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[…] Grüner Wandel und Nachhaltigkeit Der grüne Wandel ist nicht nur eine ökologische Notwendigkeit, sondern auch eine Chance für die Erwachsenenbildung, nachhaltige Entwicklung zu fördern. In einer Zeit des Klimawandels ist es entscheidend, dass sich Einrichtungen der Erwachsenenbildung ganzheitlich nachhaltig aufstellen, daher auch ihre Struktur und Strategie miteinbeziehen. Die Agenda Erwachsenenbildung fokussiert sich auf die praxisnahe Weiterbildung zum Thema Nachhaltigkeit und die Integration von nachhaltigem Denken und Handeln in alle Bereiche der Bildungseinrichtungen Lernen für eine nachhaltige Zukunft Der Klimawandel und der fortschreitende Verlust natürlicher Lebensgrundlagen machen deutlich, dass der Übergang zu einer ökologisch nachhaltigen Gesellschaft zu den zentralen Zukunftsaufgaben unserer Zeit gehört. Um diesen grünen Wandel aktiv mitgestalten zu können, benötigen Menschen Wissen, Kompetenzen und Handlungsmöglichkeiten, die sie dabei unterstützen, ökologische Zusammenhänge zu verstehen, Auswirkungen des eigenen Handelns zu reflektieren und nachhaltige Entscheidungen im Alltag, im Beruf und in der Gesellschaft zu treffen. Bildungseinrichtungen, insbesondere in der Erwachsenen- und beruflichen Weiterbildung, sind gefragt, die Kompetenzen zu vermitteln, die für die sozial-ökologische Transformation notwendig sind. Dabei geht es nicht nur um technisches Wissen, sondern auch um die Entwicklung eines nachhaltigen Bewusstseins und praktischer Fähigkeiten, die im Arbeitsalltag umgesetzt werden können. Nicht zuletzt ist es von Relevanz, dass Einrichtungen der Erwachsenenbildung sich ganzheitlich und daher auch auf struktureller Ebene als nachhaltige Organisationen verstehen, um Kompetenzen zu nachhaltiger Entwicklung effizient weiterzugeben. Europäische und Internationale Rahmungen zum Thema Nachhaltigkeitskompetenzen Der grüne Wandel ist ein zentraler Schwerpunkt der europäischen Bildungs- und Erwachsenenbildungspolitik und bildet damit einen wichtigen Rahmen für die Aktivitäten der Nationalen Koordinierungsstelle Europäische Agenda Erwachsenenbildung. Show more Show less Die Neue Europäische Agenda für Erwachsenenbildung 2021–2030 benennt den grünen und digitalen Wandel ausdrücklich als eines ihrer fünf prioritären Handlungsfelder. Erwachsenenbildung soll dazu beitragen, Menschen mit den notwendigen Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen auszustatten, um ein nachhaltiges, sozial gerechtes und resilientes Europa mitzugestalten. Orientierung für die Kompetenzentwicklung bietet zudem der europäische Referenzrahmen GreenComp . Er beschreibt zwölf Nachhaltigkeitskompetenzen in vier Bereichen und soll Lernende aller Altersgruppen dabei unterstützen, systemisch und kritisch zu denken, nachhaltige Zukunftsvorstellungen zu entwickeln und selbst handlungsfähig zu werden. Der Rahmen ist ausdrücklich für formale, non-formale und informelle Lernkontexte sowie für lebenslanges Lernen angelegt. Auch auf internationaler und nationaler Ebene ist BNE politisch verankert. Mit dem UNESCO-Programm „BNE 2030“ soll Bildung für nachhaltige Entwicklung strukturell in Bildungsprozessen und Bildungsinstitutionen gestärkt werden. In Deutschland bildet unter anderem der Nationale Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung einen wichtigen Bezugsrahmen für die dauerhafte Verankerung von BNE in allen Bildungsbereichen. Projektbeispiele aus Erasmus+ Die Schwerpunktthemen der Europäischen Agenda Erwachsenenbildung greifen zentrale Herausforderungen und Entwicklungen der Erwachsenenbildung auf – von Future Skills und digitalem Wandel über innovative Lernräume bis hin zu Nachhaltigkeit und gesellschaftlicher Teilhabe. Wie diese Themen in der Praxis umgesetzt werden können, zeigen ausgewählte Erasmus+-Projekte und Mobilitäten . Die Beispiele geben Einblicke in konkrete Ansätze, Methoden und Erfahrungen aus der europäischen Bildungsarbeit und machen sichtbar, wie europäischer Austausch dazu beiträgt, die Ziele der Agenda mit Leben zu füllen. Hier gehts zum Projektbeispiel Aktivitäten der NKS Europäische Agenda Erwachsenenbildung Die Nationale Koordinierungsstelle greift das Thema des grünen Wandels sowohl auf Ebene der Inhalte von Bildungsangeboten als auch auf struktureller Ebene auf, um Einrichtungen der Erwachsenenbildung dabei zu unterstützen ein Lernorte für nachhaltige Entwicklung zu werden. Show more Show less Im Februar 2025 richtete die NKS Agenda Erwachsenenbildung in Bonn die Veranstaltung „Zukunftsorientiert weiterbilden: Die Transformation nachhaltig gestalten“ aus. Im Fokus stand die Rolle der beruflichen Weiterbildung bei der sozial-ökologischen Transformation von Wirtschaft und Arbeitswelt. Diskutiert wurde unter anderem, wie Weiterbildungsangebote nachhaltigkeitsorientierte Kompetenzen vermitteln und den Transfer in die berufliche Praxis unterstützen können. Eine weitere Perspektive nahm der Fachtag „Den Wandel gestalten: Nachhaltigkeit in Weiterbildungseinrichtungen verankern“ am 27. März 2025 in Bremen ein. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie Nachhaltigkeit über einzelne Bildungsangebote hinaus in der gesamten Organisation verankert werden kann. Eine zentrale Rolle spielte dabei der Whole Institution Approach . Dieser betrachtet Nachhaltigkeit als Aufgabe der gesamten Bildungseinrichtung und bezieht beispielsweise Bildungsprogramm, Management und Organisationsstrukturen, Lern- und Arbeitsumgebung sowie Kooperationen und Netzwerke ein. Weiterbildungseinrichtungen können so Nachhaltigkeit nicht nur vermitteln, sondern sie auch in der eigenen Organisation umsetzen und erfahrbar machen. Daneben wurde die Verbindung von Digitalisierung und Nachhaltigkeit – die sogenannte Twin Transition – aufgegriffen. Denn auch digitale Transformation und nachhaltige Entwicklung sollten nicht losgelöst voneinander betrachtet werden: Digitalisierung kann nachhaltige Prozesse unterstützen, verursacht zugleich aber selbst ökologische und gesellschaftliche Auswirkungen, die Weiterbildungseinrichtungen reflektieren müssen. Damit verbindet die Arbeit der NKS unterschiedliche Ebenen des grünen Wandels: die Entwicklung von Nachhaltigkeitskompetenzen , die Gestaltung entsprechender Bildungsangebote sowie die nachhaltige Organisationsentwicklung von Weiterbildungseinrichtungen Weiterführendes Material Das Thema Nachhaltigkeit auf EPALE Auf der Elektronischen Plattform für Erwachsenenbildung finden Sie gesammelte Ressourcen aus ganz Europa zum Thema Nachhaltigkeit und grüner Wandel in der Erwachsenenbildung Zu EPALE Guidebook sustainabALE Das Guidebook und die zugehörigen Arbeitsmaterialien wurden vom Deutschen Volkshochschulverband international erstellt, um Weiterbildungseinrichtungen bei der Umsetzung des Whole Institution Approachs (WIA), einem ganzheitlichen nachhaltigen Organisationsentwicklungsprozess zu unterstützen. Hier geht es zum Guidebook GreenComp GreenComp ist ein Referenzrahmen für Nachhaltigkeitskompetenzen. Er bietet eine gemeinsame Grundlage für Lernende und eine Anleitung für Lehrende und fördert eine einvernehmliche Definition dessen, was Nachhaltigkeit als Kompetenz beinhaltet. Zum Kompetenzrahmen …

[…] Welcome to the NA at BIBB We, the National Agency at the Federal Institute for Vocational Education and Training, are your focal point in Germany for vocational and adult education within the Erasmus+ programme. What is Erasmus+? Erasmus+ is the EU 's programme to support education, training, youth and sport in Europe. It has an estimated budget of around 26,2 billion euros. This is nearly double the funding compared to its predecessor programme (2014-2020). Set to last until 2027, Erasmus+ doesn't just have opportunities for students. It has opportunities for a wide variety of individuals and organisations. The 2021-2027 programme places a strong focus on social inclusion, the green and digital transitions, and promoting young people’s participation in democratic life. The NA at BIBB is responsible for implenting Erasmus+ in VET as well as adult education in Germany. Other programmes and projects VET worldwide ("AusbildungWeltweit"): VETWorldwide (or Vocational Training Worldwide) is a scholarship program from the German Federal Ministry of Education and Research to facilitate practical learning experience abroad for young apprentices and their trainers in the state-recognized German dual vocational training system and in school-based initial vocational training. National VET-Team : The National VET Team helps vocational education institutions ensure quality in Erasmus+ and make learning outcomes visible. With hands-on expertise, workshops, and advice, the team boosts European exchange – and guides you on the path to successful mobility . „ MeinAuslandspraktikum “ : Website for young people to inform about practical learning experiences abroad Europass : The Europass consists of five documents to help European citizens make their skills and qualifications clearly and easily understood in Europe. EPALE : EPALE is a European, multilingual, open membership community of adult learning professionals, including adult educators and trainers, guidance and support staff, researchers and academics, and policymakers. LTA Euro Apprentices RIA-AE Network European Agenda for Adult Learning …

[…] Anfrage zur Begutachtung von Akkreditierungen (KA120) der Berufsbildung Wichtige Informationen Antragsfrist: 29.09.2026 Online-Gutachterschulung: 05.10.2026, von 14 Uhr bis 15:30 Uhr Ende Bewertungsspanne der Erstgutachten: 06.12.2026 Ende Konsolidierung/ Drittgutachten: 13.12.2026 Ende Qualitätscheck: 22.01.2027 Die Teilnahme an der Online-Schulung ist für die Begutachtung verpflichtend. Aufwandsentschädigung: Gutachten mit Erstellung der Konsolidierung 200,00 €; Gutachten ohne Erstellung der Konsolidierung 170,00 €. Teilnahme an der Online-Schulung: 50,00 € …

