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[…] You are in the area Vocational training Vocational training Adult education 1 2 3 4 5 6 Projekt planen Im ersten Schritt treffen Sie grundlegende Entscheidungen für die Kooperationspartnerschaft: Sie legen fest, worum es in dem Projekt gehen soll und welche anderen Einrichtungen beteiligt sein werden. Sie kennen die Förderregularien. Und Sie vergewissern sich, dass Berufsbildung der passende Bildungsbereich ist und dass das Vorhaben zu den Zielen und Prioritäten des Programms beiträgt. Einreichungsfrist vorauss. März 2027 Thema festlegen Idealerweise knüpfen Sie mit der Projektidee an Erfahrungen aus der eigenen Bildungspraxis an. Das Thema wird im ersten Schritt noch grob umrissen sein. Entwerfen Sie aber bereits zu Beginn eine Vorstellung dazu, was Sie mit dem Vorhaben bewirken möchten: Was wird nach dem Projekt für wen besser, anders oder neu möglich sein? Davon ausgehend wählen Sie Partnereinrichtungen aus verschiedenen Ländern, die ihre Perspektiven und Expertisen einbringen. Damit durch die europäische Zusammenarbeit etwas entstehen kann, das in dieser Weise national nicht möglich wäre. Förderregularien kennen Informieren Sie sich über die Rahmenbedingungen für Kooperationspartnerschaften in Erasmus+ sowie über die Regularien zur Antragstellung. Lesen Sie dazu die jeweiligen Abschnitte in den europäischen Grundlagendokumenten: Grundlagendokumente Aufruf 2026 („Call“) Mit Aufruf wird die Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Anträgen bezeichnet. Im Aufruf werden Antragsfristen und Budgets für die einzelnen Bildungsbereiche und Aktionen im Programm Erasmus+ veröffentlicht. Zum Dokument Erasmus+ Programmleitfaden („Programme Guide“) Im Programmleitfaden des jeweiligen Antragsjahres finden Sie die grundlegenden Informationen zum Förderprogramm (Teil A), zu den Leitaktionen und Bildungsbereichen (Teil B) sowie zur Antragstellung (Teil C). Das Dokument gibt es in mehreren Sprachen. Im Zweifel gilt die englische Version. Englische Version Deutsche Version Handbook on the lump sum funding model In diesem Handbuch wird das Finanzierungsmodell für die Leitaktion 2 – Partnerschaften für Zusammenarbeit – erläutert. Die Finanzierung erfolgt in Form einer „lump sum“, also eines Pauschalbetrags pro Projekt. Das Dokument bezieht sich auf die Antragstellung, die Durchführung und den Projektabschluss. Zum Handbuch Partnereinrichtungen finden An Kooperationspartnerschaften müssen mindestens drei Einrichtungen aus drei Ländern beteiligt sein. Je nach Umfang des Projekts können es auch mehr sein. Die Einrichtungen sollten sich in ihrem Profil sinnvoll ergänzen. Die Kernaktivitäten des Projekts müssen durch die beteiligten Einrichtungen abdeckt werden. Sie können nicht durch Dienstleister außerhalb des Konsortiums erfolgen. Hier können Sie ansetzen, um Partnereinrichtungen zu finden: Erasmus+ Plattform zur Verbreitung von Projektergebnissen Auf der Projektergebnisplattform (im englischen Erasmus+ project results platform) der europäischen Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur ( EACEA ) werden Informationen zu allen bewilligten Projekten veröffentlicht. Hier können Sie nach Projekten, Projektergebnissen, Einrichtungen und Themen aus Erasmus+ suchen. Zur Plattform Transnationale Kooperationsaktivitäten Hierbei handelt es sich um Kontaktseminare (Transnational Cooperation Activities), die die Nationalen Agenturen von Zeit zu Zeit anbieten. An diesen Veranstaltungen nehmen Einrichtungen aus verschiedenen Ländern teil, um für ihre Aktivitäten in Erasmus+ neue Partner zu finden. Termine finden Sie im Veranstaltungskalender. Zum Kalender EPALE EPALE ( Elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa) ist eine europäische, mehrsprachige offene Community Plattform für länderübergreifenden bildungsbezogenen Austausch. Primär adressiert die Plattform Fachkräfte aus dem Bereich der Erwachsenenbildung. Es gibt aber im Bereich „Zusammenarbeit“ eine eigene Community der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie die Möglichkeit einer Partnersuche für internationale Projekte. Zu EPALE European School Education Platform Diese Plattform für den Schulbereich eignet sich insbesondere für Berufsschulen und Berufskollegs. Sie bietet eine Möglichkeit zur Partnersuche. Über eTwinning, einem Teil der Plattform, können reine Online-Projekte zwischen Schulen durchgeführt werden. Zur Plattform Richtig in der Berufsbildung? Sie entscheiden, in welchem Bereich Sie den Antrag einreichen möchten, und wählen das entsprechende Antragsformular aus. Ob ein Projekt im Bereich Berufsbildung richtig angesiedelt ist, ergibt sich aus dem Projektziel, dem Profil der beteiligten Einrichtungen sowie den Zielgruppen , die im Projekt adressiert werden. Ein Antrag kann bereichsübergreifende Aspekte beinhalten, sein Schwerpunkt muss aber in dem Bildungsbereich liegen, in dem er eingereicht wird. Eine falsche Zuordnung oder eine geringe Relevanz für den Bildungsbereich schlägt sich in der Bewertung nieder. Was bedeutet Berufsbildung in Erasmus+? Berufsbildung umfasst die Aus-, Fort- und Weiterbildung junger Menschen und Erwachsener mit dem Ziel, sie für den für die Ausübung eines Berufs sowie für den allgemeinen Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Diese kann in formalen und non-formalen Lernumgebungen auf allen Ebenen des Europäischen Qualifikationsrahmens ( EQR ) stattfinden. Im Programm Erasmus+ werden Projekte gefördert, die sich auf die berufliche Erstausbildung oder die berufliche Weiterbildung konzentrieren. Passende Prioritäten wählen Erasmus+ gibt thematische Schwerpunkte vor, an denen sich die Förderung orientiert. Dies sind die sogenannten Prioritäten. Es gibt vier horizontale Prioritäten , die übergreifend für alle Bildungsbereiche gelten. Und es gibt zudem bereichsspezifische Prioritäten , die nur für den jeweiligen Bildungsbereich – hier also die Berufsbildung - gelten. Ihr Vorhaben muss mindestens eine horizontale oder bereichsspezifischen Priorität adressieren. Bis zu drei Zuordnungen sind möglich. Mit jeder zugeordneten Priorität setzen Sie einen inhaltlichen Fokus, der im Antrag überzeugend und fundiert begründet werden muss. Alle Prioritäten werden im Programmleitfaden beschrieben. Lesen Sie vor einer Zuordnung unbedingt die ausführlichen Beschreibungen , denn die Überschriften verkürzen die Bedeutungen. Im Dokument „Prioritäten setzen – Potentiale ausschöpfen“ (PDF) werden darüber hinaus Anregungen für die Umsetzung der horizontalen Prioritäten in der Projektpraxis gegeben. Zum Dokument "Prioritäten setzen - Potenziale ausschöpfen" Weitere Hintergrunddokumente zu den horizontalen Prioritäten finden Sie in unserer Linksammlung "Auf einen Klick" (PDF). Zur Linksammlung "Auf einen Klick" Horizontale Prioritäten Inklusion und Vielfalt Digitaler Wandel Umweltschutz und Bekämpfung des Klimawandels Gemeinsame Werte, zivilgesellschaftliches Engagement, Bereitschaft und Teilhabe Weitere Erläuterungen finden Sie im Programmleitfaden im Abschnitt A sowie im Abschnitt B unter „ Partnerschaften für Zusammenarbeit “ Bereichspezifische Prioritäten für die Berufsbildung Anpassung der beruflichen Aus- und Weiterbildung an den Bedarf des Arbeitsmarkts und Inangriffnahme von schwach ausgeprägten Grundfertigkeiten Flexibilisierung der Möglichkeiten in der beruflichen Aus- und Weiterbildung Beitrag zur Innovation und Qualität in der beruflichen Aus- und Weiterbildung Steigerung der Attraktivität der Berufsbildung, insbesondere der MINT -Fächer, und Förderung der Internationalisierung der Berufsbildung Unterstützung der Reaktion der europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung auf den Krieg in der Ukraine Weitere Erläuterungen zu den bereichsspezifischen Prioritäten finden Sie im Programmleitfaden im Abschnitt B unter „ Partnerschaften für Zusammenarbeit “ Projektskizzenberatung nutzen Vor Antragsrunden bietet die NA beim BIBB telefonische Beratungsgespräche auf der Grundlage einer vorher eingereichten Projektskizze an. Wir gehen in dem Gespräch auf die einzelnen Aspekte Ihrer Projektidee ein und geben Ihnen Anregungen für die weitere Planung Ihres Projekts. Für die Antragsrunde 2026 ist die Einreichung von Projektskizzen nicht mehr möglich. An Veranstaltungen teilnehmen Vor einer Antragsfrist bieten wir Veranstaltungen an, bei denen wir über die Förderregularien und die Antragstellung informieren sowie auf Ihre Fragen eingehen. Eine Übersicht finden Sie in unserem Veranstaltungskalender. Zum Veranstaltungskalender Hier finden Sie die Dokumentationen und Materialien bereits vergangener Veranstaltungen: Zu den Dokumentationen Sie brauchen weitere Unterstützung? Kontakt Bei Fragen wenden Sie sich an E-Mail: partnerschaften-berufsbildung(at)bibb.de Tel .: 0228 107 1500 Hotline : Di , Do 09:30 – 12:00 Uhr Newsletter Keine Beratungsangebote mehr verpassen? Dann abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter! Please fill in all fields marked with * so that we can process your request. I accept the privacy policy . * Zurück Zum nächsten Schritt Den Antrag inhaltlich ausarbeiten Im zweiten Schritt geht es darum, das Vorhaben konkret auszuarbeiten. Sie erhalten hier einige Hinweise dazu, welche Aspekte für die Projektkonzeption und die Projektbeschreibung im Antrag wichtig sind. Von der Konzeption zum Antragstext Nehmen Sie sich im Konsortium zu Beginn genügend Zeit für zwei zentrale Überlegungen: Motivation und Bedarf: Warum machen wir das Projekt? Wirkung: Was wollen wir mit dem Projekt erreichen? Eine sorgfältige Analyse der angestrebten Wirkung macht es leichter, ein schlüssiges Vorgehen festzulegen. Je konkreter Sie Ihr spezifisches Vorhaben formulieren, desto aussagekräftiger wird die Projektbeschreibung. Im Antrag wird zu den nachfolgenden Punkten gefragt: Motivation und Bedarf Neben dem durch das Konsortium festgestellten Bedarf sollte der Antrag eine fundierte Bedarfsanalyse für Deutschland und die beteiligten Länder enthalten. Beschreiben Sie auch, inwiefern das Projekt innovativ ist beziehungsweise inwieweit es bereits durchgeführte Initiativen durch wesentliche Neuerungen ergänzt. Ziele Formulieren Sie eindeutige, spezifische Ziele für Ihr Vorhaben. Achten Sie auf eine klare Unterscheidung zwischen Bedarfen und Zielen. Wer macht mit? Die beteiligten Einrichtungen sollten sich in ihrem Profil sinnvoll ergänzen. Machen Sie im Antrag deutlich, welche Expertise die Einrichtungen für Ihr Projektthema mitbringen und welche Bildungsarbeit die Einrichtungen regelmäßig außerhalb von EU -Projekten leisten. Wer profitiert? Beschreiben Sie konkret, welche Zielgruppen mit dem Projekt adressiert werden und wie die Ergebnisse des Projekts diesen Zielgruppen nützen. Treffen Sie spezifische Festlegungen, damit die Aktivitäten geeignet konzipiert werden können. Arbeitspakete und Budget planen Die wesentlichen Schritte zur Umsetzung werden in Arbeitspaketen ( work packages ) gegliedert, die jeweils eine Reihe von Aktivitäten beinhalten. Das erste Arbeitspaket ist stets „Projektmanagement“. Es sollte maximal vier weitere Arbeitspakete geben. Hier legen Sie bereits fest, welche Einrichtung für welche Aktivität verantwortlich ist und welche weiteren Einrichtungen beteiligt sind. Sie legen ebenfalls fest, wie der Gesamtzuschuss auf die einzelnen Aktivitäten sowie die Partnereinrichtungen aufgeteilt wird. Berücksichtigen Sie bei den Arbeitspaketen alle Phasen der Projektumsetzung. Erläutern Sie auch, wie sie vorgehen werden, um das Projekt möglichst inklusiv, digital und ressourcenschonend umzusetzen sowie eine größtmögliche Teilhabe zu ermöglichen (vgl. horizontale Aspekte im Programmleitfaden). Budget Bei Beantragung entscheiden Sie, welcher Gesamtzuschuss der richtige ist für Ihr Vorhaben. Sie berücksichtigen dabei die Anforderung, dass es sich um einen Zuschuss handelt, nicht um eine vollständige Projektfinanzierung. Die EU -Kommission macht keine Vorgaben zur Höhe von Eigenmitteln. Bei der Bewertung des Antrags wird eingeschätzt, ob der Zuschuss kosteneffektiv eingesetzt wird. Dafür ist es gut, im Antrag nachvollziehbar zu erklären, wie sich Beträge, die Aktivitäten zugeordnet werden, zusammensetzen. Der Betrag für Projektmanagement darf 20% des Gesamtbudgets nicht überschreiten. Es gibt darüber hinaus keine Vorgaben, z.B. für Tagespauschalen oder Reisekosten. Alle Inhalte und Materialien des Projekts müssen durch das Konsortium erbracht werden. Dienstleistungen können über einen Unterauftrag vergeben werden, sofern sie bereits im Antrag klar definiert werden und nicht die Kernaufgaben des Projekts betreffen. Verbreitung und Wirkung Planen Sie Verbreitung konkret Von Projekten des Typs Kooperationspartnerschaften wird erwartet, dass sie Ergebnisse entwickeln, die auch von weiteren Einrichtungen genutzt werden können und die übertragbar sind auf andere rechtliche, strukturelle, geographische, soziokulturelle oder sprachliche Kontexte. Planen Sie also Verbreitungsaktivitäten schon zum Antragszeitpunkt und beschreiben Sie Ihre Schritte konkret und spezifisch für das Projekt. Bei Kooperationspartnerschaften wird in der Regel eine Projektwebseite erstellt, über die Projektergebnisse auch nach Projektende weiterhin zugänglich sind. Offene Bildungsressourcen Alle Lehr- und Lernmaterialien, die mit Erasmus+ Förderung entstehen, müssen grundsätzlich als offene Bildungsmaterialien (englisch open educational ressources oder OER ) zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt für alle Arten von Materialien wie z. B. Handreichungen, Erklärvideos, MOOCs und Apps. Wirkung Hier schlagen Sie gedanklich einen Bogen zum Beginn. Zum einen planen Sie, wie Sie überprüfen werden, ob Ihr Projekt erfolgreich war und eine längerfristige Wirkung entfaltet – auf Teilnehmende, auf die beteiligten Einrichtungen sowie auf weitere anvisierte Ebenen. Unterscheiden Sie gedanklich zwischen „Haben wir alles umgesetzt, was geplant war?“ (Output) und „Haben unsere Aktivitäten zu dem geführt, was wir damit erreichen wollten?