Zukunftsorientierte Projekte - Aufruf zur Antragstellung in der Erasmus+ Leitaktion 2 (KA2)

„Zukunftsorientierte Projekte“ sind groß angelegte Projekte, die darauf abzielen, innovative (politische) Ansätze zu ermitteln, zu entwickeln, zu erproben und/oder zu bewerten. Diese innovativen Ansätze sollen das Potenzial haben, sich durchzusetzen und so die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu verbessern.

Der jährliche Aufruf wird im Erasmus+ Programmleitfaden veröffentlicht. Die Aktion wird von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) umgesetzt (zentrale Aktion).

Ziele der Aktion

Es sollen transnationale Kooperationsprojekte gefördert werden, die ein Bündel von sektorspezifischen oder sektorübergreifenden Aktivitäten umsetzen, die entweder

  • die Innovation in Bezug auf Umfang, bahnbrechende Methoden und Praktiken fördern und/oder
  • einen Innovationstransfer (länder-, sektor- oder zielgruppenübergreifend) gewährleisten.

Zu den spezifischen Zielen zählen:

  • Identifizierung, Entwicklung, Erprobung und/oder Bewertung innovativer Ansätze
  • Einleitung von Pilotaktionen
  • Unterstützung der transnationalen Zusammenarbeit und des gegenseitigen Lernens.

Die Förderung erfolgt in 3 Losen:

Los 1: Digitale Bildung (branchenübergreifend)

Projekte im Rahmen von Los 1 können verschiedene Bildungsbereiche betreffen oder Bildungsbereiche miteinander verbinden und müssen eine hochwertige und integrative digitale Bildung fördern.

Im Rahmen von Los 1 eingereichte Projekte müssen eine der folgenden drei Prioritäten berücksichtigen:

  • Priorität 1: Bildungstechnologie (EdTech): Weiterentwicklung von EU-basierten Lösungen durch Zusammenarbeit und Qualitätssicherung
  • Priorität 2: Wirksame pädagogische Konzepte für Informatik in der Primar- und Sekundarstufe
  • Priorität 3: Lehrerausbildung und Lehrplanentwicklung zur Bekämpfung von Desinformation und Förderung

Konsortium: mindestens drei vollwertige Partner aus mindestens drei EU-Mitgliedsstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern 

Laufzeit der Projekte: 24 bis 48 Monate

Förderhöhe: Mindestbetrag 1.500.000 €

Los 2: Berufliche Aus- und Weiterbildung

Die Projekte unter Los 2 betreffen den Berufsbildungssektor.

Im Rahmen von Los 2 eingereichte Projekte müssen eine der folgenden Prioritäten berücksichtigen:

  • Priorität 4: Microcredentials für die Beschäftigungsfähigkeit;
  • Priorität 5: Verbesserung der Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung durch Partnerschaften und Netzwerke von Berufsbildungsanbietern.

Konsortium: mindestens sechs vollwertige Partner aus mindestens drei EU-Mitgliedsstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern;

in mindestens drei der teilnehmenden Länder müssen die Partnerschaften sowohl Arbeitgeberverbände als auch Anmbieter beruflicher Aus- und Weiterbildung umfassen.

Laufzeit der Projekte: 36 Monate

Förderhöhe: 900.000 €

Los 3: Erwachsenenbildung

Die Projekte unter Los 3 betreffen den Sektor der Erwachsenenbildung.

Im Rahmen von Los 3 eingereichte Projekte müssen einer der beiden Prioritäten berücksichtigen:

  • Priorität 6: Entwicklung von nationalen Verzeichnissen qualitätsgesicherter und arbeitsmarktrelevanter Ausbildungsmöglichkeiten;
  • Priorität 7: Unterstützung des Kompetenzpakts.

Konsortium: mindestens drei vollwertige Partner aus mindestens drei EU-Mitgliedsstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern;

zu dem Konsortium müssen auch öffentliche oder private Einrichtungen als volle oder assoziierte Partner gehören, die für die Organisation und/oder Finanzierung und/oder Bereitstellung von Bildungsdienstleistungen für Erwachsene zuständig sin oder ein hohes Maß an Verantwortung dafür tragen.

Laufzeit der Projekte: 24 Monate

Förderhöhe: 1.000.000 €

Wer kann einen Antrag stellen?

Jeder vollwertige Partner, der in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig ist, kann die Förderung beantragen. Die koordinierende Einrichtung richtet den Förderantrag im Namen aller Projektpartner an die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur EACEA.

Wo wird der Antrag gestellt?

Die Antragstellung erfolgt im Funding & Tenders Portal.

Antragsfrist

15. März 2023 um 17.00 Uhr (Brüsseler Ortszeit)

Online-Infoveranstaltung

Am 2. Februar 2023  fand eine Online-Infoveranstaltung der Europäischen Kommission zu dieser Aktion für interessierte Organisationen statt.

Hier finden Sie die Aufzeichnung und die Präsentationen zur Veranstaltung.

Weiterführende Informationen

Bei Fragen können Sie sich auch direkt per Email an die EACEA wenden: EACEA-Policy-Support[at]ec.europa(dot)eu.