[…] Key topics What are the main topics addressed by the NCP for the European Agenda for Adult Learning in Germany? Focus areas in Germany In Germany, given the social and professional transformation processes underway, it is necessary to increase participation rates in adult education in order to achieve the overarching goal of an inclusive, socially just and resilient society as defined in the European Agenda for Adult Learning. Our key topics: „Learning across cultural and institutional boundaries creates understanding—and thus mutual understanding. Strengthening adult education connects people in Europe.“ Nadja Bornscheuer - Wissenschaftliche Mitarbeit …

[…] Mobilität Lern- und Lehraufenthalte im Ausland Ein Azubi sammelt in Irland erste Berufserfahrungen, eine VHS -Kursleiterin lernt in Estland neue Methoden der Erwachsenenbildung kennen – Auslandsaufenthalte bieten Lernenden und Personal aus Bildungseinrichtungen die Chance, sich im Ausland weiterzuentwickeln. Erasmus+ macht's möglich im Rahmen der sogenannten Leitaktion 1 – Mobilität . Darum geht's Auslandsaufenthalte zum Lernen und Lehren Wer kann teilnehmen? Lernende und Personal in der Berufs- und Erwachsenenbildung Zielländer Alle EU -Staaten plus Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei Förderfähige Aktivitäten Lernaufenthalte für Einzelpersonen und Gruppen, Job-Shadowings, Lehr- und Schulungstätigkeiten, Kurse, Berufswettbewerbe, „Eingeladene Expertinnen/Experten“, Aufnahme von Lehrkräften in Ausbildung Was ist Mobilität? Auslandsaufenthalte ermöglichen Lernen und Lehren im europäischen Ausland. Mobilität im Programm Erasmus+ bedeutet daher Mobilität zu Lernzwecken, kurz: Lernmobilität . Sie erhalten dafür als teilnehmende Einrichtung im Rahmen eines Mobilitätsprojektes eine finanzielle Förderung. In der Berufsbildung können Auslandsaufenthalte die individuellen und fachlichen Kompetenzen der Auszubildenden stärken. Gleichzeitig wird das internationale Profil der Einrichtung und deren Bildungsangebot ausgebaut, was sich positiv auf den gesamten europäischen Bildungsraum auswirkt. In der Erwachsenenbildung dienen die Auslandsaufenthalte der Professionalisierung des Personals, was sich positiv auf die Qualität der Erwachsenenbildung in Europa auswirkt. Dabei sollen die Bildungsangebote stärker auf gesamtgesellschaftliche Bedürfnisse ausgerichtet werden. Ein weiteres Ziel ist es, die Teilnahme von Personen aller sozioökonomischen Hintergründe an Erwachsenenbildungsangeboten und Erasmus+ zu erhöhen. Welcher Bildungsbereich passt? Im Programm Erasmus+ wird neben Projekttypen nach Bildungsbereichen unterschieden. Es ist wichtig, das Vorhaben im richtigen Bildungsbereich zu beantragen. Die NA beim BIBB ist für die Bereiche Berufsbildung und Erwachsenenbildung zuständig: Berufsbildung Berufsbildung umfasst die Aus-, Fort- und Weiterbildung junger Menschen und Erwachsener mit dem Ziel, sie für die Ausübung eines Berufs sowie für den allgemeinen Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Diese kann in formalen und non-formalen Lernumgebungen auf allen Ebenen des Europäischen Qualifikationsrahmens ( EQR ) stattfinden. Im Programm Erasmus+ werden Projekte gefördert, die sich auf die berufliche Erstausbildung oder die berufliche Weiterbildung konzentrieren. Die fachliche Eignung muss im Antrag deutlich werden – zum Beispiel durch den Beitrag zu den Projektzielen oder zum gewählten Thema. Erwachsenenbildung Erwachsenenbildung im Programm Erasmus+ richtet sich an Erwachsene nach der Erstausbildung und fördert das lebenslange, nicht-berufsbezogene Lernen in unterschiedlichen Lebensbereichen . Ziel ist es, Wissen und Kompetenzen zu stärken – etwa in der Grundbildung, Medienkompetenz, Umweltbildung oder politischen Bildung – und die gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern. Einrichtungen der Erwachsenenbildung sind beispielsweise Volkshochschulen, Vereine oder Bildungsträger. Im Programm Erasmus+ liegt ein besonderer Fokus auf Zielgruppen, die erschwerten Zugang zu Bildung haben. Formale, non-formale oder informelle Lernkontexte sind möglich. Wer kann teilnehmen? An den Auslandsaufenthalten können sowohl Lernende (Teilnehmende an Bildungsangeboten), als auch Personal (Beschäftigte in Einrichtungen) in der Berufs- und Erwachsenenbildung teilnehmen: Lernende in der Berufsbildung Auszubildende in der dualen Ausbildung nach BBiG oder HwO Schülerinnen und Schüler an „Beruflichen Schulen" gemäß Definitionskatalog der KMK Personen in der Berufsausbildungsvorbereitung Teilnehmende in formal geordneten beruflichen Weiterbildungen nach Bundes- oder Landesrecht Personen, die an non-formalen Bildungsangeboten teilnehmen Absolventinnen und Absolventen der förderfähigen Bildungsgänge bis zu einem Jahr nach Abschluss Lernende in der Erwachsenenbildung Alle Lernenden in der Erwachsenenbildung , dabei insbesondere benachteiligte Lernende mit geringeren Teilhabechancen an Bildungsangeboten. Im Rahmen von Erasmus+ sind „benachteiligte Lernende“ Menschen, die aus verschiedenen Gründen erschwerte Bedingungen haben, ihre persönliche Situation durch Bildungsangebote zu verändern, insbesondere gering qualifizierte Lernende.* Die Lernenden müssen in der entsendenden Einrichtung an einem Bildungsprogramm für Erwachsene in Deutschland teilnehmen. Bei der Auswahl der teilnehmenden Lernenden sollte eine ausgewogene Mischung aus verschiedenen Personenprofilen und eine umfassende Einbeziehung von Teilnehmenden mit geringeren Chancen berücksichtigt werden. *Mögliche Gründe für erschwerte Bedingungen sind eine wirtschaftlich prekäre Situation, soziale Ungleichheit, kulturelle Unterschiede, ​​​​​​​geografische Hindernisse, Hindernisse im Zusammenhang mit Diskriminierung, gesundheitliche Einschränkungen, körperliche oder geistige Behinderung, Lernschwierigkeiten (u.a. im Sinne der Grundbildung) ein Migrationshintergrund oder eine Fluchterfahrung. Personal in der Berufsbildung Personen, die in der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig sind nicht lehrende Expertinnen und Experten der beruflichen Aus- und Weiterbildung Personal in der Erwachsenenbildung lehrendes Personal, wie Lehrkräfte und Dozentinnen/Dozenten, nicht-lehrendes Personal, wie Verwaltungskräfte alle sonstigen Expertinnen/Experten, ehrenamtliche Mitarbeitende und Honorarkräfte Tätige in anderen Einrichtungen im Bereich der Erwachsenenbildung, wie z. B. Freiwillige, Beratende oder Politikkoordinatorinnen und -koordinatoren mit Zuständigkeit für die Erwachsenenbildung Infopapiere zu den Arbeitsbeziehungen Die Verbindung zwischen dem Personal und der entsendenden Organisation muss überprüfbar dokumentiert werden (zum Beispiel über einen Arbeits-, Honorar- oder Freiwilligenvertrag, eine Aufgabenbeschreibung oder ein ähnliches Dokument). Die Nationale Agentur beim BIBB hat festgelegt, was in Deutschland als gültige Arbeitsbeziehung gilt. Eine detaillierte Definition finden Sie in unseren Infopapieren zur Arbeitsbeziehung für Kurzzeitprojekte und akkreditierte Einrichtungen. Infopapier für akkreditierte Einrichtungen in der Berufsbildung (PDF) Infopapier für Kurzzeitprojekte in der Berufsbildung (PDF) Infopapier für Einrichtungen in der Erwachsenenbildung (PDF) Was wird gefördert? Erasmus+ bietet die Möglichkeit, im europäischen Ausland ein Praktikum, einen Lernaufenthalt oder eine Fort- oder Weiterbildung zu absolvieren. Im Programm heißt dies Erasmus+ Mobilität . Die Lernmobilität dient der persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung. Einrichtungen, die ihr Personal und ihre Lernenden ins Ausland schicken, erhalten dafür eine finanzielle Förderung. Je nach Bildungsbereich und Zielgruppe sind verschiedene Aktivitätsarten möglich. Ein Projekt kann sich aus verschiedenen Aktivitätsarten zusammensetzen. Abhängig von der Aktivität können nach der Bewilligung des Projekts auch vorbereitende Besuche durchgeführt werden, um das Projekt zu planen. Fördermöglichkeiten auf einen Blick Berufsbildung Erwachsenenbildung Wie setzt sich die Fördersumme zusammen? Ein Projekt besteht in der Regel aus verschiedenen Mobilitätsaktivitäten. Die Fördersumme einer Aktivität errechnet sich aus verschiedenen Kostenkategorien . Jede Aktivität beinhaltet je eine Pauschale für organisatorische Unterstützung, individuelle Unterstützung sowie Reisekosten. Darüber hinaus kann eine Förderung für Kursgebühren, Inklusionsunterstützung und sprachliche Unterstützung, vorbereitende Besuche und außergewöhnliche Kosten beantragt werden. Mehr zu den Fördersätzen Die genauen Fördersätze können Sie der Fördersätzetabelle für den entsprechenden Bildungsbereich entnehmen: Fördersätzetabelle für Akkreditierung in der Berufsbildung (PDF) Fördersätzetabelle für Kurzzeitprojekte in der Berufsbildung (PDF) Fördersätzetabelle für Akkreditierung und Kurzzeitprojekte in der Erwachsenenbildung (PDF) Mithilfe unseres Mobilitätsrechners können Sie vor der Antragstellung die Förderzuschüsse Ihres geplanten Projektes kalkulieren. Zum Mobilitätsrechner Der Entfernungsrechner der EU unterstützt Sie dabei, die Distanz zwischen Heimat- und Zielort korrekt zu ermitteln. Zum Entfernungsrechner Welche Länder sind möglich? Teilnehmende aus Deutschland können Auslandsaufenthalte in folgenden Ländern absolvieren: EU -Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern Mit Erasmus+-assoziierte Drittländer: Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei Sonstige Länder: Das Erasmus+-Programm hat für akkreditierte Einrichtungen in der Berufsbildung eine erweiterte internationale Dimension, in der man mit zahlreichen Drittländern Auslandsaufenthalte organisieren kann. Das Budget für die sogenannten internationalen Staaten ist auf 20 Prozent der bewilligten Vertragssumme einer jeweiligen Einrichtung limitiert. Für „eingeladene Expertinnen und Experten“ sowie für in Ausbildung befindliche Lehrkräfte gilt als Ort des Aufenthalts stets die begünstigte Einrichtung in Deutschland. Die Teilnehmenden müssen aus einem der oben genannten Programmländer kommen. Wer kann einen