt erfahren Sie, wie es nach Bewilligung Ihres Kurzzeitprojekts weitergeht: Wie setzen Sie Ihre Aktivitäten um und erstatten Bericht zu Ihrem Projekt? Der Ablauf im Überblick 1 Vertrag erhalten Nachdem Sie die Förderzusage erhalten haben, schließen Sie mit der NA beim BIBB eine Finanzhilfevereinbarung (Vertrag) ab. Formal ist das Projekt bewilligt, wenn die Finanzhilfevereinbarung ( Grant Agreement ) von der umsetzenden Einrichtung des Projektes und der NA beim BIBB unterzeichnet ist. Die umsetzende Einrichtung erhält in der Regel eine Vorauszahlung des bewilligten Zuschusses von 80 % der Gesamtfördersumme. Nach Abschluss des Projekts wird die Restsumme ausgezahlt. 2 Aktivitäten durchführen Während der Durchführung und für die Erstellung von Berichten ist die Nutzung eines Tools der Europäischen Kommission verpflichtend, es heißt Beneficiary Module . Im Zeitraum Ihres Kurzzeitprojektes führen Sie im Rahmen des bewilligten Budgets Mobilitätsaktivitäten durch. Änderungen im Projekt können von Ihnen zum Teil ohne Absprache umgesetzt werden, zum Teil bedarf es Absprachen oder Genehmigungen durch die NA beim BIBB . Bei der Durchführung aller geförderten Aktivitäten müssen die Erasmus-Qualitätsstandards eingehalten werden. 3 Berichterstattung Nach Ablauf Ihres Kurzzeitprojekts erstellen Sie im Beneficiary Module einen Abschlussbericht. Der Bericht enthält Informationen über den Aufenthalt der Teilnehmenden, die Finanzen und die inhaltliche Umsetzung. Die NA beim BIBB prüft diesen Bericht finanziell und inhaltlich. Erasmus+-Projektplattform der NA beim BIBB Träger mit einem bereits bewilligten Kurzzeitprojekt finden weiterführende Informationen zur Durchführung des Projekts gebündelt auf der Erasmmus+-Projektplattform der NA beim BIBB . Zur Projektplattform Zurück Zum nächsten Schritt …
[…] You are in the area Adult education Vocational training Adult education 1 2 3 4 5 6 Akkreditierung planen In diesem Schritt legen Sie die Grundlagen für Ihren Antrag: Sie entwickeln Zielsetzungen, planen Ihre Mobilitätsaktivitäten und entscheiden, ob Sie als einzelne Einrichtung oder im Konsortium teilnehmen möchten. Was wird im Antrag abgefragt? Der Akkreditierungsantrag fragt in erster Linie, wie Sie Ihre Mobilitätsaktivitäten strategisch in die Entwicklung Ihrer Einrichtung einbinden werden. Darauf sollte auch die Planung Ihrer Aktivitäten basieren. Worauf sollten Sie bei der Planung achten? Planen Sie realistisch: Berücksichtigen Sie Ihre Ressourcen, Erfahrungen und Ambitionen. Formulieren Sie langfristige, konkrete Ziele. Orientieren Sie sich an den Bedürfnissen Ihrer Einrichtung. Beziehen Sie Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Bereichen mit ein, auch Ihre Leitung sollte unterstützend mitwirken . Denken Sie in Etappen: Die Akkreditierung erlaubt eine schrittweise Weiterentwicklung. Nutzen Sie unser Beratungsangebot bei Fragen. Einzel- oder Konsortialakkreditierung? Entscheiden Sie vorab, ob Sie sich als einzelne Einrichtung oder als Konsortium akkreditieren lassen möchten. Letzteres ist dann notwendig, wenn Sie breite Zielgruppe mit einzubeziehen möchten, die über Ihre direkten Arbeitsbeziehungen hinausreicht. Sie sind sich unsicher? Dann hilft Ihnen unser Informationspapier zur Arbeitsbeziehung (PDF) weiter. Akkreditierung als einzelne Einrichtung Ihre Einrichtung akkreditiert sich allein im Erasmus+-Programm. So können Sie jährlich Fördermittel abrufen, um Ihre Auslandsaktivitäten durchzuführen und Ihre eigenen institutionellen Ziele umzusetzen. Akkreditierung als Konsortium Sie können als koordinierende Einrichtung ein Konsortium von mehreren Einrichtungen leiten, die gemeinsam Erasmus+-Aktivitäten im Ausland organisieren. Die beteiligten Konsortialpartner benötigen keine eigene Akkreditierung, sie müssen lediglich ebenfalls in Deutschland ansässig sein. Die teilnehmenden Einrichtungen können sich jährlich ändern, solange der Wechsel zu den im Antrag formulierten Konsortialzielen passt. Beim Antrag wählen Sie zwischen drei Konsortialtypen : Sie möchten andere Einrichtungen in Ihrem Bildungsbereich dabei unterstützen, sich am Erasmus+-Programm zu beteiligen. Sie haben ähnliche Interessen wie die anderen Konsortialmitglieder und arbeiten zu bestimmten Themenbereichen zusammen. Sie tun sich mit anderen Einrichtungen zusammen, um Ressourcen zu teilen und sich die Verwaltung von Erasmus+-Aktivitäten zu erleichtern. Gut zu wissen! Sie können im Laufe Ihrer Akkreditierung von einer Einzelakkreditierung zu einer Konsortialakkreditierung (und umgekehrt) wechseln. Skizzenberatung Wenn Ihre Einrichtung in der Erwachsenenbildung einen Antrag auf eine Akkreditierung einreichen möchte, können Sie sich auf der Grundlage einer Skizze beraten lassen. Wir beraten Sie telefonisch anhand einer Skizze, die Sie vorab bei uns einreichen. In dem Beratungsgespräch gehen wir auf Ihre Ideen ein und geben Ihnen Anregungen für die Planung Ihrer Maßnahmen. Die Skizzenberatung für die aktuelle Antragsrunde ist abgeschlossen. Über unseren Newsletter werden Sie informiert, sobald zu einer unserer nächsten Antragsrunden wieder eine Skizzenberatung angeboten wird. EU -Grundlagendokumente Mobilität Die Dokumente werden in jeder Antragsrunde neu zur Verfügung gestellt. Nutzen Sie bitte stets die Unterlagen der aktuellen Antragsrunde. