[…] Future-oriented advanced training - Shaping the transformation sustainably The event took place on February 4, 2025, in Bonn, in conjunction with the BMBF program “Sustainable in the Workplace” (NIB). At the invitation of the BMBF program Nachhaltig im Beruf (NIB) and the National Coordination Office of the European Agenda for Adult Learning, around 150 experts gathered in Bonn to discuss the role of continuing vocational education and training in transformation. The conference focused on the question of how continuing vocational education and training can contribute to the sustainable transformation of the economy and the world of work. Innovative ideas were presented and successful practical examples from Germany and Europe were showcased. At the same time, the event offered developers, providers, and users of sustainability-oriented continuing education and training opportunities to network. Full report on the conference To the report Conference in Bonn © Open copyright BIBB X Close copyright „The best way to predict the future is to shape it yourself.“ Host Barbara Hemkes Stimulus contributions First, however, the challenges and needs from the perspective of continuing education providers and companies were examined. Petra Densborn, Chair of the German Continuing Education Day (DWT), emphasized the importance of credible sustainability strategies in continuing education, while Gisbert Braun, Head of the Sustainability Department at the nature network, pointed out that sustainability must be integrated into companies as an overall strategic concept. Keynote speech by Giesbert Braun – The corporate perspective Keynote speech by Petra Densborn – The perspective of continuing education associations Workshops Workshops explored these topics in greater depth and facilitated interactive exchanges on successful learning formats, marketing strategies, and train-the-trainer approaches: Workshop “Effective marketing of continuing education programs for sustainable transformation” by Dr. Johanna Köster-Lange, ecolo Workshop “Designing instead of coping” by Dr. Kristin Hecker and Heiko Weber (f-bb) & Dr. Hermann Achenbach (SKZ) Workshop “Train-the-trainer: How continuing education providers can help shape sustainable transformation” © Open copyright BIBB X Close copyright © Open copyright BIBB X Close copyright © Open copyright BIBB X Close copyright © Open copyright BIBB X Close copyright © Open copyright BIBB X Close copyright © Open copyright BIBB X Close copyright © Open copyright BIBB X Close copyright © Open copyright BIBB X Close copyright …
[…] Future Skills stärken – Lehren und Lernen digital weiterentwickeln Gesellschaftliche, technologische und berufliche Veränderungen erfordern Kompetenzen, die Menschen dazu befähigen, neue Herausforderungen selbstständig und aktiv zu bewältigen. Future Skills umfassen deshalb neben digitalen Fähigkeiten unter anderem kritisches Denken, Problemlösungskompetenz, Selbstlernkompetenz und Anpassungsfähigkeit. Auch die kontinuierliche Qualifizierung des Bildungspersonals spielt dabei eine wichtige Rolle. Erasmus+-Projekte zeigen, wie diese Zukunftskompetenzen konkret gefördert werden können. Durch europäische Fortbildungen, den Austausch neuer Lehr- und Lernmethoden sowie die Erprobung digitaler Werkzeuge erweitern Lehrkräfte ihre fachlichen und didaktischen Kompetenzen und geben das erworbene Wissen innerhalb ihrer Einrichtungen weiter. Damit knüpfen die Projekte unmittelbar an den Agenda-Schwerpunkt Future Skills an und leisten einen Beitrag dazu, Erwachsenenbildung zukunftsfähig zu gestalten und Lernende auf eine sich wandelnde Lebens- und Arbeitswelt vorzubereiten. Praxisbeispiel: „Lehren und Lernen mit dem Netz“ Wie Future Skills in der Erwachsenenbildung konkret gestärkt werden können, zeigt das Erasmus+-Projekt „Lehren und Lernen mit dem Netz“ des Instituts für Internationale Kommunikation e. V. in Düsseldorf. Im Rahmen europäischer Fortbildungen erweiterten Fremdsprachenlehrkräfte ihre digitalen und didaktischen Kompetenzen – beispielsweise in der Erstellung von Lernvideos und im Einsatz digitaler Autorentools wie H5P. Das erworbene Wissen wurde anschließend in die eigene Unterrichtspraxis übertragen und durch interne Fortbildungen im Kollegium weitergegeben. Das Projekt verdeutlicht damit, wie Erasmus+ die Qualifizierung des Bildungspersonals, den europäischen Wissenstransfer und die Entwicklung von Future Skills miteinander verbindet und so die Ziele der Europäischen Agenda Erwachsenenbildung praktisch unterstützt. Erasmus+-Projekt „Lehren und Lernen mit dem Netz“ Hier alles über das Projekt erfahren …
[…] © NA beim BIBB - Erasmus+ Green Travel - Lernmobilität von Einzelpersonen (KA1) - Berufsbildung / Erwachsenenbildung 1 Green Travel: Erasmus+ und nachhaltiges Reisen gehören zusammen – die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick Green Travel bedeutet – vereinfacht gesagt – umweltfreundlich zu reisen. Wenn Sie für Ihre Reisen größtenteils und zur Hälfte (ab Antragsrunde 2026) umweltfreundliche Verkehrsmittel wie Busse, Züge, Fahrräder oder Fahrgemeinschaften wählen, sind Sie bereits auf dem richtigen Weg. Erasmus+ unterstützt dieses umweltbewusste Verhalten, indem es erhöhte Reisekostenzuschüsse und eine längere Anzahl von geförderten Reisetagen anbietet. Green Travel hilft nicht nur dabei, die Umwelt zu schützen, sondern ermöglicht auch spannende Auslandsaufenthalte mit einem guten Gewissen. (Foto: Pixabay) Fragen und Antworten 1. Wann gilt eine Reise als Green Travel? Eine Reise gilt als Green Travel, wenn Sie vorwiegend umweltfreundliche Verkehrsmittel wie Busse, Züge, Fahrräder oder Fahrgemeinschaften nutzen. Ab der Antragsrunde 2026 reicht es, wenn mindestens die Hälfte der gesamten Strecke (Hin- und Rückreise) mit umweltfreundlichen Reisemitteln zurückgelegt wurde. Flugzeuge gelten nicht als grüne Reisemittel. Schiffe inklusive Fähren gelten als umweltfreundliche Reisemittel, wenn sie mit anderen emissionsarmen Verkehrsmitteln kombiniert werden. Also, machen Sie sich auf den Weg und entdecken Sie die Welt auf eine umweltfreundliche Art und Weise! © NA beim BIBB - Erasmus+ Green Travel - Lernmobilität von Einzelpersonen (KA1) - Berufsbildung / Erwachsenenbildung 2 2. Was ist eine Fahrgemeinschaft und kann sie als Green Travel gefördert werden? Eine Fahrgemeinschaft entsteht, wenn mindestens zwei Personen gemeinsam in einem PKW reisen. Mehrere Personen, die an einem Erasmus+-Programm teilnehmen und gefördert werden, können eine Fahrgemeinschaft bilden und den Green Travel-Zuschuss beantragen. Gut zu wissen: Auch Fahrten über einen Fahrgemeinschafts-Anbieter werden als Green Travel anerkannt. 