Erweiterung der förderfähigen Zielgruppen - Nonformale Berufsbildung wird mit Erasmus+ gefördert

10.02.2022

Im Programmaufruf 2022 hat die EU-Kommission die Definition von Beruflicher Aus- und Weiterbildung erweitert. Ab 2022 können somit Teilnehmende in non-formalen Bildungsangeboten mit berufsbildenden Inhalten und Personal, das in non-formalen Bildungsangeboten tätig ist, Erasmus+-Fördermittel in der Leitaktion 1 (Mobilität) erhalten. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Die Definition der „Beruflichen Aus- und Weiterbildung“ wurde im Programmleitfaden 2022 erweitert. Berufliche Aus- und Fortbildung kann im Rahmen von formalen und non-formalen Bildungsangeboten erfolgen. Diese müssen überwiegend berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen vermitteln und die Lernergebnisse dokumentieren.

Im Programmleitfaden 2022 auf Seite 470 heißt es dazu:

„Berufliche Aus- und Weiterbildung bzw. Berufsbildung ist als Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu verstehen, die darauf abzielen, junge Menschen und Erwachsene mit Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen auszustatten, die in bestimmten Berufen oder allgemein auf dem Arbeitsmarkt benötigt werden. Sie können in formalen und nichtformalen Lernumgebungen auf allen Ebenen des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR), einschließlich gegebenenfalls der tertiären Ebene, vermittelt werden. Für die Zwecke von Erasmus+ sind Projekte im Rahmen von Aktionen im Bereich der Berufsbildung förderfähig, die sich auf die berufliche Erstausbildung oder die berufliche Weiterbildung konzentrieren.“

Damit hat sich auch die Definition der antragsberechtigten Einrichtungen und förderfähige Zielgruppen erweitert. Ab 2022 können somit auch Teilnehmende in non-formalen Bildungsangeboten und Personal, das in non-formalen Bildungsangeboten tätig ist, Erasmus+-Fördermittel erhalten. 

Das bietet neue Möglichkeiten für Einrichtungen und Zielgruppen und macht das Programm inklusiver!

Weitere Informationen

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Hier finden Sie eine Übersicht.

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Hier gibt es mehr Informationen zum Antragsverfahren.

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