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2026 (PDF) Programmleitfaden 2026 – deutsch (PDF) Programmleitfaden 2026 – englisch (PDF) Erasmus-Qualitätsstandards in den Bereichen Erwachsenenbildung, Berufsbildung und Schulbildung (PDF) Nützliche Dokumente zur inhaltlichen Vorbereitung in der Erwachsenenbildung Handbuch: Mobilität erwachsener Lernender (PDF) Guide: Go international (PDF) Machen Sie zu Beginn der Planung Ihrer Akkreditierung eine Bestandsaufnahme, wo Ihre Einrichtung in Bezug auf Internationalisierung steht. Hierbei kann Ihnen die folgende Handreichung helfen: Internationalisierung in der Erwachsenenbildung: Eine Handreichung (PDF) Zurück Zum nächsten Schritt Partner finden In diesem Schritt finden Sie Unterstützung für die Partnersuche im Ausland. Finden Sie Partnereinrichtungen Sie möchten im Rahmen einer Erasmus+-Akkreditierung Mobilitätsaktivitäten durchführen und suchen dafür noch nach passenden aufnehmenden Einrichtungen? Die folgenden Plattformen und Angebote sind wichtige Anlaufstellen: Gut zu wissen! Die aufnehmenden Einrichtungen müssen bei Antrag auf eine Erasmus+-Akkreditierung noch nicht feststehen. Sie werden daher im Antragsformular nicht abgefragt. Beginnen Sie trotzdem schon frühzeitig mit der Suche nach geeigneten Partnereinrichtungen. Erasmus+ Project Results Platform Auf der Projektergebnisplattform der europäischen Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur ( EACEA – Education, Audiovisual and Culture Executive Agency) werden Informationen zu allen bewilligten Projekten veröffentlicht. Hier können Sie nach Projekten, Projektergebnissen, Einrichtungen, Themen und Kontaktdaten aus Erasmus+ suchen. Zur Projektergebnisplattform Europäische Vernetzungstreffen (TCAs) Hierbei handelt es sich um Veranstaltungen, Seminare oder Workshops, die dazu dienen, die transnationale Zusammenarbeit zu fördern. Die Nationalen Agenturen für Erasmus+ organisieren regelmäßig länderübergreifende Veranstaltungen , die sich an alle Zielgruppen des Erasmus+-Programms richten. An diesen Veranstaltungen nehmen Einrichtungen aus verschiedenen Ländern teil, um für ihre Aktivitäten in Erasmus+ neue Partner zu finden. Termine finden Sie in unserem Veranstaltungskalender. Zum Kalender EPALE Auf EPALE , der „Elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa“, finden Sie in den Bereichen Veranstaltungen und Kursangebote europaweite Kurse. Im Bereich Projektpartnersuche können Sie ein Gesuche nach Partnereinrichtungen einstellen. Zur Plattform EPALE Online Partner Finding Events Die Nationalen Agenturen für Erasmus+ bieten von Zeit zu Zeit für den Bereich Erwachsenenbildung „Online Partner Finding Events“ im Stil eines Speed-Datings an. Während der Veranstaltungen werden die Teilnehmenden in verschiedene virtuelle Gruppenräume aufgeteilt, so dass sie die Möglichkeit haben, andere ähnliche Einrichtungen aus ganz Europa kennenzulernen. Termine finden Sie in unserem Veranstaltungskalender. Zum Kalender Zurück Zum nächsten Schritt Einrichtung registrieren Für Einrichtungen, die sich am Programm Erasmus+ beteiligen, werden die Stammdaten in dem sogenannten Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) verwaltet. Personen, die EU -Tools nutzen, benötigen einen EU -Login für den Zugang. Was ist ein EU -Login? Der Zugang zu allen im Programm verwendeten Online-Portalen, wie beispielsweise dem Organisationsregistrierungssystem, ist geschützt. Für den Zugriff benötigen Sie einen EU -Login. Dieser Benutzerzugang besteht aus Ihrer E-Mail-Adresse und einem Passwort. Ein EU -Login ist personenbezogen. Die Registrierung müssen Sie nur einmalig vornehmen! Sie gilt dann dauerhaft für alle Tools im Programm. EU-Login erstellen Registrierung und Stammdatenverwaltung Um einen Antrag zu stellen, muss Ihre Einrichtung im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) der Europäischen Kommission registriert sein. Dort werden alle Stammdaten der am Programm Erasmus+ beteiligten Einrichtungen verwaltet. Zur Registrierung benötigen Sie Ihren EU -Login. Nach der Registrierung erhalten Sie für Ihre Einrichtung automatisch eine Organisations-Identifizierungsnummer, kurz OID . Das ist eine neunstellige Kennnummer, die mit dem Buchstaben E beginnt. Sie benötigen diese OID bei jeder Antragstellung. Eine Einrichtung darf nur eine OID haben, sie gilt dauerhaft . Auch für zukünftige Anträge, egal in welchem Bildungsbereich, nutzen Sie diese OID . Bei Bedarf müssen Sie Angaben zu Ihrer Einrichtung aktualisieren. Sie möchten Ihre Einrichtung registrieren? Dann klicken Sie unten auf den Link zum Organisationsregistrierungssystem. Falls Sie Unterstützung beim Registrieren brauchen, hilft Ihnen unsere Anleitung zum Erstellen einer OID (siehe untere Dokumentenbox). Hinweis: Von der Eingabe bis zum Erhalt der OID kann es bis zu 72 Stunden dauern. Zur Registrierung Sie haben bereits eine OID oder Sie sind nicht sicher, ob Sie schon eine haben? In beiden Fällen hilft Ihnen das ORS weiter. Wenn Sie schon eine OID haben, prüfen Sie, ob die Angaben zu Ihrer Einrichtung und die hinterlegten Dokumente noch aktuell sind. Zur Erinnerung: Jede Einrichtung darf nur eine OID haben. Zum ORS EU -Login und Registrierung im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) Anleitung zur Registrierung im ORS (PDF) Folgende Dokumente müssen Sie im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) hochladen bzw. auf Aktualität prüfen: Formblatt Rechtsträger für private Einrichtungen (PDF) Formblatt Rechtsträger für öffentliche Einrichtungen (PDF) Formblatt Finanzangaben (PDF) Nachweis zur Rechtsfähigkeit Ihrer Einrichtung ( z. B. Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, Schreiben der übergeordneten Behörde oder Auszug aus dem Schulverzeichnis, Gewerbeanmeldung oder ein Eintrag im Handelsregister etc. ) Benötigen Sie weitere Hilfe? Kontakt Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an. Team „Finanzielle und vertragliche Projektbegleitung“ E-Mail: helpna@bibb.de Tel .: 0228 107 1600 Hotline Montags & donnerstags von 09:30 bis 12:00 Uhr Zurück Zum nächsten Schritt Antrag ausfüllen und einreichen In diesem Schritt erläutern wir Ihnen, wo Sie den Antrag auf Akkreditierung finden und welche Informationen dort abgefragt werden. Antragsfrist Die Antragsfrist ist der 29. September 2026 um 12 Uhr mittags (Brüsseler Zeit). Einrichtungen können pro Auswahlrunde nur einen Antrag pro Bildungsbereich stellen. Ihren Antrag stellen Sie direkt im EU -Antragsportal. Sie können die Fragen gern auf Deutsch beantworten. Wählen Sie im Portal das richtige Formular aus: KA120- ADU : Dies ist das Kürzel für eine Akkreditierung im Bereich Erwachsenenbildung. Antrag stellen Zum EU-Antragsportal Bevor Sie beginnen... Kalkulieren Sie einen zeitlichen Puffer ein. Erfahrungsgemäß sind die Server am Tag der Antragsfrist stark belastet . Halten Sie Ihren EU -Login bereit. Sie benötigen ihn zum Anlegen und Bearbeiten des Antrags. Der Antrag kann jederzeit gespeichert und später weiterbearbeitet werden. Nach der Übermittlung sind keine Änderungen mehr möglich . Exportieren Sie