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[…] Projektbeispiele Erasmus+ bietet unzählige Projektideen – hier finden Sie Beispiele zur Inspiration. Filtern Sie nach Programmtyp und Bildungsbereich und erfahren Sie, wie vielfältig Mobilitäten und Partnerschaften in Berufs- und Erwachsenenbildung gestaltet werden können. …

[…] Anfrage zur Begutachtung von Akkreditierungen (KA120) der Erwachsenenbildung Wichtige Informationen Antragsfrist: 29.09.2026 Gutachterschulung: 01.10.2026, von 10 Uhr bis 14 Uhr Ende Bewertungsspanne der Erstgutachten: 27.11.2026 Ende Konsolidierung/ Drittgutachten: 06.12.2026 Ende Qualitätscheck: 22.01.2027 Die Teilnahme an der Online-Schulung ist für die Begutachtung verpflichtend. Aufwandsentschädigung: Antragsvolumen unter 60.000 €; 170 € pro Gutachten Antragsvolumen über 60.000 € ; Gutachtern mit Erstellung der Konsolidierung 200,00 €; Gutachten ohne Erstellung der Konsolidierung 170,00 €. Teilnahme an der Online-Schulung: 50,00 € Abgabe Probeantrag: 50,00 € …

[…] Anfrage zur Begutachtung von Kurzzeitanträgen (KA122) der Erwachsenenbildung Wichtige Informationen Antragsfrist: 01.10.2026 Gutachterschulung: 06.10.2026, von 10 bis 14 Uhr Ende Bewertungsspanne der Erstgutachten: 06.11.2026 Ende Konsolidierung/ Drittgutachten: 13.11.2026 Ende Qualitätscheck: 04.12.2026 Die Teilnahme an der Online-Schulung ist für die Begutachtung verpflichtend. Aufwandsentschädigung: Antragsvolumen unter 60.000 €; 130 € pro Gutachten Antragsvolumen über 60.000 € ; Gutachtern mit Erstellung der Konsolidierung 160,00 €; Gutachten ohne Erstellung der Konsolidierung 130,00 €. Teilnahme an der Online-Schulung: 50,00 € Abgabe Probeantrag: 50,00 € …

[…] Die Zukunft von Erasmus+ Die aktuelle Programmgeneration von Erasmus+ endet 2027. Die Vorbereitungen für das Nachfolgeprogramm haben schon begonnen. Was hat sich bewährt? Was sollte aus deutscher Sicht weiterentwickelt werden? Welche Vorschläge hat die EU -Kommission unterbreitet? Wie läuft der Prozess dazu ab – und was ist gerade der aktuelle Stand? Der Weg zu Erasmus+ 2028 bis 2034 Viele Akteure sind an den Vorbereitungen des neuen Programms beteiligt. Der Haushalt von 2028 bis 2034 und des Programms werden als EU -Verordnungen im Rahmen des „Ordentlichen Gesetzgebungsverfahren“ der Europäischen Union verabschiedet. Im Sommer 2025 hat die Kommission einen Vorschlag für den gesamten EU -Finanzrahmen und einen Vorschlag für Erasmus+ vorgelegt. Ab der zweiten Jahreshälfte werden diese beiden Verordnungen verhandelt und voraussichtlich 2027 verabschiedet. Dies ist ein komplexer demokratischer Prozess, an dem sich alle beteiligen können. Show more Show less Der Erasmus+-Nutzerbereit der NA beim BIBB hat bereits im April 2024 eine Stellungnahme zum Nachfolgeprogramm erarbeitet. Projektträger in Erasmus+ können ihre EU -Parlamentarierinnen und -Parlamentarier über ihr Engagement im Programm und die Bedeutung von Erasmus+ für ihre Arbeit informieren. Viele Abgeordnete freuen sich über konkrete Rückmeldungen, die sie in ihre Arbeit im Parlament einbringen und damit auch Entscheidungsprozesse beeinflussen können. Das EU -Parlament, der Europäische Rat und die EU -Kommission streben an, diesen Prozess bis Ende 2027 abzuschließen, damit die neue Programmgeneration Erasmus+ 2028 bis 2034 pünktlich an den Start gehen kann. © Copyrighthinweis öffnen AdobeStock | rustamark X Copyrighthinweis schließen Nationale Zwischenevaluation von Erasmus+ Der „Nationale Bericht zur Halbzeitevaluation der Erasmus+-Programmgeneration 2021-2027“ ist verpflichtender Bestandteil der Erasmus+-Verordnung. Diese Zwischenevaluation dient dem Bundesbildungsministerium dazu, festzustellen, ob die Programmziele sowie die angestrebten Wirkungen erreicht wurden. Das Ergebnis zeigt: Erasmus+ ist sehr erfolgreich und der Wunsch nach Kontinuität hoch. Positiv bewertet wurden u.a.: die Steigerung der Lernmobilität, die Fortführung der Akkreditierung, die Stärkung europäischer Kooperationen, die Wirkung des Programms im Kontext der Prioritäten (Inklusion und Vielfalt, Nachhaltigkeit, Digitaler Wandel, Teilhabe), die überwiegend dezentrale Verwaltung des Programms und die ausgeweitete Pauschalierung. Nationale Kernforderungen an die Europäische Kommission © Copyrighthinweis öffnen AdobeStock | MP_Studio X Copyrighthinweis schließen Die Evaluation macht auch deutlich, wo noch Verbesserungsbedarf besteht. Die Erkenntnisse daraus flossen direkt in das deutsche Positionspapier zur nächsten Generation von Erasmus+ ein. Darin haben die Bundesministerien der EU -Kommission gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz wichtige Forderungen und Impulse für die Weiterentwicklung des Programms übermittelt. Allgemeine Forderungen Erasmus+ als bürgernahes Programm stärken: Seine bewährte Struktur – mit klaren Bildungssektoren, Leitaktionen und übergreifenden Prioritäten – sollte erhalten bleiben. Ausbau der Lernmobilität als stärkste Leitaktion des Programms. Dezentrale Kooperationspartnerschaften erhalten – ihre Wirkung kann durch gezielte Verbreitung besonders erfolgreicher Projekte weiter gestärkt werden. Mehr Inklusion und Bürgernähe: Anstrengungen, das Programm inklusiver und bürgernäher zu machen, weiter steigern. Dezentralisierung der Aktion Jean Monnet , um Bildungseinrichtungen den Zugang zu erleichtern. Verbesserte IT-Infrastruktur zur optimalen Umsetzung des Programms schaffen. Abbau administrativer Hürden: Die Akkreditierung weiter ausbauen, Antragsverfahren für Schulen KMU vereinfachen und damit Zugänge zum Programm erleichtern. Forderungen für die Berufsbildung Stärkung der Berufsbildung in Europa: Die Berufsbildung leistet einen wichtigen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ihre Rolle sollte weiter gestärkt werden. Internationale Lernmobilität beibehalten: Auch künftig sollte Lernmobilität in Drittstaaten möglich bleiben. Europäische Vernetzungsplattform für die Berufsbildung: Analog zu Plattformen wie EPALE ( für die Erwachsenenbildung) und eTwinning (für die Schulbildung) braucht es eine eigene europäische Austauschplattform für die Berufsbildung. Sie soll Fachkräfte dabei unterstützen, sich über Ländergrenzen hinweg zu vernetzen, innovative Ansätze zu teilen und leichter Kooperationspartner zu finden. Stärkere Verbreitung von Projektergebnissen Ausbau der Synergien von Europass und Erasmus+ Forderungen für die Erwachsenenbildung Stärkung der Erwachsenenbildung in Europa: Angesichts tiefgreifender Veränderungen in Gesellschaft und Arbeitswelt übernimmt die Erwachsenenbildung eine zentrale gesellschaftliche Rolle. Um dieser Bedeutung gerecht zu werden, sollte ihr Anteil am Gesamtbudget auch in Zukunft stabil bleiben. Inklusion: Lernende und Lehrende sollten gleichermaßen gefördert werden. Synergie und Austausch mit anderen EU -Förderprogrammen wie dem ESF Plus und der Initiative der Europäischen Kommission „Aim, Learn, Master, Achieve“ ( ALMA ). Förderlogik anpassen: Die Besonderheiten der Erwachsenenbildung sollten bei der Programmausgestaltung stärker berücksichtigt werden – zum Beispiel durch den gezielten Einsatz von Pauschalen Erasmus+ stärken: Mehr Mittel für das Programm Die Bedeutung des Programms ist groß: Erasmus+ wächst seit 2021 erheblich. Will man das Programm in seinem 2027 erreichten Umfang in den Jahren 2028 bis 2034 fortführen, so braucht es ein Budget von rund 46 Mrd. Euro (+ 60 Prozent). Gleichzeitig nehmen auch die aktuellen finanziellen Herausforderungen zu – sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene: Verteidigung, Wettbewerbsfähigkeit, Klimaschutz und Bildung sind nur einige Stichworte. Eine Diskussion über künftige Budgets muss daher sowohl den Bedarf als auch die finanziellen und politischen Rahmenbedingungen der Europäischen Union berücksichtigen. Doch klar ist auch: Wollen wir den Erfolg des Programms nicht nur beibehalten, sondern noch steigern, benötigen wir ein wesentlich größeres Budget. Um Erasmus+ quantitativ und qualitativ stärken zu können, schätzen wir, dass dafür mindestens eine Verdopplung des bisherigen Budgets von 28 auf 56 Milliarden Euro erforderlich ist. Um die in der Ratsempfehlung „Europa in Bewegung“ – Lernmobilitiät für alle (Europäischer Rat, 13. Mai 2024) gesetzten Ziele für Auslandsaufenthalte in der Berufsbildung erreichen zu können, bräuchte es sogar mehr als eine Verdreifachung . Nationale Impulse für die Weiterentwicklung des Programms © Copyrighthinweis öffnen AdobeStock | peopleimages X Copyrighthinweis schließen Zwischenevaluation der Europäischen Kommission Im Juli 2025 hat die EU -Kommission ihre Zwischenevaluation des Programms vorgelegt. Sie speist sich aus den 33 nationalen Evaluationen und eigenen Auswertungen der EU -Kommission. Zur Zwischenevaluation Das Programm hat: im Zeitraum 2021 bis 2023 1,6 Mio. Personen gefördert, trotz erheblicher Einschränkungen durch die Pandemie. signifikante Lernerfolge für Teilnehmende ermöglicht, auch für Personen mit geringeren Startchancen. nachhaltige Effekte für die Entwicklung von Bildungseinrichtungen ermöglicht. signifikante Beiträge auf der systemischen Ebene und zur Ausgestaltung des Europäischen Bildungsraums geleistet. Die Vorschläge der Europäischen Kommission zu Budget, Zielen und Programmstruktur Die Europäische Kommission hat im Juli 2025 von ihrem Vorschlagsrecht Gebrauch gemacht und zwei zentrale Dokument vorgelegt: Vorschlag für Erasmus+ 2028 bis 2034: Budget – Mehrjähriger Finanzrahmen Das Budget des Erasmus+-Programms für den Zeitraum 2028 bis 2034 soll nach den Vorstellungen der EU -Kommission 40,8 Milliarden Euro betragen. Dies entspricht