“ (Outcome). Zum anderen können Sie dadurch feststellen, ob das geplante Vorgehen schlüssig ist oder ob noch konzeptionelle Anpassungen erfolgen sollten. Berücksichtigen Sie die Bewertungskriterien Die inhaltliche Bewertung der Anträge erfolgt durch unabhängige, geschulte Gutachterinnen und Gutachter. Die Kriterien der Bewertung sind: Relevanz des Projekts, Qualität der Projektkonzeption und Umsetzung, Qualität der Partnerschaft und der Zusammenarbeit sowie Wirkung. Diese Kriterien werden detailliert erläutert im Programmleitfaden sowie im Leitfaden für Gutachterinnen und Gutachter. Zum Leitfaden für Gutachterinnen und Gutachter EU -Grundlagendokumente Aufruf 2026 („Call“) Als „Aufruf“ (englisch: call) wird die Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Anträgen bezeichnet. Im Aufruf werden Antragsfristen und Budgets für die einzelnen Bildungsbereiche und Aktionen im Programm Erasmus+ veröffentlicht. Zum Aufruf 2026 (PDF) Erasmus+-Programmleitfaden („Programme Guide“) Im Programmleitfaden (englisch: Programme Guide) des jeweiligen Antragsjahres finden Sie die grundlegenden Informationen zum Förderprogramm (Teil A), zu den Leitaktionen und Bildungsbereichen (Teil B) sowie zur Antragstellung (Teil C). Das Dokument gibt es in mehreren Sprachen. Im Zweifel gilt die englische Version. Englische Version des Programmleitfadens (PDF) Deutsche Version des Programmleitfadens (PDF) „Handbook on the lump sum funding model“ In diesem Handbuch wird das Finanzierungsmodell für die Leitaktion 2 – Partnerschaften für Zusammenarbeit – erläutert. Die Finanzierung erfolgt in Form eines Pauschalbetrags (englisch: lump sum) pro Projekt. Das Dokument bezieht sich auf die Antragstellung, die Durchführung und den Projektabschluss. Zum Handbuch (PDF) Unterstützende Dokumente Ansichtsexemplar Antrag Berufsbildung (PDF) Ansichtsexemplar Antrag Erwachsenenbildung (PDF) Leitfaden für Gutachterinnen und Gutachter (PDF) Erzielen von Wirkung in Erasmus+ – Ein Handbuch (PDF) Auf einen Klick - Linksammlung (PDF) Sie brauchen weitere Unterstützung? Kontakt Bei Fragen wenden Sie sich an E-Mail: partnerschaften-berufsbildung(at)bibb.de Tel .: 0228 107 1500 Hotline : Di , Do 09:30 – 12:00 Uhr Zurück Zum nächsten Schritt Einrichtung registrieren Für Einrichtungen, die sich am Programm Erasmus+ beteiligen, werden die Stammdaten in dem sogenannten Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) verwaltet. Personen, die EU -Tools nutzen, benötigen einen EU -Login für den Zugang. Was ist ein EU -Login? Der Zugang zu allen im Programm verwendeten Online-Portalen, wie beispielsweise dem Organisationsregistrierungssystem, ist geschützt. Für den Zugriff benötigen Sie einen EU -Login. Dieser Benutzerzugang besteht aus Ihrer E-Mail-Adresse und einem Passwort. Ein EU -Login ist personenbezogen. Die Registrierung müssen Sie nur einmalig vornehmen! Sie gilt dann dauerhaft für alle Tools im Programm. EU-Login erstellen Registrierung und Stammdatenverwaltung Um einen Antrag zu stellen, muss Ihre Einrichtung im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) der Europäischen Kommission registriert sein. Dort werden alle Stammdaten der am Programm Erasmus+ beteiligten Einrichtungen verwaltet. Zur Registrierung benötigen Sie Ihren EU -Login. Nach der Registrierung erhalten Sie für Ihre Einrichtung automatisch eine Organisations-Identifizierungsnummer, kurz OID . Das ist eine neunstellige Kennnummer, die mit dem Buchstaben E beginnt. Sie benötigen diese OID bei jeder Antragstellung. Eine Einrichtung darf nur eine OID haben, sie gilt dauerhaft . Auch für zukünftige Anträge, egal in welchem Bildungsbereich, nutzen Sie diese OID . Bei Bedarf müssen Sie Angaben zu Ihrer Einrichtung aktualisieren. Sie möchten Ihre Einrichtung registrieren? Dann klicken Sie unten auf den Link zum Organisationsregistrierungssystem. Falls Sie Unterstützung beim Registrieren brauchen, hilft Ihnen unsere Anleitung zum Erstellen einer OID (siehe untere Dokumentenbox). Hinweis: Von der Eingabe bis zum Erhalt der OID kann es bis zu 72 Stunden dauern. Zur Registrierung Sie haben bereits eine OID oder Sie sind nicht sicher, ob Sie schon eine haben? In beiden Fällen hilft Ihnen das ORS weiter. Wenn Sie schon eine OID haben, prüfen Sie, ob die Angaben zu Ihrer Einrichtung und die hinterlegten Dokumente noch aktuell sind. Zur Erinnerung: Jede Einrichtung darf nur eine OID haben. Zum ORS EU -Login und Registrierung im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) Anleitung zur Registrierung im ORS (PDF) Folgende Dokumente müssen Sie im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) hochladen bzw. auf Aktualität prüfen: Formblatt Rechtsträger für private Einrichtungen (PDF) Formblatt Rechtsträger für öffentliche Einrichtungen (PDF) Formblatt Finanzangaben (PDF) Nachweis zur Rechtsfähigkeit Ihrer Einrichtung ( z. B. Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, Schreiben der übergeordneten Behörde oder Auszug aus dem Schulverzeichnis, Gewerbeanmeldung oder ein Eintrag im Handelsregister etc. ) Benötigen Sie weitere Hilfe? Kontakt Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an. Team „Finanzielle und vertragliche Projektbegleitung“ E-Mail: helpna@bibb.de Tel .: 0228 107 1600 Hotline Montags & donnerstags von 09:30 bis 12:00 Uhr Zurück Zum nächsten Schritt Antrag stellen Erfahren Sie auf dieser Seite, welche Antragsfristen gelten und was Sie beim Ausfüllen eines Antrags für eine Kooperationspartnerschaft beachten müssen. Antragsfrist Die nächste Antragsfrist wird voraussichtlich im März 2027 sein . Ihren Antrag arbeiten Sie direkt im EU -Antragsportal aus. Wählen Sie dort das richtige Formular aus: KA220- VET : Dies ist das Kürzel für Kooperationspartnerschaften im Bereich Berufsbildung Antrag stellen Zum EU-Antragsportal Bevor Sie beginnen... Halten Sie folgende Daten bereit: EU -Login Sie benötigen ihn zum Anlegen und Bearbeiten Ihres Antrags. Organisations-ID für Ihre Einrichtung sowie für alle Partnereinrichtungen. Sie können Ihren Antrag jederzeit speichern und später weiter bearbeiten. Nach der Übermittlung sind keine Änderungen mehr möglich . Verfassen Sie ihn in englischer oder deutscher Sprache. Kalkulieren Sie einen zeitlichen Puffer beim Übermitteln des fertigen Antrags ein. Erfahrungsgemäß sind die Server am Tag der Antragsfrist stark belastet. Tipp: Nutzen Sie das Ansichtsexemplar des Antrags zur Vorbereitung. Zum Ansichtsexemplar Prüfen Sie die Antragsbedingungen Projektanträge können nur von ö ffentlichen oder p rivat en Einrichtungen gestellt werden. Die antragsstellende Einrichtung muss mindestens zwei Jahre vor Ablauf der Antragsfrist rechtmäßig gegründet worden sein. Die Einrichtung, die die Kooperationspartnerschaft koordinieren möchte, stellt den Antrag für das gesamte Konsortium (also die Gruppe der Partnereinrichtungen) bei der Nationalen Agentur in ihrem Land. Der Antrag wird von Mitgliedern des Konsortiums verfasst, nicht von Externen oder Dienstleistern. Der Antrag darf nur in einem Land eingereicht werden. Ein Konsortium kann zu einer Antragsfrist eur opaweit nur einen Antrag stellen. Eine Einrichtung (konkret: eine OID ) darf an maximal 10 Anträgen für Kooperationspartnerschaften beteiligt sein. ( Dies bezieht sich auf die Anzahl aller Anträge für eine Kooperationspartnerschaft pro Antragsfrist. Dabei werden alle Anträge in den Bereichen Schulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Erwachsenenbildung und Jugend zusammengezählt.) Zehn Hinweise zum Verfassen Ihres Antrags Über die OID fügen Sie Stammdaten der antragstellenden Einrichtung und der Partnereinrichtungen in den Antrag ein. Im Antragsformular ergänzen Sie Kontaktangaben für eine zeichnungsberechtigte Person und eine Hauptkontaktperson. Über diese E-Mail-Adressen werden wir Ihre Einrichtung kontaktieren. Für die Partnereinrichtungen tragen Sie ebenfalls Kontaktangaben für diese Personen ein. Die Textfelder haben Zeichenbegrenzungen . Treffen Sie alle wesentlichen Aussagen im Antrag . Anlagen wie ein GANTT-Chart können unterstützend angefügt werden und werden bei Kooperationsprojekten empfohlen. Der Antrag beinhaltet eine englischsprachige Zusammenfassung . Sie wird bei Bewilligung veröffentlicht. Stellen Sie Ihr Vorhaben also für Außenstehende verständlich dar. Die Declaration on Honour der antragstellenden Einrichtung muss von der zeichnungsberechtigten Person rechtsgültig unterschrieben sein und im Antrag als Anlage hochgeladen sein. Die Accession Forms (Beitrittsformulare) der beteiligten Partnereinrichtungen sollten dem Antrag beigefügt sein. Die Formulare finden sich im Antragsformular, wenn für Partnereinrichtungen eine zeichnungsberechtigte Person eingetragen wurde Kalkulieren Sie Zeit ein, damit die Partner sie rechtsgültig unterschreiben können und Sie die Formulare im Antrag wieder hochladen können. Erklärungen zur Einhaltung der Europäischen Werte und zur Autorenschaft müssen bestätigt werden, damit ein Antrag eingereicht werden kann. Lebensläufe können im Zuge von Prüfungen angefordert werden (vgl. Programmleitfaden Teil C, Operational Capacity Check). Exportieren Sie Ihren Antrag und die darin enthaltenen Beitrittsformulare ( Accession Forms ) als PDF für Ihre Unterlagen. Zurück Zum nächsten Schritt Bewertung des Antrags Was passiert nach der Antragstellung? Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Prüfungen durchgeführt werden, welche Kriterien für die Bewertung gelten und wie die Förderentscheidung gefällt wird. Formale und inhaltliche Prüfung Nach der Einreichung wird der Antrag zunächst nach formalen Kriterien geprüft. Die inhaltliche Bewertung erfolgt im Anschluss durch geschulte Gutachterinnen und Gutachter nach vier Kriterien: Relevanz (bis zu 25 Punkte) Qualität Projektkonzeption und Umsetzung (bis zu 30 Punkte) Qualität Partnerschaft und Zusammenarbeit (bis zu 20 Punkte) Wirkung (bis zu 25 Punkte) Der Antrag kann maximal 100 Punkte erreichen. Um inhaltlich förderfähig zu sein, muss der Antrag insgesamt mindestens 70 Punkte erreichen und dabei in jeder Kategorie mindestens die Hälfte der maximal möglichen Punktzahl erreichen. Wie wird Ihr Antrag bewertet? Die Europäische Kommission gibt die Richtlinien für die Antragsbewertung vor. Die Kriterien sind im Leitfaden für Gutachterinnen und Gutachter (englisch: Guide for Experts on Quality Assessment) veröffentlicht und ausführlich erläutert. Bei Interesse können Sie sie einsehen. Zum Leitfaden für Gutachterinnen und Gutachter Weitere Prüfungen Im Zuge der Bewertungsphase werden noch weitere Prüfschritte durchgeführt. Dazu gehören insbesondere die Plagiatspr ü fung und bei Anträgen über 60.000 Euro die Pr ü fung der finanziellen Bonit ä t der antragstellenden Einrichtung. Hierbei werden Sie ggf. schriftlich zu einer Stellungnahme aufgefordert oder um weitere Informationen gebeten. Bei Einrichtungen, die mehrere Anträge einreichen, kann eine Prüfung der operationalen Kapazität erfolgen. Dafür fordern wir zusätzliche Informationen an, die über die (personellen) Ressourcen zur Umsetzung mehrerer Projekte Auskunft geben. Die Prüfung bezieht sich auf die Einrichtung als Ganzes und kann auch Aspekte aus der bisherigen Projektumsetzung einbeziehen. Diese Prüfschritte sind im Programmleitfaden in Abschnitt C beschrieben. Förderentscheidung Die Prüfung und die Bewertung des Antrags dauern ungefähr 4 Monate. Wir treffen die Förderentscheidung auf der Basis des zur Verfügung stehenden Budgets und einer Rangliste der bewerteten Anträge. Sie erhalten von uns eine Information über die Förderentscheidung. Die Entscheidung beinhaltet entweder eine Zusage, eine Absage oder die Information über einen Platz auf der Warteliste. Dieser Förderentscheidung ist auch die Rückmeldung zur Bewertung beigefügt. Bei einer Zusage erhalten Sie eine „Finanzhilfevereinbarung“. Widerspruch Sie haben die Möglichkeit, gegen Entscheidungen der Nationalen Agentur beim BIBB Widerspruch einzulegen. Jede Förderentscheidung enthält eine Rechtsbehelfserklärung, die das entsprechende Vorgehen erläutert. Zurück Zum nächsten Schritt Durchführung Wie geht es weiter, nachdem Ihr Antrag bewilligt wurde? Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen ersten Überblick über den weiteren Ablauf. Wenn Sie ein Projekt planen oder beantragen, sollten Sie einige Fakten zur Durchführung des Projekts kennen: Projektverwaltung Ihr Projekt ist formal bewilligt, wenn die Finanzhilfevereinbarung (englisch: Grant Agreement ) von Ihnen und uns, der Nationalen Agentur beim BIBB , unterzeichnet ist. Sie erhalten dann eine erste Rate des bewilligten Zuschusses. Wenn Ihre Einrichtung keine ausreichende Bonität nachweisen kann, kann die Höhe der Vorauszahlung begrenzt werden. Die antragstellende Einrichtung, die das Projekt auch koordiniert, verwaltet die Mittel des Projekts. Sie leitet die Mittel an die Partnereinrichtungen weiter. Es ist empfehlenswert, als koordinierende Einrichtung Vereinbarungen mit den Partnereinrichtungen des Projekts abzuschließen. Die im Antrag beschriebenen Aktivitäten bzw. Arbeitspakete und die geplanten Ergebnisse sind Bestandteil der Finanzhilfevereinbarung und müssen im Projektverlauf umgesetzt werden. Änderungen am Projekt oder bei den beteiligten Einrichtungen werden mit uns abgestimmt und zum Teil durch ein Addendum zur Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Verbreitung Ihrer Projektergebnisse Bei der Antragstellung haben Sie bereits festgelegt, wie Sie vorgehen werden, um Ihr Projekt bekannt zu machen sowie die Projektergebnisse für andere zugänglich und nutzbar zu machen. Dafür gilt, dass die Kofinanzierung durch die Europäische Union auf allen veröffentlichten Materialien, Dokumenten und Ergebnissen kenntlich gemacht werden muss . Ein entsprechendes Förderlogo und eine Formulierung für den Haftungsausschluss werden Ihnen zur Verfügung gestellt. Für Lehr- und Lernmaterialien gilt darüber hinaus, dass sie als offene Bildungsressourcen ( OER ) gekennzeichnet werden müssen. Berichte einreichen Während der Durchführung Ihres Projekts und für die Erstellung von Berichten ist die Nutzung des sogenannten „Beneficiary Module“, einem Tool der Europäischen Kommission, verpflichtend . Darin erstellen Kooperationspartnerschaften – in Abhängigkeit von der Projektdauer – ein oder zwei Zwischenberichte . Einen Abschlussbericht erstellen Sie nach dem Projektende. Nach dessen Prüfung legen wir den abschließenden Zuschuss fest. Erasmus+-Projektplattform der NA beim BIBB Für die Umsetzung eines bewilligten Projektes finden Sie alle wichtigen Informationen auf der Erasmus+-Projektplattform der NA beim BIBB . Die Informationen auf der Plattform sind erst interessant, wenn die Finanzhilfevereinbarung geschlossen wurde. Neben den wesentlichen Schritten zur Durchführung gibt es dort eine Zusammenstellung von Links und Anleitungen zu den erforderlichen Tools sowie Antworten zu häufig gestellten Fragen. Zur Plattform Zurück Zum nächsten Schritt …