3. Was passiert, wenn Sie Teile der Reise nicht mit emissionsarmen Verkehrsmitteln zurücklegen? Der Green Travel-Zuschuss kann beantragt werden, solange der Großteil bzw. ab der Antragsrunde 2026 mindestens die Hälfte der Gesamtstrecke mit emissionsarmen Verkehrsmitteln erfolgt (siehe auch die folgenden Praxisbeispielen). Wie stuft Erasmus+ kombiniertes Reisen mit emissionsarmen und nicht emissionsarmen Verkehrsmitteln in punkto Green Travel ein? – Einige Beispiele aus der Praxis Teilweise in Fahrgemeinschaft unterwegs Praxisbeispiel: Ein Teilnehmer fährt mit dem Auto zu seiner aufnehmenden Einrichtung und nimmt auf der Hinfahrt weitere Erasmus+-Teilnehmende mit. Auf der Rückfahrt fährt er alleine. Green Travel Bewertung bis einschließlich Antragsrunde 2025: Da nur die Hälfte und nicht der Großteil der gesamten Strecke mit emissionsarmen Verkehrsmitteln zurückgelegt wurde, kann leider kein Green Travel-Fahrtkostenzuschuss beantragt werden. Ab der Antragsrunde 2026: dieses Praxisbeispiel ist als Green Travel förderfähig, da mindestens die Hälfte der Gesamtreise mit emissionsarmen Verkehrsmitteln zurückgelegt wird. Mit Zug und Auto gereist Praxisbeispiel: Eine Teilnehmerin fährt mit dem Zug zur aufnehmenden Einrichtung und wird nach der Mobilität von einem Familienmitglied mit dem Auto abgeholt. Green Travel Bewertung bis einschließlich Antragsrunde 2025: Da für eine einzelne teilnehmende Person eine Autofahrt durchgeführt wird und dabei die Hinfahrt der abholenden Person sogar ohne die Teilnehmerin erfolgt, gilt die Reise – trotz Zuganteil – leider nicht als Green Travel. Ab der Antragsrunde 2026: dieses Praxisbeispiel ist als Green Travel förderfähig, da mindestens die Hälfte der Gesamtreise mit emissionsarmen Verkehrsmitteln zurückgelegt wird. Mit Zug und Flugzeug gereist Praxisbeispiel: Ein Teilnehmer fährt mit dem Zug von seiner Heimatstadt Köln zur aufnehmenden Einrichtung in Madrid. Zurück fliegt er von Madrid nach Paris und fährt von hier mit dem Zug weiter nach Köln. Green Travel Bewertung: Trotz des Fluges wurde der Hauptteil der Reise – Hinreise plus Teil der Rückreise – mit emissionsarmen Transportmitteln zurückgelegt, daher kann der Green Travel-Zuschuss beantragt werden. Mit Zug und Fähre gereist Praxisbeispiel: Eine Teilnehmerin verbringt ihren Auslandsaufenthalt in Dublin. Sie fährt mit dem Zug über Brüssel und London bis nach Holyhead an der englischen Küste und nimmt von hier die Fähre nach Dublin. Auf der Rückreise nimmt sie wieder die Fähre nach England und von hier den Zug zurück nach Deutschland. Green Travel Bewertung bis einschließlich Antragsrunde 2025: Obwohl die Nutzung der Fähre nicht als Green Travel gilt, macht dies einen so geringen Teil der gesamten Strecke aus, dass der Green Travel- Zuschuss dennoch beantragt werden kann. Ab der Antragsrunde 2026: da die Fähre mit anderen emissionarmen Verkehrsmitteln kombiniert wird, gilt sie sogar selber als Green Travel. © NA beim BIBB - Erasmus+ Green Travel - Lernmobilität von Einzelpersonen (KA1) - Berufsbildung / Erwachsenenbildung 3 4. Wer kann eine Green Travel-Förderung erhalten? Alle Lernenden, Personal und Begleitpersonen können eine Förderung für Green Travel erhalten, wenn sie sich für umweltfreundliche An- und Abreisemöglichkeiten entscheiden. Erasmus+ unterstützt das Engagement für nachhaltiges Reisen. 5. Kann Green Travel für jedes Zielland beantragt werden? Ja, Sie können Green Travel für jedes Zielland beantragen. Packen Sie Ihre Koffer und entdecken Sie neue Orte, während Sie gleichzeitig die Umwelt schützen. Lediglich bei der Distanz gibt es Einschränkungen. Beträgt die gesamte Reisedistanz 4.000 Kilometer oder mehr, kann kein Green Travel- Zuschuss beantragt werden. Auch bei langen Reisen wird jedoch nachdrücklich empfohlen wenigstens eine Kombination verschiedener Verkehrsmittel zu nutzen, um die Reise so nachhaltig wie möglich zu gestalten. 6. Wie hoch ist der Green Travel-Zuschuss und wie viele Reisetage werden gefördert? Die Fördersätze und die Anzahl an Reisetagen können je Antragsrunde variieren. Informieren Sie sich im Programmleitfaden des für Ihre Mobilität geltenden Antragsjahres. https://erasmus- plus.ec.europa.eu/de/erasmus-programme-guide 7. Was deckt der zusätzliche Tagessatz ab? Der Green Travel-Zuschuss variiert je Zielland. Der individuelle Tagessatz (in Euro) trägt zur Abdeckung der Kosten bei, die durch die Wahl emissionsarmer Verkehrsmittel entstehen. Das können auch Übernachtungs- und Verpflegungskosten durch längere Reisezeiten sein. 8. Wie beantrage und verwalte ich Green Travel? Das Beantragen und Verwalten von Green Travel ist ganz einfach – egal, ob Sie für Ihre akkreditierte Einrichtung Mittel abrufen oder einen Antrag für ein geplantes Kurzzeitprojekt stellen. Geben Sie dabei einfach eine realistische Anzahl von Personen an, die für Green Travel infrage kommen. Gehen Sie im Antragstool zum „Beneficiary Module“ und geben Sie dort im Bereich „From To“ die geplante Reiseroute und die Entfernung ein. Sollten Start- oder Endpunkt der Route vom Standort der entsendenden oder aufnehmenden Einrichtung abweichen, müssen Sie dies kommentieren. Schließlich setzen Sie ein Häkchen bei „Green Travel" und das System errechnet automatisch den Green Travel-Zuschuss. 9. Ehrenwörtliche Erklärung: Wie weise ich Green Travel nach? Sobald die Reise mit Green Travel beantragt ist, fehlt nur noch eine ehrenwörtliche Erklärung. Teilnehmende (bei Mobilitäten der Antragsrunde bis einschließlich 2024 zudem auch die entsendende Einrichtung) unterschreiben die ehrenwörtliche Erklärung entweder im Original oder mit qualifizierter elektronischer Signatur. Eine Vorlage und Informationen zur Aufbewahrungspflicht finden Sie auf der Webseite der NA beim BIBB und auf der Projektplattform. Sie möchten mehr darüber wissen, wie das funktioniert, wenn eine Gruppe reist? Dann beachten Sie bitte das folgende Beispiel: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/erasmus-programme-guide https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/erasmus-programme-guide https://www.na-bibb.de/aus-der-praxis/themen/green-erasmus https://na-bibb.atlassian.net/wiki/spaces/WILL/overview © NA beim BIBB - Erasmus+ Green Travel - Lernmobilität von Einzelpersonen (KA1) - Berufsbildung / Erwachsenenbildung 4 Gemeinsam die Verantwortung für nachhaltiges Reisen möglichst unbürokratisch dokumentieren und würdigen. – Die ehrenwörtliche Erklärung bei Mobilitäten von Gruppen. Kann für eine Gruppe von gemeinsam reisenden Teilnehmenden eine ehrenwörtliche Erklärung ausgestellt werden? Ja, für gemeinsam reisende Teilnehmende kann eine ehrenwörtliche Erklärung für alle ausgestellt werden. In diesem Fall sollte die Erklärung neben den Informationen zur Mobilität auch die Namen und Unterschriften aller betroffenen Teilnehmenden enthalten. Gilt diese Regelung auch für die Aktivitätsart "Gruppenmobilität"? Ja, auch bei Gruppenaktivitäten kann die ehrenwörtliche Erklärung für die gesamte Gruppe ausgestellt werden. Bei dieser Aktivitätsart ist es nicht erforderlich, dass jede Teilnehmerin oder jeder Teilnehmer unterschreibt. Die Unterschrift der entsendenden Einrichtung genügt. Mit diesen einfachen Schritten können Sie Green Travel in Ihren Erasmus+ Projekten umsetzen und einen Beitrag zum Umweltschutz leisten, ohne sich um Mehraufwand oder Mehrkosten sorgen zu müssen. Nach dem Motto: Gemeinsam die Welt entdecken und sie dabei erhalten. Service Informationen und Ansprechpartner/-innen rund um Green Travel und Green Erasmus+: Green Erasmus Erasmus+ Programmleitfaden https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/erasmus-programme-guide