rund 2 Prozent des gesamten EU -Haushalts , der in diesem Zeitraum nahezu 2 Billionen Euro umfassen soll. Das aktuelle Programm verfügt über ein Budget von 26,4 Milliarden Euro, sodass die EU -Kommission von einem Budgetzuwachs um 50 Prozent spricht. Diese geplante Budgetsteigerung kann zunächst als Anerkennung der Bedeutung und Wirksamkeit des Programms verstanden werden – für die individuellen Bildungschancen, die Wettbewerbsfähigkeit Europas sowie die Stärkung der Werte der Europäischen Union. Bei der Bewertung des Vorschlags sind jedoch drei Aspekte besonders zu berücksichtigen: Haushaltsverhandlungen auf EU -Ebene Deutschland und weitere Mitgliedstaaten haben bereits angekündigt, dem Entwurf des Gesamtbudgets für den EU -Haushalt in seiner derzeitigen Höhe nicht zuzustimmen. Sie halten ihn für zu umfangreich. Eine Kürzung des Erasmus+-Budgets im weiteren Verlauf der Verhandlungen ist daher möglich. Relativer Anteil des Programms am EU -Haushalt Der Anteil von Erasmus+ am EU -Gesamthaushalt beträgt derzeit rund 2,5 Prozent. Im neuen Finanzrahmen würde dieser Anteil trotz absoluter Steigerung auf etwa 2 Prozent sinken. Tatsächlicher Finanzbedarf Nach Berechnungen der NA beim BIBB würde das vorgeschlagene Budget nicht ausreichen, um die im Jahr 2027 finanzierten Aktivitäten des Programms im Zeitraum 2028 bis 2034 auf gleichem Niveau fortzuführen. Ursache hierfür sind zum einen die Inflation der Jahre 2021 bis 2024, die sich auf nahezu 20 Prozent belief, sowie das starke Wachstum des Programms in der laufenden Generation. Um allein den Status quo zu sichern, ist somit bereits ein erhebliches finanzielles Wachstum notwendig. Um darüber hinaus eine quantitative und qualitative Weiterentwicklung des Programms zu ermöglichen – wie sie auch in den Initiativen „Europa in Bewegung – Lernmobilität für alle“ und „Union der Kompetenzen“ formuliert ist – bedarf es eines Erasmus+-Budgets, das über den aktuellen Vorschlag hinausgeht. Dieses Ziel sollte in den nun beginnenden Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen ( MFR ) konsequent verfolgt werden. Zum Vorschlag Vorschlag für Erasmus+ 2028 bis 2034: Ziele, Struktur und Perspektiven Die Verordnung zum Erasmus+-Programm legt die grundlegenden Ziele und Strukturen fest. Zum Vorschlag Ziele des Programms Im Mittelpunkt des Vorschlags der EU -Kommission steht weiterhin die Lernmobilität . Inklusion bleibt ein zentrales Anliegen. Gleichzeitig gewinnen die Förderung von Wettbewerbsfähigkeit , Kompetenzerwerb sowie die politische und gesellschaftliche Teilhabe weiter an Bedeutung. Programmstruktur bleibt Die grundlegende Programmarchitektur bleibt im Wesentlichen erhalten. Die sechs Sektoren – Berufsbildung, Hochschulbildung, Erwachsenenbildung, Jugend und Sport – bleiben bestehen. Der bislang eigenständige Europäische Solidaritätskorps wird in das Erasmus+-Programm integriert. Leitaktionen werden zu Säulen Die bekannten Leitaktionen werden im Kommissionsvorschlag künftig als „Säulen“ bezeichnet. Die bisherigen Leitaktionen 2 und 3 sollen zu einer neuen Säule 2 zusammengeführt werden. Bedeutung von Kooperationsprojekten Kooperationsprojekte, wie sie von den Nationalen Agenturen gefördert werden, bleiben Teil des Programms. Unklar ist, ob ihr Stellenwert im Vergleich zu Mobilitätsmaßnahmen oder zentralen Projekten auf EU -Ebene im gleichen Maße wächst. Dabei sind diese Projekte essenziell, um praxisnahe Impulse für die Weiterentwicklung des Europäischen Bildungsraums zu liefern. Es wird wichtig sein, diesen Aspekt in die weiteren Verhandlungen einzubringen. Zielgruppen bleiben Alle Zielgruppen, die im aktuellen Erasmus+-Programm förderfähig sind, sollen laut Vorschlag auch in der neuen Programmgeneration unterstützt werden. Weiterführende Informationen Zwischenevaluation Nationale Zwischenevaluation des Programms Erasmus+ Kernforderungen der Bundesministerien und der Kultusministerkonferenz Kristin Hess (Referentin Erasmus+ im BMBF ): „Nationaler Bericht zur Halbzeit evaluation von Erasmus+ – Wichtige Erfolge, Raum für Verbesserungen“. In: In: Journal Bildung für Europa, Nr. 40 – Das Jahr der Jubiläen, Seite 16 f. Zwischenevaluation der Europäischen Kommission Stellungnahmen zu Erasmus+ Mario Draghi: The future of European competitiveness. Report. 