Antrag stellen? Anträge für eine Förderung der Auslandsaufenthalte können nicht von den Teilnehmenden selbst gestellt werden, sondern müssen über die Einrichtung der Teilnehmenden laufen. Antragsberechtigt sind öffentliche und private Einrichtungen , die ihren Sitz in Deutschland haben und mindestens eine der folgenden Vorgaben erfüllen: Einrichtungen der Berufsbildung Anbieter von Ausbildungsvorbereitung, Ausbildung, Weiterbildung und Umschulung gemäß §1 BBiG Berufliche Schulen (inkl. FOS , BOS , Fachgymnasien) und Schulen im Gesundheitswesen laut KMK-Definition Förderschulen mit Schwerpunkt auf Erasmus-Aktivitäten in der Berufsbildung Unternehmen sowie öffentliche und private Organisationen, die Auszubildende oder Lernende aufnehmen, ausbilden oder mit ihnen kooperieren Lokale und regionale Behörden und Koordinierungsstellen mit Aufgaben in der Berufsbildung Einrichtungen, die in der Berufsbildung und in der Erwachsenenbildung tätig sind, können gleichzeitig jeweils einen Antrag in beiden Bildungsbereichen stellen. Einrichtungen der Erwachsenenbildung Anbieter von formaler, non-formaler und informeller Erwachsenenbildung: Als Anbieter von Erwachsenenbildung gelten alle Einrichtungen, die Erwachsenenbildung als Haupt- oder Nebenaufgabe regelmäßig und wiederkehrend in offener Form zugänglich machen. Das bedeutet, dass Bildungsangebote von Einrichtungen der Erwachsenenbildung regelmäßig und in angemessener Häufigkeit am Standort der jeweiligen Einrichtung, beziehungsweise gegebenenfalls auch deutschlandweit durchgeführt werden müssen. Lernmöglichkeiten müssen in einer Art und Weise angeboten werden, die eine kontinuierliche und verlässliche Teilnahme der Interessierten an Angeboten der antragstellenden Einrichtung ermöglicht. Die Häufigkeit der Veranstaltungen sollte den Bedürfnissen der Zielgruppen entsprechen und sicherstellen, dass ein nachhaltiges Lernangebot vor Ort verfügbar ist. Antragsberechtigt sind insbesondere kommunale Einrichtungen, Volkshochschulen, private Träger, Einrichtungen der Kirchen, Gewerkschaften, Kammern, Parteien und Verbände, Elternschulen und Familienbildungsstätten, Akademien, Hochschulen sowie Fernlehrinstitute. Besonders berücksichtigt werden Einrichtungen, die Grundbildung fördern und Personen mit geringen Grundkenntnisse/Schlüsselkompetenzen Lernaufenthalte im Ausland ermöglichen. Lokale und regionale Behörden sowie koordinierende Stellen mit Aufgaben oder Verantwortung im Bereich der Erwachsenenbildung Einrichtungen, die in der Berufsbildung und in der Erwachsenenbildung tätig sind, können gleichzeitig jeweils einen Antrag in beiden Bildungsbereichen stellen. Zwei Wege zur Förderung: Welcher passt zu Ihrer Einrichtung? Im Programm Erasmus+ gibt es zwei Zugangsmöglichkeiten, um Fördermittel für Auslandsaufenthalte zu erhalten: Die Erasmus+-Akkreditierung – Ihre Mitgliedschaft im Programm Sie ist der Standard-Zugang und damit der optimale Weg ins Programm ! Die Akkreditierung ist für die gesamte Dauer der aktuellen Erasmus+-Programmgeneration gültig und sichert Ihnen einen vereinfachten Zugang zu jährlichen Fördermitteln für Auslandsaufenthalte Ihres Personals und Ihrer Lernenden. Wählen Sie diesen Weg, wenn Sie langfristig am Programm teilnehmen möchten. Mit der Erasmus+-Akkreditierung unterstützen Sie langfristig die Internationalisierung und Organisationsentwicklung Ihrer Einrichtung. Kurzzeitprojekte – ein niederschwelliger Einstieg ins Programm Sie möchten Erasmus+ erst einmal kennenlernen und Projekte in kleinerem Umfang durchführen? Dann ist dieser Weg für Sie die richtige Wahl! Die Kurzzeitprojekte bieten Ihnen einen niederschwelligen Zugang zu Fördermitteln, um Ihren Lernenden oder Ihrem Personal Auslandsaufenthalte in Europa zu ermöglichen. Akkreditierung keine Vorerfahrung mit Erasmus+ notwendig mindestens zweijährige Aktivität in dem relevanten Bildungsbereich einmalige inhaltliche Antragstellung anschließend jährliche Mittelanforderung möglich feste Projektlaufzeit (15 Monate) für eine Mittelanforderung Anzahl der Mobilitätsaktivitäten nicht limitiert als Einzelakkreditierung oder als Konsortium möglich Beantragen Sie eine Akkreditierung Kurzzeitprojekte keine Vorerfahrung mit Erasmus+ notwendig maximal 3 Anträge innerhalb von 5 Jahren möglich Projektlaufzeit von 6 bis maximal 18 Monaten maximal 30 Mobilitätsaktivitäten innerhalb eines Projektes Beantragen Sie ein Kurzzeitprojekt EU -Grundlagendokumente Mobilität Die Dokumente werden in jeder Antragsrunde neu zur Verfügung gestellt. Nutzen Sie bitte stets die Unterlagen der aktuellen Antragsrunde. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2026 (PDF) Programmleitfaden 2026 – deutsch (PDF) Programmleitfaden 2026 – englisch (PDF) Erasmus-Qualitätsstandards in den Bereichen Erwachsenenbildung, Berufsbildung und Schulbildung (PDF) …

[…] Kapazitätsaufbau im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung Sie möchten die Berufsbildung weltweit stärken? Dann bringen Sie Ihre Expertise in ein internationales Kooperationsprojekt zum Kapazitätsaufbau ein! Antragsfrist 26.03.2026 17 Uhr (Brüsseler Zeit) Wichtige Information Antragsfrist: 26. März 2026 um 17 Uhr (Brüsseler Zeit) Die Aktion Kapazitätsaufbau wird von der Exekutivagentur der EU -Kommission ( EACEA ) verwaltet und umgesetzt. Zur Seite der EACEA Wer kann einen Antrag stellen? öffentliche oder private Einrichtungen, die in der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder auf dem Arbeitsmarkt tätig sind Dauer 3 Jahre Förderhöhe maximal 500.000 Euro pro Projekt Länder alle EU -Länder und mit dem Erasmus+-Programm assoziierte Drittländer sowie Länder der Regionen Westbalkan, Östliche Nachbarschaft, Südlicher Mittelmeerraum, Subsahara-Afrika und Lateinamerika Förderfähige Aktivitäten u. a. Aufbau von Netzwerken, Transfer von pädagogischen Konzepten, Entwicklung von Lehrmaterialien, internationale Austauschaktivitäten Bildungsbereich Berufsbildung NEU! ► Hier finden Sie eine aktuelle Informationsseite der EACEA zur Antragstellung 2026: Zur Informationsseite Die Aktion Kapazitätsaufbau in der Berufsbildung unterstützt internationale Kooperationsprojekte auf Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen Einrichtungen, die in der Berufsbildung aktiv sind. Die Einrichtungen können in Erasmus+-Programmländern oder außerhalb angesiedelt sein. Ziel dieser Partnerschaften ist es, die Zugänglichkeit und die Reaktionsfähigkeit der Einrichtungen und Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu fördern. Was wird gefördert? Der Schwerpunkt der Projektaktivitäten muss auf dem Aufbau und der Stärkung der Kapazitäten von Organisationen im Bereich der Berufsbildung in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern liegen. Die Projekte können u. a. folgende Aktivitäten umfassen: Aufbau und Entwicklung von Netzwerken und Austausch bewährter Verfahren zwischen Berufsbildungseinrichtungen; Erstellung von Instrumenten, Programmen und anderen Materialien zum Kapazitätsaufbau; Schaffung von Mechanismen zur Einbindung des privaten Sektors in die Gestaltung und Durchführung von Lehrplänen; Entwicklung und Transfer von pädagogischen Konzepten, Lehr- und Ausbildungsmaterialien und -methoden; Entwicklung und Durchführung internationaler (virtueller) Austauschaktivitäten vor allem für das Personal. Welche Länder können teilnehmen? Teilnahmeberechtigt an Erasmus+-Kapazitätsaufbauprojekten sind alle EU -Länder und mit dem Erasmus+-Programm assoziierte sowie nicht assoziierte Drittländer in den Regionen 1, 2, 3, 9, 10, 11 (siehe Programmleitfaden, Abschnitt „förderfähige Länder“). Die regionalen Prioritäten finden Sie ebenfalls im Programmleitfaden. Wie ist das Konsortium zusammengesetzt? Das Konsortium besteht aus mindestens vier Organisationen aus mindestens drei Ländern: mindestens eine Organisation aus mindestens zwei verschiedenen EU -Ländern oder mit dem Programm assoziierten Drittländern und mindestens zwei Organisationen aus mindestens einem förderfähigen, nich t mit dem Programm assoziierten Drittland. Dem Konsortium muss mindestens ein Berufsbildungsanbieter der sekundären Bildungsstufe angehören. Weitere Informationen Genauere Erläuterungen finden Sie im Programmleitfaden (PDF) auf der Website der Europäischen Kommission im EU Funding & Tenders Portal Benötigen Sie weitere Hilfe? Kontakt Schreiben Sie eine Mail an: Europäische Exekutivagentur für Bildung und Europa ( EACEA ) Mail: EACEA-EPLUS-CBVET(at)ec.europa.eu oder an Claudia Hamann Mail: ka3(at)bibb.de …

[…] FAQ Allgemeine Infos Grundsätzliche Fragen zu Erasmus+, die unabhängig von Antragsart oder Akkreditierungsstatus gelten. Was wird in Erasmus+ unter Erwachsenenbildung verstanden? Erwachsenenbildung im Programm Erasmus+ richtet sich an Erwachsene nach der Erstausbildung und fördert das lebenslange, nicht-berufsbezogene Lernen in unterschiedlichen Lebensbereichen . Ziel ist es, Wissen und Kompetenzen zu stärken – etwa in der Grundbildung, Medienkompetenz, Umweltbildung oder politischen Bildung – und die gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern. Einrichtungen der Erwachsenenbildung sind beispielsweise Volkshochschulen, Vereine oder Bildungsträger. Im Programm Erasmus+ liegt ein besonderer Fokus auf Zielgruppen, die erschwerten Zugang zu Bildung haben. Formale, non-formale oder informelle Lernkontexte sind möglich. Was wird in Erasmus+ unter Erwachsenenbildung verstanden? (Kopie 1) Erwachsenenbildung im Programm Erasmus+ richtet sich an Erwachsene nach der Erstausbildung und fördert das lebenslange, nicht-berufsbezogene Lernen in unterschiedlichen Lebensbereichen . Ziel ist es, Wissen und Kompetenzen zu stärken – etwa in der Grundbildung, Medienkompetenz, Umweltbildung oder politischen Bildung – und die gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern. Einrichtungen der Erwachsenenbildung sind beispielsweise Volkshochschulen, Vereine oder Bildungsträger. Im Programm Erasmus+ liegt ein besonderer Fokus auf Zielgruppen, die erschwerten Zugang zu Bildung haben. Formale, non-formale oder informelle Lernkontexte sind möglich. Was wird in Erasmus+ unter Erwachsenenbildung verstanden? Erwachsenenbildung im Programm Erasmus+ richtet sich an Erwachsene nach der Erstausbildung und fördert das lebenslange, nicht-berufsbezogene Lernen in unterschiedlichen Lebensbereichen . Ziel ist es, Wissen und Kompetenzen zu stärken – etwa in der Grundbildung, Medienkompetenz, Umweltbildung oder politischen Bildung – und die gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern. Einrichtungen der Erwachsenenbildung sind beispielsweise Volkshochschulen, Vereine oder Bildungsträger. Im Programm Erasmus+ liegt ein besonderer Fokus auf Zielgruppen, die erschwerten Zugang zu Bildung haben. Formale, non-formale oder informelle Lernkontexte sind möglich. Können auch mehrere Anträge gleichzeitig gestellt werden? Ja, mehrere Anträge können gleichzeitig gestellt werden – allerdings mit einer Einschränkung: Pro Bildungsbereich kann je Antragsart und Antragsrunde nur ein Antrag eingereicht werden. Anträge verschiedener Antragsarten oder für unterschiedliche Bildungsbereiche können hingegen parallel gestellt werden. …