Ehrenwörtliche Erklärung Green Travel Akkreditierung BB: 3) Dokumente zwischen akkreditierten Einrichtungen und Teilnehmenden - KA 1 - NA BIBB Confluence Akkreditierung EB: 3) Dokumente zwischen akkreditierten Einrichtungen und Teilnehmenden - KA 1 - NA BIBB Confluence Kurzzeitprojekte BB: 2) Dokumente zwischen Projektträgern und Teilnehmenden - KA 1 - NA BIBB Confluence Kurzzeitprojekte EB: 2) Dokumente zwischen Projektträgern und Teilnehmenden - KA 1 - NA BIBB Confluence https://www.na-bibb.de/aus-der-praxis/themen/green-erasmus https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/erasmus-programme-guide https://na-bibb.atlassian.net/wiki/spaces/KA1/pages/92439590/3+Dokumente+zwischen+akkreditierten+Einrichtungen+und+Teilnehmenden#Nachweise-%C3%BCber-Green-Travel-und-Inklusion https://na-bibb.atlassian.net/wiki/spaces/KA1/pages/92439590/3+Dokumente+zwischen+akkreditierten+Einrichtungen+und+Teilnehmenden#Nachweise-%C3%BCber-Green-Travel-und-Inklusion https://na-bibb.atlassian.net/wiki/spaces/KA1/pages/119210172/3+Dokumente+zwischen+akkreditierten+Einrichtungen+und+Teilnehmenden#Nachweise-%C3%BCber-Green-Travel-und-Inklusion https://na-bibb.atlassian.net/wiki/spaces/KA1/pages/119210172/3+Dokumente+zwischen+akkreditierten+Einrichtungen+und+Teilnehmenden#Nachweise-%C3%BCber-Green-Travel-und-Inklusion https://na-bibb.atlassian.net/wiki/spaces/KA1/pages/92441322/2+Dokumente+zwischen+Projekttr+gern+und+Teilnehmenden#Nachweise-%C3%BCber-Green-Travel-und-Inklusion https://na-bibb.atlassian.net/wiki/spaces/KA1/pages/119210260/2+Dokumente+zwischen+Projekttr+gern+und+Teilnehmenden#Nachweise-%C3%BCber-Green-Travel-und-Inklusion …
[…] FAQ Allgemeine Infos Grundsätzliche Fragen zu Erasmus+, die unabhängig von Antragsart oder Akkreditierungsstatus gelten. Was wird in Erasmus+ unter Erwachsenenbildung verstanden? Erwachsenenbildung im Programm Erasmus+ richtet sich an Erwachsene nach der Erstausbildung und fördert das lebenslange, nicht-berufsbezogene Lernen in unterschiedlichen Lebensbereichen . Ziel ist es, Wissen und Kompetenzen zu stärken – etwa in der Grundbildung, Medienkompetenz, Umweltbildung oder politischen Bildung – und die gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern. Einrichtungen der Erwachsenenbildung sind beispielsweise Volkshochschulen, Vereine oder Bildungsträger. Im Programm Erasmus+ liegt ein besonderer Fokus auf Zielgruppen, die erschwerten Zugang zu Bildung haben. Formale, non-formale oder informelle Lernkontexte sind möglich. Was wird in Erasmus+ unter Erwachsenenbildung verstanden? (Kopie 1) Erwachsenenbildung im Programm Erasmus+ richtet sich an Erwachsene nach der Erstausbildung und fördert das lebenslange, nicht-berufsbezogene Lernen in unterschiedlichen Lebensbereichen . Ziel ist es, Wissen und Kompetenzen zu stärken – etwa in der Grundbildung, Medienkompetenz, Umweltbildung oder politischen Bildung – und die gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern. Einrichtungen der Erwachsenenbildung sind beispielsweise Volkshochschulen, Vereine oder Bildungsträger. Im Programm Erasmus+ liegt ein besonderer Fokus auf Zielgruppen, die erschwerten Zugang zu Bildung haben. Formale, non-formale oder informelle Lernkontexte sind möglich. Was wird in Erasmus+ unter Erwachsenenbildung verstanden? Erwachsenenbildung im Programm Erasmus+ richtet sich an Erwachsene nach der Erstausbildung und fördert das lebenslange, nicht-berufsbezogene Lernen in unterschiedlichen Lebensbereichen . Ziel ist es, Wissen und Kompetenzen zu stärken – etwa in der Grundbildung, Medienkompetenz, Umweltbildung oder politischen Bildung – und die gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern. Einrichtungen der Erwachsenenbildung sind beispielsweise Volkshochschulen, Vereine oder Bildungsträger. Im Programm Erasmus+ liegt ein besonderer Fokus auf Zielgruppen, die erschwerten Zugang zu Bildung haben. Formale, non-formale oder informelle Lernkontexte sind möglich. Können auch mehrere Anträge gleichzeitig gestellt werden? Ja, mehrere Anträge können gleichzeitig gestellt werden – allerdings mit einer Einschränkung: Pro Bildungsbereich kann je Antragsart und Antragsrunde nur ein Antrag eingereicht werden. Anträge verschiedener Antragsarten oder für unterschiedliche Bildungsbereiche können hingegen parallel gestellt werden. …
[…] Wir suchen Gutachterinnen und Gutachter Im Rahmen des Erasmus+ Programms werden die Leitaktionen Mobilität und Partnerschaften mit Unterstützung externer Gutachterinnen und Gutachter beurteilt. Für die Bereiche Berufsbildung und Erwachsenenbildung sucht die Nationale Agentur ( NA ) beim BIBB fortlaufend nach externen Expertinnen und Experten, die die eingereichten Anträge auf der Grundlage europaweit geltender Kriterien prüfen. Zeiträume der Begutachtungen Im Zuge des Starts des neuen Programms findet die Begutachtung der Anträge im Jahr 2026 voraussichtlich in den folgenden Zeiträumen statt: Anträge Leitaktion 1 – Kurzzeitprojekte: Februar bis April 2026 Anträge Leitaktion 1 – Akkreditierung: Oktober 2026 bis Januar 2027 Anträge Leitaktion 2 – Partnerschaften: April bis Juli 2026 Erfahrene Gutachterinnen und Gutachter werden von der NA beim BIBB darüber hinaus auch für Bewertungen von Abschlussberichten angefragt. Voraussetzungen für die Tätigkeit als Gutachter/-in Erforderliche Fachkenntnisse fundierte fachliche Kenntnisse und thematische/ sektorale Fachexpertise in der deutschen und europäischen Berufsbildung und/oder Erwachsenenbildung fachliche Kompetenz in der Einordnung von Projektvorhaben in den Kontext europäischer und deutscher Bildungspolitik und -praxis grundlegende Kenntnisse im Management und in der Finanzierung europäischer Projekte Bereitschaft zur intensiven Auseinandersetzung mit dem Bildungsprogramm Erasmus+ gültig insbesondere für Bewertungen in der Leitaktion 2: Englischkenntnisse, die dem Niveau C1 (Lesen und Schreiben) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen. Weitere Voraussetzungen Kenntnisse in Microsoft Office (Word und Excel) Erfahrungen im Umgang mit internetgestützten Datenbanken Internetverbindung, Lautsprecher und/oder Headset Adobe Acrobat Reader (Standard-Version) Ausschlusskriterien Die NA beim BIBB ist verpflichtet, Interessenskonflikte bei der Begutachtung von Anträgen zu vermeiden. Gutachterin bzw. Gutachter sind aufgrund eines Interessenskonflikts ausgeschlossen, wenn sie in dem Jahr der Begutachtung in einer direkten oder indirekten Verbindung zu einem im selben Jahr eingereichten Förderantrag im selben Bildungsbereich der jeweiligen Leitaktion stehen. Aufwandsentschädigung Die Bewertungstätigkeit ist nebenberuflich angelegt und wird mit der NA beim BIBB schriftlich vereinbart. Alle Gutachterinnen und Gutachter erhalten einen Nachweis über die erbrachte Tätigkeit. Soweit zutreffend wird die Teilnahme an einer Schulung sowie das Anfertigen eines Probegutachtens mit je 50€ vergütet. Die Höhe der Aufwandsentschädigung für Anträge ist wie folgt geregelt: Anträge Mobilität ( KA1 ) Kurzzeitprojekte: 150 € / 120 € Anträge Mobilität ( KA1 ) Akkreditierung: 160 € / 130 € Kleinere Partnerschaften ( KA2 ): 120 € Kooperationspartnerschaften ( KA2 ): CP 