9. September 2024. Enrico Letta: Much more than a market: Speed, security, solidarity. April 2024. Erklärung von Ursula von der Leyen, Kandidatin für eine zweite Amtszeit 2024-2029, bei der Plenartagung des Europäischen Parlaments am 18. Juli 2024. Ursula von der Leyen, Kandidatin für das Amt der Präsidentin der Europäischen Kommission: Europa hat die Wahl: Politische Leitlinien für die nächste Europäische Kommission 2024−2029.Straßburg, 18. Juli 2024. Stellungnahme des Nutzerbeirats der Nationalen Agentur Bildung für Europa beim BIBB zur Programmgeneration Erasmus+ 2028-2034 Informationen zum EU -Gesetzgebungsverfahren Grafik zum Ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Berthold Hübers (Leiter der NA beim BIBB ): „Erasmus+ 2028-2034: Die nächsten Schritte: Ausblick auf den Weg zum Nachfolgeprogramm“. In: Journal Bildung für Europa, Nr. 40 – Das Jahr der Jubiläen, Seite 17 f. Dokument zur Arbeitsweise der Europäischen Union Veröffentlichungen der Europäischen Kommission, des Rats und des Parlaments Dokumente zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034 (Korrigendum): COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE EUROPEAN COUNCIL, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS A dynamic EU Budget for the priorities of the future - The Multiannual Financial Framework 2028-2034 COM/2025/570 final/2 MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Ein dynamischer EU-Haushalt für die Prioritäten der Zukunft – der Mehrjährige Finanzrahmen 2028-2034 Vorschlag zur Verordnung von Erasmus+: Proposal for a REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL establishing the Erasmus+ programme for the period 2028-2034, and repealing Regulations (EU) 2021/817 and (EU) 2021/888 Veröffentlichungen des Europäischen Parlaments Europäisches Parlament: European Parliament: Implementation of the Erasmus+ programme 2021-2027 . Resolution of 16. January 2024 (Oktober 2024) Europäisches Parlament: Standpunkt des Europäischen Parlaments zum Vorschlag der EU-Kommission (voraussichtlicher Erscheinungstermin: offen) Benötigen Sie weitere Informationen? Kontakt aufnehmen Wir helfen Ihnen weiter Für Presseanfragen wenden Sie sich bitte an: Dr. Gabriele Schneider E-Mail: Gabriele.Schneider(at)bibb.de Telefon: 0228 107 1641 …

[…] Über Erasmus+ Enriching lives, opening minds Erasmus+ ermöglicht Austausch, Bildung und Zusammenarbeit – europaweit! Die Idee Europa erfahrbar machen – Menschen zusammenbringen Erasmus+ fördert Lernen, Austausch und Zusammenarbeit von Menschen aus ganz Europa. Das beliebte Programm der Europäischen Union für Bildung, Jugend und Sport ist mit seinen Vorläuferprogrammen seit vielen Jahrzehnten auch Friedensprogramm. Es bringt Menschen in Europa näher zusammen – durch Begegnung und gelebte europäische Werte. Kein anderes europäisches Programm ist so nah an den Menschen wie Erasmus+ – genau das macht seinen Erfolg aus! Der Auftrag Nationalen Agenturen der Programmländer sind von der Europäischen Kommission beauftragt, um die regelkonforme Durchführung des Förderprogramms zu gewährleisten. Die Grundlage dafür ist die EU -Verordnung 2021/817 vom 20. Mai 2021, in der das Europäische Parlament und der Europäische Rat die Rahmenbedingungen der laufenden Programmperiode von Erasmus+ (2021-2027) festgelegt haben. Neben dem allgemeinen Ablauf definiert die Verordnung auch die thematischen Schwerpunkte für die Periode des Programms, wie z.B. die Programmpriorität Inklusion und Vielfalt. Zur EU-Verordnung Die Ziele Erasmus+ für ein starkes Europa Das Programm schafft Begegnungen, öffnet Horizonte und stärkt den Zusammenhalt. Ziel des Programms ist es, unsere europäischen Werte zu stärken, unsere Gesellschaft inklusiver und grüner zu machen und uns gut auf eine zunehmend digitale Zukunft vorzubereiten. Die Möglichkeiten Erasmus+ bietet Chancen für Menschen und Einrichtungen europaweit Erasmus+ fördert Auslandsaufenthalte: Menschen in Europa können interkulturelle Kompetenzen erwerben, sich persönlich und fachlich weiterentwickeln und ihre Chancen auch auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Erasmus+ will allen Menschen gleiche Möglichkeiten bieten: Daher bietet das Programm Menschen mit geringeren Chancen einen erleichterten Zugang. Erasmus+ unterstützt Vernetzung und Internationalisierung: Länder, die am Programm teilnehmen, können zusammenarbeiten, sich austauschen und ihre Bildungssysteme modernisieren. Berufsbildung und Erwachsenenbildung In Deutschland setzen vier nationale Agenturen das Programm Erasmus+ um. Wir, die Nationale Agentur beim BIBB , sind eine von ihnen. Wir sind Ihre Ansprechpartnerin für Projekte und Partnerschaften in der Berufs- und Erwachsenenbildung . Budgetaufteilung in Erasmus+ Wie hoch ist das verfügbare Budget für die Berufs- und Erwachsenenbildung in Erasmus+? Hier finden Sie alle Zahlen aus 2026: Nationale Budgetaufteilung (PDF) Die Zukunft von Erasmus+ Die aktuelle Programmgeneration von Erasmus+ endet 2027 – doch die Weichen für die nächste Förderperiode sind bereits gestellt. Die Europäische Kommission hat erste Vorschläge für Erasmus+ ab 2028 vorgelegt, über die derzeit im Rahmen des EU -Gesetzgebungsverfahrens beraten wird. Welche Erfahrungen in das neue Programm einfließen, welche Änderungen diskutiert werden und wie der weitere Entscheidungsprozess aussieht, erfahren Sie auf unserer Seite mit allen Informationen zu Erasmus+ ab 2028. Erasmus+ ab 2028 Weitere Informationen Themen Erfahren Sie mehr über die Themenschwerpunkte in Erasmus+ und lernen Sie spannende Projekte kennen. Zu den Themen Nationale Agenturen Mehr Informationen zu den weiteren Nationalen Agenturen in Deutschland finden Sie auf der gemeinsamen Website Zur Website …

