Durchführung bis 2020 - Strategische Partnerschaften erfolgreich umsetzen

Sie haben Ihren Projektantrag eingereicht und von uns eine Förderzusage erhalten? Nun können Sie mit der Umsetzung Ihres Projekts beginnen. Auf dieser Seite erfahren Sie, was Sie bei der Durchführung von Strategischen Partnerschaftsprojekten in Erasmus+ 2014 bis 2020 beachten müssen und welche Dokumente und Tools Sie benötigen.

Damit Erasmus+ Strategische Partnerschaftsprojekte europaweit nach vergleichbaren Standards durchgeführt werden, macht die Europäische Kommission Vorgaben, die es Ihnen ermöglichen, auf erprobte Instrumente und Erfahrungen aus der Praxis zurückzugreifen.  Dies betrifft sowohl Regularien zur Finanzierung und Abrechnung von Zuschüssen als auch die Verwendung von Dokumenten oder Tools bzw. Datenbanken, die das Programmmanagement insgesamt unterstützen.

Im Folgenden führen wir Sie durch das Programmmanagement, das aus folgenden Schritten besteht:

  1. Informationen und Dokumente zu Teilnahme- und Finanzierungsbedingungen lesen
  2. Finanzhilfevereinbarung abschließen
  3. Vereinbarung verstehen und ggfs. ändern
  4. Fortschritts- und Zwischenberichte erstellen
  5. Projekt bearbeiten – im Mobility Tool+
  6. Projekt  abschließen – im Mobility Tool+
  7. Projekterfolge verbreiten und nutzen
  8. Beschwerdemanagement

Bei jedem dieser Schritte finden Sie die notwendigen Tools und Dokumente. Die Dokumente werden in jeder Antragsrunde neu zur Verfügung gestellt. Dabei kann es von Jahr zu Jahr Veränderungen geben. Machen Sie sich daher zu Beginn der Durchführung mit den Regelungen vertraut und nutzen Sie stets die Unterlagen der Antragsrunde, in der das Projekt beantragt wurde.

1. Informationen und Dokumente zu Teilnahme- und Finanzierungsbedingungen lesen

Im Erasmus+ Programmleitfaden (Programme Guide) finden Sie grundlegende bildungsbereichsspezifische Informationen. Die Teilnahme- und Finanzierungsbedingungen sind darin ausführlich erläutert.

Dokumente zu Teilnahme- und Finanzierungsbedingungen

 

Bitte beachten Sie den Datenschutz im Rahmen der Durchführung von Erasmus+ Projekten

 

2020

 Programmleitfaden 2020 (Version 3, englisch)

 Programmleitfaden 2020 (Version 3, deutsch)

 

2019

 Programmleitfaden 2019 (Version 2, englisch)

 Programmleitfaden 2019 (Version 2, deutsch)

 

2018

 Programmleitfaden 2018 (Version 3, englisch)

 Programmleitfaden 2018 (Version 3, deutsch)

2. Finanzhilfevereinbarung abschließen

Nachdem Sie unserer Förderzusage erhalten haben, schließen Sie mit uns eine Finanzhilfevereinbarung ab. Dies ist ein Vertrag zwischen Ihrer Einrichtung und der NA beim BIBB. Darin sind detaillierte Regelungen zur Durchführung beschrieben und die bewilligten Zuschusse aufgeschlüsselt.

Muster der Finanzhilfevereinbarungen können Sie hier einsehen:

3. Vereinbarung verstehen und ggfs. ändern

Im Handbuch für Koordinatoren und Koordinatorinnen haben wir für Sie vertragliche Bestandteile der Zusammenarbeit zwischen der NA und der koordinierenden Einrichtung zusammengefasst. Dazu gehören Informationen z.B. zu Mittelverschiebungen, Änderungsanträgen, Finanzierungen und Nachweisen. In den Hinweisen zur Projektdurchführung (FAQ) haben wir die häufigsten Fragen  für Sie beantwortet:

Änderungsantrag stellen

Die Praxis zeigt, dass sich zwischen Beantragung und Abschluss einer Partnerschaft Änderungen ergeben können. Ändert sich Ihre rechtliche Vertretung, möchten Sie Änderungen am Projektkonsortium vornehmen oder planen Sie eine Änderung in einem anderen Bereich des Projekts? Dann kontaktieren Sie dazu vorab Ihre festen Ansprechpersonen.

Informationen zum formalen Vorgehen finden Sie im o. g. Handbuch für Koordinatoren.