[…] You are in the area Vocational training Vocational training Adult education 1 2 3 4 5 6 Akkreditierung planen In diesem Schritt legen Sie die Grundlagen für Ihren Antrag: Sie entwickeln Zielsetzungen, planen Ihre Mobilitätsaktivitäten und entscheiden, ob Sie als einzelne Einrichtung oder im Konsortium an Erasmus+ teilnehmen möchten. Was wird im Antrag abgefragt? Im Akkreditierungsantrag geht es in erster Linie darum, wie Sie Ihre Mobilitätsaktivitäten strategisch in die Entwicklung Ihrer Einrichtung einbinden werden. Darauf sollte auch die Planung Ihrer Aktivitäten basieren. Worauf sollten Sie bei der Planung achten? Planen Sie realistisch: Berücksichtigen Sie Ihre Ressourcen, Erfahrungen und Ambitionen. Formulieren Sie langfristige, konkrete Ziele. Orientieren Sie sich an den Bedürfnissen Ihrer Einrichtung. Beziehen Sie Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Bereichen mit ein, auch Ihre Leitung sollte unterstützend mitwirken . Denken Sie in Etappen: Die Akkreditierung erlaubt eine schrittweise Weiterentwicklung. Nutzen Sie unser Beratungsangebot bei Fragen. Einzel- oder Konsortialakkreditierung? Entscheiden Sie vorab, ob Sie sich als einzelne Einrichtung oder als Konsortium akkreditieren lassen möchten. Letzteres ist dann notwendig, wenn Sie eine breite Zielgruppe mit einbeziehen möchten, die über Ihre direkten Arbeitsbeziehungen hinausreicht. Sie sind sich unsicher? Dann hilft Ihnen unser Informationspapier für akkreditierte Einrichtungen weiter. Akkreditierung als einzelne Einrichtung Ihre Einrichtung akkreditiert sich allein im Erasmus+-Programm. So können Sie jährlich Fördermittel abrufen, um Ihre Auslandsaktivitäten durchzuführen und Ihre eigenen institutionellen Ziele umzusetzen. Akkreditierung als Konsortium Sie können als koordinierende Einrichtung ein Konsortium von mehreren Einrichtungen leiten, die gemeinsam Erasmus+-Aktivitäten im Ausland organisieren. Die beteiligten Konsortialpartner benötigen keine eigene Akkreditierung, sie müssen lediglich ebenfalls in Deutschland ansässig sein. Die teilnehmenden Einrichtungen können sich jährlich ändern, solange der Wechsel zu den im Antrag formulierten Konsortialzielen passt. Beim Antrag wählen Sie zwischen drei Konsortialtypen : Sie möchten andere Einrichtungen in Ihrem Bildungsbereich dabei unterstützen, sich am Erasmus+-Programm zu beteiligen. Sie haben ähnliche Interessen wie die anderen Konsortialmitglieder und arbeiten zu bestimmten Themenbereichen zusammen. Sie tun sich mit anderen Einrichtungen zusammen, um Ressourcen zu teilen und sich die Verwaltung von Erasmus+-Aktivitäten zu erleichtern. Gut zu wissen! Sie können im Laufe Ihrer Akkreditierung von einer Einzelakkreditierung zu einer Konsortialakkreditierung (und umgekehrt) wechseln. EU -Grundlagendokumente Mobilität Die Dokumente werden in jeder Antragsrunde neu zur Verfügung gestellt. Nutzen Sie bitte stets die Unterlagen der aktuellen Antragsrunde. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2026 (PDF) Programmleitfaden 2026 – deutsch (PDF) Programmleitfaden 2026 – englisch (PDF) Erasmus-Qualitätsstandards in den Bereichen Erwachsenenbildung, Berufsbildung und Schulbildung (PDF) Nützliche Dokumente zur inhaltlichen Vorbereitung in der Berufsbildung Guide: Go international (PDF) Aufzeichnung und Präsentation zur Informationsveranstaltung zur Erasmus+-Akkreditierung in der Berufsbildung vom 16.06.2026: Präsentation Aufzeichnung (externer Link) Machen Sie zu Beginn der Planung Ihrer Akkreditierung eine Bestandsaufnahme, wo Ihre Einrichtung in Bezug auf Internationalisierung steht. Hierbei kann Ihnen die folgende Handreichung helfen: Internationalisierung in der Berufsbildung: Eine Handreichung (.docx) Zurück Zum nächsten Schritt Partner finden In diesem Schritt finden Sie Unterstützung für Ihre Suche nach Partnereinrichtungen im Ausland. Wer ist als Partner geeignet? Für die Durchführung von Auslandsaktivitäten benötigen Sie mindestens eine Partnereinrichtung im europäischen Ausland. Mögliche Einrichtungen können sein: Betriebe, die Auszubildende für die Zeit des Praktikums aufnehmen; Schulen und nicht-betriebliche Einrichtungen der Berufsbildung, die Lerninhalte vermitteln; geschäftliche Kontakte verbundener Ausbildungsbetriebe in Ihrer Region; Kooperationen, die Ihre Organisation oder verbundene Unternehmen mit Einrichtungen im Ausland pflegen; persönliche Kontakte, die für den Aufbau einer Mobilitätspartnerschaft eingesetzt werden können. Finden Sie Partnereinrichtungen Sie möchten im Rahmen einer Erasmus+-Akkreditierung Mobilitätsaktivitäten durchführen und suchen dafür noch nach passenden aufnehmenden Einrichtungen? Die folgenden Plattformen und Angebote sind wichtige Anlaufstellen: Gut zu wissen! Die aufnehmenden Einrichtungen müssen bei der Beantragung einer Erasmus+-Akkreditierung noch nicht feststehen. Sie werden daher im Antragsformular nicht abgefragt. Beginnen Sie trotzdem schon frühzeitig mit der Suche nach geeigneten Partnereinrichtungen. Erasmus+ Project Results Platform Auf der Projektergebnisplattform der europäischen Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur ( EACEA – Education, Audiovisual and Culture Executive Agency) werden Informationen zu allen bewilligten Projekten veröffentlicht. Hier können Sie nach Projekten, Projektergebnissen, Einrichtungen, Themen und Kontaktdaten aus Erasmus+ suchen. Zur Projektergebnisplattform Europäische Vernetzungstreffen (TCAs) Hierbei handelt es sich um Veranstaltungen, Seminare oder Workshops, die dazu dienen, die transnationale Zusammenarbeit zu fördern. Die Nationalen Agenturen für Erasmus+ organisieren regelmäßig länderübergreifende Veranstaltungen , die sich an alle Zielgruppen des Erasmus+-Programms richten. An diesen Veranstaltungen nehmen Einrichtungen aus verschiedenen Ländern teil, um für ihre Aktivitäten in Erasmus+ neue Partner zu finden. Termine finden Sie in unserem Veranstaltungskalender. Zum Kalender European School Education Platform/ eTwinning Diese Plattform für den Schulbereich eignet sich insbesondere für Berufsschulen und Berufskollegs. Sie bietet eine Möglichkeit zur Partnersuche. Über eTwinning können reine Online-Projekte zwischen Schulen durchgeführt werden. Zur Plattform eTwinning Zur Schritt-für-Schritt-Anleitung erasmobility Berufsbildungseinrichtungen können über die Plattform erasmobility Partner für Mobilitätsprojekte finden. Die Plattform ist explizit für Einrichtungen gedacht, die an gegenseitigen Austauschen interessiert sind und nicht auf unterstützende Einrichtungen zurückgreifen möchten. Zur Plattform erasmobility Zurück Zum nächsten Schritt Einrichtung registrieren Für Einrichtungen, die sich am Programm Erasmus+ beteiligen, werden die Stammdaten in dem sogenannten Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) verwaltet. Personen, die EU -Tools nutzen, benötigen einen EU -Login für den Zugang. Was ist ein EU -Login? Der Zugang zu allen im Programm verwendeten Online-Portalen, wie beispielsweise dem Organisationsregistrierungssystem, ist geschützt. Für den Zugriff benötigen Sie einen EU -Login. Dieser Benutzerzugang besteht aus Ihrer E-Mail-Adresse und einem Passwort. Ein EU -Login ist personenbezogen. Die Registrierung müssen Sie nur einmalig vornehmen! Sie gilt dann dauerhaft für alle Tools im Programm. EU-Login erstellen Registrierung und Stammdatenverwaltung Um einen Antrag zu stellen, muss Ihre Einrichtung im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) der Europäischen Kommission registriert sein. Dort werden alle Stammdaten der am Programm Erasmus+ beteiligten Einrichtungen verwaltet. Zur Registrierung benötigen Sie Ihren EU -Login. Nach der Registrierung erhalten Sie für Ihre Einrichtung automatisch eine Organisations-Identifizierungsnummer, kurz OID . Das ist eine neunstellige Kennnummer, die mit dem Buchstaben E beginnt. Sie benötigen diese OID bei jeder Antragstellung. Eine Einrichtung darf nur eine OID haben, sie gilt dauerhaft . Auch für zukünftige Anträge, egal in welchem Bildungsbereich, nutzen Sie diese OID . Bei Bedarf müssen Sie Angaben zu Ihrer Einrichtung aktualisieren. Sie möchten Ihre Einrichtung registrieren? Dann klicken Sie unten auf den Link zum Organisationsregistrierungssystem. Falls Sie Unterstützung beim Registrieren brauchen, hilft Ihnen unsere Anleitung zum Erstellen einer OID (siehe untere Dokumentenbox). Hinweis: Von der Eingabe bis zum Erhalt der OID kann es bis zu 72 Stunden dauern. Zur Registrierung Sie haben bereits eine OID oder Sie sind nicht sicher, ob Sie schon eine haben? In beiden Fällen hilft Ihnen das ORS weiter. Wenn Sie schon eine OID haben, prüfen Sie, ob die Angaben zu Ihrer Einrichtung und die hinterlegten Dokumente noch aktuell sind. Zur Erinnerung: Jede Einrichtung darf nur eine OID haben. Zum ORS EU -Login und Registrierung im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) Anleitung zur Registrierung im ORS (PDF) Folgende Dokumente müssen Sie im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) hochladen bzw. auf Aktualität prüfen: Formblatt Rechtsträger für private Einrichtungen (PDF) Formblatt Rechtsträger für öffentliche Einrichtungen (PDF) Formblatt Finanzangaben (PDF) Nachweis zur Rechtsfähigkeit Ihrer Einrichtung ( z. B. Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, Schreiben der übergeordneten Behörde oder Auszug aus dem Schulverzeichnis, Gewerbeanmeldung oder ein Eintrag im Handelsregister etc. ) Benötigen Sie weitere Hilfe? Kontakt Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an. Team „Finanzielle und vertragliche Projektbegleitung“ E-Mail: helpna@bibb.de Tel .: 0228 107 1600 Hotline Montags & donnerstags von 09:30 bis 12:00 Uhr Zurück Zum nächsten Schritt Antrag ausfüllen und einreichen In diesem Schritt erläutern wir Ihnen, wo Sie den Antrag auf Akkreditierung finden und welche Informationen Sie dort angeben müssen. Antragsfrist Die Antragsfrist ist der 29. September 2026 um 12 Uhr mittags (Brüsseler Zeit). Einrichtungen können pro Auswahlrunde nur einen Antrag pro Bildungsbereich stellen. In der Berufsbildung werden im Antragsjahr 2026 maximal 80 Anträge auf Akkreditierung bewilligt. Ihren Antrag stellen Sie direkt im EU -Antragsportal. Sie können die Fragen gern auf Deutsch beantworten. Wählen Sie im Portal das richtige Formular aus: KA120- VET : Dies ist das Kürzel für eine Akkreditierung im Bereich Berufsbildung. Antrag stellen Zum EU-Antragsportal Bevor Sie beginnen... Kalkulieren Sie einen zeitlichen Puffer ein. Erfahrungsgemäß sind die Server am Tag der Antragsfrist stark belastet. Halten Sie Ihren EU -Login bereit. Sie benötigen ihn zum Anlegen und Bearbeiten des Antrags. Der Antrag kann jederzeit gespeichert und später weiterbearbeitet werden. Nach der Übermittlung sind keine Änderungen mehr möglich . Exportieren Sie den Antrag als PDF für Ihre Unterlagen. Das wird im Antrag abgefragt: Ein kurzer Überblick Um Sie bei der inhaltlichen Ausarbeitung Ihres Antrags zu unterstützen, erläutern wir Ihnen im Folgenden kurz die wesentlichen Punkte, die im Antrag abgefragt werden: Antragstellende Einrichtung und Hintergrund Geben Sie die Eckdaten Ihrer Einrichtung sowie der Ansprechpersonen ein und stellen Sie Ihre Einrichtung vor: Wer sind Sie, welche Bildungsangebote machen Sie, wer sind Ihre Lernenden? Falls Sie einen Konsortialantrag stellen, geben Sie auch Informationen zum Zweck und der Zusammensetzung des Konsortiums. Arbeiten Sie in mehreren Bildungsbereichen, achten Sie darauf, sich im Antrag klar auf die Berufsbildung zu konzentrieren. Beschreiben Sie außerdem, vor welchen Herausforderungen Ihre Einrichtung steht und welchen Bedarf es bei Lernenden und Personal gibt. Erasmus-Plan Der Erasmus-Plan bildet das Herzstück Ihres Akkreditierungsantrags . Er umfasst Ihre Ziele zur institutionellen Weiterentwicklung, Informationen zu geplanten Aktivitäten und Teilnehmenden sowie zum Management Ihrer Akkreditierung. Zuallererst legen Sie die Laufzeit für Ihren Erasmus-Plans fest. Sie können eine Laufzeit von 2 bis 5 Jahren wählen. Erasmus-Plan: Ziele Aus den zuvor formulierten Herausforderungen und Bedarfen leiten Sie konkrete Ziele ab, die Sie mit Erasmus+-Aktivitäten erreichen wollen – realistisch, langfristig und auf Ihre Einrichtung zugeschnitten. Wichtig ist, dass die Ziele zu den Zielen der Leitaktion 1 – Mobilität passen und auf eine institutionelle Weiterentwicklung abzielen. Erasmus-Plan: Aktivitäten Geben Sie an, ob Sie für Personal und/oder Lernende Erasmus+-Aktivitäten durchführen möchten. Welches Profil haben die Teilnehmenden? Wie viele Personen möchten Sie unterstützen? Wie sollen sich Ihre Aktivitäten entwickeln? Mit dem Antrag verpflichten Sie sich, die Erasmus-Qualitätsstandards einzuhalten. Sie tragen die Verantwortung für Qualität und Umsetzung aller Aktivitäten. Den Qualitätsstandards müssen Sie im Antrag zustimmen. Erasmus-Plan: Management Zeigen Sie, wie Ihre Einrichtung zu den Grundprinzipien der Erasmus-Qualitätsstandards beiträgt: Inklusion Ökologische Nachhaltigkeit und Verantwortung Digitale Bildung Aktive Beteiligung im Netzwerk der Erasmus-Einrichtungen Beschreiben Sie außerdem, wie Sie die Qualität Ihrer Aktivitäten sichern, wie Lernergebnisse in die reguläre Arbeit Ihrer Einrichtung integriert werden und wie Sie Ihre Erasmus+-Aktivitäten verbreiten wollen. EU -Werte Bestätigen Sie, dass Ihre Einrichtung die EU -Werte anerkennt: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte – einschließlich der Rechte von Minderheiten. Strategische Dokumente Sie können Ihrem Antrag strategische Dokumente (z. B. eine Internationalisierungsstrategie) hinzufügen. Diese sollten die Angaben im Antrag ergänzen, jedoch nicht ersetzen und stets in einen Zusammenhang mit den Informationen im Antrag gesetzt werden. Ehrenwörtliche Erklärung Diese Erklärung muss von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben und zusammen mit dem Antrag hochgeladen werden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie für eine gültige Unterschrift auf den Dokumenten nur eine QES oder eine handschriftliche Signatur verwenden. EU -Grundlagendokumente Mobilität Die Dokumente werden in jeder Antragsrunde neu zur Verfügung gestellt. Nutzen Sie bitte stets die Unterlagen der aktuellen Antragsrunde. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2026 (PDF) Programmleitfaden 2026 – deutsch (PDF) Programmleitfaden 2026 – englisch (PDF) Erasmus-Qualitätsstandards in den Bereichen Erwachsenenbildung, Berufsbildung und Schulbildung (PDF) Nützliche Ergänzungen zur Antragstellung der Akkreditierung in der Berufsbildung Arbeitsmittel zur Entwicklung von Erasmus-Plan Zielen (PDF) Webcast zur Akkreditierung auf YouTube Schritt-für-Schritt durch das Antragsformular (PDF aus 2020) Benötigen Sie weitere Hilfe? Kontakt Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an. Das Team „Mobilität und Internationalisierung der Berufsbildung“ hilft Ihnen bei inhaltlichen Fragen gerne weiter: Mail: mobilitaet-berufsbildung(at)bibb(dot)de Telefon: 0228 107 1555 Hotline Montags | dienstags | donnerstags | freitags von 09:30 bis 12:00 Uhr Das Team „Finanzielle und Vertragliche Projektbegleitung“ hilft Ihnen bei technischen, finanziellen und vertraglichen Fragen gerne weiter: Mail: help-na(at)bibb(dot)de Telefon: 0228 107 1600 Hotline Montags | donnerstags von 09:30 bis 12:00 Uhr Zurück Zum nächsten Schritt Begutachtung Ihres Antrags In diesem Schritt erfahren Sie, wie Ihr Antrag bewertet wird, welche Kriterien wichtig sind und wann Sie mit einer Entscheidung rechnen können. Formale und inhaltliche Prüfung Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, beginnt das 2-stufige Prüfverfahren. Hier entscheidet sich, ob Ihr Antrag die Förderkriterien erfüllt. Damit Sie wissen, worauf es ankommt, erklären wir die wichtigsten Schritte der Bewertung. 1. Formale Prüfung Zuerst wird geprüft, ob Ihr Antrag vollständig ist und alle formalen Anforderungen erfüllt. 2. Inhaltliche Bewertung Danach beurteilen geschulte Gutachterinnen und Gutachter Ihren Antrag anhand von vier unterschiedlich gewichteten Bewertungskriterien: Relevanz des Antrags: 10 Punkte Ziele im Erasmus-Plan: 40 Punkte Geplante Aktivitäten: 20 Punkte Verwaltung des Erasmus-Plans: 30 Punkte Für jeden dieser Bereiche muss mindestens die Hälfte der möglichen Punkte erreicht werden. Insgesamt müssen Sie mindestens 70 von 100 Punkten erzielen, um eine Akkreditierung zu erhalten. Weitere Prüfungen Im Zuge der Bewertungsphase werden noch weitere Prüfschritte durchgeführt. Dazu gehören insbesondere Plagiatsprüfungen der antragstellenden Einrichtung. Hierbei werden Sie ggf. schriftlich zu einer Stellungnahme aufgefordert. Antragstellende, die mehrere Anträge einreichen, werden von der NA beim BIBB aufgefordert, ihre Eignung zur Durchführung dieser Vorhaben zu belegen. Diese Prüfung der sogenannten „operationalen Kapazität“ betrachtet die Einrichtung als Ganzes auf der operationalen Durchführungsebene. Dabei wird die Anzahl aller Anträge zu einer Antragsfrist bei der NA beim BIBB in der Leitaktion 1 zugrunde gelegt. Die Prüfung ist dabei auf die Einrichtung als Ganzes gerichtet und hat deren „operative Leistungsfähigkeit“ im Fokus. Diese Prüfschritte sind im Programmleitfaden in Abschnitt C beschrieben. Im Zuge dessen kann die NA beim BIBB mit Nachfragen auf Sie zukommen. Förderentscheidung Die Prüfung und die Bewertung des Antrags dauern ungefähr 4 Monate. Die NA beim BIBB trifft die Förderentscheidung auf der Basis der formalen und inhaltlichen Prüfung, des zur Verfügung stehenden Budgets und einer Rangliste der bewerteten Anträge. Sie erhalten von der NA beim BIBB eine Information über die Förderentscheidung. Diese beinhaltet entweder eine Zusage, eine Absage oder die Information über einen Platz auf der Warteliste. Dieser Information ist auch die Bewertung der Gutachterinnen bzw. Gutachter beigefügt. Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie Ihre Akkreditierungsurkunde und können in einem nächsten Schritt Fördermittel für Ihre ersten Aktivitäten abrufen. Beschwerde Jede Förderentscheidung der NA beim BIBB enthält eine Rechtsbehelfserklärung, nach welcher das Vorgehen für einen Widerspruch geregelt ist. Gegen den Förderbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei dem Bundesinstitut für Berufsbildung (Nationale Agentur Bildung für Europa), Friedrich-Ebert-Allee 114-116, 53113 Bonn, eingelegt werden. Ihr Widerspruch erfolgt schriftlich ( per Post oder in elektronischer Form) und sollte, zur Erleichterung der Bearbeitung, ausführliche und plausible Begründungen enthalten. Richtlinien der Begutachtung für Akkreditierungen Leitfaden für Gutachter und Gutachterinnen: Guide for Experts on Quality Assessment – auf Englisch (PDF) Guidelines for assessment of application for Erasmus accreditation – auf Englisch (PDF) Zurück Zum nächsten Schritt Aktivität durchführen In diesem Schritt erfahren Sie, wie es nach Bewilligung Ihrer Akkreditierung weitergeht: Wie fordern Sie Fördermittel an, setzen Sie Ihre Aktivitäten um und erstatten Sie Bericht zu Ihrer Akkreditierung? Der Ablauf im Überblick 1 Akkreditierung erhalten Nach erfolgreicher Antragstellung wird Ihre Einrichtung akkreditiert. Damit wird ein Performanceprofil angelegt und Sie sind offiziell Teil der Erasmus+-Community. 2 Fördermittel jährlich beantragen Jedes Jahr stellen Sie einen Antrag auf die Fördermittel, die Sie für Ihre geplanten Aktivitäten benötigen. Die Fördersumme richtet sich nach den Angaben in Ihrem Antrag. 3 Vertrag abschließen Auf Grundlage Ihrer Mittelanforderung wird ein Fördervertrag („Finanzhilfevereinbarung“) geschlossen ( max. Laufzeit: zwei Jahre). Ein zeitliches Überlappen von Verträgen ist möglich – das schafft mehr Planungsspielraum. 4 Aktivitäten durchführen & Bericht erstellen Während der Projektlaufzeit dokumentieren Sie Ihre Aktivitäten im verpflichtenden Beneficiary Module , einem Online-Tool der EU -Kommission. Ihre Mobilitätsaktivitäten führen Sie zusammen mit Partnereinrichtungen durch – den sogenannten aufnehmenden Einrichtungen (receiving organisations). Diese nehmen Ihre Teilnehmenden für den Zeitraum ihrer Entsendung bei sich auf, dort findet also der Lernaufenthalt statt. Mit dieser Einrichtung besprechen Sie vorab auch die Rahmenbedingungen und Lernziele der Entsendung und halten diese schriftlich im Rahmen einer Lernvereinbarung fest. Es wird empfohlen, für aufnehmende Einrichtungen ebenfalls eine OID zu beantragen, weil dies den weiteren Prozess vereinfacht. Eine Zusammenarbeit im Rahmen Ihres Vorhabens ist aber auch für aufnehmende Einrichtungen ohne OID möglich. Es können auch weitere Einrichtungen an den Mobilitätsaktivitäten beteiligt werden. Möchten Sie Dienstleistungen von Einrichtungen nutzen ( z. B. das Vermitteln von Praktikumsplätzen oder Unterkünften), ist dies ebenfalls möglich – diese Einrichtungen werden unterstützende Einrichtungen genannt (supporting organisations). Bitte beachten Sie, dass für unterstützende Einrichtungen eine OID vorliegen muss und Sie diese angeben müssen, wenn Sie eine Akkreditierungszusage erhalten und Gelder im Rahmen der Mittelanforderung abrufen. Bitte beachten Sie auch die lediglich unterstützende Funktion dieser Einrichtungen , was bedeutet, dass diese keine Aufgaben einer aufnehmenden Einrichtung übernehmen dürfen ( z. B. das Unterzeichnen der Lernvereinbarung). Alle Informationen zur Zusammenarbeit mit unterstützenden Einrichtungen finden Sie Erasmus+-Leitfaden für die Zusammenarbeit mit unterstützenden Organisationen . Am Ende der Laufzeit Ihres Fördervertrags erstellen Sie im Beneficiary Module außerdem einen Projekt bericht , der unter anderem folgende Inhalte umfasst: Zahl der durchgeführten Mobilitäten Angaben zur Nutzung des bewilligten Budgets Rückmeldungen zur Teilnehmenden-Zufriedenheit Die Nationale Agentur beim BIBB prüft Ihren Bericht finanziell und inhaltlich . Die Ergebnisse fließen in Ihr Performanceprofil ein. Ein Exzellenzsiegel erhalten Einrichtungen, deren letzten beiden Abschlussberichte für durchgeführte Erasmus+-Projekte im Rahmen der Akkreditierung in der Berufsbildung mit einer Durchschnittswertung von mindestens 85 Punkten bewertet wurden. Die verliehenen Exzellenzsiegel behalten ihre Gültigkeit für drei Jahre. 5 Berichterstattung zum Akkreditierungsfortschritt und Verlängerung des Erasmus-Plans Neben den Projektberichten müssen alle akkreditierten Einrichtungen regelmäßig Berichte über den Fortschritt der Akkreditierung und die Einhaltung der Qualitätsstandards erstatten. Darüber hinaus müssen alle akkreditierten Einrichtungen ihren Erasmus-Plan spätestens mit Ablauf seiner Laufzeit aktualisieren. Erasmus+-Projektplattform der NA beim BIBB Projektträger mit einer bereits bewilligten Akkreditierung finden weiterführende Informationen zur Durchführung der Akkreditierung gebündelt auf der Erasmus+-Projektplattform der NA beim BIBB . Zur Projektplattform Zurück Zum nächsten Schritt …

[…] Partnerschaften für Zusammenarbeit Bildung gemeinsam gestalten – europaweit Gemeinsam mehr erreichen – eine länderübergreifende Zusammenarbeit zu Themen aus der Bildungspraxis bringt andere Perspektiven und neue Impulse. Ob kleinere Partnerschaften oder große Kooperationen: In der sogenannten Leitaktion 2 – Partnerschaften steht die Zusammenarbeit für eine starke Bildung in Europa im Mittelpunkt. Darum geht's Thematische Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen aus verschiedenen Ländern Formen der Zusammenarbeit Zwei Typen von Partnerschaftsprojekten Bildungsbereiche Projekte im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder der allgemeinen Erwachsenenbildung Finanzierung Projektfinanzierung nach Pauschalsystem Einreichungsfrist voraussichtlich März 2027 Was sind Partnerschaften für Zusammenarbeit? Partnerschaften für Zusammenarbeit sind europäische Bildungsprojekte, in denen Einrichtungen aus mehreren Ländern gemeinsam zu einem Thema arbeiten, das für ihre Bildungsarbeit wichtig ist. Je nach Ausrichtung und Erfahrung der beteiligten Organisationen unterscheiden sich die Projekte im Umfang, in der Laufzeit und im Ziel: Manche legen den Schwerpunkt auf Austausch und gute Praxis, andere auf die Entwicklung und Verbreitung innovativer Ideen. Sie entwickeln Materialien oder Konzepte weiter und erproben neue Ansätze. So entstehen Partnerschaften, die über Ländergrenzen hinweg wirken – und Bildung in Europa bereichern. Es gibt dafür zwei Projekttypen: Kleinere Partnerschaften mit geringerem Budget sind eher einfach strukturiert und daher besonders geeignet für neue oder kleinere Einrichtungen. Kooperationspartnerschaften haben ein höheres Budget und legen einen Schwerpunkt auf innovatives Vorgehen oder innovative Bildungsmaterialien, die auch von anderen genutzt werden können. Einrichtungen der Berufsbildung An Projekten im Bereich Berufsbildung beteiligen sich unter anderem folgende Arten von Einrichtungen: berufsbildende Schulen und Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung Unternehmen und Kammern Sozialpartner und Berufsverbände Hochschulen und Forschungseinrichtungen Nichtregierungsorganisationen mit Bezug zur Berufsbildung Die fachliche Eignung muss im Antrag deutlich werden – zum Beispiel durch den Beitrag zu den Projektzielen oder zum gewählten Thema. Einrichtungen der Erwachsenenbildung An Projekten im Bereich Erwachsenenbildung beteiligen sich unter anderem folgende Arten von Einrichtungen: Volkshochschulen und freie Bildungsträger Vereine, Stiftungen und Verbände Hochschulen Nichtregierungsorganisationen mit Bildungsfokus Die fachliche Eignung muss im Antrag deutlich werden – zum Beispiel durch den Beitrag zu den Projektzielen oder zum gewählten Thema. Wer kann einen Antrag stellen? Die Einrichtungen, die sich für ein Partnerschaftsprojekt zusammenschließen, bilden ein Konsortium und führen das Projekt gemeinsam durch. Eine der Einrichtungen des Konsortiums übernimmt in der Partnerschaft die Koordination: Sie stellt den Antrag und trägt die Verantwortung für Ablauf und Budget. Der Antrag wird in dem Land gestellt, in dem die koordinierende Einrichtung ansässig ist. Welcher Bildungsbereich passt? In Erasmus+ wird neben Projekttypen nach Bildungsbereichen unterschieden. Es ist wichtig, das Vorhaben im richtigen Bildungsbereich zu beantragen. Die NA beim BIBB ist für die Bereiche Berufsbildung und Erwachsenenbildung zuständig: Berufsbildung | Erwachsenenbildung Berufsbildung Berufsbildung umfasst die Aus-, Fort- und Weiterbildung junger Menschen und Erwachsener mit dem Ziel, sie für den für die Ausübung eines Berufs sowie für den allgemeinen Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Diese kann in formalen und non-formalen Lernumgebungen auf allen Ebenen des Europäischen Qualifikationsrahmens ( EQR ) stattfinden. Im Programm Erasmus+ werden Projekte gefördert, die sich auf die berufliche Erstausbildung oder die berufliche Weiterbildung konzentrieren. Die fachliche Eignung muss im Antrag deutlich werden – zum Beispiel durch den Beitrag zu den Projektzielen oder zum gewählten Thema. Erwachsenenbildung Erwachsenenbildung im Programm Erasmus+ richtet sich an Erwachsene nach der Erstausbildung und fördert das lebenslange, nicht-berufsbezogene Lernen in unterschiedlichen Lebensbereichen . Ziel ist es, Wissen und Kompetenzen zu stärken – etwa in der Grundbildung, Medienkompetenz, Umweltbildung oder politischen Bildung – und die gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern. Einrichtungen der Erwachsenenbildung sind