400.000: 290 € / 250 € ( KA2 ); CP 250.000: 260 € / 220 €; CP 120.000: 230 € / 190 € Schulung durch die NA beim BIBB Um die Gutachterinnen und Gutachter auf Ihre Tätigkeit vorzubereiten, bietet die NA eine Schulung an. Die Teilnahme daran ist für alle Gutachterinnen und Gutachter verpflichtend . Registrierungs- und Bewerbungsverfahren Jährliche Registrierung für alle Gutachter/-innen Alle Gutachterinnen und Gutachter müssen sich einmal im Jahr per E-Mail registrieren. Wenn Sie schon einmal Gutachter/-in bei uns waren können Sie in den Fragefeldern zu „Erfahrungen in internationaler Bildungszusammenarbeit“ und „Bewertungskompetenzen“ mit dem Hinweis „Informationen liegen der NA vor“ antworten. Die Bewerbung erfolgt in zwei Schritten: Erstellen Sie Ihren Lebenslauf im Europass-Format. Füllen Sie den Lebenslauf aus und schicken Sie ihn per E-Mail an NAGutachter[at]bibb(dot)de . Weitere Unterlagen werden bei Bedarf angefordert. Was ist das Europass-Format? Füllen Sie das Online-Formular für die betreffende Leitaktion und den Bildungsbereich aus, für die Sie sich bewerben wollen. Möchten Sie sich als Gutachter/-in für mehrere Leitaktionen und/oder Bildungsbereiche bewerben? Dann müssen Sie alle betreffenden Formulare ausfüllen. Leitaktion1: Mobilität Bewerbungsformular als Gutachter/-in in der Berufsbildung Bewerbungsformular als Gutachter/-in in der Erwachsenenbildung Leitaktion 2: Partnerschaften Bewerbungsformular als Gutachter/-in in der Berufsbildung Bewerbungsformular als Gutachter/-in in der Erwachsenenbildung Sie brauchen Hilfe? Kontakt Bei Fragen zur Tätigkeit als Gutachter/-in oder zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an: E-Mail: NAGutachter[at]bibb(dot)de Tel .: 0228 107 1600 …
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[…] Europäische Experimentelle Maßnahmen Die Förderlinie eröffnet Raum für transnationale Pilotprojekte, die innovative bildungspolitische Ideen testen und weiterdenken. Hier kann europäische Bildung mit wirksamen, übertragbaren Lösungen aktiv mitgestaltet werden. Antragsfrist 08.04.2026 17 Uhr (Brüsseler Zeit) Wichtige Information Antragsfrist: 8. April 2026 um 17 Uhr (Brüsseler Zeit) Europäische Experimentelle Maßnahmen werden von der Exekutivagentur der EU -Kommission ( EACEA ) verwaltet und umgesetzt. Förderfähige Institutionen öffentliche oder private Einrichtungen, die in den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung, Forschung und Innovation oder in der Arbeitswelt tätig sind Dauer zwischen 24 und 36 Monaten Förderhöhe max. 1.000.000 Euro ( max. 80% der Gesamtkosten) Länder alle EU -Länder und mit dem Erasmus+-Programm assoziierte Drittländer Bildungsbereich berufliche Bildung, Schulbildung, Hochschulbildung, Erwachsenenbildung Es werden transnationale Kooperationsprojekte gefördert, die die Relevanz, die Wirksamkeit, die potenziellen Auswirkungen und die Skalierbarkeit von Aktivitäten zur Umsetzung politischer Schwerpunkte testen. Ziel ist es, evidenzbasierte Lösungen mit hoher Übertragbarkeit zu schaffen, die zur Weiterentwicklung europäischer Bildungs- und Ausbildungspolitiken beitragen. Förderbereiche Der aktuelle Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen umfasst zehn Förderbereiche. Ein Antrag darf sich nur auf einen dieser Förderbereiche beziehen. Topic 1: Digital Education Content: success factors in decision making and use by teachers, trainers and school/institution leaders Topic 2: Digital Education: Public-private partnerships for ethical design, development and use of Artificial Intelligence tools in education and training Topic 3: Digital Education: AI-powered Personalised Learning Pathways for Basic Skills Topic 4: Micro-credentials – focus on eco-systems Topic 5: School Education: STEM Education Centres Topic 6: School Education: Proficiency in basic skills Topic 7: Vocational Education and Training: Developing basic skills in Vocational Education and Training Topic 8: Vocational Education and Training: Improving transparency and recognition of VET qualifications Topic 9: Adult Education: Support to the Regional Skills Partnerships within the Pact for Skills Topic 10: Adult Education: Motivation in Motion: Empowering Adults to Up- and Reskilling Wie ist das Konsortium zusammengesetzt? Ein Konsortium besteht aus mindestens fünf Partnern aus mindestens drei EU -Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern . Weitere Bedingungen: Organisationen aus nicht mir dem Programm assoziierten Drittländern können als assoziierte Partner (nicht als Begünstigte und verbundene Einrichtungen) beteiligt werden. Organisationen aus Belarus und Russland sind nicht berechtigt teilzunehmen. Die Antragstellung erfolgt zentral über das Funding & Tenders Portal der Europäischen Kommission. Weitere Informationen Den vollständigen Text des Aufrufs zu den Europäischen Experimentellen Maßnahmen finden Sie hier (PDF). Link zum EU Funding & Tenders Portal der Europäischen Kommission Informationsseite der EACEA zur Antragstellung 2026 Benötigen Sie weitere Hilfe? Kontakt Schreiben Sie eine Mail an Europäische Exekutivagentur für Bildung und Mail: EACEA-POLICY-SUPPORT(at)EC.EUROPA.EU oder an Claudia Hamann Mail: ka3(at)bibb.de …
[…] European Perspectives: Critical, Creative, Competent—Ideas for Democracy and AI in Adult Education The online conference took place on June 30, 2026, and July 1, 2026, in collaboration with the Bavarian Adult Education Association (bvv) and the T huringian Adult Education Association . On June 30 and July 1, 2026, the National Coordination Office for the European Agenda on Adult Education, in collaboration with the Bavarian Association of Adult Education Centers (Bayerischer Volkshochschulverband e.V.) and the Thuringian Association of Adult Education Centers, held an online conference on the topic “European Perspectives: Critical, Creative, Competent—Impulses for Democracy & AI in Adult Education.” Learning opportunities related to democracy and AI pose major challenges for adult education in Europe. What insights does research provide—and which approaches have already proven effective in practice? These questions were the focus of the virtual conferenc Documentation Documentation Read the complete documentation for the event Materials for the Online Conference All materials related to the online conference are available on a TaskCard . The TaskCard also serves as a central hub for the event after it concludes. In addition to the evaluation of the online conference, the TaskCard also contains the presentations from the keynote sessions and workshops, as well as the links shared by the speakers and organizers during the event. …
[…] Mein EuroApprentices -Profil Bitte fülle das Formular so aus, dass Dein Profil für einen längeren Zeitraum gültig ist. D. h. verzichte bitte auf Dein aktuelles Alter oder wie lange Du Stand heute schon im Netzwerk dabei bist. Schreibe Deine Texte so, dass sie gut verständlich sind – auch für Zielgruppen, die die EuroApprentices noch nicht kennen. …