[…] You are in the area Adult education Vocational training Adult education 1 2 3 4 5 6 Projekt planen In diesem Schritt legen Sie die Grundlagen für Ihren Antrag: Sie entwickeln Zielsetzungen, planen Ihre Mobilitätsmaßnahmen und überlegen sich eine Aufgabenverteilung. Was wird im Antrag abgefragt? Der Antrag auf ein Kurzzeitprojekt fragt danach, was Sie mit Auslandsaufenthalten Ihres Personals und Ihrer Lernenden erreichen wollen. Für eine erfolgreiche Antragstellung sollten Sie Ihre Projektidee (z. B. die Anzahl an Teilnehmenden und die Aktivitätsarten) bereits hinreichend konkretisiert haben. Beantworten Sie sich im Vorfeld folgende Fragen: Mit welchen Herausforderungen ist Ihre Einrichtung derzeit konfrontiert? Welchen konkreten Bedarf zur Veränderung oder Modernisierung der Bildungsangebote gibt es in Ihrer Einrichtung? Welche Teilnehmenden wollen Sie in das Projekt involvieren? Welche Ziele möchten Sie durch die Aktivitäten erreichen? Welche Aktivitätsarten eignen sich dafür, diese Ziele zu erreichen? Wie können Auslandsfortbildungen des Personals und Auslandsaufenthalte Ihrer Lernenden dazu beitragen, Veränderungsprozesse in Ihrer Einrichtung zu unterstützen? Warum wollen Sie die Bedarfe auf europäischer Ebene angehen? In welchen Ländern finden Sie die Expertise, die Sie benötigen? Welche Partnereinrichtungen sind geeignet? Wie lange sollen die Aufenthalte dauern? Welchen Nutzen ziehen Sie aus den Mobilitätsaktivitäten? Wie evaluieren Sie die Aktivitäten und integrieren die Ergebnisse in die tägliche Arbeit Ihrer Einrichtung? Wie soll das Kurzzeitprojekt Ihre Einrichtung zum Wohle aller Lernenden verbessern? Machen Sie sich mit den Rahmenbedingungen des Erasmus+-Programms vertraut und planen Sie die Eckpunkte Ihres Projekts so konkret wie möglich. Dafür sollten Sie ausreichend Vorlaufzeit einplanen. Hinweise zur Aktivitätsart „Kurse und Schulungen“ Bei der Auswahl der Kurse und Schulungen sind die für das Erasmus+-Programm definierten Qualitätsstandards für Kurse zu beachten. Ein Kurs ist nur förderfähig, wenn er eine klare transnationale Komponente umfasst. Höchstens drei Personen derselben entsendenden Organisation können Finanzmittel für die gemeinsame Teilnahme an demselben Kurs erhalten. Jede Person kann nur an einem Kurs pro Projekt teilnehmen. Die passive Teilnahme an einer Konferenz ist nicht förderfähig. Worauf sollten Sie bei der Planung achten? Planen Sie realistisch: Berücksichtigen Sie Ihre Ressourcen, Erfahrungen und Ambitionen. Formulieren Sie konkrete Ziele. Orientieren Sie sich an den Bedürfnissen Ihrer Einrichtung. Beziehen Sie Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Bereichen mit ein , auch Ihre Leitung sollte unterstützend mitwirken . Nutzen Sie unser Beratungsangebot bei Fragen. Mobilitätsrechner und Fördersätze Mithilfe des Mobilitätsrechners können Sie vor der Antragstellung die Förderzuschüsse Ihres Mobilitätsprojektes für Lernende und Personal kalkulieren. Zum Mobilitätsrechner Die Fördersumme der Teilnehmenden errechnet sich anhand festgelegter Fördersätze. Eine Übersicht darüber kann der nachfolgenden Fördersätzetabelle entnommen werden: Zu den Fördersätzen Skizzenberatung Wenn Ihre Einrichtung in der Erwachsenenbildung einen Antrag für ein Kurzzeitprojekt einreichen möchte, können Sie sich auf der Grundlage einer Skizze beraten lassen. Wir beraten Sie telefonisch anhand einer Skizze, die Sie vorab bei uns einreichen. In dem Beratungsgespräch gehen wir auf Ihre Ideen ein und geben Ihnen Anregungen für die Planung Ihrer Maßnahme oder Ihres Projekts. Die Skizzenberatung für die aktuelle Antragsrunde ist abgeschlossen. Über unseren Newsletter werden Sie informiert, sobald zu einer unserer nächsten Antragsrunden wieder eine Skizzenberatung angeboten wird. EU -Grundlagendokumente Mobilität Die Dokumente werden in jeder Antragsrunde neu zur Verfügung gestellt. Nutzen Sie bitte stets die Unterlagen der aktuellen Antragsrunde. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2026 (PDF) Programmleitfaden 2026 – deutsch (PDF) Programmleitfaden 2026 – englisch (PDF) Erasmus-Qualitätsstandards in den Bereichen Erwachsenenbildung, Berufsbildung und Schulbildung (PDF) Zurück Zum nächsten Schritt Partner finden In diesem Schritt finden Sie Unterstützung für die Partnersuche im Ausland. Finden Sie Partnereinrichtungen Sie möchten im Rahmen eines Erasmus+-Kurzzeitprojektes Mobilitätsaktivitäten durchführen und suchen dafür noch nach passenden aufnehmenden Einrichtungen? Die folgenden Plattformen und Angebote sind wichtige Anlaufstellen: Gut zu wissen! Die aufnehmenden Einrichtungen müssen bei Antrag auf ein Erasmus+-Kurzzeitprojekt noch nicht feststehen und werden im Antragsformular nicht abgefragt. Beginnen Sie trotzdem schon frühzeitig mit der Suche nach geeigneten Partnern. Erasmus+ Project Results Platform Auf dieser Plattform der europäischen Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur ( EACEA – Education, Audiovisual and Culture Executive Agency) werden Informationen zu allen bewilligten Projekten veröffentlicht. Hier können Sie nach Projekten, Projektergebnissen, Einrichtungen, Themen und Kontaktdaten aus Erasmus+ suchen. Zur Plattform Europäische Vernetzungstreffen (TCAs) Hierbei handelt es sich um Veranstaltungen, Seminare oder Workshops, die dazu dienen, die transnationale Zusammenarbeit zu fördern. Die Nationalen Agenturen für Erasmus+ organisieren regelmäßig länderübergreifende Veranstaltungen, die sich an alle Zielgruppen des Erasmus+-Programms richten. An diesen Veranstaltungen nehmen Einrichtungen aus verschiedenen Ländern teil, um für ihre Aktivitäten in Erasmus+ neue Partner zu finden. Termine finden Sie im Veranstaltungskalender. Zum Kalender EPALE Auf EPALE (Elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa) finden Sie in den Bereichen Veranstaltungen und Kursangebote europaweite Kurse. Im Bereich Projektpartnersuche können ein Gesuche nach Partnereinrichtungen einstellen. Zur Plattform Online Partner Finding Events Die Nationalen Agenturen für Erasmus+ bieten von Zeit zu Zeit für den Bereich Erwachsenenbildung Online Partner Finding Events im Stil eines Speed Datings an. Während der Veranstaltungen werden die Teilnehmenden in verschiedene virtuelle Gruppenräume aufgeteilt, so dass sie die Möglichkeit haben, andere ähnliche Einrichtungen aus ganz Europa kennenzulernen. Termine finden Sie in unserem Veranstaltungskalender. Zum Kalender Zurück Zum nächsten Schritt Einrichtung registrieren Für Einrichtungen, die sich am Programm Erasmus+ beteiligen, werden die Stammdaten in dem sogenannten Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) verwaltet. Personen, die EU -Tools nutzen, benötigen einen EU -Login für den Zugang. Was ist ein EU -Login? Der Zugang zu allen im Programm verwendeten Online-Portalen, wie beispielsweise dem Organisationsregistrierungssystem, ist geschützt. Für den Zugriff benötigen Sie einen EU -Login. Dieser Benutzerzugang besteht aus Ihrer E-Mail-Adresse und einem Passwort. Ein EU -Login ist personenbezogen. Die Registrierung müssen Sie nur einmalig vornehmen! Sie gilt dann dauerhaft für alle Tools im Programm. EU-Login erstellen Registrierung und Stammdatenverwaltung Um einen Antrag zu stellen, muss Ihre Einrichtung im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) der Europäischen Kommission registriert sein. Dort werden alle Stammdaten der am Programm Erasmus+ beteiligten Einrichtungen verwaltet. Zur Registrierung benötigen Sie Ihren EU -Login. Nach der Registrierung erhalten Sie für Ihre Einrichtung automatisch eine Organisations-Identifizierungsnummer, kurz OID . Das ist eine neunstellige Kennnummer, die mit dem Buchstaben E beginnt. Sie benötigen diese OID bei jeder Antragstellung. Eine Einrichtung darf nur eine OID haben, sie gilt dauerhaft . Auch für zukünftige Anträge, egal in welchem Bildungsbereich, nutzen Sie diese OID . Bei Bedarf müssen Sie Angaben zu Ihrer Einrichtung aktualisieren. Sie möchten Ihre Einrichtung registrieren? Dann klicken Sie unten auf den Link zum Organisationsregistrierungssystem. Falls Sie Unterstützung beim Registrieren brauchen, hilft Ihnen unsere Anleitung zum Erstellen einer OID (siehe untere Dokumentenbox). Hinweis: Von der Eingabe bis zum Erhalt der OID kann es bis zu 72 Stunden dauern. Zur Registrierung Sie haben bereits eine OID oder Sie sind nicht sicher, ob Sie schon eine haben? In beiden Fällen hilft Ihnen das ORS weiter. Wenn Sie schon eine OID haben, prüfen Sie, ob die Angaben zu Ihrer Einrichtung und die hinterlegten Dokumente noch aktuell sind. Zur Erinnerung: Jede Einrichtung darf nur eine OID haben. Zum ORS EU -Login und Registrierung im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) Anleitung zur Registrierung im ORS (PDF) Folgende Dokumente müssen Sie im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) hochladen bzw. auf Aktualität prüfen: Formblatt Rechtsträger für private Einrichtungen (PDF) Formblatt Rechtsträger für öffentliche Einrichtungen (PDF) Formblatt Finanzangaben (PDF) Nachweis zur Rechtsfähigkeit Ihrer Einrichtung ( z. B. Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, Schreiben der übergeordneten Behörde oder Auszug aus dem Schulverzeichnis, Gewerbeanmeldung oder ein Eintrag im Handelsregister etc. ) Benötigen Sie weitere Hilfe? Kontakt Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an. Team „Finanzielle und vertragliche Projektbegleitung“ E-Mail: helpna@bibb.de Tel .: 0228 107 1600 Hotline Montags & donnerstags von 09:30 bis 12:00 Uhr Zurück Zum nächsten Schritt Antrag ausfüllen und einreichen In diesem Schritt wird Ihnen erläutert, wo Sie den Antrag auf ein Kurzzeitprojekt finden und welche Informationen Sie in diesem zur Verfügung stellen müssen. Antragsfrist Die Antragsfrist ist der 19. Februar 2026 um 12 Uhr mittags (Brüsseler Zeit). Einrichtungen können pro Auswahlrunde nur einen Antrag pro Bildungsbereich stellen. Ihren Antrag stellen Sie direkt im EU -Antragsportal. Sie können die Fragen gern auf Deutsch beantworten. Wählen Sie im Portal das richtige Formular aus: KA122- ADU : Dies ist das Kürzel für ein Kurzzeitprojekt im Bereich Erwachsenenbildung. Antrag stellen Zum EU-Antragsportal Bevor Sie beginnen... Kalkulieren Sie einen zeitlichen Puffer ein. Erfahrungsgemäß sind die Server am Tag der Antragsfrist stark belastet . Halten Sie Ihren EU -Login bereit. Sie benötigen ihn zum Anlegen und Bearbeiten des Antrags. Der Antrag kann jederzeit gespeichert und später weiterbearbeitet werden. Nach der Übermittlung sind keine Änderungen mehr möglich . Exportieren Sie den Antrag als PDF für Ihre Unterlagen. Aufnehmende und unterstützende Einrichtungen im Kurzzeitprojekt Ihre Mobilitätsaktivitäten führen Sie zusammen mit Partnereinrichtungen durch – den sogenannten aufnehmenden Einrichtungen (receiving organisations). Diese nehmen Ihre Teilnehmenden für den Zeitraum ihrer Entsendung bei sich auf, dort findet also der Lernaufenthalt statt. Mit dieser Einrichtung besprechen Sie vorab auch die Rahmenbedingungen und Lernziele der Entsendung und halten diese schriftlich im Rahmen einer Lernvereinbarung fest. Es wird empfohlen, für aufnehmende Einrichtungen ebenfalls eine OID zu beantragen, weil dies den weiteren Prozess vereinfacht. Eine Zusammenarbeit im Rahmen Ihres Projekts ist aber auch für aufnehmende Einrichtungen ohne OID möglich. Es können auch weitere Einrichtungen an den Mobilitätsaktivitäten beteiligt werden. Möchten Sie Dienstleistungen von Einrichtungen nutzen, ist dies ebenfalls möglich – diese Einrichtungen werden unterstützende Einrichtungen genannt (supporting organisations). Bitte beachten Sie, dass für unterstützende Einrichtungen eine OID vorliegen muss und Sie diese im Projektantrag bereits angeben müssen. Bitte beachten Sie auch die lediglich unterstützende Funktion dieser Einrichtungen , was bedeutet, dass diese keine Aufgaben einer aufnehmenden Einrichtung übernehmen dürfen ( z. B. das Unterzeichnen der Lernvereinbarung). Alle Informationen zur Zusammenarbeit mit unterstützenden Einrichtungen finden Sie im Erasmus+-Leitfaden für die Zusammenarbeit mit unterstützenden Organisationen . Das wird im Antrag abgefragt: Ein kurzer Überblick Im Antrag auf ein Kurzzeitprojekt wird vor allem danach gefragt, welche Teilnehmenden welche Art von Lernerfahrung machen sollen, welche Einrichtungen daran beteiligt sind und wie die Phasen vor, während und nach den Lernaufenthalten aus organisatorischer und inhaltlicher Sicht ausgestaltet werden. Um Sie bei der inhaltlichen Ausarbeitung Ihres Antrags zu unterstützen, erläutern wir Ihnen im Folgenden kurz die wesentlichen Punkte, die im Antrag abgefragt werden: Antragstellende Einrichtung und Hintergrund Geben Sie die Eckdaten Ihrer Einrichtung sowie der Ansprechpersonen ein und stellen Sie Ihre Einrichtung vor: Wer sind Sie, welche Bildungsangebote machen Sie, wer sind Ihre Lernenden? Arbeiten Sie in mehreren Bildungsbereichen, achten Sie darauf, sich im Antrag klar auf die Erwachsenenbildung zu konzentrieren. Projektziele Beschreiben Sie, vor welchen Herausforderungen Ihre Einrichtung steht und welchen Bedarf es bei Lernenden und Personal gibt. Daraus sind ein bis fünf messbare und prüfbare Ziele zu entwickeln. Wichtig ist, dass das geplante Mobilitätsprojekt zu den Zielen der Leitaktion 1 passt. Aktivitäten und Budget Beantragen Sie alle relevanten Kostenarten für jeden Aktivitätstyp und „Mobility Flow“ (Aktivität am gleichen Zielort, mit gleicher Dauer und gleichem Arrangement). Unter „Beschreibung“ wird der Inhalt der Lernaufenthalte, die erwarteten Lernergebnisse, die Evaluation der Ergebnisse und das Profil der Teilnehmenden dargestellt. Die gewählten Aktivitäten geben Aufschluss über die Verbindung von den Bedarfen Ihrer Einrichtung und Ihren Teilnehmenden und den zu erreichenden Zielen. Lernmobilität Die Leitaktion 1 ermöglicht Einzel- und Gruppenmobilität. Ob eine Einzel- oder eine Gruppenmobilität durchgeführt werden soll, richtet sich nicht nach den Reise- und Unterbringungsmodalitäten, sondern nach den Bedarfen der Lernenden und danach, ob ein gemeinsames oder individuelles Lernprogramm für die Lernenden formuliert wird. Sprachliche Unterstützung Unter bestimmten Bedingungen können finanzielle Mittel für die sprachliche Vorbereitung ( z. B. für Sprachlernmaterial oder einen Sprachkurs) der Teilnehmenden beantragt werden. In den meisten Fällen soll jedoch die Lernplattform der Europäischen Kommission Online Language Support ( OLS ) genutzt werden. Sie verfügt über Sprachtests und -kurse und über diverse interaktive Funktionen wie Karteikarten oder Chatformen. Entfernungsrechner Um den zu erwartenden Zuschuss im Bereich der Reisekosten besser bestimmen zu können, steht Ihnen der Entfernungsrechner der Europäischen Kommission zur Verfügung. Qualitätsstandards Mit dem Antrag verpflichten Sie sich, die Erasmus-Qualitätsstandards einzuhalten. Sie tragen die Verantwortung für Qualität und Umsetzung aller Aktivitäten. Den Qualitätsstandards müssen Sie im Antrag zustimmen. Nachbereitung Schildern Sie, was Sie vorhaben, um nach Abschluss der Auslandsaufenthalte die Ergebnisse in das Tagesgeschäft Ihrer Einrichtung einzubetten. Wer außer der eigenen Einrichtung und den Mitarbeiter/-innen soll von den Ergebnissen profitieren? Im Programm Erasmus+ wird Wert daraufgelegt, die Wirkung der Projekte angemessen zu verbreiten. Dies sollten Sie von Anfang an mitdenken. EU -Werte Bestätigen Sie, dass Ihre Einrichtung die EU -Werte anerkennt: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte – einschließlich der Rechte von Minderheiten. Projektzusammenfassung Fassen Sie Ihr Vorhaben in deutscher und englischer Sprache so zusammen, dass Außenstehende schnell erfassen können, worum es in Ihrem Projekt geht. Betrachten Sie Ihre Zusammenfassung wie eine Werbung für Ihr Vorhaben. Die englische Übersetzung kann von der Europäischen Kommission veröffentlicht werden. Ehrenwörtliche Erklärung Diese Erklärung muss von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben und zusammen mit dem Antrag hochgeladen werden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie für eine gültige Unterschrift auf den Dokumenten nur eine qualifizierte elektronische Signatur ( QES) oder eine handschriftliche Signatur verwenden. EU -Grundlagendokumente Mobilität Die Dokumente werden in jeder Antragsrunde neu zur Verfügung gestellt. Nutzen Sie bitte stets die Unterlagen der aktuellen Antragsrunde. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2026 (PDF) Programmleitfaden 2026 – deutsch (PDF) Programmleitfaden 2026 – englisch (PDF) Erasmus-Qualitätsstandards in den Bereichen Erwachsenenbildung, Berufsbildung und Schulbildung (PDF) Nützliche Ergänzungen zur Antragstellung eines Kurzzeitprojekts in der Erwachsenenbildung Hinweise zur Antragstellung von Kurzzeitprojekten (PDF) Kommentiertes Antragsformular (PDF) Handbuch: Mobilität erwachsener Lernender (PDF) Benötigen Sie weitere Hilfe? Kontakt Schreiben Sie eine Mail oder rufen Sie uns an Das Team „Erwachsenenbildung: Erasmus+ Lernmobilität | Europäische Agenda für Erwachsenenbildung“ hilft Ihnen gerne weiter. Mail: mobilitaet-erwachsenenbildung(at)bibb(dot)de Tel : 0228 107 - 1001 Mo | Do : 09:30 – 12:00 Uhr Zurück Zum nächsten Schritt Begutachtung Ihres Antrags In diesem Schritt erfahren Sie, wie Ihr Antrag bewertet wird, welche Kriterien wichtig sind und wann Sie mit einer Entscheidung rechnen können. Formale und inhaltliche Prüfung Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, beginnt das 2-stufige Prüfverfahren. Hier entscheidet sich, ob Ihr Antrag die Förderkriterien erfüllt. Damit Sie wissen, worauf es ankommt, erklären wir die wichtigsten Schritte der Bewertung. 1. Formale Prüfung Zuerst wird geprüft, ob Ihr Antrag vollständig ist und alle formalen Anforderungen erfüllt. 2. Inhaltliche Bewertung Danach beurteilen geschulte Gutachter/-innen Ihren Antrag anhand von drei unterschiedlich gewichteten Bewertungskriterien: Relevanz des Antrags: 20 Punkte Qualität der Projektkonzeption: 50 Punkte Qualität der Nachbereitungsaktionen: 30 Punkte Für jeden dieser Bereiche muss mindestens die Hälfte der möglichen Punkte erreicht werden. Insgesamt müssen Sie mindestens 6 0 von 100 Punkten erzielen, um eine Förderung zu erhalten. Weitere Prüfungen Im Zuge der Bewertungsphase werden noch weitere Prüfschritte durchgeführt. Dazu gehören insbesondere Plagiatsprüfungen und bei Anträgen über 60.000 Euro die Prüfung der finanziellen Bonität der antragsstellenden Einrichtung. Hierbei werden Sie ggf. schriftlich zu einer Stellungnahme aufgefordert. Antragsteller, die mehrere Anträge einreichen, werden von der NA beim BIBB aufgefordert, ihre Eignung zur Durchführung dieser Vorhaben zu belegen. Diese Prüfung der sogenannten „operationalen Kapazität“ betrachtet die Einrichtung als Ganzes auf der operationalen Durchführungsebene. Dabei wird die Anzahl aller Anträge zu einer Antragsfrist bei der NA beim BIBB in der Leitaktion 1 zugrunde gelegt. Die Prüfung ist dabei auf die Einrichtung als Ganzes gerichtet und hat deren „operative Leistungsfähigkeit“ im Fokus. Diese Prüfschritte sind im Programmleitfaden in Abschnitt C beschrieben. Im Zuge dessen kann die NA beim BIBB mit Nachfragen auf Sie zukommen. Förderentscheidung Die Prüfung und die Bewertung des Antrags dauern ungefähr 3 Monate. Die NA beim BIBB trifft die Förderentscheidung auf der Basis der formalen und inhaltlichen Prüfung, des zur Verfügung stehenden Budgets und einer Rangliste der bewerteten Anträge. Sie erhalten von der NA beim BIBB eine Information über die Förderentscheidung. Diese beinhaltet entweder eine Zusage, eine Absage oder die Information über einen Platz auf der Warteliste. Dieser Information ist auch die Bewertung der Gutachter/-innen beigefügt. Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie einen Vertrag („Finanzhilfevereinbarung"). Das Projekt kann im Anschluss starten. Beschwerde Jede Förderentscheidung der NA beim BIBB enthält eine Rechtsbehelfserklärung, nach welcher das Vorgehen für einen Widerspruch geregelt ist. Gegen den Förderbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei dem Bundesinstitut für Berufsbildung (Nationale Agentur Bildung für Europa), Friedrich-Ebert-Allee 114-116, 53113 Bonn, eingelegt werden. Ihr Widerspruch erfolgt schriftlich ( per Post oder in elektronischer Form) und sollte, zur Erleichterung der Bearbeitung, ausführliche und plausible Begründungen enthalten. Richtlinien der Begutachtung für Kurzzeitprojekte Leitfaden für Gutachter und Gutachterinnen: Erasmus+ Guide for Experts on Quality Assessment – auf Englisch (PDF) Zurück Zum nächsten Schritt Projekt durchführen In diesem Schritt erfahren Sie, wie es nach Bewilligung Ihres Kurzzeitprojekts weitergeht: Wie setzen Sie Ihre Aktivitäten um und erstatten Bericht zu Ihrem Projekt? Der Ablauf im Überblick 1 Vertrag erhalten Nachdem Sie die Förderzusage erhalten haben, schließen Sie mit der NA beim BIBB eine Finanzhilfevereinbarung (Vertrag) ab. Formal ist das Projekt bewilligt, wenn die Finanzhilfevereinbarung ( Grant Agreement ) von der umsetzenden Einrichtung des Projektes und der NA beim BIBB unterzeichnet ist. Die umsetzende Einrichtung erhält in der Regel eine Vorauszahlung des bewilligten Zuschusses von 80 % der Gesamtfördersumme. Nach Abschluss des Projekts wird die Restsumme ausgezahlt. 2 Aktivitäten durchführen Während der Durchführung und für die Erstellung von Berichten ist die Nutzung eines Tools der Europäischen Kommission verpflichtend, es heißt Beneficiary Module . Im Zeitraum Ihres Kurzzeitprojektes führen Sie im Rahmen des bewilligten Budgets Mobilitätsaktivitäten durch. Änderungen im Projekt können von Ihnen zum Teil ohne Absprache umgesetzt werden, zum Teil bedarf es Absprachen oder Genehmigungen durch die NA beim BIBB . Bei der Durchführung aller geförderten Aktivitäten müssen die Erasmus-Qualitätsstandards eingehalten werden. 3 Berichterstattung Nach Ablauf Ihres Kurzzeitprojekts erstellen Sie im Beneficiary Module einen Abschlussbericht. Der Bericht enthält Informationen über den Aufenthalt der Teilnehmenden, die Finanzen und die inhaltliche Umsetzung. Die NA beim BIBB prüft diesen Bericht finanziell und inhaltlich. Erasmus+-Projektplattform der NA beim BIBB Träger mit einem bereits bewilligten Kurzzeitprojekt finden weiterführende Informationen zur Durchführung des Projekts gebündelt auf der Erasmmus+-Projektplattform der NA beim BIBB . Zur Projektplattform Zurück Zum nächsten Schritt …

[…] You are in the area Adult education Vocational training Adult education 1 2 3 4 5 6 Akkreditierung planen In diesem Schritt legen Sie die Grundlagen für Ihren Antrag: Sie entwickeln Zielsetzungen, planen Ihre Mobilitätsaktivitäten und entscheiden, ob Sie als einzelne Einrichtung oder im Konsortium teilnehmen möchten. Was wird im Antrag abgefragt? Der Akkreditierungsantrag fragt in erster Linie, wie Sie Ihre Mobilitätsaktivitäten strategisch in die Entwicklung Ihrer Einrichtung einbinden werden. Darauf sollte auch die Planung Ihrer Aktivitäten basieren. Worauf sollten Sie bei der Planung achten? Planen Sie realistisch: Berücksichtigen Sie Ihre Ressourcen, Erfahrungen und Ambitionen. Formulieren Sie langfristige, konkrete Ziele. Orientieren Sie sich an den Bedürfnissen Ihrer Einrichtung. Beziehen Sie Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Bereichen mit ein, auch Ihre Leitung sollte unterstützend mitwirken . Denken Sie in Etappen: Die Akkreditierung erlaubt eine schrittweise Weiterentwicklung. Nutzen Sie unser Beratungsangebot bei Fragen. Einzel- oder Konsortialakkreditierung? Entscheiden Sie vorab, ob Sie sich als einzelne Einrichtung oder als Konsortium akkreditieren lassen möchten. Letzteres ist dann notwendig, wenn Sie breite Zielgruppe mit einzubeziehen möchten, die über Ihre direkten Arbeitsbeziehungen hinausreicht. Sie sind sich unsicher? Dann hilft Ihnen unser Informationspapier zur Arbeitsbeziehung (PDF) weiter. Akkreditierung als einzelne Einrichtung Ihre Einrichtung akkreditiert sich allein im Erasmus+-Programm. So können Sie jährlich Fördermittel abrufen, um Ihre Auslandsaktivitäten durchzuführen und Ihre eigenen institutionellen Ziele umzusetzen. Akkreditierung als Konsortium Sie können als koordinierende Einrichtung ein Konsortium von mehreren Einrichtungen leiten, die gemeinsam Erasmus+-Aktivitäten im Ausland organisieren. Die beteiligten Konsortialpartner benötigen keine eigene Akkreditierung, sie müssen lediglich ebenfalls in Deutschland ansässig sein. Die teilnehmenden Einrichtungen können sich jährlich ändern, solange der Wechsel zu den im Antrag formulierten Konsortialzielen passt. Beim Antrag wählen Sie zwischen drei Konsortialtypen : Sie möchten andere Einrichtungen in Ihrem Bildungsbereich dabei unterstützen, sich am Erasmus+-Programm zu beteiligen. Sie haben ähnliche Interessen wie die anderen Konsortialmitglieder und arbeiten zu bestimmten Themenbereichen zusammen. Sie tun sich mit anderen Einrichtungen zusammen, um Ressourcen zu teilen und sich die Verwaltung von Erasmus+-Aktivitäten zu erleichtern. Gut zu wissen! Sie können im Laufe Ihrer Akkreditierung von einer Einzelakkreditierung zu einer Konsortialakkreditierung (und umgekehrt) wechseln. Skizzenberatung Wenn Ihre Einrichtung in der Erwachsenenbildung einen Antrag auf eine Akkreditierung einreichen möchte, können Sie sich auf der Grundlage einer Skizze beraten lassen. Wir beraten Sie telefonisch anhand einer Skizze, die Sie vorab bei uns einreichen. In dem Beratungsgespräch gehen wir auf Ihre Ideen ein und geben Ihnen Anregungen für die Planung Ihrer Maßnahmen. Die Skizzenberatung für die aktuelle Antragsrunde ist abgeschlossen. Über unseren Newsletter werden Sie informiert, sobald zu einer unserer nächsten Antragsrunden wieder eine Skizzenberatung angeboten wird. EU -Grundlagendokumente Mobilität Die Dokumente werden in jeder Antragsrunde neu zur Verfügung gestellt. Nutzen Sie bitte stets die Unterlagen der aktuellen Antragsrunde. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2026 (PDF) Programmleitfaden 2026 – deutsch (PDF) Programmleitfaden 2026 – englisch (PDF) Erasmus-Qualitätsstandards in den Bereichen Erwachsenenbildung, Berufsbildung und Schulbildung (PDF) Nützliche Dokumente zur inhaltlichen Vorbereitung in der Erwachsenenbildung Handbuch: Mobilität erwachsener Lernender (PDF) Guide: Go international (PDF) Machen Sie zu Beginn der Planung Ihrer Akkreditierung eine Bestandsaufnahme, wo Ihre Einrichtung in Bezug auf Internationalisierung steht. Hierbei kann Ihnen die folgende Handreichung helfen: Internationalisierung in der Erwachsenenbildung: Eine Handreichung (PDF) Zurück Zum nächsten Schritt Partner finden In diesem Schritt finden Sie Unterstützung für die Partnersuche im Ausland. Finden Sie Partnereinrichtungen Sie möchten im Rahmen einer Erasmus+-Akkreditierung Mobilitätsaktivitäten durchführen und suchen dafür noch nach passenden aufnehmenden Einrichtungen? Die folgenden Plattformen und Angebote sind wichtige Anlaufstellen: Gut zu wissen! Die aufnehmenden Einrichtungen müssen bei Antrag auf eine Erasmus+-Akkreditierung noch nicht feststehen. Sie werden daher im Antragsformular nicht abgefragt. Beginnen Sie trotzdem schon frühzeitig mit der Suche nach geeigneten Partnereinrichtungen. Erasmus+ Project Results Platform Auf der Projektergebnisplattform der europäischen Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur ( EACEA – Education, Audiovisual and Culture Executive Agency) werden Informationen zu allen bewilligten Projekten veröffentlicht. Hier können Sie nach Projekten, Projektergebnissen, Einrichtungen, Themen und Kontaktdaten aus Erasmus+ suchen. Zur Projektergebnisplattform Europäische Vernetzungstreffen (TCAs) Hierbei handelt es sich um Veranstaltungen, Seminare oder Workshops, die dazu dienen, die transnationale Zusammenarbeit zu fördern. Die Nationalen Agenturen für Erasmus+ organisieren regelmäßig länderübergreifende Veranstaltungen , die sich an alle Zielgruppen des Erasmus+-Programms richten. An diesen Veranstaltungen nehmen Einrichtungen aus verschiedenen Ländern teil, um für ihre Aktivitäten in Erasmus+ neue Partner zu finden. Termine finden Sie in unserem Veranstaltungskalender. Zum Kalender EPALE Auf EPALE , der „Elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa“, finden Sie in den Bereichen Veranstaltungen und Kursangebote europaweite Kurse. Im Bereich Projektpartnersuche können Sie ein Gesuche nach Partnereinrichtungen einstellen. Zur Plattform EPALE Online Partner Finding Events Die Nationalen Agenturen für Erasmus+ bieten von Zeit zu Zeit für den Bereich Erwachsenenbildung „Online Partner Finding Events“ im Stil eines Speed-Datings an. Während der Veranstaltungen werden die Teilnehmenden in verschiedene virtuelle Gruppenräume