den Antrag als PDF für Ihre Unterlagen. Das wird im Antrag abgefragt: Ein kurzer Überblick Um Sie bei der inhaltlichen Ausarbeitung Ihres Antrags zu unterstützen, erläutern wir Ihnen im Folgenden kurz die wesentlichen Punkte, die im Antrag abgefragt werden: Antragstellende Einrichtung und Hintergrund Geben Sie die Eckdaten Ihrer Einrichtung sowie der Ansprechpersonen ein und stellen Sie Ihre Einrichtung vor: Wer sind Sie, welche Bildungsangebote machen Sie, wer sind Ihre Lernenden? Falls Sie einen Konsortialantrag stellen, geben Sie auch Informationen zum Zweck und der Zusammensetzung des Konsortiums. Arbeiten Sie in mehreren Bildungsbereichen, achten Sie darauf, sich im Antrag klar auf die Erwachsenenbildung zu konzentrieren. Beschreiben Sie außerdem, vor welchen Herausforderungen Ihre Einrichtung steht und welchen Bedarf es bei Lernenden und Personal gibt. Erasmus-Plan Der Erasmus-Plan bildet das Herzstück Ihres Akkreditierungsantrags . Er umfasst Ihre Ziele zur institutionellen Weiterentwicklung, Informationen zu geplanten Aktivitäten und Teilnehmenden sowie zum Management Ihrer Akkreditierung. Zuallererst legen Sie die Laufzeit für Ihren Erasmus-Plans fest. Sie können eine Laufzeit von 2 bis 5 Jahren wählen. Erasmus-Plan: Ziele Aus den zuvor formulierten Herausforderungen und Bedarfen leiten Sie konkrete Ziele ab, die Sie mit Erasmus+-Aktivitäten erreichen wollen – realistisch, langfristig und auf Ihre Einrichtung zugeschnitten. Wichtig ist, dass die Ziele zu den Zielen der Leitaktion 1 passen und auf eine institutionelle Weiterentwicklung abzielen. Erasmus-Plan: Aktivitäten Geben Sie an, ob Sie für Personal und/oder Lernende Erasmus+-Aktivitäten durchführen möchten. Welches Profil haben die Teilnehmenden? Wie viele Personen planen Sie zu unterstützen? Wie sollen sich Ihre Aktivitäten entwickeln? Mit dem Antrag verpflichten Sie sich, die Erasmus Qualitätsstandards einzuhalten. Sie tragen die Verantwortung für Qualität und Umsetzung aller Aktivitäten. Den Qualitätsstandards müssen Sie im Antrag zustimmen. Erasmus-Plan: Management Zeigen Sie, wie Ihre Einrichtung zu den Grundprinzipien der Erasmus-Qualitätsstandards beiträgt: Inklusion Ökologische Nachhaltigkeit und Verantwortung Digitale Bildung Aktive Beteiligung im Netzwerk der Erasmus-Einrichtungen Beschreiben Sie außerdem, wie Sie die Qualität Ihrer Aktivitäten sichern, wie Lernergebnisse in die reguläre Arbeit Ihrer Einrichtung integriert werden und wie Sie Ihre Erasmus+-Aktivitäten verbreiten wollen. EU -Werte Bestätigen Sie, dass Ihre Einrichtung die EU -Werte anerkennt: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte – einschließlich der Rechte von Minderheiten. Strategische Dokumente Sie können Ihrem Antrag strategische Dokumente (z. B. eine Internationalisierungsstrategie) hinzufügen. Diese sollten die Angaben im Antrag ergänzen, jedoch nicht ersetzen und stets in einen Zusammenhang mit den Informationen im Antrag gesetzt werden. Ehrenwörtliche Erklärung Diese Erklärung muss von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben und zusammen mit dem Antrag hochgeladen werden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie für eine gültige Unterschrift auf den Dokumenten nur eine QES Signatur oder eine handschriftliche Signatur verwenden. EU -Grundlagendokumente Mobilität Die Dokumente werden in jeder Antragsrunde neu zur Verfügung gestellt. Nutzen Sie bitte stets die Unterlagen der aktuellen Antragsrunde. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2026 (PDF) Programmleitfaden 2026 – deutsch (PDF) Programmleitfaden 2026 – englisch (PDF) Erasmus-Qualitätsstandards in den Bereichen Erwachsenenbildung, Berufsbildung und Schulbildung (PDF) Nützliche Ergänzungen zur Antragstellung der Akkreditierung in der Erwachsenenbildung Kommentiertes Antragsformular (PDF) Benötigen Sie weitere Hilfe? Kontakt Schreiben Sie eine Mail oder rufen Sie uns an Das Team „Erwachsenenbildung: Erasmus+ Lernmobilität | Europäische Agenda für Erwachsenenbildung“ hilft Ihnen gerne weiter. Mail: mobilitaet-erwachsenenbildung(at)bibb(dot)de Tel .: 0228 107 - 1001 Mo | Do : 09:30 bis 12:00 Uhr Zurück Zum nächsten Schritt Begutachtung Ihres Antrags In diesem Schritt erfahren Sie, wie Ihr Antrag bewertet wird, welche Kriterien wichtig sind und wann Sie mit einer Entscheidung rechnen können. Formale und inhaltliche Prüfung Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, beginnt das 2-stufige Prüfverfahren. Hier entscheidet sich, ob Ihr Antrag die Förderkriterien erfüllt. Damit Sie wissen, worauf es ankommt, erklären wir die wichtigsten Schritte der Bewertung. 1. Formale Prüfung Zuerst wird geprüft, ob Ihr Antrag vollständig ist und alle formalen Anforderungen erfüllt. 2. Inhaltliche Bewertung Danach beurteilen geschulte Gutachterinnen und Gutachter Ihren Antrag anhand von vier unterschiedlich gewichteten Bewertungskriterien: Relevanz des Antrags: 10 Punkte Ziele im Erasmus-Plan: 40 Punkte Geplante Aktivitäten: 20 Punkte Verwaltung des Erasmus-Plans: 30 Punkte Für jeden dieser Bereiche muss mindestens die Hälfte der möglichen Punkte erreicht werden. Insgesamt müssen Sie mindestens 70 von 100 Punkten erzielen, um eine Akkreditierung zu erhalten. Weitere Prüfungen Im Zuge der Bewertungsphase werden noch weitere Prüfschritte durchgeführt. Dazu gehören insbesondere Plagiatsprüfungen der antragstellenden Einrichtung. Hierbei werden Sie ggf. schriftlich zu einer Stellungnahme aufgefordert. Antragstellende, die mehrere Anträge einreichen, werden von der NA beim BIBB aufgefordert, ihre Eignung zur Durchführung dieser Vorhaben zu belegen. Diese Prüfung der sogenannten „operationalen Kapazität“ betrachtet die Einrichtung als Ganzes auf der operationalen Durchführungsebene. Dabei wird die Anzahl aller Anträge zu einer Antragsfrist bei der NA beim BIBB in der Leitaktion 1 zugrunde gelegt. Die Prüfung ist dabei auf die Einrichtung als Ganzes gerichtet und hat deren „operative Leistungsfähigkeit“ im Fokus. Diese Prüfschritte sind im Programmleitfaden in Abschnitt C beschrieben. Im Zuge dessen kann die NA beim BIBB mit Nachfragen auf Sie zukommen. Förderentscheidung Die Prüfung und die Bewertung des Antrags dauern ungefähr 4 Monate. Die NA beim BIBB trifft die Förderentscheidung auf der Basis der formalen und inhaltlichen Prüfung, des zur Verfügung stehenden Budgets und einer Rangliste der bewerteten Anträge. Sie erhalten von der NA beim BIBB eine Information über die Förderentscheidung. Diese beinhaltet entweder eine Zusage, eine Absage oder die Information über einen Platz auf der Warteliste. Dieser Information ist auch die Bewertung der Gutachter/-innen beigefügt. Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie Ihre Akkreditierungsurkunde und können in einem nächsten Schritt Fördermittel für Ihre ersten Aktivitäten abrufen. Beschwerde Jede Förderentscheidung der NA beim BIBB enthält eine Rechtsbehelfserklärung, nach welcher das Vorgehen für einen Widerspruch geregelt ist. Gegen den Förderbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei dem Bundesinstitut für Berufsbildung (Nationale Agentur Bildung für Europa), Friedrich-Ebert-Allee 114-116, 53113 Bonn, eingelegt werden. Ihr Widerspruch erfolgt schriftlich (per Post oder in elektronischer Form) und sollte, zur Erleichterung der Bearbeitung, ausführliche und plausible Begründungen enthalten. Richtlinien der Begutachtung für Akkreditierungen Leitfaden für Gutachter und Gutachterinnen: Guide for Experts on Quality Assessment – auf Englisch (PDF) Guidelines for assessment of application for Erasmus accreditation – auf Englisch (PDF) Zurück Zum nächsten Schritt Aktivität durchführen In diesem Schritt erfahren Sie, wie es nach Bewilligung Ihrer Akkreditierung weitergeht: Wie fordern Sie Fördermittel an, setzen Sie Ihre Aktivitäten um und erstatten Sie Bericht zu Ihrer Akkreditierung? Der Ablauf im Überblick 1 Akkreditierung erhalten Nach erfolgreicher Antragstellung wird Ihre Einrichtung akkreditiert. Damit wird ein Performanceprofil angelegt und Sie sind offiziell Teil der Erasmus+-Community. 2 Fördermittel jährlich beantragen Jedes Jahr stellen Sie einen Antrag auf die Fördermittel, die Sie für Ihre geplanten Aktivitäten benötigen. Die Fördersumme richtet sich nach den Angaben in Ihrem Antrag. 3 Vertrag abschließen Auf Grundlage Ihrer Mittelanforderung wird ein Fördervertrag („Finanzhilfevereinbarung“) geschlossen ( max. Laufzeit: zwei Jahre). Ein zeitliches Überlappen von Verträgen ist möglich – das schafft mehr Planungsspielraum. 4 Aktivitäten durchführen & Bericht erstellen Während der Projektlaufzeit dokumentieren Sie Ihre Aktivitäten im verpflichtenden Beneficiary Module , einem Online-Tool der EU -Kommission. Ihre Mobilitätsaktivitäten führen Sie zusammen mit Partnereinrichtungen durch – den sogenannten aufnehmenden Einrichtungen (receiving organisations). Diese nehmen Ihre Teilnehmenden für den Zeitraum ihrer Entsendung bei sich auf, dort findet also der Lernaufenthalt statt. Mit dieser Einrichtung besprechen Sie vorab auch die Rahmenbedingungen und Lernziele der Entsendung und halten diese schriftlich im Rahmen einer Lernvereinbarung fest. Es wird empfohlen, für aufnehmende Einrichtungen ebenfalls eine OID zu beantragen, weil dies den weiteren Prozess vereinfacht. Eine Zusammenarbeit im Rahmen Ihres Vorhabens ist aber auch für aufnehmende Einrichtungen ohne OID möglich. Es können auch weitere Einrichtungen an den Mobilitätsaktivitäten beteiligt werden. Möchten Sie Dienstleistungen von Einrichtungen nutzen, ist dies ebenfalls möglich – diese Einrichtungen werden unterstützende Einrichtungen genannt (supporting organisations). Bitte beachten Sie, dass für unterstützende Einrichtungen eine OID vorliegen muss und Sie diese angeben müssen, wenn Sie eine Akkreditierungszusage erhalten und Gelder im Rahmen der Mittelanforderung abrufen. Bitte beachten Sie auch die lediglich unterstützende Funktion dieser Einrichtungen , was bedeutet, dass diese keine Aufgaben einer aufnehmenden Einrichtung übernehmen dürfen ( z. B. das Unterzeichnen der Lernvereinbarung). Alle Informationen zur Zusammenarbeit mit unterstützenden Einrichtungen finden Sie hier . Am Ende der Laufzeit Ihres Fördervertrags erstellen Sie im Beneficiary Module außerdem einen Projekt bericht , der unter anderem folgende Inhalte umfasst: Zahl der durchgeführten Mobilitäten Angaben zur Nutzung des bewilligten Budgets Rückmeldungen zur Teilnehmenden-Zufriedenheit Die Nationale Agentur beim BIBB prüft Ihren Bericht finanziell und inhaltlich . Die Ergebnisse fließen in Ihr Performanceprofil ein. 5 Berichterstattung zum Akkreditierungsfortschritt und Verlängerung des Erasmus-Plans Neben den Projektberichten müssen alle akkreditierten Einrichtungen regelmäßig Berichte über den Fortschritt der Akkreditierung und die Einhaltung der Qualitätsstandards erstatten. Darüber hinaus müssen alle akkreditierten Einrichtungen ihren Erasmus-Plan spätestens mit Ablauf seiner Laufzeit aktualisieren. Erasmus+-Projektplattform der NA beim BIBB Projektträger mit einer bereits bewilligten Akkreditierung finden weiterführende Informationen zur Durchführung der Akkreditierung gebündelt auf der Erasmus+-Projektplattform der NA beim BIBB . Zur Projektplattform Zurück Zum nächsten Schritt …
[…] Mein EuroApprentices -Profil Bitte fülle das Formular so aus, dass Dein Profil für einen längeren Zeitraum gültig ist. D. h. verzichte bitte auf Dein aktuelles Alter oder wie lange Du Stand heute schon im Netzwerk dabei bist. Schreibe Deine Texte so, dass sie gut verständlich sind – auch für Zielgruppen, die die EuroApprentices noch nicht kennen. …
[…] European Perspectives: Critical, Creative, Competent—Ideas for Democracy and AI in Adult Education The online conference took place on June 30, 2026, and July 1, 2026, in collaboration with the Bavarian Adult Education Association (bvv) and the T huringian Adult Education Association . On June 30 and July 1, 2026, the National Coordination Office for the European Agenda on Adult Education, in collaboration with the Bavarian Association of Adult Education Centers (Bayerischer Volkshochschulverband e.V.) and the Thuringian Association of Adult Education Centers, held an online conference on the topic “European Perspectives: Critical, Creative, Competent—Impulses for Democracy & AI in Adult Education.” Learning opportunities related to democracy and AI pose major challenges for adult education in Europe. What insights does research provide—and which approaches have already proven effective in practice? These questions were the focus of the virtual conferenc Documentation Documentation Read the complete documentation for the event Materials for the Online Conference All materials related to the online conference are available on a TaskCard . The TaskCard also serves as a central hub for the event after it concludes. In addition to the evaluation of the online conference, the TaskCard also contains the presentations from the keynote sessions and workshops, as well as the links shared by the speakers and organizers during the event. …