[…] You are in the area Adult education Vocational training Adult education 1 2 3 4 5 6 Projekt planen Im ersten Schritt treffen Sie grundlegende Entscheidungen für die kleinere Partnerschaft: Sie legen fest, worum es in dem Projekt gehen soll und welche anderen Einrichtungen beteiligt sein werden. Sie kennen die Förderregularien. Und Sie vergewissern sich, dass Erwachsenenbildung der passende Bildungsbereich ist und dass das Vorhaben zu den Zielen und Prioritäten des Programms beiträgt. Einreichungsfrist vorauss. März 2027 Thema festlegen Idealerweise knüpfen Sie mit der Projektidee an Erfahrungen aus der eigenen Bildungspraxis an. Das Thema wird im ersten Schritt noch grob umrissen sein. Entwerfen Sie aber bereits zu Beginn eine Vorstellung dazu, was Sie mit dem Vorhaben bewirken möchten: Was wird nach dem Projekt für wen besser, anders oder neu möglich sein? Davon ausgehend wählen Sie mindestens eine Partnereinrichtung aus einem anderen Land. Es kann auch mehr als eine Partnereinrichtung sein. Diese bringen dann ihre Perspektiven und Expertisen in das Projekt ein, damit durch die europäische Zusammenarbeit etwas entstehen kann, das in dieser Weise national nicht möglich wäre. Förderregularien kennen Informieren Sie sich über die Rahmenbedingungen für kleinere Partnerschaften in Erasmus+ sowie über die Regularien zur Antragstellung. Lesen Sie dazu die jeweiligen Abschnitte in den europäischen Grundlagendokumenten: Grundlagendokumente Aufruf 2026 („Call“) Mit Aufruf wird die Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Anträgen bezeichnet. Im Aufruf werden Antragsfristen und Budgets für die einzelnen Bildungsbereiche und Aktionen im Programm Erasmus+ veröffentlicht. Z um Dokument Erasmus+ Programmleitfaden („Programme Guide“) Im Programmleitfaden des jeweiligen Antragsjahres finden Sie die grundlegenden Informationen zum Förderprogramm (Teil A), zu den Leitaktionen und Bildungsbereichen (Teil B) sowie zur Antragstellung (Teil C). Das Dokument gibt es in mehreren Sprachen. Im Zweifel gilt die englische Version. Englische Version Deutsche Version Handbook on the lump sum funding model In diesem Handbuch wird das Finanzierungsmodell für die Leitaktion 2 – Partnerschaften für Zusammenarbeit – erläutert. Die Finanzierung erfolgt in Form einer „lump sum“, also eines Pauschalbetrags pro Projekt. Das Dokument bezieht sich auf die Antragstellung, die Durchführung und den Projektabschluss. Zum Handbuch Partnereinrichtungen finden An kleineren Partnerschaften müssen mindestens zwei Einrichtungen aus zwei Ländern beteiligt sein. Je nach Umfang des Projekts können es auch mehr sein. Die Einrichtungen sollten sich in ihrem Profil sinnvoll ergänzen. Die Kernaktivitäten des Projekts müssen durch die beteiligten Einrichtungen abdeckt werden. Sie können nicht durch Dienstleister außerhalb des Konsortiums erfolgen. Hier können Sie ansetzen, um Partnereinrichtungen zu finden: Erasmus+ Plattform zur Verbreitung von Projektergebnissen Auf der Projektergebnisplattform (im englischen Erasmus+ project results platform) der europäischen Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur ( EACEA ) werden Informationen zu allen bewilligten Projekten veröffentlicht. Hier können Sie nach Projekten, Projektergebnissen, Einrichtungen und Themen aus Erasmus+ suchen. Zur Plattform Transnationale Kooperationsaktivitäten Hierbei handelt es sich um Kontaktseminare (Transnational Cooperation Activities), die die Nationalen Agenturen von Zeit zu Zeit anbieten. An diesen Veranstaltungen nehmen Einrichtungen aus verschiedenen Ländern teil, um für ihre Aktivitäten in Erasmus+ neue Partner zu finden. Termine finden Sie im Veranstaltungskalender. Zum Kalender EPALE EPALE (Elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa) ist eine europäische, mehrsprachige offene Community Plattform für länderübergreifenden bildungsbezogenen Austausch. Die Plattform bietet Fachleuten aus der Erwachsenenbildung verschiedene Möglichkeiten zur Vernetzung, zum Lernen und für Community-Beiträge – auch unabhängig von Erasmus+-Projekten. Im Bereich „Zusammenarbeiten“ gibt es zudem die Möglichkeit einer Partnersuche für internationale Projekte. Zu EPALE Richtig in der Erwachsenenbildung? Sie entscheiden, in welchem Bereich Sie den Antrag einreichen möchten, und wählen das entsprechende Antragsformular aus. Ob ein Projekt im Bereich Erwachsenenbildung richtig angesiedelt ist, ergibt sich aus dem Projektziel, dem Profil der beteiligten Einrichtungen sowie den Zielgruppen , die im Projekt adressiert werden. Ein Antrag kann bereichsübergreifende Aspekte beinhalten, sein Schwerpunkt muss aber in dem Bildungsbereich liegen, in dem er eingereicht wird. Eine falsche Zuordnung oder eine geringe Relevanz für den Bildungsbereich schlägt sich in der Bewertung nieder. Was bedeutet Erwachsenenbildung in Erasmus+? Erwachsenenbildung im Programm Erasmus+ richtet sich an Erwachsene nach der Erstausbildung und fördert das lebenslange, nicht-berufsbezogene Lernen in unterschiedlichen Lebensbereichen. Ziel ist es, Wissen und Kompetenzen zu stärken – etwa in der Grundbildung, Medienkompetenz, Umweltbildung oder politischen Bildung – und die gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern. Einrichtungen der Erwachsenenbildung sind beispielsweise Volkshochschulen, Vereine oder Bildungsträger. Ein besonderer Fokus liegt auf Zielgruppen, die erschwerten Zugang zu Bildung haben. Formale, non-formale oder informelle Lernkontexte sind möglich. Passende Prioritäten wählen Erasmus+ gibt thematische Schwerpunkte vor, an denen sich die Förderung orientiert. Dies sind die sogenannten Prioritäten. Es gibt vier horizontale Prioritäten , die übergreifend für alle Bildungsbereiche gelten. Und es gibt zudem bereichsspezifische Prioritäten , die nur für den jeweiligen Bildungsbereich – hier also die Erwachsenenbildung - gelten. Ihr Vorhaben muss mindestens eine horizontale oder bereichsspezifischen Priorität adressieren. Bis zu drei Zuordnungen sind möglich. Mit jeder zugeordneten Priorität setzen Sie einen inhaltlichen Fokus, der im Antrag überzeugend und fundiert begründet werden muss. Alle Prioritäten werden im Programmleitfaden beschrieben . Lesen Sie vor einer Zuordnung die ausführlichen Beschreibungen, denn die Überschriften verkürzen die Bedeutungen. Ein europäisches Netzwerk hat in einem unterstützenden Dokument Anregungen für die Umsetzung in der Projektpraxis zusammengetragen: Prioritäten setzen - Potentiale ausschöpfen (deutsch) Prioritäten setzen - Potentiale ausschöpfen (englisch) Horizontale Prioritäten Inklusion und Vielfalt Digitaler Wandel Umweltschutz und Bekämpfung des Klimawandels Gemeinsame Werte, zivilgesellschaftliches Engagement, Bereitschaft und Teilhabe Weitere Erläuterungen finden Sie im Programmleitfaden im Abschnitt A sowie im Abschnitt B unter „ Partnerschaften für Zusammenarbeit “ Bereichspezifische Prioritäten für die Erwachsenenbildung Verbesserung der Zugänglichkeit, Qualität, Inanspruchnahme und Anerkennung der Erwachsenenbildung Förderung von lokalen Lernzentren und innovativen Lernräumen Förderung der Weiterbildung und Umschulung von Erwachsenen Unterstützung der Reaktion der europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung auf den Krieg in der Ukraine Weitere Erläuterungen zu den bereichsspezifischen