[…] Allianzen für Innovation Im Rahmen der Leitaktion 2 von Erasmus+ werden auch „Allianzen für Innovation“ gefördert. Diese stärken die Innovationsfähigkeit Europas, indem sie die Zusammenarbeit und den Wissensaustausch zwischen Hochschulbildung, beruflicher Aus- und Weiterbildung, Forschung sowie einem breiteren sozioökonomischen Umfeld intensivieren. Antragsfrist 10.03.2026 17 Uhr (Brüsseler Zeit) Wichtige Information Antragsfrist: 10. März 2026 um 17 Uhr (Brüsseler Zeit) Innovationsallianzen werden von der Exekutivagentur der EU -Kommission ( EACEA ) verwaltet und umgesetzt. Zur EACEA Ziel der Allianzen für Innovation ist es, die Vermittlung neuer Kompetenzen zu fördern und Qualifikationsdefizite zu verringern. Dies geschieht insbesondere durch die Entwicklung innovativer Curricula für die Hochschulbildung sowie für die berufliche Aus- und Weiterbildung. Darüber hinaus unterstützen die Allianzen Eigeninitiative und unternehmerisches Handeln innerhalb der Europäischen Union. Digitale Kompetenzen gewinnen in allen Berufsbildern und in sämtlichen Bereichen des Arbeitsmarktes zunehmend an Bedeutung. Der Übergang zu einer kreislauforientierten und umweltfreundlicheren Wirtschaft erfordert Anpassungen bei Qualifikationen sowie in nationalen Bildungs- und Ausbildungsplänen, um neue berufliche Anforderungen zu erfüllen. Dazu gehört auch eine schnellere Einführung neuer Technologien in allen Wirtschafts- und Gesellschaftsbereichen und eine gezielte Stärkung von MINT -Kompetenzen und -Talenten. Der Aufruf ist in drei Losen organisiert: Content of this page Los 1: Allianzen für Bildung und Unternehmen Los 2: Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Umsetzung der „Blaupause“) Los 3: MINT-Kompetenzschmieden Los 1: Allianzen für Bildung und Unternehmen Wer kann einen Antrag stellen? öffentliche oder private Einrichtungen aus einem EU -Land oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland Dauer 2 oder 3 Jahre Förderhöhe max. 1 Mio. Euro (Projektdauer: 2 Jahre) max. 1,5 Mio. Euro (Projektdauer: 3 Jahre) In Allianzen für Bildung und Unternehmen arbeiten die beteiligten Organisationen zusammen, um Innovation, neue Kompetenzen sowie Eigeninitiative und unternehmerisches Denken zu fördern. Ziel ist es, Innovationen in der Hochschulbildung, der beruflichen Aus- und Weiterbildung, in Unternehmen und im weiteren sozioökonomischen Umfeld zu stärken. Dabei greifen die Allianzen zentrale gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderungen auf, etwa Klimawandel, Digitalisierung, demografische Veränderungen, neue Technologien wie Künstliche Intelligenz sowie den raschen Wandel des Arbeitsmarktes. Die Allianzen bringen Unternehmen sowie Anbieter der Hochschulbildung und der beruflichen Bildung zusammen. Sie können innerhalb eines oder mehrerer Wirtschaftssektoren tätig sein und bauen langfristige, verlässliche Partnerschaften auf. Jede Allianz umfasst mindestens eine Organisation der beruflichen Bildung und eine Hochschule. Die Zusammenarbeit soll für beide Bildungsbereiche relevant sein und ihnen gleichermaßen nutzen. Welche Ziele sollen erreicht werden? Mit Allianzen für Innovation sollen folgende Ziele erreicht werden: Förderung neuer, innovativer und multidisziplinärer Lehr- und Lernkonzepte Förderung der Kompetenzentwicklung in den MINT -Bereichen Förderung der Einrichtung von Gründerzentren Förderung der sozialen Verantwortung von Unternehmen Anregung von Eigeninitiative und unternehmerischen Einstellungen, Denkweisen und Kompetenzen Verbesserung der Qualität und Relevanz von Kompetenzen Erleichterung des Austauschs und der gemeinsamen Schaffung von Wissen zwischen Hochschul- und Berufsbildung, Forschung, dem öffentlichen Sektor und der Wirtschaft Aufbau und Unterstützung wirksamer und effizienter Systeme für Hochschulbildung und berufliche Aus- und Weiterbildung Wie ist das Konsortium zusammengesetzt? Ein Konsortium besteht aus mindestens acht Partnern aus mindestens vier EU -Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern . Weitere Bedingungen sind: mindestens drei Anbieter im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, davon mindestens eine Hochschule und mindestens ein Berufsbildungsanbieter mindestens drei Arbeitsmarktakteure wie Unternehmen, Kammern, Gewerkschaften oder Handelsverbände Jede in einem EU -Mitgliedsstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Einrichtung kann die Förderung einer Allianz für Innovation beantragen. Die koordinierende Einrichtung richtet den Förderantrag im Namen aller Projektpartner an die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur ( EACEA) . Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in den Regionen 1 bis 3 können als Partner mitwirken, sofern sie einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt darstellen. Los 2: Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Umsetzung der „Blaupause“) Wer kann einen Antrag stellen? öffentliche oder private Einrichtungen aus einem EU -Land oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland Dauer 4 Jahre Förderhöhe max. 4 Mio. Euro Ziel der Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung ist es, Qualifikationslücken in wichtigen Wirtschaftssektoren gezielt zu schließen . Dazu entwickeln sie neue strategische Ansätze und konkrete Lösungen für die kurz- und mittelfristige Kompetenzentwicklung in den Bereichen des Kompetenzpakts , einer wichtigen Aktion der Europäischen Kompetenzagenda. Welche Ziele sollen erreicht werden? Die Allianzen unterstützen bei der Entwicklung branchenspezifischer Kompetenzstrategien, der Überarbeitung von Berufsprofilen sowie der Entwicklung passender Aus- und Weiterbildungsmethoden. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Beschäftigungsfähigkeit und unterstützen insbesondere den digitalen und den grünen Wandel. Umgesetzt werden die Allianzen in den 14 industriellen Ökosystemen der europäischen Industriestrategie. Auf Basis des ermittelten Kompetenzbedarfs entwickeln die Allianzen länderübergreifende Bildungsinhalte, Curricula sowie Lehr- und Ausbildungsmethoden für bestehende und neue Berufsprofile. Dabei bauen sie auf bestehenden Initiativen wie Zentren der beruflichen Exzellenz, intelligenten Spezialisierungsstrategien, europäischen Cluster-Partnerschaften und Wissens- und Innovationsgemeinschaften des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts auf. Wie ist das Konsortium zusammengesetzt? Ein Konsortium besteht aus mindestens zwölf Partnern aus mindestens acht EU -Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern . Weitere Bedingungen sind: mindestens fünf Anbieter im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, davon mindestens eine Hochschule und mindestens ein Berufsbildungsanbieter mindestens fünf Arbeitsmarktakteure wie Unternehmen, Kammern, Gewerkschaften oder Handelsverbände Jede in einem EU -Mitgliedsstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Einrichtung kann die Förderung einer Allianz für Innovation beantragen. Die koordinierende Einrichtung richtet den Förderantrag im Namen aller Projektpartner an die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur ( EACEA) . Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können nur als assoziierte Partner mitwirken. Eine Einbindung von politischen Entscheidungsträgern, Zertifizierungsstellen und Branchenvertretungen wird ausdrücklich empfohlen. Los 3: MINT -Kompetenzschmieden Wer kann einen Antrag stellen? öffentliche oder private Einrichtungen aus einem EU -Land oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland Dauer 2 Jahre Förderhöhe max. 1,5 Mio. Euro MINT -Kompetenzschmieden sollen als nachhaltige, sektorbezogene und grenzüberschreitende Zusammenarbeit neue, innovative und interdisziplinäre Lehr- und Lernformate fördern. Im Mittelpunkt stehen junge Studierende mit unternehmerischem Interesse, denen praxisnahe Einblicke in unternehmerisches Handeln sowie passgenaue Mentoring-Angebote geboten werden. Diese Angebote orientieren sich an ihren individuellen Talenten, Bedürfnissen und Zielen. Welche Ziele sollen erreicht werden? Die thematischen Schwerpunkte liegen auf der Förderung von Innovation und der Entwicklung unternehmerischer Denkweisen. Darüber hinaus sollen junge studentische Unternehmerinnen und Unternehmer Zugang zu Laboren, technischer Infrastruktur und moderner Ausstattung erhalten. Die Projekte unterstützen sie außerdem bei der Entwicklung und dem Schutz geistigen Eigentums, begleiten sie bei der Ausarbeitung von Masterarbeiten oder Geschäftsideen und erleichtern den Zugang zu Risikokapital. Der Fokus liegt dabei auf strategischen Sektoren, die im europäischen Kompass für Wettbewerbsfähigkeit benannt sind. Die im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte verfolgen das Ziel, Innovationen durch die enge Zusammenarbeit von Hochschulen, Berufsbildungsanbietern sowie Akteuren aus Arbeitsmarkt und Wirtschaft voranzubringen. Dabei erfolgt die Umsetzung mit Unterstützung der Wissens- und Innovationsgemeinschaften ( KIC ) des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts ( EIT ). Je nach Projekt können auch Risikokapitalfonds in die Zusammenarbeit eingebunden werden. Wie ist das Konsortium