[…] Europäische Experimentelle Maßnahmen Die Förderlinie eröffnet Raum für transnationale Pilotprojekte, die innovative bildungspolitische Ideen testen und weiterdenken. Hier kann europäische Bildung mit wirksamen, übertragbaren Lösungen aktiv mitgestaltet werden. Antragsfrist 08.04.2026 17 Uhr (Brüsseler Zeit) Wichtige Information Antragsfrist: 8. April 2026 um 17 Uhr (Brüsseler Zeit) Europäische Experimentelle Maßnahmen werden von der Exekutivagentur der EU -Kommission ( EACEA ) verwaltet und umgesetzt. Förderfähige Institutionen öffentliche oder private Einrichtungen, die in den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung, Forschung und Innovation oder in der Arbeitswelt tätig sind Dauer zwischen 24 und 36 Monaten Förderhöhe max. 1.000.000 Euro ( max. 80% der Gesamtkosten) Länder alle EU -Länder und mit dem Erasmus+-Programm assoziierte Drittländer Bildungsbereich berufliche Bildung, Schulbildung, Hochschulbildung, Erwachsenenbildung Es werden transnationale Kooperationsprojekte gefördert, die die Relevanz, die Wirksamkeit, die potenziellen Auswirkungen und die Skalierbarkeit von Aktivitäten zur Umsetzung politischer Schwerpunkte testen. Ziel ist es, evidenzbasierte Lösungen mit hoher Übertragbarkeit zu schaffen, die zur Weiterentwicklung europäischer Bildungs- und Ausbildungspolitiken beitragen. Förderbereiche Der aktuelle Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen umfasst zehn Förderbereiche. Ein Antrag darf sich nur auf einen dieser Förderbereiche beziehen. Topic 1: Digital Education Content: success factors in decision making and use by teachers, trainers and school/institution leaders Topic 2: Digital Education: Public-private partnerships for ethical design, development and use of Artificial Intelligence tools in education and training Topic 3: Digital Education: AI-powered Personalised Learning Pathways for Basic Skills Topic 4: Micro-credentials – focus on eco-systems Topic 5: School Education: STEM Education Centres Topic 6: School Education: Proficiency in basic skills Topic 7: Vocational Education and Training: Developing basic skills in Vocational Education and Training Topic 8: Vocational Education and Training: Improving transparency and recognition of VET qualifications Topic 9: Adult Education: Support to the Regional Skills Partnerships within the Pact for Skills Topic 10: Adult Education: Motivation in Motion: Empowering Adults to Up- and Reskilling Wie ist das Konsortium zusammengesetzt? Ein Konsortium besteht aus mindestens fünf Partnern aus mindestens drei EU -Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern . Weitere Bedingungen: Organisationen aus nicht mir dem Programm assoziierten Drittländern können als assoziierte Partner (nicht als Begünstigte und verbundene Einrichtungen) beteiligt werden. Organisationen aus Belarus und Russland sind nicht berechtigt teilzunehmen. Die Antragstellung erfolgt zentral über das Funding & Tenders Portal der Europäischen Kommission. Weitere Informationen Den vollständigen Text des Aufrufs zu den Europäischen Experimentellen Maßnahmen finden Sie hier (PDF). Link zum EU Funding & Tenders Portal der Europäischen Kommission Informationsseite der EACEA zur Antragstellung 2026 Benötigen Sie weitere Hilfe? Kontakt Schreiben Sie eine Mail an Europäische Exekutivagentur für Bildung und Mail: EACEA-POLICY-SUPPORT(at)EC.EUROPA.EU oder an Claudia Hamann Mail: ka3(at)bibb.de …
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[…] Wir suchen Gutachterinnen und Gutachter Im Rahmen des Erasmus+ Programms werden die Leitaktionen Mobilität und Partnerschaften mit Unterstützung externer Gutachterinnen und Gutachter beurteilt. Für die Bereiche Berufsbildung und Erwachsenenbildung sucht die Nationale Agentur ( NA ) beim BIBB fortlaufend nach externen Expertinnen und Experten, die die eingereichten Anträge auf der Grundlage europaweit geltender Kriterien prüfen. Zeiträume der Begutachtungen Im Zuge des Starts des neuen Programms findet die Begutachtung der Anträge im Jahr 2026 voraussichtlich in den folgenden Zeiträumen statt: Anträge Leitaktion 1 – Kurzzeitprojekte: Februar bis April 2026 Anträge Leitaktion 1 – Akkreditierung: Oktober 2026 bis Januar 2027 Anträge Leitaktion 2 – Partnerschaften: April bis Juli 2026 Erfahrene Gutachterinnen und Gutachter werden von der NA beim BIBB darüber hinaus auch für Bewertungen von Abschlussberichten angefragt. Voraussetzungen für die Tätigkeit als Gutachter/-in Erforderliche Fachkenntnisse fundierte fachliche Kenntnisse und thematische/ sektorale Fachexpertise in der deutschen und europäischen Berufsbildung und/oder Erwachsenenbildung fachliche Kompetenz in der Einordnung von Projektvorhaben in den Kontext europäischer und deutscher Bildungspolitik und -praxis grundlegende Kenntnisse im Management und in der Finanzierung europäischer Projekte Bereitschaft zur intensiven Auseinandersetzung mit dem Bildungsprogramm Erasmus+ gültig insbesondere für Bewertungen in der Leitaktion 2: Englischkenntnisse, die dem Niveau C1 (Lesen und Schreiben) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen. Weitere Voraussetzungen Kenntnisse in Microsoft Office (Word und Excel) Erfahrungen im Umgang mit internetgestützten Datenbanken Internetverbindung, Lautsprecher und/oder Headset Adobe Acrobat Reader (Standard-Version) Ausschlusskriterien Die NA beim BIBB ist verpflichtet, Interessenskonflikte bei der Begutachtung von Anträgen zu vermeiden. Gutachterin bzw. Gutachter sind aufgrund eines Interessenskonflikts ausgeschlossen, wenn