beispielsweise Volkshochschulen, Vereine oder Bildungsträger. Im Programm Erasmus+ liegt ein besonderer Fokus auf Zielgruppen, die erschwerten Zugang zu Bildung haben . Formale, non-formale oder informelle Lernkontexte sind möglich. Was wird gefördert? In Partnerschaften für Zusammenarbeit entwickeln Bildungseinrichtungen aus verschiedenen Ländern gemeinsame Antworten auf aktuelle Herausforderungen in der Berufs- oder Erwachsenenbildung. Gefördert werden zum Beispiel: der Austausch von Methoden und Konzepten, die Entwicklung und Erprobung von Lehr- und Lernmaterialien, gemeinsame Qualifizierungen von Personal, Aktivitäten zur Verbreitung der Projektergebnisse. Die Partnerschaften können eher praxisorientiert oder eher innovativ ausgerichtet sein – je nach Ziel und Zusammensetzung des Projekts. Prioritäten Im Programm Erasmus+ gibt es vier übergeordnete Themenschwerpunkte. Diese sogenannten „horizontalen Prioritäten“ sollen bei der Programmumsetzung berücksichtigt werden und können den Rahmen für Projektideen bieten: Inklusion und Vielfalt Digitaler Wandel Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels Gemeinsame Werte, zivilgesellschaftliches Engagement, Bereitschaft und Teilhabe Darüber hinaus gibt es jeweils spezifische Prioritäten für die Berufs -und Erwachsenenbildung. Ein Antrag muss mindestens einer Priorität zugeordnet werden. Welche Priorität Sie wählen, hängt vom Thema und von den Zielen Ihres Projekts ab. Mehr Informationen finden Sie im Programmleitfaden (siehe Dokumentenbox am Seitenende). Welche Länder sind möglich? An Partnerschaften können Einrichtungen aus den folgenden Ländern beteiligt sein: EU -Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern Erasmus+-assoziierte Drittländer: Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei Weitere Länder: Einrichtungen aus einigen Ländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, können in ein Projekt des Typs Kooperationspartnerschaft eingebunden werden, sofern dies einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt bietet – zum Beispiel durch eine besondere Perspektive oder Expertise, die nicht von einem Programmland abgedeckt wird. Diese Länder sind im Programmleitfaden im Abschnitt A, Förderfähige Länder, Regionen 1-3 aufgelistet (Balkan, östliche Nachbarländer mit Ausnahme von Belarus und - mit Einschränkungen - Georgien sowie Länder des südlichen Mittelmeerraums). Welche Förderung ist möglich? Für Projekte kann ein Zuschuss nach vorgegebenen Pauschalen beantragt werden. Die Höhe der gewählten Pauschale muss zu den geplanten Aktivitäten passen. Welcher Projekttyp passt? Der Projekttyp kleinere Partnerschaften eignet sich besonders für kleinere Einrichtungen oder Einrichtungen, die erste Erfahrungen in der europäischen Zusammenarbeit sammeln wollen. Sie können sich mit europäischen Partnern über erfolgreiche Ansätze in ihrer Bildungspraxis austauschen, Neues ausprobieren und Ideen entwickeln, von denen alle Beteiligten profitieren. Der Projekttyp Kooperatio nspartnerschaften dient ebenfalls dem Austausch von Ideen, Methoden und Praktiken zu relevanten Themen der Bildungsbereiche. Die Bearbeitung der Themen ist aber umfassender angelegt und führt zu innovativen Ergebnissen, die auch für andere Einrichtungen in Europa zur Verfügung stehen. Einrichtungen bringen durch Kooperationsprojekte mehr internationale Dimension in ihre Bildungsarbeit, erweitern ihre Partnerschaften und Netzwerke und stärken ihre Fähigkeiten zur Arbeit auf der europäischen Ebene. Kleinere Partnerschaften mindestens 2 Einrichtungen aus 2 Ländern Dauer: zwischen 6 und 24 Monaten (frei wählbar) Förderung: Zuschuss von 30.000 oder 60.000 € Begrenzung: eine Einrichtung kann pro Antragsfrist maximal einen Antrag stellen; Beteiligung an maximal 5 Anträgen möglich Beantragen Sie eine kleinere Partnerschaft Kooperationspartnerschaften mindestens 3 Einrichtungen aus 3 Ländern Dauer: zwischen 12 und 36 Monaten (frei wählbar) Förderung: Zuschuss von 120.000, 250.000 oder 400.000 € Begrenzung: max. 1 Antrag pro Konsortium (identische Partnerkonstellation) und Beteiligung einer Einrichtung an max. 10 Anträgen möglich Beantragen Sie eine Kooperationsparterschaft EU -Grundlagendokumente Aufruf 2026 („Call“) Als „Aufruf“ (englisch: call) wird die Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Anträgen bezeichnet. Im Aufruf werden Antragsfristen und Budgets für die einzelnen Bildungsbereiche und Aktionen im Programm Erasmus+ veröffentlicht. Zum Aufruf 2026 (PDF) Erasmus+-Programmleitfaden („Programme Guide“) Im Programmleitfaden (englisch: Programme Guide) des jeweiligen Antragsjahres finden Sie die grundlegenden Informationen zum Förderprogramm (Teil A), zu den Leitaktionen und Bildungsbereichen (Teil B) sowie zur Antragstellung (Teil C). Das Dokument gibt es in mehreren Sprachen. Im Zweifel gilt die englische Version. Englische Version des Programmleitfadens (PDF) Deutsche Version des Programmleitfadens (PDF) „Handbook on the lump sum funding model“ In diesem Handbuch wird das Finanzierungsmodell für die Leitaktion 2 – Partnerschaften für Zusammenarbeit – erläutert. Die Finanzierung erfolgt in Form eines Pauschalbetrags (englisch: lump sum) pro Projekt. Das Dokument bezieht sich auf die Antragstellung, die Durchführung und den Projektabschluss. Zum Handbuch (PDF) …

[…] Wir suchen Gutachterinnen und Gutachter Im Rahmen des Erasmus+ Programms werden die Leitaktionen Mobilität und Partnerschaften mit Unterstützung externer Gutachterinnen und Gutachter beurteilt. Für die Bereiche Berufsbildung und Erwachsenenbildung sucht die Nationale Agentur ( NA ) beim BIBB fortlaufend nach externen Expertinnen und Experten, die die eingereichten Anträge auf der Grundlage europaweit geltender Kriterien prüfen. Zeiträume der Begutachtungen Im Zuge des Starts des neuen Programms findet die Begutachtung der Anträge im Jahr 2026 voraussichtlich in den folgenden Zeiträumen statt: Anträge Leitaktion 1 – Kurzzeitprojekte: Februar bis April 2026 Anträge Leitaktion 1 – Akkreditierung: Oktober 2026 bis Januar 2027 Anträge Leitaktion 2 – Partnerschaften: April bis Juli 2026 Erfahrene Gutachterinnen und Gutachter werden von der NA beim BIBB darüber hinaus auch für Bewertungen von Abschlussberichten angefragt. Voraussetzungen für die Tätigkeit als Gutachter/-in Erforderliche Fachkenntnisse fundierte fachliche Kenntnisse und thematische/ sektorale Fachexpertise in der deutschen und europäischen Berufsbildung und/oder Erwachsenenbildung fachliche Kompetenz in der Einordnung von Projektvorhaben in den Kontext europäischer und deutscher Bildungspolitik und -praxis grundlegende Kenntnisse im Management und in der Finanzierung europäischer Projekte Bereitschaft zur intensiven Auseinandersetzung mit dem Bildungsprogramm Erasmus+ gültig insbesondere für Bewertungen in der Leitaktion 2: Englischkenntnisse, die dem Niveau C1 (Lesen und Schreiben) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen. Weitere Voraussetzungen Kenntnisse in Microsoft Office (Word und Excel) Erfahrungen im Umgang mit internetgestützten Datenbanken Internetverbindung, Lautsprecher und/oder Headset Adobe Acrobat Reader (Standard-Version) Ausschlusskriterien Die NA beim BIBB ist verpflichtet, Interessenskonflikte bei der Begutachtung von Anträgen zu vermeiden. Gutachterin bzw. Gutachter sind aufgrund eines Interessenskonflikts ausgeschlossen, wenn sie in dem Jahr der Begutachtung in einer direkten oder indirekten Verbindung zu einem im selben Jahr eingereichten Förderantrag im selben Bildungsbereich der jeweiligen Leitaktion stehen. Aufwandsentschädigung Die Bewertungstätigkeit ist nebenberuflich angelegt und wird mit der NA beim BIBB schriftlich vereinbart. Alle Gutachterinnen und Gutachter erhalten einen Nachweis über die erbrachte Tätigkeit. Soweit zutreffend wird die Teilnahme an einer Schulung sowie das Anfertigen eines Probegutachtens mit je 50€ vergütet. Die Höhe der Aufwandsentschädigung für Anträge ist wie folgt geregelt: Anträge Mobilität ( KA1 ) Kurzzeitprojekte: 150 € / 120 € Anträge Mobilität ( KA1 ) Akkreditierung: 160 € / 130 € Kleinere Partnerschaften ( KA2 ): 120 € Kooperationspartnerschaften ( KA2 ): CP 400.000: 290 € / 250 € ( KA2 ); CP 250.000: 260 € / 220 €; CP 120.000: 230 € / 190 € Schulung durch die NA beim BIBB Um die Gutachterinnen und Gutachter auf Ihre Tätigkeit vorzubereiten, bietet die NA eine Schulung an. Die Teilnahme daran ist für alle Gutachterinnen und Gutachter verpflichtend . Registrierungs- und Bewerbungsverfahren Jährliche Registrierung für alle Gutachter/-innen Alle Gutachterinnen und Gutachter müssen sich einmal im Jahr per E-Mail registrieren. Wenn Sie schon einmal Gutachter/-in bei uns waren können Sie in den Fragefeldern zu „Erfahrungen in internationaler Bildungszusammenarbeit“ und „Bewertungskompetenzen“ mit dem Hinweis „Informationen liegen der NA vor“ antworten. Die Bewerbung erfolgt in zwei Schritten: Erstellen Sie Ihren Lebenslauf im Europass-Format. Füllen Sie den Lebenslauf aus und schicken Sie ihn per E-Mail an NAGutachter[at]bibb(dot)de . Weitere Unterlagen werden bei Bedarf angefordert. Was ist das Europass-Format? Füllen Sie das Online-Formular für die betreffende Leitaktion und den Bildungsbereich aus, für die Sie sich bewerben wollen. Möchten Sie sich als Gutachter/-in für mehrere Leitaktionen und/oder Bildungsbereiche bewerben? Dann müssen Sie alle betreffenden Formulare ausfüllen. Leitaktion1: Mobilität Bewerbungsformular als Gutachter/-in in der Berufsbildung Bewerbungsformular als Gutachter/-in in der Erwachsenenbildung Leitaktion 2: Partnerschaften Bewerbungsformular als Gutachter/-in in der Berufsbildung Bewerbungsformular als Gutachter/-in in der Erwachsenenbildung Sie brauchen Hilfe? Kontakt Bei Fragen zur Tätigkeit als Gutachter/-in oder zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an: E-Mail: NAGutachter[at]bibb(dot)de Tel .: 0228 107 1600 …

[…] Online-Anmeldung "Von Ende bis Anfang" Wie Sie einen guten Antrag für eine wirkungsvolle Partnerschaft in der Berufsbildung erstellen …

[…] You are in the area Adult education Vocational training Adult education 1 2 3 4 5 6 Projekt planen Im ersten Schritt treffen Sie grundlegende Entscheidungen für die Kooperationspartnerschaft: Sie legen fest, worum es in dem Projekt gehen soll und welche anderen Einrichtungen beteiligt sein werden. Sie kennen die Förderregularien. Und Sie vergewissern sich, dass Erwachsenenbildung der passende Bildungsbereich ist und dass das Vorhaben zu den Zielen und Prioritäten des Programms beiträgt. Einreichungsfrist vorauss. März 2027 Thema festlegen Idealerweise knüpfen Sie mit der Projektidee an Erfahrungen aus der eigenen Bildungspraxis an. Das Thema wird im ersten Schritt noch grob umrissen sein. Entwerfen Sie aber bereits zu Beginn eine Vorstellung dazu, was Sie mit dem Vorhaben bewirken möchten: Was wird nach dem Projekt für wen besser, anders oder neu möglich sein? Davon ausgehend wählen Sie Partnereinrichtungen aus verschiedenen Ländern, die ihre Perspektiven und Expertisen einbringen. Damit durch die europäische Zusammenarbeit etwas entstehen kann, das in dieser Weise national nicht möglich wäre. Förderregularien kennen Informieren Sie sich über die Rahmenbedingungen für Kooperationspartnerschaften in Erasmus+ sowie über die Regularien zur Antragstellung. Lesen Sie dazu die jeweiligen Abschnitte in den europäischen Grundlagendokumenten: Grundlagendokumente Aufruf 2026 („Call“) Mit Aufruf wird die Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Anträgen bezeichnet. Im Aufruf werden Antragsfristen und Budgets für die einzelnen Bildungsbereiche und Aktionen im Programm Erasmus+ veröffentlicht. Zum Dokument Erasmus+ Programmleitfaden („Programme Guide“) Im Programmleitfaden des jeweiligen Antragsjahres finden Sie die grundlegenden Informationen zum Förderprogramm (Teil A), zu den Leitaktionen und Bildungsbereichen (Teil B) sowie zur Antragstellung (Teil C). Das Dokument gibt es in mehreren Sprachen. Im Zweifel gilt die englische Version. Englische Version Deutsche Version Handbook on the lump sum funding model In diesem Handbuch wird das Finanzierungsmodell für die Leitaktion 2 – Partnerschaften für Zusammenarbeit – erläutert. Die Finanzierung erfolgt in Form einer „lump sum“, also eines Pauschalbetrags pro Projekt. Das Dokument bezieht sich auf die Antragstellung, die Durchführung und den Projektabschluss. Zum Handbuch Partnereinrichtungen finden An Kooperationspartnerschaften müssen mindestens drei Einrichtungen aus drei Ländern beteiligt sein. Je nach Umfang des Projekts können es auch mehr sein. Die Einrichtungen sollten sich in ihrem Profil sinnvoll ergänzen. Die Kernaktivitäten des Projekts müssen durch die beteiligten Einrichtungen abdeckt werden. Sie können nicht durch Dienstleister außerhalb des Konsortiums erfolgen. Hier können Sie ansetzen, um Partnereinrichtungen zu finden: Erasmus+ Plattform zur Verbreitung von Projektergebnissen Auf der Projektergebnisplattform (im englischen Erasmus+ project results platform) der europäischen Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur ( EACEA ) werden Informationen zu allen bewilligten Projekten veröffentlicht. Hier können Sie nach Projekten, Projektergebnissen, Einrichtungen und Themen aus Erasmus+ suchen. Zur Plattform Transnationale Kooperationsaktivitäten Hierbei handelt es sich um Kontaktseminare (Transnational Cooperation Activities), die die Nationalen Agenturen von Zeit zu Zeit anbieten. An diesen Veranstaltungen nehmen Einrichtungen aus verschiedenen Ländern teil, um für ihre Aktivitäten in Erasmus+ neue Partner zu finden. Termine finden Sie im Veranstaltungskalender. Zum Kalender EPALE EPALE (Elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa) ist eine europäische, mehrsprachige offene Community Plattform für länderübergreifenden bildungsbezogenen Austausch. Die Plattform bietet Fachleuten aus der Erwachsenenbildung verschiedene Möglichkeiten zur Vernetzung, zum Lernen und für Community-Beiträge – auch unabhängig von Erasmus+-Projekten. Im Bereich „Zusammenarbeiten“ gibt es zudem die Möglichkeit einer Partnersuche