Die notwendigen Formulare haben wir hier Für Sie zusammengefasst:

4. Fortschritts- und Zwischenberichte erstellen

Projekte mit einer Dauer von maximal 2 Jahren und bei einer einmaligen Vorauszahlung erstellen bis zum Ende des dreizehnten Monats einen Fortschrittsbericht (progress report). Dieser umfasst die Projektaktivitäten der ersten 12 Monate.

Projekte mit einer Dauer von über zwei Jahren und zwei Vorauszahlungen erstellen zwei Berichte:

  • Bis zum Ende des neunten Monats ist die Abgabe eines Fortschrittsberichts notwendig, der die Durchführung des Projekts bis zum Ende des achten Monats der Projektlaufzeit zum Inhalt hat.
  • Darüber hinaus ist bis 30 Tage nach der Hälfte der Projektlaufzeit die Abgabe eines zweiten Zwischenberichts (interim report) erforderlich, der den Berichtszeitraum bis zum Ende der Hälfte der Projektlaufzeit zum Inhalt hat und als Beantragung für eine weitere Vorfinanzierungsrate gilt.

Fortschritts- und Zwischenberichte

Projekte ab 2016 müssen die Fortschritts- und Zwischenberichte im Mobility Tool+ erstellt werden.

 Link zum Mobility Tool +

 Anleitung zum Mobility Tool+ für Projektträger ab 2016

 

5. Projekt bearbeiten - Programmperiode bis 2020 im Mobility Tool+

Das Mobility Tool+ ist Ihre webbasierte Arbeitsplattform für die Projektdurchführung in Erasmus+. Das Tool der EU- Kommission unterstützt die Prozesse zwischen Ihnen, der NA beim BIBB und der EU. Die Nutzung des Tools ist verpflichtend.

Im Mobility Tool+

  • verwalten Sie das Budget jeder Kostenart.
  • überwachen Sie das Gesamtbudget.
  • erstellen Sie den Abschlussbericht für Ihr Projekt  (statistische Angaben, Finanzangaben, inhaltlicher Bericht).

Zugang zum Mobility Tool+

Nach Abschluss des Vertrags mit der NA beim BIBB werden die Grunddaten Ihres Projekts von uns in das Mobility Tool+ übertragen. Die Kontaktperson Ihres Projekts wird darüber per E-Mail benachrichtigt und kann dort ggfs. weitere Personen eintragen, die die Projektdaten einsehen oder bearbeiten können. Über den Link in dieser E-Mail rufen Sie das Mobility-Tool auf. Der Zugang erfolgt über EU Login.

6. Projekt abschließen - Programmperiode bis 2020 im Mobility Tool+

Spätestens 60 Kalendertage nach Ende Ihres Projekts schließen Sie mit dem Abschlussbericht die Förderung Ihres Projekts offiziell ab.  Dazu nutzen Sie das Mobility Tool+. Ein eigenes Berichtsformular ist daher nicht notwendig. Der Abschlussbericht wird ausschließlich elektronisch eingereicht.

Ihre notwendigen To-dos auf einen Blick

  • Sie prüfen, ob  Sie alle Daten zu den Budgetkategorien, die im Rahmen Ihres Projektes gefördert wurden, in das Mobility Tool+ eingetragen haben. Prüfen Sie die Einträge auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
  • Sie ergänzen und prüfen die Angaben im Menüpunkt Budget des Mobility Tool+.
  • Sie arbeiten  Ihren Abschlussbericht im Mobility Tool+ aus.
  • Sie laden alle erforderlichen Anlagen hoch.
  • Sie übermitteln den Abschlussbericht online.
7. Projekterfolge verbreiten und nutzen - Programmperiode bis 2020

In Ihrem Projektantrag haben Sie bereits Maßnahmen geplant, um die Ergebnisse und Erfolge aus Ihrer Strategischen Partnerschaft weitreichend bekannt zu machen. Geben Sie Erfahrungen, Erkenntnisse und Produkte aus Ihrem Projekt an Dritte weiter, so dass diese sie weiternutzen können.

Erasmus+: Projektergebnisse der Strategischen Partnerschaften erfolgreich verbreiten und nutzen

Handbuch für Projektkoordinatorinnen und -koordinatoren

Medientyp: Handbuch, Format: DIN A4, Seitenzahl: 60, Erscheinungsjahr: 2017

Das Verbreitungshandbuch beschreibt wichtige Elemente des Verbreitungsprozesses untermauert durch visuelle Gedächtnisanker. Es gibt hilfreiche Empfehlungen und praktische Tipps, um eine effektive Verbreitung zu konzipieren und zu realisieren sowie die Nutzung und Nachhaltigkeit Ihrer Projekte…