zusammengesetzt? Ein Konsortium besteht aus mindestens acht Partnern aus mindestens vier EU -Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern . Weitere Bedingungen sind: mindestens drei Anbieter im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, davon mindestens eine Hochschule und mindestens ein Berufsbildungsanbieter mindestens drei Arbeitsmarktakteure wie Unternehmen, Kammern, Gewerkschaften oder Handelsverbände Jede in einem EU -Mitgliedsstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Einrichtung kann die Förderung einer Allianz für Innovation beantragen. Die koordinierende Einrichtung richtet den Förderantrag im Namen aller Projektpartner an die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur ( EACEA) . Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können nur als assoziierte Partner mitwirken. Weitere Informationen Weiterführende Informationen finden Sie im Programmleitfaden (deutsche Version) auf der Website der Europäischen Kommission im EU Funding & Tenders Portal in der Blaupause zur Branchenzusammenarbeit für Kompetenzen in der Europäischen Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Widerstandsfähigkeit im Pakt für Kompetenzen . Benötigen Sie weitere Hilfe? Kontakt Schreiben Sie eine Mail an: Europäische Exekutivagentur für Bildung und Europa ( EACEA ) Mail: EACEA-EPLUS-ALLIANCES @ec.europa.eu oder an Claudia Hamann Mail: ka3(at)bibb.de ​​​​​​ …

[…] Zentren der beruflichen Exzellenz Umfassende Kompetenzökosysteme sollen die Innovation fördern, die regionale Entwicklung und soziale Inklusion stärken und zur Wettbewerbsfähigkeit Europas beitragen. Im Rahmen dieser Aktion werden daher der Aufbau und die Entwicklung transnationaler Kooperationsnetze gefördert. Antragsfrist 03.09.2026 17 Uhr (Brüsseler Zeit) Wichtige Information Antragsfrist: 3. September 2026 um 17 Uhr (Brüsseler Zeit) Zentren der beruflichen Exzellenz werden von der Exekutivagentur der EU -Kommission ( EACEA ) verwaltet und umgesetzt. Zur EACEA Wer kann einen Antrag stellen? öffentliche oder private Einrichtungen, die im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder in der Arbeitswelt tätig sind Dauer 4 Jahre Förderhöhe max. 4 Mio. Euro Länder alle EU -Länder und mit dem Erasmus+-Programm assoziierte Drittländer; nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer bei entsprechendem Mehrwert Bildungsbereich Berufsbildung Zentren der beruflichen Exzellenz sollen transnationale Netzwerke schaffen, die lokale und regionale Akteure der Berufsbildung und Arbeitswelt in starken Partnerschaften verbinden, um hochwertige, an Lernende und Arbeitsmarktbedarfe angepasste Kompetenzen zu fördern, regionale Entwicklung, Innovation und soziale Inklusion zu unterstützen sowie zur Wettbewerbsfähigkeit Europas beizutragen. Welche Ziele sollen erreicht werden? Zentren der beruflichen Exzellenz sind Zusammenschlüsse verschiedener regionaler Akteure, die gemeinsam daran arbeiten, die Qualität der beruflichen Bildung zu verbessern. Sie verbinden Berufsbildungsanbieter, Unternehmen, Forschungs- und Entwicklungsstellen sowie Arbeitsvermittlungen und regionale Entwicklungsagenturen. Dabei haben sie die Steigerung der Exzellenz in der Berufsbildung sowie der Attraktivität des gesamten Berufsbildungssektors im Blick. Berufliche Aus- und Weiterbildung soll ein integraler Bestandteil von Kompetenzökosystemen sein und aktiv zu regionaler Entwicklung, Innovation, intelligenter Spezialisierung, Cluster-Strategien sowie zu Wertschöpfungsketten und industriellen Ökosystemen beitragen; einen Teil des Wissensdreiecks bilden und eng mit anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Wissenschaft und der Wirtschaft zusammenarbeiten; es den Lernenden ermöglichen, sowohl berufliche als auch Schlüsselkompetenzen zu erwerben; innovative Formen von Partnerschaften mit der Arbeitswelt entwickeln. Die Zentren agieren auf zwei Ebenen: national – durch die enge Kooperation lokaler Partner und transnational – mit einem Fokus auf gemeinsame Themen und innovative Ansätze im internationalen Austausch. Was wird gefördert? Die Tätigkeitsfelder von Zentren der beruflichen Exzellenz sind in drei Cluster unterteilt. Jedes der Projekte muss mindestens 4 Aktivitäten aus dem Cluster 1 „Lehren und Lernen“ mindestens 3 Aktivitäten aus dem Cluster 2 „Zusammenarbeit und Partnerschaften“ und mindestens 2 Aktivitäten aus dem Cluster 3 „Leitung und Finanzierung“ realisieren. Wie ist das Konsortium zusammengesetzt? Ein Konsortium besteht aus mindestens acht Partnern aus mindestens vier EU -Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern . Weitere Bedingungen: mindestens eine Organisation, die Unternehmen, eine Branche oder einen Sektor repräsentiert, und mindestens ein Anbieter aus der beruflichen Aus- und Weiterbildung