aufgeteilt, so dass sie die Möglichkeit haben, andere ähnliche Einrichtungen aus ganz Europa kennenzulernen. Termine finden Sie in unserem Veranstaltungskalender. Zum Kalender Zurück Zum nächsten Schritt Einrichtung registrieren Für Einrichtungen, die sich am Programm Erasmus+ beteiligen, werden die Stammdaten in dem sogenannten Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) verwaltet. Personen, die EU -Tools nutzen, benötigen einen EU -Login für den Zugang. Was ist ein EU -Login? Der Zugang zu allen im Programm verwendeten Online-Portalen, wie beispielsweise dem Organisationsregistrierungssystem, ist geschützt. Für den Zugriff benötigen Sie einen EU -Login. Dieser Benutzerzugang besteht aus Ihrer E-Mail-Adresse und einem Passwort. Ein EU -Login ist personenbezogen. Die Registrierung müssen Sie nur einmalig vornehmen! Sie gilt dann dauerhaft für alle Tools im Programm. EU-Login erstellen Registrierung und Stammdatenverwaltung Um einen Antrag zu stellen, muss Ihre Einrichtung im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) der Europäischen Kommission registriert sein. Dort werden alle Stammdaten der am Programm Erasmus+ beteiligten Einrichtungen verwaltet. Zur Registrierung benötigen Sie Ihren EU -Login. Nach der Registrierung erhalten Sie für Ihre Einrichtung automatisch eine Organisations-Identifizierungsnummer, kurz OID . Das ist eine neunstellige Kennnummer, die mit dem Buchstaben E beginnt. Sie benötigen diese OID bei jeder Antragstellung. Eine Einrichtung darf nur eine OID haben, sie gilt dauerhaft . Auch für zukünftige Anträge, egal in welchem Bildungsbereich, nutzen Sie diese OID . Bei Bedarf müssen Sie Angaben zu Ihrer Einrichtung aktualisieren. Sie möchten Ihre Einrichtung registrieren? Dann klicken Sie unten auf den Link zum Organisationsregistrierungssystem. Falls Sie Unterstützung beim Registrieren brauchen, hilft Ihnen unsere Anleitung zum Erstellen einer OID (siehe untere Dokumentenbox). Hinweis: Von der Eingabe bis zum Erhalt der OID kann es bis zu 72 Stunden dauern. Zur Registrierung Sie haben bereits eine OID oder Sie sind nicht sicher, ob Sie schon eine haben? In beiden Fällen hilft Ihnen das ORS weiter. Wenn Sie schon eine OID haben, prüfen Sie, ob die Angaben zu Ihrer Einrichtung und die hinterlegten Dokumente noch aktuell sind. Zur Erinnerung: Jede Einrichtung darf nur eine OID haben. Zum ORS EU -Login und Registrierung im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) Anleitung zur Registrierung im ORS (PDF) Folgende Dokumente müssen Sie im Organisationsregistrierungssystem ( ORS ) hochladen bzw. auf Aktualität prüfen: Formblatt Rechtsträger für private Einrichtungen (PDF) Formblatt Rechtsträger für öffentliche Einrichtungen (PDF) Formblatt Finanzangaben (PDF) Nachweis zur Rechtsfähigkeit Ihrer Einrichtung ( z. B. Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, Schreiben der übergeordneten Behörde oder Auszug aus dem Schulverzeichnis, Gewerbeanmeldung oder ein Eintrag im Handelsregister etc. ) Benötigen Sie weitere Hilfe? Kontakt Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an. Team „Finanzielle und vertragliche Projektbegleitung“ E-Mail: helpna@bibb.de Tel .: 0228 107 1600 Hotline Montags & donnerstags von 09:30 bis 12:00 Uhr Zurück Zum nächsten Schritt Antrag ausfüllen und einreichen In diesem Schritt erläutern wir Ihnen, wo Sie den Antrag auf Akkreditierung finden und welche Informationen dort abgefragt werden. Antragsfrist Die Antragsfrist ist der 29. September 2026 um 12 Uhr mittags (Brüsseler Zeit). Einrichtungen können pro Auswahlrunde nur einen Antrag pro Bildungsbereich stellen. Ihren Antrag stellen Sie direkt im EU -Antragsportal. Sie können die Fragen gern auf Deutsch beantworten. Wählen Sie im Portal das richtige Formular aus: KA120- ADU : Dies ist das Kürzel für eine Akkreditierung im Bereich Erwachsenenbildung. Antrag stellen Zum EU-Antragsportal Bevor Sie beginnen... Kalkulieren Sie einen zeitlichen Puffer ein. Erfahrungsgemäß sind die Server am Tag der Antragsfrist stark belastet . Halten Sie Ihren EU -Login bereit. Sie benötigen ihn zum Anlegen und Bearbeiten des Antrags. Der Antrag kann jederzeit gespeichert und später weiterbearbeitet werden. Nach der Übermittlung sind keine Änderungen mehr möglich . Exportieren Sie den Antrag als PDF für Ihre Unterlagen. Das wird im Antrag abgefragt: Ein kurzer Überblick Um Sie bei der inhaltlichen Ausarbeitung Ihres Antrags zu unterstützen, erläutern wir Ihnen im Folgenden kurz die wesentlichen Punkte, die im Antrag abgefragt werden: Antragstellende Einrichtung und Hintergrund Geben Sie die Eckdaten Ihrer Einrichtung sowie der Ansprechpersonen ein und stellen Sie Ihre Einrichtung vor: Wer sind Sie, welche Bildungsangebote machen Sie, wer sind Ihre Lernenden? Falls Sie einen Konsortialantrag stellen, geben Sie auch Informationen zum Zweck und der Zusammensetzung des Konsortiums. Arbeiten Sie in mehreren Bildungsbereichen, achten Sie darauf, sich im Antrag klar auf die Erwachsenenbildung zu konzentrieren. Beschreiben Sie außerdem, vor welchen Herausforderungen Ihre Einrichtung steht und welchen Bedarf es bei Lernenden und Personal gibt. Erasmus-Plan Der Erasmus-Plan bildet das Herzstück Ihres Akkreditierungsantrags . Er umfasst Ihre Ziele zur institutionellen Weiterentwicklung, Informationen zu geplanten Aktivitäten und Teilnehmenden sowie zum Management Ihrer Akkreditierung. Zuallererst legen Sie die Laufzeit für Ihren Erasmus-Plans fest. Sie können eine Laufzeit von 2 bis 5 Jahren wählen. Erasmus-Plan: Ziele Aus den zuvor formulierten Herausforderungen und Bedarfen leiten Sie konkrete Ziele ab, die Sie mit Erasmus+-Aktivitäten erreichen wollen – realistisch, langfristig und auf Ihre Einrichtung zugeschnitten. Wichtig ist, dass die Ziele zu den Zielen der Leitaktion 1 passen und auf eine institutionelle Weiterentwicklung abzielen. Erasmus-Plan: Aktivitäten Geben Sie an, ob Sie für Personal und/oder Lernende Erasmus+-Aktivitäten durchführen möchten. Welches Profil haben die Teilnehmenden? Wie viele Personen planen Sie zu unterstützen? Wie sollen sich Ihre Aktivitäten entwickeln? Mit dem Antrag verpflichten Sie sich, die Erasmus Qualitätsstandards einzuhalten. Sie tragen die Verantwortung für Qualität und Umsetzung aller Aktivitäten. Den Qualitätsstandards müssen Sie im Antrag zustimmen. Erasmus-Plan: Management Zeigen Sie, wie Ihre Einrichtung zu den Grundprinzipien der Erasmus-Qualitätsstandards beiträgt: Inklusion Ökologische Nachhaltigkeit und Verantwortung Digitale Bildung Aktive Beteiligung im Netzwerk der Erasmus-Einrichtungen Beschreiben Sie außerdem, wie Sie die Qualität Ihrer Aktivitäten sichern, wie Lernergebnisse in die reguläre Arbeit Ihrer Einrichtung integriert werden und wie Sie Ihre Erasmus+-Aktivitäten verbreiten wollen. EU -Werte Bestätigen Sie, dass Ihre Einrichtung die EU -Werte anerkennt: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte – einschließlich der Rechte von Minderheiten. Strategische Dokumente Sie können Ihrem Antrag strategische Dokumente (z. B. eine Internationalisierungsstrategie) hinzufügen. Diese sollten die Angaben im Antrag ergänzen, jedoch nicht ersetzen und stets in einen Zusammenhang mit den Informationen im Antrag gesetzt werden. Ehrenwörtliche Erklärung Diese Erklärung muss von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben und zusammen mit dem Antrag hochgeladen werden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie für eine gültige Unterschrift auf den Dokumenten nur eine QES Signatur oder eine handschriftliche Signatur verwenden. EU -Grundlagendokumente Mobilität Die Dokumente werden in jeder Antragsrunde neu zur Verfügung gestellt. Nutzen Sie bitte stets die Unterlagen der aktuellen Antragsrunde. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2026 (PDF) Programmleitfaden 2026 – deutsch (PDF) Programmleitfaden 2026 – englisch (PDF) Erasmus-Qualitätsstandards in den Bereichen Erwachsenenbildung, Berufsbildung und Schulbildung (PDF) Nützliche Ergänzungen zur Antragstellung der Akkreditierung in der Erwachsenenbildung Kommentiertes Antragsformular (PDF) Benötigen Sie weitere Hilfe? Kontakt Schreiben Sie eine Mail oder rufen Sie uns an Das Team „Erwachsenenbildung: Erasmus+ Lernmobilität | Europäische Agenda für Erwachsenenbildung“ hilft Ihnen gerne weiter. Mail: mobilitaet-erwachsenenbildung(at)bibb(dot)de Tel .: 0228 107 - 1001 Mo | Do : 09:30 bis 12:00 Uhr Zurück Zum nächsten Schritt Begutachtung Ihres Antrags In diesem Schritt erfahren Sie, wie Ihr Antrag bewertet wird, welche Kriterien wichtig sind und wann Sie mit einer Entscheidung rechnen können. Formale und inhaltliche Prüfung Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, beginnt das 2-stufige Prüfverfahren. Hier entscheidet sich, ob Ihr Antrag die Förderkriterien erfüllt. Damit Sie wissen, worauf es ankommt, erklären wir die wichtigsten Schritte der Bewertung. 1. Formale Prüfung Zuerst wird geprüft, ob Ihr Antrag vollständig ist und alle formalen Anforderungen erfüllt. 2. Inhaltliche Bewertung Danach beurteilen geschulte Gutachterinnen und Gutachter Ihren Antrag anhand von vier unterschiedlich gewichteten Bewertungskriterien: Relevanz des Antrags: 10 Punkte Ziele im Erasmus-Plan: 40 Punkte Geplante Aktivitäten: 20 Punkte Verwaltung des Erasmus-Plans: 30 Punkte Für jeden dieser Bereiche muss mindestens die Hälfte der möglichen Punkte erreicht werden. Insgesamt müssen Sie mindestens 70 von 100 Punkten erzielen, um eine Akkreditierung zu erhalten. Weitere Prüfungen Im Zuge der Bewertungsphase werden noch weitere Prüfschritte durchgeführt. Dazu gehören insbesondere Plagiatsprüfungen der antragstellenden Einrichtung. Hierbei werden Sie ggf. schriftlich zu einer Stellungnahme aufgefordert. Antragstellende, die mehrere Anträge einreichen, werden von der NA beim BIBB aufgefordert, ihre Eignung zur Durchführung dieser Vorhaben zu belegen. Diese Prüfung der sogenannten „operationalen Kapazität“ betrachtet die Einrichtung als Ganzes auf der operationalen Durchführungsebene. Dabei wird die Anzahl aller Anträge zu einer Antragsfrist bei der NA beim BIBB in der Leitaktion 1 zugrunde gelegt. Die Prüfung ist dabei auf die Einrichtung als Ganzes gerichtet und hat deren „operative Leistungsfähigkeit“ im Fokus. Diese Prüfschritte sind im Programmleitfaden in Abschnitt C beschrieben. Im Zuge dessen kann die NA beim BIBB mit Nachfragen auf Sie zukommen. Förderentscheidung Die Prüfung und die Bewertung des Antrags dauern ungefähr 4 Monate. Die NA beim BIBB trifft die Förderentscheidung auf der Basis der formalen und inhaltlichen Prüfung, des zur Verfügung stehenden Budgets und einer Rangliste der bewerteten Anträge. Sie erhalten von der NA beim BIBB eine Information über die Förderentscheidung. Diese beinhaltet entweder eine Zusage, eine Absage oder die Information über einen Platz auf der Warteliste. Dieser Information ist auch die Bewertung der Gutachter/-innen beigefügt. Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie Ihre Akkreditierungsurkunde und können in einem nächsten Schritt Fördermittel für Ihre ersten Aktivitäten abrufen. Beschwerde Jede Förderentscheidung der NA beim BIBB enthält eine Rechtsbehelfserklärung, nach welcher das Vorgehen für einen Widerspruch geregelt ist. Gegen den Förderbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei dem Bundesinstitut für Berufsbildung (Nationale Agentur Bildung für Europa), Friedrich-Ebert-Allee 114-116, 53113 Bonn, eingelegt werden. Ihr Widerspruch erfolgt schriftlich (per Post oder in elektronischer Form) und sollte, zur Erleichterung der Bearbeitung, ausführliche und plausible Begründungen enthalten. Richtlinien der Begutachtung für Akkreditierungen Leitfaden für Gutachter und Gutachterinnen: Guide for Experts on Quality Assessment – auf Englisch (PDF) Guidelines for assessment of application for Erasmus accreditation – auf Englisch (PDF) Zurück Zum nächsten Schritt Aktivität durchführen In diesem Schritt erfahren Sie, wie es nach Bewilligung Ihrer Akkreditierung weitergeht: Wie fordern Sie Fördermittel an, setzen Sie Ihre Aktivitäten um und erstatten Sie Bericht zu Ihrer Akkreditierung? Der Ablauf im Überblick 1 Akkreditierung erhalten Nach erfolgreicher Antragstellung wird Ihre Einrichtung akkreditiert. Damit wird ein Performanceprofil angelegt und Sie sind offiziell Teil der Erasmus+-Community. 2 Fördermittel jährlich beantragen Jedes Jahr stellen Sie einen Antrag auf die Fördermittel, die Sie für Ihre geplanten Aktivitäten benötigen. Die Fördersumme richtet sich nach den Angaben in Ihrem Antrag. 3 Vertrag abschließen Auf Grundlage Ihrer Mittelanforderung wird ein Fördervertrag („Finanzhilfevereinbarung“) geschlossen ( max. Laufzeit: zwei Jahre). Ein zeitliches Überlappen von Verträgen ist möglich – das schafft mehr Planungsspielraum. 4 Aktivitäten durchführen & Bericht erstellen Während der Projektlaufzeit dokumentieren Sie Ihre Aktivitäten im verpflichtenden Beneficiary Module , einem Online-Tool der EU -Kommission. Ihre Mobilitätsaktivitäten führen Sie zusammen mit Partnereinrichtungen durch – den sogenannten aufnehmenden Einrichtungen (receiving organisations). Diese nehmen Ihre Teilnehmenden für den Zeitraum ihrer Entsendung bei sich auf, dort findet also der Lernaufenthalt statt. Mit dieser Einrichtung besprechen Sie vorab auch die Rahmenbedingungen und Lernziele der Entsendung und halten diese schriftlich im Rahmen einer Lernvereinbarung fest. Es wird empfohlen, für aufnehmende Einrichtungen ebenfalls eine OID zu beantragen, weil dies den weiteren Prozess vereinfacht. Eine Zusammenarbeit im Rahmen Ihres Vorhabens ist aber auch für aufnehmende Einrichtungen ohne OID möglich. Es können auch weitere Einrichtungen an den Mobilitätsaktivitäten beteiligt werden. Möchten Sie Dienstleistungen von Einrichtungen nutzen, ist dies ebenfalls möglich – diese Einrichtungen werden unterstützende Einrichtungen genannt (supporting organisations). Bitte beachten Sie, dass für unterstützende Einrichtungen eine OID vorliegen muss und Sie diese angeben müssen, wenn Sie eine Akkreditierungszusage erhalten und Gelder im Rahmen der Mittelanforderung abrufen. Bitte beachten Sie auch die lediglich unterstützende Funktion dieser Einrichtungen , was bedeutet, dass diese keine Aufgaben einer aufnehmenden Einrichtung übernehmen dürfen ( z. B. das Unterzeichnen der Lernvereinbarung). Alle Informationen zur Zusammenarbeit mit unterstützenden Einrichtungen finden Sie hier . Am Ende der Laufzeit Ihres Fördervertrags erstellen Sie im Beneficiary Module außerdem einen Projekt bericht , der unter anderem folgende Inhalte umfasst: Zahl der durchgeführten Mobilitäten Angaben zur Nutzung des bewilligten Budgets Rückmeldungen zur Teilnehmenden-Zufriedenheit Die Nationale Agentur beim BIBB prüft Ihren Bericht finanziell und inhaltlich . Die Ergebnisse fließen in Ihr Performanceprofil ein. 5 Berichterstattung zum Akkreditierungsfortschritt und Verlängerung des Erasmus-Plans Neben den Projektberichten müssen alle akkreditierten Einrichtungen regelmäßig Berichte über den Fortschritt der Akkreditierung und die Einhaltung der Qualitätsstandards erstatten. Darüber hinaus müssen alle akkreditierten Einrichtungen ihren Erasmus-Plan spätestens mit Ablauf seiner Laufzeit aktualisieren. Erasmus+-Projektplattform der NA beim BIBB Projektträger mit einer bereits bewilligten Akkreditierung finden weiterführende Informationen zur Durchführung der Akkreditierung gebündelt auf der Erasmus+-Projektplattform der NA beim BIBB . Zur Projektplattform Zurück Zum nächsten Schritt …

[…] EuroApprentices Erasmus+-Botschafter/-innen in der Berufsbildung Auslandserfahrungen teilen und begeistern Aus der Ausbildung ins Ausland – und wieder zurück EuroApprentices sind engagierte Botschafter/-innen des EU -Programms Erasmus+, die ihre persönlichen Auslandserfahrungen mit anderen Auszubildenden teilen. Sie inspirieren dazu, den Schritt ins Ausland zu wagen – und zeigen, wie bereichernd internationale Mobilität in der Berufsbildung sein kann. Ehrenamtliches Engagement mit Wirkung Während ihrer eigenen Ausbildung haben die EuroApprentices mit Unterstützung von Erasmus+ wertvolle und prägende Erfahrungen im europäischen Ausland gesammelt. Heute engagieren sie sich ehrenamtlich und berichten von ihren Erlebnissen – z. B. in Schulen, Betrieben, auf Social Media, in Podcasts oder bei Veranstaltungen der EU -Kommission und der Nationalen Agenturen. Fit für die Rolle als Botschafter/-in Durch regelmäßige Trainings und Netzwerktreffen werden die EuroApprentices gezielt auf ihre Rolle vorbereitet. So können sie ihre Erfahrungen noch authentischer und wirkungsvoller weitergeben. Ein starkes Netzwerk in Europa Das Netzwerk der EuroApprentices wächst stetig – aktuell sind sie in 12 Ländern aktiv. Einmal im Jahr kommt eine Auswahl der EuroApprentices zum internationalen Netzwerktreffen zusammen, um sich auszutauschen, voneinander zu lernen und neue Impulse für ihr Engagement zu gewinnen. Mehr Infos zum internationalen Netzwerk: www.euroapprentices.eu Möchten Sie EuroApprentices als Referentinnen oder Referenten engagieren? Dann kontaktieren Sie die EuroApprentices in ihrer Region oder schreiben Sie an euroapprentices[at]bibb.de . EuroApprentice werden! Der Aufruf für das EuroApprentices -Training im Herbst 2026 ist abgelaufen. Wir informieren darüber, wenn der Zeitraum für das nächste Training feststeht. Entdecken Sie mehr über die EuroApprentices Ob zum Reinlesen, -hören oder -schauen – unsere Medien geben Ihnen einen lebendigen Einblick in das EuroApprentices -Netzwerk. Erfahren Sie, wie Auszubildende Europa erleben, was sie motiviert und wie internationale Erfahrungen ihre persönliche und berufliche Entwicklung prägen. Video: The EuroApprentice Spirit – Europa erleben, Zukunft gestalten Was bedeutet es, als Azubi mit Erasmus+ ins Ausland zu gehen? Im Video berichten EuroApprentices aus erster Hand von ihren Erfahrungen, Begegnungen und Erkenntnissen aus ganz Europa und verbreiten den EuroApprentice Spirit. Ihre Geschichten zeigen, wie bereichernd ein Auslandsaufenthalt für die persönliche und berufliche Entwicklung sein kann – und wie der europäische Gedanke dabei ganz konkret Gestalt annimmt. Flyer: EuroApprentices – Auslandserfahrungen teilen und begeistern Wie wird man eigentlich EuroApprentice – und warum lohnt sich das Engagement? Der Flyer gibt einen kompakten Überblick über die Initiative, stellt engagierte Botschafterinnen und Botschafter vor und zeigt, wie sie andere Auszubildende für Europa begeistern. Ideal für alle, die wissen möchten, wie internationale Erfahrungen in der Berufsbildung sichtbar gemacht werden – und wie man selbst Teil des Netzwerks werden kann. Show more Show less Podcast Talking Erasmus+: EuroApprentices im Gespräch – Erfahrungen, Motivation, Europa leben In dieser Podcastfolge der NA beim BIBB berichten EuroApprentices , wie ein Auslandsaufenthalt mit Erasmus+ ihren Blick auf Ausbildung, Europa und die eigene Zukunft verändert hat. Persönlich, authentisch und inspirierend – ein Gespräch darüber, warum sich Engagement und Offenheit für neue Erfahrungen lohnen. Show more Show less „Grundsätzlich würde ich mir einfach wünschen, dass es nicht nur im Bereich Studium so populär ist, ins Ausland zu gehen, sondern eben auch in der Ausbildung … und dass dafür auch viel mehr die Infrastruktur da ist, damit unsere Gesellschaft ein Stückchen besser wird.“ - das sagt Kathleen Plotka, eine unserer engagierten EuroApprentices . Bleiben Sie auf dem Laufenden und folgen Sie den EuroApprentices ...auf Instagram @ euroapprentices _germany zum Instagram Profil ...auf Spotify Erasmus+ Stories zum Podcast ...auf LinkedIn EuroApprentices zum LinkedIn Profil Haben Sie noch Fragen? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf: Kristin Wilkens Tel .: +49 (0)228 107 - 2913 Henrike Klinger Tel .: +49 (0)228 107-1683 ​​​​​Lyudmila Weber Tel .: +49 (0)228 107-1610 euroapprentices @bibb.de …

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