Maximale Bestellmenge: 5

Nur für Strategische Partnerschaften bis 2020

Die im Folgenden aufgeführten Informationen zu dem EU-Logo und dem Disclaimer sind nur für Projekte aus den Aufrufen bis 2020 relevant. Projekte, die unter die Aufrufe ab 2021 fallen, finden Informationen zu den gültigen EU-Logos und dem aktuellen Disclaimer-Text hier

Wichtig: Verwenden Sie das Logo des Programms Erasmus+

Um die Auswirkungen Ihrer Mobilitätsaktivitäten auf unterschiedlichen Ebenen sicherzustellen, ist der interne und externe Austausch dazu sowie die Verbreitung sehr wichtig. Damit gewinnt nicht nur das Erasmus+ Programm an Sichtbarkeit, sondern auch die beteiligten Institutionen. Projektträger verpflichten sich gegenüber der Europäischen Union, bei allen Kommunikation- und Verbreitungsaktivitäten eindeutig auf die finanzielle Unterstützung durch das Erasmus+ Programm hinzuweisen.

Unter folgenden Links zur Webseite der EU Kommission finden Sie die Logos in verschiedenen Dateiformaten sowie weitere relevante Informationen.

EU-Programmlogo (bis 2020)

Zu verwendendes Logo: Kofinanziert durch das Programm Erasmus+ der Europäischen Union

 Logo: Kofinanziert durch das Programm Erasmus+ (eps-Datei)

 Logo: Kofinanziert durch das Programm Erasmus+ (jpg-Datei)

Vorschriften und Hinweise zu Verwendung des EU-Emblems im Zusammenhang mit Programmen der EU

 Guidelines for beneficiaries and other third parties (PDF, engl.)

 Leitfaden für Empfänger und sonstige Dritte (PDF, dt.)

 Gesamtes Downloadcenter der EU

Wichtig: Verwenden Sie den Hinweis zum Haftungsausschluss (Disclaimer)

Sämtliche Veröffentlichungen in Zusammenhang mit dem Projekt müssen den Hinweis (Disclaimer) enthalten, dass ihr Inhalt allein die Meinung der Verfasserin bzw. des Verfassers wiedergibt und dass die NA und die Kommission nicht für die Nutzung der enthaltenen Informationen haftet:

"Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben."

oder

"The European Commission support for the production of this publication does not constitute an endorsement of the contents which reflects the views only of the authors, and the Commission cannot be held responsible for any use which may be made of the information contained therein."

Den Disclaimer in den verschiedenen europäischen Sprachen finden Sie hier (externer Link).

Wichtig: Vergeben Sie eine offene Lizenz (OER)

Strategische Partnerschaften sind vertraglich verpflichtet, ihre Projektergebnisse als offene Bildungsressourcen (OER) mit dem Hinweis auf eine freie Lizenz zu veröffentlichen. Dies gilt für alle Arten von erstellten Ergebnissen: die textbasierten (Dokumente), die medienbasierten (Video, Audio) als auch die technikbasierten (e-learning-Kurs, App etc.).

Mit einer offenen Lizenz erteilen Sie als Eigentümer(-in) eines Werks jedem die Genehmigung zur Nutzung dieser Materialien. Es obliegt dabei Ihnen als Projektkonsortium zu entscheiden, welche Lizenzen Sie auswählen und welche Arten der Nutzung Sie anderen damit gewähren.

Die gängigsten offenen Lizenzen sind derzeit die von Creative Commons. Die Lizenzen „CC-BY-ND” und „CC-NC-ND” sind jedoch NICHT erlaubt, weil immer eine Bearbeitung zugelassen sein muss.

Bei Videos sollte die offene Lizenz gut sichtbar im Vorspann oder Abspann gezeigt werden. Für technikbasierte Produkte verwenden Sie bitte eine Open Source-Lizenz. Die Software (d. h. der Quelltext) sollte dabei möglichen Nachnutzern bereitgestellt werden. Hier finden Sie Information zum Weiterlesen.

Ergebnisse auf der Erasmus+-Project Results Platform veröffentlichen

Die Erasmus+ Project Results Platform (E+PRP) bietet einen umfassenden Überblick über die im Programm geförderten Projekte und Projektergebnisse aus allen Bildungsbereichen. Die Plattform ist für die Öffentlichkeit zugänglich. Jede Partnerschaft wird mit Beginn der Förderung automatisch in E+PRP aufgeführt.

Für die Projektbeschreibung wird der englische Text der Zusammenfassung aus Ihrem Antragsformular bzw. später aus Ihrem Abschlussbericht automatisch übertragen. Die Projektergebnisse hingegen laden Sie eigenständig in E+PRP hoch. 