Prioritäten finden Sie im Programmleitfaden im Abschnitt B unter „ Partnerschaften für Zusammenarbeit “ Projektskizzenberatung nutzen Vor Antragsrunden bieten wir eine telefonische Beratung auf der Grundlage einer Projektskizze an. Anhand einer vorgegebenen Gliederung können Sie das geplante Vorhaben kurz umreißen. Im Gespräch gehen wir auf Ihre Projektidee ein und geben Ihnen Rückmeldungen für die weitere Planung und Entwicklung Ihres Projekts. Das Angebot richtet sich an Einrichtungen, die bis dahin noch keine kleinere Partnerschaft in der Rolle einer koordinierenden Einrichtung durchgeführt haben. Eine Projektskizzenberatung ist freiwillig. Die Phase der Projektskizzenberatung für 2027 beginnt voraussichtlich Mitte Dezember und wird im Newsletter der NA beim BIBB angekündigt. An Veranstaltungen teilnehmen Vor einer Antragsfrist bieten wir Veranstaltungen an, bei denen wir über die Förderregularien und die Antragstellung informieren sowie auf Ihre Fragen eingehen. Aktuell werden keine Informationsveranstaltungen angeboten. Termine mit Blick auf eine Antragsfrist in 2027 werden ab Herbst an dieser Stelle angekündigt. Nähre Informationen zu Veranstaltungen finden Sie in unserem Veranstaltungskalender. Zum Veranstaltungskalender Rückblick Die letzte Informationsveranstaltung kleinere Partnerschaften in der Erwachsenenbildung fand am 11.12.2025 statt. Zur Präsentation Sie brauchen weitere Unterstützung? Kontakt Bei Fragen wenden Sie sich an E-Mail: partnerschaften-erwachsenenbildung@bibb.de Tel .: 0228 107 1300 Hotlinezeiten: Mo | Di | Do | Fr : 09:30 bis 12:00 Uhr Newsletter Keine Beratungsangebote mehr verpassen? Dann abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter! Please fill in all fields marked with * so that we can process your request. I accept the privacy policy . * Zurück Zum nächsten Schritt Den Antrag inhaltlich ausarbeiten Im zweiten Schritt geht es darum, das Vorhaben konkret auszuarbeiten. Sie erhalten hier einige Hinweise dazu, welche Aspekte für die Projektkonzeption und die Projektbeschreibung im Antrag wichtig sind. Von der Konzeption zum Antragstext Nehmen Sie sich im Konsortium zu Beginn genügend Zeit für zwei zentrale Überlegungen: Motivation und Bedarf: Warum machen wir das Projekt? Wirkung: Was wollen wir mit dem Projekt erreichen? Eine sorgfältige Analyse der angestrebten Wirkung macht es leichter, ein schlüssiges Vorgehen festzulegen. Je konkreter Sie Ihr spezifisches Vorhaben formulieren, desto aussagekräftiger wird die Projektbeschreibung. Im Antrag wird zu den nachfolgenden Punkten gefragt: Motivation und Bedarf Gehen Sie in der Projektbeschreibung auf diese Überlegungen ein und schildern Sie die Bedarfe für alle beteiligten Einrichtungen und Länder. Ziele Formulieren Sie eindeutige, spezifische Ziele für Ihr Vorhaben. Achten Sie auf eine klare Unterscheidung zwischen Bedarfen und Zielen. Wer macht mit? Die beteiligten Einrichtungen sollten sich in ihrem Profil sinnvoll ergänzen. Machen Sie im Antrag deutlich, welche Expertise die Einrichtungen für Ihr Projektthema mitbringen und welche Bildungsarbeit die Einrichtungen regelmäßig außerhalb von EU -Projekten leisten. Wer profitiert? Beschreiben Sie konkret, welche Zielgruppen mit dem Projekt adressiert werden und wie die Ergebnisse des Projekts diesen Zielgruppen nützen. Treffen Sie spezifische Festlegungen, damit die Aktivitäten geeignet konzipiert werden können. Aktivitäten und Budget planen Die wesentlichen Schritte zur Umsetzung werden in Aktivitäten (activities) gegliedert. „Projektmanagement“ kann dabei eine eigene Aktivität sein, muss aber nicht. Empfehlenswert sind nicht mehr als 5 bis 6 Aktivitäten. Hier legen Sie bereits fest, welche Einrichtung für welche Aktivität verantwortlich ist und welche weiteren Einrichtungen beteiligt sind. Sie legen ebenfalls fest, wie der Gesamtzuschuss auf die einzelnen Aktivitäten aufgeteilt wird. Berücksichtigen Sie bei den Aktivitäten alle Phasen der Projektumsetzung. Erläutern Sie auch, wie sie vorgehen werden, um das Projekt möglichst inklusiv, digital und ressourcenschonend umzusetzen sowie eine größtmögliche Teilhabe zu ermöglichen (vgl. horizontale Aspekte im Programmleitfaden). Budget Bei der Beantragung entscheiden Sie, welcher Gesamtzuschuss der richtige für Ihr Vorhaben ist. Sie berücksichtigen dabei die Anforderung, dass es sich um einen Zuschuss handelt, nicht um eine vollständige Projektfinanzierung. Die EU -Kommission macht keine Vorgaben zur Höhe von Eigenmitteln. Bei der Bewertung des Antrags wird eingeschätzt, ob der Zuschuss kosteneffektiv eingesetzt wird. Dafür ist es gut, im Antrag nachvollziehbar zu erklären, wie sich Beträge, die Aktivitäten zugeordnet werden, zusammensetzen. Es gibt keine Vorgaben, z.B. für Tagespauschalen oder Reisekosten. Alle Inhalte und Materialien des Projekts müssen durch das Konsortium erbracht werden. Dienstleistungen können über einen Unterauftrag vergeben werden, sofern sie bereits im Antrag klar definiert werden und nicht die Kernaufgaben des Projekts betreffen. Verbreitung Hier schlagen Sie gedanklich einen Bogen zum Beginn. Zum einen planen Sie, wie Sie am Projektende überprüfen werden, ob Ihr Projekt erfolgreich war und eine Wirkung entfaltet hat – auf Teilnehmende, auf die beteiligten Einrichtungen sowie möglicherweise auf weitere Akteure. Unterscheiden Sie gedanklich zwischen „Haben wir alles umgesetzt, was geplant war?“ (Output) und „Haben unsere Aktivitäten zu dem geführt, was wir damit erreichen wollten?“ (Outcome). Zum anderen können Sie dadurch schon jetzt in der Antragsphase feststellen, ob das geplante Vorgehen schlüssig ist oder ob noch konzeptionelle Anpassungen erfolgen sollten. Die Projekterfahrungen und -ergebnisse sollen auch für Außenstehende veröffentlicht werden. Überlegen Sie schon zum Antragszeitpunkt, wie Sie dies in Ihrem Projekt umsetzen wollen. Informationen auf der der Erasmus+ Project Results Platform sind verpflichtend. Weitere Möglichkeiten könnten sein: Beiträge auf den Webseiten der beteiligte Einrichtungen, Social Media Aktivitäten, Beiträge in Newslettern, Fachforen oder auf Veranstaltungen. Eine eigene Projektwebseite ist möglich, aber kein Standard bei kleineren Partnerschaften. Gegebenenfalls können auch weitere Akteure (Stakeholder) eingebunden werden, die Sie bei der Verbreitung unterstützen. Beschreiben Sie Ihre Schritte möglichst konkret und spezifisch für das Projekt. Offene Bildungsressourcen Falls Sie im Projekt Lehr- und Lernmaterialien entwickeln: Beachten Sie bitte, dass alle Lehr- und Lernmaterialien, die mit Erasmus+ Förderung entstehen, als offene Bildungsmaterialien (englisch open educational ressources oder OER ) zur Verfügung gestellt werden müssen. Dies gilt für alle Arten von Materialien wie z. B. Handreichungen, Erklärvideos, Materialien in digitaler Form, Podcasts. Berücksichtigen Sie die Bewertungskriterien Die inhaltliche Bewertung der Anträge erfolgt durch unabhängige, geschulte Gutachterinnen und Gutachter. Die Kriterien der Bewertung sind: Relevanz des Projekts, Qualität der Projektkonzeption und Umsetzung, Qualität der Partnerschaft und der Zusammenarbeit sowie Wirkung. Diese