sie in dem Jahr der Begutachtung in einer direkten oder indirekten Verbindung zu einem im selben Jahr eingereichten Förderantrag im selben Bildungsbereich der jeweiligen Leitaktion stehen. Aufwandsentschädigung Die Bewertungstätigkeit ist nebenberuflich angelegt und wird mit der NA beim BIBB schriftlich vereinbart. Alle Gutachterinnen und Gutachter erhalten einen Nachweis über die erbrachte Tätigkeit. Soweit zutreffend wird die Teilnahme an einer Schulung sowie das Anfertigen eines Probegutachtens mit je 50€ vergütet. Die Höhe der Aufwandsentschädigung für Anträge ist wie folgt geregelt: Anträge Mobilität ( KA1 ) Kurzzeitprojekte: 150 € / 120 € Anträge Mobilität ( KA1 ) Akkreditierung: 160 € / 130 € Kleinere Partnerschaften ( KA2 ): 120 € Kooperationspartnerschaften ( KA2 ): CP 400.000: 290 € / 250 € ( KA2 ); CP 250.000: 260 € / 220 €; CP 120.000: 230 € / 190 € Schulung durch die NA beim BIBB Um die Gutachterinnen und Gutachter auf Ihre Tätigkeit vorzubereiten, bietet die NA eine Schulung an. Die Teilnahme daran ist für alle Gutachterinnen und Gutachter verpflichtend . Registrierungs- und Bewerbungsverfahren Jährliche Registrierung für alle Gutachter/-innen Alle Gutachterinnen und Gutachter müssen sich einmal im Jahr per E-Mail registrieren. Wenn Sie schon einmal Gutachter/-in bei uns waren können Sie in den Fragefeldern zu „Erfahrungen in internationaler Bildungszusammenarbeit“ und „Bewertungskompetenzen“ mit dem Hinweis „Informationen liegen der NA vor“ antworten. Die Bewerbung erfolgt in zwei Schritten: Erstellen Sie Ihren Lebenslauf im Europass-Format. Füllen Sie den Lebenslauf aus und schicken Sie ihn per E-Mail an NAGutachter[at]bibb(dot)de . Weitere Unterlagen werden bei Bedarf angefordert. Was ist das Europass-Format? Füllen Sie das Online-Formular für die betreffende Leitaktion und den Bildungsbereich aus, für die Sie sich bewerben wollen. Möchten Sie sich als Gutachter/-in für mehrere Leitaktionen und/oder Bildungsbereiche bewerben? Dann müssen Sie alle betreffenden Formulare ausfüllen. Leitaktion1: Mobilität Bewerbungsformular als Gutachter/-in in der Berufsbildung Bewerbungsformular als Gutachter/-in in der Erwachsenenbildung Leitaktion 2: Partnerschaften Bewerbungsformular als Gutachter/-in in der Berufsbildung Bewerbungsformular als Gutachter/-in in der Erwachsenenbildung Sie brauchen Hilfe? Kontakt Bei Fragen zur Tätigkeit als Gutachter/-in oder zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an: E-Mail: NAGutachter[at]bibb(dot)de Tel .: 0228 107 1600 …
[…] FAQ Allgemeine Infos Grundsätzliche Fragen zu Erasmus+, die unabhängig von Antragsart oder Akkreditierungsstatus gelten. Was wird in Erasmus+ unter Erwachsenenbildung verstanden? Erwachsenenbildung im Programm Erasmus+ richtet sich an Erwachsene nach der Erstausbildung und fördert das lebenslange, nicht-berufsbezogene Lernen in unterschiedlichen Lebensbereichen . Ziel ist es, Wissen und Kompetenzen zu stärken – etwa in der Grundbildung, Medienkompetenz, Umweltbildung oder politischen Bildung – und die gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern. Einrichtungen der Erwachsenenbildung sind beispielsweise Volkshochschulen, Vereine oder Bildungsträger. Im Programm Erasmus+ liegt ein besonderer Fokus auf Zielgruppen, die erschwerten Zugang zu Bildung haben. Formale, non-formale oder informelle Lernkontexte sind möglich. Was wird in Erasmus+ unter Erwachsenenbildung verstanden? (Kopie 1) Erwachsenenbildung im Programm Erasmus+ richtet sich an Erwachsene nach der Erstausbildung und fördert das lebenslange, nicht-berufsbezogene Lernen in unterschiedlichen Lebensbereichen . Ziel ist es, Wissen und Kompetenzen zu stärken – etwa in der Grundbildung, Medienkompetenz, Umweltbildung oder politischen Bildung – und die gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern. Einrichtungen der Erwachsenenbildung sind beispielsweise Volkshochschulen, Vereine oder Bildungsträger. Im Programm Erasmus+ liegt ein besonderer Fokus auf Zielgruppen, die erschwerten Zugang zu Bildung haben. Formale, non-formale oder informelle Lernkontexte sind möglich. Was wird in Erasmus+ unter Erwachsenenbildung verstanden? Erwachsenenbildung im Programm Erasmus+ richtet sich an Erwachsene nach der Erstausbildung und fördert das lebenslange, nicht-berufsbezogene Lernen in unterschiedlichen Lebensbereichen . Ziel ist es, Wissen und Kompetenzen zu stärken – etwa in der Grundbildung, Medienkompetenz, Umweltbildung oder politischen Bildung – und die gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern. Einrichtungen der Erwachsenenbildung sind beispielsweise Volkshochschulen, Vereine oder Bildungsträger. Im Programm Erasmus+ liegt ein besonderer Fokus auf Zielgruppen, die erschwerten Zugang zu Bildung haben. Formale, non-formale oder informelle Lernkontexte sind möglich. Können auch mehrere Anträge gleichzeitig gestellt werden? Ja, mehrere Anträge können gleichzeitig gestellt werden – allerdings mit einer Einschränkung: Pro Bildungsbereich kann je Antragsart und Antragsrunde nur ein Antrag eingereicht werden. Anträge verschiedener Antragsarten oder für unterschiedliche Bildungsbereiche können hingegen parallel gestellt werden. …
[…] © NA beim BIBB - Erasmus+ Green Travel - Lernmobilität von Einzelpersonen (KA1) - Berufsbildung / Erwachsenenbildung 1 Green Travel: Erasmus+ und nachhaltiges Reisen gehören zusammen – die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick Green Travel bedeutet – vereinfacht gesagt – umweltfreundlich zu reisen. Wenn Sie für Ihre Reisen größtenteils und zur Hälfte (ab Antragsrunde 2026) umweltfreundliche Verkehrsmittel wie Busse, Züge, Fahrräder oder Fahrgemeinschaften wählen, sind Sie bereits auf dem richtigen Weg. Erasmus+ unterstützt dieses umweltbewusste Verhalten, indem es erhöhte Reisekostenzuschüsse und eine längere Anzahl von geförderten Reisetagen anbietet. Green Travel hilft nicht nur dabei, die Umwelt zu schützen, sondern ermöglicht auch spannende Auslandsaufenthalte mit einem guten Gewissen. (Foto: Pixabay) Fragen und Antworten 1. Wann gilt eine Reise als Green Travel? Eine Reise gilt als Green Travel, wenn Sie vorwiegend umweltfreundliche Verkehrsmittel wie Busse, Züge, Fahrräder