Begünstigte einer Strategischen Partnerschaft zur Unterstützung von Innovation sind vertraglich verpflichtet, E+PRP zu nutzen, um die entwickelten Intellektuellen Outputs bekannt zu machen. Die Ergebnisse einer Strategischen Partnerschaft zum Austausch guter Praxis können hier ebenfalls veröffentlicht werden.

Erasmus+ Project Results Platform

In den E+ PRP Guidelines for Beneficiaries, die Sie auch im Dashboard finden, erhalten Sie eine Anleitung, wie Sie in der Plattform Ihre Projektinformationen verwalten und Ergebnisse hochladen.


Bevor Sie die Ergebnisse übermitteln, denken Sie bitte daran, dass die Projektergebnisse folgende Elemente aufweisen müssen:

  • das korrekte Logo zur Kofinanzierung von der Europäischen Union
  • den Disclaimer zum Haftungsausschluss der Europäischen Union
  • eine offene Lizenz (z.B. CC Lizenz)

Die Projektergebnisse müssen in allen im Antrag genannten Sprachversionen in das Dashboard hochgeladen werden.

Projektergebnisse auf der Plattform veröffentlichen
 

Teilen Sie Ihre Erfolge auf der E-Plattform EPALE

Die E-Plattform für Erwachsenenbildung in Europa EPALE (englisch: Electronic Platform for Adult Learning in Europe) ist eine Online-Plattform, die zur Vernetzung von Akteurinnen und Akteuren sowie zur Qualitätsentwicklung in der Erwachsenenbildung in Europa beitragen soll. Veröffentlichen Sie hier zusätzlich Ihre Projekterfolge und besonders relevante Ergebnisse. Informieren Sie auch Ihre Teilnehmenden über das Portal und die Möglichkeit, sich mit eigenen Beiträgen am grenzüberschreitenden Austausch und Transfer zu Themen europäischer Erwachsenenbildung zu beteiligen.

8. Beschwerdemanagement

Sie haben die Möglichkeit, gegen die Entscheidungen der Nationalen Agentur beim BIBB bei der Evaluierung Ihres Antrags oder Ihres Projektes Beschwerde einzulegen. Die Art der Beschwerde und das Verfahren hierzu werden Ihnen in der jeweiligen Mitteilung über die Entscheidung der Nationalen Agentur erläutert.  

9. Auf einen Blick: Notwendige Dokumente und Tools zur Durchführung

Dokumente zu Teilnahme- und Finanzierungsbedingungen

 

Bitte beachten Sie den Datenschutz im Rahmen der Durchführung von Erasmus+ Projekten

 

2020

 Programmleitfaden 2020 (Version 3, englisch)

 Programmleitfaden 2020 (Version 3, deutsch)

 

2019

 Programmleitfaden 2019 (Version 2, englisch)

 Programmleitfaden 2019 (Version 2, deutsch)

 

2018

 Programmleitfaden 2018 (Version 3, englisch)

 Programmleitfaden 2018 (Version 3, deutsch)

Fortschritts- und Zwischenberichte

Projekte ab 2016 müssen die Fortschritts- und Zwischenberichte im Mobility Tool+ erstellt werden.

 Link zum Mobility Tool +

 Anleitung zum Mobility Tool+ für Projektträger ab 2016

 

Beneficiary Module

 Link zum Beneficiary Module  

 Anleitung 

EU-Programmlogo (bis 2020)

Zu verwendendes Logo: Kofinanziert durch das Programm Erasmus+ der Europäischen Union

 Logo: Kofinanziert durch das Programm Erasmus+ (eps-Datei)

 Logo: Kofinanziert durch das Programm Erasmus+ (jpg-Datei)

Vorschriften und Hinweise zu Verwendung des EU-Emblems im Zusammenhang mit Programmen der EU

 Guidelines for beneficiaries and other third parties (PDF, engl.)

 Leitfaden für Empfänger und sonstige Dritte (PDF, dt.)

 Gesamtes Downloadcenter der EU

Erasmus+ Project Results Platform

In den E+ PRP Guidelines for Beneficiaries, die Sie auch im Dashboard finden, erhalten Sie eine Anleitung, wie Sie in der Plattform Ihre Projektinformationen verwalten und Ergebnisse hochladen.


Bevor Sie die Ergebnisse übermitteln, denken Sie bitte daran, dass die Projektergebnisse folgende Elemente aufweisen müssen:

  • das korrekte Logo zur Kofinanzierung von der Europäischen Union
  • den Disclaimer zum Haftungsausschluss der Europäischen Union
  • eine offene Lizenz (z.B. CC Lizenz)

Die Projektergebnisse müssen in allen im Antrag genannten Sprachversionen in das Dashboard hochgeladen werden.

Projektergebnisse auf der Plattform veröffentlichen