Kriterien werden detailliert erläutert im Programmleitfaden sowie im Leitfaden für Gutachterinnen und Gutachter. EU -Grundlagendokumente Aufruf 2026 („Call“) Als „Aufruf“ (englisch: call) wird die Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Anträgen bezeichnet. Im Aufruf werden Antragsfristen und Budgets für die einzelnen Bildungsbereiche und Aktionen im Programm Erasmus+ veröffentlicht. Zum Aufruf 2026 (PDF) Erasmus+-Programmleitfaden („Programme Guide“) Im Programmleitfaden (englisch: Programme Guide) des jeweiligen Antragsjahres finden Sie die grundlegenden Informationen zum Förderprogramm (Teil A), zu den Leitaktionen und Bildungsbereichen (Teil B) sowie zur Antragstellung (Teil C). Das Dokument gibt es in mehreren Sprachen. Im Zweifel gilt die englische Version. Englische Version des Programmleitfadens (PDF) Deutsche Version des Programmleitfadens (PDF) „Handbook on the lump sum funding model“ In diesem Handbuch wird das Finanzierungsmodell für die Leitaktion 2 – Partnerschaften für Zusammenarbeit – erläutert. Die Finanzierung erfolgt in Form eines Pauschalbetrags (englisch: lump sum) pro Projekt. Das Dokument bezieht sich auf die Antragstellung, die Durchführung und den Projektabschluss. Zum Handbuch (PDF) Unterstützende Dokumente Ansichtsexemplar Antrag kleinere Partnerschaften Erwachsenenbildung (PDF) Leitfaden für Gutachterinnen und Gutachter (PDF) Erzielen von Wirkung in Erasmus+ (PDF) - ein Handbuch aus einem europäischen Netzwerk für wirkungsorientierte Projektplanung Sie brauchen weitere Unterstützung? Kontakt Bei Fragen wenden Sie sich an E-Mail: partnerschaften-erwachsenenbildung@bibb.de Tel .: 0228 107 1300 Hotlinezeiten: Mo | Di | Do | Fr : 09:30 bis 12:00 Uhr Zurück Zum nächsten Schritt Einrichtung registrieren Für Einrichtungen, die sich am Programm Erasmus+ beteiligen, werden die Stammdaten in dem sogenannten Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) verwaltet. Personen, die EU -Tools nutzen, benötigen einen EU -Login für den Zugang. Was ist ein EU -Login? Der Zugang zu allen im Programm verwendeten Online-Portalen, wie beispielsweise dem Organisationsregistrierungssystem, ist geschützt. Für den Zugriff benötigen Sie einen EU -Login. Dieser Benutzerzugang besteht aus Ihrer E-Mail-Adresse und einem Passwort. Ein EU -Login ist personenbezogen. Die Registrierung müssen Sie nur einmalig vornehmen! Sie gilt dann dauerhaft für alle Tools im Programm. EU-Login erstellen Registrierung und Stammdatenverwaltung Um einen Antrag zu stellen, muss Ihre Einrichtung im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) der Europäischen Kommission registriert sein. Dort werden alle Stammdaten der am Programm Erasmus+ beteiligten Einrichtungen verwaltet. Zur Registrierung benötigen Sie Ihren EU -Login. Nach der Registrierung erhalten Sie für Ihre Einrichtung automatisch eine Organisations-Identifizierungsnummer, kurz OID . Das ist eine neunstellige Kennnummer, die mit dem Buchstaben E beginnt. Sie benötigen diese OID bei jeder Antragstellung. Eine Einrichtung darf nur eine OID haben, sie gilt dauerhaft . Auch für zukünftige Anträge, egal in welchem Bildungsbereich, nutzen Sie diese OID . Bei Bedarf müssen Sie Angaben zu Ihrer Einrichtung aktualisieren. Sie möchten Ihre Einrichtung registrieren? Dann klicken Sie unten auf den Link zum Organisationsregistrierungssystem. Falls Sie Unterstützung beim Registrieren brauchen, hilft Ihnen unsere Anleitung zum Erstellen einer OID (siehe untere Dokumentenbox). Hinweis: Von der Eingabe bis zum Erhalt der OID kann es bis zu 72 Stunden dauern. Zur Registrierung Sie haben bereits eine OID oder Sie sind nicht sicher, ob Sie schon eine haben? In beiden Fällen hilft Ihnen das ORS weiter. Wenn Sie schon eine OID haben, prüfen Sie, ob die Angaben zu Ihrer Einrichtung und die hinterlegten Dokumente noch aktuell sind. Zur Erinnerung: Jede Einrichtung darf nur eine OID haben. Zum ORS EU -Login und Registrierung im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) Anleitung zur Registrierung im ORS (PDF) Folgende Dokumente müssen Sie im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) hochladen bzw. auf Aktualität prüfen: Formblatt Rechtsträger für private Einrichtungen (PDF) Formblatt Rechtsträger für öffentliche Einrichtungen (PDF) Formblatt Finanzangaben (PDF) Nachweis zur Rechtsfähigkeit Ihrer Einrichtung ( z. B. Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, Schreiben der übergeordneten Behörde oder Auszug aus dem Schulverzeichnis, Gewerbeanmeldung oder ein Eintrag im Handelsregister etc. ) Benötigen Sie weitere Hilfe? Kontakt Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an. Team „Finanzielle und vertragliche Projektbegleitung“ E-Mail: helpna@bibb.de Tel .: 0228 107 1600 Hotline Montags & donnerstags von 09:30 bis 12:00 Uhr Zurück Zum nächsten Schritt Antrag stellen Erfahren Sie auf dieser Seite, welche Antragsfristen gelten und was Sie beim Ausfüllen eines Antrags für eine Kooperationspartnerschaft beachten müssen. Antragsfrist Die nächste Antragsfrist wird voraussichtlich im März 2027 sein . Es wird 2026 keine zweite Antragsrunde für kleinere Partnerschaften in der Erwachsenenbildung geben. Ihren Antrag arbeiten Sie direkt im EU -Antragsportal aus. Wählen Sie dort das richtige Formular aus: KA210- ADU : Kürzel für kleinere Partnerschaften im Bereich Erwachsenenbildung Antrag stellen Zum EU-Antragsportal Bevor Sie beginnen... Halten Sie folgende Daten bereit: EU -Login Sie benötigen ihn zum Anlegen und Bearbeiten des Antrags. Organisations-ID für Ihre Einrichtung sowie für alle Partnereinrichtungen. Der Antrag kann jederzeit gespeichert und später weiterbearbeitet werden. Nach der Übermittlung sind keine Änderungen mehr möglich . Verfassen Sie ihn in englischer oder deutscher Sprache. Kalkulieren Sie einen zeitlichen Puffer beim Übermitteln des fertigen Antrags ein. Erfahrungsgemäß sind die Server am Tag der Antragsfrist stark belastet. Tipp: Nutzen Sie das Ansichtsexemplar kleinere Partnerschaft Erwachsenenbildung zur Vorbereitung. Zum Ansichtsexemplar Prüfen Sie die Antragsbedingungen Projektanträge können nur von öffentlichen oder privaten Einrichtungen gestellt werden. Die Einrichtung, die die kleinere Partnerschaft koordinieren möchte, stellt den Antrag für das gesamte Konsortium (also die Gruppe der Partnereinrichtungen) bei der Nationalen Agentur in ihrem Land. Der Antrag wird von Mitgliedern des Konsortiums verfasst, nicht von Externen oder Dienstleistern. Der Antrag darf nur in einem Land eingereicht werden. Ein Konsortium kann zu einer Antragsfrist europaweit nur einen Antrag stellen. Eine Einrichtung (konkret: eine OID ) darf in einer Antragsrunde nur einmal Antragsteller einer kleineren Partnerschaft sein und an maximal 5 Anträgen für kleinere Partnerschaften beteiligt sein. ( Dies bezieht sich auf die Anzahl aller Anträge für eine kleinere Partnerschaft pro Antragsfrist. Dabei werden alle Anträge in den Bereichen Schulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Erwachsenenbildung und Jugend zusammengezählt.) Zehn Hinweise zum Verfassen des Antrags Über die OID fügen Sie Stammdaten der antragstellenden Einrichtung und der