oder Fahrgemeinschaften nutzen. Ab der Antragsrunde 2026 reicht es, wenn mindestens die Hälfte der gesamten Strecke (Hin- und Rückreise) mit umweltfreundlichen Reisemitteln zurückgelegt wurde. Flugzeuge gelten nicht als grüne Reisemittel. Schiffe inklusive Fähren gelten als umweltfreundliche Reisemittel, wenn sie mit anderen emissionsarmen Verkehrsmitteln kombiniert werden. Also, machen Sie sich auf den Weg und entdecken Sie die Welt auf eine umweltfreundliche Art und Weise! © NA beim BIBB - Erasmus+ Green Travel - Lernmobilität von Einzelpersonen (KA1) - Berufsbildung / Erwachsenenbildung 2 2. Was ist eine Fahrgemeinschaft und kann sie als Green Travel gefördert werden? Eine Fahrgemeinschaft entsteht, wenn mindestens zwei Personen gemeinsam in einem PKW reisen. Mehrere Personen, die an einem Erasmus+-Programm teilnehmen und gefördert werden, können eine Fahrgemeinschaft bilden und den Green Travel-Zuschuss beantragen. Gut zu wissen: Auch Fahrten über einen Fahrgemeinschafts-Anbieter werden als Green Travel anerkannt. 3. Was passiert, wenn Sie Teile der Reise nicht mit emissionsarmen Verkehrsmitteln zurücklegen? Der Green Travel-Zuschuss kann beantragt werden, solange der Großteil bzw. ab der Antragsrunde 2026 mindestens die Hälfte der Gesamtstrecke mit emissionsarmen Verkehrsmitteln erfolgt (siehe auch die folgenden Praxisbeispielen). Wie stuft Erasmus+ kombiniertes Reisen mit emissionsarmen und nicht emissionsarmen Verkehrsmitteln in punkto Green Travel ein? – Einige Beispiele aus der Praxis Teilweise in Fahrgemeinschaft unterwegs Praxisbeispiel: Ein Teilnehmer fährt mit dem Auto zu seiner aufnehmenden Einrichtung und nimmt auf der Hinfahrt weitere Erasmus+-Teilnehmende mit. Auf der Rückfahrt fährt er alleine. Green Travel Bewertung bis einschließlich Antragsrunde 2025: Da nur die Hälfte und nicht der Großteil der gesamten Strecke mit emissionsarmen Verkehrsmitteln zurückgelegt wurde, kann leider kein Green Travel-Fahrtkostenzuschuss beantragt werden. Ab der Antragsrunde 2026: dieses Praxisbeispiel ist als Green Travel förderfähig, da mindestens die Hälfte der Gesamtreise mit emissionsarmen Verkehrsmitteln zurückgelegt wird. Mit Zug und Auto gereist Praxisbeispiel: Eine Teilnehmerin fährt mit dem Zug zur aufnehmenden Einrichtung und wird nach der Mobilität von einem Familienmitglied mit dem Auto abgeholt. Green Travel Bewertung bis einschließlich Antragsrunde 2025: Da für eine einzelne teilnehmende Person eine Autofahrt durchgeführt wird und dabei die Hinfahrt der abholenden Person sogar ohne die Teilnehmerin erfolgt, gilt die Reise – trotz Zuganteil – leider nicht als Green Travel. Ab der Antragsrunde 2026: dieses Praxisbeispiel ist als Green Travel förderfähig, da mindestens die Hälfte der Gesamtreise mit emissionsarmen Verkehrsmitteln zurückgelegt wird. Mit Zug und Flugzeug gereist Praxisbeispiel: Ein Teilnehmer fährt mit dem Zug von seiner Heimatstadt Köln zur aufnehmenden Einrichtung in Madrid. Zurück fliegt er von Madrid nach Paris und fährt von hier mit dem Zug weiter nach Köln. Green Travel Bewertung: Trotz des Fluges wurde der Hauptteil der Reise – Hinreise plus Teil der Rückreise – mit emissionsarmen Transportmitteln zurückgelegt, daher kann der Green Travel-Zuschuss beantragt werden. Mit Zug und Fähre gereist Praxisbeispiel: Eine Teilnehmerin verbringt ihren Auslandsaufenthalt in Dublin. Sie fährt mit dem Zug über Brüssel und London bis nach Holyhead an der englischen Küste und nimmt von hier die Fähre nach Dublin. Auf der Rückreise nimmt sie wieder die Fähre nach England und von hier den Zug zurück nach Deutschland. Green Travel Bewertung bis einschließlich Antragsrunde 2025: Obwohl die Nutzung der Fähre nicht als Green Travel gilt, macht dies einen so geringen Teil der gesamten Strecke aus, dass der Green Travel- Zuschuss dennoch beantragt werden kann. Ab der Antragsrunde 2026: da die Fähre mit anderen emissionarmen Verkehrsmitteln kombiniert wird, gilt sie sogar selber als Green Travel. © NA beim BIBB - Erasmus+ Green Travel - Lernmobilität von Einzelpersonen (KA1) - Berufsbildung / Erwachsenenbildung 3 4. Wer kann eine Green Travel-Förderung erhalten? Alle Lernenden, Personal und Begleitpersonen können eine Förderung für Green Travel erhalten, wenn sie sich für umweltfreundliche An- und Abreisemöglichkeiten entscheiden. Erasmus+ unterstützt das Engagement für nachhaltiges Reisen. 5. Kann Green Travel für jedes Zielland beantragt werden? Ja, Sie können Green Travel für jedes Zielland beantragen. Packen Sie Ihre Koffer und entdecken Sie neue Orte, während Sie gleichzeitig die Umwelt schützen. Lediglich bei der Distanz gibt es Einschränkungen. Beträgt die gesamte Reisedistanz 4.000 Kilometer oder mehr, kann kein Green Travel- Zuschuss beantragt werden. Auch bei langen Reisen wird jedoch nachdrücklich empfohlen wenigstens eine Kombination verschiedener Verkehrsmittel zu nutzen, um die Reise so nachhaltig wie möglich zu gestalten. 6. Wie hoch ist der Green Travel-Zuschuss und wie viele Reisetage werden gefördert? Die Fördersätze und die Anzahl an Reisetagen können je Antragsrunde variieren. Informieren Sie sich im Programmleitfaden des für Ihre Mobilität geltenden Antragsjahres. https://erasmus- plus.ec.europa.eu/de/erasmus-programme-guide 7. Was deckt der zusätzliche Tagessatz ab? Der Green Travel-Zuschuss variiert je Zielland. Der individuelle Tagessatz (in Euro) trägt zur Abdeckung der Kosten bei, die durch die Wahl emissionsarmer Verkehrsmittel entstehen. Das können auch Übernachtungs- und Verpflegungskosten durch längere Reisezeiten sein. 8. Wie beantrage und verwalte ich Green Travel? Das Beantragen und Verwalten von Green Travel ist ganz einfach – egal, ob Sie für Ihre akkreditierte Einrichtung Mittel abrufen oder einen Antrag für ein geplantes Kurzzeitprojekt stellen. Geben Sie dabei einfach eine realistische Anzahl von Personen an, die für Green Travel infrage kommen. Gehen Sie im Antragstool zum „Beneficiary Module“ und geben Sie dort im Bereich „From To“ die geplante Reiseroute und die Entfernung ein. Sollten Start- oder Endpunkt der Route vom Standort der entsendenden oder aufnehmenden Einrichtung abweichen, müssen Sie dies kommentieren. Schließlich setzen Sie ein Häkchen bei „Green Travel" und das System errechnet automatisch den Green Travel-Zuschuss. 