Auch Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in den Regionen 1 bis 3 können als Partner teilnehmen, wenn ihre Beteiligung einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt darstellt. Jede in einem EU -Mitgliedsstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Einrichtung kann die Förderung einer Allianz für Innovation beantragen. Die koordinierende Einrichtung richtet den Förderantrag im Namen aller Projektpartner an die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur ( EACEA) . Weitere Informationen Genauere Erläuterungen der Zentren beruflicher Exzellenz finden Sie: im Programmleitfaden (PDF) auf der Website der Europäischen Kommission im EU Funding & Tenders Portal im Factsheet der europäischen Kommission Hier finden Sie eine Übersicht zu geförderten Projekten: Geförderte Projekte 2020 Geförderte Projekte 2021 Geförderte Projekte 2022 Benötigen Sie weitere Hilfe? Kontakt Schreiben Sie eine Mail an Europäische Exekutivagentur für Bildung und Mail: eacea-eplus-vet (at)ec.europa.eu oder an Claudia Hamann Mail: ka3(at)bibb.de ​​​​​​ …

[…] Zukunftsorientierte Projekte „Zukunftsorientierte Projekte“ sind groß angelegte Projekte, die darauf abzielen, innovative (politische) Ansätze zu identifizieren, zu entwickeln, zu erproben und/oder zu bewerten. Sie unterstützen zukunftsorientierte Ideen und orientieren sich an EU -politischen Schwerpunktsetzungen. Antragsfrist 03.03.2026 17 Uhr (Brüsseler Zeit) Wichtige Information Zukunftsorientierte Projekte werden von der Exekutivagentur der EU -Kommission ( EACEA ) verwaltet und umgesetzt. Zum Portal Zukunftsorientierte Projekte für die Hochschulbildung Antragsfrist: 3. März 2026 um 17 Uhr (Brüsseler Zeit) Dieser Aufruf hat folgende zwei Themenbereiche: European Degree Pathway Projects: Unterstützung beim Rollout des „European Degree Labels“ und Entwicklung gemeinsamer transnationaler Studienprogramme Leadership Development Programme: Aufbau einer europäischen „Leadership Academy“ für Hochschulleitungen Weitere Informationen Weiterführende Informationen zu dem Aufruf finden Sie hier: Programmaufruf 2025 (ERASMUS-EDU-2025-PI-FORWARD-HE) (PDF) Online Info Session der Europäischen Kommission am 13.01.2026 EU Funding & Tenders Portal Zukunftsorientierte Projekte für die Bereiche Schulbildung, berufliche Bildung, Erwachsenenbildung, digitale Bildung Antragsfrist: 27. Mai 2025 (beendet) In diesem Aufruf werden transnationale Projekte gefördert, die ein Bündel von sektorspezifischen oder sektorübergreifenden Aktivitäten umsetzen, die entweder die Innovation in Bezug auf Umfang, bahnbrechende Methoden und Praktiken fördern und/oder einen Innovationstransfer (länder-, sektor- oder zielgruppenübergreifend) gewährleisten. Wer kann gefördert werden? Öffentliche oder private Einrichtungen, die in den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung, Forschung und Innovation oder in der Arbeitswelt tätig sind, können gefördert werden. Unter Thema 4 – Erwachsenenbildung: Unterstützung des Kompetenzpakts – sind nur Antragstellende förderfähig, die auch Mitglieder des Kompetenzpakts sind. Zusammenstellung des Konsortiums: Das Konsortium muss aus mindestens drei Antragstellenden aus mindestens drei EU -Mitgliedsstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern bestehen. Welche Themen werden gefördert? Thema 1 | Schulbildung: Verbesserung der Grundkompetenzen Thema 2 | Berufliche Aus- und Weiterbildung: Förderung eines befäigenden und unterstützenden Umfelds für berufliche Exzellenz auf nationaler und/oder regionaler Ebene Thema 3 | Berufliche Aus- und Weiterbildung: Entwicklung gemeinsamer Berufsbildungsqualifikationen und -module Thema 4 | Erwachsenenbildung: Unterstützung des Kompetenzpakts Thema 5 | Erwachsenenbildung: Verbesserung der Berufsberatung zur Unterstützung der Teilnahme Erwachsener an Weiterbildungsmaßnahmen Thema 6 | Digitale Bildung: Bewertung von digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen Thema 7 | Digitale Bildung: Ethischer und effektiver Einsatz von generativen Systemen der künstlichen Intelligenz in der allgemeinen und beruflichen Bildung Thema 8 | Digitale Bildung: Innovative Ansätze zur Datenerhebung und zum Datenaustausch in der Primar-, Sekundar- und Berufsbildung für eine datengestützte Entscheidungsfindung Weitere Informationen Weiterführende Informationen zu dem Aufruf finden Sie hier: Programmaufruf 2025 – englische Version (PDF) Online Info Session der Europäischen Kommission am 11.03.2025 inklusive Präsentationen EU Funding & Tenders Portal Benötigen Sie weitere Hilfe? Kontakt Schreiben Sie eine Mail an: Europäische Exekutivagentur für Bildung und Europa ( EACEA ) Mail: EACEA-Policy-Support @ec.europa.eu oder an Claudia Hamann Mail: ka3(at)bibb.de …

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