Pool-Projekte - Nationale Kofinanzierung durch das BMBF

Einrichtungen, die im Rahmen ihrer Mittelanforderung Teilnahmeplätze als Pool für einzelne Lernende anbieten möchten, tragen dazu bei, dass auch betriebliche Auszubildende aus kleinen und mittleren Unternehmen einfachen Zugang zur Förderung individueller Mobilität haben.

Um dies zu unterstützen, stellte das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit 2016 nationale Mittel für den Personalbedarf bei Einrichtungen bereit, die vielen Auszubildenden Lernaufenthalte im Ausland ermöglichen. Um diese Kofinanzierung können sich nicht-schulische Einrichtungen bewerben, die in ihrem Mobilitätsprojekt mindestens 100 Plätze an Einzelbewerberinnen und -bewerber aus einer dualen Berufsausbildung oder bundeseinheitlich geregelten Gesundheitsberufen vergeben. Der Antrag wird zusammen mit der Mittelanforderung eingereicht. Die Kofinanzierung erfolgt in Form einer Zuwendung.

Auch für 2022 gilt: Die gesamte Kofinanzierung muss erst dann zurückgezahlt werden, wenn die Mindestanzahl von 100 Plätzen um mehr als 20% unterschritten wird.

Voraussetzungen:

  • Die Qualitätsstandards für das Management von Pool-Projekten werden berücksichtigt.
  • Das Angebot wird bundesweit ausgeschrieben.

Die Beantragung der Kofinanzierung ist nur im Zusammenhang mit der Mittelanforderung zur jeweiligen Antragsfrist möglich.