9. Ehrenwörtliche Erklärung: Wie weise ich Green Travel nach? Sobald die Reise mit Green Travel beantragt ist, fehlt nur noch eine ehrenwörtliche Erklärung. Teilnehmende (bei Mobilitäten der Antragsrunde bis einschließlich 2024 zudem auch die entsendende Einrichtung) unterschreiben die ehrenwörtliche Erklärung entweder im Original oder mit qualifizierter elektronischer Signatur. Eine Vorlage und Informationen zur Aufbewahrungspflicht finden Sie auf der Webseite der NA beim BIBB und auf der Projektplattform. Sie möchten mehr darüber wissen, wie das funktioniert, wenn eine Gruppe reist? Dann beachten Sie bitte das folgende Beispiel: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/erasmus-programme-guide https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/erasmus-programme-guide https://www.na-bibb.de/aus-der-praxis/themen/green-erasmus https://na-bibb.atlassian.net/wiki/spaces/WILL/overview © NA beim BIBB - Erasmus+ Green Travel - Lernmobilität von Einzelpersonen (KA1) - Berufsbildung / Erwachsenenbildung 4 Gemeinsam die Verantwortung für nachhaltiges Reisen möglichst unbürokratisch dokumentieren und würdigen. – Die ehrenwörtliche Erklärung bei Mobilitäten von Gruppen. Kann für eine Gruppe von gemeinsam reisenden Teilnehmenden eine ehrenwörtliche Erklärung ausgestellt werden? Ja, für gemeinsam reisende Teilnehmende kann eine ehrenwörtliche Erklärung für alle ausgestellt werden. In diesem Fall sollte die Erklärung neben den Informationen zur Mobilität auch die Namen und Unterschriften aller betroffenen Teilnehmenden enthalten. Gilt diese Regelung auch für die Aktivitätsart "Gruppenmobilität"? Ja, auch bei Gruppenaktivitäten kann die ehrenwörtliche Erklärung für die gesamte Gruppe ausgestellt werden. Bei dieser Aktivitätsart ist es nicht erforderlich, dass jede Teilnehmerin oder jeder Teilnehmer unterschreibt. Die Unterschrift der entsendenden Einrichtung genügt. Mit diesen einfachen Schritten können Sie Green Travel in Ihren Erasmus+ Projekten umsetzen und einen Beitrag zum Umweltschutz leisten, ohne sich um Mehraufwand oder Mehrkosten sorgen zu müssen. Nach dem Motto: Gemeinsam die Welt entdecken und sie dabei erhalten. Service Informationen und Ansprechpartner/-innen rund um Green Travel und Green Erasmus+: Green Erasmus Erasmus+ Programmleitfaden https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/erasmus-programme-guide Ehrenwörtliche Erklärung Green Travel Akkreditierung BB: 3) Dokumente zwischen akkreditierten Einrichtungen und Teilnehmenden - KA 1 - NA BIBB Confluence Akkreditierung EB: 3) Dokumente zwischen akkreditierten Einrichtungen und Teilnehmenden - KA 1 - NA BIBB Confluence Kurzzeitprojekte BB: 2) Dokumente zwischen Projektträgern und Teilnehmenden - KA 1 - NA BIBB Confluence Kurzzeitprojekte EB: 2) Dokumente zwischen Projektträgern und Teilnehmenden - KA 1 - NA BIBB Confluence https://www.na-bibb.de/aus-der-praxis/themen/green-erasmus https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/erasmus-programme-guide https://na-bibb.atlassian.net/wiki/spaces/KA1/pages/92439590/3+Dokumente+zwischen+akkreditierten+Einrichtungen+und+Teilnehmenden#Nachweise-%C3%BCber-Green-Travel-und-Inklusion https://na-bibb.atlassian.net/wiki/spaces/KA1/pages/92439590/3+Dokumente+zwischen+akkreditierten+Einrichtungen+und+Teilnehmenden#Nachweise-%C3%BCber-Green-Travel-und-Inklusion https://na-bibb.atlassian.net/wiki/spaces/KA1/pages/119210172/3+Dokumente+zwischen+akkreditierten+Einrichtungen+und+Teilnehmenden#Nachweise-%C3%BCber-Green-Travel-und-Inklusion https://na-bibb.atlassian.net/wiki/spaces/KA1/pages/119210172/3+Dokumente+zwischen+akkreditierten+Einrichtungen+und+Teilnehmenden#Nachweise-%C3%BCber-Green-Travel-und-Inklusion https://na-bibb.atlassian.net/wiki/spaces/KA1/pages/92441322/2+Dokumente+zwischen+Projekttr+gern+und+Teilnehmenden#Nachweise-%C3%BCber-Green-Travel-und-Inklusion https://na-bibb.atlassian.net/wiki/spaces/KA1/pages/119210260/2+Dokumente+zwischen+Projekttr+gern+und+Teilnehmenden#Nachweise-%C3%BCber-Green-Travel-und-Inklusion …
[…] Future Skills stärken – Lehren und Lernen digital weiterentwickeln Gesellschaftliche, technologische und berufliche Veränderungen erfordern Kompetenzen, die Menschen dazu befähigen, neue Herausforderungen selbstständig und aktiv zu bewältigen. Future Skills umfassen deshalb neben digitalen Fähigkeiten unter anderem kritisches Denken, Problemlösungskompetenz, Selbstlernkompetenz und Anpassungsfähigkeit. Auch die kontinuierliche Qualifizierung des Bildungspersonals spielt dabei eine wichtige Rolle. Erasmus+-Projekte zeigen, wie diese Zukunftskompetenzen konkret gefördert werden können. Durch europäische Fortbildungen, den Austausch neuer Lehr- und Lernmethoden sowie die Erprobung digitaler Werkzeuge erweitern Lehrkräfte ihre fachlichen und didaktischen Kompetenzen und geben das erworbene Wissen innerhalb ihrer Einrichtungen weiter. Damit knüpfen die Projekte unmittelbar an den Agenda-Schwerpunkt Future Skills an und leisten einen Beitrag dazu, Erwachsenenbildung zukunftsfähig zu gestalten und Lernende auf eine sich wandelnde Lebens- und Arbeitswelt vorzubereiten. Praxisbeispiel: „Lehren und Lernen mit dem Netz“ Wie Future Skills in der Erwachsenenbildung konkret gestärkt werden können, zeigt das Erasmus+-Projekt „Lehren und Lernen mit dem Netz“ des Instituts für Internationale Kommunikation e. V. in Düsseldorf. Im Rahmen europäischer Fortbildungen erweiterten Fremdsprachenlehrkräfte ihre digitalen und didaktischen Kompetenzen – beispielsweise in der Erstellung von Lernvideos und im Einsatz digitaler Autorentools wie H5P. Das erworbene Wissen wurde anschließend in die eigene Unterrichtspraxis übertragen und durch interne Fortbildungen im Kollegium weitergegeben. Das Projekt verdeutlicht damit, wie Erasmus+ die Qualifizierung des Bildungspersonals, den europäischen Wissenstransfer und die Entwicklung von Future Skills miteinander verbindet und so die Ziele der Europäischen Agenda Erwachsenenbildung praktisch unterstützt. Erasmus+-Projekt „Lehren und Lernen mit dem Netz“ Hier alles über das Projekt erfahren …