Partnereinrichtungen in den Antrag ein. Im Antragsformular ergänzen Sie Kontaktangaben für eine zeichnungsberechtigte Person und eine Hauptkontaktperson. Über diese E-Mail-Adressen wird die NA beim BIBB Ihre Einrichtung kontaktieren. Für die Partnereinrichtungen tragen Sie ebenfalls Kontaktangaben für diese Personen ein. Die Textfelder haben Zeichenbegrenzungen . Treffen Sie alle wesentlichen Aussagen im Antrag . Anlagen wie ein GANTT-Chart können unterstützend angefügt werden und werden bei Kooperationsprojekten empfohlen. Der Antrag beinhaltet eine englischsprachige Zusammenfassung . Sie wird bei Bewilligung veröffentlicht. Stellen Sie Ihr Vorhaben also für Außenstehende verständlich dar. Die Declaration on Honour der antragstellenden Einrichtung muss von der zeichnungsberechtigten Person rechtsgültig unterschrieben sein und im Antrag als Anlage hochgeladen sein. Die Accession Forms (Beitrittsformulare) der beteiligten Partnereinrichtungen sollten dem Antrag beigefügt sein. Die Formulare finden sich im Antragsformular, wenn für Partnereinrichtungen eine zeichnungsberechtigte Person eingetragen wurde Kalkulieren Sie Zeit ein, damit die Partner sie rechtsgültig unterschreiben können und Sie die Formulare im Antrag wieder hochladen können. Erklärungen zur Einhaltung der Europäischen Werte und zur Autorenschaft müssen bestätigt werden, damit ein Antrag eingereicht werden kann. Lebensläufe können im Zuge von Prüfungen angefordert werden (vgl. Programmleitfaden Teil C, Operational Capacity Check). Exportieren Sie den Antrag und die darin enthaltenen Beitrittsformulare ( Accession Forms ) als PDF für Ihre Unterlagen. Zurück Zum nächsten Schritt Bewertung des Antrags Was passiert nach der Antragstellung? Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Prüfungen durchgeführt werden, welche Kriterien für die Bewertung einer kleineren Partnerschaft gelten und wie die Förderentscheidung gefällt wird. Formale und inhaltliche Prüfung Nach der Einreichung wird der Antrag nach formalen Kriterien geprüft. Die inhaltliche Bewertung erfolgt im Anschluss durch geschulte Gutachterinnen und Gutachter nach vier Kriterien: Relevanz (bis zu 30 Punkte) Qualität Projektkonzeption und Umsetzung (bis zu 30 Punkte) Qualität Partnerschaft und Zusammenarbeit (bis zu 20 Punkte) Wirkung (bis zu 20 Punkte) Der Antrag kann maximal 100 Punkte erreichen. Um inhaltlich förderfähig zu sein, muss der Antrag insgesamt mindestens 60 Punkte erreichen und dabei in jedem Kriterium mindestens die Hälfte der maximal möglichen Punktzahl. Wie wird Ihr Antrag bewertet? Die Europäische Kommission gibt die Richtlinien für die Antragsbewertung vor. Die Kriterien sind im Leitfaden für Gutachterinnen und Gutachter (englisch: Guide for Experts on Quality Assessment) veröffentlicht und ausführlich erläutert. Bei Interesse können Sie sie einsehen. Zum Leitfaden für Gutachterinnen und Gutachter Weitere Prüfungen Im Zuge der Bewertungsphase werden noch weitere Prüfschritte durchgeführt. Dazu gehört auch die Plagiatspr ü fung . Gegebenenfalls werden Sie schriftlich zu einer Stellungnahme aufgefordert oder um weitere Informationen gebeten. Bei Einrichtungen, die mehrere Anträge einreichen, kann eine Prüfung der operationalen Kapazität erfolgen. Dafür fordert die NA beim BIBB zusätzliche Informationen an, die über die (personellen) Ressourcen zur Umsetzung mehrerer Projekte Auskunft geben. Die Prüfung bezieht sich auf die Einrichtung als Ganzes und kann auch Aspekte aus der bisherigen Projektumsetzung einbeziehen. Diese Prüfschritte sind im Programmleitfaden in Abschnitt C beschrieben. Förderentscheidung Die Prüfung und die Bewertung des Antrags dauern ungefähr 4 Monate. Die NA beim BIBB trifft die Förderentscheidung dann auf der Basis des zur Verfügung stehenden Budgets und einer Rangliste der bewerteten Anträge. Sie erhalten von der NA beim BIBB eine Information über die Förderentscheidung. Die Entscheidung beinhaltet entweder eine Zusage, eine Absage oder die Information über einen Platz auf der Warteliste. Dieser Förderentscheidung ist auch die Rückmeldung zur Bewertung beigefügt. Bei einer Zusage erhalten Sie eine „Finanzhilfevereinbarung“. Widerspruch Sie haben die Möglichkeit, gegen Entscheidungen der Nationalen Agentur beim BIBB Widerspruch einzulegen. Jede Förderentscheidung enthält eine Rechtsbehelfserklärung, die das entsprechende Vorgehen erläutert. Zurück Zum nächsten Schritt Durchführung Wie geht es weiter nach der Bewilligung eines Antrags? Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen ersten Überblick über den weiteren Ablauf. Wenn Sie ein Projekt planen oder beantragen, sollten Sie einige Fakten zur Durchführung des Projekts kennen: Projektverwaltung Ihr Projekt ist formal bewilligt, wenn die Finanzhilfevereinbarung ( Grant Agreement ) von Ihnen und der NA beim BIBB unterzeichnet ist. Sie erhalten dann eine erste Rate des bewilligten Zuschusses. Die antragstellende Einrichtung, die das Projekt auch koordiniert, verwaltet die Mittel des Projekts. Sie leitet die Mittel an die Partnereinrichtungen weiter. Es ist empfehlenswert, als koordinierende Einrichtung Vereinbarungen mit den Partnereinrichtungen des Projekts abzuschließen. Die im Antrag beschriebenen Aktivitäten und die geplanten Ergebnisse sind Bestandteil der Finanzhilfevereinbarung und müssen im Projektverlauf umgesetzt werden. Änderungen am Projekt oder bei den beteiligten Einrichtungen werden mit der NA beim BIBB abgestimm t und zum Teil durch ein Addendum zur Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Verbreitung der Projektergebnisse Bei der Antragstellung haben Sie bereits festgelegt, wie Sie vorgehen werden, um das Projekt bekannt zu machen sowie die Projektergebnisse zugänglich und für andere nutzbar zu machen. Dafür gilt, dass die Kofinanzierung durch die Europäische Union auf allen veröffentlichten Materialien, Dokumenten und Ergebnissen kenntlich gemacht werden muss . Ein entsprechendes Förderlogo und eine Formulierung für den Haftungsausschluss werden Ihnen zur Verfügung gestellt. Für Lehr- und Lernmaterialien gilt darüber hinaus, dass sie als offene Bildungsressourcen ( OER ) gekennzeichnet werden müssen. Berichte einreichen Während der Durchführung und für die Erstellung von Berichten ist die Nutzung eines Tools der Europäischen Kommission verpflichtend - es heißt Beneficiary Module. Darin erstellen Sie nach dem Projektende einen Abschlussbericht . Nach dessen Prüfung legt die NA beim BIBB den abschließenden Zuschuss fest. Die Erstellung von Zwischenberichten ist bei kleineren Partnerschaften nicht vorgesehen. Im Verlauf des Projekts kann die NA beim BIBB Sie zum Stand der Umsetzung kontaktieren. Erasmus+-Projektplattform der NA beim BIBB Auf der Erasmus+-Projektplattform der NA beim BIBB sind alle wichtigen Informationen zur Umsetzung von bewilligten Projekten zusammengefasst. Die Plattform ist erst interessant, wenn die Finanzhilfevereinbarung geschlossen wurde. Neben den wesentlichen Schritten zur Durchführung gibt es dort eine Zusammenstellung von Links und Anleitungen zu den erforderlichen Tools sowie Antworten zu häufig gestellten Fragen. Zur Plattform Zurück Zum nächsten Schritt …