für internationale Projekte. Zu EPALE Richtig in der Erwachsenenbildung? Sie entscheiden, in welchem Bereich Sie den Antrag einreichen möchten, und wählen das entsprechende Antragsformular aus. Ob ein Projekt im Bereich Erwachsenenbildung richtig angesiedelt ist, ergibt sich aus dem Thema, dem Profil der beteiligten Einrichtungen sowie den Zielgruppen , die im Projekt adressiert werden. Ein Antrag kann bereichsübergreifende Aspekte beinhalten , sein Schwerpunkt muss aber in dem Bildungsbereich liegen , in dem er eingereicht wird. Eine falsche Zuordnung oder eine geringe Relevanz für den Bildungsbereich schlägt sich in der Bewertung nieder. Was bedeutet Erwachsenenbildung in Erasmus+? Erwachsenenbildung im Programm Erasmus+ richtet sich an Erwachsene nach der Erstausbildung und fördert das lebenslange, nicht-berufsbezogene Lernen in unterschiedlichen Lebensbereichen. Ziel ist es, Wissen und Kompetenzen zu stärken – etwa in der Grundbildung, Medienkompetenz, Umweltbildung oder politischen Bildung – und die gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern. Einrichtungen der Erwachsenenbildung sind beispielsweise Volkshochschulen, Vereine oder Bildungsträger. Ein besonderer Fokus liegt auf Zielgruppen, die erschwerten Zugang zu Bildung haben. Formale, non-formale oder informelle Lernkontexte sind möglich. Passende Prioritäten wählen Erasmus+ gibt thematische Schwerpunkte vor, an denen sich die Förderung orientiert. Dies sind die sogenannten Prioritäten. Es gibt vier horizontale Prioritäten , die übergreifend für alle Bildungsbereiche gelten. Und es gibt zudem bereichsspezifische Prioritäten , die nur für den jeweiligen Bildungsbereich – hier also die Erwachsenenbildung - gelten. Ihr Vorhaben muss mindestens eine horizontale oder bereichsspezifischen Priorität adressieren. Bis zu drei Zuordnungen sind möglich. Mit jeder zugeordneten Priorität setzen Sie einen inhaltlichen Fokus, der im Antrag überzeugend und fundiert begründet werden muss. Alle Prioritäten werden im Programmleitfaden beschrieben . Lesen Sie vor einer Zuordnung die ausführlichen Beschreibungen, denn die Überschriften verkürzen die Bedeutungen. Ein europäisches Netzwerk hat in einem unterstützenden Dokument Anregungen für die Umsetzung in der Projektpraxis zusammengetragen: Prioritäten setzen - Potentiale ausschöpfen (deutsch) Prioritäten setzen - Potentiale ausschöpfen (englisch) Horizontale Prioritäten Inklusion und Vielfalt Digitaler Wandel Umweltschutz und Bekämpfung des Klimawandels Gemeinsame Werte, zivilgesellschaftliches Engagement, Bereitschaft und Teilhabe Weitere Erläuterungen finden Sie im Programmleitfaden im Abschnitt A sowie im Abschnitt B unter „ Partnerschaften für Zusammenarbeit “ Bereichspezifische Prioritäten für die Erwachsenenbildung Verbesserung der Zugänglichkeit, Qualität, Inanspruchnahme und Anerkennung der Erwachsenenbildung Förderung von lokalen Lernzentren und innovativen Lernräumen Förderung der Weiterbildung und Umschulung von Erwachsenen Unterstützung der Reaktion der europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung auf den Krieg in der Ukraine Weitere Erläuterungen zu den bereichsspezifischen Prioritäten finden Sie im Programmleitfaden im Abschnitt B unter „ Partnerschaften für Zusammenarbeit “ Projektskizzenberatung nutzen Vor Antragsrunden bieten wir eine telefonische Beratung auf der Grundlage einer Projektskizze an. Anhand einer vorgegebenen Gliederung können Sie das geplante Vorhaben kurz umreißen. Im Gespräch gehen wir auf Ihre Projektidee ein und geben Ihnen Rückmeldungen für die weitere Planung und Entwicklung Ihres Projekts. Das Angebot richtet sich an Einrichtungen, die bisher noch kein Kooperationsprojekt in der Rolle einer koordinierenden Einrichtung durchgeführt haben. Eine Projektskizzenberatung ist freiwillig. Die Phase der Projektskizzenberatung für 2027 beginnt voraussichtlich Mitte Dezember und wird im Newsletter der NA beim BIBB angekündigt. An Veranstaltungen teilnehmen Vor einer Antragsfrist bieten wir Veranstaltungen an, bei denen wir über die Förderregularien und die Antragstellung informieren sowie auf Ihre Fragen eingehen. Aktuell werden keine Informationsveranstaltungen angeboten. Termine mit Blick auf eine Antragsfrist in 2027 werden ab Herbst an dieser Stelle angekündigt. Nähre Informationen zu Veranstaltungen finden Sie in unserem Veranstaltungskalender. Zum Veranstaltungskalender Rückblick Die letzte Informationsveranstaltung für Kooperationspartnerschaften in der Erwachsenenbildung fand am 09.12.2025 statt. zur Präsentation Sie brauchen weitere Unterstützung? Kontakt Bei Fragen wenden Sie sich an E-Mail: partnerschaften-erwachsenenbildung@bibb.de Tel .: 0228 107 1300 Hotlinezeiten: Mo | Di | Do | Fr : 09:30 bis 12:00 Uhr Newsletter Keine Beratungsangebote mehr verpassen? Dann abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter! Please fill in all fields marked with * so that we can process your request. I accept the privacy policy . * Zurück Zum nächsten Schritt Den Antrag inhaltlich ausarbeiten Im zweiten Schritt geht es darum, das Vorhaben konkret auszuarbeiten. Sie erhalten hier einige Hinweise dazu, welche Aspekte für die Projektkonzeption und die Projektbeschreibung im Antrag wichtig sind. Von der Konzeption zum Antragstext Nehmen Sie sich im Konsortium zu Beginn genügend Zeit für zwei zentrale Überlegungen: Motivation / Bedarf: Warum machen wir das Projekt? Wirkung: Wozu machen wir das Projekt? Was werden wir du rch das Projekt erreicht haben? Eine gute Analyse zur beabsichtigten Wirkung des Projekts macht es leichter, ein schlüssiges Vorgehen festzulegen. Je konkreter Sie die Aussagen für Ihr spezifisches Vorhaben fassen können, desto aussagekräftiger wird die Projektbeschreibung. Im Antrag wird zu den nachfolgenden Punkten gefragt: Motivation und Bedarf Neben dem durch das Konsortium festgestellten Bedarf sollte der Antrag eine fundierte Bedarfsanalyse für Deutschland und die beteiligten Länder enthalten. Beschreiben Sie auch, inwiefern das Projekt innovativ ist beziehungsweise inwieweit es bereits durchgeführte Initiativen durch wesentliche Neuerungen ergänzt. Ziele Formulieren Sie eindeutige, spezifische Ziele für Ihr Vorhaben. Achten Sie auf eine klare Unterscheidung zwischen Bedarfen und Zielen. Wer macht mit? Die beteiligten Einrichtungen sollten sich in ihrem Profil sinnvoll ergänzen. Machen Sie im Antrag deutlich, welche Expertise die Einrichtungen für Ihr Projektthema mitbringen und welche Bildungsarbeit die Einrichtungen regelmäßig außerhalb von EU -Projekten leisten. Wer profitiert? Beschreiben Sie konkret, welche Zielgruppen mit dem Projekt adressiert werden und wie die Ergebnisse des Projekts diesen Zielgruppen nützen. Treffen Sie spezifische Festlegungen, damit die Aktivitäten geeignet konzipiert werden können. Arbeitspakete und Budget planen Die wesentlichen Schritte zur Umsetzung werden in Arbeitspaketen ( work packages ) gegliedert, die jeweils eine Reihe von Aktivitäten beinhalten. Das erste Arbeitspaket ist stets „Projektmanagement“. Es sollte maximal vier weitere Arbeitspakete geben. Hier legen Sie bereits fest, welche Einrichtung für welche Aktivität verantwortlich ist und welche weiteren Einrichtungen beteiligt sind. Sie legen ebenfalls fest, wie der Gesamtzuschuss auf die einzelnen Aktivitäten und Partnereinrichtungen aufgeteilt wird. Berücksichtigen Sie in der Beschreibung alle Phasen der Projektumsetzung. Erläutern Sie auch, wie sie vorgehen werden, um das Projekt möglichst inklusiv, digital und ressourcenschonend umzusetzen sowie eine größtmögliche Teilhabe zu ermöglichen (vgl. horizontale Aspekte im Programmleitfaden). Budget Bei Beantragung entscheiden Sie, welcher Gesamtzuschuss der richtige ist für Ihr Vorhaben. Sie berücksichtigen dabei die Anforderung, dass es sich um einen Zuschuss handelt, nicht um eine vollständige Projektfinanzierung. Die EU -Kommission macht keine Vorgaben zur Höhe von Eigenmitteln. Bei der Bewertung des Antrags wird eingeschätzt, ob der Zuschuss kosteneffektiv eingesetzt wird. Dafür ist es gut, im Antrag nachvollziehbar zu erklären, wie sich Beträge, die Aktivitäten zugeordnet werden, zusammensetzen. Der Betrag für Projektmanagement darf 20% des Gesamtbudgets nicht überschreiten. Es gibt darüber hinaus keine Vorgaben, z.B. für Tagespauschalen oder Reisekosten. Alle Inhalte und Materialien des Projekts müssen durch das Konsortium erbracht werden. Dienstleistungen können über einen Unterauftrag vergeben werden, sofern sie bereits im Antrag definiert werden und nicht die Kernaufgaben des Projekts betreffen. Verbreitung und Wirkung Planen Sie Verbreitung konkret Von Projekten des Typs Kooperationspartnerschaften wird erwartet, dass sie Ergebnisse entwickeln, die auch von weiteren Einrichtungen genutzt werden können und die übertragbar sind auf andere rechtliche, strukturelle, geographische, soziokulturelle oder sprachliche Kontexte. Planen Sie also Verbreitungsaktivitäten schon zum Antragszeitpunkt und beschreiben Sie Ihre Schritte konkret und spezifisch für das Projekt. Bei Kooperationspartnerschaften wird in der Regel eine Projektwebseite erstellt, über die Projektergebnisse auch nach Projektende noch zugänglich sind. Offene Bildungsressourcen Alle Lehr- und Lernmaterialien, die mit Erasmus+ Förderung entstehen, müssen grundsätzlich als offene Bildungsmaterialien (englisch open educational ressources oder OER ) zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt für alle Arten von Materialien wie z. Bsp. Handreichungen, Erklärvideos, MOOCs und Apps. Wirkung Hier schlagen Sie gedanklich einen Bogen zum Beginn. Zum einen planen Sie, wie Sie überprüfen werden, ob Ihr Projekt erfolgreich war und eine längerfristige Wirkung entfaltet – auf Teilnehmende, auf die beteiligten Einrichtungen sowie auf weitere anvisierte Ebenen. Unterscheiden Sie gedanklich zwischen „Haben wir alles umgesetzt, was geplant war?“ (Output) und „Haben unsere Aktivitäten zu dem geführt, was wir damit erreichen wollten?“ (Outcome). Zum anderen können sie dadurch feststellen, ob das geplante Vorgehen schlüssig ist oder ob noch konzeptionelle Anpassungen erfolgen sollten. Berücksichtigen Sie die Bewertungskriterien Die inhaltliche Bewertung der Anträge erfolgt durch unabhängige, geschulte Gutachterinnen und Gutachter. Die Kriterien der Bewertung sind: Relevanz des Projekts, Qualität der Projektkonzeption und Umsetzung, Qualität der Partnerschaft und der Zusammenarbeit sowie Wirkung. Diese Kriterien werden detailliert erläutert im Programmleitfaden sowie im Leitfaden für Gutachterinnen und Gutachter (englisch: Guide for Experts on Quality Assessment). EU -Grundlagendokumente Aufruf 2026 („Call“) Als „Aufruf“ (englisch: call) wird die Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Anträgen bezeichnet. Im Aufruf werden Antragsfristen und Budgets für die einzelnen Bildungsbereiche und Aktionen im Programm Erasmus+ veröffentlicht. Zum Aufruf 2026 (PDF) Erasmus+-Programmleitfaden („Programme Guide“) Im Programmleitfaden (englisch: Programme Guide) des jeweiligen Antragsjahres finden Sie die grundlegenden Informationen zum Förderprogramm (Teil A), zu den Leitaktionen und Bildungsbereichen (Teil B) sowie zur Antragstellung (Teil C). Das Dokument gibt es in mehreren Sprachen. Im Zweifel gilt die englische Version. Englische Version des Programmleitfadens (PDF) Deutsche Version des Programmleitfadens (PDF) „Handbook on the lump sum funding model“ In diesem Handbuch wird das Finanzierungsmodell für die Leitaktion 2 – Partnerschaften für Zusammenarbeit – erläutert. Die Finanzierung erfolgt in Form eines Pauschalbetrags (englisch: lump sum) pro Projekt. Das Dokument bezieht sich auf die Antragstellung, die Durchführung und den Projektabschluss. Zum Handbuch (PDF) Unterstützende Dokumente Ansichtsexemplar Antrag Kooperationspartnerschaften Erwachsenenbildung (PDF) Leitfaden für Gutachterinnen und Gutachter (PDF) Erzielen von Wirkung in Erasmus+ (PDF) - ein Handbuch aus einem europäischen Netzwerk für wirkungsorientierte Projektplanung Sie brauchen weitere Unterstützung? Kontakt Bei Fragen wenden Sie sich an E-Mail: partnerschaften-erwachsenenbildung@bibb.de Tel .: 0228 107 1300 Hotlinezeiten: Mo | Di | Do | Fr : 09:30 bis 12:00 Uhr Zurück Zum nächsten Schritt Einrichtung registrieren Für Einrichtungen, die sich am Programm Erasmus+ beteiligen, werden die Stammdaten in dem sogenannten Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) verwaltet. Personen, die EU -Tools nutzen, benötigen einen EU -Login für den Zugang. Was ist ein EU -Login? Der Zugang zu allen im Programm verwendeten Online-Portalen, wie beispielsweise dem Organisationsregistrierungssystem, ist geschützt. Für den Zugriff benötigen Sie einen EU -Login. Dieser Benutzerzugang besteht aus Ihrer E-Mail-Adresse und einem Passwort. Ein EU -Login ist personenbezogen. Die Registrierung müssen Sie nur einmalig vornehmen! Sie gilt dann dauerhaft für alle Tools im Programm. EU-Login erstellen Registrierung und Stammdatenverwaltung Um einen Antrag zu stellen, muss Ihre Einrichtung im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) der Europäischen Kommission registriert sein. Dort werden alle Stammdaten der am Programm Erasmus+ beteiligten Einrichtungen verwaltet. Zur Registrierung benötigen Sie Ihren EU -Login. Nach der Registrierung erhalten Sie für Ihre Einrichtung automatisch eine Organisations-Identifizierungsnummer, kurz OID . Das ist eine neunstellige Kennnummer, die mit dem Buchstaben E beginnt. Sie benötigen diese OID bei jeder Antragstellung. Eine Einrichtung darf nur eine OID haben, sie gilt dauerhaft . Auch für zukünftige Anträge, egal in welchem Bildungsbereich, nutzen Sie diese OID . Bei Bedarf müssen Sie Angaben zu Ihrer Einrichtung aktualisieren. Sie möchten Ihre Einrichtung registrieren? Dann klicken Sie unten auf den Link zum Organisationsregistrierungssystem. Falls Sie Unterstützung beim Registrieren brauchen, hilft Ihnen unsere Anleitung zum Erstellen einer OID (siehe untere Dokumentenbox). Hinweis: Von der Eingabe bis zum Erhalt der OID kann es bis zu 72 Stunden dauern. Zur Registrierung Sie haben bereits eine OID oder Sie sind nicht sicher, ob Sie schon eine haben? In beiden Fällen hilft Ihnen das ORS weiter. Wenn Sie schon eine OID haben, prüfen Sie, ob die Angaben zu Ihrer Einrichtung und die hinterlegten Dokumente noch aktuell sind. Zur Erinnerung: Jede Einrichtung darf nur eine OID haben. Zum ORS EU -Login und Registrierung im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) Anleitung zur Registrierung im ORS (PDF) Folgende Dokumente müssen Sie im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) hochladen bzw. auf Aktualität prüfen: Formblatt Rechtsträger für private Einrichtungen (PDF) Formblatt Rechtsträger für öffentliche Einrichtungen (PDF) Formblatt Finanzangaben (PDF) Nachweis zur Rechtsfähigkeit Ihrer Einrichtung ( z. B. Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, Schreiben der übergeordneten Behörde oder Auszug aus dem Schulverzeichnis, Gewerbeanmeldung oder ein Eintrag im Handelsregister etc. ) Benötigen Sie weitere Hilfe? Kontakt Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an. Team „Finanzielle und vertragliche Projektbegleitung“ E-Mail: helpna@bibb.de Tel .: 0228 107 1600 Hotline Montags & donnerstags von 09:30 bis 12:00 Uhr Zurück Zum nächsten Schritt Antrag stellen Erfahren Sie auf dieser Seite, welche Antragsfristen gelten und was Sie beim Ausfüllen eines Antrags für eine Kooperationspartnerschaft beachten müssen. Antragsfrist Die nächste Antragsfrist wird voraussichtlich im März 2027 sein . Ihren Antrag arbeiten Sie direkt im EU -Antragsportal aus. Wählen Sie dort das richtige Formular aus: KA220- ADU : Kürzel für Kooperationspartnerschaften im Bereich Erwachsenenbildung Antrag stellen Zum EU-Antragsportal Bevor Sie beginnen... Halten Sie folgende Daten bereit: EU -Login Sie benötigen ihn zum Anlegen und Bearbeiten des Antrags. Organisations-ID für Ihre Einrichtung sowie für alle Partnereinrichtungen. Der Antrag kann jederzeit gespeichert und später weiterbearbeitet werden. Nach der Übermittlung sind keine Änderungen mehr möglich . Verfassen Sie ihn in englischer oder deutscher Sprache. Kalkulieren Sie einen zeitlichen Puffer beim Übermittel n des fertigen Antrags ein. Erfahrungsgemäß sind die Server am Tag der Antragsfrist stark belastet. Tipp: Nutzen Sie das Ansichtsexemplar Kooperationspartnerschaften Erwachsenenbildung zur Vorbereitung. Zum Ansichtsexemplar Prüfen Sie die Antragsbedingungen Projektanträge können nur von ö ffentlichen oder p rivat en Einrichtungen gestellt werden. Die antragsstellende Einrichtung muss mindestens zwei Jahre vor Ablauf der Antragsfrist rechtmäßig gegründet worden sein. Die Einrichtung, die die Kooperationspartnerschaft koordinieren möchte, stellt den Antrag für das gesamte Konsortium (also die Gruppe der Partnereinrichtungen) bei der Nationalen Agentur in ihrem Land. Der Antrag wird von Mitgliedern des Konsortiums verfasst, nicht von Externen oder Dienstleistern. Der Antrag darf nur in einem Land eingereicht werden. Ein Konsortium kann zu einer Antragsfrist eur opaweit nur einen Antrag stellen. Eine Einrichtung (konkret: eine OID ) darf an maximal 10 Anträgen für Kooperationspartnerschaften beteiligt sein. ( Dies bezieht sich auf die Anzahl aller Anträge für eine Kooperationspartnerschaft pro Antragsfrist. Dabei werden alle Anträge in den Bereichen Schulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Erwachsenenbildung und Jugend zusammengezählt.) Zehn Hinweise zum Verfassen des Antrags Über die OID fügen Sie Stammdaten der antragstellenden Einrichtung und der Partnereinrichtungen in den Antrag ein. Im Antragsformular ergänzen Sie Kontaktangaben für eine zeichnungsberechtigte Person und eine Hauptkontaktperson. Über diese E-Mail-Adressen wird die NA beim BIBB Ihre Einrichtung kontaktieren. Für die Partnereinrichtungen tragen Sie ebenfalls Kontaktangaben für diese Personen ein. Die Textfelder haben Zeichenbegrenzungen . Treffen Sie alle wesentlichen Aussagen im Antrag . Anlagen wie ein GANTT-Chart können unterstützend angefügt werden und werden bei Kooperationsprojekten empfohlen. Der Antrag beinhaltet eine englischsprachige Zusammenfassung . Sie wird bei Bewilligung veröffentlicht. Stellen Sie Ihr Vorhaben also für Außenstehende verständlich dar. Die Declaration on Honour der antragstellenden Einrichtung muss von der zeichnungsberechtigten Person rechtsgültig unterschrieben sein und im Antrag als Anlage hochgeladen sein. Die Accession Forms (Beitrittsformulare) der beteiligten Partnereinrichtungen sollten dem Antrag beigefügt sein. Die Formulare finden sich im Antragsformular, wenn für Partnereinrichtungen eine zeichnungsberechtigte Person eingetragen wurde Kalkulieren Sie Zeit ein, damit die Partner sie rechtsgültig unterschreiben können und Sie die Formulare im Antrag wieder hochladen können. Erklärungen zur Einhaltung der Europäischen Werte und zur Autorenschaft müssen bestätigt werden, damit ein Antrag eingereicht werden kann. Lebensläufe im Zuge von Prüfungen angefordert werden (vgl. Programmleitfaden Teil C, Operational Capacity Check). Exportieren Sie den Antrag und die darin enthaltenen Beitrittsformulare ( Accession Forms ) als PDF für Ihre Unterlagen. Zurück Zum nächsten Schritt Bewertung des Antrags Was passiert nach der Antragstellung? Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Prüfungen durchgeführt werden, welche Kriterien für die Bewertung gelten und wie die Förderentscheidung gefällt wird. Formale und inhaltliche Prüfung Nach der Einreichung wird der Antrag nach formalen Kriterien geprüft. Die inhaltliche Bewertung erfolgt im Anschluss durch geschulte Gutachterinnen und Gutachter nach vier Kriterien: Relevanz (bis zu 25 Punkte) Qualität Projektkonzeption und Umsetzung (bis zu 30 Punkte) Qualität Partnerschaft und Zusammenarbeit (bis zu 20 Punkte) Wirkung (bis zu 25 Punkte) Der Antrag kann maximal 100 Punkte erreichen. Um inhaltlich förderfähig zu sein, muss der Antrag insgesamt mindestens 70 Punkte erreichen und dabei in jeder Kategorie mindestens die Hälfte der maximal möglichen Punktzahl. Wie wird Ihr Antrag bewertet? Die Europäische Kommission gibt die Richtlinien für die Antragsbewertung vor. Die Kriterien sind im Leitfaden für Gutachterinnen und Gutachter (englisch: Guide for Experts on Quality Assessment) veröffentlicht und ausführlich erläutert. Bei Interesse können Sie sie einsehen. Hinweis: Der Leitfaden ist in englischer Sprache verfasst. Zum Leitfaden für Gutachterinnen und Gutachter Weitere Prüfungen Im Zuge der Bewertungsphase werden noch weitere Prüfschritte durchgeführt. Dazu gehören insbesondere die Plagiatspr ü fung und bei Anträgen über 60.000 Euro die Pr ü fung der finanziellen Bonit ä t der antragsstellenden Einrichtung. Hierbei werden Sie ggf. schriftlich zu einer Stellungnahme aufgefordert oder um weitere Informationen gebeten. Bei Einrichtungen, die mehrere Anträge einreichen, kann eine Prüfung der operationalen Kapazität erfolgen. Dafür fordert die NA beim BIBB zusätzliche Informationen an, die Auskunft geben über die (personellen) Ressourcen zur Umsetzung mehrerer Projekte. Die Prüfung bezieht sich auf die Einrichtung als Ganzes und kann auch Aspekte aus der bisherigen Projektumsetzung einbeziehen. Diese Prüfschritte sind im Programmleitfaden in Abschnitt C beschrieben. Im Zuge dessen kann die NA beim BIBB mit Nachfragen auf Sie zukommen. Förderentscheidung Die Prüfung und die Bewertung des Antrags dauern ungefähr 4 Monate. Die NA beim BIBB trifft die Förderentscheidung dann auf der Basis des zur Verfügung stehenden Budgets und einer Rangliste der bewerteten Anträge. Sie erhalten von der NA beim BIBB eine Information über die Förderentscheidung. Die Entscheidung beinhaltet entweder eine Zusage, eine Absage oder die Information über einen Platz auf der Warteliste. Dieser Förderentscheidung ist auch die Rückmeldung zur Bewertung beigefügt. Bei einer Zusage erhalten Sie eine „Finanzhilfevereinbarung“. Widerspruch Sie haben die Möglichkeit, gegen Entscheidungen der Nationalen Agentur beim BIBB Widerspruch einzulegen. Jede Förderentscheidung enthält eine Rechtsbehelfserklärung, die das entsprechende Vorgehen erläutert. Zurück Zum nächsten Schritt Durchführung Wie geht es weiter nach der Bewilligung eines Antrags? Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen ersten Überblick über den weiteren Ablauf. Wenn Sie ein Projekt planen oder beantragen, sollten Sie einige Fakten zur Durchführung des Projekts kennen: Projektverwaltung Ihr Projekt ist formal bewilligt, wenn die Finanzhilfevereinbarung ( Grant Agreement ) von Ihnen und der NA beim BIBB unterzeichnet ist. Sie erhalten dann eine erste Rate des bewilligten Zuschusses. Wenn die Einrichtung keine ausreichende Bonität nachweisen kann, kann die Höhe der Vorauszahlung begrenzt werden. Die antragstellende Einrichtung, die das Projekt auch koordiniert, verwaltet die Mittel des Projekts. Sie leitet die Mittel an die Partnereinrichtungen weiter. Es ist empfehlenswert, als koordinierende Einrichtung Vereinbarungen mit den Partnereinrichtungen des Projekts abzuschließen. Die im Antrag beschriebenen Aktivitäten bzw. Arbeitspakete und die geplanten Ergebnisse sind Bestandteil der Finanzhilfevereinbarung und müssen im Projektverlauf umgesetzt werden. Änderungen am Projekt oder bei den beteiligten Einrichtungen werden mit der NA beim BIBB abgestimm t und zum Teil durch ein Addendum zur Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Verbreitung Ihrer Projektergebnisse Bei der Antragstellung haben Sie bereits festgelegt, wie Sie vorgehen werden, um das Projekt bekannt zu machen sowie die Projektergebnisse zugänglich und für andere nutzbar zu machen. Dafür gilt, dass die Kofinanzierung durch die Europäische Union auf allen veröffentlichten Materialien, Dokumenten und Ergebnissen kenntlich gemacht werden muss . Ein entsprechendes Förderlogo und eine Formulierung für einen Haftungsausschluss werden Ihnen zur Verfügung gestellt. Für Lehr- und Lernmaterialien gilt darüber hinaus, dass sie als offene Bildungsressourcen ( OER ) gekennzeichnet werden müssen. Berichte einreichen Während der Durchführung und für die Erstellung von Berichten ist die Nutzung eines Tools der Europäischen Kommission verpflichtend - es heißt Beneficiary Module. Darin erstellen Kooperationspartnerschaften– in Abhängigkeit von der Projektdauer – ein oder zwei Zwischenberichte . Einen Abschlussbericht erstellen Sie nach dem Projektende. Nach dessen Prüfung legt die NA beim BIBB den abschließenden Zuschuss fest. Erasmus+-Projektplattform der NA beim BIBB Für die Umsetzung eines bewilligten Projektes finden Sie alle wichtigen Informationen auf der Erasmus+-Projektplattform der NA beim BIBB . Die Informationen auf der Plattform sind erst interessant, wenn die Finanzhilfevereinbarung geschlossen wurde. Neben den wesentlichen Schritten zur Durchführung gibt es dort eine Zusammenstellung von Links und Anleitungen zu den erforderlichen Tools sowie Antworten zu häufig gestellten Fragen. Zur Plattform Zurück Zum nächsten Schritt …

[…] Pressemitteilung Neues Portal: Auslandsaufenthalte in der Ausbildung Auslandsberatung-Ausbildung.de bündelt Infos für Betriebe, Berufsschulen und Kammern Bonn, 21.07.2022 Auslandsaufenthalte sind ein wichtiger Baustein zur Gewinnung und Bindung von Nachwuchsfachkräften. Sie sind ein Faktor zur Steigerung der Attraktikvität der dualen Berufsausbildung. Erfreulich hierbei: Die Antragszahlen in den Programmen Erasmus+ und AusbildungWeltweit steigen wieder signifikant an. © AdobeStock | seventyfour Der Mangel an Fachkräften zählt mittlerweile zu einer der größten Herausforderungen für die deutsche Wirtschaft und Gesellschaft und wird sich Prognosen zufolge noch verschärfen. Eine hochwertige und attraktive Berufsausbildung gilt als ein wesentlicher Lösungsansatz, um den künftigen Bedarf an Fachkräften decken und somit wichtige wirtschafts- und gesellschaftspolitische Ziele, zum Beispiel bei der Energiewende und dem Klimawandel, erreichen zu können. „Wir müssen daher dringend darauf hinwirken, die berufliche Bildung in Deutschland attraktiver zu gestalten, um mehr junge Menschen von einer Ausbildung zu überzeugen“, erklärt Friedrich Hubert Esser, Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung ( BIBB ) mit Blick auf das bevorstehende neue Ausbildungsjahr. „Ein Faktor zur Steigerung der Attraktivität ist, integrierte Auslandsaufenthalte während der Berufsausbildung anzubieten.“ So zeigt eine von der Nationalen Agentur Bildung für Europa beim BIBB ( NA beim BIBB ) durchgeführte Studie, dass Betriebe das Angebot von Auslandsaufenthalten als Wettbewerbsvorteil auf dem Ausbildungsmarkt einschätzen. Auslandspraktika werden zu einem wichtigen Baustein zur Gewinnung und Bindung von Nachwuchskräften. Damit die Finanzierung gelingt, gibt es Fördermittel der öffentlichen Hand. Das größte Förderprogramm ist Erasmus+ der Europäischen Union. Für den Zeitraum 2021 bis 2027 stehen insgesamt 28,4 Milliarden Euro zur Verfügung, davon mindestens 4,3 Milliarden Euro für die berufliche Bildung. Der Schwerpunkt des Programms AusbildungWeltweit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) liegt auf der Mobilität außerhalb Europas. Beide Programme werden in der NA beim BIBB umgesetzt. Durch die Corona­pandemie waren Auslandsaufenthalte in der Ausbildung zwischenzeitlich zwar stark eingeschränkt, inzwischen ist aber eine deutliche Erholung zu spüren: Bei Erasmus+ haben sich die Antragszahlen mehr als verdoppelt, bei AusbildungWeltweit ist die Nachfrage ebenfalls signifikant angestiegen. „Wer als Ausbildungsbetrieb, Kammer oder Berufsschule eine Förderung erhalten will, hat bei einem solide ausgearbeiteten Förderantrag sehr gute Chancen“, so Esser. „Wir können daher Ausbildungsbetriebe nur motivieren, die Förder- und Beratungsmöglichkeiten zu nutzen, um die Ausbildung durch Lernzeiten im Ausland noch attraktiver zu gestalten. Dadurch erwerben Auszubildende zudem fachliche, interkulturelle und persönliche Kompetenzen, die auch für den Betrieb einen erheblichen Mehrwert darstellen.“ Die nächste Antragsfrist im Programm Erasmus+ endet am 4. Oktober 2022. Bei AusbildungWeltweit können Förderanträge bis zum 13. Oktober 2022 eingereicht werden. Interessierte Ausbildungsbetriebe, Kammern oder Berufsschulen können sich an die NA beim BIBB oder andere Beratungsstellen wenden. So gibt es zum Beispiel mit den „Erasmus+-Beratern Berufsbildung“ ein Netzwerk an regionalen Beratungsstrukturen. Eine Übersicht über Ansprechpartner/-innen in der Region ist unter www.na-bibb.de/mobi-landkarte zu finden. Auf der Homepage www.meinauslandspraktikum.de finden Auszu­bildende darüber hinaus alle Informationen zu Auslandsaufenthalten in der beruflichen Bildung und eine Datenbank aller Stipendienprogramme in der beruflichen Bildung. Hintergrund Global lernen – von Anfang an: Das ermöglichen die Förderprogramme Erasmus+ der Europäischen Union ( EU ) und AusbildungWeltweit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Beide Programme bezuschussen Auslandsaufenthalte von Auszubildenden, Ausbilderinnen und Ausbildern und finanzieren darüber hinaus auch Besuche zur Vorbereitung eines Auslandsaufenthaltes. Während Erasmus+ vor allem Auslandsaufenthalte in Europa fördert, bezuschusst AusbildungWeltweit Aufenthalte außerhalb der EU . Förderanträge können von Ausbildungsbetrieben, Kammern, beruflichen Schulen und anderen Einrichtungen der Berufsbildung gestellt werden. Bei Erasmus+ können sich Auszubildende auch direkt auf vorhandene Erasmus+-Stipendien der sogenannten Poolprojekte bewerben. Weitere Informationen zu Erasmus+: www.na-bibb.de/erasmus-ausbildung zu Bewerbungsmöglichkeiten für Stipendien für Auszubildende: www.meinauslandspraktikum.de/praktikumsplatzsuche zu AusbildungWeltweit: www.ausbildung-weltweit.de/unternehmen zur Studie „Auslandsaufenthalte in der Berufsbildung 2017: www.na-bibb.de/Mobilitaetsstudie Kontakt Dr. Gabriele Schneider, NA beim BIBB , Tel .: 0228 / 107-1641; gabriele.schneider(at)bibb.de Bei Abdruck Belegexemplar erbeten. Weitere Informationen Kontakt aufnehmen Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail …

[…] Pressemitteilung Neues Portal: Auslandsaufenthalte in der Ausbildung Auslandsberatung-Ausbildung.de bündelt Infos für Betriebe, Berufsschulen und Kammern Bonn, 01.06.2021 In allen Bildungsbereichen, die das europäische Programm Erasmus+ in seiner neuen Phase von 2021 bis 2027 abdeckt, wird künftig eine Akkreditierung von antrag­stellenden Einrichtungen zum zentralen Zugangsinstrument zu europäischen Fördermitteln für die Auslands­mobilität. An Stelle der Förderung von Einzelprojekten tritt somit die einmalige Aufnahme in die Erasmus+-Familie. Akkreditierte Einrichtungen können als Mitglieder dieser Community jährlich Fördermittel anfordern und haben, anders als bei der bisherigen Projektförderung, die Sicherheit, dass sie bei entsprechender Anfrage diese Mittel auch erhalten. Über die Neuregelungen wird die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung ( NA beim BIBB ) im Juni und Juli infor­mieren. Die NA beim BIBB führt das Erasmus+-Programm in Deutschland im Bereich der Berufs- und Erwachsenenbildung im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sowie der Europäischen Kommission durch. Adobe | encierro Die Akkreditierung gibt Einrichtungen der Berufsbildung einen Rahmen für die Einbettung von Mobilitätsaktivitäten in die eigene Organisationsentwicklung und schafft langfristige Planungssicherheit. Organisationsentwicklung bezieht sich neben der Internationalisierung dabei auch auf die übergreifenden Ziele des Erasmus+-Programms – insbesondere auf Inklusion, Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Partizipation. Eine Akkreditierung ist zudem mit einer größeren Flexibilität im Hinblick auf Zielgruppen, Zielländer und Dauer von Auslandsaufenthalten als die bisherigen Förderverfahren verbunden. Nur akkreditierte Einrichtungen können einen Teil der Fördermittel für Auslandsmobilität jenseits der 33 am Erasmus+-Programm teilnehmenden Länder und damit weltweit verwenden. Hierzu erklärt BIBB -Präsident Friedrich Hubert Esser : „Mit der Akkreditierung werden Auslandsaufenthalte quasi in der DNA einer Einrichtung verankert. Sie verringert bürokratischen Aufwand und schafft attraktive Rahmenbedingungen. Das ist ein wichtiger Schritt, damit Auslandsmobilität nicht mehr die Ausnahme ist, sondern zum Normalfall wird, denn Auslandserfahrung ist eine Investition in die Zukunft, die sich für Betriebe und Auszubildende lohnt. Internationalität und Auslandsaufenthalte machen die berufliche Bildung attraktiver und zukunftsfest, und Deutschland mit seiner global vernetzten Wirtschaft benötigt top qualifizierte Fachkräfte.“ Die neue Programmgeneration von Erasmus+ ist zu Beginn dieses Jahres gestartet und hat eine Laufzeit bis 2027. Die Europäische Union stellt in diesem Zeitraum rund 28 Milliarden Euro für die Unterstützung europäischer Bildungszusammenarbeit bereit. Das sind fast doppelt so viele Mittel wie im Vorgängerprogramm. Ein Kernelement von Erasmus+ bleibt im Bereich der Berufsbildung die Kompetenzentwicklung von Auszubildenden, Schülerinnen und Schülern sowie des beruflichen Bildungspersonals durch die Förderung individueller Auslandsmobilität. Das Programm verfolgt dabei das Ziel, die Entwicklung der Bildungssysteme zu unterstützen und zugleich auf der Ebene der Bildungsinstitutionen nachhaltig zu wirken. Mehr als 370 Einrichtungen der Berufsbildung sind seit Februar dieses Jahres bereits Mitglieder der Erasmus+-Familie. Wer die Chance ergreifen möchte, Auslandsaufenthalte von Lernenden und Personal strategisch mit der Bildungsplanung, dem Lernangebot oder der Personalentwicklung zu verbinden, kann bis zum 19. Oktober 2021 einen Antrag bei der NA beim BIBB einreichen. Die NA beim BIBB bietet hierzu kostenlose Informationsver­anstaltungen am 15. Juni sowie am 15. Juli 2021 an. Informieren Sie sich auf der Website der NA beim BIBB , nehmen Sie an den Informationsveranstal­tungen teil oder vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch zu Ihren ganz konkreten Anliegen. Weiterführende Informationen unter www.na-bibb.de/erasmus-berufsbildung/mobilitaet/akkreditierung Einen Überblick über die Veranstaltungen der NA finden Sie unter www.na-bibb.de/service/veranstaltungen Ansprechpartner in der NA beim BIBB : Berthold Hübers; E-Mail: huebers(at)bibb.de Bei Abdruck Belegexemplar erbeten. Weitere Informationen zur Akkreditierung Kontakt aufnehmen Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail …

[…] Pressemitteilung Neues Portal: Auslandsaufenthalte in der Ausbildung Auslandsberatung-Ausbildung.de bündelt Infos für Betriebe, Berufsschulen und Kammern Bonn, 13.09.2023 Zum Ausbildungsbeginn 2023 ist das neue Service-Portal Auslandsberatung-Ausbildung.de an den Start gegangen, es richtet sich an Betriebe, Berufsschulen und Kammern. Das Angebot der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung ( NA beim BIBB ) umfasst Informationen rund um Auslandsaufenthalte in der Ausbildung und bietet einen Überblick über die Chancen, Rahmenbedingungen und konkrete Planungsschritte für die Praxis. Der integrierte Stipendienfinder bündelt zudem alle Förderprogramme, die Auslandsaufenthalte in der Berufsbildung finanzieren. © Open copyright AdobeStock | Rymden X Close copyright Zum Ausbildungsbeginn 2023 ist das neue Service-Portal Auslandsberatung-Ausbildung.de an den Start gegangen, es richtet sich an Betriebe, Berufsschulen und Kammern. Das Angebot der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung ( NA beim BIBB ) umfasst Informationen rund um Auslandsaufenthalte in der Ausbildung und bietet einen Überblick über die Chancen, Rahmenbedingungen und konkrete Planungsschritte für die Praxis. Der integrierte Stipendienfinder bündelt zudem alle Förderprogramme, die Auslandsaufenthalte in der Berufsbildung finanzieren. Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, ist eine attraktive und leistungsfähige Ausbildung für Unternehmen ein wichtiger Baustein. So sollen engagierte Schulabgänger für den Betrieb begeistert und auch langfristig gehalten werden. Auslandsaufenthalte während der Ausbildung sind ein klarer Wettbewerbsvorteil für Unternehmen, die Auslandsqualifikationen für ihren Nachwuchs anbieten. Für die Finanzierung gibt es öffentliche Fördergelder mit guten Förderprognosen. „Wir haben das neue Service-Portal entwickelt, um Auslandsaufenthalte in der Ausbildung in Unternehmen und Einrichtungen der Berufsbildung noch bekannter zu machen“, betont BIBB -Präsident Friedrich Hubert Esser . „Mit Auslandsberatung-Ausbildung.de unterstützen wir diejenigen mit allen relevanten Informationen, die Auslandsaufenthalte für Auszubildende möglich machen: insbesondere Ausbildungsbetriebe, berufliche Schulen, Kammern oder Kreishandwerkerschaften. Das Service-Portal bietet somit eine umfassende Orientierung, wie Ausbildungseinrichtungen ihren Auszubildenden den Kompetenzerwerb im Ausland ermöglichen können und welche Fördergelder es gibt.“ Doch nicht nur Auszubildende können von Auslandsaufenthalten profitieren. Auch Ausbilderinnen, Ausbilder und Lehrkräfte beruflicher Schulen können ins Ausland gehen und sich dort weiterbilden. Zu diesen Angeboten und über Möglichkeiten, wie Ausbildungseinrichtungen Auslandsaufenthalte strategisch einsetzen können, informiert das neue Portal ebenfalls. Auslandsberatung-Ausbildung.de ist ein kostenfreies und unabhängiges Angebot der NA beim BIBB und wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Die NA bündelt Expertise rund um Auslandsaufenthalte in der Ausbildung und setzt im Auftrag der EU und des BMBF die Förderprogramme Erasmus+ und AusbildungWeltweit um. Auszubildende sowie Schülerinnen und Schüler berufsbildender Schulen finden alle Informationen rund um Auslandsaufenthalte während der Ausbildung auf dem Portal MeinAuslandspraktikum.de. Weiterführende Informationen unter www.auslandsberatung-ausbildung.de Kontakt: Theresa Mayerhöffer; mayerhoeffer(at)bibb.de Stefan Metzdorf; metzdorf(at)bibb.de Weitere Informationen zur Akkreditierung Kontakt aufnehmen Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail …

[…] Pressemitteilung Neues Service-Portal informiert Jugendliche über Auslandspraktika in der Ausbildung MeinAuslandspraktikum.de bündelt alle Angebote Bonn, 23.09.2021 Das neue Service-Portal MeinAuslandspraktikum.de der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung ( NA beim BIBB ) bündelt alle Angebote zum Thema „Auslandsaufenthalte in der Berufsbildung“. Es bietet zudem mit einer Datenbank einen Überblick und Zugang zu Fördermöglichkeiten sowie eine Praktikumsplatzsuche für Stipendien, die durch das europäische Bildungsprogramm Erasmus+ gefördert werden. Auszubildende erhalten wichtige Tipps und Hilfestellungen zur Planung des eigenen Auslands­aufenthaltes – von „Versicherungen und Sicherheit“, über Fragen der Unterbringung bis zu den notwendigen Sprachkenntnissen – und können sich persönlich beraten lassen. © Open copyright Artwork: blueberry (AdobeStock, Shutterstock) X Close copyright © Artwork: blueberry (AdobeStock, Shutterstock) Mit dem neuen Service-Angebot leistet die NA beim BIBB einen zentralen Beitrag zu dem von Politik und Wirtschaft ausgegebenen Ziel, die Zahl der Auszubildenden mit Auslands­erfahrungen in den kommenden Jahren weiter zu steigern. So hat die im Jahr 2018 vom Deutschen Bundestag eingesetzte Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“ kürzlich vorgeschlagen, bis zum Jahr 2030 die Quote von Auszubildenden mit Auslandspraxis auf 20 Prozent zu erhöhen. Vom Abschlussjahrgang 2019 absolvierten mehr als sieben Prozent aller Auszubildenden einen Teil ihrer Ausbildung im Ausland. „Ziel des neuen Angebots von MeinAuslandspraktikum ist es, junge Menschen unabhängig, kostenfrei und umfassend über alle Möglichkeiten zum Thema Auslandsaufenthalte in der Berufsausbildung zu informieren und zu beraten“, erläutert BIBB -Präsident Friedrich Hubert Esser . „Das neue Portal bietet unter anderem einen Überblick über die großen Förderprogramme Erasmus+ der Europäischen Union und AusbildungWeltweit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, und es gibt eine Orientierung, was bei einem Auslandsaufenthalt während der Berufsausbildung zu beachten ist.“ Auf www.meinauslandspraktikum.de finden Jugendliche und junge Erwachsene ab sofort alle Informationen aus einer Hand und können aktuelle Nachrichten über Instagram und YouTube verfolgen. Die neue Plattform führt auch Inhalte zusammen, die bisher unter www.go-ibs.de und www.machmehrausdeinerausbildung.de zu finden waren. Hintergrund Die Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung ( NA beim BIBB ) setzt die Förderprogramme Erasmus+ Berufsbildung und Erasmus+ Erwachsenenbildung der Europäischen Union, europäische Initiativen und Projekte sowie das Förderprogramm AusbildungWeltweit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung um. Zudem informiert und berät sie zur Internationalisierung der Berufsausbildung und hat mit MeinAuslandspraktikum ein gebündeltes Informations- und Beratungsangebot für Jugendliche und junge Erwachsene ins Leben gerufen. Die NA beim BIBB arbeitet eng mit Ministerien, Bundesländern, Sozialpartnern, Verbänden, Kammern, Unternehmen, Hochschulen und Bildungseinrichtungen zusammen. Auf internationaler Ebene kooperiert sie mit der Europäischen Kommission und den Nationalen Agenturen in Europa. Weitere Informationen unter www.na-bibb.de sowie unter www.meinauslandspraktikum.de Instagram: @meinauslandspraktikum YouTube: www.youtube.de/meinauslandspraktikum Kontakt Dr. Gabriele Schneider, E-Mail: gabriele.schneider(at)bibb.de , Fon: 0228 / 107-1641 Bei Abdruck Belegexemplar erbeten. Wichtige Links unter www.na-bibb.de unter www.meinauslandspraktikum.de auf Instagram @meinauslandspraktikum auf You tube Weitere Informationen Mein Auslandspraktikum Zur Website Zum Instagram Kanal Zum YouTube Kanal Weitere Informationen MeinAuslandspraktikum Das Portal rund um die Themen Zur Website MeinAuslandspraktikum Das Portal rund um die Themen Zur Website MeinAuslandspraktikum Das Portal rund um die Themen Zur Website …

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